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Full text of "Centralblatt für die gesammte Unterrichts-Verwaltung in Preussen"

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Seiftliche 





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Centralblatt für die gesammte 
Unterrichts-Verwaltung in Preussen 


Prussia (Germany). Ministerium der Geistlichen, Unterrichts- und 
Medizinal-Angelegenheiten, Prussia (Germany). Ministerium der ... 














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BMARLOTTESVILLE, RG KR 








185 


Centralblatt 


für 


die gejammte Unterrichts-Verwaltung 
in Preußen. 


Herausgegeben in dem Minifterium der geiftlichen, Unterrichts: 
und Medizinal-Angelegenbeiten. 


Sahrgang 1884. 








Berlin. 
Berlag von Wilhelm Herp. 
(Befferihe Buchhandlung.) 


02 


/2 


1 


Ceutralblatt 


für 


die geſammte Unterrichts -Verwaltung 
in Preußen. 





Herausgegeben in dem Minifterium der geiftlihen, Unterrichts. und 
Medizinal: Angelegenheiten. 





Ne 1.u.2. Berlin, den 2. Januar. u 1884, 
A. Minifterium der geiftlichen, Unterrihts- und Medizinal- 
Angelegenheiten. 

Chef: 


Seine Excellenz D. Dr. von Goßler, Staatdminifter. 
(W. Unter den Linden 4.) 





Unter-Staatöfefretär. 
Lucanus. (W. Schöneberger Ufer 46.) 





Abtheilungen des Minifteriums. 
I. Abtheilung für die geiftlihen Angelegenheiten. 
Direktor: 
Dr. Barkhauſen, Wirkliher Geheimer Dber-Regierungs-Rath. 
(W. Bülowſtraße 10.) 
Bortragende Räthe: 


D. Thielen, Feldpropft der Armee, Ober-Konfiftorial-Ratb, Hof: 
— Domkapitular zu Brandenburg. (O. Neue Friedrich— 
ſtraße. Hinter der Garniſonkirche 1.) 

muaell — Ober-Regierungs-Rath. (V. Matthäi-⸗Kirch- 
raße ) 

von Wuſſow, degl. (W. Potsdamerſtraße 59.) 

Bablmann, dögl. (W. Magdeburgerftrafie 7.) 

DBeinert, dgl. (W. Sieglitzerſtraße 53.) 


1884. ] 


’ 

Dr. Bartih, Geheimer Dber-Regierungsd-Ratb. (W. Lützowſtraße 68.) 

Spiefer, dögl. und bautehniiher Rath. (W. Kurfürſtenſtraße 139.) 

Winter, Gebeimer Dber-NRegierungd-Rath. (W. Lützowſtraße 41.) 

D. Dr. Weiß, Ober-Konſiſtorial-Rath und Drofeflor. (W. Sand» 
grafenftraße 3.) 

Dr. Sordan, Geheimer Regierungs-Rath. (W. Kurfürſtenſtraße 133.) 

Löwenberg, dögl. (W. Lutzower Ufer 22.) 

Graf von Bernftorff- Stintenburg, degl., Kammerherr. 
(W. Raudftraße 5.) 

Tappen, Geheimer Regierungs-Rath. (W. Kurfürfienftrafe 83.) 

von Dehn-Rotfelſer, dsgl. und Konferpater. ıW. Lutzow-Ufer 20.) 


Hilfsarbeiter: 
Hegel, Regierungs-Affeffor. (W. Mattpäitichftrafie 2.) 





la. Erfte Adtheilung für die Unterrichts-Angelegenheiten. 


Direktor: 


Greiff, Wirklicher Geheimer Dber-Regierungd-Rath. (W. Genthiner- 
ftraße 13. F.) 


Vortragende Räthe: 
Linhoff, Gebeimer Ober-Regierungs-Rath. — f. Abth. I. 
von Wuſſow, dsgl. — I. Abth. I. 
Dr. Schöne, dögl. und General» Direftor der Mufeen. (W. Kurs 
fitrftenftraße 81.) 
Bahlmann, Geheimer DOber-Regierungd:Rath. — |. Abth. I. 
Beinert, dipl. — ſ. Abth. I. 
Dr. Bartſch, dögl. — 1. Abth. I. 
D. Dr. Bonig, deal. (W. Genthinerftraße 15.) 
Lüders, dégl. (Charlottenburg, Faſanenſtraße 2.) 
Dr. Stauder, dsgl. (W. Matthäikirchſtraße 10.) 
Dr. Gandtner, dgl. (W. Genthinerſtraße 9.) 
Dr. Wehrenpfennig, dögl. (W. Magdeburgerſtraße 32.) 
Spiefer, dögl. und bautechniiher Rath. — ſ. Abth. I. 
Bohtz, Geheimer Ober-Regierungd-Ratb. W. Hohenzolfernfiraße 14.) 
Winter, dgl. — ſ. Abth. I. 
Dr. Sordan, Geheimer Regierungs-Rath. — |. Abth. I. 
von Debn: Rotfelfer, dégl. und Konfervator. — |. Abth. I. 
Polenz, Gebeimer Regierungs-Rath. (W. Kaiferin Auguftaftrafie 73.) 
Dr. Althoff, dsgl. (W. Friedrih- Wilhelm-Straße 17.) 


3 





N.b. Zweite Adtheilung für die Interrichts- Angelegenheiten. 


Direktor: 


de la Croix, Wirklicher Geheimer Ober-Regierungs-Rath. 
(W. Karlsbad 6.) 


Bortragende Räthe: 


Linhoff, Geheimer Ober-Regierungs-Rath. ſ. Abth. I. u. II.a. 
Wätzoldt, dsgl. (W. Manfenftraße 18.) 
von Wuſſow, dôgl. — I. Abth. I. u. Il.a. 
Dr. Schneider, dsgl. (SW. al Ufer 32.) 
Beinert, dsgl. — ſ. Abth. I — a. 
Raffel, deal. (w. — 
Spieker, dösgl. und bautechniſcher Hat. — ſ. Abth. I. u. II. a. 
Dr. Eſſer, Geheimer ——— Rath. (W. Dörnbergfiraße 3.) 
Tappen, dögl. — f. Abth. I 

Hitfgarbeiter: 
Dr. Kügler, Regierungd-Rath. (W. Un der Apoftelliche 11.) 
von Bremen, Regierungd-Afjeffor. SW. Bernburgerſtraße 13.) 


—. 


II. Abtheilung für die Medizinal-Ungelegenheiten. 
Direktor: 
Lucanus, Unter-Staatöfetretär. — ſ. vorh. 
Vortragende Räthe: 


Se. Excellenz Dr. von Lauer, Wirklicher Geheimer Ober-Medizinal— 
Rath, Leibarzt Sr. Majeft. ded Kaiſers und Könige, Generals 
Stab3-Arzt der Armee, ıc. (W. Martgr —5—— 53,54.) 

Dr. Frerichs, Mirflicher Geheimer Ober⸗ edizinal- Rath und 
Profeffor. NW. Bismardftrafe 4.) 

Dr. Eulenberg, Geheimer Ober» Medizinal Rath. (SW. Tempel: 
hofer Ufer 3a.) 

Dr. Kerjandt, dögl. (SW. Tempelhofer Ufer 31.) 

Bahlmann, Geheimer Dber-Regierungd-Rath. a Abth. I.u. II.a. 

Beinert, dögl. — ſ. Abth. I. u. II. a. u. b. 

Spieker, Geheimer Ober-Regierungd- und bautehnijher Rath. — 
I. Abth. I. u. II.a. u. b. 

Dr. an ta, Geheimer Medizinal:Rath. (SW. Schöneberger 

raße 16 





Hilfsarbeiter: 
von Bremen, Regierungs:Affeffor. — ſ. Abth. II.a. u. b. 





1* 


4 





Konfervator der Kunftdenfmäler: 
von Dehn-Rotfelſer, Geheimer Regierungd:Ratb. — |. Abtb. 1. 
u. II. a. u. b. 


Gentral-Bureau, 
(W, Unter den Finden 4.) 


Lauer, Geh. Rechn. Rath, Vorfteber. 
Bau-Bureau. 
Küfter, Land-Bauinfpeftor. (SW. Königgrägerftrafie 68.) 
Geheime Erpedition. 
Bater, Geb. Kanzl. Rath. (W. Billowftrafie 13.) 
Geheime Kalkulatur. 
MWernide, Geb. Rechn. Rath, Vorſteher. (V. Stegligerftrafie 63.) 
Geheime Regiftratur der Abtheilungen für die geiftlichen und 
die Unterrichtö-Angelegenbeiten. 


!auer, Geb. Rechn. Rath (f. vorb.), beauftragt mit den Geſchäften 
des Vorſtehers. 


Geheime Regiſtratur der Abtheilung für die Medizinal— 
Angelegenheiten. 
Klipfel, Kanzl. Rath. (N. Oranienburgerftrafie 55.) 
Geheime Kanzlei. 
Reich, Geh. Kanzl. Rath, Geb. Kanzleidireftor. (C. Finienftraße 69.) 
Generalfafje des Minifteriums,. 
Rendant: Haſſel bach, Rechn. Rath. (Schöneberg, Hauptftrafie 74.) 





MWiffenfchaftliche Deputation für das Medizinalwefen. 


Direktor: 


Se. Exc. D. Dr. Sydow, Präfident, Wirfl. Geh. Rath, Direktor 
der Hauptverwaltung der Staats - Schulden. (SW. Oranien- 


ſtraße 92 — 94.) 
Ehrenmitglied: 
Dr. Houffelle, Wirfliher Gebeimer Ober-Medizinal-Rath. 
Mitglieder: 


Dr. Virchow, Geheimer Medizinal-Rath und Profeflor. 
Hofmann, Geheimer Regierungs-Rath und Profeffor. 
Bardeleben, Geheimer Dber-Medizinal-Rathb und Profeffor. 

: Duinde, Geheimer Medizinal:Rath. 


5 





Dr. Skrzeczka, Geheimer Medizinal-Rath und Profeſſor. 
Eulenberg, Geheimer Ober-Medizinal-Rath. 

Weſtphal, Geheimer Medizinal-Rath und Profeſſor. 
Kerſandt, Geheimer Ober-Medizinal-Rath. 

Schröder, Geheimer Medizinal-Rath und Profeſſor. 

von Bergmann, Geheimer Medizinal-Rath und Profeſſor. 
Piſtor, Regierungs- und Medizinal-Rath. 


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Techniſche Aommiffion für pharmazeutifche Angelegenheiten. 
Vorſitzender: 
Dr. Kerſandt, Geheimer Ober-Medizinal-Rath. 
Mitglieder: 
Kobligk, Apothekenbeſitzer. Dr. Kortüm, Apothekenbeſitzer. 
Dr. Schacht, dsgl. Hobe, dsgl. 





Die Sachverſtändigen⸗Vereine. 
J. Litterariſcher Sachverſtändigen-Verein. 

Vorſitzender: Dr. Dambach, Geheimer Ober-Poſtrath, vortragender 
Rath und Juſtiziarius im Reichs-Poſtamte, außerordentlicher 
Profeſſor in der juriſtiſchen Fakultät der hieſigen Univerſität. 

Mitglieder: 

Dr. Mommſen, ordentlicher Profeſſor in der philoſophiſchen Fakultät 
der hieſigen Univerſität, Mitglied und Sekretär der Akademie 
der Wiſſenſchaften, zugleich Stellvertreter des Vorſitzenden. 

Reimer, G., Verlagsbuchhändler, hier. 

Dr. Dernburg, Geheimer Juſtiz-Rath und ordentlicher Profeſſor 
in der juriſtiſchen Fakultät der hieſigen Univerſität. 

Dr. Hinſchius, ordentlicher Profeſſor in der juriſtiſchen Fakultät 
der hieſigen Univerſität. 

Hertz, Verlagsbuchhändler, hier. 

Dr. Hirſch, Geheimer Medizinal-Rath und ordentlicher Profeſſor 
in der mediziniſchen Fakultät der hieſigen Univerſität. 

Stellvertreter: 

Dr. Toeche, Königlicher Hof-Buchhändler und Hof-Buchdrucker, 
hier, 

Dr. Hübler, Geheimer Ober-Regierungs-Rath und ordentlicher 
Profeſſor in der juriſtiſchen Fakultät der hieſigen Univerſität. 

Dr. Kruſe, Schriftſteller, hier. 

Mühlbrecht, Buchhändler, hier. 

Höfer, Verlagsbuchhändler, hier. 

Dr. Daude, Staatsanwalt beim Landgerichte I, hier. 


6 


II. Muſikaliſcher Sahverftändigen-Bercin. 
Borfipender: Dr. Dambad, fiehe ad 1. 
Mitglieder: 
Beppert, Juſtiz-Rath, Rechtsanwalt und Notar, bier, zugleich 
Stellvertreter des Borfigenden. 
Nied, Soncertmeifter und Mitglied der Akademie der Künfte. 
Weiß, Somponift und Mufifverleger, bier. 
Schneider, Profeffor und Mufifdireftor, Mitglied der Akademie 
der Künfte, 
Bahn, Königliher Hof-Buch- und Mufifalienbändler, bier. 
Golz, Kammergerichts-Rath. 


Stellvertreter: 


Simrod, Mufifalienhändler, bier. 
Löſchhorn, Profefior, bier. 
Bod, Königlicper Hof-Mufifalienhändler, bier. 
Blummer, Profeffor und Direktor der Sing: Afademie, hier. 
NRadede, ‚Kapellmeifter, bier. 
111. Künftlerijher Sadverftändigen: Berein. 
Borfipender: Dr. Dambad, fiehe ad 1. 
Mitglieder: 
Schrader, Profeffor an der Akademie der Künfte und Geſchichts— 
maler, zugleich Stellvertreter des Vorfigenden. 
Ernſt, Kunft: und Buchhändler, bier. 
Lüderiß, Profeffor an der Akademie der Künfte und Kupferſtecher. 
Wredow, Profefjor an der Akademie der Künfte und Bildhauer. 
Sufmann- Hellborn, Profeffor und Bildhauer, auftragsweiſe 
artiftiicher Direktor der Königlichen Porzellan - Manufaktur. 
Ewald, A., Geihichtömaler, Borftands: Mitglied ded Kunftgewerbe- 
Mufeums, bier. 


Stellvertreter: 
Ende, Baurath, Profeffor an der Afademie der Künfte. 
Dunder, A., Hofbuhhändler, bier. 

IV. Photographiſcher Sadhverftändigen- Verein. 
Vorſitzender: Dr. Dambad, ſiehe ad 1. 
Milglieder: 
Schrader, Profeffor, le al zugleidy Stellvertreter des 
Vorfitzenden ſiehe ad 

Lüderitz, zes, ana fiebe ad III. 
Dunder, 4, Hofbuchhändler, fiebe ad II. 
Dr. Bone, "Profeffor an der techniſchen Hochſchule, bier. 


Prümm, Photograph, bier. 
Braſch, Photograph und Portraitmaler, bier. 


Stellvertreter: 


Feckert, Maler und Lithograph, Mitglied der Akademie der Künfte. 
Ernft, Kunft: und Buchhändler, fiehe ad III. 
Hartmann, Hof-Photograph und Maler, bier. 
V. Gewerblider Sadverftändigen-Berein, 
BVorfigender: Dr. Dambad, fiehe ad I. 
Mitglieder: 
Lüders, Geheimer Dber-Regierungs-Rath, zugleih Stellvertreter 
des Vorſitzenden. 
Dr. Hinſchius, ordentlicher Profeſſor in der juriſtiſchen Fakultät 
der hieſigen Univerſität, ſiehe ad I. 
Grunow, erſter Direftor des Kunſtgewerbe-Muſeums. 
Dr. Weigert, Fabrikbeſitzer, bier. 
A. Wagner, Hof-Goldſchmied, hier. 
Sußmann-Hellborn, Profeſſor ꝛc., ſiehe ad IL. 
March, Kommerzien-Rath zu Charlottenburg. | 
Ad. Heyden, Baurath, Mitglied der Akademie der Künfte. 
Dr. Leſſing, Profeffor und Direktor der Sammlungen ded Kunft- 
gewerbe-Mujeums,. 


Stellvertreter: 


Siemering, Profeffor an der Akademie der Künfte und Bildhauer. 
3. Heele, Kommerzien-Ratb, bier. 

Lied, Tapetenfabrifant, bier. 

Bollgold, Hofgoldſchmied, Gold» und Silbermwaarenfabrifant, bier. 
Puls, Fabrifant jchmiedeeijerner Ornamente ıc., bier. 

Söhlfe, Kommerzienratb, bier. 

Ihne, Arditeft, bier. 

Dr. Daude, Staatdanwalt, fiehe ad I. 





Zandes-Kommiffion zur Berathung über Verwendung des Fonde zur 
Beförderung der monumentalen Malerei und Plaftit zu Berlin, 
K. Beder, Profeſſ., Geichichtömaler, 3. 3. Präfident der Akademie 
der Künfte zu Berlin. 

R. Begas, Profeff., Bildhauer, Senator der Afademie der Künfte 
zu Berlin. 

Ende, Baurath, Senator der Akademie der Künfte, Profefj. an 
der techniſchen Hochſchule zu Berlin. 

Se. Erc. Dr. von Goßler, Kanzler ded Königreih8 Preußen, 
Dber-Landesgerichtö-Präfident zu Königsberg. 

Dr. Grimm, ordentl. Profefj. an der Univerfität zu Berlin, 


8 





Heyden, Baurath, Senator der Akademie der Künfte zu Berlin. 

Hünten, Profeff., Geihichtömaler zu Düffeldorf. 

Janßen, Profeff. Geſchichtsmaler, Lehrer an der Kunſtakademie 
zu Düffeldorf. 

Dr. Sordan, Geh. Reg. Rath, auftew. Direktor der National: 
Galerie zu Berlin. 

Kuille, Drofeft. Geſchichtsmaler, Senator der Afademie der Künfte 
zu Berlin. Ä 

Mar Schmidt, Profeff., Landſchaftsmaler, Lehrer an der Kunft- 
akademie zu Königsb erg. 

Zul. Schrader, Profeff., Geiichtämaler, Senator der Akademie 
der Künfte zu Berlin. 

Steffeck, Profeſſ., Direktor und erfter Lehrer an der Kunftafa- 
demie zu König sberg. 

von Werner, pienſe Geiichtömaler Direktor der afademiichen 
Hochſchul⸗ für die bildenden Künſte und Senator der Aka— 
demie der Künſte zu Berlin. 

Wittig, Profeſſ., Bildhauer, Lehrer an der Kunſtakademie zu 
Düffeldorf. 

1. all, Deofell Bildhauer, Senator der Akademie der Künfte 


(Eine en 2. unbejegt.) 





Königlihe Turulehrer-Bildungsanftalt zu Berlin, 
(SW. Friedrichſtraße 229.) 
Direktor: 
Wätzolhdt, Geheimer Dber-Regierungs-Ratb. 
Lehrer: 


Dr. Euler, Unterrihtd-Dirigent, Profeflor. 
Edler, Oberlehrer, zugleih Bibliothekar. 


Königliches evangelifches Zehrerinnen-Seminar, Bouvernanten- 
Inftitut und Penfionat zu Droyfiig bei Zeig. 


Direktor: Krißinger. 


9 





B. Die Königlichen Provinzialbehörden für die Unterrichts- 
Verwaltung. 


Anmerfungen. 

1. Bei den Regierungsfollegien, bezw. den betreffenden Abtheilungen der» 
felben werden ————— außer den Dirigenten nur die ſchulkundigen Mitglieder 
aufgeführt, und dasſelbe geſchieht in der Provinz Hannover bei den Konſiſtorien, 
bezw. den Abtheilungen derſelben. 

2. Die bei den Regierungen angeſtellten Regierungs- und Schulräthe find, 
nad Maßgabe ihrer Funktionen, auch Mitglieder des Provinzial-Schullollegiums. 
I. Provinz Oftpreußen. 

1. Dberpräfident zu Königsberg. 
Dr. v. Schliedmann. 

2. Provinzial-Schulfollegium zu Königsberg. 
Präfident: Dr. v. Schliedmann, Oberpräfident. 
Direktor: Studt, Reg. Präfident. 

Mitglieder: Gamlid, Provinz. Schulrath. 
Troſien, deögl. 
Teplaff, Reg. Aſſeſſ., Suftiziar und Verwalt. Rath. 
3. Regierung zu Königsberg. 
a. NRegierungsd-Präfident. 
Studt. 
b. Abtheilung für Kirchen: und Schulwejfen. 
Dirigent: Meier, Ob. Reg. Rath. 
Meg. Näthe: Jüttner, Reg. und Sculrath. 
Siegert, dedgl. 
Hilfsarbeiter: Rothe, Divifiond-Pfarrer. 
4. Regierung zu Gumbinnen. 
a. Regierungs-Präfident. 
Steinmann. 
b. Abtheilung für Kirchen- und Schulmefen. 
Dirigent: Dopdillet, Db. Reg. Rath. 
Meg. Räthe: Riſch, Reg. und Schulrath. 
Triebel, desgl. 
ll. Provinz Weftprenpen. . 
1. Dberpräfident zu Danzig. 
v. Ernſthauſen. 
2. Provinzial-Schulfollegium zu Danzig. 
Prafident: v. Ernfthbaufen, Ober-Präfident. 
Direktor: Rothe, Reg. Präfident. 


10 


Mitglieder: Dr. Kruje, Provinz. Schulrath. 
Dr. Bölder, desgl. 
Schellong, Reg. Rath, Zuftiziar u. Verwalt. Rath. 


3. Negierung zu Danzig. 
a. Regierungd-Präfident. 
Rothe. 
b. Abtheilung für Kirchen- und Schulweſen. 
Dirigent: Zimmermann, Ob. Reg. Rath. 
Reg. Räthe: Tyrol, Reg. u. Schulrath. 
Pollok, desgl. 
4. Regierung zu Marienwerder. 
a. Regierungs-Präſident. 
Frhr. v. Maſſenbach. 
b. Abtheilung für Kirchen- und Schulweſen. 
Dirigent: Gedike, Ob. Reg. Rath. 


Reg. Räthe: Henske, Reg. u. Schulrath. 
Dr. Schulz, desgl. 


III. Provinz Brandenburg. 


1. DOberpräfident zu Potsdam. 

Se. Exc. Dr. Achenbach, Staatöminifter, zugleich Ober: 
präfident des Stadtkreiſes Berlin. 

2. Provinzial-Schulfollegium zu Berlin 


fir die Provinz Brandenburg und den Stadtfreis Berlin. Demſelben ift außer 
den Angelegenheiten der höheren Unterridhtsanftalten und dev Seminare auch das 
Elementarſchulweſen der Stadt Berlin übertragen. 


Präfident: Se. Exc. Dr. Achenbach, Staatöminifter, Ober: 
präfident. 
Dirigent: Herwig, Geb. Neg. Rath (mit dem Range der 


Käthe III. Kl.). 
Mitglieder: Dr. Klix, Provinz. Schulrath, Geh. Reg. Rath. 
Techow, Reg. Rath, Juſtiziar und Verwalt. Rath. 
(Beurlaubt, mit der Vertretung beauftragt: Kuh— 
now, Reg. Rath, Syndikus bei der techniſch. Hoch— 
ſchule zu Berlin.) 
Gruhl, Provinz. Schulrath. 
Müller, desgl. 
Ehrenmitglieder: Reichenau, Geb. Ob. Reg. Rath a. D. 
Dr. Kießling, Geb. Reg. Rath, Prof., Gymnaſ. 
Direkt. a. D 


11 





3. Regierung zu Potödam. 
a. Regierungs-Präſident. 
v. Neefe. 
b. Abtheilung für on und Schulweſen. 


Dirigent: Bergiuß, Ob. Reg. Rath. 
Meg. Rätbe: Eismann, Reg. u. * Shulrath, Konfift. Rath. 


Trinius, Reg. u. Schulrath. 


4. Regierung zu Franffurt a/d. 
a. MNegierungd-Präfident. 
v. Heyden. 
b. Abtheilung für Kirden- und Schulmefen. 


Dirigent: Rüppell, Db. Peg. Rath. 
Neg. Räthe: Schumann, Reg. u. Schulrath. 


Heiber, d8al. 


IV. Provinz Pommern. 


1. Dberpräfident zu Stettin. 
Graf v. Behr-Negendank. 


2. Provinzial-Schulfollegium zu Stettin. 


Prafident: Graf v. Behr-Negendank, DOberpräfident. 


Direftor: 


Wegner, Reg. Präfident. 


Mitglieder: Vettin, Konfift. Rath, Zuftiziar u. Verw. Rath 


Dirigent: 


(im Pebenamte). 
Dr. Wehrmann, Provinz. Schulrath, Geb. Reg. Rath. 
Schulg, Provinz. Schulrath. 
3. Regierung zu Stettin. 
a. Regierungs-Präfident. 
N 


b. Abtbeilung für Kirchen- und Schulweſen. 
Dpip, Ob. Reg. Rath. 


Reg. Räthe: Königk, Reg. u. Sculrath. 


Bethe, dögl. 
4. Regierung zu Kößlin. 


a. Regierungsd-Präfident. 
Graf Clairon d'Haufſonville. 


12 





b. Abtheilung für Kirchen- und Schulweſen. 
Dirigent: Winzer, Ob. Reg. Rath. 
Reg. Räthe: Hielicher, Reg. u. Schulrath. 
Kahle, dsgl. 


5. Regierung zu Stralſund. 


a. Regierungs-Präſident. 
v. Pommer-Eſche, Kaiſerl. Unter-Staatsſekretär z. D. 


b. Kollegium. 


Reg. Räthe: v. Lattorff, Ob. Reg. Rath, Stellvertreter des Prä— 
ſidenten. 
Cremer, Reg. u. Schulrath. 


V. Provinz Poſen. 


l. Dberpräfident zu Poſen. 
Se. Exc. v. Günther, Wirkt. Geh. Rath. 


2. Provinzial-Schulfollegium zu Pofen. 
Präfident: Ge. Exc. v. Günther, Oberpräfident, Wirkt, Geh. Rath. 
Direftor: v. Sommerfeld, Reg. Bice-Präfident. 

Mitglieder: Polte, Profeffor, Provinz. Schulrath. 
Luke, Provinz. Schulrath. 
Dr. Kügler, Reg. Rath, Juſtiziar u. Verwalt. Rath. 
(Beurlaubt ſ. S. 3.) 


3. Regierung zu Poſen. 
a. Präſidium. 
Präfident: Ge. — v. Günther, Oberpräſident, Wirkl. Geh. 
ath. 
Vice-Präfident: v. Sommerfeld. 


b. Abtheilung für Kirchen- und Schulmwefen. 


Dirigent: Grundfchöttel, Db. Reg. Rath. 
Reg. Räthe: Dr. Dittmar, Reg. u. Schulrath. 
Skladny, deal. 
Brarator, dögl. 


4. Regierung zu Bromberg. 
a. Regierungd-Präfident. 
v. Ziedemann. 


13 





b. Abtheilung für Kirchen: und Schulweſen. 
Dirigent: Otto, Db. Reg. Rath. 
Reg. Räthe: Lie. Schmidt, Reg. u. Schulrath. 
Jungklaaß, dgl. 
Hilfsarbeiter: Eberftein, Kreis-Schulinpeftor. 


VI Provinz Schlefien. 
1. Oberpräfident zu Breslau. 
Se. Exc. D. v. Seydewig, Wirfl. Geh. Rath. 
2. Provinzial-Schulfollegium zu Breslau. 
Präfident: Se. Ere. D. v. Seydemwig, Oberpräfident, Wirkt. 
Seh. Rath. 
Direktor: Frhr. Juncker v. Dber- Gonreut, Reg. Präfident. 
Mitglieder: Dr. S — an dt, Provinz. Schulrath, Geh. Reg. 
at. 
« Willdenow, Zuftiziar u. Verwalt. Rath, Geh. 
Reg. Rath. 
Zihadert, Provinz. Sculrath. 
Sander, Reg. und Schulrath. 
Dr. Slawitzki, Provinz. Schulrath. 
3. Regierung zu Breslau. 
a. Regierungd-Präfident. 
Schr. Sunder v. Ober-Conreut. 
b. Abtheilung für Kirchen- und Schulweſen. 
Dirigent: Schmidt, Db. Reg. Rath. 
Reg. Räthe: Sander, Reg. u. Schulrath. 
Dr. $inger, dgl. 
Seidel, dsegl. 
4. Regierung zu tiegniß. 
a. Regierungse-Präfident. 
Frhr. v. Zedlig-Neufird. 
b. Abtheilung für Kirden- und Schulweſen. 
Dirigent: v. Seydewitz, Db. Weg. Rath. 
Meg. Rätbe: Bol, Reg. u. Schulrath, Geb. Reg. Rath. 
Siebe, Reg. und Schulrath. 
5. Regierung zu Oppeln. 
a. Regierungd-Präfident. 
Graf v. Zedlig- Trügijdler. 


1 
b. Abtheilung für Kirchen- und Schulmwefen. 
Dirigent: Frhr. v. Dörnberg, Ob. Reg. Rath. 
Meg. Räthe: Prange, Neg. u. Sculratb. 
Schylla, dögl. 
Dr. Montag, dgl. 


VI. Provinz Sadjfen. 
l. Dberpräfident zu Magdeburg. 
v. Wolff. 
2. Provinzial-Schulfollegium zu Magdeburg. 
Präfident: v. Wolff, Oberpräfident. 
Direftor: v. Wedell, Reg. Präfident. 
Mitglieder: Dr. Göbel, Provinz. Schulrath, Geh. Reg. Rath. 
i « ZTodt, Provinzial-Schulrath. 
Menges, Reg. u. Schulrath. 
Nitze, Konfilt. Rath, Juſtiziar. 
Schuppe, Reg. Rath, Verwalt. Rath. 
3. Regierung zu Magdeburg. 
a. Regierungd-Präfident. 
v. Wedell. 
b. Abtheilung für Kirchen: und Schulmejen. 
Dirigent: Scheffer, Ob. Reg. Rath. 
Neg. Räthe: Menges, Reg. u. Sculrath. 
Kannegießer, dögl. 
4. Regierung zu Merjeburg. 
a. Negierungs-Präfident. 
v. Dieft. 
b. Abtheilung für Kirchen- und Schulmweien. 
Dirigent: Schede, Db. Reg. Rath. 
Meg. Räthe: Haupt, Reg. u. Schulrath. 
Dr. Zauer, dögl. 
5. Regierung zu Erfurt. 
a. Negierungd-Präfident. 
v. Kamptz, Wirfl. Geheim. Dber-Reg. Rath (mit dem 
Range der Näthe I. Kl.). 
b. Abtheilung für Kirden- und Schulweſen. 
Dirigent: v. Tzſchoppe, Db. Reg. Rath, 
Meg. Rath: Hardt, Reg. u. Schulrath. 
Außerdem ift bei der Abtheilung beichäftigt: 
Nagel, Divifiondpfarrer. 


15 


VII Provinz Scleswig-Holftein. 
1. DOberpräfident zu Schleswig. 
Steinmann. 
2. Provinzial-Schulfollegium zu Schleswig. 
Präfident: Steinmann, Oberpräfident. 
Mitglieder: D. Schneider, Reg. u. Schulrath. 
= Köpfe, Provinz. Schulrath. 
Frhr. v. Patow, Reg. Rath, mit Wahrnehmung der 
Geſchäfte des Juſtiziars u. Verw. Rathes beauftragt. 
3. Regierung zu Schleswig. 
a. Praͤſidium. 
Präfident: Steinmann, Oberpräfident. 
PVice-Präfident: Yodemann. 
b. Abtheilung für Kirchen: und Schulmefen. 
Dirigent: v. Rumohr, Db. Rey. Rath. 


Reg. Räthe: D. Schneider, Reg. u. Schulrath. 
Kaftan, dögl. 


1X, Provinz Hannover (mit dem Jadegebiete). 


1. Dberpräfident zu Hannover. 
Se. Exc. v. Leipziger, Wirfl. Geh. Rath. 
2. Provinzial-Schulfollegium zu Hannover. 
Präfident: Se. Rai v. Leipziger, Oberpräfident, Wirkt. Geh. 
a 


Direktor: Rautenberg, Db. Reg. Rath (auftragsm.). 
Mitglieder: Be Provinz. Schulratb, Geb. Reg. Rath. 
Dr. Hagemann, Provinz. Schulrath, Profefl., zu 
Hildesheim. 
« Breiter, Provinz. Schulrath. 
. Biedenweg, Reg. Rath, Zuftiziar und Bermalt. 
- Rath. 
= Hädermann, Provinz. Sculrath. 
3. Konfiftorien, 
A. Evangelifch-Lutherifche und reformirte Konftflorialbehörden. 
a. Konfiftorium zu Hannover. 
Abteilung fir Vollsſchulſachen. 
Direktor: vacat. 
Vorfigender: Rautenberg, Ob. Reg. Rath, Stellvertreter des 
Direktors, 


16 





Mitglieder: Leverkühn, Reg. u. Schulrath. 
Pabft, dögl. 
Bödler, dögl. 


b. Klofter Zoccum. 
(Demfelben ftehen im Stiftsbezirte Konſiſtorialrechte zu.) 
Abt: D. Uhlhorn, Ob. Konfift. Rath. 


c. Konſiſtorium zu Stade, 
Abtheilung fiir Volksſchulſachen. 
Direktor: v. Müller, Landgerichtö-Präfident (auftragdm.). 
Mitglied: Nienaber, Konfift. Rath. 
Hilfdarbeiter: Dierde, Seminar:Direftor. 


d. Konfliftorium zu Osnabrück. 
Abtheilung fir Boltsihuliachen. 
Direktor: Heidenreich, Neg. Rath. 
Mitglied: Mauersberg, Konfilt. Rath, Paftor zu Georg« 
Marien-Hütte (auftragdm.). 
Hilfßarbeiter: Dr. Jüngling, Seminar-Direftor. 


e. Konliftortum zu Aurid. 
Abtheilung für Volksſchulſachen. 


Direktor: Dirkſen, Amtsrichter (auftragdm.). 
Mitglied: Kietz, Reg. und Schulrath. 


f. Konſiſtorium zu Otterndorf. 
Abtheilung für Volksſchulſachen. 
Direktor: Softmann, Kreishauptmann (auftragsw.). 
Mitglieder: Bräß, Superintendent zu Neuenkirchen, geiſtl. Aſſeſſor. 
Hinterthür, dsgl. zu Lüdingworth, dag. 


Dberfirhenrath zu Nordhorn. 


g 
Direftor: Henſchen, Dbergerihtöratb z. D., zu Ddnabrüd 
(auftragsw.). 
Mitglieder: Kiep. Reg. u. Schulrath zu Aurich (auftragsw.). 
Lucaſſen, Prediger zu Neuenhaus (auftragew.). 


B. Katholifche Konfiftorialbehörden. 
a, Konſiſtorium zu Hildesheim. 
Direktor: Knappe, Neg. Rath (auftragew.). 


Mitglied: D. Hagemann, Provinz. Schulrath (auftragdm.). 
(Eine Stelle z. 3. erledigt). 


— 
b. Konſiſtorium zu Osnabrück. 
Direktor: Wüſtefeldt, Konfiſt. Rath. (auftragsw.). 
Mitglieder: Thiele, Konfiit. Rath, Pfarrvifar zu St. Johann. 
Dr. Brandi, Konfift. Rath. 


X. Provinz Weſtfalen. 
1. Oberpräſident zu Münſter. 
v. Hagemeiſter. 


2. Provinzial-Schulkollegium zu Münſter. 
Präfident: v. A Dberpräfident. 
Direktor: v. Liebermann, Reg. Bice-Präfident. 
Mitglieder: Dr. Schulg, Provinz. Schulratb, Geh. Reg. Rath. 
| Mirud, Meg. Rath, Vermwalt. Rath. 
Dr. Probft, Provinz. Schulrath. 
= van Endert, Reg. u. Sculrath. 
v. Wefthoven, Konfift. Rath., Iuftiziar. 


3. Regierung zu Münfter. 
a. Präfidium. 
Präfident: v. Hagemeifter, Oberpräfident. . 
VicesPräfident: v. Kiebermann. 
b. Abtheilung des Innern. 


Dirigent: v. Biebahn, Db. Neg. Rath. 
Reg. Rath. Dr. van Endert, Reg. u. Schulrath. 


4. Regierung zu Minden. 
a. Regierungd-Präfident. 
v. Pilgrim. 
b. Abtheilung ded Innern. 
Dirigent: v. Schierftedt, Ob. Reg. Rath. 
Reg. Räthe: Dreps, Reg. u. Sculrath. 
Voigt, dögl. 
5. Regierung zu Arnöberg. 
a. Regierungs-Präſident. 
v. Rojen. 
b. Abtheilung für Kirchen: und Schulweſen. 
Dirigent: Lucanus, Ob. Reg. Rath. 
Reg. Räthe: Dr. v. Ciriach-Wantrup, Reg. u. Sculrath. 
« Ro, dgl. 


1884. 2 


18 


XI Provinz Heſſen-Naſſau. 


l. Dberpräfident zu Kajjel. 
Se. Exc. Graf zu Eulenburg, Staatöminifter. 


2. Provinzial-Shulfollegium zu Kafiel. 


Vorfigender: Se. Eye. Graf zu Eulenburg, Staateminifter, 
Dberpräfident. 
Stellvertreter: v. Brauchitſch, Reg. Präfident. 
Mitglieder: Kretſchel, Provinz. Schulrath. 
Dr. Lahmeyer, dsgl. 
Mittler, Ober. und Geb. Reg. Rath, auftragsw. 
Juſtiziar u. Verwalt. Rath. 


3. Regierung zu Kaſſel. 
a. Präſidium. 
Präſident: Se. Exc. Graf zu Eulenburg, Staatsminiſter, 
Oberpräſident. 
— v. Brauchitſch, Reg. Präſident. 
b. Abtheilung für Kirchen- und Schulweſen. 
Dirigent: Mittler, Ober: u. Geb. Reg. Rath. 
Neg. Rätbe: — Reg. u. Sculratb, 
Dr. $aldenbein er, dögl. 
Außerdem tft bei der Abtbeilung beſchäftigt: 
Dr. Auth, Gymnaſ. Oberlehrer. 


4. Regierung zu Wiesbaden. 
a. Regierungs-Präſident. 
v. Wurmb. 
b. Abtheilung für Kirchen- und Schulweſen. 


Dirigent: de la Croix, Konſiſtor. Präſident. 
Reg. Räthe: Dr. v. Fricken, Reg. u. Schulrath. 
(Eine Stelle zur Zeit unbeſetzt.) 


XII. Rheinprovinz. 


1. Oberpräſident zu Koblenz. 
Se. Exc. Dr. v. Bardeleben, Wirkl. Geh. Rath. 


2. Provinzial-:Schulfollegium zu Koblenz. 


Präafident: Se. Exc. Dr. v. Bardeleben, Oberpräfident, Wirkl. 
Geh. Rath. 


19 





Direftor: v. Sydow, Reg. Vice-Präfident. 
Mitglieder: Dr. Höpfner, Provinz. Sculrath. 
Linnig, dögl. 
Dr. Bogt, dsgl. 
= Mendland, deal. 
Müller, Neg. Aſſeſſ., Iuftiziar u. Verwaltungsrath. 


3. Regierung zu Koblenz. 


a. Prafidium. 
Präfident: Se. Exc. Dr. v. Bardeleben, Dberpräfident, 
Wirkl. Geh. Rath. 
Bice-Präfident: v. Sydom. 
b. Abtheilung des Innern. 


Dirigent: Koch, Db. Reg. Rath. 
Reg. Räthe: Dr. Breuer, Reg. u. Schulrath. 
Anderjon, deal. 


4. Regierung zu Düffeldorf. 
a. Regierungs-Präſident. 
v. Berlepid. 
. Abtheilung für Kirchen: und Schulweſen. 


— v. Schütz, Ob. Reg. Rath. 

Reg. Räthe: Dr. Dyckhoff, Reg. u. Schulrath. 
Hildebrandt, dögl. 
Dr. Rovenhagen, dögl., Profefl. 


5. Regierung zu Köln. 
a. Regierungs-Präſident. 
v. Bernutb. 


Abtheilung ded Innern. 


Dirigent: v. Guionneau, Db. Reg. Rath. 
Reg. Räthe: Klorihüg, Reg. und Schulrath. 
Dr. Schönen, dsgl. 


6. Regierung zu Zrier. 


a, Regierungs- Präfident. 
Naije. 


20. 


b. Abtheilung des Innern. 
Dirigent: v. Geldern, Db. Reg. Ratb. 
Reg. Räthe: Dr. Kellner, Reg. u. Schulrath, Geb. Meg. Rath. 
E Schumann, Reg. und Schulrath. 
7. Regierung zu Aachen. 
a. Regierungd-Präfident. 
v. Hoffmann. 
b. Abtheilung ded Innern. 


Dirigent: v. d. Moſel, Ob. Reg. Rath. 
Reg. Rätbe: Stövefen, Reg. u. Schulratb, Geb. Reg. Rath. 
Glasmaders, Reg. u. Schulrath. 


XII. Hohenzollernſche Lande. 
Regierung zu Sigmaringen. 
a. Megterungd-Präfident. 
Graaf. 


b. Kollegium. 


Meg. Nätbe: v. Yongard, Geb Meg. Rath, Stellvertreter des 
Präfidenten, 
Kohler, Reg. u. Schulrath. 


— — — — — — 


C. Kreis-Schnlinſpektoren. 
I. Provinz Oſtpreußen. 


1. Regierung&bezirf Königsberg. 
a. Ständige Kreid-Schulinipektoren. 


l. Bartid zu Neidenburg. 

2. — -Heilsberg, kommiſſar. 

3. » Dfterode. 

4. Mühiboff - Guttitadt, Kreis Heildberg, fommilffar. 
5. Dr. Robrer : Drtelöburg. 

6. Schlicht - Nöffel. 

7. Schröder VPrökuls, Krs Memel. 

8. Seemann, -Braunsberg. 

9. Spohn - Allenftein. 

10. Bigourour « Wartenburg, Krs Allenftein. 


PIRTPRBM 


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OS AMDENP DD 


21 


b. Kreid:Schulinfpeftoren im Nebenamte. 


Bandiſch, Pfarrer zu Üderwangen, Krs Prß. Eylau. 
Corſepius, dögl. Schönbruch, Krs Friedland. 
Eilsberger, Superintend. = Königsberg. 

Eiſenblätter, degl. -Heiligenbeil. 

Frieſe, deal. Prß. Eylau. 

Habruder, dogl. Memel. 

Horn, dsgl. Powunden, Krs Königsberg. 
Jamrowöki, Pfarrer -Silberbach, Krs Mohrungen. 


Klapp, Superintend. -Raſtenburg. 
Krukenberg, dsgl. = Prb. Holland. 
Kühn, Superint. Berwei. = Laufiichken, Krs Kabiau. 


Yadner, Diakonus Königsberg. 
Yindner, Pfarrer Gr. —** Krs Mohrungen. 
Merlecker, Superintend. Fiſchhauſen. 


Pichier, Superint. Verweſ.- Nordenburg, Krs Gerdauen. 
Dr. Pfundtner, Stadtihulrath zu Königsberg. 
Schröder, Pfarrer zu Eichhorn, Krs Prß. Eylau. 
Weſtphal, deal. ⸗ Drengfurtb, Krs Naftenburg. 
Zilius, dögl. : Mehlau. 


2. Regierungsbezirf Gumbinnen. 
a. Ständige Kreis-Schulinſpektoren. 


Hajemann, zu Angerburg. 

Heyſe, -Loetzen. 

Dr. Korpjuhn, = Marggraboma, Krs Oletzko. 
Pensky, -Darkehmen. 

Sternkopf, -Inſterburg. 

Tarony, -Tilſit. 

(3. 3. erledigt für Pillkallen.) 

(dögl. -Heydekrug.) 

b. Kreis-Schulinſpektoren im Nebenamte. 
Friedemann, Pfarrer zu Kraupiſchken, Krs Ragnit. 
Gerß, dögl. = Gensburg. 

v. Herrmann, dögl. :» Borzymmen, Krö Lyf. 
Sobannesjon, Superintend. = Stallupoenen. 

Lucks, degl. : Sfaidgirren, KröNiederung. 
Roßeck, deal. : Gumbinnen. 

Schrader, dsegl. -Ragnit. 
Siemienowöfi, dögl. = ud. 

Stiller, d8gl. -Johannisburg. 


Seeheſten, Krs Sensburg. 


v. Szezepandfi, dögl. 
0 Goldap. 


oyſch, dögl. 


22 





II. Provinz Weitpreußen. 
Negierungsbezirf Danzig. 
a. Ständige Kreid: Schulinjpeftoren. 


1. Dr. Brabänder zu Prß. Stargardt. 
2. Konlalif e Neuftadt W./Prp. 
3. Nitſch - Berent. 
4. Dr. Scharfe « Danzig. 
5. Schellong -Neuſtadt W./Prß. 
6. Schmidt -Karthaus. 
7. Dr. Wende -Pryß. Stargardt. 

b. Kreis-Schulinſpektoren im Nebenamte. 
1. Boie, Superintend. zu Danzig. 
2. Grunenberg, Pfarrer = Gr. Lichtenau, Krs Marienburg. 
3. Kähler, Superintend. = Neuteich. 
4. Krüger, dsgl. -Elbing. 
5. Luckow, Pfarrer. Karthaus. 
6. Moot, dsgl. - Meubeide, Krs Elbing. 
7. Quiring, dsgl. - Ladefopp, Krs Marienburg. 
8. Dr. Ritzke, dsgl. -Marienburg. 
9. Schaper, dsgl. «= Moplaff, Landkrs Danzig. 
10. Stollenz, dögl. -Thiensdorf, Krs Marienburg. 
11. Wagner, Dekan - &lbing. 

2. NRegierungdbezirf Marienwerder. 

a. Ständige Kreid-Schulinipeftoren. 

1. Bajohr zu Strasburg W. / Prß. 
2. Dr. Eyranfa Neuenburg. 
3. Dewiideit « Kulm, 
4. Gerner « Prh. Friedland, Krs Schlodau. 
5. Dr. Hatwig Flatow. 
6. Illgner -Tuchel. 
7. Dr. Kaphbabn = Grauden;. 
8. Scheuermann = Schweg, kommiſſ. 
9. Schröter «e Thorn. 
10. Streibel : Neumark, Krs Löbau. 
11. Treichel = Sclodau. 
12. Uhl s Konip. 
13. Weije ⸗ Dich Krone. 
14. Dr. Zint : Gtuhm. 
15. (3. 3. unbeſetzt) - Briefen, 


b. Kreids-Schulinfpeftoren im Nebenamte. 
1. Rudnid, Superintendent zu Freiftadt, Krs Rojenberg. 


RNPONM 


23 


II. Provinz Brandenburg. 
l. Stadt Berlin. 
a. Ständige Kreis-Schulinſpektoren. 


Keine. 


b. Kreis-Schulinipeftoren im Nebenamte. 
Dr. Berthold, ftädtiiher Schulinipeftor. 


d'Hargues, dögl. 
Dr. Jonas, degl. 
Dr. Kräbe, dsgl. 
Reinede, dsgl. 

Dr. Zwid, dögl. 


2. NRegierungdbezirt Potsdam. 
a. Ständige Kreis-Schulinſpektoren. 
Dr. Tieg, zu Berlin (für Landihulen in der Umgebung von 


Berlin). 


b. Kreis-Schulinſpektoren im Nebenamte. 


Beckmann, Superintend. 


Beyer, Erzpriefter 


zu 


Chriſtdorf, Krs DOftpriegnig. 
Potsdam. 


Bohnſtedt, Oberpfarrer und Superintend. zu Brüſſow. 


Boine, Erzprieſter 
Büchſel, Superintend. 
Deegener, dsgl. 
Dreſſel, Pfarrer 
Engels, Superintend. 
Fittbogen, dögl. 
Glokke, dögl. 
Golling, dögl. 
Henſel, dögl. 
ln dsgl. 
ollefreund, dsgl. 
Hoſemann, Pfarrer 
Jacob, Oberpfarrer 
Kober, Superintend. 
Kollberg, dagl. 
Krätſchell, dsegl. 
Krüger, dsgl. 
Lange, dsgl. 
Lorenz, Pfarrer 
Meyer, Superintend. 
Mühlmann, dsgl. 
Müller, Oberprediger 


zu 


ut a N he aan 


Wittenberge. 
Niederfinow, Krö Angermünde. 
Alt⸗Landsberg. 

Saarmund, Krs Zauch-Belzig. 
Flieth, Krs Templin. 
Dahme. 

Rathenow. 

Dom Brandenburg. 
Spandau. 

Buchholz, Krs Oſtpriegnitz. 
Granſee. 

Malchow, Krs Niederbarnim. 
Havelberg. 

Kiep, Krs Weftpriegnig. 
Brandenburg a./d. 


Kyrip. 

Manker, Krs Ruppin. 
Teltow. 

Prenzlau. 

Baruth. 

Belzig. 
Charlottenburg. 


— — — 
a 


A 


Müller, Superintend, au Beeskow. 


Niedergeſäße, dogl. Schwedt a./d. 

Nitzſch, dögl. «e Straßburg U/M. 

Petrenz, dögl. : Zemplin. 

Petzholtz, dsgl. Potsdam. 

Pfeiffer, dögl. Luckenwalde. 

Dr. Pfeiffer, dögl. -Wuſterhauſen a./D. 

Piſchon, del. - Xreuenbriegen. 

Raguſe, dögl. - Biejenthal. 

Raider, dögl. - Gtorfow. 

Reifenrath, dögl. «e Bornim, Krs Dfthavelland, 

Ruben, degl. Putlitz. 

Lie. Saran, dögl. : Zebdenid. 

Schlecht, dsgl. -Luckenwalde. 

Schmidt, dögl. :« Mittenmwalde. 

Schumann, dögl. « Königd- Wufterhaufen, Krs 
Zeltomw. 

Schwarg, dögl. : #ebrbellin. 

Sior, degl. -Havelberg. 

Dr. Stürzebein, dögl. :» Nauen. 

Stumpf, dagl. = Angermünde. 

Walter, dgl. : Gramzow, Krs Angermünde, 

Wegener, dgl. : Brandenburg a./d. 


MWerner, dagl. Wittenberge. 
Wilke, Superint. Derm,, Operpfarrer zu Beelig. 
Winkler, Erzprieſter zu Frankfurt a. O. 
Witte, Superintend. -Freienwalde a./d. 

3. Regierungsbezirk Frankfurt. 

a. Ständige Kreis-Schulinſpektoren. 
Keine. 

b. Kreis-Schulinſpektoren im Nebenamte. 

Bamler, Oberpfarrer zu Seelow, Krs Lebus. 


Beyer, Superintend. « Buchholz bei Fürftenmwalde. 
Broniſch, Pfarrer » Kolfwig bei Kottbus. 
Diedrich, dägl. = Mellmip, Krs Guben. 
Ebeling, Superintend. = Kottbus. 

Genſichen, dogl. -Berg vor Kroſſen a./O. 
Hengftenberg, dögl. Sonnewalde, Krs Luckau. 


Kleedehn, dsgl. Komiſt. Nath - Podelzig, Krs Lebus. 
Klin — eil, Superintend. =» Sonnenburg. 

Lic. reibig, dögl. -Arnswalde. 
Kubale, Pfarrer -Landsberg a.W. 
Kühn, dögl., Superint. Berw.- Frankfurt a.O. 


13. 
14. 
15. 
16. 
17. 
18. 
19. 
20. 
21. 
22. 
23. 
24. 
25. 
26. 


27. 
28. 
29. 
30. 
31. 
32. 
33. 


35. 
36, 
37. 


— 


Spannppun- 


Lehmann, Superintend, 


Lützen, dögl. 
Majjalien, dipl. 
Paalzow, Dberpfarrer 
Pätz, Superintend, 
Petri, degl. 

Petri, degl. 
Piſchel, Erzprieiter 


Reichert, Superintend. 


Röhricht, dsgl. 
Rothe, dögl. 
Schippel, Oberpfarrer 


Schmidt, Superintend. 


Schmock, Pfarrer 


N 
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Müncheberg. 

Kalau. 

Sorau. 

Frankfurt a.O. 

Königsberg M./M. 

Bobersberg, Krs Kroſſen a.O. 

Küſtrin. 

Kroſſen a.O. 

Reppen. 

Züllichau. 

Groß-Breeſen bei Guben. 

Luckau. 

Soldin. 

Stennewitz bei Dühringshof, 
Krs Landsberg. 


Schulp, Vice-General-Superindent. zu Lübben, 


Stange, Superintend. 
Stodmann, dögl. 
Strumpf, dögl. 
Tietze, dogl. 
Tils, Pfarrer 
Tzihabran, 
Ulrid, Grzpriefter 
Walther, Superintend. 
Menzel, dögl. 
Winkler, Erzprieſter 


Superintend. 


zu 


“ “ “ “ u u“ 


Eulo bei Forit. 

Finiterwalde. 

Landsberg a./W. 
Spremberg. 

Oſtrow bei Zielenzig. 
Pitſchen bei Uckro, Krs Luckau. 
Mühlbock bei Schwiebus. 
Schönfließ N./M. 

Friedeberg N./M. 

Frankfurt a./d. 


IV. Provinz Pommern. 


J. Regierungsbezirk Stettin. 
a. Ständige Kreis-Schulinſpektoren. 


Keine. 


b. Kreis-Schulinſpektoren im Nebenamte. 
zu Greifenhagen. 


Bartelt, Superintend. 
Berg, Oberpfarrer 
Diewitz, Superintend. 
Droyſen, dsgl. 
Friedemann, dogl. 
Gercke, dsgl. 

Gercke, dögl. 

Gruöl, degl. 

Haupt, dsgl. 


Heberlein, Archidiakonus 


“ n “u u „n “ “ v 


Pyrip. 

Labbuhn, Krs Negenwalde. 
Wolgaſt. 

Greifenberg i. Pomm. 
Uſedom. 

Werben, Krs Pyritz. 
Neumark i./Pomm. 
Stargard i.Pomm. 
Demmin, interimift. 


11: 
12. 
13. 
14. 
15. 
16. 
17. 
18. 
19. 


21. 
22. 
23. 
24. 
25. 
26. 
27. 


29. 
30. 
31. 
32. 


u Te —— 


26 


Hildebrandt, Euperintend. zu Repin, Krs Random. 


Lie. Hoffmann, dögl. = Krauendorf, Krs Random. 
Hüttner, dgl. « Barnimdlow, Krs Random, 
D. Jaspis, Gener. Superint.- Stettin. 

Klinde, Superintend. - Zafoböhagen. 

Klopſch, dsgl. - Naugard. 

Krägig, Erzpriefter Paſewalk. 

Kupke, Pfarrer Paſewalk, kommiſſ. 

Lenz, Superintend. Wangerin. 


Meinhold, Pfarrer prim. 


Kammin i.Pomm. 
Mittelhauſen, Superintend- Treptow a. d. Rega. 
Möhr, dsgl. Dramburg. 
Müller, Bahn. 
Priednig, Erzprieſter Greifswald. 
Röber, Superintend. Gollnow. 


Schliep, deal. 
Schmidt, dal. 
Sternberg, degl. 


Wollin 1./Pomm. 
Beyerddorf 1./Pomm. 
Freienwalde 1./Pomm. 


" u“ “ ” un “ ” n “ “ “ 


MWabrendorff, Pfarrer Anklam. 
Wegener, Superintend. = Treptow a./Toll. 
Megner, dögl. = Daber. 

(3. 3. erledigt) - Uedermünde, 


2. Regierungsbezirf Kößlin. 
a. Ständige Kreis-Schulinſpektoren. 


Keine. 

b. Kreis-Schulinipeftoren im Nebenamte. 
Braun, Superintend. zu Kolberg. 
Cauße, dögl. -Sorenbohm bei Gr. Möllen. 
Gehrke, dögl. -Belgard. 
v. Gierczewski, Pfarrer - Bernsdorf bei Bütow. 
Henske, Euperintend, -Schivelbein. 
Herwig, dsgl. -Bublitz. 
Hoppe, Pfarrer -Gr. Jannewitz, Krs Lauenburg. 
Kloß, Superintend. = Stolp, Altſtadt. 
Krockow, dögl. : Körlin a.Perſante. 
Yindemann, dsgl. = Mendiih Tychow bei Schlawe. 
Malliſch, dogl. -Ratzebuhr. 
Mittelhauſen, dsgl. Treptow a. d. R. 
Möhr, dsgl. Dramburg. 
Pompe, Dial. Lauenburg 1./Pomm. 


Rewald, Pfarrer 
Riemer, Superintend. 
Rühle, dögl. 


Rohr, Krs Rummelsburg. 
Stolp, Stadt. 
Neuſtettin. 


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v. Stoſch, Superintend. zu Bütom. 
Stöjjel, dögl. - Mügenwalde. 
v. Unrub, Dd8al. - Lempelburg. 


3. Regierungsbezirf Straljund 
a. Ständige Kreis-Schulinipeftoren. 


Keine. 
b. Kreid-Schulinipeftoren im Nebenamte. 
Aebert, Superintend. zu Loitz. 


Ablborg, Superint. Verwei. - Garz a. /R. 
Baudad, Superintend. : Barth. 
Biedner, Superint. Verweſ.- Greiföwald. 
Dalmer, Superintend, - Gingft a. Rügen. 
Droyſen, dögl. - Molgaft. 
Heberlein, Superint.VBerw.- Demmin. 

Knuft, Superintend. - &rimmen. 
Sarnomw, döyl. : Straljund. 

Dr. v. Sydom, dgl. s 
Wartchow, dägl. -e Rranzburg. 
Wölffel, dsgl. Gützkow. 


V. Provinz Poſen. 
1. Regierungsbezirk Poſen. 
a. Ständige Kreis-Schulinſpektoren. 


Bandtke zu Schrimm. 
Büttner Schroda. 

Dittmar ⸗Koſten. 

Fehlberg : Yilla, Krs Frauſtadt. 


Dr. Förſter -Neutomiſchel, Krs Buk. 
Gratzki -Pleſchen. 

Heckert -Wureſchen. 

Dr. Hippauf = Dftrowo, Krs Adelnau. 
Hubert = Kempen, Krö Scildberg. 
Luſt -Rogaſen, Krs Obornik. 
Lux = Dojen. 

Mujolff = Mollitein, Krs Bomft. 
Schwalbe -Krotoſchin. 

Sklarzyk -Samter. 
Tecklenburg-Meſeritz. 

Wenzel -Rawitſch, Krs Kröben. 


Altenkirchen a. Rügen. 


10. 


12. 
13. 
14. 
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b. Kreis-Schulinipeftoren im Nebenamte. 


Auſt, Superintend. zu Dobrayea, Krs Krotoſchin. 
Dr.Borgius, Konfilt. Ratho Poſen. 

Brunow, Superintend. Waitze, Krs Birnbaum. 
Eſche, dögl. Boref, Krs Krotoſchin. 
Fiſcher, dsgl. Grätz, Krs Buk. 

Flicek, Pfarrer Oſtrowo, Krs Adelnau. 
Großmann, Superintend. = Schwerina.“W. Krs Birnbaum. 


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Kailer, dsgl. Rawitſch, Krs Kröben. 
Kaulbach, dsgl. - Gnejen. 

Petzold, Pfarrer - Liſſa, Krs Frauftadt, ftellvertr. 
Stämmler, Superintend. = Dufchnif, Krs Samter, 
MWarnig, dögl. -Obornik. 

Zarnack, Pfarrer zu Heyersdorf, Krs Frauſtadt, ſtellvertr. 
Zehn, Pfarrer zu Poſen, ſtellvertr. 

(3. 3. erledigt) für den Stadtfreid Pofen, 


2. Negierungsbezirf Bromberg. 
a. Ständige Kreis-Schulinfpeftoren. 


Arlt zu Tremeſſen, Krs Mogilno. 
Binfowsfi - Inowrazlaw, 

Eberftein =» Bromberg. 

Gärtner = Mongromip. 

Klewe -Gneſen. 

Kupfer -Schneidemühl, Kreis Kolmar i./P. 


Dr. Nagel Nakel, Krs Wirſitz. 


b. Kreis-Schulinſpektoren im Nebenamte. 
Grützmacher, Superintend. zu Schneidemühl. 
Heinrich, Pfarrer Lobſens. 


Gr. Kotten bei Gr. Drenſen. 


Sudau, Superintend. 
Behle bei Schönlanke. 


Starke, dsgl. 


Plath, Superintend. Schubin. 
Schönfeld, degl. - Inomwrazlam, 
Schönfeld, Pfarrer - Meikenböbe. 


VI Provinz Sclefien. 
l. Regierungdbezirf Breslau. 


a. Ständige Kreid-Sculinipeftoren. 


Dorn zu Neurode. 
Fengler Namslau. 
Gaupp -Schweidnitz. 


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29 


Höpfner zu Reichenbach. 
Löber -Militſch. 
Peiper Breslau. 
Pfennig -Münſterberg. 
Dr. Schandau- Frankenſtein. 
Schröter = Dhlau. 

Dr. Stange = Glap. 
Triefhmann = Waldenburg. 


(3. 3. unbeſetzt) = Habelichwerdt. 
b. Kreids-Schulinipeftoren im Nebenamte. 


Bäck, Superintend. zu Striegau. 

Bergmann, Pfarrer -= Zirfwig, Krs Trebnig. 
Böhmer, dogl. « Konradöwaldau, Krs Trebnig. 
Brand, deal. -Herrnmotſchelnitz, Krs Wohlau. 
Emmrich, dögl. -Kanth, Krs Neumarkt. 
Fellmann, dogl. : Gr. Zöllnig, Krs Oels. 
Hilbrand, Superintend. » Raudten, KröfSteinau. 


Dr. Hübner, Pfarrer - Neumarft.! 

Krebs, Superintend. Paftor prim. zu Herrnitadt, Krs Guhrau. 
Lauſchner, Superintend. zu Steinau. 

Müller, dögl. Michelau, Krs Brieg. 

Opitz, Erzprieſter Neumarkt. 

Peiſert, Pfarrer Mönchmotſchelnitz, Krs Wohlau. 
Peisker, Superintend.a.D.- Hönigern, Krs Brieg. 
Richter, Superintend. Prieborn, Krs Strehlen. 
Stenger, dsgl. Trebnitz. 

Stiller, Erzprieſter -Guhrau. 

Strauß, Superintend. Mühlwitz, Krs Oels. 

Thiel, Stadtſchulrath Breslau. 

Ueberſchär, Superintend.-DOels. 

Velkel, Pfarrer -Brieg. 


2. Regierungsbezirk Liegnitz. 
a. Ständige Kreis-Schulinſpektoren. 
Dr. Hörnlein zu Sagan. 
b. Kreis-Schulinſpektoren im Nebenamte. 
Altenburg, Paſtor prim. zu Grünberg. 


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Anderjed, Pfarrer. : Schönau. 

Aumann, Superintend. = | Panthenau. 

Brüdner, Pfarrer « riederddorf a. d. Yandesfrone, 
Krs Görlig. 

Dedart, deal. » Gierddorf, Krs Lömenberg. 


Fichtner, Superintend. = Neufalz a./D., Krs Freiftadt. 


10. 
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12. 
13. 
14. 
15. 
16. 
17. 
18. 
19. 
20. 


21. 
22, 
23. 
24. 
25. 


26. 
27T. 
28. 
29. 
30. 
31. 


32. 
33. 
34. 
35. 
36. 
37. 
38. 
39. 


40. 
41, 


Kranz, Pfarrer zu 
Gebhardt, dagl. . 
Grollmus, day. . 
Güngel, Superintend, = 


Hartmann, deal. : 
Heiniſch, Stadtpfarrer = 
Herden, Erzprielter 
Hillberg, Superintend. 
Holſcher, deal. 
Kadelbad, degl. 
Kähler, dsgl. 

Kinne, Pfarrer ⸗ 
Kluge, dsgl. 


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Kuring, dögl. und Superint. 


— 


Lochmann, Superintend. zu 
Löwe, Stadtpfarrer 
Löwe Pfarrer 
Matzke, Superintend. 
Meißner, Pfarrer 


Muche, Erzprieſter 
Patrunki, Superintend. 
Reymann, dsgl. 
Ritter, Erzprieſter 
Schiller, Superintend. 
Schröder, Gymnaſiallehrer, 


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Schultze, Superintend. zu 
Schumader, Pfarrer . 
Straßmann, depl. . 
Streeg, Superintend. : 
Thiemich, Paftor prim. 
Thuſius, Archidiakonus 
Warnattſch, Erzprieſter 
Williger, Pfarrer 


Willnich, Stadtpfarrer 
Winter, Superintend. 


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Kailerdwaldau, Krs Hirihberg. 
Wahlitadt, Krs Liegnig. 
Primfenau, Krd Sprottau. 
Flinsberg, Krs Löwenberg. 
Haſelbach, Krs Landeshut. 
Schömberg, dsgl. 
Keſſelsdorf, Krs Löwenberg. 
Rohnſtock, Krs Bolkenhain. 
Horka, Krs Rothenburg. 
Siegersdorf, Krs Bunzlau. 
Glogau. 
Milzig, Krs Grünberg. 
Nieder-Schönfeld, Krs Bunzlau. 
Verweſ. zu Lohſa, Krs Hoyers— 
werda. 
Seitendorf, Krs Schönau. 
Hirſchberg. 
Rohnſtock, Krs Bolkenhain. 
Wangten, Krs Liegnitz. 
Modelsdorf, Krs Goldberg— 
Haynau. 
Profen, Krs Jauer. 
Lüben. 
Hochkirch, Krs Görlitz. 
iegnitz. 
Hummeln, Krs Lüben. 


kommiſſ. Stadt-Schulinſpektor 
zu Liegnitz. 

Görlitz. 
Großen-Bohrau, Krs Freiſtadt. 
Bunzlau. 
Markliſſa, Krs Lauban. 
Jauer. 
Lauban. 

Glogau. 


Nieder-Koſel bei Niesky, Krs— 

Rothenburg D./R. 
Markliſſa, Krs Lauban. 
Sprottau. 


3. Regierungsbezirk Oppeln. 
a. Ständige Kreis-Schulinſpektoren. 


Battig 
Beſta 
Dr. Böhm - 


zu Lublinig. 
Rybnik. 


Kattowitz, kommiſſ. 


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31 





Czygan zu Falkenberg D./S. 


Elöner - Xeobichüp. 
Aauft Neiße. 
Dr. Sieie = Neiße. 
Dr. Grabow - Dppeln. 
Hauer = Dber-Ölogau, Krs Neuftadt D./S. 
Dr. HSüppe - Kofel, 
Dr. Jeltib - Gr. Streblig. 
Keihl : Grottfau. 
Marr : Gleimwip. 
Pattuizyf = WDiep. 
Porske = Matibor. 
Dr. Rhode - Ratibor. 
Schreier = Dppeln. 
Schwarzer = Leobſchütz. 
Thaiß - Beutben. 
Dr. Bogt = MNeuftadt D./S. 
Wopntilaf = Tarnomig. 
Z3ader = MRofenberg D./S. 
b. Kreis-Schulinipeftoren im Nebenamte. ® 
Geisler, Konfiltorialrath und Superintend. zu Oppeln. 
D. Kölling, Superintend. zu Roſchkowitz, Krs Kreuz: 
burg. 


D. Kölling, dsgl. Pleß. 
Schultz, dsgl. -Leobſchütz. 
VII. Provinz Sachſen. 
1. Regierungsbezirk Magdeburg. 
a. Ständige Kreis-Schulinſpektoren. 
Keine 
b. Kreid-Schulinfpeftoren im Nebenamte. 


Böters, Superintend. zu Gommern, Krs Loburg. 
Büchſel, Superint. Vikar - Beegendorf, Krs Salzwedel. 
Buſch, Superintend. = Quedlinburg. 

Dittmar, deal. : den, Krs Diterburg. 

D. Aranp, dsgl. -Ebendorf, Krs MWolmirftedt. 


Frobenius, dsgl. -Hohenziatz, Krs Jerichow I. 
Grabe, dsgl. = Gröningen, Krs Oſchersleben. 
Guntau, dogl. » Hohengöhren, Krs Jerichow II. 
Lie. Dr. Holgbeuer, dögl. » Weferlingen, Krs Gardelegen. 
Hundt, Pfarrer = Kalbe a./S. 

Jeep, Superintend. = Stendal. 


— 


32 


Koch, Superintend. zu Kochſtedt, Krs Aſchersleben. 


Kollberg, dgl. « Brandenburg a./H., Reg. Bez. 
Potödam. 
Krause, dögl. « Mordgermerdleben, Krs Neu: 
baldendleben. 
Löffler, Propft - Magdeburg. 
Manger, Pfarrer = Bombed, Krs Salzwedel. 
Martiud, Superintend, 


a. D., Pfarrer = Schwaneberg, Krs Wanzleben. 
Möller, Superint. Vifar = Arendiee. 
Dr. Delze, Superintend. = Hillerdleben, Krs Neubaldend- 
Icben. 
Delze, dsgl. - Zihtau, Krs Gardelegen. 
Pfeiffer, Superintend. a. D. u. Pfarrer zu Krafau, Krs 
Jerichow I. 
Pindernelle, Superintend. zu Egeln. 
Dr. Renner, Gräflich Stolberg’iher Konfiitorialrath, Super: 
intendent und Hofprediger zu Wernigerode. 
Rogge, Superintend. zu Budau bei Magdeburg. 
Scheffer, Oberprediger = Neuftadt bei Magdeburg. 
Schmeißer, Superintend. = Altmerdleben, Krs Salzwedel. 


Schmidt, deal. « Eagersdorf, Krs Kalbe a. d. ©. 
Schneider, dsegl. - Altenplatbow, Krs Serihomw II. 
Schollmeyer, Superint. Vikar zu Dingelftedt, Krs Oſchers— 

leben. 


Schrecker, Superintend. zu Seehauſen t./Altm. 
Grafv.d. Schulenburg, dsgl.- Wolfsburg, Krs Gardelegen, 


Thieme, dsgl. -Körbelitz, Krs Jerichow I. 

Wagner, dögl. - Ziefar. 

MWendenburg, deal. : Wolmirftedt. 

Lie. Wetten, dsgl. « Dfterwied. 

Wicke, Superint. Bilar - Hötendleben, Kr re 
(eben. 

Dr. Rolf, Suverintend. - Dfterburg. 

(3. 3. unbeſetzt) : Tangermünde. 

(dögl.) » Halberftadt. 


2. Regierungsdbezirf Merjeburg. 
a. Ständige Kreid-Schulinipeftoren. 


Keine. 
b. Kreis-Schulinſpektoren im Nebenamte. 
Belfer, Superintend. zu Ermsleben. 
Dierichs, Pfarrer - Torgau. 


Fabarius, Superintend. : MReideburg im Saalfreiie, 


33 





aber, Superintend. zu Bitterfeld. 

Fiſcher, dögl. s u Krs Delitzſch. 
Lic. Förfter, dögl. - Halle a./ 
Grohmann, dgl. ⸗ — 
Grunewald, Superint. Bilar - — 

Jahr, Superintend. 

Dr. Jahr, dsogl. — 5* 
Klapproih, dögl. = Lüh 

Kletzſchke, dögl. nasse Krs Zeip. 
Kretſchel, Dberpfarrer « &ilenburg. 
Kromphardt, Superintend. = Sangerhaufen. 
Kuliſch, Pfarrer . & won en. 

Zeipoldt, Superintend, - 


ch. 
Leuſchner, Konſiſt. Rath, Stiftsfuperintend zu Merfeburg. 
Lüttke, Oberpfarrer zu Schkeuditz. 
Manitius, Pfarrer zu Saathain, Krs Liebenwerda, interim. 
Meinshaufen, Superintend., Propft zu Schlieben. 
Meyer, Superint. Vikar, Oberpfarrer zu Belgern. 
Miſchke, Superintend. zu Freyburg a,/U. 
Mojer, Gräflich Stolberg'ſcher Ronfiftoriatath und ng 

intend. zu Roßla. 

Naumann, Superint. Berwei., Oberpf. zu Edartöberga. 
Neubert, Superint., Dberpf. zu Zeig. 
Debler, Pfarrer zu Thondorf bet Manöfeld. 


Dpig, Superintend. zu Prettin. 
Opitz, Superint. Bilar Elſterwerda. 
Otto, Superintend. Esperſtedt, Mansfelder 


Seekrs. 
Perſchmann, Superint. Verweſ., Oberpfarrer zu Gerbſtedt. 
Philler, Superint. Verweſ. zu Lauchſtädt. 
Diner, Gräfl. Stolberg'ſcher —8 Aſſeſſ. und Archidiak. 
zu Stolberg. 
Raabe, Superintend. zu Herzberg. 
Dr. Reineck, dsgl. -Heldrungen. 
Reinhardt, dsgl. = Gollme, Krs Delitzſch. 
Lie. Rietſchel, Superintend. - Wittenberg. 
Rothe, Archidiak. -Eisleben, interimiſt. 
Schirlitz, Superintend. Querfurt. 
Schlemmer, Superint. Verw., Propſt zu Liſſen, Krs 
Weißenfels. 
Schmidt, Superintend., Oberpf. zu Zörbig, Krs Bitterfeld. 
Schuchardt, Superintend., Propft zu Kemberg. 
Stöde, Superintend. zu Großjena, Krd Naumburg. 
Thielemann, Gräflich Stolberg’icher Konfift. Aſſeſſ. und 
Pfarrer zu Dueftenberg. 


1884. 3 


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34 





Trümpelmann, Guperintend. u. Oberpfarrer zu Torgau, 

Urtel, Superintend. zu Giebidhenftein. 

Boigt, dögl. - Zahna. 

Walter, Superint. Verweſ. = Krumpa, Krs Querfurt. 

Dr. Witte, geiftlicher Inſpektor, Profeffor zu Pforta. 

Woker, Pfarrer zu Halle a./©. 

Dr. Zſchimmer, Superint. Verw. zu Schloß Beidhlingen, 
Krs Edartöberga. 

(3. 3. erledigt) Land-Ephorie Merjeburg. 


3. Regierungsbezirk Erfurt. 


a. Ständige Kreid-Schulinipeftoren. 


Polad zu Worbiß,. . 
Dr. Regent =» SHeiligenftadt. 


b. Kreid-Schulinipeltoren im Nebenamte. 


Bode, Dompropft zu Erfurt. 
Buſch, Superintend. - Meibenfee. 
Gaudig, dogl. «= DBleicherode, Krs Nordhaujen. 
Georgi, dögl. - Dberdorla, Krs — 
i. Thrg. 
Gerlach, Superint. Verweſ., Oberpfarrer zu Suhl, Kia 
Schleuſingen. 


Dr. Haafe, Superintend. zu Nordhauſen. 

2.0 Pfarrer -St. Kilian, Krs Scleufingen. 
uliſch, Oberpfarrer -Heiligenſtadt. 

Peifer, Superint. Verweſ.- Urleben, Krs Langenſalza. 

Rathmann, Superintend.- Langenſalza. 

Riedel, dsgl. -Salza, Krs Nordhauſen. 

Rudolphi, dögl. ⸗Erfurt. 

Thielebein, dögl. -Wernburg, Krs Ziegenrück. 

Wand, Dechant -Nordhauſen. 

Winkler, Oberpfarrer -Mühlhauſen i. Thrg. 


VIII. Provinz Schleswig-Holſtein. 


a. Ständige Kreis-Schulinſpektoren. 


Burgdorf zu Tondern. 
Peterſen « Apenrabde. 
Stegelmann = SHabderöleben. 


b. Kreis-Schulinjpeftoren im Nebenamte. 
Anderjen, Kirhenpropft und Hauptpaftor zu Grundhof, Krs 


Flensburg. 
Bröcker, dögl. u. dögl. zu Ueterſen. 


MEDIEN 


8 — 


35 





Dr. Brömel, Superintend. und Konſiſtorialrath zu Ratzeburg. 
Griebel, Kirhenpropft und Paftor zu Warder, Krs Segeberg. 
Haljelmann, Kirdhenpropft und Hauptpaftor zn Krempe. 
Haſſelmann, dögl. u. dgl. zu Hujum, 
v. d. Heyde, dögl. u. dögl. zu Nortorf. 
Holm, Kirdhenpropft und Paltor zu Hütten, Krs Edernförde. 
Jeß, Kirdhenpropft und Paftor zu Kiel. 
Lilie, Kirhenpropft und Hauptpaftor = Altona, 
Martens, dögl. m. dgl. zu Neuftadt, Krs Didenburg. 
Mau, Kirhenpropft u. Paftor zu Burg, Krs Süderdithmarichen. 
Michler, Kirhenpropft und ——— zu Burg auf Fehmarn, 
Krs Oldenburg. 
Peters, dsgl. u. dsgl. zu Flensburg. 
Prall, dögl. u. dsgl. zu Heide, Krs Norderdithmarſchen. 
Ruchmann, Kirchenpropſt und Paſtor zu Horſt, Krs Steinburg. 
Schütt, Kirchenpropſt u. Hauptpaſtor zu Lütjenburg, Krs Plön, 
Schwarz, Kirchenpropſt, Hauptpaſtor und Konſiſtorialrath 
zu Garding, Krs Eiderſtedt. 
Sörenſen, Kirchenpropſt und J. Kompaſtor zu Neumünſter, 
Krs Kiel. 
Soltau, Paſtor und Kirchenpropſt zu Toeſtrup, Krs Schleswig. 
Tamfen, Kirchenpropſt u. Paſtor zu Trittau, Krs Stormarn. 
Wagner, Schuldirektor zu Altona. 
Biete, Kirchenpropft und Hauptpaftor zu Schleswig. 


IX. Provinz Hannover. 
1. Konfiftorialbezirt Hannover. 
a. Ständige Kreid-Schulinipeftoren. 


Keine. 

b. Kreis-Schulinipeftoren im Nebenamte. 
Arnold, Superintend. zu Bovenden. 
Daring, dögl. -» Ginbed. 
Beer, Propit -VUelzen. 
Berkenbuſch, Superintend.- Wittingen. 
Beyer, Stadt-Superintend.- Lüneburg. 
Biedenweg, Superintend. -Ebſtorf. 
Blanke, Stadt-Schulinipeft. » Hannover. 
Brügmann, Superintend. = Göttingen. 
Bunnemann, dögl. - Gtolzenan. 
Gölle, dögl. - Ablden. 
Cordes, dagl. = Nienburg. 
Cordes, dsgl. Soltau. 


Weyhe, Amt Syke. 
3* 


Dr. Crome, dsgl. 


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Dammerd, Superintend. 
Dandwerts, dögl. 

Lie. &!fter, Senior 
Fienemann, Superintend. 
Fiſcher, dögl. 

Fromme, dögl. 


Frommel, Konfift. Rath 
Gerlach, dagl. 

Große, Superintend. 
Grote, dgl. 

Guden, Gener. Superintend. 
Haccius, Superintend. 
Hahn, Konfift. Rath 
Hartwig, Superintend. 
Herbit, d8gl. 

Hermann, dögl. 

Hirte, Pfarrer 

Sacobi, Superintend. 
Kleinihmidt, dögl. 
Kleufer, Superintend. 
Knoke, dögl. 
Krüger, dögl. 
Zangelop, Dfarrer 


Loofs, Superintend. 
Lührs, dögl. 

Mehliß, Pfarrer 
Meiner, Superintend. 
Meyer, dögl. 

Meyer, dögl. 

Meyer, dögl. 

Meyer, dögl. 

Meyer, dögl. 


Mirow, dögl. 
Müller, dögl. 
Münchmeyer, dögl. 
Nöller, dEgl. 
Pariſius, dgl. 
Probit, dögl. 
Quantz, dögl. 
Raſch, dögl. 
NRauterberg, dögl. 
Dr. Raven, dögl. 


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lze. | 

Neuftadt a./Rbg. 

Einbed. 

Peine. 

Fallerdleben. 

Sieverdhaufen, Amt Burg» 
dorf b. Eelle. 

Gelle. 


Niederſachswerfen. 

Markoldendorf. 

Gifhorn. 

Uslar. 

Herzberg. 

Hildesheim. 

Sulingen. 

Wrisbergholzen. 

Göttingen. 

Thedinghauſen i. Braunſchw. 

Wunſtorf. 

Oſterode a. Harz. 

Salzgitter. 

Walsrode. 

Zellerfeld. 

Gras dorf, Amt Hannover, 
interim. 

Jeinſen, Amt Kalenberg. 

Dannenberg. 

Baſſum. 

Hedemünden. 

Beedenboſtel. 

Burgdorf bei Celle. 

Münder a./D. 

Villen. 

Willershauſen, Amt Ofterode 

a 


Hohnftedt, Amt Northeim. 
Nettlingen, Amt Marienburg. 
Bergen b. Gelle. 
Ronnenberg. 

Pattenſen i./L. 

Gr. Solſchen. 

Dransfeld. 

Diepholz. 

Börry, Amt Hameln. 

Lüne, Amt Lüneburg. 


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37 


Rotermund, Superintend. zu Bodenem. 
Schünhoff, Gener. Superintend. zu Harburg. 
Schultze, Superintend. zu Winfen a. d. 2. 
Schuſter, d8gl. ⸗ 
Schwane, dögl. 

Seevers, Archidiakon. 
Sievers, Superintend. 
Sievers, doegl. 

Dr. jur. Sievers, dsgl. Sehlde, Amt Bockenem. 
Soltmann, dogl. —— 
Steinmep, dsgl. öttingen. 


oya. 
-Burgwedel. 
Suffert, dsegl. » Dldendorf, Amt Lauenſtein. 


Lüchow. 
Gr. Berkel, Amt Hameln. 
Sarſtedt. 


Taube, dogl. Gartow. 

Tölke, Senior Northeim. 

Twele, Superintend. Vienenburg. 
Vahlbruch, dsgl. Alfeld. 

Wecken, Paſtor prim. Linden. 

Wendland, Superintend. Limmer, Amt Linden. 
Wiedenroth, dägl. Bleckede. 

Wolter, dögl. Klausthal. 


2. Konfiftorialbezirt Stade. 


a. Ständige Kreid-Schulinivektoren. 
Keine. 


b. Kreid-Schulinfpektoren im Nebenamte. 


Göpe, Kreidhauptmann zu Himmelpforten, Srö Stabder-Geeft. 

v. Hanffftengel, Superintend: zu Trupe-Lilienthal, Krs 
Oſterholz. 

Haſenkamp, dsgl. zu Lehe. 

Kottmeier, dogl. -Rotenburg. 

Lüders, dögl. Oldendorf, Krs Stader⸗Geeſt. 

Meyer, dögl. Neuhaus a. / D. 

Mügge, Amtshauptmann- Harſefeld, Krs Stader-Geeſt. 

Ocker, Superintend. Bremervörde, dögl. 

Pratje, Pfarrer Berden, interim. 

Rakenius, Superintend. Leſum, Krs Ofterholz. 

Schröder, dsgl. Jork, Krs Stader⸗Marſch. 

Schünemann, Pfarrer Wremen, Krs Lehe. 

Tomfohrde, dsgl. Büttel, dögl. 

Visbeck, Superintend. Zeven, Krs Rotenburg. 

Wedekind, dögl. Dederquart, Krd Stader-Marid. 

Wittkopf, dögl. Debftedt, Krs Lebe. 

Wyneken, dögl. Mulfum, Krs Stader:Geelt. 


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38 





3. Konfiftorialbezirft Dtterndorf. 


a. Ständige Kreid-Schulinipeftoren. 
Keine, 


b. Kreis-Schulinſpektoren im Nebenamte. 
Bohnenftädt, Seminardireftor zu Bederfefa. 
4. Konfiftorialbezirt Osnabrück, evangeliid. 
a. Ständige Kreis-Schulinſpektoren. 
Keine. 


b. Kreid-Schulinjpeftoren im Nebenamte. 


Durlad, Superintend. 
Grashoff, Konfift. Rath 


Dr. Jüngling, Seminardireftor 


Lauenſtein, Superintend. 
Mauersberg, Konfift. Rath 
Raydt, Superintend. 
Rinfer, dsgl. 


5. Konfitftorialb 


zu Mendlage. 

Meppen. 

:« Dsnabrüd. 

-Buer. 
-Georgs-Marien-⸗Hütte. 


v 


Lingen. 
Bramſche. 


ezirk Aurich. 


a. Ständige Kreis-Schulinſpektoren. 
Keine. 


b. Kreis-Schulinſpektoren im Nebenamte. 


Bode, Superintend. zu 
de Boer, dögl. 

Elſter, dsgl. 
Frerichs, Paſtor prim. 
emkes, Superintend. 
Kirchhoff, Paſtor prim. 
Köppen, Superintend. 

Metger, dögl. 
Müller, dogl. 
Penon, dögl. 
Riedlin, dögl. 
Sanders, dögl. 
Siſſingh, dsgl. 
Stracke, dögl. 
Strate, —8 prim. 
Vistor, Kirchenrath 
Voß, Superintend. 

v. d. Wall, dögl. 
Warnke, Paſtor prim. 
Wiarda, Superintend. 
Wübbena, dögl. 


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Aurih-Dldendorf, Amt Aurich. 
Reepsholt, Amt Wittmund. 
Riepe, Amt Aurich. 
Emden. 

Tergaft, Amt Emden. 
Aurich. 

Neſſe, Amt Norden. 
Groothuſen, Amt Emden. 
Bingum, Amt Weener. 
Weener. 

Esclum, Amt Leer. 
Weſterhuſen, Amt Emden. 
Jemgum, Amt Weener. 
Wittmund. 

Norden. 

Emden. 

Eſens. 

Marienhafe, Amt Norden. 
Leer. 

Suurhuſen, Amt Emden. 
Eilſum, Amt Emden. 


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39 





6. Bezirk des Ober-Kirchenrathes zu Nordhorn. 


a. Ständige Kreis-Schulinipeftoren. 
Keine. 
b. Kreis-Schulinſpektoren im Nebenamte. 
Keine. 


7. Konfiftorialbezirt Hildesheim. 
a. Ständige Kreid-Schulinjpeftoren. 


Keine. 
b. Kreid-Schulinfpeftoren im Nebenamte. 
Behre, Dedant zu Weitfeld, Krs Marienbnrg. 


Eichmann, Pfarrer = Bildhaufen, Krs Oſterode. 
Eikenköter, Seminarlehrer = Hildesheim. 

Graön, Pfarrer «e „Hönnerfum, Krs Hildesheim. 
Hartmann, Pfarrer » Hohenhameln, KröHildesheim. 
Krahwinkel, d8al. - Hildesheim. 

Krüger, Dedant = Hildeöheim. 

Mever, Pfarrer «= Harburg. 

Nolte, dögl. = Seeburg, Kr Dfterode. 
Sorhage, Pfarr-Adminiftr. = Bienenburg, KröWöltingerode, 
Spiefer, Pfarrer - Detfurtb, Krs Marienburg. 
Studmann, Divifiondpfarrer- Hannover. 

Bollmer, Pfarrer Rüdershauſen, Krs Oſterode. 


8. Konſiſtorialbe zirk Osnabrück, katholiſch. 
a. Ständige Kreis-Schulinſpektoren. 


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Keine. 

b. Kreid-Schulinipeftoren im Nebenamte. 
Coſſe, Dedant zu Haren a. /E. 
Heilmann, Pfarrer = Berge. 
Heilmann, dogl. :s Meener. 
Dr. Hune, Gymnafial-Direftor » Meppen. 
Menne, Seminar:Direftor Osnabrück. 
Menſe, Pfarrer - Schüttorf. 
Nieterd, deal. « Hajelünne. 
Pohlmann, Kapları » burg. 
Redling, Pfarrer « Qmwiftringen. 
Richard, dogl. -Werlte. 
Schriever, dgl. Plantlünne. 
Siebenbürgen, dögl. :s Melle. 


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X. 


40 
Provinz Weftfalen. 





1. Regtierungsbezirt Münfter. 
a. Ständige Kreid-Schulinfpektoren. 


Biſchoff zu Tecklenburg. 
Feldhaar Münſter. 
üſer : Bedum. 
eron : Ahaus, 
Schmitz = Koeöfeld. 
Schund -« Warendorf. 
Schürhboff - Burgfteinfurt, Krs Steinfurt. 
Stork Borken. 
Wallbaum - Lüdinghauſen. 
Witte « Redlinghaufen. 


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b. Kreis⸗Schulinſpektoren im Nebenamte. 


Peters, Pfarrer zu Anhalt, Krd Borken. 
Stapenborft, dögl. = Dorften, Krs Redlinghaufen. 


2. Regierungdbezirt Minden. 
a. Ständige Kreid-Schulinipeftoren. 


Dr. Ernft zu Büren. 


Jenetzky « Minden. 

Kork -Warburg. 

Dr. Zaured » Höcrter. 

Raſche -Rheda, Krs Wiedenbrück. 
Dr. Winter » Paderborn. 


b. Kreis-Schulinſpektoren im Nebenamte, 


Baumann, Pfarrer 
Beckhaus, Superintend, 
Bovermann, Pfarrer 
Hartmann, dögl. 
dußgermeier, dögl. 
Kleine, 
teen, dsgl. 
Lemcke, dögl. 
Maßmann, dögl, 
Prieſter, dögl 
—— dögl. 
Sander, dsgl. 
Schengberg, dögl. 
Bieregge, dögl. 


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zu Bünde, Krö Herford. 
Hörter. 


Steinhagen, Krs Halle. 

Pr. Didendorf, Krs Lübbecke. 
Heepen, Landkrs Bielefeld. 
Herford. 

Brackwede, Landkrs Bielefeld. 
Holzhauſen I, Krs Minden. 
Werther, Kro Halle. 
Lübbecke. 

Mennighüffen, Krs Herford. 
Herford. 

Rheda. 

Bielefeld. 


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. Kern, dgl. 

. Kleppel, d8gl. 

. Klingemann, dögl. 
. Klöne, dögl. 


41 





3. Regierungsbezirk Arnsberg. 
a. Ständige Kreis-Schulinſpektoren. 


Koch zu Meſchede. 
Schallau -Soeſt. 
Schräder +» Dlpe. 
Schürbol;z = Arnöberg. 
Sierp : Bodum. 
Stein = Rippftadt. 
Wolff : Brilon. 


Dr. Zumlob -» Dortmund. 
b. Kreid-Schulinipeftoren im Nebenamte. 


Brockhaus, Pfarrer zu Dortmund. 
Fernidel, Superintend. ⸗ Hattingen, Krs Bielefeld. 
Florin, Pfarrer « Girkhaufen, Krs Wittgenftein. 
Frahne, dögl. « Goeft. 
Göcker, dsgl. -Wetter. 
Gräve, dägl. Schwerte, Landkrs Dortmund. 
ne dögl. =» MWidede. 
ellmweg, dsgl. «= Brederfeld. 

Huffelmann, dögl. » NMeuenrade, Krd Altena. 

« Hörde, Landfrd Dortmund. 

:s Bodum. 

= Gevelöberg, einftweilen beauftr. 

= Wrnöberg. 

= Metphen, Krs Siegen. 
Aplerbed, Landfrd Dortmund. 
Fröndenberg, Krd Hamm. 


Köhne, dögl. 
Meinberg, dögl. . 
zur Nieden, dsgl. ⸗ 
zur Nieden, dögl. = Hagen. 

Roth, Superintend. « Neunkirchen, Krs Siegen. 
Rottmann, Pfarrer = Lüdenſcheid, Krs Altena. 
Schmidt, dsgl. »s Bodum. 

Stenger, dögl. = Mödgen, Krs Siegen. 
Mefthoff, dögl. -Ergſte, Krs Iſerlohn. 
Wille, dsgl. « Fiſchelbach, Krs Wittgenſtein. 


XI. Provinz Heffen:Raffau. 
1. Regierungdbezirf Kaſſel. 
a. Ständige Kreids-Schulinipeftoren. 
Sermond zu Fulda, 
b. Kreis-Schulinſpektoren im Nebenamte. 


Bingmann, Pfarrer zu Kirchhain. 
Bode, dögl. » Budenau, Kro Hünfeld. 


42 





Braund, Pfarrer 
Breidenbad, dägl. 

Dr. Coch, Metropolitan 
Dettmering, dögl. 
Diedelmeier, Pfarrer 
Dr. Ebert, dsgl. 
Endemann, Metropolitan 
Engel, Landdehant 
Fenner, Pfarrer 
Frande, Metropolitan 
Gigrich, Pfarrer 

Snap, dögl. 

Grimmel, dögl. 
Habicht, dögl. 

Hellwig, Metropolitan 
Heußner, dögl. 

Karff, dal. 

Kauſel, Pfarrer 

Lamm, dögl. 
Lautemann, Metropolitan 
Leimbach, Seminarlebrer 
Lieſe, Pfarrer 
Loderhoſe, Oberpfarrer 
Martin, Metropolitan 
Meyer, Pfarrer 
Nothnagel, dogl. 
Pfeiffer, dsgl. 

Pyroth, Rektor 
Riebold, Pfarrer 
Rollmann, Geiſtl. Inſpekt. 
v. Roques, Metropolitan 
Ruppel, Pfarrer 
Schember, Metropolitan 
Schmincke, dsegl. 
Schmincke, dögl. 
Schrader, Pfarrer 
Schumann, dögl. 
Soldan, Metropolitan 
Spengler, Seminarlehrer 
Spranck, Pfarrer 

Dr. Vial, geiſtl. Inſpektor 
Voigt, Pfarrer 

Wepler, dogl. 

Weſſel, Metropolitan 
Wieacker, Seminardirektor 
Zinn, Pfarrer 


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Schrecksbach, Krs Ziegenhain. 
Roßdorf, Krs Kirchhain. 
Homberg. 

Dreihauſen. 

Obernkirchen, Krs Rinteln. 
Rasdorf, Krs Hünfeld. 
Melſungen. 

Hünfeld. 

Spielberg, Krs Gelnhauſen. 
Hofgeismar. 

Gersfeld. 

Karlshafen, Krs Hofgeismar. 
Mörshauſen, Krs Melſungen. 
Berge, Krs Witzenhauſen. J 
Felsberg, Krs Melſungen. 
Ziegenhain. 

Obermeiſer, Krs Hofgeismar. 
Marköbel, Krs Hanau. 
Tann, Krs Gersfeld. 
Wolfhagen. 

Schlüchtern. 

Eſchwege. 

Wetter, Krs Marburg. 
Gudensberg, Krs Fritzlar. 
Höringhauſen, KrsFrankenberg. 
Rotenburg. 

Meerholz, Krs Gelnhauſen. 
Fritzlar. 

Schmalkalden. 

Fulda. 

Treyſa, Krs Ziegenhain. 
Asbach, Krs Witzenhauſen. 
Lichtenau, Krs Witzenhauſen. 
Sontra, Krs Rotenburg. 
Bruchköbel, Krs Hanau. 
Gottsbüren, Krs Hofgeismar. 
Crumbach, Krs Kaſſel. 
Rauſchenberg, Krs Kirchhain. 
Schlüchtern. 

Singlis, Krs Homberg. 
Hersfeld. 

Rambach. 

Waldkappel, Krs Eſchwege. 
Frankenberg. 

Schlüchtern. 

Kirchbauna, Landkrs Kaſſel. 


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2. Regierungsbezirk Wiesbaden. 


a. Ständige Kreid-Schulinipektoren. 
Keine. 


b. Kreis-Schulinſpektoren im Nebenamte. 
zu Marienberg. 


Altbürger, Pfarrer 


Baumann, Seminardireftor - 


Bayer, Frühmeffer 
Bender, Pfarrer 
Bode, dögl. 

Böll, dsgl. 
Braun, dögl. 

Dr. Buddeberg, Rektor 
Büren, dögl. 
Gellarius, Dekan 
Sladmann, Pfarrer 
Gun, Dekan 
Deißmann, Pfarrer 
Dörr, dögl. 
Ehrlich, Dekan 
Enderd, Pfarrer 
Ernſt, Rektor 
Kabriciud, Pfarrer 
Fauft, Defan 
Flud, Pfarrer 
Gieſen, Dekan 
Siehe, Pfarrer 
Gottſchalk, Dekan 
Grünſchlag, Pfarrer 
Hatzfeld, degl. 
Herborn, dögl. 
Herltb, dögl. 
Herzmann, Dekan 


Höfer, Pfarrer 


Dr. Hoffmann, Seminarbdireft. 


Holzentbal, Pfarrer 
Horz, dögl. 

Ilgen, Dekan 

ung, Pfarrer 

Dr. Kiejerling, Reftor 
Kirihbaum, Pfarrer 
Klau, Benefiziat 
Klein, Pfarrer 
Kleinihmidt, dögl. 


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Dillenburg. 
Geiſenheim. 
Schadeck. 
Ruppertshofen. 
Schönbad. 
Gladenbach. 
Naſſau. 
Herborn. 
Battenfeld. 
Hochheim. 
Idſtein. 
Grävenwiesbach. 
Maſſenheim. 
Cronberg. 
Oberrad. 
Langenſchwalbach. 
Griesheim. 
Hadamar. 
Weidenhahn. 
Erbach a. Rhein. 
Langenſchwalbach. 
faffenwiesbach. 
ergebersbach. 
Flacht. 
Heddernheim. 
Arnſtein, Unterlahnkrs. 
Lindenholzhauſen. 
Altweilnau, Obertaunuskrs. 
Uſingen. 
Oſterſpai. 
Winkel. 
Naſtätten. 
Rotzenhahn. 
Hachenburg. 
Erbenheim. 
Montabaur. 
Dauſenau. 
Oberwallmenach. 


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Dr. Kley, Rektor zu Dberurfel. 
Krüde, Pfarrer = Limburg. 
Maurer, Pfarrer = Herborn. 
Michel, Dekan « Meilburg. 
Micheld, Pfarrer : Höhr. 
Moureau, dogl. x bad. 
Müller, Dekan « Grenzbaufen. 
Müllers, Benefiziat «= Kamberg. 
Neff, Pfarrer Wallau, Krs Biedenkopf. 
R 008, Domkapitular « Limburg. 
Skhieffer, Seminardireltor - Montabaur. 
S hmalz, Pfarrer = Kabr. 
Schmidt, Delan -Rodheim. 
Schmidt, Pfarrer = MWefterburg. 
Schmidt, dsal. = Berod, Unterwefterwaldfrs. 
Schneider, dögl. Buchenau. 
Stähler, dsgl. -Ransbach. 
Stahl, dsgl. -Holzappel. 
Stein, dsgl. ne: 

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Vömel, dsgl. ms. 
Vömel, dgl. Homburg vor der Höhe. 
Wiesbaden. 


Weldert, Direktor 
Braubach. 


Wilhelmi, Pfarrer 
Wilhelmi, Dekan Biebrich-Mosbach. 
Oberlahnſtein. 


Dr. Wirſel, Rektor 
Wißmann, Pfarrer Kettenbach. 


XII. Rheinprovinz. 


1. Regierungsbezirk Koblenz. 


a. Ständige Kreid-Schulinipeftoren. 


Bornemann zu Kreuznach. 
Kond, Krs Kochem. 


Dr. $enger = 

Kelleter : Mayen. 

Klein = Boppard, Krs St. Goar. 
Lieſe Simmern. 

Lünenborg -Remagen, Krs Ahrweiler. 
Raßmann Neuwied. 

Schwindt : Altenkirchen. 


b. Kreid-Schulinfpeftoren im Nebenamte. 
Lindenborn, Pfarrer zu Niederfleen, Krs Wetzlar. 
Meurer, Hofpitalgeiftliher =» Koblenz. 

Rinn, Pfarrer -Dillheim, Krs Weplar. 


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45 





2. Regierungdbezirt Düffeldorf. 
a. Ständige Kreid-Schulinfpeftoren. 


Bauer zu Düffeldorf, für den Landkrs — 

Cremer, Wilh. ⸗Moöoörs. 

Dieſtelkamp «e Solingen. 

Dr. Fudte := Eiflen. 

— ake ⸗Elberfeld, für den Krs Mettmann. 
entenid : Münden-Gladbad. 

Klein | : Neuß. 

E lag ragge Eſſen. 

iemenſchneider-Mülheim a. d. Ruhr, kommiſſ. 

De Ruland «e Krefeld. 

Dr. Schäfer = Nheydt, Krs Gladbach. 

Dr. Schultz « Geldern. 

Thoren = Meiel. 

Dr.. Weſſig = Kleve. 

(3. 3. unbejept) = Lennep. 


b. Kreis⸗Schulinſpektoren im Nebenamte. 
Dr. Boodftein, Stadt-Schulinfpeft. zu Elberfeld. 


n. gemann, Pfarrer « Kettwig, Landkrs Effen. 
x. Denen —— a « Düffeldorf. 
Dr. eußen, ven! Krefeld. 


Lenßen, Pfarr 5 — 
Windrath, Stadt-Schulinfpettor » Barmen. 
3. Regierungdbezirf Köln. 
a. Ständige ‚Kreid-Schulinfpeftoren. 
Dr. Burfardt zu Mülheim a. Rhein. 


Fraune ⸗Bergheim. 

Göſtrich -Siegburg, Siegkrs. 

Hopſtein -Euskirchen. 

Löhe, -Deutz bei Köln, Landkrs Köln. 
Proſch -Waldbröl. 

Reinkens : Bonn. 


b. Kreis-Schulinfpeftoren im Nebenamte. 
Dr. Brandenberg, Stadt-Schulinjpeftor zu Köln. 


4. Negierungdbezirf Trier. 


a. Ständige Kreid-Schulinipeftoren. 


Eid zu Bitburg. 
Hartung ⸗ Bernfatte 
Hoffmann = Trier. 


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46 





90 lbtz zu Prüm. 

r. Konze = Saarlouiß. 
Kreuß : Gt. Wendel. 
Dr. KRadel - Saarbrüden. 
Schäfer - Saarburg. 
Schröder .« Merzig. 
Simon . Kittlic. 

Dr. Tyszla =» Dttweiler. 


b. Kreis- bezw. Beringd-Schulinipeftoren im Nebenamte, 


Heß, Pfarrer zu Baumbolder, Krs St. Wendel. 
Ilſe, Oberpfarrer- St. Johann, Krs Saarbrüden. 
Konter, Pfarrer » Scalfenmehren, Krd Daun. 
Lihnod, dsgl. = Dudweiler, Krs Saarbrüden. 
Mertens, dögl. = Zülh, Landkrs Trier. 
Mep, doögl. -Offenbach, Krs St. Wendel, 
Otto, dögl. -Veldenz, Krs Bernkaſtel. 
en dögl. -Nenunkirchen, Krs Ottweiler. 

Dr. Schumann, Reg. u. Schulrath zu Trier (Stadt). 


5. Regierungsbezirk Aachen. 
a. Ständige Kreis-Schulinſpektoren. 
Dr. Eſſer zu N: 


Kallen .e Düren. 
Dr. Keller = Heinsberg. 
Mundt - Sülid. 
Dr. Ratte = Aachen. 
Shönbrod = Naden. 
Bandeneih - Schleiden. 
Zillifens - &upen. 


b. Kreis-Schulinſpektoren im Nebenamte. 


Haberfamp, Pfarrer zu Hüdelhoven, Krs Erkelenz. 
Küfter, dögl. « Machen. 
Nänny, Superintend. » Aaden. 
Neinhardt, Pfarrer = Düren. 


XII. Hohenzollernſche Lande. 
a. Ständige Kreis-Schulinſpektoren. 


Dr. Shmip zu Sigmaringen. 
Dr. Straubinger = SHedingen. 


b. Kreis-Schulinſpektoren im Nebenamte. 
Keine. 


47 





D. Königliche Akademie der Wifenfchaften zu Kerlin. 
(N.W. Unter den Linden 38.) 


Proteltor. 
Seine Majeftät der Kaifer und König. 
Beftändige Sefretare. 


(Die mit einem * Bezeichneten find Profefforen an der Univerfität zu Berlin.) 
a. für die phyſikaliſch-mathematiſche Kaffe. 


*Dr. du Boys-Reymond, Geh. Med. Rath, Prof. 
-Auwers, Geh. Reg. Rath, Prof. 


b. für die philofophifch-hiftorifche Klaffe. 


*Dr. Eurtius, Geh. Reg. Rath, Prof. 
* = Mommjen, Prof. 


1. Drdentlide Mitglieder. 
a. Phyſikaliſch-mathematiſche Klaffe. 


. Exc. Dr. Hagen, Wirkl. Geheimer Rath. 
.du Boyd-Reymond, Geh. Med. Rath, Prof. 

Beyrid, Geh. Bergrath, Prof. 

Ewald. 

Rammelsberg, Prof. 

Kummer, Geh. Reg. Rath, Prof. 

Weierſtraß, Prof. 

Kronecker, Prof. 

Hofmann, Geh. Reg. Rath, Prof. 

Auwers, Geh. Reg. Rath, Prof. 

Roth, Prof. 

Pringsheim, dögl. 

Guſt. Rob. Kirchhoff, Geb. Rath, Prof. 

v. Helmholtz, Geh. Reg. Rath, Prof. 

Siemens, Geh. Reg. Rath. 

Virchow, Geh. Med. Rath, Prof. 

Websky, Ob. Berg- Rath a. D., Prof. 

Schwendener, Prof. 

Munk, deal. 

Eichler, dögl. 

Landolt, Geh. Reg. Rath, Prof. 

b. Philoſophiſch-hiſtoriſche Klaffe. 

. Erc. Dr. v. Ranke, Wirkl. Geh. Rath, Prof., Hiſtoriograph 


des Preuß. Staates. 
. Scott, Prof. 


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.Lepſius, Geh. Ober-Reg. Rath, Ober-Bibliothekar, Prof. ꝛc. 
Kiepert, Prof. 
Weber, degl. 
Mommf en, dögl. 
Ad. Kirchhoff, dögl. 
Curtius, Geh. Reg. Rath, Prof. 
Müllenhoff, Geb. * Rath, Prof. 
Droyſen, Prof, Hiftoriograph der Brandenburgiichen Ges 


ichte. 
D. Dr. Bonitz, Geh. Ob. Reg. und vortrag. Rath im Miniſterium 
der geiftlichen ꝛc. An — 
*Dr. Zeller, Geh. Reg. Rath, Prof. 
«= Dunder, Geh. Ob. Pen, Rath a. D. 


* * * * * 3% 
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“ 


* = Babhlen, Geh. Reg. Rath, Prof. 
-Waitz, Geh. Reg. Rath, Prof. 
* „. Schrader, Prof. 
: » — Wirkt. Geh. Db. Reg. Rath, Direktor der Staats» 
archive 


*D. Dillmann, Prof. 
Dr. Sonze, Prof., Direktor der Skulpturen-Galerie der Mufeen. 
= Zobler, Prof. 
= Mattenbad, d8al. 
«= Dield, dsgl. 
2. Auswärtige Mitglieder. 
a. Phyſikaliſch-mathematiſche Klaffe. 
Dr. Neumann, Geb. Reg. Rath und Prof. a. d. Univerfität zu 
Königäberg. 
« Bunfen, Geb. Rath und Prof. in Heidelberg. 
-Wilh. Weber, Geh. Hofrath u. Prof. a. d. Univerſ. zu Göttingen. 
⸗H. Kopp, Geh. Nath und Prof. in Heidelberg. 
Richard Dwen, Prof. in Zondon. 
Sir George Biddel- Airy, Direktor der Sternwarte zu Greenwid. 
Zean Baptifte Dumas, Mitglied d. Akad. der Will. zu Paris. 


b. Philoſophiſch-hiſtoriſche Klafle. 
Rawlinſon, Königl. Großbritann. Oberſt in London. 
v. Mikloſich, Kaiſ. Defterr. Hofratb, Prof. u. Akademiker zu Wien, 
Dr. Hein. Lebr. Fleiſcher, Prof. a. d. Univerf. zu Leipzig. 
Giov. Batt. de Roſſi in Rom 
Dr. Aug. Sriedr. Pott, Geb. N Rath, Prof. a. d. Univerf. zu Halle. 


3. Ehren: Mitglieder der Geſammt-Akademie. 


Se. Majeftät Don Pedro II, Kaifer von Brafilien. 
Peter v. Tſchichatſchef zu Florenz. 


* 
* 


49 





Sabine, Königl. Großbritann. Gen.-Major in London. 

Se. Exc. Dr. Graf v. Moltke, Gen. ae ꝛc. 

Don Baldaſſare Boncompagni zu Rom 

Se. * * — Gen. Lieut. z. Präfid. des geodättichen 

n 

Dr. Georg Hanfjen, Geh. Reg. Rath, Prof. a. d. Univerf. zu 
Göttingen. 

Dr. Zul. $riedländer, Geh. Reg. Rath, Direktor des Münz- 
Kabinetd der Mufeen zu Berlin. 

Dr. Malmften, Königl. Schwed. Staatdrath zu Upfala. 

Garl of Crawford and Balcarred zu Dunedt, Aberdeen. 


— 


E. Königliche Akademie der Künſte zu Berlin. 
(NW, Unter den Linden 38. Bureau: NW. Univerfitätäftraße 6.) 
Proteltor. 

Seine Majeftät der Kaijer und König. 
Kurator. 


Se. Er. D. Dr. v. Goßler, Staatdminifter und Minifter der 
geiftlichen ꝛc. Angelegenheiten. 


Prälidium und Sekretariat. 


Prafident: K. Beder, Prof. 
Stellvertreter ded Präfidenten: Ende, Baurath, Prof. 
Erſter ftändiger Sekretär: Dr. Zöllner, Geh. Reg. Rath. 
Zweiter ftändiger Sekretär: » GSpitta, a. 0. Prof. an der 
. Univer). 
1. Senat. 


a. Sektion für die bildenden Künfte. 


Vorfigender: K. Beder, Prof., Geihichtömaler. 
Stellvertreter: Ende, Baurath, Prof. 
Mitglieder. 
K. Beder, fiehe vorh. 
Zul. Schrader, Prof., Geihichtömaler. 
Dr. Pfannſchmidt, Prof., Geihichtömaler. 
Albert Wolff, Prof., Bildhauer. 
2. Knaus, Prof., Genremaler. 
N. v. Werner, Prof., Direktor der afad. Hochſchule für die bil- 
denden Künſte, Geſchichtsmaler. 
Ad. Menzel, Prof. Geſchichtsmaler. 
G. Richter, Prof., Geſchichts- und Bildnismaler. 
Reinh. Beg a8, Prof, Bildhauer. 


1884, h 


50 





Ende, Prof., fiehe vorh. 
r. Meyer, Direktor der Königl. Gemälde-Galerie. 

Bahlmann, Geb. Db. Reg. Rath. 

Siemering, Prof., Bildhauer. 

E. Ewald, Prof., Direktor der Unterrichtsanftalt des Kunftgewerbe- 
Muſeums und auftragsw. Direktor der Kunſt- und Gewerkſchule. 

9. Bude, Prof., Landſchaftsmaler. 

Dr. Dobbert, Profeljor an der Hochſchule f. d. bild. Künfte und 
an der techniſchen Hochſchule. 

W. Gen, Prof., Geſchichtsmaler. 

5. Schaper, Prof., Bildhauer. 

Ad. Heyden, Baurath. 

Dr. 30 2 * Geh. Reg. Rath und auftragsw. Direktor der National⸗ 

alerie. 

D. Knille, Prof., Geſchichtsmaler. 

Ende, Prof., Bildhauer. 

Raſchdorff, Baurath, Prof. an der techniſch. Hochſchule. 

Wilh. Wolff, Prof., Bildhauer. 

Dr. Zöllner, Geh. Reg. Rath, erſter ſtändiger Sekretär. 


b. Sektion für Muſik. 


Borfitender: Taubert, Ober-Kapellmeiſter. 
Stellvertreter: Blumner, Prof. 


Mitglieder. 


Dr. E. Grell, Prof. 

Fr. Kiel, Prof, Komponiit. 

Dr. 3. Joachim, Prof., Kapellmeilter der K. Akad. der Künfte. 
W. Bargiel, Prof., Mufikdireftor. 

A. Schulze, Prof. + 

E. Rudorrf, Prof. 

A. Haupt, Prof., Direktor ded Inftitutes für Kirchenmufif. 
8. Commer, Prof., Mufifdireftor. 

Blumner, Prof., Direktor der Singafademie. 
Bahlmann, Geh. Db. Reg. Rath. 

R. Radede, Königl. Kapellmeiiter. 

Zul. Schneider, Prof., Mufikdireftor. 

Dr. Spitta, a. o. Prof., zweiter ftändiger Sekretär. 


2. Hiefige ordentlide Mitglieder. 


a. Seftion für die bildenden Künfte. 
Borfigender: K. Beder, Prof., fiehe vorh. 
Stellvertreter: H. Ende, Prof., fiehe vorh. 
Adler, Geh. Dber-Baurath, Prof. 
Amberg, Prof., Genremaler. 


öl 





Reinhold Begas, Prof., Bildhauer. 
Biermann, Prof., Kandichaftsmaler. 
®. Biermann, Prof., Bildnidmaler, 
Bleibtreu, Prof., Schladhtenmaler, 
Dr. Böttidyer, Prof., Architekt. 
2. Burger, Prof., Zeichner und Maler. 
Calandrelli, Prof., Bildhauer. 
Cretius, Prof., Geſchichtsmaler. 
Eilers, Kupferſtecher. 
Encke, Prof., Bildhauer. 
Feckert, Maler und Lithograph. 
Gentz, Prof., Geſchichtsmaler. 
Geſelſchap, Prof., Geſchichtsmaler. 
Gräb, Prof., Hofmaler, Landſch. und Architekt. Maler. 
Gräf, Gefhichtd- und Bildnismaler. 
v. Großheim, Architekt. 
Gude, Prof., Landihafsmaler. 
Guſſow, Prof., Maler. 
Habelmann, Kupferftecher. 
Graf v. Harrad, Geſchichtsmaler. 
Henning, Prof., Geihichtö- und Bildniämaler. 
Heyden, Baurath. 
Hildebrand, Prof., Maler, 
Hopfgarten, Prof., Geſchichtsmaler. 
Facobi, Prof., Kupferftecher. 
Kayfer, Architekt. 
Knaus, Prof., Genremaler. 
Knille, Prof., Geihichtömaler. 
Leu, Prof., Landſchaftsmaler. 
Lüderitz, Prof., Kupferftecher. 
Menzel, Prof., Geihichtd- und Genremaler. 
Paul Meyerheim, Prof., Genremaler. 
U. Orth, Baurath. 
Joh. Den, Prof., Architekt. 
E. Pape, Prof., Yandidaftömaler. 
Dr. Pfannſchmidt, Prof., Geihichtömaler. 
E. Rabe, Genremaler. 
Raihdorff, Baurath, Prof. 
G. Richter, Prof., Geihichtd- und Bildniämaler. 
Schaper, Prof., Bildhauer. 
Zul. Schrader, Prof., Geſchichtsmaler. 
Siemering, Prof., Bildhauer. 
Guſtav Spangenberg, Prof., Geihichtömaler. 
Louis Spangenberg, Landſchaftsmaler. 
Thumann, Prof., Geihichtömaler. 
4* 


52 





B el Prof., Xylograph. 
erner, Prof, Direktor, Geſchichtsmaler. 
Werner, Genremaler. 
Alb. Wolff, Prof., Bildhauer. 
Wilh. Wolff, Prof., Bildhauer. 
Wredow, Prof, Bildhauer. 


b. Seftion für Muſik. 
(N.W. Univerfitätsftraße 6.) 


Borfipender: Taubert, Dber-Kapellmeifter. 
Stellvertreter: Blumner, Brof., Direktor der Sing« Akademie. 


iel, Ptof. 

> FA lau, Prof. 

Eommer, Prof., Mufikdireftor. 

Dorn, Prof, le Kapellmeifter a. D. 

Dr. Grell, 

A. Haupt, dio. Direktor. 

8 Hofmann, örof, Komponiſt. 
Joachim, Prof., Direktor. 

Kiel, Prof. 

Radede, Königlicher Kapellmeiſter. 

Ries, Prof. Königliher Konzertmeilter. 

Zul. & hneider, Prof., Mufikdireftor. 

Vierling, Prof., "Mufikdirektor. 


3. Ehrenmitglieder der Gefammt-Atademie. 


Seine Majeftät der Kaijer und König. 

Shre Majeftät die Kaiferin und Königin. 

Seine Rail, und Königl. Hoheit der Kro ee des Deutichen 
Reiches und von Preußen. 

Ihre Kail. und Königl. Hoheit die Kronprinzeffin ded Deutſchen 
Neihed und von Preußen. 

Seine Hoheit der Herzog Ernft zu Sachſen-Koburg und Gotha. 


Dr. F. v. Farenbeid, Rittergulebeſiher und Mitglied des Herren— 
Hauſes, auf Beynuhnen. 
Se. Exc. D. Dr. Falk, Staatsminiſter. 


4. Akademiſche Hochſchule für die bildenden Künſte. 
(NW. Unter den Linden 38.) 
Direktor: v. Werner, Prof., Geſchichtsmaler. 


53 





5. Akademiſche Meifterateliers. 
a. für Maler. 
v. Werner, Prof. für Malerei, Geſchichtsmalerei. 
Knaus, Prof. für Malerei. 
Gude, Prof. für Landſchaftsmalerei. 
b. für Bildhauer. 
R. Begas, Prof. Bildhauer. 
c. für Architektur, 
Borfteber: (fehlt 3. 3.) 
| d. für Kupferftecher. 
Borfteher: (fehlt) auftragem. Hand Meyer, Kupferftecher. 
6. Akademiſche Hochſchule für Muſik. 
(W. Potsdamerſtraße 120.) 
a. Direftorium. 
Borfigender pro Dftober 1883/84: Kiel, Prof. 
Mitglieder. 
Kiel, Prof. 
ad. Schulze, Prof. 
Dr. Soadhim, Prof. 
Rudorff, Prof. 
Dr. Spitta, a. o. Prof., zweiter ftändiger Sekretär, Vorfteher der 
gejammten Berwaltung. 
b. Abtheilungen. 
Borfteher der Abtheilung 
für Kompofition und Theorie der Muſik: Kiel, Prof. 
2. für Gefang: Ad. Schulze, Prof. 
3. für Orchefter -Inftrumense: Dr. Joachim, Prof., Kapell» 
meifter der Akademie, 
4. für Klavier und Orgel: Rudorff, Prof. 


Dirigent der Aufführungen: Dr. Soahim, Prof., Kapellmeifter der 
Akademie. 
7. Akademiſche Meiſterſchulen für muſikaliſche Kompofition. 
(NW. Univerſitätsſtraße 6.) 


Borfteber. 
Dr. Grell, Prof. 
Zaubert, Ober-Hoflapellmeifter. 
Kiel Prof. 
Bargiel, Prof, Mufikdireftor. 


54 





8. Akademiſches Inftient für Kirchenmufit. 


(Unterrihtslotal: N. Oranienburgerftraße 29. — Geichäftslofal: N. Oranien« 
biurgerftraße 64.) 


Direktor: Haupt, Prof. 


F. Königliche Anſeen zu Berlin. 


(Geſchäftslokal: C. Gebäude des älteren Muſeums am Luftgarten, Eingang 
zunächſt der Sriedrihs-Brücde.) 


Proteftor. 

Se. Kaiferlide und Königlihe Hoheit der Kronprinz 
des Deutſchen Reiches und Kronprinz von Preußen. 
General-Direftor. 

Dr. Schöne, Geheimer Ober-Regierungd- und vortrag. Rath. 


Beneral:Sefretär. 
Dielig, Geh. Reg. Rath. 
Juftiziar. 
Dolenz, Geheimer Regierungsd- und vortrag. Rath (nebenamtlich). 


Techniſcher Beirath für artiftiihe Publikationen. 
2. Jacoby, Prof. 
Bibliothefar. 
Dr. M. Fränfel. 


— — — — 


Abtheilungen und Sachverſtändigen-Kommiſſionen. 


1. Gemälde-Galerie, 
Direktor: Dr. Jul. Meyer, Geh. Reg. Rath. 
Aſſiſtent: (fehlt z. Z.). 


Sachverſtändigen-Kommiſſion. 
Mitglieder: Dr. Grimm, Prof. a. d. Univerſ. 
Dr. Jordan, Geh. Reg. und vortrag. Rath. 
G. Spangenberg, Prof, Geihichtömaler. 
Stellvertreter: A. v. Bederatb, Katıfmann. 
G. Richter, Prof, Geſchichtsmaler. 


2. Sammlung der antiten Skulpturen und Gipsabgüffe. 
Direftor: Dr. Conze, Prof. 
Alfiftent: Dr. Puchſtein. 


885 
Sachverſtändigen-Kommiſſion. 
Mitglieder: E. Hübner, Prof. a. d. Univerſ. 
A. Wolff, Prof. Bildhauer. 
Stellvertreter: Dr. Roͤbert, Prof. a. d. Univerſ. 
Siemering, Prof., Bildhauer. 


8. Sammlung der Skulpturen und Gipsabgüfſe des Mittelalters 


und der Menaiffance. 
Direktor: Dr. Bode. 
Sadhverftändigen m 
Mitglieder: A. v. Bederath, Kaufman 
Submann-Hellborn, drof. Bildhauer. 
Stellvertreter: Reinh. Begas, Prof,, Bildhauer. 
Dr. Dobbert, Prof. a. d. techn. Hochſch. 


4. Antiquarium. 


Direktor: Dr. Eurtius, Geb. Reg. Rath. Prof. a. d. Univer]. 
Aſſiſtent: Dr. Furtwängler. 


Pa ng al 

Mitglieder: Dr. &. Hübner, Prof. a. d. Univerf. 

Dr. gefiing, Prof, Direft. der Samml. im Kunft- 

gewerbe-Mufeum. 
Stellvertreter: Dr. Robert, Prof. a. d. Univeri. 

Dr. Trendelenburg, Gymn. Oberlehrer. 
5. Münz⸗Kabinet. 

Direltor: Dr. Sriedländer, Geb. Nez. Rath, Ehren- Mitgl. 

der Akad. d. Wifjenichaften. 
Alfiftenten: Dr. v. Sallet, Prof. 

Dr. 4. Erman. 


Sadjverftändigen Kommiifion. 
Mitglieder: * Droyſen, Prof. a. d. Univerſ. 
Dr. Mommien, dögl. 
Dannenberg, — Rath. 
Dr. Sachau, Prof. a. d. Univerſ. 
Stellvertreter: Dr. Robert, dsgl. 
Dr. Battenbad, dägl. 


6. KAupferftich-Kabinet. 


Direltor: Dr. Lippmann. 
Alfiftenten: Dr. v. Seidlip. 
Dr. Sanitid. 


Sachverſtändigen-Kommiſſion. 
Mitglieder: 2 v. Bederatb, Kaufmann. 
Dr. Grimm, Prof. a. d. Univerf. 


— 
Stellvertreter: Dr. Dobbert, Prof. a. d. techn. Hochſch. 
Dr. Jor dan, Geh. Reg. u. vortrag. Rath. 


7. Ethnologiſche Sammlung und Sammlung nordiſcher Alterthümer. 


Direktor: Dr. Baftian, außerord. Prof. a. d. Univerf. 
Alfiftenten: Dr. Voß. 
Dr. Grünmwedel. 


Sadverftändigen- Kommilfion. 
Mitglieder: Dr. Friedr. Jagor 
Dr. Virchow, Geh. Med. Rath, Prof. a. d. Univerf. 
Stellvertreter: ns W. Reiß— 
Dr. Wetzſtein, Konſul a. D. 


8. Sammlung der äghptiſchen Alterthümer. 


Direktor: Dr. Lepſius, Geb. Ob. Reg. Rath, Ober -Bibliothefar, 
Prof. a. d. Univerf. 
Alfiftent: Dr. Stern. 


Sachverſtändigen Kommiifton. 


Mitglieder: rs Sachau, Prof. a. d. Univerf. 
Dr. Schrader, dögl. 

Stellvertreter: Dr. Dillmann, Prof. a. d. Univerf. 
(Zweiter Stellvertreter feblt 3. 3.) 


G. National-Galerie zu Berlin. 
(C. Hinter dem neuen Badhof 3.) 
Direktion. 


Dr. Zordan, Geb. Reg. und vortrag. Rath, Direktor im Auftrage. 
Dr. Dohme, Direktorial-Alfiftent mit dem Titel Direktor. 
Dr. v. Donop, Direkt. Affift., auftragsw. 


H. #Raud- Alufenm zu Kerlin. 
C. Klofterftraße 75.) 


Vorſteher: Siemering, Prof. 


57 


J. Königliche Wiſſenſchaftliche Anftalten zu Berlin (Potsdam). 

1. Königliche Biblidthef. 

(W. Plab am Opernhanfe.) 

| Dber-Bibliothefar. 
Dr. Zepjius, Geh. Ob. Reg. Rath (mit dem Range der Räthe 
Il. Kl.), ord. Prof, Mitglied der Akademie der Wiffenfchaften. 
Berwaltung der einzelnen Abtheilungen. 
1. Drud- und Handidriften. 





Dr. Roje, Bibliothekar. Dr. Klatt, Kuftos. 

:s Grügmader, dögl. :» oh. Müller, dsegl. 
⸗v. Belle, * Meisner, dögl. 
-Söchting, Kuſtos. -Mecklenburg, dögl. 
W. Erman, dsgl. 


2. Muſikalien. 
Dr. Kopfermann, Kuſtos. 


3. Karten-Sammlung. 
Dr. Meisner, Verwalter derſelben. 


Sekretariat. 
Kunſtmann, Geh. Rechnungsrath. 
Jochens. 
Vogel. 


2. Königliche Sternwarte. 
(S.W, Lindenſtraße 91.) 
Direltor: Dr. Förfter, ord. Profeflor. 
Erfter Obfjervator: Dr. Knorre. 
Zweiter Obſervator: (fehlt 3. 3.). 
Direktoren ded Rechen-Inſtitutes 
der Sternwarte: Dr. Förfter, Prof. 
Dr. Tietjen, außerord. Prof. 


3. Rönigliher botanifcher Garten. 
(W. Potsdamerftraße 75.) 
Direktor: Dr. Eichler, Prof. 
Kuftos: Dr. Urban. 
Alfiftent: Potonie. 
Inſpektor: Perring. 


4. Königliches geodätifches Inftitut und Gentralbureau der 
Europäifchen Gradmeffung. 
(W. Lütowftrafe 42.) 
Präjident. 
Ce. Exc. Dr. Baeyer, Gener.-Lieut. z. D. 


58 





Wiffenfhaftliher Beirath unter dem Vorſitze ded Prä— 
fidenten. 


Dr. v. Helmbolg, Geh. Reg. Rath, Prof. an der Univerfität, 
Mitglied der Akademie der Wiſſenſchaften zu Berlin. 
-Auwers, Geh. Reg. Rath, Prof., Mitglied und ftändig. Sefret. 
der Akademie der Wiſſenſchaften zu Berlin. 

-» Kroneder, Prof., Mitglied der Akademie der Wiffenihaften 
zu Berlin. 

-e Giemend, Geb. Weg. Rath, Mitglied der Afademie der 
Wiſſenſchaften zu Berlin. 

-Weierſtraß, Prof. an der Univerfität und Mitglied der Aka— 
demie der Wifjenichaften zu Berlin. 

» Helmert, Prof. an der techniſchen Hochſchule zu Aachen. 


Sektionschefs. 
Dr. O. Börſch, Prof. Dr. A. Fiſcher, Prof. 
« Albredt, dögl. ⸗Löw. 

Aſſiſtenten. 
Dr. Seibt. Dr. A. Börſch. 
-Weſtyphal. Simon. 
Werner. Borraß. 
H. Richter. 
Bureau. 


Vorſteher: Thurk, Sekretär und Kalkulator. 


5. Königliches aſtrophyſikaliſches Obſervatorium auf dem 
Telegraphenberge bei Potsdam. 


Direktor. 
Dr. Bogel, Prof. 


‚Dbfervatoren. 


Dr. Spörer, Brof., erfter Obſervator und Stellvertreter des 
Direktord in Verhinderungdfällen. 
Dr. Lohſe. 
Alfiftent: Dr. G. Müller. 
Hilfsarbeiter: Dr. Kempf. 
= Wilfing. 


59 


K. Die Königlihen Univerkitäten. 
1. Albertus-Univerſität zu Königsberg i. Oftprf. 


Rector Magnificentissimus,. 


Seine Nr und Königliche Hoheit der en des 
Deutſchen Reiches und von Preußen 
Friedrich Wilhelm. — 


Kurator. 
Dr. v. Schlieckmann, Oberpräſident der Provinz NE) 


Zeitiger Proreftor. 
Prof. Dr. Krüger. 


Univerfitätd- Richter. 
(fehlt 3. 3.) 


Zeitige Defane. 
der theologiſchen Fakultät: Prof. Dr. Voigt I. 
der juriftiichen Fakultät: Prof. Dr. Güterbod. 
der mediziniichen Fakultät: Prof. Dr. Jacobſon. 
der Hbilofophifchen Fakultät: Prof. Dr. Walter. 
Der afademiihe Senat beitebt aus 
dem zeit. Droreftor Prof. Dr. Krüger, 
dem zeit. Bice-Proreftor Prof. Dr. Bauer, 
dem zeit. Stipendien-Kurator Prof. Dr. Güte rbod, 
dem Univerfitäts-Nichter (fehlt 3. 3.), 
den Defanen der tbeol., der mediz. uud der philofoph. Fakultät, und 
folgenden Senatoren: 
Prof. Dr. Naunyn, Prof. Dr. Luther, 
⸗ -Jordan, ⸗ ⸗Prutz. 
⸗Schirmer, 


Fakultäten. 


1. Theologiſche Fakultät. 
a. Drdentlihe Profefjoren. 


Dr. Sommer. Dr. Gran. 
-Erbkam, Konfſiſt. Rath. Jacoby. 
-Voigt I, Pfarrer d. Altſtädt. 

Gemeinde. 
b. Außerordentlicher Profeſſor. 


Dr. Klöpper. 


60 


c. Privatdozent. 
Lic. theol. und Dr. phil. Zimmer, Pfarrer. 


2. Juriſtiſche Fakultät. 

a. Ordentliche Profefjoren. 
A rmer, Geh. Zuftizrath. Ir — 
terbock. -Karl Salkowski. 


3. Mediziniſche Fakultät. 
a. Ordentliche Profeſſoren. 
———— PN) Geh. Mediz. Dr. Schönborn, Mebdiz. Rath. 


: Da 
Gü 


:s Naunyn. 
® Wittig, dögl. Merkel. 
Don dögl. :» Sacobjon. 
⸗Ernſt unser II, dögl. = Jaffé. 


b. Außerordentlihe Profefjoren. 


Dr. Bohn. Dr. Rud. Schneider. 
.«e Grünbagen. :» Benede. 
» Samuel. :« Qul. Caspary II. 
= Pincuß, nn Phyſikus = Burom. 

und Mediz. R ath. Baumgarten. 
-Berthold. Schreiber. 


c. Privatdozenten. 
Dr. Petruſchky, Ob.Stabſsarzt. Dr. Treitel. 
Seydel, Kreis-Wundarzt. -Langendorff. 
a Meichede, Direkt. d. ftadt. » Stetter. 
Kranfen-Anftalt. .« Kalkion. 
= ». Seidlip. «e Stadelmann. 
:s Münfter, Prof. -Voſſius. 


4. Philoſophiſche Fakultät. 
a. Ordentliche Profeſſoren. 
Dr. Franz Neumann J, Geh. Dr. Simſon. 


Reg. Rath. Spirgatis. 
⸗Friedländer, dösgl, Mit = Freiherr v. d. Goltz. 
glied des Herrendaufes. -Ritthauſen. 

» Rob. Caspary I. .« Kihner. 

s &utber. «e Bauer 

: Schade. : NRübl. 

« Umpfenbad. : Qul. Walter. 
e Sordan. .e Prup. 


61 





Dr. Loſſen. Dr. Bezzenberger. 
= Dape .« BZöpprip. 
Ludwich. » Müller 
» Lindemann. : Thiele 
-Hirſchfeld. Chun 

b. Außerordentliche Profeſſoren. 

Dr. Roſenhain. Dr. Garbe. 
-Kurſchat, Prediger. = Baumgart. 
Lohmeyer. -Wichert 
Saalſchütz. Dehio. 
= Marel. : Gliter. 
= R&. Richter, Depart. Thier- 


arzt u. Veterinär⸗Aſſeſſor. 
c. Privatdozenten. 


Dr. v. Kaltftein. Dr. Nötling. 
= Merguet, Gymn. Lehrer. Volkmann. 
Jendßſch. -Erdmann. 
⸗Blochmann. = Seep. 
:» Schubert. 

d. Lektor. 
Favre. 


Sprach- und Exerzitienmeiſter. 
Laudien, Mufikdireftor und? Stoige, Lehrer ber Tanzkunſt. 
akad. Muſiklehrer. Heinrich, Lehrer der Steno— 
Dr. Keppner, Fechtlehrer. graphie. 
Beamte der Univerſität. 


Univerſitäts-Sekretär: Lorkowski, Rechnungsrath, zugleich Inſpektor 
des Univerſitäts-Gebäudes. 

Univerfitätd-Kaffen-Rendant, 2. Depoſitarius und Quäſtor: Hennig, 
Rechnungsrath. 


2. Friedrich-Wilhelms⸗Univerſität zu Berlin. 
Kuratorium. 


Stellvertreter. 


Der zeitige Rektor, Prof. Dr. Adolf Kirchhoff, und 
der Univerfitäts-Richter, Geheime Juſtiz-Rath Schulz. 
Zeitiger Rektor. 
Dr. Adolf Kirchhoff, Prof. 
Univerjitätd-Richter. 
Schulz, Geheime: Juftiz-Rath. 


62 


Zeitige Defane 


der theologiihen Fakultät: Prof. Dr. Kleinert, Konfift. Rath, 
der iuriftifchen Fakultät: Prof. Dr. Berner, Geb. Juſtizrath, 
der mediziniihen Fakultät: Prof. Dr. Hirſch, Geh. Mediz. Nath, 
der philojophiichen Fakultät: Prof. Dr. Shwendener. 


Der akademiſche Senat 


beitebt aus dem Rektor, dem Univerfitätd-Richter, dem Proreftor 
Prof. Dr. du Boid-Reymond, Geh. Mediz. Nath, 
den Dekanen der vier Fakultäten und den Senatoren: 

Prof. Dr. Bejeler, Geh. Juſtiz-Rath. 

:» =: Goldjhmidt, degl. 
- Bardeleben, Geb. Db. Mediz. Rath. 
: Shmoller.- 
= XZobler. 


“ “ “ 


Fakultäten. 
1. Theolologifhe Fakultät. 
a. Drdentlihe Profefjoren. 


Dr. Dorner, Ober-Konfiftorial-Rath, Mitglied ded Evang. Ober: 
kirchenrathes. 

„Semiſch, Konſiſtorial-Rath, Mitglied des Konſiſtoriums der 
Provinz Brandenburg. 

Steinmeyer. 

Dillmann, Mitglied der Akademie der Wiſſenſchaften. 

Weiß, Ober-Kontiftorial: Rath, vortragender Rath im Minifte- 
rium der geiftlichen ꝛc. Angelegenheiten. 

-» Fehr. v.d.Golp, Ober-Konfiftorial:Rath, Mitglied ded Evang. 
Dber:Kirchenrathed, Propſt zu Berlin. 

» Bfleiderer. 

«e Kleinert, Konfifteriale-Rath, Mitglied ded Konfiftoriums der 
Provinz Brandenburg. 

: SKaftan. 

b. Drdentliher Honorar-Profellor. 

Dr. Brüdner, Wirkt. Dber- Konfiftorial-Nath, geiftlicher Vice» 
Präfident ded Evang. Ober-Kirchenrathes, General-Super- 
intendent und Propft zu Berlin. 

c. Außerordentliche Profefforen. 


Dr. Piper. Dr. Zommaspid. 
= Mehner. - Friedr. Müller. 
Lic. Dr. Strad. 


d. Privatdozenten. 
Lic. Plath, Profefjor. Lic. Dr. Runze. 


Dr. 


un ana bh Gm 


ke) 
* 


Dr. 


63 


2. Juriſtiſche Fakultät. 

a. Ordentliche Profeſſoren. 
Beſeler, Geh. Juſtiz-Rath, Mitglied des Herrenhauſes. 
Dernburg, Geb. Juſtiz-Rath, Mitglied dad Herrenhauſes. 
Gneiſt, O — Gerichts-Rath. 
Berner, Geh. Juftiz-Rath. 
Goldihmidt, dsgl. 
Hinſchius. 
Brunner. 
Hübler, Geh. Dber-Regierungs-Rath. 
Pernice. 
Ed. 


b. Drdentliher Honorar-Profefjor. 


. Aegidi, Geh. Legationd-Rath z. D. 


c. Außerordentliche Profeſſoren. 


Lewis. 

Dambad, Geh. Ober-Poſt-Rath, vortrag. Rath und Juſtiziar 
im Reichs-Poſtamte. 
v. Cuny, Appellationsgerichts-KRath a. D. 

Hubo, — 


— 


.Ryck, Landgerichts- diath. Dr. Coſack. 


Bernſt ein. 


3. Mediziniſche Fakultät. 
a. Ordentliche Profeſſoren. 


.v. Langenbeck, Wirkl. Geheimer Rath und General-Arzt 1. Kl. 


Bardeleben, Geh. Dber-Medizinal:Rath, General-Arzt 1. Kl. 

Virchow, Geh. Medizinal-Rath, Mitglied der Akademie der 
Wiſſenſchaften. 

Frex ichs, Wirkl. Geh. Ober-Medizinal-Rath und vortragender 

Rath im Miniſterium der geiſtlichen ꝛc. Angelegenheiten. 

du Bois-Reymond, Geh. Medizinal-Rath, Mitglied und 
beſtändiger Sekrelar der Akademie der Wiſſenſchaften. 

Hirſch, Geh. Medizinal-Rath. 

Feyden, dögl. 

Guſſerow, dögl. 

Waldever. 

Schröder, Geh. Medizinal-Rath. 

v. Bergmann, dögl. und Generalarzt. 


Dr. 


Dr. 


u un u 4% ss u uw 


“ 


64 





Liebreich. 


Schweigg 

Reftphal, "Seh. Medizinal-Rath. 

b. Ordentliche Honorar-Profefloren. 

v. Lauer, Wirkt. Seh. Dber-Medizinal-Ratb, Leibarzt Sr. 
Majeftät bed Kaijerd und Könige, General-Staböarzt der 
Armee und Profeflor an der mediz. hirurg. Akademie für 
das Militär. 

Roſe, dirigirender Arzt ded Krankenhauſes Bethanien. 


c. Außerordentlihe Profefforen. 


. Henod, Geh. Mediz. Rath. Dr. Luca. 
Gurlt. 


Ernit Salkowski. 
Liman, Geb. Mediz. Rath, Fritſch. 

— u. le Fräntzel, Oberſtabs⸗ und 
Skrzeezka, Geh. Mediz. Regim. Arzt. 


nu “ 


Rath und vortragender =» Senator. 

Rath im Minifterium der = Bujd. 

geiftl. 2c. Angelegenheiten. = Huno Kroneder. 
Joſef Mever. = #asbender. 
Hartmann. - Shhöler. 
G. R.Lewin, Mitglied des — Hirſchberg. 

sieh Gefundheitgamtes. . Külfter, Sanitättrath, 
Sacobjon . Chriftiani. 
Munt, Mit lied der Afadee =» Ewald. 


mie der iſſenſchaften. « Bernhardt. 
d. Privatdozenten. 


. Bergjon. -Wernich, Bezirksphyſikus. 
Kriſteller, Geh. Sanitäts- Dr. Mayer, Sanitätsrath. 
rath. -Güterbock. 
Mitfcherlich. ea ler 
Schelske. ⸗ Per 
Tobold, Geh. Sanitäts-— — 
rath. -Löhlein. 
Burchardt, Oberſtabsarzt. - Mar Wolff. 
Guttmann. : MWernide. 
Zülzer. . Landau, 
Zul. Wolff. «e Martin. 
Falk, Kreisphyſikus. .e titten. 
Sander. » Trautmann, Oberſtabs⸗ 
Rieß. und Regim. Arzt. 
Mendel. ⸗ AN Katierl. Reg. 
Bernh. Fränkel, Sanitäts- Rath u. Mitgl. d. Reichs⸗ 
rath. Geſundheits⸗Amtes. 


Weber-Liel. Alb. Fränkel. 


65 





Dr. Remaf. Dr. Rabl-Rüdhard, Ober: 
s Beit. Stabsarzt. 

» Friedländer. = Bebhrenb. 

:» Horftmann. : Glud. 

-e Galomon. «e Bagindfy. 

: Rallar. ⸗Schüller, Brofeffor. 
Lewinski. -Moeli. 
-Brieger, Profeſſor. ⸗Immanuel Munk. 
Ludw. Lewin. Hitller, Stabsarzt. 
= Keller. : Grunmad. 

s Herter. = #ebleifen. 

: Eonnenburg. 


Dr. 


Dr. 


I} 


um m u 


4 Philoſophiſche Fakultät. 
a. Drdentlihe Profeſſoren. 

theol. u. Dr. phil. v. Ranke, Wirkt. Geheimer Rath, Hifto- 
riograph ded Preuß. Staates, Mitglied der Akademie der 
Wilfenihaften, Kanzler des Ordens pour le merite für 
Wiffenihaft und Künfte. 

Joh. Guſt. Droyien, Hifteriograph der .brandenburgiichen 
Geſchichte, Mitglied der Akademie der Wiſſenſchaften. 

Fan Geh. Reg Rath, Mitglied der Akademie der Wifjen- 

aften. 

Be Geh. Neg Rath, Mitglied der Akademie der Wifjen- 

aften. 

v. Helmbolg, Geh. Reg. Rath, Mitglied der Akademie der 
Wiſſenſchaften. 

Lepſius, Geh. Ob. Reg. Rath und Ober-Bibliothekar, Mit- 
glied der Akademie der Wiſſenſchaften. 

Mommfen, Mitglied und beftändiger Sefretar der Akademie 
der Wiſſenſchaften. 

Guſtav Kirhhoff, Geheimer Rath, Mitglied der Akademie 
der Wiffenfchaften. 

Müllenhoff, Geh. Reg. Rath, Mitglied der Akademie der 
Wiſſenſchaften. 

Curtius, Geh. Reg. Rath, Mitglied und beſtändiger Sekretar 
der Akademie der Wiſſenſchaften, Direktor des Antiquariums 
der Muſeen. 

——— Geh. Reg Rath, Mitglied der Akademie der Wiſſen— 

aften. 

Wattenbach, Mitglied der Akademie der Wiſſenſchaften. 

Schrader, dögl. 

Weizſäcker. 

A. W. Hofmann, Geh. Reg. Rath, Mitglied der Akademie 
der Wiſſenſchaften und des Kaiſerl. Geſundheitsamtes. 


1884. 5 


Dr. 


66 





Weierſtraß, Mitglied der Akademie der Wiſſenſchaften. 
Ad. Wagner, Mitglied des ftatift. Bureaus. 


-Beyrich, Geh. Bergrath, Mitglied der Akademie der Wiſſenſch. 
= Molf Kirhhoff, Mitglied der Akademie der Wiſſenſchaften. 
: Schhmoller. 
:s Dil tb ed. 
v. Treitſchke. 
-Schwendener, Mitglied der Akademie der Wiſſenſchaften. 
-Fr. A. Weber, dögl. 
Scherer. 
bner. 
Tobler, Mitglied der Akademie der Wiſſenſchaften. 
⸗ S a ch au. 
-Eichler, Direktor des botaniſchen Mufeumd und des botanischen 
Gartens, Mitglied der Akademie der Wiflenihaften. 
- Grimm. 
s Joh. Schmid J 
-Kiepert, Mitglied der Akademie der Wiſſenichaften. 
= Meböfy, Dberbergratb a. D., Mitglied der Akademie der 
Wiſſenſchaften. 
-Rammelsberg, Mitglied der Akademie der Wiſſenſchaften. 
« #örfter, Direftor der Sternwarte und der Kaiferl. Normals 
Aichungs-Kommiſſion. 
⸗Zupitza 
= Robert 
.. Kroneder. 
b. Ordentlicher Honorar: Profeflor. 
Dr. Lazarus. 
c. Leſendes Mitglied der Akademie der Wiflenichaften. 
Dr. Zandolt, Geh. Reg. Rath, Profeflor. 
d. Außerordentlihe Profefforen. 
Dr. Michelet. Dr. Wichelhaus, Mitglied der 
«= Scott, Mitglied der Akad. Techniſchen Deputation für 
der FBiffentchaften. Gewerbe und Direktor des 
-Werder, Geh. Neg. Rath. Technolog. Inſtitutes. 
-Ferd. Heinr. Müller. = Orth. 
s Dieterici. = Garde. 
« Althaus. «e Baftian, Direftor der eth- 
: ©. R. Schneider. nologiſchen Abtheilung der 
⸗Steinthal. Muſeen. 
-Bellermann. -Kny. 
Roth, Mitglied der Akad. = BP. Aſcherſon. 


der Wilfenichaften. -v. Marten. 


* 


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je] 
7 


D 


* 


67 





Tietjen. Dr. Wittmack. 

Sell, Kaiſerl. Reg. Rath-Magnus. 
und Mitglied ded Reihe - h. 
Geſundheits-Amtes. -Alex. Brüdner. 

Spitta, ſtändiger Sekretär- Bödh, Reg. Rath. a. D., 


der Akad. der Künfte. Direft. d. ſtatiſt. Bureaus 
Meitzen, Geh. Reg. Rath der Stadt Berlin. 

a». = Didenberg. 
Berendt, Randeögeologe. -« Hettner. 
Breßlau. : Tiemann. 
Paulſen. -Diels, Mitglied der Akad. 
Pinner. der Wiſſenſchaften. 
Dames. -Rödiger. 
Liebermann. : dv. Gizydi. 
Netto. 
Geiger. 





. Seifen, außerord. Prof. an der Univerfität zu Greiſswald. 


e. Privatdozenten. 
1. W. N Geh. Dr: Gabriel. 


Mediz Rath. Ebbinghauß. 
: Märder, Profeffor. « Furtwängler, Direftorial- 
Hoppe, dögl. Alfift. an den Mufeen. 


-Loſſen, d 


“ w “ ”“ ” u “ “ 


A. Erman, dögl. 
Kojer, Geb. Staatd- 
Kayſer, Archivar. 


— * dögl. 


Neeſen, dsgl. Mitglied de8 = Delbrüd. 
Kai. Patent-Amtes. = Lehmann: Filhed. 
Jordan, Geh. Neg. und = Branco. 
vortrag. Rath im Minis = Karid. 
fterium der geiftliben 0. = Deußen. 
Angelegenheiten, auftrags = Kavjer. 
weile Direktor der Nation. = Xhiefen. 
Galerie. « Horftmann. 
Glan. .e Hagen. 
Aron. : Will. 
Laſſon, Profejlor. = Maaf. 
Hand Droyjen. = Knoblaud. 
Biedermann. -Klebs. 
Jahn. -Runge. 
Döbner. ⸗Frey. 
Weſtermaier. « Hofforp. 
v. Kaufmann, Profeilor. ⸗Schotten. 


5* 


68 





Sprach-Lehrer. 
Dr. Michaelis, Profeſſor, Lektor der Stenographie. 
Feller, Lektor der franzöfiſchen Sprache. 
Rofſi, Lektor der italieniſchen Sprache. 
Bafhford, Lektor der engliſchen Sprache. 
Exerzitien-Meiſter. 
Neumann, Univerſitäts-Fechtlehrer. 
Freiſing, Univerſitäts-Tanzlehrer. 
Hildebrandt, Univerfitäts-Stallmeifter. 
Bureau-Beamte, 
Laury, KanzleisHath, Univerfitäts-Sefretär. 
Mepel, Univerfitäts-Neftoratö-Sefretär. 
Dolenz, Geb. Rechnungsrath, Univerfitätd-Quäftor. 
Schmidt, Univerfitätd-Kuratorial-Sefritär. 


3. Univerfität zu Greifswald. 

Das Kuratorium 

verwalten ftellvertretend die Geheimen Regierungsräthe Profefjor 
Dr. Baumftarf und Amtshauptmann Häniſch. 

Zeitiger Rektor. 

Prof. D. Eremer. 
| Univerjitätd-Ridter. 
Gefterding, Polizei-Direktor, auftragsw. 
Zeitige Defane 
der theologischen Fakultät: Prof. Dr. Zödler. 
der juriftiihen Fakultät: Dr. Behrend. 
der medizinischen Fakultät: Dr. Pernice, Geh. Mediz. Rath. 
der nbilofophifchen Fakultät: Dr. Shwanert. 
Der afademifhe Senat 

beiteht außer dem zeitigen Reftor, dem Univerfitätd-Nichter und den 
Dekanen der vier Fakultäten, von welden der Dekan der juriftifchen 
Fakultät zugleich ald Prorektor fungirt, zur Zeit aus 
den Senatoren Prof. Dr. Schirmer, 


. : Banmftarf, Geh. Reg. Rath, 
⸗ -Suſemihl, 

⸗ Seuffert, 

⸗ Ulmann. 


Das akademiſche Konzil 
beſteht aus dem Rektor, als Vorſitzendem, und allen ordentlichen 
Profeſſoren. 


69 





Fakultäten. 
1. Theologiſche Fakultät. 
a. Ordentliche Profefloren. 


Dr. tbeol. et phil. Hanne, Paftor an der St. Jakobi⸗Kirche. 
: theol. et phil. Zödler. 

«= theol. Gremer, Paltor an der St. Marien» firde. 

Lie. theol. et Dr. phil. Bredenfamp. 

Dr. Haupt. 


b. Außerordentlicher Profeflor. 
Lic. theol. et Dr. phil, Giejebredt. 


2. Suriftiihe Fakultät. 
a. Drdentlide Profefforen. 


Dr. Häberlin. Dr. Behrend. 
« Bierling. : Geuffert. 


b. Außerordentlihe Profeſſoren. 
Dr. Störk. 


⸗Fiſcher, Amtsrichter. 
c. Privatdozent. 
Dr. Medem, Landgerichts⸗Rath. 
3. Mediziniſche Fakultät. 
a. Ordentliche Profeſſoren. 
Dr. med. et phil. Budge, Dr. Landois. 


Geh. Mediz. Rath. Schirmer. 
⸗Pernice, dsogl. ⸗Paul Vogt. 
« Grobe. : Sdul;. 

:« Moöler. 


b. Außerordentliche Profefloren. 


Dr. Eichſtedt. 

Hädermann, Kreisphyſikus. 

Arndt, Direft. d, Provinz. Irren-HeilsAnftalt zu Greifswald. 
Krabler. 

Sommer. 

Rinne. 

Frhr. v. Preuſchen von und zu Liebenftein. 


c. BPrivatdozenten. 


Dr. Bengelödorff, Sanit. Rath. Dr. Strübing. 
= A. Budge. ⸗Löbker. 
Beumer. Schondorff, Stabbsarzt. 


70 


4. Philoſophiſche Fakultät. 
a. Ordentliche Profefjoren. 


Dr. jur., oecon. polit. et phil. Dr. jur. et phil. Kießling. 
Baumftarf, —* Schuppe. 





Reg. Rath, Mitglied % « Ulmann. 

Herrenhauſes. Thomé. 
-mied. et phil. Münter. : Schwanert. 
:« med. et phil, $rbr. von = med. et phil. Gerftäder. 

Feilitzſch. ⸗ dein 
- theol. et il Baier. -Koſchwitz 
-med. et phil, Limpricht. — 
: Ablwardt. ⸗Liebiſch. 
-Suſemihl. -Kaibel. 
Preuner. 

b. Außerordentliche Profeſſoren. 
Dr. med. et phil. Jeſſen. = Seeck. 
Scholz. Konrath. 
-Minnigerode. : Mude. 
⸗F. ——— -Friedr. Vogt. 
Ppyl. Bernheim. 
⸗ Gredner. :» Zahariä. 
c. Privatdozent. 

Dr. Hol. 


Lehrer für neuere Spraden und Künfte. 
Dr. Marr, Lektor der engliihen Sprade. 
Bemmann, Mufikdireltor. 
Drönemwolf, Mufiklebrer. 
Weiland, Zeichenlehrer. 
Range, Qurnlehrer. 
Beamter. 


Räder, Univerfitäts-Sefretär und Duäftor. 


4. Univerfität zu Breslau. 


Kurator. 


Se. Exc. D. v. Seydewitz, Wirkt. Geheimer Rath, Oberpräfident 
der Provinz Schlefien. 
Rektor und Senat. 
Rektor: Prof. Dr. Röpell. 


Exrektor: Prof. Dr. Gierfe. 
Univerfitäts:NRichter: Appellationdgerihts-NRath a. D. Dame. 


71 





Dekane: 
der evang. theol. Fakultät: Prof. Dr. Räbiger. 
der kath. theol. Fakultät: Prof. Dr. Probft. 
der jurilt. Fakultät: Prof. Dr. Gigler. 
der medizin. Fakultät: Prof. Dr. Fiſcher, Mediz. Rath. 
der philoſoph. Fakultät: Prof. Dr. Galle. 


Erwählte Senatoren: 


Profeff. Dr. Friedlieb. Profeſſ. Dr. v. Miaskowski. 
⸗ -Roßbach. Schmidt. 
: = #öriter, . : v. Stengel. 
Fakultäten. 


1. Evangeliſch-theologiſche Fakultät. 
a. Drdentlihe Profefjoren. 


Dr. Räbiger. Dr. Hahn. 
: Meuf, Konfift. Rath. :s Weingarten. 
⸗ Schultz. ⸗ Schmidt. 


b. Ordentlicher Honorar-Profeſſor. 
Dr. Erdmann, General-Superintendent von Schleſien. 


c. Außerordentlicher Profeſſor. 
Lie, femme. 


d. Privatdozent. 
Lie. Koffmane. 


2. Katholiſch-theologiſche Fakultät. 
a. Drdentlihe Profefforen. 


Dr. $riedlieb, Dr. Zimmer, Domberr. 
: Bittner. ⸗Scholz. 
»Probſt. König. 
b. Privatdozenten. 
Dr. Krawutzcky. Dr. Sdralek. 


3. Juriſtiſche Fakultät. 
a. Ordentliche Profeſſoren. 
Dr. Huſchke, Geh. Juſtizrath. Dr. O. Gierke. 
: Gigler, Fürſtbiſch. Könſiſt. - Seuffert. 
_ Rath. : Brie. 

: Schwanert. « Freiherr v. Stengel. 
» Regelöberger. 

b. Außerordentlihe Profefforen. 
Dr. Eberty. Dr. F. Brud. 


Dr. 


m Häler, Geh. Mediz. Rath. Dr. Förfter. 
Heidenhain, d8gl. . Selle Fa; Rath. 
« Biermer, dögl. Ponfick 
⸗Fiſcher, Mediz. Rath. a Fritic, Mediz. Rath. 
b. Außerordentliche Profefloren. 
Dr. Neumann. Dr. Richter. 
« Klopich, Geh. Mediz. Rath. =» Hirt. 
« Boltolini. « Eommerbrodt. 
= Friedberg, Kreisphufifus. « Berger. 
Auerbach. =» 9. Gierke. 
= 9. Cohn. s Weißer. 
⸗ ſcheidlen. -Soltmann. 
c. Privatdozenten. 

Dr. J. Bruck. Dr. Buchwald. 
= Gottftein. =» Jacobi, Bezirksphyſikus. 
E. Fränkel. «e Miener. 
Joſeph. Freund. 

» Magnus » Rour. 

e Born. «e Kroner. 
= Kolaczef. :s Röbmann. 
« Rojenbad. » Unverridt. 

5. Philoſophiſche Fakultät. 
a. Drdentlihe Profefjoren. 

Dr. Elvenich, Geh. Reg. Rath. Nebring. 
-Löwig, dög J Schneider. 
Göppert, Geh, Mediz. Rath, » Magnud. 

s GStenzler, Geb. Reg. Rath. » #. Cohn. 

« Weinhold. . dv. Miaskowski. 
«= NRöpell, Mitgl. d. Herrend. = Lexis. 

= Römer, Geb. Bergrath. =» Roianed, 

: Sunfmann. : Ih. Weber 
= Herp. s Dove. 

« Galle. -Nieſe. 
-Roßbach. Präãtorius. 
: Shröter. : Runfe. 

s Meyer. Caro. 
Poleck. : Bäumler. 
⸗Reifferſcheid. «e Gadparpy. 


72 





c. Privatdozent. 
Eger, Regier. Rath. 
4. Mediziniſche Fakultät. 
a. Drdentlide Profefloren. 


13 





b. Außerordentliche Profefloren. 
Dr. Grünbagen, Archiv-Rath. Dr. Friedländer. 


:s Körber. . ee 
: Partid. : BZader 
:« Freudenthal. 8. Weber. 
: ». Ridter. = Bilder 
- Kölbing. ⸗ Hillebrandt. 
Weiske. Arzruni. 
: Mepdorf. 
c. Honorar-Profeflor. 
Dr. Grätz. 


d. Mit Haltung von Borlefungen beauftragt. 
Reg. und Baurathb Bever. 
Forftmeifter Kayſer. 


e. Privatdozenten. 


Dr. Dginski, Prof. Dr. ©. Fräntel. 

= Bobertag. - BWiljomwa (beurlaubt). 
» Lihtenftein. - Kodmann. 

= Gotbein. Staude. 

: Auerbad. : Shwarp. 


Sprad- und Kunft-Unterridt. 
Lektot der franzöfiihen Sprache: Freymond. 
Mufitlehrer: Dr. Schäffer, Prof., Mufikdirektor. 
Dr. Brojig, Prof., Mufikdireftor u. Domkapellm eifter 
Zeihner: Aßmann. 
Fecht- und Boltigirmeifter: Pfeifer. 
Univerjität8-Beamte 


Sekretär: Nadbyl. 
Rendant und Quäftor: Klepper. 


5. Bereinigte Briedrihs-Univerfität Halle-Wittenberg zu Halle 


Kurator. 
Geheimer NRegierungd-Rath Dr. Schrader. 
Rektor. 
Vom 12. Juli 1883 bis 12. Juli 1884. 
Prof. Dr. Boretius. 


14 





Univerſitäts-Richter. 
Dr. jur. Thümmel, Landgerichts-Rath. 
Dekane der Fakultäten. 
Vom 12. Januar bis 12. Juli 1884. 


In der theologiſchen Fakultät: Prof. Dr. Hering. 

In der —— Fakultät: Prof. Dr. Brunnenmeiſter. 
In der mediziniſchen Fakultät: Prof. Dr. Welcker. 

In der pbilofophildhen Fakultät: Prof. Dr. Rofenberger. 


Das Generalfonzil 
befteht aus jämmtlihen ordentlichen Profefforen und dem Univer: 
ſitäts⸗Richter. 
Der akademiſche Senat 


beſteht aus dem Rektor, dem Prorektor, den Dekanen der vier Fakul— 
täten, fünf aus den ordentlichen Profefforen gewählten Senatoren 
und dem Univerfitätd-Richter. 


MWahljenatoren 
vom 12. Juli 1883 bis 12. Juli 1884. 
er. Dr. Laftig. Prof. Dr. Elze 
:e Dümmler. . « Adermann. 


z .e Hering. 
Univerſitäts-Aedil. 
Prof. Dr. Goſche. 
Fakultäaäten. 
1. Theologiſche Fakultät. 
a. Ordentliche Profeſſoren. 
on Jacobi, Konfiit. Rath. 
Schlottmann. 
=» theol. et phil. Köftlin, Konſiſt. Rath, ordentlihed Mitglied 
ded Konſiſtoriums der Provinz Sadjen. 


—————— 
Riehm. | 


Hering. 
Kähler. 


un m 


b. Außerordentlihe Profefforen. 


Dr. theol. et phil. ©. Kramer, Geh. Reg. Rath. 
Lic. theol. et Dr. phil. Tihadert. 


c. Privatdozent. 
Lic. theol. $ranfe. 


75 





2. Suriftiihe Fakultät. 


a. Ordentliche Profeſſoren. 
Dr. eat Geh. DREHEN, Dr. Zitelmann. 


-Ernſt Meier, dögl. ‚ * Brunnenmeifter. 
s Boretiuß, :» Schollmeyer. 
= Raftig. 


b. Privatdozent. 
Dr, Arndt, Kreidrihter a. D. und Juſtiziar bei dem Ober— 
Bergamte. 
3. Medizinifhe Fakultät. 
a. Ordentliche Profefjoren. 
‘Dr. Krahmer, Geh. Medi. Dr. Bernftein. 


Rath, Kreisphyſikus. Alfred Gräfe. 
= Weber, Geh. Mediz. Rath. +» Higig, Direktor der Pro⸗ 
⸗ Dispaujen, dögl. vinz. Irren-Heil-⸗Anſtalt 
-Ackermann. zu Nietleben bei Halle. 
Welcker. Eberth. 
-Rich. Volkmann, Geh. 
Mediz. Rath. 

b. Außerordentliche Profeſſoren. 
Dr. Schwartze. Dr. Seeligmüller. 
⸗Kohlſchütter. ⸗ ei er. 
:» Harnad. -Rich. vait 

c. Privatdozenten. 

Dr. ne Prof. Dr. Oberft. 
⸗ enzmer ⸗Heßler. 
Küßner. Schönlein. 
⸗Schwartz. 

4. Philoſophiſche Fakultät. 

a. Ordentliche Profeſſoren. 

Dr. Auguſt Roſenberger. Dr. theol. et phil. Ulriei, Geh. 
« Rriedr. Pott, Geh.Reg.Rath, Reg. Rath. 
:» Erdmann. : Zul. Kühn, dsgl. 


⸗Knoblauch, Geh. Reg. Rath. Lic. theol,, Dr. phil. Goſche. 
Präfid.derKaiferl.Xeopold. Dr. Dümmler., 
Garolin. Deutichen Akad⸗· -» Haym. 
mie, Mitglied desHherren- = Krauß. 


hauſes. Conrad. 
: Zul. Zacher. -Guſt. Droyien. 
= Keil, Geb. Reg. Rath. s By Kirchhoff. 
s iller. 


76 





Dr. Dittenberger. Dr. Grenader. 
: Gudier. Volhard. 
v. BERN: s Depdemann. 

.: Elze Wangerin. 
Cantor. 

b. Außerordentliche Profeſſoren. 

Dr. Eiſenhart. Dr. Pütz. 
Hertzberg. -Schum. 

: €, Saihenbergl. -Ernſt Shmidt I. 
= Sreytag. = Dberbed. 

.« Märler. :s Kirchner, 
Wellhauſen. «e Krobn. 

: Wült. « Glogan. 

: Ewald. : Gering. 


(Dr. Rathke.) 
c. Privatdozenten. 


Dr. Eorneliuß, Prof. Dr. Baumert, 
Frhr. vom Stein. 


:s Braund, Prof. - 
: ob. Schmidt II. : Mend. 
:» !tüdede. : Lehmann. 
= Bartbholomä. -K. Ioh. Neumann, 
= D. Taſchenberg II. Zopf. 
Wiltheiß. 

Lektoren. 


Dr. phil. Fran z, Univerſitäts-Muſikdirektor. 
Reubke, Univerſitäts-Muſiklehrer. 
Strei ch ert, Regier. Baumeifter. 


Dr. phil. Hever. 
Spradlebrer. 
Dr. Aue, für engliſche Sprache. 
-Wardenburg, für franzöſiſche Sprache. 
Exerzitienmeiſter. 
Löbeling, Fechtmeiſter. 
Rocco, Tanzmeiſter. 
Schenck, akademiſcher Zeichner und Zeichenlehrer. 
Schreiber, Univerſ. Reitlehrer. 
Univerſitätsbeamte. 


Stade, Kuratorial-Sektretär. 
W. Roſe, Univerſitäts-Sekretär, Kanzleirath. 
Boltze, Rendant und prov. Quäſtor. 


Univerſitäts-Architekt. 
Streichert, Regierungs-Baumeiſter. 


77 





6. Chriſtian⸗Albrechts⸗Univerſität zu Kiel. 


Kurator. 
D. theol u. Dr. jur. Mommſen, Konfiftorial-Präfivent. 
Reftor. 
Prof. Dr. Brodhaus. 
Defane 


ber theologijhen Fakultät: Prof. Dr. —— Kirchenrath. 
der juriſtiſchen Fakultät: Prof. Dr. Wieding. 

der mediziniihen Fakultät: Prof. Dr. Henjen. 

ber philoſophiſchen Fakultät: Prof. Dr. Pohhammer. 


Alademifher Senat. 
Der Rektor. 
Der Proreftor: Prof. Dr. Heller. 
Die vier Dekane. 
Bier von dem akademiſchen Konfiftorium gewählte ordentliche Pro— 
feſſoren, zur Zeit 

Prof. Dr. Erdmann. Prof. Dr. Stimming. 

: Piſchel. :» Brodhaus, 


Akademiſches Konfiftorium. 
Mitglieder: ſämmtliche ordentlihe Profefforen. 


Fakultäten. 
1. Theologiſche Fakultät. 
a. Ordentliche Profefforen. 


D. theol. u. Dr. pbil. Züde- Dr. Fr. Nitzſch. 
mann, Kirdenrath. : WB. Möller. 
Dr. Kloftermann. .« Mendt. 


b. Außerordentlicher Profeffor. 
Lic. theol,, Dr. phil. 9. Lüdemann. 
c. Privatdozent. 
Lic. theol., Dr. phil. Bäthgen. 


2. Juriſtiſche Fakultät. 
a. Ordentliche Profefjoren. 


Dr. Hänel. Dr. Schott. 
= Mieding. ⸗ELenel. 
Brockhaus. 


b. Privatdozent. 
Dr. Lehmann. 


— 
3. Medizinifche Fakultät. 
a. Ordentliche Profeſſoren. 
Dr. — Geh. Mediz. Dr. Heller. 


Völckers. 
⸗ — dögl. -Flemmin 
Henſen. -Quincke, ed, Rath. 


b. Außerordentlihe Profefloren. 
Dr. Bodendahl, Reg. und Dr. Peterjen. 
Mediz. Rath. Panſch. 
Edlefſen. : Kald. 
c. Privatdozenten. 
Dr. Sejjen, Mediz. Rath. Dr. Reuber. 
«e Seeger. .e Rheder. 
.«e Dähnhardt. = Baulfen. 
:s Werth. 
Außerdem ift dem praftiidhen Zahnarzte Dr. Fricke die widerruf: 
lie Erlaubnis zum Halten von Borlejungen in der Zahnbeil- 
funde ertheilt. 


4. Philoſophiſſche Fakultät. 
a. Ordentliche Profefjoren. 
Dr. en Geh. Reg. Dr. ae 


5 bel 

. Be «= Pohhammer. 
. Karften. «e Engler. 
.« Seelig. - Stimming. 
= Mever. :s B. Erdmann. 
= Theodor Möbius. :s Krüger. 
⸗ — er = #örfter. 
⸗ E. Hoffmann. ⸗Blaß. 
— Buſpolt. 
-Ladenburg. -Krümmel. 
⸗Schirren. 

b. Außerordentliche Profeſſoren. 
Dr. Haſſe. Dr. Peters. 

c. Privatdozenten. 

Dr. Groth, Prof. Dr. Gottſche. 
Alberti. Tönnies. 
-Emmerling, Prof. -Rügheimer. 
H. Möller. : Lamp. 


vieifch. 


79 





Lektoren. 
Sterroz, Lektor der franzöſiſchen Sprache. 
Heiſe, Lektor der engliſchen Sprache. 
Lehrer für Künſte. 
Stange, akademiſcher Muſikdirektor. 


Loos, Lehrer der Zeichenkunſt. 
Brandt, Lehrer der Fechtkunſt. 


Beamte. 


Syndikus: Dr. Lehmann, Privatdozent, kommiſſariſch. 
Rendant: Maaßen. 


7. Georg-Auguſts-Univerſitüt zu Göttingen a. d. Leine. 
Kurator. 
Dr. jur. et phil. v. Warnftedt, Geh. Reg. Rath. 
Proreftor. 
bis 1. September 1884: 
Prof. Dr. Schultz, Konfift. Rath. 
Univerſitäts-Richter. 
Roſe, Univerſ. Rath. 
Dekane 


in der theologiſchen Fakultät bis zum 15. Oktober 1884: Prof Dr. 
Reuter, Abt und Konfiit. Rath. 

in der juriftiihen Fakultät bis zum 18. März 1884: Prof. Dr. 
Hartmann, Geh. Juftizrath. 

in der medizinischen Fakultät: bis 30. Zuni 1884: Prof. Dr. Orth, 

in der philoſophiſchen Fakultät bi8 30. Juni 1884: Prof. Dr. 
Henneberg. 

Senat. 
Borfigender: Proreftor Prof. Dr. Shulg, Konfift. Rath. 
Mitglieder: die ordentlichen Profefjoren und der Univerf. Rath Roſe. 


Fakultäten. 
1. Theologiſche Fakultät. 
a. Ordentliche Profefjoren. 


Dr. theol. Wiefinger, Konfift. Rath. 

⸗ :» MWagenmann, dsgl. 
s,, jur. et phil. Sit, Konfift. Rath, Mitglied des 
Landed-Konfiftoriumd zu Hannover. 


80 


Dr. —* et phil. Reuter, Konſiſt. Rath, Abt zu Buröfelde. 
. : : Shulg, Konſiſt. Rath. 
s Kunoke. 
b. Außerordentliche Profeſſoren. 
Dr. theol. et phil. &ünemann. Lic. Duhm. 


2. Zuriftiihe Fakultät. 
a. Ordentliche Profefjoren. 
Dr. Thöl, Geh. Juftiz. Rath. Dr. Ziebarth. 
« jur. et phil. v. Ihering, dögl. = Frendbdorff. 
: theol.,jur.etphil. Mejer, dögl. Fohn, Geh. Juftiz-Rath. 
= Dove, dögl., Mitglied des Hartmann, dögl. 
Herren-Hauies, des Berichte. v. Bar, dogl. 
bofe8 für kirchl. Angelegen- 
beiten, und des Landes-Kon— 
fiftoriumd zu Hannover. 


b. Außerordentlihe Profefloren. 


Dr. 8. ®. Wolff. Dr. Eidel. 
-Leonhard. 


3. Mediziniſche Fakultät. 
a. Ordentliche Profeſſoren. 


Dr. med. et Be Henle, Ob. Dr. Ludw. Meyer. 
Mediz. Rath. Xeber. 

=: Halffe, "Seh. Hofrath. —— 

-Meißner, Hofrath. Marm 

⸗ —288— Geh. Mediz. Kinn. Geh. Mediz. Rath. 
ath. 


LE Te 


I 
b. Außerordentlihe Profefjoren. 


Dr. Herbft. Dr. Rojenbad. 

= $Kraufe. Eichhorſt. 

-Lohmeyer. : Flügge. 

: Hujemann. = Deutihmann. 
c. Privatdozenten. 

Dr. ®ieje. Dr. Damid. 

« Bürfner. Schiefferdecker. 


4. Philoſophiſche Fakultät. 
a. Ordentliche Profeſſoren. 


Dr. phil. et med. Weber, Geh. Dr. — © cam. Hanljen, 
Hofrath. Geh. Reg. Rath. 


81 


Dr. v. Leutſch, Geh. Reg. Rath. Dr. Klein. 


: theol. he phil. Bertheau, 
dög 

Wüſtenfeld. 

Wieſeler. 
-W. Müller. 

: Sauppe, Geb. Reg. Rath. 
: Öriepenterl. 

: tern. 

: Ehering. 

: theol, et phil. de Lagarde. 
: Baumann. 

: Dredödler. 

: med. et phil. Henneberg. 

: = =: &hlere. 

— 

-VWilmanns. 

: Shwarz. 


“ u ” ” un “en 0 Le \ a ” ” 


Diltbhey. 

Bolquardien., 

Graf au Solms-Laubach. 

Reinke. 

Wagner. 

v. Könen. 

G. C. Müller... 

Vollmöller. 

Weiland. 

Riecke. 

Kielhorn. 

v. Kluckhohn. 

Steindorff. 

Heyne. 

v. Wilamowitz-Möllen— 
dorff. 

Voigt. 


b. Honorar-Profeſſor. 
Dr. jur. et phil. Soetbeer, Geb. Reg. Rath. 


c. Außerordentlihe Brofefjoren. 


Dr. Bödefer. 

: Krüger. 

: Klinferfue®. 
: ». Uslar. 

° Enneper. 
-Tollens. 

: Gödefe. 

: Giier. 


= 
2 
= 
- 
= 
z 
> 


Dr. Kid. 


Peipers. 
Reniſch. 
Schmarſow. 
Napier. 
Haupt. 
Bruns. 
Polstorff. 


d. Privatdozenten. 


Dr. ale, Aſſeſſor. 


: Kedca, Prof. 
f Faltenberg. 
: Gilbert. 
: Bedtel. 
: Eggert. 
: jur. et phil. $thr.v. Wal: 
teröbaujen. 
: Andrejen. 


Lektor. 
Koenne, Rektor der franzöſ. Sprache. 


1884. 


[ae "ee Te Te "Er "u 


Dr. Berthold. 


Buchka. 

med. et phil. Brock. 
v. Mangoldt. 
Hurwitz. 

Hamann. 
Schröder. 

Hugo Meyer. 
Leukart. 
Jannaſch. 


82 


Univerſitäts-Bauamt. 

Kortüm, Kreid-BausInfpeltor. 
Lehrer für Künfte, Ererzitienmeifter. 

Schwebpe, Stallmeifter, Nittmeifter a. D. 
Hille, Mufikdirektor. 
Meterd, Zeichenlehrer. 
Grüneflee, Fechtmeiſter. 
Höltzke, Tanzlehrer. 

Beamte der Univerſität. 


Mi öbius, Kuratorial-Sefretär. 
Dr. Pauer, Univerj. Sekretär und Quäſtor. 


8. Univerfität zu Marburg. 
. Kuratorium. 
Der dermalige Rektor Profeffor Dr. &. Bergmann und der or: 
dentlihe Profeſſor Geheime Juſtiz-Rath Dr. Fu dB. 


Rektor. 
Prof. Dr. Bergmann. 


Proreftor. 
Prof. Dr. & Schmidt. 
Der afademiihe Senat 
beſteht aus jämmtlichen ordentlihen Profefforen der vier Fakultäten. 
Fakultäten. 
1. Theologiſche Fakultät. 
a. Ordentliche Profefloren. 
Dr. theol. et phil. Ranke, Konfift. Rath. 


⸗ ——Heinriei, dögl. 

—2Brieger. 

— W. Herrmann II. 

⸗ a Baudifiin. 

⸗ Achelis. 

b. Privatdozenten. 

Lic. theol. et Dr. phil. Keßler. 

⸗ : = = = Gornill. 


2. Suriftiide Fafultät. 
a. Ordentliche Profefjoren. 


Dr. Röftell, Geb. Juſtiz-Kath. Dr. Fuchs, Geh. Juftiz - Rath, 
ſtänd. Mitgt. d. Kuratoriums. 


83 


. Ubbelohde, Mitglied des Dr. Wefterfamp. 


Herrenhauſes. —A Lißzt. 
Ennecerus. 


b. Außerordentliche Profeſſoren. 


. Platner. Dr. Stammler. 
Franp. 
c. Privatdozenten. 
. B. Schmidt, Juſtizrath. Dr. B. F. J. Wolff, Juſtizrath. 


3. Mediziniſche Fakultät. 
a. Ordentliche Profeſſoren. 


. med. et phil. Naſſe, Geb. Dr. Böhm. 
Mediz. Rath. - Gramer, Direktor der 
Roſer, dögl. Landes-Irrenheilanſtalt. 


Lieberkühn, dsgl. :» med. et phil. Külz. 
Mannkopff. = Wblfeld. 
H. Ehmidt-Rimpler. :» Mardand. 

b. Außerordentlihe Profefloren. 





Dr. Wagener. Dr. Lahs. 
-Horſtmann, Sanitätsratb = Gafier. 
und Kreisphufifus, 
c. Privatdozenten. 
Dr. Hüter. Dr. Frerichs. 
: D.v. Heujinger. : Gtrahl. 
4. Philoſophiſche Fakultät. 
a. Drdentlihe Profefloren. 
Dr. med. et phil. Stegmann. Dr. F. Sufti. 
⸗ = = Zwenger. s Bergmann. 
⸗ Dunker, Geh. Bergrath. -med. et phil. Greeff. 
-Glaſer. ⸗»Stengel. 
E. A. Herrmann Il. Varrentrapp. 
= MWigand. = Binde. 
- Gäjar. .- 9. Cohen, 
: % Schmidt. . ormann. 
« Melde. : Klode 
= Diepel. ⸗Fiſcher. 
⸗Lucã. | 
b. AußerordentlichesProfefloren. 
Dr. v. Drad. Dr. Reußner. 
-Heß. Lenz. 
-v. Sybel. -Birt. 
Dr. Rathke, außerord. Prof. zu Halle. 


6* 


84 





c. Privatdozenten. 
Dr. Möſta. Dr. Klein. 
Lic. theol. et Dr. phil. Keßler - Natorp. 
(1. aud theol. Fakultät.) » Elias. 
Dr. #ittica. :» Sarrazin. 
u Kod. s Stoid. \ 
Rektor. 
Stud. Pernour, Lektor der franzöi. Sprade (auftragdw.). 
In Künften und Leibesübungen geben Unterridt: 


Freiberg, Univerfitäts-Mufikdireftor. 
Schürmann, Univerjitätd-Zeichenlehrer. 
Harmd, Fechtmeilter. 

Daniel, Univerj. Neitlebrer (auftragsm.). 


Beamte der Univerſität. 


Platner, Syndikus und Sefretär. 

Stiebing, eriter Univerfitätd- Sefretär (verfieht zugleich die Ge- 
ichäfte eined Kuratorial-Sefretärd), Kanzleirath. 

Dörffler, Univerfitätd-Kaffen-Nendant, Rechnungs-Rath. 

Mepdenbauer, Bauinipeft., Univerſitäts-Architekt. 


9, Rheinifche Friedrich-Wilhelms- Univerfität zu Bonn. 


Kurator. 
Dr. Bejeler, Geb. Db. Reg. Rath. 


Zeitiger Neftor. 
Prof. Dr. Zangen. 


Univerfitätd3-Nidter. 
Brodhoff, Geb. Bergrath. 
Zeitige Defane 


der katholiſch-theologiſchen Fakultät: Prof. Dr. Reuſch, 
der evangeliſch-theologiſchen Fakultät: Prof. Dr. Bender, 
der juriftiihen Fakultät: Prof. Dr. Behmann, Geb. Juſt. Rath, 
der mediziniſchen Fakultät: Prof. Dr. Pflüger, Geh. Med. Rath, 
der philoſophiſchen Fakultät: Prof. Dr. Ritter. 

Der akademiſche Senat 


beſteht aus dem Rektor, dem Prorektor Geh. Reg. Rath Prof. Dr. 
Uſener, dem Univerſitäts-Richter, den Dekanen der fünf Fakultäten 
und den Senatoren: 

Dot. Dr. Br ynet Geh. Juſt. Rath. 

= &. Naſſe, Geh. Reg. Rath. 

. 0. Mangold, Konfift. Rath. 

: Bin; 


5 


85 





Fakultäten. 
1. Katholiſch-theologiſche Fakultät. 
a. Drdentlihe Profefjoren. 


Dr. Menzel. Dr. Simar. 
: Neufd. s Kellner. . 
-= Rangen. - Kaulen. 


2. Evangeliſch-theologiſche Fakultät. 
a. Ordentliche Profefloren. 
Dr. Zange, DOber-Konfilt. Rath, Dr. Mangold, Konfift. Rath. 
s Krarft, Konfilt. Rath, Mit: - Kampbhaufen. 
glied des Konfiftoriumd® = theol. et phil. Ehriftlieb. 
der Rheinprovinz. . := =: = Bender. 
b. Außerordentlihe Profefjoren. 


Dr. theol. et phil. Benrath. 
= = Budde. 

c. Privatdozent. 
Lie. theol. Spitta. 


3. Juriſtiſche Fakultät. 
a. Ordentliche Profefloren. 


Dr. Hälſchner, Geh. Juſtiz- Dr. Endemann. 
Rath, Mitglied deöHerrene = Be 3 mann, Geh. Juſtiz— 
t 


auſes. ath. 
-Ritter v. Schulte, Geh. — jur. et phil. Hüffer. 
Zuftiz-Ratb. .« Lörid. 
b. Außerordentlihe Profefforen. 


Dr. Nicolovius. 
: Kloftermann, Geh. Bergrath. 
: Shloßmann. 
c. Privatdozenten. 
Dr. Jörs. 
» Landöberg. 


4. Mediziniſche Faknltät. 
a. Ordentliche Profeſſoren. 
Dr. — Geh. Ober-Mediz. Dr. Sämiſch. 


ath. :» Bin;. 
v.Leydig, Gehb.Mediz. Rath. > et phil. Baron v. la 
Pflüger, dögl. Ballette St. George. 
—48— dögl. « XTrendelenburg. 
Köſter. 


D 


Dr. 


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.2 


86 





b. Ordentlicher Honorar:Profeffor. 


Werner Naffe, Geh. Mediz. Rath, Direktor der Provinzial- 
Irren-Heil- und Pflegeanſtalt zu Bonn. 
c. Außerordentlihe Profeſſoren. 
Schaaffhauſen, Geh. Dr. med. et phil. v. Mofengeil. 
Mediz. Rath. : Nußbaum. 
Doutrelepont. -Finkler. 
Finkelnburg, Geh. Reg. ⸗—Fuchs. 
Rath. -Ribbert. 
d. Privatdozenten. 
.Kocks. Dr. Rumpf. 
Walb. ⸗Witzel. 
Burger. « Ungar, Kreis-Wundarzt. 
moltipesn, - med. et phil. Barfurtb. 
Kochs. ⸗ —— 
5. Philoſophiſche Fakultät. 
a. Ordentliche Profeſſoren. 
. Bergemann. (abweſend.) Dr. Lübbert. 


Stradburger, Hofrath. 
vom Rath, ia Dergratb. 
Reinh. Kekulé. 


phil.ettheol.Gildemeijter. — 
-Menzel. 


Knoodt. 
Erwin Naſſe, Geh. Reg. 
Rath. 


Clauſius, dsegl. Ritter. 


Büßeler, dögl. Wilmanns. 
Uſener, dögl. Aufrecht. 
Lipſchitz. -Schönfeld, Geh. Reg.Rath. 
phil. et med. nn Kekulé = Hein. 
Geh. Neg. Rath. :« Körfter. 
Zürgen Bona Meyer. . 2. Lafaulr. 
Maunrenbred er. -Hertwig. 
K. Juſti. : Shlüter. 


Neubäufer. 
b. Ordentlicher Honorar: Profellor. 


. Delius, Geb. Reg. Rath. 


c. Außerordentlihe Profeſſoren. 


.Schaarſchmidt. Dr. Prym. 
Kortum. -Wallach. 
Biſchoff. Fr. Schmitz. 
Birlinger. Trautmann. 
Andrä. -Klein. 
Ketteler. -Witte. 
Andreſen. « Bertfau. 


87 


d. Privatdozenten. 


Dr. Lippsb. Dr. Lamprecht. 

: Glaijen. :» Stürzinger. 
- Anihüp. I = Wiedemann. 
« Klinger. «= Wolff. 

- Krand. v. Lilienthal. 
- Lehmann. Sering. 

= Poblig. 


Leftoren der neueren Spraden. 


Waridel, Lektor der franzöfiihen Sprade. 
Dr. Biumati, Lektor der italieniihen Sprade. 


Lehrer der Tonkunſt. 
Köhler, Organift. 
Lehrer der Zeihnenfunit. 
Küppers, Bildhauer, 
&rerzitien-Meilter. 


Ehrich, Fechtlehrer. 
Beamte. 


Röhmer, Kuratorial⸗Sekretär. 

Köbler, —— Univerſitäts⸗Sekretär. 

Hoffmann, Rektorats-Sekretär. 

Hövermann, Univerſ. Kaſſen-Rendant und Quäſtor. 
Univerſitäts-Architekt. 


Reinike, Kreis-⸗Bauinſpektor. 


10. Theologiſche und philoſophiſche Akademie zu Münfter. 


Kurator. 
v. Hagemeifter, Oberpräfident. 

Reftor. 
Prof. Dr. Hartmann. 

Dekane 


der theologiſchen Fakultät: Prof. Dr. Bisping, 
der philoſophiſchen Fakultät: Prof. Dr. Sturm. 


Senat. 
Sämmtlide ordentliche Profeſſoren beider Fakultäten. 
Akademiſcher Richter. 
Nacke, Landgerichts-Rath. 


88 





Fatultäten. 


1. Theologiihe Fakultät. 
a. Ordentliche Profefjoren. 


Dr. Biöping. Dr. Hartmann. 
: Schmwane. 


b. Außerordentlicher Profeflor. 
Dr. Schäfer. | 


c. Privatdozenten. 
Lic. theol. Fechtrup. Lic, theol. Bautz. 


2. Phi loſophiſche Fakultät. 
a. Ordentliche Profefforen. 
Dr. Hittorf. Dr. Spider. 


-Karſch, Medizinal-Rath. -« Lindner. 
.: Stord. .. Körting. 
P. Langen. = Niehueö. 
: Stahl. :e Sturm. 
-Hoſius. H. Salkowski. 
-Bachmann. 

b. Außerordentliche Profeſſoren. 

Dr. Schlüter. Dr. Jacobi. 
Parmet. v. Dchenkowski. 
-Landois. ⸗ a 
= Nordboff. Milchhöfer. 

| c. Privatdogenten. . 

Dr. Hüffer. Dr. Diefamp. 
- Eder. Ginentel. 

Lektor. 


Deitgröd, Lehrer der neueren Sprachen. 
Lehrer für Künfte. 
Mufiklehrer: Grimm, Mufikdireftor. 
Turn- und Fechtlehrer: Kemper, Gumnafiallebrer. 
Akademiſche Beamte. 


Sekretär und Duäftor: vacat. 
Rentmeifter des Studienfonds: Dermann.. 


89 





11. Lyceum Hosianum zu Braunsberg.: 


Kurator. 

Dr. v. Shliedmann, Oberpräfident der Provinz Dftpreußen. 
Rektor. 

Prof. Dr. Dittrid. 
Dekane. 


Dekan der theologiſchen Fakultät: Prof. Dr. Marquardt. 
Dekan der philoſophiſchen Fakultät: Prof. Dr. Killing. 


Akademiſcher Richter. 
Die Funktionen desſelben werden von dem Richter der Univerſität 
zu Königsberg wahrgenommen. 


Fakultäten. 
a. Theologiiche Fakultät. 
Drdentlihe Profefjoren. 


Dr. Oswald. Dr. Weiß. 
® 2 « Marguardt. 
⸗ ittrich. 


b. Philoſophiſche Fakultät. 
Ordentliche Profeſſoren. 


Dr. Bender. Dr. Weißbrodt. 
-Michelis. : Killing. 
Privatdozent. 


Dr. Krauſe. 


L. Die Königlichen tehnifhen Hochſchulen. 
1. Techniſche Hochſchule zu Berlin. 
A. Nektor und Senat. 


a Rektor. 
Dr. Haud, Prof. 


b. 
Kühn, Prof. und Banrath. 


e. Senats- Mitglieder. 
Adler, Geb. Ober-Bauratb, Prof. 
Sonfentius, Prof, 
Dietrid, dögl. 
Dill, Kaiſerl. Marine-Ingenieur. 
Göring, Prof. 
Grell, dägl. 
Hörmann dögl. 


Proreftor. 


90 


Dr. Koſſak, Prof. 


Dr. R. Weber, dgl. 


B. Abtheilungen. 
(Die Mitglieder der Abtheilungs- Kollegien find durch * bezeichnet.) 


Abtherlung I für Arditeftur. 


Vorfteber. 
Dpen, Prof. 

Mitglieder. 

a. Etatémäßig angeftellte. 

*Dr. Dobbert, Prof. »O tzzen, Prof. 
*Ende, dögl. u. Baurath. “»Raſchdorff, dsgl. u. Baurath. 
*Jacobsthal, Prof. *Schwatlo, Prof. u. Reg. Rath. 
*Kühn, dögl. u. Baurath. *Spielberg, Prof. 


b. Nicht etatsmähig angeſtellte. 
*»Adler, — Ob. Baurath u. Lürßen, Prof. 
Schäfer, Architekt. 
Elis, Honnef Schaller, Prof. 


Jaco b, Landſchaftsmaler. Strack, Architekt. 
Dr. Le fing, Prof. Wolff, Land-Bauinſpektor. 
c. Privatdozenten. 
W. Cremer, Architekt. Perdiſch, Poft-Bauiniveltor. 
Gräb jr., Arditefturmaler. Tuckermann, Poft-Baurath. 


Dr. Xebfeldt. 


Abtbeilung II für Bau-Ingenieurwefen. 


Vorſteher. 
Göring, Profeſſor. 

Mitglieder. 

a. Etatsmäßig angeſtellte. 
*Brandt, Prof. »Göring, Prof. 
*»Dietrich, dsgl. *Schlichting, dsgl. 
*Dr. Dörgens, dögl. *Dr. Winkler, degl. 
b. Nicht etatsmäßig angeſtellte. 

Büſin 3, Ingenieur. Wolff, Eiienbahn » Baumeifter 
*Hagen, Geh. Ober-Bauratb. a. D. 


S J oltz, Baumeiſter. 


— 


c. Privatdozenten. 
Bödecker, Reg. Baumeiſter. Haveſtadt, Reg. Baumeiſter. 
d. Ständige Aſſiſtenten. 


—— Reg. Baumeiſter. Mehrtens, Reg. Baumeiſter. 
eller, dsgl. 


Abtheilung III für Maſchinen-Ingenieurweſen. 
Vorſteher. 
Hörmann, Prof. 


Mitglieder. 
a. Etatsmäßig angeſtellte. 
*Sonfentiud, Prof. *G. Meyer, Prof. 
Fink, dönl. *Reuleaux, Geb. Reg. Rath. 
*Ludewig, dögl. u. Prof. 
b. Nidt etatsmäßig angeſtellte. 
*Hörmann, Prof. | *Dr. Slaby. 


Sektion für Schiffbau. 
"Dill, Kailerl. Marine-Ingen., *Dietrih, Wirkt. Admiral. Rath, 
Seftiond-Rorfteber. *Görris, Admiral. Rath. 
“Rrir, Geb. Admiral. Rath. 
c. Privatdozenten. 
Hartmann, Fngenieur. Wehage, Ingenieur. 
d. Ständiger Affiftent. 

Berſch, Ingenieur. 


Abtheilung IV für Chemie und Hüttenfunde. 


Vorſteher. 
Dr. R. Weber, Prof. 
Mitglieder. 
a. Etatsmäßig angeſtellte. 
*Dr. Hirſchwald, Prof. ?PDr. Vogel, Prof. 
*Liebermann, dögl. *-R. Weber, dogl. 


*⸗Rüdorff, —8 


b. Nicht etatsmähßig angeftelte. 
Dr. Sell, Brof., en Neo. „Dr Wedding, Geb. Bagrath 
Rath. Weeren. 


92 





c. Privatdozenten. 


Dr. Biedermann. Dr. Philipp. 

- Delbrüd, Prof. : Römer. 

⸗-Kaliſcher. Weyl. 

| d. Aifiitenten. 

Dr. Elsbach, Müller, Schulamts— „Kandidat. 
Gandauge, Chemiker. Dr. Neumann, 

P. Meyer, dagl. Schultz-⸗Hencke, Lehramts- 
Tesmer, dögl. Kandidat. 


Dr. v. Knorre. 
Abtheilung V für allgemeine Wiſſenſchaften. 


Boriteber. 
Dr. Kojfaf, Prof. 

Mitglieder. 

a. Etatsmäßig angeftellte. 
*Grell, Prof. *Dr. Koſſak, Prof. 
*Dr. Großmann, dgl. *-⸗Paalzow, dögl. 
*. Haud, dögl. *. 9. Weber, dögl. 
* » Herper, dsgl. *. Meingarten, dgl. 
b. Nicht etatsmäßig angeftellte. 
Dr. M. Mever. Dr. Reinde, Sanitätrath. 
c. Privatdozenten, 

Dr. Bufa. Dr. jur. et phil. Hilfe. 
Dziobelk. -Liebe, Prof. 
-Grunmach. | ⸗Scholz. 


-Hamburger. 
d. Lehrer, welche zur Ertheilung von Unterricht in den neueren 
Sprachen berechtigt find. 
Dr. Dickmann, Oberlehrer. Roſſi, Giuſeppe. 
e. Ständiger Aſſiſtent. 
Dr. Grunmach. | 


6. Beamte. 
a. Berwaltungsbeamter (Synditne). 
Kuhnow, Reg. Rath. 
b. Büreau:-Beamte. 


Fröhauf, Geh. Rechnungsrath, Rendant. 
Hoffmeifter, Rechnungsrath, Nendant und erped. Sekretär. 
GSeiffert, Sefretär, Bibliothekar und Hausinipeftor. 


93 


2. Techniſche Hochfchule zu Hannover. 
A: Königliher Kommiijar. 
Se. Exc. v. Leipziger, DOber-Präfident, Wirkl. Geh. Rath. 
B. Reftor. 
Launhardt, Prof., Geh. Reg. Rath. 
C. Senat. 





a. Vorſitzender: 2* 
Launhardt, Rektor. 
b. die Vorſteher der Abtheilungen DZ V. 
I. Köhler, Prof., Baurath, 
II. Garbe, Prof., Baurath, 
III. Riehn, Prof., 
Ns Dr. Kraut, deal, 
.Dr. Kiepert, dgl. 
c. von je Gejammtheit der Abtheiluugd- Kollegien gewählte Se— 
natoren: 
Debo, Prof., Baurath, 
Dr. von, Duintus Jeilius, Prof. 
Franke, dsgh 


D. Abtheilungs-Mitglieder. 

(Die Mitglieder der Abtheilungs-Kollegien find mit einem Stern bezeichnet.) 
Abtheilung I für Arditeftur. 
a. Etatsmähßige angeftellte Mitglieder. 


*Debo, Prof., Baurath, *Stier, Prof. 

*Haſe, Prof., Geh. Neg. Rath, Blande, Maler, 

*Köbler, Prof., Baurath, Küfter, deal. 

*Schröder, Prof. Engelhard, Prof. Bildhauer. 
b. Nicht etatömäßig angeftellte. 

Engelte, Maler, Kaulbach, Prof., Hofmaler, 

Dr. Müller, Studienratb, Zanger, Mal er. 


Kolde, Archilekt, 
e. Privatdozenten. 


Haupt, Architekt, Dr. Gahland, Mcchitekt. 
Geb, Architekt, 
Abtheilung II für Bauingenieurweſen. 
a. Etatsmäßig angeſtellte Mitglieder. 


*Launhardt, Prof., Geh. Reg. Dolezalet, Prof., Baurath. 
Rath. *Dr. Sordan, Prof. 
*&Garbe, Prof., Bauratb, *Barfhanfen, dögl. 


94 


b; Nicht etatsmähßig augeitellte. 


Merling, Kail. Prov, Telegraphen Direkt z. D. 
H. Müller: Breslau, Ingenieur. 


c. Privatdozent. 
Pepold, Ingenieur. | 
Abtheilung III für Majdieneningenieurwejen. 
a. Etatsmäßig angeftellte Mitglieder, 
*Dr. Rühlmann, Prof. Geb. Reg. Rath. - **Richm, Prof. 
*Fiſcher, Prof. | **Frank, dögl. 
b. Nicht etatömäßig angeftellte. 
*Frefe, Ingenieur. 
c. Privatdozent. 
Schötther, Ingenieur. 
Abtheilung IV fürſchemiſch-techniſche Wiſſenſchaften. 
a. Etatsmäßig angeftellte Mitglieder. 


„Dr. Heeren, Prof., Geh. Reg. Rath. *Dr. Kraut, Prof. 
*Dr. v. Quintus⸗-Icilius, Prof. “Ulrich, dögl. 


b. Nicht etatsmähßig angeltellte Mitglieder. 


*Dr. Poſt, Prof. 
c. Privatdozenten. 


vacat. 
Abtheilung V für allgemeine Wiſſenſchaften. 
a. Eiatsmäßig angeftellte Mitglieder. 


*Brund, Prof. *Dr. Kiepert, Prof. 
*»Keck, dögl. *Dr. Heß, dögl. 

b. Nicht etatdmäßig angeftellte. 
Dr. $ebler, *Dr. Schäffer. 


Dr. Ad. Meyer, 
e.: Privatdozenten. 


Rommel, Bibliothekar, Gerfe, Ingenieur. 


E. Berwaltungd-Beamte: 
für dad Rektorat: 
Kluge, Sekretär und Rendant. 
für die Bibliothek: 
Rommel, Bibliothekar. 


— 


3. Techniſche Hochſchule zu Aachen. 
Königlicher Kommiſſar. 
v. Hoffmann, Regierungs-Präſident. 
A. Rektor und Senat. 
| a. Nektor. 
Dr. Wüllner, Prof. 
b. Prorektor. 
v. Gizycki, Prof. 
c. Senats-Mitglieder. 
Dr. Wüllner, Prof., 3.3. Rektor, Dr. Stahlſchmidt, Prof. 


Borfigender. W. Stahl, dsgl. 
Henrici, Prof. —— dsgl. 
Dr. Helmert, dagl. v. Gizycki, dögl. 
Pinzger, dögl. Schulz, dögl. 


B. Abtheilungen. 
(Die Mitglieder der Abtheilungs-Rollegien find durch * bezeichnet.) 
Abtheilung I, für Arditeftur. 
Statsmäßige Profefjoren. 
*Henrici, Prof., Abtheilungd- J werbeck, Prof. 


vorſteher. Dr. Lemdi e, dögl. 
*Damert, Prof. —8 dogi. 
Dozent. 
Blum, Bildhauer. 
Privatdozent. 
Frentzen, Architekt. 
Aſſiſtenten. 
Maus, Architekt. Frengen, Architeft. 


Abtheilung II für Bau-Ingenieurwefen. 
Etatsmäßige Profefjoren. 
*Dr. Prof., Abtheilungsvorfteber. 
*Dr. Heinzerling, Prof., Bauratb. 
"Inge, Prof. 
*v. Kaven, dögl., Geh. Regierungs-Rath. 


Dozent. 
Krohn, Prof. 
Privatdozent. 
Dr. Forchheimer. 


— 
| Aſſiſtenten. 

Fenner, Ingenieur. W. Bauer, Ingenieur. 

Palme, dgl. 


Abtheilung III für Maſchinen-Ingenieurweſen. 


Etatsmäßige Profefjoren. 
*Pinzger, Prof., Abtheilungs: *Herrmann, Prof. 


voriteber. *Lüders, dögl. 
*v. Gizydi, Prof. *v. Reſiche, dogl. 
Dozent. 
*Dr. Grotrian, Prof. 
Aſſiſtenten. 
Reintgen, Ingenieur. v. Voß, Ingenieur. 


Abtheilung IV für Bergbau- und Hüttenkunde und 
für Chemie. 
Etatsmäßige Profefjoren. 
*Dr. Stahlſchmidt, Prof, *Dr. Laspeyres, Prof. 
Abtheilungsvorfteber. *- Michaelis, dgl. 
Claßen, Prof. "Schulz, dögl. 
Dürre, dögl, 


Dr. Holzapfel. 
Siedamgrogfy, Waſſerwerksdirektor. 


“ % 


* 
* 


Dozenten. 


Privatdozenten. 
Dr, La Eofte. Dr. v. Reis. 
Affiftenten. 
Dr. Stengel. Dr. La Coſte. 
Venator, Chemiker. Möbius, Amanuenſis (Vor— 
D. Bauer, dogl. leſungs⸗Aſſiſtent. 


Dr. Halberſtadt. 


Abtheilung V für allgemeine Wiſſenſchaften, ins— 
beſondere für Mathematik und Naturwiſſenſchaften. 


Etatsmäßige Profeſſoren. 
*Dr. W. Stahl, Prof., Abtheilungsvorſteher. 
* 


-Ritter, Prof., Geh. Reg. Rath. 
*. 9. Stahl, Prof. 


* Wüllner, dsgl., 3. 3. Rektor. 
Dozenten. Ä 
*Dr. Jürgens, Prof. Reichel, Gewerberath. 
*. Strud, dögl. Wark, Telegraphen-In.pefter. 


= Rehbmann. 


97 





Privatdozenten. 
Franfen, Lehrer. 
C. Berwaltungd-Perjonal. 


Kling, Rendant und Sefretariatöbeamter. 
Peppermüller, Bibliothekar. 


M. Gymnafial-, Real- ıc. Lehranftalten. 


Dad Verzeichnis diejer Anftalten wird von dem Herrn Reichs— 
Fanzler zu Anfang ded Sommer-Schuljemefterd neu aufgeftellt und 
— auch in dem Gentralblatte f. d. Unt. Verw. veröffentlicht 
werden. 


N. Die Königlichen Schullehrer- und Lehrerinnen-Seminare. 


I. Provinz Oftpreußen. 


(7 evangel. Lehrer-Seminare, 1 fathol. Lehrer-Seminar.) 


a. NRegierungdbezirf Königdberg. 


1. Braundberg, fathol. Seminar, Direktor: Dr. Kretſchmer. 
2. Preuß. Eylau, evang. Seminar, . errmann. 
3. Friedrichshoff, dogl. oldehn. 
4. Oſterode, dögl. äch. 
5. Waldau, dögl. ⸗ Urlaub. 
b. Regierungsbezirk Gumbinnen. 
6. Angerburg, evang. Seminar, Direktor: Schröter. 
7. Karalene, dögl. = Rohde. 
8. Ragnit, dögl. ⸗ Tobias. 
II. Provinz Weſtpreußen. 
(3 evangel., 3 kathol. Lehrer-Seminare.) 
a. Regierungdbezirf Danzig. 
9. Berent, Fathol. Seminar, Direftor: Damroth. 
10. Marienburg, evang. Seminar, (3. 3. erledigt). 


b. Regierungdbezirt Marienwerder. 
1l. Preuß. Friedland, evang. Seminar, Direktor: Banje. 
12. Graudenz, fathol. Seminar, - Fordan. 
13. Löbau, evang. Seminar, ⸗ Göbel. 
14. Tuchel, kathol. Semiuar, ⸗ Wentzke. 
1884. 7 


98 





II. Provinz Brandenburg. 
(9 evangel. Lehrer-Seminare, 1 evargel Lehreriunen-Geminar.) 
a. Stadt Beriin. 
15. Berlin, evang. Seminar für Stadt: 


ſchulen, Direktor: Schultze. 
16° Berlin, evang. Lehrerinnen-Seminar, = Supprian. 
b. Regierungdbezirf Potsdam. 
17. Köpenid, evang. Seminar, Direktor: Schaller. 
18. Kyrig, dögl. s Doye 
19. Neu-Ruppin. dogl. ⸗ Frieſe. 


20. Oranienburg, dogl. Holtid. 
c. Megierungdbezirf Kranffurt. 


21. Alt-Döbern, evang. — Direktor: Seeliger. 
22. Droſſen, dögl. ⸗ Gabriel. 
23. Königsberg N./M., dsgl. ⸗ Beſig. 
24. Neuzelle, dögl. 
und Waiſenhaus, . Rüte, Ober: 
pfarrer. 


IV. Provinz Pommern. 
(7 evangel. Lehrer-Seminare.) 


a. NRegierungdbezirk Stettin. 


25. Kammin, evang. Seminar, Direktor: Dittmann. 

26. Pölitz, dsgl. e Maaß. 

27. Pyritz, dsgl. Schwarzkopf. 
b. Regierungsbezirk Köslin. 

28. Bütow, evang. Seminar, Direktor: Knauth. 

29. Dramburg, dögl. - Platen. 

30. Kößlin, dsgl. Preſting. 


c. Regierungsbezirk Stralſund. 
31. Franzburg, evang. Seminar, Direktor: Breitſprecher. 


V. Provinz Poſen. 


(2 evangel., 2 kathol. Lehrer⸗Seminare, 1 paritätiſches Lehrer-Seminar, 
1 Lehrerinnen⸗Seminar. 


a. Regierungsbezirk Poſen. 
32. Koſchmin, evang. Seminar, Direktor: Schönwälder. 


33. Paradies, kathol. Seminar, Dr.theol. Warminski. 
34. Poſen, Lehrerinnen Semimar, Baldamus. 
35. Rawitſch, parität. Seminar, Laskowski. 


99 





b. Regierungsbezirf Bromberg. 
36. Bromberg, evang. Seminar, Direktor: Vater. 
37. Erin, fathol. Seminar, ⸗ Szafraͤnski. 
VI. Provinz Schleſien. 
(7 evangel., 10 kathol. Lehrer⸗Seminare.) 
a. Regierungsbezirk Breslau. 


38. Breslau, kathol. Seminar, Direktor: (z. 3. erledigt.) 
39. Habelſchwerdt, dsgl. Dr. Volkmer. 


40. Münſterberg, evang. Seminar, Paul. 
41. Oels, dögl. ⸗ Henning. 
42. Steinau a.d.D., dögl. und 
Waijenhaus, ⸗ Wendel, Schulrath. 


b. Regierungsbezirk Liegnitz. 


43. Bunzlau, evang. Seminar, Waiſen— 
und Schul-Anſtalt, Direktor: Lang. 


44. Liebenthal, kathol. Seminar, Kloſe. 
45. Reichenbach O. L., evang. Seminar, Dr. Preiſche. 
46. Sagan, dögl. ⸗ Spohrmann. 


c. Regierungsbezirk Oppeln. 
47. Ober-Glogau, kathol. Seminar, Direktor: (4. 3. erledigt.) 


48. Kreuzburg, evang. Seminar, ⸗ Skrodzki. 
49. Oppeln, kathol. Seminar, Dr. Ziron. 
50. Peiskretſcham, dBal. ⸗ Kokott. 

51. Pilchowitz, dögl. ⸗ Braun. 

52. Roſenberg, dögl. Dr. Weiß. 
53. Ziegenhals, dsgl. ⸗ Pliſchke. 

54. Zülz, dsgl. Dobroſchke. 


VI. Provinz Sachſen. 


(8 evang. Lehrer⸗Seminare, 1 kathol. Lehrer⸗Seminar, 1 Gonvernanten« 
Snftitut, 1 evangel. Lehrerinnen-Seminar.) 


a. Regierungsbezirk Magdeburg. 


55. Barby, evang. Seminar, Direktor: Schwarz. 
56. Halberftadt, dögl. ⸗ ( 3. erledigt.) 
57. Dfterburg, dgl. ⸗ ckolt. 

b. Regierungsbezirk Merſeburg. 
58. Delitzſch, evang. Seminar, Direktor: Schöppa. 


7* 


100 





59.') Droyßig, evang. Gowvernanten- 


Inſtitut, | j 2.9 
60.) Drovkig, evang. Yehrerinnen- | Direktor: Kritzinger. 
Seminar, 
61. Eidleben, evang. Seminar, : Sperber. 
62. Eliterwerda, dögl. = Dr. Hirt. 
63. Weißenfels, dogl. ⸗ Hauffe. 


e. Regierungsbezirk Erfurt. 


64. Erfurt, evang. Seminar, Direktor: Dr. Kehr, Schulrath. 
65. Heiligenſtadt, kathol. Seminar. Schultz. 


VIII. Provinz Schleswig-Holſtein. 


(4 evangel. Lehrer⸗Seminare, 1 evang. Lehrerinnen -Seminar. — ſ. Anmerkung 2.) 
66. Auguſtenburg, evangel. Lehrer: 

innen-Seminar, Direktor: Richter. 
67. Eckernförde, evang. Seminar, 

(Schleswig) ⸗ Richter. 

68. Tondern, dsgl. (Schleswig) ⸗ Caſtens. 
69. Segeberg, dsgl. (Holſtein) ⸗ Lange. 
70. Ueterſen, dsgl. (Holſtein) ⸗ Keetmann. 


IX. Provinz Hannover. 
(9 evangel. Lehrer-Seminare, 1 fathol. Lehrer⸗Seminar.) 


a. Zanddrofteibezirf Hannover. 


71. Hannover, evang. Seminar, Direktor: Köchy. 
72. Wunftorf, dBgl. : Rößler. 
b. Landdroſteibezirk Hildesheim. 
73. Alfeld, evang. Seminar, Direktor: Hechtenberg. 
74. Hildesheim, kathol. Seminar, Wedekin. 


c. Landdroſteibezirk Lüneburg. 


75. Lüneburg, evang. Seminar, Direktor: Bünger. 
d. Landdroſteibezirk Osnabrück. 
76. Osnabrück, evang. Seminar, Direktor: Dr. Jüngling. 


1) Die Anftalten zu Droyßi ee unmittelbar unter dem Königl. 
Minifterium der geiftlichen ꝛe. Angelegenheiten, ſ. Seite 6 diefes Heftes. 

?) Außerdem befteht zu Rabteburg im Kreife Herzogthum Lauenburg ein 
ftändifches Fehrer-Seminar unter Leitung des Superintendenten Dr. Brömel, 


101 
e. Landdrofteibezirt Stade. 


77. Bederfefa, evang. Seminar, Direktor: Bohnenftädt. 
78. Stade, dögl. Diercke. 
79. Verden, dsgl. ⸗ Poſtler. 
ſ. Landdroſteibezirk Aurich. 
80. Aurich, evang. Seminar, Direktor: van Senden. 


X. Provinz Weſtfalen. 


(3 evangel., 3 Tatbol. Lehrer⸗, 2 kathol. Lehrerinnen-⸗Seminare.) 


a. Regierungsbezirk Münſter. 
81. Münſter, kathol. Lehrerinnen-SSeminar, Direktor: Dr. Kraß. 


82. Warendorf, kathol. Seminar, Dr. Funke. 
b. Regierungsbezirk Minden. 

83. Büren, kathol. Seminar, Direktor: Freusberg. 
84. Paderborn, kathol. Lehrerinnen— 

Seminar, Dr. Sommer. 
85. Petershagen, evang. Seminar, ⸗ Feige. 

c. Regierungsbezirk Arnsberg. 

86. Hilchenbach, evang. Seminar, Direftor: Grau. 
87. Püthen, fathol. Seminar, - Stubldreier. 
88. Soeft, evang. Seminar, = Fir. 


XI Provinz Heſſen-Naſſau. 
(2 evangel., 3 paritätiiche Lehrer-Seminare, 1 kathol. Lehrer-Seminar.) 
a, Regierungdbezirf Kaſſel. 


89. Fulda, fathol. Seminar, Direktor: Dr. Flügel. 
90. Homberg, evang. Seminar, = Dömich. 
91. Schlüchtern, dsgl. ⸗ Wieacker. 
b. Regierungsbezirk Wiesbaden. 
92. Dillenburg, Direktor: Baumann. 
93. Montabaur, Schieffer. 
94. Uſingen, Dr. Hoffmann. 


XII. Rheinprovinz und Hohenzollern. 
(5 evangel., 10 kathol. Lehrer⸗Seminare, 2 kathol. Lehrerinnen-Seminare.) 
a. Regierungsbezirk Koblenz. 
95. Boppard, Fathol. Seminar, Direktor: Dr. Ganjen. 


96. Münftermaifeld,  Dögl., 5 Modemann. 
97. Neuwied, evang. Seminar, s Bode. 


102 





b. Regierungsbezirk Düfjeldorf. 


98. Eliten, kathol. Seminar, Direktor: Dr. Wimmers. 
99. Kempen, dsgl. ⸗ Velten. 
100. Mettmann, evang. Seminar, Tiedge. 
101. Mörs, dögl. Paaſche. 
102. Sdentirchen, tathol Seminar, B Dr. Zangen. 
103. Rheydt, evang. Seminar, ⸗ Schulze. 
104. Xanten, kathol. Lehrerinnen— 
Seminar, Humperdinck. 


105. 
106. 


107. 
108. 
109. 


110. 
111. 


c. Regierungsbezirk Köln. 


Brühl, fathol. Seminar, Direktor: Allefer. 
Siegburg, dögl. -e Dr. Küpper. 
d. Regierungdbezirf Trier. 
Dttweiler, evang. Seminar, Direktor: Worft. 
Saarburg, kathol. Lehrerinnen: 
Seminar, . Münd. 
Wittlich, kathol. Seminar, . Dr. Berbed. 
e. Regierungsbezirk Aachen. 
Kornelymünſter, kathol. Seminar, Direktor: Bürgel. 
Linnich, dögl. ⸗ Dr. Beck. 


O. Die Königlichen Präparandenanſtalten. 
I. Provinz Oſtpreußen. 
a. Regierungdbezirf Gumbinnen. 


ne Borftehber: Symanomsfi. 
2. Pi fallen, 5 Koch. 


II. Provinz Weſtpreußen. 
a. Regierungsbezirk Danzig. 
3. Preuß. Stargardt, Vorſteher: Semprich. 
b. Regierungsbezirk Marienwerder. 
4. Rehden, Vorſteher: Fromm. 


III. Provinz Brandenburg. 
(Keine.) 


nn 


69. 
11. 


12. 


13. 
14. 


20. 


21. 


22. 
23. 


1... A 


IV. Provinz Pommern. 
a. Regierungdbezirf Stettin. 


Maſſow, Vorſteher: Schrank. 
Plathe, ⸗ Lüdtke. 

b. Regierungsbezirk Kößlin. 
Rummelöburg, Vorfteher: Schirmer. 
c. Regierungdbezirf Stralfund. 

Grimmen, Voriteher: Müller. 


V. Provinz Pofen. 
a. Regierungßbezirf Poſen. 


Liſſa, Vorſteher: Grasczynski. 
Meſeritz, Biedermann. 
Rogaſen, ⸗ Sawitzky. 

b. Regierungsbezirk Bromberg. 
GSzarnifau, Vorſteher: Ufer. 


VI. Provinz Sclefien. 
a. Regierungsbezirt Breslau. 


Landed, Vorſteher: Marwan. 
Schmeidnig, . Kleiner. 
b. Regierungöbezirf Liegnitz. 
Schmiedeberg, Vorſteher: Zeglin. 
e. Regierungsbezirk Oppeln. 
Oppeln, Vorſteher: Schleicher. 
Roſenberg, Lepiorſch. 
Ziegenhals, Frobel. 
Zülz, Puſch. 


VII. Provinz Sachſen. 
a. Regierungsbezirk Magdeburg. 


Quedlinburg, Vorſteher: Riſch. 
b. Regierungsbezirk Erfurt. 
Heiligenftadt, Vorfteher: Hillmanı. 


VII. Provinz Schleswig-Holftein. 
Apenrade, Vorfteber: Högelund. 
Barmſtedt, 5 Böſch. 


104 


IX. Provinz Hannover. 
a. KYanddrofteibezirt Hannover. 


24. Diepholz, Vorſteher: Grelle. 
b. Zanddrofteibezirf Osnabrück. 
25. Melle, Borfteher: Merteldömann. 
c. Zanddrofteibezirf Aurid. 
26. Aurich, Vorſteher: Hoffmever. 


X. Provinz Weftfalen. 
a. Negierungdbezirf Arnöberg. 
27. Laasphe, Borfteher: Schreff. 
XI. Provinz Heflen-Naffan. 
a. Regierungdbezirf Kafjel. 


28. Friplar, Borfteher: Pyroth. 
b. Regierungdbezirf Wiesbaden. 
29. Herborn, Vorſteher: Hopf. 


XII. Rheinprovinz. 
a. Negierungöbezirf Koblen;. 
30. Simmern, Vorſteher: Weyrauch. 


V. Die Königl. Taubſtummenanſtalt zu Berlin. 
(N. Elſaſſerſtraße 86 — 88 und CO. Linienſtraße N3— 85.) 
Direktor: Dr. theol. Treibel. 





Q. Die Königl. Klindenanfalt zu Steglib bei Berlin. 
(Steglig, Rothenburgfir. 6.) 
Direktor: Wulff. 


R. Die öffentlidhen höheren Mädchenſchulen. 
I. Provinz Oftpreußen. 
a. Negierungdbezirf Königsberg. 
1. Allenftein, Dirigent: Schwenzfeier. 


2. Bartenitein, Rektor: Heinrid. 
3. Preuß. Holland, E Reuſcher. 


105 





4. Königäberg, Direfter: Sauter. 
5. Memel, 5 Halling. 
6, Diterode, Rektor: Neumann. 
1, Pillau, ⸗ Roſt. 
8. Raſtenburg, ⸗ Pensky. 
9. Wehlau, ⸗ Knorr. 
b. Regierungsbezirk Gumbinnen. 
J. Gumbinnen, Rektor: Dr. Rademacher. 
2, Inſterburg, Direktor: Görth. 
3. Tilfit, ⸗ Wilms. 
II. Provinz Weſtpreußen. 
a. Regierungsbezirk Danzig. 
l. Danzig, Direftor: Dr. Neumann. 
2. Elbing, s Mitt. 
3. Martenburg, Rektor: Klug. 
b. Regierungsbezirk Marienwerder. 
l. Graudenz, Direftor: Borrmann. 
2. Konitz, Rektor: Marquardt, 
3. Marienwerder, . Diehl. 
4. Shwebß, - Landmann. 
d. Thorn, Direktor: Dr. Prowe. 
III. Provinz Brandenburg. 
a. Stadt Berlin. 
—1 


Berlin, Königl. Eliſabethſchule, Direftor: Dr. N 
rof. 


P 
. Berlin, Königl. Auguſta-Schule, Seminar-Direktor Supprian. 
Berlin, ſtädtiſche Luiſen-Schule, Direktor: Dr. Mätzner, 


4. Berlin, ſtädtiſche Viktoria-Schule, Direktor: Dr. Huot. 
5. Berlin, ſtädtiſche Sophien-Schule, Direktor: Dr. Benecke. 


Prof. 


6. Berlin, ſtädtiſche Charlotten-Schule, Direktor: Dr. in 
Prof. 

b. Regierungdbezirt Potsdam. 

l. Angermünde, Rektor: Riemer. 

2. Brandenburg a./d., Becker. 

3. Charlottenburg, v. Mittelſtädt. 

4. Eberswalde, s Dr. Gröhe. 

5. — Sparkuhle. 

b. Luckenwalde, > Rolffs. 

J. Perleberg, -Hartung. 


106 


8. Potsdam, Direktor: Schmid, 

9. Prenzlau, Rektor: Henkel. 

10. Neu:Ruppin, . (feblt 3. 3-) 

11. Schwedt a./D., . Havelandt, interim. 

12. Spandau, ⸗ Baldamus. 

13. Wittenberge, Haaſe. 

14. Wittſtock, Meyer. 

15. Wriezen a. /O., Bennewitz, zugleich 

Prediger. 

c. Regierungsbezirk Frankfurt. 

J. Frankfurt a./D., Anguſta-Schule, IHN: Wegener. 

2. Guben, D upre. 

3. Königöberg N./M., - Käbler. 

4. Küſtrin, . Lenz. 

5. Landsberg a./W., Fungk. 


Außerdem beftehen in dem Regierungdbezirte na folgende über 


das Ziel der Volksſchule hinausgehende äffentlibe Mädchenſchulen: 
1. Finfterwalde, gehobene Mädcyenichule, — Nafe. 
2. Frankfurt a.O., dögl. Bombe. 
3. Friedeberg N. M, ebene Mädchenſchule, Keltor Iskraut. 
4. Fürſtenwalde, dsgl. Vorſteher: Eehlt 3. 3.) 
5. Kottbus, dsgl. Rektor: Kürwitz. 
6. Kroſſen, dögl. ⸗ Zander. 
7. Lübben, dsgl. Albrecht. 
8. Schwiebus, Mädchen-Mittelſchule, Greulich. 
9. Soldin, dsgl. Ziegel. 
10. Sorau, dögl. ⸗ Wangrin. 
11. Zielenzig, dögl. Rösler. 
IV. Provinz Pommern. 

a. Regierungsbezirk Stettin. 
1. Anklam, Rektor: Hülfen. 
2. Demmin, ⸗ Dr. Bodin. 
3. Gollnow, (fehlt 3. 3.) 
4. Pyriß, e (fehlt d- 3.) 
5. Stargard i. Pomm., « Dr. Hagen. 
6. Stettin, Direktor: Dr. Haupt. 
7. Stettin, Rektor: Biihoff. 
8. Smwinemünde, . Dr. $aber. 
9. Treptow a./Rega, -Raue. 
10. Wollin, (fehlt z. 3.) 

b. Regierungsbezirk Köslin. 
1. Kolberg, Rektor: Dr. Eggert. 


2. Stolp, 


— 
— 


Kaſelitz. 


107 


c. Regierungdbezirt-Straljund. 
1. Greifswald, Rektor: Dr. Gruber. 
Außerdem beiteht zu 


1. Wolgaft unter Leitung ded Nektord Menzel 
eine über das Ziel der Volksſchule hinausgehende öffentlihe Mäd— 


chenſchule. 
V. Provinz Poſen. 
a. Regierungsbezirk Poſen. 


1. Kempen, Mit der Leitung beauftragt: Dr. Martin, Rektor 
des Progymnafiums. 


2. Krotoſchin, Rektor: Balcke. 

3. Pleſchen, Vorſteherin: Fräulein M. Wende. 
4. Poſen, Luiſen-Schule, Seminar-Direktor: Baldamus. 
b. Regierungsbezirk Bromberg. 

1. Bromberg, Direktor: Dr. Gerth. 


Außerdem beſtehen im Regierungsbezirke noch folgende über das 
Ziel der Volksſchule ——— öffentliche Mädchenſchulen: 

1. Bromberg, Mädchen-Mittelſchule, Rektor: Wilske. 

2. Nakel, ſtädtiſche Töchterſchule, Trippenſee. 

3. Schneidemühl, dsgl. Ernſt. 


VI. Provinz Schleſien. 
a. Regierungsbezirk Breslau. 


1. Breslau, höhere Mädchenſchule am — Direktor: Dr. Luchs. 
2. Breslau, höhere Mädchenſchule auf der Taſchenſtraße, 
Direktor: Dr. Gleim. 


3. Schweidnitz, höhere Mädchenſchule, Rektor: Engmann. 
4. Waldenburg i. Schleſ., . Schrage. 
Außerdem beſteht zu 

1. Brieg unter Leitung der Schulvorſteherin Fräulein Zademann 
eine gehobene Mädchenichule. 


b. Regierungöbezirf Liegnip. 


1. Bunzlau, Rektor: König. 

2. Glogau, s Dr. Zundehn. 
3. Görlig, Direktor: Dr. Linn. 

4. Hirschberg, Rektor: Dr. Waldner. 
5. Lauban, 5 Preuß. 

6. Liegnip, Direftor: Ragoczy. 


108 


c. Regierungsbezirf Oppeln. 


1. Kattowig, Reftor: Schaumann. 
2. Oppeln, ⸗ Schumann. 
VII. Provinz Sachſen. 
a. Regierungsbezirk Magdeburg. 
1. Aſchersleben, Rektor: Nehry. 
2. Burg, Jeſſen. 
3. Halberſtadt, Direktor: Kriebitzſch. 
4. Magdeburg, Luiſenſchule, Rektor: Pomme. 
5. Magdeburg, Auguſtaſchule, Hager. 
6. Neuſtadt bei Magdeburg, ⸗ Nauendorf. 
7. Oſchersleben, ⸗ Käſtner. 
8. Quedlinburg, ⸗ Müller. 
9. Salzwedel, Schulle. 
10. Seehauſen i.A., ⸗ Schnabel. 
11. Stendal, Hauptlehrer: Hagemann. 
12. Wernigerode, Rektor: Schurig. 
b. Regierungsbezirf Merjeburg. 
1. Delitzſch, Rektor: Paaſch. 
2. Droyßig, (Penfionat) Seminar-Direftor Kriginger. 
3. Eilenburg, Rektor: Bismark. 
4. Eisleben, s Ebeling. 
5. Halle a. d. ©., höhere Mädchenſchule in den Francke'ſchen Stif- 
tungen, Snipeftor: Dammann. 
6. Halle a. d. S. ftädtiiche höhere Mädchenſchule, Rektor: 
Dr. Biedermann. 
7. Merieburg, Rektor: Blod. 
8. Naumburg a. d. ©,, ⸗ Dr. Rentner. 
9. Torgau, ⸗ Röttig. 
10. Weißenfels, ⸗ Stöveſand. 
11. Zeitz, Dr. Hellwig. 
c. Regierungsbezirk Erfurt. 
1. Erfurt, Rektor: Köhne. 
2. Yangenfalza, Vorſteher: Schäfer, Diafonus. 
3. Mühlhauſen i. Thrg., Rektor: Zahn. 
4. Nordhauſen, Dr. Reinſch. 
VIII. Provinz Schleswig-Holſtein. 
1. Altona, Direftor: Dr. Wickenhagen. 
2. Kiel, E Plümer. 
3. Dttenien, Vorſteherin: Fräulein Heyder. 


109 
Außerdem beſtehen in der Provinz noch folgende über das Ziel 
der Volksſchule hinausgehende öffentliche Mädchenſchulen: 
1. Apenrade, ———— für Mädchen, Rektor: Schlichting. 
2. Tondern, ⸗ Simonſen. 
3. Heide, —Vä— Vorſteher: Lehrer Koch. 
4. Wandsbeck, Vorſteher: Lehrer Hennings. 


X. — Hannover. 
a. Landdrofteibezirf Hannover. 


1. Hameln, Direktor Brandes. 
2. Hannover, : Dr. Abd. Mever. 
3. Hannover, - Dr. Merten. 


Außerdem beftehen in den Landdrofteibezirfe noch folgende über 
das Ziel der Volksſchule hinausgehende öffentliche Mädchenſchulen: 
1. Hannover, ſtädtiſche Mädchenſchule, —— Dr. Tietz. 


2. Hannover, dögl. «e Mertens. 
3. Hannover, dögl. . Witte, 
4. Hannover, dögl. « Dr. Merten, 
b. Zanddrofteibezirf Hildesheim. 
l. Duderftabdt, Borfteherin: ir Gordian. 
2. Einbed, Rektor: Ohlhof 
3, Göttingen, Vorſteher: Dr. Morgenſtern. 
4. Goslar, Moſel. 
5. Hildesheim, Direktor: Dr. Fiſcher. 
6. Klausthal, Sarjteber. — an 
T, Münden, Dr. Bahrdt. 
c. Zanddrofteibezirf Lüneburg. 
l. Celle, Direktor: Dr. Kerſten. 
2. Harburg, Vorfteher: Dr. Knopff. 
3. Lüneburg, Dirigent: Karnftädt. 
4, Uelzen, Rektor: Shwentier. 
d. Zanddrofteibezirf Stade. 
l. Burtehude, Borfteher: Pfarrer Roft (im 
Nebenamte. 
2. Diterndorf, Konreftor: Sagebiel. 
3. Stade, Direktor: v. Cappeln. 
e. Kanddrofteibezirf Ddnabrüd. 
l. Dönabrüd, Direktor: Smart. 
f. Kanddrofteibezirf Aurich. 
1. Aurid, Vorfteberin: (fehlt 3. 3.) 
2. Emden, Dirigent: Zwitzers. 


110 


— — 


3. Leer, EM. Schultz. 
4. Norden, Müller. 
5. Wilhelmshafen, —— Fräulein Brecke. 


X. Provinz Weſtfalen. 


a. Negierungdbezirf Münfter. 
(Keine.) 
b. Regierungsbezirk Minden. 


1. Bielefeld, ftädtiiche evangeliiche höhere ——— Vorſteher: 
Dr. Kordgien. 
2. Minden, Mädchenſchule, re 
ori 
3. Paderborn, evangelifhe höhere Mädchenſchule, Borfteherin: Frl. 
E. Berteldmann. 
ec. Regierungsbezirk Arnsberg. 
1. Dortmund, Rektor: Gräßner. 
2. Hagen, . Menzel. 
3. Hamm, -e Dr Eddebüttel. 
4. Hörde, Borfteher: Dr. Joachim, zugleid Rektor 
der höheren Stadtidhule. 
5. Sierlohn, Direktor: Dr. Kre yenberg. 
6. Lüdenſcheid, Dirigent: Pfarrer Lappe. 
7. Schwelm, Boriteher: Schäffer, interimift., zugleich 
Rektor der Boltsihule. 
8. Siegen, Rektor: Bars. 
I. Soeſt, ⸗ Junker. 
10. Witten, ⸗ Dr. Zöllner. 
XI. Provinz Heſſen-Naſſau. 
a. Regierungsbezirk Kaſſel. 
1. Bockenheim, Krs Hanau, Rektor: Röpper. 
2. Hanau, Inſpektor: Junghenn. 
3. Kaſſel, Direktor: Dr. Krummacher. 
4. Marburg, Erſter Lehrer: Dr. Wintzer. 


m 0 ee 


b. Regierungdbezirt Wiesbaden. 


Biebrich, Vorſteher: Pfarrer Meyer. 
Frankfurt a. M., Elifabetben-Schule, Direktor: Dr. Rehorn. 
. Frankfurt a.M., höhere NINE der ifraelitiichen Gemeinde, 


ireftor: Dr. Bärwald. 


. Frankfurt a. M., ae Mädchenichule der ifraelitifchen Religions= 


gejellichaft, Direktor: Dr. Hirſch. 


Po 


OD WA DU GN 


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Los) 


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* 580 


— — 
N 


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5 


— 


111 


. Frankfurt a. M., Bethmanns-Schule, Rektot: Schäfer. 
. Mieöbaden, Direftor: Weldert. 


XII. Rheinprovinz. 
a. Negierungsdbezirf Koblenz. 


. Boppard, ftädtiiche fimultane höhere a are 
d 
. Koblenz, höhere Mädchenſchule der EN re 
Rekt 


ektor: Dr. Heſſel 
Neuwied, ſtädtiſche höhere Mädchenſchule, Direktor: No bl. 
Wetzlar, dsõgl., Rektor: Sürßen. 


b. Regierungsbezirk Düſſeldorf. 


. Barmen, evangeliſche höhere Mädchenſchule, Direktor: Dr.Kaijer. 
. Barmen, dögl. in Unter-Barmen, Rektor: Holthauſen. 
. Borbed, fathol. höhere Maͤdchenſchuie en Fräulein 


Möllhoff. 


hl paritätiiche höhere Mädchenſchule, Direktor: Dr. Buchner. 


Dülfen, d8gl., Vorſteherin: Fräulein E. Stangier. 


i Düffeldorf, Luiſenſchule, paritätiſche höhere Mädchenſchule, Di— 


reftor: Dr. Uellner. 


. Düffeldorf, Friedrichsſchule, dsgli, Direktor: Dr. Uellner. 
. Elberfeld, paritätiiche höhere —R Direktor: 


Schornſtein. 


.Emmerich, NT höbere a Borfteher: 


Vielhaber, Pfarrer. 


. Efien, böbere Simultan- -Mädchenſchule, Direktor: Dr. Kares. 
. Geldern, katholiſche höhere Mãädchenſchule, Vorſteherin: Fräulein 


achate. 


. M. Gladbach, paritätiſche höhere Mädchenſchule, Vorſteher: 
Löhbach 


.Lennep, dögl., Vorſteherin: Fräulein Groos. 
. Mülheim a. d. Ruhr, dsgl., Vorſteher: —— 
enke. 


. Rheydt, dögl., Rektor: Manskopf. 
. Wejel, dögl., Vorfteher: Dr. Saure, fommiff. 


Außerdem beſtehen im Regierungsbezirke noch folgende über 
Ziel der Volksſchule hinausgehende sfentliche Mädchenſchulen: 


. Crefeld, parität. Mittel-Mädchenſchule, Rektor: Schepers. 
. Düſſeldorf, parität. Bürger-Mädchenſchule, — Keßler. 
. Eijen, parität. Mädchenſchule, Vorſteher: Dr. Kluge. 

. Oberbaujen, parität. Mittel-Mädchenſchule, —— öſſer. 


e. Regierungsbezirk Köln. 


. Köln, ſtädtiſche höhere Mädchenſchule, Direktor: Dr. Erkelenz. 


12 _ 
2. Mülheim a./Rh., dögl., Direktor: Dr. Erdmann. 
3. Siegburg, dösgl., Borfteherin: Fräulein B. Arnold, 
d. Regierungdbezirf Trier. 
1. Trier, paritätiiche höhere Mädchenſchule, Direktor: Kreymer. 
e. Regierungsbezirk Aachen. 
1. Aachen, ftädtiihe höhere Mädchenſchule zu St. Leonard, Vor— 


fteberin: Fräulein Weynen. 
2. Aachen, dögl. am Bergdrieih, Worfteherin: Fräulein 


Hedenbad. 
. Düren, ſtädtiſche paritätiiche höhere Mädchenſchule, Rektor: 


DD Or Ss 


XIM. 


Dondbad. 


. Stolberg, dögl., Rektor: Dr. Wenders. 
. Malmedy, dögl., Vorfteherin: Fräulein Andres. 
. Montjoie, ftädtifche höhere Mädchenſchule, Vorfteherin: Fräulein 


Forft. 


Hohenzollernfche Lande. 


(Keine.) 


S. Termine für die Prüfungen der Lehrer an Mittelfchulen 
fowie der Rektoren im Jahre 1884*). 


I. Ueberfidtnad Provinzen. 


Provinz. Prüfungdtermine für Ort. 
Lehrer au Mittelſchulen. Reltoren. 
Oſtpreußen 10. März 15. März 
6. Oktober Oftober Konigeberg. 
Weſtpreußen 20. Mai 21. Mai 
20. November 21. November | Danzig. 
Brandenburg 19. Mai 27. Mai 
event. 9. uni event. 17. Zunt Berlin 
10. November 18. November * 
event. 8. Dezbr. event. 16. Dezbr. 
Pommern 11. Juni 10. Juni 
3. Dezember 2. Dezember Stettin, 
Polen 12. Mat 16. Mai 


10. November 





| 
14. November | Poſen. 


*) Es find nur die Tage des Beginnes der Prüfungen angegeben. 


Provinz. Prüfungstermine für 
Lehrer an Mittelſchulen. Reltoren. 
Schleſien 26. Mai 30. Mai 
20. Oktober 24. Oktober 
Sachſen 29. April 5. Mai 
12. November 17. November 
Schleswige J17. März 21. März 
Holftein 1 15. September 19. September 
Hannover 7. Mai 5. Mai 
22. Dftober 20. Dftober 
Reftfalen 21. April 21. April 
20. Dftober 20. Dftober 
Heffen-Naffau 13. Juni 19. Zuni 
5. Dezember 11. Dezember 
Rheinproving 23. Mai 28. Mai 
3. November 10. November 
II. Chronologiſche Uebersicht. 
Monat. Prüfungdtermine für Ort. 
Lehrer an Mittelſchulen. Reltoren. 
März —10. — 
— 15. 
1. 91. | Tondern. 
April 21; 21. Münfter. 
29. — Magdeburg. 
Mai — 5. Magdeburg. 
7 * | Hannover. 
* 16. } Pofen. 
19. — Berlin. 
20. — 
— 21. Danzig. 
23. — Koblenz. 
26. — Breslau. 
— 27. Berlin. 
— 28. Koblenz. 
— 30. Breslau. 


113 


J 
man 
| 


Hannover. 
Münfter. 
Kafjel. 
Koblenz. 


Königsberg i. Prß. 


114 


Monat. Prüfungstermine für Drt. 


Lehrer au Mittelſchulen. Reltoren. 
Juni 9. — Berlin, 
— 10. | er 
11. BER Stettin. 
13. — Kaſſel. 
— 17. Berlin. 
— 19. Kaſſel. 
September A 19. Tondern. 
Dftober he 11. Königöberg i. Prß. 
20. — Breslau. 
— 20. Hannover. 
20. 20. Münſter. 
22. — Hannover. 
— 24. Breslau. 
November 3. — Koblenz. 
10. — Berlin. 
10. — Poſen. 
— 10. Koblenz. 
12. — Magdeburg. 
— 14. Poſen. 
— 17. Magdeburg. 
_ 18. Berlin. 
20. — 
ci 91. | Danzig. 
Dezember ra * ; Stettin. 
5. — Kaſſel. 
8. — Berlin. 
— 11. Kaſſel. 
— 16. Berlin. 





115 





T. Termine für die Prüfungen der Lehrerinnen nnd der 
Schulvorſteherinnen im Jahre 1884.*) *) 


I. Chronologiſche leberjidt. 
Prüfungdtermine für 


Monat. Lehrer⸗ 


Schulvor⸗ 


Ort. 


innen. ſteherinnen. 


Februar 


März 10 


17. 


19. 
24. 


25. 


27. 
27. 


28. 


28. 


31. 


31. 


31. 


*) Für diejen 


nur die Tage des 


**) Für die Bezeichnung „Lehrerinnen-Bildungs-Anftalt“ 


19. 
21. 


12. 
13. 


23. 


S|l 


29. 


31. 


Schleswig 


Köln 


Marienburg 
Münftereifel 
Koblenz 


Polen 


Berlin 


Danzig 
Kanten 


Potsdam 


Frankfurt a.O. 


Königsberg 
i. Preuß. 
Kaſſel 
Berlin 
Breslau 


Hannover 


Art der 
Lehrerinnen- Prüfung. 


Kommilfions = Prüfung. 
Abg. Prüf. an der ftäd- 
tiih. Lehr. Bild. Anft. 


dögl. 

dögl. 

Abg. Prüf.anderevangel. 
Lehr. Bild. Anft. 

Abg. Prüf. an dem Kal. 
Zebrerinnen » Seminar, 
(Zuifen-Stiftung). 


Abg. Prüf. an dem Kal. 


Lehrerinnen » Seminar, 
Abg. Prüf. an der ftäd- 
tiſch. Lehr. Bild. Anft., 
zugleih für Erterne. 

Abgangd-Prüfungan dem 
Kgl. kathol. Lehrerinnen- 
Seminar. 

Kommiſſ. Prüf. 

dögl. 

dögl. 


Abg. Prüf. an der ftäd- 
tin, Lehr. Bild. Anft. 
Abg. Prüf. an der Lui- 
jenStiftung. 
Abg. Prüf. an einer 
Privat-Lehr. Bild. Anft. 
Aba. Prüf. an der ftäd- 
tiſch. Lehr. Bild. Anft., 
zugleich für Erterne. 


y Prüfungen, welche länger als einen Tag dauern, find 
eginnes angegeben. 


„Lehr. Bild. Anft.” angewendet. 


ift die Abkürzung 


8* 


116 


Prüfungstermine für 





Art der 
Lehrerinnen: Prüfung. 


Abg. Prüf. an dem Kgl. 
fathol. Lehrerinnen⸗Se⸗ 
minar, 


Abg. Prüf. an dem Kol. 
kathol. Lehrerinnen⸗Se⸗ 
minar. 

Abg. Prüf. an einer 
Privat⸗ Lehr. Bild. Anſt. 





Kommiſſ. Prüf. 

dögl. 

dögl. 

dögl. 

Abg. Prüf. an einer 
Privat⸗Lehr. Bild. Anft. 


nen. Prüf. 


dögl. 

Kommiſſ. Prüf. für ka— 
thol. Bewerberinnen. 
Kommiſſ. Prüf. 

Abg. Prüf, an einer Pri⸗ 
vat⸗Lehr. Bild. Anft. 
Abg. Prüf. an der ftäd» 
tiſch. Lehr. Bild. Anft. 
Kommiff. Prüf. 


Kommiſſ. Prüf. 

Abg. Prüf. an der ftäds 
tiſch. Lehr. Bild. Anft. 
dögl. 


Kommiff. Prüf. 


Monat. Lehrer- Shulvor- Drt. 
innen, fteherinnen. 
April 1. — Saarburg 
— 2. Kaſſel 
8. — Paderborn 
4. — Breslau 
— 5. Königsberg i. Prß. 
— 7. Saarburg 
17. 16. Breslau 
17, 17. Halberftadt 
21. — Berlin 
21. — Stendal 
23. — Bromberg 
— 23. Liegnitz 
24. 24. Stettin 
24. — Liegnitz 
26. — Koblenz 
28. 28. Münſter 
29. — Tüuilſit 
29. — Graudenz 
29. —  Bromberg 
Mat — 2. Bromberg 
8. 9. Montabaur 
9. — Wiesbaden 
9. — Neuwied 
— 10. Koblenz 
— 13. Berlin 
13. 13. Köslin 
— 14. Wiesbaden 
11, 17. 


Keppel, Stift (bei dgl. 


Hilchenbach) 


117 


Prüfungstermine für 


Monat. Lehrer⸗ Schulvor⸗ 


Ort. 


innen, ſteherinnen. 


noch Mai 19. 


26. 


Juni 9. 


18. 


19. 
Juli 1: 


in der 
eriten 
Mode 


11, 
31. 


Auguft 


anl.-l 


Köln 
Auguftenburg 


Gnadau 


Thorn 
Eisleben 
Berent 


Droyßig. 


Elberfeld 
Düſſeldorf 


Düſſeldorf 
Münſter 


Aachen 


Elbing 
Hannover 
Schleswig 
Elbing 
Schleswig 


Art der 
Lehrerinnen-⸗Prüfung. 





Abg. Prüf. an dem ſtäd⸗ 
ti. Kurſus zur Aus: 
bildung fathol. Elemen⸗ 
— 

Abg. Prüf. an dem Kgl. 
evangel. Lehrerinnen» 
Seminar. 


Abg. Prüf. an der Lehr. 
Bild. Anft. der evangel. 
Brüdergemeinde. 

Abg. Prüf. an der ſtäd— 
tiich. Lehr. Bild. Anft. 

Kommiſſ. Prüf. 


Abg. Prüf. an einer 
fathol. Privat = Lehr. 
Bild. Anft. 

Abg. Prüf. an dem Kal. 
evangel. Lehrerinnen 
Seminar. 
dögl. an dem Königl. 
evangel. Gouvernanten⸗ 
Inſtitut. 

Abg. Prüf. an der ſtäd— 
tiſch. Lehr. Bild. Anft. 
Abg. Prüf. an der Lui— 
ſenſchule, zugleih für 

Sterne. 


Abg. Prüf. an dem Kal. 
Fathol. Lehrerinnen⸗Se⸗ 
minar. 

Abg. Prüf. an der ftäd- 
titch. Lehr. Bild. Anft. 


Kommiſſ. Prüf. 
dögl. 
dögl. 


118 


Prüfungstermine für 


Monat. Lehrer: Schulvor⸗ 


noch 
Septbr. 


Oktober 


innen. ſteherinnen. 


8. 


15. 
‚18. 
19. 
22. 


22. 
22. 


23. 
26. 


26. 
29. 


Dri. Art der 
Lehrerinnen-Prüfung. 
— Halle a. d. S. Abg. Prüf. an der Pri« 
vat⸗Lehr. Bild. Anft. 
bei den Frande’ichen 
Stiftungen. 
18. Poſen Abg. Prüf. an dem Kgl. 
Lehrerinnen » Seminar, 
(Euifen-Stiftung). 
18. Erfurt Kommiſſ. Prüf. 
— Frankfurt aM. Abg. Prüf. an der ftäd- 
tiih. Lehr. Bild. Anft. 
—  Königäberg Kommiff. Prüf. 
i. Pr. 
— Frankfurt a. d. O. dögl. 
Breslau Abg. Prüf. an einer Pri⸗ 
vats ehr. Bild. Anft. 
— Bromberg dögl. 
24. Frankfurt a.M. 
— Danzig Abg. Prüf. an einer 
Privat⸗Lehr. Bild. Anft. 
— Breslau dögl. 
— Berlin Abg. Prüf. an der Lui⸗ 
jen- Stiftung. 
30. Ratibor 
1. Königöbergi. Prß. 
— Ratibor Kommiſſ. Prüf. 
— Koblenz Kommiff. Prüf. für ka— 
thol. Bewerberinnen. 
—  Marienwerder Kommiſſ. Prüf. 
7. Bredlau dögl. 
— Berlin dögl. 
11. Marienwerder 
11. Keppel, Stift (bei Kommiſſ. Prüf. 
Hildyenbad).) 
11. Koblenz 
13. Münfter Kommiff. Prüf. 
—  Bromberg dögl. 
16. Stettin dsgl. 
17. Bromberg 
28. Stralſund Kommiſſ. Prüf. 
29. Berlin. 


Drt. 


Aachen 


Auguften- 
burg 
Berent 


Berlin 


Breslau 


Bromberg 


Danzig 


Droyßig 


Düſſeldorf 
Eisleben 


II. 
26. 
7. 


19. 
31. 


21. 
29. 


9. 


31. 
22. 
4. 
26. 
17. 
8. 


29. 
23. 
23. 
14. 


24. 
26. 


119 


1. Alphabetiſche Ueberſicht. 
Prüfungstermine für 
erin 


Schulvor⸗ 


therinnen. 


Auguſt — 
Mai — 
Juli — 
März — 
März — 
April 13. Mai 
Septbr. — 
Oktbr. 29. Oktbr. 
Mär — 
Septbr. — 
April — 
Septbr. — 
April 16. April 
Oktbr. 7. Oktbr 


April 2. Mai 
April — 
Septbr. — 
Oktbr. 17. Oktbr. 
März 27. März 


Septbr. — 


in der erſten — 
Woche des 
Monates 


31. 


19. 


Juli 


Art der Lehrerinnenprüfung. 





Abg: Prüf. an der ſtädtiſch. Lehr. 

— Anſt. 
Prüf. am Kgl. evangel. 

— —— 

Abg. Prüf. an einer kathol. Pri⸗ 
vat⸗Lehr. Bild. Anſt. 

Abg. Prüf. am Kgl. Lehrer⸗ 
inneneSeminar. 

Abg. Prüf. an der Luijen-Stif- 
tung. 

Kommiff. Prüf. 

—* en an der Zuifen-Stif- 


Komm Prüf. 


\ Abg. Prüf. an einer Privat- 
Lehr. Bild. Anft. 


dögl. 


Kommiſſ. Prüfungen. 


Kommiſſ. Prüf. 

Prüf. ” einer Privat» 
ehr. Bild. Anft. 

Kommifl. Prüf. 


Abg. Prüf. an der ſtädtiſch. Lehr. 
Bild. Anft., zugleich für Externe. 

Abg. Prüf. an einer Privat-Lehr, 
Bild. Anft. 

Abg. Prüf. an dem Kol. evang. 
ebretinnen-Seminar. 

dgl. an dem Kgl. evang. Gou—⸗ 
vernant. Inſtitut. 


Zuli 9. Auguft Abg. Prüf. an der Luifenfchule, 


uni 19. uni 


zuglei für Erterne. 
Kommiff. Prüf. 


120 





Prüfungstermine für | _ 
Drt.  LXehrerinnen. Schulvor- Art der Lehrerinnenprüfung. 
fteherinnen. 





Elberfeld 11. Juli — 9* Prüf. an der ſtädtiſch. Lehr. 
ild. Anft. 
Elbing 1. Septbr. 6. Septbr. Kommiſſ. Prüf. 
Erfurt 18. Septbr. 18. Septbr. dögl. 
Frankfurt 27. März — dögl. 
a./D. | 
22. Septbr. —  Dögl. 
Frankfurt 19. Septbr. 24. Septbr. Abg. — an der ſtädtiſch. Lehr. 
a. M. Bild. Auſt. 


Gnadau 9. Juni — Abg. Prüf. an der Lehr. Bild. 
Anft. der evangel. Brüderges 
meinde. 

Graudenz 29. April — —— — — der ſtädtiſch. Lehr. 

ild 

Halberſtadt 17. Aprit 17. April — — 

Halle a./S. 8. Sptbr. — g. Prüf. an der Privat-Lehr. 
Anft. beiden Francke'ſchen 
Stiftungen. 


Hannover 31. März; 31. März an Par. * = Ir aa 
. zugle 


terne. 
1. Sptbr. 1. Sptbr. Kommiſſ. Prüf. 
Kaſſel 28. März 2. April Prüf. an der ftädtiich. Lehr. 
ild. Anſt. 


Keppel, Stift17. Mai 17. Mai Kommifi. Prüf. 


(bei Hilden 
bad.) 11. Oktbr. 11. Dftbr. deögl. 


Koblenz 13. März 20. März a. — = der evangel. Lehr. 
| ild. Anft 
26. April 10. Mat | Kommifj. Prüf. für kathol. 
1. Oktbr. 11. Dftbr. | Bewerberinnen. 


Köln 27. Februar — as in an der ftädtiich. Lehr. 
ild. Anſt 


Prüfungstermine für 


Drt. Lechrerinnen. Schulvor⸗ 
noch Köln 19. Mai 
Königsberg 28. März 5. 

i. Prß. 22. Sptbr. 1. 
Köslin 13. Mai 13. 
egnig 24. April 23. 
Mariene 10. März 

burg 
Marien: 6. Oktbr. 11. 

werder 
Montabaur 8. Mai 9. 
Münfter 28. April 28. 
11. Auguft 
13. Dftbr. 13. 
Münfter- 12. März 
eifel 
Neuwied 9. Mai 
Paderborn 3. Aprit 
Poſen 17. März 24. 
15. Sptbr. 18. 
Potsdam 27. März 
Ratibor 1. Dftbr. 30. 
Saarburg 1. April 7. 
Schleswig 19. Febr. 23. 
2. Sptbr. 6. 


Stendat 21. 





April 


fteherinnen. 


121 


Art der Lehrerinnenprüfung. 





— Abg. Prüf. an dem ftätifc. Kur⸗ 
ſus zur Ausbildung kathol. Ele— 
mentarlehrerinnen. 


ig | Kommiff. Prüf. 


Mai dögl. 

April dogl. 

"bg Prüf. an der ftädtiich. ehr. 
ild. Anſt. 


Dftbr. Kommiſſ. Prüf. 


Mai 
April 


dögl. 

dögl. 

Abg. Prüf. an dem Kgl. kathol. 
A ee re 

Kommiſſ. Prüf. 

Abg. Prüf. an der ſtädtiſch. Lehr. 
Bild. Anit. 

Abg. Prüf. am der ftädtifch. 
Lehr. Bild. Anft. 


Abg. Prüf. an dem Kal. Fathol. 
Lehrerinnen Seminar. 
| Abg. Prüf. an dem Kal. Leh— 
rerinnen « Seminar (Xuijen- 
Stiftung). 
Kommifl. Prüf. 
dsgl. 


Abg. Prüf. an dem Kal. kathol. 
Lehrerinnen Seminar. 


Oktbr. 


Sptbr. | 


Sptbr. 
April 


er Kommiſſ. Prüf. 


dögl. 


Prüfungdtermine für i 
Drt. Lehrerinnen. Schulvor Art der Lebhrerinnenprüfumg. 
eherinnen. 


Stettin 24. April 24. April . 
16. Dftbr. 16. Oftbr. | Kommill. Prüf. 


Stra'jund 28. Dftbr. 28. Dftbr. d8al. 


Thorn 18. Suni — Abg. Prüf. an der ſtädtiſch. Lehr. 
Bild. Anft. 
Tilfit 29. April — Abe. F an einer Privat⸗Lehr. 
Bild. Auſt. 
Wiesbaden 9. Mai 14. Mai N — an der ſtädtiſch. Lehr. 
ild. Anſt 


Xanten 25. Mär; 29. März Abg. Prüf. an dem Kgl. kathol. 
Lehrerinnen-Seminar. 


U. Termine für die Prüfungen der Vorfieher und der Lehrer 
für Tanbfinmmenanfalten im Iahre 1884. 


Für die Prüfungen als WVorfteber und als Lehrer an Taube 
ftummenanftalten im Qabre 1884 find die Taubftummenanftalten an 
nadhgenannten Orten gewählt und folgende Zermine anberaumt 
worden: 


I. Die Prüfung für Vorſte her findet ftatt 

zu Berlin und beginnt am 21. Auguft. 
II. Die Prüfungen für Lehrer finden ftatt in der Provinz 
Dftpreußen: zu Königöberg, und beginnt am 13. November, 


MWeftpreußen: = Marienburg, = B « 29. Oktober, 
18. September, 


Brandenburg: = Berlin, EB 
Pommern: .« Stettin, « - :s 4. April, 
Poſen: Poſen, = 18. November, 
Schlefien: Breslau, = 17. Oktober, 
Sadjen: « Erfurt, . . = 16. Juni, 
Schleswig 
Holftein: : Shledmwig, = . -» 3. November, 
Hannover: . 9 ideshelm, ⸗ ⸗ = 28. April, 
Weitfalen: « Vüren, W 9. Dftober, 
J effen-NRaffau: » Homberg, © s « 19. Auauft, 
beinproving: = Neumied, . . :» 3. Zuli. 


123 


V. &ermin für die Qurnichverprüfung. 
Für die im Jahre 1884 zu Berlin abzuhaltende Turnlehrer—⸗ 
prüfung ift Termin auf 
Donnerötag den 28. Februar und folgende Tage 
anberaumt worden. 





W. Termin für Eröffnung des Kurfns in der Königlichen 
urnichrer-Bildungsanftalt. 


Der nächſte Kurjus in der Königkihen Zurniehrer-Bildungs« 
anftalt zu Berlin (Friedrichſtraße 229) wird in der erften Woche 
des Monated Dftober 1884 eröffnet werden. 





X. Termin für Eröffnung des Aurfus zur Ausbildung von 
urnlehrerinnen. 


Für die Eröffnung ded nächſten Kurfus zur Ausbildung von 
Zurnlehrerinnen, welder in dem Gebäude der Königl. Turnlehrer: 
Dildungsanftalt zu Berlin (Kriedrichftraße 229) abgebalten werden 
wird, ift Termin auf 

Dienstag den 1. April 1884 


anberaumt worden. 


Y. Eermine für die Turnichrerinuenprüfungen. 


Die im Jahre 1884 zu Berlin abzuhaltenden Turnlehrerinnen- 
prüfungen werden in den Monaten Mai und November ftattfinden, 
und wegen der Prüfungdtage befondere Bekanntmachungen erlaffen 
werden. 


Z. Termin zur Prüfung für Beichenlehrerinnen an mehrklaffigen 
Volks- und an Mittelfchulen. 


Für die im Jahre 1884 zu Berlin abzuhaltende Prüfung 
für Zeichenlehrerinnen an mehrflaffigen Volks- und an Mittelfchulen 
ift Termin auf 


Montag den 24. Mär; und folgende Tage 
anberaumt worden. 


124 


Veränderungen während des Drudes: 


Seite 3° dem Hilfsarbeiter bei dem Minifterium der geiftlichen ıc. 
Angelegenheiten, Regierungd-Rath Dr. Kügler ift der Charakter 
ald Geheimer Regierungd-Rath verliehen, 

Seite 15: der Dber-Regierungs-:Rath Rautenberg bei dem Kon- 
filtorium zu Hannover, Vorfigender der Abtheilung für 
Volksſchulſachen, zum Direftor dieſes Konſiſtoriums ernannt, 

Seite 57: dem Sekretär Jochens bei der Königl. Bibliothek zu 
Berlin der Charakter ald Kanzleirath verliehen, 

Seite 63: dem ordentl. Profefjor Dr. Waldeyer in der medizi— 
niihen Fakultät der Univerfität zu Berlin der Charakter als 
Geheimer Medizinal-Rath verliehen, 

Seite 65: am der Umiverfität zu Berlin der Privatdozent Dr. 
Sonnenburg zum außerordentl. Profejjor in der mediziniſchen 
Fakultät ernannt, und dem Privatdozenten Dr. Gluck in der— 
jelben Fakultät das Prädikat „Drofefjor“ beigelegt, 

Seite 80: dem ordentl. Profeffor in der mediziniihen Fakultät der 
Univerfität zu Göttingen, Dber-Medizinal-Rathb Dr. Henle 
der Gharafter ald Gebeimer Dber- Medizinal-Rath verliehen 
worden: 


Inbaltsverzeihnis des Januar: Februar-Heftes. 


A. Minifterum der geiftlichen 20. Angelegenheiten - -» » - . Seite 1 
Wiſſenſchaftliche Deputation für das Medizinalweien . . . . 4 
Techniſche Kommiſfion für pharmazeutiiche Angelegenheiten . » 5 
Die Sachverſtändigen-Vereine . . . ⸗ 5 
Landes-Kommiſſion zur Berathung über — des 

Fonds für Kunſtzwecke. nen 7 
Zurnlehrer-Bildungsanftalt zu Berlin . . » .» .» 5 8 
Evang. Lehrerinnen »- Bildungs» Anftalten und — * 

Droyßig..— 8 

B. Die Königlichen Provinzialbehörden für die —— 

1. Provinz Oſtpreußen REP Ir Se Er . 9 
2. * Meftpreußen . ’ 9 
3. 5 Brandenburg . 10 
4. 5 Pommern 2 11 
5. Poſen. 12 
6. Sciefien . . 13 
T. : Sachſen 14 

8. Schleswig⸗Holſtein 15 | 


ER. 


9. Provinz Haunover . 
10. « Weftfalen. 
11. . Heflen-Naffau - — 
12. Rheinprovinngg. en 
13. Hohenzollerſche Lande 

C. Kreis-Shufinfpektoren 
1. Provinz Oftpreußen 

5 Meftpreußen . 

» Brandenburg 


B Pommern .. 2... — 

Poſen Es re 
. Scheſſffe 
Sachſen 


Schleswig⸗ Holftein . . 
. Hannover 

10. s Weftfalen 

11, . Heſſen⸗Naſſau 

12. Rheinprovinz 

14. Hohenzollernſche Lande . — 
Königliche Akademie der Wiſſenſchaften zu Berlin . 
Königlihe Alademie der Kiünfte zu Berlin 


D 

E. 

F. Königlihe Mufeen zu Berlin 
G 

H 

1 


veanenamm 
— 


National⸗Galerie zu Berlin . 
Raudh-Mufeum zu Berlin 


Wiffenfhaftliche Anftalten zu Berlin — 
1. Königliche Bibliotheke. 
2. Königliche Sternwarte 
Königlicher botanifher Garten . 
4. Königliches geodätifches Inftitut und ———— 
der Europäiſchen Gradmeffung . . 
5. Königliches — —— — bei 
Botsdam En ea 


K. Die Königlihen Univerfitäten 
1. Königsberg 
2. Berlin . 
3. Greifswald 
4. Breslau 
5. Halle 
6. Kiel 


Geite 


57 
57 
57 


57 


59 
61 
68 
70 
73 
77 


BRETT OZER 


r 


126 


7. Göttingen 

8. Marburg . 

9. Bonn . 

10. Mademie zu Mänfer . 

11. Lyceum zu Braunsberg . 


Die Königlihen tehnifchen — 
1. Berlin . j 
2. Hannover . 
3. Aachen 


Notiz wegen der Gymmaftal- und der RE 
Die Königlichen Lehrer- und Lehrerinnen-Seminare 

Die Königlihen Präparandenanftalten . . . . 

Die Königlide Taubftummmenanftalt zu Berlin . 

Die Königlihe Blindenanflalt zu Steglit 

Die öffentlihen höheren Mädchenjhulen . 


Termine für die Prüfungen der Lehrer an — und 
der Rektoren i. 3. 1884 F 


Desgl. für die Prüfungen der Lehrerinnen und der San 
fteherinnen i. 3. 1884 . — 


Desgl. für die Prüfungen der Vorſteher und der Lehrer an 
Faubftummenanftalten i. 3. 1884 . » — 


Termin für die Turnlehrerprüfung im Jahre 1884 . 


Desgl. für Eröffnung des Kurins in der ae ee Turn» 
Ichrer-Bildungsanftalt E : 


Desgl. für Eröffnung des Kurjus zur En von Turn⸗ 
lehrerinnen . 


Notiz ** — — fü die Zurererimenelfunge 


Termin zur Prüfung * — an — 
Volls⸗ und an Mittelſchulen i. 3. 1884 . . . 


Beränderungen während bes Drudes . 


Druck vn 3. F. Starde in Berlin. 


Seite 79 


® 


82 
54 
87 
89 


89 
93 
% 


97 
97 
102 
104 
104 
104 


112 


115 


122 
123 


123 


123 


123 


123 
124 





Verlag von R. L. Eriderichs in Elberfeld. 
Lehrbuch der @eometrie als Leitfaden 


beim Unterricht an höheren Lehranstalten. Von W. Mink. 
T. Auflage. Preis brosch 3 Mark. 
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L Cursus. 4. Aufl. 1682. geb. IM 50Pf. IT. Corsus. 2. Aufl. 1862. geb. 2M. 
Speciell für das Bedürfniss derjenigen Schulen bearbeitet, die das Franzö- 
sische als erste fremde Sprache lehren. — Die neuen Auflagen beider Curse 
sind nach der neuen Orthographie umgenrbeitet und haben ausserdem viel- 
fache Verbesserungen erfahren. 


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Das Gymnaſinm und die höhere Bürgerſchule. 
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Wie kann den Gymnaſien und höherer Bürgerfchulen eine geficherte 
Stellung gegeben werben? 1 Mt. 75 Pf. 


= 2. dıft — 
Wie können Gymmafien wieder mehr erziehend werden? 1 ME. 75 Pf. 
Das Wefen und die Stellung der höheren 
Bürgerſchule. 


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und 2 Mäbden im Alter vom 12, 11, 9, S uud 7 Jahren) zu baldigem Antritt 
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M. Heinsius in Bremen. Julius Springer in Berlin. 
Issleib & Rietzschel in Gera. J. F. Steinkopf in Stuttgart. 


Fr. Lintz’sche Buchh. in Trier. 


— ⸗— — —— — — 


127 


(Sentralblatt 


für 





die gefammte Anterrichts - Verwaltung 
in Preußen. 
Herausgegeben in dem Miniſterium der geiltlihen, Unterrichts. und 


Mevdizinal- Angelegenheiten. 





N 3.1.4, Berlin, den 1. März: 


1884. 





1) Summarifche Nahweifung der Kreis: und Lokal: 
Schulinfpeftoren. 


[Die Schulverhältniffe in Berlin haben eine durch ihre Eigen» 
thümlichkeit bedingte bejondere Einrichtung erfahren und find des— 
halb bier nit mit aufgenommen. 

Die Zahl ſämmtlicher fonft einem Kreis-Schulinſpektor unter: 
ftellten Schulen, zu welden neben den 33040 eigentlichen Volks— 
ihulen auch Mittel- und höhere Mädchenichulen gehören, beträgt 
34 399. Sie überfteigt die Zahl der von Lokal: Schulinfpeltoren 
beauffihtigten Schulen um 177, weil in einer Anzahl größerer 
Städte die örtlihe Auffiht bei den Schuldeputationen beruht.) 


1884. 9 


18 


























1) Ständige Kreis ——— 
Provinz Ka u; ü 
Zahl der Schulen, 

bezm n : ) P — 
| | Zahl der Schulen in den | Über welche die Kreisſchul 
Regierungs- Bezirk | Aufſichtskreiſen inſpektoren die Lokalaufficht 

Konſiſtoriem rasen 

engl.‘ fath.| Sa. edat." Kath.) jud. par. Sa. engl. kath. rild. par 

J. Oſtpreußen | | | | | | | De 
1. Königsberg - - | 5: 5 101411 3391-. | 6’ 756 | 90 324 . 6 4 
2, Gumbinnen . . 8 BIHO8 . F 2 610 42 j | . 42 
Summa I. 13 5 18 1019: 339: | 8 1366 | 132: 34 . 16 49 


— ———— — ——— — — — 
1 


1. Weftpreufßen. | 

| | 
3. Dana . . .» 215! 7 142, 249 . li 432 120 | 134 . I 16 170 | 
4. Marienwerder . 2/1 7116 536! 447) 4 | 198 1110 | 42 9 . 17 152 










Summe N. 









Ill. Brandenburg. 


5. Potsdam . . | 
6 Frankfurt a 


Summe Ill. 


} i | | | 
] | j 1 4 
IV. Pommern. | | une a Gar | 
| | | | 

ri Stettin - Zu ! | | — 4 re 
| | | 

[} 
4 . . | j . j ’ ’ 1 

| | 








8. Khslin . 


9 Stralſund 














Summe IV. | | | IN. | Zir*, | 

| 

V. Poſen. | | | | | |. | | 
10. Bolen . . .» . 9 7 | 6 1 25 865) 11 57| 9 670) 9 | 42 | 132 
11, Bromberg . . 6 1 | 7 | 372) 4 | 42 | 418 | - | 1331 2 | 16 | 151 
Sunma v. |ı5 | 8| 3 | 25 1237| 15 | 99 | 1376 | 11 | 8083| 11 | 58 | 883 

l 





engl J kath. ! Sa. 


129 





2) Kreisihulinfpeltoren im Nebenamte. 


Geiſtliche 


Zahl der Schulen, 
Zahl der Schulen im den | über welche die Kreisſchul— 
| Anffichtafreiien inipeltoren die Folalaufficht 
| führen j 
engl. kath. jüd. | par.|| Sa. levgl. kath. jud. par. Sa | 


' 
I N 


J 
es A 


| 19 





19 | 933 2° 985 | 124 
11 I 11 [7085| -» |. | 2! 707 | 108 | 21 10 
30 30 liess 2 | 2 \102|a32 . |. 2) 33 | 





! “ | 


























sı 3: 1 |eel32| .| Hl al] 51 .| A| 7 
J 14781 u4 80016.. .16 
9! s| 12 Isa! vo—65 al 58 | 
j ı \ h | 
| | 11° 
55 | 58 ‚|1607| 8 ‚1615 | 109 3| . | . | ım 
36 39 |1331) 29 13601 A. 
9 | 6 | 97 boss 37 2975 | 157) 9 | | 166 
| | 
| | | 
he. 3 | | | 
30 2 | 32 1100| 8 1208| 58 1 | 59 
19 1 | 20 11023| 8 911040 | 74 8 ı 82 
11 1 12 I326 ı sul ar ı 28 





130 


— ——— ———— —— — — ——— —————— — — 


2) Kreisſchulinſpeltoren im Nebenamte. 






































Provinz Weltliche. 
b w, — — — —— — — — — 
Zahl der Schulen, 
Regierungs- Bezirt Zahl der Schulen in den | über welche die Kreisichul 
(Konfiftorien). | Aufſichtékreiſen inipeftoren nern 
evgl. tath. Sa, |evgl.| kath.‘ jitd. | par. Sa. levgl tath. jito. | par. \ Sa. 
| | H I} 
I. Oftpreußen. | | | N | 
f | 
1. Königsberg - - |. jafalıl.).ie « 
2. Gumbinnen a E | : N — Zr Be 
i | | | | | ) 
N — 
Summa J. a | N 1% HH. 14 
li. Weftpreufien. | | | f | | | 
| J 
3. Damig. . - - — 4* A— | oh . | u re 
4. Marienmwerder ; “| «J -: |. .— 
Summa II. | I En Dr ee | 
Ill. Brandenburg. | | | 
| | | | 
5. Votsdam a le le Er ce 
6. Fraukfurt a./d.. Zn ze Be 2 Weg ; | ; | r RR wa | i | . 
Summa III. | l . | | 
| | | 
IV. Pommern | | | | | | 
7. Stettin | I. \ | 
8. Eösfin. . . . ie] er] J. .- 
| | I 
9, Stralſund . . — —35— V — 
— ———— ————— — —— — — — 
Summa IV. | ll | ek | 
) 
V. Poſen. | 
10. Poſen } | 
11. Bromberg Sf 
Summa V. ; | 











131 





3) Lokal⸗Schulinſpeltoren. 








ſeinuige Beluiiche. 


— — 

4 

Zahl der Schulen in den Zahl der Schulen in den 
Aufſichtsbezirken Aufſichtsbezirken 


'fath | jüd. par. Sa, | tatt. ii, par.) is 














ebgl. fath.| Sa. | evgl. evgl.|tath.! Sa. fevgf.! 

| | i 

| | | | | | 

| — | | I I | | 
a 12 Be 2.1) POL: ZT. 2 Bea Hua Ti Bra Ba Bra Ba Bra ae 
118 . | 118] 1163 | . | . | 83 | 1166 | ||“ | | 

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ORTE 1 6: RT Te a 77 

| | | | | | 

i | [ | | 1 h | 
86 46 | 132] 347 | 108). 20 ol 4 . 2412 38.197409 
78 34 | 112] 6 | 92) . 31 5791 oa 4 9788 lan . || 87 

















244| 803 





164 80 





51 


1049 











4 | 121] 37 , 275 34 || 346 








195: 117 





























1 ! J 
| | 
599 5604] 1498 5 OO art 1114 
481| 13 | 494| 1283 123 | . |. || 1306 | a 
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| 
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| | | | | | | | 
| | | | 
101 18 | 121] 323 42 23 12 | 0 | 6117 el 9 1561 3 | 18] 186 
’ jub, | | I | 
a2 37 119] 364 | 68 12 | 15 | 49 | 82) 9 | 9] 21 a6 | 197 
183] 55 | 240 737 | 110) 35 | 27 909 | 143| 26 J 11 | Bo 5 40 | 383 
2 jub. | | | | ) | | | | 











1). Ständige „Kreisichulinipeltoren. 







— — — — — — — — — — — — — 







Provinz 
bezw Zahl der Schulen, 
* Zahl der Schulen in den | über welche die Kreisſchul— 
Regierungs-Bezirt Aufſichtskreiſen inſpektoren die Lokalaufſicht 
Konſiſtorien) führen 





evgl. kath | jüd. | var] | 










VI. Schlefien. 
12. Breslau . 
13. Liegnitz 
14. Oppeln 





Emma VI. 42 












zis 412 Bus 





= 

| 

E 

52T) 0 || 2230 
| i 


VI Sachſen 

5. Magbdeburg| : 
16. Merſeburg 
17. Erfurt . — 


Summa VII. 


inel. der drei Stolberg ſchen 
Grafibaften 


VIII. Schleswig- 
Holftein 


18. Schleswig 
Sumuma VIII per se. 


Drei 


incl. Der 
Stolbers'ichen 
Braffchaften 



























IX. Danuover. 

19. Hannover 

20. Hildesheim . 
21. Stade 

22. Dtterndorf . 
23. DOsnabriüd (ev.) 
24. do. (tath.) 
25. Muri. . 

26. Rordhorn 

27. Osnabrüd-. 


Loecum und Selle, 


Summa_lX. 

















133 


— — — — — — — — — — — — — — — — 


2) Kreisſchulinſpektoren im Nebenamte. 


Geiſtliche 





Zahl der Schulen, 
Zahl der Schulen im den | iiber welche die Kreisſchul— 

Aufſichtskreiſen inſpeltoren die Lokalaufſicht 
führen 








evgl. kath.) jild. | par. Sa. levgl. kath. jüd. par. Sa. 


28 13 41 Hl 223. I |, 1185 57 19 


he 


4 . 4 101 . 6. 107 11 - ; 11 





13 | 7 | 0 |assi ıso rl. 640] 3420| . | 54 


| ı 9 ſiozz? 19 | 1, . \10s2| 58 2| 1] . | 61 
46 2 as haar ıs | . |. lm] 9 2|.;|. | 5 
3ıi 2 15 | 285: ıı 2965| 19 2 19 
97 | 5, obs as| ı) . | 9598 | wel 6| ı | . | 18 








134 





2) Kreisihulinipeftoren im Nebenamte. 





Provinz Weltliche. 
bezw. Zn: a” VoErn ET TE 


Zahl der Schulen, 











Regierungs- Bezirk Zahl der, Schulen in.den | über welche die Kreisichuls 
(Koufiftorien). Aufſichtskreiſen inſpektoren it Lokalaufſicht 
führen 





Sa. 








evgl. fath. Sa evgl. kath. jud. par. Sa. evgt. | fath:!| | jüd. ı |par.| 





VI Schlefien. | t 
12. Brestn. . 1. 1170 28 ıalal ed... 
13, Liegnitz . . 1: 11 81 2| . ı | 
14 Oppeln | | 








Summa VI | 2); | |% 31. 1) 2| = B.l#1-%7 2040 | 
| | | j 
VII. Sadjen. | 14 | | 
5. Magdeburg | E&5 ge I El |.% | 
16. Merfeburg 552 | 
17. Erfmt . z#5 | | | 
Summa VI. | | 
incl. ber drei Stolbera’ichen 
Sraftchaften. 
VII Schleswig⸗ 
Holftein. 
18. Schleswig 
Summta. VIII per se. | 





IX. Hannover. 

19. Hamover 

20. Hildesheim . 
21. Stade 

22. Otterndorf . 
23. Osnabrück (ev.) 
24. do. (fath.) 
25. Aurich 

26. Nordhorn 

27, Osnabrüd . 


Loccum und Gelle, 








Summa IX. 





185 





3) zn * ulinſpektoren. 





Geiſtliche. walnuich. 

ö— — — — — — — — — 
Zahl der Schulen in den Zahl der Schulen in den 
| Auffihtsbezirken | Auffihtäbezirken 

| 
| | — — — —— 
evgl.;fath.| Sa. | engl. tath. jüd. par. Sa. levgl. kath. Sa. Jevgl. lath ip, | bar. ..|Sa. 


| | 
337) 199) 536| 906 | ı | 31332 | 47) 89 86 


88 1 144 


















































| 63 


| 
52 | 
414 116) 530| 961 | 223 1111881 2 a 2]. 538 
58. 84) 143) 128 | 170 1, 10! 309 150,148 son) 10 |4491 °7.| 20 489 
809) 400 1200| 1995 | 8ı5l 2 | 14 |) 2826 | 199] 190 ei“ 64 | 531 8! 32 | 635 
bar. 1 jur. | dar, 3 ii, | 1 
| | | | | 
5 he. . 101612. 218 5 
37 1 6681 1110 1. |. | a ER | R 1 
7 ao ale... | 3 I: | 
1372| 106 1478| 2422 | 149 . | . | azı | 16 15 | | 3|.| | 20 
| | | | 
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| | Bun | | | | 
1 214583 1716 2! I. 117131 ıl . al al ılı! .1 a 
| | If 3 | | 
612 - | 612] 1537 1537 | 4 4115 | ‚115 
| 62 682 1065| . | . || 106 | 
9.9 51 | | 5101 5 | 5147| 47 
12: 2 388 I |. | 
3 .:| sl 8 | | | 1.187 | | 
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157. 157| 274 l.1.1. | ml ı! 1 ıı 1 
2. E BE lei, SB 
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943) 149 100 302 ae . |. jessılio! . Jules!.. |. | 


136 


————————— — — — — nn — — ———— — 


). Ständige ——— 
















Provinz | | 
— | Zahl der Schulen, 
* Zahl der Schulen in den über welche die Kreisſchul 
Regieruugs⸗GBezirk Aufſichtskreiſen infpeftoren die Yolalauffidt 
(Ronftitorien). führen 
evgl.ifath.! Sa. * kath. io, par. | Sa. levgl. fath.| jütd. | par. Sa. 
X, Weftfalen. | | | | 
8. Mitnfter. . . | 1, 9 10] 48 437 A|. | 489 119) 3, . 1 2 
29, Minden. . 11 5/1 6 | 55 Dr 3 309 4| 4 
30. Arnsberg . - 8,8 4568| 21 | 31 482 20 20 
Summa X. 2 22 2441031146 28 | 3 |: 1280 E | 
XI. Deffen-Waffan. | 
31. Eaffel 1.7 | 2 ı 98 
32. Wiesbaden . . u elle =, j EN x 
Summa Xl . 1% 2 |. | 
BRBBL 2... EN ER Ba lu Bi BE BE Be BE 
Xi. Rheinproping. | | | 
38. Eoblenm - -» - 1 3| 5: 8 [205 sol a1 13 | sis| 2 2} 1) 2 | 27 
34. Düffeldorf . . | 6| 3:15 [a9 scd m ı 32 1010)1 2i 1a 3) a5 m 
35. En. . - . 116 71 Sl . | Al 6791 4 18 ) 23 
36. Tier... . 110 111 17 817 8 15 a.» 6‘ 
37. Aachen . . . 881. 16281 3| . 631 631 t 64 
Summa XH. Fil ! 38 49 | 801 30098 32 64 | 3995 | 5 ı8tt 61 7 202 | 
| 
X111.Hohenzoliern 1 
ſche Lande. | | | 
38. Sigmaringen . | » | 2, 2) a,ııı 3 1) 119 211123 
Summa XIll per se. | | | | | | 


——— — — — — — — — — — — nl 


187 _ 





2) Kreisichulinipeftoren im Nebenamte, 


Geiftliche 
Zahl der Schulen, 
Zahl der Schulen in den [itber welche die Kreisſchul⸗ 
Aufſichtskreiſen inſpeltoren die Lokalaufſicht 
flihren 


engl. | tath. Sa. Jevgl. kath. jüid. | par. Sa. evgl. kath. jild. par. Sa. 
| | 





| 
le 1... 9 sl au 


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I.» 14 12844. .. al... 
24 ia I59 . 6 240 al 97 .:.|ı.1.1.9 
oe! .|I% | so Ielal salısı!..|.T.J 151 | 


I 


40 4 | 4 | 975 74 | 66 IX 711 6118} . 90 
4 21 5 1131 3 1 1136 1271 | 48. 1 233 282 


25 99 ſnios 77 67 1136 2386 | 10 614 Bl 372 | 





138 _ 





2) Kreisichielinfpeftoren im Nebenamte. 








Provinz Weltliche. 
besw. — — — — — — = — 
s ' Zahl der Schulen, 
Regierungs-Bezirt | Zahl der Schulen in den | ilber melde die Kreisfchul- 
(Konfiftorien). | Aufſichtskreiſen. infpettoren —— 


evgl. kath. Sa. Jevgl. fath. jud. par. Sa. Jevgl. kath. jid. par. Sa. 


a | 
I. 


} I 





X. Weftfalen. | 
28. Münfter . . - | 


29, Minden 
30. Arnöberg 





6 | 
| 





Summa X. 


- 








xl. Heffen-MNaffau. | | 

31. Safl . . . 3 1 4136 6, 3— 46| . | . 

32. Wiesbaden . . 698 9 GER 100 108 — DER 64 64 
Summa Xl. 9 4 13 | 36 6 3: 1081 153 | ; 64 | 54 | 

XII. Rheinprovinz | | | | 

33. Coblenz . . - N NE Der a ee re ea 

34. Düffeorf . . | 2/2 l alu | 1) ol af 7 211 ıl al 88 

35. Cßöin. 1116 39 2 2 wu — 3 

36. Trier . |. | , | | | | | j 

37. Aachen N u le le a € 





Summa XII. 2 3 5| 82 90 3 8 183 | i 2 3 4 hi 36 | 





XI.Dobenzoliern- | | | | 
ſche Lande. | | 
38. Sigmaringen N 


Summa XIII per se. | | 





139 








3) — Bee 


Geiſtliche. 





Zahl der Schulen in den 
| Auffichtöbezirken 
| 


kath. un. | par. | Sa. 


Sa. 


eval. L: 











a Sa. hie. itath|; 





Weltliche. 





Zahl der Schulen in den 
Aufſichts bezirken 


Sa. 


























| | r 
32) 174 206 | 67 880 453 | z/st ıl 32 1 | :84 
97 79) 176 236 1184| 1 a 421 sa 15 | 63 2 65 
171) 148 319 | 41 368 5,21 | 865 5'293] 9.55 6 | 70 
300 401 701 | 774 938 6 9 Sr 34 52 | 10.150 9 169 
3801 75 455 | 937 | 163155 | . || 1155 | 7318| .|8|- 6 
195 102 207) 90 A dis 1012 46.1 29 20 
575 177, 752 | 1027 167 55 918 DIE 4 | 3 129135 
| | | .I 4 
150 146 el ar 78514 38 la 21513 
2071 243] al 468 474 5) 5 one |2ı | 51] zej26 | 1001 6 | 20 || ıeı 
30 118) 1481 87 1196| . | 2) 285 | 14 | 127) 141] 10 | 304 . | 3 [817 
38 212) 30] 105 | boſ s! 5| ol a! es 7 20 ! ass; ‚10 |» 
28) ıso| 216] 29 | 294 e 33 alone ne. | 27 
451| 909 1360| 1039 1900 14 | 18 | a97ı | 62 392 = 5 1155 10 | 38 1278 





! J 
| | 
65 69 


331443 


140 






1) Ständige Kreisihulinipeftoren. 
























Provinz 
bew Zahl der Schulen, 
, 3m. Zahl der Schulen in den | ülber welche die Kreisſchul 
Regierungs- Bezirk Aufſichtskreiſen infpektoren die Lolalaufficht 
(Konfiftorien). führen 
. jevat.| tath.) jüd. | par. Sa. 
Wieder 
1. Sfipreußen . . 13 | 5 | 18 [1019] 339] . 8 1366 | 132: 324] . 1-6 462 
| | | | 
Il. Weftprenßen . . | 11 | 12 | 23 | 678] 696, 4 164) 1542 | 62227) . | 38 | 322 
I. Brandenburg. . | | 11 38l,. | in: 36 | 
| i | | 
IV. Bommern . | KR urn ae a | | 
1) ‚| 
V. Bofen . ...115| 8123| 251237) 15 | 99) 1376 | 11) 803 11 | 58 | 883 
| | \ 
VI. Shlefien . . .|12 123 | 35. | 6271521) 12 | 6012900 | 42 sıe) 4 21 583 
VII. Sachen.. 111 eb anal. |: seh al 5 I 7 
H N ‘ | | ) \ h 4 
VII. Schleswig. | | | | 
Holſtein . . 3 | 3 | 365| . || 365 
| | 
IX. Hannover . | es ll % A, 
| | I j 
X. Weftfalen . . 12 22 2411031146 | Fo. |. | 46 
| | 
KL. Heften Nahen | | 1) a). 0‘ 98 | Me en 
XII. Rheinprovin; . | IL | 38 | 49 | 8013098) 32 | 64 3995 8 181) 6| 7 | 202 
) j i | | I i | ! 
XII, Hohenzoff. Lande | . | 21 2| 4111 31 1) 119 a. 18-8 


367918359| 96 | 399] 12533 25212108 24 126 2515 
| | | 








Heberhaupt |* 112 181 


Il 





2) Kreisichulinipektoren im Nebenamte. 











Geiftliche 

J testen Sg, 30H, der Stan, 
Zahl der Schulen in den Jüber welche die Kreisihul- 
| Aufſichtskreiſen inſpeltoren die Lokalaufſicht 
Me j_______ Mben 
evgl. tath. Sa. | engr. tath. jud. par.) Sa. levgt.|tath.! jüp. |par.| Sa. 

bolung. 
301.180 1638| 2 - 2 1642 1232| . I . | | 233 
ol 3! mel 316 33. 10 39 | 44 5) rer, 
al! lan 7. emlım sl. |. | 186 
60 4 64 | 2498 7 ’ | 92525 | 158 10 | . |. 169 
3|.| 2325| 819 . 40 24 883 | 89 5) 6 10 
5120| 65 | 1560 373 1 | 7 1941 | 102) 39 BEBEEr 
7 5 ioe 2344 ae ıl .ı 2593 126) 661 | 133 
|. | 22 1433 1 El 1135 | so . | Fr; | 80 
121 24 195 2840 398 . |. 3233 372] 72 | | | 44 
w als. 241 879 | 151 | | 151 
4,23; 99)1106 77 67 1186) 2386 | 119) 6 | 14 | 238 372 
| 2) 1 2716| a 5| :|.| 









631 ) 89 | 720 |t881611117| 11711212 z1ac2j1665 212) 20 | 244) 2141 | 
| | 
| | 





Provinz 
bezw. 
Regierungs- Bezirk 
(Konfiftorien). 





I. Oftpreußen: . 
Il, Weſtpreußen 
III. Brandenburg . 
IV. Bommern . 
V. Poſen 

VI. Schleſien 


VII. Sachſen 


VIII. Schleswig— 
Holſtein 


IX. Hannover . 
X. Weſtfalen 

XI. Heffen-Raflan 
XH. Rheinprevinz 


XI. Hohenzoll. Lande 


Ueberhaupt | 24 | 8132 | 329 


| 
evgl. kath. Sa. 


8* 
l 
2 
|. 
| 
4 
119 
4113 
5 


2) Kreisihulinipektoren im Nebenamte. 


Weltliche. 


Zahl der Schulen in den 













Zahl der Schulen, 
über welche die Kreisſchul— 









140 9 | 126 














604 
























Aufſichtskreiſen inſpektoren die Lokalauffſicht 
— führen 
evgl. kath. jiid. par. Sa. ſevgl. kath. jud. | par.) Sa. 
Wieder 
411 | 42 [14 2] j 
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36 | 6| 3| 108] 153 |. 1.64 | 64 
| | 
2lo|isai al Tim ala | 36 
} 
| 


1 5 158 | 





143 








evgl. kath. Sa. 








3) Lokal⸗Schulinſpeltoren. 


Geiſtliche. 


— — 


Zahl der Schulen in den 
Aufſichtsbezirken 





l. tath. jud. par. Sa. 














Weltliche. 


Zahl der Schulen in den 
Auffichtsbezirlen 


evgl. kath. Sa. engl. kath. jud. par. Sa. 























bolung. 
| 12 3802| 1. | A. | | F ws 
164 so, 244] 803 1195| . | 51) 1099 | 17] a, 121] 37 1275| . | 34 ||346 
1080 18) 109er. . 14 
649 3 solar | 7 | aan. a | 22 
iss 57) 210] 737 110 35 | 27] 09 | 143) 26] 169f ıı | 327) 5 | 40 | 388 
509) 400) 1209 1995 | 815 2 | 14 2826 | 199! 190: 380] 64 | sn s| 32 | 68 
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3 18 sl 41 6 | 6 39| 39 2 3 46 
13062302 ssse] Boa a2 12]1061|| 26393 se1| se9| 1270 3172486 39 | 17313015 
1884. 10 


144 


2) Rede des Herrn Minijterd der geiftlihen ıc. Ange: 
legenheiten D. von Goßler zu Kapitel 120 Titel 9 des 
Entwurfed zum Staatöhaushaltdetat für 1884/85 
(höhere Mädchenſchulen). 


Gehalten in der 41. Sitzung des Hauſes der Abgeordneten am 
5. Februar 1884. 


Meine Herren, mit den Zielen und Grundjägen, melde der 
Herr Abgeordnete dargelegt hat, kann ich in vieler Beziehung mid) 
einverjtanden erklären, ich glaube nur nicht, daß alle feine Heilmittel 
für die Schäden, die er beſprochen hat, die unmittelbar richtigen find. 
Wenn Sie fi gegenwärtig halten wollten, wie der Herr Vorredner 
in dem erften Theile feiner Ausführungen dafür plädirte, dab den 
Lehrplänen und Zielen der höheren Töchterſchule eine Schranke ge- 
zogen werden müfje, während er.am Scluffe feiner Ausführungen 
dafür eintrat, man folle die Zügel überhaupt oder jedenfalld doch 
nicht ftramm anziehen, jo werden Sie meined Erachtens hierin einen 
gewiljen Widerſpruch anzuerkennen nicht umbin fönnen. 

(MWiderjprud.) 

Meine Herren, es iſt das durchaus feine Frage, in der Sie fi 
ohne weiteres in DOppofition zu fegen brauchen, wir können und 
darüber ganz ſachlich unterhalten; haben Sie gefälligft die Güte, 
meinen weiteren Ausführungen zu folgen. 

Morauf ed nad) der einen Richtung bin vorzugsweiſe anfommt, 
ift die Firirung des Lehrzieled und die Feitiegung des Weges, der 
zu dem Lehrziele führt. Im diefer Hinſicht wird der geehrte Herr 
Vorredner, wenn er meine Thätigfeit mit Aufmerfjamfeit, mie ich 
von ihm annehmen darf, begleitet hat, mir das Zeugnis nicht ver- 
jagen, daß ich jede Gelegenheit benugt babe, ſowohl in Verfügungen, 
wie bei Gelegenheit der Revifionen und auf den von mir beididten 
Kongreijen, ein gewiſſes Zurüdichrauben eintreten zu laffen, ſowohl 
in Bezug auf dad Lehrziel wie auf den Lehrplan. Sch bin der Mei- 
nung, daß ed für eim jugendlihed Mädchengemüth nicht vortheil- 
haft ift, wie auch der Herr Vorredner eben fagte, encyklopädiſch alle 
Zweige des Wiſſens anzurühren, daß es vielmehr vor allen Dingen 
darauf anfommt, eine harmoniſche Durdbildung zu erzielen und 
joviel von Kenntniffen, von Fähigkeiten und Fertigkeiten mitzugeben, 
daß den Mädchen die Möglichkeit gewährt wird, * in den Verhält— 
niffen, in die hinein fie durch ihre Geburt geftellt find, wohl zu 
fühlen, zugleich aber audy die Befähigung gewonnen wird, auf dem her— 
geftellten Fundamente fi) weiter auszubilden. Ich halte nicht dafür, 
daß ed möglich ift, einem 16jährigen Mädchen eine wirklich abge- 
ſchloſſene Bildung zu geben, jondern glaube, dat in vielen Bezie- 
bungen völlig Genügendes geſchieht, wenn die Entwidelung bis zu 


145 


der Stufe geführt wird, dab die Möglichkeit einer weiteren Selbſt— 
entwidelung gegeben ift. Sie jehen, meine Herren, wir fommen 
und auf diefem Gebiete Schon viel näher. Ich muß in diefem Zu— 
ſammenhange aber wiederholen, daß, wenn ich nidyt meine amtlidye 
Einwirkung hätte eintreten lafjen fünnen, die Mäpddenbildung, wie 
fih das naturgemäß leicht erflärt, noch viel mehr auf böhere Ziele 
hingerichtet worden wäre. Wir haben gerade mit Rückſicht auf die 
normale Entwidelung und Freimachung unjeres weiblichen Geſchlechtes 
mit den Beftrebungen zu rechnen, melde — in befter Abjiht — 
darauf hinausgehen, den Mädchen immer mehr eine Gymnafialbil- 
dung zu geben und audy die Mädchen allmählich zu befähigen, gleich- 
jam in ein weibliches Oberlehrerthum einzutreten. 
(Rufe: Das fehlte noch!) 
Das find feine Uebertreibungen; für jeden, der dieſe Angelegenbeiten 
bat an ſich vorübergeben Tr it es — ih Fann jagen, Ader und 
Pflug. Ich bekämpfe dieje Beltrebungen von meinem Standpunfte, 
muß aber aud bier wiederholen, daß nur, weil idy fie befämpfen 
fonnte, es etwas bejjer geworden und eine gewiſſe Ernücdhterung auf 
dieſem Gebiete eingetreten ift. Meine Herren, bier ftedt eine der 
ſchwierigſten Aufgaben für die Unterrihtsverwaltung, und id) würde 
den Tag jegnen, wo ed mir gelingen jollte, das Problem zu löjen und 
einen richtigen Lehrplan für unſer höheres Töchterſchulweſen hinaus— 
gehen laffen zu fünnen; ich würde Damit den Beftrebungen entgegen 
fommen, welde allen denen, die ſich für die gejunde Entwidelung 
unjered ganzen Mäpdchenbildungsweiens intereffiren, am Herzen liegen. 
Alle diejenigen Städte, welde fih im Beſitze von woblorganifirten 
ſtädtiſchen Töchterfchulen befinden, haben feinen anderen Wunſch, ale 
dab die Unterrichtöverwaltung ſich entichließen möchte, ibnen einen 
feiten Lehrplan zu geben. Meine Herren, ih danfe diefen Städten 
und den Direftoren ihrer Schulen für dies Vertrauen, welches fie 
der Unterrichtöverwaltung entgegenbringen. Wenn man fi) aber von 
Memel bis Weſel die Entwidelung unſeres Mädchenſchulweſens vor 
Augen bält und ſich klar darüber ift, wie müffen in den entlegen- 
ften Theilen unſeres Staated die Töchterſchulen ihre große Eulturelle 
Aufgabe erreichen, wie fih an der Hand der beſcheidenſten Privat— 
unternebmungen allmäblid unſer Töchterſchulweſen entmidelt bat, 
in Form von Familienſchulen mit kleinen Zuſchüſſen der Fleinen 
Städte, dann hat man, meine Herren, in der That eine gewilfe 
Belorgnid, mit Reglementiren einzutreten, weil man die Gefahren 
vor Augen hat, dat man mit Neglementiren eine ganze Reihe von 
gefunden, aber zarten Pflanzen aus der Welt jchafft, 
(ehr gut!) 
die, jede einzelne für fih betrachtet, von hoher Bedeutung find. 
Alle Herren, weldhe die Verbältnifje von Pojen, von Weftpreußen 
10* 


146 


und DOftpreußen fennen, werden ganz genau verjtehen, was ich mit 
diefen Worten gemeint habe. 

Mir dürfen, meine Herren, den Maßſtab nicht aus unjeren großen 
Städten, oder aus unjeren Fabrikftädten nehmen, die vermöge ihrer 
Intelligenz und ihres Geldbeuteld in der glüdlihen Lage find, eine 
Reihe von jehr guten und wohlorganifirten Töchterichulen zu etabliren. 
Aber dennod, meine Herren, erfenne ih an, dat die Aufgabe gelöft 
werden muß, und id werde nicht nadlaffen, in diejer Richtung mid) 
und meine Nätbe anzuipannen, bis das Ziel erreicht if. Ich kann 
auch jagen, daß das Material ſich allmählich etwas mebr geflärt-hat. 

Aus meinen Worten werden Sie entnommen haben, in welcher 
Richtung ich verjuchen werde, die Reorganifation zu leiten. 

Nun ift eine andere Frage von dem Vorredner angeregt worden, 
theild woblwollend, tbeild auch mit einer gewiſſen ablehnenden Kritik: 
fie betrifft den Zurnunterricht für die Mädchen. Meine Herren, wir 
wollen die frage einmal etwas anders ftellen. Es handelt ſich bei der 
ganzen Frage des Mädchenſchulweſens nicht jowohl darum: was lernen 
unfere Mädchen? als vielmehr: was werden untere Mädchen in der 
ganzen Stellung des VBolfslebend? Man mag fi die Mädchen denfen 
wie man will, jo muß man in eriter Linie daran feftbalten, dab fie in 
normalen Berbältniffen Gattinnen und Mütter werden; und es tft 
eine der ernitelten Aufgaben unjerer ganzen gegenwärtigen nt» 
widelung, fi Far zu werden: was können uniere öffentlihen Ein— 
richtungen dafür thun, daß namentlid in größeren Städten den 
Gefahren der geiltigen Ueberlaftung für den Körper entgegengearbeitet 
und den Mädchen Gelegenheit gegeben wird, ihre Körperentwides 
lung barmoniih ſich vollziehen zu laffen? Wie der Staat vom 
Manne verlangt, dab er aud) feine Körperfräfte in den Dienit des 
Staated giebt und ſich für diejen Dienft tüchtig macht, jo darf aud 
der Frage nicht ausgewichen werden: was wird aus der Körper: 
entwidelung derer, von denen die Gefundbeit der fünftigen Ge— 
ſchlechter und damit die Zufunft des Staates abhängt? Diele Frage 
ift von jo eminenter Bedeutung, daß man, wie ich glauben mödhte, 
jeibit einen Srrtbum der Unterrichtsverwaltung entihuldigen fünnte, 
wenn fie ſich etwa vergriffen haben follte in den Anordnungen und 
Anregungen, die fie getroffen bat. 

Meine Herren, der Turnunterricht für Mädchen ift faft nir— 
gends obligatoriſch, bürgert fih aber überall mebr und mehr ein, 
und ich kann hinzufügen, daß aud in den Yandestbeilen, aus denen 
der Herr Abgeordnete Reichensperger (Köln) feine Erfahrungen we— 
jentlidy geichöpft bat, die Uebergeugung von der hoben Bedeutung des 
Mädchenturnend mehr und mehr zum Durdbrud kommt. Wenn 
der Herr Medner, wie ih, die Freude gehabt hätte, in Dsnabrüd, 
begleitet von mehreren Mitgliedern des Domfapiteld und der Geift- 
lichfeit, dem Mädchenturnunterrichte beizumohnen und zu hören — 


147 


die genannten Herren fannten den ganzen Qurnbetrieb früher noch 
nicht — wie fie einftimmig entzüdt fid darüber ausſprachen, 
(Heiterfeit) 

jo würde audy er vielleicht dankbar anerfennen, daß die Unterrichts— 
verwaltung in dieſer Richtung anregend vorgegangen ift. Die Frage, 
wie das Mädchenturnen eingerichtet werden joll, ijt dahin zu beant— 
worten, dat der Turnunterricht Feinenfalld ein ſolcher jein darf, 
welcher dem Turnen der Knaben identiidh zu betrachten ift. Die 
Eigenthümlichkeit ded Mädchens, bei dem ed vor allem auf die Wah— 
rung der weiblihen Würde und auf die Erweckung des Gefühles 
dafür anfommt, muß aud bei Anordnung des Turnunterrichtes jorg- 
jam beadhtet werden. Die ganze Natur des Mädchens muß den 
Ausſchlag geben. Ich, der ih mir einbilden fann, etwad davon zu 
veriteben, fann verfihern, daß darauf auch im vollftem Maße Be— 
dacht genommen wird, ich bin iu der Lage, mit einem Turnlehrer 
auch bis in die allerfleiniten Detaild hinein mich einzulafjfen und 
mit vollem Eindringen in die Materie jelbftitändig darüber zu ur— 
theilen. Wie ich in Osnabrück Gelegenheit gehabt habe, den mid) 
begleitenden Herren aus dem geiltlihen Stande auszuführen, jo 
möchte id ed aud von diejer Stelle ausſprechen, dab wir uns beim 
Einführen des Mädchenturnens die große Aufgabe geitellt haben, daß 
das Mädchen in den Stand gejegt wird, jeinen Körper zu beherrſchen. 
Denn allein in der Beberrihung des Körpers entwidelt ſich Anmuth 
und Grazie. Died bat indbejondere auch dahin geführt, bejendere 
Aufmerkiamfeit dem Reigen zuzuwenden und wir find allmählich 
fortichreitend dahin gelangt, den Reigen zu immer größerer Mannig— 
faltigfeit zu entwideln und zwar nicht bloß den Gehreigen und den 
Geſangsreigen, jondern auch den Tanzreigen. Das find nicht Zänze, 
die wir vergleichen könnten mit den gegenwärtigen Tänzen, melde im 
Dallfaale getanzt werden, jondern ed find gewiſſermaßen die Urele— 
mente zu den Tänzen unjerer Eltern und Großeltern, Tänze, die 
nur möglid werden durch die Bewegung aller Theile des Körpers. 
Die Mädchen machen dieje Eleinen Uebungen, die nur bei graziöfen 
Bewegungen zur richtigen Geltung gelangen, mit folder Liebe und 
Luft, daß es eine Freude ift, zuzuſehen. Wenn Sie e8 jehen würden, 
dann würden Sie jagen, die Unterrichtövermwaltung erwirbt ſich ein 
Verdienft, der auf Irrwegen begriffenen Zanzfunft dadurdy entgegen- 
zutreten, daß fie die Grazie und Schönheit in den Körperbewe- 
ungen wieder mehr zu ihrem Mechte bringt. Meine Herren, wir 
** jedenfalls nach Zielen, die Sie billigen; haben Sie daran 
kritiſche Bemerkungen zu knüpfen, dann verſchweigen Sie dieſelben 
nicht, ſie werden auf einen dankbaren Boden fallen. Wir ſind für— 
wahr nicht eigenfinnig auf unſere Anſichten verrannt, wir wünſchen 
in der That nur unferm Volke vor allen Dingen ſolche Mädchen zu 
erzieben, die auch Förperlich ihren Lebendaufgaben fo zu entiprechen 


148 





befähigt find, wie wir von ihnen wünjdhen müfjen zum Heile des 
Paterlandes, 
(Bravo!) 


Damit fomme ih nun, meine Herren, noch weiter auf das 
Sclittihuhlaufen und Schwimmen. Meine Herren, ip weiß jehr 
wohl, mit weldyer Sorge noch unfere Eltern ihre Töchter Schlittſchuh— 
laufen jahen, mit welder Sorge fie dad Schwimmen der Mädchen 
betrachteten. Meine Herren, Sie werden aber gewiß anerfennen, daß 
von Fahr zu Jahr dieje Auffaffungen fich geändert haben. Ein gut 
geleiteted Schlittihuhlaufen, meine Herren, ift nicht allein eins der 
ihöniten Vergnügungen, ſondern auch eine der fräftigiten Uebungen. 

(Sehr wahr!) 

Und was das Schwimmen anbelangt, jo ift ed in meinen Augen 
dad Fdeal der Fdeale für die harmoniſche Ausbildung des Körpers, 
Es giebt feine förperliche Hebung, welche einem gut geleiteten Schwim— 
men fich vergleichen lafjen fünnte. Wenn Sie fi allein das Me— 
haniihe ded Schwimmend vergegenmwärtigen, jo werden Sie aner- 
fennen müffen, daß dabei jeder Körpertheil in einer ganz normalen 
Weiſe zur Thätigkeit und jede Kraft des Körperd zur Entfaltung ge— 
langt, und ich darf Sie ferner daran erinnern, wie die ganze Wei— 
tung der Bruft gerade bei dem durch geiltige Arbeit jo überlafteten 
Mäpdchenleben von der Außerften Bedeutung ift. 

Alfo, meine Herren, ich fomme darauf zurüd, daß der Unter: 
richtsverwaltung nichts ferner liegt, ald die Ziele ded Mädchenunter— 
richte8 zu überipannen oder in einer falſchen Weile jchablonifirend 
einzugreifen, um Dugendmädden zu erziehen; daß wir vielmehr 
nur den Wunſch hegen, das Schulleben unſeres Volkes allmählich 
in Bahnen zu leiten, in welden auch unfere Mädchen ſich darüber 
flar werden, daß audh die Ausbildung ibred Körpers zu ihren 
Pflichten gehört, und daß fie, wenn fie diefer Pflicht nachkommen, 
aud etwas thun, wofür der Staat ihnen zu Danf verpflichtet jein muß. 

(Bravo! Finke.) 


3) Aus der Rede ded Herrn Minifterd der geiftlihen 
ıc. Angelegenheiten D. von Goßler zu Kapitel 121 des 
Staatshaushaltsetats pro 1884/85 
(Unterriht in Volksſchulen). 


Gehalten in der 42. Sigung ded Haufes der Abgeordneten am 
6. Februar 1884. 


Ih möchte zunächſt jeiner Auffaffung entgegentreten, ald ob in 
der That die preußiſche Volfsihule ein „Erperimentirmaterial für 
die wechſelnden Minifter“ fei, und daß „die gegenwärtige Staats- 


149 





volksſchule ohne hriftlihe Wahrheit aufwachſe und vegetire.” Meine 
Herren, dad find, wie ich mir ſchon anzudeuten erlaubte, Superla- 
tive, die für feinen Theil unjered Baterlandes zutreffen. Ich habe 
perjönlih einen großen Theil katholiſcher Volksſchulen beſucht, ich 
fenne alle Arten Schulen und ih kann verfihern, aus feiner bin 
id mit dem traurigen Eindrude herausgetreten, daß fie nicht mehr 
eine chriſtliche Volksſchule fei, oder nicht mehr die chriſtliche Wahr: 
beit dort ihre Stätte gefunden babe. Es wird bier immer unter» 
jtellt, ald ob ein früherer Minifter in feindliher Weile dem Reli- 
giondunterrichte entgegengeltanden habe. Nun, meine Herren, ich 
glaube, man follte doch; wenn man Chriſt ift, vor allem fidy der 
Pflicht bewußt bleiben, gegen Feinde und Gegner volle Gerechtigkeit zu 
üben. Senen Unterftellungen gegenüber nehme ich hier Beranlafjung, 
aus dem Entwurfe eined nicht zum Abſchluſſe gelangten Unterrichts— 
gejegeö einige Kleine Gefichtspunfte Ihnen mitzutheilen. Bon einem 
Herrn, der nicht der evangeliihen Religion angehörte, ift zu dem— 
jelben eine Erläuterung geichrieben über den NReligionsunterricht in 
der niederen und bejonderd der Volksſchule, — Erläuterungen, die 
in der That die Duintefjenz defjen geben, was die preußijche Unterrichts- 
verwaltung zu allen Zeiten beim Steligiondunterrichte geludt und an— 
geftrebt hat. Die Erläuterungen ſprechen fih dahin aus, daß der 
Neligiondunterricht, beſonders in der Volksſchule, nicht ein Gegenftand 
neben vielen anderen Unterrichtögegenftänden jet, jondern wegen feiner 
Bedeutung und jeiner erzieblichen Kraft allen anderen Gegenftänden 
voran ftebe. Dieſer Geſichtspunkt ift in dem Gefepentwurfe nad) 
allen Richtungen durchgeführt und mit vollem Rechte. Ih fann 
auch verfihern, dat dad Grundprinzip unſeres Volksſchulweſens, in 
jo fern als wir nicht Fach- jondern Klafjenlehrer haben, es mit Noth: 
wendigfeit mit fi bringt, daß der Religionsunterricht im Mittel: 
punkte des ganzen fteht, und daß durch denjelben ein volles und 
ſicheres $undament gelegt wird. Wie wir die unterrichtlichen Auf- 
gaben verfteben, halten wir dafür, daß ein Volksſchullehrer, wenn er 
überhaupt den Namen eined Lehrers verdient, nicht anders fann, als 
jeinen gejammten Unterricht mit feiner religiöfen Ueberzeugung zu 
durchdringen, um der Aufgabe, feine Schüler fittlich-religiöd zu bil— 
den, Genüge leiften zu können. Nicht, daß er etwa bei allem fort- 
während mit Bibelworten oder Gejangbuchverjen operiren joll; aber 
die ganze Perſönlichkeit des Lehrerd muß getragen fein durch die 
ſittlich-ernſte, religiöſe Anſchauung, die nach unferer Auffaffung ihm 
allein ein Recht auf den Namen eine Xehrerd giebt, und ftetö joll er 
fi der hohen Aufgabe bewußt fein, durdy feine ganze Perjönlichkeit 
fittlih fördernd zu wirken. Bon diefem Standpunfte aud möchte 
ih noch eine Neuerung einjchränfen, die, wo ich nicht irre, der Ab— 
geordnete Seyffarth (Liegnig) vorhin gemadt bat, dab, wenn die 
Kinder nit Sittlichkeit in die Schule mitbringen, die Schule dies 


150 

jelbe auch nicht fördern und hineintragen kann — ja darin weichen, 
ih fann wohl jagen, wir alle dody etwad von dem genannten Herrn 
Vorredner ab. Wir halten dafür, daß die Volksſchule rechnen muß 
mit den allertraurigften Werhältniffen, wir haben Hunderttauiende 
von Kindern, die fein Elternhaus haben, Hunderttaufende, denen das 
Elternhaus nit nur nicht fittlihe Körderung gewährt, jondern jo» 
ar nachtheilig wirft, und da müflen wir uns auf den Standpuuft 
tellen, dab wir hoffen — und es aud vielfach erreihen — daß 
durdy das Kind ein fittlidy = religiöjed Clement in das Haus hinein— 
etragen werde. Aus diejer hoben idealen Aufgabe, die dem Volks— 
— vorſchweben muß, folgere ich, daß jeder Lehrer vor 
allem ſich ſelbſt erziehen und eingedenk ſein muß, daß ſeine ganze 
Perſönlichkeit für die Kinder ein Vorbild iſt. Wenn wir uns ge— 
genwärtig halten, daß in ſolchen armen und zerſtörten Familien nie— 
mand ein Kind ſeinem Gotte näher bringt oder ihm die Tugenden 
eines Chriſtenmenſchen zu üben lehrt, dann iſt es in der That faſt allein 
der Lebrer, der berufen iſt, im feiner ganzen Haltung und Perſön— 
lichkeit dem Kinde alles das nicht nur unterrichtlidy, jondern audy 
vorbildlich vorzuführen, was einem jolden armen Weſen mitgegeben 
werden muß, um es in den Stand zu jeßen, den Gefahren des Le— 
bens zu widerfteben. Sch halte dafür — wie idy es audy bei einer 
anderen Gelegenheit Seminarlebrern gegenüber öffentlich ausgeſprochen 
babe —, ich halte dafür, daß wir jelbit unter den ungünjtigiten Um— 
ftänden das Mögliche zu erreichen uns bemühen müfjen. Es ſchien 
weiter die Auffallung aus den Ausführungen ded Herrn Abgeordneten 
Mooren bervorzugeben, ald ob die preußiſche Unterrichtöverwaltung 
in der Uniformirung übertreibe und abjolut feinen Unterjchied mache, 
wenn ih recht verftanden babe, zwiſchen Litthauen und Rheinland. 
Meine Herren, dad abjolute Gegentheil ift der Kal. Wir haben 
in offiziellen Publikationen, die bier vorliegen — mit denen ich 
glaube Ihnen einen Dienſt erwieſen zu haben, indem ich Ihnen 
darin unfer preußiiches Volksſchulweſen in jeiner ganzen Geitaltung 
und Drganilation vorgeführt babe — ich Tage, wir haben in dieſen 
Publikationen ganz entgegengeſetzte Grundſätze aufgeitellt. An ges 
willen oberen Zielen muß feitzebalten werden, aber niemals ift an 
irgend einer Etelle dem Gedanken Ausdrud gegeben worden, als ob, 
gleichviel, ob in bilinguiftiiden Gegenden oder in Gegenden mit 
einem tüchtigen fräftigen Bauern- und Rabrifarbeiterftande, diejelben 
Ziele unter allen Umftänden erreicht werden müffen. Meine Herren, 
wenn man ed auch wollte, man fönnte es nicht, und ein joldy’ un- 
pädagogiiches Ziel kann, wie ich glaube, die preußiiche Unterrichtö- 
verwaltung auch niemals verfolgen. Es ift überhaupt ein Irrthum, 
meine Herren, ich habe diefen Irrthum ſchon einmal zu widerlegen 
verfucht, ald ob die viel angegriffenen allgemeinen Beftimmungen 
des Jahres 1872 gleihjam wie vom Himmel gefallen wären und in 


151 


einem jchroffen Gegenjage zu den Regulativen von 1854 ftänden. 
Das iſt durchaus nicht der Fall, meine Herren. Das Regulativ 
von 1854 behandelte die einklajfige evangeliihe Volksſchule und ließ 
die Darüber gehenden Ziele offen. Dieje Ziele find in provinziellen, 
zum Theil in Regierungsbezirföverordnungen weiter organifirt wor— 
den, und man fann ohne jede UWebertreibung behaupten, daß die 
Vorſchriften von 1872 im wejentliben die Duintefjenz dieſer ein- 
zelnen Verordnungen bilden. Das will ich zugeben, und darin be= 
egne ih mich mit dem Herrn Abgeordneten Mooren, daß in der 
bat nach der unmittelbaren Einführung der Vorſchriften vom Jahre 
1872 bier und da vielleicht der Gedanke entitehen fonnte, als ob 
dasjenige, was im Durdjchnitte der ganzen Monardie bid dahin 
vielleicht nicht ausreichend gepflegt war, die Kenntnis in den joge: 
nannten Realien, nun weil ed eben zurüdgehalten worden jei, nun 
gewijjermaßen einer verdoppelten Beachtung bedürfte, und daß in 
diejer Beziehung an einzelnen Stellen eine gewilje übermäßige Ans 
jpannung, wenn Zie wollen Ueberſpannung der Ziele eingetreten ift. 
Meine Herren, das bat aber durdaus nichts Beunruhigendes. Wir 
dürfen wohl heute jhon mit voller Zuverfidt erflären, und zwar 
ganz unabhängig von politiihen Parteiauffaffungen, daß die Unter: 
richtöverwaltung recht gethan bat, dieſe Uebertreibung über die nor= 
male Zinie hinaus zurüdzudrängen. Das baben wir gethan, zum 
Theil im Wege der Verfügung, aber auch durch Reviſionen der 
Schulen, durd die Revifionen der Seminare, durch die Revifiond- 
bejcheide u. ſ. w. Wir find jegt, glaube ich, in diefem Hauſe der 
gemeiniamen Ueberzeugung, dat man der Volksſchule erft eine Grund: 
lage geben muß, und daß erit die breite Mafje der Kinder befrie- 
Digt, erzogen und gebildet werden muß, ehe man an die weiter- 
— Bedürfniſſe bevorzugterer Kinder herantreten kann. Der 

urchſchnitt unſerer preußiſchen Volksſchule muß dafür den Maßſtab 
bilden, nicht dasjenige, mad beſonders glücklich organiſirte Kinder 
bei einem geſchickten Lehrer zu leiſten im Stande ſind. Ueber dieſe 
Punkte, meine Herren, werden wir, wie ich hoffe, und ſehr leicht 
vereinigen. Ich mill aber von neuem den Gedanken zurüdweifen, 
als ob wir irgendwie auf eine unzulälfige Uniformirung hinaus» 
wollten. 

Daran anfnüpfend ift dann der ganz Schön Flingende Ausiprud 
gethan worden, es jei ein zu furzer Zwiſchenraum zwiſchen Schule 
und Kajerne, und damit weiter begründet worden der Wunjd, von 
den acht preußiihen Schuljahren eins zu ftreichen. Meine Herren, 
joweit ih unfere Aufgabe veritehe, komme ich aus denjelben Vor— 
ausjegungen, von denen der Herr Abgeordnete Mooren ausgegangen 
ift, zu dem umgefehrten Refultate. Ich bin der Meinung, daß, wenn 
man — und daß ift dad Ziel, welches ich verfolge — daran feitbält, 
dab dad vollendete 14. Jahr den Abſchluß des Volksſchulunterrichtes 


152 





bildet, und unabhängig davon, ob das Kind gerade alle diejenigen 
Kenntniffe hat, weldye man ihm gerne mitgeben mödte, — id) jage, 
wenn man daran fefthält, daß das abgeichlofjene vierzehnte Lebens— 
jahr den Schluß unjeres Volksſchulunterrichtes bildet, man in der 
That anerkennen muß, wie gerade vom Standpunfte ded Herrn 
Abgeordneten Mooren aus der Abſchluß jedenfalld nicht eber ein— 
treten dürfte. 

Wir haben nad der ganzen Gejdhichte unſeres preußiichen Volks— 
ſchulweſens ernftlih damit zu rechnen, daß ein Kind, wenn ed zu 
früh aus der Schule herausfommt, in der That nicht allein geiftig 
für die jchweren Anforderungen und Prüfungen des Lebens nicht 
genügend widerftandsfähig ift, jondern auch körperlich zurüdgeht. 

Wir haben jehr genaue Ueberſichten aus der alten Zeit, wo der 
preußiihe Schulzwang nod nicht jo fräftig durchgeführt war, wie 
jept, weldye ergeben, daß eine ganz erſtaunliche Anzahl von Kindern, 
die in einzelnen Bezirken nad) ——— berechnet iſt — in Krefeld 
allein gab ed 3000 Kinder im ſchulpflichtigen Alter, die in der Textil— 
induftrie beichäftigt waren — daß, jage ich, eine erftaunlidhe Zahl von 
Kindern förperli ſchwer geihädigt worden war. Cs handelt ſich 
wirklich nicht bloß darum, daß man einem falich verftandenen ökono— 
miſchen Snterefje der Eltern, vielleicht audy der Fabrifanten nachkommt, 
fondern ed muß unter allen Umftänden verjucht werden, ein Kind jo 
lange in einer geiftigen und körperlichen Zucht zu erhalten, dab eß, 
wenn ed binaustritt, nicht allzu früh umgeftoßen wird von den Stür— 
men, denen es von allen Seiten ausgeſetzt ift. 

Und, meine Herren, was nun die beionderd jchmwierigen und 
ökonomiſchen Berhältniffe der Eltern betrifft. jo möchte ich nicht 
unterlaffen, Ihnen darüber die beruhigende Mittheilung zu machen, 
daß Dispenfationen eintreten in den Städten und auf dem platten 
Lande in der weitgebenditen Weiſe. 

Im Prinzipe muß man aber daran feithalten, daß es gefährlich 
ift, unſere heranwachſende Jugend zu früh der Zucht der Schule zu 
entziehen, namentlich diejenigen Kinder, die nicht mehr an dem elters 
lien Haufe einen feiten Halt befigen. 

Damit, meine Herren, babe ich die Brüde gefunden zu dem 
weiteren Wunſche ded Herrn Abgeordneten Mooren, die Allerhödhjte 
Kabinetdordre von 1825 zur Ausführung zu bringen. Ich fann 
auch da freilich nichts neues jagen. Es ift eine durchaus mißver— 
ftändlihe Auffaffung, als ob die Allerhöchſte Drdre von 1825 die 
Abficht gehabt bätte, einen übertriebenen Schulbefuh einzuſchräuken 
und den Schulzwang berabzudrüden, im Gegentbeil, die Verhältniſſe 
im Rheinlande waren derart, daß von einem regelmäßigen Schul» 
bejuhe im Anfange der zwanziger Jahre überhaupt nicht die Rede 
war, fondern, wie ic ſchon durch Anführung von Krefeld gezeigt habe, 
die Kinder allzu früh in das Leben hinausgeſtoßen wurden und nad 


153 


der Auffafjung der Unterrihtöbehörden förperlich und geiftig, wenn 
aud nicht zu Grunde gingen, doc geihädigt wurden. Um diejem 
Mißſtande abzuhelfen, bat der damalige König die Beltimmungen 
ded allgemeinen Landrechtes in der Drdre auf die Rheinlande aus— 
gedehnt und ausdrüdlich feitgejept, dab die Kinder regelmäßig und 
zwar nad vollendetem fünften Zebensjahre der Schule zugeführt wer— 
den follen. Wenn ed in der Nr. 2 beißt, „ein Kind jolle jo lange 
in der Schule bleiben, bis der geiftliche Inſpektor anerfannt hat, daß 
es die nöthigen Fähigkeiten babe,” jo ift damit, wie aus den Akten 
hervorgeht, keineswegs beabfichtigt, daß etwa vor dem vierzehnten 
Fahre die Kinder aus der Echule fommen follen, fondern umgekehrt, 
daß ein ſchlecht entwidelted Kind auch nachher nod in der Schule 
zurüdgebalten werden kann. Aber alle diefe Kragen find vor: 
geſehen in dem Gelegentwurfe, der, wie ich hoffe, Ihnen demnächſt 
vorgelegt werden wird, und werden dort ihre Beantwortung finden. 


4) Rede ded Herrn Minifters der geiftlihen ıc. Ange» 

legenheiten D. von Goßler zu Kapitel 121 Titel 30 des 

Staatshaushaltsetats pro 1884,85 (Handfertigfeitd- 
unterridht in Volksſchulen.) 


Gehalten in der 43. Sigung des Hauſes der Abgeordneten 
am 7. Kebruar 1884. 


Meine Herren, dem Appell an dad Wohlwollen des Unterrichtö- 
minifterd zu den Beftrebungen ded Herrn v. Schendendorff fomme 
ih jehr gern entgegen. Diejed Wohlwollen ift auch früber ſchon 
vorhanden gewejen und wächſt, — jemehr wir und im Yaufe der 
Fahre in unjerer Auffaffung genähert haben. 

Als Herr v. Puttlamer im Sabre 1881 die befannte Kommiſ— 
fion, über deren Reife die Berichte publiziert find, nad) Dänemarf, 
Fütland und Schweden entjandt hatte und man verjuchte, die dort 
gewonnenen Eindrüde praftiich zu verwerthen, da ftand die Unter— 
ribtöverwaltung der Anforderung gegenüber, dab das, was in Däne- 
mark und Schweden hergeftellt war, unmittelbar eingeführt werden 
follte in die preußiiche Unterrichtöverwaltung. Meine Herren, wenn 
man wie ih unter dem Eindrucke ftebt, dab trog aller Erfolge, 
welde wir auf dem Gebiete der preußijchen Unterrichtöverwaltung 
erreicht haben, noch außerordentlich viel mehr zu leiften ift, nament— 
lid aud nad der pefuniären Seite hin, fo fühlt man um fo be— 
ftimmter die Neigung und die Verpflichtung mit ſcharfer Kritif an 
derartige Neuforderungen heranzutreten. Bei allen Mabnahmen, 
die in jolhen Richtungen an die Unterrichtövermaltung berantreten, 
muß ſich der Unterrichtöminifter immer gegenwärtig halten, mit 


154 


welchen Zahlen er zu rechnen bat; er muß ſich gegenwärtig halten, 
daß, wenn wir allgemeine Einrichtungen treffen, wir e8 mit unjeren 
111 Seminaren zu thun haben, mit 33000 Volksſchulen, 2", Milli 
onen Knaben in Volksſchulen, ganz ungerechnet die 500 höheren Lehr— 
anftalten. Ich fann jedoch nur wiederholen, dab im Kaufe der Fahre 
die Grenzen, welche zwiſchen der Unterrihtövermaltung und den 
meines Erachtens jehr anerkennenswerthen Beltrebungen des Herrn 
v. Schendendorff beftanden haben, in erfreulicher Weile ſich genäbert 
haben. Die preußiſche Unterrichtövermaltung ftebt nach ihrer ganzen 
Geſchichte und nady ihrer gegenwärtigen Organiſation dem Handfer— 
tigfeitöbetriebe an und für ſich nicht ablehnend gegenüber. Sie 
willen, daß das weibliche Handarbeitöweien und zwar, wie ich glaube, 
zum Segen unferer Bevölkerung von meinem Vorvorgänger eingeführt 
ift; aber wir fennen den Handfertigfeitöunterriht audy nody bei ans 
deren Zweigen der Unterrichtöverwaltung, denn e8 wird unablälfig 
dafür Sorge getragen, in den Taubitummenanftalten, den Blinden 
anftalten, Rettungsanftalten den Handfertigfeitsunterricht einzuführen 
und zu organifiren, freilih in einer meitergebenden Weiſe, nicht 
lediglih zu dem Zwede, um einen gewiffen Gegeniag zwiſchen gei— 
ftiger und Handarbeit einzuführen und gewilfe Pauſen angemefjen 
auszufüllen, jondern auch in der Richtung, daß die jungen Leute, Sei 
ed, dab Ste nicht vollfinnig, ſei es, daß fie verwahrloft find, dabei 
zugleidy die Unterlage für ihre jpätere materielle Exiſtenz gewinnen. 
Aber auch auf den Seminaren treiben wir Handarbeiten in ges 
wiſſem Umfange, wenn audy nicht in denjelben Zweigen der Technik, 
Alle meine Vorgänger, ebenfo wie ih, baben ed an Mühe nicht 
fehlen laffen, die angebenden Lehrer zu denjenigen Handfertigfeiten 
anzuleiten, die jie nach unferem Ermeſſen theilö für ihre eigene öko— 
nomiihe Sicherſtellung braudyen, und — worauf ih nody höheren 
Werth lege — meldye fie befäbigen, auf gewiffen Gebieten der Landes— 
kultur vorbildlih zu wirfen. Dazu gehört vor allen Dingen der 
Garten und Obſtbau, die Bienenzuht und in einem gewifjen be= 
ihränften Umfange au die Seidenzudt. In neuerer Zeit iſt dazu 
in einem oftpreußtihen Seminare noch die Fiſchzucht getreten und mit 
erfreulihem Erfolge. Ich darf erinnern, daß auch der große Fiſch— 
zuchtsdireftor in Hüningen ein oftpreußiicher Lehrer iſt, der durch 
ſeine Thätigfeit und eigenthümlichen Beobachtungen allmählich einen 
Weltruf erhalten hat. Nachdem ich durch das Geſagte mein lebhaftes 
Intereſſe für die Angelegenheit bekundet, wird, wie ich hoffe, auch 
das Weitere, was ich anführe, in freundlicherem Lichte erſcheinen. 
Ich kann mit Herrn v. Schenckendorff und ich glaube auch mit dem 
anderen Herrn Vorredner nur darin übereinſtimmen, daß ich, ſoweit 
überhaupt die künftige Entwickelung der vpreußiſchen Unterrichtsver— 
waltung zu prognoſtiziren iſt, es nicht für möglich halte, daß der 
Handfertigkeitsunterricht, wie er in Görlitz und anderweitig getriebeu 


155 


wird, ald allgemeiner Lehrgegenitand in die Schulen eingeführt 
werden fann. Sch halte daran feſt, dab es fih im allgemeinen 
dabei wejentlib um die Frage handelt, wie man eine Zeit, welche 
außerhalb der Schule liegt, in zwedmäßiger und vortheilhafter Weije 
anwenden kann und wenn die Frage jo geftellt wird, jo fommen 
Herr v. Schendendorff und ich einander jehr nahe, indem ich in der 
That den allgemeinen erziehlichen Einfluß eines verftändig geleiteten 
Handfertigfeitöunterrichtes gern anerfenne, aber unter Aufrechthaltung 
voller freier Fakultät und mit gewiſſen Beichränfungen bezüglich 
des Unterrichtögebieted. Ich möchte fait behaupten, daß noch mehr 
ald den Bolköihülern, den Gymnaſiaſten und den Schülern anderer 
höherer Xebranftalten dieſe Unterweilung zu gönnen wäre, 
(jebr gut! links) 
wie ich daS beijpielöweije auch in Dsnabrüd zu meiner Freude ges 
jeben babe. Im der Thätigkeit auf dem Gebiete der Handfertigfeit, 
liegt vielleicht einft die Neaktion gegen die überwiegend einjeitige 
geiftige Ausbildung der Gymnaſiaſten, die fih in großen Städten 
gewiljermaßen gewöhnt haben nur ind Innere zu ſehen. Wenn 
wir die jungen Leute bier beobachten, vielfah ſchon mit einem 
Kueifer ausgeitattet in früheſten Jahren, dann mödhte man fait ans 
nehmen, daß fie überhaupt nicht mebr jeben fünnen, 
(Sehr richtig!) 

Sie gehen in ihren freien Stunden entweder zu einer Tages— 
zeit jpazieren, wo man Überhaupt nichts mehr mit Nuten wahrnehmen 
kann, oder fie beihäftigen fich lediglich mit Privatleftüre oder mit 
einer anderen Thätigfeit, melde ein feites Erfaffen eines Gegen 
ſtandes nicht gerade fördert. Darum fann id; wirklich jagen, was 
in uuferm Hohen Herricherhauie traditionell tft, follte vielen anderen 
Familien zum Vorbilde dienen, daß fie ihre Söhne zur wirkſamen 
Abziehbung aus der geiftigen Ueberlaſtung in die Nothwendigkeit 
bringen, auf ein beftimmtes Ziel zur Gewinnung förperlicher Fertigkeit 
ihre Aufmerfiamfeit zu fonzentriren. Dieſe erziehliche Bedeutung er— 
fenne ich in vollitem Maße an, glaube aber, daß aus dieſen Borderlägen 
zunächſt auch die Auffaffung zu folgern fein wird, daß überwiegend in 
großen Städten, überhaupt in Städten und geſchloſſenen Ortichaften, 
ſolche Beſtrebungen den naturgemäßen Boden finden, daß, wenn 
man Diejelben auf das platte Land übertragen wollte, jelbit da, wo 
man nod in der Lage wäre, Kinder außerhalb der Schulftunden 
wieder zulammen zu bringen, die Nothwendigfeit doch in der That 
gerechten Zweifeln unterliegen dürfte. Ich möchte daran nody eine 
meitere Bemerkung fnüpfen, damit Sie nicht glauben, daß die 
Scwierigfeiten für die Unterrichtöverwaltung überihäßt werden in 
Beziehung auf die etwaige Drganifation diejes Unterrichted. Soweit 
reiht unjere Erfahrung Schon, daß die Zahl derjenigen Schüler, 
welche theils unter der Oberleitung eines Lehrers, theild unter der Ober: 


156 





leitung eines Handwerfömeifterd wie in Osnabrüd mit Erfolg an dem 
Unterridhte betheiligt werden kann, immerhin nur eine geringe ift. Es 
ift in der That zurücdzumeiien, wenn man Shnen vielleicht: wollte 
glauben madyen, daß eine Schulklaffe mit 80 Kindern mit Handarbeiten 
zu beichäftigen möglich jei. Man kann das mit ſolchen Dingen, die in 
Kleinfinderichulen vorfommen, mit Stäbcyenlegung u. j. w., aber nicht 
in Ausführung einer jorgfältig anzufertigenden Arbeit. Es fommt dabei 
meined Erachtens nicht fo jehr darauf an, daß vieled und verjchiedenartiges 
gemacht werde, jondern daß das, was gemacht wird, ſehr gut gemacht wird. 
(Sehr richtig!) 

Es iſt viel mehr werth, wenn ein Schüler einen Kochlöffel ein- 
wandöfrei berftellt, ald wenn er außerdem noch ein paar Holzihuhe 
und Knarren gemacht hat. 

(Heiterfeit.) 

Ih komme aud bierin dem Abgeordneten v. Schendendorff 
näher, und ich fann zugleich verfichern, daß aud hierin die Osna— 
brüder Schule auf diefem Gebiete nady vielen Richtungen bin mir 
imponirt bat. Nach allem möchte ih in meiner Eigenſchaft als 
Leiter ded Erziehungsweſens die Beltrebungen möglichſt fördern und 
babe volles Verftändnis für die hohe Wichtigkeit derjelben insbeſon— 
dere ald Erziehungsmittel, aber ald Unterricdhtöminifter da muß ich 
mit vielem Anderen rechnen, mit großen Zahlen, mit Enappen Geld» 
mitteln, kurz, mit jehr nüchternen Erwägungen. Wir werden noch weiter 
über diefen Gegenftand und zu beiprehen Gelegenheit haben an der 
Hand der Petitionen, die, wie ich höre, no zur Berathung gelangen. 
Ih werde, wie gelagt, foweit meine Mittel reichen, mich gern be— 
müben, inöbejondere dem Waldenburger und dem Dönabrüder Verein 
beizuipringen. Sch werde auch verſuchen, den Lehrern zu belfen, 
die Geſchick und freie Zeit haben, fi auf diefem Gebiete zu ver: 
juhen. Ih will aud in Erwägung ziehen, ob nicht vielleicht ein 
Seminar fidy findet, in dem ich mit le Sache vorgeben fann, aber 
darin gebe ich dem Abgeordneten Seyffartb recht, eine neue Belaftung 
der Seminare fann id kaum nody verantworten. Ich muß dabei 
noch bemerfen, wie ih wünſche, dab die zur Ausbildung des Körpers 
eingeführten Uebungen, wie Turnen und Schwimmen und das Schlitt— 
Ihublaufen vor allen Dingen unſere Seminarſchüler friſch und kräftig 
erhalten ſollen. Es ift ja möglich, daß eine Anstalt fidh findet, wo 
eine Ausbildung in Handfertigfeitsunterricht ausführbar ift, aber ich 
will mid in dieſer Hinſicht nicht binden; denn ih muß nochmals 
wiederholen, dab bei allem MWohlwollen und dem aufridhtigen Be— 
ftreben, den geäußerten Wünſchen entgegenzufommen, die Unterrichts— 
verwaltung doch fo ernfte Faktoren in Betracht zu ziehen hat, daß 
es bier in der That nicht genügt, wenn der Wunſch der Vater des 
Gedankens ift. 

(Beifall.) 


157 


I. Allgemeine VBerbältniffe. 


5) Uebereinkunft zwiihen Deutihland und Franfreid 
wegen Schutzes an Werfen der Litteratur und -Kunft. 


1. 


Mebereinfunft zwiſchen Deutihland und Franfreid, 
betreffend den Shup an Werfen der Litteratur und 
Kunſt. Vom 19. April 1883.*) 


Seine Majeftät der Deutihe Kaiſer, König von Preußen, im 
Namen ded Deutihen Reiches, und der Präfident der Franzöſiſchen 
Republif, gleihmäßig von dem Wunſche befeelt, in kunst 
Meile in beiden Ländern den Shut an Merken der Litteratur und 
Kunft zu gewäbhrleiften, haben den Abichluß einer beionderen Ueber— 
einfunft zu diefem Zwede beſchloſſen und zu Ihren Bevollmädhtigten 
ernannt, nämlich: 

Seine Majeftät der Deutihe Kaiſer, König von 
Preußen: 
den Herrn Paul Grafen von Hapfeldt-Wildenburg, 
Allerhöchſtihren Staatöminifter und Staatsiefretär des Aus: 
wärtigen Amtes; 
und 
der Präfident der Franzöſiſchen Republif: 
den Herrn Alpbond Baron von Courcel, auberordent- 
lihen und bevollmädtigten Botichafter Frankreichs bei Seiner 
i Majeftät dem Deutihen Kailer, König von Preußen, 
un 
den Herrn Carl Jagerſchmidt, bevollmädtigten Minifter 
erfter Klaſſe; 
welche, nach gegenfeitiger Mittheilung ihrer in guter und gehöriger 
Form befundenen — ae Artikel vereinbart haben: 
Artikel J. 

Die Urheber von Werfen der Litteratur oder Kunit follen, gleich— 
viel ob dieſe Werke veröffentlicht ſind oder nicht, in jedem der beiden 
Länder gegenſeitig ſich der Vortheile zu erfreuen haben, welche da— 
ſelbſt zum Schutze von Werken der Litteratur oder Kunſt geſetzlich 
eingeräumt find oder eingeräumt werden. Sie jollen dafelbit den— 
jelben Schu und diejelbe Rechtshilfe gegen jede Beeinträhtigung 
ihrer Nechte genieken, ald wenn diefe Beeinträchtigung gegen inlän- 
diſche Urheber begangen wäre. 

Diefe Bortheile jollen ihnen jedoch gegenfeitig nur jo lange 








*) Berkündet 1 das Reichs » Gefetsblatt pro 1883 Stüd Nummer 20 
Seite 269 Nr. 1513 


158 





zuftehen, als ihre Rechte in dem Uriprungslande in Kraft find, und 
\ollen in dem anderen Lande nit über die Frift hinaus dauern, 
welche dajelbft den inländiihen Urhebern geſetzlich eingeräumt ift. 

Der Ausdrud „Werke der Kitteratur oder Kunft” umfaßt Bü— 
her, Broſchüren oder andere Schriftwerfe; dramatiihe Werfe, mu— 
fifaliihe Kompofitionen, dramatiichemufifaliihe Werke, Werke der 
zeichnenden Kunft, der Malerei, der Bildhauerei; Stiche, Lithogra— 
phien, Slluftrationen, geographbiihe Karten; geographiſche, topogra= 
phiſche, arditektoniihe oder naturwiſſenſchaftliche Pläne, Skizzen 
und Darftellungen plaltiiher Art; und überhaupt jeded Erzeugnis 
aus dem Bereiche der Litteratur, Wiffenichaft oder Kunft. 

Artikel 2, 

Die Beitimmungen des Artifeld 1 jollen auch Anwendung fin- 
den auf die Verleger joldyer Werke, welche in einem der beiden 
Länder veröffentlicht find und deren Urheber einer dritten Nation 


angehört. 
Artifel 3. 


Die geſetzlichen Vertreter oder Rechtsnachfolger der Urbeber, 
Verleger, Ueberieger, Komponiiten, Zeichner, Maler, Bildhauer, 
Kupferfteher, Architekten, Lithographen u. ſ. mw. jollen gegenfeitig 
in allen Beziehungen diejelben Rechte genießen, welde die gegen— 
wärtige Uebereinfunft den Urhebern, Berlegern, Ueberjegern, Kom: 
ponilten, Zeichnern, Malern, Bildbauern, Kupferſtechern, Architekten 
und Lithograpben jelbit bewilligt. 

Artikel 4. 

Es joll gegenieitig erlaubt fein, in einem der beiden Länder 
Auszüge oder ganze Stüde eined zum eriten Male in dem anderen 
Lande erihienenen Werkes zu veröffentlichen, vorausgejegt, daß dieie 
Beröffentlihung ausdrüdlih für den Schul» oder Unterrichtögebraud) 
beitimmt und eingerichtet oder willenichaftlicher Natur ift. 

In gleiher Weile jol es gegenfeitig erlaubt fein, Chreftoma= 
thien, welche aus Bruditüden von Werfen verjchiedener Urbeber 
zuſammengeſetzt find, zu veröffentlichen, ſowie in eine Chreftomatbie 
oder in ein in dem einen der beiden Länder ericheinendes Driginal- 
werf eine in dem anderen Lande veröffentlichte ganze Schrift von 
geringerem Umfange aufzunehmen. 

Es muß jedoch jedeömal der Name ded Urbeberd oder die 
Duelle angegeben fein, aus welcher die in den beiden vorſtehenden 
Abjägen gedachten Auszüge, Stüde von Werfen, Brudftüde oder 
Schriften herrübren. 

Die Beftimmungen diefed Artikels finden feine Anwendung auf 
die Aufnahme mufifaliiher Kompofitionen in Sammlungen, weldye 
zum Gebraudhe für Muſikſchulen beitimmt find; vielmehr gilt eine 
derartige Aufnahme, wenn fie obne Genehmigung ded Komponiften 
erfolgt, ald unerlaubter Nachdruck. 


159 


Artifel 5. 

Artikel, welche aus den in einem der beiden Känder erichienenen 
Zeitungen oder periodiichen Zeitichriften entnommen find, dürfen in 
nn anderen Lande im Driginal oder in Weberfegung gedrudt 
werden. 

Jedoch joll diefe Befugnis ſich nicht auf den Abdrud, im Ori— 
ginal oder in Meberjegung, von Feuilleton-:Romanen oder von Arti- 
feln über Wiſſenſchaft oder Kunſt beziehen. | 

Das Gleiche gilt von anderen, aus Zeitungen oder periodiichen 
Zeitichriften entnommenen größeren Artikeln. wenn die Urheber oder 
Heraudgeber in der Zeitung oder in der Zeitjchrift jelbit, worin die- 
ſelben erjchienen find, ausdrüdlich erklärt haben, daß fie deren Nach— 
druck unterjagen. | 

In feinem Falle joll die im vorftehenden Abjage geftattete Un— 
terjagung bei Artikeln politiihen Inhaltes Anwendung finden. 

Artikel 6. 

Das Recht auf Schug der mufifaliihen Werke' begreift in fi 
die Unzuläffigkeit der ſogenannten mufifaliihen Arrangements, näm— 
li der Stüde, welde nah Motiven aus fremden Kompofitionen 
ohne Genehmigung des Urhebers gearbeitet find. 

Den betreffenden Gerichten bleibt ed vorbehalten, die Streitig- 
keiten, welche bezüglich der Anwendung obiger Vorſchrift etwa her— 
vortreten jollten, nah Maßgabe der Geiepgebung jeded der beiden 
Länder zu enticheiden. 

Artitel 7. 


Um allen Werfen der Pitteratur und Kunſt den im Artikel 1 
vereinbarten Schuß zu fidhern, und damit die Urheber der gedachten 
Werke, bis zum Beweiſe des Gegentbeiled, als joldye angeſehen und 
demgemäß vor den Gerichten beider Länder zur Verfolgung von 
Nachdruck und Nachbildung zugelaſſen werden, ſoll es genügen, daß 
ihr Name auf dem Titel des Werkes, unter der Zueignung oder 
Vorrede, oder am Schluſſe des Werkes angegeben iſt. 

Bei anonymen oder pſeudonymen Werken iſt der Verleger, 
deſſen Name auf dem Werke ſteht, zur Wahrnehmung der dem Ur— 
heber zuſtehenden Rechte befugt. Derſelbe gilt ohne weiteren Be— 
weis als Rechtsnachfolger des anonymen oder pſeudonymen Ur— 


hebers. 
Artikel 8. 

Die Beſtimmungen des Artikels 1 ſollen auf die öffentliche 
Aufführung muſikaliſcher, ſowie auf die öffentliche Darſtellung dra— 
matiſcher oder dramatiſch-muſikaliſcher Werke gleichfalls Anwendung 
finden. 

Artikel 9. 

Den Originalwerken werden die in einem der beiden Länder 

veranſtalteten Ueberſetzungen inländiſcher oder fremder Werke aus— 


1884. —11 


drüdlich gleichgeftelt. Demzufolge follen dieſe Ueberfegungen, rück— 
fihtlih ihrer unbefugten Bervielfältigung in dem anderen Yande, 
den im Artikel 1 feitgejegten Schug genießen. 

Es ift jedoch wohlverftanden, daß der Zweck des gegenwärtigen 
Artifeld nur dahin gebt, den Ueberjeger in Beziehung auf die von 
ihm gefertigte Ueberſetzung ded Driginalmerfes zu jhüßen, Feined- 
wegs aber, dem erſten Meberjeger irgend eines in todter oder lebender 
Sprade geſchriebenen Werkes das ausſchließliche Ueberſetzungsrecht 
zu übertragen, außer in dem im folgenden Artikel vorgeſehenen Falle 


und Umfange. 
Artikel 10. 


Den Urhebern in jedem der beiden Länder ſoll in dem anderen 
Lande während zehn Jahren nach dem Erſcheinen der mit ihrer Ge— 
nehmigung veranftalteten Ueberſetzung ihres Werkes das ausſchließ— 
liche Ueberſetzungsrecht zuſtehen. 

* Ueberſetzung muß in einem der beiden Länder erſchie— 
nen ſein. 

Behufs des Genuſſes des obengedachten ausſchließlichen Rechtes 
iſt es erforderlich, daß die genehmigte Ueberſetzung innerhalb eines 
Zeitraumes von drei Jahren, von der Veröffentlichung des Original— 
werkes an gerechnet, vollſtändig erſchienen ſei. 

Bei den in Lieferungen erſcheinenden Werken ſoll der Lauf der 
in dem vorſtehenden Abjage feſtgeſetzten dreijährigen Friſt erſt von 
ber Beröffentlihung der legten Lieferung ded Driginalwerfes an be— 

innen. 
: Falls die Ueberjegung eined Werkes lieferungsweije ericheint, 
joll die im erften Abjage feſtgeſetzte zehmjährige Friſt gleichfalls erft 
von dem Erſcheinen der legten Lieferung der Ueberjegung an zu 
laufen anfangen. 

Indeffen jol bei Werken, welche aus mehreren in Zwiichen- 
räumen erjcheinenden Bänden befteben, jowie bei fortlaufenden Be- 
richten oder Heften, weldye von litterariichen oder wiſſenſchaftlichen 
Gejellihaften oder von Privatperjonen veröffentliht werden, jeder 
Band, jeder Bericht oder jedes Heft, bezüglich der zehnjährigen und 
der dreijährigen Frift, ald ein befonderes Werk angejeben werden. 

Die Urheber dramatiicher oder dramatiſch-muſikaliſcher Werke 
jollen, während der Dauer ihres ausichließlichen Ueberſetzungsrechtes, 
gegenjeitig gegen die nicht genehmigte öffentlihe Darftellung der 
Meberjegung ihrer Werfe geihügt werden. 

Artifel 11. 

Menn der Urheber eined mufifaliihen oder dramatiich- mufifa- 
liſchen Werkes fein Vervielfältigungsreht an einen Verleger für 
eind der beiden Länder mit Ausſchluß des anderen Landes abgetreten 
bat, jo dürfen die demgemäß bergeftellten Gremplare oder Ausgaben 
diejed Werfeö in dem legteren Lande nicht verfauft werden; vielmehr 


161 


joll die Einführung diefer Eremplare oder Ausgaben dajelbft als 
Berbreitung von Nahdrud angefeben und bebandelt werden. 

Die Werke, auf welde vorftehende Beſtimmung ſich bezieht, 
müfjen auf ihrem Zitel und auf ihrem Umjdlage den Vermerk tra= 
gen: „In Deutichland (in Frankreich) verbotene Ausgabe.“ 

Uebrigens jollen diefe Werke in beiden Ländern zur Durchfuhr 
nad) einem dritten Lande unbehindert zugelaffen werden. 

Die Beltimmungen deö gegenwärtigen Artifelö finden auf andere 
als muſikaliſche oder dramatiidyemufifaliiche Werfe feine Anwendung. 
Artifel 12. 

Die Einfuhr, die Ausfuhr, die Verbreitung, der Verkauf und 
dad Feilbieten von Nachdruck oder unbefugten Nachbildungen ift in 
jedem der beiden Länder verboten, gleichviel, ob dieler Nahdrud 
oder dieje Nachbildungen aus einem der beiden Länder oder aus 
irgend einem dritten Yande herrübren. 

Artifel 13. 

Jede Zuwiderhandlung gegen die Beltimmungen der gegenwär— 
tigen Uebereinfunft joll die Beſchlagnahme, Einziehung und Ver— 
urtbeilung zu Strafe und Schadenserlag, nah Maßgabe der be— 
treffenden Gejeggebungen in aleiher Weiſe zur Folge haben, wie 
wenn die Zuwiderhandlung ein Werk oder Erzeugnid inländiichen 
Urſprungs betroffen hätte. 

Die Merkmale, aus melden der Thatbeitand des Nachdruckes 
oder der unbefugten Nachbildung ſich ergiebt, find durch die betref- 
fenden Gerichte nah Maßgabe der in jedem der beiden Yänder gels 
tenden Geſetzgebung feitzuitellen. 

Artikel 14. 

Die Beitimmungen der gegenwärtigen Uebereinfunft jollen in 
feiner Beziehung das einem jeden der beiden Hoben vertragichließen- 
den Theile zuftehende Recht beeinträdhtigen, durch Mafregeln der 
Gejeggebung oder inneren Verwaltung die Verbreitung, die Dar— 
ftellung oder das Feilbieten eines jeden Werkes oder Erzeugnifjed 
zu überwachen oder zu unterjagen, in Betreff deſſen die zuftändige 
Behörde dieſes Recht auszuüben haben würde. 

Ebenſo beihränft die gegenwärtige Webereinfunft in feiner 
Meile das Necht des einen oder ded anderen der beiden Hohen ver» 
tragichliegenden Theile, die Einfubr folder Bücher nad) feinem Ges 
biete zu verhindern, welche nach feinen inneren Geſetzen oder in 
Gemäßheit jeiner mit anderen Mächten getroffenen Abfommen für 
Nachdruck erklärt find oder erklärt werden. 

Artikel 15. 

Die in der gegenwärtigen Uebereinfunft enthaltenen Beſtim— 
mungen jollen auf die vor deren Inkrafttreten vorhandenen Werfe 
mit den Maßgaben und unter den Bedingungen Anwendung finden, 
welche das der Uebereinkunft angeheftete Protokoll vorjchreibt. 


11° 


162 


Artifel 16. 

Die Hohen vertragichließenden Theile find darüber einverftanden, 
daß jeder weitergehende Bortheil oder Vorzug, welcher fünftighin 
von Seiten eined Derjelben einer dritten Macht in Bezug auf die 
in der gegenwärtigen Uebereinfunft vereinbarten Punkte eingeräumt 
wird, unter der Vorausſetzung der Neziprozität, den Urhebern des 
anderen Landes oder deren Rechtsnachfolgern ohne Weiteres zu 
Statten fommen joll. 

Sie behalten fidy übrigens das Net vor, im Wege der Ber: 
ftändigung an der gegenwärtigen Uebereinfunft jede Berbefjerung 
oder Veränderung vorzunehmen, deren Nüglichkeit fi durd die 
Erfahrung herausſtellen jollte. 

Artikel 17. 

Die gegenwärtige Uebereinfunft tritt an die Stelle der früher 
zwiſchen Franfreih und den einzelnen deutihen Staaten abgeidhloi- 
jenen Yitterarfonventionen *). 

Sie joll während ſechs Fahren von dem Tage ihres Infrafte 
tretend an in Geltung bleiben, und ihre Wirkſamkeit joll alddann 
jo lange, bit fie von dem einen oder anderen der Hohen vertrag» 
ſchließenden Theile gekündigt wird, und nod ein Jahr nach erfolgter 
Kündigung fortdauern. 

Artikel 18. 

Die gegenwärtige Uebereinkunft ſoll ratifizirt und die Ratifi— 
kations-Urkunden ſollen ſobald als möglich in Berlin ausgewechſelt 
werden. 

Sie ſoll in beiden Ländern drei Monate nach der Auswechſe— 
lung der Ratifikationen in Kraft treten. 

Zu Urkund deſſen haben die beiderſeitigen Bevollmächtigten die 
nt Uebereinfunft vollzogen und ihre Siegel beigedrüdt. 

Sp geſchehen zu ‚Berlin, den 19. April 1883. 

(L. S.) Graf von Hapfeldt. Alpb. de Gourcel. 

Ch. Sagerfhmidt. 





Protokoll. 

Da es von den unterzeichneten Bevollmädhtigten für nothwendig 
erachtet worden tft, die Rechte, weldye der Artikel 15 der unterm 
heutigen Tage zwiſchen Deutichland und Franfreich abgeſchloſſenen 
Litterarfonvention den UÜrbebern der vor deren Anfrafttreten vor— 
bandenen Werke beilegt, näher zu beftimmen und zu regeln, jo haben 
diefelben Folgendes vereinbart: 

1. Die Wohltbat der Beitimmungen der Uebereinfunft vom 
heutigen Tage wird denjenigen vor deren Inkrafttreten vorhandenen 
Merken der Litteratur und Kunft zu Theil, welche etwa einen ges 


*) Gentralbl. pro 1865 ©. 321; pro 1871 ©. 411. 
Anmerkung der Redaktion des Kentralbl. für die Unt. Verw. in Preußen. 





163 





feglihen Schuß gegen Nachdruck, gegen Nahbildung, gegen uner- 
laubte öffentliche Aufführung oder Darftellung oder gegen unerlaubte 
Ueberſetzung nicht genichen, oder diefen Schuß in Folge der Nicht» 
erfüllung vorgeichriebener Förmlichkeiten verloren haben. 

Der Drud der Eremplare, deren Herftellung beim Snfrafttreten 
der gegenwärtigen Uebereinfunft erlaubter Weile im Gange tft, fol 
vollendet werden dürfen; dieſe Exemplare jollen ebenjo mie diejenigen, 
welche zu dem gleichen Zeitpunfte erlaubter Weile bereitö bergeftellt 
find, ohne Rückſicht auf die Beftimmungen der Uebereinkunft, ver- 
breitet und verkauft werden dürfen, vorausgeſetzt, daß innerhalb 
dreier Monate, in Gemäßbeit der von den betreffenden Regierungen 
erlafjenen Anordnungen, die bet dem Spnfrafttreten angefangenen 
oder fertig geftellten Exemplare mit einem bejonderen Stempel ver: 
jehen werden. 

Ebenjo jollen die beim Jufrafttreten der gegenwärtigen Ueber: 
einfunft vorhandenen Vorrichtungen, wie Stereotypen, Holzitöde und 
geitochene Platten aller Art, ſowie lithographiſche Steine, während 
eined Zeitraumes von vier Jahren von dieſem Snfrafttreten an be= 
nugt werden dürfen, nachdem fie mit einem befonderen Stempel 
verjehen worden find. 

Auf Anordnung der betreffenden Negierungen fol ein Inventar 
der Eremplare von Werfen und der Vorrichtungen, welde im Sinne 
diejed Artikel erlaubt find, aufgenommen werden. 

2. Was die dramatiihen oder dramatiih-mufifaliihen Werke 
anlangt, welde in einem der beiden Länder erichienen und in dem 
anderen Lande vor dem Inkrafttreten der gegenwärtigen Ueberein- 
funft im Originale oder in Ueberjegung öffentlih aufgeführt worden 
find, io jollen diejelben den geſetzlichen Schug gegen unerlaubte Auf- 
führung nur infoweit genießen, als fie nah den früber zwijchen 
Frankreich und den einzelnen deutſchen Staaten abgeidhlofjenen Ueber— 
einfommen geihügt waren. 

3. Die Wohlthat der Beftimmungen gegenmwärtiger Ueberein» 
kunft joll auch denjenigen Werken, weldye weniger ald drei Monate 
vor dem Snerafttreten erichienen find, und bezüglich deren daher die 
geieglihe Frift für die in einigen der früheren Uebereinfommen 
wiſchen Frankreich und den einzelnen deutihen Staaten vorgejchrie- 
* Eintragung noch nicht abgelaufen iſt, zu Statten kommen, und 
zwar ohne daß die Urheber zur Erfüllung jener Förmlichkeit gehalten 
wären. 

4. Anlangend dad Meberjegungdredht, ſowie die öffentliche Auf: 
führung der Meberjegungen von Werfen, melde beim Inkrafttreten 
der gegenwärtigen Uebereinfunft noch nad den früheren Weberein- 
kommen geihüpt find, fo joll die in den lehteren auf fünf Sabre 
bemefjene Dauer jened Rechtes unter der Vorausſetzung auf zehn 
Fahre verlängert werden, daß entweder die fünfjährige Frift beim 


164 


Snerafttreten der gegenwärtigen Uebereinkunft noch nicht abgelaufen 
ift, oder aber, im Falle des Schon erfolgten Ablaufed, jeitdem feine 
Meberjegung erſchienen ift, beziehungsweiſe feine Aufführung ftatte 
gefunden hat. 

Ebenſo jollen die Urheber bezüglich des Ueberſetzungsrechtes an 
ihren Werfen, ſowie der öffentlihen Aufführung von Ueberjegungen 
dramatiicher oder dramatiichemufifaliicher Werke, infomeit es fih um 
die durch die früheren Hebereinfommen für den Beginn oder für die 
Vollendung der Ueberſetzungen feftzeiegten Friſten handelt, unter den 
im vorftehenden Abjage vorgejebenen Vorausſetzungen, die durch die 
gegenwärtige Uebereinfunft gewährten Vortheile genießen. 

Dad gegenwärtige Protofoll fol, ald integrirender Theil der 
Uebereinkunft vom beutigen Tage, mit derielben ratifizirt werden 
und gleiche Kraft, Geltung und Dauer wie dieje Uebereinkunft haben. 

Zu Urkund defjen baben die Bevollmädtigten das gegenwärtige 
Protokoll aufgenommen und dasjelbe mit ihrer Unterjchrift verjehen. 

So geiheben zu Berlin, den 19. April 1883. 


Graf von Hapfeldt. Alpb. de Sourcel. 
Eh. Jagerſchmidt. 


Die vorftehende Uebereinkunft ſowie das vorftebende Protokoll 
find ratifizirt worden und die Auswechſelung der Ratifikations-Ur— 
funden bat zu Berlin am 6. Auguft 1883 ftattgefunden. 


Schlußprotokoll. 

Im Begriffe, zur Vollziehung der Uebereinkunft zu ſchreiten, 
welche behufs gegenſeitiger Gewährleiſtung des Schutzes von Werken 
der Litteratur und Kunſt unterm heutigen Tage zwiſchen Deutſch— 
land und Frankreich abgeſchloſſen worden iſt, haben die unterzeich— 
neten Bevollmächtigten die nachſtehenden Erklärungen und Vorbe— 
halte verlautbart: 

1. Da nach den Beſtimmungen der deutſchen Reichsgeſetzge— 
bung die Dauer des geſetzlichen Schutzes gegen Nachdruck und Nach— 
bildung bei anonymen oder pſeudonymen Werken in Deutſchland 
auf dreißig Jahre nach dem Erſcheinen beſchränkt iſt, es ſei denn, 
daß jene Werke innerhalb dieſer dreißig Jahre unter dem wahren 
Namen des Urhebers eingetragen werden, ſo wird verabredet, daß 
es den Urhebern der in einem der beiden Länder erſchienenen anony— 
men oder pſeudonymen Werke, oder deren geſetzlich berechtigten Rechts— 
nachfolgern freiſtehen ſoll, ſich in dem anderen Lande die Wohlthat 
der normalen Dauer des Rechtes auf Schutz dadurch zu ſichern, daß 
ſie während der obenerwähnten dreißigjährigen Friſt ihre Werke 
unter ihrem wahren Namen in dem Urſprungslande nach Maßgabe 
der daſelbſt geltenden geſetzlichen oder reglementariſchen Vorſchriften 
eintragen oder deponiren laſſen. 


165 

2. Die zur Einfuhr erlaubten Bücher, welche aud einem der 
beiden Länder fommen, jollen in dem anderen Lande auch fernerhin, 
jowohl zum Eingange, ald audy zur unmittelbaren Durchfuhr oder 
zur Niederlage, bei allen Zollftellen abgefertigt werden, welche für 
diejen Zwed gegenwärtig beftimmt find oder künftig beftimmt werden. 

3. Mit Rüdfiht darauf, dab nad der deutſchen Reichsgeſetz— 
gebung photographiſche Werke nicht denjenigen Werfen beigezählt 
werden fönnen, auf melde die gedachte Uebereinfunft Anwendung 
findet, behalten die beiden Regierungen ſich eine ipätere Verſtändi— 
gung vor, um durd ein bejonderes Abkommen in beiden Ländern 
gegenfeitig den Schuß der photographiihen Werke ſicher zu ftellen. 

Zu Urkund deffen haben die unterzeichneten Bevollmaͤchtigten 
das gegenwärtige Protokoll, welches ohne beſondere Ratifikation, 
durch die bloße Thatſache des Austauſches der Ratifikationen zu der 
Uebereinkunft, auf die es ſich bezieht, als von den betreffenden Re— 
gierungen genehmigt und beſtätigt gelten ſoll, aufgenommen und 
dasſelbe mit ihrer Unterſchrift verſehen. 

So geſchehen zu Berlin, den 19. April 1883. 


Graf von Hatzfeldt. Alph. de Courcel. 
Ch. Jagerſchmidt. 
2. 
Belanntmahung, betreffend die Ausführung der Ueber- 


einfunft zwijben Deutihland und Franfreidh über den 
Schutz an Werfen der Litteratur und Kunft. 


In Ausführung der Uebereinkunft zwiſchen Deutichland und 
Frankreich, betreffend den Schug an Werfen der Litteratur und Kunft, 
vom 19. April 1883, bat der Bundesratb die nachfolgenden 

Beftimmungen über die Eintragung und Stempelung der 
Gremplare von Schriftwerfen ꝛc. ſowie der zur Herftellung 
jener beftimmten Vorrichtungen 


erlaſſen: 
8. 1. 


Gemäß den Beſtimmungen des zu der deutſch-franzöſiſchen 
Uebereinkunft vom 19. April 1883 gehörigen Protokolles dürfen die— 
jenigen beim Inkrafttreten dieſer Uebereinkunft, dem 6. November 
1883, erlaubter Weiſe bereits hergeſtellten Exemplare von Werken 
der Litteratur und Kunſt (Schriftwerke, Abbildungen, muſikaliſche 
Kompoſitionen, Werke der bildenden Künſte), deren Herſtellung nach 
den Vorſchriften der Uebereinkunft nicht mehr geftattet ſein würde, 
auch ferner verbreitet und verfauft werden, vorausgeſetzt, daß fie 
innerhalb dreier Monate, vom Inkrafttreten der Uebereinkunft ab 
gerechnet, amtlich abgeftempelt werden. 


166 





Unter der gleichen Vorausſetzung darf der Drud jolder Erem- 
plare, wenn deren Herftellung beim Snerafttreten der Uebereinkunft 
erlaubter Weiſe im Gange ih vollendet werden. 

Mer fih daher im Befige von Gremplaren der im Abjage 1, 2 
erwähnten Art befindet, hat diefelben biß zum 6. Februar 1884 
einjchließlih der Polizeibehörde jeined Wohnorteß zur 
Abfjtempelung vorzulegen. 

Sortimentsbuchhändler, Kommiiftonäre ıc., weldhe ſolche Exem— 
plare befigen, können Ddiejelben Namens der Verleger oder ihrer 
Auftraggeber zur Abftempelung vorlegen, ohne daß es einer beſon— 
. deren Bollmadt bedarf. 

8. 2. 


Die Polizeibehörde ftellt ein genaued Verzeichnis der ihr vor- 
gelegten Eremplare nad dem nahltehinben Mufter A auf und be— 
drucdt demnächft jedes einzelne Exemplar mit ihrem Dienftftempel. 


GR 


Gemäß den im Eingange des Hr 1 erwähnten Beltimmungen 
dürfen ferner diejenigen beim Snfrafttreten der Uebereinfunft vor— 
bandenen, biöher erlaubter Weiſe angefertigten Vorrichtungen — 
wie Stereotypen, Holzitöde, geitochene Platten aller Art, ſowie 
lithograpbiihe Steine — deren Benugung nad) der Uebereinfunft 
unterjagt jein würde, während eined Zeitraumes von vier Fahren 
von dem Inkrafttreten der Webereinfunft ab zur Anfertigung von 
Gremplaren benugt werden, vorausgejegt, dab diefe Vorrichtungen 
amtlich mit einem Stempel verjehen werden. 

Mer fi daher im Befige von Vorrichtungen der bezeichneten 
Art befindet und diejelben noch ferner zur Herftellung von Exem— 
plaren benugen will, bat die Vorrichtungen bis zum 6. Februar 
1884 einjchließlih der Poltzeibehörde feines Wohnortes vorzulegen. 

Die Eremplare felbft, melde mit Hilfe geftempelter Vorrich— 
tungen und innerhalb des vereinbarten Zeitraumeß bergeftellt worden 
find, bedürfen eined Stempeld nicht. Auf Verlangen follen fie 
indefjen ebenfalld amtlidy abgeftempelt werden. 

Mer Eremplare der bezeichneten Art abgeftempelt zu haben 
wünſcht, bat diejelben biß zum 6. Februar 1888 einjchließlih, der 
gedadhten Behörde vorzulegen. 


$. 4. 
Die Polizeibehörde ftellt ein genaues Verzeichnis der ihr vor: 
elegten Borrihtungen nad dem nachſtehenden Mufter B auf und 
Bedrudt die Borrihtungen demnächſt, unter thunlichſter Schonung 
derjelben, mit ihrem Dienftftempel, und zwar in einer Weiſe, weldye 
die Erhaltung ded Stempelzeichens möglichſt ficherftellt. 
Sie ftellt ebenſo ein genaued Berzeihnid der mit jenen Bor: 


167 





rihtungen hergeitellten, ihr vorgelegten Eremplare nad dem im $. 2 
erwähnten Mufter A auf und bedrudt demnächſt jeded einzelne 
Eremplar mit ihrem Dienftftempel. 


. 8. 5. 

Db die Herftellung der &remplare oder Vorrichtungen nad 
dem bisherigen Vertragdrechte erlaubt war, hat die Polizeibehörde 
nit zu prüfen; dagegen bat diejelbe die Stempelung zu verweigern, 
wenn fie ermittelt, daß die im $. 1 bezeichneten Gremplare oder 
die im $. 3 bezeichneten Vorrichtungen erft nad dem 6. November 
1883 oder die im 8. 3 bezeichneten Gremplare mit Hilfe unge- 
ftempelter Vorrichtungen oder erft nah dem 6. November 1887 
bergeftellt worden find. 

8. 6. 


Die Berzeichnifje ($$. 2, 4) werden binnen ſechs Wochen nad 
ihrem Abjchluffe von der Polizeibehörde an die zuftändige Zentral: 
bebörde im Geſchäftswege eingereiht und von der lepteren aufbe— 
wahr. Einer Anzeige, dab bei der Polizeibehörde Eremplare oder 
Vorrihtungen zur Abftempelung überhaupt nicht vorgelegt worden 
find, bedarf es nicht. 

8:7. 


Für die Gintragung und Abftempelung der Gremplare und 
Vorrihtungen werden Koften nicht erhoben. 
Berlin, den 3. November 1883. 
Der Reihökanzler. 
In Vertretung: v. Boettider. 


A. 
Berzeihnid 
der bei der unterzeichneten Polizeibehörde zur Abjtempelung vor- 
gelegten Exemplare. 





Ta Name Titel Zahl 
g . 
hr — oder Firma der der abge» 
j des Schriftwerte, Abbildun- | ftempelten 
Borlage. 


Borlegenden. gen, Kompofitionen 2c. | Eremplare. 





— 


B. 
Verzeichnis 
der bei der unterzeichneten Polizeibehörde zur Abſtempelung vor— 
gelegten Vorrichtungen (Stereotypen, Holzſtöcke, Platten, Steine ıc.). 


Titel des Schrifte Nähere Beichrei- 






Tag Name wertes, der Abbildung, | bung (Platte, 

Nr * oder Firma der Kompoſition 2c., | Form, Stein, 
des auf welche Stereotypabguf 
Borlage. die Vorrichtung fih Pe.)derBorridtung 





Borlegenden. bezieht. und deren Größe. 





3 


Vorftehende Belanntmahung*) wird hiermit zur öffentlichen 
Kenntnis gebradt. 

Die Beteiligten werden aufgefordert, die in ihrem Befige be— 
findlihen, nad der obigen Befanntmadhung abzuftempelnden Schrift» 
werfe ıc. und Vorrichtungen ſpäteſtens bis zum 1. Dezember diejes 
Jahres anzumelden. 

Die Anmeldungen der abzuftempelnden Schriftwerke ıc. find 
in der Korm der mit der Befanntmahung abgedrudten Berzeich- 
niſſe A. und B. an den mit der Stempelung beauftragten Koms 
miſſar für Markt und Gewerbe-Angelegenheiten, Polizei-Hauptmann 
von Wolffsburg, Louiſen-Ufer Nr. 2b, binnen der vorerwähnten 
Friſt einzureichen, damit die Stempelung bid zum 6. Februar 1884 
beendet werden fann. 

Die Abitempelung der angemeldeten Vorräthe wird demnädhft 
in den Geſchäftsräumen der Betheiligten erfolgen. 

Berlin, den 16. November 1883. 

Königlihes Polizei-Präftdium. 
In Vertretung: von Heppe. 


.Ad. i. die vorftehend unter Nr. 2 abgedrudte Bekanntmachung des Herrn 
Reichskanzlers vom 3. November 1883. 
Anmerkung der Redaktion des Centrbl. f. d. Unt. Verw. 


169 
4, 
Berlin, den 26. November 1883, 

Die Uebereinkunft zwiſchen Deutichland und Frankreich, betrefe 
fend den Schup an Werfen der Litteratur und Kunft, vom 19. April 
1883 verbietet die Ein- und Ausfuhr, die Verbreitung, den Ver— 
fauf und das Feilbieten von Nachdruck oder unbefugten Nachbil— 
dungen in jedem der beiden Länder, gleichviel ob diejer Nachdruck 
oder dieſe Nachbildungen aus einem der beiden Länder, oder aus 
irgend einem dritten Lande herrühren. Dieſes Verbot tritt am 
6. November 1883 in Kraft. 

Es furfiren aber i 3. in Deutjchland eine große Anzahl nach— 
edructer oder ohne Genehmigung ded Autors überjegter Werke 
* Nachbildungen von Kunſtwerken. Alle dieſe Werke müßten 
nunmehr, nach dem Inkrafttreten der qu. Uebereinkunft, vernichtet 
werden. 

Um aber die Herausgeber jener, im Sinne der neuen Kon— 
vention unerlaubten Kunſtwerke vor allzu großem Schaden zu be— 
wahren, ſowie um das vorhandene, zur Herſtellung dieſer Werke 
dienende werthvolle Material — Platten, Stereotypen ıc. — nicht 
mit einem Male unbrauchbar zu machen, iſt ferner beſtimmt worden: 

1) daß die vor dem 6. November 1883 nachgedruckten, oder 

ohne Genehmigung des Autors überjegten Werke, jowie Nach— 
bildungen von Kunftwerfen, 

2) dat Werke der vorbezeichneten Art, deren Drud beim Ins» 

frafttreten diejer Konvention im Gange war, 

nah wie vor unter der Bedingung feilgeboten ıc. werden dürfen, 
wenn diejelben bid zum 6. Februar 1884 polizeilich abgeftempelt 
worden find; insgleihen jollen die zur Herftellung folder Werke 
dienenden Vorrihtungen (Platten) noch vier Jahre lang benußt 
werden dürfen, falls diefelben Ihon am 6. November 1883 vors 
handen waren und bid zum 6. Februar 1884 zur Abitempelung ges 
langt find. — 

Die Konvention bezwedt daher zweierlei; fie verbietet den 
Nachdruck ıc. vom 6. November 1883 ab und geitattet den ferneren 
Vertrieb der vor dem 6. November 1883 hergeftellten oder in der 
Herftellung begriffenen Nachdruckſachen, ſowie die vierjährige Be— 
nußung der hierzu dienenden, aber vor dem 6. November c. vor- 
handen gewejenen Vorrichtungen (Platten) unter dem Beding der 
Abftempelung. Hieraus folgt, daß nur ſolche Werke und Platten 
zur Abftempelung zu bringen find, die vor dem 6. November 1883 
bergeitellt oder in der Heritellung begriffen, bezw. vorhanden waren 
und die im Sinne der neuen Konvention ald Nachdruck oder Nach— 
bildung anzujeben find. 

Driginal-Werfe bedürfen daber der Abftempelung nidt. — 

Zu verweigern ift die Abftempelung: 


170 


1) wenn ermittelt wird, daß das zur Abftempelung vorgelegte 
Werk (Bub, Bild ıc.) erft nah dem 6. November 1883 
bergeftellt bezw. mit der Herftellung desjelben erft nad) dem 
6. November 1883 begonnen murbde, 

2) wenn ermittelt wird, daß die zur Abftempelung vorgelegte 
Vorrichtung (Platte ꝛc.) erft nah dem 6. November 1883 
birgeftellt worden ift. — 

Die Abftempelung erfolgt in den Gejhäftslofalitäten der An- 
tragfteller. — 

Durd die Abftempelung dürfen die Werke ıc. weder beſchädigt 
nody verunzirt werden. — 

Befteht ein Werk aud mehreren einzelnen Bänden oder einzelnen 
Lieferungen, fo ift jeder Band bezw. jede Lieferung zu ftempeln, 
deögleihen ift jede zu einem Werke gehörige Stereotypplatte zu 
ftempeln, 

Die Stempelung der Bücher und Bilder erfolgt dur Auf: 
drüden eines Karbitempels; die der Platten dur Einſchlagen eines 
Iharfen Stahlitempeld; auf Glasplatten wird der Stempel eingeägt. 
Wenn nicht bejondere Umftände Abweichungen erfordern, find die 
Stempel wie folgt anzubringen: 

a. bei Büchern: auf das Titelblatt, event. auf die NRüdieite des— 
jelben oder wo ein Titelblatt nody nit vorhanden, auf den 
eriten Drudbogen. 

b. beit Bildern: auf die Nüdjeite. 

c. bei Stereotypen: ſofern diejelben nit in Holz gefaßt find, auf 
die NRüdjeite; im andern Falle auf die Seite, und zwar der= 
geftalt, dab der Stempel möglidhft weit über die Seiten 
wand der Metallplatte berrüberreicht. 

d. bei Stahl-, Kupfer und Holzplatten: auf die Rückſeite. 

e. bei Steinplatten: auf die vordere Seite in eine Ede. 

f. bei Glasplatten: auf die Rückſeite. 

Bei der Abitempelung von Büchern darf der Stempel nie 
auf ein unbedrudtes Blatt noh auf den Cinband oder Umſchlag 
gejegt werden, und bei Steinplatten ift der Stempel ſtets auf die 
vordere Seite zu drüden. 

Bon den abgeftempelten Büchern ıc. wird ein genaued Ver— 
zeichnid nah Kormular A. und von den abgeitempelten Vorrichtun— 
gen (Platten) ein genaues Verzeihnid nad Kormular B. angefertigt. 


gez. von Wolfföburg, 
Polizei-Hauptmann. 


— — — — 


171 





6) Fünfte Nachtrags-Verordnung, betreffend die Kau— 

tionen der Beamten aud dem Bereiche des Minifteriums 

der geiftlihen, Unterrihtö- und Medtizinal-Angelegen: 
heiten. Vom 16. September 1883.*) 


Wir Wilhelm, von Gotted Gnaden König von Preußen ıc. 
verordnen auf Grund der 88. 3, 7, 8 und 14 des Geſetzes, betreffend 
die Kautionen der Staatsbeamten vom 25. März 1873 (Gejep- 
Sammlung Seite 125) was folgt: 

Einziger Paragraph. 

Den nad den Verordnungen vom 20. Juli 1874 (Gefep-Samme 
lung Seite 283), 17. September 1875 (Gele: Sammlung Seite 
584), 5. April 1880 (Geſetz- Sammlung Seite 257), 23. März 
1881 (Gejep-Sammlung Seite 279) und 26. Februar 1883 (Gejep- 
Sammlung Seite 63) zur Kautionsleiltung verpflichteten Beamten» 
klaſſen aus dem Bereiche des Miniſteriums der geiftlihen, Unter: 
richts- und Medizinal-Angelegenheiten treten der Verwaltungs: und 
Defonomie= Inipeftor und der zweite Injpeftionsbeamte bei den 
akademiſchen Heilanjtalten der Univerfität in Kiel hinzu, welche 
eine Amtsfaution von beziehungsweiie 2000 ME. und 1800 ME. zu 
leiften haben. Im Uebrigen finden die Vorſchriften der gedachten 
Verordnung vom 20. Juli 1874 Anwendung. 

Urfundlih unter Unferer Höchfteigenhändigen Unterichrift und 
beigedrucdtem Königlichen Infiegel. 


Gegeben Merjeburg, den 16. September 1883. 
Wilhelm. 


Zugleich für den Finanz: Minilter. 
von Goßler. 


7) Stempel zu Kauf- und Lieferungdverträgen im 
faufmänniiden VBerfebre. 
(Eentrbl. pro 1883 Seite 473 Nr. 109.) 


Berlin, den 28. Dezember 1883. 

Den nachgeordneten Behörden meines Neffortes laffe ich anbei 
Abichrift der von dem Herrn Finanz Minifter an die Provinzial— 
Steuer-Bebörden erlaffenen Girfular-Verfügung vom 29. November 
d. J. — IU. 14156 —, betreffend den Stempel zu Kauf und 


*) Berkiindet dur die Seje- Sammlung für die Königl. Preuß. Staaten 
pro 1883 Stüd Nummer 33 Seite 357 Nr. 8965. (efr. Eentrbl. pro 1874 
Seite 565; pro 1883 Seite 342.) 


172 





Lieferungdverträgen im kaufmänniſchen Verfehre, zur Kenntniönahme 
und gleihmäßigen Beachtung zugeben. 
Der Minifter der geiftlihen ꝛc. Angelegenheiten. 
In Bertretung: Yucanus. 


An 
ſämmtliche nachgeordnete Behörden des diesjeitigen 
Reffortes. 


G. 111. 3626. 


Berlin, den 29. November 1883. 

In der Verfügung vom 28. Juni d. 3. III. 8487 ift auf 
Grund wiederholter Entſcheidungen ded Reichsgerichtes nachgegeben, 
daß als Kauf und Lieferungsvertrag im faufmänniichen Berfehre 
im Sinne der Allerhöchſten Kabinetdordre vom 30. April 1847 
und der damit übereinftimmenden Worjchriften der Tarife zu den 
Stempelfteuer - Verordnungen vom 19. Zuli 1867 Rr. 29d. und 
7. Auguſt 1867 Nr. 28d., jede von einem Kaufmanne vorgenom— 
mene Veräußerung der nach feinem Gejchäfte zur Veräußerung be= 
ftimmten bewegliden Gegenitände behandelt werde, gleichviel ob der 
Käufer oder Beiteller der Waaren diefelben weiter zu verkaufen be= 
abfichtigt oder nicht. Da bei Auslegung der Allerhöditen Kabinetd- 
ordre vom 30. April 1847 die VBorichriften des erſt ipäter in Kraft 
getretenen Handelsgeſetzbuches nicht maßgebend fein können, jo 
fommt ed für die Anwendbarkeit der gedachten Kabinetdordre und 
der entiprechenden Beltimmungen in den vorher erwähnten Stempel- 
tarifen nicht darauf an, ob der Verkäufer oder Kieferungsübernehmer 
ald Kaufmann im Sinne deö Art. 4 des Handelögejegbudes anzu= 
jehen iſt; ed gemügt vielmehr, wenn er Gewerbetreibender it und 
die verfauften oder zu liefernden Waaren nad feinem Gewerbe zur 
Veräußerung beftimmt find. Hiernach find jene Beltimmungen 
3. B. aud dann anzumenden, wenn der Beliger einer Koblengrube 
durch jchriftlihen Vertrag zur Lieferung der Koblen aus feiner 
Grube ſich verpflichtet, gleichviel ob der die Lieferung übernehmende 
Srubenbefißer eine Aftiengejelichaft, eine Gewerkſchaft, oder ein 
Einzelner iſt. 

Außer dem biöher beiprodhenen Falle des Abichluffes eines 
Kauf: oder Kieferungävertrages ſeitens eined Gewerbetreibenden über 
beweglidhe Gegenftände, welche nad feinem Geſchäfte zur Veräuße- 
rung beitimmt find, fallen unter die Kabinetsordre vom 30. April 
1847 und die entipredyenden Vorichriften der vorgenannten Stempel— 
tarife, dem biöherigen Verfahren gemäß, die Kauf und Lieferungs— 
verträge über foldye bewegliche Gegenstände, welche der Käufer oder 
Beiteller zum Zwecke des Wiederverfaufed erwirbt, ohne dab es in 
diefem Falle darauf anfommt, ob der VBerfäufer oder Lieferungs— 
übernebmer ein Gewerbetreibender iſt oder nicht. 

Der zu Kaufe und Lieferungdverträgen im kaufmänniſchen 


173 





Verkehre erforderlihe Stempel beträgt zwar '/, Prozent, jedoch 
höchſtens 1,50 Mt. Bei Kaufverträgen im faufmänniichen Ber: 
fehre, welde mit einer vom Stempel befreiten Perfon (3. B. mit 
dem Reichs- oder dem Preußiichen Fiskus) geichloffen find, ift der 
gedadhte Stempel nur in der darjtellbaren Hälfte von höchſtens 
1 ME. erforderlih. Dagegen ift zu den im kaufmänniſchen Ver— 
fehre abgefchloffenen Verträgen über Lieferungen an dad Reich, 
den Staat oder öffentliche Anftalten, ſoweit nicht das Reichsſtempel— 
gejeg in Anwendung kommt, der Werthftempel von '/, Prozent bis 
um Höchſtbetrage von 1,50 ME. voll zu verwenden, indem aud) 
—* Lieferungsverträge im kaufmänniſchen Verkehre die Beſtimmung 
unter „Lieferungsverträge“ in den Tarifen zu dem-Stempelgeſetze 
vom 7. März 1822 und den Stempelſteuer-Verordnungen vom 
19. Juli und 7. Auguſt 1867 zur Geltung kommt, wonach die— 
jenigen, welche Lieferungen von Sn der Regierung oder 
öffentlihen Anftalten übernehmen, den vollen Stempelbetrag aus— 
ſchließlich zu entrichten verpflichtet find. Die entgegenftebende Be- 
ftiimmung in der Verfügung vom 28. Juni d. 3. wird hiernach 
abgeändert. 

Der zu Kauf und Lieferungsverträgen im kaufmänniſchen Ver— 
fehre zu verwendende Stempel ift, wie oben jchon angedeutet, nicht 
als der jogenannte allgemeine Bertragöftempel, ſondern ald ein Kauf: 
oder Lieferungs-Werthſtempel (mit einem beitimmten Höchſtbetrage) 
anzujeben. Für die in folhen Berträgen etwa enthaltenen Neben- 
beredungen (3. B. Kompromißverträge) ift daher der allgemeine 
Pertragöftempel befonderd zu verwenden. Dagegen werden bei 
Entreprije-Berträgen durdy den dazu verwandten Stempel zugleich 
die darin etwa enthaltenen Nebenberedungen gededt. 

Em. Hohmwohlgeboren wollen die Ihnen untergeordneten Stel- 
len mit entiprechender Anweiſung verjehen. 

Der Finanz Minifter. 
von Schol;. 


An 
die Herren Provinzial Steuer-Direktoren, jeden befonders, 
und den General» Infpeltor 2c. Herrn Grolig, Hoch— 
wohlgeboren zu Erfurt. 
Ill. 14156. 


8) Berehnung der Hälfte des Dienfteinfommend eined 
vom Amte juspendirten Beamten bezüglidh der freien 
Dienftwohnung. 

(Eentrbl. pro 1874 Seite 435 Nr. 131.) 

Berlin, den 4. Sanuar 1884. 
Unter Bezugnahme auf den Beriht vom 30. Auguft v. 3. 
— Nr. 8119 — laſſe ih dem Königlihen Provinzial-Schul:Kolles 


174 


tum in der Anlage Abjchrift der von dem Herrn Minifter des 
sin und dem Herrn Finanz - Minifter unterm 25. Juli v. J. 
an ſämmtliche Provinziale-Behörden ihrer Refforts erlaffenen Eirfular- 
Berfügung, betreffend die Berechnung der Hälfte des Dienfteinfommens 
eined vom Amte juöpendirten Beamten in Beziehung auf das 
Emolument der freien Dienftwohnung, zur SKenntnidnahme und 
Nachachtung zugehen. 


Au 
das Königl. Provinzial Schultollegium in N. 


Abſchrift erhalten die nacdhgeordneten Behörden und Beamten 
meined Neffortes zur Kenntnidnahme und Nachachtung. 


Der Minifter der geiftlichen ꝛc. Angelegenheiten. 
In Vertretung: Lucanus. 
Au 
die nachgeordneten Behörden und Beamten meines 


Reſſortes. 
G. III. 3153. U. 1. I. III. IV. V. 


Berlin, den 25. Juli 1883. 

In Uebereinftimmung mit den für den Bereich der Quftizver: 
waltung, fowie der landwirtbichaftlihen, Domainen- und Foritver- 
waltung getroffenen Anordnungen beftimmen wir in Betreff der Be- 
rehnung der Hälfte ded Dienfteinfommend eined vom Amte ſuspen— 
dirten Beamten in Beziehung auf das Emolument der freien Dienft- 
wohnung bierdurch Folgendes: 

Wenn ſuspendirte Beamte eine freie Dienftwohnung inne haben 
oder eine Miethöentihädigung bezieben, jo fommt bei der Beltim- 
mung ded Betrages der ihnen nah $. 51 des Diöziplinargefepes 
vom 21. Zuli 1852 während der Suspenfion zu gewährenden Hälfte 
ihred Dienfteinfommens nicht allein ihre Bejoldung, fondern auch 
das ihnen etatsmäßig zuftehende Emolument der freien Dienft- 
wohnung, bezw. die ftatt derjelben zu gewährende Miethsent— 
Ihädigung in Betracht. In Rückſicht hierauf ift es erforderlich, daß 
bei der Susöpenfion eines Beamten, welcher eine freie Dienftwohnung 
inne bat, jogleidh eine Entiheidung darüber getroffen wird, ob und 
zu welchem Zeitpunfte derielbe die Wohnung räumen fol. Bon 
dem Tage der Räumung an ift dem fuspendirten Beamten neben 
der Hälfte der Bejoldung, welche ihm für die Zeit der Suspenfion 

ebührt, die Hälfte des etatsmäßigen Betraged der Miethöent- 
hädigung zu gewähren. 

Die baldige Entfernung eined fudpendirten Beamten aus Der 
ihm überwiejenen freien Dienftwohnung wird in der Regel durd 
dad SIntereffe des Dienftes geboten fein, fie wird aber auch im 


175 





Sntereffe der Staatskaſſe liegen, fofern durch Ueberlaſſung der Dienft» 
wohnung an den Stellvertreter die dem lepteren zu gewährende 
Remuneration vermindert werden fann. | 

Iſt ausnahmsweiſe die fofortige Räumung weder durd bad 
Intereſſe des Dienftes noch durdy das der Staatskaſſe geboten, fo 
ift der fuspendirte Beamte in der Dienftwohnung vorläufig zu be— 
laffen, bat ſich jedoch ausdrüdlih der Verpflichtung zu unterwerfen, 
diefelbe jederzeit auf Verlangen zu räumen. Der juöpendirte Be- 
amte hat in diefem Kalle eine ee Entihädigung für die ihm 
geftattete weitere Benupung der Wohnung nicht zu entrichten. 

Für den Fall der Sudpenfion eined Beamten, welder eine 
Dienftwohnung gegen Entrihtung einer Miethövergütigung inne 
bat, bewendet es bei der Beftimmung im Schlußfage der Girfular- 
Verfügung vom 30. Dezember 1873. 


Der Minifter ded Innern. Der Finanz-Miniiter. 
In Bertretung: Herrfurtb. Im Vertretung: Meinede. 


An 
fämmtlide Königl. Regierungen, ꝛc. 
M.d. 3. 1. A. 5840. 
F. M. 1. 7140. 


ll. Univerſitäten, Akademien, ze. 


9) Betätigung der Rektor-, bzw. Proreftor- Wahl bei 
den Univerfitäten zu Kiel und Königsberg. 
(Eentrbl. pro 1883 Seite 134 und Seite 222.) 

Der Herr Minifter der geiftlichen ꝛc. Angelegenheiten bat durch 

Berfügung 

1) vom 30. Dezember 1883 die Wahl des ordentlichen Profeffors 
Dr. Bar: zum Rektor der Univerfität zu Kiel für 
dad Amtöjahr 1884/85, und 

2) vom 8. Februar 1884 die Wahl ded ordentlihen Profefjors 
Dr. Naunyn zum Proreftor der Univerfität zu Königs— 
berg i. Prß. für das Studienjahr von Dftern 1884 bis da= 
bin 1885 beftätigt. 


10) Ausſchreiben wegen Bewerbung um den großen 
Staatspreis bei der Alademie der Künfte zu Berlin. 
(Eentrbl. pro 1883 Seite 226 und Seite 645.) 

Die diesjährige Preiöbewerbung um den großen Staatspreis 
ift für das Fach der Geſchichtsmalerei beftimmt. 


1884. 12 


176 


Um zur Konkurrenz zugelaffen zu werden, hat der Bewerber 
eine Lebensbeſchreibung, aus welcher der Gang feiner fünft- 
lerifhen Ausbildung erfichtlich ift, 

einzujenden und gleichzeitig durch Attefte nachzuweiſen, 

a. daß er ein Preuße ift und den akademiſchen Lehrgang auf 
einer der Königlich preußiihen Kunftafademien oder dem 
Städelſchen Inſtitute zu Frankfurt a. M. abfolvirt, 

b. daß er dad 30. Lebensjahr nicht überjchritten hat. 

Die Anmeldungen zur Theilnahme müffen ſchriftlich bis Sonn- 
abend, den 1. März d. J., Abends 6 Uhr, bei dem Senate ber 
Königlihen Akademie der Künfte eingegangen fein. 

Die Prüfungsarbeiten beginnen Mittwoch, den 12. März, 
Morgend um 8 Ubr. 

Die Hauptaufgabe wird am Mittwoch, den 19. März d. J. 
ertheilt, und müffen die im Afademiegebäude audzuführenden Ges 
mälde jpäteftend am Donnerftag, den 10. Zuli d. J. Abends 6 Uhr, 
dem Snipeftor der Königlichen Akademie der Künfte übergeben 
werden. 

Die Zuerfennung des Preijed erfolgt im Monat Auguft d. J. 

Der Preis befteht in einem Stipendium von 6000 m. zu einer 
Studienreife nah Stalien auf zwei hintereinander folgende Jahre 
nah Maßgabe eines für die Benupung diefer Studienzeit befonderd 
zu erlaffenden Reglement, und außerdem in einer Entihädigung 
von 600 ME. für die Koften der Hin- und Rückreiſe. 

Berlin, den 2. Februar 1884. 


Der Senat der Königlihen Akademie der Künfte, 
Sektion für die bildenden Künfte. 
C. Beder. 


Bekanntmachung. 


11) Nachtrag zu dem Statute der Giacomo Meyer— 
beer'ſchen Stiftung. 


Das unter dem 30. November 1865 beſtätigte Statut der 
Giacomo Meyerbeer'ſchen Stiftung für Tonkünſtler vom 
12. Auguſt 1865 (Centralblatt für die geſammte Unterrichts-Ver— 
waltung 1866 Seite 18) wird in folgenden Punkten abgeändert. 

1. An Stelle des letzten Satzes im Alinea 1 des h I „Die 
Berfündigung ded Siegerd u. |. mw." tritt nachſtehende Beſtimmung: 

„Dad Kuratorium benadridhtigt den Sieger von der Er— 
theilung des Preiſes unter Aushändigung eined Gollationd- 
Patentes, veröffentlicht da8 Ergebnis der Konkurrenz in an- 
emeffen erjcheinender Weife und ſetzt von demjelben den 

inifter der geiftlihen, Unterrichts und Medizinal- Ange- 


177 


legenheiten, jowie den Präfidenten der hiefigen Königlichen 
Akademie der Künfte in Kenntnis“. 

2. Im Abänderung der im $. 13 des Statuted getroffenen 
Anordnung, dab an Stelle des — inzwiſchen verftorbenen — Pros 
feſſors Ed. Däge der jedeömalige Direktor der Königlichen Akademie 
der Künfte in Berlin treten jolle, wird beftimmt: 

An Stelle ded Profeſſors Ed. Däge tritt in Zukunft in 
Erledigungsfällen der zur Zeit des Cintritted der Vakanz 
fungirende Vorſitzende der an der biefigen Königlihen Afa- 
demie der Künſte beftebenden Seftion für Muſik und falls 
diejer zum intritte in dad Kuratorium der Stiftung nicht 
bereit Fin jollte, ein von dem Minifter der geiftlichen, Uınter- 
richts- und Medizinal- Angelegenheiten zu ernennended Mit- 
glied diejer bezeichneten Sektion. 

Berlin, den 5. November 1883. 


Dad Kuratorium 
der Giacomo Meyerbeer'ſchen Stiftung für Tonfünftler. 
Bahlmann. Buftav Richter. 


Borftebend aufgeführter Nachtrag zu dem Statute der Giacomo 
Meyerbeer'ichen Stiftung für Tonkünſtler wird hierdurch beftätigt. 
Berlin, den 11. Dezember 1883. 


(L. S.) 
Der Minifter der geiftlichen ıc. Angelegenheiten. 
In Vertretung: Lucanus. 
Beftätigung. 
U. IV. 3551. 


1. Gymnafial: ze. Lehranſtalten. 


12) Heizivfteme für Gebäude höherer Unterrichts— 
anftalten. 


Berlin, den 12. Dezember 1883. 

Dem Königlihen Provinzial-Schulfollegium jende ich die An- 
lagen des Berichtes vom 27. März d. 3., betreffend das Projekt 
zum Neubau ded Gymnafiumd in N. mit dem Bemerfen zurüd, 
dat ih das Projekt der Abtheilung für dad Bauweſen im König: 
lihen Miniftertum der öffentlihen Arbeiten mit dem Erſuchen um 
Herbeiführung der Superrevifion habe vorlegen laffen. Das bier: 
auf eingegangene Antwortichreiben vom 21. April d. 3. laſſe ich 
dem Rönialicen Provinzialfhulfollegium zur Kenntnidnahme und 
Mittheilung an die Königliche Negierung anbei in Abjchrift zugeben. 

12* 


178 





Hinſichtlich des zu wählenden Heizſyſtemes bemerfe ih zu— 
nächſt in Uebereinſtimmung mit dem Gutachten der Bauabtheilung 
im Miniſterium der öffentlichen Arbeiten, daß von einer Dampf— 
heizanlage Abſtand zu nehmen fein wird. Ob aber eine Central— 
—— oder Lokalheizung mit Ventilationsöfen zu wählen 
ſei, hängt zum guten Theile mit von örtlichen Verhältniſſen ab, 
weshalb dieſe Frage noch näherer Erörterung bedarf. 

Es iſt davon auszugehen, daß vom hygieniſchen Standpunkte 
ein prinzipieller Unterſchied zwiſchen Ofenheizung mit aus— 
iebigen Ventilationseinrichtungen und einer rationell angelegten 
Re nicht beſteht. 

Es fommt bei beiderlei Anlagen nur darauf an, durch zweck— 
mäßige Einrichtungen ein richtiges Funktioniren derjelben zu fichern. 

Kr Luftheiz- Anlagen iſt ed in diefem Sinne vor Allem 
wichtig, dab Heizkörper wie Heizfammer in richtigem Größenver- 
bältnifje zu den zu heizenden Räumlichkeiten ftehen, namentlich nicht 
zu flein angenommen werden, damit die Heizluft nicht überhigt zu 
werden braudt, um den entipredhenden eigerfett zu erzielen. Die 
Anordnung einer geräumigen Heizfammer, in weldhe ein erwachjener 
Menſch eintreten und jo den Heizkörper und die Wände befidhtigen 
und reinigen kann, ift auch ſchon im Intereſſe ded Reinhaltend der 
Heizluft und der fteten Aufficht über den quten Zuftand des Heiz« 
förperd von großem Werthe. 

Bei den Kanälen und Röhren, welde die DBertbeilung der 
Heizluft nad den einzelnen zu heizenden Räumen vermitteln, ift 
gleichfalld auf genügenden Duerfchnitt, glatte, jaubere Wandungen, 
und auf die Möglichkeit periodiicher Reinigung — etwa mittels 
eines feuchten Wiſchers — zu achten. Die Vertheilungsfanäle, weldye 
die Luft in horizontaler Richtung zu leiten haben, jollen, wo irgend 
möglich, wenigſtens in ihrer Dede mit einiger Steigung angelegt 
werden, damit ihnen die warme Luft williger folgt. Man nimmt 
gewöhnlih an, daß ſolche Horizontalleitungen von mehr als etwa 
10 Meter Länge nur unter beionderd günftigen Berhältniffen eine 
genügende Sicherheit für die gleihmäßige VBertheilung der Heizluft 
bieten. Für langgeftredte Bauanlagen wird man daher mit einer 
Heizftelle nicht audfommen. Beſondere Rückſicht ift auch auf die 
angemefjene Dimenftionirung der Zuleitungsröhren in dem Sinne zu 
nehmen, daß die Nobrquerfchnitte für die höheren Geſchoſſe unter 
jonft gleichen Verbältniffen fleiner berzuftellen find, ald für die tiefer 
gelegenen. Eine genaue Megulirung des gleihmäßigen Luftzufluffes 
fann jedoch nur durch Schieber ftattfinden, weldhe nah Bollendung 
der Anlage auf Grund praftiiher Verſuche richtig einzuftellen find, 
Da die Luft befanntlich bei höherem a a mehr Waller 
in fich aufnehmen fann, ald bei niedrigem, jo bedarf die Heizluft 
der Anfeuchtung, wenn fie nicht die ſubjektive Empfindung der 


179 

Trockenheit erregen fol. Geeignete Anordnungen, welde diefe An— 
feuchtung bewirfen, dürfen daher nicht außer Adyt gelaffen werden. 
Ebenjo ift auf die Reinigung der Luft, welde namentlih in großen 
Städten oft im Freien durh Ruß und Staub verunreinigt wird, 
vor ihrem Eintritte in die Heizfammer dur paſſende Vorkehrungen 
je nad Bedarf zu ſehen. Biel kann oft in diejer Hinfiht ſchon 
durch richtige Wahl des Plages für die Luftbrunnen gejchehen, wie 
denn überhaupt die Lage der Punkte, an welden die dem Dfen zu- 
zuführende Luft geichöpft werden joll, auch mit Rüdfiht auf die 
wechſelnden Windrichtungen, welche der Luftverforgung theils fürder- 
lid, theils nachtheilig And, jorgfältiger Ueberlegung bedarf. Im 
der Negel bedarf man mehrerer Kaltluftfanäle, um je nach der Rich— 
tung ded Windes den einen oder andern außer Funktion zu jegen, 
da Hi) die abjaugende Wirkung eined ftarfen Windes dadurd in 
nachtheiliger Weile bemerkbar machen fann, dab er nicht nur den 
Auftrieb der Heizluft ftört, jondern auch die Temperatur der be— 
beizten Räume berabjegt. Gerade dadurd, daß in diefem Falle die 
Luftheizung die entipredyende Erwärmung der zu bebeigenden Räume 
nicht erzielt, ift nicht jelten das ganze Syitem in Mißfredit ger 
fommen. ine richtige Zuführung der Falten Luft gehört daher zu 
den Kardinalbedingungen der Luftheizung. Desgleichen find die 
Einlahöffnungen für die warme Luft in den zu heizenden Näumen 
in geeigneter Höhe anzubringen — ein Umftand, deſſen Nichtbeach— 
tung baufig zu Mibftänden Beranlafjung gegeben bat. Sie in 
ſich mindeftens 2,5 M. über dem Erdboden befinden und find 
thunlichſt jo anzulegen, daß ſie fidh bei der durch die fonjtigen Ber- 
bältnilje gebotenen Benugpung der Räume nidt unmittelbar über 
den Sigbänfen oder am Yehrerfige befinden. 

Die regelrechte Luftzufübrung ift aber mitbedingt durd ent» 
ſprechende Einrihtung zum Abführen der verbrauchten Luft, durch 
welche auch die Erhaltung einer angemefjenen Luftreinheit geſichert 
werden kann. Sogenannte Girfulationsheizungen, bei welchen die 
Zimmerluft dem Dfen zum nodhmaligen Anwärmen zugeführt wird, 
fönnen höchſtens beim Anheizen ald zuläffig bezeichnet werden. Für 
den regelmäßigen Betrieb muß ftetd dem Zuftrömen friſcher Heiz: 
luft das Abſtrömen der verdorbenen Luft entipreden. Die für 
dieien lepteren Zweck dienenden Nöbren werden am Belten nad) 
einem Saugſchlote geleitet, welcher, durch dad eijerne Nauchrobr der 
Heizanlage angewärmt, die Suftion der verbrauchten Luft bewirkt. 

Beionderd hervorgehoben muß noch werden, was zwar faft 
ſelbſtverſtändlich ericheint, aber doch nur zu häufig außer Acht bleibt, 
daß eine richtige Bedienung der Anlage von der größten Wichtigkeit 
ift. Ein ſachkundiger Heizer, dem auch die Regulirung der Tempe— 
ratur, dad Einftellen aller Klappen, kurz der ganze Heizdienft allein 
uftebt, ift daher unbedingted Erfordernis für das gute Funktioniren 
—*F einer zweckmäßig eingerichteten Centralluftheizung. 


180 





Bei Dfenbeizung mit Bentilation wird man zwar die 
Bedienung der Defen nit von den Zimmern, jondern von den 
Fluren aus bewirken und jo die erfteren vor der Berührung mit 
Heizmaterial und Aſche bewahren; jedoch wird für Reinhaltung der 
Flure bejonderd Sorge getragen werden müſſen und hieraus jo 
wie aus der Bedienung zahlreicher einzelner Heizungen, dem Trans— 
porte ded Brennmaterialed und der Ajche ıc. erwächſt ein erheblicher 
Mehrbedarf an Arbeitöfräften, die übrigend bei Bentilationdöfen 
aud einer gewiſſen re nicht entbehren fönnen. Unter den 
verjchiedenen zwedmäßigen Bentilationdöfen kann bier der —— 
von außen heizbare Zimmer-Schachtofen wegen feiner relativ eins 
fahen Konftruftion erwähnt werden. Er bat mit gutem Erfolge 
Anwendung im neuen Gebäude der Kunftafademie zu Düfjeldorf 
efunden. Die binfihtlih der Beihaffenheit und der Zu- und Ab: 
Führung der Ventilationdluft zu beobadhtenden Vorfihtömakregeln 
—* bei der Lokalheizung im Allgemeinen, wie bei der Central— 
eizung. 
Unter Beachtung vorftehender Momente, welche der Königlichen 
Regierung gleichfalls mitzutheilen find, wird diefelbe zu erwägen 
haben, welches Heizſyſtem im vorliegenden Falle zu empfehlen jet; 
nah dem Relultate diefer Erwägung ift von derjelben die Umarbei- 
tung bezw. Ergänzung der bezüglihen Koftenanihläge gemäß dem 
Schreiben der Abtheilung für dad Baumefen zu veranlaflen und 
find diefe, denen jedenfalld ein Koftenanihhlag für die erwähnten 
Zimmer-Schadtöfen und eine Berechnung der Heizungs: und Bes 
trieböfoften für jedes der beiden Syſteme beizufügen find, nad) er- 
folgter Vorreviſion dem Königlichen Provinzial-Schulfollegium mit: 
utheilen. Das Leptere wolle fi vom Standpunfte ded Unterrichtö- 
etriebed und unter Berüdfihtigung der bei den Anftalten Seines 
Reſſortes —— Erfahrungen ebenfalls eingehend darüber 
äußern, welchem Heizſyſteme für den vorliegenden Fall der Vorzug 
zu geben fein würde, und mit diefer Aeußerung die ſämmtlichen 
tehniihen Ausarbeitungen bis jpäteltens den I. März f. 3. mir 
einreichen. 


Der Minifter der geiftlihen ꝛc. Angelegenheiten. 
von Goßler. 


An | 
das Königl. Provinzial-Schullollegium zu N. 


181 


13) Ausſchluß einer Dispenfation von der mündliden 
Abgangdprüfung an den militärberedtigten Privat: 
Lehranſtalten. 


Berlin, den 16. Januar 1884. 
Der Herr Reichskanzler (Neihdamt des Innern) bat unter 
dem 2. Dftober v. J. aud Anlaß eines Spezialfalle ſämmtlichen 
deutjhen Staatöregierungen die Mittheilung gemacht, daß denjenigen 
Privat-Lehranftalten, deren Abgangs- Zeugniffe den Nachweis der 
wiſſenſchaftlichen Befähigung zum einjährig = freiwilligen Militär: 
dienfte zu führen für geeignet erflärt find, die Befugnis, bejonderd 
ausgezeichnete Schüler nach einem vorzüglichen Ausfalle des ſchrift⸗ 
lichen Examens von der mündlichen Prüfung zu dispenſiren, nad) 
feiner Auffaffung nicht zugeftanden werden könne. 
Ich Tepe voraus, daß die Königlichen Provinzial-Schulfollegien 
bei der ihnen obliegenden Leitung der Abgangsprüfungen an den 
militärberehtigten Privatanftalten ihres Amisbereiches die von dem 
Herrn Reichskanzler im Obigen bezeichnete Beſtimmung biöher be⸗ 
reits eingehalten und daß ſonach die von Denſelben beſtellten König⸗ 
lichen Kommiſſare eine Dispenſation von der mündlichen Prüfung, 
nach Analogie des bei öffentlichen, bereits anerkannten Anſtalten zu— 
läſſigen Verfahrens, nicht zugeſtanden haben. Sollte jedoch in ein— 
elnen Fällen eine ſolche Dispenſation bewilligt worden fein, jo ift 
Fedenfalls fortan davon Abftand zu nehmen. 


Der Minifter der geiftlichen ꝛc. Angelegenheiten. 
In Bertretung: Lucanus. 


An 
ſämmtliche Königl. Provinzial⸗Schulkollegien. 
U. II. 3287. 


14) Guts Muth Turn- Spiele, herausgegeben von 
Schettler, fehfte Auflage. 


(Eentrbl‘ pro 1882 Seite 710 Nr. 145.) 


Berlin, den 7. Zanuar 1884. 

In meinem Grlaffe vom 27. Oftober 1882 (U. III.b. 7145), 
betreffend die Beihaffung von Turnplätzen, die Betreibung von 
Zurnubungen und Turnſpielen ꝛc., ift bereitd auf Guts Muths 
Spiele zur Uebung und Erholung des Körpers und des Geiſtes, her⸗ 
ausgegeben von Schettler, hingewieſen worden. Dieſes Bud) iſt 
überarbeitet und ſehr vervollſtändigt in ſechſter Auflage erſchienen 
(Hof. Verlag von G. A. Grau u. Co. (Kud. Lion) 1884). Ich 


182 





made auf dasjelbe aufmerkſam als bejonderd geeignet zur Anjchaffung 
für Schüler und Zehrer-Bibliothefen. 


Der Minifter der geiftlihen ıc. Angelegenheiten. 
In Vertretung: Lucanus. 


An 
ſämmtliche Königl. Provinzial-Schulfollegien, die König. 
Regierungen ie die Königl. Konfiftorien der Provinz 
Hannover und den Königl. Ober-Rirchenrath zu Nordhorn. 
U. II. b. 7817. 


IV. Seminare, 2c., Bildung der Lehrer 
und deren perfönliche Verbältniffe. 


15) Nothwendigfeit vollftändiger Begründung der in 

die Entwürfe neuer Etats der Seminare und der Prä— 

parandenanftalten aufgenommenen Abweihungenvon 
den Voretats. 


Berlin, den 20. Januar 1884. 

Die von den Königlichen Provinzial-Schulfollegien zur Reviſion 
eingereichten Entwürfe der Etatd der Seminare und Präparanden- 
Anftalten enthalten vielfah Abweichungen von den Woretatö, ohne 
daß diejelben, foweit fie fi nicht, wie 3. B. bei den Beſoldungs— 
titeln von jelbft ergeben, hinlänglich begründet find. 

Menn angenommen werden kann, daß die in die Etats einges 
ftelten Säge unter forgfältiger Abwägung des dauernden De 
dürfnijfes ermittelt find, fo find Abweichungen von denjelben in 
Folge eined vorübergehenden Mehr: oder Minderbedarfes nicht 
gerechtfertigt. 

Die Königlichen Provinzial-Schulfollegien haben daher bei allen 
Mebhre oder Minderanjägen gegen die früheren Etats genau zu prüfen, 
ob diejelben dem dauernden Bedürfniffe entipreden. 

Im Bejonderen bemerfe ich für die Aufitellung der fraglichen 
Etats Folgendes: 

Sofern die Schuldiener bei den Seminaren ald voll und dauernd 
beihäftigt anzuerfennen find, was in jedem Falle befonders zu er— 
örtern bleibt, find die Bezüge derfelben, joweit fie in den State auf 
dem Titel 3 der Ausgabe ftehen, auf den Zitel 1 zu übertragen. 

Anträge auf —— des Einkommens der Schuldiener, 
ſowie auf Erhöhung der Remunerationen der Seminarkaffen - Rene 
danten find, ſoweit nicht eine nachweisbare Mehrbelaftung der Bes 
treffenden ftattgefunden bat, der Negel nah zu unterlaffen. 

Erhöhungen ded Audgabetiteld 6 der Seminar: Etatö bezw. 


183 





des Audgabetiteld 13 der Präparanden-Anftaltd-Gtatd („Zur Unter- 
haltung der Gebäude und Gärten“) baben nur auf Grund eines 
beizubringenden techniichen Gutachtens zu erfolgen. 

Dattelbe gilt behufs Vermeidung jpäterer Nachforderungen bes 
züglich etwaiger Minderanjäge bei diejen Titeln, auch wenn diejelben 
nad dem Ergebnifje der Fraktionsberechnungen einzutreten hätten. 

Hinfihtlih der bei dem Titel 7 der Ausgabe der Seminar- 
Etats auszubringenden Beträge vermeile ih auf den Cirkular-Erlaß 
vom 15. Januar 1875 — UIII. 14091 — CEentr. Bl. de 1875 
S. 43 ff. — mit dem ausdrüdlihen Bemerfen, daß bei Anftalten 
mit einfahem Unterrichtöfurjus die Säge von 750 bezw. I00 ME. 
in feinem Falle überſchritten werden dürfen, ſofern nicht durch die 
früheren Etats bereit höhere Säpe bewilligt find. 

Etwaige vorübergehende Mehrbedürfniſſe find bebufs Dedung 
aus Gentralfondd mittelit bejonderer Anträge zu begründen. 

Mebrforderungen für die jächlichen Ausgabefonds (Titel 8 bezw. 
Zitel 14 der Etats) find auf das ftrengfte zu prüfen und, wenn 
irgend angängig, durch Ausgleihung innerhalb der biöherigen Titel— 
ſummen (Abjegung von anderen Pofitionen beider Zitel, bei denen 
ein geringerer Audgabebedarf zu erwarten ſteht, eventl. vom Dis— 
pofitionsbetrage) zu vermeiden. 

Entiprehend find etwaige geringfügigere Minderbedürfniffe 
nicht in Abgang zu ftellen, fondern dem Didpofitiondbetrage für ſäch— 
liche Ausgaben zuzuſetzen. 

Befondere Beträge zur Feier des Geburtstages Seiner Mar 
jeftät ded Kaiſers und Königd und anderer patriotiicher Fefte find 
grundjäglich nit audzumerfen, und, ſoweit fie nicht in den Etatd 
bereitö enthalten find, in die Entwürfe nicht aufzunehmen. 


Der Minifter der geiftlihen ꝛc. Angelegenheiten. 
von Goßler. 


An 
fänmtlihe Königl. Provinzial-Schulfollegien. 
U. III. 2995. 


16) Etatd- und Rechnungsweſen bei den Seminaren. 


Berlin, den 21. Januar 1884. 

Auf den Bericht vom 15. Dezember v. J. erwidere ich der 
Königl. Regierung, daß der Erlaß vom 23. Juni 1864 in Folge 
des im Sahre 1875 ftattgehabten Ueberganges der Schullehrer-Se- 
minare aud der damaligen Zuſchuß-Verwaltung in die unmittelbare 
Staatöverwaltung auf diefe Anftalten feine Anwendung mehr findet. 
Wie der Etat der dortigen geiftlichen und Unterrichtd- Vermaltun 
ergiebt, bezieht dad Seminar in D. feit jener Zeit feinen Zufchub 


184 





mehr, weder aus allgemeinen Staatöfonds, noch aus der evangeliichen 
Rate ded Neuzeller Fonds; die Einnahmen und Ausgaben diefer 
Anftalt find vielmehr in jenem Etat zum vollen Brutto-Betrage in 
der Linie aufgeführt, und ed werden von der Ausgabe im Betrage 
von — Mark nad dem Bermerfe vor der Linie — Marf aud dem 
im Provinzial-Stat unter Abjchnitt II. Kapitel 34 Titel 3 Pofition 3 
mit — Mark direkt für die Staatd-Kafjfe vereinnahmten Ueberſchuſſe 
der evangeliihen Rate des Neuzeller Fonds gededt, um melde 
Summe der Dispofitiondfonds der lepteren bei Kapitel 121 Titel 27 
Abtheilung II. gekürzt ift. Das Gleiche ift bei den Seminaren in 
A. und B. der Fall, und find daher die Kaffen der vorgenannten 
drei Seminare berechtigt, den gefammten Betrag der für jede diefer 
Anftalten im Etat der geiftlichen und Unterriht3- Verwaltung des 
dortigen Bezirkes ald Brutto-Ausgabe zum Anfape gebradhten Summe, 
ohne Rüdfiht auf einen beftimmten Zeitpunkt, von der Regierungs- 
HauptsKaffe nah Bedarf einzuziehen. 

Die Königlihe Regierung wolle hiernach den Rendanten des 
Seminared in D., deffen Antrag, die Kreiöfteuerfaffe dafelbft zur 
Zahlung des Staatszuſchuſſes am legten Werktage vor dem Quar— 
talderiten zu ermädtigen, fomit hinfällig ift, nah Maßgabe des 
Erlaffed vom 10. Juli 1875 — U. III. 4876 G. III. 3281 — 
(Sentralblatt für die gefammte Unterrichts-Verwaltung de 1876 
Seite 34 ff.) und der Erläuterungen zu den demjelben beigegebenen 
Schemas entipredhend inftruiren, auch die Kreidfteuerfaffe in D. 
demgemäß mit Anweiſung verjeben. 


Der Minifter der geiftlihen ꝛc. Angelegenheiten. 
Im Auftrage: de la Eroir. 


An 
die Königl. Regierung zu Frankfurt a./Dd. 
U. III. 3176. 


17) Termin zur Präfung für Zeichenlehrerinnen an 
mehrklaſſigen Volks- und an Mittelſchulen. 


Berlin, den 26. Januar 1884. 


Für die in Gemäßheit der Prüfungsordnung vom 25. Sep— 
tember 1878 im Jahre 1884 zu Berlin abzubaltende Prüfung für 
Zeichenlehrerinnen an —— Volks- und an Mittelſchulen 
habe ich Termin auf Montag den 24. März d. J. (Vormittag 
9 Uhr) und folgende Tage anberaumt. 

Meldungen find unter Beifügung der in den $. 4 und 5 der 


185 


Prüfungsordnung a Schriftftüde und Zeichnungen ſpä— 
teftend bis zum 20. Februar d. 3. bei mir anzubringen. 
Der Minifter der geiftlihen ıc. Angelegenheiten. 
Im Auftrage: de la Eroir. 


Bekanntmachung. 
U. III. a. 10206. 


18) Berzeihnid der Lehrer, welde die Prüfung für das 
Lehramt an Zaubftummen-Anftalten im Jahre 1883 be— 
ftanden haben. 


(Centralbl. pro 1883 Seite 150.) 


Die Prüfung für dad Lehramt an Zaubftummenanftalten gemäß 
der Prüfungsordnung vom 27. Zuni 1878 haben vor den in allen 
Provinzen gebildeten Prüfungdfommilfionen im Sahre 1883 beftanden: 

1) S ſenroth, Hilfslehrer an der Zaubftummenanftalt zu 
egnig, 
2) Gaiſer, desgl. zu Schledwig, 
3) Göbel, dedgl. » Halberftadt, 
4) Hinz, desgl. = Bredlau, 
5) Kumm, deögl. = Marienburg i. Weftpr., 
6) Lieke, dedgl. » Bromberg, 
7) Löw II, deögl. = Camberg, Reg. Bez. Wiedbaden, 
8) — — Stipendiat der Koͤnigl. Taubſtummenanſtalt zu 
erlin, 
9) Marenbad, Hilfdlehrer an der Zaubftummenanftalt zu Cam⸗ 
berg, Reg. Bez. Wiesbaden, 
10) Meißner, deögl. zu Ratibor in DOber-Schlefien, 
11) Meuſer, desgl. zu Samberg, Reg. Bez. Wiedbaden, 
12) Müller, Zulius, Hilfölehrer an der Zaubftummenanftalt zu 
Hamburg, 
13) Bommerening, deögl. zu Stettin, 
14) Radomski, deögl. zu Schlochau i. Weftpr., 
15) Reininghaus, desgl. zu Peteröhagen, Reg. Bez. Minden, 
16) Schadt, deögl. zu Röſſel i. Dftpr., 
17) a provijor. Lehrer an der Zaubftummenanftalt zu 
l 


erfeld, 

18) Spohn, Lehrer an der Taubſtummenanſtalt zu Schlochau 
i. Weſtpr., 

19) Stelling, Probelehrer an der Zaubftummenanftalt zu Hil— 


deöheim, 
20) Straferjahn, Hilfölehrer an der Zaubftummenanftalt zu 
Petershagen, Reg. Bez. Minden, 


186 





21) Se Stipendiat der Königliden Zaubftummenanftalt zu 
erlin, 
22) Wiedumilt, Probelehrer an der Taubſtummenanſtalt zu Stade, 
23) Zind, Hilfölehrer an der Zaubftummenanftalt zu Erfurt, und 
24) Dr. Zürn, Afpirant bei der Zaubftummenanftalt zu Wriezen 
a./D., Neg. Bez. Potödam. 
U. III. a. 21522. 


19) Die Verhältniſſe zwiihen den Unternehmern von 

Privat-Unterrihtd- und Erziebungdanftalten und den 

Lehrern derfelben (Kündigung ıc.) find privatredtlider 
atur. 


Berlin, den 17. Dezember 1883. 
Ew. Wohlgeboren erwidere ih auf die Vorſtellung vom 30. Of: 
tober d. 3., betreffend die lu ne Tochter ald Lehrerin 
der N.'ſchen höheren Töchterſchule zu N. daß die auf den Beſtim— 
mungen der 88. 94 bis 97 Tit. 10 Th. II A. X R. beruhenden 
diesſeitigen Erlaſſe vom 23. September 1867 und 15. Oktober 1874 *) 
fih nicht auf die Verhältniffe zwiidhen den Unternehmern von Pri— 
vat-Unterrichts- und Erziehungsanftalten und den von erfteren anges 
nommenen Privatlehrern und Privatlehrerinnen beziehen. Dieſe 
find lediglich privatredhtlicher Natur. Es kann daher über die ſtrei— 
tigen Anſprüche aus einem folden Privatrehtöverhältniffe nicht im 
Verwaltungswege von der Sculauffihtöbehörde, ſondern eventl. 
nur im Prozeßwege von dem Richter entihieden werden. 


Der Minifter der geiftlichen ꝛc. Angelegenheiten. 
Im Auftrage: de la Eroir. 
An 
Herrn ꝛc. 
U. Ill. a. 19986. 


*) Sentralbl. pro 1867 Seite 685 und pro 1874 Seite 658. 


187 


V. Volksſchulweſen. 


20) Grenze für das dem Lehrer zuſtehende Züchtigungs— 
recht; — bei A ae über Mißbrauch 
desjelben. 


Im Namen ded Königs, 


In Sachen betreffend den von der Königlichen Regierung zu A. 
erhobenen Konflikt in der Unterſuchungsſache 
wider 


den Lehrer 3. zu D., 
wegen Körperverlegung, 
bat das Königliche Oberverwaltungdgericht, Erfter Senat, in feiner 
Sipung vom 7. November 1883, für Recht erfannt, 
dab der erhobene Konflikt für begründet und der Rechtsweg 
daher für unzuläjfig zu erachten. 
Bon Rechts Megen. 


Gründe. 


Am 11. Zuli 1882 züchtigte der Lehrer 3. in dem Konferenz» 
zimmer der fatholiihen Schule in D. den Schulfnaben Anton 2% 
mit einem Robritode, neben anderem auch aus dem Grunde, weil 
M. amNachmittage des vorhergehenden Tages, einer ihm ertbeilten 
Verwarnung ungeachtet, dur lauted und anhaltendes Schreien vor 
dem Scullofale während des Unterrichtes lepteren geftört hatte. Da 
fih an dem Körper des Knaben ald Spuren der Strafe blaue Flede 
zeigten, jo beantragten die Eltern desjelben, die M.'ſchen Eheleute, 
die gerichtliche Verfolgung F.'s und erhob aud der erfte Staatdan- 
walt bei dem Königlihen Landgerichte in D. unterm 8. Septem- 
ber 1882 gegen den Beichuldigten Anklage wegen Zumiderhandlung 
gegen den $. 223 des Strafgeſetzbuches, nachdem der Dr. med. R., 
welchem Anton M. nah Empfang der Schläge zugeführt worden, 
fihb auf Erfordern unterm 6. September 1882 ſchriftlich dahin ge— 
äußert hatte: 
„die Zahl der biutunterlaufenen Stellen an dem Körper des 
Knaben M. war eine ſehr große und ließ auf eine Intenfität 
bei der Ausführung der Züchtigung ſchließen, die meiner 
Anfiht nah die Grenze des erlaubten Züchtigungsrechtes 
überjchritten hat.“ 

Die Straffammer des Königlichen Landgerichted in D. eröffnete 
demnächſt gegen F. unterm 14. desſ. M. dad Hauptverfahren und 
übertrug die Verhandlung und Entſcheidung dem Königlihen Schöf- 
fengeridhte in D. Unterm 13. November 1882 erfolgte indeh die 
Einftellung des Verfahrens, nachdem dem Gerichte am 11. desſ. M. 


188 





ein Plenarbeihluß der Königlichen Regierung in. vom 9. desſ. M. 
zugegangen war, Inhalts deffen der Konflift unter der Begründung 
erhoben wurde: der Angefchuldigte habe ſich einer leberlhreitung 
feiner Amtöbefugnifje nicht ſchuldig gemacht, die blauunterlaufenen 
Stellen auf dem Rüden des Gezüdtigten involvirten feine wirkliche 
Verlegung und habe dem Lehrer jeder Dolus gefehlt. 

Der Stantdanwalt und der Angejchuldigte haben über den 
Konflilt eine Erklärung nicht abgegeben; das Königlihe Amtöges 
richt in D. bat fi in feinem an das Königliche Dberlandesgericht 
in H. unterm 20. Februar d. 3. erftatteten Berichte dahin ausge» 
ſprochen: nad dem vorliegenden Aktenmateriale könne das Gericht 
I einer beftimmten Anfiht über die Gejundheitäihädlichkeit der 

ishandlungen nicht gelangen, wogegen das Königlidye Dberlandes- 
gericht in H. in feinem Berichte an den Herren Zuftizminifter vom 
15. März 1883 ausgeführt hat: eine zur ſtrafrechtlichen Verfolgung 
erforderliche WBerlegung, bezw. eine die Geſundheit beeinträdhtigende 
oder gefährdende Beihädigung dürfte nicht anzunehmen und deshalb 
der erhobene Konflikt für begründet anzujeben fein. 

Seitens der Herren Minifter der Juſtiz und des Kultus find 
dem Gerichtshofe Bemerkungen nicht zugegangen. 

&8 war, wie geſchehen, zu erfennen. 

Gleich den Eltern, baben in Preußen die Lehrer, auf Grund 
der 88. 50-53 Tit. 12 Th. II des A. L. R. und der Allerhöchiten 
Kabinetd-Drdre vom 14. Mat 1825 (Gef. Samml. S. 149), die 
Berechtigung die Schulkinder zu züchtigen. Ebenſo wie aber die 
Eltern befugt find, zur Bildung der Kinder nur folde Zwangs— 
mittel zu gebrauden, welde der Geſundheit derjelben unſchädlich 
find und wie dad Vormundichaftsgericht fi der Kinder von Amtö- 
wegen anzunehmen jhuldig ift, follten die Eltern diejelben graufam 
mißhandeln, — 88. 86 und 90 Tit. 2 Th. IT des A. 2. R. — jo 
jept auch die Allerhöchſte Kabinetd-Drdre vom 14. Mai 1825 dem 
Zuüchtigungsrechte der Lehrer eine Grenze, indem fie sub 4 beftimmt: 

„Die Schulzudt darf niemals bis zu Mißhandlungen aud« 
gedehnt werden, die der Gejundheit ded Kindes auch nur auf 
entfernte Art ſchädlich werden können,“ 
und sub 6 anordnet, daß, wenn dad zuläffige Maß der Züchtigung 
überſchritten wird, den Lehrer eine Didziplinarftrafe, jofern aber eine 
wirklihe Verlegung ftattgefunden hat, Beftrafung im gerichtlichen 
Verfahren treffen ſolle. — 

Nah $. 11 des Einführungsgeieged zum Gerichtöverfafjungd- 
pelene vom 27. Sanuar 1877 (Reichögejepblatt S. 77) beſchränkt 
ich die Aufgabe des Gerichtshofes lediglich auf die Feftitellung: ob 
der Beamte fi) einer Ueberfchreitung feiner Amtsbefugniſſe oder 
der Unterlaffung einer ihm obliegenden Amtshandlung jchuldig ges 
macht hat (vergl. Endurtbeil des Dberverwaltungägerichted vom 


189 





— ee 1882 in den gedrudten Entideidungen Band IX 
. 436 1.). 

Zwecks der erforderlidhen Feititellung hat der Gerichtöhof von 
der ibm nad $.2 des Gejehed vom 13. Februar 1854 (Gef. Samml. 
©. 86) zuftehenden Befugnis Gebrauch gemacht, über den Gegen» 
ftand des gerichtlichen Verfahrens nähere thatfächliche Ermittelungen 
anzuftellen und die eidlihe Vernehmung ded Arztes Dr. med. N. 
ald Zeuge und Sadverftändiger angeordnet. 

Diefer hat zum geridhtlihen Protokoll d. d. D. den 4. Dfto- 
ber 1883 eidlich ausgeſagt: 

„Die dem Knaben Anton M. ertbeilte Züchtigung war mei- 
ned Erachtens nicht darnach angethan, die Geſundheit ded- 
ſelben zu ſchädigen, wennſchon die Zahl der blutunterlaufenen 
Stellen an dem Körper auf eine ſehr ſtrenge Züchtigung 
ſchließen ließ.“ 

Mit Rückſicht auf dieſes Ergebnis der Beweisaufnahme konnte 
der Gerichtshof nur befinden, daß der Angeſchuldigte bei der Be— 
ſtrafung des von dem Anton M. unbeſtritten verübten Unfugs ſich 
einer Ueberſchreitung der Grenzen ſeiner Amtsbefugniſſe nicht ſchuldig 
gemacht hat. Eine andere Frage iſt die, ob die Züchtigung im 
richtigen Verhältnis zu dem Verſchulden des Schulknaben ſtand. 
Darüber haben jedoch nicht die ordentlichen Gerichte zu entſcheiden, 
ſondern es iſt Recht und Pflicht der Schulaufſichtsbehörde darüber 
zu wachen, daß die Lehrer von dem ihnen verliehenen Züchtigungs— 
rechte den richtigen Gebrauch machen. 

Der erhobene Konflikt mußte hiernach für begründet und der 
Rechtsweg demzufolge für unzuläſſig erachtet werden. 

Urkundlih unter dem Siegel ded Königlihen Oberverwaltungs- 
gerichte8 und der verordneten Unterjchrift. 


(L. S.) Perſius. 
O. V. G. J. 1152. 


21) Maßſtab für Vertheilung der Schulbeiträge in den 

ſelbſtändigen Gutsbezirken im Geltungsgebiete der 

Provinzial-Schulordnung vom 11. Dezember 1845 auf 
die Anwohner; Zutritt des Grundherrn. 


Berlin, den 30. November 1883. 

Nah $. 60 der Schulordnung vom 11. Dezember 1845 bat 

die Königliche Regierung, wie ih auf den Bericht vom 9. Dfto- 
ber d. $., die A der Schulunterhaltungdfoften in dem 
um Forftgutöbezirfe N. — Ortſchaften betreffend, erwidere, 
———— wie viel ein jeder Anwohner auf gutsherrlichem Territo— 


rium zu dem auf den Gutsbezirk treffenden Theil der gedachten 


1890 


Koſten beizutragen hat, damit nach dieſer Feſtſetzung Anwohner und 
Grundherr ihre Beiträge leiſten. (Erkenntnis des Königlichen Ober— 
Verwaltungsgerichtes vom 28. September 1878, Centralbl. 1878 
S. 630). Zufolge der Entſcheidung der Königlichen Ober-Rech— 
nungskammer vom 2. März 1876 (Centralbl. 1880 S. 499) kann 
der Beitrag des einzelnen Anwohners je nach deſſen Leiſtungsfähig— 
keit in einem Prozentſatze der von ihm zu entrichtenden Staats— 
ſteuern (Örund-, Maflen- und Einfommenftener) feftgejept werden. 

Wenn die Königlihe Regierung alfo im vorliegenden Falle 
feftgejegt hat, dab die Bewohner des Forftgutäbezirfed N. zu den 
Sculleiftungen höchſtens mit dem einfachen Betrage oder 100°), 
der in Betracht fommenden Staatöfteuern herangezogen werden kön— 
nen, und daß der hiernach ungededt bleibende Shell der Schulun- 
terhaltungäfoften nad den 88.55 und 56 a. a. D. vom Grundberrn 
u übertragen jei, jo ftebt dies mit jenen Borjchriften infofern nicht 
im Einklange, als dabei die Verſchiedenheit der Leiſtungskräfte der 
Betheiligten nicht genügend berüdjichtigt ericheint. Die Beftimmung 
eined allgemeinen Prozentjaged der Staatöfteuern der Anwohner im 
Gutöbezirfe als Maß deffen, was ohne Ueberbürdung aufgebradt 
werden Fann, hat nur die Bedeutung, daß die Gefammtbeit der An— 
wohner einen gewiſſen Prozentiag aufbringen könne, jchließt aber 
nicht aus, daß individuell feftgeftellt wird, welche Anwohner vielen 
Prozentſatz, welche Anwohner weniger, ald diefen Prozentiag auf- 
bringen fünnen, und melde Anmohner mehr, als jenen Prozentja 
aufzubringen, eventuell alſo aud die übrigen joweit als ih 
und thunlidy zu übertragen vermögen. 

Hiernab wolle die Königlihe Regierung die Antheile eines 
jeden der Anwohner fowie den Subfidiarbeitrag des Grumdherrn 
anderweit jpeciell feititellen und den Befiter N. und Genofjen auf 
die mit der eingereichten Präftationd-Nahmeilung anliegenden Vor— 
ftellungen vom 24. Mär; 1882 und 22. Dftober d. J. bejcheiden. 


Der Minifter der geiftlichen ꝛc. Angelegenheiten. 
Im Auftrage: de la Groir. 


An 
die Königl. Regierung zu N. 
U. III. a. 19516. 


22) Berfahren, um Meinungsverihiedenheiten der 
verjhiedenen Abtbeilungen einer Regierung zum 
Audtragezu bringen. 

Auszug. 
Berlin, den 3. Dezember 1883. 
In Betreff der Meinungsverſchiedenheit zwiſchen der Abtheilung 
für Kirchen- und Schulweſen und der Finanz Abtheilung des Kolle- 


I 


giums über die Leiſtungsfähigkeit der Schulgemeinde verweiſe ich die 
Königliche Regierung auf die Vorichriften des $. 5 Nr. 8 und am 
Ende, des $. 25 am Ende, des 8. 31, ded $.3I Nr. 3 und am Ende 
und der 88. 40 und 41 der Geſchäftsinſtruktion für die Regierungen 
vom 23. Dftober 1817, der Allerhöchſten Kabinets - Drdre vom 
31. Dezember 1825, betreffend einige Abänderungen in der bis— 
berigen Drganijation der Provinzial -WBerwaltungsbebörden unter 
D. Nr. I. und VI. und der Geihäftdanweijung für die Regierungen 
vom 31. Dezember 1825, zum Abjchnitte III. und zum Abjchnitte IV., 
um fünftig diefen VBorichriften entipredhend innerhalb des Regierungd- 
Kollegiums die zwiichen der Abtheilung für Kirchen- und Schul: 
wejen und der Finanz-Abtheilung obwaltenden Meinungsverichieden- 
beiten zum Austrage zu bringen. 


Der Minifter der geiftlichen ꝛc. Angelegenheiten. 
Im Auftrage: de la Eroir. 


An 
die Königl. Regierung zu N. 
U. III. a. 19134. 


23) Borfehbrungen zur Herbeiführung des Shulbejudhed 
aller jhulpflidtigen Kinder und zum jpäteren Nach— 
weije hierüber. 


Berlin, den 13. Dezember 1883. 

Die in Folge meiner Verfügung vom 2. Oftober v. I. — 
U. IIIa. 17356 — veranlaßten ipeciellen Ermittelungen, die über 
die im Erſatzjahre 1881/82 bei der Armee eingeitellten Mannſchaften 
in Beziehung auf deren Schulbildung überhaupt und im Bejonderen 
nur in der nicht deutihen Mutteripradhe von den Königlihen Re— 
gierungen angeftellt worden find, haben, wie ich aus den betreffen» 
den Berichten gern eriehen habe, ergeben, daß aus den mitgetheilten 
Zablen nit ohne Weitered auf unzureichende Leiftungen der Volks— 
ſchule in den öftlihen Provinzen geichloffen werden kann, und daß 
der Bildungsftand im denjelben überhaupt günftiger ift, als er ſich 
bei den Prüfungen der Erſatzmannſchaften berausitellt. 

Die Ermittelungen haben aber von Neuem erfennen laffen, von 
wie großer Bedeutung es für dad Volksſchulweſen ift, dab voll- 
ftändige Berzeichnifje der im das ſchulpflichtige Alter eintretenden 
und der zuziehenden jchulpflichtigen Kinder den Lehrern mitgetheilt 
werden, und dab die vorgeichriebenen Abjentenlilten nicht nur genau 
geführt, jondern auch jorgfältig aufbewahrt, und daß den Schülern 
der Volksſchulen bei ihrem Austritte aus denjelben Entlafjungs- 
Zeugnifje ertheilt werden. Es wird dadurd die Unterridhtöverwal- 
tung in die Lage fommen, über jeden Zögling der Volksſchule auch 


1884. 13 


192 





nad feiner Eutlaffung aus derjelben wie überhaupt, jo insbeſondere 
der Militärbebörde Auskunft zu geben; im Laufe der Zeit wird dem- 
nad aud den Refruten die Möglichkeit, ihre Vorgefegten mit Erfolg 
über ihre Schulfenntnifje zu täufchen, abgejchnitten werden. 
Soweit daher in diefen Beziehungen nicht bereitö ausreichende 
Vorſchriften für den Verwaltungsbezirk der Königlichen Regierung 
beftehen, wolle Diejelbe alsbald das Erforderliche veranlafien. 


An 
die Königl. Regierungen zu N. 
Abſchrift erhält die Königl. Regierung zur Nachricht und eventl. 
zur gleihmäßigen weiteren — * 


Der Minifter der geiſtlichen ꝛc. Angelegenheiten. 
In Vertretung: Lucanus. 


An 
die anderen Königl. Regierungen, die Königl. Konfiftorien 
in der Provinz Hannover, den Königl. Ober⸗Kirchenrath 
zu Nordhorn und das Königl. Brovinzial-Schulkollegium 
bier. 
U. III. a. 17745. 


24) Charakter des Schulgeldes bei Unterhaltung der 
Schule durd die bürgerlihe Gemeinde. 


Berlin, den 21. Dezember 1883. 
Ew. Wohlgeboren erwidern wir auf die VBorftellung vom 21. No— 
vember d. J., daß wir feinen Anlaß finden, die nebit den übrigen 
Anlagen anbei zurüdfolgende Verfügung der dortigen Königliden 
Regierung vom 27. Dftober d. 3. abzuändern, da dad Schulgeld, 
wie bereitö wiederholt, u. A. durch den in dem Gentralblatte für 
die Unterrichtö-Verwaltung für 1881 Seite 567 veröffentlichten Er— 
lab vom 25. Juli 1881 bemerklich gemadyt worden, ald Kommunales 
abgabe nicht anzuſehen tft und diefen Charakter auch dadurch nicht 
erhält, daß die Schule von der bürgerlihen Gemeinde unterhalten, 
bezw. dad Schulgeld an die Gemeinde gezahlt und in verſchiedenen 
Sägen nad) der Höhe ded Einkommens der Schulgeldpflichtigen 
erhoben wird. 


Der Minifter ded Innern. Der Minifter der geiſtlichen ꝛc. 
In Vertretung: Herrfurtb. Angelegenheiten. 
Im Auftrage: de la Croix. 


An 
den Königl. Kreisſchulinſpeltor Herrn N. 
Wohlgeboren zu N 
M. d. 3. I. B. 9807. 
M. d. g. A. U. III.a. 20615. 


193 





25) Geſchäftskreis, Art derBerathungen der ſtädtiſchen 
Skhuldeputationen; Drtdihulinjpeftoren ald Mit- 
glieder dDiejer Deputationen oder neben denjelben. 


(cfr. Eentrbl. pro 1882 Seite 671 Nr. 138.) 


Berlin, den 28. Dezember 1883. 

Aus der Vorftelung der Stadtihuldeputation vom 22. April 
d. 3. habe ich ungern erjehen, dab ed in der Stadt N. an einem 
einbeitliden Zuſammenwirken der Stadtichuldeputation mif den Orts— 
ihulinjpeftoren fehlt und dab hieraus Mißhelligkeiten entftanden 
find, melde die fernere gedeihliche Entwidelung des jtädtiihen Schul» 
weſens ernftli gefährden. 

Die Anfiht der Stadtihuldeputation, daß fie geſetzlich das 
Recht in Anſpruch nehmen dürfe, die innere und äußere Berwaltung 
und Auffiht des Schulmejend in erfter Inftanz allein zu führen, 
und die ausgeſprochenen Zweifel gegen dad Recht der Königlichen 
Staatsregierung zur Einfegung von Ortsſchulinſpektoren meben der 
Stadtihuldeputation, entbehren der Begründung. 

Die Stadtihuldeputationen find, was die äußere Verwaltung 
ded Schulweſens anlangt, Beirath und Organ der ftädtiichen Be— 
börden, auf dem Gebiete der Schulauffiht aber dazu berufen, die 
ftaatliden Sculauffihtöbeamten in der Führung ihres Amtes zu 
unterftüßen, feinedmegd jedoch, die Thätigfeit derjelben auszuſchließen. 

Eine derartige Antheilnahme der Stadtjchyuldeputation an der 
in dad Gebiet der Schulaufficht fallenden Verwaltung der inneren 
Angelegenbeiten der Schulen wird allerdings erjchwert, wenn, wie 
ed in N. der Fall ift, weder bei der Zufammeniegung der Stadt: 
Ichuldeputation darauf gerüdjichtigt wird, die Ortsſchulinſpektoren 
in die Deputation ald Mitglieder aufzunehmen, nod in Ermange— 
lung deſſen durd Bildung bejonderer Schulvorftände für die ein- 
zelnen Schulen eine gemeinjame mündliche Beratbung mit den Orts— 
Ichulinipeftoren ermöglicht wird. 

Es entipriht dem Zwede der Einjegung der Stadtihuldepu- 
tationen, und ih wünſche, daß diejelben auch in allen, die innere 
Berwaltung und die Auffiht der Schule betreffenden Angelegen- 
beiten mitberathenden und mitbejchließenden Antheil nehmen, in- 
deffen liegt ed in der Natur der Verhältniſſe, daß diejer Antbeil 
weſentlich zurüctritt, wenn an die Stelle gemeinfamer mündlicyer 
Beratbung der Weg fchriftlihen Verkehrs und ſchriftlicher Verſtändi— 
gung treten muß. 

Wenn die Schuldeputation ihre Befugniffe über das vorbe- 
zeichnete Maß dadurch zu erweitern gefuht bat, daß fie auf allen 
Gebieten der inneren Angelegenheiten der Schule ihre Beſchlüſſe 
ohne jede Mitwirkung der Ortsſchulinſpektoren gefaßt und in Boll: 
zug zu ſetzen geſucht bat, jo kann ih ed nur billigen, daß bie 

13 * 


194 





Königliche Regierung in N. diefem Verhalten in den, zum Gegen- 
ftande der Beſchwerde gemachten Verfügungen mit Nachdruck entgegen 
getreten ift, und ih muß ed ernftlih rügen, daß die Stadtſchul— 
deputation jo weit gegangen ift, die Verfügungen und dad Verhalten der 
Ortsſchulinſpektoren zum Gegenftande protofollariiher Vernehmung 
der Lehrer zu machen. 

Die Beftellung eined Schulinſpektors für ſämmtliche Schulen, 
der Stadt N. (Stadtichulinipektor), welche die Schuldeputation in 
Antrag bringt, erachte ich nicht durch die Verhältniſſe geboten, viel- 
mehr erwarte ich die Wiederkehr gedeihlicher VBerhältniffe von einem 
harmoniſchen, von kleinlichen Streitigkeiten über den Umfang der 
beiderfeitigen Befugnifje abjehenden Zujammenwirfen der Stadt: 
ihuldeputation mit den Ortsſchulinſpektoren, wozu die Stadtſchul— 
deputation dad Shrige beitragen wolle. 

Der Minifter der geiftlihen ıc. Angelegenheiten. 
von Goßler. 


An 
die Stadtihuldeputation zu N. 
U. II. b. 769. 


26) Regelung der Mietbsentihädigungen für die 
Volksſchullehrer. 


Berlin, den 7. Januar 1884. 
Auf den Bericht vom 27. Oktober v. J. erwidere ich der 
Königlichen Regierung, daß aus demſelben Fein hinreichender Grund 
zu entnehmen iſt, von dem Erlaſſe vom 20. März v. J. bezüglich 
der den Lehrern in N. zu gewährenden Mietheentihädigungen ab» 
ugeben. 
Im Hinblide auf den Erlak vom 3. Januar 1882 — Gentr. 
Blatt 1882 S. 437 — ift e8 für die planmäßige Regelung der Mieths— 
entihädigungen nicht von enticheidender Bedeutung, dab zur Zeit 
einzelne Inhaber von Zehrerftellen in N. unverbeirathet find. Wenn 
dermalen einer der Lehrer in feinem eigenen Hauje wohnt, jo folgt 
daraus noch nicht, daß ihm die Mietböentihädigung, welde ihm in 
Grmangelung einer Dienftwohnung gebührt, vorzuenthalten fei, oder 
dab die Miethsentihädigung nicht dem örtlichen Verhältniffen ent- 
jprechend zu bemefjen jet. Ebenſowenig fann bei planmäßiger Feft- 
jegung von Miethientihädigungen in Betradt fommen, ob der 
eine oder andere der jeweiligen Inhaber von Lebrerftellen Bermögen 
befigt oder nicht, ob die Wohnung, weldhe ein Lehrer zeitweile inne 
bat, zu groß oder zu klein, zu billig oder zu theuer erſcheint. Auch 
die Berufung auf die den unmittelbaren Staatsbeamten zu Theil 
werdenden Wohnungdgeldzufchüjfe bleibt ohne enticheidendeö Ge— 
wicht. Die legteren find nicht darauf berechnet, die Wohnungs 


195 





miethe zu deden, fondern nur eine bejondere Art der Gebaltderhöhung 
mit Rüdfiht auf die lofalen Verhältniſſe. Die Lehrer aber jollen 
Dienftwohnungen oder Miethödentihädigungen haben, d.h. eine Ent- 
ſchädigung, melde ausreiht, um die ortdüblihe Miethe für 
eine dem Stande ded Lehrers angemefjene Wohnung zu deden. 

Mit Rüdfiht hierauf wolle die Königliche Regierung nunmehr 
ordnungsmähig im Sinne ded Crlafjed vom 20. März v. J. die 
Miethöentichädigungen bemefjen und Feitiegen, aud den Magiltrat 
beicheiden. 

Der Minifter der geiftlihen 2c. Angelegenheiten. 
Im Auftrage: de la Croix. 


An 
die Königl. Regierung zu N. 
U. Ill.a. 19961. 


27) Aufbringung der gutsherrlichen Schulbeiträge 
nad Parzellirung des Gutes. 
Berlin, den 12. Sanuar 1884. 
Auf den Beriht vom 19. September v. 3. ermwidere ih der 
Königlihen Regierung, daß ich mich mit einer fortdauernden Her: 
anziehung des früheren Gutöbefierd von N. zu der im Urbarium 
von 1789 feitgefegten gutsherrlichen Leiſtung des Dominiumd N. 
für die dortige Schule nicht einverftanden erflären fann, nachdem 
der ıc. N. ſämmtliche Theile diejed Nitterguted veräußert hat. So: 
fern bierbeit das Gut vollitändig parzellirt und ein Reſtgut nicht 
verblieben ift, find die auf dem Urbarium beruhenden Verpflichtungen 
gegen die Schule auf die Dominialtrennftücddbefiger zu übertragen 
und unter diefe Yon der Königlichen Regierung qua Schulauffichtö- 
bebörde als gutsherrliche Schulbeitragdleiftung zu vertheilen. 
Hiernach molle die Königliche Regierung alsbald das Weitere 
veranlaffen und den Petenten auf die anbei zurücfolgende Eingabe vom 
4. Kebruar v. J. bejcheiden, auch Abjchrift der Verfügung einreichen. 
Der Minifter der geiſtlichen ıc. Angelegenheiten. 
Im Auftrage: de la Croir. 
An 
die Königl. Regierung zu N. 
U. IIl.a. 18441. 


28) Ziele und Lehrpläne der gewerbliden Fort- 
bildungsidhulen. 
Berlin, den 14. Januar 1884. 
Die neuerdings aufgeftellte Statiftil der Fortbildungsjchulen, 
nach welder in Preußen zur Zeit der Aufnahme 1261 folder An— 


196 


ftalten und zwar 644 gewerbliche und 617 ländliche beftanden, umd 
die erfteren 58 371, die lepteren 10395 Schüler unterrichteten, hat 
fi aud auf die Anzahl der Unterrichtsſtunden erftredt, melde 
an den Anftalten wöchentlich ertheilt werden. Hierbei hat ſich ge— 
zeigt, dab im Bergleihe mit den Schulen auf dem Lande die ge» 
werblihen Fortbildungsihulen zwar den relativ auögedehnteren 
Lehrplan haben, wie died den Bedürfniffen der Gewerbe und des 
Handwerfed entſprechend ift, dab aber aud fie in der Mehrbeit der 
Källe nur über 4—6 Stunden wöchentlich für den Schüler der eins 
zelnen oe oder Stufe verfügen, und daß nur bei einer Minder: 
beit dieje Zahl auf 8 Stunden und darüber fteigt. Auch wo in 
größeren Städten der Lehrplan einer Anftalt eine erhebliche Zahl 
von Kurjen darbietet, weldhe den befonderen Anforderungen der ver— 
ihiedenen gewerblihen Berufsarten Rechnung tragen, beſucht doch 
der einzelne Schüler jelten mehr ald 8 Stunden wöchentlich. Da 
er am Tage in der Merfftatt arbeiten muß, und nur einen Theil 
der MWochenabende und ded Sonntags zu feiner Weiterbildung frei 
bat, jo kann jene Stundenzahl nicht leicht überjchritten werden. 

Die Thatiahe, daß an den gewerbliden Fortbildungsichulen 
die Unterrichtözeit im Durchſchnitte nur 6 Stunden wöchentlich bes 
trägt, wird bei der Aufitellung der Lehrpläne für diefelben nicht 
überjehen werden Dürfen. Se bejchränfter die zum Lernen verfügbare 
Zeit ift, deito mehr ift es geboten, unter den vielen an ſich nütz— 
lichen Unterrichtögegenftänden eine Auswahl zu treffen und das für 
das gewerbliche Leben Nothwendigſte voranzuftellen. In dieſer Bes 
ziehung bedarf es einer Modififation der „Grundzüge für die Ein- 
rihtung gewerblier Fortbildungsſchulen“ welde ald „Anlage“ zu 
dem Diesjeitigen Erlaffe vom 17. Juni 1874*) der Königlichen 
—— ſeiner Zeit zugegangen ſind. Die gedachte Anlage ging 
von der Vorausſetzung einer ausgedehnteren Unterrichtszeit aus, als 
ſie ſich nach den ſeitherigen Erfahrungen als vorhanden oder als in 
Zukunft wahrſcheinlich herausgeſtellt hat. Daher wurde einer normal 
eingerichteten Fortbildungsſchule auf der unteren Stufe die Aufgabe 
geſtellt, thunlichſt ſämmtliche Lehrgegenſtände der Oberklaſſen ge— 
hobener Volksſchulen zu umfaſſen, und auf der oberen Stufe dieſen 
Lehrgegenſtänden theils eine Anzahl anderer Uuterrichtsfächer hinzu— 
gefügt, theils, neben den erſteren, ein Zeichenunterricht von möglichſt 
8 Wochenſtunden in Ausſicht genommen, 

Da die Vorausſetzung für die Anwendung dieſer Grundſätze 
nicht eintrat, fo find fie allerdings nicht zur Durchführung gekommen; 
es hat ſich aber an ihre Aufſtellung vielfach das Mißverſtändnis 
geknüpft, als ob ſie auch für eine knappe Unterrichtszeit als Regel 
gelten ſollten. Insbeſondere die Fortführung möglichtt lämmtlicher 


*) Gentralbl. pro 1874 Seite 488. 


197 


Lehrgegenftände der Dberflaffen gehobener Volksſchulen ift jelbft da 
als Ziel feftgehalten, wo dad Minimum an vorhandenen Zehrftunden 
die forgfältigfte Beſchränkung gebot. Hierbei wirkte der Umftand 
mit, daß die an den gewerblihen Kortbildungsichulen wirfenden 
Lehrkräfte nicht felten dieje Anftalten gleihfam nur als Fortiegung 
der allgemeinen Volksſchule betrachteten, und die befondere Aufgabe 
der erfteren, den Schüler mit den für jeinen gemwerbliden 
Beruf erforderlichen Kenntniffen und Fertigkeiten, fomeit dies durch 
den Schulunterricht geichehen kann, auszurüften, nicht hinreichend 
berüdfidtigten. So ftellten die eingereichten Leftionöpläne nur zu 
oft dad Nahbild eined Lehrplaned der Volksſchule dar und ließen 
in der Auswahl, wie in der Behandlung der Lehritoffe die Beziehun: 
auf dad gewerbliche Leben vermiſſen. Sebr häufig war die Zah 
der Lebrgegenftände größer als die der wöchentlichen Unterridhts- 
ftunden. In zablreihen Einzelfällen bat auf diefe Uebelftände auf- 
merfiam gemacht und eine Bereinfahung und praftiicere Geftaltung 
der Lehrpläne gefordert werden müſſen. — 

Unter folden Umftänden wird es nicht unzweckmäßig fein, die 
in den einzelnen Verfügungen ſchon früher geltend gemadten Ge— 
fihtöpunfte noch einmal zufammenzufaffen und in den Haupt- 
ügen die Ziele anzugeben, mweldye in den gewerblichen Fortbildungs— 
a zu eritreben find. 

Bei Annahme einer Unterrichtözeit von wöchentlich 6 Stunden 
wird fich die gewerbliche Fortbildungsichule auf die Kebrgegenftände 
beichränfen müffen, welde dem Bedürfniffe des Handmwerfed und des 
Fleineren Gewerbeftandes am nächſten liegen und das find nad all= 
gemeinem Anerfenntniffe dad Deutſche, dad Rechnen nebit den 
Anfängen der Geometrie, und — für die Mehrzahl der Handwerks— 
lehrlinge — dad Zeihnen. Jedem diejer Gegenftände werden in 
der Regel zwei Stunden zu widmen fein. Im Deutſchen wird 
unächſt der Unterricht der Volksſchule fortgejegt, ein deutliches, das 
Verftändnis förderndes Leſen geübt, das Gelejene mündlich wieder vor» 
getragen, in dem Rechtſchreiben, der Interpunftion, der Grammatik 
Belehrung ertbeilt und auf Verbeſſerung der Handſchrift gehalten. 
Da es feinen Erfolg veripricht, die wenigen wödhentlihen Stunden 
derartig zu tbeilen, dab neben dem Deutſchen noch die Geihichte, 
die Geograpbie, die Naturlebre als befondere Lehrgegenftände 
behandelt werden, jo muß dafür geforgt werden, daß das deutiche 
Leſebuch eine zweckmäßige Auswahl geidhichtlicher, geographiicher und 
naturgeichichtlicher Abichnitte enthält, deren Inhalt bet dem Leſen 
durchgenommen, und in mündlicher, theilmeife auch in furzer ſchrift— 
licher Reproduktion angeeignet wird. Der Schüler foll dann weiter 
zum fchriftlihen Gebraude der Mutterſprache auf dem gefchäftlichen 
Gebiete, in welchem er ſich ipäter zu bewegen bat, alto zum Ans 
fertigen von Briefen, Eingaben, furzen Aufſätzen geichäftlichen In— 


baltes u. j. mw. angeleitet werden. Aud in der einfachen gemwerb- 
lihen Buchführung wird er entweder hier oder in Verbindung mit 
dem Unterrite im Rechnen Belehrung empfangen müffen. 

Auh das Rechnen knüpft zunädit an den Unterriht der 
Bollsihule an, indem die vier Grundrechnungsarten mit unbe- 
nannten und benannten Zahlen, die gewöhnliden Brühe und die 
Dezimalbrüde behandelt, die deutihen Maaße, Gewichte und 
Münzen unter Benupung von VBeranihaulihungsmitteln eingeprägt 
werden. Im weiteren Fortgange find die bürgerliden Rechnungs— 
arten durchzunehmen und bei den Aufgaben aus der Regel de trie, 
der Zind-, Nabatt-, Gewinn: und Verluft- Rechnung u. ſ. w. die 
Anforderungen des gewerblichen Lebens ftetd zu berücfictigen, Das 
Kopfrehnen ift jo zu üben, daß für den Schüler das jchriftliche 
Rechnen erft da einzutreten braucht, wo die Zahlen wegen ihrer 
Größe ihwer im Gedächtniſſe haften. — 

Unentbehrlich für das praftiihe Bedürfnis vieler Gewerbe ift 
die Kenntnid der Anfangsgründe der Geometrie. Der Schüler 
muß bierin, wenn thunlich, jomweit geführt werden, daß er den Umfang 
und Inhalt gradlinig begrenzter ebener Figuren und des Kreijeß, 
jowie die Dberflihe und den Inhalt von Körpern mit ebenen 
Flächen und von der Kugel berechnen kann. Welativ am wenigiten 
durch die Volksſchule vorbereitet ift der Schüler der gewerblichen 
Fortbildungsichule im Zeichnen; gleihmwohl werden, wo insgeſammt 
nur 6 Stunden zur Berfügung fteben, Ddiejem wichtigen Fache, 
wenigitens auf der unteren Stufe, nur2 Stunden gewidmet werden 
fönnen, während bei einer Gelammtziffer von wöchentlich 8 Stunden 
der Zeihenunterriht am zwedmäßigiten auf 4 Stunden ausgedehnt 
wird. Auch bei einer Gelammtziffer von 6 Stunden ift es indeß 
jebr wünſchenswerth, daß ältere Schüler, welche in den beiden 
andern Lehrfächern binreihend vorgebildet find, die Gelegenheit er— 
halten, 4 Stunden zu zeichnen, und ihre Theilnahme an den übrigen 
Unterrihtözweigen eventuell beſchränkt wird; wie andererjeitd ſolche 
Lehrlinge, für weldye, wie die Fleiiher, Bäder u. ſ. w. das Zeich— 
nen weniger praftiihen MWertb bat, davon follten — viclleidht zu 
Gunsten anderer Disziplinen — diöpenfirt werden Fünnen. 

Daß Zeichnen beginnt mit der Uebung von Augenmaaß und 
Handfertigfeit dur das Auffalfen und Daritellen einfader Figuren, 
zuerft. gerader, dann Frummliniger, nad gedrudten Wandtafeln. Der 
etwas vorgeichrittenere Schüler wird dann angeleitet, im Umrifje nad) 
einfahen Holzmodellen und verihiedenartigen Gegenftänden zu 
zeichnen, welche geeignet find, eine größere Sicherheit im richtigen 
Auffaffen der Form zu geben und den Geihmad durch Berführung 
zwedmäßiger Formen und Verzierungen zu bilden. Ald Gegenftände 
dienen Werkzeuge, Gefäße, Geräthbe, Ornamente in verſchiedenem 
Material und in Gipsabgüffen. Hieran ſchließen fi Uebungen im 


199 


Erkennen und Wiedergeben der Wirkung von Licht und Schatten 
vorzugsweiſe nad) Gipämodellen. 

Ferner lernt der Schüler den Gebraud von Zirkel, Lineal und 
Reißfeder durch das Zeichnen einfaher Flähenmufter, und mird 

eübt, die für dad Gewerbe in Betracht fommenden geometriichen 
onjtruftionsaufgaben und die wichtigſten frummen Linien auszu— 
führen, jowie einfache Körper im Grund», Auf und Seitentiffe dar- 
zuitellen. 

Weiter werden auf der oberiten Stufe, wenn 4 Stunden für 
dad Zeichnen vorhanden find, Körper in gerader und jchiefer Pro— 
jeftion geometriſch dargeftellt; Abwidlungen, Schnitte und Durch— 
dringungen gezeichnet und Maahikizzen angefertigt, beiſpielsweiſe 
nad Theilen von Thüren und Fenſtern, Schränfen, Tiſchen und 
Stühlen für Tiſchler; Holzverbindungen für Zimmerer; Sclöfjern, 
Gittern, Beſchlägen für Scloffer; Blechgeräthen für Klempner; 
Maſchinentheilen und Werkzeugen für Maſchinenbauer u. ſ. w. Dieſe 
Skizzen werden zu Werkzeichnungen verwandt mit den erforderlichen 
Anſichten, Schnitten, Abwicklungen u. ſ. w. in der, für das betreffende 
Gewerbe am meiſten geeigneten Darſtellungsweiſe. 

Auch die Luſt am Zeichnen wird in dem Schüler der Regel 
nach in dem Maße wachſen, als er ſich des Zuſammenhanges der 
Uebungen mit den Anforderungen ſeines Berufes bewußt wird. Er 
ſoll im Freihand- und Linearzeichnen ſeinen Formenſinn bilden, das 
Wirkliche ſcharf und richtig ſehen und auf das Papier übertragen, 
genau und jauber arbeiten lernen. Die Fortichritte in dem eigent- 
lien Fachzeichnen werden freilich ganz befonders davon abhängen, 
dab mit dem Gewerbe vertraute Lehrkräfte den Unterricht leiten. 

Hiermit find die Hauptziele jEizzirt, melche der gewerblichen 
FSortbildungsichule geitect find, und welche fie, wenn aud in einer, 
je nah dem Maße der Borbildung der Schüler und der Tüchtigkeit 
der Xehrfräfte, mebr oder weniger vollitändigen Weije in der vor— 
ausgeſetzten Unterrichiözeit erreihen kann. Wo dieje Zeit noch nicht 
u Gebote Steht, ift fie nah Möglichkeit anzuftreben, oder aber ed 
ind Beihränfungen in den Zielen nicht zu vermeiden. So iſt ed 
beiipielöweije bei nur 4 Wochenſtunden nit ratbiam, neben dem 
Deutihen und dem Rechnen etwa noch eine Stunde für dad Zeichnen 
u beitimmen, da bierbei fein merfbarer Erfolg zu erreichen ift. 

agegen empfiehlt es ſich im jolhem Falle den Unterricht auf den 
unteren Stufen auf Deutihb und Rechnen zu beihränfen, und auf 
der oberen mit denjenigen Schülern, welche in jenen Fächern daß 
Nothwendigite gelernt haben, dem Zeichnen eine auögedebntere Zeit 
zu widmen. 

Bei der Minderheit von Anftalten, welche, zumal in den größeren 
Städten, über eine ausgedehntere Zeit, reichere Mittel und Lehr- 
fräfte verfügen, wird eine vielleitigere Geftaltung des Lehrplanes 


200 





möglich fein. Se nad feinem bejonderen Berufe kann der Schüler 
bier meift unter einer Reihe von Kurjen wählen. Hier werden die 
mathematijchen Disziplinen meiter geführt, Mechanik und Phyſik 
binzugenommen werden können ; zu dem Freibandzeichnen und Zirkel» 
zeichnen fann dad Mopelliren treten, und befonderer Fachzeichnen— 
Unterricht für die einzelnen Zweige und Gruppen ded Handmwerfes 
eingeführt werden. Das klare Bewußtjein von der bejonderen Auf— 
gabe der gewerblichen Fortbildungsſchule wird ſich aber aud bier 
darin zeigen, daß die reicheren Kräfte und Mittel mehr zur Ver— 
vollfommnung des Unterrichted in den wejentlihen Disziplinen, als 
ur Heranziehung neuer, dem Gewerbeſtande ferner liegenden Lehr— 
Pier benugt werden. Wo endlih an den Anftalten ſich eine aus— 
reihende Zahl junger Leute findet, die fih dem Handeläftande wid- 
men wollen, werden Kurſe in den fremden Spraden, in Handeld- 
geograpbie u. j. w. mit Nugen einzurichten fein, fall8 nicht die be= 
treffenden Städte durch bejondere Vorrichtungen diefen Schülern 
Gelegenheit zu ihrer Fortbildung geben. — 

Allgemeine Regeln über die Eintheilung einer gewerblichen Fort» 
bildungsſchule nad Stufen oder Klaſſen Iaffen ſich ſchwer aufftellen. 
Die Zahl der aufeinanderfolgenden oder nebeneinander ſtehenden 
Abtheilungen hängt von dem Etat und der Zahl der Lehrkräfte, von 
der Frequenz der Schule und der Vorbildung ihrer Zöglinge ab. 
Im Allgemeinen iſt es wünſchenswerth, daß der Schüler alljährlich 
in eine höhere Stufe treten kann, alſo drei aufeinander folgende 
Stufen vorhanden ſind, und daß das Klaſſenſyſtem der Bolksichule 
bier infofern eine Abänderung erfährt, als der Schüler in jedem 
einzelnen Lebrgegenftande der höheren Stufe zugemiejen werden fann, 
wenn er das Ziel der unteren erreicht bat. — 

Die Vielgeftaltigkeit der gewerblichen Fortbildungsichulen macht 
ed unthunlich, Normen aufzuftellen, welche über die vorjtehenden allge— 
meinen Grundjäge hinausgehen; vielmehr wird jelbit bei Durch— 
führung diefer Grundfäge, in den Ipeciellen Lehrplänen noch mandye 
Rückſicht auf die Beionderheiten des Ortes und Diftrikted genommen 
werden müſſen. Nur mußte im Großen und Ganzen die Aufgabe 
klar geftellt werden, welche die gewerblichen Fortbildungsichulen zu 
erfüllen haben, damit das Intereſſe, welches für dieje Anftalten in 
den Gemeinden mehr und mehr rege geworden ilt, in die richtigen 
Mege geleitet wird und die Handmwerfömeifter und Gewerbetreibenden 
in ihnen für dad nachwachſende Geihleht das finden, was fie als 
Bedürfnis erfannt haben. In diefem Sinne wolle die Königliche 
Regierung nad den dargelegten Grundjägen überall verfahren, wo 
fie auf die Entwidelung beitehender und die Einrichtung neuer ge— 
werblicher Fortbildungsichulen, ſowie die Geftaltung ibrer Lebrpläne 
einzumirfen bat, und aud die Mtädtiichen Behörden Ihres Bezirkes 


201 


und die gewerblichen Vereine, welche derartige Anftalten in's Xeben 
gerufen haben mit dem Inhalte dieſes Erlafjed bekannt machen. 


Der Minifter der geiltlihen ꝛc. Angelegenheiten. 
von Goßler. 


An 
ſämmtliche Königl. Regierungen und Landdrofteien, jowie 
an das Königl. Provinzial-Schulkollegium zu Berlin. 
U. V. 5020. 


29) Ausſchließung der Schulfinder von Xeidhenbeglei» 
tungen bei re anftedenden Kranfbeiten. 


Hannover, den 12. Januar 1884, 

Es ift zu unjerer Kenntnis gefommen, daß in unjerem Bezirke 
die Schulkinder mebrfah zum Grabgefolge Verftorbener, ſowie zum 
Singen bei Begräbnifjen jeitens der Lehrer herangezogen merden, 
ohne daß dabei auf die Krankheiten, welche den Tod herbeigeführt, 
Rüdfiht genommen wird. Leichen »Begleitungen dur die Schul: 
finder haben aber bei den an anftedenden Krankheiten, namentlich 
an Dipbtherie, Verftorbenen ihre Bedenken, da eine Berührung mit 
den Angehörigen der Verftorbenen, wohl auch das Betreten des 
Sterbebaujes u. j. w. nicht immer vermieden wird. 

Hiernad beftimmen wir, daß da, wo wegen herrſchender an— 
ftedender Krankheiten die Schließung der Schule verfügt oder jonft 
polizeilihe Maßregeln getroffen find, Sculfinder zu Leichenbeglei— 
tungen nicht zugelafjen werden. 

In andern Fällen ift die Zulaffung der Kinder nicht zu ges 
ftatten, wenn Grund zu der Befürdtung vorhanden ift, daß die 
Begleitung nit obne Gefahr einer Anftedung geſchehen fann. 

Wir veranlalfen Sie, den Lofalidyulinipeftoren, Küftern und 
Lehrern demgemäß das Behufige zu eröffnen, und ſchließen für 
jeden Prediger bezw. Lokalſchulinſpektor Ihres Bezirfed ein Exemplar 
dieſes Ausſchreibens an. 

Königliches Konſiſtorium. 
Abtheilung für Volksſchulſachen. 
An 
die Herren Kirchen Kommiſſarien bezw. Kreisſchulinſpektoren, 
die Magiſtrate und geiſtlichen Miniſterien in den Städten 
des hieſigen Konſiſtorialbezirkes, ſowie an das Königliche 
und Sräflihe Konfiftorium zu Neuftadt u. 9. 





a 





202 


Uicht amtlider Theil. 


1) Denkſchrift, betreffend die Frage der Ueberbürdung 
der Jugend an unjeren höheren Schulen. 


Der Bormwurf, daß unjere höheren Schulen durdy die Aniprüche, 
welche fie an ihre Schüler in den Lektionen und außerhalb derjelben 
ftellen, die förperlie und geiltige Entwidlung der Jugend gefährden, 
ift innerhalb der legten fünfzig Jahre zuerjt von Dr. Lorinſer 
erhoben worden in dem 1836 publizirten Auflage: Zum Schutze 
der Gejumdbeit in den Schulen. Durd die Kab. D. vom 
2. Februar 1836 iſt der Unterrichtöminifter zu eingehender Prüfung 
der erhobenen Anklage und zum Berichte aufgefordirt. Nah Eins 
ziehung der Aeußerungen von allen Gymnafials Direktoren und 
Zehrerfollegien und der zufammenfaffenden Gutachten der Provinzials 
Schulfollegien find durd) die Girfular- Berfügungvom 24. Ok— 
tober 1837 die Vorwürfe Lorinjerd auf ein jebr beicheidenes Maß 
bejhränft worden; durch dieſe Verfügung find zugleich für die Lehr— 
einrichtung der Gymnaſien die Grundzüge vorgezeichnet, welde im 
wejentlichen noch jegt in Geltung ftehen. Die hiermit verbundenen 
wohl erwogenen Rathſchläge find zu großem Theile noch jegt der 
Beachtung in gleihem Maße zu empfehlen. Durch Immediat— 
beriht vom 28. November 1837 ift die Eirkular- Verfügung 
zur Kenntnid St. Majeftät gebracht; in dem Immediatberichte wird 
überdies nachgewieſen, daß bezüglich der Tauglichkeit für den Militär: 
dienft die aus den Gymnafien bervorgegangenen Fünglinge und die 
Studirenden ungleidy günftiger fteben, ald die Handeld- und Kunfte 
beflifjenen. 

Bon da an jcheint, joviel aus den Akten zu entnehmen, eine 
Zeit lang Beruhigung in der fraglichen Angelegenheit eingetreten zu 
fein. Im Sabre 1854 bat das Unterrihti-Minifterium ſich veran- 
labt gefunden, dur die Sirfular- Verfügung vom 20. Mai 
1854") (Wieſe, Verordnungen ꝛc. I. S. 130) dem leberjchreiten 
des richtigen Maßes in der Korderung häuslicher ſchriftlicher 
Arbeiten entgegenzutreten; die in diefer Verfügung zur Geltung 
gebrachten (bereits großentheild in der vom 24. Dftober 1837 ent» 
baltenen) Geſichtspunkte find jodann in die allgemeine, den Gymna— 
ſial-Lehrplan modifizirende Eirkular-Verfügung vom 7. Sanuar 1856 
aufgenommen worden. 

Zwei Jahrzehnte jpäter gab die in der Prefje mit ermeuter 
Lebhaftigkeit fih erbebende Anklage megen Ueberbürdung der Jugend 
feitend der höheren Schulen, inöbejondere der Gymnaſien, den Ans 


*) Centrbl. f. d. Unter. Berw. pro 1859 Seite 11. 


203 





laß zu der Sirfular- Verfügung vom 14. Dftober 1875.*) 
Ihrem wejentlihen Inhalte nach iſt diejelbe eine Wiederholung und 
Einſchärfung der früheren in diejer Beziehung erlaffenen Vorjchriften. 
Der eine darin neue Punkt, dab die Eltern ausdrücklich aufgefordert 
werden, Fälle der Ueberbürdung, melde fie bei ihren Söhnen be— 
obadhten, zur Kenntnid ded Direktord zu bringen, unter der Ber- 
fiherung, daß eine ſolche Mittheilung nit ald Beſchwerde gegen 
die Schule werde angejehen werden, hat den beabjichtigten Erfolg 
nicht gehabt. Die Eltern bejorgen großentheild, durch eine derartige 
Mittheilung ihren Söhnen zu ſchaden; ob dieſe Bejorgnis durch 
dad Verhalten der Lehrer und Direktoren begründet iſt, muß dahin 
geftellt bleiben; wo Bejchwerdefälle bis zur Kenntnis der Gentral- 
inftanz gelangt find, haben fie die, eingebendfte Ermittlung veran- 
laßt und ijt zutreffenden Falled den Lehrern und Direktoren die 
entjchiedene Weilung nicht erjpart worden, Sedenfalld aber hat die 
Girkular- Verfügung vom 14. Dftober 1875*) den Erfolg gehabt, 
daß die Aufmerkiamfeit der Direktoren — wie died au durdy die 
Verhandlungen von Direktoren Konferenzen fonftatirt wird — und 
in&beiondere die der Auffihtdorgane dauernd Ddiejer Frage zuge— 
wendet ilt. Die Departementsräthe der Provinzial» Schulfollegien 
und die techniſchen Räthe des Minifteriums haben bei ihren Revi— 
fionen der höheren Schulen fi nicht damit begnügt, zu prüfen, ob 
der für die einzelnen Klaſſen aufgeftellte Arbeitöplan an ſich zweck— 
mäßig jei und dad darin feitgeiegte Maß wirfli eingehalten 
werde, vielmehr haben diejelben dur Einfihtnahme in die gefammten 
ichriftlihen Arbeiten der Schüler ſich ein bejtimmtes Urtheil über 
die Schwierigfeit derjelben verſchafft und durch den Beſuch der 
Lektionen zugleih ermittelt, in welhem Maße diejelben durd den 
Unterricht vorbereitet werden. Die Frage der Ueberbürdung ift nicht 
als eine vereinzelte oder neben den übrigen jelbitändig bergebende 
betrachtet worden, jondern nur als ein bejonderer Ausdrud der Frage 
nad) der Zwedmäßigfeit der Lehreinrichtung und ihrer Ausführung 
überhaupt. Die Weilungen, welde der Reviſor in der mit dem 
Xebrerfollegium gehaltenen Sclußfonferenz oder jodann die be— 
treffende Behörde in dem Revilionsbejcheide gegeben hat, ſind, jomweit 
fie den Unterrichtöbetrieb betreffen, zugleich direft oder indirekt auf 
Beleitigung beobadhteter oder bejorgter Ueberbürdung gerichtet. Durd) 
dieje andauernde und eingehende Aufmerkſamkeit durfte die Unterrichts— 
verwaltung glauben, darüber mit ausreichender Sicherheit informirt 
zu fein, in welchem Maße den ununterbroden mit Lebhaftigfeit er- 
neuten Klagen wegen Ueberbürdung der Schüler an höheren Schulen 
Berechtigung zuzuerfennen jei, und worin die hauptſächlichſten An— 
läffe in den thatſächlich etwa vorfommenden Fällen der Ueberbürdung 


*) Centrbl. f. d. Unter. Berw. pro 1875 Seite 639. 


204 





zu juchen jeien. Zur Sicherung oder zu etwaiger Berichtigung der 
auf diefem Wege gewonnenen Auffafjung hat unter dem 3. Januar 
1882 der Unterrichytöminifter die ſfämmtlichen Dberpräfidenten ver- 
anlaßt, die Departementsräthe der Provinzial» Scyulfollegien zu 
einem vertrauliden Berichte darüber aufzufordern, ob nad ihren 
perjönlichen Beobachtungen und Erfahrungen an den höheren Schulen 
ihres Amtsbereiched Ueberbürdung der Schüler durd häusliche Ar- 
beiten ftattfinde, event. an weldyen Schulen, oder in weldyen Klaffen, 
oder für welche Kehrgegenftände diefelbe beobachtet und was als Urſache 
derjelben vorausgejegt jei. Zugleich find die Oberpräfidenten erjucht 
worden, auf Grund ihrer eigenen Kenntnis der Sache dieſen Be- 
richten ihre perfönliche Aeußerung beizufügen. 

Die hierauf eritatteten zum Theil ſehr eingehenden Berichte 
der Provinzial Schulräthe und Aeukerungen der Dberpräfidenten 
find nicht Ergebniffe einer Kollegial-Berathung, durch welche leicht 
die perjönliche Erfahrung und Auffafjung des einzelnen Mitgliedes 
abgeblakt wird, jondern ausichließlih der Ausdruck der perjönlicdhen 
Veberzeugung eines jeden Berichterftatterd, und machen ſchon durch 
die Verichiedenheit der zur Geltung gebradten Gefihtöpunfte den 
Eindrud der vollen Unbefangenbeit und Selbitändigfeit. Die Pro» 
vinzial-Schulräthe find durch die in ihrer Amtöpflicht liegende ftetige 
Einfihtnabme in den Unterrichtöbetrieb der böberen Schulen und 
durch die ſich nothwendig ihnen darbietende Bergleihung der Schulen 
unter einander jedenfalls in der Lage, zu einer begründeten Anficht 
in der Sache zu gelangen; die Dberpräfidenten haben reichlichen 
Anlaß, mit derjenigen Auffaffung, melde fie ald Vorſitzende der 
Provinzial Schulfollegien kennen lernen, die in anderen Kreijen ver— 
breiteten Weberzeugungen zu vergleihen. Die Erfahrung aus dem 
Schulbeſuche der eigenen Söhne, welche die Grundlage zu den Vor— 
würfen wegen Ueberbürdung der Schüler zu bilden pflegt, bat auch 
einem Theile der Schulräthe und Dberpräfidenten zur Berfügung 
geitanden und ift von denfelben ausdrücklich benüßt worden; daß 
diefe Schüler ein anderes Verfahren jeitend der Schule zu erwarten 
hätten, ald andere Schüler, wird niemand für wahrſcheinlich erachten, 
der dad PVerfabren unjerer böberen Schulen in diefer Beziehung 
fennt. Die Berichte der Sculrätbe und die Aeußerungen der 
Dberpräfidenten, deren Glaubwürdigkeit aus den bezeichneten Er— 
wägungen ſich ergiebt, ſtehen zu der Auffaffung, zu welder die 
Unterrichtöverwaltung bereitd vorber gelangt war, an feiner Stelle 
in Widerſpruch, jondern haben zur Beftätigung und Ergänzung der— 
jelben beigetragen. 

Die prinzipielle Frage, ob der unferen höheren Schulen ge= 
machte Borwurf der Ueberbürdung ihrer Schüler thatſächlich begründet 
jei, wird von 12 Schulräthen und 3 Oberpräfidenten mit Entidie- 
denheit verneint. Dieſe Verneinung darf nidht in dem Sinne auf: 


205 





gefaßt werden, dab in feinem einzigen Falle — eiwa in Folge 
mangelnden Lehrgeſchickes oder übertriebenen Eiferd eines Lehrers in 
Geltendmachung jeined Unterrichtsfaches — Ueberbürdung von Schü- 
lern ftattgefunden habe; vereinzelte Fälle diejer Art werden fi nie 
ganz vermeiden, aber aud ohne erhebliche Schwierigfeit wieder be= 
jeitigen laffen. Vielmehr ift der Berneinung der Frage nur die 
Bedeutung beizumefjen, daß Ueberbürdung der Schüler nicht irgend 
annähernd in einer Häufigkeit vorfomme, welche fie beinahe zu 
einem Charafterzuge unjerer höheren Schulen made und den er= 
bobenen Vorwurf begründe. — Einer der Oberpräfidenten, welche 
die Thatſächlichkeit der Ueberbürdung in Abrede ftellen, macht darauf 
aufmerfjam, daß der „Ruf wegen Ueberbürdung vorzüglid in den 
fogenannten befjern Kreifen der Gejellihaft und viel weniger in 
den Familien laut wird, wo die ernfte auddauernde Arbeit und dad 
mit Schweiß verbundene Ringen nah einem feften Ziele ald ein 
anerfanntes und gern getragened Lebensgeſetz gilt." Einer der Schul- 
räthe, der übrigend nicht unter den vorbezeichneten zwölf Räthen 
fidy befindet, weift auf Fälle hin, in denen ohne Rüdfiht auf die 
feitens der Schule dagegen gemachten Borftellungen Schüler außer 
Mufitunterricht acht und mehr wöchentliche Lebrftunden im Hebräi- 
jhen und in Talmudiſcher Wiffenihaft erhalten, während man 
dennoch nicht Bedenken trägt, von einer durch die Schule verichul- 
deten Ueberbürdung zu jprechen. 

Die übrigen Dberpräfidenten und Schulräthe erfennen, wenn 
auch mit erbeblidyen Unterjhieden ded Grades, die Weberbürdung 
der Schüler an höheren Schulen ald eine jedenfalld in ſolchem Maße 
vorkommende Thatſache an, dab ed Aufgabe der Unterrichtöverwal- 
tung wird, auf die Bejeitigung des Uebelftandes Bedacht zu nehmen; 
die Provinzial-Schulräthe verbinden mit diejer Erklärung eine zum 
Theil in das Cinzelnfte eingehende Darlegung der Ueberzeugung 
über die Urſachen und Anläffe der Ueberbürdung, zu welcher ums 
fafjende Beobachtung fie geführt habe. 

Die Entichiedenheit der in erheblicher Zahl abgegebenen ver- 
neinenden Erklärungen auf die prinzipielle Frage darf ald ein Zei- 
hen dafür betrachtet werden, daß die Meberbürdung der Schüler mit 
dem gegenwärtigen Unterrichtöbetriebe an unieren höheren Schulen 
nit nothwendig verbunden ift, und daß dem darauf gerichteten 
Vorwurfe nicht in der Allgemeinheit, in welcher er erhoben wird, 
Geltung kann beigemefjen werden. Aber jelbft bei beichränfterem 
Umfange der Geltung bat die Unterrichtöverwaltung es als ihre 
Pflicht erachtet, den Urſachen der Weberbürdung, — dieſelbe 
thatſächlich ſtattfindet, nachzuforſchen und auf deren möglichſte Be— 
ſeitigung Bedacht zu nehmen. Die breite Grundlage der Erfahrung 
und der ſachkundigen Beobachtung, auf welche die Unterrichtsver— 
waltung ſich hierbei zu ſtützen vermag, begründet die Zuverficht 


206 


— — 


* 


daß ſubjektive Willkür der Auffaſſung möglichſt fern gehalten und 
kein weſentliches Moment überſehen iſt. Indem im Folgenden mit 
der Erörterung der vornehmlichſten Urſachen von Ueberbürdung zu— 
gleich die zu ihrer Beſeitigung eingeſchlagenen Wege bezeichnet wer— 
den, wird ſich beſtätigen, daß faſt jede Maßregel, welche auf zweck— 
mäßigere Herſtellung des Lehrganges unſerer höheren Schulen und 
der Ausführung des Unterrichtes gerichtet iſt, zugleich dazu dient, 
die Gefahr der Ueberbürdung zu mindern. 


1. Liegt die Urſache der Ueberbürdung in einer Steige— 
rung der den höheren Schulen geſetzten Lehrziele? 


Ausnahmslos wird von den Schulräthen, und man darf hin— 
zuſetzen von allen Kennern unſerer Schuleinrichtungen anerkannt, 
daß bezüglich der Lehrziele für die einzelnen Gegenſtände des 
Gymnaſialunterrichtes und bezüglich der hiernach in der Reifeprü— 
fung zu ſtellenden Forderungen eine Steigerung innerhalb der letzten 
fünf Jahrzehnte nicht eingetreten iſt. Dieſe Erklärung läßt ſich über 
einen ſo weiten, die ſichere Erinnerung des Einzelnen meiſt über— 
ſchreitenden Zeitraum mit Beſtimmtheit abgeben auf Grund der 
durch das Prüfungsreglement vom 4. Juni 1834, welches im we— 
ſentlichen bis jetzt in Geltung ſtand, erfolgten Normirung der Prü— 
fungsforderungen. Mit dieſer Anerkennung, daß die Lehrziele der 
Gymnaſien nicht erhöht ſind, wird von einigen Seiten noch die 
unbeſtreitbare Bemerkung verbunden, daß durch die inzwiſchen im 
allgemeinen eingetretene Beſſerung der Lehrmethode und der Lehr— 
mittel das Erreichen dieſes Zieles in jedem Gegenſtande erleichtert ſei. 

Dagegen wird — und dies iſt als zutreffend anzuerkennen — 
eine gewiſſe Steigerung der Anforderungen darin gefunden, daß auf 
das Erreichen eines Minimalmaßes der Kenntniſſe und Leiſtungen 
in allen obligatoriſchen Lehrgegenſtänden gegenwärtig ſtrenger ge— 
halten werde, nicht auf Grund einer Aenderung in der Prüfungs— 
ordnung, ſondern in Folge davon, daß auch für die ſonſt minder 
beachteten, faſt dem Zufalle preisgegebenen Lehrgegenſtände (z. B. 
Franzöſiſch, Geſchichte, ſelbſt Mathematik) jetzt eine gründliche Vor— 
bildung der Lehrer erreicht iſt. 

Gegenüber dieſer als thatſächlich anzuerkennenden Aenderung 
in den Anſprüchen an die Beſchäftigung der Schüler unſerer höheren 
Schulen wird von einzelnen Seiten empfohlen, es möge für den 
geſammten Unterrichtsbetrieb und ſpeciell für die Reifeprüfung den 
Lehrerkollegien ein weiterer Spielraum gelaſſen werden zur Berück— 
ſichtigung der verſchiedenen geiſtigen Begabung der Schüler. Nicht 
der, wird von einer Seite vorgeihhlagen, möge für reif erflärt wer— 
den, der den Anforderungen überall ungefähr genügt, wohl aber, 
wer in einigen Fächern tüchliges, in andern nicht genügendes leiftet. 

Diefer Vorſchlag hat eine unleugbare Ueberzeugungdfraft und 


207 





fann auf die Zuftimmung vieler Väter rechnen, melde Söhne auf 
böberen Schulen haben; aber man darf fih nicht verhehlen, daß 
derjelbe auf eine abſchüſſige Bahn der gefährkichiten Art führt; 
denn dur denjelben wird janftionirt, daß z. B. an Gymnafien 
Schüler alö reif entlafjen werden, welche in der Mathematik nicht 
einmal in die elementarften Begriffe Einfiht gewonnen haben, oder 
in der Geſchichte gänzlich unwiſſend find, oder durch Unkenntnis 
ded Franzöſiſchen —* dereinſt ſelbſt von der Benutzung der fran—⸗ 
zöſiſchen Litteratur ihres Faches ausgeſchloſſen finden u. a. m. Eine 
beſondere Unterſtützung findet der bezeichnete Vorſchlag bei nicht 
wenigen ſeiner Anhänger darin, daß die Erinnerung an ſchlechten 
mathematiſchen Unterricht, welchen ſie ſelbſt erduldet haben, ſie zu 
dem Aberglauben verführt, die Mathematik ſelbſt in ihrem, dem 
Schulunterrichte angehörigen elementaren Theil ſei nur für beſonders 
organiſirte Naturen beſtimmt, und es ſei unbillig, elementare Kennt» 
niffe in derjelben von allen zu erfordern. Thatſächlich würde die 
eforderte Eanftionirung der weitgehendften Rückſicht auf die ver- 
hiedene Begabung der Schüler zur Sanftionirung der beliebigen 
Vernachläſſigung des einen oder ded andern Lehrgegenſtandes werden, 
je nad der Zujammenjegung des Lehrerfollegiums oder dem Inter— 
eſſe ded Direftord oder des Schulratbed. Aber auch angenommen, 
ed bliebe wirflid bei der Berüdfihtigung der verichiedenen Be— 
abung oder Neigung der Schüler, jo fordert ſelbſt ein joldyes Be- 
treben vorfichtigite Beſchränkung. Wenn wir einen Werth darauf 
legen, unjere Söhne nicht ſchon von ihrem 9. oder 14. Lebensjahre 
an in Fachſchulen für ihren zufünftigen Beruf zu geben, jo ver— 
folgen wir damit den Zwed, daß diejelben auch für diejenigen Haupt— 
richtungen menſchlichen Willens, welche dem von ihnen bevorzugten 
und erwählten Fache fremdartig find, ein verftändnisvolles Intereſſe 
gewinnen und daß hiermit die verſchiedenen Beruföfreije durch gegen 
jeitige Wertbihägung vor Entfremdung gefhügt werden. Die Aus- 
debnung eines gewilfen Maßes der Aniprüde auf alle obligato- 
riſchen Lehrgegenftände ift nicht eine Grfindung einfeitiger über: 
eifriger Schulmänner, fondern geboten durch den Zwed, den höher 
gebildeten Schichten ded Staated dad Band gegenjeitigen Berftänd- 
nifjes zu bewahren. Wenn einmal ein Gegenftand in den Lehr— 
plan einer Schule ald durch deren Aufgabe erfordert mit obligato- 
riſchem Gharafter aufgenommen ift, jo muß aud von jedem 
Schüler ein gewiſſes Maß jeiner Aneignung erfordert werden. Aber 
dieſes unerläßlihe Maß ſowohl für das Aufiteigen innerhalb der 
Schule ald für die Zuerfennung der Reife an deren Abſchluſſe ift 
niedriger zu ſetzen, ald die Zielleiftung, zu welcher die Schule in dem 
betreffenden Gegenftande überhaupt ihet, jo daß der Verſchieden— 
heit des Intereſſes noch ein ausreichender Spielraum bleibt. 
Dieſer Geſichtspunkt, daß die in der Reifeprüfung auf den 


1884. 14 


208 





einzelnen Gebieten zu ftellenden Forderungen binter den von der 
Schule überhaupt zu erreihenden höchſten Lehrzielen zurüd zu 
bleiben haben, ſcheint bereitö bei der Feitjtellung des Reglements 
vom 4. Zuni 1834 für die Gymnafial-Reifeprüfung und bei jeiner 
Modifikation durch die Eirfular-Verfügung vom 12. Sanuar 1856*) 
(beide vereinigt abgedrudt in Wieje, Verordnungen ıc. Bd. I. ©. 
186— 209) Beachtung gefunden zu haben. Inſoweit die Erfahrung 
erwiejen hat, daß der Erfolg diejer Abficht nicht entipricht, jondern 
die Prüfungsforderungen in nachtheiliger Weiſe belaftend auf den 
Gang des vorherigen Unterrichte8 einwirken, hat die umfafjend vor- 
bereitete, unter dem 27. Mai v. J.“) publizirte Nevifion der Prü- 
fungdordnung, von welder Eremplare beigefügt find, Abhilfe zu 
Ihaffen geſucht. 

Die in der Gymnafial-Prüfungsordnung am auffallendften ber 
vortretende Aenderung, die Beſeitigung nämlich der ſchriftlichen 
Ueberſetzung ind Griechiſche und ind Sranzöfiiche, hat zwar zunächſt 
den Zwed, dem griechiſchen und franzöfichen Unterrichte der legten 
beiden Sahre die vorwiegende Richtung auf die Lektüre zu fihern; 
er enthebt aber eben dadurch zugleid dieſe Klafje von einem um— 
affenden Betreiben grammatiiher Schreibübungen, welden die 
Tendenz einer ausdrüdlichen Vorbereitung auf die Reifeprüfung 
nicht leicht zu benehmen tft. — Für die mündlide Prüfung in der 
Geſchichte, welche vorzugsmeile zu einer fpecielliten Vorbereitung 
Anlaß zu geben geeignet ilt, war durch die Revifion im Fahre 1856 
angeordnet, daß jeder Sraminand zunächſt über eine ihm aus der 
griechiſchen, römiſchen oder deutihen Geſchichte zu ſtellende Auf: 
abe einen zufammenhängenden Vortrag zu halten habe. Die diefer 
aid zu Grunde liegende Abjiht, die Aufmerkjamfeit mehr 
auf den Zufammenhang ald auf die bloße Einprägung der einzelnen 
Daten zu lenken, bat thatſächlich einen ganz andern Erfolg gehabt, 
indem über die mit einiger Wahrjcheinlichkeit zu erwartenden Auf: 
gaben Vorträge ausdrüdlih zur Prüfung ausgearbeitet und nabezu 
memorirt worden find. Dieje Prüfungsforderung ift daher als eine 
nachtheilige Belaftung der wichtigen legten Fahre des Schulunter- 
richted aus der neuen Prüfungsordnung befeitigt worden. — Eine 
ähnliche Abficht, wie die Unterrichtöverwaltung in der Verfügung 
vom 12. Sanuar 1856*) für den Geihichtäunterricht, haben für den 
Religiondunterricht die kirchlichen Behörden beider chriftlihen Kon— 
fejfionen in der Rheinprovinz und in Meftfalen in den Sahren 
1830 und 1835 verfolgt, und haben von der Unterrichtöverwaltung 
die Genehmigung erreicht (Wieſe I. S. 192), dab zur Förderung 
einer gründlichen und vertieften Auffafjung der Religionslehre in 


*) Centrbl. f. d. Unter. Berw. pro 1859 Seite 225. 
**) Dogl. pro 1882 Seite 365. 


209 





ihrem innern Zuſammenhange ein fchriftliher Aufiag über eine 
Aufgabe aud dem Gebiete derjelben in der Reifeprüfung erfordert 
werde. Auch bier hat der Erfolg der wohlgemeinten Abfiht nicht 
entiprohen; denn der Religiondunterricht ift dadurd in die Gefahr 
gebradyt worden, eine jeiner wirklichen Aufgabe nachtheilige, wifjen- 
ſchaftlich theologiſche Richtung anzunehmen und zu einer, die religiöfe 
Bildung nicht fördernden Belaftung ded Gedächtniſſes Anlaß zu 
geben. Bon diejen Sefichtöpunften aus haben Direktoren und Schul— 
behörden der beiden Provinzen wiederholt Borftellungen gegen die 
erzeptionelle Einrichtung des Religiondauffaged vorgetragen. Durdy 
dDiefe Erfahrungen war bei dem Erlaſſe einer allgemeingiltigen 
Prüfungsordnung die Ausdehnung diejer Einrichtung auf die anderen 
Provinzen ausgeſchloſſen und vielmehr die Bejeitigung derjelben auch 
in dem bisherigen Bereiche ihrer Geltung geboten. — In allen 
einzelnen Lehrgegenftänden find, mie eine aufmerkfjame Bergleihung 
von $. 3 der neuen Prüfungsordnung mit den entiprechenden. Be- 
ſtimmungen des biöher geltenden Neglementd erweilt, die Prüfungd- 
forderungen mit erwogener Mäßigung beftimmt; fie erhalten über- 
died in den Erläuterungen zu den Zehrplänen vom 31. März v. 3.*), 
von melden ebenfall® Eremplare beigefügt find, ihre unzweideutige 
Begrenzung (3. B. bezüglih der Geidichte in den Erläuterungen 
zum Lehrplane der Gymnafien zu 7 und 8, a—c). Bet ftrenger 
Einhaltung diejed Maßes in den einzelnen Gegenftänden, welde den 
Prüfungsfommilfionen und den Provinzial-Schulräthen ald König: 
lien Kommifjaren zur Pflicht gemacht ift, bedarf ed daher der vor— 
ber zur Sprade gebradten Rückſicht auf Verfchiedenheit der Be— 
gabung und der Neigung der Eramingnden nur in geringem Maße. 
Dennoch ift derjelben durch $. 12, 3 Alin. 2 in ungleidy höherem 
Make als biöher Nechnung getragen, indem für zuläſſig erklärt ift, 
dak nicht gemügende Leiftungen in einem Lehrgegenſtande durch 
mindeitend gute Leiltungen in einem anderen Gegenftande als er: 
gänzt erachtet werden. Nur ift nad) $. 19, 2 der Prüfungsordnung 
bezüglich der nicht genügenden Leitungen, melde eine Kompenfation 
zulaffen jollen, die in der Vereinbarung der deutſchen Staatd- 
regierungen vom April 1874 (Wieſe I. S. 213 Nr. 6) feftgeiegte, 
ſchon dur die Schulordnung an ſich gebotene Grenze einzuhalten, 
dak fie nit unter dad Maß herabgehen, welches für die Verſetzung 
nah Prima erfordert wird. 

In der gleihen Weile ift bei der Revifion der Prüfungsordnung 
für die Realanftalten, über welche erft in fürzerer Zeitdauer haben 
Erfahrungen gefammelt werden fönnen, darauf Bedacht genommen 
worden, ſolche Beftimmungen zu bejeitigen, welche einen belaftenden 
Einfluß auf den Unterricht, namentlid in der oberften Klaffe, aus— 


*) Gentrbl. f. d. Unter. Verw. pro 1882 Seite 248. 
14* 


210 





uüben geeignet find. Es wird genügen in diejer Hinſicht auf die 
Srüfunpäbertimmungen bezüglih der engliſchen Sprade ($. 6, 2) 
und auf die Erläuterungen zu dem Lehrplane der Realanftalten bes 
züglich des neuſprachlichen und des mathematiſch-naturwiſſenſchaft⸗ 
lichen Unterrichtes (zu 4 und 5, 8, 10, 11) zu verweiſen. 

Die Unterrihtöverwaltung glaubt biernady der Weberzeugung 
Ausdrud geben zu dürfen, daß bei der Beftimmung der Forderungen 
für die Reifeprüfung in den einzelnen Gegenftänden die ges 
jammelten Erfahrungen gewiljenhaft verwerthet find, um jeden An» 
laß zu einer Ueberbürdung der Schüler in dem voraudgehenden 
Unterrichte und inöbejondere zu bloßer Prüfungsvorbereitung zu bes 
jeitigen, und daß unter Aufrechtbaltung der durch die Aufgabe der 
höheren Bildungsanftalten bedingten Ausdehnung auf alle obliga= 
toriichen Lehrgegenftände dennoch der Sndividualität der Schüler der 
gebührende Spielraum gelaffen ift. 


2. Liegt die Urjadhe der Heberbürdung in der Lehrein— 

rihtung, jo weit diejelbe die Vertheilung der Lehr— 

gegenftände auf die verihiedenen Klajjen und die Be— 
meſſung der Kurjusdauer betrifft? 


In dem biöherigen Lehrplane der Gymnafien, wie derſelbe jeit 
1856 beftand, bat es fih als ein Uebelftand erwieſen, daß in den 
drei unterften Jahreskurſen Serta, Duinta, Duarta je eine neue 
fremde Sprade in den Unterricht eingeführt wurde, in Serta die 
lateiniihe, in Duinta die franzöfiihe, in Duarta die griechiicdhe. 
Für Duarta ergab fih aus diefer Einrichtung ein Ueberfchreiten des 
rihtigen Maßes der Anforderungen um jo mehr, als gleichzeitig 
mit dem Erlernen der an ſich nicht leichten griechiſchen Formenlehre 
der Beginn ded mathematiichen und des eigentlidy biftoriichen Unter» 
richtes eintrat. Es ift begreiflih, daß gerade in Duarta ein erheb— 
licher Theil der Schüler über die normale Kurjusdauer zurüdge- 
halten wurde. Durd die mit dem gegenwärtigen Lehrplane anges 
ordnete Verlegung des Anfanges des griechiſchen Unterrichted nach 
Untertertia ift diefer Anlaß der Ueberbürdung bejeitigt worden; 
daß diefe Nenderung zugleih nah anderen Richtungen hin dem 
Gange ded Gymnafialunterrichte® und feiner Beziebung zu dem 
Unterrihte an den Realanftalten förderli wird, iſt nicht dieſes 
Ortes weiter audzuführen. 

An den Realgumnafien war nach der im Sahre 1859 getroffenen 
Drganifation für die Zielleiftungen in den beiden modernen fremden 
Spraden eine im wejentlichen gleihe Höhe der Forderungen ge— 
ftellt; ferner war durch die Ausdehnung des naturbefchreibenden 
Unterrichtes bis in die Dberjefunda und zum Theil jelbft in die 
Prima und dur die Einrihtung der ausdrücklichen Verſetzungs— 
prüfung nad Prima der nahe liegende und wohl jelten vermiedene 


211 


Anlaß zu einer weit gehenden gedächtniämäßigen Ginprägung von 
Einzelheiten gegeben. In der Revifion des Lehrplanes ift auf Grund 
der gelammelten Erfahrungen durdy ftrengere Begrenzung der Lehr: 
aufgaben und durd dad Aufgeben der ausprüdlicen Verſetzungs⸗ 
prüfung nach Prima darauf Bedacht genommen, daß ſichere Herr— 
ſchaft in den Elementen, nicht eine maſſenhafte Einprägung von Ge— 
dächtnisſtoff zweifelhaften Werthes erſtrebt und hierdurch zugleich der 
Anlaß zu Ueberbürdungen möglichſt beſeitigt werde. 

Die Kurſusdauer der einzelnen Klaſſen war bisher zwar 
grundſätzlich eine jährige, woraus als Konſequenz die Beſchränkung 
auf jährliche Verſetzung der Schüler in die höheren Klaſſen und 
auf eine jährlib nur einmal ftattfindende regelmäßige Aufnahme 
neuer Schüler ſich ergiebt. Indeſſen war es geftattet, mit diejer 
grundjäglic beftehenden Sahreddauer der Kurje halbjährliche Auf— 
nahmen und Verjegungen in allen den Fällen zu verbinden, „wo 
die Zehrerfollegien fi nach reifliher Berathung dafür erklärten, und 
wo fie in ſich die Kraft und die Mittel zu befigen meinten, den 
Debelftänden und Nacdtbeilen, weldye befonderd in den drei unteren 
Klaffen aus der halbjährlichen Verſetzung und der mit ihr zufammen- 
hängenden großen VBerjchiedenartigfeit der in derjelben Klafje ver- 
einigten Schüler faft unvermeidlich erwachſen, wirfiam und mit Er: 
folg zu begegnen." (Wieſe I. ©. 30.) Bon diejer Geftattung ift 
in einigen Provinzen 3. B. Brandenburg, Sachſen, Pommern, um: 
fafjender Gebraudy gemacht worden, während in anderen, namentlich 
den weſtlichen Provinzen, die ftrenge Einhaltung der Jahreskurſe 
mit der daraus fich ergebenden Beichränfung auf jährliche Auf— 
nahmen und Berjegungen fefte Sitte ilt. Das Mittel, durch welches 
der Widerſpruch zwiſchen Jahreskurſen einerjeitd und halbjährlichen 
Aufnahmen und VBerjegungen andererieitö mit den daraus erwachſen— 
den Uebelftänden angeblich befeitigt werden follte, beftand im weſent— 
lichen darin, daß in den meilten Zehrgegenftänden die für Jahres— 
dauer mähig beftimmte Lehraufgabe zweimal je innerhalb eines 
Halbjabres durdhgenommen wurde. Thatſächlich verband ſich hier— 
mit die ſchwer zu umgebende und dod höchſt nadytheilige Lehrpraxis, 
dab höchſtens im erften Duartale jedes Semeiterd die ganze Klaſſe 
gleihmäßig beihäftigt wurde, fodann aber die Thätigfeit des Lehrers 
faſt ausichließlich der oberen, zur Verjegung vorzubereitenden Ab- 
tbeilung fi zumendete. Die Folge diejed VBerfahrend war auf der 
einen Seite mindere Feftigfeit in der Aneignung der Clemente, auf 
der andern Geite Ueberbürdung der Schüler durdy die Haft, mit 
welcher die Aneignung erftrebt wurde, und zugleich dad drüdende, 
einen Theil der Schüler aufregende, einen andern lähmende Gefühl, 
mit dem Aufgebote des Außeriten Fleißes doch nicht Genügendes 
feiften zu können. Diefer Anlaß der Weberbürdung, von weldem 
manche Eltern auffallende Betipiele in der Erinnerung haben dürften, 


212 


fann nur dadurch beieitigt werden, dab die Einrihtung der Jahres— 
furfe zu wirklicher Ausführung gebracht wird, und daß demgemäß, 
infomweit niht an umfangreichen Anftalten Wechjelcöten befteben, nur 
jährlid einmal die Verſetzung der Schüler und die regelmäßige Auf- 
nahme neuer Schüler ftattfindet. Die Unterrichtöverwaltung bat daher 
leichzeitig mit der Einführung der revidirten Lehrpläne die ftrenge 
urhführung der Sahreöfurfe mit den vorher bezeichneten Kon— 
jequenzen angeordnet. Diefe Anordnung wird in den an halbjähr— 
lie Aufnahmen und Berjegungen der Schüler gewöhnten Drten 
bei vielen Eltern die Bejorgnid erweden, dat durdy die Nothmendig- 
feit, Schüler bei nicht erlangter Reife für die höhere Klafje ein 
volles Fahr, nicht blos ein Halbjahr, in der niederen zurüdzubalten, 
ihre Söhne in die Gefahr eined erheblichen Zeitverluftes gebracht 
werden. Die Erfahrungen aus dem weiten Bereiche, in weldem 
die ftrenge Durdführung der Jahreskurſe als unbeftrittene Sitte 
befteht (dies ift nicht nur im den weſtlichen Provinzen Preußens, 
ſondern aud in ganz Sübddeutihland der Fall), erweilen, daß dieſe 
Belorgnid nicht begründet ift; der Prozentjag der nicht verjeßten 
Schüler ift bei diefer Einrichtung unter dem geordneten ruhigen 
Gange des Unterrichted ein ungleich geringerer, und die durchſchnitt— 
liche Dauer, welche Schüler zum Abjolviren ded geſammten Kurius 
gebrauchen, wird thatiächlich keinesfalls arößer, ald bei der jchein- 
bar günftigeren Einrichtung der halbjährlichen Berjegungen. Gegen— 
über den zunächſt mwahrjcheinli zu erwartenden Ausdrüden von 
Belorgnid oder ſelbſt von Unmillen der Eltern darf daher die Ueber— 
sengung geltend gemacht werden, dab die zur Bejeitigung eined Ans 
aſſes der Ueberbürdung notbwendige Einrichtung keineswegs einen 
Zeitverluft für die Schüler der höheren Schulen herbeiführt. 


3. Anderweite Anläjje zur Ueberbürdung — Ausbrei— 
tung und Frequenz der höheren Schulen; willenidhaft- 
lihe und didaftiihe Ausbildung der Lehrer. 


Inſoweit an unferen höheren Schulen in den durch die Prüfungs 
ordnungen feitgelegten Lehrzielen, in der Vertheilung der Lehrauf— 
gaben auf die einzelnen Klaffen und in der Abgrenzung der Kurſus— 
dauer Anläffe zu einer möglidden Ueberbürdung gefunden werden 
fünnen, bat die Unterrichtöverwaltung, wie aus dem Dbigen erficht- 
lich ift, e8 ald ihre Aufgabe betrachtet, diejenigen Aenderungen fofort 
anzuordnen, durch welde eine Abhilfe zu erwarten ift. Diefe 
Aenderungen haben maßvoll fein dürfen; denn unjere höheren Schulen 
find nidyt die plöglihe Schöpfung der jubjektiven Anficht eines 
einzelnen Mannes, jondern dad Ergebnid des ſich ergänzenden Nach— 
denfens hochbegabter, um das geiltige Wohl der Jugend verdienter 
Männer uud der berichtigenden Erfahrung aus langem Zeitraume; 
und wenn wir nicht in diefem glücklichen Kalle wären, in unjeren 


213 


Sculeinrihtungen ein werthvolles Erbtheil unferer Väter hochzu— 
ihägen, würden die Aenderungen maßvoll getroffen werden müffen, 
um wirklich zur Ausführung zu gelangen, weil die Drgane der Aus— 
führung auf allen Stufen diejelben bleiben. Die Unterrichtäver- 
waltung ift aber weit entfernt von dem Gedanfen, ald ob hiermit 
die Frage der Ueberbürdung erſchöpft oder erledigt fei; fie verfennt 
nicht, daß no andere Momente von entiheidender Bedeutung in 
Betracht fommen, bei welchen fie ſich zwar beicheiden muß, eine jo= 
fortige Abhilfe nicht berftellen zu fönnen, aber deöwegen nicht weniger 
eine allmähliche Befjerung zum Gegenftande ihrer unaudgefepten 
Sorge madt. Die wejentlichften jolen im Folgenden bezeichnet 
werden, unter Hinzufügung von Bemerkungen über die von der 
Unterrichtöverwaltung zur Abhilfe eingeichlagenen oder in Ausficht 
genommenen Mahregeln. 


a) Audbreitung und Frequenz der höheren Schulen. 


Im Jahre 1868 beitanden im preußtihen Staate 197 Gym— 
nafien, höhere Schulen der verichiedenen Kategorien zujammen 369; 
im Sabre 1880 war die Anzabl der Gymnafien auf 249, die der 
höheren Schulen überhaupt auf 489 geftiegen. 

Im Jahre 1868 fam ein Gyumnafialichüler im preußiſchen Staate 
auf 427, ein Schüler der höheren Schulen überhaupt auf 266 Köpfe 
der Bevölkerung; im Jahre 1880 war das Verhältnid der Gym: 
nafiaften 1:362, (Königreih Sachſen 1:624), das der Schüler 
höherer Schulen überbaupt 1:215, (Königreich Sadien 1:281). 

Im Fahre 1863 fanden fih unter 144 Gymnaſien 29, alfo 
20°/, mit einer Frequenz von mehr ald 400 Schülern (14 von 
400—500, 8 von 500—600, 7 von 600—700), im Zahre 1880 
unter 249 Gymnafien 63, aljo 26%, (37 von 400—500, 16 von 
500—600, 8 von 600— 700, 2 über 700), ſelbſtverſtändlich alles 
ohne Einrehnung der Vorſchüler. 

Man wird darauf verzihten müſſen, dieje beacdhtenöwerthen 
Verhältniszahlen aus einem einzelnen Gefichtöpunfte abzuleiten, 
fondern ed wird noch mannigfaltiger anderen Daten bedürfen, um 
dieje Zahlen vollfommen verftändlid zu machen. Hier fommen die- 
jelben nur injofern in Betracht, ald in ihnen ein Anlaß der Ueber: 
bürdung zu finden it. 

Bei dem unverhältnismäßig gefteigerten Zudrange zu den höheren 
Schulen iſt ed unvermeidlih, dab ein größerer Prozentiag folder 
Schüler fid darunter befindet, welche dur unzureichende Begabung 
oder dur die in den häuslichen Verhältniffen liegenden Hinderniffe 
in ihren Kortichritten gehemmt find. Unter diejen Umftänden fönnen 
die Lehritunden auch für die geeigneten Schüler nit die Wirkung 
haben, welde fie fonft wohl erreihen würden, und jede Beeinträch— 
tigung des Erfolgedö der Lehrſtunden führt zu einer Uebertragung 
der Laſt auf die häusliche Beihäftigung. 


214 


Höhere Schulen von übergroßer Gejammtfrequenz; — und man 
darf füglic das Ueberjchreiten von 400 Schülern ald Anfangspunkt 
der Rechnung nehmen — find, wenn man jelbjt abſehen will von 
dem faft vollftändigen Aufgeben einer erziehlichen Einwirkung, ſchon 
in Betreff ded Unterrichtes ald ein leidiger Nothitand zu betrachten. 
Sn der Regel find diejelben in allen oder den meiften Klafjen mit 
der zuläſſigen Marimalzahl von Schülern gefüllt und bringen dann 
ihren Schülern diejenige Beeinträhtigung des Erfolged der Lehr- 
ftunden, mithin Vermehrung der Hausarbeit, welche mit der ge= 
fteigerten Schülerzahl derjelben Klaffe unvermeidlid verbunden ift. 
Aber jelbit wenn diefer Uebelſtand nicht oder nur in mäßigem und 
erträglihem Grade vorhanden fit, jo liegt in der Höhe der Geſammt— 
frequenz jelbjt ein jchwer wiegender Pachtbeil Der Direktor ift 
dann nicht wohl im Stande, die Geſammtheit der Schüler nad) Bes 
tragen, Fleiß und Leiltungen, geſchweige denn nad ihrer Individu— 
alität zu fennen und dur ſolche Kenntnis erforderliden Falles 
einen zwedmäßigen Einfluß auszuüben ; nicht einmal das Verfahren 
der einzelnen Lehrer vermag der Direktor eingehend genug zu be= 
obachten, um der Aufgabe jeined Amtes gemäß dad geordnete Inein— 
andergreifen des Unterrichtes in den auffteigenden Klaſſen, das 
richtige Maß der Anforderungen für die ——— Lehrgegen— 
ſtände innerhalb derſelben Kläſſe herzuſtellen. Der große Umfang 
des Lehrerkollegiums lockert überdies das Band unter den einzelnen 
Gliedern desſelben, welches doch ſo dringend nöthig iſt, wenn das 
Zuſammenwirken einer Mehrheit von Kollegen einen gedeihlichen Er— 
folg im Unterrichte haben ſoll. Endlich iſt es eine nur ſchwer zu 
vermeidende Folge des übermäßigen Umfanges der geſammten Schule, 
daß die perſönliche Theilnahme der Lehrer an den einzelnen Schülern 
auf ein verſchwindendes Maß berabfinft; es bedarf aber feiner 
weiteren Ausführung, dab gerade in diefem perlönlichen Sntereffe 
ded Lehrers an jedem einzelnen Schüler eine weientliche, nicht body 
genug zu ſchätzende Erleichterung der Arbeit für denfelben liegt, 
welche bei dem Mangel diefer perfönlichen Theilnahme von manden 
al8 eine Laſt empfunden wird. j 

Mit dieien Bemerkungen über die Schwierigfeiten, zu welchen 
der übermäßige Umfang einer Schule führt, fteht ed im Einklange, 
daß bei derartigen Schulen die Klagen wegen Ueberbürdung un= 
verhältnismäßig häufig zu vernehmen find. Die techniſchen Räthe 
ded Unterrichtö- Minifteriumd haben, wie oben (S. 203) erwähnt 
wurde, bei ihren Beſuchen höherer Schulen der etwa vorfommenden 
oder zu bejorgenden Weberbürdung der Schüler die umfafjendite 
Aufmerkiamfeit zugemendet und haben immer wieder die Erfahrung 
gemadt, dat an Schulen von beichränftem Umfange an Orten von 
mäßiger Größe ein Anlaß zur Belorgnis wegen Ueberbürdung über- 
haupt nicht eriftirt, und daß auch in den Eiternfreijen die in der 


215 


Deffentlichkeit fih ununterbrochen erneuenden Klagen eine foldye 
Bejorgnis nicht haben ermeden fünnen — zum deutlichen Zeichen, 
in welhen Maße die Klagen wegen Ueberbürdung durch die eigen» 
thümlihen WBerhältnifje der großen Städte und durch den zum 
Uebermaße angewadjenen Umfang der Schulen hervorgerufen find. 

Dem bezeichneten Uebeljtande des ſich fteigernden Zudrangesd 
zu den höheren Schulen und der Uebergröße einzelner Anftalten mit 
nachhaltigem Erfolge entgegenzutreten, fehlt ed der Unterrichtöver- 
waltung an völlig wirkſamen Mitteln. Es läßt fid zwar theoretiſch 
leiht beweiien, daß jedenfalld dem legteren Uebelſtande durch Er— 
richtung neuer Schulen abzubelfen wäre; aber ſchon aus finanziellen 
Gründen ift es unausführbar, mit dem fchnellen Anwachſen der 
großen Städte durh Errihtung höherer Schulen gleihen Schritt 


zu balten. 
b. Fachlehrerſyſtem. 


Bor fünf Jahrzehnten war e8 die Regel, daß die meiften Un— 
terrichtögegenflände derjelben Gymnafialtlaffe, mit Ausihluß oder 
jelbft mit Einſchluß der Mathematik, in der Hand dedjelben Lehrers 
fi befanden. In dem eriten für die Prüfung pro facultate do- 
cendi erlafjenen ausführlihen Reglement vom 20. April 1831 wer: 
den zwar Hauptfächer der Lehrbefähigung unterjchieden, aber es 
berriht do in demjelben die Vorausſetzung — und demygemäß 
wurde die Prüfung in den dreißiger Sahren tbatfählid ausgeführt 
— , dab jeder Kandidat auf allen Gebieten, etwa mit Ausnahme 
der Mathematik, jo weit heimiſch jei, um bei gewilfenhafter Vor: 
bereitung den Unterricht wenigſtens in dem mittleren Klaffen mit 
Erfolg ertheilen zu können. Es war überdied in manden Pro» 
pinzen ein nicht ihnen Fall, daß Kandidaten die Vorbereitung 
auf dad Lehramt an höberen Schulen mit dem Studium der 
Theologie verbanden. Die Ausbildung der einzelnen Wiſſen— 
Ichaften und die Aenderung ihres Vortrages auf den Univerfitäten 
führte in der Praris der Prüfungen felbft dazu, dab die Gebiete, 
auf melde ein Kandidat feine Univerfitätöftudien eigentlich gerichtet 
hatte und für melde er die Lehrbefühigung eritrebte, von denen 
unterichieden wurden, in welchen er fih nur ſchulmäßig orientirt 
erwied; dad Prüfungdreglement vom 12. Dezember 1866*) hat den 
Schon beftebenden Unterſchied nur beftimmt formulirt. Dieſe all— 
mählich eingetretene und dann ald ordnungsmäßig anerfannte Aen— 
derung ift nicht dad Ergebnis einer perfönlichen Anfibt und ſub— 
jeftiven Willfür, jondern Folge der allgemeinen Entwidelung der 
MWiffenichaften, daher man in anderen deutihen Staaten einen ana 
logen Gang nachweiſen fann. Demgemäß bat bei der feit längerer 
Zeit in der Vorbereitung begriffenen und ihrem Abichluffe nahe 
gebraten NRevifion des jegt in Geltung ftehenden Reglements für 


*) Centrbl. f. d. Unter. Verw. pro 1867 Seite 18. 


216 


die wiljenihaftlihe Prüfung der Lehramtölandidaten nit in Aus— 
fiht genommen werden können, zu einer Ausdehnung der Prüfung 
und der dadurch zu erwerbenden Lehrbefähigung auf möglichſt viele 
oder alle Zehrgegenftände der höheren Schulen zurüdzufehren, wohl 
aber ift als erforderlich erachtet worden, daß der zufünftige Lehrer 
außer dem in der Prüfung zu erweilenden gründlihen Studium 
deöjenigen Gebietes, für welches er die Zehrbefähigung erftrebt, zu— 
gleih in gewiſſen, angrenzenden oder unterftügenden Fächern ein 
beitimmted Maß von Kenntniffen nachweiſe; es joll hierdurch eben» 
jo ſehr einer zu weit gehenden Specialifirung in den wiſſenſchaft— 
lichen Studien des zukünftigen Lehrers, ald einer zu engen Bes 
ihränfung feiner Zehrthätigfeit vorgebeugt werben. 

Aud diejer in den Univerfitätäftudien der zukünftigen Lehrer 
an den höheren Schulen und in der Lehramtsprüfung eingetretenen 
Henderung bat fi ald nothwendige Folge ergeben, daß innerhalb 
derjelben Klafje der Unterricht an eine größere Anzahl von Lehrern 
vertbeilt ift, deren jeder dem von ihm vertretenen LZehrgegenitande 
bejondere mwifjenichaftlihe Studien gewidmet bat. Die Einrich— 
tung, welche in ihrem Extreme als Fachlehrerſyſtem bezeichnet wird, 
hat man nicht an ſich als einen Uebelſtand zu betrachten; denn es 
kann nicht in Zweifel gezogen werden, daß derjenige, der einen 
Unterrichtsgegenſtand wirklich beherrſcht, am geeignetſten iſt, in das 
Verſtändnis desſelben am leichteſten einzuführen; die Erfahrung 
beſtätigt, daß wiſſenſchaftlich vorzügliche Lehrer für die günſtigen 
Erfolge, welche ſie an den Schülern erreichen, die geringſten An— 
ſprüche an deren Arbeitskraft machen. Aber eine Gefahr der Ueber— 
bürdung liegt allerdings in dem Fachlehrerſyſteme, da jeder einzelne 
Lehrer für fein Fach die Schüler zu interejfiren ſucht, möglidyer- 
weile ohne Rüdjiht auf den Zuſammenhang defjelben mit anderen 
Lehrgebieten, jedenfalld ohne perſönliche Anihauung von den Lei— 
ftungen der einzelnen Schüler in den anderen Gebieten. Es fehlt 
nicht an mannigfaltigen Einrichtungen, diejer von vornherein vor= 
gejehenen Gefahr vorzubeugen — Ordinarien, Konferenzen der Leh— 
rer derjelben Klaffe, Feititelung eines beftimmten Arbeitsplanes für 
jede einzelne Klaffe beim Beginne des Gemeiterd u. a. m. Die 
Gefahr verſchwindet jo gut wie vollftändig in den Fällen, wo ein 
Lehrerfollegium von mähigem Umfange in genauem Verfehre über 
jeine gejammte Berufötbätigkeit ftebt und der Direktor, die Ver— 
theilung des Unterrichteö an verschiedene Lehrer in angemefjenen 
Schranfen baltend, durdy feine Einfiht und Autorität die Einheit 
des Unterrichtöbetriebed in der ganzen Schule berftellt und erhält. 
Sie jteigert fi dagegen, wenn die Uebergröße der Schule die vor- 
ber bezeichneten Nachtbeile berbeifübrt, den Zufammenbang des 
Kollegiums zu lodern und dem Direktor die Ueberfiht und den 
enticheidenden Einfluß nabezu unmöglich zu maden. Unter ſolchen 
Umftänden ift nicht zu verfennen, dab aus der Anwendung des 


217 


Fachlehrerſyſtems, inſoweit diejelbe unvermeidlich ift, nicht felten 
Uebelftände hervorgehen; die Auffichtöbehörden nehmen bei Revifionen 
der Schulen auf diejen Gefichtöpunft forafältigft Bedacht, aber es 
fommt allerdingd vor, daß fie nit im Stande find, dem Uebel» 
ftande vorzubeugen, jondern ihn erjt zu ermäßigen, nachdem er ein— 
getreten it. 


e. Specialifirung des Unterrichtes. 


Die im DObigen erwähnte Entwidelung der in ihren elemen= 
taren Theilen dem Schulunterrichte angehörenden Wiffenichaften und 
die Aenderung ihrer Behandlung auf den Univerfitäten, welche auf 
die Einrihtung der Lehramtöprüfung eingewirkt und die Zuweiſung 
der Lehrgegenftände an verichiedene Xehrer herbeigeführt haben, üben 
nod in anderer Weile Einfluß auf die Geftaltung ded Schulunter— 
richtes. Es wird genügen, died bezüglid des Unterrichted in den 
altklaſſiſchen Spraden zu erläutern; in Betreff aller übrigen Unter: 
richtögebiete läßt ſich leicht dad Analoge bemerfen. 

Die grammatiihe Wiſſenſchaft der beiden klaſſiſchen Sprachen 
bat in den legten vier Jahrzehnten eine durchaus veränderte Geftalt 
angenommen. Die Formenlehre iſt auf hiſtoriſche Sprachvergleichung 
begründet; für die Syntax iſt eine ungleich ſpecieller eingehende 
Beobachtung zur Grundlage gemadt, und zugleich iſt für fie die 
bijtoriihe Entwidelung als maßgebender Geſichtspunkt anerfannt; 
die Beobachtungen über die ftiliftiihe Form find zu einer gewifjen 
ſyſtematiſchen VBollftändigfeit gebradt. Dagegen bat das Einleben 
namentli in die lateinijhe Sprache, wodurd diejelbe früher den 
Fachmännern zu einem fügiamen Kleide der eigenen Gedanfen wurde, 
entichieden abgenommen. Es ift begreiflih, daß die Meile des 
Univerfitätdunterrichtes, welcher hiermit nicht Eritifirt werden fol, 
auf die Schule unmittelbarer einwirft, ald mit deren Aufgabe ver— 
einbar ilt. 

Gleichzeitig bat die Methodik des Unterrichted in den alten 
Spraden eine Entwidelung erfahren, welche, jo jehr man die zu 
Grunde liegende Ueberlegung ſchätzen mag, geeignet ijt, drüdend auf 
den Unterricht einzumirfen. Die Uebungen im jchriftlichen Ueber: 
jegen in die alten Spraden, namentlich in das Lateiniſche, werden 
nicht jelten jo angeftellt, daß mit jorgfältiger Ueberlegung jedes Wort 
auögenügt, jedes zu einem Anlafje des Nachdenkens und zu einer 
Gefahr für den Schüler gemadt werden joll. Diejes Verfahren 
wird zu einem empfindlihen Drude für die Schüler, insbejondere 
wenn die auf dieje Weiſe möglichit erichwerte grammatiihe Nichtig- 
feit deö Leberjepens in die fremde Sprache zum ausſchließlichen oder 
doch weit überwiegenden Mapitabe für die Sprachkenntnis der 
Schüler gemadt wird, 

Die Unterrichtöverwaltung hat den in den allgemeiniten Zügen 


218 


bezeichneten Vorgängen des Unterrichtöbetriebed bejondere Aufmerf- 
jamfeit zugewendet, um jo mehr als fie bejorgen muß, daß durch 
dDiejelben nicht nur die freudige Zuverfiht der Schüler in ihrer Ar- 
beit beeinträchtigt, jondern audy der bildende Einfluß des altklaſſiſchen 
Schulunterrichtes gefährdet wird. Der bezeichneten nadhtheiligen 
Erſchwerung der jchriftlihen Arbeiten und der Uebertreibung der 
ihnen beigemefjenen Bedeutung ift durch „Allgemeine Bemerkungen” 
entgegengetreten worden. Dieje find im Dftober 1881 den König» 
lihen Provinzial = Schulfollegien, als denſelben der Entwurf der 
revidirten Lehrpläne zu gutachtlier Aeußerung zuging, nicht zur 
Publikation, jondern als eine die Abſicht der revidirten Lehrpläne 
erläuternde und ergänzende Direftive mitgetheilt worden. Die 
Neußerungen der Provinzialbebörden haben erwiejen, daß diejelben 
in jenen allgemeinen Bemerkungen nur eine Beftärfung auf dem 
von ihnen großentheild bereitd aus eigener Weberzeugung einge= 
ſchlagenen Wege gefunden haben. Bezüglich ded in den gramma= 
tiihen Forderungen einzuhaltenden Maßes find in den Erläuterungen 
zu dem Lebrplane der Gymnaſien, insbejondere zu 3b und c und zu 4, 
die Grundjäge in unzweidentiger Beitimmtheit ausgeſprochen. Gleich— 
zeitig wird bei der vorher ermähnten Nevifion der Drdnung für die 
wiſſenſchaftliche Lehramtsprüfung in der Formulirung der zu ftels 
lenden Anſprüche darauf Bedacht genommen, daß die Univerfitätö- 
ftudien der zufünftigen Lehrer, unbeichadet ihrer wiſſenſchaftlichen 
Gründlichkeit, die Beziehung auf die Aufgabe ded Schulunterrichtes 
nicht außer Acht laffen. 

Die Unterrichtöverwaltung verhehlt fih nidht, dab von den an» 
gewendeten Mitteln ein jofortiger, in die Augen Ipringender Erfolg 
nicht zu erwarten iſt; denn ed bandelt fi nicht um die Befeitigung 
irgend einer Nachläffigfeit eines Theile der Lehrer, jondern um die 
Ermäßigung ded Einfluffed einer wiffenichaftlihen Richtung gerade 
bei ſonſt tüchtigen und felbit vorzüglichen Yehrern. Aber mit diefem 
Verzichte auf einen jofortigen Erfolg verbindet die Unterrichtöver- 
waltung die MHeberzeugung, daß ed der unaudgejepten Bemühung 
mehr und mehr gelingen wird, den Unterricht an unjeren böberen 
Schulen von einer nachtheiligen Beſchwerung zu befreien, obne ihn 
in das entgegengelegte Uebel der Oberflächlichkeit verfallen zu laffen. 


d) Didaktifhe Ausbildung der Lehrer. 


Bei der Schnelligkeit, mit welder im legten Jahrzehnte die 
Frequenz der böheren Schulen namentlih in den großen Städten 
zugenommen und die Errichtung neuer Klafſen erfordert bat, ift 
oͤfters der Fall eingetreten, daß zwei und mehr wiſſenſchaftliche Hilfs- 
lehrer an derjelben Anftalt beichäftigt, aljo ein erbeblidher Theil 
des Unterrichtes dem Wechſel noch nicht bewährter Lebrfräfte über- 
laſſen wurde. 


219 





Der Bedarf an Lehrkräften für die zunehmende Frequenz der 
bereitö beftehenden höheren Schulen und für die anſehnliche Zahl 
neu errichteter Anftalten (überdies fanden auch an den neu errichteten 
Lehranſtalten im Reichslande eine erbeblihe Anzahl von Lehrern 
aus Preußen Verwendung) bat zur Folge gehabt, dab Lehramts— 
fandidaten unmittelbar nach beendigter Prüfung, mandmal jelbft 
vor deren Abichluffe, in dem Probejahre, welches ihrer praftiichen 
Ausbildung dienen fol, in der Regel ſchon zur Bertretung einer 
vollen Lehrkraft verwendet worden Ad. 

Inſoweit die vorgefommenen Fälle von Ueberbürdung in mangel» 
hafter Verwerthung der Lehrftunden und unrichtiger Beurtheilung 
ded Maßes und der Schwierigkeit der Aufgaben ihren Anlaß haben, 
find fie vorzugsmweile aus den bezeichneten Umftänden abzuleiten. 
Dieje Uebelſtände find bereitd in der Abnahme begriffen, da in der 
Errichtung neuer höherer Schulen eine größere Zurüdhaltung ein« 
getreten ift, und da die Zahl der geprüften Kandidaten auf den 
meilten Unterrichtögebieten bereitd die Zahl der zu beiegenden Stellen 
überfteigt, jo daß der Anlaß aufhört, Kandidaten während ihres 
Probejahres als wiſſenſchaftliche Hilfälebrer zu beihäftigen. Es ift 
gegenwärtig nahezu erreiht, daß das Probejahr, feiner wirklichen 
Aufgabe zurückgegeben, nicht zur Unterftügung der fraglichen Schule, 
jondern zur Ausbildung des Kandidaten verwendet wird. 

Es darf jedod al allgemein anerkannt erachtet werden, daß 
die Einrihtung ded Probejahres zur Erreihung dieſes Zwedes nicht 
ausreiht. In dieſer Ueberzeugung bat die Unterrichtöverwaltung 
geaentwärtig die Zuftimmung der Landeövertretung nachgeſucht zur 

ewilligung der Mittel für die Ausführung einer zweiten, aus— 
ihließlih praftiihen Prüfung der zufünftigen Lehrer und bat die 
für ihr Vorbaben maßgebenden Gefihtöpunfte in einer der Landes: 
vertretung übergebenen Denkſchrift dargelegt. Nicht in der Ver— 
mehrung des Prüfungsapparated um eine neue Prüfung, wie von 
manden Seiten die Abſicht aufgefaßt oder mißdeutet it, fieht oder 
juht die Unterrichtsverwaltung eine Garantie für die vollftändigere 
praftiihe Ausbildung der angehenden Xehrer, wohl aber darf fie 
fih der Meberzeugung bingeben, daß durch dieſe Prüfung diejenigen 
Kandidaten, welde eines jolhen Antriebed bedürfen, beitimmt jein 
werden, während der wichtigen Anfangszeit ihrer Lehrthätigkeit der 
Aufgabe ihres Berufes ihr Nachdenken zuzumenden und die zu ihrer 
praftiihen Ausbildung theild Schon vorhandenen, theild zu ergänzenden 
Mittel gewiffenhaft zu benügen. Es ſteht alfo zu erwarten, daß 
diefe anderwärtd mit unverfennbarem Erfolge angewendete Einrich— 
tung allmählich dazu beitragen wird, diejenigen Fälle der Ueberbür— 
dung zu befeitigen, melde in mangelhaftem Geſchicke des Unter: 
rihtens ihren Anlaß haben. 


220 


4. Zurnunterridt. Körperpflege. 


Durd die Kabinetd-Drdre vom 6. Juni 1842*) ift angeordnet, 
dab der Turnunterricht mit allen öffentlihen Lehranftalten zu ver— 
binden jei; die Ausführung diejer Allerhöchſten Beftimmung ift zus 
nächſt durch die Cirkular-Verfügung des Unterrichtöminifteriums vom 
7. Februar 1844 geregelt worden (Wieſe J. S. 113); eine Reihe 
von einzelnen Anordnungen in den nachfolgenden Jahrzehnten (Wieſe 
I. ©. 116—121) bat dazu beigetragen, den Betrieb diejed Unter: 
richte zu fichern und zu fördern. Demgemäß enthalten die unter 
dem 31. März v. 3.**) publizirten Lehrpläne für alle Kategorien 
der höheren Schulen gleihmäßig die Beftimmung: „Der Unterricht 
im Turnen ift für alle Schüler obligatoriih; Befreiung davon hat 
der Direktor auf Grund ärztlichen Zeugniffes, in der Negel nur auf 
die Dauer eined Halbjahres, zu ertbeilen. Die Schule hat darauf 
Bedacht zu nehmen, daß jeder Schüler wöchentlich zwei Turnftunden 
erhalte.“ 

Man hört nun zuweilen den Vorwurf erheben, dab diejen be» 
ftimmten Anordnungen der thatſächliche Zuftand des Turnunterrichtes 
wenig entſpreche und es mit demjelben an einem großen Theile der 
Lehranftalten kümmerlich beſtellt ſei. Vorwürfe dieſes Inhaltes 
haben, wie anzunehmen iſt, in den Erfahrungen über beſtimmte 
einzelne Anſtalten ihren Anlaß und für dieſen Bereich ihre Berech— 
tigung. Aber auf Grund der in allen einzelnen Provinzen, zum 
Theil wiederholt ausgeführten techniſchen Reviſionen des geſammten 
Turnbetriebes, auf Grund ferner der neuerdings im Anſchluſſe an 
die Cirkular-Verfügung vom 27. Oktober 1882***) über den that— 
ſächlichen Zuftand des Qurnunterrichted an jeder einzelnen höheren 
Schule angeitellten Ermittelungen darf die Unterrichtöverwaltung 
folden Vorwürfen eine weiter gebende Geltung abſprechen, und viels 
mebr fonftatiren, daß der Qurnunterriht an den böberen Schulen 
ſowohl bezüglidy des zweckmäßigen Verfahrens in feiner Ertheilung, 
ald bezüglich der Theilnahme der Schüler an demjelben und feiner 
Ausdehnung über dad ganze Schuljahr in entihiedenem Auffteigen 
begriffen ift. 

Eine erbeblihe Zahl von Lehrern jeminariiher und afade- 
miſcher Bildung (durdichnittlih ca. 50) erhalten jährlih in der 
biefigen Qurnlebrer - Bildungsanftalt durch einen Winterfurjus die 
vollftändige Ausbildung für Ertheilung des Turnunterrichtes; in 
Folge hiervon und der außerdem abgelegten QTurnlehrer- Prüfungen 
finden fi unter den 776 Männern, weldye gegenwärtig den Turn— 
unterriht an unferen höheren Schulen ertbeilen, bereitö 517 für 
diefen Unterricht ordnungsmäßig qualifizirte Lehrer; dieſes Verhält— 


*) Gentrbl. f. d. Unter. Berw. pro 1860 Seite 530. 
**) Degl. pro 1882 Seite 234. 
***) Dsgl. pro 1882 Seite 710. 


221 





nis befjert fi mit jedem Jahre; überdies find unter den übrigen 
Turnlehrern nicht wenige, deren praftiihe Bewährung als Erſatz der 
ordnungsmäßig nachzuweiſenden Qualifikation anerkannt worden ift. 
Mit dem Fortichritte der Methodik des Unterrichted hat die Theil- 
nahme der Schüler gleihen Schritt gehalten. Es ift von Intereſſe 
zu vergleichen, wie jehr noch in der Girfular-VBerfügung vom 10. Sep 
tember 1860*) über die Abneigung der Eltern gegen dielen Unter: 
richt und über die mangelnde Theilnahme der Schüler geflagt wird; 
gegenwärtig beträgt der Prozentjag der vom Turnen diöpenfirten 
Schüler an den höheren Schulen in den einzelnen Provinzen von 
7°/, bis 15°%/,, für die geſammte Monardyie 10°/,; wo an einzelnen 
Anstalten auffallend höhere Prozentjäße der dispenfirten Scüler 
vorfommen, laffen fih die Anläffe meiftend in beftimmten lokalen 
Berhältniffen leicht erfennen. Daß diele zunehmende Theilnahme 
der Schüler nit bloß der auferlegten Verpflichtung zuzufchreiben, 
fondern mit eigener Freude an dieſen Uebungen verbunden ift, darf 
füglih aus der Anerkennung erjchloffen werden, welche bei feftlichen 
Zurnvorftellungen die Leiftungen der Schüler höherer Schulen ge— 
funden haben. Für dad Sommerturnen ift thatſächlich ald Durch— 
Schnitt erreicht, dat jeder Schüler wöchentlich zwei Turnftunden er- 
hält; für dad Winterturnen noch nicht, da nit allen Schulen 
Zurnhallen, mögen e8 eigene oder mitbenügte fein, zur Verfügung 
ſtehen. Bei Crrihtung neuer Anftalten aus ftaatlihen oder aus 
ftädtiihen Mitteln wird die Herftellung einer Turnhalle ald noth— 
mwendiger Theil der baulichen Ausitattung erachtet; aber aud für 
die ſchon beftebenden Schulen jchreitet die Ergänzung ihrer Baus: 
lichkeiten durch Turnhallen ununterbroden fort; die Bereitwilligfeit, 
mit welcher ftädtiihe Behörden die Schwierigfeit der Beſchaffung 
eined Plaged und der Aufbringung der Baufoiten überwinden, ift 
in vollem Maße anzuerkennen. 

Diefe aus beftimmten Ermittelungen entnommenen Daten werden 
erweiien, daß für die Gefammtheit der höheren Schulen zwiſchen 
den Anordnungen über den Qurnunterriht und ihrer Ausführung 
feineömegd dad von mander Seite behauptete Mißverhältnis beftebt. 
Indem die Unterrichtövermaltung unablälfig darauf bedacht ift, daß 
die Königlihe Drdre vom 6. Juli 1842 zu voller Ausführung ges 
lange und daß allen Schülern der höheren Schulen während ihrer 
ganzen Schulzeit die Stärkung der körperlichen Gntwidelung und 
die Uebung fürperlicher Gewandtheit zu Theil werde, welde der 
Zurnunterricht zu gewähren vermag, jo überfieht diejelbe keineswegs, 
daß die zwei Turnſtunden wöchentlich nicht ein ausreichended Gegen 
u bilden, um bei den Anſprüchen an die geiftige Beihäftigung 

er Schüler ihnen die körperliche Friſche und die jugendliche Freu- 
digkeit ded Gemüthes zu bewahren. Auf die Bedeutung, welche in 


*) Gentrbl. f. d. Unter. Berw. pro 1860 Seite 519. 


222 
biejer Hinfiht die Bewegungsſpiele im Freien haben, ift durdy die 
in Abſchriften — Cirkular-Verfügung vom 27. Oktober 
v. 3.*) hingewieſen worden. Für dieſe körperliche und geiſtige Er— 
holung der ihr anvertrauten Jugend zu ſorgen, kann zwar den hö— 
heren Schulen, inſofern ſie nicht Internate ſind, nicht unbedingt 
oder überall als ein integrirender Theil ihrer Veipflichtungen auf⸗ 
erlegt werden; aber in der Theilnahme derjenigen Lehrer, welche 
Neigung und Begabung dazu haben, an der Fröhlichkeit gemeinſamer 
jugendliher Spiele liegt die erfolgreichite Sörderung für die erzie- 
bende Einwirkung der Schule und eine unerſetzliche Unterftügung 
der Freudigfeit der Schüler zur Arbeit. Durch die erwähnte Cir— 
fular= Verfügung bat nicht eine Vorſchrift erlaſſen, ſondern eine 
Anregung gegeben werden ſollen; in dieſem Sinne wird dieſelbe, 
das läßt ſich hoffen, nicht wirkungslos bleiben; hat ſich doch auf 
Anlaß derſelben gezeigt, daß an manchen Orten durch die ſpontane 
Bemühung einzelner Lehrer Analoges bereits beſteht, das in jener 
Verfügung Ermuthigung gefunden hat. 





Die im Vorſtehenden verſuchte Erörterung der Anläſſe zur 
Ueberbürdung der Jugend an unſeren höheren Schulen, inſoweit 
eine ſolche thatſächlich vorkommt, und die Rechenſchaft über die von 
der Unterrichts-Verwaltung zu ihrer Befeitigung eingeichlagenen Wege 
bat nidyt umbin gekonnt, alle wejentlihen Momente der gelammten 
Schuleinrihtung zu berühren. Die Frage der Ueberbürdung ift, 
wie in der Einleitung bemerkt wurde, nicht eine vereinzelte oder 
neben den übrigen beftehende, ſondern nur ein befonderer Ausdrud 
der Frage nad der Zwedmäßigfeit der Lehreinrichtung und ihrer 
Ausführung überhaupt. Won diejer Ueberzeugung durchdrungen 
glaubt die Unterrichtsverwaltung nur dadurch, daß ſie gleichzeitig in 
allen weſentlichen Richtungen Reformen zur Ausführung zu bringen 
ſucht, eine allmähliche Erledigung der Frage herbeiführen zu können 
und der Verpflichtung, deren ſie ſich — iſt, zu entſprechen. 





2) Gutachten der Königlich Preußiſchen Wiſſenſchaft— 

lichen Deputation für das Medizinalweſen, betreffend 

die Ueberbäürdung der Schüler in den höheren Lehr— 

anftalten, am 19. Dezember 1883 erftattet an Seine 

Ercellenz den Königliden Staatöminifter und Minifter 

der geiftlihen, Unterrihtd- und Medizinal-Angelegen- 
beiten Herrn Dr. von Goßler. 


Ew. Ereellenz haben dur hohe Verfügung vom 31. Sanuar 
d. 3. und eine im Minifterium ausgearbeitete Denkſchrift, 


*) Centrbl. f. d. Unter. Berw. pro 1882 Seite 710. 


223 





u die Frage der Heberbürdung der Jugend in unjeren höbes 
ren Schulen jo wie dad im Auftrage des Katjerlichen Statthalterd 
über das höhere Schulmelen Eljaß-Lothringens im Auguft 1882 von 
einer medizinischen Sachverſtändigen-Kommiſſion erftattete Gutachten 
nebſt einigen Anlagen zugefertigt und und beauftragt, in der Ueber» 
bürdungdangelegenheit nad allen den Richtungen, melde wir dazu 
ald geeignet erachten, unjer Gutachten abzugeben. 

Insbeſondere ift und aufgegeben, und darüber zu äußern, ob 
die in dem Elſaß-Lothringiſchen Gutachten enthaltene Beitimmung 
über die für die fünf unteren Jahreskurſe der höheren Schulen zus 
läffige Zahl der wöchentlihen Lehrftunden ald ein zweifellojed, uns 
bedingt giltiges Ergebnis der mediziniichen Biltenicaft zu bes 
trachten jet. 

In einer Reihe ſpäterer Erlaffe, zulept in dem vom 19. No— 
vember d. 3., find und weitere Materialien, zum Theil in Erfüllung 
der von und wegen Ergänzung der thatſächlichen Unterlagen aus— 
geiprohenen Wüniche, zugemwiejen worden. 

Indem wir dad geſammte, und zugegangene Aftenmaterial anbei 
zurüdreichen, eritatten wir das von und erforderte Gutachten ganz 
gehorſamſt wie folgt. 


Gutachten. 
I. Begrenzung der Aufgabe. 


Wenn man die Schon jept außerordentlich angewachiene Kitte- 
ratur über die Ueberbürdungsfrage multert, jo ergiebt ſich alsbald, 
daß ein großer Theil der Schriftiteller und Berichterftatter fie in 
einem jo weiten Sinne auffaßt, daß fich faſt ſämmtliche äußere und 
innere VBerhältniffe der Schulen darin mit unterbringen laſſen. 
Ew. Excellenz jelbft jagen daber in dem Erlafje vom 31. Januar 
mit Recht, dab in diefem weiteren Sinne „die Frage der Ueber- 
bürdung nichts anderes ift, ald ein bejonderer Ausdrud der Frage 
über die Zweckmäßigkeit der Einrihtung unſerer höheren Schulen 
und die Richtigkeit ihrer Ausführung.” Man kann die Kurzlichtig- 
feit auf eine Neberbürdung der Augen oder ihrer einzelnen Apparate, 
die habituelle Sfoliofe auf eine Weberbürdung der Bruftmusfulatur 

u. ſ. f. beziehen, und jomit bei der Ueberbürdung auch über Kurze 
fichtigkeit, Skolioſe u. ſ. f. diöfutiren. Wir glauben jedoh nicht, 
daß, abgejehen von der Kurzfichtigfeit, in Bezug auf melde wir 
noch bejondere Aufträge erhalten haben, die von Ew. Ercellenz ge: 
ftellte Aufgabe ein jo weites Gebiet vorzeihnet. Vor nunmehr 
14 Sahren hat eined der mitunterzeichneten Mitglieder, Profeſſor 
Virchow, im Auftrage ded damaligen Minifterd ein ſolches gene- 
relled Gutachten erftattet, welches umfaſſende Berichterftattungen der 
Provinzialbehörden veranlaßt hat. Wir werden Gelegenheit nehmen, 
auf einzelne Punkte der damaligen Erörterungen Bezug zu nehmen, 


1884. 15 


224 


halten und jedoh im Intereſſe der Sade für verpflichtet, unjere 
gutachtlichen Aeußerungen auf den eigentlihen Gegenftand der Ueber- 
bürdung zu beſchränken. 

&8. dürfte auch für die weitere Beſprechung dieſer wichtigen 
Streitfrage von einiger Bedeutung fein, wenn wir genau angeben, 
in welcher Weije vom mediziniihen Standpunkte aus der Begriff 
der Ueberbürdung zu definiren ift. Die verfchiedenen Thätigkeiten, 
welche der Menſch ausübt, werden aud von verjchiedenen Organen 

etragen. Es giebt feine einzige allgemeine Thätigkeit ded ganzen 
Örperd, vielmehr find auch die jcheinbar allgemeinen Thätigfeiten 
an bejtimmte einzelne Drgane oder gar Gewebe gebunden. Jedes 
Diefer Organe oder Gewebe kann in feiner Thätigfeit überbürdet 
werden, d. b. es fünnen höhere Anſprüche an jeine Thätigkeit ges 
ftellt werden, ald ed vermöge feiner Einrichtung ohne Schädigung . 
feined Zuftandes zu leilten vermag. Dabei befteht noch wieder der 
Unterſchied, daß entweder die geforderte Leiltung dad Maß der vor— 
bandenen Kraft überjchreitet, oder daß eine an ſich entiprechende 
Thätigkeit zu lange, ohne oder mit zu kurzen Ruhepauſen, fortge- 
jegt wird. Sept man, wad ganz korrekt ift, für „Thätigkeit“ 
„Arbeit“, jo bedeutet „Ueberbürdung” eine fei ed dem Maße, „ es 
der Zeit nach exceſſive Arbeit gewiſſer Organe. 

Um welche Organe handelt es ſich nun weſentlich bei der Ueber— 
bürdung von Schülern, namentlich in höheren Lehranſtalten? Die 
gewöhnlich ſogenannte Arbeit, diejenige, von der übrigens ſowohl 
die Bezeichnung, als auch die Deutung aller anderen Arten von 
Arbeit entnommen ift, beruht in der Thätigkeit von Muskeln. Es 
iſt ſelbſtverſtändlich, daß von dieſer Thätigkeit bei der Ueberbürdung 
der Schüler gar nicht oder höchſtens beiläufig die Rede iſt; im 
Gegentheil, das moderne Beſtreben, welches auch von der König— 
lichen Staatsregierung angelegentlich getheilt wird, geht dahin, den 
Schülern mehr Muskelthätigkeit zu verſchaffen. Noch weit weniger 
kommt die Thätigkeit vieler anderen Organe, wie etwa der Drüſen, 
in Betracht. Vielmehr handelt es ſich bei der Ueberbürdungsfrage 
weſentlich um Nerventhätigkeit und beinahe ausſchließlich um Ge— 
hirnthätigkeit. Mag man das Verhältnis von Geiſt und Körper 
auffaſſen, wie man will: die Erſcheinungen der Ermüdung, der 
Ueberarbeitung, der Erſchöpfung ſind unzweifelhaft körperliche Er— 
ſcheinungen; ſie beziehen ſich auf Zuſtände des Organes, welches die 
geiſtigen Erſcheinungen vermittelt. 

Daher können wir vom wiſſenſchaftlich mediziniſchen Stand— 
punkte aus die Frage der Ueberbürdung der Schüler nur ſo faſſen, 
daß unterſucht werden ſoll, ob die von den Schülern gefor— 
derte Gehirnarbeit ſei es dem Maße, ſei es der Dauer 
nach zu groß ſei? 


225 


U. Borausjepgungen für ein wijjenjhaftlides Gutadten 
über die Frage. 


Nun würde ed fi darum handeln, dieje Frage nicht individuell, 
jondern mehr oder weniger generell zu entjcheiden. Ein einzelner 
Schüler kann vermöge geringerer Anlagen oder vermöge vorüber: 
gehender oder andauernder Schwächezuſtände durdy eine, dem Maße 
und der Dauer nah durchaus nicht zu große Arbeit überbürdet 
werden. Darauß folgt für die Beurtheilung der Schule als foldyer 
nit dad Mindefte. 

Aber eben jo wenig darf erwartet werden, dab jeder Schüler 
in auch nur annähernd gleicher Weile von der auferlegten Arbeit 
betroffen werden wird. In der That ift au niemals behauptet 
worden, daß etwas der Art vorgefommen ſei; vielmehr ift immer 
nur von einer gewilfen Anzahl die Rede. Hier aber beginnt aud 
die Zchwierigfeit. Welches ift die Zahl, melde für den Nachweis 
des Beftehend einer Ueberbürdung maßgebend ift?- 

Statiftiih betradytet jollte es eigentlih die Mehrzahl jein. 
Denn wenn einerjeitd die bejonderd begabten Schüler, andererjeitd 
die geiltig ſchwächeren in Abrechnung gebradht werden, jo jollte in 
jeder Schule oder Schulklafje eine Mehrheit von Schülern mittlerer 
Befähigung übrig bleiben, welde die Grundlage für eine zablen- 
mäßige Berechnung lieferte. Gerade diefe Mehrheit ift ed ja, auf 
welche die Aufgaben der Schule oder der Schulflafje weſentlich zu— 
geihnitten werden müſſen und welche die Hauptaufmerffamfeit der 
Lehrer und der Schulbehörden in Anſpruch nehmen ſollte. Es müßte 
demgemäß, wenn ftatiftiih aus gewiſſen äußeren Folgezuftänden er- 
mittelt werden joll, ob in einer beftimmten Klaffe oder in einer be— 
ftimmten Anstalt oder ganz allgemein in allen höheren Schulen eine 
Heberbürdung ftattfände, feftgeitelt werden, ein wie großer Antbeil 
von der Zahl der Schüler mittlerer Befähigung Zeichen der Ueber: 
bürdung darbietet. 

Db ein folder Verſuch jemald praktiſch gemacht worden ift, 
wiljen wir nicht. Eine beiondere Schwierigkeit würde er nicht baben. 
Feder Klaffenlebrer jollte feine Schüler jo weit kennen, um fie bet 
einiger Aufmerkjamfeit in jene drei Kategorien theilen zu fönnen, 
und die Beobadhtung der einzelnen würde bald ergeben, ob die von 
den Schülern der mittleren Kategorie geforderten Arbeiten eine zu 
lange Arbeitözeit oder eine erihöpfende Anſtrengung nötbig machen. 
Mir verkennen nicht, dab für eine ſolche Eintheilung objektive An— 
baltöpunfte von allgemein gleidher Giltigkeit kaum zu geben jein 
dürften und dab daber der jubjektiven Auffafjung der Lehrer ein 
größerer Spielraum gelaffen ift, ald wünſchenswerth wäre; aber es 
ſcheint und nicht, daß ein derartiger Verſuch von vornherein hoff» 
nungslos fein müßte, zumal wenn man die Mitwirkung geeigneter 


226 





Aerzte in Anſpruch nähme Es ift ja auch keineswegs erforderlich 
derartige Unterfuhungen an allen Schulen vorzunehmen; eine Fleinere 
Anzahl zweckmäßig ausgewählter Anftalten würde vollftändig aus— 
reihen, um ein UÜrtheil zu gewinnen. 

&8 giebt allerdingd noch eine andere Aıt der Statiftil, weldye 
in gewiljen Beziehungen angewendet werden darf. Man fann die 
Nachtheile der Meberbürdung an den Schülern der höheren Lehr: 
anftalten nad) dem Verhältnitie abſchätzen, in welchem ähnliche Nach— 
theile bei jungen Leuten anderer Kategorien hervortreten. In der 
That iſt es dieſe komparative Statiſtik, welche bis jetzt faſt 
allein in das Feld geführt worden iſt. Wir werden demnächſt auf 
derartige Beiſpiele, z. B. auf die Frequenz der militäriſchen Dienſt— 
untauglichkeit, der Selbſtmorde und Geiſteskrankheiten zurückkommen. 
Hier wollen wir nur hervorheben, daß die rohen Zahlen bei einer 
komparativen Statiſtik noch weniger entſcheiden, als bei einer ein— 
fachen, zumal wenn es ſich, wie gerade in den angeführten Beiſpielen, 
in der Regel um kleine, wenn nicht ſehr kleine Summen handelt. 
Hier tritt gerade die Nothwendigkeit einer weitgehenden Individuali— 
ſirung der Fälle hervor, und eine ſolche hat bis jetzt nur in ganz 
beſchränktem Maße ſtattgefunden. 

Nach dieſer Darlegung dürfen wir wohl hoffen, nicht mißver— 
ftanden zu werden, wenn wir erflären, daß 

und für ein wiſſenſchaftliches Gutachten über die Aus- 
dehnung einer Ueberbürdung der Schüler der höheren Unter- 
richtsanftalten die Unterlagen feblen. 


III. Weberfiht und Beurtbeilung der vorhandenen Unter— 
lagen für die Beantwortung der Ueberbürdungsfrage, 


Jeder Einzelne von und hat eine gewiſſe Zahl individueller Er- 
fahrungen, aber wir alle zufjammengenommen vermögen daraus fein 
allgemeines Urtheil über eine faktiich beftehende Ueberbürdung zu— 
ſammen zu ſetzen. 

Wir müſſen uns deshalb auf dieſe individuellen Erfahrungen 
wie auf die anderweit durch die Litteratur und durch Ew. Excellenz 
Vermittlung uns Zzugänglich gewordenen thatſächlichen Erhebungen 
beſchränken und geben im Folgenden zunächſt eine Ueberſicht dieſer 
komparativ⸗ſtatiſtiſchen, zum Theile auch nur komparativ geſchätzten 
Angaben und eine Beurtheilung ihres Werthes für die vorliegenden 
Fragen. 


1. Das Verhältnis der zum Militärdienſte untauglich 
befundenen Schüler. 


Das Elſaß-Lothringiſche Gutachten entnimmt (S. 8 und 10) 
ſein erſtes Argument dafür, daß die Jugend „auf unſeren höheren 
Schulen“ überbürdet ſei aus einer Mittheilung des Herrn Finkeln— 


227 





burg, wonad auf Grund einer von dem Königlichen ftatiftiichen 
Büreau aufgeftelten fünfjährigen Ueberſicht mindeſtens 80 Prozent 
der zum einjährigen Militärdienfte qualifizirten jungen Männer phyſiſch 
unbraudbar waren, während von den übrigen Eingeftellten (eigent- 
li Unterſuchten) nur 45—50 Prozent theild für zeitig theild für 
bleibend unfähig erklärt wurden. 

Aber Herr Finfelnburg batte in feinem Bortrage (Deutiche 
Pierteljahresichr. für öffentl. Gefundheitäpflege 1878 Bd. X. ©. 28) 
jelbit ausgeführt, daß dieſe Angabe einen bejchränften Werth habe, 
da man weder mwilje, ob nicht die Knaben beim Eintritte in die 
Schule ſchon ein Mindermaß von phyſiſcher Kraft mitbringen, nod 
die „Art der unbrauchbar madyenden Snfirmitäten” fenne. Herr 
Sander (ebendajelbit ©. 74) hatte fi dieſem Urtheile angeſchloſſen. 

Wenn tropdem das Elſaß-Lothringiſche Gutachten die Bedeutung 
der ftatiftiichen Angabe in vollem Mafe aufrecht erhielt, jo müſſen 
wir bemerfen, daß die Thatſache der unverhältnidmäßig großen Zahl 
von Zurüditellungen unter den zum einjährigen Dienfte Berechtigten 
keineswegs fichergeftellt ift. 

Der Herr Minifter des Innern hat durch die Givil-VBorfigenden 
der Prüfungd-Kommiifionen eine Nachweiſung der auf Grund von 
Schulzeugniffen und auf Grund einer Prüfung ertheilten Berechti— 
gungdicheine zum einjährigen Militärdienfte für die fünf Sabre 
1877— 1881 und durd die Königlihen General: Kommandos und 
den Herrn Chef der Admiralität Hr diefelbe Zeit eine Zuſammen— 
ftellung der zur Einftellung gelangten injährig- Freiwilligen er- 
halten. Darnach ftellt ſich heraus, daß während des gedachten Zeit: 
raumes ausgeftellt wurden: 

Berehtigungsicheine 
auf Grund von Schulzeugniffen . . . 44,462 


auf Grund einer Prüfung . . 2»... 2,592 
zufammen 47,054 
Eingeftellt find Freiwillige . 21,236 


Reſt 25,818 


Wollte man annehmen, daß alle dieſe ald Reft aufgeführten Perjonen 
dienftuntauglich waren, fo würde das etwa 55 Prozent der Berech— 
tigten ergeben. Da nun aud die Kadettenanftalten dem Lehrplane 
der höheren Schulen unterliegen, jo find die von jenen Anftalten 
abgehenden jungen Männer eigentlih noch zuzuzäblen, und da von 
ihnen nur ausnahmsweiſe einer nah dem Beftehen der Prüfung 
nicht in den aftiven Dienft tritt, jo ift der Gelammtabgang, der 
bei der Haupt-Kadettenanftalt gegen 900 in 5 Jahren beträgt, noch 
u obiger Summe zuzurechnen. Der Prozentjag der nicht Einge- 
—* würde dadurch nicht ganz 54 betragen. 


228 





Nun ift aber zu beachten, daß von den Berechtigten manche 
vom Dienfte befreit find, 3. B. Theologen, daß im Laufe der fünf 
Fahre mande vor dem Eintritte in das Heer geftorben oder nach— 
träglich erfranft fein werden. Es läßt fi daher, aud wenn man 
zugefteht, daß die Art der Aufſtellung der fünfjährigen Liſten nicht 
vorwurföfrei ift, doch nicht verfennen, dab ein nngünftiges Ver— 
bältnis der Freiwilligen zu den Dreijährig-Dienenden nicht befteht. 

Auch die Berichte einzelner Direktoren beftätigen diefe Auf: 
faſſung. Wir erwähnen den des Direftord Gandtner in Wlinden, 
welcher 1871 ausführte, dab von 70 Abiturienten feiner Anjtalt (in 
9 Jahren) 55 gedient hätten. Rechne man 3 Theologen, 2 welche 
das dienftpflicdhtige Alter noch nicht erreicht hatten, und 1 mit ans» 
geborener Lähmung ded Fußes ab, jo bleiben nur 64 Abiturienten, 
von denen 9 = 14 Prozent ald unbrauchbar zu betrachten jeien. 

Bei den Berhandlungen der Großherzoglich heſſiſchen Kommiifion 
zur Prüfung der Ueberbürdungsfrage (Darmftadt 1883, Protokoll 
der eriten Sigung S. 18) erflärte der Direktor Weidner von Darm— 
ftadt, daß in Helfen immer 80-90 Prozent der Schüler tauglich 
feien, und Geheimer Medizinal-Rath Dr. Weber wendet gegen die 
Statiftif des preußiſchen ftatiftiichen Büreausd ein, daß allein ſchon 
die Kurzfichtigkeit einen großen Theil der Untanglichkeitderflärungen 
(42,5 Prozent) bedinge, dab außerdem die Geitellung zum reis 
willigendienfte viel früher ald bei den übrigen Geftellungspflichtigen 
erfolge, zu einer Zeit, wo der Körper noch weniger ausgewachſen 
ſei. (Ebendal. ©. 20.) 

Direktor Wendt (Die Gymnaften und die öffentlihe Meinung, 
Karlörube 1883 ©. 38) hat für zwei badiſche Regimenter die be— 
treffenden Zahlen ermittelt. Darnach wurden von 1875—1882 in 
dem einen Pegimente 

Berechtigte angemeldet 2 2 2 20002549 

untauglih befunden . . 2 2 4169086 
aljo noch nicht 20 Prozent. Davon hatten jedodh 56 Körperfehler; 
e8 blieben alſo nur 50, d. h. 9 Prozent ald wegen Körperihwäche 
unbraudbar übrig. In dem zweiten Regimente betrugen die ent» 
Iprechenden Zahlen für die Fahre 1872—1882 

639 — 216, 

d. h. abgewiejen wurden 33,8 Prozent, darunter als zu ſchwach 51, 
aljo 7,8 Prozent. 

Wir fünnen nur den dringenden Wunſch ausſprechen, dab diefe 
Statiftif erweitert und vertieft werden möge. Jedenfalls vermögen wir 
aus dem vorliegenden Stoffe nicht zu erfehen, daß die Abiturienten und 
die mit dem Beredhtigungdzeugniffe für den einjährigen Militärdienft 
von höheren Schulen abgehenden jungen Männer eine bedenklich 
bobe Zahl von Shwädlihen einjchließen. Im Gegentbeil, das Er— 
gebnis der erwähnten Feftitellungen erinnert ftarf an dadjenige, was 


229 





die und vorgelegte Denkſchrift aus einem Immediatberichte vom 
28. November 1837 citirt, daß „bezüglich der Tauglichkeit für den 
Militärdienft die aus den Gymnaſien hervorgegangenen Fünglinge 
und die Studirenden ungleich günftiger ftehen, als die Handeld- und 
a 

Auf die Kurzfictigkeit werden wir ipäter zurüdfommen; wir er» 
wähnen nur, in Betreff der oben angedeuteten Ausführung des Geheimen 
Raths Meber, dab nach der Dienftanmwetlung zur Beurtheilung der 
Militär» Dienftfähigkeit vom 8. April 1877. Beil. III. Nr. 26. 
„Kurzfichtigkeit, bei weldyer der Fernpunftsabitand auf dem befjeren 
Auge 0,15 m oder weniger beträgt, auch bei voller Sehſchärfe“ als 
Grund dauernder Dienſtuntauglichkeit gilt, ebenfo Nr. 25 
„Herabjegung der Sehſchärfe“, wenn diejelbe — dem beſſeren Auge 
1/, der normalen oder weniger beträgt. 


2. Der Selbftmord unter den Schülern. 


Der Bericht ded Königlichen Statiftiihen Büreaud vom 4. Mai 
d. 3., welden Ew. Ercellenz und bochgeneigteit übermittelt hat, 
erfennt an, daß das erforderlihe Material zur alljeitigen Beurtbeis 
lung der Frage nad der Zahl und den Urjahen der Selbitmorde 
bei Schülern nicht vorhanden ſei. Es wird jedoch durch Nachmeiie 
für den 13 jährigen Zeitraum von 1869 bis 1881 dargethan, daß, 
obwohl die abjolute Zahl der jugendlihen Selbitmörder männlichen 
Geſchlechtes im Alter von 10-20 Jahren in Preußen während dieler 
Zeit beträchtlich zugenommen hat, nämlih von 165 auf 260 im 
Jahre, diefe Zahl mit dem Anwachſen der Zahl der männlichen 
Selbitmörder überhaupt durdaus im Einklange fteht. Die relas 
tiven Zahlen ergeben nämlid Folgendes: 

Es vermehrten fi die männlichen Selbftmörder überhaupt in 
der gedachten Zeit von 100 auf 157,35, die männlichen Selbit- 
mörder im Alter von 10 bi8 20 Jahren von 100 auf 157,57. 
Unter 1000 männlidyen Selbftmördern befanden fih im Alter von 
10 bid 20 Jahren 64,2 im Jahre 1869, 64,3 im Jahre 1881. 
Mit Recht folgert das ftatiftiiche Büreau daraus, daß unter den 
jugendlihen Selbftmördern die Schüler der höheren Lehranſtalten 
Fi nicht wohl häufiger vertreten fein können als früher; ja, wenn 
man in Betracht ziehe, daß die Schulbevölferung der höheren Lehr: 
anftalten von 1869 bis 1881 relativ ſehr viel ftärfer zugenommen 
bat, ald die Gefammtbevölferung, jo werde geradezu auf eine relative 
Abnahme der Selbftmorde unter diefen Schülern geſchloſſen werden 
müffen. Allerdingd ergebe fih ein verhältnismäßig ftärferes An- 
wachſen der Selbitmorde unter der männliden Bevölferung von 10 
bi8 15 Fahren, indem die Zahl in den 13 Fahren von 100 auf 
230,43 angeftiegen fei, indeß ſei die abiolute Zahl diejer Selbft- 
morde an fich ſehr klein (zwiſchen 19 und 53) und die jährliche 


330 





Zahl ihwanfe in ganz unregelmäßiger Weile auf und ab, jo daß 
diejem Ergebniſſe eine befondere Bedeutung nicht beigelegt werden könne. 

Daß ftatiftiihe Bureau hat außerdem eine Weberticht der Selbft- 
mord-Motive, joweit fid) joldye auß den Angaben der Lokal-Inſtanzen 
entnehmen ließen, beigefügt. Es ergiebt fi) daraus, daß für die 
Periode der Jahre 1869 bis einihlieklid 1881 Geiſteskrankheit 
unter 1000 männliden Selbitmördern im Alter von 10 bis 20 
Jahren 158 mal und zwar im Alter von 10 bis 15 Fahren 114,9, 
im Alter von 15 bis 20 Jahren 166,9 mal angegeben ift. Nädhft- 
dem ift ald die ſtärkſte Kategorie zu erwähnen „Reue und Scham, 
Gewiſſensbiſſe“; hier werden 207 p. m. jugendliche männliche Selbft- 
mörder im Alter von 10 bi 20 Jahren aufgeführt. 

Bei der großen Unficherheit derartiger Auffitellungen glauben 
wir und auf diefe Auszüge beichränfen zu jollen. Irgend ein greif- 
bareö Rejultat für die Beurtbeilung der Ueberbürdungsfrage läßt 
fih aus dieſer Weberficht nicht ableiten, da jede nähere Beziehung 
auf die Schüler der höheren Lebranftalten fehlt. 

Mit Vergnügen Eonftatiren wir die ausgeſprochene Bereitwillig- 
feit des ftatiftiichen Bureaus, das einlaufende Material in Zukunft 
nad den ſich jept ergebenden Gefihtöpunften bearbeiten zu laffen. 
Immerhin glauben wir aber auch unjererjeitd betätigen zu jollen, 
dab wir in den bisherigen Zuſammenſtellungen nidht die mindefte 
Andeutung für die vielfah vermutbete Zunahme der Selbitmorde 
nn den Schülern der höheren Lehranftalten zu entdeden vermocht 
haben. 

Die und bochgeneigteft vorgelegten Akten der Unterrichts-Ver— 
waltung über Fälle von Selbitmord oder Selbftmordverfuh von 
Lehrern und Schülern höherer Anftalten enthalten nur Kaſuiſtiſches 
ohne jeden Anhalt für ein allgemeines Urtheil. 


3. Die Geiſteskrankheit unter den Schülern. 


Im Anſchluſſe an das vorher Mitgetheilte heben wir aus den 
Tabellen des ftatiftiichen Bureaud noch hervor, daß Geiſteskrankheit 
bei jugendlihen Selbftmördern weiblihen Geſchlechtes häufiger an— 
gegeben ift, als bei folden männlichen Geſchlechtes. Allerdings 
überwiegen bei einem Alter von 10 bis 15 Fahren die Knaben mit 
114,9 p. m. über die Mädchen, melde nur 74,8 p. m. ergeben, 
allein in dem viel wichtigeren Alter zwiſchen 15—20 Fahren kehrt 
fih das Verhältnid um, indem die jungen Männer nur no 166,9, 
die Mädchen dagegen 184,2 p. m. Stellen. So erklärt e8 fi, daß 
dad Gefammtergebnid an Geiftesfranfheiten für 1000 jugendliche 
Selbftmörder im Alter von 10 bi 20 Jahren bei dem männlichen 
Geſchlechte 158,0, bei dem weiblihen 172,7 iſt. Ein foldes Ver— 
hältnis ipricht jehr wenig für die Vermuthung, daß Ueberbürdung 
die Urſache der Geiſteskrankheit jet. 

Die Frage nah dem Vorkommen von Geifteöftörungen bei 


231 





Schülern der höheren Lehranftalten in Folge von „Weberbürdung“ 
ift neuerdings durch die Schrift des Direftord der Braunfchweigiichen 
Landed-Frrenanftalt zu Königelutter, Dr. Hafle, „über die Ueberbür— 
dung der Schüler mit häuslichen Arbeiten” bejonders in den Vorder: 
grund getreten. Derjelbe wollte die Erfahrung gemadyt haben, daß 
Schüler der oberften Gymnafialflaffen, bei melden der Anlaß der 
Geifteöftörung nur in den übertriebenen Anforderungen der Schule 
geſucht werden fünne, gegenwärtig einen unverhältnismäßig hoben 
Prozentjag in der Anzahl der Geiftesfranfen bildeten. 

Um Siderheit darüber zu gewinnen, in welchem Maße den 
von Dr. Hafje angeführten Erfahrungen Geltung beizumefjen jet, 
erjuchte Em. Ereellenz Herr Amtövorgänger eine Anzahl von Direk: 
toren öffentlicher Srrenanftalten, ſich darüber zu äußern, ob in dem 
Kreije ihrer eigenen Beobadtung Fälle vorgefommen jeten, in wel- 
hen für Geifteöftörungen bei Schülern die Ueberbürdung derfelben 
dur die Anfprühe der Schule mit ausreichender Sicherheit ald die 
alleinige oder mejentlihe Urſache zu betradhten war, event. ob in 
* run folder Fälle neuerdings eine Zunahme zu bemers 
en ſei. 

&8 find darauf 17 Berichte eingegangen, von denen 15 die 
Frage verneinen, zum Theil unter fpecieller Anführung von Zahlen 
und Krankengeſchichten, aus denen ſich ergiebt, daß die geiſti— 
gen Erfranfungen von Gymnafiaften weder haufig find, noch da, 
wo fie beobadytet wurden, auf eine Ueberbürdung in der Schule zu— 
rüdgeführt werden fonnten. Nur zwei Referenten ftellen fih auf 
einen etwad anderen Standpunft. er Direktor einer Irrenanſtalt 
führt an, daß zur Zeit der Abfaſſung ded Berichtes 3 geifteöfranfe 
Gpmnafiaften fi in der Anftalt befänden, von denen bei zweien 
eine erblihe Anlage zu Geiftesfrankheiten vorhanden ſei; von dem 
dritten wird eine ſolche nicht erwähnt. Indeß ift weder bei dieſem 
noch bei den übrigen der Nahmeis zu führen verſucht, daß die 
Meberbürdung in der Schule ein, wenn auch nur occafionelled urſäch— 
lied Moment für die Entſtehung der Geiftesftörung geweſen fei. 
Es findet fi in dem Berichte nur die allgemeine Behauptung, daf 
eiftige und förperlihe Zuftände, welde von dem normalen Ver: 
Bältmıs eined naturgemäß und geſund ſich entwidelnden Menſchen 
abmeihen, unter den Schülern unjerer höheren Lebranftalten ſehr 
verbreitet jeien, indbejondere geiſtige Ermüdung und Reizbarkeit, 
mangelhafte Berdauung und Ernährung, Neigung zu Kopfichmerzen, 
Kurzfihtigkeit und Augenſchwäche. 

Der Direktor einer anderen Srrenanftalt berichtet über feine 
eigenen Grfabrungen, erklärt aber, daß, wenn auch der Nachweis 
nicht geführt ſei und nicht geführt werden fünne, daß Geiftesftörung 
bei Schülern gegenwärtig bäufig, häufiger ald früher vorfommen, 
und zwar in Folge der Ueberbürdung derjelben durch die Aniprüche 
der Schule, dies keineswegs beweiſe, daß eine der körperlichen und 


232 





eiftigen Entwidelung der Schüler nadıtheilige Ueberbürdung nicht 
Haftfande, Er ift ferner der Anfiht, daß der Vorftand des Vereines 
der deutichen Srrenärzte ſich die Frage ftellen müfje: „Sind die 
heutigen Anſprüche der Schule derart, daß durch diejelben die geiftige 
Entwidelung der Schüler geftört, die geiftige Leiſtungsfähigkeit und 
Ausdauer derjelben vermindert und die Diöpofition zu Geifteöftörnung 
erböbt werden muß? und ift nicht die Ueberbürdung der Schüler 
durch die Anſprüche der Schule mit eine der Urſachen der bedenf: 
lihen Zunabme der Geifteöfranfheiten unter unjerer gebildeten männ— 
lichen Bevölkerung?" Er fteht niht an, „geitügt auf feine Erfah» 
rungen“ beide Fragen zu bejahen, obgleich ihm Fälle von Geifteö- 
ftörung bei Schülern in den leßten Sahren nicht häufiger zur 
Beobachtung gekommen find ald früber, und obgleid in feinem der 
wenigen ihm befannt gewordenen Fälle Ueberbürdung durd die An- 
Sprüche der Schule ald die alleinige oder wejentlihe Urſache der 
Geiftesftörung bezeichnet werden konnte. 

Wir vermögen auf diefe beiden Berichte den übrigen gegenüber 
einen erbeblihen Wertb nicht zu legen. Die „ Erfahrungen," 
auf melde der zweiterwähnte Direktor feine Anſicht ftüßt, bat er 
leider meder mitgetheilt noch auch nur angedeutet, jo daß wir in 
feinem Ausſpruche nur eine jubjektive Anficht erbliden können, deren 
MWertb um jo mehr fraglich erſcheint, ald er ohne Weiteres von einer 
„bedenklichen Zunahme der Geiſteskrankheiten unter unferer gebildeten 
männlihen Bevölkerung” ald von einer fichergeftellten Thatſache 
Ipricht, während eine ſolche wifjenihaftlih in feiner Weiſe dargethan 
it. Schließlich verneint indeß auch er, wie oben angegeben, die 
vorgelegte Frage einer häufigen oder häufiger gewordenen geiftigen 
Erkrankung der Schüler in Folge von Weberbürdung auf Grund 
feiner Beobadhtung in den legten Sabren. Auch die von dem erft« 
erwähnten Direktor mitgetheilten Beobahtungen find nicht geeignet, 
die allgemeine, von ihm ausgeſprochene Anficht zu ftügen, da die 
von ihm aufgeführten drei Fälle nichts zur Erbärtung feiner Be- 
hauptungen beitragen, injofern in der Gefchichte derjelben die Ueber— 
bürdung nicht als Urfache der Krankheit in Anſpruch genommen wird. 

Mit den oben dargelegten Angaben der zum Berichte aufge: 
forderten Irrenärzte ftimmt übrigens die Erfahrung ded Direktors 
der Zandes-Frrenanftalt Heppenheim im Großherzogthume Darmftadt, 
Dr. Ludwig, überein.*) 


*) „Im die Irrenanftalt zu Heppenheim wurden feit 1866 unter etwas über 
2000 Aufnahmen, 48 jugendlihe männliche Kranke unter 20 Jahren aufgenom-» 
men und unter diefen befanden fih 5 Gymnaſiaſten. Diefe 5 waren aber 
abjolnt nicht in Folge der Ueberbürbung in der Schule frank geworden; die 
Urfahen waren andere und zudem lag in allen Fällen eine in hohem Grade 
ausgeſprochene heriditäre Dispofition zu Geiftestrankheiten vor.“ ——— 
der Kommiſſion zur Prüfung der Frage der Ueberbürdung der Schüler höherer 
Lehranftalten des Großherzogthums. Darınfabt. 1883. Protokoll I. ©. 39. 


233 





Die von Dr. Hajje aufgeitellten Behauptungen werden durch 
feine diefer Erfahrungen beftätigt. Bon einem Berichterftatter wird 
fogar betont, daß grade die Schüler der oberen Gymnaftalklafjen in 
höherem Grade ald die Zünglinge der gleidyen Alteröperiode anderer 
Beruföflaffen dur ihre Lebensverhältniſſe gegen Geifteöfrankheiten 
geihügt jeien. Auch unter den während 1'/, Jahren in die Irrens 
Abtheilung der Charite zu Berlin aufgenommenen Individuen von 
8—19 Fahren, deren Anzahl 22 beträgt (die Idioten nicht mit ein— 
gerechnet), befand fih nur ein Gymnafiaft und dieſer war von 
Kindheit an geiftig ſchwach und abnorm veranlagt. Man könnte 
allerdings vielleicht gegen die Bedeutung derartiger Beobadhtungen 
geltend maden, daß Gymnafiaften, ald Söhne wohlhabender Eltern, 
nicht in die öffentlihen Srrenanftalten, jondern in andere, beſonders 
in Privat-Irrenanftalten, geſchickt würden. Indeß erſcheint ein joldyer 
Einwand infofern nicht zutreffend, als befanntlih aud zahlreiche 
Söhne wenig bemittelter Eltern, namentlid in Berlin, dad Gym: 
nafium bejuden, die doch bei einer etwaigen Erkrankung auf die 
billigeren Verpflegungsjäße der öffentlihen Anftalten angemiejen find. 

Was die Beobadtungen ded Dr. Hajie felbft anbetrifft, fo 
find diejelben unſerer Anfiht nad in feiner Weile genügend, um 
die von ihm aufgeftellten Behauptungen audy nur einigermahen wahre 
ſcheinlich zu maden, geichweige denn zu erweilen. Seine Beobach— 

tungszeit umfaßt 1', Zahre; während diejer Zeit hat er in der von 
ihm geleiteten Srrenanftalt zu Königslutter 3 Primaner und 1 Se— 
fundaner von dem humaniſtiſchen Gymnafium des Herzogthumes 
Braunschweig, jowie einen Seminariften aus Wolfenbüttel behandelt; 
außerhalb feiner Anftalt wurde feine Hilfe für 2 Sefundaner, eben- 
falld von humaniftiihen Gymmnafien, in Anſpruch genommen. Es 
bandelt fih alfo um 6 imnerbalb 1'/, Jahren bei Gymnafiaften 
beobachtete Irrſinnsfälle. Dieſe Zahl ericheint allerdings auf den 
erften Blick auffällig und könnte zu Vermuthungen eines caujalen 
Zufammenbanges diejer Erkrankungen mit gewilfen durd die Schule 
bedingten Schädigungen wohl Veranlaffung geben. Nichtsdeſtowe— 
niger läßt eine genauere Analyie der berichteten Krankheitöfälle diefe 
Vermuthung ald durchaus hinfällig ericheinen. In drei diefer Fälle 
nämlich beftand eine zum Theil ſehr ausgeſprochene Anlage zu Gei— 
fteöfranfheiten (Fall 1, 2, 4), die unzweifelhaft ald dad wejentlichfte 
urfählihe Moment zu betradhten war; in einem Kalle (7) ift 
Dnanie anzujhuldigen, und die Notizen über einen andern (3) 
deuten auf einen von jeher beitebenden eigenthümlichen Charafter. 
Aber jelbit nur ald äußered veranlaiiended Moment zum Aus: 
bruche einer Geiftesftörung ift Ueberanftrengung in feinem einzigen 
Falle von Dr. Haſſe nadhgemiefen, ja nur wahrſcheinlich gemadt; 
ed wird in der That nichts dafür beigebracht, ald einige allgemeine 
Behauptungen. 


234 





Aus den vorftehbenden Ausführungen gebt hervor, daß auf Grund 
des bis jet vorliegenden Materiald weder ald erwiejen noch ala 
wahrſcheinlich auzuſehen tft, daß Ueberbürdung durch die Anſprüche 
der Schule mit audreihender Sicherheit ald die alleinige oder die 
weſentliche Urſache für Geiftesftörungen der Schüler zu betrachten 
oder daß in der Häufigkeit folder Fälle neuerdings eine Zunahme 
zu bemerfen ift. 

Als Unterlagen zu weiteren Unterjuchungen auf diejem Gebiete 
werden vielleicht die Sahlfarten aud den öffentlihen und Privat- 
Srrenanftalten dienen fönnen. 


4. Die Kurzlidtigfeit der Schüler. 


Wir würden die Frage von der zunehmenden Kurzfichtigkeit 
unter den Schülern der höheren Kehranftalten bier gar nicht berühren, 
da fie mit der Frage von der Weberbürdung in einem ungemein 
lojen Zufammenbange ftebt, wenn Ew. Excellenz und nicht einige 
dieielbe betreffenden Materialien zur Berichterftattung zugewiejen 
hätten. 

Mas die Thatſache der relativen und mit den Klaffen im All: 
gemeinen zunehmenden Kurzfichtigkeit der Schüler der höheren Lehr: 
anftalten anbetrifft, jo darf diejelbe ald ficher betrachtet werden. 
Als im Fahre 1869 der mitunterzeichnete Profeſſor Virchow fein, 
im Qunibefte ded Gentralblatted für die geſammte Unterrichtsver- 
waltung in Preußen unter Nr. 126 abgedrudted Gutachten über 
die nachtheiligen Einflüffe der Schule erftattet und ſich darin auf 
Grund der Bredlauer Erfahrungen in ähnlichem Sinne ausgeſprochen 
hatte, haben von den durh Em. Ereellenz Herrn Amtsvorgänger 
zum Bericht aufgeforderten Provinzial Schulfollegien ſich einige 
dagegen erflärt, dat auf die höheren Schulen ihred Bezirkes jene 
Erfahrungen anwendbar jeien. Eine genauere Prüfung ergiebt je— 
doch, daß auch für dieſe Bezirke feine vollgiltigen Ausnahmen be= 
fteben. In Kürze ftellt ſich Folgendes heraus: 

1. In der Provinz Preußen waren damald wirflide Unter- 
juhungen nur durch Lehrer der betreffenden Anitalten gemacht worden 
und dieje hatten verjchiedene Zablen geliefert. Im Friedrichskollegium 
zu Königdberg und im Gymnafium zu Zilfit ftimmten die Zahlen 
mit den Breslauern, dagegen ließ ſich Feine Uebereinftimmung, 
wenigjtend feine Scala der fortichreitenden Kurzfichtigkeit gewinnen 
in dem altftädtiichen Gymnafium und den beiden Realſchulen zu 
Königsberg. Seitdem find im Sabre 1875 durch Dr. Sonrad 3036 
Augen von Schulfindern techniſch geprüft worden, und ed bat ſich da— 
bei nicht blos heraudgeftellt, daß in den 3 Königäberger Gymnaſien 
unter 1518 Schülern 22 Prozent durd den Augenipiegel, 32 Pro- 
zent durch Leſeproben ald myopiſch nachgewieſen wurden, Tondern 
auch, daß ein progreffived Anwachſen in den Klaffen (von 4 bez. 11 
bis zu 52 bez. 62 Prozent) ftattfand. 


235 





2. Im Weitfalen hatte eine umfaſſende Unterfuhung dur die 
Lehrer, nur in Minden eine ärztlihe Unterfuhung ftattgefunden. 
Meber die bei legterer angewandte Methode ift nichts mitgetheilt; 
dad Ergebnis war ein jehr günftiged, indem nur 4 Prozent Kurze 
fihtige gefunden wurden, wobei uberdied angegeben wird, daß nur 
in 2 Fällen die Kurzfichtigfeit während der Schulzeit entitanden ſei. 
Dagegen hatte die Erhebung der Lehrer in 14 anderen Gymnafien 
unter 2887 Schülern 422 = 14,5 Prozent Myopen ergeben, freis 
lich mit großen Schwankungen, indem 3. B. in Herford nur 4, in 
Bielefeld 18, in Nedlinghaufen 19, in Güteröloh 22 Prozent ges 
gab! wurden. Auch die Zunahme nad den Klafjen erſchien in— 
onftant, 3. B. waren in Hamm in VI. und V. 3 Prozent, in IV. 
4 Prozent, in III. 27, in II. dagegen nur 5, in I. wiederum über 
33 Prozent. Leider ift nicht gejagt, ob dielelben Perfonen die Er— 
bebungen in den verichiedenen Rlaften leiteten, ob alſo diejelbe Mes 
thode überall in Anwendung fam. Immerhin, au wenn die Ins 
fonftanz richtig fein jolte, was ohne Weiteres ſchwer zugegeben 
werden fünnte, jo erhellt doch jelbft aud den mitgetbeilten Zahlen, 
dat fein Grund vorlag, ein allgemein ablehnendes Urtheil auszu— 
iprehen. Ob Seitdem in Weftfalen eine wirkliche augenärztliche 
Unterfuhung irgend einer höheren Schule angeordnet worden ift, 
vermögen wir nicht anzugeben. 

3. Das Provinzial-Schulfollegium für Heffen-Nafjau bat über- 
haupt feine eingehendere Unterfuhung veranlaft. Wir fünnen da= 
für auf augenärztliche Erhebungen Bezug nehmen, welde 1873 durch 
Dr. Krüger in Sranffurt a. M. und durch Dr. H. von Hoffmann 
in Wiesbaden angeltellt wurden, Darnach betrug die Zahl der 
Myopiſchen im Franffurter Gymnafium 34 Prozent; das Anwachſen 
nah den Klafjen, obwohl nicht ganz regelmäßig, geihab doch im 
progrejfiven Sinne: 4, 20, 40, 17, 35, 55, 54, 64. In Wiesbaden 
erreichte die Zahl der myopiſchen Gymnaſiaſten jogar 38 Prozent, 
während in den niederen Schulen und der höheren Töchterihule nur 
20 Prozent gefunden wurden; dad Anwachſen in den Klaffen des 
Gymnafiumd war bid auf eine geringe Abnahme in der Prima ganz 
fonitant: 19, 24, 25, 32, 50, 58, 48. Mir fönnen in Bezug auf 
Frankfurt noch eine intereffante Angabe des Augenarztes Dr. Steffan 
(Zeitichrift ded Vereines deuticher Zeichenlehrer. 1883. Nr. 17, 
S. 243) hinzufügen, wonad er im Sabre 1882 in feiner Privat: 
klinik, wo hauptſächlich ein Publikum verkehrt, das feine Bildung 
in der höheren Lehranstalt jucht oder gefucht bat, 22,4 Prozent, da= 
gegen in feiner Armenflinif nur 13,6 Prozent Kurzfidhtige zählte, 

Nenn fonad nicht bezweifelt werden Fann, daß auch in Bezirken 
derjenigen Provinzial-Schulfollegien, welche ſich 1870 und 1871 ab: 
lehnend, oder wenigitens jehr zurüdhaltend ausſprachen, die Myopie 
in bemerfenswerther Häufigkeit beftebt, jo muß ja zugeftanden werden, 


236 





dab der Beweis ihrer Allgemeinheit noch nicht geliefert ift. Die 
Mehrzahl der bid jept vorliegenden Erhebungen find aus ber 
Initiative und der freiwilligen Thätigkeit von Augenärzten bervor- 
gegangen; eigentlih amtliche Unterfuhungen haben nur ganz ver- 
einzelt ftattgefunden, obwohl es fih um eine fo wichtige Frage 
handelt, daß eine allgemeine Anordnung in höchſtem Maße dring— 
lid erſcheint. Indeß wird eine Erfahrung doch als jehr bedeutungs— 
voll anerfannt werden müffen, die nämlich, daß noch nirgends eine 
augenärztlihe Unterfuhung der Schüler einer höheren Lehranitalt 
ftattgefunden hat, ohne daß ein hohes Prozentverhältnid von Myopijchen 
gefunden wäre. 

Wir möchten in diefer Beziehung indbeiondere auf die Ergebniffe 
‘der Unterfuhungen in den Kadettenanftalten hinweiſen. Die erften 
wurden durch Dr. Seggel (Bayr. Aerztl. Intelligenzblatt 1878 ©. 
33) bei dem, einem Realgymnafium analog eingerichteten Bayriſchen 
Kadettencorps veranftaltet. Sie ergaben 31 Prozent Kurzfidhtige, 
und zwar in folgendem Anwachſe-Verhältnis. 











| Beginn | Ende 
Klaffe Lebensalter des Zunabme 
| Schuljahres | 
I 13 | 22,4 Prozent | 27,6 Prozent | 5,2 Prozent 
(unterfte) 
Il ar 37T 5 1820 18: .;; 
III 159. | 2936  „ 98 — 42 „ 
IV 16%, 1382, |426 „ aA. 
V 7, 132 ', 189 „15 % 
vI 18%, 1357 5 | BI 00 
(oberfte) | | 


Die Gefammtzunahme der Myopiſchen betrug darnach 13 Prozent, 
während fie Freilich in Gymnafien 28 Prozent erreiht. Die Zahl 
der Myopen in I betrug 22,4, in VI 35,7 Prozent. 

Von bejonderer Wichtigkeit find einige weitere Erhebungen 
desjelben Arztes. Er fand unter 284 Einjährig- Freiwilligen und 
Dffizier-Nipiranten 

von 18 bid 26 Fahren. . . 58 Prozent Myopen, 
unter Realihülern . en) ⸗ ⸗ 


« Gymnafiaften . .. 65 ⸗ ⸗ 
Von 1600 in München unterſuchten Soldaten waren myopiſch 
Landleute (aus Dorfſchulen) . . 2 Prozent 


JTagelöhner in Städten (aus Stadtihulen).. . . 4—9 . 
\Handwerfer in Städten, Schreiber, Kaufleute ıc. . 44 ⸗ 
Berechtigte zum einjährigen Dienfte . . . . . 58 ⸗ 
Abiturienten humaniſtiſcher Symnafien . . . . 65 = 


237 





Nach einer und hochgeneigteft übermittelten Tabelle, weldye der 
Herr Kriegäminifter über die Kurzfichtigfeits-Frequenz im König» 
lihen Kadettencorpd für den Zeitraum vom November 1878 bis 
November 1882 bat aufftellen laffen, wurden im Gejammtmittel 
unter 10400 Kabdetten 25,2 Prozent Kurzfichtige gefunden. Die 
Klafjenzahlen von Serta bis Selefta waren, in Prozenten ausgedrückt: 
12,3, 16,5, 20,4, 25,7, 32,7, 31,6, 31,7, aljo ziemlich fonftant 
anwachſend bis zur Prima (ded alten Lehrplaned), wo, wie aud an 
anderen Anftalten, eine fleine Abnahme fonftatirt wurde. Indeß 
war aud dieje Abnahme nicht Eonftant, denn im November 1882 
wurden gerade in der Prima 37,2, in der Selekta 37,1 Prozent 
Kurzfihtige gezählt. Somit nehmen auch die Kadettenanftalten, 
trog ihrer in vielen Beziehungen günftigeren Verhältniſſe, Feine 
Ausnahmeſtellung ein. 

So ee die bis jegt ausgeführten Unterfuhungen geweſen 
find, jo kann man doch nicht leugnen, daß fie ein vollitändig ab» 
ſchließendes Rejultat nicht ergeben haben. 

Der Gymnafial- Direftor Dr. Fulda in Sangerhaujen bat in 
einer jehr fleißigen Abhandlung „Zur Frage der Schul-Kurzſichtigkeit“ 
nicht ohne Grund eine Anzahl von Bedenken zufammengeftellt, weldye 
fih zum Theil auf die mangelhafte Konfordanz der erzielten Re— 
jultate, zum Theil auf die ſehr einjeitige Unterfuhung gerade der 
Schüler der höheren Lehranftalten beziehen. Mit Recht verlangt 
er eine weitere Fortführung der Unterfuhungen unter Leitung der 
Staatsbehörden und unter Berüdfihtigung aller der verichiedenen 
Gefihtöpunfte, weldhe fi aus der fomplizirten Natur ded Problems 
ergeben. Auch erfahrene Augenärzte, wie Profeffor Beder in Hei— 
delberg, haben fi durch die biöherigen Unterfuhungen in Bezug 
auf die Urfahen der zunehmenden Kurzfichtigfeit nicht überzeugt 
erklärt. 

Es fommt hinzu, daß die eine Zeit lang ziemlih allgemein 
angenommene Meinung, als jei die Schulfurzfichtigkfeit ein ſpezifiſch 
deutiched Leiden, durch die Erfahrungen in anderen Ländern ſehr 
erichüttert worden ift. Man bat vielfach geglaubt, aus der Häufig: 
feit des Tragens von Brillen mit Sicherheit auf die Häufigkeit der 
Kurzfichtigkeit Schließen zu dürfen, aber man hat überjehen, daß das 
Brillentragen gleihfalld der Mode unterworfen ift. Im Ländern, 
wo dieje Mode nicht eriftirt, lehrt die direkte Unterfuhung, daß es 
an Kurzfichtigen nicht fehlt. In Franfreih, England, Rordamerifa 
find ähnliche, zum Theil fogar gleiche Zahlen ermittelt worden, wie 
bei und. Das Uebel ift aljo viel weiter verbreitet, ald die Ge— 
wohnheit Brillen zu tragen. 

Am wenigiten ift bis jetzt geſchehen, um ähnliche Beobachtun— 
gen, wie fie an höheren Xebranftalten gemadt worden find, aud 
unter den parallelen Alteröflaffen der ubrigen Bevölkerung anzu: 


238 





ſtellen. Obwohl jhon in dem erwähnten Gutachten des Profeflor 
Virchow die Nothmwendigfeit derartiger Erhebungen bejonderd bes 
tont worden war, fo iſt doch, mit Ausnahme einzelner privater 
Zeiftungen, nidht8 davon befannt geworden, dab irgendwo amtliche 
Unterfuhungen in größerem Stile ftattgefunden hätten. Nicht ein« 
mal die bei der Refrutirung gemachten Erfahrungen, welde doch 
allein ſchon eine jehr große Zahl betragen müſſen, find vermerthet 
worden. Wenn aud nicht überall fo große Gegenſätze gefunden 
werden jollten, wie fie 3. B. Treichler von der Schweiz angiebt, 
wo die Zahl der Myopen im Kanton Wallis nur 4 per Mille der 
Rekruten betragen haben joll, während in Bafel Stadt 138 per 
Mille gezählt wurden, jo dürfte es fich doch jehr empfehlen, gerade 
mit den NRefrutirungsliften anzufangen. 

Immerhin giebt e8 eine Reihe von Einzelunterfudungen, melde 
auch andere Kreile, ald. die der höheren Lebhranftalten in Be— 
tracht gezogen haben. Wir dürfen an diefer Stelle und des Ein- 
gebend auf alle diefe Einzelverhältnifje enthalten und uns darauf 
beichränfen, zu jagen, dab, fo lüdenhaft aud das vorliegende Ma— 
terial ift, an der Thatſache doch nicht zu zweifeln ift, daß die 
Zabt der myopiiden Schüler der höheren Zehranftalten 

rößer iſt und [hneller anwächſt, als in den parallelen 
Alteröffaffen derielben Bevölferung. Wie viel dazu die 
Schule im engeren Sinne beiträgt, wie viel auch außerhalb der 
Schule gefündigt wird, das läßt ſich bisher nicht genau ermitteln, 
Die vorliegenden Erfahrungen beftätigen aber zugleich, was zu ver- 
muthen war, daß dad Prozentverhältnis jomohl in den Schulen, als 
in der übrigen Bevölkerung fein fonftantes tft, dab es nicht blos 
in den einzelnen Fahren, ſondern aud in den einzelnen Anftalten, 
ja jogar in den einzelnen Klaffen variirt. Uber dieſe Bartation ift 
nicht fo groß, daß de die allgemeine Erfahrung von der zunehmen= 
den Myopie unter den Schülern der höheren Sehranftalten aufbebt. 
Freilihb bat gerade an diefem Punkte die Oppofition, namentlich 
der Lehrer, eingeſetzt. Man bat bebauptet, daß aud unter gleich» 
bleibenden Verhältnilfen eine ftarfe Variation nadyweisbar fe. Es 
müfje aljo andere Urſachen der Myopie geben, und unter. diejen ift 
namentlich, auch unter Zuſtimmung vieler Augenärzte, die Erblich- 
feit hervorgehoben worden. So jehr wir anerkennen, daß gerade bet 
der Myopie die Frage der Vererbung eine jehr berechtigte ift, fo 
müfjen wir doch ausjagen, dab auch in diefer Beziehung ir wenig 
enticheidende Beweiſe vorliegen. Die beiten Unterfuhungen der 
Augenärzte maden ed wahricheinlid, daß wenig mehr als ein Viertel 
der Myopen in den höheren Lehranftalten aus erblichen Verhältniffen 
ihr Leiden berzuleiten haben. Die bloße Thatſache, daß die Kinder 
myopilcher Eltern wieder myopiſch find, genügt keineswegs, um 
darzutbun, dab die Myopie vererbt jei. Abgeſehen davon, daß 


9 


häufig genug ähnliche oder gleiche Urfachen auf die Kinder einwirken, 
wie fie auf die Eltern eingewirkt hatten, und daß in Folge defjen 
bei beiden diefelben Uebel oder Krankheiten entftehen, fo vererbt ſich 
nicht minder häufig die Anlage (Prapdispofition). Befteht aber 
eine frankhafte Anlage, jo kann ſich durch jpäter einwirkende Urjachen, 
welche feineöwegd immer diefelben fein müffen, die gleiche Störung 
ausbilden. Gerade bei der Myopie ift ed höchſt wahrſcheinlich, daß 
fi weit mehr die Anlage ald das wirkliche Uebel vererbt und daß 
von den prädisponirten Kindern bald ein Fleinerer, bald ein größerer 
Bruchtheil frei bleibt, je nadıdem die äußeren Bedingungen ungünftige, 
oder günftige find. 

ie Miyopie beruht auf einer veränderten Form des Augapfelß, 
inöbejondere auf einer abnormen Berlängerung und Berfchmälerung 
desjelben. Daß eine ſolche anatomiſche Anomalie allen den foge- 
nannten erbliden Myopien zu Grunde liegt, jo dab ein abnorm 
verlängerter Augapfel jchon bei der Geburt vorhanden ift, bat bis 
jegt no niemand nachgewieſen. Im Gegentheil, alle Unterfuchungen 
bei Kindern bald nad der Geburt haben gelehrt, daß unter ihnen 
ein ſehr geringer Bruchtheil von Myopen aufzufinden iſt. Wir 
können daher nicht zugeftehen, dab der Hinweis auf die Erblichkeit 
genüge, um die Annahme für unbegründet zu erflären, daß der 
Beſuch der höheren Lehranftalten bei ihren Schülern dad Uebel her— 
beiführe und ſteigere. Die erbliche Dispofition mag dad Bariiren 
in der Frequenz der Myopie zu einem gewilfen Theile erklären, 
aber fie darf nicht einfah in eine Erblichfeit der Myopie felbit 
überfegt werden. 

Der Mechanismus, durch weldyen die Verlängerung der Augen- 
are herbeigeführt wird, ift bis jegt im Cinzelnen nicht jo genau 
feftgeitellt worden, dab eine allgemein giltige Formel dafür hätte 
angegeben werden fünnen. Darüber jedoch kann Fein Zweifel be— 
fteben, dat die Veränderung in der Form ded Augapfeld eine Folge 
von Muskelwirkung ift. Auch ift es ſehr wahrſcheinlich, daß dabei 
einerſeits der Accommodationsmuskel im Innern des Auges, anderer— 
ſeits die äußeren Augenmuskeln wirken. Je länger und je ſtärker 
die Bedingungen andauern, welche das Auge in eine gewiſſe Zwangs— 
lage bei der Betrachtung naher Gegenſtände bringen, um ſo ſicherer 
wird ſich die zur Myopie führende Configuration des Auges ein 
ftellen, falls überhaupt eine Diöpofition, audy wenn ed feine erb— 
liche ift, beftebt. Die Kleinheit der zu betrachtenden Gegenftände, 
die Nothwendigkeit einer prolongirten Firirung ſchwer zu erfennender 
Linien oder Formen, die mangelhafte Beleudhtung und zahlreiche 
andere Verhältniſſe fünnen die Gelegenheitöurfahen abgeben. 

Eine Anwendung diejer Säge auf alle Einzelheiten der Schule 
würde und an dieſer Stelle weiter führen, ald die und geftellte Auf- 
gabe erheiiht. Die Meberbürdung mit Arbeiten kann in einer 


1884. 16 


240 





doppelten Richtung das Entftehen von Myopie begünftigen. Im 
Folge von Ueberanjtrengung, mamentlih von häufig wiederholter 
Meberanftrengung fann der Accommodationdmusfel frampfhaft gereizt 
oder geſchwächt werden; in Folge von prolongirter und forcirter 
Thätigfeit der äußeren Muskeln fann der Drud auf den Auyapfel 
in gewifjen Richtungen übermäßig verftärft und feine Geftalt nad) 
und nad geändert werden. Indeß möchten wir jofort eine Be— 
ſchränkung dieſes Sapesd hinzufügen. Mande Gewerbe, 3. B. das 
Uhrmacher» Gewerbe, erfordern ein anhaltendes und angeftrengtes 
Firiren jehr Heiner und jeher naher Gegenftände, und dod hat die 
Statiftif ergeben, dab die Zahl der Myopen unter den Uhrmachern 
keineswegs eine bobe ift. Dffenbar fommt es wejentlid darauf an, 
in welcher Zeit des Lebend zuerft dem Auge jo große Anftrengungen 
zugemuthet werden und es ift feineöwegs gleichgiltig, cb etwa jehr 
junge, noch nit ausgewachſene Augen mit ſchwacher Muskulatur 
betroffen werden, oder Augen, welde ſich völlig entwidelt und fon- 
jolidirt und deren Muskeln ſich genügend gefräftigt haben. Bon 
allen Seiten ertönen jept die Klagen der Augenärzte über die Kinder: 
gärten und die Beihäftigung der Kinder in denjelben mit Stidereien 
und anderen Beihäftigungen, welche eine längere Firirung ſehr 
naher und durch ihre Form, z. B. die Nepform, ſchwerer zu unter: 
iheidender Gegenftände herbeiführen. Das Gleiche gilt von dem 
Leſen in den Schulen, zumal bei der Anwendung verjchiedener 
Alphabete und ganz befonderd der deutſchen Xettern, von dem 
Schreiben, von gewiffen Arten des Zeichnend und ded Rechnens auf 
bejonders liniirtem oder gegittertem Papier. Werden alle diefe Arten 
der Beihäftigung gleichzeitig oder kurz hintereinander bei zu zarten 
Kindern in Anwendung gebracht, jo liegt die Gefahr nahe, daß alle 
mit erblider Dispofition oder anderswie erworbener Schwäche be» 
baftete Kinder in ihren Augen gejchädigt werden. 

Unjerer Meinung nad folgen daraus gewifle Gautelen in Bes 
zug auf das Lebendalter, in welchem die Schule die Kinder heran 
ziehen foll, und im Bezug auf die Art der Beichäftigung in den 
unteren Sculklaffen. Wir werden jpäter auf diefen Punkt zurüd- 
fommen. Hier handelt ed ſich nicht nothwendig um Ueberbürdung 
in dem gewöhnlichen Sinne ded Wortes, obwohl die legtere gewiß 
nit immer vermieden wird. Wir erinnern in diefer Beziehung 
namentlih an die Strafarbeiten im Schreiben und Rechnen, von 
denen auch im der neueften Litteratur die erichredendften Beiſpiele 
mitgetheilt werden. Jedenfalls find wir der Ueberzeugung, daß jelbft 
eine wirkliche Ueberbürdung in jpäterer Zeit ohne erheblichen Schaden 
für die Augen ertragen werden fann, wenn diefe Organe bid dahin 
in ihrem Normalzuftande erhalten geblieben find. 

&8 bedarf Feiner neuen Ausführung, daß die Beleuchtung ge- 
nügend hell, und doch nicht zu grell fein muß, um dem Auge die 


241 


Wahrnehmung feinerer Berhältniffe ohne Anjtrengung zu ermöglichen, 
Mir find jedoch genöthigt, bier noch einen Punkt zu erörtern, defjen 
Begutachtung Em. Ercellenz uns zugewiejen bat. Unter den Norma— 
tiv» Beftimmungen, weldye der Herr Kriegdminifter für die Kadetten- 
Anjtalten und andere verwandte Schul- und Erziehungs: Snftitute 
erlajjen bat, um die Kurzfichtigkeit unter den Zöglingen derjelben 
zu verhüten, findet fi eine (II. B. 1), welche dad Gaslicht in den 
Schul- und Arbeitöftuben ausicließt. Dieje Beltimmung ftebt im 
Widerſpruche mit dem, was wir in unjerem Gutadyten vom 27. Juni 
1877 — W. D. 143 in Betreff der Beleudhtung in der Landes— 
ſchule Pforta ausgeführt hatten. Unſeres Wiſſens find ſeit diefer 
Zeit feine maßgebenden Erfahrungen über die Schädlichkeit des 
Gaslihted in Schulen veröffentlicht worden; alle Klagen beziehen 
fih auf ungehörige Placirung und unzweckmäßige Konftruftion oder 
auf ungenügende Zahl der Gaslampen, zuweilen auch auf das Brennen 
ganz freier Gasflammen. Wir glauben daher unjer frühered Gut: 
achten, natürlid mit allen den Gautelen, melde wir angegeben 
hatten, aufrecht halten zu dürfen. Weshalb wir uns den VBorichlägen 
ded Straßburger Gutachtens (Seite 32) nicht anjchließen fünnen, gebt 
aus unjerem früheren Gutachten hervor. Wir verweilen übrigen 
auf den Beriht des Dr. Dürr über die Gasbeleuhtung in dem 
Schullehrer-Seminare zu Hannover, der ſich in dem und mitgetheilten 
„Bericht über die höheren Schulanftalten der Stadt Hannover in 
Beziehung auf die Geiundheitöpflege” S. 52 befindet, und der ſich 
durchaus anerfennend über die Gasbeleuchtung äußert. 

In Betreff ded. Gebrauches gegitterter Tafeln und Hefte, ſowie 
die Anwendung der Stuhlmannihen Zeichenmethode, worüber Em, 
Ercellenz unjere Yeußerung verlangt, können wir und den von den 
verjchiedenften Seiten geäußerten Bedenken nur anjchließen. Der 
gegen diefe Art von Lehrmitteln und Schulgeräthen gerichtete Erlaß 
ded Königlich Bayeriihen Staatöminifteriumd vom 22. Zuli cr. er— 
jcheint und durchaus zwedentiprechend. 

Wir glauben damit diefen Abjchnitt verlaffen zu dürfen. Eine 
Beiprehung aller derjenigen Momente, welde bei der Erörterung 
der Urfachen der Kurzfichtigkeit in Betradht fommen fünnen, würde 
und nöthigen, über den Bau der Schulzimmer, die Einrichtung der 
Subjellien und die Placirung der Schüler, die Beſchaffenheit der 
Lehrmittel, namentlih der Lehrbücher, furz über die Mehrzahl der 
in der Drdnung der Schulen zu berüdjidtigenden Verhältniſſe zu 
ſprechen. Hat man erft alljeitig erkannt, daß, wie ed in dem und 
mitgetheilten Referate ded Dr. Adolf Weber über die Augen-Unter- 
fuhungen in den höheren Schulen zu Darmftadt S. 11 heißt, „in 
dem Unterrichte die erften und meilten Bedingungen für Ausbildung 
und Ausbreitung der Kurzfichtigkeit liegen”, jo wird man ſich auch 
der Verpflichtung nicht entziehen Fönnen, den einzelnen Momenten 


16 * 


242 





nachzugehen, welche die Schüler zwingen oder wenigitend verleiten, 
zu nahe Gegenftände anhaltend zu firiren. 


5. Kongeftionen zum Kopf, Kopfweb, Najenbluten. 


Unter den und mitgetheilten Berichten der Provinzial- Schul- 
follegien über das Gutachten ded Profefjord Virchow befinden fidy 
wenige, weldye die einzelnen, darin angegebenen Uebel zum Gegen— 
ftande weiterer Prüfung gemadt haben. Wir heben daraus nur den 
Bericht über die weitfäliihen Schulanftalten hervor. In demielben 
wird mitgetheilt, daß in Arnsberg 10 Prozent der Schüler an 
Kopfweh, 3 Prozent an Nafjenbluten, in Coeöfeld etwa 15 Prozent 
der Schüler in I und Il an Kopfweh, 6 Schüler in I, II und III 
an Nafenbluten litten. In Güteröloh und Münfter betrug die Zahl 
der an beiden Zufällen leidenden Schüler ungefähr 19 Prozent, in 
Rheine 5, in Hagen 9, in Lippftadt 14 Prozent (und zwar an 
Kopfweh und Najenbluten 2, an Kopfweh allein 8, an Najenbluten 
4 Prozent). 

So wenig enticheidend dieſe Zahlen an fih find, jo läßt fich 
doch nicht bezweifeln, daß unter Mitwirkung von Werzten gerade 
aus ſolchen Zufällen nicht unwichtige Sclußfolgerungen auf die 
Bedeutung des Unterrichtes für das Kefinden der Schüler abgeleitet 
werden könnten. Gewiß find nicht alle derartigen Fälle der Schule 
zugujchreiben, aber ebenjomwenig darf man ohne Prüfung der Einzel- 
File darüber ald über etwas Gleichgiltiges hinweggehen. Seder 
Arzt, der die Gelegenheit wahrnimmt, in den feiner Sorge anvers 
trauten Familien die Schulkinder zu beobachten, hat nur zu oft 
Gelegenheit, die Folgen der Ueberanftrengung in fongeftiven Zuftän- 
den des Kopfes zu erfennen. 


6. Allgemeine Shwädhezuftände. 


Mir berühren ſchließlich ein Gebiet, welches einer ftatiftiichen 
Behandlung bid jept weder. unterzogen worden ift, noch bejonders 
ugänglich ericheint, welches aber troßdem gerade bei einer Unter- 
an der Ueberbürdungsfrage nicht übergangen werden darf. Die 
einfahe Beobachtung lehrt, daß auf eine große Zahl von Schülern, 
namentlidy der jüngeren Alteröklaffen, die Schule einen deutlich er— 
fennbaren ſchwächenden Einfluß ausübt. Die Kinder verlieren ihr 
friiched Ausſehen, fie werden blaß, verlieren den Appetit, fühlen fich 
angegriffen, müde, haben eine jchlaffe Haltung, werden theilnahmloß, 
verlieren die Aufmerkſamkeit, ihr Gedächtnis wird unficher, ihre 
Gedanken verwirren fih. Die Zeit der Ferien, zumal bei ländlichem 
Aufenthalte, bringt fie wieder empor, die Röthe fehrt wieder in ihr 
Gefiht, die Lebhaftigkeit in ihre Bewegungen zurüd, ihre geiftige 
Thätigfeit belebt ſich, — aber einige Wochen der erneuten Schulbe- 
Ihäftigung verwilchen fchon wieder die günftigen Wirkungen ber 


243 





Ferien und nad einigen Monaten ift dad Bebürfnid längerer Er- 
— in vollſtem Maße vorhanden. 

ie Stärke dieſer Störungen iſt individuell außerordentlich 
verſchieden, und auch die Bedeutung derſelben wechſelt nach den be— 
ſonderen Anlagen der Kinder. Bei manchen iſt es vorzugsweiſe das 
Central⸗Nervenſyſtem, welches getroffen wird; bei anderen find es 
die Verdauungdorgane, bei anderen wieder ift ed die Muskulatur, 
und zwar nicht nur die der Ertremitäten, fondern aud die der 
Athemorgane. Namentlih im Nervenſyſteme tragen die bemerfbaren 
Beränderungen bald den Charakter der Ermüdung oder Erſchlaffung, 
bald den der Reizung in allen Graden bis zu wirklich frampfhaften 
Zufällen. Zumeilen wird es in Folge davon nöthig, die Kinder 
ganz aus der Schule, mwenigftend für eine gewiſſe Zeit, herauszu— 
nehmen. Jedenfalls dauert ed bei imprejfionabeln Kindern lange, 
ehe fie bei zunehmendem Alter fi an die Anftrengungen gewöhnen. 
Manche bebalten von dieler Zeit an dauernde Schwägeruftände. 

Es ift nit unjere Meinung, daß diefe Zuftände, deren ge— 
nauere Ausmalung wir unterlaffen, da fie auch umſichtigen Schul— 
männern genügend befannt find, einfad der Ueberbürdung zuzu— 
ihreiben find. Nicht wenig trägt dazu die Luft der Schule bei. 
Auch verfennen wir nicht, dab in vielen Fällen das Haus, daß 
namentlidy nicht ſelten Penſionate mindeftend eben fo jehr anzuflagen 
find. Ja, wir tragen feinen Anftand, es auszusprechen, dab bei 
prädiöponirten Kindern ein gewiſſes Maß von fürperlidher und gei- 
ftiger Schwäche, inöbefondere in der früheren Schulperiode, unver- 
meidlich ift. Aber gerade daraus folgern wir die Berpflihtung, 
dab die Lehrer in böberem Mafe individualifiren 
müſſen, aldedanerfanntermaßen in der Regel geſchieht. 
Sie müffen die Kräfte ihrer Schüler nicht nah gleihem Maße 
mefjen. Sie müffen ein offenes Auge für das Wohlbefinden der 
einzelnen Schüler gewinnen. Sie müffen das Net und die Pflicht 
haben, ſowohl das Maß der Belaftung, als au dad Ma der Er- 
bolung innerhalb gewiffer Grenzen nad ihrem gewiſſenhaften Er— 
mefjen zu regeln und zu ändern, denn es giebt ein fonftante® 
Maß, wonadh die Grenze zwiſchen Meberbürdung und 
zuläſſiger Belaftung beitimmt werden fann. Was in 
gewifjen Fällen oder Zeiten zuläffige Belaftung ift, wird in anderen 
Meberbürdung. Die Zeichen, daß leßtere eingetreten ift, ergeben ſich 
erft nadhträgli aus der Beobachtung. 

Db eine foldye Beobachtung ſich durch die eigenen Drgane der 
Schule in genügender Weife und ohne ärztlihe Mitwirkung aus— 
führen läßt, das ift freilich eine ſehr zweifelhafte Sache. Wenn man 
weiß, wie jchwer ed hält, die aftive und bemußte Thätigfeit der 
Lehrer ſelbſt für die Regulirung mechaniſcher Einrihtungen, fogar 
folder, von denen der Lehrer ebenfomohl, ald der Schüler betroffen 


244 





wird, 3. DB. für Ventilation und Heizung, mit Erfolg in Anſpruch 
zu nehmen, dann wird man feine große Hoffnung darauf fegen, daß 
es überall gelingen wird, die ſchon durdy den Unterricht als foldyen 
angeipannte Aufmerkſamkeit der Lehrer auch nod für die Objervi- 
rung der körperlichen Zuftände der Schüler in Bewegung zu jegen. 
Mir folgern aljo, daß felbft für die Sammlung eined genügend 
fiheren Beobadhtungdmaterialed über die Wirkung der einzelnen be— 
laftenden Momente die Mitwirkung von tüchtigen und zuverläjfigen 
Aerzten nit wird entbehrt werden können. 

Außer den in Borltehendem erörterten Erjcheinungen giebt es 
nod eine gewiffe Zahl anderer Uebel, welche jeiner Zeit in dem 
Gutachten ded Profeffor Virchow beiprodhen worden find. Wir 
dürfen jedoch bier auf weitere Erörterungen diejer jogenannten Schul— 
übel verzichten, da fie die und diesmal geftedte Aufgabe, wenigſtens 
in der Meinung der Zeitgenoffen weniger direft betreffen. 

Wir wenden und vielmehr jegt zu einer Betrachtung derjenigen 
Berhältniffe der Schule, welche als urjählihe Momente der 
Veberbürdung angejehen werden Fönnen. 


IV. Gutadtlihe Aeußerung über die einzelnen urſäch— 
lihen Momente einer Ueberbürdung. 


Begrenzung des Standpunftes. 


Wenn ed fih darum handelt, die Urfadhen von Meberbürdung 
der Schüler in den höheren Lehranftalten aufzujuhen, jo iſt es 
jelbjtverftändlih, daß nur ein Theil diefer Urſachen der techniſch— 
mediziniichen Begutachtung unterfteht. Freilich bat ein beichäftigter 
praftiicher Arzt vielfady Gelegenheit, auch wenn er nicht Bater ift, 
über die Wirkung aller ungünftigen Momente Erfahrungen zu Same 
meln, und er wird vermöge jeiner phyfivlogiichen Kenntnilje viel— 
leicht, zuweilen jogar mehr befähigt jein, ein volled Verſtändnis 
des einzelnen Kalled zu gewinnen, als der Lehrer. Nichtsdeſtoweniger 
wird dieje, wejentlid auf eine Eleinere Zahl von Ginzelbeobadytungen 
gegründete Erfahrung nicht einfach gleichgeftellt werden können der 
9— Maſſenbeobachtung beruhenden Erfahrung der Pädagogen. So, 
um ein Beiſpiel anzuführen, liegt uns in dem durch Ew. Excellenz 
überwieſenen Materiale eine Denkſchrift des ärztlichen Vereines zu 
Bochum aus dem Auguſt d. J. über die Schulüberbürdungsfrage 
vor, welche nach unſerer Meinung, fo bemerkenswerthe Geſichts— 
punkte fie auch enthält, doch in großen Abſchnitten das techniſch— 
mediziniſche Gebiet verläßt. Wie nahe die Verſuchung dazu liegt, 
empfinden wir felbft ſehr lebhaft. Wir müffen hier nobmald generell 
auf das hinweilen, was wir oben bereitö bei fpeziellen Punkten 
wiederholt angedeutet haben. Selbft diejenigen Seiten der Frage, 
welde an ſich dem techniſch-mediziniſchen Urtheile unterliegen könnten, 
find biöher nicht jo genau durdhgearbeitet, dab die Antwort im 
Sinne der ftrengeren, naturwifjenichaftlihen Methode der neueren 


245 


Medizin gefunden werden könnte, und dad was wir zu jagen haben, 
mag daber zuweilen aud ſchon als willfürlih und techniſch unbe- 
gründet erjheinen. Eine erafte Antwort wird erft ertheilt 
werden fönnen, wenn ed möglich werden follte, in den 
Schulen eine zuverläffige ärztlihe Kontrole der päda— 

gogiihen in geeigneter Weile binzuzugelellen. Denn 
— läht ſich nicht bezweifeln, daß eine ganze Reihe von Fragen, 
welche gegenwärtig wegen mangeldafter Unterlagen der ſachverſtän— 
digen wiſſenſchaftlichen Beurtheilung des Arztes entzogen ſind, dieſer 
Beurtheilung zugänglich gemacht werden könnten. 


l. Die Ueberfüllung der einzelnen Schulklaſſen. 


Zu einer genügenden Beobachtung ebenſo wie zu einer richtigen 
Behandlung der einzelnen Schüler iſt, wie namentlich aus unſeren 
Ausführungen über die allgemeinen Schwächezuſtände hervorgehen 
dürfte, vor Allem die Beſchränkung der Schülerzahl in den 
einzelnen Lehrklaſſen auf ein überſichtliches Maß er— 
forderlich. Die in Preußen geltenden Beſtimmungen, wonach in 
nn höheren Lehranſtalten die Marimalzahl der Schüler in VI und 

V auf 50, in IV und III auf 40, in II und I auf 30 feftgejeßt 
ift, dürfen an ſich ſchon als weitgehende bezeichnet werden. Indeß 
ergiebt ſich aus den und vorgelegten Frequenzliften für die Jahre 
1879—1881, dab an einer großen Zahl von Schulen dieſe Marimal« 
ahlen, und zwar zum Xheil erheblid,, überjchritten werden. So 
har im Sabre 1881 zwei und ‚man überfüllte Klaſſen von 

251 Gymnafien . . . . 140 = 55,73 Prozent 

38 Progymnafien . = 15,78 * 

105 Realjchulen I. und II. Drd. 53 = 5057 „ 

104 böbere Bürgerihulen . . . 16 = 15, ‚38 
Speciell für die Gymnafien ergiebt fich Kolgended: Es hatten 2 und 
mehr überfüllte Klafjen: 


Zabl der überfüllten Klaffen | Zadhl der Gymnafien 

| 1879 | I880 T I8B1 
2 so or 
3 38 | 37 36 
4 22 26 26 
5 8 10 11 
6 8 11 8 
7 11 5 | 8 
8 2 5 4 
9 1 | 1 2 
10 — * 
11 2 ag 3 
12 1 — — 


Im Ganren 18 | m | 10. 


246 


Für ſämmtliche höhere Lehranftalten Preußens betrug der Progent- 
fag der mit überfüllten Klaſſen verjehenen im jährigen Mittel 
24,1 Prozent. 

Die hauptſächliche Meberfüllung findet ſich überdied in den 
mittleren und unteren Schulflaffen, aljo gerade in denjenigen, wo 
die Schüler der Hilfe des Lehrers am meiſten benöthigt And, wo 
ihre Unfelbftändigfeit am größten, ihre Fähigkeit, fi durch eigene 
Arbeit weiter zu bringen, am geringften if. Der Lehrer, außer 
Stande in der Schule jelbit allen Einzelnen jeine Aufmerkjamteit 
uzumwenden, wird ganz von ſelbſt in die Verſuchung geführt, durch 
Däustiche Arbeiten das nadhholen zu laſſen, was in der Schule nicht 
eleiltet werden fann. Hier führt ein Fehler den andern herbei. 

ir können daher nicht dringend genug empfehlen, daß bier Abhilfe 
geihaffen werde. Wie ed und jcheint, würde diejelbe wirkſam nur 
dadurdy herbeigeführt werden können, wenn, wie dad im Königreiche 
Sachſen und in Württemberg der Fall ift, Schon in den unteren Klaffen 
die Marimalzahl auf 40 berabgejegt würde; jedenfalld aber jollte 
ed eine der erften Aufgaben der Unterrichtöverwaltung fein, in den 
nad Obigem überaus zablreih vorhandenen im Verhältniffe zu den 
jegigen Normalzahlen überfüllten Klaffen durch Beſchaffung neuer 
Räume die dringlichiten Gefahren für die Gefundheit der den Ans 
ftalten anvertrauten Schüler zu bejeitigen. 


2. Der Mangel genügender Fürſorge bejonderd in den 
unterften Klafjen. 


Der ärztliche Verein zu Bohum wünſcht noch eine andere Be— 
ſchränkung. Nad feiner Meinung follte die Aufnahme in die 
Elementarſchule erft nad vollendetem 7., die in die Serta eined 
Gymnaſiums erjt nad) vollendetem 10. Lebensjahre erfolgen. Er 
fteht mit diefer Meinung keineswegs tfolirt da, und aud wir fönnen 
nicht umhin zu erklären, daß recht gewichtige Gründe dafür ſprechen. 
Sollte, wad wir nicht genügend zu beurtheilen im Stande find, 
die vorgefchlagene Verzögerung der Zulaffung zur Serta erhebliche 
pädagogiſche Bedenken erregen, jo müßten wir doch um jo dring= 
liyer die beſonders vorfidhtige Handhabung ded Vorſchulunterrichtes 
und die Schonung der Kinder in dem zarten Alter während des— 
jelben befürworten. Sm 7. Lebensjahre beginnt gewöhnlich der 
Durchbruch der erften bleibenden Zähne und es formiren fi die 
Beſtandtheile auch derjenigen, welche nad und nad im Laufe der 
folgenden Fahre hervortreten. Dad Skelet ift auh nah dem 7. 
Lebensjahre noch längere Zeit ſehr unvollfommen, aber ed hat doch 
mit diefem Fahre in feinen Haupttheilen eine gewiſſe Feftigfeit ge= 
wonnen. Damit fteht in einem Paralleliömus der Ausbildungdgang 
der Weichtheile. Insbeſondere au das Gehirn und die Augen 
werden mit jedem Sabre vorwärts leiltungd- und widerftandöfähiger. 


247 
Alle ſchwächenden Einwirkungen, weldye gerade in der früheren Ent- 
widelungsperiode den findlihen Körper treffen, haben daher eine 
weit mehr nadhaltige Bedeutung: fie treffen die Organe in der 
Zeit, wo fie erft ihre fpätere Sehtalt erlangen oder gar erit vorbe— 
reiten, und fie bedingen daher Störungen, welche den Aufbau und 
die Einrichtung der Organe jelbit betreffen. Gerade die Zeit biß 
zum 10. oder 11. Lebensjahre ift e8 auch, wo jene Veränderung 
des Augapfeld, welche die Kurzfichtigkeit hbervorbringt, am häufigften 
angelegt oder entwidelt wird. Die Fürforge der Staatsregierung 
und der Schulbehörden jollte alſo gerade auf dieſe Zeit mit be— 
fonderer Sorgfalt ſich richten, und alle Borfihtömaßregeln follten 
für diefelbe mit befonderer Sorgfalt gewählt und ftreng überwacht 
werden. 


3. Die Erholungdpauien zwijhen den Zehritunden. 


Wir wollen glei bier bemerken, daß unferer Meinung nad 
die hygieniſchen Beftimmungen für die höheren Lehranſtalten ver: 
Ihiedentlic etwas zu ſehr jchematifirt worden find. Nicht in allen 
Perioden ded jugendlihen und kindlichen Lebensalters find diejelben 
Anforderungen zu ſtellen. Wir wollen in diefer Beziehung nur 
an die Erholungspauſen zwiſchen den Lehrſtunden er- 
innern. Das Großberzoglich heſſiſche Minifterium ded Innern bat 
durh Erlaß vom 25. Mai cr. ganz generell für alle Klafjen der 
Gymnaſien, Realihulen und böheren Mädchenſchulen angeordnet, 
daß zwiſchen den einzelnen Unterrichtöftunden Paujen von ie 15 
Minuten eingerichtet werden follen. Daß died für die böberen 
Klafjen nothwendig fei, ſcheint und nicht nachgewieſen, dagegen 
würden wir für die unteren Klaffen und für die Vorſchulen fo ans 
gelegentlih wie mögli empfehlen, diefer Vorſchrift menigftend nahe 
zu fommen. Denn nicht nur die Andauer der geiftigen Anftrengung 
und der damit verbundenen erzwungenen Ruhe ded Körperd werden 
von jo zarten Organidmen ſchwer ertragen, fondern audy der fchnelle 
Uebergang von einer Zwangslage des Geifted in eine andere, wie 
fie der jähe Wechſel der Unterrichtögegenftände mit ſich bringt, er- 
fordert eine „Schulung“, wie fie erit ganz allmählich gewonnen 
wird; andernfalld greift er die Kräfte ded Kindes in bärtefter und 
nadhbaltigfter Weile an. Ein großer Theil der Klagen wegen Ueber: 
anftrengung, welche erſt in den höheren Schulflaffen bervortreten, 
würde wahrjcheinlich verftummen, wenn die Schüler in einem Zu— 
ftande von größerer geiltiger Abhärtung und mit gefunderen Or— 
ganen aus den unteren Schulflaffen bervorgingen. Wenn man zus 
gleich erwägt, daß gerade in der Zeit, wo die Schüler in den unterften 
Klaffen fi befinden, die Mehrzahl der anftedenden Krankheiten 
ihnen übertragen wird, fo wird man fi dem Gedanken nicht ver- 
ſchließen können, daß gerade dieſes zarte Alter die größte Schonung 
auch nad) der leptbezeichneten Richtung hin erfordert. 


2as 





Das elſaß-lothringiſche Gutachten verlangt im Allgemeinen 
Erholungspauſen von 10 Minuten, und nur, wenn ſich Morgens 
3 oder 4 Lehrſtunden folgen, zwiſchen der zweiten und dritten 15 
Minuten. Wir halten died für mindeftend ausreichend, wenn nicht 
ald allgemeine Regel ſchon zu weit gehend. Denn ed dürfte aus 
pädagogiihen Gründen eine zu weit gehende und zu oft wieder- 
fehrende „Erholung” und die damit nothwendig verbundene Zer— 
ftreuung doch aud ihre Bedenken haben. Ueberdied wird, um mit 
dem eljaß-lothringiihen Gutachten zu reden, die „Sitzſtunde“ das 
durch erheblich verfürzt. " 

Wenn jede Sipftunde (mit Ausnahme der legten) um 10 Mi- 
nuten bejchnitten wird, jo ergiebt das für je 30 Sitftunden (und 
das ift ja ungefähr die regelmäßige Wochenzahl) einen Defekt von 
3—4 Stunden, dazu fommt noh Y, Stunde (5% 6 Minuten) 
mehr für die längere Erholungspaufe vor der doch überall angeord— 
neten dritten Sitzſtunde. 

An denjenigen Drten, wo der geſammte Unterriht auf den 
Bormittag gelegt ift, würde nad der heifiihen Verordnung ſchon 
an jedem Bormittage bei Erholungspaujen von 15 Minuten und 
fünfftündigem Unterrichte eine ganze Stunde ausfallen. Nach den 
Grundfägen des eljaß-lothringiihen Gutachtens würde doch min 
deftend zwiichen der vierten und fünften Stunde noch eine zweite 
längere Pauje einzuſchieben jein, das ergiebt einen Ausfall von 50 
(2x 15+ 2x 10) Minuten täglid. 

Nach unferer, freilich nur ſchätzungsweiſen und daher in gewiſſem 
Sinne willfürlihen Auffaſſung würde e8 fich empfehlen, einen Un» 
terſchied zwiſchen den oberen und mittleren Klafjen einerjeitd und 
den unteren und Vorſchulklaſſen andererjeitd zu maden, und den 
legteren ein höhered Maß von Zwiichenpaufen zu gewähren, als den 
en idee Snöbefondere in den Städten, wo nur Vormittagdunter- 
richt eingeführt ift, ericheint und eine höhere Berüdfichtigung der 
unteren Klaffen dringend wünſchenswerth. Schon in unjerem Gut- 
achten vom 18. Auguft 1869 über den Wegfall oder die Beſchrän— 
fung ded Nachmittagdunterrichtes haben wir und dahin ausgeſprochen, 
daß wir in der Zahl von 5 auf einander folgenden Unterrihtäftunden 
das Marimalmak der überhaupt zu ftellenden Forderungen erbliden, 
welches höchſtens von den Schülern der höheren Klaffen ohne Nach— 
theil ertragen werden fönne, und wir haben die Nothwendigfeit, für 
die Schüler der niederen Klaffen ein andered Maß zu mählen in 
den Bordergrund unjerer Betrachtungen geftellt. Die damald von 
und angeregte Beobachtung durch ärztliche Sachverſtändige bat, ſo— 
weit und befannt ift, bis jet nicht ftattgefunden; in dem und zu— 
ginatih gewordenen Aftenmateriale findet fih nur ein Bericht des 
ehrer- Kollegiums am Gymnaſium zu Frankfurt a. M. vom 23. Ja— 
nuar 1874, der fi, mie ed fcheint auf Grund von Erfahrungen 


249 


eined einzigen Schuljahres, durchaus günftig über die Verlegung des 
Unterrichtes auf die Bormittagöftunden ausſpricht. in ausreichen- 
ded Material für die Beurtbheilung des gelammten Verhältniſſes 
liegt aljo nit vor. Wir erjeben nur zu unjerer großen Genug: 
thuung aus den Akten, dat die Königliche Staatsregierung, ganz im 
Einflange mit der zurüdhaltenden und nur theilmeije empfehlenden 
Haltung unfered Gutachtens, die Genehmigung zum Wegfalle des 
Nachmittagsunterrichted nur unter bejonderen Umftänden für große 
Städte ertheilt bat. Wir möchten aber empfehlen, dab für den 
Fall der Genehmigung aud regelmäßig vorgeſchrieben würde, daß 
bei einer fünfftündigen Dauer des Unterrichte® in den unteren 
Klafjen mindeſtens — * von im Ganzen 30—40 Mi: 
nuten täglich eingelegt würden. Für die höheren Klafjen jcheint uns 
eine Gejammtdauer der Paujen von 25—30 Minuten ausreichend. 

Wo dagegen der Nadmittagdunterricht fortbeiteht und der Vor— 
mittagsunterriht fih auf 3—4 Stunden beichränft, da wird eine 
weitere Beſchränkung der Pauſen gerechtfertigt jein. Für den Nach— 
mittag werden je 5 Minuten ausreichen, für den Vormittag rechnen 
wir je eine längere Pauſe zu 15 bei vierftündigem, zu 10 Minuten 
bei dreiftündigem Unterrichte, während zwiſchen die anderen Sitz— 
ftunden nur Paufen von je 5 Minuten einzulegen wären. 

Mir müſſen jedoch hervorheben, daß eine derartige Verkürzung 
der Paufen nur da zuläjfig ericheint, wo einigermaßen genügende 
BVentilationsd: Einrichtungen befteben. 

Sowohl bei der heiliihen Verordnung, ald aud, wenigitend 
zu einem gewiſſen Theile, bei den eljaß »lothringiihen Vorſchlägen 
ift die Vorausſetzung gemadt, dab die Paufen zugleih zur vollen 
Auslüftung der Schulzimmer benugt werden jollen. Selbſtverſtänd— 
lih ift eine jolde Lüftung im Winter nur in jehr beihränftem 
Make ausführbar, und die von dem eljaß=lothringiihen Gutachten 
vorgejebene Anordnung, daß die Schüler nady jeder Unterrichtöftunde 
auf mindeftend 6—8 Minuten dad Zimmer verlafjen jollen, würde 
an ſich feinen pofitiv reinigenden Effeft haben, auch wenn es mög» 
lich fein jollte, jelbft bei ſchlechtem Wetter ſämmtliche Schüler gleich- 
zeitig aus den Schulzimmern zu entfernen. Die Schulverwaltung 
wird daher mebr und mehr, wie ed erfreuliher Weile ja Schon der 
Fall ift, dafür Eorge tragen müfjen, wirkſame Bentilationd= 
Einrichtungen in den Schulen einzuführen. Bei gutem Wetter 
wird es gewiß nüglid jein, ſämmtliche Schüler zum Berlaffen der 
Zimmer zu veranlaffen, und im Sommer wird man in der Zwiſchen— 
zeit auch Fenfter und Thüren öffnen können. Wo aber die Benti- 
lation unzureichend oder gar ſchlecht ift, da wird es wohl überhaupt 
aufgegeben werden müſſen, im Winter oder bei ſchlechtem Wetter 
den Verſuch zu machen, „die alte verdorbene Zinmerluft durch 
friihe gute Luft zu erjegen". In ſolchen Anftalten hat man nur 


250 





die Möglichkeit, die Schüler von Zeit zu Zeit in die äußere frifche 
Luft zu führen, und da tritt denn auch die Forderung einer Ver— 
längerung der Paufen in ihr volles Recht. 


4. Die Dauer der Schul- und Arbeitözeit. 


Die nächte hygieniſch wichtige Frage betrifft die Dauer der 
Schul: und Arbeitdzeit. Das eljaß-lothringiihe Gutachten 
behandelt dieſe Angelegenbeit in allem Detail und giebt eine große 
Menge der ausführlichiten Beftimmungen für die einzelnen Klafjen. 
Wie ed und jhheint, dürfte eine einigermaßen genügende Löſung 
diefer Einzelfragen vom wiſſenſchaftlich medizinischen Standpunfte 
aud allein jchmwerlich gefunden werden können; dazu gehört die Mit- 
wirkung und zwar die enticheidende Mitwirkung der Pädagogen. 
Denn die Dauer der Schulzeit ift nothwendig abhängig von der 
Zahl der häuslichen Arbeitäftunden, weldye ald Ergänzung der eigent= 
lihen Unterrichtöftunden zu betrachten find, und es wird das Urtbeil 
darüber, wie viel der einen, wie viel der anderen Weile des Lernens 
zugewiejen werden fann und zugewielen werden muß, zunächſt dem 
Ermefjen der Lehrer und der Schulleitung vorzubehalten fein. Das 
ärztliche Urtheil wird nur darüber angerufen werden fönnen, ob in 
der einen oder anderen Richtung oder auch in beiden zu viel geichiebt. 

Dei der großen und meitverbreiteten Abneigung, weldhe im 
Publifum gegen die häuslichen Arbeiten befteht, müffen wir zunächſt 
nah den Erfahrungen, welde wir an Studirenden und Aerzten, 
gelegentlih audh an Angebörigen anderer gelehrter Berufsklaſſen 
maden, erklären, dab wir die Bedeutung diejer Arbeiten für die 
Entwidelung des Geiſtes zu jelbitändigem Arbeiten jebr body ver— 
anichlagen, und daß mir den leider nur zu bäufig bervortretenden 
Mangel an Unabhängigkeit im Denken und Urtheilen vorzugsmeiie 
der geringen Uebung in eigener Thätigfeit zufchreiben. Freilich ift 
ed nicht aleichgiltig , welche Aufgaben der häuslichen Arbeit geftellt 
werden. Die blo8 mechaniſchen Leiftungen, 3. B. das Abjchreiben, 
dad einfahe Memoriren, tragen wenig oder nichts dazu bei, die 
Kunft zu entwideln, ſich ſelbſt fortzubelfen in geiftiger Beichäftigung. 
Der Einzelne muß vor Allem lernen, feine Zerifa, Grammatifen 
und fonftige Lehrbücher jelbftändig zu benugen und fleißig zu Rathe 
zu zieben; er muß fein Gedächtnis mit einer gewilfen Rube ordnen, 
um das, was er braucht, zu rechter Zeit zu reproduziren und im Die 
gehörige Verbindung zu bringen; er muß jelbit die verichiedenen 
Möglichkeiten des einzelnen Falles aufſuchen und ihren Werth Fritiich 
feftftellen lernen. Hier erft entmwidelt fih in vollem Maße die 
Fähigkeit und damit auch die Luft zum Arbeiten. Gewiß bat die 
Schule die Anregung dazu zu geben und die Wege zu zeigen; aber 
ed heißt den höheren Schulen ſehr enge Ziele fteden, wenn man 
ihnen die Aufgabe vorzeichnet, alled Weſentliche in den Unterrichts- 
ftunden ſelbſt zu erringen. 


251 





Soweit wir aud den und mitgetheilten Erlafjen zu erjehen im 
Stande find, befinden wir und mit unjerer Anficht in feinem Wider: 
ſpruche mit den lungen: welde in der Unterrihtöverwaltung 
maßgebend gemejen find. Wir Dürfen alfo aud wohl vorausjegen, 
daß der Gedanke feitgehalten werden wird, die Häusliche Arbeit 
al8 eine wejentlihe Ergänzung des Schulunterridted 
pornehbmlid in den mittleren und höheren Klafjen ans 
zuerfennen. Alddann ergiebt ſich fofort für den Lehrplan über: 
baupt und für jeden einzelnen Lehrer indbejondere, dab dad Maß 
der geiltigen Belaftung der Schüler unter gleichzeitiger Be— 
rüdjihtigung beider Seiten der Thätigfeit aufgeftellt 
werden muß. die preußiihen Lehrpläne enthalten bis jetzt jedoch 
nur oder doc faſt ausſchließlich Beſtimmungen über das zuläffige 
und geforderte Maß der eigentlichen Unterrichtöftunden. Die Ans 
ordnungen über die häuslichen Arbeiten beziehen ſich mehr auf die 
Richtung und die Auswahl der Aufgaben, als auf das Arbeitöpenjum 
nady feiner Dauer. Ueber dad Maß der bei Aufftellung des Arbeits- 
planes für die einzelnen Klafjen in Anſatz zu bringenden Zeitdauer 
allgemeine Beftimmungen zu erlaffen, ift nah Ew. Excellenz Mit: 
tbeilung vom 31. Januar d. 3. abfihtlid nody vorbehalten geblieben. 
In diefer Beziehung geftatten wir und in Folgendem nod einige 
Gefihtöpunfte Ew. Ereellenz Beachtung zu empfehlen. 

Die traditionellen Gebräude, 3. B. dad Arbeitöpenfum von 
dreiftündiger Hausarbeit bei etwa fünfftündiger Schulzeit, haben bis— 
ber die größten Abweichungen augelaften: Nun läßt fi ja die 
häusliche Arbeitözeit nicht im gleicher Weile firiren, mie die eigent- 
lihe Schulzeit, und die Fähigkeit, die Aufmerkiamkeit und der Fleiß 
des einzelnen Schülerd werden zuleßt darüber enticheiden, wie lange 
er zur Vollendung eines beftimmten Penſums nötbig hat. Man 
fann daher in Zweifel darüber fein, ob ſich die Zeit Hr die häus— 
lihen Arbeiten überhaupt beftimmen läßt. | 

Indeß dad Großherzoglich heſſiſche Minifterium hat in dem 
Erlaſſe vom 23. Februar cr. ausführliche Beftimmungen darüber ge= 
troffen, welche Zeit in den einzelnen Schulklaffen für die häuslichen 
Arbeiten gewährt werden joll, und es ift in diefem Erlaſſe unter 
I. 4 aud ein Verfahren angegeben, wie ermittelt werden foll, ob 
die geftellten Aufgaben in der vorgeichriebenen Zeit ausgeführt werden. 
Die Direktoren und die Klaffenführer ſollen „fi durch von Zeit zu 
Zeit zu wiederholended Benehmen mit Eltern von Schülern und mit 
Schülern jelbft darüber verläffigen, welche Zeit in der betreffenden 
Klaffe die Schüler zur Bewältigung der häuslichen Arbeiten nöthig 
haben und ob und mwodurd eine Weberfchreitung deö feitgeftellten 
Maßes veranlaßt iſt.“ Man fieht aus diejer Beflimmung, wie uns 
fiher der Boden ift, auf welchem ſich derartige Anordnungen be= 
wegen, und der Wunſch, dab ed gelingen möge, bei forgfältiger 


252 | 


Sammlung der gemachten Erfahrungen zu einer größeren Sicherheit 
der Präcifirung zu gelangen, ift Sen berechtigt. Denn gerade 
diefer Boden ift ed, auf dem fich auch die Unterſuchung über Arbeits— 
überbürdung am ausgiebigſten zu verbreiten hätte; gerade über die 
Häufung der häuslichen Arbeiten klagen die Eltern am meiſten. 

Die heſſiſche Verordnung beſtimmt die Dauer der häuslichen 
Arbeitözeit für die 


ee auf 30—40 Minuten den Tag oder 3—4 Stunden die Woche, 
VIu auf 1 Stunde den Tag oder 6 Stunden die Woche, 
IV u. IIIb „ 2Stwmdern „ u „12 „ R 
IlIa u. IIb e 20. rd . a 
Ila, Ibu.Ia „3 " „nn BB „u n " 
und zwar joll dies dad äußerſt zuläſſige Maß fein. Es ift 
nicht zu verfennen, dab Diele Gradation in der Zahl der Stunden 
eine etwas mechaniſche und mwillfürlihe ift. Auch jcheint es jo, als 
jei das Alter der Schüler etwad zu niedrig gegriffen, wenigitens 
gegenüber den preußiichen Schulen, da die Borausiegung, dab die 
Abiturienten nur 18 Sabre alt fein werden, bei uns ſchon lange 
nicht mehr zutrifft. Das Urtheil über das zuläjfige Maß der Arbeitd- 
ftunden muß ſich, wie Schon erwähnt, nach der Zahl der eigentlichen 
Schulſtunden richten. 

In diefer Beziehung bemerfen wir zunädjit, dab in Heflen die 
Zeit für den Schulunterricht in der Vorſchule auf 16—20 Stunden 
wöchentlich bemefjen ift, jo daß mit Zurehnung von 3—4 Arbeitös 
ftunden ald tägliche marimale Stundenzahl 4 herausfommen. Das 
eljaß = lothringiihe Gutachten gelangt zu ungefähr ähnlichen For— 
derungen, und wir fünnen und dem anichließen. 

Für die Serta jchreibt der neue preußiſche Lehrplan vom 
31. März 1882 in den Gymnaſien und Realgymnafien 28, in den 
Dber-Realihulen und böberen Bürgerfhulen 29 wöchentliche Lehr— 
ftunden vor. Sehen wir aud von den Turnſtunden ab, jo fteigt 
durd die Singftunden diefe Zahl auf 30, beziebentli 31; rechnet 
man dazu die häuslichen Arbeitäitunden der heſſiſchen Verordnung, 
jo fommt man auf 36 bez. 37, d. b. auf täglih 6 Stunden. Dies 
it für fo zarte Kinder ein recht bobed und nicht mehr zu über- 
Ichreitended Maß der Belaftung. 

Es wird nicht erforderlich fein, im aleih ausführlicher Weije 
alle einzelnen Klaffen durchzugehen. Wir beichränfen und auf ein- 
zelne Beiipiele. In IILb find 30 Stunden obligatoriih; rechnen 
wir dazu Singen und Zeichnen, jo ergiebt ed 34 Stunden; dazu 
die 15 Stunden der heifiihen Verordnung, madht 49 Stunden 
wöcdhentlih oder 8'/, Stunde täglid. In den folgenden Klafjen 
der Gymnaſien bleibt die Zahl der Schulftunden gleih. Nebmen 
wir die Prima und rechnen wir die 18 Arbeitöftunden der beifiichen 


253 





Berordnung binzu, jo erhalten wir 52 Stunden wödentlid oder 
faft 9 Stunden täglid. 

Dieſes fcheint und zu viel zu fein. Die Folge davon ift einer- 
feitd die nad unjerer Meinung bedauerlidhe Konzeifion, daß der 
Zeihen:Unterriht für die drei oberen Klaffen fafultativ gemacht ift, 
andererjeitd die Thatſache, daß die Befreiung vom Singen erfahrung 
mäßig leicht erlangt wird. Indeß wer nicht fingt, der fann privatim 
wenigftend eine inftrumentale Ausbildung in der Mufif juchen, und 
man jollte das nicht erichweren. Auch wird es doch nidyt zu tadeln 
fein, wenn mande Eltern wünſchen, daß ein Schüler einer höheren 
Lehranftalt nicht nur ſchwimmen und jchlittichuhlaufen, fondern auch 
tanzen lernt und nicht ganz von gejellichaftlicher Ausbildung aus— 
geichlofjen bleibt. Die Pädagogen vom Fade find häufig auf den 
Privatunterricht Schlecht zu ſprechen, aber es ift nicht zu vermeiden, 
dab der eine in diejem, der andere in jenem Face Nachhilfe judht. 
Die Zeit zu Bewegungen in freier Luft muß ebenfalld gewährt 
werden. 

Somit glauben wir ald das allgemein zuläffige Maß für die 
böberen Rlaffen eine Arbeitözeit von 8 Stunden tägli oder 48 
Stunden wödentlid firiren zu ſollen. 

Das rheiniſche Sculfollegium berechnet in einem Berichte vom 
11. Zuli 1870, daß Schüler bei einem Marimum von 32 wöchent— 
lichen Lehritunden nur *,, der Woche, bei Cinrehnung von 10 
Wochen Zahredferien nur ?/,, ded Jahres in der Schule zubringen, 
wobei die Paujen zwilchen den einzelnen Stunden nicht in Anſchlag 
gebracht jeien. Allein abgejeben davon, daß auch bier noch außer— 
dem 3 tägliche Arbeitäftunden für die höheren Klaffen angenommen 
werden, jo fann es fi doch nur darum handeln, denjenigen Theil 
des Taged in Rechnung zu ftellen, der nicht durh Schlaf, Efjen, 
Sculmege u. j. f. in Aniprud genommen wird. Wenn davon 
32 + 18 

6 
mehr viel übrig, und man weiß ed ja, dab ed oft genug nicht bei 
den 3 Arbeitöitunden bemendet. 

Mir müſſen zugleicdy hervorheben, daß 2 Turnftunden wöchent— 
lih ein ſolches Minimum find, dab wir und damit im hygieniſchen 
Sinne nicht wohl befriedigt erklären fünnen. Wir haben die An- 
regungen, welde Em. Ercellenz in diejer Beziehung gegeben haben, 
mit großer Freude begrüßt und namentlid den Erlaß vom 27. Ok— 
tober 1882, die Zurnipiele betreffend, ald einen wahren Fortichritt 
anerfannt, aber wir glauben auch mit Zuverjicht erwarten zu dürfen, 
daß dafür die genügende Zeit gewonnen werden wird. Gerade für 
die Schuler der höheren Klaffen jollte die jedeömalige Turnzeit auf 
mindeftend 1'/, Stunden, alfo auf 3 Stunden wöchentlich bemeffen 
werden. 


— 8'/, Stunden abgezogen werden, jo bleibt eben nicht 


254 


Mit diefen Erörterungen find wir an dad Ende der und ge= 
ftellten Aufgabe gelangt. 


V. Schlußergebnis. 


Die und in Em. Excellenz Berfügung vom 31. Sanuar cr. 
jpeciell vorgelegte Frage 
ob die in dem eljaß-lothringiihen Gutachten enthaltene Be— 
ftimmung über die für die fünf unteren Jahreskurſe der 
höheren Schulen zuläffige Zahl der wöchentlichen Lehrſtunden 
als ein zweifellojed, unbedingt giltiged Ergebnid der medi- 
ziniihen Wiffenichaft zu betrachten jei, 
findet durd die obigen Ausführungen ihre Erledigung. Es kommt 
eben nicht auf diefe Lehrſtunden allein, fondern auf die geſammte 
feitend der Schule in Anſpruch genommene Zeit in Unterriht und 
Haudarbeit, auf eine verftändige Individualifirung in der Behand- 
lung der Schüler und zu diefem Zwecke vor Allem darauf an, daß 
die Zahl der von dem Lehrer zu unterrichtenden Schüler Einer 
Klaffe nicht zu groß fei. 

Mad in Bezug auf die Heberbürdungdfrage Jonft noch zu jagen 
wäre, das fällt A in das eigentlih pädagogiihe Gebiet: es 
betrifft die Methode des Unterrihted. Das Gutachten der 
Bochumer Aerzte beichäftigt fich gerade damit jehr eingehend und 
ed enthält nach unjerer Meinung mande treffende Bemerfung dar— 
über. Sn der That hängt aud die Frage der häuslichen Arbeiten, 
indbefondere die Erklärung, warum manche derjelben die Schüler 
ungebübrlich belaften, mit der Methode des Unterrichtes auf das 
Innigſte zufammen. Indeß fällt diefe Beurtheilung nicht in die 
techniich » ärztliche Kompetenz, und wir verzichten darauf, dieſelbe 
irgendwie zu überjchreiten. 

Bevor wir jedoch jchließen, glauben wir nody einmal auf einen 
Punkt zurüdtommen zu follen, den wir Schon mehrmals geftreift 
haben. Wir meinen die Betheiligung der Aerzte an der 
Beauflihtigung der Schule. Falt alle diejenigen Verbältniffe, 
welche wir in unlerem Gutachten zu beiprehen hatten, find jo wenig 
wiſſenſchaftlich aufgeklärt und bearbeitet, daß unfer Urtheil nur in 
den Seltenften Fällen ganz beftimmt ausfallen fonnte. Das einzige 
Verhältnis, welches zu einer einigermaßen befriedigenden Darftellung 
— iſt, das der Kurzſichtigkeit, iſt faſt ausſchließlich durch 

erzte, und zwar durch Privat-Aerzte, ergründet worden. Aehnliche 
Aufklärungen könnten auch über die meiſten anderen Verhältniſſe 
gewonnen werden, wenn amtliche Ermittelungen darüber durch ſach— 
verſtändige Aerzte angeſtellt würden. Wir wollen nur vorüber— 
gehend erwähnen, daß auch in anderen Richtungen die Schulhygiene 
noch recht viel zu wünſchen übrig läßt. 

Nun haben wir aus den Berichten der Provinzial-Schulkollegien 


268 


aus den Jahren 1870 und 1871 erſehen, daß, obwohl eine gewiſſe 
Eiferſucht gegen die Einmiſchung der Aerzte in die Angelegenheiten 
der Schule unverkennbar überall hervortritt, doch das Anerkenntnis 

ch Baba bricht, daß ohne die Mithilfe von Aerzten die Schul— 
al zu einer befriedigenden Geftaltung nicht gelangen Tann. 

ir möchten daher meinen, dab ed an der Zeit fei, endlich einmal 
einen praftiihen Anfang zu machen, und wenn nit jofort im 
ganzen Staate, jo dod am einzelnen, bejonderd geeigneten 
Drten die Hauptfragen durd Aerzte in Angriff nehmen 
zu laffen. So, um ein Beilpiel zu nennen, bietet Berlin für alle 
Arten von höheren Schulen ein fo reiches Feld, dab recht wohl ein 
voll durdhgeführter Verſuch gemacht werden könnte, durdy die Arzt- 
lihen Organe die nöthigen Unterfuhungen vornehmen zu laffen. 
Auf diefe Weiſe würde nicht blos ein fofort zu verwertbended Ma- 
terial gewonnen werden, fjondern die Königlihe Staatöregierung 
würde ſich auch überzeugen fünnen, ob in der That die Mitwirkung 
der Aerzte einen erbeblihen Nupen gewährt. Je nad dem Aus: 
falle eined ſolchen lokalen Verſuches oder auch vielleidht mehrerer, 
gleichzeitig an verichiedenen Drten unternommenen, würde dann ent- 
Ihieden werden fünnen, ob im ganzen Staate anne Einrich⸗ 
tungen zu treffen ſeien, welche die regelmäßige Betheiligung von 
Aerzten an der Beaufſichtigung der Schulen ſicher ſtellen. 

Berlin, den 19. Dezember 1883. 


Königliche Wiſſenſchaftliche Deputation für das Medizinal-Weſen: 

Sydow. Virchow. Weſtphal. Skrzeczka. Duinde 

W. Hofmann. Piſtor. Kerſandt. von Bergmann. 
Bardeleben. Schröder. Eulenberg. 





3) Gutachten über einen Antrag auf Errichtung einer 
Hochſchule der Muſik für Blinde, 


Die Drudichrift ded blinden Mufiflehrerd Georg Neumann 
gu Königsberg i. Prb.: „Antrag zur Errichtung einer Hodfchule 
er Muſik für Blinde in Verbindung mit wiffenihaftliher Bildungs- 
anftalt“, die, wie anzunehmen fteht, hervorgegangen ift aud dem 
ernften Drange des Berfafjers, feinen geidendgenoffen zu dienen, enthält 
manches Richtige und Wahre; der Gedanke aber, in dem die Schrift 
gipfelt: eine Hochſchule der Muſik mit wiſſenſchaftlicher Bildungs— 
anſtalt für Blinde zu errichten, iſt, abgeſehen davon, daß derſelbe 
nach dem vorgelegten Plane ſich nicht durchführen läßt, nad Lage 
der Verhältniffe der Blindenbildung an ſich jchon unzweifelhaft zu» 
rückzuweiſen. 


1884. 17 


256 


Der Antrag wurde, wie der Titel der Schrift bejagt, im Jahre 
1879 auf dem III. Blindenlehrerfongreffe diefem zur Beurtheilung 
unterbreitet. Derfelbe lehnte es ab, in eine Beiprehung des In— 
halte einzutreten. Die Art, wie dort von einem Nedner die Mo— 
tivirung für foldhe Ablehnung verfudht wurde: „weil Herr Neumann 
fih in feiner Brojhüre in —— Weiſe über die Thätigkeit der 
Blindenanftalten ausſpreche, ohne daß er dieſelben kenne“, — es 
war nachgewiefen, daß er nicht einmal Beranlafjung genommen 
hatte, die Blindenanftalt in feiner Baterftadt Königöberg wenigftens 
einmal zu beſuchen — kann ich mir zwar nicht aneignen, denn 
iolde Gründe dürfen feinen Blindenlehrer abhalten, in die Prüfung 
und Beiprehung einer Materie einzutreten, aber — wer die Be- 
dürfniffe der Blinden in der Gegenwart fennt, wer täglich erfährt, 
wie viel Summer und Noth bier noch zu befeitigen it, wie viele 
arme blinde Kinder nody ohne alle Bildung bleiben und aus Mangel 
an äußerer Anregung geiltig und körperlich verfümmern, weil das 
Geld zu durdgreifender Hilfe aus ſolchem Elende nicht herbeizu— 
Ihaffen ift, der fanın gewiſſenshalber unmöglich fidy dafür erwärmen, 
die Hilfe ded Staated oder privater Kräfte zur Gründung einer 
Hochſchule, die einzelnen wenigen Blinden zu gute fommen fol, 
anzurufen. 

Sch glaube, nah Ew. Ercellenz Meinung zu handeln, wenn 
ich alle Nebenjächliche beifeite laffe, auch auf jede Vertheidigung 
der in ihren Leiftungen angegriffenen Blindenanftalten,, foweit 
ed nicht unmittelbar zur Sache gehört, verzichte und nur den Kern 
der Schrift: „die Gründung der Hochſchule mit wiſſenſchaftlicher 
Bildungdanftalt” beleuchte. 

In den Urſachen der Blindheit ift e8 begründet, daß faft die 
Geſammtheit aller jugendlihen Blinden den niederen Ständen ans 
gehört; ein Äußerft geringer Progentjag findet ſich in beffer fituirten 
Familien. Bon dem ftatiftiihen Bureau zu Schwerin i / M. wurde 
mir früher auf meine Bitte ein aus den Zählfarten der Volkszählung 
audgezogened Namendverzeichnid ſämmtlicher Blinden der beiden 
Großberzogthümer Medlenburg zur Verfügung geftelt. In diefen 
fand ich Fein einziges Kind aus höheren Ständen. Im Fahre 1864 
äußerte der Direktor der Blindenanftalt zu Hannover: So viel 
mir befannt ift, iſt der einzige Blinde im Lande, der nicht einer 
ärmeren Familie angehört, der König. Das war wohl etwas zuviel 
gelagt, Fennzeichnet aber die Sachlage. So entipricht ed denn durch— 
aud den gegebenen Berhältniffen, wenn die Blindenanftalten fich 
das Bildungsziel einer guten, oder wie ed in dem Unterrichtöplane 
der biefigen Königlichen Blindenanftalt beißt, einer gehobenen mehr 
Halligen Volksſchule ftellen, und entichieden falſch und zu mißbilligen 
wäre ed, wenn fie ſich in betreff der intellectuellen Bildung ihrer 
Zöglinge ein anderes Ziel fteden wollten. 


257 

Steht e8 jo, dann hat Herr ©. Neumann reht, wenn er in 
dem $. 10 jeiner Schrift jagt, daß die Leiltungsfähigfeit der Blinden» 
inftitute dad Bedürfnid nad höherer Bildung und Tüchtigkeit be= 
hufs ganzer Erfüllung eined höheren Lebensberufes nicht 
befriedigen fönnen. Fa, das ift und muß den Blindenanftalten un« 
möglich fein; feine Anftalt kann eben Volksſchulbildung und höhere 
Bildung und nody dazu eine höhere Bildung behufs ganzer Er— 
füllung eined höheren Xebensberufes gleichzeitig bieten, 
oder gewilfermaßen Volksſchule, Gymnafium und Akademie zugleich 
fein. Der Verfaſſer follte bei Elarer Erfaffung der Verhältniffe be— 
ftimmt jcheiden und jagen: jo ift es recht und gut auf der einen 
Seite, nun aber wünſche ich für dad eine oder die zwei Prozent der 
Blinden aus höheren Ständen eine höhere Bildungsanftalt von der 
und der Art. 

Daß er dieje verjhiedenen Aufgaben und Ziele nicht ausein— 
ander zu halten verfteht, fann man bedauern, es darf das aber den 
Blindenlehrer nicht beirren oder gar erregen, ja, wenn man der 
Darlegung ded G. Neumann ald Ganzes tiefer auf den Grund gebt 
und zugleih auf die Entwidelung der Blindenbildung zurüdblidt, 
fo findet man den Punft, von dem aus man begreift, wie die Ver: 
quickung der Bildungsziele bei dem Berfaffer möglid wurde. 

Die Blindenanftalt kann nach beſchaffter Schulbildung nicht 
wie die Volksſchule die Kinder zu einem ſehenden Meifter in die 
Werkſtatt oder wie die höheren Schulen die Zöglinge auf die Univerfität 
geben laffen zur vollen Durdbildung für einen Lebensberuf. Sollen 
die Zöglinge diejen legteren erreichen, jo muß die Blindenanftalt fie 
dazu ausrüften Mit Necht fordert man daher von den Blinden- 
anttalten, daß die Zöglinge durch fie eine genügende Schulbildung 
und eine Berufsbildung empfangen; die leptere giebt der Blinden- 
bildung überhaupt erſt Werth und Bedeutung. 

In dieſer Beziehung liegt ed nun aber jo, daß man vor 20—30 
Fahren an der Möglichkeit einer Beruföbildung, die dem Blinden 
Erwerb und eine jelbitändige Lebensſtellung verichaffen könnte, vers 
zweifelte. Die techniiche Ausbildung zeigte damals geringe Refultate; 
ed ſchien, ald ob die Muſik und dad Lehramt allein die Mittel 
werden fönnten, dem Blinden zu einer gewilfen Selbftändigfeit zu 
verhelfen. Aber nur die intelleftuelle. und mufifaliih bervor- 
ragend begabten Zöglinge ließen den Verſuch einer dahin ge= 
richteten Ausbildung zu; die Maffen der Blinden ſanken zurüd in 
das Elend des Bettelnd. Bettelmufifanten zu werden, war thatſäch— 
li das beflagendwerthe Loos hunderter von armen Blinden. Man 
glaubte, das Mögliche erreicht zu haben, wenn heute oder morgen 
eine hervorragende Begabung, die bei dem Suchen nad einer Stelle 
von Glück begünftigt wurde, einen Drganiftendienft fand. Das war 
der Zuftand der Blindenanftalten von 20 bis 30 und mehr Sahren, 


17* 


258 





und ich könnte Anftalten nennen, die auch heute noch faum über 
diefen Zuftand hinausgekommen find. Bor einigen Tagen ging mir 
ein Schreiben von der interimiftiihen Direktion der k. f. Blinden- 
anftalt in Wien zu, in dem mein Rath für die Ausarbeitung eines 
Unterrichtöplaned zur Einreihung an den Landesſchulrath erbeten 
wurde; der Inhalt dieſes Briefes illuftrirt das eben Geſagte. — 
Auf dem bezeichneten Standpunkte der Anſchauungen fteht nun auch 
heute noch der Berfafler der vorliegenden Drudichrift; in dem ge— 
fennzeichneten Zuftande fieht er das ganze Blindenbildungsweien, 
und darum weiß er bei allem Tadel, bei Hervorhebung der mannig— 
fachſten Uebelſtände für dad Gros der Blinden feine Hilfe anzu» 
eben, und jo fommt er dazu, nur für den äußerſt geringen Prozente 
* der geiſtig und muſikaliſch hervorragend begabten und beſſer 
ſituirten Blinden etwas zu begehren: Die Errichtung einer Hoch— 
ſchule mit wiſſenſchaftlicher Bildungsanſtalt. Alle die andern Blinden 
mögen warten, mögen event. weiter betteln und verfümmern. Denn 
nichtö andered bejagt do im Grunde der Sag im $. 32 jeiner 
Schrift: „Wenn aud in Bezug auf die mannigfahen Bedürfniffe 
der Blindenerziehung noch vieled Wünſchenswerthe vorliegt, jo ift 
dody bei einer Frage nad der größeren Bedürftigfeit dad Duali- 
tätd- dem Duantitätöverhältnid voranzuftellen.” Das auszu— 
ſprechen, iſt nad Lage der Verhältniſſe unverantwortlid. Und die 
Begründung für die Nichtigkeit dieſes Saped? Sie lautet in deme 
jelben $. 32: „Zur Bekräftigung deffen weiſe ich darauf hin, wie 
fläglich bei der vor Jahrhunderten geichehenen Errichtung der eriten 
Univerfitäten der Zuftand der Lehranftalten geringerer Dualität be= 
ſchaffen war. Daber halte ich es entichieden für gerechtfertigt, daß 
bei Fragen nad Befriedigung geiftiger Bedürfniffe die öffentliche 
Fürjorge den höher gearteten Beitrebungen den Borzug zu ertheilen 
babe ac." Der Sag könnte vielleiht auf den erſten Augenblid be- 
ftechen, hat aber für den vorliegenden Fall feine Beweidfraft. 

Es ift wahr, die Univerfitäten find älter, ald die deutjche 
Volksſchule ift. Aber die Gründung der Univerfitäten geſchah nicht 
um der Perjonen willen, die diefe beſuchten, nit um diejen 
gegenüber Wohlmwollen zu üben. Um jeiner jelbft willen rief 
der Staat die Univerfitäten in das Leben, um fi für die Verwal— 
tung der Aemter in Staat und Kirde die fehlenden Kräfte zu 
ſchaffen und durd dieje dann befruchtend und ſegensvoll auf das 
ganze Volksleben einzumirfen. Ganz anders bier. Nicht weil ed 
der Welt an mufifaliihen Kräften, an geeigneten Bewerbern für 
den Organiftendienft fehlt, wird die Errichtung einer Hochſchule für 
Muſik gefordert, fondern um einige Perfonen mehr den ſchon zahl- 
reihen Bewerbern noch hinzuzufügen. — Und dann handelt es ſich 
bei der Blindenbildung, wenn fie recht verftanden wird, nicht im 
legten Grunde um die Befriedigung nur geiftiger Bebürfniffe, 


259 





wie die Beweidführung glauben maden will, fondern um die Be- 
wahrung vor Berfümmerung und Stumpffinn, um die Heraus 
bebung aus dem Bettelelend und Hinführung zu nupbringender 
ZThätigfeit, um die Durchbildung zu einer gewiſſen Selbftändigfeit 
im bürgerlihen Leben. 

Died Ziel ift in der Gegenwart erreihbar. Der Be- 
weis dafür it thatfählih erbradt; aber wenige Blindenanftalten 
baben bis heute diejenige Drganijation, die für die Erreihung dieſes 
Zieled abjolut erforderlich ift. Die dringendite, brennendite Forderung 
der Gegenwart ift darum, bier die belfende Hand anzulegen. Und 
dann iſt zu bedenken, daß es in fait allen Provinzen und Ländern 
nod eine Zahl armer blinder Kinder giebt, die feine oder nur eine 
höchſt mangelhafte Ausbildung empfangen. Ich gebe den Beweis 
hierfür an einem Beifpiele aus der nächſten Näbe. Im die biefige 
Königliche Blindenanftalt follen die Zöglinge mit dem 9. Lebens— 
jabre eintreten, vom 9. bis zum 14. alio in 5 Fahren die nöthige 
Schulbildung und in weiteren 4 Sahren eine tehniihe Ausbildung 
erhalten, jo daß die ganze Bildungszeit 9 Fahre, und zwar die Zeit 
vom 9. bis 18. Lebensjahre umfaßt. Die Anftalt bat gegenwärti 
67 Zöglinge, von diejen find 17 aus dem Stadtfreije Berlin, 4 
aud der Provinz Brandenburg und 8 aus anderen Provinzen und 
Lindern. Für die Provinz Brandenburg beſteht feine bejondere 
Blindenanftalt; es ift alfo mit Sicherheit anzunehmen, dab alle 
Blinden dieſer Provinz, die überhaupt einer Blindenanftalt zuge: 
wieſen find, bier in Stegelig ihre Ausbildung ſuchen. Nach einer 
auf Grund der Volkszählung vom 1. Dezember 1880 veröffentlichten 
Arbeit ded Dr. med. A. Guttftadt, Dezernenten im Königlichen 
ftatiftiichen Bureau, zäblt die Provinz Brandenburg ohne den Stadt- 
freis Berlin ca. 140 Blinde im Alter von 9 bid 18 Jahren; mehr 
als ?/, diefer Zahl wachſen alſo beute noch auf, obne eine ange— 
mefjene Ausbildung zu empfangen. Das find offenbar traurige 
Zuftände, die aber nicht vereinzelt ſtehen, und die doch gewiß der 
allerdringendften Abbilfe bedürttia find. Die Unterbaltungsfoften 
für die armen Rinder in einer Rlindenanftalt fehlen aber. 

Auf Grund der voritehenden Darlegung faffe ih mein Urtbeil 
über den Inbalt der Schrift des G. Neumann zu Königsberg i1./Pr. 
untertbänigit dahin zufammen: 

Der Wunſch, daß den wenigen blinden Kindern aus beffer 
fituirten Ständen die Möglichkeit geboten wird, eine über daß Ziel 
der gehobenen mebrflaffigen Volksſchule hinausgehende wiſſenſchaft— 
lihe und mufifaliihe Bildung fi anzueignen, ift gerechtfertigt. 
So lange die Mittel aber noh fehlen, fämmtlidhe blinden Kinder 
armer Eltern überhaupt einer Blindenanftalt zuzuführen und fie jo 
vor geiftiger und förperliher Verfümmerung zu bewahren, jo lange 
ferner ed noch nicht gelungen ift, den Blindenanftalten eine derartige 


260 


Drganifation zu geben, daß die Erziehung zu einer relativen Selb- 
ftändigfeit im bürgerlichen Xeben erreicht werden kann, und jo lange 
endlich auch noch nicht durdy eine geordnete Kürforge für die aus 
den Blindenanftalten entlaflenen Zöglinge Vorkehr getroffen ift, daß 
diefe die gewonnene Erwerböfähigfeit auch verwerthen fönnen, muß 
die ganze Sorge darauf gerichtet fein, Geldmittel zur Durch⸗ 
führung dieſer dringendſten Zwecke flüſſig zu machen, und kann darum 
an die Gründung einer Hochſchule für Muſik mit wiſſenſchaftlicher 
Ausbildung für Blinde zur Zeit unmöglich gedacht werden; es muß 
vielmehr denjenigen befjer fituirten Eltern blinder Kinder, die für 
dieſe eine weiter gehende Ausbildung wünſchen, überlaffen bleiben, 
nad dem Austritte der Kinder aud der Blindenanftalt deren Bildung 
durch Privatunterricht weiter führen zu laffen. 


4) Audzüge aus zwei von Sachverſtändigen erftatteten 
Berichten über ihre Wahrnehmungen bei Revifion des 
Gefangunterrihtes in Volksſchulen. 


Aud dem eriten Berichte. 


Der Gefangunterriht in der Volksſchule hat Wort und Ton, 
Text und Melodie zu behandeln. Die ſprachliche Seite des Unter- 
richted aber wird meift ſehr vernachläſſigt. Sch habe faft durchweg 

efunden, dab beim Spreden der Texte auf Lauteinheit, Bofalfülle, 
inngemäße Gliederung, Accentuirung, angemeflenes Tempo und an— 
genehmen Bortragdton nicht der gebührende Nachdruck gelent wird. 
Auch an einer ſachlich Eorreften und formell gewandten Erklärung 
der Texte fehlt es in vielen Schulen. Sch will feine Erflärung, 
welche den poetiihen Duft eines Liedes verlegt, ſondern eine ſchlichte, 
kurze Beiprehung, welche die Aneignung ded Inhaltes anftrebt und 
dad Berftändnid ded im Liede audgedrücten Gefühles vermittelt. 
Tede Abſchweifung von den im Gedichte liegenden Gedanken und 
alle unnügen Reden find zu vermeiden. Es ift überall vom Wort» 
laute des Gedichted auszugehen, und die Antwort ift — wenn ir- 
gend möglich — aus dem Gedichte felbft zu nehmen. 


In einigen Schulen babe ich gefunden, daß die Terte nicht 
fiher eingeübt waren, und daß die Kinder aud von den Volkslie— 
dern nur die erfte Strophe gelernt hatten. Da bradte ih in Er— 
innerung, daß die Texte unverlierbared Eigenthbum der Kinder wer: 
* Di und dab von den Volfäliedern der vollftändige Text zu 
ernen ift. 


Der Gebrauh der Violine ſchließt dad Vorfingen des Lehrers 
nicht aus. Leptered wird ſogar dann ald unerläßlich ſich erweiſen, 





261 





wenn ed gilt, die Verbindung des Textes mit der Melodie vorzu« 
führen. — Nirgend babe ich gefunden, daß der Lehrer zu einem 
eingeübten Volksliede eine begleitende Stimme gejpielt hätte; und 
doch unterftügt das die Reinheit des Geſanges und erhöht die Freude 
der Kinder am Singen. 

Die Clementarübungen find planmäßig zu betreiben, müfjen 
vom Leichten zum Schweren fortichreiten, dem Auffaffungdvermögen 
der Kinder entipredhen, jo behandelt werden, daß fie den Kindern 
im Liederkurſus mahrbaft Nutzen jchaffen und bei Einübung der 
Lieder auch wirklich Verwendung finden. Die Tonreinheit wird 
durch ſorgfältig gepfleate Glementarübungen ganz außerordentlich 
unterftügt und die Einübung der Geſänge weſentlich erleichtert. 





Der Einzelgefang, den ich in feiner Schule in wünſchenswerther 
Meije gepflegt fand, muß von unten auf in die Schule hineinwach— 
fen. Ohne guten Einzelgefang find gute Leiftungen im Chorgeſange 
nicht recht denkbar. 





In unfern Chorälen und auch in manden Bolföliedern haben 
die leichten Silben mit den fchweren gleiche Zeitdauer. Werden die 
leihten und jchweren Silben auch noch mit gleicher Stärke gefungen, 
jo erhält der Gefang eine unerträglihe Härte und Monotonie. Ich 
nahm überall Gelegenheit, die Lehrer zu überzeugen, daß der Geſang 
viel Schöner und edler Flingt, wenn die Silbenaccentuirung beachtet 
wird. Nur hüte man fi vor einem übermäßigen Herausſtoßen 
der jchweren Silben. Man laffe vielmehr die jchweren Silben in 
einem angenehm FElingenden, mitteljtarfen Gefangstone fingen und 
die leihten Silben dagegen zurücktreten. 


Ich babe ferner gefunden, daß die Doppellängen am Ende ges 
wifjer Choralzeilen nicht ihren vollen Werth erhalten, daß vorfom- 
mende Pauſen nicht genau beachtet werden und da beim Aushalten 
der Fermaten viel Willkür herrſcht. 


Ich babe nirgend8 gemerkt, dak die Lehrer darauf Bedacht ge- 
nommen hätten, die Kinder beim Einzelgefange im felbftändigen 
Anfangen, d. h. im Anfangen ohne Tonangabe von Seiten des Leh- 
rerd, zu üben. Es fommt dabei nicht darauf an, daß der Schüler 
genau mit dem Zone einfebt, den das Liederbeft vorichreibt, ſondern 
vielmehr darauf, dab er in einer Höhe beginnt, die bei feinem 
Stimmumfange eine glüdlihe Durhführung des Ganzen ermöglicht. 


262 





Aus dem zweiten Berichte. 


Stimmbildungdübungen, wie jolde von der eriten Geſangs— 
ftunde an ununterbroden betrieben werden müfjen, waren nicht in 
allen der beſuchten Schulen zu finden. Das nur wenig Zeit rau= 
bende, überaus wichtige Singen einzelner, in der mittleren Stimm» 
gegend (aljo in der eingeftrihenen Dctave) ſich findenden Töne auf 
die verjchiedenen Vokale, wobei auf Zungenlage, Bildung der Lip- 
pen, gehöriged Deffnen des Mundes ıc. geachtet wird, ſcheint noch 
mandem Lehrer eine nicht grade nöthige Zugabe zum Unterrichte zu 
fein. Wo aber dergleihen Uebungen betrieben worden waren, da 
erwied fi aud der Gejang der Zonleiter und des Dreiflanges (als 
dad Endziel rein toniſcher Uebungen auf der Unterftufe) annehmbar 
und zwedfördernd. 


Eine arößere Defonomie im Gebrauche des Athems, jowie bes 
wuhted Reipiriren beim Singen muß überall gefördert werden. Zu 
häufig nod werden die Silben einzelner Worte durch Athembolen 
von einander getrennt, desgleichen dem Sinne nad) zujammen ge— 
börige Worte, wie: Artikel und Hauptwort ıc. auf diejelbe Weiſe 

eſchieden. Es geſchieht died namentlih oft und am bemerkbarſten 

bei den im TEN Anh Tempo gejungenen Ehoralmelodien. Erfreu- 
liherweile haben, wie die an befundete, manche Xebrer die 
bejagte Sache zum Gegenftande ihrer Aufmerkjamfeit gemacht; doch 
ift grade hierin ftetig fortgejegte Belehrung notbwendig, wenn der 
Geſang der Kinder ein verftändiger und für den Hörer ein verſtänd— 
liher werden fol. — Das verftändlihe Singen wird aber ferner 
durch eine Forrefte Ausiprache bedingt. Zunächſt gehört dazu richtige 
Ausſprache der Vokale. Man bört mitunter noh das „a“ nicht 
Har, dad „u“ wie „ö“; am allermeilten fehlen aber die Schüler 
faft durchweg noch in der Ausſprache des „e“, das bald hell, bald 
dunfel und verſchwindend, bald gedehnt wie „ä“ im Geſange aus— 
geſprochen werden muß. Es iſt in dieſer Hinficht ſeitens des Leh— 
rers nur die Vorſicht zu beachten, die Kinder mit Bewußtſein die 
Vokale in den Worten ebenſo ſingen zu laſſen, wie ſie dieſelben 
bei gutem Sprechen zu bilden haben. 

Deshalb iſt das Textſprechen eine nothwendige Seite des Ge— 
ſangunterrichtes; nicht blos ſoll ſich der Lehrer durch ſolches davon 
überzeugen wollen, ob die Kinder die Verſe memorirt haben und 
das Gelernte verſtändig ſprechen, ſondern auch darüber ins Klare 
kommen, ob die Kinder eben gut vokaliſirt die Worte zu ſprechen 
vermögen. 





Der Ehoralgefang ift im Allgemeinen überall nad Kräften ge— 
pflegt worden. Der Reviſor nahm, ſoweit ed die Zeit geftattete, in 
jeder Schule Veranlaffung, früher erlernte Melodien fingen zu laffen 


263 





um fi zu überzeugen, ob diefe dem Gedächtniſſe der Schüler ficher 
einverleibt worden feien; nad diefer Richtung bin waren meift be- 
friedigende Refultate zu finden. Die Melodien unterliegen zum 
Theil manden Barianten, und haben fich legtere im Laufe der Zeit 
derart eingebürgert, daß ed wohl jchwer fein mag, die betreffenden 
Weiſen auf ihre urjprünglihe Reinheit zurüdzuführen. Eine un— 
nahlihtlihe Strenge von Seiten des Lehrers allen der Bevölkerung 
im Choralgefange lieb gewordenen Schnörfeln gegenüber kann bier 
allein dem Uebelftande abhelfen; Choralipiel wie Gejangunterricht 
müffen unabläßlih dahin ftreben, die Purificirung der kirchlichen 
Tonweiſen wieder anzubahnen. Der monotone Gejang, welcher, wie 
oben erwähnt, in mander Schule durch gleichitarfed Singen aller 
Silben, verbunden mit übermäßiger Tonftärke und zu breiter Voka— 
lifirung ſich noch kenntlich macht, wird abgeihafft werden müffen ; 
— Reviſor gab auch nach dieſer Richtung hin die nöthige An— 
weiſung. 





Nicht überall iſt die zweckmäßige Vertheilung der einzuübenden 
Choräle auf die verſchiedenen Unterrichtsſtufen vorgeſehen; fo ge— 
ſchieht es noch mitunter, daß auf der Unterſtufe Tonweiſen zur Ein— 
übung kommen, welche nach Text und Melodie dem Verſtändnis der 
Kleinen zu fern liegen und billigerweiſe erſt in ſpäteren Schuljahren 
den Kindern vorgeführt werden ſollten. 

Das Verſtändnis der Texte erwies ſich ſelbſtredend nur da ge— 
fördert, wo es ſich auch in verſtändigem Sprechen fund gab; manch— 
mal führten die nach dem Sinne der Worte gerichteten, eingeſtreuten 
Fragen des Reviſors nicht zu genügenden Antworten, und iſt daher 
dort, wo dieſe Wahrnehmung gemacht wurde, immer mehr ſolchem 
Uebelſtande abzuhelfen. 

Erfreulich war es, überall bemerken zu können, daß das Tempo 
in den geſungenen Chorälen ſich vom Schleppen fernhielt; doch 
darf dasſelbe nicht in ein zu raſches, der Würde des geiſtlichen Lie— 
des wenig angemeſſenes ausarten. Bei Einübung neuer Melodien 
iſt ein ziemlich ſchnelles Tempo ſogar empfehlenswerth, um die Er— 
lernung derſelben zu erleichtern und zu beſchleunigen, die Wieder— 
gabe erlernter Melodien muß dagegen in einem ruhigeren Zeitmaße 
— — Der Geſang der Volkslieder war da, wo auch die 

ehrer die Anſchauung der Kinder zu wecken und zu beleben ver- 
ftanden hatten, meift ein recht friiher und annehmbarer. Diejenigen 
Melodien, deren Terte dem Anſchauungs- und Sprachunterrichte 
entlehnt waren, faßen fidherer im Gedächtnis als ſolche Tonmeilen, 
welche aus rein geſanglichen Zweden zur Einübung gefommen waren. 
Die yatriotiihen Lieder können bezügli ihrer Anzahl in Zufunft 
noch durch neuere, die Großthaten unjered Volkes und jeined Helden- 
kaiſers befingende, vermehrt werden. 


264 





Lehrpläne und Lehrberichte waren überall zur Stelle. Bezüg- 
ih des in Rede ftehenden Unterrichtögegenftandes fand fich in vielen 
Lehrplänen nur geringe, mitunter gar feine Andeutung über die an— 
zuftellenden methodifhen Uebungen und das Unterrichtöverfahren, jo 
daß dort eben nur ein Verzeichnis von dem einzuübenden Tonftoffe 
eingetragen war. Es wäre eine Vervollftändigung der Angaben nad 
obengenannter Richtung bin im Intereſſe des Unterrichted durchaus 
zu wünſchen. Desgleichen würde ed ſehr vortbeilhaft fein, menn, 
wie in den Mocenberichten einiger Schulen zu finden war, überall 
die abjolvirten Zonübungen und fonftige methodiihe Belehrungen 
den wochenweile eingetragenen Ehorälen und Liedern beigefügt werden 
möchten; in diefem Falle würde ein progreifived Weiterichreiten in 
der Methodik ded Geſanges erfichtlich fein. Bezüglich diefer legteren 
ift denjenigen Lehrern, welche ohne Anhalt an einen befonderen Leit— 
faden unterrichten und dabei ihre Reminiscenzen nur dem früber 
genofjenen Seminarunterrichte entlehnen, von dem Reviſor die über- 
aus praftiiche „Methodik des Geſangunterrichtes in den Volksſchulen 
von E. Richter“ Eijen bei Bädeder empfohlen worden. 


265 


5) Beiträge zur Geſchichte des preußiſchen Volks— 
Ihulmejen®.*) 


1) Zuftand des Schulweſens im Regierungs-Bezirke Aachen, 
vor Erlaß der Allerhöchſten Ordre vom 14. Mai 1825. 


*) Soweit der Raum des Centralblattes reicht, werden weitere Mittheilungen 
vorbehalten. 


266 















Kinder 
vom vollendeten 5. bis 

vollendetem 14. Jahre. Zahl 

VENEN — der 
Evan- Sfraeli- | Kinder 

Kreis. gelifche echeliſche tiſche in 
Privat⸗ 
Schulen 





Summa. 


Population. 


Nr. 


2 


1 Stadttkrs Aachen. 35 oss 109 al | 


Summa. | Summa. 








2 Landkrs Aachen .| 46276] 365 | 8880 25 4 
3|Düren. . . .[ 41014 16 | 7233 68 4 
4|Crkelen; . . .| 317801 333 | 6219 32 2 
5l&upen. . . .| 18148 53 | 3507 _ 8 
6Geilenkirchen. .| 22780| 101 | 4560 32 2 
71&emünd . . .| 31152] 258 | 6696 49 — 
8Heinsberg.. .| 28938] 141 6211 33 2 
9 Jülich . . .1 32008] 134 | 5534 91 2 
107 Malmedy . . „| 25 228 3 | 5034 — 6 
11Montjoie.. 175644 279 | 3296 — 


Summa [329 976) 1852 | 64401 | 358 


Es entbebrten alſo des Unterrichtes: 
ev. Kinder im Alter von 5—14 Sabren.. . 252 
lb = — 
a el Mi 











Evangeliſche Katholiſche Se Summa 
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15727110 194] 2159 291/302) 2752) 10 6 3 19 — 
266 — — 2651 3136 — — 31366 7——340 
85119 —| 1041 3629158) — 3787| 20——| 201 3911 
2611—|— | 261| 3185| — —| 3185 zu m u Ba 
30 7—| 37) 11831104) —| 1287| ——I—| —| 1324 
126. — 126] 2575 ei —| 2575| 19 —|—| 19] 2720 
I ' 
157, - 157 4010! — — 4010| 27——| 27| 4194 
123111 134] 3389 “ - 3389| A—|— 4A 3527 
| | 

178| 7 185| 3472, 71) — 3543| 41 — all 3769 
— 3384| — = 3 384 — 3384 
137 | * 1355 — — — IRRE | 1492 


Zahl der ſchulbeſuchenden Kinder. 


267 























1519'71/10.1600]31 477 624.302 32403] 128| 6| 3) 137] 34 140 





*) Die Angabe der ——— Kinder iſt vom Jahre 1824. Die der 
ſchulpflichtigen vom Jahre 1825 


268 





Verleihung von Orden und Ehrenzeichen. 
(Eentrbl. pro 1883 Seite 168.) 


Bei der Feier ded Krönungd: und Ordensfeſtes am 
20. Januar 1884 haben nadhgenannte dem Reffort der Unterrichtö- 
Berwaltung ausſchließlich oder gleichzeitig angehörende Perjonen 
erhalten: 


1) den Stern zum Rothen Adler-Drden zweiter Klaſſe 
mit Eichenlaub: 


de la Croix, Wirkliher Geheimer Dber-Regierungd-Rath und Dis 
reftor im Minifterium der geiftlichen ꝛc. Angelegenheiten. 


2) den Rothen Adler-Drden zweiter Klaſſe mit 
Eichenlaub: 


Dr. Kerſandt, Geheimer Ober-Medizinal-Rath und vortragender 
Rath im Miniſterium der geiſtlichen ꝛc. Angelegenheiten. 

Dr. Schneider, Geheimer Ober-Regierungs-Rath und vortragen: 
der Rath im Miniſterium der geiſtlichen ꝛc. Angelegenheiten. 


3) den Rothen Adler-Orden dritter Klaſſe mit der 
Schleife: 

Bohttz, Geheimer Ober-Regierungs-Rath und vortragender Rath 
im Miniſterium der 8* ꝛc. Angelegenheiten. 

D. Dillmann, ordentlicher Profeſſor an der Univerfität zu Berlin, 
Mitglied der Akademie der Wifjenfchaften. 

Dr. rn ordentlicher Profefjor an der Univerfität zu Königs— 
erg i. Pr. 

Dr. Schmidt, Direktor des ftädtiichen Real-Gymnafiumd zu Kö: 
nigöberg i. Pr. 

Spiefer, Geheimer Dber-Regierungd- Rath und bautechniſcher 
vortragender Rath im Minifterium der geiftlihen ıc. Anger 
legenheiten. 

Dr. Wehrenpfennig, Geheimer Dber-Regierungs-Rath und vor» 
— Rath im Miniſterium der geiſtlichen ꝛc. Angelegen— 
eiten. 


4) den Rothen Adler-Orden vierter Klafſſe: 
Dr. tue, ordentlicher Profeffor an der Univerfität zu Greifs— 


wald. 

Dr. Brockhaus, ordentlidher Profeffor an der Univerfität zu Kiel, 
& 3. Rektor der Univerfität. 

Dr. Dyckhoff, Regierungd- und Schulrath zu Düffeldorf. 

Dr. Ehlers, ordentlicher Profeffor an der Univerfität zu Göttingen. 

Elfter, Superintendent, Kreisichulinipeltor und Paftor zu Riepe, 
Krs Aurich. 

von Gizycki, Profeffor an der Techniſchen Hochſchule zu Aachen. 


269 





Guden, General» Superintendent, Kreisſchulinſpektor und pastor 
rim. zu Uölar, Krs Einbed. 

Dr. —— ordentlicher Profeſſor an der Akademie zu Münſter 
i. W., 3. 3. Rektor der Akademie. 

Dr. Hauck, Profeſſor an der Techniſchen Hochſchule zu Berlin, 
z. Z. Rektor der Hochſchule. 

Holtſch, Seminar-ODirektor zu Oranienburg, Krs Niederbarnim. 

Dr. Ye ‚ ordentlicher Profefjor an der Univerfität zu Königs- 
erg i. Pr. 

Dr. Zundmann, ordentlider ,‚ Profefjor an der Univerfität zu 
Breslau. 

Knille, Geſchichtsmaler, Profeffor und Lehrer an der Königlichen 
afademiihen Hochſchule für die bildenden Künfte zu Berlin. 

Kork, Kreisihulinipektor zu Warburg. 

Dr. Liefegang, Gymnafial-Direftor zu Cleve. 

Linnig, Provinzial-Schulrath zu Coblen;z. 

Maaß, Seminar-Direktor zu Pölig, Krö Random. 

Menne, Kreisihulinipeftor und biichöfliher Seminar » Direktor 
zu Dönabrüd., 

Möhr, Superintendent, Kreidihulinipeftor und Paftor zu Dram- 


burg. 

Opitz, Fiholiſcher Stadtpfarrer, Kreisſchulinſpektor und Erzprieſter 
zu Neumarkt. 

Petri, Gymnaſial-Direktor zu Hörter. 

Polenz, Geheimer Regierungd-Rath und vortragender Rath im 
Minifterium der geiftlihen ıc. Angelegenheiten. 

Dr. Reuſcher, Gymnafial-Direftor zu Stolp. 

Runge, Gymnafial-Direftor zu Osnabrück. 

Dr. Schnatter, Gymnafial-Direktor zu Berlin. 

Stämmler, Superintendent, Kreiöihulinipeftor und Pfarrer zu 
Duſchnik, Krs Samter. 

Walther, Superintendent, Kreisſchulinſpektor und Oberpfarrer zu 
Schönfließ N./ M. 

Dr. Weizſäcker, ordentlicher Profeſſor an der Univerfität zu Berlin. 

MWüftefeld, Konfiftorial-Rath und vorfigendes Mitglied des Kö— 
niglihen fatholiihen Konfiftoriumd zu Osnabrück. 


5) den Königl. Kronen-Drden zweiter Klafje: 

Beder, Profeflor und Geihichtämaler, z. 3. Präfident der König: 
lihen Akademie der Künfte zu Berlin. 

Dr. Müllenhoff, Geheimer — s-Rath und ordentlicher 
Profeſſor an der Univerſität zu Berlin. 

Dr. Pflüger, Geheimer Medizinal:Rath und ordentlicher Profefjor 
am der Univerfität zu Bonn. 


270 


6) den Königl. Kronen-Drden vierter Klajfje: 


Waldbach, ordentliher Lehrer und Mufif-Direftor am Schullehrer- 
Seminare zu Pr. Eylau. 


7) den Königl. Haus-Orden von Hohenzollern: 
a. den Adler der Ritter: 


Dr. Kübler, Profeffor und Direktor ded Königlihen Wilhelms- 
Gymnafiums zu Berlin. 

Dr. Stauder, Geheimer Ober-Regierungs-Rath und vortragender 
Rath im Miniftertum der geiftlichen ıc. Angelegenheiten. 


b. den Adler der Inhaber: 


Adams, evangeliiher Hauptlehrer zu Suurbufen, Krd Emden. 
Bleiſch, Fatholiiher Lehrer und Kantor zu Krintih, Krs Neumarkt. 
Daniel, katholifcher Lehrer zu Herzfeld, Krs Bedum. 

Deimel, evangeliiher Lehrer und Organift zu Königfteele, Krs 


Bodum. 
Edert, evangelifcher Diftrifts-Schullehrer zu Heilſchoop, Krs Stor— 
marn. 
Fiſcher, Präzentor und Lehrer zu Enzuhnen, Krs Stallupönen. 
Garde, Kantor und Lehrer bei der Strafanſtalt zu Inſterburg. 
Gaſt, Rektor der Volksſchule III zu Guben. 
Gottſchalk, Erſter evangeliſcher Lehrer, Küſter und Organiſt zu 
Hohenlimburg, Krs Iſerlohn. 
Krauzig, evangeliſcher Lehrer und Kantor zu Bauchwitz, Krs Meſeritz. 
Luczkowski, fatholiiher Hauptlehrer und Drganift zu Krotoſchin. 
Pru * evangeliſcher Hauptlehrer, Kantor und Organiſt zu Brauns— 
erg. 
Reußner, evangeliſcher Lehrer und Küfter zu Samtens, Krs Rügen. 
Stedler, evangeliiher Rektor und Grfter Lehrer zu Barfing- 
baufen, Krs Wennigien. 
Stöhr, evangeliiher Lehrer zu Zigahnen, Krs Marienwerder. 
Teuber, evangeliicher Lehrer und Kantor zu Patſchkau, Krs Neifje. 
Weiſe, evangeliiher Hauptlehrer zu Czersk, Krs Konip. 


8) dad Allgemeine Ehrenzeichen: 

Anders, Erſter Aufmwärter beim anatomiihen Snftitute der Uni— 
verfität zu Breslau. 

Bod, evangeliicher Lehrer zu Lift, Krö Hannover. 

Bona, fatholiiher Lehrer zu Drzonowo, Krs Culm. 

Dahſel, evangeliicher Erfter Lehrer zu Gr. Kärthen, Krs Friedland. 

Hartung, evangeliicher Lehrer, Kantor und Drganift zu Grün- 
bain, Krs Wehlau. 

Kamieth, Erfter Bibliothefdiener bei der Univerfitäts » Bibliothek 
zu Bonn. 


271 


Klaffte, Lehrer und Küfter zu Zerfwig, Krs Kalau. 
Kutider, Erfter Portier bei der Techniſchen Hochſchule A Berlin. 


Lagomäti, fatholiicher Lehrer zu Goscieczyn, Krs Bo 


t 


Mertind, Dber:Pedell bei der Univerfität zu Berlin. 


Olbrich, Saleriediener I. Klaffe bei den 
Berlin. 


Radke, evangelifcher Lehrer zu Panzerin, Krs Schievelbein. 
Rauprid, Iatpoliige Lehrer und Drganift zu Nafelwig, Krs 


Nimpt 


öniglichen Mufeen zu 


Sapmanndhaufen, evangeliiher Lehrer zu Lügel, Krd Siegen. 
Seidel, fatholifher Lehrer zu Banau, Krs Frantenftein. 
Strud, evangeliicher Lehrer zu Alt-Gzapel, Krs Karthaus. 


— — — — — Ten. 


Inhalts-Verzeichnis des März-April-Heftes. 


1) —— —— der Kreis⸗ und der Lolal- Schulin- 
ipeltoren . . 

2) Rede Sr. Ercelleng des Herrn Stontemiinitere und Minifters 
der geiftlichen :c. en . bon a über u... 
Mädcdenihulen. . . . 

3) Desgl. über den Unterricht in den Volksſchulen. ads 

4) Desgl. über Handfertigkeitöunterricht in Boltsihulen . 


. 5) Uebereinktunft zwiſchen Deutſchland und Frankreich wegen — 


an Werken der Fitteratur und Kunft ; 
6) Fünfte Nachtrags⸗Verordnung betreffend Amtskautionen . 
7) Stempel zu Kauf und Lieferungsverträgen im faufmännifchen 
en AN 
8) Berechnung der "Hälfte des Dienfteintommens eines dom Amte 
iuspendirten Beamten bezüglih der freien Dienftwohnung 


ll. 9) —— der Rektor-, bezw. Proreltor-Wahl bei den Univer— 
i 


IM. 


fitäten zu Kiel und Königeb erg : 

19) Ausichreiben wegen Bewerbung um den großen Staatspreis bei 
der Akademie der Künfte zu Berlin. . 

11) Radıtrag zu dem Statute der Giacomo Meyerbeer’ ſchen Stiftung 


12) Heizſyſteme ‚für Gebäude höherer Unterritsanftalten . . 
13) Ausihluß einer Dispenfation von der mündlichen Abgangepri: 
fung an den militärberechtigten Privat-Lehranftalten . 
14) en Muths — * —————— von Shetiler, fee 
Auflage . . 


. 15) Nothwendigfeit vollftändiger Begründung der in die Entwürfe 


neuer Etats der Seminare und der a * 
enommenen Abweichungen von den Voretats. 

16) Etats-⸗ und Rechnungsweſen bei den Seminaren . . 

17) Termin zur Prüfung fit — — an mehttiaſfigen 
Volls- und an Mittelſchulen . . A Tr 


1884. 18 


Selte 


127 
144 
153 
157 
171 
171 
173 


175 


175 
176 


177 
181 
181 


182 
183 


184 


272 


Seite 
18) Berzeihnis der Lehrer, welche die Prüfung für das Lehramt an 
Zanbftummen-Anftalten im Jahre 1883 beftanden haben. . . 185 
19: Die Berhältniffe zwilhen den Unternehmern von Brivat-Unter- 
richts- und Erziehungsanftalten und den Lehrern — Den 


digung ac.) find privatrehtliher Natur . . . 186 
V. 20) Grenze filr das dem Lehrer zuftehende a ungsrecht; Zuftändig- 
feit bei Beſchwerden über Mißbrau — 187 
21) Maßſtab für Vertheilung der —ã in den felbftändigen 
Gutsbezirken im Geltungegebiete der Provinzial. Schulor dnung 
vom 11. —— 1845 auf die Anwohner; Zutritt des Grund» 
herrn . . 189 
22) Verfahren, um Meinungsverfchiedenheiten der verſchiedenen Ab. 
theilungen einer Regierung zum Anstrage zu bringen. . 190 
23) Vorkehrungen zur Herbeiführung des Schulbefuhes aller fhut. 
—— Kinder und zum ſpäteren Nachweiſe hierüber . . 191 
24) Charakter des Schulgeldes bei Unterhaltung der Schule durch 
die bürgerliche Gemeinde . . 192 


25) Geicäfistreiß, Art der Berathungen der ſtädtiſchen Schuldepu: 
tationen; Oris ſchulinſpeltoren als — dieſer Deputationen 
oder neben denſelben . . . 193 
26) Regelung der Miethsentfehädigun ngen für die Boltsfhullehrer . 194 
27) Aufbringung der gutsherrlihen Schulbeiträge nad) — 
des Gutes . P 195 
28) Ziele und Fehrpläne der gewerblichen Fortbildungsſchulen . . 18 
29) Ausſchließung der Schulkinder von a bei er 
ſchenden anftedenden Krankheiten . . 201 


Niht amtlider Theil. 


1) Denkſchrift, betreffend die Frage der Meberbürdung der Jugend 
an unferen höheren Schulen . 202 
2) Gutachten der Königlich vreußiſchen Wiffenſchaftlichen Deputa- 
tion fir das Medizinalmefen, betreffend die Ueberbürdung der 
Schüler in den höheren Lehranftalten, am 19. Dezember 1883 
erftattet an Se. Erxcellenz den Königlichen Stoatsininifter und 
Minifter der Berne Unterrichts. und Medizinal-Angelegen- 
heiten Herrn Dr. von Gofler . 222 
3) Gutachten über einen — auf Errichtung einer Hochſchule 
der Muſik für Blinde . . 255 
4) Auszüge aus zwei von Sachverftändigen erftatteten Berichten 
über ihre Wahrnehmungen bei Reviſion des — —— 
in Volksſchulen .. 260 
5) Beiträge zur Geſchichie des preußiſchen Volkoͤſchulweſens Zu⸗ 
ſtand des Schulweſens im Regierungs-Bezirke — vor — 
der Allerhöchſten Ordre vom 14. Mai 1825 . 265 
268 


Berleihung von Drden und Ehrenzeichen 


Drud ven 3. %, Starde in Berlin. 


273 


Sentralblatt 


für 


die gefammte Unterrichts - Verwaltung 
in Preußen. 





Herausgegeben in dem Minifterium der geiftliben, Unterrichts. und 
Medizinal- Angelegenheiten. 





N 5. u. 6. Berlin, den 20 Mai. 1884. 


Miniſterium der geiflihen ıc. Angelegenheiten. 

Seine Majeftät der König baben Allergnädigft gerubt, dem 
Staatsminifter und Minifter der geiftlichen, Unterrichts: 
und Medizinal- Angelegenbeiten Dr. von Gofler den 
Rothen Adler» Orden erſter Klafie mit Eichenlaub zu 
verleihen. 


274 


I. Mllgemeine VBerbältniffe. 


30) Staatdausgaben für öffentliden Unterridt, Kunft 
und Wiſſenſchaft. 


(Eentrbl. pro 1883 Seite 185 Nr. 39.) 


Nachdem durch dad in der Gejepjammlung für 1884 Stüd 11 
Seite 81 Nr. 8982 verkündete Gefe vom 27. März d. 3. der 
Staatdhaushaltdetat für dad Jahr vom 1. April 1884/85 feftgeftellt 
worden ift, werden die in demjelben nachgewiefenen Ausgaben für 
öffentlichen Unterricht, Kunft und Wiſſenſchaft nad) dem tat für 
das aa alien der geiftlihen ꝛc. Angelegenheiten nadhftehend an- 
gegeben: 











: |,| A 
2 | rl. 
3 13 | Audgabe. 1884/85. 
= | ur Marl. Bf. 
| j 
A. Danernde Ausgaben. | 
109. |Minifterium. | 
| (Die Ausgaben bleiben hier unerwähnt.) | 
112. || Evangelifhe und katholiſche Kon— | 
114 ıf | ſiſtorien. | 
— | | (Die Befoldungen der ſchullundigen Mitglieder der 
| | Brovinzial-Ronfiftorien in der Provinz Hannover find in 
| ‚dem Etat des Minifteriums nicht getrennt von den Ber 
ſoldungen der anderen — —— dieſer Konſiſtorien auf⸗ 
| ‚geführt und bleiben deshalb hier unerwähnt.) 
117. , Provinzial-Schulkollegien. 


Befoldungen: 
1. Dirigent des Provinztal-Schulfollegiums in Ber- 
lin, Direktor des Provinzial-Schulfollegiums 
in Hannover im -Nebenamte, 30 Provinzial- 
Schulräthe, 1 Provinzial-Schulrath im Neben 
0 amte, 6 Verwaltungsräthe und Zuftiziarien, 
5 Zuftiziarien im Nebenamte. . .» . . 213 900.— 
2. Sefretäre, Bureau-Affiftenten, Kanzliften, Kanz- 
VORNE ar u ee a re | 129 870.— 
I Summe Titel 1 und 2 "343 770.— 
| | 


275 








= | Betrag 
= |® Ausgabe. fe 1, Ap 
a in Marl. Bf. 
(117.)| 3. Bu Be Ye — für die Beam— 
48 924.— 
GSumme Filel 3 für ſich 
Andere perſönliche Ausgaben. 
4. Zur Remunerirung von Hilfdarbeitern | 21 200.— 


Zu außerordentlihen Remunerationen und Unter⸗ 
ſtützungen für — Kanzlei⸗ und Unter⸗ 
beamte . . | 4110.— 


Eine Titel 4 ab 5 | 25 310.— 


| 
| 


| 
| 1 


Sächliche Ausgaben. | 


6. Miethe für Geſchäftslokale und zu Bureaubedürf- 
niſſen (Schreib» und Padmaterialien, Druck— 
ſachen, Feuerung, Beleuchtung, Bibliothek, 
Ütenfilien, Porto und fonftige Frachtgebüh— 
ren * dienſtliche Sendungen, ar der 

' Alten ıc.) — | 

. Zu Diäten und Fubrfoften | — 

| Summe Titel 6 mb n '  112155.— 

| 


Summe Kapitel 117 


118. | Prüfungd-Kommijjionen. 


— 


. Zur Remunerirung der —— der willen! 
Ihaftl. Prüfungs-Kommiſſionen einſchließlich 
15 910 Mark aus den eigenen Einnahmen an 
Prüfungdgebühren . 56 710.— 
2. Zur Beltreitung der Ausgaben der Kommiſſio⸗ 
nen für die wiſſenſchaftliche Staatsprüfung der 
Theologen und der theologiſchen Prũfungs⸗ 
——— in Halle und Kiel . . 12 010.— 
3. ‚Zur Remunerirung der Mitglieder und Beamten 
der Kommilfionen für die Prüfung der Lehrer, 
an Mittelihulen und ber Rektoren, der Leh— 
rerinnen und der Schulvorſteherinnen, der Leh— 
rer und Vorſteher an Zaubitummenanital- 
ten, der Zeichenlehrerinnen für mehrklaſſige 


19* 










119. 


276 





Außdgabe. 


Volks⸗ und für Mittelichulen, der Turnlehrer 
und der Turnlebrerinnen, ſowie zu ſächlichen 


Ausgaben ee a et 
Summe Kapitel 118 
Univerjitäten. | 
1. Zuſchuß für die Univerfität in Königsberg 
| 2. . .s ⸗ e Berlin . 
8. ⸗ . = ⸗ -Greifswald. 
4. ⸗ .o 0. ⸗ - Breölau 
5. ⸗ ⸗⸗ ⸗ -Halle 
6. ⸗ . = ⸗ —— 
J ⸗ 2 ⸗ « Göttingen . 
8. . = ⸗ « Marburg . 
9. . . = ⸗ -Bonn. .. 
0. ⸗ theologiſche und philoſophiſch 
Akademie in Münfter . - - 
13, ⸗ « das Lyceum in Braundberg 


12. Dispofitiondfondd zu außerordentlichen 


| 
| 





Summe Titel 1 biö 11 | 


ſäch⸗ 
lichen en für die Univerfitäten, die Aka— 





demie in Münfter u. das Lyceum in Braundberg 


13. Zur Berbefferung der Beloldungen der Lehrer, 


an fämmtlichen Univerfitäten, an der Akademie 
in Münfter und an dem Lyceum in Braund: 
berg, jowie zur Heranziehung ausgezeichne- 
ter Dozenten . » 2 2 00m en. 
14. Zu Stipendien für Privatdozenten und andere 
jüngere, für die Univerfitätslaufbahn vorans- 
— geeignete Gelehrte, bis zu dem Ge— 
ammtbetrage von höchſtens 6000 Mark für 


| 





den einzelnen Empfänger . » u u. 
15. | Diöpofitiondfonds zur Berufung von Nachfolgern 
für unerwartet außer Thättgfeit tretende und zur! 
Beihaffung von Vertretern für zeitweile beur— 
laubte oder aus fonftigen Gründen an der Aus— 
übung ihrer amtlichen Obliegenheiten behin⸗ 
derte Univerfitätälebrer . ——— 


Betrag 
fit 1. April 
1884/85. 





Mark. BE. 





16 015.— 


84 735.— 


155 639.— 


1 605 315.— 


141 934.— 
714 457.— 
513 485.— 
514 142.— 
302 528. — 
482 243.— 
784 109.— 


120 369.— 
15 728.— 


5 949 949. — 


60 000.— 


110 000.— 


60 000.— 


12 000.— 


277 





| Betrag 


E A Audgabe. | —— 
= ä| Marl. Bf. 





| 
(119.) 16. Zu Stipendien und Unterftügungen für würs 


120. 


| 


| 
| 





———— — — — — —— nn — — 


dige und bedürftige Studirende . . 69 366.38 
Summe Kapitel 119 | 6261 315.38 


Höhere Lehranſtalten. 





1. Zahlungen vermöge rechtlicher Verpflichtung an 


nachbenannte Anitalten und Fonds. 


Negierungsdbezirt Königsberg: Gymnafium 

zu Braundberg. | 

Negierungdbezirt Gumbinnen: Friedrichs⸗ 
ymnaſium zu Gumbinnen. 

Reſidenzſtadt Berlin: Berliniſches Gymnaſium 
zum grauen Kloſter, Friedrich— Werderſches 
Gymnaſium, Köllniſches Gymnaſium, Joa— 
chimsthalſches Gymnaſium. 

Regierungsbezirk Potsdam: Ritterakademie 
zu Brandenbur 

Regierungsbezirk Sal Gymnafien F 
Guben, Sorau, Kottbus, Landsberg a. d. 
Küftrin, Real: -Progpmnafium zu 2übben. 

Regierungsbezirk Straljund: Pädagogium zu 

utbus. 

Regierungsbezirk Bromberg: Gymnaſium zu 
Bromberg. 

Regierungsbezirk Breslau: Katholiſcher Haupt- 
ſchulfonds in Schleſien. 

Regierungsbezirk Liegnitz: Gymnaſium zu 
Görlitz. 

Regierungsbezirk Magdeburg: Domgymna⸗ 
fien zu Magdeburg und Halberftadt, Gym- 
nafium zu Quedlinburg. 

Regierungsbezirk Merjeburg: Dom ymna⸗ 
ſium zu Merſeburg, Gymnaſien zu Witten- 
berg, Torgau, Domgymnaſium zu Naum⸗ 
burg, — zu Zeitz, Landes— 
ſchule zu Pforta, Kloſterſchule zu Roßleben. 

— sbezirk Erfurt: Gymnaſium zu 

chleuſingen. | 


278 





3 fi 1. Mrit 
2 1% Ausgabe. er 
& | rg 











Regierungsbezirk Schleswig: Gymnafien zu 
endöburg, Hadersleben, Hujum. 

| Landdrofteibezirfe Hannover und Hildesheim: 

| Gymnafium Sojephinum nebft Real-Pro- 

gyumnafium zu Hildesheim. | 





Landpdrofteibezirke Lüneburg und Stade: Gym- 
nafium zu Gelle. | 

Landdrofteibezirke Ddnabrüd u. Aurich Gym⸗ 
nafium Garolinum zu Dsdnabrüd, Ulrichs— 
Gymnafium zu Norden, Gymnafium nebit 
NRealgymnafium zu Leer. 

Regierungäbezirt Münfter: Gymnafium zu 
Burgfteinfurt. 

Regierungsbezirt Minden: Gymnaſien zu 
Bielefeld, Herford, Studienfonds zu Pas, 
derborn. 

Regierungsbezirk Arnsberg: Gymnafium zu) 





amm. 

Regierungsbezirk Kaffel: Gymnafien zu Kaffel, 
Hanau, Heräfeld. | 

Regierungdbezirf Koblenz: Gymnafium zu 


I 
) 
! 
! 


Wetzlar. 
| Regierungsbezirk Düffeldorf: Gymnafien zu 


Effen, Duisburg, Mörs, Bergijcher Schul: 
fonds. | 
Regierungdbezirt Köln: Gymnafium zu Mün— 





ftereifel. 
Regierungsbezirk Trier: Progymnafium zu 
&. Wendel. - > 0 2 200. | 221 157.51 


3] 
| 
2. Zuſchüſſe für die vom Staate zu unterhaltenden 
Anftalten. | 

aa ag IE Königäberg: Friedrichs⸗Kol⸗ 
legium u. Wilhelms-Gymnafium zu Königd- 

| berg, Öymnaften zu Raftenburg, Braunsberg, 

| Hohenftein, Nöftel Bartenftein, Wehlau. 
Regierungébezirk Gumbinnen: Friedrichs- 

| Öymnafium zu Gumbinnen, Gymnafium 

Ä zu Lyck, Gymnafium nebit Realgymnafium 








— 

Bo 
— 
— 
— 
— 
= 





(120.) 





279 


Audgabe. 


zu Infterburg, Gymnafium zu Tilfit, Real- 
gumnafium zu Zilfit. 

Regierungöbezirf Danzig: Gymnafien zu Dan- 
zig, Elbing, Neuftadt, Marienburg, Pr. 
Stargardt. 

Regierungdbezirt Marienwerder: Gymnafien 
zu Marienwerder, Kulm, Konig, Deutſch⸗ 
Krone, Stradburg, Graudenz, Gymnafium 
nebit Realgymnafium zu Thorn, Progym- 
nafium zu Schwetz. 

Refidenzftadt Berlin: Friedrich » Wilhelmd- 
Gymnaſium nebft Realgumnafium und Eli- 
ſabethſchule, Franzöſiſches Gymnaſium, Wil: 
helms⸗Gymnaſium, Luiſen-Gymnaſium. 

Regierungsbezirk Potsdam: Raiferin Augufta= 

ymnafium zu Charlottenburg. 

Regierungsbezirk Frankfurt: Friedrichs-Gym— 
nafium zu Frankfurt a. d. D. 

Regierungsbezirk Stettin: König Wilhelms- 

ymnafium zu Stettin, Gymnafium zu 
Stargard. 

Regierungsbezirk Köslin: Gymnafien zu Kös— 
lin, Neuſtettin, Gymnaſium nebſt Real— 
gymnafium zu Kolberg. 

Regierungsbezirk Stralſund: Pädagogium zu 
Putbus 


Regierungsbezirk Poſen: Friedrich-Wilhelms⸗ 
Gymnaſium und Marien-Gymnaſium zu 
Poſen, Gymnaſien zu Liſſa, Oſtrowo, Kro— 
toſchin, Meſeritz, Schrimm, Rogaſen, Real— 
gymnafien zu Frauſtadt und Rawitſch. 

Regierungsbezirk Bromberg: Gymnaſien zu 
Bromberg, Inowrazlaw, Gneſen, Schneide⸗ 
mühl, Wongrowig, Nakel, Progymnaſium 
zu Tremeſſen. 

Regierungsbezirk Breslau: Matthiad-Gymna- 
ſium zu Breslau, Gymnaſien zu Brieg, Glatz, 
er (Realpmeekm) zu Rei- 


chenbach. 
Regierungsbezirk Liegnitz: Evangeliſches Gym⸗ 





280 


| 

nafium zu Groß-Glogau, Katholiſches Gym—⸗ 

nafium zu Groß-Glogau, Gymnafien zu 
Hirichberg, Sagan. 

Regieru wet Oppeln: Gymnafien zu Op: 
peln, Ratibor —— Neiße, Gleiwitz, 
Groß⸗ — Pleß, Königshütte. | 

Regierungsbezirt Magdeburg: Domgymnalien! 
zu Magdeburg und Halberftadt, Gymnafien 
zu Salzwedel, — | 

Regierungsbezirt Merjeburg: Gymnafium ö 
Eiöleben, Stifte, —— zu Zeitz. 

Regierungsbezirk Erfurt: Gymnafien zu Er⸗ 
furt, Heiligenſtadt, Schleuſingen. | 

Regierungsbegirf Schledwig: Gymnafium zu 
Altona, Gymnaſium nebit Realgumnafium 
zu Rendsburg, Gymnaften zu Glüditadt, 
Meldorf, Plön, Kiel, Gymnaſium nebit! 
Realgymnafium zu Flensburg, Gymnafien 
nebit Real» Progymnafien zu Schleswig, 
Haderdleben, Huſum, Real: "DEogmna pa 
zu Sonderburg. 

Landdroſteibezirke Hannover und Hildesheim ı 
Kaijer Wilhelmd-Gymnafium zu Hannover, 
Gymnafium Andreanum nebit Realgymna— 
fium zu Hildesheim, Gymnafium zu laus⸗ 
thal, Real-Progymnaſium zu Nienburg, Real⸗ 
pᷣroghmnafium nebſt Progymnaſium zu 
Duderſtadt, Gymnafium nebſt Realgymna—⸗ 
ſium zu Göttingen, Höhere Unterrichts.) 
Anftalt zu Linden. 

— Lüneburg und Stade: Gym⸗ 
naſium zu Celle, Gymnaſium nebſt Real— 
Progymnaſium zu Stade, Dom⸗Gymnaſium 
zu Verden. 

Landdroſteibezirke Osnabrück u. Aurich: Gym⸗ 
naſium zu Aurich, Wilhelms-Gymnaſium 
nebſt Real-Progymnafium zu Emden, Gym⸗ 
nafium Georgianum zu Lingen, Gymnaſium 
zu Meppen, Gymnaſium Karolinum zu Os— 
nabrüd, Gymnaftum nebft Realgymnafium 


| 


281 





Betra 


Ausgabe. | fs 4, Sl 


| 
| 
LM ark Bi. 
| | 
(120.) zu Leer, Ulrich - Gymnafium zu Norden, 
| 


pitel. 
itel. 


Ra 
T 





Gymnaſium zu Wilbelmöhaven. | 
Regierungsbezirk Münfter: Gymnafium zu 
Müniter, Gymnaſium nebit Realgumnafium 
zu Burgfteinfurt, Gymnafien zu Koesfeld,| 
Warendorf. | 
Regierungsbezirt Minden: Gymnafium Theo- 





dorianum zu Paderborn. 
Regierungsbezirk Arnöberg: Gymnafium zu 
| Arnsberg, Gymnafium nebft Real-Progyms 
| nafium zu Hamm. 





Regierungsbezirk Kafjel: Gymnaſien zu Kaflel, 
Marburg, Fulda, Hanau, Rinteln, Gym— 
nafium nebſt Real-Progymnafium zu Herde 


| 
| 
| | feld. 
Regierungsbezirk Wiesbaden: Gelehrted Gym: 
| nafium und Realgumnafium zu Wiesbaden, 
| Gymnafien zu Hadamar, Weilburg, Dillen- 
burg, Real-Progymnafium zu Biedenkopf. 
| Regierungöbezirt Koblenz: Gymnafien zu 
| Koblenz, Weplar, Kreuznach. 
| —— Düſſeldorf: Gymnaſien zu 
üſſeldorf, Kleve, Emmerich, Neuß. 
| Regierungsbezirt Köln: Friedrih-Wilhelms- 
ymnaſium nebft Realayumnafium zu Köln, 
| Gymnalien zu Bonn, Münftereifel. 
Regierungsbezirk Trier: Gymnafien zu Trier, 
Saarbrüden, Progymnafium zu St.Wendel. 
Regierungdbezirf Sigmaringen: Gymnafium 
A SEDINGEN 5 ee 








3 138 905.25 


3. Zufhüffe für die vom Staate und von Ande- 
ren gemeinihaftlich zu unterhaltenden An— 
ftalten. 


a Franffurt: Gymnaſium zu 

üftrin. 

Br ra Breslau: Gymnafium zu 
els. 


— — — — —— — 











282 
Betr 
' fir 1. pri 
| 1884/85. 
Marl, Bf. 











65 018,86 


N 


3 |4 Ausgabe 
& | | 
(120.) Regierungsbezirt Merjeburg: Dom-Gymna- 
fium. zu Merfeburg. | 
Regierungsbezirk Minden: Gymnafium nebft 
ealgymnafium zu Bielefeld. 
—— Düſſeldorf: Gymnaſium zu 
en 
k Aachen: Gymnaſium zu 


Regierungsbezir 
Aachen . . 

4. Zuſchüſſe für die von Anderen zu unterhal⸗ 
tenden, aber vom Staate zu unterſtützenden 
Realgymna⸗ 


Anſtalten. 
Regierungsbezirk Königsberg: 
— auf der Burg zu Königsberg, Gym: 
nafium zu Memel, Real-Progymnafium zu 
| Pillau, Realgymnafium ge Dfterode. 
Regierungsbezirk Danzig: Realgymnafium zu 
Eibing, Real» Progymnaftum zu Dirſchau. 
Negierungdbezirt Marienwerder: Progymna— 
ten zu Neumark, Löbau i. W. Pr., Real— 
rk Potsdam : Viltoria-Gymnas 








Progymnafium zu Kulm. 
fium zu Potsdam, Gymnafium zu Bran- 


Negierungdbezi 
denburg, Gymnafium nebft Realgymnafium 
8 — Gymnaſien zu Neu-Ruppin, 
ittſtock Freienwalde, Realgymnafien zu 
Perleberg, Brandenburg, Potsdam, Reals 
Progymnafien zu Wriezen, Luckenwalde. 
Regierungsbezirk Frankfurt: Gymnafium nebſt 
eal-Progymnafium zu Guben, Oymnafien 
u Luckau, Sorau, Königöberg N. M., 
ymnafium nebft Real-Progymnafium zu, 
Kottbus, Gymnafium nebft Realgymnafium 
Landöberg a. d. W., Pädagogium und 
atfenhaus zu Züllihau, Real-Progymna- 
Gymnaſien zu 


Oo 

fium zu 2übben. 

Negierungdbezirf Stettin: ' 
Anklam, Porig, Treptow a.d.R., Demmin, 
Greifenberg, Real-Progymnaf. zu Wollin. 





| 


283 








Betra 
fir 1. April 
1884/85. 
| Marl. Pf. 
(120.) — Köslin: Gymnaſium zu 
ramburg, Progymnaſien zu Lauenburg, 
Schlawe. | 


Regierungsbezirt Stralfund: Real-Progym: 
nafium zu Wolgaft. 

Regierungöbezirf Pojen: Progymnafium zu 

empen. | 

Regierungsbezirk Bromberg : Realgymnafium 
zu Bromberg. 

Regierungsbezirk Bredlau: Friedrichd - Gym- 
najium zu Breslau, Gymnafien zu Wal: 
denburg, Schweidnig. 

Regierungsbezirf Liegnik: Gymnaſium zu 
Sa, N zu Zandedhut. 

Regierungsbezirt Dppeln: Gymnafien zu 

euthen i. O. ©., Kreuzburg, Kattowitz, 
Realgymnaſien zu Tarnowitz, Neiße. | 
Regierungsbezirk Magdeburg: Gymnafien zu 
tendal, Seehaufen, Burg, Realgymnafium 

zu Halberftadt. | 

Regierungsbezirt Merjeburg: Gymnafien zu 
Wittenberg, Torgau, Sangeröhaufen, Las 
teiniiche Hauptichule der Francke'ſchen Stifs 
tungen zu Halle a. d. S., Realgyumnafium 
der Francke'ſchen Stiftungen zu Halle a. d. S. 

Regierungsbezirk Erfurt: Realgymnafium zu 

rfurt, Gymnafium nebft — 
naſium zu Mühlhauſen. 

Regierungsbezirk Schleswig: Real⸗Progym⸗ 
naſium zu Segeberg, Realſchule zu Neu— 
münſter. | 

Landdrofteibezirfe Hannover und Hildeöheim: 
Gymnafium nebft Real-Progymnafium zu 
Hameln, Realgymnafium zu Djterode, Real- 
Progymnafien zu Einbed, Northeim, Pro- 
gymnafium nebſt Real» Progymnafium zu 
Münden. 

Landdrofteibezirke Lüneburg und Stade: Gym- 
nafium Sohanneum nebjt Realgymnafium 
zu Lüneburg, Realgymnafium zu Harburg, 


284 


Ausgabe. 


Rapitel. 
Titel 








(120.) Real⸗Progymnaſien zu Dtterndorf, Uelzen, 
Progymmnafium zu Geeftemünde. 

Landdroſteibezirke Osnabrück u. Aurich: Nathö- 

gyumnafium zu Odnabrüd, Realgymnafium 

zu Dönabrüd, Real-Progymnafium zu Par 

penburg. | 

Regierungsbezirt Münfter: Gymnafien zu 

NRedlinghaufen, Rheine, Real-Progymna— 

fium zu Bocholt, Progymnafium zu Dorften. 

Regierungsbezirt Minden: Gymnafium nebit 

Realgymnaſium zu Minden, Gymnafien zu 

Herford, Hörter, Warburg, Progymnafium 

zu Nietberg. | 

Regierungsbezirk Arnsberg: Gymnafien zu 

Soeſt, Brilon, Attendorn, Bochum, Real⸗ 

gymnaſien zu Hagen, Lippſtadt, Siegen, 

Iſerlohn, Real-Progymnaſium zu Schwelm. 








Regierungsbezirk Kaſſel: Realgymnaſium zu 
affel, Realſchule zu Eſchwege, Real-Pro» 
ymnafien zu Marburg, Fulda, Schmal- 
alden, Hofgeismar, Realſchule zu Roten— 

burg, frühere NRealfchule zu Karlöhafen. 

Regierungäbezirt Wiesbaden: Kaijer Wil- 

helms-Öymnafium zu Montabaur, Real- 
ſchule zu Homburg, Real-Progymnafien zu 
Biebrich-Mosbach, Limburg, Geiſenheim, 
Ems, Diez, Oberlahnſtein. 

aa ar Koblenz: Gymnaſium zu 
euwied, Progymnafien zu Linz, Xrare 

bad, Andernah und Sobernheim. | 

Regierungsbezirt Düffeldorf: Gymnafium au) 

Elberfeld, Gymnaſium nebit Real-Progyme! 
nafium zu Wefel, Gymnaſien zu Duidburg,) 
Mörs, Kempen, Gumnafium und Realı 
Progymnafium zu Münden-Gladbad), Real- 
gymnaſium zu Ruhrort. 

Regierungsbezirk Köln: Marzellen-Gymna— 

Sum, Byontel- Gpmnaflum, Kaiſer Wil- 
helms⸗Gymnaſium zu Köln. 


286 


zer ' | Betrag 
| : | Ausgabe. —— 


apitel 





Titel 


K 


Mark. Pf. 
| 


tier, Progymnaſium zu Prüm, Real⸗ 
Progymnaſium zu Saarlouis. 
Negierungdbezirf Aachen: Gymnaſium zu Dü— 
| ren, ee zu JZülich, Malmedy, 
Real-Progymnafium zu Eupen. 
| Regierungsbezirt Sigmaringen: Real-Pro— 
* zu Hedingen . u __975 730.67 
Summe Titel 1 bie 4 | 4400 812.29 


| 

5. Zur Erfüllung ded Normal-Etats vom 20. April 
1872 (Staatö= Anzeiger für 1872 Nr. 156), 
bei den Gymnaſien und Realgymnafien, zu Des, 
joldungöverbefjerungen für die techniſchen, 
Hiilfs- und Clementar Lehrer an diejen Ans 
'  ftalten und für die Dirigenten und Lehrer an 
allen übrigen höheren Unterrichtsanftalten 
jämmtlicher Zandestheile, ſowie zu Beihilfen: 
zu Wohnungsgeld⸗Zuſchüfſen an die Dirigenten 
und Lehrer der nicht ausichlieglid vom Staate, 


| 
| Regierungdbezirt Trier: Realgymnafium zu 





gymna 








unterhaltenen höheren Unterrichtöanftalten . | 52 260.— 
6 Dispoſitionsfonds zu ſonſtigen Ausgaben für 
das höhere Unterrichtöweien . . 24 000.— 


68. Zur Dedung von Ginnahme-Ausfällen "bei den 
| unter Tit. 2 und 3 — Unterrichts⸗ 
| anftalten . 26 000.— 
J Dispofilionsfonds zur Deckung der dur) die 
Einführung der revidirten Lehrpläne an hö— 
beren Unterrichtdanftalten entitehenden Mehr— 
' bedürfniffe . . 20 000.— 
| 7. Zu  anverhergefebenen und zu außerordentlichen 
| baulichen Bedürfniffen der ftaatlihen Gym— 
| | nafien, Realgymnafien und jonftigen höheren 
Unterrichtöanitalten . . 30 000.— 
| 8.1 3u Stipendien und Unterftügungen für wür- 
dige und bedürftige Schüler von Opmna- 
| fien und Realgymnafien . | 22 397.10 
9. Zu Zufhüffen zur — höherer 9 Mäd- 
henichulen . . 2. 100 000.— 


286 


— — 
a |° Ausgabe. 2% 
Mar. Pf. 


(120.)110, | Zu Unterftügungen für Lehrer an höheren Un» 
terrichtöanftalten . - > 2 2 2 2 2. 30 000.— 
Summe Kapitel 120 | 4705 469.39 





apitel 
Titel 


8 








121. Glementar-Unterrihtöweien. 
Schullehrer- und LZehrerinnen-Seminare. 


Regierungsbezirf Königsberg: Schullehrer-Se— 
minare in Braundberg, Waldan, Pr. Eylau, 
Friedrichshoff, Diterode, 

Regierungdbezirt Gumbinnen: Schullehrer-Se- 
minare in Angerburg, Karalene, Nagnit. 
Regierungdbezirt Danzig: Schullehrer - Semi« 

nare in Marienburg, Berent. 

Re ierungsbezirk Marienwerder: Schullehrer— 

eminare in Graudenz, Pr. Friedland, Löbau, 


Tuchel. 

Reſidenzſtadt Berlin: Seminar für Stadtſchulen 
und mit der Auguſtaſchule verbundenes Leh— 
rerinnen⸗Seminar. 

Regierungsbezirk Potsdam: Schullehrer-Semi— 
nare in Köpenid, Oranienburg, Kyritz, Neu— 
| Ruppin. 
| Regierungsbezirk Branffurt a. O.: Schullehrer- 
| Seminare in Neuzelle, Alt-Döbern, Droifen, 
| Königdberg N.M. 
| Regierungsbezirt Stettin: Schullehrer - Semi- 
| nare in Polis, Kammin, Pyritz. 

Regierungsbezirk Köslin: Schullehrer-Seminare 
| in Ködlin, Bütow, Dramburg. 
| Regierungdbezirt Stralfund: Scullehrer- Se- 

minar in Frangburg. 
| Regierungsbezirk Polen: Schullehrer-Seminare 
| in Rawitih, Paradies, Koſchmin, Lutjen- 
| ftiftung nebft Lehrerinnen-Seminar in Pofen. 
Regierungsbezirk Bromberg: Schullehrer: Se- 
| minare in Bromberg, Erin. 
| Regierungsbezirt Breslau: Schullehrer - Semi- 


287 














= u 

a |3 Ausgabe. Tg 

er Mark. Bf. 
(121.) nare in Bredlau, Münfterberg, Steinau, Ha— 


belſchwerdt, Dels. 

Regierungsbezirk Liegnig: Schullehrer - Semi- 
nare in Bunzlau, Liebenthal, Reichenbach, 
Sagan, Liegnip. 

Regierungöbezirk Oppeln: Schullehrer-Seminare 
in Ober -Glogau, Peiöfretiham, Kreuzburg, 
Pildowig, Rojenberg, Ziegenhals, Oppeln, 


ülz. 

Regierungsbezirk Magdeburg: Squllehrer ⸗Se⸗ 
minare in Barby, ————— Oſterburg. 

Regierungsbezirk Merſeburg: Schullehrer⸗Se— 
minare in Weißenfels, Eisleben, Elſterwerda, 
Delitzſch, Lehrerinnen-Seminar in Droyßig. 

Regierungsbezirk Erfurt: Schullehrer-Semi— 
nare in Erfurt, Heiligenſtadt. 

Regierungsbezirk Schleswig: Schullehrer-Semi— 
nare in Segeberg, Tondern, Hadersleben, 
Eckernförde, Ueterſen, Lehrerinnen-Seminar 
in Auguſtenburg. 

Landdroſteibezirke Hannover und Hildesheim: 
Schullehrer-Seminare in Hannover, Hildes— 
heim, Alfeld, Wunſtorf. | 

Landdroſteibezirke Lüneburg und Stade: Schul.) 
lehrer-Seminare in Lüneburg, Stade, Ber! 
den, Bederfeja. 

Landdrofteibezirke Osnabrück und Aurih: Schul- 
lehrer- Seminare in Osnabrück, Aurich. | 

Regierungsbezirt Münfter: Schullehrer-Semi- 
nar in Warendorf, Lehrerinnen- Seminar in 
Münfter. | 

Regierungäbezirt Minden: Schullehrer-Semi- 
nare in Petershagen, Büren, Lehrerinnen! 
Seminar in Paderborn. | 

Regierungdbezirf we: Schullehrer-Semi- 
nare in Soeft, Hilchenbach, Rüthen. | 

Regierungsbezirk Kaffel: Schullehrer-Seminare; 
in Homberg, Schlüchtern, Fulda. 

Regierungdbezirt Wiesbaden: Schullehrer-Se— 
minare in Montabaur, Ufingen, Dillenburg. 








288 








Kapitel. 


1121.) 


| 
! 
| 
| 





10 


Ausgabe. 


Regierungsbezirk Koblenz: Schullehrer- Semi 
nare in Boppard, Neuwied, Münftermaifeld. 

DL Düffeldorf: Schullehrer: Se- 
minare in Mörd, Kempen, Mettmann, Elten, 
Rheydt, Ddenfirchen, Lehrerinnen-Seminar in 
Xanten. 

Regierungdbezirt Köln: Schullehrer-Seminare 
in Brühl, Siegburg. 

Regierungsbezirk Trier: Schullehrer-Seminare 
in Ottweiler, Wittlich, Lehrerinnen⸗Seminar 
in Saarburg. 

Regierungsbezirk Aachen: — 
nare in Linnich, Kornelymünſter. 


.Beſoldungen der Direktoren, Lehrer und Leh⸗ 


rerinnen, Beamten und Unterbeamten 


.Zu Wohnungsgeld-Zuſchüſſen für die Direktoren, 


Lehrer und Beamten . 


„|Zur Remumnerirung von Hilfßlehrern, Kaſſen⸗ 


Rendanten, Anſtaltsärzten, Schuldienern und 
ſonſtigem Hilföperfonale, jowie zu Nemuneras 
tionen für den Unterricht in weiblichen DARM, 
arbeiten . . 

Zur Beftreitung der Koſten der Defonomie, zu 
Medifamenten und zu Unterftügungen in den 
mit — — verbundenen Semi— 
naren 


Zu Unterftügungen, zu Medikamenten und zur 


Krankenpflege für die im Grternate befind- 
lihen Semtnariiten . 


„Zur Unterhaltung der Gebäude und "Gärten 
RZu Unterrichtsmitteln 
Zur Unterhaltung und Ergänzung der Uten- 


filten, zur Heizung und Beleuchtung, Miethe 
für Anftaltölofale und zu jonftigen jächlichen 
Ausgaben, einſchließlich eines Zuſchuſſes vorm 
6.000 Marf für eine Bildungdanftalt für 
jüdiſche — — im —— 
Münſter 
Summe Titel 1 bis 8 





2 059 339.24 
114 528.— 


114 341.94 


‚ 1223 301.29 


484 000.— 
187 895.40 
100 066.— 


453 507.03 


4 736 978.90 


289 


; Betra , 
1 Ausgabe. —S 
Mark. Bi. 


(121 ) Präparanden-Anftalten. 


Regierungsbezirt Gumbinnen: in Pillfallen, 
ötzen. 

Regierungsbezirk Danzig: in Pr. Stargardt. 

Regierungsbezirk Marienwerder: in Rehden. 

Regierungsbezirk Stettin: in Plathe, Maſſow. 

Regierungsbezirk Köslin: in Rummelöburg. 

Regierungäbezirt Stralfund: in Grimmen. 

re Pofen: in Meferig, Liffa, Ro- 
gaſen. 

Regierungsbezirk Bromberg: in Czarnikau. 

Regierungsbezirk Breslau: in Landeck, Schweid— 





Kapitel 
Titel 





nitz. 
Regierungsbezirk Liegnitz: in Schmiedeberg. 
Regierungsbezirk Oppeln: in Roſenberg, Ziegen— 
bald, Oppeln, Zülz. 
Regierungsbezirk Magdeburg: in Quedlinburg. 





Regterungäbezirt Erfurt: in Heiligenftadt. 
— Schleswig: in Barmſtedt, 
penrade 

Landdroſteibezirk Hannover: in Diephol 

Landdroſteibezirke Osnabrück und Aurich 
Aurich, Melle. 

| Regierungsbezirk Arnöberg: in Laasphe. 

Regierungsbezirk Kaffel: in Friplar. 

Regierungöbezirt Wiedbaden: in Herborn. 

Regierungsbezirk Koblenz: in Simmern. 


9. Bejoldungen der Vorfteher und Lehrer. . 113 200.— 
10. | Zu — * Zuſchüſſen für die Vorſteher 
und Lehrer .. 7044. - 


11. | Zur Remunerirung von Hilfsiehrern, Anfialts⸗ 
ärzten, Hausdienern und zu ſonſtigen perſön— 
Tg Ausgaben . 24 586.— 
12. Zur Beftreitung ber Koften der Defonomie, zu 
Medikamenten und zu ———— für die 
Präparanden . : 197 106.— 
13. Zur Unterhaltung der Gebäude und Gärten . 2 978.— 
14. Zu Unterrichtömitteln, zur Unterhaltung und Er: 


1884. j 20 





2% 








Betra 





3 * Ausgabe. Fa 
“6 Marl. Pf. 
(121.) gängung der Utenfilien, gut Heizung und Be- 
euchtung, Miethe für Anftaltslofale und au 
fonftigen fädhlihen Ausgaben . . 60 778.— 
Summe Xitel 9 bis 14 405 692.— 
15. | Diepofitiondfonde zur BORN des Seminar: 
Präparandenwejend . . 201 949.— 
Summe Titel 15 für ſich 
16. Zu Unterſtützungen für Seminar- und Präpa— 
randenlehrer, ſowie für die Lehrer an der 
Taubftummen⸗ Anſtalt in Berlin und der 
Blinden-Anſtalt in Steglitz .. 30 000.— 
Summe Titel 16 für fi. 
Turnlehrer-Bildungsweſen. 
Turnlehrer-Bildungsanſtalt zu Berlin. 
17. Beſoldungen für 1 Unterrichtsdirigenten, 1 Ober- 
lehrer und 1 Kaftellan . 10 680.— 
18. 3u Wohnun sen Zuſchüſſen für den Dirigenten 
und den Lehrer. 1440.— 
19. | Zur Remunerirung von Hilfölehrern und Hilfs⸗ 
lehrerinnen und zu ſonſtigen — Aus⸗ 
gaben — 8 870.— 
20. | Zur Unterhaltung des Gebäudes . Nor 1 070.— 
21. Zu Unterrichtsmitteln, zur Unterhaltung und Er- 
gänzung ber Utenfilien, zur Heizung und Be: 
leuchtung, —* alias ſaͤchlichen Aus— 
gaben . . 8 150.— 
Summe Titel 17 bis 21 30 210.— 
22. Dispoſitionsfonds zu Unterftügungen für an 
ehende Turnlehrer und zu ſächlichen Ausgaben 
Kir dad Turnweſen } 56 400.— 
Summe Titel 22 für fid, 
Summe Titel 17 bis 22 86 610.— 


201 














= | >. 
3 |®$ Audgabe. A 
* | er Markt. Pf 
(121.) Elementarſchulen. 
23. | Zu Schulaufſichtskoſten, und zwar zu Beſoldungen 
für 200 Kreis-Schulinfpeftoren . . 750 000.— 


23a| Zu Sculauffichtöfoften, und zwar zu Vergů⸗ 
tungen\für Reiſe- und ſonſtige Dienſtunkoſten 


für die Kreis-Schulinſpektoren . 200 000.— 
24. | Zu Wohnungsgeld-Zujchü en für die Kreis⸗Schul⸗ 
| inipettoren . . 94 290.— 


25. Zu Schulauffichtskoſten, und zwar zu widerruf- 
| lihen Nemunerationen für die Bermaltung 
von Schulinfpeftionen . 527 500. — 
‚26. Su — für Kreis: Schulinſpektoren 
| m Sauptamte. . 3 000.— 
127. Befoldungen und Zuſchüſſe für Lehrer, Lehre⸗ 
rinnen und Schulen, insbeſondere auch zur 
| Gewährung zeitweiliger Gehaltözulagen Kir 
ältere Lehrer, ſowie zu N le . „| 12154 237.49 
28. Behufs Errichtung neuer Schulftellen . . . 218 362.50 
28a Zur Unterftügung unvermögender Gemeinden 
| und Schulverbände bei &lementarihulbauten 500 000.— 
29. | Zu Ruhegehaltszuſchüſſen und zu Unterftügungen 
für emeritirte, ſowie zu hg ac für 
— außgefciedene Glementarlehrer und ehrerinnen "860000. — 


Summe Titel 23 bis 29 | 15 307 389.99 


30. ie m das BREI — 
wien . . 186 000.— 


Summe Titel 30 für ich. 


Taubſtummen- und Blindenweſen. 


31. Bedürfniszuſchüſſe für die Taubſtummen-Anſtalt 

in Berlin und die Blinden-Anſtalt in Steglitz 60 850.— 
3la| Zur er des — —————— 

und Blinder . . . 20 000.— 


— Tilel 31 * 3la 80 850.- 


292 





Ausgabe. 





Kapitel. 
Titel. 








121. Waijenhäufer und andere Wohlthätig— 
a feitd-Anftalten. 


32.) Bebürfniszufhüffe für nachbenannte Anftal 
t 


en. 

Refidenzftadt Berlin: Luifenftiftung, Luiſenſtift, 
Lindow- u. Drange-Waijenhaus, Kornmefjer'- 
ſches Waiſenhaus, Schindler'ſches Waiſenhaus. 

Regierungsbezirk Potsdam: Civil-Waiſenanſtalt 
in Poisdam, von Türk'ſche Waiſenanſtalt in 
Kl. Glienicke. | 

— Frankfurt: Waiſenhaus in 

euzelle. | 

Regierungsbezirk Poſen:  Krankenanftalt ber 
grauen barmherzigen Schweftern in Poſen, 
Waiſenhaus in Paradies. | 

Regierungsbezirk Liegnig: Waiſenhaus in Bunz⸗ 
lau, Gemeinde Laſſendorf im Kreife Freiltadt 
in Schlefien aud dem Legate des verftorbenen 
Befiperd der Herrihaft Sorau, Biſchofs 
Balthafar von Promnip. | 

Regierungsbezirk Magdeburg : Berg’ihe Diözes 
fan-Schullehrer-Witwen- und Wailenkaffe. 

Regierungsbezirt Merſeburg: Francke'ſche Stif- 
tungen in Halle, Profuraturamt und Wais 
ſenhaus in Zeip. | 

Regierungsbezirk Kaffel: Kleinkinder - Bewahr- 
anftalt in Kaffel. . » > nn 

Summe Titel 32 für fid. 

33. Zuſchüſſe für Fortbildungsihulen . . . -» 182 000.— 

Summe Titel 33 für fid. 
Summe Kapitel 121 | 21311 719.15 








94 249.26 





122. Kunft- und Wiſſenſchaft. 
Kunft-Mufeen zu Berlin. 


| 
1.1 Befoldungen für den Generaldirektor, einen tech— 
| niſchen Beirath für die artiftiichen Publifa- 


Kap 


itel, H, 


(122.) 


293 





3 Ausgabe. 
R 





tionen, die Abtheilungs- Direktoren, Direktorial⸗ 
Alfiftenten ıc., die Beamten, Unterbeamten . 
= Bopmungsgeld Zuihüffen für die Beam— 








Andere perfönliche Ausgaben. Zur Remune- 
rirung von Affiftenten, Rechnungsführern, 
Bureauarbeitern, Yufjehern, Boten und ſon⸗ 

ſtigem Hilfsperſonale, ſowie zu außerordent⸗ 

lichen Kemunerationen und Unterftügungen an 
Beamte . | 

Zur Vermehrung und Unterhaltung der Samm- 
lungen . . } 

Zur Unterhaltung. der Gebäude und Gärten . 

Zu Sonftigen fächlihen Ausgaben ( Büreau- 
koſten, Ali wiegt Arbeiten 
und Reifen u. % 


——— Titel big 6 


National» Galerie zu Berlin. 


Befoldungen für den Direktor, den Diref- 
torialaffiftenten, die Beamten und Unter- 
beamten . . 

an ‚Bohnungegeld- Zuſchüfſen für die Beam: 


Andere perfönliche Ausgaben. Zur Remune: 
rirung von Afliftenten, Rechnungsführern, 
Bureauarbeitern, Aufjebern, Boten und jon- 
ftigem Hilföperjonale, jowie zu außerordent- 
lidyen Remunerationen und —— an 
Beamte . . 

Zur Unterhaltung der Gebäude und "Gärten . R 

Zu Sonftigen ſächlichen Ausgaben (Bureau- 
foften, beiondere ne Arbeiten 
und Reifen ıc.) 


10. 


— Titel 7 bis 1 


fer 
r 2 @2 2 * > 8 





Betrag 
für 1. April 
1884/85. 


Marl. Bf. 


16 612.— 


325 000.— 
22 600.— 


74 960.— 


817 702.— 


35 660.— 
5 940.— 


2 220.— 
15 500.— 


23 900.— 


83 220.— 


294 








| Betrag 
Ausgabe. ie 


— 
— 
= 
m 
— 


Titel 





(122.) | Königliche Bibliothef zu Berlin. 


12. Bejoldungen für den Dber » Bibliothefar, Die 
Bibliothekare und Kuftoden, die Bureau: 
| _ beamten, Bibliothef- und Hausdiener . . 98 010.— 
13. a Vehnüngegeid⸗ Zuſchüſſen für die Beam— * 
| . 14 520.— 


14. Andere perfönliche Ausgaben. Zur Remune- 
rirung von Affiftenten, Rechnungsführern,, 
Bureauarbeitern, Auffebern, Boten und ſon⸗ 
ſtigem Hilfoperſongie ſowie zu außerordent— 

lichen Remunerationen und Unterftügungen an 
|. Peamte - . | .28700.— 
15.| Zur Vermehrung und Unterhaltung der Samm- 


lungen ; 96 000.— 
15a, Zur Unterhaltung. der Gebäude und Gärten . | 12 575.— 
16. Zu fonftigen fädhlihen Ausgaben (Bureau: 

foften, Unterhaltung und Ergänzung der Ins 

ventarien 39 354.— 


| 

. __39354.— 
Eunine Titel 12 bis 16 | 289 159.— 

| 


Geodätiſches Inftitut zu Berlin. 


| 
| 
| 
17. Beſoldungen für den Präſidenten, die Sek— 
| tionschefs und Affiftenten, den OUREGRDOFIREDNT 





| und einen Bureaudiener. . | 48 030.— 
18. Zu Wohnungsgeld - Su aaNen: für die Beam⸗ 
ten 





7 200.— 
19. | Andere perfönliche Ausgaben. Zur Remune⸗ 
rirung von Aſſiſtenten, Rechnungsführern, 
Bureauarbeitern, Aufſehern, Boten und ſon- 
ſtigem Hilfsperſonale, ſowie zu auherordent⸗ 
— Remunerafionen und —— an — 


Bea 
20. Zu — ſachlichen Ausgaben (Bureau: 
foften, befondere willenjchaftlihe Arbeiten 
und Reifen ıc.) . 43 790. - 
Summe Titel 17 bie 20 107 820.— 


295 





Rapitel. 
Titel. 


F 
| 


(122.) Aſtrophyſikaliſches Objervatorium auf 
dem Zelegraphenberge bei Potddam. 


21.|Bejoldungen für den Direktor, die Obferva-! 
toren, einen Aififtenten und die Unterbeamten 
2la au „Bohmungsgel Buj@äfen für die Beam— 


| Betrag 
Ausgabe. | ——e— 
Mark. Pf. 


33 900.— 
432.— 





22. Andere perfönliche Ausgaben. Zur Remuneri- 
rung von Aſſiſtenten, Rehnungsführern, Bus 
reauarbeitern, Aufjehern, Boten und ſonſti— 
gem Hilfsperfonale, ſowie für Hilfsleiſtungen 6 000.— 
23. Zu ſonſtigen ſächlichen Ausgaben ( Bureaus 
foften, Unterhaltung und Ergänzung der Sr 
ftrumente und Inventarien ıc.) . . | 28 450,— 
| 


Summe Titel 21 bis 23 68 782.— 


Sonftige Kunft- und DL SEILN?| 
Anltalten und Zwed 


24. Defoldungen. Konfervator der — 
Landes-Alterthümer; —— Fort des lit—⸗ 
terariſchen, artiſtiſchen, muſikaliſchen, pho— 
tographiſchen und gewerblichen Sadverftän- 
digen-Vereines; 2 Hiftoriographen des preu— 
ßiſchen Slaates und der Mark Brandenburg; 
Schloßkaſtellan und Schloßdiener zu Marien⸗ 
burg; Ausſterbebeſoldung für einen Gelehr— 
ten; Kuſtos und Diener des Rauch-Muſeums 
zu Berlin; Bibliothekar und Bibliothef-Sefre: 
täre der Bandes: Bibliothel zu Wiesbaden; 
Beamte des Muſeums in Kaſſel; Aufieher der 
Gemäldefammlung in MWiedbaden : Konſer⸗ 
vator und Diener des Vereines für naſſauiſche 
Alterthumskunde und Geſchichtsforſchung; Prä— 
parator des naturhiſtoriſchen Muſeums zu 
Mieöbaden . 48 552. — 
25. an ‚Bohnungsgeld Zuſchüfſen für die Beam- er 
5 952.— 


26. — perfönliche Ausgaben. ur a 
rirung von Dirigenten, Aififtenten, Rede 





296 








| | Betrag 
EB Ausgabe. | —— 


Kapitel. 
Titel 


Mark. Pf. 


| | 
(122.) nungsführern, Bureauarbeitern, Aufſehern, 
Boten und ſonſtigem Hilföperfonale , jomwie 


zu — en an Beamte: Pädagogiſche 
Seminare erlin, Königsberg, Breslau, 
Poſen und — in Kalt el; Bilder: 





galerie daſelbſt; Landesbibliothek zu iesbaden, 
Verein für Altertyumäfunde dajelbft ; natur- 
hiſtoriſches Mufeum dafelbit ; Kaiferhaus in 
Goslar; litterariſcher, artiftiicher, muſikaliſcher, 
—— und gewerblicher ——— 
| ftändigen-Berein . . ; 11 004.— 
27. Zu Stipendien und Reife: Unterftügungen. pi: 
dagogiſche Seminare zu Berlin, Königsberg, 
Breslau, Pojen und Danzig . . 21 500.— 
28. Zur Vermehrung und ee der Samm- 
| lungen. Mujeum in Kaffel; Landesbibliothek 
in Wiesbaden ; Gemälde- Sammlung daſelbſt; 
Verein für Alterihumskunde daſelbſt; natur: 
| biftoriiched Mufeum dafelbft . . 27 180,— 
29. Zur ——— der Gebäude und Gärten. 
Muſeum Kaſſel; Landesbibliothek zu 
Wiedbaden: Verein für Alterthumskunde 
dafelbft; Unterhaltung des Lagerhauſes zu 
und des Schloſſes zu Marien⸗ 





burg . . 16 040.— 
30. Zu —5*— ſächlichen Ausgaben. (Bureau: 
often, Unterhaltung und Ergänzung der In 
ventarien, u. ſ. w.). — Seminare 
8 Berlin, Königdberg, Bredlau, Pojen und 
| anzig; Rauch-Muſeum in Berlin; Reiſe— 
| foften des Konfervatord der hannoverjchen 
| Landesalterthümer; Mufeum in Kaflel; Lan— 
des - Bibliothef im Wiesbaden; Gemälde: 
Sammlung dajelbft; Verein für Alterthums— 
funde dajelbft; naturbiftoriiched Mufeum da— 

jelbft . . 17 502.— 

31.| Zu Felix Mendelsſohn - Bartholdy - Stipendien 3 150.— 
1 32.| Dispofitiondfonds zu Beihilfen und Unterftügun 
en für Kunft: und wiſſenſchaftliche Zmede, 
et für Künftler, Gelehrte und Litteraten 





Kapitel. 
Titel. 


(122.) 


34. 


* 


| 
| 


‚39. 





42. 
48. 





‚40. 
‚41. 


297 


Ausgabe. 


und zu Unterftügungen behufs Ausbildung von 
Rünkt lın . . 


. Zu Anfäufen von Kunftwerfen für die Natio- 


nal= Galerie, jowie zur Beförderung der mo— 
numentalen Malerer und Plaftit und des 
Kupferftiched 

Zu Ausgaben für muſikaliſche Zwecke. Für Aus- 
bildung und Prüfung von Organiften, jowie 
zur Berbefjerung der Kirhenmufit 


‚Zur Konjervirung der Alterthümer in den Rhein⸗ 





landen . . 

Zu Koften für die Bewachung und ünterhal⸗ 
tung von Denkmälern und Alterthümern, ſo— 
wie zu Diäten und Fuhrkoſten für den ee 
grafen zu Marienburg 


Summe Titel 4. bis 36. 





Bufgiffe an nahbenannte, vom Staate zu uns 
terhaltende Anitalten. 


Alkademie der Künſte in Berlin und die mit 
derſelben verbundenen Inſtitute 


38. Muſik— Inſtitut der Hof- und Dom— Kirhe in 


Berlin . . s 
' Kunft-Afademie a Königöberg i. pr. ; 
. . u Düfieldorf 
. re Kaflel . 


geichen⸗ —— zu Hanau 





Kunſtſchule zu Berlin, Provinzial-Runft- um 


Kunftgewerbeichule zu Breslau, Provinzials 
Kunſt- und Handwerfichulen zu  Königöberg, 
Danzig und Magdeburg : 


44. Akademie der Biffenfchaften zu Berlin” 


45.| Zufhüffe für nadhbenannte, von Anderen zu 


unterhaltende Anftalten und für Bereine. 


Deutſche Geſellſchaft in Koͤnigsberg; Sammlung 
vaterländiſcher Alterthümer dafelbft; Leſever⸗ 


Betra 
für 1. April 
1884/85. 


Marl. Pf. 


120 000.— 


300 000.— 


5 312.— 
12 000.— 


12 123.— 


600 315.— 


120 315.— 
199 324.— 


298 


Betra 
I 1. April 


apitel. 


gapi 
Titel. 
2 
8—8 


Ausgabe. 








Mark. Pf. 


am) ein in Frankfurt a. O.; Naturwifjenicaft- 
licher Verein in Pofen; Akademie nüglicher 

| Wiffenfhaften in Erfurt; Naturforjchende 
Gefellſchaft in Marburg; Verein für bejfi- 

| ſche Geſchichte und Alterthumskunde; Wetter: 
au'ſche Geſellſchaft; Chemiſches Laboratorium 

in Wiesbaden; Naſſauiſcher Kunſtverein das, 

ſelbſt; Konſervatorium der Muſik in Köln; 
Muſik-Inſtitut in Koblenz; Botaniſcher Gar- 

ten in Düffeldorf; — nützlicher For— 

ſchungen in Trier; Leopoldiniſch-Karoliniſche 

Akademie der Naturforſcher; Zoologiſcher Gar— 

ten in Berlin . a —— | 31 188.— 

| Summe Titel 37 bis 45 \__966 049.— 

| Summe Kapitel 122 2933 047.— 





123. Teqcniſches Unterrichtsweſen und Kö— 
| niglihe Porzellan-Manufaktur. 


Techniſches Unterrihtöwejen. 
| 


Befoldungen. 
Techniſche Hohichule in Berlin. » . . » 225 330.— 
2. Tehniihe Hodhihule in Hannover . . .» . |  147550.— 


Techniſche Hochſchule in Nahen . . .» . . 142 060.— 
Gewerbeſchule in Kaflel -» » » 2 2... 32 550.— 
Baugewerkſchule in Nienburg. . . 38 325.— 


| Summe Titel 1 bi 5 585 815.— 


; | Zu Wohnungsgeld-Zufhüflen für die Lehrer und 
Beamten . . . a = 


ppm 





er) 


81 108.— 


Summe Titel 6 für fid. | 
Andere perfönliche Ausgaben. 
7. Zur Remunerirung von Hilfölehrern und Hilfd- 
beamten, r Funftionszulagen für die Rektoren 


der techniichen Hochſchulen in Berlin, Hanno» 
| ver und Aachen und zu temporären Ber! 








299 








3 = Ausgabe. 
gs 8 
(123.) — —— der Lehrer der ted- 
niſchen Hochſchule in Berlin . . 


8.|3u Stipendien und Reife » Unterftügungen bei 
der techniſchen Hochſchule in Berlin. ; 
9. Zu Bejoldungdzuihüffen zum Zwecke der Here 
anziehung und Erhaltung — r Lehrkräfte 
für die techniſchen Hochſchulen in Berlin, Han⸗ 
nover und Nahen. . : 
10. Zu Stellvertretungd- und Berfepungstoften 
11. Zu außerordentlihen NRemunerationen und Un- 
terftügungen für die Beamten und Lehrer . 
Summe Titel 7 bis 11 | 


| Sächliche und vermiſchte Ausgaben. 


| Dahn Amtöbedürfniffen, Porto und Frachtgebühren 

124 Für Lehrmittel, die Bibliothek und Sammlun⸗ 

| gen und für die Prüfungsftationen : 
Vermerk: Beftände können in die folgenden 

| Fahre übertragen werden. 

13. Zur Unterhaltung der Gebäude . . 

114. Zu Abgaben und Laften, zu Goturfionen und 

| zu jonftigen Ausgaben . . | 

Summe Titel 12 bis 14 

| 


Sonftige Ausgaben. 


15. Zuſchüſſe zur Unterhaltung der Gewerbeichuten! 


in Aachen, Barmen, Bodum, Bredlau, Brieg, 
Krefeld, Elberfeld, Gleiwig, Hagen, Halber- 
ftadt, Koblenz, Köln, Potsdam, ea: 
ferner Bielefeld, Danzig, Erfurt, Frankfurt 
a. d. O., Görlitz, Hildedheim, Königsberg, 
| Liegnig, Schweidnig, Stettin, Trier, der 
| gewerblihen Zeichenſchulen in Magvdeburg, 








Köln, Elberfeld, Halle, Kafjel, Kottbus, 
Bredlau ıc., der Webeſchulen in Mühlheim, 
an, Krefeld, Einbed, Spremberg, ſowie 
zur Unterhaltung von Baugewerf: und an 
deren gewerblichen Fachſchulen , 





fit a F ril 

rl. 

1884,88, 
Mark. Bf. 
271 050.— 


37 500.— 


38 300.— 
11 612.— 


374 628.— 


420 638.— 





300 


— — — 





| 1 ori 
2 |®8 Ausgabe. uns, 
u Mark. Bf. 
(123.)| 16. Zu Wohnungögeld-Zujhüffen für die Lehrer der 
im Zitel 15. bezeichneten Schulen, mit Aus— 
ſchluß der Lehrer an den in ftädtijcher Ber- 
waltung befindlihen Gewerbeſchulen zu Bars 
men, Bochum, Koblenz, Köln, Krefeld, Elber- 
feld, Halberjtadt, Potsdam, Aachen und 
Hagen, zu deren Unterhaltung feititehende 
Staatszuſchüſſe gezahlt werden . . . . 19 068.— 
17.| Zur Ausbildung von Kunft: und anderen Hand» . 
J6 20 000.— 
18.) Zuſchuß für dad Kunftgewerbe - Mufeum in 
Berlin . - 294 600.— 


— 
— 


22 


Dißpofitionsfonds zu Aufwendungen” für techni⸗ 


ſche Sammlungen, zur Herausgabe techniſcher 
Werke und Zeitſchriften, für techniſch-wiſſen— 
ſchaftliche Unterſuchungen und Reiſen und 
überhaupt zur Förderung des techniſchen Un— 
J 93 600.— 
Summe Titel 15 bis 19 847 906.— 

Summe Titel 1 bi8 19 (Techniſches Unter- 


rihtöweien) - . . 2 236 107.— 
Königlihe Porzellan- Manufaktur. 
.[Befoldungen der Beamten . . . 63 600.— 


Summe Titel 20 für fi. 


Zu Wohnungsgeld-Zuſchüſſen für die Beamten 4 140.— 


Summe Titel 21 für fid. 
Andere perjönliche Ausgaben. 


.Zur Remunerirung der Affiftenten bei der Ber: 


juhsanftalt und beim Laboratorium, zu Bes 
lohnungen für Verfuhe behufs ER 
der Fabrikation, zu Prämien für neue Erfin- 
dungen, zu Tantiemen an die Debitäbeamten, 
ur Ertheilung von Unterriht an Maler und 

odelleure, * zu außerordentlichen Re— 
munerationen und Unterftügungen . . . 


Summe Titel 22 für fi 





301 








: |,| —5 Ye 
z= I. r 1. 
21 B- Audgabe. j 1884/85. 
ach Bear | Marl. Pi. 
(123. ) Sächliche Ausgaben. | 
193, Zu Bureaubedürfniffen, einichlieglih für Porto. 
und Frachtgebühren, zu den Koften des Be— 
triebeß, einthliehlich der Arbeitölöhne, und 
den Verkaufskoſten, einſchließlich der Wiebe 
| des Berfaufslofaled in Berlin . . 403 300.— 
24.) Für Materialien und UÜtenfilien, für den Ankauf 
| von Entwürfen außerhalb der Manufaktur 
ftehender Künftler, für Vermehrung der fera= 
miſchen Sammlungen der Manufaktur, fowie 
für Kupferwerfe und fonftige Bildungdmittel! 
und deren Aufitellung . ' 116 000.— 
ke Zur Unterhaltung der Gebäude, der Merfjtätten 
und der Mafchinen, zu Heineren Neubauten 
und zu Neubeihaffungen von Mafchinen, zu 
Reallaften und für Die ——— gegen 
r Seuerdgefahr . 24 000.— 
6. Zur Gewährung eines Beitrages zur Arbeiter 
| Berjorgungdfaffe . . 4 500.— 
Summe Titel 23 bis 26 447800. ⸗ 
| Summe Titel 20 bis 26 (Königliche 
| Porzellan-Manufaktur) . . 638 160.— 
Summe Kapitel 123 "2874 267.— 
124. i Kultus und Unterriht gemeinjam. 
1. Bejoldungen J die Schulräthe bei den — 
rungen . . 300 985.71 





Summe Sitel 1 für fie. | 
2. Zu Wohnungsgeld⸗ Zuſchüſſen für die Schul— 
| räthe bei den Regierungen . . 
Summe Titel 2 für fi. 


3. Zur Remunerirung von Hilfdarbeitern in der 
Schulverwaltung bei den Regierungen . . 15 000.— 


Summe Titel 3 für fid. 


34 980.— 








302 








(124.) 4. Zum Neubau und zur Unterhaltung der Kir 
hen, Pfarr-, Kuͤſterei- und Schulgebäude, 

jomeit jolde auf einer —— Verpflich-) 

tung ded Staated beruhen . . | 
Summe Titel 4 für fi. 


| Ausgabe. 


Kapitel. 


Titel. 


Sonftige Audgaben für Kultus» und 
| Unterrihtözwede. 


6. Zu Unterftügungen für Predigt: und Schul— 
' amtd-Kandidaten, jowie für ftudirende und 
auf — befindliche Bauer und un 


8: Zulduß für die Stiftung mons pietatis . . | 

' 8. 3u Zuſchüſſen für tft ic 
und Waiſenkaſſen. 

10. * — für Hinterbliebene von Leh⸗ 











12. an Unterftägungen für ausgeichiedene Lehrer an 

‚ höheren Unterrichtöanftalten und Schullehrers 

' Seminaren . . a 
13. Zu Unterftügungen für Witwen und Maifen von 
' Beamten und von Lehrern der techniſchen 
Unterrichtganſtalten, ſowie für ausgeſchiedene 
Beamte und für ausgeſchiedene u ded 
techniſchen Unterrichtsweſens . . ; 
13a Gejeglihe Witwen» und Waifengelder . 2 
14. Erziehungs-Unterftügungen für arme Kinder . 
15. Verſchiedene andere —— — Kultus⸗ und 
Unterrichtszwecken. 

Summe Titel 6 bis 8, 10, 12 bis 15 





Summe Kap. 124 | 


Betra 


Marl. Pf. 


1 780 000° — 


12 000. — 
37 556.60 


250 000.— 
180 000.— 


30 000.— 


67 400.— 
53 120.— 
3 000.— 


22 367.57 
655 444.17 


2 786 409.88 





126. | Allgemeine Fonds. 


1. Allgemeiner nme au unorberge: 
jehbenen Audgaben. . . 
2.  Bacat. 





| 75 000.— 
| 


303 











* Betrag 
2 Ausgabe. —S 
*s 5 | . Marl. Bi. 
(126.)| 3. | Zu Umzugs: und Berjepungäfoften . 30 999.95 
4. Amortite ondrenten für IE fiskaliſche Lei⸗ 
ſtungen.... 49 121.— 
| Summe Kapitel 126 155 120.95 
Wiederholung. 
117. Provinzial-Schultollegien be a a 530 159.— 
118. ‚Prüfungd-Kommilfionen -». » » 2 2... 84 735. — 
119. | Univerfttäten eh ea we ent) 6313,38 
120. Höhere Lehranſtalten nn...) 4705469,39 
121. | SlementarUnterrihtöweien . - » » . . 121311 719.15 
122. Kunft und Wiſſenſchaft . 1 2933 047.— 
123. Techniſches ũnterrichloweſen und Königliche — 
| zellan-Manufaktur . . | 2874 267.— 
124. ‚Kultus und Unterricht gemeinfam 202.1 2786 409.88 
126. ‚Allgemeine Kondd . . — 155 120.95 
| Summe A. Danernde Ausgaben 41 642 242.75 
| | 
15. 


| B. Einmalige und außerordentliche Ausgaben. | 


Zum Bau von Aniverfitäts-Jebäuden und | 
| zu anderen Aniverfitätszwecen. 


J Univerſität Königsberg. 


Zum — des ee Inſtitutes, 
u 6 150 000.— 
gu — Herftellungen und zur Aufſtellung 
eines zweiten Dampfkeſſels in der gehurite 
bilflihen Klinik . . | 13 400,— 


Summe Titel 3 a 4 163 400.— 
Univerjität Berlin. 





5. Zur Dedung des durch Herftellung eined provi⸗ 


ſoriſchen Auditortumd auf dem Grundftüde, 
Dorotheenftr. Nr. 5 bei der MEER: 
entitandenen Defizitd . . a 9540.— 


—— 














Betra 
= | 3 Ausgabe. —— 1. Ari 
u An ag Bi. 
(15.) | 6.| Zum Bau ded naturhiſtoriſchen Muſeums, 3. Rate 500 000.— 
7. Zur Inftandfegung der Vorderfronten ded Uni: 
verfitätögebäuded . . 25 000.— 
8.1 3ur Dedung der bei der chirurgiſchen und bei 
der geburtshilflich-gynäkologiſchen Klinik vor⸗ 
handenen Defizits. . . 27 305.— 
9.| Zur Fortjegung der neuen Umfeiebigungemauer 
| um den botanijchen Garten i | 20 000.— 
10. Zur Ueberfiedelung eines Theiles der zooto⸗ 
| milden Sammlung aus dem Univerfitätd- 
gebäude nad) der alten Börje und zur Ein⸗ 
| richtung von drei großen Hörfälen in den 
biöherigen Sammlungdräumen : 50 000.— 
11. Zur Einrichtung der biöherigen Dienftwohnung 
| ded Direftord des zoologiihen Muſeums im 
| Univerfitätögebäude zu einem — La⸗ 
boratorium . ; 15 000.— 
Summe Titel 5 bis 11 646 845.— 
Univerjität Halle. | 
12.| Zur Erbauung eines Stalles für Yaks, Biſons 
ıc. beim landwirthſchaftlichen Inſtitute . 5 400.— 
13. Zur Erbauung eines Beamtenwohnhaufes für bie 
kliniſchen Snititute . 27 200.— 
14. Zur Einrichtung der Beleuchtung der Straßen- 
ale. bei den mediziniſchen — auf 
der Maillenbreite . . 5 000.— 
Summe Titel 12 bis 14 37 600.— 
| Univerjität Kiel, | 
15.| Zur Anlage ded neuen botanifhen Gartend . | 142098.— 
| Summe Titel 15 142.098. 
| 
| Univerfität Marburg. 
‚16. Zum Nenbau der Augenflinif, 2. und letzte 
| Rate . 106 110.— 
‚17. Zu baulichen Einrichtungen fü das Minerale 
| logiſche Inftitut k 27 200.— 


305 











— — 
= | ür 1. April 
=>» | Au 89 abe. 1884/85. 

5 | Mark. BE. 


(18. 18.| Für Nadarbeiten und zur Befeitigung einiger 
bauliher Schäden am neuen Auditorien- 
gebäude. . . . — 8 985.— 


Bun Titel 16 bie 18 142 295.— 
| Universität Bonn. 


| 19, Zum Ausbau des Leichen- und Obduktionshauſes 
| der kliniſchen Anftalten zu einem pathoilo— 
giihen Snftitute . . 180 200.— 
20. Zur Unterbringung und inneren Einrichtung, 
des phyſikaliſchen Inftituted in dem kliniſchen 
| Flügel des Univerfitätsgebäuded . . . . 68 000.— 


! Summe Titel 19 und 20 ° 248 200.— 
| | Univerfität Göttingen. 


| 21. ‚Zur Einrichtung eines Inftitutes für medizinische: 
Chemie und Hygiene . 2 700.— 
192. Zur Deckung des durch den Bau und die Ein- 
richtung einer Barade für männlide Syphilis: 
franfe bei dem Ernſt-Auguſt- a ent⸗ 
ſtandenen Defizitd . 17 778.— 


| Summe Titel 21 und 22, — D478— 
— | Univerfität Greiföwald. 
93. Zum Neubau eines Gewächshauſes für den bo⸗ 











| taniſchen Garten . . 76 911.— 
24. Zur Berpflanzung und Neubeichaffung von Ger 
wchſen des botaniihen Gartens . . . 6 000.— 
25. Zum Anbau eined Kollegiengebäudes am großen 
Univerfitätsgebäude . 165 300.— 
26. Zum Bau einer age bei dem Univerfitäte- 
Kranfenbauie . . . ı___27 881.— 


Summe Sit. 23 bis 26 976 092.— 


3um Hau von Hebäuden für Höhere Lehranftal: 
‚ten und zu anderen außerordentlichen Ausgoben 
für dieſe Inftitute. 


27. Zu ler im Bilhelmt- 
' Gymnafium zu Berlin . . . 23 000.— 


1884. 21 


306 





el Kür 1 Wort 
28 — 
sa Mart. BP. 











| 
(15.) 28.| Zu baulichen Einrihtungen bei dem an 
| zu Charlottenburg . 18 000.— 
29. Zur Herftellung feuerficherer Treppen bei dem 
| Pädagogium zu Putbus. . 6 000.— 
30. Zum Neubau eines Gymnaſiums zu Breslau, 
| 3. und legte Rate . | 60 140.— 
‚31. Zum Neubau ded Domgpmnaftums zu Merfeburg, 
1° Ergänzungsrate 12 400.— 
'32. Zum Grweiterungsbau "des Gomnafiumd zu 
| |, Kreugnah . 55 500.— 
33. Zum Bau des Gymnaſiums zu Neuß, Sun. 
| 1 erwerböfoften, 2 2. Rate . . 15 000.— 


34. 


Zum Neubau eines Gebäudes für das in Aachen · 

Burtſcheid zu errichtende neue ſtaatliche Gym⸗ 
| nafium, 1. Rate. . 200 000.— 
' 35. Zum Neubau eines Gymnaſiums zu Kaſſei, 2: Rate 100 000.— 
‚36. Zum Neubau eines —— zu ——— 
a. M., 1. Rate . . 200 000.— 


— Titel 2 bis 36 | 690 040.— 





| 
| Efementar-Anterrichtswefen. 


37. Zum Neubau des Schullehrer- Seminars in 
Ortelsburg, 2. und legte Rate . . 129 521.— 

38.| Sum Neubau der Auguftaihule und des Lehrer 

| rinnen-Seminard in Berlin, 1. Rate . . 250 000.— 

‚39. Zum Neubau des Seminard in Cdernförde, 


} 





33. und legte Rate , . 81 300.— 
‚40. Zum Grweiterungsbau des Seminars in Peters⸗ 
| hbagen . 154 500.— 
41. Zum Anfaufe eines Bauplatzes für das Lehre⸗ 
1. rinnen-Geminar in Paderborn . . 36 300.— 
42. Zum Neubau des Schullehrer- Seminars in) 
‚ Dillenburg, 2. und legte Rate. . . 57 900.— 
43. Zum Neubau des gchrerinnen « Seminare in 
Saarburg, 1. Rate. . . 150 000.— 


Summe Titel 37 bis 43 859 521.— 


307 


Ausgabe. 


Kapitel. 
Titel, 


>) || Für Kunft und wiffenfchaftliche Zwecke. 

PR ‚Zur Erridtung des Reiterftandbildes Sr. Ma- 

hjeſtät des hodjeligen Königs Friedrich Wil- 

beim IV. auf der Freitreppe der National» 

Galerie in Berlin, 4. und lepte Rate 

45. Zum Anfaufe einer Parzelle ded alten Magazin 

grundſtückes Am Königögraben 16 in Berlin, 

behufs Erweiterung der in der —— 
10/13 belegenen Gipögießerei . 

46. Behufs baulicher Aenderungen am neuen Mu⸗ 
ſeum in Berlin zur Verhütung von Feuers— 











gefahr 
4. Zur Fortführung des Umbaues des von der Ge: 
mälde- Galerie eingenommenen Theiles ded 
alten Muſeums in Berlin, 5. und legte Rate 

Für die Reinigung, Zufammenfügung und Aufs 

ftellung der beit den Ausgrabungen in Pers 
gamon gemadten Kunde, 3. Rate . . 

40. Zu Verſuchen betreffd der Anwendbarkeit der 

| Gleftrizität für Beleuhtungdzwede . 

50. Zum Bau des ethnologiihen Mufeumd in Berlin 
und zur inneren Einrichtung der zunächſt in! 

| Gebrauh zu nehmenden Räume desſelben, 
4. und legte Rate : 

51. Zur VBermebrung der Sammlungen der Konig⸗ 
lichen Muſeen (außerordentlicher Zuſchuß zu 
Kap. 122 Tit. 4 des Ordinariums). 

92.1 Zum Grweiterungsbau, ſowie zur inneren Ein⸗ 
richtung und Ausſtattung der Kunſtakademie 
zu Königsberg in Pr. Ergänzungsrate. | 

158. Behufs Austattung der Schloßkirche in Marien- 
burg mit bunten Glaöfenftern . J 

54. Behufs Erneuerung der Schieferdeckung auf men 


48, 











der Kunftafademie in Kafjel überwiefenen 
Flügelgebäude zwiſchen den beiden Höfen ded 
Bellevuüeſchloſſes ebendafelbft : 

55. Zur Dedung des a der Kunftatademie 
zu Düffeldorf . . | 





Betrag 

fir 1. April 
1884/85. 
Markt. Bf. 


198 000.— 


40 300.— 

10 800.— 

35 200.— 

14 000.— 

22 000.— 
412 000. — 

2 000 000.— 
16 413.— 


10 500.— 


2 340.— 
9058.—- 


21* 


308 





— | en 
3 3 Ausgabe. | in a 
os ar PB. 


(15.)| 56.) Behufs ee des Schiffsbrücken-Maga— 
zins in Düſſeldorf zu mer der 
Kunftafademie daſelbſt 5 12 900.— 
Summe Titel 44 bis 56 2 783 511.— 


Für das technifche Anterrichtswefen. 


57.13um Bau und zur inneren Einrichtung der 
techniſchen Hochſchule in Berlin, 7. Rate . 350 000.— 
58.1 Zur inneren Ausrüftung des chemiſchen Labo— 
ratoriumd bei der techniſchen Hochſchule in 
Berlin . . 138 000.— 
59.) Zur Ergänzung der geodätiichen Sammlung 
bei der tehniihen Hochſchule in Berlin 12 000.— 
60. Zur Förderung von Unterfuhungen auf dem 
Gebiete der Optif . 25 000.— 
61.| Zur Unterftügung der Zeitichrift für Zuftru- 
mentenfunde . . 5 000.— 
62.| Zur Ausrüftung von eiektrotechniſchen Labora⸗ 
torien an den techniſchen Hochſchulen in Berlin, 
Hannover und Aachen, ſowie zur Ausführung 
von baulichen Veränderungen, welche an den 
beiden letzteren Anſtalten mit Rückſicht auf 
die Einführung des Unterrichtes in der Elektro— 
technik erforderlich ſind, als erſte Hälfte des 
Bedarfes. 
63. Zur Anſtellung von iechniſch⸗ hodrauliſchen Ver⸗ 
ſuchen an der DENE Schiffsſchleuſe 
unweit Limmer . . 3 000.— 
64.1 Zur Austattung von zwei neuen dachtiaſſen 
bei dem Kunſtgewerbe-Muſeum in Berlin mit 
Utenſilien und Unterrichtsmitteln. . . 5 000.— 
65. Zur Errichtung eined Ctagenofend und eines | 
Holzihuppens bei der Porzellan-Manufaktur 
a dr .. 33 000.— 
66. Behufe Siderung der Gebäude der” Porzellan- 
Manufaktur zu Berlin im Falle einer Feuerd- 
gefahr, einschließlich der Herbeiführung des 








45 000.— 





309 














* Betrag 
3 | 3 Ausgabe. A 
* —J Mark. Pf 
(15.) Anſchluſſes der Manufaktur an die Charlotten- 
burger Wafferleitung ıc. A 12 520.— 
67. Zur Ausrüftung der in Flensburg zu errichten: 
den Fachſchule für Maichiniften der See 
Dampfihiffe mit Modellen, einer fleinen 
Bibliothek und jonftigen Lehrmitteln, dar 
' mit Schulutenfilien | I 500.— 
| Summe Titel 57 bis 67 | 638 020.— 
| Allgemeine Fonds. | 
68. Zu den Koſten der Vorarbeiten behufs Bebauung 
der Mujeumöinjel in Berlin . . 50 000. — 
69, ‚Zur Grwerbung der zu Berlin Kleine Präfie 
dentenftraße Nr. 7 und Ziegelſtraße Nr. 18/19) 
belegenen Grundftüde der Speicher-Aftienge- 
ſellſchaft .. 2 600 000,.— 
‚70. Be Erwerbung des zwiſchen der Invaliden⸗ 
ftraße und der Straße Alt-Moabit zu Berlin 
auf einem fiöfaliihen Grundftüde errichteten, 
im Sabre 1883 für die allgemeine Deutiche 
Ausftellung auf dem Gebiete der Hygiene 
und des —— benutzten — 
nebſt Zubebör. . 300 000.— 
71. | But an eines vygiene · Dufeums in 
Berlin . . 2 8 000.— 


| Summe Tit. 68 bis 71 | 2 958 000.— 
Summe B. Einmalige Ausgaben | 9 606 100.— 


Erläuterungen. 


1. Kapitel 117. Titel 1, 2 und 3. Mebrbewilligungen find 
erfolgt zur Gründung zweier technischen Ratböftellen und zur Um— 
wandlung der Regierungd- und Schulrathöftelle in eine Provinzial 
Schulrathsſtelle bei dem Provinzial-Schulfollegium zu Berlin, jowie 
zur Gründung einer Büreau » Affiftentenftelle bei dem Provinzial- 
— ium zu Breslau. 

Fer 118. Zitel 1 und 3. Dem Aufwande für die 


310 





Prüfungdfommiffionen fteht eine entipredhende Einnahme an Prü— 
fungsgebühren gegenüber. 
3. Kapitel 119. An Univerfitäten find Profefjuren neu ger 

gründet: 

zu — i. Pr. für einen ordentlichen Profeſſor der Kirchen— 
eſchichte, 

zu Berlin für einen ordentlihen Profeffor der Mathematif, für 
einen außerordentlihen Profeſſor der deutichen Philologie, 
für einen außerordentlichen Profeffor der Botanif, 

zu Greifswald für einen außerordentliden Profeſſor der Staats» 
willenichaften, 

zu Bredlau für einen außerordentlichen Profeſſor der deutſchen 
Sprade und Litteratur, für einen außerordentlihen Profeſſor 
für Sandfrit und vergleihende Sprachwiſſenſchaft; außerdem 
ift die außerordentliche Profefjur für Erdkunde in eine ordent— 
lihe Profeffur ungewanbelt, 

zu Halle a. d. ©. für einen außerordentlihen Profeſſor der Staats- 
wiflenichaften, 

zu Re für einen ordentlihen Profeſſor der Staatöwifjen- 

aften, 

zu Marburg für einen ordentlihen Profefjor der Staatöwifjenichaf: 
ten, für einen außerordentlihen Profeſſor der Mathematik, 
für einen außerordentlihen Profeffor der engliihen Philo— 


logie, 

an der theologiihen und philoſophiſchen Akademie zu Münfter für 
einen ordentlichen Profeſſor der Philoſophie. 

4. Weſentliche Dotationderböbungen find eingetreten bei den 

Univerfitäten : 

zu Berlin für die erfte medizinische Klinik, für die vereinigten 
hirurgiihen, Augen: und Obrenklinifen mit den entiprecdhen- 
den Poliklinifen, für die geburtöhilflich-gynäfologiiche Klinik, 
zur Unterhaltung der Parkanlagen binter dem Univerfitätd- 
gebäude, 

zu Greifswald für die Univerfitäts-Bibliothef, für dad mineralogiiche 
Inſtitut, 

zu Bredlau für die geburtshilflich-gynäkologiſche Klinik, für das 
pathologiſche Inſtitut, 

zu Kiel zum Erſatze von Einnahmeausfällen, für ſächliche Ausgaben 
der afademiihen Verwaltung, ald Heizung ꝛc., für die Uni- 
verfitätd-Bibliothef, für das phyſiologiſche Inſtitut, 

zu Göttingen für ein Inftitut für mediziniihe Chemie und Hygiene, 
für die Poliklinik für Obrenfranfheiten, 

zu Marburgfür die Entbindungs- und Hebeammen-Lehranftalt, für 
das ET ale Inftitut, zur Erhöhung des etatsmäßigen 

aufonds, 


311 


zu Bonn für die hirurgiihe Klinik in Folge der Sngebraudnabme 
des neuen Snititutögebäudes, für die gemeinfchaftliche Ver— 
waltung der Kliniken, zur Erhöhung ded Baufonde. 

Der Mehraufwand beträgt im Ganzen 105379 ME. 

5. die Univerfitäten, die Akademie zu Münjter und dad Ly— 
ceum zu Braundberg beziehen außer den Zufhüffen unter Zitel 1 
bis llvon 2 45949949 Mk. — Pf. 
aus Stiftungd- oder beftimmten Zweden ge- 

widmeten und anderen Fonds . 
Zinfen von Kapitalien und Revenüen von 
Grundftücden und Geredtiamen . . . 483272 » 16 = 
aus eigenem Erwerbe . » 2 2 2.2....80697 =» 16 = 
überhaupt 8 252 000 ME. — Pf. 

6. Für ſämmtliche Univerfitäten ıc. find bei Titel 13 20000 ME. 
und bei Titel 14 6000 ME. mehr in den Etat eingeitellt worden. 

7. Kapitel 120. Dad Gymnafium zu Königöhütte und das 
Progymnafium zu Schweg werden auf den Staat übernommen ; 
in Zinden bei Hannover wird eine höhere Lehranftalt neu errichtet. 

8. Kür die höheren Lebhranftalten find überhaupt 24 257 ME. 
93 Pf. mehr bewilligt. 

9. Kapitel 121 Titel 1 bi 8. Die Vermehrung der Lehrer: 
bildungsanftalten in Sclefien iſt ein dauernded Bedürfnis. Unter 
Wegfall des Seminar:Nebenfurjus in Sagan ſoll deshalb der Neben- 
furjus in Liegnitz zu einem dreiflaffigen Seminare erweitert werden. 
Die normale Auditattung der Seminare in Münfter und Linnidy 
bedingt eine Vermehrung der Lehrkräfte. Das unterrichtliche Be— 
dürfnis erfordert eine Theilung ded Doppeljeminard in Xondern. 
In Berfolg derjelben joll in Haderdleben ein neues Seminar errid- 
tet werden. Die nochmalige Einrichtung eines Nebenkurſus bei dem 
Seminare in Soeft hat ſich ald notbwendig erwiejen. Den Hilfs- 
lehrern joll für die Folge eine einbeitlihe Bejoldung in Höhe de 
bisherigen Durchſchnittsſatzes von 1200 ME. jäbrlich gewährt werden. 

Der Mehraufwand für Schullehrer- und Kehrerinnen-Seminare 
beträgt zulammen 238 406 ME. 61 Pf. 

10. Kapitel 121 Titel 23 bi8 26. Die von Kreis-Schulin— 
ipeftoren im Hauptamte verwalteten Bezirke find zum Theil jo um- 
fangreidh, dab die Geſchäfte von einem Beamten nidt mit Erfolg 
erledigt werden können. Die erforderliche anderweite Abgrenzung 
der Bezirke ift bedingt dur die Gründung der 19 Stellen, für 
welde das Gehalt neu in den Etat aufgenommen worden ift. Der 
Mehraufwand für die Schulaufficht beträgt zufammen 103 000 ME. 

11. Kapitel 121 Zitel 29. Zu NRubegebaltszuihüfjen und zu 
Unterftügungen für emeritirte, fowie zu Unterftügungen für audge- 
ihiedene Glementarlehrer und Lehrerinnen find 160000 Mf. mehr 
in den Etat aufgenommen worden. 


1011791 » 68 - 


12. Für dad Glementar » Unterrichtöwejen find überhaupt 
516 026 ME. 51 Pf. dauernd mehr bewilligt worden. 

13. Kapitel 122 Titel 1 bis 6. Mehraufwendungen für die 
Königlihen Mufeen zu Berlin find erfolgt durch die Errichtung der 
Stelle eined in Smyrna zu domizilirenden Abtheilungs-Direftors, einer 
Negiftratorftelle, zweier Direktorial: Affiftentenftellen, einer Konjer- 
vatorjtelle und mehrerer Unterbeamtenftellen im Betrage von 83755 M. 

14. Kapitel 122 Titel 12. Bei der Königlihen Bibliothek 
— find eine Bibliothekarſtelle und 7 Unterbeamtenſtellen er— 
richtet. 

15. . Kapitel 122 Titel 26 und 27. Zur Grridtung von pä— 
dagogiichen Seminaren für höhere Schulen in Polen und Danzig 
jowie zur NRemunerirung der beiden Dirigenten dieſer Seminare 
find 9000 ME. mebr in den tat eingeftellt worden. 

16. Kapitel 122 Zitel 37. Bei der Akademie der Künfte zu 
Berlin ift in der Hochſchule für die bildenden Künfte eine ordent- 
lie vollbefoldete Lehrerftelle für Kupferſtich errichtet. 

17. Kapitel 122 Titel 39. Der Kunftafademie zu Königs- 
berg i. Pr. ift eine Erhöhung ded Zuichuffes zur Remunerirung 
eined Hilfslehrerd in einer neu zu errichtenden Klaffe für Stillleben- 
Malerei und figürlihes Zeichnen nad der Natur bewilligt worden. 

18. Die Mehrbewilligungen für Kunft und Wiffenihaft be- 
tragen im Ganzen 150 613 ME. 

19. Kapitel 123 Titel 1. Bei der techniſchen Hochſchule zu 
Berlin ift eine neue Unterbeamtenftelle errichtet worden. 

20. Kapitel 123 Titel 7 bid 11. Für die techniihen Hoch— 
Ihulen zu Berlin, Hannover und Aachen iſt je eine Lehrerſtelle für 
Elektrotechnik errichtet worden. 

21. Kapitel 123 Titel 12 bid 14. Bei der techniſchen Hoch— 
ihule zu Berlin haben die Fonds für Heizung, Beleudtung, Rei: 
nigung und Wafferverbraud jowie zur Unterhaltung der Yaboratorien 
und Sammlungen mejentlih verftärft werden müffen und ift die 
Annahme eined Mechanikers und Dieners bei dem eleftriichen Labo— 
ratorium der tehniihen Hochſchule in Aachen nöthig geworden. 

22. Kapitel 123 Titel 15. Zur Subventionirung ded Mittel: 
deutſchen Kunftgewerbe-Bereined in Frankfurt a. M. jpeziell für Die 
Unterhaltung der von demjelben begründeten Kunftgewerbejchule 
fowie zur Errichtung einer Fachſchule für Majchiniften der See- 
Dampfſchiffe in Flensburg find Mebrbewilligungen erfolgt. 

23. Kapitel 123 Titel 17. Die Aenderung der Zertbezeich- 
nung ift erfolgt, um nicht allein an Kunfthandwerfer, jondern aud) 
an andere Handwerker zu ihrer Ausbildung in Bedarföfällen Unter: 
ftügungen gewähren zu fünnen. Cine Verſtärkung des bereitö jeit 
eh Fahren ungureihenden Fonds ift auch mit Rüdfiht auf 
die jepige erweiterte Beftimmung desſelben geboten. 


313 





24. Kapitel 123 Titel 18. Bon dem Mehrbedarfe find etwa 
11 000 ME. zur Erweiterung der Unterrichtsanftalt, bei welcher vom 
1. DOftober 1884 ab zwei neue Fachklaſſen errichtet werden jollen, 
und ein ungefähr gleicher Betrag für die Bibliothek beftimmt. Der 
Reft von rund 4000 ME. wird erforderlih zur Befriedigung vers 
ichiedener ſonſtiger Bermaltungsbedürfniife. 

Der Mehraufwand für das tehniihe Unterrichtöwejen 
beträgt 119110 ME. In Kolge der durch die wachſende Fabrikation 
bei der Königl. Porzellan: Manufaktur gefteigerten Arbeitslöhne ıc. 
iſt eine Erhöhung des Fonds derjelben nothmwendig geworden; die 
Mehrbewilligung unter Kapitel123 beträgt daher überhaupt 143366 ME. 

26. Kapitel 124 Titel 10. Der Bonds zu Unterftügungen 
für Hinterbliebene von Lehrern hat um 34361 ME. verftärft wer- 
den müffen, da er fich in feiner bisherigen Höhe ald unzureichend 
erwieſen bat. 

27. Kapitel 124 Titel 13a. Auf Grund verfiderungstedh- 
niſcher Berehnung bat bei dem Fonds für gefeplihe Witwen: und 
Watiengelder ein Mehr von 19920 ME. in den Etat eingeftellt 
werden müffen. 


31) Ausnahmsweiſe Bewilligung eined Theiles ded 
reglementömäßigenPenjtiondbetragesaldlinterftügung 
an aus dem Dienfte entlafjene, penfiondberedhtigte 
Beamte. 


Berlin, den 29. Kebruar 1884. 
Den nachgeordneten Behörden meines Reſſortes laffe ich anbei 
Abihrift einer von dem Herrn Minifter ded Innern und dem Herrn 
Finanz» Minifter gemeinihaftlih erlaffenen Cirkular- Verfügung an 
jämmtlihe Königlihe Regierungen und Landdrofteien jowie die 
Königliche Finanz-Direftion in Hannover vom 23. Dezember v. 3. 
— Nr. I. A. 919. M. d. J. I. 15138. II. 13172. IIl. 14793. 
FM. —, betreffend die Bewilligung eines Theiled der Penfion als 
Unterftügung an aus dem Dienfte entlaffene, penſionsberechtigte Be— 
amte, zur Kenntnidnahme und Beahtung in vorfommenden Fällen 
zugeben. 
Der Minifter der geiftlihen ꝛc. Angelegenheiten. 
von Goßler. 


An 
die nachgeordneten Behörden des diesfeitigen Reffortes. 
G. II. 3851. U. I. 11. III. a. 


314 
Berlin, den 23. Dezember 1883. 

Nach der Beftimmung im $. 16 unter Nr. 2 Abſatz 2 ded Geſetzes 
vom 21. Zuli 1852, betreffend die Dienftvergehen der nicht richter- 
lien Beamten ꝛc. (8. ©. ©. 465 ff.), find die Disziplinarbebörden 
ermächtigt, in der Entſcheidung, durch welde ein Beamter zur Dienft- 
entlaffung verurtbeilt wird, ſofern der Beamte an fi penfiondbe- 
rechtigt ift und beiondere Umftände eine mildere Beurtbeilung zulaffen, 
zugleich feitzufegen, daß demjelben ein Theil des reglementömäßigen 
Penſionsbetrages auf Lebenszeit oder auf gewiſſe Jahre ald Unter: 
ftügung zu verabreichen jei. 

Es iſt wahrgenommen worden, daß die Didziplinarbebörden von 
der ihnen biernady beigelegten Ermädtigung mehrfach einen der Abficht 
des Geſetzes nicht entiprehenden Gebrauch gemadt haben, indem 
Unterftügungen der fraglichen Art entweder überbaupt ohne einen 
genügenden Anlaß oder in einem höheren Betrage, bezw. für einen 
längeren Zeitraum, ald nad) Lage des Falles gerechtfertigt geweſen 
wäre, bewilligt worden find. 

Wir nehmen hieraus Beranlaffung darauf aufmerkfiam zu machen, 
dab nach der ausdrücklichen Feftiegung in der angeführten Geſetzesbe— 
ftimmung derartige Unterftügungen nur dann bewilligt werden jollen, 
wenn befondere Umftände für eine mildere Beurtbeilung geltend 
zu machen find, dab alfo die fragliche Bewilligung ald eine vom 
Sefepe nur ausnahmsweiſe zugelaffene Erleichterung der Lage 
ded zur Dienitentlaffung verurtheilten Beamten zu betradhten und 
daher namentlih überall da nicht für gerechtfertigt zu erachten if, 
wo der legtere fih einer ſolchen ausnahmsweiſen Rüdfihtnahme uns 
würdig gezeigt hat. Died wird indbefondere dann anzunehmen fein, 
wenn der Verurtheilte durch die ibm zur Laſt fallenden Vergehungen 
einen Mangel an ebrliebender Gefinnung an den Tag gelegt bat. 

&8 bleibt aber ferner auch zu beachten, daß durd die ange- 
führte Gelepeöbeftimmung die Disziplinarbebörde nur hat in den 
Stand geſetzt werden jollen, einer etwaigen durch die dauernde oder 
vorläufige Unfähigkeit des entlaffenen Beamten zu andermeitigem Er— 
werbe jeined Xebendunterbaltes verurſachten dringenden Hilfsbedürftig« 
feit Rechnung zu tragen. Hiervon ausgehend kann es beiſpielsweiſe 
nicht für gerechtfertigt erachtet werden, wenn, wie ed vorgefommen 
it, verbältnismäßig jungen und völlig erwerböfähigen Beamten er— 
hebliche Bruchtheile der gefeplichen Penfton, mitunter fogar, auf eine 
längere Reihe von Fahren bewilligt worden find. Feftiegungen diefer 
Art ſchädigen nicht blos die Staatöfaffe, ſondern find in ihren Kolgen 
auch geeignet, die Bedeutung und die Wirkung der Dienftentlaffung 
ald des ſchwerſten Disziplinarmitteld illuſoriſch zu madyen, und einem 
unmwürdigen Beamten die Vortheile der Penfionirung mitteld Dienft- 
vergehend erreihbar eridheinen zu laflen unter Umftänden, unter 


315 





denen biejelben einem würdigen und zum Rüdtritte vom aktiven Dienfte 
geneigten Beamten verjagt bleiben müfjen. 
Die Disziplinarbehörden werden veranlaßt, eintretenden Falles 
Sich die vorftehend dargelegten Geſichtspunkte gegenwärtig zu halten. 
Der Minilter ded Innern. Der Finanz-Minifter. 
von Puttkamer. von Scholz. 


An 
fänmmtlihe Königl. Regierungen und Landdrofteien und 
. an die Königl. Finanz Direktion zu Hannover. 
M.d. 3. 1. A. 919. 
F. M. J. 15138. II. 13172. 111. 14793. 


32) Publikation der Befanntmahungen über Berpad- 
tung von Gütern dur die Zeitihrift „Deutſche land— 
wirthſchaftliche Preſſe“. 


Berlin, den 21. März 1884. 

Einer Mittheilung des Herrn Miniſters für Landwirthſchaft, 
Domänen und Forſten zufolge werden bei der Domänen-Verwaltung 
im Intereſſe einer größeren Publizität der Domänen Verpachtungen 
die Anzeigen über bevorſtehende Pachttermine auch durch die in land— 
wirthſchaftlichen Kreiſen viel geleſene, bei Paul Parey hierſelbſt, 
8. W. Wilhelmſtraße Nr. 32, erſcheinende „Deutſche landwirthſchaft— 
liche Preſſe“ veröffentlicht. 

Danach empfiehlt es ſich, daß eine gleiche Publikation auch be— 
züglich der Bekanntmachungen über Verpachtung von Gütern der 
unter diesſeitiger Verwaltung ſtehenden Stiftungen und Fonds ſtatt— 
findet und gebe ich den nachgeordneten Behörden und Beamten 
meines Reſſortes anheim, vorkommenden Falles hiernach zu verfahren. 

Gleichzeitig bemerke ich, daß der Verleger der „Deutſchen land» 
wirthſchaftlichen Preſſe“ ſich verpflichtet hat, die betreffenden Inſerate, 
wenn fie dem Blatte direkt und nicht durch Zeitungd-Annoncen-&r- 
peditionen zugelandt werden, für den ermäßigten Preid von 25 Pf. 
für die Petit-Spaltzeile aufzunehmen. | 

Der Minifter der geiftlihen ꝛc. Angelegenheiten. 
von Goßler. 


An 
die nachgeordneten Behörden und Beamten meines 
Reffortes. 


U. 111. b. 5463. 


316 


I. Univerſitäten, Akademien, zc. 


33) Entwürfe für dieBebauung der j.g. Muſeumsinſel 
zu Berlin. 


(Centrbl. pro 1883 Seite 490 Nr. 119.) 


Berlin, den 12. April 1884. 

In Folge des unter dem 12. Zuli v. 3. erlaffenen Konkurrenz: 
ausjchreibend zur Gewinnung von generellen Entwürfen für die Bes 
bauung der fogenannten Muſeumsinſel in Berlin find 52 Preisbe— 
werbungen eingegangen. 

Die für die vier beten Löſungen ausgejegten Preife von je fünf: 
taufend ME. bat das Preisgericht denjenigen Entwürfen zuerfannt, 
ald deren Urheber fih die folgenden Architekten ergeben haben: 

Herr Alfred Hauſchild in Dresden, 

Herr Land-Bauinſpektor Fritz Wolff in Berlin, 

Herr Edgard Gieſenberg in Berlin, 

die Herren Profefjor 3. Raſchdorf und Regierungs-Bau— 
meifter Dtto Raſchdorf in Berlin, 

Außerdem find dem Vorſchlage des Preisgerichted entſprechend 
die Entwürfe der nachſtehend genannten Architekten angefauft worden. 

1) des Herrn Georg Frengen in Aachen, 

2) ded Herren Ludwig Hoffmann in Darmftadt und Herrn 
Smanuel Heimann in Berlin, 
3) des Herrn Oskar Sommer in Franffurt a. M., 
4) * Herrn Regierungs-Baumeiſters Fr. Schwechten in 
erlin, 

5) der Herren Hoßfeld & Hinfeldeyn in Berlin, 

6) des Heren Baurathes Schmieden, Herrn Regierungd-Bau- 

meifterd von Welpien und Herrn R. Speer in Berlin. 

Die ſämmtlichen eingegangenen Entwürfe werden demnädft im 
großen Hofe des Kunftgewerbe Muſeums zur öffentlichen Austellung 
gebracht werden. 

Vom 19. Mat ab können die nicht prämtirten und nicht anges 
fauften Entwürfe im Bureau der General: Verwaltung der König» 
lihen Mufeen wieder in Empfang genommen werden. 

Der Minifter der geiftlihen ıc. Angelegenheiten. 
von Goßler. 


Bekanntmachung. 
U. IV. 1198. 


317 





34) Beftätigung der Reftorwahl an der Univerfität zu 
Greifswald. 
(Centrbl. pro 1883 Seite 222 Nr. 40.) 


Der Herr Minifter der geiftlihen ꝛc. Angelegenheiten hat mit 
teld Verfügung vom 23. März 1884 die Wahl des ordentlichen 
Profefjord Dr. Schuppe zu Greiföwald zum Rektor der Uni- 
een für dad Sahr vom 15. Mai 1884 bis dahin 1885 

eftätigt. 


35) Wegfall aller jeminariftiihen Prämien und Preife 
bei den Univerfitäten, — dieſelben aus Staatsfonds 
ließen. 


Berlin, den 14. März 1884. 

Gemäß einer Vereinbarung mit dem Herrn Finanzminiſter habe 
ich beſchloſſen, alle ſeminariſtiſchen Prämien und Preitfe, ſoweit fie 
aus Staatsfonds fließen, vom 1. April d. J. ab in Wegfall kommen 
zu laſſen. 

Em. Hohmohlgeboren erſuche ich ergebenft, den betreffenden 
Seminardirigenten bezw. den betheiligten Bafultäten hiervon Mit- 
tbeilung zu maden und mir anzuzeigen, welche Beträge in Folge 
diefer Maßregel entbehrlich werden. Ich bemerfe hierbei, daß Die 
Abficht vorliegt, die erfparten Beträge der Ausbildung und Förde— 
rung des Seminarwejend bei den Univerfitäten in anderer Weiſe 
zu Gute fommen zu laffen. 

Der Minifter der geiltlichen ꝛc. Angelegenheiten. 
von Goßler. 


An 
ſämmtliche Herren Univerfitäts-Ruratoren und 
Univerfitäts-Kuratorien ıc. 
U. 1. 943. 


36) Preisbewerbungen bei der Akademie der Künfte 
zu Berlin. 


(Eentrbl. pro 1883 Seite 226; pro 1884 Seite 175.) 


1. Bewerbung um den Preid der I. Michael» Beer’ichen 
Stiftung. 

Die Konkurrenz um den Preis der I. Michael-Beer'ſchen Stif- 
tung für Maler und Bildhauer jüdiiher Religion ift in diefem 
Fahre für Maler aller Fächer beftimmt. 

Die für die Preidbewerbung beitimmten Bilder müffen in Del 
ausgeführt jein; die Mahl des darzuftellenden Gegenftandes bleibt 
dem eigenen Ermefjen ded Konkurrenten überlaffen. 


318 


Die Eoftenfreie Ablieferung der Bilder nebft ſchriftlichem Be— 
werbungögejude an den Senat der Königlichen Akademie der Künite 
muß bid zum 5. Zuli d. J. Nachmittags 3 Uhr, erfolgt jein. 

Es haben außerdem die Konkurrenten gleichzeitig einzufenden: 

1) mehrere Studien nad) der Natur, jowie Kompofitiond- Skizzen 
eigener Erfindung, welde zur Beurtheilung des biöherigen 
Studienganges des Bewerbers dienen können; 

2) ein Atteſt, aus welchem hervorgeht, daß der Bewerber ein 
Alter von 22 Jahren erreicht, jedoch das 32. Lebensjahr noch 
nicht überjhritten bat, und daß derfelbe fih zur jüdiichen 
Religion befennt; 

3) ein Atteft darüber, dab der Bewerber feine Studien auf 
einer deutichen Akademie gemadht hat; 

4) einen kurzen Lebenslauf, aus welchem der Studiengang des 
Konkurrenten erfichtlich ift; 

5) eine jchriftlihe Verſicherung an Eidesftatt, dab die einge- 
reichten Arbeiten von dem Bewerber jelbft erfunden und 
ohne fremde Beihilfe ausgeführt find. 

Eingelandte Arbeiten, denen die vorftehend unter 2 bis 5 auf: 
geführten Schriftftüde und Attefte nicht vollftändig beiliegen, wer— 
den nicht berückſichtigt. 

Der Preid befteht in einem Stipendium von 2250 ME. zu 
einer einjährigen Studienreife nad Italien unter der Bedingung, 
daß der Prämiirte ſich acht Monate in Rom aufhalten und über 
feine Studien bei Ablauf der erften 6 Monate an die Akademie 
Bericht eritatten muß. 

Die Zuerfennung ded Preiied erfolgt im Monate Auguft d. 3. 

Berlin, den 9. Februar 1884. 


Der Senat der Königlichen Akademie der Künite, 
Sektion für die bildenden Künfte. 
Beder. 
Bekanntmachung. 

2. Bewerbung um den Preis der II. Michael-Beer'ſchen 
Stiftung. 

Die Konkurrenz um den Preid der II. Michael» Beer’ichen 
Stiftung, zu welcher Bewerber aller Konfeſſionen zugelaffen find, 
ift in diefem Fahre für Bildhauer beftimmt. 

Die Wahl des darzuftellenden Gegenftandes bleibt dem eigenen 
Ermeſſen ded Konkurrenten überlaffen. Die Kompofition kann in 
einem runden Werke oder einem Relief, in Gruppen oder in ein- 
zelnen Figuren beftehen, nur muß diefelbe ganze Figuren enthalten, 
und zwar für runde MWerfe nicht unter einem Meter, dad Relief 
aber fol in der Höhe nicht unter 70 cm und in der Breite nicht 
unter einem Meter meſſen. 


319 


Es haben außerdem die Konkurrenten gleichzeitig einzufenden: 

1) eine in Relief ausgeführte Skizze, darftellend eine Scene 
aus der Sündfluth, 

2) einige Studien nah der Natur, welde zur Beurtheilung 
des biöherigen Studienganged ded Bewerbers dienen fönnen. 

Die koſtenfreie Ablieferung der Konfurrenzarbeiten an den 
Senat der Königlichen Akademie der Künfte muß bis zum 8. Zuli 
d. J., Nachmittags 3 Uhr, erfolgt fein. 

Das jchriftlihe Bewerbungsgeſuch und die Arbeiten müffen von 
folgenden Atteften und Schriftitüden begleitet fein: 

1) einem Attefte, aus welchem hervorgeht, daß der Bewerber ein 
Alter von 22 Jahren erreicht, jedoch das 32. Lebensjahr 
noch nicht überichritten bat, 

2) einem Attefte, dab der Bewerber feine Studien auf einer 
deutihen Akademie gemacht bat, 

3) einem Lebendlaufe, aud welchem der Studiengang ded Kon— 
furrenten erſichtlich ift, 

4) einer jchriftlihen Verſicherung an Eidesſtatt, daß die einge- 
reichten Arbeiten von dem Bewerber jelbft erfunden und 
ohne fremde Beihilfe ausgeführt find. 

Eingelandte Arbeiten, denen die vorftehend unter 2 bis 4 auf: 
geführten Schriftftüde und Attefte nicht vollftändig beiliegen, wer— 
den nicht berüdfichtigt. 

Der Preis beftebt in einem Stipendium von 2250 ME. zu 
einer Studienreile nach Italien unter der Bedingung, dab der Prä- 
miirte ſich acht Monate in Rom aufhalten und bei Ablauf der 
erften ſechs Monate über feine Studien an die Akademie Bericht 
eritatten muß. 

Die Zuerfennung ded Preiſes erfolgt im Monate Auguft d. 3. 

Berlin, den 9. Februar 1884. 

Der Senat der Königlichen Akademie der Künfte, 
Sektion für die bildenden Künfte. 
C. Beder. 
Belanntmadung. 


37) Ausjhreiben wegen Bewerbung um Mendeldjohn-: 
Bartholdy-Staatöftipendien für Mufiker. 
(Eentralbl. pro 1883 Seite 227 Nr. 44.) 


Am 1. Oktober d. 3. fommen zwei Stipendien der Felir Men— 
delsjohn-Bartholdy’ihen Stiftung für befähigte und ftrebfame Mu: 
fifer zur Verleihung. Jedes derjelben beträgt 1500 ME. Das eine 
ift für Komponiften, das andere für ausübende Tonkünftler beftimmt. 
Die Verleihung erfolgt an Schüler der in Deutihland vom Staate 


320 





jubventionirten muſikaliſchen Ausbildungsinftitute ohne Unterichied 
des Alters, des Geſchlechtes, der Religion und der Nationalität. 

Bemwerbungsfähig ift nur derjenige, welcher mindeftens ein halbes 
Zahr Studien an einem der genannten Inftitute gemadt hat. Aus: 
nahmsweiſe können preußiihe Staatsangehörige, ohne daß fie diefe 
Bedingungen erfüllen, ein Stipendium empfangen, wenn dad Kura= 
torium für die Verwaltung der Stipendien auf Grund eigener Prü- 
fung ihrer Befähigung fie dazu für qualifizirt erachtet. 

Die Stipendien werden zur Fortbildung auf einem der betref- 
fenden, vom Staate jubventionirten Inftitute ertheilt, dad Kurato- 
rium iſt aber berechtigt, hervorragend begabten Bewerbern nad 
Vollendung ihrer Studien auf dem Inftitute ein Stipendium für 
Zahreöfrift zu weiterer Ausbildung (auf Reifen, durch Beſuch aus— 
wärtiger Snftitute u. ſ. mw.) zu verleihen. 

Sämmtlihe Bewerbungen nebit den Nachweiſen über die Er— 

füllung der oben gedachten Bedingungen und einem kurzen, jelbft- 
ejchriebenen Lebendlaufe, in welchem bejonderd der Studiengang 
Bersocnchaben wird, find mebft einer Bejheinigung der Reife zur 
Konfurrenz durch den bisherigen Lehrer oder dem Abgangdzeugniffe 
von der zulegt bejuchten Anjtalt bis zum 1. Zuli d. 3. an das 
unterzeichnete Kuratorium — Berlin W., Wilhelmftraße Nr. 70a 
— einzureichen. 

Den Bewerbungen um dad Stipendium für Komponilten find 
eigene Kompofitionen nach freier Wahl, unter eidesftattliher Ver— 
fiherung, dab die Arbeit ohne fremde Beihilfe ausgeführt worden 
ift, beizufügen. 

Die Verleihung des Stipendiumd für ausübende Tonkünſtler 
erfolgt auf Grund einer am 30. September d. 3. in Berlin durdy 
dad Kuratorium abzuhaltenden Prüfung. 

Berlin, den 1. April 1884. 

Dad Kuratorium für die Verwaltung der Felir Mendelsſohn— 
Bartholdy-Stipendien. 


Bekanntmachung. 


IH. Gymmafial: ze. Lebranftalten. 


38) Der Erlös für alte Baumaterialien tft bei den 

Staatskaſſen zu Gunften der allgemeinen Staatsfonds 

nur dann zu vereinnabmen, wenn dieje Materialien 
Eigenthum des Staates find. 


Berlin, den 27. Dezember 1883. 
Auf den Beriht vom 8. Dezember d. 3. erwiedere ich dem 
Königlihen Provinzial-Schulfollegium, daß — wie in der an Die 


321 


biefige Königliche Minifterial-Baufommiifion erlaffenen, in dem Cen— 
tralblatte für die Unterrichts-Verwaltung de 1882 S. 527 abge: 
drudten — vom 25. Mai 1882 — G. III. 5130. U. II. 


— näher audgeführt ift — der Girfular- Erlaß vom 4. Februar 
1979 _ GI. 5093. m. d. 9. U. 


MER — auf die ftaatlihen Gymnafien ıc. 
feine Anwendung findet, fofern die Bauten für Rechnung derjelben 
und nicht für Rechnung der Staatöfaffe ausgeführt werden. Der 
Erlöd aus den bei der Erneuerung ded Zinfdahes auf dem Gym- 
nafialgebäude in N. erübrigten alten Baumaterialien gebührt daher 
der Anftaltöfaffe. 

Das Königliche Provinzial-Schulfollegium hat die leptere ander- 
weit mit entiprechender Anweifung zu verjehen. 

Der Mirifter der geiftlihen ꝛc. Angelegenheiten. 

Im Auftrage: Greiff. 


An 
das Königl. Provinzia-Schulkollegium zu RN. 
U. 11. 8364. 


39) Rechnungsmäßige Behandlung der Griparnifie 

bei denjenigen Anftalten, welde ihre Bedürfniszuſchüſſe 

theild aus Provinzial Fonds theild aus allgemeinen 
Staats-Fonds erhalten. 


(Eentrbl. pro 1879 Seite 456; pro 1880 Seite 642.) 


Berlin, den 8. Januar 1884. 
Grundjäglid find bei denjenigen Anftalten, welche ihre Be— 
dürfniszuſchüſſe theild aus Provinzial-Fonde, theild aus allgemeinen 
Staatd-Fondd erhalten, die Eriparnifje ungetheilt und im vollen 
Betrage bid auf Höhe ded aus allgemeinen Staats-Fonds bezogenen 
Zuſchuſſes an die legteren zurüdzuliefern, vorausgejegt, dab nicht, 
wie 3. B. bei den Gymnafien ıc., die Nüdlieferung von Eripars 
nifjen durch befondere Beitimmungen überhaupt ausgeſchloſſen ift. 
Dem Königlihen Provinzial» Schulfollegium bringe ich die 
Beachtung dieſes Grundjages auch bezüglich eg sr Anftalten 
des diesſeitigen Refforted in Erinnerung, bei welchen emjelben bie 
regelmäßige Revifion und Dedargirung der Rechnungen für jept 
noch überlafjen ift. 


An 
fänmtlihe Königl. Provinzial-Schulkollegien. 





1884. 22 


Abſchrift erhält die Königlihe Regierung 2c. zur Kenntnis: 
nahme und eventuellen gleihmäßigen Beachtung. 


Der Minifter der geiftlihen ıc. Angelegenheiten. 
In Vertretung: Lucanus. 
An 
ſämmtliche Königl. Regierungen, die Königl. Land» 
drofteien der Provinz Hannover und die Königl. 
Sinanz-Direftion zu Hannover. 
G. III. 3562. 


40) Ausführung des Reglements für diePrüfungen der 
Kandidaten des höheren Schulamte®. 


Berlin, den 16. Sanuar 1884. 

Indem id in Erwiderung des Berihted vom 22. Dezember v. 
3. gerne anerfenne, dab die Königliche Wiffenihaftlihe Prüfungs 
fommilfion bei der Zuerfennung des dritten Zeugnidgraded an den 
Dr. N. ftrenge nad dem Wortlaute ded Neglementd vom 12. De— 
zember 1866 verfahren ift, muß ich derfelben aud darin beitreten, 
dab Die ftrifte Anwendung diefer Beltimmungen in Fällen, wie 
der vorliegende ift, zu einer großen Härte gegen den betreffenden 
Kandidaten führt. 

Um für die Zufunft einer jolden nad Möglichkeit zu begegnen, 
jtelle ich der Königlichen Wiſſenſchaftlichen Prüfungs-Kommiſſion zur 
Erwägung, ob dielelb. nit auf Grund der Ausführungs-Berordnung 
zu dem $. 21 des gedachten Reglements vom 24. Dezember 1866*) 
in denjenigen Fällen des $. 21, IL, 2. A., in welchen bei nachge— 
wiejener allgemeiner Bildung die Lehrbefähigung für Prima in zwei 
Hauptfächern dargethan ift, von der vollftändigen Erfüllung der 
weiteren Korderungen für die mittleren reſp. unteren Klaffen bis 
zum Grlafje einer neuen Prüfungd-Drdnung abzujehen und ein Zeug 
nid II. Grades zu ertbeilen Sich beftimmt findet. 

Der Minifter der geiftlihen ꝛc. Angelegenheiten. 
Im Auftrage: Greiff. 


An 
die Königl. Wiffenihaftlihe Prüfungs» 


Kommiffion in N. 
U. 11. 3280. 


*) Centralbl. pro 1867 Seite 136. 


323 





41) Anwendbarkeit der Penjiondnovelle vom 31. März 

1882 auf dieXehrer und Beamtenanallenhöhberen Unter— 

rihtsanftalten und Berfahren bezüglidh der VBerjegung 

eines über 65 Jahr alten Lehrers (Beamten) in den 
Rubeftand. 


(Eentrbl. pro 1872 Seite 194; pro 1882 Seite 277.) 


Berlin, den 9. März 1884. 

Auf den Beriht vom 8. Februar d. J. betreffend die Penfio- 
nirung der am ftädtiihen Nealgymnafium zu N. angeftellten Lehrer, 
des Direktors N. und des Dberlebrerd D., erwidere ich dem König 
liden Provinzial-Schulfollegium Folgendes: 

Es hat mich einigermaßen befremdet, daß der Magiftrat zu. 
in dem Berichte vom 22. Januar d. 3. die unbedingte Anwendbar- 
feit der Penfionsnovelle vom 31. März 1882 auf die beiden hier in 
Frage kommenden Lehrer des Realgymnafiums in Abrede ftellt, in- 
dem er mittheilt, dab dies Gejeg von den ftädtiihen Behörden für 
die ftädtiichen Lehrer und Beamten noch nicht angenommen jet. 

Nach Art. III. des Gefeged vom 31. März 1882 kann es nit 
im Mindejten zweifelhaft jein, daß died Geſetz genau ebenfo wie 
dad Gejep vom 27. März 1872, auf die Lehrer und Beamten an 
allen höheren Unterrichtöanftalten, alfo audy an dem ftädtifchen Real— 
gymnaſium zuM. Anwendung findet, ohne daß ed darauf anfommt, 
ob die ftädtiichen Behörden dasjelbe angenommen haben oder nidht. 

Einer Berichtigung bedarf auch die Ausführung des Königlichen 
Provinzial-Schulfollegtumsd, daß der Direktor N., obwohl er voll: 
. fommen gelund ift und feine Leiſtungsfähigkeit nad den Revifionen 

der legten Jahre evident dargethan hat, mit Rüdfiht auf jein Lebens— 
alter von über 65 Fahren unfreiwillig in den Ruheſtand verjegt 
werden fünne. Died trifft nicht zu, weil nad) dem Zujage, den $. 30 
des Penfionsgejeged vom 27. März 1872 durch den Artikel I. der 
Novelle vom 31. März 1882 erhalten bat, die unfreiwillige Verſetzung 
eined über 65 Sabre alten Beamten in den Ruheſtand nur nad An- 
börung desjelben und unter Beobachtung der Vorichriften des $. 20 
ff. des Gejeged vom 27. März 1872 erfolgen fann, alſo nur auf 
Grund der Erklärung der unmittelbar vorgelegten Dienftbehörde, dat 
% den betreffenden Beamten nad pflihtmäßigem Ermefjen für un— 
ähig halte, feine Amtöpflichten ferner zu erfüllen. Nur bei Beamten, 
welde das 65. Lebensjahr überichritten haben und die Penfionirung 
nachſuchen, bedarf ed diefer Erklärung der vorgejegten Dienftbe- 
börde nah dem im citirten Artikel I. enthaltenen Schlußſatze des 
8. 1 nicht mehr. 

Auch die Annahme des Königlichen Provinzial-Schulfollegiums, 
dab der N. vollfommen in feinem Rechte jei, wenn er die Gehaltd- 
zulage von — Mi. (zu feinem Direftorgehalte von — ME.) von 


22” 


324 


dem Zeitpunfte an beanſprucht, wo die Stadt N. mehr ald 50000 
Givileinwohner zählt, alſo vom 1. April 1882 an, ift nicht zutreffend. 
Mit Ausnahme der richterlihen Beamten, für melde bejondere Be- 
ftimmungen gelten, fteht feinem Beamten — von etwaigen Verab— 
redungen abgejeben — ein Rechtsanſpruch auf Gehaltserhöhung zu. 
Solange aljo der Magiftrat zu N. dem N. die fraglidye Gehaltszu- 
lage nicht ausdrüdlic bewilligt, kann legterer ein Recht auf Ge- 
währung derjelben nicht in Anjprucd nehmen. Anderd ſteht eö be— 
züglidy der Frage, ob dad Verlangen des N. nicht in der Billigfeit 
begründet ift, und ferner, ob die ftädtiichen Behörden nicht mit Rück— 
fiht auf die dem Nealgymnafium gewährte Staatöjubvention den 
Staatöbehörden gegenüber verpflichtet find, den Normaletat vom 
20. April 1872*) auch bezüglid der Gehaltserhöhung für N. zur 
Ausführung zu bringen. Dieje Frage muß allerdings bejaht werden 
und ed würde Sade des Königlihen Provinzial-Schulfollegiums ge- 
wejen fein, nachdem im Auguft 1882 die Verhandlungen mit dem 
Magiftrate bezüglich diejed Punktes fruchtlos verlaufen waren, da— 
rüber hierher zu berichten, damit ih in die Lage fam, wegen der 
Nichterfüllung ded Normaletatd jeitend der ftädtiihen Behörden 
meine Entichliegungen zu faſſen. Nachdem dies leider verabjäumt 
worden iſt, will ic davon abjeben, die Nachzahlung der — ME. an 
N. für die Zeit vom 1. April 1882 bis dahin 1884 zu verlangen, 
und überlaffe ed dem lepteren, diejen Theil jeiner Forderung event. 
jelbft zu verfolgen. Dagegen fann ich ed nicht geftatten, daß der 
Normaletat no über die Zeit vom 1. April 1884 hinaus unerfüllt 
bleibt, und veranlafje das Königliche Provinzial-Schulfollegium, den 
Magiftrat zu einem Beichluffe binnen 4 Wochen darüber aufzufordern, 
ob er für den Fall, daß die Verſetzung des N. in den Ruheſtand 
nicht definitiv vereinbart wird, dem Direktor die Gehaltözulage von 
— ME. vom 1. April 1884 ab zu gewähren bereit ift; demjelben 
ift hierbei zu eröffnen, daß, wenn die Erhöhung des Direftorgehaltes 
abgelehnt werden follte, der dem Realgyumnafium gewährte Staats- 
zuihuß von dem bezeichneten Termine ab zunächſt um jährlich — Mt. 
gefürzt werden würde, 

Was die Penfionirung des Profefford D. betrifft, jo kann nad 
den Anführungen des Königlichen Provinztal-Schulfollegiums, nament— 
ih mit Rückſicht auf die Schwerhörigfeit des D., fein längeres 
Berbleiben im Amte von Auffihtswegen nicht geftattet werden. 

Den Zeitpunkt für den Eintritt der Penfionirung eines Lehrers 
zu beftimmen, ſteht nidyt dem Patrone, dem Magiltrate, jondern 
nad) 8. 20 ff. deö Penfiond-Gefeped vom 27. März 1872 dem Departe: 
mentöchef, aljo mir, zu. Im Hinblide auf $. 24 ibid. und unter 
der Vorausjegung, dat die erforderlichen Vorverhandlungen noch im 


*) Gentralbl. pro 1872 Seite 290. 


325 





Laufe dieſes Monatd beendigt werden, beftimme ich den 30. Juni 
d. 3. als Endpunkt für die lehramtlihe Thätigkeit ded D., wenn 
diefer jeine Penſionirung nicht zu einem früheren Zeitpunfte bean- 
tragen jollte. 

Für die Höhe der Penſion deöjelben fünnen nah $. 14 der 
Penjiondverordnung vom 28. Mai 1846 nur die 22 im Dienfte der 
Kommune N. geleiiteten Fahre und nad $. 14 e des Penſionsgeſetzes 
vom 27. März 1872 das Probejahr, zufammen aljo 23 Dienftjahre 
in Anrechnung fommen, da D. anſcheinend eine Milttärdienitzeit 
nicht abgeleiftet und bindende Verabredungen mit dem Magiftrate 
über Anrechnung feiner bei auswärtigen Anftalten zugebrachten Dienft- 
jahre nicht getroffen bat. 

Das Königlihe Provinzial» Schulfollegium berechnet daher die 
van auf weldye D. einen geſetzlichen Anſpruch hat, richtig auf 
— Mt 


Um nun die Penfionirung desjelben jpäteftend zu dem oben be= 
zeichneten Zeitpunfte herbeizuführen, wolle das Königliche Provinzial: 
Schulkollegium ſofort nady Eintreffen diefed Erlaffed den D. in 
Gemähbeit des $. 30 im Artikel I. des Geſetzes vom 31. März 
1882 über jeine Berjegung in den Rubeftand anbören, und demfelben, 
jofern Es die im $. 20 des Geſetzes vom 27. März 1872 erforderte 
Erklärung abzugeben in der Lage iſt, auch D. feine Berjegung in 
den Ruheſtand zu einem früheren Termine nicht verlangt, noch im 
Monate März in meinem Auftrage eröffnen, daß ich feine Verfegung 
in den Nuheltand zum 1. Zuli d. 3. beftimme, dab ihm nad) den 
geſetzlichen Vorfchriften eine Penfion in Höhe von — ME. zuftehe 
und ihm überlafjen bleiben müffe, jeinen Anſpruch auf Zahlung 
diefer Penfion gegen den Magiftrat bezw. die Stadtgemeinde im 
Prozeßwege geltend zu madhen, falls die ftädtiichen Behörden fich 
nicht freiwillig zur Zahlung der Penfion verftänden. 

Zugleich ift mit dem Magiftrate in der Richtung bin in Ver— 
handlung zu treten, daß er fih zur Zahlung der Penfion an D. 
vom 1. Zuli er. eventuell von dem früheren von leßterem verlangten 
Termine an bereit erklärt. 

Ueber das Refultat der Verhandlungen bezüglich der Erhöhung 
des Direktorgehalte® und bezüglich der Penfionirung des N. und D. 
” mir bei Erledigung ded Erlaſſes vom 15. Februar d. 3. zu 

erichten. 


Der Minifter der geiftlichen 2c. Angelegenheiten. 
von Goßler. 


An 
das Königl. Provinzial-Schulkollegium zu N. 
U. IL. 392. 


326 





IV. Seminare, 2c., Bildung der Lehrer 
und deren perfüönliche Verbältniffe. 


42) Termine für die pädagogifhen Kurfe evangeliſcher 
Theologen an Schullehrer-Seminaren. 


Bei einigen Schullehrer-Seminaren in der Provinz Pommern 
find die in der Befanntmadhung vom 27. April 1877 (Gentralbl. f. 
d. Unt. Berw. Seite 230) angegebenen Anfangötermine der alljähr- 
lich abzuhaltenden ſechswöchentlichen pädagogischen Kurſe für Kandi- 
daten des evangeliichen Predigtamteö verlegt worden. Der Ueber: 
fichtlichfeit wegen werden die jegt geltenden Anfangstermine nad 
ftehend für alle evangeliihen Seminare der Provinz bezeichnet: 

1) Kammin: Oftern, 

2) Pölig: Anfang November, 

3) Porig: Mitte Mai, 

4) Bütow: Anfang Januar, 

5) Dramburg: Mitte Auguft, 

6) Köslin: Anfang November, 

T) Franzburg: Montag nah Eftomibi. 

Bei dem evangelifhen Schullehrer : Seminare zu Oels im Re— 
gierungäbezirfe Breslau, an welchem nad der Befanntmahung vom 
27. April 1877 pädagogiſche Kurſe damald noch nicht abgebalten 
wurden, find diejelben inzwiſchen eingerichtet worden, und es be— 
innen diejelben am Montage nah dem 7. Januar jeded Jahres. 


Der Minifter der geiftlichen ꝛc. Angelegenheiten. 
Im Auftrage: de la Croix. 
U. III. 302. 


43) Die Aufnahme von mehr ZöglingenindieSeminare, 
al8inden Gtatövorgejehenift, darfnur mit Zuftimmung 
ded Herrn Minifters erfolgen. 


Berlin, den 8. März 1884. 

&8 ift wiederholt vorgefommen, dab die Seminare eine größere 
Anzahl von Zöglingen aufgenommen haben, ald in den Etals vor: 
ejehen if. Da die Beltimmungen ded Etats unter forgfältiger 
Drüfung aller in Betracht fommenden Rüdfichten getroffen find, 
fo fann eine Abweichung von denfelben nur zugelaffen werden, wo 
fie durch befondere Notbftände geboten ift und muß ftetd als Aus- 
nahme behandelt werden. Ich veranlaffe das Königliche Provinzial: 


327 


Schulkollegium daher, in denjenigen Fällen, in melden ein bezüg- 
liches Bedurfnid hervortritt, vor der eventuellen Befriedigung ded- 
jelben hierher zu berichten. 

Außerdem wolle dad Königliche Provinzial-Schulfollegium prüfen, 
ob nit am joldyen Anftalten, wo zur Zeit ded Lehrermangels die 
Zahl der Seminariften in den einzelnen Anftalten erheblid in der 
oben bezeichneten Weije gefteigert worden ift, nunmehr die Rückkehr 
zu normalen Verhältniffen möglich jet. 

Hierüber erwarte ich Bericht. 


Der Minifter der geiftlihen ꝛc. Angelegenheiten. 
In Vertretung: Lucanus. 


An 
fämmtlihe Königl. Provinzial-Schuffollegien. 
U. II. 2397. 


44) Unterjuhung der Beſchaffenheit ded Brunnen: 
waſſers bei den Unterridhtödanftalten. 


Berlin, den 18. März 1884. 
Dei mehreren Unterrichtdanftalten find unter den Schülern und 
den in den Anftaltögebäuden wohnenden Lehrerfamilien typhöſe Er- 
franfungen vorgefommen, melde mit hoher Wahrſcheinlichkeit auf 
die ſchlechte Beichaffenheit des Waſſers und insbeſondere die zeitweije 
Infizirung desjelben aus Abzugskanälen und Kloafen zurüdzuführen 
waren. Ich nehme daraus Veranlaffung, dem Königlichen Provinzial: 
Scäulfollegium eine allgemeine Prüfung der in Betradht kommenden 
Verbältnifte, indbejondere bei den Internatd= Anftalten Seines 
Refjortes, und eine Unterfuhung der Beſchaffenheit des Waſſers für 
alle diejenigen Fälle zu empfehlen, wo Grund zu der Vermuthung 
vorliegt, dab dad Waſſer der Anftaltöbrunnen geſundheitsſchädliche 
Stoffe enthalten fönnte. 
Abjchrift diefer Verfügung babe ih den Herren Regierungs- 
Präfidenten (Regierungen ıc.) zur Kenntnisnahme mitgetheilt. 


An 
fämmtlihe Königl. Provinzial-Schultollegien. 





Abichrift vorftehenden Erlaffes erhalten Em. Hocdhmohlgeboren 
ꝛe. zur gefälligen Kenntnisnahme. 
Der Minifter der geiftlihen ıc. Angelegenheiten. 

In Vertretung: Lucanus. 


An 
die Königl. Herren Regierungs- Präfidenten, bzw. 
die Königl. Regierungen und Landdrofteien. 
U. Ill. 3152. M. 1678. 


328 





45) Aufnahme neuer Zöglinge in die Anftalten zu 
Droyßig. 
(Centrbl. pro 1883 Seite 290 Nr. 51.) 


Berlin, den 17. März 1884. 

Die diesjährige Aufnahme von Zöglingen in die evangelifchen 
Lehrerinnen Bildungd-Anftalten zu Droyßig bei Zeig wird in der 
erften Hälfte des Monates Auguft ftattfinden. 

Die Meldungen für dad Gouvernanten Inititut find bis 
zum 1. Suni d. 3. unmittelbar bei mir, diejenigen für dad Lehre— 
rinnen-Seminar bid zum 1. Mai d. 3. bei der betreffenden 
Königlichen Regierung, bezw. zu Berlin und in der Provinz Hans 
nover bei den Königlihen Provinzial-Sculfollegien, anzubringen. 

Der Eintritt in die Erziehungsd- Anftalt für —— 
Mädchen (Penſionat) daſelbſt ſoll in der Regel zu Oſtern oder zu 
Anfang Auguſt erfolgen. Die Meldungen ſind an den Seminar— 
Direktor Kritzinger zu Droyßig zu richten. 

Die Aufnahme-Bedingungen ergeben fi aus den in dem Central— 
blatte für die Unterrichtöverwaltung pro 1880 Seite 454 veröffent- 
lichten Nachrichten über die Anitalten zu Droykig, von melden be= 
fondere Abdrude von dem Direftor Krikinger auf portofreie An— 
fragen mitgetheilt werden. 


Der Minifter der geiftlichen ꝛc. Angelegenheiten. 
Im Auftrage: de la Croix. 
Belanntmadhung. 
U. II. 265. 


46) Termin für die Turnlehrerinnen-Prüfungim Früh— 
jabre 1884. 
(Eentrbl. pro 1884 Seite 123. Y.) 


Berlin, den 28. Februar 1884, 

Für die Turnlehrerinnen» Prüfung, melde im Frühjahre 1884 
zu Berlin abzuhalten ift, habe ih Termin auf Freitag den 23. Mai 
d. 3. und folgende Tage anberaumt. 

Meldungen der in einem Lehramte ftehenden Bewerberinnen 
find bei der vorgeſetzten Dienſtbehörde jpäteftend 6 Wochen, Mel: 
dungen anderer Bewerberinnen unmittelbar bei mir jpäteftend 4 Wochen 
vor dem Prüfungdtermine unter Einreihung der in 8. 4 des Prü— 
fungs » Neglementd vom 21. Auguft 1875 bezeichneten Schriftſtücke 
anzubringen. 

Der Minifter der geiftlichen ꝛc. Angelegenheiten. 
Im Auftrage: de la Eroipr. 
Belanntmadhung. 
U. II. b. 5406. 


329 





47) Dritter Nachtrag zu dem Statute der Allgemeinen 
Deutihen Pensionsanftalt für Lehrerinnen und Er- 
jieberinnen vom 28. September 1875. 


(Sentralbl. pro 1877 Seite 639 Nr. 212.) 


8§. 5. 

Jede der Anftalt Beitretende hat zu entrichten: 

a. ein Gintrittögeld. nad anliegender Tabelle A, 

b. einen nierteljährlidhen Beitrag nad anliegender Tabelle B 
für je 100 ME. der verfidherten Penfion. 

Durch dieje Zahlungen erwirbt jeded Anftaltömitglied den recht: 
lihen Anipruh auf die eingefaufte Alteröpenfion nad Tabelle B, 
oder, falld dauernde Dienftunfäbigfeit vor Erreichung des für die 
volle Penfion erforderlichen Alterd eintritt, auf den nady anliegender 
Tabelle C zu bemeffenden Theil der Penfion. Neben dieſem Rechts— 
anſpruche können die Anftaltsmitglieder nach $. 10, c, d und e durch 
beſondere Beihilfen bedacht werden. 

Berlin, den 13. Januar 1884. 


Die Borfigende der Allgemeinen Deutihen Penfiondanftalt für 
Lehrerinnen und Erzieherinnen. 
Mathilde von Goßler. 


Der vorftehende dritte Nachtrag zu dem Statute der Allgemeinen 
Deutihen Penfionsanftalt für Lehrerinnen und Erzieherinnen vom 
28. September 1875 wird bierdurh mit dem Bemerfen beftätigt, 
daß durch ar Nachtrag der Abſatz drei des 8.5 des Nachtrages 
23. April ; ; 

7. Mai 1877 nicht aufgehoben iſt. 
Berlin, den 16. Februar 1884. 


(L. S.) 


Der Minifter der geiftlihen ꝛc. Angelegenheiten. 
von Goßler. 





vom 


Beftätigung. 
U. II. a. 10659. u 
Tabelle A. 

Das einmalige Eintrittögeld beträgt - » . 
wenn der Beitritt a ebe 5 volle Sabre feit 
— der Berechtigung zum Beitritte verfloſſen 
ind, 

dagegenn a a 
wenn der Beitritt jpäter erfolgt. 


3 ME, 


6 Mt, 





330 





48) Termin für die Prüfung ald Vorfteheran Taub— 
. ftummenanftalten. 


Berlin, den 18. April 1884. 

Für die Prüfung ald Vorſteher an Taubftummenanftalten ift 
Termin auf Donnerdtag den 18. September d. 3. und folgende 
Tage”) anberaumt worden. Diejelbe findet zu Berlin ftatt. 

Die Meldungen zu dieler Prüfung find vis zum 1. Zuli d. 3. 
bei dem Königlihen Provinzial-Schulfollegium, in deffen Auflichts- 
freife der Bewerber angeftellt oder beichäftigt iſt, bei Ginreihung 
der in $. 5 der Prüfungsordnung vom 11. Juni 1881 bezeichneten 
Shhriftitüde anzubringen; Bewerber, weldye nicht an einer Taub— 
ftummenanftalt in Preußen thätig find, fünnen ihre Meldung unter 
Führung des Nachweiſes, daß ſolche mit Zuftimmung ihrer Vorge— 
jeßten erfolge, bid zu dem angegebenen Termine unmittelbar an 
mid richten. 


Der Minifter der geiftlichen ıc. Angelegenheiten. 
Im Auftrage: de la Croix. 


Belanntmahung. 
U. III. a. 13302. 


49) Revilion höherer Privatmädchenſchulen in Berlin. 


Berlin, den 19. März 1884. 
Aus dem Vortrage, weldyen mir mein Kommiffarius über jeine 
Wahrnehmungen bei dem Bejuche biefiger privater Mädchenſchulen 
gehalten hat, habe ich gern entnommen, daß die Borfteherinnen der= 
jelben ihre Aufgaben ernft und gewiſſenhaft ind Auge fallen, und 
daß fie feine Opfer jcheuen, um gute Lehrkräfte zu gewinnen. 
Andererfeitd hat dieſe Reviſion doch auch recht weſentliche 
Mängel an dieſen Schulen anfgedeckt und gezeigt, in wie hohem 
Grade eine planmäßige ſchultechniſche Beaufſichtigung derſelben ge— 
* iſt. Nicht wenige Vorſteherinnen wünſchen eine ſolche ſelbſt 
erbei. 
Indem ich annehme, daß das Königliche Provinzial-Schulkolle— 
ium nach dem unmittelbar bevorſtehenden Eintritte ſeiner neuen 
itglieder Sich die Leitung dieſer Schulen beſonders angelegen ſein 
laſſen wird, bezeichne ich eine Reihe von Punkten, auf welche vor— 
zugsweiſe zu achten iſt: 
J. Die Sorge für die Geſundheit der in den höheren Privat- 
ſchulen heranwachſenden weiblichen Zugend bedarf viel eingehenderer 


*) Der im Eentralbl. pro 1884 Seite 122 U. bezeichnete Prifungstermin 
hat verlegt werden müffen. 


331 


Pflege. Zurnftunden fehlen in vielen Schulen, in einigen fogar 
Pläge für den Aufenthalt der Kinder im Freien während der Paufen, 
und ed fommt vor, daß die Kinder während derfelben grundfätzlich 
in den Zimmern gehalten werden. Dabei find die Licht: und Luft— 
verhältnifje in den Schulituben keineswegs überall günſtig. Mein 
Kommiffarius bat eine ftarf frequentirte erfte Mädchenklaſſe in einem 
jogenannten Berliner Zimmer getroffen, weldes ſo ſchlechtes Richt 
batte, daß der Lehrer der Phyſik am Vormittage um 9%, Uhr an 
das Fenfter treten mußte, um wenigſtens einige, ihm zunächſt ftes 
bende Kinder fein Erperiment ſehen zu laffen. Im nicht wenigen 
Schulen haben die Kinder finftere oder do dunkle Korridore zu 
paffiren; in anderen führt der Weg zu den einzelnen Klaffen über 
enge Treppen mit audgetretenen Stufen. 

2. Bei der Wahl der Lehrer für die oberen Klaſſen haben 
die BVorfteherinnen vielfach Geiltlihe und Gymnaſiallehrer beran- 
ziehen zu follen geglaubt. Wenn auc feititebt, dab ein Lehrer, 
welcher einer Anftalt jeine Kraft und Zeit ungetheilt zu widmen 
vermag, derjelben größere Dienfte leiftet, als ſelbſt ein ibm wifjen- 
ſchaftlich überlegener Lehrer, wenn diefer nur mit wenigen Stunden 
an der Arbeit in der Schule betbeiligt ift, fo wird doch anerfannt 
werden müſſen, dab die Mitwirkung akademiſch gebildeter Lehrer 
bei dem Unterridhte in den höheren Mädchenſchulen faum entbehrt 
werden fann, und da die Gewinnung akademiſch gebildeter, zum 
Unterridhte an den bezeichneten Schulen befäbigter Männer für volle 
Beihäftigung an einer Brivatichule ſchwer zu erreichen ift, wird 
dieje großentheild auf geborgte Kräfte gewieſen bleiben. Es ift aber 
beftimmt zu verlangen, daß dieſe Lehrer fih aud in die Drdnung 
der Schule fügen. In dieſer Begiehung bleibt Manches zu wünjcen. 
Belonderd auffällig ift: Unpünftlichkeit im Beginne der Lehrſtunden, 
Unregelmäßigfeit in der. Korrektur der Arbeiten, Berfolgung von 
Liebhabereien,, welchen nachzugehen der Lehrplan in den öffentlichen 
Schulen unmöglich madt, unzureichende Sorge für gründliche und 
zufammenhängendes Wiſſen in den Clementen. 

Ald eine befonderd ſchwere pädagogiſche Verirrung ift die 
Ausarbeitung von Heften in deuticher Litteratur, Geſchichte, Kunſt— 
geſchichte u. ſ. w. zu bezeichnen. 

Wo den Kindern eine ſolche zugemuthet wird, tritt nicht blog 
eine Meberbürdung derjelben ein, deren Umfang die Schulvorfteherin 
jelbft gar nicht überfeben fann, fondern ed wird den Schülerinnen 
auch ein inforrefted Material für ihre Wiederholungen geboten, da 
e8 dem Lehrer nicht möglich ift, alle dieſe Audarbeitungen eingehend 
zu forrigiren. Selbitverftändlih dürfen nicht etwa Diftate an die 
Stelle der Ausarbeitungen treten, fondern es find dem Unterrichte 
überall gute Leitfäden zugrundezulegen. 

Ich unterlafje e8, die Erfahrungen, welche mein Kommiſſarius 


332 





bezüglich diejes Punktes gemacht hat, näher zu bezeichnen, erwarte 
aber, dab das Königlihe Provinzial- Schulfollegium der gedachten 
Berirrung, wo es derjelben begegnet, mit vollem Ernfte entgegen- 
treten werde, 

4. In einem Falle vermodte eine Schülerin über den Inhalt 
eined von ihr gefertigten, guten, aber jehr langen Aufjages mit feinem 
Worte Rechenſchaft zu geben. 

Die Vorfteberin erklärte jelbit, dab dad Kind feinen Aufſatz 
allein made und führte weiter an, dab ein falſcher Ehrgeiz der 
Eltern dieje häufig verleite, ihre Töchter bei derartigen Täuſchungen 
zu unterltügen. Es liegt auf der Hand, daß der Grund bierfür 
in der Wahl und Behandlung der Themata, in dem Mapjitabe, 
welchen der Lehrer an die Arbeiten der Mädchen legt und in un- 
zureichender Drientirung über deren eigene Kraft zu finden ift. Xep- 
tere iſt durch wiederholte Klaffenaufjäge zu gewinnen. Wenn der 
Lehrer durch dieſe erfannt hat, was feine Schülerinnen jelbititändig 
vermögen, wird er auch im Stande fein, nicht nur zu beurtbeilen, 
ob fie ihre häudlichen Arbeiten allein gefertigt haben, jondern ihnen 
auch die Kult zu Täuſchungen zu benehmen. Die Hauptſache bleibt 
aber, daß er bei jeinen Schülerinnen die Freude an eigner Arbeit 
durch Aufgaben erregt, welde ihrem Anichauungsfreiie entnommen 
find, und melde fie zu löjen vermögen. 

. Im NReligiondunterrichte wird mehrfach feblgegriffen; ins 
bejondere wird die Sorge für ſichere Einprägung der Hauptitüde 
des lutheriihen Katechismus und für Aneignung eines Heinen Schages 
geiltlicher Lieder vernachläſſigt. In der zweiten Klaſſe zweier von 
meinem Kommiſſarius bejuchten Schulen war nicht einmal das erite 
Hauptitüd im ſicheren Befige aller Kinder. Außerdem werden 
gerade beim Meligionsunterrichte nicht jelten Dinge herangezogen, 
welde im Xebrplane der Mädchenſchulen feine Stelle haben, und 
die Klare, einfache Auffaffung der Thatſachen ded Heiled und ihrer 
bibliihen Begründung fommt nicht zu ihrem Redte. 

6. Beim deutſchen Unterrichte war die Mahl der Leſe- und 
der Memorirftoffe in einigen Fällen recht unglüdlih; in einem 
Falle verdiente fie ein noch ftrengered Prädikat. Es iſt nicht zu 
dulden, daß die „Götter Griechenlands” in einer Mädchenſchule 
memorirt, und dab die Braut von Meſſina in einer joldyen gelejen 
werde; aud Stoffe wie „das Ideal und das Leben“ von Schiller lie- 
gen nicht mehr im Penſum diefer Schulen, und jelbit „der Spazier- 
gang” von Schiller und die „Zueignung” von Göthe können nur bei 
vorzugsweiſe geſchickter Behandlung noch in dasjelbe fallen. Wenn 
den heranwachſenden Mädchen Stoffe dargeboten werden, welche fie 
nicht in fi aufzunehmen vermögen, jo werden nicht blos ihre gei— 
ftigen Kräfte überreizt und ihre Phantafie in Richtungen abgeleitet, 
welche ihnen noch fremd bleiben jollen, jondern fie werden auch der 


333 





Freude beraubt, welche fie in jpäteren Fahren an den Meifterwerken 
unferer Dichter haben könnten. Noch ſchädlicher aber ift jene, leider 
ebenfalld no mwahrgenommene Behandlung der deutichen Kitteratur, 
in welcher die Kinder angeleitet werden, Urtheile über einzelne Dich— 
tungen, über Dichter, jelbft über ganze Perioden in der Litteratur- 
geſchichte auswendig zu lernen. 

7. Im Geſchichtsunterrichte ift der vaterländiichen Gefchichte, 
in der Geographie der Heimathöfunde mehr Sorgfalt ald biöher zu— 
zuwenden. Im Rechnen ift die Zahlkraft zu üben. Die fichere 
Kenntnid ded geltenden Münz-⸗, Maß- und Gewichts-Syſtemes zu 
vermitteln und Fertigkeit der Schülerinnen in Löſung angewandter 
Aufgaben zu erftreben. Die Buchſtabenrechnung aber gehört nicht 
in die Mädchenſchulen. 

In allen Schulen iſt Maß in den häuslichen Arbeiten zu 
halten und daher ein genauer Plan für diefelben unter dem gefamm- 
ten Zehrerfollegium zu vereinbaren. 

Das Königliche Provinzial-Schulfollegium wolle der ftädtiichen 
Sculdeputation Mittheilung von vorftehenden Bemerkungen machen 
und diejelbe veranlaffen, ſämmtlichen, ihr untergeordneten, VBorftehern 
und Vorjteberinnen von Mädchenſchulen Kenntnis von denjelben fo 
zeitig zu geben, daß fie bei Aufftellung der neuen Lehrpläne berüd- 
fichtigt werden können. 


Der Minifter der geiftlihen ꝛc. Angelegenheiten. 
von Goßler. 


An 
das Königl. Provinzial-Schulfollegium hier. 
U. III. a. 12444. 


V. Volksſchnulweſen. 


50) Nichtverpflichtung der Mitglieder einer Schulge— 
meinde zur Aufbringung der Mehrkoſten, welche durch 
die Erweiterung des Zieles der Volksſchule entſtehen. 


Berlin, den 4. Dezember 1883. 
In der Angelegenheit, betreffend den Rekurs des Domänen— 
rathes N. und Genoſſen zu Osnabrück gegen die Verfügung des 
Evangeliſchen Magiſtrates vom 10. Oktober v. J., durch welche die 
Reklamation der Genannten gegen ihre Veranlagung zur evange— 
liſchen Schulſteuer pro 1882/83 zurückgewieſen wurde, erwidere ich 
dem Evangeliſchen Magiſtrate — die Berichte vom 5. Januar und 
11. Mai er. das Folgende: 


334 
Die Rekurrenten beihweren ſich zunächſt 
darüber, dab der Ertrag der evangeliſchen Sculfteuer theil- 
weile zur Mitbeftreitung der Bedürfnifje der ftädtiichen Bür- 
gerfchule dortjelbit verwendet wird. 

Dieſer Beſchwerdepunkt ift für begründet zu eradten. 

Nah den Beitimmungen ded Hannoverihen Volksſchulgeſetzes 
vom 26. Mai 1845 (88. 15 und 44) kann fein Sculverband 
(Sculgemeinde) zur Beftreitung von Bedürfniffen einer anderen 
Schule, ald derjenigen feiner eigenen Volksſchule, herangezogen wer: 
den. Zu den Volksſchulen im Sinne ded Geſetzes iſt jedoch die 
evangeliihe Bürgerfchule in Osnabrück nit zu rechnen. 

Die Einrihtung, die Aufgabe und das Ziel der Volksſchule ift 
durd die allgemeine Verfügung vom 15. Dftober 1872 (Gentralb!. 
1872 ©. 580ff.) beftimmt, weldye indbeiondere unter Ziffer 13 die 
Lehrgegenftände der Volksſchule feſtſetzt. 

Diele Beftimmung ift für die chriftlichen Volksſchulen der Pro— 
vinz Hannover nad 8. 2 des Volksſchulgeſetzes vom 26. Mai 1845 
ausichlieglich maßgebend. Schulen, in welden der Unterricht über 
dieſe Lebrgegenftände hinausgeht, was bei der dortigen evangeliichen 
Bürgerihule nah ihrem Lehrplane der Fall ift, — find ſonach zu 
den VBolfsihulen im Sinne der allgemeinen Verfügung vom 15. Ok— 
tober 1872 und des BVolfsichulgejeged vom 26. Mat 1845 nit zu 
rechnen. Demnad beiteht auch die Verpflichtung von Kindern, welche 
nicht anderweitig den erforderlichen, für die öffentlihe Volksſchule 
vorgeichriebenen Unterricht erhalten, während des fchulpflidtigen 
Alterd die Volksſchule zu beſuchen ($. 3 a. a. D.), und die Ver— 
pflihtung zur Zahlung des Volksſchulgeldes für alle den Mitgliedern 
des Volksſchulverbandes angebörigen Kinder Ihulpflichtigen Alters 
($. 30 a. a. D.) der dortigen Bürgerfchule gegenüber nicht. 

In dem landesherrlich genehmigten Anhange zum Ortöftatute 
für die Stadt Osnabrück, welcher die Verwaltung des proteftantiichen 
Kirchen: und Schulweſens in dortiger Stadt den evangeliihen Mit- 
gliedern des Magiftrated zumeift, werden im $. 2 die evangeliichen 
Kirchipielsihulen neben dem Rathsgymnaſium, der unter dem Ma— 
giftrate ſtehenden evangeliichen Bürgerichule und der evangeliichen 
Töchterſchule aufgeführt, und durch einen hinter den evangeliichen 
Kirchipielöihulen aufgenommenen Hinweis auf dad Volksſchulgeſetz 
vom 26. Mai 1845 wird zmeifello8 angedeutet, daß nur diefe Kirch- 
Ipielöihulen, nicht auch die Bürgerjchule, ald Volksſchulen im Sinne 
dieſes Geſetzes anzuſehen find. 

Dem gegenüber iſt es unerheblich, daß nach dem Wortlaute des 
$. 9 der miniſteriell genehmigten Osnabrücker Schulordnung vom 
18. Mai 1872 das — außer einer Volksſchule und einer 
Schule in der Evershaide eine Bürgerſchule umfaßt. 

Damit bat weder beftimmt werden jollen, noch entgegen dem 


335 





Gelege, inöbejondere entgegen dem $.44 des Gefeged vom 26. Mai 
1845 mit rechtlicher Wirkſamkeit beſtimmt werden können, daß von 
dem Sculverbande der Stadt (der evangeliihen Schulgemeinde 
Osnabrück) aud für die Bedürfniſſe der Bürgerfchule zu ſorgen fei. 

Die Bürgerfhule zu Osnabrück harakterıfirt fi unverkennbar, 
wie der Cvangeliihe Magiftrat Selbit anerkannt, als eine neben 
den Volksſchulen des Ortes beftehende ſogenannte Mittelichule; fie 
wird ſogar in den gedrudten Geſetzen für die Bürgerjchule in Pa— 
rentheſe ausdrücklich als Mittelichule bezeichnet. 

Sie gehört alſo zu der im Eingange der allgemeinen Verfügung 
vom 15. Oktober 1872 (Centralbl. 1872 S. 598) bezeichneten Ka— 
tegorie derjenigen Unterrichts-Anſtalten, welche, obſchon nicht zu den 
eigentlichen höheren oder Gelehrtenſchulen (Gymnaſien u. ſ. w.) ge— 
hörend, doch ihrem ganzen Endzwecke nach, indem ſie die Beſtim— 
mung haben, ihren Schülern eine höhere Bildung zu geben, als dies 
in der Volksſchule geſchieht, über der Stufe der obligatoriſchen all— 
gemeinen Volksſchule ftehen. 

Solde Schulen gehören aber nicht zu den Volksſchulen im 
Sinne ded Gefeged vom 26. Mai 1845 und der allgemeinen Ber- 
fügung vom 15. Oftober 1872 (Gentralbl. ©. 586 ff.) mögen die- 
jelben als eigentlihe Mittelihulen im Sinne des dritten Abjages 
der allgemeinen Verfügung vom 15. Dftober 1872 (Gentralbl. 
S. 598) anzufehen fein oder nid. 

Indem ich dieferhalb u. A. auf die Erlaſſe vom 20. Zuli 1880 
. und vom 8. Mai d. 3. (Eentralbl. 1880 ©. 693, 1883 ©. 462) 
auf 8. 44 des Geſetzes vom 26. Mai 1845, jowie auf die Hanno» 
verihe Verordnung vom 19. Mai 1859, betreffend die Regelung 
des Dberauffichtöredhted über diejenigen Schulen, welche weder zu 
den Volksſchulen im Sinne ded Volksſchulgeſetzes vom 26. Mai 
1845, noch zu den Gelebrtenichulen im Sinne der Verordnung vom 
11. September 1829 gehören, verweile, veranlaffe ich den evange- 
liihen Magiftrat, die evangelifhe Schul- Kommilfion anzumeijen, 
zur Beftreitung der Bedürfniſſe der ftädtijchen Bürgerſchule dajelbft 
in Zukunft, und zwar vom 1. April 1884 ab den Betrag der evans 
geliihen Sculfteuer nicht mehr mit zu verwenden, dieje Steuer 
vielmehr von dem gedachten Termine ab lediglich zur Unterhaltung 
der neben ber ftädtiichen Bürgerichule beftehenden evangeliichen Volks— 
ichulen einziehen und verwenden zu lafjen. ıc. 


Der Minifter der geiftlihen ıc. Angelegenheiten. 
von Goßler. 


An 
den Evangeliihen Magiftrat der Stadt Dsnabrüd. 
U. IIl. a. 18841, 18996, 19016. 


336 





51) Unzuläſſigkeit des Vorbehaltes einer Kündigung 
bei Auöftellung von Berufungdurfunden für Lehrer 
aud bei zunächſt nur einftweiliger Anftellung derjelben. 


(Eentralbl. pro 1883 Seite 662 Nr. 185.) 


Berlin, den 5. Dezember 1883. 

Dem Magiftrate erwidere ich auf die Eingabe vom 21. Auguft 
d. 3., dab Gutöherrichaften auf dem Lande und Magifträten in den 
Städten, joweit ihnen ein Recht zur Berufung für Lehrerſtellen zu= 
fteht, nicht befugt find, Lehrer auf eine beftimmte Friſt oder auf 
Kündigung zu berufen. Auch in Fällen, in denen nad) den allge- 
meinen Vorſchriften zunädit nur eine einftweilige (proviſoriſche) 
Anftellung erfolgt, find die Berufungsurfunden ſogleich auszuftellen, 
ohne dab den Berufungsberedhtigten geftattet werden kann, in dies 
felben derartige Friftbeftimmungen oder Kündigungsvorbehalte auf— 
unehmen, indem ed lediglich zur Zuftändigfeit der Schulauffidhts- 
Behörde gehört, zu beftimmen, ob und wann der nur proviloriich 
Angeftellte mit Rüdjiht auf jeine Qualifikation und jein ganzes 
Verhalten in und außer dem Amte nad) den deöfallfigen allgemeinen 
Vorſchriften definitiv anzuftellen oder zu entlaffen ift. 

Diefe Grundjäge find in zahlreichen, theild in den v. Kaımpp- 
ihen Annalen, theild in dem Mlinifterial-Blatte für die innere Ver— 
waltung, theild in dem Gentralblatte für die Unterrichtd-Verwaltung 
(efr. u. A. Gentralbl. 1880 S. 747) veröffentlihten Minifterial- 
Srlaffen zum Ausdrude gebracht. 

Demgegenüber kann aud dem Magiftrate in N. nicht die Be- 
fugnid zugeftanden werden, anftellungsfähigen Schulamtsfandidaten 
auf Grund eined mit denjelben abzuichließenden Abkommens Lehrer: 
ftellen zunächft nur probeweije unter Vorbehalt dreimonatlider Kün- 
digung zu kommiſſariſcher Verwaltung zu übertragen. 

Dur die privaten Abmachungen zwiihen dem Magiftrate und 
den Schulamtöfandidaten über kommiſſariſche Verwaltung von Leh— 
rerftellen auf einjährige Probezeit mit Borbehalt dreimonatlicyer 
Kündigung können die auf dem öffentlichen Rechte beruhenden Be— 
fugniffe der Königlihen Regierung, welder nad $. 18 der Regie: 
rungd-Inftruftion vom 23. Dftober 1817 nicht bloß die Beaufſich— 
tigung, jondern überhaupt die Verwaltung des gefammten Elemen- 
tarſchulweſens mit umfaljendem jelbitändigen Berfügungsrecdhte gebührt, 
in Anſehung der Anitellung der Lehrer nicht eingeſchränkt werden. 

Die Bejorgnid ded Magiitrates, ob die Königliche Regierung in 
N., wenn diejelbe auch ſolche proviſoriſch angeftellte Lehrer, welche 
„völlig unqualifizirt” jeien, amoviren werde, ſolches auch ſtets mit 
den „nicht voll qualifizirten“ im Uebrigen pflihtwilligen Lehrern 
thun werde, und daß dergeltalt das ſtädtiſche Schulmelen dajelbit 
geihädigt werden möchte, ericheint nicht begründet, weil fein An— 


337 


lab zu der Annahme vorliegt, daß die Königliche Regierung, welche 
nit nur das öffentliche Interefje der Gefammtheit des ihr anver- 
trauten und unterftellten Schulweſens ihred Bezirkes wahrzunehmen, 
jondern auch die beionderen Bedürfniffe aller einzelnen Gemeinden 
ihres Bezirkes zu berüdfidhtigen die Pflicht hat, nicht im Stande 
märe, zutreffend zu beurtheilen, ob umd inwieweit ein Lehrer den 
beionderen Anforderungen entipricht, welche hinfichtli der Oualifi— 
fation zur definitiven Anftellung an den ftädtiichen Elementarſchulen 
in N. zu ftellen find. 

Hiernach befinde ih mich nicht in der Lage, der Beichwerde 
ded Magiltrates über die Verfügung der dortigen Königlihen Re— 
gierung vom 25. Juni d. I. und über den Beicheid des Herrn 
Dber-Präfidenten vom 13. Auguft d. 3. eine weitere Folge zu geben. 


Der Minifter der geitlihen ꝛc. Angelegenheiten. 
von Goßler. 


An 
den Magiftrat zu N. 
U. Ill. a. 18563. 


52) Verhütung von Schulveriäumnilien durch Ber» 
wendung ihulpflidtiger Knaben bei Treibjagden. 


Berlin, den 13. Dezember 1883. 

Aus den in Folge meiner Cirkular- Verfügung vom 13. April 
d. 3. erftatteten Berichten habe ich eriehen, dab wegen Verhütung 
von Schulverläumniffen durch Verwendung jchulpflichtiger Knaben 
bei Zreibjagden in mehreren Berwaltungsbezirfen entipredhende An— 
ordnungen bereitd ergangen find. 

Es ericheint geboten, für diejenigen Bezirke, in welden die 
Schulauffihtsbeamten auf den Gegenitand noch nicht bejonders auf: 
merkſam gemacht worden find, in welden aber Schulverfäumniffe 
aus dem angegebenen Anlaſſe tbatiählih vorfommen, nunmehr 
gleichfalls a im Sinne der dem Girkular: Erlaffe vom 
13. April d. 3. beigeichlofjen geweienen Verfügung der Königlichen 
Regierung zu Scleöwig vom 8. Januar d. I. zu treffen. Die 
Königlihe Regierung ꝛc. hat daher demgemäh dad Weitere zu ver« 
anlafjen. 

Der Minifter der geiftlihen ıc. Angelegenheiten. 
von Goßler. 


An 
die Königl. Regierungen, die Königl. Konfiftorien 
in der Provinz Hannover ac. ıc. 
U. III. a. 18028, 


1884. 23 


338 





Berlin, den 13. April 1883. 
Die Königliche Regierung zu Schleöwig hat in der abichriftlich 
angeſchloſſenen Girfular-Verfügung vom 8. Januar d. 3. die Did- 
penſation fchulpflichtiger Kinder vom Schulbejuhe zum Zwecke der 
Verwendung derjelben bei Zreibjagden unterfagt und angeordnet, 
daß Eltern, deren Kinder gleihmwohl in jolder Beranlaflung aus 
der Schule bleiben, wegen Schulverfäumnis zu beftrafen jeien. 
Die Königlihe Regierung ꝛc. veranlafje ich zur Anzeige, ob in 
Ihrem Bermwaltungdbezirfe der zur Sprade gebrachte Uebelitand 
gleichfalld wahrgenommen, und was zur Beleitigung desjelben ver- 
fügt worden ift, bezw. zu geichehen haben wird. 
Der Minifter der geiltlihen ıc. Angelegenheiten. 
Im Auftrage: de la Groir. 


An 
fämmtlihe Königl. Regierungen, die Königl. Konfiftorien 
in der Provinz Hannover und deu Königl. Ober-Rircdhen- 
rath zu Nordhorn. 
U. III a. 10446. 





Schleswig, den 8. Januar 1883. 
Auf den Beriht vom 21. v. M., betreffend die Verwendung 
von Schulfindern bei Treibjagden, ermwidern wir dem Königlichen 
Schulifitatorium, wie wir in MUebereinftimmung mit dem Herrn 
Landrathe zwar die Bewirfung einer Polizeiverordnung, durch weldye 
e8 allgemein verboten und unter Strafe geftellt würde, Kinder in 
ihulpflichtigem Alter bei Treibjagden zu verwenden, zur Zeit nicht 
für angezeigt erachten, dagegen dem Herrn Kreisichulinipektor darin 
uftimmen, daß ſolche bg jedenfalld nit von Schulauf— 
zu fördern iſt, daher Schulkinder weder vom Schul— 
inſpektor, noch vom Lehrer zu dem mehrgenannten Zwecke vom 
Schulbeſuche dispenſirt werden dürfen und die Eltern, deren Kinder 
gleichwohl in ſolcher Veranlaſſung aus der Schule bleiben, wegen 
Schulverſäumnis zu beſtrafen ſind. 
Das Königliche Schulviſitatorium wolle demgemäß die Schul— 
inſpektoren Seines Aufſichtsbezirkes mit Anweiſung verſehen. 


An 
das Königl. Schulviſitatorium zu N. 


Abſchrift erhalten die Königlichen Schulviſitatorien ꝛc. zur Kennt— 
nisnahme und Nachachtung. 
Königliche BE 
: Abtheilung für Kirchen und Schulwejen. 
ſämmtliche Rönigt. Schulviſitatorien, fowie an 


die Königl. Kreisichulinipektoren. 
II. 11990. 





339 





53) Anwendung ded Geſetzes vom 18. Juni 1840 auf 
die an Kirdhe, Pfarre und Schule zu entridtenden Na— 
tural» und Geldabgaben. Begriff der Steuer. 


Im Namen ded Königs. 


In der Verwaltungsſtreitſache 
der Stadtgemeinde N., Klägerin und Revifiondflägerin, 
wider 
den Schulvorjtand der fatholiihen Schule zu G., Beflagten 
und Repviftonöbellagten, 
bat das Königliche Dberverwaltungdgericht, Erſter Senat, in feiner 
Sigung vom 2. Februar 1884 für Recht erkannt, 
dab die Revifion der Klägerin gegen die Entſcheidung ded Kö— 
niglichen Bezirföverwaltungdgerichtes zu Oppeln vom 17. Sep: 
tember 1883 zurüdzumweilen, der Werth des Streitgegenftan- 
ded für die Reviſionsinſtanz auf 1 ME. 43 Pf. feftzufegen 
und die Koften diejer Inftanz der Klägerin zur Laſt zu legen. 
Bon Rechts Megen. 
Gründe. 


Gegen das vorgedadhte, den Thatbeitand ergebende Berufungs- 
urtbeil hat Klägerin die Reviſion mit dem Antrage eingelegt, 
unter theilweijer Aufhebung des zweiten und Aenderung des 
eriten Urtheiled nah dem Klageantrage im vollen Umfange 
zu erfennen. 
Bellagter bat beantragt: 
die Reviſion zurüdzumeiien. 
Legterem Antrage gemäß war zu erfennen. 
Daß die AIbgabenvertheilungspläne in Betreff der Grundftüde 
Nr. 119, 121, 123 und 153 nur das damalige Lehrer-Deputat zum 
Gegenftande haben und auf das Adjuvanten» Deputat N bezogen 
werden fönnen, ift von dem Vorderrichter dargethan. nn Kläs 
gerin beitreitet, dab der Vertheilungsplan vom 4. Juni 1858 in 
Betreff des Grundftüdes 157 nur die Grunditeuer fubrepartire, hin— 
fihtlidy der übrigen öffentlihen Abgaben aber feine Feftießungen 
treffe, und behauptet, daß „nach den bei ihr vorhandenen Notizen“ 
derjelbe die ausdrüdlihe Beitimmung enthalte, dak die Stadtge- 
meinde bezüglich aller Abgaben und Leiftungen an Kirche, Pfarre, 
Schule und Gemeinde frei ausgeben jolle und nichts zu leiten habe, 
jo wird legtere Behauptung durch den von dem Vorderrichter aften- 
— wiedergegebenen Inhalt des Vertheilungsplanes widerlegt. 
laubt Klägerin, daß dieſer Inhalt den vorausgegangenen Abma— 
chungen der Intereſſenten und der betheiligten Behörden nicht ent— 
ſpreche und auf einem Irrthume beruhe, ſo iſt ihr unbenommen, 
eine anderweite Feſtſtellung durch einen Nachtrags-Vertheilungsplan 


23* 


340 


zu erwirfen. Bis died geſchehen, fann aber nur der vorliegende 
Plan ald mahgebend angejehen werden. 

Wenn fih hiernach die Reviſionsbeſchwerde ald unbegründet 
darſtellt, jo ergiebt dody eine davon unabhängige Prüfung der auge- 
fochtenen Entiheidung (8. 67 des Verwaltungsgerichtsgeſetzes), daß 
dDiefelbe auf unrichtiger Anwendung des beftehenden Rechtes beruht. 

Der Begriff der Steuer beihränft fih nicht nur auf Geldab- 
gaben, ed wird darunter vielmehr jeder Beitrag, beftehe er in Geld 
oder in anderen fungiblen Saden, verftanden, weldyen die Mit: 
glieder einer öffentlicherechtlichen Sozietät in diejer ihrer Eigenichaft 
behufd Erfüllung des Zweckes der Korporation zu entrichten haben, 
und welcher auf fie nad) den in dem Geſetze oder in der Grund- 
verfaffung beftimmten allgemeinen Grundjägen und Maßftäben um— 
gelegt worden iſt (Zahariä Staatöreht Bd. II ©. 483 Anm. 1 
— von Stein Lehrbuh der Finanz Wiffenihaft S. 300 — 
Wagner Finanz Willenihaft Th. I ©. 297, 326, Th. II ©. 169, 
175, 176 — Müller Lehre von den direften Steuern ©. 1). Es 
ift daher nicht anzunehmen, daß das Geſetz vom 18. Juni 1840 im 

. 1 nur Geldftenern ind Auge gefaßt bat, wenigitens ift dies in 
einer Weile angedeutet und die ratio legis hat in gleicher Weiſe 
bei Natural» wie bei Geld-Abgaben ftatt. Dafür, dag aud Natu- 
ral-Abgaben haben getroffen werden jollen, ſcheint ferner zu Iprechen, 
daß im $. 1 der Abgaben gedacht wird, weldye auf einem jpeziellen 
Erhebungdtitel beruhen. Aber felbft wenn es richtig wäre, dab die 
88. 1— 13 des Gejeged nur von Geldfteuern handelten, jo ift doch 
zu beachten, daß der bier mahgebende 8. 14 nur von öffentlichen 
Abgaben, welde an Gemeinden und Korporationen zu entrichten 
oder ald Bezirks-Kreis- oder Gemeindelaften oder zur Unterhaltung 
öffentlicher Anftalten aufzubringen find, jpridt. Es wird der Aus- 
drud „Steuer“ in diefem Paragraphen nicht gebraudt. Das Wort 
Abgabe begreift aber nah dem gewöhnlihen Spradgebraude ficher 
auch Beiträge in anderen fungiblen Saden ald in Gelde in fid 
(Endurtheil des Dberverwaltungsgerichte® vom 1. März 1879 — 
Entſcheidungen Bd. V ©. 100 und 101). Und was inöbejondere 
die Schulabgaben betrifft, fo fennt dad Allgemeine Landrecht Haus: 
väterbeiträge nicht nur in Geld, fondern aud in Naturalien ($. 31 
Tit. 12 Th. II des A. L. R.), und ftellt beide Arten von Beiträgen 
völlig gleih. Hiernac findet das Gefeb vom 18. Juni 1840 aud 
auf das hier ftreitige Getreidedeputat, welches nah dem Maßſtabe 
ded Grundbefiged zu vertheilen und aufzubringen ift, Anmendung. 
Es wäre deshalb vom Vorderrichter die Klage wegen mangelnder 
Reklamation a limine abzuweiſen geweien. Diejer Rechtsirrthum 
gereicht jedoch der Revifiondtlägerin zum Bortheile, da der Berufungs— 
richter dem Klageantrage zum Theile ftattgegeben hat. Da der Be- 
klagte fi der Revifion nicht angeichloffen hat und eine Abänderung 


341 


der Vorentiheidung zum Nachtheile der Reviſionsklägerin unzuläſſig 
ift, jo mußte auf —— der Reviſion erkannt werden. 
Der Koſtenpunkt regelt ſich nach $. 72 des Verwaltungsgerichts— 
eſetzes. 
Urkundlich unter dem Siegel des Königlichen Oberverwaltungs— 
gerichted und der verordneten Unterjchrift. 


(L. S.) Perjiuß, 
D. 2. ©. 1. 229. 


— — — — 


54) Verpflichtung der Gutsherrſchaften zur Leiſtung 
von Schulunterhaltungsbeiträgen auf Grund des $. 33 
Tit 12 Ih TA. N. 


Im Namen der Könige. 


In der Verwaltungdftreitiache 
der Schulgemeinde W., Beklagten und Revifiondklägerin, 


wider 
* Rittergutsbeſitzer N. zu G., Kläger und Reviſionsbe— 
lagten, 
bat das Königlihe Dberverwaltungsgericht, Erfter Senat, in feiner 
Situng vom 6. Februar 1884 für Nedt erkannt, 
daß auf die Mevifion der Beklagten die Enticheidung des Kö- 
niglihen Bezirföverwaltungdgerichtes zu Köslin vom 19. Sep— 
tember 1883 aufzuheben und die Entiheidung ded Kreisaus— 
ſchuſſes des Kreiſes D. vom 12. Mai desſ. 3. dahin abzu— 
ändern, daß die Klage abzuweiſen, der Werth des Streit— 
gegenſtandes für alle Inſtanzen auf 17 Mk. 2 Pf. feſtzu— 
ſetzen und die Koſten aller Inſtanzen dem Kläger zur Laſt 


zu legen. 
Von Rechts Wegen. 
Gründe. 


Gegen das den Thatbeſtand ergebende Erkenntnis des König— 
lichen Bezirksverwaltungsgerichtes zu Köslin vom 19. September 
1883 hat die Beklagte die Reviſion eingelegt und ausgeführt, daß 
der Berufungsrichter zu Unrecht dem $. 33 Tit. 12 Th. II des 
A. L. R. die Geltung abiprede. Sie beantragt, unter Aufhebung 
der angefochtenen Entiheidung den Kläger mit dem SKlageantrage 
abzuweiſen. 

Der Kläger hat eine Gegenerklärung nicht abgegeben. 

Bei dieſer Sachlage war, wie geſchehen, zu erkennen. Der 
Art. 42 der Verfaſſungsurkunde vom 31. Januar 1850 hat kein 
aktuelles Recht geſchaffen, ſondern nur Grundſätze aufgeſtellt, nach 
welchen die Geſetzgebung die im Art. 42 erwähnten Gegenſtände 


342 


anderweit regeln ſolle. Daß died die Abſicht geweien ift, ergeben 
die Verhandlungen in den beiden Kammern behufd Reviſion der 
oftroyirten Verfafjung vom 5. Dezember 1848, auö denen der $. 42 
der Berfaffungdurfunde vom 31. Januar 1850 hervorgegangen ift 
(von Rönne, die Berfaffungsurfunde für den Preußiſchen Staat 
1859, ©. 90 bis 95 und von Rönne, dad Staatöredht der Preußi- 
ihen Monardie, IV. Aufl. Bo. I $. 111 ©. 559). Um jedem 
Zweifel in diefer Beziehung zu begegnen, iſt, was der Vorderrichter 
ganz unbeachtet —— hat, dem Art. 42 der Schlußſatz beigefügt: 
Die weitere Ausführung dieſer Beſtimmungen bleibt beſon— 
deren Geſetzen vorbehalten. 

Die gutsherrlichen Rechte und Pflichten in Anſehung der Schulen 
ſind durch kein beſonderes Geſetz bis zum Erlaſſe des Geſetzes vom 
14. April 1856, welches den Art. 42 der Verfaſſungsurkunde außer 
Kraft ſetzte, aufgehoben und fie beſtehen daher nad Maßgabe dieſes 
Geſetzes noch heute (vergl. das Erkenntnis des früheren Preußiſchen 
Obertribunales vom 4. Januar 1865, Striethorſt Bd. 48 ©. 47.) 
Die Borentiheidung war hiernach ald auf unrichtiger Anwendung 
des beftebenden Rechtes berubend aufzuheben. 

Die Sache jelbit ericheint ſpruchreif. Bon dem Kläger ift nicht 
behauptet, daß der Pächter N. nicht zu den Unterthanen des Gutes 
im Sinne des $. 33 Tit 12 Th. II des A. L. R. gehöre, nod 
ergiebt fib für die Annahme des Gegentbeiles ein Anbalt in den 
Alten. Er ift demnach ald Unterthan anzuipreden, woraus folat, 
daß für ihn im Unvermögensfalle der Gutsherr einzutreten bat. 
Ueber die Höhe des zu leiltenden aber ift von der Schulauffichtäbe- 
börde zu befinden, deren desfallfige Entſcheidung der Nachprüfung 
ded Verwaltungdrichterd nicht unterliegt. Diefe Sätze find näher 
erörtert und dargelegt in den in dem Gentralblatte für die Unter- 
richtöverwaltung ©. 588 und ©. 595 abgedrudten, beiden Parteien 
— wie die deöfallfigen Schriftiäße erweilen — befannten Entſchei— 
dungen des Dberverwaltungdgerichtes vom 21. Mai 1883, auf welche 
bier verwiejen werden kann. 

Der Antrag der Klägerd auf Erftattung des auf ihn zur Ueber: 
tragung ded N. nad Feitiegung der Königlichen Regierung veran- 
— und gezahlten Schulbeitrages iſt ſomit unbegründet. Die 
Klage war daher unter Aufhebung des Berufungserkenntniſſes und 
Abänderung der erftrichterlidhen Enticheidung abzumeiien. 

Der Koftenpunft regelt fih nad) $. 72 des Berwaltungsgerichtd- 
geſetzes. 

Urkundlich unter dem Siegel des Königlichen Oberverwaltungs— 
gerichtes und der verordneten Unterjchrift. 


(L. 8.) Perſius. 
O. V. ©. 1. 243. 


55) Beftimmungen des Geſetzes vom 13. Juli 1883 — 

betreffend die Zwangdvollftredung in das unbeweglide 

Bermögen — hinſichtlich der auf einem Srunditüde 

baftenden Abgaben und Leiſtungen an die Kirde, Pfarre 
und Schule. 


Potsdam, den 26. Februar 1884. 

Durh dad am 1. November 1883 in Kraft getretene Gefeg, 
betreffend die Zmwangdvollftredung in dad unbemweglihe Vermögen 
vom 13. Zuli 1883 (Gej. Samml. S. 131) ift für die laufenden, 
auf einem Grundftüde haftenden gemeinjamen Laften, zu denen die 
aus dem Kirchen-, Pfarr» und Schulverbande entipringenden oder 
an Kirchen, Pfarren und Schulen oder an Kirchen- und Schulbe- 
diente 4 entrichtenden Abgaben und Leiltungen gebören, ſowie für 
die Rückſtände diejer Laften aus den beiden legten Fahren ein Vorzugs— 
recht bei der Vertheilung der Kaufgelder wiederum feltgejegt worden. 

Während aber nad dem bisherigen Subhaftationdverfahren die 
Anmeldung dieler Anſprüche bis zum Kaufgelderbelegungdtermine 
ausgelegt werden fonnte, iſt ed jept zur Vermeidung von Rechts— 
nachtheilen erforderlih, daß diefe Anmeldung ſpäteſtens bis zum 
Berfteigerungdtermine erfolgt. Denn nah $. 56 des ge- 
dachten Geſetzes werden ſolche Anſprüche, deren Betrag aus dem 
Grundbuche nicht erfihtlih ift, — mithin in allen Fällen die 
Rückſtände gehören —, bei der Feititellung des geringften Gebotes 
nur injomweit berüdjichtigt, alö fie vor der Aufforderung zur Abgabe 
von Geboten bei dem Vollftredungsgerichte angemeldet worden find 
und die Nichtberückfichtigung hat gemäß $. 108 ded Geſetzes den 
Berluft des Vorzugsrechted bei der Bertheilung der Kaufgelder zur Folge. 

Die Gemeinde-Firhenräthe und Schulvorftände find daher zu 
veranlaffen, in allen Fällen, wo die Einleitung der Zwangäverftei- 
gerung eines zu den oben gedadhten Abgaben und Keiftungen ver- 
pflichteten Grundftüces ihres Gejchäftöfreifed durdh Bekanntmachung 
jeitend des Gerichted oder jonft zu ihrer Kenntnid gelangt, für die 
ungeläumte Feftitellung der Höhe des zu liquidirenden Betraged 
und Anmeldung deöjelben zu den Akten ded Bollftredungsgerichtes 
Sorge zu tragen. 

Mo die Einziehung diefer Abgaben und Leiftungen den Orts— 
vorftänden ꝛc. übertragen ift, find dieſe zu erſuchen, von den zu ihrer 
Kenntnid gelangenden Zwangdverfteigerungen verpflidteter Grund: 
ftüde ungejäumt den Gemeinde-Kirchenräthen bezw. Schulvorftänden 
unter Angabe des Betraged der laufenden Hebungen und der Rüd- 
ftände behufs weiterer Anmeldung, Mittheilung zu machen. Hier: 
durch werden jedod die Gemeinde-Kirchenräthe und Schulvorftände 
von ihrer Verpflichtung nicht befreit, auch ihrerfeitd auf die Ein- 
leitung von Zwangdverfteigerungen verpflichteter Grundſtücke zu achten, 
und haben daher, wenn die Mittheilung ſeitens der mit der Ein- 


344 


ztehung betrauten Behörden verfäumt werden follte, diejelbe ihrer: 
jeitö rechtzeitig einzuholen. 

Diefe Verfügung wollen Sie jämmtlihen Gemeinde - Kirchen 
räthen der Kirchen fiskaliſchen Patronated und ſämmtlichen Schul- 
vorftänden Ihres Bezirkes zur Kenntnid bringen mit der Aufforde- 
rung, Abichrift derfelben zurüchzubehalten. 

Königliche Regierung, 
Abtheilung für Kirchen» und ter 


An 
ſämmtliche Herren Superintendenten und Kreis— 
Ihulinfpeftoren des Bezirkes. 
Il. 247. 


56) Mitwirkung der Geiftlihen der betreffenden Kon- 
feilion bei der Aufiiht und Fürſorge für die in Zwangs— 
erziehbung untergebradten Kinder. 

Berlin, den 7. Mär; 1884. 

Es ift zu unſerer Kenntnid gefommen, daß den betbeiligten 
Geiſtlichen nit immer hinreichende Gelegenheit geboten wird, um 
bei der Fürſorge für die in Zmwangderziehung gegebenen verwahr: 
loften Kinder mitwirken zu können, wie e8 ihr Beruf mit fid) bringt, 
und dab die Pfarrgeiftlichen, in deren Bezirk ſolche Kinder unterges 
— werden, häufig nicht einmal Kenntnis von deren Anweſenheit 
erhalten. 

Im Anſchluſſe an meinen, des Miniſters des Innern, Erlaß 
vom 8. Februar 1879 (II. S. J. 85) erſuchen wir Euer Excellenz 
ganz ergebenit, gefälligft veranlaffen zu wollen, daß entweder der 
nad) $.7 des Geſetzes vom 13. März 1878 verpflichtete Provinzial: 
verband oder die Behörden der Drte, in denen verwahrloite Kinder 
untergebradht werden, den Geiſtlichen der betreffenden Konfejfion ſo— 
wohl von der Unterbringung wie von jedem Wechſel des Aufent- 
baltes Kenntnis geben und fie bierdurd in den Stand ſetzen, bei der 
Auffiht und Kürforge für die im Zwangserziehung untergebradhten 
Kinder ihre wünſchenswerthe Mitwirfung eintreten zu laſſen. Auch 
empfiehlt es fi, nach Möglichkeit darauf hinzuwirken, daß die Geift: 
lihen den Drtöbebörden Mittbeilung machen, wenn fie von Fällen 
Kenntnis erhalten, in denen ein Einſchreiten nah Maßgabe ded gedach— 
ten Geſetzes im wohlverftandenen Intereſſe der Kinder geboten erjcheint. 


Der Minilter ded Innern. Der Minifter der geiftlichen ıc. 
v. Puttfamer. Angelegenheiten. 
von Goßler. 


An 
fämmtlide Herren Ober-Präfidenten und an den 
Regierungs- Präfidenten zu Sigmaringen. 
II. S J. 32. Min. d. Inn. 
U. IIT.a. 11992. M. d. g. Ang. 


57) Mittheilung allgemeiner Verfügungen bezüglid 
des Unterrihtes, welche alle Schulen gleihmäßig 
treffen, an die TZaubftummen-Anftalten. 


Berlin, den 18. März 1884. 
Selegentlih der Revifion einer Taubftummen » Anftalt durch 
meinen Kommifjarius ift ed zur Sprade gefommen, daß diefen Ans 
ftalten die allgemeinen Verfügungen bezüglidy des Unterrichte®, welche 
alle Schulen gleihmäßig treffen, nur in ganz einzelnen Fällen mit» 
etheilt worden find. Sch habe daher Anordnung getroffen, daß 
w. ıc. fortan von jeder derartigen Berfügung einige Nebenerem- 
plare zur Mittheilung an die Snbfiunmen-Unftaften erhalten, und 
erfuhe Sie ganz ergebenft, für die Zujendung diejer Verfügungen 
an die gedachten Anftaften gefälligſt zu ſorgen. 
In Vertretung des Herrn Miniſters der geiſtlichen ꝛc. Angelegenheiten. 
Lucanus. 


An 
ſämmtliche Herren Ober⸗Präſidenten der Monarchie. 
U. III. a. 12426. 


58) Anlagevon Blitzableitern fürdie Volksſchulgebäude. 
(efr. Centralbl. pro 1876 Seite 82 Nr. 27.) 


Berlin, den 28. März. 1884. 
Die Königliche Regierung ermädtige ich in Folge des Berichtes 
vom 17. Mat 1883, betreffend die Anlage von Bligableitern für 
die Volksſchulgebäude des dortigen Negierungd= Bezirkes, auf ſolche 
Anlagen in Zufunft für alle Neubauten von öffentlihen Volksſchul— 
häuſern regelmäßig Bedacht zu nehmen und weiterhin diejfelben auch 
für diejenigen der beftehenden Schulbäufer zn verlangen, welche auf 
Grund der von der Königlichen Regierung angeftellten Ermittelungen 
ihrer Beichaffenheit und Lage nad als der Bliggefahr beſonders aus— 
gejept zu eradhten find, zu welden vor Allen die mit weicher Be— 
dachung verjehenen gerechnet werden müfjen. Gleichzeitig ift in ges 
eigneter Weiſe darauf hinzumirfen, dat nah und nad thunlichft 
auch alle übrigen Schulhäufer mit Bligableitern verjehen werden. 
Mit dem bereitd verabredeten Abkommen zwijchen der König: 
lihen Regierung und dem Landesdireftorate zu N., nah weldem 
das legtere bereit ift, durch feine Techniker die Anlage der Blitzab— 
leiter, entiprehend den von der Königlihen Akademie der Wiljen- 
Ihaften gemadten Bemerkungen, projektiren und zu den von ihm 
angegebenen Einheitspreiſen ausführen zu laffen, erkläre ih mid 
einverftanden. Ebenſo gebe ich gern meine Zuftimmung dazu, daß 
die ftändige Kontrole der Blipableiter-Anlagen, jowie die mindeftend 


346 





alle 2 Jahre vorzunehmende Unterfuhung ihrer age 
durch diefelben Organe — und zwar joweit es fih um Schulhäufer 
bandelt, welche bei der Landesbrandkaſſe verfidert find, unentgelt- 
(ih, in den übrigen Fällen gegen Erftattung der baaren Auslagen 
reip. gegen ein dieſen entiprehendes Paufchquantum — ausgeführt 
werden, 

Um über die folchergeitalt hergerichteten Blißableiter eine ftaat- 
liche Kontrole auszuüben, beauftrage ich im Cinverftändniffe mit 
dem Herrn Minifter der öffentlichen Arbeiten die Königliche Negie- 
rung, in einzelnen Fällen ihre Baubeamten anzumeiien, fi ſowohl 
bei der Neuanlage als audy bei der Nevifion von Bligableitern in 
geeigneter Weile gelegentlich zu betheiligen. Jedoch iſt dieſe Be— 
theiligung möglichtt zu befhränfen und mit anderweiten Dienftge- 
ihäften in der Nähe der betreffenden Bauftellen thunlichſt zu kom— 
biniren, damit die Baubeamten dadurch nicht bejonderd belaftet 
werden. 

Die Neuanlage und die Unterhaltung der Bligableiter find, da 
die leßteren als Theile der betreffenden Gebäude angejehen werden 
müffen, auf Koften der bauverpflichteten Gemeinden ımd Patrone 
audzuführen. Dem Antrage der Königlihen Regierung, die Koften 
für die durchaus nothwendigen periodiſchen Reviſionen — foweit 
ſolche überhaupt entftehen — auf Staatsfonds zu übernehmen, kann 
nicht entiproden werden. Bei diejen Revifionen handelt e8 fih um 
nicht8 Anderes, ald um die Unterhaltung der Bligableiter. Dieſe 
liegt ebenjo wie die erſte Einrichtung den Gemeinden ob. 

Die Königliche Regierung wolle hiernach dad Erforderliche ver- 
anlaffen und mir f. 3. Bericht erftatten. 


Der Minifter der geiftlihen ꝛc. Angelegenheiten. 
von Goßler. 


An 
die Königl. Regierung zu N. 
G. Ill. 6752. U. J. U. III. a. 


59) Dispenjation jüdiiher Schüler vom Unterridte 
am Sabbath und an den jüdijhen Feiertagen. 
(Centrbl. pro 1859 Seite 523; pro 1868 Seite 333.) 


Berlin, den 5. April 1884. 

Auf den Beriht vom 19. Auguft v. J., die Verpflichtung jü- 
dilcher Kinder zum Schulbeſuche am Sonnabend betreffend, er- 
widere ich der Königlichen Regierung, wie ich Bedenken trage, 
Derjelben darin beizutreten, daß die jchulpflichtigen jüdischen Kinder 
auf Grund des $. 61 Xitel II ded Geſetzes vom 23. Juli 1847 


347 





egen den Willen der Eltern au an den Sonnabenden zum Schul: 
—— anzuhalten ſeien. 

Da die Schulverwaltung die Beſtimmung getroffen bat, daß 
den Anträgen jüdiicher Eltern auf Diöpenfation ihrer Söhne vom 
Sonnabendunterrihte an höheren Lebranftalten entiprodhen werde, 
und dabei feinen Unterihied madt, ob die in Frage fommenden 
Schüler noch dem ſchulpflichtigen Alter angehören oder nicht, jo fehlt 
ed an einem audreihenden Grunde, die Anträge jüdiiher Eltern 
der Volksſchüler weniger Berüdfihtigung in diejer Beziehung finden 
zu lafjen. Selbftverftändlih kann die Schule Feinerlei Verantwor— 
tung für die aus derartigen Schulverfäumnifjen für die betreffenden 
Schulkinder entitehenden Folgen übernehmen. 

Die Königliche Regierung wolle daher Ihre in diejer Angelegen: 
beit unter dem 21. Mai v. 3. an den Kreiöichulinipeftor N. er— 
lafjene Verfügung hiernach abändern, bezw. den Kreisichulinipeftor 
ermächtigen, die jüdiichen Kinder auf den Antrag ihrer Eltern, bezw. 
der Stellvertreter derjelben, nit nur an den hohen Feiertagen, 
fondern au an den Sonnabenden behufd Theilnahme an dem 
Synagogengotteddienfte von dem Sculbejude zu diöpenfiren. 

Gleichzeitig bemerfe ich, daß diejenigen jüdischen Kinder, welche 
an den Feiertagen oder Sonnabenden die Schule beſuchen, während 
des Unterrichted zu Schriftlichen Arbeiten gegen den Willen der Eltern 
oder. der Stellvertreter derjelben überhaupt nit anzuhalten find. 


Der Minifter der geiftlihen ꝛc. Angelegenheiten. 
von Goßler. 


An 
die Königl. Regierung zu N. 
U. Ill. a. 12676. 


60) Wegfall des Nahmittagsunterrihtedin den länd» 
liden Schulen. 


Berlin, den 9. April 1884, 
In den Berhandlungen der Unterrihtsfommillion des Abge- 
ordnetenhaujes, inöbefondere auch bei der Berathung über den An— 
trag ded Abgeordneten Drame, betreffend den Wegfall ded Nady- 
mittagöunterrichte8 in den ländlichen Schulen (Stenographiiche Ver- 
bandlungen vom 19. Mär; 1884. 62. Sigung Seite 1852), ift dar» 
über Klage geführt worden, daß bei Aufitellung der Lektionspläne 
nicht jelten die Rüdficht auf die aus den örtlichen Verhältniffen ſich 
ergebenden bejonderen Bedürfniffe der Gemeinden dem Bemühen 
um Herbeiführung einer gewilfen Uniformität in den Schulen nad: 
ftehen müſſe. 


348 


Ih veranlafle die Königliche Regierung ꝛc. daher dieſe Rüd- 
ficht überall da, wo es ohne Nachtheil für die Schule, insbeſondere 
aud ohne Kürzung der Unterrichtözeit, geihehen kann, walten zu laſſen. 

Der Minifter der geiftlichen ꝛc. Angelegenbeiten. 
von Goßler. 


An 
fämmtlihe Königl. Regierungen, die Königl. Konfiftorien 
der Provinz Hannover und den Königl. Oberlirchenrath 
zu Nordhorn. 


U. IIl.a. 12887.. 


61) Belegung der Zehrerftellen im Regierungsbezirfe 
Aachen. 


Aus einem Berichte des Herrn Regierungs-Präſidenten zu Aachen vom Januar 
1884 wird der folgende Auszug aus dem Abſchnitte über das Elementar⸗Schul⸗ 
weien mitgetheilt. 


Der Lehrermangel, unter weldem dad katholiſche Bolfsichul- 
wejen namentlih in den Eifelfreilen jeit einer Reihe von Fahren 
empfindlich gelitten hat, kann nahezu ald überwunden angejehen werden. 
Gegen Schluß des Jahres 1882 betrug die Zahl der Fatholifchen 
Lehreritellen 910, von denen 43 durch Aöpiranten verwaltet . oder 
von Lehrern benadhbarter Schulen mit verjehen werden mußten. In 
dem abgelaufenen Sabre 1883 find nur je 2 Stellen in dem Landkreiſe 
Yahen und im Kreife Düren neu gegründet worden, jo daß die 
ee der fatholiihen Xebrerftellen gegenwärtig ſich au) 914 
beläuft. 

Die beiden Seminare zu Gornelimünfter und Linnich haben 
neuerdings dem Bezirfe wiederum 54 junge Lehrkräfte zugeführt. 
Außerdem find 4 nicht ſeminariſch vorgebildete Kandidaten und 
je 1 2ehrer aus den Negierungsbezirken Düffeldorf und Coblenz zur 
Anftellung gelangt. Durch diefen Zugang von 60 Lehrkräften war 
der Schulverwaltung die Möglichkeit geboten, nicht allein die durch 
Tod, Penfionirung oder aus jonftigen Urſachen entftandenen Lüden 
wieder auszufüllen, jondern aud die Zahl der Bafanzen auf 15 zu 
reduciren. Letztere vertheilen fi auf 7 Kreife, und zwar find gegen— 
wärtig in den Kreilen Erfelenz und Eupen je 1 Stelle, in den Kreijen 
Heindberg, Geilenkirchen und Jülich je 2, in dem Kreiſe Schleiden 
3 und in dem Kreile Malmedy noch 4 Stellen nit ordnungsmähig 
beiegt. Dagegen find in den Kreiſen Nahen Stadt, Aachen Land, 
— und Montioie ſämmtliche Stellen mit geprüften Lehrkräften 
verjehen. 

Eine nennendwerthe Befjerung haben die Schulverhältniffe in 
dem Eifelfreile Schleiden erfahren, indem dajelbit binnen Jahresfriſt 


349 





22 katholiſche Lehrer und 2 Lehrerinnen neu angeftellt worden find. 
Diejer Kreis zählte im Jahre 1877 114 Sculftellen und ebenfo 
viele Lehrperſonen, von welch legteren jedoch nur 66 die erforderliche 
Dualififation befaßen. Gegenwärtig ift die Zahl der Sculftellen 
auf 121, und die der qualifizirten Lehrperſonen auf 118 geftiegen. 
In einem Zeitraume von 6 — iſt demnach ein Zuwachs von 
7 Stellen und 52 geprüften Lehrkräften aufzuweiſen. In Folge der 
zahlreihen Neuanftellungen von Lehrperfonen im Sabre 1883 hat 
den bedürftigen Gemeinden in dieſem Kreije ein weiterer Staatszu— 
ſchuß zu den Bejoldungen im Betrage von 3255 ME. a 
werden müfjen, jo dat der Kreis Schleiden aus dem zu Zuſchüſſen 
zu den Bejoldungen der Lehrer und Lehrerinnen beftimmten Fonds, 
von welchem für den hieſigen Bezirk 104100 ME. verfügbar find, 
gegenwärtig 38398 ME. bezieht. Im gleih günftiger Weile haben 
fi die Berhältniffe im Kreiſe Malmedy geftaltet. Während im 
Jahre 1877 noch 41 Schulitellen von Aspiranten verwaltet wurden, 
ift die Zahl der Vakanzen bei 98 Schulftellen auf 4 berabgefunfen. 
Auch diefer Kreid bezieht aud dem vorerwähnten Fonds den nicht 
unerbeblihen Betrag von 38258 ME. zu Zuſchüſſen zu den Bejol- 
dungen der Lehrer und Lehrerinnen. " 
ꝛc. 


62) Belehrung über das Sitzen der Schulkinder in Be— 
ziehung auf Rückgratverkrümmungen. 


Im Jahrgange 1883 Seite 613 dieſes Blattes iſt eine Be— 
lehrung über das Sitzen der Schulkinder von dem Profeſſor Geheimen 
Medizinal-Rathe Dr. Esmarch zu Kiel abgedruckt worden. 

en Verlag dieſer Belehrung hat inzwiſchen die Buchhandlung 
von Lipſius und Tiſcher zu Kiel übernommen, und iſt dieſelbe 
im Stande, dad Blatt zum Preiſe von 20 Pfennigen pro Exemplar 
in jeder beliebigen Duantität zu liefern. 


> — — 


350 





Nicht amtlider Cheil. 


6) Kurze Nahridhten über die Adolph- Stiftung zur 

Ausbildung von Lehrerwaiſen im Regierungsbezirke 

Wiesbaden mit Ausſchluß des Kreifed Frankfurt. Vom 

Direftor Dr. Medicud, VBorfipenden des Stiftungs— 
Kuratoriums. 


(Separat-Abdrud aus dem Allgem. Schulblatte f. d. Reg.Bez. Wiesbaden, 
Sahrg. 1884.) 


Sm Jahre 1864 bat bei der herannahenden Feier des Z5jährigen 
Regierungs-Jubiläums Sr. Hoheit ded Herzog Adolph von 
Nafjau der naſſauiſche Lehrerſtand aller Kategorieen in einer auf 
Anregung ded damaligen Schulreferenten, des Herrn Geb. Regierungs- 
rathes Dr. Firnhaber auf den 6. Zuli nad Limburg einberufenen 
Verſammlung den Beichluß gefaßt, die in der Ueberſchrift genannte 
Stiftung durh Sammlung freiwilliger Beiträge (zur Dotirung der— 
jelben) zu gründen, um dadurch theild den hervorragenden Verdieniten 
des erlauchten Fürften um BVerbefferung des geſammten Schulweſens 
und der Verhältniffe des Kehrerftandes, theild jeinen Gefühlen tieffter 
Dankbarkeit und Verehrung gegen den erhabenen Proteftor ein ewiges 
Gedächtnis zu fichern. 

Die Stiftung ift beftimmt, hilföbedürftigen und würdigen 
Kindern verftorbener Lehrer an Staatd-, Kommunal» und Privat-Lehr- 
anftalten durh Stipendien Unterftügungen zum Zmede der Ausbildung 
für einen Lebensberuf zu gewähren; Geſchlecht, Konfeifion und der ge= 
wählte Lebensberuf begründen hinfichtlich der Unterftügung der Lehrer— 
waifen feinen Unterſchied. An noch nicht fonfirmirte Kinder werden 
Stiftungd-Stipendien nicht audgegeben, weil bei folden die Aus— 
bildung für einen Lebensberuf noch nicht ftattfindet. Unterftügungen, 
welche lediglich ald Nothitands-Unterftügungen anzufehen find, werden 
durdy den Zwed der Stiftung audgefchloffen. Diejelbe, melde mit 
den Nechten einer juriftiichen derion ausgeftattet ift, umfaßt dermalen 
den gelammten Megierungsbezirf Wiesbaden mit Ausnahme des 
Kreiſes Frankfurt und bat fih in ihrer Wirkſamkeit ftetd der wohl— 
wollenditen — ſowohl der Herz. Naſſauiſchen, als der 
Königl. Preußiſchen Regierung, ſowie von ſonſtigen Behörden und 
von Privatperſonen zu erfreuen gehabt. 

Die Stiftung, welche ſich zu einem Lehrervereine mit Jahresbei— 
trägen der Mitglieder ausgebildet hat, wird durch ein von den Mit— 
gliedern gewähltes, aus 7 Perſonen beſtehendes Kuratorium (das 
mehrmals im Jahre zu Sitzungen zuſammentritt) nach Maßgabe der 
von ihr aufgeſtellten und höheren Ortes genehmigten Statuten ver— 
waltet; die Mitglieder des Kuratoriums verſehen ihre Funktionen 
unentgeltlich, mit Ausnahme des Schriftführers und des Rechners, 


351 





welden fleine Remunerationen gewährt werden. Dad Kuratorium 
legt in der aljährlih am 21. Auguft (dem Tage des 25 jährigen Re— 
gierungd-Zubiläumd Sr. Hoheit deö Herzogs Adolph von Najjau) 
an wechſelnden Orten ftattfindenden Generalverfammlung Redhenichaft 
über feine Thätigkeit ab; ftimmberedhtigt in diefer Berfammlung 
find nur die von den höheren Zehranftalten und den einzelnen Schul» 
injpeftions-Bezirfen gewählten Deputirten (damit der ganze Re- 
gierungsbezirk gleihmäßig vertreten ift) und außerdem drei Deputirte 
des Kuratoriums. Die Stiftungdrehnung wird mit dem durd den 
Prüfungsausihuß erftatteten Berichte der Generalverfammlung vor» 
—* welche dem Rechner, falls Anſtände nicht vorliegen, Decharge 
ertheilt. 

Jeder Lehrer an den oben genannten Lehranſtalten hat das 
Recht, der Stiftung als Mitglied beizutreten, und behält dasſelbe 
auch im Penſionsſtande. 

Bei Gründung der Stiftung ſetzte ſich das Vermögen derſelben 
aus folgenden Beſtandtheilen Ba 

die unter den Lehrern aller Kategorien veran- 
ftaltete Kollefte ergab den Betrag von. . 1751 fl. 46 fr.; 
außerdem find der Stiftung von nit zum 
Zehrerftande gehörenden Wohlthätern da- 
mald zugewendet worden . . 2. 2... 
endlich ift durch eine bei einer befonderen Ge— 
legenbeit ausgeführte Sammlung noch ein- 
gegangen der Betrag von . ’ Ei 


Sa. 3337 fl. 28 Er. 
— 5721 Mt. 37 Pf. 


Bon den edlen Wohlthätern, welche die neue Stiftung bei der 
Gründung mit Gefchenfen bedacht haben, wird bier Se. Hoheit der 
Herzog Adolph von Naſſau hervorgehoben, der die reihe Gabe 
von 1000 Gulden gnädigit geipendet bat, damit diejelbe jofort ihre 
Wirkſamkeit beginnen fönne. 

Mit dem kleinen Kapitaljtode von 5721 ME. 37 Pf. ift alfo 
die Adolph - Stiftung für Lehrerwaifen im Jahre 1864 in's Leben 

etreten. Da diefed Kapital aber für die große Aufgabe derjelben 
Vehr ungenügend war, jo erfannte das Kuratorium es vor allem als 
nothwendig, für Vergrößerung des Stiftungdvermögend Sorge zu 
tragen, indem ed ſich bemühte, theild die Lehrer aller Kategorien für 
jährlich fortgejege Leiftung der Beiträge zu gewinnen, theild aud) 
fernerhin außerhalb der Stiftung ftehende Wohlthäter zur Gewährung 
von Geſchenken zu beftimmen. Im beiden Richtungen wurde das 
Kuratorium durch viele Stiftungdmitglieder eifrig unterftügt. Mit 
innigftem Dante ift auszuſprechen, daß der Segen Gottes fichtlich 
auf dieſen Bemühungen gerubt bat, jo daß das Vermögen der Stif- 


1572 „ 30 „; 


352 





tung in der verhältnismäßig furzen Zeit ihred Beftehend durch die 
Mitgliederbeiträge und die Wohlthätergeſchenke in ftaunendwerthem 
Maße zugenommen bat und dermalen unter Einrechnung des Kapital- 
fonds der fpäter zu beiprechenden Zweigftiftung (Sta bl-Stiftung) 
auf den Betrag von rund 60000 ME. ſich beläuft. Wer hätte bei 
nen der Stiftung gewagt, auf einen fo ſchnellen Aufihwung 
u hoffen! 
ae unbemittelten Lehrerwaiſen, deren Loos meift ein fehr be= 
klagenswerthes ift, finden in weiten Kreijen lebhafte Sympathieen, und 
haben daher edle Wohlthäter in erfreulichhter Weiſe Geſchenke in 
außerft großer Zahl und zum Theile in jehr namhaften Beträgen, 
viele Perionen audy jeit jehr lange in alljährliher Wiederholung ge= 
geben; die Namen derjelben werden jederzeit mit gebührender Dank— 
jagung in den Jahresberichten öffentlich befannt gemadt. Es würde 
jelbftverftändlich zu weit führen, bier die Namen der ebenfalld jehr 
anfehnlihen Zahl der Geber auch nur der größeren Geſchenke zu 
wiederholen, und jollen deshalb blos die Namen der fürftlidhen Per— 
fonen, welche die Stiftung huldvollft mit Geſchenken unterftügt haben, 
aufgenommen werden; es find dieſe, nad Jahr und Tag der Schen- 
fung geordnet, die nachitehenden: 
1864. Se. Hobeit der Herzog Adolph von Naſſau 1000 fl. — Er. 
Ihre Durdlaudt die Frau Fürftin Marie 
von Wied, geb. Prinzeffin von Naffau . . 150, —, 
Se. Durdlaudt Prinz NicolausvonNaffau 120, —,„ 
Se. Kail. Kön. Hoheit Erzherzog Stephan 
DOW DFNELEE 6 2 
1868. Ihre Kön. Hoheit die Frau Kronprinzeſſin (jept 

Königin) Sopbie von Schweden und 

Norwegen, geb. Prinzeifin von Naffau . . 87,30, 
1869. Ihre Kön. Hoheit die Frau Prinzeffin Ma- 

rianne der Niederlande. . . 2. ..40, —, 

„ Ihre Durdlaudt die Frau Fürftin Helene 

von Waldeck und Pyrmont, geb. Prin- 

zeifin von Naffau . 2 2 2 0 
1870. Se. Majeftät der Katler Alerander I.von 

Rußland (anlählich ded Kurgebraudes in Ems) 200 Thlr. 

„ Se. Kati. Hoheit der Großfürft Wladimir 

von Rußland (aud gleihem Anlaffe) . . 50 „ 
1871. Ihre Maj. die Kaiferin Maria Aleran- 

dromwna von Rußland (aus gleihem An- 


H 


" 
" 


iso; ——; 


50 nn 


ER. A 
1872. Se. Hoheit der Herzog Adolph von Naſſau 
(von diefem Fahre an alljährlid) . . 100 „ 


„ Ihre Kön. Hoheit die Frau Prinzeifin Ma: 
rianne der Niederlande (von diefem Fahre 
an ebenfalld alljährlich bis zum Tode). . . 100 „ 


353 





1872. Ihre Durdlaudt Prinzeſſin Thereje von 
Didenburg, Nichte Sr. Hoheit des Herzogs 
Adolph von Naffau -. » 2: 2 2 2 nn 

1873. Se. Majeftät der Kaijer Alerander Il. von 
Rußland (anläßlich ded Kurgebraudes in Ems) 300 „ 

1875. Se. MajeftätWilhelm L, Deutjcher Kaijer 
und König von Preußen . . . . „1000 Mt. 

1881. Se. Majeftät der König Oskar Il von 
Schweden und Norwegen (anlählid des 
Kurgebraudes in Emdb) . . 2 200 

1883. Ihre Majeftät Augufta, Deutſche Kaijerin 
und Königin von Preußen . ... P 

Bon jonftigen Spezialitäten binfichtlih der MWohlthäter mag 
noch Erwähnung finden, daß die hochherzige Gönnerin, Ihre Königl. 

Hoheit die Frau Prinzeifin Marianne der Niederlande, zu ſchmerz— 

lihftem Bedauern der Stiftung im Laufe des Jahres 1883 das Zeit- 

liche geiegnet bat, ſowie daß neuerlich in jedem Jahre aus der Kaffe 
ded nafjauiichen Leſebuches je 500 ME. und von der Direktion der 

Aachen» Münchener Feuerverfiherungd: Gejellihaft auf Grund eines 

abgeichloffenen Vertrages etwa je 100 ME. gegeben werden. Neben 

den Geſchenken lebender Wohlthäter find der Stiftung auch bereits 

4 Legate von in Wiesbaden veritorbenen Perjonen in den Beträgen 

von 5000 ME. (Rentner Krauskopf; unter gütiger Bermittelung der 

Herren Teſtaments-Exekutoren Zuftizratb Dr. Siebert in Wies— 

baden und Kaufmann Zul. Sandtmann in Hamburg), 5100 ME. 

(Seminar-Direftor a. D. Lex), 1500 Mf. (Rräulein Zuife Abegg; 

unter gütiger Vermittelung der Teſtaments-Exekutoren, der Herren 

Seh. Medizinalräthe Dr. Abegg in Danzig und Dr. Märklin in 

Miedbaden) und 200 ME. (Hofichreinerwitwe Friedrih ; unter gütiger 

Bermittelung der Königl. Negierung und des Vorfigenden des Kura— 

toriumd der Lehrer - Witwen- und »Matjenfaffe, Herrn Reallehrer 

Kilian in Wiesbaden) zugemendet worden. Endlich hat im Fahre 

1873 der damals in Hofen, jegt in Drommersdhaufen lebende Lehrer 

a. D., Herr 3. H. Stahl der Adolph: Stiftung zur Gründung und 

Dotation einer nady ihm benannten Zweigftiftung „Stabl-Stiftung 

zur Unterftügung von Lehrerwaiſen mit leibliden oder 

geiftigen Gebrechen“ 2000 Gulden für den Fall feines Todes 
vermadt; fobald dad Vermögen der Adolph - Stiftung noh um ein 

Beträchtliches angewachſen jein wird, tritt die Aufgabe heran, auch 

für Vergrößerung ded ſehr kleinen Kapitalftoded der Stahl-Stiftung 

Sorge zu tragen. Allen fürftlichen und fonftigen lebenden und vers 

ftorbenen Woblthätern wird audy an diefer Stelle der tiefgefühlte Danf 

ausgeiprocden. 
Wenn das Grundkapital der Adolph: Stiftung für Lehrerwaiſen 
auch dem Dbigen gemäß bereitö eine nicht unanjehnlihe Höhe erlangt 


1884. 24 


20 fl. 


354 





bat, jo reicht dasſelbe doch leider gegenüber den vielfahen Anjprüchen, 
weldhe an die Stiftung gemacht werden, bei weitem nicht aus, um 
allen Hilfefuhenden in dem Make Unterftügungen gewähren zu 
fönnen, wie e8 nad den Verhältniffen derjelben dringend zu wünſchen 
ift. Aus diefem Grunde fieht dad Stiftungd- Kuratorium fih noch 
immer gezwungen, alljährlid die Hilfe der zweiten, gleichfall8 im 
Zahre 1864 gegründeten Adolph-Stiftung, der jegt vom hoben Landes— 
Direktorium verwalteten jogen. Allgemeinen Adolph- Stiftung 
anzurufen, damit einer größeren Zahl unbemittelter Xehrerwaifen Unter: 
ftügungen zur Ausbildung für einen Lebensberuf zu Theil werden 
fönnen. Hieraus ergiebt fich die Notbwendigfeit, daß neben dem 
Kuratorium aud alle Mitglieder eifrigft ſich angelegen fein laffen, 
außer der regelmäßigen Beitragleiftung auch in anderer Weije an 
der weiteren Vergrößerung des Stiftungsvermögend nach beiten Kräften 
mitzuwirken. In legterer Beziehung ift bereitd mehr oder minder 
lange eine Anzahl von Lehrern, ‚deren Namen ebenwohl in dem all« 
jährlich publizirten Nechenichaftöberichte ftetd mitgetheilt werden, jebr 
bemübt, Perſonen aus anderen Ständen für Unterftügung der Adolph: 
Stiftung für Lehrerwailen zu gewinnen, und ift ed durd Diele 
danfendwertheften und angelegentlichft zur Nachahmung zu empfehlen: 
den Bemühungen, wie Schon erwähnt, gelungen, eine jehr bedeutende 
Summe von Geſchenken zu erwerben. 

Die gewählten Berufögattungen der um Stipendien nachſuchen— 
den Lehrerwaiſen find ſehr verichiedener Art; am häufigſten fommen 
por: der Elementarlehrer-Beruf (bei Bewerbern beiderlei Geſchlechtes), 
mannigfadhe Gewerbe (auch weibliche Erwerbsarten), höhere wiſſen— 
ſchaftliche Berufsgattungen u. ſ. ſ. Die Stipendien werden meift 
eine Reihe von Jahren hindurch (bis nach vollendeter Bildungslauf— 
bahn) gewährt. 

Die Adolph-Stiftung für Lehrerwaiſen iſt durch das bei der 
Gründung erfolgte, oben angeführte reiche Geſchenk Sr. Hoheit des 
Herzogs Adohph von Naſſau im Betrage von 1000 Gulden in 
den Stand geſetzt worden, im Sommer 1865 ihre Unterſtützungs— 
thätigfeit zu beginnen, und bat feit diejer Zeit oder innerhalb 19 
Fahren 23008 ME. 50 Pf. in 297 Stipendien an 160 Bewerber 
audgegeben. Die Zahl der Stipendien ift von 2 in 1865 auf 39 
in 1882 und 36 in 1883 geftiegen, und find in den beiden legten, 
ebengenannten Sahren je 2600 und 2700 Mf. (rund) in Stipendien 
vertbeilt worden. Aus dieler, die fühnften Hoffnungen übertreffen- 
den Wirkſamkeit erhellt von jelbit die hohe Bedeutung der Stiftung 
für den Lehrerftand. 

Neben diefen Stipendien der Adolph- Stiftung für Lehrerwaiſen 
gewährt auf deren Anſuchen jeit 1868 die vorerwäahnte jogen. Allge- 
meine Adolph : Stiftung in danfendwerthefter Weiſe gleichfalls Sti- 
pendien an Zehrerwailen, und hat die Zeptere bis jegt 3331 ME. — Pf. 


355 





in 45 Stipendien an 31 Bewerber verwilligt. Durch dieje Beihilfe 
der Allgemeinen Adolph-Stiftung wird die Unterftügung vieler Lehrer: 
waiſen ermöglicht, welche beim Mangel derjelben ohne Unterftügung 
bleiben müßten. 

Aus beiden Stiftungen zufammen find hiernad 26339 ME. 
50 Pf. in 342 Stipendien an 191 Bewerber auögegeben worden 
— Zahlen, welche den Lehrerſtand mit höchſter Freude erfüllen müffen! 

Die größten Stipendien der Adolph» Stiftung für Lehrerwaiſen 
betragen dermalen 180, 150 und 120, die Eleineren 90 und 60 ME., 
mitunter nody weniger. Die größeren Stipendien werden gemeiniglidy 
in 2 Raten ausbezahlt, indem diejes Verfahren eine zweckmäßige Ver: 
wendung in höherem Grade verbärgt; bei Auszahlung der zweiten 
Rate muß die unveränderte MWürdigfeit der Empfänger dur neue 
Zeugniffe nachgewieſen werden. Die größeren Stipendien werden 
vorzüglich un Gymnaſial- oder Univerfitäts-Studenten, deren Bildungs— 
gang die bedeutendften Koften veruriacht, ertheilt; die Fleineren an 
Bewerber, von welden eine oftmalige Wiederholung der Geſuche 
au erwarten fteht und deren Ausbildung mit geringeren Koften ver: 
nüpft ift, oder an ſolche, deren VBerhältniffe minder ungünftig find. 
Namentlich durdy länger fortgelegte Gewährung von Unterftüßungen 
iſt e8 bereits in befriedigendfter Weiſe gelungen, ſehr vielfache Sorgen 
von Lehrerwitwen und -Waiſen zu mildern und den Lepteren die 
Ausbildung für Berufsgattungen zu ermöglichen, welde ihnen ohne 
Stipendien - Bezug verihloffen geblieben wären. Unterftügungen 
aber, welde nur ald Notbitands = Unterftügungen anzuſehen find, 
dürfen, mie wiederholt bemerft wird, von der Adolph-Stiftung für 
Lehrerwaiſen nicht gegeben werden; für joldye Unterftüßungen ift die 
aus Anlaß der goldenen Hochzeit des erhabenen Kaiferpaared ge- 
gründete „Wilhelm: Augufta- Stiftung für Lehrer“ be- 
ſtimmt. 

Die Stipendien der Adolph-Stiftung für Lehrerwaiſen werden 
mit höchſt ſeltenen Ausnahmen nur aus den Zinſen des Stiftungs— 
vermögens beſtritten, die eingehenden Mitgliederbeiträge und Wohl— 
thätergeſchenke aber kapitaliſirt, wodurch der Kapitalſtock ſeit langer 
Zeit in jedem Jahre um ein Anſehnliches zunimmt. In der erſten 
Periode des Beſtehens der Stiftung konnten die Stipendien wegen 
der geringen Höhe der Zinſeneinnahme nur klein ausfallen; neuer— 
lich aber werden dieſelben vielfach weit höher bemeſſen, was auch 
dringend zu wünſchen iſt, weil mittelſt kleiner und ſehr kleiner 
Stipendien, zu deren ziemlich häufiger Ausgabe leider wegen unge— 
nügender Mittel noch immer die Nothwendigkeit vorliegt, eine aus— 
reichende Hilfe nicht beichafft werden kann. 

Dadurdy, dab die Stipendien meiltentheild während einer Reihe 
von Jahren an die nämlichen Bewerber ertheilt werden, ergeben ſich 
in vielen Fällen nicht unerheblihe Gejammt - Unterftügungöbeträge. 


24 * 


356 





Die meiften Stipendien-Bewerber widmen fi), wie oben mitgetbeilt, 
dem Elementarlehrer- Stande; jolde werden 5 Fahre lang unterftügt 
und erhalten meift in den erften 2 Fahren ald Präparanden je 60, 
ſpäter ald Seminarilten zweimal je 90 und im legten Seminarjahre 
wegen der bei der Anftellung und Etablirung nothwendigen größeren 
Ausgaben wenn irgend möglich 120 Mk., was zujammen 420 ME. 
ausmacht; daneben beziehen diejelben in der Regel auch mehr oder 
minder beträdhtlihe Staatd- Stipendien. Die größten Stipendien 
empfangen, wie aud ſchon gejagt wurde, die Gymnaſial- und Uni— 
verfitätd-Studenten und befommen daneben gleichfalls häufig Staats— 
Stipendien. Ein Univerfitätd- Student hat beilpielöweile in einem 
Jahre 120, in den zwei folgenden Fahren je 150, im Ganzen aljo 
ebenwohl 420 ME. erhalten; ein anderer derartiger Student, welcher 
beim Tode ded Vaterd noch zwei Jahre auf der Univerfität zu blei— 
ben hatte, empfing zweimal das höchſte Stipendium mit 180 oder 
zufammen 360 ME. Gymnaſial- oder Univerfitäts- Studenten werden 
aber bloß dann von der Adolph-Stiftung für Lehrerwaiſen fortgefegt 
unterftügt, wenn fie beim Tode des Baterd bereit3 in Prima des 
Gymnaſiums oder auf der Univerfität find, weil andernfalld ſehr 
lange Zeit Stipendien gegeben werden müßten, was theild über die 
Kräfte der Stiftung geben, theild eine unbillige Bevorzugung einer 
Familie zum Nachtheile oder auf Koften anderer, welde darunter 
zu leiden ‚hätten, bilden würde; befinden ſich dagegen Lehrerſöhne 
beim Tode ded Vaters erft in den Unterflaffen des Gymnafiums, jo 
werden ihnen Stipendien weiterhin nur gewährt, wenn fie eine ans 
dere, Schneller zu einer Subfiltenz führende Bildungslaufbahn er- 
greifen. Die Unbilligkeit der Unterftügung von Gymnafiaften der 
unteren Klaffen zum Zwede fortgefegter Studien fann durd ein 
praktiſches Beiſpiel leicht nacdhgewielen werden. Man nehme den 
neuerlich vorgefommenen Fall an, daß ein Gymnaſiaſt der allerun- 
terften Klaffe, der fpäter Theologie ftudieren will, um Unterftügung 
nachſucht, jo müßte diefe bei gleichbleibender Dürftigfeit 13 Jahre 
lang (9 Jahre Gymnafium und 4 Zahre Univerfität mit Seminar) 
fortgefegt werden; in der nämlichen Zeit könnten aber entweder 
4 Lehrlinge, oder falt 3 lementarlehramts - Ajpiranten unterftügt 
werden. Es ift daher ald unbillig und rückſichtslos gegen andere 
Hilföbedürftige zu erachten, wenn ein Cinziger fo lange die Unter- 
ftügung beanfprucht und hierdurch mehreren Anderen die Möglichkeit 
der Hilfe entzieht; ſolche Stipendien-Gefuhe werden daher abge- 
lehnt, um mit dem gleichen Gefammtbetrage mehr Bewerber unter- 
ftügen zu können. 

In betreff derjenigen Lehrerwaiſen, weldye mit —— 
durch Stipendien ſich für ein Gewerbe oder den Kaufmannsſtand 
ausbilden wollen, erſcheint es ſelbſtverſtändlich geboten, daß ſeitens 
der Mütter oder Vormünder derſelben die größte Bemühung ange— 


357 





wendet wird, um eine den geringen Vermögensverhältniſſen 
allein entſprechende unentgeltliche oder jehr billige Lehre aus— 
findig zu machen, jedod unter der Vorausſetzung, daß die moralijche 
oder gewerbliche Ausbildung der betreffenden jungen Leute nicht das 
runter leiden darf. Wenn eine ſolche Lehre ausfindig gemacht wird, 
reiht ein Heinered Stipendium aus und fann mit demjenigen, was 
hiedurch eripart wird, ein anderer Bewerber unterftügt werden, wäh— 
rend Xepteres bei jehr hohem Lebrgelde und darum angezeigten grö— 
Beren Stipendien nicht geſchehen kann und hierdurch abermals eine 
unbillige Berfürzung anderer Hilföbedürftiger veranlaßt wird. Leider 
fommt aber hohes Lehr- und Koftgeld bei Zehrlingen, für welde 
Stipendien nachgeſucht werden, häufig vor, und ift deöhalb, damit 
diejer Uebelſtand möglidhft fern gebalten wird, von der Stiftungs— 
Generalverfjammlung ded Jahres 1881 beichloffen worden, daß die 
Mütter oder Bormünder von Lehrerwaijen beiderlei Geſchlechtes bei 
Auswahl ded Meifterd (reip. der Lehrmeifterin für Mädchen) und 
Abſchluß des Lehrvertrages fi der Mitwirfung der beiden Ver— 
trauenöperjonen (Lehrer), welche bei der Bewerbung um Stipendien 
die Zeugniffe über Dürftigkeit und MWürdigfeit der Bewerber aus— 
ftellen, zu bedienen haben, indem hierdurch zweckmäßige Meiftermahl 
und ebeniolder Kontraft:Abfchluß, ſowie billige Rückſichtnahme auf 
andere Hilföbedürftige mehr ficher geftellt werden; bei böberen 
Lehrgeldbeträgen iſt von den beiden Lehrern eine Beſcheinigung da— 
rüber auszuftellen, daß troß eifriger Bemühung eine unentgeltlicye 
oder billigere Unterbringung in der Geſchäftslehre nicht zu erreichen 
geweſen tft. 

Eine weitere große Unzuträglichkeit fommt vielfach binfichtlich 
der Mädchen, weldye ſich um Stipendien für Ausbildung im Weiß— 
zeugnäben oder Kleidermachen oder Putzgeſchäfte bewerben, vor, in— 
dem öfter Kontrafte mit ungerechtfertigt langer, 2=, jelbft 3 jähriger 
Lehrzeit abgeichloffen werden, während nad den eingeholten Gut- 
achten fachverftändiger - Perjonen bei guter Wahl der Lehrmeifterin 
1 Jahr gemeiniglidy vollftändig ausreichend ift. Es hat deshalb die 
1882r Generalveriammlung den Beihluß gefaßt, daß der Regel nad) 
an ſolche Mädchen Stipendien nur für 1 Fahr verwilligt und da— 
von Ausnahmen bloß in ganz bejonderen Fällen, in welden eine 
längere Lehrzeit vollflommen begründet und gerechtfertigt erjcheint, 
gemacht werden follen, weil länger dauernde Unterftüßungen nad) 
der zur Erlernung des betreffenden Geſchäftes genügenden Zeit nur 
Nothitands-Unterftügungen find, dieje aber dem Zmede der Stiftung 
widerftreiten und gleihfalld eine NRüdjichtslofigkeit gegen andere 
Hilfsbedürftige, ſowie eine Berfürzung diefer involviren. 

Die Bewerbung um Stipendien geichieht meiftentheild durch 
Elementarlehrer- Witwen; es find aber jeit dem Beftehen der Stif- 
tung aud von 2 Gymnafiallehrer- und 2 Reallehrer-Witwen Gejude 
um Unterftüßung eingereicht worden. 


358 





Die Gefuhe um Stipendien müffen fo abgefaßt fein, daß fie 
über die Eigenſchaften und Berhältniffe der Bewerber volllommen 
genügende Auöfunft gewähren, indem eine jolhe Auskunft durchaus 
erforderlich ift, um die Berhältniffe und den Grad der Unterftügungs- 
Bedürftigkeit und -Würdigkeit richtig beurtheilen zu fünnen. Um 
diefen Zwed mit möglihiter Sicherheit zu erreichen, find folgende 
Anordnungen getroffen worden: 

a. e8 wurden gedrudte Geſuch-Formulare eingeführt, welche eine 
Reihe von Fragen enthalten, durdy deren Beantwortung die 
Möglichkeit der Bildung eined zutreffenden Urtheiles über 
die Bedürftigkeit und Mürdigfeit der Stipendien» Bewerber 
thunlichft gemäbrleiftet wird; . 

b. es wurde vorgeidhrieben, daß mit den Geſuchen eine Anzahl 
von amtlihen und Privatzeugniffen vorzulegen ift, durch 
welche die Bedürftigkeit und MWürdigfeit der Bewerber glaub» 
haft nachgewieſen werden; 

c. die Privatzeugniffe (von zwei Lehrern, welde ald Vertrauens— 
perjonen der Stiftung einer- und der Bewerber andrerjeits 
fungiren) find verjchloffen an die Bewerber abzugeben und 
in gleihem Zuftande an das Stiftungd-Kuratorium zu über: 
mitteln, weil bei diefem Verfahren mit größerer Sicherheit 
erwartet werden kann, dab die Eigenſchaften und Verhältniffe 
der Bewerber vollfommen der Wirklichkeit entiprechend dar: 
gelegt werden. 

Die Geſuche find an das Kuratorium einzureichen, welches die— 
jelben nebſt den zugehörigen Zeugniffen genau prüft und darnad) an 
die Generalverfammlung Vorſchläge über Gewährung oder Verſa— 
gung von Stipendien richtet ; die Enticheidung über diefe Borfchläge 
wird von der gedachten Verſammlung getroffen. 

Nah der eriten Faffung der Stiftungs - Statuten fonnten an 
eine Kategorie hilfäbedürftiger Lebrerfinder Stipendien nicht gege— 
ben werden, nämlich an diejenigen, welde zufolge trauriger Um: 
ftände, 3. B. längere Haftftrafe ded Vaters, ihred Ernährers zeit- 
weilig beraubt find; es ift daher bald Vorjorge getroffen worden, 
daß für die Unterftügung folder Lehrerkinder, melde, ohne daß fie 
eine Schuld trifft, in einer weit ſchlimmeren Lage, als Lehrerwaiſen 
fich befinden, da in ſolchen Fällen Penfionen nicht gegeben werden, 
ein außerordentlicher Kredit zur Dispofition geftellt ift. 

Bon Mahregeln, welche vorgefehrt worden find, um Unregel- 
mäßigfeiten im Geſchäftsgange fern zu halten, werden nadhftehende 
wichtigere hervorgehoben: 

1) die beionderen Beftimmungen, welche binfidhtlih der in Ge- 
ihäftslehre tretenden Lehrerwaiſen erlaffen worden find, wer: 
den zur Sicerftellung ihrer Beachtung öfter in Nr. 1 des 
Schulblattes für den Regierungsbezirk Wiesbaden abgedrudt; 


359 


2) die Lifte der Stiftungderheber, deren Namen den Stipendien- 
Bewerbern befannt fein müſſen, wird alljährlid, wenn nöthig 
nad der General: Berfammlung ergänzt und in Nr. 2 des 
folgenden Jahrganges ded ebengenannten Blattes veröffentlicht; 

3) die Mitgliederbeiträge werden gemeiniglih behufs Porto— 
Eriparnid in der Generals Verfammlung abgeliefert; wenn 
dieſes nicht geicheben ift, jo wird nach dieſer Verſammlung 
die Ablieferung in Erinnerung gebracht, damit der Rechnungs— 
abſchluß rechtzeitig erfolgen kann. 

In den vorftebenden Mittheilungen ift der Nachweis geliefert 
worden, dab die Gtiftung ihr Vermögen in der furzen Zeit ihred 
Beftebend außerordentlih vermehrt hat, und daß diefelbe ihre Un- 
terftügungdtbätigfeit zu Gunften der Lehrerwitwen und -Waiſen in 
einer die Erwartungen weit überfteigenden Weile zur Ausführung 
gebradht hat. Soldye Thatſachen liehen eine hohe Zunahme der Bor: 
liebe und jelbft eine Begeifterung für die Stiftung” erwarten, und 
dieſe Folge ift in Wirklichkeit eingetreten, wie theild aus den Aeuße— 
rungen vieler Lehrer hervorgeht, ganz bejonderd aber der Umftand 
ſchlagend beweiſt, dab in mehreren Snipeftiondbezirfen alle oder viele 
Lehrer in der Freude über das herrliche Gedeihen der Stiftung aus 
freien Stüden ihre ftatutenmäßigen Jahresbeiträge verdoppelt, ja 
in einer nod mehr vergrößert haben. Da indek dad Vermögen 
der Stiftung, wie ſchon öfter erwähnt, zur Erfüllung ihrer großen 
Aufgabe immer no lange nicht genügt, fo ift dringendit zu wün— 
hen, daß diejer Schöne Vorgang baldigft recht vielfadhe Nahahmung 
finden möge. 

MWenn nunmehr noch darauf hingewiefen wird, wie der naſſ. 
Zehrerftand von feinem meift fleinen Einfommen jeit faft 20 Jahren 
regelmäßige Beiträge zur Dotirung der Adolph-Stiftung für Lehrer— 
waiſen leiftet und mittelft derjelben unter dem nicht dankbar genug 
anzuerfennenden Beiltande wohlthätiger Menjchenfreunde ein bereits 
ziemlich beträchtliche Kapital zuſammengebracht hat; jo jcheint die 
Anſicht nicht ungerechtfertigt, daß derjelbe mit hoher Befriedigung 
auf diejed aus sehr befcheidenen Anfängen fo günftig ſich entwidelnde 
und ſchon feit lange ſehr fegensreich wirkende Inititut der Selbft- 
bilfe, welches durch feine ausdauernde Opferwilligkeit und Thatkraft 
geſchaffen worden ift, hinbliden darf. 

Zum Schluffe mag noch der Hoffnung Ausdrud gegeben wer— 
den, daß dad werfihätige Wohlwollen, welches der Stiftung jeit 
ihrer Gründung von fo ſehr vielen außerhalb Stehenden, die ein 
offened Herz für die armen Lehrerwaiien —— entgegengebracht 
worden iſt, derſelben fernerhin in gleichem Maße erhalten bleibe, 
damit auch hierdurch ſowohl der Kapitalſtock, als die Möglichkeit, 
in allen Fällen die den Verhältniſſen der Stipendien-Bewerber voll- 
fommen entſprechende Unterftügung zu geben, immer mehr fich ftei- 
gern. Das malte Gott! 


360 





7) Berein Deutſcher Lehrer in England. 


Aufruf. 

In einer am 29. Dezember vorigen Jahres in Tolmerd’ Square 
Snftitute, London, unter dem nilige ded Herrn C. Tuchmann, 
früheren Präfidenten der Deutihen Wohlthätigkeits-Geſellſchaft, ab- 

ehaltenen Verfammlung von deutihen Lehrern und jolchen, die ſich 

—* dieſelben intereſſiren, wurde beſchloſſen, unter dem Titel: German 
Teachers’ Association einen „Verein Deutſcher Lehrer in England“ 
zu gründen, der fidh folgende Hauptaufgaben ftellt: 

1. Der Berein bezwedt, die joziale und materielle Lage des 
deutichen Lehrers in England nah Möglichkeit zu heben; politiiche 
Beitrebungen irgend weldyer Art find aus —— 

2. Der Verein übernimmt für ſeine Mitglieder für eine gering— 
fügige Entſchädigung die Vermittelung von Stellen in engliſchen 
Schulen und Familien. 

3. Der Verein will neu herübergekommenen deutſchen Lehrern, 
ſowie anderen Mitgliedern, die ſich an ihn wenden, mit Rath und 
That an die Hand gehen und den ſich hier aufhaltenden Lehrern und 
Mitgliedern in einem Vereinslokale ein Heim bieten, mit Leſezimmer, 
Bibliothek u. ſ. w. 

4. Der Verein unterhält eine ſtete Verbindung mit den deutſchen 
Hochſchulen und der deutſchen Preſſe, um auf die Sachlage in Be— 
ug auf den wirklichen Bedarf deutſcher Lehrer in England aufmerk— 
un zu machen. 

5. Der Verein wird ferner die Aufgabe übernehmen, für die 
Kinder engliiher Eltern paffende Schulen auf dem Kontinente, wie 
auch umgekehrt ſolche Schulen reip. Familien für deutjche Kinder in 
England nachzuweiſen, den Austauſch von Kindern zum Zwecke der 
Grlernung der engliichen und Eontinentalen Sprachen zn vermitteln, 


u. |. w. 

6. Endlich hofft der „Verein Deutiher Lehrer in Eng— 
land“ im Laufe der Zeit und mit Unterftügung der kaiſerlich deut» 
hen Regierung in den Stand gejegt zu werden, in London ein 
„Deutihes Snftitut zum Studium der englijden 
Sprade,” deffen Grundzüge bereitö von einem Komitemitgliede 
in einer Denkichrift ausgearbeitet werden, zu gründen. 

Der Lord-Major von London ſowie andere hervorragende Per— 
jönlichkeiten haben bereitd ihre Betheiligung event. ihre Proteftion 
zugelagt, und die vorläufigen Koften find durd die Güte des Herrn 
C. Tuch mann theilweife ſchon gededt, doch find nod erhebliche 
Mittel erforderlih, um den Verein jo weit lebensfähig zu machen, 
daß er auf eigenen Füßen fteben und die oben berührten Projekte zur 
Ausführung bringen kann. Aus diefem Grunde wendet fih Das 
untengenannte Komite vertrauendvoll an alle deutichen Lehrer und 


361 


Studirenden, aud ihrerjeitd die gute Sache nady Kräften zu fördern, 
entweder durch Beitritt zu dem Vereine oder durch Beiträge. 

So weit fidy bis jept überjehen läßt, würden die Sahreöbeiträge 
der Mitglieder Zehn Mark nicht überfteigen, und würden Diele 
Beiträge alle Mitglieder zu dem Schuge und den Wohltbaten des 
Bereined berechtigen, deren Umfang nad) den oben angegebenen Grund— 
fägen j. 3. in den Statuten näber feftgeitellt werden wird. 

Beitrittderflärungen, fowie Beiträge, werden von dem mitunter- 
zeichneten Sekretär, jomie von Herrn Dr. Bernard, Schabmeifter 
des Allg. Deutihen Schulvereined, Kurftraße 34/35, Berlin C., 
entgegengenommen. 

—— im März 1884. 


Das Komitédes „Vereines DeutſcherLehrerin England.“ 


Chas. Tuchmann (früherer Präſident der Deutſchen Wohlthätig— 
keits-Geſellſchaft), Vorſitzender. 

H. Baumann, Direktor der deutſch-engliſchen Knabenſchule in 
Brixton. 

Otto Delfs, Oberlehrer an King's College, Sherborne. 

J. Holthuſen, Redakteur der „Londoner Zeitung Hermann.” 

C. Mengel, Direktor der erften deutichen höheren Töchterſchule zu 
Islington. 

Dr. E. Oswald, Royal Naval Kollege, Greenwich. 

Dr. W. Rolfd, Erzieher S. K. H. des Prinzen Alfred von Edinburg. 

Dr. Schneider, Bertreter der „Kölniihen Zeitung” für England. 

Dr. Schöll, Paftor an der deutihen lutheriſchen Kirche in Cleve— 
land Street, Fißroy Square, W.C. 

C. Wagner, Paftor an der deutſchen evangeliichen Kirche, Syden— 
bam, S.E. 
H. Reihardt, Oberlebrer an der höheren Mädchenichule, 

Park Road, Haverftod Hill, London, N.W. Seftetär. 


Perfonal: Veränderungen, Titel: und Ordens : Verleihungen. 


A. Behörden und Beamte. 


Der Wirkliche Geheime Dber-Medizinal- und vortragende Rath im 
Minifterium der geiftlidhen ꝛc. Angelegenheiten, ordentl. Profefl. 
in der medizin. Fakult. der Univerfität zu Berlin, Dr. 
Frerichs ift in den Adelftand erhoben, — dem Geheimen Ober: 
Regierungd- und vortragenden Rathe in demjelben Minifterium, 
General Direktor der Mufeen Dr. Ehöne der Rothe Adler: 
Drden zweiter Klafje mit Eichenlaub verliehen, 


362 


dem Direktor der Wiſſenſchaftl. Prüfungs-Kommiſſion zu Halle 
a. d. S., Geheimen Regierungs-Rath Profeſſor D. Dr. Kramer 
der Königl. Kronen-Orden zweiter Klaſſe verliehen, 

der Regierungs- und Schulrath Menges zu Magdeburg zum Pro— 
vinzial-Schulrath ernannt und dem Provinzial-Schulkollegium zu 
Berlin übermieien, 

dem Regierungs- und Schulrathe Dr. von Giriacy-Wantrup zu 
Arnöberg der Charakter ald Geheimer Regierungs-Rath verliehen, 

der Hilfsarbeiter in der Schulverwaltung bei der Regierung zu 
Breslau, Seminar- Direktor Skrodzki zum Regierungs- und 
Schulrath ernannt und der Regierung zu Königöberg it. Prf. 
überwieien, 

dem Dberlandeögerichtöratbe Hildebrandt zu Königöberg i. Prß. 
dad Amt ded Univerfitätsrichterd bei der Univerfität daſelbſt, 

dem Geheimen Regierungd-Rathe Dr. Willdenow zu Breslau 
Univerfitätsrichter - Stelle bei der Univerf. dajelbft nebenamt: 
ib, und 

dem früheren Staatdanwalte Brauns zu Marburg die Univer- 
fitätsrichter-Stelle bei der Univerf. daſelbſt übertragen, 

dem Superintendenten, Dberpfarrer und Kreis-Schulinſpektor Leh— 
mann zu Müncheberg im Kreiſe Lebus der Königliche Kronen- 
Drden dritter Klaffe und 

dem Kreid- und Stadt-Schulinipeftor Blande zu Hannover der 
Königl. Kronen-Drden vierter Klaffe verliehen, 

der Gymnafialfehrer und kommiſſariſche Kreis-Schulinipeftor Mühl: 
bo fr zu Guttftadtim Kreile Heilöberg zum Kreis-Schulinſpektor 

ernannt worden. 





B. Universitäten, techniſche Hochſchulen, ıc. 


Her auferordentl. Profeff. Dr. PB. Tihadert zu Halle a./S. ift 
zum ordentl. Profeff. in der theolog. Fakult. der Univerf. zu 
Königäberg ti. Pr. ernannt, — dem ordentl. Profeſſ. der 
Medizin, Medizinal-Ratb Dr. Schönborn an der lepteren 
Univerj. der Charakter ald Geheimer Medizinal-Rath verliehen, 
— dem ordentl. Profeff. Dr. Simfon in der philofopb. Fafult. 
derfelben Univerj. der Rothe Adler-Drden dritter Klaſſe verliehen, 
und zum außerordentl. Profeff. in derfelben Fakult. diefer Univerf. 
der Privatdoz. Dr. Hurwitz aus Göttingen ernannt, 

den ordentlihen Profeſſoren an der Univerj. zu Berlin: Ober- 
Konfift. Rath Dr. Dorner in der theolog. Fakult. ift der 
Charakter ald Wirklicher Dber-Konfift. Rath mit dem Range der 
Räthe erfter Klaffe, Dr. Hinſchius in der jurift. Fafult. der 
Charakter ald Geheimer Zuftiz-Rath, und Dr. Waldeyer in der 
medizin. Fakult. der Charakter ald Geheimer Medizinal» Rath 


363 


verliehen, — die ordentlihen Univerfitätd-Profefforen Dr. Franz 
Eilhard Schulze zu Graz und Dr. 2. Fuchs zu Heidelberg find 
zu ordentlichen Profefforen in der philojoph. Fakult. der Univerf. 
zu Berlin, ernannt, 

der ordentl. Profefj. Dr. Pescatore zu Gießen ift zum ordentl. 
Profeff. in der jurift. Fafult. der Univerf. zu Greifswahd, — 
und an leßterer Univerj. der Privatdoz. Dr. Budge zu Greifd- 
wald zum außerordentl. Profefj. in der medizin. Fakult. ernannt, 

die Privatdozenten Dr. H. Magnus und Dr. Born zu Breslau 
find zu außerordentl. Safer in der medizin. Fafult. der 
Univerfit. dajelbt ernannt, — dem ordentl. Profeſſ. in der philojoph. 
Fafult. derjelben Univerfität, Mitgliede des Herrenhaujed, Dr. 
Röpell ift der Königl. Kronen-Drden zweiter Klaffe, dem Di: 
reftor der Sternwarte und ordentl. Profefl. in der philojoph. Fa= 
fult. derjelben Univerſ. Dr. Galle der Charakter als Geheimer 
Regierungs-Rath verliehen, der ordentl. Profeſſ. in der philoſoph. 
Fafult. der Univerf. zu Kiel, Dr. B. Erdmann in gleicher 
Eigenſchaft an die Univer). zu Breslau verjegt, 

den ordentlihen Profefforen in der medizin. Fakult. der Univerſ. 
zu Halle a.d.©.: Geh. Mediz. Rath Dr. Weber ilt der Kö: 
nigl. Kronen-Drden zweiter Klafje, Geh. Medizinal-:Räthen Dr. 
Olshauſen und Dr. Richard Volkmann der Rothe Adler: 
Drden dritter Klaffe mit der Schleife verliehen, — es find der 
außerordentl. Profeff. Dr. Leonhard zu Göttingen zum ordentl. 
Profeſſ. in der jurift. Fakult, der Privatdoz. Dr. Genzmer zu 
Halle zum auferordentl. Profefl. in der medizin. Fakult., der 
Privatdoz. Dr. Barthbolomä zu Halle und der außerordentl, 
Profeſſ. an der Univerj. zu Straßburg i. Elſ. Dr. Vaihinger 
zu außerordentlichen Profefforen in der philojoph. Fakult. der Uni» 
verj. zu Halle a.d. ©. ernannt, 

es find der Privatdoz. Lic. theol. u. Dr. phil. Bäthgen zu Kiel 
os außerordentl. Profefj. in der theolog. Fakult., der Privatdoz. 

r. Werth dajelbft zum außerordentl. Profeff. in der medizin. 

Fafult. — die außerordentlihen Profefjoren Dr. Glogau und 
Dr. Krohn zu Halle a. d. S., ſowie der etatsmäßige Profeff. 
Dr. Laspeyres an der techniſchen Hochſchule zu Aachen zu or— 
dentlihen Profefforen, und der Gymnafial-Oberlehrer Dr. Lüt— 
jobann zu Kiel zum außerordentl. Profefj. in der philoſoph. 
Fafult. der Univerj. zu Kiel ernannt, — dem Bibliothefar der 
Univerfitätd-Bibliotbef zu Kiel, Dr. Steffenhagen der 
Charakter ald Ober-Bibliothekar verlieben, 

dem ordentl. Profeſſ. in der medizin. Kakult. der Univeri. zu Göt— 
tingen, Ober» Medizinal-Rath Dr. Henle der Charakter als 
Geheimer DOber-Medizinal-Rath verliehen, der ordentl. Profefl. 
am Polytehnitum zu Zürih, Dr. Guſt. Cohn zum orbdentl. 


364 

Profeff. und der Privatdoz. Dr. Falkenberg zu Göttingen zum 
außerordentl. Profefj. in der philoſoph. Fakult. der Univerf. zu 
Göttingen ernannt, 

der außerordentl. Profeff. Dr. Sidel in der jurift. Fakult. der 
Univeri. zu Göttingen in gleiher Eigenſchaft an die Univeri. zu 
Marburg verfegt, — dem ordentl. Profeff. Dr. Melde in der 
philoſoph. Fafult. der letzteten Univerj. der Rothe Adler» Orden 
vierter Klaffe verliehen, der ordentl. Profeff. Dr. Paaſche zu 
Roſtock, zum ordent. Profeff., und der !,ecturer of Teutonic 
Languages and Literatur am University College zu Liver— 
pool, Dr. Vietor zum außerordentl. Profeif. in der philoſoph. 
Fafult. der Univerſ. je Marburg ernannt, 

der ordentl. Profeff. Dr. Zitelmann zu Halle a. d. ©. ift in 
gleicher Eigenfchaft im die jurift. Fafult. der Univerf. zu Bonn 
verjegt und der ordentl. Profefj. Dr. Niffen zu Straßburg i. Eli. 
zum ordentl. Profeff. in der philoſoph. Fakult. der Univerſ. zu 
Bonn ernannt, 

an der Akademie zu Münfter ift der Privatdoz. Dr. theol. u. 
ro Bardenhemer zum ordentl. Profeff., und der Privatdoz. 

ic, theol. Fehtrup zu Münfter zum außerordentl. Drofelt 

in der tbeolog. Fafult. ernannt worden. 





Den Dozenten an der tehniihen Hochſchule zu Berlin: Regierungs— 
Baumeiftern Elis und Karl Schäfer, fowie dem Dr. Slaby 
und dem Dr. Weeren ilt das Prädikat „Profeſſor“ beigelegt, 

der Profeff. Dr. 8. Rodenberg an der techniſchen Hochſchule zu 
Darmitadt, der Privatdoz. Dr. von Mangoldt in der philofopb. 
Fafult. der Univerſ. zu Göttingen und der außeretatömäßige Pro- 
feff. Dr. Poft zu Hannover find zu etatdmähigen Profefloren an 
der techniſchen Hochſchule zu Hannover, und der Privatdoz. 
Dr. Dft an der Univerf. zu Leipzig ift zum Dozenten für Chemte 
an derjelben tehniihen Hochſchule ernannt, 

der außerordentl. Profeſſ. Dr. Arzruni in der philoſoph. Fakult. 
der Univeri. zu Breslau und der außerordentl. Profeſſ. Riedler 
an der tedhniihen Hochſchule zu München find zu etatömähigen 
Profefforen an der techniſchen Hohihule zu Naben ernannt 
worden. 


Der Kuftod Dr. Söhting an der Königlichen Bibliothef zu Berlin 
ift zum Bibliothefar ernannt worden. 





C. Gymnafial- und Real»Xehranftalten. 
In 5 Eigenſchaft ſind verſetzt worden die Gymnaſial-Direktoren: 
r. Ungermann zu Münſtereifel an dad Gymnaſ. zu Düren, und 
Dr. Uppenkamp zu Düren an das Gymnaſ. zu Düſſeldorf; 


365 


der Direktor des ftädtiihen Gymnaſ. zu Warburg, Dr. Hedel: 
mann ift zum Königlihen Gymnafial-Direftor ernannt und dem: 
jelben die Direktion ded Gymnaf. zu Paderborn übertragen; 
der Dirigent des — zu Preuß. Stargardt, Dr. Heinze 
zum Gymnaſial-Direktor ernannt und demſelben die Direktion 
diejed Gymnaſ. übertragen; 
ed iſt betätigt worden die Wahl 
des Oberlehrerd Profejj. Dr. Guftav Lange am Humboldtö- 
Gymnaſ. zu Berlin pn Direktor diejed Gymnafiums, 
des Dberlehrerd Profefj. Dr. 3. H. Müller am Friedrichd- 
MWerderihen Gymnaſ. zu Berlin zum Direktor des Luiſen— 
ftädtiih. Gymnaſ. dafelbit, 
des Prorektord Oberlehrerd Dr. Hamdorff andem Gymnaj. und 
dem Nealgymnaj. zu Guben zum Direktor diejer Anftalt, 
deö Dberlehrers und Prorektord Dr. Altenburg am Gymnaſ. 
zu Oh lau zum Direktor diefer Anftalt, und 
des Direktors ded Gymnaf. zu Lemgo, Dr. Steusloff zum Direktor 
ded Gymnaſ. zu Herford. 


Dem DOberlehrer Profeſſ. Dr. Schell bach am Friedrih-Wilhelms- 
Gymnaſ. zu Berlin ift der Adler der Ritter ded Königl. Haus- 
ordend von Hohenzollern, 

dem Dberlehrer Profejj. Dr. Kallius am Königftädtiih. Gymnaf. 
zu Berlin der Königl. Kronen-Drden vierter Klaffe, und 

dem Dberlehrer Profefj. Leſſing an dem Gymnaſ. und dem Real» 
gymnaſ. zu Prenzlau der Rothe Adler» Drden vierter Klaffe 
verliehen; 

das Prädikat „Profefjor” ift beigelegt worden den Oberlehrern: 
Feyerabendt am Gymnaj. zu Thorn, 

Dr. hr und Dr. Richter am Askaniſchen Gymnaj. zu 
erlin, 

Dr. Ernſt Fiſcher am Königftädtiih-Gymnaf. zu Berlin, 

Dr. Nitſche am Leibniz.Gymnaf. zu Berlin, 

Bußler und Dr. Lortzing am Sophien-Öymnaf. zu Berlin, 

Dr. Bobhnftedt am Gymnaſ. zu Ludau, 

Dr. Weigel und Lademann am Gymnaſ. zu Greifäwald, 

Rich. Hoffmann am Marienftiftd3-Gymnaj. zu Stettin, 

Dr. Jonas am Stadt-Gymnaſ. zu Stettin, 

Eggeling am Gymnaf. zu Krotofdin, 

Dr. Witus ki am Marien-Gymnaj. zu Pofen, 

Dr. Grimm und Dr. Witte am Gymnaf. zu Ratibor, 

Dr. Märfer am Gymnaf. zu Herford, 

Dr. Körber am Gymnaj. zu Fulda, 

Proreftor Breuer am Gymnaf. zu Montabaur, und 

Sauerland am Gymnaſ. zu Sigmaringen. 


366 





Zu Dberlehrern, bezw. zu etatömäßigen Oberlehrern find befördert 
worden die better Lehrer: 
Komwaled am Königl. Gymnaj. zu Danzig, 
Dr. Strebigfi am Gymnaf. zu Neuftadt i. Weſtprß., 
Alb. Boigt am Gymnaſ. zu Thorn, 
Dr. Schmiele am Bilhelms-Öymnal. zu Berlin, 
Dr. Maskow am Gymnaſ. zu Pyritz, 
Könnede und Newie am Gymnaſ. zu Stargard i. Pomm., 
Dr. Zange am König Wilhelms-Gymnaſ. zu Stettin, 
A bee am Stadt-Gymnai. zu Stettin, 
r. Sachſe am Friedrih-Wilhelmd:Gymnaf. zu Poſen, 
Dr Bröderhboffam Gymnaj. zu Beuthen, 
Dr. Binde am evangel. Gymnal. zu Gr. an 
Dr. Jänicke am ftädtiih. Gymnaſ. zu Liegn 
Dr. Weingärtner am der lateinijchen al der Franckeſchen 
Stiftungen zu Halle a. d. ©. 
Dr. Peppmüller am ſtädtiſch. Gymnai. zu Halle a.d. ©, 
Dr. Shambad am Gymnaj. zu Nordhaufen, 
Sriedr. Möller „ . zu Altona, 
Gräfer R z zu Gmden, 
Görged 2 zu Hameln, 
Scheller am Lyceum J. zu Hannover, 
Dr. Ey und Dr. Kohts am Lyceum II. zu Hannover, 
Dr. Fricke am Symnaf. zu Lingen, 
Kuhlenberf am Raths-Gymnaſ. zu Osnabrück, 
Titular-Oberlehrer Fromme am Gymnaj. zu Soeſt, 
Titular-Oberlehrer DBr. Wiske mann am Gymnaſ. zu Marburg, 
Gropius am Gymnaſ. zu Weilburg, 
Titular-Oberlehrer Dr. Meſtwerdt am Gymnaſ. zu Cleve, 
Rodenbuſch und Dr. Martens am Gymnaſ. zu Eiberfelp, 
Stein I. und Dr. Meureram Friedrih-Wilh. Gymnaſ. zu Köln, 
Dr. Hirihberg am Gymnaſ. “ Mörd, und 
Dr. Rebling u Wejel; 
Dedal. der katholiſche Sreligiondtehrer Fell am Gymnaſ. an Mar: 
zellen zu Köln. 


Als Oberlehrer ja berufen, bezw. verjeßt worden an dad Gymnafium 

zu Pojen, Me Ne der ordentl. Lehrer Dr. Schröter 
vom Gymnaſ. zu Oftrowo, 

zu a der ordentl. Lehrer Dr. Roft vom Gymnaſ. 
u Oblau 

zu Halle a. d. S. lateiniſche Hauptichule der Franckeſchen Stif- 
tungen, der Oberlehrer Dr. Suchsland vom Herzogl. An: 
halt. Gymnal. zu Defjau 

zu Salzwedel der ordentl. Lehrer Dr. Kohlmann vom Gymnaſ. 

‚u Siöleben, | 


367 





(ferner find als Dberlehrer berufen, bzw. verjept worden an das 
Gymnafium) 
zu Kiel der ordentl. Lehrer Dr. Sauer vom Wilhelmd-Gymnaj. 


* Berlin, 

zu Meppen der ordentl. Lehrer Dr. Ruhe vom Gymnaſ. zu 
Koesfeld, 

zu Weilburg der Oberlehrer Dr. Braun II. vom Gymnaſ. 
zu Marburg, 

zu Emmerich, der ordentl. Lehrer Dr. Luthe vom Gymnaſ. 

— Düſſeldorf, 

zu München-Gladbach, der ordentl. Lehrer Dr. Meyer vom 
Gymnaſ. zu Krefeld, und 

zu Köln, Friedrich Wilhelms-Gymnaj., der ordentl. Lehrer Dr. 
Didolff vom Gymnaf. zu Düren. 


Der Titel „Oberlehrer” ift beigelegt worden den ordentlichen Lehrern 
Dr. Auguftin am Gymnaſ. zu Ratibor, 
Dr. Höljer - 5 zu Erfurt, 
Dr. Wegener am Pädagogium ded Klofterd U. 2%. Fr. zu 
Magdeburg, 
Dr. Dtto Scheibe am Gymnaj. zu Merjeburg, und 
Kamp am Friedrih-Wilhelmd-Gymnaj. zu Köln. 


Als ordentliche Lehrer find angeftellt worden am Gymnafium 

zu Hobenftein der Predigt: und Schula. Kandid. Amoneit, 
zugleidy ald Religionslehrer, 

zu Deutih Krone der ordentl. Lehrer Dr. Hane vom Gymnaſ. 
zu NRöffel und der Schula. Kandid. Barwinsfi, 

zu Kulm der ordentl. Lehrer Dr. Dtto vom Gymnaſ. zu 
Deutih Krone, 

zu R A jel der ordentl. Zehrer Dr. Lehmann vom Gymnaf. zu 

ulm, 

zu Thorn der Schula. Kandid. Töppen, 

zu Berlin, Askaniſch. Gymnaj., der Schula. Kandid. Wagner, 

zu Berlin, Joachimsthalſch. Gymnaſ., der Scula. Kanbid. 
Bartels, zugleich ald Adjunkt, 

zu Berlin, Luifenftädtiih. Gymnaf., der Schula. Kandid. Crantz, 

zu Demmin der Schula. Kandid. Dr. Leonhardt, 

zu Stargard i. Pomm. die Schula. Kandidaten Dr. Richter 
und Benzfe, 

zu Stettin, Marienftifts-Gymnaf., der Schula. Kandid. Leit— 


ritz, 
zu Steltin, Stadt-Gymnaj., der Hilfölehrer Dr. Bornemann, 
zu Gr. Glogau, evangel. Gymnaj., der ordentl. Lehrer Bäniſch 
vom Gymnaſ. zu.Deld und der Gymnaſ. Hilfölehrer Schmol⸗— 
ling zu Gr. Glogau, 


368 





(ferner find als ordentliche Lehrer angeftellt worden am Gymnafium) 

zu Liegnip, Nitter-Afademie, der Schula. Kandid. Anders, 
ugleich als Inſpektor, 

zu Liegnitz, ftädtiih. Gymnaſ., der Hilfslehrer Dr. Barth 
und der Schula. Kandid. Bruno Röjener, 

zu Oblau der Schula. Kandid. Dr. Dörmwalpd, 

zu Wohlau - ⸗ Arlt, 

zu Eisleben der Hilfslehrer Otto, 

zu Sangerhauſen der Hilfslehrer Gnau vom Progymnaſ. zu 
Neuhaldensleben, 

zu Seehauſen i. d. Altm. der Schula. Kandid. Eduard Schulz, 

zu Aurich der ordentl. Lehrer Deiter vom Gymnaſ. zu Emden, 

zu Emden der ordentl, Lehrer Foden vom Zr | Andrea 
num zu Hildesheim und der Hilfälehrer Horftmann, 

zu Hildesheim, Gymnaſ. Andreanum, der ordentl. Lehrer 
Bieler vom Gymnaj. zu Verden, 

zu Hannover, Lyceum I, der Schula. Kandid. Dr. Wortmann, 

zu Hannover, Lyceum II, der Hilfölehrer Röjener, 

zu Lingen der Schula. Kandid. Hegemann, 

zu Ddnabrüd, Rathsgymnaſ., der Hilfölehrer Vogt, 

zu Stade der Hilfölehrer Dr. Müller, 

zu Berden = s Thimme, 

zu Attendorn der Hilfslehrer Ernſt, 

zu Arnsberg die Hilfslehrer Dr. Zurbonſen aus Warendorf 
und Lübbesmeyer zu Arnsberg, 

zu Gütersloh der Hilfslehrer Potthoff, 


zu Koeöfeld - E Weskamp vom Gymnaſ. zu 
Arnöberg, 
zu Baderborn = 5 Wild. Rihter vom Gymnaſ. 


zu Arnöberg, 
zu Aachen der Lehrer Stein vom Progymnaſ. zu Rheinbach, 
zu Elberfeld der Schula. Kandid. Wijjemann, 
zu Münhen-Gladbady der Gymnaſ. Lehrer Dr. Stöwer aus 
Belgard und der Schula. Kandid. Herold, 
zu Münftereifel der Schula. Kandid. Dr. Bielau, und 
zu Wejel der Schula. Kandid. Dr. Hofius. 


An der Ritter-Afademie zu Brandenburg ift der Schula. Kandid. 
Dr. Züdede ald Adjunkt angeftellt worden. 


Dem Gefang« und Glementarlehrer am Gymnaſ. zu Wittftod, 
Kantor Krüger ift der Adler der Inhaber des Königl. Haus— 
ordend von Hohenzollern verliehen, 

dem Geſanglehrer am Gymnaf. und an der höheren Mädchenſchule 
au. urn Kantor Böttger das Prädikat „Muſikdirektor“ 

eigelegt, 


369 





ed find angeftellt worden 
am Gymnaf. zu Stradburg i. Weftprh. der Lehrer Herr- 
mann als technifcher Lehrer, 
am bit ei zu Putbus der ftädtiiche Lehrer Frickmann 
aus Liegnig ald techniſcher und Elementarlehrer, 
an der Landesſchule zu Pforta der interimiltiihe Kantor und 
Mufiklehrer Deijenrotb definitiv, 
an dem Gymnaſ. zu Quedlinburg der Clement. Hilfälehrer 
Mertihing ald Slementarlehrer, 
an dem Gymnaſ. zu Seehaujeni.d. Altm. der Lehrer Kleinau 
aus Schönebed ald Elementarlehrer, und 
am Gymnaf. zu Münfter der Lehrer Heine aus Bochum als 
Elementar= und Gefanglehrer. 
Am Progymnafium zu Neumark i. Weſtprß. ift der Schula. 
Kandid. Dr. Zange als ordentl. Lehrer angeftellt worden. 


Es ift beftätigt worden die Wahl 

ded Oberlehrerd Dr. Pfundbeller am Realgymnaſ. zu Tarno— 
wig zum Direktor des Realgymnaſ. zu Grünbergi. Schleſ., 

des Dberlehrer6 Reier am Realgymnaſ. zu Landeshuti. 
Schleſ. zum Direktor dieſer Anftalt, | 

des Oberlehrerd Dr. Schwenkenbecher am evangel. Gymnaſ. 
zu Groß-Glogau zum Direktor des Realgymnaſ. zu Sprottau, 

des Gymnafial-Oberlehrerd Dr. Neub zu Montabaur zum Di— 
reftor ded Realgymnaſ. zu Aachen, und 

des Dberlehrerd an der lateiniihen Hauptichule der Francke'ſchen 
Stiftungen zu Halle a./S., Profefjord Dr. P.M. Kramer 
zum Inſpektor des Realgymnaf. in diejen Stiftungen. 


Das Prädikat „Profeffor” ift beigelegt worden den Oberlehrern 
Bruno Alm. Wagner am Sophien-Realgymnaf. zu Berlin, 
Dr. Claus am #riedr. Wilh. Realgymnaſ. zu Stettin, 
Proreftor Domfe am Realaymnaf. zum beiligen Geift zu Bres— 

lau‘, und 
Dr. Delöner an der Wöhlerſchule zu Frankfurt a./M. 


Dem Oberlehrer Dr. Hobnhorft am Sophien - Realgymnaf. zu 
Berlin ift der Königl. Kronen-Orden vierter Klaffe verliehen; 
es find berufen worden 
der ordentl. Lehrer Nelfon am Realgymnaſ. zu Düfjeldorf als 
Dberlehrer an dad Realgymnaf. zu Perleberg, 
der Dberlehrer Hubert vom riedr. Wilh. Gymnaf. zu Poſen 
in gleicher Eigenihaft an das Realgymnaſ. zu Rawitſch. 
der Oberlehrer Muthre ich vom Realgymnaj. zu Grünberg i. Schlef, 
in gleicher Eigenihaft an das Realgymnaſ. zu Landeshut, 


1884. 25 





370 


der Dberlehrer Dr. Schneider von der Realſch. zu Altenburg 
(Herzogthbum Sadyjen-Altenburg) im gleiher Eigenſchaft an 
das Realgymnaf. zu Nordhaujen, und 
der ordentl. Zehrer Dr. Steinbrind vom Gymnaf. zu Hamm 
ald Dberlehrer an dad Realgymnaj. zu Lippſtadt; 
zu Oberlehrern find befördert worden die ordentliden Lehrer 
Dr. Zimmerftädt am Luiſenſtädtiſch. Realgymnaſ. zu Berlin, 
Sauer am #riedr. Wilh. Nealgymnaf. zu Stettin 
Dr. Mylius am Realgymnaf. zu Rawitſch, 
Kreußpberg = s zu Neiße, 
Bert - . zu Dortmund, 
Dr. Zeidler und Dr. Maue an der Mufterihule zu Frank— 
furt a. Main, 
Dr. Baumbad am Realgymnaf. zu Duisburg, 
Dr. Janſen ⸗ ⸗ zu Düſſeldorf, und 
Dr. Lemkes ⸗ ⸗ u Köln. 
Dem ordentl. Lehrer Thevenot an der Muſterſchule zu Frank— 
furt a. Main ift der Titel „Oberlehrer“ beigelegt worden. 


Als ordentliche Lehrer find angeftellt worden am Realgymnafium 
zu Berlin, Andread-Realgymnaj., der Schula. Kandid. Pieper, 
zu Berlin, Falk-Realgymnaſ. die Schula. Kandidaten Heyne 
und Dr. Noble, 

zu Berlin, Königftädt. Nealgymnaf., der Schula. Kandid. Bök, 

zu Berlin, Luijenftädt. Realgymnai., die Schula. Kandidaten 
Dr. Bad, Dr. Witſchel und Penner, 

zu Brandenburg a./d. der Schula. Kandid. Neuß, 

zu Stettin, Friedr. Wilh. Schule, der Schula. Kandid. Thiele, 

zu Stettin, ſtädtiſch. Realgymnaſ.,— : « Dr. Hand 
Mülier, 

zu Reichenbach der Schula. Kandid. Emil Lehmann, 

zu Dfterode . . e Arnold, 

zu Duafenbrüd = . ⸗ Laumann, 

zu Elberfeld Melchior. 


Dem Geſanglehrer am Königſtädtiſch. Realgymnaſ., Organiſten 
Paſch zu Berlin iſt das Prädikat „Muſikdirektor“ beigelegt, 
als Zeichenlehrer ſind angeſtellt worden am Realgymnaſium 
zu Lippſtadt der Lehrer Höke aus Hagen i. Weſtf., und 
zu Mülheim a. d. Ruhr der Seminarlehrer Piepgras aus 
Mettmann. 


Dem ordentl. Lehrer an der Ober-Realſchule zu Breslau, Dr. 
Haußding ift der Zitel „Oberlehrer” beigelegt, und der ordentl. 
Lehrer Dr. Gärtner an der ftädt. Abtheilung derjelben Anftalt 
zum Oberlehrer ernannt, Ä 


371 





die ordentlihen Lehrer Dr. Schröder, Sagordfi und Jacobi 
an der Ober-Realſch. zu Halberftadt find zu Oberlehrern er- 
nannt, dem Lehrer Ingenieur Ernft an der mit diefer Anftalt 
verbundenen Fachſchule ift der Titel „Oberlehrer” beigelegt worden. 

An der Dber-Realih. zu Potsdam ift der Lehrer Hoffmann 
von der höheren Mädchenſchule daſelbſt ald ordentlicher Lehrer 
angeftellt worden. 


Die Wahl ded Gymnafial-Dberlehrerd Dr. Quoſſek zu Krefeld 
zum Direktor der ftädtiihen Realſchule mit Fahklaffen, früheren 
Gewerbeſchule, daſelbſt ift beftätigt worden. 

An der Realihule zu Shönebed ift der Hilfälehrer Dr. Scheel 
ald ordenti. Lehrer angeftellt, 

dem Lehrer Brandart an der früheren Provinz. Gewerbeſchule, 
jegigen Nealihule zu Nahen der Königl. Kronen-Drden vierter 
Ratte verliehen worden. 


Die Wahl 
ded DOberlebrerd Jul. Röohleder am Gymnaj. zu Stargard 
i. Pom. zum Rektor ded Real-Progymnafiums dajelbft und 
des provilor. Leiters des Real-Progymnafiumd zu Langenberg, 
Dr. Theod. Meyer zum Rektor diejer Anftalt ift beftätigt 
worden. 
Der ordentl. Xehrer Dr. Borberger am Real-Progymnafium zu 
Havelberg ift zum Oberlehrer befördert worden. 
Als ordentliche Lehrer find angeftellt worden am Real: Progymnafium 
zu Gardelegen der Kandid. der Theologie und ded Schulamtes 
Steyer, und 
zu Dülfen der Schula. Kandid. Dr. Berger. 
Als Elementarlehrer find angeftellt worden am Real-Progymnafium 
zu Papenburg der tehniiche Hilfslehrer Sünemann, und 
zu Hehingen der Lehrer Rebholz. 





Die Wahl ded Dirigenten der zweiten höheren Bürgerjchule zu 
Hannover, Dr. Rojenthal zum Rektor diefer Anftalt ift bes 
ftätigt worden. 

Zu Dberlebrern find befördert worden die ordentlichen Lehrer 
Dr. Ehrentbal an der kathol. höh. Bürgerih. zu Breslau, 
Dr. Sienfrabe und Dr. Mörs an der höh. Bürgeridh. zu 

Bonn, und 
Dr. Rumpen an der höh. Bürgeridh. zu Köln. 

Als ordentliche Lehrer find angeltellt worden 

an der eriten ewangel. höh. Bürgerfch. zu Breslau der Hilfs- 
lehrer Dr. Baron, 

an der fatbol. höh. Bürgerih. zu Bredlau der Schula. Kandid. 
Dr. Kuniſch, 


25” 


372 





(ferner find ald ordentlihe Lehrer an höheren Bürgerjchulen ange» 
ftellt worden) 
an der höh. Bürgerichule I zu Hannover der Schula. Kandid. 
Peters, und 
an der höh. Bürgerjchule II zu Hannover der Schula. Kandid. 
Dr. Heiligbrodt. 
An der fathol. höh. Bürgerfhule zu Breslau ift der Lehrer Zim— 
bal aus Schlegel als Elementarlehrer angeftellt worden. 





D. Seminare, Präparandenanftalten. 


In gleiher Eigenichaft find verjegt worden die Seminar-Direftoren 
hröter zu Angerburg an dad Schul. Seminar zu Marien- 
b 


urg, 
Dr. Hirt zu Elfterwerda an das Schull. Seminar zu Halber- 


ſtadt, 
Ziron zu tr an das Fr Seminar zu Breslau, 
Maaß zu Pl - = s ⸗ ——— und 
Damtokh zu Berent: = . - : Dppeln. 


Zu Seminar:Direftoren find ernannt worden 
der erite Lehrer Moldehn am ne SERBaE zu Karalene, 
der erfte Lehrer Friedrich = e Dramburg, 
der Kreid-Schulinipeftor Dr. Schandau zu Srantenftein i. Schleſ., 
der erſte Lehrer Dr. Thiemann am Schull. Seminar zu Hal⸗ 
berſtadt, und 
der erſte Lehrer Dr. Dtto am Seminar für Stadtſchulen zu 
Berlin, 
und ift verliehen worden 
dem Direktor Moldehn dad Direftorat ded Schul. Seminars 
* zu Friedrichshoff, 
dem Direktor a dögl. zu Dramburg, 
Dr. Schandau dögl. zu Ober-Glogau, 
Dr. Thiemann dögl. zu Elfterwerda, und 
Dr. Otto dögl. zu Homberg. 


v s 


" nu 


Der erite Lehrer Luda am Schull. Seminar zu Kinnich iſt in glei— 
her Eigenihaft an dad Schul. Seminar zu Petershagen 
verſetzt, 

es ſind als erſte Lehrer angeſtellt worden 
am Schull. Seminar zu Bütow der Rektor Dr. Futh von der 

Oberſchule daſelbſt, und 
am Lehrerinnen⸗Seminar zu Münfter ber Rektor Schumader 
aus Dülmen. 


373 


ae anal Eigenihaft find verjegt worden die ordentlihen Semi» 
narlebrer 
Kuftin zu Edernförde an das Schul. Seminar zu Waldau, 
Gockiſch zu Königsberg N./M. an dad Kehrerinnen- Seminar 
zu Berlin, 
Neudeder zu Oppeln an dad Schul. Seminar zu Breslau, 
Baumert zu Sagan =» = . .e zu %iegniß, 
Schmidt zu Ufingen ⸗ - zu Ofterburg, 
Kropf zu Mettmann -» = zu Deligid, 
Thielo zu DOfterburg =» > zu Erfurt, 
Riedel zu Homberg = - zu Wunstorf, 
Wagner zu Wunftorf- - zu Homberg, 
Zanger zu Homberg = = 
Stöber zu Peteröhagen=- = 


Mate 
u ua a du 


zu Uſingen, 
zuMettmann, 


und 
Mil eh zu Münftermaifeld an dad Schul. Seminar zu 
ähl 


rühl. 
Als ordentliche Lehrer ſind angeſtellt worden am Schull. Seminar 
zu Prß. Friedland der zweite Lehrer Röske von der Präpa— 
randenanft. zu Rummeldburg, 
zu Alt-D5sbern der daſelbſi fommiff. beſchäftigte Lehrer 
Märker, 
zu Königsberg N./M. der Lehrer Matthies aus Berlin, 
zu Liegnitz der zweite Lehrer Sieber von der Präparandenanft. 
zu Schmiedeberg und der Elementarlehrer Kleiner an der 
evangel. Fürftentchule zu Pleß, 
zu Edernförde der Semin. Hilfölehrer Welz aus Kyritz, 
zu Peteröhbagen der Lehrer Erbe, und 
zu en der Gemeindejhullehrer Dueling aus 
erlin; 
am Schull. Seminar zu Mettmann ift der Hilfdlehrer Duve 
zum ordentl. Lehrer befördert, 
ald ordentliche Xehrerinnen find angeftellt worden am Lehrerinnen 
Seminar 
zu Poſen die Lehrerin Schönfe, und 
zu Xanten die Lehrerin Beder aus Duisburg. 


Der Semin. Hilfölehrer Linnarz zu Ufingen tft in gleider Ei— 
genichaft an das Schull. Seminar zu Köpenid verjegt, 

als Hilfölehrer find angeftellt worden am Schul. Seminar 
zu Münfterberg der Lehrer Giertb, 
zu Shlüdtern der fommifj. Hilfel. Dilcher definitiv, und 
zu Ufingen der Lehrer Schreiner aus Oberlahnitein. 





374 


Als zweite Lehrer find angeftellt worden am der Präparanden-Anitalt 
zu Rum meldöburg der Semin. Hilfölehrer Vie tzke aus Pö— 
lig, und 
zu Heiligenftadt der Lehrer Schröter. 


E. Zaubftummen:- und Blinden:-Anftalten. 


Es find an der Zaubftummen-Anftalt 
zu Angerburg der Lehrer Didſchis als Hilfölehrer angeitellt, 
zu Marienburg ti. Weſtprß. der Hilfälehrer Kumm zum 
ordentl. Lehrer befördert, 

zu Schlochau i. Weſtprß. die Hilfslehrer Radomski und 
Gurski zu ordentl. Lebrern befördert und der Schula. 
Kandid. Karth ald Hilfälehrer angeftellt, 

zu Stettin der Hilfälehrer Pommerenming zum ordentl. Lehrer 
befördert, und 

zu Hildesheim der Probelehrer Stetting ald Lehrer definitiv 
angeftellt worden. 

Dem früheren erften Lehrer an der Königl. Blindenanftalt zu Berlin 
(jept zu Steglig) Kantor K. W. Schmidt zu Willenberg 
im Kreife Ortelöburg ift der Königl. Kronen-Orden vierter Klafle 
verliehen worden. 

Die Verbindung der Blindenanftalt zu Barby mit dem Schull. 
Seminar dajelbft ift aufgehoben worden und deöhalb der Seminar: 
Direftor Schwarz von der Leitung der erfteren Anftalt zurück— 

etreten; zum Direktor der Blindenanftalt ift der Direktor der 
Blindenan talt zu Königöberg i. Prß., Schön, berufen worden. 


F. Höhere Mädchenſchulen. 


Dem Oberlehrer Dr. Cochius an der Eharlottenjchule zu Berlin 
ift das Prädikat „Profeffor“ beigelegt worden. 





G. Deffentlihe Volksſchulen. 


Es haben erhalten 
1) den Königl. Kronen-Orden dritter Klaſſe: 
Scharlach, evangel. Schuldireftor zu Halle a. d. S.; 


2) den Königl. Kronen: Drden vierter Klafie: 
Henfel, Gemeindeſchul⸗Lehrer zu Berlin, 
Peudert, evangel. Schulreftor zu Breslau, 
Richter, Fathol. Hauptlehrer und Chorreftor zu Patichlau, Krs 
Meike, und 
Schwarzer, evangel. Hauptlehrer und Kantor zu Nieder-Salz- 
brunn, Krs Waldenburg, 


375 


3) den Adler der Inhaber des König. Haudordend von 
Hohenzollern: 

Baumann, evangel. erfter Lehrer und Kirchendiener zu Mittel« 
buden, Krs Hanau, 

Beder I, evangel. erfter Lehrer zu Langenſchwalbach, Unter: 
taunuskrs, 

Biſchoff, evangel. Lehrer und Organiſt zu Springberg, Krs 
Dtiſch Krone, 

Blumenberg, evangel. Hauptlehrer, Kantor, Organiſt und 
Küſter zu Oſterode a. Harz, 

Bock, kathol. Lehrer zu Grünwald, Krs Grünberg, 

Buchholz, evangel. Lehrer und Kantor zu Eberdmwalde, Krs 
Dberbarnim, 

Chudzinski, Fathol. Lehrer zu Friedheim, Krs Wirſitz, 

Dähne, evangel. Lehrer und Domküſter zu Havelberg, Krs 
Weſtpriegnitz, 

Engfer, evangel. erſter Lehrer und Küſter zu Güntershagen, 
Krs Dramburg, 

Gaul, evangel. erſter Lehrer, Kantor, Organiſt und Küſter zu 
Groß-Schönebeck, Krs Niederbarnim, 

Günzel, evangel. Lehrer zu Jaromierz, Krs Bomſt, 

Harmſen, evangel. Lehrer und Kantor zu Lauterberg, Krs 
Oſterode, 

Hinge, evangel. erſter Lehrer zu Ober-Bredow, Krs Random, 

Hundt, Se Lehrer und Küfter zu Groß-Breele, Krs Weit: 
priegniß, 

Fangen, evangel. Hauptlehrer zu Danzig, 

Immiſch, evangel. erfter Lehrer und Käfer zu Quedlinburg, 

Kerner, evangel. eriter Kirchfchullehrer und Präzentor zu Leng—⸗ 
weten, Krs Ragnit, 

Zange, evangel. Lehrer zu Stewfen, Kreid Thorn, 

Leihen, dögl. und Drganift zu Itzehoe, Krs Steinburg, 

Linddorff, evangel. erfter Lehrer und Küfter zu Lindenberg, Krs 
Niederbarnim, 

Lorenz, evangel. erfter Kehrer, Küfter und Organift zu Fahrland, 
Krs Dithavelland, 

Martin, evangel. erfter Lehrer, Organift und Küfter zu Hunds- 
bad, Krs Meiſenheim, 

Mertens, evangel. Lehrer und Organiſt zu Gardelegen, 

Palmer, evangel. Lehrer zu Meinsdorf, Krs Jüterbogk-Lucken— 
walde, 

Rodenbuſch, evangel. eriter Lehrer, Organift, Küfter und Glöckner 
zu Waldbödelheim, Krs Kreuznach, 

Rönnede, evangel. Lehrer zu Merjeburg, 

Scheibe, evangel. erfter Lehrer zu Treuenbrietzen, Krs Zaud- 


Belzig, 


376 





(ferner haben erhalten den Adler der Inhaber des Königl. Hauss 
ordend von Hohenzollern :) 

Schiebel, evangel. Lehrer, Drganift und Küfter zu Schmergow, 
Krs Zauch-Belzig, 

Schmidt, evangel. Lehrer zu Oderberg, 

ee: fathol. Hauptlehrer und Drganift zu Heinerddorf, Krs 

eiße, 

Schneider, evangel. Lehrer und Küfter zu Groß» Garzenburg, 
Krs Bublig, 

Schulz, evangel. Lehrer zu Kulm, 

Seifert, fathol. Lehrer zu Liegnitz, 

Staberomw, evangl. Hauptlehrer zu Danzig, 

Täubert, evangel. Lehrer zu Pepen-Hauland, Krs Schrimm, 

Thiel, dögl. zu Altweichſel, Krs Marienburg, 

ZTöle, evangel. erfter Lehrer zu Moordorf, Krs Aurich, 

Vogt, kathol. Lehrer und Organiſt zu Oppeln, 

MWeitling, evangel. Lehrer zu Cremmen, Kreis Dfthavelland, 

Wothe, dögl. zu Eichberg, Krs Birnbaum, und 

Wulkow, evangel. erfter Kehrer zu Treuenbriegen, Krs Zaud- 
Belzig; 


4) dad Allgemeine Ehrenzeichen: 

Behr, Fathol. Lehrer zu Würges, Untertaunusfrs, 

Bartſch, evangel. Lehrer zu Norgehnen, Krs Fiſchhauſen i. Oſtprß., 

Bertram, evangel. erſter Lehrer, Organiſt und Küſter zu Broͤckel, 
Krs Gifhorn, 

Bickel, evangel. Lehrer und Küſter zu Sterkelshauſen, Krs 
Rotenburg, 

—— evangel. Lehrer zu Neu-Tuchorze-Hauland, Krs 

omſt, 

Grolimund, kathol. Lehrer zu Keſtert im Rheingaukreiſe, 

Hillmann, evangel. Lehrer zu Schlabotſchine, Krs Militich, 

Hö Kern: evangel. erfter Lehrer und Küfter zu Köſelitz, Krs 
Pyrig, 

Hoffmann, fathol. Hauptlehrer zu Kaltenbrunn, Krs Schweidni, 

Hohenſee, evangel Lehrer zu Neuflenz, Krs Köslin, 

Hoopmann, dögl. zu Nindorf, Krs Fallingboftel, 

Kahle, dögl., Organift und Küfter zu Hillerfe, Krs Einbed, 

Linnartz, kathol. Lehrer zu Gierath, Krs Grevenbroich, 

Müller, evangel. Lehrer zu Emden, 

Reimer, evangel. Lehrer und Küſter zu Coblentz, Krs Ueckermünde, 

Richard, evangel. Lehrer und Küſter zu Retzow, Krs Templin, 

Sawinski, evangel. Lehrer zu Liſſaken, Krs Neidenburg, 

Schumacher, dögl. zu Brevörde, Krs Hameln, 

Sperendioano, dsegl. und Küſter zu Geiglitz, Krs Regenwalde, 


811 
(ferner haben erhalten das Allgemeine Ehrenzeichen:) 
Utaſch, evangel. erſter Lehrer zu Ober-Kahlbude, Krs Karthaus, 
Wiczkowski, evangel. Lehrer zu Kurkau, Krs Neidenburg, und 
Mitte, dsgl. und Kuͤſter zu Bleſewitz, Krs Anklam. 


Ausgeſchieden aus dem Amte. 
Geſtorben: 
der Regierungs- und Schulrath Seidel zu Breslau, 
die Bl Kreis:Schulinipeftoren Dr. Schulg zu Geldern 
und Thoren zu Weſel, 
die ordentlien Profefjoren 

Konſiſt. Raty Dr. Erbfam in der theolog. Fafult. der Univerf. 
zu Königöberg, 

Geheimer Regierungs-Rath Dr. Müllenboff in der philoſoph. 
Fakult. der Univerſität, Mitglied der Akademie der Wiſſen— 
ſchaften zu Berlin, 

Geheimer Regierungs-Rath Dr. Ulrici in der philoſoph. 
Fafult. der Univerj. zu Halle, 

Dr. Zwenger in der philoſoph. Faktult. der Univerf. zuMar- 
burg, und 

Dr. Bisping in der theolog. Kafult. der Akademie zu 
Münſter, 

die außerordentlichen Profeſſoren 

Dr. Klinkerfues in der philoſoph. Fakult. der Univerſ. 
zu Göttingen, und 

Dr. Schlüter in der philoſoph. Fakult. der Akademie zu 
Münſter, 

der Profeſſ. von Reiche an der techniſchen Hochſchule zu Aachen, 

der Profeſſ., Geſchichts- und Bildnismaler Guſtav Richter, Mit— 
re ded Senated der Nfademie der Künfte zu Berlin, 

der Geheime Regierungs-Rath Dr. Julius Friedländer, Di- 
reftor de8 Münzkabineted der Mufeen, Ehrenmitglied der 

Akademie der Wiffenichaften zu Berlin, 

der Dberlehrer Dr. Frieje am Fanzöſiſch. Gymnaſ. zu Berlin, 
Der auf Seite 714 im Jahrgange 1883 d. Bl. ald geitorben auf: 
geführte Oberlehrer Hobbing war nidt am Gymnaſ. zu 

Elbing, fondern am Gymnaf. zu Emden angeftellt. 

der ordentl, Lehrer Dr. Wefterburg am Gymna). zu®Barmen, 
die Direktoren 

Dr. Janiſch am Realgymnaf. zu Zandeshut, und 

Geßner zu Quakenbrück, 

die Oberlehrer 

Dr. Wilh. Meyer am Luiſenſtädt. Realgymnaſ. zu Berlin, 

Dr. Beyer am Realgymnaſ. zu Rawitſch, 

Profeſſ. Weyland am Realgymnaſ. zu Köln, und 

Profefl. Dr. Evers am Realgymnaf. zu Krefeld, 


— 


- (ferner ſind geſtorben:) 
die ordentlichen Seminarlehrer 
Totzke zu Mörs, und 
Blied zu Brübl, 
der Seminat-Hilfelehrer Eide au Lüneburg. 


In den Ruheſtand getreten: 


der Regierungs- und Schulrath, Geh. Regierungs-Rath Stöveken 
zu Aachen, und hat derfelbe den Rothen Adler-Orden dritter 
Klaſſe mit der Schleife erhalten, 


der Profeſſ., Geheime Regierungs-Rath Dr. Heeren an der 
techniſchen Hochſchule zu Hannover und bat derſelbe den 
Königlichen Kronen-Orden zweiter Klaſſe erhalten, 

der Profeſſ. Bruns an derſelben Hochſchule und hat derſelbe den 
Rothen Adler-Drden vierter Klaffe erhalten, 


die Gymnafial-Direftoren Dr. A. J. Shmidt zu Paderborn 
und Dr. Kiejel zu Düſſeldorf, und haben diejelben den 
Rothen Adler-Drden dritter Klaſſe mit der Schleife erhalten, 

der Studien-Direftor Dr. Wiel an der Nitter-Afademie zu Bed» 
burg, und bat derielbe den Rothen Adler-Drden vierter 
Klaſſe erhalten, 

der Direktor Ditges am Gymnaſ. an Marzellen zu Köln und 
bat derjelbe den Adler der Ritter ded Königl. Haudordend von 
Hohenzollern erbalten, 

die nachgenannten Operlebrer, welde den Rothen Adler» Drden 

vierter Klaffe erbalten haben: 
Profeſſ. Bartbel am Gymnaſ. zu Dr i. Weſtprß., 
—* Friedrich „ zu Pots 

Pökel zu De 
Dr Runge zu Stargardi. Pom., 
Profefj. Dr. Heinr. Fiſcher an lateiniſchen Hauptſchule 
der Franckeſchen Stiftungen zu Halle a. ©., 

Profeſſ. Dr. Otto am Gymnaſ. zu Paderborn, 
Profeſſ. Shorre „ er zu Kaſſel, 
Profeſſ. Stoll i z e — — und 
Dr. Heidtmann „ u Weſel, 

der Oberlehrer Profeſſ. Wilhelm er am Gymnaſ. zu Cleve 
und hat derſelbe den Königl. Kronen-Orden dritter Klaſſe 
erhalten, 

der Oberlehrer Profeſſ. Häntjed am Friedr. Wilhelms-Gymnaſ. 
zu Köln und hat derſelbe den Adler der Ritter des Königl. 
Hausordens von Hohenzollern erhalten, 


379 





(ferner find in den Ruheſtand getreten:) 
die Dberlebrer 
Konreftor Dr. Müller am Gymnaj. zu Görlig und 
Konreftor Schnitfer „ „zu Xingen, 


der Zitular-Oberlehrer Szulc am Marien-Gymnai. zu Pofen, 
der ordentl. Lehrer Seltmann am Gymnaf. zu Demmin und 
bat derjelbe den Rothen Adler-Orden vierter Klaffe erhalten, 


der Gejanglehrer Mufikdireftor Bröer am Matthias-Gymnaſ. zu 
Breslau und hat derielbe den Rothen Adler-Drden vierter 
Klaſſe erhalten, 

der Geſanglehrer Meg am Gymnaſ. zu Infterburg und der 
Zeichenlehrer Naudietb am Gymnal. zu Marienburg 
und haben diejelben den Königl. Kronen-Orden vierter Klaffe 
erhalten, | 

der Zeichenlehrer Wolperding am Gymnaſ. zu Kiel, 


der Rektor Burgarg am Progymnaſ. zu Wipperfürth und 
bat derjelbe den Rothen Adler-Orden vierter Klafje erhalten, 


der Inſpektor des Realgymnaſ. der Francke'ſchen Stiftungen Dr. 
Schrader zu Halle a. d. ©. und bat derjelbe den Rothen 
Ndler-Drden dritter Klaffe mit der Schleife erhalten, 

nadhgenannte Dberlehrer, melde den Rotben Adler-Orden vierter 

Klaſſe erhalten haben: 
Profefl.Langbeinam Friedr. Wilh. Realgymnaſ. zu Stettin, 
Profeſſ. Dr. John am Realgymnaſ. zu Nordbaujen, und 
Klanfe — zu Duisburg, 
der ordentlihe Lehrer Dr. Brüggemann am Realgymnaſ. 

zu Mülheim a. Rhein, 

der Elementarlehrer Ziemann am Realgymnal. zu Halberftadt 
und der Zeichenlehrer Lorenz am Realgymnaſ. zu Lipp— 
ftadt, und haben beide den Königl. Kronen» Orden vierter 
Klaffe erhalten, 

der Schreib» und Zeichenlehrer Wepel am Realgymnaf. zu Müls 
beim a. d. Ruhr, 


der Lehrer Branchart an der früheren Provinz. Gewerbeſchule, 
jegigen Realſch. zu Aachen, 


der Rektor Benrath am Real-Progymnal. zu Düren und hat 
derjelbe den Rothen Adler Drden dritier Klaffe mit der 
Schleife erhalten, 

der ordentl. Zehrer Dr. Rinne am Real-Progumnaf. zu Delitzſch, 


380 





(ferner find in den Ruheſtand getreten:) 
der Gewerbeſchul-Lehrer Für ftenberg zu Saarbrüden, 


der Seminar-Direftor Dömich zu Homberg, und ift demielben 
der Charakter ald Schulrath mit dem ange eined Rathes 
vierter Klaffe verliehen worden, 


der ordentl. Kehrer Wetzel am Kehrerinnen-Seminar zu Berlin 
und hat derfelbe den Rothen Adler-Orden vierter Klaſſe erbalten, 
der ordentl. Seminarlehrer Schiemeng zu Alt-Döbern, und 
bat derjelbe den Königl. Kronen-Drden dritter Klaffe erhalten, 
der ordentl. Seminarlehrer Gießler zu Erfurt und bat der- 
jelbe den Königl. Kronen-Drden vierter Klaffe erhalten. 
Audgeihieden wegen Gintritted in ein anderes Amt 
im Snlande: 
die Oberlehrer Dr. Haag am Stadt-Gymnaf. zu Stettin und 
Dr. Kohts am Lyceum II zu Hannover, 
die Seminar-Direftoren Platen’zu Dranburg und Poftler 
zu Verden, 
der erite Seminarlebrer Dr. Kuhn zu Petershagen, 
der ordentl. Seminarlehrer Dr. Handloß zu Breslau, 
der Semin. Hilföl. Nehls zu Bütom. 


Ausgeſchieden wegen Anftellung außerhalb der Preußi— 
Bifhen Monardie: 
die außerordentlihen Profefforen 
Dr. Mude in der philofopb. Fakult. der Univerf. zu Greifs— 
wald, 
D. theol. und Dr. phil. Herm. Lüdemann in der theolog. 
Fakult. der Univert, zu Kiel, und 
Dr. Stammler in der juriftiih. Fakult. der Univerſ. zu 
Marburg, 
die Oberlebrer 
Profeſſ. Dr. Hempel am Gymnaf. zu Salzwedel, und 
Dr. Reinbardt z 2 zu Sranffurt a/M., 
der Dberlehrer Ernft an der Dber-Realfd. zu Halberftadt, 
der Seminar Hilföl. Dettler zu Mörs. 


Ihr Amt haben niedergelegt, bzw. find aufihre Anträge 
ausgeſchieden: 

Der Appellationsgerichtsrath a. D. Dames zu Breslau bat 
dad Nebenamt ald Univerſitäts-Richter an der Univerſ. da— 
ſelbſt niedergelegt, und hat derſelbe den Rothen Adler-Orden 
dritter Klaſſe mit der Schleife erhalten, 


381 


(ferner haben ihr Amt niedergelegt, bezw. find auf ihre Anträge 
ausgeſchieden:) 
der erſte Aſſiſtent bei dem Kupferſtich-Kabinet der Muſeen, Dr. 
von Seidlig zu Berlin und bat derſelbe den Königl. 
Kronen-Orden vierter Klaffe erhalten, 
der Zeichenlehrer Maler Engelke an der tedhniihen Hochſchule 
zu Hannover, 
die ordentlihen Lehrer 
Pflugmadher am Gymnaf. Andreanum zu Hil desheim und 
Dr. Kamp am #riedr. Wild. Gymnaf. zu Köln, 
der ordentl. Seminarlehrer Henfel zu Waldau, 
die ordentl. Lehrerin Kand am Lehrerinnen-Seminar zu&Xanten, 
der Seminar:Hilfdl. Boch ow zu Köpenid. 


Inhalts-Verzeichnis des Mai-Juni-Heftes. 
Seite 
Minifterium der geiſtlichen ꝛc. Angelegenheiten . .» .» » 273 
1. 30) Staatsausgaben filr öffentlichen Unterricht, Kunft und Wiffenfcaft 274 


31) Ausnahmsweife Bewilligung eines Theiles des reglementsmäßigen 
Penfionsbetrages als Unterftiigung an aus dem Dienfte eutlaffene, 


penfionsberedhtigte Beamte . . 313 
32) Publifation der Bekanntmachungen über Verpachtung von Gütern 
duch die Zeitichrift „Deutiche landwirthichaftlihe PBreife‘ . . 315 


II. 33) Entwürfe für die Bebauung der ſ. g. Mufeumsinfel zu Berlin 316 
34) Beftäti gung der Reltorwahl an der Univerfität zu Greifswald . 317 
35) Wegfa er ſeminariſtiſchen Prämien und Preiſe bei den Uni— 

verſitäten, ſoweit dieſelben aus Staatsfonds fließen . > “il 
36) Breisbewerbungen bei der Akademie der Kilnfte zu Berlin — DLR 
37) Ausihreiben wegen Bewerbung um ee 

Staats-Stipendien für Mufiler . . 319 


Ill. 38) Der Erlös für alte Baumaterialien ift bei den Staatskaſſen zu 
Gunften der allgemeinen Staatsfonds nur dann zu vereinnahmen, 

wenn diefe Materialien Eigentum des Staates find . . 320 
39), Rehnungsmäßige Behandfan der Eriparniffe bei denjenigen 
Anftalten, weldhe ihre Bedürfniszufchüffe theils aus Provinzial» 


Fonds theils aus allgemeinen Staats Fonds erhalten. . 321 
40) Ausführung des NReglements fir die Prilfungen der Kandidaten 
des höheren Schulamtes . . 322 


41) Anwendbarkeit der Penfionsnovelle vom 31. März 1882 auf. die 
Lehrer und Beamten an allen höheren Unterrihtsanftalten und 
Berfahren bezüglich, der Verſetzung eines über 65 RE alten 
Lehrers (Beamten) in den Ruheſtand . . 323 


IV. 42) Termine fir die pädagogiichen Kurſe — Toesogen an 
Schull eig ’ 326 
43) Die Aufnahme von mehr Böglingen in die Seminare, als in den . 
Etats vorgefehen ift, — nur mit — — des ER ans 
nifter8 erfolgen. . . 326 


382 


IV, 44) Unterfuhung der — des — — bei * 

Unterrichtsanſtalten 

45) Aufnahme neuer Zöglinge in die Anſtalten zu Droyßig 

46) Termin für die Turnlehrerinnen⸗Prüfung im —* 1884 . 

47) Dritter Nachtrag zu dem Statute der Allgemeinen Deutſchen 
PVenfionsanftalt für Fehrerinnen und — vom 28. Sep⸗ 
tember 1875 . 

48) Termin fir die Brüfung als Vorfieher an Taubfhummenanftlten 

49) Revifion höherer Privatmädchenſchulen in Berlin 


V. 50) Nichtverpflihtung der Mitglieder einer Schulgemeinde zur Auf- 
bringung der Mehrkoften, welche durdy die Erweiterung des Zieles 
der Volksſchule entitehen . 

51) Unzuläſſigkeit des Vorbehaltes einer Kündigung "bei Ausftellung 
von Berufungsurkunden für Lehrer aud bei zunähft nur einft« 
weiliger Auftellung derielben . . . 

52) Verhütung von Schulverfäumniffen durch Verwendung ihulpflic- 
tiger Knaben bei Zreibjagden . . 

53) Anwendung des Geſetzes vom 18. Juni 1840 auf die an Kirche, 
Pfarre und Schule zu entricdhtenden Natural» und ——— 
Begriff der Steuer 

54) Berpflihtung der Guts errſchaften zur deiſtung von Schulunter⸗ 
haltungsbeiträgen auf Grund des 8. 33 Titel 12 — II. All⸗ 
gem. Landrechtes . 

55) Beitimmungen des Geſe hes vom. 18. Juli 1883 — betreffend 
die Zwangsvollftredung in das unbeweglihe Vermögen — hin— 
fihtlih der auf einem Grundftüde haftenden Abgaben und Leis 
ungen an die Kirche, Pfarre ımd Schule . 

56) Mitwirkung der Geiſtlichen der betreffenden Ronfeifion bei der 
a und Firforge fir die in Zwangserziehung untergebradten 

inder . 

57) Mittheilung allgemeiner Verfügungen bezuglich des Unterrichtes, 
welche alle Schulen gleihmäßig treffen, an die — TENER, 
Anftalten . . 

58) Anlage von Blitableitern für die Boltsihulgebäude — 

59) Dispenſation jüdiſcher Schüler vom — am Sabbath und 
an den jüdiſchen Feiertagen A 

60) Wegfall des Nahmittar Sunterrichtes in den ländlichen Säulen 

61) Beſetzung der Fehrerftellen im Regiernngs-Bezirfe Aachen R 

62) Belehrung über das Sitzen der —— in — u 
Rüdgratverrümmnmngen 


Niht amtlider Theil. 


6) Kurze Nachrichten über die Adolph. Stiftung zur Ausbildun 
von Fehrerwaifen im —— ia mit SRAOHR 
des Kreifes Frankfurt i 

7) Berein Deutfcher Lehrer in England . 


Perſonalchronik 


Druch von J. J. Starde in Berlin. 


339 


341 


345 


346 


349 


361 


383 


Ceutralblatt 


für 





die geſammte Unterrichts - Verwaltung 
in Preußen. 


Herausgegeben in dem Minifterium der geiftlihen, Unterrichts - unt 
Mebizinal- — — 


Mi. u. 8 Berlin, Den 31. Juli, Zu 1884. 








, Hligemeine Berbältniffe. 


63) Geieg, betreffend Abänderungen ded Penfiond- 
geſetzes vom 27. März 1872. 


Bom 30. April 1884, *) 


Wir Wilhelm, von Gotted Gnaden, König von Preußen ıc. 
verordnen, mit Zuftimmung beider Häuſer des Landtages der Mo— 
nardie, was folgt: 

Einziger Artikel. 

An die Stelle des $. 10 Nr. 2 und der 88. 21 biö 23 des 
Penfiondgejeged vom 27. März 1872 (Geſetz-Samml. S. 268)**) 
treten folgende Vorſchriften: 

$. 10 Nr. 2. 


Dienftemolumente, weldye ihrer Natur nad) fteigend und 
fallend find, werden nad den in den Beſoldungs-Etats oder 
ſonſt bei Verleihung des Rechtes auf diefe Emolumente des— 
halb getroffenen Feitiegungen und in Grmangelung folder 
Feftiegungen nah ihrem durdichnittlichen Betrage während 
der drei legten Etatdjahre vor dem Etatsjahre, in welchem die 
Penfion feitgelegt wird, zur Anrechnung gebradht. 

21. 


Die Beftimmun R darüber, ob und zu weldem Zeitpunfte 
dem Antrage eined Beamten auf Verjegung in den Rubeftand 
ſtattzugeben iſt, erfolgt durch den Departementschef. 


* Verkundet durch die Geſetz-— —— > die Königl Preußiſchen 
Staaten für 1884 En Nr. 15 Seite 196 Nr. 

**) Gentralbl. f. d. Unt. Verw. pro 1872 Sir 194. Ofr. auch Eentrbl. 
pro 1882 Seite 277. 


1884. 26 


384 


Bei denjenigen Beamten, welde durch den König zu 
ihren Aemtern ernannt worden find, ift die Genehmigung des 
Königd zur Verfepung in den Ruheſtand erforderlidy. 

Für die Beamten derjenigen Kategorien, deren Anftellung 
durch eine dem Departementschef nachgeordnete Behörde er: 
folgt, kann der Departementächef legterer oder der ihr vor— 
gefepten Behörde die Beftimmung über den Antrag auf Ber: 
ſetzung in den Ruheſtand übertragen. 

$. 22. 

Die Entiheidung darüber, ob und welche Penfion einem 
Beamten bei jeiner Berjegung in den Ruheſtand zufteht, er- 
folgt dur den Departementschef in Gemeinjchaft mit dem 
Finanz-Mtinifter. 

Diejelben können die Befugnis zu dieſer Entſcheidung 
derjenigen dem Departementöhef nacdgeordneten Behörde 
übertragen, weldyer die Beitimmung über die Verjegung des 
Beamten in den Ruheſtand zuitcht ($. 21 Abſatz 3). 

8. 23. 

Die Beihreitung des Rechtsweges gegen die Entſcheidung 
darüber, ob und welde Penfion einem Beamten bei jeiner 
Verjegung in den Nubeftand zu gewähren ift, fteht dem Be— 
amten offen, dod muß die Entſcheidung ded Departements 
chefs und des Finanz: Minifterd der Klage vorbergehen und 
legtere jodann bei. Verluft des Klageredhted innerhalb ſechs 
Monaten, nachdem dem Beamten dieſe Entiheidung befannt 
gemacht ift, erhoben werden. Der Berluft ded Klagerechtes 
tritt au dann ein, wenn nicht von dem Beamten, über 
deſſen Anipruch auf Penfion die dem Departementschef nady- 
geordnete Behörde Entiheidung getroffen bat ($. 22 Abfag 2), 
gegen dieje Entſcheidung binnen gleicher Frift die Beſchwerde 
an den Departementöhef und den Finanz= Minifter er: 
hoben ift. 

Urfundlih unter Unjerer Höchſteigenhändigen Unterſchrift und 
beigedructem Königlichen Snfiegel. 
Gegeben Berlin, den 30. April 1884. 
(L. S.) Wilhelm. 


Fürft von Bidmard. von Puttlamer Maybad. Lucius. 
Friedberg. von Boettiher. von Goßler von Scholz. 
Graf von Hapfeldt. Bronjart von Schellendorff. 


385 





64) Berüdiihtigung der amtlihen Stellung des Ver— 
faſſers eines Schulbuches bei Empfehlung des legteren. 


Berlin, den 10. April 1880. 

Durd Verfügung vom 24. Dezember 1873 U. 48749 (Gentralbl. 
de 1874 ©. 186) hat mein Herr Amtövorgänger bereit auf die Be- 
denklichfeit der amtlihen Empfehlung von Schulbüdern bingewiefen, 
welche Sculrätbe und Seminardireftoren zu Verfaſſern haben. 
Neuere Erfahrungen beitimmen mid, dieje Verfügung in Erinnerung 
zu bringen. Sch babe indeß Veranlaffung, außerdem noch bejonders 
darauf hinzumeiien, dab die Abfaffung namentlih von Volksſchul— 
leſebüchern durdy Regierungs- und Schulräthe überhaupt nicht dem 
Intereſſe der Unterrichtöverwaltung zu entiprechen ſcheint. Es kommt 
dabei eimerjeitd in Betracht, dab zur Heritellung eined guten und 
mit einiger Selbjtändigfeit bearbeiteten Leſebuches ein Aufwand von 
Kraft und Zeit erforderlich iſt, welcher einem Sculratbe, der feinen 
Amtspflichten gewiſſenhaft nahfommt, nur ‚unter ganz beionderen 
Umftänden zur Verfügung ftehen dürfte, andererjeitd aber und vor- 
züglih läßt die Abfaffung von VBolfsihullefebüchern nur zu leicht 
dad Bedenken auffommen, dab dadurd dem amtlihen Anſehen des 
betreffenden Schulrathed bis zu einem gewilfen Grade Eintrag ges 
ſchehen fann. Es wird in einem ſolchen Falle jelten fehlen, daß 
jelbft das beitbegründete und objeftivfte Bedenken des Schulratbes 
gegen ein fremded Bud unrichtige und mißverftändliche Auslegungen 
erfahre und daß fein Verhalten gegen die ihm untergeordneten Schul— 
infpeftoren und Lehrer in irgend eine unzuläffige Verbindung mit 
dem Intereſſe gebracht werde, welched dieje für oder gegen das von 
dem Schulrathe verfaßte Buch gezeigt haben. 

Em. Hochwohlgeboren erjuhe ich daher ganz ergebenit, die 
Herren NRegierungspräfidenten der dortigen Provinz auf diefe Ge— 
fichtöpunfte aufmerkſam zu machen und fie zu erſuchen, auf diejelben 
in möglichſt Ihonender Weile die ihnen untergeordneten Schulräthe 
binweilen zu wollen. 

Der Minifter der geiftlihen ꝛc. Angelegenheiten. 
von Puttfamer. 
Un 
die ſämmtlichen Königl. Oberpräfidenten der Monardie. 
U. III. b. 5742. 


65) Umtauſch von Reichskaſſenſcheinen. 
Berlin, den 9. April 1884. 
Dem Königliden Provinzial-Schulfollegium überjende ich bier- 
neben Abſchrift einer von dem Herren Finanz Minifter an die ſämmt— 
lihen Königlichen Regierungen und die Köntglihe Finanz-Direftion 
zu Hannover unter dem 12. März d. I. erlaffenen Girkular = Ber: 
26° 


386 


fügung betreffend den Umtausch der mit dem Datum vom 11. Zuli 
1874 audgefertigten Neichöfaffenicheine gegen Scheine neuer Aus— 
gabe vom 10. Januar 1882, zur Kenntnisnahme und mit der Ver: 
anlafjung, biernad die Kaflen Seined Verwaltungsbezirkes mit ent- 
iprechender Anweiſung zu verjeben. 
An 
fämmtlihe Königl. Provinzial-Schultollegien und KRonfiftorien 
incl. des Landes-Konfiftoriume zu Hannover. 


Abichrift hiervon nebft Anlage erhalten Eure Hochwohlgeboren 
zur Kenntnisnahme und weiteren Veranlafjung. 


Der Minifter der geiftlihen ꝛc. Angelegenheiten. ' 
Im Auftrage: Barkhauien. 
An 
die Königl. Herren Uniderfitäts-Kuratoren, ac. 2. 
G. III. 970. 
Berlin, den 12. Mär; 1884. 
Die Königlihe Regierung veranlaffe ih, ſämmtliche nachge— 
ordnete Kaffen dahin mit Anweiſung zu verjeben, daß die bei den- 
jelben eingehenden Reichskaſſenſcheine vom 11. Zuli 1874 nit 
wieder ausgegeben, jondern durch Vermittelung der General-Staats- 
fafje und der Regierungs- bezw. Bezirks-Hauptkaſſen in angemefjenen 
Partien an die Königlih Preußiſche Kontrole der Staatspapiere 
(Berlin S.W. Dranienftraße 94) zum Austaufh gegen Scheine 
neuer Ausgabe vom 10. Sanuar 1882 abgeliefert werden. 
Der Finanz Minifter. 
In Bertretung: Meinede. 


An 
ſämmtliche Königl. Negierungen und die Königl. 
Finanz. Direftion zu Hannover. 
I. 2228. 11. 2503. III. 2985. 


66) Vorſchriften über die Ausbildung und Prüfung für 
den Staatddienft im Bau: und Maſchinenfache. 
(Eentralblatt pro 1876 Seite 462 und 520; pro 1879 Seite 505; 

pro 1880 Seite 712.) 
Berlin, den 10. April 1884. 
Der $. 9 der Vorſchriften über die Ausbildung und Prüfung 
für den Staatödienit im Bau: und Maſchinenfache vom 27. Juni 

1876 wird aufgehoben und durch die nachitehenden Beſtimmungen 

erjegt: 


8 


Die zweite Prüfung ſoll die Fähigkeit des Kandidaten feſtſtellen, 
die durch akademiſches Studium und praktiſche Beſchäftigung gewon— 
nenen Kenntniſſe und Fertigkeiten für die Löſung praktiſcher Auf— 
gaben nutzbar zu machen. 

Sie umfaßt: 

1) Die Bearbeitung eined durch Zeihnungen dargeftellten und 
eingehend begründeten Entwurfes nad) gegebenem Programme, welche 
der Kandidat mit der jelbitgeichriebenen eidesitattlihen Erklärung 
zu verjehen hat, daß er fie ohne fremde Hilfe angefertigt habe. 

Die Arbeit ift binnen einer Frift von neun Monaten, welde 
Friſt von der techniſchen Ober-Prüfungskommiſſion aus erheblichen 
Gründen bid zu zwölf Monaten erftredt werden fann, abzuliefern. 
Wird die Frift verfüumt, jo iſt dem Kandidaten auf jeinen Antrag 
eine andere Aufgabe zu ertbeilen. Bei wiederholter Friftverfäumung 
gilt die Prüfung ald nicht beftanden. 

Wird die Arbeit für ungenügend erachtet, jo ift dem Kandidaten 
die Arbeit zur WVerbefferung zurüdzugeben oder eine neue Aufgabe 
zur Bearbeitung zu ertheilen. Gelingt die Arbeit wiederum nicht, 
jo gilt die Prüfung als nicht beitanden. 

Mird die Arbeit für genügend eradhtet, jo ift dies dem Kan— 
didaten mitzutheilen und hat derſelbe jodann binnen einer Friit 
von drei Monaten, welche Frift von der techniichen Ober-Prüfungs- 
fommilfion aus erheblichen Gründen bid zu ſechs Monaten erftredt 
werden kann, zur weiteren Prüfung fich zu melden. 

Denjenigen Kandidaten, welde die Aufgabe zu dem Entwurfe 
bereitö erhalten haben, wird auf einen binnen längftens Jahresfriſt 
vom Datum dieſes Erlaffed ab bei der techniſchen Ober: Prüfungs 
kommiſſion zu ftellenden Antrag eine neue Aufgabe nah Maßgabe 
der vorftehenden Beitimmungen ertbeilt. Die Ertheilung der neuen 
Aufgabe ift bei denjenigen, melde die frühere Aufgabe vor vollen: 
deter zweijähriger praftiiher Beichäftigung erhalten haben, von dem 
Nachweiſe der vollftändigen Zurüdlegung der vorgefchriebenen zwei— 
jährigen praftiihen Beihäftigung abhängig. 

2) Die Bearbeitung von Fachaufgaben während dreier Tage 
unter Klaujur. 

3) Eine mündliche Prüfung. 


Der Minifter der öffentlichen Arbeiten. 


Abichrift erhält die Königliche techniſche Ober-Prüfungskom— 
milfion auf den Bericht vom 2. d. M. zur Kenntnisnahme und 
Nachachtung. 

Die für die Entwürfe zu ſtellenden Aufgaben haben fortan 
vornehmlich ſich auf jolhe Gebäude, Bau: und Maſchinenanlagen 


388 





u beziehen, welhe in dem Gebiete der Staatd- Bauverwaltung 
äufig zur Ausführung gelangen. 


Der Minifter der öffentlihen Arbeiten. 


An 
die Königl. techniſche Ober-Prüfungstommiffion hier. 





Abichrift (ad 1) erhält die Königliche tehniihe Prüfungskom— 
milfion zur Kenntnisnahme. 
Der Miniiter der öffentlichen Arbeiten. 
aybach. 


An 
die Königl. techniſchen Prüfungskommiſſionen hier, 
zu Hannover und zu Aachen. 





— 


67) Zuſammenſetzung der Prüfungskommiſſionen für 
die willenfhaftlide Staatdprüfung der Kandidaten des 
geiftliben Amtes für das Jahr 1. April 1884/85. 
(Eentralbl. pro 1883 Seite 335 und 473.) 


4; 
Berlin, den 10. April 1884. 
Im Berfolge der Befanntmahung vom 21. April 1883 wird 
hierdurch zur öffentlihen Kenntnis gebradt, daß die Prüfungstom- 
milfionen für die wilfenichaftlihe Staatöprüfung der Kandidaten 
des geiftlihen Amtes für das Jahr 1. April 1884/85 wie folgt 
zuſammengeſetzt find: 
I. Kommiffionen, welche die Staatsprüfung in Verbindung 
mit der theologifchen Prüfung abnehmen: 
1) in Halle a/S., Provinz Sadjen: 
Dr. Zacobi, Profeffor und Konſiſtorial-Rath, zugleich Vorſitzender 
der Kommilfion, 
Dr. Shlottmann, Profeflor, 
Dr. Beyſchlag, Profeffor; 
2) in Königöberg i. Pr., Provinz Dit: und Weitpreußen: 
Dr. Boigt, Profeffor, zugleich Borfigender der Kommilfion, 
Dr. Jacobi, Profeſſor, 
Dr. Haſe, Militär-Dberpfarrer und Konfiltorial-Ratb; 
3) in Berlin, Provinz Brandenburg: 
Dr. Semiſch, Konfiftorial-Rath und Profeffor, zugleih Borfigen» 
der der Kommilfion, 
Dr. Kleinert, Konfiftorial-Rath und Profeffor, 


389 





Dr. Kögel, General-Superintendent, Ober-Hofprediger und Ober: 
Konfiftorial-Rath; ; 
4) in Stettin, Provinz Pommern: 
Dr. Krummader, Konfiftorial- Rath, zugleih Worfißender der 
Kommilfion, 
Wilhelmi, Konfiftorial-Rath und Militär-Oberpfarrer, 
Brandt, Konfiltorial-Ratb und Scloßprediger; 
5) in Poſen, Provinz Pojen: 
Dr. Ge Al General-Superintendent, zugleich Borfigender der Kom— 
million, 
Dr. Bolte, Provinzial-Schulrath, 
Reichard, Konfiltorial-Ratb; 
6) in Breslau, Provinz Sclejien: 
Dr. Erdmann, General-Superintendent, zugleich Borfigender der 
Kommilfion, 
Dr. Weingarten, Profeflor, 
Richter, Koniiltorial-Rath und Militär-Dberpfarrer ; 
7) in Münfter, Provinz Weftfalen: 
Nebe, General-Superintendent, zugleich Borfißender der Kommilfion, 
Dr, Niemann, Konfiltorial-Rath, 
Dr. Mangold, Konfiltorial-Ratb und Profeffor; 
8) in Coblenz, Rheinprovinz: 
Korten, Ober-Konſiſtorial-Rath und Milttär-Oberpfarrer, zugleich 
Vorfigender_ der Kommiifion, 
Bartelheim, Superintendent, 
Dr. Krafft, Konfiftorial- Rath und Profeſſor; 
9) in Hannover, Provinz Hannover: 


Thilo, ra Rath, zugleidd Vorfipender der Kom— 
milfion 

Dr. Bagemann, Konfiftorial:Rath und Profeifor, 

Dr. Wiedaih, Profeffor und Gymnafial-Direftor; 


10) in Kiel, Provinz Schledwig- Holftein: 


Dr. pi warg, Konfiftorial-NRath, zugleich Borfigender der Kom— 
milfion, 

Dr. Scheppig, ordentlicher Lehrer an der Nealichule zu Kiel, 

Dftendorf, Rektor der Realihule in Neumünfter ; 


11) in Marburg, Negierungsbezirf Gafjel: 


Dr. Lucae, Profeffor, zugleich Borfigender der Kommiſſion, 
Dr. Herrmann L; Profeffor, 
Dr. Bergmann, Profeffor; 


N, 


12) in Herborn, Regierungdbezirf Wiesbaden: 

Dr. — General-Superintendent, zugleich Vorſitzender der Kom— 
miſſion, 

Dr. Maurer, Profeſſor, 

Dr. Spieß, Gymnafial-Direftor in Dillenbury. 


II. Kommiffionen, welche die Staatsprüfung ohne Verbindung 
mit der theologifchen Prüfung abnehmen: 
1) in Emden, Provinz Hannover: 
Bartels, Konliftorial- Rath, General: Superintendent in Aurich, 
zugleich Borligender der Kommilfion, 
Dr. Shwedendied, Gymmafial-Direftor a. D., 
van Senden, Seminar-Direftor; 
2) in Breslau, Provinz Sclejien: 
Tihadert, Provinzial-Schulrath, zugleich Vorfigender der Kom: 
miſſion, 
Dr. Dberdid, Gymnaſial-Direktor, 
Dr. Weinhold, Profellor; 
3) in Münfter, Provinz Weitfalen: 
Dr. Schulg, Geheimer Regierungs- und Provinzial: Schulrath, 
zugleich Vorfigender der Kommilfion, 
Dr. Niehues, Profellor, 
Dr. Stord, Profefior; 
4) in Bonn, Rheinprovinz, 
vorbebalten. 

Die weiter erforderlidhen Belfanntmahungen werden in den 
öffentlichen Blättern der verichiedenen Provinzen jeitend der Vor: 
figenden der einzelnen Kommilfionen erfolgen. 

Der Minifter der geiftlihen ıc. Angelegenheiten. 
von Goßler. 


Belanntmachung. 
G. I. 527. 





2. 

Berlin, den 26. Mai 1884. 
Im Anſchluſſe an die Befanntmadhung vom 10. April d. 3. 
wird hierdurch zur öffentlihen Kenntnis gebracht, daß die für die 
wiſſenſchaftliche Staatöprüfung der Kandidaten des geiſtlichen Amtes 
eingerichtete Prüfungsfommilfion in Bonn, welde die Staatsprü— 
fung ohne Verbindung mit der theologiſchen Prüfung abnimmt, für 

die Zeit biß zum 1. April 1885 zufammengeiept ift aus 
dem Profeflor Dr. Wilmannd, zugleih Vorſitzenden der 

Kommiifion, 


21 


dem Profeſſor Dr. Neuhäufer und 
dem Profeffor Dr. Niſſen. 

Die weiter erforderliche Belanntmahung wird in den öffent: 
lihen Blättern der Nheinprovinz jeitend ded Borfigenden der Kom: 
miſſion erfolgen. 

Der Minifter der geiltlihen ꝛc. Angelegenheiten. 
In Bertretung: Lucanus. 
Bekanntmachung. 
G. 1. 1167. 


68) Zufammenjegung der Wiſſenſchaftlichen Prüfungs- 
fommijjionen für das Jahr 1. April 1884/85. 


(Eentrbl. pro 1883 Seite 337 Nr. 70.) 


Berlin, den 27. Mai 1884. 
Die Königlihen Wiſſenſchaftlichen Prüfungsfommiifionen ſind 
für das Jahr 1. April 1884 bis 31. März 1885 wie folgt zu— 
ſammengeſetzt: 
(Die Prüfungsfächer ſind in Parentheſe angedeutet.) 


1. Für die Provinzen Oft: und Weſtpreußen in Königsberg i./Pr. 
Drdentlihe Mitglieder: 


Dr. $riedländer, Geheimer Regierungs-Rath und Profeſſor 
(klaſſiſche Philologie), zugleih Direktor der Kommiifion, 
«e Jordan, Profeflor (Eklaſſiſche Philologie), 
: Schade, s (Deutſch), 
s Walter, ⸗ (Philoſophie und Pädagogik) einſtweilen 
nur für das Sommerſemeſter, 


-Tſchackert,— (evangeliſche Theologie und Hebräiſch), 
-Wichert, ⸗ (Geſchichte), 

-30ppritz, (Geographie), 

-Lindemann,-— (Mathematif), 

- Kißner, 5 (Engliih und Franzöſiſch), 

= %Rofien, ⸗ (Ehemie). 


Außerordentlihe Mitglieder: 


Dr. Dittrid, Profeſſor in ran (katholiihe Theologie 
und Hebrätich), 
= Rob. Caspary, = (Botanif), 
: Chun, . rg 
= P ape, — Phyfi ' 
» Mar Bauer, 5 —— 


Dr. 


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392 





2. Zür die Provinz Brandenburg in Berlin. 
Drdentlihe Mitglieder: 
Klir, Provinzial» Schul» und Geheimer Regierungs- Rath 
(Deutſch) zugleich Direktor der Kommiifion, 
Scherer, Profeſſor (Deutſch), 


Hübner, ⸗ (klaſſiſche Philologie), 
Diels, ⸗ (klaſſiſche Philologie), 
Schellbach, — Mathematik und Phyſik), 


MWeiziäder, — (Geſchichte und Geographie), 
Hirſch, Oberlehrer und Profeſſor (Geſchichte und Geographie), 
Lie. Lommatzſch, Profeſſor (evangeliſche Theologie), 


Zupitza, > (Engliſch), 
Tobler, (Franzöſiſch), 
Dilthey, ⸗ (Philoſophie und Pädagogik), 


Zeller, Gebeimer Regierungd-Nath und Profeffor (Philoſophie 
und Pädagogif). 


Außerordentlihe Mitglieder: 


Propft Afimann, (fatholiihe Theologie), 
Dr. Dillmann, Profeffor (Hebräiſch), 


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2 


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von Martens, = (Zoologie), 
Eichler, (Botanik), 
Brückner, ⸗ (Polniſch), 
Schneider, ⸗ (Chemie und Mineralogie), 


Hettner, (Mathematik und Phyſik). 
3. Für die Provinz Pommern in Greifswald. 


Ordentliche Mitglieder: 


.Schwanert, Profeſſor (Chemie) zugleich Direktor der Kom: 


million, 
(Mathematik und Phyſik), 


Thome, . 

Kießling, (klaſſiſche Philologie), 
Kaibel, (klaſſiſche Philologie), 
Schuppe, Philoſophie und Pädagogik), 
Ulmann, (Geſchichte und Geographie), 
Bredenkamp, — (evangeliſche Theologie u. Hebräiſch), 
Vogt, ⸗ (Deutſch), 

Koſchwitz, ⸗ (Franzöſiſch), 

Konrath, ⸗ (Engliſch), 

Münter, (Botanif), 

Gerſtäcker, ⸗ (Zoologie), 

Liebiſch, ⸗ (Mineralogie), 

Seeck, (alte Geſchichte), 

Credner, ⸗ (Geographie). 


393 


4. Für die Provinzen Poſen und Sclefien in Breslau. 


Drdentlide Mitglieder: 


Dr. Sommerbrodt, Provinzial. Schul» und Geheimer Regierungd- 


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Rath. Direktor der Kommilfion, 
Reifferſcheid, Profeffor (klaſſiſche Philologie) event. Ver: 
treter des Direftord der Kommiifion, 


Roßbach, ⸗ (klaſſiſche Philologie), 

Probſt, (tatholiſche Theologie und Hebräiſch), 
Schmidt, (evangeliſche Theologie u. Hebräiſch). 
Schröter, (Mathematik), 

Erdmann, - (Pbiloiophie und Pädagogik), 
Bäumfer, ⸗ (Philoſophie und Pädagogik), 
Weinhold, ⸗ (Deutſch), 

Nieie, - (alte Geicichte), 

Dove, . (mittlere und neuere Geichichte), 
Partid, s (Geographie), 

Gaspary, (Franzöſiſch). 


Außerordentliche Mitglieder: 


. Schneider, Profeſſor (Zoologie), 


Ferd. Sohn, ⸗ (Botanik), 


Poleck, (Chemie und Mineralogie), 
Meyer, WVNhyſik), 

Kölbing, ⸗ (Eugliſch), 

Nehring, ⸗ (Polniſch). | 


5. Bür die Provinz Sachſen in Halle a./®&. 
Drdentlide Mitglieder: 


. Keil, Geh. Neg. Rath und Profefjor (klaſſiſche Philologie) 


zugleich Direktor der Kommiſſion, 
Dittenberger, Profeſſor (klaſſiſche Philologie), 


Wangerin, (Mathematik), 

Haym, ⸗ (Philoſophie und Pädagogik), 
Vaihinger, (Philoſophie und Pädagogik), 
Zader, :  (Deutid), 

Dümmler, ⸗ (Geſchichte und Geographie), 
Kirchhoff, ⸗ (Geographie), 

Bolbard, s (Chemie), 

Elze, (Engliſch), 

Suchier, (Franzöſiſch), 

Riehm, (evangeliſche Theologie u. Hebräiſch), 
Oberbeck, ⸗ Phyfik), 

Kraus, ⸗ (Botanif), 

Greenader, ⸗ (Zoologie), 

von Fritid, . (Mineralogie). 


Dr. 


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6. Für die Provinz Schleswig-Holftein in Kiel. 
Didentlihe Mitglieder: 
Pohhammer, Profeffor (Mathematik) zugleid Direktor der 


Kommilfion, 
Karten, —VNhyſik), 
Stimming, a Franzöſiſch), 
Buſolt, (Geſchicht 
Krohn, 5 Philoionbie und Pädagogik), 
Möller, s (evangeliihe Theologie und 

Hebräiſch), 

Krümmel, ⸗ (Geographie), 
Blaß, (klaſſiſche Philologie), 


Pietich, Privat-Dozent (Deutich). 
Außerordentlihe Mitglieder: 


K. Möbius, Profeffor (Zoologie), 
been. : (Shemie), 
Th. Möbius, ⸗ (Däniſch), 
Engler, (Botanik), 
Laspeyres, (Mineralogie). 
7. Für die Provinz Hannover in Göttingen. 
Ordentliche Mitglieder: 
. Volquardſen, Profeſſor (alte Geſchichte) — Direktor 


der Kommiſſion, 
Sauppe, Geheimer Regierungs-Rath und Profeſſor (Eaffiiche 
Philologie), 
von Wilamowitz-Möllendorf, Profeſſor (Elaffiiche ee 
logie), 
G. E Müller, Profeffor (Philofophie und Pädagogik), 
von Kludbohn, ⸗ (mittlere und neuere Geſchichte), 
Heyne, eutſch), 
nalen, s (Branzoii), 
Nap (Engliſch), 
Shuls, Konfiftorial: Kath und — (evangeliſche Theo— 
logie und Hebräiſch), 
Schwarz, Deere (Mathematik), 


Boigt, (Phyſik), 
Hübner, ⸗ a 

9. Wagner, . (Geographie), 
Ehlers, s (Zoologie), 
Reine, > (Botanif), 
Klein, ⸗ (Mineralogie). 


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. Shulß, Geheimer Regierungs-Ratb (Pädagogik) In 


395 


8. Für die Provinz Weftfalen in Münfter. 


Drdentlihde Mitglieder: 
Direktor der Kommilfion, 
Stord, Profeffor (Deutſch), 
Yangen, . (Haffiihe Philologie), 
Stahl, . (Haffiiche Philologie), 
Sturm, . (Mathematik), 
Niehues, ⸗ (Geſchichte und Geographie), 
Schwane — (katholiſche Theologie und Hebräiſch), 
Hagemann, = Hhiſophien 
Karſch, Medizinal-Rath und Profeſſor (Zoologie und Botanik), 
.. rf, Profeffor (Phyſik), 
Körting, ⸗ ie und Franzöfild). 


Außerordentlihe Mitglieder: 


— Konſiſtorial-Rath (evangeliſche Theologie u. Hebräiſch), 
Dr. Hofius, Profefjor (Mineralogie), 


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Salfowsti, E (Chemie). 
9. Für die Provinz Heſſen-Naſſau in Marburg. 
Ordentliche Mitglieder: 


. Leopod Schmidt, Profeſſor (klaſſiſche —— A gu gleich Di⸗ 
rektor der Kommiſſion, 
Lucae, Profeſſor (Deutſch), 
Bormann, ⸗ (alte Geſchichte), 
Heß, ⸗ (Mathematik), 
Lenz, (mittlere und neuere Geſchichte), 
Stengel, (Engliſch und Franzöſiſch), 
Graf Baudiſſin, = (evangel. Theologie und Hebräiſch), 
Fiſcher, ⸗ ed 
Bergmann, s (Philoſophie und Pädagogik), 
Melde, = (Phnfiß), 
Wigand, ⸗ — 
Greeff, (Zoologie), 
Dunfer, Geh. Berg-Rath und "Profeffor (Mineralogie), 
Zinde, Profeffor (Chemie). 
10. Zür die Rheinprovinz in Bonn. 
Drdentlihe Mitglieder: 
r. Lipſchitz, Profeſſor (Mathematik) zugleih Direktor der 


Kommilfion, 


Mangold, Konfiftorial-Rath und Profeffor (evangeliihe Theo- 
(ogie und Hebräiſch), 


396 





Dr. KRaulen, Drofeflor (fatholiihe Theologie u. Hebräiſch), 


- Rübbert, 5 (klaſſiſche Philologie), 

= Nilien, ⸗ (alte Geſchichte), 

⸗æÜRitter, ⸗ (mittlere und neuere Geſchichte), 
:» Wein, ⸗ (Geographie), 

-Neubhäuſer, ⸗ Philoſophie und Pädagogik), 
-Witte, (Philojophie und Pädagogik), 
-Willmanns, (Deutſch), 

: Trautmann, - (Engliſch), 

-Foerſter, ⸗ (Franzöſiſch), 


Kekulé, Geh. Regierungs-Rath und Profeſſor (Chemie), 
Clauſius,- = -—EWVhyſik). 
Außerordentliche Mitglieder: 


Dr. Reuſch, Profeſſor (katholiſche Theologie und Hebräiſch), 
-Hertwig, ⸗ (Zoologie), 

« Straßburger, s (Botanif), 

= von Laſaulx, ⸗ (Mineralogie). 

Der Miniſter der geiſtlichen ꝛc. Angelegenheiten. 
Im Auftrage: Greiff. 
Bekanntmachung. 
U. II. 1014. 


69) Berechnung der Reiſe- und Umzugskoſten der 
Staatsbeamten. 
Berlin, den 13. Juni 1884. 
Das Königliche Staats-Miniſterium bat unterm 13. Mai d. 
3. beſchloſſen, daß die Beltimmungen, welde in der beifolgenden 
„Zujammenftellung einiger Grundiäge, nad welchen bei Berechnung 
der Neife- und Umzugskoſten der Reichsbeamten zu verfahren ift“, 
enthalten find, in Ruͤckſicht auf die Gleichartigfeit der in Betracht 
fommenden Preußiichen und reichögeieglihen Vorſchriften und zur 
Herbeiführung eined gleichmäßigen Verfahrens zwiichen den Reichs— 
verwaltungen und den Preußiſchen Reſſorts für die Berechnung der 
Neifefoften der Preußiſchen Staatsbeamten nad) $. 6 der Verordnung 
vom 15. April 1876 (G. S. S. 107)*) und der Umzugöfoften bet 
Verfegungen nah dem Gelege vom 24. Februar 1877 (©. ©. ©. 
15)**) in gleichmäßiger Weiſe zur Anwendung zu bringen find. 
Den nachgeordneten Behörden des diesfeitigen Neffortes theile ich 
diefelben zur Kenntnisnahme und Nahadtung mit. 
Der Minifter der geiftlichen ıc. Angelegenheiten. 
von Goßler. 


An 
jämmtlihe nadgeordnete Behörden des diesfeitigen Reſſortes. 
G. III. 1580. 





®) Gentebl. f. d. Unter. Verw. pro 1876 Seite 201. 
**) Dagl, pro 1877 Seite 19. 


397 





Zufammenftellung einiger Grundfäge, nad welden bei 

Berehnung der Reije- und Umzugdfoften der Reichsbe— 

amten zu verfahren iſt. (Armee-Berordnungdblatt pro 
1881 S. 134, Pofjt-Amtöblatt pro 1881 ©. 389). 


A. 

Bewegt ſich die Dienftreile eined Beamten, weldem für die 
Zeit feined Aufenthalte im Auslande höhere Tagegelder, als für das 
Snland bewilligt find, an einem Tage innerhalb und außerhalb des 
Reichsgebietes, jo wird für den Tag des Ueberganged in das Ausland 
der aber für den Tag der Rüdfehr in das Inland der niedrigere 
Tagegelderſatz gewährt. 2 

1) Bei Geihäften außerhalb ded Wohnortes, der Garniſon ıc. 
($. 6 der Verordnung vom 21. Junt 1875 — R. G. Bl. ©. 249 
—, 8. 7 der Verordnung vom 23. April 1879 — NR. ©. Bl. ©. 
127 —, 88. 3 bi8 5 der Verordnung vom 20. Mai 1880 — N. 
G. Bl. S.113 —) wird die dienſtlich zurückgelegte Wegeſtrecke von 
der Ortögrenze ab berechnet. 

Anmerfung Zu vergleihen $. 6 ded Preußiſchen Gefeged vom 
24. März 1873 (©. S. S. 122)*) in der Faſſung der Ber: 
ordnung vom 15. April 1876 (G. S. ©. 107). 

2) Als Endpunkt der dienftlich zurücgelegten Wegeftrede gilt 
die Mitte des Beſtimmungsortes oder, falls die Dienftreiie mittelft 
Eijenbahn oder Dampfſchiffes gemacht werden fann, der betreffende 
Bahnhof oder Anlegeplag, vorbebaltlih der Beſtimmung zu D. 
Handelt es fih um die Erledigung eined Dienftgeichäfted an einer 
beftimmten Stelle außerhalb eines Ortes, fo ilt diefe Stelle ala 
Endpunft der Dienftreiie anzunehmen, 

3) Als Drt gilt der bauptiählih von Gebäuden oder einge- 
friedigten Grundjtüden eingenommene Theil eined Gemeindebezirfes, 
jo daß die Ortsgrenze ohne Rückſicht auf vereinzelte Ausbauten oder 
Anlagen dur die Außenlinie jened Bezirfötheiled gebildet wird. 

Beiteht ein Gemeindebezirf (Garnilonverband) aus mehreren 
Drtichaften, jo iſt als Drt im Sinne diefer Beſtimmung nicht die 
einzelne Ortſchaft, jondern der Gemeindebezirf (Garnilonverband) 
anzujeben. 

4) Kür die Feftitellung der Entfernungen find die Angaben 
des Kursbuches der Reichs-Poſtverwaltung, eventuell der amtlichen 
Poftkarten, maßgebend. Fehlen ſolche Angaben, oder handelt es ſich 
um die Entiheidung der Frage, ob ein Beamter die für den Anſpruch 
auf Vergütung von Reiſekoſten mafßgebende Entfernung von der 
Grenze Feine Wohnortes ꝛc. hat zurüdlegen müffen, jo find zur 


) Eentrbl. f. d. Unter. Berw. pro 1873 Seite 322. 


a. 


Feltftellung der Entfernungen Beſcheinigungen ſachkundiger Behörden 
und bezüglich der im Auslande gemachten Dienftreifen Beicheinigungen 
der Kaiſerlichen Gejandtihaften oder Konjulate beizubringen. 

C. 

1) Bet Dienftreifen, weldye mittelft Eiſenbahn oder Dampf: 
Ichiffes gemacht werden können, fommt die Gebühr für Zu: und 
Abgang in der Regel nur einmal zum Anſatze. 

2) Ein mebrfader Anjag diefer Gebühr findet ftatt: 

a. wenn an Zwildyenorten übernachtet werden muß; 

b. wenn die Eilenbahn oder dad Dampfihiff an Zwiſchenorten 

Dienftgeihäfte halber verlaffen werden muß; 

c. wenn an einem Zwilchenorte ein Bahnhof oder Anlegeplag 
verlaffen und die Reife von einem andern Bahnhofe oder An- 
legeplage aus, weldyer mit dem erfteren nicht in unmittelbarem 
Zufammenbange ſteht, fortgelegt werden muß, jofern der 
Hebergang von dem einen zum anderen Bahnhofe nicht mit- 
telft durdgehender oder unmittelbar anjchliegender Züge über 
eine Verbindungsbahn erfolgt. Der mebrfahe Anjag der 
Gebühr ift ausgeſchloſſen, wenn an einem Zwilchenorte ein 
Vebergang von einer Bahn auf die andere oder von einem 
Dampfichiffe auf das andere ftattfindet, ohne dab dazu der 
Bahnhof oder Anlegeplag zu verlafien ift. Die mit Ueber: 
gängen der leßteren Art etwa verbundenen Koften werden 
ausichließlih den mit Freifarten reifenden Beamten der Eijen- 
babnvermwaltungen auf Grund jpezieller Angaben erftattet, 
deren Belegung nicht erforderlich ie. 

Eine alphabetiih geordnete Nachweiſung derjenigen Drte 
Deutſchlands, an welden mehrere räumlidy von einander ger 
trennte Perfonen-Bahnböfe oder Anlegepläge von Dampfichiffen 
fich befinden, wird unter Angabe der zwiſchen den einzelnen 
Bahnhöfen vorbandenen, für den Perjonenverfehr benupbaren 
Verbindungsbahnen durd das Kursbuch der Reichs-Poſtver— 
waltung veröffentlicht. 

3) Beamte, welde bei Unterbrehung einer zum Zwecke der 
Bereifung einer Bahnlinie, zur Beſichtigung oder Revifion von Be— 
trieb8anlagen ıc. unternommenen Dienftreife oder am Endpunfte einer 
jolden den betreffenden Bahnhof oder das Bahngebiet Dienftge- 
ihäfte halber zu verlaffen nicht genöthigt find, haben feinen An— 
Ipruch auf die Zus und Abgangsgebühr. Den mit Eijenbahn-Frei- 
farten reilenden Beamten werden tn foldhen Fällen die baaren Neben- 
foften nah Maßgabe der Beftimmungen unter Ziffer 2c erftattet. 

4) Die Gebühr für Zu- und Abgang wird je zur Hälfte nicht 
gewährt, wenn die Beförderung ded Beamten nad oder von dem 
Bahnhofe oder Anlegeplage feitend einer Reichsverwaltung durch Ge: 
Htellung eines Fuhrwerkes erfolgt. 


399 





D 


1) Neben der Gebühr für Zu- und Abgang werden die fon= 
ftigen verordnungdmäßigen Fuhrkoſten gewährt, wenn die Entfernung 
zwijchen der Drtögrenze des Anfangs» oder Endpunktes der Reiſe 
und dem Bahnhofe oder Anlageplage 2 km. oder mebr beträgt. 

Hat während einer Reije ein Wechſel zwiſchen der Beförderung 
mittelit Eiſenbahn oder Dampfichiffes und einer anderen Beförde— 
rungsart einzutreten, jo find die Rubrfoften für die Megeftrede 
zwiſchen dem nad) bezw. vor Uebergang auf die Eifenbahn oder daß 
Dampfihiff zunächft bezw. zulegt zu berührenden Orte und dem 
Bahnbofe oder Anlegeplage nur dann zu vergüten, wenn die Ent- 
fernung 2 km. oder mehr beträgt. 

2) In den Fällen zu 1 find für den Begriff ded Ortes und 
der Ortsgrenze die Beitimmungen zu B. 3, für die Feftftellung der 
Entfernungen die Angaben des Kursbuches der Reichd-Poftvermwal- 
tung maßgebend. Xeblen legtere, jo find fie durch Beſcheinigungen 
ſachkundiger Behörden und für dad Ausland durch Beſcheinigungen 
der Kaiſerlichen Geſandtſchaften oder Konſulate zu eriegen. 


E. 


1) Umzugskoften find nur dann zu vergüten, wenn der Drt, 
von weldem, und der Drt, nad welchem die Verjegung ftattfindet, 
zu verichiedenen Gemeindebezirken (Garnijonverbänden) gehören. 

2) Im Sinne des $. 13 der Verordnung vom 21. Zuni 1875 
iſt als fürzefte fabrbare Straßenverbindung der fürzefte fahrbare 
Yandweg anzufeben. 

Anmerfung. Zu vergleihen $. 2. des Preußiſchen Geſetzes 
vom 24. Februar 1877 (8. ©. ©. 15). 

Wenn jedody der Dit, von welchem, und der Ort, nad welchem 
die Berfeßung des Beamten ftattfindet, durch ununterbrodenen Schie— 
nenweg oder durch eine ununterbrochene, zur Beförderung von Gütern 
benugbare Wafferitraße in fürzerer Entfernung, ald auf dem Land— 
wege, verbunden find, jo gilt die fürzeite derartige Verbindung ald 
fürzefte fabrbare Straßenverbindung. 

Behufs Ermittelung der maßgebenden fürzeften fahrbaren Stra- 
Genverbindung find die 2 km. oder mehr betragenden Entfernungen 
zwiſchen dem Anfangs» oder Endorte des Umzuges und dem zugeböri- 
gen gleichnamigen Babnhofe ald Schienenweg, ſolche Theilftreden, 
auf welchen beladene Wagen mittelft Schiffes, Trajeftes, Fähre ıc. 
zu Wafjer befördert werden, als fahrbarer Landweg in Anrehnung 
zu bringen. 


1884. 27 


400 





I. Wniverfitäten, Akademien, z2c. 


70) PBreisbewerbung um daß Stipendium der Meyerbeer- 
ihen Stiftung für Tonkünſtler. 


Die nächſte Preisbewerbung um dad Stipendium der Giacomo 
Meyerbeerihen Stiftung für Tonfünftler wird für dad Jahr 1885 
eröffnet. Um zu derjelben zugelaffen zu werden, muß nad der aus— 
drüdlichen Feſtſetzung des Stifterd der Konkurrent 

1) in Deutihland geboren und erzogen fein und darf das 28. 
Fahr nicht überſchritten haben, 

2) muß derjelbe jeine Studien in einem der nadhgenannten In— 
ftitute gemacht haben: 

a. in der bei der Königlichen Akademie der Künfte in Berlin 

beftehenden Schule für mufifaliihe Kompofition, 

b. in dem Königlichen akademiſchen Inftitute für Kirchenmuſik, 

c. in dem vom Profeffor Stern gegründeten Konjervatorium 
für Mufik, 

d. in der vom Profeffor Kullaf geleiteten neuen Afademie der 
Tonkunſt, 

e. in dem Konſervatorium für Muſik in Cöln, 

3) hat der Konkurrent ſich über ſeine Befähigung und ſeine 

Studien durch Zeugniſſe ſeiner Lehrer auszuweiſen. 

4) Die Preisaufgaben beſtehen in 

a, einer achtſtimmigen Vokalfuge für 2 Chöre, deren Haupt: 
thema mit dem Texte von den Preisrichtern gegeben wird, 

b. in einer Ouvertüre für großes Orcheſter, 

e. in einer dreiftimmigen, durch eine entiprechende Inſtrumental— 
Introduktion einzuleitenden dramatiihen Kantate mit Orcheſter— 
begleitung, deren Text den Bewerbern mitgetbeilt wird. 

5) Die Konkurrenten haben ihre Anmeldung nebit den betreffen» 
den Zeugnilfen (ad 1, 2 und 3) mit genauer Angabe ihrer Wohnung 
der Königlihen Afademie der Künfte bis zum 1. Juni d. 3. auf 
ihre Koften einzufenden. Die Zufendung des Themas der Vokalfuge, 
jowie deö Textes der Kantate an die den geitellten Bedingungen 
entipredhenden Bewerber erfolgt bi8 zum 1. Auguſt d. 3. 

6) Die Konkurrenzarbeiten mülfen bis zum 1. Februar 1885 
in eigenbändiger, jauberer und lejerliher Neinjchrift, verjiegelt an 
die Königlihe Akademie der Künfte Eoftenfrei abgeliefert werden. 
Später eingehende Einjendungen werden nicht berüdfichtigt. Den 
Arbeiten ift ein den Namen des Konkurrenten enthaltendes verfiegeltes 
Couvert beizufügen, deſſen Außenfeite mit einem Motto zu verieben 
ift, das ebenfalld unter dem Titel der Arbeiten jelber ftatt des 
Namens des Konkurrenten fteben muß. — Dad Manuffript der 
gefrönten Arbeiten verbleibt Eigentum der Königlichen Akademie der 


401 
Künfte. Die Verkündigung des Siegerd und Zuerfennung ded Preifes 
erfolgt im Monat Auguft 1885. Die uneröffenten Couvertö nebft 
den betreffenden Arbeiten werden dem fich perjönlich oder jchriftlich 
legitimirenden Eigenthümer durch den Inſpektor der Königlichen Aka— 
demie der Künſte zurüdgegeben werden. 

7) Der Preis befteht für die dießmalige Konkurrenz in einem 
auf 4500 ME. erhöhten Stipendium, und ift der Sieger verpflichtet, 
zu feiner weiteren mufifaliihen Ausbildung auf die Dauer von 18 
auf einander folgenden Monaten eine Reife zu unternehmen, die 
erften 6'Monate in Italien, die folgenden 6 in Paris und daß legte 
Drittel jeiner Reiſezeit abwechfelnd in Wien, Münden, Dreöden 
und Berlin zuzubringen, um fi gründliche Einfiht von den muſika— 
liihen Zuftänden der genannten Drte zu verichaffen. Ferner ift er 
verpflichtet, als Beweis jeiner fünftleriichen Thätigkeit an die muſika— 
liſche Sektion der Königlihen Akademie der Künfte zu Berlin zwei 
größere Kompofitionen von ſich einzujenden. Die eine muß eine 
Duverture oder ein Symphoniejag, Die andere das Fragment einer 
Dper oder eined Dratoriumd (Pſalms oder einer Meffe) fein, deffen 
Aufführung etwa eine Biertelitunde dauern würde. 

8) Das Stipendium wird in drei Raten verabfolgt, die erfte 
beim Antritte der Reife, die zweite bei Beginn des zweiten Semefters, 
nah Einjendung einer der in $. 7 geforderten Arbeiten, die dritte 
bei Beginn des dritten Semefterd unter gleiher Bedingung. 

9) Das Kollegium der Preidrichter befteht ftatutenmäßig aus 
den ordentlichen Mitgliedern der muſikaliſchen Seftion der Königlichen 
Akademie der Künfte, ſowie aus den Herren Kapellmeilter Kahl und 
Profeſſor Kullaf. 

Berlin, im März 1884. 

Der Senat der Königlihen Akademie der Künite. 
Sektion für Mufif. 
Taubert. 
Bekanntmachung. 


71) Ernennung von Mitgliedern rejp. ſtellvertretenden 

Mitgliedern der Kommiſſion von Sadverftändigen für 

die Gemäldegalerie der Königlichen Muſeen zu Berlin. 
(Eentralbf. pro 1884 Seite 54.) 


Seine Majeftät der König haben Allergnädigft gerubt, auf 
Grund der Allerhöchften Beitimmungen vom 13. November 1878 
über die Stellung der Abtheilungsdireftoren und über die Verwen— 
dung der fählihen Fonds bei den Königliden Mufeen in Berlin, 
den Profeſſor 2. Knaus zum Mitgliede und den Profefjor F. Ge— 
jelihap und den Grafen 8. von Harrad zu ftellvertretenden 


zu" 


402 





Mitgliedern der Kommiſſion von Sachverſtändigen für die Gemälde» 
galerie der Königlihen Mujeen in Berlin auf die Zeit bi zum 
31. März 1888 zu ernennen. 

ad U. IV. 2168. 


72) Beftätigung der Rektorwahl an der Univerjität 
zu Halle. 


(Ceutrbl. pro 1883 Seite 381 Nr. 77.) 


Der Herr Miniiter der geiftlihen ꝛc. Angelegenheiten hat durch 
Verfügung vom 26. Mai d. 3. die Wahl des ordentlichen Profefford 
Dr. Adermann in der mediziniichen Fakultät der Univerfität 
Halle-Wittenberg zum Rektor diejer Univerfität für das Jahr 
vom 12. Zuli 1884 bis dahin 1885 beftätigt. 


73) Erböbung der Maximalzahl der ordentliden Mit- 
glieder des Seminard für romaniſche Philologie an 
der Univerfität zu Halle. 


Berlin, den 24. Mai 1884. 
Auf den gefälligen Randberiht vom 12. Mai d. 3. will id 
dem Direktor ded Seminar für romantische Philologie an der dortigen 
Univerfität Profeflor Dr. N. unter Erweiterung der Beſtimmung 
im $. 3 ded Seminar-Reglements*) die Befugnis einräumen, die 
Zahl der ordentlichen Mitglieder des von ibm geleiteten Seminars, 
wenn ed die Umftände erfordern, bis auf fünfzehn zu fteigern. 
Em. Hohmohlgeboren ftelle ich hiernady das Weitere ergebenit 
anheim. 
Der Miniſter der geiſtlichen ꝛc. Angelegenheiten. 
In Vertretung: Lucanus. 


An 
den Königl. Univerſitäts-Kurator Herrn Geheimen Regierungs- 
Rath Dr. Schrader, Hochwohlgeboren zu Halle a. ©. 
U. 1. 6896. 


74) Schupgvorfebrungen bei der Rüdiendung von ent- 
liebenen Handſchriften. 


Berlin, den 31. Mai 1884. 
Nac einer dem Herrn Reichskanzler zugegangenen Anzeige des 
Kaiſerlichen Botichafterd in Paris iſt vor Kurzem eine aus der dor— 


*) Das Reglement vom 25. Oftober 1875 ift abgedrudt im Centralblatte 
pro 1875 Seite 629. 


403 





tigen National-Bibliothek für einen nicht-preußiſchen Gelehrten ent— 
liehene Handſchrift in ſtark beihädigtem Zuftande zurüdgefommen. 
Die Berlegung ift wahrjcheinlid dadurd entitanden, dab das Ma: 
nuffript, anftatt in fefter Verpadung, nur mit einem dünnen Papier: 
Umſchlage veriehen, von dem Wohnorte ded Entleiherd per Poft an 
dad Auswärtige Amt befördert worden ift. Auch früher ſchon iſt 
mehrfah die Beobachtung gemacht, daß Entleiher ed unterlafjen 
haben, Die ihnen anvertrauten werthvollen, zum Theil unerjeplidhen 
litterariihen Schäße bei der Nüdjendung gegen Beihädigungen ge— 
börig zu fidhern, und es haben in jolden Fällen anderweite Schutz— 
vorfehrungen gene werden müſſen. 

Mit Rüdfiht hierauf, und da auf die Bereitwilligfeit fremder 
Regierungen zur Verleihung von Handidriften ihrer Bibliotheken 
an deutiche Gelehrte nicht ferner würde gerechnet werden fönnen, 
wenn die Schriftitüde nicht in völlig unverfehrter Beichaffenheit zu— 
rüdgeliefert werden, erjcheint e8 im Intereſſe unjerer Gelehrtenmwelt 
erforderlich, durdh eine allgemeine Anordnung ähnlichen bedauerlichen 
Borfällen wie dem erwähnten in Zufunft vorzubeugen. 

Em. ıc. erſuche ich daher, die Profefjoren und Privatdozenten 
der dortigen Univerfität gefälligft darauf binzumweiien, dab behufs 
Beihaffung von Handichriften aud fremden Bibliotheken die diesjet- 
tige VBermittelung nur dann in Ausficht geftellt werden fann, wenn 
dem betreffenden Geſuche die Uebernahme der Verpflichtung hinzuge— 
fügt wird, die Handichriften unveriehrt und in einer Holzfifte wohl 
verpackt zurückzuliefern. 

Der Minifter der geiftlihen ıc. Angelegenbeiten. 
von Goßler. 


An 
die Königl. Univerfitäts-Kuratorien und Herren 
Univerfitäts-Ruratoren, ꝛc. 2C. 
U. I. 6996. 


75) Große akademiſche Kunftausftellung zu Berlin im 
Fahre 1884. 
(Eentrbl. pro 1883 Geite 134 Wr. 12.) 


Die große akademiſche Außitellung von Werfen leben: 
der Künftler des In- und Auslanded wird in diefem Jahre 
am Sonntage, den 24. Auguft, in den Räumen ded provijoriichen 
Ausftelungsgebäudes auf dem Santianplage bierjelbft eröffnet. Pro— 
gramme, welde die näheren Beltimmungen enthalten, können bei 
allen deutihen Kunft-Afademieen in Empfang genommen werden, 

Berlin, den 15. Mat 1884. 

Der Senat der Königlihen Akademie der Künlte, 
Sektion für die bildenden Künſte. 


6. Beder. 
Belanntmahung. 


404 





76) Beftätigung der Wahlen eined Rektors und der 
Abtheilungsrorfteher an den tehnifhen Hochſchulen.*) 


(Eentralbl. pro 1883 Seite 494 Nr. 121.) 


Seine Majeftät der König haben durch Allerhöchſte Drdre vom 
31. Mai d. 3. die Wahl des etatömäßigen Brofefford Dr. Haud 
zum Rektor der techniſchen Hodichule zu Berlin für die Amts: 
periode vom 1. Juli 1884 bis dahin 1885 zu beftätigen gerubt. 


Der Herr Minifter der geiftlidhen ıc. Angelegenheiten hat auf 
die Amtöperiode vom 1. Juli 1884/85 beftätigt: 
a. durd Verfügung vom 6. Suni d. 3. die von den Abtheilungs- 
en der techniihen Hochſchule zu Berlin getroffenen 
ablen 
1) des Profefford Dr. Dobbert zum Vorſteher der Arditeftur- 
Abtheilung, 
2) des Profefjord Dr. Dörgend zum Vorfteher der Abthei— 
lung für Bau-Ingenieurmefen, 
3) des Profefjord Conſentius zum Vorfteher der Abtheilung 
für Maſchinen-Ingenieurweſen, 
4) des Profefjord Dr. Bogel zum Vorſteher der Abtheilung 
für Chemie und Hüttenfunde, 
5) des Profeflord Dr. H. Weber zum Vorſteher der Abthei- 
lung für allgemeine Wiffenichaften, und 
6) des Marine Ingenieur Dill zum Worfteher der Sektion 
für Schiffsbau; 


b. dur Verfügung vom 11. Juni d. J. die von den Abtheilungd- 
follegien der techniſchen Hochſchule zu Hannover getroffenen 
Wahlen 
1) des Geheimen Regierungsrathes Hafe zum Borfteher der 
Abtheilung für Architektur, 

2) des Baurathed und Brofefford Dolezalek zum Vorſteher 
der Abtheilung für Bau-Ingenieurweſen, 

3) des Profefford Frank zum Vorfteher der Abtheilung für Ma- 
ſchinen-Ingenieurweſen, 

4) des Profeſſors Dr. von Quintus-Jeilius zum Vorſteher 
der Abtheilung für chemiſch-techniſche Wiſſenſchaften, und 

5) des Profeſſors Keck zum Vorſteher der Abtheilung für all— 
gemeine Wiſſenſchaften; 


c. durch Verfügung vom 10. Juni d. J. die von den Abtheilungskol— 
legien der techniſchen Hochſchule zu Aachen getroffenen Wahlen 


Die jetzigen Rektoren zu Hannover und zu Aachen find für die Amts— 
periode vom 1. Juli 1883 bis dahin 1886 ernannt. 


405 





1) ded Profefford Damert zum Vorſteher der Abtheilung für 
Architektur, 

2) des Baurathes und Profefford Dr. Heinzerling zum Bor- 
fteber der Abtheilung für Bau-Ingenieurweſen, 

3) ded Profefford von Gizydi zum Borfteher der Abtheilung 
für Maſchinen-Ingenieurweſen, 

4) des Profefford Dr. Claſſen zum Morfteher der Abtheilung 
für Bergbau und Hüttenfunde und für Chemie, und 

5) ded Profefford Dr. Hermann Stahl zum Vorfteher der Ab: 
tbeilung für allgemeine Wiſſenſchaften. 


1. Gymnaſial- ze. Lehranſtalten. 


77) Belanntmahung eines Verzeichniſſes derjenigen 
höheren Lebranftalten, welche zur QAusitellung von 
Zeugnifjen über die wijjenihaftlide Befähigung für 
den einjährig-freiwilligen Militärdienftberehtigt ſind.) 


Es wird bierunter ein Verzeichnis derjenigen höheren Lehran— 
ftalten zur öffentlihen Kenntnis gebracht, welche ſich zur Zeit in 
Gemäßheit des $. 90 Th. I. der bes vom 28. September 
1875 im B fige der Berechtigung zur Auöftellung von Zeugniffen 
über die wiljenichaftliche Befähigung für den einjährigefreimilligen 
Militärdienft befinden. 


Berzeihnis 
der höheren Xebranftalten, welde zur Audftellung von 
Zeugnifien über die wiflenihaftlide Befähigung für 
den einjährig=freiwilligen Militärdienft beredtigt jind, 
Königreich Preußen. 
A. Lehranſtalten, bei welchen der einjährige, erfolg- 
reihe Beſuch der zweiten Klafje zur Darlegung der 
wiljenfhaftlihen Befähigung erforderlich ift.**) 


*) Die Belanntmahung und das Berzeihnis vom 29. April 1884 find ver- 
öffentliht durd) das Kentralblatt fiir das Deutſche Reich pro 1884 Nr. 18 
Eeite 129 folg. 

Aus dem Eajeauıe find hier nur die höheren Lehranftalten in Preußen 
aufgeführt. Die Namen der Direktoren, Rektoren 2c. find hier zugelegt. 

Anmerkungen der Redakt. des Eentrbl. f. d. Unt. Verw. 

**) Die Gymmafien uud Progymnaſien an Orten, an welchen ſich eine zur 
Ertheilung wiſſenſchaftlicher Befähigungszeugniffe für den einjährig + freiwilligen 
Militärdienft berechtigte Anftalt der unter A. b., B. b. c. oder C. a. aa. auf. 
geführten Kategorien (Real-Gymnafium, Realihule, Real-Progymmafinm oder 


406 





a. Gymnaſien. 
Provinz Oftpreußen. 


Direktoren: 
1. Das Gymnafium zu Allenftein, Dr. $riedersdorff. 
= - : Bartenftein, -Schultz. 
3. > ⸗ -Braunsberg., Gruchot. 
4. = . -e Gumbinnen, Dr. Viertel, Prof. 
5. = 5 - Bobenftein, Yaudien. 
6. ⸗ -Inſterburg (ver: 


bunden mit dem Real-Gymnaſ. daſ.), Dr. Krah. 
7. = Atitädtiihe Gymnaſium zu Königs: 
berg i. Oſtpr, » Möller, Prof. 


8. = Friedrihd-Kollegium dajelbft, Yehnerdt. 

I. = Kneiphöfiihe Gymnaſium dafelbft, v. Drygalski. 
10. = Wilhelms-Gymnaſium dafelbft, Dr. Große, Prof. 
1l. = Gymnafium zu ud, :» Kammer, Prof. 
12. — = « Mtemel, :- Küjlel. 
13. = ⸗ -Raſtenburg, : Sabn. 
ld. = E -Röſſel, -Schultz, Prof. 
15. = . -Tilſit, z. 3. erledigt. 

Provinz Weſtpreußen. 
16. Das Gymnaſium zu Conitz, Dr. Thomaszewski, 
Prof. 

17. > . « Bulm, Iltgen. 
18. = Königliche Gymnafium zu Danzig, » Kretihmann. 
19. = Städtiihe Gymnaſium dajelbit, » Garnuth. 
20. = Gymnafium zu Deutih-Krone, Lowinski, Prof. 
2l. ⸗ ⸗ Elbing, Dr. Töppen. 
22. ⸗ Graudenz, : Anger. 
23. = ⸗ -Marienburg, -Hapduck. 
24. = 5 - Marienwerder, : Brods. 
25. ⸗ . - Neuftadti.Weltpr., =» Seemann, Prof. 
26. = ⸗ -Pr. Stargardt, = Heinze. 
27. = 5 - Stradburgi.Weftpr., =» Königsbed. 
28. = ⸗ -Thorn (verbunden 


mit dem Real-Gymnaſium daſelbſt), = Streblfe. 


höhere Bürgerſchule) mit obligatoriſchem Unterrichte im Latein nicht befindet, find 
befugt, derartige Befähigungszeugniffe au ihren von der Theilnahme am Unter» 
richte in der griehiigen Sprade dispenfirten Schillern zu ertheilen, injofern 
letztere an dem filr jenen Unterricht eingeführten Erſatzunterrichte vegelmäfig 
teilgenommen und nad mindeftens einjährigem Beſuche der Sekunda auf Grund 
einer befonderen Prüfung ein Zeugnis des Lehrer-Kollegiums über genügende 
a des entſprechenden ——— erhalten haben. 

Zur Zeit ſind dies die in dem ren mit einem * bezeichneten Gym» 
nafien nd Brogymmafien (A. a und 


29. Das Askaniſche Gymnafium zu Berlin, 
30. 
31. 
32. 


33. 
34. 
39. 
36. 


37. 
38. 
39. 
40. 
41. 


42. 
43. 
44. 
45. 
46. 
47. 
48. 
49. 
50. 


51. 
52. 


53. 
54. 


55. 
56. 


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407 





Provinz Brandenburg. 


Franzöfiihe Gymnaſium dajelbft, 
Friedrichs-.Gymnaſium daselbft, 
Friedrichs-Werder'ſche Gymnaj. daſ., 


Friedrich-Wilhelms-Gymnaſium daſ., 
Humboldts-Gymnaſium daſelbſt, 

Joachimsthal'ſche Gymnaſium daſ., 
Gymnaſium zum grauen Klofter daſ., 


Dr. 


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* 
— 


Direktoren: 
Ribbeck, Prof. 
Schnatter. 
Kempf, Prof. 
Büchſenſchütz, 
Prof. 
Kern, Prof. 
Lange, Drof. 
Schaper. 
theol. et phil. 
Hofmann. 


Köllniihe Gymnaſium daielbit, Kern, Prof. 
Königſtädtiſche Gymnaſium dajelbit, Dr. Bellermann. 


Leibniz-Gymnaſium dajelbit, 
Zuijen-Gymnafium daielbit, 
Luiſenſtädtiſche Gymnaſium dajelbft, 


Sophien-Gymnaſium daſelbſt, 
Wilhelms-Gymnaſium daſelbſt, 
Gymnaſium zu Brandenburg, 
Ritter-Akademie daſelbſt, 
———— zu Charlottenburg, 
Eberswalde, 


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-Friedeberg i. d. Neu- 


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Sriedländer. 
Schwarg, Prof. 
3.9. Müller, 
Prof. 
Paul, Prof. 
Kübler, Prof. 
Rasmus. 
Heine, Prof. 
Schultz. 
J. A. H. Klein. 


-Frankfurt a. d. Dder, G. Kern. 
-Freienwalde a.d. Oder, Dr. Genz, Prof. 


mar, Schneider. 


- - Rürftenmwalde, 
» Guben (verbunden 
mit dem Real-Gymnafium daj.), 
Gymnafium zu Königsbergi.d. Neu: 
marf, 
- = Kottbuß (verbunden 
mit dem Real-Progymnaſium daj.), 

— zu Küſtrin, 

-Landsberg a.d. Warthe 


(verbunden mit dem Real- Gymnaſium daſ.), 


57. Das an zu Zudau, 


58. = « Neu-Ruppin, 

59. ⸗ ⸗ Potsdam, 

60. = = Prenzlau (verbunden 
mit bei Real-Gymnafium dafelbft), 

6l. = Gymnafium zu Sorau, 

62. = . ⸗ Spandau, 


- 
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Dr. Buchwald. 


Hamdorff. 
Röhl. 


Dittmar. 
Tſchierſch. 


Babucke. 
Ebinger. 
Küſter. 
Volz. 


Arnoldt. 
L. Schulze. 
Pfautſch. 


Direktoren: 
63. Dad Gymnafium zu Wittftod, Dr. Groſſer, Prof. 
64. = Pädagogium » Züllidau, :- Hanomw. 
Provinz Pommern. 

65. Das Penn zu Anklam, Heinze. 
66. = « Belgard, Dr. Bobrif, 
67. ® ⸗ : Gösßlin, -e GSorof. 
68. = ⸗ -Colberg (verbunden 

mit dem Real-Gymnaſium daf.), = Streit. 

#69. Das Gymnafium zu Demmin, Schmedebier. 
70. = - . Dramburg, Dr. Dued, Prof. 
1. 8 s - Greiffenberg, « Riemann, 

Prof. 
12. ⸗ ⸗ -Greifswald (verbun— 
den mit dem Real-Gymnaſium daſ.)- Steinhaujen. 
#73. = Gymnafium zu Neuftettin, . Sdirlik. 
74. = Vädagogium zu Putbus, Spreer. 
75. ⸗ Gymnaftum zu Pyrig, Dr. Zinzow. 
176. =: - Stargard i. Pomm., = Lothholz, Prof. 
77. = König: Wilhelms: Gymnaſium zu 
Stettin, :e Muff. 
78. = Marienftiftö-Gymnafium dafelbft, - Meider. 
79. = Stadbt-Gymnafium dajelbit, Lemde, Prof. 
80. » Gymnafium zu Stolp (verbunden 
mit dem Real-Progymnaſium daf.), Dr. Reuſcher. 
81. = Oymnatium zu Stralfund, - Winter. 
82. ⸗ - XTreptowa.d. Rega, Lic. theol. u. Dr. 
phil. Kolbe. 
Provinz Pojen. 
83. Dad Gymnafium zu Bromberg, Dr. Guttmann. 
84. = ⸗ -Gneſen, -Methner. 
8. > ⸗ = Inowrazlaw, ⸗ Eichner. 
86. = ⸗ « Krotojdin, Leuchtenberger. 
87. ⸗ ⸗ -Liſſa, Dr. Eckardt. 
88. = ⸗ -Maeſeritz, — 
89. = s - A ichter. 
90. = ⸗Oſtro -Beckhaus. 
91. ⸗ Friedrich⸗ Wilhelms⸗ — — zu 
Poſen, Nötel. 
92. = Marien-Gymnafium dajelbit, Dr. Meinerp. 
93. = Gymnafium zu Rogalen, = Dolegn. 
94. = ⸗ - Schneidemühl, . Kunze. 
95 = ⸗ -Schrimm, Schneider. 
% ⸗ ⸗ Wongtowitz, Ronke. 


408 


409 


Provinz Schleſien. 


Direktoren: 


97. Das Gymnafium zu Beuthen i.D.-ShL,Dr. Schulte, Prof. 


98. = Glifabeth-Gymnafium zu Breslau, = Päd. 
99. = Priedrihd-Gymnafium daſelbſt, Treu. 

100. = Johannes-Gymnaſium dajelbf, Dr. Müller, Prof. 

101. = Magdalenen-Öymnafium dafelbft, Rektor: Dr. Moller, 
Prof. 

102. = Mattbind-Gymnafium dajelbit, Dr. Dberdid. 

103. = Gymnafium zu Brieg, oppe. 

104. = s - Bunzlau, Dr. Bouterwek. 

105. = ⸗ -Glatz, - Stein, Prof. 

106. = . «= Gleiwig, Karl Nieberding. 

107. = evangeliihe Gymnafium zu Glogau, Dr. Hasper. 

108. = katholiſche Gymnafium dajelbft, : Shhröter. 

109. = Gymnafium zu Görlig, : G&itner. 

110. = . « Groß-©trehlig, Dr. Rob. Nieberding. 

11l. = ⸗ -Hirſchberg, Lindner. 

112. = ⸗ -Jauer, Volkmann. 

113. > ⸗ -Kattowitz, Müller. 

114. = ⸗ ⸗-Königshüůtte, Brock. 

115. =» ö « Kreuzburg, Steinmepver. 

116. = s = Lauban, Guhrauer. 

312. = ⸗ ⸗-Leobſchütz, Rösner. 

*118. Die Ritter-Akademie zu Liegnitz, Dr. Stechow. 
119. Das Städtiſche Gymnaſium daſelbſt, -Güthling. 
120. ⸗-Gymnaſium zu Neiße, - Zaftra. 

121. » ⸗ -Neuſtadt i.O“Schl,,-Jung. 

122. ⸗ . = Delß, = Abit, Prof. 

123. = ⸗ -Odbhlau, ⸗Altenburg. 

124. = ⸗ -Oppeln, -Brull. 

125. = ⸗ « Patichlau, : Adam. 

126. = 5 ⸗Pleß, -Schönborn. 

127. = . « Matibor, : Thiele. 

128. = ⸗ -Sagan, -Wentzel. 

129. = ⸗ -Schweidnitz, Friede. 

130. = ⸗ : Streblen, Dr. Petersdorff. 

131. = ⸗ -Waldenburg, -Scheiding. 

132. = ⸗ -Wohlau, -Radtke, Prof. 
Provinz Sachſen. 

133. Das Gymnaſium zu Burg, Dr. Holzweißig. 

134. = ⸗ -Eisleben, -Gerhardt, Prof. 

135. = . « &rfurt, :» Ab. Hartung. 

136. = ⸗ -Halberſtadt, : Schmidt. 


410 


Direktoren: 


137. Die Lateiniihe Schule zu Halle a. d 


Saale, " Reftor: Dr. Fries. 


138. Das Städtiſche Gymnaſium daſelbſt, Dr. Naſemann, Prof. 


139. = Gymnafium zu Heiligenſtadt, : Grimme. 
140. = Pädagogium des Klofterd Unjerer Ä 
Lieben — zu Magdeburg, Urban, Prof. zu— 
gleich Propſt. 
141. = Dom-Gymnafium daſelbſt, Dr. Briegleb. 
142. : e . zu Merfeburg, Rektor: Dr. Aßmus. 
143. =» Gymnafium zu Mübhlhaufen i. Thür. 
(verbunden mit dem Real-Progym— 
nafium dajelbit), Dfterwald, Prof. 
144. = Dom-Öymnafium zu Naumburg a. | 
d. Saale, Dr. Anton. 
145. = Gomnafium zu Neuhaldendleben, Rektor: Dr. Sor- 
genfrey. 
146. = = = Nordhauien a. Harz, Dr. Groſch. 
147. Die Kandesichule Pforta, Volkmann. 
148. Das Gymnaſium zu Quedlinburg, Dihle. 
149. Die Kloſterſchule zu Roßleben, Scheibe, Prof. 
150. Das Gymnaſium zu Salzwedel, Dr. Legerlotz. 
151. = . -Sangerhauſen, -Fulda. 
152. = B - Schleufingen, : Shmieder. 
153. = s « GSeebauien i. d. Alt- 
marf, Henkel, Prof. 
154. = . : Stendal, = Friedel. 
155. ⸗ ⸗ -Torgau, -Haacke, Prof. 
156. = - « Mernigerode, Bachmann. 
157. = s - Wittenberg, Rhode. 
158. > ⸗ ⸗Zeitz, Lio.theol.Tauſcher. 
Provinz Schleswig-Holſtein. 
159. Das Gymnaſium zu Altona, Heß. 
160. = . - Flensburg (verbun- 
den mit dem Real-Gymnafium daf.), Dr. Müller. 
*161. =» Gymnafium zu Glüditadt, - Detlefjen, Prof. 
162. =» ⸗ Hadersleben (ver: 
bunden mit dem Real-Progym— 
nafium daj.), -Jeſſen. 
163. - Gymnafium zu Huſum (verbunden 
mit dem Real-Progymnafium daf.), = Ked. 
164. = Gymnaſium zu Kiel, « Niemeyer. 
“165. ⸗ ⸗ -Maeldorf, Lorenz. 
*166. = . - Plön, Dr. Heimreidh, Prof. 


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167. De PAMPARNIR au Ratzeburg, 
168. 


169. 


170. 


111. 


172. 
*173. 
174. 
175. 
176. 
177. 
178. 
179. 


180. 


181. 


182. 


183. 


#184, 
185. 


186. 
187. 
188. 
189. 
190. 


*191. 


z 


Rendöburg (verbun⸗ 
den mit dem Real-Gymnaflum daſ.), 
Gymnaſium zu Schleswig (verbun—⸗ 
den mit dem Real-Progymnaſium 

dajelbit), 


Gymnaſium zu Wandsbeck (verbun- 
den mit dem Real-Progymnafium 
dajelbit), 


Provinz Hannover. 


* Syamafium zu Aurich, 
« Gelle, 
⸗ ⸗ Clausthal, 
Emden (verbunden 


Die Kloſterſchule zu Ilfeld, 


mit dem Real-Progymnaſium daf.), 
Gymnaſium zu Göttingen (verbunden 
mit dem Real-Gymnafium dajelbft), 
Gymnafium zu Hameln (verbunden 
mit dem Real-Progymnaſium daj.), 
Lyzeum I. zu Hannover, 
« II. daſelbſt, 

Kaiſer-Wilhelms-Gymnaſium dai., 


Gymnaſium Andreanum zu Hilded- 
heim (verbunden mit dem Real— 
Gymnaſium dajelbit), 
Gymnaſium Sofephinum daſelbſt 
(verbunden mit dem Real-Progym— 


Direktoren: 


Dr. Steinmep. 


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Wallichs. 


Gidionſen, 


Hofrath. 
Klapp. 


r. Dräger. 
Ebeling. 
Yattmann. 


Graßhof. 
Hampke, Prof. 
Regel. 
—— Prof. 
Wiedafch, Prof. 


Wachsmuth, 
Prof. 


Hoche. 


naſium daſelbſt), Kirchhoff. 


Das Gymnaſium zu Leer (verbunden mit 
dem Real-Gymnaſium daſelbſt), Quapp. 


“ nn % “ “ 


Gymnaſium zu Lingen, 
-Lüneburg (verbun⸗ 


den mit dem Real-Öymmnafium dai.), a aage. 


nm zu Meppen, 
= Norden, 
«e  Barolinum zu Ddnabrüd, 
Raths-Gymnaſium dajelbit, 
Gymnafium zu Stade (verbunden 


N 


Dr. Schimmelpfeng, 
Prof. 


Dr. Lüttgert. 


une, 
ünnich. 
3. unbeſetzt. 
unge. 


mit dem Real-Progymnaſium daſ.), Dr. Koppin. 
Freytag. 


Gymnaſium zu Verden, 


412 


Provinz Weſtfalen. 


192. — —— zu Arnsberg, Dr. Scherer. 
193. ⸗Attendorn, - Brußfern. 
194. = = Bielefeld (verbunden 
mit dent Real-Gymnafium dafelbft), » Nitzſch, Prof. 
195. = Eymn um zu Bochum, =» Broider. 
196. ⸗ s Brilon, - Hüjer. 
197. = « Burgiteinfurt (ver- 
Buben mit dem Real-Gymnaſ. dal. 7 Rohdewald. 
198. ⸗ en a zu Coesfeld, r. Ho 
199. = = Dortmund, ⸗ Weidner, Prof. 
200. = ⸗ « Güteröloh, = Rothfuchs. 
201. = Hagen (verbunden 
mit ben Real-Gymnafinın dafelbft), = Stahlberg. 
202. = Gymnafium zu Hamm \verbunden 
mit dem Real-Progumnafium dal.), = hmelzer. 
#203. = SER zu Herford, r. Steuödloff. 
204. = - Hörter, ehrt 
205. = = Minden (verbunden 
mit beim Real-Gpmnoflum daf.), Dr. Grautoff. 
206. = Gymnafium au Münſter, ⸗Frey. 
207. = « Paderbern, - Hedhelmann 
208. = R « Redlinghaufen, : Hölidher 
209. = ⸗ -Rheine, Grosfeld 
*210. = ⸗ -Soeſt, -Göbel, Prof. 
211. » ⸗ -Warburg, -Henſe, Prof. 
212. = . «= Marendorf, Ganß. 
| Provinz Heſſen-Naſſau. 
213. * Somnafium zu Caſſel, Dr. Vogt. 
214. » Dillenburg, Spieß. 
215. ⸗ « Frankfurt a. Main, Dr. Mommſen. 
216. = ⸗ - Fulda, - Göbel. 
217. = ⸗ -Hadamar, -Peters. 
218. > ⸗ : Hanau, « Fürftenau. 
219. » s « Herdfeld (verbunden 
mit dem Real-Progymnafium daf.), = Duden. 
220. = Symnaftum zu Marburg, 3. 3. unbejegt. 
221. > «= Montabaur, Dr. MWernede. 
222. » ⸗ - Rinteln, =» Budenan. 
223. = - . Weilburg, Bernhardt. 
224. = ⸗ « Mieöbabden, Dr. Pähler. 
Rheinprovinz. 


225. Das Gymnaſium zu Aachen, Dr. Schwenger. 


413 





Direktoren: 
226. Dad Gymnafium zu Barmen, Dr. Henke. 
227. Die Ritter-Afademie zu Bedburg, :» Diehl. 
228. Das Gymnafium zu Bonn, = Deiterd. 
229. = E ⸗ Gleve, -Lieſegang. 
230. = s ⸗ Eoblenz, —86 
231. = ⸗ an der —— zu 
Cöln,- Waldeyer. 

232. ⸗Friedrich-Wilhelms-Gymnaſium daf., 

(verbunden mit dem Königl. Real: 

Gymnafium dajelbft), :» Säger. 
233. = Kaijer-Wilhelms-Gymnafium daſ, =» Schmip. 
234. = Gymnafium an Marzellen daj., : Milz, Brof 
235. >» . zu Düren, - = Ungermann. 
236. = ⸗ « Düffeldorf, -Uppenkamp. 
237. >» ⸗ -Duisburg, = Schneider. 
238. ⸗ ⸗ -Elberfeld, Bardt. 
239. = ⸗ « &mmerid, - Köbler. 
240. = ⸗ -Eſſen, 3. 3. unbeſetzt. 
241. = ⸗ M. Gladbach (ver⸗ 

bunden mit dem Real Progyms 

nafium dafelbit), Dr. Schweikert. 
242. = SYURAIDIM zu Kempen, :- Schürmann, 
243. = « Krefeld, = MWollfeiffen. 

#244. ⸗ ⸗ -Kreuznach, Lic. theol. u. Dr. 
Se Hollenberg. 
245. = ⸗ = Moers, r. Zahn. 
246, = ⸗ « Münitereifel, = Dohl.: 
*247. = ⸗ -Neuß, - Züding 

248. = E - MNeumied (verbunden 

mit dem Real- Progymnafium daſ.)-Wegehaupt. 
249. = ——— zu Saarbrücken, -Breuker. 
250. = ⸗Trier, z. Z. unbeſetzt. 
251. = ⸗ Wefei —— 

mit * Real-Progymnaſium daf.), Dr. Kleine. 
252. = Gymnafium zu Res lar, = Perp. 


Hobenzollern’ihe Lande. 


253. Das Gymnafium zu Sigmaringen (früher 
Hedingen). 


Dr. Buſchmann. 


2. die Burgichule gi Königsberg i. Oftpr., = Böttcher. 

3. das Städtiihe Real-Gymnafium daſ, - Schmidt. 

4. = Real-Gymnafium zu Difterode i. 

Oſtpr, - Wiült. 
—A -Tiülſit, Koch. 
6 = ⸗ ⸗ -Wehlau, Dr. Eichhorſt. 
Provinz Weſtpreußen. 

7. Die Johannisſchule zu Danzig, Dr. Panten. 

8. ⸗Petriſchule daſelbſt, = Dblert. 

9, * Real⸗ at ie zu Elbing, = Brunnemann. 
10. = Xhorn (verbun: 

den mit dem Gymnafium dafelbft), = Streblfe, 
Gymnaſ. Direkt. 
Provinz Brandenburg. 

11. Die Andreasichule zu Berlin, Dr. Bolze. 

12. Das Dorotbheenftädtiiche Real: Gymnaſ. dal., ⸗-Schwalbe, Prof. 
13. = Falf-Real-Gymnafium daſelbſt, - Bad. 

14. = Friedrichs-Real-Gymnaſium dajelbit, = Runge, Prof. 
15. = Königliche Real-Gymnafium dafelbft, = Simon. 

16. = Königftädtiihe Real-Gymnaſium daf., = Bogel. 

17. = Luiſenſtädtiſche Real-Gymnaſ. daſ, = #oB, Prof. 

18. = Sopbhien-Real-Gymnafium dafelbft, -e Martud, Prof. 
19. = —— zu Brandenburg, -Riebe. 
20. = - Kranffurt a.d.D.,- Laubert. 

21. Die Haupt - Kadettenanftalt zu Groß: 


24. 
25. 
26. Das Real. — zu Prenzlau (ver— 


414 





b. Real-Gymnaſien. 


Provinz Oſtpreußen. 
Direktoren: 


. Dad Real-Gymnaſium zu Inſterburg (ver— 


bunden mit dem Gymnaſium daſ.), Dr. Krah, Gymnaſ. 
Direkt. 


Lichterfelde, 


22. Das Real-Gymnafium zu Guben (ver 


bunden mit dem Gymnafium daj.), Dr. Hamdorff, 
Gymnaſ. Direft. 
:» Meal-Öymnafium zu Landsberg an 
der Warthe (verbunden mit dem 
Gymnaſium dajelbft, e Babude, Gym— 
nal. Direft. 
⸗ Real⸗ Gymnafium zu Perleberg, Vogel. 
= Potsdam, Dr. Baumgardt. 


bunden mit dem Gymnaſium dal.), Dr. Arnoldt, 
Gymnaſ. Direkt. 


415 


Provinz Pommern. 
Direktoren: 
27. Das Real-Gymnafium zu Solberg (ver 
bunden mit dem amın daf.), Dr. — Gym⸗ 
Direll. 
28. ⸗Real⸗-Gymnaſium zu Greifswald (ver 
bunden mit dem Gymnaſium daf.), =» Steinhbaufen, 
Gymn. Direkt. 
29. Die Friedrih-Wilhelmsjchule zu Stettin, gritte e. 
30. Das Städtiſche Real-Gymnaſium daſ.), Sievert. 
31. = Real-Gymnafium zu Stralſund, Dr. Brandt. 


Provinz Poſen. 
32. 2 USUSHARRE zu Bromberg, Dr. Gerber. 


33. « Krauftabdt, Krüger. 
34. ⸗ ⸗ ⸗Poſen, Dr. Geiſt. 
35. = « . -Ramwitſch, -Lierſemann. 


Provinz Schleſien. 


36. Das Real-Gymnaſium zum h. Geiſt zu 
Breslau, Dr. Reimann, 


rof. 

37. = = - am Zwinger dal, = Meffert. 
38. = s ⸗ zu Görlitzz, = MWuppdorff. 
39. = . ® - Grünberg, -Pfundheller. 
40. = ⸗ = Landeöhbut, Reier. 
41. = E ⸗ = Neiße, Gallien. 
42. = ⸗ = = Reichenbach, Dr. Weck Prof. 
43. = s ⸗ = Sprottau, -Schwenken— 

becher. 
44. ⸗ ⸗ s z Tarnowitz, s Woſſidlo. 


Provinz Sachſen. 
45. * ai Gymnaſium zu Aſchersleben, Dr. ae 


46. ⸗ ⸗Erfurt, ⸗ och. 

4. ⸗ -Halberſtadt, Hubatſch. 

48. = 5 E B Ellen.d. Scale, Snipeftor: Dr. 9. 
Kramer, Prof. 

49 - . ’ « Magdeburg, Dr. Holzapfel. 

50. >» ⸗ = -Nordhauſen 


a. Harz, = Wiefing. 


Provinz Schleswig-Holſtein. 
51. Das Real-Öymnafium zu Altona (ver: 
bunden mit der Realſchule dal), Dr. Schlee. 


1884. 28 


— 


Direktoren: 


52. Das Real-Gymnaſium zu Flensburg 


(verbunden mit dem Gymnaſ. daſ.), Dr. Müller, Gym— 
nal. Direkt. 


53. = Real: Gymnafium zu Rendsburg 
(verbunden mit dem Gymnaſ. daſ.), = Wallichs, 
Gymnaſ. Direkt. 
Provinz; Hannover. 
54. Das Bas Ran zu Gelle, Dr. $ranfe, Prof. 
55. > ⸗ Göttingen (ver: 
— mit dem Gymnaſium daſ.)-Hampke, Prof., 
Gymnaſ. Direkt. 
56.-Real-⸗Gymnaſium zu Goslar, Lie. theol. u. Dr. 
phil. Leim bad). 
57. =: = Hannover, Dr. Schuſter. 
58. = Leibni Redl- -Gymnafium dafelbit, = K.W. Meyer. 
59. = — pmnafium zu Harburg, Braune, 
60. = « Hildesheim 
(verbunden mit dem Gymnaſium 
Andreanum dajelbit), Dr. Hode, Gym— 
nal. Direkt. 
61, = Real-GÖymnafium zu Leer (verbunden 
mit dem Gymnafium dafelbft), Duapp, N 
ireft 
62. = NReal-Gymnafium zu Lüneburg (ver— 
bunden mit dem Gymnafium dal.), Haage, et 
ireft 
63. = Aal EOSMDANREI zu Ddnabrüd, Fiſcher. 
64. = - Diterode, Dr. Naumann. 
65.2 =: = - Duafenbrüd, = Winter. 
Provinz WVeftfalen. 
66. Das Neal-Gymnafium zu Bielefeld (ver- 
bunden mit dem Gymnafium daf.), Dr. Nitzſch, Prof. 
Gymnaſ. Direft. 
67. = Neal-GÖymnafium zu Burgfteinfurt 
(verbunden mit dem Gymnal. daf.), Rhodewald, Gym: 
nal. Direkt. 
68. = ae -Öymnafium zu Dortmund, Dr. Ernft Meyer. 
69. = - = Hagen (ver: 
bunden mit dem Gymnafium daf.), = Stahlberg. 
70. =: a ERONNRIUDR zu Sierlohn, : Langguth. 
71. = - Lippftabt, : GShröter. 
72. = - Minden (ver: 


— mit dem Gymnaſium daſ.),-Grautoff, 
Gymnaſ. Direkt. 


73. Das RM ———— zu Müniter, 
74, 
75. 


76. 
77. 


78. 


79. 


80. 


82. 


rl. 


r2. 
13. 


74. 


19. 
76. 


z 


- 
= 


s 


= 


417 





= —⸗ 


Direktoren: 

Dr. Münch. 

Siegen, ⸗Tagert. 
Witten, ⸗Zerlang. 


Provinz Heſſen-Naſſau. 
Das Real-Gymnaſium zu Caſſel, 

Die Muſterſchule zu Frankfurt a. Main, 
Wöhlerſchule daſelbſt, 
Das Real-Gymnaſium zu Wiesbaden, 


Rhei 


nprovinz. 


2 gl Gymnafium zu Aachen, 


= 


ua u m “ 


“ “ x“ 


* 


2 


Die OFEN DALE zu Bredlau, 
Brieg, 


Barmen, 


Königliche Real⸗ Gymnaſium zu Cöln 
(verbunden mit dem Friedrich-Wil— 
helms⸗Gymnaſium dajelbft), 


Städtiihe Real-Gymnafium daj., 
—— zu Düſſeldorf, 


- 
- 


= 


= = 


- 
- 


Duisburg, 
Elberfeld, 
Eſſen (verbun- 


ben mit der höheren Bürserfchule daj.), 
Real- Gymnaſium zu 


u“ ”n 


“" 


Dber-Realihule zu Potsdam, 


“ 


* 


= 


un 


Krefeld, 


= Mülheim a. Rhein⸗ 


Mülheim ad. 

Ruhr, 
Ruhrort, 
Trier, 


ec. Ober · Realſchulen. 
Provinz Brandenburg. 


Die Friedrichs-Werder'ſche Ober-Realſchule 
zu Berlin, Gallentamp. 


Luiſenſtädtiſche Ober-Reatichule daf., Dr. Bandow, Prof, 


Provin 


z Schleſien. 


⸗ -Gleiwitz, 


Unterricht im Latein. 


Dr. Wittich. 


-Eiſelen. 
-Kortegarn. 
Spangenberg. 


Dr. Neuß. 
:- Münd. 


“ 


Jäger, 
naſ. Direkt. 
Schorn, Prof. 
Kirchner. 
Steinbart. 
Börner. 


vw ao 


:» Heilermann. 
- Schauenburg. 
- Gramer. 


Zietzſchmann. 


v. Lehmann. 


Dr. Dronke. 


Direktoren: 


Langhoff. 


Dr. Fiedler. 


⸗ —— 
- Mernide. 


7) Die mit einem 7 —— Lehranſtalten haben keinen obligatoriſchen 


28” 


Gym⸗ 


418 


— — 


Direktoren: 
Provinz Sachſen. 


+7. Die Ober-Realichule zu Halberftadt, Crampe. 
+8. -Guericke-Schule zu Magdeburg, Dr. Paulſieck, Prof, 


Provinz Schledwig-Holftein. 


+9. Die Ober-Realſchule zu Kiel, Dr. Meißel. 
Rheinprovinz. 
+10. Die Ober-Realfchule zu Coblenz, Dr. Moft. 
+ll. >» ⸗ ⸗ Cöln, -Zieken. 
+12. > ⸗ ⸗ uenen « Artope, 


B. Lehranftalten, bei welden der einjährige, erfolg: 
reihe Beiuchdererften Klaffe zur Darlegun der wilfen- 
Ihaftlihen Befähigung erforderlich ift. 


a Progymnalien. 


Provinz Dftpreußen. 


1. Dad Progymnafium zu Königdberg i. Oſtpr., 
Direftor: Dembomöfi. 
2: ⸗ ⸗ ⸗Lötzen, Rektor: Dr. Böhmer. 


Provinz Weſtpreußen. 


3. Dad Progymnafium zu Pr. Friedland, Rektor: Dr. Brennecke. 
4. = ⸗ Löbau. -Hache. 

5. » ⸗ « Neumarfi.Weftpr.- Scotland. 

6. = ⸗ -Schwetz, - Dr Gronau. 


Provinz Brandenburg. 

7. Dad Progymnaſium zu Schwedt a. d. Oder, Rektor: Dr. Zihau. 
Provinz Pommern. 

8. — Progymnaſium zu Garz a.d. O., Rektor: Dr. Vitz. 

9. ⸗ Lauenburgi Ponn,, -Sommerfeld. 

10. = ⸗ - Sclame, «e Dr. Beder. 

Provinz Pojfen. 

I; * Progymnaſium zu Kempen, Rektor: Dr. Martin. 

12. = Xremefjen, = : Sarg, Prof. 
Provinz Schleſien. 

3. Das Progumnafium zu Frankenftein, Rektor: Dr. S. W. Thomé. 
Provinz Sadjen. 

4. Das Progymnafium zu Weikenfeld, Rektor: Dr. Roſalsky. 


— 


pn 


— 


15. 


*16. >. Progpmnaflum zu Geeftemünde, »- Holitein. 
17. « Münden (verbunden mit dem Real- 
Proymnafium dafelbft), Rektor: Dr. Bahrdt. 
Provinz Weſtfalen. 
18. at Progymnafınm zu Doriten, Rektor: Dr. Krampe. 
19. = Nietberg, = -Mues. 
Rheinprovinz. 
20. * —— zu Andernach, Rektor: Dr. Schlüter. 
21; = Boppard, = Brüggemann. 
22. = = -Brühl, Dr. Eſchweiler. 
23. = « &ichweiler 
(verbunden mit dem Real: 
Progymnafium daſelbſt), ⸗ Lieſen. 
24. = Progpmnalium zu Euöfirhen : Dr. Dötſch. 
25. = - -ZJulich, ⸗ Kuhl. 
26. = ⸗ = Linz, 3 unbefept. 
27. >» . :« Malmedy, Rektor: mn 
28. = s «= Prüm, - Dr. Hünnetes. 
29. ⸗ ⸗ ⸗ Rheinbach, ⸗ Schlünkes. 
30. = - « Siegburg, = - vormWalde. 
3l. > ⸗ = Sobernheim, = Plasberg. 
32. = s -Trarbach, ⸗ Schmidt. 
33. = s -St. Wendel, = = Build 
34. = ⸗ -Wipperfürth, z. 3. unbeſetzt. 
b. Realſchulen. 
Provinz Sachſen. 
Direktoren: 
rl. Die Realſchule zu Schönebeck, Dr. Bölder. 
Provinz Schleswig-Holftein. 
72. Die — Altona (verbunden mit 
eal-Gymnaſium daſelbſt, Dr. Schlee. 
13 Realfcnle zu Neumünfter, Ditendorf. 
Provinz Heſſen-Naſſau. 
74. Die a zu Bodenbeim, Wiegand. 
75. > -Caſſel, Dr.Buderus, Prof. 
16. = ⸗ ⸗ Eſchweg e, Vogt. 
M.⸗ ⸗ derißraelitiichen Reli ions⸗ 


419 





Provinz Hannover. 


Das Progymnaſium zu Duderſtadt (verbunden mit dem Real— 
— daſelbſt), Rektor: Dr. Aug. Meyer. 


gejelichaft zu Frankfurt a. Main, =» Hirid. 


420 





Direktoren: 


+8. Die Realſchule der ieraelitiichen Gemeinde 
zu Frankfurt a. Main, Dr. nn 
erſchule —8 


* zu Hanau, 
-Homburg v.d. Höhe, Den Prof. 


19. 
+10, 
711: 
112. 


r13. 
+14. 
+15. 
+16. 
+17. 


XV 


nen 


ss a m 


Klin 
Neal 


6 


-Wiesbaden, 


-Schultze. 


Becker. 


Dr. Unverza t, 
dreh. 


Rheinprovinz. 


Die Gewerbeſchule (Realſchule) zu Aachen, Pützer. 
⸗ aaa au en -Wupperfeld, Dr. Burmeiter. 


- Heilermann. 


⸗ * Gemerbeiule (Hetfeute) zu Krefeld, ⸗Quoſſek. 


= 


— ll zu Havelberg, 
Kottbud (ver: 


= 


- 
r 


Remſcheid, Petry. 


e. Real-YRrogymnaſien. 
Provinz Oſtpreußen. 


. Dad Real⸗Progymnaſium zu Gumbinnen, Rektor: Jacobi. 


Provinz Weltpreußen. 
— —— Progynmaſtum zu Dirſchau, Rektor: Killmann. 


= 


Senfau, Direktor: Dr. Bonitedt. 


: "Riefenburg, Rektor: Müller. 
Provinz Brandenburg. 


= 


Rektor: Sohn. 


bunden N dem Gymnaſium daj.), nn Dittmar, 


Gymnaſ. Direkt. 


Real-Progymnaſium zu a ne Retter: Dr. Berbig. 


um non m 


= 


“ u “ r “ 


z 


1 ee | Be | BE Te 


Zudenwalde, = : Bogel. 

Lübben, s : MWeined. 
Nauen, ⸗ -Schaper. 
Rathenow, = -Weisker. 


Spremberg, Direktor: Schmidt. 
Mriezen, Rektor: Dr. Genp. 


Provinz Pommern. 


. Das Real-Progumnafium zu Stargard i. Pom., 


Rektor: Rohleder. 


⸗Stolp (ver: 
bunden mit Dei Gymnaſ. daſ.), Direftor: Dr. Reuſcher, 


Gymnaſ. Direkt. 


u PEoppmRapmm zu Wolgaft, Rektor: Dr. Schmidt. 


ollin, - Clauſius. 


42] 


Provinz Schleiien. 


18. Das Real-Progymnafium zu Freiburg i. a 

Rektor: Dr. Meyer, 
19. = ⸗ ⸗ -Löwenberg, ⸗Steinvorth. 
20. = s s -Striegau, = Dr.Gemoll, 


Provinz Sadfen. 
21. Das Real⸗Progymnafium zu Delitzſch, Rektor: Kayſer. 


22. = Eilenburg, = Dr. Wiemann. 
23. ⸗ ⸗ -Eisleben, = -Richter. 

24. = ⸗ ⸗ ⸗ Gardelegen, ⸗ Iſenſee. 
25. = Mühlhauſen 


i. Thg. (verbunden mit dem Gym: 
nafium dajelbft), Direktor: Dfterwald, Prof,, 
Gymnaſ. Direft. 
26. = NReal:Progymnafium zu Naumburg 
an der Saale, Rektor: Dr. Neumüller. 


Provinz Schleswig-Holſtein. 


27. Dad NReal-Progymnafium zu Haderdleben (verbunden mit dem 
Gymnaſium dajelbit), Direktor: Dr. Jeſſen, ange 

reft 
28. = Real-Progymnafium zu Hufum (verbunden mitdem Gymna⸗ 
fium dajelbit), Direktor: Dr. Ked, Gymnaſ. 

Direkt. 
29. = NReal-Progymnafium zu Ipehoe, Rektor: Dr. Seig, Prof. 

30. die Albinusichule zu Lauenburga.d. Elbe, Direktor: Bug. 

31. * ——— zu Marne, Rektor: Shwalbad. 
32. - Didesloe, - Dr. M. Schultze. 
33. =: = - Schleswig (verbunden mit dem 
Symnaflum dajelbft), Direftor: Dr. Gidionien, 

a Hofratb, Gymnaſ. Direkt. 


: ne ——— zu Segeberg, Reftor: Dr. Jellinghans, 
35. = e Sonderburg, = Dr. Döring, Prof. 
6. = = Wandsbeck (verbunden mit dem Gym⸗ 


saflum dajelbit), Direktor: Dr. Klapp, — 


Provinz Hannover. 
37. * * Progymnaſ. zu are Rektor: Dr. Band. 
38. = Duderftadt (verbunden mit dem Pro— 
—— dajelbit), Rektor: Dr. Aug. Meyer. 
39. = Real-Progymnafium zu Einbed, = Hemme. 
40. = 5 - Emden (verbunden mit dem Gym⸗ 
nafium dajelbft), Direftor: Dr. Graßhof, 
Gymnaſ. Direkt. 


422 


41. Das Real-Progymnafium zu Hameln (werbunden mit dem Gym: 
nafium dajelbft), Direktor: Dr. Regel, Gym: 
nal. Direkt. 
42. = HReal-Progymnafium zu Münden (verbunden mit dem Pro- 
gumnafium dajelbit), Rektor: Dr. Bahrdt. 


43. = Real Progynmaflum zu Nienburg, Rektor: Dr. Ritter. 
44. = = Northeim, = DBennigerhol;. 
45. = ⸗ « Dtterndorf, = Vollbrecht. 
46. = « - » Papenburg, = Dr. Erdmann. 
47T. = ⸗ ⸗ -Stade (verbunden mit dem Gym— 
nafium dajelbit), Direftor: Dr. Koppim, 
Gymnaſ. Direkt. 
48. = #eal: Progymnaſium zu Uelzen, Rektor: z. 3. unbeſetzt. 


Provinz Weſtfalen. 
49. 2% Rail: PEONDRAATENI au Altena, Rektor: Mummenthey. 
50, Bo &olt, = Maldau, Geiftl. 
5l. ss > ⸗ » Hamm (verbunden mit dem Gym: 
nafium dalelbit), Direftor: Schmelzer, 
Gymnaſ. Direft. 


52. = Ba dene ia zu Lüdenſcheid, Rektor: Dr. Detling. 
53. = -Schalke, ⸗ -Willert. 
54. = 5 = : Schwelm, = Köttgen. 


Provinz Heſſen-Naſſau. 


55. Das Real-Progymunafium au Biebrich⸗ 
Mosbach, Rektor: Dr. Schäfer. 


56. = . s = Biedenkopf, = = Grune. 

57. = 5 ⸗ ⸗ Diez, 5 Chun. 

58. > . 5 - *ulda, ⸗ Dr. Berg— 
mann. 

59. = ⸗ ⸗ -Geiſenheim,— Uihlein. 

60. =: s . = Heröfeld (verbunden mit dem Gyme 


nafium dafelbft), Direftor: Dr. Duden, 
Gymnaſ. Direkt. 
6l. = Re Deoggninalum zu Hofgeismar, Rektor: Kröſch. 


62, = » Kimburga.d.Lahnı,- Haas. 

63. > s ⸗ -Marburg, = Dr. Hem— 
pfing. 

64. = ⸗ -Oberlahnſtein, ⸗ -Wirſel. 

65. = . - -e Schmalfalden, = Homburg. 

Rheinprovinz. 
66. Da a a zu Bonn, Rektor: Dr. Hölider. 
67. ⸗ Dülfen, ⸗ Höffling. 


68. > = - .e Düren, = Becker. 


423 


69. Das Real-Progymnafium zu Eichweiler (verbunden mit dem 
Progymnafium dafelbft), Rektor: Lieſen. 
70. = Real: a zu Eupen, 3. 3. unbejegt. 
Tl. = ⸗ :« M.:Gladbadh (verbunden mit dem 
— vaf ), Direftor: Dr. Schweikert, 
Gymnaſ. Direft. 
72.⸗ ————— zu Langenberg, Rektor: Dr. Th. Meyer. 
73. = « Xennep, . -Fiſcher. 
14. ® ⸗ ⸗ -Neuwied (verbunden mit dem Gym— 
nafium dajelbft), Direktor: Dr. Wegehaupt, 
Gymnaſ. Direft. 
75. ⸗ —— zu — Rektor: Dr. Röſen. 


76. = Rheydt, - ⸗Witten— 
haus. 

2 2 A a : Saarlouis, =  Thele, 

78. » ⸗ ⸗Solingen, -Hengſten— 
berg. 

79. ⸗ s = Nieren, Dr. Diefmann. 

80. = ⸗ -Weſel (verbunden mit dem Gym— 


naſium dafelbft), Direktor: Dr. Kleine, 
Gymnaſ. Direft. 


C. Lebranftalten, bei welchen dad Beftehen der Ent: 
lafjungsprüfung zur Darlegung der wiffenfhaftliden 
Befähigung erforderlich ift. 

a. GOeflentlicde. 
aa. Höhere Rürgerſchulen. 

Provinz Ditpreußen. 
rl. Die höhere Bürgerichule im Löbenicht zu Königsberg i. Oftpr., 

Rektor: Erdmann. 
2. dad Real-Progymnafium zu Pillau, :» Zander. 
Provinz Weftpreußen. 
3. Das Real-Progyamarinın zu Culm, Rektor: Dabel. 
4. : : Marienwerder, Rektor: 
v. d. Delönip. 
Provinz Brandenburg. 
5. Das Real-Progymnafium zu Strausberg, Rektor: Dr. Korſchel. 
Provinz Sclejien. 
+6. Die erfte evangelifche höbere Pan u Breslau, 
Rektor: Dr. Garftäbdt. 
+7. = zweite evang. höhere Bürgerichule daf., =» Kaufmann. 


78. 
79. 


710. 
13: 


+12. 
13. 


+14. 
+15. 
+16. 


+17. 


18. 
119. 


+20. 


r21. 
122. 
123. 


24, 


Tl: 


424 


Die katholiſche höhere Bürgerſchule zu Breslau, Söhne Dr. 
öhnen. 
« höhere Bürgerfhule zu Ratibor, Rektor: Dr. Knape. 


Provinz Sadjen. 
Die höhere Bürgerfchule zu Erfurt, Rektor: Neubauer. 
Dad Real-Progymnaſium zu Langenſalza,“ Dr. Ulrid. 


Provinz Hannover. 
Die höhere Bürgerfchule zu Hannover, WReftor: Dr. a 
Pro 
Das Real-Progumnafium zu Hildedheim (verbunden mit dem Gym- 
nafium Sojepbinum dafelbft), Direktor: Kirchhoff, 
Gymnaſ. Direkt. 
Provinz Weftfalen. 
Die Gemwerbeihule (höhere Bürgerichule) zu — — 
d 


-Gewerbeſchule (höhere UN zu Dortmund, 
Reltor: Dr. Bebi e. 

-Geœwerbeſchule (höhere Bürgerfihule) zu Hagen, Direktor: 
Dr. Holzmüller. 


Provinz Heſſen-Naſſau. 
Die Gewerbeichule (höhere Bürgerjchule) zu eatel et 
e 
dad Neale-Progymnafium zu Ems, Rektor: — 
die Selektenſchule zu Frankfurt a. Main, 3. 3. unbeſetzt. 
Rheinprovinz. 
Die Gewerbeichule (höhere Bürgerſchule) zu Barmen, 
Direktor: Dr. Zehme. 
⸗ Po Dürgerichule zu Cöln, Rektor: Dr. O. W. Thome. 
⸗ -Düſſeldorf, Rektor: Viehoff. 
-Eſſen (verbunden mit dem Real— 
"Symnaflem dajelbft), Direktor: — Heilermann. 


Hohenzohlern'ſche Lan 
Das Real-Progymnafium zu Hechingen, öktor: Dr. Thele. 


b. Drival · Lehranſtalten. x) 
Provinz Weltpreußen. 
Die Handeld- Akademie zu Danzig, Direktor: Dr. Völkel. 


x) Die unter diefer J—— aufgeführten Anſtalten, mit Ausnahme des 
Pädagogiums zu Niesty 


), dürfen Befähigungszeugniffe nur auf Grund 


einer im Beifein eines Regierungs » Rommiffars abgehaltenen, wohlbeitandenen 
— erüifung ausftellen, fitr welche das Reglement von der Auffihtsbehörde 
genehmigt i 


425 





Provinz Brandenburg. 
12. Die Handelsſchule des Dr. Lange zu Berlin, N Dr. 
ange. 
3. das Viltoria-Inftitut ded Dr. Siebert (früher 
Dr. Schmidt) zu Falkenberg i.M., Direktor: Dr. Siebert, 
Provinz Poien. 
4. Dad Pädagogium ded Dr. Beheim-Schwarzbach zu Oſtrowo 
bei Filehne, Direktor: Dr. Behbeim- Schwarzbad. 
Provinz Scleiien. 

+5. Die Handeldihule ded Dr. Steinhaus zu Bredlau, 
Direktor: Dr. Steinhaus. 

6. Das Pädagogium zu Niesky, Direktor: Müller. 


D. 2ebranitalten, deren Beredtigung zur Audftellung 
wiſſenſchaftlicher Befähbigungdzeugniffe von der Er» 
füullungbefonderdfeftgeftellterBedingungenabbhängig ift. 
Provinz Schleöwig-Holftein. 
1. Die Kaijerlihe Marineſchule zu Kiel.') 
Rheinprovinz 
+2. Die Gewerbeſchule zu Saarbrüden,?) Direktor: Krüger. 
Berlin, den 29. April 1884. 


Der Reichskanzler. 
Im Auftrage: Bojfe. 





Befanntmadhung.*) 

Es wird bierunter ein Verzeichnis derjenigen höheren Lehran— 
ftalten veröffentlicht, welden proviſoriſch geftattet worden ift, 
Zeugniffe über die wifjenichaftlihe Befähigung für den einjährig- 
freiwilligen Militärdienit audzuftellen. 

Dieje Anftalten dürfen ſolche Zeugniffe nur denjenigen ihrer 
Schüler ertbheilen, melde eine auf Grund eined von der Auffidhts- 
behörde genehmigten Reglements in Gegenwart eined Regierungs— 
Kommifjard abzubaltende Entlaffungsprüfung wohl beftanden haben. 


I) Dieje Auftalt darf denjenigen jungen Leuten Befähigungszeugniffe aus- 
ftellen, welche die Kadetten-Eintrittsprüfung beftanden haben. Bei letzterer bildet 
das Latein einen obligatoriihen Prüfungsgegenftand. 

2) Diefe Anftalt darf denjenigen ihrer Schiller Befähi ungszeugniffe aus» 
ftellen, welche nad Abjolvirung der erften theoretifchen Rlafe die Reife für die 
Fachklaſſe erworben haben. 

a) Die Belanntmahung und das VBerzeihnis dom 29. April 1884 find 
veröffentliht dur das Centralblatt für das Deutihe Reich pro 1884 Nr. 18 
Seite 144 folg. 

Aus dem Berzeihniffe werden hier nur die Anftalten in Preußen aufgeführt. 

Anmerk. der Redalt. des Eentralbl. f. d. Unt. Berw. 


426 





Verzeichnis. 
a. Oeffentliche Lehranſtalten. 
Direktoren: 
) 1. Die Landwirthichefte chule zu ne Dr. Meder. 
12. >» - Brieg, Schul 
13 = ⸗ - Gleve, Dr. F ——— 
4. =: . e Dabme, = Fittbogen. 
5. ⸗ ⸗ = (ldena, 
76. = ⸗ Flensburg, Liedke. 
7. ⸗ ⸗ -Heiligenbeil, 
48. = ⸗ = Herford, Burgtorf. 
9. = ⸗ » Hildesheim, Michelſen. 
110. = e -Liegnitz, Dr. Birnbaum. 
13: — -Lüdinghauſen, 
12. = ⸗ Marggrabowa 
in Ditpr., 
+13. >» z : Marienburg 
in Weftpr., Dr. Kuhnke. 
14. > z - Samter, Struve. 
19, ⸗ Shivelbein 
| in Pomm., 
16. = : « Weilburg, Dr. Mapat. 


b. Privat-Lehranftalten. 


17. Die Privat » Erziehungs- Anftalt von Dr. Künfler und Dr. 
Burkart zu Biebrich, 


+18. = Handelsſchule des Dr. Wahl zu Erfurt, 
719. das N Inftitut von W. Bröh (früher Ruoff-Haſſel) 
u Frankfurt a. Main, 


720. die Lehr- und Erziehungs Anftalt von Friedrih Bangert zu 
Friedrichädorf bei Homburg, 
+21. daß une Inftitut von Karl Harrad zu St. Goard- 


haufen, 
22. die Grjiehunge- -Anftalt des Dr. Deter zu Lichterfelde bei 
erlin 
123. = Handelöichule ded Dr. Lindemann (früher Nölle) zu 
Dönabrüd, 


24. daß Erziehungsinftitut von J. Knidenberg sen. zu Telgte. 
Berlin, den 29. April 1884. 


Der Reichskanzler. 
Im Auftrage: Boſſe. 


— — — — — 


+) Die mit einem F bezeichneten Lehranftalten haben keinen obligatoriſchen 
Unterricht im Latein. 


427 


78) Prüfung der Zeihenlehrer und Lehrerinnen an 
höheren Xebranftalten. 


(Eentralbl. pro 1883 Seite 141 Nr. 18.) 


Berlin, den 23. Mai 1884. 
Die Anmeldungen zu der gegen Ende ded Monated Juli d. 3. 
an noch zu beftimmenden Tagen ftattfindenden Prüfung der Zeichen: 
lehrer für höhere Lehranftalten ſowie der ey Be für 
höhere Töchterſchulen find nebſt den vorgejchriebenen Zeugniſſen 
und Arbeiten bis jpäteftend den 25. Juni d. 3. an die Direftion 
der Königlichen Kunftichule bierjeibft, Klofterftraße 75, einzureichen. 
Später eingehende Meldungen ſowie foldye, denen die erforderlichen 
Zeugniffe nit vollftändig beigefügt find, können nicht berüdfichtigt 
werden. 
Der Minifter der geiftlihen ıc. Angelegenheiten. 
In Vertretung: Lucanus. 
Belanntmahung. 
U. IV. 1653. 


Berlin, den 23. uni 1884. 
Die nächſte Prüfung der Zeichenlehrer für höhere Lehranftalten, 
fowie der Zeichenlebrerinnen für höhere Töchterſchulen findet am 
Donnerftage den 24. Zuli d. 3. 
und die folgenden Tage von Vormittags 9 Uhr an in der König» 
fihen Kunftichule bierjelbit ftatt. 
Der Mirifter der geiftlichen ꝛc. Angelegenheiten. 
Im Auftrage: Greiff. 


Belanntmahung. 
U. IV. 1653 


IV. Seminare, 2c., Bildung der Lehrer 
und deren perfönliche Verbältniffe. 


79) Beurlaubung von Seminarlebrern. 
(Eentralbl. pro 1868 Seite 89 Nr. 31.) 


Berlin, den 19. April 1884. 

Bei Rüdjendung der Anlagen ded Berichtes vom 8. März d. J. 

ermächtige ih das Königl. Provinzial-Schulfollegium, dem Semi» 

narlehrer N. zu. behufs Wiederberftellung feiner Gefundheit einen 
ſechsmonatlichen Urlaub zu ertheilen. 


428 


Der Cirkular-Erlaß vom 4. Januar 1868 findet auf die Se— 
minarlehrer feine Anwendung. 
Der Minifter der geiftlihen ꝛc. Angelegenbeiten. 
In Vertretung: Lucanus. 


An 
das Königl. Provinzia«Schulfollegium zu N. 
U. III. 665. U. 11. 


80) Aufnahme der Rundſchrift in den Lehrplan der 
Schullehbrer- Seminare. 


Berlin, den 27. Mai 1884. 

Die betreffö Einführung der Rundichrift in den Seminarunter« 
riht von den Königlihen Provinzial: Schulfollegien erforderten 
Berichte haben Feine ſolche Uebereinftimmung ergeben, daß eine 
allgemeine Einführung diejed neuen Lehrgegenftanded in den Se— 
minarsUnterricht gerechtfertigt wäre. 

Das Königliche Provinzial Schulfollegium veranlaffe ich daher, 
die Rundichrift, jelbitverftändlih nur als einen Zweig des Schreib: 
unterrichtes, im den Lehrplan der Schullehrer« Seminare nur injo= 
weit aufzunehmen, als dad Königliche Provinzial: Schulfollegium 
dies überhaupt ald wünſchenswerth erachtet, aber alddann auch nur 
in der Weije, dab in der zweiten Hälfte des zweiten Lehrjahres 
diejenigen Seminariften, deren Leiftungen im Schreiben in allen 
übrigen Beziehungen befriedigen und melde einen bezüglichen Wunſch 
ausiprechen, in 10 bi 20 Stunden mit der Rundſchrift befannt ge= 
macht werden. Die anderen Zöglinge find von diefen Uebungen 
auszujchließen. 

Der Minifter der geiftlichen ꝛc. Angelegenheiten. 
In Bertretung: Lucanus. 


An 
ſämmtliche Königl. Provinzial-Schulfollegien. 
U. Ill.a. 12787. 


81) Abhaltung eines Kurfus zur Ausbildungvon 
Taubftummenlehrern. 


Berlin, den 16. April 1884. 

Nicht nur von meinem Komiffarius ift bei Nevifion von Taub— 
itummen=Anftalten bemerkt worden, fondern es ift auch mir felbit 
bei entiprechender Beranlaffung die überrafhende Erſcheinung ent— 
gegen getreten, daß die Kehrerfollegien diejer Anftalten durch unge- 
prüfte, nicht jelten auch für diefen befonderen Zweig des Unterrichtes 
nicht jonderlich begabte, junge Männer ergänzt werden, während es 


429 





an Lehrern, welche die Befähigung für den Taubftummen-Unterricht 
erworben haben, nicht fehlt. Insbeſondere jcheint ed an den zu— 
ftändigen Stellen niht genügend befannt zu fein, daß an der hiefigen 
Königlihen Taubitummen » Anftalt ein —— Kurſus zur Aus— 
bildung von Taubſtummenlehrern abgehalten wird, zu welchem vor— 
ugsweiſe gern ſolche Lehrer zugelaſſen werden, welche hierfür durch Ew. 
len, von den betreffenden Landes-Direktionen empfohlen werden. 

Ich babe daher Anordnung getroffen, daß nit nur die An 
fangdtermine für diejen Kurſus im Gentralblatte für die gefammte 
Unterrichtd-Berwaltung rechtzeitig befannt gemacht, jondern daß durch 
dasſelbe auch die Namen der Lehrer veröffentlicht werden, welche 
die Befühigung ald Lehrer oder als Vorfteher an Taubſtummen-An— 
ftalten erworben haben. 

Ew. Ercellenz erſuche ih ganz ergebenft, die Herren Landes— 
Direktoren bezw. die denjelben in der dortigen Provinz gleichftehen: 
den Behörden hierauf gefälligft aufmerfiam machen zu wollen. 


In Vertretung des Herrn Minifters der geiftlichen ıc. Angelegenheiten. 
Lucanus. 


An 
ſämmtliche Herren Königl. Ober⸗Präſidenten. 
U. III. a. 13346. u 
82) Abhaltung eines allgemeinen deutihen Taub- 
ftummenlebrer- Kongreffes in Berlin. 


Berlin, den 11. Suni 1884. 

Auf die Eingabe vom 2. v. M. erwidere ich Em. MWohlgeboren, 
dab ed nad) den maßgebenden Berwaltungsgrundjägen nicht angängig 
ift, für die Theilnehmer an dem in der Zeit vom 24. bis 28. Sep- 
tember d. 3. in Berlin ftattfindenden allgemeinen deutichen Taub— 
ftummenlebrer - Kongreß eine Ermäßigung der Eiſenbahnfahrpreiſe 
auf den diesleitigen Staatsbahnen eintreten zu laſſen. Dagegen 
babe ih die Königlihen Eiienbahn- Direktionen ermädtigt, die Gil— 
tigfeitödauer der Retourbilletd, weldhe die als ſolche legitimirten 
Theilnehmer zur Reife nach Berlin bezw. in der Richtung auf Ber: 
lin löfen, für den Bereih der Preußiſchen Staatseiſenbahnverwal— 
tung auf die Zeit vom 22. bis 30. September d. 3. einſchließlich 
auszudehnen. 

Die Kaiſerliche General Direktion der Eijenbahnen in Elſaß— 
Lothringen ift mit gleicher Ermächtigung für die ihr unterftellten 
Bahnftreden verjeben. 

Der Minifter der öffentlichen Arbeiten. 
— Im Auftrage: Brefeld. 
An 


den Vorſitzenden des Orts-Comités für den deutſchen 
Taubſtummenlehrer-Kongreß, ꝛc. hier. 
II.b. T. 3220. 


430 


83) Befähigungszeugniſſe aus der Turnlebrerprüfung 
im Sabre 1884. 
(Eentrbl. pro 1883 Seite 291 Nr. 53.) 


Berlin, den 5. Juni 1884. 
In der am 28. Februar d. 3. und folgenden Tagen zu Berlin 
abgehaltenen Turnlehrerprüfung haben das Zeugnis der Befähigung 
* Leitung der Turnübungen an öffentlichen Unterrichtsanſtalten er— 
angt. 
1) Adler zu Berlin, 
2) Amend, Optifud dajelbit, 
3) Ammerlahn, Studirender dajelbft, 
4) Appel dajelbit, 
5) Dr. Bohlmann, ordentliher Lehrer am Magdalenen-Öyme 
nafium zu Breslau, 
*) 6) Brandt, Elementarlehrer am Realgymnafium zu Magdeburg, 
T) Ebeling, Studirender zu Berlin, 
8) Faber, desal. zu Breslau, 
9) Fiſcher, Kandidat ded höheren Schulamted zu Berlin, 
10) Füchtjohaun, desgl. zu Weiel, 
d) 11) Gellentbin, Lieutenant a. D. zu Berlin, 
12) Glöckner, Elementarlehrer an der Wilhelmöſchule zu Liegnip, 
13) Gröppler, Glementarlehrer zu Magdeburg, 
14) Dr. Güntber, Edmund, Kandidat ded höheren Schulamtes 
zu Krotoſchin, 
15) Günther, Jakob, Glementarlehrer zu Caſſel, 
16) Dr. Hager, ordentliher Lehrer am Realgymnafium am 
Zwinger zu Breslau, 
17) Hannemann, Studirender zu Berlin, 
°) 18) Hertel zu Berlin, 
19) Höfe, techniiher Lehrer am Realgymnafium zu Lippftadt, 
20) Keefebiter, Studirender zu Berlin, 
21) v. Knobloch, Glementarlehrer zu Surminnen, Kreis Anger: 
burg 1./Ditprb., 
°) 22) Koch, Studirender aud Lübben, 
23) Köhler, Elementarlehrer zu Magdeburg, 
24) Korn, Gemeindeidhullebrer zu Berlin, 
a) 25) Korten, Kandidat ded höheren Schulamted zu Weſel, 
26) Kowalewski, Kandidat der Philol. zu Stettin, 
27) Krohs, ftädtiiher Turnlehrer zu Osnabrück, 
28) Magdeburg, Studirender aus Landsberg a. / W., 


#) Der Genannte iſt auch zur Ertheilung von Schwimmunterridt befähigt. 

v) Der Genannte hat auch die Prüfung im Fechten beftanden, ebenfo ift 
derſelbe zur jelbftändigen Leitung von Schwimmunterridt befähigt. 

e) Der Genannte hat aud die Prüfung im Fechten beftanden. 


431 





29) Mittmann, Studirender zu Breslau, 
30) Neufeldt, Studirender an der techniſchen Hochſchule zu 
Berlin aus Elbing, 
31) Paul, Mittelfhullehrer zu Wiesbaden, 
32) Prophet, Elementarlehrer zu Magdeburg, 
4) 33) Radomw, Kandidat ded höheren Schulamted zu Berlin, 
34) Reichert, Kandidat der Philol. zu Berlin, 
35) Reimer, Glementarlehrer am Stadtgymnafium zu Stettin, 
36) Ritter, Graveur und Zeichner zu Berlin, 
37) Rühlmann, Studirender 3. 3. zu Berlin, 
»)38) Sauerbrey, Glementarlehrer zu Bad Lauterberg a./Harz, 
39) Dr. Scheel, Realſchullehrer zu Schönebeck a./Elbe, 
40) Scheffler, Kandidat der Philol., 3. 3. zu Charlottenburg, 
2) 41) a ck, Glementarlehrer zu Neudamm, Kreis Königs: 
erg N./M., 
42) Dr. Schmidt, Kandidat ded höheren Schulamtes zu Breslau, 
°)43) Schulte, Medaniker zu Berlin, 
44) Schund, Elementarlehrer am der ſtädtiſch. Vorſchule zu Caſſel, 
45) Siebrecht, &lementarlehrer zu Caſſel, 
2) 46) Straudmeier, deögl. zu Coswig im Herzogtb. Anhalt, 
47) Zepner, Hutmader zu Altenburg im Herzogth. Sachſen— 
Altenburg, 
48) Teuſcher, Spinnereibeamter zu Wüſtegiersdorf 1./Schlei., 
‘)49) VBoigtritter, Kandidat des höheren Schulamtes zu Stottern- 
beim im Großherzogth. Sadhfen- Weimar, 
50) Voß, Elementarlehrer am Symnafium zu Glüdftadt, 
2) 51) — Kandidat der Philol. aus Neſſelgrund im Kreiſe 
oldin, 
52) Wenig, techniſcher Lehrer am Gymnaſium zu Krotoſchin, und 
53) Weftphal, Glementarlehrer zu Lübeck. 
Ferner ift in der diedjährigen Prüfung, 
54) dem Gemeindeſchullehrer Pfänder zu Berlin, mwelder die 
vorjährige Turnlehrerprüfung beftanden hat, die Befähigung 
zur Ertheilung des Unterrichted im Hiebfechten ſowie im 
Schwimmen zuerkannt worden, ſowie 
55) dem Kaufmanne Talmann zu Berlin, welcher in der vor- 
jährigen Prüfung ein beichränftes Zeugnis erhalten bat, ein 
vollftändiges Zeugnis ertheilt und die Befähigung zur Er» 
theilung des Unterrichtes im Fechten und im Schwimmen 
zuerfannt worden. 


d) Der Genannte hat auch die Prüfung im Hiebfechten beftanden, ebenio 
ift derfelbe zur —— von Schwimmunterricht befähigt. 

e) Der Genannte ift auch zur ſelbſtändigen Leitung von Schwimmunter- 
richt befähigt. 

f) Der Genannte hat auch die Prüfung im SHiebfechten beftanden. 


1884. 29 


432 


Ein Zeugnis beſchränkter Befähigung haben erlangt: 

56) Dr. Degner, ordentlier Lehrer am Eliſabethgymnaſium 
zu DBredlau, 

57) Hilprecht, Werkführer zu Berlin, und 

58) Spohn, ordentlicher Lehrer am Gymnafium zu Inowrazlaw. 
Der Minifter der geiftlihen ꝛc. Angelegenheiten. 


In Vertretung: Lucanus. 
Belanntmachung. 
U. III. b. 6225. 


84) Neuer Kurjus in der Turnlehrer-Bildungsanftalt, 
(Eentrbl. pro 1883 Seite 298 Nr. 54.) 


Berlin, den 6. Juni 1884. 

In der Königlihen Qurnlehrer-Bildungd-Anftalt hierfelbft wird 
u Anfang Oftober d. 3. wiederum ein ſechsmonatlicher Kurſus zur 
Ausbildung von Turnlehrern eröffnet werden. 

Für die Anmeldung und Aufnahme find die in — Eremplaren 
beifolgenden Beftimmungen*) vom heutigen Tage maßgebend. 

Sedem Bewerber, reip. feitend der Königlihen Regierung ıc. 
Vorgeſchlagenen ift ein &remplar zur Kenntnisnahme mitzutbeilen. 

Die Königlihe Regierung ꝛc. veranlaffe ich, dieſe Anordnung in 
Ihrem Verwaltungsbezirke in geeigneter Weile ſchleunigſt befannt 
zu maden und über die dort eingehenden Meldungen, melde in eine 
durch die Cirkular-Verfügung vom 20. März 1877 vorgejchriebene 
Nahmeilung zujammen zu ftellen find, bis zum 15. Auguft d. J. 
zu berichten. 

Wenn Anmeldungen dortjeitd nicht zu maden find, erwarte 
ih gleichfalls Anzeige. 


An 
ſämmtliche Königl. Regierungen, die Königl. Konfiftorien der 
Provinz Hannover, den Königl. Oberkirchenrath zu Nordhorn 
und das Königl. Provinzial-Schullollegium hier. 





Abſchrift hiervon, jowie — remplare der Beftimmungen vom 
heutigen Tage erhält dad Königliche Provinzial» Schulfollegtum zur 
Kenntnisnahme und gleihmäßigen weiteren Veranlafjung. 

Für höhere Unterrichtd-Anftalten und für Schullehrer-Seminare, 
weldhe zur Zeit befähigte Turnlehrer noch nicht haben, find geeignete 
Lehrer wenn irgend hunlich für den nächſten Kurſus anzumelden. 

Der Minifter der geiftlihen ꝛc. Angelegenheiten. 
In Bertretung: Lu canus. 


An 
fämmtlihe Königl. Provinzial-Schulfollegien (auch Berlin). 
U. A b. 6607. . ” 5 — 


Nnachſtehend Anlage a. 


433 


a. 
Beftimmungen, den Eintritt in die Königlibe Turn— 
lehrer-Bildungsd-Anftalt zu Berlin betreffend.*) 


Für den Eintritt in die Königliche Zurnlehrer » Bildungsanftalt 
zu Berlin gelten folgende Beftimmungen : 

1. Die Anftalt ift zur Ausbildung von Turnlehrern für öffent- 
lihe Unterridts-Anjtalten aller Art — zunächſt im Reffort des 
Minifteriumd der geiftlihen ꝛc. Angelegenheiten — beftimmt. 

2. Bedingung für den Eintritt ald Eleve ift, daß der Aufzus 
nehmende bereitö Lehrer einer üffentlihen Unterrichtö-Anftalt, oder 
dab er Kandidat ded höheren Schulamtes iſt. Hinfihtli der Volks— 
ſchullehrer wird Werth darauf gelegt, dab fie die zweite Lehrerprüfung 
bereits bejtanden haben, und dab fie nad ihrer Stellung geeignet 
erjheinen, neben Erlangung einer größeren Befähigung zur Ertheilung 
des Turnunterrichtes an ihrer Schule zugleih fur die Ausbreitung 
diejes Unterrichted in weiteren Kreiſen ded Schulwejend thätig zu fein. 

3. Andere Bewerber können, joweit ed die Verbältniffe der 
Anstalt geftatten, auf bejtimmte Zeit als Hospitanten in die Anftalt 
eintreten, wenn fie einen genügenden Grad wiſſenſchaftlicher Bildung 
und turmeriicher Fertigkeit nachweilen und die Verpflichtung eingehen, 
fi) der nächſten gemäß der Prüfungd-Drdnung vom 10. September 
1880 (Gentralblatt der Unterrichtö-Berwaltung, Jahrg. 1880, S. 654 
— onatöjchrift f. d. Turnweſen 1882, ©. 24) ſtattfindenden 
Zurnlehrer-Prüfung zu unterziehen. 

4. Die definitive Aufnahme wird durdy eine Prüfung beftimmt, in 
welcher eine gewifje körperliche Kraft und einige Be Fertigkeit 
nachzuweiſen ilt (Armbeugen und-ſtrecken im Hang und im Stüß, Han— 
geln, Felgaufihwung, Wende, Kebre, ein mäßig hoher Sprung u. |. w.). 

5. Mit der Anmeldung ift ein Lebenslauf, das Prüfungszeugnis 
bezw. dad Zeugnis über das abgelegte Probejahr und ein Ärztliches 
Zeugnis darüber einzureichen, daß der Körperzuftand und die Gejund- 
heit des Bewerber die mit großer Anftrengung verbundene Ausbildung 
zum Qurnlehrer geftatten. — Bei dem Eintritte in die Anftalt werden 
die Aufzunehmenden hinſichtlich ihres Geſundheitszuſtandes durch den 
Anſtaltsarzt noch einer Superreviſion unterworfen, von deren Ausfall 
die definitive Aufnahme ebenfalls abhängig iſt. 

6. Nur Lehrern in noch nicht vorgerücktem Lebensalter, 
vorzugsweiſe unverheiratheten, iſt die Meldung zu empfehlen. Ver— 
heiratheten Lehrern iſt jedenfalls ernſtlich abzurathen, ihre Familie 
mit hierher zu bringen. 

7. Der Unterricht in der Anſtalt iſt unentgeltlich. Die durch 
den Aufenthalt in Berlin ꝛc. entſtehenden Koſten ſind von den Lehrern 
ſelbſt aufzubringen. In dazu geeigneten Fällen können jedoch den 


*) cfr. Centrbl. pro 1877 Seite 146. 99° 


— 


Eleven Unterſtützungen aus Centralfonds gewährt werden, indeß 
lediglich für den Unterhalt hier, während Beihilfen zu den Koſten 
der Her- und Rückreiſe, der Vertretung im Amte, für den Unterhalt 
der zurückbleibenden Familien u. ſ. w. nicht bewilligt werden. 

Die hier gewährten Unterſtützungen werden erſt am Ende jedes 
Monates gezahlt. 

8. Ein Eleve braucht zu ſeinem Unterhalte hierſelbſt erfahrungs— 
mäßig — namentlich mit Rückſicht auf das geſteigerte Bedürfnis 
einer kräftigen Nahrung — etwa 120 Mk. monatlich. 

Um meinerſeits ſogleich bei der Entſchließung über die Aufnahme 
einen zuverläſſigen Ueberblick über die aus Centralfonds zu gewähren— 
den Unterftügungen. gewinnen zu können, muß jeder Bewerber bei 
der Anmeldung nad jorgfältiger Prüfung feiner Verbältniffe beftimmt 
nadhweilen und bezw. amtlich beglaubigen lalfen, dab ihm für feinen 
Unterhalt bier der erwähnte Betrag zur Verfügung ftebt, oder weldyer 
Beihilfe er dazu bedarf. Jeder Bewerber hat demnach anzugeben, 
wie viel ihm während jeined biefigen Aufenthalte® von dem Ein- 
fommen feiner Stelle verbleibt, ob und melde Unterftügungen ihm 
aus der Schulkaſſe oder jonft gewährt werden, und wie viel er aus 
eigenen Mitteln aufbringen fann. Wenn ein verheiratheter Lehrer die 
Aufnahme nachſucht, find die Unterhaltungskoften für feine Familie 
in Anrehnung zu bringen, und wenn einem Bewerber nachweisbar 
die Unterftüßung naher Verwandten obliegt und ſolche biöber von 
ihm gewährt worden ift, jo kann auch diejer Umftand bei Keititellung 
jeiner Unterftügungsbedürftigfeit nit außer Acht bleiben. Den 
Kurfiften müffen während ihres Aufenthaltes bierjelbit pekuniäre Ver— 
legenbeiten, weldye nachtheilig auf ihre Ausbildung im Qurnen und 
auf die Benupung der gleichzeitig gebotenen Gelegenheiten zu ander- 
weiter Fortbildung einwirken, nad Möglichkeit eripart werden. Unter: 
Rüßungegelude, welche während des Kurſus an dad Miniftertum 
gerichtet werden, können nur dann eine Berüdfichtigung erfahren, 
wenn in Folge unvorbergejehener Zwiſchenfälle da8 Bedürfnis einer 
außerordentlihen Beihilfe eingetreten tft. 

Berlin, den 6. Juni 1884. 

Der Minifter der geiftlihen ꝛc. Angelegenheiten. 
In Bertretung: Lucanus. 
U. III. b. 6607. 





85) Qurnbetrieb in höheren und in Volks-Mädchen— 
ſchulen. 
(cfr. Centrbl. pro 1883 Seite 505 Nr. 128.) 
Berlin, den 4. Juni 1884. 
Dem Magiftrate erwiedere ich auf das bier am 25. v. M. 
eingegangene Rekursgeſuch, betreffend die Einführung des Turnens 
in die dortigen mittleren und Volks-Töchterſchulen, dad Folgende. 


435 


Ich erfenne gern das Intereſſe an, welches die ftädtijchen 
Behörden der Turnſache überhaupt und dem Mäpdchenturnen indbe- 
ſondere entgegenbringen, jowie die Bemühungen und Opfer, mweldye 
übernommen worden find, um demfelben Eingang und Fortgang 
u verihaffen. Da died in der Erkenntnis der Nothmwendigfeit und 
Nützlichkeit turneriſcher Uebungen auch für die weibliche Jugend ge— 
ſchehen iſt, ſo glaube ich annehmen zu können, daß es auch gelingen 
wird, die differenten Anſchauungen, welche bezüglich der Art der 
Ausführung zwiſchen den ſtädtiſchen Behörden und der Königlichen 
Regierung zur Zeit noch beſtehen, auszugleichen. 

Unter den Bedenken, welche gegen das Mädchenturnen laut 
werden, tritt am meiſten dasjenige hervor, welches ſich gegen die 
Ertheilung des Unterrichtes durch Männer richtet. Ich lafje dahin: 
gejtellt, wie weit dasjelbe begründet it. Die Anichauungen darüber 
find in den verjchiedenen Kreifen nah Sitte und Herfommen fehr 
verjchieden. Sie erfordern aber Schonung, und wenn e8 fich, wie 
im vorliegenden Falle, um obligatoriihe Einführung des Mädchen: 
turnend handelt, Berüdjichtigung, damit die gute Sache nicht durch 
Widermilligkeit und Wideripruh zu Unzuträglichkeiten führt und 
Schaden leidet. Ich Kann ed daher nicht mißbilligen, wenn die 
Königliche Regierung die Forderung ftellt, dat bei dem durch Män- 
ner ertheilten Mädchenunterrichte eine Lehrerin zugegen lei, ſofern es 
ih bier um die oberen Klaffen handelt. Anderd würde die Sache 
liegen, wenn die Betheiligung an diefem Unterrichte freigeftellt wäre. 
Dann fünnten die Rückſichten, welde jonft zu nehmen find, weg: 
fallen. Indeß ift vielfah, was die Königliche Negierung fordert, 
von anderer Seite angeordnet und eingerichtet worden. Dies ift 
auch bier geichehen. Aber man iſt von diefer Einrichtung wieder 
abgegangen und bat es vorgezogen, um jeder Unzuträglidpfeit und 
jedem Bedenfen zu begegnen, den Qurnunterricht in den oberen 
Mädchenklaffen nit mehr von Lehrern, jondern von Lehrerinnen 
ertheilen zu laffen. Und died bat der Sache nit zum Schaden 
ereiht, wie ich mich durch perjönlihe Wahrnehmungen überzeugt 
babe. Ich kann daher nur anheimgeben, zu diejer Prarid überzus 
geben. Sie madht überflüffig, was jonft die Königlihe Regierung 
zu verlangen Anlaß hätte, thut der Sache keinen Eintrag und hat 
ei der großen Zahl für den Turnunterricht gehörig qualificirter 
Lehrerinnen feine Schwierigkeiten. Glaubt aber der Magiftrat hierauf 
nicht eingehen zu fünnen, jo empfehle ich vorerft in anderer Weile 
— 

8 iſt unzweifelhaft richtiger, den Turnunterricht von unten 
anzufangen und in methodiſch geordneter Folge zu den oberen Klaffen 
aufftei en zu laffen. Bei dem Beginne in den Oberklaſſen läßt fich, 
auch abgejehen davon, daß der neue Unterriht auf diefer Stufe, 
weil mit den elementarften Uebungen angefangen werden muß, 
unſympathiſch wird, nur wenig erreichen. 


436 





Mas jhliehlid die andere von der Königlichen Regierung ges 
ftellte Forderung anlangt, daß die Turnübungen nit an einem Fir 
Zuſchauer offenliegenden Plage ausgeführt werden, jo eradte ich 
diefelbe nur infoweit für gerechtfertigt, ald den Borübergehenden der 
Einblid in die Turnpläße verwehrt fein muß. Dafür wird daher 
aud bei der N'ſchen Schule zu jorgen jein. Im Uebrigen werden 
die von dem Magiftrate für dad Mäpdchenturnen in Ausſicht ge— 
nommenen Schulhöfe, ſoweit fie jonft geeignet find, aud wenn von 
den Nadhbargrundftüden aus der Einblid in diefe Räume möglich 
ift, unbedenflih in Gebraud genommen werden Fönnen. 

Hiernady gebe idy dad Weitere der Entihließung ded Magiſtrates 
anheim. Der Königlichen Negierung laffe ic Abſchrift dieſer Ver— 
fügung zugeben. Derjelben ift von dem weiter Beſchloſſenen Mit- 
theilung zu machen. 


Der Minifter der geiftlichen ꝛc. Angelegenheiten. 
In Vertretung. Lucanus. 


An 
den Magiftrat zu N. 
U. III. b. 6589. 


86) Befähigungdzeugniife aud der Prüfung für Zei- 
henlehrerinnen an mebrflaifigen Bolfö- und an Mittel: 
jhulen im Sabre 1884 *), 


Berlin, den 23. April 1884, 
In der zu Berlin gegen Ende März d. J. abgehaltenen Zeichen: 
lehrerinnen-Prüfung haben das Zeugnis der Befähigung zur Erthei— 
lung ded Zeichenunterrichted an mehrfiaffigen Volks- und an Mittels 
Ihulen erlangt: 
1) Hedwig Gutknecht zu Stettin, 
2) Margarethe Kloje, Handarbeitslehrerin zu Hirſchberg i. /Schl., 
3) Marie Landgraf, Handarbeitölehrerin zu Berlin, 
4) Marie Müller, Kindergärtnerin und Qurnlebrerin zu 
Leipzig, und 
5) Margarethe Schemel zu Stettin. 
Der Minifter der geiftlichen ꝛc. Angelegenheiten. 
Im Auftrage: de la Eroir. 
Belanntmahung. 
U. IIl.a. 13558. 


*) GCentralbl. pro 1882 Seite 567. — Im Jahre 1883 ift eine folde 
Prüfung nit abgehalten worden. 


87) Verbot einer Betbeiligung der Lehrer an Aus— 
wanderungsgeſchäften. 


(Centrbl. pro 1872 Seite 492 Wr. 188.) 


Berlin, den 10. Mai 1884. 

Die abjchriftlich beigefchloffene Mittheilung der Kölnifchen Volks— 

eitung vom 5. April d J. giebt mir die Veranlaffung, den Cirkular— 

Srlaf vom 7. Auguft 1872 in Erinnerung zu bringen, durch welchen 
den Lehrern nicht nur die Uebernahme von Agenturen in Aus— 
wanderungd-Angelegenbeiten, jondern auch die Betbeiligung an der: 
artigen Geſchäften unterjagt wird. 

Es wird fi empfehlen, daß fi das Königliche Provinzial- 
Schulkollegium ꝛc. nicht darauf beſchränke, die bezeichnete Verfügung 
den Lehrern Ihres Auffichtöfreifes von Neuem mitzutbeilen, fondern 
dab aud die Departementö- Schulräthe, Sowie die Kreid- Schul- 
injpeftoren beim unmittelbaren Verkehre mit den Lehrern der Ange— 
legenbeit ihre bejondere Aufmerkfjamfeit zuwenden. 


Der Minifter der geiftlihen ꝛc. Angelegenheiten. 
von Goßler. 


An 
das König. Provinzial-Schul-Kollegium hier, die 
Königl. Regierungen der Monardie (außer N. R.), 
die Königliche Konfiftorien der Provinz Hannover, 
den Königlichen Ober-Kirhenrath zu Nordhorn. 
U, Ill. a. 13349. 


(Auszug aus der Kölnifhen Volkszeitung vom 5. April 1884.) 
Was man den Lehrern alles zu bieten wagt. 


Augenblicli verbreitet die Auswanderungd» Agentur von 
„Prind und Zwanenburg in Amſterdam“, welde in Deutſchland 
nicht einmal Konzeſſion befitt und vor welcher die Behörden öffent- 
li zu warnen, N verpflichtet fühlen, eine Offerte an die Lehrer: 
welt in Stadt und Land, melde die ſchärfſte Zurückweiſung ver- 
dient. Die Herren vertreten die „Niederländifch- Amerifaniiche Dampf: 
ſchifffahrt-Geſellſchaft“ mit direkter Paffagierbeförderung von Am— 
fterdam rejp. Rotterdam nah New-York und ſuchen mit Hilfe ber 
deutfhen Lehrer Auswanderer auf deren Schiffe zu loden. Die 
Dfferte beftebt aus einem Anſchreiben, einem Verzeichniffe der Ab- 
fahrten und Preiſe, einer bunten Geſchäftskarte und endlih aus 
einer Reklame für „den neuen Nordweſten in der neuen Welt“, 
das ift für die durch „die Bahnen der Chicago, Milwaukee und 
St. Paul Eiſenbahn-Geſellſchaft in Dafota liegenden zugänglich ge— 
machten Gountied*. In dem Anſchreiben nun beißt es u. a. wört- 
lich wie folgt: 


438 

„Da wir in Ihrem Orte nody feinen Agenten für die Ver— 
fretung unſerer Sntereffen angeftellt haben, und wir annehmen 
fönnen, daß Sie in Ihrer Stellung wohl in erfter Linie erfahren, 
welde Perſonen nah Amerika zu reilen beabfichtigen, nehmen wir 
—— die Freiheit, Sie zu erſuchen, uns die Adreſſen ſolcher Per— 
onen, ſobald Ihnen bekannt wird, daß dieſelben die Reiſe nach 
Amerika antreten wollen, gütigſt aufgeben zu wollen, worauf wir 
denſelben alsdann ein Anerbieten zur Reife mit unſeren Dampfern 
äufenden werden. Für Shre Bemühungen erfären wir und bereit, 
Ihnen eine Vergütung von zehn Mark für jeden Erwadienen (Kinder 
die Hälfte) zu bewilligen, welde Beträge Shnen jogleih, nachdem 
die Paſſagiere ih dur Zufendung des uſancemäßigen Handgeldes 
die Pläge auf unferen Dampfern gefichert haben, von und direkt ein- 
efandt werden. Wir bezweifeln nicht, dab ed Ihnen gelingen wird, 
Ki auf dieje Weile einen wohlverdienten Nebenverdienit zu erwerben 
und find zu allen ferneren Informationen auf Anfrage mit Ver: 
gnügen bereit. Sollten Sie wider Erwarten nit in der Lage jein, 
auf uniere Propofitionen eingeben zu fünnen, jo erweifen Sie und 
wohl den Gefallen, dieſes Schreiben mit Cinlage einem Ihrer 
Freunde, der fich hierfür interejfirt, und von deſſen Bemühungen 
befriedigende Reſultate erwartet werden können, zu überbhändigen. 
Indem wir Ihren Nachrichten und den gewünichten Aufgaben gern 
entgegenjehen, zeichnen Hochachtend Prins u. Zwanenburg, Amfterdam. “ 

Es folgt dann ein bedrudter Briefbogen, auf dem im Vordrude 
ftebt: „Nachſtehende Perſonen wünſchen nach Amerika zu reilen“ 
und unter den auf den vorgedrudten Linien anzugebenden Adrefjen 
der gehofften Opfer der Herren „Prind u. Zwanenburg zu Amfter- 
dam” folgt der Vermerk: „Senden Sie denfelben gefälligft ein Aner— 
bieten zur Reife mit Ihren Dampfern unter den mir in Ihrem 
Girfulare offerirten Bedingungen.” Folgt Namen und Wohnort ded 
Auftraggebers. 

Gegen Solche beleidigende Dfferten muß die Lehrerwelt Kront 
maden; nur jo fann fie die Achtung, welche fie vom Publikum mit 
Recht beanſpruchen darf, aufrecht erhalten und rechtfertigen. Sie 
darf es ſich weder in der einzelnen Perſon nod in der Geſammt— 
beit bieten laffen, daß man ihr unter dem Verſprechen eines guten 
Handgelded Dienfte anfinnt, die das Licht ſcheuen und die eigene 
Selbſtachtung vernichten müffen. Im Notbfalle wäre die Behörde 
auf das Gebahren folder beutegieriger Geichäftsleute aufmerkfam zu 
maden. Ein ſolches energiiched Vorgehen in derlei Dingen kann 
nur dazu dienen, die Achtung des Publiftumd vor dem Lehreritande 
u beleben und zu befördern und zugleich dad eigene Standesbewußt- 
Pin zu heben. Für die Kehrertage aber wäre diefer Gegenftand 
ein dankenswerther Anlaß der Diskuſſion, Refolution und des einheit- 


439 





lihen Vorgehens. Zeder Stand, jagt man, erhalte die Behand: 
lung, die er fich bieten laffe; die deutichen Lehrer aber proteftiren 
dagegen, & la Prind und Zwanenburg fidy behandeln zu lafjen! 


88) Zur Schlußprüfung in der Lehrer: Fortbildung 
An ftalt in Stettin dürfen nur ſolche Lehrer zugelajjen 
werden, welde vorher A Prüfung beftanden 
aben. 


Berlin, den 23. Mai 1884. 
Auf die Eingabe vom 25. März d. 3. ermidere ich Ihnen bei 
Rüdiendung der Anlagen, dab id midy mit der von dem König» 
lihen Provinzial Schulfollegium daſelbſt durd Verfügung vom 
17. April 1883 getroffenen Anordnung, wonach vom Jahre 1884 
an zu den Schlußprüfungen in der dortigen Lehrer - Fortbildungs- 
Anftalt*) nur ſolche Lehrer zugelaffen werden jollen, welche ** 
die zweite Prüfung beſtanden haben, nur einverſtanden erklären kann. 
Da Sie bisher die zweite Lehrerprüfung nicht abgelegt haben, 
ſo kann Ihrem Geſuche um Zulaſſung zur Schlußprüfung des dies— 
jährigen Lehrer⸗-Fortbildungs-Kurſus meinerſeits feine Folge gegeben 
werden. 


An 
den Zeidjenfehrer am ftädtiihen Realgymnaſium 
Herrn 2. zu Stettin. 
Abichrift erhält dad Königliche Provinzial: Schulfollegium auf 
den Beriht vom 19. April d. 3. zur Kenntnisnahme. 
Der Minifter der geiſtlichen ıc. Angelegenheiten. 
Im Auftrage: Greiff. 


An 
das Königl. Provinzial-Schullollegium zu ©. 
U. III. a. 13700. 


*) Der Einrihtungsplan diefer Anftalt ift im Centralblatte pro 1874 Geite 
619 mitgetheilt. 


440 


V. Volksſchulweſen. 


89) Ferienkolonien für Schulkinder im Jahre 1883. 


Unter Beziehung auf die Mittheilung im Centralblatte für die 
gefammte Unterrichts-Verwaltung Jahrgang 1880 S. 470 bis 474 
und die dort abgedrudte Girkular- Verfügung vom 26. Mat 1880 
(a. a. D. ©. 469) folgt nachſtehend eine Ueberficyt derjenigen Ferien- 
folonien, welde im Jahre 1883 zur Ausführung gekommen find. 
Nähere Mittheilungen über dieje Angelegenheit finden ſich in zahl: 
reichen Schriften, Spezialberichten und Programmen. Beiſpielsweiſe 
jeien angeführt: In der Ferienfolonie, ein deutiches Familien- 
bu‘ von Dr. Wilhelm Falckenheiner. Leipzig 1884. 

Frankfurt a/M. im feinen bygieniihen Berhältniffen und 
Einrichtungen von Dr. Alerander Spieß. Franffurt a./M. 1881 
S. 200 bis 208. 

Korreöpondenzblatt des niederrheiniihen Vereines für Gefunb- 
heitöpflege. Band X. Nr. 10—12 1881. 

Beriht des Komited für Ferienfolonien armer kränklicher 
Schulfinder in Königsberg i. Pr. dajelbft 1881. 

Bericht über die vom Berliner Vereine für häusliche Geiund- 
beitöpflege ausgeſandten Fertenfolonien. Berlin 1881. 

Rechenſchaftsberichte des Berliner Vereines für häusliche Ge- 
jundbeitöpflege. Berlin 1882, 1883. 

Die leitenden Grundfäge ded Komited für Ferienkolonien bei 
Auswahl der Kinder. Berlin 1883. 

Bericht des Komites für Ferienfolonten kränklicher Schulkinder. 
Stettin 1883. 

Zweiter Bericht über die Ferienverjorgung armer, ſchwächlicher 
und franfer Schulfinder der Stadt Poien. Polen 1883. 

Ueber KindersFerien-Kolonien. Bericht über den erften Ver— 
ſuch von Dr. Steuer, Dr. Simon, Dr. Töplig. Breslau 1882. 

Bericht über die im Fahre 1881 von Magdeburg audgejandten 
Ferienkolonien. Magdeburg 1882. 

Bericht ded Komites für Ferienkolonien armer kränklicher Schul- 
finder aud Hannover und Linden. Hannover 1881 ff. 

Rechenſchaftsbericht des Kaſſeler Komited für Ferienkolonien. 
Kaffel 1882. 

Berichte ded Komites für Ferienfolonien kränklicher Schul: 
finder. Frankfurt a./M. 1878, 1879, 1880, 1881, 1882, 1883. 

Berichte über die Barmer Ferienfolonien für arme, kranke, 
ſchwächliche Schulfinder. Barmen 1881, 1882. 

Bericht über die Düffeldorfer Ferienfolonien für arme, kränk— 
liche und Shwädhliche Kinder. Düffeldorf 1881. Pädagogiſches Lehr- 
bud von J. Meyer 1882/3. Berlin 1884. S. 20 ni 

Endlich: 

Den armen kranken Kindern. Dichtung von Emil Rittershaus. 
Barmen. | 





441 





Ferienkolonien für Schulkinder 
im Jahre 1883. 





442 








Ort, von wo aus Schiller 
Regierungs- in die Kolonie entjendet Zahl der mi 
(Dem. Kon, | worden find (oweit es be 
N fiftorial- oder kannt ift, find hier aud die] Ort, an welchem Aufent- 
sah Stadt.) | Säulen zu — AUS Halt genommen worden if. 


; welden die Kinder gewählt 
Bezirt. wurden, ob Volks⸗ eittel-, Schrer. 


höhere Schulen. 


— — — — 





11883 Königsberg. Stadt Königsberg. 1. Dorf Löwenhagen. Löwenhagen 
Die Kinder gehörten 2 = Medenau. und Wilkie 
folgenden Schulen an:3. Forſthaus Wilkie. | jel Xebrer. 
Elementarihulen . 94. Dorf Wargen. (Stadtfolo- 
ne By 5. Die ihwäßhlicften ı nie für 

Ihule . 1} Kinder wurden in der Knaben) 
Rlecberiche Er— Stadt ſelbſt in 2 Ab⸗ 1 Lehrer. 
werb8-Schule für theilungen (Knaben, 
Mäddhen . . . 3 Mädchen) mit guter, 





Dolföihulen . . 103) Mild, Bädern, Auf: 
Sa. 116 enthalt i im Freien, Aus⸗ 
flügen in den Wald und 
an die See 4 Wochen 
bindurd gefräftigt. 


(Stadtfolonie.) 


211883 Danzig. Aus ſämmtlichen Volks-Pelonken 


ſchulen der Stadt. Such . . 1 
1 Mädchen aus der Shlewenhorft i — 
Vorſtadt Schidlitz. Zunferader . 1 
1 Knabe aus der Mit- Garthaus. — 
telſchule. 

3 1883 Berlin. Berlin. 1. Pförten I. 8 
Mitmwenigen Ausnahmen 2. = II 
waren ed Schüler und 3. : ID. — 
Schülerinnen der ſtädti⸗4. :s IV, 
ſchen Kommunalfchulen.!5. V. 


443 








ı Leitung der Kolonie be» | Zahl der theilnehmenden Schul. Durchſchnittsalter der theil. 
auftragten finder nehmenden 





fonftigen 


ehrerinnen. Berfonen. Knaben. Mädchen, Knaben. 











edenau u. 
Bargen je 
Lehre⸗ 
nnen. 
tadtfolo- | 
nie für 
Rädchen.) 33 Landkolo= | 47 Kandkolo= | Das Durchſchnittsalter be- 
?ebrerin. niften, niſten trug 10%, Jahr. 
15 Stadtkolo⸗ 21 Stadtfolo- 
—niſten. _niften. 
48 68 
1881: 17 | 42 | 
1882: 36 61 
1 — in Pelonken — 15 7—14 Jahre. 7 14 Jahre. 
— — „Sagorſch 20 — 
1 — chiewen⸗ 
— — horſt — 18 
—1 — „ Zunfer: 
ader 17 — 
„Carthaus — 20 
Sa.37] 53 
90 
1882 | 60 
6 153 246 11-12Fabhre.|11—12Sahre. 


2 
Bollup, | 1881: 87 141 


Smine- | 1882: 132 111 | 
münde.) | 








Kofen. 


a Sf fe — Davon wurden geded 
von der Gemeinde F ee 
Nr. Jahr. ee ne oder Schule oder von — durch | aus Eule 
B 


Privaten getroffen ? . betrag. Beiträge öffentlichen ud der 
ezirk. der Kinder.) Fonds. Gemeinde 
M. M. M. M. 








1/1883 Königsberg. Von Privaten. | c. 4000 M. — — — 
(Abſchluß der 
Rechnung noch 


nicht erfolgt.) 


211883 Danzig. |Boneinem Privat⸗ 3349 — — = 
Komite. 


3 1883 Berlin. Von d. Komité für 17000 1000 — 1000 
Ferien-Kolonien d. 
Berliner Vereines 
für häusliche Ge— 
ſundheitspflege. | 


Lebensftelung 
der Eltern. 


445 


Erfolg. el Bemerkungen. 





c. 4000 Die Mehrzahl (39) 
ehörtedemXrbeiter- 

near dann folg- 

ten Kinder von Wit- 

wen (37) und Heb— 

amnıen (1) Aufwär: 

terinnen (1) unver: 

ehelichten Nähterin- 

nen (3), im Ganzen 


42 von alleinſtehen-W 


den Frauen, von 
Handwerkern (23). 
Geſchäftstreibenden, 
Kellnern, Faktoren 
(8) niederen Beam: 
ten (4). 


3349 Arbeiter, 
Handwerfer, 


Subalternbeamte. 


15000 |3ft nicht feftgeitellt. 


weg in phyſiſch wie 
ethiſcher Hinſicht ein 
günſtiger; auch die 
Kinder der Stadt- 
foloniegewannen ein 
gejundes, friſches 
Ausiehen und ein 
gehobenes geiſtiges 
eſen. — Nur ein 
Knabe, der kränkelnd 
in die Kolonie hin— 
aus geſandt wurde, 


Der Erfolg war durch⸗ 
mußte wegen J 





ſchlimmerung der 
Krankheit wieder zu⸗ 
rückgeſchickt werden 


Dad Ausſehen deriAußerdem wurden 1882: 
Kinder bei der Rüd-| 80, 1883: 150 Kinder 
| kehr war ein ſehr während der Sommer: 
friihet. Die Ge-| ferien nah Neu Fahr: 
wichtszunahme faft; wafjerauftäglicerDampf- 
durhfenittlich3 pre. ren! zu einem Gee- 
bade geführt, fie erhielten 
auch Frühſtück. Begleitet 
und beaufſichtigt waren 
fie von 3 Lehrern und 4 





— — — 


Lehrerinnen. 
Der Erfolg iſt ein ſehr 
erfreulicher. Die Koſten 


beliefen ſich auf 695 M 
In jeder Weiſe be— 
riedigend. 


446 





nn 
| Ort, von wo aus Schiller | 

| Regi in die Kolonie entſendet Zahl der m 
| eig * | worden find (foweit es be» | | 
A. — iſt, * Ye aud) bie Det, an welchem Aufenthalt 

Nr. Jahr. ulen zu bezeichnen, aus | 
h Eich.) welchen die Kinder gewähfe genommen worden ift. 
u wurden, ob Volks⸗, Mittel«, | Lehrer. 
höhere Schulen. 








311883| Berlin. 6 
7. Wollup, 
8. Hohenwalde, 
9. Reitwein, 
10. Smwinemünde, 
11. Dippmannsdorf A, 
12. Dippmannddorf B, 
13. Zinna, 
14. Drebna, 
15. Züterbog A, 
16. Süterbog B, 
| 17. Züterbog C, 
18. Rheinsberg, 


. Dförten VI. 
| 


19. Mapdorf A, 
20. B., 
21. Annaburg, 
22. Guſſow, 
23. Rothenfelde, 
24. Norderney. 
4 1883 Stettin. Stettin. Meyeröberg. . 12Md. 1 
| Höhere Schulen. |Zedligfelde. . 12 = 
Muarienftift3-Gym- Dievenom . . 19 Kn. 








| nafium . . . 4Kn. Colberg. .. 4 = 
Friedr. Wilh. Real- Shöning’iee 
aymnafium. . 2 = | Mühle . . .4 = 
Städtiihed Real— Finkenwalde. . 3 » 
gpmnafium . 2 » Mist. . „2 = 
König: Wilh. Gym- Milhkur in 12 Mo. 
nafium . . . 1 = Stettin. - 1Kn. 
Mittelſchulen. Laaſe bei Cöslin 2 - 
Dttofhule .. 3Kn.Polin. . . 2 = 
'Barnimjhule . 1 = | 713 Kinder. 
Gehobene Mäd— 
| chenſchule . . 1Md. 
| Volksſchulen. 
| | ı Knaben-Bürger- 
| ſchule Paſſauerſtr. 4Kn. 





47 





der Leitung der Kolonie bes Zahl der — Schul⸗ Durchſchnittsalter der theil— 
nder d 








auftragten nehmenden 
— — | ——— 
Lehrerinnen. | —2 Knaben. Mädchen. Knaben. Mädchen. 
| 
2 7 37 36 11,78 10,07 
1882: 25 26 











Kofen. 


Regierung» Iſt die Einrichtung | Davon wurden gededt 


(bezw. Kone | yon der Gemeinde — 
Nr.| Jahr. —— oder Schule oder von Bauen durch aus | Shık 
8 er I | Privaten getroffen? betrag. Beiträge [öffentlichen ud der 
ezirk. der Kinder. Fonds. Gemeinde. 
M. m | m | mM. 





3/1883 Berlin. | 


4 1883 Stettin. Von Privaten. 2 728,00 — — — 


449 





Lebensftellung Erfol 
durch der item. g Bemerkungen. 
Private. 
M. 


i — — ñ — — — — — —— — — —— ———— — — 


2728,00 Witwen, Arbeiter, Sehr erfreulich. 
Handwerfer, Unter: 
beamte. 


30* 


450 





TE 
er aus —— Zahl d it 
in die Kolonie entjendet er mi 
en worden find (foweit es be» 

fit — oder fannt ift, find hier auch die Ort, an welchem Aufent- 

Nr. Jahr. a.) | Shulen zu —— aus Haft genommen worden i 

Berirt welhen die Kinder gewählt 3 orden If. 

ie wurden, ob Volks⸗, Mittel-, Lehrer. 
höhere Schulen. | 


















4 1883|Stettin. Bürgerihule Wall: 
ftraße . . 9Kinder 
Mädchen » Bürger: 
ſchule Klofterhof 3Md. 
Mädchenſchule Klo— 
ſterſtraße . . 10Md. 
Mädchenſchule | 
Grünbof . - 1= 
Sohannishofihule 3 = 
Dberwiet-Schule 5 = 
Gertrud-Schule. 9 = 
Katholiſche Schulel = 
| Minifterialihule 1Kn. 
ı Rofengartenihule 6 = 
Knabenihule Wall: 
ftraße . . . 9 >» 
Zufadihule . . 2 = 
73Kinder | 
511883 Poſen. Die Kinder gehörten den Zerkow, Dembno bei 3 
verschiedenen ftädtijchen) Neuftadt a. / W. Edu— 
| Schulen an. ardsinfel bei Sauto— | 
miſchel. 
Die Kinder der Einzel— | 
ı pflege an verjchiedenen 
Orten der Provinz 6 
Kranke in Salzbrunn,| 
6 Kranfe in Golberg, 
3 Kranke in Inowrac- | 
law. | 


6 1883| Breslau. | Breslau—Clementar- Dyhernfurth, Kr.Wohlau 6 | 
ſchulen. 2 Kol.) | 
Matti, Kr. Neumarkt 
(dsgl.) 
Domanze, Kr.Schweidnitz 
(1 Kol 


Kreiſau, dögl. (d8gl.) | 


451 





der Leitung der Kolonie bes | Zahl der theilnehmenden Schul» Durchſchnittsalter der theil- 
auftragten finder nehmenden 








— . — — —— — —— — — — ——— —— — — — 





Lehrerinnen. ne Knaben. Mädchen. Knaben. Mädchen. 
| 
! 
— 2 Lehrer⸗ 31 72 11—-12S3ahre.|11— 12Jahre 
frarer für! 1882: 24 43 Ä 
ie 
Mädchen⸗ 
kolonien. 
5 — 82 75 11 Jahre.11 Jahre. 
1881: 45 53 


1882: 62 65 


460 








i 





—— — — — — — — — — — — 


Koſten. 
| Davon wurden geded 





Regierungd- | A die Einrichtun 
Hhosale be von der Gemeinde Geſammt⸗ a ge 
Nr.) Yahr. adt-) oder Schule oder von dur aus Säule 
= it | Privaten getroffen? betrag. Beiträge öffentlichen, nd d 
M der Kinder.| Fonds. —— 
| M. M. M. DM. 
9 1083 a (Vorſitzender: 
Stadt Halle Prof Dr. Kohl— 
| a/&. ſchütter.) 
= Stadt Bon der gefammt-) 892,70 — — — 


| Merjeburg. Be freien 
kirchlichen Ver⸗ 
| einigung. 


1011883 ——— DieEinrichtung iſt 

Stad durch Privatbei⸗ 
träge zu Stande 
gekommen, deren 
Geſammtbetrag 
1883 5424,20M. 
| 
| 


ne: 





betrug, dazu De: 
ftand von 1882 
1721,M. 


Sa. 7146,14 M. 


461 


Be | 


Lebensftellung der Erfol 
g- | Bemerkungen. 
durch Eltern. 3 
Private. | 
M. 


Durch eine |Meift Heine Gewerb-/Bei 19 Kindern trat Außerdem ift 1882 ein 
Haus⸗ treibende und Hand⸗ körperliche Kräfti- Kind nah Bad Elmen 
jammlung. | arbeiter bezw. Unter) gung bei 17 auch zur Kur geichiet. Dadurch 
beamte. Fkttiche Hebung ein. Find 55,10M. Koften er: 
wachſen. Einen Theil der 
Ausgaben hatte der Bater- 
ländiihe Frauenverein 
übernommen. 
Im Sahre 1883 bat die 
firhlihe Bereinigung 7 
Kinder (3 Knaben und 
4 Mädchen) ichulpflichtigen 
Alterdebenfalldnah&lmen 
gefandt. Dadurch find 
ungefähr 510 M. erwad): 
fen. Zu den Koften gab 
der Herr Landesdireftor 
aus Stiftfonds 80 M. 
Die jonftigen Mittel waren 
geſammelt. 


Sämmtlich. Niedere Handwerker, Durchaus günſtig nach 
Arbeiter u. Witwen. ärztlicher Prüfung. 


| 





466 


a Li m ne 
Ort, von wo aus Seller | 
Regierungs- | Mm die Kolonie entiendet | Zahl der mit 
(ben ons worden find (oweit e8 be» 

zw. kannt iſt, ſind hier auch die, Ort, an welchem Aufen | _____ 














r fiftorial» oder | | Ä 
Rn. — Stadt) | er Ay ann halt genommen worden m 
Bezirk. ı wurden, ob Bolfs-, Mittel», Lehrer, 
| | höhere Schulen. | | 
De 
! 
12 — Volksſchulen der Stadt a. In Gruppen: | 2 | 
RK Linden. Hannover und Linden’s. 50 Knaben in Kreuzborft, Außerdem | 
Stadt Hans 15 und 25 Mäd- wurde dem, 


| hen in Norderney, jüdiſchen | 
21 Mädchen in Sieber, Kindern | 
22 E Bremke. feitend der 


nover. 





| 
Ib, In Familienpflege ifraelitiſchen 
21 Knaben und 29 Mäd— SGemeiude | 
' den, davon unentgelt- ein on 
| | dat zu deren‘ 
| | Beaufiich- 
| tigung bei- 
| gegeben. 


Katboliiche Volksſchulen Kreuzhorſt bei Loccum. 
der Stadt Hannover. Bremke bei Göttingen. | 
Nordernev. | 
Sieber b.Herzberga./d. | 
Katholiſche Volksſchule Kreuzhorſt bei Loccum. 
zu Linden. Bremke bei Göttingen. 


13 1883 Konſiſto— 
rialbezirk 
—— 


| | lich: 34 Kinder. amtskandi⸗ 
KR 








14 1883 Sattel. 


| 

| 
Stadt Gaffel, aus den Solbad Sooden beil 1 
ſtädtiſchen Volfoſchulen Allendorf a. d. Werra. 
und der katholiſchen | 
Schule dajelbit. 


Stadt Hanau, aus den Bad Nauheim (Kinders — 
ſtädtiſchen Volksſchulen hospital, Eliſabethen— 
daſelbſt. haus). | 


467 








der Peitung der Kolonie be- | Zahl der eiefmenen Schul- Durchſchnittsalter der theil- 
fi 








anftragten inder nehmenden 
Lehrerinnen. | Aigen Knaben. |» Mädchen. Knaben. | Mädchen. 
| | 
2 — 86 97 12 Jahre. —2 Jahre. 
1881: 55 60 Wie im Jahre 1882. 
1882: 73 78 


zuſammen: 
1881: 12 
1882: 11 
21 23 9—12 Sahre.|9—14 Jahre. 
I 1882: 14 | 


Aufder Reiſe 
ein Mitglied 
der Loge und 
Angehörige 
der Kinder; ſowie 2 nicht ſchuͤpflig 
in Rauheim tige Kinder 


11 4 10 Sabre. 9 Jahre. 
und 1 noch nicht. ſchulpflich⸗ 








468 





— — — — — — 





Regierungs⸗gſt die Einrichtung 
(bezw. Kons der Gemeind : 
Nr. Jahr. ſior an aber oder Säule oder von — 
Bezirk, Privaten getroffen ? $. 
M. 
12 — Durch ein unter ca. 5400 
Linden. Vorſitz des Herrn 
Stadt Han-Schatzrathes Hu— 
nover. genberg aus 
Privatperſonen 
gebildetedKomite. 
| 
13 1883| Konfifto- — _ 
rialbezirf 
Hildedheim. 
14 11883 Caſſel. Bon Privaten. 2350 
Von Privaten 450 


| (Freimaurerloge 
in Hanau). 


Koften. 
| Davon wurden gededt 


durch aus | non der 
Beiträge öffentlichen und der ı 


der Anden.) Fonds. [Oemeind e. 
m. Mm |! mM. 





150 
vom Ma⸗ 
ı giltrate 

der hie— 
figen Kö⸗ 
nigl. Re⸗ 
ſidenz⸗ 
Stadt. 





469 











Lebensftellung 
Erfolg. 
durch —— 8 Bemerkungen. 
Brivate. 
m | 





5250. ‚Die Eltern der betr. Die Knaben haben Die Pflegefäge waren die 
Kinder gehören den) durchſchnittlich 3,06) gleichen wie 1882 in Nor- 
ärmiten Klaffen der] Pfd. und die Mäd- derney jedoh 70 Pf. pro 
Bevölkerung an; die, hen 2,98 Pfd. zu- Tag. Die Zahl der von 


Bedürftigkeit derſel- genommen. Familien unentgeltlich ver— 
ben iſt bei der Aus— pflegten Kinder ift erfreu- 
wahl jorgfältig ges licherweife um da8Doppelte 
prüft. geftiegen. 


— Die übrigen Verhältniſſe 
ſind analog denen von 
Hannover. 


2350 Die Eltern gehörten Im Ganzen recht gut; 
meiſtens dem ärme- die Kinder hatten 

| ren Arbeiterftande | 2-6 Pfd. an Kör— 

| 








an. pergewicht zuge— 
nommen. 

450 Die Eltern gehörten Laut ärztl. Gutachten Die Golonie ift zunächſt 
(durh die | dem Arbeiter- und) in hohem Grade zu=| nur für leidende, nament- 
Loge) dienenden Stande zufriedenſtellend; lich der Solbäder bedürf— 

an. 


theils wurde völlige tige Kinder beitimmt. 
Heilung, theils erhebli- 
he — erreicht. 





470 








Zahl der mit 


Drt, — * — 
in die Kolonie entſendet 
—— worden ſind (ſoweit es be— 
ep ° | fannt if, find hier aud die] Ort, an welchem Aufent- | 


ial» oder 
Ar. | Jahr. fiftori Schulen zu bezeichnen, aus 
a. welchen die Klıder gewählt halt genommen worden iſt. 
aa wurden, ob Volks⸗, Mittel», 
höhere Schulen. 





| 


141883 Caſſel. 


Stadt Hofgeismar, aus Solbad Sonden bei Der die 
der ftäbtiichen Volks- Allendorf a. d. Werra.) Ferien- 
ſchule dajelbft, kolonie aus 
| Gaffel lei— 
tende Lehrer 
übernahm 
die Mitbe- 
| auffichti- 
| gung. 
Stadt Fulda, aus der Bad Soden bei Sal. — 
ſtädtiſchen katholiſchen münſter und Bad Salz— 
und der evangeliſchen ſchlirf. 
Volksſchule daſelbſt. 








15 1883 Wiesbaden. Frankfurt a/M. Laubach, Edartd-| im 6 | 


Die Pfleglinge wurden] born, Hirzenhain, | Bo- 
aus folgenden Schulen, Merkefrig, Hof, (geld 


—— Ehe berg. 
nöburgere | rar. Neunkirchen, 
ſchule ſtadti⸗ ihh— 


Annaſchule Ice Rey-Breitenbad), 
Bornbeimer —— Beerfelden. [mat. 








Palaisſchule | kath. Pri- |Eppenhain, e im : 
St. Joſeph⸗ vat⸗Volks⸗Ruppertshain ade A 
ſchule ſchulen. 
— ſtädti— 
Liebfrauen⸗ 
chule — 





471 


der Leitung der Kolonie be» | Zahl der theilnehmenden Schul- Durchſchnittsalter der theils 
anftragten finder nehmenden 


— — — — —— — * —— 


Lehrerinnen. 


senoen | gaben a 








die Diako— 
nilfinnen 
des Kinder- 


| | 
hospitales. 
— _ 1 — 7 Sabre. 








X 


chulz in £ 
Soden und a9 


Pfarrer 
S cd uman ' 

in Salz: | 
ſchlirff. 


8 = 96 108 10%, Sahre.|11'/, Jahre. 
1882: 88 86 


| 
— Lokalkaplan 7 6 10 Zahre. 10%, Sabre. 


412 














Kofen. 











Regierungs» Davon wurden geded 
* Ran. —— Geſammt von der 
Da MR one Se een | Be gen Cie 
| Bezirk. Privaten getroffen ? | der Kinder.| Fonds. — 
M. M. M. M. 
14 1888 Caſſel. | | 
Bon Privaten. 33,30 — — — 
Von Privaten. 618,75 — 215,75 — 
15 1883 Wiesbaden. Die Einrichtung 10 000 — — — 
iſt von Privaten 
getroffen worden. 


durch 
Private. 
M. 


33,30 


403 


10000 


473 





Lebensftellung der 


| Erfolg. 
| Eltern. 
| 


Der Bater war Hands Befriedigend. 
werfer(Gerbergejell). 


Die Eltern waren [Bedeutende Verbefjes 
Taglöhner oder Fa=| rung des Allgemein- 
brifarbeiter. befindens. 





Sehr gut und bei, 
den meilten Pfleg- 
lingen auch nachhal⸗ 
tig. Durch die gute 
Verpflegung, d die Be⸗ 
wegung in der Ge— 
birgsluft, die Grfri- 
hung für Körper 
und Geift wurde fait 
durchweg eine er— 
höhte Lebenskraft er- 
zeugt. Als ſehr wohl⸗ 
thätig erwies ſich 
auch die Gewöhnung 
an eine ſtreng gere— 
gelte Hausordnung, 
an Wohlanſtändig— 
feit und Verträglich— 


Niedere Beamte 
(Amtödiener, Brief: 
träger, Feuerwehr: 
leute), Kuticher, 
Handwerkögebilfen, 
Zaglöhner. Darun— 
ter jehr viele arme 
Witwen. 


— — — — 














Bemerkungen. 


Es wird gehofft, im nächſten 


Jahre mehreren Kindern 
aus dem Kreiſe Hofgeis— 
mar den Aufenthalt in 
einer Ferienkolonie ermög— 
lichen zu können, wozu 
die Mittel theilweiſe ſchon 
jetzt vorhanden ſind. 


In Soden ſtellte Kaplan 
Schulz dad dafige Pfarr— 
haus für die Ferienkolo— 
niſten zur Verfügung. 


Sn Frankfurt a./M. beſtehen 
die Ferienkolonien bereits 
ſeit Sommer 1878. 

Genaueres über deren 
Geſchichte und Wirkſamkeit 
findet ſich in dem Werke: 

„Frankfurt a./M. in ſei— 

nen hygieniſchen Berbält- 
niffen undEinrichtungen“. 

(Verlag von A. Mablau.) 

Abſchnitt 32 S. 200 ff. 

verf. von Dr. ©. Veith. 


474 





Ort, von wo aus Schüler | 
in die Kolonie entjendet | 














Regiernngs | worden find (foweit c8 ber. 
Nr. Zah — —*— iR fi * auch die Ort, an welchem Aufenthalt 
r. Jahr. ulen zu bezeichnen, aus 
ee welchen die Kinder — genommen worden iſt. 
| | — wurden, ob Volks⸗, Mittels, 
| | höhere Schulen.) | 
15 1883 Wielbaden. Allerheiligen- | 
ichule | 
Domſchule ſtaͤdti⸗ 
Roſenberger⸗ 
ſchule — 
Wallſchule ur⸗ 
Dreikönigs⸗ ger⸗ 
ſchule ſchulen. 
Bornheimer 
Bürgerſchule 


| *iraelitiiche Volksſchule. 
16 1883| Stadtkreis | Die ftädtiihen Volks— 
Cöln. ſchulen. 


171883 Barmen, 

Stadtkreis. ſchulen des Stadtkreiſes 
Barmen, außerdem 
einige Kinder aus höhe— 
ren Schulen. 


18 1883 Düſſeldorf, 
Stadtkreis. 


Düſſeldorf. 


ge 
Aus ſämmtlichen Volks-Königsbor 


Aus ſämmtlichen Volks-Altenberg, 
ſchulen des Stadtkreiſes Erkrath, Kettwig, Schle— 
buſch, Königsborn und, 





Weingartsgaſſe, 
Happerſchoß, 


tein, 
Nieder-Ottersbach, 
Merten, 
Kelters, 
Allner, 
Geiſtingen. 

Alle im Siegkreiſe 
legen. 
n bei Unna. 


Scheuren, 


Kreuznach. 


Aus ſämmtlichen Volks-Rothenfelde, Salzuffeln, 
ſchulen des Stadtkreiſes Saſſendorf und Kö— 
Elberfeld. nigsborn. 


19 1883 Elberfeld, 
| Stadtfreid. 


475 








der Leitung der Kolonie be» | 


Zahl der theilnehmenden Schul: | Durchſchnittsalter der theil» 
auftragten finder 


| nehmenden 








| 
s onftigen 
Lehrerinuen. Pi A | 


m mo 





Knaben. Midchen. | Knaben. Mädchen. 


| | 





| 
| 
| 


4 — 110 107 10-14 Fahre. 10—143ahre. 


1882: 50 71 


1882: 75 | 75 | 
| | 
h | 
— 4 65 113 11 Jahre. 11 Jahre. 
1882: 48 105 
7 | 5 | 103 154 10-12 Jahre. 10- 12Jahre. 
| 1882: 5 97 | ! 
| | | | 
| 
| 
| | 
— — 39 51 Wie im Jahre 1881. 

















Kofen. 
| —— At die Einrichtung — _ Davon wurden geded 
a Oder) von der Gemeinde | Geſammi— — 
Nr. Jahr. — t ODER der Schule oder von dur aus Säule 
Beni 1 Privaten getroffen ? betrag. Beiträge öffentlichen, nd der 
| | zirt. der Kinder.) Fonds. Gemeinde 
| M. M. M. M. 
, | | 
15 11883 Wiesbaden. 
| 
| 
161883 Stadtkreis Von Privaten. 10 000 65 — — 


Eöln. 


| 
1711883 Barmen, |BonPrivaten(Ber- 


| Stadtkreis.) einfürferienfolo- 
| nien in Barmen). 











Kann zur Zeit pro 1883 noch nicht 
werden. 
1882: = 210 | — | — 
| 


| 
18/1882) Düffeldorf, Privatkomito unter Dlagleichen 
Siadtkreis. Vorſitz eines Mit— — 


| gliedes der ftädti- 
| 
| 
| 





1882: 6490 | 816 985 


} 





ſchen Verwaltung. 
| Daslnternebmen 
| wird amtlich aus⸗ 

| geführt und ges 

| | leitet. 

19.1883 Elberfeld, Vom Eiberfelder 1883: 6000 | ca.246 | — — 
| Stadtfreid.| Frauenverein zur 

| Unterftüßung 

| Hilfsbedürftiger. | 


477 


— 





— 
durch | ae Erfolg. Bemerkungen. 
Private. 
M. 
feit. Auch der geiftige 
Horizont der Kinder 
| wurde erweitert. 
} 
! 
9935 Witwen, Tagelöhner, Sehr günftig. Die Koften find annähernd 
ı Heine Handwerker angegeben. Eine vollftän- 
ı und Beamte; über— dige Abrechnung kann nad) 


den biöherigen Erfahrun— 
gen erft nadı ca. 3 Mo: 
naten erfolgen. 


haupt arme Xeute. 





angegeben Vorzugsweiſe Fabrik: Gut, theild recht gut. Außerdem ift für 32 Kna— 
arbeiter, einige ge: ben und 54 Mädchen eine 
6158 hören dem mittleren Milchkur eingerichtet. 
PBürgerftande an. 


Angebörige des kleinen In jeder Hinficht aus- Desgleichen für 160 Kinder. 
4689 Bürgerftandes. gezeichnet. 


ca. 5754 Angehörige ded Ar-Gut. Dedgleichen für 400 Kinder. 
Davon beiterſtandes. 

2470,51 Ge: 

ihenfe. der 

Reft aus Ver- 

einsmitteln. 


478 


90) Nachweiſung der aufden Fondd Kapitel 121 Titel 28a 
des Staatshaushalts-Etats pro 1. April 1883/84 von 500000 ME. 
angewiejenen Schulbau-Beibilfen. 

(Eentralbl. pro 1885 Seite 463 Nr. 106.) 







Angewieſe⸗ 
ner Betrag 
bis zn 


Mark. 


Lfde. Regierungs- Bezeichnung. 


der Schule. | des Schulbaues. 








I. 
1. Königsberg. ev. Schule zu Ör. Heydekrug. Erweiterungsbau. 900 
2. «e = Nerfing. Neubau. 8 020 
3 : = = Pilgramddorf. Desgl. 2000 
4. = = = Preil. Ermweiterungsbau. 1919 
5. .« = = Sabiellen. Neubau. 6470 
6. :- 2: «sl. Gehlfeldt. Desgl. 2000 
7 = = = Peyle. Erweiterungsbau. 3100 
8 =: «Meiihnuren. Neubau. 2 300 
9. ⸗ ⸗ ⸗ Jägersdorf. Desgl. 3100 
10. kath. Schule zu Fleming. Desgl. 1972 
11. ev. Schule zu Layß. Desgl. 5188 
12. | ⸗ = = Maplig. Desgl. 2400 

II. 
1. [Bumbinnen.ev. Schule zu Uſzlaudſzen. Neubau. 1000 
2. . = = &dertödorf. |Desgl. 2 700 
3. . « = Bpzieripinten. Desgl. 2800 
4. ⸗ = = Meddiden. Desgl. 2100 
5. ⸗ Jakubben. Desgl. 5000 
b. e = Dybowen. Desgl. 2000 
1; ⸗ -⸗Jaſchkowen. Desgl. 1900 

J III. 
1. Danzig. ev. Schule zu Roſtau. Deckung derKoſten deß 800 


bereits ausgeführten 
Schulhausbaues. 


2 = = Bodenmwinfel. Neubau. 4 500 

3. = = = Sorgenort. Desgl. 1 260 

4. ⸗ Hela. Desgl. 4500 

5. ⸗ «= = Lindenhof. Desgl. 8209 

6. fath. Schule zu Pupiger: Desgl. 5421 
f Heifterneft. 

7. —A -Kölln. Deckung derKoſten des 813 


Baues eines Schul: 
brunnens. 


479 





Angewieſe⸗ 














fde.| Regierungs⸗ Bezeichnung. ner Betrag 
—— — — 8v4— 
Re. Bezirt. der Schule. | des Schulbanes. — 
IV. 
1. Marien- Ankauf und Einrichtung eines Grundſtückes zu] 
werder. kath. Schulzweden in Oſtaszewo. 7705 
2. par. Schule zu Gr. Krufchin. Neubau. 4 500 
3. fatb. = = Rubinfowo. Desgl. 6 080 
4, ⸗ ⸗Obbkaß. Desgl. 1744 
5. ⸗ = = Welberg. Dedung der Koſten 3639 
des Miederaufbaues 
des abgebrannten 
Schulbauies. 
6. e . -Swinare. DedungderKoftended 623 
ausgeführten Neu: 
baued eined Schul: 
gehöftes. 
J ⸗ = Lubna. Deckung derKoſten fürl 2332 
ı Hand und Spann 
dienite, 
8. | E ⸗ -Lippink. Neubau. 1750 
9. ⸗ -desgl. Neubau eines Wirth- 1561 
ichaftögebäudes. 
Y; 
1. |Potödam. ev. Schule zu Alt⸗Globſow. Neubau. 750 
2. - » = Gandfrug. Erweiterungsbau. 883 
3. ⸗ = = Gieverddorf. Neubau. 3 000 
4. . = zMNeu-Meihomw. Dedung der Koften 300 
des ausgeführten Er- 
| weiterungsbaues. 
5. ⸗ = = Kriedenfelde. DedungderKoftendes 1365 
ausgeführten Schul— 
| bausbaueß. 
VI. 
J Frankfurt. ev. Schule zu Slamen. Neubau. 700 
2. . «= = Neu-kebus. Desgl. 2 600 
3. . «= = Hälle. Koiten des ausgeführ- 1529 
ten Neubaues eined 
Schulhauſes. | 
4. . = = Dberlindomw. Neubau. | 9757 


1884. 32 


480 














j Angewieſe⸗ 
Lfde.| Regierungs⸗ Bezeichnung —— 
EEE — is zu 
Nr. Bezirk, der Schule. | des Schulbanes. n 
VII. 
1. Stettin. Schule zu Carnitz. Neubau. 1300 
2. -Carlshagen. Desgl. 5040 
3. = = = Heinrichöfelde.Reparaturbau. 400 
VIII. 
1. Köslin. ev. er au Polczen. Neubau. 7490 
2- 5 Dincelig. Desgl. 1 130 
3. ⸗ -Juchow. Erweiterungsbau. 1400 
IX. 
1. Stralſund. ev. Schule zu Baabe. Neubau. 4000 
X. 
1. Poſen. kath;· Schule zu Domblin, Reuban. 6 050 
2. ev. Schule zu Boref, Dedung der Koften 199 
der Ummährung des 
Schulgrundſtüdkes. 
3. — Schule zu Radlow. Neubau. 7882 
4. . = Kanfel. Herſtellung einer 3 000 
zweiten Schulklafje. 
5. s = =» Giedmio- Deckung der Repara 390 
rogowo. turkoſten. 
6. -Kuchary. Neubau. 1450 
7. -Kuznica Desgl. 1377 
— 
8. -Dronkau. Desgl. 2 600 
9. s =  « Studzie |&rweiterungsbau. 1 240 
anna, 
10, ⸗ -Zerkow. Pumpe und Hofum- 1830 
währung. 
13, ev. a ar Sr Neubau. 6 540 
12. : = Nella Hauland. Dedungdereitfoften. 600 
für den bereits aus— 
gef. Schulhausbau. 
13. N Schule zu Biernacice.Neubau. 840 
14. = = Shrufzeyn.|Desgl. 300 
15. - Fehlen. Desgl. 1 500 
16. ev. Schule zu Rojewo.  |Desgl. 2 700 























481 





efde.| Regierungs- Bezeichnung ner Betrag 
bis zu 
Ar. Bezirt. der Schule. | des Schulbaues. : 









Dedungderfteftkoften| 1269 
des bereitd ausge— 
führten Neubaues. 


17. Poſen. kath. Schule zu Jurkowo. 





18. ⸗ = Neu: Kur: Neubau. 2 680 
zagora. 
19. ⸗ —⸗Sacgzkowo. Desgl. 3700 
20. ⸗ - Zurem. Desgl. 2570 
21. ⸗ ⸗ -Skokow. Desgl. 800 
22. ⸗ ⸗ Ludom. Desgl. 1440 
23. ⸗ Cbhromiec Desgl. 1390 
Hauland. 
24. ⸗ « Kuczfow. Um- und Erweite- 2530 
rungsbau. 
25. ⸗ ⸗ -Pieruſzyce. Neubau. 2730 
26. ⸗ -Mikorzyn. Desgl. 1500 
27. ev. ⸗ - Glinau. Desgl. 1 890 
XI. 
1. 'Bromberg. ev. Schule zu Buſchkowo. |Neubau. 3 700 
2. fath. = = Diih.Briefen. Desgl. 1 700 
3. . «- = Dembnica. Desgl. 1 790 
4. «= =: = Güldenbof. Desgl. 530 
5. = = = Auguftfelde. |Dedungderfoftendesi 1600 
ausgef. Baues eines 
Schuletabliſſements. 
6. dd. = = Friedhbeim. Um- und Erweite- 1300 
rungöbau. 
7: = .  s Brodden. Desgl. 1229 
8. = = = Rouilenfelde. Desgl. 2 650 
9. kath. = = Bifchemo. Desgl. 640 
10. dv. = = Veronifa. Desgl. 8 150 
11. fath. = = Schneidemühl- Desgl. 2470 
chen. 
12, = = = Dremno. Srweiterungdbau. 1 786 
13. ⸗ = = Zabartowo. Neubau. 2 500 
14. = = = Neubeim. DedungderKoftendesi 2727 


ber. ausgef. Schul» 
hausbaues u. der Her⸗ 
ſtelleines Brunnens. 


32 * 








482 


























: Angewieſe⸗ 
Lide.| Regierungs- Bezeichnung nr Being 
. t 
Nr. Bezirk. der Schule. | des Schulbaues. nr 
XI. 
1. |Bredlau. N Schule zu Kaltwaffer. Reparaturbau. 500 
2 «= =: Stublieifen. Neubau. 1830 
3 * = = Mariendorf. Desgl. 1480 
4 ⸗ :e = GStoberau. VDesgl. 1 200 
5. kath. = = DUihe. Desgl. 2930 
6. ev. e = Mofelade. Desgl. 6 350 
T; . «= = Zapplau. Desgl. 2881 
8 kath. = = Biebald, Desgl. 6 600 
9. ev. = = Keftenberg. Desgl. 8 544 
10. = = = Pannmwih. Desgl. 5 685 
XIII. 
1. Liegnitz. ev. Schule zu Hohenwieſe. Deckung der Koſten 500 
des ausgef. Schul: 
| hausneubaues. 
J kath. = = Striderbäufer. Reparaturbau. 2007 
3. dd. = = UÜrbanftreben. Neubau. 4 962 
4. = : . Birkau. Desgl. 1900 
5. kath. = = Zichiefer. Reparaturbau des 360 
kath. Schulhaufes. 
XIV. 
1. Oppeln. kath. Schule zu Gollihwig./Reparaturbau. 476 
8. B - - Korpip. Meubau. 4140 
3. = Jatzdorf. Desgl. 1019 
4. - = Pol.Tamfe. Erweiterungsbau. 1686 
5. ⸗ ⸗ -Guſchwitz. Neubau. 3830 
6. ev. Ober-Ell⸗ Desgl. 4207 
qutb. 
5; fatb. = . Miceledorf Deckung der Koften 1700 
des bereitd ausgef. 
Schulhausbaues. 
8. = = Nogau. Neubau. 6891 
9. . = = &ollawiep. Reparaturbau. 800 
10. . e = eng. DeckungderReſtkoſten 350 
des ausgef. Neubaues. 
17. » = Annaberg. DedungderKoftenderı 800 





zur Beleit. des Holz: 
ſchwammes erforder: 


| lien Maßnahmen. 


483 


























f A wi j P 
eide. Regierungs- Bezeichnung ner Wetag 
t —— is 
Nr. Bezirk. der Schule. | des Schulbaues. =S 
12. ‚Oppeln. tath. Schule zu Olſau. Reparatur u.Neubau 1930 
| des Abtrittgebäudes. 
13. | ⸗ =: Mendrin. Neubau. 4500 
14. s = » Braeswig. Inftandjegung des 620 
| kath. Schulhauſes. 
15. = = Moichezyp. Inftandiegung des 84 
| | kath. Küfter- und) 
| Schulgehöftes. | 
XV, 
1. Magdeburg.\ev. Schule zu Buchborft. Wiederaufbau. | 923 
2. | = = = Mejenig. Neubau. | 3 000 
3. | s :» = Sadjendorf. Schulhausbau. 4460 
XVI. 
1. Merſeburg. |v. Schule zu Thalberg-Neubau. 1651 
| Kniſſen. 
XVII. 
1. Erfurt. ev. u zu Großtöpfer. |&rweiterungdbau. 512 
2. | ⸗ = Weller. MNReparatursu.Neubaun.| 2420 
3. | ö ⸗ -Hinternah. Neubau. 12888 
XVIII. 
1. Schleswig. ev. Schule zu Kisdorfer— Neubau. 1000 
| wohld. 
2. | s : = K.Nönnau. Desgl. 5700 
XIX. 
1. Provinz ev. Schule zu Ringer a 4100 
Hannover. ma 
2. ⸗ ⸗2 ———— Um: und Neubau. 3310 
3. ⸗ := = Gtapel. Neubau. 1 500 
4. ⸗ Juiſt. Erweiterungsbau. 2300 
5. kath. = = Neurbede. Neubau. 2220 
6. | wm. =: = Kubla. Desgl. 5 000 
XX. 
1. Minden. ev. Schule zu Kölkebeck. Erweiterungsbau. 2475 


484 














' Angewieſe⸗ 
Tide.) Regierungs⸗ Bezeichnung — Betrag 
— — — — — — i 
Nr. Bejirt. der Schule. | des Schulbaues. — 
XXI. 
1. Arnsberg. kath. Schule zu Oberſchle-Neubau. 6 250 
Dorn. 
2. 5 5 - Berne. Desgl. 8 000 
3. | ⸗ — Bonsfeld. Deckung derKoſtendes 1384 
| | audgeführten Repa- 
| raturbaues. | 
XXI. 
1. Kaſſel. * Schule zu Martinhagen— ee | 10 000 
| Großenhof. 
XXIII. 
1. Wiesbaden. ls Schule zu Winkels Erbauung zweier | 8 650 
| Lehrzimmer. 
XXIV. 
1. Koblenz. kath. Schule zu Berenbach. Neubau. | 8800 
XXV. 
1. |Düffeldorf. ev. Schule zu Stoppenberg. Neubau. | 9650 
| XXVl. 
1. Köln. kath. Schule zu Hummertd- Neubau. 4 400 
eim. 

2. a: ea zu Happerſchoß. Erweiterungsbau. 4 300 
3. = Berfum. Neubau. 4 500 
XXVU. 

1. Trier. Pe: Schule zu Göttelborn. Neubau. 6 500 
2. | - = Hallichlag. Desgl. 6 500 
XXVIII. 

1. Aachen. kath. Schule zu Hecken. Neubau. 4500 


485 





91) Unter „Baufoften” im Sinne des $. 78 Nr. 2 des 
Zuftändigteitögejeßed vom 26. Juli 1876 find alle Koften 
zu verfteben, welde von den Pflidhtigen in Erfüllung 
ihrer rechtlichen Bauverbindlidfeit zu tragen find, mit- 
bin aud die Koften der mietböweiien Beihaffung der 
für die Schule nothwendigen Räume bezw. die durd 
die Anmiethbung einer Lehrer-Dienſtwohnung ent— 
ftebenden Koften. 
(Eentrbl. pro 1859 Seite 55; pro 1865 Seite 181.) 


Im Namen ded Könige. 
In der Berwaltungsitreitiache 
ded landesherrlichen Fiskus, vertreten durch die Königliche 
Negierung, Abtheilung für Kirhen- und Schulmeien, zu 
Danzig, Beklagten und Revifiondflägers, 
wider 
den Schulvorſtand der fatboliihen Schule in D., Kläger 
und Revifionsbeklagten, 
bat das Königlihe Dberverwaltungsgericht, Erfter Senat, in feiner 
Sitzung vom 15. September 1883, für Recht erfannt, 
daß die Revifion des Beklagten gegen die Enticheidung des 
Königlihen Bezirksverwaltungsgerichted® zu Danzig vom 
31. Zanuar 1883 zurüdzumeilen, der Werth ded Streit» 
gegenftandes auf 1000 M. feitzuiegen, die baaren Auslagen 
ded Verfahrens und ded Klägerd in der Revifiondinftanz dem 
Beklagten zur Laft zu legen, im Uebrigen aber die Koften 
diefer Inftanz außer Anjap zu lafjen. 
Bon Rechts Wegen. 
Gründe. 


Gegen das vorgedachte, den Thatbeſtand angebende Berufungs— 

urtbeil hat der Beklagte die Revifion eingelegt mit dem Alntrage: 

unter Aufhebung der angefochtenen Entſcheidung und Ab— 

— des erſtrichterlichen Erkenntniſſes die Klage abzu— 
weiſen. 

Es wird ausgeführt, daß die Schulbaupflicht nicht dem Fiskus, 
ſondern den zur Schule gehörigen Gemeinden obliege, und Ver— 
letzung des F. 39 der Schulordnung vom 11. Dezember 1845 (Ge— 
jegiammlung 1846 ©. 1) durch Nichtanwendung behauptet. 

Der Kläger bat beantragt, die Revifion zurüdzumeien. 

Lepterem Antrage mußte Statt gegeben werden. 

Nah der Allerböhften Kabinetöordre vom 18. Februar 1805 
(Nabe, Bd. 8 S. 266) ift der Streit über die Schulbaupflidt von 
den Königlihen Regierungen interimiftiih unter Freilaffung des 
ordentlichen Rechtsweges zu enticheiden. Die Baupfliht umfaßt 


486 


nit nur die Heritellung eigener Gebäude für die Bedürfniſſe der 
Schule, jondern auch die miethsweiſe oder anderweite Beſchaffung 
der erforderlihen Räume für die Zeit, während welcher es an einem 
eigenen Gebäude fehlt. Dem entipredend wurde von den Regie— 
rungen nicht nur über die Kolten der Herftellung der Schulgebäude, 
jondern auch über die in Erfüllung ihrer rechtlichen Bauverbind— 
liyfeit von den Pflichtigen zu tragenden Koften der miethsweijen 
Beihaffung geeigneter Räume durch Reſolut unter Freilafjung des 
Mechtöweges befunden. (Miniiterial = Verfügung vom 4. Dezember 
1865 — Gentralblatt 1866 ©. 181). Im Geltungsbereihhe der 
Kreisordnung iſt demnächſt durch den F. 135 X. 3b dieſes Ges 
jeges die den Regierungen zuſtehende Befugnis zur interimiftiichen 
Eutihyeidung in ftreitigen Schulbauſachen den VBerwaltungsgerichten 
übertragen worden. Zwar ift Dabei ausdrüdiih nur von „Baus 
koſten“ die Rede, ed muß jedoch angenommen werden, daß bierunter, 
wie früber audy die Koften der miethsweiſen Beihaffung der für die 
Schule notbwendigen Räume zu veriteben find. Wenn demnad) 
das a vom 26. Zuli 1876 (Gejegiamml. S. 297) 
im $. 78 Nr. 2 ebenfalls von der „Verpflichtung zu den Baufoften 
beizutragen“ ipricht, jo müſſen aud bier unter „Baukoſten“ alle 
Kolten verftanden werden, welche von den Pflichtigen in Erfüllung 
ibrer rechtlichen Bauverbindlidpkeit zu tragen ſind. Der vorliegende 
Streit betrifft aber lediglidy derartige Koften. Es handelt fidy aus— 
ihließlih darum, wem die Baupflidt binfichtlih der katholiſchen 
Schule zu D. obliegt und wer in Folge deifen die dur die An— 
miethung einer Zebrerwohnung entitandenen Koften zu tragen bat. 
Nah der Beitimmung im $. 78 des Zuftändigkeitögeießes find die 
Entiheidungen der Bezirköverwaltungsgerichte binfichtli der Ber: 
pflictung zu den Baufoften beizutragen im Verwaltungdftreit- 
verfahren endgiltig und fofort vollftredbar. Den Betheiligten 
ift nur der ordentliche Rechtsweg gegen denjenigen gegeben, welchen 
er Statt feiner zu der ihm angelonnenen Yeiftung oder zur Entſchä— 
digung für verpflichtet erachtet. 

Die Revifion gegen die Entiheidung des Bezirköverwaltungs- 
gerichtes ftellt ſich hiernach als unzulälfig dar. 

Der Koftenpunft regelt fih nah den 88. 72, 76 Nr. 5 des 
Verwaltungsgerichtsgeſetzes. 

Urkundlich unter dem Siegel des Königlichen Oberverwaltungs— 
gerichted und der verordneten Unterjchrift. 


(L. S.) Perſius. 
O. V. G. I. 97. 


487 





932) Ausſcließliche Zuftändigfeit der veranlagenden 
Behörde für Reklamationen (Beihwerden und Ein: 
jprüde) gegen die Heranziehung zu Schulbeiträgen (Ab— 
gaben und Leiſtungen für Volksſchulen). 
Zuftändigfeitder Berwaltungsgerihtsbehbörden zur 
Entiheidungim Verwaltungsſtreitverfahren auf Klagen 
gegen den Beſchluß der veranlagenden Behörde, ſowie 
bei Streitigfeiten zwiſchen Betheiligten über ihre Ber: 
pflihtung zu Abgaben und feiitungen für Volksſchulen. 
Unter „Baufoften“ im Sinne des $.47 des Zuftän- 
Digfeitsgeießes vom 1. Auguſt 1883 jind alle Kojten zu 
verfteben, welhevon den Pflihtigen in Erfüllungibrer 
rebtlihen Bauverbindlihfeit zu tragen jind. 
Berfabren gemäß $. 35 des Zuftändigfeitägejeges 
vom 1. Auguft 1883, um eine Gemeinde zu den von der 
Regierung feftgeftellten, der Gemeinde obliegenden 
Leiltungen zur Unterhaltung der Schule anzubalten. 


1: 


(Eentralblatt pro 1878 Seite 110, 118, 304; pro 1880 Seite 674, 677; 
pro 1881 Seite 574.) 


Berlin, den 29. Mai 1884. 

Auf den Beriht vom 9. Mai d. 3., betreffend die Beſchwerde des 
aus der Fatholiihen Kirche ausgetretenen Partikulierd N. zu N. 
über feine Heranziehung zu Beiträgen zur Unterbaltung der dortigen 
fatholiihen Schule für das Steuerjahr 1883/84 erwidere ich der 
Königl. Regierung, dak Sie, ftatt eine materielle Entſcheidung auf 
diefe Beichwerde zu treffen, den Beſchwerdeführer feiner Zeit ſogleich 
dahin hätte beſcheiden jollen, es müfje ihm überlafjfen bleiben, gegen 
jeine Heranziehbung zu den ftreitigen Beiträgen ſteuerlicher Art bei 
derjenigen Behörde, von welder er zu denjelben herangezogen oder 
veranlagt worden, gemäß dem Gejege vom 18. Juni 1840 (Bei. 
Samml. S. 140) zu reflamiren, gegen den ablehnenden Beſcheid 
diefer Behörde aber gemäß $. 77 Nr. 1. des Zuftändigfeitögejepes 
vom 26. Zuli 1876 oder, fofern ed ſich um jolde Schulbeiträge 
(Abgaben und Leitungen für Schulen) handelte, weldye zu den Ge- 
meindelaften gehören, gemäß $. 49 a. a. D. im Verwaltungsſtreit— 
verfahren Flagbar zu werden. 

Die Berufung der Königl. Regierung’auf das Erfenntnid des 
Königl. Gerichtshofes zur Entiheidung der Kompetenzfonflitte vom 
8. Sanuar 1876 (Gentr. Bl. 1876 ©. 307) war inſofern nit am 
Drte, ald dieje Entſcheidung lediglidy die Frage der Zuläſſigkeit des 
Rechtsweges behandelt. Wenn auf ähnliche Beſchwerden durdy die 
Verwaltungsbehörden materiell entſchieden worden ift (Erlaffe vom 
20. Februar 1877 und vom 12. September 1882 — Gentral-Bl. 


488 





1877 ©. 174; 1882 ©. 720 — auf deren erfteren die Königl. 
Regierung gleichfalld Bezug genommen hat), fo hat dies darin feinen 
Grund, dab ed fih um Fälle außerhalb des Geltungsgebieted des 
Zuftändigfeitsgeiepes vom 26. Juli 1876 gehandelt hat. 

Hiernach wolle die Königl. Regierung den Beichwerdeführer ander: 
weit befcheiden und zwar ſogleich, damit derfelbe, jofern er, wie zu 
vermutben, für das laufende Steuerjahr wiederum zu den ftreitigen 
Beiträgen herangezogen worden ift, nicht wiederum, wie anſcheinend 
für das vergangene Steuerjahr gefhehen, durdy Verſäumung der 
Reklamation bei der zuftändigen Behörde der Befugnis verluftig 
gehe, gemäß 8. 46 ded Zuftändigfeitögefeges vom 1. Auguft 1883 
bezw. $. 34 a. a. D. im VBerwaltungsftreitverfahren klagbar zu werden. 

Eine Abichrift des dem N. ertbeilten Beicheides wolle die Königl. 
Regierung mir demnächſt einreichen. 

Der Minifter der geiftlihen ꝛc. Angelegenheiten. 
Im Auftrage: de la Eroir. 


An 
die Königl. Regierung zu N. 
U. III. a. 14775. 


2. 
(Centralbl. pro 1859 Seite 55; pro 1865 Seite 181.) 


Berlin, den 4. Zuni 1884. 
Menn, wie ed nad der anliegenden Vorftellung ded Gemeinde- 
BVorfteherd N. und Genoffen vom 13. Mat d. 3. den Anſchein hat, 
von der Königl. Regierung die Anftellung eined zweiten Lehrers 
bei der katholiſchen Schule in N. vom 1. Juni d. 3. ab angeordnet 
worden ift, und die in Folge deffen dem Schulverbande zu. ob» 
liegenden Leiltungen für dad Dienfteinfommen des Lehrerd und für 
deffen Anziehen nah N. bereits feftgeftellt worden find, nunmehr 
aber die Gemeinde N. die ihr obliegenden, von der Königl. Regierung 
feftgeftellten Leiftungen unterläßt oder verweigert, jo ift gemäß $. 35 
des Zuſtändigkeitsgeſetzes vom 1. Auguft 1883 zu verfahren, um 
die Gemeinde zu den jchuldigen Leiftungen anzubalten. Die gemäß 
dem $. 35 a. a. D. von dem Landrathe zu erlaffende Zwangsver— 
fügung kann, auch wenn diejelbe mit der Klage angefochten werden 
jollte, gemäß $. 53 des Geſetzes über die allgemeine Landedverwaltung 
vom 30. Zuli 1883 gleihwohl zur Ausführung gebradt werden. 
Anlangend die Beihaffung von Räumlichkeiten für die zweite 
Schulklaſſe bezw. die Beihaffung einer Dienftwohnung für den 
zweiten Lehrer, fo ift, da Inhalts der anliegenden Vorftellung der 
Fall eines Streited über die Verpflihtung zur Aufbringung der 
Baufoften vorliegt, gemäß $. 47 des Zuftändigfeitögefehed vom 
1. Auguft 1883 zu verfahren. Dabei mache ich darauf aufmerkſam, 


459 


daß nad einem Erfenntnifje ded Königl. Ober-Vermaltungsgerichtes 
vom 15. September 1883*) in Saden des Fiskus, vertreten durdy 
die Königl. Regierung in Danzig wider den Schulvorftand der Fatholi- 
ſchen Schule zu D. unter „Baufoften“ im Sinne des $. 78. des früheren 
Zuftändigfeitsgefeßed vom 26. Zuli 1876 alle Koften zu verjtehen 
find, welche von den Pflihtigen in Erfüllung ihrer rechtlichen Bau— 
verbindlichkeit zu tragen find, alſo aud die Koften der miethsweiſen 
oder anderweiten Beihaffung der erforderlihen Räume für die Zeit, 
während welcdyer es an einem eigenen Gebäude fehlt. Gleichermaßen 
werden unter den „Baufoiten“ im Sinne des 8. 47. ded Zuftändig- 
feitögeieged vom 1. Auguft 1883 alle Koften zu verftehen jein, 
welche von den Pflihtigen in Erfüllung ihrer rechtlihen Bauver— 
bindlichfeit zu tragen find. 
Hiernady wolle die Königl. Regierung dad Weitere veranlafjen 
und die Bittfteller bejcheiden. ’ 
Der Minifter der geiftlihen ꝛc. Angelegenheiten. 
Im Auftrage: de la Croix. 


An 
die Königl. Regierung zu N. (in der Provinz Weftpreußen). 
U. Ill. a. 14975. 


3. 


Berlin, den 9. Juni 1884. 

Auf die VBorftellungen vom 27. Januar, 27. Mai und 8. Dftober 
1883, jowie vom 18. Mai d. 3. ermwidere ih Ihnen, dab nad den 
angeitellten Ermittelungen zur Zeit fein Bedürfnis vorliegt, den au 
den Gemeinden B. und ©. und den Gutöbezirfen R. und H. für 
die Schule in DB. beſtehenden Schulbezirf unter Errihtung einer 
neuen Schule in R. für den Gutsbezirk R. zu theilen. Es kann deöhalb 
dem bierauf gerichteten Antrage für jept eine weitere Folge nicht 
gegeben werden. 

Anlangend die Bejchwerde darüber, daß die Feftiegungen, welche 
die Königl. Negierung zu N. uuterm 17. November 1880 mitteld 
Beltätigung der Schulmatrifel vom 3. September 1880 wegen der 
Berpflihtung der zur Schule in B. gehörenden Gemeinden und 
Gutöbezirfe zur Unterhaltung der Schule in B. getroffen hat, dem 
beitebenden Rechte nicht entipräden, jo können Sie zu einer Bes 
ſchwerde hierüber nicht für legitimirt erachtet werden, da hierbei 
nur Die zur Schule gehörenden Gemeinden und Gutäbezirfe (bezw. 
Gutd- und Grundherren, Anwohner in den Gutöbezirfen ıc.) un 
find, nicht aber Sie ald einzelne Mitglieder der Gemeinde B. Als 
jolden fteht Ihnen nur frei, gegen Ihre Heranziehung zu den 


*) Gentralbf. pro 1884 Seite 485. 





490 


Gemeindelaften von B. bei dem Gemeinde-Borfitande von B. Ein- 
ſpruch zu erheben, in weldem Falle alödann der $. 34 Abſ. 2 des 
Zuftändigfeitsgeleges vom 1. Auguft 1883 zur Anwendung fonmt. 

Glaubt dagegen die Gemeinde B., dab ihr durd die von der 
Königl. Regierung getroffene Feitiegung Abgaben und Leiſtungen 
für die Schule dajelbjt auferlegt worden, zu welden fie nad dem 
Gejege oder nad der Schulverfafjung (Herfommen, Drtöverfajlung 
oder Objervanz) nicht verpflichtet jei, jo muß es diefer Gemeinde 
überlaffen bleiben, gegen ihre Heranziehung zu den ihr vermeintlich 
nicht obliegenden Leiltungen bei dem Schulvorftande, weldyer in Aus— 
führung der von der Königl. Regierung getroffenen Feftjegungen 
die Abgaben und Leiftungen für die Schule in B. auf die zu der— 
jelben gehörenden Gemeinden und Gutsbezirke auszuichreiben hat, 
Deichwerde oder Einiprud zu erheben. 

Es findet alddann der $. 46 des Zuftändigfeitögeieges vom 
1. Auguſt 1883 Anwendung, wonad der Scyulvoritand auf die Bes 
ſchwerde oder den Einſpruch zu beſchließen hat, gegen den Beſchluß 
aber innerhalb zwei Wochen der Gemeinde die Klage im Verwaltungs— 
ftreitverfabren zuſteht. 

Unabhängig hiervon aber fann die Gemeinde B. als Betheiligte 
im Sinne des $. 46 Abi. 3 a. a. D. wegen der ftreitigen Leiſtungen 
auch gegen die übrigen Betbeiligten, d. h. die übrigen zur Schule 
in B. gehörenden Gemeinden und Gutöbezirkfe bezw. Gutsherren ıc. 
im Vermwaltungsftreitverfabhren flagbar werden, wenn fie glaubt, daß 
Dieje oder der eine oder andere von Dielen, insbeiondere der Beliger 
des Rittergutes R. ald Gutsherr des Schulbezirkes ftatt ihrer nad) 
dem Gejege oder nad der Schulverfaffung (Herfommen ꝛc.) zu den 
ftreitigen Leiftungen ganz oder zum Theile verpflichtet find. 

Der Minifter der geiſtlichen ꝛc. Angelegenbeiten. 
Im Auftrage: de la Groir. 


An 
den Mühlenbefiger Herrn N. und Genoſſen 
zu B. (in der Provinz Weftpreußen). 
U. Ill. a. 14852. 


4. 


Berlin, den 13. Juni 1884, 

Auf die Eingabe vom 30. Mai d. J. erwidere ih Ew. Wohlge— 
boren ergebenft, daß ed Ihnen, wie Ihrem Adminiftrator zu K. 
bereitd von der Königl. Regierung zu N. durch Verfügung vom 
31. März d. 3. eröffnet worden ift, lediglich überlaffen werden muß, 
gegen Ihre Heranziebung zu den Koften der Unterhaltung der Schule 
in W., weldhe gemäß 8. 39 der Schulordnung vom 11. Dezember 
1845 ald Kommunallaften aufzubringen find, bei dem Gemeinde- 


49 


vorftande zu W. gemäß dem Gefepe vom 18. Juni 1840 Einſpruch 
zu erheben (zu reflamiren) und eventuell gegen den ablehnenden Be- 
ſchluß gemäß dem $. 34 und dem Schlußſatze des 8. 46 des Zuftän- 
digkeitsgeſetzes vom 1. Auguft 1883 im Berwaltungäftreitverfahren 
klagbar zu werden. 

Ihrem Antrage, den Gemeinde-VBorftand von MW. anzumetien, 
Sie von der ftreitigen Abgabe frei zu laffen, kann nicht entiprodyen 
werden, weil die Entiheidung über Ihreitige Kommunal» und Schul: 
Abgaben in der Provinz Weftpreußen zur Zuftändigfeit der Ver— 
waltungdgerichtöbehörden gebört. 

Der Minifter der geiftlichen ıc. Angelegenheiten. 
Im Auftrage: de la Croix. 


An 
den Rittergutsbefiger Herrn N. 
zu NR. in Weftpreußen. 
U. Ill.a. 15424. 


5. 
Berlin, den 15. Zuni 1884, 
Auszug. 

Zugleich ermädtige ih die Königl. Regierung, den Gemeinde- 
vorſteher in M. auf die VBorftellung ded Gemeindevorfteberd N. 
und der Gemeindevertreter zu M. vom 6. September 1883 im 
Sinne ded Berichted zu beſcheiden und dabei denielben zu eröffnen, 
daß, wenn die Gemeinde M. glaube, daß der Königl. Fiskus oder 
die Stadtgemeinde T. Gutsherr oder Grundherr von M. und als 
ſolche zu Leiftungen zur Unterhaltung der Schulen in M. verpflichtet 
jeien, ed ihnen unbenommen bleibe, dielerbalb im Verwaltungsſtreit— 
verfahren gegen den Königl. Fiskus oder gegen die Stadtgemeinde 
T. flagbar zu werden, 

Mas den Plan der Anmietbung von Schullofalen betrifft, jo ift, 
falls über die Anordnung ſolcher miethsweiſen Beihaffung von Schul- 
Iofalen, oder über die Berpflichtung zur Aufbringung der Koiten, 
oder über die Vertheilung derielben unter die zur Schule gehörenden 
Gemeinden ıc. Streit entiteht, gemäß $. 47 des Zuftändigfeitöges 
ſetzes vom 1. Auguft 1883 zu verfahren, unter Beachtung des Er- 
fenntnifjes des Königl. Ober-Verwaltungsgerichtes vom 15. September 
1883 in Saden des Fiskus gegen den Schulvoritand der katholiſchen 
Schule zu O.“) 


1. 
Sollte die Gemeinde M. die ihr obliegenden, von der Königl. 
Regierung feftgeftellten Yeiftungen verweigern, jo iſt gemäß $. 35 


) Gentrbl. pro 1884 Seite 485. 


492 


des Zuftändigfeitögeieged in Berbindung mit 8. 53 des Geieped über 
die allgemeine Zandeöverwaltung vom 30. Zuli 1883 zu verfahren. 
Der Minifter der geiftlihen ıc. Angelegenheiten. 
von Goßler. 


An 
die Königl. Regierung zu N. 
U. Ill.a. 14948. 


6. 
Berlin, den 19. Zuni 1884. 

Der Königl. Regierung überjende ich ambei eine Beſchwerde 
der Schulgemeinde R. vom 6. Mai d. J. wegen Lieferung von 
Brennholz für die zweite Schulklafje und den zweiten Lehrer dajelbft 
nebit einer Anlage mit dem Auftrage, dem Sculvorjtande und 
dem Gemeindevoritande zu R. zu eröffnen, daß, da eine allgemeine 
gelepliche Vorſchrift, nach weldyer die A.'er Kreid:Korporation ald 

utsherrin des Schulbezirfes verpflichtet wäre, für die zweite Schul- 
Hafje und den zweiten Lehrer das nöthige Brennholz unentgeltiih 
berzugeben, nicht beftehe, ein notoriſches beſonderes Herfommen oder 
eine bejondere örtliche Schulverfaffung aber, nad welder die ge= 
dachte Kreidforporation ald zu der qu. Leiſtung verpflichtet anzu= 
jeben wäre, nicht nachgewieſen jei, die gedachte Kreid-Korporation 
jeitens der Königl. Regierung im Berwaltungszwangdverfahren zu 
der ftreitigen Leiſtung nicht angehalten, der Streit vielmehr eventuell 
- im Berwaltungsftreitverfahren zum Austrage gebradt werden 
Önne. 

In dieſer Hinficht wolle die Königl. Regierung den Schulvor- 
ftand und bezw. den Gemeindevorftand nah Maßgabe der folgen- 
den Bemerkungen verftändigen: Dem zur Vertretung der Schule 
als eines jelbjtändigen Rechtsſubjektes gemäß $. 32 Nr. 3 der Schul» 
ordnung vom 11. Dezember 1845 berufenen Schulvorftande jteht 
es zu, diejenigen, welche er als nach öffentlihem Rechte, nämlich als 
nad dem Geſetze oder nad der Schulverfafjung zu Abgaben und 
Leiltungen für die Schule in R. für verpflichtet erachtet (Gemeinden, 
Gutöbezirke reip. Gutöherren, Grundberren, Anwohner auf gutsherr— 
lihem Vorwerkslande u. ſ. w.), zu den gedadıten Leiitungen heran 
zuziehen und die legeren auf die vermeintlich Berpflichteten auszu— 
Ichreiben. Hiernadh muß ed dem Schulvorftande, wenn er glaubt, 
dab die A’er Kreid-Korporation nah dem Gejee oder nad der 
Schulverfaſſung ald Gutsherrin ded Schulbezirked zu den ftreitigen 
fteuerartigen Leiftungen verpflichtet fei, überlaffen bleiben, die gedachte 
Korporation zu diefen Leiftungen heranzuziehen und ſolche auf dies 
jelbe auszuſchreiben. 

AufBeichwerde oder Einſpruch (Neflamation) der gedachten Kreid- 


493 


Korporation bat der Schulvorjtand gemäß dem erften Abſatze des 
F. 46 des Zuftändigfeitögejeged vom 1. Auguft 1883 zu beſchließen. 
Gegen den Beſchluß ſteht der gedachten Kreid-Korporation innerhalb 
zwei Wochen die Klage im Vermaltungsftreitverfahren zu. 

; Unabhängig biervon aber tft die Yandgemeinde R., wenn fie 
glaubt, daß die A.’er Kreis-Korporation zu der fraglichen Leiftung 
verpflichtet jei, auch befugt, als Betbeiligte im Sinne des dritten 
Abſatzes ded $. 46 des Zuftändigfeitögejeged vom 1. Auguft 1883 
wegen der zwiſchen ihr und der A.'er Kreis-Korporation ftreitigen 
Seitung ihrerjeitd, vertreten dur den Gemeindevorfteber, gegen die 
legtere im Berwaltungditreitverfabren Flagbar zu werden. 

Dabei wolle die Königl. Regierung dem Sculvorftande und 
bezw. dem Gemeindevoritande zugleich bemerklich madyen, daß, wenn 
ed in dieſer Angelegenbeit, bei welder die A.'er Kreis-Korporation 
als ſolche betheiligt fei, zum Vermaltungdftreitverfabren fomme, für 
das Verwaltungsftreitverfahren vor dem Kreisausſchuſſe gemäß $. 59 
ded Geſetzes über die allgemeine Landesverwaltung vom 30. Juli 
18832 von dem Bezirks: Ausihuffe ein anderer Kreisausihuß mit 
der Entſcheidung zu beauftragen fein werde. 


Der Minifter der geiftlichen ıc. Angelegenheiten. 
Im Auftrage: de la Croix. 


An 
die Königl. Regierung zu N. (in der 
Provinz Oftpreußen). 
U. III. a. 15029. 


93) Unzuläffigkeit der Ertbeilung von Zeje- und Rechen— 
unterribt in Spielfhulen, Kleinfinderihulen, 
Kindergärten u. |. w. 


Berlin, den 17. April 1884. 
Wie die Königliche Regierung in dem Berichte vom 7. März 
d. J. angiebt, wird in der Spielihule von Fräulein N. zu N. nicht 
blos geiptelt, jondern ed werden den Kindern auch die Anfänge ded 
Lejend und des Rechnens beigebracht; es werden Spefteriche Kabeln 
und fleine Gedichte gelernt; auch Kinderlieder gelungen. Letzteres 
iſt zweifellos unbedenklich; ebenjo fann ed nur gebilligt werden, wenn 
die Kinder in Spieljhulen, Kleinfinderihulen, Kindergärten u. ſ. w. 
kurze Gebete und leichte, ihrem Beritändniffe und ihrer Gedädhtnis- 
kraft angemefjene Liederverje lernen. Seder darüber hinausgehende 
Schritt, jede Borwegnahme der Aufgaben der Volksſchule ift aber 
unzuläjfig, und es darf nicht geduldet werden, daß die bezeichneten 
Schulen in irgend einer Weiſe den Charakter von Unterrichts-An- 
ftalten annehmen. Inöbefondere darf weder dem Rechnen noch dem 
Leſen eine Stelle in denjelben gelafjen werden. 


494 





Die Königlihe Regierung wolle biernah nit nur die ꝛc. N. 
mit Anmweifung veriehen, fondern auch die Kreid- und Kofal- Schul- 
inipeftoren Ihres Bezirkes veranlaffen, bei Beauffichtigung der Klein- 
finderichulen u. ſ. w. dieſe Geſichtspunkte feft im Auge zu behalten. 


An 
die Königl. Regierung zu N. 
Abihrift erhält das Königl. Provinzial-Schulfollegium ꝛc. zur 
Kenntnidnahme und Nachachtung. 
Der Minifter der geiftlihen 2c. Angelegenheiten. 
In Vertretung: Lucanus. 


An 
das Königl. Provinzial-Schulfollegium bier, ſämmtliche 
Königl. Regierungen (excl. N.), die Königl. Konfiftorien 
der Provinz Hannover, den Königl. Obersnirchenrath 
zu Nordhorn. 
U. III. a. 12462. 


94) Verfabren bei Einführung von Lehr- und Lern— 
Büchern an öffentlihen Xehranftalten. 


Berlin, den 17. April 1884. 
Vor Kurzem iſt wiederum ein Kall zu meiner Kenntnis gelangt, 
in welchem die Einführung eines Leſebuches an Volksſchulen geftattet 
— iſt, ohne die dazu erforderliche Miniſterial-Genehmigung ein— 
ubolen. 
y In Rückſicht darauf bringe ich die Girfular-VBerfügungen vom 
27. Februar 1873 — U. 8005 —, 12. Januar 1880 — U, II. 1606 
— umd 12. Dftober 1881 — U. III. a. 15430 —*) bierdurdy in Er- 
innerung und ſpreche zugleih die Grmwartung aus, daß die für die 
Einführung von Lehre nnd Lern Büchern an öffentlihen Lehran— 
ftalten beftebenden Vorichriften in Zukunft genau befolgt werden. 
Der Minifter der geiltlihen ꝛc. Angelegenheiten. 
In Vertretung: Lucanus. 


Ar 
ſämmtliche Königl. Brovinzial-Schulfollegien umd Regierungen 
(excel. zu N.), die Königlichen Konfiftorien in der Provinz 
Hannover und den Königlichen Ober-Kirchenrath zu Nordhorn. 
U. Ill. a. 12318. 


=) Sentralbt. pro 1873 Scite 180; pro 1880 Seite 103; pro 1881 Seite 612. 


495 





95) Heranziehung der Juden zur Schulfteuer und zur 
Entridtung des Schulgelded für die hriftlihe Volks— 
ſchule in der Provinz Hannover im Falle des Nichtbe— 
ſtehens einer bejonderen öffentlihen jüdiſchen Schule. 


(Eentralbl. pro 1882 Seite 675 Nr. 131.) 


Berlin, den 25. April 1884. 

Das Königl. Konfiftorium hatte auf die Beichwerde ded Syna- 
gogenvorfteherE N. und Genoffen in N. gegen die Heranziehung der 
dortigen Fuden zu der Schulfteuer für die Schulgemeinde N. dur 
Verfügung vom 28. Auguft v. 3. dahin entichieden, daß auf Grund 
des $. 45 ded Hannoverſchen Geſetzes über die Nechtöverhältniffe 
der Juden vom 30. September 1842 nur diejenigen Juden zu diejer 
Schulfteuer herangezogen werden fünnten, welche Kinder und fo 
lange fie Kinder in die hriftlihe Schule in N. ſchicken. 

Nah nohmaliger Prüfung aus Anlaß ded von dem Schulvor- 
ftande zu N. unter dem 18. Oftober v. I. gegen die Entſcheidung 
vom 28. Auguft v. J. eingelegten Nefurjes hält das Königl. Kon— 
fiftorium Seine gedachte Entiheidung nicht für richtig. 

Hiermit kann ich mich nur einverftanden erflären. 

Nah dem Geſetze vom 30. September 1842 find zwei Fälle 
zu unterjcheiden, nämlich der Fall, dab eine bejondere jüdiſche 
5 beſteht, von dem Falle, daß keine beſondere jüdiſche Schule 
eſteht. 

In dem erſteren Falle (SS. 38 bis AO in Verbindung mit 
$$. 19, 20, 24 bis 28) haben die Zuden die Koften ihres Schul- 
weiend allein zu tragen ($. 28) und find zu Beiträgen für dad 
chriſtliche Schulweſen nicht verbunden ($. 29), vorbehaltlid der 
bejonderen Beftimmungen in den $$. 30 bis 32. 

Die Unterweifung der jüdiichen Kinder erfolgt in diefem Falle 
in der jüdiſchen Schule, fofern einzelne jüdiiche Eltern es nicht vor— 
ziehen, ihre Kinder in den hriftlichen Ortsichulen unterrichten zu 
laffen, was ihnen unbenommen ift ($. 39 a.a. O. und $. 3 Abjag 1 
der Schulordnung für die jüdiihen Schulen vom 5. Februar 1854). 

Nur auf diefen Kal ift, ebenfo wie die Vorichrift der SS. 42 
und 44, die des $. 45 zu beziehen, wonad von denjenigen Juden, 
deren Kinder die chriftliche Ortsſchule beſuchen, das Schulgeld und 
die fonftigen Beiträge behufs des chriftlihen Schulweſens (d. h. 
ſolche fonftigen Leiftungen, welche gleich dem Schulgelde von allen 
die Schule bejuchenden Kindern bezahlt werden müſſen, wie z. B. 
das mehrfach noch übliche Feuerungsgeld ꝛc.), nleih wie von den 
Chriſten zu entrichten ift, nicht aber auf den Fall, daß eine bejondere 
jũdiſche Schule überhaupt nicht beftebt. 

In dem leptgedachten Falle, d. b. wenn feine bejondere jüdiiche 
Schule befteht, tritt, wie der den Gegenſatz zu den $$. 38 bis 40 


1884. 33 


6 


bildende $. 41 — mit weldyem der 8. 3 Abfag 2 der Schulordnung 
für die jüdischen Schulen vom 5. Februar 1854 übereinftimmt — 
und die auf den $. 41 verweilenden 88. 8 (Abjag 2) und 28 klar 
ergeben, für die Juden in Rückſicht auf dad Schulmweien eine Wer: 
bindung mit dem driftliden Schulmefen ein. 

Die jelbftverftändliche rechtliche Folge einer ſolchen, Kraft des 
Geſetzes eintretenden Verbindung des jüdiichen mit dem chriftlicyen 
Schulweſen ijt die, daß die jüdiſchen Einwohner gleich den Chriften 
zu der Unterhaltung des bejtehenden chriſtlichen Schulweſens beizu- 
tragen haben. Hätte in einem ſolchen Falle den Juden eine privi- 
legirte Stellung bezüglicy der Schulunterhaltung eingeräumt werden 
jollen, fo mußte dies im Gejege ausdrüdlich ausgeſprochen jein, was 
nicht geſchehen iſt. 

Der hier erörterte Fall liegt in N. vor, da dort zur Zeit keine 
beſondere jüdiſche Schule beſteht. 

88 find deshalb die Juden in N. gleich den Chriſten nicht nur 
zur Schulfteuer für die Schulgemeinde N., jondern auch zur Ent— 
richtung des Schulgeldes für die dortige Schule heranzuziehen, gemäß 
den allgemeinen Borjchriften der 8. 15 und 30 des Geſetzes, das 
hriftlihe Volksſchulweſen betreffend, vom 26. Mai 1845. 

Hiernad wolle dad Königl. Konfiftorium unter Zurücknahme 
Seiner Verfügung vom 28. Auguſt v. J. das Weitere veranlafjen 
und jowohl den Schulvorjtand zu N., als den Spnagogenvorfteher 
N. und Genofjen dafelbit anderweitig bejcheiden. 


Der Minifter der geiftlihen ıc. Angelegenheiten. 
In Vertretung: Lucanus. 
Au 
das Königl. Konfiftorinm zu N. (in der 
Provinz Hannover). 
U. III. a. 21023/83. 


96) Im Herzogtbume Scleiien müjjen die einem Do— 
minium obliegenden Beiträge zur Unterhaltung einer 
fatboliihden Schule auf dem Lande im Falle des Beſte— 
hens eines Nießbrauchsrechtes an dem Dominium alß 
öffentliche Kaften und Abgaben gemäß $. 87 Tit. 21 Th. 
II. 4. 2. R. von dem Nießbraucher (Nugnießer) des Do— 
miniums getragenwerden, gleichviel, ob dem Nießbrau— 
her ein Recht zur Präjentation des Lehrers zugelitanden 
oder ob die2ehrerftelle von der Regierung beiegt wird. 


Berlin, den 16. Februar 1884. 

Der Königl. Regierung erwidern wir auf den an mid), den 
mitunterzeichneten Minifter für Kandwirthichaft, Domänen und Foriten, 
erftatteten Bericht vom 28. September v. 3., betreffend die Ueber- 


497 
nahme der Dominial-Redhte und Pflichten gegen die nen zu grüns 
dende Schule zu W., jeiteng des Fiskus, daß für die Enticheidung 
Der Frage, von wen bei Errichtung einer neuen fatholiihen Schule 
in der Gemeinde W. unter Zumweilung ded Dominiumd W. und der 
Gemeinden W. und B. zu diefer Schule der Antheil ded Dominiumd 
W. an der Schulunterhaltungslaft zu tragen jein wird, ob vou dem 
Fiskus als Eigenthümer oder von dem N. ald Nutznießer des Ritter: 
gi W., die von derjelben herbeigezogenen 88. 45, 46 Tit. 21. 

h. J. A. U R. überhaupt nit in Betracht fommen. 

Dieje Vorſchriften würden entiprechende Anwendung zu finden 
haben, wenn die Verpflichtung der Dominien im Herzogthume Echle- 
fien, zur Unterhaltung der katholiſchen Schulen auf dem Kande beizu— 
tragen, Korrelat einer mit Ehrenrechten ausgejtatteten bejonderen 
Stellung der Gutöherren zur Schule wäre, wie nad den Vorſchriften 
der SS. 12 bis 38 Tit 12 Ib. II. U. 8 R. der Gutsherr des 
Schulortes allerdingd eine bejondere Stellung zur Schule mit be— 
jonderen Rechten ($$. 12 und 20 a. a. D. und mit forrelaten be= 
jonderen Pflichten (88. 33 und 36 a. a. D.) einnimmt. 

Diele landrechtlichen Borjehriften baben aber für katholiſche 
Schulen auf dem Lande im Herzogthbume Schleſien feine Geltung; 
für legtere gelten vielmehr lediglich die beiden fatholiihen Schul— 
Neglements vom 3. November 1765 und 18. Mat 1801 als pro— 
vinzielle leges generales, welche die Unterhaltung der Fatholiichen 
Schulen auf dem Lande erihöpfend zu regeln beabjichtigen. Diefe 
Provinzialgejege ftellen binfichtlih der Unterhaltung der Schulen 
von dem Landrechte völlig abweichende Grundiäße auf. Es fünnen 
deshalb die landesrechtlichen VBorichriften im Gebiete der Geltung 
diefer Provinzialgelege weder jubfidiariih zur Anwendung gebracht 
werden, noch zur Deklaration von Dunkelheiten in den gedachten 
Provinzialgefegen oder zur Ergänzung von Lücken in denjelben dienen, 
vielmehr mülfen dieje Provinzialgejege aus fich jelbit ausgelegt werden. 
— Vergl. Präjudiz des vormaligen Königlihen Ober-Tribunald vom 
25. September 1837 (Präj.R. 340, Präj. Samml. S. 298) und die Er— 
fenntnifje Diejed Gerichtöbofes vom 3. Zuni 1848 und 11. Novem— 
ber 1872 (Entid. Bd. 16 S. 311, Br. 68 S. 200), ſowie die 
Erfenntniffe des Königlichen Ober-Berwaltungögerichted vom 5. April, 
18. September, 4. Dezember 1878 (Gentr. Bl. f. d. Unterr, Verw. 
1878 5. 293 und 632, 18815. 250), 1. November 1879, 21. Fe— 
bruar 1880 (a. a. D. 1880 S. 682 und 686) und vom 18. Ok— 
tober 1881 (a. a. D. 1882 ©. 445). — 

Nah den Vorſchriften der gedachten beiden katholiſchen Schul— 
Reglements liegt die Verpflichtung zur Unterhaltung der katholiſchen 
Schulen auf dem Lande den ſämmtlichen zur Schule gehörigen Ge— 
meinden und Dominien, jo viele deren zu einer Schule aeichlagen 
find, nad den über das Verhältnis der Antheile der Gemeinden und 


33° 


498 





der Dominien an den Scullaften beftehenden bejonderen Beſtim— 
mungen ob. Die antheilige Verpflichtung der zur Schule geſchlage— 
nen Dominien zu den Scullaften beſteht ganz unabhängig davon, 
ob denjelben oder einem oder einzelnen von ihnen ein Recht zur 
Präjentation des Lehrers zufteht oder zugeftanden wird oder nicht, 
und ohne Unterſchied, ob den zur Schule geihlagenen Dominien 
oder einem oder einzelnen von ihnen, wenn die Schule in dem Be— 
zirfe einer Gemeinde ſich befindet, früher über die bäuerlidhe Ge— 
meinde gutöherrliche Rechte oder Ehrenredhte irgend welcher Art zu- 
geftanden haben oder nicht. ’ 

Der Rehtögrund der antheiligen Schulunterhaltungspflidt der 
Dominien liegt allein in dem Befige ded Dominiumd und der Zu— 
ichlagung des legteren zur Schule, in welcher Hinficht lediglich die 
Schulauffichtöbehörde zuftändig ift, nicht in dem Vorhandenjein eines 
ihulobrigfeitlihen Werhältniffes oder in einem vormald gutsherr— 
lihen Verhältniſſe des Beſitzers des Dominiums gegenüber der Ge— 
meinde, in welcher die Schule ſich befindet oder errichtet wird. 

Die Beiträge der Dominien im Herzogthume Schlefien zur 
Unterhaltung katholiſcher Schulen auf dem Lande beruhen ebenjo wie 
die Beiträge der Gemeinden auf einer allgemeinen geſetzlichen Ver— 
bindlichkeit, begründet auf die Schul-Reglementd von 1765 und 1801, 
und haben denfelben Charakter wie die Schulunterhaltungäbeiträge 
der Gemeinden, d. h. den Charakter öffentlicher Laften und Abgaben. 

Hiernach kann ed nicht füglich einem Zweifel unterliegen, daß 
die dem Dominium W. obliegenden Schulunterbaltungdlaften nicht 
von dem Fiskus ald Eigenthümer ded Nitterguted W., fondern von 
dem N. ald Nutznießer gemäß; der Vorichrift des $. 87 Tit. 21 Th. 
I. A. L. R. getragen werden müfjen, gleichviel, ob dem lepteren ein 
Recht zur Präjentation ded Lehrer zugeftanden cder ob die Lehrer— 
ftelle von der Königl. Regierung beſetzt wird. ꝛc. 


Die Minifter 


für Landwirthſchaft, Domänen der geiftlichen ꝛc. Angelegen- 
und Forſten. heiten. 
Im Auftrage: Michelly. von Goßler. 


der Finanzen. 
In Vertretung: Meinede. 


An 
die Königl. Regierung zu N. (in der 
Provinz Schleſien). 
M. f. 2. ıc. 11. 637. 
M. d. g. A. ad. U. III. a. 10050.G. II. 
F. M. I. 1628. 


499 


97T) Beaufiihtigung der Warteihulen, Kleinfinder- 
Ihulen und Kindergärten in der Provinz Schleswig— 
Holftein. 


Scledwig, den 31. Mat 1884. 

Dur den Herrn Oberpräfidenten find wir aufgefordert, den 
Martefhulen und Kindergärten in der Provinz fortgejegt unfere 
Aufmerkjamkeit zuzuwenden und zu Anfang des nächſten Jahres über 
diejelben weiteren Bericht zu erftatten. 

In diefer Veranlaſſung beauftragen wir ſämmtliche Sculbe- 
börden unjered Regierungsbezirkes, Sich Über den Stand der Warte: 
Ihulen, Kleinfinderihulen und Kindergärten Ihrer Auffichtöbezirfe 
unjerer Verfügung vom 14. März v. I. gemäß fortdauernd in 
Kenntnis zu halten und und unter Berüdfichtigung der im vorigen 
Fahre eingereichten Verzeihniffe diefer Schulen, ſowie der über 
legtere ftattgehabten Verhandlungen gegen Schluß diejes Jahres mit 
eingehendem Berichte über die inzwiihen etwa eingetretenen Ver— 
änderungen und über die Verhältniffe der vorhandenen Schulen dieſer 
Art zu verjehen. 

Die bei der vorjährigen Nevifion dieſer Schulen durch die Kreis— 
phyſici und den Verbandlungen, welde ſich daran angeſchloſſen 
haben, gemadten Erfahrungen veranlaffen und zugleich zu nach— 
ftebenden Grläuterungen und Ergänzungen unjerer gedachten Ver— 


fügung: 


I: 

Die Erfahrung, daß im vorigen Jahre nah Erlaß der Ber: 
fügung vom 14. März v. 3. in zwei verichiedenen Kreiſen Kinder: 
gärten ohne Vorwiſſen der Schulauffichtöbehörde eröffnet find, läßt 
erfennen, dab die Beitimmung, wonach jolde Schulen nur nad) einer 
der Vorfteherin ertheilten Erlaubnis der Ortsſchulbehörde eröffnet 
werden dürfen, nicht genügend befannt geworden ift, obwohl die 
Veröffentlihung durd die Kreidblätter angeordnet war. 

Indem wir daher den Schulbehörden eine wiederholte Befannt- 
madhung diefer Beftimmung anheimftellen, ordnen wir hierdurch zu— 

leih an, daß es durch die Herren Landräthe den Gemeindevor- 
* und Polizeiverwaltungen zur Pflicht gemacht wird, ſobald 
ihnen zur Kenntnis kommt, daß eine Warteſchule oder Kleinkinder— 
ſchule (Kindergarten) ohne vorgängige Erlaubnis eröffnet ift, davon 
dem zuftändigen Schulinipeltor Anzeige zu machen. 

Wir ſetzen ferner voraus, daß jeitend der Drtöidhulinipeftoren 
von jeder ertheilten Erlaubnis zur Eröffnung einer jolden Schule 
ihrer Auffihtöbehörde Mittheilung gemacht wird. 


2. 
In unjerer Verfügung vom 14. März v. 3. iſt bereitö hervor: 
gehoben, wie für alle diefe Schulen ganz befondered Gewicht darauf 


500 





zu legen fei, daß für genügend geräumige, Iuftige und belle Schul: 
räume geforgt werde, und daher die Erlaubnis zur Errichtung neuer 
Marteihulen und Kindergärten unbedingt von diefer Forderung 
abhängig zu machen ſei. 

Es ift deöbalb sub 2 der Verfügung vorgefchrieben, daß die 
Erlaubnis nur dann ertbeilt werden joll, wenn das WVorbandenfein 
eined den Verhältniffen entiprechenden und in gefundheitlicher Bes 
iehung nad dem einzubolenden Gutadten bes Sanitäts— 
Ban genügenden Schullokales nachgewieſen wird. 

Mir machen wiederholt auf dieſe Vorfchrift zur genauen Bes 
achtung aufmerffjam, wonad vor Ertbeilung der Erlaubnis eine 
Unterfuhung der für die Schule beftimmten Räumlichkeiten durd 
den Kreisphyſicus, welde eventuell auf Koften des Antragftellers zu 
veranlaffen tft, ftattzufinden bat und eventl. die vorgefundenen 
Vebelftände abzuftellen find, bevor die Schule eröffnet werden darf. 
Die Königl. Kreisphyſici find dur und veranlaßt worden, den des— 
fall8 an fie ergebenden NRequifitionen baldthunlich Folge zu geben. 


3. 

Erfahrungsgemäß find die an ſich nicht ungenügenden Räum— 
lichkeiten folder Schulen vielfah dadurdy unzureichend geworden, 
daß eine nad den räumlichen Verhältniſſen bei weitem zu große 
Zahl von Kindern in die Anitalt aufgenommen ift, fo dab dieſelbe 
in zahlreichen Fällen nachträglich bat befchränft werden müſſen. 

Ferner haben die Nevifionen ergeben, daß Scullofale, welde 
zugleich ald Wohnftube der Vorfteberin benugt wurden, durch Mo— 
bilien und Hausgeräth unzuläſſig beengt waren, dab ſogar einige 
Scullofale zugleih ald Schlafräume oder Werkſtätten verwendet 
wurden. 

Endlib werden in vielen Schulen diefer Art ganz unzweck— 
mäßige Subfellien, Schultiſche mit jchräger Tifchplatte und Bänke 
von zu großer Höhe ohne Rücklehne benugt. 

Bei dem großen Gewichte, welches auf Vermeidung dieler Uebel— 
ftände in den für dad zarte Kindesalter beitimmten Schulen gelegt 
werden muß, jeben wir und veranlaßt, hierdurch vorzufchreiben, daß 
in der Ichriftlih zu ertheilenden Erlaubnis zur Eröffnung einer 
jolden Schule ſtets 

a. auf Grund des eingebolten Gutachtens des Medizinalbeamten 
eine beftimmte Marimalzahl der in die Schule aufzuneh— 
— anzugeben iſt, welche nicht überſchritten wer— 

en darf, 

b. ausdrücklich die Benutzung der für die Schuljugend beſtimm— 
ten Räume als Wohnzimmer, zu Schlafräumen oder Hand— 
werkszwecken verboten wird, 

e. die Beſchaffung von niedrigen Kindertiſchen ohne ſchräge 
Tiſchplatte und von Bänken mit Rücklehne in einer dem 


501 


Alter der Kinder entiprehenden Höhe oder von lojen Kinder: 
ftühlen aufgegeben wird. 


4 


a} einer durch Cirkular-Erlaß ded Herrn Minifterd der geiſt— 
lichen zc. Angelegenheiten vom 17. v. M.*) den Provinzialregierungen 
ertbeilten Anweiſung ift e8 bei Beauffihtigung der Kleinkinderichulen 
ıc. feft im Auge zu behalten, daß in dieſen Schulen jede Vorweg— 
nahme der Aufgaben der Volksſchule unzuläffig ift, und nicht zu 
dulden, dab diejelben in irgend einer Meile den Charakter von 
Unterrichtdanftalten annehmen, inöbejondere aber weder dem Rechnen 
nod dem Leſen eine Stelle in denjelben zu belaflen. 

Es iſt diefer Geſichtspunkt bereit3 in unferer Verfügung vom 
14. März v. 3. ſcharf betont worden und insbejondere sub 5 da— 
jelbft für die zuläffige und zwedmäßige Art der Beichäftigung der 
Kinder in diefen Schulen nähere Anweiſung ertbeilt. Wir nehmen 
aus vorftebendem Erlaſſe erneuerte Veranlaffung, bierauf hinzu— 
weifen, und maden es allen Schulauffihtöbehörden zur erniten 
Pflicht, jede den eigentlihen Glementar = Unterricht berührende Be— 
Ihäftigung der Kinder von diefen Schulen fernzuhalten. 


5 


In unſerer ofterwähnten Verfügung iſt gleichfalls ſchon be— 
merkt worden, daß in einzelnen Kindergärten die Kinder auch über 
den Beginn des ſchulpflichtigen Alters hinaus zurückbehalten und 
in den Elementarſchulkenntniſſen unterrichtet werden. Die im vo— 
rigen Jahre eingereichten Verzeichniſſe haben ergeben, daß nicht 
wenige Kleinkinderſchulen in der Provinz vorhanden ſind, in welchen 
die Kinder nach erreichtem ſchulpflichtigen Alter noch bis zum vol— 
lendeten 8. oder gar 9. Jahre neben den Kindern in vorſchulpflich— 
tigem Alter zurücbieiben. 

Die in der Verfügung vorgeiäriebene Gleichſtellung dieſer 
Schulen mit den Privatihulen für ſchulpflichtige Kinder rüdfichtlich 
ihrer Konzelfionirung und Beauffihtigung ſowie der techniſchen Vor— 
bildung der an diefen Schulen beihäftigten Lehrkräfte kann zur 
Vermeidung der Gefahr nicht genügend erachtet werden, daß in 
folden Schulen aud die Hleineren Kinder ſchon in den eigentlichen 
Ihulmäßigen Unterricht hineingezogen werden. | en 

Mir ergärzen daher die Verfügling vom 14. März v. 3. fowie 
unfere Girfular-Berfügung vom 29. November v. 3., betreffend die 
a arigung der Privatichulen, hiermit durch nachſtehende Vor— 

riften: 

a. Privatichulen zur Beſchäftigung von Kindern in vorſchul— 

pflictigem Alter und zugleich zum erften Unterrichte von 
Kindern in ſchulpflichtigem Alter find fünftig überhaupt nur 


*) f. vorfteh. Seite 493 Nr. 93. 





502 





ausnahmsweiſe in Fällen eines dringenden örtliden Bes 
dürfniffes zu fonzejfioniren. 

b. In den Konzeſſionen zur Errichtung oder Fortführung joldyer 
Schulen ift die Alterögrenze, bis zu welder die Kinder in 
denjelben behalten werden dürfen, genau zu beftimmen und 
höchſtens auf das vollendete 8. Lebensjahr feftzufegen. 

c. In diefen Konzeifionen iſt es zur Bedingung zu machen, 
daß die Kinder im fchulpflichtigen Alter den eigentlichen 
Elementar-Unterricht in einer auch räumlich gefonderten Ab- 
theilung für ſich erhalten. 

d. Die Bedingungen sub b und ce find aud auf die zur Zeit 
beftehenden SKleinfinderihulen Ddiejer Art ohne Ausnahme, 
mögen diefelben als jelbjtändige Schulen errichtet fein oder 
als ja. Vorfchulen mit anderen Privat-Lehranftalten in Ver: 
bindung ftehen, in Anwendung zn bringen. Falls in diefen 
Schulen die Bedingung sub e nicht erfüllt werden kann, fo 
find die Kinder im ſchulpflichtigen Alter von Oftern künftigen 
Jahres an aus denjelben zu entfernen. — 

Von. dieler in Druderemplaren angeichloffenen Berfügung 
ift jedem Lofal-:Schulinipeftor ein Exemplar zur Nachachtung zuzu— 
ftellen. 

Königlihe Regierung, 
Abtheilung für Kirchen- und & huliweien. 
W. von Rum ohr. 
Abtheilung ded Innern. 
von Fran. 


An 
fämmtlide Königl. Schulpifitatorien und ſtädtiſche Schul» 
behörden der —2* ſowie an die Königl. Kreisſchul— 
inſpektoren, Herren Stegelmann in Hadersleben, 
Peterſen in Apenrade, gdorf in Tondern und 
Konſiſtorialrath Dr. Broemel in Ratzeburg. 


II. 2651. 


Perſonal⸗-Veräuderungen, Titel: und Ordens-Verleihungen. 
A. Behörden und Beamte. 


Der Regierungs-Präſident Freiher Juncker von Ober-Conreut 
u Breslau iſt auf ſeinen Antrag von den Geſchäften eines 
—** Direktors bei dem dortigen Provinzial-Schukollegium 
entbunden und der Geheime Regierungd-Ratb Dr. Willdenow 
dafelbft zum Vertreter desjelben in diejen Gejchäften beftellt, 


5038 


der Gymnafial- Direftor Dr. Pilger zu Eſſen zum Provinzial- 
Schulrathe ernannt und dem Provinzial-Schulfollegium zu Berlin 
überwiefen, 

zu Regierungd- und Schulräthen find ernannt worden 
der Kreid-Schulinipeftor Sternfopf zu Inſterburg, 
der Seminar-Direltor Sperber zu Eidleben, und 

der Seminar-Direftor Schieffer zu Montabaur, 

und find übermwiejen worden 
Sternfopf der Regierung zu Gumbinnen, 

Sperber der Regierung zu Breslau, und 
Schieffer der Regierung zu Aachen. 

Dem jeitherigen Superintendenten, Oberpfarrer und Kreis-Schulinſpek— 
tor zu Budau bei Magdeburg, Rogge, jebt zu Bunzlau, jowie 
dem Superintendenten, DOberpfarrer und Kreid- Schulinjpeftor 
Schirlitz zu Duerfurt ift der Rothe Adler-Drden dritter Klaffe 
mit der Schleife verliehen worden. 


B. Universitäten, Mufeen, ıc. 


Dem Privatdozenten in der medizin. Fakult. der Univer). zu Königs— 

berg t. Prß, Oberftabdarzt 1. Klaſſe und Regimentdarzt Dr. Pe: 

5 ky iſt das Prädikat „Profeſſor“ beigelegt, — der außer— 
ordentl. Profeſſ. in der philoſoph. Fakult. derſelben Univerſ., Dr. 
Dehio zum ordentl. Profeſſ. in dieſer Fakult. ernannt, 

an der Univerſ. zu Berlin dem außerordentl. Profeſſ. in der juriſt. 
Fakult., Appellationsgerichts- Rath a. D. Dr. von Cuny der 
Charakter als Geheimer Juſtizrath verliehen, — den Privatdo— 
zenten in der medizin. Fakult, Geheimen Sanitätsrath Dr. To— 
bold und Dr. Zülzer das Prädikat „Profeſſor“ beigelegt, — 
dem ordentl. Profeſſ. Dr. Grimm in der philoſoph. Fafult. der 
Charakter ald Geheimer Regierungsrath verliehen, und der Privatdoz. 
Dr. Furtwängler zu Berlin zum außerordentl. Profeff. in der 
philoſoph. Fakult. ernannt, 

an der Univerſ. zu Breslau dem ordentl. Profeſſ. Dr. E. J. 
Mag nus in der philoſoph. Fakult. der Königl. Kronen-Orden 
dritter Klaſſe verliehen, der außerordentl. droit. Dr. Partſch 
zum ordentl. Profefl. in der philofoph. Fakult. ernannt, und find 
die Privatdozenten Dr. Joh. Lehmann zu Bonn und Dr. Lich— 
tenftein zu Breölau zu außerordentlihen Profefforen in der 
philoſoph. Fakult. zu Breslau ernannt, — dem Univerf. Sefretär 
Nadbylift der Rothe Adler-Drden vierter Klafje verliehen, 

an der Univeri. zu Hallea.d. S. find die Privatdozenten Dr. Küß- 
ner und Dr. Dberft dajelbft zu außerordentlichen Profefjoren 
in der medizin. Fakult. ernannt, und ift dem ordentl. Profeſſ. 
Dr. Erdmann in der philojoph. Fakult. der Stern zum Königl. 
Kronen-Drden zweiter Klaſſe verliehen, 


504 

an der Univerf. zu Göttingen ift der Ptivatdoz. Dr. Damſch 
dafelbft zum auferordentl. Profeff. in der medizin. Fakult. ernannt, 
— dem außerordentl. Profeff. Dr. Eſſer in der philofoph. Fa— 
fult. der Königl. Kronen Drden vierter Klaffe verlieben, der Kuftos 
an der Univerj. Bibliothef und Privatdoz. Dr. Gilbert dafelbft 
zum außerordentl. Profeff. in der philofepb. Fakult. ernannt, — 
dem Königl. Bayeriſchen Profefl. a. D. Dr. Alfred Schöne, ;. 
3. zu Paris, die Unterbibliotbefarftelle bei der Untverfitätsbiblio- 
thef zu Göttingen verliehen und demfelben zugleicd der Titel „Bi- 
bliothekar“ beigelegt, 

der außerordent!. Profefj. Dr. E. Alb. Schmidt zu Halle zum 
ordentl. Profeff. in der philoſoph. Fakult. der Univer). zu Mars 
burg, und der Privatdoz. Dr. Fittica zu Marburg zum außer: 
ordentl. Profeſſ. in derfelben Fakult. diefer Univerſ. ernannt, 

an der Univerf. zu Bonn dem orventl. Profeff. in der juriſtiſch. 
Fafult., Geheimen Juſtizrath Dr. Hälſchner der Königl. Kronen» 
orden zweiter Klaffe verlieben, den ordentliben Profeſſoren Dr. 
Hüffer und Dr. Endemann in der juriftiich. Fafult. der 
Charakter als Geheimer Juftizrath verlieben, — der Privatdoz. 
Dr. Walb dajelbft zum außerordentl. Profeff. in der mediziniſch. 
Fafult., und der Privatdoz. Dr. Lipps dajelbit zum außerordentl. 
Profeſſ. in der philoſoph. Fakult. ernannt, 

an der Akademie zu Münfter der Strafanftaltsgeiitlibe Funde 
dafelbft zum ordentl. Profeſſ. in der theolog. Fakult., und der 
außerotdentl. Profeſſ. Dr. Hagemann dajelbft zum ordentl. 
Profeſſ. in der philojopb. Fakult. ernannt, 

dem ordentl. Profeſſ. Dr. Bender in der philoſoph. Fakult. des 
Lyceums zu Braundberg der Nothe Adler-Drden vierter Klaffe 
verliehen worden. | 


Der Direktorial:Affiftent Profeff. Dr. von Sallet ift zum Direktor 
des Münzkabinets der Königl. Mufeen zu Berlin ernannt worden. 


Der Unterbibliotbefar bet der Univerf. Bibliothet zu Göttingen, 
Dr. von Gebhardt ift unter aleichzeitiger Ernennung zum 
Bibliothefar an die Königl. Bibliotbef zu Berlin verjegt worden. 


Dem Sektions-Chef Dr. Löw und dem erften Mififtenten Dr. 
Seibt bei dem geodätifchen Inititute zu Berlin ift das Prädifat 
„Profeffor” beigelegt worden. 


C. Gymnajial- und Real-Lehranftalten. 


Dem Direktor der Klofterfhule zu Slfeld, Dr. Shimmelpfeng 
ift der Adler der Ritter des Königl. Haudordend von Hohenzollern 
verliehen, 


505 


der Dberlehrer Profeſſ. Dr. Milz vom Gymnaf. zu Aachen zum 
Direktor ded Gymnaſ. an Marzellen zu Köln ernannt, 
der Rektor des Progymnaſ. zu Linz a. Rh. Dr. Pohl zum Königl. 
Gymnafial- Direktor ernannt und demjelben die Direktion des 
Gymnaſ. zu Münftereifel übertragen, 
es ift beftätigt worden die Wahl 
des Dberlehrerö Profefjord Dr. Schulte am Realyymnaf. zu 
Neike zum Direktor ded Gymnaſ. zu Beuthen, 
des Dberlehrerd Profefjord Dr. Henje am Gymnaj. zu War— 
burg zum Direktor dieſes Gymnaſiums, und 
bed Dberlehrerd Dr. Diehl am Gymnaſ. zu Kempen zum Die 
reftor der Rheiniſchen Nitter-Afademie zu Bedburg. 


Dem Dberlehrer Profeffor Kinzel am Gymnaſ. zu Ratibor ift 
der Rothe Adler-Drden vierter Klafje verliehen, 

dad Prädikat „Profeffor” ift beigelegt worden den Dberlebrern 
Proreftor Chumann am Gymnaſ. zu Spandau, 
Hynitzſch und Anz = - zu Quedlinburg, 
Dr. Gerber 5 . zu Glüdftadt, und 
Dr. Schröder s ⸗ zu Cleve. 


Zu Oberlehrern, bzw. zu etatsmäßigen Oberlehrern ſind befördert 
worden die ordentlichen Lehrer 
Dr. Wollenberg am Friedrich-Werderſchen Gymnaſ. zu Berlin, 
Dr. Herrlich am Humboldts-Gymnaſ. zu Berlin, 
Dr. Müller am Luiſen-Gymnaſ. zu Berlin, 
Helm am Gymnaſ. und Realgymnaſ. zu Guben, 
Dr. Sevyffert am Gymnaj. zu Potödam, 
Dr. Eldöner am Matthias-Gymnaſ. zu Breslau, 
Dr. Dannehl am Gymnaf. zu Sangerbaujen, 
Karl Schmidt am &yceum II zu Hannover, 
Dr. Niggemeyer am Gymnaf. zu Paderborn, 
Zitular-Oberlehrer Dr. Böhbmeram Gymnaj. zu Warburg, und 
Eyſert am Gymnafſ. zu Montabaur. 


In gleicher Eigenschaft find verjegt, bzw. berufen worden die Ober: 
lehrer 
Dr. Bindjeil vom Marien-Gymnaſ. zu Polen an das Luijen- 
Gymnaſ. zu Berlin, und 
Dr. Baier vom Gymnaſ. zu Elberfeld an das Gymnaſ. zu 
FKranffurt a. Main. 


Dir Titel „Oberlehrer“ ift beigelegt worden den ordentlichen Lehrern 
Zabel am Gymnaſ. und Realgymnaſ. zu Guben, 
Dr. Blath am Domgymna). zu Magdeburg, und 
Dr. Mette am Gymnaf. zu Brilon. 


506 





Dem ordentl. Xehrer Leverenz am Gymnaſ. zu Demmin ift der 
Königl. Kronen-Drden vierter Klaffe verliehen worden. 


Als ordentliche Lehrer find angeftellt worden am Gymnafium 

zu Königsberg i. Prh., Altitädtifch. Gymnaf., der Kandid. der 
Theologie und ded Schulamted Stengel, 

zu nn 7— Franzöſiſch. Gymnaſ., der Schula. Kandid. Dr. 

eber, 

zu Berlin, Luiſen-Gymnaſ., die Schula. Kandidaten Dr. Kerſten, 
Dr. $reier und Dr. Schwebel, 

zu Berlin, Wilhelmd-Gymnaj., der Schula. Kandid. Dr. Heyde- 


mann, 

zu Luckau der Schula. Kandid. Philipp, 

zu Potsdam der ordentl. Lehrer Dr. Poſſeldt vom Neal» 
Progymnaf. zu Wriezen a. d. O., 

zu Bromberg die ordentl. Gymnaſ. Lehrer Schubert auß 
Rogafen und Piriher aus Meſeritz, 

zu Gneſen der Schula. Kandid. Fechner, 

zu Snowrazlamw die Scula. Kandidaten Theill und Dr. 


chultze, 

zu Liſſa ordentl. Lehrer Dr. Pra uſe vom Marien-Gymnaſ. 
zu Poſen, 

zu Dftrowo der Schula. Kandid. Laßmann, 

zu Polen, Friedr. Wilh. Gymnaf., die Schula. Kandidaten 
Kleinmidel, Storz und Boldt, 

zu Pofen, Marien-Gymnaf., die ordentl. Lehrer Brandt vom 
Friedr. Wilh. Gymnaſ. dajelbft und Sikorski vom Gymnal. 
zu Bromberg, jowie der Schula. Kandid. Schadt, 

zu Rogafjen der Schula. Kandid. Traut, 

zu Shneidemühl der Schula. Kandid. Dr. Hoffmann, 

zu Shrimm der ordentl. Lehrer Jadwig vom Friedr. Wilh. 
Gymnaſ. zu Polen, und der Schula. Kandid. Klewe, 

zu Bunzlau der Schula. Kandid. Comnid, 

zu Görliß die Hilfslehrer Sieg und Dr. Jecht, 

zu Quedlinburg der Schula. Kandid. Güſſow, 

zu Roßleben, Klofterfchule, die Hilfälehrer Bechſtein und Dr. 
Ehrhardt, 

zu Salzwedel die Hilfölehrer Gädcke und Holz, 

zu Altona die Schula. Kandidaten Dr. Maaßen und Dr. Kehr, 

zu Dortmund der Hilfälehrer Dr. Hilgenfeld, 

ju Hamm ⸗ ⸗ Brack, 

zu Münſter der ordentl. Gymnaſ. Lehrer Weſtrick aus Pader—⸗ 
— der Hilfslehrer Ha ſe und der Schula. Kandid. Dr. 

erra, 

zu Paderborn der kommiſſ. Lehrer Moſer vom Gymnaſ. zu 

Münſter, 


07 





(ferner find als ordentliche Lehrer angeftellt worden am Gymnafium) 

zu Soeft der Hilfölehrer Dr. Scharf, 

zu Hadamar der Hilfölehrer Dr. Orth, 

zu Hanau s ⸗ Dr. Endemann vom Gymnaſ. 
u Kaſſel, 

zu Marburg der ordentl. Gymnaſ. Lehrer Hohenthal aus 
Hanau, 

zu Wiesbaden der Hilfslehrer Wedewer (lath. Relig. Lehrer), 

zu Bonn der Schula. Kandid. von Arnim, 

zu Düren der Schula. Kandid. Vogel, 

zu Düſſeldorf der Schula. Kandid. Michalowski, 

zu Elberfeld der Lehrer Dr. Hupfeld vom Realgymnaſ. zu 
Mülheim a. d. Rhr. und der ordentl. Gymnaſ. Lehrer Dr. 
Schmidt aus Mörs, 

zu Eſſen der Schula. Kandid. Meermann, 

zu Köhn, Kaiſer Wilhelm-Gymnaſ., der Schula. Kandid. Vins, 

zu Köln, Gymnaſ. an Marzellen, der Lehrer Wedekind vom 
— —— zu Hechingen, mit dem Prädikat Oberlehrer, 


un 
zu Weſel der Schula. Kandid. Dr. Gloöl. 


Dem Geſanglehrer Bajohr an der Kloſterſchule zu Ilfeld iſt die 
Amtsbezeichnung „Muſikdirektor“ beigelegt, 
es find angeſtellt worden am Gymnaſium 
zu Görlitz der Lehrer Scholz II daſelbſt als Elementar- und 
Geſanglehrer, 
zu Königshütte der bisherige Vorſchullehrer Poftler als tech— 
niſcher Lehrer, und 
zu Bielefeld der Lehrer Kolſter aus Verden ald Elementarlehrer. 





Dem Haudinfpektor Bartel an der Kloſterſchule zu Ilfeld ift der 
Königl. Kronen-Drden vierter Klaffe verliehen worden. 


An dem in der Entwidelung zu einem Gymnafium begriffenen Pros 
gumnafium zu Schwedt a. O. ift der ordentl. Lehrer Conrad 
zum Oberlehrer befördert und der ordentl. Lehrer Cleve vom 
Pädagogium zu Magdeburg ald Oberlehrer angeftellt, 

an dem Progymnaſ. zu Rheinbach der Schula. Kandid. Dr. 
Shmip ald ordentl, Lehrer angeftellt, 

dem Geſanglehrer Rihard Schmidt am ſtädtiſch. Progymnaſ. zu 
Berlin dad Prädifat „Mufikdireftor” beigelegt worden. 





Die Wahl ded Oberlehrers Dr. Winter am Realgymnaf. zu 
Harburg zum Direktor ded NRealgumnafiums zu Duafenbrüd 
ift beftätigt worden. 


508 





Dem Oberlehrer Proſeſſ. Dr. Emdömann am Friedr. Wilhelmd- 
Realgymnal. zu Stettin ift der Rothe Adler -Drden vierter 
Klaſſe verlieben, 
das Prädikat „Profeſſor“ ift beigelegt worden 
dem Dberlehrer Dr. Fror. Petri am Luifenftädt. Realgymnaſ. 
zu Berlin, 

dem Dberlehrer R. 8. 3. Theod. Schmidt am Realgymnaſ. 
zum beiligen Geilt zu Breslau, und 

dem Proreftor Matthäi am Realgymnaſ. zu Grünberg. 


Zu Oberlehrern find befördert worden die ordentlichen Lehrer 
Dr. Klein am Realgymnaſ. zu Magdeburg, und 
Zwirnmann am Realgymnaſ. zu Kaifel. 

Der ordentl. Lehrer Dr. Hellwig vom Gymnaſ. zu Göttingen 
it als Dberlehrer an das Realgymnaſ. zu Harburg berufen 
worden. 


Als ordentliche Lehrer find angeltellt werden am Realgymnafium 

zu Breslau, Realg. zum heiligen Geift, der Hilfölehrer Dr. 
Rud. Lange vom Gymnaſ. mit Realabtheilung zu Greiz, 

zu Dortmund der Hilfälehrer Dr. Schulzfe 

zu Kaſſel ⸗ Dr. Ulriei, 

zu Barmen der Schula. Kandid. Dr. Wulid, 

zu Düſſeldorf der Gymnaſ. Lehrer Dr. Spieß aus Liegnig 
und der Schula. Kandid. Dr. Volkmann, 

zu a die Schula. Kandidaten Dr. Hängichel und 

änel, 

zu Eſſen der Schula. Kandid. Kranz, 

zu Köln » s s Dr. Mertens, und 

zu Mülheim a. d. Ahr. der Schula. Kandid. Krad. 


Am Realgymnaf. zu Dortmund ilt der Lehrer Zubig ald Zeichen— 
und Turnlehrer angeftellt worden. 


An der Luijenftädtiichen Ober-Realſchule zu Berlin iſt der ordentl. 
Lehrer Krüger zum Dberlehrer befördert, 

an der Ober: Realihule zu Breslau der Titular-Oberlehrer Dr. 
Haufkding zum etatsmäßigen Oberlehrer befördert und der or= 
dentl. Lehrer Dr. Pfenniger vom Neal: Progymnal. zu Vierjen 
als Dberlebrer angeltellt, 

als ordentliche Lehrer find angeftellt worden an der Ober-Realſchule 
zu Elberfeld der Schula. Kandid. Dr. Klapporid, und 
zu Köln . ⸗ ⸗ Rheinbold. 


509 





Zu Dberlehrern, bezw. ” etatömäßigen Dberlehrern find befördert 
worden an der Realichule 
zu Kaſſel die Titular- = Dberlehrer Dr. Kepler, Stern und 
Feitel, jowie die ordentl. Xehrer Dr. Haflelbaum und 
Seibt, 
zu Frankfurt a. M., Klingerichule, die ordentlichen Lehrer Dr. 
Sritid, Dr. Simon, Dr. %orey, Dr. Brittner und 
Dr. Veiffenbad, 
zu Wiesbaden der ordentl. Lehrer Wallenfels und 
zu Krefeld 5 : : Dr. Hödt. 


Als ordentliche Lehrer find angeitellt worden an der Realſchule 
zu m. a. d. S. der Gymnaſ. Lehrer Dr. Parom aus Sanger- 
bauten, 
zu Eihmege der Hilfslehrer Klemming, 
zu Sranffurta.M., Klingerichule, der Htfälehrer Dr. Schauf 
vom Gymnaſ. dafelbſt, 
zu Homburg v. d. H. der Hilfslehrer Dr. Oehler. 


Die Wahl des Gymnajiallehrers Dr. Reinh. Beder zu Koblen 
zum Rektor des Neal: Progymnafiums zu Düren iſt beftätig 
worden. 

Ald ordentliche Kehrer find angeftellt worden am Real-Progymnafium 
zu Delitzſch der Sa. Kandid. Wernefe, 
zu Marne = e Brandt, 
zu Schwelm die — Lehrer Mepher und Dr. Hielſcher, 
zu Diez der Hilfölehrer Dr. Balger, und 
zu Bierjen der Lehrer Ricken von der Ober-Realſchule zu 

Elberfeld. 


Den ordentlihen Lehrern Breujing und Dr. Bulf an der Ge- 
werbeihule zu Barmen ift der Titel „Oberlehrer“ verliehen; 
als ordentliche Lehrer find angeitellt worden 
an der Gewerbejhule zu Hagen der Hilfölehrer Gronau, 
an der höheren Bürgerichule zu Köln der Schula. Kandid. Dr. 
Hartb, und 
an der Gewerbejhule zu Saarbrüden der Schula. Kandid. 
Halemann. 


D. Seminare, Präparandenanftalten. 


Dem Watjenhaud- und Seminar-Direktor Lang zu Bunzlauift der 
Charafter als Schulratb mit dem Nange eined Nathes vierter 
Klaffe verliehen, 

der Seminar-Direftor Shönmwälder zu Koſchmin in gleidher Ei- 
genihaft an dad Schullehrer-Seminar zu Kreuzburg verſetzt, 


zu Seminar-Direftoren find ernannt worden die erften Seminarlebrer 
Snoy zu Bromberg und 
Stahn zu Berden, 
und ift verliehen worden 
dem Direktor Snoy das Direftorat des Schul. Seminars zu 
Koſchmin, 
dem Direktor Stahn desgl. zu Verden. 


Der erſte Seminarlehrer Scheibner zu Bütow iſt in gleicher Ei— 
genſchaft an das Schull. Seminar zu Erfurt verfegt, 
als erfte Lehrer find angeftellt, bezw. zu eriten Lehrern befördert 
worden am Schullehrer-Seminar 
zu Berlin, Seminar für Stadtihulen, der ordentl. Zehrer Dr. 
Sadee vom Luilenftädtiich. Realgymnaſ. dafelbft, 
zu Liegnitz der ordentl. Lehrer Wäber dajelbft, 
zu Halberftadt der ordentl. Lehrer Jänicke dafelbft, 
zu Berden der ordentl. Xehrer Brandes vom Schull. Seminar 
zu Aurich. 


Dem ordentlihen Lehrer Adam am Schull. Seminar zu Neu: 
Ruppin ift der Königl. Kronen-Orden vierter Klaffe verliehen 
worden. 

Der ordentl. Seminarlehrer Sheuermann zu Soeft ift in gleicher 
Eigenſchaft an das Schul. Seminar zu Mörs verfept, 

ald ordentliche Lehrer find angeftellt worden am Schul. Seminar 
zu Liegnitz der Semin. Hilfslehrer Reißmann aus Dramburg, 

und 
zu Halberftadtder Semin. Hilfölehrer Gramm aus Elfterwerda, 
und find zu ordentlichen Lehrern befördert worden am Schull. Se— 
minar 
zu Alfeld der Hilfslehrer Bode, und 
zu Aurid = ⸗ Hoffmann. 

Am Lehrerinnen-Seminar und der Auguſta-Schule zu Berlin iſt 
der vormalige Neftor der höheren Mädchenſchule zu Weſel, Dr. 
Saure als ordentl. Lehrer, 

an dem Lehrerinnen Seminar zu Saarburg der Kaplan Profitt- 
lich als ordentl. Lehrer, und die provijor, Lehrerin Pilati als 
ordentl. Lehrerin angeftellt worden. 


Als Hilfslehrer find angeftellt worden am Schullehrer-Seminar 
zu Kyrig der Lehrer Prüß aus Dalgom, 
zu Bütow - e Hörning aus Jakobshagen, 
zu Mettmann der Präparandenlehrer Shepelmann aus Wun— 
ftorf, und 
zu Mörs der Lehrer Pfundt. 





5 


An der Präparandenanftalt zu Schmiedeberg i. Schlei. ift der 
Lehrer Hentſchel als zweiter Lehrer angeftellt worden. 





E. Zaubftummen: und Blinden-Anftalten. 


&8 find an der Zaubitummen-Anftalt 

zu Königsberg ti. Prß. der Stipendiat Espe ald Hilfälehrer, 

zu Angerburg der Stipendiat Senkowski von der Taubft. 
Anft. zu Königsberg in Pr. ale Hilfslehrer, 

zu Wriezen a. d. O. With, Augufta-Stift) der Hilfölehrer Dr. 
Zürn ald ordentl, Lehrer, und der Lehraſpirant Reuſchert 
ala Hilfßlehrer, 

zu Dönabrüd der Lehraipirant Haas ald ordentl. Lehrer, 

zu Langenhorſt der Lehier Dolle ald Hilfälehrer, 

zu Samberg der Lehrer Phil. Wilh. Schmidt aus Höchſt a. 
M. als proviſ. Hilfälehrer, und 

zu Frankfurt a. M. die Lehrerin Lindener aus Stuttgart ald 
Lehrerin angeftellt worden. 


zu Steglig bei Berlin der Lehrer Merle aus Frankfurt a. M. 
ald ordentl. Lehrer, 

zu Soeſt der Lehrer Maas ald zweiter Lehrer, 

zu Frankfurt a. M. der Lehrer Herrmann ald Lehrer, und 

zu Düren die Lehrerin Tertor aus Deidesheim ald Lehrerin. 





F. Söhne Mädhenfhulen. 


Dem wiffenfchaftlichen Kehrer Rodenbufch an der höheren Mäd— 
chenſchule zu Bielefeld ift der Titel „Oberlehrer“ beigelegt worden. 


G. Deffentlide Volksſchulen. 


Es haben erhalten 
1) den Königl. Kronen-Drden vierter Klaffe: 
Binkowski, fathol. Hauptlehrer zu Koften, und 
Zinn, evangel. erfter Lehrer und Kantor zu Wehlheiden, Land- 
frö Kaflel; 


2) den Adler der Inhaber ded Königl. Haudordend von 
Hohenzollern: 
Bartſch, evangel. Lehrer und Kantor zu Steinddorf, Krö Gold» 
berg⸗ Haynau, 
Binding evangel. Lehrer zu Biebrich-Mosbach im Mainkreiſe, 
Cichosſszewski, kathol. Lehrer, Kantor und Organiſt zu Schmie— 
gel, Krs Koſten, 


1884 ae 


512 


(ferner haben erhalten den Adler der Inhaber ded Königl. Haus— 
ordend von Hohenzollern :) 
Dall, evangel. erfter Lehrer und Küfter zu Ofterlygum, Krs 
Apenrade, 
Gäbler, evangel. Lehrer, Kantor und Organiſt zu Schwarzau, 
Krs Lüben, 
Gürtler, evangel. Hauptlehrer zu Brieg, 
Häufer, evangel. Zehrer und Organift zu Uftrungen, Grafſchaft 
Stolberg-Rofla, Krs Sangerhaujen, 
Haud, evangel. Kehrer zu St. Johann, Krs Saarbrüden, 
Herges, kathol. Hauptlehrer zu Bildftod, Krs Saarbrüden, 
offmann, evangel. Lehrer zu Baupeln, Krs Heydekrug, 
Kulide, dögl. und Küfter zu Angermünde, 
Länge, evangel. erfter Mädchenlehrer zu Eidleben, 
Lau, evangel. Lehrer und Küfter zu Werder, Krs Demmin, 
Leonhardt, evangel. erfter Lehrer, Kantor und Küfter zu Karls— 
bafen, Krs Hofgeismar, 
Ließem, fathol. Kehrer zu Lengsdorf, Krd Bonn, 
Löck, evangel. Schulvorfteher zu Altona, 
sun 4 evangel. Kehrer, Kantor und Organift zu Werdohl, Krs 
tena, 
Müller, Mufikdireftor, evangel. Xehrer, Kantor und Organiſt 
zu Perleberg, Krs MWeftpriegnip, 
Ney, Fathol. Lehrer zu Erfurt, 
Parczyk, kathol. Hauptlebrer zu Nieder-Marklowitz, Krs Rybnif, 
Sauereſſig, evangel. Lehrer zu Kirn, Krs Kreuznach, 
Schmitt, kathol. eher Lehrer zu Nieder-Selterd, Untertaunusfrs, 
Stein, evangel. erfter Kirchſchullehrer, Organift und Präzentor 
zu Lasdehnen, Krs Pillfallen, 
Stupfeit, evangel. erfter Lehrer und Kantor zu Röflel, 
Trinker, evangel. Schulreftor und Drganift zu Groß-Stürlad, 
Krs Lötzen, und 
Wiesner, evangel. Lehrer zu Grutſchno, Krs Schwetz; 


3) das Allgemeine Ehrenzeichen: 

Böhner, kath. Hauptlehrer zu Salz, Unterweſterwaldkrs, 

Czarn Ei fathol. Lehrer zu Saftrzembie, Krs Stradburg 
i. Weſtprß., 

Czekir, kathol. Lehrer zu Mokrolona, Krs Groß-Strehlitz, 

Hoffmann, evangel. Lehrer zu Sieroszewice, Krs Adelnau, 

Homann, dögl. und Küſter zu Garßen, Krs Celle, 

Mintowski, kathol. Lehrer zu Pogrzybow, Krs Adelnau, 

Schacht, kathol. Kirchſchullehrer und Organiſt zu Plauten, Krs 
Braunsberg, 

Speil, evangel. Lehrer zu Klausdorf auf Fehmarn, Krs Oldenburg, 


513 





(ferner haben erhalten dad Allgemeine Ehrenzeichen) 

Steinfe, evangel. Lehrer und DOrganift zu Finfenftein, Krs 
Rofenberg g, 

Straube, kathol. Lehrer und Organiſt zu Nieder-Langſeifersdorf, 
Krs Reichenbach, 

Wanke, evangel. Lehrer zu Friedrichshain, Krs Reichenbach, 

Weinknecht, dsgl. zu Doberſchau, Krs Goldberg-Haynau, 

Wiede, dögl. zu Gr. Hoppenbruch, Krs Heiligenbeil, und 


Spelbrinck, Schulkaſſen-Rendant zu Nordhoff, Krd Hamm 
Wefifalen. 


— — 


Ausgeſchieden aus dem Amte. 
Geſtorben: 
die — Kreis-Schulinſpektoren Hubert zu Kempen, 

Neg. Bez. Polen, und Shönbrod zu Geben 

der Geheime Dber-Regierungd-Ratb Dr. theol. et phil, Lepfius, 

Dberbibliothefar der Königl. Bibliothek, ordentl. Profefj. in 

der philoj. Fakult. der Univerfität, Mitglied der Akademie 

der Wilfenichaften zu Berlin, 
die ordentlihen Profefjoren 

Wirkl. Ober» Konfiftorialratb Dr. Dorner in der theolog. 
Fakult. der Univerfität, Mitglied ded Evangel. Ober: 
Kirchenraths zu Berlin, 

Dr. Droyſen in der philoſoph. Fakult. der Univerfität, 
Hiftoriograph der brandenburgiihen Geſchichte, Mitglied 
der Akademie der ag ale zu Berl in, 

Geheim. Medizinalratb Dr. en in der philoſoph. 
Fakult. der Univerf. zu Bresla 

Geheim. Zuftizratb Dr. Thöl in * juriſtiſch, und ge 
Hübner in der philofoph. Fakult. der Univerf. 
Göttingen 

Dr. £lode in der ohilofoph Fakult. der Univerf. zu u 

Dber - Konfift. Rath Dr. Lange in der evangel. theolog. 
Fakult. der Univerf. zu Bonn, 

die außerordentlidhen Profefloren 

Dr. Eberty in der juriftiich. Fafult. der Univer. zu Bres— 
lau und 

Dr. Lütjohann in der philoſoph. Fafult. der Univerf. zu Kiel, 

der —2 Dr. Großmann an der techniſchen —— zu 


der Direktor des Gymnaſ. Karolinum zu Os nabrück, Dr. Bohle, 
der Direktor des Gymnaſ. zu Trier, Dr. Renvers, 
die Oberlehrer 

Profeſſ. Dr. Püſchel am Friedrichs-Gymnaſ. zu Berlin, 


34” 


514 
(ferner find geftorben) 

die Oberlehrer 
Schlee am Gymnaf. zu Herford, 
Stahblihmidt am Gymnaf. zu Münfter, und 
Prof. Dr. Shubad, kathol. Relig. Lehrer am Gymnaſ. 

zu Koblenz, 

der kathol. Religiondlehrer Kochano wöski am Gymnaf. zu 
Allenftein, 

die ordentlichen Lehrer 
Reihelt am Magdalenen-Gymnaj. zu Breslau, 
Seidter am Gymnaf. zu Glaß, und 
Matthäi = ⸗ zu Klausthal, 

der ordentl. Lehrer Gotthard am Realgymnaſ. zu Grünberg, 

der ordentl. Lehrer Dr. Röder an der Realſchule der iſraelitiſchen 
Gemeinde zu Frankfurt a. M., 

der I des Real-Pregymnaf. zu Eupen, Profeſſ. Dr. Lor— 

eid, 

der Seminar⸗-Direktor Paul zu Münſterberg, 

die ordentl. Seminarlehrer Falkenhagen zu Alfeld und 
Kähren zu Wittlich, und 

der Lehrer Kolepfe an der Zaubftummen-Anftalt zu Röſſel. 

In den Ruheſtand find getreten: 

der Univerfität3-Syndifus und Sekretär Platner zu Marburg, 
und hat derjelbe den Rothen Adler-Drden vierter Klafje erhalten, 

der Gymnafial-Direftor Dr. Münſcher zu Marburg, und 
ift demjelben der Charakter ald Geheimer Regierungdrath 
verliehen worden, 

der Oberlehrer Wensky am Matthiad-Gymnaf. zu Breslau, 

die ordentl. Lehrer Fleiſcher am Gymnaj. zu Liſſa und Claſen 
am Gymnaf. zu Burg, 

der DOberlehrer Dr. Silldorf am Realgymnaſ. zu Magde- 
burg, und 

der Oberlehrer Dr. Wernide an der Luijenftädt. Ober - Real» 
ſchule zu Berlin. 





Ausgeihieden wegen Eintritted in ein andered Amt 
im Snlande: 
der -ordentl. Xehrer Dr. Schumann vom Realgymnaf. zum 
heiligen Geift zu Breslau. 





Ausgeſchieden wegen Anftellung außerhalb der Preußi— 
hen Monardie: 
der ger Dr. Reinhardt am Gymnaf. zu Franffurt 
d 


a. M. un 
der ordentl. Lehrer Dürr am Real-Progymnaſ. zu Diez. 





515 


Ihr Amt haben niedergelegt, bzw. find auf ihre An- 
träge entlaffen worden: 
der Lehrer Dr. Sohr an der Dber-Realidh. zu Potsdam, 
der Rektor Pauli am Real-Progymnaf. zu Uelzen, und 
die Lehrerin S S weifort an der Zaubftummenanftalt zu Frank-— 
furta. 


Anderweit ausgeſchieden: 
der Gnmnafiallehrer Dr. Löſchhorn zu Wittenberg, und 
der techniſche Lehrer Wronfa am Gymnaf. zu Difh Krone. 


Inhalts-Verzeichnis des Juli-Auguſt Heftes. 
I. 63) Deich, Abänderungen des Penfionsgefekes vom 
383 


64) —— der "amtlichen Stellung des Berfaffers eines 
Schulbuches bei Empfehlung des leßteren.. . 

65) Umtauid von Reichstaffenfgeinen . 

66) Vorſchriften über die Ausbildung und Prüfung für den Staats. 
dient im Bau» und Mafhinenfadhe . 

67) Zufammenfegung der Prüfungstommiffionen für die wiſſenſchaft 
liche Staatsprufung der Kandidaten des geiſtlichen Amtes filr 
das Yahı 1. April 1884/85 . 388 

68) arg der Biffenfgaftfigen Pritfungstommiffionen 
r das Jahr 1. April 188 . 391 
69) Berehnung der Reije- und — — der Siaaisbeamten 396 
II. 70) Preisbewerbung um das Stipeudium der Meyerbeerfhen Stif- 
tung für Tonkünſtler . . 400 
71: Ernennung von Mitgliedern vefp. ſtellvertretenden Mitgliedern der 
Kommiſſion von Sachverſtäudigen für die MEER der 


er 


König lichen Mufeen zu Berlin . a 401 
72) Benätigung der Rektorwahl an der Univerfität zu Halle . ’ 402 
er Marimalzahl der ordentlichen Mitglieder des Se⸗ 


73) Erhöhun 
minars Hr romanische Philologie an der Univerfität zu Halle 402 
74) Scutvorfehrungen bei der Ril — vou — — * 


ſchriften 
75) Große. alademiſche Kunſiausſtellung zu Berlin im Jahre 1884 403 
76) Beſtätigung der Wahlen eines Rektors und der — 


ſteher an den techniſchen Hohihulen . . . 404 

111. 77) Berzeichnis der höheren Unterrichtsanſtalten . . 405 
78) Prüfung der — und ——— an u höheren Echran 

falten. . . x 427 

IV. 79) Beurlaubung von Seminarlehrern . 427 


80) Aufnahıne der Rundſchrift in den Lehrplan der Schulte rer-Seminare 428 
81) Abhaltung eines Kurfus zur Ausbildung von Zaubftummen- 


lehren . . 428 
82) Abhaltung eines allgemeinen deutfchen Taubftummentehrer Kon- 

grefjes in Berlin . 429 
83) Befähigun Szeugniffe aus der Turnlehrerpritfung. im Jahre 1 1884 430 
84) Neuer Rurlus in der Jurniehrer-Bildungsanftalt . . 432 
85) Zurnbetrieb in höheren uud in Volks— "Mädgenfulen . 484 


516 


Seite 
IV. 86) Befähigungszeugniffe aus der Britfung für Zeichenlehrerinnen an 
mehrtklaſſigen Volls⸗ und an Mittelſchulen im Jahre 1884 . 436 
87) Verbot einer Betheiligung der Lehrer an Ausmandernngsgefhäften 437 
88) Zur Schlußprüfung in der Lehrer-Fortbildungs-Anftalt in Stettin 
dürfen nur folhe Lehrer zugelaffen werden, — — die 
zweite Prilfung beftanden haben . . ar . ..439 
V. 89) Ferienkolonien für Schulkinder im Jahre 1883. . 440 
90) Nahmweilung der auf den Fonds Kapitel 121 Titel 28a des 
Staatshaushalts - Etats pro 1. April 1883/84 von 500000 M. 
angewiefenen Schulbau⸗ Beihilfen oh 478 
91) Unter „Baukoſten“ im Sinne des $. 78 Nr. 2 des Zuftändig- 
feitsgefees vom 26. Juli 1876 find alle Koften zu verftehen, 
welche von den Pflichtigen in Erfüllung ihrer rehtlihen Bau» 
verbindlichkeit zu tragen find, mithin auc die Koften der mieths- 
weifen Beihaffung der für die ‚Säule nothwendigen Räume 
bezw. die durch die Anmiethung einer Lehrer-Dienftwohnung ent- 
ftehenden Koften . 485 
92) Ausſchließliche Zuftändigteit der veranlagenden Behörde für Res 
Hamationen (Beſchwerden und Einfprüde) gegen die Heranzie- 
hung zu Schulbeiträgen (Abgaben und Leiftungen für Voltsihulen). 
Auftändigfeit der Berwaltungsgerihtsbehörden zur Entſchei— 
dung im Berwaltungsftreitverfahren auf Klagen gegen den Be- 
ſchluß der veranlagenden Behörde, ſowie bei Streitigkeiten zwiſchen 
Betheili * über ihre Verpflichtung zu Abgaben und Leiſtungen 
fir Vollsſchulen. 
Unter „Baukoſten“ im Sinne des 8. 47 des Zuſtändigkeits— 
gefeges vom 1. Auguft 1883 find alle Koſten zu verſtehen, welche 
von den Pflichtigen in Erfüllung ihrer rechtlichen Bauverbindlich- 
feit zu tragen find. 
erfahren gemäß 8. 35 des Zuftändigfeitsgefeges vom 1. Aus 
guft 1883, um eine Gemeinde zu den von der Regierung feft- 
——— der Gemeinde — ——— zur —— 
der Schule anzuhalten . . 487 
93) Unzuläffigkeit der Ertheilung von Leſe⸗ und Rechenunterrichi in 
Spielſchulen, Kleinkinderſchulen, Kindergärten u. ſ. w. 493 
94) Verfahren bei Einführung von Fehr. und Lern-Büchern an öffent 
lihen Lehranftalten . . 494 
95) Heranziehung der Juden zur Schuiſtener und zur Entrichtung 
des Schulgeldes filr die chriſtliche Volloſchule in der Provinz 
Hannover im Falle des Nichtbeſtehens einer beſonderen öffentlichen 
jüdiſchen Schule . . 495 
Im Herzogthume Schleſien müſſen die einem Dominium oblie- 
genden Beiträge zur Unterhaltung einer fathofiihen Schule auf 
dem Lande im Halle des Beftehens eines Nießbrauchsrechtes an 
dem Dominium als öffentliche Faften und Abgaben gemäß $. 87 
Tit. 21 Th. 11. 9. 2. R. von dem Niefbrauder (Nutznießer) 
de8 Dominiums getragen werden, gleichviel, ob dem Nießbraucher 
ein Recht zur Präſentation des eehrero — oder ob die 


96 


— 


Lehrerftelle von der Regierung befetst w 496 

97) Beauffihtigung der Wartefhulen, Kleinktinderfhulen und Rinder. 
gärten in der — — —— —— 499 
Perfonalhronit . . u REP . | - 


Drud ven 3. #. Gtarde in Berlin. 


517 


Centralblatt 


für 


die gefammte Unterrichts - Verwaltung 
in Preußen. 


Herausgegeben in dem Minifterium der geiftlihen, Unterrichts- und 
ang Angelegenheiten. 


69,10. u. II. Berlin, den 2. September 1884, 





. Allgemeine Berbättniffe. 


98) Beamte, welde von Seiner Majeftät dem Könige 

rejp. mit Allerhödfter Genehmigung angeftellt worden 

find, dürfen ohne Allerhödfte Erlaubnis ein Neben: 
amt in einem andern Staate nit annehmen. 


Berlin, den 15. Zuli 1884. 

Die Behörden und Beamten meines Reſſortes erhalten bierneben 

Abichrift des Allerhöchften Erlaffed vom 27. Juni er., mittels deſſen 

des Kailerd und Königd Majeftät zu beftimmen gerubt haben, dat 

fortan Beamte, welche von Seiner Majeftät reip. mit Allerhönft- 

defjen Genehmigung angeftellt worden find, ohne Allerhöchſte Erlaubnis 
ein Nebenamt in einem andern Staate nit annehmen dürfen. 


Der NS der geiftlichen ıc. SEAULEBERDEHER, 
Im Auftrage: Greiff. 


An 
ſämmtliche nachgeordnete Behörden und Beamten 
meines Refjortes. 
B. 1566. 


Auf den Bericht vom 25. d. M. beftimme Ich hierdurch, daß 
fortan Beamte, welche von Mir reſp. mit Meiner Genehmigung ans 
geftellt worden find, ohne Meine Erlaubnis ein Nebenamt in einem 
anderen Staate nit annebmen dürfen. 

Bad Ems, den 27. Juni 1884. 


Wilhelm. 
Fürft von Bismard. von Puttkamer. Maybad. Lucius, 
Friedberg. von Bötticher. von Gofler. von Scholz. 
Bronfartvon Schellendorff. 


An 
das Staatsminifterium. 
1884, 35 


518 
ll. Univerſitäten, Akademien, ꝛc. 


99) Staatsfonds zu Stipendien für Privatdozenten 
und andere jüngere für die Univerſitäts-Laufbahn 
vorausſichthich geeignete Gelehrte. 

(&entrbl. pro 1875 Seite 308 Nr. 97.) 


| Berlin, den 23. Zuli 1884. 
Unter Bezugnahme auf den dießfeitigen Cirkular-Erlaß vom 
24. April 1875 — U. I. 1872 — made ih die Fakultät darauf 
aufmerkſam, daß durch den Staatshaushalts-Etat für 1. April 1884/85 
der Tert vom Audgabe-DOrdinarium, Kapitel 119 Titel 14, betreffend 
die ſog. Privatdozenten-Stipendien, melder bisher folgende Faflung 
hatte: 
„zu Stipendien für Privatdozenten und andere jüngere, für 
die Univerfität3- Laufbahn vorausfihtlic geeignete Gelehrte 
bid zum Betrage von höchſtens 1500 ME. jährlih und auf 
Längfteng 4 Jahre für den einzelnen Empfänger“ 
dahin geändert it: 
„zu Stipendien für Privatdozenten und andere jüngere, für 
die Univerfitäts- Laufbahn vorausſichtlich geeignete Gelehrte 
bis zu dem Gejammtbetrage von höchſtens 6000 ME für den 
einzelnen Empfänger. 
Der Minifter der geiftlihen ꝛc. Angelegenheiten. 
Im Auftrage: Greiff. 


An 
ara Fakultäten der Landes-Univerfitäten und 
der Alademie zu Münſter. 
D. I. 1247. 





100) Beftätigung der Wahlen des Präfidenten und des 
Bertreterd desſelben bei der Alademie der Künfte zu 
Berlin. 

(Eentralbl. pro 1883 Seite 489 Nr. 116.) 

Seine Meajeftät der König haben Allergnädigft gerubt, durch 
Allerhöchfte DOrdre vom 16. Juni d. S. die Wahl ded Geichichtämalers, 
Profefford Karl Beder zu Berlin zum Präfidenten der Akademie 
der Künfte dafelbft für dad Sahr vom 1. Oktober 1884 bid Ende 
September 1885 zu beftätigen. 


Bon dem Herrn Minifter der geiftlichen ꝛc. Angelegenheiten 
ift dur Verfügung vom 28. Zuni d. 3. die Wahl ded Baurathes, 
Profefford Hermann Ende zum Bertreter ded Präfidenten diefer 
Akademie für dasjelbe Amtsjahr beftätigt worden. 

ad U. IV. 2140. 


519 


IH. Gynmaftat: 2ec. Lebhranftalten. 


101) Befimmungenüberda8Probejahrder Kandidaten 
des höheren Schulamteß. 


Berlin, den 25. Juni 1884. 

Durch eine ſpezielle Anfrage finde ich mich veranlaßt, zur Er— 
läuterung, bezw. zur Modifikation der unter dem 30. März 1867 
bezüglich des Probejahres der Lehramtskan didaten erlaſſenen Cirku— 
lar⸗Verfügung*) (Wieſe II. ©. 85) folgende Beſtimmungen zu treffen. 

1. Indem unter Nr. 9 der angezogenen Girkularverfügung die 
Erftattung der Kollektivberichte über die Ergebnifje des Probejahres 
für den Dftern- und Michaeliötermin erfordert wird, ift ſtillſchwei— 
gend voraudgejegt, daß nur an diejen Terminen, nicht an irgend be- 
liebigen anderen Zeitpunkten des Schuljahres, das Probejahr zu be— 
ginnen und zu jchließen jei. Da im diejer Hinfiht nicht überall 

leihmäßig verfahren wird, jo beftimme ich, dak das Probejahr aus— 

Phlieklich von Dftern zu Dftern oder von Michaelis zu Michaelis 
zu rechnen und nur an dieſen Terminen das Zeugnis über das Probe— 
jahr audzuftellen ift. Sollte ausnahmsweiſe aus befonderem Anlaffe 
ein Kandidat jhon einige Wochen vor Ditern, bezw. Michaelis an 
einer Schule ald Probandus zugelaffen fein, jo fommt Diele 
voraußsliegende Zeit für dad Probejahr nit in Anrechnung. 

2. Bedingung für die Ablegung des Probejabres ift, dab die 
Lehramtöprüfung bereits beitanden jet; etwanige Ausnahmen hier: 
von zu bemwilligen, daß eine dem Beſtehen der Lehramtsprüfung 
vorausgegamgene Zeit auf das Probejahr angerechnet werde, ift demge— 
mäß unter Rr. 8 der angezogenen Girfular-Verfügung dem Mini: 
fterium vorbehalten. Dieje grundſätzlich unerläßlihe Vorausſetzung 
für die Ablegung des Probejabres zujammen mit der Beitimmung, 
dag Dftern umd Michaelis die ausſchließlichen Anfangs- und Schluß- 
termine des Probejahres find, führt zu einer gewiſſen Unbilligfeit 

egen diejenigen Kandidaten, welche im Laufe eines Semefterd ihre 
Ihriftlihen Prüfungsarbeiten eingereicht haben, aber in Folge der 
der Willenihaftlihen Prüfungskommiſſion obliegenden großen Zahl 
der Prüfungen zur mündliden Prüfung vor dem Schluſſe des be- 
treffenden Semeſters nicht einberufen —* Im Hinblicke hierauf 
ermächtige ich die Königl. Provinzial-Schulkollegien, Ihrerſeits, ohne 
daß es eines vorgängigen Berichtes bedarf, ausnahmsweiſe zu be— 
willigen, daß wenn Kandidaten vor Ablegung der mündlichen Prü— 
fung, aber nach jedenfalld bereits erfolgter Einreichung der ſchrift— 
lien Arbeiten, zu Dftern oder Michaelis an eimer Lehranftalt zur 
Ableiftung des Probejahred zugelaffen worden find, denfelben das 


*) Gentralbl. pro 1867 Seite 209. 





35° 


—— 


betreffende Semeſter von Oſtern, bezw. Michaelis an auf das Probe- 
jahr angerechnet werde, fofern fie innerhalb der erften drei Monate 
des fraglichen Semefterd die Lehramtöprüfung beftanden haben. In 
den halbjährlichen Nachweiſungen über die Ergebnifje des Probe— 
jahres find diejenigen Fälle beftimmt zu bezeichnen, in melden das 
Königlihe Provinzial-Schulfollegium von diefer Ermädtigung Ge— 
brauch gemacht hat. | 


An 
fämmtlihe Königl. Provinzial-Schultollegien 
mit Ausnahme von N. 





Abſchrift erhält dad Königlihe Provinzial: Schulfollegium in 
Erwiderung Seined Berichtes vom 2. Juni d. F. zur Kenntnisnahme 
und gleihmäßigen Nachachtung. 

Der Minifter der geiftlichen ıc. Angelegenheiten. 
In Bertretung: Lucanus. 


An 
das Königl. Provinzial-Schulkollegium zu N. 
U. Il. 1718. 


102) Eifenbabhn-Fahrpreisermäßigungen bei 
Schulfahrten. 
Berlin, den 29. April 1884. 
Abſchrift anliegender Verfügung des Herrn Miniſters der 
öffentlichen Arbeiten vom 30. März d. J. — II.b. T. 1635 — 
erhält das Königliche Provinzial-Schulkollegium zur Kenntnis und 
Nachachtung mit dem Auftrage, die betreffenden Schulvorſteher und 
Lofal-Schulinjpeftoren mit den erforderlihen Weifungen zu verjehen. 
Der Minifter der geiftlihen ꝛc. Angelegenheiten. 
In Vertretung: Lucanus. 


An 
ſämmtliche Königl. Provinzial-Schulfollegien und NRegie- 
rungen, die Königl. Konfiftorien der Provinz Hannover 
und den Königl. Öber-Kirchenrath zu Nordhorn. 
U. 11. 947. U. III. a. 
Berlin, den 30. März; 1884. 
Zur Bejeitigung von Zweifeln, welde über die Anwendung 
der durch den Erlak vom 8. Zuni 1881 — II. b. T. 3553 (E. V. BI. 
©. 209)*) zur Grleihterung der Schulfahrten genehmigten 
Fahrpreid-Ermäßigungen entftanden find, beftimme id: 


*) Dieſer Erlaf wird nadhftehend unter a abgedrudt. 


521 





1) Die erwähnten Fahrpreis - Ermäßigungen find aud bei 
Sculfahrten von Schülern der Unterrihtäanftalten für 
Zaubjtumme und Blinde zu gewähren. 

2) Die Fahrpreid-Ermäßigungen find nit allein den Schülern 
öffentlicher Unterrichtsanftalten, jondern auch den Schülern 
derjenigen Privatihulen für die männliche und weibliche 
Jugend zu bewilligen, melde, von der Staatdregierung 
Berner und beauffihtigt, dazu beftimmt find, 
den allgemein bildenden Unterricht der Volksſchule (im 
mweiteften Sinne dieſes Worted) oder der höheren Schulen 
zu erjegen, und zwar ohne Unterſchied, ob die Privatihulen 
ausſchließlich Erternate oder zum Theil oder ausſchließlich 
Internate find. Ausgeichloffen find hiernach einerjeitd die 
Fachſchulen (auch Fortbildungsichulen), joweit fie nicht aus— 
drüdlih bezüglich der Fabrpreid-Grmäßigung den übrigen 
Schulen gleichgeftellt find, wie es zu Gunften der Berg: 
ihulen durd) den Erlaß vom 19. Dftober 1881 II. b. T. 6421 
(E. V. Bl. S. 314) geſchehen iſt, andererjeitd Privat: 
anftalten, welhe nur der Erziehung dienen ohne zugleich 
Unterrihtsanftalten zu fein. (Familienpenſionate ꝛc.) 

Menn im einzelnen Falle ein Zweifel darüber entſtehen jollte, 

ob eine Privatichule ftaatlih konzeſſionirt und beauffichtigt ift und 
ob diejelbe den vorbezeichneten Charafter einer allgemein bildenden 
Schule trägt, jo ift die Gewährung der Fabrpreid-Grmäßigungen 
von der Beibringung einer bezüglihen amtlihen Erklärung des 
betreffenden Lokal-Schul-Inſpektors abhängig zu machen. 


Der Minifter der öffentlichen Arbeiten. 
Maybad. 


An 
die Be Eifenbahn- Direktionen — je beſonders — 
Il.b. T. 1635. 





Q. 
Berlin, den 8. Juni 1881. 
Nah Einfiht der Verhandlungen der Staatdbahn= Konferenz 
vom 19. Mai d. 3. zu Nr. 5 ded Protofolles beftimme ih, daß 
für die Gewährung von Fahrpreid-Grmäßigungen an größere 
Gejellihaften nah Maßgabe der den Königlihen Eiſenbahn— 
Direktionen gegebenen allgemeinen Grmädtigung 
1) der Regel nad eine Theilnehmerzahl von 30 Perjonen er: 
fordert wird und im Allgemeinen, nur dann Ausnahmen hiervon 
gugelaffen werden, wenn ed fih um Reifen zu wiſſenſchaftlich 
elehrenden Zwecken handelt, 
2) baßjenige Betriebdamt, bezw. diejenige Königliche Direktion, 
in deren Bezirk die Reife angetreten wird, die Bewilligung der 


522 





Fahrpreid-Crmäßigung für die ganze, vom Staate verwaltete Be- 
förderungdftrede zu ertheilen bat. 

Für die Erleichterung der Schulfahrten will ih die Be- 
förderung von Schülergejellichaften, bei einer Theilnahme von 
mindeltend 10 Perjonen (einihlieglid der begleitenden Lehrer) zu 
den Sätzen der Militärbilletd genehmigen, aud nichts dagegen 
erinnern, daß bei Schulfahrten der niederen Klafien, deren 
Schüler im Allgemeinen da8 zehnte Lebensjahr nicht über: 
ichritten haben, je zwei Schüler auf ein Militärbillet befördert 
werben. 

Die nähere Beftimmung darüber, ob bei Schulfahrten jedem 
Schüler ein bejondered Billet einzuhändigen jei oder ob die Be- 
förderung auf eine von dem begleitenden Zehrern zu löjende Geſammt— 
Legitimation zu erfolgen babe, wird den Königliden Direktionen 
überlafjen. 

Doch ift von allen in Berlin mündenden Staatöbahnen für 
die von bier audgebenden Schulfahrten übereinftimmend nad dem 
von der hieſigen Königlichen Eiſenbahn-Direktion anzugebenden und 
gehörig befannt zu machenden Modus zu verfahren. Diejenigen 
Königlihen Verwaltungen, in deren Bereich die Ausflüge an- 
getreten werden, find auch bei Schulfahrten ermädhtigt, die Fahr- 
preiß-Grmäßigungen für die ganze unter Staatöverwaltung ftehende 
Beförderungsftrede zu gewähren (oben zu 2). 

Der Minifter der öffentlichen Arbeiten. 
Manbad. 


An 
ſämmtliche Königl. Eifenbahn- Direktionen 
(ausfhlieklih Stadtbahn). 
Il.b. T. 3553. 


8) 


523 





Niht amtliher heil. 


Beiträge zur Geſchichte und Statiftil des Taub— 
ftummen-Bildungsmeiend in Preußen. 


(Unter Benutzung der Alten des Minifteriums der geiftlichen, Unterrichts, und 


Medizinal- Angelegenheiten). 


1. 
Bisherige Veröffentlihungen amtlider oder halbamt— 


licher Natur. 


1) Bededorff, Jahrbücher des Preußiihen Volks-Schul-Weſens. 


2) 


3) 


4 


— 


Dritter Band. Berlin 1826 ©. 81 bis 151; enthält neben 
einer geſchichtlichen Darftellung der Sache eine Tabelle über die 
Zahl der im Staatögebiete vorhandenen Zaubjtummen, das Regle— 
ment für dad Königliche „Zaubftummen-Inftitut” zu Berlin vom 
23. April 1825 und eine Beichreibung des „Stufenganged in 
der Schriftiprache für den Taubitummen” (von Ludwig Reimer). 
Sägert: a. „Dad Taubſtummen-Bildungsweſen in Preußen“ 
im Archive für Yandeöfunde der preußiichen Monardie 2 Bd. 
Berlin 1858, ©. 236— 304; jebr reich an biltoriihen und fta- 
tiftiihen Angaben. b. „Das Zaubftummen » Bildungswejen in 
Preußen”. 3 Hefte in groß 4. Berlin 1874, 1875. pe 1 
ift weſentlich hiſtoriſch und ftatiftiich, Heft 2 behandelt die Rechts— 
verhältnifje der Taubftummen, Heft 3 giebt einen Normal-Lehr— 
plan. 
Beröffentlidhungen des Königl. Preußiichen Statiftiihen Büreaus 
a. in dem ftatiftiihen Jahrbuche. IV. Sahrgang Thl. II. ©. 64 
. V. Jahrgang ©. 584 ff. b. preußiſche Statiftif Nr. 69. 
erlin 1883, eine ſehr vollftändige Statiftif der Gebrechlichen im 
preußiihen Etaate. ce. in der Zeitichrift ded Königl. Preuß. ftatift. 
Büreaus 1877, IV. S. LV; 1882 ©. 189 ff; 1883 Heft J. II. 
enthält ©. 191 bis 224 die Ergebniffe der legten Volkszählung, 
bezügli der Blinden und Taubſtummen aus der Feder von Dr. 
Guttftadt, und eine geſchichtliche Darftellung des Taubftummen- 
Bildungsweſen in Preußen von D. Treibel, welcher der Lehr: 
plan und das neuefte Neglement der Kal. Zaubftummen-Anftalt 
in Berlin (vom 4. April 1878) beigefügt find. 
Gentralblatt f. d. gefammte Unterrihtd-Berwaltung in Preußen: 
1859: ©. 371. Verfügung der Königl. Regierung zu Königdberg 
vom 15. April 1859, den Unterricht taubftummer Kinder durch Ele- 
mentarlebrer betreffend. 1860: S. 50. Zaubftummenbildung in 
der Provinz Poſen. S. 503. 504. Verfügung ded Königlichen 
Provinzial-Schulfollegiumd zu Goblenz vom 11. April 1860 und 
der Königlihen Regierung, Abth. ded Innern, zu Trier, vom 
24. April 1860, betr. Theilnahme taubftummer Kinder an dem 


52 





Unterridhte in der öffentlihen Elementarſchule. 1861: S. 373. 
Verfügung der Königlichen Regierung (Abthl. d. Innern) zu 
Dppeln, den 24. Mai 1861, betr. Unterricht taubftummer Kin— 
der. ©. 733. Taubſtummen-Bildungs-Weſen in der Provinz 
Meftphalen. 1862: S. 292. Taubftummen : Anftalten in der 
Rheinprovinz. 1863: ©. 229; jegt die Mittheilungen von 1861 
S. 733 fort. S. 283. Ausbildung von lementarlehrern für 
die Ertheilung ded Taubſtummen-Unterrichtes. 1864: S. 117. 
Zaubftummen-Unterricht. (Verf. d. Kal. Prov. Schultollg. Stettin 
8. Dezbr. 1863). ©. 631. Taubftummenanftalt zu Cöslin. ©. 
672 Befähigung zum Hauptlehrer an einer Taubftummen: An- 
ftalt (Cirk. Verf. des Minilt. d. g. ꝛc. Angl. Berlin 1. Novbr. 
1864). 1865: ©. 57. Taubftummenwefen in der Provinz Sad: 
fen. S. 167. Einkauf der Lebrer an Taubftummen :» Anftalten 
in die allgemeine Wittwen-Verpflegungs-Anſtalt. S. 501. Taub— 
ftummen-Anjtalt zu Stralfund. S. 720. Ausbildung von Ele— 
mentarlebrern für den Taubitummen-Unterriht. 1866: 5.116. 
Taubſtummenweſen in der Provinz Sachſen. S. 293. Auszug 
aud den revidirten Statuten des Vereines für den Unterricht und 
die Erziehung Taubftummer aus dem Negierungsbezirfe Oppeln 
zu Natibor vom 31. Suli 1865. ©. 569. Bekanntmachung, 
betreffend die allgemeine Haus- und Kirchen: Kollefte für die Taub— 
ftummen-Anftalten der Rheinprovinz. (Verf. ded Ober: Präfidenten 
der Rheinprovinz. Goblenz, 3. Aug. 1866). 1867: ©. 701. 
Kollekten für die Zaubftummen-Anftalten der Rheinprovinz. (Be: 
kanntmach. des Dber- Präfidenten der Rheinprovinz Goblenz 
18. Septbr. 1867). 1868: ©. 569. Zuſchüſſe für die Taub— 
ftummen-Anftalten in der Rheinprovinz aus provinzialftändiichen 
Fonds. 1869: S. 189. Fürſorge für die Taubftummen als Ob— 
ltegenbeit der ftändiichen Verbände S. 231. Schrift von Hill: 
Die Geiftlihen und Schullebrer im Dienfte der Taubftummen. 
(Cirk. Verf. des Minift. d. g. ıc. Angelegenh. an ſämmtl. Kol 
Regierungen, Berlin den 27. Febr. 1869). S. 564. Statiftik 
ded Taubſtummenweſens. (dto. Berlin den 20. Auguft 1869). 
©. 568. Kolleften für die Taubftummen-Anftalten in der NRhein- 
provinz. S. 773. Statiftif ded Taubftummenwejend. 1870: 
S. 371. Taubftummen » Anftalt zu Ratibor. S. 632. 
Taubftummen-Anftalt zu Breslau. ©. 756. Kolleften für die 
Zaubftummen-Anftalten in der Nheinprovinz ; Frequenz diejer Ans 
ftalten. 1871: S.392. Taubftummen-Anftalt zu Ratibor. ©. 507. 
Zaubftummen-Anftalt zu Breslau. 1871: ©. 115. Taubſtum— 
men-Anftalten in der Provinz Weftfalen. S. 221. Sorge für das 
Taubſtummen-Bildungsweſen. Ausbildung und Prüfung der 
Zaubftummenlehrer. S. 346. Ausbildung der Taubftummenlebrer. 


525 





Sorge für dad Taubſtummen-Bildungsweſen. ©. 571. Taub- 
ftummen-Anftalten in der Provinz Weftfalen. S. 709. Bekannt: 
machung, betreffend die pro 1872 abzubaltende allgemeine Haus: 
und Kirchen Kollekte für die Taubftummen-Anftalten der Rhein— 
provinz. 1873: S. 505. Bekanntmachung, betreffend die pro 
1873 abzubaltende allgemeine Haus: und Kirchen» Kollefte für 
die Taubſtummen-Anſtalten der Rheinprovinz. S. 731. Zaub- 
ftunmen=Anftalten in der Provinz Weftfalen. 1874: ©. 664. 
Reglement für die Provinzial- Taubftummen » Anftalt zu Poſen. 
S. 670. Bedingungen der Aufnahme in die Provinzial» TZaub- 
ftummen » Anftalt zu Stettin. ©. 672. Wegfall der Kolleften 
für die Taubftummenanftalten in der Rheinprovinz. 1875: 
©. 53. Reglement, betreffend den Uebergang der in der 
Rheinprovinz vorhandenen Zaubftummen - Schulen zu Brühl, 
Kempen, Mirs und Neuwied in die ftändiihe Central— 
Verwaltung und deren Leitung und Verwaltung. ©. 595. 
Erternat und Internat bei Taubftummenanftalten. S. 596. Reg 
lement der Zaubftummenanftalt zu Emden. S. 714. Taub— 
ftummenanftalt zu Breslau. 1876: ©. 192. Refjortverhältniffe 
bei den Taubftummenanftalten nad deren UWebergang auf den 
Provinzial= Landtag. S. 302. Ausbildung von Taubſtummen— 
lebrern in der Provinz Hannover, Erleichterung des Mebertrittes 
derjelben an die nF anni if 1877: S. 114. Er: 
leihterung des Uebertritteö von Lehramtöbewerbern an die Taub- 
ftummenanftalt zu Schleswig. S. 249. Nahrichten über das 
Zaubftummen-Bildungemefen in der Provinz Pommern. 1878: 
©. 246. Reglement für die König. Taubftummenanftalt zu Ber: 
lin. ©. 386. Prüfungsordnung für Lehrer und Vorſteher an 
Zaubftummenanftalten. (Verf. ded Minifterd der geiſtl. 2c. Angel. 
an ſämmtl. Prov. Schulkollg. Berlin, den 27. Juni 1878). ©. 
612. Mitglieder der Kommilfionen für Prüfung der Lehrer an 
Zaubftummen-Anftalten. S. 626. Schrift von Gupmann: das 
Turnen der Taubftummen. (Girf. Verf. ded Minifterd d. g. ıc. 
Angel. an ſämmtl. Herren Ober: Präfidenten,“ Berlin, den 22. Zuli 
1878). 1879: ©. 284. Orte und Termine für die Prüfungen 
der Lehrer und der Vorfteher an Taubftummenanftalten im Fahre 
1879. ©. 488. Webertritt von Lebramtöbemwerbern an Taub— 
ftummenanftalten in Beziebung auf die Verpflichtung zu drei= 
jährigem Volksſchuldienſte und auf Zulaffung zur zweiten Volks— 
ihullehrerprüfung. 1880: S. 317. Neued Statut ded Vereins 
für den Unterricht und die Erziehung Zaubftummer aus dem 
Regierungd-Bezirfe Oppeln in Ratibor. S. 520. Verredhnung 
der Einnahmen und Audgaben bei den Prüfungsfommilfionen 
für Vorfteher und Lehrer an Taubftummen = Anftalten. Verwen— 
dungen der Einnahmen. (Cirk. Verf. ded Minift. d. g. ıc. Angl. 


526 


an ſämmtl. Kal. Prov. Schulf., Berlin 16. März 1880). S. 695. 
Fürforge für die Zöglinge der Taubftummen-Anftalten in der 
Provinz Hannover nah der Entlaffung aus den Anftalten. 
1881: ©. 262. Nicht amtlidyer Theil. Internationale Vorgänge 
auf dem Gebiete des Unterrihted nicht vollfinniger Kinder; 
betrifft den Kongreß zu Mailand. ©. 462. Abgeänderte Prü- 
fungsordnung für Vorfteber an Zaubftummenanftalten. Cirk. 
Verf. ded Minift. d. g.2c. Angel. an ſämmtl. Kgl. Prov. Schulk. 
Berlin 11. Zuni 1881. ©. 613. Provinzialbebörde für Aus- 
übung der ftaatlihen Sculauffiht über Zaubftummen- und 
PBlindenanftalten. 1882. ©. 581. Borfehrungen zur fir 
lihen Verſorgung erwadjener Zaubftummen, inöbejondere 
Preisermäßigung bei Eijenbahnfahrten. ©. 583. Berhütung 
vollftändiger Verſtummung unbeilbar befundener ohrenkranker 
Kinder, welche bereitö geſprochen hatten. 





2. 
Die Zahl der taubftummen Perjonen im preußiſchen 
Staate. 


Im Jahre 1819 haben die Zählungen der Zaubftummen in 
der Monarchie begonnen; doc blieben diejelben auf einzelne Re— 
gierungsbezirfe beichränft; erſt dur Erlaß des Minifterd der geift- 
lien ac. Angelegenheiten vom 29. Suni 1823 wurden ſämmt— 
lihe Regierungen angewiejen, bei der nächſten Aufnahme der fta- 
tiftiichen Tabelle die Anzahl der vorhandenen Taubſtummen in fünf 
jährigen Alterklaffen zu ermitteln, damit dad Bedürfnis für den 
Unterricht derjelben abgeihägt werden fünne. Die erite Aufnahme 
fand im Fahre 1825 Statt. Ihr Ergebnis ift bei Bededorff (a. a. O.) 
abgedrudt. Die Ungenauigfeit desjelben ergiebt fih nicht nur aus 
der Niedrigfeit der Gefammtiumme (6786), ſondern aud) aus dem 
Unterſchied innerhalb der einzelnen Gruppen; jo wurden taubjtumme 
Kinder von 5 bis 10 Jahren 1094, dagegen jolde vom erften bis 
> vollendeten fünften Sabre 295 gezählt; jo wurden im Reg. 

e3. Bromberg, welder 1852, alio lange vor dem befannten Auf: 
treten der Meningitis, 395 Taubſtumme hatte, deren nur 76 er- 
mittelt, darunter 23 Kinder von 5—15 Jahren. Wie unfiher das 
Rejultat der Zählung aber auch geweſen fein mag, die Aufnahme 
war von Bedeutung, vorzüglid” wegen der Schritte, welde das 
Minifterium aus Anlaß derielben that, dann aber auch, weil fie der 
Ausgangspunkt für ftatiftiiche Ermittelungen wurden, welde von da 
an unermüdet angeftellt und mit Günftigltem Erfolge weiter geführt 
worden find. 

Einige Zablen mögen den Fortgang diejer Erhebungen veran- 


ſchaulichen: 


— 


1825 wurden gezählt: 6764 Taubſtumme, darunter bis 5 J. alt: 
96; 5—10 J. alt: 1100; 10—15 J. alt: 1083: 

1828 wurden gezählt: 8223 Taubftumme, darunter bis 5 J. alt: 
275; 5—10 Sahr alt: 1118; 10—15 3. alt: 1400. 


In lepterem Sabre hatte Preußen 12726 823 Einwohner; ed famen 
alſo 1 Zaubitummer auf 1548 Einwohner, oder auf 10000 Einwohner 
6,4 Zaubftumme; die Bertheilung der Taubftummen auf die einzelnen 
Provinzen war jehr verſchieden; es fam nämlid: 
1 Zaubftummer in DOftpreußen auf 1078 Einwohner. 

in Weftpreußen auf 1448 . 

in Berlin auf 1656 « 

in Weftfalen auf 2309 ⸗ 

in Kleve-Berg auf 2844 ⸗ 

am Niederrhein auf 2024 


Es wurden darunter bis 5 bis 15 
gezählt: 5 J. alt: J. alt: 
1831 978 Zaubftumme 508 2786 
1834 10162 E 467 2939 
1837 11108 373 3131 
1840 10978 358 2775 


1845 11293 322 2679 

1852 12630 — 3892. 
Endlich fand 1874/5 eine von der Unterrichtsbehörde, ohne Bezug 
auf die allgemeine Volkszählung, ausgeführte Crmittelung ftatt. 
an ergab: 6521 taubftumme Kinder im Alter von 8 bis 16 
Jahren. 

Die Reſultate der allgemeinen Volkszählung vom 1. Dezember 
1880 bezüglid der Blinden und Zaubftummen find, mie bereits 
erwähnt, von Dr. Guttftadt im einer bejonderen Denfichrift zu— 
jammengeftellt. Diefer forgiamen und lichtvollen Arbeit find die 
nachſtehenden Mittheilungen entnommen. (Zeitihrift des Königl. 
Preup. ftatift. Büreaud 1883, Heft I, II ©. 206 ff.) 

Bei den Bolfszählungen vom Dezember 1871 und 1880 wurden 
Zaubftumme ermittelt 


uno aM 


1871 1880 

überhaupt . . . . 24915 27 794 *) 
männliche Perfonen . . . . 13118 15 168 
weibliche s ——114100 12 626; 

ed kamen alſo auf 10000 Einwohner 

überhaupt . . . . 99 10,2 
mäunlihe Berfonen . . . . 10,8 11,3 
weibliche . ee 90 94. 





) Davon in den 9 älteren Provinzen 23898; alſo 17112 mehr als 1825 
gezählt wurden; natürlich erklärt ſich der Unterfchied weſentlich durch die ge- 
nauere Zählung. 


528 


Eine Zunahme der Zaubftummen gegen 1871 ift hiernach un— 
verfennbar. Im Ganzen beträgt diejelbe 14,3 Proz., während ſich 
die Bevölferung im gleichen — nur um 10,6 Proz. ver: 
mehrt hat. 

Was die Verbreitung der Zaubftummen in den Provinzen 
betrifft, jo zeigt ſich, daß —9— und Weſtpreußen die meiſten dieſer 
Unglücklichen, und auch Poſen und Pommern im Vergleiche mit den 
anderen Provinzen zahlreiche Taubſtumme zu ihrer Bevölkerung 
zählen. Die Reihenfolge der Provinzen in dieſer Beziehung ge— 
ſtaltet ſich folgendermaßen: 

Auf 10000 Einwohner am 1. Dezember 1880 kamen Taub— 
ſtumme 


in den Provinzen überhaupt ine eibl, 
Oftprußen . » 2 2.2. 18,2 20,5 16.2 
Weipreußen . » 2... 18,2 20,4 16,1 
EN u er 15,4 172 13,3 
GERNER. 5 2.05% % 127 14,0 115 
Hellen-Nafiau . ». » .» » 10,1 11,3 9.0 
Brandenburg .» 2 2... 97 10,3 86 
Schleſien. .0-% 97 11,0 8,6 
Hohenzollern . . 2...» 92 11, 74 
Hannoverr 78 84 72 
Rheinland .-. . . 2... 78 8,5 6,7 
Sadien . » 2 2 2 02. 7,6 82 7,0 
Weſtfalenn.. 74 82 6,5 
Berlin . .. 6,5 77 5A. 


Bon bejonderer Wichtigkeit ift eine Betrachtung des Alterd 
der Taubftummen, das für die einzelnen Provinzen mannigfache 
Berihiedenheiten zeigt (fiehe Tabelle 1 auf Seite 530/31); doch darf 
bei Beurtheilung der Zahlen nicht überjeben werden, daß bei den 
erften Alteröftufen die Taubftummbeit ſchwer zu erfennen und feſt— 
zuftellen ift, und daß fichere Kriterien für diefelben in vielen Kreijen 
erjt beim Eintritte der Kinder in das jchulpflichtige Alter gewonnen 
werden. 

Nah der Häufigkeit ded Vorkommens der Taubftummbeit treten 
die Alteröklaffen in folgender Reihenfolge auf: 

Am 1. Dezember 1880 waren Taubſtumme 


im Alter von Anzahl —“ 
iiber 15 bis 20 Jahren . » .» „4591 175 
: 0» 15 +» 2.22.4469 15,7 
. 625 + 2565 10,7 
: 0 » 40 » 3506 10.0 
.: 5 +»: 0 +» 2033 98 
«6 »- 10 + 2 906 92 
.- 0% +» 0 + 487 g 
: 40 +» 0 » 2494 90 
: 60 » 70 » 1237 8,9 
«5 - 50 + ..1310 84 
⸗WSahen 84 79. 


529 





In den einzelnen Provinzen zeigen ſich bier wiederum Ver— 
ſchiedenheiten, melde aus der Tabelle 1 leicht zu erfennen find. 
Dad Marimum ift überall durd fetten Drud der Zahlen erfichtlich 
gemadt. Am auffallendften find die öftlichen Provinzen faft in allen 
einzelnen Alteröflaffen vertreten, weßhalb fie au in der Gejammt- 
nachweiſung jo ſtark betheiligt ericheinen. 

Ganz bejonderd bemerkenswerth, aber aud) leicht erflärlich, ift 
ed, daß die Alteräflaffe von 15 bis 20 Jahren für den Staat die 
meiften Zaubftummen, nämlidy auf 10000 männliche, bezw. weib- 
lie Einwohner 19,6 männlide und 15,6 weibliche zählt. Für die 
Provinzen ftellt fich folgende, nad der Ziffer für männlide Taub— 
ftumme geordnete Reihenfolge heraus: In demjelben Alter befanden 
fih unter 10000 Einwohnern 


in Weftpreußen -. . .. . 61,ı männliche 50,1 weiblihe Taubftumme 
Bell » #5 a 05 a BR ⸗ 31, , . 
s Oftpreußen . » » 2.2. 344 E 26,1 p . 
RER 33,3 . 273 » . 
s HeflenNafiu. . » .» . 18,7 . 12,0 , 5 
s Shlin . - » 2... 16,3 2 11,8 » . 
s Brandenburg -. ». . . . 126 ‚ 97 5 . 
Hannover x. 2 20. 125 5 59 ’ 5 
BSR: 3 u Eee 12,4 # 94 ’ E 
s Rheinlad -. » 2... 10,7 + 7,3 , » 
- Schleswig-Holftin . . . 95 . 6,3 , J 
» Weifalen . . » 2.0. 9,3 . 93 , . 
Sachſen. 835 5 88 E . 
» Hohenzollern . . ... 3,7 , 14,1 ’ s 


BVergleiht man mit diefem Ergebniffe die Grmittelungen für 
die höheren Alteröflaffen, jo müßte man, da die Bejegung dieſer 
Alteröflafjen viel geringer ift, namentlich für die öftlihen Provinzen, 
ald Erklärung für diefe Erſcheinung eine große Sterblichkeit der 
Zaubftummen annehmen. Die Beweiſe für eine jolde Annahme 
laffen fich indefjen nicht beibringen. Zur Aufftellung einer Sterb— 
lichkeitsziffer für die Taubſtummen befigen wir zur Zeit noch Fein 
genügendes Material. 

Die Thatjache, dab die Abnahme der Taubftummen-Zahl nad 
den höheren Alteröffaffen bin für alle Provinzen nicht gleihmäßig 
auftritt, läßt vielmehr darauf jchließen, daß bejondere Urjadyen in 
den öftlihen Provinzen gewirkt haben müfjen, weil bier die Beſetzung 
ewifjer Alteröflaffen zu auffallende Abweichungen zeigt. In der 
bat weiß man, dab die Entftehung der Taubitummbeit bier auf 
ganz bejondere Urſachen zurüdzuführen ift. Erkrankungen des Gen- 
tral-Nervenivftemes, indbejondere die Meningitis cerebrospinalis 
epidemica ift häufig die Urjadhe der Taubſtummheit. Da in den 
Sttticjen Provinzen in den ſechsziger Jahren Erkrankungen diejer 
Art zahlreich vorgefommen find, fo ift anzunehmen, daß die auffallend 
große Zahl von Zaubftummen durch die genannte Krankheit hervor- 
gerufen ift. 


530 


Die am 1. Dezember 1880 ortsanweſenden Taubftummen 


(Zabelle 1.) ; Atera 
(zu Seite 528.) — — — — — — — 
über | über | über über | 























bis | 

5-10 19-15 | 15-20 | 20-30 

5 Jahre | Jahre Yahre | Iahre | Jahre 

m. w. m. w. m. w. m. w. m. w. 

m IF TI alien 
a) Abjolute Zahl 

a) Im Staate. . . | 634) 48411641j1265/2498| 1970/2550 a 1991 

b) ar den Provinzen: 

l. Oftpreußen. . . | 89) 73 228! 201) 392| 296| 342] 266| 256| 225 

11. Weftpreußen 54 23! 1381 83! 198 148 442) 374| 219) 199 
II. Stadtkr. Berlin 20 14 41 3 62 62 55 481 92 56 
IV. Brandenburg . 49| 39| 107) 80, 175 1591 138 102 225 169 
V. Bommern . 35| 24 941 77| 180) 127| 251) 208) 192] 152 
v1. Bojen 611 37 167| 1191-212) 171) 316) 287| 216) 189 
vn. Schleſien 88 70 242 180 382 303 307 238 292 307 
VII. Sachſen. 381 29 94 77 123 121) 92 93| 162 116 
IX. — ———— 19| 18 48 36 54 29 49 32 39, 52 
X. Hannover 34 31] 94 85 120| 125) 124 86 119 103 
XI. Weſtfalen 39| 29 99 69 140 1311 92 87 151 98 
XII. Heſſen-Naſſau. 361 35 92 79 90 56 133 88 136 100 
XIII. Rheinland . 2 62 193! 152| 367] 242) 208! 139 269) 214 
XIV. Hohenzollern -ı 4 2 33 — U 4 6 1 
b) Auf 10000 Lebende flommen 

a) Im Staate. 33| 261104] 81: 1741 189 AI 156 I1o| 88 

b) In den Provinzen: 

l. Oftpreußen . . | 67| 55! 21,3) 187) 393 297 844 261 180 137 

I. Weftpreußen 54 22/1162) 98 255 193 611/50, 1909 164 
III. Stadtkr. Berlin 29 20 8350 152 148 124 94 72 42 
IV. Brandenburg . 32| 26) 861 6» 150 13,9 12,6 a 93 
V. Pommern 32| 221102| 85| 211) 153 33,3) 27,3) 15,8) 12,2 
VI. Bojen . 47| 291 1541 11,0|218|17,7| 36,3| 31,8 18,0|13,5 
VII. Schleſien 33 26 105 7,7 107 140 16,3) 11,8) 10,2) 9,3 
VII. Sadjfen . 231 13 Zul 58) 100| 104 35 | ss 83| 63 
IX. Schleswig. "Solßein 25| 25| 7a, 57 94 51) 95, 63| 43) 60 
X. Hannover 241 22 9| 72|109|116/125| Ss) 7o| 62 
Xl. Weſtfalen 25| 10| 77| 5511271123] 93 93] 93| 61 
XII. Heffen-Rafjau . 34| 33/100) 88/109! 69|187|120/120| 7.8 
XIII. Rheinland . 23| 21| 80| 64 173 116 100 73] 82| 65 
XIV. Hohenzollern Il3! — 1091 50 88 — 3 1441 14,9: 22,7 





531 
in den Provinzen Preußens nad Alterdflaffen. 








klaſſen: 
über 
über | über | über über 
3040 | 40-50 | 50-60 | 60-70 | Tnysannt un 
Jahre Jahre Jahre Jahre befammt | 
m..| m. | m. w. m. w. m. w. m. w. m. w. zuſ. 
—A is 14 16 16 17 i18 i19 ur) ru! 




















der Taubſtummen. 


1 021;1 58811 31511 170 10560 977) 6511 586 528 547 15 16%| 12626 27 794 





217| 201) 130) 130) 112) 89 68 66 64 84 1898| 1631| 3529 
135 225 85 67 56 49 37) 39 All 45 1405| 1152| 2567 
80 Au 38 26 20 17 10 BE 2 9 MO 311 731 
185| 1601 133 87 98 87 54 581 48 Al 1212) 982] 2194 


118 94 73 70) 66) 64 255 41 25) 46) 1059) 898] 1957 
180 1381 931 89) 68 755 54 47) 51] 60) 1418| 1212) 2630 
273 221| 184| 157) 154| 158) 9 9% 75: 721 2096| 1797 3898 
140 112) 91) 89) 89) 87) 59] 561 48) 381 986 818 1764 


48 38 3 40 8 238 25 11) 17) 16 3601 3001 660 








133) 1000 9 104 93 6 A 47 40 23 894 767 1661 
1081 66 93 69 57 51 45 26 30 28 849 654 1508 
133 116 9 9 76 89 44 34 29 MU 85 7 1575 
180| 171) 168! 158] 136) 117) 891 511 551 50: 1732) 1356| 3088 
6 ss 2 838 383 — ı Ba 36 26 62 


Taubftumme gleichen Alters und Geſchlechtes. 
ll3|, 80: 98| 83: 105] Ss! 100! 80) 165| 144 1134 9ı| 102 





19,7! 16,3| 142 1277| 14s| 101 
164| 1453| 133| 99! 121 A 


13,6) 1083| 353/325) 205 162) 182 
11,5| 109! 30,7| 25.01 2041 16,1 18,2 
80| 41 651 dal 63| 45) 66! 5,8 35; 79 77 54 6,5 
127 107! 116) 73! 110) 89: 96| 85; 190! 11,6} 10,8 8,6 97 


132| 97|100| 88! 115! 102! 68) 99) 1431214] 140) 115) 127 
1838| 128! 121! 10,7| 1239| 127| 145 11,2| 289! 247 17,2! 138 15,4 
11,8! 81! 95|) 7,0 102 87| 100! 82! 164 120 11,0 86 97 
99| 76 7si 73 96| 88 104 88| 172 12,1 s2| 70 7s 


Toi 56 Bri 68| 60! Br Tr 33 88 75 64 53 59 
100! 75| 87| 921105| 68| 73) 771125) 60 84 Te 78 
76) 52! 94 7Tol Tai 60) 99 57| 122| 12,0 8.2 6,5 ‘A 
125! 109! 11,9) 105) 135 | 40 11,7| 8ı| 146! 167| 11a 90 10,1 
67| 64 80) 78! Yı! Tri 931 521108 95 85 6,7 7,3 
136) 40 144 531100! 9a! — 41'243! 82! 114 74 9.2 





I _ 


Bei der legten Volkszählung ift es leider nicht gelungen, durdy 
große Zahlen, 3. B. dur die Häufigkeit der angebornen und der 
erworbenen Taubſtummheit, die Urfahen der Taubſtummheit 
feftzuftellen. Für 9468 Perjonen ift die Taubſtummheit ald ange- 
boren, für 7196 als jpäter erworben bezeichnet. Leider fehlt eine 
gleiche Angabe für 11130 Perſonen. Dieje legtere Zahl ift jo groß, 
daß eine Entjcheidung der bezeichneten Frage auf Grund des gegen» 
wärtigen Materiales nicht wohl erfolgen fann. 

Geht man dagegen auf die einzelnen Provinzen ein, jo läßt 
fih für einige Provinzen rechnungsmäßig nachweiſen, daß die taub- 
ftumm Gebornen zahlreidher vorhanden find, ald die jpäter taub 
ftumm gewordenen Perjonen. Auf 10000 am 1. Dez. 1880 ort3- 
anweſende Perfonen famen Taubſtumme 


iiberhaupt geboren — ohne Angabe 
im Staate . . . 10,2 J 2,6 4,1 
in den Brovinzen: 

l. OÖfpreufen . . . » 18.2 5,0 44 88 

I. Weftpreußen. . . . 18.2 40 5A 88 
III. Stadtkreis Berlin. . 65 3,7 26 02 
IV. Brandendug . » .» 9,7 3,0 2.4 43 
V. Bommen .... 12,7 87 36 54 
VI. BE 2 a i 15,4 41 44 72 
VI. Scäleffin. -. . . . 97 3,5 25 3,7 
VIII. Sadien . ». ... 7,6 31 1,7 28 
IX. Schleswig-Holftein . 5,9 2,7 1.2 20 
X. Hannover. . .» .. 78 2,9 20 29 
Kl. Weftfolen. . . . .» Ta 27 2,0 2,7 
XI. Heffen-Nafau . . . 10,1 4.2 2,3 3,6 
XIU. Rheinland . .» .. 76 3.2 1,8 26 
XIV. Hohenzollern . . . 92 44 12 36. 


Zieht man die Verhältniffe in den Zaubftummen-Anftalten in 
Betracht, jo fällt das Reſultat der Berechnung freilid anders, näm— 
lich bedeutend zu Gunften der erworbenen Taubſtummheit, aus, 

Eine auffallende TIhatjache ift ed, daß die Taubſtummheit bei 
den Angehörigen der einzelnen Neligionsgemeinihaften ver: 
ichieden auftritt. Tabelle 2 auf Seite 534/35 enthält die Zahlen für 
die Zaubftummen im Staate und in den Provinzen nah dem 
Religionsbekenntniffe, zugleih mit Auseinanderhaltung der Angaben, 
ob angeborene oder erworbene Taubſtummheit vorgelegen bat. 

Mährend unter 10000 Evangeliihen am 1. Dezember 1880 
9,9 Zaubftumme ermittelt wurden und auf 10000 Katbolifen nur 
wenig mehr, nämlid 10,4 famen, zählten 10000 Zuden 14,4 Taub— 
ftumme unter ſich. Dieſes Ergebnis kann allerdings die Annahme 
unterftügen, daß Heirathen unter Verwandten, welche notoriich unter 
Juden am häufigiten vorfommen, die Entjtehung der Taubſtummheit 
begünftigen. Auch fann durch Heirathen der Taubftummen jelbit das 
Gebrechen fortgepflanzt werden, wie gering auch die Zahl der Ver— 


533 





beiratheten unter ihnen ift. Unter 100 Taubftummen männlichen Ge— 
ichlechted befanden ſich nur 8,5, unter 100 weiblichen Geſchlechtes 
nur 6,0 Proz. Perſonen, welche verheirathet, verwitwet oder ge— 
ſchieden waren. 

Es wurden nämlid Taubitumme im ganzen Staate gezählt 


zu⸗ männ- weib⸗ 
ſammen liche liche 
DIE Enten 248856 13395 11491 
verheirathete 1591 1115 476 
verwitwhwee 428 156 272 
geihiedene . » 2 2 2 0. pe 28 14 9, 
zufammen. . . 2779 15 168 12 626. 


Es befanden fih alfo Zaubftumme unter 10000 Ortsan— 
weſenden 


zu⸗ männ⸗ weib⸗ 
ſammen liche liche 
BB 15,2 16,0 14,3 
verherathettee 17 24 10 
verwitweittte 27 37 23 
geſchieden.. —— 75 154 3,6, 
zufammen. . . 1,9 2,6 13: 


Bon bejonderem Intereſſe für alle diejenigen, welche fidy mit 
der Erziehung der Taubftummen und der Erhöhung ihrer Erwerbö- 
fäbigfeit beichäftigen, ift Tabelle 3 auf ©. 536. 

Diefe Tabelle weift nah, daß von 1000 männlichen Taub— 
ftummen nur 60,s jelbftändig im Befige, Berufe oder Erwerbe 
find; 193,6 find Gebilfen, Lehrlinge, Fabrifarbeiter, 72,1 Tagelöhner, 
Lohndiener, 54,1 Dienftboten; 122,2 befanden ſich in Anftalten, und 
455,3 entfielen auf alle übrigen Perjonen; darunter waren 189,1 
(in abjoluten Zahlen 2868) männliche Kinder unter 15 Jahren, 
welde ſich nicht in Anftalten befanden. Für die weiblichen Taub- 
ſtummen liegen dieje Verhältniffe noch ungünftiger, wie ein Blick auf 
die bezeichnete Tabelle des Weiteren lehrt. 

Mas num die einzelnen Erwerbszweige der Taubſtummen 
betrifft, jo erfehen wir aus Tabelle 4 auf Seite 538/39, daß, 
abgejeben von denjenigen Taubftummen, welde Injaffen von An— 
ftalten oder Kinder unter 15 Zahren find, die Taubftummen ohne 
beftimmten und befannten Beruf die größte Anzahl bilden: auf 1000 
männliche fommen 418,0, auf 1000 weibliche 732,3 Taubftumme ohne 
beftimmten und befannten Beruf. Aud innerhalb der drei unter- 
Ihhiedenen Arten der Taubſtummen bleibt dieje Zahl die vorwiegende. 

Die meiften taubftummen Männer find in dem Gewerbe für 
Kleidung und Reinigung befhäftigt (171, von 1000), dann in der 
Landwirthſchaft (144,3); darauf folgen perjönlihe Dienftleiftungen 
aller Art (86,1). Die Induftrie der Holz- und Schnipftoffe ernährt dem- 
nächſt die meiften Zaubftummen (41,7 von 1000) ; die übrigen Snduftrie= 
zweige jcheinen biöher die Zaubftummen bedeutend weniger angezogen zu 


1884, 36 


— 


Die am 1. Dezember 1880 ortsanweſende Bevölkerung in Preußen 














(Tabelle 2.) | 
(zu Seite 532) Oſt⸗ Weſt-⸗ Stadtkr. Branden⸗ 
Religionsbekeuntnis. — preußen preußen | Berlin burg —— 
1 ER IE FR ED TE Ve ar TE RE u ie 
a) Ortsanwefende — | | 
1. Evangelifche . - + 117627 658 1654459] 672354) 982 346|2 199 5 6 1 498 509 
2. Katholifde . - - . .| 9204930) 249 708! 693 694 80603) 50926 23873 
3. Sonftige — PR 59 199 8288 12433 4124 2839 2087 
4. Zuden . . .3063790 18218 26547 53949 12206 13886 
5. Ohne Angabe F 23534 3263 540 1308 1248 1379 
zuſammen 27279 1111933 9361 405 398 1122 330 2 266 823 I 540 034 





b) Be der Tanbftummen über: 


. 27 794 3529| 2557 731 2 . l 957 
: — | 

















a) Zaubftumm geboren . . 5 929 808 274 348 662 557 
b) . fpäter geworden 4 667 755 341 252 519 536 
c) . ohne Angabe 6 857 1461 547 22 918 802 
zufammen 17453 30%4 116% 622 2099 189 
2. Katholiide: | 
a) Taubftumm geboren. . 3 220 129 273 22 | 5 
b) . fpäter geworden 232 90 405 19 11 12 
c) » ohne Angabe . 3 984 198 641 1 17 13 
zuſammen 9566 417 1 319 42 32 30 
3. Juden: | 
a) Taubftumm geboren. . . 235 7 18 40 11 5 
b) . ipäter geworden 117 4 12 22 3 4 
c) . ohne Angabe . 171 8 26 2 11 
zufammen 523 19 56 64 2 20 
€) Auf 10000 Ortsanweſende | 
überhaupt — — | 
... un ‘ ; 10,2 182 182 6,5 07 12- 
. Evangelij be: | | 
a) Taubftumm geboren . . 3.4 49 41 35 30 3: 
b) s fpäter geworden 283 46 5,1 26 24 34 
c) s ohne Angabe . 3,9 88 8,1 02 42 5 
zufammen 9,9 183 17,3 63 96 12; 
2. Katholijde: 
a) Taubftumm geboren . . 35! 52 3,9 27 0,8 21 
b) . ipäter geworden 2,6 3,6 5,9 2,4 22 50 
ec) . ohne Angabe . 43 7,9 92 0,1 33 54 
zuſammen 104 16,7 19 0 5,2 6,3 12,5 
3. Juden: 
a) Taubftumm geboren . . 65 38 6,8 7a 89 34 
b) . fpäter geworden 32 2.2 45 41 2,4 2% 
c) ⸗ ohne Angabe . 47 44 98 0,4 67 74 
zuſammen 144 104 211 11,9 17,0 14, 


535 


ſowie die Taubſtummen nach dem Religionsbekenntniſſe. 













































































| | | | 58. 
Sdles⸗ ‚ | aoben 38 E 
Boien | Schleſien Sachſen —— Hannover Weſtfalen en | — | 3 ẽ 
| \ — NE ——6 
8 ı 9 0 ı 11 2 ı 18 | 14 15 16 _ | 
| | ! | 
>32 10 1 565 290.2 154 2741 11085011 841 594 949 41411 087648 1 076 3 2221 1. 
1 111 962'2 082 038 145 498 8 8y7 255 80611 0720 207 420 077.2 944 150° 64491) 2. 
530 55 3705 2005 3208 280 3455 7860 3 3. 
6 60% 52682 6700 3522! M790 188101 413166 26% 71 4 
1818 2 361 1 740 1 785: l 680 2 162 1 580 I 932 138! 5. 
1 703 397 4 007 9252 312 0071 127 1492 120 16x,2 043 42 I 554 3764 074 000| 67 624 
| 
| 
2 630 3303] 1 754 660 l EN I 503) 1 375 3088: 62 1 
) | | ) . 
203 512 655 300 557 288, 446 318 1 &) 
259 450. 370. 138 370 212 270 195, — b 
299 541 5883| 207 518) 288 409 257, — C) 
761 1503 1613 645 1415 788 1125 770 
| | 2. 
444 866 52 —1 47 * 164 942 28 a) 
408 543 18 2 44 139 83 526 8 b) 
858 917 51 3 86 248 131 796. 24 6) 
| 210; 2326 121 ' 177 — 3782264) so i 
| | i 
51 18 J in is 34 19 u a) 
30 13 1 — 7 4 9 8 — b 
57 18 1 — 8 4, 16 33 —| d 
135 m) 4 - 26 2% 59 40 
154 Y,7| is! 53 1,3| ha 10,1 76 92 1 
38 27 3,0 27 | 3.0 30 44 3,0 45| &) 
409 24 17 12 20 22 25 | 1,8 —| b 
5,6, 20 27! 1,9 28) 30 33 24 — c) 
143 5,0) a 7,3 82 10, 72 45 5 
4,0| 42 3,6 11 18 23 39 32 | 43) &) 
32 26 12 22 17 13 2,0 18 12) b 
Ta 44 35 34 33 23 34 27 33 0) 
15 A| ll 82 67 63, 64 90 77 9,3 
| 3. 
90 Ba 0 — mw 9 822) 43 1830| 3) 
5,3 2,5 1,5: -- Ar 22 22 18 — b) 
10,1 3,4 1,5, — 54 21 3,9 30| * c) 
244 93 60 _ 135 13,3 14,3 | 9 | 13,0 


936 


Die Soziale Stellung der Taubſtummen in Preußen 
am 1. Dezember 1881. 





(Zabeite 3.) Taub— Später — 
(in Seite 533.) ftumm taubſtumm ohne Zuſammen 
ID 
Soziale Stellung. geboren geworden _ Angabe 2 — 
m. w. in w. ı m. wm ı m I mw 
— L: BEBZEILE IE ZE S 9 
Geſammtzahl der Taub⸗ | 
finmmen . . Sr s 1854284 3978 3 21816 0055 > 125 15 168112 626 
1. Selbftändige in veſitz, Be⸗ 
ruf und Erwerb . . J 328) 13 252 m 347, 113) 992 312 
2. Deffentlihe Beamte . . 8| 4 — | 2 -- 9 — 
8. Drivatbeante . . . .»| 5 — 3 — | 8 — | 6 — 
4. Gehilfen, Geſellen, Lehr: | | | 
linge, Fabritarbeiter u.i.w. |1 058] 254 683 1581195) 261 2936| 675 
5. Tagearbeiter, Tagelöhner, | | 
Rohndiener u. ). w. . 387 193 28321 157 475 280: 1094 630 
6. —— Knechte, wiao⸗ | | 
de u. 1.Ww. . . 377! 2401 134| 132) 414 392 825: 764 
7. — Benfionäre, Alten: | | | | 
theiler © -. Ba 7 3 83 % 55 39 126 54 
8. Almofenempfänger — — 34 67 16 34 51 64 101, 165 
9, Inſaſſen von Anftalten .| 642) 455 899 529) 312) 243 1853| 1227 
10. Alle übrigen Berjonen 231012 804 1 624 20142 9733 400) 6 907) 8218 
Davon Kinder bis 15 Jahre | 
alt (ohne die Kinder in 
Anftalten) 2 22. 29 798 7537| 642111821005 2868 2445 
11. Ohne Angabe . . . .: 116 120 88 100, 175) 333) 379 595 


Auf 1000 Zaubftumme 
jeder Mategorie und jeden 


vo 
— 


*50 50 


2 
— 


Geſchlechtes fommen: 


Selbſtändige in Beſitz, Be— 

ruf und Erwerb622 292| 693 
Deffentlihe Beamte . .| 06 — 1,0 
Brivatbeamte. . 2». 10| — 08 


Gehilfen, Geſellen, Lehr— | 
linge, abrifarbeiter u.f w. 204,1) 59,3 171,7 
Tagearbeiter, Tagelühner, 

Lohndiener u ſ. w. .746 451584 


. Dienftboten, Knechte, Mäg 


230! 5758| 22.22 6083| 247 
— | 03| - 06 — 
— 13] — 11 — 


49,1 199.0 500 193,6! 53,3 


485, 791, 546) 7211| 498 
410| 68 765 54a! 60% 


621 88 Ts 5,3 6,7 
1061| 85 125 67| 131 


. Inſaſſen von Anftalten . 1233 1062 296.0 1644| 520| 47a| 1222| 972 


Alle iibrigen Berfonen. . 445,5 654,7 |408,2 625,9 1495,1 663,4! 455,3 | 650,9 


Anftalten). 2 202 2.121792 186,311%0,3 19951196, 8 196,1 | 189,;| 193,5 
? r= J ‚ ’ ’ ’ +! ⸗ 


den... mw. . 53a! 560 39,7 
7. Rentner, Benf ionäre, Alten | 

theiler .-. . .. 55 58| 1081 
8. Almofenempfänger .. 0.) 66) 156| #2) 
4 
10. 

Davon finder bis 15 Jahre | 

alt (ohne die Kinder im ı 
11. Ohne Angabe » » . .| 2a) 281| 220 


3310| Sal 661 240) 43,7 


Br. 


haben. Für die weibliden Taubftummen findet ſich die meilte Be» 
Ihäftigung in der Landwirthſchaft (90,8 von 1000), dann im Gewerbe 
für Befleidung und Reinigung (84,1); demnädhft werden ſie am 
häufigſten zu perfönlichen Dienftleiftungen verwendet (70,3 von 1000). 
Im Uebrigen ftellen fie zu feinem Induſtriezweige ein bejonders 
hohes Gontingent; nur in der Tertilinduftrie jehen wir 77 weibliche 
Zaubftumme, d. h. 8,5 von 1000, beidäftigt. Demnach iſt die 
Zahl der berufslofen Taubftummen eine verhältnismäßig ſehr große, 
jo daß ed von befonderem Intereffe jein muß, über die Stellung 
der TZaubftummen in den Familien aufgeklärt zu werden, 
worüber Tabelle 5 nähere Auskunft ertheilt. 

Nah Abrechnung der Anftaltsinfaffen befanden fi in den Fa— 
milien 13315 männlihe Taubſtumme; von diejen waren die meiſten 
(246,1 auf 1000) Gewerbs- und Arbeitägehilfen der Haushaltungs— 
Borftände; darunter befanden ſich 100,7 fremde Perfonen, 88,3 Kinder 
über 15 Sabre alt und 56,6 jonftige Verwandte. Demnädft waren 
die meiften männlihen Taubftummen in den Familien Söhne im 
Alter von unter 15 Iahren, nämlich 2868 = 215,4 Prom. Darauf 
folgen 1974 Söhne (148,2 Prom. über 15 Sabre alt, die feinen Beruf 
haben, ferner 1480 (111,2 auf 1000) männlidhe Verwandte ohne 
Beruf. Die nähitgrößere Zahl unter den männlichen TZaubftummen 
in den Familien ftellen die Haushaltungs-VBorftände jelbft, nämlich 
1389 = 104,3 Prom. Es folgen die männlihen taubftummen 
Dienftboten, 744 an der Zahl = 55,9 Prom., ferner fremde Pfleg— 
linge oder Penfionäre 586 = 44,0 Prom., 395 = 29,7 taubftumme 
Sclafgänger und 77 — 5,8 Aftermiether, während 46 = 3,; Bäter 
der Haushaltungd-Vorftände waren. 

Die meiften weiblihen Taubſtummen, die in den Familien 
febten (11399), waren taubftumme Töchter über 15 Sabre alt 
ohne Beruf. Ihre Zahl betrug 2834 = 48,6 Prom., dann 
Töchter unter 15 Fahren 2445 — 214,4 Prom.; daran ſchloſſen 
fih die übrigen weiblihen Berwandten ohne Beruf, nämlich 
1974 = 173,2 Prom.; ald Gewerbs- und Arbeitögebilfen dienten 
demnädhft 1175 weibliche Taubftumme = 103,1; darunter befanden 
fih 50,5 Töchter über 15 Jahre alt, 34,2 übrige weibliche Verwandte 
und nur 18,8 fremde Perfonen. Als Dienftboten find 680 = 59,7 
Prom. weiblihe Zaubftumme und ald fremde Pfleglinge und Pen- 
fionäre 648 = 56,5 Prom. ermittelt; daran reiben ſich erft 
441 = 38,7 Prom. Haudhaltungs- Vorftände, 410 = 36,0 Prom. 
Ehefrauen, 164 = 14,4 Prom. Schlafgängerinnen, 116 = 10, Mütter 
und 78 — 6,8 Aftermietherinnen der Haushaltungs-Vorſtände. 

Meitere Angaben über die Stellung der Taubftummen zu den 
Haushaltungs-Vorftänden find in Tabelle 5 Seite 540 enthalten. 


5 _ 


Die am 1. Dezember 1880 ort&anmejenden Zaubitummen in Preußen 
nad Erwerbszweigen (ohne diejenigen in Taubſtummen-Anſtalten und 
ohne die taubſtummen Kinder bis 15 Jabre alt). 





(Tabelle 4.) 
(zu Seite 593.) 





Ermwerbszmeige. 


Tanbftumm 


geboren 
im. | w. 
2 3 


1 


Gejammtzahl der Zaubftummen (ohne 


D — 


—X 


- 
uw 


Do 


10. 
11. 
12. 


13. 
14. 
15. 


7 
>) 


17. 
18. 


. Kirche und Gottesdienft, 


9. Kaiſerl. 


3. Stehendes Heer und Rriegefiotte, 


diejenigen in Taubftunmmen-Anftalten und 
ohne die Kinder bis 15 Jahre alt) 


. Landwirthichaft, RN! u 1. mw. 
Fiſcherei 


. Bergbau, Hütten: 


und Salinenweien . 


. Indufirte der Steine und Erden 
. Metalfverarbeitung . Se 
. Kabrifation von Raſchinen u. i. on 


.Chemiſche 
. Anduftrie der Heiz- und äeuchiſoff 
. Zertilinduftrie 


Anduftrie 


Bapier- und Pederinduftrie 
Induſtrie der Holz- uud Schnitzſtoffe | 
Induſtrie der Nahrungs» und Genußmittel! 


Gewerbe für Bekleidung umd REGEN 
Baugewerbe 

Polygraphiiche Gewer be 

Künſtleriſche Betriebe fflr 
Zwecke. 

Handel und Berfiherungsweien 
Verkehrsgewerbe. RE 


gemebtie 


. Beherbergung und Erquidung . 
20. 
21. Seiundheitspflege und Krantendienft . 


Perſönliche Dieuftleiftimgen aller Art 


2. Erziehung und Unterricht 


Künſte, Litteratur umd Preffe 


Todtenbeftattung 


uud Königl. 
u. ſ. m. Berwaltung, 
wo inbegriffen 


Hofe und Haus. 
ſoweit micht anders 


Ben. 
darmerie , 


Alle übrigen Berufsarten 


« Berionen ohne beftimmiten und befannten 


Bernf 


Später 
taubſtumm 


4 
| 


geworden 
ı m. | 


w. 
5 


Taubſtumm 
ohne 
Angabe 


| 


m. 
b 


m. 
7 


Zuſammen 
m | mw. 
8 9 





45482 96312 2 176 1 0404 3343 175 10 048.8 678 
142 


518: 254 
4 — 
13 1! 
3 — | 
52 — 
16 2 
1 
601 32 
Ss] 3 
157, 4 
48 11 
614 274 
59 7 
35 | 
si - 
15 5 
Bl... 
5 A 
308 188) 
2 
1.2.3 
I — 
| | 
} l 
14722175 


277 


19 


29 
40 
11 


33| 
50 
102 
58 


383 


14 


* 
. 


b55 
8 
2] 


40. 


65 
29 


—1 
9 
65 


61 
160 
59 


729 
70 


35 


ie 
ne De 


10) 


392 
1 


1 450 
17 
41 


106 
157 


33) 


788 
1 
1 


u 


— 


11 


825. 141811 9022760| 4 0016 353 


539 


——— — —ñ ⸗ —ñ —ñ— — —ñ—— 


(eb: Tabelle 4.) 


Erwerbszmweige. 


Auf 1000 Zaubftumme jeder Nater 
gorie und jeden Geſchlechtes kommen: 


I; Landwirthihaft, Viehzucht u. ſ. m. 
2. Kilcherei 

3, Bergbau, Hütten. und "Salinenweien . 
4. Induſtrie der Steine und Erden 

5. Metallverarbeitung - ; ; 
6. Fabrikation von M tafchinen u 1. dw. 
7. Chemiihe Juduſtrie — 
8. Induſtrie der Heiz⸗ und Leuchtſtoffe 
9. Tertilinduſtrie —— 
10. Vapier⸗ und Lederinduſtrie 
11. Induſtrie der Holz⸗ und Schnibſſtoffe 


12, Induſtrie der Nahrungs⸗ und Genußmittel 

15. Gewerbe für Bekleidung und RATEN 

14. Baugewerbe 

15. Polygraphiſche Gewerbe 

16. Künftleriihe Betriebe filr geweihe 
Zwede. . 

17. Sandel und Berficherungemefen 

18. Berlehrägewerbe . 

19. Beherbergung und Erauidung . 

20. Verfönlihe Dienftleiftungen aller Art. 

2. Geſundheitspflege und Krankendienſt 

22. Erziehung und Unterricht 

23. Künfte, Fitteratur und Preile . . . 

24. ſtirche umd Gottesdienit, Todtenbeflattung! 

25. Kaiferl. und Königl. Hof- und Haus— 


1. f. w. Berwaltung, joweit nicht anders.) 


wo inbegriffen 


25. Stehendes Heer und Rriegeflotte, Gen— 
darmerie 

7. Alle übrigen Berufsarten j 

28, Verſonen ohne beftimmten und betannten 


Beruf . 
































Taubftumm Später T aubſtumm 
| ee taubftumm | ohne  Zufanmmen 
| nz geworden | Angabe | ak 
im./wm|Im!Imım.| = m. - 
2198 4185] 6| 7 8 9 
| | 
| 
146.4! 857 127.3! 732!151,1 1038| 1443| 90,8 
14 — 2,3| | 15 03) 12 O4 
37| 03] 32) | 4 8) — 44 | 01 
| | | 
105| — | 133 - 92 05] 105 | 02 
147| — 184 15) 150 083) 156 05 
as! 02] 51 — | 67| 0535| 56 05 
| | | | 
| 03 18 — 05 — Or] — 
170 108) 152 72 150 | 82! 15,7 | 84 
29| 10! 230| 05! 14ı| 11! 1914| 09 
4 ‚A 13| 46 9 05 36090 05, 41) 08 
| ! 36 | 8371 | 266 52 136! Asi 1641 44 
| | r 
| 
1735| 925 1760| 9741682, 70,7| 1718| 844 
i6r) 241 234 — | 162) 03| 1780| 04 
990| — | 1933| — | 8,1, Os 1144 03 
N 
| bo — | 9 al — | 35 |. 56 — 
42 10 Tal 05| 32 13 45| 10 
23) — 87 N | 0 — | 21 — 
13) 17| 14| 151 18) 24 J 15 
874 634 8535| 7941 8,6 710 86,1) 703 
je | ) | 
| | | 
„N ! 
| | 
4 J | 
‚40| 13| 115 = 1 6,0 
| | | | u 
n 


| 
731.0 439.0 7312| 4180 7323 





‚415,0 734.2 379 5 


940 


Stellung der Taubjtummen (ohne Anſtaltsinſaſſen) in den Familien. 





(Tabelle 5.) 
(su Seite 537.) 
Mitgliedihaft in 
Bamilien-Haushaltungen. 


1 





Gefammtzahl der Taubſtummen 
(ohne Anftaltsinjaffen) j 

. Haushaltungs-Borftände . 

. Ehegatten . 

. Eitern des Haushaltunge: Borftandes 


. Kinder von unter 15 Jahren 


5. » über 15 =, ohne Bernf 
6. Uebrige Berwandte, ohne Beruf 


7. Fremde Pfleglinge oder Penſionäre 


8. Dienftboten — 
9. Gewerbs- und Arbeitsgehilfen 
a) Kinder über 15 Jahre alt. 
b) übrige Verwandte . 
c) fremde Perſonen 


10. 
11. 
12. 


Aftermiether 
Schlafgänger . 
Ohne Angabe 


Auf 1000 Taubſtumme jeden Ge» 
ſchlechtes und jeder Kategorie 
fommen: 


1. Haushaltungs-Borftände . 

2. Ehegatten. 

3. Eltern des Haushaltungs Vorftandes 
4. Kinder von unter 15 Jahren 

D. über 5 =» ,obhne Beruf 
b. Uebrige Berwandte, ohne Beruf 

7. Fremde Pfleglinge oder Penfionäre 
8. Dienftboten \ 

9. Gewerbs- und Arbeitsgehiffen 


a) Kinder über 15 Jahre alt. 
b) übrige Verwandte . 
e) fremde Berfonen 


10. 
11, 
12. 


Aitermiether . 
Schlafgänger 
Ohne Angabe 


Taubſtumm 


geboren 


Später 


taubſtumm 
geworden 


m. m 
415 


i ei j 
Taubſtumm 
ohne 
Angabe 
m. | w. 


61 7 


Zuſammen 
m. w. 
819 


— — — — — — — — — — —— — ——— — — 


434338283 079 2 689 5 693 182 13313 1139 


t 
| 
| 


432) 152 
— I 138! 
6 23 
929 798 
643 913 
564 751 
194 230 
249 209 
1182 417 
119 195 
318| 151 
445, 71 
\ | 

29, 28 
158 53 
157, 121 





1204.5 208,5 245.8 


141,5 238,5 


I 
1 


1124. 1'196,2| 
427 | 604 
5483| 54.6 

260,2|105,9 
92.» Hy 
704 | 394 
98.9 | I8s \ 

64 73 
ı 3843| 13,3 
| 34 s| 316 


ı 432 


2374 


410 
I 118 


.) 


157 
467 
24 
133 


7107 
366 
162 


114 
730 
322 161 
126 AN 
Yan 52 


til 
301 


18 
83 
104 


12 
3 
> 


} 
104 


2387 
262,9 
136 1 

60,2 


151,7 
17,9 


41.2 
ill. 
594 


370 





105,2 
4) 3 | 
91»! 193 

53 ! 45 

27,0 


359 | 38,8 | 


96 
37 
642 


3275| 


123 | 








547) 193] 1389| 41 
11 159 9 410 
18 56 46 16 
| ‘ ] . 
11821005, 2868| 248 
864,1 214 1974) 284 
5761 857) 1480| 1974 
259 2565| 586 6 
381) 360 74 HW 
1365| 457 3977) 115 
140 217 1183| »i° 
310| 151! 7N3 * 
1153 89 13400 Zu 
300 38 77) 78 
154 78 395) 16 
216 20 477 44 
| 

961 395) 1045| PO 
02, 3265| 02 9 
32 115) 35 

| | 1 
207,6 2059| 2154 24 
151,7 2482 1482: 2 
118,7 175,5 | 1112 1132 
454 DAR 44,0! 56, 
6689| 737 55,9 | 597 
2398| 93,6] 246, | 104 
7 13 44 R > hi“ * * 
5415| 309 Ss 
1085| 183| 1007| 19% 
| J 
53 78 ha Y 
27ı| 160) 297 2 ‚ 
3850| 423] 35 4 


94] 


Bon beionderem Interefje iſt endlih noch eine Ueberfidht der 
mit mebreren Gebrechen bebafteten Perionen in Preußen am 1. Des 
zember 1880. 





(Kabee 6.) Blind  Zaub» | Blind, 
Blind rk ftumm taubſtumm 

und eiftes- und | und 

Staat. taubftumm! ee geiſtes⸗ geiſtes⸗ 

krank krank 
| —— — 

m w. | m w m. | w. |! m w. 

u 1 Ei 2183| 4 bI6| 7 8:9 





I. Gefammtzahl . - 53 54 129) 158 582) 460 32) 35 


davon: geboret . - .. 22 20 52 26) 297] 2821| 14| 16 
Ipäter geworden . — 16 19 92 100 100 9 11 15 


ohne Angabe... 15 15 35 32 176) 143 7 6 


| | | 
II. Alter: | | | 





Unter bis I Jahr... 0.10) — 1| 2 1 -| — 
Ueber 1 bis 5 dehre alt ge 3 5 7 Ss 29 18 4. 5 
5 10: | 5 1 I 6 96 64 5 5 
:» 10.15 | 1 4 18 12 87 76 3 2 
. 15 .%0 + . T 5 5 U 9 711 83 56 
.»« 20 - 25 * ; 2 1 11 I0 66 * 2 2 
ı 5.0 . — — 2 7 8 P) 3 3 5 
: 2:0 +; + .)| 88 a 5 80 dl 
.e 40-50 — W— 6 9 28 20 A 46 1 2 
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. 70 80 — 5 5 5 11 201 7 7 — 1 
80 Jaht J 2 5 7 2 2 1 — 
Ohne Angabe 1 1 3 — 1 13 ı — 
| ı | | | 
DIL. Anftattsinfafgen.. 2 18 35582 — 
| I l 
davon: in Blindenanftalten. - | — — li 5 — — _ — 
Taubſt. — F | i — — — 1 Ce Mn 
» Srrenanftalten . . 1 — 0 — 20 15 46 27 1 — 





—— 


3. 


Das Taubſtummen-Bildungsweſen in Preußen von 
ſeinen Anfängen bis zur neueſten Zeit. 


l. Litteratur: Degerando: de l’education des sourds- 
muets de naissance. Baris 1826 (II. Abtheilung: recherches 
historiques sur l’art d’instruire les sourds-muets). Neumann: 
Die Taubftummen-Anftalt zu Paris. Königsberg 1827. Schmalz: 
Meber die Taubftummen und ihre Bildung. Dresden und Xeipzig 
1838. Hill: a. in der Darmftädter Allgemeinen Sculzeitung 
1843; b. Leitfaden für den Unterricht der Zaubftummen. Eſſen 
1850; c. Der gegenwärtige Zuftand des Zaubjtummen-Bildungd- 
weiend in Deutihland. Meimar 1866. Kruſe: Ueber die Taub- 
ftummen und ibre Bildung. Dresden und Yeipzig 1848. Walther: 
Geichichte des Taubſtummen-Bildungsweſens. Bielefeld und Leipzig 
1882; außerdem: Schmid: Pädagogiſche Eneyclopädie. Theil 5% 
©. 371 ff. (Aufiag von Firnhaber) Gotha 1873; ferner: Charles 
Michel de L’Epee par Berthier. Paris 1853 und Stößner: 
Samuel Heinide. Yeipzig 1870; endlich Gentralblatt 1881, ©. 262. 

2. Morbemerfungen: Bon allen unvollftändig organifirten 
Kindern ift das taubitumme, wenn es obne Unterricht bleibt, den 
ſchwerſten Gefahren ausgelegt. Im preußiihen Staate wurden am 
1. Dezember 1880 gezählt: 22 677 Blinde, 27 794 Zaubftumme; 
von den Blinden waren 404, von den Taubftummen 1 116 zugleich 
geiftesfrant; d. b. während von den Blinden 1,5 ’/,, jo find von 
den Zaubftummen volle 4°/, der geiltigen Nacht verfallen — von 
der gejammten Berölkerung waren 0,24 °/, geifteöfranf; dieſes 
Berhältnis ftellt ih iniofern noch ungünftiger, ald unter den 
404 Perſonen, welche zugleih blind und geifteöfrant waren, fidh 
67 befanden, die außerdem taubftumm waren, deren geiltige Um— 
nadtung aljo zweifellos der Taubſtummheit zugufchreiben iſt. 

Bei alledem muß es als eine große Errungenschaft ernfter 
Arbiit des legtvergangenen Sabrhundertö bezeichnet werden, daß die 
bürgerlihe Gejellihaft dahin gelangt ift, weitaus den größten Theil 
ihrer taubftummen Glieder vor Wahnfinn und Blödfinn zu be- 
hüten. Sabrtaufende find bingegangen, ehe auch nur ein Verſuch 
dazu gemacht wurde, und mährend die Geſchichte ded Blinden 
unterrichtes oder beffer der Sorge für die Blinden fih in die Worte 
faßt: verehrt, genährt, belehrt; d. h. während die Blinden ſchon 
im frübeften Altertbume ein Gegenstand der frommen Verehrung waren, 
und der Volksglaube ihnen überlegene geiftige Kräfte zuſchrieb, 
murden die Taubſtummen als bildungsunfäbig, ja felbit ald von 
jeder Theilnahme am Genufje der emigen Güter ausgeichloffen, 
verloren gegeben. Peinlich mühſame Geſchichtsforſchung findet im 


543 


Mittelalter drei oder vier Spuren eined Unterrichtes, vielleicht nur 
einer erziehlichen Pflege der Zaubftummen. Erft am Ausgange des 
ſechszehnten Jahrhunderts find fichere Zeugnifje einer zielbemwußten 
Unterweilung zu erfennen. Alles aber, was damals und von da an 
geihab, beſchränkte fih auf die Thätigfeit nad Zeit und Drt ver: 
einzelter Männer, und auch dieje war nur Kindern reicher, vor— 
nehmer Leute gewidmet. Zwei Jahrhunderte vergingen, ehe ſich eine 
allgemeine, chriſtlicher Barmherzigkeit und ernftem Pflichtgefühle 
entquellende Sorge für die Taubftummen äußerte. 

Es bleibt unbeftritten daß große VBerdienit des Abbe Charles 
Michel de l’Epee zu Paris (1712 bis 1789), nicht nur felbit taub» 
ftumme Kinder in größerer Zahl, ohne Rüdfiht auf Herfommen 
und Vermögen, um fi gejammelt und zu einem relativ hohem 
Grade allgemeiner Bildung geführt, jondern aud ald der Erſte die 
ganze gebildete Welt feines VBaterlanded mie ded übrigen Europas 
für die Sache intereifirt zu haben. Noc heute knüpft fi, ſelbſt 
in Deutichland, wo Epée doch jeine Gegner fand, bei der Mehrzahl 
der Gebildeten die frübefte Erinnerung an dieied Werk der Chriſten— 
liebe und die Theilnahme für dasjelbe an den Namen des franzö— 
fiihen Abbes und an fein Inftitut zu Paris. 

Die Methode Epées, welche von jeinem Schüler dem Abbe 
Rob: Ambroiie Eucurron Sicard nody weiter auögebildet worden 
it, beftand in der ausgedehnteiten Anwendung der Geberdeniprade 
* voie des signes methodiques). Ausgehend von dem weiteſten 

jebraudye jener natürlichen Bein, deren auch wir Vollſinnigen 
und — winfend, abwehrend, zeigend, ge- und verbietend — regel: 
mäßig bedienen, jchritt er zu einem Syſteme der Nachbildung fort, 
weldhes man ald eine Art der Dnomatopovefie bezeichnen könnte; 
d. b. er erwedte durch jeine Zeichen in den Kindern die VBoritellung 
der Dinge, von welden er fie unterhalten wollte, indem er ihnen 
beiipielöweife, wenn ed fih um Perſonen handelte, entweder deren 
Verrichtungen vormachte oder deren äußere Erideinung nadpbildete. 
Farben wurden durd Berührung von Gegenftänden, welde fie an 
ih trugen, angedeutet, jo „roth“ durd einen Hinweis auf die 
Unterlippe; jelbjt abftrafte Begriffe wurden veranidaulict, 3. B. 
Wachſen, Wachsthum dur ein langſames Emporheben der Hand 
von irgend einer Bodenflähe. Die theorie des signes von Sicard 
ift ein vollitändiges Wörterbuch der Geberdenipradhe, in welchem 
der geiltreihe und gelehrte Grammatifer dad Ergebnis jeiner eignen 
und jeined Meiſters langjährigen Studien niedergelegt hat. Neben 
dieſer Geberdenipradye bedienten ſich die Franzoſen noch des Finger: 
Alpbabetes, welches für jeden Buchſtaben ein der Schriftiprade nach— 
gebildetes Zeichen bat. 

Die Refultate, melde in der franzöfiihen Taubſtummenſchule 
erreicht wurden, waren ftaunenerregend und wurden in der That 


544 





weit über Frankreich hinaus bewundert. Alle Zöglinge lernten lejen, 
ſchreiben, rechnen, bildeten ihren Geift mannigfach aus, Ginzelne 
von ihnen aber erlangten wirklich wifjenihaftlihe Bildung und ge- 
wannen bei den in Franfreih üblichen Wettfämpfen, ſelbſt Voll» 
finnigen gegenüber, Preiſe in verjchiedenen Disziplinen, bejonders 
in \pefulativen und in mathematiſchen Fächern. 

Bei alledem trug doch diefe franzöfiihe Methode zwei weſent— 
liche Mängel an fih; fie ifolirte die Taubftummen, und fie be- 
gründete nur bei wenigen von ihnen eine wirkliche Erwerbäfähigfeit. 

Mie große Menſchenfreunde Epée und Sicard waren, wie jehr 
ed fie gedrängt hatte, fi) gerade der Armen und Verlaffenen an— 
zunehmen; von dauerndem und enticheidendem Werthe war die 
Unterweifung in ihrem Inſtitute doch nur für die befjer fituirte 
Minderheit, welcher fie allerdingd die wenigftens paſſive Theilnahme 
an den bejten Bildungsihägen ermöglichte. Es fann daher die 
Wirkſamkeit Speed auch bei der wärmjten Anerfennung nur als eine 
vorübergehende Erſcheinung angejehen werden, welche die Mit- und 
Nachwelt ein weites, wichtiges Arbeitöfeld fehen, und welche zugleich 
erfennen lieb, daß auf diefem Felde eine reihe Erndte möglidy jet. 
Die Arbeit jelbft aber mußte an andere Ausgänge und Anfänge 
anfnüpfen. Dieje wurden außerhalb Franfreichd gefunden. Schon 
in den beiden legten Sahrhunderten vor Epée waren, mie 
bereit8 erwähnt, vereinzelte Verſuche eined verftändigen Unterrichtes 
der Zaubftummen gemadyt worden. Die Männer, weldyen wir die— 
jelben verdanfen*), haben jämmtlih den fühnen Verſuch unter: 
nommen, die Stummen zum Reden zu führen. Syſtem und Plan 
brachte aber erſt der holländiſche Arzt Johann Konrad Amman, 
geboren 1669 in der deutſchen Schweiz, in die Arbeit. Ausgehend 
von der jetzt nirgends mehr beſtrittenen Thatſache, daß die Sprach— 
loſigkeit der Taubſtummen nicht in organiſchen Fehlern; d. h. nicht 
in dem Unvermößgen zu ſprechen begründet ſei, ſondern ihre Urſache 
allein in der Taubheit habe, welche ſie außer Stand ſetze, das Wort 
zu hören und ihnen damit auch die Möglichkeit abſchneide, es 
natürlich nachzubilden, kam er zu dem Gedanken, man müſſe ſie die 
Worte ſehen laſſen; aber die Worte ſelbſt, wie ſie den Lippen 
entſtrömen, nicht ihre Zeichen in der Schrift, nicht ihre Bilder in 
Geberden. Der gelehrte Arzt forſchte alſo nach der Entſtehungs— 
weiſe der einzelnen Laute und lauſchte der Natur ab, wie Laute, 
Silben, Worte bei ihrer Entſtehung dem Auge und wo dies nicht 
ausreichte, der fühlenden Hand erkennbar würden. So lehrte er 
ſeine Schüler, die geſprochenen Worte ſinnlich wahrnehmen und mit 
ihren natürlichen Sprachorganen nachbilden. Bereits im Jahre 1692 


*) Nähere Mittheilungen über ihre Namen, ihre Werke und ihre beſon— 
deren Verdienſte giebt Walther a. a. O. © 11 ff. 


545 





erichien feine Schrift: surdus loquens, sive methodus, qua, qui 
surdus natus est, loqui discere possit. Zehn Sabre lang ift 
Amman lehrend thätig gewejen; er bat aber fein Inftitut begründet, 
feine Schüler erzogen und fo blieb feine Arbeit ohne dauernde 
Frucht, bis nach achtzig Fahren fein Andenken in Deutichland wach— 
gerufen wurde und ihm dort ein Jünger erftand, welder an Amman 
anfnüpfend, jeine Methode nad allen Seiten hin ergänzte, vertiefte 
und dadurd zum Begründer ded modernen —— 
richtes wurde. 

3. Die Begründung der deutſchen Methode. Dieſer 
Mann war Samuel Heinide (1727— 1780), ein Autodidaft von 
ungewöhnlicher Begabung und von hoher Energie. Nach einem 
unrubvollen und jorgenreihen Leben hatte er im Jahre 1769 durd 
die Gunst des Grafen von Schimmelmann die Stelle eines Kantor 
und Lehrers zu Eppendorf bei Hamburg erlangt und dort das taub» 
ftumme Kind eines Landmannes ſprechen gelehrt, durch den Erfolg 
ermutbigt, dieſe Ihätigkeit erweitert, neue Schüler angenommen und 
in furzer Zeit einen jolden Ruf gewonnen, dab von mehreren 
Seiten her Aufforderungen an ihm ergingen, ein Taubſtummen— 
Snftitut zu begründen. Cr nahm diejenige an, welde ihn in jein 
Geburtsland Sadjen zurüdführte, und eröffnete dort am 14. April 
1778 die erſte Taubſtummen-Anſtalt auf deutihem Boden. 

Auffallender Weije ift das Mittel, durdy welches Heinide jeine 
Schüler zum Spreden bradte, nie allgemein befannt geworden; 
er behandelte es als fein Geheimnid und diejed wiederum als feinen 
Privatbefiß; nur das Eine hat er wiederholt ausgeſprochen, daß er 
bei jeinem Unterrihte den Geihmadsfinn in Mitleidenfcaft und 
in Mitwirfjamfeit zog. In der eignen Kunftfertigkeit oder in den 
Erfolgen bei einzelnen Schülern — und mögen dieje nach hunderten 
zählen — ift die Bedeutung von Heinide aber aud nicht zu ſuchen; 
Diejelbe liegt vielmehr darin, daß er zuerft die Grundjäße zur 
Geltung gebradt bat, auf welchen die deutiche Unterrichtsmethode 
beruht. Er hat ganz im Geifte einer gefunden Volksſchulpädagogik 
den Satz aufgeftellt, daß der Unterricht der Taubſtummen von der 
Anihauung ausgehen müffe, und daß darum die Kenntnis der Sache 
ihrer Benennung vorauögehe; er läßt dabei die natürliche Geberden= 
ſprache, den Gebrauch der Bilder, auf einer ſpäteren Stufe die 
Schrift als Hilfämittel beim Unterrichte zu. Den Kernpunft feiner 
Lehre giebt aber die Behauptung: klares Denken ift nur in 
der Lautſprache möglid. Deshalb erkennt er als das eigent- 
lihe Ziel alles Unterrichted der Taubftummen deren Befähigung zur 
Anwendung der Lautſprache. Gr weiß, dab fie im Stande find 
aus den Mund und Gefichtöbewegungen der Spredyenden dad Ge— 
ſprochene zu erfennen, und er verlangt daher, daß die Taubftummen, 
jobald fie die Lautſprache erlernt haben, ſowohl unter fi, wie im 


946 


Umgange mit Vollfinnigen laut ſprechen und fih nit mehr im 
Geberden ausdrüden. 

Indem er ihm die hörbare Lautſprache wiedergab, hat Heinide 
den Zaubftummen, wie wir ed nennen, entftummt, dadurch zugleich 
aus feiner Sjolirung befreit, ihn mitten in die bürgerliche Geſell— 
haft zurücdgeführt und jeine Erwerböfähigkeit in diejer begründet. 

4. Ein Rüdihritt. Es dauerte aber noch geraume Zeit, 
ebe fih auf der durch Heinide gewonnenen Grundlage das Taub— 
ftummen=Unterrihtömejen in Deutſchland weiter entmidelte und 
Wege einihlug, auf welchen das erftrebte Ziel mit Sidyerheit er- 
reiht werden mußte. Ja, die eriten Sahrzehnte nach Heinicke's 
Tode verzeichnen geradezu einen Rüdfall in die franzöſiſche Methode. 

Her Grund davon lag einerjeitd in dem Umftande, daß fon 
ein Jahr nad der Errichtung der Leipziger Anftalt eine zweite zu 
Mien eritand, deren Leitung zwei Schülern von Epée Storf und 
May übertragen wurde, und daß andererſeits Heinide nicht mur 
feine Anbänger ohne Elare methodiiche Anleitung ließ, ſondern daß 
auch wie die Leitung der Leipziger Anftalt nach Heinickes Tode, 
diejenige der 1788 zu Berlin begründeten in den Händen von 
Angebörigen feiner Familie blieb. Ein um die Förderumg des 
Taubſtummenweſens hodyverdienter Mann, der langjährige Yeiter 
der Taubſtummenſchule zu Weißenfels, melde unter feiner Leitung 
europäiſchen Ruf erhielt, Hill, führt den Rückgang des Taubitummen- 
Unterrichtes in Deutichland zunächſt umd zumeilt auf den Mangel 
einer genügenden Grundlage, auf melcdyer weiter gebaut werden 
fonnte, zurüd. Er fübrt aber meiter an: „In Folge der flöfter- 
lihen Abfperrung der Taubftummen-Inftitute, die zum Theil von 
Vater auf Sohn oder Schwiegerjohn übergegangen waren, und in 
welchen nicht jelten außer dem Vorſteher Kreti und Pleti ganz nad) 
Gefallen jein Weſen trieb, war die überhaupt noch ſehr dürftig 
entwidelte Qaubftummen » Unterrichtöfunft in Deutichland ziemlich 
erftarrt, bier und da jogar gänzlid in Verfall aeratben und zu 
einer handwerksmäßig betriebenen Schablonenmalerei geworden.“ 
Er beflagt, daß der Geift, welcher die Gründer der Anftalten ges 
trieben, von ihren Nachfolgern gewichen, daß die Väter Stiefväter 
geworden jeien; vor allen Dingen aber, dat die Lehrer, in der Regel 
ohne jede pädagogiſche Vorbildung, nur handwerksmäßig für ihren 
Beruf zugeftugt, blind eine Methode anmwandten, melde ihnen ale 
Familiengebeimnis überliefert und vorgeichrieben war, daß fie, um 
ihre Armjeligfeit zu verbergen, ſich völlig abidloffen und vornehm 
ignorirten, was für die Vervollkommung ded Elementar-Unterridhted 
überhaupt geichehen war. Dieje Verheimlihung fehrte fih nad) 
ihm freilich nur gegen Lehrer. „Dem Publiftum waren die Taub- 
ftummen-Anftalten der Hauptftädte zu Schaubuden und Raritäten- 
fälten geworden, die an beftimmten Tagen der Woche den Neu— 


547 


gierigen zum Amüjement und zur Bewunderung geöffnet wurden, 
und doch gewöhnlich nichts als Plunder vorführten, der nur durdy 
geheimnißvolle Verſchleierung und die verftedten Aftionsfäden das 
blöde Auge des Gaffer zu täuſchen vermochte.“ Wie gerecht dieſe 
Anklagen waren, und wie wert man fi in Deutſchland ſchon dreißig 
Fahre nad Heinides Tode von feinen Zielen entfernt hatte, ergiebt 
eine Schrift ded Taubſtummen- Anftalts» Direktors Graßhoff zu 
Berlin vom Sahre 1820, welche wie ihr Titel: „Beitrag zur Lebens— 
Erleichterung der ZTaubftummen durch Gründung einer Taub— 
ftummen-Gemeinde“ erfennen läßt, alles Ernſtes vorſchlug, die 
Zaubftummen nach erlangter Schulbildung in beionderen Taub— 
ftummen= Kolonien zu vereinigen. 

5. Die Anfänge des Taubftummen-Unterridtes in 
Preußen Wie ein luftreinigended Gewitter wirkte auf dieſe 
trüben Znftände ein Mejkript des Minijterd von NAltenftein vom 
14. Mai 1828; das erfte, welches eine allgemeine Ordnung diejed 
Unterrichtözweiged unternahm. Ehe wir indeß diejem Reſkripte und 
feinen Wirkungen näher treten, iſt es möthig, in Kürze den Gang 
zu beſchreiben, weldyen dad Taubſtummen-Bildungsweſen bis dahin 
in Preußen gewonnen hatte. Der Begründer desielben, Ernft Adolf 
Eſchke, ein Schüler und Schwiegerſohn von Heinide, ſuchte am 
8. Zuli 1788 um die Erlaubnis zur Errichtung einer Zaubftummen= 
Anitalt zu Berlin nad), erhielt diejelbe am 2. Dezember deöjelben 
Sahres und führte die Anftalt unter viel Notb und Mühe bei 
geringer Unterftügung aus Staatsmitteln weiter, bis fie am 6. Juni 
1798 zur Staats-Anftalt erhoben wurde. Dem Gedanken, das 
SInftitut dem Zwede der Lehrerbildung dienftbar zu madyen, gegen- 
über verhielten fih Eſchke und nad deſſen Tode (17. Juli 1811) 
fein Schwiegerjohn und Amtsnachfolger Graßhoff aus nabeliegenden, 
perjönliden Gründen abwehrend. Sie wollten ihr Geheimnis nicht 
preiögeben. Der Mintiter v. Shudmann nahm aber auf ihre Bes 
denken feine jonderlihe Rüdjiht, Tondern berichtete am 29. No— 
vember 1812 an den König, es läge in feiner Abſicht, mit der 
Anftellung eines Gehilfen bei der Königlihen Taubftummen:Anftalt 
zugleih einen für die entlegenen Provinzen wohltbätigen Zwed zu 
verbinden und dortigen jungen Männern, vorzüglich ſolchen, die als 
Geiftlihe und Schulmänner dereinit verforgt werden, Gelegenheit 
zu verichaffen, fih im Unterrichte taubitummer Perionen zu üben, 
damit die dort vorhandenen unglüdlichen Kinder diejer Art die 
nöthige Bildung in ihrer vaterländiihen Provinz erhalten können. 
Dieſer Zweck werde erreicht werden, wenn alle drei oder vier Jahre 
ein folcyer fähiger, junger Mann nady Berlin berufen werde, der, 
wenn er fich im Unterrichten der Taubftummen die nöthige Fertigkeit 
erworben babe, in die Provinz zurüdkehre, um den daſelbſt be— 
findlichen Unglüdlihen dieſer Art ein wohlthätiger Lehrer zu werden; 


48 


zum Unterhalte eines ſolchen Subjektes könne jährlich aus den 
Erſparniſſen der Einkünfte der Taubſtummen-Anſtalt die Summe 
von 300 Thalern verwendet werden. Der König hatte anfangs 
das Bedenken, die neue Einrichtung fünne die Arbeit in der Anftalt 
ftören. Nachdem dieſes bejeitigt war, erfolgte die Allerhöchite Ge- 
nehmigung; eine Inftruftion vom 21. und 25. April 1813, in deren 
2. Paragraphen dem Kandidaten ausdrücklich „der freie Zutritt 
zu allen Lehrſtunden im Inftitute” gefichert wird, ordnete 
die Angelegenheit. Der erſte einberufene Kandidat Dr. Neumann 
erklärte bei jeinem Abgange 1815, dab ed nur am jeiner gänzlichen 
Unbekanntſchaft „mit diejem Zweige der Menjchenbildung” gelegen 
habe, wenn er gemeint habe, den Zaubjtummen-Unterricht an 
einem Predigt: oder Schulamte verwalten zu fünnen; er fei ent» 
ihloffen, fih „der Bildung dieſer Unglüdlihen ausſchließlich zu 
widmen.“ Gr wurde der Begründer des Zaubjtummen=Unterrichtes 
in Oftpreußen, aud der erite deutihe Geichichtichreiber des Taub- 
ftummen-Bildungsweiend, Der zweite Kandidat war Dr. Weidner, 
der nachmalige Begründer des Zaubftummen-Unterrichted in Weft- 
falen. — Es ift übrigens interefjant, dat Dr. Weidner, welcher 
zweifellos große Verdienſte um die Förderung jeined Faches hat, 
noch 1831 in einer an das Minifterium gerichteten Denfichrift von 
einer Unterhaltung mit taubftummen Kindern in der Geberden- 
ipradhe, wie von einer jelbftverftändlihen Sade redet. Die 1812 
getroffene Einrichtung dauert mit einigen 1822, 1830, 1842, 1852 
und 1881 getroffenen Aenderungen bis jeßt fort; gegenwärtig in 
der Weife, daß durd ein Stipendium von jährlih 1200 M. tüchtigen 
Zaubftummeniebrern die Möglichkeit eingehender, praftiicher und 
wiffenichaftliher Vorbereitung für das Vorſteher-Examen gemährt 
wird. Unter den Männern, welde nah Neumann und Weidner 
den Kurſus an der Taubitummen-Anftalt zu Berlin abfolvirt haben, 
finden wir Namen, melden wir in der Spezialgeihichte der Ans 
ftalten ald denen verdienter Direktoren und Lehrer begegnen, wie 
Borbftedt, Siemon (vgl. über ihn Bededorff Jahrbl. 111 108 ff.), 
Reimer, Böttcher, Schuld, Gronewald, Aplinius, Sägert (der jpätere 
General-Inipeftor), Lade, Cüppers, Linnark, v. Brzeski, Matus— 
zewöfi, Seft, Dornjeiffer, Sandmann, Heinrich, Gotſch, Schön- 
berner, Bergmann, Erdmann, Lehmann, Walther, Steiner, Fticher, 
Bone, Modäge, Niemann, Stofferd, Kauer, Köbrih, Prüfner, 
Heinid. 

Wie jegendreih ſich nun aud die Einrichtung dieſes Hospitiums 
an der Berliner Anftalt im Einzelnen erwiejen hatte, jo konnte doch 
in der alle zwei bis drei Sabre wiederkehrenden Ausbildung eines 
einzigen ZTaubftummenlehrerd dem Bedürfniffe der ganzen großen 
Monarchie unmöglid genügt werden, und von den verichiedeniten 
Seiten ber wurde dad inzwiſchen in Wirkſamkeit getretene Mini- 


549 





fterium der geiftlihen ıc. Angelegenheiten um eine Berallgemeinerung 
des Zaubftummen=Unterrichted angegangen. Ein jchlefiiher Super: 
intendent (Menzmann aus Langenau bei Görlig), der übrigens nur 
dad Handalphabet fannte und empfahl, reichte am 24. Januar 1822 
eine Denkichrift ein, im welcher er befürmwortete, „dab der Taub— 
ftummen=Unterricht nicht wie eine beiondere Kunft blos in den für 
diejen Unterrichtözweig angelegten Snftituten eingeſchloſſen bleibe, 
ſondern dergeftalt allgemein merden müſſe, daß, wenn auch nicht 
alle Schullehrer, dody mehrere derfelben, befonders auch ſich für das 
Schulweſen intereffirende Landgeiftlihe, auf mehreren Punkten des 
Landes ſolche Unglüdliche bei fih aufnehmen und unterrichten, und 
auch jeder wohlvorbereitete Schullehrer dergleichen Unglückliche feines 
Drted in jeiner Schule unterweifen und aud dem Stande der Thier- 
beit frühzeitig herausreißen fünne.” Zu den von ihm empfohlenen 
Mitteln gehört „die Aushängung des Handalphabetes in jeder Schul: 
ftube.” — Der Konfiftorialratb Nolte zu Berlin empfahl in feinem 
Gutachten über die Menzmanniche Denkſchrift vom 19. März 1822 
die Errichtung vieler einzelner Eleiner, überall, infonderheit auf dem 
Lande, zerftreuter, unter die Keitung von Predigern geftellter Privat: 
Inſtitute. Auch der Verein für die Erziehung taubftummer Kinder, 
welcher 1821 eine Unterrichtd= Anftalt zu Breslau in das Leben 
gerufen hatte, beantragte am 23. März 1824, dab die Kandidaten 
des Schullehrer-Amted im dortigen Seminare mit dem Unterridhte 
in der Zaubftummen-Anftalt befannt gemacht würden. 

Der Minifter, welcher fih für den Gegenftand interejfirte und 
am 29. Suni 1823 eine Crmittelung aller Zaubftummen im Lande 
angeordnet hatte, war doch in feinen Zugeftändniffen vorfichtig; jein 
Neferent mußte, daß zur Unterweilung taubftummer Kinder be— 
fondere Gaben gehören. „Ein Taubſtummerlehrer muß“, heißt es 
in einer Verfügung vom 2. Zult 1824, „einen fcharfen und ſprechen— 
den Blid, ausdrucksvolle und leicht bewegliche Gefichtözüge, Die 
Gabe der Geberdeniprade, febhlerfreie Sprachwerkzeuge und 
eine jehr beitimmte Artifulation bei der Ausſprache befigen, außer- 
dem aber überhaupt ein Menich von guten Anlagen, lebhafter Ein- 
bildungsfraft, richtigem Urtheile und klarem Verftande fein und 
einen beiteren Sinn, geübte Beobachtungsgabe und dabei ein freund 
liches und liebreiches Mefen haben." 

Mährend die bezeichneten Vorſchläge im preußiichen Unter: 
richtöminifterium erwogen wurden, überrafchte ein jehr angelehener 
batriiher Schulmann, welder auf dem Gebiete ded elementaren 
Spradunterrichted ald eine Autorität erften Ranges galt, der Schul: 
ratb Dr. Johann Baptift Grafer zu Baireuth (val. über ihn 
Walther a. a. O. S. 199. Schmid Encyklopädie 2. Aufl. Theil 3 
S. 38) die Pädagogen durch feine Ausführungen, daß der Taub— 
ftumme neben dem Bollfinnigen in der Schule zwedmähig unter: 

1884. h 37 


zen. 


richtet werden fünne, und dab es möglidy fei, den gefammten Taub— 
ftummen-Unterricht in die Volksſchule zu verpflauzen. Gr bezeichnete 
ald dad zu eritrebende und zu erreichende Ziel, „daß jeder Schul— 
lehrer auch Zuubftumme zu unterrichten vermöge und jede Schule 
eine Zaubftummenichule jein könne“, und führte diefen Sag erſt in 
einer Abhandlung im Heöperus 1824 Nr. 179, ſpäter in einer 
befonderen Schrift: „Der durch Geficht- und Tonſprache der Menſch— 
beit wiedergegebene Zaubftunme* Baireuth 1829 (2. Aufl. 1834) 
weiter aus. Graſers Anfihten waren dem preußiihen Minifterium 
nicht fremd geblieben und find zweifellos von Einfluß auf deſſen 
Entihließungen geweſen. 

6. Die Verfügung vom 14. Mai 1828, welde das 
Ergebnis der Erwägungen im Minifterium war, und von welder 
eine neue Periode in der Geſchichte des preußiichen Taubſtummen— 
wejend datirt, lautete: 

„Die große Menge von Zaubftummen, welde zwar noch ein 
bildungsfähiges Alter haben, aber in den wenigen vorhandenen 
Zaubftummen » Anftalten nit mehr unterzubringen find, ſowie der 
übergroße im Zunehmen begriffene Andrang zu dieſen Suftituten, 
bat dad Minifterium veranlaßt, auf umfaffende und durdhgreifende 
Mafregeln zum Beſten diefer Unglüdlihen Bedacht zu nehmen. 

Nah den angeitellten Unterfuhungen und eingegangenen Be— 
richten find in den Königlichen Landen gegenwärtig iiber 8000 Zaub- 
ftumme vorhanden, und unter dieſen über 1700 noch im bildungd- 
fähigen Alter. Bon den Iegteren find aber in den ſämmtlichen 
Öffentlihen und Privat-Inftituten nur höchſtens 170; alfo noch nicht 
der zehnte Theil untergebradt. ine Vermehrung der Inſtitute 
nad Bedürfnis ift Schon darum nicht ausfübrbar, weil die koſt— 
jpielige Unterhaltung der Zöglinge in jelbigen die Kräfte der meiften 
Eltern und jelbft des Staates überfteigen würde. 

Das Minifterium findet e8 daher angemefjen, einen neuen 
Meg einzufchlagen, wozu aud die Fortichritte des Zeitalters in der 
Zaubftummen-Bildung auffordern; indem man den Taubſtummen— 
Unterricht nicht mehr ald eine geheime, jehr fomplizirte und ſchwierige 
Kunft, fondern als eine zwar eigenthümliche, auf die beiondere 
mangelhafte Beichaffenheit des Schülerd berechnete, aber mit jeder 
andern piychologiih begründeten naturgemäßen Unterrihtömethode 
jehbr verwandte Lehr: und. Behandlungsweije betrachtet und das 
Zufammenleben von Zaubftummen mit börenden und ipredenden 
Kindern nicht nur für zuläffig, ſondern ſogar für wünfchenswerth 
und mehr ſachförderlich erklärt, ald das beftändige Zufammenleben 
von blos Taubſtummen mit einander in den Snitituten, welche 
legtere jedoch als Gentralpunfte für die weitere Ausbildung und 
Entwickelung diefed beionderen Zweiged der Gelammtbildung aller: 
dings ihren eigenthümlichen und hohen Werth behalten. 


551 





Unter den obwaltenden Umftänden ift es nun die Aufgabe, die 
Fähigkeit und Fertigkeit, Taubſtumme zu unterrichten, bald möglichft 
allgemeiner zu verbreiten und den Taubſtummen in größerer Zahl, 
womöglich aud auf einfachere Weiſe, ald biöher, ohne außerordent« 
lie Maßnehmungen, ald weite Reiien, Aufwand großer Penfionen 
et cetera zu helfen. Für die Löſung dieſer Aufgabe iſt e8 be» 
jonderd wünſchenswerth, daß bald möglidhit in jedem Schul-In— 
Ipeftiondfreiie ein Lehrer vorhanden jei, welcher die Taubſtummen 
feines Wohnorted umd der nächſten Umgegend zu unterrichten im 
Stande ſei. Dieler Zwed wird am ficherften erreicht werden, wenn 
an jedem Schullehrer-Seminare ein Lehrer angeftellt wird, der die 
Unterwetjung und Behandlung der Zaubftummen in einem der vor— 
bandenen Snftitute gründlich erlernt bat, eine Anzahl derjelben 
in der mit dem Seminare verbundenen Uebungsichule fortdauernd 
unterrichtet und Dabei zugleih die für die Sache empfänglichen 
fähigern umd verftändigeren Seminariften mit der Methode des 
Zanbftummen-Unterrichteö theoretiich und praftiih bekannt madıt. 

Auf dieſe Weile wird es ſich vielleicht in einem Jahrzehnte 
bewirfen laffen, dab in allen Provinzen der Monardie, obne un— 
verhältnismäßige und unerſchwingliche Koften, für die Bildung der 
unglüdlihen Taubftummen in der Nähe oder ſelbſt an Drt und 
Stelle gejorgt und der jeßige meilt vergeblihe Andrang zu den 
Inftituten bejeitigt wird. 

Auf den Antrag der Minifterit haben des Königs Majeftät 
zur Vorbildung ſolcher Lehrer, melde die Methode deö Taubftummen- 
Unterrichte® an den hierzu beitimmten Anftalten, und namentlih in 
Berlin, erlernen, und hiernächſt bei den Provinzial-Schullehrer: 
Seminaren wieder lehren jollen, eine angemefjene Summe auf 
ſechs Jahre allergnädigft zu bewilligen gerubt. 

Nah den bisher getroffenen Einleitungen ift ed möglid, diele 
Borbildung mit Oſtern laufenden Jahres zu eröffnen. Das Mini: 
ſterium bat die Abfiht, nah und nad alle Provinzen mit vor» 
gebildeten Lehrern zu veriorgen, zuvörderft aber beſonders diejenigen, 
in welchen das Bedürfnis am größten ift, und Feine Inftitute vor— 
handen jinv. 

Dad Minifterium beauftragt das Königliche Konfiltortum und 
Provinzial-Schulfollegium hierdurch, den Seminardireftoren jeines 
Bezirkes vollftändige Kenntnis von den voritehenden Eröffnungen 
zu geben, damit diefelben bei ihren Einrichtungen, Vorſchlägen zu 
Anftellungen ıc. darauf vorläufig Rüdfiht nehmen fünnen. Ganz 
bejonderd muß das Minifterium wünſchen, dak ihnen die Sache der 
Wahrheit gemäß, jo dargeftellt werde, daß den allerdings ſchon mit 
mancherlei Aufgaben verjebenen Seminar-Anftalten und Xehrern, 
durch die beabfichtigte Einrichtung, nicht eine neue große Laſt auf- 
gelegt werden jolle, jondern, dab bier vielmehr nur die Nede von 


37* 


992 





der bejonderen Beihäftigung eined einzelnen Lehrer und von 
einigen bejonderen Einrichtungen in der Uebungsſchule jei. 

Auch ift es nicht die Meinung, daß alle Seminariiten, jondern 
daß nur folde, die für den ZaubftummensUnterricht geeignet, ja 
gleihjam geboren ſcheinen, damit befannt gemacht werden jollen. 
Mebrigend hofft dad Minifterium von diejer Einrichtung einen 
wejentlihen allgemeinen Gewinn für das Seminarmejen überhaupt, 
und einen böcht vortheilhaften Einfluß derjelben auf das Ganze 
der Lehrerbildung, indem die erforderliche genate Beobachtung des 
ZTaubftummen, die Auffindung der Mittel, feinem Geifte bei- 
zufommen, und die durchaus finnreiche, bejonderd auf Anihauung 
gegründete Lehrart auf eine eigenthümliche und höchſt fruchtbare 
Weiſe zugleich in die Tiefe menſchlicher Natur und Bildung einführe. 

(gez.) von Altenftein.“ 

Der zur Ausführung diejer Verfügung bewilligte Betrag belief 
fih auf jährlihd 3000 Thaler; andere 400 Thaler waren, wie 
bereitd erwähnt, jchon früher zur Ausbildung von ZTaubftummen- 
lehrern an der Berliner Anftalt ausgeworfen worden. 

7. Die Ausführung des Nejfripted vom 14. Mai 
1825 und fernere Schritte ded Minifteriumd. Die 
Wirkung der Verfügung vom. 14. Mai 1828 entſprach zwar nicht 
ganz den Abfichten der Unterrichtövermwaltung, ging aber in zweierlei 
int weit über diejelben hinaus. Sie zog zunächſt das ganze 

aubftummen-Unterrichtöwejen gleichſam an das Licht. Der Geheim- 
thuerei der LZehrer war mit einem Schlage ein Ende gemadt, und 
die Unfähigfeit war außer Stande gejept, ihr Weſen zum Schaden 
der unglüdlihen Kinder weiter zu treiben. Indem der Taub— 
ftummen=Unterricht jeiner Sfolirung entzogen und das Interefje für 
ihn in weiten pädagogiichen Kreiſen erweckt wurde, ward gleichzeitig 
der Grund zur Heranziehung pädagogiich gebildeter Taubſtummen— 
lehrer gelegt. Der Taubſtummen-Unterricht fam in die für den- 
jelben berufenen Hände; d. h. in Diejenigen begabter Volksſchul— 
lehrer. Es läßt fi nachweiſen, dab die bervorragendften Taub— 
ftummenlehrer der neueren Zeit, inöbejondere die Begründer der 
fogenannten neuen deutihen Schule auf dem nunmehr bezeichneten, 
fiheren Wege ausgebildet worden find. 

Das Miniftertum, wie ſich die Behörde zu jener Zeit in ihren 
Verfügungen mit Vorliebe nennt, war nämlidy unverweilt an die 
Ausführung der Aufgaben gegangen, welche ed ſich durch feine eigene 
Verfügung geftellt hatte. Zunächſt wurde nicht mehr blos zu 
Berlin, fondern au zu Königdberg und zu Münfter für die Aus- 
bildung von Schulamtd-Kandidaten gelorgt, welde an die Schul: 
lehrer-Seminare übergeben und an diefen den Taubitummen-Unter- 
richt übernehmen follten. Sägert, welcher im eriten Hefte feines 
größeren Werkes Seite 19 bis 26 ausführlichere Nachrichten giebt, 


553 





nennt als Männer, welde auf dieje Weile audgebildet wurden: 
Bormann, Schulz, Nirdorf, Schmoof, Buchholz, Predwindel, Mag, 
Kirchhof, Berg und Node, melde ald Hilfslehrer; Vormbaum, 
Zettau, Kuhlo, ar Hartung, Kublgag, Krätfe, Sikorski, Thiede, 
Süß, Hill, Schafft, Voigt, Schwier, Tappe, Kripler, Trinkler, Kötbe, 
Götz, welde ald Kurfilten zu Berlin, Radau, Hilberger, Toparkus, 
Sommer, Preuß, Demuth, Sadrinna, Papig, melde ald Kurfiften 
zu Königsberg, Wirfel, Büſcher und Stahm, welde ald Kurfiiten 
a Münſter ihre Schule durchgemacht haben. Auch bier find wir 
amen von vorzüglidem Rufe unter den Fachgenoſſen begegnet. 

Die weitere Bemühung des Miniſteriums ging auf Einrichtung 
von Taubſtummenſchulen bei einzelnen Seminaren, wofür die Hilfe 
der Provinzialftände in Anſpruch genommen, und in Preußen, 
Pommern, ofen, Sadien und Weſtfalen, ſpäter auch Rheinland, 

ern gewährt wurde. Die Einrichtung traf man derartig, dab die 

aubftummenichule dem Seminare eingefügt und dem Seminar: 
direftor unterjtellt, diefem aber ein bejonderer Taubftummenlebrer 
in möglichit jelbititändiger Stellung beigegeben wurde. ine von 
dem Minifter von Altenftein am 30. Zuli 1831 für die Provinz 
Sachſen erlaffene, am 20. Kebruar 1832 auf die ganze Monardie 
ausgedehnte Inftruftion (abgedrudt bei Sägert a. a. O. 1. ©. 7 ff.) 
ordnete das Verhältnis zwiſchen dem Direktor und dem eriten Taub— 
ftummenlebrer. Wo diejer ein hervorragend begabter Mann war, 
wurde ihm große Unabhängigkeit willig zugeitanden. 

Auch für die Arbeit der Anftalten jelbit, wie für den allgemeinen 
Unterrichtöbetrieb zeigte die Behörde lebhafted Intereſſe. Keine 
neue Erſcheinung in der Litteratur wurde überjeben; Direktoren und 
Lehrer erhielten Gelegenheit, fremde Anftalten zu beſuchen; die 
Herausgabe guter neuer Lehrmittel wurde durch J—— aus 
Staatsfonds, welche freilich in jedem einzelnen Falle von Aller— 
höchſter Huld des Königs beſonders erbeten werden mußten, und 
darum nur ſelten gewährt werden konnten, begünſtigt. Von der 
Sorge, welche der Miniſter der Förderung der Sache zuwandte, 
enthalten die Akten manches Zeugnis. So legte er durch Verfügung 
vom 18. November 1831 zwei Direktoren folgende Fragen vor: 
1) Welche theoretiihen Werke find für die Bibliothek einer Taub- 
ſtummenſchule, namentlidy zum Behufe der Weiterbildung des Lehrers 
anzuſchaffen? 2) Weldye Lehrmittel haben fi bewährt? 3) Welche 
fehlen noch, find alfo berzuftellen? 4) Kann die lithographiiche 
Kunft hierfür vermwertbet werden? 5) Welhe Sammlungen und 
Apparate find befonderd wünſchenswerth? 6) Welche für Hörende 
beftimmte Lehrmittel können aud für Zaubftumme benußt werden? 
7) Sind für die Beihäftigung der Taubftummen mit Handwerfen 
8) jowie für deren Spiele und freie Beihäftigung, namentlich in 
Snftituten und Schulen, beiondere Vorfehrungen zu treffen? 


554 

Im Fahre 1833 wurde eine Ermittelung bezüglid der Anftalte- 
Bibliothefen angeftellt ; wie nöthig die Erinnerung daran war, er- 
wieſen einzelne der eingegangenen Berichte. Während Weißenfels 
und Halberftabt vorzüglid anögeftattet waren, hatten Soeft 15, 
Königäberg 7, Büren und Polen je 5 Nummern in ihrem Kataloge. 
Bezeichnend ift ed, dak Marienburg dem Verzeichniſſe feiner fünf 
Bücher dasjenige der zwölf „jo eben neu beftellten“ beifügte. 

Das in weiteſten Kreilen rege gewordene Intereſſe für das 
Taubſtummenweſen ließ audy manden wilden Trieb entiteben. So 
trat 1835 erft in Hamburg, dann in Berlin, ein Arzt auf, welder 
behauptete, die Zaubitummbeit dur ein Geheimmittel heilen zu 
fönnen, und welcher an dem Direktor Graßhoff zu Berlin einen 
Gläubigen fand. Ed war nahe daran, daß Ub Dr. Hufeland 
durch die Erfolge des fremden Doktors geblendet wurde. Vier Jahre 
hindurch hielten dieſer und Graßhoff die Behörde in Athem; aber 
an dem Ernſte, der Gründlichkeit und der Sachkenntnis des auch 
auf dieſem Unterrichtsgebiete bedeutenden Provinzial-Schulrathes 
Dr. Otto Schulz ſcheiterten ihre Bemühungen. Der Ertrag der 
Sache war ein Auflag von Otto Schulz: „Die Hörfähigkeit der 
Taubſtummen“ im Sculblatte für die Provinz Brandenburg 1835 
und zwei Minifterial-Rejkripte vom 18. Mat und vom 4. November 
1835, welde eine genaue Prüfung der Hörfäbigfeit bei der Auf- 
nahme der Kinder in die Zaubftummen:Anftalten anordnen. 

Ueber einen anderen Vorgang aud den Jahren 1835/6 mag 
= folgende Protokoll der deutſchen Bundes-Berfammlung Nachricht 
geben: 





$. 109, 
Verſinnlichte Denk- und Sprachlehre von Franz Herrmann Czech, Profeffor im 
K. 8. Taubftummen-Anftitute in Wien 

Der Königl. Sächſiſche Herr Bundestagsgefandte trägt Namens der Reklama— 
tionsfommilfion vor: 

Franz Herrmann Czech, Profeffor im Wiener Taubftummen-Inftitute, bat, 
(mit der ——— Eingabe Nr. 19) der hohen Bundesverſammlung neun Liefe- 
rungen feines Werkes: „Berfinnlihte Denk» und Spradjlehre”, überreiht, und 
um Erlaubnis gebeten, die folgenden Hefte, jo wie fie ericheinen, zuſenden zu 
dürfen. 


ꝛc. 
Der Brofeffor Czech bittet am Schluſſe der Eingabe, im Intereſſe der leiden» 
den Menſchheit und der Taubftummen, welde in den Bundesftaaten leben, 
die hohe Bundesverfammlung wolle eine nähere Prüfung der in dem Vor— 
worte zu gedahtem Werke vorgeichlagenen Mafregeln zur allgemeinen 
Berbreitung der Taubftummenbildung, und, im Falle fie höherer Beachtung 
würdig befunden würden, die Anwendung derjelben zu Gunften der in den 
Bundesftaaten lebenden Taubftummen anordnen. 


x. 
Die Mafregeln, auf deren Anordnung von Seiten des Bundes in der Ein- 
gabe und im Vorworte angetragen wird, find folgende: 
1) allgemeine Zählung der Taubſtummen, als Vorarbeit; 
2) Erridtung von — für die Taubſtummen ⸗Bildungswiſſenſchaft an 
allen Univerfitäten, theologifhen Lehranftalten und Schullehrer-Seminaren; 


555 

3) Anſchaffung und Berbreitung der zur Selbſtbildung für Neulinge im 
Taubſtummen-⸗Unterrichtsfache geeigneten Lehr- und Hilfsbücher, und Auf: 
forderung ſämmtlicher Seelforger, fi unverzüglich mit der Unterweifung 
der in ihren Amtsbezirfen lebenden Taubftummen von unterrictsfähigem 
Alter zu beichäftigen; 

4) —_‘ der den Staatöverwaltungen zu Gebote ftehenden Mittel, um 
bei dem Lehrftande allgemeines Intereffe filr die Bildung der Taub— 

ſtummen zu weden; 

Aufbringung der Mittel Fe Suftentation der dilrftigen Taubſtummen 

während deren Bildungszeit, zur Anfhaffung der Lehr- und Lernmittel 

und zur Beförderung ihrer bürgerlichen Brauchbarkeit. Hierzu werden 

Armenfonds der Gemeinden, ftändiiche Bewilligungen, jährliche Kollekten, 

Sammlungen bei Trauungen und Aufforderungen zu freiwilligen Beiträgen 

vorgeihlagen; 

6) Anwendung der zur Erleichterung der jelbftftändigen Thätigkeit der gebil- 
deten Taubſtummen und ihres Fortfommens in der Welt geeigneten Maß- 
regeln. 
ic. 

An Vebereinftimmung mit dem Kommiffionsantrage, wurde beichloffen: 

1) die Vorichläge des Brofeffors Ezeh zur Kenntnis der höchſten und hohen 
Regierungen zu bringen und 

2) dent Berfaffer, unter Anerkennung feiner verdienftlichen Beftrebungen, für 
die überreichten Hefte feines Werkes, deffen Fortiegung gern angenommen 
werden wird, den Dank der Bundesverfammlung auszufpreden. 


8. Die Anleitung der Volksſchullehrer zum Unter: 
richte taubitummer Kinder an ihrem Wohnorte. Neben 
der Bemühung um die Verbefferung des Unterrichteö in den Taub— 
ftummen - Anftalten ſelbſt und um die Erziehung tüchtiger Taub— 
ftummenlebrer ſah es die Unterrichtö- Verwaltung als ihre Haupt» 
aufgabe an, ſowohl durch die Anleitung der Zöglinge derjenigen 
Seminare, weldhe mit Taubſtummenſchulen verbunden waren, wie 
durd dad Hodpitium beveitd im Dienfte ſtehender Volksſchullehrer 
an größeren Taubftummen-Anftalten unbedingt den erften, möglichſt 
den ganzen Unterricht der taubftummen Kinder an ihrem Wohnorte 
u ermöglihen. Wie die Sache gedacht war, ergeben die nad 
———— beiden Verfügungen; allerdings verhältnismäßig jungen 
Datums, aber gerade vorzugsweiſe bezeichnend: 


Berlin, den 1. Dezember 1847. 

In den meiſten Provinzen der Monarchie find mit einzelnen Schullehrer- 
Seniinaren Taubftummen-Anftalten verbunden, die außer ihrem nächſten Zwede, 
den bildungsjähigen Zaubftummen, Unterrit und Erziehung zu geben, aud) die 
Aufgabe verfolgen, den Seminariften Anſchauung der eigenthümlichen Methode 
uud Behandlungsweile des Zaubftummen-Unterrichtes zu gewähren, und dieſe 
hierducd zu befähigen, die in ihren fpäteren Wohnorten befindlichen taubftummen 
Kinder, wenigften® vorbereitend, zwedmäßig zu unterrichten. 

In der Provinz Brandenburg befteht eine ſolche Einrichtung nicht. In der- 
jelben, und zwar in Berlin, ift ein für fich befteheudes Taubfrummen » Inftitut 
vorhanden. Da dafjelbe weder ſämmtliche in der Provinz befindliche bildungs- 
fähige Taubftummen aufnehmen kann, noch auch für mande der letsteren die zu 
einem mehrjährigen Aufenthalte in dem Inſtitute erforderlichen Koften aufgebracht 
werden fönnen, fo haben die beiden Königl. Regierungen in Frankfurt und Pots- 


5 


u. 


556 


dam dem hiernach für ihre VBerwaltungsbezirte vorhandenen Bedürfniffe in auderer, 
er ee ein mehrjähriger Erfolg gezeigt hat, jehr zwedmäßiger Weile zu begegnen 
geſucht. 

Es wurde nämlich im Jahre 1836 mit Genehmigung des Minifteriums der geift- 
lichen ꝛc. Angelegenheiten an dem hiefigen Taubjtummen»Inftitute ein fehswödent- 
licher Kurſus Behufs der Unterweifung ſchon angeftellter und fonft fir dieſen 
Zwed geeigneter Lehrer in dem Unterrichte taubftummer Kinder eröffnet. In 
welcher Weije defjen äußere Einrichtung möglich gemacht worden, wird die Königl. 
Regierung aus der abihriftlich und im Auszuge beigelegten Berfügung der Königl. 
Regierung in Potsdam vom 4. April 1836 erſehen. 

Diefer Kurfus ift in der Weile abgehalten worden, daf 

1) den einberufenen Lehrern eine allgemeine Belchrung über die Grundſätze 

des Taubftummen-Unterrichtes mit Hinweifung auf die wichtigften und filr 
den Elementarlehrer braudpbarften Schriften über denjelben; 

2) eine theoretiihe und praktiiche Anmweifung zur Ertheilung des Unterrichtes 

im Spreden; 

3) eine Spezielle Belehrung iiber Methode des Sprachunterrichtes und der damit 

zufammenhängenden Begriffsentwicelung ertheilt wurde. 

Außerdem wurde die Anwendung der theoretiih vorgetragenen Grundſätze 
in den Unterritsftunden dem betreffd. Lehrer praftiich Har gemacht, und hiernächſt 

egen den Schluß des Kurfus für die Lehrverſuche der Kurfivenden eine dem 
* entſprechende Ordnung getroffen. 

Die Belehrung über die Ünterrichtsmethode in anderen Gegenſtänden, nament— 
lid) in der Religion und im Rechnen, mußte bei der Kürze der Zeit übergangen 
und den Lehrern überlaffen werden, ſich durch Theilnahme an den Lehrjtunden 
in den gedachten Gegenftänden von dem Berfahren bei dem Unterrichte in denjelben 
zu inftruiren. . 

Aehnliche Kurie haben noch im Jahre 1837 und 1839 ftattgefunden und 
wurde deren jährliche Abhaltung dadurd möglid, dak von Jahre 1842 ab der 
Kommunal-Landtag der Kurmark einen jährlihen Zuſchuß von 500) Thlr. zur Be» 
förderung des Taubftummen-Unterrichtes auf 10 Jahre mit der Maßgabe bewilligte, 
daf die Hälfte diefer Summe zur Ausbildung von jährlih 8 Lehrern, die andere 
Hälfte aber zur NRemuneration derjenigen Lehrer, welde armen Taubftummen 
umentgeltlihen Privatunterricht ertheilen, und zur Unterftügung armer Eltern 
Behufs diejes Unterrichtes verwendet werden Sollte. 

In diefer Weiſe find fitr den Regierungsbezirt Potsdam bereits 90 des Taub- 
ftummen-Unterrichtes kundige Lehrer herangebildet, welche von den im Negierungs- 
bezirfe überhaupt vorhandenen 82 bildungsfähigen Taubftummen 71 den nöthigen 
Unterricht ertheilen. 

Diefer Unterricht wird außer den gewöhnlichen Schulftunden, gewöhnlich 
täglich in einer Stunde ertheilt; außerdem befuchen aber die Kinder nod den 
Öffentlihen Schulunterricht ihres Lehrers und werden von dielem in demjelben 
zwedmäßig beichäftigt. 

Bei der nur allmälig erfolgten Vorbereitung und der furzen Zeit, jeit welder 
die meiften Lehrer erft wirkſam find, ftehen die von ihnen erzielten Reſultate den 
in einer wohlorganifirten Taubftummen-Anftalt zu erlangenden freilich noch nicht 
gleich; jedoch genügen diejelben infoweit, daß die durch diefen Unterridt vor- 
bereiteten Schüler jpäter ſogleich und in den oberen Abtheilungen an dem Unter» 
richte einer förmlihen Taubftummen-Anftalt haben Theil nehmen können, und 
daß diejenigen, welche längere Zeit von völlig qualifizirten Lehrern unterrichtet 
worden find, ſich fomweit mündlich und fchriftlich auszudriden vermögen, daß fie 
fid) mit ihrer Umgebung verftändigen, den Konfirmanden » Unterriht empfangen 
und zur Erlernung eines Handwerkes in die Lehre gegeben werden können. Aehn- 
liche Refultate find auf gleichem Wege für den Taubſtummen-Unterricht in dem 
Regierungsbezirte Frankfurt erreicht worden. 


557 


Um das Berfahren umd die Feiftungen der einzelnen Lehrer der nöthigen 
Kontrole zu unterwerfen, ift die Einrichtung getroffen, daß der Direktor der Taub- 
flummen-Anftalt von Zeit zu Zeit einzelne Diftrifte der Provinz bereift, durch 
Rath und Zurechtweiſung etwanige Mängel des Unterrichtes abftellen hilft, die- 
jenigen Kinder perfönlich kennen lernt, für welche nod weitere Ausbildung 
in dem Taubftummen-Inftitute möglich und wilnfchenswerth ift, und überhaupt 
duch periönlihen Verkehr mit den Landräthen, Pfarrern, Lehrern und andern 
für die Sache ſich intereffirenden Männern die auf die Bildung der Taubftummen 
erforderliche und richtige öffentliche Theilnahme anzuregen ſucht. 

Die Königl. Regierung hat, jeitdem Taubftummen-Schulen mit den Schul» 
lehrer - Seminaren verbunden find, ausreichende Gelegenheit gehabt, den Erfolg 
diefer Verbindung für die Befähigung der Lehrer ſelbſt Taubftunmmten-Unterricht 
zu ertheilen, kennen zu lernen und wird diefelbe durch obige Mittheilung über 
den Erfolg einer anderweiten Einrichtung in der Provinz Brandenburg in den 
Stand geſetzt werden, in weitere, auf ihre feitherige Erfahrung gegründete Er- 
mwägung zu ziehen, ob und in welcher Weife von der in der Provinz Brandens» 
burg beftehenden Einrichtung auch auf Ihren Verwaltungsbezirk Anwendung zu 
a rathjam und möglich ericheint. 


Der Minifter der geiftlihen, Unterrichts, und Medizinal-Angelegenheiten. 
Im Auftrage des Herrn Chefs. 


An 
die Königl. Regierung zu N. 
12853. Cirkulare. 
Auszug. Potsdam, den 4. April 1836. 


Auf unſeren Wunſch wird das Königl. Provinzial-Schulkollegium zu Berlin 
in dem dortigen Taubitummen-Inftitute in den Monaten Julius und Auguſt d. 
3. einen jehswöchentlihen Lehrkurſus für eine Anzahl von Yehrern unfers Ver— 
waltungsbezirkes veranjtalten, welche wir eig She auszuwählen beabfichtigern, 
daß ein jeder landräthliche Kreis wenigftens Einen zur Ertheilung des Taub— 
ftummen-Unterrihtes befähigten Lehrer erhalte, welder theils und vorzüglich 
felbft taubftumme Kinder aus feiner Umgegend zu unterrichten, theils auch wieder 
anderen Lehrern hinfihtlih des Unterrichtes folder Kinder Rath und Anweijung 
zu ertheilen, im Stande ift. 

Einem jeden an dem Kurſus theilnehmenden Lehrer werden wir zur Beitrei- 
tung der Koften feiner Reife nad Berlin und feines ſechswöchentlichen Aufent— 
haltes dafelbft, eine Unterftüßung von fünf und zwanzig Thalern bewilligen, 
außerdem aber aud mit dem Königl. Brovinzial » Schulfollegium dahin wirken, 
daß fich für die Theilnehmer am Kurfus durch das Zujammenmwohnen 2c. Meh— 
rerer von ihnen in Berlin der Aufwand von Wohnungsmiethe 2c. verringere. 

Sollte ihnen dennoch die Unterftügung von 25 Thl. nicht bedeutend genug 
erſcheinen, ſo werden fie in Anſchlag bringen müſſen, daß fie daheim aud nicht 
ohne Koftenaufwand würden leben können, daß fie durch den Aufenthalt in Ber- 
lin ihre Bildung auf mannigfaltige Weife fördern werden, und daß ihre zu er» 
langende Befähigung zur Ertheilung des Taubftummen» Unterrichtes fie im den 
Stand feten wird, demnähft durch Unterweilung taubftummer Kinder manche 
Anerkennung und Bergltung ihrer Bemühungen fe zu verihaffen. Eine Ent- 
behrung und Bertretung der furfirenden Lehrer in ihrem Amte während ihres 
fehswöchentlihen Aufenthaltes in Berlin, wird und muß zu Gunften des wohl- 
thätigen Zweckes wenigftens eben jo gut, als wenn fie auf längere Zeit erkrank— 
ten, und um fo eher möglich fein, da die diesjährigen Sommerferien bei den 
Schulen für den Kurſus mitbenutt werden follen. 

Die engere Auswahl der zur Theilnahme an dem Kurſus zu verftattenden 
Lehrer, deren Anzahl fih für diefes Jahr nur auf etwa 12 belaufen wird, be» 


598 





halten wir uns zwar vor; indeffen wünſchen wir, daß ung ein jeder der Herren 
Superintendenten und Schulinfpeftoren womöglid zwei bis drei Lehrer feines 
Aufſichtskreiſes namhaft made, welde er zur Erlernung und Betreibung des 
FTaubftummensUnterrichtes filr befonder® geeignet hält, und mach Auseinander- 
feßung des obgedachten Sachverhältniffes und näherer Beiprehung mit ihnen 
geneigt findet, an dem Kurjus Theil zu nehmen. 

R Theile nöthig, theils wünſchenswerth ift es, daß die vorzufchlagenden 
ehrer:: 

9 die den beſſern in nenerer Zeit nnd namentlich in guten Seminaren 
vorbereiteten Schulmännern beimohnende gute Befähigung und willen 
ihaftlihe Bildung für ihren Beruf befigen, infonderheit aber 

2) im Denken an logiihe Ordnung gewöhnt, mit der Pant-Methode und mit 
den Gefeßen der Sprahbildung befannt feien, ein gutes Ange haben, 
und beim Sprechen fcharf und beftimmt artikufiren, dabei 

3) auch Überhaupt durch Borzitge des Charakters, durch gute fittlihe Fith- 

rung, durch Sanftmuth und Milde, Geduld und Freundlichkeit fih aus- 
zeichnen, ferner 

ein Alter von etwa 20 bis 30 Jahren nicht zu weit itberfchritten haben, 
nicht in zu befchwerlichen Aemtern und im zu drücdenden häuslichen Ber» 
hältniffen ftehen, womöglich auch ſchon definitiv angeftellt und jo ſituirt 
feien, daf taubſtumme Rinder, wenn nicht bei ihnen jelbft in ihrem Haufe, 
doch an ihrem Wohnorte leicht Aufnahme finden und untergebradt wer- 
den können. Es werden fid) hiernadh auch Lehrer, welche an jehr zahl- 
reihen und ſchon überfüllten Landſchulen allein ftchen, eben nicht zur 
Teilnahme an dem Kurfus eignen. 


%. 8%. 


4 


— 


Königliche Regierung 
Abtheilung für die —————— und das Schulweſen 
Meyer. 


An 
ſämmtliche Herren Superintendenten und Schulinſpektoren. 
II 606. 


Drei Jahrzehnte hindurd), in einigen Provinzen oder Bezirken 
wohl noch länger, hat die Unterrichtö-Verwaltung den Glauben feft- 
gehalten, es ließen ſich die ihr von Graſer vorgezeichneten Ideale 
wirflidy erreichen, und mit großer Energie bat fie den Volksſchul— 
lehrern ihre bezügliden Pflichten immer wieder in Erinnerung ge— 
bracht. Geftügt auf die Berichte einiger Negierungen, aber auch 
diefen gegenüber allzujanguiniih, verfündigte eine im Minifterium 
audgearbeitete, durch die Staatszeitung veröffentlichte Denkichrift 
vom Sabre 1836: „Der Verſuch, den ZaubitummensUnterriht mit 
dem gewöhnlichen Glementar-Unterrichte in jolde nähere Verbindung 
u bringen, daß der öffentliche Lehrer der gewöhnlichen Elementar— 
* in der Regel den Unterricht taubſtummer Kinder in bildungs— 
fähigem Alter mit übernimmt, ift als gelungen zu betrachten.“ 

Die Provinzialbebörden hielten es dabei doch für geboten, den 
Eifer immer wieder anzuregen; jo die Megierung zu Magdeburg 
durch Verfügung vom 25. Mi 1838, melde vorichreibt, daß in den 
Konduitenliften der Lehrer anzugeben fei, welde von ihnen ſich mit 
Zaubftummen-Unterricht befaffen, wieviel Schüler, und unter welchen 


509 


Umitänden fie diejelben unterridten; darakteriftiih ift eine Ver— 
fügung der Regierung zu Königöberg vom 31. Dftober 1857, weldye 
die Zöglinge der mit al Pre verbundenen Seminare 
u Königöberg, Angerburg, Marienburg und Braunsberg ohne 

itered ald „ded Taubſtummen-Unterrichtes Fundige Volksſchul— 
lehrer“ bezeichnet. 

Die dur das Gentralblatt veröffentlichten Verfügungen der 
Regierung zu Trier vom 11. April 1860 (&. Bl. S. 504), der 
Regierung zu Dppeln vom 24. Mai 1861 (E. Bl. S. 363) und 
des Provinzial-Schulfollegiums zu Stettin vom 8. Dezember 1863 
(8. Bl. 1864 S. 117) bezeichnen einen weſentlichen Kortichritt, 
indem fie den Ortöjchullehrer nur für die Beſchäftigung der taub: 
ftummen Kinder bis zu ihrem „in feinem Kalle entbehrlichen Ein- 
tritte in eine Anſtalt“ in Aniprud nehmen. 

Damit war das Grajerihe Prinzip, welches jept allgemein 
verworfen wird, thatlächlidy aufgegeben. Die Verfolgung vdesjelben 
bat infofern viel geichadet, als fie die notbwendige Errichtung neuer 
Taubitummen-Anftalten verzögert bat. Sie bat aber andrerjeitd 
viel Leben gewedt, viele ruhende Kräfte erregt und weſentlich dazu 
beigetragen, die Wahrheit zur aligemeinen Geltung zu bringen, daß 
der Taubſtummen-Unterricht feine bejondere Kunft, ſondern daß 
jeine Grundjäße diejelben jeien wie diejenigen des Volksſchulunter— 
richtes überhaupt. 

9. Erfolge Als eine Frucht der Verfügung vom 14. Mai 
1828 und der an fie fnüpfenden weiteren Schritte ded Minifteriumd 
muß auch die Begründung neuer Anftalten angeleben werden. Bis 
dahin hatten nur beftanden diejenige zu Berlin 1788, Königsberg 
1817, Breslau 1821, Erfurt 1822 (in den 1866 dem Preußiichen 
Staate einverleibten Provinzen waren Zaubitummen =» Anftalten be= 
gründet worden 1799 zu Schleswig, 1827 zu Frankfurt a. M.). 
Nun treten in das Leben 1828 und 1829 die Anftalten zu Halber—⸗ 
ftadt, zu Weißenfels und zu Gardelegen (jept Ofterburg); außer: 
dem zu Hildesheim, 1830 zu Büren, 1831 zu Pojen, Lieanig, 
Soeft, 1832 zu Köln, 1833 zu Angerburg, Marienburg, 1835 zu 
Halle, ——— Petershagen, Moers, 1836 zu Ratibor, 1837 zu 
Stralſund (außerdem in Homberg), 1839 zu Stettin, 1840 zu 
Aachen, 1841 zu Kempen, 1844 zu Braunsberg (außerdem zu 
Emden). 

Es gab jetzt keine preußiſche Provinz mehr, in welcher nicht 
eine oder mehrere Anſtalten beſtanden hätten. Die Rechtsverhältniſſe 
derſelben waren allerdings in den ſeltenſten Fällen ganz klar geſtellt, 
und die Anregungen zur Gründung der Anſtalt waren von ver— 
ſchiedenen Seiten ausgegangen. In der Regel hatte eine Gemein— 
ſchaft freier Vereinsthätigkeit mit der Wirkſamkeit der Provinzial: 
ftände oder der Kommune und mit Organen der Staatöbehörde 


560 





ftattgefunden. Auf den Beftand der Schulen und namentlih auf 
die Freudigfeit der an ihnen thätigen Lehrer hatte dieſe Eigen 
thümlichkeit und die mit ihr verbundene theilweije Aermlidyfeit der 
Verhältniſſe feinen Einfluß. Es bat fih vielmehr in jenen Jahr— 
zehnten des neu erwachten Intereſſes für Unterridt und Erziehung 
der Zaubftummen ein lebhafter Wetteifer der Lehrer an denjelben 
in Aufiuhung der beiten Methoden, in Herftellung zwedmäßiger 
Lehrmittel, dabei eine bingebende und neidloje Gemeinſchaft der 
Arbeit gezeigt, wie fie bis dahin nicht gekannt war, und deren Kraft 
allmählich aud die MWiderftrebenden mit fih 309. Das Ergebnis 
diejer allerdings langjährigen Arbeit war die Hebereinjtimmung über 
Aufgabe und Ziel des Taubftummen-Unterrichtes, die allgemeine und 
rüchaltslofe Rückkehr zu der Yautmethode und die Verſtändigung 
über die wichtigsten Grundjäge für diefelben. Die Männer, weldye 
in deren Befolgung den Unterricht erteilten, nennen ſich jelbit gern die 
Vertreter der neuen deutſchen Schule. Dad Weitere folgt in Ab— 
ſchnitt 8. Es genügt an diejer Stelle, aus der Darftellung Hilld vom 
Weſen der neuen deutſchen Schule (Standpunkt Seite 82—132) 
einen Sag herauszuheben: „Wie Aufgabe und Ziel der Taubſtummen— 
Ihule mit demjenigen der Volksſchule zuiammenfallen, jo aud) die 
Lehrweiſen. Unjer Streben gebt dahin, die Dberklaffen jo zu führen, 
dab allgemein geſchieht, was in vereinzelten Fällen bereits erreicht 
it, dab nämlid der in eine deutihe Taubitummen-Anftalt ein- 
tretende Gaft in einer gewöhnlichen Volksſchule zu fein glaubt, da 
weder der Lebritoff noch die Behandlung desjelben, noch endlich das 
gegenleitige Verſtändigungsmittel zwiſchen Lehrern und Schülern 
etwas weſentlich Abweichended erfennen läßt (natürlidy, wie bereits 
erwähnt, nur in den höheren Klaſſen“. 

&8 hat geraumer Zeit und ernfter, bis in die neuefte Zeit 
bineinreihender Bemühungen bedurft, ehe das Recht erlangt war, 
die neue deutjche Unterrichytömweile ald die in der großen Mehrzahl 
der preußiſchen Anftalten geltende bezeichnen zu dürfen; es ift aber 
wohl faum zu viel gelagt, wenn dieſes Ziel ala jest im Allgemeinen 
erreicht bezeichnet wird. Unſere Nadhbarftaaten, die Schweiz, die 
Niederlande, Defterreih, auch Italien haben fi den deutſchen Bes 
mübungen angeichloffen, und jo fonnte die gemeinfame Sache auf 
dem Taubſtummenlehrer-Kongreß zu Mailand im September 1880 
einen großen Erfolg erreihen. Es ift befannt, daß der Kongreß 
faft einftimmig beihloß: „In Erwägung, dab die Kautiprade in 
viel höherem Grade geeignet ift, den Zaubftummen der Geſellſchaft 
wiederzugeben, ald died die Zeichenipradye vermag, und daß fie ihm 
eine —— Kenntnis der Sprache gewährt als dieſe, erklärt 
der Kongreß, daß die Lautirmethode für die Erziehung und den 
Unterricht der Taubſtummen der Anwendung der Zeichenſprache vor— 
zuziehen iſt.“ (C. Bl. 1881 S. 262.) 


561 





10. Die Ernennungeine8 General-Infpeftors. Ver— 
änderungen in den Äußeren Berhältnifien des Taub- 
ft ummenwejens. Unter den Mitteln, welche zu dem vorbezeichneten 
Ziele geführt haben, nimmt die im Jahre 1853 25* Ernennung eines 
General⸗-Inſpektors des Taubſtummenweſens in der Perſon des früheren 
Direktors der Taubſtummenanſtalt zu Berlin C. W. Sägert eine 
rg Stellung ein. Derjelbe war berufen „von dem Zu— 
tande der vorhandenen Zaubftummen-Bildungsanftalten an Ort 
und Stelle nah und nah Kenntnis zu nehmen, über dasjenige, 
mas nach jeiner Einfiht und feiner Erfahrung zur Förderung des 
Unterrihted und Ausbildung der Taubftummen nöthig jchien, mit 
den betreffenden Provinzial- und Lofalbehörden in Schriftwechlel zu 
treten und auf dieſem Wege dad Geeignete einzuleiten.“ Trotz der 
Hemmnifje, melde ihm durch die eigenthümlichen Berhältnifje der 
Zaubftummenanftalten, und durch die Eiferſucht einzelner jeiner 
früheren Amtögenofjen bereitet wurde, hat der hochbegabte Mann 
doch eine bedeutende Wirkjamfeit geübt, und dad preußiſche Taub— 
ftummen=Unterrichtöwejen verdankt ihm viel. 

&8 lag aber auch in der dauernden Einrichtung einer General» 
Inipektion die Gefahr einer neuen Fjolirung, Berlrhunasipeite einer 
Loslöjung ded Taubjtummenmwejend von den übrigen Volksſchul— 
angelegenheiten. Deshalb bat der Unterriht3-Minifter jchon in 
den legten Lebensjahren des General-Inſpektors die Miniſterial— 
referenten für das Volksſchulweſen bei der Bearbeitung der Taub— 
ſtummenangelegenheiten betheiligt und nach dem 1879 erfolgten 
Ableben des Saegert ſeine Stelle nicht wieder beſetzt, ſondern 
die Geſchäfte derſelben einem der Volksſchulreferenten des Mini— 
ſteriums übertragen. Es ſoll auf dieſe Weiſe verſucht werden, eine 
einheitliche Behandlung des Taubſtummenweſens zugleich mit deſſen 
engen Anſchluſſe an das Volksſchulweſen zu erreichen. 

Die äußeren Angelegenheiten der preußiſchen Taubſtummen— 
ſchulen haben innerhalb des letzten Jahrzehntes durch den Erlaß von 
Provinzialordnungen und die Ausſtattung der Provinzialverbände 
mit eigenen Fonds behufs Erfüllung der ihnen obliegenden Pflichten 
ihre Regelung erfahren. Es liegt nunmehr den Provinzen und den 
ihnen gleichſtehenden Verbänden die Sorge für den Unterricht der 
taubſtummen Kinder ob. Einige von ihnen erfüllen dieſelbe durch 
Unterhaltung einer ausreichenden Anzahl normal eingerichteter 
größerer Inttitute Andere haben ed vorgezogen, mit den aus freier 
Vereindthätigkeit hervorgegangenen Anftalten Berträge zu Ichließen 
und diejelben durdy Zuwendung reicher Unterftügungen zu fürdern. 
Andere endlid find nod in der Organilationdarbeit begriffen, und 
in dielen fommt ed noch vor, dab im Sinne der Verfügung vom 
14. Mat 1828 und der Verfügung ded Provinzial» Schulfollegiums 
zu Berlin vom 1. Dezember 1847 einzelnen Stadt- oder Land» 


962 


Ihullebrern eine Anzabl taubftummer Kinder zum Unterricht über- 
wieien wird. Die Verbindung der Seminare mit den TZaubitummen- 
Anſtalten ift überall gelöft. Der Beſuch der Anftalten ift im der 
Provinz Schleswig-Holſtein obligateriih, in den andern Provinzen 
beitebt Fein gejeplicher Zwang für denjelben”) Die Stadtgemeinde 


*) Ueber den Schulzwang der taubftummen Kinder jpricht ſich die nach— 


ftehende Berfügung aus: 
Berlin, den 12. Auguft 1847. 

Die Königl. Regierung hat mittelft Berihtes vom 16. April d. J. die 
Frage in Anregung gebradt, ob die Eltern und Pfleger nicht vollfinniger Kinder, 
für verpflichtet zu eradten jeien, folde Kinder in den vorhandenen Taub— 
ſtummen- und Blinden» Anftalten ausbilden zu laſſen. Die Bejahung Ddiejer 
Frage würde, wie die Königl. Regierung ausführt, einerjeits die Anwendung 
von Zwangsmaßregeln gegen Eltern rechtfertigen, die aus irgend welchem Grunde 
ihre Kinder den gedachten Anftalten zu übergeben fich mweigern, ohne dur Pri— 
vatunterricht für eine genügende Ausbildung derfelben zu ſorgen; anderntheils 
wiirde in Folge davon eine Verpflichtung der Gemeinden, reſp. Kreisverbände 
auszuſprechen jein, die Koften für die Ausbildung dev Kinder notoriih armer, 
oder nicht genug bemittelter Eltern zu beftreiten. 

Wenn die Königl. Reaierung aus Gründen der Gittlichleit und der allge 
meinen Wohlfahrt die Beftimmungen des AU. ER. 1.2 8. 74. seq. u. 12. 
8. 43. seq., weldhe den Eltern die Pflicht auferlegen, für die Erziehung und 
aeiftiae Ausbildung ihrer Kinder zu Sorgen, aud auf die Erziehung und Aus- 
bildung nicht vollfinniger Kinder um fo mehr für anwendbar erklären zu milffen 
glaubt, als diefe andernfalls der Hilfslofigkeit und fittlihen Berwahrlofung nod 
mehr ausgejett feien, als vollfinnige Kinder, jo unterliegt die Nichtigkeit diejer 
Annahme im Allgemeinen feinem Zweifel. Der Umfang der in diefen Be- 
flimmungen für die Eltern liegenden Verpflichtung kann aber nad) der gegen» 
wärtigen Gefetgebung nicht ſoweit ausgedehnt werden, daß die Eltern genöthigt 
werden könnten, die ganze Pflege und Erziehung ihrer Kinder außerhalb 
ihres Wohnortes liegenden Anftalten zu lbergeben. 

Wenn durch die 8$. 43. u. 46. A. L. R. 11. 12, Eltern, weldhe den Unter— 
richt ihrer Kinder nicht ſelbſt beforgen können, verpflichtet werden, ihre Kinder 
zur Schule zu ſchicken und deren Unterridt fo fange fortfegen zu laffen, bis 
diefelben die einem jeden vernünftigen Menichen ihres Standes nothwendigen 
Kenntniffe aufgefaßt haben; fo ift hierunter eben nur der Unterricht in der Orts- 
ſchule verftanden, welche von Seiten des Staates fo eingerichtet if, daß fie von 
den Eltern ohne erhebliche Koften und ohme daß dieſe die Pflege und Erziehung 
ihrer Kinder aus der Hand zu geben brauchen, benutzt werden kann. Der Unter» 
richt und die Ausbildung nicht vollfinniger Kinder ift dagegen ein unter ganz 
bejonderen Bedingungen eintretendes, auferordentlihes Bedürfnis, auf deſſen 
Befriedigung die hinfichtlic des Unterrichtes im Allgemeinen beftehenden geich- 
lihen Beftimmungen fhon um deswillen nicht unbedingte Anwendung finden 
fönnen, weil die hierfür vorhandenen Anftalten der Natur der Sache nach nicht 
in folder Art umd Anzahl vorhanden find, daß ein Zwang oder eine Nöthigung 
zur Benutzung derſelben ohne weientliche Eingriffe in Bamilienverhältniffe ftatt- 
finden könnte. Indeſſen abaejehen von einer nad der bejtehenden Geſetzgebun 
unzuläffig erfcheinenden diesfälligen Nöthigung, ſcheint zu einer ſolchen aud ma 
der Natur der Sache und den bisher über die Benugung der Zaubftummen- 
und ee gemachten Erfahrungen feine ausreichende Veranlaſſung 
vorzuliegen. 

Zunächſt darf wohl die Bereitwilligkeit ſolcher Eltern, welde blinde oder 
taubſtumme Kinder haben, fitr die Ausbildung derfelben in jeder ihnen möglichen 


563 


Berlin hat aus eigenen Mitteln eine Zaubftummen-Anftalt er- 
richtet; die unterrichtlichen Leiſtungen derjelben find vorzugsweife 
ute. Die innere Cinrihtung der Anftalten, namentlid) die Ent- 
heidung darüber, ob fie Internat oder Erternat fein jollen, bleibt 
den Unterhaltungäpflicytigen überlaſſen. Es finden fid denn auch 
reine Internate und reine Erternate neben gemiſchten Anftalten. Zu 
einer fiheren Entiheidung, welder von beiden Einridtungen der 
Borzug gebühre, find die Sachverſtändigen noch nicht gelangt. Man 
bat längere Zeit hindurch gemeint, dad Erternat vorziehen zu jollen, 
damit die Zöglinge in Berfehr mit Familien der Stadt defto ſicherer 
und defto abe ih unter Vollfinnigen zu bewegen lernten. Die 
Erfahrung bat aber gelehrt, daß die Familien, bei weldyen die Kinder 
untergebracht werden, ſehr häufig die Mühe jcheuen, mit ihnen zu 
reden und fidh lieber der Geberde bedienen. inige Anjtalten find 
bejonderen Kuratorien unterftellt, eine Einrichtung, die fi faft 
überall bewährt, bejonderd wenn die Kuratoren ed ſich angelegen 
fein laffen, die Anftalt öfter zu bejudhen und mit den Kindern zu 
ſprechen. 
In der Rheinprovinz hat die provinzialſtändiſche Verwaltung 
Konferenzen eingerichtet, in melden ſämmtliche Anftaltödireftoren 
jährli ein oder zwei Mal unter Vorſitz eined Landesrathes Die 


Weiſe zu jorgen als Regel vorausgeiegt werden; andernfalls wird angemefjene 
Belehrung und die immer mehr fi aufdringende Erfahrung von der wohlthätigen 
Wirktiamkeit der in Rede ftehenden Anftalten die Anwendung von Zwangsmaß— 
regeln überflüffig erſcheinen laſſen. Außerdem hat fich bei Gründung und Unter- 
haltung diefer Anftalten die öffentlihe Wohlthätigkeit und die Thetlnahme der 
Yrovinzial- und Kreisftände und Gemeinden in der Negel jo thätig bewieſen, 
daß bei fernerer richtiger Behandlung der Sache aud) deren wirkſame Unter— 
ſtützung für jolde Kinder, deren Eltern die Koften der Ausbildung zu tragen 
nit im Stande find, nicht fehlen wird. Bon Eeiten der Behörden wird aber 
für eine allgemeinere und umfafjendere Ausbildung nicht vollfinniger Kinder am 
erfolgreichften dadurd; gewirkt werden, daß die Benutzung der für diejelben vor— 
handenen Einrichtungen erleichtert wird, was am zwedmäßigften durch Bermeh— 
rung der diefes Unterrichtes kundigen Lehrer geſchehen kann. Wenn in dieſer Pro- 
vinz die im der dortigen Provinz ftattfindende Berbindung der Taubſtummen— 
Anftalten mit den Schullehrer » Seminaren und die hierdurch zu erzielende Ber» 
trantheit der Schullehrer mit dem Taubſtummen » Unterrichte nur mohlthätig 
wirfen kann, fo wird die Königl. Negierung in dem Umſtande, daß gegenwärtig 
in dem Negierungs-Bezirfe Potsdam bereits über 2 Drittheil der bildungsfä- 
igen Taubſtummen nicht in größeren Anſtalten, in denen die Per reg foft- 
pielig ift, jondern von einzelnen Schullehrern zwedmäßig unterrichtet werden, 
eine weitere Beftätigung dafür finden, daß eine erleichterte Benugung der erforder: 
fihen Bildungsmittel den Erfolg allmälig wefentlih von ſelbſt herbeiführt, 
welcher durch Anwendung von Zmwangsmitteln immer nur zweifelhaft bleiben 
dürfte. 


Der Minifter der — ꝛc. Angelegenheiten. Der Miniſter des Innern. 
ichhorn. von Bodelſchwingh. 


An 
die Königl. Regierung zu Merſeburg. 
15179/1379. 


964 


emeinfamen Angelegenheiten ded Taubſtummen-Bildungsweſens 
Berutben Einzelne Anftalten find in dem glüdlichen Bei e von 
Fonds, aus weldyen ihre entlaffenen Zöglinge unterftügt werden fönnen. 
Dieſe bleiben dann aud über die Bildungszeit hinaus mit ihnen in 
Verbindung. Im Mebrigen ift für die aus der Anftalt entlaffenen 
taubftummen Kinder die Allerhöchfte Kabinetdordre vom 16. Zuni 1817 
von Bedeutung, in Gemäßheit deren Künftler und Handwerfer, 
welche einen Zaubftummen als annehmen und außlehren, 
eine Prämie von 50 XThalern (150 M.) erhalten. Alles Nähere 
ift in befonderen Abjchnitten genau mitgetheilt. 


4 


Der gegenwärtige Stand der Xehrerbildung und des 
Lehrer-Prüfungsweſens. 


Seit zwei Jahren iſt die Königliche Taubſtummen-Anſtalt zu 
Berlin zugleich zu einem Seminar für Taubſtummenlehrer erweitert. 

Vorgearbeitet war dieſer Einrichtung durch den Erlaß der 
Prüfungsordnungen für Lehrer und für Vorſteher an Taubſtummen— 
Anſtalten vom 4. April 1878 und 11. Juni 1881, welche in dem 
Schriftchen vonSchneider:, Prüfungs-Ordnungen fürVolksſchullehrer“. 
Berlin 1881. Beſſerſche Buchhandlung mit Erläuterungen und Er— 
gänzungen abgedruckt iſt. In Gemäßheit dieſer Prüfungsordnungen 
dürfen fortan an Taubſtummen-Anſtalten nur Lehrer angeſtellt 
werden, weldhe die beiondere Befähigung dafür erlangt haben. 
Dieje Befähigung aber können nur jolde junge Männer erwerben, 
welche vorher die vorichriftämäßigen Prüfungen für den Volksſchul— 
dienst beftanden haben, jofern fie nicht theologiſche oder philologiiche 
Bildung befigen. Zur Prüfung als Porfteher dürfen fih nur 
Männer melden, welche ſich in mindeftend fünfjährigem Dienfte an 
Taubſtummenſchulen bewährt haben. 

Bewerbern, melde auf anderem Wege die erforderlihe Aus— 
bildung nicht mit Sicherheit erlangen können, bietet num die Anftalt 
zu Berlin die Gelegenheit dazu. Diejelbe öffnet ſich nämlich für 
ſechs bis zehn junge Volksſchullehrer, welde in ein- bis zwei— 
jährigem Kurſus je nah ihrer Borbildung den Zaubftummen- 
Unterricht theoretiih und praftiich erlernen. Die theoretiiche Unter- 
weilung erhalten fie von dem Direktor und dem erfahrenften Lehrer 
der Anftalt, jowie von dem Profeffor der Ohrenheilkunde Dr. Zucae; 
die praftiihe Ausbildung gewährt ihnen Hoipitium und eigene 
Uebung in den Schulflaffen. Nah Beendigung des Kurſus haben 
die jungen Leute eine Entlaffungsprüfung zu beiteben, welche unter 
Leitung eined Minifterial- Kommiffarius abgehalten wird. 

Neben diefem Kurſus befteht ein zweiter für eim oder zwei 
ältere Taubſtummenlehrer, welche fih zu Vorſtehern ausbilden 


565 

wollen. Die Lehrer, weldye ſich an den Kurjen betbeiligen, erhalten 
Unterftügungen von jährlih je 1,200 M. Die Möglichkeit, dieſe 
zu gewähren, bietet ein Diöpofitiondfonds von jährli 20,000 M. 
zur Förderung des Taubſtummen- und Blindenwejens, defjen Er: 
höhung allerdingd im Intereſſe der Sade dringend gewünſcht 
werden muß. Diejer Fonds jegt die Unterrichts-Vermaltung aud 
in den Stand, im Dienfte ftehenden Zaubitummenlehrern und 
Anftaltsvorftehern durch einmalige Zuwendungen die Möglichkeit zu 
verihaffen, andere vorzugsweiſe gut eingerichtete Auftalten fennen 
zu lernen und ſich jelbft dadurch weiter zu bilden. Hier und da 
bieten auch die Provinzen die Mittel hierzu. So haben beijpiels- 
weile ſämmtliche Provinzial-Anftalten der Rheinprovinz zu dieſem 
Zwede Beträge bis zu 300 M. in ihrem Etat. 

Endli dient der Gentral-Fonds zur Unterftüßung der auf Ver— 
beiferung der Lehrmittel gerichteten Beftrebungen einzelner Lehrer 
oder ganzer Anftalten. 





2. 


Dieunterrihtlihe Beriorgung dertaubitummen Kinder 
in tabellariihen Nachweiſungen. 


1825 bis 1884. 


1. Nah Bededorff (a. a. D. S. 91 ff.) wurde 1825 für die da= 
malö ermittelten 1700 taubjtummen Kinder im bildungsfäbigen 
Alter durch folgende Anftalten gejorgt: a. Berlin mit 58; b 
Königöberg mit 22; c. Bredlau mit 35; d. Münfter mit 12; 
e. Erfurt mit 16; f. Halberitadt mit 8 Zöglingen. Außerdem 
beitand noch ein Privat: Inftitut zu Schadeleben mit wenigen 
Zöglingen. 

Bededorff Fnüpft an feine Mittheilung folgende Betradhtung: 

„Sn allen diejen Anftalten werden mithin zuſammen höchſtens 
170 Zaubitumme unterrichtet, und es bleiben folglidy jedesmal 
von der Menge aller Bildungsfähigen noch 1530 oder neun 
Zehntel übrig, für deren Ausbildung gar nicht gejorgt wird, 
und die in einem balbtbieriihen Zuftande aufzuwachſen ver— 
urtheilt bleiben. Wenigitend 212 Taubſtumme treten in unjerm - 
Baterlande jährlih in das bildungsfäbige Alter, aber nur etwa 
22 von ihnen werden wirklich zur Unterweilung zugelaflen. Dies 
giebt in einem Jahrhundert die große Anzabl von 19 000 Seelen, 
melde gänzlid verwahrloft werden. Denn ein unterrichtölos 
aufgewachiener Taubftummer ift nit mit einem vernachläſſigten, 
ja vermwilderten Hörenden zu vergleihen. Diejem find doch nicht, 
wie jenem, die Thore böberer Erkenntnis ganz und gar ges 
ihloffen; der Name feines Schöpfers iſt doch zu ibm gedrungen, 
und noch in jedem Augenblide fann er über Gotted Weſen und 


1884. 38 


566 

MWillen und über jeine eigene Beitimmung und Hoffnung be— 
lehrt werden; der Taubſtumme aber, welcher der Unterweilung 
entbehrt bat, ift wie durch eine Kluft geſchieden von der übrigen 
Menſchheit; der Kreis jeiner Vorftellungen, Begriffe, Gefühle 
und Willensäußerungen erftredt ſich nicht über die fidhtbaren, 
finnlihen Dinge und die irdiihen Verbältniffe hinaus; von den 
Thieren unterfcheidet ibn nur die menſchliche Geftalt und der 
größere Mißbrauch, den er, nicht gebunden durch Naturtrieb, 
von der dem Menſchen gewährten Freiheit maden fann; von 
jeinem Erlöſer bat er nie etwas erfahren, und wenn er einft die 
Erde verlaffen muß, bat er nichts von ihr in eine andere Welt 
hinüber zu nehmen.” 

Welche Schritte die preußiſche Unterrichts-Verwaltung gethan 
bat, um Abhilfe zu finden, iſt bereits mitgetheilt worden. 
. Schmalz führt in feinem 1830 eridhienenen Werfe: „Kurze Ges 
ſchichte und Statiftit der Taubftummen-Anftalten und ded Taub- 
ftummen = Unterrihted" S. 158 ff. nachſtehende preußiihe An— 
ftalten auf: Berlin, Königdberg, Breslau, Münfter, Erfurt, 
Auedlinburg, (dad aus Schadeleben dahin verlegte Privat: 
Snftitut), Crefeld, Köln, Halberftadt, Weißenfels, Magdeburg, 
Anclam und eine Privat-Anftalt zu Berlin. Die Zahl der 
Zöglinge ſchätzt er nicht über 250. 
. Viel günftiger ald Bededorff und Schmalz; fieht ein im 
Miniftertum audgearbeiteter, 1836 in der damaligen Staatd- 
eitung veröffentlichter Beriht die Sade an, welder die 
Erfolge der Verwerthung der Schullehrer = Seminare für 
den ZTaubftummen=Unterriht und die Befähigung der Land: 
ihullebrer für denjelben betrifft und von der Verfolgung der 
damald eingeichlagenen Wege „in abjebbarer Zeit die unter- 
richtliche Verſorgung ſämmtlicher taubftummer Kinder im Lande” 
erwartet. Nach den Angaben des Berichte waren in der Provinz 
Sachſen bei 4, Weltfalen bei 2, Preußen bei 2, Polen bei einem 
Seminar Taubftummenlebrer angeftellt. Die Zahl der von 
ihnen unterridhteten Kinder betrug 220. Von den jeit 1831 in 
den Seminaren angeleiteten Bolfsichullehrern hatten in der Pro— 
vinz Sachſen 18, in Weftfalen 14, in Preußen 5 den Unterricht 
taubftummer Kinder begonnen. Die Zabl der den Anftalten 
und Schulen. zugeführten taubftummen Kinder hatte ſich aljo 
jeit 1825 mehr als verdoppelt. 
. Einen wirklich erbeblihen Fortichritt weilt die Zuſammen— 
ftellung über den Zuftand des Taubftummenmwefend im Jahre 1852 
nad, weldye der General-Inſpektor desielben 1858 in dem Archiv 
für Landeskunde (II. Band ©. 247) veröffentlichte. 


967 















(Tabelle 7.) Tand- | Davon im ichul- z | 
(ie Seite 166.) ſtumme im | fähigen Alter von > _ 
Gastes Sahre 1862. 5—15 Sahren. _ g» 
Broninzen. a s# 3 Iuftitut fiir Taubſtumme. 
ERISH 
—— 
846 116| 90.206) 120 Berlin, 








. Brandenburg Berlin-Potsdam' — 
66 durch ſachkundige Volksſchul— 

lehrer an Ort und Stelle neben 
dem Unterrichte in der Volks— 



































| | | ſchule vorbereitet. 
— 357 312 669 108, 78.186, 392 104 Desgleichen. 
1. Preußen |Xönigsberg 15401357897 156: 90.246 30 Königsberg, 
Königl. Zaubfunmmen-Anftalt. 
Gumbinnen 478 368 816 157 118 275 5211 45 Angerburg, 
| ee | ftändiihe Tanbſtummen-An— 
04 | ftalt für Oftpreußen. 
| | | | 10 Braunsberg, 
katholiſche Anſtalt fir Erme— 
| land mit Staateumnterftütsung. 
Danzig 232 156 388 61) 43/104, . | 27 Marienbur 
ſtändiſche Anftalt Er Weſt⸗ 
| | prenßen. 
Mlarienwerder 1310249559, 86: 611147] 772 
Il. Bofen Bofen 479 338 817 131 861217 28 Poſen, 
ſtändiſche Anftalt. 
Bromberg 222 173 395 59 52 111 328 | 
Borbereitungsunterridht 
| | durch die Voltsſchullehrer wie 
j | in der Provinz Brandenburg. 
V. Pommern Stettin 297 32) 55147 | 4 Stettin, 
Cöslin 2201195415 57 50 107 ‚Provinzial - -Anftalt mit ſtän⸗ 
| diicher Beihilfe. 
Straljund 76| 621138) 17 12) 29) 283 10) Stralſund, Stiftung. 
Schleſien Breslau 471 .4161887|113| 801193 70, Breslau, 
en eines Brivatvereineg 
| mit 5 önigl. Freiſtellen und 
13 ſtändiſchen Penfionären, 
Liegnig 362,286:648| 79 50/129 13 Lieg guig, 
Vrivat⸗Anſtalt mit ſtändiſchen 
| 'Benftonären. 
Oppeln 4623628241150) 98]248| 570) 20) Natiber, 





desgleichen durch Freimaurer— 

Loge daſelbſt geſtiftet. 

Sachſen Magdeburg 258 2091467 51) 491100 . 29! Halberftadt, 

vereinigt mit der früheren 

Anftalt zu Magdeburg feit. 

1846 (ſtändiſche Anitalt.) 

69 67136 34 Sale a./S., 
Privatunternehmen. 

29 


Meihenfels, 
ftändifche Anſtalt. 
Erfurt 1571331290: 30 34 64 300) 20 Erfurt, 
feit 1829 ſtändiſche Anſtalt. 


38° 











Merieburg 238274 562 

















Digitized by Google 


(Rob: Tabelle 7.) | 





568 


Taub— 


Davon im ſchul⸗ 





ſtumme im fähigen Alter von > 





.ahre 1862. 5-15 Jahren. 57 
Provinzen. er | s 1 2 3.3 — Inſtitut für Taubſtumme. 
I | = \EIESIıS=# 
i = 3 1% +, = = 
| m. w. Oim. w. B — 8 
Vn. Weſtfalen |Münfter 147 29176 13 18 31 18 Fangenhorft, 
| | | fatholiihe Provinzial-Anftalt, 
Minden 201 135 336 73 391112 20 Petershagen, 
| evangel. Provinzial-Anftalt. 
|Arnäberg 196 150 346 55, 41) 86 239 42 Büren, 
| | fatholifche Provinzial-Anftalt. 
| | | 42 Soeſt, 
| | | | | evangel. Brovinzial-Anftalt. 
VIII. Rheinland Köln 1155 101256) 35 32, 67 | 9 Köln, 
| Be | | Rrivatvereins-Anftalt für die 
| | | | Provinz. 
Düſſeldorf 257175432 93 66/159 26 Mörs, 
| tepangel. Anftalt des Stifters 
| | jeit 1835 und Provinzial» Ar: 
| | | ftalt ſeit 1841 
| 44 Kempen, 
| | fatboliihe Yrovinzial- Anstalt. 
Coblenz 201161362 31 36 67 32 Brühl, 
| | katholiſche ſtändiſche Anftalt. 
Trier 21011411351, 43 26 69 14 Nenwied, 
| I 4 | 'evangeliiche ftändiiche Anftalt. 
Nadıen 97.108205 25 31 56 418: 12 Aachen, 


IX. Sigmaringen 


5. 


Privatvereins-Anſtalt. 


| 
10 


1383311012 


34 64 5 5 10 


30 


Im Fahre 1874 fand auf Veranlaffung eines Beſchluſſes Des 
Abgeordnetenhaufes eine von dem Miniſter der geiftlidhen ıc. Ans 
elegenheiten angeordnete Erhebung ftatt, deren Spezial-Ergebniffe 
in dem erften Hefte ded größeren Sägertſchen Werkes abgedrudt 
find (S. 14 ff.) und deren Summen bier folgen. Es jei jedod 
geftattet, darauf aufmerfiam zu maden, daß die Schlüffe, welche 
aus der Nachweiſung, bezw. in diejer ſelbſt gezogen worden find, 
nicht ganz zutreffen. Diefelben gehen nämlid von der Voraus: 
fegung aus, daß die taubjtummen Kinder von 8—15 nur in 
die zwei Gruppen zerfallen: „augenblidiich im Unterrichte“ „und 
unterrihtlih nicht verforgt*; d. b., daß die Taubftummen- 
Anstalten ausnahmslos fieben- bis adtjährigen Kurius haben. 
Dieje Annahme ift, wie weiter unten näher audgeführt werden 
joll, nicht ganz richtig, und ed ftand demgemäh 1874 doch beſſer 
um die Sade ald man meinte. 


569 


Nachweiſung über die taubftummen Kinder mit Beziehung auf den Unterricht, 

fowie über die Taubſtummen-Lehrer in der Monardie, aufgenommen aus Veran— 

laffung eined Beſchluſſes des Abgeordnetenhaufe® vom 31. Januar 1874; dem 
Landtage mitgetheilt dur Berfügung vom 9. Februar 1875. 


Zahl der vorhan— 





Ue 3 Y z a Pa * 

| belle 8.) Zahl der Von diefen Kindern! 5 gehrer 

j AL, Weite 508.) taubſtum⸗ (werden umterrichtet] 6 Mal 2: 2 BE 

| Regierungs men Kinder! Es | b. 

' s Se 8% 

| gierungs⸗, im Lebens b. | bleiben | wege FR 
Hr Panddroftei alter von; et * alte oder 

£ . e in Taub»| in der 1 Zaub: ſchlieklich oder 

| ‚Beginn des x alſo ohne | vorgugameiie 


jtummen.) Orts— ftummen | tt Unterivei- 


Bezirk. 8. bie Ende 4 | a 
| : . bi6 Ende Anftal» ſchule ꝛc. Unterricht. Anſtal⸗ fung taub» 


des 1, 











\ Kind 
| Kahres. ten. ten. , Pneföähigen. 
1Ii 2 3 4 5 6 
07 — — — — — — sr — — — 
| | 

1 Königsberg... 4 495 145 151 199) 6 3 
2; Gumbinnen. 456 106 108 242 6 — 
3 Danzig.. 0% 555 89 118 348 6 2 
4! Diarienmerdar . .» 2... 970 54 4_ _ 12 a _ 1 
| l, Brovinz Preußen 2076 394 42] 1261 20 6 

5 | Stadt Berlin 162 134 3 25| 9 — 

5 | Potsdam . » » 2 2... 101 15 76 10) | — 
7 | Brankfurt aD... 2.2.) 209 ER; 2 8 — — 
in Provinz Brandenburg) 472: 156 200 116 9 — 

8 | Stettin. - 2220. | 272 7 80 121. 6 — 
9 CECbelin... 346 109 53 184 5 3 
10 | Stalud. -. » 2 2... 61 48 i) 9! d. >. _ 
IM. Brovinz Pommern 679 228, 137 314 13 3 
TB: 25 Erin 415 86 73 256 4 — 
12 | Bromberg. . » . 2. . 383 156 78 210 5 14 
IV. Provinz Poſen 798 142 151 5051 9 14 
18 | Bredlu . . . 2.2.» 212 135 28 49 13 — 
14 Liegnit.. 95 59 16 20 6 — 
16Oppelnnn...... 312 9) 102 111 10 l 
| V. Provinz Schleſien 619 293 146. 180° 29 1 
16 | Magdeburg -. » 2... 126 65° 19 42) 7 — 
17 Merfeburg).. ... 111 66 28 17 9 1 
18 ; Erfurt . .... 6634 16 5 5 — 
VI. Provinz Sachſen 302 165 6 — TE 21 1 

19 | Schleswig. . . 2 2...) 104 100 2 2 6 _ 
vil. Brovin; Schleswig.) — — — 

| Holflein .... 104 100 2 3. 6 = 


‚») Unter den in Kol. 4a. aufgeführten 56 Kindern befinden fih 35, melde aus anderen 
Regierungsbezirten in der Taubftummenanftalt zu Schneidemühl Aufnahme gefunden haben. 
2) Ausichlieglih der Stadt Halle a. /S. 





| —— werden unterrichtet] Es 
Regierungs⸗, Ya ⏑⏑ — 
im Lebens⸗ a b bleiben —— * 
* em aid. 
Nr. Landdroſtei⸗ alter don in Zaub- . . 1 alio ohne Taub-⸗ Ifbliehlih ober 
un Beginn des Ammen il dei fkummen | Persugeiwehie 
Bezirk. 8. bis Erde; Oriss | Unterridt. gr mit Untertei- 
des 16 Anftal: —— Anſtal fung taub- 
j ir " ten. ſchu ge ten. ‚Aummerfinber 
Fahrer. beibäftigen. 
IC 3 4 | 6 
20 | Bannover . 64 42 8 14 — 
21 ! Hildesheim "80 bl 2 17 11 
22 | ilneburg . 61 49) 3 9 — 
23 |; Osmabrild. 30 28 2 | 7 
24 | Stade Fa 52 38 4 10 7 
25! Aurich en 36 24. 5 T: 3 — 
| van. Provinz Hannover! 323 242 24 57 28 
26 | Minfter 3 2ı 4 10 2 
27 |! Minden 77 28 26 , 23 5 
285 | Arnöberg . — 134 56 36 “) 42 3 
IX. Provinz; Weftfalen 246 105 66 , 75 10 
I | 
29 | Eaffel . 246 33 ER 75 8 
30 ! Wiesbaden —F 104 75 19 10 10 
X. Provinz Heſſen-Naſſau 3H0 158 107 85 18 
31 | Koblenz “i 88 29 19 40 3 
32 | Ditffeldorf. j 174 101 15 58 7 
33 Cöln 82 57 7 18 11 
34 | Yadıen . | 81 5 12 24 4 
85 | Trier Er me 107 35 36 36 
| Xi, Rheinprovinz 532 267 89 176 25 
36 , Sigmaringen. — 20 7 9 94 
XII. HohenzollernſcheLande i0) 20 7 9 4 —— 


Nech: Tabelle 8.) 


570 


Zahl der Von dielen Kindern 





3) Außerdem noh 3 Kinder, welche bereits in einer Auftalt ausgebildet find. 


) » 
—A % 
n [3 2 
9) 
ur 


Bon den 17 Kin 
3 . 5 


42 
75 
10 


* 


un MW 


dern find 3 bildungsunfähig. 
4 . 


⸗ 3 » 

« 12 zur baldigen Aufnahme im Anftalten bereits beftimmt. 
ift 1 ihwadhfinnig, I fortwährend fränflic. 

find 2 nicht bildungsfähig. 


30) Die Kinder aus Hohenzollern erhalten ihren Unterricht. 


Zahl der vorhan— 
denen Lehrer 


Zahl der vorhan⸗ 
































(Rod : Tabelle 8.) Zahl der Von dielen Kindern 
taubftuns werden unterrichtet Es denen ehren 
Regierungs-, men Kinder — a. P b. 
im Lebens⸗ a |»; bleiben pe — * * 
Mr. Landdroſtei⸗ alter von in Taub- in der alſo ohne Taub- ig 
Bezirk Beginn des ummen Oris ſtummen Arrmasweile 
zirk. 8. bis Ende Anftal- ſchule ac. Unterridt. Anftal- | "fung taude 
ab I te ten. — 
Jahres. — —eioaſtiee⸗ 
ıl —— —— 4 ! 5 6 
Zuſammenſtellung. 
| 
Provinz :c. | 

Brußen . .:... | 394 421 1261 20 6 
Brandenburg . » .» . 472 156 200 116 9 — 
Bommern . » 2... 679 228 137 314 13 3 
Ban 2 798 142 151 505 9 14 
Shlfien . . ... 619 293 146 180 29 1 
Sadien . . » 2... " 302 165 63 74 21 1 
Schleswig Holftein . . 104 100 2 2 6 _ 
Hannover . . 2... 323 242 24 57 28 — 
Weftfalen -. ». .». . 246 105 66 75 10 — 
Hefſen-Naſſau.... 350 158 107 85 18 
Rheinproviny . . . . 532 267 89 176 25 — 
Hohenzollernſche Lande. 20 7 9 4 — — 
Hanptfumme . . | a2 2257] 1415) 29 188 25 


6. Um dieſelbe Zeit veröffentlichte das königliche ftatiftiihe Büreau 
anicheinend aus eigenen Quellen, im vierten Jahrgange jeines 
Jahrbuches eine einigermaßen von den voritebenden Angaben 
abweichende Nachweiſung. 


Die Taubftummen-Kebranftalten im Same 1875. 





(Tabelle 9.) 



















































































Jährlich Es kommen 








— — 
2/5 Zahl der Daner & 
j zsi= ; itler 
rovinzen. — verfügbare a 
» 3 Ss3 — Einnahme —— | 
Ba ” 23 inege⸗ dungs- | (Marl) | „8 lo ® 
Charakter der Anftalt. |” | jammt Kurſus wer par; 
338 insge. | 3® | 58 
— 8. | an. | Sabre. ſammt F — 
1. Taubſtummenſchule für das Bisthum | | | 
Ermeland zu Braunsberg 1} 2: 15| 13 4 3900.00) 14, | 14,00 
2. Prov. Taubft. Anftalt zur Ausbild. d. | | | | 
Taubſt. im Weftpreußen z. Marienburg | 1 51 771 30 4 34 782,00 | 21,00 | 14,00 
3. Kreisftändiiche Tanbftinmmen-Anftalt zu | | | | | 
Schlodhau . . . 11 2| 22] 18 2 1200000 | 20,00 | 13,00 
4. a I. Taubftunmen » Infiitut zu Ko- | 
nigeb 1. /Pr. . 1lı 4 38i 22 8 12.420,00) 15,00 | 12,00 
5. Ofpreub. Provinzial: Taubſtummen- An- | | | 
ftalt zu Angerburg . 1 6 9 26 4—5. 30 534,00 | 20,00 | 15,00 
VPreußen 5i 19 zu0 108 2 3344 IS zo | 13,60 
1. Königl. Taubft. Anft. zugl. Lehrerbild. | | 
Anft. f. d. Prov. Brandenburg zu Berlin | 11 8 57 50 8 36 360,00) 13,50 | 10,70 
Brandenburg ] N sw Ss! 36.360,00 | 1350 | 10,70 
1. Provinz. Taubft. — zu Stettin . 1 6 45) 32 3—7| 10 ne 12,0 | 11,00 
2. Anſt. z. Unterr. Erziehung taubft. | | 
Kinder im Reg. Bu. Cöslin zu Cöslin | 1 4| 39 43) 6 15324 | 18,00 | 14,0 
3. Taubflummen-Anftalt zu Stralfund | ı 3 1813| 7-8 9645,00! 10,30) To 
Pommern | 3 1a 102| SS 3—N| 35 088,00 14,00 | 11,0 
1. Bro. aus. Anft. zu Bofen (Mind. poln. 
uf) . ıı 5 491 25] 3-6| 327 1500| 10,0 | 
2. Prov. Taubſt. Anſtait zu Scpneidemiht | r ae) | 
(Kind. deutih. Nat.) . . 1 6 42 24 6, 3225000! 11,00, 9,40 
Boien | 2 u 0 3-8 65 040.10 | 12:70 | 10,0 
1. TZaubftummen-Anftalt zu Yiegnit .Iıl 6 36 18) 6-7 s g g,w 
2. Taubftummen-Anftalt zu Natibor -I1 8 68 10 2 6 E re 130 9,0 
3. Taubftummen- Anftalt zu Breslau . . | 1 7, 80 58 6- 7 749430 | 1970| IM 
Schlefien | 3 si 184 LE 6—7139 644,00 | 1430) 940 
1. Prov. Landftänd. Taubft. Anit. zu Erfurt | 1 4 26 13 | 3 9 7,50 
2. Ständ. Taubſt. Anſt.f. d. Altm zuOfterburg | 1 3 14 10 6— - 2 3m 3,00 
3. Prov. Taubft. Anit. zu Weißenfels a/S. | 4| 30) 35! 6—8| 1859000 | 16.20 | 10,80 
4. Landit.Anft.d.Prov.Sadjenzusalberftadt | 1 4 239 29 7-8 20 338,00 14 :n | 11,60 
5. Klotzſche Priv. Taubſt. Anſt. zu Hallea,S. | 1 5 24 25 6 9515.00) 10oo| 6,10 
Sacjen | 5 A 123112) 6-8) 7164800 | 110) 10 
1. Kal. Taubft.Inftit. re d.Ero. |ıl 7 72 43 6-7 47915 Sn 
‚0, 16,10| 9,60 
Schleswig-syoljtein ) ' 72 z 6-7 47 2 1640 9,60 








ed by 


(Red: Tabelle 9.) 


Provinzen. 





Charakter der Anftalt. 


1. Brivat-Taubftummen-Anftalt zu Emden 
2. Provinzialft. Taubſt. Anft. zu Osnabrüd 
3. Brovinzialft. Tanbft. Anft. zu Hildesheim 
4. Brovinzialft. Taubft. Anftalt zu Etade 

Hannover 


1. Brov. Taubft. Anftalt zu Düren . 
> Brov. Taubft. Anft. zu Petershagen a. W. 
3. Prov. Taubft. Anft. zu Langenborſt 
4. Prov. Taubſt. Anſtalt zu TR . 
Weitfalen 


1. Taubſt. Erzieh. Anftalt zu — 
a./M. Städt. Stift. .. 
2. het Wien Anftitut zu Kamberg 
3. Ständ. Taubſt. Anftalt zu Homberg . 
Heilenstafiau 


1. Schule des V. zur Beförderung des 
TaubftummensUnterrichts zu Köln. 

2. Provinzialſt. Taubft. Anft. zu Kempen 
3. Brovinzialft. Taubft. Anft. zu Brühl 
4. Bildungs-Anftalt für Taubftumme der 
Rheinprovinz zu Aachen . - 

> — Taubſt. Anſtalt zu Neuwied 
Ev. Prov. Taubſt. Anſtalt zu Mörs . 
Rheinland 


Staat 37 179 


ı on 
1 
2% 















































5 & Es fommen 
SEE Zahl der Hauer aa |® Schiller 
E55 Böglinge Einnahme I — — 
* —— 8 Ausbil: nah F I i 
2 insge unge, (Mark) | —— 28 
2ſammt —* 2— 
—25 insge- 5,“ 
AS ME, Jam. [ Faber] fan, | = | = fammt. — Mn 
P. 4 e N a 728 12 85000 550 743 
oma 7 7 319850| 970| 70 
1 7 55| 40 7 39 210,00 | 1370| 8,0 
ı 7 4 34 7- 8 35.130,00 | 11,10 8,0 
4 251 1551110) 781186750, 1000| 80 
3 8 19 6 14,70 11m 
I 4 10 6 700| 9.0 
1» 5 20 M TOM | 60! 10,0 
II 4 28] 30 6 14,50 | 11,60 
4 16 ” 70 6 35 701,00 | 10.00 | 10,70 
1 6 14 10 8 21 000,00 | 4,00 | 6,0 
ii 6 9 A 7! 20 800,00 | 13,00 | 11.10 
I 7 51) 32) 6—7 3497400| 1200| 9% 
3 19 114 21 6—8| 7677400| 970) 9% 
4 
t 

1 4 a2 38 7 29494,50 | 20,00 | 6,50 
I 3) 33 11) 6) 2235000 14,00 | 10,0 
ji 3 19 6 22 350,00 | 16,30 | 12, 
ı 4 34 26 Re 15.00 | 12,00 
3 17120 6, 15.1600 | 12,0 120 

3 9,00 9,0 
6 * —— 15,00 | 9,60 
| IM 2-8829 a 13,10 | 10,00 





7. Ebenfalld aus eigener Aufnabme des genannten Büreaus hervor⸗ 
gegangen iſt die von Dr. Gutſtadt (a. a. O S. 218ff.) mit» 
getheilte Nachweiſung über die einzelnen Taubſtummen-Lehr— 
anftalten im preußiſchen Staate im Sabre 1882, 


574 
























































(Tabelle 10.) | |_ 3 der Fehrer. | 
& | Des | 

E | =, 

„5° A 

»X7 8 8:3 
88: |5| Eelss 
Name der Anfalt. Ss 3 * | & z.s®. 
81.5 Ei» |E 8288 
5 a8 ss IS |2 E88 
| Pr = 8 —2 22 BE, 
ss  2|518825 | 
s25 | 815) 5” | 
. a ER EBREIE RE RT IRIEN 
1. Vrov.-Taubft.-Anft. in Königsberg ie Pr.|1817] 89 TI 1 — 
2. Bereind + — 18441 8 10| 6 3 1 —| 
3. Simultan-Brov.-Taubft.-Anft. in Röffel. 5851 6 8 6 1 1 — 
4. vrovinzial · Taubſt.⸗Anft. in Angerburg . 18533 7 9 a ı 1 zu 
Dftpreupßen‘) . 29 6 236 6 4 — 
5. Taubftummen-Schule in Elbing - . . 176 3 2 11 — 1 — 
6. Prov.-Tanbft.-Anft. in Marienburg i.W. 17833) 10) 11 8| 2) 1 — 
7. Taubftummen-Schule in Danzig 1881 3 3 1 1 1 — 
8. Taubjtummen-Anftalt in Graudenz ‚183776 45 2 2 1 = 
9, PBrovinz.»-Taubft.-Anftalt in Schlohau .1892) 8 9 1 1 ei 
Weſtpreußen;. 28 40 19 6 5 — 
10. Kgl. Taubft.» u. Lehrerb.-Anft. in Berlin‘) 1788 11, 11 8 1 2 = 
11. Städtiihe Taubft.-Anft. in Berlin. . . 18575 1 14 9 1 4 —| 
Stadtkreis Berlin . 2 23 27 236- 
12. Wilhelm-Augufta-Stift, Provinz. » Taub- | | | 
ftunmmen-Anftalt in Wriezen. . . eo 7 9 5 2 3 — 
13. Yrivat-Taubft.-Anftalt in Bärwalde . .| - | 2 2 1 -)| 1 — 
14. > , . . Berlinden. . SO 4 6 2— 1 — 

5. ⸗ . .  » Preihow bei | | | 

Bobersberg De I we a a 2 23 1 ll — 
Brandenburg - -| ss m ! 4 6-— 
16. Zaubftummen-Anftalt in Demmin . 1881| 3 2 1— | — 
17. provinz.⸗Taubſtummen-Auſt. in Stettin. 18x383 7 7 5 ll — 
18. — . Cöoslin „1861| 7 ı 611 — 
19. Hilfs» Taubflunmen» Anftalt in | | 
Lauenburg :P.. » - 2 0... .1867| 2 3 2— U— 
20. Taubftummen-Anftalt in Bütow 165 3 2 1 1 -|— 
21. , » + Gtraljund ‚1837 4 3 ii 1 1 —| 
Pommern . 26 25 16 4 5-) 
22. Brovinzial-Taubft.-Anftalt in Pofen . . 7837 1 13) 10) 2 1 — 
23. . ‚ . in Schneidemithl 11872 0 1 Ss 2 uU — 
24. . . «» +» Brombrg . 0 5 5 3 1 1 — 
Poien . 26 290 21 5 3 — 
25. Taubftummen-Anftalt in Breslau . . .1821]| 12) 16 6 6 2 2 
26. . ‚ Liegnitz .1831| 6 7! 4 2 1 — 
27. . * 0» Ratibor . . 1836| 17) 24 14 5 31 2 
Schlefien . .| 35 27 2413 64 





1) Außerdem 1 Lehrſchüler. — ?) Davon 10000 M 


aus Kommunalfonds. 


— ?) Davon 3060 M. Beiträge von den Kreifen. — *) In Zilfit ift die Er- 
richtung einer Taubftummen-Schule im Gange; inzwiſchen ift in der Zeit vom 
Oktober 1882 bis ult. März 1883 durd einen Hauptlehrer Unterridt an 6 


Inegelammt | 
| 








Zahl der Zöglinge. - | Ron den 
Davon | 
in der in in ber = 
un one eigenen & 
Anftalt Benfton Familie € 
Zu - 27 
5—28 —323273 
= || 8 ẽ = 8 | 5 
= a = Fi = a | 7 
11 12 13 14 15 16 17 
- - si a 9 6 
— — 50 36 14 6 | 
- 44 26 — I 6l 
- 88 6 3 3 118 
— — 230 12 26 16 241 
— — 4 6 9 9 
— 72 47 — 1 115 
u * = I 18 13, 
- 27 23| l 50 
= — 60 di — — 100 
163 I 22 24 265 
| 
20 14| 5 6 IS! 21! 20 
= —| 3 3 bz3 69 — 
20 14 9 9 81 90 20 
| 
| | | 
21 12 35 13 — _ 33 
4 3 — — — 7 
3 6 21 21 ! - 49 
3 N — 4 
41 22 >6 34 l = 9 
— 4 — 1 l 
_ | 42 30 11 1 
— 47 33 J 3 73 
| 17 ii = e 21 
13 13 — — 18 
ll 13 — ze | 3 = 
24236 110 47 15 17 113 
8, 47 - 3} | 129 
— 56 u — — 86 
— 15 6 4 5 3% 
A 47 71 32 7 6 231 
sg 57 j 10 12 13% 
44) 31 = -| 3 | 56 
89) 52, 29 9 1 5 189 
222. 140 29 19, 24 IS 350 





2 | .58 

20 

& =: 

9 : 10 
57) 30) 
64| 42) 
4| 27 
9 39, 
13: 15, 
72 48 
13 13 
27 24 
50) 41 

185) 141 
4 41 
66 72 

l 6; 113 
5 25 

4 3 
25 27 

3 J 
88 6 

> li 
b3 40, 
4 36 
17 4 
13 13 
187 16 

149 110 
88 48 
56 36 
19 2], 

163| 105, 
94 6%. 
47 32 

129 76 

275 17% 


575 





Zöglingen 
find 
= ı& 
| ® 
18 | 19 
12) 13 
2680 
4 6 
6 6 
an 105 
28 — 
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u — 
1 
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ds) 61 
132) ° b 
136. 67 
17, 1 
— | — 
| 2 
45 3 
4 4 
82 11 
3 7 
4 4 
UN 53 
4 3 
6 
4 
Ä 13 
19 15 
1 9 
1: ’ 4 
35 28 


taubftumme Kinder ertheilt worden. — °) Bro 1883. — °) Davor 800 M. aus 
) Davon I 950 M. aus Kreisfondse. — °) Die Anftalt wird 


Kommunalfonds. 
genmwärtig von 10 jungen Lehrer zum me 


de ihrer Ausbildung filr das 


aubftummen-Lehrfah beſucht. — °) Volle Penfion zahlen 2, halbe Penfion 12, 
































(Tabelle 10.) | I. Ein 
E 7 
Me SER FE ——— 
28 
Da 
2 aus 
Nameder Anſtalt. — Ins⸗ Provinzial⸗ 
2:5 oder 
ag la freisftändiichen 
Eu Fonds 
E | | 
i I Ti en 
1. Prov.-Taubft.-Anft in — i. Pr. 8 344700,00) 29706 — 
2. Vereins⸗⸗ 4-6 29200,00 16 000,00 
3. Simultan-Prov.» Taubſt. Aufl in Roſſei 6 26400, 0?) 26.040,00 
4. Brovinzial-Taubft.-Anft. in Angerburg 6 43800,00) 40 965,0 
Dftpreußen . 4-N 134 100,00 112 711,50 
5. Taubſtummen⸗Schule iu Elbing 8 | 3750, m) 3500,00 
6. Prov.-Taubft.»Anft. in Marienburg i. W. 6 | 486%. 1) 47 780,00 
7. Zaubftummen-Schule in Danzig 6-85) 4200,00| °) 4 200,00) 
8. Taubftummen-Anftalt in Graudenz 4 | 1637900 7) 16.325,00 
9. Provinz.»Taubft.-Anftalt in Schlochau 6 37 100,00 37 04U,0 
Veftpreußen . \ IN 110049,00 108 845,00 
10. Kgl. Taubft.» u. Lehrerb.-Anft. in Berlin 8 52166,00"%) 39485,00 
11. Städtiihe Taubft.-Anft. in Berlin 8 37269,00) 36369, 
Stadtkreis Berlin . * 89445,0 75 854,00 
12. Wilhelm-Augufta-Stift, Trovinz. - Taub- | 
ftummen-Anftalt in Wriezen ur 8 42550,00 40 900,00 
13. Privat-Taubft.-Ynftalt in Bärwalde . | 6 1386,501'7) 1311,50 
14. + » . - Berlinden . .) 6 15534,00 14 862,00 
15. s ⸗ Preichow bei 
Bobersberg Re al ei 864,00 804,00) 
Brandenburg . 3-8 60334,50 57877,:0 
16. Taubftummen-Anftalt in Demmin . 8 1692,00 1518,00! 
17. Prov. — — in Stettin. 7 34 300,00 13 578,50 
18. ⸗ „+ Göslin. 7 33 430,00 32 200,00 
19. — Hilfe. Taubftummen » Yinftalt in 
Lauenburg i.B.. . . — 6 113 ; 
20. Taubftummen- Ynftalt in Butow 6—7 7388,00 6 905,00 
21. .:« . Gtraljund 6-8 10350,50 5 000,00 
Bommern . . 6—N 7160,50 59 201,50 
22. —— Zune. ‚Anftalt in Bolen . . 3-6]  63000,00 62 840,00 
23. in Schneidemühl 8 58 250, 00 57 900,00 
24. . . « + Bromberg 6 18 100,00 17 650,00 
Poien . 3—8| 139350,00 138 390,00 
25. Taubftummen-Anftalt in Breslan . . 6-7! 65155,00°%) 21787,00 
26. . . » Piegnig . 6—7|  32000,001'%) 26951,00 
27. ‚ » + Matibor . . | 6 |  83050,00”%) 67 755,00 
Schlefien . 6-7! 180205,00 116 493,00 
ar 47. 9, Aus Staatsfonds. — !!) Aus Kommunalfondse. — 1?) Davon 


3* 


1 M. aus —— * — 13, Nach Bedürfnis. — 1) Ohne Lauenburg 
15) Zufchüffe von 3 Knaben. — 1%) Davon 3984 M. aus Kreisfonds 


tabme (ikart,. ⏑AÆCCIITTTT——— 


nahme (I arf). 











Davon | Es fomnten 
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von den Ausgabe E 
Zöglingen *55 
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Bi mu 4A | 26 27 28 1 29 
— 23u00450 2089,00 — 398, 10,88 9,87 1 
7000,0 200.00 200.001 4000,00 275,37: 13,35 10,60 2 
— 4 360,00 — 371,83 11,8 8,8 3 
— 2 696.00 139,00 356,92 18,571 14, 4 
7000,00 310450 7145,00 413900 340,50 18,508) TO, 
A | | | = 
— 250.00 - 3,0 9,33, 14,0 > 
— — 834 78 2,22 405,17! 12,00 10,9 6 
— — | - 161,33! 8,67 5,67 1 
| >40 _ | s2l,16 12,5) 10,0 8 
— | h0,00 - 367,33) 12,8 11» 4 
— | 2530,00 48,78 3,22 337,58 Io 10a 
— | 4280,05 8400,00 0,95 613,2 Ta Tr 10 
— | : 900.00 — 2707| 12,5 96 11 
— 4280. 9300,00 0,05 401,5 10,14 N, 
| E 040.00 610,00 325,31 1157 900 12 
— — 75,00 — 198,u7 3,50 3,50 2 
— J | 572,0 — 298,73 13,0 So 14 
— — 5000 216,00 2,00 2,00 15 
— _ 1 547.0 610,00 418,90 Y,60 1,58 
— — — | 174,00 188.00 3,00 4,50, 16 
— ' 116550) 18656,00 900.00 368,82| 13,201 13,20 17 
— | 9485 270.00 11,25 402,7) 11,881 10,38 18 
A i ; j 10,50 700 19 
— | — 485.00 — 984 15 S67 13,00 20 
— 34050) 4410,00 — 383,33 55 9m 21 
er 3054,75 2381900 1085 259 3662| 9,0 10,36 
| - 15) 160,00 — 463,24) 12,36 10,51 22 
| 350.00 6395,15 9,0 8,36 23 
— 40000 >).00 452,50 8,00 Sm 24 
— | — 910 00 30.00 519,16 10,31 02 
37,19499,00| 17 712001 5757,00 4) m 387,83 14,00, 10,501 25 
420,0 37415 80000 573 405,06) 13,17 11m 26 
5 956,00 6053 210700 1179,00 405,12) 12,06 Ss 2 
25 875,0 2750675 664m 16663 398,631 12,91 9,62 


und 2028 aus Kommunalfonde — 7) Davon 7000 M. aus Bermädtniffen. 
— 1), Davon 3551 M. aus Kommumalfondse. — ?°) Davon 12515 M. aus 


Kommunalfonds. 


578 


— — — — — — — — — — — — —ü— 
ech: Tabelle 11.) ahl der Lehrer. 



















































































5 | Davon 
5 | | WER 
eo |, 3% 
else 8) FE 
Name der Anftalt. se 83. |&8| |’e 83 
© 25 82 E85, 
em 8 SS 8355 
= = | = = 5 Are 
Era |\2ı|2|= ses 
i 2 3]%4)5|6/7/8 
28. Provinzial-Tanbft.-Anftalt in Ofterburg . 7 352 ı ı 1 
29. . . . in Halberftadt 724 8 8% 5 2 1 — 
30. Klotz'ſche Taubſt.Anſt. in Halle a. S. .. 135 6 10 3421 
31. Provinzial⸗— . + Weißenfels . .15829 “ 684 2 1 1 
32. 5 . . «En .. 12 6 7 4 | 2 — 
Sachien.. - 29 J— 18ß8 10 73 
33. Provinzialſtänd. Taubſtummen-Anſtalt in | | 
Schleswig - = = =... + 11787 1 1 10 1 4 — 
Schleswigsholitein . -| 11 15 10 01 4 — 
34. Brovinzialftänd. Taubftummen-Anftalt in | 
Sildeebeim © = = = = ren 182 10) 152) 8 3 — 
35. Provinzialftänd. Taubſt. Anſtalt in Stade 1857 7 11 6 2 23 1 
36. ö Taubftummen-Anftalt im | | 
Dsnabrüd . Ni Ta Ad a — 
37. Brivat-Taubftummen-Anftalt in Emden . 1644 4 5 2 1 2 — 
Hannover. . 23 4 7 10 1 
38. Provinz. Taubft. Anftalt in Sangenhorft. 41 7 8 6 | 1 — 
39. Petershagen 39 6 U 3 3 1 
40. ⸗ . . « Büren . ..1830 4 4 3 - l 
4. — . .- Sf... 1 7 8 a 3 1 — 
MWeitfalen . 24 22 16 7 4 - 
42. Stäud. Tanbftummen-Anftalt in Homberg 7837°° 9 12 8 2 2 — 
43. Taubftummen-Inftitut in Ramberg . eo 8 1 6 311 
44. Erziehungs-Anſtalt in | | | 
Frantfurt Me 5 5 ı 2 ı 
Heflen-Naitan. 2a 20 15 6 5 2 
45. PBrovinzial-Taubft. Anftalt in Neuwied . A 6 € 5 1 1 — 
46. Städtihe - Schule » Efien . . 0 3 4 3 -| 1— 
47. Brovinzial- + . , Kempen ‚1880 4 5 3 ı di— 
48. Taubſtummen-Schule in Elberfeld . .Is41 4 bi 4—- 1 — 
49. Brivat-Tanbftummen-Schule in Rön. . 128 7 14 6 6 2| — 
50. Provinzial · Taubſtummen⸗Schule in Brühl 1554 6 U 121— 
51. . . .» +. Tier 16T 6 TH — 1 — 
52, Taubftummen-Schule in Nahen . . . 8 7 10 4 4 2 — 
MHheinprovinz . .| 43) 59 35) 14 10) — 
Staat. .| 338) 419 219) 5 75 10 











20) Davon 16200 M. aus Kommunaljonds. — ?!) Pro 1881. — *) Davon 
2860 M. 78 Pf. Zinfen der Ehrlich'ſchen Stiftung. — *), Davon 1396 M. 
89 Pf. Zinfen von Erfparniffen und 1893 M. aus Berloofung der Arbeiten 
der Taubftummen. — **) Davon 12080 M. aus Kommunalfonde - *) Da 
von 11450 M. aus Kommunalfonds. — ) Ohne Ofterburg. — *7) Die Auf- 
nahme der Schüler erfolgt zweijährlih am 1. Auguft; das Schuljahr läuft 


— 








579 


— — — 


Zahl der Zöglinge. 





Bon den Zöglingen 










































































— 0 Davon —— find. 
’ i 2 
Iusgefammt in der in — | — | 
Anftalt | Benfion Familie | 7 z 
uch KEN EHER | e= 2 
| | | | | _ En * [77 
e|8|1:|5|s:s|$|:|12|7 |8%| 2 
& = & A| ı A ı 5 | m | = - | 
I Jo !ı [BIBI u | BI se I 7 181 MW 
se ıı - 7 sd uıl-.- -| al - 4 
4 5 8 Ta aM —- MU — 9 
ı 3 —- I 2 5 6 — 2 50 
3 8 - -/ a 77T - U 8 He 9 
31 31] Ss 1 wo 3 3 5 —-| 7 
47 OB 20 18 110 108 8 10 197 2 9 
| | | | | 
a a | 
“6 26 18 48 28 a — 37 60 8 
“es 26 el 37 J 25 
st 5 111 9 48 34 4 2 — 1 10 
a <a — — 78 
| | 
3 ı — - a 33 6 4 — 3 7 
aM 0 ii - 4 ml — — 3 32 
6 10 a 12 8 — 7 299 
0 33 — 40 38 | — 0 
m u —- 33 266 —- - 4A— 8 
22 16 — — 22 ii — — — 6 32 
1 3 — — 93 31 — 2 6 6 70 
uis jos N —2 6 12 248 
ea a — — Bo 38 — 1 3 51 
66 30 - 6 30 —— 
| | j ) | 
a: 3 ee ee — 25 
128 s0 4 1 14 68 — 33 6 
47| 3l —| 47 31) —| —|31) 78 = — 
26 20 _ | 14 *) | 32» _ — 
4 LT — — 2 ei 3 5 8 —*) 3 
3a —- Ua i — 58 ) 4 
66 0 — 27 58 18 20 39 25 N 
a ai — - a di - -- 55 -| 16 
46, 40 _ | 44 36 2 4 78 — 8 
5 9 a a 5388613 
me 5 56 
| | | | | | 
2210 1573| 457 312) 1495| 1012) 21 220 2016.) 586 1048 





von Auguft zu Auguft, das Rehnungsjahr von April zu April. — 
1 zugleich Arbeitslehrer. — °°) Davon 6779 M. 50 


>) Davon 


f. aus Kommunalfonds. 


— *) Außerdem hat die Anftalt eine Zinjeneinnahme von dem feit 1862 an- 
gelammelten Unterftügungsfonds für arme, 
1300 M. — 1) Davon 600 M. aus Kommunalfonds. — *) Außerdem 
15000 M. Ertraordinarium. — *) Davon 2900 M. Gemeindezuijhüfje fir 


entlaffene QTaubftumme von ca. 


580 











(Noch: Zabelle 10.) 0 Ein 
I — — — — 

* — — — 

: | | 

ı £% | 

= | aus 

Name der Anſtalt. 123 = Ins— Provinzial» | 

| 22 | gefammt ; , Oder | 

u 2 treisſtändiſchen 

Er Fonds | 

= 1 

fe} | 

— — l f 0 21 22 ı 

28, Brovinzial-Taubft. Anftalt in Ofterburg .' 8 | 
29. . j : Halberitadt 8 3561400 0) 34467 0 
30. Klotz'ſche Taubft. Anftalt in Halle a.S. 6 255 16.29 800,00) 
31. Provinzial - A Weißenfels .| 7 25660,001*) 25 260,80 
39. , s R « Erfurt 6—8 27970,001”) 27210, 
Sachien . 6-5 114750, ar 238,40 

53. Bropinzialftänd. Zaubjtunnmen- Anstalt in}, | | 
a. 67927 0 52 986.00 


Schleswig 


Schleswig:Holftein . .' | 


67927 ,.00 


a2 HR 


34. Provinzialftänd. Taubitummen: Anftalt in 

Hildesheim FIEBER 8 —488616 0), 37 100.00 

35. Provinzialftänd. Taubft. Anftalt in Stade 8 42823,75”) 36 86330 

36. Zaubftirmmen- Anftalt in | 

Osnabritd ya te art Tee Te 8 10) 41 EVER 30 130.00: 

37. Brivat-Taubftummen-Anftalt in Emden .| 7—S 15002501) 56000 

Sannover . 7—84148 15625 109 693 30 

38. Provinzial»-Taubft. Anftalt in Langenhorſt 6-8 | | 

I f mr — J 

41. : , Sort . | 7 

Weſtfalen. 6—28 283000 47 850 m) 

42. Ständ. Taubft. Anftalt in Homberg . .| 7 45860, 43 570,00 
43. Taubitummen-Anftitut in Kamberg | 7 4755500”) - 

44. s Erziehungs + Anftalt im | | 

Frankfurt a / M.. 8—-9 220000 40 455, 

Heſſen⸗-Maſſau.. 7-0 1134150 4025 m 

45. Provinzial-Taubſt. Anftalt in Neumied .| 6 3840.00 38 4000 

46. Städtiſche Schule Eſſen 7— 1638500 16 185,00 

47. Provinzial Kempen . 6 18690 00°) 186000 

45. Taubftummen-Schule in Elberfeld 6 23800,00| 18 O0 00 

49. Privat-Taubftummen-Schule in Köln 7 33000. 00°) 4200.00 

50. Brovinzial- Kaubftummen-Schule in Brühl 6 35 900.00ı 31 600.00 

51. Trier 5 31700.0°; 3117500 

52. Taubftummer- Schule in Aachen ’ 7 30695. 17 761, 

Mheinprovinz . . 6-8 22857000 175 921 0 

ı 

Staat. 3—9 1557952 „|'1)1 227 556,10 


arme taubftumme Ortsangehörige. — *) In den Summen für die Rheinprovinz 
und den Staat nicht mit enthalten. — °*) Einige Zöglinge zahlen etwas Bflege- 
aeld. — ”) Davon 3000 M. aus Koınmunalfonds. — *) Zahlen einen Heinen 
Theil des Schulgeldes. — 7) Davon 3000 M. aus Kommunalfonde. — 9) Dar 
von 600 M. aus Kommunalionds. — ) Davon 5440 M. aus Kommunalfonds. 



























































ö ———— —ñ ñ e —ñ —ñ —ñ ñ— —ñ— 


nahme (Marf). | | 
Davon BEINE | | gs fommen | : 
us Schüler 8 
| bon den Ausgabe = 
| Zöglingen — 5 
aus oder deren — 
durch | Zinfen | Angehöris' jonftige |; PFO * | | =” 
Wohl: | des Igen aufoft' Ein: | Zögling „ | auf | 8 
thätigfeit Stiftungs⸗ und Pflege⸗ iell|gi | SE 
| fapitales geld, Pen—⸗ nahmen | ı = 
| "Ei und | Klaſſe | Fehrer S 
| io 
— a un m | F 
3 7 | is ıIı a I 8 | 8 
| — 24 90 3.40 28 
2 l 2,0 — = 324 00 200,00 445.05) 1000| 10,00 29 
2212050 66; — 9375,24 23) 3 289860 490 699 Br 5320| 30 
— 27,20 372.00 — 450,18 901 73 Sl 
— in 660,00) 100 .00' 45112) 10,83 0 88 82 
12.063,06 27,20. ) 113317 3 559,99") 4717 950 7,38) 
| | | } | | 
— 774745 4 625.30) 2568 ‚| 548, 11,10 8.03) 33 
— 71475 4 | 2568, | 548,15] Ilıo 83) 
| | 
| 262,00) 11473 .w 25,00 474,37) 10, so 6) 34 
147,50) 240,0 5539, 5; 33,00 497,5 12 Tal 3 
270,00) 1087 78.00) 19200 31838 el 8,00) 36 
5 800 2 1850.00 3452,30 300,00 428631 85 7 7,00 31 
394750 2622,00, 313435) 550,00 182,7 10,93 7,46 
| | 103 9 ‚13 38 
R | na 10 30 9.00) 39 
20.000 35% 322,27! 5 | 
14 614,07, 200% ‚m 3 —2 32 Mm gg 40 
| ilzı 103 4 
— | 14644 or | 20.000,00 38 3 10er Hasl 
— | | 2220 00: 700 527.13) gr 75 4 
— — 6200 ei 495 % 12,00) 8,73 43 
900000 6000,00 13 500,00) 880,00) 20 9,001 44 
4 400,00) 600000 21 — 70,00 625 © Wal 78 
| | 
* = | = 49231) 1300 Alu 45 
— — 20000 — 356,201 15,31 11,50 46 
— Yen 90,00) — 3661 123 1020 47 
136,0 4648,75 100000 14345 410,35) 1450| 11,01 48 
2 200,00 20 041 se 641 4,50 143.51 3928| 12m 6,00 49 
76,0 2224 2000. — | 443,211 1350| 11—,57 50 
— — | 500 00 25,00: 368,60) 1433| 12,9 Sl 
7330,00 4450,00) 738,00 416,00) 426,32) 10,9 1,0 52 
9 — 31 364,14) 10942,50 3099 44 4187| 1203 — 
| 
62 028, a6; 100 571 21: 152 796,57) 1496990?) 416,12] Il, 9.05 





— +9) Ohne die Zöglinge der Anftalt in Kamberg und Effen. — *!1) Davon 
39485 M. aus Staatsfonds, 16994 M. aus Kreisfonds und 127153 M. aus 
Kommunalfonds. — *) Unter Fortlafjung der 48 Zöglinge der Anftalten im 
Lauenburg i. B. und in Ofterburg. 

39 


582 
Bon den 3792 Zöglingen, melde ſich 1882 in den preußiichen 
Zaubftummen»Anftalten befanden, entfallen 630, und von 
1557 952 M. 54 Pf., welche für diefe Kinder verwendet wurden, 
entfallen 331 498 M. 25 Pf. auf die neu erworbenen Landeötheile. 
In dem Umfange der Monardjie von 1825 hatte ſich aljo in 
der Zeit von 1825—1882 die Zahl der umterrichtlich verjorgten 
taubftummen Kinder von 170 (in maximo) auf 3 162 erböbt. 
Es entipricht died einem Verbältnifje von 1 :18,5, und die 





























— — — — — — — 


(Rabelle 11.) Zahl der 
ordent- | 
Die Anftalt —* voll⸗ | 
(Beranftaltung) — ſon⸗ Schülerzahl Davon 
befindet ſich in — * ſtigen £ 
Nr. a | Hille 2 
= 
— tft] 2 49 21 — 
= S|$ =13 
Es! |5| |I81& = | =|81$ 
Ort Kreis 81 *18 181% 5 EI|5ı E = u: 
s|212213|3]8|8|=2|3|7|; 
E28 288 8 86|8|28 
Provinz 
I. Provinzial— 
1 | Angerburg | 6 — 3 —]-| 1110| 85| 42 12, u 127 
2 Königsberg 8-1 -|-| 1 9 ” 30 87 — 8 
| | | | 
’ Röfjel | 71-1 ı di al 8 5 —) © 
Sa. ı.|2ıl -| 51 —] -! 3 29! 189] 100| a8gl —| 289 
ll. Bereins— 
4 Königsberg 51 —! 31-112] 11 | 65! 37| 102| —| 108 
| = |. | 
unterhalten von dem Oſt— | | | E —F | | | 
preußiichen Gentralverein ee | 
für Erziehung bedürftiger a 555 | | 
taubftummer Kinder 3* — 


I I 
| 





Sa. II. 5 a 3 2 1 2 11 | 65) 37] 102) | 102] 
' 1 } 
Hierzu Sa... al 5 - — 3| 29 | 100) 1001 2891 — 289 
'  Provinzial-Anftalten | | | | | | | 





a — — — — — — — 
| aufammen | 26) —| 8] —| ıl 5| 40 | 254] 137] 391] -—| 891] 


ı) Schulgeld 36 bis 144 M. jährlich, Koftgeld 126 M. für die Freizöglinge. 
2) Schulgeld für Inländer 108 M. jährlid, für Ausländer 144 9* jährlid, 
Penfion für Freizöglinge 160 M. 

») Schulgeld jährlid 60 M., Penfion 132 —144 M. jährlich für Freizöglinge. 

Die Raumverhältniffe aller drei Anftalten, die in Grundftüden untergebradt find, 
welde dem Provinzialverbande eigenthümlich 5 genügen dem Bedllrfnifie. 

) Sährlih 72 M. Schulgeld. An Koftgeld zahlt die Unſtalt den Pflegern pro 


583 


Gelammtaufwendungen für Taubſtummen-Anſtalten find inner» 
n des älteren Staatägebieted auf 1226454 M. 29 Pf. ges ' 
tiegen. 

8) Seit 1882 bat ein weiterer, wenn auch nicht erheblicher Fort— 
ichritt ftattgefunden, wie die nachfolgenden, vom Minifter der 
geiftlihen 2c. Angelegenheiten im Frühjahr von 1884 auf- 
genommenen Tabellen 11 zeigen, melde zugleih den gegen- 
wärtigen Stand der Sade veranihaulichen. 


| 
| | y * 

| ı Wird Handarbeits- 
| Wird Zurnunterriht | bezw. Sandfertig- 


] 


| 
| | 
erteilt au feits-Unterridht | 





l 
1 x Mer le 


| die Anſtalt? 


! I N 
| | | 
| Knaben? | Mädchen?! Knaben? Mädchen? 

| I 


Zahl der auffteigenden Klaſſen 


Klaffenzahl überhaupt 
Unterrichtsdauer in Jahren 





Bemerkungen (Höhe des Schulgeldes 
des ftofigeldes, Raumverhältniſſe ze.) 

















Oftpreußen. 
Anftalten. 
38.6 | 6 ja ja nein « ja die Provinz | 1) 
Oftpreufen 
818/18 ja nein nein ja degl. 3) 
| | 
ma 6 ja nein nein ja dögl. 3) 
2| I | | | 
Anſtalt. 
8| 6 j4-6 ja nein nein | ja Deroſtpreuß Central) 
I a | Berein für Erziehung 
| | bedürftiger taub. 
| | ftummer Kinder. 
| Die Provinz zahlte 
— | eine Subvention von 
8 6000 M., welche vom! 
9 1. April er. ab auf 
10000 M. erhöht 
— | worden ift. 
30 | | 





Kind und Jahr 162 M. Im Anftaltsgebäude befinden fih: a. 8 Klaſſenzimmer, 
b. die Wohnung des Direltors, c. Bohrungen für 4 Hilfslehrer, d. eine Mieths- 
wohnung im Kellergefhoß, urjprünglich fir einen Schuldiener beftimmt. Zur Anftalt 
gehört ein großes Gartenftitd zur Benuugung für Zöglinge umd Lehrer, außerdem ein 
altes einftöciges Gebäude, unmittelbar am Anftaltsgrundftitdte gelegen, welches fitr 
1600 M. jährlich) vermiethet if. 

39* 


984 





























(Roh: Tabelle 11.) Zahl der | 
ordent» | | 
Die Anftalt * 
(Beranftaltung) nn —F ſon⸗ Scillerzahl | Davon 
befindet ſih in hlieh- tgten | figen | £ 
i & 5 * 
Nr. des Di⸗ Hilfs⸗— * 
rektors | IR 5 — 
= 5 5 
J F s|.|15|3|8|$ 
Ort. Kkreis. —588—55107 = | & 5 
55555120 = 
AHE 4533 s|ä |: E 
Provinz 
A. Brovinzial»Taub 
1 Marienburg | i u Ä ” — ull | a 46 — | * 
2 Schlochau Ba | 1 10 | 58] 40] 98 = 98 
Sa.A. | ı5l —| 4 —| -| al 2ı | 1380| 86l 216] — | 216] 
B. Kleinere Taub 
1 | Marceje Marien« | J — — — = 1 I u 212 — 2 
werder | | | | | | | | 
2| Danzig 1 — = — — 3; 15 12 27 — | 27 
3 Elbing | En —| | | 1.8 R 1. PN — | 29 
Sa.B. | 4 —| - - - al ol Hol ao 68 | 
Sn De Del In Dot ber Ra ze a ac Ki 
Sa.A.B.| 19l —| 4 -| -| 4l 27 | 162] 112] 274] — | 274] 
Stadtkreis 
A. Königlide Taub 
1| Berlin | %—| 1 ——I 2% 12] 46 | 37 | 83 | 33 | 50 | 
B. Städtifhe Taub 


| Berlin 110) 21-1 —| 1 2] 15 | 78 | 70 | 148] - | 148! 





1) In die Anftalten werden aufgenommen: Sreigöglinge, Freiſchüler, Zahlſchüler 
und Penfionäre. Filr jedes Kind vermögender Angehöriger beträgt das Schulgeld je nad) den 
Berhältniffen 3—12 M. monatlid. Die etatsmäßigen Unterbaltungstoften betragen 
für einen Zögling oder Penfionär jährlihd 208,5 M. und zwar: für Unterrichtsmittel 
5,05 M., für Koft und Pflege 144,00 M., für — 54,00 M., für Arzt und Medizin 
1,75 M., Insgemein 3,46 M. Fir Unterhalt und Kleidung der Frei- und Zahlſchüler 
haben deren Angehörige jelbft zu ſorgen. Die Raumverhältniffe der beiden Anftalten 
entiprechen den am fie zu ftellenden Anforderungen. 

2) Schulgeld wird nicht gezahlt. Die Taubftummen werden in zwei ansreidenden 
Klafjenräumen unterrichtet. 


585 





’ 














| | | 27 
| 28 
& | Wird Handarbeits- SE 
IS | 5 |®ird Turnunterricht bezw. Handfertig— | Er 
Be -; | ne | Kr 
„1518 ertheilt an | feits-Unterricht | > S 
a * > 
2 l8|e ertheilt an Wer unterhält | a5 
T|l2i. = s 
Sie $ ER ———— die Anſtalt? | 3% 
= = | 3 I | | = 
= 12 | 52 
z | 5 € | 4 J 
21° 5 | Knaben? Mädchen? Knaben? Mädchen? Er 
s5 8 | | | 5% 
Em 5 | | | 82 
Weſtpreußen. 
ſtummen-Anſtalten. 
9151 61 ia | ja nein ja Provinzialverband der‘ ?) 
| Provinz Weſtpreußen. 
85 6 | ja ja nein ja degl. 
17 | 10 | | | | | 
tummen-Schulen. 
-i-ı- nein nein nein ja — 
2! 2 | 8 nein nein | mein ja Die Stadt unter Bei«) °) 





2 | hilfe der Provinz. 
22 I ja nein nein | . ja Bon der Provinz wer-| ?) 
den pro Kind und 





44 Jahr 125 M. zur 
— Unterhaltung der | 
21/14 | ftalt gewährt. 
Berlin. 
fummen»- Anftalt. 

181 81:8; ia | ja | min I ja A Der Staat 4) 
ſtummen-Schule. 

122 881 ja | ja | nein | ja | Kommune Berlin }!°) 


) Schulgeld wird nicht erhoben. — Die Höhe des Koftgeldes beträgt pro Kind 
und Monat zwifchen 6 und 10 M. Das Schulzimmer, in welchem beide Klaffen unter- 
ridhtet werden, ift 6,12 m lang, 4,18 m breit und 2,49 m hod). 

‘) Das Schulgeld beträgt 96 M. Das Koftgeld (Penfionsgeld) beträgt 480 M. 
Die Anftalt beſitzt ein Schul» und ein Internatsgebäude; fämmtlihe Baulichkeiten find 
swedinäßig und ausreichend. 

) Die Schule ift für ortsangehörige Kinder beftimmt, Schulgeld wird nur von 
den ausnahmsweiſe aufgenommenen auswärtigen Zöglingen erhoben (150 M.). 10 Klaffen 
find in dem Kommunal-Grundftiide — Blumenftraße 63a (49. Gemeindeichule). 2 Klaſſen 
in dem Mieths-Grundftiide Blumenftraße 63b untergebradit. 


586 





















































Noch: Tabelle 11.) Zahl der 
ordent- 
Die Anftalt ea voll⸗ | 
(Beranftaltung) | hir ſon⸗ Schlllerzaht Davon 
b det in ſchließ⸗ : = | 
efindet ſich | | tigten ftigen — | 
Nr des Di- ur 
— — reltors 17 — 
| : E Fr .lslE$ 
' „I8/.18!.1# = 8|E|$8 8 
Ort Kreis AHHHRE 3 37 A 5 
— 
368 2— 3 
Provinz 
A. Provinzial» 
1 Wriezen Dber- | 7 1 2) | 11-11 [63129 | 92} 46) 47 
| Barnim | SE 
| || BE 
= 
2 Berlinhen |Soldin | 3 E 1-- 216)5:94| 4 7 4 
Pi | | | 
| | | | 
| | 
BEE 
| 
| II | | | | 
| sus. 
| = 
| | | 
3 Frankfurt a. O. 1 — —| —| - rl — 4 4 J 4 
| J | 
| | | | 
| | | | 
4 |Genfhmar Lebus !-i 1-1 ı|-!iı|l 1 — 
5 Bärmatde | rönig. 1 -|-1-]-/-| ı| ıl3| da - 
Keine re | 
| | | | | | 
6 PBreihow ‚Erofjen | —| —| ae ieh IE e 
| Latus | 14 1 3! -| ı) al 2ı | 89 | 62 | 151] 57] 9 





1) Die Anftalt umfaßt 65 Kreisfreiftellen, fir weldhe von den Kreilen je 360 M. 
gezahlt wird. Die Angehörigen der Zöglinge zahlen nad) Maßgabe ihres Bermögens 
einen Beitrag zu den Unterhaltungstoften. Arme Kinder werden als Provinzial +» Frei» 
zöglinge aufgenommen. Für Schulgänger aus der Provinz find 72 M. Schulgeld und 
für folde aus anderen Landestheilen 96 M. pro Jahr zu zahlen. Das Pflegegeld be- 
trägt für einen in der Stadt wohnenden Zögling 200 M. p. a. Die Anftalt ift am 
11. Juni 1879 gegründet und am 18. Dftober 1880 eröffnet. Sie befigt ein in ge- 
funder Lage befindliches Gebäude, das feinen Zweden entiprehende Räume enthält. 


| Wird Handarbeits- 
Wird Turnunterricht hezw. Handfertig- 
feits- Unterricht 
ertheilt an 


ertheilt an 


| 
I 
\ 
| 


— —— — — — — — — 


Zahl der aufſteigenden Klaſſen 


— — — — — — u 


Klaſſenzahl itberhaupt 
Unterrihtsdauer in Jahren 





| | 
| Knaben? Mädchen ?| Knaben? 
| | | 
ae | | | 
Brandenburg. 
Anftolten. 
er 5—8 ja ja nein ja 
41|4|66 ja ja nein ja 
| | | 
| 
| | 
| | 
| 
Eis | 6 | — — — | = 
| | | | 
| | | | 
| | | 
1!) 6) - - — 
1| — | 2 ee 
| | | | 
1|— | u en 7: ee 
A | 
16 ) | | | | 





— 


| 
| Mädchen ? 


eldes 


) 


Raumverhältniſſe 2c.) 








Mer unterhält 
die Anftalt ? 


Bemerkungen (Höhe des Schul 


desttoftgeldes, 


Der BrovinzialsBers] ?) 
band von Brandens 
burg. 
‚Der Brovinzial-Ber-| ?) 
band von Brandens 
burg zahlt dem Bor» 
fteher der Anftalt für] 
jedes von dem Lan— 
desdireftor dort un— 
tergebrahte Kind 
jährlih 312M. Bon 
den 49 Kindern find 
465 von dem Fandes- 
direftor untergebracht 
und 3 von dein Pro» 
vinzial:Berbande von 
' Pommern. 
‚Der Lehrer erhält für! ° 
| jedes Kind jährlid 





90 M. Unterrichts. 
| geld von dem Pro» 
| vinzial-Verbande. 
desgl. 72 M. 

Der ProvinzialsBers| 5 
| band von Branden- 
\ burg. 

| desgl. 


2) Jährlich pro Kind a. Schulgeld 150 M., b. Koftgeld 162 M. 


1) Fläche des Grundftüdes mit Haus, Stallung und Hof zufammen 62, m. 


2) — des Hauſes 210 Im. 

„2 De Kubikinhalt eines Klaffenzimmers 72 cbm. 
i ) Berpflegt werden die Kinder von den Eltern. 

.) Das Kind wird von den Eltern verpflegt. 

) Schulgeld 72 M., Koftgeld 144 M. 

) Desgl. 


588 





























(Noch Tabelle 11.) Zahl der 
ordente | 
Die Anftalt dee coll- | | 
ehrer — 
Beranſtaltung) ein. | ‚De fon« | Schitlerzahl | Davon | 
” a . — | IDaäafs | ] 
| befindet ſich in re ee ftigen ' & | 
i * a | | 
Re. des Di, Hilfs- = | 
BEE —  reftors 1 | | — 
| uf 5 le! | e|ı8 
| = = —31 — I = ı 8 
— | : * = — E | u a = = 
Ort. | Kreis, » | El» 15 |» lEIE ISIS |5E Ei 
u wi ws [977 a | — = D 
77 
all la — 2 
Uebertrag 14 1 3— 12 21 8 62, 151 57 74 
7 Kemnitz SR 1 — — --/- 1 123 3 — 
priegnit | | | | 
[} ' I 4 | 
8 | Fürftenwalde Lebus le — — — 1 1 3 422 
9 Charlottenburg 1 —| -I —| — -| 1 3) -| 3 — ’ 
| 1 | | | | 
10 Potsdam ı 1 — — | el 1 | li 2 — 2| 
11 Cranzin Aruswalde 1 — — 1 2) 1 } - 3 
12 |®r. Köris Teltow ee Me Be — 1 l! — 1 | — 
15 Landsberg a. WM. 1 —'—-i- — l 6 5 111 —11 
| 
14 iDahıne Jüterbog l: - EB —— 2 7 ol __ g 
15 Templin il. = - len a _ —4 3 
16 Zilenzig Oft: ı —! —!—1—- —- ı 5 4 | 3 7 
Sternberg | | I | | | | 
17 Modom Yiibben 1! —I - | Ze 1 1 1 — 
19 Berge Sorau ji ——— - | 3246 — 6 
20 Spandau Dt U — I—I1-I—- 1 - 5 5| — 5 
Havelland | | | N 1 | | 
21 Fredersdorf Zauch— I} —— —— 1 3 1 4 1 > 
Belzig | | | 
| Latus | 29 1 3 — 1! 2) 36 | 121] 951 216° 70) 146 


— — 


* Schulgeld 120 M., Koſtgeld 180 M. Kir 1 Kind trägt die Koften der Vater 
esjelben. 

) Schulgeld für 2 Kinder a 72 M. Schul- und Koftgeld fir 1 Kind 300 M., 
wozu die Mutter 148 M. beifteuert. Für 1 Kind zahlt der Vater desfelben. 2 Kinder 
verpflegen die Eltern. 

>) Schulgeld fir 3 Kinder a 72 M., Koftgeld für 1 Kind 108 M. 2 Kinder 
verpflegen die Eltern. 

10) Für beide Kinder jährlih 360 M. Schulgeld, wozu der Bater eines Kindes 
12 Di beiftenert. Berpflegt werden die Kinder von den Eltern. 

1) Schulgeld für 2 Kinder 120 M., desgl. fir 1 Kind 72 M. Berpflegt werden 
die Kinder bon den Eltern. 

12) Schul- und Koftgeld 240 M. j 

13) Schulgeld pro Kind 72 M., wozu die Eltern von 2 Kindern je 24 M. bei- 
ſteuern. Koftgeld fiir 5 Kinder a 144 M. 4 Kinder werden von den Eltern verpflegt. 


589 





’ 
. 









































| | 27 
= = * 
= ' Wird Handarbeits- Er 
= = . fi +7 
| ı Wird Turnunterricht Hezw. Handfertig- SE 
s|>2 Z ertheilt an feits-Unterriht | vn 
s|5| + ertheilt an | Wer unterhält SE 
181% | 8 
BEIE — — 1 die Anſtalt? |98 
-|&|%] | | | |: 
S|8 | 8 | | Ei 
ei u F | Knaben? | Mädchen? Knaben? Mädchen? | — 
222 | | Es 
16) | 
= 6 — — — —  |Der Brovinzial-Ber-| 7) 
band von Branden- 
burg. 
I 0 _ — — desgl. 9) 
u 2 ee * * = | desgl. 9) 
ı -)| 6 — — — — desgl. 10) 
Me —— — — desgl. ı 2) 
a 6 — — _ — desgl. 13) 
I — 6) - — — — desgl. 15) 
— 6 | — — | desgl. 14) 
1 —| 8, = — — — desgl. | 35) 
— 6 — desgl. | 16) 
| -| 6 _ Eye - 1 — desgl. 17) 
i—- 6 _ — — I — desgl. 18) 
| — 6 _ _ — | - desgl. 19) 
| — — = -— | - desgl. 20) 
| — 6 zu | — — — desgl. | 21) 
| 
— 
1 











Für 2 Kinder werden die Schul- und Koftgelder aus den Mitteln für die Zwangs- 
erziehung gezahlt. 

) Schulgeld pro Kind 72 M., Koftgeld pro Kind 150 M. Für 1 Kind zahlt der 
Bater das Roftgefd und fir 1 Kind der Bater 50 M. Zuſchuß. 

35) Schulgeld für 3 Kinder 240 M., Koftgeld pro Kind 180 M. 

109) Schulgeld pro Kind 72 M., Koftgeld pro Kind 144 M. Ein Kind wird von 
den Eltern verpflegt. 

1) Schul- und Koftgeld 216 M. 

) Schulgeld für 1 Kind 72 M., dazu fteuert der Vater, welcher das Kind aud) 
berpflegt 36 M. bei. Für ein Kind trägt die Koften der Bater. 

9) Schulgeld pro Kind 72 M. Berpflegt werden die Kinder von den Eltern. 

) Das Schulgeld beträgt für 4 Kinder 360 M. und fir das 5. Kind 72 M. 
Berpflegt werden die Kinder von den Eltern. 

. .) Schulgeld für 2 Kinder 144 M., desgl. fiir 2 Kinder a 96 M. Koſtgeld pro 

Kind 150 M., zu welchem der Vater eines Kindes 36 M. beiftenert. 


590 





















































| (Rod: Zabelle 11.) Zahl der 
‚ordent« 
Die Anftalt re voll: 
| (Beranftaltung — | ber | fon Schilerzahl | Davon 
befindet fih in ſchließ⸗ | 1näf- ftigen | & Ä 
lich | silfe- 5 | 
Nr. des Di- gr | 
een ERARDTR 1 ı5 — | 
—— ——5 53 
| = =. 8:5 8322 
= | = 5 = | 8 | 25 
| de ee In En EEE SIE |S|E 58 
| EIS) TE EIS || | 
| als —8——6 ar * 8|8 
| uUebertrag 9) 1] 3 -| 1) 2] 36 121] 95 216! 70] 146 
22 Cüftein König» | U - ai — -|1-| 1 1 6 7 — 7 
| berg ni,M.| | | | 
| | | | | 
23 Clettwitz Calau 1 u, ee — — ll ı il == 
24 Nowawes Teltoev 1 — — — — 1 2 1 3 — 3 
25 Jeiſch Luckau 1 — — — — — 1 i- 3 U ı 
26 |Trebbin Teen 1—— — — — 1 ı 3 4 U 38 
27 Mienken Arnswalde — — — — — 1 i 1.232 3 — 
28 | Süterbog 1 —| — — — — 1 3-—- 3 -| 3 
29 Löwenbruch Teltow 1 —| — — — — 1 1 — li — 1 
30 | Brandenburg 1! — — — — —1 33 — 3 — 3 
31 Zuſedom Prenzlau — — — — — V 4 1 5 5 — 
32 Röpersdorf | desgl. | 1 — —| - 1 2 46 6 — 
33 Ziebingen Weſt⸗ 1 nee a ı ı — 1 
| ‚Sternberg | > 
34 Malterhaufen |Süterbog 1 — — — —| — 2 — 2 — 2 
35 Nieder | Nieder | 1 -|——| -| | 1 age 
Schönhaujen I Barnim | | | | | | 
36 Freienwalde Dber: 1-1 —-|-1--—| ’ 1 2 3 1 2 
a.O. Barnim | | 
37 Cottbus 1 — - -| - 1 3 6 9 9 
38 Netzbruch Friedeberg 1 — — —— 1 J — 1 1 — 
MM. | | | 
Latus | 46) 1 3 — ıl 2) 53| 149] 121) 270) 88| 182] 


22) Schulgeld a Kind 72 M., Koftgeld a Kind 168 M. 2 Kinder werden von dem 
Eltern verpflegt. 

2) Schul» und Kofigeld 216 M. 

*) Schulgeld für die 3 Kinder 300 M. Verpflegt werden die Kinder von den Elterı. 

>) Schulgeld für 1 Kind 72 M. Berpflegt wird dasjelbe von den Eltern. Für 
1 Kind wird Schul- und Koftgeld von den Eltern gezahlt. 

6) Schulgeld pro Kind M., Koftgeld pro Kind 180 M. 3 Kinder werden von 
den Eltern verpflegt. 

2) Schul und Koftgeld pro Kind 216 M. 

) Schulgeld für 2 Kinder 360 M 2 Kinder werden von den Eltern verpflegt. 
Für 1 wind zahlt der Vater das Schul» und Koftgeld. 
* ) Schulgeld 120 M., wozu der Vater, welcher auch den Knaben verpflegt, 20 M. 
eiftenert. 


591 



































== 
i | | 23 
& | | Wird Handarbeits- Er 
—E | Fi Wird Turnunterricht bezw. Handfertig- EE 
AH — — ertheilt an leits⸗ Unterricht — 
541351—8 ertheilt au Wer unterhält | 25 
:|2|% | ; =3 
S ' 53— — — die Anftalt ? 38 
| 3 F=} | za 
AH | 32 
>,2 18  Suaben? | Mädchen? Knaben? | Mädchen? SE 
— —5 | | | ES 
als | | | 533 
— 
31 
A 6 — - — — Der Vrovinzial⸗Ver⸗ 22) 
band von Branden- 
; burg. i 
li — 6 — — — — desgl. 9 
J — = — — desgl. 2) 
l — 6 — — — — desgl. 25) 
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i Bl = — — desgl. | am 
I — 6 — — == desgl. |») 
I -| 6 — — — — desgl. | 2) 
8 | 6 — — — — desgl. 9 
—J —— — — _ — desgl. 31) 
1 — 6 — - — — desgl. 2) 
!—-| 6 _ — — — desgl. 33) 
li — 6 — — _ desgl. 3) 
1 =) | — _ _ _ desgl. 35) 
1 =, 9 = -— — —_ desgl. 36) 
1 2 — == — desgl. ar) 
1.2 6| — — — — desgl 38) 
48 | | 





») Schulgeld pro Kind 90 M. Dazu zahlen die Eltern von 2 Kindern 6 bezw. 
HM. Verpflegt werden die Kinder von den Eltern. 

") Schul» und Koſtgeld pro Kind 252 M. Für 1 Kind ftenert die Mutter 36 M. bei. 

) Schul- und Koftgeld fir 2 Kinder & 300 M. und fir 4 Kinder & 259 M. 
dazu ftenert der Vater eines Kindes 36 M. bei. 

=) Schulgeld 72 M. Berpflegt wird das Kind von den Eltern. 

) Schulgeld für beide Kinder 180 M. Berpflegt werden diefelben von den Eltern. 

=) Schulgeld 120 M. Der Kuabe wird von den Eltern verpflegt. 

“) Schulgeld für 2 Kinder zufammen 144 M. und file 1 Kind 96 M. Koftgeld 
pro Kind 180 M. 

) Schulgeld pro Kind 72 M., Koftgeld filr zwei Kinder A 150 M. Dazu ſteuert 
der Vater eines Kindes 30 M. bei. 6 Kinder werden von den Eltern verpflegt. File 
1 Kind zahlt der Bater das Schul» und Kofigeld. 

”) Schul: und Koftgeld 216 M. 


992 








| Mod: Tabelle 11.) Zahl der 
ordents | | | 
Die Anftalt en voll⸗ | 
— ehrer 
(Beranftaltung) ein. | —* ſon— Schülerzahl Davon 
— r f 3 af: | N 
1b | sig. | 2 
Kr.) des Di- | * | * 
— rettors J F — 
| Te Ile =|e | s|$| 
2! lEl.l2ElE |» |8|18|8% | 
Ort. Kreis. — Br | ne > | 2 7 * | 5 NV = * 5 
— 22 | |2| 0 | » | «2 || 25 eg) 
| Sie l21I13|1 515158 =Iıe || s|8 
| v5 "lu | I | NIS ı AI Hi 


h | i 
a ——— — — — — — — — — — — — — — — 























| uUebertrag A| 1 3) —| 1) 2) 53) 149) 121) 270) 88 182 
39 Tzſchecheln Soran 1 -| — — 1 4 — 4 4 % 
| | | | 
| | | 
40 Fürſtenfelde Königs; J Ka a Eu il — 4 
IbergV. M. | | | | 
41 Sorau NR. 1 --7-/-)—-/1- 1 2 2 21 — 2 
42 | Buben 1 — — — 2 1 8 2 10 —| % 
| 'sa.A.|501 ıl 3} -! ıl 2] 57 163] 124] 287] 92] 196 
B. Brivat- 
1 Gallun Teltow —— | = ı 11 2 2 | 
I | | -—_———. | 
2 Lietzen Lebus 1 — — — ie 1 ı — 1 
3 Bergholz Prenzlau 1 — —æ— — 1 — 1 — 1 1 =| 1 
4 Rixdorf ‚Teltow ee ae Ne 
5 IFürftenwalde Lebus ı 1 | _— — — — Il 7 4 1 1 — 
|s.2|5---]-/-| 5 d Tal al 
| $a.4.B.|55 ı] 3) —| ı] 2! 2] 12] 131] 303! 105! 198) 
Provinz 
A. Provinzial«- 
1 Coslin 16—u—— 1 Si 8 29 7 — 77 
| 
| | | | 
2 Stettin :----183590%% - 8 
3 Lauenburg 2 — — —: - 1 3 8 4 19) —| 19 
sa. A. 1ß 1-3 1918 7 |: 
Schul» und Koftgeld pro Kind 216 M. 
10) Schulgeld 120 M. Berpflegt wird das Kind von den Eltern. — 


+) Schulgeld 120 M. Se werden die Kinder von den Eltern. 

#2) Schulgeld filr 4 Kinder 360 M. und für jedes weitere Kind 72 M. Noftgeld 
für 5 Kinder à 162 M. Koftgeld fiir 1 Kind 108 M. 3 Kinder werden von den 
Eltern verpflegt. Für 1 Kind zahlt der Vater das Schul- und Koftgeld. 


593 





eldes 
— B ꝛc.) 





Wird Handarbeits— 
Wird Turnunterricht ins 
cht bezw. Handfertig 
extheilt an keits⸗Unterricht 
ertheilt an 





Bemerkungen (Höhe des Schuig 


des Koſtgeldes, 


Wer unterhält 


Zahl der aufſteigenden Klaſſen 


| 
u die Anftalt ? 

| 
| 


in Jahren 


Klaſſenzahl Überhaupt 


Knaben? Mädchen? Knaben? Mädden?) 



































is | | | | 
| —| 6 — — — _ Der PBrovinzialsBer-| 2%) 
| | ı band von Brandens| 
t | | burg. | 
l — — — | — | desgl. 40) 
l _ 6 — — | — — desgl. 2 
J6 — nn — — desgl. 
— | 
Anftalten 
1 — 6 — - — | —  |Die Koften werden 
| | | von den Eltern ber 
| Kinder getragen. 
ll - 6 — = = — desgl. 
—1 — 6 — — — — desgl. 
i — 6 — = — -_ desgl. 
"]1-| 6 — = _ ja desgl. 
5 
57 | 
Pommern. 
Anftalten. 
,3.: U 7 ja ja nein; Unslja; Hand⸗Der Provinzial-Ber-| 1) 
6 terricht in arbeits | band von Pommern. 
arten» | Unterricht 
arbeit | 
uU 7 ja ja nein ja; desgl. desgl. 2) 
2 2 7 da ja nein ia; besgl. desgl. 3) 
mit Abthl. | 
15! 16 
1) a. 36 M. p. a.; b. MOM. p. a. Penſion incl. Schulgeld; c. 7 Klaffenzimmer, 
1 Betiaal. 


Ren r 
:) a. 150 M. p. a; b. 150 M. p. a.; c. 3 Klaffenzimmer. 





















































7 (Nech: Tabelle 11. Zahl der | | 
jordent» | | 
| Die Anftaft | lichen | noll- | | 
| | Fehrer | er 1 2 * 
BGeranſtaltung) | ei core jon: | Schülerzahl | Davon | 
|, az Afr 
befindet fih in We | In | ftigen ; £ | | 
| i m #2 | e | 7-7 
Nr, ſdes Di, Hilfs- | E | 
——_ reftors u 8 | = | | : 
| =! = | “| = | | 
“| > “I x “2 F 
lo 1. 1El. 151. JElE Je 18|8|38 1% 
Drt. | Ste. |. El» El» | EIS * =. = = | > 
* * a we, = * = ee : 
| Sees: ll |, 
| lila IE 
B. Anftalten von Bereinen, 
1 Streaffund ı 1 — 1-1 1 3) 12] 11) 23 3 
| u |£3 
ee 14 | En: | 
| | i | H ! ER 
| ES 
| | CF 
! == 
24 
| | | vE| 
| i | | | Eu 
| | | 2 
2 Bitow 'ı 1 I -1— —- 2 2 1 81 38] — 
| | | | 
| | | | | 
| 
| | Re 
EERHEEuEEE 
El ı | 
| | I | 
3 Demmin — — — 1 -|i — ii 2 3 5| — 
| | | 
4 Stolp 1 -1-1-7-]|—-1 ı ud el — 6 
5 Sa. B. 3 —| 2 1 —ı 7 27 30, 57 46 11 
| Sa.A.B. | 18} -| 3 1) —| 4 26) 140) 108) 248! 46 202, 
' y 8. . 30 M. p. a.; b. 180 M. p. a. Penfion inel. Schulgeld; c. 3 Klaffen- 
zimmer. 


2) a. 180 M. p. a.; 


b. 180 M. p. a.; c. 3 Rlaffenzimmer. 


595 





Wird Handarbeits- 
Wird Turnunterricht | Hezw. Handfertig- 


ertheilt an teis⸗Unterricht 
ertheilt an Wer unterhält 


die Anftalt? 


— 


eldes, 
Ronmverbältnitfe ꝛc.). 


4 





Bemerkungen (Höhe des Schul 


| 
Knaben? | Mädchen?! Knaben ? 


Klaffenzapl überhaupt 
Zahl der auffteigenden Klaffen 
Unterrichtsdauer in Jahren 


des Koſtgeldes 





Stiftungen u. |. w. 


nein nein nein jja; Hand-Die Anftalt erhält! }) 
arbeits. ſich durch eigene Ein- 
Unterricht, nahmen an Zinſen 
‚ von einem Kapital» 
vermögen an Schul» 
eld und Benfionen, 
| — durch Beihilfe, 
| | welche ihr der Pro— 


4| 4 bis7 
Abthl. Abtᷣl. 





| vinzial-Berband von 
| Pommern gewährt. 


3 
mit 
Abthl. 


3 bis 7) ja nein nein ia; desgl. Die Gehälter der An-| ) 
je 2 eftellten zahlt der 
Abthl. — 

welcher neben Zah— 
lung der Penſion 
für die Zöglinge auch 
die Koſten für Unter— 
richtsmittel ꝛc. trägt. 
Im Uebrigen erhaͤlt 
ſich die Anſtalt durch 
ihre eigenen Einnah— 
men aus einem Kapi⸗ 
talvermögen und aus 
b Grundbeſitz 

2 2bis7 nein nein nein net Die Privat-Schule er-| 3) 

Abthl. Abthl. hält ſich durch die 
—— hme an Schul⸗ 
eld. 

nein nein Wer vaterländiſche 9 
Frauen⸗Zweigverein 
zu Stolp. 








— bis7 nein nein 








So 


1 
m 
| 


‚a 14 M. p. a.; b. 324 M. p. a. Penfion incl. Schulgeld; c. 1 Klaffen- 
zimmer. Der leitende Lehrer ift vor Kurzem geftorben. 

„a 13 M. p. a; b. 198 M. p. a. Penſion inc. Schulgeld; c. 1 Schul⸗ 
zimmer der Stadtihule. 

















— = 10), & a 103 Ei 108) 


L 


(Noch: Tabelle 11.) | Zahl der 
hen | 
Die Anftalt lichen 3 
| Lehrer | vol | ’ 
(Beranftaltung) | a 2 (Bär ſon⸗ Schülerzahl Davon 
* are | 
befindet ſich in ie tigen | ftigen " * 
Nr. des Di. Hilfs- = 
BE: ——— 
| IsI Is] Is|s| |.|2[/8l8 
5 2|,!53|,leEl&2|s|2|3|32|%2 
un wer | 5438 = = ıS — | 
| EIEIEIEIK a8 E 
Provinz 
A. Provinzial- 
1 Poſen 10) 1| 3 — — —| 14| %) 50] 140) 135) 5} 
ne Br. 4 Bromberger- | | 
aße N 
— 4—- 1—-|—- ı 6 al al @ — 4 
} 
| _ 
| 


3 Schneidemilhl Kolmar 8 — 
i./P. | 





















sa. a. 2 1 6 — - 1 30 173 112 285 185 150 

B. Privat» 

Vacat. 

Provinz 

A. Brovinzial- 

B. Privat— 

1 Breslau | 82| 6 —— | 18 107] 77 184] 139) 45) 

⸗ =, 

* | & | | | | | 
II | | | 

| | | 14 


Latus | 912 6| -/2| —| 18] 107| 77| 184] 139] 46] 


1) Schulgeld pro Jahr 36—72 M. Koftgeld pro Monat und Kopf 18 M. Der 
Raum ift file 140 Zöglinge berechnet. 
Das Schulgeld beträgt jährlid 30-60 M. Koftgeld 18 M. monatlid. Der 
Raum ift fir 45 Zöglinge berechnet. 
), Das Schulgeld beträgt 36—100 M. jährlih. Das Koftgeld pro Kind 18 M. 
monatlid. Der Raum ift fir 100 Zöglinge berechnet. 
) Das Schulgeld beträgt 72 M. jährlich, wird aber nur von drei Erternen 


597 





| | Wird Handarbeits- 
— — 

Wird Turnunterricht bezw. Handfertig⸗ 
| 


Unterrichtsdauer in Jahren 


Zahl der auffteigenden Klaſſen 


| ertheilt an | feits-Unterriht | 
ertheilt an Wer unterhält 


—— — —— die Anſtalt? 





Knaben? Mädchen? Knaben? wad cen⸗ 


Klaſſenzahl überhaupt 
emerkungen (Höhe des Schulgeldes, 
des Koſtgeldes, Raumverbältnifiezc.). 














2 
Poſen. 
Anſtalten. 
12 6 6 ja | ja nein ja Die Provinz. | 3) 
| 
5 57-8 ja | ja | nein ja desgl. ) 
im Sommerhalbjahre 
101 °66-—8 ja | ja nein | a desgl. | 3) 
1] | } 
— — | 
27 17; | | 
Anftalten. 
Schlefien. 
Anftalten (vacat). 
Anstalten. 
14 6 6 ja 1 ja ja ja ‚Der Verein für den] ?) 
| Unterricht und die 
| ‚ Erziehung Taub— 
' ftummer zu Breslau 
unter Beihilfe der 
Provinzial» Stände, 
| Kreiie und Koms' 
| | munen. | 
14 | | 





gezahlt. Das Koftgeld beträgt 200-250 M. jährlich, dod wird nur für 2 Kinder 
das ganze, und fir 15 ein Theilbetrag von 36 -150 M. jeitens der Angehörigen oder 
von Gönnern gezahlt. Die Anftalt liegt vollftändig frei in der Sandvorftadt und ift 
rings von Gärten umgeben. Die im erften Stode befindlihen Klafienzimmer find 
geräumig und haben gutes Licht. Dede Klaſſe hat ein beionderes Schulzimmer. Die 
im zweiten Stode befindfihen Schlafiäle find Iuftig und gefund. Kranken» md 
Badezimmer, Turnjaal und gute Turn» und Spielpläße find vorhanden. 


1884 40 





598 





























Moch: Tabelle 11.) | Zahl der | 
‚ordent-« 
| | lichen | 
Die Anfalt | | rn — 
Beranſtaltung) eine * ſon⸗ Schülerzahl Davon 
befindet ſich in KH tigten ftigen | * 
Nr. des Di- Hilfs. * 
— relttors — — — — 
Te! Tel lele | | | s|® 
= =| |E|1 5 „IsSj8EI5 
Ort Kreis ® E: s|.|# = EeIıSs|E| 2 | & 
* I8I/EI8|1E|®8 'E = | sı8I1E|2|5 
| = | — m | =|= = = E = = 
&|8l&j2|8 || Ri 85 IA| >| 5 |5$ 
Uebertrag | 8| 2] 6 2 — is 107| 77 184 139] 45 
2 Liegnitz 6 J—— 7 A| 8 7 70 8 
und ift beftimmt für den | | | — 
Regierungsbezirk Liegnitz. | Ss 
eine Taubſtummen⸗ | | | 2 
Schulen find nicht vor-⸗ | I || | =3 
handen. I | | | | | = 
I | | | 
| | ) 
3 Ratibor | 16 —| 3 — 2 —| 21] 131) 77| 208| 194) 14 
| I 11 57 
| | | E|= 
| | | = — 
| | mL 
| N | | 
| | 
| | | | | 
Sa. B. | 30) 3 91 —] 4 —| 46! 285| 180| 165 403| 62 
I | | | | 
| | J | | u | 
| 1 | 


Provinz 
A. Provinzial» 


1 Halberjtadt | 5| — 2| | = u 3] 35] 36] 81] 20 | 


Latus ! 51 — 2] ıl -I-| si | 86) 81, 201 6il 


3) In der Anftalt befinden ſich 40 Freizöglinge, welche die — — 
unterhält. Außerdem 30 Vereinszöglinge. Die armen ſind frei, die bemittelteren 
zahlen einen Verpflegungszuſchuß, welcher nach den pecuniären Verhältniſſen der Eltern 
normirt wird. Ganz-Penſionäre, welche aber gegenwärtig nicht vorhanden, haben nach 
dem Statut 390 M. jährlich zu zahlen. Die 3 im elterlichen Haufe befindlichen taub— 
ftummen Kinder (Schulgänger) find ıumbemittelt und zahlen fein Schulgeld. Ein 
ſolches ift iiberhaupt nicht normirt, da die Anftalt al8 Internat eingerichtet. Mit dem 
Bau eines neuen Anftalts-Haupt-Gebäudes ift gegenwärtig begonnen, und dasjelbe auf 
100 Söglinge berechnet, welche Zahl für ſämmtliche im Regierungsbezirke Liegnig vor» 
handene, bildungsfähige taubſtumme Kinder vollkommen ausreicht. 





99 


öhe des Schulgeldes 


Wird Handarbeitd- 
Pe: — 
Wird Turnunterricht bezw. Handfertig— 


ertheilt an leits/-Unterricht 


die Anſtalt? 


Zahl der auffteigenden Klaſſen 


Unterritsdauer in Jahren 


Klafſenzahl überhaupt 


| | 
| Knaben? | Mädchen?) Knaben? | Mädchen ? 


Bemerkungen (H 
des Koftgeldes, Raumverhältniſſe sc. 





14 | | 
6 616-7 ja ja ja ja Die Anftalt wird uns) ®) 


| terhalten durch Sub» 
| ventionen der Pro— 
| | vinzial« Verwaltung 
und durch Beiträge! 
| ſeitens der Kreiſe, 
Städte und von Pri— 
vaten. | 
za ja ja Die Anftalt wird ım«| ®) 
terhalten: 
a. durch Beiträge der 
| Provinz, 
b. durd Beiträge der 
Kreiſe, Kommunen 


18 66ia 


| und anderen Korpo— 
rationen det Regie— 
38 rungsbezirkes 
Oppein, 


c. durch die Vereins— 

mitglieder und pri— 
| | vate Mohlthätigfeit. 
| ' | e 





Sadjfen. 
Anftalten. 
3 5] 8] ja | ja | ja ja, durch die Der Provinzial Ber) !) 
| Hilfs: | band von Sadjien. 
® | | | | lehrerin. | Ä 


) Es find normirt: a. Schulgeld jährlih auf 108 M.; b. Berpflegungsgeld 
jährlih auf 420 M. Dieje Säte werden jedoh nur von Bemittelten beaniprudt. 
Die Kinder find in 2 gefonderten Anftalten untergebradt. 

1) Die Anftalt ift in einem 1879/80 erbauten, dem Provinzial» Berbande ge— 
börigen, Zftödigen Gebäude günftig untergebradt. Dasfelbe enthält 8 Klaſſenräume, 
1 Konferenzzjimmer, 1 Speiſe-, 1 Andadht-Saal, 2 Schlafläle, 2 Krankenzimmer, 
2 Räume für die beauffihtigenden Perjonen und Wirthihaftsräume, fowie Wohnungen 
für den Direktor, 3 unverheirathete Lehrer und den Kaftellan. 





40* 


600 























| Rech: Tabelle 11.) | Zahl der | 
jordents | | 
Dies lich 
Die Anſtalt | en voll⸗ 
: } Lehrer | 5 ’ 
| (Beranftaltung) eine |, e⸗ ſon—⸗ Schülerzahl | Davon 
Hi ER arte äf⸗ 
befindet ſich in ee ee ftigen , & 
| EB | Silke, *1 
Nr.) des Di, | Dilfe- = 
— — reftors | Ss — 
— — — — 5 | 4* 
134 5 = | m | Ieııg 
EI Is| 1818 „|2158[8 
rt. Kreis. * = * = | * 5 S ' 5 = =? 
2 2 En en “m wu | N ıi5= r 67 
si5:5&8155|5|j=:|2|3|?7|, 
Sellerie e| 
| Uebertrag | 5 2 1 | 45 36 81 20 il 
om w | | 
2 Weißenfels 4 — 2 6 32 28 60 — 60 
| | 
| | | | | 
| ! | ! 
3 Erfurt 4— ı ı1-—- 6063| 9068 15 48 
| | | | 
| J | | 
} | [ ' ‘ 
| | | 
4 Oſterburg — 1-14 8 eur - 1 N 
Sa. A. | 15 6 2 —| -| 23] 196) 105) 231, 35! 196 
I | | | 
B. Privat» 
1 Halle a./S. 3 2 =| — —| | 28 29 5 4 
| | | 


2 6 2 F 32 154| 134| 288 39] 249 





| 
Sa. A.B. | 18 
| 


Bande 


2) Iſt miethsweiſe im vorigen Jahre neu, in zufriedenftellender Weile untergebracht: 
Außer 8 Räumen für Schulzwede befindet fi die Dienftwohnung des Anftalts-Direktors 
n dem Gebäude. 

3), Befindet fi in einem 1876 durch den Provinzial-Verband augelauften und für Die 
Anſtalt hergerichteten Gebäude. Die Räume, beftehend aus 6 KHlaffenzimmern, 1 Ans 
dachts- :c. Saal, 2 Schlafzimmern, 1 Kranfenzimmer und Wirthihaftsräumen, ſowie 
Wohnungen für den Direktor, 2 unverheirathete Lehrer und den Kaftellan, genitgen 
den Bedarf. 

) Iſt miethsweife in einem im vorigen Jahre neuerbauten Haufe untergebracht. 
Die Anftaltsräume beftehen aus 1 Saal, 3 Klafjenzimmern und UÜtenfilien-Rammer, 
darüber eine Lehrerwohnung. Der Berpflegungstoften-Beitrag incl. Schulgeld beträgt 
bei allen 4 Anftalten jährlid 216 M., das Schulgeld fir nicht durch die Anftalt unter» 
gebrante Kinder aus der Provinz 60 M., für Auswärtige 72 M. jährlid. 








BL. 





——— — — — — — — — — — 


| 


Wird Handarbeits- 
Wird Turnunterriht  Hezw. Handfertig- 


ertheilt an feits-Unterricht 
ertheilt an | Wer ımterhält 


die Anftalt? 





Zahl der auffteigenden Klaffen 


— — — — 


| 


‚ Knaben? | Mädchen ? 


Knaben? | Mädchen ? 


Bemerkungen (Höhe des Schulgeldes, 
des Koftgeldes, Ranmverhältnifie:e.). 


Unterrihtsdauer in Jahren 





| Klaſſenzahl Überhaupt 





— 


oa 
an 
x 
nd 
nm 
— 
7 


ja, durch Der Provinzial-Ber-| ?) 
—*— Hand-| band von Sachſen. 
arbeits 
; lehrerin. 
64 6 8 ja ja nein ja, durch desgl. 3) 
eine außer 
den 6 Fehr» 
| fräften vor: 
bandene 
Hand: 
| arbeits⸗ 
| lehrerin. 
| ja ja ja, durch desgl. 9 
| eine Hand- 
| arbeits» 
| | Ichrerin. 


I. 
“ 
= 


Anftalten. 

6 66—7T ja ja | ja ja, eine Der Borfteher der] ') 

| Lehrerin | Anftalt A. Klotz feit 

28 unterrichtet] der von ihm Oftober 

die Mäd- | 1834 gefhehenen Er» 

Ä hen im | richtung der Anftalt, 

 Striden, | meift durh Gaben 

Nähen, | der Wohlthätigkeit. 

| Sticken ꝛc. 


1) Das jährliche Honorar für Unterricht mit Inbegriff der Bücher und der übrigen 
Unterrihtsmaterialien beträgt bei Kindern mwohlhabender Eitern 132 M., bei Kindern 
aus dem Mittelftande 108 M. Die jährlichen Unterhaltungstoften betragen 1) für ein 
Kind notoriih armer Eitern nur 186 M. Sie erhalten dafür alle Bedürfniffe, als 
Unterriht, Unterrichtsmaterialien, Koft, Wohnung, Bett, Wäſche, Kleidung und in 
feichten, nicht anhaltenden Krankheitsfällen ärztlichen Beiftand; 2) für Kinder aus dem 
Mittelftande 222 M. Sie erhalten dafür das nämlihe wie die Kinder unter Nr. 1 
mit Wegfall der Kleidung ; 3) für Kinder woblhabender Eltern wird die Höhe der 
Unterhaltungstoften nah geichehener Webereinkunft beftimmt. Die Anftalt liegt ftill, 
gelund und frei, hat außer den Wohnräumen des Vorftehers 3 Lehrzimmer ud einen 

244,45 Tim. großen unmittelbar an den Königlihen botaniichen * grenzenden, 
mit 2 geräumigen Turn- und Spielplätzen verſehenen Garten. 





602 





























(Roc: Tabelle 11.) Zahl der 
ordent» | 
Die Anftalt ren voll: | 
ehrer 
(Beranftaltung) | ein F ion» | Schülerzahl Davon 
befindet ſich in rg tigten | fligen | & | 
Nr. des Di. Hilfs⸗ = | 
en ln |.  — 
| 's|ı [si |sle| | |. 8 8 
| 51 181. lElE\lzı8|8:8|& 
Ott. —J A 5——53 55 
5535537 —55— —5 
| Iai& &|& am ss A| > ee 
Provinz 
A. Provinzial» 
1 Schleswig | 11 1 —| | = = . = ie 148| * a 
Sa. Ze 11:45 =) ı3| 89] 59| 148 56 92 
Be ” 
| 
| | | | 
| | | | 
B. Privat» 
Provinz 
A. Provinzial» 
1 Hildesheim | 8 12 31 171 64 46 110 21 89 
| TE El | 
I 1 I 183 ee 
II 5 | 8 | 
t | —5 “> ' | E 4— | 
| | ee | 
Latus 8 2| -| 3 | 


I 

| 3 i7 64 46 110, 21 89 

1) Schulgeld für die cerften 4 Schuljahre 50 M., für die letzten 4 Schuljahre 
75 M., Koft- mit Belleidungsgeld 240 M. an die Pfleger. Zu erhebendes Koftgeld 
von den Nutritoren von 30-400 M. nad den Bermögensverhältniffen. Für Aus» 
wärtige 500 M. 

wei gefonderte Anftaltögebäude, das eine dient als Internat mit Wohnung für 
den Direktor, 1 Hiffslchrerin und das Dienftperional; das andere als Schulhaus mit 
Wohnung fir den erften Lehrer und Hausbdiener. Das Internat behält die Schiller 
für die erften 2 Jahre, darnach werden fie erternirt. Aufnahme zweijährig am 1. Auguft. 
Die Schüler werden nad ihren Fähigkeiten getrennt und in befonderen Klaſſen unter- 
richtet. Jede Klaſſe hat ihr beionderes Schulzimmer. Jedes Schulgebäude hat eine 
Turnhalle. Die großen Ferien regelmäßig während des Monats Juli. 


8 _ 











| FF 
| 3 | Wird Handarbeits- SE 
| = S Wird Turnunterricht bezw. Handfertig- SE 
— 5 ertheilt an leits⸗Unterricht v2 
212,” | ; Wer unterhält | E 
s|l8|=s ertheilt an Er RER 25 
2|»|7 SS 
2|8|& | ——— | die Anftalt ? > 
Re | s|3 =® 
Fan ae) 5* 
5 — | 8 | Knaben? | Mädchen?) Knaben? | Mädchen? SE 
s|ı3|# ES 
5 m .ı 193 
Schleswig-Holftein. 
Anftalten. 
12 8 8 ja ja Nur im 1.| ja, im Die Provinzial-Ber-| ') 
— | n.2. Schul») Striden, | waltung. 
1» | jahre im | Nähen, 
2 Falten von, Stiden, 
| jelbftge- | Stopfen, 
ſchnittenen Fliden, 
| | Papier- | Häfeln. | 
ftreifen. | 
Anftalten (vacat). 
Hannover. 
Anftalten. 
101 7) 8 ja ja ja ia Der provinzialftän- | °) 
| | diihe Berband,. 
| 
| | 
| | 
| 
u. | 
| I I 





) Schulgeld: Fir die die vollen Unterhaltstoften felbft zahlenden Rinder : filr 
a. Taubftumme aus der Provinz 15—36 M.; b. aus anderen Provinzen 60 M.; c. 
ans anderen Staaten 72 M. Un die Anftaltsfaffe zu zahlende unterbaltets ften: 
a. fir Schiller (im Erternate) 228 M., für Schülerinnen 216 M.; b. fir Zöglinge 
(im Internate) 276 M. Aus der Kaffe zu zahlendes Koftgeld: a. für Schüler 
186 M., für Schülerinnen 186 M., b. Zöglinge 192 M. Zu zahlendes Kleid ungs- 
> a. für Schiller und Schillerinnen à 42 M.; b. Zöglinge a 45 M. Außer den 
äumen fürs Internat incl. einer Wohnung für 1 umverheiratheten Lehrer, bat die 
Anftalt für jede Klaffe 1 Zimmer, 1 Betfaal, 1 Turnhalle, 1 Konferenz-, 1 Lehrer- 
und 1 Bibliothek: Zimmer. 


604 












































(Roh: Zabelle 11.) Zahl der | 
ordent» | 
Die Anftalt ei ac 
ehrer ; — 
Veranſtaltung) ein. | vr jon- Schülerzahl Davon 
— er: äf⸗ * 
befindet ſich in ſchließ⸗ | Khten ftigen * 
Nr. 1, | site, | E 
I des Di⸗ ” " * 
| zr 
— — rettors ——— — —— 
| =| Is | >| = | s|&® 
 |s5ı lzl lelel.jsjdl8l$ 
Or reis. ElelElelEI E JS IE IE IE IR 
Drt. Kreis | & B | S B eı8|8|# 2 E|& 1 
sis 2 2leiTlAaläislie|s 8 
. TR | io | in = | © — 2 
—— —— — — 
Uebertrag | 8 1 2 — 3 3 17 64 46) 110, 21 89 
2 Stade | 7 — 1 — 2| 10 49 42 91 — 391 
| | | 
| II | | | 
BEREEEE 
III I 
Bu WERE 
| | | | | | 
| J —— a 
I | | Gr EB | 
i | | | | | 
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| | | 
u Es nu 
| | | | | 
| | | | | 
a | 
| | | | | 
| III | | | 
— | 
Latus | ı5| ıl 3 -| 3 5) 27] 113] sel 201! 21] 180! 





%) Unterhaltungstoften für Knaben jährlid 255 M., nämlich 198 M. Koftgeld, 
42 M. Bekleidungsgeld und IHM. Schulgeld; fiir Mädchen jährlich 246 M., nämlich 189 M. 
Koftgeld, 42 M. Befleidungsgeld und 15 M. Schulgeld. Fitr die bloßen Schulgänger 
ift das Schulgeld höheren Orts feftgeftellt und theils auf 30 M., teils auf 60 M. p. a. 
normirt worden. Das mit dem 1. Oftober 1 in Benutzung tretende neue Anftalte« 





Klaffenzahl überhaupt 


10 


5 
5 

Wird Handarbeits- | Eer= 

3 1 Wird Turnunterricht hezw. Handfertig- FE 

= EN 8 

7 ertheilt an keits⸗Unterricht 2 

8 ertheilt an JWer unterhält SE 

RE; 

8 — a 5 

— — — — — aa —— die Anſtalt? HE 

2 | | J 

— | en 

> | Knaben? Mädchen?! Knaben? | Mädchen?) SE 

* 55 

Pr‘ | j .. 8 

= | 9a 
66€ m — — — — 


= 


17 


Zahl der auffteigenden Klaflen 


=] 





605 


| 





| 
8 wochentlich wöchentlich Hand» 3 Stunden Der provinzialftäns | °) 
12 Stunden)? Stunden. fertigkeits-) weibliche | diſche Verband. 

| Unterriht ' Sand» | | 
| fürKnaben arbeit. 
früher | 
in wöchent- | 
N lich· Stun⸗ 
den ertheilt, | 
3. 3. aus | | 
| Mangel an | 
geeigneten | 
| Pehrkräften | | 
N fiftirt, ſoll | | 
| 
| 
l 
| 
I 
| 








| | nach Ueber 
ſiedelung 
| | | im das 
neue Se 
bäude wie» 
der aufge— 
| | ı nommen 
| | werden 


| | | | 
| | | | 
| 


ep hat Räume für 10 Schulflaffen, 8 davon find zwiſchen je 36—45 UIm. groß, 
haben eine Größe von je 60 Im. Außerdem ift ein Betlaal und ein Turnſaal von 
98-100 Dim. Größe, ein Zimmer für Handfertigkeits-Unterridt ꝛe. vorhanden. 
Schlußbemerkung. Der im Borftchenden erwähnte Frequenzſtand nennt die 
Zahl von Schülern, welde mit Beginn des neuen Schuljahres vorhanden fein wird. 

















(Noch: Tabelle 11.) Zahl der | | 
ordent» | 
Die Anftalt . voll. | 
ehrer | | 
(Beranftaltung) = (Air | fon» ' Schülerzahfl | Davon 
; äf- , J | 
befindet fich in —128 tigten | ſtigen & 
Nr. des Di. Hilfs- — | 
— | — tt | 18 | u 
| | BERBEIREIF ./slEl$ 
| er = = =| 8 = |2|&|%8 
| Dt. Kreis. „ Er 2 8 * | ‚= zZ | = — = * iu 
| B»I8I2 82|2|12 |2 15 | 2'5!9|9 
| Eee | 3 | = e 1. | _ _ 
| EZFALZF Ara Eee: 
— — — — — — — — — —— —— —— —— — — 





| ucherrag ae Ben BR 2 ı13/ 88 201 21) 180 
u Dsnabrüd 7 - 1| — 2 u 48] 34 82 — 82 
| | 
! | 
| ' | 
| BEBREREne 
| I [1 | | 
Sa. A. 22 ıl 4 —| 4 7| 38] 161) 122] 283! 21] 262] 
B. Stiftifche 
1 Emden | 3 -| — J =] 1 5| 16| | 39) -| 39] 





Sa.A.B.|2 ıl 4 \ al 8! 48! 176! 146 322) 21! 301 


| | | | | 


+) a. Fir Kinder, deren Eltern in der Stadt wohnen, fowie fir auswärtige, die 
von den Eltern ſelbſt untergebradht und unterhalten werden, wird ein Schulgeld gezahlt. 
Dasjelbe beträgt filr Kinder aus der Provinz 36 M. Be: file Kinder aus anderen 
Provinzen in den 2 Unterflaffen 36 M., in den 3 Mittelflaffen 48 M. und in den 
2 Oberklaſſen 60 M.; fir Ausländer bezw. 48, 60 und 72 M. jährlih; b. Die 
Koften des jährlichen Unterhalts (fir Wohnung, Nahrung und Kleidung) betragen für 
folhe Kinder, welche jeitens der Anftalt in geeigneten Familien zur leiblichen 
Pflege und zur Erziehung untergebracht werden, fitr einen Knaben 255 M., für ein Mädchen 
243 M.; ec. Das Schulgebäude bietet im Parterre 8 nebeneinander liegende Schuf- 
räume, von denen das größte zugleich als Betjaal dient. In der Etage befinden ſich 
2 Geſchäfts- bezw. Konferenzzimmer und eine Werkftatt für den Handfertigkeits-Unter- 
tigt; d. Zum Turnen wird die ftädtifche Turnhalle benutzt. 


607 


des Koftgeldes, Raumverhältniffe 2c 





| Wird Handarbeits- % 
Wird Turnunterricht bezw. Handfertig> 3 
ertheilt an feits- Unterricht © 

ertheilt an Wer unterhält 


die Anftalt ? 


| 
| 





Knaben? Mädchen? ; Knaben? | Mädchen? 


| 


| 








Klaſſenzahl Überhaupt 

Zahl der auffteigenden Klaffen 
Unterrihtsdaner in Jahren 
— —————— (Höhe des 


























17 | | 
u 7 N ia ja ‚ia, (nad) | ja, (nad) ‚Die provinzialftän- | 9 
| | 'Nääsihen! Schallen- | difche Verwaltung. 
! | | Syſtem). | feld'ſcher 
| | | | Methode.) | 
3 | | | 
— — | | | 
24, j | | 
Anfalt. 
4 48 ja | ja ' ja, eine | ja Die Anftalt erhält: | 1) 
—— | Erweite: '1) aus der ftändiichen 
er rung des» Hauptkaſſe in Hans 
felben mit nover 5000 M. p. a., 
Anſtellung 2) von der Stadt 
I | ‚ eines be- | Emden | 
| | | treffenden | a. das Lokal, 
| | Hand» | | b. 600 M. p. a. 
‚werfers ift ‚3) milde Beiträge aus) 
' projeftirt. | dem Landdroſte ibe— 


zirke Aurich, | 
| 4) Zinfen aus den 
| | gelammelten Fonds, 





5) Beiträge der Nu⸗ 
| | tritoren. 





1) Es wird — a. fir Schüler, welche auf Koften der Nutritoren verpflegt 
— 75 M. p. a; b. fir Zöglinge, welche auf Koſten der Anſtalt verpflegt werden 

M. p. a. 

Bemerkung. Dieſe 260 M. gehen für kein einziges Kind voll ein. 

Bon den vorhandenen Lokalitäten werden 3. 3. zu Anftaltszweden verwandt 
a. 4 Schulzinnmer; b. 1 Zimmer für den Handfertigfeits-Unterriht; c. 1 Zurnjaal: 
d. 1 Geräthezimmer; e, 1 Raum für Feuerungsmaterialien. Wohnzimmer: a. 1Di- 
teftionszimmer; b. 5 Stuben; c. 6 Kammern; d. 2 Küchen; außerdem Boden und; 
4 diverie Haushaltsräume. 




















| (och * Tabelle 11.) Zahl der | | | 
| ordent- | | | | | 
| Die Anftalt eeheer | voll. | | | 
| (Beranftaltung) em | —* fon» | | Schülerzahfl | Davon | 
er 2 . ee | uf» | 
| befindet ſich in ſchließ ügten ſtigen S | | 
Nr. des di. Hilfs- E | | | 
—— —— — — rektors — —— 
En Terra BEER FIT 
Ort. Kreis. | Ei ER ElE IE IS EJE EL 
| EIEIEIHIEIEIE EEE RE 
| EIKIEIFIEIKEE EU HE SEE 
Provinz 
A. Provinzial» 
1 | Büren J 4 25 13 38 — 38 
2 Langenhorſt Steinfurt 6 — 2— — u 8 45 2 m - 7 
3 Petershagen Minden ; 31 —ı 2 = - 164256 — 
4| Soeſt 5- 22-1- 18539 9% — % 
| | Zi — 
| Sa. A. | ı7! —| 6! -| --! 41 27| 161] 106] 267) -| 267] 
B. Privat» 
Provinz 
A. Provinzial. 
1 | —— „9 — 1 — 2 “ 49 = 84 = 84 
Regierungsbeziri Cafe | ra | | 
| | 1114 
| I 55 | I | 
| | ee | 
| I US. 00S: BER BER 
2 Camberg Re- Unter | 6 | 4 = 3 1 14 66) | u -- % 
gierungsbezirt | taunus | | | | | 
Viechaden aa. ısl-] 5 — 3] 3] 26] 115) en] ıso] —| 180] 


—. 


) Zu 1-4 Das Pflege- und Schulgeld beträgt pro Schuljahr 180 WM, jedod 
findet bei wenig günftigen Bermögensverhältniffen der a ihtigen eine Er» 
mäßigung und je nad Umftänden ein vollftändiger Erlaß ftatt. Im Falle die An- 
gehörigen für den Unterhalt der Zöglinge felbft jorgen, haben diejelben ein Schulgeld 
bon 45 M. zu zahlen. Durd Erweiterung der Anftaltsgebäude ift es möglih ge 
worden, die Zahl der öglinge feit 1875 um die Hälfte zu vermehren; der Erwerb 
des früheren Seminar-Gebäudes zu Langenhorft macht es ferner mögli, zum 12. Mai cr. 
weitere 14 ‚öglinge (7 Knaben ımd 7 Mädchen) in die dortige Anftalt aufzunchmen. 

) Das Schulgeld beträgt fir Angehörige des Regierungsbezirtes 36 M. pro Jahr, 
für Auswärtige 60 M. pro Er Die Anflalt gewährt den Zöglingen Wohnung und 
Berköftigung in Privatfamilien Hombergs, fodanı Kleidung, ärztliche Behandlung und 
Lernmittel. Angehörige des a er zahlen hierfür, wenn fie bemittelt find 
226 M. 50 Pf. fir Knaben und 217 M. 50 Pf. für Mädchen pro Jahr, weniger 
bemittelte einen ihren Berhältniffen entiprechenden geringeren Betrag, während un» 
bemittelte Angehörige des Regierungsbezirkes den Unterricht und den in obigen Leiſtungen 
beftehenden Unterhalt foftenfrei erhalten. Auswärtige zahlen für Wohnung, Koft, 





609 





die Anftalt? 


| | | m 
| | | Wird Handarbeits- Er 
| Bi Turnunterricht bezw. Handfertig- | 8 E 
| ertheilt an ‚ teis-Unterricht 
| ertheilt an Wer unterhält 


| 
| 


—— 
| | 
| | 


emerkungen (Höhe des S 
ſtgeldes, Raumverh 





Zahl der aufſteigenden Klaſſen 
Unterrichtsdauer in Jahren 


— — — — — —— 


Klaſſenzahl überhaupt 





Knaben? Mädchen? Knaben? Mädchen? = 
| | * 
c — 
| 925 
Weſtfalen. 
Anſtalten. 
4 4 6 ja nein | nein | ja Provinzial» Verband | !) 
| | | | | von Weftfalen. 
66 ja | mein nein | ja | desgl. 
6 3 6 ja | mein | nein | ja desgl. 
1 s 6 ja | nein | nein | ja | desgl. 
4 | | | | | | 





Anftalten (vacat). 


Heſſen-Naſſan. 
Anſtalten. 
9 7 Tija,wöhent- ja,wöchent- ja,wöchent- ja, wöchent Dev kommunalſtän- ?) 
| ' id 2 ih 2 œlich! Flick- lih 6Hand-| diſche Berband des 
| ' Stunden | Stunden. | ftunde. | arbeits- | NRegierungsbezirkes 
| ftunden. ' Caſſel. 
| | 





99 8 8 ja ja ja ja Der kommunalftän-| °) 
| t | diſche Verband des 
18 | | | Regiexungsbezirkes 
Wiesbaden. 


Kleidung, ärztliche Behandlung und Lernmittel einen jedesmal zu vereinbarenden Preis; 
für Zöglinge Waldeckiſcher Staatsangehörigkeit iſt ſolcher auf 300 M. pro Jahr feſt— 
geſetzt. Es ſind 9 Schulzimmer, ein Betſaal und eine Turuhalle vorhanden. 

) Zöglinge aus dem Regierungsbezirke Wiesbaden zahlen kein Schulgeld; für fie 
ift der Unterricht frei: Die Zöglinge aus anderen Bezirken zahlen p. a. IM. 72 Pf. 
Das Pflegegeld beträgt für je einen Pflegling p. a. 180 M. Penftonäre aus befjer 
fitnirten Familien, welde in befferen Pflegehaujern untergebracht find, zahlen höhere 
Venſionspreiſe. Die Anftalt hat ein beionderes Gebäude filr die Wohnung des 
Dirigenten, fowie ein bejonderes Schulhaus. Letsteres enthält 12 Lehrzimmer von 
ca. Sm. Fänge, 5,85 m. Breite und 5,3 m. Höhe, für je eine Klaffe von 10-12 Schülern 
beftimmt; einen großen Zeichenfaal von 17,1 m. Fänge, 9,65 m. Breite und 5,3 m. Höhe, 
eine Werfftätte mit Dreh», Hobel- und Werkbänken, ein Badezimmer mit Waffer- 
feitung, Keffel zum Wärmen des Wafjers und 6 Badewannen. Außerdem befigt die 
ee einen großen Turn» und Spielplat und große Gartenanlagen mit Baum— 
ſchulen. 


610 
































| (Med: Tabelle 11.) | Zah! der | | 
| ordent⸗ | 0 
| Die Anftalt on voll | | | 
| @eranftaltung) | = | hir | ſon— Schillerzadt Davon | 
ß m: echfien. | Maſ⸗ an wi | 
befindet fih in Ian | tigten I ftigen —F 
Sılra: I 0 
Nr. des di, Hilf | ® 
— — — — — rettors⸗ = — 
si Is| |sl|s Per 
Vrt. Kreis. 1 ẽ — | 3 3 | 2 E | = | 5 
| slgjielgjeiilan|s|a|F|$|3 
| fe De -i 02 >" > 198 —W .. 
B. Stiftiide 
1 Frankfurt a./M. [ 1) 2| \ £ — 14 11] . 25 | 
| B | | i | 
| | 
sl 1-51 w 5 - 
| Sa.A.B. | 16 — 6 2 4 3 31 129 76. 205 2 180 
| | | | | II | 
| A | | | Ä 
Bus ey 
| n | | J 
Rhein 
A. Provinzialſtändiſche 
1 [Brühl Cöln Landı 6| 11 —| —! — —| 7 57 - 86 =] 86, 
2 Elberfeld 4 — — — 1 6 9 a a — a 





1 
||| 


-.> 
I 14 
| 


Latus | 10 1) 1 ——! ı] ı8| 96] 51] 17) -| a4 





1) Für taubftumme Kinder aus Frankfurt a./M. und ſolche, deren Eltern den 
Unterftiitungswohnfig dafelbft haben, wird eine jährliche Penſion von 400-1000 M. 
bezahlt. Für Auswärtige 1000 — 2000 M. pro Jahr. Das Koftgeld, das der 
Dberlehrer als Verwalter der Anftalt erhält, beträgt für die Zöglinge pro Kopf und 
Tag 1,05 M. Für einen Lehrer oder eine Lehrerin pro Kopf und Tag 1, M. Die 
Raumverhältnifie find im Ganzen gut, nur fehlt eine Turnhalle. 

.) Die Höhe des Koftgeldes beträgt pro Tag 70 Pf. Die meiften Zöglinge haben 
Freiftellen (freien Unterricht und freie Verpflegung); fiir 13 Zögfinge wird ein Theil 


611 





eldes, 
fe ꝛc.). 





| MWird Handarbeits- 

Wird Turnunterrit | Hezw. Handfertig- 
| ertheilt an keits⸗Unterricht 
ertheilt an Wer unterhält 
| 
| 


die Anftalt ? 


Zahl der auffteigenden Klafjen 


— — — — — — 


Knaben? Mädchen? Knaben? Mädchen? 


Unterrichtsdauer in Jahren 


Klaſſenzahl überhaupt 
Bemerkungen (Höhe des Schul 


des Koſtgeldes, Raumverhältn 


| 
| 








= 
= 
= 
— 
— 


5 5 8 ja ja ja ja Die Auſtalt iſt — ) 
— ſtädtiſche milde 
5 Stiftung und wird 
unterhalten dur 
* jährliche Bei- 
träge, Geſchenke, 
durch die von den 
Zoglingen zu zahlen⸗ 
| den Penſionen und 
durch Zinſen aus 
dem Kapital⸗Vermö⸗ 
| gen der Anftalt. 





provinz. 
Anftalten. 


6 


e ja ja nein ja Die Rheinprovinz. 2) 


ja ja nein ja  |Paut Vertrag mit dem] ' 
Provinzial Berbande 
vom 11./26. Auguft 
1879 hat die Stadt 
Elberfeld einen jähr- 
lihen Beitrag von 
3000 M., welder in» 
zwiichen auf3500 M. 
erhöht worden ift, zur 
Unterhaltung der An» 
ftalt zu leiften. Alle 
übrigen Koften wer— 
den don dem Pro- 
vinzial-Berbande be» 


ftritten. 


net, 1851 
Ter Inter» 
— 


— 


2 auffteigende und 
3 Parallellaffen 


1880 wurde die Anftalt mit 3 Klaffen er 


auf 4 uud 188% auf 5 Kinfien enveitert. 


— 
u 
— 


11, | 

des Pflegegeldes in der Höhe von 30—150 M. pro Jahr, für einen das volle Pflege- 
eld, Schulgeld für feinen bezahlt. Die Schulzimmer haben jedes eine Größe von 
‚5 m. Länge, 5m. Breite und 3,75 m. Höhe. Die Anftalt befigt eine Turnhalle, 

) Das Schulgeld ift pro Schüler und Jahr anf 60 M. feſtgeſetzt (efr. Protokoll 
des Kuratoriums vom 2. März 1880), mit der Mafgabe, daß dilrftigen Schülern das 
Schulgeld theilweiſe oder gang erlaffen werden faun. Zur Zeit zahlen nur 2 Schüler 
je 60 M. und 1 Schüler 30 M. Schulgeld; die iibrigen Schiller find von der Schul» 
geldzahlung ganz befreit. 


richtö-Rurfut der Anftalt ift vorläufig Tech $jährig. & 


612 


— — — — — — — — — — — — — — — — — — 











| (Rob: Tabelle 11.) Zahl der 
‚ordent« | 
i Die Auftalt Ed voll. | | | 
| (Beranftaltung eins ai ſon— | Schilerzafl | Davon | 
u EP 444 Imar- ı Ben | 
; befindet ſich in ig | tigten | ftigen | = | | } 
ı ı , Srfta-. * 
Nr. des Di⸗vilfe © | 
ER rettors —— (REN: 
Ile = =|. <eı 8 
= = = 8 | | = IE 58 
—2 = = = — » | % u 
| rt. . rei. I!» * tim 2 = F = = = jr’ 
| Ort ſtre * = = = 3 ! 3 2 | = 5| 5 
| ill 
uUebertrag 10 ln —- 1 13 86 51 147 — 1a 
3 Eſſen I 4 —— — * li 5 3 22 56 — J 56 
| ) 2-3 N | zZ: 
io | = | | 47 
| == je =# 
| | =38 
| | mi 
| | wu: 
| | E82 
| | | — 
m) 
| | | | — 
Kempen 4 1 ——-——- 5 35 20) 58 —| 58 
| L_ | } 
| | |&E | | | 
[} = ui N 
| 2x | | | 
I! | 
5 Neuwied | I 1) — — — UI 281 U — | 1 
6! Trier 64 N -I!- — — UN TE —! 
Sa. A. 4 4 2 — — 2] 37 266| 158) 424 —| 424 
B. Bereins- 
| Aachen | 4 — 2 -| = 2 8| u 26) ö | 58 
| | | | | 
| 
SERERESERBMEN 
| Latus | 41 —| al -I— al 8l 32l del. 58 —I 58] 


) J. — 4. Klafienfteuerftufe jährlihd 4 M, 5.—9. Klaffenfteuerftufe jährlih 8 M., 
10.—12. Klaffenftenerftufe jährlih 20 M., 1.—4. Einfommenftenerfiufe 40 M., 5. und 
höher 160 M. Schulgeld, 250 M. Koftgeld. 4 Hlaffenzimmer, 2 Speifezimmer, 1 Bade 
ftube, Wohnung des Direktors und der Schuldienerin. 

) Schulgeld wird nicht bezahlt. Koftgeld 2c. 216 M. für das Jahr. Für die 
vier Klaſſen find vier Schulfäle, eine Turnhalle und ein großer Spielplat reip. Turn- 
plat vorhanden. 

) Das Pflegegeld beträgt für jedes Kind pro Tag 65 Pf. Im Hauptgebäude 
befinden fih 4 große, geräumige Klaffenzimmer, In einem Nebengebäude 2 Hleinere, 
jedoch ausreidyende —— Die Turnhalle iſt für die Schülerzahl zu klein, 
dahingegen gehören zu der Anſtalt zwei große ſchöne Spielplätze. 


618 














72 
DR 22 
| | Wird Handarbeits- Er 
i 8 | 34 c — B 38 
5 H Wird Turnunterricht bezw. Handfertig⸗ 
15/5 ertheilt an teits⸗Unterricht 2* 
= = . Ü r 2 >22 
* =) | R- ertheilt an Mer ımterhält 2 E 
= | — —— die Anſtalt? 8 
= —— @ | pe 
— “iS | 5 a 
— » | 3 | ı 253 
5) © | 5 | Auaben? Mädchen? Knaben? Mädchen? E7= 
=|®8|:8 | 57T: 
u | | | | 
IR 
rl 45—7 34 erhalten 22 _ 22 Die Stadt Eſſen und) 3) 
azu die Provinz. 
die P 
Schwimm⸗ | 
| Unterridt. | 
| 
| | 
4 4 6 38 20 — 20 Die Rheinprovinz. 9 
1} 
| | | 
| | | | 
| l 
6 6 6 ja nein | nein | 1a deögl. °) 
6 4 6 ja a nein ja desgl. 6) 
31 
Anftalten. 
6 66-7 ja ja | mein ja Ein bier beftehender) ) 
| Verein, welcher die, 
| Rechte einer juriftis 
| | ihen Perion hat. 
6 | | | | 





) Schulgeld: —. Koftgeld: 252 M. pro Jahr. NB. Die Aufnahme von Barallel- 
Haffen ift 1879 und 1880 erfolgt, um älteren, 10—12 jährigen Taubftummen die Wohl» 
that des Unterrichtes nicht zu verschließen. 

N 1) Das Schulgeld für bemittelte Kinder beträgt jährlih 72 M. 2) An Koft- 
eld werden pro Kind und Jahr 252 M. bezahlt. 3) Das Anftaltsgebäude in geſunder 
* im weſtlichen Theile des Stadtgebietes hat im Erdgeſchoß 6 Klaſſenzimmer, die 
enrligenden Raum zur Aufnahme der Schüler bieten. Im I. und Il. Stod hat der 
Direktor feine Wohnung. Hinter dem Gebäude befinden fi ein geräumiger Spielplat 
und ein Garten, an welden die ftädtiiche Turnhalle grenzt, die von den taubſtummen 
Kindern mitbenugt wird. 


1884. 4] 


614 






























ordents | | | | 
Die Anftalt * voll- | | | 
ehrer 
(Beranftaltung) im | (hät ſon⸗ | Schülerzahl | Davon 
a ſchäf⸗ 
befindet ſich in Ir tigten | Rigen | & 
t | attea, | x * 
Mr des Di: Hilfe = | | 
— — reltors Bm — 
| 5 5 51 | ww | S B: 
8I IEı |SIE|,.l|le|I82|8|38 
Drt. | Kreis. u | 2 = Pr 2 125 | * E — = = 5 
5—8823 3 53585 
5 — 5— — — —* EIS = ze w 
| 2—— 5265 204 
I 4 | 0) | 
Uebertrag | 4 2— — 2 81 a 261 | 68 
J | 
| ' j 
2 Eöln | | |— 16 = 14 4) 371 82 — 4 
| en | | | 37 
5358 | | | 2 
| | =»: | 2 
| | | X | 5 
I | a8 | | I I j 
| | | = = | | | = 
| ut } =» 
un | IF: 3: 
= 29 a 
| | I Is 
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——544 = 
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| j 
$| 
I 


) 
u u” | 
| j “aA | | 
h ö 





sa. B.|ı0l ı A 1 el 2 el 7z ealıao! —| 10) 


Hierzu Sa. A. | 20] 4 2) -| | 2] 37 266] 168 4241 — 424 








| Summa A. und B. | 39| 5 al ı! el al 50! 3aal aaıl 564! -| 56a 


2) Das ganze Schulgeld beträgt 150 M. pro Jahr einschliehlich der Vergütung 
fite Lieferung fämmtliher Schulbedürfnifie.e Es zahlen gegenwärtig 8 Zöglinge das 
ganze, 5 Zöglinge das halbe, 8 Zöglinge das viertel, die übrigen fein Schulgeld. Die 
Höhe des Koftgeldes richtet ſich nach den Anforderungen, welde die Eltern an bie 
Pflegehäufer machen. Der geringfte Sat, welder für ca. 32 Zöglinge berechnet wird, 


615 





Zahl der auffteigenden Klaffen 


Unterrichtsdauer in Jahren 


Klaſſenzahl überhaupt 


Wird Turnunterricht 


ertheilt an 





| Wird Handarbeit: 
bezw. Handfertig- 
feits» Unterricht 
ertheilt an ' Mer unterhält 


die Anftalt? 








Knaben? | Mädchen? Knaben? | Mädchen ? 


eldes, 


N 


‚ Raumverhältnifie 2e.). 


Bemerkungen (Höhedes Schul 
Koftgeldes 


des 





6 | 
| I 
do ui 7 
| 4 
| 
| 
| 
| 
5 
| | 
| 
Be’ 
| 
31 I 
Ah 
beträgt 195 M, 


entridhtet. Die 


vereinbart. Die 7 Klafien 
3 geräumig find, 


ja ja 
die vier unteren 


Klaſſen haben wöchent⸗ 


| 
j 


leiftungen | | 


bei den 


lich 4, die drei oberen| Geſchäften 
wöhentlih 2 Stunden! in Haus, Unterricht; erhält Zuſchüffe 
Garten n.| außerdem a. von der Stadt Köln 


Turnunterricht. 


Gewerbe 


Schulzeit. 





für einige wird 240, 252, 


mw in 6 S 
2 beſchränkten Raum aufweiſen. Spiel» und urnpläße find 


in genügenden Dimenfionen vorhanden. 


ſchäften im fürlinterricht und 





ih5Stun:) derung des Taub⸗ 
den Hand⸗- ſtummen-Unterrichtes 
arbeits- zu Cöln. Derſelbe 


Hilfe⸗ ————— 


außer der leiſtung bei 2) 600 M. jährlich; 


den haͤus⸗b. von der Provinz 
lichen ®e-, 1) 3600 M. jährlich 





Pflege | Pflege von 15pro» 
baue. vinzialſtändiſchen 
Freizöglingen, 
| 2) ea. 1900 M. jähr«! 
| ih als Beihilfe] 
zu den Berpfle-! 
gungstoften don! 
| 14 Cholerafonds · 
| Unterrichts, Freie! 





zöglingen. 


| 
| 


Nur Bilfe- ı Wöcent- Der Berein zur För-| ®) 


270, 300, 600 und noch mehr jährlid 
"höheren A Kar werden meiſtens zwiſchen Eltern und Pflegern direkt 


41° 


Hulzimmern untergebradt, wovon I gro 


nicht 


616 


Nachweiſung über den Stand ded Taubftummen-Unter 










































































{Noch : Tabelle 11.) | Zahl der | | 
| ordent» | | | 
liche | | 
| Lehrer * | a — 
I eine 1— N ; Schülerzahl , Davon | 
Naı ah 2 
| Kante Zah ſchließ⸗ | tigten ' Silie- 
| r R | (id ' Hilfe» | ı 5 
Nr.) der der des Di- = 
reftors | | —— —— — 
5 : ee vn „1 | 
| Provinz. Anftalten. | | — FT el. | #131 
s| ı8| 1818|, |5:|8|8 5 
IE lelElelElE IS SlEIE PR 
| 88:8 5—5 832 J = =. 
KR Eu a SE Pr cr u Be Beer zer Ze 
A. Königlide und Provinzial. 
1 Oſtpreußen 3 211 — 5 —— 8 29 | 799, 2 ae — en 
1 | 
2 Weſtpreußen 2 x -| — 21 130 56; 216 | 216 
3 Berlin 1 | I =) | 2 9 1 37) 83) 38) 50) 
Za desgl ı | 2 — 1] 2) 15) 78] 70) 148 — 148) 
4 Brandenburg 1 ua 1 — 1 6 29 92 45 47 
Anftalt | J il oc 
4a Brandenburg 41 431 — 11 — — 2 46 1001| 95) 195; 471 148 
Säulen | | | | | | 
5 Pommern 3 I15 = -— 3 19 113) 78) 19 ae 
6 |Boien I 3 |@l ı 6 — — 1. 30, 173] 112) 285 136, 150 
| | | 
7 ESchleſien | Die Provinz jubventionirt die in Tabelle B, 
8 Sachſen 2 (18-1 61 2, —|—| 23| 126) 105) 2811 351 196] 
I Schles wig⸗ 1 11! ı — 12 -1— 13 89) 89 148| 56] 92 
Hofftein En | | | 
10 Hamnover 3 22 1 4 — A| 7 38| 161 122 288 21 262 
| | I 
11 Weſtfalen 4 17 s' — — 4 27 161! 106 67 —— 267 
| | | | | | 
12 \Heflen- Naffau 2 15 J 5 — 3] 3 26) 115) 65) 180° — u 
| | | 
Kal ab de 2 neh | 
13 Rheinprovinz 6 129 4 21 —|—| 2] 37) 266) 158] 421 — m 
Fa | | 
| | | | ] 
Sa. A. 75 251 10 43. 8 9 31 447 1810 1222 3032 372 2660 


| 
!) Die Anftalt ift noch in der Entwidelung. Klaffenzahl fann bei diefen Schulen 


617 


richtes in dem preußiſchen Staate am 1. April 1884. 





| 
el, 





Wird Handarbeits- 


‚Wird Turnunterricht Hezw. Handfertig- 











5 
— 
J IE r 
u - 8 ertheilt an feit8-Unterricht e 5 
3 | 5 | S ertheilt an Wer unterhält H 
3 | 2 I — Er die Anftalt? = 
“ii: 3 | — 5 
et ” 
ss |ı8 |8 j | 
5 = IE ı Knaben? | Mädchen?! Knaben? | Mädchen ? 
* | en Io | 
Ri — = + 
> | nn ınR| 
— Anſtalten. 
8 6—-86-8 ja ja, ineinerı nein | ja Provinzial » Verband 
a Ei 20) | Anftalt von Oftpreußen. 
516 ja ja nein ja desgl. von Weft- 
ur ri zuf. 10 preußen. 
12 | 818 ja ja nein ja der Staat. 
12 | 8| 8 ja ja nein ja Stadt Berlin. 
8 | 518 ja ja nein » ja Provinzial » Verband 
von Brandenburg. 
— — 6 ja ja — ja desgl. von Branden⸗9) 
burg. 
2-7 2-7) —-7 ja ja nein ja desgl. von Bommern. 
auf, IE . 
9-12 ia 


66-8. 
auf. —* 17 


ja ; nen ja desgl. von Pofen. 
| 
I 


| 


aufgeführten drei — Vereins⸗Anſtalten. 





3-8) 3-8: 8 

zuſ. 22 zuſ. 22 
2| 8:18 
1-1) 1. 81 
a Anl, 2 | 
1 4-61 6| 





— Anl 21 

9 787-8 

zuf° 18 zuſ. 15 
| 


4-6 265-7 
uf. 31 3uf. 26) 
4-12 26578 
auf. Nuii 
* 44 


| 


| 





— — 


nicht angegeben werden. 


ja 
jo 
ja 
in 


ja 


ja ja, in = ja Provinzial » Berband 


Anftalten von Sadjen. 
ja ja ı ja desgl. von Schleswig. 
Holftein. 
ja ja ja desgl. von Hannover. 
nein nein ja desgl. von Weftfalen. 
ja ja ja Der Kommunal-Ber- 


bezirte Kaſſel und 
Wiesbaden. 
ja Provinzial + Berband 


ja, in fünf| nein 
der Rheinpropinz. 


t 
band der Regierungs⸗ 
Anſtalten 


_ 618 

















(Noch: Tabelle 11.) | Zahl der 
ordent⸗ | 
| lichen 
Lehrer | 
B ine | be⸗ Jon | Schilerzahl | Davon | 
| Name Zahl \ichlieh- ihäf- | fligen | _ | 
| fi tigten | Hille — | 
« ı Hilfs, —* 
Nr. der der des di, PN E | 
: | ı reltors — — — — 
Provinz. | Anftalten. -— & | ragen 
5 | 5 5 zZ 1 5 = 2 
| 2 | ) S | = 2 wu | 8 ee > 
| N R-; 15 | 2 = 5 = u | = 
| 8318| 8|182|18|158|>8 E|& 
| ı u = — —2 — as | zZ — — 
—575 —— 3333727 
TEE Tu Tr or Zu EEE Be ee — 
TE nn nn — — — 








j B. Anftalten, welde von Gemeinden, Vereinen, 
1 Pforenpen —1 | 5 — 3 7 —1 11 ” 37 * — 102 
2 Weſtpreußen z 4 —6 32 2 58 — i 
| BEIKSSWZZER 
3 (Berlin fiehe vorſtehende Tabelle A. Nr. 3a. 
4 Brandenburg | 5 51 —| —| —— — 5 9 7 16 183) 8 
5 |Bommern 4 3 —| a ılı - 1 7 27 30 57 46 11 
6 |Bofen — —— —| —| — 5 
7 \Schlefien 3 80 3) 9 — A| —| 46| 285| 180. 465! 403| 62 
8 Sachſen 1 3 —— — A — 9 8 a 5 4 5 
9 Schleswig. — —AA— — — — — — 
Holſtein. 
10 Hannover 1 3 — — 1ı-| ı 5| 15| 24 3 ö 39 
11 Weſtfalen 2 ee ee 
12 |Hefien -Naffau 1 ı- 1 22 1 — 5 14) 11] 25) 25) — 
13 |Rheinprovinz 2 | ı a 1 6 2 77) 68 1001| — 1 


| 


ö——— — 7 
| 
„de B. | 21 | 646 J 16 8 16 562 407, 959 an 108 
erzu | 
Sa. A. | 75 as J as 1 9 si 71510 1222 5033 — 2 


. tot. | 96 816 2 ” : ” =) Ba aa a | * 
! 


) Bei einer von 2 Kindern befudhten Schule fehlt die Angabe der Klaffenzahl- 





Klaſſenzahl überhaupt 








Zahl der auffteigeuden Klaffen 
Unterrihtsdauer in Jahren 


Wird Turnunterricht 
ertheilt an 


Knaben? | Mädchen ? 


Wird Handarbeit, 
bezw. Handfertig- 
feits-Unterricht 
ertheilt an 


mm —— — —— — 


| Knaben? | Mädchen ? 
| 


| 


aus Stiftungsfonds oder von Privaten unterhalten werben. 


| 


2 2 
zuf. 4 zuſ. 4 


ja | nein 


8 jja,imeiner] nein 


1—4 | 2-4 |—7 ja, in einer| nein 


zuf. 10zuſ. 10 


618 
uf. 38 


5 
6 


7 
zuf. 18 zu 


Anſtalt | 
nein nein 

Anftalt 
ia ja 
ja ja 
ja ja 
ja ja 
ja ja 


| nein ja 


nein ja 





Wer unterhält 
die Anftalt? 





Dftprenfiiher Ken» 
tral»Berein für Er 
ziehung bedürftiger 
taubftummer Kinder. 
Die Städte unter Bei- 
hilfe der Wirobinz, 
ſowie Koftgelder der 
Zöglinge. 


nein nein 2 Koſten tragen die 
l 


tern der Kinder. 


nein ja, in zwei EigeneEinnahmenaus 


ja ja 
ja ja 
ja ja 
| 
| 
ja | ja 
nein ja 


Anftalten | Kapital-Bermögen. 


Berein fir den Unter⸗ 
rihtTaubftummer in 
Breslau, Beihilfe der 
Städte und Privat- 
Wohlthätigkeit. 

Unterrichts⸗Honorar 
der Zöglinge. 


Die Stadt Emden, 
fowie milde Beiträge 
aus der Provinz, Be 
träge der Nutritoren. 


Milde Beiträge. 

Der Berein zur Förde» 
rung des Raub» 
ftummen-Unterrichtes 
in Aachen und Köln. 


Bemerkungen. 


bed 


— 


620 


9. Fragen wir num, in wie weit durch die vorhandenen Anftalfen 


und den in ihnen an 3991 Zöglinge ertheilten Unterricht das 
vorhandene Bedürfnis gededt werde, jo haben wir zunächſt die 
Berehnungen zurückzuweiſen, melde die Annahme eines adht- 
jährigen Unterrichtes ſämmtlicher taubſtummer Kinder zur Vor— 
ausjegung haben. Wir begegnen nämlidy nicht felten Tabellen, 
in welden einfach die Zahlen einerjeitd der taubftummen Kinder 
im Alter von 7—15 Jahren, andererjeitd der Zöglinge der 
Taubſtummen-Anſtalten und Schulen verglichen werden, und in 
welden jodann die Differenz ald die Zahl der unterrichtelo® Ge- 
bliebenen bezeichnet wird. Dabei wird aber zunächſt überjehen, 
dab die adhtjährige Kurfusdauer in den Anftalten allerdings in 

Grade wünfchendwertb, für einen vollen und dauernd ger 
fiherten Erfolg des Unterrichted jogar geboten, daß fie aber bis 
jegt auch in den von rein theoretiihem Standpunkte aus ange- 
legten Zehrplänen noch keineswegs allgemeine Norm ift. Selbft 
der internationale Taubftummenfongreß von 1880 zu Mailand, 
welcher in der Gelhichte des Taubftummenmeiend epochemachend 
ift, hat die achtjährige Zeitdauer des Unterrichtes ald wünfſchens— 
werth, als nothwendig aber nur eine fiebenjährige bezeichnet. 
Aber aud da, wo der fiebenjährige Kurius die Norm ift, werden 
wir doch nicht alle Kinder, welche innerhalb der durch fie begrenzten 
Alterftufe (alfo von 8—15 Zabren) in den Anftalten finden; es 
werden auch nit alle ihnen zugeführten Kinder volle fieben 
Fahre in denjelben verbleiben. Körperlide Schwäde der Zöglinge, 
welche in den mit ihrer Zaubheit verbundenen Krankheiten be- 
gründet ift, wird vielfach einen veripäteten Gintritt, Bildunge- 
unfäbigfeit einen verfrüheten Abgang herbeiführen. In nod 
größerem Umfange wird beides, namentlich jo lange fein Schul- 
zwang bejtebt, durch häusliche Verhältniffe der Kinder, nament- 
ih durd die Abneigung der Eltern gegen ihre Unterbringung 
außerhalb ded Mohnortes verurjaht werden. Im Allgemeinen 
dürfte daher die Annahme zutreffen, daß bei einem fiebenjäbrigen 
Kurſus der Anftalten der durchſchnittliche Aufenthalt der Kinder 
in denjetben 6 Jahre beträgt; d. b. dab jährlich der jechäte Theil 
in den einzelnen Anftalten bejegten Stellen zur Erledigung 
ommt. 

Thatſächlich aber, und darauf kommt es bier an, iſt auch dies bis 
jetzt noch nicht erreicht; noch ſteht es in vielen Gegenden ſo, daß das 
Verlangen nach der Durchführung idealer oder auch nur normaler 
Lehrarbeit dem dringenden Bunice nachftehen muß, die Unter- 
laffungen früherer Fahre gut zu maden, und einer möglichſt 
großen Anzahl von Kindern, welche die normale Alterögrenze für 
den Eintritt in die Taubftummen - Anftalten ſchon überichritten 
haben, doch noch einigen Unterricht zu ſchaffen. Die ausnahmslos 
opfermilligen und in Berfolgung ihrer Ziele einfichtigen und 


eifrigen Yandeödireftionen und Provinzial-Bertretungen baben 
fih durch dieſen Wunſch nicht davon abhalten lafjen, normale 
Schuleinrihtungen in dad Leben zu rufen, wie denn die vor- 
ftehenden Tabellen eine verhältnismäßig große Zahl von Anftalten 
mit 7 bid jähriger Kurjusdauer nachweiien. Aber abgejehen 
davon, daß einzelne von diefen noch nicht voll ausgeſtaltet find, 
begegnen wir in ihnen häufig Parallelklaffen oder abgefürzten 
Parallelfurjen, melde ältere Kinder nachbringen jollen. Es 
muß anerfannt werden, daß ed dabei vielfach eine Freude ift, zu 
ſehen, was treuer Fleiß auch mit diefen vermag, und wie lern- 
begierig dieje halberwadyjenen Knaben und Mädchen jelbft find. 
Die bezüglihen Beobadytungen find namentlidy in den Provinzen 
zu maden, mo die Wrbeiten für eine planmäßige und aud- 
reichende Beihulung der Taubftummen erft ſpät in Fluß ge— 
fommen find, jowie da, wo die epidemiihe Geniditarre in den 
ſechsziger Jahren dieſes Fahrhundertd ihre Verwüſtungen ange: 
richtet hat. 

Es kann demnach zur Zeit noch für den Umfang der Monarchie 
nur eine fünfjährige Bildungszeit als Durchſchnitt angenommen 
werden. 

Von dieſen Geſichtspunkten aus gelangen wir zu dem allge— 
meinen Ergebniſſe, daß in den Provinzen, wo ſich die Zahl der 
taubſtummen Kinder von 10—15 Jahren mit derjenigen der 
Zöglinge der für fie vorhandenen Unterrichtd-Anftalten dedt, 
dad unbedingt Nothwendige geichieht, daß da, wo die Zahl der 
Zöglinge die erftere Zahl überfteigt, die Einrichtungen bereits 
normal find oder doch normalen Zuftänden nahe fommen, dab 
aber da, wo weniger Zöglinge in Zanbftummen-Anftalten und 
Schulen zu finden find, als taubftumme Kinder von 10—15 
Fahren gezählt werden, nod erhebliche Notbftände überwunden 
werden mülfen. 

Wäre die Durhichnittöberehnung unbedingt berechtigt, jo 
müßte der Notbitand ald allgemein verbreitet bezeichnet werden, 
denn den 3991 Zöglingen unjerer Taubftummen-Schulen ftchen 
4468 taubitumme Kinder im Alter von 10 bis 15 Jahren gegen- 
über. Cine allgemeine Berehnung fann aber bier nur ver- 
wirren; ed müſſen vielmehr die Provinzen einzeln betrachtet 
werden. Dabei bleiben indeß die 83 Zöglinge der Königlichen 
Zaubftummen-» Anftalt zu Berlin außer Betracht, weil dieje für 
die ganze Monarchie, nicht für eine einzelne Provinz beftimmt 
ift. Ebenſo andererfeitd die drei taubftummen Knaben aus den 
Hohenzollernichen Landen, melde in Württembergiihen Anftalten 
untergebracht find. 


622 


Sm Einzelnen ftellt ih die Sache wie folgt: 


Provinz 


DOftpreußen . 
MWeftpreußen 
Berlin h 
Brandenburg . 
Pommern . 
Voſen 


Schleswig- Soiftein j 


Hannover . 

Weftfalen . » 
Hellen-Raffau . 
Rheinprovinz . 


— 
Ein wie lebendiges Bild die vorſtehende Tabelle auch von 


taubſtumme 


Kinder von 
10 bis 15 falten 


In den bezügl. 
Unterrihts- An: 
der Brovin 


befinden fi 
Jahren. Rinder 
688 391 
346 274 
124 148 
334 303 
307 248 
383 285 
685 465 
244 288 
53 148 
245 322 
>71 267 
146 205 
609 564 
4465 3908 


den Zuftänden einzelner Provinzen bietet, 


Anbalt, 


von den damald 2742 
im Alter von 


1— 5 Jahre 
5-10 


3 mehr 


1.) 


BIS IR  ı I IE 


n 3 Zöglinge, 
248 


„1-5 „ 185 
„15-20 „ 634 
„ 20—30 z 9 
„ 3040 , : 
„ 40-50 

unbefannt 80 


DOftpreußen . . 

Weftpreußen 5. , 
Berlin 16 „ 
Brandenburg SL. .% 
Bommern Bu... > 
Bofen. 8. „ 
Schleſien 106: 5, 5 
Sadjen . 18 5 u 
Schleswig. volfiein 1i8-;. 5 
Hannover R 2, % 
Weftfalen i BB. — 
Hefien-Naffau . 5 
Rheinland . .. 


Alſo 


weniger 


2742 Böglinge. 
Von den 15—20 Jahre alten Zöglingen famen auf 
39 bei einer Gefammtzahl von J— 


” 
" 
“ 


- 
- 


Ss ta 2 3 2 3 35 


33 

97 
179 
229 
370 
211 
117 
265 
239 
181 
322 


jo giebt fie dod für 
die Abichägung des zu befriedigenden Bedürfnifjes feinen ficheren 
weil die Alteröverhältniffe in den einzelnen Anftalten 
zu verichieden find. 

Es befanden fi bei der Volkszählung vom Dezember 1880 
Zöglingen der Zaubftummen-Anitalten 


623 


Will man zu einem zweifellos ficheren Ergebniffe gelangen, 
jo muß man den ſchon von Bededorff ein —— merk⸗ 
würdiger Weiſe dann nicht weiter verfolgten Weg wählen und die 
Zahl der alljährlih in das bildungsfähige Alter tretenden Taub— 
ſtummen mit derjenigen der zur Grledigung fommenden Stellen 
vergleihen. Diejer Vergleih ift in den beiden nadyfolgenden 
Tabellen a. b. der Art angeftellt, daß bei a. angenommen worden 
it, ed fomme jährlid der fünfte, bei b. der ſechsſte Theil der 
vorhandenen Stellen zur Erledigung. 


a. tünfjähriger Rural, 
Zahl der jährlich Zahl der zur Er- 





1. in das bildungs- Tedigung fommen- alfo gegen 2 
Provinz fähigeAlter treten den Stellen in den mehr weniger 
den taubftummen Unterrihts-An« 
Kinder ftalten 
Ofipreufeu . » » .» 137 78 — 59 
Weftpreußen - . » 69 55 — 14 
Berlin.— 21 30 9 — 
Brandenburg . .. 67 61 — 6 
Bommern . » .» . 61 49 — 12 
Veſien 5% 75 57 18 
Shlefen . .» . . 137 93 — 44 
Sachſen. 49 57 8 — 
Schleswig-Holftein . 17 30 13 _ 
annover . » .. 49 64 15 _ 
effalen -. . ». 54 53 — —1 
Heſſen⸗-Naſſau. .. 30 41 —11 — 
Rheinprovinz. .. 122 113 9 
Summa 888 781 56 163 
b. ſechsjähriger Kurſus. 
Oſtpreußen. .. 137 65 — 72 
Weftpreußen . . . 69 45 — 24 
BEN 2 21 25 4 — 
Brandenburg . .. 67 50 — 17 
ommen - 2. 2. 61 41 — 20 
PH 22% 5. 75 47 — 28 
Shlefien . ... 137 76 — 61 
Sadin. . ... 49 48 — —1 
Schleswig-Holftein . 17 24 7 — 
Hannover . . . . 49 53 4 — 
Weitfalen . . . . 54 48 — 6 
Hefſen-⸗Nafſſau. . . 30 36 6 = 
Rheinland . . . . 122 94 — 28 
Summa 888 652 21 257 


Das Endergebnis aller Berechnungen iſt alſo, daß in Berlin, 
in Schleswig-Holfſtein, in Hannover und in Heſſen-Naſſau ſich 
die Berjorgung der taubftummen Kinder normal vollzieht; daß 
dad Bedürfnis in Sachſen eben, in Pommern, Brandenburg, 
Weftfalen und der Rheinprovinz annähernd gedeckt ift, daß fich 


624 


aber in diefen Provinzen fehr bald ein Defizit empfindlich machen 
wird, wenn nicht redhtzeitig eine Erweiterung der vorhandenen 
oder die Begründung neuer Anftalten erfolgt, daß in Oft- und 
MWeftpreußen, in Poien und in Scleften die vorbandenen 
Einrichtungen ſchon jetzt nicht genügen, und daß namentlich in 
Oſtpreußen und in Schleſien die Errichtung neuer Anſtalten 
dringend zu wünſchen iſt. 


6, 
Geſchichtliche Nachrichten über die einzelnen Anftalten. 
a. Zeittafel,*) 

1788. Berlin, (privat, jetzt Königl.) Anftalt. 

1799. (Kiel jept) Schleswig, (uriprüngtid Königlich, jetzt) 
Prov. Anitalt. 

1817. Camberg, (erft Privat, jegt) Prov. Anftalt. 

1818. Königsberg, anfangs Königlich, jetzt provinzialftändiidh. 

1821. Breslau, private Anitalt. 

1822. Erfurt, (erft privat, jet) Prov. Anftalt. 

1825. Halberftadt, (jept) Prov. Anftalt. 

1827. Sranffurt a/M., (privat, jegt) ftädtiiche, milde Stiftung. 

1828/31. Köln, Vereind-Anftalt. 

1829. Weißenfels, (jest) Prov. Anftalt; Hildesheim (erft 
Privat jet) Prov. Anftalt. 

1830. * Ben (erft Seminar » TZaubftummenjhule, jept) Prov. 
Anftalt 

1831. Liegniß, Privat-Anitalt; Soeſt, Prov. Anftalt. 

1832. Poſen, Prov. Anitalt. 

1833. Angerburg, Prov. Anftalt; Marienburg, desgl. 

1834. Halle a./S., Privat-Anftalt. 

1836. Matibor, Privat-Anftalt. 

1837. Stralfund, Bereind-Anftalt. 

1838. Homberg, jept Prov. Anftalt; Aachen, Bereind-Anftalt, 

1839. Stettin, Königliche Provinzial-Taubftummen-Anftalt (Zobn, 
Privat-Anftalt, jeit 1851 in) Petershagen. 

1840. (Braundberg, jept) provinzialitänd. in Rofiel, 

1841. J orſt (jetzt) Prov. Anftalt; Kempen (jebt) Prov. 
Anſtalt 

1844. Emden. Vereins-Anſtalt. 

1052. Demmin, Privat-Anftalt (mit Provinzial-Zuſchuß). 





* Die angegebenen Jahreszahlen finden ihre Rechtfertigung im den nad. 
— enden Notizen; bei Anſtalten, welche ſich aus kleinen Anfängen entwickelt 

F mußte das eigentliche Stiftungsjahr bisweilen willkürlich gegriffen werden 
und fönnen die bezitglihen Angaben deshalb Widerfpruch finden. Berichtigungen 
von zuftändiger Seite werden willkommen jein. 


625 





1854. Brühl, Prov. Anftalt; Neuwied, Prov. Anftalt. 

1857. ET ae (jetzt) Prov. Anftalt; Stade, (jet) Prov. 
Anttalt. 

1860. &öölin, ſeit 1879 provinzialftänd.; (Bütow wie Demmin). 

1864. Diterburg, (jegt) Prov. Anftalt. 

1867. (2auenburg i. P., Prov. Anftalt.) 

1871. Bromberg, (erſt private, jegt) Prov. Anftalt. 

1872. Schneidemübl, Prov. Anftalt. 

1873. Königöberg, Verein; Shlodau, (Kreid, jept) Prov. 
Anitalt. 

1875. Berlin, Städtiſch. 

1876. Graudenz, (Kreis, jept) Prov. Anftalt. 

1877. (Berlinden, wie Demmin.) 

1878. (Ejien, Städt. Anitalt.) 

1879. Trier, Prov. Anitalt. 

1880. Wriezen a. O., Prov. Anftalt; Elberfeld, Städtiſch 
mit Unterftügung aus Prov. Fonds, 

Ueber die in Parentheſen aufgeführten Anitalten merden Die 
Spezialnachrichten gelegentlich nachgebracht werden. 

b. Nachrichten (nad Mittheilungen der Herren Voriteher). 

Provinz Ditpreußen. 
Die provinzialftändiihe Zaubftummen-Anftalt zu 
Königsberg. 

Die Anftalt ift im Sabre 1817 durch Allerhöchſte Kabinetö- 
Drdre vom 26. Mai aus Staatömitteln fundirt und im Januar 1818 
in Miethöräumen als Internat eröffnet. Der erfte Direktor war 
Dr. Neumann. Ihm folgten nacheinander Hartung, von 1833 bis 
Mihaelid 1835, Riemer, von Michaelis 1835 bi dahin 1848, 
Lettau, von Micaelid 1848 bis dahin 1863, Zimmermann von 
Michaeli 1863 bis dabin 1874, Gotih vom 1. April 1874. Das 
Inftitut trat mit der Stiftung von 10 Königliden Freiſtellen in’s 
Leben. Die Freizöglinge wurden dem Direktor in Pflege gegeben und 
zur Dedung ſämmtlicher Koften 2500 Thlr. aus Staatömitteln bemilligt. 
1819 gründeten auf Anregung der Königlichen Regierung die oftpreußt- 
fen, 1821 die weſtpreußiſchen Stände je 6 Freiftellen. Audy die in 
dieje einberufene 12 ftändiichen Zöglinge wurden dem Direktor für 
ein jährliches Honorar von 2700 Thlr. in Penfion gegeben. Außerdem 
wurden ftädtiiche Freiihüler und Privatzöglinge aufgenommen, fo 
dab die Schülerzahl im Jahre 1825 auf 36 geftiegen war. 1819 
wurde ein zweiter, 1824 ein dritter Lehrer angeftellt. Die Schüler 
wurden in 3 Klaffen imterrichtet; fie blieben ftatutenmähig 6 bis 
8 Zahre in der Anftalt, viele aber 10, einige felbft 11 bi8 12 Fahre. Von 
dem zweiten Jahrzehnt ihres Beſtehens an murden der Anftalt mehr: 
fach junge Lehrer zur Ausbildung ald Taubftummenlehrer überwiejen. 


626 





1833 jdieden in Folge der Gründung der Taubſtummen—⸗ 
Schulen zu Angerburg und Marienburg die ſtändiſchen Freiichüler 
aus; in Folge deijen wurde die 3. Lehrerſtelle eingezogen; auch die 
Penfiondverhältniije der Zöglinge vereinfachten ſich. 

1835 erhielt die Anftalt ein eigened Gebäude, das mit einem 
Koftenaufmwande von etwa 9000 Thlr. erbaut worden war. 

Im Sabre 1843 wurde die Zahl der Königlichen Freiftellen 
um 8 vermehrt; die Schülerzahl ftieg auf 30. 

1853 wurde die 3. Lehrerſtelle wieder ind Leben gerufen. Die 
Schule hatte 3 Klafjen mit 2 jährigem Kurſus. Die ganze Bildungs: 
zeit der Schüler dauerte 6 Fahre. 

1867 wurde eine 4. Klaffe und eine 4. Lehrerſtelle errichtet. 

1870 die geſammte Lehrzeit auf 8 Jahre ausgedehnt, nachdem 
die Anjtalt bereits 1859 Externats-Einrichtung erhalten batte. 

Nachdem auf Grund ded Gefeped vom 8. Zuli 1875 die Ver— 
waltung des Königlichen Taubſtummen-Inſtitutes vom 1. Sanuar 1876 
ab dem ProvinzialeVerbande von Preußen übertragen worden war, 
wurde eine fünfte Klafje eröffnet und ein fünfter Lehrer berufen. 

Gegenwärtige Frequenz 87 Schüler, worunter 64 Areizöglinge, 
10 ftädtiihe Freiihüler, 3 Provinzial-Freiichüler, 1 Penfionär und 
I Privatichüler find. Dem 8 jährigen Unterrichtöfurfus zufolge find 
auch 8 Klaffen eingerichtet. Außer dem Direktor find 8 Lehrer und 
eine Lehrerin, legtere zur Grtheilung des weiblichen Handarbeitd- 
unterrichtes, angeltellt. Auch wird ein Stipendiat zum Taubftummens 
lehrer ausgebildet. 

Nah den vorhandenen Liſten hat die Anftalt jeit ihrer Stiftung 
478 Schüler aufgenommen, darunter 241 Kreizöglinge, 27 ftändiiche 
Zöglinge, 100 ſtädtiſche Freiihüler und 110 Privatihüler. Wahr: 
ſcheinlich aber ift die Gejammtzahl eine böbere, da das Echülerver- 
zeichnid während der Zeit von 1835 bis 1848 bedeutende Lücken zeigt. 


Die Dftpreußiihe Bereind-Taubftummen-Anftalt zu 
Königsberg. 


Als eigentlicher Stifter der Anſtalt iſt der Major a. D., 
Rechnungsrath Jany anzuſehen. Er gründete im Jahre 1868 ein 
Komité, welches ſich die Aufgabe ſtellte, in Stadt und Provinz 
Sammlungen von Cigarrenabfällen zu veranftalten, dieſelben zu ver— 
werthen und den Ertrag zur Ausbildung taubftummer Kinder zu 
verwenden. Schon nad wenigen Jahren konnte das Komite mehrere 
Freiftellen in der Königlichen, jegt Provinziale-Taubftummen-Anftalt 
ftiften. Die Stiftung führte den Namen: „Sany- Stiftung.“ 

Im Jahre 1872 trat an Stelle diefer Stiftung der „Oſtpreußiſche 
GentralsBerein für Erziehung bedürftiger taubftummer Kinder” mit 
dem Zwede, dur regelmäßige Beiträge feiner Mitglieder und durch 
anderweite Zuwendungen die Mittel herbeizujhaffen, um den be» 


627 





dürftigen taubjtummen Kindern in Oftpreußen ohne Unterſchied der 
Religion die Erziehung in einem Taubftummen-Inftitute zu ermög- 
liyen. Der überrajchende Erfolg der Vereinsbeſtrebungen, welder 
wejentli den Bemühungen ded damaligen Regierungs-Präfidenten 
von Aueröwald, des Majors Jany und des Regierungs-Rathes, jept 
Geheimen —— Marcinowski zu verdanken war, er— 
muthigte den Vereins-Vorſtand, mit der Gründung einer eigenen 
Schule vorzugehen. 

Am 20. Oktober 1873 wurde in einem gemietheten Häuschen 
die Vereins-Taubſtummenſchule eröffnet und zu deren Leitung der 
noch heute als Direktor derſelben fungirende, damalige Lehrer an 
der Königlichen Taubſtummen-Anſtalt, Schön, berufen. Der Unter— 
riht begann mit 7 Schülern, deren Zahl ſich jedoch im Laufe des 
Jahres auf 19 erhöhte und die Anftellung eines zweiten Lehrers 
erforderte. 

Im Jahre 1877 erwarb der Berein durch Ankauf ein Grund» 
ftüd, Unterhaberberg 25 belegen, und ließ auf demjelben das jegige 
Anftaltögebaude aufführen, weldes im Dftober 1878 bezogen wurde. 
Es enthält 8 Klafjenzimmer und Wohnungen für den Dirigenten 
und 4 unverheiratbete Lehrer. Die Anftalt ift Erternat und zählt 
gegenwärtig 104 Schüler, worunter 15 Freizöglinge, 22 Sreijchüler, 
50 Kreiszöglinge und 17 Zahlſchüler. 

An Pflegegeld werden pro Kind und Fahr 162 M. gezahlt. 
An der Anitalt find außer dem Direktor Schön 4 ordentliche Kehrer, 
4 Hilfölehrer und 2 Handarbeitslehrerinnen beichäftigt. 

Die Dauer des Unterrichtöfurius beträgt 4—6 Jahre. Da 
der Verein jedoch auch die älteren Kinder, welche in den Provinzials 
Anitalten ihred vorgefchrittenen Alterd wegen nicht Aufnahme finden 
fonnten, von der Wohlthat des Unterrichted nicht ganz ausſchließen 
mochte, befindet ſich noch eine Anzahl: Schüler in der Vereind- 
Anftalt, die nur einen zwei- biö dreijährigen Unterricht» Kurjus 
durchmachen können. Die Anftalt, weldye das Grundftüd noch nicht 
Ihuldenfrei hat, wird von den laufenden Mitgliederbeiträgen und 
den Subventionen der Provinzial» und Kreiövertretungen unterhalten. 

Der legtjährige Etat betrug in Einnahme und Ausgabe 33 500 M. 

Megen Rüdganges in den eigenen Einnahmen des Vereines ift 
der Zujhuß aus Provinzialfonds neuerdings von 6000 M. auf 
10000 M. erhöht worden. Cine weitere Erhöhung zum Zwede 
der Gründung neuer Kreiftellen und der Aufbellerung der Lehrer: 
gehalte wird dringend gewünſcht. 

Der Bereindvorftand befteht zur Zeit aud den Herren, Regierungs» 
präfident Studt, General: Landihaftödireftor Bol, Provinzial: 
Schulrath Gawlid, Kaufmann Honig, Polizeirath Jagielski, Stadt- 
rath Lea, Sanitätöratb Dr. Magnus, Landeshauptkaſſen-Rendant 
Nagel, Regierungd-Präfident a. D. von Saltwedel, Landesrath 


Wiedemann. Chrenmitglieder des Borjtandes find die Herren 
Rechnungsrath und Major a. D. Jany, Gebeimer DOber-Finanzrath 
Marcinowski, Berlin, Regierungöpräfident a. D. von Schmeling, 
Cõslin; Proteftor des Vereines war bid zu jeinem Tode Sr. Könige 
liche Hoheit Prinz Garl. 

Die Provinzial-Taubftummen-Anftalt zu Angerburg. 


Die Anftalt verdankt ihre Gründung den raftlofen Bemühungen 
des Dberpräfidenten der Provinz Preußen von Schön, welder den 
Provinzial-Landtag vermochte, fie ind Xeben zu rufen. Als Stiftungs- 
Urkunde ift der Allerhöchſte Landtagsabihied vom 3. Mai 1832 
anzufehen, in welchem die Gründung ſtändiſcher Taubſtummenſchulen 
genehmigt wurde. | 

Eröffnet wurde die Anftalt, welche mit dem Schullehrer-Seminare 
verbunden wurde, am 1. April 1833. Der Unterricht begann am 
16. deöjelben Monats mit 9 Zöglingen in einem Lehrzimmer des 
damaligen Seminargebäudes unter der Leitung ded Seminardireftord 
und Pfarrerd Schulz und des Lehrerd Radau. 1835 wurde fie in 
ein bejonders gemiethetes Haus verlegt; 1842 murde ein eigenes 
Grundſtück für die Schule angelauft, da derſelben ein Königliches 
Gnadengeichenf von 3000 Thalern zu Theil geworden war. 

Die Anftalt war für 15 Zöglinge begründet, 1836 zäblte fie 
36, 1859 72 ProvinzialsFreizöglinge. Im Jahre 1863 erfolgte die 
Trennung der Zaubitummen-Anftalt vom Seminare und wurde 
mitteld Königlichen Ober: Präfidial-Erlajjes vom 20. März 1863 
die Verwaltung der Anſtalt der provinzialftändiichen Landarmen— 
Kommiifion für Ditpreußen und Littauen übertragen. 

Sm Jahre 1876 wurde die neue Provinzial-Drdnung eingeführt 
und die Anftalt der Aufliht und Verwaltung ded Landeö-Direftord 
und des Provinzial-Ausſchuſſes unterftellt. 

Die Zahl der Freiftellen ift jegt auf 104 feitgelegt und haben 
davon die Kreile Pr. Cylau, Fiſchhauſen, Friedland, Gerdauen, 
Königdberg (Land), Königsberg (Stadt), Labiau, Memel, Raftenburg, 
MWehlau im Regierungsbezirke Königsberg, und die Kreile Angerburg, 
Darfehmen, Goldap, Gumbinnen, Heydefrug, Snfterburg, Sobannisd- 
burg, Loetzen, Lyck, Niederung, Oletzko, Pillfallen, Ragnit, Sendburg, 
Stallupönen und Tilfit im Negierungsbezirfe Gumbinnen je 4 Frei— 
ftellen zu bejegen. 

Außerdem bat die Anftalt gegenwärtig noch 12 Penſionaire, 
9 Freiihüler und 3 Zahlihüler, jo daß fi die Zahl der Zöglinge 
auf 128 beläuft. 

Der Unterrihtd-Kurius ift jechsjährig. 

An der Anftalt wirken außer dem Direktor Stodmann noch 
5 ordentlihe und 4 Hilfölebrer und 1 Lehrerin für weibliche Hand— 
arbeiten. 


629 





Die provinzialftändifhe Taubftummen-Anftalt 
zu Röfſel. —— 
Durch den —— Seminar-Direktor Arendt wurde im 
Jahre 1840 am Königlichen Schullehrer-Seminare zu 2 
eine einklaſſige Taubſtummenſchule ins Leben gerufen, um einerſeit 
einem Theile der taubſtummen Kinder katholiſcher Konfeſſion aus 
den 4 ermländiſchen Kreiſen eine genügende Ausbildung zu gewähren, 
andererjeitd aber die angehenden Lehrer dortielbft mit der Taub: 
ftummen=Unterrihtömethode vertraut zu machen. zn 
1873 wurde eine zweite Klaffe errichtet und eine zweite Lehrer!’ 
ftelle begründet. SI 
Am 1. DOftober 1878 wurde die Taubſtummenſchule zu 
Braundberg unter Umwandlung in eine Simultan-Anftalt auf der 
Dftpreußiichen Provinzial-Verband übernommen. 
In dem Zeitraume von 1840 bis zum 1. Dftober 1878 hatten 
148 Zöglinge (86 Knaben, 62 Mädchen) Aufnahme in dieſe Schule 
gefunden und waren im Laufe der Zeit 71 Knaben und 49 Mädchen 
aus derjelben entlaffen worden, jo daß die Zahl der von der Provinz 
übernommenen Schüler 28 (15 Knaben und 13 Mädden) "betrug, 
die auf Koften der Provinz, der Kreife und der Angehörigen in ber. 
Stadt untergebraht waren. Die Anftalt war als Externat be— 
gründet worden und ift es auch ferner geblieben. Bereitd im Oftober‘ 
1878 ftieg die Schülerzahl von 28 auf 50, fo daß bald darauf bie 
Anftellung eines dritten Lehrers erfolgen mußte. Gleichzeitig‘ mit 
der erfolgten UWebernahme der Schule wurde die vollſtändige Los— 
trennung der Anftalt vom Königlichen Lehrer-Seminare auch Auferlich 
vollzogen, indem die Anftalt, allerdings zunächſt nur miethsweiſe, 
in eigenen Räumen untergebradyt wurde. jung ni? 
1881 wurde fie nad Röfjel verlegt, wo am 14. September 
das für fie errichtete neue Gebäude eingeweiht wurde. Gleichzeitig 
wurde der Wirkungskreis der Anftalt auf 10 Kreiſe ausgedehnt und 
die Bildungdzeit auf 6 Fahre bemeffen. Die Schule erhielt. 6 auf: 
fteigende Klaffen. Die Provinz fundirte 40 Freiftellen, Außerdent 
gründeten die ermländiichen Kreite Allenftein 4, Braunsberg 8, Heild- 
berg 8 und Röſſel 4 weitere $reiftellen. Er | J 
Die Frequenz der Anſtalt betrug ee 
am 1. Dftober 1879 79 Zöglinge in 5 Klaffen, 
R R 1880 77 ! — — 


1881 71 —8 „ars 
2 " 1882 71 " ” 6 ‚ ! 
1883 76 6 


Außer dem Direktor Heinick ftehen 5 ordentliche. Lehrer und 
2 Hilfölebrer, jowie eine Lehrerin für den Unterricht in weiblichen 
Handarbeiten in Funktion. Don den Lehrern gehören 4 der Fatbo- 
liichen und 4 der evangeliihen Konfefftion an; von den, Schüler 
find durdyichnittlich °/, katholiſch und ?/, evangeliich, 

1884. 42 


630 


Seit dem 1. Dftober 1878 find außer den bereitd aufgeführten 
28 übernommenen Zöglingen noch 126 (76 Knaben und 50 Mädchen) 
aufgenommen und 78 entlafjen worden, weldes einen Beftand von 
76 Schülern ergiebt. Die meiſten diefer Kinder find in den erften 
Lebensjahren an der Geniditarre, einige jedoh an Typhus, Scharlady 
und er ur ertaubt. Zaubgeborene giebt ed bier nur 
wenige und felbft in den wenigen Fällen ift dieje nicht beftimmt 
nachzuweiſen. Als das aufnahmefähige Alter ift die Zeit vom 
vollendeten 7. bid 10. Lebensjahre beftimmt und darf der Aufenthalt 
in der Anftalt in der Regel nicht über das 16. Lebensjahr ausgedehnt 
werden. Die Unterhaltungsfoften betragen für Die Sreizöglinge 
jährlih 180 M., für die anderen Zöglinge kann außerdem noch ein 
Schulgeld von 60 M. jährlih erhoben werden. 


Provinz Weitpreußen. 


Die provinzialftändifhe Zaubftummen-Anftalt zu 
Marienburg. 


Die Anftalt ift gleichzeitig mit derjenigen zu Angerburg und 
in derjelben Weije wie diefe ind Leben getreten und am 1. April 
1833 mit 6 Zöglingen eröffnet worden. Erſter Lehrer Lettau. 
1862 wurde die Taubſtummenſchule vom Seminare getrennt. Erfter 
Direktor Dr. Haaje ; dermaliger C. Hollenweger, vorher in Schleöwig. 
Die Anftalt befindet ſich in einem eigenen, für ihre Zwede befonders 
eingerichteten Gebäude. 

Zu vergleihen Hollenweger: Die Provinzial-Taubftummen-An- 
ftalt zu Marienburg. Marienburg 1883. 


Die provinzialftändiihe Taubftummen-Anftalt zu 
Schlochau. 


Die Anftalt wurde am 1. Dezember 1873 als kreisſtändiſches 
Snititut für den Kreid Schlohau mit 30 Kindern eröffnet und als 
Dirigent der Hauptlehrer Eimert von der Marienburger Anftalt 
berufen, dem ein Hilfölehrer beigegeben war. Im Sahre 1875 
ſchloß fi der Kreis Flatom mit 10 Kindern, im Sahre 1876 der 
Kreid Konig mit 6 Kindern, im Zahre 1877 der Kreis Tuchel mit 
3 Kindern und der Kreis Deutih Krone mit 4 Kindern der Anftalt 
an. Bei Auflöjung der freisftändiichen Anftalt zu Pr. Stargard 
im Dftober 1880 traten audy deren Zöglinge — 18 an der Sub 
— in die hiefige Anftalt ein. Das Lehrerperfonal beftand dann 
aus dem Dirigenten und 2 Hilfölehrern. Am 1. Dftober 1882 wurde 
die Anftalt in eine Provinzial-Anftalt für 100 Freizöglinge ums 
gewandelt, an der außer dem Dirigenten 6 ordentlihe und 2 Hilfs- 
lehrer wirken. Gegenwärtig befinden fih in der Anftalt 96 Frei: 
zöglinge, 1 Freiſchuͤler und 1 Zahlichüler, in Summe 98 Zöglinge, 
welche in 8 Klaffen unterrichtet werden. — Es find im Ganzen 


631 
mit den in der Anſtalt befindlichen Zöglingen 291 aufgenommen 
worden, mithin als ausgebildet entlaſſen 193. 

Der Etat der Anſtalt pro 1884/5 beläuft ſich in Einnahme 
und Audgabe auf 38 300 M. 


Die provinzialftändiihe TZaubftummen-Anftalt zu 
Graudenz 


it auf Anregung ihred dermaligen Dirigenten, Taubſtummenlehrers 
Radomski, damald in Marienburg, und ded Landrathes v. Brünned 
2 Rofenberg, am 1. Dftober 1876 für die Kreiſe Graudenz, Culm, 

chwetz, Stradburg, Löbau, Roſenberg, Marienwerder und Stuhm 
als Nothanftalt zunächit auf ſechs Jahre zur Ausbildung der durch 
die Genidftarre taub gewordenen Kinder begründet worden. 

Während des fiebenjährigen Beltebend des qu. Inftitutes find 
in demjelben 110 Taubftumme ausgebildet worden. 

Dem Dirigenten ftehen drei Lehrer zur Seite, jeit 1882 ift 
die Anftalt auf den Provinzial Verband übernommen, welder fie 
aber nad Auödgeftaltung jeiner anderen Anftalten einzuziehen be= 
abſichtigt. 

Zu vergleichen find: Radomski: Das Taubſtummen-Bildungs— 
weſen in Weſtpreußen. Graudenz 1878, und die Taubſtummen— 
bildung in der Provinz Weſtpreußen, ein Organ der Taubftummen- 
Anftalten in Deutſchland 1882. Nr. 5. 


Die Königlihe Taubftummen- und Lehrerbildungs— 
Anftalt zu Berlin. 


Die Königlihe Taubftummen-Anftalt in Berlin wurde ald die 
erfte diefer Art in Preußen von Eſchke, einem Schwiegerjohne 
Heinicke's, ded befannten Stifterd der Taubftummen-Anftalt in Leipzig, 
am 2. Dezember 1788 gegründet. Zunächſt trug die Anftalt einen 
rein privaten Charakter, und der Gründer derielben war, abgejehen 
von einer ihm vom Königlichen General-Direftorium unter dem 
15. Juli 1793 gewährten jährlihen außerordentlichen Unterftügung 
von 200 Thlr., ohne jede anderweitige Beibilfe 10 Jahre lang 
allein auf ſich felbft angewielen. Auf Allerhöhften Befehl Seiner 
Majeftät des Königd Friedrih Wilhelm III. wurde dad Pieper’iche 
Grundftüd, Linienftraße 85 für den Preis von 7800 Thaler 
erworben und Eſchke am 6. Juni 1798 übergeben. Zugleich 
wurde diefer mit dem Titel und Nange eined Königlihen Pro— 
fefford zum Direktor der Anftalt beitellt nnd erhielt eine fefte 
jährlihe Einnahme von 600 Thlr. nebft freier Wohnung zugefichert. 
Im Uebrigen war jedoch der Direktor auf die Einnahme aus dem 
Koſt- und Zchulgelde feiner Zöglinge angemwielen, jo daß die Anftalt 
trog ihrer Erhebung zur Königlichen vorherrſchend eine Privatanitalt 
des Direktors blieb; erft im Laufe der Zeit wurde fie allmälig 


42* 


632 





diejes Charakters entfleidet und zu einer reinen Staatsanitalt 
gemadht. 

Im Fahre 1812 wurde der Anftalt nody ald weitere Aufgabe 
die Ausbildung von Taubſtummen-Lehrern zugemiejen. 

Unter dem 26. Juni 1836 wurde angeordnet, daß geeignete 
Volksſchullehrer einen 6 wöchentlichen Kurhue an der Königlichen 
Zaubftummen-Anftalt in Berlin durhmaden follten, um dann die in 
ihrem Schulorte und in der Nahbarichaft vorhandenen taubftummen 
Kinder unterrichten zu können. Dieje Cinrihtung beitand zum 
Nachtheile der Königlichen Zaubftummen-Anftalt und zu noch größerem 
Schaden der Entwidelung ded Taubftummen-Bildungsmwejend über: 
haupt bi8 zum Sabre 1881. 

Im Herbite des Jahres 1876 wurde eine durcdhgreifende Re— 
organifation der Anftalt nah Innen und Außen bin in Angriff 
genommen, indem die deutiche Methode in fonjequenter Durchführung 
zur Anwendung gebradht, das Lehrerperional vermehrt und beijer 
bejoldet, ein neues prächtiged Schulhaus erbaut und reichliche Unter: 
richtömittel befdyafft wurden. Seit 3 Jahren tft der Anftalt neben 
ihren jonftigen Aufgaben die Ausbildung von Taubſtummen-Lehrern 
in erhöhtem Maße zur Pflicht gemacht worden. 

Direktor: Dr. theol. Treibel. 

Zu vergl.: C.Bl. 1878 ©. 246. Saegert a.a.D.©.1 ff. 
Zeitichrift des Königl. tat. Büreaus 1883. L., II. S. 235 ff. 


Die ftädtifhe Taubftummenihule zu Berlin 


wurde am 4. Januar 1875 mit 34 Schülern und 2 Lehrern (Berndt 
und Gutzmann) in der Wafferthorftr. 34 eröffnet. Die Veranlaffung 
zu ihrer Errichtung gab der Umftand, daß bei dem jchnellen Wachs— 
thume der Stadt die biefige Königlihe Zaubftummenanftalt ſchon 
jeit Jahren nicht mehr im Stande war, alle bier ortdangehörige 
taubftumme Kinder aufzunehmen. Da die in jener Straße gelegenen 
Miethsräumlichkeiten ſehr mangelhaft waren und eine Entwidelung 
der Anftalt nicht geftatteten, jo wurde die Schule ſchon am 1. Dftober 
ded folgenden Sabred nad dem Kommunal: Haufe Blumenftraße 63a 
verlegt, wo fie fib noch jet befindet. Inzwiſchen ift ihre Schüler- 
ahl auf 163 geitiegen. An derjelben unterrichten gegenwärtig außer 
* Rektor Berndt 9 Lehrer und 2 Lehrerinnen. Die Anſtellung 
weiterer Lehrkräfte ift in Ausficht genommen. 

Die Schule ift Erternat. Ortsangebörige werden unentgeltlich 
unterrichtet, Auswärtige zahlen 150 M. Schulgeld p. a. Der von 
der Stadt für das laufende Etatsjahr berechnete Bufhuf beläuft 
fih auf 39 998 M. Der Bau eines eigenen Anftaltögebäudes ſteht 
in fiherer Ausſicht. 

Der Unterrihtöfurfus dauert nach dem der Anftalt zu Grunde 
liegenden Lehrplane 8 Jahre. 


633 





Provinz Brandenburg. 
Das Wilhelm-Augufta-Stift zu Wriezen a. O. 


Die Stände der Provinz Brandenburg haben zur Erinnerung 
an den goldenen Hochzeitdtag der Kailerlihen Dtajeftäten, den 
11. Juni 1879, den Betrag von 225 000 M. bewilligt, um mit 
Hilfe desjelben eine Provinzial-Taubftummen-Anftalt zu begründen, 
Zu dem Zwede ift das ehemalige Garniſon-Lazareth zu Wriezen a./D. 
nebjt einer größeren Fläche Yandes erworben worden. Am 18. Dftober 
1880 konnte die Taubſtummen-Anſtalt mit 33 Zöglingen in dem 
erwähnten Gebäude eröffnet werden. Der nothwendige Grweiterungd- 
bau wurde im Herbite 1881 vollendet und am 18. Dftober desjelben 
Zahres bezogen. Die Kreiſe der Provinz haben bei der Anftalt 
65 Freiftellen begründet. 

Gegenwärtig umfaßt die Anftalt, die mit Genehmigung Seiner 
Majeität ded Kaijerd den Namen „Wilhelm-Augufta-Stift“ führt, 
106 Zöglinge, 45 interne und 61 erterne. Diefelben werden von 
dem Direktor Walther, 6 ordentlihen Lehrern, 2 Hilfälehrern und 
einer Lehrerin in 9 Klaffen unterrichtet. 


Provinz Pommern. 
Die ProvinzialsTaubftummen-Anftalt zu Stettin. 


Der Plan zur Gründung einer Taubftummen-Anftalt in Pommern 
entitand im Fahre 1823. Die Ausführung desjelben verzögerte ſich 
indeß über ein Jahrzehnt. 1835 beſchloß — nad jahrelangen Ber: 
bandlungen — der Provinztalstandtag des Herzogthums Pommern 
und Rügen zum Bau eined Haufes 3500 Thlr. und als jährlicyen 
Zuſchuß — auf 10 Fahre — 700 Thlr. für eine Taubjtummen- 
Anftalt zu bewilligen unter der Borausiegung bezw. Bedingung, daß 
a die Anftalt örtlid und organiih mit dem Lehrer-Seminare in 
Stettin verbunden, b der Bauplag auf dem Grundftüde des König— 
lihen Seminared unentgeltich bergegeben, e die Leitung des Inftitutes 
dem Seminar-Direftor übertragen, d die Pfliht der Unterhaltung 
ded Gebäudes dem Fiskus obliegen und e die Verwaltung und 
oberfte Leitung von der Staatsregierung übernommen würde, Diefer 
Beihluk fand durch den Allerhönften Landtagsabihied vom 
28. Mai 1835 Beftätigung. 

4 Sabre fpäter — am 15. Oftober 1839 — wurde die Anftalt 
ald „Königliche Provinzial-Taubftummenfhule* mit 9 Kindern und 
1 Lebrer (Böttcher) eröffnet. Sie verfolgte nad dem PVorgange 
anderer Provinzen den doppelten Zweck: taubftumme Kinder zu 
unterrichten und zu erziehen und Lehrer für den Taubſtummen— 
Unterriht — zwedd Verallgemeinerung dedfelben — zu befähigen. 


634 





Sie war demnach urfprünglid, wie andere Seminar-Taub— 
ftummen-Anftalten, Uebungsſchule. Diejen Charakter bewahrte fie 
bis zur Trennung vom Seminare und der damit verbundenen Ueber- 
fiedelung in ein neues größeres Anftaltögebäude im Dftober 1861. 

Die Uebenden waren die Zöglinge des Seminared und gegen 
Nemuneration beihäftigte Hilfölehrer, auch Lehrgebilfen genannt. 
Die Zahl der erfteren feftzuftellen, dürfte ohne Belang fein, da die 
Ipätere Facharbeit gleich —* iſt. Die Zahl der letzteren beträgt 
bis zur Trennung — 1861 — 44, von 1861 bis zur Gegenwart 22, 
im ganzen 66. Bon diefen 66 find 54 in den Volksſchuldienſt über- 
reip. zurüdgetreten, 12 im Taubſtummen-Lehramte geblieben. 

Im Fahre 1866 erfolgte die erfte definitive Anftellung eines 
ordentlichen LXehrerd ald Hauptlehrer. Damit hatte der vorgenannte 
Zwed, Lehrer zur Berallgemeinerung des Taubftummen-Unterrichtes 
audzubilden, jein Ende erreicht; die Beihäftigung der Hilfölehrer 
währte jedoh aus Sparſamkeitsrückſichten noch eine Zeit lang fort. 
Die Umwandelung der erſten Hilfölebrerftelle in eine ordentliche Lehrer— 
ftele erfolgte 1866, die der zweiten 1873, die der dritten 1878, die 
der vierten 1879, die der fünften 1881 und die der fehlten 1883. 

Im Fahre 1848 erbielt 1 Hilfölehrer jährlih 216 M., 1858 
— 288 M., 1868 — 450 M., 1878 — 1200 M. NRemuneration. 
Seit 1877 beträgt das Gehalt der ordentlichen Xebrer bei der Ans 
ftellung 1800 M., fteigt nad je 6 Fahren um je 300 M. bis zum 
Höchſtgehalte von 2700 M. nebit freier Wohnung oder 300 M. 
MWohnungsgeld. Das Gehalt ded Vorſtehers, bei der Schaffung 
diefer Stelle im Jahre 1861 auf 1800 M. nebft freier Wohnung 
normirt, wurde 1874 auf 2400 M., 1877 auf 3000 M. und bei 
der Ernennung des Borfteherd Erdmann zum Direktor im Jahre 1880 
auf 3600 M. erhöht. 

1865 wirkten an der Anftalt 1 Vorſteher und 4 Hilfslehrer 
mit indgejammt 3600 M. Gehalt, gegenwärtig find thätig 1 Direktor 
und 6 ordentlidhe Lehrer mit zufammen 16 200 M. Gehalt. 

Die Steigerung der Ausgaben zeigt folgende Stidhjahre: Die 
Gefammtausgaben beliefen fi 1849 auf 3532 M. 81 Pf., 1859 
auf 8263 M. 6 Pf., 1869 auf 10066 M. 1 Pf, 1883 auf 
33198 M. 76 Pf. 

Der Stat pro 1884—85 beziffert ſich auf 36 370 M. 

1872 bei 65 Schülern betrug die Zahl der Lehrkräfte 4, 1873 
bei 67 Schülern betrug die Zahl der Lehrkräfte 5, 1874 bei 73 Schülern 
betrug die Zahl der Lehrkräfte 6, 1884 bei 85 Schülern beträgt die 
Zahl der Lehrkräfte 7. 

Bis 1876 waren nur 2 Klaffenzimmer (nebjt Saal) vorhanden, 
im genannten Jahre wurde die Zahl derjelben auf 5 und 1882, 
der Anzahl der Klaſſen entipredhend, auf 7 erhöht. 

Reiter der Anftalt waren: von der Eröffnung bis 1854 der 


635 

Seminar: Direktor, Schulraty Graßmann, von 1854 bid 186] der 

Seminar:Direftor Golgid, von 1861 bis 1876 der Vorſteher und 

Dirigent Böttcher, (vordem erfter Lehrer, beurlaubt im Juni 1875, 

— 1. Oktober 1876) ſeit 1876 (der frühere Hauptlehrer) 

rdmann und zwar bis 1880 ald Vorfteher und Dirigent, von da 
ab als Direktor. 

Am 19. September 1883 hat infolge Vertrages zwiſchen der 
Königlihen Staatöregierung und dem Provinzialverbande von 
Pommern der förmlihe und feierliche Uebergang der Königlichen 
Provinzial-TaubftummenAnftalt aus der Staats- in die Provinzial- 
Verwaltung mit Uebereignung ded ganzen Anftaltövermögens ftatt- 
gefunden. Seit dem genannten Tage führt die Anftalt den Titel 
„Provinzial-Taubftummen-Anftalt.“ 

Die Gefammtzahl der biöher aufgenommenen Kinder beträgt 
507 und zwar 290 Knaben, 217 Mädchen, darunter find 494 evan— 

elticher, 4 katholiſcher und 9 moſaiſcher Konfeifion. Bon diefer 
Gelammt ab! befinden fih nody in der Anftalt 85 (44 Knaben und 
41 Mädchen), audgeichteden find durch Tod 29, aus verjchiedenen 
gr vorzeitig ausgetreten 81, nach erfolgter Konfirmation ent- 
laffen 312. 

Diefe Aufnahmen vertheilen fih auf die einzelnen Jahrzehnte 
wie folgt: 

Im " Jahrzehnt 





von 1839 bis 1849 — wurden aufgenommen J Kinder, 


— — „1849 bis 1339 — „ 

23. — — 1859 bis 1869 — „ r 18 „ 
4. — 1869 bis 1879 — „ ® 19L- u 
im Ganzen 454 Kinder. 

Bon denen 

des 1. Jahrzehnts ftarben 6, gingen vorzeitig ab 4, famen zur Konfirmation 37, 
” 2. " ” ‚ " ” " 16, " m) ” 61, 
” 3. " 2 12, ” " ” 33, " ” " 88, 
„4% „4 m FE TE i 114, 


im Ganzen farben 28, gingen vorzeitig ab 81, famen zur Konfirmation 300- 
Die Schülerzahl betrug in den obigen Stidjahren : 
1839: 9, 1849: 20, 1859: 46, 1869: 56, 1879; 100, 1884: 86. 
Der Bruchtheil der Knaben von der Geſammtzahl beträgt ak 
id | 


a en ” ” ” ” Or 


die Stadt Stettin allein RERE- 2:85 de a 270/. 


Ueber die Urfachen der Taubheit, fowie über die fpäteren Gr- 
werböverhältnifje der Entlafjenen find bis zum Sahre 1876 feine 
Aufzeihnungen gemacht worden. 

Seit dem Grlafje der Prüfungsordnung für Borfteher und 
Zehrer an Taubftummen-Anftalten haben bier 7 folder Prüfungen 
ftattgefunden, in melden von 18 Examinanden 13 das Fähigkeits— 
eugnid erlangt reip. die Prüfung ald Taubftummenlehrer beftanden 
— (C.⸗Bl. 1874. S. 670.) 


636 





„Die ProvinzialsZaubitummen-Anftalt zu Cöslin. 


5 Die Anftalt wurde am 1. November 1860 als Internat eröffnet 
und zählte am 2. November 1861 — 14 Schüler, weldye von einem 
einzigen Lehrer unterrichtet wurden. Am 1. Juli 1884 zäblte fie 
54 Knaben, 32 Mädchen = 86 Schüler, und ed waren außer dem 
Borfteher Oltersdorf noch 5 ordentliche Lehrer und ein Hilfälehrer 
an ihr thätig. Im Ganzen haben 327 taubftumme Kinder in ihr 
Unterricht erhalten. 

Da die Anftalt bid vor 5 Fahren auf die Wohlthätigfeit an- 
gewiejen war und den Lehrern weder feſte Anftellung noch ausreichendes 
Gehalt gewähren konnte, jo hat namentlid in den fiebziger Jahren 
ein jehr häufiger Lehrerwechſel ftattgefunden, was auf den Unterricht 
jehr nadıtheilig einwirkte. Seit 5 Jahren ift die Anftalt Provinzial- 
Snftitut und feit 8 Jahren Erternat. 

Der Uebergang vom Internate zum Grternate wurde durdy den 
Ausbrud der egyptiſchen Augenfranfheit im Fahre 1874 beichleunigt. 

Bon den 86 Zöglingen der Anftalt find 24 von Geburt taub. 
Bei allen anderen ift dad Gebrechen durch Krankheit entitanden und 
zwar: durch Geniditarre bei 15 Kindern, durch Krankheit im alle 
gemeinen bei 12 Kindern, durh Krämpfe bei 4 Kindern, durd 

yphus bei 4 Kindern, durch Scharlach bei 4 Kindern, durdy Poden 
bei 3 Kindern, durch Gebirnentzündung bei 5 Kindern, durch Rötheln, 
Maſern, Diphtberitis, Skrophuloſe, Keuchhuſten ıc. bei 7 Kindern. 

In den anderen Fällen fonnte die Urſache der Taubbeit nicht an— 
gegeben werden. 

Die Taubheit war eingetreten: im erften Lebensjahre bei 
22 Kindern, im zweiten Xebensjahre bei 17 Kindern, im dritten 
Lebensjahre bei 7 Kindern, im vierten Lebensjahre und ipäter bei 
7 Kindern. Bei den übrigen Fonnte der Zeitpunft nicht angegeben 
werden. In drei Kamilien, von welchen Finder in der Anftalt Auf: 
nahme gefunden baben, find je 4 Kinder taub, in einer Familie 3, 
in drei Ramilien je 2. 

Die Dauer der Unterrichtögzeit beträgt 7 Jahre. Beim Artifulationde 
unterrichte ift die Unterflafje in zwei Abtheilungen getrennt. Das 
Alter der Zöglinge variirt von 7 bis zu 17 Jahren. — (Bergl. &.-Bl. 
1864. ©. 631). 


Die Zaubftummen-Anftalt zu Stralfund. 


Die Anftalt, Internat, ift im Sabre 1837 durd einige zu 
diefem Zwede zuiammengetretene hieſige Geiltlihe und Kaufleute 
gegründet. Sie follte in Straljund ihren Sig haben, indeljen dem 
ganzen Landestheile Neuvorpommern und Rügen dienen. Die er- 
forderlihen Geldmittel waren durh Sammlungen zulammengebradt. 
Shr erſtes Unterfommen fand die Anftalt auf einem zum St. Johannis 
flofter gehörigen, aus Haus und Garten beftehenden, vom Klofter 
gemietheten Grundftüde. Die Beföftigung lieferte das benachbart 


belegene ftädtiihe Armenhaus gegen angemefjene Bergütung. Den 
Unterricht ertheilte bi8 zum Jahre 1858 ein Lehrer; von da ab 
waren der Regel nad zwei Xehrer thätig, von denen der eine die 
Stellung des Haudvaterd einnahm. die Leitung der Anftalt lag 
bis zum Jahre 1865 in den Händen der Begründer derjelben, 
welchen bereitö vom Sahre 1839 ab ſowohl von der Stadt Stralfund 
ald auh von den Neuvorpommerſchen Kommunalftänden Zuſchüſſe 
zu den Koften der Unterhaltung bewilligt waren. 

Im Fahre 1865 übernahm auf Antrag ded Borftandes der 
Anftalt die Stadt Stralfund das Patronat derfjelben, und es wurde 
dabei beitimmt, dab fie in Zukunft von einem aus einem Raths— 
mitgliede ald Vorfigenden (z. 3. Syndikus Erichſon), zwei bürger- 
Shaftlichen Mitgliedern und, falld es der Rath für zweckmäßig halte, 
einem Geiftlihen oder Xehrer beitehenden Kuratorium geleitet werden 
jolle. Bald darauf wurde die Anftalt in ein geräumigeres, von 
der Stadt gemiethetes, vor dem Knieperthore unmittelbar an einer 
lebhaften Straße belegened Haus, binter dem ein fleiner Garten 
ſich befindet, verlegt. 

Nah Erlaß des Geſetzes über die Dotation der Kreid- und 
Kommunalverbände vom 8. Zuli 1875 zogen die Stadt und die 
Kommunalftände ihre Beiträge, welche für beide auf je 520 Thlr. 
jährlich geftiegen waren, zurüd und fiherte dagegen der Provinzials 
Landtag der Anftalt die erforderlichen Zufhüffe aus den Mitteln der 
Provinz Pommern zu. 

Die Zahl der Sa ylinge, theils Penfionaire und theils Schüler, 
beträgt zur Zeit 26. Das Lehrerperjonal bilden jegt ein geprüfter 
Zaubitummenlehrer Junge, ein Hilfölehrer (noch nicht geprüft) 
und eine Handarbeitölehrerin. Eine Vermehrung der Kehrfräfte fteht 
in Ausfiht. Dem Kuratorium gehört feit 1865 der Paftor in der 
St. Iohannisfirde an. Die Koft für die Penfionaire wird nad 
wie vor vom Armenhaufe geliefert. Die Anftalt befigt ein durch 
Geſchenke und Erjparnifje gemonnenes Kapitalvermögen von 20 700 M. 
In dem Etat für das Jahr vom 1. April 1884 bis dahin 1885 
find die Einnahmen, abgeſehen von einer Heinen durdlaufenden 
Poſt auf 10170 M. 50 Pf. (Subvention jeitend der Provinz: 
5000 M., Zinjen: 940,50 M., Penſions- und Schulgeld: 4230 M.) 
und die Ausgaben auf den gleichen Belauf angenommen. 

Die Penfion, in welder dad Schulgeld enthalten ift, beträgt 
jäbrlih 180 M. Kür bloße Schüler find jährlih 30 M. zu ent- 
richten. (C.«Bl. 1865. S. 501.) 


Provinz Pofen. 
Provinzialftändiihe Anftalt zu Poſen. 
Die Anftalt wurde in Verbindung mit dem Echullehrer-Seminare 
am 28. Januar 1832 mit 3 Zöglingen eröffnet. Grfter Lehrer: 


638 


Sikorski. 1835 wurde die Unterhaltung der Anftalt auf die Provinz 
übernommen. Durdy Fundirung von 10 „Freiftellen” und einiger 
„Sreiichülerftellen" ftieg die Frequenz auf 16. 1837 wurde die 
Anftalt in ein eigenes, aber auf dem Seminar-Grundftüde belegened 
Haus verlegt. 1838 neben der deutſchen Unterrichtöipradhe, welche 
bis dahin allein in Anwendung geweſen war, die polniſche eingeführt; 
von 1845 ab der Verſuch, Seminariften für den Taubftummen-Unter: 
richt auszubilden, aufgegeben, aber von 1853—1873 ein Kurjus für 
im Amte ftehende Lehrer eingerichtet. Im Sahre 1872 wurden die 
deutichen Zöglinge in die newerrichtete Anftalt zu Schneidemühl 
übergeführt und die Anftalt zu Poſen nur für polniihe Zöglinge bes 
ftimmt. Nachdem erhebliche Erweiterungen der Anftalt dad Raums 
bedürfnis vergrößert hatten, und nachdem das Schullehrer-Seminar 
nah Rawitſch verlegt worden war, erwarben die-Stände das ganze 
Seminargrundftüd und richteten die Gebäude defjelben für die 
Anftaltözwede ein. 1879, 1880, 1882 zählte die Anftalt 122 Zög- 
linge (darunter 117 Freizöglinge) 78 Knaben, 44 Mädchen, ſämmtlich 
fatholiihen Befenntniffed. Der Unterriht wird in der Lautſprache 
ertheilt; allerdings ift erft nach 1872 das Handalphabet vollftändig 
bejeitigt: „Seit jener Zeit wird auch dahin geftrebt, die Geberden- 
Ipradhe auf das unerläßlihde Minimum zu beſchränken.“ Die Unter: 
richtsſprache iſt polniſch, doch ift feit 1875 die deutihe Sprade in 
den oberen Klafjen als Unterrichtögegenftand aufgenommen. An der 
Anftalt arbeiten 12 Lehrer, einſchließlich des Direftord Matuszewski, 
und eine Erzieherin. Cine Erweiterung der Anftalt ift im Werke, 
Vorſtehende Notizen find entnommen aus: Matuszewski: Zum 
50 jährigen Zubiläum der Provinzial: Taubftummen=Anftalt zu Pofen. 
Poſen 1882. Bal. auch E.-Bl. 1860 ©. 50, 1874 ©. 664. 


Die Provinzial-Taubftummen-AnftaltzuSchneidemühl. 


Die Anftalt, für taubjtumme Kinder aud der Provinz Poſen 
deutſcher AbEunft beiderlei Geſchlechts, ohne Unterſchied 
der Konfeffion, aus Provinzial-Mitteln gegründet, wurde am 
10. April 1872 mit 17 Zöglingen, deren Zahl im erften Schuljahre 
bis auf 40 ftieg, und mit drei Lehrkräften eröffnet. Im zweiten 
Schuljahre wurden noch 10 weitere Freizöglinge aufgenommen und 
zwei Hilfölehrer herangezogen. Grfter Direktor Gotih, jeßt zu 
Königöberg in Dftpreußen, bis 1872; fein Nachfolger Reimer, vor: 
ber Zehrer an der Königlihen Taubftummen-Anftalt zu Berlin, ſteht 
noch im Amte. Im Sabre 1875 wurde die Anftalt auf 10 Klaffen 
erweitert, die Zahl der Freizöglinge auf 100, die der Lehrkräfte auf 
10 feftgeiegt. Gegenwärtig bat die Anftalt 98 Freizöglinge und 
5 Schulgänger, welche an dem Unterrichte gegen ein jährliches Schul- 
geld von 36—72 M. Theil nehmen dürfen. Das Lehrer- Kollegium 

eiteht aus dem Direktor, 7 ordentlihen und 2 Hilfslehrern. ine 


639 


Handarbeitslehrerin ertheilt in 4 Stunden wöchentlich den Induftrie- 
Unterriht an die weibliden Zöglinge der Anftalt. Der Konfeifion 
nad) find von den 103 Schülern 75 evangeliih, 18 katholiſch und 
10 moſaiſch. Die Anftalt ift Erternat. Seit dem Zahre 1875 haben 
bier 6 Prüfungen für Taubftummenlehrer ftattgefunden, und find 
im Ganzen 13 Hilfslehrer, 10 von der biefinen Anjtalt und 3 aus— 
wärtige geprüft worden. Von den 13 Prüflingen haben nur zwei 
nit beitanden. 

Bon 1881 ab hat alljährlid am 12. Sonntage nah Trinitatid 
ein Kirchenfeft für erwachſene Taubſtumme ftattgefunden. Im erften 
Fahre waren 40, im zweiten 66 und im dritten 86 Theilnehmer 
erſchienen. 

Sm Jahre 1881 ſchenkte ein Ungenannter der Anſtalt 300 M., 
wovon die Zinſen zu Mitgaben an würdige Zöglinge verwendet 
werden ſollen. 

Die Provinzial-Taubſtummen-Anſtalt zu Bromberg, 

Die Anſtalt wurde 1874 von dem Bürgerihullehrer Schmidt 
ind Zeben gerufen, weldem jowohl von der Provinzialftändiichen 
Berwaltungs-Kommilfion zu Polen, wie auch vom Magiltrate, dem 
Stadt: und Landkreiſe Bromberg und anderen Behörden Unter: 
ftügungen, Subventionen ꝛc. gewährt wurden. Die Zahl der Zög— 
linge ftieg auf 26. Ald Schmidt 1876 erblindete, wurde die Anftalt 
von der Provinz übernommen und der biöherige Lehrer an der 
Zaubftummen = Anftalt zu Polen, Lehmann, mit der Xeitung der 
Schule betraut. Seiner Ginführung, 4. Auguft 1876, ging eine 
Revifion der Anftalt dur den General-Snipektor des Taubjtummen: 
bildungsmwejens, Geheimen Regierungdrath Saegert aus Berlin voran. 
Der Provinzial Landtag von 1877 erhob die Schule zu einer 
Provinzial-Anftalt.e. Der Etat für 1878/79 ſchloß bei 3 Lehrern 
und 24 Fondszöglingen in Cinnahme und Ausgabe mit 15 600 M. 

Seit dieſer Be befindet fih die Anftalt in einer ftetigen Ent» 
widelung, im Sabre 1880 wurde dad Grundftüd, in weldem fie 
miethöweile untergebradht war, durch Kauf Eigenthum der Provinz. 
Zur Zeit bat fie 5 Klaffen mit 5 Lehrern (incl. des Vorftehers) und 
eine Induftrielehrerin, die Schülerzahl beträgt 45 wovon 36 Fonds— 
iialinge find. Der Etat pro 1884/85 ſchließt in Einnahme und 

usgabe mit 22 500 M. 

Der Unterrit wird nad der deutihen Methode mit Ausichluß 

der Geberde ertbeilt. 


Die Taubftummen:Anftalt zu Breslau. 

Auf ein Geſuch des Regierungd: und Medizinal-Rathed Dr. 
Mogala wurde durch Allerhöchſte Ordre vom 17. September 1819 
der Betrag einer Geldftrafe von 100 Friedrichsd'or zum Belten 
einer in Breslau zu errichtenden Taubftummen-Anftalt überwieſen. 


640 





Diejer Gnadenakt gab die erften Mittel für den nunmehr ins 
Leben tretenden „Privat-Verein zur Crridtung einer Erziehungs 
Anjtalt für die in der Provinz Sclefien taub und jtumm Ge: 
borenen“, deſſen Förderer außer dem genannten Dr. Mogalla der 
Kaufmann Nitihfe*) war. Der Verein Eonftituirte fih am 28. Sep- 
tember 1819, erließ eine Bitte um milde Beiträge und arbeitete 
einen „Plan für die zum Wohle der in Schlefien taubitumm Ge- 
borenen in der Haupt» und Wefidenzitadt Breslau zu errichtende 
Erziehungd-Anftalt“ aus, welcher von dem Königlihen Dberpräfidium 
am 27. Zuli 1820 genehmigt wurde und unter dem 10. Auguft 
deilelben Fahres die minifterielle Betätigung erhielt. Dieſer Plan 
wurde durch die durch Königliche Kabinetö-Drdre vom 26. Mai 1836 
beftätigten Statuten erjegt, deren Revifion unter dem 1. Dftober 1850 
miniiterielle Genehmigung erhielt. Dabei wurde aud die Bes 
ihränfung der Bereinsthätigfeit auf ftaubftumm „Geborenen“ 
geftrichen. 

Dem Vereine floffen reihe Gaben aus der Provinz zu. Das 
bedeutendste Geſchenk aber erbielt derjelbe auf Verwendung des 
Dber-Präfidenten Dr. von Merdel von Seiner Majeftät dem Könige: 
600 Thaler, die ehemals Jungnig’ihe Kurie auf dem Dome und 
die Bewilligung einer Kirchen- und Haus-Kollekte. 

Zu Ditern 1821 zog der Lehrer Bürgel, welcher bis dahin 
privatim Taubſtumme unterrichtet hatte, mit 11 Zöglingen in das 
zwedentipredhend eingerichtete Anftaltsgebäude ein. Schon im nädyiten 
Fahre zählte die Anftalt 25, zwei Jahre ipäter 35 Zöglinge. Außer einigen 
Gnadengeſchenken bewilligte Seine Majeftät im Sabre 1825 eine 
jährliche Unterftüßung von 900 Thalern aus Staatömitteln zur 
Gründung von 6 Königlihen Fundatiſtenſtellen. 

Nachdem dem Vereine durch Allerhöchſte Kabinetöordre vom 
26. Mai 1836 Korporationsredhte verliehen worden waren, entwidelte 
fich die Anftalt noch fchneller ald vorber. Der Schlefiiche Provinzial— 
Landtag gründete im Jahre 1840 8 Freiftellen und die erhöhten 
Einnahmen geftatteten eine Vermehrung der Anftaltözöglinge, To 
dak im Sabre 1840/41 ſchon 50 Zöglinge am Unterrichte tbeil- 
nahmen. Um eine fernere Erweiterung zu ermöglichen, errichtete 
der Verein auf einem ihm von dem (Sebeimen Kommerzienrathe 
Delöner geſchenkten 3,9 Morgen großen Ader an der Sternftraße 
ein neues Gebäude 1842 bi 1844. Die Geſammtkoſten ded Baues 
betrugen 49 304 Thlr. welche durdy ein Königliche Gejchenf von 
3000 Thlr., eine Beihilfe der Stände von 5143 Thlr., den Ver— 
fauföpreis ded alten Grundftüded mit 13000 Thlr., eine Anleihe 


— 





*) Nach anderweitiger Mittheilung auch noch der Konſiſtorialrath Profefjor 
Dr. Middeldorpff. 


641 
von m Thlr. und einen Theil ded Kapitalvermögend gededt 
wurden. 

Die Provinzialftände gründeten im Fahre 1852 fünf, 1856 drei, 
1858 fieben und jpäter noch zwölf neue Stellen. Die Zahl der Zöglinge 
vermehrte fi von 57 im Sabre 1845 auf 62 im Sabre 1850, 81 
im Jahre 1855, 120 im Fahre 1860 und 126 im Sabre 1865; 
165 im Sabre 1882/83. 

Megen der Befriedigung der immer weiter gehenden Bedürfniffe 
der Provinz bezw. wegen Gmöglihung der Aufnahme einer größeren 
Anzahl taubitummer Kinder in die Anftalt ded Bereined wurde 1883 
zwiichen diefem und dem ProvinzialeAusichuffe von Scylefien ein 
Bertrag geichloffen. Im dieſem verpflichtete ſich der eritere, Die 
Zaubftummen-Anjtalt in Breölau um 144 Grternatöitellen für Taub— 
ftumme aus der Provinz Scylefien zu erweitern und dieſe Er— 
weiterung, welde mit der Neueinberufung von 24 Zöglingen am 
1. Auguft 1883 bereitd ihren Anfang genommen batte, mit ferneren 
wenn möglih aljährlih, auf einanderfolgenden Neueinberufungen 
von je 24 Zöglingen zur Ausführung zu bringen. Die Koften dieſer 
Erweiterung trägt die Provinz, welche nah vollftändiger Durch— 
führung dieſes Vertrages excl. der früher gezahlten 15 925 M. einen 
laufenden Zuihuß von 78 911 M. zugefichert bat. 

Der legte Jahresbericht 1883/84 weilt 185 Zöglinge nad, von 
denen 60 auf Koften der Stände erzogen werden und 45 erterne 
find. Dazu kommen in 1884/85 24 neue Stellen, jo dab fih am 
Beginne ded neuen Schuljahres, Auguft 1884/85, 209 und zwar 
140 Zöglinge im Snternate und 69 im Erternate befinden werden. 

Die Einnahme am Schlufje des Etatsjahres 1883/84 auf Grund 
des Etats betrug 86 152 M., incl. der Vermächtniſſe im Betrage 
von 15 300 M., die Auögabe 74 008 M., jo daß fidy aljo auch in dieſem 
Fahre noch ein Deficit von über 3000 M. ergiebt. 

Der Verein hat ein aus drei Mitgliedern beſtehendes Diref: 
torium Paſtor Weingärtner, Direktor Dr. Fiedler, Kaufmann Bed, 
eine Unterrichts-Kommiſſion (7 Mitglieder und eine Defonomie- 
Kommiſſion 10 Mitglieder). Es fungiren an der Anitalt außer dem 
Direktor Bergmann 7 ordentliche, 6 Hilfölehrer, 2 Snduftrielehrerinnen 
und zwei MWerfmeilter. (&.:Bl. 1870. ©. 632. 1871. ©. 507.) 


Die Taubitummen- Anstalt zu Liegnip. 


Die Anftalt wurde am 1. Zuli 1831 von dem Direktor Schröter, 
früheren Lehrer an den Taubftummenanftalten zu Königsberg und 
Breslau, errichtet und bi8 zum Tode ihres Begründers (1858) von 
diefem und einem Hilfslehrer geleitet. Schülerzahl nie über 19. 

Im Fahre 1858 bildete fih auf Anregung des Regierungs-Prä— 
fidenten, Grafen von Zedlitz-Trützſchler und des Majord Elbrandt 
ein Verein nad dem Mufter des zu Breölau beftehenden. Durch 


642 


die Fürſorge dieſes Vereines, unter Leitung der vorgenannten Herren 
und des damaligen Dberbürgermeijterd Böd, gelang es in ſehr kurzer 
Zeit, die Mittel zur Fortführung der Anftalt zu gewinnen; als 
Direktor wurde der Hauptlehrer Hahn von der Taubftummen-Anftalt 
zu Breölau berufen. Nunmehr gewährten aud die Provinzial- 
Stände reihlihe Zuſchüſſe. Bereits im Jahre 1860 wurde der 
Anftalt ein eigened Grundſtück erworben, die Zahl der Schüler 
wurde auf 29 vermehrt und eine dritte Lehrkraft angeftellt. 

Am 1. April 1865 wurde dem Hauptlehrer Krag von der König» 
lihen Zaubjtummen-Anftalt zu Berlin die Direktion der Anftalt 
übertragen. Bon diejer Zeit bid jept wuchs die Anftalt bis auf 
73 Schüler, weldye in 6 Klaſſen vertbeilt von 6 Xehrern unterrichtet 
werden, zu denen noch eine Lehrerin für weiblihe Handarbeiten 
und ein Schneidermeilter, welcher die Knaben im Audbeflern ihrer 
Kleider anleitet, binzutreten. 

Das Direktorium ded Vereines für den Unterriht und die Er» 
ziehung Zaubftummer aus dem Regierungd-Bezirfe Liegnit, welchem 
die Anftalt unterftellt ift, beiteht zur Zeit aud den Herren: Regierung» 
Präfident von Zedlig-Neufich, Dberbürgermeifter Dertel und Major 
a. D. Elbrandt. Der von den Provinzialitänden ernannte Kom— 
miljar bei der Anjtalt ift 3. 3. der Landſchafts-Direktor Herr von 
Schweinitz. 

Die Anſtalt beſitzt ein in Hypotheken und Werthpapieren an— 

elegtes Vermögen von 91 700 M., das Inventar der Anſtalt im 
erthe von 11200 M. und das Grundftüd im Werthe von 32 000 M., 

wozu jet noch ein neued Gebäude veranichlagt auf 100 000 M. 

hinzutritt. 

Mit der Anſtalt iſt eine Fortbildungsſchule für taubſtumme 

Lehrburſchen verbunden. 


Die Taubſtummen-Anſtalt zu Ratibor. 


Die Anſtalt hat den Zweck, den taubſtummen Kindern des 
Regierungs-Bezirkes Oppeln Unterricht und Erziehung zu gewähren, 
fie iſt gegründet von der Freimaurerloge „Friedrich Wilhelm zur Ge— 
rechtigkeit“ und wurde am 1. Mai 1836 mit nur wenigen Zöglingen 
und Schülern eröffnet. 

Um die Anftalt beſſer zu fundiren und ihr reichere Mittel zu 
gewähren, bildete fih auf Anregung des Profejford Dr. Kub und 
ded Kanonifus Dr. Heide um dad Fahr 1860 der Verein für 
den Unterriht und die Erziehung Zaubftummer aus 
dem Negierungdbezirfe Dppeln, in defjen Händen die Ans 
ftalt im Jahre 1861 überging und von dem fie heute noch ver- 
waltet wird. Dem Vereine gelang es, allgemeine, thätige Theil 
nahme für jeine Zwede zu erweden. Im Sahre 1864 konnte ein 
Erweiterungsbau ausgeführt und im Sabre 1865 die Zahl der Zög- 


643 
linge auf 48 und die der Lehrer auf 4 erhöht werden. Im Jahre 
1875 wurde abermals ein Erweiterungsbau ausgeführt. Nah dem 
Tode ded Dr. Kuh war ed bejonderd der Appellationdgerichtörath 
von König, dur deſſen energiihe Thätigfeit der Verein und feine 
Anftalt aufblübten. 

Die Provinz, die der Anftalt biöher nur unzureichende Bei: 
hilfe gewährt hatte, wurde durch eine im Fahre 1879 übergebene 
Statiftif und durd die wiederholten Bitten ded Vereines veranlaßt, 
bedeutend größere Mittel für die Zwede der Zaubftummenbildung, 
unächſt in Oberjchlefien, zur Verfügung zu ftellen, fo daß der 
Rerein in die Lage kam, im Fahre 1883 in Natibor eine Zweig— 
Anftalt, die für 144 Zöglinge, melde jämmtlid von der Provinz 
unterhalten werden follen, berechnet ift, zu eröffnen. 

In beiden Anftalten zufammen werden zur Zeit 208 Kinder 
unterrichtet werden, es jollen aber, wenn die Zweiganitalt erft voll 
bejegt ift, 300 Zöglinge in ihnen untergebracht werden. (C.«Bl. 1866. 


©. 293. 1870. ©. 371. 1880. ©. 317.) 


Provinz Sadjen. 
Die Provinzial-Zaubftummen-Anftalt zu Erfurt. 
(Eentralbl. 1865 Seite 57; 1866 Seite 116.) 


Die Anftalt wurde auf Anregung ded damaligen Regierungs— 
und Sculrathed Hahn von der Freimaurerloge „Karl zu den drei 
Adlern” gegründet und am 2. Januar 1822 mit 6 Zöglingen er- 
öffnet. Die Kinder wurden in Bürgerfamilien untergebradt und 
von dem aud Bredlau berufenen Lehrer Bürgel mit Unterftügung 
fähiger Seminariften unter Zeitung Hahn's unterrichtet. Die Unter» 
haltung des Inſtitutes und jeiner Pflegebefohlenen wurde durch die 
Logenkaſſe durch freimillige Beiträge der Logenmitglieder und durch 
ein — Geſchenk Seiner Majeftät des Königs von 1500 M. 
bewirft. 

Bei dem Anwachſen der Schülerzahl reichten die Mittel zur 
Beitreitung der Bedürfniffe nicht mehr aus, jo daß ſich die Loge 
genöthigt Hab, die Königliche Regierung um Uebernahme der Anftalt 
zu bitten. Am 1. April 1825 wurde in Folge deſſen die Anftalt 
ein Staatsinftitut, welches von da ab hauptſächlich durch angeordnete 
Kollekten und Logenzuſchüſſe unterhalten wurde. 

1827 wurde der Lehrer Bürgel entlaffen und jein Hilfslehrer 
Dito (jpäter Bürgerfhulrektor in Mühlhauſen) beforgte mit Semi— 
nariften ein Jahr den Unterricht. 1828 wurde der Taubſtummen— 
lehrer 3. Schulz als erfter Lehrer aus Pofen hierher berufen und 
wirfte in fjegensreichiter Weile bid Ende 1859. Während diejer 
langen Lehrerthätigkeit entwidelte fi das Inftitut unter der Leitung 
der Seminardireftoren Moeller, Sidel, Thilo und Rothmaler ftetig 


6 


weiter; die Zahl der Schüler ſtieg auf 30, 35 und 40 und die der 
Lehrer auf 3. Am 1. Oktober 1860 trat der aus Ratibor berufene 
Direktor Rode in fein Amt als erfter Lehrer ein. 

Im Jahre 1840 wurde die Anftalt der Provinzial-VBerwaltung 
übergeben und dem Provinzial-Schulfollegium zu Magdeburg unter— 
ftelt, und nad Cinführung der neuen Provinzialordnung 1876 
trat fie in das Reſſort der Landed-Direftion der Provinz. Der 
Provinziallandtag von 1877 bewilligte die Mittel zum Ankaufe und 
zur Einrichtung eines Anftaltsgebaudes (59 000 + 13 000 Marf). 
— Die Schülerzahl ftieg von 40 auf 60 Köpfe — drei neue Lehrer: 
ftelen wurden gegründet. — Die Trennung der Anftalt vom 
Seminare fand am 1. April 1878 ftatt — der erfte Xehrer wurde 
um Direktor ernannt und dem Grternate ein Internat angeichloifen, 
in weldyes die jüngeren Kinder, die der geiltigen und förperlidhen 
Dflege noch bedürfen, aufgenommen werden, fo daß die Anftalt jept 
ald eine gemiichte zu betrachten if. Diele Geftaltung der Neu— 
organifation bat fi als zweckmäßig bewährt und bereits vielfach 
Nahabmung gefunden. 

Gegenwärtig beträgt die Zöglingszahl 68, welche in ſechs Klaſſen 
bei achtjährigem Kurſus von 7 Lehrern reip. Lehrerinnen unterrichtet 
werden. 

Der Anjtaltsetat beziffert fih in Einnahme und Ausgabe auf 
28 960 M., wovon 13 326 M. ald Lehrergebälter Verwendung 
finden. — Der Bedürfniszuſchuß, welchen die Provinz gewährt, be= 
trägt 16.590 M. 

In Verbindung mit der Anftalt ftebt feit 1. November 1883 
eine Fortbildungsſchule für entlaffene, erwachſene Taubſtumme 
(20 Schüler), deren Unterhaltungskoften außer dem Etat bewilligt 
wurden. 

Seit dem Beltehen der Anftalt bid zur Gegenwart haben 379 
fatholiihe und evangeliihe Taubftumme Aufnahme gefunden und 
find circa 310 ausgebildet entlaffen worden. Faſt ſämmtliche Ent» 
laffene haben unter der Auffiht und Fürforge der Anftalts-Direktion 
in Erfurt ein Handmwerf oder eine Kunft erlernt und betreiben dieje 
mit glüdlihem Erfolge. 


Provinzial-Taubftummen-Anftalt Halberftadt. 


Die Provinzial-Taubftummen-Anftalt zu Halberftadt wurde am 
1. November 1825 von dem Seminardireftor Brederlow gegründet. 
Als Lehrer wirkten nur Seminariſten. Am 24. Dftober 1828 faßte 
der Provinzial Landtag den Beichluß, die mit den Seminaren zu 
Erfurt, Halberftadt, Magdeburg und Weißenfels verbundenen Taub— 
ftummen-Anftalten ald Provinzial-Anftalten zu übernehmen. Am 
1. Zuli 1829 wurde diejed Vorhaben in Halberitadt zur Ausführung 
gebracht und der Lehrer Aeplinius ald Lehrer der Taubftummen be— 


645 





rufen. Ad Schulräume dienten meift unbenugte Räume des 
Seminared. Am 1. April 1878 wurde die Trennung vom Seminare 
vollzogen und der Anftalt ein eigener Direktor gegeben. Zugleich 
bezog die Anftalt ein eigenes neues Gebäude und wurde neben dem 
bis dahin beftehenden rternate ein Eleined, für 20 Zöglinge be= 
rechneted Internat eingerichtet. Seit jener Zeit wurde die Zahl der 
Zöglinge von 60 auf 80 und die Zahl der Klafjen und Lehrfräfte 
von 5 auf 8 vermehrt. Direktor: MW. Keil. 


Provinzial-Taubftummen=Anftalt zu Weißenfelda. ©. 


am 30. Auguft 1829 mit 3 Schülern eröffnet und am 21. Dezember 
desſ. 3. eingeweiht; ftand ald Seminar-Taubftummenichule bis zum 
1. Dftober 1880, wo fie ihre eigene Direktion erhielt, unter der 
Zeitung des jeweiligen Seminar-Direftord, wurde am 24. April 1877 
aus der Berwaltung des Staates in die der Provinz übernommen. 
Nom 1. Dftober 1830 bis 30. September 1874 wirkte an ihr al 
Snipeftor und 1. Lehrer Fr. M. Hill, gleidy auögezeichnet ald Bildner 
von Taubſtummenlehrern, wie ald fruchtbarer Fachichriftiteller, Be— 
gründer der meudeutijhen Methode des ZTaubftummenunterrichtes. 
Am Ende ded eriten Jahres ihres Beſtehens 15 Schüler zählend, 
batte die Anftalt im Fahre ihrer 50 jährigen Jubelfeier, 1879, 53 Zög- 
linge und bat gegenwärtig (1884) deren 65 in 6 Klafjen; aufges 
nommen in die Anftalt find bis 1884 überhaupt 400 Kinder, aus— 
geichteden 335, darunter fonfirmirt 287; die Zahl der Lehrer betrug 
1829/30: 2 (1 vo. 1 ©.), 1831/38: 2 ord., unter ihnen vom 
1. April 1831 bis 1. Mai 1832 der nachmalige Generalinipeftor 
des preußiſchen Taubſtummen-Bildungsweſens Sägert, 1839/63: 
3 (1 0.2 G.), 1864/75: 4 (20. 2 ©.), 1876/79:5 (2 0.3 ©.), 
jett 6 (4 0.2 ©.); das Gehalt ded 1. Lehrers belief ſich anfangs 
auf 400 Thlr., 1860: 500 Thlr., 1870: 600 Thlr., 1876: 2100 M., 
gegenwärtig find die Gehälter der ordentlihen Lehrer auf 1500 bis 
3000 M. exel. Wohnungszuſchuß normirt, die der Hilfölehrer dagegen, 
deren 2 im Fahre 1860 zufammen 198 Thlr. Remuneration bezogen, 
auf 1000—1400M.; es wirkten an der Anftalt jeit ihrer Gründung 
im ganzen 52 Lehrer und Hilfälehrer, legtere, von weldyen mehrere 
jegt ald Direktoren wirfen, durchſchnittlich je 2 Jahre; ein eigened 
Gebäude befitt die Anſtalt nicht; ihre Zöglinge werden für 144 M. 
yro Kopf und Jahr in Bürgerfamilien verpflegt; die Unterhaltungs 
foften für einen provinzialangebörigen Zögling betragen p. a. 216 M. 
für einen Zögling aus dem Herz. S. Altenburg vertragsmäßig 
300 M., das Schulgeld für einen Schüler a. aud der Provinz 
60 M., b. von auswärts 72 M.; der Etat wied in Einnahme und 
Ausgabe nad pro 1829/30: 1896 Thlr. 26 Sar. 3 Pf., pro 1860: 
2301 ZThlr., pro 1884: 25480 M. 


1884. 43 


646 


Die Provinzial-Taubftummen-Anftalt zu Dfterburg. 

Die Anftalt ift am 1. April 1864, verbunden mit dem König» 
lichen Schullehrerſeminare in das Leben getreten. Erfter Lehrer: 
Gotſch. Am 13. Juni 1870 wurde dur Verfügung des Provinzials 
Schulfollegii zu Magdeburg nad vorgängigem Vernehmen mit der 
fommunalftändiihen Kommiifion die Direktion der Taubſtummen— 
Anftalt dem Seminardireftor Eckholt übertragen, unter deſſen 
Leitung der Lehrer Gotih bid zum 15. Suni 1872 arbeitete, um 
alsdann eine Stelle in Schneidemühl zu übernehmen. Ihm folgte 
der Lehrer Prüfner. In Folge ihres Ueberganges an den Provinzials 
Verband wurde die Anftalt vom Seminare getrennt. Gegenwärtig 
wirken an ihr der Direktor Kühne, zwei Lehrer, eine Induftrielehrerin 
und ein Handwerfömeifter. 

Die Seelforge übt der Superintendent Dr. Wolff. 

Seit dem 1. April 1864 bis iept find 85 taubftumme Kinder 
in der Anftalt auögebildet und fonfirmtrt. 

Bon deu Vätern der taubftummen Kinder gehörten an dem 
Stande, a. der Gelehrten und Beamten 5, b. der —— und 
Fabrikanten 6, c. der Handwerker und Wirthe 22, d. der Bauern 23, 
e. der Arbeiter 29. Der Konfelfion nach waren 80 Schüler evan— 
gelifch, 4 katholiſch und 1 jüdiih. Nah dem Geſchlechte waren es 
46 Knaben und 39 Mädchen. Nady der Heimath vertheilen fich 
die Kinder, wie folgt: 16 auß dem Kreile Gardelegen, 32 aud dem 
Kreife Dfterburg, 16 aus dem Kreiie Stendal, 13 aus dem Kreiſe 
Salzwedel, 3 aus dem Kreiſe Serihom II, 1 aus der Dft-Priegnig, 
1 aus dem Kreije Kiebenwerda, 1 aus dem Kreife Magdeburg, 1 aus 
dem Kreife Dfchersleben, 1 aus dem Großherzogthum Medtenburg- 
Schwerin. 

Bon den in der Anftalt ausgebildeten Zöglingen find der An— 
gabe der Eltern nad: 26 taub geboren und 46 taub geworden; bei 
13 Kindern war die Urſache der Taubheit unbekannt. Die Taub- 
gewordenen hatten dad Gehör verloren durch Krämpfe, Scharladh, 
Nervenfieber, Gebirnentzündung, Genidframpf und Mafern. Von 
den entlaffenen Knaben find die meiften Schuhmader, Schneider, 
Buchbinder und Korbmaher geworden; die Mädchen dagegen ver- 
dienen ihren Unterhalt ald Schneiderinnen. 

Der Etat pro 1884/86 ift für 16 männliche Zöglinge und 12 
weiblihe Zöglinge, weldhe dur die Anftalt bei Pflegern unter: 
gebracht werden, berechnet. 

Außerdem befuhen die Anftalt 3 „Schulgänger”, für melde 
nur dad Schulgeld bezogen wird. 

Der Etat weift an Ausgaben nad: 1. Befoldungen ıc. 6751 M. 
2. Bedürfniffe des Büreaud und zu Schreibmaterialien für die 
Schule 216 M. 3. Deffentlihe Abgaben 10 M. 4. Miethe für 


647 
das Schul und Winter-Turnstofal 1055 M. 5) Zur Unterhaltung , 
des Inventard 344 M. 6) Für Heizung und Reinigung 246 M. 
7) Für Unterhaltung der Zöglinge 5730 M. 8. Insgemein 138 M., 
mithin in Summa 14 490 M. 

Die Anftalt befigt fein eigenes Gebäude, tft aber in einem neuen 
guten Miethögebäude untergebracht, welches bejonders zu Schulzweden 
erbaut worden fit. 


Die Zaubftummen-Anftalt zu Halle a. ©. 


Die Anftalt wurde am 2. Oftober 1834 von dem noch jegt 
im Amte ftehenden Anftalts-Borfteber Klog ald Privat-Anitalt er- 
richtet; fie ift Erternat, verfolgt aber weſentlich erziehliche Zwecke; 
fie nimmt Kinder aus allen Theilen der Provinz auf. 

Um namentlid den armen Taubftummen die Aufnahme leicht 
zu machen, find die Unterbaltungsfoften für ſolche jährlih mur auf 
186 M. für fämmtlihe Bedürfniffe geitellt, fo daß die Anftalt zu 
ihrer Exiſtenz auf Privatwohltbätigfeit angewieſen ift. 

Ste hat feit den faft 50 Fahren ihres Beitehend 386 Zöglinge 
ebabt, von denen ihr gegenwärtig 52 angehören, welde vom Bor: 
teber, von 2 Hauptlebrern, 4 Hilfölehrern und 2 Lehrerinnen in 
allen Unterrichtögegenftänden der Volksſchule — mit Ausnahme des 
Geſanges — unterrichtet werden. Alljährlih findet außer den 
2 Privatprüfungen eine öffentlihe Prüfung ftatt. Die Konfirmation 
der abgehenden Kinder übernimmt ein der Anſtalt naheſtehender Geiſt— 
licher. Auch ift Sorge getragen, daß die aus der Anftalt entlaffenen, 
nab und fern mwohnenden Zaubitummen zu einer Abendmahläfeier 
aljährliih nad Halle berufen werden. 


Provinz Schleswig-Holſtein. 


Provinzialftändifhe Taubftummen-Anitalt 
zu Schledmwig. 


Als Gründer der Zaubftummen-Anftalt für Schleswig-Holſtein 
in der Stadt Schledwig muk der am 27. November 1827 veritorbene 
Profeffor und Ritter Georg Wilhelm Pfingften — am 5. März 1746 
in Kiel geboren — angeſehen werden. Derjelbe wuchs mit zwei 
taubftummen Nadbarfindern auf, fühlte eine befondere Zuneigung 
zu diejen unglüdlihen Menſchen, juchte Ipäter auf jeiner Wander— 
haft als Friſeur und Muſikus überall Zaubitumme auf, erfand eine 
Signalipradye, welche er für Taubſtumme werth hielt und befam 
im Frühjahr 1787 — nad Lübeck zurüdgefehrt — vom dortigen 
Dr. Wallbaum einen taubftummen Knaben überwiejen, um mit 
demjelben Unterrichtöveriucdhe anzuftellen. Dieielben wurden als ge= 
lungen erachtet, und fo erhielt er im jelben Sabre drei taubitumme 
Kinder mebr binzu. Die Erfolge erregten die Aufmerfiamfeit und 


43 * 


648 
die Anerkennung der. Gejellihaft zur Förderung gemeinnügiger 
Thätigkeit in übel. Im Folge der Anerkennung von daher wurde 
Pfingiten 1791 zum Drganiit und Schullehrer in Hamberge ernannt, 
wohin er feine vier taubitummen Schüler mitnahbm. Cr bradıte 
dieſe bis zur Konfirmation und die Folge war, dab auf Anregung 
des Präfidenten von Eutin, Graf Stollberg und des Hofrathes Voß, 
der damalige Kronprinz Pfingften aufforderte, feine Lehranftalt nad 
Holftein zu verlegen, und bier für ein Gehalt von 300 Rthlr. alle 
ihm zugewiejenen dürftigen taubftummen Landeskinder unentgeltlid) 
zu unterrihten. Pfingften nahm dies an und z0g im Mai 1799 mit 
drei Zaubftummen nad Kiel — ald Vorfteher ded neuen Königlichen 
Taubſtummen-Inſtitutes. — Die Direktion des Schullehrerieminares 
dafelbit wurde zur Auffichtöbehörde der neuen Anftalt beftellt und 
Pfingſten hatte neben dem Unterrichte der Taubftummen die Semi— 
nariften in der Unterrichtsmethode Taubjtummer zu unterrichten. 
Letzteres hörte bald als nuglos auf. 

Am 8. November 1805 erſchien die Königliche Verordnung, 
daß alle dürftigen Landesfinder nah zurüdgelegtem 7. Lebensjahre 
in die Anſtalt gebradt und dajelbit auf Landeskoſten unterhalten 
und gebildet werden jollten ; audy wurde das Fortkommen der ent: 
laffenen Zaubftummen durh Bewilligung einer Prämie an ihre 
etwaigen Lehrherren, durch Befreiung vom Wandern und unentgeltliche 
Ertheilung von Gonceifionen zu erleichtern geſucht. 

Die Anftalt wuchs in Kolge der bezeichneten Verordnung bie 
auf 35 Schüler, wofür die Lofalitäten in Kiel nicht ausreidhten. 

1809 wurde der damalige cand. jur. 9. Henien, nab rühmlich 
vollendetem Amtöderamen dem bejabrten Pfingiten ald eventueller 
Nachfolger adjungirt. 

Im Frübjahre 1810 wurde die Anftalt von Kiel nah Schleöwig 
verlegt, wo fie mit 35 Schülern und 2 taubftummen Dienftboten ein: 
zog. Als Lehrkräfte wirkten der Vorfteher und 1. Lehrer Pfingiten, 
der 2. Lehrer Henien, die taubftumme Lehrerin Magaretha Hütt- 
mann, der Maler Weſtphal ald Zeichenlehrer und ein Schreiblebrer' 
ſtundenweiſe. 

Die Reſkripte des Obergerichtes auf Gottorf an ſämmtliche 
Civilbehörden vom 9. Juli 1810, und eine Verfügung beider Ober— 
gerichte vom 31. Dezember 1811, machte es denſelben, namentlich 
aber den Predigern ausdrücklich zur Pflicht, bei Strafe die in ihren 
Gemeinden vorhandenen erziehungsfähigen Taubitummen jchriftlich 
anzumelden. Die Verordnung vom 8. November 1805 war nämlich 
in Vergeffenbeit gefommen. Während 1810-11 gar fein Kind 
angemeldet war, wurden 1812 29 Kinder angezeigt und aufgenommen. 

Nah und nad) wurde die Anzeige Taubitummer jeitend der 
Geiftlichen läſſig und ein Allerhöchſtes Reifript vom 19, Februar 1822 


649 





übertrug den Kirchenpröpſten die Kontrolle über die Anmeldung. 
Durch Rejfript der Königlihen Schleswig-Holiteiniihen Regierung 
vom 24. November 1836 wurden die Prediger verpflichtet, auch die 
in ihren Gemeinden lebenden, erwadjenen Taubftummen anzuzeigen, 
zwecks etwaiger Unterftügung derfelben durd die Anftalt. 

1811 wurde durd ein Geſchenk Sr. Majeität von 100 Rthlr. 
der Grund zu einer Anftalts-Bibliothef gelegt. 

Nah Pfingiten’d Abgang 1826 trat der Etatsrath H. Henſen 
als Vorfteher und 1. Lehrer ein und wirfte als ſolcher bid 1846. 
Derielbe führte 1810 den Induftrieunterricht durch Errichtung einer 
Holzdrechölerwerkitatt ein. Dem folgte 1812 eine MWeberwerfitatt, 
1818 eine Druderet mit allerhöchſten Privilegien. Ihm folgte der 
jeit Ditern 1833 angeftellte adjungirte Vorſteher und 2. Lehrer Dr. 
Pauljen bid zum 1. Juli 1874. Vom 1. Juli 1874 bis 1. DE 
tober 1876 wurde die Leitung der Anftalt von dem bisherigen 
adjungirten VBorfteber &. Ebhardt kommiſſariſch geführt und dann 
dem bisherigen Dberlehrer Engelke aud Osnabrück von dem Landes— 
direftorate der Provinz überwieſen. 

Vom Beginne bie 1. Mat 1847 hatte die Anftalt den Charakter 
einer Privatanftalt. Der Staat ernannte und befjoldete nur den 
Vorſteher, führte zunächſt durd eine Direktion, dann durch Die 
Schleswig - Holfteinticdhe Negierung eine Spezialauffiht, zahlte für 
jeden Zögling ein Berpflegungögeld von 176 Rthlr. = 3% M. 
an den Vorſteher und bejorgte die Repartition diejer Unfoiten, welche 
von der Königlihen Kaffe vorgeihoffen wurden, nah Pflugzahl 
über das and. Der Vorſteher beftellte und bejoldete die nöthigen Hilfs- 
lehrer und forgte für alle anderen Bedürfniffe der Anitalt. 

Dom 1. Mai 1847 ab follte zufolge Allerhöchſter NRejolution 
vom 9, April dad Institut mit den Induſtrieanſtalten und Stif- 
tungen für eigene Rechnung unterhalten, die Defonomie ganz von dem 
Amte ded Vorfteherd getrennt und einem eigenen Defonomen über: 
geben werden. Am 1. Zanuar 1876 ab ging die Anftalt ganz auf 
die provinzialftändifche Verwaltung über. 

Die Frequenz der Anftalt bob fi) vom Jahre 1810 bis 1839 
von 35 auf 94 und blieb auf diefer Zahl mit geringen Schanfungen 
bi8 1860, von 1860 bis 1875 ftieg die Schülerzahl auf 120 und 
beträgt gegenwärtig 149 und zwar 90 Knaben und 59 Mädchen. 

Die Anftalt hat vom Fahre 1800 bid znm 1. April 1884 auf: 
enommen 1078 Kinder, 631 Knaben uud 447 Mädchen. Davon 
ind in den 83 Jahren geftorben 132, wegen Bildungsunfähigfeit 
entlaffen 95 und durch die Konfirmation dem Leben und Erwerben 
zugeführt 710. 

Der KRoftgeldbeitrag für einheimiihe vollbemittelte Kinder ift 
400 M., für auswärtige, ſowie für diejenigen aus dem Herzog» 
thume Lauenburg, 500 M. 


650 


Seit Dftober 1879 ift eine Scheidung der Schüler nady ihrer 
geiftigen Befähigung eingeführt. Nachdem die alle 2 Fahre am 
1. Auguit aufzunehmenden Kinder 2 Zahre lang im Internate er: 
iehlich vereinigt gemeien, aber nad ihren hervortretenden geiltigen 
Fähigkeiten unterrichtlich geichieden worden, werden fie erternirt. 
Die befähigteren Schüler beſuchen dann die neu erbaute Taubſtummen— 
ſchule im oberen Stadttheile, als Anftalt II. bezeihnet und von 
einem erften Lehrer techniich geleitet. Die minder befähigten Schüler 
bilden eine bejondere Schule mit entiprehenden Zielen, für melde 
Schule die alte Anftalt nebit dem Internate die Schulräume bietet. 

Die Zahl der Lehrer ift überhaupt 15, von denen 11 ordent- 
lihe Lehrer, 1 ordentliche Lehrerin, 1 Gehilfslehrerin und 2 Hands» 
arbeitölehrerinnen find. 

Die Zahl der Klaffen iſt 12, 

Die Dauer ded Ausbildungsd-Kurjus ift 8 Fahre und das Auf: 
nahmealter das vollendete 7, Lebensjahr. 

Trotz ded Schulzwanges jeit dem 8. November 1805 bleibt es 
immer noch nicht aus, daß taubftumme Kinder, bejonderd die ſpäter 
Ertaubten, nicht rechtzeitig zur Anmeldung gelangen, weil die Eltern 
ein Miederfehren der Ichon dageweſenen Sprache erwarten und nicht 
jelten aud die Landlehrer dieſe Kinder, mit nody einigen Sprad« 
reften, vielleicht audy Gehörreften, weiter bilden zu fünnen meinen, 
weil fie mechaniſch nadichreiben lernen. Vergl. noch Hanien, 
Schleswig: Holftein, feine Wohlfahrtöbeftrebungen und gemeinnügigen 
Einrihtungen. Berlin 1882. 


Provinz Hannover. 
Die Provinzial-Taubftummen-Anftalt zu Hildesheim, 


erſte und Mutteranftalt in der Provinz Hannover, wurde als Privat- 
inftitut mit einem Staatszuſchuſſe von 2000 Thlr. dur den von 
Berlin zum Borfteber berufenen cand. theol., ſpäteren Direktor, 
Chr. Fr. Kublgap am 4. September 1829 begründet und am 
15. Februar 1830 eröffnet, 1839 durch Königliche Verordnung vom 
9. Juli zur öffentlihen Staatsanftalt mit den Rechten einer juriftiihen 
Perſon erboben und durch das Regulativ vom 17. Auguft desi. J. in 
ihren äußeren Verhältniffen feit geregelt. Auf Grund diejer geſetz— 
lihen Baſis und redtlihen Norm, welde, trog zeitgemäßer 
Aenderungen, im Mefentlihen noch bejteht, und melde durch die 
unter dem 5. Februar 1845 vom Königlihen Minifterium erlaffene 
Verfügung dahin ergänzt wurde, daß die Koften der Ausbildung 
und des Unterhaltes für arme taubitumme Kinder durch die größeren 
Armenverbände, bezw. Amtö-Nebenanlage-Kaffen aufzubringen find, 
fand die Anftalt und das gejammte Zaubftummen « Bildungswefen 
der Provinz überhaupt feine gedeiblihe Gntwidelung. 


651 


Bis zum Jahre 1868 war die Anftalt Staatd- oder Königliche 
Anftalt. Am 1. Januar 1869 ging fie in die provinzialftändiiche 
Verwaltung über. Unter dieier hat eine Erhöhung des jährlichen 
Zuſchuſſes bis auf ca. 38 000 M. bei einem Geſammt-Etat von 
56 000 M. ftattgefunden,; durch dieſelbe ift eine Verlängerung 
der Schulzeit, Steigerung der Schülerzabl und Vermehrung der 
Zebreritellen ermöglicht und jomit die Anftalt in ihren inneren und 
äußeren Verhältniffen wejentlich gefördert worden. Unter dem jegigen 
Direktor Rößler, der ſeit 1. Oftober 1878 der Anftalt vorfteht, ift 
diejelbe außerdem im Geiſte der reinen Lautſprachmethode zeitgemäß 
reorganifirt worden. ie beftehbt aus einem Crziehungsinttitute, 
Internat, für 20 Schüler und einer Schule, Erternat, und zählt 
110 Schüler in 10 Klaffen mit I1 ordentlihen Lehrern. 


Die Provinzial: Zaubitummen-Anftalt zu Osnabrück. 


Die Zaubftummen-Anftalt zu Ddnabrüd — eine Simultanichule, 
Erternat, — wurde im Sabre 1857 gegründet. Dur Königliche 
Berordnung vom 17. Zuni 1857 wurde beftimmt, daß fie zu den 
öffentlien Anftalten des damaligen Königreiched gebören und die 
obere Leitung derjelben dem damaligen Königlihen Minifterium des 
Innern zuftehen jolle. — Daß betreffende Minifterium brachte unterm 
22. Zuni das Neyulativ über die äußere Einrichtung der zu er- 
rihtenden Anftalt zur öffentlihen Kenntnis, 

Am 1. Zuli wurde die Anftalt eröffnet, der erfte Lebrer und 
Inſpektor durch die Königlihe Landdroftei zu Osnabrück in fein 
Amt eingeführt und aud die zur Vertretung der Anftalt ernannte 
„Königlide Kommiſſion“ inftallirt. Der Unterriht begann am 
15. Dftober mit 4 Kindern; noch in dem Eröffnungsjahre ftieg die 
Schülerzahl auf 10. Es wurden zwei Klaffen gebildet. Das erite 
Scullofal beftand aus einem kleinen Zimmer in einem Hinterhauſe 
in der Nähe des evangeliihen Seminared. Am Schlufje des Jahres 
wurde dem Snipeftor — (leit 1866 Direktor) — ein Gebilfe zue 
gewieſen, ſowie aud für Ertbeilung des Unterrichteö in weiblichen 
Handarbeiten eine Lehrerin engagirt. Auch die geordnete Betheiligung 
der Seminarijten am Unterrihte der Taubftummen wurde bald 
herbeigeführt. 

Die Anftalt fonnte demnach von Anfang an ihre Thätigfeit in 
der Richtung der ihr vorgezeichneten doppelten Beltimmung, an 
Stelle der Volksſchule Bildungs-Anftalt für taubftumme Kinder zu 
jein und die Zöglinge der beiden biefigen Schullehrerjeminare mit 
dem Unterridte der Taubſtummen befannt zu maden, entwideln. 

In unterrichtlicher Hinfiht ging dad Streben der Anftalt dahin, 
von Anfang an der Entwidelung der Geberdeniprade entgegen zu 
wirken und ihren Schülern diejelbe entbehrlih, dagegen die Laut: 
ſprache zum Bedürfniſſe zu machen. 


652 





Ditern 1858 ftieg die Zahl der Schüler auf 18. Die neue 
Aufnahme bildete die 3. Klaffe. Im Fahre 1858 wurde die Anftalt 
in ein pafjend gelegened und zur Cinridhtung der erforderlichen 
Schulräume geeignetes Gebäude mit Garten verlegt; auch eine dritte 
Lehrerftelle gegründet. 

Die Anftalt war uriprünglid nur für den Bezirk der Land» 
droftei Osnabrück beitimmt, die Aufnahme von Kindern aus den 
benachbarten Yandestheilen jedoch nicht ausgeſchloſſen. Die Auf- 
nahmen fanden alljährli bei Beginn ded neuen Schuljahres nach 
Dftern Statt. Bid zum Jahre 1862 ftieg die Frequenz auf 41 und 
erbielt fih von da an auf der Höhe von 36—44 bis 1870. Im 
Sabre 1861 wurde die 4. und 1865 die 5. Lehrerſtelle begründet. 

Vom Jahre 1862 an gelangten alle taubftummen Kinder im 
Schulbezirke der Anftalt, von deren Vorhandenſein dieſe durch die 
Dbrigfeiten in Kenntnis gelegt wurde, zur Aufnahme Obwohl 
darunter nody immer 10—12jährige waren, jo nahm die Zahl der 
I: und 8=, ja Tjährigen von Fahr zu Fahr zu. 

Es gelang der Anftalt, die Kinder meift in Handwerkerfamilien 
unterzubringen, welche ihr reichliche® Ausfommen hatten und in 
welchen die Kinder mit Liebe behandelt und im Einklange mit dem 
Geifte der Schule erzogen wurden. Bis 1868 betrug das jährliche 
Koftgeld für einen Knaben 51 Thlr. und für ein Mädchen 47 Thlr., 
Bekeidungdgeld jährlih 12 Thlr. 

Seit 1862 bat die Anftalt einen Fonds zur Unterftügung armer 
entlafjener Taubſtummer während ihrer Lehrzeit angejammelt. Dieier 
Fonds ift gegenwärtig auf über 30000 M. angewachſen und bat 
im verfloffenen Sabre ca. 1400 M. Zinfen zu vereinnabmen gebabt. 
Im Befige dieled Fonds fonnte die Anftalt etwa die Hälfte ihrer 
entlaffenen Schüler nody eine Reihe von Fahren unter ihrem fürdernden 
Einfluſſe behalten, indem fie diefelben pafjend unterbrachte und über: 
wachte, fie zum Beſuche der Betitunde und zur regelmäßigen Theil— 
nahme an der jährlich zweimaligen Abendmahlsfeier für die in der 
Stadt und Umgegend lebenden Taubſtummen ermahnte, von ihnen 
den Bejuh der jeit 1863 eingerichteten Sonntagsichule forderte, 
fie aus der Bibliothek mit belebrender und unterhaltender Lektüre 
a und fie, ſobald fie Erwerb fanden, zur Sparſamkeit 
anbielt. 

Ende des Jahres 1868 trat die provinzialftändiiche Verwaltung 
ind Leben; am 4. Ianuar 1869 wurde den Vertretern derjelben die 
Anitalt von der Königlihen Landdroftei im Auftrage des Dber- 
präfidenten der Provinz übergeben. Mit diefem Zeitpunfte jchließt 
die erite Periode der Entwidelung und Wirkſamkeit der Anftalt ab. 
Diefelbe hatte biö dahin — in 11Y, Jahren — 74 Schüler auf: 
genommen und 34 ausgebildet entlaſſen. Die jährliden Unter- 
baltungsfoften der Anftalt batten rund 5 600 Thlr. betragen, der 


653 





dazu F Staatsmitteln erforderliche Zuſchuß die Höhe von 4700 Thlr. 
erreicht. 

Vom Jahre 1871 an wurde der Schulbezirk erweitert und auf 
die Grafſchaften Hoya und Diepholz und den Kreis Hameln aus— 
gedehnt. Seit 1871 ftieg die Zahl der Schüler bei bjährigem 
Kurſus auf 61, nah Einführung der Tjährigen Unterrichtözeit auf 
70, und mit Beginn der 8 jährigen Unterrichtödauer jeit 1876 auf 80— 83. 

Schon jeit Jahren gruppiren fid die Zöglinge der Anftalt in 
7 Unterricytöflaffen. Diejenigen des 7. und 8. Schuljahres find in 
der Dberflafje vereinigt. Mit den Schülern, meldye jeded Jahr in 
eine höhere Klaffe aufrüden und ihres Alterd wegen die gejepliche 
Schulzeit abjolviren konnten, wurde der Unterrichtsftoff der oberiten 
Klafje in den meilten Fächern zweimal durchgemadht. 

Mit dem Wachſen der Anitalt erfolgte eine dem entipredyende 
Vermehrung der Lebrfräfte. Ald im Sabre 1876 die Zahl der 
Schülerinnen auf 32 ftieg, wurde für dem Unterricht in weiblichen 
Handarbeiten eine 2. Lehrerin angeitelt. Sm Sabre 1874 wurde 
dad Turnen für Knaben und Mädchen obligatoriih und erftredte 
fih auf8 Sommer: und Winterjemeiter. Der ftädtiihe Oberturn- 
lehrer und.zwei Taubſtummenlehrer ertheilten den Unterricht in der 
ftädtiihen Turnhalle in wöchentlich 2 Stunden. 

Die Gehaltöverhältniffe der Kehrer erfuhren eine wejentliche Auf- 
befferung und dur Aufftellung einer Skala eine feſte Regelung. 
Die Mittel zu Freiftellen für die Kinder wurden vermehrt und über 
die Verleihung derjelben feite Grundjäße aufgeftellt. Zur Erbaltung 
guter Pflegefamilien murde das Koft- und Bekleidungsgeld erhöht (Koft- 
geld für Knaben auf 210 M., für Mädchen auf 198 M., Bekleidungs— 
geld auf 42 M.) 

Die Verbindung der Anstalt mit den beiden biefigen Seminaren 
wurde im Sahre 1875 aufgehoben. 

Die Anftalt wurde durch häufigen Lehrerwechſel heimgeſucht. 
Mährend ihres Beſtehens haben 15 Lehrer diefelbe verlafjen. 

Im Sabre 1881 nahm die Anftalt einen fafultativen Hand— 
fertigfeitd - Unterricht in ihr Bereih auf. Nah dem Nääs’ichen 
Spiteme wurde eine MWerfitätte eingerichtet, in der Zifchlerei mit 
Holzichnigerei betrieben wird. 

Der Gefundheitözuftand unter den Zöglingen fann als ein jehr 
günftiger bezeichnet werden. Epidemiſche Krankheiten haben die Anftalt 
nicht heimgeſucht. 

Die Gejammtzahl der bis jegt der Anftalt zugeführten Taub— 
ftummen beträgt 253, nämlidh 140 Knaben und 113 Mädchen. 
Davon gehören 169 der evangeliihen und 78 der katholiſchen Kirche 
an, 6 find jüdiihen Glaubens. 

Im gegenwärtigen Schuljahre beziffert ſich die Frequenz auf 
82 Schüler. 


64 

Die Unterhaltungsfoften der Anftalt betragen in dieſem Jahre 

41 150 M. — Die Zuſchußſumme aus dem Provinzialfonds bat 

pro 1884 die Höbe von 30080 M. erreiht. Direktor: Schröder, 
jeit 1878, vorher Rößler, jegt in Hildesheim. 


Die Provinzial-Taubftummen-Anftalt zu Stade. 


Die Zaubftummen-Anftalt zu Stade ift in Folge Königlicher 
Verordnung im Jahre 1857 errichtet worden. Sie jollte die zwie— 
fadye Aufgabe verfolgen: die taubſtummen Kinder ded Landdrofteis 
Bezirfed Stade auszubilden, und die Seminariſten theoretiih und 
praftiih für den Zaubftummen-Unterriht vorzubereiten. Zur Er— 
reihung deö zweiten Zweckes wurde fie mit dem Seminare verbunden; 
der Seminar-Dirigent war der gemeiniame Vorſtand ded Seminars 
und der Taubſtummen-Anſtalt. Beitimmungsgemäß jollten der 
legteren nady und nad) etwa 36 bis 40 taubftumme Kinder zugeführt 
worden; fie fonnte und jollte aljo ſämmtliche taubjtumme Kinder 
des Landdroitei=Bezirfed Stade mit ordnungdmäßigem Unterrichte 
verjorgen. Außer dem techniihen Leiter, dem Oberlehrer, jollte die 
unterrichtliche Wirkſamkeit an den Schülern der Anſtalt durch 2, eventl. 
3 Hilfölehrer vollzogen werden. 

Der Unterricht wurde dur den zum Dberlehrer berufenen 
tehniiwen Leiter (Bude), der fih etwa 2 Fahre in Hildesheim für 
den ZaubliummensUnterriht vorbereitet und demnächſt audmärtige 
Anftalten beſucht hatte, im Auguft 1857 mit 6 Schülern eröffnet. 
Außer deu taubftummen Kindern ded Landdroftei-Bezirfed Stade 
traten aber nah und nach auch jolde aus dem Lüneburg'iſchen in 
die Anitalt. Im Fahre 1866 zählte die Anitalt 50 Schüler. Legtere 
wurden in ſechsjährigem Schulfurius in ſechs Abtheilungen unter» 
richtet. 1869 wurde die Anftalt von der Provinz übernommen. 
1870 wurde ſie vom Seminare getrennt und der biöherige Oberlehrer 
Bude zum Direktor ernannt. Sie erhielt die Beitimmung, die 
taubftummen Kinder aus den Landdrofteien Lüneburg und Stade 
mit Ausſchluß des Kreiſes Gifporn aufzunehmen. 1871 wurde 
der Sculfurjus fieben:, 1875 adrjährig mit 7 Abtheilungen und 
entiprechenden Lehrerperſonale, Direktor, fieben Lehrer, zwei Hand— 
arbeitölehrerinnen. Der Frequenzftand der Anftalt betrug in den 
legten Iahren 80—90. 

Das Turnen ift von Anfang an für die Knaben, jeit 14 Jahren 
aud für die Mädchen in wöchentlich 2 Stunden obligatoriicher Lehr— 
gegenitand. Die Konfirmation der Kinder vollzieht ein Stadt: 
geiltlicher, der aud) den Akt der Abendmahlsaustheilung ıc. bei Gottes— 
dienſten für die Entlaffenen übernommen bat. 

Die Entlaffenen werden auf Koften der heimathlichen Verbände ac, 
thunlichſt am Drte der Anftalt zur Erlernung eines Berufes unter- 
gebracht. Es iſt ihnen in der Anitalt ein Zimmer eingeräumt, in 


655 





welchem fie fi jeden Abend zur Lektüre ıc. verlammeln fünnen. Zu 
ihrer Fortbildung durch die Anftalt find beftimmte Einrichtungen 
getroffen. Ein zur Fürſorge für dieſelben beftimmter Fonds iſt 
bei der Anftalt gegründet und mehrfach jchon mit Legaten bedadt 
worden. 

Aus öffentlihen Mitteln (aud dem Provinzialfonde) verhält die 
Anftalt zur Berfolgung ihrer Aufgaben einen Zuihuß von über 
30 000 M. jährlich, durch die Nutritoren ꝛc. werden außerdem etwa 
14 000 M. jährlich aufgebradht. 

Die Anftalt veröffentliht alle drei bis fünf Fahre ein Pro- 
gramm. Das erſte 1877 herausgegebene enthält eine na Minifterials 
Akten aufgeftellte ausführlide Geſchichte der Anftalt und die Arbeit 
eines Lehrers über die Unterrichtömethode. Dad zweite 1881 er: 
Ihienene Programm enthält den Lehrplan der Anftalt und eine Ab- 
handlung über den naturfundliden Unterricht. 

In den legten Jahren ift ein neues Gebäude aufgeführt worden, 
welches im Dftober 1884 bezogen werden fol. Dieſes Gebäude 
enthält 10 große Schulzimmer, darunter 2 Kombinationszimmer 
von 60 Jm Umfang, 1 Betjaal, 1 Zurnjaal, 1 Bibliothefzimmer, 
1 Zimmer für Xehrmittel, 1 für Handfertigkeitöbeftrebungen, 1 Geichäfts- 
zimmer (zugleid Konferenzzimmer), 1 Xehrerzimmer ıc., daneben vine 
ausreihende Wohnung für den Direktor. 

Das für diejes neue Gebäude beichaffte neue Inventar iſt unter 
Berückſichtigung neuer ſchulhygieniſcher und ſchultechniſcher Forde— 
rungen angefertigt. 

Die Steigerung der Schülerzahl hat von der Errichtung au 
folgender Verlauf genommen: 1857: 6 Schüler, 1858/59: 14, 
1859/60: 24, 1860/61: 27, 1861/62: 33, 1862/63: 37, 1863/64: 41, 
1864/65: 45, 1865,66: 48, 1866,67: 50, 1867/68: 51, 186869: 
52, 1869/70: 56, 1870,71: 59, 1871/72: 63, 1872/73: 67, 
1873/74: 66, 1874/75: 75, 1875/76: 80, 1876/77: 83, 1877/78: 
86, 1878/79 und 1879/80: 89, 1880/81: 84, 1882/83: 83, 1883/84: 85. 
Zur Zeit wird fie von 91 Schülern befudht. 


Die Taubftummen-Anftalt zu Emden. 


Bald nad der Gründung der Taubftummen-Anftalt zu Hildes— 
heim ftellte es fib heraus, daß, bei der Abgeſchloſſenheit des 
Landdroſteibezirkes Aurih vom Verkehr mit dem übrigen Deutichland, 
jene Anftalt nicht die Bildungsftätte für die oftfriefiihen Zaubitummen 
werden könne. Ums Fahr 1837 verſuchte der Lehrer Edzards in 
Leer einige taubftumme Kinder zu unterrichten. Dieſes wurde dem 
dortigen lutheriſchen Superintendenten Lentz befannt; auf feine 
Beranlaffung trat 1838 in Leer ein Verein für das Wohl der Taub- 
ftummen zujammen. Die oftfriefiihen Provinzialitände bemilligten 
die zur ſachgemäßen Ausbildung Edzards erforderlihen Gelder; der: 


656 _ 


jelbe begab fi 1839 nach Hildesheim und erwarb fih in der 
dortigen Taubftummen-Anftalt die Qualifikation zu einem Vorfteber- 
amte. Das Königliche Konfiftorium zu Aurich erklärte fi) durch Reic. 
vom 26. September 1842 bereit, die Bemühungen des Vereines in 
Leer nad Kräften zu unterftügen. Eine Haudfollefte in Dftfriesland 
bradte einen Ertrag von 982 Thlr. 14 Ggr., die Provinzialftände 
in Oftfriesland bewilligten, zunädft auf 3 Sabre, 200 Thlr. p. a., 
und dad Hannoverihe Minifterium der geiftlihen und Unterrichtd- 
anftalten 50 Thlr. p. a., gleichfalls auf 3 Jahre. Nachdem ſich 
die jtädtiichen Kollegien von Emden bereit erflärt hatten, der An— 
ftalt dauernd ein Lokal zu ftellen und 200 Thlr. p. a. zuzuſchießen, 
wählte dad Konfiftorium am 7. Suli 1843 diefe Stadt von 3 fon= 
furrirenden Städten Xeer, Emden und Aurich. Am 25. Sanuar 1844 
wurde im NAuftrage des Konfiltoriumd durch den Magiltrat eine 
Direktion eingejegt, deren erſter Vorfigender der Bürgermeiiter 
Kettler wurde. Das Konfiitorium beitätigte am 5. September 1844 
Herrn Edzardd ald Dberlehrer der Anftalt und am 1. November 
1844 wurde die Anitalt durch die General: Superintendenten Hiefen 
und Ebeling, ald Bertreter ded Königlichen Konfiltoriums in Aurich 
eingeweiht. Die Eriftenz der Anftalt berubte während einer langen 
Reihe von Jahren größtentbeild auf dem Ertrage der jährlich ver— 
anftalteten Hausfollefte; durch diejelbe find insgejammtp. p. 180 000 M. 
aufgebradyt; im Sabre 1883 4988,85 M.. Außerdem erbielt die 
Anitalt bis 1858 Zuihüffe aus der Klofterfaffe, namhafte jährliche 
Beiträge vom Landratbd-Kollegium in Aurich. Vom Jahre 1857 
an gewährte die Königliche Regierung emen Zuihuß von 3 000 M. 
p. a. Nachdem die Unterhaltung der früheren Königlichen Anftalten 
den Provinzialftänden Hannovers überwielen war, wurde von der 
ftändiihen Hauptfafje der gleiche Zuſchuß weiter gezablt und derjelbe 
1883 auf 5 000 M. p. a. erhöht. 

Die Auffiht über die Anftalt hatte bis 1857 das Königliche 
Konfiftortum in Aurich, dann bid 1883 die dortige Landdroftei. Mit 
Genehmigung des Herrn Minifterd der geiftlichen, Unterrichts und 
Medizinal=Angelegenbeiten ging 1883 das Aufſichtsrecht, ſelbſtver— 
ſtändlich unbeſchadet der ftaatlihen Dberaufficht, auf die ftändiichen 
Drgane der Provinz Hannover über. Zur unmittelbaren Leitung 
der Anftalt ift eine Direktion eingejegt, deren Mitglieder von dem 
Landesdireftorium aus einer von bier aus zu präfentirenden Dreizahl 
erwählt werden. .Die Direktion beftebt Seit 1857 aus dem Ober: 
lehrer ald Dirigenten der Anftalt und 6 in Emden wohnenden Mit- 
—— welche auf Lebenszeit erwählt werden und ihr Amt als 

hrenamt führen. | 

Dirigenten der Anftalt waren: 1. Dberlehrer E. Edzards von 
1844— 1861, 2. Dberlehrer H. Engelfe von 1861—1869, 3. Ober: 
lehrer F. Kebler von 1869—1875, 4. DOberlehrer N. Freie von 
1875—1882 und zur Zeit 5. Dberlebrer Otto Danger. 


657 





Die Anftalt, anfangd Internat, ift fjeit dem 1. Mai 1869 
Erternat. — Es wurden indgefammt 144 Kinder in die Anftalt auf- 
genommen (69 Knaben und 75 Mädchen). Bon diejen waren 11 
nicht bildungsfähig und 5 wurden vor Vollendung des Unterrichts— 
furiud der Anftalt wieder genommen. Bon den mit Konfirmation 
Entlafjenen erhielten 10 das Prädikat. jehr gut, 

22 " gut, 
2 5 5 ziemlich gut und 
23 „ s nothdürftig genügend. 

Die Aufnahme findet je nah 2 Fahren am erften Montage 
des Dftobers ftatt. Die Schulzeit beträgt 8 Jahre. Die Schüler 
werden in 4 Klaſſen durch den Dberlehrer, zwei Lehrer und zwei 
Lehrerinnen unterridhtet. Am 1. Dftober d. 38. wird ein Unter- 
weijer für den Handfertigfeitö-Unterriht der Knaben angeitellt. 

Seit dem 19. März 1884 befigt die Anftalt den Charakter 
einer öffentlihen Schule und ed wurden der Dberlehrer als Leiter 
derjelben, die Lehrer als öffentliche Xehrer beeidigt. Die beiden eriten 
Beamten der Anftalt find penfiondberechtigt und verpflichtet, ald 
Mitglieder der provinzialjtändiihen Witwenfaffe beizutreten. Bom 
Zandesdireftorium wurde 1884 ein Beloldungdreglement für die 
Lehrer bewilligt. Nach demjelben fol der Dberlehrer außer völlig 
freier Wohnung und Garten nit unter 2900 M. p. a. beziehen. 
Die Lehrer fteigen von 1400 M. p. a. auf 2000 reip. 2900 M., 
Lehrerinnen von 900 M. p. a. auf 1800 M. 

Zur Zeit wird die Anftalt von 38 Zöglingen, 22 Knaben und 
16 Mädchen bejudt. Das Lehrerfollegium befteht aus dem Diri- 
genten, Dberlehrer D. Danger, 22 Fahre im Amte, zwei Lehrern, 
einer Lehrerin und einer SImduftrie- Lehrerin. Die Mitglieder der 
zeitigen Direktion find: 1. VBorfigender: Paftor Pannenberg, Biötor, 
2. Stellvertreter deſſelben: Medizinalrath Dr. med. Stöhr, 3. Schrift: 
führer: Oberlehrer D. Danger, 4. Rendant: Gamerariud a. D. 
3, 8. van Buiren, 5. Bauherr: Kaufmann L. van Senden, 6. und 
7. Beifiger: Kaufmann A. Kappelboff und E. Schwitzky. (&.-Bl. 
1875. ©. 596.) 


Provinz Weftfalen*). 


(Bergl. Eentralbl. 1861 ©. 733; 1863 ©. 229; 1872 ©. 115 u. 571; 
1873 ©. 731. Sägert a. a. O. S. 4 ff.) 


Die Provinzial-Taubftummen-Anftalt zu Büren. 
Die Anftalt wurde am 1. Auguft 1830 in Büren ald die erite 


*) Bon 1826 ab bis 1872 wurde für die Zwede der Taubftummen-Bildung 
in der Provinz eine Kirhen- und Haus-Kollefte gefammelt. Diefelbe betrug 
1826 bis 1861: 106439 Thlr. 26 Sgr. 3 Pf. 
1869: 5439 » 17 + 
1870: 470 » 19 « 3% 
1871: 5255 =» 2 :» 10 » 
1872: 5813 +» 1 ⸗ 9 ⸗ 


658 
Seminar-Taubftummenjchule der Provinz mit 6 Schülern eröffnet 
und bat bis heute 406 Zöglinge aufgenommen. Seit dem 1. Ja— 
nuar 1876 ift fie von der ſtändiſchen Provinzial-VBerwaltung über: 
nommen worden. 

Der Haupttehrer Wirfel leitete die Anftalt vom 1. Auguft 
1830 bis zum 3. Januar 1869 und von da ab war der gegenwär- 
tige Voriteher Dornjeifer. Außer den beiden Genannten baben 
noch 7 Lehrer an der Anjtalt unterrichtet: Kirchhoff, Böhner, 
Weskamp, Ar, Goeken, Lammers und Stofferd. 

Ausführlichered über die Entftehung und Entwidelung der An— 
ftalt ift in den „Nachrichten über die Entwidelung und den gegen» 
wärtigen Standpunft des Taubſtummen-Bildungs-Weſens in der 
nz Weftfalen” — Münfter 1863, Preis 1 ME. 50 Pf. — zu 

nden. 

Gegenwärtig hat die Anftalt 36 Zöglinge in 4 Abtbeilungen 
und Diele werden von dem Boriteher und den Zaubitummenlehrern 
Lammers und Stofferd unterridtet. 

Die Schnizeit dauert gemöhnlid 6 Jahre. 


Die Provinzial-Taubftummen-Anftalt zu Langenhorſt 
in Weſtfalen. 


Die Anftalt ift im Fahre 1841 gegründet und murde im 
Sommer ded genannten Jahres von ihrem gegenwärtigen Borfteber 
Stahm mit 6 Zöglingen eröffnet. Anfangs war fie eine reine Brivat- 
Anftalt. Im Jahre 1851 murde fie jedody zu einer Provinzial-Anftalt 
erhoben und ging ald jolde am 1. Januar 1876 in die provinzial- 
ſtändiſche Verwaltung über, 

Die Ausdehnung der Anitalt nahm nun raſch zu. Der bis 
dahin bitter empfundene Mangel an den nöthigen Uuterrichtölofalen, 
wurde durch den 1884 erfolgten Ankauf der Gebäude und Liegen⸗ 
Ihaften deö vormaligen Königlichen Lehrerfeminard und einige baus 
lie Einrichtungen überwunden. 

Gegenwärtig arbeiten an der Anftalt 8 Lehrer, 1 Lehrerin für 
weiblihe Handarbeiten; fie bat 91 Zöglinge. Dieje werden in 6 
auffteigenden und 2 Parallel» Klaffen unterrichtet. Der Bildungs- 
furjus umfaßt einen Zeitraum von 6 bid 8 Fahren. Die Zöglinge 
leben im Externate. Das Unterrichtsweſen der Anftalt tft geregelt 
auf Grundlage eined Lehrplanes, der im Jahre 1881 in der Ajchen- 
dorffihen Buchhandlung zu Münfter erichienen ift: 

„Lehrplan für die Weftfälifche Provinzial-Taubftummen-Anftalt 
zu Langenhorſt“. 


Die Provinzial-Taubftummen-Anftalt zu Peteröhagen. 


Am 15. November 1851 fiedelte der Lehrer Böfenfamp mit 
5 Zöglingen feiner ſeit 1839 zu Lohe im Negierungsbezirfe Minden 


659 





beftehenden Privat: Taubftummen-Anjtalt nach Peteröhagen über, und 
am 15. Dezember ej. a. geſchah die Eröffnung der Anftalt. 1852 
wurden regelmäßige Turn- und Shwimmübungen eingeführt, 1853 
der Unterricht in mweiblihen Handarbeiten. 1854 fand die Errich— 
tung der zweiten Lehrerſtelle jtatt, 1875 die der dritten, 1377 die 
der vierten, 1878 die der fünften und 1880 die der jechiten. 

Die Schülerzahl betrug bei der Gründung mit Einſchluß der 
oben erwähnten 5 im ganzen 11. Seit Anftellung eines zweiten 
Lehrerd bis zum Herbſte 1875 belief ſich die jährliche Frequenz auf 
20 bis 30. Die größte Schülerzahl wurde 1882 erreicht, nämlich 
67. Im Herbfte 1883 trat durd die Vernichtung ded Hauptge- 
bäudes der Anftalt dur Feueröbrunft (j. u.) eine Reduktion der 
Schülerzahl ein. Augenblidiihy wird die Anftalt von 55 Schülern 
beſucht. Seit dem Beftehen der Anftalt wurden im ganzen 223 
Zöglinge aufgenommen; davon find vor Vollendung des Unterrichtö- 
kurſus 9 geftorben, 2 wegen Blödfinnes entlaffen, 7 haben die An— 
ftalt aus anderen Gründen verlafjen, meijtend wegen Wechſels des 
MWohnfiged der Eltern. Somit find in Peteröhagen bis heute 150 
Taubftumme ausgebildet und fonfirmirt. 

Erſt im Fahre 1866 erlangte die Anftalt ein eigenes Befigthum. 
Bis dahin war fie in einem dem Lehrer» Seminare in Peteröhagen 
gehörenden und von diefem gemietheten Haufe untergebradt. Das 
im Jahre 1877 angefaufte Lokal, welches die Unterrichtöräume und 
die Borftehberwohnung enthielt, brannte am 16. Juni 1883 total 
nieder. Bon da ab werden die Räume ded 1866 erworbenen zu 
Lehrerwohnumngen eingerichteten Hauſes wieder als Schulzimmer 

4* 


Die Provinzial-Taubſtummen-Anſtalt in Soeſt. 
Die Anftalt iſt am 15. April 1831 mit einem Lehrer und 10 
Schülern in Verbindung mit dem Seminare eröffnet worden, hatte 
1876, wo fie Provinzialanftalt wurde, vier Lehrer und 59 Schüler, 
gegenwärtig 8 Lehrer und eine Handarbeitölehrerin. Vorſteher: 
Heinrich, jeit 1876. | 
Die Schülerzahl beträgt feit Dftern 1884 94; 55 Knaben und 
39 Mädchen, und zwar aus den nahbenannten Kreijen: 
Negierungsds- Bezirke Arnsberg: 
Bohum 22, Dortmund 12, Hamm 5, Soeft 3, Hagen 22, 
Altena 4, Siegen 5, Wittgenftein 3, Arnöberg 1, Iſerlohn 10. 
Regierungdbezirf Minden. 
MWiedenbrüd 1, Hörter 1, Bielefeld 1. 
Regierumgsbezirf Müniter. 
Münfter 1, Tedlenburg 1, 
Waldeck 1, Schaumburg-Lippe 1. 


Die Zöglinge find in der Weile bei geeigneten Pflegeeltern 


660 





untergebradht, dat gewöhnlich ein älterer und ein jüngerer Schüler 
zufammenmwohnen. Die Pflegeeltern erhalten für Koft und Wäſche 
pro Kind jährlid 120 ME; die Anftalt liefert außerdem nod für 
jeden Zögling ein vollftändiges Bett, beftehend aus: 1 eijernen Bett- 
ftelle, 1 Leib» und eine Kopfmatrage, 1 Strobfad, 1 Betttuh und 
3 (für den Sommer 2) wollenen Deden, die zur Schonung einen 
drellenen Ueberzug erhalten. Die Bettwäſche bejorgt die Anftalt. 
Ale Monate werden die Pflegehäufer revidirt, und wird alddann 
die ganze Lage der Söglinge mit den Pflegeeltern beſprochen. 

Bei der größten Mehrzahl der Zöglinge ift die Taubheit durch 
Krankheit, beſonders bigige Fieber, entitanden. 

Die Kinder werden in 8 Abtbheilungen mit bezw. 9, 13, 13, 
13, 11, 15, 10 nnd 10 Zöglingen unterrichtet. Der Unterricht wird 
in ſämmtlichen Lebrgegenftänden der Volksſchule, ſelbſtverſtändlich 
mit Ausnahme ded Singend ertheilt. 

Um den Sinn zur Thätigfeit, Ordnung und Sparjamfeit in 
den Zöglingen zu pflegen, werden diejelben durch die Anjtalt und 
dad Pflegehaus in folgenden Arbeiten unterwiejen: Gartenarbeiten, 
leichtere Tiſchler- und Buchbinderarbeiten, auch werden dielelben an— 
gehalten, leichtere Flickereien an den Kleidungsitücden jelbit vorzu- 
nehmen, ſich gegenjeitig felbit die Haare zu jchneiden u. |. w. 

Die Anftalt macht monatlidy bei geeignetem Wetter einen zwei— 
bis dreiftündigen Spaziergang und ein oder zweimal im Sommer 
einen weiteren Ausflug. Die Zöglinge benugen regelmäßig die Bades 
anftalt der Taubftummen=Anftalt und die Knaben außerdem im Some 
mer die ftädtiiche Badeanftalt. Anftaltdarzt: Dr. Garme. 

Sonntäglich bejuchen die größeren Kinder unter Aufſicht eines 
Lehrers den öffentlichen Gottesdienft der Hohne-Gemeinde, zu wel— 
cher die Anftalt jeit Herbft 1877 gehört. Den Konfirmandensllnter- 
richt ertheilt der Vorſteher; die Konfirmationdhandlung vollzieht der 
Pfarrer Joſephſon. 


Provinz Heſſen-Nafſau. 
Dad Provinzial-Taubftummen-Inftitut zu Camberg. 


Das Inſtitut verdankt jein Entftehen einem Herrn Hugo von 
Schüg-Holzbaufen. Diefer wurde taubftumm geboren in Camberg 
im Jahre 1780. Er bejudte von 1788—1797 die Taubftummen- 
Anstalt zu Wien. Nach feiner Rückkehr 1816 unterrichtete er zunächſt 
feinen taubftummen Bruder Damian von Schü und ließ zwei 
andere taubftumme Knaben — Philipp Schidel und Georg Simon 
— an dem Unterrichte teilnehmen. Angeregt durch das Wort: 
Sprüd. Sal. 31,8*) gründete er 1817 eine fleine Privatanftalt. 


*) Thue deinen Mund auf für die Stummen und für die Sache Aller, 
die verlaſſen find. 


516 _ 


Die Herzoglih Naſſauiſche Regierung übernahm die Anftalt, erhob 
fie zur Staatsanftalt und eröffnete fie als ſolche am 15. Suni 1820 
mit 12 Schülern. Wegen ded nahen Verhältniſſes der Herzoglich 
Naſſauiſchen zu der Luxemburgiſchen Fürftenfamilie wurden aud 
Zöglinge aus Luremburg aufgenommen. Grfter Direktor war der 
zum Hofrath ernannte taubftumme Gründer. Die Anftalt ift pari- 
tätiih. Nach dem Vorgange von Wien wurde der Unterricht in der 
Schriftſprache in Verbindung mit der Geberdenfprade ertheilt. Um 
die weitere Entwidelung der Anftalt bemühten ſich bejonderd: der 
Herzog Wilhelm von Naffau, NRegierungspräfident Möller, Ober: 
ſchulrath Schellenberg, Schulrath Halm, DOberlehrer Deußer, Lehrer 
Hiögen, Oberſchulrath Megler, Geheimer Regierungsrath Dr. See- 
bode. 1850 zählte die Anftalt 33 Schüler. Um Lehrer für den 
Zaubftummen=Unterricht auszubilden, wurden mit 2jährigem Turnus 
evangeliihe und Fatholiihe Schulamtöfandidaten an der Anftalt an» 
A Die Cinrihtung bewährte ſich aber nit und wurde 1859 
eſeitigt. 

1871 ging die Anſtalt an den Kommunalverband des Regierungs— 
bezirkes Wiesbaden über. 

Die Schülerzahl der Anſtalt belief ſich 1870 auf 71. Sn dieſem 
Fahre wurde dad VBerhältnid der Anftalt zu Luremburg gelöft, nad: 
dem dorf eine eigene Anftalt in dad Leben getreten war. 1880 
wurden drei neue Klaffen errichtet. Die Anftalt zählt gegenwärtig 
: lee davon 2 Parallelflafjen find. Die Scyülerzahl beträgt 

eute 101. 

An der Anftalt wirken: ein Dirigent (MW. Wehrheim jeit 1880), 
9 Lehrer, eine Snduftrielehrerin, ein Snduftrielehrer (Werkmeiſter), 
ein Gärtner und ein Hauddiener. 

Der Anftaltsarzt überwacht den Gejundheitözuftand der Zög— 
linge; ein Bader läßt regelmäßig die Knaben baden, während die 
Snöduftrielehrerin dad regelmäßige Baden der Mädchen überwadt. 

Die Zahl derer, die in der Anftalt biöher ausgebildet worden, 
beläuft ſich auf nahezu eintaujend. 

Die Bibliotbef der Anftalt zählt ca. 2000 Bände, daneben 
500 Hefte. Sammlungen von wirflihen Gegenftänden des Lebens, 
ausgebalgten Thieren, Wachsfrüchten, Mineralien, Kunftgegenftänden, 
Werkzeugen, Stoffen, Bildern und fonftigen Lehrapparaten ftehen 
zum Gebraude bereit. 

Die Anftalt war von jeher Erternat. 

Die Unterrihtöräume befanden ſich bis 1874 in einem Hinter: 
gebäude ded Gutenberger Hofe, einem ungenügenden, dunfeln und 
baufälligen Zofale; jeit 1875 befigt die Anftalt aber ein ftattliches 
Gebäude mit hohen und hellen Lehrräumen, großer Werfitätte, 
Badeeinrihtung, großem Prüfungs: und Zeichenjaale, anftogendem 
geräumigen Turn: und Spielplage, großen Gartenanlagen und Baum- 
ſchulen. — 

1884. 44 


662 


Provinzial-TZaubftummen-Anftalt zu Homberg. 


Die Anftalt wurde am 1. Mai 1838 mit 12 Zöglingen in 
einem gemietheten Lokale in der Freiheit — nahe bei dem Seminare 
— eröffnet und zwar ald Internat. Der aus Weißenfels berufene 
Zaubftummenlehrer Schafft war der einzige Lehrer und Inſpektor, 
Berpfleger und Erzieher der Zöglinge. Die älteften Zöglinge des 
Schullehrer - Seminard wurden ald Gehilfen benugt. Die Ober: 
leitung der Anftalt lag in der Hand ded Seminardireftord Baumann. 
Der Jahresetat der Anftalt betrug anfänglid nur 1500 Thaler. 

Im Jahre 1839 ftieg die Schülerzahl auf 21 und mußte des— 
halb eine zweite Lehrkraft angeftellt werden. Im Jahre 1840 ver- 
mebrte fi die Schülerzahl auf 28. Die beichränften Mittel und 
die beengten Wohnräume in dem Cöſter'ſchen Hauje am Fuße des 
Schloßberged, wo die Anftalt nun untergebradht war, ließen eine 
weitere Ausdehnung vorläufig nit zu. 1854 erwarb die Anftalt 
das noch jegt in ihrem Befige befindlihe Grundftüd an der Biſchofs— 
ftraße, auf welchem ein neues Schulgebäude für den geringen Preis 
von 9000 Thlr. erbaut wurde. 

Die Schülerzahl ftieg 1864 auf 40, wodurch die Anftellung 
von zwei Hilfölehrern nöthig wurde. Im dem Jahre 1870 wurde 
die Anftalt den Kommunalftänden ded Regierungsbezirkes Caſſel 
überwiejen und am 1. Dftober 1874 ihre Verbindung mit dem 
Scullehrer-Seminare gelöft. 

Bis 1878 war die Anftalt reines Internat, von 1878-1879 
theild Internat, theild Erternat; 1879 reined Erternat. 

Die Anstalt zählt zur Zeit 84 Zöglinge und 10 Lehrer. Der 
ZFahresetat beträgt jet ca. 46 000 M. Vorſteher ift zur Zeit In— 
ſpektor Keßler; vorher Schafft bis 1879, Walther bis 1880. 


TZaubftummen-Erziehungsd-Anftalt zu Frankfurt a. M. 


Die Anftalt wurde am 1. November 1827 von Ludwig Kofel 
ald Privat: Anftalt gegründet. Vom 1. Januar 1829 ab bis 1866 
erhielt fie vom Staate eine jährlihe Subvention von 1000 fl. Im 
Dezember 1841 bezog Kofel dad Gebäude, in weldem ſich die An- 
ftalt heute no befindet. Am 18. Juni 1847 ftarb Kofel. Sein 
Nachfolger wurde Dr. E. W. Schwartz, der bereits jeit 1838 als 
ordentlicher Lehrer an der Anftalt thätig gemejen war. Im Jahre 
1861 trat Schwarg von der Leitung zurüd, die Anftalt änderte ihren 
Charakter und wurde eine ftädtiiche milde Stiftung, die von einem 
Pflegamte verwaltet wird. Als Dberlehrer wurde 3. ©. Rapp an 
geftellt. Derſelbe verftarb 1874. An feine Stelle trat I. Batter, 
der Heraudgeber ded Drganes für dad Taubftummenmefen, der von 
1863— 72 als Hilfölehrer und von 1872—74 als ordentlicyer Lehrer 
an der Anftalt beihäftigt geweſen war. 

Zur Zeit zählt die Anftalt 26 Zöglinge, die ſämmtlich in der 


— 


Anſtalt Wohnung und Verpflegung nehmen müſſen. Die Oekonomie 
iſt dem Oberlehrer übertragen. Unterrichtet werden die Zöglinge in 
5 Klaſſen von dem Oberlehrer, einem Lehrer, zwei Lehrerinnen und 
einem akademiſch gebildeten Zeichenlebrer. 

In den Etat pro 1384 find eingeftellt ald Einnahmen 27 500 M., 
als Ausgaben 27051 M. 


Rheinprovinz.*) 
(Bergl. Centralbl. 1862 ©. 292; 1868 ©. 569; 1875 ©. 53.) 
Die Provinzial-Taubftummen-Anftalt zu Brübl. 


Die Anftalt wurde am 1. Dftober 1854 ind Leben gerufen und 
ftand bis zum Sahre 1874 unter der Verwaltung des Provinzial- 
Schulkollegiums. Die Oberleitung und Vertretung nad außen hin 
und den Behörden gegenüber lag bid zum Jahre 1863 dem Seminar: 
direftor Pauli, von da bi 1874, wo die Anftalt von dem Lehrer: 
Seminare getrennt wurde und in provinzialftändiihe Verwaltung 
überging, dem Seminardireftor Allefer ob. Die tedhniiche Leitung 
hatte von 1854 bis 1874 der Hauptlebrer Cüppers, der bei dem 
Uebergange derjelben in die ftändiiche Verwaltung zum Direktor der 
Anftalt ernannt und audy mit der äußeren Zeitung betraut wurde. 
Nach deffen Verſetzung an die neuerrihtete Taubftummen-Anftalt zu 
Trier, am 1. November 1879, trat an feine Stelle der bid dahin 
in Cöln fungirende Taubftummenlehrer Fietb. 

Die Anftalt ift Erternat und zunächſt zur Aufnahme Fatholijcher 
taubftummer Kinder der Nheinprovinz beitimmt. Es wirken zur 
Zeit an derfelben außer dem Direktor noch 5 Lehrer und 1 Lehrerin, 
welche legtere audy den Unterricht in weiblichen Handarbeiten leitet; 
von den Lebrperfonen find 4 definitiv angeltellt. Der Kurfus ift 
ein 6jäbriger, kann aber bei frühzeitig aufgenommenen Zöglingen 
auf 7 Jahre ausgedehnt werden. 

Die Anftaltsräume befinden fich in einem zweckmäßig einge- 
richteten und gejunden, neuen Gebäude; auch beſitzt die Anftalt eine 
Zurnballe. 

Die Zahl der Zöglinge beläuft fih momentan auf 86, und 
zwar 57 Knaben und 29 Mädchen, die auf 6 Klaffen vertheilt find. 
Im Ganzen wurden bi heute in die Anftalt aufgenommen 350 Zög— 
linge, 222 Knaben und 128 Mädchen. 

Das Pflegegeld für die Kinder beträgt pre Tag und Kopf 
durchweg 70 Pf. 


*) Eine filr die Zwecke der Taubſtummenbildung geſammelte Kollekte ertrug: 
1840 18659: 62 180 Thlr. 15 Sgr. 4Pf., 1864: 4348 Thlr. 19 Sgr. 8Pf., 
1865: 4345 Thlr. 10 Sgr. 9Pf., 1866: 4546 Thlr. 29 Sgr. 6 Bi, 
1867: 4426 Thlr. 17 Sgr. 1Pf. 1868: 4 855 Thlr. 15 Sgr. 1Pf., 
1869: 5113 Thlr. 7 Sgr. 10 Bf., 1870: 4 817 Thle. 21 Sgr. 8 Bi., 
1871: 5029 Thlr. 22 Sgr. 5Pf. 1872: 6113 Thlr. 29 Sar. 3 Pf. 


44* 


664 





Die Provinzial: Zaubftummen- Anftalt zu Neuwied. 

Die Anftalt wurde von den Ständen im Fahre 1854 gegründet 
und am 16. November defjelben Jahres mit 4 Zöglingen, 2 Knaben 
und 2 Mädchen, eröffnet. Sie war bid zum 1. September 1874 
mit dem Seminare verbunden und itand unter der Verwaltung des 
Königlihen Provinzial: Schulfollegiums. Am lettgenannten Tage 
ging die Anftalt mit ca. 30 Schülern in die ſtändiſche Centralver- 
waltung über, der fie auch jegt noch unterftellt ift, und welde am 
1. Oktober 1878 unter Uebernahme eined Lehrers nebit 18 Schülern 
aud die bisherige Anftalt zu Moerd mit der zu Neuwied vereinigte. 

Bis zum Fahre 1861 wirkte der Direktor allein an der An— 
ftalt; von da an bis zum 1. Kebruar 1878 mit einem Xebrer. Seit 
diejer Zeit zählte das Kollegium außer dem Direktor, 3. 3. Günther, 
erit noch 2, dann (ſeit 1. Mai 1878) 3, ſpäter (1. Dftober 1878) 
4 Lehrer und jegt 5 Lehrer und 1 Lehrerin. 

Bon der Gründung an bis zum 1. Oktober 1876 wurden die 
Kinder in gemtetbeten Räumen unterridtet; von dieſem Zeit— 
punfte an hat die Anftalt ein eigenes Beſitzthum mit der Wohnung 
ded Direftord und 4 Klaffenzimmern im Haupthauſe, einer Turn 
halle und 2 Klafjenzimmern im Nebengebäude, jowie einem Garten 
und 2 für die Knaben und Mädchen getrennten Spielplägen. 

Nod im Jahre 1854 ftieg die Schülerzahl auf 6; jept beträgt 
diejelbe 73, welche in 6 Klafjen unterrichtet werden. 

Als auögebildet find bis jet 151 Schüler zur Entlajfung ge: 
fommen. Diejelben ernähren ſich, ſoweit die vor furzem durch die 
Bürgermeiftereien eingezogenen Nachrichten reichen, alle dur ihrer 
Hände Arbeit und führen fih fittli gut. 

Die Anftalt war von Anfang an Erternat. Das Pflegegeld 
beträgt jeit mehreren Monaten pro Kınd und Tag 65 Pf. vorber 
wurden 60 Pf. bezahlt. 


Die ProvinzialeTaubftummen-Anftalt 
zu Kempena. Rh. 

Nachdem der im Jahre 1837 verjammelt geweiene 5. Rheiniſche 
Provinzial-tandtag ih dahin ausgeiprodhen hatte, „dab die Er— 
richtung kleiner Tanbitummen-Anftalten bei den Schullehrer-Semi- 
naren der Provinz nad dem VBorbilde der Provinzen Sadjen und 
Meftfalen ſehr wünjchendwerth und ed angemeljen ericheine, daß zur 
Beitreitung der Koften für dieje Anftalten wie in der Provinz 
Meftfalen jährlid eine Haus- und Kirchen-Kollefte erhoben würde”, 
genehmigten unter dem 28. März 1840 die Königlichen Miniiterien 
der geiltlichen Angelegenheiten, der Finanzen und der Polizei, dab 
einitweilen bei dem fatholiihen Seminare zu Brühl und dem evan- 
geliichen Seminare zuMoerd und jobald die Mittel dazu vorhanden 
jeien, au bei den Seminaren zu Kempen und Neuwied Fleine 


665 





Zaubftummen-Anftalten, eine jede für wenigitend 10 Schüler ein» 
gerichtet würden. Das Königliche Ober-Präfidium der Rheinprovinz 
Ihrieb noch im jelben Fahre die erfte Haus» und Kirchenkollekte aus. 
Dertliher Verhältniffe halber aber wurde die für Brühl in Ausficht 
genommene Taubftummenanftalt damald nody nicht errichtet, jondern 
dafür eine am Schullehrer- Seminare in Kempen eingerichtet. 

Diefe Anftalt wurde am 1. Mai 1841 unter der Leitung des 
Seminar-Direktord von den Drieſch mit 13 Zöglingen ald Crternat 
eröffnet. Die techniſche Leitung derjelben wurde dem Taubftummen: 
lehrer Joſeph Kirhhoff TFT 1870 anvertraut. Sm Sabre 1842 ver: 
mehrte fi die Zahl der Schüler um 10, im Sabre 1843 wiederum 
um 10 und im darauf folgenden Jahre um 13, jo daß fih im Jahre 
1844 die Frequenz der Anftalt Schon auf 46 Zöglinge ftellte. Während 
der beiden legten Fahre wurden auch nody zwei Lehrer, Abiturienten 
des Kempener Schullehrer- Seminars ald Hilfslehrer angeftellt. 

Nachdem der Seminar-Direftor von den Drieſch im Jahre 1846 
geftorben war, übernahm der neuernannte Seminar-Direftor Ditertag 
auch die Direktion der Taubſtummen-Anſtalt. 

Im Laufe der Sabre ftellte ſich die Schülerzahl bei gleichen 
Lehrkräften, wie oben angegeben, Shen auf 50 und höher. 

Bis zum Jahre 1869 wurden die Mitarbeiter des techniichen 
Leiterd immer nur ald Hilfslehrer angeftellt und wurden deshalb 
diefe Stellen aud vielfah nur ald Durchgangsſtellen betrachtet; von 
1869 an wurden nad und nad) die Hilfälehrer- in ordentliche Lehrer— 
ftellen verwandelt. 

Bid zum Jahre 1874 blieb die Anftalt mit dem Scullehrer- 
Seminare verbunden. Am 1. September wurde fie zu einer jelbit- 
ftändigen Anftalt erhoben und ihre Zeitung dem biöherigen (jeit 1870) 
techniichen Leiter, Hauptlebrer Kirfel, übertragen. 

Bid zum Jahre 1875 waren der Anftalt zwei Lehrzimmer im 
Schullehrer » Seminare unentgeltlih zur DVBerfügung geteilt. Im 
Jahre 1875 bezog fie ein eigened neu errichteted Gebäude. Das: 
jelbe entbält außer vier geräumigen Schulzimmern eine Wohnung 
für den Direktor. Auch Spiels und Qurnplag mit mafjiver Turn— 
balle find vorgeſehen. 

Das Lehrperſonal beſteht aus dem Direktor, drei Lehrern umd 
einer Snduftrielehrerin; die Zahl der Schüler in der Anſtalt hat 
ſchon 66 betragen, während fie jetzt noch 58 beträgt, welde in 
4 Klaſſen unterrichtet werden. 

Bom Fahre 1841 bis zum Jahre 1884 hat die Anftalt 406 Zög- 
linge, 245 Knaben und 161 Mädchen aufgenommen. 

Bon diefen 406 Zöglingen find 348 aus der Anftalt entlafjen 
werden, welche ſich in den verichiedenften Lebenäftellungen befinden 
und von denen die allermeiften im Stande find, ſich reip. ihre An» 
gehörigen zu ernähren. Nur verihwindend wenige find nicht in der 
* ſich ſelbſtändig ernähren zu können. 


666 


Die Provinzial-Zaubftummen-Anftalt zu Trier. 

Die Anftalt, Erternat, ift am 3. November 1879 mit 3 Klaffen 
neu aufgenommener Schüler, an Zahl 45, eröffnet, in’ den Jahren 
1880 und 1882 erweitert worden und bat zur Zeit in 6 Klaffen 
86 Zöglinge, von welden 85 katholifch find. Außer dem Direftor 
Güpperd, früher zu Brühl, arbeiten 5 Lehrer und eine Lehrerin an 
der Anjtalt. Dieje befindet ſich in einem neu aufgeführten, ftatt- 
lien, mit Turnhalle und Spielplag verjehenen Gebäude. 


Die Taubftummen:-Anftalt zu Aachen. 


Die Anftalt wurde am 18. April 1838 mit 3 Zöglingen ers 
öffnet. Diejelbe wird von dem Bereine zur Beförderung des Taub- 
jftummen = Unterrichte8 unterhalten. An der Spitze diejed Vereines, 
welcher Korporationsrechte hat, fteht ein Voritand von 12 Mitgliedern. 

Der erite Lehrer der Anftalt war der jegige Direktor der Taub— 
ftummen=Anftalt in Rotterdam, Daniel Hirſch, ein Israelit; 1852 
zäblte fie 5 Schüler. Bei ihren beidhränften Mitteln mußte fie 
eine lange Reihe von Fahren ein fümmerliched Daſein friften. Ein 
günftiger Wendepunft trat ein, ald Ende der 50ger Jahre der Regierungs- 
Präfident von Kühlmetter fih ihrer warm annahm und durch jeine 
Bermittelung die Aahener-Müncener-Feuer-Berficherungsgejellichaft 
und der Berein zur Beförderung der Arbeitiamfeit bedeutende 
Summen jowohl zur Vermehrung ded Kapitalfonds ald zur Er- 
richtung eines eigenen Gebäudes hergaben. Ald dann am 10. Zult 
1863 Ihre Majeftät die Königin bei Allerhöchſtihrem Beſuche in 
der Anftalt das Protektorat über diejelbe anzunehmen gerubten, 
wuchs fihtbar dad Intereffe der Bürgerihaft und weiterer Kreiie 
für die Anftalt, fo das ihre Schülerzahl raſch ftieg. Gegenwärtig 
beträgt diejelbe 56 — 28 Knaben und 28 Mädchen. Ihr entiprechend 
wurde dad Lehrperſonal vermehrt, und es unterrichten an der Anſtalt 
augenblidlih außer dem Direktor Yinnarg, jeit 1851 an der Ans 
ftalt beichäftigt, 5 Fachlehrer, 1 Fatholiicher Religionslehrer und 
2 Lehrerinnen für weibliche Handarbeiten. An der Anftalt befteben 
gegenwärtig 19 Freiftellen: 16 provinzialftändiihe und 3 von dem 
Vereine. Die Gefammt-Schülerzahl feit der Gründung der Anftalt 
bis Juni 1884 beträgt 266. 


Die Zaubftummen-Anftalt zu Elberfeld. 


Aus Anlaß der goldenen Hocdhzeitöfeier Ihrer Majeftäten des 
Kaijerd und der Kailerin haben die Provinzialftände der Rhein— 
provinz ſ. 3. beſchloſſen, 50 000 Mark der übermiejenen Dotationd- 
rente auszufcheiden und diefen Betrag zu einer Stiftung „Wilhelm 
Augufta-Stiftung für die taubftummen Kinder der Rheinprovinz” zu 
bejtimmen. Da in Elberfeld ca. 30 Kinder vorhanden waren, die 
in den übrigen Anftalten der Provinz feine Aufnahme finden fonnten, 
jo mwurde von jeiten der Provinziale-Berwaltung mit der Stadt 


667 





Elberfeld ein Vertrag über die Errichtung einer Zaubftummen=Anftalt 
im Drte auf gemeinſchaftliche Koften abgeidhloffen. Demgemäß wurde die 
biefige Anftalt gegründet und am 12. April 1880 mit 3 Klaffen eröffnet. 
Am 1. April ded folgenden Jahres wurde diefelbe um 1 Klaffe, 
dedgleihen am 1. April 1883 wieder um 1 Klaffe erweitert. So— 
nad zählt die Anftalt jest 5 Bulk in welden 60 Kinder von 
5 Lehrern unterrichtet werden, Vorſteher: Hilger. Die Verwaltung 
führt dad Kuratorium, aus Mitgliedern des Stadtrathed gebildet; 
ebenjo gehört der Landesdirektor der Rheinprovinz demjelben an. 
Der Zuſchuß zu den Unterhaltungsfoften ſeitens der Stadt Elber- 
feld beträgt jährlich 3500 M. Alle übrigen Koften trägt die Provinz. 
Die Anftalt ift paritätiichen Charafters. 


Die Bereind-Taubftummen-Anftalt zu Köln. 


3. 3. Gronewald, von September 1826--1828 in Berlin 
ald Taubſtummen-Lehrer ausgebildet, nahm als Lehrer der höheren 
Bürgerfchule in Köln am 1. Dezember 1828 drei Taubftumme 
2 aus Köln, 1 aus Deug, in Privat-Unterricht. Allmählidh ver- 
größerte fi) die Zahl der Schüler bis auf 10. Im November 1831 
räumte die ftädtiiche Armenverwaltung ihm im ehemaligen Minoriten- 
flofter einige Zimmer als Schullofal ein; gleichzeitig ftellte die Schul- 
Kommiifion einen Afpiranten zur Aushilfe. Der damalige Stadtrath, 
ſpätere Negierungs » Präfident, H. von Wittgenftein, erließ am 
26. Juni 1832 eine öffentliche Aufforderung zur Bildung eines 
Vereined zur Beförderung des Taubſtummen-Unterrichtes, deſſen 
Statuten am 12. Juli 1832 durd die Königliche Regierung zu 
Köln beftätigt wurden. 

Die Wirkſamkeit ded Vereines erftredte fih auf 

I. Beſchaffung der nöthigen Mittel für die ZTaubftummen-An- 
ftalt zu Köln durch Einſammlung von Beiträgen und Inanſpruch— 
nahme ſachgemäßer Unterftügungen von Seiten der Stantö-, geift- 
lichen und ftädtiichen Behörden. 

II. Berwendung der Mittel durch a. Annahme von Zöglingen, An— 
ftellung von Lehrern, Beichaffung von Zehrmitteln 2c.; b. Unterftügungen 
für Pflege und Bekleidung der Kinder dürftiger Eltern; c. Ein: 
führung der ausgebildeten Zöglinge ind bürgerliche Leben. 

Vorfipende ded Verwaltungs-Ausſchuſſes waren: 
Herr H. v. Wittgenftein von 1832—1869, Herr Bürgermeifter Rennen 
von 1869—1879, Herr Fr. von Wittgenftein von 1879 biö jept. 

Am 18. November 1871 murden der Anitalt von Seiner 
Majeftät, dem Kaiſer und Könige, die Nechte einer juriftiihen Perjon 
verlieben. 

Seit Befteben des Vereines bat derfelbe zu Unterrichtözweden 
ca. 750000 M. verwendet und dabei noch einen Stiftungsfonds 
von etwa 500000 M. angefammelt. Dad Budget pro 1884 beläuft 
fih in Einnahme und Ausgabe auf 34 800 M. 


ME 


Die Zaubftummenanftält zu Köln ift Erternat. Direltor 
war 3. 3. Gronewald von 1831—1873. Ihm folgte N. Weihweiler, 
welcher feit 1848 fein Schüler und Mitarbeiter war. 

Gegenwärtige Frequenz der Schule: 

45 Knaben: 39 fath., 5 evang., 1 iſrael. 

37 Mädchen: 31 „ —— ne 

82 Zöglinge: 70 kath., 10 evang., 2 tjrael. 
wovon 32 aud Köln, 47 aus anderen Drten der Rheinprovinz, 1 
aus Weftfalen, 1 aus Naffau, 1 aus Belgien. 

Das Kehrer-Perjonal befteht aus dem Direktor, 5 ordent- 
lien Lebrern und 2 Lehrerinnen; außer diefen find noch ſtunden— 
weile beichäftigt: 2 katholiſche Religionslehrer, 1 evangelijcher, 1 
ijraelitiicher Neligiondlehrer jowie 2 Zeichenlehrer. Die nöthigen 
Lehrkräfte hat die Anftalt ſich aus ſeminariſch vorbereiteten und durdy 
mebrjähriges Wirken an der Volksſchule erprobten Leuten jelbft heran 
gebildet. Mehrere ihrer Lehrer wurden ald Direktoren an andere 
Anftalten berufen. 

Die Gefammtaufnahme bid jegt beträgt 507 Zöglinge 

Gegenmwärtiger Beltand 82 = 

Entlaſſungen 425 Zöglinge, 
wovon mindeftend 90 Prozent bereitö zum jelbitändigen Broterwerb 
gelangten. 

Vergleihe noch den 9. Beriht ded Vorſtandes ded Vereines ' 
zur Beförderung ded Taubftummen-Unterrichted zu Köln, welcher 
eine vollftändige Geihichte enthält, und die in Tabelle 12 Seite 669 
mitgetbeilte Nachweiſung über die Ausgaben des Vereined in den 
Jahren von 1833 bis 1880 veröffentlicht. 


T. 


Die Außeren Berhältnifje der Taubſtummen-Anſtalten 
und Schulen. 


1. Nah Inhalt ded Geſetzes vom 7. Mär; 1868, betreffend 
die Ueberwetiung einer Summe von 500000 Thaler an den pro= 
vinzialftändiichen Verband der Provinz Hannover (G.:-S. S. 223), 
des Allerhöchſten Erlafjed vom 16. September 1867, betreffend die 
Ueberweilung des vormals kurheſſiſchen Staatsihapes an den kommu— 
nalftändischen Berband des Regierungsbezirkes Kafjel (G.-S. ©. 1528) 
in Verbindung mit dem Gejege vom 5. März 1869, betreffend die 
Erweiterung der Verwendungszwecke der Einnahmen aus dem vor— 
mals kurheſſiſchen Staatsihage (G.-S. ©. 525), des Geſetzes vom 
11. März 1872, betreffend die Ueberweilung einer Summe von 
jährlich 142 000 Thaler und eined Kapitalö von 46380 Thaler an 
den fommunalitändiihen Berband des Regierungdbezirted Wiesbaden 
(G.:5. S. 257) und ded Geſetzes vom 8. Juli 1875, betreffend die 
Ausführung der SS 5 und 6 des Gejeged vom 30. April 1873 


669 i 
wegen Dotation der Provinzial» und Kreid-Berbände (G.“S. S. 479) 
joll die Vermendung der Kondd und Wenten, welde den in den 
Ueberichriften der allegirten Gelege, bezw. dem $. 2 des Geſetzes 
vom 8. Juli 1875 bezeichneten Verbänden überwieſen find, audy zur 
Unterhaltung von Zaubftummen:Anftalten und zur Fürjorge, bezw. 
zur Gewährung von Beihilfen für das Taubſtummenweſen erfolgen. 

Es ift jomit dur die Geieggebung der legten Jahrzehnte 
Klarheit in die Berbältniffe der Unterrichtö-Anftalten für die Taub— 
ftummen gefommen. Die Provinzial-Bertretungen haben fi den 
ihnen aufgelegten Pflichten willig unterzogen, haben inöbejondere 
die bi dahin mit den Seminaren verbundenen Anitalten, ſowie 
andere, welche gemiihten Patronates waren, in ihre ſelbſtſtändige 


Unter | 


Tabelle 12 B | 
= - (fir Beſol⸗ nter« Werwals | i = 
| Schul— | u ale | außer» ſtützung 


in den dung und haltung | tungs- 





| Kemune- utenfilien [des Schuf-| koflen, ordentliche für Pflege‘ 
Jahren zation | * —* 5 Ausgaben u. Bellei⸗ 
m dung | 
IR el. f. M. f. M. Pf. M. ee M. Be 
1533 | 1216 — 12971) — — 107 07 — — 12178 nach dem 1.Berichte. 
1854 245— 3085| 2018 —1 23039 — | 18-, „2 „ 
1835 | 416535 4084 10— 1388 120— 1590, „. 
1836-—1838| 12391190 61350 328056] 1454/30 24 710, 3 43 
i85-1848 2120112 85162 54280 158224 61775 24722 —33 „BE, 
1844—1850| 39 105:29| 1303 79 1401115) 1076401 704754 10252! , „& „ 
1851-—-1860' 34843169| 195441] 185698] 1408140) 1887604; 1513130 „ „ . „m 
1861— 1870; 92963 75, 202777 10650445, 167055*%62724— 2121150 „, „Em 
1871 | 9810—| 19180 5857 2172 64184 181531 
1872 | 10207—, 247130 9025 387 11 1089—! 1913192) 
1873 11575— 11363 37146 414 — 1661126! 180407 
1874. | 14107— 51093 29198 61978] 973180) 1638/27 
1875 | 140% — 23585 9546 4391641313583) 224973) | nach gelegter 
1876 14637150, 375— 25234 44965) 134904 273448 Nedmung. 
1877° } 75465—| 43653 251195) 45508 1616166! 3918176 
1878 | 16425— 26082 470 Aöll—! 1868116) 3855147 
1879 17015 — 250—| 120--| . 5001-1 247618 4017 — 


180° | 161861661 25677 19474| 494981 2108183] 3038/96 





1397 009 16:10 69248) 21 638/99) 12 116901116 269'93| 77 182/97) 





M. Pf. 
1) 397009116 
2) 1069248 
3) 2163899 


4) 1211690 
5) 116269193 
6) 7718297 


Summa Darf 63491043 


*) m diefe Zeit fällt der Erweiterungsbau der Schule. 
7) Denkmal Gronemwalds. 
NB. Die Pflegegelder find bier als nur durchlaufende Poſten nit mit angefithrt. 





670 





Verwaltung übernommen und tragen die Unterhaltungs: Pflicht für 
dieſelben. Mit diejer ift den Borftänden der Provinzial-VBerbände 
auch die Zeitung und ein wejentlicher Theil an der Beaufſichtigung 
der Anftalten zugefallen, während jelbitverftändlich das dem Staate 
in Gemäßheit des Schulaufſichtsgeſetzes vom 11. März 1872 zu— 
ftehende allgemeine Auffichtsreht dur die neue Drdnung nicht bes 
rührt wird. 

2. Ueber dad Verhältnis zwiſchen den ftaatlichen Unterrichtd- 
behörden und den Drganen der Provinzial:VBerwaltung orientiren 
drei Verfügungen. Die erfte vom 12. Januar 1876, von den Mi- 
niftern ded Innern und der geiltlichen ꝛc. Angelegenheiten an den 
Dberpräfidenten von Preußen gerichtet, überläßt den Organen der 
Provinzial-Verwaltung die Bejegung der bisher von ftaatlihen Be— 
börden verliehenen oder mitverliehenen Freiftellen an den Anftalten 
zu Königsberg, Angerburg und Marienburg; ebenjo die Anjtellung 
der Lehrer, unter der natürlihen Vorausfegung, daß diejelben im 
Befige der vorihriftsmäßigen Dualififationen find. Dagegen wird 
für die ftaatlihe Auffihtöbehörde die Genehmigung der Reslements 
für die ProvinzialeZaubftummen:Anftalten bezüglich derjenigen Bes 
ftimmungen, welde jid auf die Aufnahme, Behandlung und Ent: 
fafjung der Taubitummen und den Unterricht derjelben beziehen, 
ferner die Beftätigung der Lehrpläne als gejeglihed Recht in An: 
jprudh genommen (C.«Bl. 1876. S. 192). Die zweite Verfügung 
derjelben beiden Minifter vom 31. Dftober 1881 bezeichnet die 
Kal. Provinzial-Schulfollegien ald die Behörden, zu deren Refjort 
die Taubitummen-Anftalten gebören (C.-Bl. 1881. ©. 613). Die 
dritte Verfügung endlich betrifft die Anftellung der Lehrer an den 
Zaubjtummen-Anftalten, bezw. die von ihnen zu fordernde Befähigung. 


Ihr dispofitiver Theil lautet: 
Berlin, den 26. Zuli 1879. 


Ew. Hohmwohlgeboren erwidere ich auf den gefälligen Bericht 
vom 12. November v. 3. — 8112.D. P. — nah Benehmen und 
im Einverjtändnifje mit dem Herrn Minifter ded Innern ergebenft, 
wie ih Shrer Auffaffung darin beiftimme, dab die ſtändiſche Ver— 
waltung der Provinz N. für verpflichtet zu erachten ift, bei An— 
ftelung von Lehrern und Vorftehern an provinzialftändiihen Taub— 
ftummen-Anftalten fortan diejenigen Vorſchriften zu beachten, welche 
die meinerjeitd erlafjene Prüfungs-Drdnung für Lehrer und Vor: 
fteher an Zaubftummen-Anftalten enthält. Denn ed kann doch feinem 
Zweifel unterliegen, dab die Feftitellung der allgemeinen Qualifi- 
fationsbedingungen der Zaubjtummenlehrer an fih um jo weniger 
eine provinzialftändiihe Angelegenheit ift, als dieſelbe nicht H 
einzelne Anftalten, jondern derart zu erfolgen hat, daß ein geprüfter 
Zaubftummenlebrer für jede Zaubftummen-Anftalt der Monarchie 
anftellungsfähig ift, und dab, nachdem nunmehr foldye allgemeine 


671 





Bedingungen in der Prüfungs-Drdnung von zuftändiger Stelle feft- 
geftellt worden find, der Wideripruch, welchen das Landesdirektorium 
und der VBermwaltungdausihuß dagegen erheben, der Berechtigung 
entbehrt, und die von diejen früher erlaffenen Normativbeitimmun- 
gen außer Kraft treten. 

von Puttfamer. 


Un 
den Königl. Oberpräfidenten Herrn v. N., Hochwohlgeboren. 


3. Wie aus den Mittheilungen über die einzelnen Anſtalten 
hervorgeht, findet trog der gemeinjamen Grundlage auch jetzt noch 
eine große Mannigfaltigkeit im Einzelnen ftatt. Die Königliche Taub— 
ftummen=Anftalt zu Berlin (vgl. C.“Bl. 1878 ©. 246 ff.) nimmt 
eine erceptionelle Stellung ein; ebenjo in gewiſſem Sinne die 
Zaubftummen:Anftalt zu Schleswig, deren Beitand und Blüthe 
durch die bejondere Landeögefepgebung gefichert ift. Durch Patent 
vom 8. November 1805, Girfularverfügung vom 19. Mai 1807 
und Patent vom 13. Januar 1813 befteht nämlid in Schleswig— 
Holftein die Schulpflicht für die taubftummen Kinder der Art, dab 
jte der Taubftummen-Anftalt übergeben und dort vom vollendeten 
7. bis 15. Fahre auf Koften des Landes (der Provinz) oder der 
Eltern, bezw. deren Stellvertreter erzogen werden. Auf der anderen 
Seite finden wir in Sclefien nur Bereind-Anftalten, welche von 
der Provinz jubventionirt werden (&.:Bl. 1880. ©. 317). In der 
Rheinprovinz begegnen wir neben wohl eingerichteten, altfundirten 
Provinzial-Anftalten (E.:Bl. 1875. S. 53) und einer blühenden 
Bereind-Anftalt, ftädtiihen Schulen mit Provinzial-Unterftügung. 
Brandenburg hat jeine große Anftalt zu Wriezen a. D.; außerdem 
aber nod eine recht erheblihe Anzahl ganz kleiner Schulen; doch 
find dieſe neuerdingd reorganifirt worden und werden unter jorg= 
fältiger Auffiht gehalten. 

4. Zur Drientirung folgen bier: a. dad Reglement für die 
Verwaltung dedTaubftummenweiens einer ganzen Provinz (Pommern), 
b., e. die Neglementd zweier größerer Anjtalten (Mriezen a. O., 
Schleswig), d., e. diejenigen einer FEleineren (für wohlhabendere 
Schüler eingerichteten) und einer größeren Bereind-Anftalt (Frank 
furt a. M., Köln), f. der Vertrag zwiſchen einem Provinzial» und 
einem ftädtiihen Verbande (Elberfeld); endlih g. ein Verpflegungs- 
Bertrag zwiſchen dem Vorfteber einer Taubftummen-Anftalt und 
einem Bürger des Ortes. 

8. 
Reglement für die Berwaltung ded Taubſtummen-Bil— 
dungsweſens in der Provinz Pommern. 


$. 1. Der Provinzial-Berband von Pommern übernimmt bis 
auf MWeitered die Fürſorge für die in der Provinz befindlichen un— 


— 


bemittelten (F. 11) bildungsfähigen taubſtummen Kinder, welche ent— 
weder einen — — in der Provinz haben oder land» 
arm find, nah Maßgabe dieſes Neglementd, infofern diefe Fürforge 
von den Eltern oder den gejeplichen Bertretern der Kinder anges 
rufen wird, 

8. 2. Die Fürjorge beftebt: 

a. in der Gewährung freien Unterrichted bei Worhaltung der 
Lehrmittel in einer geeigneten, die Unterrichtöziefe der Volks— 
ichule verfolgenden Zaubjtummenanftalt, oder 

b. in der vollftändigen Unterbringung der Kinder in einer wie 
vorjtehend bezeichneten Zaubftummen-Anftalt. 

Bon diejer Fürſorge find der Natur der Sache nach ausgeſchloſſen: 
blödfinnig oder wahnfinnig ftumme Kinder, 
ſprachorganſtumme Kinder, d. b. foldye, die hören aber nicht 
iprechen können, 
ftumme und zugleich blinde Kinder. 

$. 3. Die Freifhüler ($. 2 a.) müffen ſich regelmäßig recht— 

zeitig vor Beginn der Unterrihtöftunden in reinlidher, den Geſammt— 
verhaltniffen der Anftalt entiprechender Kleidung in derjelben einfinden. 
$. 4. Die Zöglinge ($. 2 b.) müfjen bet ihrem Eintritte in 
die Anstalt, und zwar bei VBermeidung der Zurüdweilung die nach— 
verzeichneten Gegenltände in gutem Zuftande mitbringen: 
1 Unterbett, 
1 Kopftifien, 
6 Hemden, 
6 Paar Strümpfe, 
4 Taſchentücher, 
2 Halstücher, 
2 Paar Stiefel oder Schube, 
2 vollftändige Anzüge (für Knaben: Sade, Weite, Hole) 
und zwar einen neuen ald Sonntagdanzug. 
Die Bettftüde bleiben Eigentbum der Kinder reip. ihrer An- 
ehörigen, und werden bei der Entlaffung in dem Zuftande, in dem 
he fi dann befinden, zurüdgegeben. 

$. 5. Während ded Aufenthalted in der Anitali werden die 

Zöglinge neben Unterhalt und Verpflegung im Internate oder Erters 
nate in Kleidung und Lehrmitteln unterhalten. In Krankheitöfällen 
wird ihnen Ärztlicher Beiftand und Pflege bie zur Entlafjung ($. 27) 
gewährt, Falls die Angehörigen ed nicht vorziehen, die Pflege ſelbſt 
zu übernehmen. Bei Todesfällen forgt die Anftalt für das Begräbnis, 

Bei der Entlaffung werden die Zöglinge der Einfleidung ($. 4) 

entiprehend ausgerüftet. 

$. 6. Die Angehörigen der Zöglinge haben fidy während des 

Aufenthaltes derjelben in der Anitalt aller unmittelbaren einfeitigen 
Einwirkung auf diefelben, ſowie derem Pfleger zu enthalten, viel 


673 





mehr fih mit allen ihren Anliegen und Wünſchen unmittelbar an 
den Anftaltövorfteher zu wenden. 

$. 7. Die Zuführung der Kinder zur Anftalt, die Fortnahme 
bei der Entlaffung, jowie die Sorge für die Hin- und Herreije in 
den Serien bleibt in allen Fällen den Angehörigen der Zöglinge reip. 
den betheiligten Armenverbänden überlafjen. 

$. 8. Für landarme Kinder find die Koften der Einfleidung 
($. 4) jowie die Zuführung ($. 7) von dem Armenverbande des 
Aufentbaltsortes vorzuſchießen, und bei dem Landesdirektor zur Er: 
ftattung zu liquidiren. 

$. 9. Die Fürjorge des Provinzial-Berbandes beginnt früheſtens 
in dem Kalenderjahre, in weldem das Kind das 8. Kebensjahr voll: 
endet, und wird nicht mehr gewährt, wenn das Kind nicht vor dem 
vollendetem 10. Xebendjahre einer Zaubftummen-Anjtalt übergeben 
it. Ausnahmsweiſe kann der Eintritt der Fürforge auch nad) voll» 
endetem 10 !ebensjahre mit Genehmigung des Landes» Direftors 
ftattfinden. 

$. 10. Der Provinzial-Verband bedient fih bis auf Weiteres 
für jeine Zwede derjenigen in der Provinz vorhandenen Taubitum: 
men=Anftalten, bezüglich deren Berwaltung jeinen Organen ein maß 
gebender Einfluß eingeräumt ift. 

Der Provinzial-tandtag beitimmt bei eintretendem Bedarfe, ob 
und in welden jonjtigen Anftalten eine Unterbringung von Kindern 
ftattfinden darf, und genehmigt die dieſerhalb zu treffenden Verein: 
barungen. 

$. 11. Als unbemittelt im Sinne dieſes Reglements gelten die- 
jenigen Kinder, für welche die durch die Fürſorge ($. 2) erwachſenden 
Koſten nicht volljtändig oder nur theilweiie aus ihrem eigenen oder aus 
dem Vermögen der zu ihrer Alimentation gejeglich verpflichteten An- 
gehörigen beftritten werden können. Sobald und joweit die Kinder 
reip. Die g ihrer Alimentation verpflichteten Angehörigen zur an— 
tbeiligen Koftenzahlung im Stande find, bleiben fie zur Zahlung ver: 
pflichtet und find hierzu heranzuziehen. 

$. 12. Im Herbite jeden Jahres wird auf Veranlaſſung des 
Landes-Direktors durd die Kreisausſchüſſe in den, den lepteren zu 
öffentlihen Bekanntmachungen dienenden Blättern befannt gemadt: 

a. welder Jahrgang der taubitummen Kinder zum 1. Mai reip. 

wenndi ejer auf einen Sonntag fällt, zum 2. Mai des fol- 
genden Jahres zur Aufnahme gelangen kann, 

b. in welden Zaubitummen-Anftalten die Aufnahme ftattfindet, 

c. an Pflege: reip. Schulgeld an die Anjtalten zu entrich— 

ten iſt. 

$. 13. Denjenigen Provinzangehörigen, welde ohne Beihilfe 
für die Ausbildung ihrer taubftummen Kinder zu jorgen im Stande 
find, bleibt überlafjen, fih wegen Aufnahme ihrer Kinder direft an 
die BVorjteher der vorhandenen Taubjtummen - Anftalten zu wenden, 


674 





$. 14. Wird der vollftändige oder theilweiſe Eintritt der Für 

jorge der Provinz in Anſpruch genommen, jo ift der bezüglidhe voll- 
ftändige Antrag durch Wermittelung der Gutd- oder Gemeinde» 
reſp. Amtsvorſteher jpäteftens bi8 zum 15. Sanuar jeden Jahres an 
den Kreisausſchuß ded Aufenthaltöfreifed, in den Städten Stettin 
und Straljund an den Magiftrat einzureichen. 

Dem Antrage find beizufügen: 

1) die Geburtsurkunde ded Kindes, 

2) der Impficein, 

3) ein ärztliche Atteft, au weldyem hervorgehen muß: 

a. daß dad Kind am Mangel ded Gehörd und der Sprade 
leidet, 

b. daß daßjelbe die erforderlihe Sehkraft befigt, und in feinem, 
jeiner geiftigen Ausbildung hinderlihen Gebreden (Blödfinn, 
Wahnſinn) ſowie mit feiner unbeilbaren oder anſteckenden 
Krankheit behaftet, auch körperlich ſoweit entwidelt ift, dab 
es mit Erfolg an dem Unterrichte in einer Anftalt Theil 
nehmen fann, 

c. wann die Taubheit begonnen, welches die nachgewieſene oder 
wahrſcheinliche Urſache derjelben ilt, ob Blutöverwandichaft 
der Eltern vorliegt, welche Heilmittel angewendet find. 

4) Eine Beicheinigung des Drtögeiftlihen oder Schullehrers da— 
rüber, dab das Kind für Bildung nicht unempfänglicdy fcheint, 
reip. jo ſchwerhörig ift, daß es an dem Unterrichte in der Volks— 
Ihule mit Erfolg nicht theilnehmen fann. 

5) Eine Beicheinigung der Ortö-Kommunalbehörde des Aufenthalts- 
ortes des Kindes über die Vermögendlofigfeit dedjelben, reſp. der 
Angebörigen, bei Angabe der Klafjeniteuerjtufe. Die Vermögens: 
und Samitlienverhältniffe find fpeciell anzugeben, wenn das Kind 
reſp. die Eltern zur 2. oder einer höheren Klafjenfteueritufe ver- 
anlagt find. 

6) Eine Beicheinigung, daß und in weldyem Drtdarmenverbande der 
Provinz Pommern das Kind jeinen Unterftügungswohnfit bat, 
reip. die Verhandlungen aus denen erhellt, dat dad Kind feinen 
Unterftüßungdwohnfiß bat. 

$. 15. Die Kreisausihüffe und Magifträte veranlafjen, joweit 

nothwendig, die Vervollftändigung der Anträge. Sie entidheiden 

vorläufig 

1) ob die Fürjorge der Provinz einzutreten bat, 

2) ob und welder jährliche Beitrag zu den Pflegekoſten reip. dem 
Sculgelde aus dem Vermögen des Kindes reip. von den Ange- 
börigen beigeiteuert werden fann. 

$. 16. Erſcheinen die Betheiligten jogar zur Beidhaffung der 

Einkleidung ($. 4) beziehentlidy zur Beitreitung der Koften der Zu— 

führung ($.7) für unvermögend, fo bleibt den Heimathskreiſen reip. 


675 





Gemeinden überlafjen, die erforderlihen Beihilfen aus ihren Mitteln 
zu gewähren. 

$. 17. Die Antragfteller find von der Entiheidung des Kreid- 
Ausſchuſſes durch diefen in Kenntnis zu jegen, jofern fi die Ent- 
icheidung dem geftellten Antrage nicht anſchließt. 

$. 18. Erfolgt in Folge des geftellten Antrages die Einberu- 
fung des Kindes und demnächſt die Zuführung desjelben zu einer Taub— 
ftummen = Anftalt , jo unterwerfen fich die Angehörigen ded Kindes 
damit den Beftimmungen diejed Reglements, ſowie der für die be= 
treffende ZTaubftummen-Anftalt giltigen bejonderen Reglements oder 
Statuten und übernehmen die Berpflihtung die Fahres- Beiträge 
nah Maßgabe der Entiheidung ded Kreisausſchuſſes zu zahlen. 

$. 19. Die Sahreöbeiträge find von den Angehörigen in vier- 
teljährlihen Voraudbezahlungen und zwar das erite Mal für das 
volle Duartal April-Tuni foftenfrei den Kaljen der Taubſtummen— 
Anftalten nah Befinden der Kreiſe eventl. duch Bermittelung der 
Kreid-KommunalsKafjen zu übermitteln. 

Findet im Laufe eined Duartaled die Entlaffung eined Kindes 
ftatt, jo wird auf die Beiträge Nichts zurüdgezablt. 

Verzögert fih in einem Jahre die Entlafjung der Kinder aus— 
nahmsweiſe bis in den April hinein, jo haben die Angehörigen für 
das angefangene Quartal feinen Beitrag mehr zu entrichten. 

$. 20. Die Kreid-Ausihüffe und Magifträte enden die mit 
ihrer Enticheidung veriehenen Aufnahmeanträge nebjt jämmtlidhen 
Anlagen jpäteftend bid zum 31. März jeden Jahres an den Vor— 
fteher derjenigen Anftalt, für welche die Aufnahme nadhgejudt ift. 
Später eingehende Anträge haben auf Berückſichtigung feinen Aniprud). 

Anträge, welche bei den Kreisausſchüſſen jo verjpätet eingehen, 
dab diejer te nicht mehr inne gehalten werden fann, find den 
Betheiligten zur Wiederanbringung im nächiten Jahre zurüdzugeben. 

$. 21. Gerathen Provinzangebörige, welche ihre Kinder be= 
reitö einer Taubſtummen-Anſtalt für eigene Rechnung übergeben 
haben, demnädft in Vermögensverfall, jo haben fie ſich aud in 
diefem Falle mit ihrem Antrage auf Eintritt der Fürforge des 
Provinzial-Berbandes an den betheiligten Kreisausihuß zu wenden. 
Der leßtere enticheidet zur Sache, und verfährt im Uebrigen nach 
den für die Neuaufnahme getroffenen Beltimmungen. 

$. 22. Die Vorſteher der Sanbftummenanttalten führen die 
definitive Entſcheidung über die eingegangenen Aufnahmeanträge nad) 
Maßgabe des für ihre Anftalt giltigen Reglements oder Statuted 
herbei, und berufen die aufzunehmenden Kinder direft ein. Letztere 
müfjen am 1., und wenn diejer auf einen Sonntag fällt, am 2. Mai 
der Anftalt zugeführt werden, fofern in dem Einberufungsſchreiben 
nicht ausdrüdlih ein anderer Termin angegeben ift. 

Nachträglie Aufnahmen finden nur noh im Mat und nur 


676 

dann ftatt, werm Krankheit der Kinder oder ſonſtige unvorberiehbare 

Umftände die Innehaltung des Aufnahmetermined unmöglidy machten. 
8. 23. Iſt die Aufnahme Mangeld des vorihriftsmäßigen 

Alters ded Kindes, oder meil ſich dasjelbe nad den vorgelegten 

Schriftftäcden überhaupt nicht für eine Taubftummenbildungsanitalt 

eignet, unzulälfig, jo tit der betheiligte Kreisausſchuß hiervon bei 

Rüdiendung der eingereichten Schriftftüde zur weiteren Mittheihung 

an die Betheiligten in Kenntnid zu jegen. 
F. 24. Zt die Aufnahme jämmtliher angemeldeten Kinder 
Mangeld Plag in einer Anftalt zur Zeit unausführbar, jo haben die 
Anftaltövorfteher die bezüglichen Aufnahmeanträge ungefäumt dem 
Landed-Direftor einzureichen, mwelder wegen Aufnahme der Kinder 
in einer anderen Anftalt, nöthigenfalls unter Gewährung ent- 
iprechender Reiſekoſtenzuſchüſſe, das Erforderliche veranlaßt, oder die 
Zurädftellung der Kinder bis zum nädyiten Aufnahmetermine verfügt. 
Die Zurüditellung darf nur ein Mal erfolgen. 
$. 25. Nach beendigter Aufnahme der Kinder, fpäteftens bis 
zum 1. Juni jeden Jahres jenden die Zaubjtummen - Anftalts- 
vorſteher 
1) den Kreisausſchüſſen diejenigen Aufnahmeanträge zurück, 
bezüglich deren der Einberufung keine Folge geleiſtet iſt; 

2) dem Landes-Direktor nach näherer Beſtinmmung desjelben ein 
Verzeihnid derjenigen Kinder, für welche nah den Ent- 
ſcheidungen der Kreisausſchüſſe reſp. Magifträte die Fürjorge 
ded ProvinzialeVBerbandes einzutreten hat, unter Beifügung 
der zur Prüfung der Anſprüche dienenden Unterlagen. 

8. 26. Die Anweiſung der Beibilfen erfolgt für die Zeit vom 
1. April ded Aufnahmejabres für die Dauer des Aufenthaltes in der 
Anftalt, die Zahlung vierteljährlih im Voraus; Nüderftattungen bei 
Entlaffungen während eined Duartaled finden nit ftatt. 

8. 27. Die Entlaffung der Kinder aus der Anftalt findet ftatt, 
1) jeder Zeit auf Beſchluß des Provinzial-Ausjchuffes, 

2) nad vollendeter Ausbildung, zu Dftern jeden Jahres, nachdem 
unter Berüdfichtigung der Wünſche der Angehörigen die Kon: 
firmation der Kinder ftattgefunden hat. Die Dauer der Aus— 
bildung jeden Kindes richtet fih nach feinen Fähigkeiten und 
nach jeinem Fleiße. Sollen Kinder über das vollendete 15. Yeben®- 
jahr hinaus in der Anftalt verbleiben, jo bedarf e8 der vorgängigen 
Zuftimmung des Landes-Direktors, 

3) vor vollendeter Ausbildung: 

a. wenn das Kind ſich als nicht bildungsfähig herausftellt, oder 

an einer unheilbaren oder anſteckenden Krankheit leidet, 

b. wenn die Beiträge der Angehörigen trotz wiederholter Er— 

innerung nicht rechtzeitig zur Anſtaltskaſſe abgeführt werden, 


su 


c. wenn Schüler den Unterricht nicht regelmäßig beſuchen, 

d. wenn ed das Intereſſe der Anftalt erfordert. 

In den Fällen zu b—d bedarf es der vorgängigen Zuftimmung 
des Landes-Direktors. 

$. 28. Wenn eine Taubſtummen-Anſtalt von einer Provinzial⸗ 
Kommijfion im Sinne ded $. 99 der Provinzial-Ordnung verwaltet 
wird, jo enticheidet diefe in den Fällen der FF. 9 und 27 an Stelle 
des Landes-⸗Direktors. 

. 29. Bon dem Tage der Entlaſſung find die Angehörigen 
der Kinder durch den Anttaltövorfteber rechtzeitig in Kenntnis zu 
jegen. Sollte die Abholung zu den feftgejegten Terminen nicht er- 
folgen, jo fann der Zögling von dem Anftaltövorfteher auf Koften 
der Betheiligten unter Hans Begleitung in die Heimath zurüd- 
gejendet werden. 

$.30. Mit der Entlafjung aus der Anftalt hört für gewöhnlich 
die Fürforge ded Provinzial-Verbanded auf. Der Provinzial-Aus- 
ſchuß ift befugt, aus den hierfür im Etat bereit geftellten Mitteln 
an bejonders fleißige und befähigte Zöglinge Beihilfen zur Erlernung 
eined Gewerbes oder jonftigen Berufed zu bewilligen. 

8. 31. Der ProvinzialeAusichuß verleiht die Stipendien, weldye 
für junge Leute, die fich dem Taubſtummen-Lehrerfache widmen wollen, 
im tat auögeworfen werden. 

8. 32. Die Abänderung der Beftimmungen im $. 4 dieſes 
Reglementd, jowie fämmtlicher in demjelben enthaltenen Termine 
unterliegt der Beihlußfafjung ded Provinzial-Ausihuffes. 

$. 33. Sämmtlidye dur die Ausführung diejed Reglements 
erwachjenden Ausgaben werden ald Provinziallaft nad den Be- 
ftimmungen des Provinzial-Landtages aufgebracht. 

Das vorftehende Reglement ift von dem Provinzial-Landtage 
von Pommern am 15. Dftober 1878 beichloffen und von den Herren 
Miniftern der geiftlichen, Unterricht: und Dtedizinal-Angelegenheiten 
und des Innern unterm 7. Dezember 1878 genehmigt worden. 


b. 

Reglement für dad Wilhelm-Augufta-Stift, Taub- 
ftummenanftalt der Provinz Brandenburg, zu Wriezen. 
l. Beftimmung der Anftalt. 

$. 1. Die Anftalt hat die Beftimmung, taubftummen Kindern, 
welde der Provinz angehören ($. 5 der Provinzialordnung), Untere 
richt und Erziehung zu gewähren. 

Soweit der Raum es geftattet, können auch andere taubftumme 
Kinder — jedod nur widerruflihd — als Schulgänger aufgenommen 
werden. 

Daneben bezwedt die Anftalt, Lehrer oder Kandidaten der 
Theologie oder der Philologie zu Taubſtum menlehrern auszubilden. 


1884. 45 


678 


Il. Berwaltung und Beauffihtigung der Anftalt. 

$. 2. Die Anftalt ift als Provinzialanftalt nach den Vorſchriften 
der Provinzialordnung zu verwalten und zu beauffichtigen. 

$. 3. Die unmittelbare Leitung der Anftalt fomohl in Bezug 
auf Unterricht und Erziehung der Zöglinge bezw. Ausbildung der 
Zebrer, als audy in adminifteativer und ökonomiſcher Beziehung führt 
in den Grenzen ded vom Provinziallandtage feitgeftellten Etatd umd 
nad Maßgabe der etwa von dem Landeddireftor ertheilten Anmwei- 
fungen der Anftaltödireftor. Derjelbe wird vom Provinzialausfchuffe 
angeftellt und muß das Zeugnis der Befähigung zur keitung einer 
Zaubjtummenanftalt befigen. 

Der Direktor ift der Vorgeſetzte aller übrigen Anjtaltöbeamten, 
jowie des Wirthichaftöperjonaled und wird durch den erften Lehrer 
der Anitalt vertreten, fofern jeitend des Landesdirektors nicht eine 
anderweite Beltimmung getroffen worden iſt. Er ift befugt, ſich 
ohne Urlaub auf die Dauer von 8 Tagen von der Anſtalt zu ent: 
fernen, nachdem er in geeigneter Weiſe für jeine Vertretung Sorge 
getragen hat. 

8. 4. Nah Maßgabe des Etats der Anftalt find die zu deren 
Verwaltung erforderlichen Beamten — nad) Anhörung des Anftalts- 
direftord — durch den Provinzialausihuß anzuftellen, Hilfslehrer 
und Hilfsarbeiter ($.5 Al. 4 ded Neglementd, betreffend die dienft- 
lichen Berhältniffe der Provinzialbeamten), ſowie Beamte in neben» 
amtlihen Stellungen ($. 33 a.a. D.) aber durd den Landesdirektor 
anzunehmen. 

Die ordentlihen Lehrer der Anftalt müfjen das Zeugnis der 
Befähigung ald ZTaubftummenlehrer befigen und Hilfslehrer die 
Prüfung ald Volksſchullehrer beitanden haben. 

Die Rechte und Pflichten der jümmtlihen Anftaltsbeamten 
werden durch das Neglement, betreffend die dienftlihen Verhältniffe 
der Provinzialbeamten, und durd die vom Provinzialausihuffe ers 
theilten Dienftanweijungen beftimmt. Als obere Auſtaltsbeamte 
($. 98 Nr. 3 der Provinzialordnung) gelten außer den Lehrern die 
Beiftlihen, der Arzt, der Rendant und der Aififtent. 

Dad im Arbeitd- oder Gefindedienftverhältnis ftehende Wirth: 
Ihaftöperjonal ift in der im Etat vorgejebenen Zahl mit den dort 
feftgefegten Bezügen von dem Direktor auf längitend dreimonatliche 
Kündigung anzunehmen und eintretenden Falled zu entlafjen. 

Sämmtliche Angeltellte find der vom Provinzialausichuffe feit- 
gejegten Hausordnung unterworfen. 

$. 5. Zur Anftellung des Direftord iſt die Genehmigung des 
Minifterd der geiltlichen, Unterrichts- und Medizinal-Angelegenbeiten, 
zur Anftellung der Lehrer die des Königlihen Provinzial-Schul- 
Kollegiumd erforderlich. 

Der ftaatlihen Schulauffihtsbehörde fteht insbejondere die 


679 





Beftätigung deö Lehrplaned jowie die Befugnis zu, mittelft techniſcher 
Revifion durch einen Kommiffariud von dem Zuftande der Anftalt 
Kenntnis zu nehmen. 

IU. Unterhaltung der Anftalt. 

$. 6. Die Mittel zur Unterhaltung der Anftalt werden vom 

Provinzialverbande gewährt, ſoweit die Unterhaltungskoften 
a. durch den Ertrag ded Grundftüdes und der eigenen Wirtb- 
ſchaft der Anftalt, 
b. durd das für die Zöglinge gezahlte Pflege und Schulgeld, 
c. durch die Leitungen der Kretie für die von denfelben be- 
gründeten Kreiftellen, 
d. durch die der Anftalt zugefallenen Geſchenke oder Bermädhtniffe 
nicht gedeckt werden. 

$. 7. Die Anftalt gewährt ihren Zöglingen entweder den ge- 
jammten Lebendunterhalt — in der Anftalt jelbit oder in geeigneten 
Kamilien der Stadt — und Unterricht, jomie die für dentelben 
nöthigen Lehrmittel, oder nur Unterricht. 

$. 8. Für die von der Anftalt verpflegten oder in Pflege ge— 
gebenen Zöglinge iſt 

a. für die Unterhaltung in Kleidung, Wäſche und Bett ein 
Fahreöbetrag von 50 M., 

b. zu den Koften der Verpflegung und des Unterrichted ein vom 
Zandeödireftor zu beftimmender Beitrag in vierteljährlihen 
Raten im Boraud an die Landeöhauptfaffe zu zahlen. 

Unvermögende Zöglinge fünnen unentgeltlih aufgenommen 
werden. 

Den Angehörigen der von der Anftalt in Pflege gegebenen 
Zöglinge fann vom Landesdireftor auf Widerruf die Unterhaltung 
in Kleidung, Wäſche und Bett gegen Erlaß ded Jahresbetrages von 
50 M. überlaffen werden. 

Für die Freizöglinge der Kreife iſt fein Beitrag zu den 
Koften der Verpflegung und ded Unterrichtes (b), und dieVBergütung 
für die Unterhaltung in Kleidung, Wäſche und Bett (a) nur foweit 
zu leiften, als der Landesdireftor diejelbe nicht wegen Unvermögend 
ded Zöglings und feiner Angehörigen erlaffen bat. 

8. % Diejenigen Zöglinge, welche nur am Unterrichte der An- 
ftalt Theil nehmen (Schulgänger), haben — vorbehaltlih ander: 
weitiger Feltiegung durch den Provinziallandtag — ein jährliches 
Schulgeld von 72 M. und, fofern fie nicht Provinzialangebörige 
find, von 96 M. in vierteljährlichen Raten im Voraus an die An— 
ftaltöfaffe zu zablen. Der Landesdirektor ift berechtigt, das Schul: 
geld für Provinzialangebörige ganz oder zum Theil zu erlaffen. 

Schulgänger, welche fih nit im Haushalte ihrer Angehörigen 
befinden, dürfen nur ſolchen Familien in Pflege gegeben werden, 
welche der Anftaltsdireftor für geeignet hält. 


45” 


680 





F. 10. Jeder von der Anftalt verpflegte oder in Pflege ges 
ebene Zögling hat bei feinem Eintritte folgende in gutem Zuftande 
befindliche Belleidungsgegenftände mitzubringen, und zwar 
ein Knabe: 2 Röde oder Jacken, 2 Weften, 2 Hoien, 
1 Müpe, 6 Halstücher, 6 Paar Strümpfe, 6 Hemden, 
6 Taſchentücher und 2 Paar Stiefeln oder Schuhe; 
ein Mädchen: 2 Kleider, 2 Unterröde, 2 Nachtjacken, 
2 Schürzen, 6 Haldtücher, 6 Paar Strümpfe, 6 Hemden, 
6 Zajchentüher und 2 Paar Schuhe. 

Diejelbe Auöftattung ift für den Pflegling einzubringen, wenn 
die Geftattung der Unterhaltung in Kleidung, Waͤſche und Bett 
durch die Angehörigen widerrufen wird. 

Für unvermögende Zöglinge ift der Landesdirektor berechtigt, 
einen Theil diefer Ausftattung zu erlaffen. 

Die Koften der Beerdigung eined Zöglingd find von 
deijen Angehörigen, und beim Unvermögen derjelben von dem zur 
Fürforge verpflichteten Armenverbande der Anftalt zu erftatten. 

IV. Aufnahme der Zöglinge. 

8. 12. Es fönnen nur ſolche Kinder Aufnahme finden, welche 

1) taub oder in dem Grade jhwerbörig find, daß fie die Sprache 

mittelft ded Gebörd nicht zu erlernen vermögen, 

2) nit ſchwach- oder blödfinnig find, 

3) außer der Taubheit an feinem ihre Ausbildung bindernden 
Gebrechen, auch an feiner anſteckenden, Efel erregenden oder 
unbeilbaren Krankheit leiden, 
das fiebente Lebensjahr vollendet und das elfte Lebensjahr 
noch nicht überjchritten haben. 

Aeltere taubftumme Kinder fönnen nur dann Berüdjichtigung 
finden, wenn anzunehmen ift, daß fie mit dem ſechszehnten Lebens» 
jahre das durch den Lehrplan der Anftalt vorgejchriebene Unterrichts— 
ziel erreichen werden. 

8. 13. Ueber die Aufnahme der Söglinge, die nad) vollitän- 
diger Einrichtung der Anftalt in der Pegel zum Beginne des 
Sommerjemefterö jtattfindet, hat der Landesdirektor zu befinden. 

Den an denjelben zu richtenden Geſuchen find beizufügen: 

1) ein Geburtöichein, 

2) ein Impfungs- bezw. Wiederimpfungsichein, 

3) ein von einem approbirten Arzte an Eidesſtatt abgegebenes 

Zeugnid über den Geſundheitszuſtand des Kindes ($. 12), 
4) eine von der Ortöpolizeibebörde ertheilte Beicheinigung über 
die perfönlihen und Bermögenöverhältnifje des Kindes und 
feiner Angehörigen, aus welder erhellt, ob das Kind der 
Provinz angehört, ob und wo daßfelbe einen Unterftügungs- 
wohnfis bat, endlich, ob und inwieweit die Pflegegelder und 


4 


— 


681 


Unterrichtöfoften für das Kind aus dejjen Vermögen oder 
von Dritten zu deden jein würden, 

5) ein Zeugnis ded Pfarrerd oder Lehrers über die geiftigen 
Anlagen und die Gemüthsart ded Kindes, ſowie über den 
Erfolg etwa genoffenen Unterrichted und die häusliche Be— 
handlung, 

6) die Erklärung ded Vaters oder Wormunded, daß er fidy ver- 
pflichte, dad Kind bis zu feiner vom Landeßdireftor zu be— 
ftimmenden Entlafjung in der Anftalt zu belaffen und bis 
dahin die nah Maßgabe des Neglements feftgejegten Leiſtungen 
pünftlih zu erfüllen, 

7) die urfundlihe Erklärung des Ortsarmenverbandes, dab er 
ſich verpflichte, nah Maßgabe ded Neglements die Koften 
für die erite Ausftattung, für die Unterhaltung in Kleidung, 
Wäſche und Bett, für die Ueber» und fpätere Rüdführung, 
ſowie für die etwaige Beerdigung des Kindes — vorbehalt- 
ih des Rüdgrifförechted gegen den Verpflichteten — zu 
mode jo lange das Kind dajelbft jeinen Unterſtützungswohn— 
i 


b bat. 

Der Erklärung ded Drtdarmenverbandes bedarf ed nicht, wenn 
dad Kind der Fürjorge ded Landarmenverbandes der Provinz an- 
beimfallen würde oder der Landesdireftor in Källen, wo das Kind 
am Orte feined Aufenthaltes feinen Unterſtützungswohnſitz nicht hat, 
davon abſieht, endlih wenn dem Kinde vom Kreife eine Freiftelle 
verliehen wird. 

$. 14. Geſuche um Verleihung von Kreisfreiftellen find in den 
Stadtkreifen an den Magiftrat und in den Landkreiſen an den Land- 
rath zu richten, welche dem Landesdirektor mit der Anzeige von der 
in Ausfiht genommenen Berleibung die im $. 13 unter 1—6 ge— 
dachten Schriftſtücke zugeben laffen. Ueber die Zuläffigkeit der Auf: 
nahme ded Kinded enticheidet der Landesdireftor. Der Magiftrat 
bezw. der Landrath hat jodann dafür Sorge zu tragen, da das 
mit der Freiftelle bedachte Kind forgfältig gereinigt und mit ent- 
Iprechender Bekleidung der Anftalt zugeführt wird. Iſt über die 
Verleihung einer Freiltelle nicht fpäteftens drei Monate vor dem 
Beginne ded Unterrichtöfurjus dem Landeddireftor Mittheilung ge— 
macht, jo ift diefer befugt, die Stelle anderweit — je für ein Jahr 
— zu befegen. Bon dem Ausſcheiden eines Freizöglingd aus der 
Anſtalt hat der Kandesdireftor dem betreffenden Kreiſe Mittheilung 
zu machen. 


V. Ausbildung und Behandlung der Zöglinge. 
$. 15. Der Unterrichtäfurjus ift achtjährig. 
Der Unterricht hat gleihmäßig die fittlihe Bildung und die 
praftiiche Befähigung der Zöglinge zu erftreben. 


682 








Der Unterriht umfaßt: 
1) Sprachunterricht: 
mechaniſche Sprechũbungen, 
.Leſen und Sprache, 
Sprachformenunterricht, 
. freie Sprechübungen, 
Führung ded Tagebuches, 
Auflagübungen, 
. Anihauungsunterridt ; 
2) Religionsunterricht : 
a. Bibliſche Geſchichte, 
b. Religionslehre, 
c. Bibelleſen; 
3) Rechenunterricht, 
4) ee in der MWeltfunde (Geographie, Geſchichte, Natur: 
unde), 
5) Schreibunterricht, 
6) Zeihenunterricht, 
7) Zurnunterridt, 
8) Unterricht in weiblihen Handarbeiten. 

8. 16. Die Betimmungen über die Behandlung der Zö linge 
und deren Unterbringung in geeignete Familien werden duch die 
— der Anſtalt und die Dienſtanweiſungen der Beamten 
getroffen 

Stirbt ein Zögling, ſo hat der Anſtaltsvorſteher — abgeſehen 
von der vorgeſchriebenen Anzeige an den Standesbeamten — un— 
verzüglich den Angehörigen Mittheilung zu machen, und ſofern dies 
von dieſen nicht geſchieht, die Beerdigung des Verftorbenen anzu⸗ 
ordnen. 


Rmrormpcep 


VI. Entlaffung der Zöglinge. 

$. 17. Die Entlaſſung der Zöglinge aus der Anftalt erfolgt 
in der Regel nad beendeter Ausbildung ($. 15) am Schluffe ded 
Winterſemeſters. 

Mit Genehmigung oder auf Anordnung des Landesdirektors 
kann die Entlaſſung eines Zöglings ſchon vor zurückgelegtem Unter— 
richtskurſus erfolgen, insbeſondere wenn 

1) derſelbe ſich als bildungsunfähig erweiſt oder am einer an« 
ſteckenden, Ekel erregenden oder unheilbaren Krankheit leidet, 

2) ſeine körperliche Verfaſſung den Austritt gebietet, 

3) die — den übernommenen Verpflichtungen nicht 
nachkommen. 

Die Zöglinge erhalten bei ihrer Entlaſſung ein Zeugnis über 
ihren Sleih, ihre $ortichritte und ihr Betragen. 

$. 18. Nod vor Beendigung des Unterrichtöfurjus wird der 
Da der Zöglinge in das praftiihe Leben ihren Anlagen und 


683 





Neigungen entiprechend vom Anftaltsdireftor vorbereitet umd ein- 
geleitet, wenn die Angehörigen des Zöglings nicht felbit die dazu 
erforderlihen WBeranftaltungen treffen. Zur Unterbringung eines 
Zöglingd in die Lehre ift jedodh die Zuftimmung ded Vaters oder 
Vormundes erforderlich. 

Eine mit irgend welden Koften verbundene Berpflihtung für 
dad Fortlommen der Zöglinge übernimmt die Anftalt nicht. 

$. 19. Ueber die Zulaffung von Lehrern zu ihrer Ausbildung 
* nach Maßgabe des Etats der Anſtalt der Landesdirektor zu be— 

immen. 


Das vorſtehende Reglement iſt von dem Brandenburg'ſchen 
Provinziallandtage in ſeiner Sitzung vom 9. März 1881 beſchloſſen 
und von den zuſtändigen Herren Miniſtern am 12. Mai 1881 ge— 
nehmigt worden. 

Berlin, den 24. Mai 1881. 


Der Landeödireftor der Provinz Brandenburg 
von Levetzow. 





C 


Belanntmahung, betreffend das Reglement für die 
Verwaltung der provinzialftändiihen Taubſtummen— 
anftaltin Schleswig. 


205. Nachſtehendes, von dem Provinzial-andtage der Provinz 
Schleswig-Holſtein am 27. Dftober 1875 beichloffene, von den Herren 
Miniftern ded Innern und der geiftlichen, Unterrichtd- und Medizinal- 
Angelegenheiten gemäß $. 25 des Dotationögejeges vom 8. Zuli 1875 
— G. ©. ©. 497 u. ff. — in Verbindung mit $. 120 der Provinzials 
ordnung vom 29. Juni 1875 — ©. ©. ©. 335 u. ff. — unterm 
15. d. Mts. genehmigte Reglement für die Verwaltung der 
provinzialftändiihen TZaubftummenanftalt in Schleswig 
wird hierdurch zur öffentlihen Kunde gebradt. 

Kiel, den 25. Sanuar 1876. 


Der Dber-Präfident für Schleswig-Holſtein. 


Reglement für die Verwaltung der provinzialftändiidhen 
Zaubftummen-Anftalt in Schledmwig. 


Nachdem zufolge $$.7 und 17 des Gefebes, betreffend die Aus- 
führung der 88. 5 und 6 des Geſetzes vom 30. April 1873 wegen 
der Dotation der Provinzial» und Kreiöverbände vom 8. Juli d. J. 
(G. ©. S. 497), dad Zaubftummen » Inftitwt zu Schleswig dem 
Provinzialverbande von Schledwig-Holftein zur Verwaltung und 
Unterhaltung überwiefen werden ift, wird in Ausführung des 8. 25 
des gedachten Geſetzes folgended Reglement erlafjen. 


684 


$. 1. Die Verwaltung ded Taubftummen-Initituted wird von 
dem ſtändiſchen Berwaltungsausichuffe und dem Landesdirektorate nad 
dem Negulative für die Organijation der Verwaltung des provinzial- 
ftändiichen Vermögens und der provinzialftändiichen Anftalten vom 
14. Auguſt 1871 und nach näherer Vorſchrift dieſes Reglements geführt. 
beh —— bleibt der Beſchluhßnahme des Provinzial-Landtages vor— 

ehalten: 

1) die Abänderung des gegenwärtigen Reglements; 

2) die Feſtſtellung des Etats für die Anſtalt; 

3) die Genehmigung des An- und Verkaufes von Grundſtücken, 
zu neuen Anleihen, und zu außeretatsmähigen Neu- und Um- 
bauten, wenn es fi) um ein Dbjeft von mehr ald 1500 M. 
handelt. In dringlihen Fällen ift jedoch der ftändiiche Ver— 
waltungsausihuß vorbehältiih einer nachträglichen Anzeige 
an den Provinzial-Landtag jelbitändig zu handeln befugt. 

$. 2. Zu den Befugnifjen ded ftändiichen Verwaltungsausſchuſſes 
gehören insbejondere: 

1) die Anftellung, Entlaffung und Penfionirung von Anitalts- 
Beamten, ſoweit ed ſich um lebenslängliche Anstellung handelt; 

2) der Erlaß der Hausordnung und Dienftinftruftionen für die 
Anſtalts-Beamten. 

Die Hausordnung bedarf der Genehmigung des zuſtändigen 
Reſſortminiſters; 

3) die Genehmigung zu allen für nöthig erachteten neuen 
organiſchen Einrichtungen, es mögen dieſelben die Räumlich— 
feiten der Anftalt, den Lehrplan oder die Beſchäftigung, die 
Bekleidung oder die Verpflegung der Zöglinge betreffen; 

4) die Genehmigung zur Ueberichreitung von Gtatöpofitionen 
innerhalb der Totalſumme ded Etats; 

5) der Ankauf und Verkauf von Grundftüden, die Kontrabirung 
von Anleihen und die Genehmigung zu außeretatsmäßigen 
Neu: und Umbauten, ſoweit niht nad $. 1 sub 3 die Ge— 
nehmigung ded Provinzial-Landtaged vorbehalten ift; 

6) die Anftellung von Prozefjen, deren Gegenftand den Werth 
von 300 M. überfteigt; 

7) die Abnahme und Dedargirung der Anftaltd-Recdhnungen ; 

8) die Enticheidung über Beſchwerden, welche gegen Verfügungen 
und Beſcheide des Landeddireftord erhoben werden. 

In technischer Beziehung ift der ftändiiche Berwaltungsausihuß 
berechtigt, bei der Leitung und Berwaltung der Anjtalt den Beirath 
ded Provinzial⸗Schulkollegiums in Anſpruch zu nehmen. 

Snöbelondere erfolgt die definitive Anftellung der Lehrer, in- 
fofern fie nicht mit einem Qualifikationsatteſte verfehen find, nad 
Anhörung ded Provinzial-Schulfollegiums, und die Feftftellung des 
Lehrplaned und der Lehrmethode im Einverftändniffe mit demjelben. 





Auch ift das Provinzial-Schulfollegium befugt, behufs techniſcher 
Revifion der Anftalt von dem Zuftande derjelben durch einen Kom: 
mifjarius Kenntnis zu nehmen; hat jedoch von der beabficdhtigten 
Bornahme folder Revifionen und von dem NRevifiondbefunde dem 
ftändiihen Verwaltungsausſchuſſe Mittheilung zu machen. 

$. 3. Dem Landeödireftor liegt außer den allgemeinen Ob: 
liegenheiten nad dem Regulative vom 14. Auguft 1871 ob: 

1) die Bermwaltung der Anſtalt zu beauffichtigen, ferner die 
dienftliche Aufficht über die an derfelben angeftellten Beamten 
zu führen und die auf Zeit oder Kündigung anzuftellenden 
Beamten zu ernennen; 

2) der Verwaltung die etatömäßigen Mittel zu überweiſen; 

3) Prozefie a führen, injoweit deren Gegenftand den Werth 
von 300 M. nicht überfteigt; 

4) die Revilion der Anſtaltsrechnung; 

5) über die Aufnahme taubjtummer Kinder zu verfügen. 

Der Landeödireftor iſt befugt und verpflichtet, in allen Fällen, 
in denen die vorherige Beſchlußfaſſung durd den ſtändiſchen Ver— 
waltungsausichuß einen nachtheiligen Zeitverluft verurſachen würde, 
die gemäß $.2Nr. 3, 4 und 6 diejed Reglements dem Verwaltungs— 
ausichuffe vorbehaltenen Geſchäfte vorläufig jelbft zu beforgen. Im 
jolden Fällen hat der Yandesdireftor jedoch dem Landtagsmarſchalle 
die getroffenen Maßnahmen fofort anzuzeigen und dem Verwaltungö- 
ausihufje in deſſen nächſter Sigung behufs Beftätigung oder ander: 
weitiger Beſchlußnahme Vortrag zu halten. 

$. 4. Mit Genebmigung des ftändiihen Ausſchuſſes kann der 
Zandeödireftor die unmittelbare Beauffichtigung der Anftalt oder 
einzelne dem Landesdirektor vorbebaltene Befugniſſe ftändiichen Kom— 
miffarien übertragen, deren Wohnfig die Stadt Schleswig fein muß. 

$. 5. Borftand der Anitalt ift der erite Lehrer, weldyer den 
Titel „Direktor führt. Unter der oberen Aufſicht des ſtändiſchen 
Verwaltungs-Ausſchuſſes und ded Landesdireftors, reip. ftändigen 
Kommifjars, liegt demielben die allgemeine Führung ſämmtlicher An— 
gelegenheiten der Anftalt ob; er iſt der unmittelbare Vorgefepte aller 
übrigen an derjelben angeftellten Beamten und des Dienftperjonaleß, 
er bat über die Aufrehterhaltung der Drdnung und Disziplin in der 
Anftalt nad den in der Haud- und Schul » Drdnung, in den ver: 
ſchiedenen Dienftanweilungen enthaltenen oder jonft darüber zu er- 
laffenden VBorichriften, zu wachen. Insbeſondere liegt ihm ob: 

1) die jährlihe Aufftelung und Bollziehung ded von dem 
ſtändiſchen Verwaltungsausſchuſſe zu genehmigenden Unterrichtö= 
plane, durch melden die in den einzelnen Klaffen der An— 
ftalt zu ertheilenden und die jedem Lehrer zuzumeilenden 
Unterrichtsſtunden feftzuftellen und die in jeder Klafje in den 
einzelnen Unterrichtögegenftänden zu erreihenden Ziele zu 


686 





bezeichnen und die Lehrmittel, jowie der Beginn und die 
Dauer der Ferienzeiten anzugeben find; 
2) die Aufftellung und Einreihung ded vom Provinzial-Land- 
tage zu genehmigenden Anftaltsetatd und deffen Ausführung; 
3) die Ueberwahung des Kaffen- und Rechnungsweſens der 
Anftaltund Einreihung der alljährlich abzuliefernden Rechnung 
an den Landesdireftor; 
die Einziehung der Nachrichten über die in die Anftalt auf: 
zunehmenden Kinder und Erwirkung der Aufnahme derjelben 
durch den Landesdirektor; 
5) die Regelung der Beihäftigung der Zöglinge in den Induſtrie— 
anjtalten, bet häuslichen und Gartenarbeiten, jowie der Ber: 
gnügungen derjelben; 
die Kürjorge für die aus der Anftalt entlaffenen Taubftummen, 
die Bewilligung von Unterjtügungen aus den der Anftalt 
gehörenden Legaten nah Maßgabe der zu ertheilenden be- 
ſonderen VBorihriften und Bermittelung von Prämien an die 
Lehrmeiſter, bei welchen jene untergebracht werden ; 

7) die Abfafjung des an den Landesdireftor alljährlich zu er- 

ftattenden Geſchäftsberichtes. 

F. 6. Die dem Direktor der Anftalt beizugebenden Yehrer, 
Jonftigen Beamten und Angeftellten werden durd den Etat feit- 
geftellt. Der 2, Lehrer vertritt den Direktor im Verhinderungsfalle. 

Hinfichtlih der Bejegung der Stellen der Anftaltöbeamten mit 
Militair- Invaliden gelten die in Anfehung der Städte erlaffenen 
gejeglichen Vorſchriften. 

$. 7. Die Taubftummen » Anftalt bat den Zweck, alle taub- 
ftummen Kinder, welche in dem Landarmen=-Berbande der Provinz 
Schledwig-Holftein einen Unterftügungswohnfig haben, oder der Für— 
jorge ded Landarmen =» Verbandes jelbft anheimgefallen find, vom 
7. Jahre an zu erziehen, zu unterrichten und, ſoweit die Anftalt 
* Gelegenheit bietet, auf ihren zukünftigen Lebensberuf vor— 
zubereiten. 

Auswärtige Kinder dürfen nur ausnahmsweiſe aufgenommen 
werden, hinfichtlich der Taubſtummen aus dem Herzogthume Lauenburg 
bewendet es jedoch bei der Reſolution vom 30. Mär; 1821. 

8. 8. Die Anſtalt wird unterhalten: 

1) durch die Erträge aus den Grundftüden und dem gemwerb- 

lichen Betriebe der Anſtalt; 

2) dur die Zinfen der der Anftalt gehörenden Kapitalien; 

3) aus den der Anftalt zufallenden Vermächtniſſen; 

4) durch die Beiträge, melde die zahlungsfähigen Angehörigen 

der Zöglinge zu berichtigen haben; 

5) durch die etatsmäßigen Zuſchüſſe aus dem Provinzialfonds, 

8.9. Die Höhe des Koftgeldes, welches von den im $. 8 


4 


— 


fer 
—i 


687 





sub 4 gedachten Perfonen zu entrichten ift, wird von dem ftändiichen 

Ausſchuſſe feſtgeftellt. Ob dafjelbe ganz oder nur theilmeile zu 

johlen ilt, darüber hat der Kandesdireftor auf Grund der ermittelten 
ermögensverbältnifje zu beftimmen. 

$. 10. Für die Verpflichtung der Anftalt zur Aufnahme von 
Zöglingen bleiben die Beftimmungen des Patented vom 8. November 
1805, betreffend den Unterricht und die Berforgung von Taubjtummen, 
jowie der Birfularverfügung vom 19. Mai 1807 und des Patented 
vom 30. Sanuar 1813, betreffend die Aufnahme von Zöglingen, deren 
Angehörige zum Theil oder ganz unvermögend find, maßgebend. 

Die nad Vorſchrift des Cirfulard vom 15. Sanuar 1823 von 
dem Generaliuperintendenten gejammelten Nachrichten über die im 
der Provinz vorhandenen taubftummen Kinder find an den Anftaltd- 
direftor einzujenden, welder auf Grund derjelben oder bejonderer 
an ihn gelangenden Aufnahmegeſuche durd Vermittelung der Polizei- 
behörden auf dem platten Lande, reip. der Magiftrate in den Städten 
über die Bermögend- und jonftigen Verhältniffe der Aufzunehmenden 
nah Maßgabe der Befanntmahung der Königlichen Regierung vom 
6. September 1870 (Amtöblatt pay. 322) die erforderliben Nach— 
richten einziebt und jämmtlide Akten an den Landeödireftor zur 
Entiheidung einjendet. 

Leßterer theilt alsdann den Polizeibehörden rejp. Magiftraten 
ein Verzeichnis der zur Aufnahme qualifizirt befundenen Kinder mit 
und beantragt deren Foftenfreie Neberführung in die Anftalt. Dabei 
ift zugleich Sorge zu fragen, daß die Kinder reinlih und mit den 
nad) der Befanntmadhung vom 17. November 1806 vorgeichriebenen 
Kleidungsitüden und UÜtenfilien unter Beifügung eines Geburts— 
Icheines, eines Vaccinationdattefted und eines ärztlichen Atteſtes, daß 
die Aufzunehmenden weder blödfinnig noch epileptiich, auch mit feinem 
anftedenden Uebel behaftet find, an die Anftalt abgeliefert werden. 

$. 11. Die Aufnahme erfolgt regelmäßig nur einmal im Fahre 
und zwar zu Michaelis, die Peivefenten Anträge auf Aufnahme 
müſſen jedoch ſpäteſtens 4 Wochen vor Michaelis beim Direktor der 
Anstalt eingereicht werden. 

8. 12. Die Eltern, Vormünder oder ſonſtigen Angehörigen der 
Kinder haben ſich aller unmittelbaren einfeitigen Einwirkung auf 
die Perfon und Erziehung derjelben während ihres Aufenthalted auf 
der Anftalt zu enthalten und ſich darauf zu beichränfen, ihre des— 
—— Abſichten und Wünſche dem Direktor der Anſtalt mitzu— 

ilen. 

F. 13. Die Zeit der Erziehung und des Unterrichtes der Zög— 
linge in der Anftalt dauert in der Pegel bis zum vollendeten 
15. Jahre. Unter befonderen Verhältniſſen kann der Kandeödireftor 
auf Antrag des Anftaltödireftord eine frühere Entlafjung genehmigen. 
Andererjeitö ift ausnahmsweiſe eine längere Belaffung der Zöglinge 


688 





in der Anftalt zuläjfig, bejonderd dann, wenn die Aufnahme jpäter 
ald im 7. Fahre erfolgt. Ueber das vollendete 16. Fahr hinaus ift 
jedoch der Aufenthalt in der Anftalt ald Zögling nicht geftattet. 

Sollen die Kinder nady Beendigung ihrer Erziehung konfirmirt 
werden, jo gejchieht dies nach ftattgehabter Vorbereitung oder Prüfung 
durch den Geiftlihen der Anftalt. 

$. 14. Die Entlafjung erfolgt regelmäßig zu Micaelid. Der 
Anftaltödireftor hat von dem Tage derjelben die Angehörigen der 
Zöglinge in Kenntnis zu jegen, welche zur feitgeiegten Zeit für die 
Abholung derjelben Sorge zu tragen haben. Die Zöglinge werden 
bei der Entlaffung auf Kolten der Anftalt mit Kleidungsftüden in 
derjelben Weiſe ausgerüftet, wie fie ed beim intritte in diejelbe 
waren. Sollte die Abholung der Kinder nicht an dem feſtgeſetzten 
Termine erfolgen, jo ſteht ed dem Anftaltödireftor frei, He auf 
et der Betheiligten unter fiherer Begleitung in die Heimath 
zu jenden. 

$. 15. Die an der Taubftummenanftalt gegenwärtig definitiv 
oder kommiſſariſch angeftellten Beamten werden mit den aus ihren 
biöherigen Anftellungsverhältniffen fich ergebenden Rechten von der 
Provinzialverwaltung als ftändiihe Beamte übernommen. Ebenfalls 
bat diejelbe die biäher aus den Mitteln der Anftalt bemilligten Pen— 
fionen an entlaffene Anftaltsbeamte fortzuentrichten. 


d. 


VBerwaltungd-Drdnung der Taubſtummen-Erziehungs— 
Anftalt zu Frankfurt a. M. 


Art. 1. 
Drgane der Bermwaltung. 


Die Verwaltung der Zaubjtummen-Erziehungsanftalt ift einem 
aus 3 Mitgliedern beſtehenden Pflegamte übertragen. Das Pfleg- 
amt wählt aud feiner Mitte einen Senior. 

Der Dberlehrer der Anftalt hat den Sigungen ded Pflegamted 
mit berathender Stimme beizumohnen. 


Art. 2. 
Zwed und Aufgabe der Anitalt. 


Zwed und Aufgabe der Anftalt ift die Aufnahme und Erziehun 
taubftummer Kinder, welche nah Maßgabe der geltenden bezw. au 
weiter zu erlaffenden gefeglichen Beftimmungen in biefiger Stadt 
oder in den vormaligen Frankfurtiihen Landgemeinden Bonames, 
Bornheim, Haufen, Niederurjel Frankfurter Seit, Niederrad und 
Dberrad ihren Unterftügungsmohnfiß haben, die a. jedoch nur 
infofern die Anſprüche diejer Kandgemeinden auf Mitbenugung der 
Zaubftummen-Srziehungsanftalt zu Recht befteben. 


689 


Auch anderen zu den vorgenannten nicht zählenden Taubftummen 
fann die Aufnahme gewährt werden, jofern der Raum dies geftattet. 

Die höchſte Zahl der Aufzunehmenden wird jeweilig durd die 
ftädtifche Schuldeputation beftimmt. 


Art. 3. 
Mittel der Anftalt. 

Die zur Erfüllung ihres ſtiftungsmäßigen Zwedes erforderlichen 
Mittel ſchöpft die Anflalt: 

1) aud dem für die Pfleglinge zu leiftenden Koftenerjage ; 

2) aus den eingehenden, gemäß der Beitimmung im $. 11 der 
Stiftungdordnung zur Verwendung im laufenden Dienite 
fommenden milden Gaben und Vermächtniſſen. 

Inſoweit dieje Einnahmen zur Beftreitung der Bedürfniffe der 
Anftalt nicht ausreichen Sollten, ift der erforderlihe Zuihuß aus 
der Stadtkaſſe zu leilten, vorbehaltlich deren Rüdgriffed auf die nad 
Maßgabe der Berpflegungstage pro rata erjaßpflichtigen Land» 
gemeinden. 

Innerhalb ded Rahmens ded von den Behörden feitgejegten 
jährlihen Verwaltungd-Etatd und bezw. der damit erfolgten Kredit- 
bewilligung fann das Pflegamt zur Bededung der Erfordernifje des 
laufenden Dienfted jederzeit Barvorſchüſſe aus der Rechneikaſſe zu 
nachfolgender Verrehnung erhalten. 


Art. 4. 
Aufnahme in die Anstalt und Erforderniffe derjelben. 
Ueber die Aufnahme, welche den Zögling verpflichtet, zum 
Zwede feiner Erziehung in der Anftalt Wohnung und Berpflegung 
zu nehmen, beichließt dad Pflegamt. 
Bedingungen der Aufnahme find: 
1) die aufzunehmenden, taub geborenen oder taub gewordenen 
Kinder müſſen in der Regel das vierte Lebensjahr zurüd- 
elegt und das neunte noch nicht begonnen haben; 
2) fie müffen die zum Unterrichte erforderlichen geiftigen und 
förperlihen Eigenichaften haben; 
3) ed muß durch ärztliche Zeugnid nachgewieſen werden, dab 
die Aufzunehmenden außer dem Gebredyen der Taubheit gelund, 
d. b. frei von anftedenden, unbeilbaren oder den Unterricht 
oft unterbrechenden und bejonderer Pflege bedürfenden Körper: 
übeln find; 
4) die Aufzunehmenden müffen mit Erfolg geimpft fein, wenn 
fie nidht etwa die natürlihen Blattern gehabt haben. 
Art. 5. 
Koften der Verpflegung und Erziehung. 


Die Koften der Berpflegung und Erziehung für deren Berech— 
nung die von dem Pflegamte mit Zuftimmung des Magiftrated und 


690 





der Stadtverordneten -Berfammlung feftgejegten Anſätze maßgebend 
bleiben, find der Anftalt zu vergüten. 

Unentgeltlihe Aufnahme findet nicht ſtatt. Soweit der auf: 
genommene Zögling fein eigened Vermögen oder alimentationsver- 
pflichtete Verwandte befigt, ift derjenige Ortdarmenverband, welchem 
die Fürforgepfliht nah Maßgabe des Reichsgeſetzes über den Unter: 
ftügungdmwohnfig vom 6. Februar 1870 obliegt, für den Kofteneriag 
in Anſpruch zu nehmen. 

Bei der Aufnahme ift die Erſatzpflicht zu regeln. 

Die Vertreter fremder (nicht unterftügungsberechtigter) Kinder 
haben auf Verlangen des Pflegamtes, der Koften wegen, entipredyende 
Sicherheit zu leilten. 

(Durch Beſchluß ded Magiftrated und der Stadtverordneten- 
Verſammlung ift auf Antrag des Pflegamted im Jahre 1877 be- 
ſchloſſen worden, die Verpflegungskoſten 

a. für auswärtige Zöglinge, die feinen Anſpruch auf die Mit- 

benußung der Anftalt haben, auf den Betrag von 1500 M- 
excl. der Koften für Kleidung, Schuhwerk, Bett und Wäſche; 

b. für Frankfurter Zöglinge, melden ein Anjprud auf Auf: 

nahme in die Anftalt zufteht, auf den Betrag von 1000 M. 
feſtzuſetzen. Es tft aber dem Pflegamte geftattet, nad) forg- 
fältiger Erwägung der eimichlägigen Verhältniffe für einzelne 
Zöglinge den Betrag ad 1 bi6 zu 1000 M., den Betrag 
ad 2 bis zu 400 M. zu ermäßigen.) 


Art. 6. 
Xebrperjonal. 
Bei der Taubftummen-Grziebungsanftalt werden angeftellt 
1) ein Oberlebrer, 
2) die erforderlichen Hilfslehrer und Hilfölehrerinnen. 
Die Anftellung der Lehrer, ſowie die Feftjiegung ihrer Gehalte 
erfolgt unter Mitwirkung der Sculdeputation nad den für die 
Anftellung der Zehrer an den ftädtiihen Schulen geltenden Normen. 


Art. 7. 
Defonomie der Anftalt. 

So lange für die Beforgung der ökonomiſchen Geſchäfte der 
Anftalt ein angeftellter Verwalter nicht vorhanden ift, kann das 
Pflegamt die Oekonomie der Anftalt ganz oder theilweile dem je— 
weiligen Dberlebrer übertragen. 

Die jolden Falls über die gegenjeitigen Leiltungen abzu— 
Ihließende Vereinbarung bedarf der Genehmigung ded Magiftrates 
und der Stadtverordneten-VBerjammlung. 


Art. 8. 
Berihterftattung des Pflegamted. Lehrplan der Anftalt. 
Das Pflegamt bat alljährlih der ſtädtiſchen Schuldeputation 
einen Bericht über die Anftalt und deren Wirkſamkeit zu erftatten 


691 





Der Lehrplan bedarf der Genehmigung der zuftändigen Schul: 
behörde, auch fünnen ohne deren Zuftimmung die bei der Erziehung 
und der Audbildung der Zöglinge in Anwendung fommenden leiten: 
den Grundfäge nicht abgeändert werden. 


Art. 9. 


Gegenwärtige Verwaltungdordnung tritt auf Grund der Be- 
ftimmung in $. 2 der Allgemeinen Stiungsordnung mit dem Tage 
ihrer Bekanntmachung an Stelle der biöherigen Verwaltungdordnung 
vom 15. März 1861 in Wirkſamkeit. 

Die Berwaltungdordnung für die Taubſtummen-Anſtalt zu 
Franffurt a. M. ift durch übereinftimmende Beſchlüſſe ded Ma- 
iftrated und der Stadtverordneten-Berfammlung in Gemäßheit des 
&. 3 der Allgemeinen Stiftungsd- Drdnung vom 5. Dftober 1875 
(Anzeigeblatt der ftädtiihen Behörden vom Jahre 1875 ©. 457) 
zu Stande gefommen und in dem Anzeigeblatte der ftädtijchen Be- 
börden de 1877 Nr. 7 publizirt. 


e. 


Statuten ded Bereines zur Beförderung des Taub— 

ftummen=-Unterrihtes zu Köln, beftätigt durd den 

Alterböhften Erlaß vom 18. November 1871, Eraft deſſen 

dem Bereine die Rechte einer juriftiiben Perjon ver- 
lieben find. 


$. 1. Der Berein zur Beförderung ded Taubftummen-Unter- 
richted zu Köln hat zum Zwede, auf die Berbefjerung des fittlichen 
und bürgerlihen Zuftandes der in der Rheinprovinz befindlichen 
Zaubftummen zunächſt durdy Unterriht und Erziehung taubftummer 
Kinder hinzumwirfen. Der Verein hat fein Domizil in der Stadt 
* a feinen Gerichtsſtand vor dem Königlichen Landgerichte 
dafelbit. 

$. 2. Diejen Zwed jucht der Verein zu erreichen: 

1) durch die Unterhaltung einer öffentlihen Taubſtummenſchule 
in Köln, in welder taubftummen Kindern zablungsfähiger 
Eltern gegen Entrihtung des vollen Schulgeldjages, Kindern 
unbemittelter Eltern aber, jomweit der Raum und die Kräfte 
des Zehrperjonaled ihre Aufnahme geftatten, gegen ein er— 
mäßigted Schulgeld oder nady Umftänden ganz unentgeltlich 
Unterricht gewährt wird; 

2) durch Unterftügung der in den Unterricht aufgenommenen 
Kinder, beziehungsweije ihrer Eltern, inſofern eine ſolche 
Unterftügung als nothwendig erfannt wird, um den Zaub- 
ftummen eine möglichſt vollitändige Ausbildung zu fihern ; 

3) duch Mitwirkung und Aufficht bei der Unterbringung, Ber: 


692 





pflegung und Erziehung der Kinder in geeigneten Wohnungen 
während der Dauer der Schulzeit, und 

4) durdy feine Vermittelung bei der Wahl eines pafjenden Unter- 

fommend für die ald gehörig audgebildet aud der Schule 
entlafjenen Zöglinge, ſei ed zur Crlernung eines nützlichen 
an jet es zur Geminnung einer anderen jelbitändigen 
Stellung. 

$. 3. Mitglieder des Vereines find alle diejenigen, welche einen 
Sahred-Beitrag von zwei Thalern zahlen. 

Auch die Unterzeichnung eined geringeren Betrages jowie jede 
fonftige freiwillige Gabe zu Gunften der taubftummen Kinder werden 
dankbar angenommen. 

F. 4. Sedes Mitglied ift berechtigt, an den General-Verfamm- 
(ungen, deren wenigftend eine jährlich ftattfindet, und an den Wahlen 
des Vorſtandes mit vollgiltiger Stimme theilzunehmen. Vertretung 
durch Bevollmächtigte ift unzulälfig. - 

Jedes Mitglied des Vereines hat ferner dad Recht, mit feinen 
Angehörigen dem Unterridhte in der Schule an demjenigen Wochen: 
tage beizumohnen, welder dazu anberaumt iſt. Bis auf Weiteres 
wird der Donnerstag Nachmittag von 2 bis 4 Uhr dafür angejeßt; 
eine Abänderung joll öffentlich befannt gemacht werden. 

8. 5. Der Verein wird durd einen aus feiner Mitte gewählten, 
beziehungsweiſe gemäß $. 6 gebildeten Vorſtand vertreten. 

Der Vorftand ift mit der ganzen Vermögens- und Geichäfts- 
verwaltung betraut, leitet die Lehr-Anftalt in ökonomiſcher und durch 
die Lehrer auch in pädagogiiher Beziehung, ſchließt und fündigt 
die Anftellungdverträge mit den Lehrern und Dienftleuten und be— 
ichließt über Aufnahme, Unterftügung und Entlaffjung der Zöglinge. 

. 6. Der Borftand beſteht 

1) aus zwölf von dem Vereine zu wählenden Mitgliedern ; 

2) aud dem Direktor, den. Religionslehrern und dem mit der 

Gefundheitöpflege in der Anftalt beauftragten Arzte. 

8. 7. Die Wahl der von dem Bereine zu wählenden Mit- 
lieder erfolgt in der gewöhnlichen Beulen, nad ein⸗ 
—— Stimmenmehrheit. Iſt unter denjenigen, welche die meiſten 
Stimmen erhalten haben, auf eine größere Anzahl von Mitgliedern, 
als Stellen durch Neuwahl zu beſetzen ſind, Stimmengleichheit ge— 
fallen, ſo wird unter denen, welche gleiche Stimmenzahl erhalten 
haben, eine engere Wahl vorgenommen. Kommt auch bei dieſer 
nochmals durch Stimmengleichheit eine einfache Stimmenmehrheit 
nicht heraus, ſo entſcheidet das Los. 

8. 8. Von den zwölf gewählten Mitgliedern treten alljährlich 
diejenigen vier aus, welche ſeit ihrer Wahl, beziehungsweiſe letzten 
Wiedererwählung dem Vorſtande am längſten angehören. 

Die austretenden Mitglieder ſind wieder wählbar. Wird in 


693 





irgend einer Weiſe die Stelle eined Mitgliedes vor dem Ablaufe jeiner 
Wahldauer erledigt, jo erjegt die nächſte General-Berjammlung dieje 
Stelle durch eine Wahl für die noch übrige Wahlzeit ded Aus— 
geſchiedenen. 

$. 9. Der Vorſtand erwählt jährlich aus ſeiner Mitte einen 
Vorfitzenden, deſſen Stellvertreter, einen Schriftführer und einen 
Kaſſen- und Rechnungsführer. Die Wiederwahl derſelben iſt zuläſſig. 
Die Obliegenheiten des Schrift- und des Kaſſen- und Rednunge- 
führerd können in einer Perfon vereinigt fein. 

N 10. Der Borftand verfammelt fih auf ſchriftliche Einladung 
ded Borfigenden in der Regel monatlid einmal und außerdem jo 
oft, wie es zur Ausführung der Geſchäfte nothwendig eradytet wird. 
Er ift beihlußfähig bei der Anwejenheit von fünf Mitgliedern. Seine 
Beihlüffe werden nad Stimmenmehrheit gefaßt. Bei Stimmen» 
gleichheit enticheidet die Stimme des Borfitenden. Auf den Antrag 
von fünf Mitgliedern ded Vorftandes ift der Vorfigende verpflichtet, 
— acht Tagen den Vorſtand zu einer Sitzung zuſammen zu 
berufen. 

$. 11. Die Ausführung der Beſchlüſſe des Vorſtandes liegt 
dem Vorſitzenden ob, welchem dabei der Schrift- und der Kafjen- 
führer zur Seite ſtehen. 

$. 12. Zur Bornahme von Nedtögeichäften mit dritten Per- 
fonen wird der Verein in allen Fällen diefen Dritten gegenüber 
durch einen aus dem Borfitenden, dem Schrift: und dem Kafjen- 
führer beftebenden Ausihuk vertreten. Diejer Ausihuß bat die 
Befugnis, Eontraktliche Berbindlichkeiten für den Verein zu übernehmen, 
beziehungsweije Rechte zu erwerben, namentlih Kauf-, Verkauf- und 
Miethöverträge über Mobilien und Smmobilten abzujchließen, 
bypothefariiche Einichreibungen für den Verein und im Namen des— 
jelben zu nehmen, Hypothekenlöſchungen zu bewilligen, überhaupt 
den Verein gerihtlih und außergerichtlich zu vertreten; jedoch ift 
zum Verkaufe von Immobilien und zur Aufnahme von Darlehen 
die Ermächtigung des VBorftandes und die Genehmigung der Auffichtö- 
behörde erforderlid. 

In Verhinderungsfällen des einen oder des anderen Mitgliedes 
des Ausichuffes, ſowie ded gewählten Stellvertreterd des Vorjigenden 
fann der Vorſtand ein andered Mitglied zur Wahrnehmung jenes 
Vertretungsrechted abordnen. 

Der in diefer Weile zur Vornahme von Redtögeichäften mit 
dritten Perfonen berufene Ausihuß verpflichtet den Verein diejen 
Dritten gegenüber in allen Fällen, aud dann, wenn er ohne und 
jelbit wenn er gegen den Beſchluß des Vorſtandes gehandelt hat. 
In diejen beiden legten Fällen muß der Ausſchuß jedoch für einen durd) 
fein Verfahren dem Vereine entftandenen Schaden auflommen. Die 
Mitglieder des zur Rechtsvertretung ded Vereines berufenen Aus- 


46 


694 





ſchuſſes haben ſich ald ſolche auf Verlangen der mit ihnen fontra= 
birenden Dritten durd eine Bejcheinigung des Dberbürgermeifter- 
Amtes von Köln auszuweiſen. Außerdem jollen die Namen derjelben 
dur Einrüden in eine der gelejenften biefigen Zeitungen, die der 
Vorſtand beftimmt, zur Kenntnis ded Publifumd gebracht werden. 

Die Befugnid zur Empfangnahme von gerichtlichen Zuftellungen, 
von Geldern, Briefen und Werthiendungen fteht dem Vorfigenden 
zu, bei defjen Abwefenheit oder Verhinderung feinem Stellvertreter 
und, falls auch diejer abwejend oder verhindert ift, dem Kafjenführer. 

8. 13. Der Vorſtand bat fpäteftend im Monat November 
den Etat über die Einnahme und Ausgabe ded Vereines für das 
folgende Jahr feitzuftellen. 

. 14. Der Kaffenführer ift befugt und verpflichtet, die im 
Etat ausdrüdlich vorgejehenen Einnahmen und Ausgaben zu beforgen 
und zu verrechnen; für die nicht etatsmäßig feftitehenden Einnahmen 
und Ausgaben erhält er durch den Vorfigenden Einnahme-, beziehungd- 
weile Ausgabe-Anmweifungen zugefertigt. 

$. 15. Der Kafjenführer ift verpflichtet, im Laufe des erften 
Kalender-Halbjahres die gehörig mit Duittungen, und joweit nöthig 
mit Anweijungen verjehen, belegte und abgeichloffene Rechnungen 
des legtverflofjenen Jahres im Vorftande vorzulegen. Der Vorftand 
bat für die Prüfung derjelben zu forgen. Nach Erledigung der etwa 
gezogenen Bedenken wird die Rechnung während vier Wochen zur 
Einfiht der Vereindmitglieder unter Beifügung eines Heftes, in 
welches etwaige Bemerkungen einzutragen jedes Mitglied berechtigt 
ift, offen gelegt. Die An, der Rechnung wird in der vom 
Vorſtande beitimmten Zeitung befannt gemadht. 

8. 16. Die General-Berfammlung der Mitglieder ded Vereines 
tritt nach Ablauf der im vorigen Paragraphen gedachten vier: 
wöchentlihen Frift in Köln zufammen. Die Einladung zu derielben 
erfolgt von Seiten des Borfipenden ded Vorſtandes, dem au in 
der General» Berfammlung der un und die Leitung der Ver: 
bandlungen zufteht. In der General-Berfammlung wird 

1) ein vollftändiger Bericht über die Wirkſamkeit ded Vereines 
im abgelaufenen Fahre und über den Vermögensſtand desjelben 
vom Borftande erftattet; 

2) dem Rechnungsführer die Entlaftung für die vorgelente und 
geprüfte Nechnung ertheilt, wenn gegen diejelbe zur Zeit 
feine weiteren Bemerfungen angemeldet, oder die angemeldeten 
auf Betreiben ded Vorftandes, ſoweit wie thunlich, ihre Er» 
ledigung gefunden haben; 

3) die Wahl zur Ergänzung des Vorſtandes durch Wieder» 
befegung der ftatutenmäßig ausſcheidenden oder ſchon früher 
audgeichiedenen Mitglieder vorgenommen und 


695 





4) über fonftige von dem Borftande zur Verhandlung gebrachte 
Gegenitände Beihluß gefaßt. 

In der General-Berjammlung hat jedes Mitglied ded Vereines 
dad Recht, Vorſchläge nnd Bemerkungen zu machen, über welde 
jedoch gegen den Willen des Vorftandes in derjelben General-Ber: 
jammlung, in welder fie gejtellt werden, ein Beſchluß nicht gefaßt 
werden kann. In diefem Falle ift jedod, wenn ein Antrag in einer 
Seneral-Berfammlung jchriftlih eingebradht und von der Mehrheit 
der anweſenden Mitglieder unterftügt worden ift, der Vorftand ver: 
pflichtet, denjelben in der nächſten General-Berfammlung zur Ber: 
handlung zu bringen, und dieje General-Berjammlung ift über einen 
jolden Antrag beſchlußfähig. 

$. 17. Abänderungen des gegenwärtigen Statutes oder Zuſätze 
KR demjelben fünnen nur entweder infolge eined in Gemäßheit der 

eftimmungen ded voritehenden Paragraphen geftellten Antrages 
oder infolge eined jchriftlihen Antrages von neun Mitgliedern des 
Vorftandes auf die Tagesordnung der General-Berjammlung gebradht 
und von derjelben berathen werden. Soldye Abänderungen oder Zu— 
jäße werden nur dann giltig, wenn fie eine Stimmenmehrheit von 
zwei Dritteln der in der General-Verſammlung anmwejenden VBereind- 
mitglieder und, fofern diejelben fih auf den Zwed und die Ver- 
tretung des Vereines nad außen beziehen, die landesherrliche Ge- 
nehmigung jonft aber die Genehmigung desOberpräſidenten erlangt haben. 
$. 18. Die Ober-Aufliht von Seiten des Staated wird zu— 
nächſt ausgeübt durch das Königlihe Provinzial-Schulfollegium der 


Rheinprovinz. 

. 19. as Vermögen des bisherigen Vereines zur Beförderung 
ded Zaubftummen=Unterrichted verbleibt in feiner Gejammtheit dem 
durch diefe Statuten beftätigten Bereine. 


VBorübergehbende Beftimmung. 


$. 20. Nach der Beftätigung der Statuten bildet der zur Zeit 
in Wirkjamkeit befindliche Verwaltungs-Ausſchuß een den 
Borftand ded Vereines mit allen ftatutenmäßigen Rechten und 
Pflichten desjelben, und unter Aufredhthaltung der von dem erwähnten 
Berwaltungd-Ausihuffe aus jeiner Mitte zur Bejorgung der Ge- 
Ichäfte vorgenommenen Wahlen bis zur nächſten General- —— 
in welcher zum erſtenmale nach Maßgabe dieſes Statutes die Neu— 
ar eined Dritteld der gewählten Mitglieder ded Vorſtandes ftatt- 
ndet. 
Köln, den 10. Auguft 1871. 


Der Berwaltungd-Ausihuß 
ded Vereines zur Beförderung ded Taubftummen-Unterrichtes. 


46 * 


696 





f. 


Bertrag zwifhen dem Provinzialverbande der Rhein— 
provinz und der Stadt Elberfeld, die Errihtung einer 
Taubftummenjhule in Elberfeld betreffend. 


Artikel 1. 
Die Stadt errichtet eine dreiklajfige Taubſtummenſchule für 
taubftumme Kinder aller Konfeifionen. 


Artikel 2. 

Die Berwaltung und Leitung diefer Schule wird durd ein 
von der Stadtverordneten » Berfammlung gewähltes Kuratorium ges 
führt. Diefem Kuratorium gehören ald geborene Mitglieder außer 
dem Dberbürgermeifter rejp. deſſen gejeplichem Vertreter ald Vor— 
fipender, der Kandesdireftor refp. der denjelben in dem Taubftummen= 
wejen vertretende Landesrath, und ein Mitglied ded Provinzial-Ber- 
waltungdrathes, jowie der Leiter der Schule, und zwar Lepterer mit 
beratbender Stimme, an. 


Artikel 3. 

Die Schule dient zunächft zur Aufnahme der taubjtummen 
Kinder der Stadt. Inſoweit diefe Kinder nicht hinreihen, um die 
drei Klafjen der Anftalt mit zufammen 40 Kindern zu bejegen, ift 
der Landesdirektor berechtigt, wie verpflichtet, der Anftalt bis zur 
Ergänzung diefer Zahl taubftumme Kinder aus andern Bezirken zu 
übermeijen. 

Die Unterbringung dieſer legteren Kinder erfolgt durd das 
Kuratorium reſp. durch die ſtädtiſche Behörde. 


Artikel 4. 

Der Provinzialverband leiftet zu den Koiten der Schule einen 
jährlihen Beitrag, deſſen Höhe in der Weiſe berechnet wird, dab 
die Provinz für jeded der Stadtgemeinde oder deren nächſter Um— 
gebung angehörende Kind 150 M. (inzwiſchen von 150 auf 160 M. 
erhöht und weitere Erhöhung auf 180 M. beantragt) und für jedes 
von dem Landeddireftor aus auswärtigen Bezirken überwielene Kind 
außer dem Sage von 150 M. noch für Vergütung der Koften des 
Unterbringend 250 M., aljo zufammen 400 M. zahlt. 

Die Vergütung von 150 M. pro Kind muß auch dann jeitend 
der Provinz für 40 Kinder gezahlt werden, wenn ſich eine geringere 
Anzahl von Zöglingen in der Anftalt befinden follte. 

Gegen diejen Beitrag übernimmt die Stadt alle Koften der 
Beihaffung und Unterhaltung der erforderlichen Schullofalitäten, ſo— 
wie Utenfilien, der Bejoldung der Lehrer und der Unterbringung der 
von audwärtd überwiejenen Kinder. 

Im Falle der Betrag der für Rechnung der Stadt nad Ab- 
zug ded Beitraged ded Provinzialverbandes verbleibenden Koften die 


697 





Summe von 3000 M. pro Jahr überjteigen jollte, bleibt eine Er: 
höhung des Beitraged ded Provinzialverbandes vorbehalten. 

Sollte eine — über die Erhöhung des Beitrages nicht 
erzielt werden, ſo iſt auf Verlangen der Stadt der Provinzialverband 
verpflichtet, die Schule, ſowie die Unterbringung der Kinder auf die 
Dauer dieſes Vertrages unter Gewährung des jährlichen Beitrages 
von 3000 M, ſeitens der Stadt für eigene Rechnung zu über— 
nehmen. In diefem Falle tritt dad Kuratorium felbitredend außer 
Wirkſamkeit und wird alddann der Provinzialverband Träger der 
Schule. Dem Lepteren fallen dann aud die Schulutenfilien anheim, 
und geben auf ihn die etwaigen Miethöverträge binfidhtlid der 
Schullofalitäten über. Iſt die Schule in ftädtifhen Gebäuden er- 
richtet, jo ift die Stadt verpflichtet, dieſe Lofalitäten während der 
zwölfjährigen Dauer dieſes Vertrages dem Provinzialverbande gegen 
eine entiprehende Vergütung zu überlafjen. 


Artikel 5. 

Die Anftellung der Lehrer und Lehrerinnen erfolgt durd das 
Kuratorium nad) vorher eingebolter Zuftimmung des Provinzials 
Verwaltungsrathes vorläufig ohne Penſionsberechtigung. 

Im Kalle jeitend des Provinzialverbandes aber eine Penſions— 
fafje für die Beamten der Provinz rejp. für die Lehrer der Pro— 
vinzial- TZaubftummenanftalten gegründet werden jollte, wird den 
Lehrern der ftädtiihen Taubftummenanftalten der Beitritt zu dieſer 
Kaffe offengehalten. 

Artikel 6. 

Den Mitgliedern des Provinzial-Berwaltungsrathes, ſowie dem 
Landesdirektor fteht das Recht der jederzeitigen Reviſion der Anftalt, 
ſowie der Art der Unterbringung der von auswärts übermwiejenen 
Kinder zu. 


Artikel 7. 
Der Provinzialverband giebt zu den Koften der eriten Ein— 
richtung der Schule einen einmaligen Betrag von 1200 M. 


Artikel 8. 

Der Bertrag wird zunähft auf die Dauer von zwölf Jahren 
abgeichloffen. Sollte derjelbe nady Ablauf dieſer Zeit nicht erneuert 
werden, jo verpflichtet der Provinzialverband ſich, die angeftellten 
Lehrer zu übernehmen. 

Es ift daher im Anftellungsvertrage der Lehrer vorzufehen, daß 
diefelben fidy für diefen Fall eine beliebige Verlegung feitend der 
Provinzialverwaltung gefallen laſſen müffen. 

Die vorhandenen Schulutenfilien find alddann ohne Entſchädi— 
gung an den Provinzialverband abzutreten. 

Borftehender Vertrag wurde in zwei gleihlautenden Gremplaren 


698 


audgefertigt und von den beiden Kontrahenten nad Genehmigung 
unterjchrieben. 
Düffeldorf, deu 11. Auguft 1879. 
Der Landeddireftor der Rheinprovinz. 
In Vertretung: Klein, Landesrath. 
Elberfeld, den 26. Auguft 1879. 
Der Oberbürgermeifter. 
Für denjelben: Der Beigeordnete Dr. George. 


g. 
Berpflegungs-VBertrag 
zwiichen dem VBorfteher der Taubftummen-Anftalt 


und dem 


zu 
ift heute nachjtehender Verpflegungs- und Erziehungs-Vertrag ver- 
abredet und gejchloffen worden. 


$. 1. Der 

übernimmt das taubftumme Kind 

geboren 
zu in Erziehung und 
Verpflegung und verpflichtet fich, dasjelbe in jeder Hinfiht ald An— 
gehöriged feiner Familie zu betrachten und zu behandeln, namentlid) 
in Bezug auf Efjen und Trinken, Ordnung, Reinlichfeit und Schläfung 
jo zu halten, als wäre dasjelbe jein eigened Kind. 

. 2. Der taubftumme Pflegling muß außer den Schuljtunden 
jeinen Aufenthalt entweder in der Werkſtätte des Hausvaterd oder 
in dem Wohnzimmer der Familie haben und darf zu feiner Zeit in 
die Einſamkeit verwiejen und ſich ſelbſt allein überlafjen werden. 

Das Bett, welches dem taubftummen Pfleglinge gegeben 
wird, muß beftehen: aus einer reinlihen Bettftelle, einem Stroh: 
jade, einem Unterbette, Kopffifien und Dedbette, deren Ueberzüge 
wenigftend vierteljährlich mit friſch gewaſchenen zu wedjeln find. 

$. 4. Seded taubftumme Kind muß fein Bett für fi allein 
haben. Seine Schlafitelle ift ihm in einem gefunden Zimmer an 
zuweilen und jo zu legen, dab ihre Umgebung auf feine Weije der 
Sittlichfeit ded Kindes Nachtheil bringen Fann. 

8.5. Die Beköſtigung muß reinlid, nahrhaft und ausreichend 
jein, zu beftimmten Zeiten und ftetö jo verabreicht werden, wie fie 
Kinder ded Haujed befommen. Insbeſondere ift der Pfleger ver- 
He möglihft häufige Verabreihung von Fleiſchſpeiſen eintreten 
u laffen. 

8.6. Der Pfleger hat darauf zu halten, daß es dem taub» 
ftummen Pfleglinge niemald an der nothwendigen Bekleidung mangele, 
und daß der Anzug ſtets in einem anftändigen und der Gejundheit 


699 
uträglihen Zuftande erhalten wird. Außer der Wäſche hat der 
fleger audh die fleineren Reparaturen zur Inftandhaltung der Kleidungs⸗ 
ftüde, mit Ausnahme ded Schuhmerfes, unentgeltlid zu beforgen. 
Bon nothwendig eriheinenden Anihafungen neuer Befleidungd- 
gegenftände ift dem Anftaltövorfteher zeitig Anzeige zu machen. 

! Regelmäßig an jedem Sonntage müfjen dem Pfleglinge 
zum Wechſeln der Leibwälhe reingewaſchene und mwohlgetrodnete 
Hemden und Strümpfe, ſowie ein reined Taſchentuch verabreicht 
werden. Die Pflegemutter bat täglich darauf zu fehen, daß der 
Pflegling rein gefämmt und gewaſchen iſt. 

$. 8. Wenn der Pflegling erkrankt, jo ift dem Anſtalts-Vor— 
fteher jchleunige Anzeige zu machen, weldyer für die ärztliche Be— 
handlung und die Anichaffung der Arzneimittel und unter Umſtänden 
für die Pflege ded Kindes in einer Kranfenanftalt jorgen wird. 

$. 9. Dem taubftummen Pfleglinge muß ftetd ein gutes Bei— 
ſpiel anftändiger Sitten und häuslicher Frömmigkeit vor Augen ge- 
führt werden. Derjelbe ift mit der größten Sorgfalt zur Ordnung, 
Reinlichkeit, Friedfertigfeit und Arbeitjamkeit anzuhalten. Die Pflege: 
eltern müfjen die Pflege und Speijung fo einrichten, dab der Zög— 
ling ftet3 zur rechten Zeit in der Schule und Kirche erjcheinen kann, 
aber auch nicht zu frühe von Haufe fortgeijhidt wird, damit nicht 
ein müßiged Herumtreiben dadurch befördert werde, 

$. 10. Soweit der Pflegling nicht durch den Unterricht in der 
Schule und die häuslichen Schulaufgaben in Anſpruch genommen 
ift, dürfen und follen die Pflegeeltern ihn zu angemefjenen Arbeiten 
verwenden und anhalten. Dabei find ihm jolde Arbeiten vorzugd- 
weije aufzutragen, die unterrichtend und dem jpäteren Berufe dienlich 
find. ee Herbeiihaffen von Brennbedarf und ähnliche 
Arbeiten dur den Pflegling bejorgen zu laffen, ift nicht geftattet. 
Dei den Arbeiten indbejondere im Felde und Garten, zu denen der 
Zögling verwandt werden fann, muß ald Regel gelten, daß der 
Dflegevater reip. die Pflegemutter oder fonft eine zuverläffige Perfon 

egenwärtig ift. Auch foll der Zögling weder ſpät in die Nacht 
Binein noch durch zu frübzeitiged Aufftehen zum Arbeiten angehalten 
und namentlih nidht vor dem Beginne ded Unterrichtes ermüdet 
werden. Da die Zeit zwilchen der Vor- und Nachmittagsſchule dem 
Zöglinge zur Erholung beftimmt und nothwendig ift, fo darf derjelbe 
während diejer Zeit nur zu leichteren häuslichen Arbeiten gebraucht 
werden. 

F. 11. Außer der Schulzeit, jowie an Sonn» und Feiertagen 
führen die Pflegeeltern die Auffiht über den ihnen amvertrauten 
Zögling. Müßiged Herumſchweifen, namentlid der größeren Pfleg- 
linge, muß verhütet werden. Beſuche in der Nachbarſchaft, auch bei 
anderen Taubſtummen, find möglichft zu beichränfen. 

&8 wird dringend gewünſcht, daß der Pflegling an Sonn- und 


700 





Feiertagen zu Spaziergängen hinausgeführt werde; jedenfalld kann 
nicht geftattet werden, denjelben ohne Auffiht zu Haufe zu lafien. 
Ohne ausdrüdlihe Erlaubnid des Anftaltövorfteherd dürfen die 
Pflegeeltern den Zögling nit mit fremden Perfonen, felbft wenn 
diefe fih als Verwandte dedjelben bezeichnen, zu Spaziergängen, 
Beſuch von Scanklofalen, Ausflügen ıc. von ſich entlaffen. 

8. 12. Körperliche Züchtigungen des Zöglingd find verboten. 
Bon jchwereren Vergehen und gemohnbeitsmäßigen Fehlern, ale: 
Ungehorſam, Widerjeglichkeit, Lügenhaftigkeit, Neigung zum Naſchen 
und Stehlen ıc. ift dem Anitaltövorfteher Mittheilung zu machen. 

$. 13. Es ift wünſchenswerth, daß der Pflegling recht viel zur 
Ausrihtung Heiner Kommilfionen (zu Einfäufen, Beftellungen ıc.) 
ebraudyt werde; im Allgemeinen darf died aber nicht in der Dunkel— 
beit eſchehen. 

. 14. Die Pflegeeltern haben darüber zu wachen, daß die 
aufgegebenen Schularbeiten von dem Pfleglinge ordentlich angefertigt 
werden. Zur Berftändigung mit dem Pfleglinge haben he Fi, 
foweit als es irgend angeht, der Wortſprache zu bedienen, auch daranf 
u halten, daß der Pflegling, ſoweit e8 möglich ift, fich durch die 
———— und nicht durch die Zeichenſprache verſtändigt. 

$. 15. Die Pflegeeltern haben nur von dem Anftaltsvorſteher 
und den Anftaltölehrern Weijungen bezüglich der Erziehung des ihnen 
anvertrauten Zöglingd anzunehmen. 

$. 16. Wenn der Pfleger die eingegangenen Verpflichtungen 
getreulich erfüllt, erhält er eine monatliche Entihädigung von 

‚ weldye von dem Anftaltövorfteber nach vorheriger 
Liquidation beim Landes-Direktor zu Düffeldorf in’ vierteljährlichen 
Raten poftnumerando audgezahlt werden joll. 

$. 17. Die Verpflichtung zur Zahlung des ftipulirten Pflege— 
geldes beginnt mit dem Tage der Uebernahme des Pfleglingd und 
endigt mit der Aufhörung der Berpflegung. 

$. 18. Geitend des Anftaltövorfteberd wird das Recht vor- 
behalten, dielen Vertrag zu jeder Zeit und ohne Weitered aufzuheben, 
wogegen dem Berpfleger died nur nad) vorgängiger dreimonatlicdher 
Kündigung zuftebt. 

$. 19. Borftehender Bertrag ift in zwei Exemplaren ausge— 
fertigt und Jedem der Kontrahenten ein Gremplar ausgehändigt 
worden. 


8. 
Der Unterridt in den preußiſchen Taubjtummen- 
Anitalten. 
In den preußiihen Zaubitummen-Anftalten wird nad) der 
deutichen, oder wie fie Hill in jeiner befannten Schrift: „der gegen- 
wärtige Zuftand ded Taubftummen-Bildungswejend in Deutſchland.“ 


701 


Weimar 1866. (5. 82 ff.) nennt, nach der neusdeutihen Metlyode 
unterrichtet. ine eingehende Darftellung bderjelben findet fich bei 
Heil, Seminar- und Taubjtummenlehrer zu Hildburghaufen: „Der 
Zaubjtumme und jeine Bildung.“ 3. Auflage. Hildburghaujen 1880. 
Die litterariihe und pädagogiſche Thätigfeit der Männer, welche 
fich um die methodiihe Ausbildung des Taubſtummen-Unterrichtes 
hervorragende Verdienſte erworben haben, ilt von E. Walther, 
Direktor des Wilhelm-Augufta-Stifted zu Wriezen a. O. in der 
„Beihichte des Taubſtummen-Bildungsweſens.“ Bielefeld und Leipzig 
1882. S. ©. 220 bis 409 ausführlich bejchrieben. Endlidy aiebt 
das von 3. Vatter, Oberlehrer in Frankfurt a. M., herausgegebene 
„Drgan der Taubftummen-Anftalten in Deutichland” ein erfreuliches 
Bild von der erniten, eifrigen Thätigfeit aller bei der gemeinjamen Ar- 
beit betheiligten Kräfte. Aus den genannten Daritellungen, bejonders 
aber aus der Vatter’ichen Zeitjchrift ift zu erfennen, daß die jet er- 
reichten Erfolge nicht der Wirkſamkeit einzelner Männer allein zu dan- 
fen find, jondern, dat in ihnen vielmehr dad Ergebnis der hingebenden 
Treue und des unermüdeten Fleißes einer großen Anzahl von Leh— 
rern vorliegt, welde in den verichiedeniten Theilen des deutichen 
Landes ftill und jelbitlos ihr Leben der Yöjung einer bedeutjamen, 
aber jehr jchwierigen Aufgabe gewidmet haben und noch widmen. 

Um eine volle Einficht in die Grundjäße der neuen deutſchen 
Methode und in ihre lehrplanmäßige Durhführung zu geben, werden 
nachſtehend zunächſt die Unterriht3-Grundiäße mitgetbeilt, weldyen 
nad Walther (a. a. O. S. 409) der deutihe Taubſtummen-Unter— 
richt gegenwärtig folgt. Daran reiht fi) der von dem Landes— 
direftor der Provinz Sadyjen unter dem 24. September 1883 für 
die Zaubftummen-Anftalten diejer Provinz vorgejchriebene Lehrplan; 
ferner der bis in jeine Detaild durchgeführte und — be⸗ 
gründete Lehrplan für die achtklaſſige Taubſtummen-Anſtalt zu 
Hildesheim von Ed. Rößler (abgedruckt im „Organ ıc.“ 1882 
©. 149 ff.); jowie der Lehrplan für die ſiebenklaſſige Taubſtummen— 
Anstalt zu Köln und ein Lebrberiht über den im Sculjahre 
1883/84 in der fünfflaifigen TZaubitummen-Anftalt zu Frankfurt a. M. 
ertbeilten Unterriht. Den Schluß madt ein von einem bewährten 
Zaubitummen-Anftaltö-Direftor zujammengeftelltes Verzeichnis der 
3. 3. gebräudlichiten Lehrmittel. 

Es iſt auf dieſe Weile nicht nur Gelegenheit geboten, zu er: 
fennen, wie ſich die Unterrichtöarbeit in den nady ihrer Drganijation 
verichiedenen Anitalten daritellt, jondern auch die Divergenzen 'in 
den Auffaffungen wahrzunehmen, welche fidy bei allrr Gemeinſam— 
feit der Grundanihauungen im Einzelnen geltend maden. Diele 
Meinungs:Unterjchiede beziehen fih auf den Umfang bes rein 
grammatiſchen Unterrichteö, auf die Verbindung oder Sonderun 
ded Sprach- und des AnihauungdsUnterrichtes, auf den Be 


702 


der jogenannten Anjchauungsmittel, endlid auf den Zeitpunft, zu 
weldhem einzelne Lehrgegenftände zuerit aufzutreten haben. 
Uebrigens ift noch zu vergleihen: Dr. Treibel, Ueberfiht der 
eichichtlihen Entwidelung ded Taubſtummen-Bildungsweſens; 
eitichrift ded Kal. Statiſtiſchen Büreaus 1882 Heft I. II, wo aud 
der Lehrplan der Kal. Taubitummen-Anftalt zu Berlin abgedrudt 
ift; Dr. W. Gude, Grundjäge und Grundzüge zur Auftellung 
eined Lehrplanes für eine Taubftummen-Anftalt, Hannover 1881, 
und Sägert: Das ZTaubftummen » Bildungswejen in Preußen. 
Heft 3. Berlin 1875. 


a. Unterrihts-Grundjäße, von E. Walther. 


l. Der von den Zaubftummen-Anftalten verfolgte Zwed, der 
durchaus dem der Volksſchule entipricht, geht an aus den 
Zaubftummen fittlich-religiöfe und bürgerlich-brauchbare Menichen 
zu machen. 

2. Um dieſen Zwed zu erreichen, find die Taubftummen in 
dem Mafe mit der Lautipradhe auszuftatten, daß fie mündlid und 
ichriftlih Mtitgetheilted verjtehen und ihre Gedanfen in allgemein 
verftändlicher Weiſe mündlich und ſchriftlich ausdrüden fünnen. 
Zugleich find fie in allen Kenntnifjen und Fertigkeiten — Gejang 
ausgeſchloſſen — zu üben, weldye die einfahe Volksſchule fordert. 

Der Lautiprahhunterricht ift beftimmend für den Anfang 
und Fortgang aller übrigen Unterrichtögegenftände. Er bildet dem= 
nad den Mittelpunkt des gelammten Unterrihtes. In ihm treten 
ak. die Eigenthümlichkeiten des Taubjtummen-Unterrichtes 

ervor. 

4. Neben dem Spradunterrihte werden die Taubſtummen 
a. in Religion, b. im Rechnen, c. in der Weltkunde (Geographie, 
Geichichte, Naturkunde ıc.), d. im Schreiben, e. im Zeichnen, f. im 
Turnen, g. in weiblichen Handarbeiten unterrichtet. 

5. Beim Spradunterridhte find 4 Stufen zu unterjdeiden: 
erite Stufe: der vorbereitende Sprahunterricht, der die Entwide- 
lung der Laute und die Feltitellung der eriten Begriffe zur Auf- 
gabe hat; 

zweite Stufe: der grundlegende Spradunterridht, bei dem es 
darauf anfommt, eine ſichere Bafid für den weiteren Unterricht zu 
ewinnen; er muB demnach den Schülern Anſchauungs- und Sprach— 
—*— ſowie einfache Sprachformen zuführen; 

dritte Stufe: der erweiternde Sprachunterricht, in welchem der 
Anfang in der Behandlung der Sprache als Gegenſtand des Unter— 
richtes gemacht, die materiell-ſprachliche Grundlage erweitert und 
die ſprachliche Selbſtthätigkeit der Schüler angeregt wird; 

vierte Stufe: der abſchließende Sprachunterricht, welcher durch 


703 





fortgejegte, grammatiiche Uebungen die Sprache mehr und mehr 
u einer bewußten Denfthätigfeit macht, die Schüler zum Ber: 
Rändniffe der Unterhaltungsiprade und einfaher VBolksichriften 
führt und fie befähigt, ihre Gedanfen über Wahrgenommenes, Er: 
lebte8 und Gmpfundened in zufammenhängender Weiſe mündlich 
und ſchriftlich auszudrüden; 

6. In dem Sprahunterrihte Taubjtummer untericheidet man 
a. einen mechaniſchen Sprachunterricht, der ed mit der techniichen 
Seite der Spradye zu Fin bat, b. einen materiellen Spradunter- 
richt, welcher den Schülern Sprachſtoff zuführt, ec. einen formellen 
Spradunterriht, der die Formen der Sprache lehrt, und d. freie 
Spradhübungen, bei denen die Umgangöiprahe Anwendung und 
Uebung findet.*) 

7. Gleich mit Beginn des Sprachunterrichtes treten vier 
Uebungen auf, die ſtets Hand in Hand geben, nämlich Sprach— 
und Abſeh-, Schreib- und Lejeübungen. 

8. Da die Lautſprache in der Taubftummen - Anitalt zugleich 
Unterrichtözwed und Unterridhtsmittel ift, jo muB fie während der 
— Unterrichtszeit die ſorgfältigſte Pflege und Uebung er— 
ahren. 

9. Klares und beſtimmtes Sprechen der einzelnen Laute und 
der verſchiedenſten Lautverbindungen bei natürlicher Bewegung und 
Stellung der Sprachwerkzeuge, richtige Dehnung und Kürzung der 
Laute und korrekte Betonung der Silben in den Wörtern und der 
Wörter in den Sätzen bei zweckmäßigem Haushalten mit der Luft 
— das Ziel des mechaniſchen Sprechens — iſt nur dann zu er— 
reichen, wenn dieſes Sprechen ununterbrochen mit der größten Ge— 
wiſſenhaftigkeit gepflegt wird. 

10. Da es nicht blos darauf ankommt, daß die Taubſtummen 
die Sprache erlernen, um verſtanden zu werden, ſondern da es für 
ſie von eben ſo großer Wichtigkeit iſt, daß ſie andere verſtehen, ſo 
iſt den Uebungen im Abſehen der Sprache vom Munde Sprechen— 
der nicht mindere Sorgfalt zu widmen, als dem mechaniſchen 
Sprechen. 

11. Die bei der Sprachaneignung ſeitens der Vollſinnigen 
allgemein befolgten Grundſätze ſind auch bei dem Sprachunterrichte 
Taubſtummer feſtzuhalten. 

12. Die Sprache iſt daher unmittelbar an die die taubſtummen 
Schüler umgebenden Dinge, Erſcheinungen und Verhältniſſe anzu— 
ſchließen. Nur dadurch iſt eine innige Verbindung von Wort und 
Sache zu ermöglichen und dem Taubſtummen das Sprechen zu 


*) Bei anderen bildet die Sprache nach der phonetiſchen, logiſchen und for— 
mellen Seite hin den Unterſcheidungsgrund. 


704 


einer organtichen Geilteöthätigfeit zu machen, die e& bei dem Voll— 
finnigen ift. 

13. Um die Zaubitummen an eine jelbitthätige Spradanmwen: 
dung zu gewöhnen, tit in ihnen das Bedürfnis nad der Lautiprache 
zu erweden. 

14. Das Bedürfnid nad) der Yautipradye wird nicht geweckt, 
wenn die mit dem Taubſtummen in Verkehr tretenden die Geber- 
denſprache anweuden. Der Gebraud diejer Sprache iſt zugleich 
Deranlafjung, dab die taubſtummen Kinder die Lautſprache ungern 
anwenden, vom Munde Sprecdhender nicht abjehen lernen, die Um— 
gangsſprache nicht genügend erlernen, nur einen beichränften Spradh- 
ſchatz erwerben, die Formen der Lautſprache nicht genügend erfaljen 
und in dieier Spradye nicht denfen lernen. 

15. Die Geberdeniprade ift daher von dem linterrichte der 
Zaubitummen und dem Verfehre mit dieſen auszujchliehen. 

16. Als Erflärungsmittel der Sprache und zur Gewinnung 
von Begriffen dient nur die unmittelbare Anichauung der Sache 
oder deren Nepräjentant oder die Sprache. 

17. An den eriten Spradhunterricht ſchließt ſich ein geordneter 
Anihauungsunterricht, der entweder in PVerbindung mit dem 
Leſe- und Spradhunterrihte oder als jelbitändiger Unterrichts- 
en betrieben wird. Er zieht fidy durdy die ganze Schulzeit 

indurd). 

1S. Zweck des Anichauungdunterrichtes it: Steigerung der 
Aufmerkfiamfeit, Uebung und Ausbildung des Anſchauungs- und 
Denkvermögend, Bereicherung mit Borftellungen und Kenntnijjen, 
Aneignung von Begriffswörtern, Uebung in der Anwendung der 
gewonnenen Sprache und Nusbildung derjelben durch mündliche 
Beiprehung und jchriftliche Arbeiten. 

19. Der Anihauungsunterriht it a. ein vorbereitender, 
welcher mit dem Artifulationsunterrihte Hand in Hand geht, b. ein 

rundlegender, welcher den Schülern Material zuführt, c. ein be- 
—————— der durch Beſchreibung verſchiedener Anſchauungsobjekte 
die Vermehrung des Sprachſtoffes, ſowie das Verſtändnis und die 
richtige Anwendung der Sprachformen erſtrebt, und d. ein anwen— 
dender, welcher neben allgemeiner Förderung der Sprache die prak— 
en Verhältniffe des Lebens in das Bereich feiner Beiprehung 
zieht. 

20. Die Reihenfolge des zu behandelnden Stoffe iſt be= 
ftimmt durd die Eintheilung der Zeit und durd räumliche Ver— 
bältniffe. 

21. Dem Taubftummen, welchem die Sprade nur in be= 
Ihränftem Maße zufließt, der daher nur langjam zur Abjtraftion 
des Richtigen gelangt, müſſen die Gelege der Wortſprache theils 
angewandt, theild an fi vorgeführt werden, um ſich dieier Ge- 


705 





— bewußt und zur richtigen Anwendung derſelben geführt zu 
werden. 

22. Wenn das Sprachbedürfnis auch das Leitende bei der 
Fortentwickelung der Sprache iſt, ſo muß doch auch ein ſyſtematiſcher 
Fortgang bei Vorführung und Einübung der ſprachlichen Formen 
feſtgehalten werden, der auf allen Stufen des Unterrichtes klar 
hervortritt. 

23. Auf der Oberſtufe beginnt ein geordneter grammatiſcher 
Unterricht, der, auf der Mittelſtufe vorbereitet, die Sprache ſelbſt 
zum Gegenſtande der Behandlung macht. 

24. Der Sprachformenunterricht ſchließt ſich an das Leſebuch 
an. Es können jedoch auch beſondere Unterrichtsſtunden für ihn 
angeſetzt werden. 

25. Er kann nur dann in fruchtbarer Weiſe betrieben werden, 
wenn er dem Grundſatze folgt: Von der ſprachlichen Erſcheinung 
zum Geſetze. 

26. Um die Taubſtummen für geordnete und ſelbſtändige 
ſchriftliche Darſtellung zu befähigen, ſind ſie zur Abfaſſung eines 
Tagebuches anzuleiten, woraus ſich in den letzten Schuljahren Auf— 
ſatzübungen entwickeln, die zugleich die Anfertigung von Briefen 
und Geſchäftsaufſätzen lehren. Es muß aber auch jeder Lehr— 
gegenſtand, ſoweit er es mit Gedankenreihen zu thun hat, zur 
Förderung des ſchriftlichen Gedankenausdruckes beitragen. Es 
müſſen ſich daher an den mündlichen Unterricht ſchriftliche Arbeiten 
als Wiederholungen und Uebungen in angemeſſener Darſtellung 
anreihen. 

27. Die freien Sprachübungen haben die Umgangsſprache, 
wie fie im alltäglihen Verkehre angewandt wird, einzuführen. 

28. Sie jchliefen ſich an das unmittelbare Bedürfnis der 
Schüler an und ſuchen Died zu befriedigen. Die Vorkommniſſe 
und Wahrnehmungen in Schule und Haus, auf Spaziergängen 
und im Verkehre werden zum Gegenjtande der Beiprehung gemacht 
und dienen zur Aneignung der Umgangdipradye, im beionderen der 
diejer eigenthümlichen Ausdrüde und Redewendungen. 

29. Sie geben dem Schüler jofort ein Sprachganzes, ohne 
immer Rückſicht darauf zu nehmen, ob die angewandte Form vor= 
bereitet ilt und veritanden wird. 

30. Da ed von hoher Wichtigkeit für die Taubſtummen ift, 
dab fie die Umgangsipradhe in möglichſt umfangreihem Maße 
erlernen, jo muß diejelbe in jeder Unterrichtöjtunde, jobald ſich nur 
Gelegenheit bietet, Berüdfichtigung finden. Das Erlernte iſt auch 
im außerunterrichtlichen Perkehre zu verwenden. 

31. Gin geordneter Neligionsunterriht kann erit dann be— 
ginnen, wenn die taubitummen Schüler im Beige einer Elemen- 


— 


tarſprache ſind, die eine ſegenbringende Behandlung des religiöſen 
Stoffes ermöglicht, alſo nicht vor dem dritten Schuljahre. 

32. Wenn der Religionsunterricht auch den Sprachunterricht 
zu unterftügen, d. h. die ihm eigenthümliche Sprache zu lehren, auf 
gute Ausſprache und richtige Form zu halten hat, jo darf das ſprach— 
lie Clement dody niemald das religiöje überwuchern. Die Reli— 
gionsftunde darf zu feiner Sprachſtunde herabgedrücdt werden. Die 
hohen Aufgaben der religiöjen Unterweilung, die Kinder zu Gott 
u führen, ernjte Frömmigfeit, Zucht und Sitte in die Herzen der: 
"elben zu pflanzen, müffen allezeit im Auge behalten werden. 

33. Um den Zwed des Religionsunterrichtes zu erreichen, muß 
der Taubſtumme a. mit den großen Thaten Gottes, wie fie und in 
dem. Alten und Neuen Zeftamente erzählt find, befannt gemacht, 
b. in die Glaubend- und Sittenlehre unjerer Kirche a 
c. zum würdigen Gebraude der Saframente vorbereitet, d. über 
die Bedeutung der kirchlichen Handlungen, jowie der kirchlichen 
Feſte und die Einrihtung des Gottesdienites belehrt, e. für die 
religiöje Weiterbildung befähigt, und f. für die Betheiligung am 
Gottesdienſte empfänglich gemacht werben. 

Beim Meligiondunterrihte find vier Stufen zu unter: 
ſcheiden: 

erſte Stufe: Der vorbereitende Religionsunterricht, welcher 
durch gelegentliche Hinweiſe auf Gott und durch Beſchreibung bib— 
liſcher Bilder in den Schülern eine Vorſtellung von dem Daſein 
und den Thaten Gottes erweckt; 

weite Stufe: Der grundlegende Religionsunterricht, welcher 
den Schülern die —— im Zuſammenhange vorführt und 
die Grundlage für den konfeſſionellen Religionsunterricht giebt; 

dritte Stufe: Der lehrhafte Religionsunterricht, welcher auf 
das Leben in der kirchlichen Gemeinſchaft vorbereitet, und die 
Glaubens- und Sittenlehren der Kirche im Anſchluſſe an den 
Katechismus vorführt; 

vierte Stufe: Der abſchließende Religionsunterricht, welcher 
den geſammelten religiöſen Stoff zufammenfaßt, die Schüler in das 
Verſtändnis der kirchlichen Handlungen, beionders in das der Sakra— 
mente einführt und fie zu würdigen Gliedern der kirchlichen Ge— 
meinſchaft macht. 

35. Die einzelnen Disziplinen des Religionsunterrichtes ſind: 
a. Beſprechung bibliſcher Bilder, b. Unterricht in der bibliſchen Ge— 
ſchichte, c. Religionslehre, d. Bibelleſen, e. Liederkunde (wird ge— 
legentlich behandelt), und f. Kirchengeſchichte. 

36. Der Redenunterricht tritt ein, wenn die Schüler ſprach— 
lich jo weit gefördert find, daß fie die Zahlen zu ſprechen ver 
mögen, wenn aljo ein Sprechen durch die Lautſprache möglich iſt. 

37. Er verfolgt den Zweck, die Taubſtummen für das prak— 


707 





ttiihe Rechnen zu befähigen und fie im abitraften Denfen und 
forreften Spredyen zu üben. 

38. Unter bejonderen Berhältniffen fönnen einige Gebiete 
aus der Raumlehre, die für das praftiiche Leben Bedeutung haben, 
zur Behandlung fommen. 

. Der weltfundliche Unterricht entwidelt fi aus dem An- 
ihauungdunterrichte. Er umfaßt: a. Geographie (Heimaths-, Vater: 
lands- und Erdkunde), b. Geihichte, c. Naturfunde und d. Ge— 
ſetzeskunde. 

40. Der Schreib- und Zeichenunterricht der Taubſtummen 
entſpricht dem in der Volksſchule. Der letztere Unterrichtsgegen— 
ſtand darf nicht zu frühe eintreten. 

41. Da die Taubſtummen wegen des Gehörmangels einen 
ſchleppenden Gang haben, infolge der Stummheit und der ſich 
hieraus ergebenden Unthätigkeit der Lungen letztere wenig geſtärkt 
find, für die ſprachliche Thätigkeit die Kraft des Schülers jedoch 
ſehr in Anſpruch genommen wird, jo iſt das Turnen der tanb— 
ſtummen Knaben und Mädchen von großer Wichtigkeit. 

42. Die taubſtummen Mädchen ſind mit Eintritt in die 
Taubſtummen-Anſtalt in weiblichen Handarbeiten zu unterrichten. 

. Eine gewerblide Ausbildung der Taubſtummen fann 
nicht Aufgabe der Taubftummen-Anftalt jein. 

44. Feder einzelne Unterrichtögegenitand hat die ihm eigen- 
thümlihe Sprache zu lehren; er tritt jomit in den Dienft ded 
Sprahunterrichted. „In allem iſt Spradyunterricht.” 

45. Der gefammte Unterricht geht von der Lautſprache aus. 
Die jchriftliche Darftellung ſchließt fi nad) Bedürfnis an. 

46. Mit dem Eintritte in die Mittelftufe wird die Methode 
des Taubftummen-Unterrichteö der in der Volksſchule angewandten 
immer mehr ähnlich, jo daß fich jener Unterricht auf der Ober- 
* von dem Elementarunterrichte in der Form nicht mehr unter— 

eidet. 

47. Zur Erreichung des zweiten Zieles des Taubſtummen— 
Unterrichtes iſt ee dab a. ein achtjähriger Unterrichtöfurjus 
(drei Fahr für die Unter, drei Fahre für die Mittel- und zwei 
Jahre für die Oberftufe) eingeführt wird, b. die Zahl der Schüler 
einer Klaſſe 10 nicht überfteigt, c. jede Klaffe einen eigenen, mit 
der Methode des Unterrichtes vertrauten und im Unterrichten Taub- 
ftummer geübten Lehrer bat, d. alle die Anichauungsmittel vor- 
handen find, welche einen unmittelbaren Anſchluß des Worted an 
die Sache ermöglichen, e. die taubftummen Kinder jchon mit dem 
vollendeten fiebenten Lebensjahre in die Taubftummen-Anftalt ein— 
treten, f. alle Lehrer einer Anitalt nad einem einheitlichen Plane 
arbeiten. 


708 





b 


Lehr-Plan für die TZaubftummen-Anftalten der 
Provinz Sadjen. Ä 


Die Zaubftummenanftalt ftellt fih die Aufgabe, dem Taub— 
ftummen dasjenige Maß von Bildung zu übermitteln, weldes dem 
Bollfinnigen dur das ſtaatliche Gejep deö allgemeinen Schulzwanges 
gefihert iſt Sittlihfeit und Religiojität und bürger- 
lihe Braudbarfeit. 

Die Taubftummenanjtalt jol ihren Zöglingen daher die Volks— 
ſchule erjegen, ihr Ziel das der Volköfchule jein. Das ed indefjen 
häufig wegen zurüdgebliebener körperlicher Ausbildung des taub» 
ftummen Kindes nicht möglich iſt, dDasjelbe vor dem achten Lebens— 
jahre in eine Anftalt aufzunehmen und mancherlei Gründe dagegen 
Iprechen, es bis über dad vollendete 16. Lebensjahr hinaus in derjelben 
zurüdzubalten, jo wird der Kurjus im allgemeinen nur auf acht 
Fahre ausgedehnt werden fünnen und nur in Ausnahmefällen eine 
Kürzung oder Verlängerung erfahren. Aber auch bei einer Aus- 
dehnung der Schulzeit auf acht Jahre fann in den Taubjtummen- 
Anftalten nicht der geſammte Lehrftoff der Volksſchule verarbeitet 
werden; es muß vielmehr auf die durch das Gebreden der Taub— 
ftummen bedingten Hinderniffe und auf das eigenthümliche Bedürfnis, 
jomwie die geiftige Kraft und die ohne Schädigung der Gejundheit 
verwendbare Zeit der Zöglinge Nüdjicht genommen, nur dad Noth- 
wendigfte und Wichtigſte ausgewählt, manches aber aud, was die 
Volksſchule bereitd vorausfegen oder anderen Bildungsfaftoren über- 
laffen fann, nachgeholt und ergänzt werden. Ueberdies tft noch mehr, 
als died in der Volksſchule geichehen darf, auf die fünftige Lebens— 
ftellung der Taubftummen zer zu nehmen. 

Als Hauptzwed der Taubjtummenbildung wird fi demnad) 
ergeben, den Zaubftummen durh Einführung in dad 
Verftändnid und den Gebraud unjerer Sprade geiftig 
zu bilden und ihn zu einem religiös-ſittlichen, bürger- 
lich-—brauchbaren Menihen zu erziehen. 

Die anzumendende Methode tft die jogenannte deutſche. Natürs 
lie Geberden find dabei nicht unbedingt ausgeſchloſſen, fie dienen 
vielmehr als erfted Verſtändigungs- und namentlih für die erjten 
Schuljahre, wo nöthig, ald Erklärungs- und Veranſchaulichungs— 
mittel, fie haben nur vorübergehenden Werth, bleiben auf daß noth— 
wendigfte Mat beichränft und müſſen daher, je länger, je mehr, aus 
dem Unterrihte und Verkehre verfhwinden. Künftlihe Geberden- 
ſprache und Fingeralphabet finden feine Anwendung. Ald Grundfag 
gilt, wenn jened obengemannte Ziel, den Zaubitummen von dem 
ſprachlichen Banne zu löfen und aus feiner geiftigen Sfolirtheit zu 
befreien, erreicht werden joll: jeder Unterridht jei Sprad- 


709 


unterricht, d. b. jeder Kehrgegenftand hat dem Sprad- 
unterridte zu dienen, aljo die bereitd gewonnene 
Spradfertigfeit zu üben und die Sprache ded Zöglings 
durh neue Berheltungen Anihauungen und Aus— 
drüde zu bereichern. 

Nach dem Reglement für die Taubftummen-Anftalten der Provinz 
Sadien vom 30. November 1876 erftredt ſich der Unterricht auf: 
A. Religion, B. Sprade, C. Weltfunde, D. Rechnen, E. Schön— 
fchreiben, F. Zeichnen, G. Turnen, H. Handarbeiten. 


A. Religions-Unterricht. 


Die religiöje und die darauf beruhende fittlihe Bildung der 
Schüler iſt ald eine Hauptaufgabe der Taubftummen-Anftalten ans 
ujehen. Ihre Wichtigkeit ergiebt ſich jchon daraus, daß die Taub- 
— für ihr ganzes Leben auch des Einfluſſes chriſtlicher 
Wahrheit verluſtig gehen würden, wenn man ſie nicht durch die 
Schule dafür zugänglich machte. Erſtrebt ſoll die religiöſe Bildung 
werden: 

1) durch den Religionsunterricht, 

2) durch das geſammte Leben in der Anſtalt mit ihren Ein— 

richtungen, 

3) durch regelmäßige ſonn- und feſttägliche Andachten. 

Zweck und Aufgabe des Religionsunterrichtes iſt: 
Lebendige Erkenntnis des göttlichen Heilswillens und 
der göttlihen Heildthaten zur Stärfung und Heiligung 
ded Herzend und Lebens in wahrer Krömmigfeit und 
ubewußter und wirfjamer Theilnabme am kirchlichen 
Sehen der Gemeinde zu vermitteln. 

&8 erhellt, daß gerade diefer Unterricht für TZaubftumme bejondere 
Schwierigkeiten bietet. Bei jeiner hohen Bedeutung fordert er darum 
die forgfältigfte und eingehendfte Behandlung. 

Menn der Neligiondunterricht aud in den Dienft ded Sprach— 
unterrichte tritt, die ihm eigenthümlihen Anfhauungen und Begriffe 
zum ſprachlichen Ausdrude und zur ſprachlichen Aneignung bringen, 
auf Forrefte Ausiprache und richtige Form halten muß, jo darf der— 
jelbe doch fein bloßer Denk- und Spradunterridt werden. 

Im allgemeinen werden bei dem gefammten Religiondunterrichte 
drei Stufen zu untericheiden fein: 

1) eine Stufe der Vorbereitung, auf welder die Schüler bei 
gelegentlicher Veranlaffung auf Gott hingewiejen und in ihnen 
durch Beichreibung bibliicher Bilder eine Ahnung von feinem 
Dafein und von feiner Allmaht und Güte erwedt wird, 

2) eine Stufe, auf welcher dem Schüler die Heildgeihichte in 
ihren Hauptzügen im Zufammenhange vorgeführt wird, 

3) eine Stufe, auf welder die Schüler in der Glaubens- und 


1884. 47 


710 
Sittenlehre der chriftlichen Kirche unterwiejen und für das 
kirchliche Leben vorgebildet werden. 
Diefem Zwede dienen folgende Unterrichtögegenitände: 1) Bes 
ſprechung bibliiher Bilder, 2) Bibliſche Geſchichte, 3) Katechismus: 
unterricht, 4) Bibellejen, 5) Kirchengeſchichte, 6) das geiftliche Lied, 


Gebete. 
1. Beſprechung biblijder Bilder. 


Bei Beiprehung von bibliihen Bildern wird der Zwed ver: 
folgt, den Schüler mit den wichtigſten Begebenheiten der 
bibliihen Geſchichte, mit hervorragenden Perjonen der- 
felben ıc. in Form des Anjhauungsunterrichtes befannt zu maden, 
ibm Blide in das innere jittlihe Leben der dargeftellten 
Perjonen zur Erwedung des eigenen religiöjen Xebens, 
Schärfung des Gewiſſens und Nadeiferung zu eröffnen. 
Die Form wird immer dem jeweiligen ſprachlichen Standpunfte des 
Schülers, die Auswahl der Bilder nah Bedürfnis den riftlichen 
Feten anzupaffen fein. Daran ſchließt fi die Erlernung Fleiner 
Gebete, der zehn Gebote ohne die Erklärungen und leicht verftänd» 
licher Bibeljprüche. Bei paſſender Gelegenbeit, wie bei Naturereigniifen, 
Erlebniſſen (Schickſalen) ꝛc. werden die Kinder auf Gott hingewielen. 

Die Beiprehung bibliiher Bilder erfolgt in der Regel mit 
Beginn des vierten Semeiters in wöchentlich vier Stunden, es ift 
jedoch nicht ausgeſchloſſen, jelbige unter Umftänden auch ſchon früher 
eintreten zu laſſen. Mit Anfang des vierten Schuljahred wird fie 
durch den eigentlichen bibliichen Seichichtäunterricht abgelöft. 


2. Bibliſche Geſchichte. 


Der Unterricht in der bibliſchen Geſchichte hat den Zweck, 
den Schüler mit den großen Heilsthaten Gottes, wie fie und 
im alten und neuen Teltamente erzählt werden, befannt zu 
machen, um fo für den nadfolgenden Katechismusunterricht eine 
reale Unterlage zu ſchaffen. Wenn ed auch nicht möglich fein wird, 
mit den Schülern die Heildgeihhichte in umfafjenderer Weiſe zu be- 
handeln, jo müfjen diejelben dody im weiteren Fortgange des Unter: 
richtes eine planmäßige geordnete Netbe der wichtigften Erzählungen 
aus allen Perioden der heiligen Geſchichte des alten und neuen 
Zeitamented erhalten. Dem Leben Jeſu ift dabei die vorzüglichfte 
Aufmerkſamkeit zuzuwenden, wobei die Feſte ded Kirchenjahres be= 
fondere Berückſichtigung finden. 

Die Geſchichte wird vom Lehrer frei erzählt in einer dem 
Faſſungsvermögen der Kinder angepaßten Ausdrucksweiſe, dody mög— 
licht in biblifhen Worten, alddann gelefen im Hiftorienbudye, nad) 
ihrem religiöfen und fittlihen Inhalte in Geift und Gemüth bil« 
dender Weile, nah Bedürfnis mit Hilfe der natürlichen Geberde, 
a anihauliher Weiſe unter Benugung bildliher Darftellungen 
erklärt. 


11 





Eine jelbftändige Wiedergabe der Erzählung feitend der Kinder 
fann nur Aufgabe der beiden oberften Klaffen fein. Geiftlofed Aus- 
wendiglernen tft zu vermeiden. 

Die Anwendung auf das Leben der Kinder erfolgt dabei in 
angemefjener Weife. Die Anregung des religiöien Gefühld, ſowie die 
Schärfung des Gewiſſens, wird allezeit ald eine Hauptaufgabe zu 
betradyten fein. Einzelne in den Geſchichten erklärte Ausiprüche und 
Katechismusabſchnitte werden memorirt. 

Der Unterricht in der bibliiben Geſchichte beginnt mit dem 
vierten und endigt mit dem fiebenten Schuljahre. Im vierten und 
fünften werden wödentli vier, im ſechſten und fiebenten Schul— 
jahre dagegen nur drei Stunden darauf zu verwenden jein. 


3. Ratehidmudunterridt. 


Durh den Katechismusunterricht ſoll der Schüler in die 
Glaubend- und Sittenlebre unjerer Kirche eingeführt 
werden und durch fie jo zur Erfenntnis der driitliden 
MWahrbeitaelangen, daß fie ibm Richtſchnur für daß Le— 
ben wird, ibm Anwartihaft auf Erlangung ded ewigen 
Lebens giebt. Eine Borbereitung bat er ſchon durd den bibliſchen 
Geihyichtsunterriht und dad Memoriren von Bibeljprüben und 
Katehismusabjchnitten erfabren, beichränft ſich aber zunächſt nur 
auf die Erflärung und Aneignung der zehn Gebote, des eriten und 
zweiten Artifeld und des Baterunierd ohne Luthers Erklärung. 

Der gefammte Katechismusſtoff fommt in wöchentlich zwei bis 
drei Stunden auf der DOberftufe zur Behandlung, mit Einſchlus 
der Lebrftüde von der Taufe, der Beichte und dem beiligen Abend- 
mahle, legtere jedodh nur im letzten Schuljahre (Konfirmandenftufe). 

Daß fihere Erlernen des Textes wird durch gutes Vorſprechen 
ded Lehrers und in Bezug auf Deutlichkeit, Korrektheit und finn- 
gemäße Betonung, forgfältig fontrollirted und geübte Nachſprechen 
der Schüler erzielt. 

Das einfahe Verſtändnis ift nur in der Meile konkreter Ver— 
anihaulihung durd Beiipiele aus der heiligen Geſchichte oder aus 
dem Leben zu erzielen. Die Erklärung bat ſich namentli in der 
Mittelftufe auf das MWeientlichite im engen Anihluß an den Wort- 
laut ded Katehismus zu beſchränken. Aber Wort und Sache, wie 
fie der Katehiämuätert bietet, find Mar ımd anſchaulich, Kopf und 
Herz in gleihem Maße in Anſpruch nebmend, zu entwideln. 

Die zu verwendenden Sprüdye, die gleichfalld zu erläutern find, 
aeben in der Negel die Zufammenfaffung der erläuterten Wahrbeit. 
Sie müffen furz, knapp, leicht faßbar, in ſich abgeichloffen, Far und 
beftimmt jein. Ihre Zahl iſt eine beichränfte. 

Auf der Oberftufe erfolgt eine tiefere Einführung in die chrift- 
lihe Heildlebre, nach Luthers Erklärung ded Katehiömud und nad) 
Anleitung eines Religionsbudes. 


41” 


712 


Auf der Konfirmandenftufe erfolgt die Belehrung über die 
Saframente und die kirchlichen Handlungen. 

Der Katehiömudunterricht tritt mit Beginn des ſechſten Schul- 
jahres in wöchentlih zwei Stunden ein, welche Zahl im fiebenten 
beibehalten, im achten Schuljahre dagegen auf wöchentlich drei Stun- 
den erhöht wird. 


4. Bibellejen. 


Es ift gewiß wünjchendwertb, aud den Taubjtummen mit der 
heiligen Schrift, der Grundlage unſeres Glaubens be- 
fannt zu machen. Da indefjen nur wenig Zeit auf dad Bibellefen 
verwendet werden kann, den Zaubltummen die der Bibel eigen- 
thümliche Ausdrucksweiſe und Schwierigen Sagfonftruftionen mander- 
fet Schwierigfeiten bereiten würden, jo wird der Gebraud der hei— 
ligen Schrift nur ein ſehr beichränfter bleiben und ſich kaum weiter 
eritreden fünnen, als daß der Lehrer an jedem Sonnabende das 
Evangelium des folgenden Sonntages mit den Schülern lieft und 
erklärt. Dabei fommt zugleich dad Kirchenjahr zur Erklärung. 

Indes wird die Lektüre einiger Palmen (1, 23, 32, 51, 90, 
123, 139,) Jes. Cap. 9, 11, 53. Mid. 5, aud dem neuen Teſta— 
mente diejenige einiger Partien der Apoftelgeihichte und vielleicht 
einiger Epift. Perifopen zu ermöglichen fein. 

Die Schüler find vor dem Gebraude mit der äußeren Ein- 
richtung der Bibel und ihrer Eintheilung foweit vertraut zu maden, 
als ed das Bedürfnis erfordert. 

Der Unterricht im Bibellefen beginnt in der Regel mit Beginn 
des fiebenten Schuljahres, kann aber, je nad der Befähigung der 
Schüler, auch ſchon früher auftreten und wird in wöchentlich einer 
Stunde ertheilt. | 

5. Kirchengeſchichte. 

Der Unterricht in der Kirchengeſchichte tritt im achten Schul- 
jahre an Stelle des bibliichen Geſchichtsunterrichtes. Er bat den 
Zwed, die Schüler zunädft mit der Ausbreitung des Chriſten— 
thumes namentlih in Deutichland befannt zu machen, ihn in die 
Geſchichte der Reformation und in dad Leben der evan- 
geliihen Kirche bid in die Gegenwart (äußere und innere 
Milfion) "einzuführen, fowte ibn über allerlei kirchliche und 
gottesdienjtlihe Ginrihtungen aufzuflären 88 it 
jelbitverftändlih, daß died nur in großen Umriffen geſchehen Tann. 
a werden womöglich nur furze Lebensbilder zu 
eben jein. 

e Der Unterriht in der Kirchengeſchichte wird im achten Schul: 
jahre in wöchentlich zwei Stunden ertheilt. 


713 


6. Das geiitliche Lied, Gebete. 


Soweit es der Bildungdftand der Schüler zuläßt, find auf 
allen Stufen des Religionsunterrichtes Liederitrophen zu benußen 
und zur Aneignung zu bringen. Zur gedächtnismäßigen Aneignung 
gelangen nur Joldye Lieder und Babe Hanke, welche nad Inhalt 
und Form dem Verftändnis der Kinder zugänglid find. Bor allem 
verdienen kirchliche Feitlieder und ſolche, welche die evangeliiche Kirche 
allerorten fingt, den Vorzug. 

Eine beiondere Stunde tjt dafür nicht anzujeßen. Schon auf 
der Inter: und Mittelitufe haben die Kinder Morgen, Mittags: 
und Abendgebete gelernt, Towie einzelne Liederjtrophen memorirt, 
die Oberſtufe bat daher nur die Aufgabe, dieſe zu vermehren, zum 
Verftändnid zu bringen und zu befeitigen. 

B. Spradunterricdt. 

Der Sprachunterricht ift der wichtigste Unterricht in der Taub— 
ftummenanftalt. Soll der , Taubitumme zum Umgange mit 
Bollfinnigen befähigt werden, jo iſt ed mötbig, ihm die 
Lautſprache zu geben. Dazu gehört, dab er in den Stand 
geießt werde, ſich nicht nur mündlih und jhriftlid 
anderen verftändlid zu maden, jondern auch Ge— 
ſprochenes vom Munde anderer Perjonen abzulejen, 
jowie durch Lektüre zur Fortbildung fähig zu ſein. 
Es wird deshalb nothwendig fein, daß dem gejammten Sprach: 
unterrichte die meifte Zeit und größte Sorgfalt zugewendet wird. 

Die erfte Hälfte der ganzen Schulzeit von acht Jahren braucht 
der Zögling zur Erlernung der Elementariprade, wie fie jedeö voll- 
finnige Kind mit in die Schule bringt. Erft in der zweiten Hälfte 
wird er — ſoweit died überhaupt erreichbar iſt — in das Ver: 
ſtändnis und die Anwendung jchwierigerer Sprachformen einzu— 
führen jein. 

Am Ziele des Spracdhunterrichtes joll der Taubftumme dahin 
gelangt ein, 

1) daß er ſich über die Dinge jeined Lebenskreiſes und über 
alles, mas ſich, in demjelben ereignet, auch über innere Zu— 
ftände, Beobachtungen, Erfahrungen, Erlebniffe ıc., wenn 
auch nicht frei von Fehlern, jo doch für andere verftändlich, 
mündlich und jchriftlih ausdrüden und demnach auch einen 
geordneten Aufjat über befannte Gegenftände anfertigen kann, 

2) daß er im Stande ift, mündlicdye und jchriftlihde Mitthei- 
lungen über Gegenitände jeined Lebenskreiſes zu verftehen 
und ſich namentlidy durch Leſen jelbit weiter zu unterrichten. 

Der gejammte Sprachunterricht zerfällt in: 1) Artikulations— 
unterricht, 2) Anſchauungsunterricht, 3) Leſen und Sprache, 4) Freien 
Sprachunterricht, 5) Sprachformenunterricht, 6) Aufiagübungen. 


714 





1. Artitulationsunterridt. 


Seine Einleitung findet der Artifulationdunterricht in allerlei 
Drdnungd- jowie in joitematiihen Athemübungen. Da die Lunge 
des Taubftummen meiſt unentwidelter ald die Bolfinniger iſt, to 
it zur Erzielung eines reinen, natürlichen und fräftigen Tones auf 
die leßteren bejonders Gewicht zu legen. Die Uebungen geihehen 
zunächſt ohne, jpäter mit Ton. Der eigentliche Artifulationsunter> 
riht hat zunädlit die Aufgabe, klares Hervorbringen der 
einzelnen Laute und der verjhiedeniten Zautverbin- 
dungen zu erzielen. Indeſſen tritt er nicht geiondert auf, jondern 
fteht mit Abjehen, Schreiben und Lejen in engiter Verbindung, jo 
dat die Schüler nah neunmonatlibem Schulbeſuche unter jonft nor» 
malen Verhältniffen nicht nur alle Laute und Lautverbindungen 
deutlich und geläufig zu ſprechen im Stande find. jondern fie auch 
ichreiben und lejen fünnen. 

Hebung der Großbuchſtaben, jowie der Drudichrift gehen in 
den letten drei Monaten nebenher. - 

Nah Verlauf eined neunmonatlihen Schulbejuhes (Kerien 
eingerechnet) bat der einentliche Artifulationsunterriht in der Regel 
feinen Abſchluß gefunden. Zur Sicherung der Deutlichfeit und 
Klarheit der Sprache werden bi zum jechiten Schuljahre beiondere 
Stunden für die Pflege des lautrichtigen betonten und geläufigen 
Sprechens und Leſens, jomwie der Abjehfertigfeit anzuſetzen jein und 
zwar für die lebten drei Monate der zweiten Hälfte des eriten 
Schuljahres und das zweite Schuljahr mwöchentlid vier, für das 
dritte bis fünfte je zwei Stunden und für das jechite noch eine 
Stunde. Für die beiden legten Schuljahre dürften 15—20 Minuten 
täglich ausreichen. 

Den Stoff zu ſolchen Uebungen liefern entweder die übrigen 
Unterrihtöftunden, oder eö werden geeignete Sprihwörter, Denf- 
Iprüche, Nedensarten des gewöhnlichen Yebens und fleine Gedichte 
geübt. Die Hauptſache dabei wird aber nie der Stoff jelbit, ſon— 
dern Itetd die gewandte und deutliche Ausſprache desjelben ſein. 
ER den Ferien ift auf ſolche Uebungen beiondered Gewicht zu 
egen. 

Ihre Rechtfertigung findet dieje Praris für die jpäteren Jahre 
darin, daß der Taubftumme feine Sprache nicht jelbit zu kontrol— 
firen im Stande ilt. In der Ausſprache treten Trübungen, Unrein- 
heiten, Abnormitäten ıc. ein, die fort und fort zu forrigiren find. 
Die Gefahr der Undentlichfeit in der Sprade wird umjo größer 
jemehr die Geichwindigfeit im Sprechen zunimmt und der Sprach— 
unterricht größere Bedeutung gewinnt. Es darf aber keineswegs 
die Sorgfältige Pflege der Baufiprace gegenüber einer einfeitigen 
Förderung geiftiger Bildung der Schüler verfäumt werden. Rad) 
der Schulzeit vermag ein Taubſtummer wohl im Verkehre mit 


715 





anderen an Geifteöbildung und Abſehfertigkeit zu gewinnen, nicht 
aber die Unvollkommenheiten jeiner Lautſprache zu forrigiren. 
ke Artikulationdunterriht wird in wöchentlich 16 Stunden 
ertheilt. 
2. Anihauungsunterridt. 


Der Anjchauungdunterricht hat den Zwed, den taubftummen 
Schüler mit VBorftellungen und SKenntniljen zu be= 
reihern, zum Denfen anzuregen, an Feſthalten jeiner 
Aufmerfjiamfeit auf einen Gegenftand zu gewöhnen, 
ibn im Gebraude der ihm befannten Spradformen zu 
üben und denjelben zu erweitern, zum freien Spreden 

u veranlafien, ſowie Stoff zu jhriftlihen Arbeiten 
Berbeisufgatte n. Gr ift zunächſt nur ein vorbereitender, der 
mit dem Artifulationsunterrihte Hand in Hand gebt und nur in 
einem einfachen Benennen der Gegenftände und ihrer hervorragenden 
Ericheinungen beitebt. Erſt mit dem lebten Vierteljahre, unter 
ünftigen Berhältniffen auch wohl früher, beginnt in beionderen 
Stunden der eizentlihe Anichauungsunterriht. Den Stoff dazu 
bietet für die eriten vier Schuljahre die Heimathskunde. 

Der Unterricht ift zuerit möglichſt am wirkliche Gegenftände, 
erſt ſpäter auch an Modelle und Bilder anzuſchließen. 

Wenn auch Sachkenntnis eine Hauptſache ift, jo darf darüber 
doch nie die lautrichtige und deutliche Bezeihnung der Gegenitände 
vernachläſſigt werden. 

An Stelle des Anihauungsunterrichtes tritt vom fünften Schul- 
jahre ab der Unterridht in der Weltkunde. 

Der Anihauungdunterriht wird vom Beginne des vierten 
Pierteljahres des eriten Schuljahres bis Beendigung des vierten 
Schuljahres in wöhentlih vier Stunden ertheilt. 


3. Leſen und Sprade. 


Mehr oder weniger wird der nach vollendeter Ausbildung aus 
der Zaubftummen-Anjtalt entlaffene Zaubftumme eine ifolirte Stellung 
unter feinen Mitmenſchen behalten. Nur zu leicht fommt er jo in 
die Gefahr, den unter bejonderen Mühen und Koften erlangten 
höheren oder niederen Grad feiner Bildung nad und nad wieder zu 
verlieren und zum Theil in fein früberes geiftiged Elend zurückzu— 
verfinfen. Bor ſolchem Unglüde fann er nur bewahrt werden, wenn 
die Anſtalt ibn befähigt, durh Leſen von Büchern, 
Zeitungen und anderen Schriften feinen vorhandenen 
Sprachſchatz zuerhalten, zu befeftigen und zuermweitern. 
Diefe Aufgabe wird gelöft dur den Unterriht in Lefen und 
Sprade. Die Anftalt bat daher darauf zu achten, den Schüler im 
die deutiche und lateiniſche Drudidhrift einzuführen und ihm im Leſen 
Geläufigfeit und Gewandtheit anzueignen. Worbereitet ift der Unter- 


716 





richt injofern, als die Schüler ſchon jowohl während des Artifula- 
tiondunterrichted Gejchriebenes lejen lernen, ald auch mit den Drud: 
budftaben befannt gemacht werden, fo dab dem Scüler ſpäteſtens 
mit Beginn des vierten Duartaled im erften Schuljahre ein Leſe— 
bud in die Hand gegeben werden fann. 

Das Verftändnis ift überall angemeffen und hinreichend unter 
Benugung möglichſt von wirklichen Gegenftänden oder von Modellen 
und Bildern zu vermitteln. 

An das Leſen jchließt fi eine mündliche Beiprehung, die in 
der Regel Sag für Sat erfolgt und dem Schüler Stoff und Form 
zu eigen macht, jowie jchriftliche Arbeiten, die jedoch von den eigent- 
lihen Auffagübungen zu unterjcheiden find. Der Anjhauungsunter- 
richt wird dem Unterrichte in Leſen und Sprade ftetö helfend zur 
Seite zu ſtehen haben. 

Konjequent ift darauf zu halten, daß die Laute und MWörter 
deutlich geſprochen und richtig verbunden, die zu lefenden Sätzchen 
im Zuſammenhange geiprochen werden und die Betonung in Silben 
und Wörtern deutlich hervortrete. 

Auf der Oberjtufe gewinnt der Unterricht eine größere Mannig- 
faltigfeit dadurdh, daß dem Schüler an Stelle ded nur für den 
Zaubftummen » Unterricht berechneten Leſebuches für Zaubftummen- 
Anftalten ein einfach gehaltened Volksſchulleſebuch in die Hand ge= 
geben, jowie von Zeit zu Zeit das Lofalblatt gelejen wird. 

Zur Privatleftüre find die Zöglinge der Oberklaſſe anzuregen. 
Zu dem Zwede iſt eine Schülerbibliotbef anzulegen, aus welder in 
beftimmtem Turnus Bücher audgeliehen werden. Ueber die Lektüre 
ift zu beftimmten Zeiten Kontrolle zu führen, die Kinder haben 
mündlich oder, joweit e8 angeht, jchriftlich über dad Gelefene zu re- 
feriren. Was fie aber während des Leſens nicht veritanden haben, 
tragen fie in ein beſonderes Bud) ein. 

Der Unterricht in Leſen und Sprade beginnt, wie bereitö be— 
merkt, päteftend mit Beginn des vierten Duartaled ded erften Schul= 
jahres und wird dur alle Klaffen in wöchentlih vier Stunden 


ertheilt. 
4. Freier Spradunterridt. 

Die freien Sprahübungen verfolgen den Zwed, dem Schüler 
allerlei Phrafen des gemwöhnlihen Verkehres mil 
anderen Menſchen, welche der Vollfinnige durdh den Umgang 
lernt, durch Unterriht anzueignen. Da fie ſich unmittelbat 
an dad Bedürfnis anſchließen, fo kann zunächſt audy nicht Rückſicht 
darauf genommen werden, ob die gegebene Korm von dem Schüler 
verftanden wird oder nit, Hauptiahe wird immer die ge— 
legentlihe Anwendung bleiben. 

Gerade der freie Spradunterriht ift wegen der jofortigen 
und dauernden Anwendbarkeit feines Xehritoffed mehr ald der gram— 


717 





matiſche geeignet, dem Taubſtummen unjere Sprache bald zu eigener, 
unmittelbarer Ausdrudäform zu maden und für feine gelammte 
Spradbildung zu wirfen. Auf ihn it darum für die Dauer der 
ganzen Schulzeit ein großes Gewicht zu legen. 

Eine foltematiide Folge der vorzunehmenden Uebungen wird 
faum feitzuftellen fein, da nur dad augenbiidlihe Bedürfnis maß- 
gebend ift. Während auf der Unter und Mittelftufe allerlei Befehle, 
Fragen, Wünſche, Grüße, eigene und Namen der Lehrer und Mit: 
Ihüler, Bezeichnung der Wochentage, Monate, Taged- und Jahres— 
* ꝛc. reihen Stoff liefern, geſtaltet ſich auf der Oberſtufe der 

nterricht injofern freier, ald bier Beiprehungen von allerlei Er— 
eigniffen und Tagesneuigkeiten jtattfinden, Geſpräche geübt werden 
und dergl. mehr. 

Die auf den freien Sprachunterricht zu verwendende Zeit beträgt 
vom vierten Duartale des erjten Schuljahres an durdy alle Klajjen 
zwei Stunden in der Woche. 


5. Spradformenunterridt (Grammatif). 

Entgegengejebt den freien Sprahübungen verfolgt der Sprach— 
formenunterriht da8 Ziel, den Taubftummen in daß Ber: 
ftändnis der Epradformen einzuführen und fo lange 
darin zu üben, bis er diefelben beim Spreden und 
Schreiben zur rihtigen Anwendung bringt. Es findet 
diejer Unterricht feine Begründung darin, daß der Taubſtumme nicht 
wie der VBollfinnige durch den Gebrauh im Berfehre die Sprach— 
formen erlernen fann. Ihm find daher anfänglid nur auf dem Wege 
praftiiher Hebung und Gewöhnung und Ipäter neben diejer auf dem 
Wege der Einfihtövermittelung in die Gejege der Sprade die 
Sprachformen zu eigen zu maden und ift dadurd) aud) in ihm ein 
Sprahgefühl zu erzeugen. 

Reine Formenübung ift unerläßlid, wie beim Erlernen fremder 
Sprahen. Indeß ift nie zu vergeffen, daß die Formen, wie Dies 
Ihon im Unterrihte Vollfinniger Regel ift, nur an praktiſchen Bei: 
ipielen zu zeigen und zu üben find, fie müffen demnach jederzeit zuerft 
im ſprachlichen Zufammenhange dem Schüler vorgeführt werden, 
Todtes Einlernen ift auch bier als zwecklos zu verwerfen. 

Bei einem achtjährigen Kurſus wird ed gelingen fönnen, auch 
in das Verſtändnis hr ufammengefegter Süße einzuführen. 
Indeß wird ed Hauptaufgabe en diejenigen Formen, welche die 
— in in der Sprade finden, bis zur vollen Sicher— 

eit zu üben. 

Sf der Oberftufe find die Schüler zugleich mit den widhtigiten 
und gebräudlichften grammatiſchen Bezeihnungen für die Wörter, 
Wort: und Saßformen befannt zu maden. 


’ — — 


Der Sprachformenunterricht wird vom vierten Quartale des 


78 





eriten Schuljahred an durch alle Klaffen in wöchentlich zwei Stunden 
ertheilt. 
6. Aufjäpe. 

Während jhriftlihe Sprachübungen je nad) der Zeiltungsfäbigfeit 
der Kinder einen Theil ded Spradhunterrichted Schon auf der Unter- 
ftufe gebildet baben und als Mittel zur Spradbildung fort und 
fort behandelt werden, treten fie al# gejonderter Yehrgegenftand erft 
in den oberen Klaſſen auf. 

Bei den Auflapübungen handelt es fi vornehmlih um die 
Fertigkeit, Briefe, jowie die gewöhnliden Geſchäfts— 
auffäge in der gehörigen Korm anzufertigen. Außerdem 
werden die Schüler in der Wiedergabe von Erzäblungen, Be: 
ichreibungen, Schilderungen ac. geübt, deögleihen zum Reproduziren 
geeigneter und bereitö befannter Leſeſtücke angebalten. 

Hierher gehört auch die Führung eines Tagebuches vom dritten 
Schuljahre an, zweimal wöchentlich. 

Fedem Aufiage und jeder Eintragung ind Tagebuch geht jorg- 
fältige Worbereitung feitend des Xehrerd voran. Se länger, je mehr 
ift die Selbitändigfeit der Schüler zu erzielen. 

Eigentliche Aufläge werden erft im fehlten, fiebenten und 
achten Schuljahre angefertigt und find zur Vorbereitung und Be— 
iprechung derjelben mwöcentlid zwei Stunden zu ertheilen. In der 
Negel wird alle 14 Tage ein Aufjag abgegeben. 

Schlußbemerfung: Am Ziele ded Spradhunterrichtes ſoll 
der Taubftumme dahin gelangt jein, 

1) dab er ſich über die Dinge feines Lebenskreiſes 
und über alled, was fih in demjelben ereignet, 
audb über innere Zuftände, Beobadhtungen, Er» 
fabrungen, Grlebniife ıc, wenn aud nidt frei 
von Reblern, jo doch für andere verftändlid, 
mündlih und ſchriftlich außdrüden und demnad 
aud einen geordneten Auflag über befannte 
Gegenftände anfertigen fann, 

2) dab er im Stande tft, mündlide und jdriftlide 
Mittbeilungen über Gegenftände ſeines Lebens— 
freiied zu verfteben und fih namentlich durd 
Leſen felbft weiter zu unterrichten. 


GC. Weltfunde. 


Der Unterriht in der Weltfunde will das VBerftändnid 
und die rihtige Beurtheilung alles deſſen vermitteln, 
was die Melt, in welder ſich der Schüler bewegt, au 
Eridheinungen bietet. Es mird demnah im weltfundlichen 
Unterrichte zu lehren fein: 


719 


a. Naturkunde (dad Wichtigſte aus der Naturgeihichte und 
Menſchenkunde, jowie dad Nothmwendigfte aus der Phnfif), 

b. Geographie und Gejchichte, 

c. das MWichtigfte aus der Himmeld:, Kalender: und Gejepes- 

funde, jowie aus dem Gefchäftsleben. 

Rechnet man hinzu, daß es gilt, hierbei dem Taubſtummen 
auch noch die Sprade für das meltfundlihe Material anzueignen, 
jo erhellt, daß, joll das Ziel erreicht werden, einerſeits Beſchränkung 
des Stoffed ſehr noththut, andererjeitd wöchentlich eine größere 
Anzahl von Stunden auf diefen Unterrichtögegenftand verwendet 
werden muß. ine Vorbereitung findet auf der Unterftufe in den 
erften vier Schuljahren durch den Anihauungsunterridt ſtatt. Mit 
dem fünften Schuljahre treten die einzelnen Zweige gejondert neben» 
und nadeinander auf. 


1. NRaturfunde. 


Der Unterricht in der Naturkunde beihäftigt fih mit Thieren, 
Pflanzen und Mineralien, mit Menichenfunde und Geſundheitslehre, 
ſowie mit Phyfif. Wenn die Natur bei dem Taubitummen aud 
nicht in dem Maße wie bei Vollfinnigen als Lehrmeiſterin auftritt, 
jo ift doch der Einfluß derjelben auf die geiftige Entwidelung des 
Zaubftummen von nicht zu unterfhägendem Werthe. Ginmal iſt es 
Ihon die Verichtedenartigkeit der Naturgegenftände an und für fich, 
melde Sinn und Nachdenken anregen, und dann bieten die Ver— 
änderungen in der Natur, wie fie 3. B. die Zahredzeiten mit ſich 
bringen, vielfah Stoff zu recht anregenden und fruchtbaren Bes 
ſprechungen. 

Liebe zur Natur, die ſich in Schonung und Pflege der 
Geihöpfe Gotted betbätigt, Förderung und Bildung deß 
Veritandes, Kenntnis nügliher und ſchädlicher Thiere, 
Pflanzen und Mineralien, Kenntnid des eigenen för» 
pers, naturgemäße Pflege desſelben ıc. dad iſt das Ziel, 
welches jih der naturfundlihe Unterricht zu ftellen bat. 

Deshalb ift ed nothmendig, daß dem Taubſtummen die Re— 
präjentanten der wichtigiten Gruppen, die dem Menſchen am nädhiten 
ftehen und von ihm bejonderd gepflegt oder gemieden werden, and 
den drei Naturreichen vorzuführen find, fomie daß er durd einfache 
Erperimente mit den bervorragenditen Naturgefegen und den darauf 
fi gründenden Ericheinungen, Maſchinen und jonftigen Einrich— 
tungen des täglidhen Xebend befannt gemadht werde. Dazu fommt 
noch das Wichtigfte vom Bau ded menſchlichen Körperd und eine 
furze Geſundheitslehre. 

Der Unterricht in der Naturkunde wird vom fünften Schul: 
jahre an in wöchentlich 2 Stunden ertbeilt. 


720 
2. Geographie und Geſchichte. 

Zwed des Unterridhtes in der Geographie it, den 
Schüler vorzüglib mit der engeren und deutiden 
Heimat befannt zumaden, die Liebe zu derjelben in 
ibm zu erweden und zu befeftigen und ibm dDurd eine 
Ausihau in das Weltall den Blid zu erweitern und 
zu jhärfen. 

Der Unterricht in der Geographie beginnt mit der Heimatd- 
funde im engeren Sinne (Wohnort, Kreid, Provinz), giebt zunächſt 
durch die Anſchauung auf Spaziergängen und fleinen Ausflügen in 
die Umgegend dem Schüler die wichtigiten geographiſchen Begriffe, 
die demnächſt an das Kartenbild geknüpft werden, an weldes dann 
der weitere Unterricht angejchloffen wird. In kurzen Zügen erhält 
der Schüler ein Bild von der Topographie jeiner engeren Heimat, 
von den Erzeugnijfen und Bewohnern derjelben und den Beſchäf— 
tigungen der legteren, von den heimatlihen Behörden ıc., von Land— 
tragen und Eijenbahnen ꝛc. Daran jchliegt fih die phyſiſche Be— 
Ihreibung Deutſchlands in den hauptjädlichiten Grundzügen, Die 
Eintheilung in Staaten, ſpecielle Beiprehung des preußiſchen 
Staated, feiner Eintheilung und Behörden, feiner Bewohner und 
deren Beihäftigungen ꝛc. Darauf folgt eine allgemeine Ueberfidyt 
der übrigen Länder Europas und der andern Erdtheile, ſowie der 
Bewohner und Naturprodufte derjelben. 

Den Schluß des geographiichen Unterrichtes bildet dad Wichtigfte 
aus der Himmeld- und Kalenderfunde. 

Der Unterribt in der Geihicdhte bat die Aufgabe, dem 
Schüler das göttlihde Walten in den Schidjalen der 
Menihen in ihrer Gejammtbeit klar zu maden, jowie 
jeinen patriotiihen Sinn zu weden und zu pflegen. 

Er wird fih nur in engen Grenzen bewegen fönnen und daher 
weſentlich darauf beichränfen müffen, die Schüler mit den widhtigiten 
Sreignifjen und Perjonen der brandenburgiſch-preußiſchen Geſchichte, 
der allmäbhlihen Vergrößerung unjeres engeren VBaterlandes, mit den 
bervorragendften deutſchen Kaiſern, den Hauptbegebenheiten der 
Neformationdgeihichte, des dreißigjährigen, fiebenjährigen und reis 
heitöfrieged, jowie der Kriege von 1864, 1866 und 1870—1871 
und ihren Folgen für die ftaatlihe Geftaltung des deutichen Vater— 
landes befannt zu machen. 

Der Unterricht in der Geographie wird vom fünften Schul— 
jahre ab, der Unterricht in der Geſchichte im fiebenten und achten 
Sculjahre in wöchentlich zwei Stunden ertheilt. 

3. Himmelö- Kalender» und Geſetzeskunde, Geſchäfts— 
leben. 

Der Unterriht in der Himmeld- und Kalenderfunde joll dem 
Schüler zum mindeften eine Ahnung davon beizubringen 


121 


ſuchen, wie die Erde nur ein winziger Theil von dem 
jei, wa6 Gott der Herr erjhaffen hat, wie allabendlid 
Millionen jolder Welten als Sterne am Himmel er- 

länzen, die feine Allmadt predigen. Er fol dem Taub— 
——— einen Begriff von der Bewegung der Erde um die Sonne, 
von der Bewegung des Mondes um die Erde, von Sonnen- und 
Mondfinfternifjen, jowie von den Mondphajen, von der Entftehung 
der Jahres- und Tageszeiten, von unjerer Zeiteintheilung und der 
darauf fi gründenden Einrichtung des Kalenders geben. 

Der Unterriht in der Gelegeöfunde bat den Zwed, dem 
Schüler mindeitend einiges Berjtändnis für Gejehe des 
Staated, dejjen Bürger er werden joll, für polizeis 
liche Anordnungen und Vorſchriften beizubringen, 
während ed auch für nothwendig erachtet werden muß, ihn über 
Gewerbe und Handel, gewerbliche Erzeugniffe, Handelsartifel und 
deren ungefähre Preiſe ꝛc. zu unterrichten. 

Bejondere Unterrihtsitunden find dafür nicht auf den Stunden» 
plan zu jeßen, vielmehr werden die Religions-Leſe-, geographiichen, 
eichichtlihen und naturfundlihen Stunden, ſowie dad Leſen des 
Eofalblattes und Anfertigung des Tagebuches, reichlich Gelegenheit 
geben, dieje Stoffe zur Beiprehung zu bringen und dem Schüler 
die nöthige Belehrung darüber zu verichaffen. 

Der Stoff des weltfundlichen Unterrichtes ıft, wie aus dem 
Gejagten wohl zur Genüge hervorgeht, ein jehr umfangreicher und 
theilweije auch recht Fomplizirter. Auf die Auswahl desielben ift 
daher die größte Sorgfalt zu verwenden, da es nicht auf die Maſſe, 
jondern auf dad praftiihe Bedürfnis des Schülerd anfommt. Ein 
genauer Stoffvertheilungsplan wird deshalb unter allen Umftänden 
geboten fein. Indeß ift dabei nicht nur geftattet, jondern zu 
empfehlen, bei gegebener Gelegenheit den Plan durch Beiprehung 
bejonderer Naturereigniffe, Borfommniffe am MWohnorte, des Jahr— 
marftes ıc. auf kurze Zeit zu unterbredyen. 

Der Unterricht iſt anihaulich zu ertheilen, muß ſtets vom 
näcdhiten ausgehen und den Blick allmählig weiten, das treiben, was 
den Geilt anregt, Dad Herz erwärmt und den Willen fräftigt. 
Namentlih auf der Stufe des eigentlihen Anichauungsunterrichtes 
und der Heimathöfunde find wöchentlich zwei Ausgänge behufs Be- 
lehrung an Gegenitänden der Wirklichkeit und jpäter jo oft als es 
angeht, Handwerksftätten, Fabriken ꝛc. zu beſuchen. 

Monatlich erfolgt-möglichit ein größerer Spaziergang. 


D. Rechnen und Formenlehre. 


Die Beihäftigung mit Zahlen und Raumgrößen tft vorzugs- 
weile zur Bildung des Berftandes geeignet. Das damit verbundene 
Anichauen, der nothwendige Anfang alles Denkens, erhält durch die 


— 


genannten Größen fortwährende Nahrung. Dabei gewähren die— 
ſelben eine Klarheit der Auffaſſung, eine Seratofung um abſtra⸗ 
biren und fombiniren, wie jonft Tein ſinnlicher ee. Der 
Unterricht in beiden Fächern muß ein ununterbrochener, ftreng ge— 
jegmäßiger Gang von der Anſchauung zum Gedanken, vom einzelnen 
zum allgemeinen, von reinen Zahlen zu benannten jein. Da alle 
Lebenverbäftniffe von den Zahlen und Raumgrößen beberricht 
find, jo erhellt daraus die Bedeutung diejer Stoffe auf dem praf- 
tiihen Gebiete. 

Endlich ift zu beadhten, dab der Unterricht in beiden Fächern 
mehr wie jeder andere Unterrichtözmweig zur Aneignung einer furzen, 
forreften Ausdrucksweiſe führt, da die Löſung der Aufgaben ıc. 
ee Präzifion des Ausdrudes erheiicht, wie fie fein anderes Fach 
gebietet. 

Das Ziel des Rechenunterrichtes it Befähigung zur 
Löſung der Aufgaben des gewöhnlichen Lebens bis zur 
Negeldetri mit ganzen Zablen und Brüden, Uebung im klaren 
Denfen und in rihtiger ſprachlicher Darftellung, 
Fertigfeit und Sicherheit innerhalb des praftifchen 
Bedürfniſſes. 

Kopf: und Tafelrechnen find nicht zu ſcheiden, beſondere regel- 
mäßige Kopfrehenübungen find darum nicht audgeichloffen. 

Die Kinder werden gewöhnt denfend zu rechnen; vor allem 
aber darf tüchtige Uebung nicht fehlen. Auf gründliche Durch— 
arbeitung des Zahlenraumes von 1—100 iſt der allergrößte Werth 
zu legen. Das angewandte Rechnen ift möglichit zu pflegen. Wenn 
auch auf den oberen Stufen die Operationen mit größeren Zahlen 
— werden müſſen, ſo gilt doch fürs Rechnen überhaupt als 

a den Kindern nicht mit zu großen Zahlen Schwierigfeiten zu 
machen. 

Mit den gangbaren Münziorten und ihrem Wertbe, den ge— 
bräudlihen Maben und Gewichten, jowie mit den Preiſen der 
Waaren find die Kinder vertraut zu machen. In den Aufgaben 
find ftetö die zur Zeit geforderten Preiſe feitzubalten. 

Der Rechenunterricht wird durch alle Klaffen in wöchentlich 
vier Stunden ertheilt. 

Der Unterriht in der Formenlehre iſt auf der Unter: und 
Mittelitufe mit dem Zeichenunterrichte zu verbinden und zwar der— 
artig, dab die Kinder angehalten werden, die aus dem Zeichen- 
unterrichte hervorgehenden wichtigften geometriſchen Formen auf der 
Unterftufe richtig anzufchauen und darzuftellen und zwar unter An- 
wendung von Lineal, Maß und Zirkel, auf der Mittelitufe in knapper 
Weiſe zu beſchreiben. Auf der Oberftufe tritt die Formenlehre 
jedoch in wöchentlich ein bi8 zwei Stunden ald gelonderter Unter: 
richtögegenftand auf, das bereit3 gewonnene ergänzend. 


723 





Linien, Winkel, Flähen und geometriihe Körper, die daraud 
zu folgernden Beiprehungen über Entjtehung, ferner Beichreibungen 
und Dane und zwar leßtere ſoweit, als fie für das täg- 
liche Leben von Wichtigkeit find, bilden die Aufgabe diejes Unter: 
richtögegenftandes. 


E. Schönjdreibeunterridt. 


Zwed des Unterrichtes im Schönſchreiben ift Erzielung 
einer deutliden, geläufigen und ſchönen Handſchrift 
jowie Gewöhnung zur Sauberfeit und Affuratejje. 

Don Wichtigkeit für den Taubftummen ift ed auch, ihn zum 
Schnellſchreiben zu bringen, da er nicht jelten in die Lage 
fommen wird, im Verkehre mit Bollfinnigen fi des Stifted oder 
der Feder zu bedienen. 

Während der eriten Zeit ded Schulbeſuches geht der Unterricht 
im Schönfchreiben mit dem Artifulationsunterrihte Hand in Hand, 
indem die Kautzeihen und Zautverbindungen geübt werden, welche 
fid) aus jenem ergeben. Die Kinder jchreiben mit dem Griffel auf 
die mit Doppellinien verjehene Tafel. Der Schreibunterricht mit 
der Feder joll nicht vor Beginn des zweiten und nicht nad) Beginn 
deö dritten Semeſters beginnen. Hierbei werden die Buchſtaben 
nod einmal nah Maßgabe ihrer genetiihen Form durchgeübt, und 
dann der Stoff aus dem Sprahvorrathe der Schüler entnommen, 
erft Wörter, jpäter Sätze. 

Mit Beginn des vierten Schuljahres tritt die lateiniſche Schrift 
ein, die, wenn erft geübt, mit der deutichen Schrift abwechjelt. 
Der Stoff ift dem Unterrihte im allgemeinen zu entlehnen, kurze 
Sätze aus der Religion, bibliihen Geſchichte, Weltkunde ꝛc., auch 
leicht verftändliche und vielfach gebräuchliche Sprichwörter werden 
geichrieben. 

Um eine Gemeinjamfeit der Formen herbeizuführen und die 
Kinder nicht zu verwirren, ift ed nöthig, daß ſich das Zehrerfolle- 
gium einer Anftalt über die Formen der Schriftzeichen einigt, und 
um nicht die Bemühungen der Schreiblehrer illujoriich zu machen, 
muß von allen Lehrern jtreng darauf gehalten werden, daß alles, 
was von den Kindern überhaupt, jei ed auf die Tafel, jei ed in 
das Bud, geichrieben wird, aut geichrieben werde, denn mur 
dadurch kann eine bleibende, gute Handichrift der Schüler erzielt 
werden. 

Für den Unterriht im Schönjchreiben find vom eriten bis 
jechiten Schuljahre wöchentlich zwei Stunden erforderlid. Im 
ftebenten und achten Schuljahre wird ein eigentlidher Schönſchreibe— 
unterricht nicht mehr ertheilt, doch haben die Schüler wöchentlich 
mindeftend zwei Seiten Probeihrift in ein bejonderes Heft zu 


724 





Ihreiben, audy können bejonderd zum Schreiben beanlagte Schüler 
in Fraktur, verzierter Fraktur und in der Rundſchrift geiibt werden. 


F. Zeihenunterridt. 


Der Zeichenunterricht hat die Aufgabe, neben der Uebung des 
Auges und der Hand, jowie der Pflege ded Schönheitöfinnes dem 
praftiichen Bedürfniffe ded Lebens zu dienen. Er hat daher nicht 
zur Heritellung fünitleriiher Arbeiten vielmehr zur aefälligen 
Darftellung einfaher Formen und insbejondere zur jchnellen 
und treffenden Gejtaltung der Umrifje der darzuftellenden Gegen 
ftände Anleitung zu geben und dem fünftigen Lebenöberufe des 
Taubſtummen in Bezug auf praftiiche Anwendbarkeit der zu er- 
lernenden Fertigfeit vorzuarbeiten. 

Der Unterricht ift nicht Einzelunterricht, jondern gemeinjamer 
Klafjenunterriht und wird ftreng nad) einer der zahlreih im Bud)- 
handel vorhandenen, den Anforderungen der neueren Methode des 
Zeichenunterrichtes entiprehenden Schulen nebit Vorſchule ertheilt, 
die in Benußung tritt, nachdem die fleinen Schüler im Stande find, 
einfahe gerad» und Frummlinige Figuren von der Wandtafel auf 
die Schiefertafel nachzuzeichnen, was etwa nad) anderthalbjährigem 
Schulbeſuche der Fall jein wird. 

Auf der Oberftufe werden die Knaben in DOrnamenten, die 
Mädchen in Blumen, Buchſtaben- und Mufterzeichnen geübt. 
ie Schon oben angedeutet, iſt der Zeichenunterricht mit dem Inter: 
richte in der Kormenlehre in engite Beziehung zu jeßen. Die Kinder 
find zu üben, die Formen richtig anzuſchauen und darzuftellen, zu= 
erit unter Anwendung von Lineal, Maß und Zirkel und Längen 
abzuſchätzen. 

Der Zeichenunterricht wird durch alle Klaſſen in wöchentlich 
* * der Oberklaſſe je nach Umſtänden in drei bis vier Stunden 
ertheilt. 

G. Turnunterricht. 


Der Turnunterricht hat gerade für Taubſtumme beſonderen 
Werth. Wegen des Gehörmangels haben ſie meiſtens einen ſchwer— 
fälligen, ſchlürfenden Gang, zeigen ſonſt ein polterndes oder linkiſches 
Weſen und werden dadurch ihrer vollſinnigen Umgebung recht läſtig. 
Zu dem kommt, daß ſie mehr oder weniger in ihrer früheſten Jugend— 
zeit ſchwere Krankheiten durchzumachen hatten, die ihre körperliche 
Entwickelung hinter der Vollſinniger zurückhielt. Skrofuloſis, 
ſchlechte Ernährung, Aufenthalt in dumpfen Wohnräumen haben 
dabei nicht ſelten mitgewirkt. Außerdem iſt wohl zu beachten, daß 
durch Stummheit die Lungen in ihrer natürlichen Entwickelung zu— 
rückbleiben, was häufig Tuberkuloſis zur Folge hat und dem Yeti 
fulationeunterrichte injofern ungünftig ift, als ein natürlicher, voller 
und fräftiger Ton faum zu erzielen iſt. 


725 





Der Turnunterriht verfolgt daher den Zwed: 

1) durh zwedmäßig ausgewählte und methodiid 
betriebene Uebungen den Körper zu guter Hal» 
tung in allen Stellungen bejonderd aber beim 
Gehen zu gewöhnen, 

2) die förperlihe Entwidelung zu fördern und die 
Gejundheit zu ftärfen, die Kraft. Ausdauer und 
Gewandtheit des Körpers zu vermehren, im be- 
jonderen durch geeignete Hebungen im Athmen 
in reiner Luft die Zunge zu ftärfen und durd 
Ziefathbmen zu erweitern, 

3) Friiche des Geiſtes und Kräftigung des Willens 
zu fördern, 

4) durh Gewöhnung an Aufmerfjamfeit und Prä- 
zilton bei Ausführung der Uebungen die erzieh— 
lihen Aufgaben an den TZaubftummen erfüllen 
zu helfen. 

An dem Unterrichte nehmen Knaben und Mädchen theil. Frei— 
übungen und Uebungen an den Geräthen, ſowie Turnſpiele wechſeln 
mit einander ab und ſind ſtreng nach einem methodiſch geordneten 
Leitfaden zu ertheilen. 

Die Freiübungen, namentlich Uebungen im Gehen, verdienen 
beſondere Pflege. Werden in einer Stunde nur Geräthübungen 
betrieben, ſo iſt der Unterricht dreimal durch kurz andauernde Frei— 
übungen zu unterbrechen. 

i ze Kommando bei den Uebungen iſt nur mündlid zu er- 
theilen. 

Für die Woche find ſechs Turnftunden anzufeßen, zwei für die 
größeren Knaben, zwei für die größeren Mädchen und zwei für die 
leineren Knaben und Mädchen kombinirt. 

Außerdem ift der Unterricht in allen Klaffen täglich zweimal 
durd; kurz andauernde Freiübungen zu unterbreden. Hierbei wie 
bei dem eigentlichen Turnunterrichte find die Zöglinge zur Lungen— 
gymnaſtik beionderd anzubalten. 


H. Unterridt in Handarbeiten. 


Der Unterricht in den weiblichen Handarbeiten bezwedt die 
Ausbildung der taubitummen Mädchen bis zu dem 
Grade, dab fie einfadhe weiblihe Handarbeiten jelb- 
ftändig anzufertigen vermögen. Er erfordert umjomehr Sorg- 
falt, als die gründliche Exrlernung des Nähens den rüdfihtlid ihres 
Ipäteren Fortkommens weniger günftig fituirten Mädchen eine Aus» 
\ It eröffnet, jelbftändig dereinft fir ihren Unterhalt jorgen zu 

önnen. 

Der Unterricht erfolgt in zwei Abtheilungen mit einem Kurjud 
von drei bis vier Jahren. 

1884. 48 


726 

Die Unterabtheilung wird im Striden, Stopfen, Säumen, 
Ausbeſſern ꝛc. unterwiejen, in der Dberabtheilung dagegen werden 
die Schülerinnen im Nähen, Zuſchneiden, Wälchezeichnen, ſowie in 
den Anfängen des Häkelns auögebildet. Indeß wird dad Striden 
aud in diejer Abtheilung fortgejeßt, jo dak jedes Mädchen einen 
Strumpf jelbftändig nah Maß zu ftriden im Stande ift. Für das 
Nähen bleibt jelbitändige Anfertigung eines Hemdes (Zufchneiden 
und Nähen) dad nächſte Ziel. Kunftarbeiten gehören nicht in den 
Zaubftummen-Unterricht, doch ift individuelle Beanlagung zu fördern 
und zu pflegen. 

Möglichſt ift dafür Sorge zu tragen, dab die Lehrerinnen 
mündliche Unterweilung geben. Der Unterricht wird in wöchentlich 
vier Stunden ertheilt. ie größeren und älteren männlichen Zög— 
linge erhalten von einem Schneider in wöchentlich) zwei Stunden 
Anleitung, ſich ihre und die Kleidungdftüce der Fleineren und jün- 
geren Zöglinge auszubeſſern. 





Verzeihnid der beim Taubftummen-Unterrichte 
braudbaren Zehrmittel. 


1. $ür den Unterricht in der Religion. 


1) Körting, Religionsbudy für Taubftumme. Leipzig, Klinf- 

bardt. 2) Köbrich, Neligionsbücdjlein ꝛc. Leipzig, Merjeburger. 
2. Für den Unterridt in der biblifden Geſchichte. 

1) Köbrich, Bibliſche Geſchichte. Gotha, Thienemann. 
2) Arnold, Bibliſche Geſchichte für Unmündige. Baſel, Bahnmeyer. 
3) Hill, Bibliſche Geſchichte für Volksſchulen. Leipzig, Merſeburger. 
4) Bilder für den Unterricht in der bibliſchen Geſchichte. Leipzig, 
Wigandt. 5) Naumann, Bilder für den Unterricht in der bibliſchen 
Geſchichte. Dresden, Meinhold. 6) Bilder für den Unterricht in 
der bibliſchen Geſchichte. Wien, Hölzel. 7) 16 Bilder für den 
neuteftamentlihen Geſchichtsunterricht. Eßlingen, Schreiber. 
8) Pähler, Bilder für den bibliichen Geichichtsunterriht. Wien, 
Hölzel. 9) Schuſter, Bilderbibel. Freiburg, Herder. 10) Bilder 
für die bibliihe Geſchichte. Kaiſerswerth. 11) Schnorr, Bilder: 
bibel. Leipzig, Wigandt. 12) Wangemann, Bilder für den bibliichen 
Geſchichtsunterricht. Leipzig, MWigandt. 13) Beyer, das Leben 
Jeſu in Bildern. Berlin, Wiegandt und Grieben. 14) Hergt, 
Wandfarte von Paläſtina. Weimar, Geogr. Inftitut. 15) Schade, 
Wandkarte von Paläftina. Glogau, Flemming. 16) Leeder, Wand: 
farte von Paläftina. Eſſen, Bäpdeder. 


3. Für den Anihauungdunterridt. 


1) Hill, 24 Bildertafeln. Leipzig, Merjeburger. 2) Rößler, 
2 Bildertafeln. Dsnabrüd, Nadbork 3) Barth, Bildertafeln 


7127 


für den Anihauungs- und Sprachformen-Unterricht. Berlin, Th. 
Mendler. 4) Wilke, Bildertafeln für den Anichauungs-Unterricht, 
neu bearbeitet von Toller. Braunichweig, Wreden. 5) Güpperd 
und Schuhmacher, Bilder für den Anſchauungs-Unterricht. Bonn, 
Henw. 6) Stahl, Bilder für den Anſchauungs-Unterricht. Wies— 
baden, Roth. 7) Wandbilder für den Anihauungs-Unterricht (jogen. 
Strübing’ihe.) Berlin, Winkelmann. 8) Schweizeriiches Bilder: 
werf für den Anſchauungs-Unterricht. Leipzig, Credner. 9) Schulz, 
Wandbilder für Schule und Haus. Hamburg, Gelbitverlag. 
10) Kehbr— Pfeiffer, Wandbilder zu den Hey —Speckter'ſchen Fabeln. 
Gotha, Perthes. 11) Bohny, Bilderbuch. Eßlingen, Schreiber. 
12) Streich, Arbeitsſtätten und Werkzeuge. Eßlingen, Schreiber. 
13) Bilder für den Anſchauungs-Unterricht (Möbel, Geräthe, In— 
ſtrumente ꝛc.) Eßlingen, Schreiber. 14) Streich und Mehl, die 
Jahreszeiten. Eßlingen, Schreiber. 
4. Für Leſen und Sprache. 

1) Köbrich, des taubſtummen Kindes erſtes Schulbuch. Gotha, 
Thienemann. 2) Hill, Fibel für Taubſtumme. Leipzig, Merſe— 
burger. 3) Hill, Erſt. Wörter- und Sprachbuch. Leipzig, Merſe— 
burger. 4) Vatter, Fibel für Taubſtumme, ſowie deſſen Leſebuch: 
der verbundene Sach- und Sprachunterricht J. und II. Frankfurt, 
Bechthold. 5) Rößler, Leſebuch ꝛc. Osnabrück, Rackhorſt. 6) Hill, 
Elementar-, Leſe- und Sprachbuch. Leipzig, Merſeburger. 7) Hill, 
Leſebuch für Oberklaſſen. Leipzig, Merſeburger. 


5. Sprachformen-Unterricht. 


1) Sägert, Sprachtafeln. Berlin, Angerſtein. 2) Sägert, 
Materialien. Berlin, Angerftein. 3) Prieſter, Sprachformen. 


6. Kür die Weltfunde. 


1) Globus. Berlin, Schotte. 2) Berghaus, Wandkarte von 
Europa (phyſ.) Gotha, Perthes. 3) Stülpnagel, Wandfarte von 
Europa (phyſ. und polit.) Gotha, Perthes. 4) Möhl, Wandfarte 
von Deutichland (phyſ.) Kaſſel, Fiicher. 5) Keil, Wandfarte von 
Deutihland (polit.) Kaffel, Fiicher. 6) Ißleib, Volksatlas, neu 
bearb. von Niede. Gera, Shleib und Nietihel. 7) Debes, Kleiner 
Sculatlad. Leipzig, Wagner und Debed. 8) Keil, Thüringen und 
der Harz, Handfarte. Ralfel, Fiſcher. 9) Keil, Saale und Werra: 
Wandkarte. Kaffel, Fiicher. 10) Handtke, Richter, Wandfarte der 
Provinz Sachſen. Glogau, Flemming. 11) Leutemann, die Welt 
in Bildern. Münden, Braun und Schneider. 12) Lehmann, 
Bilder für den geographiihen Anſchauungs-Unterricht. Leipzig, 
Nefelöhöver. 13) Bilder für den geographiihen Anichauungs- 
Unterriht. Wien, Hölzel. 14) Fiedler, Anatomiihe Wandtafeln. 
Dresden, Meinhold. 15) Sammlung von Thiermodellen. Olbernhau, 

48 * 


128 





Hille. 16) Leutemann, Zoologiiher Atlas. Yeipzig, Nefelshöfer. 
17) Fröhlich, 16 Thierbilder. Münden, Didenburg. 18) Schubert, 
Naturgejchichte des Thier- und Pflanzenreiches. Eßlingen, Schreiber. 
19) Zippel und Bollmann, Ausländiihe Kulturpflanzen. Braun 
ſchweig, Vieweg. 20) Kleine Mineralieniammlung nad Auswahl. 
Magdeburg, Kröningg Söhne. 21) Lorinſer, die wichtigſten 
Schwämme Wien, Hölzel. 22) Heltermann, Technology. natur- 
wiffenichaftlihe Wandtafeln. Hamburg, Vetter. 23) Bilder zur 
deutihen Geſchichte. Dresden, Meinhold. 24) ein Hufeilenmagnet. 
25) eine Magnetnadel. 26) ein eleftriiher Apparat mit Neben» 
apparaten. önigöberg, Schlößer. 27) ein Telegraphenmodell. 
28) ein fleined Rlaichenelement. 29) eine feite Rolle. 30) eine 
bewegliche Rolle. 31) ein Rad an der Welle. 32) eine fommuni- 
zirende Nöhre von Glas. 33) ein Saugbeber von Glas. 34) ein 
Stedhheber von Glas. 35) ein Heronsball. 36) ein Feueriprigen- 
modell aus Glas. 37) ein Pumpenmodell aus Glas. 38) ein 
Barometer. 39) ein Thermometer. 40) eine Heine Dampfmaſchine. 
41) eine erhabene Linſe. 42) eine vertiefte Linie. 43) ein Prisma, 
7. Für Rechnen und Raumlehre. 

1) eine ruſſiſche Rechenmaſchine. 2) eine Born'ſche Rechen— 
machine. 3) eine Röſener'ſche Rechenmaſchine. 4) eine Wage 
mit Gewidten. 5) ein Liter und ein Halblitergemäß. 6) ein 
Metermaß. 7) ein Tafelzirfel. 8) eine Reißſchiene. 9) ein Würfel. 
10) eine Pyramide. 11) eine Walze. 


8. Kür den Jeibenunterridt. 


1) Hoffmann, Wandtafeln für den Zeichenunterricht nebit Vor— 
ſchule. Berlin, Selbitverlag. 2) Rein, Wandtafeln für den Zeichen: 
unterricht nebit Vorſchule. Eiſenach, DBacmeifter. 3) Thiele, 
Wandtafeln für den Zeichenunterricht nebft Borihule. Braunichweig, 
Wreden. 4) Dreejen, MWandtafeln für den Zeichenunterriht nebit 
Vorſchule. Flensburg, Weftphalen. 5) Herber, Jonas und Wendler, 
MWandtafeln für den Zeihenunterricht. Berlin, Wendler. 6) Dreeien, 
Naturformen und Wflanzenarabesfen. Flensburg, Weftphalen. 
7) Slinzer, Naturformen und Pflanzenarabesfen. Hamburg, Neftler 
und Melle. 8) Wendler, farbige Flachornamente. Berlin, Wendler. 


9. Für den Turnunterridt. 


1) Yeitfaden für den Turnunterricht in den preußtichen Volks— 
ihulen. 2) ein größeres und ein kleineres Ned. 3) ein größerer 
und ein fleinerer Barren. 4) ein verftellbarer Bod. 5) ein Schnur: 
——— 6) ein Sprungbrett. 7) ein Sturmlaufbrett. 8) ein 
Schwebebaum. 9) eine wagerechte Leiter. 10) ein Querbaum. 
11) Dreißig Stäbe. 12) Dreißig Paar Hanteln. 13) ein Schwung— 
ſeil. 14) eine Turnmatratze. 


729 


Ueberiiht über die Yehrgegenitände und die Zahl der 

aufdiejelben in den verihiedenen Schuljahren wöchent— 

lih entfallenden Unterrihtsftunden in den Taub— 
ftummen-Anftalten der Provinz Sachſen. 





















(Tabelle 13.) 1. 2131 3 
Schuljahr 18518 = 
Lehrgegenftände. — —5151— — 
I .]81I91%8 19) 
=lz = 
A. Religion. J 
1. Beſchreib. bibl. Bilder . .I — lem! 41 — I —à—1-2 1-31—- 
2, Bibliſche Geihihte . . .| - -1—- 1 — 4 4 31 31 — 
3. Katehismusuntrriht.. . . — - I—- I —- 1-1 —] 2 2153 
4, Bibellin . . ». 2... - — I1I—-1—-|I—-I1-— 1 1 
5. Kirchengeſchichte I —-— !- 1-1] —- 1-11 - 1— 2 
B. Svradıe. 
1. Artitulation bezw. med). | 
Sprebübungen . ». ..116| 4| 4] 2 2 2 iIl—I1— 
2. Anihauungsuntridt. . .| — | 4] 41 A| 41 - I —- I —1— 
3. Leſen und Sprad)e .I-! 414] 4] 4 41 4 
4. Freier Spradunterriht . .| — ! 2] 2] 2] 2| 2| 2| 2| 2 
5. Sprachformenunterricht bezw. | — | 
Grammatit . -. . .. .1 — 1! 21 2] 2| 2| 2| 2I 2| 2 
6. Auflüte - - > 2 2020. | — 21 21 21121212 
G. Weltkunde. 
1. Naturfunde . . » » — 1 -1-1—1— 2 2I 2 2 
2. Geographie -. - ». » » :1 — I — 1-1 -—-1—] 2] 2] 2| 2 
3 Sedhihtee -. . 2: 2... — — 1 - I1—-1-1-—-1-—1] 21 2 
D. Rechnen und Formen» 4 4 4 4 4 4 4 44+2 
lehre. 
E. Shönidhreiben. 2 2| 2| 2| 2] 2| 2| _ | — 
F. Zeichnen. 4 = ee % ae: 2 Mm 2 se 2 Dar N I U 
24 1 241 281281281281 28130] 32 





Zu den angeführten Unterrichtöftunden fommen hinzu: Für 
jämmtliche Abtheilungen wöchentlich 2 Turnftunden, für Die Mädchen 
4 Stunden Unterriht in den weiblidhen Handarbeiten und für Die 
Knaben 2 Stunden im Audbeffern ihrer Kleidungsftüde. 


Anbang 
enthaltend die abweichenden Beitimmungen für den Religiond-Unter- 
richt der der fatholiihen Konfeifion angebörigen Zöglinge. 
I. In dem Lebrplane wird der Abichnitt A durch folgende Be— 
ftimmungen eriegt: 


730 


A. Religions: Unterridt. 


Die religiöje und die darauf beruhende fittlihe Bildung der 
Schüler ift ald eine Hauptaufgabe der Taubftummen-Anftalten an- 
ujehen. Ihre Wichtigkeit ergiebt fih jchon daraus, daß die Taub— 
namen für ihr ganzes Leben auch des Einfluffes riftliher Wahr: 
beit verluftig gehen würden, wenn man fie nicht durd die Schule 
dafür zugänglich machte: 

Erftrebt joll die religiöie Bildung werden: 

1) durch den Religions-Unterricht, 

2) durch das gejammte Leben in der Anftalt mit ihren Ein- 

rihtungen, 

3) durd regelmäßige ſonn- und feſttägliche Andachten. 
Zweckund Aufgabe des KReligiond-Unterridhteßift: 

Die Kinder jo zu lehren und zu gewöhnen, daß fie fich als 
lebendige Glieder ihrer Kirche fühlen und auch nad dem Außtritte 
aus der Schule mit Ueberzeugung, Bereitwilligfeit und Treue ihrer 
Zeitung ſich anvertrauen, d. b. ihre Lehre glauben, ibre Gnaden- 
mittel gebraudhen und ihre Gebote beobachten. 

&8 erhellt, daß gerade diejer Unterricht für Taubftumme bejondere 
Schwierigkeiten bietet. 

Ber jeiner hoben Bedeutung fordert er darum die jorafältigite 
und eingebendite Behandlung. 

MWenn der Religiond=Unterriht audy in den Dienft ded Sprach— 
unterrichteß tritt, die ihm eigenthümlidhen Anſchauungen und Begriffe 
zum ſprachlichen Ausdrude und zur ſprachlichen Aneignung bringen, 
auf forrefte Ausſprache und richtige Form halten muß, jo darf der— 
jelbe do fern bloßer Denk- und Spradunterricht werden. 

Im Allgemeinen werden bei dem gejammten Religiond-Unter- 
richte drei Stufen zu unterjcheiden jein: 

1) eine Stufe der Vorbereitung, auf welder die Schüler bei 
gelegentliher Veranlafjung auf Gott bingewiejen und in 
ihnen durch Beichreibung bibliiher Bilder eine Ahnung von 
jeinem Dafein und von feiner Allmacht und Güte erweckt wird, 

2) eine Stufe, auf welcher dem Schüler die Heilsgeſchichte in 
ihren Hauptzügen im Zujammenbange vorgeführt und die 
Religionslehre in ihren Grundzügen (nah einem Vor— 
katechismus) eingeprägt wird, 

3) eine Stufe, auf welder die Schüler neben erweitertem bi- 
bliihen Geihichtöunterrichte tiefer in die Glaubens- und 
Sittenlehre der katholiſchen Kirche eingeführt und für das 
kirchliche eben vorgebildet werden. 

Diefem Zwede dienen folgende Unterrihtögegenftände: 

1) Beſprechung bibliiher Bilder, 

2) Bibliihde Geſchichte, | 


731 





3) Katehismudunterriht mit Berüdfihtigung der Kirdhen- 
geihichte, 

4) Perifopen-Erflärung. 

5) Anleitung zu den gebotenen Religionsübungen. 


1. Beſprechung biblijder Bilder. 


Bei Beiprehung von bibliſchen Bildern wird der Zwed ver- 
folgt, den Schüler mit den widhtigften Begebenbeiten der 
biblijhen Geſchichte, mit hervorragenden Perſonen der: 
jelben ıc. in Form des AnjhauungssUnterrichtes befannt zu machen, 
ihm Blide in dad innere jittlihe Xeben der dargeftellten 
Perſonen zur Erwedung des eigenen religiöfen Lebens, 
Schärfung des Gewiſſens und Nacheiferung zu eröffnen. 
Die Form wird immer dem jeweiligen ſprachlichen Standpunkte des 
Schülers, die Auswahl der Bilder nach Bedürfnis den chriſtlichen 
Feſten anzupafjen fein. 

Daran ſchließt fih die Erlernung fleiner Gebete, der zehn Ge— 
bote ohne die Erklärungen und leiht verftändlicher Bibeliprüde. 
Bei paflender Gelegenbeit, wie Naturereignifjfen, Erlebnifjen (Schick— 
jalen) ꝛc. werden die Kinder auf Gott hingewiejen. 

Die Beiprehung biblijcher Bilder erfolgt in der Regel ‚mit 
Beginn ded vierten Semefterd in wöchentlich 4 Stunden, es iſt je- 
doch nicht audgeichloffen, felbige unter Umftänden auch jchon früher 
eintreten zu laffen. Mit Anfang des vierten Schuljahres wird fie 
durch den eigentlichen bibliihen Geſchichtsunterricht abgelöft. 


2. Biblifhe Geſchichte. 


Der Unterricht in der bibliichen Geſchichte hat den Zweck, den 
Schüler mit den großen Heilsthaten Gottes, wie fie und 
im alten und neüen Teftamente erzählt werden, befannt zumaden, 
um jo für den Katehidmudunterricht eine reale Unterlage zu ſchaffen. 

Wenn ed aud nit möglich fein wird, mit den Schülern die 
Heilögeichichte in umfafjenderer Weile zu behandeln, jo müfjen die- 
jelben doch im weiteren Fortgange des Unterrichted eine planmäßig 

eordnete Reihe der widhtigiten Erzählungen aus allen Perioden der 
— Geſchichte des alten und neuen Teſtamentes erhalten. Dem 
Leben Jeſu iſt dabei die vorzüglichſte Aufmerkſamkeit zuzuwenden, 
wobei die Feſte des Kirchenjahres beſondere Berückſichtigung finden. 

Die Geſchichte wird vom Lehrer frei erzählt in einer dem 
Faſſungsvermögen der Kinder angepaßten Ausdrucksweiſe, doch mög— 
lichſt in bibliſchen Worten, alsdann geleſen im Hiſtorienbuche, nach 
ihrem religiöſen und ſittlichen Inhalte in Geiſt und Gemüth bildender 
Weiſe, nach Bedürfnis mit Hilfe der natürlichen Geberde, in anſchau— 
licher Weiſe unter Benutzung bildlicher Darſtellungen erklärt. 


132 

Eine jelbftändige Wiedergabe der Erzählung feitend der Kinder 
fann nur Aufgabe der beiden oberften Klafjen fein. Geiftlojes Aus- 
wendiglernen ift zu vermeiden. 

Die Anwendung auf das Leben der Kinder erfolgt dabei in 
angemefjener Weiſe. Die Anregung des religiöfen Gefühles, Schärfung 
des Gewiſſens, wird allezeit ald eine Hauptaufgabe zu betrachten fein. 

Der Unterricht in der bibliihen Geidhichte beginnt mit dem 
vierten und endigt mit dem fiebenten Schuljahre. Im vierten und 
fünften werden mwöchentli vier, im jechiten und fiebenten Schuljahre 
dagegen nur drei Stunden darauf zu verwenden jein. 


3. Katechismus-Unterricht mit Berüdjihtigung der 
Kirchengeſchichte. 

Durch den Katechismus-Unterricht ſoll der Schüler in die 
Glaubens-, Sitten- und Heilsmittellehre der katholiſchen Kirche als 
ein organiſches Ganzes eingeführt werden, es ſollen ihm die Grund— 
wahrheiten des chriſtlichen Glaubens zum Verſtändnis gebracht und 
Wille und Herz für dieſelben gewonnen werden, daß fie ihm Richt— 
ſchnur für das Leben werden. 

Der Katehismud-Unterricht hat bei jeinem Beginne dad nädhite 
religiöie Bedürfnid des Kindes zu befriedigen: 

a. bezüglich der Erkenntnis, indem derjelbe, grundlegend für den 
weiteren Unterricht, die Hauptwahrbeiten der dhriftlichen 
Religion nah dem Maße der findlichen Einſicht vermittelt, 

b. bezüglich ded Willens, indem er das Kind mit den Gefühlen 
der Ehrfurdt, des Bertrauend, der Dankbarkeit und Liebe 
gegen Gott erfüllt und mit beilfamer Furcht durchdringt, 

c. bezügli der religiöſen Uebungen, indem er einerjeitd den 
Geiſt des Gebetes in die Seele jenft und andererfeitö für die 
gewöhnlichen täglichen Hebungen ſowohl dad Bedürfnis weckt, 
ald auch das ſachliche Verſtändnis erichlieht. 

Der Katehismus-Unterricht hat indbefondere die Aufgabe, die 
Umrifje der katholiſchen Glaubens-, Sitten: und Heilmittellehre im 
einer Weiſe darzulegen, daß fie allmählid im kindlichen Geifte als 
jene Grundrahmen ſich befeftigen, in welchen alles Weitere leicht 
untergebracht werden fann. 

Zur Vorbereitung auf die erſte heilige Kommunion tft ein 
eigentliher Kommunion: Unterricht nothwendig, der fidh jedoch nicht 
auf den Unterricht über das heilige Altardtaframent beſchränken, 
fondern auch einen ausführlihen Beichtunterricht in ſich begreifen fol. 

An Stelle ded Unterrichted über die fogenannten Unterſcheidungs— 
lehren möge der Kommunion-Unterricht zugleich eine Rekapitulation 
der ganzen fatholiihen Glaubenslehre fein und die liturgiihe Er— 
Märung der Geremonien, Fefte ded Kirchenjahres in fich ſchließen. 

Der Katehiämus-Unterricht tritt mit Beginn ded VI. Schul» 


133 





jahres in wödentlih 2 Stunden cin, welde Zabl im VII. beibehalten, 
im VIII. dagegen mit Rüdfiht auf den Kommunion-Unterriht auf 
wödhentlih 5 Stunden erhöht wird. 

Die Kirchengeſchichte hat nur ſoweit Berüdfihtigung zu finden 
ald es zum Verftändnilfe der kirchlichen Lehre nothwendig erfcheint 


4. Perifopen-Erflärung. 


Die Evangelien und Epiftel find ein ſehr wichtiges Hilfämittel 
für den Religiond-Unterriht und für die hriftlihe Erkenntnis. 

Es iſt deshalb jehr zweckmäßig, wenn das Evangelium und 
die Epiftel am Sonnabend den Kindern der Oberflafje erklärt wird. 

Zu diefem Behufe muß jedes Kind ein Cvangeliarium in 
Händen haben. 

Durd die Erklärung der Evangelien und Epiftel werden dem 
Gedächtniſſe der Kinder zugleich leicht faßliche bibliſche Stellen ein- 
geprägt und ihnen als ein Stärfungs- und Grbauungdmittel auf 
ihren Lebensweg mitgegeben. 

Der Unterriht in Zejung der Evangelien und Epiiteln 
beginnt in der Regel mit Beginn des fiebenten Schuljahres, kann 
aber, je nady der Befähigung der Schüler auch ſchon früher auftreten 
und wird in wöchentlich einer Stunde ertheilt. 


5. Anleitung zu den gebotenen Religionsübungen. 


Die Gewöhnung der Kinder an ein religiöjed Leben muß der 
Grund: und Schlußttein alles Religiond:Unterrichtes fein. 

Auf die Ausübung der Religion muß derjelbe (ja noch mehr) 
Eifer verwendet werden, als auf das Wiffen derjelben. 

Es müſſen nämlidy zwei Abwege vermieden werden: 

Man darf den Kindern einerjeit3 fein todtes Wifjen der Re— 
ligion beibringen und andererjeit3 darf man ſich nicht mit bloßen 
äußeren Uebungen begnügen. 

Daher bedarf es beijonderer Anleitung, damit die Kinder ſich 
gewöhnen: 

1) gern und andächtig ihre täglichen Gebete zu verrichten, 

2) gewiffenhaft und mit Verjtändnis und Andacht am öffent: 

lihen Gottesdienfte theil zu nehmen und 

3) öfterd im Jahre mit gehöriger Vorbereitung und Andacht 

die heiligen Saframente der Buße und des Altard würdig 
zu empfangen. 

Eine bejondere Stunde ift dafür nicht anzujeßen, die bezeich- 
nete Aufgabe ift vielmehr in den Religionsftunden zu gelegener Zeit 
und bei entipredhender Gemüthsſtimmung zu löſen. 

I. In dem „Berzeichniffe der beim Taubſtummen-Unterrichte 
braudbaren Lehrmittel” find unter 1 „für den Unterricht in der 
Religion“ ftatt der dafelbjt benannten beiden Bücher aufzuführen: 


734 


1) Weißweiler, erfter religiöier Unterricht, 

2) Güpper, Lehr- und Gebetbüchlein, 

3) Graf, Haupt-Katehismus. 

III) Die NMeberficht über die Lehrgegenftände ıc. lautet bei 
„A. Religion” wie folgt: 

















= lele|l.|2|8|® 
= = = = ——2 2 — 
E e|e ee #8 
ss 8 815189189|® 
= [EJE|>P|Si5|5 
1) Beſchreibung bibliicher Bilder . . & 4 4 | en te | —— 
. Sem.) ) 
2) Bibl. Gefhihte --- - » — | — | 4| A| 31 3 — 
3) Katehismus-Unterriht mit Berid- 
fihtigung der Kirchengeſchicht — — — — 21215 
4) Perikopen Erklärung... — —-—|i—-i-!|—-|1jl 





J.Nr. III. a. 2587/83. 

Borftehender Lehrplan wird, nachdem er unter dem 4. Auguft cr. 
J.Nr. 4248/83 O. P. die Genehmigung des Herrn Ober-Präftbenten 
der Provinz Sachſen erhalten hat, hiermit ausgefertigt. 

Merjeburg, den 24. September 1883. 

Der Landes-Direktor. 
Graf von Winhingerode. 


C 


Der Lehrplan der adtklajfigen Taubſtummen— 
Anftalt zu Hildesheim. 
I. Unterftufe. 
1. bis 4. Schuljahr. 
Aufgabe und Ziel. 

Bon der Anjhauung ausgehend, Hineinbildung des Den- 
fens in unjere Spradhe und Grzeugung einer harmoniſchen 
Geifted- und Sprahbildung im Gebiete der Anſchauung, ähnlich 
derjenigen des vollfinnigen Kindes beim Eintritte in das jchulpflid- 
tige Alter. 

Der Unterricht ift vorwaltend an die Anihauung und das Leben 
angeichloffene Denk- und Sprahübung behufd der Begründung 
und naturgemäßen Anbahnung einer einheitlichen Geiſtes- und 
Spracdentwidelung jomeit, daß die taubftummen Schüler zu einem 
ſachlich geordneten Clementarunterrihte in ſprachlich zuſammen— 
hängender Form in der Weiſe, wie bei hörenden, befähigt werden. 

Für die Spradbildung ift die Unterftufe ald die vorberei> 
tende und grundlegende zu bezeichnen. Den Unterrichtöftoff 


135 


bietet faft ausjchließlic das Gebiet der Anihauung nah dem Maße 
der unmittelbaren Wahrnehmung, der fortichreitenden Denkfähigkeit 
und des Interefjed, bezw. Sprachbedürfniſſes der Schüler. 

1. Schuljahr. 

Erftes Halbjahr. 

Sprahliher Vorbereitungs- oder Spredfurfuß. 

Unterrihtögegenftände: 

1. Artifulation oder Kautbildung und Abfeh- und Sprech— 
übung, verbunden mit Leſe- und Abſeh- und Schreibübung. 
24 Stunden. 

2. Schreiben auf der Tafel. 4 St. 

3. Gymnaſtiſche Hebung, Spiel und Ausgang. 2 St. 

Dad Ziel ift: 

1. Spreden und Abjehen, Zeilen und Schreiben, bezw. ſchrift— 
liche Bezeichnung aller Laute einzeln und in leichten Verbindungen 
zu Silben, Wörtern und einfahen Wortverbindungen und 

2. Berftändnid und Aneignung einiger der einfachſten laut» 
ſprachlichen Bezeihnungen für das dringendfte Sprahbedürfnid und 
den täglichen Verkehr in der Schule, im unmittelbaren Anſchluſſe an 
das Thun und die Anſchauung der Schüler. 

NB. Der einzuübende Spradftoff wird vom Lehrer in die 
Sprachbücher der Schüler eingetragen! — Häuslihe Beihäftigung 
dur Uebung im Schreiben und Abjchreiben. 

Zweited Halbjahr. 

An die Anſchauung angejchloffene 


Sprech- und Spradhübung. 

Auf ga be: Dem Fortichritte im Sprechen folgend, Anbahnung 
ded Denfend in einzelnen Morten, Mortverbindungen und den 
Grundformen des einfahen Satzes — und Aneignung der Spradhe 
für das nächſte und dringendfte Bedürfnis, 

Gegenftände des Unterrichtes: 

1. Spreden. 10-6 &t. Steigerung der Spredfähigfeit 
joweit, dab dad Spreden der einzuübenden und anzumendenden 
Wörter, Wortverbindungen und einfahen Sätze mit den darin vor— 
fommenden Konjonanten:Berbindungen ohne Schwierigkeit, lautrein, 
mit richtiger Dehnung und Kürzung der Vokale und Betonung der 
Silben erfolgt. — Erlernung der drudicrift. 

2. An die Anſchauung angeihloffene Sprahübung. 14 bis 
18 Stunden. 

a. Dem Fortihritte im Sprechen folgend und an die Anſchauung 
und dad Leben fih anſchließend, allmähliche Einübung der Sprade 
für den Verkehr in der Schule in einfachen Phrafen, Sägen und Fragen, 

b. Succeifive Einübung der Bezeihnung für die befannteften 


736 


Gegenftände und Perfonen im Kreife der täglihen Wahrnehmung 
der Schüler, ihre hauptſächlichſten und augenfälligiten Thätigkeiten, 
Eigenihaften, Theile, Stoffe ıc. und prädilative Verbindung 
derjelben zur Bezeihnung der Anihauung in einfahen Sägen 
im Anſchluſſe an die Sade. 

c. Stufenmäßig fortjchreitende Einübung der bei der Bezeich— 
nung durch Wortverbindungen und der prädifativen Berfnüpfung 
der erlernten Wörter in den Grundformen des einfahen Satzes 
nah und nah zur Anwendung fommenden grammatiſchen Ber- 
bindungd= und Beziehungdformen und Formwörter und Uebung 
im Gebraude derjelben zur Bezeihnung von Anſchauungen, welde 
die Schule und das tägliche Leben bietet, bid zum Können. — 
Miündlihe und Schriftliche Uebung. 

3. Schreiben. 4 St. Kleines und großes deutſches Al— 
phabet, in Wörtern und Sätzchen, mit der Feder, behufs Befähigung 
es Schüler, Sprachſtoff jelbit leferlih in ihre Hefte eintragen zu 
Önnen. 

4. Turnen (Knaben) mit Abthl. II. 2 St. 

5. Zeichnen (Knaben). 2 St. Vorübung auf der Tafel. 

6. Handarbeit (Mädden). 4 Et. Striden. 

Ziel: Deutliches und fihered Benennen der befannteften Dinge 
und Perfonen in der unmittelbaren Umgebung und Bezeihnung der 
augenfälligiten Ericheinungen und Vorgänge an ihnen in einfachen 
— ſowie Aneignung der Verkehrsſprache für das nächſte Be— 
dürfnis. 

2. Schuljahr. 

Aufgabe: Allmähliche Hineinbildung des an die Anſchauung 
angeſchloſſenen Denkens in die Formen des erweiterten und 
zuſammengezogenen einfachen Satzes und Uebung der 
Sprache im Anichluffe an das Leben bis zum Können. 

Gegenftände: 

1. Sprebhübung. 6 St. Die ES predfertigfeit ift durch fort- 
gejegte Uebung zu fteigern, jo dab die zur Cinübung und Anwen— 
dung fommenden Wörter und Wortverbindungen, erweiterten ein= 
fahen und kurzen zufammengezogenen Säge fiher abgeſehen, leicht 
verbunden mit richtiger Betonung geſprochen bezw. gelejen werden. 

2. Sprahübung im Anichluffe an die Anihauung und das 
Leben, verbunden mit Leſe- und jchriftliher Sprahübung. 18 St. 

a. Freie Sprahübung — Im Anſchluſſe an die Er- 
Iheinungen und Borgänge im Schulleben weitere Einübung der 
Sprade für den täglichen Verkehr in den Formen ded erweiterten 
und zufammengezogenen einfahen Satzes. 

b. Evcchto tmenübung. — Succeffive, der logiſchen Ent- 
widelung entipredend fortichreitende Cinübung der Formen ded er» 
weiterten und zulammengezogenen einfachen Saped (ef. dieſe: 


137 





Röpler, erfted Leſe- und Sprahbud), an dem dur die Anjchauung 
und dad Leben gebotenen Stoffe in bejchreibender, befehlender und 
fragender Form mit den dabei zur Anwendung kommenden lei: 
teren Formen der Gorjugation, Deklination und Gomparation, 
Fürmwörtern, Bindewörtern und jonftigen Partikeln (hierbei Be- 
nugung der Bilder von Barth u. a.). 

ec. Anihauungd-Denft- und Sprahübung, im un 
mittelbaren Anjchluffe an Gegenftände und Vorgänge der Anſchauung, 
Gethanes und Wahrgenommenes,. 

Klärung ſchon vorhandener und Bildung neuer Anſchauungs— 
porjtellungen aus dem Gebiete der nächſten Umgebung, wie aud) 
leichter Begriffe aus diejen und Einübung ihrer her ee 

Anleitung zur richtigen Verbindung derjelben nach Maßgabe 
der Anjhauung, bezw. Uebung in der Bildung fi allmählich er: 
weiternder Urtheile mit nach und nad eintretenden neuen logiichen 
Beziehungen, und Aneignung der ſprachlichen Bezeichnungen in den 
entiprehenden Satz- und Beziehungsformen (hier tritt die Sprach— 
formenübung, ef. b, hinzu, um die betreffenden Sprachformen zum 
weiteren Verftändnifje zu bringen und einzuüben); 

Uebung im Verſtändniſſe und Gebrauh der gewonnenen 
Sprade und ſprachlichen Formen im Gebiete der Anſchauung und 
des Denfend, und zwar von einzelnen Sägen, mit den entipreden- 
den Frageformen, zur Aneinanderreihung zweier und mehrerer, biö 
zu kleinen Bejchreibungen, bezw. furzen Geſprächen über einen 
Gegenftand oder Vorgang fortichreitend; dabei zugleih allmähliche 
gelegentliche Bereicherung und Erweiterung ded Dentinhalte® und 
der Spradhe durch Bezeihnung neuer Wahrnehmungen und Ein- 
führung neuer Formen nad) Maßgabe des Interefjes und Sprach— 
bedürfnified der Schüler. 

3. Schönſchreiben. 4 St. Deutide Schrift. Buchitaben- 
formen nad Henze, in Wörtern und Sätzen. 

4. Zeihnen (Knaben). 2 St. Stigmographiih, im Bude, 

5. Turnen (Knaben). 2 St. 

6. Handarbeit (Mädchen). 4 St. Striden. 

Das Ziel ift erreicht, wenn die Schüler felbftändig ihre Ur— 
theile, Wünfche ꝛc., kurz ihr bewußtes, Flargewordened Denken in 
einfahen Sägen ausſprechen können. 


3. Schuljahr. 

Aufgabe: 

a. Neben der weiteren Hineinbildung ded Denkens der 
Schüler in unjere Sprache durch Einübung neuer Formen der 
Umgangdiprahe und durch allmählicdhe Erweiterung des Sprad): 
verftändnifjed auf noch unbekannte und jchwierigere Formen des er— 
weiterten einfahen Satzes, ſowie auf die leidhteren Formen ſowohl 


738 


des zujammengejeßten Sapes, ald ded Sapgefüged und zwar nicht 
bloß in beſchreibender, jondern auch erzählend mittheilender und 
fragender Ausdrucksweiſe, 

b. einbeitlihe Weiterentwidelung ded Denkens in der 
Sprade im erweiterten Wahrnehmungd- und Erfahrungsgebiete durch 
Bildung neuer Vorftellungen und logifher Kombinationen und An— 
eignung ihrer Bezeichnung, und 

ec. Denk- und Sprahübung im Anihluffe an die Ans 
Ihauung und das Leben zur Steigerung der Fertigkeit im Verftändniffe 
und Gebraude der gewonnenen Sprache biß zu der für den Verkehr 
nöthigen Geläufigfeit. 

Gegenftände: 

1. Sprehübung. 4 St. Fortgejegte Steigerung der Sprech— 
bezw. Abſeh- und Lejefertigfeit dur gymnaſtiſche Athmungs-, Laut— 
und Betonungdübungen, ſowie durch Sprechen und Leſen des zur 
Einübung fommenden Spradftoffed behufs Ueberwindung der mecha— 
niſchen Schwierigkeiten im Satzſprechen, Erzielung möglichſter Deut» 
lichkeit und Geläufigkeit. 

2. Anihauungs-Denf- und Spradübung. 16 St. 

a. Freie Sprahübung: Erweiterung der Sprade für den 
Verkehr im Anichluffe an das in der Schule Borfommende, ſowie 
an Wind und Metter, Zeitwechſel, Ericheinungen im Freien, neue 
Beobachtungen auf Ausgängen ꝛc.; freie Unterhaltung in konver— 
firender Form über Wahrnehmungen und Vorgänge im Schul: 
leben und Uebung der Schüler in Felbftänbigen ittheilungen und 
Fragen, beionderd Anleitung und Uebung in erzählender Sprady- 
form, erit in einzelnen Säßen, dann in Aneinanderreihbung mehrerer 
zu Keinen Erzählungen. 

b. Spradformenübung: Weitere Uebung, Befeltigung 
und Geläufigmahung der bereits befannten und allmählide Ein» 
übung der noch unbekannten Wort: und Berbindungsformen im 
erweiterten einfachen und zufammengezogenen einfadhen Sate, jowie 
derjenigen leichteren Formen des zuiammengejeßten Satzes und 
Sabgehünes, für welche das Denken der Schiller bereitö entwidelt 
it, jowie Aneignung und Geläufigmahung der durch die fort: 
Ichreitende Denf- und Spradhentwidelung nah und nah zum 
Derftändniffe fommenden und zum Bedürfnilfe werdenden neuen 
Formen der Wortbildung und lerion, der Saperweiterung und 
Satverbindung. 

c. Anſchauungs- und Sprachübung, verbunden mit 
Leſen und ſchriftlicher Sprahübung. Bezeihnung neuer Gegen: 
ftände, Erſcheinungen und Vorgänge, wie Zeit und Gelegenheit 
beiondereö Intereſſe oder Bedürfnid dazu Veranlaſſung bieten, und 
ſich daran ſchließende, allmählich zu fleinen Beichreibungen und Er— 
zählungen erweiternde Beiprehung einzelner derjelben unter Be— 


1739 





rüdfihtigung des fachlichen und urſachlichen Zuiammenhanges, be- 
ſonders des Zwedes und Gebrauches, der Urfahe und Wirkung, des 
Grunde und der Folge, der Entftehung und Zeitfolge ıc., zur 
fortichreitenden begrifflihen und logijchen Entwidelung ded Denkens, 
jowie zur Uebung, Bereicherung und Klärung ded Spradhverftänd- 
nifjed, zur Erweiterung der Sadfenntnid und Steigerung der 
Denkfähigfeit in der Sprache, zur Anbahnung ded Berftändnifjes 
von Gedantenreihen und eined zujammenhängenden Denkens und 
Sprehend in ſachlich und logiſch geordneter Folge und Verbin: 
dung über Gegenftände und Vorgänge der Anſchauung, wie aud) 
über Wahrgenommenes und Erlebtes. 

Daran anſchließend Leſen ıc. von fleinen Beſchreibungen und 
—— ſowie mündliche Uebung im Fragen und in der 
freien Reproduktion, Uebung im Öiktandoichreiben und in 
Ihriftlider Darftellung. s 

Außerdem im Anſchluſſe an die Reitzeiten: Beſprechung 
einiger biblijher Bilder, bezw. Erzählung einzelner 
bibliiher Geſchichten in einfachſter Form. 

NB. (#leibige Ausgänge zur Einſammlung neuer und Elarer 
Sachkenntniſſe, zur Erweiterung des Sprachſchatzes und zur Uebung 
der Sprache. — Daneben Benutzung von Bildern für den An- 
Ihauungsunterriht. — Wörter: und Sprachbuch für neue Ausdrüde 
und Formen.) 

3. Rechnen. 4 St. Addiren und Subtrahiren bis 100, 
oder: die 4 Spezies in Ginern bis 10, in Zehnern bis 100 und die 
Zahlen bis 100. 

4. Schreiben. 4 St. Deutide Schrift in Süßen. 

5. Zeichnen (Knaben). 2 St. Gradlinige Verbindungen. 

6. Qurnen (Knaben und Mädchen) a 2 St. 

7. Handarbeit (Mädchen). 4 St. Striden. f 

Das ſprachliche Ziel ift erreicht, wenn die Schüler die 
Sprache für die gewöhnlichen Bedürfnifje ihres Lebens anwenden, 
fi) über die befannteften Ericheinungen, Dinge und Vorgänge in 
ihrem Wahrnehmungöfreife in einzelnen Sägen und Sapverbin- 
dungen verſtändlich auszudrüden im Stande find und einfache Mit: 
theilungen und Fragen anderer im Anjchluffe an ihre Wahrnehmung, 


4 


ihr Thun ıc. veritehen. 
4. Schuljahr. 

Aufgabe: Fortjegung der einheitlichen geiftig = Iprachlichen 
Entwidelung a. durch Bereicherung des Denkinhaltes aus dem Ge- 
biete der Anjchauung und des täglichen Lebens und Verfehres der 
Schüler, begriffliche Weiterentwidelung desjelben und Bildung von 
Gedanfenreiben und b. durch weitere Hebung und Aneignung der 
Sprade jowohl für den Verkehr, als für die Erſcheinungen, Hand» 


740 





lungen und Borgänge im Gebiete der Wahrnehmung und Erfah- 
rung der Schüler, in einfahen Sägen, jowie in den leichteren 
Kormen der Saßverbindung und des Satzgefüges joweit, dab die 
Schüler im Stande find, zujammenhängende — Beſchreibungen 
von Gegenſtänden und Erzählungen von Vorgängen im Gebiete 
ihres Denkens zu verſtehen, in eine einfache Unterredung über ſolche 
einzutreten und ſich ſelbſt über ihre Wahrnehmungen, Handlungen 
und Erlebniſſe in ſachlich-logiſcher Gedankenfolge und Verbindung 
in Sätzen verſtändlich mitzutheilen. 

NB. (Die Erlernung und Uebung der Sprache geſchieht auch 
bier noch vorwaltend auf praftiihem Wege, d. h. fie wird im An— 
ihluffe an die Sache gegeben, eingeſprochen und angewendet; dod) 
ift nun audy die Reflerion auf die Korm beim Gebraude je länger 
deito mehr in Anipruch zu nehmen. Audy tritt von jegt an ſchon 
nad) und nach zu der uriprünglichen Bedeutung einzelner Wörter, 
d. h. derjenigen, in welcher dieje zuerit fennen, veritehen und ges 
brauchen gelernt worden find, gelegentlich die Anwendung derielben 
in einer andern, ebenio die Vertauſchung eines Ausdrudes mit 
einem gleichbedeutenden, ſynonimen, und endlih nad und nad) 
zleihfalld die Umformung und Umbildung einzelner Säße und 
Satverbindungen, bezw. der Ausdrudf eines Gedanfens in verichies 
dener Korm. Es beginnt alio die Weiterbildung der Form der 
Sprache aus ihr und durch fie jelbit und die Uebung der Schüler, 
dasſelbe in verichiedener Meile zu jagen.) 

Gegenftände: 

l. Sprechübung. 3 St. Steigerung der Sprechfertigfeit 
zum leichten und ES he eg Spreden und Leſen von 


Sägen mit quter Vetonung. — Der Uebungsitoff iſt vorwaltend 
dem Spraditoffe der folgenden Gegenitände sub 2 und 3 zu ent— 
nehmen. 


NB. (Die Abjebfertigfeit it jelbitveritändlid in Zulammen- 
bang und Harmonie mit dem Fortichritte der ſprachlichen Ent— 
widelung zu fteigern; doc) find im Intereffe der Vervollkommnung 
deöjelben event. auch beiondere Uebungen nicht nur im Abjehen 
neuer und jchwieriger Wörter, jondern namentlid aud im raſchen 
und fiheren Auffaſſen, Nachſprechen, bezw. Niederichreiben von er— 
weiterten Sätzen und Sabverbindungen vorzunehmen.) 

2. Anſchauungs-Denk- und Sprahübung. 16 St. 

a. Freie Sprahübung 4 St. Zur Uebung und Er: 
weiterung der Sprache für den Verkehr, beionderd zur Anbahnung 
zujammenhängender Mittheilung und Konverjation, beſchrei— 
bende, erzäblende und fonverjirende Sprahübung, ver» 
bunden mit ſachlicher Belehrung, Begriffd- und Wortbildung, Ans 
wendung und Einübung neuer Auddrüde und Sprachformen, bezw. 
Bezeihnung der Sache in anderer Ausdrudsweile oder Anwendung 


741 





eined Ausdrudes in anderer Bedeutung, im Anichluffe an das Schul: 
und häusliche Leben, bejondere Eriheinungen und Wahrnehmungen 
im weiteren Anſchauungskreiſe, Vorgänge und Erlebnifje außerhalb 
der Schule, auf Spaziergängen u. dal. 

b. Beihreibende Sprachübung, verbunden mit Lejen 
in jhriftliher Sprahübung. 6 St. Bon der Wahrnehmung aus- 
gehende, der Faſſungskraft und Spradfähigfeit der Schüler ange- 
mejjene belehrende Beiprehung von Gegenftänden und Perſonen, 
intereffanten Erjcheinungen und Vorgängen aus allen Gebieten und 
Zeiten der Anihauung der Schüler, ſowie aus verſchiedenen, der 
findlichen Auffafjung zugänglichen Kreifen und Verhältniffen des 
Lebend — vorherrichend nad der Wirflichfeit und eventuell diefer 
entiprechenden Bildern: 

. ‚zur Bereiherung und Weiterbildung des Begriffd- und Wörter: 
ſchatzes und zur Hebung des jelbitändigen verbundenen Denkens 
und Sprachgebrauches; 

zur Grzeugung und jubjeftiven Abrundung, logiihen Ver— 

fnüpfung und begrifflihen Ordnung der elementaren Sachkennt— 
niffe über die befannteften und widhtigften repräfentativen Gegen— 
ſtände ıc., und 

zur Steigerung der Fertigfeit zufammenhängenden Denfens 

in den leichteren Formen des zulammengejegten und gefügten 
Sabes; 
zur Erweiterung ded Verftändnifjes der leßteren, entiprechend 
der fortichreitenden logiihen Entwidelung, auf die in der Ele— 
mentariprache Anwendung findenden N ee und endlid) 
zur Anbahnung eines denfenden Leſens. 

ec. Erzählende Spradbübung. 3 St. Zur weiteren 
Einführung in das Verſtändnis der elementaren erzählenden Sprach— 
form: Uebung im Auffaffen und Nacherzählen vorerzählter und be- 
ſprochener einfacher und furzer intereffanter Erzählungen, Märchen 
und Rabeln und Yejen einzelner, verbunden mit Uebung im Ab— 
fragen und Ichriftlicher Neproduftion. 

d. Spradformenübung. 3 St. Im Anjdluffe von a—c: 
Ginübung der zur Anwendung fommenden neuen Sprachformen, 
bejonder8 der Wort: und Sagbildung mit den betr. Bindewörtern, 
Satumformung und Umbildung. 

3. Bibliihe Geſchichte. 3 St. PVerftändnid und Ans 
eignung einer fleinen Anzahl leichter bibliiher Geſchichten des 
alten und neuen Teſtamentes in einfacher Spradhform (cf. 5. B. 
Köbrih, Später Hill, mit Auswahl). Freies MWiedererzählen und. 
Abfragen. Cinübung der 10 Gebote, des eriten und des zweiten 
Artikels, leichter Sprüche und einfacher Gebete. 

4. Rechnen. 4 St. Die 4 Spezied bid 100. eines, ein- 
fach benanntes und angewandte Rechnen. 


1884. 49 


742 

5. Schreiben. 2 St. Deutihe und lateiniſche Schrift. 

6. Zeichnen. Knaben 2 St. — Mädchen 2 St. Gerab- 
linige Verbindungen. 

7. Turnen. Knaben 2 St. — Mädchen 2 St. 

8. Handarbeit. Mädchen 4 St. Säumen, Nähen, Häfeln. 

Bei Abjolvirung diefer Stufe joll Denken und Sprechen eine 
einheitliche Ihätigfeit geworden und die Denk- und Spradentwide- 
lung der Schüler in allen Richtungen angebahnt fein, jo daß die 
Sprade denjelben in ihren elementaren Kormen und Verbindungen 
organiich und joweit geläufig ift, daß fie ſich über ihre Bedürfnitfe, 
Wahrnehmungen und Erlebniffe in Säben auszuiprehen und au 
einer zujammenhängenden Unterredung über Gegenftände und Vor: 
gänge der Anſchauung im Gebiete ihrer Sadyfenntniffe mit Erfolg 
zu betheiligen vermögen. 

Auf diefer Grundlage bat der Unterricht der folgenden Stufe 
die Geifted- und Epeachentwidtelumg einheitlich und harmoniſch 
weiter zu bilden. 

I. Mittelitufe. 
5. und 6. Schuljahr. 


Durd einen geordneten Anihauungsunterridt, welcher 
auf diefer Stufe Kir die Erweiterung der Geiſtes- und Sprach— 
entwidelung im elementaren Denfgebiete, bezw. für die fachliche und 
Ipradhliche Begründung des Unterrichtes der folgenden Stufe, den 
Hauptgegenftand bildet, in Verbindung mit Spradformen- 
übungen, Leſe- und Sprahunterriht, mündlidher und ſchrift— 
liher Sprahübung, und durch den ſonſtigen auf diefer Stufe 
eintretenden Sach- und Sprachunterricht find die Schüler mit 
Hilfe der Sprade (dur logiſche Verarbeitung und Weiter: 
bildung des gewonnenen Begriffd- und Gedanfenichates in Verbin: 
dung mit der Umformung und Umbildung des ſprachlichen Aus- 
drudes und der Einübung neuer Kormen der Wort- und Satzbil— 
dung) nad) und nad) ſoweit zu fürdern, daß fie die gewöhnliche 
Verkehrs- und die elementare Bücheripradye ficher verftehen und fich 
über ihre Wahrnehmungen und Erlebniffe in den Formen derjelben 
verſtändlich auszudrüden vermögen, ihnen aljo das Denfen in 
unjerer Sprade und der Gebraud derielben im elemen- 
taren Gebiete ihres Denkens foweit geläufig ift, daß dieſe 
jelbft das Mittel gut weiteren geiſtig-ſprachlichen Ausbildung 
für's Leben auf der DOberftufe werden nnd hier ein Unterricht wie 
in der Volksſchule eintreten kann. 

Die Aufgabe ift alfo: Einheitliche geiſtig-ſprachliche Weiter: 
bildung auf Grund der bisherigen Denfentwidelung und erweiterten 
Anihauung mit Hilfe der Sprache foweit, daß ein Unterricht in der 
Sprade und durch diefelbe in den Gegenftänden der Volksſchule 


743 
dur welchen die Bildung zu dem für’d Leben nöthigen Abichluffe 
gelangt, möglid wird. 

Der Unterriht diefer Stufe ift Glementarunterridt; er 
entipricht dem Unterrichte der Unterftufe der Volksſchule. Stofflid 
bat er das Denken der Schüler im Gebiete der Anihauung und 
Erfahrung nicht nur zu ergänzen und zu klären, fondern aud in 
Zufammenhang und begrifflihe Ordnung zu bringen, fo daß eine 
ausreichende und fichere Bafis für den Unterricht auf der Oberftufe 
gewonnen wird. In ſprachlicher Hinſicht ift die 2. Stufe alö die 
der Erweiterung und allmählihen Vertiefung ded Ver— 
ftändnijjes und der Befeftigung und Geläufigmahung 
ded Gebrauded der Sprache im Gebiete der Glementarbildung 


zu bezeichnen. 
5. Schuljahr. 
Gegenftände: 


l. Spreden: 2 St. Weitere Vervolllommnung befonderd 
im verbundenen und finngemäßen Sprechen und Leſen zujammen- 
bängender Säge. Richtiges Athmen und Paufiren nad) dem Sapbau. 
— Stoff aus den Gegenitänden sub 2 und 3, beſonders; einzu: 
Iprehender Memorir- und fonftiger Sprachſtoff. 

2. Sprade. 16 St. 

a. Anſchauungsunterricht und daran angejchloffened Leſen, 
verbunden mit Sprachformen-, mündlidher und fchriftlicher 
Sprahübung. 10 St. 

Stoffgebiet: Das Haus, feine Umgebung und Bewohner, — 
und der Garten, cf. Rößler, Leſe- und Spradbud, II. Abth. — 
Dad Penjum für die Spradyformenübung cf. dajelbft im Anhange. — 
Die Wort» bezw. Begrifföbildung ift er durch Ableitung und 
Zufammenjegung zu bereihern, das Berftändnid durch Gebraudy 
ſynonimer Bezeihnungen und Anwendung bekannter Wörter in anderer 
(uneigentlicher, abgeleiteter, bildlicher) Bedeutung zu erweitern. Im 
der Sagbildung find nah und nad) die noch nicht aa oder 
noch unbekannten, aber gebräudlicdhften Arten der Sapverbindung 
und ded Sabgefüged mit den entipredhenden Bindemwörtern und die 
Umbildung der Nebenfäge in Sapglieder u.v.v. zu üben; die Um- 
wandlung der direkten in indirekte Mede, der Geſprächs- in Erzähls- 
form (mit der entſprechenden Deklination der Pronomen und Kon- 
jugation der angewandten Verben im Konjunktiv und Konditionalis) 
ift für das Verſtändnis fiher zu machen. 

Die ſchrifthichen Sprahübungen find mehr oder weniger freie 
Reproduftionen und bereiten die Aufjagübungen vor. 

b. $reie Sprabübung. 3St. Belehrung und Sprahübung 
im Anfchluffe an die Ausgänge und Wahrnehmungen auf denjelben, 
bezw. an Bilder, welche die Erſcheinungen der Zeit darftellen, an 
das häusliche und Familienleben und fonftige bejondere Vorkomm— 


49* 


144 





niffe, Erlebnifje und Wahrnehmungen der Schüler, zur Befriedigung 
des Sprachbedürfniſſes und zur weiteren Aneignung der Umgangs» 
ſprache, jowie zur Uebung und Vervollkommnung im Gebraude der- 
jelben in erzählender, fragender und fonverfirender Korm. — Taged- 
ereigniffe; Beginn mit jchriftlicher Aufzeichnung older nad) Anleitung 
und Vorbereitung, jpäter frei (Tagebüch). 

‚© Erzäblender Spradhunterridt. 3 St. Sadlid- 
begriffliche und ſprachlich-ormelle Behandlung von fleinen Erzählungen, 
mit den nöthigen grammatijchen Uebungen, Belehrungen und Bezeich- 
nungen, und Uebung im freien Erzählen, mit Veränderung des 
Auddruded und der Form. 

3. Biblijhe Geihihte. 4 St. Geſchichten alten und 
neuen ZTeftamentes nad Hill — mit Auslaffung der ichwierigeren. — 
Benugung von bibl. Bildern und der Karte von Paläftina. 1. bis 
3. Hauptitüd. Gebote. Sprüche. 

4. Rechnen. 4 St. 4 Spezied bid 1000. Reines, benanntes 
und angewandte Rechnen. 

5. Schreiben. 2 St. Deutidhe und lateiniihe Schrift. 

6. Zeihnen. Kn.2 St. Die gebogene Linie. — Mädch. 2 St. 

7. Turnen. Snaben (I. Abth.) 2 St. — Mädchen 2 St. 

8. Handarbeit. Mädchen 4 St. Nähen. 


6. Schuljahr. 


1. Spreden. 2 St. Fernere Uebung zur Steigerung der 
Abſeh-, Sprech- und Leſefertigkeit; lautreined, leicht verbundenes und 
geläufiged Spredyen mit finngemäßer Betonung und Beadtung ded 
Sapbaues gilt als Ziel. 

2. Sprade. 16 St. Neben der Bereicherung und begriff: 
lichen Weiterbildung des Denkinhaltes und der Erweiterung und Ver: 
tiefung des Spradverftändniffes iſt bejonders die Steigerung der 
Denk: undSpradfertigfeit Aufgabe. Sicherheit im Verftändniffe und 
Geläufigkeit im Gebraudye der Formen der Elementarſprache ift Ziel. 

a. Anihauungsunterriht und Leſen ıc. 10 St. Der 
Wohnort, feine Umgebung und feine Bewohner, cf. Leſebuch von 
Rößler, III. Abth. (Im jelbftändigen und zujammenhängenden Ge— 
braude der Sprade, bejonderd der Formen ded zujammengeiepten 
Satzes und des Sapgefüges ift mehr Fertigkeit zu erjtreben.) 

b. Freie Sprabübung. 3 St. Freie belehrende Be— 
iprehung allerlei Borfommniffe ıc. im MWohnorte und im Wahr- 
nehmungsfreile der Schüler zur weiteren Aneignung und Uebung der 
Spradhe für dad Leben und den erweiterten Verkehr. Vervollkomm— 
nung in der mündliden und jchriftlihen Mittheilung von Tages— 
erlebniffen. Beſondere Uebung neuer Ausdrüde und Spradformen 
in der Konverſation. 


745 





c. Erzählender Sprahunterridt. 3 Et. Logiſche und 
grammatiſche Behandlung nach Inhalt und Form Ihwierigerer Er- 
3ählungen, Fabeln ıc. des Lefebuches (cf. Rößler, Leſebuch III. Abth. 
und für Mittelklaſſen) und Uebung im freien Nacherzählen auch 
anderer nur vorerzählter Geſchichten, verbunden mit Sprachformen— 
übungen und ſchriftlicher Reproduktion. 

3. Bibliſche Geſchichte. 4St. Die Geſchichten alten und 
neuen Teſtamentes nach Hill's kleiner bibliſchen Geſchichte. 1. bi 
5. Hauptftüd ohne Erflärung, Sprüche, Gebete, Liederverſe. 

4. Rechnen. 4 St. Die 4 Spezies im großen Zahlenraume, 
Mehrfach benanntes und angewandtes Rechnen mit einfadhen Brüchen. 
5. Schreiben. 2St. Deutide und lateiniſche Schrift. 

6. Zeihnen. Knaben 2 St. — Mädchen 2 St. Die ges 
bogene Yinte. 

7, Zurnen. Knaben 2 St. — Mädchen 2 St. 

8. Handarbeit. Mädchen 4—6 St. Näben ꝛc. — Knaben 
2St. Gartenarbeit und Handfertigfeitsübung. 


III. Oberſtufe. 
7. uud 8. Schuljahr. 

Aufgabe: Geiſtig-ſprachlich Ausbildung durch Unterricht 
mittelft der Sprade in Sprade, Religion, Rechnen umd 
Weltfunde bis zu dem für's Leben erforderlichen Grave, 

Ztel: Aneignung der für den Verkehr im Leben nöthigen Sprach— 
fertigfeit und des DVerftändniffes der Schrift: oder Buͤcherſprache im 
Denfgebiete der Schüler, ſittlich-religiöſe Ausbildung bis zur Neife 
für die Konfirmation und Aneignung derjenigen Kenntniffe und 
Sertigfeiten, melde zur Orientirung und zum felbftändigen Fort: 
fommen im Leben unentbehrlich find. 


7. Schuljahr. 
Gegenftände: 
1. Religion. 6 St. j 
a. 2St. 1.-56. Hauptſtück mit 
der Erklärung Luther's; Wort- und Sachverſtändnis; Gliederung des 
Inhaltes; — die hauptſächlichſten Bibelſprüche und einzelne Lieder— 
verſe dazu. 

b. Fibliſche Geſchichte. 4St. Altes und neues Teſtament, 
mit Worten der Bibel erzählt. Verſtändnis und Aneignung des In— 
haltes. — Drientirung auf der Karte von Paläftina. 

2. Sprade. 12 &t. i 

a. Spreden. 2 St. Steigerung der Sprech- und Abieh- 
fertigfeit; Einſprechen und Einlefen von Sprach- und Memorirftoff. 

b. Grammatiſcher Unterridt. 2 St. Lehre bezw. Reflerion 


_ 146 


und Hebung, jomweit die Schüler die Sprache haben, um fie im Ver— 
ftändniffe bewußter, jelbftändiger und fiherer zu machen. Im Anfchluffe 
an die Syntar find nah und nad alle Hauptipradhformen durchzu— 
nehmen und zu üben. In Verbindung damit ift die grammatiiche 
Sapzergliederung und Hebung in der Sagbildung, Analyje und Um— 
bildung von Leſeſtücken zu betreiben. 

ec. Leſe- und Spradunterridt. 4 St. Behandlung von 
Leleftoffen für die Mittelllaffe der Volksſchule, dabei zugleich Er— 
weiterung ded Spradformenverftändnifjes und Steigerung der Fähig— 
feit zufammenhängenden Denfend in Gemäßheit der Bücherſprache, 
fowie ded Gebraudes derjelben durch mündlihe und ſchriftliche 
Sprahübung. 

d. Freier Spradunterridt. 3 St. Belebrende und 
fonverfirende Sprahübung im Anſchluſſe an Erſcheinungen der Natur 
und des öffentlichen (jozialen, fommerziellen und ftaatlichen) Lebens ; 
Begriffserflärung und Hebung in der Ausdrucksweiſe der Verkehrs— 
ſprache; Uebung im zufammenbängenden Erzählen befonderer Er- 
lebniffe und Vorgänge in Stadt und Land, gelefener Erzählungen, 
von andern erhaltener Mittheilungen ꝛc. Tagebuch. Privatleftüre. 

e. Auffag. 2St. Freie Reproduftionen, Nahbildungen, Um: 
bildungen in beichreibender, erzählender und Geſprächsform, Briefe. 
— Der Stoff ift theild aus dem Gebiete der Weltfunde (3. B. 
heimatlihe und andere Sagen, faßliche intereffante Erzählungen von 
geſchichtlichen Perſonen; Pflanzen: und Thierbefchreibungen ꝛc.) und 
dem Leben (Ausgänge, Reifen und Ferienerlebniffe, Feſte, Beſuche 
von Sehendwürdigfeiten, Naturereigniffe ꝛc.) zu nehmen. 

. Rechnen. 4St. Bruchrechnen und angewandtes Nechnen, 
bejonderd NRegeldefri und andere Aufgaben aus dem Leben. 

4. Weltfunde 4 St. 

a. Naturkunde 2 St. Pflanzenftunde im Sommer: 
balbjahre; Thierfunde im Winterhalbjahre, dabei Technologiſches 
und Gewerblide®ß. 

b. Geographie. 2St. Die Heimat und Provinz. Preußen 
und Deutſchland. Drientirung über die Erdtheile und Meere auf 
dem Globuß. 

5. Schreiben. 2 St. Deutſche und lateiniihe Schrift auf 
einfachen Linien, in verfleinerter Form. 

6. Zeihnen. Knaben 2 St. Kopiren nad) Vorlagen. — 
Madden 2 St. 

7. Geometrijhe Formenlehre und Zeihnen. Knaben 
2 St. Möglichſt praktiſch. Zugleich Uebung im forreften Denken 
und Ausſprechen. 

8. Turnen. Knaben und Mädchen je 2 St. 

9. Handarbeit. Knaben 2—4 St. — Mädchen 4—6 St. 


147 


8. Schuljahr. 

DRaEnbe 

1. Religion. 8 St. 

a. Katechismus. 2St. Inhaltlich weiter und tiefer gehende 
Beiprehung der 5 Hauptftüde, bejonderd der für’ jpätere Leben 
wichtigiten Gebote und Lehren, und der dazu gehörigen Sprüche, 
ſowie einzelner Liederverſe. — Vorbereitung zur Konfirmation. 

. Erflärung des Sonntagdevangeliumd. 1 St. 
(Zugleih Belehrung über das Kirchenjahr und den öffentlichen 
Gottesdienft.) 

ec. Altteftam. bibl. Geſchichte und neuteltam. Bibel: 
leijen. 3 St. Dabei begrifflihe Berarbeitung des Stoffes und 
Uebung im zujammenfaljenden freien Wiedererzählen. | 

Kirchengeſchichte Jahr und Kirdhenlied '/, Jahr. 
1 St. Ausbreitung und Berfolgung ded Chriſtenthumes in ber 
Apoitelzeit. — Bonifacius; Ausbreitung ded Chriſtenthumes in 
Deutihland. — Verfall der Kirche. Luther; Neformation. Milfton 
in der Neuzeit, äußere und innere. | 

Durchnahme der befannteften der „BO Kirchenlieder” und Ans 
eignung einer Anzahl, bezw. einzelner Verſe derielben. 

2. Sprade. 10 & PRereiherung des Geiſtes mit bilden- 
dem Denfinhalte;, Erweiterung und Vertiefung ded Spradverftänd- 
niſſes nad Begriff und Form; Steigerung der Yelefähigfeit und der 
Redefertigfeit; Vervolllommnung in der Konverjation und im jchrift- 
lihen Gedanfenausdrude für's Leben. 

a. Spreden. 1 St. Fortießung der Spredi und Yeje- 
übung zur VBervolllommnung. | 

b. Zeje- und Spradunterridt. 4 St. Leſeſtoff für 
die Dberftufe der Volksſchule. Grammatiſche Formen-, mündliche 
und ſchriftliche Reproduktionsübung. Privatlektüre. 

c. Freier Sprachunterricht. 3 St. Belehrende Be— 
ſprechung über Verhältniſſe des öffentlichen Lebens (z. B. im An— 
ſchluſſe an Verordnungen der Polizei, Verhandlungen vor Gericht, 
obrigkeitliche Bekanntmachungen und Anzeigen im SKreiöblatte, 
Zählungen, Wahlen, Steuerzettel u. dgl. zur Vermittelung der 
nöthigen Geſetzeskenntnis), über das Arbeitö-, Verkehrs- und Ges 
Ihäftsleben (3. B. Dienft- und Lohnverhältniffe, Wander: und Ar- 
beitäbücher, Märkte, Marftpreite, Eiſenbahnfahrpläne ꝛc.), über 
MWetterveränderung, Tageslänge, Mondwechſel und jeltene Himmels— 
und Naturerjheinungen (cf. Kalender), über Unglüdsfälle, bejondere 
Greigniffe, Auftionsanzeigen, Annoncen ıc., wie fie die Lofalzeitung 
mittheilt, nebit Aneignung der entiprechenden neuen Ausdrüde zur 
Bereiherung der Sprade für’8 Leben. — Uebung in der zu— 
jammenhängenden Konverfation und Erzählung über jolde Stoffe 
zur Vervollkommnung im Gebraudye der Verfehröiprahe. — Tage: 


748 





buch. — Denk- und Sprachübungen im Anſchluſſe an einzelne Be— 
griffe, Ausdrücke und Sprachformen. 

d. Aufſatz. 2 St. Außer Arbeiten in beſchreibender und 
erzählender Korm: Briefe und andere Geihäftsaufläge für's Leben. 

3. Rechnen. 4 St. Uebung in der Löſung von Aufgaben 
aus den verichiedenen Rechnungsarten des angewandten Rechnens 
mit bejonderer Berüdfidhtigung des jpäteren Yebens zur Steigerung 
der Kertigteit und Schärfung de Denkens. 

4. Weltfunde 6 St. 

a. Naturbeihreibung 2 St. Mineralfunde £urz, 
das Bekannteſte und praktiſch Wichtigſte. Menſchen- und Ge: 
fundheitäfunde: 1. Halbjahr. — Zulammenfajjendes über 
die drei Naturreiche zur begrifflichen Klärung, Weiterbildung 
und Drdnung ded Stoffes, mit bejonderer Rückſicht auf's praftiiche 
Leben: 2. Halbjahr. (Event. Beiprehung einiger der für's Leben 
wichtigften Erſcheinungen, Geräthe und Mafchinen aus dem Gebiete 
der Naturlehbre. Im Falle des Zeitmangeld oder dringenderer 
Unterrihtsbedürfniffe find die nöthigften phyſikaliſchen Kenntniſſe 
theils im Anichluffe an das Leſen, theil8 im freien Spradunterrichte 
zu vermitteln.) A 

b. Geographie. 2 St. Die Erde ald Himmeläförper, 
(Mathematiſches, Phufikaliiches), die Erdtheile Europa und feine 
Staaten. Deutſchland. 

c. Geſchichte. 2 St. Biographiih das Wichtigſte und Be- 
fanntefte aus der vaterländijchen Geihiähte bis zur Neuzeit. Uebung 
im Erzählen. 

5. Schreiben. Vacat. (Häuslihe Uebungen nad) Vor— 
ihriften von Henze; Geſchäftsaufſatzmuſter. — Abichrift aus dem 
Buche. Event. Hebung anderer Scriftformen.) 

6. Zeihnen 2 &©t. Knaben: Kopiren nad) der Natur und 
Neißzeichnen. — Mädchen: Kopiren. 

7. Turnen. Knaben und Mädchen à 2 St. 

8. Handarbeit. Knaben: Gartenarbeit und Handfertigfeitö- 
unterriht. 4 St. — Mädchen: Zeichnen, Stopfen und Rliden. 
4—6 St. 

d. 
Lehrplan für die Taubftummen: Anstalt zu Köln. 
VI. Klaſſe, 1. Schuljabı. 
(1880/81. — 10 Zöglinge.) 

Wöchentlich 26 gemeinſchaftliche Lehritunden, außerdem 
3 Stunden Handarbeit für die Madchen. 

I. Artifulation und Abjeben. 


a. Organ-Uebungen; ; ; 
b. Entlodung der Laute, Abjehen derielben ; 


7149 
c. Sprechen und Abſehen von Lautverbindungen, Wörtern, 
kleinen Süßen. 
II. Sprade. 
Es fommt in den Üebungen vor: 
a. aus der Wortlehre: 

1) vom Hauptworte — Perſonen- und Sachnamen im 1. Falle 
der Ein- und Mehrzahl; 
2) das Seichlechtäwort — unbeltimmtes und beitimmtes; 

3) das Eigenſchaftswort im Poſitiv; 
4) vom Zeitworte — Nennform, Präſens der gewiſſen Rede— 
weile, Aktiv, 1., 2., 3. Perſon der Einzahl, 1.—3. Perſon der 


Mehrzahl; 
5) vom Zahlworte — Die beitimmten Zahlwörter 1 bis 10; 
6) vom Fürworte — die perjönlihen Fürwörter ich, du, wir 


im eriten Falle, die befitanzeigenden Fürwörter mein, dein, fein; 


b. aus der Satzlehre: einfahe Sätze. 

Das Subjekt wird ausgedrüdt durd ein Hauptwort, durdy ein 
perjönliches Fürmwort. 

Vom Subjefte wird ausgelagt eine Eigenſchaft, eine Thätigfeit. 

Das Subjeft wird näher beitimmt durd ein befitanzeigendes 
Fürwort, durdy ein Zahlwort. 

Alle Fragen werden furz mit „Ja“ oder „Nein“ beantwortet. 

(Weder auf diejer, noch auf einer folgenden Stufe kann beab— 
fihtigt jein, die Sprachformen in der angegebenen Reihenfolge den 
Kindern vorzuführen. Vorſtehendes foll nur die Summe deſſen 
darftellen, was im 1. Schuljahre in diefem Fache gelehrt wird. Die 
VE Anordnung der Verwendung bleibt der Ausführung über: 
affen. 
III. Leſen. Zuerft in Schreib-, nachher auch in Drudichrift. 

Uebungsitoff bietet zugleid auch für Sprechen, Schreiben und 
Abjeben ar Schreib, Leſe- und Abjeh-Uebungen 
für das erfte Schuljahr der TZaubftummen von N. Weiß— 
weiler.” 

I., II. III. werden verbunden vorgenomnin in wöchentlich 
14 Stunden. 


IV. Anibauungdö-Unterridt. (4 Stunden.) 
Unterhaltungen über Dinge und Modelle, Bilder von Hill, Bohny, 
Cüppers und Schumader, Wilte. 

Die in der Lautſprache bereitö erlernten Wörter und Sätze 
werden bierbei verwendet und Geberden für den Kindern befannte 
Ausdrüde nicht mehr geduldet. 

V. Rednen. 


Sobald die Kinder die Zahlen ausſprechen fünnen, wöchentlich 
(2 Stunden.) 


750 

Im Zabhlenfreije von 1 bis 10: 

a. Feftitellen des Zahlenbegriffes ; 

b. Zählen von Gegenftänden ; 

ec. Abdiren und Subtrahiren. 

Die Zahlen find immer zu ſprechen; jchriftlich werden fie 
anfangs durch Striche, Punkte ıc., ſpäter in Buchſtaben und erft 
gegen Ende des Schuljahres dur Ziffern dargeftellt. 


VI Zeihnen. (2 Stunden.) 

Im eriten Monate wird dazu alle Zeit für ftille Beichäftigun 
ald Vorübung zum Schreiben verwandt, darnach wöchentlich 
2 Stunden. 

Nah „Erſte Beihäftigungen für Fleine Kinder 
zur VUebung ded Auged und der Hand von N. Weiß— 
weiler.‘ 

VII. Schönſchreiben. Seine befonderen Stunden. 

Buchſtaben, Wörter, Säbe, wie fie fi) beim Artifulations- 
Unterrihte ergeben, werden immer möglihit jchön in deutſcher 


Schrift dargeitell. Im erjten Semefter jchreiben die Kinder auf 
die Wand und Schiefertafel, im zweiten auch auf Papier. 


VIII. Zurnen. (4 Stunden.) 

a. Kreisllebungen: Stehen, Gehen, Ordnungs-Uebungen ; 

b. Uebungen auf dem Laufbaume, am Barren, am Rede, an 
der wagerechten Yeiter. 

Syſtematiſch betriebene Turn-Uebungen find für Taubftumme 
in noch höherem Maße für Körper und Geilt zu empfehlen, ala 
für vollfinnige Kinder; unſere Eleinen Zöglinge bedürfen derielben 
aber noch ganz bejonders zur Abgewöhnung ihres meift jchleppenden 
Ganges und zur Aneignung einer freien, gerälligen Haltung; darum 
finden ſich im Lehrplane für die vier unteren Klaffen wöchentlich 
4 Stunden dazu angelegt. Yeider müſſen in den drei oberen Ab- 
theilungen der fnapp zugemeſſenen Zeit wegen 2 Stunden genügen. 


IX. Handarbeiten. (3 Stunden.) 
Striden. 
Häusliche Aufgaben. 
Sobald wie möglich befommen die Anfänger täglich eine ſich 
dem Unterrichte anſchließende Fleine häusliche Aufgabe im Zeichnen, 
Schreiben oder Memoriren. 


VI. Klaſſe, 2. Schuljahr. 
(1880/81 — 12 Zöglinge.) 
Wöchentlich 28 gemeinfchaftlihe Lehrftunden; außerdem 
3 Stunden Handarbeit für die Mädchen. 


751 





I. Artifulation. (4 Stunden.) 


a. Wiederholung und Erweiterung der Organ-Uebungen; 

b. Berbefferung und Befeftigung der Ausſprache einzelner Laute; 

c. Häufung von Konfonanten am Anfange und am Ende 
der Wörter; 

d. Uebungen in der richtigen Betonung und im zeitgemäßen 
Athmen; 

e. Cinübung von Lautverbindungen, Wörtern und Sägen bis 
zur möglichſten Deutlichfeit und Geläufigfeit. 

Außerdem wird bei allem Unterrichte gleihmähig ftrenge auf 
guted Sprechen gehalten; Fehler gegen die Artifulation werden immer 
fofort, wenn auch kurzer Hand verbefjert. 


II. Sprade. (4 Stunden.) 

A. Wiederholung und Befeftigung der Sprahformen, weldye 
im vorigen Schuljahre vorgefommen, zuerit an befanntem, dann 
aud an neuem Stoffe. 

Bei Vermehrung ded Wortſchatzes wird Rüdfiht genommen 
auf dad praftiihe Bedürfnid. Man mählt nur Wörter aus, von 
melden das Kind auf diejer Stufe ſchon Gebrauch maden fann; 
mit jolden, für die ed möglicherweife jahrelang noch feine Ver— 
wendung bat, joll jein Gedächtnis nicht belaftet werden. Immer 
dem Grundiage: „Wenig, aber gut!“ treu, jei man in der Wahl 
des Lehrſtoffes vorfichtig, in der Einübung recht feit. 

B. Neu fommt vor: 

a. Aus der Wortlchre: 

1) Bom Hauptworte — 3. und 4. Fall der Ein- und Mehrzahl; 

2) Bom Zeitworte — Präjend der gewilfen Redeweiſe im 
Aktiv ganz; Befehlform, Ein: und Mehrzahl; das Hilfäzeitwort: 
jein; können, jollen; 

3) Bom Zahlworte — beitimmte Zahlwörter: 11 bis 50; un— 
beitimmte Zahlwörter: viele, fein; 

4) Bom Fürworte — die perfönlichen Fürmörter: er, fie, e8, ihr, fie; 

5) die Vorwörter: auf, an, in, mit, um, aus; 

6) die Bindewörter: auch, und, nit — fondern. 

b. Aus der Satzlehre: 

1) Zum Zeitworte fommen Ergänzungen: Hauptwort im 4. Falle 
(beftimmter und unbeftimmter Artikel), Hauptwort mit einem Zahl- 
worte, Zeitwort in der Nennform; Umftände: des Drted auf die 
Frage Mo? der Weiſe auf die Frage Womit? Woraus? 

2) Einübungen der betreffenden Fragen; die Antworten werden 
im vollftändigen Sage ausgedrückt; 

3) Zulammenziehung von einfahen Sägen. 


152 


III. Leſen. (3 Stunden.) 


Uebungsſtoff zu II. und III. ift entbalten in „Sprad- und 
Leje-Uebungen für das zweite Schuljahr der Taub— 
ftummen von N. Weißweiler.“ 


IV. Anihauungs-Unterriht. (4 Stunden.) 


Hierin fommen zunächſt die im Sprad-Unterrichte eingeübten 
Formen zur Anwendung; neue für den Standpunft der Klaffe 
paflende werden vermittelt. 

&8 finden Beiprehungen ftatt über 

a. Dinge, weldye den Kindern in natura oder in Modellen 
vorgezeigt werden; 

b. Bilder (Hill, Cüpperd und Schumader, Wilke ıc.). Der 
Stoff zu den Unterhaltungen wird den Bildern gruppenmeile und 
möglichft nad den Fahreszeiten geordnet entnommen. 

Die Kinder find im zweiten Semefter ſchon anzuleiten, die ſich 
aus den Belprehungen ergebenden einfadhen Sätze als furze Be— 
Ichreibung zum Memoriren in ein Heft einzutragen. 

V. Umgangdiprade. (2 Stunden.) 

Einübungen der für die Zöglinge auf diejer Stufe pafjenden, 
im gewöhnliden und Schulleben vorfommenden Mittheilungen, Bes 
fehlen, Fragen, Bitten ıc. Nah: Weißweiler, Sprad- und 
Leſe-Uebungen für dad zweite Schuljahr der Taub— 
ftummen. 

Als feititehend muß bier ja on gelten, dab man von den Kindern 
nie ein Zeichen annimmt, falld ſie ſich, wenn aud nur nothdürftig, 
in Worten ausdrüden können. 

VI Rechnen. (3 Stunden.) 

Im Zahlenfreife von 1 bis 50: 

a. Addiren und Subtrabiren mit einftelligen Zahlen; 

b. Multipliziren mit 2, 3, 4 und 5 bei einftelligem Multiplifand ; 

c. Beginn ded Dividirend, Vorſtehendem entiprechend. 

VI. Schönfdreiben. (2 Stunden.) 

Deutſche Schrift: Buchſtaben, Wörter, Säge auf Papier. Außer: 
dem find die Kinder immer anzubalten, jede Schriftliche Arbeit möglichft 
forreft und ſchön auszuführen. Wie man die Zöglinge jept gemöhnt, 
fo hat man fie jpäter. 

VIII. Zeichnen. (2 Stunden.) 

Freihbandzeihnen — nit nah Punkten oder Neg. Klaffen: 
und Einzel-Arbeiten. Striche, Winkel und grablinige Figuren nad 
Vorlagen von Dedenthal auf Papier. 


753 





IX. Turnen. (4 Stunden.) 
Wie Klaffe VII. 
X. Handarbeit. (3 Stunden.) 
Wie Klaſſe VII. 
Häuslihe Aufgaben. 
Dem Unterrichte fih anſchließend: 
a. Memorir-Uebungen, täglidy ein Eleined Penjum; 
b. Montag, Mittwoch, Donnerstag und Samdtag eine Sprach— 
Aufgabe, Diendtag und Freitag eine Neden-Aufgabe auf die 
Schiefertafel. 


V. Klaſſe, 3. Schuljahr. 
(1880/81 — 12 Zöglinge.) 
Wöchentlich 32 en Lebritunden, außerdem 3 Stunden 
Handarbeit für die Mädchen. 


I. Artikulation. (2 Stunden.) 


Außerdem beim Beginne des Unterrichted morgend wie nad: 
mittags eine furze Hebung von 10 Minuten. 

Neben den fir alle Zöglinge gemeinjamen Uebungen im Klar— 
ftellen einzelner Laute, im geläufigen Verbinden derjelben, im mög— 
ihft guten Spreden ganzer Säge mit richtiger Betonung und 
abi ya Athmen werden in den zwei bejonderen Stunden 
namentlich die bei einzelnen Kindern ſich zeigenden Artifulationdfehler 
zu befeitigen gefucht. 

Dabei wird fortgefabren, in allen Unterrichtöfädhern ftets auf 
gutes Spreden zu halten. 


II. Sprade. (5 Stunden.) 


A. Wiederholung der vorgefommenen Formen. 
B. Neu fommt vor: 
a. aus der Wortlehre: 

1) Bom Hauptworte — 2. Fall in Ein- und Mehrzahl; voll 
ftändige Deklination mit dem beftimmten und unbeitimmten Artikel, 
auch ſchon mit beigefügtem Adjektiv; zufammengefepte Hauptwötrter; 
Ableitungen mit den und lein; Bildung des Hauptworted aus 
dem Zeitworte, aud dem Eigenſchaftsworte, Gattungdbegriffe. 

2) Bom Eigenfhaftsworte — die Steigerung; zujammengejepte 
Eigenihaftöwörter; Bildung des Eigenihaftswortes aud dem Haupt: 
worte. 

3) Bom Zeitworte — Perfekt, Imperfekt und Futurum vom 
Aktiv der gewiffen Redeweiſe; bezügliche, unbezügliche und unperfön- 
lihe Zeitwörter; Zufammenfegungen mit: haben, jein und werden, 
fönnen, dürfen, mögen, wollen, jollen, müfjen. 


754 

4) Bom Zahlworte — die beftimmten Zahlwörter bis 100; die 
unbeftimmten: alle, einige; die allgemeinen: etwas, wenig; Ordnungs— 
Zahlwörter. 

5) Bom Fürworte — die perſönlichen Fürwörter im 1., 3. und 
4. Falle; befiganzeigende Fürwörter; hinweiſende: derjelbe, dielelbe, 
dasſelbe, diejer 2c., jener 2c., in allen Fällen der Ein: und Mehrzahl. 

6) Die Vorwörter: über, unter, neben, hinten, zwijchen, vor, von. 

7) Umftandöwörter des DOrted: bier, da, dort, ber, bin; der 
Zeit: jegt, früher, vergangen, jpäter, fünftig — heute, geftern, morgen, 
übermorgen; der Weile: Schnell, langſam, gut, fchlecht, falſch, richtig, 
aufmerkſam, unaufmerkfjam, vorfichtig, unvorſichtig ꝛc. 

b. Aus der Satzlehre: 

1) Nas Subjeft erhält als Beifügung: ein Eigenihaftöwort, 
äjueignendes, hinmweilendes Fürwort, Ordnungs-Zahlwort, ein Haupt: 
wort im 2. Falle, ein Hauptwort mit einem Vormworte. 

2) Das Zeitwort erhält eine Ergänzung im 2., 3. und 4. Falle; 
hierbei fommen auch die in Nr. 1 angeführten Beifügungen vor. 

3) Zum Zeitworte fommen Umftände des Ortes auf die Frage: 
Worin? Woran? Worauf? Wohin? Worauf? Worein? Zu wen? 
der Zeit auf die Frage: Wann? der Weile auf die Frage: Wie? 
Womit? MWoraus? des Grundes auf die Frage: Wozu? Warum? 
Alle einſchlägigen Fragen werden im Sage geübt. 

4) Einfache Säge werden ferner zuiammengezogen und zus 
jammengezogene in einfache aufgelöft. YXeitfaden: Sprad- und 
Leſe-Uebungen für das dritte Schuljahr der Taub— 
ſtummen von N. Weißweiler, zugleih aud für Fach ILL, V. 
und theilweife VII. 





III. Leſen. (3 Stunden.) 


Zwed der Uebungen auf diefer und den folgenden Stufen ift: 

a. Geläufiges Lefen mit klarer Artikulation, richtiger Gliederung 
und Betonung; 

b. Berftehen des Inhaltes der Leſeſtücke in fach» und ſprachlicher 


Beziehung; 

c. Wiederholung und Befeftigung der im Sprad-Unterrichte 
erlernten Formen in bunter Folge. 

Bei Behandlung des Lefeftoffes lafje man die Kinder auch 

a. die geitellten Fragen mündlih und ſchriftlich beantworten ; 

b. jelbft Fragen Itellen über daß Gegebene; ferner übe man 
ſchon das Trennen der Wörter in Silben, das Zerlegen der Sätze 
in Wörter, dad Zerlegen der Wörter und Silben in Yaute. 


IV. Anſchauungs-Unterricht. (4 Stunden.) 


Zu dem Penſum der VI. Klafje mit fachgemäßer Erweiterung 
treten nun: Beiprehungen von Vorkommniſſen aud dem Schul— 
und häuslichen Leben. 


155 





V. Umgangsiprade. (2 Stunden.) 
Penium wie für Klaffe VI. mit ftufenmäßiger Erweiterung. 
Vl Beſchreibung biblijher Bilder. (2 Stunden.) 


Nach Schnorrs Bilderbibel: Geburt Jeſu, Anbetung der Hirten 
und der h. drei Könige, Jeſus im Tempel, Jeſus jegnet die Kind- 
lein, Jeſus erwedt den Jüngling zu Naim, Kreuzigung, Grablegung, 
Auferftehung und Himmelfahrt Seju. 

In mander deutihen Taubftummen-Anftalt unterläßt man 
dieje Uebungen auf der Stufe nod, angeblich, weil es befjer fein 
joll, da man alle Kraft auf die jprachlihe Ausbildung verwendet. 
Bei der Beſchreibung der bibliihen Bilder üben wir, wenn auch 
in der Behandlung das religiöie Element einleitend jo viel als 
möglich vorgefehrt wird, doh auch die Sprade. Muß ed denn 

erade immer der alltägliche Stoff jein, woran dies geihieht? Wir 
een uns, jobald wie möglich unjeren neun= bis zehnjährigen Zög— 
lingen etwas zu bieten, was fie, wenn auch in den kleinſten An— 
fängen, in das Chriſtenthum einführt. Gerade die Taubjtummen 
bedurfen zu ihrer Erziehung der Religion jehr. 

VI. Einübung von Gebeten. (1 Stunde.) 

Außer den im Uebungsbuche für das dritte Schuljahr aufge- 
führten Gebeten: das Kreuzzeichen, dad Baterunjer. 

VII Rechnen. (4 Stunden.) 
Die vier Grundredhnungen im Zahlenfreiie von 1 bis 100, 
aud mit benannten Zahlen, jedoh ohne Verwandlungen. 
IX. Schönſchreiben. (2 Stunden.) 
Wie Klaffe VI. 
X. Zeihnen. (3 Stunden.) 

Klaffen- und Einzelarbeiten. 

Figuren mit geraden und gebogenen Linien auf Papier nad 
Dedenthals Vorlagen. 

XI. Turnen. (4 Stunden.) 

Ordnungs-, Freis und Geräthe-Uebungen. 

Die Kommandos werden mündlich ertbeilt. 

XH. Handarbeiten. (3 Stunden.) 
Mie bei Klafje VI. 
Häuslihe Aufgaben. 
— täglichen Memorir-Uebungen für die verſchiedenen 
Fächer: 

Mittwoch und Samstag: Sprach-Aufgaben in das Heft, 
Dienstage, Freitag: auf die Tafel, 
Montag, Donnerstag: Rechen-⸗, a. 


756 





IV. Klaiie, 4 Schuljahr. 
(1880/81 — 12 Zöglinge.) 


Wöchentlich 32 gemeinſchaftliche Lehrſtunden; außerdem 
5 Stunden Handarbeit für die Mädchen. 

Kür die Artilulation werden von nun ab feine bejonderen 
Stunden mehr angejegt. Die jchon früher angedeutete Hebung beim 
Beginne des Morgen: und Nachmittags-Unterrichtes wird aber nicht 
allein jetzt, jondern die ganze Schulzeit hindurch regelmäßig bei— 
behalten; ebenſo wird der Kontrole über das Sprechen ftetö gleiche 
Aufmerfiamfeit gewidmet. 


l. Sprade. (5 Stunden.) 


A. Ausgiebige Wiederholung der bisher vorgenommenen For— 
men, auch an neuem Stoffe. 

B. Neu fommt vor: 

a. aus der Wortlehre: 

1) vom Eigenihaftsworte — die unregelmäßige Steigerung; 

2) vom Zeitworte — das Plusquamperfeft im Aktiv, das 
Palfiv in allen vorgefommenen Zeiten, dad Mittelwort der Gegen- 
wart, abgeleitete Zeitwörter mit den WVorfilben: ge, be, er, ver, zer, 
zujammengejeßte Zeitwörter mit den Silben: auf, um, ab, wieder ıc. 

3) vom Zablworte — Vermehrung der unbeitimmten Zahl- 
wörter; 

4) vom Kürworte — Deflination desſelben; 

5) vom Vorworte — Vormörter, die Ort und Richtung, Zeit, 
Weile und Kaujalverhältnis vermitteln; 

6) vom Bindeworte — zulammenftellende, entgegenftellende, 
Zeit- und Kaufalverhältnis vermittelnde Bindewörter fommen in 
Anwendung. Ä 

b. Aus der Sablehre: 


1) Anwendung des Mittelmorted der Gegenwart ald Beis 


fügung ; 
i 2) vollftändigere Einübung der Beitimmung des Prädikates 
durch Umftandöwörter der Zeit, der Weile, eine Abftraktion ꝛc.; 

3) die Ergänzung im 4. Falle wird durch ein Fürwort aus» 
gedrückt; Ergänzungen im zweiten Falle, Ergänzungen, mehrere in 
verichiedenen Fällen; 

4) weitere Ginübung der Umftände des Orte, der Zeit, der 
Weile und des Grundes; 

5) Sabverbindungen; mehrere Subjefte, mehrere Prädikate ıc. 


II. Leſen. (3 Stunden.) 
Auswahl aus „Zweites Leſebuch von Cüppers“. 


1757 





III. AnihauungssUnterridt. (4 Stunden.) 

a. Beiprehungen wie bei Klaſſe V.; 

b. Anfertigung jchriftlicher Arbeiten, welche fi) aus den Be— 
Iprehungen ergeben; Anleitung zur Führung eined Tagebuches. 

Für die Umgangsſprache find von jebt ab feine beſonderen 
Stunden ud angejeßt. Bei jeder Gelegenheit werden die Zög— 
linge veranlaßt, ihre Wünjche, Bitten und Mitteilungen mündlich 
audzudrüden, joldye werden in der Geberdeniprahe niemals an» 
genommen; wo die Spradhfraft der Kinder noch nicht ausreicht, 
tritt die nöthige Belehrung helfend ein. 


IV. Bibliihe Geſchichte. (3 Stunden.) 


— „Bibliſche Geſchichte für Kinder von N. Weiß— 
weiler.“ 

Altes Teſtament Nr. 1 bis 6. 

Reues4, 67, 8, 13, 17, 24, 32, 48, 55, 56, 
57, 62. 

Die Geſchichten werden den Kindern nad voraudgegangener 
Erklärung der neu vorfommenden Begriffe erzählt, dann von — 
en und hierbei ſprachlich wie ſachlich zum Werftändniffe ge— 
racht. 

Die Kinder tragen die gegebenen Erklärungen möglichſt kurz 
gefaßt in ein beſonderes Heft zum Memoriren ein. 

Durch Abfragen überzeugt der Lehrer ſich von dem Verſtänd— 
niffe. Theilweiſe werden die Geſchichten auswendig gelernt. 


V. Religionslehre, fath. (2 Stunden.) 


Vom vierten Schuljahre ab übernehmen die betreffenden Geiit- 
lichen den fonfeifionellen Religions-Unterricht. 

Nah „Eriter Unterriht in der katholiſchen Reli- 
kur für Taubftumme. Selbftverlag derZaubftummen- 

nitalt.” 

a. I. Hauptitüd. Bon dem Glauben: 1) dad Kreuzzeichen; 
2) von Gott; 3) die Engel; 4) die eriten Menichen; 5) der Er— 
löſer; 6) der h. Geiſt; 7) die katholiſche Kirche; 8) das Glaubend- 
befenntniß. 

b. Weitere Einübung von pafjenden Gebeten. 

VI. Rechnen. (3 Stunden.) 

1) Das Einmaleins. 

2) Addiren und Gubtrahiren mit zweiftelligen Zahlen im 
Zablenfreiie von 1 bis 100. 

3) Multipliziren mit einftelligen Zahlen. 

4) Dividiren dem entiprechend: a. ohne, b. mit Reſt. 

5) Das Inhaltſuchen. 


1884. 50 


758 





6) Erweiterung des Zahlenfreifes bis 1000 und Wiederholung 
der vorgefommenen Operationen in diefem Umfange. 

7) Bekanntmachung der Kinder mit den gebräudlichften Münzen, 
Gewichten, Maßen: — Mark; Gramm, Kilogramm, Pfund; 
— Centimeter; Liter, Hektoliter; leichte Fälle der Verwand⸗ 
ungen. 

Ss Angewandte Aufgaben. 
Uebungsbuch: Nechenfibel vom Lehrer-Vereine zu Köln. 


VII. Naturbeihreibung. (2 Stunden.) 


Vorführung und Benennung von Pflanzen und Thieren; kurze 
Beichreibung von mehreren derjelben. 

Die Anſchauung wird vermittelt dur 

a. die Natur; 

b. gute Abbildungen. 

Behandlung wie Anſchauungs-Unterricht. 


VII. Heimathskunde. (1 Stunde.) 
a. Beiprehung von Köln und Umgebung; 
b. Haupt-Himmelögegenden. 
IX. Schönſchreiben. (2 Stunden 
X. Zeichnen. 2 Stunden.) 


XI. Turnen. (4 Stunden.) 

Die drei leßtgenannten Fächer wie bei Klaffe V mit ſach— 
gemäßer Erweiterung. 

XI. Handarbeit. (5 Stunden.) 

Striden, Beginn des Nähens, 

Häuslihe Aufgaben. 

Täglich memoriren für die verjchiedenen Fäher; Montag: Sprade 
Aufgabe auf die Tafel, Dienftag und Donnerftag: Sprad- Aufgabe in 
das Heft, Samftag: Aufſatz-Uebung in dad Heft, Mittwoch und 
Freitag: Rechen-Aufgabe auf die Tafel. 


II. Klaſſe, 5. Schuljahr. 
(1880,81. — 12 Zöglinge.) 
Wöchentlich 32 gemeinichaftliche Lehrftunden ; außerdem 5 Stun: 
den Handarbeit für die Mädchen, 3 Stunden Pinearzeichnen für die 


Knaben. 
I. Sprade. (5 Stunden.) 


A. Ausgiebige Wiederholung der erlernten Formen. 
B. Neu fommt vor: 


159 





a. aus der Wortlehre: 

1) vom Zeitworte — Mittelwort der Vergangenheit, voll- 
ftändige Konjugation, Aktiv und Paſſiv; ungewilje und bedingende 
Redeweiſe. 

2) Vollſtändige Abwandlung aller Fürwörter. 

3) Vermehrte Bekanntmachung mit Umſtandswörtern, Verhält— 
niswörtern, Bindewörtern ꝛc. 

4) Interjektionen. 

b. Aus der Satzlehre: 

1) Sapgefüge mit 

a. Beige er 

b. Umftandöjäten der Zeit, des rundes, des Ortes, der 
Weiſe. 

2) Subſtantivſätze. 
Il. Leſen. (4 Stunden.) 
Güpperö II. Leſebuch. 
II. Aufſatz. (3 Stunden.) 


Tagesberichte, Beichreibungen, Erzählungen, Briefe. 


IV. Biblifhe Geſchichte. (3 Stunden.) 


Nah Weißweilers De Geſchichte für Kinder: 

Altes Teſtament Nr. N 

Neues —8; dann einige Wunder und Gleich— 
niſſe, ferner die "Reibendheihiäte Auferftehung, Himmelfahrt, Sen: 
dung des h. Geiſtes. 


V. Religionslehre, kath. (2 Stunden.) 


Nah „Erſter Religions-Unterricht ıc. für Zaubftumme* : 

2. Wiederholung des I. Hauptftüdes; 

b. II. Hauptftüd, von den Geboten; III. Hauptftüd, von den 
Gnadenmitteln; 

c. Beiht-Unterridt. 

NB. Die evangelifhen Zöglinge diefer Klaffe Haben mit denen 
der II. und I. Klafle kombinirt Religions Unterriht. Penſum, 
fiehe Klaſſe I. 

VI Reden. (4 Stunden.) 


Sm Zahlenfreije bi8 10 000 und darüber hinaus: 

a. die vier Grundrehnungen, Kopf» und Schriftrechnen mit 
unbenannten und benannten Zahlen; 

b. eingefleidete Aufgaben; 

c. Rejolution und Redufkion. Uebungsbuch: Rechenbuch von 
Kentenich. 


50 * 


760 





VII. Erdbeſchreibung. (2 Stunden.) 
Städte, Dörfer, Gebirge, Flüffe 
und Eiſenbahnen werden 
a. Der Regierungsbezirk Köln, ) genannt; 
b. die Rheinprovinz, Eintheilung in Kreiſe, Regie— 
rungöbezirke ; 
‚ Benennung der Vorgeſetzten; 
c. weitere Belehrungen über die Himmeldgegenden. Nach eigener 
Ausarbeitung des Lehrers. 
VIII. Naturgeſchichte. (2 Stunden.) 
a. Wiederholung und Erweiterung des Penſums für Klaſſe IV; 
b. Eintheilung der Pflanzen und Thiere in die Hauptklaſſen; 
Hauptmerkmale derſelben. Nach eigener Ausarbeitung des Lehrers. 
IX. Schönſchreiben. (2 Stunden.) 
a. Wiederholung der deutſchen Schrift; 
b. lateiniſche Schrift. 
X. Zeichnen. 
a. Freihandzeichnen. (3 Stunden.) 
1) Fortgeſetzte Uebungen nad Dedenthald Borlagen; 
2) Anfänge des Schattireng ; 
3 Ri „Zeichnens nad) der Natur: Blätter, einfache 
Körper. 
b. Linearzeihnen. (3 Stunden.) 
Vorübungen. 
XI. Turnen. (2 Stunden.) 
Penjum wie bei Klaffe IV. mit ſachgemäßer Erweiterung. 
XI. Handarbeiten. (5 Stunden.) 
Stricken und Nähen, Häfeln. 
Häusliche Aufgaben. 
ZTäglih memoriren; Montag und Samſtag: Spradarbeit in 
das Heft, Dienftag und Donnerftag: Aufſatz in das Heft, Mittwoch 
und Freitag: Rechnen in das Heft. 


II. Klaſſe, 6. Schuljabr. 
(1880/81 — 11 Zöglinge.) 
Wöchentliche Stundenzahl wie Klaſſe ILL. 
I. Sprade. (5 Stunden.) 
a. Gründliche Wiederholung des Penſums für dad vorige Schul- 
jebr; ausführliche Behandlung der ungewiſſen und bedingenden 


edeweiſe. 
b. Erweiterte Berückſichtigung. 


761 


1) des Zeitverhältniffes ; 
l. Zeitpuntt auf die Frage „Wanı?“ 
A. Die Thätigkeit des Prädikates folgt der Beftimmung nad); 
B. „ „ : „ gebt der Beftimmung vorher; 
—— „ iſt mit der Beſtimmung gleichzeitig. 
Uebungen in den verſchiedenen Zeiten. Anwendung der betreffenden 
Bindewörter, Anwendung der betreffenden Präpoſitionen, Anwendung 
des Gerundiumd, 
I. Zeitdauer. Il. Wiederholung. 
2. des Kaufalverhältnifjes; 
A, Urſache, Wirkung — Folge, Grund, Beweggrund — That. 
B. Erfenntnidgrund, Folgerung — Schluß. 
C. Abfiht, Zwed, Mittel. 
D. Bedingung. 
E. Eine Aufhebung, Beihränfung, Einräumung. 
3. Berfürzung der Nebenfäpe. 
4. Weitere Uebungen in der Wortbildung. 
ce. Die grammatifhen Benennungen werden vor und nad 


angewandt. 
II. Leſen. (4 Stunden.) 
Leſebuch fürdie Mittellaffen der Taubftummenschule von. Weikweiler. 
III. Aufiag. (3 Stunden.) 
a. Tagebuch, Beichreibungen, Erzählungen; 
b. Umarbeitung von — Uebertragung der gebundenen 
in die ungebundene Rede, der gewiſſen in die ungewiſſe Redeweiſe; 
c. Briefe. 
IV. Biblifhe Geſchichte. (3 Stunden.) 
Altes und neues Teftament ſowie die Apoftelgefhichte ganz 
nah „Bibliihe Geihichte für Kinder von N. Weißweiler“. 
V. Religionölehre, kath. (2 Stunden.) 
1) Fortgejegte Einübung und Erklärung der gebräuchlichen Gebete; 
.... 2) Ölaubenslehre der fath. Kirche im Anſchluſſe an das apofto- 
liihe Glaubensbekenntnis, ſowie die Kehre von den Geboten und der 
Sünde unter Zugrundelegung des Diözeſan-Katechismus; 
3) Erklärung der h. Mefje und Anleitung zur andächtigen 
Beimohnung derfelben. 


VI Rednen. (4 Stunden.) 


1) die Grundrehnungen mit mehrfach benannten Zahlen, 
2) gewöhnliche Brüche; gleihnamigmahen derſelben, adbdiren, 
jubtrahiren, multipliziren und dividiren in den leichteren Fällen; 


762 


3) Die vier Spezied mit Dezimalbrüden; 

4) Dreifags Aufgaben, worin die vorhin genannten Berhältniffe 
Anwendung finden. 

VII. Erdbeſchreibung. (2 Stunden.) 

a. Die Rheinprovinz ; 

b. Preußen. Grenzen, Eintheilung, Behörden, Gebirge, Flüffe, 
Haupt -Eifenbahnlinien, Städte. Auf diefer Stufe beginnt ſchon 
dad Kartenzeichnen. 

VII. Naturgefhichte. (2 Stunden.) 

Allgemeine Merkmale der Klaffen des Thier- und Pflanzenreiches. 
Im Sommer Beihreibungen und Bergleihungen von Pflanzen, 
im Winter von Thieren. 

E IX. Schönidreiben. (2 Stunden.) 

Penſum wie Klaffe II. 

X, Zeidhnen. 
a. Freihandzeichnen. (3 Stunden.) 

1) Gefäße, Blumen, Ornamente ıc. nah Muftern von Deden- 
thal und Anderen; 

2) Schattiren; Zeichnen nah der Natur: Blätter, Früchte, 
Körper ıc. | 
b. Linearzeichnen. (3 Stunden.) 

Ornamente. 

XI. Turnen. (2 Stunden.) - 

Penfum wie Klafje III. 

XI. Handarbeiten. (5 Stunden.) 

Striden, Nähen, Häkeln, Striden. 

Häusliche Arbeiten. . 

Täglich) memoriren; wöchentlich 2 mal Aufiag-Uebungen, 2 mal 
Sprach-Uebungen, 2 Rechnen in dad Heft. 


I, Klaſſe, 7. Schuljahr. 
(1880/81 — 11 Zöglinge.) 
MWöchentlihe Stundenzahl wie Klafje II. 
I. Sprade. 

a. Aus der Wortlehre: 

1) Wiederholung und Firtrung deffen, was in Bezug auf die 
Mortarten früher bereitd vorgefommen ift, mit nunmehriger grams 
matijher Benennung; 

2) Fortgejepte Uebungen in der Wortbildung. 


763 
b. Aus der Saplehre: 
1) Grammatiihe Benennung der Saptheile und Saparten; 
2) Begriff des Satzes; 
3) Ginfadyer, nadter und beffeideter Sap; 
4) Zufammenziehung von Sägen; 
5) Sapverbindungen ; 
6) Sapgefüge; Subjeftiv:, Beifüge-, Ergänzungs-, Anführungs», 
Umftandd-Säpe; 
7) Berfürzung der Nebenſätze; Appofitionen. 


II. Leſen. (4 Stunden.) 


1) Semefter: Deutſches Lejebuh für die Mittelflaffe der 
Volksſchule; 

2) Semeſter: Robinſon, der jüngere von Campe. 

a. Die Leſeſtücke werden oft nur kurſoriſch behandelt; 

b. Analyfiren der Sätze. 


II. Auffag. (3 Stunden.) 


ZTageöberichte, Beichreibungen, Wiedergabe ded Inhalte von 
Lejeftüden in Proſa und von Gedichten, Erzählungen von Begeben- 
beiten, Erklärung von Sprühmwörtern, Briefe, Rechnungen, Quit— 


tungen ıc. 
IV. Bibliihe Geſchichte. (3 Stunden). 


Bibliihe Geihichte für die Mittel: und Oberklaſſe Fatholifcher 
Elementarſchulen von N. Weißweiler. 

a. Möglichſt vollftändige kurforiihe Behandlung des alten und 
neuen Zeftamented und der Apoftelgeihichte. 

b. Seden Samstag wird die Perifope für den folgenden Sonne 
tag erklärt; dieje it von den Zöglingen auöwendig zu lernen. 


V. Religionslehre. (2 Stunden.) 
a. Für die katholiſchen Zöglinge: 
1) die Lehre von der Gnade und den Gnadenmitteln, den h. 
Saframenten, und dem Gebete; 
2) Wiederholung der Glaubendlehre und der Lehre von den 
Geboten mit Zugrundelegung ded Diözeſan-Katechismus; 
3) kurze Erklärung des kath. Kirhenjahred und der kirchlichen 
Seite jowie der gebräudlichiten Geremonien. 
b. Für die evangelifhen Zöglinge der I. II. und III. Klafje fombinirt. 
5. und 6. Schuljahr: 
1) Einleitung: Bedeutung und Zweck ded Religiond-Unterrichted; 
2) die drei ertten Hauptftüde des Heinen lutheriihen Katechismus. 
7. Schuljahr: 
1) die zwei legten Hauptftüde (Saframente) ; 
2) Einleitung in die h. Schriften und Anleitung zum Leſen 
derjelben. (In Fragen und Antworten bearbeitet von Superintendent 
und Pfarrer Bartelheim.) 


764 





VI Rechnen. (3 Stunden.) 


1) Wiederholung der vier Grundrechnungen mit unbenannten 
und benannten Zahlen und in angewandten Aufgaben. 

2) Die gebräudlichiten Operationen mit Dezimal- und gewöhn- 
lien Brüden nebſt Anwendung im Dreiſatze. 

3) Zind-, Gewinn: und Berluft:, Rabatt: und Miichungs- 
are in Betipielen aus dem gewöhnlichen Xeben. 

4) Berechnung der regelmäßigen Flächen und des Kubif-Inhaltes 
der Körper. 

VI Erdbeſchreibung. (2 Stunden.) 

1) Deutihland: Grenzen, Eintheilung, Gebirge, Flüffe, Haupt: 
ftädte, Haupt-Eifenbabnlinien. 

2) Das Allgemeine von den fünf Erdtheilen und Hauptmeeren ; 
Inſeln, Halbinjeln, Waſſerſtraßen ıc. 

3) Europa, ziemlid ausführlich behandelt. 

Weitere Uebungen im Kartenzeichnen. 


VII. Geſchichte. (2 Stunden.) 


1) Allgemeines von den alten Deutichen. 

2) Lebensbilder einiger deuticher Kaiſer. 

3) Die Marfgrafen von Brandenburg, 

4) = Kurfüriten = ⸗ 

5) Die Reformation. 

6) Der 30 jährige Krieg. 

7) Friedrich Wilhelm, der große Kurfürſt. 

8) Die Könige von Preußen. Der 7 jährige Krieg. Samuel 
Heinide und Abbe de l’Epee, Begründer des Zaubftummen-Unter- 
richtes. Die franzöfiiche —————— Der ſchleswig-holſteiniſche 
Krieg. Der deutſch-öſterreichiſche Krieg. 

9) Der deutichefranzöfiihe Krieg 1870—71. 

10) Kaiſerthum Deutichland. 

Nah eigener Bearbeitung ded mit dem Unterrichte betrauten 


Lehrers. 
IX. Naturgeihichte. (2 Stunden.) 

1) Allgemeine Eintheilung der Naturförper. 

2) Eintheilung der Pflanzen; Merkmale der Klaffen; ausführ- 
lie Beichreibung einzelner Pflanzen. 

3) Der menſchliche Körper. 

4) Gintheilung der Thiere; Merkmale der Klaffen, ausführliche 
Beſchreibung einzelner Thiere aus den verſchiedenen Klaffen. 

Nach eigener Bearbeitung. 

X. Naturlebre. (2 Stunden.) 


1) Eigenſchaften der Körper. 
2) Bon der Wärme: a. Erregung, b. Wirkung derjelben. 


' in kurzem Auszuge. 


765 


Thermometer; Schmelzen und Eritarren; Dampfbildung, Berduniten ; 
Than und Reif; Nebel und Wolfen; Regen, Schnee und Hagel. 
3) Der Magnetiömus. Magnetnadel, Kompaß. 
4) Die Gleftrizität. Elektriſirmaſchine, Gewitter, Bligableiter. 
5) Die galvaniſche Kette. 
6) Das Leuchtgas. 
7) Die Luft. Heronsball, Handſpritze, Saugpumpe, Drud: 
pumpe, Feueriprige, Saugbeber, Stechheber. Das Barometer. 


XI. Zeichnen. 
a. Freihandzeichnen. (3 Stunden.) 
b. Zinearzeihnen. (3 Stunden.) 
Jseihnen nah Modellen, Geräthen, Blumen, Früdten ıc. 
Vergrößerung und Berkleinerung nah Vorlagen. 
Konftruiren ganzer Figuren aus gegebenen Theilen. 


XII. Qurnen. (2 Stunden.) 


a. Kreis, Drdnungd- und Stabellebungen; 
b. Uebungen am Barren, am Red und an der wagerechten Leiter. 
XIII. Handarbeit. (5 Stunden.) 
Striden, Nähen, Häkeln, Stiden, Wäſchezeichnen. 
Häuslihe Aufgaben. 5 
Täglich memoriren; wödentlih 3 mal Aufjag, 2 mal Sprach— 
arbeiten, 1 mal Rechnen in das Heft. 


e 


Ueberjicht des in der TZaubjtummen- Erziehungs- 
Anstalt zu Frankfurt a. M. im Schuljahre 1883/84 
ertheilten Unterridtes. 


Die Zöglinge wurden in 5 Abtheilungen unterrichtet. Die V. 
(unterite) Abtheilung zählte 5 Schüler, deren Alter beim Schlufje des 
a durchſchnittlich 8 Jahre betrug; die IV. Abtheilung 
6 Schüler, durdichnittlihes Alter 9%, Sabre; III. Abtheilung 
7 Scüler, durdichnittliched Alter 12%, Jahre; II. Abtheilung 
5 Schüler, durchſchnittliches Alter 13 Jahre; I. Abtheilung 
2 Schüler, durchſchnittliches Alter 14'/, Jahre. 





I. Religion. 


Konfirmandenunterridht. Derielbe wurde ertheilt an 
2 gering beanlagte Knaben, die zu Oſtern fonfirmirt worden find. 
In einfaher Weiſe wurde beiproden: Wejen und Gigenjchaften 
Gottes, die 10 Gebote, das chriſtliche Glaubenöbefenntnid, dad Ge- 
bet des Herrn, Taufe und Konfirmation, Abendmahl und Beidhte, 
dad chriſtliche Kirchenjahr mit feinen Feſten. Einiges über die 
Bibel und deren Inhalt. 


766 





1. Abtheilung. Bibellejen. Die 3 erften Kapitel des 
Marfusevangeliumd, der Brief des Jakobus und mehrere Palmen 
— geleſen, erklärt und beſprochen, wichtige Stellen auswendig 

elernt. 

2. Abtheilung. Nach Schäfer: „Kleineres Religionsbuch 
für den evangeliſchen Religionsunterriht"; im Sommer: Geſchichte 
der Könige Saul, David und Salomo, ausgewählte Erzählungen 
aus der Geſchichte der getrennten Neihe Juda und Sirael. 

Im Winterhalbjahre: das Leben Jeſu (Jugendgeſchichte, Bor- 
läufer Johannes, die Wirkſamkeit Jeſu bis zur eriten Leidensver- 
fündigung; bejondere Berüdfichtigung der DBergpredigt und der 
Gleihnifte). Eine Anzahl Bibeltprühe und einige Kirchenlieder 
wurden erklärt und memoritt. 

3. Abtheilung. Im Sommerjemefter nah Köbrih: Er— 
zählungen aus dem neuen Teitamente. Im Winteriemeiter nach 
der Schäfer'ihen Bibl. Geihichte: Bon der Schöpfung bis zur Ge— 
burt Mofes. 

4. Abtbheilung Nah „Streih und Batter, Bibliihe Ge- 
ſchichten“ ıc. wurden 13 Erzählungen aus dem alten und 11 aus 
dem neuen Teftamente behandelt. 

II. Deutide Syrade. 
A. Leſen. 

1. Abtheilung. Ausgewählte Stüde aus dem Leſebuche von 
Hanfen, III. Theil; Glementine Helm: Badfiihchens Leiden und 
Freuden; Göthes Hermann und Dorothea. 

2. Abtheilung. Leſebuch von Lüben und Nade, III. Theil. 
20 Lejeitüde, Proſa und Gedichte wurden gelejen und deren In— 
2 eingehend beiprodhen. Die Gedichte wurden für den freien 

ortrag memorirt. 

3. Abtheilung. Im dem 2. Theile von Vatters Leſebuch 
wurden die mit einem Sternchen bezeichneten 36 Nummern gelejen 
und eingehend behanbelt. 

4. Abtheilung. Vatters Yejebudy Seite 87— 140. 

5. Abtheilung. Crlernung des Leſens nad der Fibel von 
Vatter; hierauf Leſen in deifen Leſebuche I. Theil, Seite 1—20. 


B. Grammatif. 


1. Abtheilung. Wiederholung des aus der Wortbildungd-, 
Wortformen- und Sablehre früher Gelernten. 

2. Abtheilung. Analvfiren des einfachen erweiterten Satzes; 
Auflöfen von Sabverbindungen und Sabgefügen; Hebung und An 
wendung ded Konjunktiv und des Konditionalis. 

3. Abtheilung. An der Hand des Leſebuches (Batter, 
II. Theil) Unterfcheidung der wichtigſten Wortarten; Deflinations- 


167 





und Konjugationdübungen; Anwendung beis und unterordnender 
Bindewörter. 


4. AUbtheilung. In enger Verbindung mit dem Yejeltoffe: 
Anwendung der That und Leideform ded Zeitworted, Konjugation 
deö Zeitworted in den Hauptzeiten, Steigerung des Eigenſchafts— 
wortes, vermehrte Anwendung von Bindewörtern. 

5. Abtheilung. Entwideln ſämmtlicher Spradylaute. Bilden 
der eriten Begriffe — die Fragen: Wer? Was? Wie? Was thut? 
Wie viel? Wo? Bilden der erſten Urtheile auf die Fragen: Was 
thut? Wie iſt? Was hat? Was kann? in den 3 Perſonen der 
Einzahl. | 

C. Freier Sprahunterridht. 

Auf Grund der unmittelbaren Anſchauung und unter fteter 
Berüdfihtigung der perſönlichen Erlebniffe der Schüler wurden 
ſämmtliche —*28— in dem Maße in das Verſtändnis und den Ge— 
brauch der Umgangsſprache eingeführt, in welchem dies der jeweilige 
ſprachliche Stand der einzelnen Abtheilungen geſtattete. Während 
wir uns auf den unteren Stufen mit den leichteſten Phraſen für 
den täglichen Verkehr zu beſchäftigen hatten, geſtaltete ſich der freie 
Sprachunterricht in den oberen Klaſſen zu längeren Geſprächen über 
Tagesneuigkeiten u. dgl. 


Eine ganz beſondere Aufmerkſamkeit widmeten wir 
in dieſen Unterrichtsſtunden der Sprachtechnik und der Abſeh— 


fertigkeit. 
D. Aufſatz. 

1. und 2. Abtheilung. Den Stoff für die Aufläße lieferten 
die verichiedenen Unterrichtsfächer. Kleinere jchriftliche Arbeiten 
wurden täglich gefertigt. Von größeren Arbeiten, die in das Rein— 
heft eingetragen wurden, nennen wir: der Keil, die Verſuchung Jeſu, 
Shwäbiihe Kunde (Umbildung), Bom Glas, die Weiber von 
Weinsberg, der Winkel, wie Gott einen Menſchen durch Hunde 
vom Tode errettete (Umbildung), Wirkung der Wärme, ein Ausflug 
auf den Niederwald zum Nationaldenfmale, das Leben verglichen mit 
einer Reiſe auf dem Meere. Briefe. 

3. Abtheilung. Der Stoff für die Aufſätze wurde größten- 
theild dem Sadhunterrichte und dem Leſebuche entnommen, 3.8. das 
Veilchen, die Schlüffelblume, die Roßkaſtanie, die Thiere im Garten, 
der Igel, Vergleich zwiihen Wald und Garten, Nutzen des Wafjers, 
dad Zündhölzchen, Nuten und Schaden ded Feuerd u. a.; Chrift- 
beicherung, Taſchenſpieler; Briefe. 

4. und 5. Abtheilung. Beantworten von Fragen; freie 
Wiedergabe fürzerer Beichreibungen und Erzählungen. 


768 


E. Sach-(Anſchauungs-)Unterricht. 
4. und 5. Abtbeilung. Beſprechen der durd das Leſebuch 
vorgeichriebenen Dbjelte aus dem Anſchauungskreiſe der Schüler, 
Unterhaltung über Vorkommniſſe aus dem täglichen Leben. 


II. Rechnen und Geometrie. 
A. Rechnen. 

1. Abtbeilung. Schluß: und Prozentrehnung nad „Beder 
und Paul“, IH. Theil. 

2. Abtheilung. Rechnen mit gemeinen und Dezimalbrüden 
nah: „Guth, das verbundene Kopf: und Zifferredhnen“, II. Theil. 
— Die Schlußrehnung, der Zwei- und Dreiſatz mit direkten und 
indirelten Verhältniſſen. Guth, III. Theil. 

3. Abtheilung. Im Sommerhalbjahre: Addiren und Zub- 
trahiren mit reinen oder einfady benannten Zahlen im unbegrenzten 
Zahlenraume. Im Minterfemeiter: Multiplikation und Divihen 
Guth, 1. Theil. 

: 4. Abtbheilung. Die 4 Spezied im Zahlenraume von 
— 1000. 

5. Abtheilung. Feſtſtellen der Zahlbegriffe 1—10; Addiren 
und Subtrahiren mit 1—5 innerhalb 1—10, dann der Zahlen 
1—10 innerhalb 1—20; Addiren und Subtrahiren der Zahlen 
— innerhalb 1—100. Rechenfibel von Grieſinger und Hirzel, 
. Theil. 

B. ®eomettrie. 
2. Abtheilung. Gerade und frumme Linie, Winfel, Neben- 


winfel, Scheitelwinfel, Winkel an durdichnittenen Parallelen, 
Dreieck. 


IV. Realien. 
A. Naturgeſchichte. 

1. und 2. Abtheilung. Im Sommer: Zwiebelgewächſe, 
Kirihe, Apfelbaum, Erdbeere, Hollunder, Schmetterlingsblütbler, 
Kreuzblütbler, Korbblüthler, Welichkorn. 

Im Winter: 2. Abtheilung. Meptilien, Fiſche, Spinnen, 
Krebje, Würmer; Mineralien. 

B. Geographie. 

Sm Sommerbalbjahre: 1. und 2. Abtbeilung. Die Staaten 
Deutſchlands. Daniel, Yeitfaden ıc. 

C. NRaturlebre. 


2. Abtheilung. Bon den mehaniihen Erſcheinungen flüffiger 
Körper; die Wärme. 


169 


D. Geſchichte. 
1. und 2. Abtheilung. Erzählungen aus der deutſchen 
Geſchichte von Karl dem Großen bi8 Rudolf von Habsburg; Res 
formation. Andrä, Erzählungen aus der deutichen Geſchichte. 


V. Franzöſiſch. 
1. Abtheilung. Ploeg, Lektion 1—30. 


VI Schönſchreiben. 
1. und 2. Abtheilung. Uebungen in deuticher und lateinischer 
Schrift nad den Vorlagen von 2. Müller. 
3. und 4, Abtbeilung. Im Sommerjemefter Einübung des 
Heinen, im Winterjemeiter Einübung des großen deutihen Alpha- 
beted in Wörtern und Sätzen. 


VI. Zeichnen. 

1. und 2. Abtheilung. Zeichnen nad) Drnamenten, nad) 
Holzförpern und Gypsmodellen mit Bleiftift, Kohle und Kreide. 
Aquarellmalen. 

3. Abtheilung. Gerade: und frummlinige Figuren. 


VII. Qurnen. 
Knaben: Ordnungs-, Marich- und Stabübungen; Uebungen 
an Med und Barren, ſowie an den Klettergeräthen. 
Mädchen: Im Sommer: Tanzen. 
Im Winter: Frei- und Drdnungsübungen. Spiele. 


IX. Arbeits unterricht. 
Knaben: Im Sommer Gartenarbeit; im Winter Laubſägen. 
Mädchen: Stricken, Häkeln, Nähen nach Schallenfeld'ſcher 
Methode. 
Knaben ſowohl als Mädchen wurden außerdem zum Verrichten 
der gewöhnlichen Hausarbeiten angehalten. 





f 


Berzeihnid von Lehrmitteln für die einzelnen Zweige 
ded Taubftummen-Unterridhteß.”) 
I. Religion. 
A. Bibliſche Geſchichte. 

a. Unterſtufe. 1. Arnold, Bibliſche Geſchichten. Ein Leſebuch 
für Unmündige. 2. Cüppers, Lehr- und Gebetbüchlein (katholiſch). 
3. Köbrich, Bibliſche Geſchichten aus dem alten und neuen Teſtamente. 
4. Rößler, 26 Beſprechungen bibliſcher Bilder. 5. Streich und 
Vatter, Ausgewählte bibliſche Geſchichten (mit Bildern). 





) Bergl. and Seite 206 bis 208. 


770 


b. Mittelftufe. 1. Hill, Bibliihe Geihichten aus dem alten 
und neuen Zeftamente. 2. Matthias, Religionsbud für evangeliiche 
Zaubftumme. I. Theil. Geſchichtsbuch. 3. Schöttle, Einfache Erzäh- 
lungen der bibliihen Geſchichte für Taubftumme. 4. Weißweiler, 
Bibliſche Geihichten ded alten und neuen Teftamented für Kinder. 

c. Oberstufe. Hill, Bibliihe Geihichten des alten und neuen 
Teſtamentes. Für Volksſchulen geichriebene Geſchichtsbücher. 


B. Religionslehre. 


1. Arnold, Unterricht in der chriſtlichen Lehre für Unmündige. 
2. Danger, Chriſtliche Religionslehre für evangeliſche Taubſtumme. 
3. Köbrich, Religionsbüchlein für evangeliſche Taubſtumme (Mittel: 
ftufe). 4. Köbrich Chriſtenlehre nach Dr. M. Luthers Katechismus 
für Oberklaſſen. 5. Körting, Religionsbuch nach dem Luther'ſchen 
Katechismus. 6. Matthias, Religionsbuch für evangeliſche Taub— 
ſtumme. II. Theil. Erbauungsbuch. 7. Radau, Religionsbüchlein nach 
Luthers Katechismus. 8. Radomski, Religionsbüchlein (katholiſch). 
9. Radomski, Gebetbüchlein, zunächſt für katholiſche Taubſtumme. 
10. Wirſel, Katechismus der katholiſchen Religion. 


II. Sprache. 
A. Leſefibeln. 


1. Arnold, Elementarübungen im Auffaſſen und Nachſprechen, 
Schreiben und Leſen. (Mit Bildern.) 2. Cüpperd, Bilderfibel zum 
Gebraude in Zaubftummen-Anitalten. 3. Hill, Leiefibel zum Ge— 
brauche beim Unterrichte taubftummer Kinder. 4. Kilian, das erfte 
Sprech- und Lejebuh für taubftumme Kinder. 5. Köbridy, des 
taubftummen Kindes erfted Schulbuch. 6. Neimer und Wilke, 
Grammatiihe Bilderfibel. 7. Vatter, Fibel für den verbundenen 
Sad, Sprede, Abſeh-, Schreib: und Lejeunterriht bei Taub— 
ftummen. 8. Weißweiler, Sprech-, Schreib-, Leſe- und Abjehübungen 
für das erite Schuljahr der Taubftummen. 


B. Leſebücher. 


1. Arnold, Wörter- und Sprachbuch. 2. Güpperd, Zweites 
Leſebuch. 3. Hill, Erſtes Wörter- und Spradbud. 4. Hill, 
Elementar-, Leſe- und Epradbud. 5. Hill, Kleine Erzäblungen 
für Kinder. 6. Hill, Leſebuch für Oberflaffen in a ande 
Anftalten. 7. Riemann, Erzählungen für Taubftumme. 8. NRößler, 
Erſtes Leje- und Sprahbud für Zaubftummenjhulen. 9. Rößler, 
Leſe- und Sprahbud für Taubftummenfchulen zum Gebraude bei 
dem Anjhauungsunterrichte. 10. Rößler, Leſe- und Sprachbuch für 
die Stufe ded Anjhauungdunterrichtes oder für Mittelklaſſen in 
Taubſtummenſchulen. 11. Batter, Der verbundene Sad: und 


77 





Spradunterriht. 12. Weißweiler, Sprach- und Leſeübungen für 
dad zweite Schuljahr der Taubſtummen. 13. Weihweiler, Sprach— 
und Leſeübungen für das dritte Schuljahr. 


C. Für den Spradformenunterridt. 


1. Kepler, Stoff» und Uebungsbuh für den Spradformen- 
unterriht in Zaubftummen-Anftalten. 2. Priefter, Sprachformen 
mit Beijpielen. 


D. Für den freien Spradhunterridt. 


Huſchens, Materialien für den Unterricht in der Umgangsiprache 
in Taubftummen-Anftalten. 


Il. Rechnen. 
1. Griefinger und Hirzel, Nechenfibel für Volks- und Taub— 
ftummen-Schulen. 2. Hilger, Aufgabenbuh zum Gebraude beim 
Rechenunterrichte, 


IV. Weltkunde. 


1. Danger, Der Unterricht in den Realien. 2. Hufchens, Bilder 
zum Gebraude beim Geihichtdunterrichte in deutihen Taubftummen- 
Anftalten. 3. Münſcher, Weltkunde. Auswahl ded Stoffed für 
den Unterriht in der Geographie, Geſchichte, Naturgefhichte und 
Naturlehre für Oberklaffen an Taubftummen-Anftalten. 4. Vatter, 
Kleine Naturlehre für die Hand der Schüler. 


Berzeihniß der im Gebraude der Taubftummen-An- 
ftalten befindliden Anſchauungsmittel. 


I. Religion. 


1. Fliedner, Schulbilderbibel. 2. Schnorr von arolöfeld, 
Dibel in Bildern. 3. Schönherr, Bilderbibel. 180 Holzichnitte. 
4. Schreiber, Bibliſche Bilder ded alten und neuen Teftamentes, 
5. D’Eivier, Bolköbilderbibel. 6. Wangemann, 20 biblifche Bilder. 


II. Sprade. 


Modelle von Haud-, landwirtbichaftlihen Gerätben ıc., Samm- 
lung von Stoffen, Gewürzen, Getreidearten ıc., Farbentafeln. 

Außerdem: 

1. Barth, Bilder für den Spradformenunterriht in Taub— 
ftummenjdhulen. 2. Bohny, Neues Bilderbuh. 3. Debus, Ver: 
anihaulihung der Tage und Nachtlänge. A. Franke, Zeittafel. 
5. Hill, Bilderfammlung. 6. Rößler, Zwei Bilderbogen. 7. Schreiberd 
Bilderwerfe für den Anihauungdunterridt. 8. Schumader und 
Güppers, Bilder für den Anfhauungd- und Auffagunterricht. 9. Söder, 
Veranſchaulichung der Zeiteintheilung. 10. Streih, Dreibig Werk: 


172 


ftätten. 11. Strübing, Sechs Bilder für den Anihauungsunterridt. 
12. Wilke, Bilder für den Anjhauungsunterridht. 
III. Weltkunde. 

1. Arnoldi, Plaftiiche Pilze 2. Arnoldi, Plaftiihe Früchte. 
3. Geihichtöbilder von Meinide und Söhne. 4. Heftermann, Natur: 
hiſtoriſch-techniſche Sammlung (Glas, Eifen, Seide, Wolle, Leder ıc.). 
5. Lehmann, Geograpbiihe Bilder. 6. Leutemann, Thierzeichnungen. 
7. Schmetterlings-, Käfer-, Steinfammlung ꝛc. Die Lehrmittel für 
Rechnen, Geographie, Phyſik ıc. find diejelben wie die in der Volks— 
ſchule gebrauchten. 


9. 
Die kirchliche Verſorgung erwachſener Taubſtummer. 


Bis vor wenigen Jahren beſchränkte ſich die kirchliche Ver— 
ſorgung der erwachſenen Taubſtummen evangeliſchen Bekenntniſſes 
weſentlich auf die Veranſtaltung eines alljährlich am 12. Sonntage 
nach Trinitatis in der Dorotheenkirche zu Berlin abgehaltenen 
Kirchenfeſtes. Die Theilnehmer an demſelben erhielten freie Eiſen— 
bahnfahrt; die Predigt wurde in der Geberdenſprache gehalten. Im 
Laufe der Zeit wurden aus den verſchiedenſten Kreiſen der Monarchie 
Bedenken gegen dieſes Feſt geltend gemacht, deren Gewicht nach ein— 
gehender Prüfung jo ſchwer befunden wurde, daß Se. Majeftät der 
Kaifer und König mitteld Allerhöchſter Ordre vom 8. März; 1882 
den Herrn Minifter der öffentlichen Arbeiten zu ermächtigen gerubten, 
die den Theilnehmern an dem Berliner Kirchenfeſte biöher gewährte 
Vergünftigung freier Eifenbahnfahrt aufzuheben. 

Gleichzeitig wurde aber die Einrichtung kleinerer Zuſammen— 
fünfte erwachſener Taubftummer an Taubftummen = Anftalten ange 
ordnet und durch diefelbe Allerhöchſte Kabinetd-Drdre den unbemit- 
telten Theilnehmern an diefen, ſowie folden Zaubftummen, melde 
behufs ihrer kirchlichen Verſorgung einzeln die betreffenden Anftalten 
zu beſuchen wünjchen, auf den Staatöbahnen und den für Rechnung 
ded Staated verwalteten Cijenbahnen die Benutzung der dritten 
MWagenklaffe gegen Erlegung des Militär-Fahrpreijes *8 Dieſe 
Vergünſtigung iſt demnächſt auch auf die Theilnehmer an einem 
ſchon ſeit längerer Zeit in der Stadt Hannover abgehaltenen Kirchen— 
feſte für erwachſene Taubſtumme evangeliſchen — aus⸗ 
gedehnt worden. Nähere Angaben über die Modalitäten der neuen 
Einrichtung giebt die Min.Verf. vom 31. Mat 1882 (C.Blatt 
1882 ©. 581), welche zugleich die Herren Oberpräfidenten erjucht, 
aud den katholiſchen, kirchlichen Stellen Nachricht zu geben. 

Aus Anlaß dieſes Vorgehens der Unterridytöbehörde hat der 
Ev. Ober-Kirchenrath die nachſtehende Verfügung erlaffen. 


173 





Berlin, den 19. Zuli 1882, 

Bedenken, welche gegen ein hierſelbſt alljährlih begangenes 
größeres Kirchenfeit für Zaubftumme aus verjchiedenen Kandeötheilen 
erhoben worden find, haben zu Erörterungen über eine angemefjene 
firhliche Verjorgung der Zaubftummen, namentlid auch der nicht in 
Anftalten befindlihen Anlaß gegeben. In Folge deifen haben des 
Kaiſers und Königs Majeftät mittelit Allerhöchſter Drdre vom 
8. März d. J. den Herrn Minifter der öffentlihen Arbeiten zu er— 
mädtigen gerubt, die bisher gewährte Vergünftigung freier Eijen- 
babnfahrt Kir Theilnehmer ded Berliner Rirgpenfefies aufzuheben 
und an Stelle derjelben den unbemittelten Theilnehmern kleinerer 
Zujfammenfünfte erwachſener Taubftummen an Taubſtummen-An— 
ſtalten, ſowie ſolchen Taubſtummen, weldye behufs ihrer Firchlichen 
Berjorgung einzeln die betreffenden Anftalten zu beſuchen wünſchen, 
auf den Staatöbahnen und den für Rechnung ded Staates verwal- 
teten Eijenbahnen eine Fahrpreisermäßigung dadurch zu gewähren, 
daß bei Benutzung der dritten Wagenklaſſe der Militär-Fahrpreis 
erhoben wird. 

Der Herr Minifter der geiltlihen Angelegenheiten hat den Herren 
Dberpräfidenten mit den bezüglihen Anweilungen zugleidy eröffnet, 
dab wir uns bereit erflärt haben, die Aufmerkjamfeit der kirchlichen 
Behörden und Organe unjered Auffichtögebieted auf die Firdyliche 
Verlorgung der in demjelben wohnenden erwachſenen Zaubftummen 
zu lenfen und ſie zu der jeitend der Kirche erforderlichen Mitwir: 
fung zu veranlaffen. 

Das Königliche Konfiftorium wolle erwägen, welche Maßnahmen 
in dortiger Provinz angezeigt ericheinen, um den Zwed einer aud- 
reihenden kirchlichen Verſorgung der Taubſtummen thunlichſt zu 
fördern, und ſich eventuell über dieſelben mit dem Herrn Ober— 
präſidenten in Verbindung zu ſetzen. 

Bei der geiſtigen und geiſtlichen Iſolirung, welche das be— 
klagenswerthe Loos der Taubſtummen iſt und nur bei einem Theile 
derſelben durch gründliche Schulung einigermaßen gemindert wird, 
find feſtliche Verſammlungen in beſchränktem Umfange behufs gottes— 
dienſtlicher Feier und edler Geſelligkeit wohl geeignet, zur Befriedi— 
gung des Bedürfniſſes religiöſer Gemeinſchaft, zur Pflege des Ge— 
müthslebens und geiſtiger Anregung der Kranken, ſowie zur Unter— 
haltung der in den Lehranſtalten mit den Lehrern und Mitſchülern 
angeknüpften Beziehungen werthvolle Dienfte zu leiften, und follten 
von folder Wohlthat aud diejenigen Taubſtummen nit völlig 
ausgeichloffen bleiben, welchen eine methodiſche Erziehung und Unter: 
weilung nicht zu Theil geworden ift. Es wird darauf anfommen, 
die zur Zeitung folder gotteödienftlicher Jahresfeſte geeigneten Kräfte 
zu gewinnen, bezw. heranzubilden. 


1884. 51 


7 





Allein eine ſolche Cinrihtung wird für fih allein nicht genügen, 
um dem Grfordernifje gottesdienitliher und jeelforgeriiher Pflege 
der Zaubftummen vollftändig zu genügen. Kür die in ihren Fa— 
milien zerftreut lebenden, jomwie für die in Kranfenhäufern umd 
Armenhänfern veriorgten Zaubftummen wird die Aufmerkjamteit 
ihrer ordentlihen Seeljorger auf die ihrem Zuftande entſprechende 
befondere kirchliche Pflege gelenkt werden müffen; and erjcheint es 
in größeren Städten nicht unmöglich, auf lofale Mändige Einrich— 
tungen zu diefem Zwecke Bedadt zu nehmen. Außerdem würde es 
bei der großen Zahl joldyer Leidenden und bei der Schwierigkeit 
des Verkehres mit ibnen zu wünſchen fein, wenn in dem Umgange 
mit Taubftummen geübte Geiftlihe Auftrag erhielten, von Zeit zu 
Zeit fich innerhalb des ihnen zugewieſenen Bezirkes der ſeelſorgeriſchen 
Pflege vorzugsweiſe bedürftigen Taubftummen jpeciell anzunehmen. 
Auch für ſolche Arbeit wird e8 der Heranziebung oder Heranbildung 
feelforgeriicher Kräfte bedürfen, welche durch Uebung im Stande find, 
gotteödienftliche Feier, religiöfen Unterricht und Seelſorge in einer 
den Kranken verftändlichen und für fie wirffamen Weiſe zu veran- 
ftalten, und werden foldye, abgeſehen von theologiſch geſchulten bezw. 
dem geiftlihen Stande angebörigen Lehrkräften an Zaubftammen- 
Anftalten unter den an Kranken oder Irren-Anftalten beichäftigten 
oder beichäftigt geweienen Geiftlihen am Leichteften zu ermitteln fein. 

Die nebenamtlihe Paltorirung der in einem beftimmten Be- 
irfe vorhandenen Zaubftummen durch lokale Einrichtungen oder 

ereilungen wird freilih ohne Aufbringung einiger Mittel unaus— 
führbar fein, wenn auch der bierfür erforderliche Aufwand nicht jo 
groß fein wird, um nicht in dem Zwecke, dem er dient, feine volle 
Nechtfertigung zu finden. 

In diefer Hinfiht wolle das Königliche Konftftorium zunächſt 
die Mitwirkung der Provinzial-Kommunalvermaltung, zu deren Be- 
ruföfrers auch die Verforgung der Taubftummen gehört, in das Auge 
fafjen umd dabei die thunlichſte Fötderung eines entiprecdhenden 
Antrages durch den Herren Dberpräfidenten nachſuchen. Do müſſen 
wir ed dem Ermeſſen ded Königl. Konſiſtoriums überlaffen, den 
für die dortige Provinz geeignet ſcheinenden Weg einzuichlagen und 
eventuell auch die Unterftügung durch Vereine der inneren Miifion 


anzuregen. 
Evangeliſcher Ober-Sirchenrath. 
Hermes. 


An 
die Königl. Konfiftorien der älteren Provinzen. 
E. 0. 2781. 

Entſprechende Anordnumgen wurden, ebenfalld nad vorgängiger 
Berftändigung zwiſchen den ſtaatlichen und den kirchlichen Inſtanzen, 
für die evangeliſchen Taubſtummen der neu erworbenen Landestheile 
getroffen. 


175 





Was die erwadhlenen Taubftummen katholiſchen Bekenntniſſes 
anlangt, jo it deren Zahl im den Provinzen Pommern, Sachſen, 
Schleswig-⸗Hotſtein jo verſchwindend klein, daß eim Bebürfnid be- 
ſonderer Einrihtungen für ihre kirchliche Berforgung nicht beiteht. 
Auch für die Rheinprovinz ift eim bezüglicher Wunſch nicht geltend 
gemacht worden. Im Betreff der anderen Provinzen ift Folgendes 
mitzutbeilen: 


I. Dftpreußen. Der Herr Biſchof von Ermland bat be- 
reits durch Paltoralichreiben vom 6. Dezenrber 1875 die Taubitummen 
der beionderen Aufmerfiamfeit ihrer Pfarrer angelegentlich empfohlen 
und Ipecielle Anleitung gegeben, nnd nimmt bei feinen jährlichen 
Viſitationsreiſen von dem Stande der Sache Kenntnis. Reiſen 
fatboliihen Taubft. an Anftalten find bisher nidyt vorgefomnten; es 
ericheint auch dem Herrn Bilchof ein deöfalffiger bejonderer Erlaß 
nicht erforderlich, wofern nicht mit Toldyen Melfen außer der kirch— 
lichen Verſorgung andere Zwecke verbunden find. 

2. Weſtpreußen. Der Herr Biſchof von Kulm hat den 
ihm auszugsweiſe mitgetheilten Erlaß vom 31. Mai 1882 zur Kenntnis 
des Diözeſan-Klerus gebracht und denſelben angewieſen, den katho— 
liſchen erwachſenen Taubftummen, welche behufs ihrer kirchlichen Ver— 
ſorgung eine Taubſtummenanſtalt beſuchen wollen, zur Erlangung 
der gebotenen Fahrpreisermäßigung ſeine Mitwirkung zu gewähren. 

Der Herr Biſchof von Ermland bat im Sinne feiner Mit: 
theilungen an den Herrn Dberpräfidenten von Ditpreußen ge— 
antwortet. 

3. Brandenburg. Der Herr Ober: Präfident bat wegen 
Benachrichtigung der katholiſchen kirchlichen Stellen bezüglich der 
Fahrpreisermäßigung das Erforderliche veranlaßt. 

4. Poſen. Der Herr Oberpräſident hat die katholiſchen Geiſt— 
lichen erſucht, die Taubſtummen in ihren Parochien auf die Fahr— 
preisermäßigungen aufmerkſam zu machen und fie zu deren Be— 
nutzung anzuregen. 

Der Verkehr der erwachſenen Taubſtummen in der Stadt 
Poſen mit der Anſtalt daſelbſt findet ſehr häufig ſtatt; zahlreicherer 
Befuch von auswärts wird wegen der Beichte in der Oſterzeit 
erwartet. 

5. Schleſien. Der Herr Fürſtbiſchof von Breslau hat die 
Aufmerkſamkeit feiner Behörden auf die gewährten Fahrpreis-Er— 
mäßigungen bingelenft. 

6. Hannover. Der Herr Bilhof von Osnabrück bat den 
Cirk.Erlaß vom 31. Mat 1882 in vollftändigem Abdrude den Diö— 
zeian-Geiitfichen zur Kenntnis gebradyt und denjelben Mitwirkung 
wegen Beſuches von Anftalten warn empfohlen. 

Der Herr Biihof von Hildesheim hat den bezeichneten 
Girk.-Erlak in dem dortigen für firdyenamtliche Zwecke benußten 

51* 


276 
fatholiihen Sonntagsblatte — Blatt Nr. 29 — zur allgemeinen 
Kenntnid der Diözelanen gebracht. 

7. Weftfalen. Der Herr Bilhof von Paderborn hat den 
Diözeſan-Klerus von der Abficht, periodiſch wiederfehrende kirch— 
lihe Zufammenfünfte der Taubftummen an Taubftummenanftalten 
zu veranitalten, durch ein im amtl. Kirchenblatte veröffentlichtes 
Schreiben in Kenntnid gelebt und denjelben aufgefordert, dieſe 
Angelegenheit durdy perjönlihe Mitwirkung und durch Einwirken 
auf die taubſtummen Parodianen zu unterühen, 

8. Heſſen-Naſſau. Der Herr Dberpräfident hat die katho— 
liſchen kirchlichen Stellen verftändigt und überall ift die Bereitwillig> 
feit ausgeſprochen worden, den Beitrebungen im Intereffe der Taub- 
ſtummen die Mitwirkung zu Theil werden zu laffen. Auch inner- 
halb der Diözeje Limburg hat der größte Theil der katholiſchen Geiſt— 
lichen fich zur geeigneten Mitwirkung ausdrüdlicdy bereit erklärt und 
von den wenigen Geiltlihen, weldye eine joldhe Erklärung nicht 
ausdrüdlich abgegeben haben, wird vorausgejeßt, daß fie fich troß- 
dem der Sadye annehmen werden. 

Nähere Angaben über gottesdienitlihe Verſammlungen bei den 
einzelnen Anitalten enthält das nächſte Kapitel. 





10. 


Die Sorge der einzelnen Anftalten für ihre entlafjene 
Zöglinge. 
Provinz Ditpreußen. 

1. Die Taubſtummen-Anſtalt des Ditpreußiichen Gentralvereined 
für Erziehung bedürftiger taubjtummer Kinder zu Königsberg über: 
nimmt bei der Aufnahme ihrer Zöglinge Feine Verpflichtungen in 
Betreff der Unterbringung derielben nad ihrer Entlaffung; Diele 
Aufgabe fällt vielmehr den Eltern, bezw. den betheiligten Gemeinden 
zu. Es iſt jedoch von Geiten der Anftalt nie verfäumt worden, 
vor der Entlafjung der Zöglinge zu erforidhen, zu welchem Berufe 
fie Neigung haben und ihnen bei der Wahl bestelben ratbend bei— 
zuftehen. Auch werden die Eltern ſtets dringend eriucht, ihre Kinder 
nah deren Entlafjung aus der Anftalt unverzüglih in geeignete 
?ehritellen zu bringen. Bei der Ermittelung derjelben, namentlich) 
in Königöberg felbit, bat die Direktion der Anftalt ſtets eine große 
Thätigkeit entwidelt. 

Weit über die Hälfte der ſeither entlaffenen Zöglinge hat durd 
die Vermittelung des Anftaltd-Direftord am Anſtalts-Orte Stellung 
gefunden, die Knaben bei Handwerfömeiltern, die Mädchen bei 
Schneiderinnen und Wäjchenätherinnen. 

Der Direktor bleibt mit den taubſtummen Lehrlingen infofern 


777 


in Verbindung, als er diefelben ab und zu in ihren Werkſtätten 
aufſucht und Erkundigungen über ihr Betragen und über ihre Fort- 
ichritte einzieht und fie zum Fleiße und zum guten Betragen ermahnt. 

Die Lehrlinge beſuchen audh an den Sonntagen häufig die 
Anftalt und jehen den Leiter derfelben ald ihren nächſten Beratber 
an, Mit der Mehrzahl der nad auswärts entlafjenen Zögnlinge 
fteht der Direktor der Anftalt in Schriftlichem Verkehre. 

Die Reglementd der drei Taubitummen-Anftalten der Provinz 
Dftpreußen enthalten eine Beltimmung, melde ed den Anftalts- 
vorſtehern zur Pflicht macht, ſchon während ded Unterrichtsfurjus 
den Uebergang der Zöglinge in dad praftiiche Leben vorzubereiten 
und einzuleiten, jofern nicht die Eltern, Vormünder ac. ſelbſt die 
dazu erforderliche Veranftaltungen treffen. Dieje Beftimmung fommt 
jedoch nur in feltenen Fällen zur Anwendung, da meiftend die Ans 
ehörigen der Zöglinge die Fürjorge für deren weitered Kortlommen 
übernebmen. 


Provinz Weltpreußen. 

In MWeftpreußen wird in Betreff der Unterbringung der aus 
den Provinzial-Taubftummen-Anftalten zur Entlaffung gelangenden 
Zöglinge von den Vorſtehern derjelben in Gemäßheit ded $. 13 
ded Neglements vom 15. März 1882*) verfahren. 

Nahdem die Zöglinge die verichiedenen Berufsarten kennen 
gelernt und ſich zur Erlernung eines ihrer Befähigung entiprecdhenden 
Handwerkes entichloffen haben, werden fie, ſoweit ſich dies bewerf: 
ftelligen läßt, zu ſolchen Pflegeeltern einquartirt, die das ihrer Neigung 
entſprechende Geſchäft treiben. 

Die Kinder ſchreiben hierüber ihren Eltern, letztere holen ſie 
ſelber bei ihrer Entlaſſung ab, wobei die Vorſteher alsdann mit 
den Eltern die Zukunft ihrer Kinder beſprechen und den entlaſſenen 
Zöglingen auf dahingehende Anfragen Rathſchläge ertheilen. 

Der Anſtalts-Vorſteher übernimmt die Aufſicht über die am 
Orte verbleibenden Taubſtummen. Denſelben iſt geſtattet, den ſonn— 
täglichen Andachten im Anſtaltsgebäude beizuwohnen, bei welcher 
Gelegenheit ihnen Rathſchläge, Ermahnungen und Belehrungen er— 
theilt werden. 


*) Dieler $. lautet: Schon während des Unterrichts-Kurſus wird der Ueber— 
gang der Zöglinge in das praftiiche Leben, wenn die Eltern, Vormünder u. |. w. 
nicht jelbft die dazır erforderlichen Beranftaltungen treffen, von dem Borfteher 
der Anftalt vorbereitet und eingeleitet, wobei derjelbe darauf Bedadht zu nehmen 
bat, daß der Zögling ein jeinen Anlagen und Neigungen entſprechendes Hand- 
werk erlerne. Zur Unterbringung der Eingefegneten in die Lehre ift jedoch die 
eg der Eltern oder Vormünder erforderlih. Eine mit irgend welden 

often verbundene Verpflichtung für das Fortlommen der Zöglinge übernimmt 
die Anftalt nicht. 


778 


Mas die Taubftummenjdhulen in Danzig und Elbing betrifft, 
fo wird für die aus denfelben entlaffenen Zöglinge durch bejondere 
Einrichtungen nicht Sorge getragen. Auf Wunſch der Eltern werden 
jedod den in Elbing entlaſſenen Zöglingen tühtige Handwerfömeifter 
bejorgt und bleiben jene, jo weit fie fih am Orte befinden, mit den 
Lehrern der Schule in perjönlichem Berfehre. 


Provinz Brandenburg. 


Der Direktor der Königlihen Taubſtummen-Anſtalt zu Berlin 
bietet bei der Unterbringung der abgehenden Zöglinge bei geeigneten 
Lehrmeiftern bilfreihe Hand; ſonſt ſtehen die früheren Zöglinge 
in feiner dauernden Verbindung mit der Anitalt. 

Das erft 1880 eröffnete Wilbelm-Auaufta- Stift zu Wriezen ift 
nod nicht in der Rage, zur Entlaffung gelangende Zöglinge unter: 
zubringen. Das Reglement der Anftalt vom 9. März 1881 beitimmt 
in &. 18: 

s „Rob vor Beendigung des Unterrichtsfurfus wird der Ueber: 
gang der Zöglinge in das praftiiche Leben ihren Anlagen und 
Neigungen entiprehend vom Anſtalts-Direktor vorbereitet 
und eingeleitet, wenn die Angehörigen des Zöglings nicht 
jelbft die dazu erforderlihen Beranftaltungen treffen. Zur 
Unterbringung eines Zöglingd in die Lebre ift jedech die 
Zuftimmung ded Vaters oder Vormundes erforderlich. 

Eine mit irgend welchen Koften verbundene Berpflichtung 
für das Fortfommen der Zöglinge übernimmt die Anftalt nicht. * 

Dabei wird es die Auftalt denn auch ald ihre Aufaabe bes 
trachten, mit den entlaffenen Zöglingen möglichit dauernd in Ver: 
bindung zu bleiben. Bejondere Beltimmungen find im dieſer Be: 
ziehung nicht getroffen. 

In ähnlicher Meife wird jeitens des Schulvorfteherd Marquardt 
in Berlinden, von deſſen 49 in 4 Klaſſen unterridteten Zöglingen 
48 jeitend ded Provinztalverbandes der Anjtalt überwielen worden 
find, und jeitend der Hr den Zaubftummenunterricht vorgebildeten 
(44 Bolköjchullehrer in der Provinz, melden taubftumme Kinder 
(ca. 148) zur Ausbildung anvertraut worden find, die Unterbringung 
der entlaffenen Zöglinge vermittelt. Diefelben laſſen es fi aud 
angelegen jein, daß diejenigen Perſonen, melde taubftumme Zög— 
linge zu einer handwerksmäßigen Erwerbsfähigkeit ausbilden, die 
feftgeiepte Staatöprämie erhalten. 

Die ſtädtiſche Zaubftummenihule zu Berlin ftebt ſeit dem 
1. Oktober 1879 mit einer Kortbildungsihule für Taubſtumme in 
Verbindung, melde erwachſenen Taubftummen, die der Lautſprache 
mädtia find, durdy regelmäßige Uebungen in Sprechen und Abſeben 
die Befähigung zu erhalten ſucht, mit Hörenden zu verfehren. Die 
Schulbildung der Taubftummen wird dadurch einerſeits gefichert, 


7179 


andererjeits — wo ed nöthig ift — ergänzt und zwar in folgenden 
Unterrihtögegenftänden: Deutſch, Lejen, Briefichreiben, Rechnen, 
Zeichnen und — für Perſonen weibliden Geſchlechtes — Handarbeit, 
Der Unterricht wird in zwei Kurfen, in einem für Perfonen männ- 
tihen und einem fir Perfonen weiblichen Geſchlechtes, Sonntagd 
von 8 bis 12 Uhr Vormittagd und Montage und Donneritags 
Abends von 7 bis 9 Uhr ertbeilt. Der Rektor der Taubitummmen: 
ichule fungirt zugleich als Leiter dieſer Anftalt und iſt auch Mitglied 
des für die Kortbildungsichule ernannten Kuratoriums, welches ſonſt 
aus Männern verichiedener Berufszweige beitebt. 

Die Aufgabe ded Kuratoriums tit es, die Lehrer bei Ertbeilung 
des Unterrichted durch ihre Kenntniffe der Bedürfniffe des praftiichen 
Lebens zu unterftügen, den Eltern bei der Unterbringung ihrer aus 
der Schule entlaffenen taubftummen Kinder bebilflib zu fein und 
den ibrer Auffiht und Pflege anvertrauten jungen Männern und 
Mädchen auch über das Lehrverbältnid hinaus mit Rath und That 
zue Seite zu ſtehen. 

Zu leßterem Zwede iſt dem Kuratorium jeit Oſtern v. 3. die 
Summe von 1280 M. pro anno aud dem Fonds der Abegg'ſchen 
Stiftung — zur freien Verfügung geitellt worden, um dem In— 
ftitute die Möglichkeit zu geben, dürftigen Zöglingen nidt allein 
durch Zahlung des erforderlichen Lehrgeldeß, jondern auch durch Ger 
währung von Kleidung und Koftgeld im weiteren Fortkommen 
bebilflih zu jein. 

Die Zahl der auf Diele Art und Weite bereitö mit Unterftüßung 
bedachten Pfleglinge beträgt zur Zeit achtzehn. 


Provinz Pommern. 


Seitens ded Provinzial » VBerbanded find generelle Einrich— 
tungen zum Zwede der Unterbringung der tanbitummen Kinder 
nach ihrer Entlaffung aud der Anftalt nicht getroffen, wie denn 
jeine Fürjorge nah $. 30 des Reglements für die Verwal— 
tung ded Taubftummen-Bildungöweiend in der Provinz Pommern 


vom 1 Bar 1878 auch für gewöhnlich mit der Entlaffung 
aufhört. 


Indeſſen gewährt der Provinzial-VBerband ausnahmsweiſe an 
beſonders fleibige und befähigte Zönlinge Beihilfen zur Grlernung 
eined Gewerbes oder jonjtigen Berufes, joweit die hierfür im Etat 
audgeworfenen Mittel reichen ($. 30 a. a. O.). Yeßtere find ſchon 
wiederholt, namentlih zur Beihaffung von Nähmaſchinen für 
Mädchen, welche die Schneiderei erlernt hatten oder erlernen 
wollten, in Aniprud genommen worden. 

Thatſächlich vermitteln die Vorſtände der einzelnen Anstalten 
aus eigenem Antriebe und ſachlichem Intereſſe in allen den Fällen, 


780 





in welden von den Angehörigen darauf angetragen wird, die Unter: 
bringung der Kinder in eim ihren periönlihen Neigungen und 
Fähigkeiten reſp. den Wünſchen der Eltern entiprechendes Lehr— 
bezw. Dienftverbältnis. 

Die größte Zahl der Entlaffenen fehrt jedoch zunächſt in das 
Elternhaus zurüd, und liegt dann die Sorge für ihr weiteres Fort: 
fommen lediglih den Angehörigen ob, wobei nicht ausgeichlofien 
ift, daß der betreffende Anſtalts-Vorſtand denjelben hierbei rathend 
zur Seite ſteht. 

Der Umftand, dab den Yehrmeiitern auf Grund der Aller: 
höchſten Kabinet3-Drdre vom 16. Juni 1817 die Gewährung einer 
Staatöprämie von 150 Marf event. in Ausficht geitellt werden 
fann, wirft vielfach erleichternd bei der Ermittelung einer geeigneten 
Unterfunft. 

Mas die Wahl des Berufes anlangt, jo herricht bei den 
Knaben die Neigung zur Grlernung der Schuhmaderei und der 
Schneiderei vor, wiewohl aud einige fi) in anderen Handwerfen, 
3 B. in der Stubenmalerei und der Lithographie, ausbilden, 
während die Mädchen ihr Fortfommen bejonders in der Schneiderei 
und im Putzmachen ſuchen. 

Die in dem Orte, wo die Anftalt ihren Sit hat, oder in der 
Umgegend wohnenden früheren Zöglinge pflegen fih, von Aus- 
nahmen abgejeben, die namentlih in Bütow beobadtet find, an 
den firhlihen Andachten und Schulfeftlichfeiten der Anftalt zu be- 
theiligen, auch ſteht mit dieien der betreffende Anftaltövorftand jonft 
in dauerndem perjönlichen Verkehre. 

Die Thätigfeit der Taubftummen-Anftalt zu Stralfund zeichnet 
fid) injofern noch beſonders aus, ald diejelbe mit denjenigen Yehr- 
meiftern im Orte, welchen anjtaltsjeitig Zöglinge zur Ausbildung 
überwiejen werden, einen Yehrvertrag abhliekt und darin vorichreibt, 
dat die Yehrlinge zu den Sonntäglich Itattfindenden Andachten zur 
Anitalt zu ſchicken find. 

Ferner wird Mädchen, weldye ſich in der Schneiderei ausbilden 
wollen, auf Koften der genannten Anjtalt hierin Unterricht ertheilt 
und geftattet, zu dem Zwede noch ein Jahr, allerdings gegen Zah: 
[ung der Penfion, in der Anitalt zu verbleiben. 

Mit den entfernt lebenden früheren Zöglingen haben die An— 
ftalten im Allgemeinen feine dauernde Verbindung, obwohl die 
Vorftände das Beftreben zu erfennen geben, eine joldye zu erhalten 
und mit den Betreffenden im Briefwechſel zu bleiben. 

Indeſſen find die Fälle nicht jelten, daß die früheren Zöglinge 
aus eigenem Antriebe die Anftalt fpäter beſuchen und ſich, beion- 
derd wenn fie in Noth find, dort Rath holen. 

Zu einem ſolchen Beſuche geben außerdem noch die jährlichen 
Kirchenfefte für erwachſene Taubftumme Anlaß. 


781 


Provinz Polen, 

Sowohl das für die Provinzial-Taubftummen-Anjtalt in Polen 
erlaffene Neglement vom 25. Mai 1874 (Poſener Amtsblatt pro 
1874 Nr. 29 ©. 257) ald das Reglement für die Provinzial: 
Zaubitummen=Anftalt zu Schneidemühl vom 3. April 1872 (Potener 
Amtsblatt pro 1872 ©. 129), nad) welchem aud die Verwaltung 
der Provinzial: Taubftummen-Anftalt in Bromberg geführt wird, 
bejtimmen in $. 11 gleichlautend: 

„Eine mit irgend welchen Koſten verbundene Verpflichtung 
für dad Fortkommen der abgehenden Zöglinge zu jorgen über: 
nimmt die Anitalt nicht.” 

Mit Rüdfiht auf dieſe reglementariihe Vorſchrift find in den 
von dem Provinziallandtage beichloffenen Anitaltsetatd irgend 
welche Mittel, aus welchen die aus den Anftalten entlaffenen Taub- 
ftummen unterftüßt, reſp. in ihrem Fortfommen gefördert werden 
fönnten, nicht audgeworfen. 

Wenn gleihwohl in vereinzelten Fällen die entlaffenen Zög— 
linge mit den Anftaltsdirigenten in einer gewiffen Verbindung bleiben, 
jo beruht dies auf der freiwilligen Thätigkeit der letteren, welche 
gern bereit find, ihren früheren Schülern nah Möglichkeit mit 
ihrem Rathe zur Seite zu ſtehen. Insbeſondere find die Anitalts- 
Dirigenten in geeigneten Fällen bemüht gewejen, die Unterbringung 
ausgebildeter Zöglinge bei Handwerksmeiſtern zu vermitteln. 

Bezüglich der Anftalt Schneidemühl haben die alljährlich dort 
ftattfindenden Verſammlungen von erwachſenen Taubftummen dazu 
beigetragen, die Beziehungen der entlaffenen Zöglinge zur Anftalt 
wach zu erhalten. 

Provinz Scleiien. 

Die Unterbringung der aus der Taubftummenanftalt zu Breslau 
entlafjenen Zöglinge bei den reſp. Handwerfömeijtern wird in der 
Regel von den Angehörigen der Kinder bewirkt. In den Fällen, 
in weldyen die Vermittelung des Vereined, unter deſſen Leitung die 
Anstalt Steht, gewünscht wird, leiitet derjelbe gern Nath und That. 
Der Verein hat diefe Praxis begünitigt, weil derielbe der Ueber: 
eugung ift, dab das Anjammeln einer großen Zahl von Taub— 
es in den großen Städten nur zu leicht zu einem Taub— 
ftummen-Proletariate führt, das bei eintretender Arbeitslofigfeit um 
jo eher zu einem vagabondirenden Umbertreiben drängt, je geringer 
die Rüdfichten find, welche man jeinem Gebredyen in der fremden 
Umgebung zu Theil werden läßt, und je jchwieriger der ehrliche 
Erwerb bei der großen Konkurrenz iſt. Es ift ihm daher immer 
erwünscht gewejen, wenn die Angehörigen die Kinder in der Nähe 
ihres Heimathsortes oder, wenn diefer eine Stadt, in dieſer jelbit 
in die Lehre und damit in Geiellichaftsverhältniffe brachten, in welchen 


‚782 





fie fich ipäter bewegen, in denen fie wirken und jchaffen jollen und 
in denen fie fih der Rückſichten erfreuen, welche ihr Gebrechen 
immerbin noch erfordert. 

Der Berein ift übrigens durch Vermächtniſſe in die Yage ver» 
jegt, einigen armen und fleibigen Zöglingen bei ihrem Webertritte 
ing praftiiche Yeben kleine Unteritüßungen in Geld gewähren zu 
fünnen. Wenn der Verein aljo in materieller Beziehung nicht viel 
für die entlaffenen Zöglinge zu thun vermag, jo iſt doch in geiftiger 
und religiöjer Beziehung die Anjtalt der Sammelpunft derjelben. 
Zwar bat die auf Bereindfoften eingerihtete Sonntagsichule aus 
Mangel an Theilnehmern aufgegeben werden müljen, doch bietet 
der unter Aufſicht des Rektors der Anftalt ftehende Verein erwachiener 
Zaubitummer denjelben mandye Anregung und Belehrung. 

Außerdem findet an allen Sonn und Feittagen Vormittags 
ein von den ordentlichen Lehrern abyehaltener Gotteödienit für die 
Zöglinge der Anitalt Statt, an welchem fidy auch die erwachienen 
Taubſtummen oft in größerer Zahl betbeiligen. 

Beſonders aber ilt die Anftalt an den Tagen, an welchen die 
Konfirmation der Zöglinge ftattfindet und die eier des heiligen 
Abendmahles beyangen wird, Der Vereinigungspunft falt aller . 
früheren Zöglinge des Inftitutes und derjenigen anderer Anitalten, 
welche im Umkreiſe Arbeit gefunden haben. Gin gleiches Intereſſe 
zeigen bdielelben für die am folgenden Tage ftattfindende öffent: 
lihe Prüfung der Zöglinge, weldyer fie daher in großer Zahl bei- 
wohnen. 

Die Taubjtummen-Anjtalt zu Yiegni hat es ſich ganz bejon- 
ders zur Aufgabe geftellt, ihre Fürſorge auch auf die erwachienen 
Taubitummen auszudehnen und ihnen immer wieder mit den 
nötbhigen Zurechtweiſungen und Belehrungen zur Seite zu ſtehen. 

Die Direktion erachtet dieſe Aufgabe für unbedingt geboten, 
weil fib der Taubſtumme in noch höherem Grade als der volle 
finnige Menſch in jehr vielen Yebenslagen und Fragen nicht zurecht= 
zufinden weiß, und dabei der Hilföquellen entbehrt, weldye dieſem 
offen ſtehen. 

Die Anftalt wendet ihre Aufmerfiamfeit zunächſt den aus der 
Anftalt neu entlaffenen Zöglingen zu; indem fie dieie fait alle bei 
jüchtigen und braven Meiſtern reip. Meifterinnen zu Yiegnig in die 
Lehre bringt. Die Zöglinge werden dann von ihren früheren Leh— 
rern wiederholt bejucdht und zum Fleiß, zur Aufmerkinmfeit und zur 
Drdnung und zum Gehoriam ermahnt, audy werden den Meiitern 
in Rüdticht der Behandlung des Taubitummen die nöthigen Math: 
ſchläge ertbeilt; endlich werden die durdy Ungeichidlichfeit des Lehr: 
burihen und durch Mikveritändniffe zwiſchen Meiſter und Yehr« 
burſchen entitehenden Differenzen beieitigt. 


783 

Die Lehrburſchen find verpflichtet, alle Sonntage den Andachten 
in der Anjtalt beizumwohnen und dann an“ dem Unterridhte der mit 
der Anjtalt verbundenen Kortbildungsichule, in welcher Unterricht 
im Rechnen, Zeichnen, Formenlehre, Anfertigen von Geſchäftsauf— 
jägen und im Yejen der Zeitungsanzeigen feitgelegt ilt, Theil zu 
nehmen. 

Die Leiter und Lehrer der Anitalt jtehen aber auch ihren 
taubitummen Gejellen und Meiſtern zur Seite, indem fie ihnen 
wiederholt Rathichläge ertheilen, fie alle 3 bis 4 Moden in der 
Anftalt verjammeln uud ihnen durch Beiprehungen und Vorträge 
Belehrungen über vorfommende Eriheinungen und Erfindungen 
auf. den verichiedenen Gebieten zu Theil werden lafjen. Auch 
unternehmen fie mit ihnen während der Sommerzeit größere und 
kleinere Zandpartien, auf welchen fie ihre Aufmerfjamfeit beleben 
und auf ihr Gemüth erheiternd und erfriichend einzuwirken juchen. 
Die Partien werden in der Kegel unter der Yeitung des Direftors 
und einiger Zchrer der Anjtalt unternommen. 

Die außerhalb Liegnig in dem Regierungsbezirke wohnenden 
früheren Zöglinge bleiben im Briefwedjel mit den Lehrern und 
Zöglingen der Anitalt und erſcheinen jährlich zweimal, Ditern und 
im September, in Yiegnig, um mit den taubitummen Yehrlingen, 
Gejellen und Meiftern einem Gottesdienjte beizumohnen und das 
heilige Abendmahl zu empfangen. 

Noch it zu erwähnen, dab die taubftummen Meilter und Ge— 
jellen auf eine ihnen von der Anftalt aus gegebene Anregung eine 
Unterftüßungsfaffe begründet haben, aus welcher die einzelnen Mit 
glieder in Krankheits- oder ſonſtigen Unglüdsfällen unterſtützt 
werden. 

Der Verein für den Unterricht und die Erziehung Taubſtummer 
aus dem Megierungäbezirfe Dppeln erfennt zwar laut $. 25 des 
Statutes feine weiteren Berpflichtungen gegen entlafjene Zöglinge 
an, ift aber doch nach Möglichkeit bemüht, ſolchen, die feine Ver— 
jorgung haben, ein Unterfommen zu verihaffen und veriagt feinem 
Zöglinge jeine fernere Theilnahme. 

Kür die, welde in der Stadt Natibor als Lehrlinge unter= 
gebracht find, beiteht jeit dem Jahre 1868 eine Fortbildungsſchule, 
in welcher dieſelben von einem Anſtaltslehrer wöcentlih 2 Stunden 
in Sprache und Rechnen unterrichtet werden. 

Eine anderweitige dauernde und regelmäßine Verbindung hat 
die Anftalt mit den früheren Schülern nidt. 


Provinz; Sadjen. 


Soweit den zur Entlaifung fommenden Zöglingen der jäch- 
ſiſchen Zaubitummen-Anftalten nidt von ihren Angebörigen in der 
Heimath ein paſſendes Unterfommen geboten wird, vermitteln die 


1784 





Anftaltödireftoren paſſende Lehrverhältniſſe oder ſonſtige Unterkunft 
für Knaben als für Mädden. 

Die Anftaltsdireftoren forreöpondiren ſowohl mit den außer— 
halb des Anftaltsortes unterfommenden Entlafjenen jelbit ald auch 
mit deren Seeljorgern. Legtere find auf dießfeitiges Anfuchen, joweit 
ed ſich um evangeliihe Taubſtumme handelt, von dem Königlichen 
Konfiftorium veranlaßt, fih nicht nur für das geiftige, ſondern aud) 
für das materielle Wohl derjelben thunlichſt zu interejfiren. 

Die an den Anitaltdorten verbleibenden Taubſtummen werden 
zur Theilnahme an den alljonntäglih in den Anftalten ftattfindenden 
Andachten heranzuziehen geſucht. 

Hierbei wie bei den neuerdings für alle erwachſene Taub— 
ſtumme jährlich, bei einzelnen Anſtalten einmal — am 12. Sonntage 
nach Trinitatis — bei anderen zweimal — alsdann außerdem am 
Sonntage Judica, — ſtattfindenden kirchlichen Verſammlungen nebſt 
Spendung des heiligen Abendmahles wird den Rath ſuchenden auch 
über etwaige, ihre materiellen Intereſſen berührende Fragen ſoweit 
möglich Auskunft ertheilt. 

Im legten Winter iſt bei der Anſtalt zu Erfurt auf Provinzial— 
foften der Verſuch mit einer Fortbildungsichule für entlaffene männ- 
liche Anftaltözöglinge gemadjt worden. Die Ergebniffe dieied Ver: 
ſuches find noch abzuwarten. 


Provinz Schleöwig-Holitein. 


Für die Unterbringung derjenigen zur Entlaifung kommenden. 
Zöglinge der Provinziale-Taubftummen-Anftalt zu Schleöwig, weldye 
Angehörige haben, wird durch die Direktion der Taubſtummen— 
Anftalt nicht unmittelbar gejorgt, Ddiefelbe beichränft ſich vielmehr 
darauf, nachdem die Zöglinge ſich entichteden haben, welchen Beruf 
fie wählen wollen, den Königlichen Landraths-Aemtern hiervon Mit: 
theilung zu maden und diejelben zu erjuchen, durch die Angehörigen 
der Zöglinge geeignete Lehrftellen zu ermitteln. In den Fällen 
jedoch, in welchen überhaupt foldye Angehörige nicht vorhanden find, 
oder diejen die Sorge für die Kinder füglich nicht überlaffen werden 
fann, ſucht die Direktion, eventl. mit Beihilfe der Armen- Kommunen 
und mit Hilfe der in Ausficht ftebenden Staatöprämie von 150 M. 
Lehritellen zu ermitteln, wobei die großen Städte abfihtlidh ver- 
mieden werden, und vorzugsweiſe dahin geitrebt wird, die Zöglinge 
in der Heimath unterzubringen. — Cine ftetige, organifirte Ber: 
bindung der Entlaffenen mit der Anftalt findet nicht ftatt; wohl 
aber werden diefelben bei der Entlaffung aufgefordert, der Anftalt 
fortlaufend Mittheilungen zu machen, weldes zwar nit immer, 
aber von Jahr zu Jahr mehr geſchieht. Es wird beabfichtigt, den 


785 





Entlafienen Fragebogen mitzugeben, melde halbjährlich beantwortet 
und an die Anftalt eingejandt werden jollen. 

Das Publifandum ded Kanded-Direftorated vom 6. Februar 1879 
ichreibt unter Nr. 9 und 10 vor: 

Die Entlafjung der Zöglinge nad Vollendung des 8 jährigen 
Bildungskurſus erfolgt regelmäßig zu Ende Juni. Der Anſtalts— 
direftor hat von dem Tage derjelben die Angehörigen der Zöglinge 
in Kenntnid zu jeßen, welche zur feitgelegten Zeit für die Abholung 
derjelben Sorge zu tragen haben. Geſchieht dies nicht, fo fteht es 
dem Anftaltödireftor frei, fie auf Koften der Betheiligten unter 
ſicherer Begleitung in die Heimath zu fenden. Die entlaflenen Zög- 
linge werden auf Koſten der Anftalt mit Kleidungsftüden derſelben 
Art ausgerüftet, von welcher die bei der Aufnahme mitgebradhten 
waren. 

Auch nah der Entlaffung wird die Direktion der Anftalt auf 
Wunſch der Angehörigen bemubt jein, dad Wohl der früheren Zög— 
linge durd Rath und That zu fördern, namentlih am Drte der 
Anttalt die Unterbringung derjelben bei tüchtigen Meiftern zur Aus— 
bildung in einem bürgerlichen Berufe zu vermitteln. Den in der 
Anftalt ausgebildeten Zaubftummen, melde durch unverjchuldete 
Unglüdsfälle hilföbedürftig werden, fann überdies die Anftaltödireftion 
aus dem Unterftügungdfonds der Anftalt Unterftügungen zum jühr- 
lihen Betrage von 36 M. bewilligen, audy wird körperlich gebredy- 
fihen taubjtummen Mädchen nady der Konfirmation für Rechnung 
der Hendler’jchen Stiftung in der Anftalt jelbjt oder bei einem bei 
derielben angeftellten Lehrer durch Wermittelung des Anſtalts— 
direftord ein paſſendes Unterfommen und eine entipredende Ver— 
jorgung gewährt. | 

Endlih find von der Anstalt für die Entlafjenen gemeinjame 
Kirchenfeite angeordnet, welche jehr zahlreich bejucht werden, und ift 
ein Provinzial-:Taubftummen-Berein in's Leben gerufen, welcher ſich 
durch Lofalvereine über die Provinz zu verbreiten ſucht und dahin 
ftrebt, auch die Entfernteren mit der Anftalt in Verbindung zu 
bringen, um ihnen belfend und rathend beitreten zu können, über: 
dies auch Mittel zur Errichtung eines Aiyles für Altersſchwache zu 
fammeln. 

Provinz Hannover. 
(Bergl. C.Bl. 1880. ©. 695.) 


Bei den 3 provinzialftändiihen Taubſtummen-Anſtalten beiteben 
Fonds zur Unterftügung entlaffener Zöglinge. Während dieſe Fonds 
bei den Anitalten zu Osnabrück“) und Hildesheim ſchon jeit einer 
Reihe von Jahren vorhanden find und eine nidyt unbedeutende Höbe 
erreicht haben, ift bei der Zaubftummen-Anftalt zu Stade erft 








*) In Dsnabrüd betrug der Fonds im Jahre 1879: 29450 ME. 


786 


neuerdings mit der Bildung diejed Fonds begonnen und dürfte der- 
jelbe gegenwärtig faum die Höhe von 1000 M. erreicht haben. 
Dieſe Fonds jollen dazm dienen, den Schülern das fernere Fort— 
fommen zu erleichtern. 

Sämmtlihe Anftalten find bemübt, die Zöglinge thunlichſt am 
Drte, die männlichen als Lehrlinge bei geeigneten Handwerksmeiftern 
und die weiblien in Dienftverhältniffe bei paffenden Herrſchaften, 
unterzubrinaen. 

Die Kinder verbleiben mit den betreffenden Anftalten durd 
die Theilnahme an einem Fortbildungsunterrichte, welcher Sonntags 
einige Stunden von einem Anftattölehrer ertheilt wird, nody längere 
Zeit in Verbindung. 

Ber der Taubftummen-Anftalt zu Stade ift außerdem die Ein— 
richtung getroffen, dag die in der Stadt vorhandenen erwadlienen 
männlichen Zaubftummen am zwei Abenden in der Woche fi in 
einem amnitaltsjeitig zur Berfügung geftellten Zimmer zum Zwede 
einer gegenieitigen Abendunterbaltung veriammeln. 

Dieje Unterhaltungs: Abende jollen fi als jehr jegensreich er- 
wielen baben. 

Nahdem an Stelle der früber in Berlin und Hannover all 
jährlich abaebaltenen jog. Kirchenfeſte für erwachſene Taubftumme 
kleinere Verlammlungen folder bei den einzelnen Zaubftummen: Ans 
ftalten in's Auge gefaßt Find und mittelft Allerhöchſter Ordte vom 
8. März 1882 ven Theilnehmern an dieſen fleineren Zufammen- 
fünften eine Ermäßigung des Fahrpreiſes auf den Eiſenbahnen ges 
währt worden ift, werden auch dieſe demnädhft bei den Taubitummen- 
Anftalten ftattfindenden kleineren Verſammlungen dazu beitragen, 
die Verbindung der früheren Zöglinge mit den Anftalten aufrecht 
zu erhalten. 

Provinz Weftfalen. 


Die Zaubftummen = Anftalten, melde ſämmtlich Erternate find, 
haben bis jeßt weſentlich nur die Aufgabe, den Zöglingen eine fittlidh> 
religiöfe Erziehung ſowie die Ausbildung zu geben, melde vollfinnige 
Kinder in den Elementarſchulen erhalten. Hierzu gehört für die 
Mädchen der Unterricht in weiblichen Hundarbeiten, für welchen im 
jeder Anftalt eine Handarbeitölehrerin angeftellt ift. Nad der Ent: 
lafjung bejorgt der Anftaltd-Borfteber in einzelnen Fällen für die 
Zöglinge einen Xehrmeifter in möglichfter Nähe der Anitalt, meilten- 
theils aber fällt den Eltern die Aufgabe zu, für die Ausbildung 
der Zöglinge in einer ihren Fähigkeiten und der Lebensſtellung der 
Eltern entiprechenden Weile zu ſorgen. Zwiſchen den entlafjenen 
Zöglingen und ihren Lehrern entwidelt ſich in der Negel ein recht 
lebhafter briefliher Verkehr, auch find Beſuche der Griteren in den 
Anftalten nicht felten, bei welcher Gelegenheit fie von den Lehrern 
mit Rath und Anmweifungen verjeben, ihnen auch wohl bei Stellen- 
lofigfeit geeignete Stellen vermittelt werden. 


187 


Provinz Heſſen-Naffau. 

Die Unterbringung der aus der Zaubjtummen =» Anitalt zu 
Homberg entlaffenen Zöglinge wird von dem Vorftande derielben 
in allen den Fällen vermittelt, in weldyen dies von den Angehörigen 
der Zöglinge gewünſcht wird, oder in Denen von vornherein anzu— 
nehmen ift, daß die Angehörigen nicht im Stande jeien, für ein un 
gemeffenes Unterfommen zu forgen. 

Da die Zöglinge der Homberger Anftalt zum weitaus größten 
Theile den ärmiten Klafjen der Gefellichaft angebören, jo wird die 
Mitwirfung des Anftaltö-Vorftebers in der fraglihen Richtung in 
ſehr erheblihem Grade in Aniprud genommen. 

Die entlafjenen Knaben merden der Regel nad in Lehrſtellen 
untergebracht, und zwar ſowohl des höheren, wie ded niederen Hand» 
werfes 5. B. bei Kithographen, Goldarbeitern, Deforationdmalern, 
als Schriftieger, Schreiner, Schloffer, Schmiede, Schneider und 
Schuhmader. — Die Mädchen werden ald Pupmadyerinnen und 
Näberinnen audgebildet, andere in paffende Dienftitellen gebradt. 

Die aus der Anitalt entlaffenen Zöglinge werden mit derjelben 
hauptſächlich durch Das jeit dem Jahre 1882 jährlich in der Anftalt 
zu Homberg begangene Kirchenfeſt in danernde Verbindung gelegt. 
Dieſes Feft wird am 12. Sonntage nad Trinitatis in der Anftalt 
jelbit abgehalten und zu demſelben in allen Kreisblättern des 
Regierungs-Bezirfed eingeladen. Die Betheiligung ift eine jehr rege, 
es —* jedesmal etwa 60 frühere Zöglinge der Anſtalt zu demſelben 
erſchienen, daneben eine größere Anzahl von Angehörigen derſelben. 
Die Feier ſelbſt beſteht in dem gemeinſchaftlichen Genuſſe des heiligen 
Abendmahles nach vorgängiger Beichte und Belehrung. Nadmittags 
findet eine einfahe Bewirtung der Säfte in der Anftalt und auf 
Koſten derjelben ſtatt. 

In der Stadt Homberg ſelbſt iſt eine größere Anzahl ehemaliger 
Zöglinge der Anitalt als Lehrlinge und Geſellen untergebradt. Diele 
nebmen an der fonntäglihen Betftunde der Anftalt Theil und er- 
balten nachher in derjelben Fortbildungdunterridht. 

Auch zu den jährlih am Schluffe des Schuljahres ftattfindenden 
Öffentlihen Prüfungen ergeben in den Blättern Einladungen an alle 
früheren Zöglinge der Anftalt und deren Freunde und Gönner; 
außerdem gebt der Borftand der Anftalt ven früheren Schülern 
aud noch auf deren ferneren Lebenswege mit Rath und That zur 
Hand, ſoweit er darum angegangen wird. 

Endlih gewährt die Handitche Verwaltung einem entipreden- 
den Beſchluſſe des Kommunal-Landtages zufolge den ehemaligen 
Schülern der Homberger Anftalt Beihilfen zu ihrer gewerbliden 
Ausbildung; fo ift z.B. einem Schüler der Beſuch der Königlichen 
Afademie zu Kaffel, einem anderen der einer großen litbograpbiichen 


788 





Anftalt in Frankfurt a./M. duch Beihilfen aus ftändiihen Mitteln 
ermöglicht worden, und werden jolhe Beihilfen auch in anderen 
Fällen dann gewährt, wenn, was bei den jchwierigeren Handwerfen 
meiftend der Kal, mit dem Eintritte in die Lehrlingsſtelle der Ge— 
nuß von freier Verköftigung im Haufe des Lehrherrn nicht ver- 
bunden iſt. 

Nah Rejkript der vormaligen Herzoglich Naſſauiſchen Re 
gierung muß der Xeiter der Anftalt mit den Angehörigen im legten 
Halbjahre des Verweilens der Zöglinge in Verbindung treten, um 
legtere in geeigneten Geſchäften unterzubringen. Mit Rüdfiht auf 
die Anlagen des Schülers, jowie auf deſſen förperlihen und geiftigen 
Zuftand, wird hierbei verfahren. 

Die im Programme der Anjtalt von 1864 abgedrudte „Statiftif 
der Zaubftummen im Herzogthume Naffau* konnte deshalb ſchon 
fonftatiren, dat faſt ausnahmslos die ehemaligen Zöglinge ſich ehrlich 
und in audreichender Weile ernäbrten. 

Mit der Anitaltsleitung Hand in Hand geben die Beſtrebungen 
ded „Wereined zur Beförderung des TaubftummensUnterrichtes im 
Regierungd- Bezirke Wiesbaden.“ 

Die Mittel für die gemwerblide Ausbildung werden von den 
Eltern, den Heimatbögemeinden und dem Vereine aufgebracht. 

In zutreffenden Fällen wird auf Antrag der Direktion der 
Anftalt von der Königlihen Regierung zu Wiesbaden die Prämie 
für gewerbliche Ausbildung taubitummer Zöglinge bewilligt, welche 
hierfür durch Allerhöchſte Kabinetsordre vom 16. Juni 1817 bezw. 
durh Allerhöchſten Erlaß dd. Baden-Baden, den 21. Dftober 1867 
auf die neuen Landestheile übertragen, in Ausficht geftellt ift. 

Die Zöglinge werden nicht allein gewerblich ausgebildet, jondern 
ed wird auch dahin geftrebt, ihnen nad der Entlaffung aus der 
Lehre geeignete Stellen zu verihaffen; es werden Handmerfögeräthe, 
MWebftühle, Drebbänfe und verſchiedene andere Hilfämittel beichafft. 
So wurde 3. B. ein 23jähriger erblindeter Zaubitummer auf 
Koften ded Vereined in die Blindenanftalt zu Wiesbaden gebracht, 
um Korbflechterei zu lernen, und der Verein legte auh noch im 
Heimathsdorfe des Unglüdlien eine Weidenpflanzung an, damit er 
gutes und billiges Arbeitsmaterial habe. 

In Anerkennung diefer Beltrebungen bat der Kommunallandtag 
dem Vereine eine Unterftügung von 200 M. bewilligt. 

Die ehemaligen Zöglinge befunden für die Anjtalt große An- 
bänglichkeit, welde fih durch öftere Beſuche zeigt. Nicht jelten 
fommen nad vorhergegangener Verabredung ganze Gejellichaften zu— 
ſammen; bierzu bietet auch die Frübjahröprüfung Gelegenheit und 
Veranlaſſung. 

Bei Gelegenheit des 50 jährigen Beſtehens der Anftalt und bei 
Einweihung des neuen Anftaltsgebäuded wurden alle noch lebenden 


1789 


Zöglinge eingeladen, fie beſuchten die Eonfeifionellen Gottesdienfte 
und wohnten der allgemeinen eier bei. Die in das Jahr 1886 
fallende Feier ded 25 jührigen Beſtehens des Vereines wird wieder 
Gelegenheit bieten, die ehemaligen Zöglinge hierher einzuladen. Die 
Berbindung der Anftalt mit ihren ehemaligen Zöglingen wird ferner 
durch Ueberjendung der Anftaltöprogramme unterhalten. Wenn aud 
nicht an alle dieje Programme zur Beriendung kommen, jo hat doc 
die Erfahrung gelehrt, daß fie von faft allen gelefen werden, denn 
fie wandern aus der Hand ded einen Taubftummen in die Hand 
* anderen, welcher in einem Nachbardorfe oder in der Umgegend 
wohnt. 

Für die Unterbringung der bei der Taubſtummen-Erziehungs— 
Anftalt zu Frankfurt a/M. zur Entlaffung kommenden Zöglinge 
beiteben bis jetzt Feine Cinrichtungen. Es ift vielmehr zur Zeit 
lediglih Sache der Angehörigen der Zöglinge, für dieſe weiter zu 
forgen. Bei der Ermittelung von Lehrftellen ꝛc. gebt indefjen der 
Borftand der Anftalt den Betreffenden mit Rath und That an die 
Hand, indem er palfende Lehrſtellen nachweiſt, vermittelt und die 
Lehrberren über die Art des Verkehres mit den Taubitummen unter- 
richtet ꝛc. Mit den Knaben bat die Anitalt bisher feine unangenehme 
Erfahrungen gemacht; dagegen bat ſich erwiejen, daß eine geregelte 
Fürforge für die Mädchen nad ihrem Austritte aus der Anftalt ſehr 
zu wünſchen wäre. Die Eltern der meiſten Zöglinge ſind arm und 
leben in zerrütteten Verhältniſſen, was namentlich für die Mädchen, 
ſobald ſie nach vollendeter Unterrichtszeit aus der Anſtalt in den 
Kreis ihrer Angehörigen zurücktreten, verhängnisvoll wird. Sie ent— 
behren eines jeden ſicheren Haltes. 

In dauernde Verbindung ſetzt ſich die Anſtalt mit ihren früheren 
Schülern dadurd, dab alle 14 Tage in dem biejigen Anftaltöge- 
bäude eine von dem Vorfteber der Anftalt, Oberlehrer I. Vatter, 
gehaltene Andachtöftunde ftattfindet, welche von mandem der im der 
Stadt wohnenden früheren Zöglinge beſucht wird. Viele halten ſich 
jedoch, angeftedt von der im Allgemeinen herrſchenden Gleidhgiltig- 
feit in religiöjen Dingen, fern. Zu den aus mancherlei Beranlafjung 
in der Anftalt ftattfindenden Feftlichfeiten dagegen ericheinen die 
in der Stadt wohnenden, aus der Anftalt entlaffenen Zöglinge 
meiftend vollzählig. Mit den auswärtigen Zöglingen aus früheren 
Fahren — ohne Ausnahme Kinder aud befferen Familien — unter- 
hält der Anftaltövorfteber einen regelmäßigen Briefwechſel. 

Außerdem bat die Anftalt feit etwa 3 Jahren ein jogenannted 
Rundbriefbuch eingeführt, welches bei den entlaffenen Zöglingen 
cirkulirt und für fie beftimmt ift, um regelmäßige Einträge darin 
zu maden. Dieſes Rundbriefbud hat fi als ein treffliches Mittel 
bewährt, die entlaffenen Zöglinge mit der Anftalt in fteter Berbin- 
dung zu erhalten, — ift aber auch für die Fort: und Weiterbildung 


1884. 53 


790 





der Taubftummen von Wichtigkeit, weil dasjelbe die früheren Schüler 
hinſichtlich des jchriftlihen Gedanfenausdrudes in fteter Uebung 
erhält. 

Rheinprovinz. . 

Die Privat-Taubftummen-Anftalt zu Maden be 
trachtet es ald eine wejentlihe Aufgabe, bei der Unterbringung der 
zur Entlafjung fommenden Zöglingen den Eltern rathend und hel- 
fend zur Seite zu Stehen. In den meilten Fällen überlafjen 
ed dieſe dem Anftalt8-Direftor, eine pafjende Beihäftigung für 
ihre Kinder auszuſuchen. Für die taubftummen Mädchen ift 
die Auswahl der Fünftigen Ermwerböquelle naturgemäß eine be- 
ſchränkte. Sie werden in der Regel Näberin, Büglerin, Pubß- 
macdherin oder juhen Verwendung in der Hauswirtbichaft. In den 
Fabrikftädten fann ed nicht verhindert werden, da mande Mädchen 
die Eltern zur Fabrik begleiten, um daſelbſt bei gefabrlojer Arbeit 
bald einigen Berdienft zu erwerben, wenngleid die Anftalt beftrebt 
ift, ihre Zöglinge tbunlihft von der Beihäftigung in den Fabriken 
fernzuhalten. Bon den bis jegt aus der Anftalt entlajjenen Knaben 
ift noh fein einziger Fabrifarbeiter geworden. Die weniger be: 
anlagten erlernen ein Handwerk, während die fähigeren ſich einem 
Kuntt ewerbe zuwenden. 

Nach dem legten Jahresberichte ded Direktors Linnartz haben 
von den im Fahre 1883 entlaffenen 15 Knaben 7 das Schuhmacher⸗ 
bandwerf erlernt, je einer it Sammetweber, Schreiner, Gärtner, 
Schriftieger und Bildhauer geworden, wogegen 3 im elterlichen 
Haufe verblieben find. 

Für die Knaben aus Nahen und Burtſcheid vermittelt in der 
Regel der Direktor den Eintritt in die Lehre bei einem braven 
Meifter. Er jchließt den Lebrvertrag ab und ſucht fi durd von 
Zeit zu Zeit wiederfehrende Bejuhe über den Fleiß und das Be— 
tragen der früheren Zöglinge Gewißheit zu veridhaffen. Bei den 
auswärtigen Zöglingen fommt der Direktor nur jelten in die Lage, 
die Lehrverträge jelbit abzuichließen, da ihm die Meifter unbekannt 
find. Kür dieſe Fälle nimmt die Anftalt die Vermittelung der 
Drtöpfarrer in Anſpruch. Bei der Entlaffung auswärtiger Zöglinge 
erhalten die Drtäpfarrer von dem Direktor der Anftalt ein Schreiben, 
in weldem fie gebeten werden, fidh der heimkehrenden Taubſtummen 
anzunehmen, die Erfüllung ihrer religiöien Pflichten und ihre mora— 
liihe Führung zu überwachen, und ihnen in ihrem Fortkommen 
möglichft bebilflih zu fein. Die Anftaltölehrer find ferner ange 
wiejen, bei ihren Reiſen in die Heimatb, wenn nur irgend thunlid, 
frühere Zöglinge der Anstalt zu beſuchen und über ihr Verhalten 
und Fortkommen Bericht zu eritatten. 

Zur Unterftügung unbemittelter Zöglinge ftehen dem Bereine 
zur Beförderung des ZTaubftummenunterrichted die Revenüen der 


791 





fogen. Rehm-Stiftung zur Verfügung. Der Fonds diejer Stiftung 
beträgt gegenwärtig ‘ca. 7500 M., und werden die jährlichen Zinien 
beftimmungsmäßig dazu verwandt, talentvollen Zöglingen nad der 
Entlaffjung aus der Anftalt die Erlernung eined ihren Anlagen ent— 
Iprehenden Gewerbes zu erleichtern. 

Um die in Nahen und Burtſcheid wohnenden früheren Zöglinge 
in dauernder Verbindung mit der Anftalt zu erhalten, hat der Di- 
reftor Linnarg neuerdings die Errichtung eines ſogen. Fortbildungs— 
furfus in Ausficht genommen. Der Boritand der Anftalt hat jedoch 
mit Rüdfiht darauf, daß die Kräfte der Lehrer durch den Anitalts- 
dienst vollauf in Aniprudy genommen werden, der Ausführung dieler 
— ſich empfehlenswerthen Einrichtung z. 3. noch nicht näher treten 
önnen. 

In dem im Jahre 1881 im Drucke erſchienenen 9. Berichte 
des Verwaltungsausſchuſſes des Vereines zur Beförderung des Taub— 
ſtummen⸗-Unterrichtes zu Cöln iſt auf Seite 16 unter Kap. e. hin— 
fihtlih der Einführung der aus der Gölner Taubftummen-Anftalt 
entlaffenen Zöglinge in das bürgerliche Leben Folgendes ausgeführt: 

Schon einige Zeit vor der Entlaffung der Zöglinge treten der 
Direktor und die Lehrer mit den Angehörigen und jomeit nötbig, 
mit den Drtöbehörden in Verbindung, um fie darauf aufmerkfjam 
zu maden, weldyer Beruf wohl für die Abgehenden den bid dahin 
bezeigten Anlagen und Neigungen gemäß, der pafjendfte ift. Gleich 
zeitig wird darauf aufmerfiam gemacht, wie wichtig es tft, daß die— 
jelben möglichft bald nad) ihrem Austritte aus der Schule zu einem 
tüchtigen, ruhigen und menichenfreundlichen Meifter in die Lehre 
fommen. Bet der Auswahl eines Lehrherrn wird bereitwilligft mit 
Rath und That zur Hand gegangen. Materielle Unterftüpung kann 
zwar gewährt werden und wird aud in Ausnahmefällen vom Vor— 

ande gewährt; mit allen Mitteln aber wird darauf hingemirft, daß 
die Taubftummen fih durch eigene Kraft voran bringen. Daß 
Zöglinge, welche in Cöln ortdangehörig find, auch nad der Ent» 
- laffung in der Stadt bleiben, um ſich zu ihrem fünftigen Berufe 
auszubilden, ift felbitredend; dagegen ſehen mir nicht gerne, wenn 
auch auswärtige nad ihrem Audtritte aus der Schule bier verweilen. 
Dem Lehrlinge und jelbft dem angehenden Gejellen ift die elterliche 
Aufſicht noch dringend nöthig, und diefe läßt fi in einer ausge— 
dehnten Stadt nicht leicht Ai ge Auch ift eine größere Anſamm— 
lung von Taubftummen in einem Drte ihrer Fortbildung nicht für- 
derlih. Wie natürlich werden fi die Leidensgenoſſen eng aneitt- 
ander ſchließen, und ihr bildender Verkehr mit Hörenden bleibt auf 
das gröktmöglihe Minimum befhränft. An ein Heben und Weiter: 
bilden der Tonſprache, mozu fie doch in der Schule Anleitung er— 
halten haben, ift nicht mehr zu denken, und es liegt nahe, daß ite 
fih unter einander wieder der Geberdenſprache bedienen, namentlid) 


52* 


192 





wenn ſich ihnen noch fremde Taubftumme, die vielleicht den nöthigen 
Schulunterriht nit genoffen haben, zugeiellen. 

Der fortdauernde perſönliche und jchriftliche Verkehr ded Di— 
reftord und der Lehrer mit dem meilten der Entlafjenen bietet Ge— 
legenbeit, fih davon zu überzeugen, wie gut unfere Zöglinge fich 
auf der in unferer Schule gegebenen Grundlage weiter entwideln ; 
jelbit ſchwächere Schüler zeigen bei nur einigermaßen günftigen Be- 
dingungen hinfichtlicy ihrer jpäteren Umgebung überraihende Forts 
ichritte im deutlichen und geläufigen Spreden, im forreften Ab» 
leſen vom Munde anderer und im Beurtbeilen der Lebensver— 
hältniſſe. 

Für die entlaſſenen Zöglinge, welche in Cöln bleiben, iſt zur 
Erhaltung, Befeſtigung und Erweiterung der in der Schule erwor— 
benen Kenntniſſe und Fertigkeiten ein Fortbildungs-Unterricht ein— 
gerichtet, welcher an jedem Sonntage morgens während zweier 
Stunden gehalten wird und hauptſächlich —2* Aufſatz, Rechnen 
und Religionslehre umfaßt. Die in ihre Heimath zuruͤckkehrenden 
Zöglinge werden den Geiftlihen und Lehrern zum Zwede ihrer 
Fortbildung jedesmal durdy bejonderes Schreiben dringend empfohlen. 

Dad betreffende Schreiben lautet: 

Böln, den... .(« Mai 188... 
Hochwürdiger Herr Pfarrer! 

re A Be ner Zögling der biefigen Taubſtummen— 
Anftalt ift heute fonfirmirt und aus der Schule entlaffen worden. 
Dad. . jelbe in den vielen Gefahren des Lebend mehr ald jeder 
Vollfinnige eined umjfichtigen und liebevollen Führers bedarf, fo 
wid ..... Ihrer beionderen Obhut dringend empfoblen. 

JJ iſt in den Glaubenslehren und Vorſchriften 
der Religion, über .. . . . Standes- und Berufspflichten hinläng— 
lich unterrichtet. Damit jedoch das mühſam Errungene nicht bald 
wieder vollftändig verichwinde, möchte es fich empfeblen, dab Em. 
Hohwürden d.. . Taubitumme . . ded Sonntags zu ſich fommen 
ließen, eine vorher beftimmte Lektion aus .. . ... Religionsbefte . 
überhörten und durch einige paffende Fragen fih von dem Ber: 
tändniffe ded Gelernten überzeugten. Dadurd würde d.. . jelben 
ein kleiner Erjag geboten für Predigt und GChriftenlehre, melde 
1.4: U. Naturfeblerd nicht verftändlih find. — 
Wenn Ew. Hohwürden und d.. . Zaubftumme fi nur etwas 
an einander gewöhnt haben, werden Sie d.. ſelbe .. leicht ver- 
ſtehen, und . . . . wird Ihnen am Munde abjehen, was fie jagen. 
In bejonders ſchwierigen Fällen könnte der gegenfeitige Verkehr aus— 
nahmsweiſe jchriftlih vermittelt werden. 

Sollte Vorſtehendes Ihre geneigte Beachtung finden, fo ift 
TIDer: au CIWärlen, DIE Da... 5 un Ihnen große 
Freude bereitet, und . . . . font jo traurige Loos wird dann durch 


703 





die Tröſtungen unſerer h. Religion bedeutend gemildert werden. 
Auch iſt nicht zu befürchten, daß dieſe ſittliche Ueberwachung 
JJ EIER ER unangenehm und läſtig wird; vielmehr wird 
d . . ſelbe darin nur ein Zeichen der Theilnahme und freundſchaft— 
licher Zuneigung erblicken, die . ......... Ew. Hochwürden 
ſchenken. 

Für die Fortbildung de......... wäre es von großem 
Nutzen, wenn der dortige Lehrer ih ........ etwas annähme 
und durch Stellung von Aufgaben im Leſen, Schreiben, Rechnen ıc. 
fowie durch demnächſtige Korrektur derjelben veranlafte, dat bei 
d.. . Zaubftummen die in den genannten Fächern erlangten Kennt: 
niffe befeftigt und erweitert würden. Vielleicht gelingt es Ihnen, 
den Herrn zu dem guten Werfe geneigt zu machen. 

Hochachtungsvoll und ergebenft. 

Durch Befolgung der oben ausgeiprodhenen Grundjäge hat die 
Anftalt bisher ftetd gute Erfolge erzielt; auch die bürgerlichen Ver— 
hältniffe der überwiegenden Zahl der entlaffenen Zöglinge geftalteten 
fih nad dem Berichte ded Anftaltödireftord recht befriedigend, die 
meiften derjelben finden ihr gutes Ausfommen. Das Verhältnis 
der Schule zu den entlafjenen Zöglingen war either ſtets ein 
freundichaftliched und berathendes; ſtrenges Eingreifen fand nur im 
äußersten Nothfalle ftatt, hatte dann aber auch faſt regelmäßig den 
gewünschten Erfolg. 

Der Provinzial-Verband der Rheinprovinz bat biöher feine 
Hauptaufgabe bezüglich des Taubſtummenweſens in der befjeren 
Drganifatton und der Vermehrung der Zaubitummen-Schulen ers 
blidt, um möglichſt vielen taubftummen Kindern die Wohlthaten 
des Unterrichted und der Ausbildung zu Theil werden zu lafen. 
Nachdem diefed Ziel durch Errichtung einer Anzahl neuer Schulen 
und Klafjen nunmehr erreicht erjcheint, hat die provinzialftindiiche 
Verwaltung fih in letzter Zeit mit der Frage beichäftigt, in welcher 
Meile für die Taubſtummen nady ihrer Entlaffung aus der Schule 
geforgt werden könne. Das zunächſt zu Erftrebende erſchien in 
dDiejer Beziehung die Befeftigung des in der Schule gelegten Fun 
damented in geiltiger, fittliher und religiöjer Beziehung, während 
die direfte Fürforge des Provinzial-Verbandes für eine berufdmäßige 
Ausbildung im Handwerfe ıc. vorerft nicht ind Auge gefaßt, aud) 
bei den in der Schule ausgebildeten Taubftummen weniger erfor- 
derlich erſchien. 

Die Zöglinge kehren nämlich faſt durchweg nach ihrer Entlaſſung 
in die Heimath zurück, wo die Knaben ein Handwerk erlernen oder 
in der — ſich beſchäftigen, die Mädchen in den meiſten 
Fällen Näherinnen werden, oder den Eltern bei den gewöhnlichen 
Haus- und Feldarbeiten zur Hand gehen. Bei der Wahl des Be— 
rufes pflegen ſich die Eltern der ——— mit dem Direktor der 


794 





Anftalt zu benehmen, in manden Fällen überlaffen fie demjelben die 
Wahl, und jorgt diejer alddann auch für eine geeignete Unterbrin— 
ung. Nur in ganz bejonderen Fällen werden für einzelne Zög- 
inge die Mittel zur handwerksmäßigen Ausbildung von dem Pro— 
vinzial⸗Verbande bewilligt. 

Die Drtöpfarrer, in deren Bezirk die Zöglinge nad) ihrer Ent» 
laffung zurüdfehren, werden von Seiten der Anftalt regelmäßig er- 
jucht, ein beſonderes Augenmerk auf diejelben zu haben und event. 
inftruirt, in welcher Weiſe fie am Zwecfmäßigften das geiftige Wohl 
derjelben fürdern können. 

Während der erften Jahre nach der Entlafjung wird von den 
meiften Zöglingen ein reger briefliher Werfehr mit der Anftalt 
unterhalten; der Neujahrätag, die Namens- und Geburtstage der 
Lehrer, bejondere Ereigniffe im Leben des Zöglings, Dienſtwechſel ıc. 
geben lange Zeit hindurch die Veranlaſſung zu Briefwechiel, welcher 
von den Anftaltölehrern gern und mit Freude gepflegt und unter- 
halten wird. 

Die Direktoren der Anftalten find ermädtigt, die entlaffenen 
Zöglinge zuweilen zu beſuchen und durch Wort und Ermunterung 
auf ihre fittlihe Führung einzumirfen. 

An der ProvinzialeTaubftummen-Anftalt zu Trier ift im Ver— 
laufe dieſes Jahres für die in der Stadt und deren nächſter Um: 
gebung verbliebenen Zöglinge eine Fortbildungsichule eingerichtet 
worden; die weiblihen Zaubjtummen werden von der Xebrerin, die 
männlichen von einem Lehrer der Anftalt gegen eine von dem Pro- 
vinzial-Berbande gewährte Nemuneration unterrichtet. Für diefelbe 
Einrichtung find bei den Taubftummen-Schulen in Efjen und Elber— 
feld die erforderlichen Mittel bereitö bewilligt worden, 

Die am Orte der Anftalt vorhandenen früheren Zöglinge wer- 
den regelmäßig zu den Zeiten der Anjtalt eingeladen und nehmen 
diejelben mit —9 an dieſen Theil. 

Schließlich bleibt noch zu erwähnen, daß in dem Etat der Pro— 
vinzial-Verwaltung eine kleinere Summe zur Unterſtützung beſonders 
bedürftiger entlaſſener Taubſtummen eingeſtellt iſt. 


79% 


Berjonal: Beränderungen, Titel: und Ordens : Berleihungen. 


A. Behörden und Beamte. 


Dem Kreid-Schulinipeftor Dr. Tieg zu Berlin ift der Charakter 
als Schulrath mit dem Range eined Rathes vierter Klaffe, und 
dem biöherigen Kreid-Schulinipeftor im Nebenamte, Pfarrer Corſe— 
pius zu Shönbrudh im Kreiſe Friedland der Rothe Adler- 

Drden vierter Klaffe verliehen worden. 


B. Universitäten. 

Der Privatdoz. Dr. Langendorff zu Königsberg i. Prß. iſt zum 
außerordentl. Profeſſ. in der medizin. Fakult. der Univeriität 
dajelbjt ernannt, 

an der Univerſ. zu Berlin find das außerordentl. Mitglied des 
Kaijerl. Gejundbeitdamtes, Prof. Dr. Shweninger zu Münden 
jomwie die Privatdozenten Dr. Zulius Wolff undDr. Mendel 
zu Berlin zu außerordentlihen Profefforen in der medizin. Fakult. 
ernannt und ift dem Profeffor Dr. Shweninger der Rothe 
Adler-Drden dritter Klaſſe verlieben, den Privatdozenten in der 
medizin. Fakultät: Sanitätöratb Dr. Bernhard Fränfel, Dr. 
Mar Wolff, Dr. Litten und Dr. Albert Fränfel ift dad 
Prädikat „Profeſſor“ beigelegt, 

dem ordentl. Profeſſ. in der medizin. Fakult. der Univerſ. zu 
Breslau, Geheimen Mediz. Rath Dr. Häſer iſt der Königl. 
Kronen-Orden zweiter Klaſſe verliehen, der ordentl. Profeſſ. Dr. 
Ponfid in derſelben Fakult. zum Medizinal-Rath ernannt und 
dem Medizinal- Kollegium dajelbit ald Mitglied überwiefen, 

der Privatdoz. Dr. Lüdecke zu Halle zum außerordent. Profeſſ. 
in der philoſoph. Fakult. der Univerf. dajelbit ernannt, 

dem ordentl. Profefl. Dr. Maurenbre der in der philoſoph. Fafult. 
der Univeri. zu Bonn der Königl. Kronen-Drden dritter Klaffe 
verlieben, der Privatdoz. Dr. Anſchütz in Bonn zum außer: 
ordentl. Profeff. in der pbiloiopb. Fafult. der Univerf. dajelbft er- 
nannt, 

der Privatdoz. Dr. Spralef zu Breslau zum ordentl. Profefl. 
in der theolog. Fakult. der Akademie zu Münfter ernannt worden. 





Der Dr. Karl Humann zu Smyrna in Klein-Afien ift zum Ab- 
theilungs » Direktor bei den Königl. Muſeen zu Berlin ernannt 
worden. — 

An der Akademie der Künſte zu Berlin iſt der Kupferſtecher Groh— 
mann als Bibliothekar angeftellt, 


796 





an der afademiihen Hochſchule für Muſik zu Berlin der Königl. 
Bayerische Profeſſ. an der Mufifichule zu Würzburg, von Peter- 
jenn, zum vollbeichäftigten ordentlihen Lehrer ernannt, 

an der Kunft-Afademie zu Raifel der Maler Neumann ais ordent- 
licher Lehrer angeftellt worden. 


C. Gymnaſial- und Real-Lehranftalten. 


Es ift beitätigt worden die Wahl 
des Gymnafial-Direftord Profeflord Dr. Moller zu Tilfit zum 
Direktor des Magdalenen-Öymnafiums zu Breslau, und 
des Dberlehrerd Dr. Dörried am Gymnafium zu Hameln zum 
Direktor dieſes Gymnaſiums. 


Das Prädikat „Profeſſor“ iſt beigelegt worden den Oberlehrern 
W. Bock am Gymnaſ. zu Marienburg, 
Dr. Menge am Gymnaſ. zu Sangerhauſen, 
Dr. Zange — E zu Elberfeld, und 
Dr. ©. W. Braun am Gymnaſ. zu Wejel. 


Als Oberlehrer, bezw. etatömäßige Oberlehrer find berufen, bezw. 
verjegt worden an das Gymnaſium 
zu Glah die Gymnaſ. Oberlebrer Jungels aud Gleiwig und 
Dr. Reimann aud Ratibor, 
zu Gleiwitz der Gymnaſ. Oberlebrer * Deventer aus Glatz, 
zu Ratibor— Dr. Kubicki aus Glatz, 
zu Barmen der Titular- ———— Schleus ner vom Gymnaſ. 
zu Hörter, und 
zu a der ordentl. Xehrer Dr. Vogt vom Gymnaſ. zu 


Bar 
Zu Sale find befördert worden die ordentlichen Lehrer 
Zielinsfi am Gymnaſ. zu Diih Krone, und 
Dr. Hidetbier am Gymnaj. zu Barmen. 
Dem ordentl. Xehrer Dr. Körber am Gymnaf. zu Barmen ift 
der Titel „Dberlehrer” beigelegt worden. 


Als ordentliche Lehrer find angeftellt worden am Gymnaſium 
zu Berlin, Friedrichs-Gymnaſ., der Schula. Kandid. Dr.Niedner, 


zu Berlin, Köllniſch. , = ⸗ Thiele, 

zu Berlin, Luiſenſtädt.— . ⸗ = Dr. Otte, 
zu Berlin, Sophbin = ,= . « Dr. Boß, 
zu Berlin, Wilhelms: = ⸗ Dr. Mosbach, 


zu Freienwalde der Hilfölehrer Dr. Märkel, 
zu Königsberg WM. der ordentl. Lehrer Salpeter vom 
Realprogymnafium zu. Riejenburg, 


197 





(ferner find als ordentl. Lehrer angeftellt worden am Gymnaftum) 
zu Belgard der Hilfslehrer Heling, 
zu König Wilhelms: Gymnaj., der Hilfälehrer Dr. 
iede, 
zu Stettin, Stadt-Gymnaſ., der Hilfölehrer Kunge, und 
zu Hildesheim, Gymnaf. Andreanum, der Schula. Kandid. Dr. 
Bogeler. 


Dem ftädtiihen Konzertmeifter und Gymnafial-Gejanglehrer Wald- 
brül zu Bonn ift der Königl. Kronen-Drden vierter Klafje ver: 
lieben worden. 





An dem Progymnalium zu Dorften ift der Schula. Kandid. Strot— 
fötter als ordentl. Lehrer angeftellt worden. 

Zu Dberlehrern find befördert worden die ordentlichen Yehrer 
Burmeifter am Realgymnaf. zu Grünberg, 


Dr. ®alter = = : zu Zarnomwiß, 

Dr. Kohlſchütter am NRealgymnaf. zu Dönabrüd, 
Stolte s s = zu Krefeld, und 
Dr. Bird ⸗ -zu Mülbeima. Rh. 


Bei dem Realgymnaſ. zu Mülheim a. d. Rhr. ift der ordentl. 
Lehrer Dr. Fritzſche vom Gymnaſ. zu Eſſen ald Oberlehrer an— 
gejtellt worden. 


Als ordentlihe Lehrer find angeftellt worden am Realgymnafium 
zuBerlin, Falf-Realgumnafium., der Schula. Kandid. Schulz, 
zu Stettin, ftädtiih. Realgymnaſ., der Hilfölehrer Dr. Heinze 
vom Gymnaj. zu Königöberg i. Prß., 

zu Breslau, Realgymnaf. zum heil. Geift, der Schula. Kandid. 
Dr. Mar Franfe, und 

zu &rfurt der Dberlehrer Dr. Schlinf von der höheren Mäd— 
chenſchule dajelbit. 


An der Dber-Realichule zu Potsdam ift der Volksſchullehrer Lange 
als techniicher Lehrer angeftellt worden. 





Die Wahl des Oberlehrerd Dr. Georg Schulze am Leibniz-Gymnaſ. 
zu Berlin zum Rektor der neuen ſtädtiſchen höheren Bürgerſchule 
daſelbſt iſt beſtätigt, 

an der Gewerbeſchule (höheren Bürgerſchule) zu Dortmund der 
Hilfslehrer Dr. Otto Schneider als ordentl. Lehrer angeſtellt 
worden. 





D. Seminare, Präparandenanftalten. 


Dem Öberlehrer Dr. Raud an dem Lehrerinnen- Seminar und der 
Augufta-Schule zu Berlin ift das Prädikat „Profeffor“ beige» 
legt worden. 

Der erite Seminarlehrer Grunau zu Dfterode i. Prh. ift in gleicher 
Eigenihaft an das Schul. Seminar zu Karalene verfegt, 

der Reftor Dr. Gitihmann zu Peitz als erfter Lehrer am Schull. 
Seminar zu Dfterode ti. Prß. angejtellt, und 

am Schull. Seminar zu Bromberg der ordentliche Lehrer Heidler 
zum erften Lehrer befördert worden. 


Am Schull. Seminar zu Bromberg ift der frühere Reftor Hübner 
zu Hüdeswagen als ordentl. Lehrer angeitellt, 

der ordentl. Lehrer Schulte am Lehrerinnen» Seminar zu Xanten 
in gleicher Eigenfchaft an das Schull. Seminar zu Linnich ver- 
etzt, 

am Lehrerinnen-⸗Seminar zu Xanten der kathol. Geiſtliche Heinrichs 
als ordentl. Lehrer angeſtellt worden. 


Der Seminar-Hilfslehrer Schönbrunn zu Sagan iſt in gleicher 
Eigenſchaft an das Schull. Seminar zu Elſter werda verſetzt, 
als Hilfslehrer ſind angeſtellt worden am Schull. Seminar 
zu Alfeld der Präparandenlehrer Meyerholz daſelbſt, und 
zu Aurich der Lehrer Tietjen z. 3. zu Bederkeſa. 


Dem Rendanten Lifting bei den Lehrerinnen» Bildungd- und Er- 
ziehungs= Anftalten zu Droykig iſt der Königl. Kronen» Orden 
vierter Klaffe verliehen worden. 





An der Präparandenanftalt zu Apenrade iſt der ordentl. Yehrer 
Krieger vom Echull. Seminar zu Zondern ald Vorfteher und 
erfter Lehrer angeltellt worden. 





E. WBaijenanftalten. 


Dem Boriteher und Lehrer Bein am evangeliihen Waiſenhauſe zu 
Erfurt ift der Adler der Inhaber des Königl. Hausordend von 
Hohenzollern verliehen worden. 





F. Höhere Mädchenſchulen. 
Dem Dirigenten der höheren Mädchenſchule zu Altona, Rektor 
Dr. Schäfer iſt der Titel eines Direktors dieſer Anſtalt, 
dem Oberlehrer Dr. Otto Ritt er an der Sophien-Schule zu Berlin 
das Prädikat „Profeſſor“, und 
dem wiſſenſchaftlichen Lehrer Hoff an der höheren Mädchenſchule 
zu Altona der Titel „Oberlehrer“ beigelegt, 


799 


dem Lehrer Puld an der höheren Mädchenichule zu Wiesbaden 


der Königl. Kronen-Orden vierter Klafje verliehen worden. 





G. Deffentlihe Volksſchulen. 


Es haben erhalten 
1. den Königl. Kronen-Orden vierter Klafje: 


Menkel, evangel. Lehrer und Kantor zu Homberg, und 
Siebert, evangel. Echulreftor zu Neuhaldensleben ; 


2, den Adler der Inhaber des Königl. Haudordend von 
Hohenzollern: 


” 


Brinkhoff, evangel. Lehrer, Drganift und Küfter zu Rahden, 
Krs Lübbecke, 

Buſchmann, evangel. Lehrer zu Pronzendorf, Krs Steinau, 

Cohen, kathol. Lehrer, Organiſt und Küſter zu Laurensberg, 
Landkrs Aachen, 

Filke, kathol. Hauptlehrer, Organiſt und Küſter zu Mittel-Neu— 
land (Altſtadt Neiße), Krs Neiße, 

Flaam, kathol. erſter Lehrer zu Immendorf, Krs Geilenkirchen, 

Malies, kathol. Hauptlehrer zu Braunsberg i. Oſtprß., 

Detting, evanael. erſter Lehrer zu Hagedorn, Krs Herford, 

Reinking, evangel. erſter Lehrer, Kantor, Organiſt und Küfter 
zu Schnathorſt, Krs Lübbecke, 

Ruhl, evangel. Konrektor zu Gelnhauſen im Mainkreiſe, und 

Schäfer, evangel. Lehrer, Kantor und Organiſt zu Seifershau, 
Krs Hirſchberg; 


das Allgemeine Ehrenzeichen: 

Albrink, evangel. erſter —— Organiſt und Küſter zu Hüpede, 
Krs Wennigſen, 

Borggreve, evangel. Lehrer zu Lage, Krs Lingen, 

Dingerien, evangel. erjter Xehrer, Kantor und Küfter zu Hilter, 
Krs Melle, | 

Finger, evangel. eriter Lehrer, Drganift, Küfter und Kirchen— 
faffen-Rendant zu Neuen-Geſeke, Krs Soeft, 

Hauſchulz, evangel. erfter Lehrer zu Wilhelmshuld, Krs Karthaus, 

Laszeck, evangel. erſter Lehrer zu Nordenburg, Krs Gerdauen, 

Lietza u, evangel. Lehrer zu Spengawsken, Krs Prß. Stargardt, und 

Verhoeven, kathol. Lehrer zu Grieth, Krs Kleve. 





Ausgeſchieden aus dem Amte. 


Geftorben: 


der Univerfitätö- Kurator, Geheime Ober: Regierungd-Rath Dr. 
Befeler zu Bonn, 

der ftändige Kreis: Schulinipeftor Höpfner zu Reihenbad, 
Reg. Bez. Breslau, 


800 





(ferner find geftorben) 
der ordentl. Profefj. Dr. Diesel in der philoſoph. Fakult. der 
Univeri. zu Marburg, 
die außerordentlihen Profefforen 
Prediger Dr. Kurſchat in der philoſoph. Fakult. der Univerf. 
zu Königsberg i. Prß. und 
Dr. Lichtenſtein in der philofoph. Fakult. der Univerf. 
ju Breslau, 
die Oberlehrer 
Profeſſ. Hoffmann am Marienitiftö-Gymnaf. zu Stettin, 
Dr. Gudermann am Marien-Gymnaſ. zu Pofen, und 
Dr. Leske an der Ritter-Afademie zu Liegnitz, 
der ordentliche Lehrer Dr. Bernh. Wegener am Yeibniz-Gymnaf. 
zu Berlin, 
der Oberlehrer Profeſſ. Dr. Weigand am Nealgumnaf. zu 
Bromberg, 
der ordentl. Lehrer Schweiger am Realprogymnaſ. zu Marien: 
werder, und 
der erfte Lehrer Davin am Scullebrer-Seminar zu Shlüdtern. 


Audgeihieden wegen Eintritted in ein andered Amt 
im Inlande: | 
der DOberlehrer Finfterbufh am Realgymnaſ. zu Mülheim 
a. d. Ahr. 
der erſte Lehrer Eyſſing am Schullehrer-Seminar zu Prß-Eylau. 


Ausgeſchieden wegen Anftellung außerhalb der Preußi- 
ihen Monardie: 
der Dberlehrer Mathias am Gymnaſ. zu Neuwied, und 
der Seminar=Hilfölehrer Shlemm zu Ddnabrüd. 








Inhalts-Verzeichnis des Septembeu-Dftober-November-Heftes. 


Seite 

1. 98) Beamte, welde von Seiner Majeftät dem Könige rejp. mit Aller- 
höchſter Genehmigung angeftellt worden find, dilrfen ohne Aller 
höchſte Erlaubnis ein Nebenamt in einem andern Staate nicht 


BIIGERMIENE: a 517 
ll. 39) Staatsfonds zu Stipendien für PBrivatdogenten . » 2... 518 
100) Beftätigung der Wahlen des Präfidenten und des Vertreters 
desjelben bei der Akademie der Künfte zu Berlin . . . . . 518 
III. 101) Beftimmungen über das Probejahr der Kandidaten des höheren 
Schulamtge.... 82819 
102) Eiſenbahn⸗Fahrpreisermäßigungen bei Schulfahrtten . . . . 520 
Nichtamtlicher Theil. 
8) Beiträge zur Geſchichte und Statiftif des Taubftummen-Bildungs- 
weiens in Preußen > > 2 02 2 nennen ne 58 
Berionalhronit - - » 2 2 2 2 0. . 7% 


Drud von 3. F. Starde in Berlin. 


801 


Ceutralblatt 


für 


die geſammte Unterrichts - Derwaltung 
in Preußen. 


Herausgegeben in dem Minifterium ver geiftlihen, Unterrichts- und 
Medizinal- Angelegenheiten. 
N 12. Berlin, den 1. Dezember. 1884, 


I. Allgemeine Verhältniſſe. 


103) Snijertiondfoften für Traueranzeigen in öffent- 
lihen Blättern dürfen auf Staatsfonds nidt über- 
nommen werden. 


Berlin, den 28. Juli 1884. 
Die Königl. Oberrehnungsfammer hat fchon mehrfach monitrt, 
dab, wenn bei dem Ableben von Beamten oder anderer Perfonen 
feitend einer Behörde oder deren Mitglieder Traueranzeigen in öffent» 
lichen Blättern erfolgen, die Inſertionskoſten dafür nicht auf Staatd- 
fonds übernommen werden dürfen. 
Zur Vermeidung ähnlicher Erinnerungen jeße ich die nachge— 
ordneten Behörden hiervon zur Nahahtung in Kenntnis. 


Der Minifter der geiſtlichen ꝛc. Angelegenheiten. 
Im Auftrage: Greiff. 


An 
ſämmtliche nachgeordnete Behörden des diesfeitigen Reffortes. 
6. 1. 6491. 1. U. 1. II. III. IV. V. 


1884. 53 


802 


104) Auszug aus dem 7. Geihäftsberidhte ded Preußi- 
hen Beamten-Vereines. (Geihäftsabihluß für das 
Jahr 1883.) 


(Eentralbf. pro 1883 Seite 641 Nr. 170.) 


Der Preubiihe Beamten-Berein, weldyer am 1. Zuli 1876 feine 
Geſchäftsthätigkeit eröffnet hat, judht auf der Grundlage der Gegen- 
ſeitigkeit und Selbfthilfe die wirthihaftlihen Bedürfniffe des Be- 
amtenftanded zu befriedigen. Aufnahmefähig find Reichs-, Staats- 
und Kommunalbeamte, Geiftliche, Zehrer, Aerzte und Rechtsanwälte. 

Der Berein ſchließt Lebens-, Kapitals, Keibrenten-, Kriegd-, Mas 
rine= und Begräbnisgeld-Berfiherungen ab, giebt an jeine itglieder 
Kautiond- und andere Policen-Darlehen, und fördert in würdiger 
und fachgemäßer Weije die Intereffen des Beamtenftandes durch die 
Monatöihrift für Deutihe Beamte (Redaktion: Kaiferl. Direktor im 
Reichsamt ded Innern Boſſe in Berlin — Verlag: Frdr. Wei 
Nachfolger zu Grünberg i./Schl.). 

Der Verſicherungsbeſtand betrug ultimo 1883: 

7079 EUER über 24759900 ME. 
2651 Kapital» . 5360820 = 
463 Begräbnidgeld- = s ⸗ 181500 = 


Sa. 10193 Policen über . -» =» 2 2... 30302220 ME. 


Nach dem 7. Geſchäftsberichte pro 1883 lautet das Gewinn- und 
Verluſt-Conto, jowie die Bilanz wie folgt: (j. Seite 803.) 

Die eigenen Fonds des Vereines, welchen Pajfiven nicht gegenüber 
jtehen, belaufen ſich nach ftatutenmäßiger VBertheilung des Öewinned 
pro 1883 bereit8 auf rund 586 200 ME. 

Die den Vereinsmitgliedern für die 7 — —— —— ge⸗ 
zahlte Dividende beziffert ſich auf 420 434 ME. 65 Pf. 

Der Preubiihe Beamten-Berein bat eine Sterbefafje errichtet, 
in der ein Begräbnisgeld bis zu 500 ME. aud auf das Leben der 
Frau und jonftiger Samilienangehörigen verfichert werden kann, ohne 
daß ed zur Aufnahme einer ärztlichen Unterjuchung bedarf. Dieje 
Sterbefalfe gewährt allen Beamten, auch folden, weldye bereits 
anderweitige Yebendverfiherungen abgeichloffen haben, die Möglich— 
keit, fih ohne nennendwerthe finanzielle Opfer an den Einrichtungen 
des ——— Beamten-Vereines zu betheiligen. 

Auf Erſuchen verſendet die Direktion des Preußiſchen Beamten— 
Vereines in Hannover die Druckſachen des Vereines franko und gratis 
und ertheilt rare jede — Auskunft. 

Hannover, den 26. Juni 1884. 


Die Direktion des — Beamten-Vereines. 
Semmler. Liebrecht. Poppe. 



























































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804 


Activa. 


Hypothel⸗ Forderungen 


5 » J 


Forderungen aus Darlehen: 


a. Policen-Darlehen 


b. Rautions-Darleben . - . — 


e, Lombard⸗Darlehen 


Banlier⸗Guthaben, gedeckt durch Fauftpfant 
an MWerthpapieren 

Sutbaben bei ber Reichs sbant anf Biro- 
fonto des Vereines. 

Baarer Kafienbeftand 


ttenfilien. . 
Ab 10, 


Binsraten vom legten Fälligkeits 
Dezember . 
bezahlte 


bis 31. 
Im Voraus 


Prämien . 


J J 


Abihreibun .» - - 
Termine 


Rilckverſich 


Eiſerne und laufe nbe Vorſchüſſ⸗ 


erungs— 


Bilanz am 31. Dezember 1883. 


A TREE. ZUR 7..: PRSERERENR 
— 113212 796)8-ISicherbaitsionds . . » 0 nenne 


Ertraficherbeitsfonde 
Rautionsfonbe Be re ——— 
Sicherheitsfonds für Policen⸗ Darleben —23 
Töchte fonds . .» 
Noch nicht abgehobene Zinſen und Supe erbiwidenden 
anf bie beimgezahlten Antheilſcheine: 
Zinſen pro 1877. . 

{ 98235 Superdividenden pro 1877, 1878, 1879 . 
1285731] edensverficherung: 
Rehnungsmäßige Reſerve ult. 1883...» 
Bor dem Fälligkeitstermine bezahlte Prämien 
Schadenreſerve filr angemeldete Sterbefälle. . 
Nicht abgehobene Dividenden . » - 2. 
Kriegsverfiherungsfonde . - - 
Rapitalverfiberung: 
Rechnungsmäßiges Guthaben ult. 1859. . 
Bor dem Fälligfeitstermine bezahlte Beiträge 
Dividenden-Anfammlung: 
Guthaben ult. 1883 . ... 
Leibrentenverſicherung: 





184 871166 En 
353 18699 
14280|52] 562 348|17 


32571]46 


Rechnungsmäßige Neferve ul. IS... 
Sterbekaſſe: 

Rechnungsmäßige Reſerve ult 1853... 

Bor dem Fäll igkeitstermine bezahlte Prämien 

Aſſervatee. 

Altiva: 

Balfiva : 

Gewinn pro 1883... 2 2 2 0 00 


| 13871 308j81 


Passiva. 


en 


11103 
3984 





1680 8820 
3185 55 

13. 000:00 
678010 
1612/99 





a 
[ME 


3022,47 
900 


_— — —— — 


3871 358181 
3504 470143 








— — — — 


MH 
274 on) 
19280510 
677 st 
1321119 
264'67 


1708 u66 


1305 300 


— 
De 


37 264:65 


83 721109 


3031|47 

21 823100 

3594 470) 13 

26688 48 
38713585 











805 





105) FSriedrih-Wilbelm- Stiftung für Marienbab. 
(Centralbl. pro 1883 Seite 644.) 


Die Friedrih-Wilhelm-Stiftung für Marienbad in Böhmen, 
über weldye in dem Gentralblatte für die Unterrichtd=- Verwaltung 
pro 1877 Seite 9 Nachrichten gegeben worden find, verfolgt nad) 
8. 2 der Statuten vom 11. Sanuar 1876 den Zwed, jolden Per— 
jonen aus den gebildeten Ständen, denen die Geldmittel zu einer 
Badereije ganz oder theilweife fehlen, den Gebraud der Hetlquellen 
und Bäder zu Marienbad zu ermögliden oder zu erleichtern. Es 
wird freie Wohnung oder ftatt derjelben eine Geldunterftügung nicht 
unter je 100 ME. gewährt, und außerdem findet Erlaß der Kur: 
tare ıc. Statt. 

Der Vorſchlag zur Verleihung von jährlich zwei diejer Beihilfen 
fteht dem Herrn Minifter der geiftlihen ꝛc. Angelegenheiten zu. 
Die Präfentation von Bewerbern bei dem Borftande der Stiftung 
muß vor dem 1. April des betreffenden Jahres erfolgen. Es iſt des— 
balb nothwendig, daß die Geſuche dem Herrn Miniiter ſpäteſtens bis 
Anfang März eingereiht und vollftändig begründet werden, damit 
e8 feiner Rückfrage bedarf. 


1. Univerſitäten, Akademien, ze. 


106) Preidertheilungen bei der Afademie der Künfte zu 
Berlin im Fahre 1884. 


(Centralbl. pro 1884 Seite 317 Nr. 36.) 


Zufolge Bekanntmachung des Senated der Königl. Akademie 
der Künſte, Sektion für die bildenden Künfte, zu Berlin ift bei 
der im Fahre 1884 ftattgehabten Preisbewerbung 

1) bei der I. Micyael-Beer’ihen Stiftung für Maler und Bild» 

bauer mofaiiher Religion der Preis, in einem Stipendium 
von 2250 Mk. zu einer einjährigen Studienreije beftehend, 
dem — Bewerber Maler Saul Wahl aus Lemberg, 

2) bei der II. Michael-Beer'ſchen Stiftung der Preis, in einem 

Stipendium von 2250 ME. zu einer einjährigen Studienreije 
beftehend, dem Bildhauer Gerhard Janenſch aus Alt-Zam- 
borft zuerfannt, und dem Bildhauer Hermann Kokolsky 
aus Berlin eine ebrende Anerkennung ausgeſprochen morden. 


806 





107) Betätigung der Wahlen von Neftoren und De- 
fanen an Univerfitäten ıc. 


(Eentralbl. pro 1883 Seite 487; pro 1881 Seite 505.) 


Seine Majeftät der König haben dur Allerhöchfte Drdre vom 
23. Auguft 1884 die Wahl des ordentlihen Profeljord Geheimen 
Zuftizrathed Dr. Dernburg zum Rektor der Univerfität Berlin 
für das Studienjahr 1884/85 zu beftätigen gerubt. 


Bon dem Herrn Minifter der geiftlihen ıc. Angelegenheiten 
find beftätigt worden dur Verfügung 

1. vom 25. Auguft 1884 die Wahl ded ordentlichen Profeflors 
Dr. Förster zum Rektor der Univerfität zu Breslau für das Studien- 
jahr 1884/85, 

2. vom 30. Juli 1884 die Wahl des ordentlichen Profeſſors 
Dr. £. Meyer zum Proreftor der Univerfität zu Göttingen für 
die Zeit vom 1. September 1884 bis dahin 1885, 

3. vom 6. Auguft 1884 die Mahl des ordentlihen Profeſſors 
Konfiftorialrathe8 Dr. Heinrici zum Rektor der Univerfität zu 
Marburg für dad Amtsjahr 1884/85, 

4. vom 25. Juli 1884 die Wahl ded ordentlichen Profeſſors 
Geheimen Regierungsratbed Dr. Clauſius zum Rektor, jowie die 
Wahlen der ordentlihen Profefforen Konfiftorialrathed Dr. Krafft, 
Dr. Simar, Geheimen Juftizrathed Dr. Hälſchner, Dr. Köfter 
und Geheimen Negierungsrathed Dr. Schönfeld zu Defanen bzw. 
der evangeliſchetheologiſchen, der katholiſch-theologiſchen, der juriſtiſchen, 
der mediziniſchen und der philoſophiſchen Fakultät der Univerſität zu 
Bonn für dad Studienjahr 1884/85, 

5. vom 20. Auguft 1884 die Wahl des ordentlihen Profeflord 
Dr. Körting zum Rektor, fowie die Wahlen der ordentlichen 
Profefjoren Dr. Hartmann und Dr. Salkowski zu Defanen 
bezw. der theologiſchen und der philoſophiſchen Fakultät der Akademie 
zu Münfter für das Studienjahr 1884/85, und 

6. vom 7. Zuli 1884 die Wahl ded ordentlichen Profeſſors 
Dr. Killing zum Rektor de Lyceum Hosianum zu Braund- 
berg für den Zeitraum vom 15. Dftober 1884/87. 


108) Abänderung des $. 16 der Borfhriften für die 
Studirenden der Zanded-Univerfitäten ıc. vom 
1. Dftober 1879. 


Centralbl. pro 1879 Seite 520 Nr. 143.) 
Berlin, den 8. Auguft 1884. 


Nah Einfihtnahme der mir bezüglihd der Handhabung des 
$. 16 der Boricriften für die Studirenden der Landes = Univerfis 


807 


täten ıc. vom 1. Dftober 1879 erftatteten Berichte habe ich be— 
ſchloſſen, dieſen $. abzuändern wie folgt: 
„Berliert ein Studirender fein Anmeldebud, jo wird ihm 
ein neued Exemplar nur gegen eine Gebühr von zwanzig 
Mark ausgefertigt. Ueber die Vorleſungen jedoch, für welche 
die vorſchriftsmähßige Anmeldung und Abmeldung nicht mehr 
nachgewieſen werden kann, wird ein Vermerk in dad Abgangd- 
zeugnid nur aufgenommen, wenn ihr Beſuch dem Studirenden 
von den betreffenden Dozenten beicheinigt wird. 
Iſt der Verluft nachgewieſenermaßen unabfichtlidy herbei- 
eführt, jo ift der Rektor befugt, mit Rüdfiht auf alle Um— 
Hände des einzelnen Falles, 3. B. die größere oder geringere 
Entihuldbarfeit ded Studirenden, die fonftige Würdigfeit 
und die Vermögendverhältnifje desjelben, die Gebühr ganz 
oder theilweije zu erlaſſen.“ 
Dieje Beftimmung tritt jofort in Kraft. 


Der Minifter der geiftlichen ꝛc. Angelegenheiten. 
In Vertretung. Lucanus. 
Eirkular-Erlaf 
an fämmtlihe Herren Ruratoren und die Kuratorien 

der Königl. Univerfitäten, der Königl. Akademie zu 

Münfter und des Lyceum Hofianım zu Brauns— 

berg (an jeden bei.). 

U. I. 1684. 


109) Maturitätöprüfung der Theologen in der 
hebräiſchen Sprade. 
(cfr. Centralbl. pro 1870 Seite 86 Nr. 33.) 


Berlin, den 6. September 1884. 

Em. Hochwohlgeboren überfende ich anbei ergebenft Abichrift 

einer von dem Evangeliſchen Ober - Kirdhenrathe unterm 8. Auguft 

d. 3. an dad Königlihe Konfiftorium zu Goblenz erlaffenen Berfü- 

gung, betreffend die Maturitätöprüfung der Theologen in der hebräiſchen 

Sprade, zur gefälligen Mittheilung an die theologifche Fakultät der 
dortigen Univerfität. 

Der Minifter der geiftlihen ꝛc. Angelegenheiten. 
In Vertretung: Lucanus. 


An 
fämmtlihe Herren Univerfitäts-Kuratoren und 
Univerfitäts- Ruratorien. 
U. 1. 83383. G.1. U. 11. 


808 





| Berlin, den 8. Auguft 1884. 

Dem Königliden Konfiſtorium ermwidern wir auf den Bericht 
vom 18. v. M., dab für die den Theologen auferlegte Maturitäts- 
prüfung in der hebräiſchen Sprache, nady welcher, wenn fie nad): 
träglidy erfolgt, das theologische Studium nody mindeltens 5 Semefter 
fortzufegen ift, ein auf einer ausdländiichen Univerfität abgelegtes 
Examen ald ausreichender Erjag nad den beitehenden Beftimmungen 
nicht angejehben werden kann. Auch ſtehen dieſer Auffaffung ſach— 
lie Bedenken entgegen. 

Im Gebiete des preußiichen Staates find mit den Nachprüfungen 
in der bebräiihen Spradye, wenn fie nit nadyträglidy an dem Gym— 
nafium, wo der Betreffende jein Abiturienten-&ramen abjolvirt bat, 
abgelegt werden fönnen, bei den Univerfitäten wifjenichaftlihe Prü— 
fungöfommijfionen beauftragt, weldye nad gleihmäßiger Norm und 
unter der WVerantwortlichkeit amtlihen Verfahrens die rüdjtändige 
Prüfung vornehmen, während es einzelnen Profefjoren auch an preu— 
Bilchen Univerfitäten nicht zuftebt, Prüfungen über die Qualififation 
u. Anhören altteſtamentlicher Vorleſungen vorzunehmen und darüber 

ttefte auszuſtellen. 

Aebnlihe Einrichtungen beftehen in den anderen deutjchen Ländern 
nicht überall. In dem Königreihe Sadjen wird unjered Willens 
überhaupt feine Maturitätöprüfung in der hebräifchen Spradye ver» 
langt. Sedenfallö fehlt bei einem vor einem Profeffor einer aus— 
ländiihen Univerfität abgelegten Eramen die Garantie, daß bei dem— 
jelben der diesſeits als erforderlih anerkannte üblide Maßſtab als 
Norm dient. 

Fe zahlreicher gegenwärtig die Fälle find, daß angehende Theo— 
Iogen, ohne die hebräiihe Maturitätöprüfung beftanden zu haben, 
alfo mangelhaft vorbereitet die Univerfität beziehen, defto mehr muß 
der Gefahr vorgebeugt werden, daß eine von einem Profeſſor einer 
ausländiichen Univerfität erbetene Prüfung als Mittel diene, ſich der 
vorſchriftsmäßigen Prüfung zu entzieben. 

Deshalb müffen wir es ald Regel feitbalten, daß die Nachprü— 
fung im Hebräifden entweder bei dem Gymnafium, weldes das 
Zeugnid der Reife ertheilt hat, oder vor der wifjenichaftlihen Prü— 
fungskommiſſion einer preußiichen Univerfität abgelegt werde. Der 
Meldung zu einer ſolchen ſteht auch jeitens, der auf einer nichtpreu— 
Biichen Univerfität Studirenden nichts entgegen. 

Nur wenn ganz befondere perjönlihe Berhältnifje eine Aus- 
nahme rechtfertigen, kann ed in einzelnen Fällen zugelaffen werden, 
die Prüfung auf einer ausländiihen Univerfität zu abjolviren. Das 
u iſt jedoch jeded Mal unfere Dispeniation erforderlihd. In dem 
Gefuhe um diefelbe ift außer den Verhältnifjen, welche geeignet find, 
eine Ausnahme zu begründen, die ausländiihe Prüfungdbehörde, 
bezw. der Profefjor nambaft zu maden, vor weldem der Petent 
fih der Nachprüfung im Hebräiſchen zu unterziehen wünſcht. 


809 


Mir veranlaffen das Königlihe Konfiftorium, hiervon die Bes 
theiligten in geeignet jcheinender Weiſe in Kenntnid zu jeßen. 


An 
das Königl. Konfiftorium zu Eoblen;. 


Abichrift erhält das Königlihe Konfiftorium zur Kenntnid- 
. nahme und Beadtung. 
Evangeliſcher Ober-Kirchenrath. 

Sn Vertretung: Schmidt. 


An 
die übrigen Königl. Konfiftorien der älteren Provinzen 
und an die Gräflich Stolbergiihen Konfiftorien. 
E. O0. 3824. 


110) Wahl eines andern Abtheilungd-Vorftehers an 
dertehniihen Hochſchule zu Berlin. 


(Centrbl. pro 1884 Seite 404 Nr. 76.) 


Nachdem der Profeflor Dr. Heinrih Weber wegen Berufung 
an die Univerfität zu Marburg aus feiner Stellung bei der tech— 
niihen Hochſchule zu Berlin ausgeſchieden, ift an Stelle desjelben 
bei diefer Hochſchule der Profefjor Dr. Weingarten für die Zeit 
bi8 1. Zuli 1885 zum Vorſteher der Abtheilung für allgemeine 
Wiſſenſchaften gewählt, und diefe Wahl von dem Herrn Miniſter 
der geiftlihen ꝛc. Angelegenheiten mitteld Berfügung vom 8. Auguft 
1884 beftätigt worden. 


— — — — — 


1. Gymnaſial⸗- ze. Lehranſtalten. 


111) Anordnungen zur Verhütung der Uebertragung 
anſteckender Krankheiten durch die Schulen. 


a. 

Berlin, den 14. Zuli 1884. 

Zur Befeitigung von zweifeln in Betreff der Schließung von 
Schulen bei anftedlenden Krankheiten beftimmen wir unter Verwei— 
jung auf die Vorjchriften in $. 14 des durch die. Allerhöchfte Ordre 
vom 8. Auguft 1835 genehmigten Regulativd über die ſanitätspoli— 
zeilihen Vorſchriften — ©. ©. ©. 240 — und auf dad Gutachten 
der Abtheilung für die Medizinal- Angelegenheiten im Minifterium 
der rar ıc. Angelegenheiten vom 26. Dftober 1866. — Gen 
tral-Blatt für die gefammte Unterrichtd-Berwaltung in Preußen, 
Sahrgang 1867 ©. 113 — ſowie unter Beifügung einer Anmei- 


810 
fung zur Verhütung der Nebertragung anftedfender Krankheiten durch 
die Schulen, Folgendes: 

Ueber die Schließung einer Schule auf dem Lande und in 
Städten, welde unter dem Landrathe ftehen, hat der Landrath unter 
Zuziehung des Kreisphufifus zu enticheiden. 

Bon jeder Schließung bat der Zandrathb dem Kreid- Schulin- 
Ipeftor Mittheilung und der vorgejegten Schulauffichtöbehörde An- , 
zeige zu machen. 

In Städten, welde nit unter einem Landrathe fteben, ift 
über die Schliegung der Schulen von dem Polizei= Verwalter des 
Ortes nad) Anhörung des Kreisphyſikus und des Vorfigenden der 
Schul- Deputation zu enticheiden. Die Schließung ift durd den 
Ortsſchulinſpektor zur Ausführung zu bringen und gleichzeitig von 
derjelben der Schulauffichtsbehörde Anzeige zu erftatten. 

Ew. Hochwohlgeboren erſuchen wir ergebenft, das in medizinal- 
polizeilicher Hinficht zur Durdführung der getroffenen Anordnungen 
Grforderlihe gefälliaft zu veranlaffen. 

Die Provinztal-Schulbehörden haben Abſchrift diejer Verfügung 
und ihrer Anlage erhalten. 

Der Minifter der geiftlihen c. Der Minifter ded Innern. 
Angelegenheiten. In Bertretung: 
i von Soßler. Herrfurtb. 
n 
die Königl. Negierungs- Präfidenten zu Königsberg, Gum— 
binnen, Danzig, Marienwerder, Potsdam, Frankfurt a/D,, 
Stettin, Cöslin, Stralfund, Breslau, Liegnig, Oppeln, 
Magdeburg, Merjeburg, Erfurt, Sigmaringen und an 
den Königl. Bofigeipräfbenten zu Berlin. 
M. d. J. Il. 7800 


M. d. g. U. U. Ill.a. 18424. 
U. II. 2440. M. 5092. 


b. 


Anweifung zur Berhütung der Uebertragung ans 
ftedender Kranfbheiten durch die Schulen. 


1. Zu den Krankheiten, welde vermöge ihrer Anſteckungs— 
J—— beſondere Vorſchriften für die Schulen nöthig machen, 
gehören: 

a. Cholera, Ruhr, Maſern, Rötheln, Scharlach, Diphtherie, 

Pocken, Flecktyphus und Rüdfallöfieber. 

b. Unterleibötyphus, Fontagiöje Augenentzündung, Kräße und 
——— der letztere, ſobald und ſo lange er krampfartig 
auftritt. 

2. Kinder, welche an einer in Nr. la. oder b. genannten ans 

ftedenden Kranfheit leiden, find vom Beſuche der Schule auszu— 


ſchließen. 


811 


3. Das Gleiche gilt von gefunden Kindern, wenn in dem 
Hausitande, welchem fie angehören, ein Fall der in Nr. la. ges 
nannten anjtedenden Krankheiten vorfommt, ed müßte denn ärztlich 
beicheinigt jein, daß das Schulkind durch ausreichende Abjonderung 
vor der Gefahr der Anſteckung geſchützt ift. 

4. Kinder, welche gemäß Nr. 2 oder 3 vom Schulbejude aus: 
geihlojjen worden find, dürfen zu demjelben erſt dann wieder zus 
gelafjen werden, wenn entweder die Gefahr der Anftedung nad) ärzt- 
licher Beſcheinigung für befeitigt anzujehen, oder die für den Ber» 
lauf der Krankheit erfahrungdmäßig ald Regel geltende Zeit abge: 
laufen ift. 

Als normale Krankheitddauer gelten bei Scharlach und Poden 
ſechs Moden, beit Maſern und Nötheln vier Wochen. 

Es ift darauf zu adten, dab vor der MWiederzulafjung zum 
Schulbeſuche dad Kind und feine Kleidungsftüde gründlich gereinigt 
werden. 

5. Für die Beobadhtung der unter Nr. 2—4 gegebenen Vor: 
Schriften ift der Borfteher der Schule (Direktor, Rektor, Hauptlebrer, 
erfter Lehrer, Vorſteherin ꝛc.), bei einklajfigen Schulen der Lehrer 
(Lehrerin) verantwortlid. Won jeder Ausichliefung eined Kindes 
vom Schulbeſuche wegen anftedender Krankheit — Nr. 2 ud 3 — 
ift der Drtöpolizeibehörde jofort Anzeige zu maden. 

6. Aus Penfionaten, Konvikten, Alumnaten und Snternaten 
dürfen Zöglinge während der Dauer oder unmittelbar nady dem Er— 
löſchen einer im Haufe aufgetretenen anftedlenden Krankheit nur dann 
in die Heimath entlaffen werden, wenn died nad) Arztlihem Gut— 
achten ohne die Gefahr einer Uebertragung der Rranfpeit geichehen 
fann und alle vom Arzte etwa für nöthig erachteten Vorſichtsmaß— 
regeln beobadytet werden. Unter denjelben Borausjegungen find die 
— — auf Verlangen ihrer Eltern, Vormünder oder Pfleger zu 
entlaſſen. 

7. Wenn eine im Schulhauſe wohnhafte Perſon in eine der 
unter Nr. la. und 1b. genannten, oder eine außerhalb des Schul: 
hauſes wohnhafte, aber zum Hausſtande eined Lehrerd der Schule 
gehörige Perſon in eine der unter Nr. la. genannten Krankheiten 
verfällt, jo bat der Haudhaltungsvorftand hiervon jofort dem Schul— 
voritande (Kuratorium) und der Ortöpolizeibehörde Anzeige zu 
maden. Die leptere bat, wenn möglid unter Zuziehung eines 
Arztes, für die thunlichite Abjonderung ded Kranken zu forgen und 
über die Lage der Sade, ſowie über die von ihr vorläufig getrof- 
fenen Anordnungen dem Landrathe (Amtöhauptmanne) Bericht zu er: 
ftatten. Der Landrath (Amtöhauptmann) bat unter Zuziehung des 
Kreisphyſikus darüber zu enticheiden, ob die Schule zu ſchließen oder 
welche fonftige Anordnungen im Interefje der Gelundheitöpflege zu 
treffen find. In Städten, welche nicht unter dem Landrathe (Amtö- 


812 





bauptmanne) ftehen, tritt an die Stelle des legteren der Polizei— 
Verwalter ded Ortes. 

Dieje Vorſchrift gilt auch für die in Nr. 6 bezeichneten Anftalten. 

8. Sobald in dem Orte, wo die Schule fidy befindet, oder in 
jeiner Nachbarſchaft mehrere Fälle einer anſteckenden Krankheit (Nr. 1) 
int Kenntnis fommen, haben Lehrer und Schulvorftand ihr beionderes 

ugenmerf auf Reinbaltung des Schulgrundftüdes und aller jeiner 
Theile, jowie auf gehörige Lüftung der Klaffenräume zu richten. 
Snionderheit find die Schulgimmer und die Bedürfnisanftalten täglich 
forgfam zu reinigen. Schulfindern darf dieje Arbeit nicht über- 
tragen werden. Die Schulzimmer find während der unterridytö- 
freien Zeit andauernd zu lüften, die Bedürfnisanftalten nady der An— 
ordnung der Drtöpolizeibehörde regelmäßig zu desinfiziren. 

Diefe Borichrift gilt aud für die in Nr. 6 bezeichneten An— 
ftalten und erftredt fidy für diefe auf die Wohnungs, Arbeits- und 
Schlafräume der Zöglinge. 

9. Ueber die Schließung von Schulen oder einzelnen Klafjen 
derjelben wegen anitedender Krankheiten hat der Landrath (Amts— 
hauptmann) unter Zuztehung des Kreisphyſikus zu enticheiden. Iſt 
Gefahr im Berzuge, jo können der Schulvorftand (Kuratorium) und 
die Drtöpoligeibehörde auf Grund ärztlichen Gutachtens die Schliegung 
anordnen. Cie haben aber biervon jofort ihrer vorgejegten Behörde 
Anzeige zu machen. Außerdem find fie verpflichtet, alle gefahr: 
drohenden Krankheitd-Verhältniffe, welche eine Schliefung der Schule 
angezeigt erjcheinen laffen, zur Kenntnis ihrer vorgejegten Behörden 
zu bringen. 

10. Die Wiedereröffnung einer wegen anftedender Krankheit 
geihloffenen Schule oder Schulflafje ift nur nad vorangegangener 
gründlicher Reinigung und Desinfektion des Scullofaled zulälfig. 
Sie darf nur erfolgen auf Grund einer vom Landrathe (Amtshaupt⸗ 
manne) unter Zuziehung des Kreisphyſikus zu treffenden Anordnung. 

In Städten, welde nit unter dem Landrathe (Amtöbaupt: 
manne) ftehen, tritt an die Stelle des letzteren der Polizei-Verwalter 
ded Ortes. 

11. Die vorftebenden Vorſchriften Nr. 1—10 finden aud auf 
private Unterrichtö- und Erziehungs-Anftalten einschließlich der Kinder: 
bewabranftalten, Spielfhulen, Wartefhulen, Kindergärten u. |. w. 
Anwendung. 

Berlin, den 14. Juli 1884. 


Der Minifter der geiſtlichen ıc. Der Minilter ded Innern. 
Angelegenbetten. In Vertretung: Herrfurtb. 
von Bones, 

DM. d. 3. 11. 78300. 


M.d. g. 9. U. 1II.a. 18424. 
U. II. 2440. M. 509. 


813 





C 


In gleihem Sinne ift an demjelben Tage von beiden Herren 
Miniftern an die Königl. Regierungen der Provinzen Poſen, Schles— 
wig.Holitein, Weſtfalen, Helfen-Naffau und der Rheinprovinz, jo- 
wie an die Königl. Yanddrofteien der Provinz Hannover (in welder 
an die Stelle ded Landrathed der Amtöhauptmann tritt) verfügt 
worden. 





d. 


Berlin, den 14. Zuli 1884. 
Abichrift der von dem Herrn Minifter des Innern und mir 
getroffenen Verfügung vom — Tage und ihrer Anlage erhält 
die Königliche Regierung ıc. zur Kenntnisnahme mit dem Auftrage, 
binfichtlidy der Ihr (reip. Ihm) unterjtellten Schulen dafür zu jorgen, 
dak der Inhalt der Verfügung, injonderheit die Anwerjung zur 
Verhütung der Hebertragung anftedender Krankheiten durch die Schulen 
den mit der Leitung der lepteren befaßten Drganen vollftändig mit- 
getbeilt, und ihnen die pünftlihe Befolgung der gegebenen Vor— 
Ichriften zur Pflicht gemacht werde. 
Der Minifter der geiltlichen ıc. Angelegenheiten. 
von Goßler. 
Au 
die Königl. Negierungen zu Königsberg, Gumbinnen, Danzig, 
Marienwerder, Potsdam, Frankfurt a./D., Stettin, Cöslin, 
Stralfund, Breslau, Liegnig, Oppeln, Magdeburg, Merie- 
burg, Erfurt, Sigmaringen und an die Königl. Provinzial» 
Schuftollegien zu Königsberg, Danzig, Berlin, Stettin, 
Breslau, Magdeburg. 





e 


In gleihem Sinne ift an demfelben Tage von dem Herrn 
Minifter der geiftlihen 2c. Angelegenheiten an die Königl. Regie- 
rungen der unter c. genannten Provinzen, an die Königl. Kon— 
fiftorien der Provinz Hannover, ſowie am die Königl. Provinzial: 
Schulfollegien diejer Provinzen verfügt, auch ſämmtlichen Herren 
Dberpräfidenten Nahriht von dem Berfügten gegeben worden. 


814 


IV. Seminare, zc., Bildung der Lehrer 
und deren perfönliche VBerbältniffe. 


112) Präparanden-Anftalten an Schullebrer- 
Seminaren. 


Berlin, den 9. Zuli 1884. 

Auf den Beriht vom 9. Mai d. 3. erkläre ih mich mit dem 
Fortbeftande der von Seminardireftoren beziehungsweije von Se— 
minarlehrern geleiteten privaten Präparanden-Anjtalten des dortigen 
Verwaltungsbezirkes in ihrer gegenwärtigen Verfaſſung hierdurch 
einverftanden, balte es aber für geboten, daß die Abficht der Gene- 
ral-Berfügung vom 14. Februar 1881 — U. III. 37 —*), betref- 
fend die Präparanden-Anftalten an Schullehrer-Seminaren, erfüllt 
wird. Es ift darum erforderlih, daß die Regierungen und die 
Provinzial-Schulfollegien bei Drdnung der in Rede ftehenden An- 
gelegenbeit in lebendiger Wechſelwirkung bleiben. 

Ich habe daher die Regierungen angewiejen, beim Abſchluſſe 
von Verträgen mit Seminar-Direftoren oder Lehrern wegen Einrich— 
tung und Unterhaltung privater Präparanden-Anftalten ih mit dem 
Provinzial-Schulfollegium in Verbindung zu jegen, außerdem aber 
von jeder Revijion einer jolden Anftalt dem Königlihen Provinzial- 
Schulkollegium Nachricht zu geben, damit dasjelbe auch Seinerjeits 
einen Kommiſſarius zu derfelben entſenden fann. 


An 
das Königl. PBrovinzial-Schulfollegium zu N. 





Abichrift erhält dad Königliche Provinzial-Schulfollegium ıc. zur 
Kenntnisnahme und Nachachtung. 
Der Minifter der geiftlihen ꝛc. Angelegenheiten. 
von Goßler. 


Au 
ſämmtliche Könige. Brovinzial-Schulfollegien und Regie— 
rungen, die Königl. Konfiftorien der Frouin Hannover 
und den Königl. Ober-Kirhenrath zu Nordhorn. 
U. III. 1895. 


*) Sentralbl. pro 1881 Seite 215. 


815 





113) Nachweiſung über die Termine zur Abhaltung des 
ſechswöchentlichen Seminarkurſus feitend der Kandi- 
daten ded evangeliihen Predigtamtes,. 


(Eentralbl. pro 1877 Seite 230 Nr. 95.) 


Evangelifches | 
Sthullehrer-Seminar 


Ar Tag des Beginnes der Kurfe. 


I. Provinz Oftpreußen. 


Pr. Eylau 15. Januar oder erfter Montag nad) dem 
15. Januar. 

Karalene 15. Mai a erfter Montag nad) dem 

i. 

Waldau 15. Augufi oder erſter Montag nad dem 
15. Auguft. 

Angerburg 15. Dftober oder eriter Montag nad) dem 
15. Dftober. 

II. Provinz Weftpreußen. 

Pr. Friedland Montag nad) Quasimodogeniti. 

Marienburg 15. Oftober oder erfter Montag nad) dem 
15. Oktober. 

Löbau unbeftimmt. Kandidaten, welche den Kurſus 


zu abjolviren wünjchen, werden jededmal 
ihrem Antrage entiprechend zugelaffen. 


UI. Provinz Brandenburg. 


Berlin Montag in der erften Woche nad Neujahr. 
Köpenid Montag nad) Pfingf ften. 
Kyri Montag vor dem 20. Mai. 
Neu⸗Ruppin acht Tage nach Beginn des zweiten Quar— 
tales (Auguft) im Schuljahre. 
Dranienburg Montag nad) Quasimodogeniti. 
Alt-Döbern 15. Dftober. 
Drofjen dritter Montag im Dftober. 
Königsberg N./M. Montag vor dem 15. Februar. 
Neuzelle Montag nad) Quasimodogeniti. 
VI Provinz Pommern. 
Kammin Oſtern. 
polig ne — 
Pyrig | Mitte M 
Bütom Anfang — 
Dramburg | Mitte Auguft. 
Köslin | Anfang November. 
Franzburg Montag nad) Estomihi. 


Evangeliſches 
— Tag des Beginnes der Kurſe. 
——— ———— — — — — 
V. Provinz Pofen. 
Bromberg | 15. Oktober. 
Koihmin Montag nad) Quasimodogeniti. 
Rawitſch 1. November. 


VI. Provinz Schleſien. 


|; Anfang Januar. 


Bunzlau | Montag nad) Quasimodogeniti. 
Montag nad) Quasimodogeniti. 
Kreuzburg ! 2. Montag nah dem Crntedanffefte 
( — Dftober). 
Montag nad Epiphanias. 
Münfterberg 2. Montag nah den Sommerferien 
(Mitte Auguft). 
Deld Anfang Januar. 
Reichenbach D./E. 2. Montag nah den Sommerferien 
(Mitte Auguft). 
Sagan Anfang Oftober. 
Steinan JMontag nad) Quasimodogeniti. 


\| Anfang November. 
VO. Provinz Sadjfen. 





Barby | der erfte Montag im Auguft. 

Halberftadt Montag nad) Quasimodogeniti. 

Dfterburg 6. Fanuar. 

Delitzſch Montag nach dem 15. Oktober. 

Eisleben 6. Ianuar. 

Elſterwerda Montag nach Quasimodogeniti. 

Weißenfels der zweite Montag im Auguſt. 

Erfurt Montag nad) Quasimodogeniti. 
VII Provinz Schleswig:Holfein. 

Segeberg | Montag nad Trinitatis. 

Eckernförde Trinitatis. 

Tondern | 5 - dem 29. Dftober. 

Ueterſen | 2 - dem 15. Sanuar. 
IX. Provinz Hannover. 

Hannover erſter Montag im November. 

Wunftorf Montag nach dem eriten Sonntage n.Epiph. 

Alfeld erſter Montag im November. 


Lüneburg Montag nah Ditern. 


817 




















Evangeliſches 
ee Zag des Beginnes der Kurfe. 
Bederfefa | zweiter Montag im Oftober. 
Stade Montag nach dem erftenSonntagen.Epiph, 
Verden - zweiter Montag im Dftober. 
Aurich erſter Montag im November. 
Osnabrück Montag nach dem erftenSonntage n.Epiph. 
X. Provinz Weftfalen. 
Hilchenbach dritter Montag im Auguſt. 
Petershagen ⸗Ottober. 
Soeſt erſter = November. 
XI Provinz Heſſen-Naſſau. 
Homberg Montag nad dem 1. Auguft. 
Schlüchtern ⸗ 13. Januar. 
XII. Rheinprovinz. 
Mettmann Montag nach dem 1. Juli. 
Mörs Cantate. 
Neuwied - Jubilate. 
Dttweiler zweiter Montag nah Michaelis. 
Rheydt erſter im November. 


114) Befähigungszeugniſſe aus der Prüfung für Vor— 
ſteher an Taubſtummenanſtalten. 
(Centralbl. pro 1883 Seite 577 Nr. 154.) 
Berlin, den 6. Dftober 1884. 
In der zu Berlin im Monate September 1884 abgehaltenen 
Prüfung für Vorfteher an Taubftummen-Anftalten haben 
— — an der Königlichen Taubſtummenanſtalt zu 
erlin, 
Prüſſing, Lehrer an der Provinzial-Taubſtummenanſtalt 
zu Köslin, 
Radomski, Taubſtummenlehrer zu Graudenz, und 
Karl Schmidt, Lehrer an der Provinzial-Taubſtummenanſtalt 
zu Köslin 
dad Zeugnis der Befähigung zur Leitung einer ZTaubftummen-An- 
ftalt erlangt. 
Der Minifter der geiftlichen ꝛc. Angelegenbeiten. 
Im Auftrage: de la Eroir. 
Belanntmadhung. 
U. III. a. 19002. 


1884. 54 


818 





115) Befähigungszeugniſſe aus dem Kurjud zur Aus— 
bildung von Zaubftummenlehrern. 


(Eentralbl. pro 1884 Seite 428 Nr. 81) 


Berlin, den 2. Auguft 1884. 
Nachdem duch den Staatöhaushaltdetat pro 1. April 1882/83 
ein Dispofitiondfonds von jährlid 20000 ME. zur Förderung des 
Unterrichted Taubftummer und Blinder ausgebracht worden ift, wird 
an der Königlichen Taubftummenanitalt zu Berlin alljährlich) ein be- 
fonderer Kurjus für im Amte ftehende junge Volksſchullehrer, welche 
ſich dem Unterrichte taubftummer Kinder widmen wollen, abgehalten. 
Den Theilnehmern können im Falle des Bedürfnifjes angemefjene 
Stipendien gewährt werden. 
An dem eriten, auf-die 9 Monate Juli 1882 bis März; 1883 
gelegten Kurfus nahmen 8 Lehrer Theil. 
Der zweite Kuriud begann zu Anfang April 1883. Die 7 an 
demijelben theilnehmenden Stipendiaten haben fih im Monate Februar 
d. 3. der für fie angelegten befonderen Prüfung unterzogen und in ders 
jelben das Zeugnis der Befähigung zur Anftellung ald Lehrer an 
— erlangt. 
Es ſind dies die Lehrer: 
1) Fürſtenberg, Elementarlehrer zu Fürſtenfelde, Regierungs— 
Bezirk Frankfurt, 

2) Heilmann, desgl. zu Weißenfels, 

3) Meſſow, dedgl. zu Berlinchen N./ M., Regierungs-Bezirk 
Frankfurt, 

4) Sammert, Hilfslehrer an der Privat-Taubſtummenanſtalt 

zu Berlinchen N./M., Regierungsbezirk Frankfurt, 

5) Schmitt, Elementarlehrer zu Höchſt a/M., Regierungs— 

Bezirk Wiesbaden, 
6) Wedig, Andreas, deögl. zu Bürgersdorf, Kreis Nöffel, und 
7) — Johann, desgl. zu Hüttenguth, Kreis Habelſchwerdt 
i./Schl. 
Der Miniſter der geiſtlichen ꝛc. Angelegenheiten. 
Im Auftrage: de la Croix. 
Bekanntmachung. 


U. III. a. 16408. 


116) Befähigungsdzeugnijie aus der Turnlehrer— 
Bildungdanftalt. 
(Eentralbl. pro 1883 Seite 430 Nr. 87.) 
Berlin, den 6. Dftober 1884. 


In dem Kurjus der Königlihen QTurnlehrer-Bildungsanftalt zu 
Berlin während des Winter 1883/84 haben nachgenannte Lehrer 


819 





und Schulamtskandidaten dad Zeugnis der Befähigung zur Erthei- 

lung des Zurnunterrichtes an öffentlichen Unterrichtsanftalten erlangt: 

1) Arenbold, Kandidat ded höheren Schulamtes zu Weilburg, 

*) 2) Dr. Baumert, ordentliher Lehrer am Realprogumnafium 
zu Striegau in Schlefien, 

3) Dauidh, ordentlicher Lehrer am Kaifer-Wilhelm-Gymnafium 


zu Söln, 
4) Bebernig, Kandidat ded höheren Schulamted zu Brau- 
denburg a. / H., 
) 5) Böning, Seminar⸗-Hilfslehrer zu Oldenburg, Großherzog- 
thum Didenburg, 
») 6) Bohle, Kandidat des höheren Schulamted zu Tarnowitz, 
7) Dr. Brauner, deögl. zu Breslau, 
) 8) Bünſow, desgl. 5. 3. zu Berlin, 
9) Dr. Buhle, desgl. zu Görlig, 
) 10) Dannehl, desgl. zu Angern, eg = Magdeburg, 
*) 11) Dr. Dembowsfi, ordentliher Lehrer am Wilhelmd-Gym- 
nafium zu Königäberg t.Pr., 
12) Dr. Dröge, Gymnaſiallehrer zu Norden, 
13) Fenner, mich zu Sontra, Krs Rotenburg, 
14) Flier, Waifenhaus- Lehrer zu Jaſtrow, Regierungsbezirk 
Marienwerder, 
*) 15) Freund, Glementarlehrer zu Vennebeck, Krs Minden, 
°) 16) Fütterer, desgl. zu Worbis, 
*) 17) Dr. © 2 de, ordentlicher Lehrer am Königlichen Gymnaſium 
zu Danzig, 
18) Gärtner, Kandidat des höheren Schulamtes zu Uelzen, 
*) 19) Graßmann, Glementarlebrer zu Liſſek, Krs Robnif, 
20) Grieß, desgl. zu Schneidemübl, 
°) 21) Haferland, desgl. zu Gr. Schierafowig, Krs Gleiwitz, 
22) Dr. Halbfah, Kandidat des höheren Schulamtes zu Berlin, 
*) 23) Dr. Higigrath, Hilfölehrer am Gymnaſium zu Wittenberg, 
*) 24) Hoffmann, ordentliher Lehrer am Realprogumnafium zu 
Biliedenkopf, 
°) 25) Homburg, Elementarlehrer zu Kaſſel, 
*) 26) von Jacubowski, desgl. zu Thorn, 
°) 27) Dr. Kanter, Gymnafiallehrer zur Graudenz, 
’) 28) Dr. Kleinforge, ordentlicher Lehrer an der Ober: Real: 
ſchule zu Elberfeld, 
*) 29) Klöppel, Kandidat des höheren Schulamtes zu Eisleben, 
») 30) Kluge, Gymnaftallehrer zu Lingen, 
31) Knies, Glementarlebrer zu Lüdenſcheid, Regierungsbezirk 
Arnöberg, 


a) au befähigt zur jelbftändigen Leitung von Schwimmunterricht. 
b) aud befähigt zur Ertheilung von Schwimmunterridt. 


54 * 


) 32) Knoop, Elementarlehrer zu@elle, Landdroſteibezirk Küneburg, 
2) 33) Kühnemann, viſſenſchaftlicher Hilfölehrer am Gymnafium 
Fe Memel, 

») 34) Zadner, Gymnafiallehrer zu Gumbinnen, 

2) 35) Lietz, Glementarlehrer zu Geeftendorf, Krs Lebe, 

) 36) Löwe, Kandidat des höheren Schulamted zu Deug bei Köln, 
37) Züdide, Elementarlehrer zu Ratbenow, Krs Wefthavelland, 
38) Dr. Lühr, Gymnafiallehrer zu Röſſel, 

) 39) Maas, Kandidat des höheren Schulamted zu Spandau, 

v) 40) Metzroth, SeminarsHilfslehrer zu Boppard, 

41) Meurer, Seminarlehrer zu Brübl, 

42) Meyer, Hermann, Glementarlehrer zu Wolgaft, Krs 
Greiföwald, 

43) Meyer, Nikolaus, deögl. zu Saarlouis, 

44) Müller, deögl. zu Gollnow, Krs Naugard, 

45) Mulot, Kandidat ded höheren Schulamte zu Kafjel, 

) 46) Niemann, Gymnafiallehrer zu Klausthal, 

47) Detting, Lehrer an der Vorſchule des Realprogymnaſiums 
zu Northeim, 

) 48) Orkh, Realichulstehrer zu Eſchwege, 

49) Ta Is ch 2 Slementarlehrer zu Schönebed a. d. Elbe, Krs 
albe, 
50) Dr. Pennigsdorf, GymnafialsHilfslehrer zu Torgau, 

») 51) Dr. Plähn, Kandidat ded höheren Schulamtes zu Züllichau, 

«) 52) Poth, Slementarlehrer zu Schwelm, Krs Hagen, 

“) 53) Preuß, dögl. 3. 3. zu Berlin, 

54) Quellhorſt, wiſſenſchaftlicher Hilfölchrer am Realpro— 
gymnaſium zu Nienburg a. d. W,, 
*) 55) Dr. Sauerbrei, Gymnafiallehrer zu Gotha, 
56) Scholz, Slementarlehrer zu Löwenberg in Schlefien, 
57) Schultz, dedgl. zu Elbing, 
») 58) Schulz, Zeichenlehrer 3. 3. zu Berlin, 
59) Schwarze, Slementarlebrer zu Deffau, 
60) Skowronski, dedgl. zu Oftrowo, 
») 61) Steinhaud, desgl. zu Ronsdorf, Krs Lennep, 
62) Sterzenbad, deögl. zu Düren, 

) 63) Stockhaus, dedgl. zu Cyriaxweiler, Krd Marburg, 

) 64) Supply, desgl zu Stettin, 

v) 65) Dr. Thiede, Kandidat des höheren Schulamtes zu Stettin, 

») 66) Thiemer, Glementarlehrer zu Rendsburg, 

67) Dr. Thimme, Gymnafial-Hilfslehrer zu Werden, 

) 68) Tiffe, Kandidat des höheren Schulamtes zu Groß-Strehlig, 

) 69) Unbekannt, Kandidatder Theologie zu Wettin im Saalfreife, 
70) Wiegersd, Glementarlehrer zu Ahlen, Krs Bedum, 


821 


71) Witte, Clementarlebrer zu Elberfeld, und 
72) Wolf, deögl. zu Janeringen, Regierungsbezirf Sigmaringen. 
Der Minifter der geiftlichen ıc. Angelegenheiten. 
Im Auftrage: de la Croix. 
Befanntmadhung. 
U. II. b. 7402. 


117) Befähigungdzeugnijje aus der Turnlehrerinnen- 
Prüfung im Frühjahre 1884. 
(Eentralbl. pro 1883 Seite 654 Nr. 183.) 


Berlin, den 21. Zuli 1884. 
In der im Monate Mai d. I. zu Berlin abgebaltenen Turn- 
lehrerinnen= Prüfung haben dad Zeugnis der Befähigung zur Erthei— 
lung ded Zurnunterrihted an Mädchenſchulen erlangt: 
1) Ida Albrecht, Handarbeitölehrerin zu Berlin, 
2) Anna Arendt, Lehrerin dajelbit, 
3) Margarethe Baumann, deögl. dajelbit, 
4) Marie Behm, deögl. dafelbit, 
5) Marie Bernard, dedgl. dafelbft, 
6) Anna Berth, Handarbeitslehrerin dajelbft, 
7) Gertrud Bord, Lehrerin dajelbft, 
8) Joſephine Borfzcz, desgl. dafelbft, 
I) Pauline Breep, desgl. dafelbft, 
10) Anna Caspar, dedgl. dajelbit, 
11) Klara Cohn, desgl. dajelbft, 
12) Martha Danielomsty, dedgl. dafelbft, 
13) Sojephine Dittrich, desgl. daſelbſt, 
14) Gifriede Engel, deögl. dajelbft, 
15) Margarethe Kehringer, desgl. dajelbft, 
16) Hedwig Friedmann, desgl. dajelbft, 
17) Martha Friedrich, dedgl. dafelbft, 
18) Spa Gier, dedgl. zu Potödam, 
19) Martha Glaßhagen, desgl. zu Berlin, 
20) Magdalene Grubel, deögl. dajelbft, 
21) Klara Grüneberg, desgi. dajelbft, 
22) Helene Hader, Handarbeitölehrerin zu Friedenau bei Berlin, 
23) Margarethe Hallervorden, Lehrerin zu Berlin, 
24) Johanna Heilbrun, deögl. dajelbit, 
25) Hedwig Henſchel, desgl. dafelbft, 
26) Anna Hever, desgl. dajelbft, 
28) Klara Jacoby, deögl. daſeibſt, 
28) Jenny Jaffé, dedgl. dafelbft, 
29) Hedwig Jaſtrow, desgl. dafelbit, 


822 





30) Emma Sohannesjohn, Handarbeitölehrerin zu Berlin, 
31) Karoline Sollet, Lehrerin dajelbft, 

32) Martha Klöſſen, Handarbeitölehrerin dajelbft, 
33) Helene Kollberg, Lehrerin dajelbit, 

34) Margarethe Kramer, deögl. daſelbſt, 

35) Elifabeth Krüger, desgl. dajelbit, 

36) Ida Krumnomw, dalelbit, 

37) Helene Kuticha, Lehrerin dajelbit, 

38) Antonie von Lagerſtröm, desgl. dafelbit, 
39) Bertha Laski, desgl. dafelbit, 

40) Hedwig Kaudann, dedgl. dajelbft, 

41) Katharine Lißmann, desgl. dajelbft, 

42) Mathilde Maasberg, desgl. dajelbft, 

43) Mathilde Morris, desgl. dajelbit, 

44) Eliſabeth Müller, desgl. dajelbit, 

45) Anna Neumann, desgl. dajelbit, 

46) Bertba Nicolaus, deögl. dajelbit, 

47) Zobanna Delters, deögl. dajelbit, 

48) Anna Paulenz, desgl. dafelbit, 

49) Pauline Pfüsner, desgl. daſelbſt, 

50) Mathilde Pichnow, dedgl. dajelbit, 

51) Anna Rademacher, deögl. daſelbſt, 

52) Malwine Reich, desgl. dajelbft, 

53) Olga Reiß, deögl. dajelbit, 

54) Bertha Reuſchler, deögl. dajelbit, 

55) Ida Schimming, dasgl. dajelbft, 

56) Augufte Schmidt, dajelbit, 

57) Klara Schnabel, Handarbeitölehrerin dajelbft, 
58) Sally Schwandt, Lehrerin daſelbſt, 

59) Anna Senpfe, deögl. dajelbit, 

60) Emilie Siercks, deögl. daielbit, 

61) Angelifa Sohnde, dajelbit, 

62) Anna Stedhert, Lehrerin dajelbit, 

63) Zobanna Steffin, desal. daſelbſt, 

64) Elifabetb Steinbart, Handarbeitslehrerin daſelbſt, 
65) Marie Stürze, desgl. dajelbit, 

66) Anna Suppe dafelbft, 

67) Eliſabeth Ulrich, Lehrerin dajelbit, 

68) Gertrud von Uſedom, deögl. dajelbit, 

69) Elife Bafel, dedgl. daſelbſt, 

70) Valerie Werſche, dedgl. dafelbit, 

71) Fanny Weyl, dedgl. dajelbft, 

72) Emma Winfler, Handarbeitölehrerin dafelbft, 
73) Marianne Wohlbrüd, Lehrerin daſelbſt, 

74) Anna Wolf, deögl. dajelbit, 


8 


75) Alwine Wolter, Lehrerin zu Berlin, und 
76) Adele Ziebarth dajelbft. 

Ferner hat in derielben Prüfung ein Zeugnis beichränfter 
Befähigung zur Ettheilung ded Turnunterrichtes an Mäd— 
chenſchulen erlangt: 

77) Klara Schüge zu Berlin. 
Der Minifter der geiftlichen ꝛc. Angelegenheiten. 
Im Auftrage: de la Croix. 
Belanntmadhung. 
U. Ill. b. 6987. 


118) Befähigungszengnifie aus dem Kurjus zur Aus: 
bildung von Zurnlehrerinnen. 


(Eentralbl. pro 1883 Seite 575 Nr. 153.) 


Berlin, den 15. September 1884, 
An dem in der Königl. Turnlehrer Bildungsanitalt zit 
Berlin in den Monaten April, Mai und Juni 1884 abgebaltenett 
Kurjus zur Ausbildung von QTurnlehrerinnen haben theilgenommen 
und am Schluſſe desjelben dad Zeugnis der Befähigung zur Er— 
theilung von Zurnunterriht an Mädchenſchulen erlangt: 
1) Molly Ahlert, Lehrerin zu Rheidt, Reg. Bez. Düffeldorf, 
2) Martha Altmann, Handarbeitölehrerin zu Frankfurt a./D., 
3) Lydia Auerbach, Lehrerin zu Berlin, 
4) Anna Berger, deögl. zu Yangenau, Kreis Leobſchütz, 
5) Agathe Bernddorf, dedgl. zu Berlin, 
6) Emmy Blau zu Görlig, 
7) Henriette Böger, Lehrerin zu Dldenburg, Großherzogthum 
Didenburg, 
8) — — Handarbeitslehrerin zu Hecklingen, Herzogthum 
nhalt, 
9) Pauline Brunnemann, Lehrerin zu Liegnitz, 
10) Marie Budczies, Lehrerin zu Berlin, 
11) Emilie Bubrow, Handarbeitölehrerin zu Marienburg, 
12) Valeska Burgbardt zu Schneidemühl, 
13) ae Dannehl, Handarbeitde: und Zeichenlehrerin zu 
Berlin, 
14) — Dick el, Kindergärtnerin zu Puderbach, Kreis Wittgen: 
tein, 
15) Olga Eberhardt, Lehrerin zu Altenburg, 
16) Margarethe Elgnowski, desgl. zu Berlin, 
17) Klara von Gerdtell, desgl. zu Stolp i./Pom., 
18) Luiſe Giesler, Zeichenlehrerin zu Berlin, 
19) Meta Glatzel, Lehrerin dajelbft, 


824 


20) Sophie Grebe, Handarbeitölehrerin zu Kaflel, 

21) Elifabetb Hammerſchmidt, Lehrerin zu Berlin, 

22) Emma Heinzelmann, deögl. 3. 3. in Berlin, 

23) Luiſe Henide, Handarbeitölehrerin zu Berlin, 

24) Klara Herbert, dedgl. zu Elbing, 

25) Margarethe Hinge, Lehrerin zu Berlin, 

26) Zeanette Hübner zu Berlin, 

27) Julie Hübner zu Inowrazlam, 

28) Marie Janiſch zu Landeshut, 

29) Gertrud Jeroſch zu Königsberg 1./PrE., 

30) Albertine Johanſen, Lehrerin zu Berlin, 

31) Minna Jonas, Zeichenlehrerin dajelbft, 

32) Bertha Kahler, Handarbeitölehrerin zu Nengeröhaufen, Kreis 
Sranfenberg, 

33) Elife Kiehling, dedgl. zu Königsberg i.Prß., 

34) Magdalene Koch, Lehrerin zu Berlin, 

35) Luile Köhler dafelbft, 

36) Martha Krafewig, Handarbeitölehrerin zu Berlin, 

37) Emilie Küfel, dedgl. zu Zilfit, 

38) Klara Kuhlmey, desgl. zu Berlin, 

39) Eliie Lamprecht, Lehrerin zu Stolp i./Pom,, 

40) Marie Landgraf, Handarbeitölehrerin zu Berlin, 

41) Anna Zangheinrich, Lehrerin dajelbft, 

42) Betty Yond, deögl. zu Grofjenfelde bei Prß. Holland, 

43) Sophie Ludewig zu Königsberg 1./Prf., 

44) Martba Lummert, Lehrerin zu Strehlen in Schlefien, 

45) Ida Mahlftädt, Handarbeitälehrerin zu Gumbinnen, 

46) Bally Mallon, Lehrerin zu Schweg 1./Meftprh., 

47) Marie Marquart, deögl. zu Strelno, Provinz Pofen, 

48) Martha Meinede, dedgl. zu Berlin, 

49) Klara Mendel, Onndarbeitsiehrerin zu Krotoſchin, 

50) Klara Mohs zu Berlin, 

51) Klara Moriz, Lehrerin z. 3. zu Lüthkeshof bei Zehdenid, 

52) Sara Nagel, deögl. zu Berlin, 

53) Wilhelmine Nette zu Krefeld, 

54) Anna Nitzſchke zu Mühlhauſen i./Thrg., 

55) Dorothee Ockel zu Bobbin auf Rügen, 

56) Marie Paſſarge, Handarbeitälehrerin zu Elbing, 

57) Lydia Paßlack zu Berlin, 

58) Katharine Plenz, Lehrerin dajelbit, 

59) Sophie Probft, Handarbeitslehrerin zu Trier, 

60) Luiſe Racine, Lehrerin zu Berlin, 

61) Anna Radde, deögl. zu Wollin 1./Pom., 

62) Marie Rätbling, dedgl. zu Gnadau, 

63) Anna Raffel, desgl. zu Berlin, 


825 





64) Eliſabeth Raffel, Lehrerin zu Berlin, 

65) Viktoria Rauch, deögl. dajelbit, 

66) Margarethe von Röbel zu Königsberg i./PrE., 
67) Paula von Röbel zu Allenftein, 

68) Mathilde Rudolphi, Lehrerin zu Siegburg, 

69) Anna Schacht, Handarbeitslehrerin zu Wolfenbüttel, 
70) Elifabetb Schiller zu Memel, 

71) Adolphine Schmitz zu Rubrort, 

72) Agnes Schwarzfopf zu Pyrig i. Pom., 

73) Marie Seidel, Lehrerin zu Berlin, 

74) Eliſabeth Sprengel, desgl. dajelbit, 

75) Anna von Tlud, desgl. zu Beuthen Ob. Schleſ., 
76) Anna Tourbie zu Danzig, 

77) Eliſabeth Trahmann zu Krotoſchin, 

78) Anna Trieglaff, Handarbeitölehrerin zu Berlin, 
79) Martha Wächtler zu Eſſen a. d. Ruhr, 

80) Klara Weigand, Lehrerin zu Berlin, 

81) Martha Weftphal zu Berlin, 

82) Mathilde Wigdor, Lehrerin zu Berlin, 


83) Philomene Zedler gen. Straud, Handarbeitölehrerin zu 


Frankenſtein 1./Schlej., und 
84) Anna Ziefemann, Lehrerin zu Charlottenburg. 
Der Minifter der geiftlihen ıc. Angelegenheiten. 
Im Auftrage: Barkhauſen. 
Bekanntmachung. 
U. III. b. 7403. 


119) Befähigungszeugniſſe für Zöglinge der Lehre— 
rinnen-Bildungsanſtalt zu Droyßig. 
(Centralbl. pro 1883 Seite 507 Nr. 130.) 


Berlin, den 24. Zuli 1884. 

Bei den in den Tagen vom 30. Suni bi 2. Juli d. J. an 
dem evangeliihen Gouvernanten: Snftitute und dem evangeliſchen 
Lehrerinnen-Seminare zu Droykig abgehaltenen Entlafjungöprüfungen 


haben das Zeugnis der Befähigung erlangt: 
I. für dad Lehramt an höheren Mädchenſchulen: 


1) Zjabela Crüwell aus Bielefeld, 3. 3. zu Wien, 

2) Klara von Drygalski zu Natibor, 

3) Johanna Duven zu Odenkirchen, Reg. Bez. Düfjeldorf, 
4) Olga Fiſcher zu Bodenheim, Reg. Dar. Kaſſel, 

5) Ida Glum zu München-Gladbach, Reg. Bez. Düſſeldorf, 
6) Helene Haacke zu Hirſchberg i./Schleſ., 

7) Antonie Hart zu Guben, Reg. Bez. Frankfurt, 


826 





8) Luiſe Heipeberg zu Kübbede, n Bez. Minden, 

9) Ina Hohreuter zu Flensburg, Reg. Bez. Schleswig, 

10) Martha Ignée zu Angerburg, Reg. Bez. Gumbinnen, 

11) Anna Marquardien zu Flensburg, Neg. Bez. Schleswig, 
12) Luiſe Mofer zu Neunkirchen, Reg. De}. Trier, 

13) Helene Pötſch zu Deutſch-Zernitz, Kreis Gleiwitz, 

14) Elifabetb Stange zu Drantenburg, Reg. Bez. Potsdam, 
15) Johanna Tauſcher zu Guſow, Neg. Bez. Frankfurt, 

16) Elifabety Ueberſchär zu Oels, Reg. Bez. Breslau, und 
17) Lucie Voß zu Naumburg a./S., Reg. Bez. Merfeburg; 


Il. für dad Lehramt an Volksſchulen: 


1) Meta Belz zu Bochum, Reg. Bez. Arndberg, 
2) Martha Betbfe, zu Berlin, 
3) Adelheid Braun, zu Nakel, Reg. Bez. Bromberg, 3. 3. zu 

Neidenburg, 

4) Helene Bühow zu Schweidnig, Reg. Bez. Breslau, 

5) Anna Slement zu Bnin, Kreis Schrimm, Neg. Bez. Poſen, 

6) Augufte Freitag zu Mondihüg, Kreis Wohlau, Reg. Bez. 
Breslau, 

7) Anna Kling zu Zeig, 

8) Wilhelmine Körner zu Düren, Reg. Bez. Aachen, 

9) Anna Kummeß, 3. % zu Gumbinnen, 

10) Minna Kummep, 3. 3. zu Gumbinnen, 

11) Zuife Yorenz aus iebeirn, Kreis Hörter in Weftfalen, 3. 3. 
zu Holzbaufen, Reg. Bez. Minden, 

12) Minna Müller aus Luͤdenſcheid, Reg. Bez. Arnöberg, 3. 3. 
zu Düffeldorf, 

13) Anna Plog aus Graudenz in Weltpreußen, 3. 3. zu Gr. 

Leiftenau, Reg. Bez. Marienwerder, 

14) Therefe Schubert zu Kalbe a. S., Reg. Bez. Magdeburg, und 
15) Antonie Steller zu Lichtenberg bei Berlin. 

Der Seminar Direktor Kripinger zu Droyßig bei Zeig ift 
bereit, über die Befähigung dieſer Kandidatinnen für beftimmte Stellen 
im öffentlihen und im Privatichuldienfte nähere Auskunft zu geben. 

Der Minifter der geiftlihen ıc. Angelegenhaiten. 
Im Auftrage: de la Groir. 


Bekanntmachung. 
U. III. 2185. 


120) Berfabren bei Penftonirung von Volksſchul— 


lebrern. 
Berlin, den 4. Juli 1884. 
Die Auffaffung der Königl, Regierung, e8 fei bei Penfionirung 
des Lehrers und Organiften N. in N. das durch den Cirkular-Erlaß 


827 


vom 30. November 1881 (Cent.Bl. 1881. S. 668) angeordnete Ber: 
fahren um deshalb nicht in Betracht gefommen, weil ed ſich in diefem 
Falle nur um den Modus der Bertheilung der feitgelegten Penfion, nicht 
um legtere jelbit gehandelt habe, beruht, wie ich der Königl. Negierun 
auf den Beriht vom 13. Juni d. J. II. 6726 unter — — 
der Vorſtellung des Schulkollegiums zu N. vom 27. Mai d. J. 
nebit Anlagen erwidere, auf einer Verkennung der Abjicht des ge— 
dachten Cirkular-Erlaſſes. 

Die Abſicht dieſes Erlaſſes iſt dahin gegangen, daß das für 
Fälle der zwangsweiſen Verſetzung von Lehrern in den Ruhe— 
ſtand wegen körperlicher oder geiſtiger Dienſtunfähigkeit durch die 
Girkular-Berfügung vom 9. Dezember 1843*) vorgeſchriebene 
Verfahren fortan in allen Fällen Anwendung finden jolle, in welchen 
über die Berjegung eines Lehrers in den Rrubeltand und die Ges 
währung einer Denon oder die Verpflichtung zur Aufbringung der: 
jelben Streit entftebt, jei ed, daß der Lehrer — ſeiner —— in 
den Ruheſtand widerſpricht, indem er beſtreitet, dienſtunfähig zu ſein, 
oder daß er Anſpruch auf eine höhere Penſion erhebt, als * ge⸗ 
währt werden ſoll, ſei es, daß diejenigen, welchen die Leiſtung der 
Penſion auferlegt werden ſoll, die Dienſtunfähigkeit des Lehrers 
und damit die Nothwendigkeit der Verſetzung desſelben in den Ruhe— 
ſtand beſtreiten oder in Abrede ſtellen, daß dem Lehrer ein Penſions— 
anſpruch überhaupt oder in der Höhe, in welcher die Penſion gewährt 
werden ſoll, zuſtehe, oder daß ſie ihre Verpflichtung zur Aufbringung 
der Penſion überhaupt oder in demjenigen Betrage, in welchem die— 
ſelbe ihnen auferlegt werden ſoll, beſtreiten oder ihre Verpflichtung 
zu erfüllen verweigern. 

In dem vorliegenden Falle hat das Schulkollegium in N. nun 
zwar weder gegen die Verſetzung des Lehrers und Organiſten N. in 
den Ruheſtand, noch gegen die Gewährung einer Penſion in Höhe 
von — ME. Einſpruch erhoben, dagegen die Verpflichtung der Schul: 
emeinde, diejen Penfiondbetrag allein aufzubringen unter der Bes 
—— beſtritten, daß nach einem örtlichen Gewohnheitsrechte ein 
Theil der Penſion, welchen es auf — Mk. bemeſſen wiſſen will, 
aus dem Einkommen der vereinigten Lehrer- und Organiſtenſtelle zu 
entnehmen und von dem Amtsnachfolger zu leiſten ſei. 

Damit ift die Voraudfegung zur Anwendung ded durch den 
ee vom 30. November 1881 angeordneten Verfahrens 
gegeben. 

Demgemäß hat die Königl. Regierung darüber, wem die Ber: 
pflibtung zur Aufbringung der Penfion von — ME. aufzuerlegen, 
durch Plenarbeihluß Entiheidung zu treffen, gegen welche den Be» 
theiligten der Rekurs an den Herrn Dberprälidenten freiiteht, deſſen 
Entiheidung endgiltig iſt, vorbehaltlich der den Betheiligten offen 


*) Sentralbl. pro 1864 Seite 367. 


828 
ſtehenden Beſchreitung des Rechtsweges über ihre Verpflichtung zur 
Aufbringung der Penſion. 

Hiernach wolle die Königl. Regierung das Weitere veranlaſſen 
und das Schulkollegium in N. beſcheiden. 


Der Miniſter der geiſtlichen ꝛc. Angelegenheiten. 
Im Auftrage: Greiff. 





An 
die Königl. Regierung zu N. 
U. III. a. 16140. 


121) Gnadenkompetenz für die Hinterbliebenen von 
Schullehrern. 


Berlin, den 27. September 1884. 

Auf den Bericht vom 13. September d. J. erwidere ich der 
Königl. Regierung, daß der Anſpruch der hinterbliebenen Witwe des 
am 26. Februar d. J. verſtorbenen Lehrers N. zu N. auf den Be— 
zug eines Gnadenmonates, d. h. auf den Bezug des Dienſtein— 
kommens ihres verſtorbenen Ehemannes für den auf den Sterbe— 
monat Februar folgenden Monat März d. 3. feinem Zweifel unter: 
liegt, wie die Königl. Regierung aus den in dem Crlaffe vom 
15. Oftober 1881 (Gentralbl. 1882 ©. 426) angeführten Er: 
laffen vom 31. Mär; 1859, 5. März 1860, 20. April, 17. und 
18. Zuli 1861, 13. Mai 1867, 30. Juni 1871 und 7. Juni 1878, 
jowie aus dem von der Beichwerdeführerin in Bezug genommenen, 
im Gentralblatte für1872 5.29 veröffentlichten Erlaffe vom 21. Oktober 
1871 entnehmen möge. 

Die nebit den übrigen Anlagen des Berichted zurücfolgende Be— 
ſchwerde ift daher begründet und deshalb die Gemeinde N. gemäß 
$. 114 d. in Verbindung mit $. 86 der Gemeinde-Drdnung vom 
23. Juli 1845 zur Gewährung des Gnadenmonatöbetraged an die 
Witwe N. anzubalten. ꝛc. 

Der Minifter der geiftlichen ıc. Angelegenheiten. 
Im Auftrage: Greiff. 
An 
die Königl. Regierung zu N. 
U. III. a. 18787. 


829 


V. Bolksfchniweien. 


122) Religionsunterridht in der Volksſchule. 


a. 

Berlin, den 24. Juli 1884. 

Die Vorſchriften über den Religionsunterricht der Volksſchule 

in Nr. 13, 15 bis 21 der Allgemeinen Verfügung vom 15. Dftober 
1872 B. 2311 find ſowohl innerhalb der Schulverwaltungsbehörden 
jelbft, wie in kirchlichen Kreiſen wiederholt Gegenftand eingehender 
Prüfung und daran gefnüpfter Grörterungen gemejen. Während 
dabei die Beftimmung der Aufgabe und des Ziele des evangeliichen 
Religiondunterrichted in Nr. 15 der genannten Verfügung von allen 
Seiten ald zutreffend anerkannt wurde, vermikte man mehrfad in 
den ausführenden Anweiſungen der folgenden Paragraphen die volle 
und Flare Durchführung des aufgeftellten Prinzipes. Die bezüglichen 
Ausstellungen richteten fi namentlich gegen die Beftimmung von 
nur fünf wöchentlichen Lehrſtunden für den Religiondunterricht der 
einflaifigen Volksſchule (Mr. 13), gegen die Begrenzung des Lehr— 
jtoffed aud dem lutheriſchen Katehismus (Nr. 19) und gegen die 
vorgejchriebene Behandlung der Perifopen (Nr. 18). Bezüglich der 
legteren richtet fich der Wideripruc gegen die Beitimmung, daß ein 
Memoriren nicht ftattfinden ſolle. Es wird von einigen Seiten 
vielmehr gefordert, daß die ſämmtlichen oder doch wenigftens die 
evangeliihen Perikopen wieder in der Schule memorirt werden 
jollten. Gegen diefe Forderung wird aus pädagogiihen, wie vor- 
ugsweiſe aud aus kirchlichen Kreijen daran erinnert, daß die Werth: 
un der evangeliihen und epiltoliihen Perikopen, ſowie ihr 
kirchlicher Gebraudy bei den einzelnen evangeliichen Kirchengemein- 
ihaften und jelbit innerhalb der evangeliihen Landeskirche in den 
einzelnen Synoden ein zu verjchiedener jei, als dab fih eine Vor— 
ſchrift rechtfertigen fünne, melde ihnen einen jo weitgehenden Vor— 
ug vor den übrigen Abjchnitten der heiligen Schrift gebe; es ilt 
net in den bezeichneten Kreilen darauf hingewiejen worden, daß 
gerade in den Vorichriften der Allgemeinen Verfügung vom 15. Ok— 
tober 1872 über die Behandlung der heiligen Geſchichte und über 
das Bibellefen in der Volksſchule (Mr. 16, 17) ein welentlicher 
Fortichritt zu begrüßen jei, daß in Gemäßheit dieſer Vorſchriften 
die Perifopen im Zujammenbange mit den bezüglichen größeren 
Schriftabſchnitten wiederfehren und die nad Form und Inhalt dazu 
geeigneten dort eine eingehendere Behandlung erführen, auch gelernt 
würden. Anjcheinend aus diejen Gründen hat der General-Syno- 
dalrath der evangeliihen Landeskirche in der Beitimmung über die 
Behandlung der Perifopen im Schulunterrihte (Nr. 18 der Allg. 


830 

Verf.) eine genügende Anerkennung der kirchlichen Bedeutung der 
Perikopen gefunden. Es liegt hiernach für mid feine VBeranlafjung 
vor, in dieſer Beziehung anderweitige Verfügung zu treffen. 
‚ Die Beitimmung von nur fünf wöchentlichen Religionsftunden 
in dem Lehrplane der einklaffigen Volksſchule ift zunächſt mit Rüd- 
fiht darauf bemängelt worden, daß ed dadurch unmöglic würde, 
die Lehrſtunden an jedem Zage mit Religionsunterricht zu beginnen. 
Um dies zu ermöglichen ift wiederholt, zulegt no; durd Verfügung 
vom 28. November 1883 (Gentralbl. 1883 ©. 680), empfohlen 
worden, eine Theilung von ein oder zwei wöchentlichen Neligions- 
ftunden in Halbftunden eintreten zu lafjen, und made idy hierdurch 
auf diefen Weg, der fih auch aus anderen Gründen empfleblt, 
wiederholt aufmerfiam. 

Es ift aber auch meiterhin geltend gemadt morden, daß die 
erhöhten Anforderungen, welche die Allgemeine Verfügung vom 
15. Dftober 1872 an den Religtondunterriht der Schule, nament- 
lich bezüglich der heiligen Geſchichte und der Schriftkenntnis, ftellt, 
eine Verminderung der Stundenzabl für den Religionsunterricht 
nicht rechtfertigten und dab auch die Kortichritte in der methodiſchen 
Behandlung des Gegenftanded und der aus diejer fi ergebende 
Zeitgewinn eine ſolche nicht hinreichend begründeten. 

In diefer Beziehung ift nun ion unmittelbar nad dem Er— 
lafje der mehrfach genannten Allgemeinen Verfügung von ſachver— 
ſtändiger Seite vorgeihlagen worden, eine der Lehrſtunden, welde 
die Mirtel- und die Oberitufe in der Mutterſprache empfangen, auf 
Bibellejen zu verwenden. Dieſem Vorſchlage iſt durd Verfügung 
vom 3. April 1873 (Sentralbl. S. 288— 293, 1873) für ſämmtliche 
evangeliihe Volksſchulen der Provinz Hannover Folge gegeben worden. 
Nach dem bezitglidh diefer Anordnung dort gemadten Erfahrungen 
trage ich fein Bedenken, fie auf die ganze Monardyie audzudehnen 
und die Königlihen Provinzial Schulfollegien u. ſ. w. zu den be= 
treffenden Anordnungen zu ermächtigen. 

Die Bedenken endlih, welche gegen die Vorichrift der Nr. 19 
der Allgemeinen Verfügung vom 15. Dftober 1872 bezüglich des 
Sehrftofee für die Einführung der Kinder in das Befenntnis der 
Kirche erhoben worden find, beruhen zum größten Theile auf Miß— 
vertändnid. Bei der Vorichrift, daß, wo nicht bejondere Berbält- 
niffe eine Aenderung nöthig machen, nur die drei eriten Hauptitüde 
ded lutberiichen Katechismus in das Penſum der Volksſchule fallen, 
find lediglich praktiſche Gefichtöpunfte maßgebend gemeien, und es 
bat nur die Abficht beftanden, dad Maß von Kenntniffen zu bezeich— 
nen, weldes unbedingt zu erreichen iſt, und für die befonderen 
Lehrpläne die freiefte Bewegung zu laffen, da die große Mannig— 
faltigfeit in den Beziehungen zwiihen dem kirchlichen Neligiond- 
unterrichte, beziehungsweiie dem Konfirmanden-Unterrichte und der 


831 


Arbeit der Schule es nicht geftattete, abjolut bindende Normen zu 
geben. Während nämlih an einzelnen Stellen, namentlich in kleinen 
Diadporagemeinden des Nheinlandes, Pojend, Weſtpreußens, Ober: 
ichlefiend, der Geiftlihe die Zeit und in den meilten Fällen aud 
den Wunſch bat, jeine Katehumenen jelbft in den Zufammenhang 
der evangeliihen Lehre nah allen Seiten hin einzuführen und da— 
dur die Aufgabe der Schule weſentlich reduzirt wird, giebt es in 
den großen Städten, in Fabrifdijtrikten, in Gebirgögenenden, ſelbſt 
in anderen jchnell angewachſenen ländlichen Gemeinden Parodien 
non einem ſolchen Umfange und einer jo bedeutenden Seelenzahl, 
daß der Geiftlihe fih im Konfirmationdunterrichte auf eine wieder- 
bolende und ordnende Zujammenfafjung deſſen beichränfen muß, 
was die Kinder in der Schule gelernt haben. Diejer fällt fomit 
eine erhöhte Aufgabe zu. 

Wenn ſchon dadurdy die eigentlihe Enticheidung über den Um— 
fang des Unterrichteö im Katechismus der Kirche erſt bei Aufitellung 
des Spezial» Lehrplaned der einzelnen Schule zu treffen war, jo 
erforderte died auch die Rüdficht auf die Kraft des Lehrers und die 
eigenthümlichen Verhältniffe der Schule jelbft. Auch jegt noch, wo 
der Mangel an Lehrern im Allgemeinen überwunden tft, wo nicht 
mehr eine große Zabl von Schulen von nicht geprüften Lehrkräften 
verjehen wird, wo vielmehr der Unterrichtd-Bermaltung eine genügende 
Anzahl vorſchriftsmäßig geprüfter Lehrer zur Verfügung fteht, und 
wo diejelbe in der Lage ift, den Emeritirungsgeſuchen alter, Schwacher, 
franfer Lehrer wieder Folge zu geben, bleiben, noch jehr viele Schulen, 
welde ihr Penfum nur mit Beſchränkung löſen fünnen, mie die 
Schulen mit beihräntter Stundenzabl (Hütefhulen, Sommerſchulen, 
Fabrikſchulen), die Schulen mit überfüllten Klaffen, endlich diejenigen 
mit utraquiftiihem Unterrichte. Es Fonnte daher und kann aud 
jegt noch ald gemeinfame Aufgabe für den evangeliihen Religions— 
unterriht aller Schulen nur ein geringered Maß von pofitivem 
Stoffe vorgeichrieben werden. Wenn in diefer Beziehung die ſchon 
ven weit gehende Forderung geftellt worden ift, daß jedes Schul- 
ind da, wo der Iutheriihe Katehidmus eingeführt it, bei feinem 
Vebergange in den Konfirmationd-Unterricht wenigftens die drei erften 
Hauptitüde ſicher inne haben müffe, jo hat die Abficht fern gelegen, 
den Gebraudy des Kleinen lutberiichen Katechismus in ſeinem Gel: 
tungsbereihe zu beihränfen, die in Nr. 15 der Allgemeinen Ber- 
fügung vom 15. Oftober 1872 ausdrücklich geforderte Einführung 
der Kinder in das Bekenntnis ihrer Kirhe zu verfümmern oder 
gar an Stelle des Fonfeifionellen Religionsunterrichted eine allge= 
meine chriftliche Unterweilung zu fegen. Es ergiebt ſich dies ſchon 
aus der Thatjahe, daß bald nad Erlaß der mehrfach genannten 
Allgemeinen Verfügung durd die Erlaffe vom 3. und vom 7. April 1873 
(Gentralbl. de 1873 ©. 284 ff. 288 ff.) für zwei Provinzen die 


832 


Aufnahme der beiden letzten Hauptſtücke in den Lehrplan ſämmtlicher 
Volksſchulen ausdrücklich geſtattet worden iſt, was nicht angegangen 
wäre, wenn bei der fraglichen Beſtimmung andere als praktiſche 
Gefihtöpunfte maßgebend geweſen wären. 

Da indes nicht zu verfennen ift, dab die vorgeflommenen Miß— 
verftändniffe und die an diefelben anfnüpfenden Wünſche und An- 
träge in dem Wortlaute der Nr. 19 der Allgemeinen Verfügung 
vom 15. Dftober 1872 einen Anhalt finden, will id) diejelben bier- 
durch dahin erläutern, da — 

überall da, wo ed die Verhältniffe der Schule ermöglichen, 
den Kindern ein Wort: und Sadyverftändnid der fämmtlichen 
Hauptitücde des Fleinen lutheriſchen Katehismud zu geben, 
dieſes vollftändig in den Zehrplan der Schule aufgenommen 
werde. 

Bei Schulen, wo dies nicht der Fall ift, Hüteſchulen, Sommer: 
ſchulen, Fabrikſchulen, utraquiftiihen Schulen, in überfüllten Schulen 
wird ed Dagegen dabei bewenden müfjen, daß die Kinder neben den 
drei eriten Hauptftüden des Katehiömus nur die Einfegungdworte 
der Saframente lernen. 

Das Königlihe Provinzial-Schulfollegium u. ſ. w. wolle bier- 
nad das Erforderliche anordnen. 

Der Minifter der geiftlichen ꝛc. Angelegenheiten. 

a von Goßler. 

1 

ſämmtliche Königl. Provinzial⸗Schulkollegien und Königl. 
Regierungen der Monarchie, die Königl. evangeliſchen 
Konfiftorien der Provinz Hannover und den Königl. 
Ober⸗Kirchenrath zu Nordhorn. 
U. Il. a. 16897. 





b. 

Berlin, den 7. Ditober 1884. 
Der Königlichen Negierung laffe ich anbei im Auszuge Abſchrift 
einer an das Königliche fatholiihe Konfiftorium zu Osnabrück er— 
laffenen Verfügung vom heutigen Tage, betreffend den Religiond- 
unterricht in katholiſchen Volksſchulen und die Anfertigung von Lektions— 
plänen für Halbtagsichulen, zur Kenntnisnahme und eventl. gleich— 

mäßigen Beachtung zugeben. 

Der Minifter der geiftlihen ꝛc. Angelegenheiten. 
von Goßler. 


Ar 
ſämmtliche Königl. Provinzial-Schulfollegien und Königl. 
Regierungen der Monardie, die König. evangeliſchen 
Konfiftorien der a Hannover, das Königl. fatho- 
tische Konfiftorium zur Hildesheim und den Königl Ober- 
Kirhenrath der Grafihaft Bentheim zu Nordhorn. 
U. III. a. 17948. 





833 


Berlin, den 7. Dftober 1884. 
ꝛc. 

Was die einzelnen Anträge anlangt, ſo bin ich ſelbſtverſtänd— 
lich damit Be er daß die bezüglich des Religiondunterrichtes 
in den evangeliihen Schulen der ——— durch Cirkular⸗Verfü— 

ung vom 24. Juli d. J. — U. II. a. 16897 — erlaſſene Be— 
immung, wonach eine Lehrſtunde in der Woche zum Bibelleſen zu 
verwenden iſt, in adäquater Weiſe auch auf die katholiſchen Schulen 
ausgedehnt werde und ſehe in dieſer Beziehung einem formulirten 
Antrage des Königlichen Konſiſtoriums entgegen. 

Ebenſo entſpricht es den allgemeinen Unterrichtsgrundſätzen, 
daß bei Anfertigung des Lektionsplanes für Halbtagsſchulen die 
wöchentlichen Schulſtunden nach Maßgabe der Normalpläne in Nr. 13 
der Allgemeinen Verfügung vom 15. Dftober 1872 — B. 2311 — 
proportional auf die einzelnen Unterrichtögegenftände vertheilt werden. 
Dieje Auffaffung ift auch in anderen Provinzen bereitö zur Geltung 
gefommen; fo find 3. B. folgende Lektionspläne vorgeſchrieben und 
zwar 

im Reg. Be;. im Reg. Be;. im Reg. Bez. 
Düſſeldorf. Gumbinnen. Minden. 
Oberſtufe. Unterſtufe. Oberſtufe. Unterſtufe. Oberſtufe. Unterſtufe. 
Stunden Stunden Stunden Stunden Stunden Stunden 





in Religion 3 2 3 2 3 2 
„Deutſch 6 6 
Realien 10 7 3 7 3 7 
„Rechnen | 3 2 2 
„ Raumlehre| 4 3 4 
„Zeichnen — — 1 = 1 — 
„ Singen 2 — 2 1 2 1 
„ Qurnen ll — 2 — l — 
„ Handarbeit (2) (2) (2) 
— — ⸗ — — 
Zuſammen 20 12 20 12 20 12 
+() + (2) +(2) 


U. 


Der Minifter der geiftlichen ıc. Angelegenheiten. 
von Goßler. 


An 
das Königl. katholiſche Konfiftorium zu Osnabrück. 
U. IH. a. 17948. 


1884. 55 


834 
123) Herbeiführung eines ——— Schulbeſuches 
in Privatſchulen durch Führung von Verſäumnisliſten. 


Berlin, den 23. Juni 1884. 

Auf den Bericht vom 1. Mai d. J. betreffend die Schulver— 
ſäumniſſe in Privatichulen erwidere ich der Königl. Regierung, daf 
dur den Erlaß vom 12. Mai v. J. (Gentr. Bl. 1883 ©. 444) 
nur der Ausdehnung des Schulverfäumniöftrafverfahrend auf Ver: 
ſäumniſſe in Privatichulen hat entgegen getreten werden follen. Da— 
gegen find die Vorfteher der Privatichnlen verpflichtet, über die Regel- 
mäßigfeit des Schulbeſuches ſich durch Führung von Verſäumnis— 
liſten auszuweiſen. 

Was die Frage anlangt, in welcher Weiſe Verſäumniſſen in 
Privatſchulen entgegen zu treten ſei, ſo iſt von den Vorſtehern zu 
fordern, daß fie mit allem Nachdrucke auf einen regelmäßigen Schul- 
beſuch halten und, jofern ihre Bemühungen einen nachhaltigen Er- 
folg nicht haben, die ſäumigen Kinder aus der Schule entlaffen. 
Bon lesterer Maßnahme haben die Schulvorfteher der Ortsſchulbe— 
börde behufs Zuführung der Kinder in die öffentlihe Volksſchule 
unverzüglich Anzeige zu erftatten. 

egen Schulvorfteher, welche dieje Pflicht nicht erfüllen, ift ge— 
mäß $. 7 der Inftruftion vom 31. Dezember 1839 einzufchreiten. 
Der Minifter der geiftlichen ıc. Angelegenheiten. 
von Goßler. 


An 
die Königl. Regierung zu N. 
U. III. a. 14850. 


124) Ueberſicht über die Zahl der bei dem Landheere und bei 
der Marine in dem Erſatzjahre 1883/84 a A Preußi- 
hen Mannſchaften mit Bezug aufihre Schulbildung. 
(Eentrbl. pro 1883 Seite 514 Nr. 135.) 


Eingeftellt Zahl der eingeftellten Mannfchaften 














& ' ohne 
Negierungs- fa. bei dem mit Schulbildung Schul· 

2 —eee 

@ Bezirk, Landheere, In du mar in Berl Schul über- bildung 

#2 rovinz. b. bei der En mit deut zufam- Schul⸗ haupt. 

3 Provinz Marine. 88 —— men. bildung! haup Prozent 
— a. L. 3800 175 3975 232 4207 5,5 

1.1 Königsberg {| Mm. | 221 | u | 221 | 11 | 232 | 47 











Summe |a.undb.| 4021 | 175 | 4196 | 243 | 4439 | 5,47 


835 


















| „...., |&rsenen|__Seh der eingpetten — —— 
er a r er bem mit Schulbildung — Schu⸗ 
ezirt, andheere / ⸗ —ñ 
— b. bei der | {Mr migı deut zuſam-Scul— — bildung 
& Marine. | Sprase — — —— men. Sig Prozent 











a8. | ae | 190 | 2 220 or | 8, 
2 | Gumbinnen {ln | 0 | va ıs | 127 | 142 


Summe I|a. 4757 2400 190 ı 2590 243481 2828 





| 
| 1850 




















: > 1738 112 70 1920 3,6 

3.1 Danzig. I vom a 2) 38 2 2 | 56 
Summe |a. ib b.ı 1974 | 114 2088 84 | 2172 3,9 

4. marienwerder | 54 Die N | an ua | . ns 

j Re ih ne nn — Mei # = 

Sunme Ja. Pen db. 2493 | 265 ı 2761 ; 304 | 3065 9,9 

8. 4201 379 4580 373 | 4953 7,5 

u. Weſtpreuten — .M. | | 31 9 | © | 284 5,3 











Summe —* und | 4467 | 382 




















































































5. | Potsdam mit | a. 2. | 5395 | — | 5395 8| 5408 | 0,15 
Berlin . . b. M. 108 — 108 1 109 0,3 2 
— aundb.] 50! — 5503 | 9 5512 0,16 
? ( — 
6.| Frankfurt .. * — | = u | Ei nn | 2. 
— * — 4137 = ı 4137 | 41 441 [ 9 
9462 _ 9462 12 9474 0,13 
= Brandenburg | | E - I a8 1.10 | 0 
ER 9610 | = | 9640 | 13 | 3 | 0, 
j a. 8. 2446| 3 2449 4 | 2453 0,16 
7.| Stettin. . ||» 5 | 20 — | 1 | 1. 
Summe [® und b.| 2716 | 3 1 7719 7ı 2726 0,26 
8 a. 8. 1961 6 1967 6 | 1973 0,3 
abelin . . | vMm| wol 1 az 2 13 | 1 
Summe | a. und b. | 2u91 7 2098 8 | 2106 0,35 
9 a. 8. 560 — 569 ı| 5 0,18 
Stralfund . . | DM | 14 — | 1 6 10 | #0 
Summe la. und b. 713 | 713 7 720 0,97 
z r 0,22 
a. 8, 4976 9. 4985 11 | 4996 ‚ 
* vonmern· b.M. | 544 1 58 1! 556 | 3,0 
- Summe |» und b.| 5520 | 10 | 5530 | 2 | 5552 | 0; 


55* 


836 





























= , ohne 
= Regierungd- a, hei dem | Schul 
2 Bezirk, Landheere, Fr ET ohne über- ; Yul- 
Ss Provinz b. bei ber] in ber migt —* zuſam⸗ ei. 2 bildung 
= . Bd deutſch « ‚Me Haupt. 
& Marine. Ehe Meninar] men | ung | IP | Prosent 
a. 8. | 2345 | 1614 | 3959 | 490 | 4449 | 11,0 
“| Pofen | b. M. | 40 | * | 4 | 3 m | 2,4 
Summe |a.undb. | 2385 | 1614 | 3009 | : an 4480 | 10, 
a. 8. | 1590| 442 | 2032 | 10 | a3 | 4; 
[Bm (im | m | | al ir | 9,0 
Summe Ja. und b. | 1610 442 | 2052 103 | 2155 4,78 
(ia. 8 | 3936 | 2056 | ser | 591 | 6582 | 90 
V. Bofen Io m. wo) —| 3) 8 | a 














| 
Summe |»- und b.| 3995 2056 | 6051 | 504 6645 | 8,9 































































































a. 8, | 5320 48 | 5368 22| 330 | 0, 

12. | Breslau 1 m — =. 78 0.0 
Summe — b| 5398 | 48 | 5446 22 5468 | 04 

a. 8. | 3377 4 3281 23| 3304 | 0, 

13. | Liegnig . Hl b. M. =s II Mi — 31 0,0 

Summe |a. und b. | 3308 | 4 32 I | 231 33355 | 0,68 

a. 8%. | 3092 | 1937 | 5099 | 202 | 5881 | 3,5 

aaa 4 b. M. 4 -| si 1l | 10 

Summe |a und b.| 3186 | 1937 : 5123 | 203 | 5326 3,8 

a. 8. | 11689 | 1989 | 13678 | 247 | 139235 | 1,77 

VI. Sälefien . J vMm| 8 —| 208 ı| 4 | 0% 

Summe |». und b.| 11892 | 1089 | 13881 | 248 | 14129 | 1,76 

james mel mel lmeler 

Summe |a.undb.| 27731 4 ı 9777 ı 2? | 2779 | 0,07 

j a.8. | 3165| — | 3146 4 | 3149 | 0,3 

* Merſeburg.. dave.. 5— | | - 7 | 0 

Summe [a.umbb.| 392] — 322 | 4 | 3226 | 0,12 

+ a. $. 1289 11290 7 187 0,54 

17, Erfurt .. J b Mm. 43 43 | — 43 0,0 

Summe |a. und b. | 13327 1 1333 7 1340 0,52 

a8. | 7144 5 I rs | 13 | 7162 | Q,us 

VIL| Sadfen. - || 3 ”.| | — | 183 | 18 | 00 _ 

Summe |a.undd.| 7322| 5 | m2 | 13 B 7345 — 0,15 


a8. 133 30 
b. M. 5 








18. | Schleswig 1 


Summe 
VIII. eich. | 
Holftein 


243 


a. und b. 








3520 | 35 





837 


4 


Zahl der eingeftelten Mannſchaften 









































— Eingeſtellt/ ohne 
= Regierungs- ja. bei dem mit Schulbildung | Schul 
o ) | chu 
= Bezirt, Landheere, in der nur in ber, Schul bildung 
> R n ber i ul» 
= | Provinz. jb; bei der yeurfgen jmiht deu) zufam- haupt. | Mrosent 
& Marine. | Sprate den Dut-| men. bildung P o 
| — | 6593 8 | 6001 | 9: 
34 [a a 
0867| | 68897 | 9 | 6876 | 0.13 
a. L. 496 2 1.498 1 499 0,2 
—4 zn m.| 17 i = | 2 | 17 | 0,0 
Summe |a. und b 513 | 52 55 ı 1, 516 0,19 
; a. 2. 1760 1 1761 3 1764 0,17 
21. | Misben. - -| TI IBIEIE 13 | 00 
Summe ja.undb.| 173 1 | 17 | 3] 1771| 0% 
— .8 2875 4 | 2879 I 885 | 0,81 
a shi | ER | MI — | | — | 4 | 00. 
Summe ]Ja.und b.| 2916 4 292U 6 2926 u,2 
a. L. 5131 7 5138 10 | 5148 0,19 














X. | Weitfalen . | 


b. M. 71 0,0 























ee a. L 2839 — | 2839 13 2852 0,46 
23. | Kaffel a b. M. 31 | ar | 31 — 31 | 0,0 
Summe | a. undb. | 2870 | — 2870 13 2883 0,35 
s 5 BD ! « 4903 

24.| Wiesbaden J — = a | Fi => —* 
Summe |a.undb.| 2227, 4 2231 2 ı 2233 0,09 

R 38 4 2 5 i 

zu | Gene | | el 











Summe | a. und b.| 5097 | 4 | 5101 | 15 | 5116 | 0,29 


















































or ii. ®8 | 219 ı | 2192 2 | 2194 0,09 
25. | Mebienz a b. | 3 - | » | — 25 | 0,0 
Summe |a. und b.| 2216 I | 2217 1,2 | 2219 0,09 
ann. a] la ee | on 
Summe |a. und b.| 4485 | 2 4507 | 16 4523 tz 
6 a. 2. 2146 3 2149 | 2 2151 0,09 
u Ei 11 m.| | - Be > | 0° 
Summe |a. und b, 2171 | 3 2174 2 2176 | 0,08 
’ 2 RO 5 | 7 | 0% 
B. | trier mn.| 3: 3:-|1 3 | 0,0 
Summe Ja.mb| 23335 ı | DB | 8 | 62 | 030 


838 










R Eingefteltt| _ Zahl der eingeftellten Mannſchaften — 
* Regierungd- la. bei dem mit Schulbildung | | Schul · 
2 | Det,  |Eandberre) un gang] Mer“ | Hung 
> „ [bei der ben Miht deut. zuſam⸗ un 

3 Brovinz Marine. u. jan Diet. men. bitbung haupt. Prozent 






































a. 8. 1775 7 | 170 2 | 1782 0,11 
(mn... {| 2$ | 13 | J | ı3 | 00 
Summe [a.undb.| 1786 7 ı 179 | 2 1795 0,11 
®%. 112852: 34 Fass | 30 
XII. Rheinprovinz | b M. 159 = 159 u 5 
Summe |a. und b 13011 | 34 | 13045 | | 
30. | Sigmaringen | r = — | — | | 
Summe (|. ac | 7 | BA 
XII. | Hohenzollern | a. und b. | 246 | 246 | | 246 | 0,0 
| nf: h | « % 
a. 8%. | 80634 | 4878 | 85512 | 1766 | 87278 | 2,08 
| Monargie | Mm | Bl | 2580 | 61 | 26 | 2,3 
| Summe |» und b. | 83205 | 4897 | 88092 | 1827 | 89919 2,03 


125) Die Aufnahme rejp. die Belaſſung von Schülern 

in Mittelfhulen fann an die Bedingunggefnüpftwerden, 

dab das Schulgeld beim Beginne oder wenigitend inner- 

halb der erften aht Tage des Schulquartales im Voraus 
gezahlt wird, 


Berlin, den 18. Zuni 1884. 

Die Königl. Regierung erhält dad mit dem Beridhte vom 

10. Mai d. J. —— die Beſchwerde des ꝛc. N. zu N. wegen 
Ausweiſung ſeines Sohnes aus der Knaben-Mittelichule dafelbft, ein— 
gereichte Aktenheft, ſowie die Anlagen des Berichtes vom 20. März 
d. J. beifolgend mit dem Erwidern zurück, daß eine aus Anlaß der 
Remonſtration des Magiſtrates zuN. vom 19. Februar d. J. gegen 
den gemäß dem Erlaſſe vom 29. Januar d. J. — U. III. a. 10650 — 
jeitend Derfelben dem gedachten Magiftrate ertheilten Beſcheid ein- 
getretene erneuete Erörterung zu dem Ergebnifje geführt hat, daß dem 
Magiftrate zu N. nicht berthränt werden fann, die Aufnahme des 
Kindes des N, reip. die Belaffung desielben in der Mitteljhule an 
die Bedingung zu fnüpfen, dab das Schulgeld fofort beim Beginne 
des Schulquartaled oder mwenigftend innerhalb der erften 8 Tage des 
Schulquartales im Voraus gezahlt wird, nachdem die Erfahrung ges 


Pe. 
lehrt, daß es jeit Jahren fortgejetter Erefutionen bedurft hat, um 
dad Schulgeld von dem N. beizutreiben. 
Die Königl. Regierung veranlaffe ich, hiernach den Magiftrat 
zu RN. jowie den N. anderweit zu bejcheiden. 


Der Minifter der geiftlichen ꝛc. Angelegenheiten. 
Im Auftrage: de la Croix. 


An 
die Königl. Regierung zu N. 
U. III. a. 14696. 


126) Beaufjihtigung und Konzeffionirung der Warte- 
ihulen, Kleinfinder-Bewahranftalten und Kinder: 
gärten. 


(efr. Eentralbl. pro 1884 Seite 493 und Seite 499.) 


Berlin, den 10. Zuli 1884. 

Der Königl. Regierung erwidere id auf die Berichte vom 
13. und 27. April d. J., betreffend die Kleinfinderihulen zu N., 
daß ich im Allgemeinen mit den darin gemachten Ausführungen ein- 
veritanden bin. 

Kleinfinder-Bewahranftalten oder Wartejchulen find Erziehungs— 
anftalten und unterliegen ald ſolche den Vorſchriften der Inſtruktion 
vom 31. Dezember 1839 zur Ausführung der Allerhöchſten Kabinetö- 
ordre vom 10. Juni 1834, betreffend die Beauffidhtigung der Privat- 
ſchulen, Privaterziehbungsanftalten und Privatlehrer, ſowie der Hause 
lehrer, Erzieher und Erzieherinnen. 

Die gedachten Anftalten, fowie die an denjelben beichäftigten 
Lehrerinnen und Helferinnen unterftehen aljo aud der ftaatlichen 
Schulauffiht und fann den in N. befindlichen Anftalten eine Sonder- 
ftellung nicht eingeräumt werden. Auch iſt ed nicht angängig, dieſe 
Auffiht ganz oder theilweiſe an kirchliche Drgane zu übermeijen. 

Dagegen ift ed nicht erforderlih, daß die an jolden Anftalten 
ald Lehrerinnen, Kindergärtnerinnen u. |. w. wirkenden Perſonen 
jelbft Trägerinnen der Konzeffion zur Erridtung folder Anftalten 
und ald Borfteherinnen ** ſeien; es kann dieſe Konzeſſion 
vielmehr auch an den Vorſteher oder die Vorſteherin oder ſonſt an 
ein einzelnes Mitglied der Vereine, welche Kleinkinder-Warteſchulen, 
Kindergärten u. j. w. unterhalten, verliehen werden, jofern die be= 
treffende Perjon ehrbar und fittlih unbeſcholten ift und für dieſen 
Zwed ausreichended Vertrauen genießt. Daß der Vorfteher oder 
die Vorfteherin einer Kleinfinderbewahranftalt oder Wartejchule oder 
die an einer ſolchen Anftalt ald Lehrerinnen, Kindergärtnerinnen ıc. 
wirkenden Perjonen die Befähigung zur Verwaltung eines üöffent- 
lichen Schulamtes befigen, ift nicht erforderlich. 


840 


Damit, dat die Königl. Regierung Ihre uriprünglide For— 
derung der alljährlihen Erneuerung der Erlaubnisſcheine für die 
Lehrerinnen und Gehilfinnen an den in Rede ftebenden Schulen 
bat fallen laffen, erfläre ich mich einverftanden. Es genügt, wie 
die Königl. Regierung richtig annimmt, daß gemäß $. 9 der Mi- 
niftertal-Snftruftion vom 31. Dezember 1839 die Inhaber der Kon» 
zeifton, fo oft fie Lehrerinnen oder Gehilfinnen entlaffen oder neu 
annehmen, biervon der Drtöichulbehörde Anzeige maden. 

Die Königl. Regierung ermäcdtige ich biermit, die Borftände 
der Kleinfinderihulen zuM., auf die mit den übrigen Berichtdanlagen 
zurüdfolgenden Borftellungen vom 17. Sanuar und 29. März d. J. 
* ausführlich begründetem Beſcheide in meinem Namen zu ver— 
ehen. 

Der Minifter der geiſtlichen ıc. Angelegenheiten. 
Im Auftrage: Greiff. 


An 
die Königl. Regierung zu N. 
U. IIl.a. 14803 G. 1. 


127) Nidtberedtigung der Schulaufſichtsbehörde, 
Skhulvorftänden, wenn denjelben ſeither Rechte bei Be— 
ſetzung von Schulſtellen nicht zugeſtanden haben, durch 
adminiſtrative Anordnungen ſolche Rechte zuzugeſtehen 
ıc. Unzuläfjigfeit adminiftrativer Anordnungen über 
die Ausübung der Berehtigung zur Beſetzung von 
Schulſtellen, mit welden ein kirchliches Amt ver- 
einigt ift. 
Auszug. 

Berlin, den 24. Juli 1884. 
Anlangend die Beſetzung von Schulftellen, jo muß es in dieſer 
Hinfiht überall bei dem beitehenden Rechte jein Bewenden behalten, 
gemäß der Vorichrift ded 8. 10 des Volksſchulgeſetzes vom 26. Mai 
1845. Inſoweit danah in der Grafihaft Bentheim Behörden, 
Patronen, Gemeinden oder Einzelnen Rechte bei Bejegung von 
Scdulftellen zur Zeit wirklich zufteben, können jolde durch die Er- 
rihtung von Schulvorftänden nicht berührt werden. Andererjeits 
fönnen, wenn Rechte bei Bejegung von Schulftellen Schulvorftänden 
feither nicht zugeftanden haben, die Verwaltungsbehörden nicht für 
beredhtigt erachtet werden, dur adminiftrative Anordnungen den 
——— ſolche Rechte zuzugeſtehen, zu übertragen oder bei— 

ulegen. 
us demjelben Grunde ift der Erlaß einer adminiftrativen An= 
ordnung, dab da, wo mit dem Schulamte ein kirchliches Amt ver- 
bunden ift, der Schulvorftand und der Kirchenrath der betreffenden 


841 
Parodie unter Bereinigung zu einem Wahlkollegium gemeinjchaft- 
(ih den Schullehrer und Kirchendiener zu wählen haben jollen, un— 
zuläfſig. Es muß vielmehr gemäß $. 22 der Kirchengemeinde- und 
Spnodalordnung vom 12. April 1882 wegen Verleihung der mit 
Scyulftellen verbundenen niederen Kircyenbedienungen ebenfallö ledig- 
lih bei den beftehenden Vorichriften bezw. bei dem bejtehenden 
Rechte fein Bewenden behalten. Die Regel wird die fein, daß, jo» 
weit wohlerworbene Rechte nicht entgegenftehen, audy bei Bereini- 
gung von Schul- und niederem Kirchenamte, dem Kirchenrathe die 

rnennung zu dem firdhlihen Amte zufommen wird. Weber die 
Perjon ded in dem vereinigten Amte Anzuftellenden bedarf eö der 
Natur der Sache nad) des Einvernehmend zwiſchen dem zur Be— 
jegung des Schulamted Berechtigten, bezw. der zur Beftätigung der 
Ernennung oder Wahl zum Schulamte berechtigten Schulaufficht3- 
behörde und dem zur Ernennung zum firdlichen Amte Berechtigten. 

Regelmäßig wird es feine Schwierigfeit haben zwiſchen den 
Betheiligten ein Einvernehmen über die Perjon des in dem vereinigten 
Amte Anzuftellenden zu erreihen. Sollte ausnahmsweije ein ſolches 
Einvernehmen nicht zu erreichen jein, jo würde nur übrig bleiben, 
zur Trennung ded mit dem Schulamte vereinigten Firdlichen Amtes 
von dem erfteren zu jchreiten. 


Der Minifter der geiftlihen ıc. Angelegenheiten. 
von Goßler. 


An 
den Königl. Ober-Kirchenrath zu Nordhorn. 
U. III. a. 154053 G. 1. 


Verleihung von Orden und Ehrenzeichen. 


I. 

Bon den Perjonen, welchen Seine Majeftät der König bei 
Allerhöchſt Ihrer Anweſenheit in der Provinz Weſtfalen Drden ıc. 
zu verleihen Allergnädigft gerubt haben, gehören nady ihrer amtlichen 
Stellung ausſchließlich oder gleichzeitig dem Reſſort der Unterrichtö- 
Verwaltung an und haben erhalten: 

1) den Rothen Adler-Drden dritter Klajje mit der 
Schleife: 
D. Schwane, ordentliher Profeffor an der Akademie zu Münfter. 
2) den Rotben Adler-Drden vierter Klaſſe: 


Dr. Bachmann, ordentlider Profeffor an der Akademie zu 
Müniter, 


842 


Dr. van Endert, Regierungsd- und Schulrath zu Münfter, 

Fernidel, Superintendent, Pfarrer und Kreidichulinipeftor zu Hat» 
tingen, Zandfreid Bochum, 

Dr. Ganß, Gymnafial-Direftor zu Warendorf, 

Köttgen, Rektor desReal-Progymnafiums zu Schwelm, Kreid Hagen, 

Dr. Lindner, ordentliher Profefjor an der Akademie zu Müniter, 

Reuter, Direktor der Königlihen Fachſchule für Metall: Induftrie 
zu Iſerlohn, 

Dr. Schnorbuſch, Profeffor, Erſter Oberlehrer am Gymnafium 
zu Münfter. 


3) Den Königlihen Kronen-Drden dritter Klaſſe: 
Dr. Stord, ordentliher Profeffor an der Akademie zu Münfter. 


4) den Königlidhen Kronen-Drden vierter Klafje: 
Dietlein, Rektor der evangeliihen Elementarjchule zu Dortmund. 


5) den Adler der Ritter des Königlihden Haudordend 
von Hohenzollern: 


Dr. Probſt, Provinzial-Schulrath zu Münfter. 


6) den Adler der Snbaber desjelben Ordens: 


Brüd, fatholifcher Rektor zu Bodum, } 
Homrighaufen, evangeliiher Lehrer zu Wengern, Kreid Hagen, 
Müller, Lehrer und Kantor su Holzhauſen, Kreis Lübbede, 
Müller, fatholiicher Lehrer und Küfter zu Salzkotten, Kreid Büren, 
Drtmann, Konreftor, Kantor und evangeliicher Lehrer zu Lübbecke, 
Petermann, fatholiiher Lehrer, Küfter und Drganift zu Vellern, 
Kreid Bedum. 

7) dad Allgemeine Ehrenzeiden: 
Beintker, Schuldiener am Königlihen Gymnafium zu Hamm, 
Dühting, Schuldiener am Königlihen Gymnafium zu Paderborn, 
Froning, evangeliiher Lehrer zu Lindenborft, Kreid Dortmund, 
Högen, evangeliicher Lehrer zu Königsborn, Kreid Hamm, 
Hudeftein, Fatbolifcher Lehrer zu Elöpe, Kreis Olpe, 
Müller, evangeliiher Lehrer zu Arfeld, Kreis Wittgenftein, 
Soreth, fatholiicher Lehrer zu Balve, Kreid Arnöberg. 


Außerdem ift: 

der ordentlihe Profeſſor Dr. Hittorfan der Afadenie zu Münfter 
Fi Geheimen Regierungsrath, 

der Kreis: Schulinjpeltor Schraeder zu Olpe zum Schulrath mit 
dem Wange eines Rathes vierter Klaffe und 

der Rentmeifter ded Münfter’ichen Studienfonde, Dermann zu 
Münfter zum Rechnungsrath ernannt worden. 


843 


2. 

Bon den Perjonen, welhen Seine Majeftät der König bei 
Allerhöchſt Ihrer Anweſenheit in der Nheinprovinzg Drden x. zu 
verleihen Allergnädigft gerubt haben, gehören nach ihrer amtlichen 
Stellung ausſchließlich oder gleichzeitig dem Reſſort der Unterrichts» 
Verwaltung an und haben erhalten: 


1) den Rothen Adler-Drden dritter Klaſſe mit der 
Schleife: 
Dr. Büdeler, Geheimer Regierungdratb und ordentlicher Pros 
feffor an der Univerfität zu Bonn. 


2) den Rothen Adler-Drden vierter Klafje: 


Dr. Behmann, Geheimer Juſtizrath und ordentliher Profeſſor 
an der Univerfität zu Bonn, 

Dr. Breuer, Regierungs- und Schulrath zu Goblenz, 

Cremer, katholiſcher Geiftliher und Rektor zu Nieder -Emmels, 
Kreid Malmedy, 

Erola, Maler und Profeffor an der Kunftafademie zu Düffeldorf, 

Feld, Erfter Oberlehrer am Friedrih-Wilhelmd-Gymnafium zu Cöln, 

Florſchütz, Regierungd- und Schulrath zu Cöln, 

Dr. Fritſch, Profeffor und Erfter Oberlehrer am Gymnafium zu 


Trier, 

Ilſe, evangeliicher Oberpfarrer und Kreid- Schulinipeltor zu St. 
Johann, Kreid Saarbrüden, 

Inte, Profeffor an der Techniſchen er zu Aachen, 

Kentenidh, Kreids-Schulinipeftor zu M.-Gladbadh, 

Dr. Köfter, ordentliher Profeſſor an der Univerfität zu Bonn, 

Perg, Gymnafial-Direktor zu Weplar, 

Pinzger, Profefjor an der Techniſchen Hochſchule zu Aachen, 

Plagge, Kreis-Schulinſpektor zu Effen, 

Shwindt, Kreid-Schulinipeftor zu Altenkirchen, 

Dr. Simar, ordentlicher Fee an der Univerfität zu Bonn, 

Dr. Züding, Gymnaſial-Direktor zu Neuß, 

Dr. Bogt, Provinzial-Schulratb zu Coblenz, 

Dr. Wittenhaus, Rektor ded Real-Progymnafiums zu Rheydt, 
Kreid Gladbach, 

Morft, Seminar-Direftor zu Ottweiler. 


3) den Königliden Kronen-Drden zweiter Klafie: 
Dr. Clauſius, Geheimer Negierungs-Rath und ordentlicher Pro: 
felfor an der Univerfitat zu Bonn. 
4) den Königlihen Kronen-Orden dritter Klafje: 


Preyer, Maler zu Düffeldorf, 
Dr. Ritter, Geheimer Regierungs-Rath und Profeſſor an der 
Techniſchen Hochſchule zu Aachen. 


844 


5) den Königlihen Kronen-Drden vierter Klafje: 


Röber, Hiftorienmaler zu Düffeldorf, 
Schaujeil, Mufil-Direktor zu Düffeldorf. 


6) den Adler der Inhaber ded Königliden Hausordens 
von Hohenzollern: 
Arzdorf, katholiſcher Lehrer zu Kirchen, Kreid Altenkirchen, 
Bottler, evangeliiher Lehrer, Küfter und Organift zu Hausmweiler, 
Kreid Saarbrüden, 
N fatholiicher Lehrer an der Knabenichule zu St. Jakob zu 
achen, 
Herrenbrück, evangeliſcher Hauptlehrer zu Hilden, Landkreis 
Düſſeldorf, 
Klein, katholiſcher Hauptlehrer zu Eller, Landkreis Düſſeldorf, 
Kremer, evangeliſcher Lehrer zu Aachen, 
Müller, evangeliſcher Lehrer zu Büchenbeuren, Kreis Zell, 
Roos, evangeliſcher Hauptlehrer zu Berſchweiler, Kreis St. Wendel, 
Vieter, Lehrer zu Wachtendonk, Kreis Geldern, 
Werner, katholiſcher Lehrer zu Weiler, Kreis Euskirchen. 


7) das Allgemeine Ehrenzeichen: 
Dilg, evangeliſcher Lehrer zu Neuwied, 
Meder, Schuldiener am Königlichen Gymnaſium zu Trier, 
— emeritirter evangeliſcher Lehrer zu Kirchen, Kreis Alten— 
irchen, 
Wolf, katholiſcher Lehrer zu Kreuznach. 


Ferner haben Seine Majeſtät der König aus gleichem An— 

laſſe Allergnädigſt geruht: 

den ordentlichen Profeſſor Dr. Lipſchitz an der Univerſität zu Bonn 
zum Geheimen Regierungs-Rath, 

den Seminar-Direktor Allecker zu Brühl zum Schulrath mit dem 
Range eined Rathes vierter Klaffe und 

den Sefretär bei dem Univerfitäts-Kuratorium, Röhmer zu Bonn 
zum Kanzlei-Rath 

zu ernennen. 


845 


Berional: Veränderungen, Titel: und Ordens - Berleihungen. 


A. Behörden und Beamte 


Dem Regierungs- und Schulratb Henske zu Marienwerder ilt 
der Charakter ald Geheimer Regierungs-Rath verlieben, 

der Regierunge- und Schulratb Riſch zu Wiesbaden zugleich 
zum Konfijtorial-Rath und Mitgliede ded Konfiltoriums hatelbft 
ernannt, 

der Seminar» Direftor Henning zu Deld zum Regierungs- und 
Sculrath ernannt und der Regierung zu Magdeburg über: 
wiejen, die Verfegung nah Magdeburg jedoch aufgehoben worden, 

der Seminar» Direktor Bode zu Neuwied zum NRegierungd- und 
Tr ernannt und der Regierung zu Magdeburg über: 
wieſen, 

der Gymnafial-Hilfslehrer und kommiſſ. Kreis-Schulinſpektor Heſſe 
zu Koſten zum Kreis-Schulinſpektor ernannt worden. 





B. Univerſitäten, techniſche Hochſchulen, ꝛc. 

Der Privatdoz. Lic. theol. und Dr. phil. Zimmer zu Königs— 
berg i. Prß. iſt zum außerordentl. Profeſſ. in der theolog. Fakultät, 
und der ordentl. Profeſſ. Dr. Hermann zu Zürich zum ordentl. 
Profeſſ. in der medizinisch. Fakult. der Univerf. zu Königsberg 
i. Prb. ernannt, und in die philoſoph. Fakult. derjelben Univerſ. 
der ordentl.- Profefl. Dr. Liebiſch zu Greifswald in gleidyer 
Eigenichaft verjept, 

dem Privatdoz. in der mediziniſch. Fakult. der Univerſ. zu Berlin, 
DEerftabsarzt 1. Klaffe Dr. Rabl-Rüdhard das Prädikat 
„Profeſſor“ beigelegt, und der Privatdoz. und Geheime Stauts- 
ardivar Dr. Koſer zu Berlin zum außerordentl. Profelj. in der 
philoſophiſch. Fakult. derjelben Univerf. ernannt, — der außer- 
ordentl. Profefj. Dr. Buſch, der praftiiche Arzt und Zahnarzt 
Dr. Pätſch, der Dr. Miller und der Zahnarzt Sauer find, 
und zwar die drei lepteren unter Berleihung des Prädikats 
„Profeſſor“, zu Lehrern der Zahnheillunde an dem neuen zahn— 
ärztlihen Snftitut der Univerfität Berlin ernannt und dem 
erjteren ift zugleich die Direktion ded Inſtituts proviſoriſch über- 
fragen worden, 

der Privatdoz. Lic. theol. Bilt. Schultze zu Greifswald ift zum 
außerordentl. Profeſſ. in der theologiih. Fakult., der außer: 
ordentl. Profefi. Dr. Lewis zu Berlin und der außerordentl. 
Profeff. und Amtsrichter Dr. Otto Fiſcher zu Greiföwald find 
zu ordentlihen Profefforen in der juriftiih. Fakultät, — der 
außerordentl. Profefl. Dr. Sommer zu Greifdwald ift zum 
ordentl. Profeff. in der medizinisch. Fakult, — der außerordentl. 


846 





Profefj. Dr. Shmig zu Bonn zum ordentl. Profeffor, und der 
Privatdoz. Dr. Holg zu Greiföwald zum außerordentl. Profeſſ. 
in der philoſoph. Fakult. der Univerf. zu Greifswald ernannt, 

dem ordentl. Profefj. Dr. Gierfe in der juriſtiſch. Fakult. der 
Univerſ. zu Breslau ift der Königl. Kronen-Drden dritter Klaffe 
verliehen, der ordentl. Profeſſ. Dr. Behrend zu Greifswald in 

leicher Eigenſchaft in die jurift. Fakult. der erfteren Univerf. ver- 

fept, und der ordentl. Profeſſ. Dr. Wlaſſak zu Graz zum 
ordentl. Profeſſ. in der juriftiih. Fakult. der Univerf. zu Breslau 
ernannt, — der ordentl. Profelj. Dr. Engler zu Kiel in gleicher 
Eigenihaft in die philojoph. Fakult. der Univer). zu Breslau 
verjept, 

der außerordentl. Profeff. Dr. Friedrih Müller zu Berlin ift in 
gleicher Eigenichaft in die theologiiche Fafult. der Univerf. zu Halle 
verjeßt, — der Profefl. Dr. Stumpf zu Prag zum ordentl. 
Profeſſ., und der Privatdoz. Dr. Döbner zu Berlin zum außer: 
ordentl. Profefj. in der philoloph. Fakult. der Univerſ. zu Halle 
ernannt, 

der außerordentl. Profeff. Dr. Shloßmann zu Bonn ift zum 
ordentl. Profefj. in der juriftiih. Fafult., und der außerordentl. 
Profefj. Dr. Krümmel zu Kiel zum ordentl. Profeſſ. in der 
philoſoph. Fakult. der Univerſ. zu Kielernannt, und in die philojoph. 
Fafult. diejer Univerj. der außerordentl. Profeſſ. Dr. Bruns zu 
Göttingen in gleicher Eigenſchaft verjegt, 

der ordentl. Profeſſ. Dr. Regelöberger zu Breslau ift in gleicher 
Eigenſchaft in die juriltiiche Kafult. der Univeri. zu Göttingen ver: 
jegt, und an diefer Univerj. der Privatdoz. Dr. Bechtel zu Göt- 
tingen zum außerordentl. Profeff. in der philoſoph. Fakult. ernannt, 

der ordentl. Profeff. Dr. Lenel zu Kiel ift in gleicher Eigenſchaft 
in die juriftiiche Fakultät, und der ordentl. Profeſſ. Dr. Bauer 
u Königdberg i. Prß. in gleicher Eigenihaft in die philojoph. 
Fatlt der Univerf. zu Marburg verjegt, und an diejer Univerſ. 
der Profejj. Dr. Heinrich Weber von der tehniihen Hochſchule 
zu Berlin zum ordentl. Profeſſ. in der philoſoph. Fakult. ernannt, 

der außerordentl. Profefj. Lie. Dr. Lemme zu Bredlau it zum 
ordentl. Profeſſ. in der evangeliich-tbeolog. Kafultät der Univerf. 
zu Bonn ernannt, und in die philoſoph Fakult. diefer Univerfit. 
der ordentl. Profefj. Dr. Dove zu Breslau in gleidher Eigen 
ſchaft veriegt, 

Dr. Ernſt Sommer ift zum außerordentl. Profefj. in der katholiſch— 
tbeolog. Fakultät, und der Prof. Dr. Brefeld an der Forft- 
afademie zu Eberöwalde zum ordentl. Profeſſ. in der philoſoph. 
Fafult. der Akademie zu Münfter ernannt worden. 

An der tehniihen Hohichule zu Berlin haben aus Anlaf der Ein- 

weihung der Neubauten in Charlottenburg erhalten 


847 





den Charakter ald Geheimer Regierungd-Rath: der Rektor Profefl. 
Dr. Haud und der Baurath Profeff. Raſchdorff, — den Rothen 
Adler-Drden vierter Klaffe: die Profefforen Facoböthal, Dr. 
Dörgend, Georg Meyer und Dr. Bogel, jowie der Rendant 
und erpedir. Sekretär, Rechnungsrath Hoffmeifter, — den Königl. 
Kronen» Drden dritter Klaffe: der Profefj. Dr. Paalzow, — 
das Prädikat Profeffor: der Dozent, Kaiſerl. Marine-Schiffbau- 
Ingenieur Dill, — den Königl. Kronen-Orden vierter Klafje: der 
rer Seiffert, — dad Allgemeine Ehrenzeichen: der 
anzleidiener Mertend, der Bibliothefdiener Rudolph und 
der Saaldiener Tredfow, — 
an derjelben techniihen Hochſchule ift der Profefj. der Mathematik 
Dr. du Boid-Reymond von der Univerj. zu Tübingen zum 
etatsmäßigen — ernannt, 
der außerordentl. Profeſſ. an der Univerſ. zu Straßburg i. Elſ., 
Dr. Kohlrauſch iſt als Dozent für Elektrotechnik an die techniſche 
Hochſchule zu Hannover berufen und demſelben das Prädikat 
„Profeſſor“ beigelegt worden. 


Der Geheime Ober-Regierungsrath a. D. Dr. Max Duncker, 
Mitglied der Akademie der Wiſſenſchaften zu Berlin, iſt zum 
Hiſtoriographen der Brandenburgiſchen Geſchichte ernannt worden. 








Den ordentl. Lehrern Franz Schulz und Hausmann an der aka— 
demiſchen Hochſchule für Muſik zu Berlin ift das Prädikat 
„Profeffor” beigelegt, 

an dad afademijche Inſtitut für Kirhenmufif zu Berlin find Pro— 
feffjor Dr. Alöleben und Mufikdireftor Rehbaum zu Berlin 
ald Lehrer berufen worden. 

Den ordentl. Lehrern Malern Bräuer und Schobelt an der Kunft- 
und Kunftgewerbe-Schule zu Breslau ift das Prädikat „Pro— 
fefjor” beigelegt worden. 





C. Gymnaſial- und Real-Lehranftalten. 


Dem Direktor Nötel am Friedrich Wilhelmd-Gymnafium zu Pojen 
ift der Rothe Adler-Drden vierter Klaffe verliehen, 

der Gymnafial-Direftor Dr. Haydud zu Marienburg in gleicher 
Eigenſchaft an das Gymnaf. und dad Realgymnaf. zu Thorn, und 

der Gymnaf. Direktor Dr. Buchenau zu Rinteln in gleicher Eigen- 
Ihaft an dad Gymnaſ. zu Marburg verjfept, 

der Direktor des ftädtiihen Gymnaſ. zu Allenftein, Dr. Frieders— 
dorff zum Königl. Gymnaf. Direktor ernannt und demjelben die 
Direktion ded Gymnaf. zu Tilfit übertragen, 

der Dberlehrer Profefj. Dr. Aug. Richter am Gymnaf. Karolinum 
n Os nabrück zum Gymnafial-Direftor ernannt und demjelben 
ie Direktion dieſes Gymnaſiums übertragen, 


848 





der Dberlehrer Dr. Martend am Königl. Gymnaſ. zu Danzig zum 
Gymnafial: Direktor ernannt und demjelben die Direktion des 
Gymnaf. zu Marienburg übertragen, 

der Gymnaſ. Oberlehrer Akens zu Trier zum Direktor ded Gymnaſ. 
zu Kempen ernannt worden. 


Das Prädikat „Profeſſor“ ift beigelegt worden den Dberlehrern 

Löffler am Gymnaj. zu Kulm, 

Dr. Conradt am Marienftift3-Gymnaf. zu Stettin, 

Dr. Herbft am Stadt-Gymnaf. zu Stettin, 

Dr. ss und Dr. Jonas am $riedr. Wild. Gymnaſ. zu 
Polen, 

Dr. Werther an der lateiniihen Hauptihule der Franckeſchen 
Stiftungen zu Halle a./S., und 

et Dr. Schlüter am Gymnaſ. Andreanum zu Hildes— 

eim. 


Es ift verliehen worden der Rothe Adler-Drden vierter Klafje den 
Gymnafial-Dberlehrern 
Dr. Morig am Friedr. Wild. Gymnaſ. zu Poſen, 
Snipeftor Küöhns zu Lüneburg und 
Profefj. Dr. Conrads zu Eſſen, 
dögl. der Königl. Kronen-Orden vierter Klafje dem Oberlehrer 
Grahn am Lyceum I. zu Hannover. 


Der Pfarrer Möller zu Aldwede ift zum Oberlehrer und Anitalts- 
geiftlichen bei dem Gymnaſ. zu Gütersloh berufen worden. 
Als Oberlehrer find berufen, bzw. verjeßt worden an dad Gymnafium 
zu Danzi $ Königl. Gymnaf., der ordentl. Lehrer Steinwender 
vom Gymnaſ. zu Marienburg, 

zu Kolberg der ordentl. Lehrer Bindfeil vom Gymnaj. zu 
Neuftettin, 

zu Pojen, Marien-Öymnal., der Oberlehrer Dr. Rebbronn vom 
Gymnaj. zu Wongrowiß und der ordentl. Lehrer Dr. Brod 
vom Gymnaſ. zu Konih, 

zu Wongromwig der Oberlehrer Dr. Schröter vom Marien- 
Gymnaf. zu Pojen, 

zu Kattowitz der ordentl. Lehrer Dr. Karraf vom Realgymnal. 
zu Elberfeld, 

zu Hameln der Oberlehrer Dr. Windel von der Thomas-Schule 
zu Leipzig, und 

zu Hadamar der ordentl. Lehrer Bojing vom Gymnaſ. zu 
Heröfeld. 

Zu DOberlehrern find befördert worden die ordentlichen Lehrer 
Dr. Strögel am Franzöſ. Gymnal. zu Berlin, 
Kränzlin am Gymnaf. zum grauen Klofter zu Berlin, 


849 

(ferner find zu Gymnaſial-Oberlehrern befördert worden die ordent- 
lichen Lehrer:) 

Dr. Wienfe am Marienftift3-Gymnaf. zu Stettin, 

Dr. Graßmann am Gymnaj. zu Stolp, 

Dörks am Gymnaf. zu Treptow a. d. R., 

Suckow am Eliſabeth-Gymnaſ. zu Breslau, 

Sriedrih am Gymnaſ. zu Wohlau, 

Wapenhenſch an dem Gymnaf. und dem Real-Gymnal. zu 

Bielefeld, 

Dr. Wadermann am Gymnaf. zu Hanau, 

Bender am Gymnaf. zu Hersfeld, 

Dr. Paulus I am Gymnaf. zu Kafjel, und 

Pieg am Gymnaſ. zu Kempen. 


Der Titel „Oberlehrer” ift beigelegt worden den ordentlichen Lehrern 
Dr. Eſchmann am Gymnaf. zu Burgfteinfurt, und 
Lie. Dertel am Gymnaj. zu Kajjel. 


Als ordentl. Lehrer find angeftellt worden am Gymnafium 
zu Graudenz der ordentl. Lehrer Reimann vom Gymnaf. zu 
Neuftadt i. Weſtprß., 
zu Konitz der ordentl. Lehrer Dr. Otto vom Gymnaſ. zu Kulm 
und der Schula. Kand. Zielinsfi, 
zu Diih. Krone der biöh. Rektor ded Progymnaf. zu Dorften 
i. Weitf., Dr. Krampe und der Schula. Kandid. Moczynski, 
zu Kulm der ordentl. Zehrer Baumann vom Gymnaj. zu 
Konig und der Schula. Kandid. Karabasz, 
zu Marienburg der Scula. Kandid. Dr. Strehlfe, 
zu Neuftadt i. Weſtprß. der Schula. Kandid. Dr. Legowski, 
zu Prß. Stargardt der ordentl. Lehrer Winider vom Gymnaſ. 
zu Graudenz, 
zu Breslau, Mattbiad-Gymnaj., der Hilfslehrer Dr. Welzel, 
und der ordentl. Lehrer Beckſtein vom Gymnaſ. zu Sagan, 
zu Glaß der ordentl. Lehrer Bed vom Gymnaſ. zu —— 
zu Leobſchütz der ordentl. Lehrer Sprotte vom Matthiadgumnaj. 
zu Breslau, 
zu Liegnitz, ſtädtiſch. Gymnaſ., der Lehrer Güthling vom 
Progymnaſ. zu Garz a./D., 
zu Sagan der ordentl. Lehrer Dr. Böhm vom Gymnaſ. zu Glatz, 
zu Wittenberg der Hilfslehrer Dr. Hitzigrath, 
zu Heröfeld die ordentlichen Lehrer Dertel vom Gymnaſ. zu 
Kaffel und Hartwig vom Gymnaj. zu Marburg, 
zu Kaſſel der Hilfölehrer Paulus II, 
zu Marburg der ordentl. Lehrer Schenfheld vom Gymnaſ. zu 
Heröfeld, 
zu Montabaur der Hilfälehrer Knögel, 
1884. 56 


850 
(ferner find als ordentliche Lehrer angeftellt worden am Gymnafium 
zu Barmen die Hilfölehrer Dr. Gilbert, Hadhenberg um 
Saurenbad, und 
zu Köln, Kriedr. Wilh. Gymnaf., die Schula. Kandidaten Emans 
und Golad. 


Dem Gelanglehrer am Askaniſchen Gymnaſ. zu Berlin, Profefl. 
en Aldleben ift der Königl. Kronen-Drden vierter Klaſſe ver- 
lieben, 

am Gymnaj. zu Schleufingen der SeminarsHilfälehrer Völder 
aus Erfurt ald Clementarlehrer angeftellt worden. 


Der ordentl. Zehrer Dr. Siede am Friedrichs-Gymnaſ. zu Berlin 
ift zum Dberlehrer an dem ſtädtiſchen Progymnafium dafelbft 
ernannt, und ) 

dem ordentl. Lehrer Siegerd am Progymnal. zu Malmedy de 
Titel „Oberlehrer“ beigelegt worden. 

Dem Direktor Dr. Holzapfel am Realgymnaſ. zu Magdeburg 
ift der Rothe Adler-Drden dritter Klaffe mit der Schleife verliehen, 

die Wahl des Gymnafial-Direftord Dr. Steinmeyer zu Kreuzburg 
——— des Realgymnafiums zu Aſchersleben iſt beſtätigt 
worden. 


Das Prädikat „Profeſſor“ iſt beigelegt worden den Oberlehrern 
Dr. Marthe am Dorotheenſtädt. Realgymnaſ. zu Berlin, 
Dr. Röbber am Realgymnaſ. I zu Hannover, und 
Ebers > — „ zu Osnabrück. 


Zu Oberlehrern, bzw. zu etatdmäßigen Oberlehrern find befördert 
worden die ordentlichen * 
DIE am Realgymnaſ. auf der Burg zu Königsberg i. Prß., 
Laps am ftädtiih. Realgymnaſ. zu Königsberg i. Prß., 
Zitular-Öberlehrer Dr. Schneider am Realgymnal. zu Elbing, 
Dr. $riedr. Schneider am Friedrichs-Realgymnaſ. zu Berlin, 
Dr. Karl Meyer und Koh am Friedr. Wilh. Realgumnaf. zu 
Stettin, 
Dr. Borberger am Realgymnaf. zu Erfurt, 
Zitular-Dberlehrer Marjan am Realgymnaf. zu Aachen, und 
Dr. Rettig am Realgymnaſ. zu Köln. 


Als ordentliche Lehrer find angeftellt worden am — — 
zu Danzig, Johannisſchule, der Schula. Kandid. Rühle, 
zu Altona der Schula. Kandid. Dr. Schnell, 
zu Hannover, — l, der Schula. Kandid. Röver, und 
zu Düffeldorf der Lehrer Schulte von der höheren Bürger- 
ſchule dajelbft. 


851 





Dad Prädikat — iſt beigelegt worden den Oberlehrern 
Dr. Lücking und Dr. Pallmann an der Euijenitädt. Ober» 
realjhule zu Berlin, und 
Weiland an der Oberrealſch. zu Köln. 


An der Adlerpflychtſchule (Realſchule) zu Frankfurt a. Main find die 
ordentlichen Xehrer Seibt, Dr. Reichenbach und Dr. Kretzer 
zu Oberlehrern befördert worden. 





Als ordentliche Lehrer find angeftellt worden an der Realſchule 
zu Dttenjen der Schula. Kandid. Dr. Köpde, 
zu Bodenheim der Hilfölehrer Dr. Junker von der höheren 
Bürgerſch. zu Bochum, 
zu Hanau der Hilfälehrer Lohmann, 
zu Kafjel der Hilfdlehrer Zimmermann, und 
zu Wiesbaden der Hilfölehrer Klein von der Realſch. zu 
Bockenheim. 
Die Wahl des Oberlehrers Shöber am Realprogymnaf. zu Einbed 
zum Rektor des Realprogymnaj. zu Uelzen ift beftätigt worden. 


An das Realprogymnal. zu Einbeck ift der ordentl. Lehrer Dr. 
Röjener vom Realprogymna). zu Northeim ald Dberlehrer berufen 
worden. 


Als ordentliche Lehrer find angeftellt worden am Realprogumnafium 

zu Northeim der ordentl. Xehrer Meyer vom Realprogymna]. 
zu Uelzen, 

zu Melzen der Schula. Kandid. Hoffmann, 

zu Biebrich der Hilfölehrer Heyne, 

zu Höchſt aM. der ordentl. Lehrer Mathi vom Gymnaf. zu 
Hersfeld, 

zu Oberlahnſtein der Hilfslehrer Kerftgend, und 

zu Saarlouis der Schula. Kandid. Lorenz. 





Fehl Lehrer find angeftellt worden an der höheren Bürger- 
ule 


zu Breslau, der eriten evangel. höh. Bürgerſch., der Schula. 
Kandid. Mertind, und 
zu Köln a.Rh. der Schula. Kandid. Hagemann. 


An der Gewerbeſchule (höh. Bürgerih.) zu Hagen ilt der Lehrer 
Sinn aus Vörde ald Glementarlehrer, 

an der Gewerbejchule (höh. Bürgerih.) zu Barmen der fommifja- 
riſche Zeichenlehrer Deditius ald ordentl. Zeichenlehrer angeftellt 
worden. 





56 * 





An der Königl. Baugewerfihule zu Nienburg ift der Lehrer 
Feldhaus von der Präparandenanftalt zu Diepholz ald Lehrer 
angeftellt worden. 


D. Seminare. 


Der Seminar-Direftor Dr. Weiß zu Rofenberg O./ Schl. ift 
in Ba Eigenſchaft an das Schullehrer-Seminar zu Graudenz, 
und 

der Seminar=Direltor Dr. Preiihe zu Reichenbach D./L. in 
gleiher Eigenihaft an dad Schull. Semin. zu Neuwied ver 
ſetzt worden. 

Zu Seminar:Direftoren find ernannt worden 
der Kreid-Schulinipeft. Peiper zu Breslau, 
der erfte Seminarlehrer Lohmann zu Kreu uzburg O./Schl., 
der Kreis-Schulinſpekt. Trieſchmann zu Waldenburg 1 /Säl., 
der erite Seminarlehrer Roßmann zu Steinau a./D., 
der erite Seminarlehrer Martin zu Bunzlau, und 
der Gymnaſiallehrer Dr. Bartholome zu Bochum, 

und iſt verliehen worden 
dem Direktor Peiper das Direktorat des Schull. Seminars zu 

Angerburg, 
dem Direftor * mann dögl. zu Pölitz, 
Trieihmann dögl. gi Münfterberg, 

Sour dögl. zu Reichenbach O.L., 

Martin dögl. zu Eidleben, und 

Dr. Bartholome dögl, zu Montabaur. 


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In gleicher Eigenichaft find verjegt worden die erften Seminarlehrer 
Küfter zu Deld an dad Schull. Semin. zu Pr. Friedland, 
Lüttich zu Waldau an dad Schul. Semin. zu Königsberg. MR, 
Sr zu Prß. Friedland an dad Schull. Semin. zu Oels, und 

Haue dr Königsberg. / M. an das Schul. Semin. uBunzlau; 

Zu erften Lehrern find ernannt worden 

am Schull. Semin. zu Dramburg der Diafonus Weymann 

aus Mejerig, 

an den Zehrerinnenbildungs- und Erziehungsanftalten zu Droyßig 

der ordentl. Lehrer Thomas von dem Lehrerinnen-Seminar 
und der Luiſenſchule zu Pofen, 

am Schull. Seminar zu Stade der ordentl. Lehrer Scharle— 

mann dafelbit, und 

am Schull. Seminar zu Linnich der ordentl. Semin. Lehrer 

Cüppers aus Elten. 


Am Schull. Seminar zu Liegnitz iſt der Hilfslehrer Krauſe zum 
ordentlichen Lehrer befördert worden; 


853 





Sn gleicher Eigenichaft find verjegt worden die ordentlihen Seminar: 
lehrer " 

— zu Paradies an das Schull. Seminar zu Tuchel, 
Menzel zu Mettmann an das Schull. Seminar zu Liegnitz, und 
Krauſe zu Liegnitz an das Schull. Seminar zu Mettmann; 

Als ordentliche Lehrer ſind angeſtellt worden 

am Lehrerinnen-Seminar zu Poſen der vormalige Pfarrvikar, 
Paſtor Hotop aus Kontopp, 

am Schull. Seminar zu Oppeln der Seminar-Hilfslehrer 
Kothe aus Rojenberg, 

am Schull. Seminar zu Boppard der kommiſſ. Semin. Lehrer 
Dr. Einig dajelbit, und 

am Schul. Seminar zu Elten der fatholifche Geiftlihe Umbach. 


Als Hilfslehrer find angeftellt worden am Schull. Seminar 
zu Dramburg der Hilfäl. Alb. Schmidt von der Präparand. 
- Anftalt zu Rummelsburg i. Pom., 

zu Liegnig der Hilföl. Frenzel von der Präparand. Anftalt 
zu Schmiedeberg i. Schl., 

zu Delitjch der Präparandenlehrer Schöttge aus Eiäleben, 

zu Lüneburg der Lehrer Shwalm aus Aurich, 

zu Os nabrück der Lehrer Stried aus Holtorf, 

zu Stade der Lehrer Mahnken von der Privat Präparand. 
Anftalt zu Rotenburg, 

zu Rüthen der an diefem Seminar kommiſſ. bejchäftigte Lehrer 
Züttefen, 

zu Soeft der Lehrer Schellad von der Privat - Präparand, 
Anftalt zu Königsberg N./M. und 

zu Linnich der Lehrer Hinjen aus Köln. 





E. Zaubftummen:-Anftalten. 


Der Taubſtummenlehrer Sammert aus Berlin ift an der Taubit. 
Anftalt zu Angerburg als Hilfälehrer angeftellt und demnächſt 
an die Zaubft. Anftalt zu Königsberg i. Prß. berufen worden, 

ed find an der Taubſt. Anftalt 
zu Röfjel der Zaubft. Lehrer Wedig aus Bürgerödorf bei 

Seeburg fommiljar. ald ordentl. Lehrer, der Lehrer Franz 
Neumann aud Nordenburg und der Zehrer Gerber aus 
Gr. Roſinsko ala Hilfälebrer, 
zu Shlodhau der Lehrer Kaijer aus Krieffohl ald Hilfslehrer, 
zu Erfurt der Taubft. Lehrer Sarand ald ordentl. Lehrer und 
der Elementarlehrer Gebſer als Hilfälehrer angeftellt worden. 


854 


F. Höhere Mädchenſchulen. 

An der ftädtiichen höheren Mädchenſchule zu Stettin ift der 
ordentl. Lehrer Schridde zum Oberlehrer befördert, und dem 
ordentl. Lehrer, Kantor Nendell der Adler der Inhaber des 
Königl. Hausordend von Hohenzollern verliehen worden. 


G. Deffentlide Volksſchulen. 
Es haben erhalten 
1. den Rothen Adler-Drden vierter Klaffe: 
Dr. Kinzel, evangel. Gemeindeihul-Rektor zu Berlin; 





2. den Königl. Kronen=Drden vierter Klajffe: 


Beder, evangel. Lehrer und Küfter zu Landöberger- Holländer, 
Krs Landöberg a. W 

Sägen, fathol. Hauptlehrer zu Trier, 

Kalanfe, evangel. Hauptlehrer zu Raſtenburg, 

Pomme, evangel. Schulreftor zu Magdeburg, 

MWec —— kathol. Hauptlehrer und Organiſt zu Krawarn, Krs 
Ratibor; 


3. den Adler der Inhaber des Königl. Hausordens von 
Hohenzollern: 

Albanud, evangel. erfter Lehrer, Kantor, Drganift und Küfter 
zu Naumburg, 

rn evangel. erfter Xehrer und Kantor zu Behle, Krs Czar— 
nifau, 

Beckmann, evangel. Lehrer zu Einbed, Landdroſt. Bez. Hildesheim, 

Bendler, evangel. erfter Kehrer und ‘Kantor zu Aderftedt, Kr 
Aſchersleben, 

Bertram, kathol. erſter Lehrer zu Eltville, Rheingaukrs, 

Both, evangel. Konrektor zu Wipenhaufen, Krs Witzenhauſen, 

Breter, evangel. Lehrer und Kuͤſter zu Kloſterfelde, Krs Arns— 
walde, 

Bretſch, evangel. Lehrer und Küſter zu Pyritz, 

Dermietzel, evangel. Lehrer und Küfter zu Alt-Glietzen, Krs 
Königsberg N./M., 

Ecke, evangel. Subkonrektor und Organiſt zu Stolberg a. Harz, 
Grafſchaft Stolberg-Stolberg, Krs Sangerhauſen, 

Gärtig, kathol. Lehrer und Kantor zu Murke, Krs Frauftadt, 

Gapemeier, fathol. Lehrer, Organift und Küfter zu Struth, 
Krs Mühlhauſen, 

Glaw, kathol. Lehrer zu Braunsberg i. Oſtprß., 

Groneß, kathol. erſter Lehrer zu Kaifenheim, Krs Kochem, 


855 
(ferner haben erhalten den Adler der Inhaber des Königl. Haus» 
ordend von Hobenzollern:) 
Hirsch, evangel. erfter Lehrer und Küfter zu Neu: Medewig, 
Krs Oberbarnim, 
Kipp, evangel. Lehrer zu Sfingdorf, Krs Halle, 
Krahn, dsgl. und Küfter zu Günterdberg, Krs Saapig, 
Kühlbach, evangel. Lehrer, Orgamift und Küfter zu Tribohm, 
Krs Franzburg, 
Zange, evangel. erfter Mädchenlehrer zu Zielenzig, 
Lemke, evangel. Lehrer und Kantor zu Ehrbardorf, Krs Czarnilau, 
Lohmann, kathol. Hauptlehrer zu Nievenheim, Krd Neuß, 
Lüdeke, evangel. Lehrer und Küfter zu Lindenberg, Krs Diterburg, 
Drpby, evangel. Lehrer und Külter zu Groß-Teuplig, Krs 


rau, 

P oft, evangel. Lehrer und Küfter zu Burg, Krs Kottbus, 

Ratjen, evangel. Lehrer zu Fiefharrie, Krs Kiel, 

Rhein, evangel. Sie und Kantor zu Elbing, 

Roſemann, evangel. Lehrer, Kantor, Organift und Küfter zu 
Mühlrätlig, Krs Lüben, 

Schäfer, evangel. Hauptlehrer zu Potsdam, 

Schäffer, kathol. Hauptlehrer zu Rußhütte, Krs Saarbrücken, 

Schultze, evangel. Lehrer, Kantor, Organiſt und Küſter zu 
Glienicke, Krd Beeskow-Storkow, 

Stolzenburg, evangel. Lehrer und Küſter zu Luckow, Krs 
Randow, 

Thedſen, evangel. erſter Lehrer, Organiſt und Küſter zu Büns— 
dorf, Krs Eckernförde, 

Thiele, evangel. Lehrer und Küſter zu Etzin, Krs Oſthavelland, 

Unger, evangel. erſter Lehrer und Küſter zu Höckendorf, Krs 
Greifenhagen,— 

Bölfner, evangel. Lehrer und Küſter zu Barzwitz, Krs Schlawe, 

Wiermann, evangel. Lehrer und Küſter zu Veerßen, Krs Uelzen, 

Wittkowski, evangel. erſter Kirchſchullehrer und Organiſt zu 
Auglitten, Krs Friedland; | 


4. dad Allgemeine Ehrenzeiden: 


Böhling, evangel. Xehrer zu Bothel, Krd Rotenburg, 

Böjenberg, evangel. Lehrer, Organift und Küfter zu Schulen» 
burg, Krs Wennigſen, 

Chriſtoweik, evangel. Lehrer zu Thurowen, Krs Johannisburg, 

Gärtner, desgl. zu Burg Kauper, Krs Kottbus, 

Geift, evangel. Hauptlehrer, Organiſt und Küſter zu Belum, 
Krs Neuhaus, 

Gräff, evangel. Lehrer und Küſter zu Schildow, Krs Niederbarnim, 

Kegel, evangel. Lehrer zu Gaudernbach, Oberlahnkrs, 





96 


9 


856 


(ferner haben erhalten das Allgemeine Ehrenzeichen :) 
Knoll, evangel. Lehrer und Küfter zu Alt-Zellin, Krd Demmin, 
Krey, evangel. Yehrer zu Klein Schwirjen, Krs Rummeldburg, 
Krüger, dögl. und Kuüfter zu Sieverddorf, Krs Lebus, 
Laack, evangel. Zehrer zu Polchow, Krs Kammin, 
Leonhard, dsgl. zu Sienhachenbach, Krs St. Wendel, 
Mahling, dsgl. und Küſter zu Sommerfelde, Krs Oberbarnim, 
Menken, evangel. Lehrer zu Mooringen, Krs Oſterholz, 
Meyer, dsgl. zu Uetze, Krs Celle, 
Michels, dsgl., Kantor und Küſter gu Wienhauſen, Krs Celle 
Mummenhoff, kathol. Lehrer zu Nordwalde, Krs Steinfurt 
Rohler, dsgl. zu Ferſchweiler, Krs Bitburg, 
Roſe, evangel. Lehrer und Küſter zu Holzendorf, Krs Prenzlau, 
Rowinski, kathol. erſter Lehrer zu Heidemühl, Krs Schlochau, 
Saar, evangel. Lehrer und Küſter zu Rathebur, Krs Anklam, 
Schulze, evangel. Lehrer und Küſter zu Globig, Krs Wittenberg, 
Weczkowski, kathol. Lehrer zu Medien, Krs Heilsberg, 
Wienhöfer, evangel. Lehrer zu Vordorf, Krs Gifhorn, und 
Wisniewski, dögl. zu Maſuhren, Krs Oletzko. 


Ausgeſchieden aus dem Amte. 


Geftorben: 

der Geheime Negierungs-Rath, Profeff. Dr. Kiekling, Ehren- 
mitglied des Provinzial-Schulfollegiums zu Berlin, Gym- 
naftal-Direftor a. D., 

von den Profefjoren der Univerf. zu Marburg: der ordentl. Pro— 
feſſ. in der juriftiich. Fakult, Geheime Suft. Rath Dr. Fuchs, 
zugleih ftändiged Mitglied des Univerj. Kuratoriums, der 
ordentl. Profefj. Dr. Herrmann in der philofoph. Fakult., 
und der außerordentl. — in der mediziniſch. Fakult., 
Kreisphyſikus, Sanitätsrath Dr. Horſtmann, 

der Prorektor Profeſſ. Dietlein am Gymnaſ. zu Neuſtettin, 

die Oberlehrer Bade am Gymnaſ. zu Kolberg und Profeſſ. 
Dr. Bruns am %yceum I. zu Hannover, 

der ordentl. Lehrer Dr. Maaßen am Gymnaf. zu Altona, 

der Glementarlehrer Meifter am Gymnaſ. zu Emden, 

der Oberlehrer Profefj. Dr. Förfter am Realgymnaf. zu Aachen, 

der ordentl. Lehrer Günther am Realgymnaf. I. zu Hannover, 

der Vorfteher Högelund an der Dehsacanbenankalt zu Apen— 
rade, und 

der Dberlehrer Dr. Schirmeifter an der ſtädtiſch. höheren 
Mädchenſchule zu Stettin. 





857 





In den Rubeftand find getreten: 
der Regierungd- und Sculratb, Geheime Regierungd - Rath 
Henske zu Marienwerder, 
der Direftor Dr. in an dem Gymnaſ. und dem Real- 
ymnaj. zu Thorn, fowie der Gymnaſ. Direft. Dr. Höl- 
———— Redlingbaufen, und haben diefelben den Rothen 
Adler-Orden dritter Klafje mit der Schleife erhalten, 
der Gymnaſ. Direftor Dr. Schürmann zu Kempen, und 
bat derjelbe den Rothen Adler-Drden vierter Klafje erhalten, 
der Gymnaj. Direktor Dr. Regel zu Hameln, und bat der- 
jelbe den Adler der Ritter des Königl. Hausordens von Hohen⸗ 
zollern erhalten, 
die nachgenannten Dberlebrer, melde den Rothen Adler - Drden 
vierter Klajje erbalten haben: | 
Profell Dr. Dumas am Gymnaf. zum grauen Klofter zu 
erlin, 
Proreftor Dr. Bredow am Gymnaſ. zu Treptow a. /R., 
Konrektor Peters am Gymnaſ. Karolinum zu Os nabrück, 
und 
Profeſſor Meiſter am ah zu Hadamar, 
der Proreftor Profefj. Dr. Kambly jr Eliſabeth-Gymnaſ. zu 
Breslau, und hat derjelbe den Königl. Kronen-Drden dritter 
Klaſſe erhalten, 
der Oberlehrer und Religiondlehrer Schiel am Gymnaj. zu Glap, 
der Oberlehrer Stölging am Gymnaf. zu Heröfeld, 
der ordentl. Lehrer Hinrichſen am Gymnaſ. zu Schieswi 
und hat derſelbe den Königl. Kronen— —* vierter — 
erhalten, 
die ordentl. Lehrer Dr. Röowe am Gymnaſ. zu Greifswald 
und Dr. Wiel am Marzellen-Gymnaſ. zu Köln, 
der Direktor des Realgymnaſ. Dr. Hüſer zu Aſchersleben, 
die nachgenannten Oberlehrer, welche den Rothen Adler-Orden 
vierter Klaſſe erhalten haben: 
Profeſſ. Dr. Bernhard am ſtädtiſch. Realgymnaſ. zu Königs— 
berg i. Prß., 
Profeſſ. S hilling am Realgymnaj. zu Elbin 
die Profefforen Dr. Schellbady und Märkel an am riedrict- 
Realgymnaf. zu Berlin, 
Theod. Schmidt am Friedr. Wilh, Realgymnaſ. zu Stettin, 
Profeſſ. Duidde am Realgymnaf. zu Erfurt, und 
Profeſſ. Dr. De icke am Realgymnaſ. zu Mülheim a. d. Rhr, 
der Oberlehrer Barbe am Andread-Realgymnaf. zu Berlin, und 
bat derfelbe den Königl. Kronen-Drden vierter Klaffe erhalten, 
die Oberlehrer Dr. Shirrmader am DEE auf der Burg 
zu Königöberg i. Prß. und Profefj. Dr. Emdmann am 
Friedr. Wilh. Realgymnaf. zu Stettin, 


858 


(ferner find in den Ruheſtand getreten:) 

die ordentl. Lehrer Wegener an der DOberrealihule zu Magde- 
burg und Wagemann an der Oberrealih. zu Kiel, 

der ordentl. Lehrer Bierhoff am Realprogymnaj. zu Lüdenſcheid, 
und hat derjelbe den Königl. Kronen-Drden vierter Klafje 
erhalten, 

der ordentl. Lehrer Jahns an der höheren Bürgerfh. I zu Han» 
nover, und hat derjelbe den Königl. Kronen-Drdem vierter 
Klafje erhalten, 

der Seminar-Direftor Sordan zu Graudenz, und bat ber: 
jelbe den Rothen Adler-Drden dritter Klafje mit der Schleife 
erhalten, 

der erfte Lehrer am Lehrerinnen-Seminar und der Zuifen- Schule 
zu Dosen, Profefl. Henjel, und bat derjelbe den Adler der 
Ritter ded Königl. Haudordend von Hohenzollern erhalten, 

der erjte Seminarlehrer Hahn zu Stade: 





Audgejhieden wegen Gintritteß in ein andered Amt, 
bzw. eine andere Thätigfeit im Inlande: 


der Regierungd- und Schulrath Kaftan zu Schleswig, 

der Direftorial-Affiltent an der National-Galerie, Direktor Dr. 
Dobme zu Berlin, und hat derfelbe den Rothen Adler-Orden 
vierter Klaſſe erhalten, 

der Religionslehrer und Anjtaltögeiftlihe Braun am Gymnaſ. 
zu Güterslob, 

der Gymnaſ. Lehrer Dr. Gräber zu Elberfeld, 

der erite Seminarlehrer Keller zu Montabaur, 

der Kebrer Dr. Engelen am Lehrerinnen » Seminar au Poſen, 

die Seminar-Hilfslehrer Kuley zu Kyritz, Zippel zu Neu— 
elle und Schröter II. zu Deli 

die gitfstehrer Schacht an der Taubſt. Anftalt zu Röffel und 
Kartb an der Taubft. Anftalt zu Schlochau. 





Audgeihieden wegen Anitellung außerhalb der Preußi- 
hen Monardie: 
die ordentlihen Univerfitätd-Profefloren 
Dr. Seuffert in der juriftiih. Fakult. zu Greifswald, 
Dr. Gierfe „ „ juriftih. „ zu Breslau, 
Dr. Böhm „m mediziniih. „ zu Marburg, und 
Dr. Maurenbreder in der philofoph. Fafult. zu Bonn, 
die außerordentl. Profefforen Dr. 9. Kroneder in der mediziniidh. 
Fafult. der Univerf. zu Berlin, und Dr. Gajfer in ber 
mediziniih. Fafult. der Univer). zu Marburg, 
der Gymnaſ. Hilfdlebrer Weidenbach zu Rinteln. 


— — — 


859 


Aufihren Antrag, bzw. anderweit find ausgeſchieden: 


die Do 


techniſchen Hochſchule zu Aachen, 


enten Eifenbahn » Baumeifter a. D. Wolff an der tech— 
— Hochſchule zu Berlin und Profeſſ. Krohn an der 


der Mufikdirektor Profeſſ. ul. Schneider und der Königl. 
Kammermufitus Refſel ald Lehrer des afademifchen Inſtituts 


der Rektor ded Realprogymnaſ., Dr. Schmidt zu 


für Kirhenmufif zu Berlin, 


Wolgaſt, 


der ordentl. Lehrer Roſe und die Lehrerin Gun. an der Taubft. 


111. 


IV. 


Anftalt zu Erfurt. 


— — — —— — — 


Inhalts-Verzeichnis des Dezember-Heftes. 


. 103) Injertionstoften für Traueranzeigen in öffentlichen Blättern dürfen 


auf Staatsfonds nit übernommen werden . 

104) Auszug aus dem 7. Geſchäftsberichte des Vreußiſchen Beamten 
Bereines. (Geihäftsabihluß für das Jahr 1883) ar 

105) Friedrih-Wilhelm-Stiftung für Marienbad 


. 106) ng al bei der Akademie der Künfte zu Berlin im 


Fahre 1 , 
107) Beftätigung der Wahien von Rektoren und Detanen an Univer- 
fitäten ꝛc. . 
108) Abänderung des g. 16 der Voꝛrſchrifien fulr die Studirenden der 
Landes-Univerfitäten ꝛc. vom 1. Dftober 1879 . . ; 
109) Maturitätsprüfung der Theologen in der hebräifchen Sprache . 
110) Wahl eines anderen an der — 
Hochſchule zu Berlin . i 


111) Anordnungen zur Verhütung der ee) — — 
heiten durch die Schulen . 


112) Präparanden-Anftalten an Schullehrer-Seminaren . . 

113) Nachweiſung über die Termine zur Abhaltung des ſechswöchent: 
lichen Seminarkurſus ſeitens der Kandidaten des —— 
Predigtamtes 

114) Befähigungszeugniſſe aus der Prüfung file Vorfteher an Zaub- 
ftummenanftalten . . 

115) Befähigungszeugniffe aus dem Kurfus zur Ausbildung von Zaub- 
ftummenlehrern . i 

116) Befähigungszeugniffe aus der Turnlehrer- Bildungsanftalt 

117) Fun > aus der Turnlehrerinnen- Prüfung im Frith: 
jahre 1 i i 

118) Befähigungszeugnifie aus dem Kurſus zur Ausbildung von 
Iurnlehrerinnen . 

119) Befähigungszeugniffe für Zöglinge der gcprerinnen-Bildungs- 
anftalten zu Droyßig 

120) Verfahren bei Benfionirung. von Boltsihulfehrern re 

121) Gnadenfompetenz filr die Hinterbliebenen von Scullchrern . 


Seite 
801 
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826 
828 


860 


Seite 

V. 122) Religionsunterriht in der Boltsihule . . 329 
123) Herbeiführung eines vegelmäßigen Sanlbeſuches in vridatjchulen 

durch Führung von Berfäumnisliften . . 534 


124) Ueberſicht über die Zahl der bei dem Landheere und bei der 
Marine in dem Erſatzjahre 1883/84 eingeſtellten Preußiſchen 
Mannihaften mit Bezug auf ihre Schulbildung . . 854 

125) Die Aufnahme rejp. die Belaffung von Schülern in Mittelſchulen 
kann an die Bedingung geknilpft werden, daß das Schulgeld 
beim Beginne oder wenigftens innerhalb der erften acht Tage 


des Schulguartales im Boraus gezahlt wird . . 838 
126) Beauffihtigung und Konzeifionirung der Warteſchulen, glein 
finder-Bewahranftalten umd Kindergärten . . 839 


127) Nichtberechtigung der Schulauffihtsbehörde, Säulvorftänden, 
wenn denfelben jeither Rechte bei all il von Schufftellen 
nicht zugeftanden haben, durch adminiftrative Ynordnungen ſolche 
Rechte zuzugeſtehen 2c. Unzuläſſigkeit adminiſtrativer Anord- 
=. über die Ausübung der Berechtigung zur Bejegung von 
Schulſtellen, mit welchen ein firdliches Amt vereinigt it . . 840 


Berleihbung von Orden und Ehrenzeichen. 4311 
Perſonalchroniẽ. nenn. 845 
——— _ 


Drud von J. F. Starde in Berlin. 


ss 


Chronologiſches Negiiter 
zum Eentralblatte für den Iahrgang 1884. 


Abkürzungen: 


A. Ordre — A. Erl. — N. Verordn. — Aller 


Erlaß — Allerhöhfte Verordnung. 


Bel. d. Reichsk. A. — Bekanntma 
Reichskanzler⸗Amtes. 


St. M. Beſchi. = Staats-Miniſterial⸗Beſchluß. 


M. V. — M. Bel. — M. B 


höchſte Ordre — Allerhöchſter 
chung des Herrn Reichskanzlers, bzw. des 


eſch. — M. Beſtät. — M. Genehm. — Miniſte⸗ 


rial-Berfügung, — Bekanntmachung, — Beſcheid, — »Beftätigung, — 


Genehmigung. 


Sch. K. V. — Sch. K. Bel. = Berfügung — Bekanntmachung eines Kö— 
nigl. Provinzial⸗Schulkollegiums. 


R. V. — R. Bel 


el. = dsg 


l. einer Königl. Regierung. 


K. 3. = dogl. eines Königl. Konfiftoriums. 

Der Buchſtabe €. zugejegt — Cirkular. 

Er. d. Reihs-Ger. — Erkenntnis des Reichsgerichtes. 

Erf. d. Ob. Berw. Ger. = Erkenntnis des Königl. Oberverwaltungsgerichtes. 

Erf. d. Komp. Ger. H. — Erkenntnis des Königl. Gerichtshofes zur Ent- 
Iheidung der Kompetenz-KRonflikte. 

Bet. d. Aad. d. K. — Belanntmahung der Königl. Akademie der Kinfte 


zu Berlin. 


1828. 

14. Mi M. C. V. 
1836. 

4. April R. C. V.. 
1847. 


12. Auguſt M. B... 
1. Dimbr M. C. V.. 


1871. 
18. Novbr 9. Erf. 


1576. 


15. Januar M. Genehm. . 


1878. 

7. Djmbr M. Genehm. . 
1879. 

2. ui M. V.. 
1880. 

10. April M. C. 8. 


1884. 


Site 


950 


558 


562 
555 


691 


683 


677 


670 


385 





Seite 

1581. 
| 12. Mai M. Genehm. . . 683 
8 Juni MER . 521 

| 1882. 

19. li C. V. d. Ep. Ober: 

firhene. . . . . 773 

1883. 
8. Januar R. C. V.. 338 
13. April M. C. V.. 338 
19. — Uebereink.. 157 
19. — Protofol . 162 
19. — Prototoll . 164 
235. Juli MER... . 174 
15. Septbr Erf.d.Ob.Berw.&er. 485 
16. — A. Berordn. . . . 
3. Novbr Bel. d. — A.. 165 
5. — Statut⸗Nachtra 176 
7. — Erk. d.Ob. Verw. Ger. 187 

16. — Bek. d. Polizei⸗Prä— 

ſid. zu Berlin . 168 


57 


1883. 
26. Novbr 


Dymbr 


SUErE mE zen 


1884. 
Hi Januar 


= 
| 


WERNE MERD 


2. Februar 
2. — 


6. 
8. 
9. 
9 


Ber. d. Poliz. Hauptm. 
von Wol — zu 
— 

. C. B. 

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M. B.. 
M. Beſch.. 
M. Beſch.. 
M. Beſtät. 


M. B.. 
M. C B. (U. Ill.a. 
17745) -» -» . - 
M. €. 9. (U. Ill.a. 
18028) DE Se 


2 Beid. . 
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7695) . 
M. Beftät. 


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Bet. d. Sen. d. Alad. 
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M. C. B. 
—— Sen. d. Alad. 


3 Bel. w. IV. 1653) 
M. Beſch. u. 3. (U. 

II. a. 13700) . 

M. 


B. ; 
M. Bel. (G. 1. 1167) 
. Beftät. . 
M. Bet. Ag II. 1014) 
M. C. V. (U. III. a. 
1978 37) — 
M. V. 
M.C.R. (Ü. i. 6996) 


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Seite Seite 
1854. 1884. 
31. Mai u Ordre. . . . 494 14. Juli M.E.B. . . . 809 
3. — R. C. B.... 499 15. — M. C. B... 517 
— “> 
4. Juni M Bei. (UM b. net 
4. — nia iastc Ba ne An. 2185) 825 
22 8 — 16897 829 
; 24. — M. BU. .Il.a 15408) 840 
R Man . 42 3 —- ME 801 
LE —— [4 » “ I — * 
0. —  M Beät. . . . 404 30. — MW. Beſtät 806 
11. — M. Beftät. . » . 404 | 2. Auguft M. Bel. . 818 
1. - M. Beh. . . . 49 6. M. Beftät. 806 
13. — M.E.B.(G.111.1580) 396 8. — M. C. V. (Ü. 1. 1684) 806 
13. — M, Bei. (U. III. a. 8. — C. V. d. Ev. Ob. 
15424) . . . . 4% Kirhenrath8 . . 808 
15. — MB... .... 8. — M. Beftät. . . 809 
16. — A Ovdre. . . . 51820. — M. Befät. . . . 806 
18. — MB. . 2.0.88 | 23. — A. Ordre . .....806 
IE — = = * * * 2. — M. Beſtät. . . 806 
. — e I J J 16 ) 
a Ps rue 
25. — M. F 519 27. en M. 3. * . . 828 
2. — Seäfe.Beri . 802 6. Oktober M. Bl. (U. I. a. 
2. — A. Ordre.. . . 517 19002) 17 
28. — M. Beiät. . . . 518 6. — M. Bel. (U. II. b. 
un *. er 178) 2 2 2. 832 
10. — M. B. J 839 7 un M. B. — * 833 


57* 


864 


Sach: Negiiter 
zum Centralblatte für den Jahrgang 1884. 


(Die Zahlen geben die Seitenzahlen an.) 


U. 


Abgaben. Anwendung des Geletses vom 18. Juni 1840 auf die an Kirche, 
Pfarre und Schule zu entrihtenden Natural» und Geldabgaben 339. Be- 
ftimmungen des Geſetzes vom 13. Juli 1883 — betreffend die — 
ſtreckung in das unbewegliche Bermögen — hinſichtlich der auf einem Grund: 
ftüde haftenden Abgaben und Leiftungen an die Kirche, Pfarre und Schule 343. 

Abiturienten prüfungen f. Prüfungen. 

Abfentenliften ſ. Schulverfäumniffe. 

Adolph- Stiftung zur Ausbildung von Fehrerwaifen im Regierungsbezirte 
Wiesbaden mit Ausschluß des Kreifes Frankfurt. Kurze Nachrichten 350. 

Akademie der Künfte zu Berlin. Perfonal 49. Staatsausgaben 297. 312. 
Preisausfhreiben und Ertheilung: großer Staatspreis 175. Michael⸗Beerſche 
Stiftungen 317. 805. Mendelsjohn-Bartholdy-Staatsftipendien 319. Sti- 
pendium der Mevyerbeer'ihen Stiftung für Tonkünftler 400. Kunftausftel- 
fung, Ankündigung 403. Beftätigung der Wahlen des Präfidenten und des 
Bertreters desſelben 518. 

Alademie der Wifjenfhaften zu Berlin. Perfonal 47. Staatsaus- 
gaben 297. 

Akademie, theolog. und philofoph. zu Münfter. Perional 87. Staats- 
ansgaben 276. 

Amtskautionen. Kaution der Beamten aus dem Bereiche des Miniſteriums 
der geiftlichen 2c. bg Fe den 5. Nachtragsverordnung 171. 

AUmtsfuspenfionen f. Disziplinar-Unterfuhungen. 

Anftellung im Schuldienfte. Unzuläffigfeit des Vorbehaltes einer Kün- 
digung bei Ausftelung von Berufungsurfunden fir Lehrer aud bei zunächſt 
nur — Anſtellung derſelben 336. 


Aſtrophyſikalifches Obferpatorium bei Potsdam. Perſonal 58. Staate- 
ausgaben 295. j j 

Ausftellungen Große alademifhe Kunftausftellung zu Berlin. Antändie 
gung 403. 


Ausmwanderungsgeihäfte. Verbot einer Betheiligung der Lehrer 437. 

Auszeihnungen, Allerhöchſte, zur eier des Krönungs- und Ordensjeftes 
268. des Minifters der geiftlihen 2c. Ba See 273. Aus Anlaß 
des Allerhöchſten Aufenthaltes in der Provinz Weftfalen 811. in der Rhein- 
provinz; 843. j 

Autoren-Rechte ſ. Urheberrechte. 


865 


B. 

Bäder j. Marienbad. 

Baubeihilfen j. Bauumnterftügungen. 

Bau- uud Maihinenfah. Abänderung der Vorſchriften über die Aus- 
bildung und Prüfung für den Staatsdienft im Bau- und Maſchinenfache 386. 

Bauholz j. Baumaterial. 

Baukoſten. Unter „Baufoften“ im Sinue des 5. 78 Nr. 2 des AZuftändig- 
feitsgeieges vom 26. Juli 1876 und $. 47 des AZuftändigfeitsgeleges vom 
1. Auguft 1883 find alle Koften zu verftehen, welche von den Yflichtigen in 
Erfüllung ihrer rechtlichen Bauverbindlicpkeit zu tragen find, mithin aud) 
die Koften der miethsweiſen Beihaffung der filr die Schule nothwendigen 
Räume bezw. die durch die Anmiethung einer Yehrer-Dienftwohnung entite- 
henden Koſten 485. 487. 

Baumaterialien. Der Erlös für alte Baumaterialien ift bei den Staats— 
kaſſen zu Gunften der allgemeinen Staatsfonds nur dann zu vereinnahmen, 
wenn diefe Materialien Eigentum des Staates find 320. 

Bauunterftügungen. Nadhmeijung der auf den Fonds Kapitel 121 Titel 28a 
des Staatshaushalts- Etats pro 1. April 1883,84 von 500000 Mi. ange- 
wiejenen Schulbau- Beihilfen 478. 

Beamte. Amtsfautionen ſ. dajelbft. Amtsiuspenfion. Berechnung der Hälfte 
des Dienfteinfommens eines vom Amte juspendirten Beamten bezüglidy der 
freien Dienftwohnung 173. Ausnahmsweiie Bewilligung eines Theiles des 
reglementsmäßigen Benfionsbetrages als lInterftügung an aus dem Dienfte ent- 
—9 penſionsberechtigte Beanite 313. Berechnung der Reiſe- und Um— 

zugskoſten 396. Beamte, welche von Sr. Majeſtät dem Könige reſp. mit 
Allerhöchſter Genehmigung angeftellt worden find, dirfen ohne Allerhöchſte 
Erlaubnis ein Nebenamt in einem anderen Staate nit annehmen 517. 

Beamtenverein, Breußiicher, Geihäftsbericht pro 1883: 802. 

Beer, Michael, Stiftungen für Kiünftler. Wreisausichreiben 317. 318. Preis» 
ertheilung 805. 

Berufungsredht für Elementarlehrerftellen. Nichtberechtigung der Schulaufs 
fihtsbehörde, Schulvorftänden, wenn denjelben jeither echte bei Beſetzung 
von Schulftellen nicht zugeftanden haben, durch adminiftrative Anordnungen 
folhe Rechte zuzugeftehen 2c. Unzuläffigkeit adminiftrativer Anordnungen 
über die Ausübung der Berehtigung zur Belegung von Schufftellen, mit 
welchen ein kirchliches Amt vereinigt ıft 840. 

Berufungsurkunde. Unzuläffigkeit des Borbehaltes einer Kündigung bei 
Ausftelung von Berufungsurkunden fir Lehrer auch bei zunächſt nur einft- 
weiliger Anftellung derielben 336. 

Bejoldungen der Bolksihullehrer, ſ. aud) Unterhaltung, Regelung der Mieths- 
entihädigungen 194. 

Beurlaubung j. Urlaub. 2 

Bibliothek, Königliche, zu Berlin. Perfonal 57. Staatsausgaben 294. 312. 

Blindenanftalt, Königl. zu Steglik. Direltor 104. Gtaatsausgaben 291. 

Blinden-Unterrigtsweien. Gutachten über einen Antrag auf Errichtung 
einer Hochſchule der Mimik für Blinde 255. Gtaatsausgaben 291. 

Bligableiter. Anlage derjelben für die Volksſchulgebäude 345. 

Botanifher Garten zu Berlin. Perfonal 57. 

Brunnenwaifer Unterfuhung der Beihaffenheit bei den Lnterridtsan- 

alten 327. 

sad erlihe Gemeinden. Charakter des Schulgeldes bei Unterhaltung der 

Schule durd die bürgerlihe Gemeinde 192. 


D. 


Dienfteinlommen eines vom Amte juspendirten Beamten. Berechnung der 
Hälfte bezüglich der freien Dienftwohnung 173. 


— 


Dienſtentlaſſung. Ausnahmsweiſe Bewilligung eines Theiles des veglements- 
mäßigen Benfionsbetrages als Unterftiigung an aus dem Dienfte entlaffene, 
penfionsberehtigte Beamte 313. 

Dienftreijen. Berehnung der Reife- und Umzugskoften der Staatsbeamten 396. 

Dienftwohnung. Berehmung der Hälfte des Dienfteinfommens eines vom 
Amte fuspendirten Beamten bezüglich der freien Dienflmohnung 173. Ans 
miethung einer Dienftwohnung für Volksſchullehrer. Verpflihtung zur Tra» 
gung der Koften 485. 488. 

Dispenjation von der mündlichen Abgangspritfung an den militärberedhtigten 
Privat-Lehranftalten ift unftatthaft 181. 

Disziplinar-Unterfuhungen. Berechnung der Hälfte des Dienfteinftom- 
mens eines vom Amte fuspendirten Beamten bezügli der freien Dienft- 
wohnung 173 

Droyfig. Evangeliihes Lehrerinnen - Seminar, Gouvernanten-Inftitut und 
Venſionat daf. Direktor 8. Aufnahme neuer Zöglinge 328. Befähigungs- 
zeugniffe für Zöglinge 825. 

E. 


Eiſenbahn-Fahrpreisermäßigung bei ea ur 520. 

Emeritirung, Emeriteneinkommen. Verfahren bei Venſionirung von Volks— 
ſchullehrern 826. 

Entlaſſungspriffungen ſ. Prüfungen. 

Erſatzmannſchaften bei dem Landheere und der Marine. Ueberſicht über 
die Zahl der 1883/84 eingeftellten mit Bezug auf ihre Schulbildung 834. 

Etat des Minifteriums. Staatsausgaben filr öffentlihen Unterricht, Kunft und 
Wiffenihaft 274. 

Etatswejen ſ. a. Rehnungswejen. Bei den Seminaren 183. Nothwendigkeit 
vollftändiger Begründung der in die Entwürfe neuer Etat? der Seminare 
und der ı WR per Pr aufgenommenen Abweidhungen von den Vor— 
etats 182. Die Aufnahme von mehr Zöglingen in die Schullehrer-Semi- 
nare, als in den Etats vorgejehen ift, darf mır mit Zuftimmung des Herrn 
Minifters erfolgen 326. 

F. 


Fahrpreisermäßigungen auf Eiſenbahnen bei Schulfahrten 520. 

—— für Schulkinder im Jahre 1883: 440. 
ortbildungskurſe für Volksſchullehrer. Zur Schlußprüfung in der Lehrer- 
Kortbildungsanftalt in Stettin dürfen nur foldhe Lehrer zugelaffen werden, 
welche vorher die — —— beſtanden haben 439. 

Fortbil dungsſchu en, gewerbliche, Ziele und Lehrpläne derſelben 195. 

Friedrich-Wilhelm-Stiftung für Marienbad. Beihilfen zur Benutzung 

de8 Bades 805. 


Geiftlihe. Mitwirkung der Geiftlihen der betreffenden Konfeifion bei der 
Auffiht und Sitrforge für die in Zwangserziehung untergebradhten Kinder 344. 

Geldabgaben an Kirde, Pfarre und Schule j. Abgaben. 

Geodätiſches Inftitut und Centralbureau der Europäiſchen Gradmeffung zu 
Berlin. Perfonal 57. Staatsausgaben 29. 

Geſangunterricht in Bollsidulen. Auszüge aus zwei von Sadverftändigen 
erftatteten Berichten über ihre Wahrnehmungen bei Revifion desjelben 
Geſetzgebung. Gele vom 30. April 1884 wegen Abänderung des Benfions- 

geieges vom 27. März 1872: 383. 
Gnadentompetenz für die Hinterbliebenen von Schullchrern 828. 
Gouvernanten-Inſtitut zu Droyßig ſ. Dronßig. 
Gut sbezirke. Maßſtab für Vertheilung der Schulbeiträge in den ſelbſtändigen 


867 

Gutsbezirken im Geltungsbereiche der — 11. De» 
zember 1845 auf die Anwohner; Zutritt des Grundherrn 189. 

Butsherrlide Leiftungen. Zutritt des Girundherrn bei der Bertheilung der 
Set in den jelbftändigen Gutsbezirken im Geltungsgebiete der 
Provinzial-Schulordnumg vom 11. Dezember 1845 auf die Anwohner 189. 
Aufbringung der gutsherrlihen Schulbeiträge nach Varzellirung des Gutes 
195. Berpflitung der Gutsherrſchaften zur Leiftung von Schulunterhal- 
tungsbeiträgen auf Grund des $. 33 Tit. 12 Th. II A. 2. R. 341. Im 
Herzogthume Schleſien müfjen die einem Dominium obliegenden Beiträge 
zur Unterhaltung einer fatholifhen Schule auf dem Lande im PR des Be: 
fiehens eines Nießbrauchrechtes an dem Dominium als öffentliche Laften und 
Abgaben gemäß $. 87 Tit. 21 Th. Il A. 2. R. von dem Nießbrauder 
(Nugnießer) des Dominiums getragen werden, gleihviel. ob dem Nieß— 
brauder ein Recht zur Präſentation des Lehrers zugeftanden oder ob die 
Lehrerftelle von der Regierung bejettt wird 496. 

Guts Muths Turnfpiele, herausgegeben von Scettler, 6. Auflage 181. 

Gymnasien 97. Berzeihniffe mit Angabe der Direktoren, Reltoren 405. 


HD. 
a Hal in Volksſchulen. Rede des Herrn Minifters 
der geiftlichen 2c. Angelegenheiten D. von Goßler 153. 
Handſchriften, entliehene, Schutvorkehrungen bei der Rüdjendung 402. 
Heiziyfteme für Gebäude höherer Unterrichtsanſtalten 177. 
Hochſchule, alademiiche, für die bildenden Künfte zu Berlin. Direktor 52. 
—, akademiſche, für Mufit zu Berlin. Perſonal 53. . 
— der Mufik fir Blinde. Gutachten über einen Antrag auf Errichtung einer 
folden Anftalt 259. 
Hochſchulen ſ. tehniihe Hochſchulen. 
Hygiene-Muſeum in Berlin. Grunderwerb und Einrichtung. Staatsaus— 
gaben 
3. 


Inſer tions koſten für Traueranzeigen j. Traueranzeigen. 

Juden. Heranziehung zur Schufftener und zur Entrichtung des Schulgeldes 
für die chriſtliche Bolksihule in der Provinz Hannover im Kalle des Nidht- 
beftehens einer bejonderen öffentlichen jüdiihen Schule 495. 

Jüdiſche Schüler. Dispenfation derjelben vom Unterrichte am Sabbath und 
an den -jüdifchen Feiertagen 346. 


Kandidaten des evangeliihen Bredigtamtes. Termine für die pä- 
dagogiihen Kurie au Schullehrer-Seminaren 326. 815. 

Kandidaten des höheren Schulamtes. Ausführung des Reglemente für die 
Prüfungen derjelben 322. Beftimmungen über das Brobejahr 519. 

Kafieniheine. Umtaufh von Reichstaffeniheinen 385. 

Kauf- und —— — im faufmännifchen Verkehre. Höhe des 
Stempels j. Stempel. 

Kautionen j. Amtskautionen. 

Kindergärten. Unzuläffigkeit der Ertheilung von Leſe- und Redpenunterricht 
in Spielfhulen, Kleinkinderſchulen, Kindergärten ꝛc. 493. Beauffihtigung 
der Wartefhulen, Kleinkinderſchulen und Kindergärten in der Provinz 
Schleswig - Holftein 499. Beauffihtigung und Konzeifionirung der Warte- 
ſchulen, Kleinfinder-Bewahranftalten und Kindergärten 839. 

Kirhenämter in Berbindung mit Schulämtern. Unzuläffigfeit adminiftra- 
tiver Anordnungen über die Ausitbung der Berechtigung zur Befegung von 
Sculftellen, mit welden ein kirchliches Amt vereinigt ift 840. 


— 


Kirhenmujit. Alademiſches Inſtitut für Kirchenmuſit zu Berlin, Direktor 
54. Staatdausgaben 297. 

Kleinlinder-Bewahranftalten ſ. Kindergärten. 

Kleinfinderihulen f. Kindergärten. 

Körperlihe Zühtigung der Schulkinder ſ. Schulzudt. 

Kompetenzkonflift Zuſtändigkeit bei Beichwerden über Mifbraud des 
Züchtigungsrechtes durd Lehrer 187. 

Krankheiten, anftedende Schliefung der Schule, Ausihließung der 
Scdultinder von Feichenbegleitungen 201. Anordnungen zur Berhittung der 
Uebertragung anftedender Krankheiten durch die Schulen 809. 

Kreis-Schulinspeftoren. Berzeihnis in Oftpreußen 20, in Weftpreußen 
22, in Brandenburg 23, in Pommern 25, in Pofen 27, in Sclefien 25, 
in Sadjen 31, in Schleswig-Holftein 34, in Hannover 35, in Weftfalen 40, 
in Heflen-Nafjau 41, in der Rheinprovinz 44, in Hohenzollern 46. Sum» 
mariihe Nachweiſung 127. Staatsausgaben 291. 311. 

Krönungs- und Ordensfeft. Verleihung Allerhöcfter Auszeihnungen bei 
der eier desjelben im Jahre 1884: 268. 

Kündigung. Unjuläffigkeit des Vorbehaltes einer Kilndigung bei Austellung 
von Berufungsurkunden für Lehrer auch bei zunächſt nur einftweiliger An» 
ftellung derjelben 336. Die Berhältniffe zwiſchen den Unternehmern von 
Privat-linterrichts: und Erzichungsanftalten und den Lehrern derielben (Kün— 
digung 2c.) find privatredtliger Natur 186. 

Kunftausftellung ſ. Ausftellung. 

Kunſtzwecke, Yandes-Kommiflion zur Berathung über Berwendung des Fonds 
fiir Runftzwede 7. 


2. 


Landes-Kommijfion zur Berathung über Verwendung des Fonds für 
Kunftzwede 7. 

Lehrbücher f. Lehr- und Lernmittel. 

Lehrer, Lehrerftellen an den Univerfitäten. Gründung neuer Profefiuren 310. 

—, an tehniihen Hochſchulen. Gründung neuer Stellen 312. 

—, an höheren Unterridtsanftalten. Anwendbarkeit der Venfionsnovelle vom 
31. März 1882 auf die Tehrer und Beamten an allen höheren Unterrichts 
anftalten und Verfahren bezüglich der Verjegung eines über 65 Jahre alten 
Lehrers (Beamten) in den Auheftand 323. 

—, an Seminaren. Beurlaubung 427. 

—, an Taubftummenanftalten. Abhaltung eines allgemeinen Taubſtummenlehrer— 
Kongreffes in Berlin 429. 

—, an Boltsihulen Belegung der Lehrerftellen im Regierungsbezirte Aachen 
348. Zur Schlußprüfung in der Lehrer, Fortbildungs » Anftalt in Stettin 
dürfen mur foldye Lehrer zugelaffen werden, welde vorher die zweite Prü— 
fung beftanden haben 439. 

Lehrer-Wohnung ſ. Dienftwohnung. — 

Lehr» und Lernmittel. Berfahren bei Einführung von Lehr» und Yern- 
büchern an öffentlichen Lehranftalten 494. 
Leihenbegleitungen. Ausihliefung der Schulfinder von Leichenbegleitungen 

bei herrſchenden anftedenden Krankheiten 201. 

Leſebücher ſ. Lehr- und Permmittel. ; 

Fejeunterridt. Unzuläffigkeit der Ertheilung von Leje- und Redenunterricht 
in Spielichulen, Kleinkinderſchulen, Kindergärten ıc. 493. 

Lieferungs- und Kaufverträge im faufmänniihen Berkehre. Höhe des 
Stempels j. Stempel. 

Litterar-Conventionen ſ. Ürheberredte. \ 

Lolal- und Kreis-Schulinfpeltoren. Summariihe Nachweiſung 127. 


369 


Stellung der Lokal» Schulinfpektoren als Mitglieder der ftädtiichen Schul- 
deputationen oder neben demielben 193. 


Lyceum-Hofianum zu Braunsberg. Perſonal SI. Staatsausgaben 276. 311. 
M. 


Mädhenihulen, höhere, Rede des Herrn Minifters der geiftlichen ꝛc. Ange— 
legenheiten D. von Goßler 144. 

—, öffentliche höhere. Berzeihnis in Oftpreußen 104, in Weftpreufen 105, in 
Brandenburg 105, in Pommern 106, in Bofen 107, in Schlefien 107, in 
Sadjen 109, in Schleswig +» Holftein 108, in Hannover 109, in Weftfalen 
110, in Hefjen-Rafjau 110, in der Nheinprovinz 111, in Hohenzollern 112. 
Staatsausgaben 285. Turnbetrieb 434. 

—, private höhere. Reviſion in Berlin 330. 

—, Volks⸗, Turnbetrieb 434. ‘ 

Marienbad, Friedrich » Wilheln - Stiftung. Beihilfen zur Benutzung des 
Bades 805. 

Maſchinenfach f. Baufad. 

Medizinalmwejen, willenichaftlide Deputation fir dasjelbe 4. 

Meifterateliers bei der Akademie der Künfte zu Berlin, Verzeichnis 53. 

Meifterihulen, alademiiche, fiir mufifafiihe Kompofition zu Berlin, Ber 
zeichnis 53. 

Mendelsjohn-Bartholdy-Staatsftipendien fir Mufiter. Ausſchreiben 319, 

Meyerbeer (Giacomo) ’jhe Stiftung für Fontünftler. Statuts-Nad- 
trag 176. Wreisbewerbung um das Stipendium 400. 

Diethe fir Schulräumlicdkeiten und Lehrer» Dienftwohnmmgen. Verpflichtung 
zur Tragung der Koften 485. 488. 

Miethbsentihädigungen. Regelung der Miethsentihädigungen für die 
Boltsidhulfehrer 194. 

Miethsweiſe Beihaffung der für die Schule nothwendigen Räume und der 
Lehrer-Dienftwohnung. Berpflihtung zur Tragung der Koften j. Miethe. 

Miniſterium der geiftlihen ꝛc. WUngelegenheiten. Perfonal 1. Ordensaus— 
zeichnung des Minifters 273. 

Mittelſchülen. Die Aufnahme reip. die Belaffung von Schülern in Mittel- 
ihulen kann an die Bedingung gefnipft werden, daß das Schulgeld beim 
Beginne oder wenigftens innerhalb der erften acht Tage des Schulquartales 
im Voraus gezahlt wird 838. 

Mufeen, Königl. zu Berlin. Perfonal, Abtheilungen 2c. 54. Staatsausgaben 
292. 307. 309. 312. Preisgekrönte refp. angefaufte Entwürfe zu den Er: 
weiterungsbauten der Königl. Muſeen 316. Ernennung von Mitglicdern 
reip. ftellvertretenden Mitgliedern der Kommiſſion von Sadverjtändigen für 
die Gemäldegalerie 401. 

—, Hygiene-Muſeum, Staatsausgaben zum Grunderwerb und Einrichtung 509. 

—, Rauchmuſeum, VBorfteher 56. Staatsausgaben 295. 

Mufit. Alademifhe Hochſchule für Muſik zu Berlin 53. Alademiſche Meiiter- 
Schulen fir mufitaliiche Kompofition dal. 53. Alademiſches Inſtitut fir 
Kirhenmufit daf. 54. Mendelsjohn-Bartholdy-Staats-Stipendien für Mu— 
fifer. Ausicreiben 319. Giacomo Meyerbeer'ſche Stiftung für Tonkünſtler. 
Statuts- Nachtrag 176. PBreisbewerbung um das Stipendium 400. 


N. 


Nahmittagsunterridt Wegfall in den ländlihen Schulen 347. 
National-Galerie zu Berlin. Direktion 56. Staatdausgaben 293. 
Naturalabgaben an Kirche, Bfarre und Schule j. Abgaben. 
Nebenamt. Beamte, welde von Seiner Majeftät dem Könige veip. mit Aller— 
höchſter Genehmigung angeftellt worden find, dürfen ohne Allerhöchſte Er- 
laubnis ein Nebenamt in einem andern Staate nicht annehmen BIT. 


BL. 


O. 
Orden, Verleihungen ſ. Auszeichnungen. 


P. 


Pachttermine, Publikation der Bekanntmachungen über Verpachtung von 
Gütern durch die He „deutſche —— —— Prefſe“ 315. 

Pädagogiſche Kurje für evangeliſche Theologen. Termine zur Abhaltung 
der Kurſe an Schullehrer-Seminaren 326. 818. 

Batronatsdaufonds. Staatsausgaben 302. 

Penfionsanftalt, allgemeine deutſche, für Lehrerinnen und Erzieherinnen, 
dritter Nachtrag zum Statute 329. 

Penſions weſen. Ausnahmsweije Bewilligung eines Theiles des reglements— 
mäßigen Penſionsbetrages als Unterftügung an aus dem Dienſte entlaffene, 
penfionsberedtigte Beamte 313. Anwendbarkeit der Benfionsnovelle vom 
31. März 1882 auf die Lehrer und Beamten an allen höheren Unterridhts- 
anftalten und ———— bezüglich der Verſetzung eines 65 Jahr alten Lehrers 
(Beamten) in den Ruheſtand 323. Abänderung des Penſionsgeſetzes 383. 
Benf. der Elementarlehrer ſ. Emeritirung. 

Perjonaldronit. 361. 502. 795. 845 

Pharmazeutiſche Angelegenheiten, tehnifhe Kommiffion für diefe 5. 

Politifhe Gemeinde ſ. Bürgerl. Gemeinde. 

Prämien. Wegfall aller jeminariftiihen Prämien und Breife bei den Univer- 
„fitäten, joweit diejelben aus Staatsfonds fließen 317. 

Präparandenanftalten. Berzeihnis in Oftpreußen 102, in Weftpreußen 102, 
in Brandenburg 102, in Vommern 108, in Poſen 103, in Schlefien 108, 
in Sadien 103, in Schleswig + Holftein 103, in Hannover 104, in Weft- 
falen 104, in Heffen-Naffau 104, in der Aheinprovinz 104. Nothwendig- 
feit vollftändiger Begründung der in die Entwilrfe neuer Etats der Pra- 
parandenanftalten aufgenommenen Abweichungen von den Woretats 182. 
Staatsansgaben 289. an Schullehrer-Seminaren 814. 

Bräfident der Alademie der Künfte zu Berlin u. Stellvertreter desjelben, Be- 

Rätigung der Wahlen 518. 

Preis- Aufgaben, Ausfcreiben, Bewerbungen. Bei der Akademie der Kitnfte 
zu Berlin 175. 317. 805. Bebauung der Mujeumsinfel zu Berlin 316. 
Mendelsjohn » Bartholdy » Stipendien für Muſiker 319. Stipendium der 
GBiacomo-Meyerbeer'ihen Stiftung für Tonkünſtler 400. 

Vreußiſcher Beamtenverein. Geihäftsberiht pro 1883: 802. 

Privatdozenten. Staatsfonds zu Stipendien 518. 

Privatlehrer und Privatlehrerinnen Die Berhältniffe zwiſchen den 
Unternehmern von Privat» Unterrichts- und Erziehungsanftalten und den 
Lehrern derjelben Kündigung zc.) find privatrehtliher Natur 186. 

Brivat-Schulen und Erziehungsanftalten. Ausihluß einer Dispenfation von 
der mündlichen Abgangsprüfung an den militärberehtigten Brivat-Lehran- 
falten 181. Die Berhältniffe zwiihen den Unternehmern von Brivat-Unter- 
richts- und Erziehungsanftalten und den Lehrern derjelben (Kündigung 2c.) 
find privatredhtliher Natur 186. Revifion höherer Privatmädchenſchulen im 
Berlin 330. Herbeiführung eines en rg en Schulbeſuches in Privat«- 
ſchulen durch ———— von Verſäumnisliſten 834. 

Probejahr der Kandidaten des höheren Schulamtes. Beſtimmungen über die 
Ableiſtung desſelben 519. 

Vrofeſſoren ſ. Lehrer. 

Vro vinzialbehörden für die Unterrichtsverwaltung, in Oſtpreußen 9, in Weſt⸗ 
preußen 9, in Brandenburg 10, in Vommern 11, in Voſen 12, in Schleſien 
13, in Sachſen 14, in Schleswig-Holftein 15, in Hannover 15, in Weſt— 
falen 17, in Heffen-Nafjan 18, in der Rheinprovinz 18, in Hohenzollern 20. 


871 


Berfahren, um Meinungsverfchiedenheiten der verſchiedenen Abtheilungen 
einer Regierung zum Anstrage zu bringen 190. 

Prüfungen. ©. a. Prüfungs. Kommiffionen. Ausführung des Reglements 
für die Prüfungen der Kandidaten des höheren Schulamtes 322. — für den 
Staatsdienft im Bau- und Mafchinenfahe. Abänderung der Vorſchriften 
386. Maturitätsprüfung der Theologen in der hebräiihen Sprache 807. 
an den militärberedhtigten Privat-Lehranftalten. Dispenfation von der mind- 
lihen Abgangsprüfung ift unftatthaft 181. 

—, der Lehrer an Mittelihulen und der Rektoren. Termine 112. 

—, an Lehrerinnen» Seminaren und Bildungsanftalten. Termine 115. Befähi— 
gungszeugniffe aus den Anftalten zu Droyßig 825. 

—, der Lehrerinnen und Sculvorfteherinnen. Termine 115. Befähigungs- 
zeugniffe aus den Anftalten zu Droyfig 825. 

—, ber Lehrer und Borfteher an Taubftummenanftalten. Termine 122. 330. 
Befähigungszeugniffe für Lehrer 185. 818. für Vorftcher 817. 

‚ der Zurnlehrer. Zermin 123. Befähiguugszeugniffe 430. 

‚ der ZTurnlehrerinnen. Termin 123. 328. Befähigungszeugniffe 821. 823. 

‚ der air emegt air Termin 427. 

‚ der Zeichenlehrerinnen an mehrklaffigen Volks- und an Mittelihulen. Ter- 

mine 123. 184. Befähigungszeugniffe 436. an höheren Lehranftalten. 

Termin 427, 

Brüfungskommiſſionen. Staatsausgaben 275. 

—, für die wiffenidaftlihe Staatsprüfungen der Kandidaten des geiftlichen Amtes. 
Zuſammenſetzung 

—, Wiſſenſchaftliche. Zuſammenſetzung 391. 

Prüfungstermine filr Lehrer an Mittelſchulen und Rektoren 112. für Lehre— 
rinnen und Schulvorfteherinnen 115. für BVorfteher und Lehrer an Taub- 
ftummenanftalten 122. 330. für Turnlehrer 123. für Qurnlehrerinnen 123. 
328. für Zeichenlehrer 427. für Zeichenlehrerinnen an mehrflaffigen Bolts- 
und Deittelihulen 123. 184. an höheren Lehranftalten 427. 


N. 


Rauch-Muſeum zu Berlin. Borfteher 56. Staatsausgaben 295. 

Real»Lehranftalten 97. Verzeichnis mit Angabe der Direktoren, Rektoren 405. 

Rehenunterridt. Unzuläffigkeit der Ertheilung von Leſe- und Reden- 
unterrit in Spielfchulen, Kleinktinderfhulen, Kindergärten ꝛc. 493. 

Rechnungsweſen f. auch Etatsweien. Bei den Seminaren 183. Erlös für 
alte Baumaterialien ift für die allgemeinen Staatsfonds nur dann zur ver- 
einnahmen, wenn diefe Materialien Eigenthum des Staates find 320. Be» 
handlung der Erfparniffe bei denjenigen Anftalten, welche ihre Bedürfnis. 
zuſchüſſe theil® aus Yrovinzial » Fonds theil® ans allgemeinen Staatsfonds 
erhalten 321. 

Rechtsweg ©. a. Zuftändigkeit, Berwaltungsftreitverfahren. Unzuläffigkeit 
des Rehteweges bei Beihwerden über Mißbrauch des Züchtigungsrechtes 
durd Lehrer 187. 

De en f. Provinzialbehörden 

Reichskaſſenſcheine, Umtauſch 385. 

Reife» und Umzugskoſten der Staatsbeamten. Berechnung 396. 

Rektorat, — Dekanat bei den Univerſitäten. — der Wahlen 
zu Kiel 175. Königsberg 175. Greifswald 317. Halle 402. Berlin, 
Breslau, Göttingen, Marburg, Bonn, Münfter und Braunsberg 806. 

Religionsunterriht in der Bollsihule. Erläuterung der Allgemeinen Ber- 
fügung vom 15. Dftober 1872: 829. 832. 883. 

Ridgratverfrimmungen. Belehrung über das Sitzen der Schulkinder 
in Beziehung auf Rüdgratverfriimmungen 349. 

Rundihrift. Aufnahme in den Lehrplan der Schullehrer-Seminare 428. 


III 


872 


©. 


Sadverftändigen-Bereine. Litterariiher 5, Mufifaliicher 6, Künſtleriſcher 
6, Bhotographiiher 6, Gewerblicher 7. 

Schulabgaben j. Abgaben. 

Schulbauten. Nachweiſung der auf den Fonds Kapitel 121 Titel 28 a. des 
Staatshaushalts-Etats pro 1. April 1883/84 von 500000 ME. angewielenen 
ee 478. 

Schulbeiträge ſ. Unterhaltung. 

Schulbeſuch, Shulpflidht. Vorkehrungen zur Herbeiführung des Schul- 
beſuches aller jhulpflichtigen Kinder und zum fpäteren Nachweiſe hierüber 
191. Herbeiführung eines vegelmäßigen Schulbeſuches in Privatihulen durch 
Führung von Berfäummisliften 834. 

Schulbildung der bei dem Landheere und der Marine eingeftellten Erſatz- 
mannichaften. Gtatift. Nachweiſung pro 1883/84: 834 

Schulbücher. Berüdfihtigung der amtlihen Stellung des Verfaſſers eines 
Schulbuches bei Empfehlung des Ietteren 885. Berfahren bei Einführung 
von Lehr- und Lernbiihern an öffentlichen Lehranftalten 494 

Schuldeputation. Geihäftsfreis, Art der Berathungen der ftädtiicher 
Schuldeputationen; Ortsfhulinipeftoren als Mitglieder diefer Deputationen 
oder neben denielben 193. 

Schule, Schulgemeinde ꝛc. Nichtverpflichtung der Mitglieder einer Schul- 
gemeinde zur Aufbringung der Mehrkoften, welche duch die Erweiterung 
des Zieles der Volksſchule entftehen 333. 

Schulfahrten. Eilenbahn-Fahrpreisermäßigungen 520. 

Schulgebäude. Anlage von Blitableitern für die Volksſchulgebäude 345. 

Schulgeld. Charakter des Schulgeldes bei Unterhaltung der Schule durch 
die bitrgerlihe Gemeinde 192. Heranziehung der Juden zur Schulſteuer 
und zur Entrichtung des Schulgeldes für ve hriftlihe Volksſchule in der 
Provinz Hannover im Falle des Nichtbeftehens einer befonderen öffentlichen 
jidiihen Schule 495. Die Aufnahme veip. die Belaffung von Schülern 
in Mittelihulen kann an die Bedingung gelmüpft werden, daß das Schul— 
geld beim Beginne oder menigitens innerhalb der erften adıt Tage des 
Sculquartales im Voraus gezahlt wird 838. 

Schulgemeinde ſ. Schule. 

Schulinſpektion j. Kreisichulinipektoren. 

Schulfinder Belehrung über das Giten in Beziehung auf Nüdgratver- 
frümmungen 349. Ausſchließung derielben von Leichenbegleitungen bei 
herrichenden anftedenden Krankheiten 201. 

Schulpflicht ſ. Schulbeiud. 

Schulſteuer ſ. Unterhaltung. 

Schulverſäumniſſe. Verhütung von Schulverſäumniſſen durch Verwendung 
ſchulpflichtiger Knaben bei Treibjagden 337. Herbeiführung eines regel» 
— Schulbeſuches in Privatſchulen durch Führung von Verſäumnis— 
liſten 834. 

Schulvorſtand. Nichtberechtigung der Schulaufſichtsbehörde, Schulvorſtäu— 
den, wenn denſelben ſeither Rechte bei Beſetzung von Schulſtellen nicht 
zugeſtanden haben, durch adminiſtrative Anordnungen ſolche Rechte zuzu— 
geſtehen ꝛc. 840. en 

Schülzucht. Grenze für das dem Lehrer zuftehende Züchtigungsrecht; Zuftäns 
digkeit bei Beſchwerden über Mißbrauch desfelben 187. 

Seminare an Univerfitäten. Erhöhung der Marimalzahl der ordentlichen 
Mitglieder des Seminars für romaniſche Philologie an der LUniverfität 
zu Halle 402. ee 

Seminare für Voltsihullehrer und Lehrerinnen. Verzeichnis im DOftpreußen 
97, in Weftpreußen 97, in Brandenburg 98, in Pommern 98, in Bojen 98, 


873 


in Schlefien 99, in Sachſen 99, in Schleswig-Holftein 100, in Hannover 
100, in Weftfalen 101, in Heffen-Naffau 101, in der Rheinprovinz und 
Hohenzollern 101. Gtats- und Rehnungsweien bei den Seminaren 183, 
Nothwendigfeit vollftäudiger Begründung der in die Entwürfe neuer Etats 
der Seminare aufgenommenen Abmeldungen von den Boretats 182. Staats- 
ausgaben 286. 306. 311. Die Aufnahme von Mehrzöglingen als in den 
Etats vorgeiehen ift, darf nur mit Zuftimmung des Herrn Minifters 
erfolgen 326. Aufnahme der Rumdichrift in den ?ehrplan 428. 

Seminar-Präparanden f. Präparanden-Anftalten. 

Seminarweſen. Termine fir die pädagogifchen Kurſe evangeliicher Theo- 
logen an Schullehrer-Seminaren 326. 815. 

Spielihulen j. Kindergärten. 

Staatsausgaben fir Öffentlichen Unterricht, Kunft und Wiſſenſchaft 274. 

Staatsdienft ſ. Beamte. 

Statiftifhes. Summariſche Nachweiſung der Kreis- und Lofal-Schulinjpef- 
toren 127. Zuftand des Schulwejens im Regierungs-Bezirfe Aachen vor 
Erlaß der Allerhöhften Ordre vom 14. Mai 1825: 265. Ueberfiht über 
die Zahl der bei dem Landheere und bei der Marine im Erſatzijahre 1883/84 
eingeftellten Breußiihen Mannſchaften mit Bezug auf ihre Schulbildung 834. 
Beiträge zur Geihihte und Statiftit des Taubftummen » Bildungsweiens 
in Preußen ſ. Taubftummenwefen. j 

Stempel. Höhe des Stempels zu Kauf» und Fieferungsverträgen im kauf— 
männifchen Verkehre 171. 

Sternwarte zu Berlin. Perſonal 57. 

Steuer. Begriff der Steuer 339. 

Stiftungen. Giacomo Meyerbeer'ihe Stiftung fir Tonfünftler, Nachtrag 
zum Statute 176. Breisbewerbung um das Stipendium 400. „ Adolph: 
Stiftung zur Ausbildung von Lehrerwaifen im Regierungsbezirte Wies- 
baden mit Ausihluß des Kreifes Frankfurt. Kurze Nachrichten 350. Frie⸗ 
drich⸗Wilhelm⸗Stiftung für Marienbad, Nachrichten über Ber ünftigungen 
805. Michael» Beerihe Stiftungen für Künſtler. Preisausidreiben 317. 
318. Breisertheilung 805. Felir - Mendelsfohn + Bartholdy’ihe Stiftung 
für Mufifer. Wreisausichreiben 319. 

Stipendien. Staatsfonds zu Stipendien für Privatdozenten und andere 
jüngere für die Univerfitäts-Faufbahn vorausfichtlic geeignete Gelehrte 518. 
ſ. auch Stiftungen. —— 

Studirende. Abänderung des $. 16 der Vorſchriften für die Studirenden 
der Landes » Univerfitäten 2c. vom 1. Dftober 1879: 806. Maturitäts- 
prüfung der Theologen in der hebräiihen Sprade 807. 


T. 


Taubftummenanftalt zu Berlin. Direktor 104. Staatsausgaben 291. 
Abhaltung eines Kurjus zur Ausbildung von Taubftummenlehrern 428, 
TZaubftummenmejen. Prüfungen der Vorfteher und Lehrer für Anftalten. 
Termine 122. 330. GStaatsausgaben 291. Mittheilung allgemeiner Ber 
fligungen bezüglich des Unterrichtes, welche alle Schulen gleichmäßig treffen, 
an die Taubſtummen-Anſtalten 345. Abhaltung eines Kurſus zur Ausbil- 
dung von Faubftummenlehrern an der Königlihen Taubftummen>Anftalt zu 
Berlin 428. Abhaltung eines allgemeinen deutichen Zaubftummenlehrer- 
Kongrefles in Berlin 429. Befähigungszengnifje für Vorſteher 817. für 
Lehrer 185. 818. i 

—, Beiträge zur Geihichte und Statiftit des Taubftummen-Bildungsweiens in 
Preußen 523. 
I) Bisherige Beröffentlihungen amtlicher oder halbamtliher Natur 523. 
2) Die Zahl der taubftummen Perſonen im preußiiden Staate 526. 


BT 


3) Das Taubflunmmen-Bildungsweien in Preußen von feinen Anfängen bis 
zur neueften Zeit 542. 
Litteratur 542. Borbemerkungen 542. Die Begründung der deutichen 
Methode 545. Ein Rüdichritt 546. Die Anfänge des Taubftummen- 
Unterrichtes in Preußen 547. Die Verfügung vom 14. Mai 1828: 
IM. Die Ausführung dieſes Reſtriptes 552. Die Anleitung der 
Boltsidullehrer zum Unterrichte taubftummer Kinder an ihrem Wohn- 
orte 555. Erfolge 569. Die Ernennung eines General» Inipeltors. 
Veränderungen in den äußeren Berhältniffen des Taubſtummenweſens 561. 
4) der gegenwärtige Stand der Lehrerbildung umd des Fehrer-Prüfungs- 
weſens 564. 
5) die unterrichtliche Verſorgung der taubftummen Kinder in tabellariichen 
Nachweiſungen 565. 

6) Geſchichtliche Nahrichten über die einzelnen Anftalten 624. 

Zeittafel 624. Nachrichten: Oftpreußen 625. Weftpreußen 650. Berlin 
631. Brandenburg 633 Pommern 633. Poſen 637. Schlefien 639. 
Sadien 643. Scäleswig - Holftein 647. Hannover 650. Weftfalen 
657. Heflen-Nafjau 660. Rheinprovinz 663. 

7) die äußeren Berhältniffe der Taubftummen + Anftalten und Schulen 668. 
Einleitendes 668. Reglement für die Verwaltung des Taubftummen- 
Bildungsweiens in der Provinz Bommern 671. Reglement für das 
Wilhelm-Augufta-Stift zu Wriegen a. O. 677. Belammtmadhung, betr. 
das Reglement fir die Verwaltung der provinzialftändiihen Zaub- 
jftummen-Anftalt in Schleswig 683. Berwaltungs-Ordnung der Taub- 
ftummen-Erziehungs-Anftalt zu Frankfurt a. M. 688. Statuten des 
Bereines zur Beförderung des Taubftummen-Unterrihtes zu Köln 691. 
Bertrag zwifchen dem Provinzial-Berbande der Rheinprovinz und der 
Stadt Elberfeld, die Errichtung einer Taubſtummenſchule in Elberfeld 
betr. 696. Berpflegungs-Bertrag 698. 

8) der Unterricht in den preußischen Zaubftummen-Anftalten 700. 
Einleitendes 700. Unterrihts-Grumdiäge, von E. Walther 702. Lehr» 
plan fit die Taubftummen Anftalten der Provinz; Sadien 708. Lehr- 
plan der achttlaſſigen Taubftimmen-Anftalt zu Hildesheim 734. Lehr- 
plan fitr die fiebenklaffige Taubftummen-Anftalt zu Köln 748. Ueberficht 
des in der fünfflaffigen Taubftummen · Erziehungs » Anftalt zu Frant- 
furt a. M. im Schuljahre 1883/84 ertheilten Unterrichtes 765. Ber- 
zeihnis von Lehrmitteln für die einzelnen Zweige des Taubſtummen- 
Unterridtes 769. 

9) die kirchliche Verjorgung erwachſener Taubſtummer 772. 

10) die Sorge der einzelnen Anftalten für ihre entlaffene Zöglinge 776. 
Oftpreußen 776. Weftpreußen 777. Brandenburg 778. Pommern 
779. Poſen 781. Schleſien 781. Sadien 785. Scleswig-Holftein 
784. Hannover 785. Weftfalen 786. Heſſen-Naſſau 787. Rhein» 
provinz 790. 

Techniſche Hochſchnlen. Perional zu Berlin 89. zu Hannover 93. zu 
Aachen 95. Staatsausgaben 298. 308. 312. Beftätigung der Wahlen eines 
Rektors und der Abtheilungsvorfteher 404. Wahl eines anderen Abtheilungs- 
vorftehers an der technischen Hochſchule zu Berlin 809. 

Theologen. Maturitätsprüfung in der hebräiihen Sprade 807. 
Traueranzeigen. Inſertionskoſten für Traueranzeigen in öffentlichen Blättern 
dürfen auf Staatsfonds nicht übernommen werden 801. j 
Zreibjagden. Verhütung von Schulverläumniffen durch Verwendung jchul« 

pflihtiger Knaben bei Zreibjagden 337. 

Turnkurſe fir Lehrer 123. 432. für Lehrerinnen 123. 

Turnlehrer-Bildungsanftalt zu Berlin. Perſonal 8. Staatsausgaben 
290. Kurins für Lehrer 123. 432. für Lehrerinnen 123. Prüfungstermin 


“ 


875 


für Yehrer 123. für Lehrerinnen 123. 328. Befähigungszengniffe für Lehrer 
430. 818. für Lehrerinnen 821. 823. Beftimmungen fiber den Eintritt 
in die Anſtalt 483. 
Turnweſen. Guts Muths Turn-⸗Spiele, herausgegeben von Schettler, 6. Auf- 
* ei Betrieb des Turnunterrictes in höheren und in Bolls-Mäddhen- 
ulen r 


u. 


Heberbürdung der Jugend an den höheren Schulen. Denkihrift 202. Gut⸗ 
achten der Wiſſenſchaftlichen Deputation für das Medizinalweſen 222. 

Umzugs. und Keifekoften der Staatsbeamten. Berechnung 396. 

Univerfitäten, Akademie zu Minfter, Lyeeum zu Braunsberg. 

Perjonal zu Königsberg 59. zu Berlin 61. zu Greifswald 68. zu Bres- 

lau 70. zu Halle 73. zu Kiel 77. zu Göttingen 79. zu Marburg 82. 

zu Bonn 84. zu Münfter 87. zu Braunsberg 89. Beftätigung der Wahlen 

für Rektorat, Prorektorat, Dekanat zu Kiel 175. zu Königsberg 175. zu 

Greifswald 317. zu Halle 402. zu Berlin, Breslau, Göttingen, Marburg, 

Bonn, Miünfter und Braunsberg 806. Staatsausgaben 276. 303. 310. 

Wegfall ‚aller ſeminariſtiſchen Brämien und Preiſe bei den Univerfitäten, 

ſoweit diefelben aus Staatsfonds fließen 317. Abänderung des $. 16 der 

Borfchriften für die Studirenden der Yandesuniverfitäten ꝛc. vom 1. Oktober 

1879: 806. Maturitätsprüfung der Theologen in der hebräiihen Sprade 

807. ‚ Staatsfonds zu Stipendien für VBrivatdozenten und andere jüngere 

‚für die Univerfitäts-Laufbahn vorausfichtlih geeignete Gelehrte 518. 

Univerjitätslehrer j. Lehrer. 

UnterhaltungderBoltsfhnle S. aud Bejoldung, Bürgerlihe Gemeinde, 
Gutsherrliche Leiſtungen. 

Nichtverpflichtung der Mitglieder einer Schulgemeinde zur Aufbringung der 

Mehrkoſien, welche durch die Erweiterung des Zieles der Vollksſchule entſtehen 

333. Berpflichtung der Gutsherrfhaften zur Leiſtung von Schulunter- 

ae again auf Grund des 8. 33 Tit. 12 Th. 1.4. U. R. 541. 
er he gemäß $. 35 des Zuftändigkeitsgejeges vom 1. Auguft 1883, um 

eine Gemeinde zu den von der Regierung feftgeftellten, der Gemeinde ob» 

liegenden Leiftungen zur Unterhaltung der Schule anzuhalten 487. 

Schulunterhaltung in einzelnen Provinzen: 

Oft- und Weftpreußen. Maßftab für die Vertheilung der Schulbeiträge in 
= — Gutsbezirken anf die Anwohner; Zutritt des Grund— 
eren 

Schhlefien. Im Herzogthimme Schlefien müſſen die einem Dominium ob— 
liegenden Beiträge zur Unterhaltung einer fatholiihen Schule auf dem 
Lande im Falle des Beſtehens eines Niehbraugsrchtes an dem Dominium 
als öffentliche Laften und Abgaben gemäß $. 87 Zit. 21 TH. 11. U. L. R. 
von dem Niehbraudher (Nutznießer) des Dominiums getragen werden, 
gleihviel, ob dem Niehbrauder ein Recht zur Präſentation des Lehrers 
zugeftanden oder ob die Pehrerftelle von der Regierung beiett wird 496. 

Hannover. Heranziehung der Juden zur Schulftener und zur Entridtung 
des Schulgeldes für die hriftliche Volksihule im Falle des Nichtbeſtehens 
einer bejonderen Öffentlichen jüdiſchen Schule 495. 

Unterridtsanftalten. Unterfuhung der Beichaffenheit des Brunnenwaſſers 
bei denjelben 327. 

Unterridtsanftalten, höhere 97. Heiziyfteme filv deren Gebäude 177. 
Ueberbiürdung der Jugend an den höh. Schulen. Denkſchrift 202. Gutachten 
der Wiffenfhaftlihen Deputation für das Medizinalweien 222. Staatsaus- 
gaben 277. 305. 311. Berzeichniffe mit Angabe der Direktoren, Reltoren 


405. 
Unterrihtsbehörden f. Minifterium, Provinzialbehörden. 


— _ 


Urheberrechte. Uebereinkunft zwiſchen Deutichland und Franfreih wegen 
Schuges an Werfen der Fitteratur und Kunft 157. j 
Urlaub. Kompetenz bei Beurlaubung von Seminarlehrern 427. 


Bereine Verein deutſcher Lehrer in England. Aufruf 360. Preußiſcher 
Beamtenverein. Geſchäftsbericht pro 1888: 802. 

Berpahtung von Güter. Publifation der Belanntmahungen durch die Zeit- 
ihrift „Deutihe landwirthſchaftliche Preſſe“ 315. 

Berwaltungsftreitverfahren. ©. a. Zuftändigkeit. Rechtsweg. Zu- 
ftändigfeit der Berwaltungsgerichtsbehörden zur Entiheidung im Vermaltungs- 
ftreitverfahren auf Klagen gegen den Beihluß der veranlagenden Behörde, 
fowie bei Streitigkeiten zwiſchen Betheiligten über ihre Verpflichtung zu 
Abgaben und Leiftungen für Volksſchulen 487. 

Vokation j. Berufungsurfunde. 

Volksſchulweſen. Unterriht in Volksſchulen. Rede des Herrn Minifters 
der geiftlihen 2c. Angelegenheiten D. von Gofler 148. Handfertigkeitsun. 
terriht in Vollsſchulen. Rede des Herrn Minifters der geiftlihen zc. An- 
gelegenheiten D. von Gofler 153. Gefangunterriht in Volksſchulen. Aus- 
züge aus zwei von Sachverſtändigen erftatteten Berichten über ihre Wahr- 
——— bei Reviſion desſelben 260. Zuſtand des Schulweſens im Re— 

eg Ser Aachen vor Erlaf der Allerhöchſten Ordre vom 14. Mai 

1825: 265. Berfahren bei Einführung von Lehr- und Lernbüchern an öffent» 

lihen Lehranftalten 494. 


W. 

Warteſchulen ſ. Kindergärten. 

Wohnung ſ. Dienſtwohnung. 

3. 

Zeichenlehrer. Prüfungstermin 427. 

Zeichenlehrerinnen an mehrklaſſigen Volks- und an Mittelſchulen. Prü— 
fungstermine 123. 184. Befähigungszeugniffe 436. An höheren Lehranſtalten. 
Prüfungstermine 427. 

ühtigung, körperliche, ſ. Schulzudt. 

uftändigfeit. Bei Beſchwerden über Mißbrauch des Züchtigungsrechtes 
durch Lehrer 187. Ausihließlihe Zuftändigkeit der veranlagenden Behörde 
für Rellamationen (Beihwerden und Einiprüde) gegen die Heranziehung 
zu Schulbeiträgen (Abgaben und Leiftungen filr Volksſchulen). Zuftändigfeit 
der Bermwaltungsgerihtsbehörden zur Entiheidung im Berwaltungsftreitver- 
fahren auf Klagen gegen den Beihluß der veranlagenden Behörde, fowie 
bei Streitigkeiten zwiſchen Betheiligten über ihre Verpflichtung zu Abgaben 
und Leiſtungen fir Vollsſchulen. Verfahren gemäß $. 35 des Zuſtändigkeits— 
geſetzes von 1. Auguft 1883, um eine Gemeinde zu den von der Regierung 
feftgeftellten, der Gemeinde obliegenden Leiftungen zur Unterhaltung der 
Säule anzuhalten 487. 

Zwangserziehung verwahrlofter Kinder, Mitwirkung der Geiftlichen der 
betreffenden Konfeifion bei der Auffiht umd Filrforge für die in Zwangs— 
erziehung untergebrachten Kinder 344. 

Zwangspollfitredung in das unbeweglihe Vermögen. Beftimmungen des 
Gefetzes vom 13. Juli 1883 hinfihtlih der auf einem Grundftüde haftenden 
Abgaben und Leiftungen an die Kirche, Pfarre und Schule 343. 


Namen:VBerzeichnis 
zum Gentralblatte für den Iahrgang 1884. 


(Die Zahlen geben die Seitenzahlen an.) 


In dem nachfolgenden Verzeichniſſe find die 
Behörden, Anftalten u. ſ. w. auf den Seiten 1 





vorfommenden Namen nicht angegeben. 


Adermamı 402. 
Adam 510. 
Adams 270. 
Adler 430. 
Ahlert 823. 
Atens 848. 
Albanus 854. 
Albrecht 821. 
Albrint 799. 
Alleter 844. 
Alsleben 847. 850. 
Altenburg 365. 
Altmann 823. 
Amend 430, 
Ammerlahn 430. 
Amoneit 367. 


Anders, Gymn. 2. 368. 


—, Aufwärter 270. 
Anklam 854. 
Anihilk 795. 
Anz 505. 
Appel 430. 
Arendt 821. 
Arenhold 819. 
Arlt 368. 

v. Arnim 507. 
Arnold 370. 
Arzdorf 844. 
Arzruni 364. 
Amann 392. 
Auerbach 823. 
Auguftin 367. 


Bach 370. 

Bahmann 841. 

Bade 856. 

Bäniid 367. 

Bäthgen 363. 

Bäumfer 393. 

Baier 505. 

Bajohr 507. 

Balter 509. 

Barbe 857. 

Bardenhewer 364. 

Baron 371. 

Bartel 507. 

Bartelheim 389. . 

Bartels, Konfift. Rath, 
Gener.Superint.3%. 

—, Gymn. 2. 367. 

Barth, Gymn. 8. 868. 

—, Taubft. Anft. 2. 817. 

id 378. 

Bartholomä 363. 

Bartholome 852. 

Bartſch, Schull. 376. 

—, dgl. u. Kantor 511. 

Barwinsti 367. 

Graf Baudiffin 395. 

Bauer 391. 846. 


Baumann, — L. 849. 


— Schull. 375. 


—, Lehrerin 821. 
Baͤumbach 370. 


Baumert, Realprogymn. 
L. 819. 


— — 


in den Nachweiſungen über die 
bis 112, 124, 405 bis 426 


har — L. 373. 

Bauſch 8 

Bebernitz "Bio. 

Bechmann 843. 

Bechſtein 506. 

Bechtel 846. 

Bed 849. 

Beder, Maler, Brof., Prä- 
—* Alad. d.8.269. 


—, — Rektor 


—, — —— 373. 
—, Sıull 

—, dögl. BE 
Bedmann 854. 

Bedftein 849. 

Behm 821. 

EL 376. 

Behrend 846. 

Bein 798. 

Beintfer 842. 

Bel; 826. 

Bender, o. Prof. 504 

—, Gymn. Oberl. 849. 
Bendler 854. 

Benrath 379. 

—— Realprogymn. L. 


— Lehrerin 823. 
Bergmann 389. 395. 
Bernard 821. 
Bernhard 857. 
Bernsdorf 823. 
Bert 370. 


58 


Berth 821. 

Bertram, Schull. 376. 

—, dögl. 854. 

Beieler 799. 

Bethte 826. 

Beyer 377. 

Beyihlag 388 

Bidel 376. 

Bieler 368. 

Bierhoff 858. 

Bierling 268. 

Binde 366. 

Binding 511. 

Bindieil, —— Oberl. 
(Berlin) 505 

—, dögl. (Kolberg) 848. 

Bintowsti 511. 

Bird 797. 

Biſchoff 375. 

Bisping 377. 

Blande 362. 

Blaß 394. 

Blath 505. 

Blau 823. 

Bleiſch 270. 

Blied 378. 

Blumenberg 375. 

Bochow 381. 

Dod, Gymn. 


Bode, Reg.» u. Schulrath 
34 


‚ Semiu. 2. 510. 
Böger 828. 
Böhling 866. 
Böhm, o. Prof. 858. 
—, Gymn. 2. 849. 
Böhmer 505. 
Böhner 512. 
Böl 370. 
Böning 319. 
Böjenberg 855. 
Böhentoth 185. 
Böttger 368. 
Bohle, Gymn.Dirikt. 513. 
—, Schula. Kandid. 819. 
Bohlmann 430. 
Bohm 823. 
Bohnftedt 365. 
Bohtz 268. 
Du Bois-Reymond 847. 
Boldt 506. 
Bona 270. 
Bord 821. 


— 


— 


878 


Borggreve 799. 

Bormann 395. 

Born 363. 

Bornemann 367. 

Borſzez 821. 

Boſing 848. 

Both 854. 

Bottler 844. 

Barberger, Rea n, 
Ober‘ 850. — 

— ER Ober. 


Brad 506, 

Bräuer 847. 

Brandart 371. 379. 

Brandes 510. 

Brandt, Konfifl. Rath, 
Schlofpred. 389. 

—, Gymn. 8. 506. 

—, Realgymn. Elem. 2. 
430. 


—, Realprogyınn. 2.509. 

Braun, Gymn.Oberl.367. 

—, dsgl., Prof. 796. 

—, Gym, Relig. 2. und 
Geiftlicher 85 

—, Schula. Kandidatin 
826. 


Brauner 819. 
Brauns 362. 
Bredentamp 392. 
Bredow 857. 
Breet 821. 
Brefeld 846. 
Breter 854. 
Bretih 854. 


Breuer, u. Schul- 

— 

—, Gym. Oberl., Prof. 
365. 


Breufing 509. 

Brinthoff 799. 

Brittner 509. 

Brod 848. 

Brodhans 268. 

Bröderhofi 366. 

Bröer 379. 

Briüd 842. 

Britduer 392. 

Brüggemann 379. 

Brunnemann 823. 

Bruns, a. 0. Prof. 846. 
; Berl e. techn. Hochſch. 


—, Sum Oberl., Brof. 


Buchenau 847. 
Buchholz 375. 
Budczies 823, 
Budge 363. 
Bücheler 843. 
Biilow 826. 
Bünſow 819, 
Buhle 819. 

ow 823. 
Bulk 509. 
Burgart 379. 
Burghardt 823. 
erg 797. 
Build 
Suldmanı 79. 
Bujolt 394. 
Bußler 365. 


C. 


Caspar 821. 

Caspary J. 391. 

Cauer 367. 

Chriſtoweik 855. 
Chudzinsti 375. 

Chun 391. 

Cichoszewsti 511. 

v. Ciriacy-Wantrııp 362. 
Claſen 514. 

Claßen 406. 

Claus 369. 

Claufius 396. 806. 843. 
Element 826. 

Eleve 507. 

Cochius 374. 

Cohen 79. 


—— Prof. (Göttingen) 


—, dögl. (Breslau) 398. 
—, Lehrerin 821. 
Colas 860. 


Conrad 507. 
Conrads 848. 
Conradt 848. 
Conſentius 404. 
—— 795. 
Crantz 367. 
Credner 3092. 
Cremer 843. 
de la Croix 268. 
Crola 843. 
Crüwell 825. 
Cüppers 852. 
v. Cuny 508. 


Eurth 859. 
Ezarnowsti 512. 
Czekir 512. 


D. 


Dähne 375. 
Dahms 365. 
Dahſel 270. 

Dall 512. 
Damert 405. 
Dames 380. 
Damroth 372. 
Damſch 504. 
Daniel 270. 
Danielowsky 821. 
zen Syınn. Ober. 


—, Sina Kandid. 819. 


—, Zeichen» ꝛc. Lehrerin | 


Davin 800. 

Deditius 851. 

Degner 432. 

Dehio 503. 

Deide 857. 

Deimel 270. 

Deifenroth 369. 

Deiter 368. 

Dembomwsti 819. 

Dermietel 854. 

ehe Droge 

Dettler 380 

Deventer 796. 

Didel 823. 

Didolff 367. 

Didihis 374. 

Diehl 505. 

Diele 392. 

Dietlein, Gymn. Broreft., 
Brof. 856. 

—, un 842. 

Diesel 800 

Dilcher 373. 

Dilg RM. 

Dill 404. 847. 

— 268. 392. 

Dilthey 392 

Dingerfen 799. 

Ditges 378. 

— 393. 

Dittrich, o. Vrof. 391. 

—, Lehrerin 821. 

Dobbert 404. 

Döbner 846. 

Dömid 380. 

Dörgens 404. 847. 


879 


Dirte 849. 

Dörr 514. 
Dörries 796. 
Dörwald 368. 
Dohme 858. 
Dolezalek 404, 
Dolle 511. 
Domte 369. 
Dorner 362. 513. 
Dove 393. 846. 
Dröge 819. 
Droyien 513. 

v. Drygalsti 825. 
Düchting 842, 
Dumas 857. 
Dimmler 393. 
Dunder 847. 
Dunfer 395. 
Duve 373. 


Dhyckhoff 268. 


@. 


Ebeling 430. 








Eberhardt 823. 
Ebers 850. 
Eberty 513. 
Ede 854. 
— 270. 
geling 365. 
— 68. 394. 
Ehrenthal 371. 
Ehrhardt 506. 
Eichler 392. 
Eicke 378. 
Einig 8653. 
Eißing ſ. Eyßing. 


Elgnowsti 823. 


Elis 964. 

Elsner 505. 

Eifter 268. 

Elje 393. 

Emans 850. 
Emsmann 508. 857. 
Ende 518. 


Endemann, o. Prof., Geh. 
Juſt. 504. 


Rath 
—, Gymn. ®%. 507, 
van Endert 842. 
Engel 821. 
Engelen 858. 
Engelte 381. 
Engfer 375. 
Engler 394. 846. 
Erbe 373. 
Erbfam 377. 


iger — Super⸗ 
—, (Breslau) 


—, * Wio 503. 
Eraft, zn Superint. 


—, — L. 368. 

—, Ingen., Ober. e. 
Sbetreai· u. Fachſch. 
371. 380. 

Eſchmann 849. 


Espe 511. 
Efſer 504. 


Evers 377. 






Ey 366. 
Eyſert 505. 
Eyßing 800. 


inger 799. 

inſterbuſch 800. 

iſcher, o. — (Mar⸗ 

burg) 

—. —* (Greifen) 845. 
—, Gymn. Oberl., Prof. 
(Berlin) 865. 

— degl. dogl.(Halle)378. 

—, Schula. en 430, 

—, Sul. 

—, al. Säbele 
825 


leifcher 514. 

lemming 509. 

lier 819. 

lorſchütz 843. 

oden 368. 

0. Prof. (Bonm) 
396. 


—, dsgl. (Breslau) 806. 
58* 


Förfter, be Oberl. 
grüne Priv. Doz., 


Sanit. Rath, Prof. 


—, ie Do;., Brof. 795. 
Frank 404. 
rante 797. 
anz 508. 
reier 506. 
reitag 826. 
rengen 316. 
Frenzel 853. 
v. Frerichs 361. 
reund 819. 
ride 366. 
ridmann 369. 
irren 847. 
riedländer, o. Prof. Geh. 
Reg. Rath 391. 
—, Direkt. b. d. Muſeen, 
Geh. Reg. Rath 
Friedmann, Schul. 3 
— , Lehrerin 821. 
Briedric, Gymn. OÖberl. 
(Botsdam) 378. 
—, dagl. (Wohlau) 849. 
—, Semin. Direlt. 372. 
—, Lehrerin 821. 
Brije 377. 
Fritſch 393. 
Frites, Symn, Oberl., 


Prof 
—, Realih. Oberl. 509. 
ritsfche 79. 
romme 366. 


br a 430. 
“ e a Gewerbeſch. 


—, Siem. u. Zaubft. 2. 


— 819. 
uncke 
urtwängler 508. 
uth 372. 


Gäbler 512. 
Gädcke 506. 
Gäde 819. 

Gärtig 854. 


——— — —— — — — —— — — — — — — — — — 


880 


Gärtner, Oberrealſch. 
Oberl. 370. 

—, Schula. Kandid. 819. 

—, Schull. 855 

Gaiſer 185. 

Galle 363. 

Ganß 842. 

Garde 270. 

Gaspary 393. 


Gaſt 270. 

Gatzemeier 854. 

Gaul 375. 

v. Gebhardt 504. 
Gebſer 853. 

Geilen 844. 

Geiſt 855. 

Gellenthin 430. 
Genzmer 363. 

Gerber, Gymn. Oberl., 


Prof. 505. 
—, un. Anft. Hilfs. 


— 823. 
Gerftäder 392. 
en 401. 
Geh 3 


4 Big $77. 

@ier 821. 

Gierke 846. 858. 

Gierth 373. 

Gieſenberg 316. 

Giesler 823. 

Gießler 380. 

Gilbert, a. o. Brof., 
Kuftos 504. 

—, Gymn. 8. 850. 

Gitihmann 798. 

v. Gizycki 268. 405. 

Glafhagen 821. 

Glatzel 823. 

Slam 854. 

Glöckner 430. 

Gloel 507. 

Glogau 363. 

Glum 825. 

Gnau 368. 

Godiih 373. 

Göbel 185. 

Göppert 513. 

Görges 366. 

v. Gofler 273. 

Gotthard 514. 

Sortihalt 270. 

Gräber 858. 

Gräff 855. 


Gräfer 366. 
Grahn 848. 
Gramm 510. 
— Gymn.Oberl. 


819. 

Grebe 824. 

Greef 395. 

Grenacher 393. 

Grieß 819. 

Grimm, o. Prof., Geh. 

Reg. Rath 503. 

—, — Dberl., Brof. 


— 430. 
Grohmann 795. 
Grolimund 376. 
Gronau 509. 
Groneß 854. 
Gropius 366. 
Großmann 513. 
Grubel 821. 
Grüneberg 821. 
Grunau 798. 
Guden 269. 
Gudermann 800. 
Günther, Realgymn. 2. 
856 


—, Schula. Kandid. 430. 
—, Schull. 430. 
Günzel 375. 

Gürtler 512. 

Güſſow 506. 

Güthling 849. 

Gursti 374. 

Gutknecht 436. 


H. 

Haade 825. 
Haag 380. 
Haas 511. 
Hachenberg 850. 
Hader 821. 
Hälſchner 504. — 
Hänel 508. 
Häntjes 378. 
Häntzſchel 508. 
Häſer 79. 
Häuſer 512. 
Haferland 819. 
Hagemann, a. o. dann o. 

a 395. 504. 


‚2. e. höh. Brgrid. 
851. 


Hager 430. 
En 858. 


Halbfaß 819. 
Hallervorden 821. 
Hamdorff 365. 
Hammerſchmidt 824. 
Handloß 380 

Hane 367. 
Hannemann 430. 
Harmjen 375. 

Graf v. Harrad) 401. 
Hart 825. 

Harth 509. 
Hartmann 269. 806. 
Hartung 270. 
Hartwig 849. 
Dale, Konfiit. 


‚ Prof. e. 


— Gymn. L. 506. 
Haſemann 509. 
Haſſelbaum 509. 


Hauck, Prof. e. techniſch. 


Hauſchild 316. 
Hauſchulz 799. 
Hausmann 847. 
Haufding 370. 508. 
Haydud 847. 

Haym 393. 
Hechelmann 365. 
Heeren 378. 
Hegemann 368. 
Deidler 798. 
Heidtmann 378. 
Heilbrun 821. 
Deiligbrodt 372. 
Heilmann 818. 
Deimann 316. 
Deine 369. 
Heinrichs 798. 
Heinrici 806. 
Heinze, Oymn.Direlt.365. 
—, Realgymn. 2. 797. 
Heinzelmann 824. 
Heinzerling 405. 
— 826. 
Heling 797 | 
Hellwig 508. 


Hempel 380. 
Henicke 824. 
Henle 363. 


Rath, 
Milit. Oberpf. 388. 
| techniſch. 
Hochſch. Geh. Reg. 
Rath 404. 


' Henning 845. 
GHenſchel 821. 


9 
Henſel, erſt. Semin. L., 





dit, Oberl., er 322. 
‚ Schull. 855 


— — — —— 


— Semin. 381. 
| Henste 845. 857. 
ı Herbert 824. 


881 


enje 508. 
Prof. 858 
‚, Gemeindeihull. 374. | 
Hentfchel 511. | 





Herbft 848. 
Berges 512. 
Hermann 845. 
Herold 368. 
Herrenbrüd 844. 
Herrlid 509. 
Herrmann |, o. 
389. 856. 


Prof. 
—, Em: Gymn. 2. 


— L. 51. 
Hertel 430. 
Hertwig 396. 
Heß 395. 
Heſſe 845. 
Hettner 392. 
Heydemann 506. 
Heyer 821. 
Heyne, o. Brof. 394. 
—, Realgymn. 8. 370. 
—, Realprogymn. 2. 851. 
Hidethier 796. 
Hieliher 509. 
Hildebrandt 362. 
Hilgenfeld 506. 
Hillmann 376. 
Hilprecht 432. 
Hinkeldeyn 316. 
Hinrichſen 857. 
Hinihius 362. 
Hinſen 853. 
Dinge, Schull. 375. 
—, Lehrerin 824, 
Hinz 185. 





Hiriherg rg 

Hirt 372. 

Hittorf 395. 842. 
Hibigrath 819. 849. 
Hobbing 377. 
Hochreuter 826. 
Hödt 509. 
Högelund 856. 
Högen 842. 

Höfe 370. 430. 


ı Hölidher 857. 


Hölzer 367. 

Höpfner 79. 

vr Semin. Hilfsl. 
51 


—, Schull. 376. 

Hoff 798. 

Hoffmann, Arditelt 316. 
—, — Prof. 


—, Gymn. L. 506. 

„Oberrealſch. 2. 371. 
NRealprogymn. 8. 

(Biedenkopf) 819. 

—, —, digl. we 851. 

‚ Semin. 2. 510. 

— D Hanptlehrer 376. 

—, Schull. 512. 

—, dsgl. 512. 

Hoffmeiſter 847. 


Hohenſee 376. 
SHohenthal 507. 


Hohnhorſt 369. 
Holtſch 269. 
Holtz 846. 
Holz 506. 
Holzapfel 850. 
Homann 512. 
Homburg 819. 
Homrighaufen 842, 
Hoopmann 376. 
Horftmann, a. 0. Brof., 
Sanit. Rath 856. 
‚ Gymn. 2. 368. 
Sofs, o. Brof. 395. 
‚ Gymn. 2. 3 
Hoßfeld 316. 
Hotop 853. 
Re » Schulinfp. 
51 


—, Realgymn.Oberl.369. 

Hudeftein 842. 

Hilbner, 0. Prof. (Berlin) 
392. 


— * (Göttingen) 394. 
513 


— Semin. L. 798. 
Turniehrerin 824. 

—, dsgl. 824 

Hüffer 504. 

Hüſer 857. 

Humann 795. 

Hundt 375. 

Hupfeld 507. 

Hurwitz 362. 
Hynitzſch 506. 


3. 
Sadwit 506 
arobi 0. Bi Konſiſt. 
Rath 388 


—, Dberreali Oberl. 


— 847. 

Jacoby, 0. Prof. 388. 
‚ Lehrerin 821. 

v. Jacubowsti 819. 

Sägen 854. 

Sen, Gym. Oberl. 


—, erft. Semin. 2. 510. 
Saffe 821. 
Jahns 858. 
Janenſch 809. 
Janiſch, Realgymn. 
Direkt. 377. 
—, Turnlehrerin 824. 
Janſen 370. 
Jantzen 375. 
Jarand 853. 
Jaſtrow 821. 
Jecht 506. 
Jeroſch 824. 
Ignée 826. 
Ilſe 843. 
Immiſch 375 
* 843. 
St annesſohn 822. 
Jo anſen 824. 
John 379. 
Jollet 822. 
Jonas, Gymn. Oberl., 
Prof. (Stettin) 365. 
—, vl dsgl. (Bofen) 


—, — ꝛc. Lehrerin 


Jordan, o. Prof. 269. 391. 

—, Semin. Direkt. 858. 

Iſenkrahe 371. 

Junemann 371. 

Juncker v. Ober⸗Conreut 
502 


Juncmann 269. 
Jungels 796. 
Junker 851. 


Kähren 514. 
Kaftan 858. 
Kahle 376. 

Kahler 824. 


— — — — — — —— — — — 


882 


Kaibel 592. 
Kaiſer 853. 
Kalanke 854. 
Kallius 365. 
Kambly 857. 
Kamieth 270. 
Kamp 367. 381. 
Kanter 819. 
Karabasz 849. 
Karraf 848. 
Kari 395. 
Karften 394. 
Karth 374. 858. 
Kaulen 396. 
Ked 404. 
Keejebiter 430. 
Kegel 855. 
Kehr 506. 

Keil 393. 


Kekulé 396. 





— — — — — — — —— —— ————— — — 


Keller 858. 

Kentenid 843. 

Kerner 375. 

Keriandt 268. 

Keriten 506. 

Kerftgens 851. 

Keßler 509. 

Kiehling 824. 

Kieſel 

Kiekling, Geh. Reg. 

Rath ze. 866. 

—, 0. Prof. 39. 

Killing 806. 

Kinzel, 
Brof. 505 

—, Schulrektor 854. 

Kipp 855. 

— 39. 

Kißner 391. 

Klaffte 271. 

Klanke 379. 

Klapporich 508. 

Klein, o. Prof. 39. 


—, Realgymn. Ober1.508. 
Kealich rt. 851. 


—, Hauptlehrer 844. 
Kleinau 369. 
Kleiner 373. 
Kleinert 388. 
— 3 

ein in 1 


Klewe 
2 826. 
Klinterfues 377. 
Klir 392 


Klode 513. 


Gymn. Oberl., 





Klöppel 819. 
Klößen 822. 
Kloſe 436. 

v. Klucchohn 394. 
Kluge 819. 
Knaus 401. 
Knies 819. 
Knille 269. 

v. Knobloch 430. 
Knögel 849. 
Knoll 856. 

Knoop 820. 
Koch, — Oberl. 


—, — 430. 


— Lehrerin 824. 


Kochanowor 514. 
Kögel 389. 


‚ Köhler, Schull. 430. 


—, Turnlehrerin 824. 
Kölbing 393. 

Könnecke 366. 

Köpcke 851. 

Körber, Gymm. Oberl., 


Brot. : 

—, Gymn. Oberl. 796. 

Körner 826. 

Körting 395. 806. 

Köfter 806. 843. 

Köttgen 842. 

Kohlmanı 366. 

Kohlrauſch 847. 

Kohlichütter 797. 

Kohts 366. 380. 

Kokolsky 805. 

Kolepke 514. 

Kollberg 822. 

Kolfter 507. 

Konrath 392. 

Kork 269. 

Korn 430. 

Korten, Ob. Kon. Rath, 
Milit. Oberpf. 389. 

— , Schula. Kandid. 430, 

Koſchwitz 392. 

Koſer 845, 

Kothe 853. 

Kowaleck 366. 

Kowalewski 430. 

Krad 508. 

Kränzlin 848. 

Krafit 389. 806. 

Krahn 855. 

Krakewitz 824. 

Kramer, a. o. Prof., Geh. 
Reg. Rath 362. 


ir — ug 

pekt. 

—, — Fe 

Krampe 849. 

Kraus 393. 

Kraufe 852. 858. 

Krauzig 270. 

Kremer 844. 

Kretzer 851. 

Kreutzberg 370, 

Krey 856. 

Krieger 798. 

Krohn, o. Prof. 363. 394 

—, Brof. 5 „sie 
Hochſch 


Krohs 2 

Kronecker 858. 

Kropf 373. 

Krüger, Gym. Elem. L. 
368. 


— , Oberrealſch. Oberl. 
508 


—, Lehrerin 822. 
—, Schull. 856. 
Krümmel 394. 846. 
Krummacher 389. 
Krumnow 822. 
Kubicki 796. 
Kübler 270. 
Kühlbach 856. 
Kühnemann 820. 


Küfter 852. 
Kublenbed 366 
Kuhlmey 824. 
—* 380. 
Kuley 858. 
Kulicke 512. 
Kumm 185. 374. 
Kumnetz 826. 
826 


Kuniih 371. 
Kuntze 797. 
Kurihat 800. 
Kuftin 373. 
Kutſcha 822. 
Kutſcher 271. 


2. 


Laad 856. 

Ladner 820. 
Ladenburg 175. 394. 
Lademann 365. 
Länge 512. 


Lehmann, 
Krs-Schulinip. 362. 
— a. o. 





| 
b 
R 


883 


. Lagerftröm 822, 
Lagowsti 271. 
Lamprecht 824. 
Land 381. 
Landgraf 436. 824. 
Lang 509 


ang . 
Langbein 379. 
Lange, 0. Brof., 

Konſ. Rath 513. 
—, Gym. Direlt. 365. 
‚ Gym. Oberl. 366. 

—, ze 2. 369. 

—, Realgym. 2. 508. 


— techniſch. 2. e. Ober: 


realſch. 797. 
—, Schull. 375. 
—, dgl. 8565. 
Langen 395. 
Langendorff 795. 
Langheinrih 824. 
Laps 850. 
v. Laſaulx 396. 
Lasti 822. 
Laspenres 363. 394. 
Laßmann 506. 
Laszed 799. 
au 512. 
Laudann 822. 
Laumann 370. 
Laves 848. 
Legowski 849. 
Superint., 


Prof. 503 

—, Gym. %. 367. 

—, Realgym. 2. 370 

Leitri 367. 

Lemke 855. 

Lemtes 370. 

Lemme 846. 

Lenel 846. 

Lenz 395. 

Leonhard, o. Prof. 363. 
—, Equil. 856. 


Leonhardt, Gym. L. 367. 
—, Schull., Kantor 512. 
Lepſius 513, 


Leihen 375. 

Leste 800. 

Leſſing 365. 

Leverenz 506. 

Lewis 845. 
Lichtenftein 503. 800. 
Liebiih 392. 849. 
Liefe 185. 

Lieſegang 269. 


ob. 





tiefem 512. 
Lieb 820. 
Lietzau 799. 
Lindemann 391. 
Lindener 511. 
Lindner 842. 
Linnarg 376. 
Linnarz 373. 
Linnig 269. 
Sons ED 375. 
ipp 
Sihfhit 395. 844. 
Lißmann 822. 
Lifting 798. 
Litten 795. 
Lohmann 852. 
Löck 512. 
Löffler 848. 
Löſchhorn 515. 
Löſchke 852. 
Löw, Seltionschef, Prof. 
504. 


—, — Anſt. Hilfsl. 


— 8 

Lohmann, Realſch. v. 
851. 

—, Hauptl. 866. 

Lommatzſch 392. 

Lond 824. 

Lorenz, Zeichenl. e. Real⸗ 
gym. 379. 

—, Realprogym. L. 851. 

—, Schull. 375. 

—, Schula. Kandidatin 
826. 


Lorey 509. 
Lorſcheid 514. 
Lortzing 365. 
Loffen 391. 
Yubit 508. 
Lucä 389. 39. 


| Lucjtomsti 270. 


Luda 372. 

Ludewig 824. 
Lülbbert 396. 
Lübbesmeyer 368. 
Yüding 851. 

Lüdede, a. o. Prof. 7%. 
— , Ajuntt 368. 
Füdele 855. 
Lüdemann 380. 
Lüdide 820. 

Lühr 820. 
Lütjohann 363. 513. 
Yüttelen 853. 


Lüttich 852. 
Lummert 824. 
Lunke 512. 
Luthe 367. 


M. 
m. Schula. Kandid. 


— , Blindenanft. 2. 511. 

Maasberg 822. 

Maaß 269. 372. 

Maaßen 506. 856. 

Märkel, Gymn. 2. 796. 

—, Realgymi. 
Prof. 857. 

Märker, 
Brof. 365. 

—, Semin. 2. 373. 

Magdeburg 430. 

Magnus, o. Brof. 508. 

—, a. 0. Prof. i 

Mahling 856. 

Mahiftädt 824. 

Mahnten 853. 

Matomsti 185. 

Malies 799. 

Mallon 824. 

Mangold 389. 395. 
angoldt 364. 

Marenbad 185. 

Marjan 850. 

Margquardien 826. 

Marquart 824. 

v. Martens 392. 


Martens, Gymm. Direft. 
848. 
—, mn Oberl. 366. 


Marthe 850 
N. Semin. Direkt. 


, Sul 375. 
Maston 366. 
Mathi 851. 
Mathias 800. 
Matthäi, 


Prof. 508. 
Matthies 373. 
Maue 370. 


Maurenbreder 795. 858. 


Maurer 390 
Meder 844. 
Meermann 507. 
Dieinede 824. 
Meißner 185. 


Oberl., 
Gymn. Oberl., 


Gymmn.!. 514. 
—, Prorelt. e. Realgymı. 





884 


Meifter, Gymn. Oberl., 
Prof. 857. 

—, Öymn.Elentent.2.856. 

Meldior 370. 

Melde 364. 395. 

Mendel, a. o. Prof. 795. 

— ing Lehrerin 824. 

Menge 7 

Menges * 

Menkel 799. 

Menken 856. 

Menne 269. 

Menzel 853. 

Merle 511. 

Mertens, Realgymn. 2. 
508 


—, Schull. 375. 


—, Kanzleidiener 847. 


Mertins, 8. e. höh. Bür- 


gerih. 851 


— Oberpedell at. 
Mertſching 369. 
Meſſow 818. 


Meftwerdt 366. 


' Mette 505. 


Metz 379. 

Mekroth 820. 

Meurer, Gymn. Oberl. 
366 


— Semin. 8. 820. 


Meufer 185. 
Meyer, o. Prof. (Bres- 
lau) 393. 
— 2* l. (Göttingen) 806. 
rof. e. techniſch. 
BSoqſch. 847. 

—, Gymn. Oberl. 367. 
—, Realgymn. Oberl. 
(Berlin) 377. 

—, dsgl. (Stettin) 850. 
—, BIER REINE 


—, dgl. 820. 
—, dögl. 856. 
Meyerholz 798. 
Michalowski 507. 
Michels 856. 
Miller 845. 

Milz 505. 
Mintowsti 512. 
Mittmann 431. 
Moczyneti 849. 
Möbius, Th., 0.Prof.394. 
—, R., degl. 3. 


—, Realprogymm. 2.851. 
Schull. 820. 


— — — — — —— — 


Möhr 269. 

Möller, o. Prof. 394. 
—, Gymn. Oberl. 366. 
—, * l. u. Anſt. Geiſtl. 


Mörs 371. 

Mohs 824. 

Moldehn 372. 

Moller 796. 

Moritz 848. 

Moriz 824. 

Morris 822. 

Mosbach 796. 

Mofer, Gymn. 8. 506. 

— Kandidatin 


* — 

Mühlhoff 362. 

Müllenhoff 269. 377. 

Müller, o. Prof. 394. 

—, a. o. Prof. 846. 

—, Gymn. Direkt. 365. 

—, Gymn. Oberl., Kon- 
reft. 379. 

—, Gymn. Oberl. 505. 
‚, Gymn. 2. 368. 

—, Realgymn. 2. 370. 
— Anft. Hilfsl. 


— ‚Eh. 376. 
—, ‚dsgl., Mufitdireft.512. 


— Schull. Turnl. 820. 
— Schull., Kantor 842. 





—, Schull. 842. 

—, dgl. 842. 

—, dögl. 844. 

— /teäjnifche dehrerin 436. 

—, Lehrerin 822. 

— Schula. Kandidatin 
826. 


Münſcher 514. 
Münter 392. 
Mulot 820. 
Mummenhoff 856. 
Muthreich 369. 
Mylius 370. 


N. 


Nadbyl 503. 
Nagel 324. 
Napier 394. 
Naudieth 379. 
Naunyn 175. 
Nebe 389. 
Nehls 380. 
Nehring 393. 


Nelſon 369. 

Nendell 854. 

Nette 824. 

Neudeder 373. 

Neufeldt 431. 

Neuhäufer 391. 396. 

Neumann, Maler, alad. 
2. 796. 


—, rg Anft. Hilfe. 


—, iee 822. 

Neuß 9. 

Newie 366. 

Ney 512. 

Nicolaus 822. 

Niedner 796. 

Niehues 390. 395. 

Niemann, Konſiſt. Rath 
389. 395. 


—, Gymn. 2. 820. 
er 393. 
gemeyer 505. 
Se 364. 391. 396. 
Fler 365. 
Nitzſchke 824. 
Nötel 847. 
Nohle 370. 


D. 
Oberbeck 393. 
Oberdid 390. 
Oberft 503. 
Ddel 824. 
Debler 509. 
Delters 822. 
Delöner 369. 
Dertel 849. 849. 
Detting, Vorſchull. 820. 
—, Schull. 799. 
Dermann 842. 
Dlbrih 271. 
Dld 850. 
Olshauſen 368. 
Opit 269. 
Orphy 855. 
Orth, Gymn. 2. 507. 
—, Realih. 2. 820. 
DOrtmann 842. 

364 


Oft : 

Dftendorf 389. 

Dtte 796. 

Dtto, er Oberl., Prof. 


— (Kulm, 

" Konit) 367. 849. 
—, degl. (Eisleben) 368. 
—, Semin. Direlt. 372. 





Paalzow 847. 
Paaſche 364. 
ti 845. 


Pä 

—— 851. 

Palmer 375. 

Pape 391. 

Parczyt 512. 

Parow 509. 

* 393. 508. 
Paſch 370. 

Paſche 820. 

Paſſarge 824. 

Paßlack 824. 

Paul, Semin. Direlt.514. 

=, Mittelie 2., Turnl. 


— 822. 
Pauli 515. 
—— Gymn. Oberl. 


— II, Gymn. 8. 849. 

Peiper 852. 

Benner 370. 

Pennigsdorf 820. 

Peppmüller 366. 

Verb 843. 

Bescatore 363. 

Betermann 842. 

Beters, 
Konrekt. 857 


—, 2. e. höh. Brgrih.372. 


v. Peterßen 796. 


Gymn. Oberl., 


Plähn 820. 

Plagge 843. 

Platen 380. 

Platner 514. 

Plenz 824. 

Plog 826. 

—— 394. 

Pölel 378. 

Pötſch 826. 

en 6065. 

Poleck 393. 

Polen; 269. 

Polte 389. 

Bomme 854 

Rommerening 185. 374. 

Ponfick 795. 

le 506. 

Poſt, Prof. e. zen 
Hochſch. 364. 


„Schull. 8585. 
Bohlen, — Gymn. 
en Direlt. 380. 


| Both 820. 


Potthoff 368. 


Vrauſe 506. 


Vreiſche 8352. 


Preuß 820. 

Breyer 843. 

Probft, Provinz. Schul⸗ 
rath 842. 


—, 0. Prof. 39. 


— techniſch. Lehrerin 824. 


Betri, Gymn. Direkt. 269. 


Prof. 508. 
Petruſchty 508. 
Peuckert 374. 
Pfänder 431. 
Pfenniger 508. 


| FA 269. 


Pflugmacher 381. 
Pfützner 822. 
Pfund 510. 
Pfundheller 369. 
Philipp 506. 


ı Bihnow 822. 


Pieper 370. 
Piepgras 370. 
Pietſch 394. 
Pie 849. 
Bilati 510. 
Pilger 503. 
Piezger 843. 
Pirſcher 506. 


Realgymn. Oberl., 


Queling 373. 


Profittlih 510. 
Prophet 431. 
Prüß 510. 
—2 817. 


fat 513. 
Pulch 79. 


Rn. 


Duellhorit 820. 
Duidde 857. 
vd. QDuintus-Jcilins 404. 


OQuoſſet 371. 


N. 
Rabl⸗Rückhard 845. 
Racine 824 
Radow 431. 

Radcke 824. 

Rademacher 822. 

Radke 271. 

Radomsti, Taubft. Auft. 
2. 817. 


Radomsli, Taubſt. Aufl. 
Hilfsl. 185. 374, 

Räthlin Fe 

un 


— 
Rath, 


Hochſch. 316. 347. 
—, Regier.Baurmeift. 316. 
Ratjen 855. 
Raub, Semin. Oberl., 
Prof. 798. 
—, Lehrerin 825. 
Rauprid 271. 
Rebholz 371. 
Rebling 366. 
Regel 857. * 
R —4 r 8 
Nehbanm 847. 
Rehbronn 848. 
Reich 822. 
Reihard 389. 
v. Reiche 377. 
Reichelt 514 
Reihenbad 851. 
Reichert 431. 
Reier 369. 
Reifferfcheid 393. 


Geh. Reg. 


Reimann, Gymm. Oberl. 
796 


—, Gymn. 8. 349. 
Reimer, Gynm. Elem. L. 
431. 


—, Schull. 376. 
Rein 396. 
Reinhardt 514. 
Reininghaus 185. 
Reinke 394. 
Reinting 799. 
Rei 822. 
Reißmann 510. 
Renvers 513. 
Refiel 859. 
Rettig 850. 
Reuſch 39. 
Reuſcher 269. 
Reuſchert 511. 
Reuſchler 822. 
Reuß 370. 
Reußner 270. 
Reuter 842. 
Rhein 855. 
Rheinbold 508. 
Richard 376. 
Richter, Milit. a ie 
Konfift. Rath 389 


Prof. e. techn. 


— — u — — 
* —— — — — — — — 


Röſener, Gymm. 2. (Lieg- 
nitz) 368. 
—, dogl. (Hannover) 368. 





— — 





Roſenthal 371. 


886 


— —— 


Richter, Prof., Maler 377. Rudolphi 825. 


—, Gymn. Direkt. 847. Rühle 850. 
—, Gymn. Oberl, Prof. Rühlmann 431. 
365. Ruhe 367. 

— SR L. (Stargard) Ruhl 799. 


| Rumpen 371. 
| 


u Gymn. Direkt. 
69. 


—, d8gl.(Baderborn)368. 


— , Hauptl., Chorreft.374. 

—, emer. Schull. 344. —, Gymn. Oberl. 378. 

Riden 509. 

Riedel 373. @. 

Riedler 364 Saar 856. 

Riehm 393. Sachſe 366. 

Rinne 379. Sadee 510. 

Riſch 845. Sagorski 371. 

Nitter, o. Prof. 396. Saltowsti 395. 806. 
— 156 v. Sallet 504. 


Geh. Reg. Rath 343. Gafpeter 796. 
—, DOberl. e. höh. Mäd- Sammert 818. 358. 
chenſch., rt 78. Saßmamnshaufen 271. 


—, Tumer 43 — ro 
Rodenberg 36 Ä 5 — 
Rodenbuſch, Gymnm. Oberl. — — Oberl. 370 
366 Saͤuerbrei 820. 
—, Oberl. e. böh. Mäd⸗ Sauerbrey 431. 
chenſch. 511. ‚ Sauereffig 512. 
—, Schul. 375. ‘ Sauerland 365. 
Röbber 850. Sauppe 394. 
v. Röbel 825. Saure 510. 
— — 5  Saurenbad 850. 
ra | a — 

e acht, Gymn. 8. 506. 
Rühmer 844. —, — An 
Rönnecke 375. * n- —* 
RNopell 363. —, Fe 512. 


— — — 825. 


ea, 3 

Des o F techn. 

—, Realprogymn. Oberl. i! Brof. 4 
851. en 798. 


Röske 373. —, Schull., Kantor 79. 
Röver 850. = Hauptl. 855. 
Rogge 508. Schäffer 855. 
Koh eder 371. 17 366. 
Rohler 856. andau 372. 
Roos 844. Scharf 507. 
Roſe, —— rg ?.859. | Scharlad 374. 

‚ Schul ae 852. 
Rofemann ey chauf 509. 


Sale 844. 


Roßbach 393. eel 371. 431. 
Roßmann 852. —F 431. 

Roft 366. ——— Oberl. 
Rowe 857. 

Rowinski 856. Son. 375. 


Rudolph 847. Sheibner 510. 


—— Semin. Hilfsl. 


Shui . 431. 
€ head, Symn.£ — 
Prof. 365. 
—, Realgymn. a 
Prof. 857. 
Scheller 366. 
Scyemel 436. 
Schenkheld 849. 
Schepelmann 510. 
Scheppig 389. 
Scherer 392. 
a re 510. 
Schiebel 376 
Schieffer 503. 
Schiel 857. 
Schiement 380. 
Scdiller 825. 
Schilling 857. 
Schimmelpfeng 504. 
Schimming | 822. 
Schirlitz 503. 
Schirmeiſter 856. 
Schirrmacher 857. 
Schlee 514. 
Schlemm 800. 
Schleusner 796. 
Schlink 797. 
Schloßmann 846. 
Schlottmann 388. 


Schlüter, a. o. Brof. 377. 
—, — Konrekt, Prof. 


Schmidt, o. Prof. (Bres⸗ 
lau) 393. 

— dögl. (Marburg) 396. 

—, dögl. (Marburg) 504. 

—, Gymn. Direlt. 378. 


—, Gymn. Oberl. 505. 


—, Gymn. Y. 507. 

—, Brogymm. Gefangl., 
—— 507. 

— — Direkt. 268 

Realgymn. Oberl. 

(Breslau) 508. 
—, dögl. (Stettin) 857. 
—, Relt. e. Realprogyam. 
859. 


‚ Scdula. Kandid., 
Turner 431. 

—, Semin. 8. 373. 

—, Semin. Hilfset 853. 

— —9— Blind. Anſt. v. 


—, Taubſt. Anft. L. 817. 


m— ————— — — —— —— — — — ——— —— ———— ————— — — — — — — 


887 


Schmidt, ich Anft. 
Silfet. 

—, Schul. 376, 

—, Hauptl. 376. 

—, Lehrerin 822. 

Schmieden 316. 

Schmiele 366. 


Sänitt, Shull. 512. 
—, dögl., Tandft. 2.818. 


Schmig, o. Prof. 846. 


—, Gymn. Oberl., Brof. 
378. 


—, Progmmn. 2. 507. 
—, — 825. 


Shaun tat * 


—— 269. 
S 


neider —* Ob Reg. 


—, 34 
—, a. 0. Prof. 392. 


— Muſikdirekt. Brof.859. 
Oberl 


— Realgymn. 


(Nordhauien) 370. 


—, dgl. ( Elbing) 850. 
—, dsgl. Sec) 850. 
—, Gewerbeidh. %. 797. 
—, Schull. 376. 
Schuch 850. 
Schnitker 379. 
Schnorbuſch 842. 
Schobelt 847. 
Schöber 851. 
Schön 374. 
Schönborn 362. 
Schönbrod 513. 
Schönbrum 798. 
Schöne, Geh. Ob. Re 
Rath, General-D 
reft. 361. 
—, Bibliothefar 504. 
Schönfeld 806. 
Schönke 373. 
Schönwälder 509. 
Schöttge 853. 
re Gymn. Elem. 2. 


—, Echull. 820. 
She 378. 
Schrader 379. 
Schräder 842. 


Schreiner 373. 
Schridde 854. 


Schröder, Gynm. Oberl., 
Prof. 505- 
— Oberrealih.Oberi.371. 


| Saul 
505 





Schröter, o. Prof. 398. 
—, Gymn. Oberl. 366. 
848. 


—, Semin. Direlt. 372. 
—, Semin. Hilfel. 858. 
‚ Bräp. Auft. 2. 374. 
Schubad 514. 

Schubert, GOymn. 2. 506. 
—, Stute. Kandidatin 


S — 857. 
ütze 823. 
Gymm. Direkt. 


—, Realgymn.. 2. 850. 

_, en 2. 798. 

—, Turner 431. 

Scäulg, Geh. Reg. u. Bro- 
ar Schulrath 390. 


—, Krs⸗Schulinſpelt.377. 
,D. N a Konfift. Rath 


_ ‚Sal. 
Säulge, a. . 2. 845. 
ar R. — 


Schull. 855 
Schulz, ?. d. Hole. f. 
Mufit, Brof. 847. 

—, Gymn. 2. 368. 

—, Realgymn. 2. 797. 
—, Schull. 376- 

—, rer 
— 0. Prof. 363. 

— e. höh. Brgrſch. 


—, 856. 

Säufste 508. 

Schumader, erfi. Semin. 
2. 372. 


—, Schull. 376. 
Schumann, Gymn. Bro- 
reft., Prof. 505. 

, Realgymn. v. 51. 

Shine 431. 
Schuppe 317. 392. 
Schwalm 853. 
Schwandt 822. 
Schwane 395. 841. 
Schwanert 392. 
Schwart 389. 
Schwarz, o. Prof. 394. 
—, Semin. Direkt. 374. 
—— 820. 

—— zer 374. 
Schwarztopf 825. 


Schwebel 506. 

Schwedten 316. 

Schwedendied 390. 

Schweiger 800. 

Schweikort 515. 

EC chweninger 79. 

Schwenkenbecher 369. 

Schwindt 843. 

©pdralet 79. 

Seeck 392. 

Eeeger 185. 

Seibt, Affift., Prof. 504. 

—, SITE) 
I. 


—, degl. (Frankfurt a.M.) 
851. 


Seichter 514. 
Eeidel, Reg. und Schul- 
rath 377. 
—, Schull 271. 
—, Lehrerin 825. 
v. Ceidlits 381. 
Seifert 376. 
Eeiffert 847 
Seltmann 379. 
Semiſch 388. 
van Senden 390. 
Senkowski 511. 
Sentzke 822. 
Seuffert 858. 
Seyffert 509. 
Sidel 364. 
Sieber 373. 
Siebert 799. 
Siebrecht 431. 
Siede 850. 
Sieg 506. 
Siegers 850. 
Siercks 822. 
Eilorsti 506. 
Silldorf 514. 
Eimar 806. 843. 
Simon 509. 
Simſon 362. 
Sinn 851. 
Stowronsti 820. 
Strodzti 362. 
Elaby 364. 
Snoy 510. 
Söchting 364. 
Sohnde 822. 
Sohr 515. 
Eommer, 0. Prof. 845. 
—, Arditeft 316. 
Sommerbrodt 393. 
Soreth 842. 


38 


Speer 316 


Speil 512 





| 


Spelbrind 513. 
Sperber 503. 
Sperendivoano 376. 
Spieler 268. 


Spieß; Gymn. Direkt. 390. 


—, Realgymn. v. 508. 


Spohn, Gymn. L. 432. 
—, Taubſt. Anft. 2. 185. 


Sprengel 825. 

Sprotte 849. 

Staberow 376. 

Stämmler 269. 

Stahl, o. Prof. 395. 

—, *— e. techn. Hochſch. 
5. 


Stahlihmidt 514. 

Stahn 510. 

Stammler 380. 

Stange 826. 

Stauder 270. 

Stechert 822. 

Stedler 270. 

Steffenhagen, Ober⸗Bi— 
blioth. 363. 

—, Gymn. Oberl. 366. 

Steffin 822. 


Stein, Gymn. Oberl. 366. 





— — — — — — 


‚ Gymn. 2. 368. 
—, Kirhihull. 512 
Steinbart 822. 
Steinbrind 370. 
Steinhaus 820. 
Steinte 513. 
Steinmeyer 850. 
Steinwender 848. 
Steller 826. 
Stelling 185. 374. 
Stengel, o. Prof. 395. 
—, Eymn. 8. 506 
Stern 509. 
Sternfopf 503. 
Sterzenbady 820. 
Steusloff 365. 
Steyer 371. 
Stimming 394. 
Stodhaus 820. 
Stöber 373. 
Stöhr 270. 
Stölting 857. 
Stövelen 378. 
Stöwer 368. 

Stoll 378. 
Stolte 797. 
Stolzenburg 855- 


ee, — — — — —— —— — — — — — 





Storck 390. 395. 842. 

Storz 506. 

Stralerjahn 185. 

Strasburger 396. 

Straube 513. 

Straud) j. Zedler. 

Strauchmeier 431. 

Strebitti 366. 

nn Gymn. Direft. 
I) 


—, Gymn. 2. 849. 
Stried 853. 
Strögel 848. 
Strotfötter 797. 
Strud 271. 
Stürze 822. 
Stumpf 846. 
Sturm 395. 
Stußfeit 512. 
Sudier 393. 
Sudsland 366. 
Sudow 849. 
Suppe 822. 
Supply 820. 
Szule 379. 


T. 
Täubert 376. 
Talmann 431. 
Tauſcher 826. 
Tetzuer 431. 
Zeuber 270. 
Teuſcher 431. 
Tertor 511. 
Thedien 855. 
Theill 506. 
Thevenot 370. 
Thiede 797. 820. 
Thiel 376. 
Thiele, Gymn. %. 796. 
—, Realgymn. 2. 370. 
—, Schull. 855. 
Thielo 373. 
Thiemann 372. 
Thiemer 320. 


' Thilo 389. 


Thimme 368. 820. 


Thöl 513. 


Thomas 852. 
—2 392. 
Thoren 377. 
Tietjen 798. 


Tietz 79. 


Tiffe 820. 
v. Tluck 825. 


Tobler 392. 


Tobold 503. 

Töle 376. 

Töppen 367. 

Totzke 378. 

Tourbié 825. 

Trahmann 825. 

Traut 506. 

Trautmann 396. 

Trestom 847. 

Trieglaff 825. 

Trichhmenn 852. 

Trinker 512. 

Tichadert, Prov. Schul⸗ 
rath 3 

—, 0. Prof. 362. 391. 


Tüding 843. 
u. 


Ueberihär 826. 

Ulmann 392. 

Ulrich 822. 

Ulrici, o. ee Reg. 
Rath 3 


an 8. 508. 
Umbad 853. 
Unbelannt 820. 

Unger 859. 
Ungermann 364. 
Uppentamp 364. 
v. Uſedom 822. 
Utaſch 377. 


Vaihinger 363. 393. 
Vaſel 822. 
Venzke 367. 
ir 79. 
Pielau 368. 
Bieter 844. 
Bietor 364. 
Biete 374. 
Pins 507. 
Bölder 850. 
Bölkner 855. 
——— e. u Hoqh 
—, Gymn. 8. 507. 
Bogeler 19. 
Bogt, —— Schulrath 
—, 7 Prof. 392. 

‚ Symn. Oberl. 796. 


Boigt, o. Prof. (Königs: 
berg 388. 


889 


Boigt, o. Prof. (Göttin- 
394. 


en 
— Öpımn. Oberl. 366. 

Boi tritter 431. 

Balkan 393. 

Bolfmann, o. Brof, Rue 
Med. Rath 36 

—, Realgymn. 2. 508, 

Bollmöller 39. 

Bolquardien 394. 

Bof, Gymn. 2. 796. 

—, Gymn. Elem. 2. 431. 

—, Schula. Kandidatin 
826. 


W. 


Wackermann 849. 

Wäber 510. 

Wächtler 825. 

Wagemann 858. 

Wagenmann 389. 

Wagner, o. Prof. 394. 

—, Gymn. 2. 367. 

— , Realgymn. Oberl., 
Prof. 369. 

—, Semin. &. 373. 

Wahl 808. 

Walb 504. 

Waldbad 270. 

Waldbrül 797. 

MWaldeyer 362. 

Wallenfeld 509. 

Walter, o. Prof. 391. 

— ‚Realgymn.Oberl.797. 

Walther 269. 

Wangerin 393. 

Wanke 513. 

Wapenhenſch 849. 

Weber, o. Prof., Geh. 
Med. Rath 363. 

—, Prof. e. techn. Hochſch. 
dann o. Univ. Brof. 

846. 

—, Gymn. 8. 506. 

MWeczeret 854. 

Weczkowski 856. 

Wedekind 507. 

Wedewer 507. 

Wedig, Taubft. 2. 186. 

—, degli. 818. 853. 

—, dsgl. 818. 

Weeren 364. 

Wegener, Gymn. Oberl. 
367. 


—, Gymn. %. 800. 
—, Oberrealſch. 2. 858. 


ı Wehlig 431. 
| apa 268. 


Weidenbah 858. 
Weiffenbad 509. 
Weigand, Realgymn. 
Oberl., Prof. 800. 
— Lehrerin 825. 
Weiland 851. 
Weingärtner 366. - 
Weingarten, o. Prof. 389. 


— Bro e. techn. Hochſch 


23 390. 393. 

Weinknecht 513. 

Weiſe 270. 

Weiß 852. 

Weitling 376. 

Weitzel 365. 

Weizſäcker 269. 392. 

Welbien 316. 

Welz 375. 

Welzel 849. 

Wenig 431. 

Wensfy 514. 

Wernete 509. 

Werner 844. 

Wernide 514. 

Werra 506. 

Werſche 822. 

Werth 363. 

Werther 848. 

MWestamp 368 

Wefterburg 377. 

Beftphal, Schul. 431. 
‚ Zurnlehrerin 825. 

MWeftrid 506. 

Wetzel, Realgymn. 
Schreibl. 379. 

—, Semin. L. 380. 

zn 509. 

Weyl 822. 

Weyland 377. 

Weymann 852. 

Wichert 391. 

Wicztowsti 377. 

Wiedaih 389. 

Wiede 513. 

Wieduwilt 186. 

Wiegers 820. 

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—, — L. 857. 
Wienhöfer 856. 
Wienke 849, 
Wiermann 855. 
Wiesner 512. 


Wigand 395. 

Wigdor 825. 

v. Wilamowig + Möllen- 
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Willdenow 362. 502. 
Wilmanns 390. 396. 
Wiltberger 373. 

Windel 848. 

BWinider 849. 

Winkler 822. 

Winter 507. 
Wistemann 366. 
Wisniewski 856. 
Wiſſemann 368. 

Witihel 370. 

Witte, a. o. Prof. 396. 


—, en Dberl., Brof. 


— Sa. 377. 
—, degl. 821. 
is E- 343. 
Wittkowski 855. 
Witusfi 365. 
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Wohlbrück 822. 


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Wolf, Schull. 821. 
—, Lehrerin 822. 
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316. 


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—, Dozent e techniſch. 
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Wollenberg 505. 
Wolperding 379. 
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Worft 843. 
Wortmann 368. 
Wothe 376. 
Wronfa 515. 
Wiftefeld 269. 
Wulkow 376. 
Wulſch 508. 


abel >05. 

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edler gen. Strauch 825. 


Druck von J. F. Starcke in Berlin. 






eidler 370. 

eller 392. 

epte 853. 

iebarth 823. 

ielinsti, Gymn. Oberl. 
796. 


—, Gymm. 2. 849. 


iemann 8379. 
iefemann 825. 
imbal 372. 


itelmann 364. 
öpprig 391. 
itlzer 503. 

im 186. 511. 
upiga 39. 
mebonien 368. 
wenger 377. 
wirnmann 508. 


Statiftifche Mittheilungen 


über 


das höhere Unterrichtsweſen 


ım 


Königreih Preußen. 


Veröffentlicht als Beilage zum Gentralblatt der gejammten 
Unterrichtsverwaltung. 


— — —— 


1. Heft. 1884. 


Berlin 1884. 


Verlag von Wilhelm Her. 
(Beflerihe Buchhandlung.) 


Behrenitraße 17. 


Vorwort. 


Die bisher im Gentralblatt der geſammten Unterrichtsverwaltung 
gegebenen ftatiftiichen Mittheilungen über das höhere Unterrichtsweſen 
werden von jet ab in bejonderen Heften als Beilage zum Gentralblatt 
veröffentlicht werden, und zwar wird beabfichtigt, jährlich ein der: 
artiges Heft auszugeben, welches jedesmal den Zeitraum von Dftern 
zu Dftern umfaßt. 

Das diesjährige Heft, welches zunädft beftimmt iſt, die Kon: 
tinuität der Publikationen berzuftellen, nimmt die ftatiftiihen Mit- 
theilungen da auf, wo fie im Gentralblatt (v. 3. 1881) abgebroden 
find, und führt fie bis Oſtern d. 3. fort. Abänderungen in der An: 
ordnung, bezw. Erweiterungen des Inhalts bleiben für das nächſte 
Jahresheft vorbehalten. 


I. Univerfitäfen. 


A. Ueberfiht über die Zahl der Lehrer an den Univerfitäten ꝛc. vom Winter: 
femefter 1881/82 bis zum Winterfemefter 1883/84. 

B. Ueberſicht über die Zahl der Studierenden an den Univerfitäten 2c. vom 
Winterfemefter 1881/82 bis zum Winterfemefter 1883/84. 

C. Zahl der Promotionen an den Univerfitäten ꝛc. von Michaelis 1880 bis 
ebendahin 1883. 


09 


2 


I. A. Meberficht über die Zahl der Lehrer an den Univerfitäten, 
vom Winterfemefter 1881/82 an 


(Fortſetzung vom Gentralblatt 






































Evangelifd.theologiihe) Katholiſch⸗theol. Juriſtiſche 
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Breslau W. 188182] 6 | 1 1 i 5 — 1 —— 3 2 
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S. 1864 6 1 1 1 8 — | 2 8 — 2 2 
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Gottingen W. 185182] 5 3 — 1—21— In 3 3 
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S. 1882 7 1 2 1 — _ — 61 — 1 2 
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S. 1883 7 — 2 | 1 _ _ — & _ 1 1 
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1) Darunter 3 leſende Mitglieder ber Alademie ber Wiljenfhaften. 
2) Darunter 2 lefende Mitglieber der Akademie ber Wiſſenſchaften. 
% Darunter 1 leſendes Mitglieb ber Akademie ber Wiſſenſchaften. 
4) Darunter 2 mit Haltung von Borlefungen beauftragt. 


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I. B. Weberficht über die Zahl der Studierenden 





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Greifswald 


Halle 


Kiel 


Königsberg 


Marburg 


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1885 


1883/84 


1881/82 
1882 
1592/83 
1883 
1855/84 
1881/82 
1582 
1882/83 
1883 
1583/54 


1831/82 
1582 
1552/83 
1383 
1883/84 


1331 82 
1882 
1882/83 
1853 


1853/84 


1531/82 
1582 
185283 
1883 
1583/84 
1881/82 
1882 
1882/53 
1883 
1883/84 
1881/82 
1882 
1882,83 
1333 
1883/34 
1581/82 
1882 
1332/83 
18833 
1883/84 
1831/82 
1882 
1882/83 
1883 
1583/84 
1881/32 
1832 
1882,83 
1883 
1833/84 


Evangeliſch⸗theol. 
Fakulltat 


Preußen 





Nicht 
preußen 


In 


vl | 


17 








auf den Univerhtäten, 
Winterfemeller 18812 
I. Summarifdie 
(Fortſetzung vom Gentralblatt 


Katholiſch theol. 


Fakultũt 








Zu 
ſammen 


374 
385 
448 
454 


530 


öd 
a 
34 
109 
39 
113 
108 
106 
127 


135 


167 


‘Preußen 


Nicht 
vreußen 





Zu⸗ 


ſammen 











— — 
a 
4| 1| 8 
60 | 1 | 61 
56 — 
BI —- | % 
77 2 | T 
1008| — | 108 
129 — 129 
118 — | 118 
137 — 147 
144 — 4144 
— — — 
— — 
BER re 
l 

u il 
EEE urn 
-I- | - 
Br Da 
— | — — 

| 
= le 
75 | 10 85 
109 7 116 
101 | 7 108 
119 ı 7 126 
106 6 112 
11 — 11 
15 — 15 
3 -- 13 
15 — 15 
7| — 7 









Preußen 


104 








preußen 


mi 
Vi an 


— 


oe CD 


— 
1 


Zuriſtiſche 
Fatultãt 



















ſammen 





7 


der Akademie zu Münfter und dem Lycenm zu Sraunsberg vom 
bis zum Winterfemefter 1883/4. 


Ita 


11111 


Aeberſicht. 
pro 1881. ©. 618,) 
Mediziniſche 
Fakultät 

E | 8 E 
[+7 2 — * 

= | 88 |&: 
3 a & 
540 | 100 | 66 
558 9% | 653 
639 | 135 | 774 
64 | 119 73 
243 | 165 | 898 
140 12 | 182 
174 12 | 186 
168 14 | 182 
214 20 | 234 
202 9 | 21 
310 6 ! 316 
346 6 | 352 
337 1 | 348 
388 9 | 397 
382 8 | 30 
126 35 161 
121 32 | 153 
134 3 | 167 
155 29 | 184 
142 39 | 181 
288 20 | 308 
323 21 | 34 
324 a1 | 345 
353 24 \ 37 
356 23 | 379 
166 5 | 19 
173 20 | 19 
193 26 | 219 
201 31 | 232 
237 29 | 266 
89 17 | 106 
104 22 | 1286 
100 22 | 122 
128 32 | 160 
107 19 | 1286 
157 17 | 174 
187 18 | 205 
193 21 | 214 
217 25 242 
224 23 | 47 
130 34 164 
146 30 | 17 
140 31 | a 
154 35 | 189 
142 36 | 178 





Philoſophiſche 
Fatultät 

& SE | ö & 
E SE | EB 
& | PFE| 8 
1586 380 1966 
1477 322 1799 
1623 419 2042 
1477 362 1829 
1536 410 1946 
315 48 363 
358 61 419 
325 49 374 
389 63 452 
350 60 410 
568 21 589 
596 20 616 
598 18 616 
596 25 621 
656 23 | 679 
433 120 653 
435 130 565 
396 131 527 
401 118 619 
411 118 629 
156 20 176 
137 16 153 
140 10 150 
152 18 170 
138 17 155 
532 140 12 
516 136 652 
491 139 630 
467 129 | 596 
470 160 630 
104 21 125 
112 30 142 
104 27 131 
109 30 139 
113 23 | 136 
386 10 396 
371 9 380 
350 11 361 
373 10 383 
357 7 364 
265 45 310 
321 63 384 
305 66 371 
338 69 407 
302 bi 363 
185 65 190 
202 8 210 
188 8 196 
189 13 202 
156 12 168 
8 — 8 
7 7 
5 — 5 
6 — 6 
3 — 3 


Geſammtzahl ber imma= 
trifulirten Studierenden 


1056 
92 


1410 
1498 
1461 
1620 
1440 


826 
837 
822 
870 
833 


605 
613 
623 
687 
673 
1129 
1170 
1190 
1184 
1280 


273 
293 


1064 


725 


1351 
1377 
1416 
1414 
1544 


321 


| uche ber 

ungen 
berechtigt 

Mithin nehmen 


Außerdem ſind 
Vorle 


zum B 


im Ganzen an 
den Vor⸗ 
leſungen Theil 


8 


Erläuterungen. 


i 1. Ad- und Zugang der Studierenden 





10 


11 


vom Winter-Semefter 1881/82 bis zu 


Berlin 


Bredlau 


Göttingen 


Greifswald 


Halle 


Königäberg 


Marburg 


Münfter 


Braunöberg 


Anmerkung. 


(Kortiegung vom Gentralblatt pro 1881, ©. 620). 


| Ammatrikus | 


Jahr | 


1881 
1882 
1883 


1881 
1882 
1883 


1881 
1882 
1883 


1881 
1882 
1883 
1381 
1882 
1883 


Am Sommerfemeiter waren: 


tirte 


4062 


1083 (13) 
1065 (u) 
1176 (11) 
1380 


1532 
1559 


1009 (7) 
1096 („,) 
1119 64) 
646 (u) 
661 (2) 
742 6) 


1307 (u) 
1382 6) 
1427 (0) 


345 (1) 
383 6) 
460 6) 


854 
879 (16) 
0 (6) 
703 
768 
849 
301 
326 
328 
21 


22 
21 


(a) 
(1) 





| gangen 






Jahr 






Winter-Semeſter. 


1086 
1137 
1220 


489 
407 
423 
254 
361 
365 
268 
309 
338 


180 
217 
241 


369 
413 


131 
155 
172 
178 
211 
205 


251 
240 
277 
97 
98 
100 


6 
7 
3 


1881/82 | 
1882/83 
1883/94 
1881/82 
1882/83 
1883/84 


1881/82 
1882/83 
1883/84 
1881/82 
1882/33 
1883/84 


1881/82 
1882/83 
1883/84 
1881/82 
1882/83 
1883/84 
1881/82 | 
1882/83 
1883/84 
1881/82 
1882/63 
1833/84 


1881/82 
1882/83 
1883/84 
1881/82 
1882/83 
1883,84 
1881/82 
1882/83 
1883/84 


Am BWinterjemeiter: 


Beitand 
vom 
Sommerjem. 


2623 
2763 
2842 


594 
668 
753 


1126 
1171 
1194 


741 
787 
781 


466 
444 
601 
938 
99 
1023 
214 
228 
278 


676 


15 
18 







| 
| Zugang 


1798 
1915 
1793 


281 
315 
284 


318 
324 


330 
276 
233 


188 
218 
224 


413 
447 
521 


107 
126 
92 
160 
188 
164 
194 
228 
148 
71 
76 
b2 
4 

3 

2 


Die Zahlen in Parenthefe bezeichnen bie nachträglich Immatrikulirten. 





m Winter-Semeiter 1883/84. 


— 


Geſammtzahl 
der immatri⸗ 
kulirten 
Stubierenben 





4421 
4678 
4635 

875 

973 
1037 
1444 
14% 
1479 


1071 
1063 
1064 


RE 


1416 
1544 


321 
354 
370 
836 


646 
756 
720 


275 


230 


19 
18 


9 


Die Zahl der in den philoſophiſchen Fakultäten als immatrikufirf auf- 
geführten Preußen. 


















































8. b. a, b. c 
Preußen | Preußen 
Preußen ohne Preußen ohne 
Univerfität ıc. | . Zeugnig | Zu— Universität ı. |. Zengnig | I 
mit dem |yer Reife ' mit Demtiper Meite f 
au ia Ina 5 5; Mam- zu nah $ 3] jam⸗ 
Zeugniß ber Bor: Zeugniß der Bor: 
ber Reifel ſchriften men der Reife | jhriften | Men 
vom 1/10, vom 1/10, 
| 1879 ! 1879 
\ 
11Berlin W. 1881/2] 1362 | 224 | 1586 1 Titel MW. 188172 39 15 104 
S. 1882 1268 209 1477 &. 1832 96 16 112 
W. 188273l 1378 | 245 | 1623 W. 188373 95 9 104 
S. 1833 1220 248 | 1477 ©. 1833 | 99 10 109 
@w. 1883/4| 1272 | 264 | 1536 @. 188374 106 8 | 113 
MBonn W. 18812] 270 45 315 | Slflönigäberg ®. 359 27 336 
©. 1832 310 48 358 ©. 1882 | 347 24 | 371 
W. 188273] 259 6 3 W. 188273] 322 28 350 
S. 1883 315 74 389 1883 | 345 238 | 373 
W. 1883/44 281 | 36 W. 1883/4 322 35 357 
‘ ’ ; 
3 Bredlan Wisst] Oo | 8 568109Marburg 18312) 209 56 | 265 
S. 1382 41 | 105 | 596 S. 1882 | 269 b2 321 
W. 1882/73] 474 124 598 W. 188273] 257 48 306 
S. 1883 40 100 596 S. 1883 ' 287 5 338 
8, 1883/44] 434 122 | 956 W. 1333/4) 254 48 302 
al@öättingen W. 188172] 369 | 64 433 Ho [Mänfter ®. 188172! 133 2 185 
S. 1882 389 | 46 435 S. 1882 | 198 1 202 
mi 35 | 4 396 W. 18823) 185 3 188 
S. 1833 359 | 42 401 S. 1883 i 181 5 189 
W. 188374] 364 47 411 W. 1883/74 146 10 156 
| 
51Greiſswald W. 18812] 142 | 14 156 111PBraunsberg ®.183172 — — 8 
S. 1882 126 11 | 137 e.1832 | — _ 7 
W. 158233] 122 18 130 W. 18823 — — 5 
S. 1883 136 16 152 S. 1883 — — 6 
mw. 18334] 126 | 12 138 W. 18824 — — 3 
6PHalle W. 186121 379 153 539 
S. 1882 371 145 516 
W. 188213 3509 132 491 
S. 1883 338 129 467 
W. 1883;4 340 130 470 





8. An Berlin hören außer ben immatrifulirten 


Studierenden bie Univerfitätdvorlefungen: 
a. Nicht immatrikulationsfähige Preußen und Nichtpreußen, welche vom 
Reftor zum Hören von Borlefungen zugelafien worben find . . 1 155 
b. Stubierenbe der milttärärztliden Bildungsanitalten . . . » 213 


und find zum Hören von Borlejungen auperhem berehtigt 
a. Stubierenbe der techniſchen Hodjdule . - — er een 920 | 635 | 620 | 575 | 596 
b. Stubierende der Berg: Afabemie . . 92 | 63 | 108 | 85 | 120 

c. Eleven des landwirthſchaftlichen Smftituts, welche im Befipe bes 
Berechtigungsſcheines zum einjährigen — * ... 16b71 38| 72 50 118 
d. Studierende der Akademie ber Künſte 60 | 43 | 82 541116 


4, Unter den Jmmatrifulirten der philoſophiſchen Fakultät 
zu Bonn befinden fich 





93 1204 | 102 | 154 
227 |229 | 230 | 228 





VPreußßennn. 1717160 681 7 
—* —*8 — ——— F en. 11 | 16 9 10 | 10 
er i 88 | 69 | 78 | 87 


welche ber Tandiwiribfehaftlicien Afademie zu 4 o p p eisdo rf 
angehören. 


10 


I. B. IE. Yeberfiht nach der 
a. von Michaelis 1881 
(Fortiegung vom Gentral: 


I 


Fatul tãt 








W. IRR1R2 
W. 1882/83 




















1. aus Preußen . tal WI L 
darunter immatrif. in dem bezeichn Erm. — 1=-,.—1569 i 
2. aus ben übrigen beutfhen Staaten. . — — — I 1% 
(1-++2) aus dem deutihen Reich überhaupt — — | u 44 1022 
3. aus den übrigen europäiſchen Staaten. — '1-,—_ 34 
darunter a) Deuiſch⸗Oeſterreichet . . — — — 1 
b) Ewige . - ..%% - — — 7 
4. aus aufereuropäiihen Yändern . — — — 13 
daruntet aus a) Afın . - - » — — — 1 
b) Afrita —- — — 1 — 
c) Amerika — — — 12 
d) Auftralien . - — -|- 
24344) Nidt:Preußen . - - 1-13 
1. aus Preußen 41 60 56] 229) 
barunter ımmatrif. in dem bezeichn Sem. 5 30 Tr) 
2. aus den übrigen beutihen Cıaaten . i I 1 — 15, 
(1+2) aus dem deutihen Reich überhaupt | 61 244 
3. aus ben übrigen europätihen Staaten. — — | — 7 
darunter a) Deuih-Deiterreiher. . .1- ı—I—|i|-ıiı—-I-— 
b) Edmeiier -. » . ». 1 —-!1-1-,—- | 1; 
4. aus aufßerenropäiihen Yändern . - . » 1 —-!'-I—-ı—- -|— | — 
darunter ud a) Allen - . » 2-1 — -I-.—- —-I- | = 
b) Ainfa. 2. 2 22.1 —- —-1I—: — — 1—ÿ 
ec) Amerika j 1—- —-I—-ı — —-i- — 
d) Auitrdlien . ». .». :1J— — —52—1—5 — — 1— 
(24344) Ridi:Prußen . . .. .»- 88 5 1 i—I 2 
3. Breslau. 
1. aus Preußen . 41111 106 101 198) 129 118] 313 
darunter immatrif. in dem bezeichn. © Sem. 16 18 23) 19) 31, 12 2 
2. aus ben übrigen beutihen Staaten. . . 2! 2 1—|—-|ı— 2 
(1-+2) aus dem beutichen Reid überhaupt | 113; 108 106] 108) 129: 118] 315 
3. aus den übrigen europäiihen Staaten. — — -—iI—- — — 3 
darunter a) Deutfh:Deiterreicher . - —'-I1I-|— | — 2 
b) Schweizer — — — 1 — — — 1— 
4. aus aufereuropäiihen Ländern —— le 
darunter aus a) Aſien. -|-|-1-|-1-1] - 
b) Alrifa . -|- -I-!-|-I- 
c) Amerifa — — —»—1 — — — 1— 
d) Aujtralien ..:1-|1—)|-1- -i-I1-| 
(4344) Rih-Breußen - - - - I ad dA d- 175 
4. Göttingen. 
1. aus Preußen . . 126 133 39 — — | — [141 
darunter immatrif. in dem bezeichn. Sem. — — | — J 56 
2, aus ben übrigen deutigen Staaten. . . — — — 7 
(1-+2) aus dem deutſchen Reid überhaupt —- | — | — 1178 
3. aus ben übrigen europäifchen Staaten . — — —2110 
darunter a) Deutſch⸗Oeſterteicher .. — — — 1 
b) Säweiet . . ». . — — — 4 
4. aus außereuropäiſchen Ländern.. — — — 2 
darunter aus a) Afen . ». x... - | —- — I — 
b) Aria. ». 2 2... - — i- I — 
e) Ameila . » 2... — — — 2 
(23) Nicht⸗ Preußen... — — — 1 4 








11 


Heimath der Immatriknlirten 
bis Oſtern 1883. 
blatt pro 1880, S. 530). 


Philofophiihe Falultät 








Gelammtzahl 


ber 









































— a or und | gameralien und | Pharmazie und — immatrifulirten 
——— 58 Landwirthſchaft | Zahnheilkunde = Studierenden 
Geſchichte wiſſenſchaften bihaf Zahnh 

el 8 a2le|_/ele|_|a|[e|_|i2|e|.|a 
ee — 3 ar = * F = a IJ - 2 — au 5 
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2. Bonn. 
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Helmath der Immatritulirten 


W. 1881/82 








darunter a) Deutjh-Deiterreiher. . . 
4. aus außereuropäifhen Ländern 
darunter aus a) Afien . 
b) Afrika . 
c) Amerifa . . 
d) Auftralien . 


theologifche 
Fakultät 





W. 1881/82 


5. Greiföwalb. 

1. aus Preußen . 92. 1001 108] — 
darunter immatrif, in dem bezeichn Sem. 465 331 49 — 

2. aus ben übrigen beutfhen Staaten. . . b 3 1— 
(1+-2) aus bem deutfhen Reich überhaupt | 97 103 110] — 

3. aus ben übrigen europäif Staaten. . ı 1 1 — 
barunter a) Deutſch⸗Oeſterreicher. — — — I- 

b) Schweize..... .:1- | —I— I — 

4. aus außereuropäiihen Ländern . . . .I — ii 1 — 
darunter aus 5) Alien . ...- —i-'—-I— 

b) Aftrita . — — —21— 

c) Amerifa . » . . — 1 1 — 

d) Auftrafien . . - — —  '—!1— 

(23 Nicht⸗ Preußen 65 4— 

6. Halle. 

1. aus Preußen .1319 344 392] — 
darunter immatrif. in dem bezeichn, Sem. es 94 11 — 

2. aus ben übrigen deutjchen Staaten . . 29 341 — 
(1-42) aus dem beutichen Reich überhaupt | 349) 373 431] — 

3. aus den übrigen europätfhen Staaten . 201 15) 16] — 
darunter a) Deutfch:Defterreiher . . — — | —iI— 
Schweizer . ; ' 1 13— 

4. aus aufereuropätihen Ländern — | 1—1— 
darunter aus a) Afien . —241— 

b) Afrika . ee = 

c) Amerifa — 1-1- 

d) Auftralien . » ». -I— | —I1— I— 

(24344) Niht:Preußen . . » . .] 50 5 5 — 

7. Kiel. 

1. aus Preußen . 44 67) 681 — 
darunter Immatrit. in dem bezeichn. Sem. d 28 16 — 

2. aus ben übrigen beutjhen Staaten. . . 4 6 — 
(1-42) aus dem deutſchen Reich überhaupt | 48; 66 64 — 

3. aus den übrigen europätf Staaten . — | - |—I - 
darunter a) Deutſch⸗Oe ——— — ——1— 

b) Schweiger . . - — — I — 

4. aus außereuropälfhen Ländern — — 1 — 
darunter aus a) Afien . — — | —I— 

b) Afrika . — — 1 — 

c) Amerifa . -|- | - = 

d) Auftralien — — —4— 

(243 Nicht⸗ Preußen 49 71— 
8. önigsberg. 

1. aus Preußen . . 1011 126) 136 — 
darunter immatrif. in dem bezeichn. Sem. | 271 36 — 

2. aus ben übrigen beutjhen Staaten. . .P— | — — I — 
(1-+2) aus dem beutfchen Reich überhaupt | 101| 126 136] — 

3. aus ben übrigen europäifhen Staaten. — | — 


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Zahn heilkunde Zuſammen 





W. 1882/83 
W. 1881/82 


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. aus aufereuropätichen Ländern 


14 


Evangeliſch⸗Katholiſch⸗ 
theologifche | theologiſche 
Fakultät Fakultät 


Suriftiihe | Mediziniiche 
Fakultät Fakultät 


Heimath der Immatrikulirten 


W. 1881/82 





9. Marburg. 


. aus Preußen . . er 2 89| 96 
darunter immatrif. in dem bezeichn. Sem. | 30 
. aus ben übrigen deutſchen Staaten. . . 4 12) 16 
(1-+2) aus dem deutjchen Reid) überhaupt | 77] 101) 112 
. aus ben übrigen europäiihen Staaten, . 2 1 
darunter &) Deutjh-Deiterreiher.. . 
b) Schweizer .. 


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darunter aus a) Alien . 
b) Afrifa . 
c) Amerika 
d) Aujtralien 

(24344) Nigt: Preußen 





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. aus Preußen . . 
darunter immatrif. in dem bezeichn. Sem. 
. aus den übrigen beutfhen Staaten. . . 
(1-+2) aus dem deutjchen Reich überhaupt 
. aus ben übrigen europäifchen Staaten . 
barunter a) Deutſch⸗ — 
b) Schweizer .. 
aus aufereurooäijchen Ländern 
darunter aus a) Alien -. » 2». 
b) Aria. . 2... 
c) Amerila . . 
d) Auftralien . 
(24344) Nicht: Preußen 


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. aus Preußen —F 
darunter immatrit. in dem bezeichn. Sem. 
aus ben übrigen deutſchen Staaten. . . 
(1-42) aus dem deutſchen Rei überhaupt 
. aus ben übrigen europäiſchen Staaten. 
darunter a) Deutih:Defterreicher . 
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. aus außereuropäijhen Ländern . . » 
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b) Aftia . -. 2 2.2. 
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d) Auftralien e 
(243-4) Nigt: Preußen 


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Philoſophie, 
Philologie und 
Geſchichte 


W. 1831/82 





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W. 1882/83 


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Mathematik und | gumeralien und 


W. 1882/83 | 








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©. 1882 
W. 1832/83 
®. 1881/82 
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W. 1881/82 





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16 


B. II. Ueberficht nad) der 
b. von Dftern 1883 









Evangeliſch⸗ Katholifd- 
theologiſche 
Fakultät 






Iuriftiihe | Mebiziniiche 







Heimath der Immatrilulirten 





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W. 1883/84 











1. Berlin. 
1. aus Preußen . E 34 | IB — | — 835 | 1020 | 654 | 743 
darunter immatrif. in dem bezeichn. Sem. 100 | 1641 — _ 163 | 4725 166.| 250 
2. aus ben —*— deutſchen Staaten. .. 40 401 — — 129 | 180 62 80 
(1+2) aus deutſchen Reich überhaupt 434 | IB I — — 964 12001 706 | 823 
3. aus ben übrigen europätihen Staaten. . 18 21 — — 36 62 39 43 
darunter a) Deutfch:Defterreiher. . 1 — — — 3 3 1 1 
Säweler - « : . b 121 — — 9 17 2 2 
4. aus aufereuropäifchen Ländern . . » . 7 7I — — 1 9 28 32 
barunter aus a) Alien . » 2... 1 11 — — — — 7 7 
b Afrika * D . — — — — — > 2 3 
ce) Ameria . » 2... 6 61 — — 1 9 19 22 
d) Auftraliin . » . » — — — — — — — | — 
(2+344) Nicht⸗Preußen... 65 721 — — 166 | 2411 119 |) 156 
2. Bonn. 
1. aus Preußen . . 101 80 | 75 77 277 | 233 | 214 | 202 
darunter immatrif. in dem bezeichn. Sem. 47 24 | 33 | 18 163 76 78 36 
2, aus ben —— deutſchen Staaten. . 4 21 — 1 14 8 11 6 
(1-+2) aus dem deutſchen Reich überhaupt 105 821 75 78 291 2411 25 | 208 
3. aus ben übrigen europäifhen Staaten . 3 41 — — 3 6 5 1 
barumnter 3 Deutſch⸗ ER: — — — — — 2 — — 
b) Schweiger . . . 1 21 — — — — — — 
4. aus aufereuropäifchen Ländern . 1 31 — 1 1 1 4 2 
darunter aus a) Aflen . - . — 1 — 1 — — — — 
b) Afrila. . _ I — — — — — — 
o) Amerila . . 1 21 — — 1 1 4 2 
d) Auftralien . . » .» — — 1 — — — — — — 
(243) Nichi⸗Preuhen.. 8 91 — 2 18 15 20 9 
3. Bredlau. 
1. aus Preußen . . 125 | 1325 137 | 1441 274 | 226 | 388 | 382 
darunter immatrif. in dem bezeichn Sem. 39 30 37 14 64 56 100 76 
2. aus ben übrigen beutjchen Staaten. . . 2 3 — — 2 4 4 3 
(1-+2) aus dem deutſchen Reid) überhaupt 127 | 135 | 137 | 144 | 276 | 230 | 392 | 385 
3. aus ben übrigen europäifhen Staaten . — — — — 1 1 4 4 
barunter a 3 Deutſch⸗ —— — — — — 1 1 2 2 
Schweizer D . * — — — — — —— — —— 
4. aus außereuropäiſchen Ländern . . — _ _ — — — 1 1 
barunter aus 2) Allen . x... — — — — — — — — 
b) Afrika. — — — — — — 1 1 
c) Amerifa . . _ — — — — = — 
d) Auftralien . — — — — — — — — 
(243M) Nichi⸗Preuhen .. 2) 31 —| — 3| 6 9 8 
4. Göttingen. 
1. aus Preußen . 156 | 183 | — — 158 1421 155 | 142 
darunter immatrif. in dem bezeichn. Sem. b4 321 — _ 60 51 42 30 
2. aus dem übrigen deutſchen Staaten . A 33 291 — — 40 29 24 30 
(1-+-2) aus dem beutjchen Reich überhaupt 189 | 1971 — — 198 | 1711 179 172 
3. aus den übrigen europäiſchen Staaten . 7 81 — — 4 6 1 1 
barunter a zur nn — —1 — _ — * — — 
Schweizer - » .. 1 —1 — — 1 2 — — 
4. aus außereuropäiſchen Ländetn 1 — — — 2 3 4 8 
darunter aus a) Aſien . . . .. — — 1 — — — — — — 
Bio. er — — — — — — — — 
ce) Amerifk... 1 — — — 2 3 4 8 
d) Auftralien . » » » — — — — — — — — 
(23) Nicht⸗ Preußen — 4 371 — — 46 37 29 39 


Heimath der Immatriknlirten. 
bi3 Oftern 1884, 





Philofophifhe Fakultät 


































Philoſophie, | Mathematik und | gameralien und | Pharmazie und immatritulirten 

Philologie und Natur⸗ — Stuhi 
Geſchichte wiſſen ſchaften Landwirthſchaft | Zahnheilkunde Stubirenden 
wi =: 38 z 
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2183812888 2 | 
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1. Berlim. 
733 | 761 | 603 | 637 20 18 1 121 | 130 | 1477 | 1636 | 3360 | 3757 
147 | 192 | 116 | 164 3 9 30 ss | 25 | 413 | 724 | 1299 
115 | 115 74 84 6 6 13 3 | 208 | 224 | 429 | 524 
843 | 866 | 67 | 72 26 24 | 134 | 149 | 1685 | 1760 | 3789 | 4281 
69 82 40 | 8 9 7 2 2 | 10 | 12 | 213 | 262 
5 | 7 5 | 5 _ 2 Be —— 10 14 15 18 
10 wi 5 10 1 — = — 16 21 2 | 32 
14 31 5 i 1 2 — — 24 44 6d 82 
i | * * | 1 1 = — — 2 | 1 10 | g 
si ıl »j| »2|I - I -! ZI 2! s1| 8 | 80 
198 | 228 | 123 | us #s| »| »% | 21 | 3% | so | 702 | 878 
2. Bonn. 
177: 155 | 12 82 68 7 322 1 36 | 389 | 350 1 1066 | 92 
74 30 36 10 28 31 17 | 1, 15 82 | 476 | 236 
2 | 2 2 2 4 8 2 2 33 33 62 50 
202 | 176 | 114 84 72 85 34 38 | 422 | 383 | ınıs | 992 
10 | 7 7 13 5 2 _ 1 22 23 33 34 
2 1 —— 1 2 1 — = 4 3 4 5 
2 3 u | _ = = — = 2 3 3 5 
5 3 2 1 1 — a — 8 4 14 11 
= —— | = 1 — — * 1 * 1 2 
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1 = = | — — —— = = 1 = 1 — 
40 31 11 16 10 10 2 3 63 60 | 109 95 
3. Breslau. 
359 | 310 1 14 | 18 34 4 62 ! 62 | 596 | 556 1 16520 | 1440 
63 51 26 15 5 17 2 18 | 115 | 101 | 360 | 27 
7 6 1 1 1 2 2 = 11 7 19 7 
366 | 316 | 142 | 144 35 41 64 62 | 807 | 563 | 1539 | 1467 
9 11 * 2 2 u _ 11 13 16 18 
2 _ _ 1 1 = = 3 | 3 6 6 
3 u A) 3 4 4 
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3 2 = 1 u a — = 5 3 3 | 3 
19 | 19 1 2 3 2 2! -1» | 3l | » 
4. Göttingen. 

202 | 204 | 165 | 168 12 14 22 | 25 | 401 | All | 870 | 833 
47 50 42 41 3 9 7 10 9 | 103 255 | 216 
37 33 47 40 3 1 2 3 8Y 7 | 186 | 166 
2393| 37 | 212 | 208 15 15 24 23 I 490 | 488 | 1056 | 998 
T-| 1 4 7 3 4 - = 14 22 26 36 
ei ——— — _ = = F u ei == = = 
2 2 > — = — = _ 2 2 4 ä 
11 4 11 15 a = eg 15 19 2 36 
4 | il u | 7-4 REM Kanu — — — 
| 48 62 62 6 6 2 3 | 118 | as | 34 | 331 






5. 


aus Preufken 


darunter inmatrif. in dem bezeichn. . Sem. 


. aus ben übrigen beutijhen Staaten 


(1-+2) aus dem deutſchen Reid überhaupt 


. aus ben übrigen europälfhen Staaten. . 


darunter a) Deutih-Deiterreicher . 
b) Schweizer i 


. aus aufereuropäiichen Ländern i 


darunter aus a) Alien . . 2 2 2. 
b) Aria. . 2 2.2. 
c) Amerifa 
d) Auftralien 

(24344) Nicht⸗Preußen . 


. aus Preußen . 


barunter immatrif, in dem bezei n. Sem. 


. aus ben übrigen deutſchen Staaten. 


(1-+-2) aus bem deutſchen Reich überhaupt 


. aus den übrigen europälſchen Staaten. 


barunter &) Deutſch— — 
b) Schweizer 
aus aufßereuropäiichen Ländern 
barınter aus a) Afien 
b) Afrika . 
c) Amerifa 
d) Auitralien 
(24344) Nicht: Preußen 


. aus Preuken 


darunter immatrif, in dem bezeichn. Sem. 
aus den übrigen beutihen Staaten. . 
(1-+2) aus dem deutichen Reich überhaupt 
aus den übrigen europälfhen Staaten . 
darunter a) Deutſch⸗ — —— os 
b) Schmeier . . . er 
aus aufereuropäifchen Ländern 
darunter aud a) Alien . 
b) Nirita . 
c) Amerifa .. 
d) Auftralien . . » 
(2 +34) Niht:Preußen . . . .» 


aus Preußen . 
darunter immatrit. in dem bezeichn. Sem. 
aus ben übrigen deutſchen Staaten.. 
(1-+2) aus dem deutſchen Reid, überhaupt 
aus ben übrigen europäljhen Staaten. . 
darunter a) Deutfh:Defterreiher. . . 
b) Shmeier . . x»... 
aus außereuropäiichen Ländern 
darunter aus a) Alien . . TF 
b) Aria. . 2 2 0. 
co) Ameria . . 2... 


Greiföwalb, 
122 113 1 — 
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6. Salle. 

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7. Kiel. 

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8. Röninsberg 
157 | 121 — 
I 21 — 
17 | 12 | — 
1 21 — 
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d) Aufiralien . . .» 
(24344) Nicht⸗ Preußen 


W. 1883/84 


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375 | 376 

2 3 
2 3 
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4 | 2 

225 | 261 
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3|ı 2 

3 | 2 

31 2%89 
128 | 107 

1| 8 
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152 | 121 
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19 


Philoſophiſche Fakultät 

















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Philofophie, | Mathematik umd | gameralien und | Pharmazie und immatrifulirten 
Vase | miffzefhuften | gandmirihfgaft | Zapnheiltunde | FTemmen | Stubirenden 
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5. Greifäwalb, 





116 | 102 I a = En 16 12 1 162 | 138 1 687 I 673 

40 22 5 13 = = 5 3 5 ı 38 I 213 | 206 

8 8 5 5 = = 3 2 16 15 46 42 

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4 = eg = = = = 1 = 3 2 
1 u — = Jar F 1 = 2 1 
= = = a ze — = e = 1 1 

9 9 6 Lo = 3 2 18 17 b4 52 

6. Halle. 

237 | 232 | 4101 1 101 1 115 I 126 14 11 1 467 | 470 1 1184 | 1280 
61 51 2 25 Pr 4 5 I ti | 146 I 319 | 397 
39 43 12 11 40 56 5 2 sl el m | 18 

Pr Be BETT BETT Bart Ber; 19 3 | 563 | 2 I 135 | un 

2 2 1 1 8 | 39 = = 31 42 53 64 
2 = ne = 4 8 * 2 fi 8 5 8 
= = ER u 2 1 Br 4 2 1 6 1 

1 4 = = 1 2 = = 2 6 6 8 
= = = = = 1 F = 1 = 1 
4 4 = = 1 1 F 2 6 6 7 
42 49 13 12 69 97 —3 21 129 | 160 230 | 264 

7. Kiel. 
65 75 39 40 — 5| 131311341380 
15 16 13 4 ⸗ = 1 1 9 34 | 14 57 
12 11 44 10 = * — = 26 21 66 43 
77 86 53 | = _ 5 sl ıs | a2 | 427 | 360 

3 4 1 * = = = = 4 4 13 9 

1 1 = 2 = er = — 1 1 3 2 

1 1 — = — — — — i 4 2 
= * = = ie 2 Eu — were = 1 1 
= Eu = = F = = | = ER _ 4 1 
5 »I s| »I -I- I 1] alzalals 

8. Königäberg. 

210 | 200 1 14 | 11 15 17 4 26 I 373 1 367 1 892 I 875 
53 33 33 16 3 2 12 8 I 9 69» | 208 I 158 
3 2 = = * = 1 3 r 4 6 
23 | 202 | 124 | au 15 18 4| 2 | 3% | ss | se | si 
4 1 2 1 1 1 = = 7 3 32 27 

1 = ——— * | = ge | = Ki 1 | = 
= = _ — —— _ a - | — 1 1 
_ = = = = = F F = 1 
F = 2 = = ei ER — — = 
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Heimat der Immatrikulirten 





. aus Preußen . .» 

darunter immatrif. in bem bezeichn. Sem. 
aus dem übrigen deutſchen Staaten . j 

(1-+2) aus dem deutſchen Reid) überhaupt 
. aus den übrigen enropäiſchen Staaten. . 

darunter 2) Deutſch⸗ N: 

bh) Schweizer . i T 

aus außereuropäiihen Yänden . . . . 
darunter aus a) Alien . » 2x 2... 
b) Wirifa . ’ 
c) Amerifa . . . 
d) Auftralien 


(24344) Richt: Preußen 


. aus Preußen . 
darunter immatrif. in dem bezeichn. Sem. 
. aus ben —— en deutſchen Staaten. . . 
(14-2) aus bem deutſchen Reid; überhaupt 
. aus den übrigen europätidhen Staaten . 
barunter a) Deutjch-Defterreicher . 
b) Schweizer . . e 
. aus außereuropäiſchen Ländern 
barunter aus ” Un . 2... 
J Afrika..... 
Amerifa . . 
d) Aujtralien 
(24344) Niht:Preußen 


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Marburg. 

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®. 1883/84 


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11. Braunsberg. 


. aus Preußen . 
barunter immatrif. in dem bezeichn, Sem. 
. aus ben übrigen beutihen Staaten. . . 
(1-+2) aus dem deuiſchen Reich überhaupt 
. aus ben übrigen europäijhen Staaten . 
darunter a) Deutſch⸗ —— = 
b) Schweizer . .. 
. aus aufßereuropätidhen Ländern Kar tere 
barunter aus N Kim ». co 0.0. 
b) Afrika . 
c) Amerifa 
d) Auftralin . . 
(2+344) Niht-Preußen . . » 


EERRELIIERERS 


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Philoſophie, 
Philologle und 
Geſchichte 
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146 | 118 
37 20 
8 7 
154 125 
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21 


Philoſophiſche Fakultät 


Mathematik und | gameralien und | Pharmazie und 


ur Landwirthſchaft 





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9. Marburg. 
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— — 12 
— — 5 
— — 46 
= 7 58 

10. Münſter. 
— | — — 

11. Braunsberg. 


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Zahnheilkunde 





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Zuſammen 

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338 302 
107 58 
63 46 
401 348 
6 4 
1 1 
— —1 
69 51 
189 156 
62 27 
10 9 
19 165 

3 
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6 3 
4 

6 3 


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2 | 8 
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716 | 615 
263 121 
113 89 
329 704 
11 10 
b 
8 6 
2 — 
1 1 
5 5 
132 105 
308 262 
87 48 
16 14 
324 276 
4 4 
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22 


. C. Dahl der Promotionen anf den Univerfitäten und der Akademie 
5 Aünſter während der 3 Jahre von Michaelis 1880 bis dahin 1883. 


(Fortſetzung vom Gentralblatt pro 1881. ©. 343.) 





Zahl der rite Promovirten 

































in ber in ber 18 Ele. 
Univerfität evangel.s | kathol.» I EI” ZI = Außerdem 
theol. theol, [3.3] E18 5 
reſp. —ñ— —- 3 Ehren-Promotionen 
Falultät = 
Hladentie 7 
a io r-' 3 > o F=) 2 
sı8 |e ig I|ejJ el 82|s 
5 > 8218 52|8|$| 8 | 
= EesIE 25451531 | Fakultät 
u 2 | 8 8 € | 
as le Jele|e 
Berlin 188081 I — | - — | —1 5[3% | 35 1171 — 
1858182 I — i — — 1160141127 1philoſophiſche Fakultät. 
1582/83 — 1 5 1121 I 52 11380 1 — 
Bonn 1880/81 — — 1 —-| —-1-11752413% 4 | 1 evang.stheol., 2 juriſt. 1 pbilofopf, 
zafultät(1 ubiläums- Fmenmung). 
158182 I — 1 — 3122126152 4 | medizin. Fafult. (Jubil.s@Ernennung). 
18827583 1 — 1 — — 1 125 1 21] 48 4 | 2 jurift., 1 medizin. (Aubiläums-@r: 
nennung), 1 philoiopb. Fakultät. 
Breslau 1880/81 —I—| — 1114120 3 2 |1 jurift. u. 1 philoſoph. Fakultät. 
1881/82 I — I 171235 | — 1 | pbilofophifghe Fakulıät. 
1832383 1 —|—|- 37 1 1 a0 I - 2 | philofophiiche Fakultät. 
Göttingen 1380/81 . 83 | 23 | 51 1157 2 | juriftifche Fakultät. 
1881/82 — — 1 - — 183 $ 10 | 54 1147 4 | jurifttihe Fakultät. 
1582853 1 — | — I — | — 174 19 | 41 1134 3 | 2 t9eof. u. 1 philojoph. Fakultãi. 
Greifswald 1830/81 — - 1] 241 5530] 2 | psilofopbiihe Fakultät. 
1881782 | — 1 — 1145 | 17 |] 65 | 2philoſophiſche Fakultät. 
1882/83 1 — — 21 20 | 471 — 
Halle 1880,81 — —1 — — 2138] 80 1120 4 | 1 juriftiige u. 3 philofoph. Fakultät. 
1881/82 — — — 1 5133 18 ]120 | 2 | theologiiche yakultät. 
18823 1 — | — 15 | W J136 | 2 | tHeologifche Fakultät. 
Kiel 185081 1 — - — 1512] 71 — 
1881/82 — — 1 — — 2 5 41111 — 
1382833 — I — I —- | — 13 81 22 L | philofophiiche Fakultät. 
KHönigöberg 1880,81 | — 11121 sI 1, — 
138 et 14 — - — I — 8125| 34 l —— Fakultãi. 
18828 | — 1 — | 10 I 20-] 30 3 | 1 theol., 1 jurift,, 1 pbiloj. Fakultat. 
Warburg 1830/51 - 1 — | —1—]}12] 17] 23 6 | A theol. u. 2 philofoph. Fakultät. 
1381/82 | - —I1—|— 12 | 2 33 5 4 | 1 theof., 3 mebiz. Fakult. (legtere Er⸗ 
nennung zum DO. Doltorjubiläum). 
Br J —— — 1 — -] 95197 28 4 | 1 theol., 3 philofoph. Fakultät. 
.. | 
Muüniter 1838081 I — | — A111] 6] 7] 3 | kathofifcetheologiige Fakultät. 
1581/82 - 11 —1—]13 14 3 1 Fath.stheol.,, 2 philofoph. Fakultät 
1882/83 il — 23124 | & katholiſch-⸗theologiſche Fakultät. 
Summe 188081 1 — 1 — Te 1830/81 - 93 an 258 1570 23«! 
1881/82 1 3 u 312 1603 I 22*! 
1882/83 1| 2 334 1640 I 23* 


2) Bon ben Ehren: Promotionen nd vollzogen in ben Fakultäten: 


ıssosı | 5/1 — 13 —2161218 
18831821 31 —J ı/—LTalsf 
1883| 6 | -F sl —I 31 ıl a 


Il. Wifenfhaftlice Drüfungskommiffionen. 


Meberficht über die Ergebnifje der von den Königl. Wiffenfhaftlihen Prüfungs: 
fommifjionen vom 1. April 1881 bis ebendahin 1884 abgehaltenen 
Prüfungen für das Lehramt an höheren Schulen. 


1. Im Iahre 1. April 1881/82. 


(Fortiegung vom Gentralblatt pro 1881. ©, 432.) 
A. Zahl der Prüfungen. 





Im Jahre 1. April 1881/82 In der Zeit 












































Könipl. Haben vom 1. Apr. 

⸗ 18 i 
Wiſſenſchaftliche — — — — find von ben Ge 50 bis 
u bas prüften nicht be: dahin 1881 
Prüfungs: Kom- | Framen Nach⸗ insge⸗ — Betrug bie 

pro fa- ſammt 

miſſion eultate prufungen ee Zahl 
d —— 
zu ——— Voll⸗ | Rad: —— 

beſtanden Prüfungen 















Königsberg. 


Berlin 135 
Greifswald. 65 
Breslau . 100 
Dalle alE. . 102 
Kiel .. 2... 4 
Göttingen . - - 91 
Münfter. . . . 109 
Marburg 


Bonn . 


Summa 





B. Zahl der in der Hauptprüfung pro facultate docendi 
beftandenen Sculamts - Kandidaten. 


a. Nach Konfeffion bezw. Aeligion und nad dem Hauptſache der Prüfung. 






























Im Iahre 1. April 1881/82 Im Jahre 
Konfeffion ——— 1. April 
bezw. Religion | a. m. c. D. | ———— 
der Hiſtoriſch⸗ | Mathemas gReligion Fach her Zah we 
beftandenen Kandidaten phiio⸗ |tilämahırs und - beitanbenenf beitandenen 
logiſches wiſſenſchaft⸗ neueren a Zanitaien 
Zah liches Fach Hebräiſch Sprachen | Kandidaten 
Evangeliih . . - . - | 126 | 15 71 365 352 
Katholiih . . .. . | 25 | 2 20 95 103 
Sul. - » >»... | 
| 


Sunma pro 1.j4. 1881/82 





Die Summe im Jahre 1/4. 
1880/81 betrug. . » - 






Zeitraum 


1. April 18812 . . . 
1. April 18801 . . . 


Gefammtzahl 


159 





b. Hab der Heimath. 


Bon dbiefen waren 



















der aus anderen 
beitanbenen Staaten aus außer: 
Kandidaten des deutſchen 
beuiſchen Staaten 






Reichs 


468 
465 


Niht-Preufen und zwar | 











Ueberhaupt 


Nicht⸗Preußen 






53 
47 


34 


C. Ergebniffe der im Jahre 1. April 


























= Marhema 
Hiſtoriſch⸗philologiſches Fach 
B, b, ©. a. 
—— Geſchichte. 
— Griechiſch, > 
P : Griechiſch, Geographie, 7 ’ 
Königliche Wiſſenſchaftliche u 2 Sateinifch, [Ratermifeh u] Zufanmen Mathematik, 
eintid, i ne. 
RER N | Weitere, |Orteaiic im wyyñit 
Prüfungs⸗Kommiſſion Deutſch Geonraphie⸗ — 
Zeugniß⸗ Zeugniß:l |Reugniß: FE Zengniße| 
zu grad = grad ® arab |= Jeugnipgrab grad | 5 
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— — — — — m —— — nn — — — — — — 
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Königäberg . - 7-8 
Darunter Realayınn.Abiturienten — ⸗ —I— — — — = 48 8 
Berlin... 11 58 1342 4 12 81020j 3] 28 19 | 4144718 40 
Darunter Realaymn.-Abiturienten —| | ne | Ze 8 1 — 714 
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| r nl | ln 
Breifömald -. - « . +... .fho 2 7-1 45 °F 3 9 6 | 151 2 2 ; i 
Darunter Realgymn. Abiturienten I-1—— — 1-1 —————— — | — | —lılıl3] 5 
Breslau 2111j14) 27 I— | 30 3] 2 5[ 2] 14 | 19 351] 2 5| 3] 10 
Darımter Realgymn. Abiturienten I ——| — I— — —— — ll | BE 5 | 3 
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Halle 1259 35 | 1/10 1112 — «28924 12 | 2 7 | 18 
Darunter Realgyumn.:Abiturienten I-|—| - I- 1 1-1 —— 11687 
| | 
Bil... «rel 3 25 12 1 5 'ıslelıel 5 
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Darunter Realgymn.Abiturienten — —— — 2 al 1 
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Göttingen: » = > 411 8 51 14 | 2] | 1l—) fa) 12 | 7 | 80 1. 3) 17 
Darunter Realgumn. Abiturienten — —— — 11-1 — —- —— — — —- [11618 
——44 
münſter.. 1474310122—62258——11 72a 2 
Darunter Realgymn.⸗Abiturienten —— — — - — — | — BSH — 
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Marburg - =» * = =... E82 11 4 22 u ik i2lıs 34816 10 3 19 
Darunter Realgymm Abiturienten mi —i— — I-1— ij if] — | — I—I23lıl 8 
| | | | 
Bonn ——— —- 12 le 3|s| 2! 3) &j 1411| 8| 1) 10 
I 
Darunter Realgymn.Abtturienten — — — ——————— — | — — — 1| i| 9 
|| | | I 
Summa | 639:53| 148 | 5/28121:54] 4133 23/60J15| 150 | 97 | 282 fer 72 4136 
t 


Darunter Realgygmn, Abiturienten — — 




















35 


1883/84 abgehaltenen Vollprüfungen. 


wanagan | wumousbuo 1pru 
-gBunjnigk oa 2798 - 
uv auf uauonva⸗ la | u umouobuv 














wuggung amlaandpraıng 








wgaylag nF Dunjnidpoy au urgug 
alluönak u⸗ꝛquoqalaoa 139 uaaququꝭ uꝛq uop 


uunanvg 








vinupceq 





































































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3* 


Ill. Gymnafia« und Kealanfalfen. 


A. Ueberficht über die Frequenz vom Sommerſemeſter 1881 bis Winter: 
femefter 1883/84. 


B. Ueberſicht über die von Oſtern 1880 bis Oftern 1884 abgehaltenen 
Reifeprüfungen. 


Das Zeichen Y bebeutet: Gymnafial: und Realklafien ungejonbert. 


Laufende Nummer 


Provinzen 


oft: Preußen 


Davon find Y 


Welt-Preußen . 
Davon find Y 


Brandenburg - 


Davon find Y 


Pommern 
Davon find Y 


Voten . 
Schleſien 
Sachſen 


Schleſswig⸗Holſtein 


Davon find Y 


Hannover 
Davon find Y 
Außerdem Y 


Meitfalen 
Davon find Y 
Aukerbem Y 


SHefiem-Naflaır . 


Kheinprovinz . 
Davon find Y 


Hohenzollern 


Summa 
Davon find Y 
Außerdem Y 


* 


Zahl ber Gymnaſien 


38 


A. Ueberſicht über die Frequenz 
(Fortfegung vom Gentralblatt 


1. Gymnajien. 















































4, 
Bahl der Lehrer 
an ben Gymnafien g 
= „= r —F = ES 
221 Be ıSeE| & |S8 
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1771 24 | is 4146 24 
= — | — | — — 
149,11621 13 13 13 
513! 58 | 84 1 36 | 83 
sol 3 | 361 1 | 131% 
ae 2a | 6| 16 
} 
! | | 
394) 34 | 07|5|77 
| 
275| 37 | 49 | 9 29 22 
a a 
143! 8 | 15 —ñ— 10 | 16 
193| 22 | 34 6 16 28 
— — — — — 
200 28 24 2505 35 2 
| 1 | 
- | ae year je 
I... | 
147) 15 | 26 14 10] — 
316| 58 | 50 | 29 | 35 | 32 
es23 3 1444 | 177 244 1292 











b. 
Geſammt⸗ 
frequenz am 
Schluſſe des 

Winte r⸗ 
Semeiters 
1880,81 
BE ıIn 
= ı= 
8 g 
E 7 
—— 
—— 
⸗ * 
5 
2 
4289 | 535 
— — 
3092 | 303 
_ — 
11755 2791 
| 
4896 | 822 
3950 I 468 
8951 | 69% 
m 392 
2004 ı 348 
4400 | 555 
I 
144 | 130 
3076 | _ 
| 
6505 | 729 
I 
22 
53779 


I. Sommer- 




















Gefamumt- 
auf 
| | 
KL. | Kaffe | Klaſſ⸗ 
L. II. TIL, 
| 
5422| 94 1229 | 
-| — —_ | 
4 608 9a | 
— — -_ | 
1216| 2319| 3407 | 
—** — 
627] 974 = 
4170| 754 11 | 
1203| 1851 2007 | 
945| 1454| 1955 | 
256 375 526 | 
sl sel 1204 | 
-| - | - | 
7981 1183 | 1241 
3371 703 6 
860, 1281| 1967| 
] 
24 





39 


der Gymnafial- und Realanfalten. 
pro 1881. ©. 731.) 


Semefter 1881. 
1. Gymnafien. 





b. 7. 
Frequenz im Sommer» Semefter 1881 Der Ronfeffion nad waren 


dieſe Schüler (6a, 6b) 


auf den Gymnaflen 








a b, 
ben Sonmafien in ben Borfhulen 


| 


Klaffe | Klafle | Klaffe | Leber: 





Iv., v. | vn | Haupt 


Aufgenommene 
edangeliſch 
katholiſch 
Diſſidenten 


4 5 
EB: 
BE 
u» EB 
3 
58 
ER 
= 
A 


Darunter neu 





767 mai Ta] 40371 as] 504 























| 
304 8084 273] 4013 ie aan 
— | ni ei 191 — 40 | 34 aui-i —- I —- |-1- 
5659| 602 570 37341 642] 205 | 24 09 | 20sl 2481 710! — | 543 
— 93 sol 1731 - — = — el — — 
2156 | 2200| 2160| 13538] 1753| 1300 | 2257 | 3557 | 7661 110000 333 | 7 2108 
— 320 2681 6931 — 330 | 6171 9011 211— —— 
877! 867 8851 5510| 6141 589 | 497 | 10861 2641 6036 49 —2425 
= 34 2131 rl — 124 | 147 211 — I — — |-|- 
sl 751 al 4694) 7441 123 | 255 678 1 2108 2156 | 1210 2 1317 
1557 | 1652| ıs99l 107691 18181 aır | 518 os5 | 2401 5235 | 3531 — 200 
1321| 11331 908] 77761 Ast] 274 | 297 5711 1701 72374. 260 2118 
| A az | 4801 365 | 1661 la) ar 86 — 58 
— 260 2191 el — | 76 2661 —1 — — VE (PER 
764 841 7761 62b621 6521 129 | 45 g241] 3391 42400 814 — | 198 
ER I 35 a — 17 | 127 > 4 MEERE (age — —— 
a, Aa | e| — el all - - -j- 
674 | 694 6771 532671 1a) 85 | 1380| 2161 se 26701 2370 — | 297 
— | 168 159 3271 — 39 6 151—21 — —— 
— 45 54 9 — — = — ER gern ll | 
| 
169) 4021 4691 3636| 560 * — 121 2068 |: 6729 — | 29 
| 
1319: 1394 | 1500| 84111 1906| ars | 584 | 1082| 333] 3614| 4405 | — | 392 
— | 3| 1621 311 — 21 5 231-1 — | | n 
N 1 
21 "a 10 98 41 — = = — 9 5— | — 
| | 





11965 | 12052 | 11531 | 76104 | 12325 | 5160 | 5717 | 10877 [3070] 52981 | 14947 | 15 |8161 
1697 | 1583 | 3280 1 10661 1871 —51 | — — — 


48 | 8 2211 - | — 43 —_ | | 










Laufende Nummer 


Provinzen 


Dft » Preußen 


Davon find Y 


Weit: Preuben 


Davon find Y 


Brandenburg 
Davon find Y 


Bommern 


Davon ſind V 
Poſen 
Schleſien 


Sachſen 


Schleöwig-Holftein . 


Davon find Y 


Hannover 
Davon find Y 
Auferben Y 

Weitfalen 
Daron find Y 

Außerdem Y 


Heſſen⸗NRaſſau 
Rheinproping 


Davon find Y 


Sohenzollern 


&ummta 
Davon find Y 


Aukerbem Y 


— 


1. Gymnaſien. 


DerKonf. nam waren] Der Heimath nach waren bieje 
dieſe Schüler (6a, Fb) Schül 6b) 











































auf ben in ben 
in ben Vorſchulen Gummafien Borfäufen 
Anländer Jalander — | 
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ı 
| 





41 


1. Oymnafien. 

























































































9, 10. 
Abgang im Sommer-Semefter 1881 Mithin Be: 
ftand am 
ru b. Schluſſe des 
von den Siymnafien von den Vorſchulen Sommer: 
Semeiters 
auf zu andermweiter Beſtimmung aus auf 1581 
-V, Test. Br — — 
538 38 y | I ‘ = Pr] 2 — Is j = m 8 
— — 36 leg 
ſchulen 3z57 755 KL Kl. Kl. Kl. Kl. RS 2| Eidsl SI E | 
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| 2) 6) 710, 8] 5030| 11 | 14 I 3700 — | 98 31) 124] 4324] 554 
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| \ 














Mithin am Schluffe des Sommer : Semefters 1831 





mehr 
638711631 


42 


2. Brogymnajien. 








4. 
Zahl der Lehrer 


Ö. 
Gefammt: 


Frequenz am Sefammt-Fre- 
Schluß bes 
























































7 | ‘ 
ri Winters 
an ben Progymnaſien a“ - 
” = Brogymnaft P Semeiters auf ben 
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SI Brandenburg. - -» :| 15 5 | ge | 111133 41 — | 10 4 
Pommern . - . . 3118 33 — — 412476 | — 680 1189 
| | 
51 Polen. - » ....] 2112| 1| 2| 21 -|— 203 | 01 — 33 1 | 
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61Schleſien. » -1 21 7 | 31 2) 2/—| 2] 1858| ii] — ! 8| 8; 
I6Samien -. ». ». 2. .| 3183| — 2| ı|—- | 2| »82| 2 _ 5 | 7 | 
81Hannover... .| 2| 8 | 2| 1|—|I—| 21 19] 361 — | 8 
Außerdem Y. - » . 11 — | _ . | — — — 1 — 
I Weſtfalen. .| 2I10 — 213 —1—21u9 — | — 45 43 
10 [Seflen-Naflau . . I —I—- — — ee Pre np Ba WE 
Außerdem Yo 2... 4 | | -I1-1-1I-1 71m] 
11 | Rheinprosin: -. - - -| 15 | 56 | 9: 11116 | _ 114000 41 — | 345 | 342 
) l | 
Summa 36 11400 21 20 251 17131868 26061 | 649 | 10 
Außerden ... .1 51 — — — — — —21 — — — 711126 
| j 








43 


2, Progymnaſien. 





6. 1. 
Der Konfeifion nadı waren dieſe 
Scyüler (ba, 6b) 






auenz im Somnter-Semefter 1881 









a b 









































Rrogymnajien in ben Vorſchulen anf b- Progyamallın — ——— 
| | | | 
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247 24 302 1410 341 — 44 a 105 320] 1015 | — 75 
| | 





759| 813|4026 
151 | 200] 138 6851 — 139| 131} 201 — I — | — | 











Laufende Nummer 


10 


11 


IC 


Provinzen 


Dft-Preuben . 
Welt. Preuhen 
Brandenburg 
Dommern . 
Poien 
Schleſien 
Sachſen. 


Hannover 
Außerdem Y. 


Meitinlen . 


Heſſen ⸗Naffan 
Außerdem Y. 


Rheinprovinz 


Summa 
Aukerbem V. 


44 


2. Progymnaſien. 


8 








Der Heimath nach waren 
dieſe Schüler (ha, 6b) 
auf ben ro: in den 
aymnafien Vorſchulen 
Julunder Inlãnder 
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2530| 160) 1} 79 1 
149 3] 19 5— 
1 
1501 93-1] 3 — 
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1236| 4955| 36) 618 
| 
8 69 11 — — — 
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743| solar] 34 — I- 
| 





Geiammt-Abgang 


nad Abiolotrung des 
Gurjus b. vorhandenen 
oberften Klaſſe auf 








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Drbnung „ER 
| en. 
1111214 














Gymnaſien 





ohne Ablolvirung 





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von ben 





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=| Orbrung 











Men 
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2 = 
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u a Su 
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45 


2. Brogymnafien. 














9. 10. 
im Sommerfjemeiter 1881 Mitbin Bes 
PRrogymnafien Schluſſe be 
Sommer:&e: 







des Curſus 








zu anbermeiter Beitimmung | 




















































oberften zus | auf meiters 1881 
auf MEI, Bar “ 
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— ı71—-I-|s| ss! ıl 2|—! s»I—|—-|-| —-|- 218 A 
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En 2 | = ee Be en DE gr 
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— — — — | — — — — | — Pr — — — — 
— — — PER, — mn | — amt — — — — — — 
1 14 21l—|% | 19 23 | 12 16 1501 — 8— — 81 1255 26 
a | | 
| 383 | 1 














| m — 


Beitand am Schiuffe des vorbergebenben Semeiters | 3186 | 266 





46 


3. Realſchulen. 




























4. 8. 
Bei 
Zahl der Lehrer Seſamm 
Frequenz am 
= - = Schluſſe bes 
2 = an den Realſchulen en Miytter- ai 
7 2 TR a 
E E =] Semefters 
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Außerdem Y . . . 1 = 1 ER — — — ——— 

21 Welt-Preußen. . J 41638 96 51 61 1168| 47] 112) 207| 317 2% 
Huberdbem Y . . . ) - — 1 — = == — —_ Vo — 

3 Brandenburg - .+115 1] 19] 18 | 39 — 21 351 4993/1308] 315) 320 1572 1041 
Außerdem Yo... — — — — — J — 1—4 

4 Pommern :© . : . 4 al 5 5 — 5 107 142] 97) 227) 2785| 281 

3 — 


—X 
* 
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Aukerbem Y 
ofen — ae ; 
Schlefien. - -» . . 9 
Sachſen 6 


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1087! 13 58 1850 365 
1755) 165] 140) 320) Bis! 3 
2470) 181} 242! 448 7 Kür 


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en 
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280 
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5 Schleswig· holſtein 21-1 — — — — 133| — 39 43 55 48 
tukerbem Y — 2 pen — — = 

9 Hannover —— TE 105: 412 10 ; ' 161 2295 396] 23% 620! 745 31 
Davon find V. i - - — | 3 _ Er, 
Aukerben Y . . . 3 — — — — — — Na 

07 Weftfalen - . 1101 1öll 13 | 16 18 5 1840) — | 197! 413 670) 385 
Davon iind V. . . iIi— | - - — u I u Me 
Außerdem Y 4 3 — — un — — — — — — 

ii Ssefien-Naflau . ns ä 731 5 7 3 194 1335 45331 107 — 419 235 

12 | Rheinprouing - . . | 12 1141 S 26 14 11 15] 2752' 250] 203) Ha8l B77T) 546 


Zummn ah 126] 22 122 323041933414375 16875] 160 


Davon find V. . . 2 
Anßerdem Y . . . 16 


b. Lateinloſe Realſchulen 
1153 2441 651 159| 293] 244} 
559 | — 63) 126) 200 111: 
613 | — I 301 113) 252) 1% 
971 351 62 1186| 271) 23, 


Brandenburg - - „| 3 
Schleſien 3 
Sachſen 
Rheinprovinz 1 








az | 279 210 514 1022 Ts, 


ec. NRealſchulen 
Brandenburg . - - i | — | 3|I| — —1I 2 124 501 16 12 18 831 
3 158 Eu — Ho 28 42 
3 17 16 4 
R . | ” 1 


Pommern 1 
Sahfen . : | 
Echleswig- Solitein 
Hellen-Naflau . . . | 10 
Danon jmd V. A 2 
Rheinprovinz 


{| 129] 164 172 
l 338 025 521 
ee 9 
514 | 1090| 88 50 128 149 


= — — 38) 


Summm | 12 





Zumma jur 3 1 3 212 16078 429) A650 8741089 


a her ir 





*) Die unter Brandenburg, Schlejlen, Sachſen und Rheinprovinz in biefer Nachweiſung zum eviten 
und Grefelb find aus Gewerbejhulen hervorgegangen. Mit den Schulen zu Breslau, Gleiwitz und Halber: 


47 


3. Realſchulen. 










6. 


Frequenz im Sommer-Semefter 1881 Der Renjelken * waren dieſe 


üler (6a, 6b) 
































































2. b. ’ 
Realiculen in ben vorſchulen auf den Realjhulen | in den Borfchulen 
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Kl. Kl. = 25 Kl. Kl. ag = sis | 8IS|>=Sj|$ 
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| 3 23 | = 33 © - | @ sIl-ıi@ 
a * 
Il. Ordnung. 
218 19 14241 207 129 58 187 72 1336! 19 — 60175 1 — | 11] 
92 87 1791 — 40 34 74 — -i—-|1-!-1-1—|- — 
290 239 14041 236 17 24| 101 ss 1218 BR 90 5 — 6 
951 ai 1731 — — — — — — — 1 — — — — 
1068 | 1033 5849] 856 I 740) 06 | 1646 338 5228; 1530| 11 , 46001423 42) 1! 180 
245 199 441 — 293 | 507 800 — — | — J — — — — 
185 182 1188] 141 133 65 108 56 1125| 13 on 3 
24 | 122 2 — 94 | 1209| 223 — — | il 
2341 191 1279 192 100 981 18 64 799 213 i 267] 1083) 68 — 27 
387 376 2131 +45 104 135 | 258 74 1447) 416 | 2651 199) 19 — 2 
566 489 2955 A485 116 | 2051 319 138 27566 8 7 107 280) 14 7 18 
— — 160 71 —- | — — — 178 1! - 1 —- Il l1—- I — 
103 75 178 66 23 | 89 — — —1—21212121—3 
408 342 | 2807| 612 2) 3151 605 200 2584| 107, — | 116] 5471 19 39 
41 33 1221 — 3 — | 831 — — — MEHR] est (ep) DREI. eek: 
26 | 230 426 - 119 8 217 - — — — 1—3 — — — — 
126 | 335 | 2326] 486 | — — — — 1642! 612 — 1724 — — — — 
5. 64 sl — — — -!i1—_ 1-1-1-1- 1-1 
135 107 242 39 86 125 — — — - —12—— | = 
245 340 | 1574] 239 | 216 | 466 682 19 1225) 133) — 2161 4001 40) — | 152 
548 590 3562| 6101 1821 173| 355 3 18921208] — | 282] 220| 93) — | 42 
4476 | 4211 | 28479 4357 1 2087 | 2443 I 45530 I 1300 121 43012931] 18 1210013597 | 3011 8 | 524 
s86 7 | al — 3| — 31 — — — 
GR | 890 1885 _ 601 877 | 1528 | 


mit Yjährigem Lehrkurſus.*) 





u 11 1149 Bi — | 48 


261 | 265 | 1287 134 [| 108 | 2071 315 297 ul-1I7 

27 | 119 21 181 — — | — — 475 | 1831| — | -|-|- 

72 1231| 7281 11651 — — — 889 | 1832 + — — —— 

240 | 310 | 1222 | 261 i4 331 18 5 — | s|—-| 2 

00 325 | 398U 653 152 | E | 368 2912 3 8686| 2 04 r 24 | —1 9 
| | i 


| | i 
I. Ordnung. 





| 98 | 68 
4! 47 3 7% 
37 40 E — — — 
162 134 31 2311| 364 
660 | 580 ss | 932 | 1520 
107 74 37: — 50 103 
187 150 56 51 155 
1119 1 979 923 | 1262 | 2185 | 488 I 3801 | 30] — | 82911622; * _ | 355 
107 | 74 731 — 3 60 1031 — — — — 521—2 -!-!. 


Mal aufgeführten Anſtalten zu Potsdam, Breslau, Brieg, Gleiwitz, Halberſtadt, Göln, Coblenz, Elberfeld 
ſtadt ſind Fachtlaſſen verbunden. 






Yaufende Nummer 


tx 


ws 


-- 


FE Zune 





eg t- 


= 





Rheinprovinz . 


Provinzen 


Oft: Preußen . 
Außerben Y . 
Weft-Preußen . 
Hußerbem Y 
Brandenburg 
Außerdem Y 
Pommern 
Auberbem Y 
ofen . - 
ae . 
Sachſen 


c volnein 


Außerdem 
Hannover 
Davon find Y. 
Wırkerbem Y 
Weſtfalen 
Davon find Y. 
Anßerdem Y . 
SHeflen-Nafinu . 





Summa 


Davon find Y. 
Außerdem Y 


Davon find Y. 







Inlänber 
8 ie * 25 
— 
A 
3,5 3,3 
E s|i= si 
u = x 
=» |3 e 
os 


48 


3. Realſchulen. 


8, 

Der Heimath nad waren 
dieſe Schüler (68, 6b) 
auf den in ben 

Realſchulen Vorſchulen 








































930 | 4831 111 1561 30) 1128 1 — 
1007 362 a 8 —111 44 | — 
— u ee el | re 
714 I1oco 66 1623 ur) 614 766 
889 | 299 1 1 — 13 Al — 
801 | 439) sel 160 8 s| 2| 8| — 
1459 ! 641) al 2ı8 m alien! 
1788 11057 1101 308 11 I 2a 9 
“| 8 —-I-|-i-I-|1-|- 
1783 | 851) 173 Bö6 46 3117 23 1 
= la Far asia 
1655 | 660 11 | — | — Z I 
1281 | 209 665 151 2 Tu zlıs 
2694 | 629 322) 32| 1117 2383| 12 
19105 6775| 50011203! 305 22 11990 7 


— 1 












looll- 


1151141 


S— 












61 










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& |ıjm52s8:2 E|5 

„2075| 2 
x „Ea| © = 
E age 7 












Ill 











10. 
Mithin Bes 


9, 
Abgang im Sommer-Semefter 1881 



















































* Bat am 
Schluſſe bes 
Realſchulen Sommer⸗Se⸗ 
| zu anbermeiter Beftimmung aus | mefters 1881 
l | oz 

Eu |, sIa|8|,5|°El8| 8| 8 
Kl. Aal. Kl. Kl. Kl. Kl. $ =: |®2 = I ss | 85 
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| | 8 | ölss Be 

| ı® 8 

Il. Ordnung. 
2 81 a0 233 144 2 1 a 121 — I 31! 2 83 11272 | 184 
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5 sie 381 12 9 2 211 — | — 1| — 11 | 27041 308 
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2 ı nl ai I zlu 8 292 1 | 8s| 2 31 1 3070 | 324 
23 | 1391 6671| 3658| 204] 88 | 58 | 2377| 9 ]440 |112 | 32} 598 f24102 | 3937 








Beitand am Schlusiie bes vorbergependen Semeſtets | 3230 





























































— * zu; | — — Mitbin am Schlulie bes Sommer-Semeſters 1881 mehr 
| | 1980 | 207 
| 
mit Yjährigem Echrkurfus. 
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1 11 11 | 13 7 — gl — — — — — 685 — 
— 1117 2 | il — »I—-|-—-| —- | -1- 1 me) — 
1 13 27 15 | 14 18 11 128 — 2 4 — 6 1094 47 
a | 17 | Aa — | 17 | 19 | 6 | 42 | 3675 | 326 
Beitand am Schluffe bes — Semeſters 3326 ı 279 
Mithin am Schlufle des Sommer: Semejters 1881 mehr 
249: 4 
| | 
I. Ordnung. 
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— — — — — | Beitand am Schlufle bes vorhergehenden Semeſters 4212 } 1697 
| Mithin anı Sclujie des Sommer » Semefters 1881 mehr 
425 | 303 
| | | 


4 




































3. 4. 5. 
5 [der Lehrer Gejammt: ammt- 
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— an ben . Sqgluſſe des 
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21 Meit-Preußen.. . . 61 321 7 J — 5621 731 —81171 en 
| | | 
3] Brandenburg . . . 9 49° 4 81 2 | 12 895: 314 — 128) 265! 251 
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| | 
4] Pommern if 201 3 | 1|—| 7 411) 150 — All till 12] 
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I 
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I 
Außerbem VY . . . 4 — — — | —— | 
| | | 
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Dapon fin Y . . 11 — | — — — — — En ee m ' 
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Außerdem J . _. BR en — — — 
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Davon find Y . . 2i-—- I —- 1 5 — — —— 33 64 a 
I 1 
111 Rheinvrovinz 71 WB 24} 2 19 181 1972) 186] 63| 200 519) 550 
Außerdem Y — — — — —— — 1— — 
12 | Ssohengolleen . . 14 j 8 Se — ee 7 5 " 
Eumma 103 1 5975| 97 | 19) 57 1 | 86 | 11071/2424] 250 1712 2046 2008 
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Außerdem . . .II- 1 — | — — — En (en je 


l 
Hinzugelommen find die Gewerbeſchulen zu Hagen und Bodum in Weftfalen, zu Caſſel in Heſſen⸗ 


51 


3. Realfdulen. 


7. 
n nach waren dieſe 


6 
Der Ronf 
Schüler (6a, 6b) 


Frequenz im Sommer-Gemefter 1881 


2. b. auf den höheren 
Bürgerſchulen in den Vorſchulen Burgerſchulen in den Vorſchulen 
1 = 
* 535 55 
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3132 |3155 14193] 3122 | 1610 | 1687 | 3297 | 873 Jaoessiereıl 1 | 838f2683 — 
93 64 u — ss | MIR T. 21 Vreraen — 
6 | 60 1392 — 290 160 4660 — IT — — — I -1-1- 1-1 — 





Rafjau, zu Machen, Barmen und Saarbrüden in ber Rheinprovinz. 





4* 


1 2. 

8 

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E 

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2 

5 

1 

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1] Oft: Preußen . 


2] Weft-Preußen . 


3 | Brandenburg - 
Außerben Y . 


44 Pommern . 
Außerdem Y . 


51 Sclefien . 
5 Sachſen 


71 Scleöwig-Holftein . 


Außerbem Y . 


8 | Hannover 
Davon finb Y. 
Außerdem Y . 


91 Weitfalen 
Außerdem Y . 


10 | SHeflen-Ptaffau . 
Davon find Y 


Rheinprovinz 
Außerdem Y . 


11 


Sohenzollern 


Summa 
Davon find Y. 
Außerdem Y . 





52 


3. Realjdhulen. 























8. 
Der — nach waren dieſe 
Schüler (68, 6b 

auf ben höheren 

Aunen höheren | im den Vorſchulen 

Inländer Inlänber 

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6599| 398 91 2 14 — 

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301 ib 8 
201 sl — 
247) 10| 9 

















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Geſammt⸗ 
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P-7 
d. Söhere 
— | 1l— | 2|— 





53 


3. Realfdulen. 











9. 
Abgang im Sommer-Gemefter 1881 


höheren Bürgerfäufen 












gangszeugn. b. Reifeauf zu andermweiter Beftimmung aus 1881 

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Bürgerihnlen. 




















































































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\ | | Beſtand am Schluſſe des vorhergehenden Semeiterd | 11071/2424 


mebr 
* 632 





| | | | Mithin am Schluffe des Sommer-Semefters 1881 





54 


U. Biuter- 


1. Gymnajien. 








w 


> 
Geſammt⸗ 
frequenz am 
Schlufie bes 


4. 
Zahl der Yehrer 












Gelanmt: 













































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15 Sft-Preußen . . . 1 16 | 177) 23 4543 | 6881 511 865 1198 | 











Davon find Y. . . 11—/—|—| — u — — = 
| | 
21 Weit-Preußen. . . | 13 146 18 | 21 15 11 | 15 3427 | 422] 390! 593 323 | 
Davon fin Y. . . 11 -I—|-— — =. — — — — — 
3| Brandenburg . . .| 535 | 613 71 85| 1 | 32 | 83 | 12215 (2020lı228| 2285 | 3465 | 
Davon fin Y. . . 51 — — i|—- | — — en u — Fa — | 
al Pommern ... .[18 [189 36 137) 1 15,30 | 4030 sul 634 957 | 1298 | 
Davon ind Y. . . 4 a a — u m — =. u — 
| 
BI Poien ». . » . . .Ata 1590| 19 | 15 | 23 14 | 16 4394 | 5041 445) 752 | 1146 





6| Sählefien. . . . .| 36 | 390 38 | us | 53 | 33 | 97 | 10018 | 847h1o2! 1706 | 2533 
I Sadin .-...:. .J2 12 45 40 818912 


3 Schleswig-Holftein . | 12 | 143) 3 | 14 — 14 | 15 
Davon find Y. . . 6 I — I -I — a ka 














9 Sannover . . . .| 2119 21) 3| 5 1728| 4884| 8851 605) Han | 1978 
Davon im Y. . .| 7 I - — — - !1-—|-[| — |- ei — — 
Außerdem V 11 — — —— | — — | -I-| — == 

101 Weftinlen . . . . 1201 222 20 24 23 315 1007 | 2141 758| 1183 | 1246 
Davon iind Y. . . ii—|— — — | —— —— 

Außerdem Y . . . el — 


11 | SHSeflen-NRaflau. . 112148 17 261 14 16 — 


12 | Rheinprovinz . . | 28 | 320 55 
Davon find Y. . . 3 


7878 10001 3809| 1214 | 1954 













Sohenzollern 


70146 !9429|3202 


I 

Summa | 
»1—-|—-I|1—| — is = 

| 

| 


Davon jind Y. 








Außerben Y 





| — 
a u nl 
| 


55 


Semefter 1881/2. 


1. Gymnafien. 








ii 
Der Konfeifton nach waren 
diefe Schüler (da, 6b) 


auf ben Gymnaſien 






Ö, 


Frequenz im Winter-Semefter 1881/82 












a. | b, 
den GEymnaſien in den Vorſchulen 









Ueber— 





Klafſſe Klaſie Klafie || Ueber— Kl. 








IV, V. VI. haupt 1. 2. baupt 


Darunter nen 


Aufgenommene 





Darunter neu 
Diffidenten 


jübtich 


Aufgenommene 





749 | 780 747 4547 3204 | 494 | 368 362 | 3971 403 | 5 | 468 

















— 44 44 183 — 44 44 88 — — — — 
574 534 578 | 3647 220 | 295 | 215 510 83] 2445 67 | — | 535 
— | 87 81 168 — ee — — — un — — 

2161 | 2240 2114 1134931 1278 | 1320 | 2240 | 3560 | 631 | 11074 | 323 | 6 2087 
— | 3144| 239] 53 332 | 549 | 881 — 
and 354 219 5410 480 1 576 | 508 1084 2211 3962 53 | 395 
— 200 Bo 4131 — 1131 1 I — = — — — 
7es Tee) 7681 46111 2871 427 | 2321 era] 125 | 2138 | 1187 | 2 J1284 

1811 | 1647 | 1610 [109 | 4811 Ko | 500)] rs | 128 | 5s19 | 3211 1969 

! 

1300 | 1082 | 7a | 7567 100 | 232 | 2741 566 | 36] 717 | 2665| — | 13 
382 | 44261] 24a 106 | 368 | 1705 5358| 471 23385 »I—| 51 
— 256 221 477 — 219 79 2881 — — — a 
237 56 Tau 2601 440 6071 9061 Tr 4166) 802 — | 1 
zu 07 | 30f 77 19 1331 3221 — = — — 
47 401 Hl 1211 — | — sl — — —121 
Pu 6871682471 201 88 1371 225] 11] 2626 | 2308 — | 288 

16 1581 3271 — 2| al 151 — _  I1-|— 

-- 45 63 98 - 1-1 — — I - _ — — — 

t 

104 i97 439 | 3642 271 — — — — 2680 683 | — | 279 

1283 | 1338 | 1591 | 81501 3111 70 | 5031 1068 | 62 3483 | 4336 | — | 370 
_ 144 1 2861 — 19 6 31 — — — — 





11760 | 11884 | 11494 | 74805 | 4659 5240 | 5774 | 11023 | 1594 | 62871 14441 | 16 |7977 
— | 1876 1 1531 32191 - I ra 10431 wu] — = er = — 


ae! sb el el - | ss! - sI-| - ii - Ii-!- 





56 


1. Gymnajien. 










































1. 2 7. 8. 
Derionf. nad) waren] Der Heimath nach waren dieſe Gefammt: 
dieſe Schüler (öa,5b) Schuler (6a, 6b) 
— —ñ —ñ — — — * 
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= in den Borjdulen Synnaflen Borichulen 
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m Provinzen —ı _ = I.I 8 | FE lel|l 
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118ft:- Preuſen. 1743 38 — 2851| 1961 354 707 149 i 126 9 


Davon find Y. . .I — — — — — u a 





— —— 


21 Weft-Preußen. . .| 391 58 sl 2072| 1526 | Aal A1s | 84 Bl 117) 111: 14 


Davon finY. . .1—! — — — — — ze ei Le 


3] Brandenburg . . .[esi4 87) 1 | 508[ 10042! 3308 | 02] 3402 | 140) 0] 235| 389] 27 











Davon fnhY. . .I— | — | — — — ne : a | — 
4 Pommern . . . .]3a61 14 — 109) 3232] 2155 231 921 | 1850| 3] 138) 115) — 
Davon in Y. . .I— | — | _ . — | = — — VER Soleil] OFSEERN De 
| - u i | | 
bi Polen. -. » . . ..3871 1m! — 181] 2721| 1854 36] 577 | 101} 1| 107) 116) — 
si Shleften.. . . . . 606) m — 2691 6428| 4024 | a7] 801 | 513 2866 273 5 
| 1 naar A - | | ; 
71 Sohlen -. . . . .|52l 4 — 20) 39153 3372 | 2671 532 34 219) 143] 10 
! ) | 
5 | Schleöswig-Holftein . sl 9 — 164 1377: 824 2301 48 3951 76 67 2 
Davon ſind Y. . . a _ —- | — |I— — |- -4-1-1- 
! I 
Il Hannoner . . . .[ 63 39 — | 54] 3180! 1834 | 1300 890 | 58} J ı73\ 106| 1 
Davon inY. . .I— | — | — — | — — er — — — 
Außerdem x 1—1— | — — — Dt 





10 | Weftfalen . . . .[asıl — | 17f 3036| 2145 | 661 219 | Al a] 264 146 2 
Davon imY. . .|- |! - | — I = _ u Veen] 
Außerbem Y . . . 1-1 — — — — — | — un en | BEN, pe 

11 I Seflen-Nafau. . . | | — | 2245| 1260 | 133 — i-] 141 1 3 

s I | | 

12 | Niheinpropim, . . .| 588 45 — 56) 5787| 2336 | 66] 1042 | 20) 61 278] 249) 17 
Davon id Y. .„. „1! | = — —— — — a 

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13 | Hohenzollern . . . — — 52 2 J.— 3— — 


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Davon md Y. . .T- — — — — —— — —— 





Außerdem . 1— — — — — rn — 











— 








57 


1. Gymnaſien. 




















Mithin am Schlufſe des Winter-Semeſters 1831/82 


9. 10, 
Abgang im Winter-Semefter 1881/82 ee 2er 
2 b. —— 
Winler⸗ 
von ben Gymnaſien von ben Voriäulen Semefters 
auf N zu anberweiter Beitimmung aus auf 1881/82 
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Zn Beitand am Scluffe bes vorhergehenden Semefters lzo1s6 19429 


weniger 


5162 11704 


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ed by Google 


4. D. 
Sejammi: 

Zahl der Lehrer Frequenz am Selammt-Fre- 
Schluß bes 
Sommert⸗ 
Semeſters auf den 
1881 





ben Progumnaſten 





Provinzen 


2 
8 
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Faufende Nummer 


voaymmaficıt 


lehrer 


Lechniſche Lehrer 
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Zahl der Proghmmalien 


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2 | Weit» Preuken 

5] Brandenburg . . 

4 | Bommern 

5 Voſen. 2.2. 

31 Schlefien. 

I Sadıfen 

8 I Sannover 
Außerden Y. . 

31 Weltfalen . - - 


öl Seflen-Haffau . - . 
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10 


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59 


2. BProgymnalien. 











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Der Konfeifion nad waren biefe 
Schuler (6a, 6b) 





5, 





auenz im Winter-Semeiter 1831/82 











a b. 
Progymnaiten in ben Porichulen 


in ben Borichulen 





auf den Progymnaſien 














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60 


Progymnafien. 












8 


Der Heimath nach waren 
diefe —— (6 6b) Gefammi-Abgang 




































































auf ben Pro: in ben * 
2. gumnmafien Vorſchulen von den 
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2| Weht-Preuhen . . . | 242 208 136 18 I2|— — ı t122| 2|—|— | 
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4 Pommern . . . . - [7 9 153) 11 81 | 10 IF 11 — — — 13 1 — — 
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8| Samnover . . . . . Fils 5253| 35 | Tin 8, — u Fu Fa Be U RR 
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10 | Seflen-Naflau -» » . | — — —— — — | — — — | — — — | 
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2. Progymnajien. 





























9. 10. 
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im Winter: -Semefter 188182 Mithin Be— 
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Progymnaſien von den Vorſchulen Tuff 
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| Mithin am Schlufie des Minter:Semejters 1881/82 weniger 
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62 


3. Realichulen. 












































4. 5. 
Geſammi⸗ 
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8 Schluſſe des 
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a. Realſchulen 










































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4] Pommern ; 41 4 71 6] — 51 5] 1076 | 141] 94| 217| 288 223 
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71 Sadien - » . . .» 6 86: 10 | 22 7 4 9 1 2704 | 308] 231) 400 691! 515 
8 ——— . 121 — — — — I-— 170 —1 3i 4 80 44 
Außerdem rer 2 — — — —_— 1 — — — 1 lol be 
9] Hannover . 11 | 108 13 20 3 7 | 16 | 2608 | 591] 273) 474 739) 490 
Davon find Y. | _i— — —— — — A | a 47 
Außerdem Y 31— | —ı|— — — 1 — = => tz ls Tel 
105 Weitfalen 10 99| 12 | 16 19 11 5 — | 2189 | — I 176) 384| 663) 369 
Davon find Y. 11— | — | — — — 1 — u ee Vi 
Außerbem Y . 31 — — 12 — — 1 — ne ee U 
11] Seflen-Naffau . 41 71 717 3 8 | 19 | 1392 | 624 98 299] 410| 232 
12] Rheinprovim . 12 I 153: 13 | 27 16 | 17] 15 | 3070 | 3241 194) 540| 863! 636 
13] Sohenzollern Is lelere > | 
Summa 86 1813/4150|6861)4558 
Davon find Y. 21 | — — — I— 1.11% 
Außerdem Y . sıi—i—|i— — — 


b. Lateinloſe Realſchulen 














































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1] Brandenburg - 3146193] 15 — 51 6 | 1117 | 279] 61 | 136| 298] 236 
2] Sclefien. - - slsil-/al 8 | 21I—] 6885 | — I as | 122] 201] 110 
31 Sadien . . - 21 24 2 11 2 3 679 | — 1 34 | 123) 242 134) 
4] Rheinprovinz . 4137 lı6| 8}! 7 7 30 | 97) 2765| 213 
Summa | 12 [143 | 3ı | 53 | 17 117 [22] 7 | 320f174 | a iois 693 

| | 
| | 
ce. Realihulen 
1| Brandenburg . ıls!i-|s3|- |-I:.l ®| od Anl oo 8 
2] Pommern . . . 1110| 2| 2! — 1 3 163 | 61 — 10° 30) 50 
3l Sadin - » » .. 1 6/—| 3) — I 1 — 157 | — 12) 17) 16) 40 
41 Schleswig-Holftein . | 3] 36 | 3) 81 — 3] 101 758 | 317] 55 127) 155) 176 
5| Seflen-Raffau. . . | 10 fıl4 | 24 | 20 | 10 4 | 43 | 2757 |1423| 233| 304| 510| 595 
- Davon find Y. 2I—ıiı—| — | I—1— — — 1 — 308 251 38 
6 | Aiheinprovinz - 31288 4 4| — 21 51 710 | 153] 72) 58] 118] 178 
Summa 4637 |2000| 379 528] 849|1067 

Davon find Y. 





63 


3. Realſchulen. 



















6. 7. 
— Der Konfeſſion nach waren dieſe 
Frequenz im Winter-Semefter 1881/82 Belle .. ee 





auf den Realihulen | in den Vorſchulen 


a. b. 
Realihulen in ben Porihulen 
































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Rt. | Rt. = |.Eleale| 8 ILEIS IS |Eıel3,&l:ı® 
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| 
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94 44 188 — 44 i4 RB — — rg DR 
368 | 231 | 1354 89 91 23 114 io I 1186 sh - 82 9 10 — 8 
87 81 163 u A ee m = | j 
1047 1054 | 5801! 665 609 990 1659 323 235 | 1231 9 24414452) 351 4 | 168 
227 192 1a — 344 | 482 | 776 | _ | = 
186 175 | 1183 | 107 | 110 67 | 177 36 | 1114 3 60] 146 | — | 30 
113 | 1898| 42] — 9 | 121 | 220 — u ee re en | - 
218 172 | 25 | 8 97 | 1168| 283 36 174 | 213 683] 112, 73) — | 28 
364 ı 377 | 2074 137 120 112 232 24 1425 392 1 253 190 17) — | 25 
549 Ash | 2877 173 i13| 20 320 12 | 2675 SI 6 1100 384 15) 7 16 
— — 184 14 — 182 I! — { 
101 701 171 . 58 231 91 — — — | — 
441 324 2711 1031 296 8320 816 25 | 2493 100 — | 113] 556 200 — | 40 
40 34 121 IN al 48 — er J — BAR . 
215 205 | 421 — 121 114 235 — #45 - | . u 
322 | 333 ] 2247 BI — | — 1588 | 496 1641 — | — 
45 53 | os — — — A BE u 
136 107 243 42 33 145 — == a . = — 
235 241 | 1515,) 123 236 | 472 08 84 | 1176 | 125 - 2141 502 60 146 
519 555 | 3207 137 144 214 358 34 1505 1152 Dun 212, 105) — di 
IT | : = — J 
4350 | 4133 25865 | 1763 1 2008 | 2584 | 4592 65b 120937 2808| 16 2104|3734 435; 12 | Stil 
#5 87: 219 — 48 — 48 — — 


973 274 | 1852 — —668 8 


mit Yjährigem Lehrkurſus. 
266 | 256 | 1253 136 | 112 | 219 | 331 
123 120 75) 40 h 
75 136 + 744 | 66 - - 


4 705 4 —  »31-|—- | — |) — 
4 277 11536 62 451 15 


u — 3 


3 


50 512 | 6085| — | 39 





718 | 799 | 3878 ! 303 2830 | 839] 3 |206 | 348| 29 | 14 


I, Orbnrung. 


| 33 +] | z2 zul 5 










134 118 1 — 
48 60 | 188 25 46 47 93 26 | 163 3 — 
36 36 | 1597| — — — 162 — 


159 208 367 
615 | 934 1649 

71 30| 101 
157 


161 | 129 | 803 
645 | 586 | 2873 


ı 
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8 
— 

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öl 


h2 1152 4221 31656 1 311 9 — 11 
61 | 1781 — | 86 | — 


157! 241391 85 














62 


3. Realſchulen. 































































2 4. 5. 
Zahl der Lehrer Sſammt⸗ Geſammt⸗ 
Fxrtequenz am 
= i Schluſſe des 
5 3 an den Realſchulen = Sommer: auf ben 
= = =» ge] Semeſters - 
E = I; I&; 5* 1881 | 
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= = >|  ISs=_' 57% _— 
Provinzen a lI- SIE, 51335 Ss Er € - | 
2 e BREE& | 23 alaula 
E se Is55 2 ITS 5 EL; l. Kl. 
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Sl2:53 $ 388 2 |sE| © |, | 
"I12z-|& m Ir a 195 en > 
m © = 5 Er nn — Fe) 
Fu 4 5 = E: 
u. Realſchulen 
1] Sit-Breufen 5 4) A Sn 213 5 1 1272 | 154 127) 236] 351! 237 
Außerdem Y . 11 — | — — -- - —[-|-1— | 
27 MWeitPreußen . 4 53| 10 y } 2 51 126 41 106 194 309 246! 
Außerdem Y ] —— un. 2 | N 7 
3] Brandenburg . 151 196] 17 | 40 ı 20 | 34 I 5226 1336| 306) 8050/1616] 1018; 
Außerdem \ i — erg pe u 
4] Pommern 41 4 7 6| — 1 1076 1411 94: 217) 288 223 
Hußerdem Y 2 — — Fe RR —— 
5 Polen . - 4 51) 6 3 t 3 Ss 1 1193 | 1771 51, 187) 368 261: 
Ö Schleſien 31106 2120 11 8$ 7] 1937 2081 121) 320) 605, 87 
71 Eadhien . 61 86 10 | 22 7,4 | 2704 | 308] 231) 405! 691) 515, 
5] Schleswig. Sorfteim 21 — — - — 1—-1- 170 | — al 460 44) 
Außerdein Y 2 a — — — -I1—- 1-|1— | 
9] Hannover 11 1 105 13 | 20 H 7116 9 2608 | 5941| 273! 474 739) 490 
Davon find Y 17 — — — — — — — — — — 47 
Außerdem Y 31 —|— }- — - | —— 
10 Weſtfalen 10 99 12116) 19 111 — J 2188 | — | 176) 3384| 663 360 
Davon fins Y. 1 -- — — — | —iI_!-. — — 
Außerdem Y . 31 — — — — — — — gan Ya: — 1—4 
111 Seflen:-Naflau . 4 1 7 1 3 31 19 1 1392 ! 624] 98 299] 410) 252; 
12] Hiheinprovinz 12 1 1653| 13 | 27 16 17 15 8 3070 | 3245 194| 540; 8863| 536 
15] Sohengollern . ee : E ——— 
Summa 86 11010 101 1834 72 88 1124 [23102 393711813 41500 6861| 4658 
Davon ſind V. 2 — - - — 147 || 
Außerdem Y IH . — — 
b. Lateinloſe pri 
| Brandenburg . 31#6:!13 1151 — 51 6 | 1117 I 2701 61 | 136| 208] 2361 
2 | Schlefien . 3] 36 21 8 2 —| 685  — [49 | 122) 201) 110 
Sachſen . - 2124| 2| 1 2 | 3] — | 679 | — | 34 | 123) 242) 134) 
4] Rheinproving - 4137 116 | 8 7 7 ; | 1094 47] 30 | TI 275 213 
Summa | 12 [143 | 31 53 1 ır Var ]ı2 | 3575 | 32601174 478 10161 693] 
ji 1} N 
| | 
[ 
| 4 
e. Realſchulen 
Brandenburg . 118 31 — 1212 | 4094 7 2 20 28 
2VPommern 1110 2 2 R 3 163 67 10 30 50 
31 Sahien . : 1 | - 3 — ib — 157 | — 12 17 16) WO 
ı 5 Schleswig: Sofftein - 31 36 3 & — | 10 758 | 3178 55) 127) 155: 176 
5} Seflen-Naflan . 10 I14 | 24 ! 29 10 i 8 43 | 2757 1423] 233) 304| 610) 595 
Davon find Y. 2 — — — — — BE 38 
Ö Nheinprobinz . 31 28 4 4 - 2 51 710 | 15231 72 58 118) 178 
Summa | 13 feo2 | 33 | 40 | 10 ! 11 | 83 | 4637 |2000f 379) 528! 849|1067| 
Davon find Y. 2 Be Kell J 4 36] > 38 
1 
| | | 





63 


>, Realidulen. 





7 


ß. 
Der Konfeſſton nad waren biefe 








requen, im Winter-Scemeiter 188182 
en Schüler (6a, 6b) 

u, b, i — 
Realſchulen im ben Vorjchulen auf den Realjchulen in ben Vorſchulen 












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Kt Kl, | 2 |l# = Kl RL ẽ 25 — 2 = | * 
A 1 e [esi 2 !ı2/12|312|3|2|23 
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l. Ordnung. 
23 18 1367 Li) 132 Mm! 195 1251 211 — 651 184 1 1 u 
4| 9 188 4 14 88 _ | .I—-i1-jl-j1— _ 
268 ı 231 364 9 41 23 114 40 1 1186 | 88 — 821 9: 10 8 
87 | 81 168 — — - — — — A — 
1047 ! 1054 | 5891 665 I 669 | 990 165 323] 5235 | 123 9 32411462 35 4 168 
277 | 192 | 419 294 | 482 | 776 — ll j—-|- 
186 | 175 | 1183 | 107 | 110) 67 177 36a) 9 — 60 1456 | 30 
113 129 242 99: 121 220 — — — — — — — — 
218 | 172 | 1255 | 62 97) 118) 2131 36] 774 | 213! — | sel ıız sl — | 28 
364) 377 | 2074 | 137 | 2120| 112) 232 24 | 14238 | 392} 1 | 253] 10) 171 — | 235 
5491 As6 | 2877 | 173 | 113 | 207 | 320 12 I 2:75 | 86 6 11028 1 7 16 
A 184 7 ee ee Mrz er 182 = Bersıl 
101 ! 701 171 — 68 23 91 — ill — i 
41 | 324 | 2rır ! 108] 206 | 3290| 616 25 | 2493 ! 105! — | tal d56 20 — | 40 
40 | 4| 11 — | — 48 ke 9 J 
215 | 206 | 421 | 121 | 114 235 - - — — — — — 
322 333 | 2247 58 . — 1688 4965 1644 | — |- — 
4 64 8 _ — — 1— — — | — 
136 | 17! 243 — 2| 93| 139 — —124— | — 
235 241 | 1615. 123 236 | 472 708 34 I 1176 | 125 2141 502! 60 ı 146 
‚19 bh5 | 3207 137 144 214 358 3 1305 /1152 25301 212, 105) — | 41 
4350 | 4133 |26865 | 1763 | 2008 2584 4502 655 120937 12808) 16 104[3734 335) 12 | 511 
86 87 ! 219 | — BI — — -1 | — 
373 | 878 | 1852 — 568 877) 1545 — — 1 — | — — | — 
| I 1. 
| | 
mit Yjährigem Vehrkurfus, 


266 | 256 | 1253 | 136 | 112] 219} 381 2 56 

123 | 1220| 735 ul — . = 161 | 178 86 | 

5 156 744 55 — — — 0 144 — 25 — — 

264 | 287 | 1156 62 | 55 sol 13 12 | 605! — | 331 37 20 3 
j I j 

zıa | 799 I asıs.! 308 | ı57 | 2324| ser | es 12830 | 339) 3 1206 | 348! 29 | 14 
| 


I, Ordnung. 









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ei Bel ae hl a 5 — 
I s| m I -I- ||. |. = 
161) 1290| sa! sl 150! 20sl 3671 50 z 
645 | 586 | 2873 | 116 | 615 | 934 | 1549 | 128 — 
“ul sl 1) — 11! sl oil — = 
151 | 147! 724) 1lıaosı Bil 197 4 = 

1060 | 981 1864 | 227 

“ai — 

| 






64 


3. Realſchulen. 






































1. 8. 

Der Heimath nadı waren : 
diefe Schüler (ba, 6b) Bejammt 
auf ben in den 

* Real ſchulen Borſchulen von den 
= Anlänber \nländer br auf 
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Provinzen = = m | Er 
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= 5 =|2\ = Ordnung, „Er PT 
= "+ * —* | 
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Außerdem Y . . » — | -— 1-1 
2] Weit-Preußen. . - 972| 354] 28] 1011| 131 —I A 17) — 5 35 | — 
Außerdem Y .„ . - I — ae BR] (er \yORE 
31 Brandenburg :. . . | 481711029) 4511537, 108] 14 er a u 2 51 5 
Außerbem Y . . .» — | — PL Tee er — — — | 
4] Pommern ....» wo 2822 hr I—1 ho t 1 — — 
Außerdem Y . . » — — | — — ie Di 1-1 
bi Dofen. - » — 807 4009 491 179; 31) 31 17) 13l 4 1 2) 1 — | 
6] Shtefien. . . . . | 1a18l ser] al 200° 16) TI sl 3 2! 8 | 30) 18 — | 
7: Sadien « a 174611039) 92] 307° 121 1 611 23] 4 5 sl | 5 
SI Schleswig. ‚Holftein 0) 1 23 — | — el a el | 
Außerbem Y . . | _ = az a En 
9] Sanmover . . . . | 1703] 823) 185] 56 6 AI RB 16 1 — 20) 46) — | 
"Davon m Y .. — |: E Var, Ze | —— 
Außerdem Y . . . - — — 1—-1-—-i— —— — I a 
10| Weltiaien . . . . | oolssı al — | — | —| | 12l — | 1 28 64— 
Davon fin Y . . I—-!-1-|-1-—-]|j-|— . — ir —— 
Außerdem ..— — — = = 
11] Heflen-Naflau. . . 1204| 225| 86] 681! 25 42 10) 7 BI 8 11 — 
12] Aheinproviny . . . | 2550| 622| 35] 3221 36] - 2: 641 371 24 33 26 — 
131 Sohenzollern . . - | Berg Pa rg IE = =. aka 








Summa |18696,6603 566[4239) 321, 32 | 519) 213] 37 | 86 | 344 208 2 






































Davon find Y . . — — — Ne — 
Außerdem Y . . . - | — 1» - — | — | 
| | | 
b. Lateinloſe Renflänien 
BERNSERBRER. 1124 | 112] 17 4 3181 13 i)—!—-| 2 !/5|—|1— 
2 Sthlefien . 443 | | 260) 221 — —1—2116121 — 1 2| 2 — 
3 Sachſen 338 ab 11 3 | 2 2 an 5 2 | — 
4 Rheinpropin; . 818 336) 21 5] 5l ı) 1) 4) 1 — 10%) 11— 
Zumma iu 2753 1033| 62 I 372 18 1 | 8 | 3 3 42 5 | — | 
| I 
| | I 
| | 
| | | 
| | | 
e, Wen | hulen 
1] Brandenburg . - - | 106 | 12 EI A 3 
2 —— Baar deren 149 39 ee — 
3 | 97: 597 ee er | 5 2 
4 Sales. ten „| 601 | 122) 22168 3113) 85 
5 en-Naffau.. . . | 2368 | 421! 2116 17 15 16 13118 
— find Y. . . | = 2225 — BE — 
61Rheinprovinz. . - 582 0 71 3|— 2 112] 5 
Summa | 3%3 | 791! 17011953 197 60 28 23 20 2 66 48 — 
Davon find Y. . . — = era — — I 





65 


3. Realſchulen. 


a —— 














9, 10. 
Abgang im Winter-Semefter 1881/82 Mithin Bes 
- > ftand am 
Realſchulen von den Vorſchulen —— 
zu anderweiter Beſtimmung aus | auf meſters 1881/82 
a a a FE IN Dar 
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Kl Ki. | Kl. st | RL | Kt. > = |&3|le3| = |$5=5|e£e< 
H | a |% | 8 |z8jeE| $ |?8| >35 
2 ı/| un | m w|v/iv|sj2|82[|52|25| 35 |e8|e$ 
=| 858 2| ® 
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Il. Ordnung. 






































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— — — — — — — — | — 

4 10 31 3) al 27 10!] 2141 — 071 4 4) 701 110 39 
— — — | — — — — — l — — — — 

g | 37 | 184 | 1565| 811 22 Ä | 766 2 | 248 531 331] 336 | 5125| 1323 
— — — — - I — — J— — — J — 1 — — — — 

2 10 60 si 2!» id 181 — | 36 31 2] 48} 1081| 131 
— | — — => . — — — — — — —- — — — 

4 4 63 2939| 13 4 1 173 - ss 7 3 8 1082| 115 
1 3 78) 58) 47| 32| 14| 346 2 63 6 3! al 1728 158 
1 ol wi al al 8% 8) 399 2 si 419 5171 rel 28 
— 5 8 | Ö 33 — — 31 — — — ei £ dl — 

B al ı5| | 66 2 5’ 5851 1 | am! Aas| 18 212] 2ısel 404 
I vlıal sl al I sl mal-|I|- I [|] - al — 

eu 2 44 j 15 9| 274 2 wi 16] 23 117] 1281 691 
Bi 201 179 72 61 31 RI. 08l 2 | ee) | 14| 100| 2uaR! 258 
— — — — | Anz z _ — — — 1 — 





111 216 | 


- — 4 — 
— — — — Beſtand am Schluſſe des vorhergehenden Semeſters 124 100 3937 
| | Pen mn BL Bi 2 Mann id LE IE 1 
Mithin am Schlufle ded Winter-Semeſters 1381/82 weniger 
| | | 
l 


90 | 4109 





104 | 647 


246 556 
mit 9 jährigem Lehrkurins. 




















2 u 40 35 43 17 ä 171 1082 | 287 
— 2 14 165 2 6 4 66 hu — 
1 6 26 db 3 2 78 666 — 
2 7 45 42 1 029 41 

6 | 24 / 119 | 121 92 | 

| | Beitand am Schluſſe des vorhergehenden Semeiters | 3675 | 326 

1 BE To SEE — — — — ET 7 — ———⸗ 

| ' | Mithin am Schluſſe des Winter-Semeſters 1531/82 Ki 
239 2 











ee en ee u Dr en zl ıa| 46 
1.1 s| 5| 2| 2| — »sI-| 3| % 31 al ı3)l % 
1 6 2.1: 0) 91-7 1 en | — — —21u — 
128 365 vi 5 —2—21611 49! 32 19 1011 683! 266 
5 /141 | 9 78| 61 | 31 5 | as — | ası| 971 75| 463 | 2400 | 1086 
139113 26 Bj 111 | 21 — 39 1 51 | 552 | 12 






weniger 
613 | 418 


6 


3. Realſchulen. 












an ben 


m © 


=) 


10 


11 





Dft-Preufen . 
Welt-Preußen . 


Brandenburg . 
Außerbem Y . « 


Pommern 
Uukerben Y 


Schlefien . 
Sadien 


Schleswig-Holftein . 


Außerdem Y 
Hannover 

Davon finb Y 

Aupßerbem Y 


Weſtfalen 
Außerdem Y 


Hefien-Nafiau 


Davor find Y 


Rheinprovinz - 
Außerdem Y 


Sohenzollern 


ESumma 
Davon find V 
Außerdem Y 





102 
3 


44 
































to 


86 































30561220 








639 
u 


257 





112 


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5 * Bu ES 
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_ Provinzen E |8.|#& |28$5 F 5 13 
* —3235235658 
5 53315 sen 2 I” gs | zZ [Ru &l. Al. Ar 
5 sel$e 5 8855er € 
5 „les z ES. JE] 53 | [Lo WW. 
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115 
133 
247 


113 


330 
176 
188 


471 






118272712847 


27 


30 


32 









E 

I. |8: 
Kl. Kl = 2 E 
= 9 

v. a. & |58 
= 5* 

53 




















Bürgerſchulen. 
| | | 
1585| 168 di | a | 1a 160 — 802 281 bis aa 2853| 101 — | 9 
120 179 ei | 82 — | 123 | 16 50 | 62| — 8 11 —|1 
205) 242; 1009 | 46 | 215, 1952| — 467 271 1020 N | 2] — | 12 
Bi 67 14 | - | #7 1) —-| — |—-|- — — — — 
136 is 522 | 26 | tısı 2 — | 2001 2 | 9 — ww 1—| 9 
92] 7) 171 | 21 18 —| | -I — | _ | 
404 486 1621 | 34 I 2460 a5 — 671 8381 907 | sel 2 an 137) 3 Jana 
) I \ 
199) 2361| 970 | 20 67 103 — 170 101 68 3 — 167 — — 3 
100) 119] er | 0 | | 10 — 7 ul 67| 5 — a 2 —| 4 
1551 66 — ri] — I-|- Ra 
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3. Realſchulen. 
























































































9. 10. 
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— — — | — — | Beitand am Schluffe des vorhergehenden Semeiters Jı2835 3066 
u — — I Mithin am Schluſſe des Winter-Semeſters 1831/82 mweniger 
| 1914 | 680 
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70 


III. Sommer- 


1. Gymnaſien. 
































1. 2, 3; 4, d. 
Gefammt- 
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71 


Semeſter 1882. 
1. Gymnaſien. 








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wi 868 819 50211 7131 677 4831 1060| 2601 5070 53 — | 398 
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72 


1. Gymnaſien. 


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73 


1. Gy muajien. 











































































9, 10. 
Mithin Bes 
Abgang im Sommer-Scmefter 1881 amd au 
a, Schluſſe des 
von den Gymnaſien un 
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Beitand am Schluſſe det vorhergehenden Semeſters 
Mithin am Schlufle des Sommer - Demeiters 1882 








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72221828 


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74 


2, Brogymnajien. 




















1. 2. 3 4. d. 
Geſammt⸗ 
Zahl der Lehrer Frequen am Gelammt-Fre- 
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2. Brogymnafien. 






6. 
auem im Sommer-Semelter 1882 






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76 


2, Progymnaſien. 






Der Heimath nach waren 
dieſe Schüler (6a, 6b) 





Gefammi-Abgang 


































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Summa 
Außetdem V. 






2. Brogymnalien. 


———— ————— ———— ———— — — —— ———— — 


9. 10 
im Sommerſemeſter 1882 Mithin Be: 
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Progymnaſien von den Vorſchulen Schluſſe bes 





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Davon find Y. il — ii |- - — I — 1 — 49 
Außtzerdem Y 3-1 - — — — — — — — — | 211 
105 Weſtfalen 10 a7 14 15 17 10 703 — | 189 309 6481 285 
Davon find Y. II—i1— | — — — — — 1 —21 —— 48 
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12 } Rheinproving . 12 | 148) 18 127 7 14 11} 151 26281 258] 201! 566° 829] 509 
Zumma ar 110371110 1191 1 93 1 130] 22 6863509] 1848144861703514368 
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4. Realprogymnajien. 
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2| Weft vreußen s159 7| 5| 5 |—} 3[| 595 | el — | Bel 178i 
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Außerdem 1X 1 - l - - | 
4) Pommern 41 20 313 — —171 447 149 — | 49 130 
Hukerbem Y 11-— — — |- — = — — — | 
57 Schlefien . ) 2] 4 4 334 J214 39) 70 
5| Sachſen . 171 4) 3/10) 2 |- 6| 737 | 115 145! 236| 
71 Schleswig: Solftein 10 | 3931| 11 4 1 11 41 b48 391 — aa 208 
Außeroem Y r 4 3 — zu a ee — 
81Hannover 13 | 61] 7110 4 — 101] 47 | 1661 — 188) 340 
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Außerdem V 4 — — — — — 1 — — — 1 — 1 — 
91 Weſtfalen 5 6 4 b 2 I —I— 337 — 75 129) 
10, Seflen-Nafau . 131 771 9123 10 | — 814071 10 — | 206 358, 
- Davon find Y 21 - - - — 3 42 
Außkerbem Y 11— — — | — il | — u) 
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Aufßerben Y 41Ii—- | -1— — — 1— — — — — 607 


78 


3. Realgymnalien. 


d. 














Ds 


















































6. 


79 


3. 


Frequenz im Sommer⸗Semeſter 1882 








a. 
Realichulen 












bh. 
in ben Vorſchulen 


Realgymmalien. 


7. 
Der Konfeſſion nach waren dieſe 


hüler (6a, 66) 


auf den Realfchulen 











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1033 | 1027 | 5807 ! 832 | 8678| 988 | 1666 343 5162 124, 10 
202| 193 | 582 — | 2832| | mil — | 
2231| 223 | 1320 | 1211 152 | a8| 380 | 7 1201) 12, 
121) 1399| 260 — 1 1283| 22 | — —— 
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3761 384 | 2074 346 157 170 3271| 189 1417) 38 1 
522| ası | 2897 | dal 113 210 328 8 26 70 9 
82 89 506 62 a4 121 215 52 554 8 — 
SB 76 350 59 3 72 
423 371 286655 4581 375 | 3990| A| 269 | 2880| 111) — 
4) 30 1191 — ß3 — 63 — — 
197) 2066 614 — 100 1171 | — — 
3511 328 2260 ri — — — — 1543 5308 — 
54 51 153 — J Bee - = Re: 
1 | 156 420 _- 3 | 4 133 ı j 
237: 262 | 1565 | 314 | 134 | 2731 407 1 93 | 1190| 10 — 
548 | 627 13280 | 6621 1 | 5 | 1m - 
4519 | 441% 126725 | 4039 1 2227 | 2723 | 4950 ı 1441 [216152925 20 
94 Bil 22! — sl-! s!ı -I - |I-|- 
880 908 | 2626 - 830 867 1600 — — | - 
4, Realprogymnajien. 
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265 | 304 | 1253 | 252 | 222 | 195) A17 | 164 | 1206 8 — 
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63 72 | 15 | — 3] 77 HI — — |- 
112! 103 | 434 | 100 0 838 u 225 1509| - 
2233| 2041| 9% 199 66 1 1031 189 64 7 6 
111| 119 | 660 | 117 60| 13 73 34 634) 6 
159 | 159 — — 155 | 49, 204 _ — — — 
217| 216 | 1183 236 | 212 51 263 107 9501 188] - 
al Hi 2] — al 37 Bl — a ee 
192 180 520 | — 17 Hl 77 — — — — 
134 150 602 | 1461 — — — — 462 1041 — 
260 | 245 | 1372 | 3011 127! 62 19: gl 7 
14 62 17 | — 49 50 99, — — — — 
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266 | 206 | 1356 | 217 10 38 3 2 671 628 — 
139) 101 | 3| — I — „| i6 — -1—-|— 





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235 
248 


in den Vorſchulen 


evangeliſch 


249 


105 


14659 


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11162363 


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214 


216414040 


—— 


28 
101 
324 





Oifidenten 








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38 |! N 259 | — 70 
712 690 | 1909 | — 280 


692 1616 
87 157 I! 


183 | 463 


590 


7314 1025 


4891 1360 





80 


3. Realgymnaſien. 
—— —⸗— —s — ———— 
1. 2. N, 
Der Seimath nad waren 

























































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54 Polen . . 799 |, 452) 391 177 27 5 2| — _ 151 101 — 
5 Schleſten 1411 644 191 275 49 53112 9 — 11 15 56 | 
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5] Schleswig⸗ Solftein 405 | 133) 681 179 101261 2| 21 2 1 1113| — | 
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9| Hannover 1924 | 792) 169] 721) 4 6119 7| 4 | 10 | 7 — 
Davon find V. — — | a u ie a ed = le | 
Außerdem Y — — zu ru ee re Eng Ip — —— 
105 Weſtfalen 1587 6 71 ——21— 81101 — 5 |? | 61— 
Davon ſind V. — — —— — — —— | 
Außerden Y _ . — = Eee > — —— — a. Viel 
11 Seflen-Maflau . 1242 | 2209| 84] 404 — a 616 I — 28 2 il — 
12} Rheinprovinz . 2628 | 611 41326 235] 1120 | 321 — 7 24 12— 
Summa 19460 ;6633| 632]4H02] 204: 54 1205 1160 | 71 87 223 1111 | 
Davon ſind Y. , — — — _ — = 1. | I 
Aukersen Y — == - |. — | \ 
| | | 
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4. Realprogymmafien. 
1] Sft-Preuben . 2312| © 21 oo s/|—I ıl I—I — 3 6 — 
25 Weit-Preußen . 421 | 348° 5 | 132 27 | — 1| 21 — 2 | 21 9| A 
3] Branbenbur 567 | 378! 81 3841 33 | — 1100| — 4 11 | — 
Außetbem X — — — 1 | N — — I en Im 
4| Pommern 358 | 166 — | 173! 51 113121 — 41 Fu — 
Außerdem Y — —— Er re — lu Im 
| Shlefien . 270 | 160 15) 31 —I—| 2) — _ | 3) — 
6 Sachſen 677 | 410 alısı 51 — I 51! 3l a 3 1 5 — 
7 Sileswig -Holftein 419 | 1701 711 8631 9 11—| 3)})—-| — | ı1ı]l82]| = 
Anßerdem > u — — — — — — — — — 
8 | Hannover 2770 3383| 30 I 232] 0 | 116 RI —| — au 8 — 
Davon ſind V. — — — Varta in — — — 
Außerdem Y = I a N u an De 
I Weftlalen . . . 425 | 166 11 — —- !—-I — I 3) tt — 3 3t— 
10 | Seflen-Naffau . 937 407 28 | 185) 4 | 5 | — 9 4/16 | 4 
Davon find Y. — — — — a | Ga 
Huderbem Y — | — N Pr nt — u pe er 
11 | Aheinprovinz 98 | Aa] 44 4 41 5 — 5 | TI — 
Außerdem V — — — — — — — 
Summa 6214 3042 172 41 1ı 23 | 33 1102 2 
Davon find Y, | — — ne Fe ur 
Auferbem Y = I %= ep —_ li. 











a. 
Realſchulen 


zu anderweiter Beſtimmung aus 








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Kl. 
J. IL 


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a | 33 
44 | 15 
3 | 42 
6: 17 
16 35 
21 5 
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22 } 76 
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4 DU 
— | — 


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9 


RI. 
111. 








81 


3. Realgymnaſien. 





Abgang im Sommer⸗Semeſter 1882. 

















b 


von ben ®o rihulen 














314185 2.| 8 
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J 4 F ie u | . = S 
Kl, Kl, Kl. %w . a | #2 | I % 
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18 3 3 154 — 44 ! 12 61 

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01 8 3 115 1 3 | 1 — 
48 24 1 610 3 206 65 18 ! 292 
-— 1-1 -| —- =. - Il -1- 
5 5 ÄAj 14 — 37 28 2 57 
1 | —10 1 117 1 4 6 — 11 
25 11 5 187 2 24 3 — 29 
11 | 14 2 | 223 1 3 9| — 13 
2 1} - 581 — 6 40 718 
2) 1: 3[ 2082| 12! 5| 0 | | 24 
2 De en = ——— 
10 11 1331 — |— = Pe 
— a ri en — — | sl 

















05 ı 692 


















10. 


Mibin Bes 
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Schluſſe des 
Sommer⸗ Se⸗ 
meſters 1882 











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S Fe u 
| 78 
55 57 
-. | a 
* 

* 5 


1304 213 
1224 | 444 
6197 1374 
1183 213 
173 | 197 
1887 298 
2674 315 
548 | 72 
2683 | 750 
2167 — 


124344 | 4328 








— | = — Beſtand am Schluſſe des vorhergehenden Semeſters Pross 3509 
| Mithin am Schluffe des Sommer : Semeiters 1882 mehr 
1658 ! 819 
4. Realprogymnalien. 
-| -i-|-| .2|-| -| sl -|-| s|-!| sis m 
2I|—-| 2al|»oI! | 6| ıı al —- | -| 8| — | 3 | MI ıW 
1l-[| 23 13 f 10 5 1 36 | — 15 2 | 19 | 1167 | 398 
er — — — — 49— u. — — — — — — — End — 
-/|-|!|-! | s|»| s| vi s| 218 | N | 1 | 467 | 198 
- — — — — — |. — — — — — — — 
un -1717|171I%7 | si -| -—| -| -| -[T a! 8 
1 — | 16 15 7 1 — 66 2 — 1 7 931 162 
— — | 7, 1a 1 1 81 —| 1/ 14 | 2 | 08} 7 
2 = 32 21 | 7 h 3 BI — 1 s! ı| 10 4087 253 
u | = 8 — = — SE = | u IT WE Ss = u 
- | — 13 3 3 — 111 201 — — — | — — Bl — 
3 — 3 27 13 | 4 D 123 — | 6 2 10 | 1249 179 
— | em — — | — | — _— — — — — -- — — — 
— | - 4i 21 15 3 3 113 — — 1ı — | ı1 | 1243 47 
u Me fi | - — — — — — — — | — | — — — 
——— — 
9i— 181 146 oO I 5 | 28 | 761 71 6| 8; 10 | 78 | 56, | 1538 
— Fe — F Beſtand am Schluſſe des vorhergehenden Gemeiters 7486 | 1026 
zu | — u N | MRihin am Schluffe bes Sommer:Semeiters 1832 mehr 
1181 | 512 


6 


82 


5. Ober-Realſchulen. 





































































A — — 
1. 4. 5. 
Geſammi⸗ Geſammt⸗ 
u 
Zahl der Vehrer — ont 
Ir — Shluffe des 
— 3 on ben Realſchulen z Winter⸗ 
E — — s 21 Semeiters 
E = = | v | 72 158182 
2 Sl@5, |. 85 |: de 
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2 var ss & ser 2l2®| 3 au. a1. a1. au. 
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ar lE25% 8 SE 8155| 5 | $ 
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Brandenburg . 1121| % 1 > 61 1083 1 2501 83 T 140) 3011 246: 
2 ig . 38 | — 9 7 51 — I 659 | — I 54 ı 163] 225, 126 
31 Sadıfen . ß 24 2 8 2 31— 668 — 136 158) 218 152 
4] Shleswig-Holftein . ie —23120912 2312| 5 51 2 Si 59 
5] Rheinprovin 32 !1216| 5 j 722 | 311 33 | 1085| 243] 148 
ä ] 
I 
Summe 12 lido 28 47 16 20 3391 | 3461191 5090 10681 731 
| 
| “az 
6. Bela 
ti Sadıien u | 53 il — 113 | — 15 a1 38 231 
2 Schleöwig-Holftein 1 3111 — 1 3 78 34 12) 8 12 24 
3 | Heflen-Naffau . . . | 10 117 22 | 20 10 7 1 40 | 2400 10801 236! 332) 6548| 638 
Davon find Y. 21-1 — — — — — — -Il—- | 4 4 3 
Rheinprovinz 4 5 i 708 | 122] 74| 100) 148] 201 
Summa 3300 340! 447| 756| 886 
-I|-|-| -— !-1-I — | -I|-| al 4 8 


Davon ſind Y. . . 2 





4. 
Zahl der Lehrer 





an ben 
höheren Bärgerſchulen 





Provinzen 


welche 


ſchulen 


Rektoren u. ordentliche 


eriheilen 


Laufende: Nummer 


Lebrer 


BWiflenihaftliche 
Hülfslehrer 
bunbenen Vorſchulen 


Techniſche Lehrer 


Zahl der höheren Birger- 
richt 





Probe:Kanbidaten 


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12 
1 im; ff 
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— — — — — — — — — — — — 
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Ortegeiitlice, 





Sachſen 
annover 
eitfalen 
Auſerdem Y . 

6 BEREITEN: 
Hheinprobinz 

al Sohenzollern 


m EZ D- 
— — — 


— 
-- 


— 


Summa 19 


Aukerbem Y . . . 1 


Oft Preußen . - . | i 
Schlefien. . - - . | 













d. 
Belammt: 
Frequenz am 
Schluſſe bes 
Wintet⸗ 
Scmeiters 

1881/82 





auf ben böberen 


| | 
| | 
Mr Kl. Al. æl. 
I. 








11. II. Iv. 


in den böberen 
Bürgerſchulen 
in den Vorſchulen 














153 | 119 7 | 12) 22) 48 
993 | 5901 69 82] 1731 244 
ar - 1 | 23| 21 63 
523 | 3181 44 70) 116: 139 
6251 — 157 85) 150| 167 
— »1—21—21— 35 
791 —114 12] 16; 23 
869 | 91] 74 | 1086| 185| 253) 
4 — — 5 8 18; 


3193 632] 956. 


35! 





83 


5. Ober:Realidulen. 





6 


: 7. 
Frequenz, im Sommer-Semefter 1882 Der Konfeifion nad) waren biefe 


Schüler (68, 6b} 

















b 


a. : — 
Realſchulen in den Vorſchulen in den Vorſchulen 





auf den Realſchulen 
















































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126 | 118 | 812 | 1931 — — Ei = 
111! 106 | 7831| 1656| — | — = — 
41 





233 















) | | 
6. Realjchulen. 
il 4—-| 8 








| 3909| 1801| 37 
23ı 133 97, 19 
590 | 619 |, 2983 
36 34 | 173 






97 
2021 


18 235: 46 | 12 
4856 894 | 1380 | 29% 
h 102 | — 





























1% 212 | 931 646 
844 | 888 I 4161 | 8611 614 972 | 1586 | 344 | 2907 | 482] — | 772f1075| 177) — | 334 
36 34 ı3|l — 64 Bl 1 - | -|-|-[|- | -|-|- 





7. Höbere Bürgerfäulen. 











6, 


Frequenz im Sommer-Semefter 1882 Der Ru ion nad) waren dieje 


ler (6a, 5b} 
auf ben höheren 














































ih 4 2 
Bürgerſchulen Bürger ſchulen In ben Borſchulen 
| | 

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53! 63] 205 Dh a haha | Hr 5 5 
298 ı 318] 1184 | 186 | 212 | 200! 257) 669 79 731 ı 2691 5 | 170] 383) 1251 2 | 15 
46 47 200 2001 48 724 — | 122 1221 139 3— 2] 120} — | — 2 
146 | 161} 676 :ı 153 | 159 163) 1465| 468 150 593 21 — 627 4201 12 — 3 
164 — s821 371— Br ra ee — 649 1724 — | — — 
| 4 17 | — I— =“ — m — |-|-j -1I-ı-|-|- 
131 15° 9% 19 - | 4 4 — 11——413 
268 342 1228 | 391 871 86 — | 172 Bl 553 580 — 651 88 79 — 5 
11:0 -AI 3 een — in 41 — 3—2——— 








4013 11931 4514 
48 | 441 127 — — — — — — 





84 


5. Ober:Realidulen. 


N 
to 


biefe Schüler (6a, 6b 
auf ben in ben 
Realſchulen Vorſchulen 








von ben 








Aulänber 


2 
— 


Inländer 


ſonſtige Schulen 








zuiß ber 


Provinzen 





chulort 





Reiſe 


eine andere 


Ober⸗Realſchule 


Laufſende Nummer 


Auslünder 
Auslänber 


5 


Bürgerihulen 


gymnaſium 
Gymnaſien 


ein Real: 


von ausmärts 
von auswärts 
Progymnaſien 


mit dem Zeu 


Der Heimath nach waren Geſammt⸗ 


aus dem Schulort 


* 
22 
5 h 
— 
et 
| u — 


Realprogpmnafien, 
Realichulen ob. höh. 


aus bem 





If Brandenburg . . . | 1150 | 112| 13 
21 Sciefien . 12 | 291 11 — | —ı — 
31 Sadhien -. . -» .» .] 404 | 382! 15 — 
41 Schleswig-Holſtein 204 44 12] 79 14 

+; Rheinproving 678 3041 101 8 4 1 


Summe | 2948 Isıoı rı 40 37 | 4 al ala! a3 13 7 — 
| 

| 

| | 

| | | 





5 
En 











6b. Realſchulen. 
1: — — 













11 Sachſen. 11 108 39 81— — 111 — 312— 
2] Scjleswig-Holftein .| 73 | 18 4) 42 — ee ee 
31 Seffen-Naflau. . „| 2446 | 394; 143|1214| 120) 46 | 2 I - 
Davon find Y. , . — — —122— 
4 | Rheinproving . 789 136 61 155) 59 — 
Summa | 3421 | 587] 10311411 120 46 | 5| 7—161 Jela|— 
Davon fin Y. . . en: ee = | SA En RE 


7. Höhere Bürgerſchulen. 


























2 B 
Der Heimath nad) waren dieſe Geiammt» 
Schuler (6a, 6b) 
auf den böhrren har 
E Bürgerſchulen in den Vorſchulen don den 
E Inländer | Anländer | =: mit dem Ab⸗ ohne bad Ab 
= Provinzen = FB: | 55 —— er re FE: 
Z = |2| 2 I|82 | }2 Sg TH |g 
ẽ— 517 3 EI 2 188 sel 
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—— — —ñ —⸗ —ñ —ñ — — — — — — 
2 148 711 Ii)i-i1—- | — — — 
2 Schleſien 1115 | 6 4 | 657| 12 | -1-1-|- | 6| — 
>, Sadjen 191 3 2 — | — Ta ia 
+ Dannoner 532 ; 113 | 31 21| 5) 2 -/- | I|-tl-l- 
55 Weltfalen 599 | 252 1 — — — —— 
Außerdem Y . — u = — — — — ee — 1 
3Heſfſen-Naſſau B6 9 3 i | -I1-/-|-|-| 
? | Aheinprovinz 981 | 218 | 29 158 9I—-!—- I —|— | 311 
| — — 


I Sohenzollern 





Summa 
Aukerbem Y 


I 
3743 | 694 77 11506 | 69 | 12 | — 12169 





11OftPreuſen i? 


85 


5. Ober-Realſchulen. 


9 10). 









































Abgang im Sommer-Scmeiter 1882 Mithin Ber 
. n itand am 
j * Schluſſe des 
Realſchulen von ben Vorſchulen Sommer:&es 
zu anbermweiter Beftimmung aus auf mejterd 1852 
2 E 2 | E | £ |85| 38 
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4 16 | 37 1 29 | 30 14 4 ı 169 1 ı 21 18 3143 1112 I 276 
— | 841 |7/|%9| 177; 9 16 1-1 ——1686 — 
- 5 | 31 8 ı|-|I|-| st-|-!-|-!- Tr — 
| 3 2 —21— 17 1— ı | — 21 2409 % 
2 3160 2214 198 ——2111— t1 905 | 32 
La a ———— 
este isiiuiea | ol 8 | 2aı | wo | 3 | as 18600 10 
| | Reitand am Schluſſe des vorhergehenden Semeiterd | 3391 346 
| | Mirthin am Schluife des Sommer-Semeſters 1882 mehr 


259 | 56 





6. Realſchulen. 










in = er De | — 
— 2 3|ı — | ei — 1j|- | — 1 | 4 
419% 5:3 al a7 m 41 9 | ıt | 2779 | 1269 
a u »s|ı 4ıIı 2l-ı-|s1|I- |) 3! 97 








sl 7 2911 4F 45 | a 115 | 3870 | 1471 




































5 38 24 56 44 
— — — Beitand am Schluſſe des vorhergehenden Semeſters 3309 | 1242 
' Mirhin am Schlufie des Sommer : Semefters 1582 mehr 
570 | 229 
} 
7. Höhere Bürgeridulen. 
9, 10. 
Abgang im Sommer⸗Semeſter 1882 Mithin De: 
ftand am 
* F Schlufſe des 
böderen Bürgerſchulen von den Vorſchulen Sommer: 
u I) Semefters 
gangszeugn. d.Reifeauf zu anbertriter Beitimmung aus | auf 18823 
—TAA 2m I cz TE a Ta wg Fl 
re k: + E 0 | | 3 oe |2e| 3 = Em 5 
82:33 8 218 3215| 8| 51|5|38 
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A ı 8 — 513 5— 3 2 231752 
S|®% 2322| >| 1 | mn Juuw|v|n/S3|j* 38335133 
n 19.8; Re 2 er * > 
lass: || | sa: | |:8|? 
2 ET | es = 










Iolleoalo! 


sl-|ılse| 4117 





Beitand am Schluſſe bes vorhergehenden Semeſters 
Mithin am Schlufle des Sommers Semeiterd 1532 mehr 





Laufende Nunimer 


10 


Provinzen 


Oft-Preufen 


Davon find Y. 


Meit-Preuben . 


Dovon find Y. 


Brandenburg - 
Davon finb Y. 


Pommern 
Davon find Y. 


Bofen 
Sthlefien . 
Sachſen 


Schleswig⸗Holftein 


Davon ſind V. 


Hannover 
Davon find Y. 
Auherbem Y 


Weſtfalen 
Davon find Y. 
Außerdem Y 
Heffen-Raffau . 
Davon find Y. . 
Außerdem Y 


Hiheinproviny . 


Davon find Y. 


Hohenzollern 


Eumma 
Davon find Y. 
Außerdem Y 


Zahl der Gymnaſien 


1. Gymnafien. 


86 


4. 


Zahl der Lehrer 


ar ben Gymnaſien 


u. 


ber - 


* 
* 


ordentliche Lehrer 
Wiſſenſchaftliche 


Direktoren 


Hülfslehrer 


Techniſche Lehret 


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152; 12 
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197 29 
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396] 41 
2751 44 

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142 11 
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2003 33 | 

| 
— — | 
217! 42 
149! 22 
321| 69 

71 2 
2908 432 


454 


Drisgeittlihe, melde 





den Religiondunier: 


richt ertheilen 


Probe Kandidaten 


an den mit denſelben ver: 


bunbenen Vorſchulen 


6. 
Geſammt⸗ 


IV, Winter- 


frequenz am 





Schluſſe bes 


Sommer: 


Scemeiters 


1882 


ymnafien |! 





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I. II. 


in ben Borichulen 





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15 I 17 3510 
38 1 35 I 12648 
25 1 29 4979 
13 1 18 4348 
39 I 27 | 10108 
40 F ıs | 7300 | 
165 1 15 2464 
23 | 30 ‚223 | 
30 4 5277 
171 — 1534 
33 1 30 | 8173; 
I 
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11 — 81 
315 1207 | 72294 


Geſammt⸗ 








Semefter 1382/8. 


6. 


87 


1. Gymnafien. 


Frequenz im Winter: Semefter 1882/83 









































en 


Der Honf. nad) waren 
dieſe Echüler (6a, 6b) 

















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den Gymnaſien in ben Rorfchulen auf ben Gymnafien 
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60 605 | 593 | 3608 188 | 297) 204 — 501 | | 2473| 679 | — | 546 
si al | | — I- =tr=1.= fe] ® el 
2177 | 2169 | 2195 | 13744 | 1096 141212273 — | 3685 | 625] 11252 | 362 | 14 2116 
275 | 721 261 808 334 519) — 83 | — _ — | — |i- 
298 325 | 796 !ı 5314 35 | 608! 466 — 1089 | 172] 4889 DB | — ! 372 
— 200 ea 399 — JIl4 124 — 2388 — - - —— 
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737 1 715 768 4596 248443 2690 — 703 1441 2155 | 1195 7 2 11244 
1642 | 1590 | 1760 | 10564 456 | 402] 378 209, 980 | 127] 5420 | 3240 — [1904 
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1216 | 1079 | 991 | 7664 364 | 258! 265 — 523 /r-39]| 7228 | 202 | 2 | 1 
dbio 4055 496 2061 are — 51 50 2485 | %I-| # 
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411 | 378 | 413 | 1202 — 11701 14 -— 324—21 — - I|—|- 
48 | 349 31 118 — 4 — 61 | — — — — — 
| | 
760 664 660 5017 2401 93 107 39 239 141 2783| 2408| — | 2a 
| | 
192 157 191 540 — 371 650 399 161 — — — — — 
46 56 52 | 154 — 14 | -!-| - I-| - | - |=- | - 
552 510 ı 517 38200 266141 — ed Mic _ — 2767 TE | — | 3385 
56 680 41 157 — I-i-'- — l- -— I I1-|- 
140 126 123 561 . 8391| 78] 42 209 | - . _ — — 
1249 | 1435 | 1517 | 8444 zrı | 422) 624 — | 1046 | 691 3684 | 4467 | — | 398 
42 136 158 336 — I— | 31 — 25 — — — — — 
22 13| 13 83 | 2I-|j-ıi-! — |— 6 | 74—2— 
12024 | 11653 | 11822 | 76358 | 4064 1203|5689| 248| 11140 1520| 63536 | 14832 | 22 I7o68 
1436 | 1615 | 1628 | 4670| — J1348 HB 197.a -I — I — — — 
234 a 2900 Pr — In Fa ea 220 - I — —— 





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88 


1. Symnajien. 








1. 2. 7 8. 
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diefe Schüler (65,6 b) Schüler (Ga, 6b) Gefammt 
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in ben Vorſchulen 











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21 Welt Preußen. . .| 30 48 — 58 2120) 1530 | a8] 400 83 9110 74 «i 
Davon ind Y. . 1— | — _ — — | — — RER?) WESER: NER DAB DEN 
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Davon fi Y. . .|- | — | - !-1 - | - |-| - |-|-[-|-H+ 
4 Pommern... .| 93 10 — | Art] 3235| 2058 | 21] 907 | 160) 1 | 1801 azı 
Davon ib Y. . . — u —E — — — — 1—]|- — — e 
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3] Schleöwig-Solfteln .| 497 


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2a] 4233 28 671 61 340 


























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Davon in Y. . J—-I— | — - — 121— F— 
Außerdem Y . 12—— | * — | — | -I1- |- | —— 

101 Weftfalen . . . .| 202 17 — 20 3133 2305 | Tel 228 | 5 51 297 m 3 
Davon ind Y. . 1 — — — — — — — nn a 
Außerdem . . .1— | — | — — — — en 

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Davon ind Y. , . -i-| — — — I—-1- — 
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13 Sohenzollern . . .|— — ⸗ |_ 2 3% ii — |-|- 1| io 
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Davon in Y, . .|— | — — — aa — — — — — — 








Außerdem Y . ..1 —- — — — — — — 1-1 








89 


1. Gymnaſien. 





9 10. 

















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Abgang im Winter-Semefter 1882/83 * — 
a b Schluſſe des 
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von den Gymnaſien von den Vorſchulen Binters 
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42| 6| 17 3 5 129 74 42 24 10 Ag 3200 | 266 








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37112230 "2848 


114 7 34 | 9a ı1 | 55 ı 280! 147 64 38] 25 1514 





4707 | 666 





3986 | 454 
8924 | 694 





0752 | 



































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Beſtand am Schluſſe des vorhergehenden Semeſters 72204 9620 
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Mithin am Schluſſe des Winter-Semeſters 1882/83 weniger 
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| 


| 
| 
| 


Laufende Nummer 





Provinzen 


Zahl der Progymnaſien 


Zahl der Lehrer 


an den Progymmafien 





iſſenſchaftliche Hülfs⸗ 








on den mit denſelhen ver: 


Borfhulen 


b. 
Geſammt⸗ 
Frequenz am 
Schluß bes 
Sommer⸗ 


Semeſiers 
1882 











Gefammt-fFre- 


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2 | Weit» Preußen 31 20 1! 3 1 — 3 424| 42 59 
31 Brandenburg . sis| 3 3I1—-|I—] 51 2386| 1% 13 
4 | Pommern 3188| 2 3— —14 — 72 | 62 
1 l 1} 
5 | Voſen 2l12| 1, 3| 2|—- | 11 2989| 2 | 26 
6 | Eleften. 2luı| 2! 2| 2|— I 2| ı0| 2 | 31 
| 
7 | Sadjen 2lı| ıl 2e| 1) —-]| 21 z0| ss 29 
8 | Hannover 21 8| ı]| 1|— | —| 28 ı2]| 4 25 
Außerben Y . 1I-|—-|-|—-|-|I-] — — — 
9 | Weſtfalen 21 9| ı| 2| 3|—-I—- IT ıa| — 28 
10 | NAheinproving . 1588 | 11 | 12 ! ı4 | — ı 1 1215 | 23 182 
| | 
Summa | 36 1205| 25 | 33 | 23 | — | 2 | 3708 | 486 516 


Außerben Y 





| 
RL. 





Kl. 
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auf bem 





91 


2, BProgymnajien. 







6. 


auenz im Winter-Semefter 1832/83 Der *2 Hat waren bieic 


Schüler (6a, 6b) 

























































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Proagmnafien in den Vorſchulen auf ben Progymnaſien in den Vorſchulen 
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92 


2. Brogymnalfien. 











1. 2. 8. 
Der Heimath nach waren 
diefe Schüler (Öa, 6b) Geiammti-Abgang 
auf den Pro: in den IE 
aymnalien J Vorſchulen von ben 
nad Abſolvirung des ohne Abjolvirung 
x Inlänber Anlänber Eurjus d. norhandenen ber vorhandenen 
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Laufende Nummer 





























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21 Weſt⸗Preußen..220 215 ılas ia Io | — — — | 7| 4— — 
31 Brandenburg. . . . | 281 OR 161 111 — — — b —1 | = | 
41 Bommern -. -. - -» . 12370 139 170 13 ı I 1a l — — | — |15}— 1 | — 
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9. 


93 


2. Brogymnajien. 


im Winter-Semefter 1882/83 










































10. 





Mithin Be— 

















ſtaud am 
b. Schluſ 
Schluſſe des 
Progymnaſfien von den Vorſchulen % ai 
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Beſtand am Schluffe bes vorhergehenden Seme 


Mithin am Schluſſe des Winter-Semeſters 188 


ſters 


2/83 


3709 | 


486 


weniger 


359 | 


35 


94 


3. Realgymnafien. 



























































1 > 3 4, 5. 
Zahl der Lehrer Geſammi⸗ Geſammt⸗ 
steauenz am 
ni R Schluſſe bes 
= = an ben Realſchulen S Gommer: auf ben 
E Ss S ei Semeiters 
a 3 =. s: | „IE3] 18% ee 
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Außerdem Y F 11i—-|— 2 — — — 109 
21 Weft-Preußen . . . 4 53! 6 9 5 ; al 1224 | 114 9) 904) 310) 212: 
Außerdem Y a il—- il —ı— — — | ra! 
3 Brandenburg . 115 | %00| 21 | 40 — | 2 I 33 |] 5197 11374 2658| 87411593) 955 
Anfkırbem Y . 4 — — PT Bee ——— las 
41 Pommern.. 151682 93 — 61811188 213 33 20 J 356; 224 
Außerben Y . . 21 | — | — -_ — 1— — — — — 4—21 
BI Poſen. » 1416 7| 9 7 3| 8 | 1173 | 197] 46 186 366 224) 
5 Sihleften. -. ». 19110 alısl 13 1 9 | 1887 | 298] 114| 319) 476, 336] 
7 Sadien . 16187 10| 2 7 161 7] 2674 | 315] 220) 405) 691) 5083| 
8 En eöiwig. Holftein . 131 ua) 2 — 2151 548 | 1721 61) 106) 131! 100 
Auperden Y . . 21 — -— — | — — En | u m 1 BR 
9 Sannover . . . . | 12 | 108 13 | 35 2 9 | 19 | 2683 | 750f 246| 491| 784! 448) 
Davon ind Y. .„ . Il — — — — |-I-|-|- 48 
Außerdem Y . . » 31 Il u = ——— 208 | 
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Davon ih Y., . . 11 — | — . — — 1 — — — — — 46 
Außerdem Y ..:1 31I1—-|—|— | — | 157] 
11] Seften-Naffau. - . | s| u 7] 3 7 | 12 | 1404 | 338] 85| 308) 397) 246) 
12] Rheinprovinz. . | 12 | 1435| 16 | 2383| 18 | 12 1 15 | 2985 | 344] 178] 517] 796 495) 
Sumnta 90 11051 112 1194 74 11% 1130 124344 4323 1699 4206 694514233] 
Davon fd Y. . - 21 — — — — — th — _ -—I1—-|i—-|I— 9 
Außerdem . . .1 161 — | — | — — — 1— — Ii-1-|-j]- | 87 
| | 




















Summa .| 35 fäsı | 55 | se | 30 | 1) 56 | 8458 16881 — I107512209j16%4| 
Davon find Y . . 3Ii—- | —- I — — — 1 — 121ö >» 527 86 
Auberem Y . . . 112 1I—|—-|—-| —- I-1I1-1 — TI—- 1-1 ji 


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2 Re Preuſen. 6 4 146] — | 86j 1665| 146 
3) Brandenburg 10 1b 398 —. | 121 294) 222 
Außerdem % 1 — —1—2—— 7 
4| Pommern 4 7 194 — | 46 120 90 
Außerdem Y 1 — —2 
5 —— 3 1 18) — | 18 40) -38 
6| Sahien . I? 5 162] — | 127] 2231 187) 
7 Shleswig-galfiein .4 10 3 74 — | 34 2300| 108 
Außeıdem Y . 4 — — —— 464 
8] Hannover 13 10 253] — | 156| 328) 204 
Davon find Y. ! — — | | 33 
Außerdem Y d — —1— | | un | 205 
9] Weltfalen 5 — — 1260 266 
10 Heſſen · Naſſau 13 6 1791 — | 170! 328: 293 
Davon jind Y 2 _ — 1 — 2i 52:53 
Außerdem Y . . 1 — ln | a 
11 | Rheinprovinz 12 > 471 — | 1380| 352) 218 
Außerdem Y 3 —12121— 42| 


95 


3. Realgymnajien. 





6 ” 















































623 









622 | 3131 | 136 | 1483| 236] — | 3791| 35 2261112 | 





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R 98: Der Konfeifton nadı waren dieſe 
Frequenz im Winter-Semeiter 1882/83 Schüler (de, 6b) 
Reaticulen in ben Borfönten auf den Realjäufen | in den Borjgulen 
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si ol a! - Is ss — — Becitı] VBRRS Ale acer) HESS Erde] We 
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NT "ar u ee Te Fe Pisa \PSEAg — 
1030 | 1020 | 5740 | 513 | 6981 78 — 1676) 302 131) 31652641470 28 | 3 | 165 
196 | 189 | 5731 — [2a 45 — | 781 — = a a a 
293 | 229 | 1322 | 134 | 145) 134 — | 2979| 66 {2} 47 4ı-|) 3 
16 | 133 | — 34 106) — | 10) — —— 22— 
222 | 171 | 1216 42 | 101! 130° — ! 231] 34 237 1239| 1 | — 
382 | 355 | 1982 95 173, 163 — | 356 38 25 414 — 
516 | 473 | 2808 | 134 531 136 — | 1891 [-126) m 119 
67 5 | 6803 55] 54) 9] 63) 211 39 1942| — 
87 12 247 — 15; 59 3 71 — — — — 
424 | 374 | 2767 81 | 369) 212] 198) 779) 29 208 31 — 
| 31) 18| — | 6 —|—- |! | — — — — 
189 221 616 — 112! 130 — 242 — — 
349 334 | 2116 1—-|1-|I-|-| — 
56 BE: 13341 ee SE BER gene Dee 
113 | 16441 4211 — Ill 67 36 24 — — — — — 
233 27 1548 144 1 137: 150! 139) 426) 83 361! 31! — | 133 
) 
| 









7 
80 14 583 5i 





110 | 116 | 613 | 11 20) 15] 


4466 | 4352 25891 | 1547 feisalassı| a00lası5| 587 21036 12716) 17 |2122]4050|338 | 13 | 514 
5 3 | 22) — 1! — I! HM — — I|-!_|-I1-|-!-|- 
870 | 908 | 2805 — HRS 836| 391563 — — — — —521— — | ._ | — 

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4. Realprogymnafien. 
el al el — | ei ddi-I si alei i—-| 7 _ 

168 | 174 | 7238| 27 | 88} 91 - 100 18 | 54 | 69 — 65 _ 

251 | 504 11621 5 ae 4 re y—| 3% — 

7 21 2385| — | ıı al—-lı5 — I — I|-|—-|— — 

127 110 4282| 5 Jıor 98 — I 2 | wi 2—2858 _ 

84 al iß - I-|-I-|I—-|) - —— a er 
sl 47 100917 1 8! | 1 6 | 31 —| 9 _ 

220 | 211 | 968 | 37 | 72 108 — | 1860| 18 | 947 — 14 — 











156 | 156 | 496 | — Fası! 88! "rim Mops (present (FLY RE et 

208 | 22ı la? | 30 I aı 8 4 210 | 3a —| 3 

23 35 nl — 28 31 Wi — — 1 —24121— 

1839| 1m | 586 | — 63 24 2 — En er Fe a 
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60 a ee [Freie ei = = zii 
37 | 259 | 1276 | 33 | 20) 36 — | 55 9] 880 | 5 — —| 2 
üé iß zs — 151—54—2112217121— Ku Dee 











1859 | 1908 | 8705 } 247 Jnoasl erıl 24 17230 185 | 6976 j1426 


— | 40311453) 135 
55 33 | = 73) 61 24 | 183! — — 1—-i-!1-1i1-1I-|1-—- 





7011 ol — Fol 1 — | ar — | - = -|-|1— 



























Außerdem Y . 


Summa. . 
Davon fin Y. . 
Außerdem Y . „ 








96 





3. Realgymnaſien. 















































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1. 2, 8, 

Der Heimath nadı waren r 
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Außerdem Y . — — — — — — ll. — — — ge 
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Außerdem Y — — —1—— — — „1 — — | — —* — — 
3 | Brandenburg 4820 | 8781 4ef1596| 77) 31 501 62 10) 12 61 36 | 
Außerdem % — — — 1 | — — 1 — — — — — — — 
4| Pommern 107305 25 1 —| a 3 —| 1) a | 
Außerdem Y — — 1 — — —121— — — — | — | | 
5 oſen 776 | 400 32] 197) 20 A id 9/ 1 — 15 15) — 
57 Schlefien . 1365 | 5961 211 2731 57) 6 33 ı7 — | 4 7 Mi 
7 achſen .14678 1023 107] a81l 6 — 5141 4 — 23 23 211 
8 —— Solfteiu ar 661 176 10 2061 17 — 6 — 8 21 
Außerdenn Y — — —— — ln | — 
1Hannover 1840 | 766! 1611 718) 63 8 82 29 4 10 1% 28 1 
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Außerbem Y | — — 1 !-_. — I — u ee 
10 7 Weftfalen 1531 | 577 8 — 1 — —1 Bl 16 — | 23 3 3 — | 
Davon find Y. — || — 1 - — — — — — — — — 
Außerdem V. — — — — — — — — — 
111 Seſſen-Naſſau 1251 | 200 8814200 1 5124 10 27 l 2 10 — 
12 | Rheinprovinz 2519 | 568 44] 50] 27) 2 | a7) 4 18) 10 33 20 — | 
Summa . 18001 6243| 588714521) 336) 58 | 452] ar! 60 96 271 ui 51 
Davon find Y. — — — 1 — —1 | — 1-|— | 
Außerdem Y - zul Due has Fa) az 1210 = a = | 
4. Realprogymnafien. 
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Ofſt Preußen ioss eh fe FI I ha 
2] Weft-Preufen . 332/30 8413 8 —| 3 si -| | 0 7T— 
3 | Brandenburg . 814 | 3701 Bl 420) 48) l 6 1 3 28 21 4 
Außerbem X — | — —-1I-I—-i- 1-1 -1— _. — 1 fe 
4] Pommern 326 166 — | 175| 30 — J N — 2 I 3 — 
Aukerbem Y . . - ja io | — | — — — — — 
—— 128 71 — 16 3) — 2 3| — — 1 — 
6 en .. IT 51/48 MH S—| 1 9 2 — | MM ai 
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ee ? - — | —4i--'!- | —- I — | —- — — —— 
81 Hannover 720 | 372 20 249 29 21 165: 30 1 1 11 2% 6 
Davon finb Y. — | — -I-|—-|-— —— —— | — 
Aufſerben Y — — - I | — — 
91 Weitfalen . . . 412 | 153 ii — | - — 6 711 J 7 8 4 
101 Seflen-Naflau . . 873 401 ad 183 8 2 2 14) 1 3 8 21 — 
Davon find Y. - 1—1—-1— 1 = ae 
Yupßerben Y — — — /-1- | I — — | un | u 
11] Rheinprouing 904 360 eh 60 6— 4 1 — 13 1 -9 1 


33 
| 


97 


3. Realgymnafien. 


9 


Abgang im Winter⸗Semeſter 1382.83 





8. 
Realichulen 








zu andermeiter Beſtimmung aus 





t 













































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ie | 5 44 
el aelauluiemMn)emele| € 7 
3 | | 2 3 
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18 | | 3 Hein 
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2 8 | 10 63 49 29111 435 — 
i »| 42 9): 34: 2.1 = 181 — 
3 30 1722 67 ala al al a 
ZZ | | — we 
3 | sl 2ı) ol 381 14 5 I sl — 
1 | 7 9 2311 — 
3 23 | 17 | 5611 























von ben Vorſchulen 


Reallebranftalten | 


jonitige 


auf 


tabtichulen 


& 


Gymnaſien und 


Progymnafien 


lol 


to 
“5 


IIISianlalol 












Ueberhaupt 





10. 
Mithin Be: 
tand am 
Schluſſe bes 
Winter: 
Semeiters 
1382/83 


in ben 
Realichulen 

in ben 
Vorſchulen 





1183| 173 
1074| 89 
5042 | 1329 
1179 | 238 
1024| 146 
1674 | 239 
2373 | 129 
495 | 163 
2238 | 480 
| — 

1317 | 347 
2605 | 294 









































32 | ıolııss| 025 | 351 | 188 | #7 I 3989 | 10 1077 139 1001 1331 hereo2 | 3584 
= = er | = = | Beitand am Sclufte des vorhergehenden Semeilers 124344 | 4328 
| | Vtithin am Schluſſe des Binter-Semefters 1332/83 | „„Beniger 
| 22 | 74 
4. Realprogymnafien. 
| | 6| "I ıl| “l-|I|-|I-| 2! elal|l 31 
ı1|-| | »!ı ws| 4| ı |) oJ al ei 2 | 8 | 58 | 619 | 101 
1!-| | 8] 92 7) 2 | 19 117) 10 | 24 | 160 | 998 i 309 
— — 2] | 5) ara sl 2ı wi alı al 6 | as 
— — — — — | — N — i — — — — — — — — 
2— 1 6| 8 al ı| 8I-i—| 1 id 2| 1861| 17 
3 — | ol 28 7 17 561663) bh rer 1 
— — 2a) @| mn) a, a) er|— |) | 6 -| ala 4 
— — — | — | — — — — — — — — — — — 
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| -[ #| s| 2] 1| — | 2838| — si 2| za 32 | 1060| 161 
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za ri Bes Beet ee Bra Be Ba ee u a Ka 
| — | sul zer) 223 96 34 | 1508 7196 | 1148 
us | — = = u PBeitand am Schluſſe bed vorhergehenden Semeiters { HAbS | 1538 








Mithin am Schluffe des SommersSemeiters 195283 | 


wertiger 
1262 3% 


98 


>» Ober:-Realfhulen. 
































































249 
205 










5 211 78 
101) 229 


4. b. 
Zahl der Lehrer Bejammts 
Frequenz am 
5 — 71 Shluffe des 
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5 5 —B 21 Semeiters | 
= =, | — 5] 1882 | J 
3 = u | u * | 
en Provinzen lets —388 E87 | | 
182210 > Ss 25 =” 
8 FH 23 —— a l. Mu. Ka Rt. | 
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| | 5 = = | | 
1| Brandenburg . 4 | 2 1 2765 44 | 1431 | 236 
2] Echleſten. f 30 | 127] 192] 120 
3] Sadjien | 30 | 148] 217] 160 


wide 


ee Solftein . 
Siheinprovin: - . - 










3650 5401018! 























6. Realſchulen. 
2 Eileen {| 3] = 2 < He 
— 4 
3 Shlednig ga 22 | 29 316, 6538| 627 
FÜR rare imY. .. — 44 64 87 
4 ei a 12 | 99 140] 195 










Summa 
Davon find Y. . 


























1. 2, 
Gelammt- 
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— — — — — 
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< & 8 es & 5 35 2 
& 02 —— — 



















— — — —— — — — — — 





1 ſt⸗Preußen — | — |—]1 3 183 | 146] 3 | 12 
2] Schlefien . 4 i — 91 1312 | 5801 72 92 
3] Sachſen — — — 1 31 182 120 8110 
4 annover 2 — — 9 642 44414 42 70 
5 eftfalen 71 6 — 1 — 800 — 157 64 
Außerdem Y . . . — | — — 1 — — — 1 — | — 

6 efien-Naflau. . . 1 — 1—I-— %i—113 | 13 
7 heinprovinz . 13 10 1} 4] 1142 | 164] 69 | 97 
81 Sohenzollern 2 2 I —I— 611 — 1—214 
Summa | 20 Jıso | 29 | 38 | 19 | 1 | 28 | 4433 |1463]265 |382 

Außerdem Y . . 1 | — — — — 

| 





99 


5. Ober-Realſchulen. 






5. 
Frequenz im Winter-Semefter 1882/83 





7. 
Der Konfeilion nah waren diefe 
Schüler (6a, öb) 
























BR. b, g 
Realichulen in den Deridulen auf ben Realihulen | in den Borfchulen 
—— —— — — — — — — 
I. 47 
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3 57 24 | BI E58 Ei ı 8 = 5 
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Ei 5 ı 8 55 A |=|%& ’I=ı2|2%3 
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| ıi8 | 35 | 83 2 |=|@ 3 I|#15 
| 5 = 









35| 150 









597 | 609 | 200 | 130 45011370) 401 
84 751 344 — 8! 1095| 
— | 1651 8 
















6. 7. 
Der Konfeſſion nach waren dieſe 


i 3 E 2,8: \ 
Frequenz im Winter-Scemefter 1882,88 Schüler (bs. 6b) 
b 


auf ben höheren 



















a. « . 
} ’ 2 . R in ben Borichulen 
Bürgerjäulen in den Vorſchulen Bürgerſchulen Vorſch 
m — — ——— —— — — — —— — — —— —— — — — — — 
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* 25 7⁊12 — 3215 *22312 
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V. |VLı 2 u: | 2. 2 ı2.=1 3 siz|-I2|:|>|* 
S 5 = |ss] & = — e|=i@ | 
| en | | (Ad i 











153] 6 — 
336) 111) 2} 146 
118 1 — 

4306| 13 








44 40 
18 13 
258 | 346 





230 











100 


3. Ober-Realſchulen. 
























1, 2, 8, 
Der Heimath nach waren Geſammt⸗ 
dieſe Schüler i6a, 66) 
auf den in den 
8 Realſchulen Vorſchulen von den 
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3 Inländer Inlander Ei auf 
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21 Schlefien . 


in m. Fa „klaren | 


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| 

3 
Sachſen — 
4 in bi Feqhetoſſen 
2|l 2 | — — 
J— 


ER | 
— 1 — 1 
| 
| 


je Br 


Summa 









a 

J 

* 
J 















1] Sadien . . ; 3| 4 — 1412 81 
2 Shleswig-Holftein F 2 — | — _ 4 —1— | 
3 | Seflen-Naffau . 16 8171| 85 34 | 30 | 
Davon find Y. — — un | en I om | 
Aheinprobin 1 120 1— 


_Summa 
Davon fin Y. 












Der Heinath nad waren dieſe 





































































4 ⸗ 
Schüler (6a, Sb) Gejammt 
auf ben höheren Er 
E Bürgerſchulen in den Vorſchulen von den 
& Inländer Anländer ==) mit dem Abs ohne das Ab⸗ 
* — — — * gangsztugniß —— J 
* Provinzen = a N = » 127%) ber Reife auf i | i 
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5 215 3 236637335300 
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— 3 5 Er 5583 2 | 5 
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3 = Le} E55 x | 27 8. | E 
1 Sft-Preußen —— 157 { N 31 -—I— 1-1 | 
2 | Schlefien . 584 | 11 — 134 — | 12 — | 2 | 
3] Sadien 1141| — _ 9 -—iIi—- I —i— | 
4 | Sannober 114 | 42 381 — ı|—I|I. 
5 | Weitfalen — u 4) — sI|—I— 
Außerdem Y . — — — I_I._ 
5 | Heſſen ⸗NRaſſau . — — - III. 
7 | Rheinprovinz 5 7 | 24 | a ER 
| Hohenzollern 1 ar 2 | 
zumma 10 
Außerdem X | 


101 


— 


5. Dber:-Realidulen. 








9, 
Abgang im Winter-Semefter 188283 









10, 


Mitbin Bes 
ftandb am 







































&. b. en 
Schluſſe des 
Realſchulen von den Vorſchulen ee 
Heuer — — — — — —* 5 — 
zu anderweiter Beſtimmung aus auf meſters 1882/83 
— — — - = N = Zu 
3 | | = |%2 | 8 | „|8el$| „— 
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| 





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| 
i 
| 
| 
| 












127 fr | 78 435 642 
| Beltand am © 


| ‚ Mithin am — bes Winter: 










111 — 

1% us 
2466 960 

702 106 


ol | 
Befland am Schlufle des — Semeſters 


Milhin am Schluſſe bes Winter-Semeſters 1852/83 meniger 
33 307 















—ı 


Höhere Bürgerihulen, 









9, 
Abgang im Winter-Semefter 1882/83 


10. 
Mithin Be: 































































tand am 

8. us: Schluſſe bes 

höheren Bürgerihulen von ben Vorſchulen — 

— — —ñ — —— — — —— — — — 
gangszenan. d. Reife auf | zu anbermeiter Beitimmung aus auf 1832/85 
öl: |e| | I I IT lelelgetolsfeele 
Realstehr: 535 3 3 | I | =182 155 <|g!2| 88 3 
enftalten SEEIOE ai. ML. al era.) 215 EE ia 8135|8 
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2 | — | 6 21 — 2 | | 1} 3 | 118 
- 319 !s|2ldiei2le|3|ı3 | 260 1076 | 501 
— 2 30 — — 2 8 10 | 4 5 70 129 100 
22111 | bI 21311 153 25 9 411403 540 | 309 
21-| 319 | 271112823 11 | 2,480 u, = 
=) 8) 1 12 33 sıt—-|—-| a9 z1 — 
3 | H 4 | 9 16, 13|4|24 13 18 | 231 942 | 98 
l ati 





| | | — — Beitand am Schlufie bes — * Semellers | 4433 * 


| | ' Mithin am Schlufie bes Winter: Semelters 1882/83 ‚weniger 
787 | 3297 


102 





V. Sommer- 
1. Gymnafien. 
1. 2, 3, d. Br d. 
— zeſammt⸗ 
Zahl der Lehrer eig Gejammt- 
8 Schluſſe des 

— — an den Gymnaſien — Winter: auf 

5 & 5 „| Semeſters 

E un ==] 1882/83 

E Eli. |. 18: |, ea] Me | 

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5° ar: | 5 = |® | 
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1] Of-Breufen . . -|slıola|ı| 2 |» 24 | 4355 | asıl 552 927 1205 | 
Davon find Y 1] — - | — — —21— — —— | — | 

| | | 

2 | Welt-Preufen . 13 | 152] 18 | 22 | 14 | 15 | 16 | 3250| 266] 440 679 954 | 
Davon find Y 11—- | —-|)| — _ = — — — — = — | 

| | 

3| Brandenburg . 36 1520| sı | 90 t 1 41 | 85 | 12230 |2848|t305| 2459 | 3764 
Davon find Y 51 — — — — — 1 — — — 1 — — — 

41 Pommern 13 5 1088| 27361 24 } 31 4707 | 666] 595! 1036 1336 | 
Davon find Y 3i—1I1—-|I— | — — er = 121— eo —— | 

51 Pofen . 14 | 153] 28 | 18 25 114120 3986 | 441 422 815 1261 

6 | Schleften . 36 | 400) 47 | 68 51 39 1 27 5924 | 69411165] 1974 | 2747 

? 

7] Samſen 2601 2729 47 655 81401181 6752| 354 995! 1582 | 2120 

8 Schles wig · Holſtein 1121135! 9 13 — 19 115 2172 771 289; 424 610 
Davon find Y u ee WE — — Ze WER) ze 

9] Sannover 22 | 203] 36 | 36 | 6 /25 1 30 4 4707 | 677] 679! 1026| 1474 
Davon find Y 71-!-|—-| — !-I- — — 1—3 — — 
Außerdem V Ill — —— — — 1 — — 

10 | Weſtſalen 20 1 2201 47 124 | 0 | 231 51 4550| 154] 930) 1322 | 1381 
Davon find Y 41 —| —| — — — Mi = _— Ta — — 
Außerdem Y 11 — — — — — | — I — — 

11 | Seffen-Naffan . ie us 2327 15 201—21 3265 — Lo 7] 1041 
Davon find Y 11—| —-|i—| — Il-1I1- — l-l-l — = 
Außerdem Y 41 —— —J — !i—-I-I — |-1- 70 129 

| 

12] Rheinprobing . 28 1 3241 73 | 52 | 32 1, 45 | 32 J 7107 | 6761 824| 1550 | 2200 
Davon find Y 3l — | — 1 — — — u — — 13 = = 

13] Hohenzollern 1 5 31 3 1 11 — 66 — 6 11 29 

1 
Summa 253 ꝛeer ao? 463 | 176 337 1303 | 66091 755016794) 14598 | 20212 
Davon jinb Y 11 — — | — ——— — | = — 
Außßerdem Y BI — — | — — |—I- — — 1 —ÿ 70 129 
I | | 
| | 















































































103 





Semefter 1888. 
1. Gymnaſien. 


a SE BL nun ann BB See 0.2 
6. 7. 
Frequenz im Sommer » Semefter 1883 Der Konf. nad waren 


dieſe Schüler (6a, 6b) 


auf ben Gymnaſien 





b 


* 
in den Vorſchulen 


den Gymnaſien 




































































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| | 
A: | ER: 
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Klaſſe Klafie | Klaffe | Ueber: PF KL! RLIRL I Ueber: | „EI = S * 
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a | GE | 5 
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77 162! 715: 5058| 7031 460 338. — | zusl si] 41431 467, — | 448 

96 85 89 270 | — “ 4 — 811 — — — —— 
5951 5 609 3862 Kia 15891 —41111451 2655| 700 — | 532 

30 73 Be ee Tele RUE. Wan (ch 
2182| 2223| 2173| 14106 | 1876 11476 2200000 3685 | 837] 11561 | 388 | 10 12147 
a al ah 8060 — 13587 826 - | 883 —] — - 21— 
9300| 786 09 | 5502| 7961 537) 4301 — | 967 | Wil 5056 50 | — | 396 
_ al 15 382 — Fıos 1111 | 217 -| — 2 ll Zen 
| 77 770 | 4774 788] 476 * — 725 2711 2233 | 1277 1 1263 
1546 | 1708 | 1734 | 10874 | 1960| 417) 312) 160 898 204] 53385 | 3088 — 11901 

| 
1159| 1113 | 1002) 7971) 1219| 282] arr! — 539 | 185] 7509| 313) — | 149 
4856| 470) 460] 2728) 5ö6| 307 1) au 466 | 179] 2643 —| # 
2699| 243 261 | 73) — le sl 248 — — —— 

8341| 58611 804 67268 1021| 449) 371| 193) 1013 | 3361 4667 8561 — | 210 
as 3852| 369) 1160)1 — Jasel im] 3 3851 —-| — — i-|- 

4 40 44 122 — 2 —|— 52 | ll —— 
690 | 680 26 | 5738 | 1188| 100) 87) 33] 220 661 2830| 2655| — | 253 
1557| al 181 5838| — sl 5 1391 —51 — — 121— 

51 55 131 "a 2 1— EN pr 
Bl 5 ao — | — —1 Bis] 782 | — | 320 

55 a el tet - I-|- 
37| 15 120)1 691 — I109) I 5 zul—| — — — — 
13131 1508| 1553| 8948) 1841| 424) 5101 — 934 | 2358| 3796 | 4742| — | 410 

135 1a u rl — I—-| ı — s!-I — — |-|— 

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13) 9 19 87 a11-|—-|-| — — 6 811 2413 
11834 | 11992 | 11861 | 79291 | 13200 ido boor 395| 10646 |3096 65267 | 15938 | 11 18075 
1477 | 1656| 1052| 4788 — 898] 937] 67) 102 — | — — I|-|— 
2290| 230) 2083| 861) — [16 67 3 23/1 — — — |I-|1- 

| | | 


















Provinzen 





Panfenbe Nummer 








Oft» Preußen 
Davon find Y 


Meft: Preufen 
Davon find Y 


Brandenburg - 
Davor find Y 


Pommern 
Davon find Y 


Dofen . 
Sthlefien . 
Sachſen 


Davon find Y 
Hannover 
Davon finb Y 
Außerbem Y 
Weftfalen . . 
Davon find Y 
Außerbem Y 
Helflen-Naffan . 
Davon find Y 
Außerdem Y 


10 


il 


RAheinproning - 
Davon find X 


Hohenzollern 


Eumma . 
Davon find Y 
Hukerbem Y 


Schleöwig-Holftein . 


104 


1. Gymnajien. 


dieſe Schüler (6 a,#b) 


enangelifch 


in den Vorſchulen 
















auf ben 


Gymnaſten 


aus bem Schulort | 


von ausmärtd 










































Ausländer 





— den 


Vorſchulen 


aus dem Schulort 


von auswärté 











68 28 — | 8 si arır | 
| 1 | 
| 
3156| 45) — bil 2214) 1600 | 48] 336 | 70 
l 
| 
3024| 9 4 | 565] 10264) 3737 | 105] 3506 | 167 
' 

854) A — | | 3346| 2126 | 30] 859 ı 108 
448] 102) — | 175] 2841| 1889 | 44] 616 | 75 

1 | N 
568 2 — | 2357] 6619: 4206 | Al 837 | 58 
49) 10 — 301 4333| 3376 | 262] 503 | 33 
7 — 15] 1498| 961 | 260] 368 | 35 
— — — — — — — — — 
94 4 — 58 3698| 1969 | 161| 936 | 56 
189 j _ 15] 3329| 2335 | 741 206 | 9 

| 

— — — — — 3238] 1301 | 1861 — — 
5i8l 373: — 481 6283| 2576 | 601 900 28 
ER ee [DER | RR, er 
— — — |I-—- mia dd — — 
.18449| 804 4 1389] 49701j 28222 13661 9757 | 762 
- |-i — ı —-I - a — 





Derfionf. * waren] Der Odmen * 35* biefe 
Schüler (68, 6 












Auslänber 









mit bem Marurttätd: 


51 
111 
155 

37 


zeugnif 




















E|_| 
8 
E 
BE ı8 
ka) E| 
2) S 
—A 
En Be; 
2 
5 











105 


1. Gymnajfien. 






































9, 10. 
Abgang im Sommer-Semefter 1883 nr ER 
2 b. Schluſſe bes 
von ben Gymnaflen von ben Vorſchulen Sommer: 
Semefters 

auf | zu anberweiter Beftimmung aus | auf 1883 
—— — | —— — — — 
It ww i | er en Pr & | = 
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j er 7 123] 1027| ı9 TI 81817 1 | 66 1 | 155 83h 4985) 884 


45! 1261 4336| 699 





22 2119 44394 11 70 1 


96 60 37 27 6021 Al 68 21231 971 10022] 801 


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12) 1) 4/2) 5124| 42 2416| 12| 7310) 1| 29 a 8l- 808: 3547| 372 
4| 14 | ss 15 | 58 | 142 



























































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106 





2. Progymnafien. 










4. 
Zahl der Lehrer 


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107 


2. Progymnafien. 


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108 


2, Brogymnafien. 
















































































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109 


2. Brogymnafien. 











9. 
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10 


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11 | Rheinprovinz . . | 13 | 64| 11 | 12 0 | — 21 1060 
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111 


3. Realgymnaiien. 





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Summa 119536 ‚2 j182 1211 | 3 | 4 | 
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Summa | 1530) 144 





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Davon find Y. . . — 1 
Außerbem Y . . . 


4. Realprogymnafien. 

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Außerdem Y . . . — = | - 1-1 1-1. [eb — — 

















113 


3. Realgymnalien. 



















































































9. 10, 
Abgang im Sommer-Semeiter 1883 Mitbin Be: 
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Realſchulen von den Vorſchulen ce 
ju anderweiter Beſtimmung aus | auf | meſters 1833 
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2 31 238 | 28 14 9, 3) 130 1 4 8 3 | 16 1119] 219 
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2 21 58 34 16 11 5 | 2534 — | 3 24 3 2326| 212 
1 15 111 6 1 — b11 — 11 7 —168 547| 204 
7 18 63 17 7 2 — 174 2 ) 13 11 % 2616) 695 | 
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| Mithin am Schluffe de Sommer-Semeſters 1533 mebr 
| I A 2004| 716 
4. Realprogymnafien. 
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— | — 71190 4.2 71 — | — 11211 516 | ı7ı 
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3 — 21 | 10 | 3 | — I — — 5 - 5 849 186 
3 — 23|4|93 — — 50 — 1 4 — 5 600 65 
= —_ _ ul — _ — — — — | — — 
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114 


9. Ober: Realidhulen. 









4. h. 


Geſammi⸗ Geſammt⸗ 
Zahl der Lehrer Frequenz am 


























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Schleswig-Holftein ‚ 1111 2 2 A 28) 801 40 
51 Hheinprovnin: . . 3137 \ ) 4 | 1021 2371 179 








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547, 1109| 699 














il Sadfien . . . . 14) 6 27] 24 

2 Scleswig- Holftein 16; 12) 52 2 

34 SHeflen-Raflau . 287! 369| 5657| 580 
Davon find Y. 6 5 












Danon ſind Y. 


7. Höhere Bürgerfhulen. 





























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34 


Summn 


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Außerdem Y 


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1076 | 501] 61 94 201 298: 
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115 


9. Ober-Realſchulen. 
TE — — — 























68. 7 
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requenz im Sommter:Semefter 188: 
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7. Höhere Bürgerſchulen. 





7 


Der Konfeifion neh waren bieie 


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Frequenz im Sommer-Scemefter 1883 Smüler (6a, 6b) 

















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Bürgerſchulen in den Vorſchulen Buͤrger ſchulen in ben Vorſchulen 
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224 240 98 2721 — — — — 700 | 20 — 31 | 4 
43| 4 120 — — — — iz —— = ; _ | 
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391 | 500 1002 | | la | 2a us) zißs 772 ar) and 9 1 
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3) 4 1211| — let | - —_— /1—- |. — — 


116 


5. Ober-Realſchulen. 


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1, 2, 8. 
Der Heimath nad waren Gefammt- 
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2, Sclefien . 
3] Sadien . - . - 
4 Scileswig-Holftein 


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Sıchleswig-Dolftein . 
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Davon find Y. . . 
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Davon find Y. 


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7. Höhere Bürgerjichulen. 



























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Der Heimath nach waren dieſe Gefammt- 
Schüler (ha, 6b) - 
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i] Sannover Ki 99 13 146 ut) in = — Hl ee 1 I 
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7] Rheinprovinz 1290 | 2835 27 231 1 De ter El 
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Aukerben \ 


Summa | 4284 | 369 61 1" ala] si—i| 2 ılual 4 


117 


5. Ober-Realſchulen. 







9. 
Abgang im Sommer-Semefter 1883 

















a, 
Realſchulen 
zu anderweiter Beſtimmung aus 
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5 ı 2 = = 
* | ı 38 “| 5 
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| - 

















b 


jenjtige 
tadtſchulen 


* 
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von ben worſchulen 


Gymnaſien und 
Trogymnafien 








Ueberhaupt 









10. 
Mithin Be⸗ 
ſtand am 
Schluſſe bes 
Sommer⸗Se⸗ 
meſters 1883 


k: 5 
8 

52 E53 
ae | 5 
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* * 



































27 40 | 27 24 1 | 3 151 20 13j1 3 136 11127 258 
| | | | 
— 7 9 | 9 11 4 6 55 - — | | — — | — 
34 18 3 4 80 — -- — | — — 709 — 
— 5 3 — — 13 - 14 2 3 270 81 
— 2 18 20 8 11 5 82 1 24 — 4 1 28 904 35 
212 | 03a laı 38) 18 | 39 | 144 1 6 | 66 1 3666 | 385 
| | zu mehr 
| | ) re 67 
1 Dr —— >41 
1 l — il il — | 111 — — i — —_ — 131 — 
— 4 2 2 — 13 1 2 | ii 8 242 136 
4 46 22 | eh 8 7 4 191 1 0713 l | 112 27% | 1176 
— -- — — J — — m | | — — — — 
—420 216 914 5 7 — 15x — —- 1% 58868 88 
— — — 
| 68 24 3 3 * | 120 | 3753 | 1395 
ne I Ks — 5 Beltand am Scluffe des vorhergehenden Semeiters | 3264 | 1126 
| | | | Mitbin am Schlujfe bes Eommer + Semelters 1853 mehr 
| 489 | 269 
’ l 
7. Höhere Bürgerſchulen. 
9 10, 
R Mubin Ne- 
Abgang im Sommer 83 Rüsin Des 
8 g S »Semeiter 18% Banb an 
a. b Schluſſe bed 
höheren Bürgerihulen von ben Vorſchulen Sommer: 
2 . unbe ma Semeſters 
gangszeugn.d, Reifeauf zu anderweiter Beitimmung aus auf 1833 
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——— * — > — 
— ——— 513 383 =) 16 
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| 5912| 5 | | a lIl3 3525 7|3 215 
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II — — 19 |i-|-| :/-!-1-114]-|—-| 3| 4| 7 18 | 128 
I— 11315 2 2708| Wr! a 
4 — — — — 890 — 
— — — — — — 
— 21 | — 
109 — 5 I 11) 246 
— — — — TO | — 





38 


19 


336 | 


— — — — — — — 
Seftand am Schluſſe dei vorhergehenden Semeſtets | 3557 [1126 
ee nn ee 


s|»| 





. 


66 


Mithin am Schluſſe bes Sommers Semeiters 1883 


| 83 | 4878 |1497 


mehr 
1021 ı 371 


118 


VI. Binter- 
1. Gymnaſien. 


4. 5. 
Geſammt⸗ 
frequenz am 
Schluſſe des 
Sommter: 


Zahl der Lehrer Geſammt⸗ 





an ben Gymnaſiten 








Nummer 


Laufend 





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x * * auf 
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5 |= Its I. 1a: 188 
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3] Schleöwig-Holftein 12] 1471 14133 — 18 I 15 | 2547 4171 2654| 400 59 
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119 


Semefter 1888/4. 
1. Gymnajien. 


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6. 7 


J 38 Der Kont. nach waren 
Frequenz im Winter-Semefter 138384 Diele Shüiler (ba, 6b) 





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701 780 705 4650 115 1427 311 — 738 | 139 2199 1235 | — [1216 
| | | 
1448 1673 | 1679 | 10451 420 | 395! 378) 156) 929 | 128] 5180 | 3447 | — [1824 
‘ | | 
1104 1103 1001 7648 320 | 285| 257 542 44] 7194 | 314 2 | 138 
| | | | 
470 465 47 ; 2054 107 1 315) 121) 38) 474 57] 2589 349 —46 
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404 367 | 35 | 1136| — 174] 1607| — | 31| — _ — —— 
39 4 40 120 | — 50 — — Su | — . — — | — 
| | | | | 
691 | 671 7451, 5602 1 217] 109 10 — 229 101 2757 | 2602 | — | 243 
150 180: 19 535 — 6 781 — 143 | — — — — — 
51 56 41 [43 — — — — — | = 
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521 523 | ba l 3833| 281 — — — — — | 2%9| 742 — | 312 
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| | 
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115756 | 11824 | 11725 | 77043 3983 2815607) 395) 11263 1772] 53783 | 15411 ' 12 |7937 
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1449 | 1808 | 1816 | 4873 | — a ru -| — — — — 

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120 





1. Gymnaſien. 









































































































1. 7 8. 
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121 


1. Gymnaſien. 





9. 10. 
— Mithin Bes 
Abgang im Winter⸗Semeſter 1883,84 Kan cn 





a. b. Schluffe des 
von ben Gymnafien von ben Porfhulemn | Winters 



































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„408 


Progymnafien, 








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Belammt: 
Freguen am Geſammt⸗Fre⸗ 


Schluß bes 


4. 


Zahl der Lehrer 















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en ben Progymnaſten > 
2 Scmeiters auf ben 
5 1883 





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Kummer 


Provinzen 


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iftlicht, welche d. 


sunterricht ertheilen 


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„zahl der Progymnaſien 


echniſche Lehrer 
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in ben Borichufen 


in ben Progymnafien 


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123 


2, Brogymnajien. 






auenz im Winter-Semefter 1883/84 ad ——— ep 7 = * me 


6. 

























n. b. 
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Progomnafien in ben Vorfchulen auf ben Progymmaſien in ben Vorſchulen 
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22 | 28 34 84 — 2 8 BB | — — — — — — 








124 


2. Brogymnafien. 




































1. 8. 
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21 Weft-Preufen . . 1261 303 I UI 32 21 — — —— 24 11—-|- | 
35 Brandenburg: - . : 1345 60 —11933 811 —-—i—-| — | s_|_|1- | _| 
4l Bommern - : » » - 1239| 19169 ! 12 I In i—i— | — | s/-|1-|1-| 
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61 Eileflen:. - - ». » I 78 61 — | — I-1 5 I1—- I — | — | 10 -|-1-| 
7) Ensin. . ... .Jassimelalze) 71-1 81-1 —-| — | le ler 
81 Sanmouer . » » . „| 107) 26/24] 22 1 1 —— Bi — | 14 | — 
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13 


2. Progymnafien. 





















































9. 10, 
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im Winter-Semefter 188384 Rupie Dei 
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b. Schluff 
J u Schluffe des 
Progymnaſien von den Vorſchulen a 
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Mithin am Schlufte bes Winter: Semeiters 1883/84 weriger 
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126 


3, Realgymuajien. 


























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12] Hiheinproviny . 12 1 158) 17 | 30 i 16 | a7] 17 1 3085 | 425] 171] 490) 867 492 


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127 


3. Realgpumnajien. 

















4, — 
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— Schüler (6a, 6b) 
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4. Realprogymnaſien. 


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128 _ 


3. Realgymnaljien. 
































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Kukerpen Y . _. - — | - — — — — 
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129 


3. Realgymnajien, 









10. 


Mithin Be: 
ſtand am 
Schluſſe bes 
Winler⸗Se⸗ 
meſters 1883/84 


9. 
Abgang im Winter-Semefter 1883/84, 











u. b. 
Realichulen von ben Borihulen 





zu anberweiter Beſtimmung aus | au 
































































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4. Realprogymnaljien. 
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il " — — — Mithin am Schluſſe bes Minter:Semeiters 1383/54 weniger 
1323 | 408 


9 


130 


5. Ober-Realſchulen. 














4. 
Zahl der Lehrer 


5. 
Geſammt⸗ 


. Geſammt⸗ 
Frequenz am 


















































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Brandenburg 








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6. Realſchulen. 


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8 Frequenz am 
1 an ben | Schtuffe des 
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8* höheren Bürgerſchulen 8* SOMmEs auf der höheren 
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2] Schleften - - 4] 41 6,7 1 — y 54 88 1771 2 
31 Sachſen a EL: I u — 12 6:16 371 41 
4 Denoner 2119| 1) 3| — 9 59 | 67 | 112] — 
5 eitlalen . 3713| 7 6 5 | —I— 59 94 125) 
5, Heflen-Naffau . ıJ is | 1! 3) — |-I— 13 | 9 | -4) = 
7 | Rheinprovim . 6a, 9 117 99 | 93 | 16] 233] 
8 u 





131 


5. Ober-Realſchulen. 














- 


6. 





















Freauenz im Winter 3838 Der Konfeſſton nach waren dieſe 
Frequenz im Winter⸗Semeſter 188384 ——— 
a. b ‚ . 
R } j ® * * M I 
Realihuten in ben Vorſchulen auf den Realſchulen in ben Vorſchulen 
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117 113 | 9673 2 404 | 180 
132 120 773 ö 741 | 


2658 | 10) — 3 
499 | 440! — ı 39 


675: DH ;237 


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336 300 3039 






6. Realichulen. 


34 | 133 
247 | 5] 661 57) 24) 146) 10 














Ö, 7. 
Der Honfeifion nad waren 

Frequenz im Winter-Semefter 1883/84 ? Tre 7 
b auf den böderen 


in ben vorſchulen Bürgerjhulen 














Bürgerihulen in ben Vorſchulen 















1 
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334 | 367] 1299 | 35 ot! 178! 1883| 552 | 10 | 754 | 321} 4 | 2200 322) Mau 181 
49 45) Wi J 46 39 44 1291 1 196 si — | Ha Bi 8 
150 | 1490| 873! u 1520 1560 148 40 121 599 13 — Kr 1 87 
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| al ss! wi — | — - 1— | — ag bb — I Hm nt 
334 | ste] 1332 | 46 | 113 | 180) — | 273 | 7 | 74 | 567 — | Hi] 100} 2001 ih 16 

| 186 


1162 Ta 4714 | 1356 ei 534 | 375 11570 [| 73 | 3180 1116, 4 | 414 1155| | - 


| | | | | 


9* 


132 


3. Ober-Realſchulen. 






8 





















































































Der Heimath nad) waren ammit 
diefe Schüler (6a, 6b) Ge 
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z Realſchulen Vorſchulen non den 
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4 Schlesieig-polftein 
I Rheinproving . . . 
Summa 
6. Realf ein 
1 ar —* ien 80 53 —I— | — b| 3I—| — 4| 71 — 
2 Saleane 187 58 2] 124 221 — 1i—|l— 2 4 3 — 
3 en-Naflau . 2411 | 441) 80 I1130 118] 21 I ı | 8126 — I! 2 al — 
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4 | Aiheinproviny . . . 710 88 97 77 ° 33 —I 3) 3] — | 1 IM )J| 1 — 
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bh ————— 


7. Höhere Bürgerſchulen. 









Der Heimath na waren dieſe 
dhüler (6a, 5b) 


auf ben höheren in ben Vorſchulen 


Geſammt;⸗ 
















von ben 






























= Bürgerfhulen 
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Sft- Preußen 









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31Sachſen 812121— — 
4 annover Hi 21 — — 
5] Weitialen EZ nz 55 | 1 
6 | Seflen:Naflau . 11— — — 
? | Rheinprovinz . — i 







. 
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“ 


Summa 3834 |! 821 | 059 108 | 43 | 4 219 | — 


133 


— 


5. Ober: Realjdulen. 











































9, 10. 
Abgang im Winter-Semefter 1883/84 Mithin Be: 
ftand am 
* Schluſſe des 
Realſchulen von den Vorſchulen — 
zu anderweitet Beſtimmung aus | | auf ' mefiers 1883/84 
— — — — Er | — — — 
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| | Feltand am Schluffe 36 = 
| | Mithin am Schiutte des 4, weniget 
| 347 | 39 
6. Realſchulen. 
— 3 — 3 3 Bi: 1 331 — — — — — 10 I — 
— 9 5 9 3 3 — 391 — 43 10 4 571 208 89 
2 162 21 70 60 17 8 438 2 1711| 27 80 280 | 2494 | 989 
1 39 19 20 24 13 4 1521 — 23 3 7 381 655 52 
——7 ter 2 20] 917 375] 987 TTS 


= Beitand am Schluffe bes vorhergehenden Semeiters | 3967 | 13% 
| | | | | Müsin am Schluffe bes Winter-Semefters 1833/84 | My 


7. Höhere Bürgerſchulen. 


9, 
Abgang im Winter-Semelter 1883/84 









b Schlufie bed 







a. 
böberen Bürgerſchulen 












































































8* Winler⸗ 
von den —*8 Semefters 
gangs zeugn. b. Reife auf | zu anbermwelter Beitimmung aus auf 1883/84 
1.888. |,| I TT T 71T ]z 2.|e€ is. 18 
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1! s Jal-| al siaielwolızizad 1 | 1 | 4123 | 38 | 1068 | 614 
1j—! — | 7 — — 1 6ß 1638 — 37 ri —334 167 78 
6— — 11 1 1 10a 5) 5b 3 — 86 22 1101 340340 
-| 2} ı Jul 24p23651322-22272112 
— | 1| — 1j—| 3| 3| 1| 3 )-| aM —-|=2|- — — 3 — 
13 2 17 7 121 | il — 18 61 23 97 1077 | 176 
9 | | B 
| | | Beftand am Schlufle ded vorbergebenden Semelters | 4575 [1497 
| | | i Mitbin am Schlulie bes Winter: Semeiters 1543/34 weniger 


Laufende Numnter, 


6 


10 


11 


12 






—X 


Provinzen 


Oſt ⸗·Preußen 
Eriraneer . 
Welt-Preußen. 
Ertraneerr . 
Brandenburg. 
Eriraneer . 
Pommern . 
Sriraneer . 

Dofen. 
Sriraneer . 

Schleſten 
Ertrancer. 

Sachſen 


Ertraneer . 


Shleöwig-Holftein . 


Ertraneer . 
Hannover 

Ertraneer . » 
MWeltfalen . 

Grtraner . . .» 
Heflen-Naflau. . 


Ertraneer . 


Rheinprovinz unb 


Sohenzollern 
Griraneer . 


Summe der Abitu- 


rienten 
Ertraucer 


Zotalfumme. 


Zahl der vorhandenen Gymmafien. 





























































Zahl ber 


4. 


Gymnaſien, 


beit welchen Matu⸗ 


rität3: Prüfungen 


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35 | 1 — 
2| 3/1 
2 | —— 
— 21 
10 | 2 — 
1 | 2 — 
151 41 
2 6|2 
15 5 — 
ıl.lı 
| 211 
1 1 


ftattgefunben 








nit abgehalten worben find 








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15 


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Angemeldet 


waren zur 


Prüfung 











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2 |2 | £ 
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151 11 26 
232) | 328 
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5551 263 818 
171 6 3 
282 132) 414 
9 7 16 
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6; 1 7 
561! 267 828 
1 5 12 
486! 1656| 652 
16 3 19 
145) 54! 199 
| 1 5 
3591 116| 475 
18) 8 26 
8451 54! Han 
5 2; 7 
I 
2501 98! 348 
4 8 2 


557 


136: 58% 188 








B. Weberfidht über die 
(Fortjegung vom Gentralblatt 
I. In der Zeit vom 1. Januar 
1. 

































































6, 7. 
Bon ben 

@e: 

Davon prüften 

(6b) 

haben 

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2 - 4 41 
134 | 25 615) 44 
21 15 44 2 
31 6 |: ar 20 
2 — 9 5 
22 6 | 2491 2537| 12 
| ıl 3 ı 
119 | 23 | 686] 635] 51 
8— 31 3 
55 11165 571) 15 
| — | 11} 2 
13 5 167) 14 
I al +09 18 
7 2 | 16! 1 
16 | 16 de 17 
1 — 313 
20 813 10! 10 
12 | — 10 — 
32 5 | 19) 31 





4380| 1530/5910 543 





1149 


| 23 


Anden 
8. 


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— 4 80 | 
2| 31 202 
| 16 | 67 
| a 109 | 
2 
| 










135 


Ergebniffe der Reifeprüfungen. 
pro 1880. S. 279.) 

1880 Bis 1. April 1881. 
Gymnafien. 












12. 
In der Zeit 


11. 






























Bon den Bon ben nicht ftublerens 1 —— 
5 
Beitandenen | Beitandenen Es ftubieren den Beftanbenen (9e) Bee 













(Ta) madıen März 1881 





geben über 
































































































































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— —21343 -1- — 2— Bed u Kam I u Ka 121 3 
153 108) 161f 5131 1 57 Iud 51 80 633 4124828—1682671 
2 9 ıol—- ıl ıl- 1) 4 3) t 1 — |-I- —/|-I1 1! ı 
49) 40) 46] 160.-— 7] 32 — 511 1) 4719) 10 1-] 2 |2-| 35 — | — | 18) 167 
— 244 — 11 22 -1-i-1- |--1-1-|1-] 5) 4 
128° 991 88 388 — 43186 | 11 |—| 1081 4 72] 87 | 18 — 20 3l—l a1 | 4 | — A| 409 
3 3 1 15— 1 21 — u ı- 3 se! -/41-|14-1_!-|_] 381 ıs 
135) 137) 134] 467|—| 74 | 58 | 48 |— 129 51 1250| 67 ! 34 i6 3 3! 6| —45390 54 
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102) 78 571 200 — 414014 -83 Saite] 1—124012310 
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2 1 5 0-4—1-1-|-| 3- J 3 | --1- --|-j-]-} #| » 
| Ben — — SR i 
1288/12401 1206|4332| 1,599 |670 1182 |—11359]23)1105!725 (268 | 1]205 141201249 | 71 | — [5910 | 4932 
13 60 Ba a hen abo rl tn 3| —|— ftss! 86 
129911253[1206[4413] 11604 1675 183 |—11378,24]11301745 1270 | 11206 1561201252 | 71 | -— 16098 | 5018 





136 


2. Un den Real: 










, 





1 8, 


Zahl der Realſchulen 


[eb 
















































































S T. Ordnung, bet wel: Ungemeidet waren Davon (5b) 
* chen Reifeprũfungen zur Prüfung 
3 
u S ftattgefunben | 2 
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= eesrelsle is [a8 l; 
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Oſft ⸗Preußen 
Ertraneer | — 
21 Weſt⸗Preußen. ee pe 68 | 15 3 0 | — 73 
Ertrancet — il — 3 1 - il — — 1 
I 
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Ertrancer — 11— 14 il — | 2 | — | 2 
4| Pommern 4 J | — — — 3t| 31 62 3 | 1 58 
#riraneer — — ne 4 — — — — — | — 
5| Poſen Ia2| 2/1-|-| e| ol 4131— | 46 















































Ertraneer —— i — — — — — — 
61 Schleſien 9 6| 2 1 Ks 80127 | 107 7 4) 9% 
Erttaneer — — 8 14 — 11 — — 1 
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137 


ſchulen I. Ordnung. 


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138 


3. an ben lateinloien Realſchulen 













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3. 4, 
Zahl der Realſchulen 


II. Orbnung, bei wels Angemelbet waren 














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139 




























































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140 


























































































1. 3. 4. 5. 6. 
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2 WeftPreußen. . .| 13112 — — | 1]132 6) 218] 12 | 5 | 201] 192} 9] 2 | 15 | 
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3 Brandenburg - 35430| 3| 1 | 11285] 255| 540] 64 | 25 | asıl 421] 30 | 2 20 
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Ertraneer 1 3 3 1 29 5 4 95 1 3 2! 1]1l—- | — 
Sachſen 25 125 — — 1212419 2 433] 35 | 11 | 387 383] 41 — 4 
Eriraneer — 2 112 12 Ri 13] 5 3: 4 4 —1I1—-)| — 
1 
3 Schleswig-SHolftein 2110| 2 — — 183 36 1a 0 — 110 100,)1 2I—| 5 
Ertrancer 1 2| 2 | 7 5 3 843 — s» dB —I—I— 
9 Hannover 2114| 6 — I 190 1090| as0l 3 | a! wuelau! sl ı| 9 
Gritaneer 1! 2 4114 A 9 1131 131 10 31 — — 
10) Weſtfalen 2113 6 11 — 1] 234] 100) 3344 8 | 13 | 319 m 9 1/11 
Ertraneer i ı11—!18 2 9; 1— 6 1 31 — — 
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11 Heften Naflan . 127 9 2) 1! —Tı5l 65 2200 8 | 5 | 07204 al ı| e 
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Frtraner . l 1 | 27 1 4! Bi — | — ) 3| 3 — I — | 
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141 


1. April 1881/82. 
Gymnajien. 





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142 


2. Un den Real: 


4, d. 5. 

Zahl d. Realſchulen I. Ord. | Angemeldet waren 
bei welchen Reiſeprüfungen zur Prüfung 
ftattgefunden 
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Michaelis 
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Ertranetert 


2Weſt⸗Preußen 
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Ertraneer 


3, ſchleswig · Holſtein 


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4] Hannover 
(Friraneer 


10) Weftfalen 


iFrtraneer 


(Frtraneer 


Hheinproving; und 
Hohenzollern. 


Frtraner 





zumma 


Ertrane 


11 3 Seflen-Naflau . 





Hauvtſumma — — — 802 266 | 868 


143 


ſchulen I Ordnung. 


Ron d. Gepruf⸗ 


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Ron ben Beftanbenen (7a) geben über 


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Alter der Beſtandenen (Ta) 


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734 





144 


3. An ben lateinlofen Realſchulen 


4. ö, 6. 
Zahl der lateinlofen Angemelbet 
Realſchulen, bei welchen waren zur Davon (5b) 
Reifeprüfungen Prüfung 


ftattgefunden 


r- 
EP 


Provinzen 


und 


Laufenbe Nummer 
ſtern 
Michaelis 


nur Michaelis 
Michaelis 

zurüdgetreten 

zurüdgemielen 


mit Nührigem Kurfus ohne Yatein 
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Brandenburg . 
Ertranrer 

Schleſien 
Ertranter 

Sachſen 


Ertraneer 


Rheinprovinz 


Ertrancer 


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Summa 
Eriraner . 


.. 
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Hauptſumme | 12 














Angemelbet maren 
zur Prüfung 










Heifeprüfungen 








ſtattgefunden haben 


| 


Orbnung 


Probiuzen 


aufende Rummmteı 


Michaelis 


Zahl ber vorhandenen Real 
ſchulen IL 


nur Öftern 
nur Michaelis 








Oſtern unb Michaelis 
nicht abgehalten morben find 


3. 4. 
Zahl der Realſchulen 
I. Ordnung, bei welchen 











11 Brandenburg . . . 1 — — 1 | — — 2 
Ertrancer — — — 1 — — 
21 Pommern— 1 — — — 1 er = 
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3| Eahin . .. .. ge ı|-|- E * 3 
Krtranter . .. — — — 1 — — * 
11 Schleswig⸗Holſtein 3 — — 2 2 — 2 
Ertraäncer — — — 5 — — — 
31 Heſſen⸗Naſſau 10 _ 3 | 1 6 24 3 27 
Erttaneer — — — 10 — — — 
31 Rheinvproviuz 3 1 2 _ — 11 3 14 
rtraneer -- — — 3 — — — 
Summa | | 
Friraneer 
Hauptſumma 19 | — — | — — | 40 | 8 | 48 | 







145 


mit neunjäbrigem Lehrfurfus. 









































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Provinzen 


Yanfende Nummer. 


1) Sft-Preuhen . 


(frtraneer . 


2] Welt-Preußen 


(Friraneer . 


— 


Brandenburg. 
(rtraneer . 


-. 


VDonmern . 
Ertranser. 


5] Poien 


Ertraneer. 


Schleſien 
(friranerr. 


MSachſen 
Ertrancer 


En 


En 


I Schleswig-Solftein 
(rtraneer . 
9 Sannovder . 
“riraneer . 
Weſtſalen 
Erttancer. 


Seflen-Naflau 


Ertraneer . 


Rheinprovinz und 
Sobhenzollern . 


Grtranet. » 











Summe 
(rtraneer . 


Hauptſumme 


Zahl ber vorhandenen Sumnaflen 


rn 


ro 


2 
20 


rjf} 
20 


4, 


Zahl ber 
Gymnaſien, 
bei melden 
Maturität3; 
Brühınaen 


ſtatt⸗ 


gefunden 


haben 


Oſtern und Michaelis 


ſtern 1833 


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1) 2] 26 


14 





09! 


15,210 


146 


5. 
Angemeldet 
waren zur 
Prüfung 


im Ganzen 


Ditern 1883 
Michaelis 1882 





‚cn 111) 278 
9 61 15 

| 
128 2 1) 
4 th 10 
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Druf von €. B. Schulze & Lo. in Gräfenhainichen. 


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