Seiftliche
Zahl der Schulen, |
| Zahl der Schulen im den | über welde die Kreisichul-
| | Auffichtstreifen inipeftoren die Lokalaufſicht
B 1} — fühten—
eugl | Fath. | Da. levgl. kath. jid. par.) Sa. levgl. kath. jüd. par.|| Sa. |
|
| | | | | |
| | |
9 |. | 19 [983 2 | 9851. || 124
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30 | . | 30 liess a 2lıealae . |. ıl |
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Centralblatt für die gesammte
Unterrichts-Verwaltung in Preussen
Prussia (Germany). Ministerium der Geistlichen, Unterrichts- und
Medizinal-Angelegenheiten, Prussia (Germany). Ministerium der ...
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BMARLOTTESVILLE, RG KR
185
Centralblatt
für
die gejammte Unterrichts-Verwaltung
in Preußen.
Herausgegeben in dem Minifterium der geiftlichen, Unterrichts:
und Medizinal-Angelegenbeiten.
Sahrgang 1884.
Berlin.
Berlag von Wilhelm Herp.
(Befferihe Buchhandlung.)
02
/2
1
Ceutralblatt
für
die geſammte Unterrichts -Verwaltung
in Preußen.
Herausgegeben in dem Minifterium der geiftlihen, Unterrichts. und
Medizinal: Angelegenheiten.
Ne 1.u.2. Berlin, den 2. Januar. u 1884,
A. Minifterium der geiftlichen, Unterrihts- und Medizinal-
Angelegenheiten.
Chef:
Seine Excellenz D. Dr. von Goßler, Staatdminifter.
(W. Unter den Linden 4.)
Unter-Staatöfefretär.
Lucanus. (W. Schöneberger Ufer 46.)
Abtheilungen des Minifteriums.
I. Abtheilung für die geiftlihen Angelegenheiten.
Direktor:
Dr. Barkhauſen, Wirkliher Geheimer Dber-Regierungs-Rath.
(W. Bülowſtraße 10.)
Bortragende Räthe:
D. Thielen, Feldpropft der Armee, Ober-Konfiftorial-Ratb, Hof:
— Domkapitular zu Brandenburg. (O. Neue Friedrich—
ſtraße. Hinter der Garniſonkirche 1.)
muaell — Ober-Regierungs-Rath. (V. Matthäi-⸗Kirch-
raße )
von Wuſſow, degl. (W. Potsdamerſtraße 59.)
Bablmann, dögl. (W. Magdeburgerftrafie 7.)
DBeinert, dgl. (W. Sieglitzerſtraße 53.)
1884. ]
’
Dr. Bartih, Geheimer Dber-Regierungsd-Ratb. (W. Lützowſtraße 68.)
Spiefer, dögl. und bautehniiher Rath. (W. Kurfürſtenſtraße 139.)
Winter, Gebeimer Dber-NRegierungd-Rath. (W. Lützowſtraße 41.)
D. Dr. Weiß, Ober-Konſiſtorial-Rath und Drofeflor. (W. Sand»
grafenftraße 3.)
Dr. Sordan, Geheimer Regierungs-Rath. (W. Kurfürſtenſtraße 133.)
Löwenberg, dögl. (W. Lutzower Ufer 22.)
Graf von Bernftorff- Stintenburg, degl., Kammerherr.
(W. Raudftraße 5.)
Tappen, Geheimer Regierungs-Rath. (W. Kurfürfienftrafe 83.)
von Dehn-Rotfelſer, dsgl. und Konferpater. ıW. Lutzow-Ufer 20.)
Hilfsarbeiter:
Hegel, Regierungs-Affeffor. (W. Mattpäitichftrafie 2.)
la. Erfte Adtheilung für die Unterrichts-Angelegenheiten.
Direktor:
Greiff, Wirklicher Geheimer Dber-Regierungd-Rath. (W. Genthiner-
ftraße 13. F.)
Vortragende Räthe:
Linhoff, Gebeimer Ober-Regierungs-Rath. — f. Abth. I.
von Wuſſow, dsgl. — I. Abth. I.
Dr. Schöne, dögl. und General» Direftor der Mufeen. (W. Kurs
fitrftenftraße 81.)
Bahlmann, Geheimer DOber-Regierungd:Rath. — |. Abth. I.
Beinert, dipl. — ſ. Abth. I.
Dr. Bartſch, dögl. — 1. Abth. I.
D. Dr. Bonig, deal. (W. Genthinerftraße 15.)
Lüders, dégl. (Charlottenburg, Faſanenſtraße 2.)
Dr. Stauder, dsgl. (W. Matthäikirchſtraße 10.)
Dr. Gandtner, dgl. (W. Genthinerſtraße 9.)
Dr. Wehrenpfennig, dögl. (W. Magdeburgerſtraße 32.)
Spiefer, dögl. und bautechniiher Rath. — ſ. Abth. I.
Bohtz, Geheimer Ober-Regierungd-Ratb. W. Hohenzolfernfiraße 14.)
Winter, dgl. — ſ. Abth. I.
Dr. Sordan, Geheimer Regierungs-Rath. — |. Abth. I.
von Debn: Rotfelfer, dégl. und Konfervator. — |. Abth. I.
Polenz, Gebeimer Regierungs-Rath. (W. Kaiferin Auguftaftrafie 73.)
Dr. Althoff, dsgl. (W. Friedrih- Wilhelm-Straße 17.)
3
N.b. Zweite Adtheilung für die Interrichts- Angelegenheiten.
Direktor:
de la Croix, Wirklicher Geheimer Ober-Regierungs-Rath.
(W. Karlsbad 6.)
Bortragende Räthe:
Linhoff, Geheimer Ober-Regierungs-Rath. ſ. Abth. I. u. II.a.
Wätzoldt, dsgl. (W. Manfenftraße 18.)
von Wuſſow, dôgl. — I. Abth. I. u. Il.a.
Dr. Schneider, dsgl. (SW. al Ufer 32.)
Beinert, dsgl. — ſ. Abth. I — a.
Raffel, deal. (w. —
Spieker, dösgl. und bautechniſcher Hat. — ſ. Abth. I. u. II. a.
Dr. Eſſer, Geheimer ——— Rath. (W. Dörnbergfiraße 3.)
Tappen, dögl. — f. Abth. I
Hitfgarbeiter:
Dr. Kügler, Regierungd-Rath. (W. Un der Apoftelliche 11.)
von Bremen, Regierungd-Afjeffor. SW. Bernburgerſtraße 13.)
—.
II. Abtheilung für die Medizinal-Ungelegenheiten.
Direktor:
Lucanus, Unter-Staatöfetretär. — ſ. vorh.
Vortragende Räthe:
Se. Excellenz Dr. von Lauer, Wirklicher Geheimer Ober-Medizinal—
Rath, Leibarzt Sr. Majeft. ded Kaiſers und Könige, Generals
Stab3-Arzt der Armee, ıc. (W. Martgr —5—— 53,54.)
Dr. Frerichs, Mirflicher Geheimer Ober⸗ edizinal- Rath und
Profeffor. NW. Bismardftrafe 4.)
Dr. Eulenberg, Geheimer Ober» Medizinal Rath. (SW. Tempel:
hofer Ufer 3a.)
Dr. Kerjandt, dögl. (SW. Tempelhofer Ufer 31.)
Bahlmann, Geheimer Dber-Regierungd-Rath. a Abth. I.u. II.a.
Beinert, dögl. — ſ. Abth. I. u. II. a. u. b.
Spieker, Geheimer Ober-Regierungd- und bautehnijher Rath. —
I. Abth. I. u. II.a. u. b.
Dr. an ta, Geheimer Medizinal:Rath. (SW. Schöneberger
raße 16
Hilfsarbeiter:
von Bremen, Regierungs:Affeffor. — ſ. Abth. II.a. u. b.
1*
4
Konfervator der Kunftdenfmäler:
von Dehn-Rotfelſer, Geheimer Regierungd:Ratb. — |. Abtb. 1.
u. II. a. u. b.
Gentral-Bureau,
(W, Unter den Finden 4.)
Lauer, Geh. Rechn. Rath, Vorfteber.
Bau-Bureau.
Küfter, Land-Bauinfpeftor. (SW. Königgrägerftrafie 68.)
Geheime Erpedition.
Bater, Geb. Kanzl. Rath. (W. Billowftrafie 13.)
Geheime Kalkulatur.
MWernide, Geb. Rechn. Rath, Vorſteher. (V. Stegligerftrafie 63.)
Geheime Regiftratur der Abtheilungen für die geiftlichen und
die Unterrichtö-Angelegenbeiten.
!auer, Geb. Rechn. Rath (f. vorb.), beauftragt mit den Geſchäften
des Vorſtehers.
Geheime Regiſtratur der Abtheilung für die Medizinal—
Angelegenheiten.
Klipfel, Kanzl. Rath. (N. Oranienburgerftrafie 55.)
Geheime Kanzlei.
Reich, Geh. Kanzl. Rath, Geb. Kanzleidireftor. (C. Finienftraße 69.)
Generalfafje des Minifteriums,.
Rendant: Haſſel bach, Rechn. Rath. (Schöneberg, Hauptftrafie 74.)
MWiffenfchaftliche Deputation für das Medizinalwefen.
Direktor:
Se. Exc. D. Dr. Sydow, Präfident, Wirfl. Geh. Rath, Direktor
der Hauptverwaltung der Staats - Schulden. (SW. Oranien-
ſtraße 92 — 94.)
Ehrenmitglied:
Dr. Houffelle, Wirfliher Gebeimer Ober-Medizinal-Rath.
Mitglieder:
Dr. Virchow, Geheimer Medizinal-Rath und Profeflor.
Hofmann, Geheimer Regierungs-Rath und Profeffor.
Bardeleben, Geheimer Dber-Medizinal-Rathb und Profeffor.
: Duinde, Geheimer Medizinal:Rath.
5
Dr. Skrzeczka, Geheimer Medizinal-Rath und Profeſſor.
Eulenberg, Geheimer Ober-Medizinal-Rath.
Weſtphal, Geheimer Medizinal-Rath und Profeſſor.
Kerſandt, Geheimer Ober-Medizinal-Rath.
Schröder, Geheimer Medizinal-Rath und Profeſſor.
von Bergmann, Geheimer Medizinal-Rath und Profeſſor.
Piſtor, Regierungs- und Medizinal-Rath.
u“ “ “ ”
Techniſche Aommiffion für pharmazeutifche Angelegenheiten.
Vorſitzender:
Dr. Kerſandt, Geheimer Ober-Medizinal-Rath.
Mitglieder:
Kobligk, Apothekenbeſitzer. Dr. Kortüm, Apothekenbeſitzer.
Dr. Schacht, dsgl. Hobe, dsgl.
Die Sachverſtändigen⸗Vereine.
J. Litterariſcher Sachverſtändigen-Verein.
Vorſitzender: Dr. Dambach, Geheimer Ober-Poſtrath, vortragender
Rath und Juſtiziarius im Reichs-Poſtamte, außerordentlicher
Profeſſor in der juriſtiſchen Fakultät der hieſigen Univerſität.
Mitglieder:
Dr. Mommſen, ordentlicher Profeſſor in der philoſophiſchen Fakultät
der hieſigen Univerſität, Mitglied und Sekretär der Akademie
der Wiſſenſchaften, zugleich Stellvertreter des Vorſitzenden.
Reimer, G., Verlagsbuchhändler, hier.
Dr. Dernburg, Geheimer Juſtiz-Rath und ordentlicher Profeſſor
in der juriſtiſchen Fakultät der hieſigen Univerſität.
Dr. Hinſchius, ordentlicher Profeſſor in der juriſtiſchen Fakultät
der hieſigen Univerſität.
Hertz, Verlagsbuchhändler, hier.
Dr. Hirſch, Geheimer Medizinal-Rath und ordentlicher Profeſſor
in der mediziniſchen Fakultät der hieſigen Univerſität.
Stellvertreter:
Dr. Toeche, Königlicher Hof-Buchhändler und Hof-Buchdrucker,
hier,
Dr. Hübler, Geheimer Ober-Regierungs-Rath und ordentlicher
Profeſſor in der juriſtiſchen Fakultät der hieſigen Univerſität.
Dr. Kruſe, Schriftſteller, hier.
Mühlbrecht, Buchhändler, hier.
Höfer, Verlagsbuchhändler, hier.
Dr. Daude, Staatsanwalt beim Landgerichte I, hier.
6
II. Muſikaliſcher Sahverftändigen-Bercin.
Borfipender: Dr. Dambad, fiehe ad 1.
Mitglieder:
Beppert, Juſtiz-Rath, Rechtsanwalt und Notar, bier, zugleich
Stellvertreter des Borfigenden.
Nied, Soncertmeifter und Mitglied der Akademie der Künfte.
Weiß, Somponift und Mufifverleger, bier.
Schneider, Profeffor und Mufifdireftor, Mitglied der Akademie
der Künfte,
Bahn, Königliher Hof-Buch- und Mufifalienbändler, bier.
Golz, Kammergerichts-Rath.
Stellvertreter:
Simrod, Mufifalienhändler, bier.
Löſchhorn, Profefior, bier.
Bod, Königlicper Hof-Mufifalienhändler, bier.
Blummer, Profeffor und Direktor der Sing: Afademie, hier.
NRadede, ‚Kapellmeifter, bier.
111. Künftlerijher Sadverftändigen: Berein.
Borfipender: Dr. Dambad, fiehe ad 1.
Mitglieder:
Schrader, Profeffor an der Akademie der Künfte und Geſchichts—
maler, zugleich Stellvertreter des Vorfigenden.
Ernſt, Kunft: und Buchhändler, bier.
Lüderiß, Profeffor an der Akademie der Künfte und Kupferſtecher.
Wredow, Profefjor an der Akademie der Künfte und Bildhauer.
Sufmann- Hellborn, Profeffor und Bildhauer, auftragsweiſe
artiftiicher Direktor der Königlichen Porzellan - Manufaktur.
Ewald, A., Geihichtömaler, Borftands: Mitglied ded Kunftgewerbe-
Mufeums, bier.
Stellvertreter:
Ende, Baurath, Profeffor an der Afademie der Künfte.
Dunder, A., Hofbuhhändler, bier.
IV. Photographiſcher Sadhverftändigen- Verein.
Vorſitzender: Dr. Dambad, ſiehe ad 1.
Milglieder:
Schrader, Profeffor, le al zugleidy Stellvertreter des
Vorfitzenden ſiehe ad
Lüderitz, zes, ana fiebe ad III.
Dunder, 4, Hofbuchhändler, fiebe ad II.
Dr. Bone, "Profeffor an der techniſchen Hochſchule, bier.
Prümm, Photograph, bier.
Braſch, Photograph und Portraitmaler, bier.
Stellvertreter:
Feckert, Maler und Lithograph, Mitglied der Akademie der Künfte.
Ernft, Kunft: und Buchhändler, fiehe ad III.
Hartmann, Hof-Photograph und Maler, bier.
V. Gewerblider Sadverftändigen-Berein,
BVorfigender: Dr. Dambad, fiehe ad I.
Mitglieder:
Lüders, Geheimer Dber-Regierungs-Rath, zugleih Stellvertreter
des Vorſitzenden.
Dr. Hinſchius, ordentlicher Profeſſor in der juriſtiſchen Fakultät
der hieſigen Univerſität, ſiehe ad I.
Grunow, erſter Direftor des Kunſtgewerbe-Muſeums.
Dr. Weigert, Fabrikbeſitzer, bier.
A. Wagner, Hof-Goldſchmied, hier.
Sußmann-Hellborn, Profeſſor ꝛc., ſiehe ad IL.
March, Kommerzien-Rath zu Charlottenburg. |
Ad. Heyden, Baurath, Mitglied der Akademie der Künfte.
Dr. Leſſing, Profeffor und Direktor der Sammlungen ded Kunft-
gewerbe-Mujeums,.
Stellvertreter:
Siemering, Profeffor an der Akademie der Künfte und Bildhauer.
3. Heele, Kommerzien-Ratb, bier.
Lied, Tapetenfabrifant, bier.
Bollgold, Hofgoldſchmied, Gold» und Silbermwaarenfabrifant, bier.
Puls, Fabrifant jchmiedeeijerner Ornamente ıc., bier.
Söhlfe, Kommerzienratb, bier.
Ihne, Arditeft, bier.
Dr. Daude, Staatdanwalt, fiehe ad I.
Zandes-Kommiffion zur Berathung über Verwendung des Fonde zur
Beförderung der monumentalen Malerei und Plaftit zu Berlin,
K. Beder, Profeſſ., Geichichtömaler, 3. 3. Präfident der Akademie
der Künfte zu Berlin.
R. Begas, Profeff., Bildhauer, Senator der Afademie der Künfte
zu Berlin.
Ende, Baurath, Senator der Akademie der Künfte, Profefj. an
der techniſchen Hochſchule zu Berlin.
Se. Erc. Dr. von Goßler, Kanzler ded Königreih8 Preußen,
Dber-Landesgerichtö-Präfident zu Königsberg.
Dr. Grimm, ordentl. Profefj. an der Univerfität zu Berlin,
8
Heyden, Baurath, Senator der Akademie der Künfte zu Berlin.
Hünten, Profeff., Geihichtömaler zu Düffeldorf.
Janßen, Profeff. Geſchichtsmaler, Lehrer an der Kunſtakademie
zu Düffeldorf.
Dr. Sordan, Geh. Reg. Rath, auftew. Direktor der National:
Galerie zu Berlin.
Kuille, Drofeft. Geſchichtsmaler, Senator der Afademie der Künfte
zu Berlin. Ä
Mar Schmidt, Profeff., Landſchaftsmaler, Lehrer an der Kunft-
akademie zu Königsb erg.
Zul. Schrader, Profeff., Geiichtämaler, Senator der Akademie
der Künfte zu Berlin.
Steffeck, Profeſſ., Direktor und erfter Lehrer an der Kunftafa-
demie zu König sberg.
von Werner, pienſe Geiichtömaler Direktor der afademiichen
Hochſchul⸗ für die bildenden Künſte und Senator der Aka—
demie der Künſte zu Berlin.
Wittig, Profeſſ., Bildhauer, Lehrer an der Kunſtakademie zu
Düffeldorf.
1. all, Deofell Bildhauer, Senator der Akademie der Künfte
(Eine en 2. unbejegt.)
Königlihe Turulehrer-Bildungsanftalt zu Berlin,
(SW. Friedrichſtraße 229.)
Direktor:
Wätzolhdt, Geheimer Dber-Regierungs-Ratb.
Lehrer:
Dr. Euler, Unterrihtd-Dirigent, Profeflor.
Edler, Oberlehrer, zugleih Bibliothekar.
Königliches evangelifches Zehrerinnen-Seminar, Bouvernanten-
Inftitut und Penfionat zu Droyfiig bei Zeig.
Direktor: Krißinger.
9
B. Die Königlichen Provinzialbehörden für die Unterrichts-
Verwaltung.
Anmerfungen.
1. Bei den Regierungsfollegien, bezw. den betreffenden Abtheilungen der»
felben werden ————— außer den Dirigenten nur die ſchulkundigen Mitglieder
aufgeführt, und dasſelbe geſchieht in der Provinz Hannover bei den Konſiſtorien,
bezw. den Abtheilungen derſelben.
2. Die bei den Regierungen angeſtellten Regierungs- und Schulräthe find,
nad Maßgabe ihrer Funktionen, auch Mitglieder des Provinzial-Schullollegiums.
I. Provinz Oftpreußen.
1. Dberpräfident zu Königsberg.
Dr. v. Schliedmann.
2. Provinzial-Schulfollegium zu Königsberg.
Präfident: Dr. v. Schliedmann, Oberpräfident.
Direktor: Studt, Reg. Präfident.
Mitglieder: Gamlid, Provinz. Schulrath.
Troſien, deögl.
Teplaff, Reg. Aſſeſſ., Suftiziar und Verwalt. Rath.
3. Regierung zu Königsberg.
a. NRegierungsd-Präfident.
Studt.
b. Abtheilung für Kirchen: und Schulwejfen.
Dirigent: Meier, Ob. Reg. Rath.
Meg. Näthe: Jüttner, Reg. und Sculrath.
Siegert, dedgl.
Hilfsarbeiter: Rothe, Divifiond-Pfarrer.
4. Regierung zu Gumbinnen.
a. Regierungs-Präfident.
Steinmann.
b. Abtheilung für Kirchen- und Schulmefen.
Dirigent: Dopdillet, Db. Reg. Rath.
Meg. Räthe: Riſch, Reg. und Schulrath.
Triebel, desgl.
ll. Provinz Weftprenpen. .
1. Dberpräfident zu Danzig.
v. Ernſthauſen.
2. Provinzial-Schulfollegium zu Danzig.
Prafident: v. Ernfthbaufen, Ober-Präfident.
Direktor: Rothe, Reg. Präfident.
10
Mitglieder: Dr. Kruje, Provinz. Schulrath.
Dr. Bölder, desgl.
Schellong, Reg. Rath, Zuftiziar u. Verwalt. Rath.
3. Negierung zu Danzig.
a. Regierungd-Präfident.
Rothe.
b. Abtheilung für Kirchen- und Schulweſen.
Dirigent: Zimmermann, Ob. Reg. Rath.
Reg. Räthe: Tyrol, Reg. u. Schulrath.
Pollok, desgl.
4. Regierung zu Marienwerder.
a. Regierungs-Präſident.
Frhr. v. Maſſenbach.
b. Abtheilung für Kirchen- und Schulweſen.
Dirigent: Gedike, Ob. Reg. Rath.
Reg. Räthe: Henske, Reg. u. Schulrath.
Dr. Schulz, desgl.
III. Provinz Brandenburg.
1. DOberpräfident zu Potsdam.
Se. Exc. Dr. Achenbach, Staatöminifter, zugleich Ober:
präfident des Stadtkreiſes Berlin.
2. Provinzial-Schulfollegium zu Berlin
fir die Provinz Brandenburg und den Stadtfreis Berlin. Demſelben ift außer
den Angelegenheiten der höheren Unterridhtsanftalten und dev Seminare auch das
Elementarſchulweſen der Stadt Berlin übertragen.
Präfident: Se. Exc. Dr. Achenbach, Staatöminifter, Ober:
präfident.
Dirigent: Herwig, Geb. Neg. Rath (mit dem Range der
Käthe III. Kl.).
Mitglieder: Dr. Klix, Provinz. Schulrath, Geh. Reg. Rath.
Techow, Reg. Rath, Juſtiziar und Verwalt. Rath.
(Beurlaubt, mit der Vertretung beauftragt: Kuh—
now, Reg. Rath, Syndikus bei der techniſch. Hoch—
ſchule zu Berlin.)
Gruhl, Provinz. Schulrath.
Müller, desgl.
Ehrenmitglieder: Reichenau, Geb. Ob. Reg. Rath a. D.
Dr. Kießling, Geb. Reg. Rath, Prof., Gymnaſ.
Direkt. a. D
11
3. Regierung zu Potödam.
a. Regierungs-Präſident.
v. Neefe.
b. Abtheilung für on und Schulweſen.
Dirigent: Bergiuß, Ob. Reg. Rath.
Meg. Rätbe: Eismann, Reg. u. * Shulrath, Konfift. Rath.
Trinius, Reg. u. Schulrath.
4. Regierung zu Franffurt a/d.
a. MNegierungd-Präfident.
v. Heyden.
b. Abtheilung für Kirden- und Schulmefen.
Dirigent: Rüppell, Db. Peg. Rath.
Neg. Räthe: Schumann, Reg. u. Schulrath.
Heiber, d8al.
IV. Provinz Pommern.
1. Dberpräfident zu Stettin.
Graf v. Behr-Negendank.
2. Provinzial-Schulfollegium zu Stettin.
Prafident: Graf v. Behr-Negendank, DOberpräfident.
Direftor:
Wegner, Reg. Präfident.
Mitglieder: Vettin, Konfift. Rath, Zuftiziar u. Verw. Rath
Dirigent:
(im Pebenamte).
Dr. Wehrmann, Provinz. Schulrath, Geb. Reg. Rath.
Schulg, Provinz. Schulrath.
3. Regierung zu Stettin.
a. Regierungs-Präfident.
N
b. Abtbeilung für Kirchen- und Schulweſen.
Dpip, Ob. Reg. Rath.
Reg. Räthe: Königk, Reg. u. Sculrath.
Bethe, dögl.
4. Regierung zu Kößlin.
a. Regierungsd-Präfident.
Graf Clairon d'Haufſonville.
12
b. Abtheilung für Kirchen- und Schulweſen.
Dirigent: Winzer, Ob. Reg. Rath.
Reg. Räthe: Hielicher, Reg. u. Schulrath.
Kahle, dsgl.
5. Regierung zu Stralſund.
a. Regierungs-Präſident.
v. Pommer-Eſche, Kaiſerl. Unter-Staatsſekretär z. D.
b. Kollegium.
Reg. Räthe: v. Lattorff, Ob. Reg. Rath, Stellvertreter des Prä—
ſidenten.
Cremer, Reg. u. Schulrath.
V. Provinz Poſen.
l. Dberpräfident zu Poſen.
Se. Exc. v. Günther, Wirkt. Geh. Rath.
2. Provinzial-Schulfollegium zu Pofen.
Präfident: Ge. Exc. v. Günther, Oberpräfident, Wirkt, Geh. Rath.
Direftor: v. Sommerfeld, Reg. Bice-Präfident.
Mitglieder: Polte, Profeffor, Provinz. Schulrath.
Luke, Provinz. Schulrath.
Dr. Kügler, Reg. Rath, Juſtiziar u. Verwalt. Rath.
(Beurlaubt ſ. S. 3.)
3. Regierung zu Poſen.
a. Präſidium.
Präfident: Ge. — v. Günther, Oberpräſident, Wirkl. Geh.
ath.
Vice-Präfident: v. Sommerfeld.
b. Abtheilung für Kirchen- und Schulmwefen.
Dirigent: Grundfchöttel, Db. Reg. Rath.
Reg. Räthe: Dr. Dittmar, Reg. u. Schulrath.
Skladny, deal.
Brarator, dögl.
4. Regierung zu Bromberg.
a. Regierungd-Präfident.
v. Ziedemann.
13
b. Abtheilung für Kirchen: und Schulweſen.
Dirigent: Otto, Db. Reg. Rath.
Reg. Räthe: Lie. Schmidt, Reg. u. Schulrath.
Jungklaaß, dgl.
Hilfsarbeiter: Eberftein, Kreis-Schulinpeftor.
VI Provinz Schlefien.
1. Oberpräfident zu Breslau.
Se. Exc. D. v. Seydewig, Wirfl. Geh. Rath.
2. Provinzial-Schulfollegium zu Breslau.
Präfident: Se. Ere. D. v. Seydemwig, Oberpräfident, Wirkt.
Seh. Rath.
Direktor: Frhr. Juncker v. Dber- Gonreut, Reg. Präfident.
Mitglieder: Dr. S — an dt, Provinz. Schulrath, Geh. Reg.
at.
« Willdenow, Zuftiziar u. Verwalt. Rath, Geh.
Reg. Rath.
Zihadert, Provinz. Sculrath.
Sander, Reg. und Schulrath.
Dr. Slawitzki, Provinz. Schulrath.
3. Regierung zu Breslau.
a. Regierungd-Präfident.
Schr. Sunder v. Ober-Conreut.
b. Abtheilung für Kirchen- und Schulweſen.
Dirigent: Schmidt, Db. Reg. Rath.
Reg. Räthe: Sander, Reg. u. Schulrath.
Dr. $inger, dgl.
Seidel, dsegl.
4. Regierung zu tiegniß.
a. Regierungse-Präfident.
Frhr. v. Zedlig-Neufird.
b. Abtheilung für Kirden- und Schulweſen.
Dirigent: v. Seydewitz, Db. Weg. Rath.
Meg. Rätbe: Bol, Reg. u. Schulrath, Geb. Reg. Rath.
Siebe, Reg. und Schulrath.
5. Regierung zu Oppeln.
a. Regierungd-Präfident.
Graf v. Zedlig- Trügijdler.
1
b. Abtheilung für Kirchen- und Schulmwefen.
Dirigent: Frhr. v. Dörnberg, Ob. Reg. Rath.
Meg. Räthe: Prange, Neg. u. Sculratb.
Schylla, dögl.
Dr. Montag, dgl.
VI. Provinz Sadjfen.
l. Dberpräfident zu Magdeburg.
v. Wolff.
2. Provinzial-Schulfollegium zu Magdeburg.
Präfident: v. Wolff, Oberpräfident.
Direftor: v. Wedell, Reg. Präfident.
Mitglieder: Dr. Göbel, Provinz. Schulrath, Geh. Reg. Rath.
i « ZTodt, Provinzial-Schulrath.
Menges, Reg. u. Schulrath.
Nitze, Konfilt. Rath, Juſtiziar.
Schuppe, Reg. Rath, Verwalt. Rath.
3. Regierung zu Magdeburg.
a. Regierungd-Präfident.
v. Wedell.
b. Abtheilung für Kirchen: und Schulmejen.
Dirigent: Scheffer, Ob. Reg. Rath.
Neg. Räthe: Menges, Reg. u. Sculrath.
Kannegießer, dögl.
4. Regierung zu Merjeburg.
a. Negierungs-Präfident.
v. Dieft.
b. Abtheilung für Kirchen- und Schulmweien.
Dirigent: Schede, Db. Reg. Rath.
Meg. Räthe: Haupt, Reg. u. Schulrath.
Dr. Zauer, dögl.
5. Regierung zu Erfurt.
a. Negierungd-Präfident.
v. Kamptz, Wirfl. Geheim. Dber-Reg. Rath (mit dem
Range der Näthe I. Kl.).
b. Abtheilung für Kirden- und Schulweſen.
Dirigent: v. Tzſchoppe, Db. Reg. Rath,
Meg. Rath: Hardt, Reg. u. Schulrath.
Außerdem ift bei der Abtheilung beichäftigt:
Nagel, Divifiondpfarrer.
15
VII Provinz Scleswig-Holftein.
1. DOberpräfident zu Schleswig.
Steinmann.
2. Provinzial-Schulfollegium zu Schleswig.
Präfident: Steinmann, Oberpräfident.
Mitglieder: D. Schneider, Reg. u. Schulrath.
= Köpfe, Provinz. Schulrath.
Frhr. v. Patow, Reg. Rath, mit Wahrnehmung der
Geſchäfte des Juſtiziars u. Verw. Rathes beauftragt.
3. Regierung zu Schleswig.
a. Praͤſidium.
Präfident: Steinmann, Oberpräfident.
PVice-Präfident: Yodemann.
b. Abtheilung für Kirchen: und Schulmefen.
Dirigent: v. Rumohr, Db. Rey. Rath.
Reg. Räthe: D. Schneider, Reg. u. Schulrath.
Kaftan, dögl.
1X, Provinz Hannover (mit dem Jadegebiete).
1. Dberpräfident zu Hannover.
Se. Exc. v. Leipziger, Wirfl. Geh. Rath.
2. Provinzial-Schulfollegium zu Hannover.
Präfident: Se. Rai v. Leipziger, Oberpräfident, Wirkt. Geh.
a
Direktor: Rautenberg, Db. Reg. Rath (auftragsm.).
Mitglieder: Be Provinz. Schulratb, Geb. Reg. Rath.
Dr. Hagemann, Provinz. Schulrath, Profefl., zu
Hildesheim.
« Breiter, Provinz. Schulrath.
. Biedenweg, Reg. Rath, Zuftiziar und Bermalt.
- Rath.
= Hädermann, Provinz. Sculrath.
3. Konfiftorien,
A. Evangelifch-Lutherifche und reformirte Konftflorialbehörden.
a. Konfiftorium zu Hannover.
Abteilung fir Vollsſchulſachen.
Direktor: vacat.
Vorfigender: Rautenberg, Ob. Reg. Rath, Stellvertreter des
Direktors,
16
Mitglieder: Leverkühn, Reg. u. Schulrath.
Pabft, dögl.
Bödler, dögl.
b. Klofter Zoccum.
(Demfelben ftehen im Stiftsbezirte Konſiſtorialrechte zu.)
Abt: D. Uhlhorn, Ob. Konfift. Rath.
c. Konſiſtorium zu Stade,
Abtheilung fiir Volksſchulſachen.
Direktor: v. Müller, Landgerichtö-Präfident (auftragdm.).
Mitglied: Nienaber, Konfift. Rath.
Hilfdarbeiter: Dierde, Seminar:Direftor.
d. Konfliftorium zu Osnabrück.
Abtheilung fir Boltsihuliachen.
Direktor: Heidenreich, Neg. Rath.
Mitglied: Mauersberg, Konfilt. Rath, Paftor zu Georg«
Marien-Hütte (auftragdm.).
Hilfßarbeiter: Dr. Jüngling, Seminar-Direftor.
e. Konliftortum zu Aurid.
Abtheilung für Volksſchulſachen.
Direktor: Dirkſen, Amtsrichter (auftragdm.).
Mitglied: Kietz, Reg. und Schulrath.
f. Konſiſtorium zu Otterndorf.
Abtheilung für Volksſchulſachen.
Direktor: Softmann, Kreishauptmann (auftragsw.).
Mitglieder: Bräß, Superintendent zu Neuenkirchen, geiſtl. Aſſeſſor.
Hinterthür, dsgl. zu Lüdingworth, dag.
Dberfirhenrath zu Nordhorn.
g
Direftor: Henſchen, Dbergerihtöratb z. D., zu Ddnabrüd
(auftragsw.).
Mitglieder: Kiep. Reg. u. Schulrath zu Aurich (auftragsw.).
Lucaſſen, Prediger zu Neuenhaus (auftragew.).
B. Katholifche Konfiftorialbehörden.
a, Konſiſtorium zu Hildesheim.
Direktor: Knappe, Neg. Rath (auftragew.).
Mitglied: D. Hagemann, Provinz. Schulrath (auftragdm.).
(Eine Stelle z. 3. erledigt).
—
b. Konſiſtorium zu Osnabrück.
Direktor: Wüſtefeldt, Konfiſt. Rath. (auftragsw.).
Mitglieder: Thiele, Konfiit. Rath, Pfarrvifar zu St. Johann.
Dr. Brandi, Konfift. Rath.
X. Provinz Weſtfalen.
1. Oberpräſident zu Münſter.
v. Hagemeiſter.
2. Provinzial-Schulkollegium zu Münſter.
Präfident: v. A Dberpräfident.
Direktor: v. Liebermann, Reg. Bice-Präfident.
Mitglieder: Dr. Schulg, Provinz. Schulratb, Geh. Reg. Rath.
| Mirud, Meg. Rath, Vermwalt. Rath.
Dr. Probft, Provinz. Schulrath.
= van Endert, Reg. u. Sculrath.
v. Wefthoven, Konfift. Rath., Iuftiziar.
3. Regierung zu Münfter.
a. Präfidium.
Präfident: v. Hagemeifter, Oberpräfident. .
VicesPräfident: v. Kiebermann.
b. Abtheilung des Innern.
Dirigent: v. Biebahn, Db. Neg. Rath.
Reg. Rath. Dr. van Endert, Reg. u. Schulrath.
4. Regierung zu Minden.
a. Regierungd-Präfident.
v. Pilgrim.
b. Abtheilung ded Innern.
Dirigent: v. Schierftedt, Ob. Reg. Rath.
Reg. Räthe: Dreps, Reg. u. Sculrath.
Voigt, dögl.
5. Regierung zu Arnöberg.
a. Regierungs-Präſident.
v. Rojen.
b. Abtheilung für Kirchen: und Schulweſen.
Dirigent: Lucanus, Ob. Reg. Rath.
Reg. Räthe: Dr. v. Ciriach-Wantrup, Reg. u. Sculrath.
« Ro, dgl.
1884. 2
18
XI Provinz Heſſen-Naſſau.
l. Dberpräfident zu Kajjel.
Se. Exc. Graf zu Eulenburg, Staatöminifter.
2. Provinzial-Shulfollegium zu Kafiel.
Vorfigender: Se. Eye. Graf zu Eulenburg, Staateminifter,
Dberpräfident.
Stellvertreter: v. Brauchitſch, Reg. Präfident.
Mitglieder: Kretſchel, Provinz. Schulrath.
Dr. Lahmeyer, dsgl.
Mittler, Ober. und Geb. Reg. Rath, auftragsw.
Juſtiziar u. Verwalt. Rath.
3. Regierung zu Kaſſel.
a. Präſidium.
Präſident: Se. Exc. Graf zu Eulenburg, Staatsminiſter,
Oberpräſident.
— v. Brauchitſch, Reg. Präſident.
b. Abtheilung für Kirchen- und Schulweſen.
Dirigent: Mittler, Ober: u. Geb. Reg. Rath.
Neg. Rätbe: — Reg. u. Sculratb,
Dr. $aldenbein er, dögl.
Außerdem tft bei der Abtbeilung beſchäftigt:
Dr. Auth, Gymnaſ. Oberlehrer.
4. Regierung zu Wiesbaden.
a. Regierungs-Präſident.
v. Wurmb.
b. Abtheilung für Kirchen- und Schulweſen.
Dirigent: de la Croix, Konſiſtor. Präſident.
Reg. Räthe: Dr. v. Fricken, Reg. u. Schulrath.
(Eine Stelle zur Zeit unbeſetzt.)
XII. Rheinprovinz.
1. Oberpräſident zu Koblenz.
Se. Exc. Dr. v. Bardeleben, Wirkl. Geh. Rath.
2. Provinzial-:Schulfollegium zu Koblenz.
Präafident: Se. Exc. Dr. v. Bardeleben, Oberpräfident, Wirkl.
Geh. Rath.
19
Direftor: v. Sydow, Reg. Vice-Präfident.
Mitglieder: Dr. Höpfner, Provinz. Sculrath.
Linnig, dögl.
Dr. Bogt, dsgl.
= Mendland, deal.
Müller, Neg. Aſſeſſ., Iuftiziar u. Verwaltungsrath.
3. Regierung zu Koblenz.
a. Prafidium.
Präfident: Se. Exc. Dr. v. Bardeleben, Dberpräfident,
Wirkl. Geh. Rath.
Bice-Präfident: v. Sydom.
b. Abtheilung des Innern.
Dirigent: Koch, Db. Reg. Rath.
Reg. Räthe: Dr. Breuer, Reg. u. Schulrath.
Anderjon, deal.
4. Regierung zu Düffeldorf.
a. Regierungs-Präſident.
v. Berlepid.
. Abtheilung für Kirchen: und Schulweſen.
— v. Schütz, Ob. Reg. Rath.
Reg. Räthe: Dr. Dyckhoff, Reg. u. Schulrath.
Hildebrandt, dögl.
Dr. Rovenhagen, dögl., Profefl.
5. Regierung zu Köln.
a. Regierungs-Präſident.
v. Bernutb.
Abtheilung ded Innern.
Dirigent: v. Guionneau, Db. Reg. Rath.
Reg. Räthe: Klorihüg, Reg. und Schulrath.
Dr. Schönen, dsgl.
6. Regierung zu Zrier.
a, Regierungs- Präfident.
Naije.
20.
b. Abtheilung des Innern.
Dirigent: v. Geldern, Db. Reg. Ratb.
Reg. Räthe: Dr. Kellner, Reg. u. Schulrath, Geb. Meg. Rath.
E Schumann, Reg. und Schulrath.
7. Regierung zu Aachen.
a. Regierungd-Präfident.
v. Hoffmann.
b. Abtheilung ded Innern.
Dirigent: v. d. Moſel, Ob. Reg. Rath.
Reg. Rätbe: Stövefen, Reg. u. Schulratb, Geb. Reg. Rath.
Glasmaders, Reg. u. Schulrath.
XII. Hohenzollernſche Lande.
Regierung zu Sigmaringen.
a. Megterungd-Präfident.
Graaf.
b. Kollegium.
Meg. Nätbe: v. Yongard, Geb Meg. Rath, Stellvertreter des
Präfidenten,
Kohler, Reg. u. Schulrath.
— — — — — —
C. Kreis-Schnlinſpektoren.
I. Provinz Oſtpreußen.
1. Regierung&bezirf Königsberg.
a. Ständige Kreid-Schulinipektoren.
l. Bartid zu Neidenburg.
2. — -Heilsberg, kommiſſar.
3. » Dfterode.
4. Mühiboff - Guttitadt, Kreis Heildberg, fommilffar.
5. Dr. Robrer : Drtelöburg.
6. Schlicht - Nöffel.
7. Schröder VPrökuls, Krs Memel.
8. Seemann, -Braunsberg.
9. Spohn - Allenftein.
10. Bigourour « Wartenburg, Krs Allenftein.
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21
b. Kreid:Schulinfpeftoren im Nebenamte.
Bandiſch, Pfarrer zu Üderwangen, Krs Prß. Eylau.
Corſepius, dögl. Schönbruch, Krs Friedland.
Eilsberger, Superintend. = Königsberg.
Eiſenblätter, degl. -Heiligenbeil.
Frieſe, deal. Prß. Eylau.
Habruder, dogl. Memel.
Horn, dsgl. Powunden, Krs Königsberg.
Jamrowöki, Pfarrer -Silberbach, Krs Mohrungen.
Klapp, Superintend. -Raſtenburg.
Krukenberg, dsgl. = Prb. Holland.
Kühn, Superint. Berwei. = Laufiichken, Krs Kabiau.
Yadner, Diakonus Königsberg.
Yindner, Pfarrer Gr. —** Krs Mohrungen.
Merlecker, Superintend. Fiſchhauſen.
Pichier, Superint. Verweſ.- Nordenburg, Krs Gerdauen.
Dr. Pfundtner, Stadtihulrath zu Königsberg.
Schröder, Pfarrer zu Eichhorn, Krs Prß. Eylau.
Weſtphal, deal. ⸗ Drengfurtb, Krs Naftenburg.
Zilius, dögl. : Mehlau.
2. Regierungsbezirf Gumbinnen.
a. Ständige Kreis-Schulinſpektoren.
Hajemann, zu Angerburg.
Heyſe, -Loetzen.
Dr. Korpjuhn, = Marggraboma, Krs Oletzko.
Pensky, -Darkehmen.
Sternkopf, -Inſterburg.
Tarony, -Tilſit.
(3. 3. erledigt für Pillkallen.)
(dögl. -Heydekrug.)
b. Kreis-Schulinſpektoren im Nebenamte.
Friedemann, Pfarrer zu Kraupiſchken, Krs Ragnit.
Gerß, dögl. = Gensburg.
v. Herrmann, dögl. :» Borzymmen, Krö Lyf.
Sobannesjon, Superintend. = Stallupoenen.
Lucks, degl. : Sfaidgirren, KröNiederung.
Roßeck, deal. : Gumbinnen.
Schrader, dsegl. -Ragnit.
Siemienowöfi, dögl. = ud.
Stiller, d8gl. -Johannisburg.
Seeheſten, Krs Sensburg.
v. Szezepandfi, dögl.
0 Goldap.
oyſch, dögl.
22
II. Provinz Weitpreußen.
Negierungsbezirf Danzig.
a. Ständige Kreid: Schulinjpeftoren.
1. Dr. Brabänder zu Prß. Stargardt.
2. Konlalif e Neuftadt W./Prp.
3. Nitſch - Berent.
4. Dr. Scharfe « Danzig.
5. Schellong -Neuſtadt W./Prß.
6. Schmidt -Karthaus.
7. Dr. Wende -Pryß. Stargardt.
b. Kreis-Schulinſpektoren im Nebenamte.
1. Boie, Superintend. zu Danzig.
2. Grunenberg, Pfarrer = Gr. Lichtenau, Krs Marienburg.
3. Kähler, Superintend. = Neuteich.
4. Krüger, dsgl. -Elbing.
5. Luckow, Pfarrer. Karthaus.
6. Moot, dsgl. - Meubeide, Krs Elbing.
7. Quiring, dsgl. - Ladefopp, Krs Marienburg.
8. Dr. Ritzke, dsgl. -Marienburg.
9. Schaper, dsgl. «= Moplaff, Landkrs Danzig.
10. Stollenz, dögl. -Thiensdorf, Krs Marienburg.
11. Wagner, Dekan - &lbing.
2. NRegierungdbezirf Marienwerder.
a. Ständige Kreid-Schulinipeftoren.
1. Bajohr zu Strasburg W. / Prß.
2. Dr. Eyranfa Neuenburg.
3. Dewiideit « Kulm,
4. Gerner « Prh. Friedland, Krs Schlodau.
5. Dr. Hatwig Flatow.
6. Illgner -Tuchel.
7. Dr. Kaphbabn = Grauden;.
8. Scheuermann = Schweg, kommiſſ.
9. Schröter «e Thorn.
10. Streibel : Neumark, Krs Löbau.
11. Treichel = Sclodau.
12. Uhl s Konip.
13. Weije ⸗ Dich Krone.
14. Dr. Zint : Gtuhm.
15. (3. 3. unbeſetzt) - Briefen,
b. Kreids-Schulinfpeftoren im Nebenamte.
1. Rudnid, Superintendent zu Freiftadt, Krs Rojenberg.
RNPONM
23
II. Provinz Brandenburg.
l. Stadt Berlin.
a. Ständige Kreis-Schulinſpektoren.
Keine.
b. Kreis-Schulinipeftoren im Nebenamte.
Dr. Berthold, ftädtiiher Schulinipeftor.
d'Hargues, dögl.
Dr. Jonas, degl.
Dr. Kräbe, dsgl.
Reinede, dsgl.
Dr. Zwid, dögl.
2. NRegierungdbezirt Potsdam.
a. Ständige Kreis-Schulinſpektoren.
Dr. Tieg, zu Berlin (für Landihulen in der Umgebung von
Berlin).
b. Kreis-Schulinſpektoren im Nebenamte.
Beckmann, Superintend.
Beyer, Erzpriefter
zu
Chriſtdorf, Krs DOftpriegnig.
Potsdam.
Bohnſtedt, Oberpfarrer und Superintend. zu Brüſſow.
Boine, Erzprieſter
Büchſel, Superintend.
Deegener, dsgl.
Dreſſel, Pfarrer
Engels, Superintend.
Fittbogen, dögl.
Glokke, dögl.
Golling, dögl.
Henſel, dögl.
ln dsgl.
ollefreund, dsgl.
Hoſemann, Pfarrer
Jacob, Oberpfarrer
Kober, Superintend.
Kollberg, dagl.
Krätſchell, dsegl.
Krüger, dsgl.
Lange, dsgl.
Lorenz, Pfarrer
Meyer, Superintend.
Mühlmann, dsgl.
Müller, Oberprediger
zu
ut a N he aan
Wittenberge.
Niederfinow, Krö Angermünde.
Alt⸗Landsberg.
Saarmund, Krs Zauch-Belzig.
Flieth, Krs Templin.
Dahme.
Rathenow.
Dom Brandenburg.
Spandau.
Buchholz, Krs Oſtpriegnitz.
Granſee.
Malchow, Krs Niederbarnim.
Havelberg.
Kiep, Krs Weftpriegnig.
Brandenburg a./d.
Kyrip.
Manker, Krs Ruppin.
Teltow.
Prenzlau.
Baruth.
Belzig.
Charlottenburg.
— — —
a
A
Müller, Superintend, au Beeskow.
Niedergeſäße, dogl. Schwedt a./d.
Nitzſch, dögl. «e Straßburg U/M.
Petrenz, dögl. : Zemplin.
Petzholtz, dsgl. Potsdam.
Pfeiffer, dögl. Luckenwalde.
Dr. Pfeiffer, dögl. -Wuſterhauſen a./D.
Piſchon, del. - Xreuenbriegen.
Raguſe, dögl. - Biejenthal.
Raider, dögl. - Gtorfow.
Reifenrath, dögl. «e Bornim, Krs Dfthavelland,
Ruben, degl. Putlitz.
Lie. Saran, dögl. : Zebdenid.
Schlecht, dsgl. -Luckenwalde.
Schmidt, dögl. :« Mittenmwalde.
Schumann, dögl. « Königd- Wufterhaufen, Krs
Zeltomw.
Schwarg, dögl. : #ebrbellin.
Sior, degl. -Havelberg.
Dr. Stürzebein, dögl. :» Nauen.
Stumpf, dagl. = Angermünde.
Walter, dgl. : Gramzow, Krs Angermünde,
Wegener, dgl. : Brandenburg a./d.
MWerner, dagl. Wittenberge.
Wilke, Superint. Derm,, Operpfarrer zu Beelig.
Winkler, Erzprieſter zu Frankfurt a. O.
Witte, Superintend. -Freienwalde a./d.
3. Regierungsbezirk Frankfurt.
a. Ständige Kreis-Schulinſpektoren.
Keine.
b. Kreis-Schulinſpektoren im Nebenamte.
Bamler, Oberpfarrer zu Seelow, Krs Lebus.
Beyer, Superintend. « Buchholz bei Fürftenmwalde.
Broniſch, Pfarrer » Kolfwig bei Kottbus.
Diedrich, dägl. = Mellmip, Krs Guben.
Ebeling, Superintend. = Kottbus.
Genſichen, dogl. -Berg vor Kroſſen a./O.
Hengftenberg, dögl. Sonnewalde, Krs Luckau.
Kleedehn, dsgl. Komiſt. Nath - Podelzig, Krs Lebus.
Klin — eil, Superintend. =» Sonnenburg.
Lic. reibig, dögl. -Arnswalde.
Kubale, Pfarrer -Landsberg a.W.
Kühn, dögl., Superint. Berw.- Frankfurt a.O.
13.
14.
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18.
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31.
32.
33.
35.
36,
37.
—
Spannppun-
Lehmann, Superintend,
Lützen, dögl.
Majjalien, dipl.
Paalzow, Dberpfarrer
Pätz, Superintend,
Petri, degl.
Petri, degl.
Piſchel, Erzprieiter
Reichert, Superintend.
Röhricht, dsgl.
Rothe, dögl.
Schippel, Oberpfarrer
Schmidt, Superintend.
Schmock, Pfarrer
N
or
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a “ “ u“ ” ”
” ” “ u“ “ 1— “
Müncheberg.
Kalau.
Sorau.
Frankfurt a.O.
Königsberg M./M.
Bobersberg, Krs Kroſſen a.O.
Küſtrin.
Kroſſen a.O.
Reppen.
Züllichau.
Groß-Breeſen bei Guben.
Luckau.
Soldin.
Stennewitz bei Dühringshof,
Krs Landsberg.
Schulp, Vice-General-Superindent. zu Lübben,
Stange, Superintend.
Stodmann, dögl.
Strumpf, dögl.
Tietze, dogl.
Tils, Pfarrer
Tzihabran,
Ulrid, Grzpriefter
Walther, Superintend.
Menzel, dögl.
Winkler, Erzprieſter
Superintend.
zu
“ “ “ “ u u“
Eulo bei Forit.
Finiterwalde.
Landsberg a./W.
Spremberg.
Oſtrow bei Zielenzig.
Pitſchen bei Uckro, Krs Luckau.
Mühlbock bei Schwiebus.
Schönfließ N./M.
Friedeberg N./M.
Frankfurt a./d.
IV. Provinz Pommern.
J. Regierungsbezirk Stettin.
a. Ständige Kreis-Schulinſpektoren.
Keine.
b. Kreis-Schulinſpektoren im Nebenamte.
zu Greifenhagen.
Bartelt, Superintend.
Berg, Oberpfarrer
Diewitz, Superintend.
Droyſen, dsgl.
Friedemann, dogl.
Gercke, dsgl.
Gercke, dögl.
Gruöl, degl.
Haupt, dsgl.
Heberlein, Archidiakonus
“ n “u u „n “ “ v
Pyrip.
Labbuhn, Krs Negenwalde.
Wolgaſt.
Greifenberg i. Pomm.
Uſedom.
Werben, Krs Pyritz.
Neumark i./Pomm.
Stargard i.Pomm.
Demmin, interimift.
11:
12.
13.
14.
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17.
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29.
30.
31.
32.
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26
Hildebrandt, Euperintend. zu Repin, Krs Random.
Lie. Hoffmann, dögl. = Krauendorf, Krs Random.
Hüttner, dgl. « Barnimdlow, Krs Random,
D. Jaspis, Gener. Superint.- Stettin.
Klinde, Superintend. - Zafoböhagen.
Klopſch, dsgl. - Naugard.
Krägig, Erzpriefter Paſewalk.
Kupke, Pfarrer Paſewalk, kommiſſ.
Lenz, Superintend. Wangerin.
Meinhold, Pfarrer prim.
Kammin i.Pomm.
Mittelhauſen, Superintend- Treptow a. d. Rega.
Möhr, dsgl. Dramburg.
Müller, Bahn.
Priednig, Erzprieſter Greifswald.
Röber, Superintend. Gollnow.
Schliep, deal.
Schmidt, dal.
Sternberg, degl.
Wollin 1./Pomm.
Beyerddorf 1./Pomm.
Freienwalde 1./Pomm.
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MWabrendorff, Pfarrer Anklam.
Wegener, Superintend. = Treptow a./Toll.
Megner, dögl. = Daber.
(3. 3. erledigt) - Uedermünde,
2. Regierungsbezirf Kößlin.
a. Ständige Kreis-Schulinſpektoren.
Keine.
b. Kreis-Schulinipeftoren im Nebenamte.
Braun, Superintend. zu Kolberg.
Cauße, dögl. -Sorenbohm bei Gr. Möllen.
Gehrke, dögl. -Belgard.
v. Gierczewski, Pfarrer - Bernsdorf bei Bütow.
Henske, Euperintend, -Schivelbein.
Herwig, dsgl. -Bublitz.
Hoppe, Pfarrer -Gr. Jannewitz, Krs Lauenburg.
Kloß, Superintend. = Stolp, Altſtadt.
Krockow, dögl. : Körlin a.Perſante.
Yindemann, dsgl. = Mendiih Tychow bei Schlawe.
Malliſch, dogl. -Ratzebuhr.
Mittelhauſen, dsgl. Treptow a. d. R.
Möhr, dsgl. Dramburg.
Pompe, Dial. Lauenburg 1./Pomm.
Rewald, Pfarrer
Riemer, Superintend.
Rühle, dögl.
Rohr, Krs Rummelsburg.
Stolp, Stadt.
Neuſtettin.
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v. Stoſch, Superintend. zu Bütom.
Stöjjel, dögl. - Mügenwalde.
v. Unrub, Dd8al. - Lempelburg.
3. Regierungsbezirf Straljund
a. Ständige Kreis-Schulinipeftoren.
Keine.
b. Kreid-Schulinipeftoren im Nebenamte.
Aebert, Superintend. zu Loitz.
Ablborg, Superint. Verwei. - Garz a. /R.
Baudad, Superintend. : Barth.
Biedner, Superint. Verweſ.- Greiföwald.
Dalmer, Superintend, - Gingft a. Rügen.
Droyſen, dögl. - Molgaft.
Heberlein, Superint.VBerw.- Demmin.
Knuft, Superintend. - &rimmen.
Sarnomw, döyl. : Straljund.
Dr. v. Sydom, dgl. s
Wartchow, dägl. -e Rranzburg.
Wölffel, dsgl. Gützkow.
V. Provinz Poſen.
1. Regierungsbezirk Poſen.
a. Ständige Kreis-Schulinſpektoren.
Bandtke zu Schrimm.
Büttner Schroda.
Dittmar ⸗Koſten.
Fehlberg : Yilla, Krs Frauſtadt.
Dr. Förſter -Neutomiſchel, Krs Buk.
Gratzki -Pleſchen.
Heckert -Wureſchen.
Dr. Hippauf = Dftrowo, Krs Adelnau.
Hubert = Kempen, Krö Scildberg.
Luſt -Rogaſen, Krs Obornik.
Lux = Dojen.
Mujolff = Mollitein, Krs Bomft.
Schwalbe -Krotoſchin.
Sklarzyk -Samter.
Tecklenburg-Meſeritz.
Wenzel -Rawitſch, Krs Kröben.
Altenkirchen a. Rügen.
10.
12.
13.
14.
15.
nmnammmn -
DRITTEN
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28
b. Kreis-Schulinipeftoren im Nebenamte.
Auſt, Superintend. zu Dobrayea, Krs Krotoſchin.
Dr.Borgius, Konfilt. Ratho Poſen.
Brunow, Superintend. Waitze, Krs Birnbaum.
Eſche, dögl. Boref, Krs Krotoſchin.
Fiſcher, dsgl. Grätz, Krs Buk.
Flicek, Pfarrer Oſtrowo, Krs Adelnau.
Großmann, Superintend. = Schwerina.“W. Krs Birnbaum.
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Kailer, dsgl. Rawitſch, Krs Kröben.
Kaulbach, dsgl. - Gnejen.
Petzold, Pfarrer - Liſſa, Krs Frauftadt, ftellvertr.
Stämmler, Superintend. = Dufchnif, Krs Samter,
MWarnig, dögl. -Obornik.
Zarnack, Pfarrer zu Heyersdorf, Krs Frauſtadt, ſtellvertr.
Zehn, Pfarrer zu Poſen, ſtellvertr.
(3. 3. erledigt) für den Stadtfreid Pofen,
2. Negierungsbezirf Bromberg.
a. Ständige Kreis-Schulinfpeftoren.
Arlt zu Tremeſſen, Krs Mogilno.
Binfowsfi - Inowrazlaw,
Eberftein =» Bromberg.
Gärtner = Mongromip.
Klewe -Gneſen.
Kupfer -Schneidemühl, Kreis Kolmar i./P.
Dr. Nagel Nakel, Krs Wirſitz.
b. Kreis-Schulinſpektoren im Nebenamte.
Grützmacher, Superintend. zu Schneidemühl.
Heinrich, Pfarrer Lobſens.
Gr. Kotten bei Gr. Drenſen.
Sudau, Superintend.
Behle bei Schönlanke.
Starke, dsgl.
Plath, Superintend. Schubin.
Schönfeld, degl. - Inomwrazlam,
Schönfeld, Pfarrer - Meikenböbe.
VI Provinz Sclefien.
l. Regierungdbezirf Breslau.
a. Ständige Kreid-Sculinipeftoren.
Dorn zu Neurode.
Fengler Namslau.
Gaupp -Schweidnitz.
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29
Höpfner zu Reichenbach.
Löber -Militſch.
Peiper Breslau.
Pfennig -Münſterberg.
Dr. Schandau- Frankenſtein.
Schröter = Dhlau.
Dr. Stange = Glap.
Triefhmann = Waldenburg.
(3. 3. unbeſetzt) = Habelichwerdt.
b. Kreids-Schulinipeftoren im Nebenamte.
Bäck, Superintend. zu Striegau.
Bergmann, Pfarrer -= Zirfwig, Krs Trebnig.
Böhmer, dogl. « Konradöwaldau, Krs Trebnig.
Brand, deal. -Herrnmotſchelnitz, Krs Wohlau.
Emmrich, dögl. -Kanth, Krs Neumarkt.
Fellmann, dogl. : Gr. Zöllnig, Krs Oels.
Hilbrand, Superintend. » Raudten, KröfSteinau.
Dr. Hübner, Pfarrer - Neumarft.!
Krebs, Superintend. Paftor prim. zu Herrnitadt, Krs Guhrau.
Lauſchner, Superintend. zu Steinau.
Müller, dögl. Michelau, Krs Brieg.
Opitz, Erzprieſter Neumarkt.
Peiſert, Pfarrer Mönchmotſchelnitz, Krs Wohlau.
Peisker, Superintend.a.D.- Hönigern, Krs Brieg.
Richter, Superintend. Prieborn, Krs Strehlen.
Stenger, dsgl. Trebnitz.
Stiller, Erzprieſter -Guhrau.
Strauß, Superintend. Mühlwitz, Krs Oels.
Thiel, Stadtſchulrath Breslau.
Ueberſchär, Superintend.-DOels.
Velkel, Pfarrer -Brieg.
2. Regierungsbezirk Liegnitz.
a. Ständige Kreis-Schulinſpektoren.
Dr. Hörnlein zu Sagan.
b. Kreis-Schulinſpektoren im Nebenamte.
Altenburg, Paſtor prim. zu Grünberg.
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“
Anderjed, Pfarrer. : Schönau.
Aumann, Superintend. = | Panthenau.
Brüdner, Pfarrer « riederddorf a. d. Yandesfrone,
Krs Görlig.
Dedart, deal. » Gierddorf, Krs Lömenberg.
Fichtner, Superintend. = Neufalz a./D., Krs Freiftadt.
10.
11:
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13.
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27T.
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38.
39.
40.
41,
Kranz, Pfarrer zu
Gebhardt, dagl. .
Grollmus, day. .
Güngel, Superintend, =
Hartmann, deal. :
Heiniſch, Stadtpfarrer =
Herden, Erzprielter
Hillberg, Superintend.
Holſcher, deal.
Kadelbad, degl.
Kähler, dsgl.
Kinne, Pfarrer ⸗
Kluge, dsgl.
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Kuring, dögl. und Superint.
—
Lochmann, Superintend. zu
Löwe, Stadtpfarrer
Löwe Pfarrer
Matzke, Superintend.
Meißner, Pfarrer
Muche, Erzprieſter
Patrunki, Superintend.
Reymann, dsgl.
Ritter, Erzprieſter
Schiller, Superintend.
Schröder, Gymnaſiallehrer,
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11 “
Schultze, Superintend. zu
Schumader, Pfarrer .
Straßmann, depl. .
Streeg, Superintend. :
Thiemich, Paftor prim.
Thuſius, Archidiakonus
Warnattſch, Erzprieſter
Williger, Pfarrer
Willnich, Stadtpfarrer
Winter, Superintend.
“ “ “
“
Kailerdwaldau, Krs Hirihberg.
Wahlitadt, Krs Liegnig.
Primfenau, Krd Sprottau.
Flinsberg, Krs Löwenberg.
Haſelbach, Krs Landeshut.
Schömberg, dsgl.
Keſſelsdorf, Krs Löwenberg.
Rohnſtock, Krs Bolkenhain.
Horka, Krs Rothenburg.
Siegersdorf, Krs Bunzlau.
Glogau.
Milzig, Krs Grünberg.
Nieder-Schönfeld, Krs Bunzlau.
Verweſ. zu Lohſa, Krs Hoyers—
werda.
Seitendorf, Krs Schönau.
Hirſchberg.
Rohnſtock, Krs Bolkenhain.
Wangten, Krs Liegnitz.
Modelsdorf, Krs Goldberg—
Haynau.
Profen, Krs Jauer.
Lüben.
Hochkirch, Krs Görlitz.
iegnitz.
Hummeln, Krs Lüben.
kommiſſ. Stadt-Schulinſpektor
zu Liegnitz.
Görlitz.
Großen-Bohrau, Krs Freiſtadt.
Bunzlau.
Markliſſa, Krs Lauban.
Jauer.
Lauban.
Glogau.
Nieder-Koſel bei Niesky, Krs—
Rothenburg D./R.
Markliſſa, Krs Lauban.
Sprottau.
3. Regierungsbezirk Oppeln.
a. Ständige Kreis-Schulinſpektoren.
Battig
Beſta
Dr. Böhm -
zu Lublinig.
Rybnik.
Kattowitz, kommiſſ.
— —“
31
Czygan zu Falkenberg D./S.
Elöner - Xeobichüp.
Aauft Neiße.
Dr. Sieie = Neiße.
Dr. Grabow - Dppeln.
Hauer = Dber-Ölogau, Krs Neuftadt D./S.
Dr. HSüppe - Kofel,
Dr. Jeltib - Gr. Streblig.
Keihl : Grottfau.
Marr : Gleimwip.
Pattuizyf = WDiep.
Porske = Matibor.
Dr. Rhode - Ratibor.
Schreier = Dppeln.
Schwarzer = Leobſchütz.
Thaiß - Beutben.
Dr. Bogt = MNeuftadt D./S.
Wopntilaf = Tarnomig.
Z3ader = MRofenberg D./S.
b. Kreis-Schulinipeftoren im Nebenamte. ®
Geisler, Konfiltorialrath und Superintend. zu Oppeln.
D. Kölling, Superintend. zu Roſchkowitz, Krs Kreuz:
burg.
D. Kölling, dsgl. Pleß.
Schultz, dsgl. -Leobſchütz.
VII. Provinz Sachſen.
1. Regierungsbezirk Magdeburg.
a. Ständige Kreis-Schulinſpektoren.
Keine
b. Kreid-Schulinfpeftoren im Nebenamte.
Böters, Superintend. zu Gommern, Krs Loburg.
Büchſel, Superint. Vikar - Beegendorf, Krs Salzwedel.
Buſch, Superintend. = Quedlinburg.
Dittmar, deal. : den, Krs Diterburg.
D. Aranp, dsgl. -Ebendorf, Krs MWolmirftedt.
Frobenius, dsgl. -Hohenziatz, Krs Jerichow I.
Grabe, dsgl. = Gröningen, Krs Oſchersleben.
Guntau, dogl. » Hohengöhren, Krs Jerichow II.
Lie. Dr. Holgbeuer, dögl. » Weferlingen, Krs Gardelegen.
Hundt, Pfarrer = Kalbe a./S.
Jeep, Superintend. = Stendal.
—
32
Koch, Superintend. zu Kochſtedt, Krs Aſchersleben.
Kollberg, dgl. « Brandenburg a./H., Reg. Bez.
Potödam.
Krause, dögl. « Mordgermerdleben, Krs Neu:
baldendleben.
Löffler, Propft - Magdeburg.
Manger, Pfarrer = Bombed, Krs Salzwedel.
Martiud, Superintend,
a. D., Pfarrer = Schwaneberg, Krs Wanzleben.
Möller, Superint. Vifar = Arendiee.
Dr. Delze, Superintend. = Hillerdleben, Krs Neubaldend-
Icben.
Delze, dsgl. - Zihtau, Krs Gardelegen.
Pfeiffer, Superintend. a. D. u. Pfarrer zu Krafau, Krs
Jerichow I.
Pindernelle, Superintend. zu Egeln.
Dr. Renner, Gräflich Stolberg’iher Konfiitorialrath, Super:
intendent und Hofprediger zu Wernigerode.
Rogge, Superintend. zu Budau bei Magdeburg.
Scheffer, Oberprediger = Neuftadt bei Magdeburg.
Schmeißer, Superintend. = Altmerdleben, Krs Salzwedel.
Schmidt, deal. « Eagersdorf, Krs Kalbe a. d. ©.
Schneider, dsegl. - Altenplatbow, Krs Serihomw II.
Schollmeyer, Superint. Vikar zu Dingelftedt, Krs Oſchers—
leben.
Schrecker, Superintend. zu Seehauſen t./Altm.
Grafv.d. Schulenburg, dsgl.- Wolfsburg, Krs Gardelegen,
Thieme, dsgl. -Körbelitz, Krs Jerichow I.
Wagner, dögl. - Ziefar.
MWendenburg, deal. : Wolmirftedt.
Lie. Wetten, dsgl. « Dfterwied.
Wicke, Superint. Bilar - Hötendleben, Kr re
(eben.
Dr. Rolf, Suverintend. - Dfterburg.
(3. 3. unbeſetzt) : Tangermünde.
(dögl.) » Halberftadt.
2. Regierungsdbezirf Merjeburg.
a. Ständige Kreid-Schulinipeftoren.
Keine.
b. Kreis-Schulinſpektoren im Nebenamte.
Belfer, Superintend. zu Ermsleben.
Dierichs, Pfarrer - Torgau.
Fabarius, Superintend. : MReideburg im Saalfreiie,
33
aber, Superintend. zu Bitterfeld.
Fiſcher, dögl. s u Krs Delitzſch.
Lic. Förfter, dögl. - Halle a./
Grohmann, dgl. ⸗ —
Grunewald, Superint. Bilar - —
Jahr, Superintend.
Dr. Jahr, dsogl. — 5*
Klapproih, dögl. = Lüh
Kletzſchke, dögl. nasse Krs Zeip.
Kretſchel, Dberpfarrer « &ilenburg.
Kromphardt, Superintend. = Sangerhaufen.
Kuliſch, Pfarrer . & won en.
Zeipoldt, Superintend, -
ch.
Leuſchner, Konſiſt. Rath, Stiftsfuperintend zu Merfeburg.
Lüttke, Oberpfarrer zu Schkeuditz.
Manitius, Pfarrer zu Saathain, Krs Liebenwerda, interim.
Meinshaufen, Superintend., Propft zu Schlieben.
Meyer, Superint. Vikar, Oberpfarrer zu Belgern.
Miſchke, Superintend. zu Freyburg a,/U.
Mojer, Gräflich Stolberg'ſcher Ronfiftoriatath und ng
intend. zu Roßla.
Naumann, Superint. Berwei., Oberpf. zu Edartöberga.
Neubert, Superint., Dberpf. zu Zeig.
Debler, Pfarrer zu Thondorf bet Manöfeld.
Dpig, Superintend. zu Prettin.
Opitz, Superint. Bilar Elſterwerda.
Otto, Superintend. Esperſtedt, Mansfelder
Seekrs.
Perſchmann, Superint. Verweſ., Oberpfarrer zu Gerbſtedt.
Philler, Superint. Verweſ. zu Lauchſtädt.
Diner, Gräfl. Stolberg'ſcher —8 Aſſeſſ. und Archidiak.
zu Stolberg.
Raabe, Superintend. zu Herzberg.
Dr. Reineck, dsgl. -Heldrungen.
Reinhardt, dsgl. = Gollme, Krs Delitzſch.
Lie. Rietſchel, Superintend. - Wittenberg.
Rothe, Archidiak. -Eisleben, interimiſt.
Schirlitz, Superintend. Querfurt.
Schlemmer, Superint. Verw., Propſt zu Liſſen, Krs
Weißenfels.
Schmidt, Superintend., Oberpf. zu Zörbig, Krs Bitterfeld.
Schuchardt, Superintend., Propft zu Kemberg.
Stöde, Superintend. zu Großjena, Krd Naumburg.
Thielemann, Gräflich Stolberg’icher Konfift. Aſſeſſ. und
Pfarrer zu Dueftenberg.
1884. 3
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34
Trümpelmann, Guperintend. u. Oberpfarrer zu Torgau,
Urtel, Superintend. zu Giebidhenftein.
Boigt, dögl. - Zahna.
Walter, Superint. Verweſ. = Krumpa, Krs Querfurt.
Dr. Witte, geiftlicher Inſpektor, Profeffor zu Pforta.
Woker, Pfarrer zu Halle a./©.
Dr. Zſchimmer, Superint. Verw. zu Schloß Beidhlingen,
Krs Edartöberga.
(3. 3. erledigt) Land-Ephorie Merjeburg.
3. Regierungsbezirk Erfurt.
a. Ständige Kreid-Schulinipeftoren.
Polad zu Worbiß,. .
Dr. Regent =» SHeiligenftadt.
b. Kreid-Schulinipeltoren im Nebenamte.
Bode, Dompropft zu Erfurt.
Buſch, Superintend. - Meibenfee.
Gaudig, dogl. «= DBleicherode, Krs Nordhaujen.
Georgi, dögl. - Dberdorla, Krs —
i. Thrg.
Gerlach, Superint. Verweſ., Oberpfarrer zu Suhl, Kia
Schleuſingen.
Dr. Haafe, Superintend. zu Nordhauſen.
2.0 Pfarrer -St. Kilian, Krs Scleufingen.
uliſch, Oberpfarrer -Heiligenſtadt.
Peifer, Superint. Verweſ.- Urleben, Krs Langenſalza.
Rathmann, Superintend.- Langenſalza.
Riedel, dsgl. -Salza, Krs Nordhauſen.
Rudolphi, dögl. ⸗Erfurt.
Thielebein, dögl. -Wernburg, Krs Ziegenrück.
Wand, Dechant -Nordhauſen.
Winkler, Oberpfarrer -Mühlhauſen i. Thrg.
VIII. Provinz Schleswig-Holſtein.
a. Ständige Kreis-Schulinſpektoren.
Burgdorf zu Tondern.
Peterſen « Apenrabde.
Stegelmann = SHabderöleben.
b. Kreis-Schulinjpeftoren im Nebenamte.
Anderjen, Kirhenpropft und Hauptpaftor zu Grundhof, Krs
Flensburg.
Bröcker, dögl. u. dögl. zu Ueterſen.
MEDIEN
8 —
35
Dr. Brömel, Superintend. und Konſiſtorialrath zu Ratzeburg.
Griebel, Kirhenpropft und Paftor zu Warder, Krs Segeberg.
Haljelmann, Kirdhenpropft und Hauptpaftor zn Krempe.
Haſſelmann, dögl. u. dgl. zu Hujum,
v. d. Heyde, dögl. u. dögl. zu Nortorf.
Holm, Kirdhenpropft und Paltor zu Hütten, Krs Edernförde.
Jeß, Kirdhenpropft und Paftor zu Kiel.
Lilie, Kirhenpropft und Hauptpaftor = Altona,
Martens, dögl. m. dgl. zu Neuftadt, Krs Didenburg.
Mau, Kirhenpropft u. Paftor zu Burg, Krs Süderdithmarichen.
Michler, Kirhenpropft und ——— zu Burg auf Fehmarn,
Krs Oldenburg.
Peters, dsgl. u. dsgl. zu Flensburg.
Prall, dögl. u. dsgl. zu Heide, Krs Norderdithmarſchen.
Ruchmann, Kirchenpropſt und Paſtor zu Horſt, Krs Steinburg.
Schütt, Kirchenpropſt u. Hauptpaſtor zu Lütjenburg, Krs Plön,
Schwarz, Kirchenpropſt, Hauptpaſtor und Konſiſtorialrath
zu Garding, Krs Eiderſtedt.
Sörenſen, Kirchenpropſt und J. Kompaſtor zu Neumünſter,
Krs Kiel.
Soltau, Paſtor und Kirchenpropſt zu Toeſtrup, Krs Schleswig.
Tamfen, Kirchenpropſt u. Paſtor zu Trittau, Krs Stormarn.
Wagner, Schuldirektor zu Altona.
Biete, Kirchenpropft und Hauptpaftor zu Schleswig.
IX. Provinz Hannover.
1. Konfiftorialbezirt Hannover.
a. Ständige Kreid-Schulinipeftoren.
Keine.
b. Kreis-Schulinipeftoren im Nebenamte.
Arnold, Superintend. zu Bovenden.
Daring, dögl. -» Ginbed.
Beer, Propit -VUelzen.
Berkenbuſch, Superintend.- Wittingen.
Beyer, Stadt-Superintend.- Lüneburg.
Biedenweg, Superintend. -Ebſtorf.
Blanke, Stadt-Schulinipeft. » Hannover.
Brügmann, Superintend. = Göttingen.
Bunnemann, dögl. - Gtolzenan.
Gölle, dögl. - Ablden.
Cordes, dagl. = Nienburg.
Cordes, dsgl. Soltau.
Weyhe, Amt Syke.
3*
Dr. Crome, dsgl.
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ler)
Dammerd, Superintend.
Dandwerts, dögl.
Lie. &!fter, Senior
Fienemann, Superintend.
Fiſcher, dögl.
Fromme, dögl.
Frommel, Konfift. Rath
Gerlach, dagl.
Große, Superintend.
Grote, dgl.
Guden, Gener. Superintend.
Haccius, Superintend.
Hahn, Konfift. Rath
Hartwig, Superintend.
Herbit, d8gl.
Hermann, dögl.
Hirte, Pfarrer
Sacobi, Superintend.
Kleinihmidt, dögl.
Kleufer, Superintend.
Knoke, dögl.
Krüger, dögl.
Zangelop, Dfarrer
Loofs, Superintend.
Lührs, dögl.
Mehliß, Pfarrer
Meiner, Superintend.
Meyer, dögl.
Meyer, dögl.
Meyer, dögl.
Meyer, dögl.
Meyer, dögl.
Mirow, dögl.
Müller, dögl.
Münchmeyer, dögl.
Nöller, dEgl.
Pariſius, dgl.
Probit, dögl.
Quantz, dögl.
Raſch, dögl.
NRauterberg, dögl.
Dr. Raven, dögl.
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Neuftadt a./Rbg.
Einbed.
Peine.
Fallerdleben.
Sieverdhaufen, Amt Burg»
dorf b. Eelle.
Gelle.
Niederſachswerfen.
Markoldendorf.
Gifhorn.
Uslar.
Herzberg.
Hildesheim.
Sulingen.
Wrisbergholzen.
Göttingen.
Thedinghauſen i. Braunſchw.
Wunſtorf.
Oſterode a. Harz.
Salzgitter.
Walsrode.
Zellerfeld.
Gras dorf, Amt Hannover,
interim.
Jeinſen, Amt Kalenberg.
Dannenberg.
Baſſum.
Hedemünden.
Beedenboſtel.
Burgdorf bei Celle.
Münder a./D.
Villen.
Willershauſen, Amt Ofterode
a
Hohnftedt, Amt Northeim.
Nettlingen, Amt Marienburg.
Bergen b. Gelle.
Ronnenberg.
Pattenſen i./L.
Gr. Solſchen.
Dransfeld.
Diepholz.
Börry, Amt Hameln.
Lüne, Amt Lüneburg.
anaypp om
37
Rotermund, Superintend. zu Bodenem.
Schünhoff, Gener. Superintend. zu Harburg.
Schultze, Superintend. zu Winfen a. d. 2.
Schuſter, d8gl. ⸗
Schwane, dögl.
Seevers, Archidiakon.
Sievers, Superintend.
Sievers, doegl.
Dr. jur. Sievers, dsgl. Sehlde, Amt Bockenem.
Soltmann, dogl. ——
Steinmep, dsgl. öttingen.
oya.
-Burgwedel.
Suffert, dsegl. » Dldendorf, Amt Lauenſtein.
Lüchow.
Gr. Berkel, Amt Hameln.
Sarſtedt.
Taube, dogl. Gartow.
Tölke, Senior Northeim.
Twele, Superintend. Vienenburg.
Vahlbruch, dsgl. Alfeld.
Wecken, Paſtor prim. Linden.
Wendland, Superintend. Limmer, Amt Linden.
Wiedenroth, dägl. Bleckede.
Wolter, dögl. Klausthal.
2. Konfiftorialbezirt Stade.
a. Ständige Kreid-Schulinivektoren.
Keine.
b. Kreid-Schulinfpektoren im Nebenamte.
Göpe, Kreidhauptmann zu Himmelpforten, Srö Stabder-Geeft.
v. Hanffftengel, Superintend: zu Trupe-Lilienthal, Krs
Oſterholz.
Haſenkamp, dsgl. zu Lehe.
Kottmeier, dogl. -Rotenburg.
Lüders, dögl. Oldendorf, Krs Stader⸗Geeſt.
Meyer, dögl. Neuhaus a. / D.
Mügge, Amtshauptmann- Harſefeld, Krs Stader-Geeſt.
Ocker, Superintend. Bremervörde, dögl.
Pratje, Pfarrer Berden, interim.
Rakenius, Superintend. Leſum, Krs Ofterholz.
Schröder, dsgl. Jork, Krs Stader⸗Marſch.
Schünemann, Pfarrer Wremen, Krs Lehe.
Tomfohrde, dsgl. Büttel, dögl.
Visbeck, Superintend. Zeven, Krs Rotenburg.
Wedekind, dögl. Dederquart, Krd Stader-Marid.
Wittkopf, dögl. Debftedt, Krs Lebe.
Wyneken, dögl. Mulfum, Krs Stader:Geelt.
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38
3. Konfiftorialbezirft Dtterndorf.
a. Ständige Kreid-Schulinipeftoren.
Keine,
b. Kreis-Schulinſpektoren im Nebenamte.
Bohnenftädt, Seminardireftor zu Bederfefa.
4. Konfiftorialbezirt Osnabrück, evangeliid.
a. Ständige Kreis-Schulinſpektoren.
Keine.
b. Kreid-Schulinjpeftoren im Nebenamte.
Durlad, Superintend.
Grashoff, Konfift. Rath
Dr. Jüngling, Seminardireftor
Lauenſtein, Superintend.
Mauersberg, Konfift. Rath
Raydt, Superintend.
Rinfer, dsgl.
5. Konfitftorialb
zu Mendlage.
Meppen.
:« Dsnabrüd.
-Buer.
-Georgs-Marien-⸗Hütte.
v
Lingen.
Bramſche.
ezirk Aurich.
a. Ständige Kreis-Schulinſpektoren.
Keine.
b. Kreis-Schulinſpektoren im Nebenamte.
Bode, Superintend. zu
de Boer, dögl.
Elſter, dsgl.
Frerichs, Paſtor prim.
emkes, Superintend.
Kirchhoff, Paſtor prim.
Köppen, Superintend.
Metger, dögl.
Müller, dogl.
Penon, dögl.
Riedlin, dögl.
Sanders, dögl.
Siſſingh, dsgl.
Stracke, dögl.
Strate, —8 prim.
Vistor, Kirchenrath
Voß, Superintend.
v. d. Wall, dögl.
Warnke, Paſtor prim.
Wiarda, Superintend.
Wübbena, dögl.
u
” na Ws “ “ “ anıw us “ “nn a 0 u | u ©
Aurih-Dldendorf, Amt Aurich.
Reepsholt, Amt Wittmund.
Riepe, Amt Aurich.
Emden.
Tergaft, Amt Emden.
Aurich.
Neſſe, Amt Norden.
Groothuſen, Amt Emden.
Bingum, Amt Weener.
Weener.
Esclum, Amt Leer.
Weſterhuſen, Amt Emden.
Jemgum, Amt Weener.
Wittmund.
Norden.
Emden.
Eſens.
Marienhafe, Amt Norden.
Leer.
Suurhuſen, Amt Emden.
Eilſum, Amt Emden.
SPPNM
BANMF
39
6. Bezirk des Ober-Kirchenrathes zu Nordhorn.
a. Ständige Kreis-Schulinipeftoren.
Keine.
b. Kreis-Schulinſpektoren im Nebenamte.
Keine.
7. Konfiftorialbezirt Hildesheim.
a. Ständige Kreid-Schulinjpeftoren.
Keine.
b. Kreid-Schulinfpeftoren im Nebenamte.
Behre, Dedant zu Weitfeld, Krs Marienbnrg.
Eichmann, Pfarrer = Bildhaufen, Krs Oſterode.
Eikenköter, Seminarlehrer = Hildesheim.
Graön, Pfarrer «e „Hönnerfum, Krs Hildesheim.
Hartmann, Pfarrer » Hohenhameln, KröHildesheim.
Krahwinkel, d8al. - Hildesheim.
Krüger, Dedant = Hildeöheim.
Mever, Pfarrer «= Harburg.
Nolte, dögl. = Seeburg, Kr Dfterode.
Sorhage, Pfarr-Adminiftr. = Bienenburg, KröWöltingerode,
Spiefer, Pfarrer - Detfurtb, Krs Marienburg.
Studmann, Divifiondpfarrer- Hannover.
Bollmer, Pfarrer Rüdershauſen, Krs Oſterode.
8. Konſiſtorialbe zirk Osnabrück, katholiſch.
a. Ständige Kreis-Schulinſpektoren.
bed jmd
N
—
Spanppprpw-
Keine.
b. Kreid-Schulinipeftoren im Nebenamte.
Coſſe, Dedant zu Haren a. /E.
Heilmann, Pfarrer = Berge.
Heilmann, dogl. :s Meener.
Dr. Hune, Gymnafial-Direftor » Meppen.
Menne, Seminar:Direftor Osnabrück.
Menſe, Pfarrer - Schüttorf.
Nieterd, deal. « Hajelünne.
Pohlmann, Kapları » burg.
Redling, Pfarrer « Qmwiftringen.
Richard, dogl. -Werlte.
Schriever, dgl. Plantlünne.
Siebenbürgen, dögl. :s Melle.
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PSP NPMPDPM
X.
40
Provinz Weftfalen.
1. Regtierungsbezirt Münfter.
a. Ständige Kreid-Schulinfpektoren.
Biſchoff zu Tecklenburg.
Feldhaar Münſter.
üſer : Bedum.
eron : Ahaus,
Schmitz = Koeöfeld.
Schund -« Warendorf.
Schürhboff - Burgfteinfurt, Krs Steinfurt.
Stork Borken.
Wallbaum - Lüdinghauſen.
Witte « Redlinghaufen.
eonanpwwm
b. Kreis⸗Schulinſpektoren im Nebenamte.
Peters, Pfarrer zu Anhalt, Krd Borken.
Stapenborft, dögl. = Dorften, Krs Redlinghaufen.
2. Regierungdbezirt Minden.
a. Ständige Kreid-Schulinipeftoren.
Dr. Ernft zu Büren.
Jenetzky « Minden.
Kork -Warburg.
Dr. Zaured » Höcrter.
Raſche -Rheda, Krs Wiedenbrück.
Dr. Winter » Paderborn.
b. Kreis-Schulinſpektoren im Nebenamte,
Baumann, Pfarrer
Beckhaus, Superintend,
Bovermann, Pfarrer
Hartmann, dögl.
dußgermeier, dögl.
Kleine,
teen, dsgl.
Lemcke, dögl.
Maßmann, dögl,
Prieſter, dögl
—— dögl.
Sander, dsgl.
Schengberg, dögl.
Bieregge, dögl.
» 8 oa mn 8
ua nn hm
zu Bünde, Krö Herford.
Hörter.
Steinhagen, Krs Halle.
Pr. Didendorf, Krs Lübbecke.
Heepen, Landkrs Bielefeld.
Herford.
Brackwede, Landkrs Bielefeld.
Holzhauſen I, Krs Minden.
Werther, Kro Halle.
Lübbecke.
Mennighüffen, Krs Herford.
Herford.
Rheda.
Bielefeld.
RADSPRNDT
zonnyupwm-
N
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. Kern, dgl.
. Kleppel, d8gl.
. Klingemann, dögl.
. Klöne, dögl.
41
3. Regierungsbezirk Arnsberg.
a. Ständige Kreis-Schulinſpektoren.
Koch zu Meſchede.
Schallau -Soeſt.
Schräder +» Dlpe.
Schürbol;z = Arnöberg.
Sierp : Bodum.
Stein = Rippftadt.
Wolff : Brilon.
Dr. Zumlob -» Dortmund.
b. Kreid-Schulinipeftoren im Nebenamte.
Brockhaus, Pfarrer zu Dortmund.
Fernidel, Superintend. ⸗ Hattingen, Krs Bielefeld.
Florin, Pfarrer « Girkhaufen, Krs Wittgenftein.
Frahne, dögl. « Goeft.
Göcker, dsgl. -Wetter.
Gräve, dägl. Schwerte, Landkrs Dortmund.
ne dögl. =» MWidede.
ellmweg, dsgl. «= Brederfeld.
Huffelmann, dögl. » NMeuenrade, Krd Altena.
« Hörde, Landfrd Dortmund.
:s Bodum.
= Gevelöberg, einftweilen beauftr.
= Wrnöberg.
= Metphen, Krs Siegen.
Aplerbed, Landfrd Dortmund.
Fröndenberg, Krd Hamm.
Köhne, dögl.
Meinberg, dögl. .
zur Nieden, dsgl. ⸗
zur Nieden, dögl. = Hagen.
Roth, Superintend. « Neunkirchen, Krs Siegen.
Rottmann, Pfarrer = Lüdenſcheid, Krs Altena.
Schmidt, dsgl. »s Bodum.
Stenger, dögl. = Mödgen, Krs Siegen.
Mefthoff, dögl. -Ergſte, Krs Iſerlohn.
Wille, dsgl. « Fiſchelbach, Krs Wittgenſtein.
XI. Provinz Heffen:Raffau.
1. Regierungdbezirf Kaſſel.
a. Ständige Kreids-Schulinipeftoren.
Sermond zu Fulda,
b. Kreis-Schulinſpektoren im Nebenamte.
Bingmann, Pfarrer zu Kirchhain.
Bode, dögl. » Budenau, Kro Hünfeld.
42
Braund, Pfarrer
Breidenbad, dägl.
Dr. Coch, Metropolitan
Dettmering, dögl.
Diedelmeier, Pfarrer
Dr. Ebert, dsgl.
Endemann, Metropolitan
Engel, Landdehant
Fenner, Pfarrer
Frande, Metropolitan
Gigrich, Pfarrer
Snap, dögl.
Grimmel, dögl.
Habicht, dögl.
Hellwig, Metropolitan
Heußner, dögl.
Karff, dal.
Kauſel, Pfarrer
Lamm, dögl.
Lautemann, Metropolitan
Leimbach, Seminarlebrer
Lieſe, Pfarrer
Loderhoſe, Oberpfarrer
Martin, Metropolitan
Meyer, Pfarrer
Nothnagel, dogl.
Pfeiffer, dsgl.
Pyroth, Rektor
Riebold, Pfarrer
Rollmann, Geiſtl. Inſpekt.
v. Roques, Metropolitan
Ruppel, Pfarrer
Schember, Metropolitan
Schmincke, dsegl.
Schmincke, dögl.
Schrader, Pfarrer
Schumann, dögl.
Soldan, Metropolitan
Spengler, Seminarlehrer
Spranck, Pfarrer
Dr. Vial, geiſtl. Inſpektor
Voigt, Pfarrer
Wepler, dogl.
Weſſel, Metropolitan
Wieacker, Seminardirektor
Zinn, Pfarrer
Or
=
I Ba ee Pas 7a > Tasse | Vase | Bass Voss | Bas Ta | Ba T Ve a | Be | BE | Ban U Ba a | ya | ya
at na Rn
Schrecksbach, Krs Ziegenhain.
Roßdorf, Krs Kirchhain.
Homberg.
Dreihauſen.
Obernkirchen, Krs Rinteln.
Rasdorf, Krs Hünfeld.
Melſungen.
Hünfeld.
Spielberg, Krs Gelnhauſen.
Hofgeismar.
Gersfeld.
Karlshafen, Krs Hofgeismar.
Mörshauſen, Krs Melſungen.
Berge, Krs Witzenhauſen. J
Felsberg, Krs Melſungen.
Ziegenhain.
Obermeiſer, Krs Hofgeismar.
Marköbel, Krs Hanau.
Tann, Krs Gersfeld.
Wolfhagen.
Schlüchtern.
Eſchwege.
Wetter, Krs Marburg.
Gudensberg, Krs Fritzlar.
Höringhauſen, KrsFrankenberg.
Rotenburg.
Meerholz, Krs Gelnhauſen.
Fritzlar.
Schmalkalden.
Fulda.
Treyſa, Krs Ziegenhain.
Asbach, Krs Witzenhauſen.
Lichtenau, Krs Witzenhauſen.
Sontra, Krs Rotenburg.
Bruchköbel, Krs Hanau.
Gottsbüren, Krs Hofgeismar.
Crumbach, Krs Kaſſel.
Rauſchenberg, Krs Kirchhain.
Schlüchtern.
Singlis, Krs Homberg.
Hersfeld.
Rambach.
Waldkappel, Krs Eſchwege.
Frankenberg.
Schlüchtern.
Kirchbauna, Landkrs Kaſſel.
soanpn>pwmm
“3
2. Regierungsbezirk Wiesbaden.
a. Ständige Kreid-Schulinipektoren.
Keine.
b. Kreis-Schulinſpektoren im Nebenamte.
zu Marienberg.
Altbürger, Pfarrer
Baumann, Seminardireftor -
Bayer, Frühmeffer
Bender, Pfarrer
Bode, dögl.
Böll, dsgl.
Braun, dögl.
Dr. Buddeberg, Rektor
Büren, dögl.
Gellarius, Dekan
Sladmann, Pfarrer
Gun, Dekan
Deißmann, Pfarrer
Dörr, dögl.
Ehrlich, Dekan
Enderd, Pfarrer
Ernſt, Rektor
Kabriciud, Pfarrer
Fauft, Defan
Flud, Pfarrer
Gieſen, Dekan
Siehe, Pfarrer
Gottſchalk, Dekan
Grünſchlag, Pfarrer
Hatzfeld, degl.
Herborn, dögl.
Herltb, dögl.
Herzmann, Dekan
Höfer, Pfarrer
Dr. Hoffmann, Seminarbdireft.
Holzentbal, Pfarrer
Horz, dögl.
Ilgen, Dekan
ung, Pfarrer
Dr. Kiejerling, Reftor
Kirihbaum, Pfarrer
Klau, Benefiziat
Klein, Pfarrer
Kleinihmidt, dögl.
v ” “a 11 “ “ “ “ “ “ “ ”“ “ n ” “ n “
Dillenburg.
Geiſenheim.
Schadeck.
Ruppertshofen.
Schönbad.
Gladenbach.
Naſſau.
Herborn.
Battenfeld.
Hochheim.
Idſtein.
Grävenwiesbach.
Maſſenheim.
Cronberg.
Oberrad.
Langenſchwalbach.
Griesheim.
Hadamar.
Weidenhahn.
Erbach a. Rhein.
Langenſchwalbach.
faffenwiesbach.
ergebersbach.
Flacht.
Heddernheim.
Arnſtein, Unterlahnkrs.
Lindenholzhauſen.
Altweilnau, Obertaunuskrs.
Uſingen.
Oſterſpai.
Winkel.
Naſtätten.
Rotzenhahn.
Hachenburg.
Erbenheim.
Montabaur.
Dauſenau.
Oberwallmenach.
PD»
ennpenmnr
Dr. Kley, Rektor zu Dberurfel.
Krüde, Pfarrer = Limburg.
Maurer, Pfarrer = Herborn.
Michel, Dekan « Meilburg.
Micheld, Pfarrer : Höhr.
Moureau, dogl. x bad.
Müller, Dekan « Grenzbaufen.
Müllers, Benefiziat «= Kamberg.
Neff, Pfarrer Wallau, Krs Biedenkopf.
R 008, Domkapitular « Limburg.
Skhieffer, Seminardireltor - Montabaur.
S hmalz, Pfarrer = Kabr.
Schmidt, Delan -Rodheim.
Schmidt, Pfarrer = MWefterburg.
Schmidt, dsal. = Berod, Unterwefterwaldfrs.
Schneider, dögl. Buchenau.
Stähler, dsgl. -Ransbach.
Stahl, dsgl. -Holzappel.
Stein, dsgl. ne:
⸗ 8
Vömel, dsgl. ms.
Vömel, dgl. Homburg vor der Höhe.
Wiesbaden.
Weldert, Direktor
Braubach.
Wilhelmi, Pfarrer
Wilhelmi, Dekan Biebrich-Mosbach.
Oberlahnſtein.
Dr. Wirſel, Rektor
Wißmann, Pfarrer Kettenbach.
XII. Rheinprovinz.
1. Regierungsbezirk Koblenz.
a. Ständige Kreid-Schulinipeftoren.
Bornemann zu Kreuznach.
Kond, Krs Kochem.
Dr. $enger =
Kelleter : Mayen.
Klein = Boppard, Krs St. Goar.
Lieſe Simmern.
Lünenborg -Remagen, Krs Ahrweiler.
Raßmann Neuwied.
Schwindt : Altenkirchen.
b. Kreid-Schulinfpeftoren im Nebenamte.
Lindenborn, Pfarrer zu Niederfleen, Krs Wetzlar.
Meurer, Hofpitalgeiftliher =» Koblenz.
Rinn, Pfarrer -Dillheim, Krs Weplar.
fear
-
mr
ak ad a a
45
2. Regierungdbezirt Düffeldorf.
a. Ständige Kreid-Schulinfpeftoren.
Bauer zu Düffeldorf, für den Landkrs —
Cremer, Wilh. ⸗Moöoörs.
Dieſtelkamp «e Solingen.
Dr. Fudte := Eiflen.
— ake ⸗Elberfeld, für den Krs Mettmann.
entenid : Münden-Gladbad.
Klein | : Neuß.
E lag ragge Eſſen.
iemenſchneider-Mülheim a. d. Ruhr, kommiſſ.
De Ruland «e Krefeld.
Dr. Schäfer = Nheydt, Krs Gladbach.
Dr. Schultz « Geldern.
Thoren = Meiel.
Dr.. Weſſig = Kleve.
(3. 3. unbejept) = Lennep.
b. Kreis⸗Schulinſpektoren im Nebenamte.
Dr. Boodftein, Stadt-Schulinfpeft. zu Elberfeld.
n. gemann, Pfarrer « Kettwig, Landkrs Effen.
x. Denen —— a « Düffeldorf.
Dr. eußen, ven! Krefeld.
Lenßen, Pfarr 5 —
Windrath, Stadt-Schulinfpettor » Barmen.
3. Regierungdbezirf Köln.
a. Ständige ‚Kreid-Schulinfpeftoren.
Dr. Burfardt zu Mülheim a. Rhein.
Fraune ⸗Bergheim.
Göſtrich -Siegburg, Siegkrs.
Hopſtein -Euskirchen.
Löhe, -Deutz bei Köln, Landkrs Köln.
Proſch -Waldbröl.
Reinkens : Bonn.
b. Kreis-Schulinfpeftoren im Nebenamte.
Dr. Brandenberg, Stadt-Schulinjpeftor zu Köln.
4. Negierungdbezirf Trier.
a. Ständige Kreid-Schulinipeftoren.
Eid zu Bitburg.
Hartung ⸗ Bernfatte
Hoffmann = Trier.
fd fund
» SM
Ne
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————
46
90 lbtz zu Prüm.
r. Konze = Saarlouiß.
Kreuß : Gt. Wendel.
Dr. KRadel - Saarbrüden.
Schäfer - Saarburg.
Schröder .« Merzig.
Simon . Kittlic.
Dr. Tyszla =» Dttweiler.
b. Kreis- bezw. Beringd-Schulinipeftoren im Nebenamte,
Heß, Pfarrer zu Baumbolder, Krs St. Wendel.
Ilſe, Oberpfarrer- St. Johann, Krs Saarbrüden.
Konter, Pfarrer » Scalfenmehren, Krd Daun.
Lihnod, dsgl. = Dudweiler, Krs Saarbrüden.
Mertens, dögl. = Zülh, Landkrs Trier.
Mep, doögl. -Offenbach, Krs St. Wendel,
Otto, dögl. -Veldenz, Krs Bernkaſtel.
en dögl. -Nenunkirchen, Krs Ottweiler.
Dr. Schumann, Reg. u. Schulrath zu Trier (Stadt).
5. Regierungsbezirk Aachen.
a. Ständige Kreis-Schulinſpektoren.
Dr. Eſſer zu N:
Kallen .e Düren.
Dr. Keller = Heinsberg.
Mundt - Sülid.
Dr. Ratte = Aachen.
Shönbrod = Naden.
Bandeneih - Schleiden.
Zillifens - &upen.
b. Kreis-Schulinſpektoren im Nebenamte.
Haberfamp, Pfarrer zu Hüdelhoven, Krs Erkelenz.
Küfter, dögl. « Machen.
Nänny, Superintend. » Aaden.
Neinhardt, Pfarrer = Düren.
XII. Hohenzollernſche Lande.
a. Ständige Kreis-Schulinſpektoren.
Dr. Shmip zu Sigmaringen.
Dr. Straubinger = SHedingen.
b. Kreis-Schulinſpektoren im Nebenamte.
Keine.
47
D. Königliche Akademie der Wifenfchaften zu Kerlin.
(N.W. Unter den Linden 38.)
Proteltor.
Seine Majeftät der Kaifer und König.
Beftändige Sefretare.
(Die mit einem * Bezeichneten find Profefforen an der Univerfität zu Berlin.)
a. für die phyſikaliſch-mathematiſche Kaffe.
*Dr. du Boys-Reymond, Geh. Med. Rath, Prof.
-Auwers, Geh. Reg. Rath, Prof.
b. für die philofophifch-hiftorifche Klaffe.
*Dr. Eurtius, Geh. Reg. Rath, Prof.
* = Mommjen, Prof.
1. Drdentlide Mitglieder.
a. Phyſikaliſch-mathematiſche Klaffe.
. Exc. Dr. Hagen, Wirkl. Geheimer Rath.
.du Boyd-Reymond, Geh. Med. Rath, Prof.
Beyrid, Geh. Bergrath, Prof.
Ewald.
Rammelsberg, Prof.
Kummer, Geh. Reg. Rath, Prof.
Weierſtraß, Prof.
Kronecker, Prof.
Hofmann, Geh. Reg. Rath, Prof.
Auwers, Geh. Reg. Rath, Prof.
Roth, Prof.
Pringsheim, dögl.
Guſt. Rob. Kirchhoff, Geb. Rath, Prof.
v. Helmholtz, Geh. Reg. Rath, Prof.
Siemens, Geh. Reg. Rath.
Virchow, Geh. Med. Rath, Prof.
Websky, Ob. Berg- Rath a. D., Prof.
Schwendener, Prof.
Munk, deal.
Eichler, dögl.
Landolt, Geh. Reg. Rath, Prof.
b. Philoſophiſch-hiſtoriſche Klaffe.
. Erc. Dr. v. Ranke, Wirkl. Geh. Rath, Prof., Hiſtoriograph
des Preuß. Staates.
. Scott, Prof.
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.Lepſius, Geh. Ober-Reg. Rath, Ober-Bibliothekar, Prof. ꝛc.
Kiepert, Prof.
Weber, degl.
Mommf en, dögl.
Ad. Kirchhoff, dögl.
Curtius, Geh. Reg. Rath, Prof.
Müllenhoff, Geb. * Rath, Prof.
Droyſen, Prof, Hiftoriograph der Brandenburgiichen Ges
ichte.
D. Dr. Bonitz, Geh. Ob. Reg. und vortrag. Rath im Miniſterium
der geiftlichen ꝛc. An —
*Dr. Zeller, Geh. Reg. Rath, Prof.
«= Dunder, Geh. Ob. Pen, Rath a. D.
* * * * * 3%
u u u vr
“
* = Babhlen, Geh. Reg. Rath, Prof.
-Waitz, Geh. Reg. Rath, Prof.
* „. Schrader, Prof.
: » — Wirkt. Geh. Db. Reg. Rath, Direktor der Staats»
archive
*D. Dillmann, Prof.
Dr. Sonze, Prof., Direktor der Skulpturen-Galerie der Mufeen.
= Zobler, Prof.
= Mattenbad, d8al.
«= Dield, dsgl.
2. Auswärtige Mitglieder.
a. Phyſikaliſch-mathematiſche Klaffe.
Dr. Neumann, Geb. Reg. Rath und Prof. a. d. Univerfität zu
Königäberg.
« Bunfen, Geb. Rath und Prof. in Heidelberg.
-Wilh. Weber, Geh. Hofrath u. Prof. a. d. Univerſ. zu Göttingen.
⸗H. Kopp, Geh. Nath und Prof. in Heidelberg.
Richard Dwen, Prof. in Zondon.
Sir George Biddel- Airy, Direktor der Sternwarte zu Greenwid.
Zean Baptifte Dumas, Mitglied d. Akad. der Will. zu Paris.
b. Philoſophiſch-hiſtoriſche Klafle.
Rawlinſon, Königl. Großbritann. Oberſt in London.
v. Mikloſich, Kaiſ. Defterr. Hofratb, Prof. u. Akademiker zu Wien,
Dr. Hein. Lebr. Fleiſcher, Prof. a. d. Univerf. zu Leipzig.
Giov. Batt. de Roſſi in Rom
Dr. Aug. Sriedr. Pott, Geb. N Rath, Prof. a. d. Univerf. zu Halle.
3. Ehren: Mitglieder der Geſammt-Akademie.
Se. Majeftät Don Pedro II, Kaifer von Brafilien.
Peter v. Tſchichatſchef zu Florenz.
*
*
49
Sabine, Königl. Großbritann. Gen.-Major in London.
Se. Exc. Dr. Graf v. Moltke, Gen. ae ꝛc.
Don Baldaſſare Boncompagni zu Rom
Se. * * — Gen. Lieut. z. Präfid. des geodättichen
n
Dr. Georg Hanfjen, Geh. Reg. Rath, Prof. a. d. Univerf. zu
Göttingen.
Dr. Zul. $riedländer, Geh. Reg. Rath, Direktor des Münz-
Kabinetd der Mufeen zu Berlin.
Dr. Malmften, Königl. Schwed. Staatdrath zu Upfala.
Garl of Crawford and Balcarred zu Dunedt, Aberdeen.
—
E. Königliche Akademie der Künſte zu Berlin.
(NW, Unter den Linden 38. Bureau: NW. Univerfitätäftraße 6.)
Proteltor.
Seine Majeftät der Kaijer und König.
Kurator.
Se. Er. D. Dr. v. Goßler, Staatdminifter und Minifter der
geiftlichen ꝛc. Angelegenheiten.
Prälidium und Sekretariat.
Prafident: K. Beder, Prof.
Stellvertreter ded Präfidenten: Ende, Baurath, Prof.
Erſter ftändiger Sekretär: Dr. Zöllner, Geh. Reg. Rath.
Zweiter ftändiger Sekretär: » GSpitta, a. 0. Prof. an der
. Univer).
1. Senat.
a. Sektion für die bildenden Künfte.
Vorfigender: K. Beder, Prof., Geihichtömaler.
Stellvertreter: Ende, Baurath, Prof.
Mitglieder.
K. Beder, fiehe vorh.
Zul. Schrader, Prof., Geihichtömaler.
Dr. Pfannſchmidt, Prof., Geihichtömaler.
Albert Wolff, Prof., Bildhauer.
2. Knaus, Prof., Genremaler.
N. v. Werner, Prof., Direktor der afad. Hochſchule für die bil-
denden Künſte, Geſchichtsmaler.
Ad. Menzel, Prof. Geſchichtsmaler.
G. Richter, Prof., Geſchichts- und Bildnismaler.
Reinh. Beg a8, Prof, Bildhauer.
1884, h
50
Ende, Prof., fiehe vorh.
r. Meyer, Direktor der Königl. Gemälde-Galerie.
Bahlmann, Geb. Db. Reg. Rath.
Siemering, Prof., Bildhauer.
E. Ewald, Prof., Direktor der Unterrichtsanftalt des Kunftgewerbe-
Muſeums und auftragsw. Direktor der Kunſt- und Gewerkſchule.
9. Bude, Prof., Landſchaftsmaler.
Dr. Dobbert, Profeljor an der Hochſchule f. d. bild. Künfte und
an der techniſchen Hochſchule.
W. Gen, Prof., Geſchichtsmaler.
5. Schaper, Prof., Bildhauer.
Ad. Heyden, Baurath.
Dr. 30 2 * Geh. Reg. Rath und auftragsw. Direktor der National⸗
alerie.
D. Knille, Prof., Geſchichtsmaler.
Ende, Prof., Bildhauer.
Raſchdorff, Baurath, Prof. an der techniſch. Hochſchule.
Wilh. Wolff, Prof., Bildhauer.
Dr. Zöllner, Geh. Reg. Rath, erſter ſtändiger Sekretär.
b. Sektion für Muſik.
Borfitender: Taubert, Ober-Kapellmeiſter.
Stellvertreter: Blumner, Prof.
Mitglieder.
Dr. E. Grell, Prof.
Fr. Kiel, Prof, Komponiit.
Dr. 3. Joachim, Prof., Kapellmeilter der K. Akad. der Künfte.
W. Bargiel, Prof., Mufikdireftor.
A. Schulze, Prof. +
E. Rudorrf, Prof.
A. Haupt, Prof., Direktor ded Inftitutes für Kirchenmufif.
8. Commer, Prof., Mufifdireftor.
Blumner, Prof., Direktor der Singafademie.
Bahlmann, Geh. Db. Reg. Rath.
R. Radede, Königl. Kapellmeiiter.
Zul. Schneider, Prof., Mufikdireftor.
Dr. Spitta, a. o. Prof., zweiter ftändiger Sekretär.
2. Hiefige ordentlide Mitglieder.
a. Seftion für die bildenden Künfte.
Borfigender: K. Beder, Prof., fiehe vorh.
Stellvertreter: H. Ende, Prof., fiehe vorh.
Adler, Geh. Dber-Baurath, Prof.
Amberg, Prof., Genremaler.
öl
Reinhold Begas, Prof., Bildhauer.
Biermann, Prof., Kandichaftsmaler.
®. Biermann, Prof., Bildnidmaler,
Bleibtreu, Prof., Schladhtenmaler,
Dr. Böttidyer, Prof., Architekt.
2. Burger, Prof., Zeichner und Maler.
Calandrelli, Prof., Bildhauer.
Cretius, Prof., Geſchichtsmaler.
Eilers, Kupferſtecher.
Encke, Prof., Bildhauer.
Feckert, Maler und Lithograph.
Gentz, Prof., Geſchichtsmaler.
Geſelſchap, Prof., Geſchichtsmaler.
Gräb, Prof., Hofmaler, Landſch. und Architekt. Maler.
Gräf, Gefhichtd- und Bildnismaler.
v. Großheim, Architekt.
Gude, Prof., Landihafsmaler.
Guſſow, Prof., Maler.
Habelmann, Kupferftecher.
Graf v. Harrad, Geſchichtsmaler.
Henning, Prof., Geihichtö- und Bildniämaler.
Heyden, Baurath.
Hildebrand, Prof., Maler,
Hopfgarten, Prof., Geſchichtsmaler.
Facobi, Prof., Kupferftecher.
Kayfer, Architekt.
Knaus, Prof., Genremaler.
Knille, Prof., Geihichtömaler.
Leu, Prof., Landſchaftsmaler.
Lüderitz, Prof., Kupferftecher.
Menzel, Prof., Geihichtd- und Genremaler.
Paul Meyerheim, Prof., Genremaler.
U. Orth, Baurath.
Joh. Den, Prof., Architekt.
E. Pape, Prof., Yandidaftömaler.
Dr. Pfannſchmidt, Prof., Geihichtömaler.
E. Rabe, Genremaler.
Raihdorff, Baurath, Prof.
G. Richter, Prof., Geihichtd- und Bildniämaler.
Schaper, Prof., Bildhauer.
Zul. Schrader, Prof., Geſchichtsmaler.
Siemering, Prof., Bildhauer.
Guſtav Spangenberg, Prof., Geihichtömaler.
Louis Spangenberg, Landſchaftsmaler.
Thumann, Prof., Geihichtömaler.
4*
52
B el Prof., Xylograph.
erner, Prof, Direktor, Geſchichtsmaler.
Werner, Genremaler.
Alb. Wolff, Prof., Bildhauer.
Wilh. Wolff, Prof., Bildhauer.
Wredow, Prof, Bildhauer.
b. Seftion für Muſik.
(N.W. Univerfitätsftraße 6.)
Borfipender: Taubert, Dber-Kapellmeifter.
Stellvertreter: Blumner, Brof., Direktor der Sing« Akademie.
iel, Ptof.
> FA lau, Prof.
Eommer, Prof., Mufikdireftor.
Dorn, Prof, le Kapellmeifter a. D.
Dr. Grell,
A. Haupt, dio. Direktor.
8 Hofmann, örof, Komponiſt.
Joachim, Prof., Direktor.
Kiel, Prof.
Radede, Königlicher Kapellmeiſter.
Ries, Prof. Königliher Konzertmeilter.
Zul. & hneider, Prof., Mufikdireftor.
Vierling, Prof., "Mufikdirektor.
3. Ehrenmitglieder der Gefammt-Atademie.
Seine Majeftät der Kaijer und König.
Shre Majeftät die Kaiferin und Königin.
Seine Rail, und Königl. Hoheit der Kro ee des Deutichen
Reiches und von Preußen.
Ihre Kail. und Königl. Hoheit die Kronprinzeffin ded Deutſchen
Neihed und von Preußen.
Seine Hoheit der Herzog Ernft zu Sachſen-Koburg und Gotha.
Dr. F. v. Farenbeid, Rittergulebeſiher und Mitglied des Herren—
Hauſes, auf Beynuhnen.
Se. Exc. D. Dr. Falk, Staatsminiſter.
4. Akademiſche Hochſchule für die bildenden Künſte.
(NW. Unter den Linden 38.)
Direktor: v. Werner, Prof., Geſchichtsmaler.
53
5. Akademiſche Meifterateliers.
a. für Maler.
v. Werner, Prof. für Malerei, Geſchichtsmalerei.
Knaus, Prof. für Malerei.
Gude, Prof. für Landſchaftsmalerei.
b. für Bildhauer.
R. Begas, Prof. Bildhauer.
c. für Architektur,
Borfteber: (fehlt 3. 3.)
| d. für Kupferftecher.
Borfteher: (fehlt) auftragem. Hand Meyer, Kupferftecher.
6. Akademiſche Hochſchule für Muſik.
(W. Potsdamerſtraße 120.)
a. Direftorium.
Borfigender pro Dftober 1883/84: Kiel, Prof.
Mitglieder.
Kiel, Prof.
ad. Schulze, Prof.
Dr. Soadhim, Prof.
Rudorff, Prof.
Dr. Spitta, a. o. Prof., zweiter ftändiger Sekretär, Vorfteher der
gejammten Berwaltung.
b. Abtheilungen.
Borfteher der Abtheilung
für Kompofition und Theorie der Muſik: Kiel, Prof.
2. für Gefang: Ad. Schulze, Prof.
3. für Orchefter -Inftrumense: Dr. Joachim, Prof., Kapell»
meifter der Akademie,
4. für Klavier und Orgel: Rudorff, Prof.
Dirigent der Aufführungen: Dr. Soahim, Prof., Kapellmeifter der
Akademie.
7. Akademiſche Meiſterſchulen für muſikaliſche Kompofition.
(NW. Univerſitätsſtraße 6.)
Borfteber.
Dr. Grell, Prof.
Zaubert, Ober-Hoflapellmeifter.
Kiel Prof.
Bargiel, Prof, Mufikdireftor.
54
8. Akademiſches Inftient für Kirchenmufit.
(Unterrihtslotal: N. Oranienburgerftraße 29. — Geichäftslofal: N. Oranien«
biurgerftraße 64.)
Direktor: Haupt, Prof.
F. Königliche Anſeen zu Berlin.
(Geſchäftslokal: C. Gebäude des älteren Muſeums am Luftgarten, Eingang
zunächſt der Sriedrihs-Brücde.)
Proteftor.
Se. Kaiferlide und Königlihe Hoheit der Kronprinz
des Deutſchen Reiches und Kronprinz von Preußen.
General-Direftor.
Dr. Schöne, Geheimer Ober-Regierungd- und vortrag. Rath.
Beneral:Sefretär.
Dielig, Geh. Reg. Rath.
Juftiziar.
Dolenz, Geheimer Regierungsd- und vortrag. Rath (nebenamtlich).
Techniſcher Beirath für artiftiihe Publikationen.
2. Jacoby, Prof.
Bibliothefar.
Dr. M. Fränfel.
— — — —
Abtheilungen und Sachverſtändigen-Kommiſſionen.
1. Gemälde-Galerie,
Direktor: Dr. Jul. Meyer, Geh. Reg. Rath.
Aſſiſtent: (fehlt z. Z.).
Sachverſtändigen-Kommiſſion.
Mitglieder: Dr. Grimm, Prof. a. d. Univerſ.
Dr. Jordan, Geh. Reg. und vortrag. Rath.
G. Spangenberg, Prof, Geihichtömaler.
Stellvertreter: A. v. Bederatb, Katıfmann.
G. Richter, Prof, Geſchichtsmaler.
2. Sammlung der antiten Skulpturen und Gipsabgüffe.
Direftor: Dr. Conze, Prof.
Alfiftent: Dr. Puchſtein.
885
Sachverſtändigen-Kommiſſion.
Mitglieder: E. Hübner, Prof. a. d. Univerſ.
A. Wolff, Prof. Bildhauer.
Stellvertreter: Dr. Roͤbert, Prof. a. d. Univerſ.
Siemering, Prof., Bildhauer.
8. Sammlung der Skulpturen und Gipsabgüfſe des Mittelalters
und der Menaiffance.
Direktor: Dr. Bode.
Sadhverftändigen m
Mitglieder: A. v. Bederath, Kaufman
Submann-Hellborn, drof. Bildhauer.
Stellvertreter: Reinh. Begas, Prof,, Bildhauer.
Dr. Dobbert, Prof. a. d. techn. Hochſch.
4. Antiquarium.
Direktor: Dr. Eurtius, Geb. Reg. Rath. Prof. a. d. Univer].
Aſſiſtent: Dr. Furtwängler.
Pa ng al
Mitglieder: Dr. &. Hübner, Prof. a. d. Univerf.
Dr. gefiing, Prof, Direft. der Samml. im Kunft-
gewerbe-Mufeum.
Stellvertreter: Dr. Robert, Prof. a. d. Univeri.
Dr. Trendelenburg, Gymn. Oberlehrer.
5. Münz⸗Kabinet.
Direltor: Dr. Sriedländer, Geb. Nez. Rath, Ehren- Mitgl.
der Akad. d. Wifjenichaften.
Alfiftenten: Dr. v. Sallet, Prof.
Dr. 4. Erman.
Sadjverftändigen Kommiifion.
Mitglieder: * Droyſen, Prof. a. d. Univerſ.
Dr. Mommien, dögl.
Dannenberg, — Rath.
Dr. Sachau, Prof. a. d. Univerſ.
Stellvertreter: Dr. Robert, dsgl.
Dr. Battenbad, dägl.
6. KAupferftich-Kabinet.
Direltor: Dr. Lippmann.
Alfiftenten: Dr. v. Seidlip.
Dr. Sanitid.
Sachverſtändigen-Kommiſſion.
Mitglieder: 2 v. Bederatb, Kaufmann.
Dr. Grimm, Prof. a. d. Univerf.
—
Stellvertreter: Dr. Dobbert, Prof. a. d. techn. Hochſch.
Dr. Jor dan, Geh. Reg. u. vortrag. Rath.
7. Ethnologiſche Sammlung und Sammlung nordiſcher Alterthümer.
Direktor: Dr. Baftian, außerord. Prof. a. d. Univerf.
Alfiftenten: Dr. Voß.
Dr. Grünmwedel.
Sadverftändigen- Kommilfion.
Mitglieder: Dr. Friedr. Jagor
Dr. Virchow, Geh. Med. Rath, Prof. a. d. Univerf.
Stellvertreter: ns W. Reiß—
Dr. Wetzſtein, Konſul a. D.
8. Sammlung der äghptiſchen Alterthümer.
Direktor: Dr. Lepſius, Geb. Ob. Reg. Rath, Ober -Bibliothefar,
Prof. a. d. Univerf.
Alfiftent: Dr. Stern.
Sachverſtändigen Kommiifton.
Mitglieder: rs Sachau, Prof. a. d. Univerf.
Dr. Schrader, dögl.
Stellvertreter: Dr. Dillmann, Prof. a. d. Univerf.
(Zweiter Stellvertreter feblt 3. 3.)
G. National-Galerie zu Berlin.
(C. Hinter dem neuen Badhof 3.)
Direktion.
Dr. Zordan, Geb. Reg. und vortrag. Rath, Direktor im Auftrage.
Dr. Dohme, Direktorial-Alfiftent mit dem Titel Direktor.
Dr. v. Donop, Direkt. Affift., auftragsw.
H. #Raud- Alufenm zu Kerlin.
C. Klofterftraße 75.)
Vorſteher: Siemering, Prof.
57
J. Königliche Wiſſenſchaftliche Anftalten zu Berlin (Potsdam).
1. Königliche Biblidthef.
(W. Plab am Opernhanfe.)
| Dber-Bibliothefar.
Dr. Zepjius, Geh. Ob. Reg. Rath (mit dem Range der Räthe
Il. Kl.), ord. Prof, Mitglied der Akademie der Wiffenfchaften.
Berwaltung der einzelnen Abtheilungen.
1. Drud- und Handidriften.
Dr. Roje, Bibliothekar. Dr. Klatt, Kuftos.
:s Grügmader, dögl. :» oh. Müller, dsegl.
⸗v. Belle, * Meisner, dögl.
-Söchting, Kuſtos. -Mecklenburg, dögl.
W. Erman, dsgl.
2. Muſikalien.
Dr. Kopfermann, Kuſtos.
3. Karten-Sammlung.
Dr. Meisner, Verwalter derſelben.
Sekretariat.
Kunſtmann, Geh. Rechnungsrath.
Jochens.
Vogel.
2. Königliche Sternwarte.
(S.W, Lindenſtraße 91.)
Direltor: Dr. Förfter, ord. Profeflor.
Erfter Obfjervator: Dr. Knorre.
Zweiter Obſervator: (fehlt 3. 3.).
Direktoren ded Rechen-Inſtitutes
der Sternwarte: Dr. Förfter, Prof.
Dr. Tietjen, außerord. Prof.
3. Rönigliher botanifcher Garten.
(W. Potsdamerftraße 75.)
Direktor: Dr. Eichler, Prof.
Kuftos: Dr. Urban.
Alfiftent: Potonie.
Inſpektor: Perring.
4. Königliches geodätifches Inftitut und Gentralbureau der
Europäifchen Gradmeffung.
(W. Lütowftrafe 42.)
Präjident.
Ce. Exc. Dr. Baeyer, Gener.-Lieut. z. D.
58
Wiffenfhaftliher Beirath unter dem Vorſitze ded Prä—
fidenten.
Dr. v. Helmbolg, Geh. Reg. Rath, Prof. an der Univerfität,
Mitglied der Akademie der Wiſſenſchaften zu Berlin.
-Auwers, Geh. Reg. Rath, Prof., Mitglied und ftändig. Sefret.
der Akademie der Wiſſenſchaften zu Berlin.
-» Kroneder, Prof., Mitglied der Akademie der Wiffenihaften
zu Berlin.
-e Giemend, Geb. Weg. Rath, Mitglied der Afademie der
Wiſſenſchaften zu Berlin.
-Weierſtraß, Prof. an der Univerfität und Mitglied der Aka—
demie der Wifjenichaften zu Berlin.
» Helmert, Prof. an der techniſchen Hochſchule zu Aachen.
Sektionschefs.
Dr. O. Börſch, Prof. Dr. A. Fiſcher, Prof.
« Albredt, dögl. ⸗Löw.
Aſſiſtenten.
Dr. Seibt. Dr. A. Börſch.
-Weſtyphal. Simon.
Werner. Borraß.
H. Richter.
Bureau.
Vorſteher: Thurk, Sekretär und Kalkulator.
5. Königliches aſtrophyſikaliſches Obſervatorium auf dem
Telegraphenberge bei Potsdam.
Direktor.
Dr. Bogel, Prof.
‚Dbfervatoren.
Dr. Spörer, Brof., erfter Obſervator und Stellvertreter des
Direktord in Verhinderungdfällen.
Dr. Lohſe.
Alfiftent: Dr. G. Müller.
Hilfsarbeiter: Dr. Kempf.
= Wilfing.
59
K. Die Königlihen Univerkitäten.
1. Albertus-Univerſität zu Königsberg i. Oftprf.
Rector Magnificentissimus,.
Seine Nr und Königliche Hoheit der en des
Deutſchen Reiches und von Preußen
Friedrich Wilhelm. —
Kurator.
Dr. v. Schlieckmann, Oberpräſident der Provinz NE)
Zeitiger Proreftor.
Prof. Dr. Krüger.
Univerfitätd- Richter.
(fehlt 3. 3.)
Zeitige Defane.
der theologiſchen Fakultät: Prof. Dr. Voigt I.
der juriftiichen Fakultät: Prof. Dr. Güterbod.
der mediziniichen Fakultät: Prof. Dr. Jacobſon.
der Hbilofophifchen Fakultät: Prof. Dr. Walter.
Der afademiihe Senat beitebt aus
dem zeit. Droreftor Prof. Dr. Krüger,
dem zeit. Bice-Proreftor Prof. Dr. Bauer,
dem zeit. Stipendien-Kurator Prof. Dr. Güte rbod,
dem Univerfitäts-Nichter (fehlt 3. 3.),
den Defanen der tbeol., der mediz. uud der philofoph. Fakultät, und
folgenden Senatoren:
Prof. Dr. Naunyn, Prof. Dr. Luther,
⸗ -Jordan, ⸗ ⸗Prutz.
⸗Schirmer,
Fakultäten.
1. Theologiſche Fakultät.
a. Drdentlihe Profefjoren.
Dr. Sommer. Dr. Gran.
-Erbkam, Konfſiſt. Rath. Jacoby.
-Voigt I, Pfarrer d. Altſtädt.
Gemeinde.
b. Außerordentlicher Profeſſor.
Dr. Klöpper.
60
c. Privatdozent.
Lic. theol. und Dr. phil. Zimmer, Pfarrer.
2. Juriſtiſche Fakultät.
a. Ordentliche Profefjoren.
A rmer, Geh. Zuftizrath. Ir —
terbock. -Karl Salkowski.
3. Mediziniſche Fakultät.
a. Ordentliche Profeſſoren.
———— PN) Geh. Mediz. Dr. Schönborn, Mebdiz. Rath.
: Da
Gü
:s Naunyn.
® Wittig, dögl. Merkel.
Don dögl. :» Sacobjon.
⸗Ernſt unser II, dögl. = Jaffé.
b. Außerordentlihe Profefjoren.
Dr. Bohn. Dr. Rud. Schneider.
.«e Grünbagen. :» Benede.
» Samuel. :« Qul. Caspary II.
= Pincuß, nn Phyſikus = Burom.
und Mediz. R ath. Baumgarten.
-Berthold. Schreiber.
c. Privatdozenten.
Dr. Petruſchky, Ob.Stabſsarzt. Dr. Treitel.
Seydel, Kreis-Wundarzt. -Langendorff.
a Meichede, Direkt. d. ftadt. » Stetter.
Kranfen-Anftalt. .« Kalkion.
= ». Seidlip. «e Stadelmann.
:s Münfter, Prof. -Voſſius.
4. Philoſophiſche Fakultät.
a. Ordentliche Profeſſoren.
Dr. Franz Neumann J, Geh. Dr. Simſon.
Reg. Rath. Spirgatis.
⸗Friedländer, dösgl, Mit = Freiherr v. d. Goltz.
glied des Herrendaufes. -Ritthauſen.
» Rob. Caspary I. .« Kihner.
s &utber. «e Bauer
: Schade. : NRübl.
« Umpfenbad. : Qul. Walter.
e Sordan. .e Prup.
61
Dr. Loſſen. Dr. Bezzenberger.
= Dape .« BZöpprip.
Ludwich. » Müller
» Lindemann. : Thiele
-Hirſchfeld. Chun
b. Außerordentliche Profeſſoren.
Dr. Roſenhain. Dr. Garbe.
-Kurſchat, Prediger. = Baumgart.
Lohmeyer. -Wichert
Saalſchütz. Dehio.
= Marel. : Gliter.
= R&. Richter, Depart. Thier-
arzt u. Veterinär⸗Aſſeſſor.
c. Privatdozenten.
Dr. v. Kaltftein. Dr. Nötling.
= Merguet, Gymn. Lehrer. Volkmann.
Jendßſch. -Erdmann.
⸗Blochmann. = Seep.
:» Schubert.
d. Lektor.
Favre.
Sprach- und Exerzitienmeiſter.
Laudien, Mufikdireftor und? Stoige, Lehrer ber Tanzkunſt.
akad. Muſiklehrer. Heinrich, Lehrer der Steno—
Dr. Keppner, Fechtlehrer. graphie.
Beamte der Univerſität.
Univerſitäts-Sekretär: Lorkowski, Rechnungsrath, zugleich Inſpektor
des Univerſitäts-Gebäudes.
Univerfitätd-Kaffen-Rendant, 2. Depoſitarius und Quäſtor: Hennig,
Rechnungsrath.
2. Friedrich-Wilhelms⸗Univerſität zu Berlin.
Kuratorium.
Stellvertreter.
Der zeitige Rektor, Prof. Dr. Adolf Kirchhoff, und
der Univerfitäts-Richter, Geheime Juſtiz-Rath Schulz.
Zeitiger Rektor.
Dr. Adolf Kirchhoff, Prof.
Univerjitätd-Richter.
Schulz, Geheime: Juftiz-Rath.
62
Zeitige Defane
der theologiihen Fakultät: Prof. Dr. Kleinert, Konfift. Rath,
der iuriftifchen Fakultät: Prof. Dr. Berner, Geb. Juſtizrath,
der mediziniihen Fakultät: Prof. Dr. Hirſch, Geh. Mediz. Nath,
der philojophiichen Fakultät: Prof. Dr. Shwendener.
Der akademiſche Senat
beitebt aus dem Rektor, dem Univerfitätd-Richter, dem Proreftor
Prof. Dr. du Boid-Reymond, Geh. Mediz. Nath,
den Dekanen der vier Fakultäten und den Senatoren:
Prof. Dr. Bejeler, Geh. Juſtiz-Rath.
:» =: Goldjhmidt, degl.
- Bardeleben, Geb. Db. Mediz. Rath.
: Shmoller.-
= XZobler.
“ “ “
Fakultäten.
1. Theolologifhe Fakultät.
a. Drdentlihe Profefjoren.
Dr. Dorner, Ober-Konfiftorial-Rath, Mitglied ded Evang. Ober:
kirchenrathes.
„Semiſch, Konſiſtorial-Rath, Mitglied des Konſiſtoriums der
Provinz Brandenburg.
Steinmeyer.
Dillmann, Mitglied der Akademie der Wiſſenſchaften.
Weiß, Ober-Kontiftorial: Rath, vortragender Rath im Minifte-
rium der geiftlichen ꝛc. Angelegenheiten.
-» Fehr. v.d.Golp, Ober-Konfiftorial:Rath, Mitglied ded Evang.
Dber:Kirchenrathed, Propſt zu Berlin.
» Bfleiderer.
«e Kleinert, Konfifteriale-Rath, Mitglied ded Konfiftoriums der
Provinz Brandenburg.
: SKaftan.
b. Drdentliher Honorar-Profellor.
Dr. Brüdner, Wirkt. Dber- Konfiftorial-Nath, geiftlicher Vice»
Präfident ded Evang. Ober-Kirchenrathes, General-Super-
intendent und Propft zu Berlin.
c. Außerordentliche Profefforen.
Dr. Piper. Dr. Zommaspid.
= Mehner. - Friedr. Müller.
Lic. Dr. Strad.
d. Privatdozenten.
Lic. Plath, Profefjor. Lic. Dr. Runze.
Dr.
un ana bh Gm
ke)
*
Dr.
63
2. Juriſtiſche Fakultät.
a. Ordentliche Profeſſoren.
Beſeler, Geh. Juſtiz-Rath, Mitglied des Herrenhauſes.
Dernburg, Geb. Juſtiz-Rath, Mitglied dad Herrenhauſes.
Gneiſt, O — Gerichts-Rath.
Berner, Geh. Juftiz-Rath.
Goldihmidt, dsgl.
Hinſchius.
Brunner.
Hübler, Geh. Dber-Regierungs-Rath.
Pernice.
Ed.
b. Drdentliher Honorar-Profefjor.
. Aegidi, Geh. Legationd-Rath z. D.
c. Außerordentliche Profeſſoren.
Lewis.
Dambad, Geh. Ober-Poſt-Rath, vortrag. Rath und Juſtiziar
im Reichs-Poſtamte.
v. Cuny, Appellationsgerichts-KRath a. D.
Hubo, —
—
.Ryck, Landgerichts- diath. Dr. Coſack.
Bernſt ein.
3. Mediziniſche Fakultät.
a. Ordentliche Profeſſoren.
.v. Langenbeck, Wirkl. Geheimer Rath und General-Arzt 1. Kl.
Bardeleben, Geh. Dber-Medizinal:Rath, General-Arzt 1. Kl.
Virchow, Geh. Medizinal-Rath, Mitglied der Akademie der
Wiſſenſchaften.
Frex ichs, Wirkl. Geh. Ober-Medizinal-Rath und vortragender
Rath im Miniſterium der geiſtlichen ꝛc. Angelegenheiten.
du Bois-Reymond, Geh. Medizinal-Rath, Mitglied und
beſtändiger Sekrelar der Akademie der Wiſſenſchaften.
Hirſch, Geh. Medizinal-Rath.
Feyden, dögl.
Guſſerow, dögl.
Waldever.
Schröder, Geh. Medizinal-Rath.
v. Bergmann, dögl. und Generalarzt.
Dr.
Dr.
u un u 4% ss u uw
“
64
Liebreich.
Schweigg
Reftphal, "Seh. Medizinal-Rath.
b. Ordentliche Honorar-Profefloren.
v. Lauer, Wirkt. Seh. Dber-Medizinal-Ratb, Leibarzt Sr.
Majeftät bed Kaijerd und Könige, General-Staböarzt der
Armee und Profeflor an der mediz. hirurg. Akademie für
das Militär.
Roſe, dirigirender Arzt ded Krankenhauſes Bethanien.
c. Außerordentlihe Profefforen.
. Henod, Geh. Mediz. Rath. Dr. Luca.
Gurlt.
Ernit Salkowski.
Liman, Geb. Mediz. Rath, Fritſch.
— u. le Fräntzel, Oberſtabs⸗ und
Skrzeezka, Geh. Mediz. Regim. Arzt.
nu “
Rath und vortragender =» Senator.
Rath im Minifterium der = Bujd.
geiftl. 2c. Angelegenheiten. = Huno Kroneder.
Joſef Mever. = #asbender.
Hartmann. - Shhöler.
G. R.Lewin, Mitglied des — Hirſchberg.
sieh Gefundheitgamtes. . Külfter, Sanitättrath,
Sacobjon . Chriftiani.
Munt, Mit lied der Afadee =» Ewald.
mie der iſſenſchaften. « Bernhardt.
d. Privatdozenten.
. Bergjon. -Wernich, Bezirksphyſikus.
Kriſteller, Geh. Sanitäts- Dr. Mayer, Sanitätsrath.
rath. -Güterbock.
Mitfcherlich. ea ler
Schelske. ⸗ Per
Tobold, Geh. Sanitäts-— —
rath. -Löhlein.
Burchardt, Oberſtabsarzt. - Mar Wolff.
Guttmann. : MWernide.
Zülzer. . Landau,
Zul. Wolff. «e Martin.
Falk, Kreisphyſikus. .e titten.
Sander. » Trautmann, Oberſtabs⸗
Rieß. und Regim. Arzt.
Mendel. ⸗ AN Katierl. Reg.
Bernh. Fränkel, Sanitäts- Rath u. Mitgl. d. Reichs⸗
rath. Geſundheits⸗Amtes.
Weber-Liel. Alb. Fränkel.
65
Dr. Remaf. Dr. Rabl-Rüdhard, Ober:
s Beit. Stabsarzt.
» Friedländer. = Bebhrenb.
:» Horftmann. : Glud.
-e Galomon. «e Bagindfy.
: Rallar. ⸗Schüller, Brofeffor.
Lewinski. -Moeli.
-Brieger, Profeſſor. ⸗Immanuel Munk.
Ludw. Lewin. Hitller, Stabsarzt.
= Keller. : Grunmad.
s Herter. = #ebleifen.
: Eonnenburg.
Dr.
Dr.
I}
um m u
4 Philoſophiſche Fakultät.
a. Drdentlihe Profeſſoren.
theol. u. Dr. phil. v. Ranke, Wirkt. Geheimer Rath, Hifto-
riograph ded Preuß. Staates, Mitglied der Akademie der
Wilfenihaften, Kanzler des Ordens pour le merite für
Wiffenihaft und Künfte.
Joh. Guſt. Droyien, Hifteriograph der .brandenburgiichen
Geſchichte, Mitglied der Akademie der Wiſſenſchaften.
Fan Geh. Reg Rath, Mitglied der Akademie der Wifjen-
aften.
Be Geh. Neg Rath, Mitglied der Akademie der Wifjen-
aften.
v. Helmbolg, Geh. Reg. Rath, Mitglied der Akademie der
Wiſſenſchaften.
Lepſius, Geh. Ob. Reg. Rath und Ober-Bibliothekar, Mit-
glied der Akademie der Wiſſenſchaften.
Mommfen, Mitglied und beftändiger Sefretar der Akademie
der Wiſſenſchaften.
Guſtav Kirhhoff, Geheimer Rath, Mitglied der Akademie
der Wiffenfchaften.
Müllenhoff, Geh. Reg. Rath, Mitglied der Akademie der
Wiſſenſchaften.
Curtius, Geh. Reg. Rath, Mitglied und beſtändiger Sekretar
der Akademie der Wiſſenſchaften, Direktor des Antiquariums
der Muſeen.
——— Geh. Reg Rath, Mitglied der Akademie der Wiſſen—
aften.
Wattenbach, Mitglied der Akademie der Wiſſenſchaften.
Schrader, dögl.
Weizſäcker.
A. W. Hofmann, Geh. Reg. Rath, Mitglied der Akademie
der Wiſſenſchaften und des Kaiſerl. Geſundheitsamtes.
1884. 5
Dr.
66
Weierſtraß, Mitglied der Akademie der Wiſſenſchaften.
Ad. Wagner, Mitglied des ftatift. Bureaus.
-Beyrich, Geh. Bergrath, Mitglied der Akademie der Wiſſenſch.
= Molf Kirhhoff, Mitglied der Akademie der Wiſſenſchaften.
: Schhmoller.
:s Dil tb ed.
v. Treitſchke.
-Schwendener, Mitglied der Akademie der Wiſſenſchaften.
-Fr. A. Weber, dögl.
Scherer.
bner.
Tobler, Mitglied der Akademie der Wiſſenſchaften.
⸗ S a ch au.
-Eichler, Direktor des botaniſchen Mufeumd und des botanischen
Gartens, Mitglied der Akademie der Wiflenihaften.
- Grimm.
s Joh. Schmid J
-Kiepert, Mitglied der Akademie der Wiſſenichaften.
= Meböfy, Dberbergratb a. D., Mitglied der Akademie der
Wiſſenſchaften.
-Rammelsberg, Mitglied der Akademie der Wiſſenſchaften.
« #örfter, Direftor der Sternwarte und der Kaiferl. Normals
Aichungs-Kommiſſion.
⸗Zupitza
= Robert
.. Kroneder.
b. Ordentlicher Honorar: Profeflor.
Dr. Lazarus.
c. Leſendes Mitglied der Akademie der Wiflenichaften.
Dr. Zandolt, Geh. Reg. Rath, Profeflor.
d. Außerordentlihe Profefforen.
Dr. Michelet. Dr. Wichelhaus, Mitglied der
«= Scott, Mitglied der Akad. Techniſchen Deputation für
der FBiffentchaften. Gewerbe und Direktor des
-Werder, Geh. Neg. Rath. Technolog. Inſtitutes.
-Ferd. Heinr. Müller. = Orth.
s Dieterici. = Garde.
« Althaus. «e Baftian, Direftor der eth-
: ©. R. Schneider. nologiſchen Abtheilung der
⸗Steinthal. Muſeen.
-Bellermann. -Kny.
Roth, Mitglied der Akad. = BP. Aſcherſon.
der Wilfenichaften. -v. Marten.
*
Po ET BE ee
je]
7
D
*
67
Tietjen. Dr. Wittmack.
Sell, Kaiſerl. Reg. Rath-Magnus.
und Mitglied ded Reihe - h.
Geſundheits-Amtes. -Alex. Brüdner.
Spitta, ſtändiger Sekretär- Bödh, Reg. Rath. a. D.,
der Akad. der Künfte. Direft. d. ſtatiſt. Bureaus
Meitzen, Geh. Reg. Rath der Stadt Berlin.
a». = Didenberg.
Berendt, Randeögeologe. -« Hettner.
Breßlau. : Tiemann.
Paulſen. -Diels, Mitglied der Akad.
Pinner. der Wiſſenſchaften.
Dames. -Rödiger.
Liebermann. : dv. Gizydi.
Netto.
Geiger.
. Seifen, außerord. Prof. an der Univerfität zu Greiſswald.
e. Privatdozenten.
1. W. N Geh. Dr: Gabriel.
Mediz Rath. Ebbinghauß.
: Märder, Profeffor. « Furtwängler, Direftorial-
Hoppe, dögl. Alfift. an den Mufeen.
-Loſſen, d
“ w “ ”“ ” u “ “
A. Erman, dögl.
Kojer, Geb. Staatd-
Kayſer, Archivar.
— * dögl.
Neeſen, dsgl. Mitglied de8 = Delbrüd.
Kai. Patent-Amtes. = Lehmann: Filhed.
Jordan, Geh. Neg. und = Branco.
vortrag. Rath im Minis = Karid.
fterium der geiftliben 0. = Deußen.
Angelegenheiten, auftrags = Kavjer.
weile Direktor der Nation. = Xhiefen.
Galerie. « Horftmann.
Glan. .e Hagen.
Aron. : Will.
Laſſon, Profejlor. = Maaf.
Hand Droyjen. = Knoblaud.
Biedermann. -Klebs.
Jahn. -Runge.
Döbner. ⸗Frey.
Weſtermaier. « Hofforp.
v. Kaufmann, Profeilor. ⸗Schotten.
5*
68
Sprach-Lehrer.
Dr. Michaelis, Profeſſor, Lektor der Stenographie.
Feller, Lektor der franzöfiſchen Sprache.
Rofſi, Lektor der italieniſchen Sprache.
Bafhford, Lektor der engliſchen Sprache.
Exerzitien-Meiſter.
Neumann, Univerſitäts-Fechtlehrer.
Freiſing, Univerſitäts-Tanzlehrer.
Hildebrandt, Univerfitäts-Stallmeifter.
Bureau-Beamte,
Laury, KanzleisHath, Univerfitäts-Sefretär.
Mepel, Univerfitäts-Neftoratö-Sefretär.
Dolenz, Geb. Rechnungsrath, Univerfitätd-Quäftor.
Schmidt, Univerfitätd-Kuratorial-Sefritär.
3. Univerfität zu Greifswald.
Das Kuratorium
verwalten ftellvertretend die Geheimen Regierungsräthe Profefjor
Dr. Baumftarf und Amtshauptmann Häniſch.
Zeitiger Rektor.
Prof. D. Eremer.
| Univerjitätd-Ridter.
Gefterding, Polizei-Direktor, auftragsw.
Zeitige Defane
der theologischen Fakultät: Prof. Dr. Zödler.
der juriftiihen Fakultät: Dr. Behrend.
der medizinischen Fakultät: Dr. Pernice, Geh. Mediz. Rath.
der nbilofophifchen Fakultät: Dr. Shwanert.
Der afademifhe Senat
beiteht außer dem zeitigen Reftor, dem Univerfitätd-Nichter und den
Dekanen der vier Fakultäten, von welden der Dekan der juriftifchen
Fakultät zugleich ald Prorektor fungirt, zur Zeit aus
den Senatoren Prof. Dr. Schirmer,
. : Banmftarf, Geh. Reg. Rath,
⸗ -Suſemihl,
⸗ Seuffert,
⸗ Ulmann.
Das akademiſche Konzil
beſteht aus dem Rektor, als Vorſitzendem, und allen ordentlichen
Profeſſoren.
69
Fakultäten.
1. Theologiſche Fakultät.
a. Ordentliche Profefloren.
Dr. tbeol. et phil. Hanne, Paftor an der St. Jakobi⸗Kirche.
: theol. et phil. Zödler.
«= theol. Gremer, Paltor an der St. Marien» firde.
Lie. theol. et Dr. phil. Bredenfamp.
Dr. Haupt.
b. Außerordentlicher Profeflor.
Lic. theol. et Dr. phil, Giejebredt.
2. Suriftiihe Fakultät.
a. Drdentlide Profefforen.
Dr. Häberlin. Dr. Behrend.
« Bierling. : Geuffert.
b. Außerordentlihe Profeſſoren.
Dr. Störk.
⸗Fiſcher, Amtsrichter.
c. Privatdozent.
Dr. Medem, Landgerichts⸗Rath.
3. Mediziniſche Fakultät.
a. Ordentliche Profeſſoren.
Dr. med. et phil. Budge, Dr. Landois.
Geh. Mediz. Rath. Schirmer.
⸗Pernice, dsogl. ⸗Paul Vogt.
« Grobe. : Sdul;.
:« Moöler.
b. Außerordentliche Profefloren.
Dr. Eichſtedt.
Hädermann, Kreisphyſikus.
Arndt, Direft. d, Provinz. Irren-HeilsAnftalt zu Greifswald.
Krabler.
Sommer.
Rinne.
Frhr. v. Preuſchen von und zu Liebenftein.
c. BPrivatdozenten.
Dr. Bengelödorff, Sanit. Rath. Dr. Strübing.
= A. Budge. ⸗Löbker.
Beumer. Schondorff, Stabbsarzt.
70
4. Philoſophiſche Fakultät.
a. Ordentliche Profefjoren.
Dr. jur., oecon. polit. et phil. Dr. jur. et phil. Kießling.
Baumftarf, —* Schuppe.
Reg. Rath, Mitglied % « Ulmann.
Herrenhauſes. Thomé.
-mied. et phil. Münter. : Schwanert.
:« med. et phil, $rbr. von = med. et phil. Gerftäder.
Feilitzſch. ⸗ dein
- theol. et il Baier. -Koſchwitz
-med. et phil, Limpricht. —
: Ablwardt. ⸗Liebiſch.
-Suſemihl. -Kaibel.
Preuner.
b. Außerordentliche Profeſſoren.
Dr. med. et phil. Jeſſen. = Seeck.
Scholz. Konrath.
-Minnigerode. : Mude.
⸗F. ——— -Friedr. Vogt.
Ppyl. Bernheim.
⸗ Gredner. :» Zahariä.
c. Privatdozent.
Dr. Hol.
Lehrer für neuere Spraden und Künfte.
Dr. Marr, Lektor der engliihen Sprade.
Bemmann, Mufikdireltor.
Drönemwolf, Mufiklebrer.
Weiland, Zeichenlehrer.
Range, Qurnlehrer.
Beamter.
Räder, Univerfitäts-Sefretär und Duäftor.
4. Univerfität zu Breslau.
Kurator.
Se. Exc. D. v. Seydewitz, Wirkt. Geheimer Rath, Oberpräfident
der Provinz Schlefien.
Rektor und Senat.
Rektor: Prof. Dr. Röpell.
Exrektor: Prof. Dr. Gierfe.
Univerfitäts:NRichter: Appellationdgerihts-NRath a. D. Dame.
71
Dekane:
der evang. theol. Fakultät: Prof. Dr. Räbiger.
der kath. theol. Fakultät: Prof. Dr. Probft.
der jurilt. Fakultät: Prof. Dr. Gigler.
der medizin. Fakultät: Prof. Dr. Fiſcher, Mediz. Rath.
der philoſoph. Fakultät: Prof. Dr. Galle.
Erwählte Senatoren:
Profeff. Dr. Friedlieb. Profeſſ. Dr. v. Miaskowski.
⸗ -Roßbach. Schmidt.
: = #öriter, . : v. Stengel.
Fakultäten.
1. Evangeliſch-theologiſche Fakultät.
a. Drdentlihe Profefjoren.
Dr. Räbiger. Dr. Hahn.
: Meuf, Konfift. Rath. :s Weingarten.
⸗ Schultz. ⸗ Schmidt.
b. Ordentlicher Honorar-Profeſſor.
Dr. Erdmann, General-Superintendent von Schleſien.
c. Außerordentlicher Profeſſor.
Lie, femme.
d. Privatdozent.
Lie. Koffmane.
2. Katholiſch-theologiſche Fakultät.
a. Drdentlihe Profefforen.
Dr. $riedlieb, Dr. Zimmer, Domberr.
: Bittner. ⸗Scholz.
»Probſt. König.
b. Privatdozenten.
Dr. Krawutzcky. Dr. Sdralek.
3. Juriſtiſche Fakultät.
a. Ordentliche Profeſſoren.
Dr. Huſchke, Geh. Juſtizrath. Dr. O. Gierke.
: Gigler, Fürſtbiſch. Könſiſt. - Seuffert.
_ Rath. : Brie.
: Schwanert. « Freiherr v. Stengel.
» Regelöberger.
b. Außerordentlihe Profefforen.
Dr. Eberty. Dr. F. Brud.
Dr.
m Häler, Geh. Mediz. Rath. Dr. Förfter.
Heidenhain, d8gl. . Selle Fa; Rath.
« Biermer, dögl. Ponfick
⸗Fiſcher, Mediz. Rath. a Fritic, Mediz. Rath.
b. Außerordentliche Profefloren.
Dr. Neumann. Dr. Richter.
« Klopich, Geh. Mediz. Rath. =» Hirt.
« Boltolini. « Eommerbrodt.
= Friedberg, Kreisphufifus. « Berger.
Auerbach. =» 9. Gierke.
= 9. Cohn. s Weißer.
⸗ ſcheidlen. -Soltmann.
c. Privatdozenten.
Dr. J. Bruck. Dr. Buchwald.
= Gottftein. =» Jacobi, Bezirksphyſikus.
E. Fränkel. «e Miener.
Joſeph. Freund.
» Magnus » Rour.
e Born. «e Kroner.
= Kolaczef. :s Röbmann.
« Rojenbad. » Unverridt.
5. Philoſophiſche Fakultät.
a. Drdentlihe Profefjoren.
Dr. Elvenich, Geh. Reg. Rath. Nebring.
-Löwig, dög J Schneider.
Göppert, Geh, Mediz. Rath, » Magnud.
s GStenzler, Geb. Reg. Rath. » #. Cohn.
« Weinhold. . dv. Miaskowski.
«= NRöpell, Mitgl. d. Herrend. = Lexis.
= Römer, Geb. Bergrath. =» Roianed,
: Sunfmann. : Ih. Weber
= Herp. s Dove.
« Galle. -Nieſe.
-Roßbach. Präãtorius.
: Shröter. : Runfe.
s Meyer. Caro.
Poleck. : Bäumler.
⸗Reifferſcheid. «e Gadparpy.
72
c. Privatdozent.
Eger, Regier. Rath.
4. Mediziniſche Fakultät.
a. Drdentlide Profefloren.
13
b. Außerordentliche Profefloren.
Dr. Grünbagen, Archiv-Rath. Dr. Friedländer.
:s Körber. . ee
: Partid. : BZader
:« Freudenthal. 8. Weber.
: ». Ridter. = Bilder
- Kölbing. ⸗ Hillebrandt.
Weiske. Arzruni.
: Mepdorf.
c. Honorar-Profeflor.
Dr. Grätz.
d. Mit Haltung von Borlefungen beauftragt.
Reg. und Baurathb Bever.
Forftmeifter Kayſer.
e. Privatdozenten.
Dr. Dginski, Prof. Dr. ©. Fräntel.
= Bobertag. - BWiljomwa (beurlaubt).
» Lihtenftein. - Kodmann.
= Gotbein. Staude.
: Auerbad. : Shwarp.
Sprad- und Kunft-Unterridt.
Lektot der franzöfiihen Sprache: Freymond.
Mufitlehrer: Dr. Schäffer, Prof., Mufikdirektor.
Dr. Brojig, Prof., Mufikdireftor u. Domkapellm eifter
Zeihner: Aßmann.
Fecht- und Boltigirmeifter: Pfeifer.
Univerjität8-Beamte
Sekretär: Nadbyl.
Rendant und Quäftor: Klepper.
5. Bereinigte Briedrihs-Univerfität Halle-Wittenberg zu Halle
Kurator.
Geheimer NRegierungd-Rath Dr. Schrader.
Rektor.
Vom 12. Juli 1883 bis 12. Juli 1884.
Prof. Dr. Boretius.
14
Univerſitäts-Richter.
Dr. jur. Thümmel, Landgerichts-Rath.
Dekane der Fakultäten.
Vom 12. Januar bis 12. Juli 1884.
In der theologiſchen Fakultät: Prof. Dr. Hering.
In der —— Fakultät: Prof. Dr. Brunnenmeiſter.
In der mediziniſchen Fakultät: Prof. Dr. Welcker.
In der pbilofophildhen Fakultät: Prof. Dr. Rofenberger.
Das Generalfonzil
befteht aus jämmtlihen ordentlichen Profefforen und dem Univer:
ſitäts⸗Richter.
Der akademiſche Senat
beſteht aus dem Rektor, dem Prorektor, den Dekanen der vier Fakul—
täten, fünf aus den ordentlichen Profefforen gewählten Senatoren
und dem Univerfitätd-Richter.
MWahljenatoren
vom 12. Juli 1883 bis 12. Juli 1884.
er. Dr. Laftig. Prof. Dr. Elze
:e Dümmler. . « Adermann.
z .e Hering.
Univerſitäts-Aedil.
Prof. Dr. Goſche.
Fakultäaäten.
1. Theologiſche Fakultät.
a. Ordentliche Profeſſoren.
on Jacobi, Konfiit. Rath.
Schlottmann.
=» theol. et phil. Köftlin, Konſiſt. Rath, ordentlihed Mitglied
ded Konſiſtoriums der Provinz Sadjen.
——————
Riehm. |
Hering.
Kähler.
un m
b. Außerordentlihe Profefforen.
Dr. theol. et phil. ©. Kramer, Geh. Reg. Rath.
Lic. theol. et Dr. phil. Tihadert.
c. Privatdozent.
Lic. theol. $ranfe.
75
2. Suriftiihe Fakultät.
a. Ordentliche Profeſſoren.
Dr. eat Geh. DREHEN, Dr. Zitelmann.
-Ernſt Meier, dögl. ‚ * Brunnenmeifter.
s Boretiuß, :» Schollmeyer.
= Raftig.
b. Privatdozent.
Dr, Arndt, Kreidrihter a. D. und Juſtiziar bei dem Ober—
Bergamte.
3. Medizinifhe Fakultät.
a. Ordentliche Profefjoren.
‘Dr. Krahmer, Geh. Medi. Dr. Bernftein.
Rath, Kreisphyſikus. Alfred Gräfe.
= Weber, Geh. Mediz. Rath. +» Higig, Direktor der Pro⸗
⸗ Dispaujen, dögl. vinz. Irren-Heil-⸗Anſtalt
-Ackermann. zu Nietleben bei Halle.
Welcker. Eberth.
-Rich. Volkmann, Geh.
Mediz. Rath.
b. Außerordentliche Profeſſoren.
Dr. Schwartze. Dr. Seeligmüller.
⸗Kohlſchütter. ⸗ ei er.
:» Harnad. -Rich. vait
c. Privatdozenten.
Dr. ne Prof. Dr. Oberft.
⸗ enzmer ⸗Heßler.
Küßner. Schönlein.
⸗Schwartz.
4. Philoſophiſche Fakultät.
a. Ordentliche Profeſſoren.
Dr. Auguſt Roſenberger. Dr. theol. et phil. Ulriei, Geh.
« Rriedr. Pott, Geh.Reg.Rath, Reg. Rath.
:» Erdmann. : Zul. Kühn, dsgl.
⸗Knoblauch, Geh. Reg. Rath. Lic. theol,, Dr. phil. Goſche.
Präfid.derKaiferl.Xeopold. Dr. Dümmler.,
Garolin. Deutichen Akad⸗· -» Haym.
mie, Mitglied desHherren- = Krauß.
hauſes. Conrad.
: Zul. Zacher. -Guſt. Droyien.
= Keil, Geb. Reg. Rath. s By Kirchhoff.
s iller.
76
Dr. Dittenberger. Dr. Grenader.
: Gudier. Volhard.
v. BERN: s Depdemann.
.: Elze Wangerin.
Cantor.
b. Außerordentliche Profeſſoren.
Dr. Eiſenhart. Dr. Pütz.
Hertzberg. -Schum.
: €, Saihenbergl. -Ernſt Shmidt I.
= Sreytag. = Dberbed.
.« Märler. :s Kirchner,
Wellhauſen. «e Krobn.
: Wült. « Glogan.
: Ewald. : Gering.
(Dr. Rathke.)
c. Privatdozenten.
Dr. Eorneliuß, Prof. Dr. Baumert,
Frhr. vom Stein.
:s Braund, Prof. -
: ob. Schmidt II. : Mend.
:» !tüdede. : Lehmann.
= Bartbholomä. -K. Ioh. Neumann,
= D. Taſchenberg II. Zopf.
Wiltheiß.
Lektoren.
Dr. phil. Fran z, Univerſitäts-Muſikdirektor.
Reubke, Univerſitäts-Muſiklehrer.
Strei ch ert, Regier. Baumeifter.
Dr. phil. Hever.
Spradlebrer.
Dr. Aue, für engliſche Sprache.
-Wardenburg, für franzöſiſche Sprache.
Exerzitienmeiſter.
Löbeling, Fechtmeiſter.
Rocco, Tanzmeiſter.
Schenck, akademiſcher Zeichner und Zeichenlehrer.
Schreiber, Univerſ. Reitlehrer.
Univerſitätsbeamte.
Stade, Kuratorial-Sektretär.
W. Roſe, Univerſitäts-Sekretär, Kanzleirath.
Boltze, Rendant und prov. Quäſtor.
Univerſitäts-Architekt.
Streichert, Regierungs-Baumeiſter.
77
6. Chriſtian⸗Albrechts⸗Univerſität zu Kiel.
Kurator.
D. theol u. Dr. jur. Mommſen, Konfiftorial-Präfivent.
Reftor.
Prof. Dr. Brodhaus.
Defane
ber theologijhen Fakultät: Prof. Dr. —— Kirchenrath.
der juriſtiſchen Fakultät: Prof. Dr. Wieding.
der mediziniihen Fakultät: Prof. Dr. Henjen.
ber philoſophiſchen Fakultät: Prof. Dr. Pohhammer.
Alademifher Senat.
Der Rektor.
Der Proreftor: Prof. Dr. Heller.
Die vier Dekane.
Bier von dem akademiſchen Konfiftorium gewählte ordentliche Pro—
feſſoren, zur Zeit
Prof. Dr. Erdmann. Prof. Dr. Stimming.
: Piſchel. :» Brodhaus,
Akademiſches Konfiftorium.
Mitglieder: ſämmtliche ordentlihe Profefforen.
Fakultäten.
1. Theologiſche Fakultät.
a. Ordentliche Profefforen.
D. theol. u. Dr. pbil. Züde- Dr. Fr. Nitzſch.
mann, Kirdenrath. : WB. Möller.
Dr. Kloftermann. .« Mendt.
b. Außerordentlicher Profeffor.
Lic. theol,, Dr. phil. 9. Lüdemann.
c. Privatdozent.
Lic. theol., Dr. phil. Bäthgen.
2. Juriſtiſche Fakultät.
a. Ordentliche Profefjoren.
Dr. Hänel. Dr. Schott.
= Mieding. ⸗ELenel.
Brockhaus.
b. Privatdozent.
Dr. Lehmann.
—
3. Medizinifche Fakultät.
a. Ordentliche Profeſſoren.
Dr. — Geh. Mediz. Dr. Heller.
Völckers.
⸗ — dögl. -Flemmin
Henſen. -Quincke, ed, Rath.
b. Außerordentlihe Profefloren.
Dr. Bodendahl, Reg. und Dr. Peterjen.
Mediz. Rath. Panſch.
Edlefſen. : Kald.
c. Privatdozenten.
Dr. Sejjen, Mediz. Rath. Dr. Reuber.
«e Seeger. .e Rheder.
.«e Dähnhardt. = Baulfen.
:s Werth.
Außerdem ift dem praftiidhen Zahnarzte Dr. Fricke die widerruf:
lie Erlaubnis zum Halten von Borlejungen in der Zahnbeil-
funde ertheilt.
4. Philoſophiſſche Fakultät.
a. Ordentliche Profefjoren.
Dr. en Geh. Reg. Dr. ae
5 bel
. Be «= Pohhammer.
. Karften. «e Engler.
.« Seelig. - Stimming.
= Mever. :s B. Erdmann.
= Theodor Möbius. :s Krüger.
⸗ — er = #örfter.
⸗ E. Hoffmann. ⸗Blaß.
— Buſpolt.
-Ladenburg. -Krümmel.
⸗Schirren.
b. Außerordentliche Profeſſoren.
Dr. Haſſe. Dr. Peters.
c. Privatdozenten.
Dr. Groth, Prof. Dr. Gottſche.
Alberti. Tönnies.
-Emmerling, Prof. -Rügheimer.
H. Möller. : Lamp.
vieifch.
79
Lektoren.
Sterroz, Lektor der franzöſiſchen Sprache.
Heiſe, Lektor der engliſchen Sprache.
Lehrer für Künſte.
Stange, akademiſcher Muſikdirektor.
Loos, Lehrer der Zeichenkunſt.
Brandt, Lehrer der Fechtkunſt.
Beamte.
Syndikus: Dr. Lehmann, Privatdozent, kommiſſariſch.
Rendant: Maaßen.
7. Georg-Auguſts-Univerſitüt zu Göttingen a. d. Leine.
Kurator.
Dr. jur. et phil. v. Warnftedt, Geh. Reg. Rath.
Proreftor.
bis 1. September 1884:
Prof. Dr. Schultz, Konfift. Rath.
Univerſitäts-Richter.
Roſe, Univerſ. Rath.
Dekane
in der theologiſchen Fakultät bis zum 15. Oktober 1884: Prof Dr.
Reuter, Abt und Konfiit. Rath.
in der juriftiihen Fakultät bis zum 18. März 1884: Prof. Dr.
Hartmann, Geh. Juftizrath.
in der medizinischen Fakultät: bis 30. Zuni 1884: Prof. Dr. Orth,
in der philoſophiſchen Fakultät bi8 30. Juni 1884: Prof. Dr.
Henneberg.
Senat.
Borfigender: Proreftor Prof. Dr. Shulg, Konfift. Rath.
Mitglieder: die ordentlichen Profefjoren und der Univerf. Rath Roſe.
Fakultäten.
1. Theologiſche Fakultät.
a. Ordentliche Profefjoren.
Dr. theol. Wiefinger, Konfift. Rath.
⸗ :» MWagenmann, dsgl.
s,, jur. et phil. Sit, Konfift. Rath, Mitglied des
Landed-Konfiftoriumd zu Hannover.
80
Dr. —* et phil. Reuter, Konſiſt. Rath, Abt zu Buröfelde.
. : : Shulg, Konſiſt. Rath.
s Kunoke.
b. Außerordentliche Profeſſoren.
Dr. theol. et phil. &ünemann. Lic. Duhm.
2. Zuriftiihe Fakultät.
a. Ordentliche Profefjoren.
Dr. Thöl, Geh. Juftiz. Rath. Dr. Ziebarth.
« jur. et phil. v. Ihering, dögl. = Frendbdorff.
: theol.,jur.etphil. Mejer, dögl. Fohn, Geh. Juftiz-Rath.
= Dove, dögl., Mitglied des Hartmann, dögl.
Herren-Hauies, des Berichte. v. Bar, dogl.
bofe8 für kirchl. Angelegen-
beiten, und des Landes-Kon—
fiftoriumd zu Hannover.
b. Außerordentlihe Profefloren.
Dr. 8. ®. Wolff. Dr. Eidel.
-Leonhard.
3. Mediziniſche Fakultät.
a. Ordentliche Profeſſoren.
Dr. med. et Be Henle, Ob. Dr. Ludw. Meyer.
Mediz. Rath. Xeber.
=: Halffe, "Seh. Hofrath. ——
-Meißner, Hofrath. Marm
⸗ —288— Geh. Mediz. Kinn. Geh. Mediz. Rath.
ath.
LE Te
I
b. Außerordentlihe Profefjoren.
Dr. Herbft. Dr. Rojenbad.
= $Kraufe. Eichhorſt.
-Lohmeyer. : Flügge.
: Hujemann. = Deutihmann.
c. Privatdozenten.
Dr. ®ieje. Dr. Damid.
« Bürfner. Schiefferdecker.
4. Philoſophiſche Fakultät.
a. Ordentliche Profeſſoren.
Dr. phil. et med. Weber, Geh. Dr. — © cam. Hanljen,
Hofrath. Geh. Reg. Rath.
81
Dr. v. Leutſch, Geh. Reg. Rath. Dr. Klein.
: theol. he phil. Bertheau,
dög
Wüſtenfeld.
Wieſeler.
-W. Müller.
: Sauppe, Geb. Reg. Rath.
: Öriepenterl.
: tern.
: Ehering.
: theol, et phil. de Lagarde.
: Baumann.
: Dredödler.
: med. et phil. Henneberg.
: = =: &hlere.
—
-VWilmanns.
: Shwarz.
“ u ” ” un “en 0 Le \ a ” ”
Diltbhey.
Bolquardien.,
Graf au Solms-Laubach.
Reinke.
Wagner.
v. Könen.
G. C. Müller...
Vollmöller.
Weiland.
Riecke.
Kielhorn.
v. Kluckhohn.
Steindorff.
Heyne.
v. Wilamowitz-Möllen—
dorff.
Voigt.
b. Honorar-Profeſſor.
Dr. jur. et phil. Soetbeer, Geb. Reg. Rath.
c. Außerordentlihe Brofefjoren.
Dr. Bödefer.
: Krüger.
: Klinferfue®.
: ». Uslar.
° Enneper.
-Tollens.
: Gödefe.
: Giier.
=
2
=
-
=
z
>
Dr. Kid.
Peipers.
Reniſch.
Schmarſow.
Napier.
Haupt.
Bruns.
Polstorff.
d. Privatdozenten.
Dr. ale, Aſſeſſor.
: Kedca, Prof.
f Faltenberg.
: Gilbert.
: Bedtel.
: Eggert.
: jur. et phil. $thr.v. Wal:
teröbaujen.
: Andrejen.
Lektor.
Koenne, Rektor der franzöſ. Sprache.
1884.
[ae "ee Te Te "Er "u
Dr. Berthold.
Buchka.
med. et phil. Brock.
v. Mangoldt.
Hurwitz.
Hamann.
Schröder.
Hugo Meyer.
Leukart.
Jannaſch.
82
Univerſitäts-Bauamt.
Kortüm, Kreid-BausInfpeltor.
Lehrer für Künfte, Ererzitienmeifter.
Schwebpe, Stallmeifter, Nittmeifter a. D.
Hille, Mufikdirektor.
Meterd, Zeichenlehrer.
Grüneflee, Fechtmeiſter.
Höltzke, Tanzlehrer.
Beamte der Univerſität.
Mi öbius, Kuratorial-Sefretär.
Dr. Pauer, Univerj. Sekretär und Quäſtor.
8. Univerfität zu Marburg.
. Kuratorium.
Der dermalige Rektor Profeffor Dr. &. Bergmann und der or:
dentlihe Profeſſor Geheime Juſtiz-Rath Dr. Fu dB.
Rektor.
Prof. Dr. Bergmann.
Proreftor.
Prof. Dr. & Schmidt.
Der afademiihe Senat
beſteht aus jämmtlichen ordentlihen Profefforen der vier Fakultäten.
Fakultäten.
1. Theologiſche Fakultät.
a. Ordentliche Profefloren.
Dr. theol. et phil. Ranke, Konfift. Rath.
⸗ ——Heinriei, dögl.
—2Brieger.
— W. Herrmann II.
⸗ a Baudifiin.
⸗ Achelis.
b. Privatdozenten.
Lic. theol. et Dr. phil. Keßler.
⸗ : = = = Gornill.
2. Suriftiide Fafultät.
a. Ordentliche Profefjoren.
Dr. Röftell, Geb. Juſtiz-Kath. Dr. Fuchs, Geh. Juftiz - Rath,
ſtänd. Mitgt. d. Kuratoriums.
83
. Ubbelohde, Mitglied des Dr. Wefterfamp.
Herrenhauſes. —A Lißzt.
Ennecerus.
b. Außerordentliche Profeſſoren.
. Platner. Dr. Stammler.
Franp.
c. Privatdozenten.
. B. Schmidt, Juſtizrath. Dr. B. F. J. Wolff, Juſtizrath.
3. Mediziniſche Fakultät.
a. Ordentliche Profeſſoren.
. med. et phil. Naſſe, Geb. Dr. Böhm.
Mediz. Rath. - Gramer, Direktor der
Roſer, dögl. Landes-Irrenheilanſtalt.
Lieberkühn, dsgl. :» med. et phil. Külz.
Mannkopff. = Wblfeld.
H. Ehmidt-Rimpler. :» Mardand.
b. Außerordentlihe Profefloren.
Dr. Wagener. Dr. Lahs.
-Horſtmann, Sanitätsratb = Gafier.
und Kreisphufifus,
c. Privatdozenten.
Dr. Hüter. Dr. Frerichs.
: D.v. Heujinger. : Gtrahl.
4. Philoſophiſche Fakultät.
a. Drdentlihe Profefloren.
Dr. med. et phil. Stegmann. Dr. F. Sufti.
⸗ = = Zwenger. s Bergmann.
⸗ Dunker, Geh. Bergrath. -med. et phil. Greeff.
-Glaſer. ⸗»Stengel.
E. A. Herrmann Il. Varrentrapp.
= MWigand. = Binde.
- Gäjar. .- 9. Cohen,
: % Schmidt. . ormann.
« Melde. : Klode
= Diepel. ⸗Fiſcher.
⸗Lucã. |
b. AußerordentlichesProfefloren.
Dr. v. Drad. Dr. Reußner.
-Heß. Lenz.
-v. Sybel. -Birt.
Dr. Rathke, außerord. Prof. zu Halle.
6*
84
c. Privatdozenten.
Dr. Möſta. Dr. Klein.
Lic. theol. et Dr. phil. Keßler - Natorp.
(1. aud theol. Fakultät.) » Elias.
Dr. #ittica. :» Sarrazin.
u Kod. s Stoid. \
Rektor.
Stud. Pernour, Lektor der franzöi. Sprade (auftragdw.).
In Künften und Leibesübungen geben Unterridt:
Freiberg, Univerfitäts-Mufikdireftor.
Schürmann, Univerjitätd-Zeichenlehrer.
Harmd, Fechtmeilter.
Daniel, Univerj. Neitlebrer (auftragsm.).
Beamte der Univerſität.
Platner, Syndikus und Sefretär.
Stiebing, eriter Univerfitätd- Sefretär (verfieht zugleich die Ge-
ichäfte eined Kuratorial-Sefretärd), Kanzleirath.
Dörffler, Univerfitätd-Kaffen-Nendant, Rechnungs-Rath.
Mepdenbauer, Bauinipeft., Univerſitäts-Architekt.
9, Rheinifche Friedrich-Wilhelms- Univerfität zu Bonn.
Kurator.
Dr. Bejeler, Geb. Db. Reg. Rath.
Zeitiger Neftor.
Prof. Dr. Zangen.
Univerfitätd3-Nidter.
Brodhoff, Geb. Bergrath.
Zeitige Defane
der katholiſch-theologiſchen Fakultät: Prof. Dr. Reuſch,
der evangeliſch-theologiſchen Fakultät: Prof. Dr. Bender,
der juriftiihen Fakultät: Prof. Dr. Behmann, Geb. Juſt. Rath,
der mediziniſchen Fakultät: Prof. Dr. Pflüger, Geh. Med. Rath,
der philoſophiſchen Fakultät: Prof. Dr. Ritter.
Der akademiſche Senat
beſteht aus dem Rektor, dem Prorektor Geh. Reg. Rath Prof. Dr.
Uſener, dem Univerſitäts-Richter, den Dekanen der fünf Fakultäten
und den Senatoren:
Dot. Dr. Br ynet Geh. Juſt. Rath.
= &. Naſſe, Geh. Reg. Rath.
. 0. Mangold, Konfift. Rath.
: Bin;
5
85
Fakultäten.
1. Katholiſch-theologiſche Fakultät.
a. Drdentlihe Profefjoren.
Dr. Menzel. Dr. Simar.
: Neufd. s Kellner. .
-= Rangen. - Kaulen.
2. Evangeliſch-theologiſche Fakultät.
a. Ordentliche Profefloren.
Dr. Zange, DOber-Konfilt. Rath, Dr. Mangold, Konfift. Rath.
s Krarft, Konfilt. Rath, Mit: - Kampbhaufen.
glied des Konfiftoriumd® = theol. et phil. Ehriftlieb.
der Rheinprovinz. . := =: = Bender.
b. Außerordentlihe Profefjoren.
Dr. theol. et phil. Benrath.
= = Budde.
c. Privatdozent.
Lie. theol. Spitta.
3. Juriſtiſche Fakultät.
a. Ordentliche Profefloren.
Dr. Hälſchner, Geh. Juſtiz- Dr. Endemann.
Rath, Mitglied deöHerrene = Be 3 mann, Geh. Juſtiz—
t
auſes. ath.
-Ritter v. Schulte, Geh. — jur. et phil. Hüffer.
Zuftiz-Ratb. .« Lörid.
b. Außerordentlihe Profefforen.
Dr. Nicolovius.
: Kloftermann, Geh. Bergrath.
: Shloßmann.
c. Privatdozenten.
Dr. Jörs.
» Landöberg.
4. Mediziniſche Faknltät.
a. Ordentliche Profeſſoren.
Dr. — Geh. Ober-Mediz. Dr. Sämiſch.
ath. :» Bin;.
v.Leydig, Gehb.Mediz. Rath. > et phil. Baron v. la
Pflüger, dögl. Ballette St. George.
—48— dögl. « XTrendelenburg.
Köſter.
D
Dr.
u u “ nn m
” n “ "
.2
86
b. Ordentlicher Honorar:Profeffor.
Werner Naffe, Geh. Mediz. Rath, Direktor der Provinzial-
Irren-Heil- und Pflegeanſtalt zu Bonn.
c. Außerordentlihe Profeſſoren.
Schaaffhauſen, Geh. Dr. med. et phil. v. Mofengeil.
Mediz. Rath. : Nußbaum.
Doutrelepont. -Finkler.
Finkelnburg, Geh. Reg. ⸗—Fuchs.
Rath. -Ribbert.
d. Privatdozenten.
.Kocks. Dr. Rumpf.
Walb. ⸗Witzel.
Burger. « Ungar, Kreis-Wundarzt.
moltipesn, - med. et phil. Barfurtb.
Kochs. ⸗ ——
5. Philoſophiſche Fakultät.
a. Ordentliche Profeſſoren.
. Bergemann. (abweſend.) Dr. Lübbert.
Stradburger, Hofrath.
vom Rath, ia Dergratb.
Reinh. Kekulé.
phil.ettheol.Gildemeijter. —
-Menzel.
Knoodt.
Erwin Naſſe, Geh. Reg.
Rath.
Clauſius, dsegl. Ritter.
Büßeler, dögl. Wilmanns.
Uſener, dögl. Aufrecht.
Lipſchitz. -Schönfeld, Geh. Reg.Rath.
phil. et med. nn Kekulé = Hein.
Geh. Neg. Rath. :« Körfter.
Zürgen Bona Meyer. . 2. Lafaulr.
Maunrenbred er. -Hertwig.
K. Juſti. : Shlüter.
Neubäufer.
b. Ordentlicher Honorar: Profellor.
. Delius, Geb. Reg. Rath.
c. Außerordentlihe Profeſſoren.
.Schaarſchmidt. Dr. Prym.
Kortum. -Wallach.
Biſchoff. Fr. Schmitz.
Birlinger. Trautmann.
Andrä. -Klein.
Ketteler. -Witte.
Andreſen. « Bertfau.
87
d. Privatdozenten.
Dr. Lippsb. Dr. Lamprecht.
: Glaijen. :» Stürzinger.
- Anihüp. I = Wiedemann.
« Klinger. «= Wolff.
- Krand. v. Lilienthal.
- Lehmann. Sering.
= Poblig.
Leftoren der neueren Spraden.
Waridel, Lektor der franzöfiihen Sprade.
Dr. Biumati, Lektor der italieniihen Sprade.
Lehrer der Tonkunſt.
Köhler, Organift.
Lehrer der Zeihnenfunit.
Küppers, Bildhauer,
&rerzitien-Meilter.
Ehrich, Fechtlehrer.
Beamte.
Röhmer, Kuratorial⸗Sekretär.
Köbler, —— Univerſitäts⸗Sekretär.
Hoffmann, Rektorats-Sekretär.
Hövermann, Univerſ. Kaſſen-Rendant und Quäſtor.
Univerſitäts-Architekt.
Reinike, Kreis-⸗Bauinſpektor.
10. Theologiſche und philoſophiſche Akademie zu Münfter.
Kurator.
v. Hagemeifter, Oberpräfident.
Reftor.
Prof. Dr. Hartmann.
Dekane
der theologiſchen Fakultät: Prof. Dr. Bisping,
der philoſophiſchen Fakultät: Prof. Dr. Sturm.
Senat.
Sämmtlide ordentliche Profeſſoren beider Fakultäten.
Akademiſcher Richter.
Nacke, Landgerichts-Rath.
88
Fatultäten.
1. Theologiihe Fakultät.
a. Ordentliche Profefjoren.
Dr. Biöping. Dr. Hartmann.
: Schmwane.
b. Außerordentlicher Profeflor.
Dr. Schäfer. |
c. Privatdozenten.
Lic. theol. Fechtrup. Lic, theol. Bautz.
2. Phi loſophiſche Fakultät.
a. Ordentliche Profefforen.
Dr. Hittorf. Dr. Spider.
-Karſch, Medizinal-Rath. -« Lindner.
.: Stord. .. Körting.
P. Langen. = Niehueö.
: Stahl. :e Sturm.
-Hoſius. H. Salkowski.
-Bachmann.
b. Außerordentliche Profeſſoren.
Dr. Schlüter. Dr. Jacobi.
Parmet. v. Dchenkowski.
-Landois. ⸗ a
= Nordboff. Milchhöfer.
| c. Privatdogenten. .
Dr. Hüffer. Dr. Diefamp.
- Eder. Ginentel.
Lektor.
Deitgröd, Lehrer der neueren Sprachen.
Lehrer für Künfte.
Mufiklehrer: Grimm, Mufikdireftor.
Turn- und Fechtlehrer: Kemper, Gumnafiallebrer.
Akademiſche Beamte.
Sekretär und Duäftor: vacat.
Rentmeifter des Studienfonds: Dermann..
89
11. Lyceum Hosianum zu Braunsberg.:
Kurator.
Dr. v. Shliedmann, Oberpräfident der Provinz Dftpreußen.
Rektor.
Prof. Dr. Dittrid.
Dekane.
Dekan der theologiſchen Fakultät: Prof. Dr. Marquardt.
Dekan der philoſophiſchen Fakultät: Prof. Dr. Killing.
Akademiſcher Richter.
Die Funktionen desſelben werden von dem Richter der Univerſität
zu Königsberg wahrgenommen.
Fakultäten.
a. Theologiiche Fakultät.
Drdentlihe Profefjoren.
Dr. Oswald. Dr. Weiß.
® 2 « Marguardt.
⸗ ittrich.
b. Philoſophiſche Fakultät.
Ordentliche Profeſſoren.
Dr. Bender. Dr. Weißbrodt.
-Michelis. : Killing.
Privatdozent.
Dr. Krauſe.
L. Die Königlichen tehnifhen Hochſchulen.
1. Techniſche Hochſchule zu Berlin.
A. Nektor und Senat.
a Rektor.
Dr. Haud, Prof.
b.
Kühn, Prof. und Banrath.
e. Senats- Mitglieder.
Adler, Geb. Ober-Bauratb, Prof.
Sonfentius, Prof,
Dietrid, dögl.
Dill, Kaiſerl. Marine-Ingenieur.
Göring, Prof.
Grell, dägl.
Hörmann dögl.
Proreftor.
90
Dr. Koſſak, Prof.
Dr. R. Weber, dgl.
B. Abtheilungen.
(Die Mitglieder der Abtheilungs- Kollegien find durch * bezeichnet.)
Abtherlung I für Arditeftur.
Vorfteber.
Dpen, Prof.
Mitglieder.
a. Etatémäßig angeftellte.
*Dr. Dobbert, Prof. »O tzzen, Prof.
*Ende, dögl. u. Baurath. “»Raſchdorff, dsgl. u. Baurath.
*Jacobsthal, Prof. *Schwatlo, Prof. u. Reg. Rath.
*Kühn, dögl. u. Baurath. *Spielberg, Prof.
b. Nicht etatsmähig angeſtellte.
*»Adler, — Ob. Baurath u. Lürßen, Prof.
Schäfer, Architekt.
Elis, Honnef Schaller, Prof.
Jaco b, Landſchaftsmaler. Strack, Architekt.
Dr. Le fing, Prof. Wolff, Land-Bauinſpektor.
c. Privatdozenten.
W. Cremer, Architekt. Perdiſch, Poft-Bauiniveltor.
Gräb jr., Arditefturmaler. Tuckermann, Poft-Baurath.
Dr. Xebfeldt.
Abtbeilung II für Bau-Ingenieurwefen.
Vorſteher.
Göring, Profeſſor.
Mitglieder.
a. Etatsmäßig angeſtellte.
*Brandt, Prof. »Göring, Prof.
*»Dietrich, dsgl. *Schlichting, dsgl.
*Dr. Dörgens, dögl. *Dr. Winkler, degl.
b. Nicht etatsmäßig angeſtellte.
Büſin 3, Ingenieur. Wolff, Eiienbahn » Baumeifter
*Hagen, Geh. Ober-Bauratb. a. D.
S J oltz, Baumeiſter.
—
c. Privatdozenten.
Bödecker, Reg. Baumeiſter. Haveſtadt, Reg. Baumeiſter.
d. Ständige Aſſiſtenten.
—— Reg. Baumeiſter. Mehrtens, Reg. Baumeiſter.
eller, dsgl.
Abtheilung III für Maſchinen-Ingenieurweſen.
Vorſteher.
Hörmann, Prof.
Mitglieder.
a. Etatsmäßig angeſtellte.
*Sonfentiud, Prof. *G. Meyer, Prof.
Fink, dönl. *Reuleaux, Geb. Reg. Rath.
*Ludewig, dögl. u. Prof.
b. Nidt etatsmäßig angeſtellte.
*Hörmann, Prof. | *Dr. Slaby.
Sektion für Schiffbau.
"Dill, Kailerl. Marine-Ingen., *Dietrih, Wirkt. Admiral. Rath,
Seftiond-Rorfteber. *Görris, Admiral. Rath.
“Rrir, Geb. Admiral. Rath.
c. Privatdozenten.
Hartmann, Fngenieur. Wehage, Ingenieur.
d. Ständiger Affiftent.
Berſch, Ingenieur.
Abtheilung IV für Chemie und Hüttenfunde.
Vorſteher.
Dr. R. Weber, Prof.
Mitglieder.
a. Etatsmäßig angeſtellte.
*Dr. Hirſchwald, Prof. ?PDr. Vogel, Prof.
*Liebermann, dögl. *-R. Weber, dogl.
*⸗Rüdorff, —8
b. Nicht etatsmähßig angeftelte.
Dr. Sell, Brof., en Neo. „Dr Wedding, Geb. Bagrath
Rath. Weeren.
92
c. Privatdozenten.
Dr. Biedermann. Dr. Philipp.
- Delbrüd, Prof. : Römer.
⸗-Kaliſcher. Weyl.
| d. Aifiitenten.
Dr. Elsbach, Müller, Schulamts— „Kandidat.
Gandauge, Chemiker. Dr. Neumann,
P. Meyer, dagl. Schultz-⸗Hencke, Lehramts-
Tesmer, dögl. Kandidat.
Dr. v. Knorre.
Abtheilung V für allgemeine Wiſſenſchaften.
Boriteber.
Dr. Kojfaf, Prof.
Mitglieder.
a. Etatsmäßig angeftellte.
*Grell, Prof. *Dr. Koſſak, Prof.
*Dr. Großmann, dgl. *-⸗Paalzow, dögl.
*. Haud, dögl. *. 9. Weber, dögl.
* » Herper, dsgl. *. Meingarten, dgl.
b. Nicht etatsmäßig angeftellte.
Dr. M. Mever. Dr. Reinde, Sanitätrath.
c. Privatdozenten,
Dr. Bufa. Dr. jur. et phil. Hilfe.
Dziobelk. -Liebe, Prof.
-Grunmach. | ⸗Scholz.
-Hamburger.
d. Lehrer, welche zur Ertheilung von Unterricht in den neueren
Sprachen berechtigt find.
Dr. Dickmann, Oberlehrer. Roſſi, Giuſeppe.
e. Ständiger Aſſiſtent.
Dr. Grunmach. |
6. Beamte.
a. Berwaltungsbeamter (Synditne).
Kuhnow, Reg. Rath.
b. Büreau:-Beamte.
Fröhauf, Geh. Rechnungsrath, Rendant.
Hoffmeifter, Rechnungsrath, Nendant und erped. Sekretär.
GSeiffert, Sefretär, Bibliothekar und Hausinipeftor.
93
2. Techniſche Hochfchule zu Hannover.
A: Königliher Kommiijar.
Se. Exc. v. Leipziger, DOber-Präfident, Wirkl. Geh. Rath.
B. Reftor.
Launhardt, Prof., Geh. Reg. Rath.
C. Senat.
a. Vorſitzender: 2*
Launhardt, Rektor.
b. die Vorſteher der Abtheilungen DZ V.
I. Köhler, Prof., Baurath,
II. Garbe, Prof., Baurath,
III. Riehn, Prof.,
Ns Dr. Kraut, deal,
.Dr. Kiepert, dgl.
c. von je Gejammtheit der Abtheiluugd- Kollegien gewählte Se—
natoren:
Debo, Prof., Baurath,
Dr. von, Duintus Jeilius, Prof.
Franke, dsgh
D. Abtheilungs-Mitglieder.
(Die Mitglieder der Abtheilungs-Kollegien find mit einem Stern bezeichnet.)
Abtheilung I für Arditeftur.
a. Etatsmähßige angeftellte Mitglieder.
*Debo, Prof., Baurath, *Stier, Prof.
*Haſe, Prof., Geh. Neg. Rath, Blande, Maler,
*Köbler, Prof., Baurath, Küfter, deal.
*Schröder, Prof. Engelhard, Prof. Bildhauer.
b. Nicht etatömäßig angeftellte.
Engelte, Maler, Kaulbach, Prof., Hofmaler,
Dr. Müller, Studienratb, Zanger, Mal er.
Kolde, Archilekt,
e. Privatdozenten.
Haupt, Architekt, Dr. Gahland, Mcchitekt.
Geb, Architekt,
Abtheilung II für Bauingenieurweſen.
a. Etatsmäßig angeſtellte Mitglieder.
*Launhardt, Prof., Geh. Reg. Dolezalet, Prof., Baurath.
Rath. *Dr. Sordan, Prof.
*&Garbe, Prof., Bauratb, *Barfhanfen, dögl.
94
b; Nicht etatsmähßig augeitellte.
Merling, Kail. Prov, Telegraphen Direkt z. D.
H. Müller: Breslau, Ingenieur.
c. Privatdozent.
Pepold, Ingenieur. |
Abtheilung III für Majdieneningenieurwejen.
a. Etatsmäßig angeftellte Mitglieder,
*Dr. Rühlmann, Prof. Geb. Reg. Rath. - **Richm, Prof.
*Fiſcher, Prof. | **Frank, dögl.
b. Nicht etatömäßig angeftellte.
*Frefe, Ingenieur.
c. Privatdozent.
Schötther, Ingenieur.
Abtheilung IV fürſchemiſch-techniſche Wiſſenſchaften.
a. Etatsmäßig angeftellte Mitglieder.
„Dr. Heeren, Prof., Geh. Reg. Rath. *Dr. Kraut, Prof.
*Dr. v. Quintus⸗-Icilius, Prof. “Ulrich, dögl.
b. Nicht etatsmähßig angeltellte Mitglieder.
*Dr. Poſt, Prof.
c. Privatdozenten.
vacat.
Abtheilung V für allgemeine Wiſſenſchaften.
a. Eiatsmäßig angeftellte Mitglieder.
*Brund, Prof. *Dr. Kiepert, Prof.
*»Keck, dögl. *Dr. Heß, dögl.
b. Nicht etatdmäßig angeftellte.
Dr. $ebler, *Dr. Schäffer.
Dr. Ad. Meyer,
e.: Privatdozenten.
Rommel, Bibliothekar, Gerfe, Ingenieur.
E. Berwaltungd-Beamte:
für dad Rektorat:
Kluge, Sekretär und Rendant.
für die Bibliothek:
Rommel, Bibliothekar.
—
3. Techniſche Hochſchule zu Aachen.
Königlicher Kommiſſar.
v. Hoffmann, Regierungs-Präſident.
A. Rektor und Senat.
| a. Nektor.
Dr. Wüllner, Prof.
b. Prorektor.
v. Gizycki, Prof.
c. Senats-Mitglieder.
Dr. Wüllner, Prof., 3.3. Rektor, Dr. Stahlſchmidt, Prof.
Borfigender. W. Stahl, dsgl.
Henrici, Prof. —— dsgl.
Dr. Helmert, dagl. v. Gizycki, dögl.
Pinzger, dögl. Schulz, dögl.
B. Abtheilungen.
(Die Mitglieder der Abtheilungs-Rollegien find durch * bezeichnet.)
Abtheilung I, für Arditeftur.
Statsmäßige Profefjoren.
*Henrici, Prof., Abtheilungd- J werbeck, Prof.
vorſteher. Dr. Lemdi e, dögl.
*Damert, Prof. —8 dogi.
Dozent.
Blum, Bildhauer.
Privatdozent.
Frentzen, Architekt.
Aſſiſtenten.
Maus, Architekt. Frengen, Architeft.
Abtheilung II für Bau-Ingenieurwefen.
Etatsmäßige Profefjoren.
*Dr. Prof., Abtheilungsvorfteber.
*Dr. Heinzerling, Prof., Bauratb.
"Inge, Prof.
*v. Kaven, dögl., Geh. Regierungs-Rath.
Dozent.
Krohn, Prof.
Privatdozent.
Dr. Forchheimer.
—
| Aſſiſtenten.
Fenner, Ingenieur. W. Bauer, Ingenieur.
Palme, dgl.
Abtheilung III für Maſchinen-Ingenieurweſen.
Etatsmäßige Profefjoren.
*Pinzger, Prof., Abtheilungs: *Herrmann, Prof.
voriteber. *Lüders, dögl.
*v. Gizydi, Prof. *v. Reſiche, dogl.
Dozent.
*Dr. Grotrian, Prof.
Aſſiſtenten.
Reintgen, Ingenieur. v. Voß, Ingenieur.
Abtheilung IV für Bergbau- und Hüttenkunde und
für Chemie.
Etatsmäßige Profefjoren.
*Dr. Stahlſchmidt, Prof, *Dr. Laspeyres, Prof.
Abtheilungsvorfteber. *- Michaelis, dgl.
Claßen, Prof. "Schulz, dögl.
Dürre, dögl,
Dr. Holzapfel.
Siedamgrogfy, Waſſerwerksdirektor.
“ %
*
*
Dozenten.
Privatdozenten.
Dr, La Eofte. Dr. v. Reis.
Affiftenten.
Dr. Stengel. Dr. La Coſte.
Venator, Chemiker. Möbius, Amanuenſis (Vor—
D. Bauer, dogl. leſungs⸗Aſſiſtent.
Dr. Halberſtadt.
Abtheilung V für allgemeine Wiſſenſchaften, ins—
beſondere für Mathematik und Naturwiſſenſchaften.
Etatsmäßige Profeſſoren.
*Dr. W. Stahl, Prof., Abtheilungsvorſteher.
*
-Ritter, Prof., Geh. Reg. Rath.
*. 9. Stahl, Prof.
* Wüllner, dsgl., 3. 3. Rektor.
Dozenten. Ä
*Dr. Jürgens, Prof. Reichel, Gewerberath.
*. Strud, dögl. Wark, Telegraphen-In.pefter.
= Rehbmann.
97
Privatdozenten.
Franfen, Lehrer.
C. Berwaltungd-Perjonal.
Kling, Rendant und Sefretariatöbeamter.
Peppermüller, Bibliothekar.
M. Gymnafial-, Real- ıc. Lehranftalten.
Dad Verzeichnis diejer Anftalten wird von dem Herrn Reichs—
Fanzler zu Anfang ded Sommer-Schuljemefterd neu aufgeftellt und
— auch in dem Gentralblatte f. d. Unt. Verw. veröffentlicht
werden.
N. Die Königlichen Schullehrer- und Lehrerinnen-Seminare.
I. Provinz Oftpreußen.
(7 evangel. Lehrer-Seminare, 1 fathol. Lehrer-Seminar.)
a. NRegierungdbezirf Königdberg.
1. Braundberg, fathol. Seminar, Direktor: Dr. Kretſchmer.
2. Preuß. Eylau, evang. Seminar, . errmann.
3. Friedrichshoff, dogl. oldehn.
4. Oſterode, dögl. äch.
5. Waldau, dögl. ⸗ Urlaub.
b. Regierungsbezirk Gumbinnen.
6. Angerburg, evang. Seminar, Direktor: Schröter.
7. Karalene, dögl. = Rohde.
8. Ragnit, dögl. ⸗ Tobias.
II. Provinz Weſtpreußen.
(3 evangel., 3 kathol. Lehrer-Seminare.)
a. Regierungdbezirf Danzig.
9. Berent, Fathol. Seminar, Direftor: Damroth.
10. Marienburg, evang. Seminar, (3. 3. erledigt).
b. Regierungdbezirt Marienwerder.
1l. Preuß. Friedland, evang. Seminar, Direktor: Banje.
12. Graudenz, fathol. Seminar, - Fordan.
13. Löbau, evang. Seminar, ⸗ Göbel.
14. Tuchel, kathol. Semiuar, ⸗ Wentzke.
1884. 7
98
II. Provinz Brandenburg.
(9 evangel. Lehrer-Seminare, 1 evargel Lehreriunen-Geminar.)
a. Stadt Beriin.
15. Berlin, evang. Seminar für Stadt:
ſchulen, Direktor: Schultze.
16° Berlin, evang. Lehrerinnen-Seminar, = Supprian.
b. Regierungdbezirf Potsdam.
17. Köpenid, evang. Seminar, Direktor: Schaller.
18. Kyrig, dögl. s Doye
19. Neu-Ruppin. dogl. ⸗ Frieſe.
20. Oranienburg, dogl. Holtid.
c. Megierungdbezirf Kranffurt.
21. Alt-Döbern, evang. — Direktor: Seeliger.
22. Droſſen, dögl. ⸗ Gabriel.
23. Königsberg N./M., dsgl. ⸗ Beſig.
24. Neuzelle, dögl.
und Waiſenhaus, . Rüte, Ober:
pfarrer.
IV. Provinz Pommern.
(7 evangel. Lehrer-Seminare.)
a. NRegierungdbezirk Stettin.
25. Kammin, evang. Seminar, Direktor: Dittmann.
26. Pölitz, dsgl. e Maaß.
27. Pyritz, dsgl. Schwarzkopf.
b. Regierungsbezirk Köslin.
28. Bütow, evang. Seminar, Direktor: Knauth.
29. Dramburg, dögl. - Platen.
30. Kößlin, dsgl. Preſting.
c. Regierungsbezirk Stralſund.
31. Franzburg, evang. Seminar, Direktor: Breitſprecher.
V. Provinz Poſen.
(2 evangel., 2 kathol. Lehrer⸗Seminare, 1 paritätiſches Lehrer-Seminar,
1 Lehrerinnen⸗Seminar.
a. Regierungsbezirk Poſen.
32. Koſchmin, evang. Seminar, Direktor: Schönwälder.
33. Paradies, kathol. Seminar, Dr.theol. Warminski.
34. Poſen, Lehrerinnen Semimar, Baldamus.
35. Rawitſch, parität. Seminar, Laskowski.
99
b. Regierungsbezirf Bromberg.
36. Bromberg, evang. Seminar, Direktor: Vater.
37. Erin, fathol. Seminar, ⸗ Szafraͤnski.
VI. Provinz Schleſien.
(7 evangel., 10 kathol. Lehrer⸗Seminare.)
a. Regierungsbezirk Breslau.
38. Breslau, kathol. Seminar, Direktor: (z. 3. erledigt.)
39. Habelſchwerdt, dsgl. Dr. Volkmer.
40. Münſterberg, evang. Seminar, Paul.
41. Oels, dögl. ⸗ Henning.
42. Steinau a.d.D., dögl. und
Waijenhaus, ⸗ Wendel, Schulrath.
b. Regierungsbezirk Liegnitz.
43. Bunzlau, evang. Seminar, Waiſen—
und Schul-Anſtalt, Direktor: Lang.
44. Liebenthal, kathol. Seminar, Kloſe.
45. Reichenbach O. L., evang. Seminar, Dr. Preiſche.
46. Sagan, dögl. ⸗ Spohrmann.
c. Regierungsbezirk Oppeln.
47. Ober-Glogau, kathol. Seminar, Direktor: (4. 3. erledigt.)
48. Kreuzburg, evang. Seminar, ⸗ Skrodzki.
49. Oppeln, kathol. Seminar, Dr. Ziron.
50. Peiskretſcham, dBal. ⸗ Kokott.
51. Pilchowitz, dögl. ⸗ Braun.
52. Roſenberg, dögl. Dr. Weiß.
53. Ziegenhals, dsgl. ⸗ Pliſchke.
54. Zülz, dsgl. Dobroſchke.
VI. Provinz Sachſen.
(8 evang. Lehrer⸗Seminare, 1 kathol. Lehrer⸗Seminar, 1 Gonvernanten«
Snftitut, 1 evangel. Lehrerinnen-Seminar.)
a. Regierungsbezirk Magdeburg.
55. Barby, evang. Seminar, Direktor: Schwarz.
56. Halberftadt, dögl. ⸗ ( 3. erledigt.)
57. Dfterburg, dgl. ⸗ ckolt.
b. Regierungsbezirk Merſeburg.
58. Delitzſch, evang. Seminar, Direktor: Schöppa.
7*
100
59.') Droyßig, evang. Gowvernanten-
Inſtitut, | j 2.9
60.) Drovkig, evang. Yehrerinnen- | Direktor: Kritzinger.
Seminar,
61. Eidleben, evang. Seminar, : Sperber.
62. Eliterwerda, dögl. = Dr. Hirt.
63. Weißenfels, dogl. ⸗ Hauffe.
e. Regierungsbezirk Erfurt.
64. Erfurt, evang. Seminar, Direktor: Dr. Kehr, Schulrath.
65. Heiligenſtadt, kathol. Seminar. Schultz.
VIII. Provinz Schleswig-Holſtein.
(4 evangel. Lehrer⸗Seminare, 1 evang. Lehrerinnen -Seminar. — ſ. Anmerkung 2.)
66. Auguſtenburg, evangel. Lehrer:
innen-Seminar, Direktor: Richter.
67. Eckernförde, evang. Seminar,
(Schleswig) ⸗ Richter.
68. Tondern, dsgl. (Schleswig) ⸗ Caſtens.
69. Segeberg, dsgl. (Holſtein) ⸗ Lange.
70. Ueterſen, dsgl. (Holſtein) ⸗ Keetmann.
IX. Provinz Hannover.
(9 evangel. Lehrer-Seminare, 1 fathol. Lehrer⸗Seminar.)
a. Zanddrofteibezirf Hannover.
71. Hannover, evang. Seminar, Direktor: Köchy.
72. Wunftorf, dBgl. : Rößler.
b. Landdroſteibezirk Hildesheim.
73. Alfeld, evang. Seminar, Direktor: Hechtenberg.
74. Hildesheim, kathol. Seminar, Wedekin.
c. Landdroſteibezirk Lüneburg.
75. Lüneburg, evang. Seminar, Direktor: Bünger.
d. Landdroſteibezirk Osnabrück.
76. Osnabrück, evang. Seminar, Direktor: Dr. Jüngling.
1) Die Anftalten zu Droyßi ee unmittelbar unter dem Königl.
Minifterium der geiftlichen ꝛe. Angelegenheiten, ſ. Seite 6 diefes Heftes.
?) Außerdem befteht zu Rabteburg im Kreife Herzogthum Lauenburg ein
ftändifches Fehrer-Seminar unter Leitung des Superintendenten Dr. Brömel,
101
e. Landdrofteibezirt Stade.
77. Bederfefa, evang. Seminar, Direktor: Bohnenftädt.
78. Stade, dögl. Diercke.
79. Verden, dsgl. ⸗ Poſtler.
ſ. Landdroſteibezirk Aurich.
80. Aurich, evang. Seminar, Direktor: van Senden.
X. Provinz Weſtfalen.
(3 evangel., 3 Tatbol. Lehrer⸗, 2 kathol. Lehrerinnen-⸗Seminare.)
a. Regierungsbezirk Münſter.
81. Münſter, kathol. Lehrerinnen-SSeminar, Direktor: Dr. Kraß.
82. Warendorf, kathol. Seminar, Dr. Funke.
b. Regierungsbezirk Minden.
83. Büren, kathol. Seminar, Direktor: Freusberg.
84. Paderborn, kathol. Lehrerinnen—
Seminar, Dr. Sommer.
85. Petershagen, evang. Seminar, ⸗ Feige.
c. Regierungsbezirk Arnsberg.
86. Hilchenbach, evang. Seminar, Direftor: Grau.
87. Püthen, fathol. Seminar, - Stubldreier.
88. Soeft, evang. Seminar, = Fir.
XI Provinz Heſſen-Naſſau.
(2 evangel., 3 paritätiiche Lehrer-Seminare, 1 kathol. Lehrer-Seminar.)
a, Regierungdbezirf Kaſſel.
89. Fulda, fathol. Seminar, Direktor: Dr. Flügel.
90. Homberg, evang. Seminar, = Dömich.
91. Schlüchtern, dsgl. ⸗ Wieacker.
b. Regierungsbezirk Wiesbaden.
92. Dillenburg, Direktor: Baumann.
93. Montabaur, Schieffer.
94. Uſingen, Dr. Hoffmann.
XII. Rheinprovinz und Hohenzollern.
(5 evangel., 10 kathol. Lehrer⸗Seminare, 2 kathol. Lehrerinnen-Seminare.)
a. Regierungsbezirk Koblenz.
95. Boppard, Fathol. Seminar, Direktor: Dr. Ganjen.
96. Münftermaifeld, Dögl., 5 Modemann.
97. Neuwied, evang. Seminar, s Bode.
102
b. Regierungsbezirk Düfjeldorf.
98. Eliten, kathol. Seminar, Direktor: Dr. Wimmers.
99. Kempen, dsgl. ⸗ Velten.
100. Mettmann, evang. Seminar, Tiedge.
101. Mörs, dögl. Paaſche.
102. Sdentirchen, tathol Seminar, B Dr. Zangen.
103. Rheydt, evang. Seminar, ⸗ Schulze.
104. Xanten, kathol. Lehrerinnen—
Seminar, Humperdinck.
105.
106.
107.
108.
109.
110.
111.
c. Regierungsbezirk Köln.
Brühl, fathol. Seminar, Direktor: Allefer.
Siegburg, dögl. -e Dr. Küpper.
d. Regierungdbezirf Trier.
Dttweiler, evang. Seminar, Direktor: Worft.
Saarburg, kathol. Lehrerinnen:
Seminar, . Münd.
Wittlich, kathol. Seminar, . Dr. Berbed.
e. Regierungsbezirk Aachen.
Kornelymünſter, kathol. Seminar, Direktor: Bürgel.
Linnich, dögl. ⸗ Dr. Beck.
O. Die Königlichen Präparandenanſtalten.
I. Provinz Oſtpreußen.
a. Regierungdbezirf Gumbinnen.
ne Borftehber: Symanomsfi.
2. Pi fallen, 5 Koch.
II. Provinz Weſtpreußen.
a. Regierungsbezirk Danzig.
3. Preuß. Stargardt, Vorſteher: Semprich.
b. Regierungsbezirk Marienwerder.
4. Rehden, Vorſteher: Fromm.
III. Provinz Brandenburg.
(Keine.)
nn
69.
11.
12.
13.
14.
20.
21.
22.
23.
1... A
IV. Provinz Pommern.
a. Regierungdbezirf Stettin.
Maſſow, Vorſteher: Schrank.
Plathe, ⸗ Lüdtke.
b. Regierungsbezirk Kößlin.
Rummelöburg, Vorfteher: Schirmer.
c. Regierungdbezirf Stralfund.
Grimmen, Voriteher: Müller.
V. Provinz Pofen.
a. Regierungßbezirf Poſen.
Liſſa, Vorſteher: Grasczynski.
Meſeritz, Biedermann.
Rogaſen, ⸗ Sawitzky.
b. Regierungsbezirk Bromberg.
GSzarnifau, Vorſteher: Ufer.
VI. Provinz Sclefien.
a. Regierungsbezirt Breslau.
Landed, Vorſteher: Marwan.
Schmeidnig, . Kleiner.
b. Regierungöbezirf Liegnitz.
Schmiedeberg, Vorſteher: Zeglin.
e. Regierungsbezirk Oppeln.
Oppeln, Vorſteher: Schleicher.
Roſenberg, Lepiorſch.
Ziegenhals, Frobel.
Zülz, Puſch.
VII. Provinz Sachſen.
a. Regierungsbezirk Magdeburg.
Quedlinburg, Vorſteher: Riſch.
b. Regierungsbezirk Erfurt.
Heiligenftadt, Vorfteher: Hillmanı.
VII. Provinz Schleswig-Holftein.
Apenrade, Vorfteber: Högelund.
Barmſtedt, 5 Böſch.
104
IX. Provinz Hannover.
a. KYanddrofteibezirt Hannover.
24. Diepholz, Vorſteher: Grelle.
b. Zanddrofteibezirf Osnabrück.
25. Melle, Borfteher: Merteldömann.
c. Zanddrofteibezirf Aurid.
26. Aurich, Vorſteher: Hoffmever.
X. Provinz Weftfalen.
a. Negierungdbezirf Arnöberg.
27. Laasphe, Borfteher: Schreff.
XI. Provinz Heflen-Naffan.
a. Regierungdbezirf Kafjel.
28. Friplar, Borfteher: Pyroth.
b. Regierungdbezirf Wiesbaden.
29. Herborn, Vorſteher: Hopf.
XII. Rheinprovinz.
a. Negierungöbezirf Koblen;.
30. Simmern, Vorſteher: Weyrauch.
V. Die Königl. Taubſtummenanſtalt zu Berlin.
(N. Elſaſſerſtraße 86 — 88 und CO. Linienſtraße N3— 85.)
Direktor: Dr. theol. Treibel.
Q. Die Königl. Klindenanfalt zu Steglib bei Berlin.
(Steglig, Rothenburgfir. 6.)
Direktor: Wulff.
R. Die öffentlidhen höheren Mädchenſchulen.
I. Provinz Oftpreußen.
a. Negierungdbezirf Königsberg.
1. Allenftein, Dirigent: Schwenzfeier.
2. Bartenitein, Rektor: Heinrid.
3. Preuß. Holland, E Reuſcher.
105
4. Königäberg, Direfter: Sauter.
5. Memel, 5 Halling.
6, Diterode, Rektor: Neumann.
1, Pillau, ⸗ Roſt.
8. Raſtenburg, ⸗ Pensky.
9. Wehlau, ⸗ Knorr.
b. Regierungsbezirk Gumbinnen.
J. Gumbinnen, Rektor: Dr. Rademacher.
2, Inſterburg, Direktor: Görth.
3. Tilfit, ⸗ Wilms.
II. Provinz Weſtpreußen.
a. Regierungsbezirk Danzig.
l. Danzig, Direftor: Dr. Neumann.
2. Elbing, s Mitt.
3. Martenburg, Rektor: Klug.
b. Regierungsbezirk Marienwerder.
l. Graudenz, Direftor: Borrmann.
2. Konitz, Rektor: Marquardt,
3. Marienwerder, . Diehl.
4. Shwebß, - Landmann.
d. Thorn, Direktor: Dr. Prowe.
III. Provinz Brandenburg.
a. Stadt Berlin.
—1
Berlin, Königl. Eliſabethſchule, Direftor: Dr. N
rof.
P
. Berlin, Königl. Auguſta-Schule, Seminar-Direktor Supprian.
Berlin, ſtädtiſche Luiſen-Schule, Direktor: Dr. Mätzner,
4. Berlin, ſtädtiſche Viktoria-Schule, Direktor: Dr. Huot.
5. Berlin, ſtädtiſche Sophien-Schule, Direktor: Dr. Benecke.
Prof.
6. Berlin, ſtädtiſche Charlotten-Schule, Direktor: Dr. in
Prof.
b. Regierungdbezirt Potsdam.
l. Angermünde, Rektor: Riemer.
2. Brandenburg a./d., Becker.
3. Charlottenburg, v. Mittelſtädt.
4. Eberswalde, s Dr. Gröhe.
5. — Sparkuhle.
b. Luckenwalde, > Rolffs.
J. Perleberg, -Hartung.
106
8. Potsdam, Direktor: Schmid,
9. Prenzlau, Rektor: Henkel.
10. Neu:Ruppin, . (feblt 3. 3-)
11. Schwedt a./D., . Havelandt, interim.
12. Spandau, ⸗ Baldamus.
13. Wittenberge, Haaſe.
14. Wittſtock, Meyer.
15. Wriezen a. /O., Bennewitz, zugleich
Prediger.
c. Regierungsbezirk Frankfurt.
J. Frankfurt a./D., Anguſta-Schule, IHN: Wegener.
2. Guben, D upre.
3. Königöberg N./M., - Käbler.
4. Küſtrin, . Lenz.
5. Landsberg a./W., Fungk.
Außerdem beftehen in dem Regierungdbezirte na folgende über
das Ziel der Volksſchule hinausgehende äffentlibe Mädchenſchulen:
1. Finfterwalde, gehobene Mädcyenichule, — Nafe.
2. Frankfurt a.O., dögl. Bombe.
3. Friedeberg N. M, ebene Mädchenſchule, Keltor Iskraut.
4. Fürſtenwalde, dsgl. Vorſteher: Eehlt 3. 3.)
5. Kottbus, dsgl. Rektor: Kürwitz.
6. Kroſſen, dögl. ⸗ Zander.
7. Lübben, dsgl. Albrecht.
8. Schwiebus, Mädchen-Mittelſchule, Greulich.
9. Soldin, dsgl. Ziegel.
10. Sorau, dögl. ⸗ Wangrin.
11. Zielenzig, dögl. Rösler.
IV. Provinz Pommern.
a. Regierungsbezirk Stettin.
1. Anklam, Rektor: Hülfen.
2. Demmin, ⸗ Dr. Bodin.
3. Gollnow, (fehlt 3. 3.)
4. Pyriß, e (fehlt d- 3.)
5. Stargard i. Pomm., « Dr. Hagen.
6. Stettin, Direktor: Dr. Haupt.
7. Stettin, Rektor: Biihoff.
8. Smwinemünde, . Dr. $aber.
9. Treptow a./Rega, -Raue.
10. Wollin, (fehlt z. 3.)
b. Regierungsbezirk Köslin.
1. Kolberg, Rektor: Dr. Eggert.
2. Stolp,
—
—
Kaſelitz.
107
c. Regierungdbezirt-Straljund.
1. Greifswald, Rektor: Dr. Gruber.
Außerdem beiteht zu
1. Wolgaft unter Leitung ded Nektord Menzel
eine über das Ziel der Volksſchule hinausgehende öffentlihe Mäd—
chenſchule.
V. Provinz Poſen.
a. Regierungsbezirk Poſen.
1. Kempen, Mit der Leitung beauftragt: Dr. Martin, Rektor
des Progymnafiums.
2. Krotoſchin, Rektor: Balcke.
3. Pleſchen, Vorſteherin: Fräulein M. Wende.
4. Poſen, Luiſen-Schule, Seminar-Direktor: Baldamus.
b. Regierungsbezirk Bromberg.
1. Bromberg, Direktor: Dr. Gerth.
Außerdem beſtehen im Regierungsbezirke noch folgende über das
Ziel der Volksſchule ——— öffentliche Mädchenſchulen:
1. Bromberg, Mädchen-Mittelſchule, Rektor: Wilske.
2. Nakel, ſtädtiſche Töchterſchule, Trippenſee.
3. Schneidemühl, dsgl. Ernſt.
VI. Provinz Schleſien.
a. Regierungsbezirk Breslau.
1. Breslau, höhere Mädchenſchule am — Direktor: Dr. Luchs.
2. Breslau, höhere Mädchenſchule auf der Taſchenſtraße,
Direktor: Dr. Gleim.
3. Schweidnitz, höhere Mädchenſchule, Rektor: Engmann.
4. Waldenburg i. Schleſ., . Schrage.
Außerdem beſteht zu
1. Brieg unter Leitung der Schulvorſteherin Fräulein Zademann
eine gehobene Mädchenichule.
b. Regierungöbezirf Liegnip.
1. Bunzlau, Rektor: König.
2. Glogau, s Dr. Zundehn.
3. Görlig, Direktor: Dr. Linn.
4. Hirschberg, Rektor: Dr. Waldner.
5. Lauban, 5 Preuß.
6. Liegnip, Direftor: Ragoczy.
108
c. Regierungsbezirf Oppeln.
1. Kattowig, Reftor: Schaumann.
2. Oppeln, ⸗ Schumann.
VII. Provinz Sachſen.
a. Regierungsbezirk Magdeburg.
1. Aſchersleben, Rektor: Nehry.
2. Burg, Jeſſen.
3. Halberſtadt, Direktor: Kriebitzſch.
4. Magdeburg, Luiſenſchule, Rektor: Pomme.
5. Magdeburg, Auguſtaſchule, Hager.
6. Neuſtadt bei Magdeburg, ⸗ Nauendorf.
7. Oſchersleben, ⸗ Käſtner.
8. Quedlinburg, ⸗ Müller.
9. Salzwedel, Schulle.
10. Seehauſen i.A., ⸗ Schnabel.
11. Stendal, Hauptlehrer: Hagemann.
12. Wernigerode, Rektor: Schurig.
b. Regierungsbezirf Merjeburg.
1. Delitzſch, Rektor: Paaſch.
2. Droyßig, (Penfionat) Seminar-Direftor Kriginger.
3. Eilenburg, Rektor: Bismark.
4. Eisleben, s Ebeling.
5. Halle a. d. ©., höhere Mädchenſchule in den Francke'ſchen Stif-
tungen, Snipeftor: Dammann.
6. Halle a. d. S. ftädtiiche höhere Mädchenſchule, Rektor:
Dr. Biedermann.
7. Merieburg, Rektor: Blod.
8. Naumburg a. d. ©,, ⸗ Dr. Rentner.
9. Torgau, ⸗ Röttig.
10. Weißenfels, ⸗ Stöveſand.
11. Zeitz, Dr. Hellwig.
c. Regierungsbezirk Erfurt.
1. Erfurt, Rektor: Köhne.
2. Yangenfalza, Vorſteher: Schäfer, Diafonus.
3. Mühlhauſen i. Thrg., Rektor: Zahn.
4. Nordhauſen, Dr. Reinſch.
VIII. Provinz Schleswig-Holſtein.
1. Altona, Direftor: Dr. Wickenhagen.
2. Kiel, E Plümer.
3. Dttenien, Vorſteherin: Fräulein Heyder.
109
Außerdem beſtehen in der Provinz noch folgende über das Ziel
der Volksſchule hinausgehende öffentliche Mädchenſchulen:
1. Apenrade, ———— für Mädchen, Rektor: Schlichting.
2. Tondern, ⸗ Simonſen.
3. Heide, —Vä— Vorſteher: Lehrer Koch.
4. Wandsbeck, Vorſteher: Lehrer Hennings.
X. — Hannover.
a. Landdrofteibezirf Hannover.
1. Hameln, Direktor Brandes.
2. Hannover, : Dr. Abd. Mever.
3. Hannover, - Dr. Merten.
Außerdem beftehen in den Landdrofteibezirfe noch folgende über
das Ziel der Volksſchule hinausgehende öffentliche Mädchenſchulen:
1. Hannover, ſtädtiſche Mädchenſchule, —— Dr. Tietz.
2. Hannover, dögl. «e Mertens.
3. Hannover, dögl. . Witte,
4. Hannover, dögl. « Dr. Merten,
b. Zanddrofteibezirf Hildesheim.
l. Duderftabdt, Borfteherin: ir Gordian.
2. Einbed, Rektor: Ohlhof
3, Göttingen, Vorſteher: Dr. Morgenſtern.
4. Goslar, Moſel.
5. Hildesheim, Direktor: Dr. Fiſcher.
6. Klausthal, Sarjteber. — an
T, Münden, Dr. Bahrdt.
c. Zanddrofteibezirf Lüneburg.
l. Celle, Direktor: Dr. Kerſten.
2. Harburg, Vorfteher: Dr. Knopff.
3. Lüneburg, Dirigent: Karnftädt.
4, Uelzen, Rektor: Shwentier.
d. Zanddrofteibezirf Stade.
l. Burtehude, Borfteher: Pfarrer Roft (im
Nebenamte.
2. Diterndorf, Konreftor: Sagebiel.
3. Stade, Direktor: v. Cappeln.
e. Kanddrofteibezirf Ddnabrüd.
l. Dönabrüd, Direktor: Smart.
f. Kanddrofteibezirf Aurich.
1. Aurid, Vorfteberin: (fehlt 3. 3.)
2. Emden, Dirigent: Zwitzers.
110
— —
3. Leer, EM. Schultz.
4. Norden, Müller.
5. Wilhelmshafen, —— Fräulein Brecke.
X. Provinz Weſtfalen.
a. Negierungdbezirf Münfter.
(Keine.)
b. Regierungsbezirk Minden.
1. Bielefeld, ftädtiiche evangeliiche höhere ——— Vorſteher:
Dr. Kordgien.
2. Minden, Mädchenſchule, re
ori
3. Paderborn, evangelifhe höhere Mädchenſchule, Borfteherin: Frl.
E. Berteldmann.
ec. Regierungsbezirk Arnsberg.
1. Dortmund, Rektor: Gräßner.
2. Hagen, . Menzel.
3. Hamm, -e Dr Eddebüttel.
4. Hörde, Borfteher: Dr. Joachim, zugleid Rektor
der höheren Stadtidhule.
5. Sierlohn, Direktor: Dr. Kre yenberg.
6. Lüdenſcheid, Dirigent: Pfarrer Lappe.
7. Schwelm, Boriteher: Schäffer, interimift., zugleich
Rektor der Boltsihule.
8. Siegen, Rektor: Bars.
I. Soeſt, ⸗ Junker.
10. Witten, ⸗ Dr. Zöllner.
XI. Provinz Heſſen-Naſſau.
a. Regierungsbezirk Kaſſel.
1. Bockenheim, Krs Hanau, Rektor: Röpper.
2. Hanau, Inſpektor: Junghenn.
3. Kaſſel, Direktor: Dr. Krummacher.
4. Marburg, Erſter Lehrer: Dr. Wintzer.
m 0 ee
b. Regierungdbezirt Wiesbaden.
Biebrich, Vorſteher: Pfarrer Meyer.
Frankfurt a. M., Elifabetben-Schule, Direktor: Dr. Rehorn.
. Frankfurt a.M., höhere NINE der ifraelitiichen Gemeinde,
ireftor: Dr. Bärwald.
. Frankfurt a. M., ae Mädchenichule der ifraelitifchen Religions=
gejellichaft, Direktor: Dr. Hirſch.
Po
OD WA DU GN
— u a
Los)
— —
* 580
— —
N
Pe 3
5
—
111
. Frankfurt a. M., Bethmanns-Schule, Rektot: Schäfer.
. Mieöbaden, Direftor: Weldert.
XII. Rheinprovinz.
a. Negierungsdbezirf Koblenz.
. Boppard, ftädtiiche fimultane höhere a are
d
. Koblenz, höhere Mädchenſchule der EN re
Rekt
ektor: Dr. Heſſel
Neuwied, ſtädtiſche höhere Mädchenſchule, Direktor: No bl.
Wetzlar, dsõgl., Rektor: Sürßen.
b. Regierungsbezirk Düſſeldorf.
. Barmen, evangeliſche höhere Mädchenſchule, Direktor: Dr.Kaijer.
. Barmen, dögl. in Unter-Barmen, Rektor: Holthauſen.
. Borbed, fathol. höhere Maͤdchenſchuie en Fräulein
Möllhoff.
hl paritätiiche höhere Mädchenſchule, Direktor: Dr. Buchner.
Dülfen, d8gl., Vorſteherin: Fräulein E. Stangier.
i Düffeldorf, Luiſenſchule, paritätiſche höhere Mädchenſchule, Di—
reftor: Dr. Uellner.
. Düffeldorf, Friedrichsſchule, dsgli, Direktor: Dr. Uellner.
. Elberfeld, paritätiiche höhere —R Direktor:
Schornſtein.
.Emmerich, NT höbere a Borfteher:
Vielhaber, Pfarrer.
. Efien, böbere Simultan- -Mädchenſchule, Direktor: Dr. Kares.
. Geldern, katholiſche höhere Mãädchenſchule, Vorſteherin: Fräulein
achate.
. M. Gladbach, paritätiſche höhere Mädchenſchule, Vorſteher:
Löhbach
.Lennep, dögl., Vorſteherin: Fräulein Groos.
. Mülheim a. d. Ruhr, dsgl., Vorſteher: ——
enke.
. Rheydt, dögl., Rektor: Manskopf.
. Wejel, dögl., Vorfteher: Dr. Saure, fommiff.
Außerdem beſtehen im Regierungsbezirke noch folgende über
Ziel der Volksſchule hinausgehende sfentliche Mädchenſchulen:
. Crefeld, parität. Mittel-Mädchenſchule, Rektor: Schepers.
. Düſſeldorf, parität. Bürger-Mädchenſchule, — Keßler.
. Eijen, parität. Mädchenſchule, Vorſteher: Dr. Kluge.
. Oberbaujen, parität. Mittel-Mädchenſchule, —— öſſer.
e. Regierungsbezirk Köln.
. Köln, ſtädtiſche höhere Mädchenſchule, Direktor: Dr. Erkelenz.
12 _
2. Mülheim a./Rh., dögl., Direktor: Dr. Erdmann.
3. Siegburg, dösgl., Borfteherin: Fräulein B. Arnold,
d. Regierungdbezirf Trier.
1. Trier, paritätiiche höhere Mädchenſchule, Direktor: Kreymer.
e. Regierungsbezirk Aachen.
1. Aachen, ftädtiihe höhere Mädchenſchule zu St. Leonard, Vor—
fteberin: Fräulein Weynen.
2. Aachen, dögl. am Bergdrieih, Worfteherin: Fräulein
Hedenbad.
. Düren, ſtädtiſche paritätiiche höhere Mädchenſchule, Rektor:
DD Or Ss
XIM.
Dondbad.
. Stolberg, dögl., Rektor: Dr. Wenders.
. Malmedy, dögl., Vorfteherin: Fräulein Andres.
. Montjoie, ftädtifche höhere Mädchenſchule, Vorfteherin: Fräulein
Forft.
Hohenzollernfche Lande.
(Keine.)
S. Termine für die Prüfungen der Lehrer an Mittelfchulen
fowie der Rektoren im Jahre 1884*).
I. Ueberfidtnad Provinzen.
Provinz. Prüfungdtermine für Ort.
Lehrer au Mittelſchulen. Reltoren.
Oſtpreußen 10. März 15. März
6. Oktober Oftober Konigeberg.
Weſtpreußen 20. Mai 21. Mai
20. November 21. November | Danzig.
Brandenburg 19. Mai 27. Mai
event. 9. uni event. 17. Zunt Berlin
10. November 18. November *
event. 8. Dezbr. event. 16. Dezbr.
Pommern 11. Juni 10. Juni
3. Dezember 2. Dezember Stettin,
Polen 12. Mat 16. Mai
10. November
|
14. November | Poſen.
*) Es find nur die Tage des Beginnes der Prüfungen angegeben.
Provinz. Prüfungstermine für
Lehrer an Mittelſchulen. Reltoren.
Schleſien 26. Mai 30. Mai
20. Oktober 24. Oktober
Sachſen 29. April 5. Mai
12. November 17. November
Schleswige J17. März 21. März
Holftein 1 15. September 19. September
Hannover 7. Mai 5. Mai
22. Dftober 20. Dftober
Reftfalen 21. April 21. April
20. Dftober 20. Dftober
Heffen-Naffau 13. Juni 19. Zuni
5. Dezember 11. Dezember
Rheinproving 23. Mai 28. Mai
3. November 10. November
II. Chronologiſche Uebersicht.
Monat. Prüfungdtermine für Ort.
Lehrer an Mittelſchulen. Reltoren.
März —10. —
— 15.
1. 91. | Tondern.
April 21; 21. Münfter.
29. — Magdeburg.
Mai — 5. Magdeburg.
7 * | Hannover.
* 16. } Pofen.
19. — Berlin.
20. —
— 21. Danzig.
23. — Koblenz.
26. — Breslau.
— 27. Berlin.
— 28. Koblenz.
— 30. Breslau.
113
J
man
|
Hannover.
Münfter.
Kafjel.
Koblenz.
Königsberg i. Prß.
114
Monat. Prüfungstermine für Drt.
Lehrer au Mittelſchulen. Reltoren.
Juni 9. — Berlin,
— 10. | er
11. BER Stettin.
13. — Kaſſel.
— 17. Berlin.
— 19. Kaſſel.
September A 19. Tondern.
Dftober he 11. Königöberg i. Prß.
20. — Breslau.
— 20. Hannover.
20. 20. Münſter.
22. — Hannover.
— 24. Breslau.
November 3. — Koblenz.
10. — Berlin.
10. — Poſen.
— 10. Koblenz.
12. — Magdeburg.
— 14. Poſen.
— 17. Magdeburg.
_ 18. Berlin.
20. —
ci 91. | Danzig.
Dezember ra * ; Stettin.
5. — Kaſſel.
8. — Berlin.
— 11. Kaſſel.
— 16. Berlin.
115
T. Termine für die Prüfungen der Lehrerinnen nnd der
Schulvorſteherinnen im Jahre 1884.*) *)
I. Chronologiſche leberjidt.
Prüfungdtermine für
Monat. Lehrer⸗
Schulvor⸗
Ort.
innen. ſteherinnen.
Februar
März 10
17.
19.
24.
25.
27.
27.
28.
28.
31.
31.
31.
*) Für diejen
nur die Tage des
**) Für die Bezeichnung „Lehrerinnen-Bildungs-Anftalt“
19.
21.
12.
13.
23.
S|l
29.
31.
Schleswig
Köln
Marienburg
Münftereifel
Koblenz
Polen
Berlin
Danzig
Kanten
Potsdam
Frankfurt a.O.
Königsberg
i. Preuß.
Kaſſel
Berlin
Breslau
Hannover
Art der
Lehrerinnen- Prüfung.
Kommilfions = Prüfung.
Abg. Prüf. an der ftäd-
tiih. Lehr. Bild. Anft.
dögl.
dögl.
Abg. Prüf.anderevangel.
Lehr. Bild. Anft.
Abg. Prüf. an dem Kal.
Zebrerinnen » Seminar,
(Zuifen-Stiftung).
Abg. Prüf. an dem Kal.
Lehrerinnen » Seminar,
Abg. Prüf. an der ftäd-
tiſch. Lehr. Bild. Anft.,
zugleih für Erterne.
Abgangd-Prüfungan dem
Kgl. kathol. Lehrerinnen-
Seminar.
Kommiſſ. Prüf.
dögl.
dögl.
Abg. Prüf. an der ftäd-
tin, Lehr. Bild. Anft.
Abg. Prüf. an der Lui-
jenStiftung.
Abg. Prüf. an einer
Privat-Lehr. Bild. Anft.
Aba. Prüf. an der ftäd-
tiſch. Lehr. Bild. Anft.,
zugleich für Erterne.
y Prüfungen, welche länger als einen Tag dauern, find
eginnes angegeben.
„Lehr. Bild. Anft.” angewendet.
ift die Abkürzung
8*
116
Prüfungstermine für
Art der
Lehrerinnen: Prüfung.
Abg. Prüf. an dem Kgl.
fathol. Lehrerinnen⸗Se⸗
minar,
Abg. Prüf. an dem Kol.
kathol. Lehrerinnen⸗Se⸗
minar.
Abg. Prüf. an einer
Privat⸗ Lehr. Bild. Anſt.
Kommiſſ. Prüf.
dögl.
dögl.
dögl.
Abg. Prüf. an einer
Privat⸗Lehr. Bild. Anft.
nen. Prüf.
dögl.
Kommiſſ. Prüf. für ka—
thol. Bewerberinnen.
Kommiſſ. Prüf.
Abg. Prüf, an einer Pri⸗
vat⸗Lehr. Bild. Anft.
Abg. Prüf. an der ftäd»
tiſch. Lehr. Bild. Anft.
Kommiff. Prüf.
Kommiſſ. Prüf.
Abg. Prüf. an der ftäds
tiſch. Lehr. Bild. Anft.
dögl.
Kommiff. Prüf.
Monat. Lehrer- Shulvor- Drt.
innen, fteherinnen.
April 1. — Saarburg
— 2. Kaſſel
8. — Paderborn
4. — Breslau
— 5. Königsberg i. Prß.
— 7. Saarburg
17. 16. Breslau
17, 17. Halberftadt
21. — Berlin
21. — Stendal
23. — Bromberg
— 23. Liegnitz
24. 24. Stettin
24. — Liegnitz
26. — Koblenz
28. 28. Münſter
29. — Tüuilſit
29. — Graudenz
29. — Bromberg
Mat — 2. Bromberg
8. 9. Montabaur
9. — Wiesbaden
9. — Neuwied
— 10. Koblenz
— 13. Berlin
13. 13. Köslin
— 14. Wiesbaden
11, 17.
Keppel, Stift (bei dgl.
Hilchenbach)
117
Prüfungstermine für
Monat. Lehrer⸗ Schulvor⸗
Ort.
innen, ſteherinnen.
noch Mai 19.
26.
Juni 9.
18.
19.
Juli 1:
in der
eriten
Mode
11,
31.
Auguft
anl.-l
Köln
Auguftenburg
Gnadau
Thorn
Eisleben
Berent
Droyßig.
Elberfeld
Düſſeldorf
Düſſeldorf
Münſter
Aachen
Elbing
Hannover
Schleswig
Elbing
Schleswig
Art der
Lehrerinnen-⸗Prüfung.
Abg. Prüf. an dem ſtäd⸗
ti. Kurſus zur Aus:
bildung fathol. Elemen⸗
—
Abg. Prüf. an dem Kgl.
evangel. Lehrerinnen»
Seminar.
Abg. Prüf. an der Lehr.
Bild. Anft. der evangel.
Brüdergemeinde.
Abg. Prüf. an der ſtäd—
tiich. Lehr. Bild. Anft.
Kommiſſ. Prüf.
Abg. Prüf. an einer
fathol. Privat = Lehr.
Bild. Anft.
Abg. Prüf. an dem Kal.
evangel. Lehrerinnen
Seminar.
dögl. an dem Königl.
evangel. Gouvernanten⸗
Inſtitut.
Abg. Prüf. an der ſtäd—
tiſch. Lehr. Bild. Anft.
Abg. Prüf. an der Lui—
ſenſchule, zugleih für
Sterne.
Abg. Prüf. an dem Kal.
Fathol. Lehrerinnen⸗Se⸗
minar.
Abg. Prüf. an der ftäd-
titch. Lehr. Bild. Anft.
Kommiſſ. Prüf.
dögl.
dögl.
118
Prüfungstermine für
Monat. Lehrer: Schulvor⸗
noch
Septbr.
Oktober
innen. ſteherinnen.
8.
15.
‚18.
19.
22.
22.
22.
23.
26.
26.
29.
Dri. Art der
Lehrerinnen-Prüfung.
— Halle a. d. S. Abg. Prüf. an der Pri«
vat⸗Lehr. Bild. Anft.
bei den Frande’ichen
Stiftungen.
18. Poſen Abg. Prüf. an dem Kgl.
Lehrerinnen » Seminar,
(Euifen-Stiftung).
18. Erfurt Kommiſſ. Prüf.
— Frankfurt aM. Abg. Prüf. an der ftäd-
tiih. Lehr. Bild. Anft.
— Königäberg Kommiff. Prüf.
i. Pr.
— Frankfurt a. d. O. dögl.
Breslau Abg. Prüf. an einer Pri⸗
vats ehr. Bild. Anft.
— Bromberg dögl.
24. Frankfurt a.M.
— Danzig Abg. Prüf. an einer
Privat⸗Lehr. Bild. Anft.
— Breslau dögl.
— Berlin Abg. Prüf. an der Lui⸗
jen- Stiftung.
30. Ratibor
1. Königöbergi. Prß.
— Ratibor Kommiſſ. Prüf.
— Koblenz Kommiff. Prüf. für ka—
thol. Bewerberinnen.
— Marienwerder Kommiſſ. Prüf.
7. Bredlau dögl.
— Berlin dögl.
11. Marienwerder
11. Keppel, Stift (bei Kommiſſ. Prüf.
Hildyenbad).)
11. Koblenz
13. Münfter Kommiff. Prüf.
— Bromberg dögl.
16. Stettin dsgl.
17. Bromberg
28. Stralſund Kommiſſ. Prüf.
29. Berlin.
Drt.
Aachen
Auguften-
burg
Berent
Berlin
Breslau
Bromberg
Danzig
Droyßig
Düſſeldorf
Eisleben
II.
26.
7.
19.
31.
21.
29.
9.
31.
22.
4.
26.
17.
8.
29.
23.
23.
14.
24.
26.
119
1. Alphabetiſche Ueberſicht.
Prüfungstermine für
erin
Schulvor⸗
therinnen.
Auguſt —
Mai —
Juli —
März —
März —
April 13. Mai
Septbr. —
Oktbr. 29. Oktbr.
Mär —
Septbr. —
April —
Septbr. —
April 16. April
Oktbr. 7. Oktbr
April 2. Mai
April —
Septbr. —
Oktbr. 17. Oktbr.
März 27. März
Septbr. —
in der erſten —
Woche des
Monates
31.
19.
Juli
Art der Lehrerinnenprüfung.
Abg: Prüf. an der ſtädtiſch. Lehr.
— Anſt.
Prüf. am Kgl. evangel.
— ——
Abg. Prüf. an einer kathol. Pri⸗
vat⸗Lehr. Bild. Anſt.
Abg. Prüf. am Kgl. Lehrer⸗
inneneSeminar.
Abg. Prüf. an der Luijen-Stif-
tung.
Kommiff. Prüf.
—* en an der Zuifen-Stif-
Komm Prüf.
\ Abg. Prüf. an einer Privat-
Lehr. Bild. Anft.
dögl.
Kommiſſ. Prüfungen.
Kommiſſ. Prüf.
Prüf. ” einer Privat»
ehr. Bild. Anft.
Kommifl. Prüf.
Abg. Prüf. an der ſtädtiſch. Lehr.
Bild. Anft., zugleich für Externe.
Abg. Prüf. an einer Privat-Lehr,
Bild. Anft.
Abg. Prüf. an dem Kol. evang.
ebretinnen-Seminar.
dgl. an dem Kgl. evang. Gou—⸗
vernant. Inſtitut.
Zuli 9. Auguft Abg. Prüf. an der Luifenfchule,
uni 19. uni
zuglei für Erterne.
Kommiff. Prüf.
120
Prüfungstermine für | _
Drt. LXehrerinnen. Schulvor- Art der Lehrerinnenprüfung.
fteherinnen.
Elberfeld 11. Juli — 9* Prüf. an der ſtädtiſch. Lehr.
ild. Anft.
Elbing 1. Septbr. 6. Septbr. Kommiſſ. Prüf.
Erfurt 18. Septbr. 18. Septbr. dögl.
Frankfurt 27. März — dögl.
a./D. |
22. Septbr. — Dögl.
Frankfurt 19. Septbr. 24. Septbr. Abg. — an der ſtädtiſch. Lehr.
a. M. Bild. Auſt.
Gnadau 9. Juni — Abg. Prüf. an der Lehr. Bild.
Anft. der evangel. Brüderges
meinde.
Graudenz 29. April — —— — — der ſtädtiſch. Lehr.
ild
Halberſtadt 17. Aprit 17. April — —
Halle a./S. 8. Sptbr. — g. Prüf. an der Privat-Lehr.
Anft. beiden Francke'ſchen
Stiftungen.
Hannover 31. März; 31. März an Par. * = Ir aa
. zugle
terne.
1. Sptbr. 1. Sptbr. Kommiſſ. Prüf.
Kaſſel 28. März 2. April Prüf. an der ftädtiich. Lehr.
ild. Anſt.
Keppel, Stift17. Mai 17. Mai Kommifi. Prüf.
(bei Hilden
bad.) 11. Oktbr. 11. Dftbr. deögl.
Koblenz 13. März 20. März a. — = der evangel. Lehr.
| ild. Anft
26. April 10. Mat | Kommifj. Prüf. für kathol.
1. Oktbr. 11. Dftbr. | Bewerberinnen.
Köln 27. Februar — as in an der ftädtiich. Lehr.
ild. Anſt
Prüfungstermine für
Drt. Lechrerinnen. Schulvor⸗
noch Köln 19. Mai
Königsberg 28. März 5.
i. Prß. 22. Sptbr. 1.
Köslin 13. Mai 13.
egnig 24. April 23.
Mariene 10. März
burg
Marien: 6. Oktbr. 11.
werder
Montabaur 8. Mai 9.
Münfter 28. April 28.
11. Auguft
13. Dftbr. 13.
Münfter- 12. März
eifel
Neuwied 9. Mai
Paderborn 3. Aprit
Poſen 17. März 24.
15. Sptbr. 18.
Potsdam 27. März
Ratibor 1. Dftbr. 30.
Saarburg 1. April 7.
Schleswig 19. Febr. 23.
2. Sptbr. 6.
Stendat 21.
April
fteherinnen.
121
Art der Lehrerinnenprüfung.
— Abg. Prüf. an dem ftätifc. Kur⸗
ſus zur Ausbildung kathol. Ele—
mentarlehrerinnen.
ig | Kommiff. Prüf.
Mai dögl.
April dogl.
"bg Prüf. an der ftädtiich. ehr.
ild. Anſt.
Dftbr. Kommiſſ. Prüf.
Mai
April
dögl.
dögl.
Abg. Prüf. an dem Kgl. kathol.
A ee re
Kommiſſ. Prüf.
Abg. Prüf. an der ſtädtiſch. Lehr.
Bild. Anit.
Abg. Prüf. am der ftädtifch.
Lehr. Bild. Anft.
Abg. Prüf. an dem Kal. Fathol.
Lehrerinnen Seminar.
| Abg. Prüf. an dem Kal. Leh—
rerinnen « Seminar (Xuijen-
Stiftung).
Kommifl. Prüf.
dsgl.
Abg. Prüf. an dem Kal. kathol.
Lehrerinnen Seminar.
Oktbr.
Sptbr. |
Sptbr.
April
er Kommiſſ. Prüf.
dögl.
Prüfungdtermine für i
Drt. Lehrerinnen. Schulvor Art der Lebhrerinnenprüfumg.
eherinnen.
Stettin 24. April 24. April .
16. Dftbr. 16. Oftbr. | Kommill. Prüf.
Stra'jund 28. Dftbr. 28. Dftbr. d8al.
Thorn 18. Suni — Abg. Prüf. an der ſtädtiſch. Lehr.
Bild. Anft.
Tilfit 29. April — Abe. F an einer Privat⸗Lehr.
Bild. Auſt.
Wiesbaden 9. Mai 14. Mai N — an der ſtädtiſch. Lehr.
ild. Anſt
Xanten 25. Mär; 29. März Abg. Prüf. an dem Kgl. kathol.
Lehrerinnen-Seminar.
U. Termine für die Prüfungen der Vorfieher und der Lehrer
für Tanbfinmmenanfalten im Iahre 1884.
Für die Prüfungen als WVorfteber und als Lehrer an Taube
ftummenanftalten im Qabre 1884 find die Taubftummenanftalten an
nadhgenannten Orten gewählt und folgende Zermine anberaumt
worden:
I. Die Prüfung für Vorſte her findet ftatt
zu Berlin und beginnt am 21. Auguft.
II. Die Prüfungen für Lehrer finden ftatt in der Provinz
Dftpreußen: zu Königöberg, und beginnt am 13. November,
MWeftpreußen: = Marienburg, = B « 29. Oktober,
18. September,
Brandenburg: = Berlin, EB
Pommern: .« Stettin, « - :s 4. April,
Poſen: Poſen, = 18. November,
Schlefien: Breslau, = 17. Oktober,
Sadjen: « Erfurt, . . = 16. Juni,
Schleswig
Holftein: : Shledmwig, = . -» 3. November,
Hannover: . 9 ideshelm, ⸗ ⸗ = 28. April,
Weitfalen: « Vüren, W 9. Dftober,
J effen-NRaffau: » Homberg, © s « 19. Auauft,
beinproving: = Neumied, . . :» 3. Zuli.
123
V. &ermin für die Qurnichverprüfung.
Für die im Jahre 1884 zu Berlin abzuhaltende Turnlehrer—⸗
prüfung ift Termin auf
Donnerötag den 28. Februar und folgende Tage
anberaumt worden.
W. Termin für Eröffnung des Kurfns in der Königlichen
urnichrer-Bildungsanftalt.
Der nächſte Kurjus in der Königkihen Zurniehrer-Bildungs«
anftalt zu Berlin (Friedrichſtraße 229) wird in der erften Woche
des Monated Dftober 1884 eröffnet werden.
X. Termin für Eröffnung des Aurfus zur Ausbildung von
urnlehrerinnen.
Für die Eröffnung ded nächſten Kurfus zur Ausbildung von
Zurnlehrerinnen, welder in dem Gebäude der Königl. Turnlehrer:
Dildungsanftalt zu Berlin (Kriedrichftraße 229) abgebalten werden
wird, ift Termin auf
Dienstag den 1. April 1884
anberaumt worden.
Y. Eermine für die Turnichrerinuenprüfungen.
Die im Jahre 1884 zu Berlin abzuhaltenden Turnlehrerinnen-
prüfungen werden in den Monaten Mai und November ftattfinden,
und wegen der Prüfungdtage befondere Bekanntmachungen erlaffen
werden.
Z. Termin zur Prüfung für Beichenlehrerinnen an mehrklaffigen
Volks- und an Mittelfchulen.
Für die im Jahre 1884 zu Berlin abzuhaltende Prüfung
für Zeichenlehrerinnen an mehrflaffigen Volks- und an Mittelfchulen
ift Termin auf
Montag den 24. Mär; und folgende Tage
anberaumt worden.
124
Veränderungen während des Drudes:
Seite 3° dem Hilfsarbeiter bei dem Minifterium der geiftlichen ıc.
Angelegenheiten, Regierungd-Rath Dr. Kügler ift der Charakter
ald Geheimer Regierungd-Rath verliehen,
Seite 15: der Dber-Regierungs-:Rath Rautenberg bei dem Kon-
filtorium zu Hannover, Vorfigender der Abtheilung für
Volksſchulſachen, zum Direftor dieſes Konſiſtoriums ernannt,
Seite 57: dem Sekretär Jochens bei der Königl. Bibliothek zu
Berlin der Charakter ald Kanzleirath verliehen,
Seite 63: dem ordentl. Profefjor Dr. Waldeyer in der medizi—
niihen Fakultät der Univerfität zu Berlin der Charakter als
Geheimer Medizinal-Rath verliehen,
Seite 65: am der Umiverfität zu Berlin der Privatdozent Dr.
Sonnenburg zum außerordentl. Profejjor in der mediziniſchen
Fakultät ernannt, und dem Privatdozenten Dr. Gluck in der—
jelben Fakultät das Prädikat „Drofefjor“ beigelegt,
Seite 80: dem ordentl. Profeffor in der mediziniihen Fakultät der
Univerfität zu Göttingen, Dber-Medizinal-Rathb Dr. Henle
der Gharafter ald Gebeimer Dber- Medizinal-Rath verliehen
worden:
Inbaltsverzeihnis des Januar: Februar-Heftes.
A. Minifterum der geiftlichen 20. Angelegenheiten - -» » - . Seite 1
Wiſſenſchaftliche Deputation für das Medizinalweien . . . . 4
Techniſche Kommiſfion für pharmazeutiiche Angelegenheiten . » 5
Die Sachverſtändigen-Vereine . . . ⸗ 5
Landes-Kommiſſion zur Berathung über — des
Fonds für Kunſtzwecke. nen 7
Zurnlehrer-Bildungsanftalt zu Berlin . . » .» .» 5 8
Evang. Lehrerinnen »- Bildungs» Anftalten und — *
Droyßig..— 8
B. Die Königlichen Provinzialbehörden für die ——
1. Provinz Oſtpreußen REP Ir Se Er . 9
2. * Meftpreußen . ’ 9
3. 5 Brandenburg . 10
4. 5 Pommern 2 11
5. Poſen. 12
6. Sciefien . . 13
T. : Sachſen 14
8. Schleswig⸗Holſtein 15 |
ER.
9. Provinz Haunover .
10. « Weftfalen.
11. . Heflen-Naffau - —
12. Rheinprovinngg. en
13. Hohenzollerſche Lande
C. Kreis-Shufinfpektoren
1. Provinz Oftpreußen
5 Meftpreußen .
» Brandenburg
B Pommern .. 2... —
Poſen Es re
. Scheſſffe
Sachſen
Schleswig⸗ Holftein . .
. Hannover
10. s Weftfalen
11, . Heſſen⸗Naſſau
12. Rheinprovinz
14. Hohenzollernſche Lande . —
Königliche Akademie der Wiſſenſchaften zu Berlin .
Königlihe Alademie der Kiünfte zu Berlin
D
E.
F. Königlihe Mufeen zu Berlin
G
H
1
veanenamm
—
National⸗Galerie zu Berlin .
Raudh-Mufeum zu Berlin
Wiffenfhaftliche Anftalten zu Berlin —
1. Königliche Bibliotheke.
2. Königliche Sternwarte
Königlicher botanifher Garten .
4. Königliches geodätifches Inftitut und ————
der Europäiſchen Gradmeffung . .
5. Königliches — —— — bei
Botsdam En ea
K. Die Königlihen Univerfitäten
1. Königsberg
2. Berlin .
3. Greifswald
4. Breslau
5. Halle
6. Kiel
Geite
57
57
57
57
59
61
68
70
73
77
BRETT OZER
r
126
7. Göttingen
8. Marburg .
9. Bonn .
10. Mademie zu Mänfer .
11. Lyceum zu Braunsberg .
Die Königlihen tehnifchen —
1. Berlin . j
2. Hannover .
3. Aachen
Notiz wegen der Gymmaftal- und der RE
Die Königlichen Lehrer- und Lehrerinnen-Seminare
Die Königlihen Präparandenanftalten . . . .
Die Königlide Taubftummmenanftalt zu Berlin .
Die Königlihe Blindenanflalt zu Steglit
Die öffentlihen höheren Mädchenjhulen .
Termine für die Prüfungen der Lehrer an — und
der Rektoren i. 3. 1884 F
Desgl. für die Prüfungen der Lehrerinnen und der San
fteherinnen i. 3. 1884 . —
Desgl. für die Prüfungen der Vorſteher und der Lehrer an
Faubftummenanftalten i. 3. 1884 . » —
Termin für die Turnlehrerprüfung im Jahre 1884 .
Desgl. für Eröffnung des Kurins in der ae ee Turn»
Ichrer-Bildungsanftalt E :
Desgl. für Eröffnung des Kurjus zur En von Turn⸗
lehrerinnen .
Notiz ** — — fü die Zurererimenelfunge
Termin zur Prüfung * — an —
Volls⸗ und an Mittelſchulen i. 3. 1884 . . .
Beränderungen während bes Drudes .
Druck vn 3. F. Starde in Berlin.
Seite 79
®
82
54
87
89
89
93
%
97
97
102
104
104
104
112
115
122
123
123
123
123
123
124
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beim Unterricht an höheren Lehranstalten. Von W. Mink.
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B
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L Cursus. 4. Aufl. 1682. geb. IM 50Pf. IT. Corsus. 2. Aufl. 1862. geb. 2M.
Speciell für das Bedürfniss derjenigen Schulen bearbeitet, die das Franzö-
sische als erste fremde Sprache lehren. — Die neuen Auflagen beider Curse
sind nach der neuen Orthographie umgenrbeitet und haben ausserdem viel-
fache Verbesserungen erfahren.
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Das Gymnaſinm und die höhere Bürgerſchule.
2 Hefte gr. 8. 1836. 3Mk. 50 Pf.
— 1. Heft. —
Wie kann den Gymnaſien und höherer Bürgerfchulen eine geficherte
Stellung gegeben werben? 1 Mt. 75 Pf.
= 2. dıft —
Wie können Gymmafien wieder mehr erziehend werden? 1 ME. 75 Pf.
Das Wefen und die Stellung der höheren
Bürgerſchule.
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M. Heinsius in Bremen. Julius Springer in Berlin.
Issleib & Rietzschel in Gera. J. F. Steinkopf in Stuttgart.
Fr. Lintz’sche Buchh. in Trier.
— ⸗— — —— — —
127
(Sentralblatt
für
die gefammte Anterrichts - Verwaltung
in Preußen.
Herausgegeben in dem Miniſterium der geiltlihen, Unterrichts. und
Mevdizinal- Angelegenheiten.
N 3.1.4, Berlin, den 1. März:
1884.
1) Summarifche Nahweifung der Kreis: und Lokal:
Schulinfpeftoren.
[Die Schulverhältniffe in Berlin haben eine durch ihre Eigen»
thümlichkeit bedingte bejondere Einrichtung erfahren und find des—
halb bier nit mit aufgenommen.
Die Zahl ſämmtlicher fonft einem Kreis-Schulinſpektor unter:
ftellten Schulen, zu welden neben den 33040 eigentlichen Volks—
ihulen auch Mittel- und höhere Mädchenichulen gehören, beträgt
34 399. Sie überfteigt die Zahl der von Lokal: Schulinfpeltoren
beauffihtigten Schulen um 177, weil in einer Anzahl größerer
Städte die örtlihe Auffiht bei den Schuldeputationen beruht.)
1884. 9
18
1) Ständige Kreis ———
Provinz Ka u; ü
Zahl der Schulen,
bezm n : ) P —
| | Zahl der Schulen in den | Über welche die Kreisſchul
Regierungs- Bezirk | Aufſichtskreiſen inſpektoren die Lokalaufficht
Konſiſtoriem rasen
engl.‘ fath.| Sa. edat." Kath.) jud. par. Sa. engl. kath. rild. par
J. Oſtpreußen | | | | | | | De
1. Königsberg - - | 5: 5 101411 3391-. | 6’ 756 | 90 324 . 6 4
2, Gumbinnen . . 8 BIHO8 . F 2 610 42 j | . 42
Summa I. 13 5 18 1019: 339: | 8 1366 | 132: 34 . 16 49
— ———— — ——— — — —
1
1. Weftpreufßen. |
| |
3. Dana . . .» 215! 7 142, 249 . li 432 120 | 134 . I 16 170 |
4. Marienwerder . 2/1 7116 536! 447) 4 | 198 1110 | 42 9 . 17 152
Summe N.
Ill. Brandenburg.
5. Potsdam . . |
6 Frankfurt a
Summe Ill.
} i | | |
] | j 1 4
IV. Pommern. | | une a Gar |
| | | |
ri Stettin - Zu ! | | — 4 re
| | |
[}
4 . . | j . j ’ ’ 1
| |
8. Khslin .
9 Stralſund
Summe IV. | | | IN. | Zir*, |
|
V. Poſen. | | | | | |. | |
10. Bolen . . .» . 9 7 | 6 1 25 865) 11 57| 9 670) 9 | 42 | 132
11, Bromberg . . 6 1 | 7 | 372) 4 | 42 | 418 | - | 1331 2 | 16 | 151
Sunma v. |ı5 | 8| 3 | 25 1237| 15 | 99 | 1376 | 11 | 8083| 11 | 58 | 883
l
engl J kath. ! Sa.
129
2) Kreisihulinfpeltoren im Nebenamte.
Geiſtliche
Zahl der Schulen,
Zahl der Schulen im den | über welche die Kreisſchul—
| Anffichtafreiien inipeltoren die Folalaufficht
| führen j
engl. kath. jüd. | par.|| Sa. levgl. kath. jud. par. Sa |
'
I N
J
es A
| 19
19 | 933 2° 985 | 124
11 I 11 [7085| -» |. | 2! 707 | 108 | 21 10
30 30 liess 2 | 2 \102|a32 . |. 2) 33 |
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9 | 6 | 97 boss 37 2975 | 157) 9 | | 166
| |
| | |
he. 3 | | |
30 2 | 32 1100| 8 1208| 58 1 | 59
19 1 | 20 11023| 8 911040 | 74 8 ı 82
11 1 12 I326 ı sul ar ı 28
130
— ——— ———— —— — — ——— —————— — —
2) Kreisſchulinſpeltoren im Nebenamte.
Provinz Weltliche.
b w, — — — —— — — — —
Zahl der Schulen,
Regierungs- Bezirt Zahl der Schulen in den | über welche die Kreisichul
(Konfiftorien). | Aufſichtékreiſen inipeftoren nern
evgl. tath. Sa, |evgl.| kath.‘ jitd. | par. Sa. levgl tath. jito. | par. \ Sa.
| | H I}
I. Oftpreußen. | | | N |
f |
1. Königsberg - - |. jafalıl.).ie «
2. Gumbinnen a E | : N — Zr Be
i | | | | | )
N —
Summa J. a | N 1% HH. 14
li. Weftpreufien. | | | f | | |
| J
3. Damig. . - - — 4* A— | oh . | u re
4. Marienmwerder ; “| «J -: |. .—
Summa II. | I En Dr ee |
Ill. Brandenburg. | | |
| | | |
5. Votsdam a le le Er ce
6. Fraukfurt a./d.. Zn ze Be 2 Weg ; | ; | r RR wa | i | .
Summa III. | l . | |
| | |
IV. Pommern | | | | | |
7. Stettin | I. \ |
8. Eösfin. . . . ie] er] J. .-
| | I
9, Stralſund . . — —35— V —
— ———— ————— — —— — — —
Summa IV. | ll | ek |
)
V. Poſen. |
10. Poſen } |
11. Bromberg Sf
Summa V. ; |
131
3) Lokal⸗Schulinſpeltoren.
ſeinuige Beluiiche.
— —
4
Zahl der Schulen in den Zahl der Schulen in den
Aufſichtsbezirken Aufſichtsbezirken
'fath | jüd. par. Sa, | tatt. ii, par.) is
ebgl. fath.| Sa. | evgl. evgl.|tath.! Sa. fevgf.!
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101 18 | 121] 323 42 23 12 | 0 | 6117 el 9 1561 3 | 18] 186
’ jub, | | I |
a2 37 119] 364 | 68 12 | 15 | 49 | 82) 9 | 9] 21 a6 | 197
183] 55 | 240 737 | 110) 35 | 27 909 | 143| 26 J 11 | Bo 5 40 | 383
2 jub. | | | | ) | | | |
1). Ständige „Kreisichulinipeltoren.
— — — — — — — — — — — — —
Provinz
bezw Zahl der Schulen,
* Zahl der Schulen in den | über welche die Kreisſchul—
Regierungs-Bezirt Aufſichtskreiſen inſpektoren die Lokalaufſicht
Konſiſtorien) führen
evgl. kath | jüd. | var] |
VI. Schlefien.
12. Breslau .
13. Liegnitz
14. Oppeln
Emma VI. 42
zis 412 Bus
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VI Sachſen
5. Magbdeburg| :
16. Merſeburg
17. Erfurt . —
Summa VII.
inel. der drei Stolberg ſchen
Grafibaften
VIII. Schleswig-
Holftein
18. Schleswig
Sumuma VIII per se.
Drei
incl. Der
Stolbers'ichen
Braffchaften
IX. Danuover.
19. Hannover
20. Hildesheim .
21. Stade
22. Dtterndorf .
23. DOsnabriüd (ev.)
24. do. (tath.)
25. Muri. .
26. Rordhorn
27. Osnabrüd-.
Loecum und Selle,
Summa_lX.
133
— — — — — — — — — — — — — — — —
2) Kreisſchulinſpektoren im Nebenamte.
Geiſtliche
Zahl der Schulen,
Zahl der Schulen im den | iiber welche die Kreisſchul—
Aufſichtskreiſen inſpeltoren die Lokalaufſicht
führen
evgl. kath.) jild. | par. Sa. levgl. kath. jüd. par. Sa.
28 13 41 Hl 223. I |, 1185 57 19
he
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3ıi 2 15 | 285: ıı 2965| 19 2 19
97 | 5, obs as| ı) . | 9598 | wel 6| ı | . | 18
134
2) Kreisihulinipeftoren im Nebenamte.
Provinz Weltliche.
bezw. Zn: a” VoErn ET TE
Zahl der Schulen,
Regierungs- Bezirk Zahl der, Schulen in.den | über welche die Kreisichuls
(Koufiftorien). Aufſichtskreiſen inſpektoren it Lokalaufſicht
führen
Sa.
evgl. fath. Sa evgl. kath. jud. par. Sa. evgt. | fath:!| | jüd. ı |par.|
VI Schlefien. | t
12. Brestn. . 1. 1170 28 ıalal ed...
13, Liegnitz . . 1: 11 81 2| . ı |
14 Oppeln | |
Summa VI | 2); | |% 31. 1) 2| = B.l#1-%7 2040 |
| | | j
VII. Sadjen. | 14 | |
5. Magdeburg | E&5 ge I El |.% |
16. Merfeburg 552 |
17. Erfmt . z#5 | | |
Summa VI. | |
incl. ber drei Stolbera’ichen
Sraftchaften.
VII Schleswig⸗
Holftein.
18. Schleswig
Summta. VIII per se. |
IX. Hannover.
19. Hamover
20. Hildesheim .
21. Stade
22. Otterndorf .
23. Osnabrück (ev.)
24. do. (fath.)
25. Aurich
26. Nordhorn
27, Osnabrüd .
Loccum und Gelle,
Summa IX.
185
3) zn * ulinſpektoren.
Geiſtliche. walnuich.
ö— — — — — — — — —
Zahl der Schulen in den Zahl der Schulen in den
| Auffihtsbezirken | Auffihtäbezirken
|
| | — — — ——
evgl.;fath.| Sa. | engl. tath. jüd. par. Sa. levgl. kath. Sa. Jevgl. lath ip, | bar. ..|Sa.
| |
337) 199) 536| 906 | ı | 31332 | 47) 89 86
88 1 144
| 63
|
52 |
414 116) 530| 961 | 223 1111881 2 a 2]. 538
58. 84) 143) 128 | 170 1, 10! 309 150,148 son) 10 |4491 °7.| 20 489
809) 400 1200| 1995 | 8ı5l 2 | 14 |) 2826 | 199] 190 ei“ 64 | 531 8! 32 | 635
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| | | | |
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| 62 682 1065| . | . || 106 |
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12: 2 388 I |. |
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136
————————— — — — — nn — — ———— —
). Ständige ———
Provinz | |
— | Zahl der Schulen,
* Zahl der Schulen in den über welche die Kreisſchul
Regieruugs⸗GBezirk Aufſichtskreiſen infpeftoren die Yolalauffidt
(Ronftitorien). führen
evgl.ifath.! Sa. * kath. io, par. | Sa. levgl. fath.| jütd. | par. Sa.
X, Weftfalen. | | | |
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29, Minden. . 11 5/1 6 | 55 Dr 3 309 4| 4
30. Arnsberg . - 8,8 4568| 21 | 31 482 20 20
Summa X. 2 22 2441031146 28 | 3 |: 1280 E |
XI. Deffen-Waffan. |
31. Eaffel 1.7 | 2 ı 98
32. Wiesbaden . . u elle =, j EN x
Summa Xl . 1% 2 |. |
BRBBL 2... EN ER Ba lu Bi BE BE Be BE
Xi. Rheinproping. | | |
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34. Düffeldorf . . | 6| 3:15 [a9 scd m ı 32 1010)1 2i 1a 3) a5 m
35. En. . - . 116 71 Sl . | Al 6791 4 18 ) 23
36. Tier... . 110 111 17 817 8 15 a.» 6‘
37. Aachen . . . 881. 16281 3| . 631 631 t 64
Summa XH. Fil ! 38 49 | 801 30098 32 64 | 3995 | 5 ı8tt 61 7 202 |
|
X111.Hohenzoliern 1
ſche Lande. | | |
38. Sigmaringen . | » | 2, 2) a,ııı 3 1) 119 211123
Summa XIll per se. | | | | | |
——— — — — — — — — — — — nl
187 _
2) Kreisichulinipeftoren im Nebenamte,
Geiftliche
Zahl der Schulen,
Zahl der Schulen in den [itber welche die Kreisſchul⸗
Aufſichtskreiſen inſpeltoren die Lokalaufſicht
flihren
engl. | tath. Sa. Jevgl. kath. jüid. | par. Sa. evgl. kath. jild. par. Sa.
| |
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4 21 5 1131 3 1 1136 1271 | 48. 1 233 282
25 99 ſnios 77 67 1136 2386 | 10 614 Bl 372 |
138 _
2) Kreisichielinfpeftoren im Nebenamte.
Provinz Weltliche.
besw. — — — — — — = —
s ' Zahl der Schulen,
Regierungs-Bezirt | Zahl der Schulen in den | ilber melde die Kreisfchul-
(Konfiftorien). | Aufſichtskreiſen. infpettoren ——
evgl. kath. Sa. Jevgl. fath. jud. par. Sa. Jevgl. kath. jid. par. Sa.
a |
I.
} I
X. Weftfalen. |
28. Münfter . . - |
29, Minden
30. Arnöberg
6 |
|
Summa X.
-
xl. Heffen-MNaffau. | |
31. Safl . . . 3 1 4136 6, 3— 46| . | .
32. Wiesbaden . . 698 9 GER 100 108 — DER 64 64
Summa Xl. 9 4 13 | 36 6 3: 1081 153 | ; 64 | 54 |
XII. Rheinprovinz | | | |
33. Coblenz . . - N NE Der a ee re ea
34. Düffeorf . . | 2/2 l alu | 1) ol af 7 211 ıl al 88
35. Cßöin. 1116 39 2 2 wu — 3
36. Trier . |. | , | | | | | j
37. Aachen N u le le a €
Summa XII. 2 3 5| 82 90 3 8 183 | i 2 3 4 hi 36 |
XI.Dobenzoliern- | | | |
ſche Lande. | |
38. Sigmaringen N
Summa XIII per se. | |
139
3) — Bee
Geiſtliche.
Zahl der Schulen in den
| Auffichtöbezirken
|
kath. un. | par. | Sa.
Sa.
eval. L:
a Sa. hie. itath|;
Weltliche.
Zahl der Schulen in den
Aufſichts bezirken
Sa.
| | r
32) 174 206 | 67 880 453 | z/st ıl 32 1 | :84
97 79) 176 236 1184| 1 a 421 sa 15 | 63 2 65
171) 148 319 | 41 368 5,21 | 865 5'293] 9.55 6 | 70
300 401 701 | 774 938 6 9 Sr 34 52 | 10.150 9 169
3801 75 455 | 937 | 163155 | . || 1155 | 7318| .|8|- 6
195 102 207) 90 A dis 1012 46.1 29 20
575 177, 752 | 1027 167 55 918 DIE 4 | 3 129135
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65 69
331443
140
1) Ständige Kreisihulinipeftoren.
Provinz
bew Zahl der Schulen,
, 3m. Zahl der Schulen in den | ülber welche die Kreisſchul
Regierungs- Bezirk Aufſichtskreiſen infpektoren die Lolalaufficht
(Konfiftorien). führen
. jevat.| tath.) jüd. | par. Sa.
Wieder
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| | | |
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VII. Schleswig. | | | |
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2) Kreisichulinipektoren im Nebenamte.
Geiftliche
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Zahl der Schulen in den Jüber welche die Kreisihul-
| Aufſichtskreiſen inſpeltoren die Lokalaufſicht
Me j_______ Mben
evgl. tath. Sa. | engr. tath. jud. par.) Sa. levgt.|tath.! jüp. |par.| Sa.
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Provinz
bezw.
Regierungs- Bezirk
(Konfiftorien).
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Il, Weſtpreußen
III. Brandenburg .
IV. Bommern .
V. Poſen
VI. Schleſien
VII. Sachſen
VIII. Schleswig—
Holſtein
IX. Hannover .
X. Weſtfalen
XI. Heffen-Raflan
XH. Rheinprevinz
XI. Hohenzoll. Lande
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|
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2) Kreisihulinipektoren im Nebenamte.
Weltliche.
Zahl der Schulen in den
Zahl der Schulen,
über welche die Kreisſchul—
140 9 | 126
604
Aufſichtskreiſen inſpektoren die Lokalauffſicht
— führen
evgl. kath. jiid. par. Sa. ſevgl. kath. jud. | par.) Sa.
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143
evgl. kath. Sa.
3) Lokal⸗Schulinſpeltoren.
Geiſtliche.
— —
Zahl der Schulen in den
Aufſichtsbezirken
l. tath. jud. par. Sa.
Weltliche.
Zahl der Schulen in den
Auffichtsbezirlen
evgl. kath. Sa. engl. kath. jud. par. Sa.
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1884. 10
144
2) Rede des Herrn Minijterd der geiftlihen ıc. Ange:
legenheiten D. von Goßler zu Kapitel 120 Titel 9 des
Entwurfed zum Staatöhaushaltdetat für 1884/85
(höhere Mädchenſchulen).
Gehalten in der 41. Sitzung des Hauſes der Abgeordneten am
5. Februar 1884.
Meine Herren, mit den Zielen und Grundjägen, melde der
Herr Abgeordnete dargelegt hat, kann ich in vieler Beziehung mid)
einverjtanden erklären, ich glaube nur nicht, daß alle feine Heilmittel
für die Schäden, die er beſprochen hat, die unmittelbar richtigen find.
Wenn Sie fi gegenwärtig halten wollten, wie der Herr Vorredner
in dem erften Theile feiner Ausführungen dafür plädirte, dab den
Lehrplänen und Zielen der höheren Töchterſchule eine Schranke ge-
zogen werden müfje, während er.am Scluffe feiner Ausführungen
dafür eintrat, man folle die Zügel überhaupt oder jedenfalld doch
nicht ftramm anziehen, jo werden Sie meined Erachtens hierin einen
gewiljen Widerſpruch anzuerkennen nicht umbin fönnen.
(MWiderjprud.)
Meine Herren, es iſt das durchaus feine Frage, in der Sie fi
ohne weiteres in DOppofition zu fegen brauchen, wir können und
darüber ganz ſachlich unterhalten; haben Sie gefälligft die Güte,
meinen weiteren Ausführungen zu folgen.
Morauf ed nad) der einen Richtung bin vorzugsweiſe anfommt,
ift die Firirung des Lehrzieled und die Feitiegung des Weges, der
zu dem Lehrziele führt. Im diefer Hinſicht wird der geehrte Herr
Vorredner, wenn er meine Thätigfeit mit Aufmerfjamfeit, mie ich
von ihm annehmen darf, begleitet hat, mir das Zeugnis nicht ver-
jagen, daß ich jede Gelegenheit benugt babe, ſowohl in Verfügungen,
wie bei Gelegenheit der Revifionen und auf den von mir beididten
Kongreijen, ein gewiſſes Zurüdichrauben eintreten zu laffen, ſowohl
in Bezug auf dad Lehrziel wie auf den Lehrplan. Sch bin der Mei-
nung, daß ed für eim jugendlihed Mädchengemüth nicht vortheil-
haft ift, wie auch der Herr Vorredner eben fagte, encyklopädiſch alle
Zweige des Wiſſens anzurühren, daß es vielmehr vor allen Dingen
darauf anfommt, eine harmoniſche Durdbildung zu erzielen und
joviel von Kenntniffen, von Fähigkeiten und Fertigkeiten mitzugeben,
daß den Mädchen die Möglichkeit gewährt wird, * in den Verhält—
niffen, in die hinein fie durch ihre Geburt geftellt find, wohl zu
fühlen, zugleich aber audy die Befähigung gewonnen wird, auf dem her—
geftellten Fundamente fi) weiter auszubilden. Ich halte nicht dafür,
daß ed möglich ift, einem 16jährigen Mädchen eine wirklich abge-
ſchloſſene Bildung zu geben, jondern glaube, dat in vielen Bezie-
bungen völlig Genügendes geſchieht, wenn die Entwidelung bis zu
145
der Stufe geführt wird, dab die Möglichkeit einer weiteren Selbſt—
entwidelung gegeben ift. Sie jehen, meine Herren, wir fommen
und auf diefem Gebiete Schon viel näher. Ich muß in diefem Zu—
ſammenhange aber wiederholen, daß, wenn ich nidyt meine amtlidye
Einwirkung hätte eintreten lafjen fünnen, die Mäpddenbildung, wie
fih das naturgemäß leicht erflärt, noch viel mehr auf böhere Ziele
hingerichtet worden wäre. Wir haben gerade mit Rückſicht auf die
normale Entwidelung und Freimachung unjeres weiblichen Geſchlechtes
mit den Beftrebungen zu rechnen, melde — in befter Abjiht —
darauf hinausgehen, den Mädchen immer mehr eine Gymnafialbil-
dung zu geben und audy die Mädchen allmählich zu befähigen, gleich-
jam in ein weibliches Oberlehrerthum einzutreten.
(Rufe: Das fehlte noch!)
Das find feine Uebertreibungen; für jeden, der dieſe Angelegenbeiten
bat an ſich vorübergeben Tr it es — ih Fann jagen, Ader und
Pflug. Ich bekämpfe dieje Beltrebungen von meinem Standpunfte,
muß aber aud bier wiederholen, daß nur, weil idy fie befämpfen
fonnte, es etwas bejjer geworden und eine gewiſſe Ernücdhterung auf
dieſem Gebiete eingetreten ift. Meine Herren, bier ftedt eine der
ſchwierigſten Aufgaben für die Unterrihtsverwaltung, und id) würde
den Tag jegnen, wo ed mir gelingen jollte, das Problem zu löjen und
einen richtigen Lehrplan für unſer höheres Töchterſchulweſen hinaus—
gehen laffen zu fünnen; ich würde Damit den Beftrebungen entgegen
fommen, welde allen denen, die ſich für die gejunde Entwidelung
unjered ganzen Mäpdchenbildungsweiens intereffiren, am Herzen liegen.
Alle diejenigen Städte, welde fih im Beſitze von woblorganifirten
ſtädtiſchen Töchterfchulen befinden, haben feinen anderen Wunſch, ale
dab die Unterrichtöverwaltung ſich entichließen möchte, ibnen einen
feiten Lehrplan zu geben. Meine Herren, ih danfe diefen Städten
und den Direftoren ihrer Schulen für dies Vertrauen, welches fie
der Unterrichtöverwaltung entgegenbringen. Wenn man fi) aber von
Memel bis Weſel die Entwidelung unſeres Mädchenſchulweſens vor
Augen bält und ſich klar darüber ift, wie müffen in den entlegen-
ften Theilen unſeres Staated die Töchterſchulen ihre große Eulturelle
Aufgabe erreichen, wie fih an der Hand der beſcheidenſten Privat—
unternebmungen allmäblid unſer Töchterſchulweſen entmidelt bat,
in Form von Familienſchulen mit kleinen Zuſchüſſen der Fleinen
Städte, dann hat man, meine Herren, in der That eine gewilfe
Belorgnid, mit Reglementiren einzutreten, weil man die Gefahren
vor Augen hat, dat man mit Neglementiren eine ganze Reihe von
gefunden, aber zarten Pflanzen aus der Welt jchafft,
(ehr gut!)
die, jede einzelne für fih betrachtet, von hoher Bedeutung find.
Alle Herren, weldhe die Verbältnifje von Pojen, von Weftpreußen
10*
146
und DOftpreußen fennen, werden ganz genau verjtehen, was ich mit
diefen Worten gemeint habe.
Mir dürfen, meine Herren, den Maßſtab nicht aus unjeren großen
Städten, oder aus unjeren Fabrikftädten nehmen, die vermöge ihrer
Intelligenz und ihres Geldbeuteld in der glüdlihen Lage find, eine
Reihe von jehr guten und wohlorganifirten Töchterichulen zu etabliren.
Aber dennod, meine Herren, erfenne ih an, dat die Aufgabe gelöft
werden muß, und id werde nicht nadlaffen, in diejer Richtung mid)
und meine Nätbe anzuipannen, bis das Ziel erreicht if. Ich kann
auch jagen, daß das Material ſich allmählich etwas mebr geflärt-hat.
Aus meinen Worten werden Sie entnommen haben, in welcher
Richtung ich verjuchen werde, die Reorganifation zu leiten.
Nun ift eine andere Frage von dem Vorredner angeregt worden,
theild woblwollend, tbeild auch mit einer gewiſſen ablehnenden Kritik:
fie betrifft den Zurnunterricht für die Mädchen. Meine Herren, wir
wollen die frage einmal etwas anders ftellen. Es handelt ſich bei der
ganzen Frage des Mädchenſchulweſens nicht jowohl darum: was lernen
unfere Mädchen? als vielmehr: was werden untere Mädchen in der
ganzen Stellung des VBolfslebend? Man mag fi die Mädchen denfen
wie man will, jo muß man in eriter Linie daran feftbalten, dab fie in
normalen Berbältniffen Gattinnen und Mütter werden; und es tft
eine der ernitelten Aufgaben unjerer ganzen gegenwärtigen nt»
widelung, fi Far zu werden: was können uniere öffentlihen Ein—
richtungen dafür thun, daß namentlid in größeren Städten den
Gefahren der geiltigen Ueberlaftung für den Körper entgegengearbeitet
und den Mädchen Gelegenheit gegeben wird, ihre Körperentwides
lung barmoniih ſich vollziehen zu laffen? Wie der Staat vom
Manne verlangt, dab er aud) feine Körperfräfte in den Dienit des
Staated giebt und ſich für diejen Dienft tüchtig macht, jo darf aud
der Frage nicht ausgewichen werden: was wird aus der Körper:
entwidelung derer, von denen die Gefundbeit der fünftigen Ge—
ſchlechter und damit die Zufunft des Staates abhängt? Diele Frage
ift von jo eminenter Bedeutung, daß man, wie ich glauben mödhte,
jeibit einen Srrtbum der Unterrichtsverwaltung entihuldigen fünnte,
wenn fie ſich etwa vergriffen haben follte in den Anordnungen und
Anregungen, die fie getroffen bat.
Meine Herren, der Turnunterricht für Mädchen ift faft nir—
gends obligatoriſch, bürgert fih aber überall mebr und mehr ein,
und ich kann hinzufügen, daß aud in den Yandestbeilen, aus denen
der Herr Abgeordnete Reichensperger (Köln) feine Erfahrungen we—
jentlidy geichöpft bat, die Uebergeugung von der hoben Bedeutung des
Mädchenturnend mehr und mehr zum Durdbrud kommt. Wenn
der Herr Medner, wie ih, die Freude gehabt hätte, in Dsnabrüd,
begleitet von mehreren Mitgliedern des Domfapiteld und der Geift-
lichfeit, dem Mädchenturnunterrichte beizumohnen und zu hören —
147
die genannten Herren fannten den ganzen Qurnbetrieb früher noch
nicht — wie fie einftimmig entzüdt fid darüber ausſprachen,
(Heiterfeit)
jo würde audy er vielleicht dankbar anerfennen, daß die Unterrichts—
verwaltung in dieſer Richtung anregend vorgegangen ift. Die Frage,
wie das Mädchenturnen eingerichtet werden joll, ijt dahin zu beant—
worten, dat der Turnunterricht Feinenfalld ein ſolcher jein darf,
welcher dem Turnen der Knaben identiidh zu betrachten ift. Die
Eigenthümlichkeit ded Mädchens, bei dem ed vor allem auf die Wah—
rung der weiblihen Würde und auf die Erweckung des Gefühles
dafür anfommt, muß aud bei Anordnung des Turnunterrichtes jorg-
jam beadhtet werden. Die ganze Natur des Mädchens muß den
Ausſchlag geben. Ich, der ih mir einbilden fann, etwad davon zu
veriteben, fann verfihern, daß darauf auch im vollftem Maße Be—
dacht genommen wird, ich bin iu der Lage, mit einem Turnlehrer
auch bis in die allerfleiniten Detaild hinein mich einzulafjfen und
mit vollem Eindringen in die Materie jelbftitändig darüber zu ur—
theilen. Wie ich in Osnabrück Gelegenheit gehabt habe, den mid)
begleitenden Herren aus dem geiltlihen Stande auszuführen, jo
möchte id ed aud von diejer Stelle ausſprechen, dab wir uns beim
Einführen des Mädchenturnens die große Aufgabe geitellt haben, daß
das Mädchen in den Stand gejegt wird, jeinen Körper zu beherrſchen.
Denn allein in der Beberrihung des Körpers entwidelt ſich Anmuth
und Grazie. Died bat indbejondere auch dahin geführt, bejendere
Aufmerkiamfeit dem Reigen zuzuwenden und wir find allmählich
fortichreitend dahin gelangt, den Reigen zu immer größerer Mannig—
faltigfeit zu entwideln und zwar nicht bloß den Gehreigen und den
Geſangsreigen, jondern auch den Tanzreigen. Das find nicht Zänze,
die wir vergleichen könnten mit den gegenwärtigen Tänzen, melde im
Dallfaale getanzt werden, jondern ed find gewiſſermaßen die Urele—
mente zu den Tänzen unjerer Eltern und Großeltern, Tänze, die
nur möglid werden durch die Bewegung aller Theile des Körpers.
Die Mädchen machen dieje Eleinen Uebungen, die nur bei graziöfen
Bewegungen zur richtigen Geltung gelangen, mit folder Liebe und
Luft, daß es eine Freude ift, zuzuſehen. Wenn Sie e8 jehen würden,
dann würden Sie jagen, die Unterrichtövermwaltung erwirbt ſich ein
Verdienft, der auf Irrwegen begriffenen Zanzfunft dadurdy entgegen-
zutreten, daß fie die Grazie und Schönheit in den Körperbewe-
ungen wieder mehr zu ihrem Mechte bringt. Meine Herren, wir
** jedenfalls nach Zielen, die Sie billigen; haben Sie daran
kritiſche Bemerkungen zu knüpfen, dann verſchweigen Sie dieſelben
nicht, ſie werden auf einen dankbaren Boden fallen. Wir ſind für—
wahr nicht eigenfinnig auf unſere Anſichten verrannt, wir wünſchen
in der That nur unferm Volke vor allen Dingen ſolche Mädchen zu
erzieben, die auch Förperlich ihren Lebendaufgaben fo zu entiprechen
148
befähigt find, wie wir von ihnen wünjdhen müfjen zum Heile des
Paterlandes,
(Bravo!)
Damit fomme ih nun, meine Herren, noch weiter auf das
Sclittihuhlaufen und Schwimmen. Meine Herren, ip weiß jehr
wohl, mit weldyer Sorge noch unfere Eltern ihre Töchter Schlittſchuh—
laufen jahen, mit welder Sorge fie dad Schwimmen der Mädchen
betrachteten. Meine Herren, Sie werden aber gewiß anerfennen, daß
von Fahr zu Jahr dieje Auffaffungen fich geändert haben. Ein gut
geleiteted Schlittihuhlaufen, meine Herren, ift nicht allein eins der
ihöniten Vergnügungen, ſondern auch eine der fräftigiten Uebungen.
(Sehr wahr!)
Und was das Schwimmen anbelangt, jo ift ed in meinen Augen
dad Fdeal der Fdeale für die harmoniſche Ausbildung des Körpers,
Es giebt feine förperliche Hebung, welche einem gut geleiteten Schwim—
men fich vergleichen lafjen fünnte. Wenn Sie fi allein das Me—
haniihe ded Schwimmend vergegenmwärtigen, jo werden Sie aner-
fennen müffen, daß dabei jeder Körpertheil in einer ganz normalen
Weiſe zur Thätigkeit und jede Kraft des Körperd zur Entfaltung ge—
langt, und ich darf Sie ferner daran erinnern, wie die ganze Wei—
tung der Bruft gerade bei dem durch geiltige Arbeit jo überlafteten
Mäpdchenleben von der Außerften Bedeutung ift.
Alfo, meine Herren, ich fomme darauf zurüd, daß der Unter:
richtsverwaltung nichts ferner liegt, ald die Ziele ded Mädchenunter—
richte8 zu überipannen oder in einer falſchen Weile jchablonifirend
einzugreifen, um Dugendmädden zu erziehen; daß wir vielmehr
nur den Wunſch hegen, das Schulleben unſeres Volkes allmählich
in Bahnen zu leiten, in welden auch unfere Mädchen ſich darüber
flar werden, daß audh die Ausbildung ibred Körpers zu ihren
Pflichten gehört, und daß fie, wenn fie diefer Pflicht nachkommen,
aud etwas thun, wofür der Staat ihnen zu Danf verpflichtet jein muß.
(Bravo! Finke.)
3) Aus der Rede ded Herrn Minifterd der geiftlihen
ıc. Angelegenheiten D. von Goßler zu Kapitel 121 des
Staatshaushaltsetats pro 1884/85
(Unterriht in Volksſchulen).
Gehalten in der 42. Sigung ded Haufes der Abgeordneten am
6. Februar 1884.
Ih möchte zunächſt jeiner Auffaffung entgegentreten, ald ob in
der That die preußiſche Volfsihule ein „Erperimentirmaterial für
die wechſelnden Minifter“ fei, und daß „die gegenwärtige Staats-
149
volksſchule ohne hriftlihe Wahrheit aufwachſe und vegetire.” Meine
Herren, dad find, wie ich mir ſchon anzudeuten erlaubte, Superla-
tive, die für feinen Theil unjered Baterlandes zutreffen. Ich habe
perjönlih einen großen Theil katholiſcher Volksſchulen beſucht, ich
fenne alle Arten Schulen und ih kann verfihern, aus feiner bin
id mit dem traurigen Eindrude herausgetreten, daß fie nicht mehr
eine chriſtliche Volksſchule fei, oder nicht mehr die chriſtliche Wahr:
beit dort ihre Stätte gefunden babe. Es wird bier immer unter»
jtellt, ald ob ein früherer Minifter in feindliher Weile dem Reli-
giondunterrichte entgegengeltanden habe. Nun, meine Herren, ich
glaube, man follte doch; wenn man Chriſt ift, vor allem fidy der
Pflicht bewußt bleiben, gegen Feinde und Gegner volle Gerechtigkeit zu
üben. Senen Unterftellungen gegenüber nehme ich hier Beranlafjung,
aus dem Entwurfe eined nicht zum Abſchluſſe gelangten Unterrichts—
gejegeö einige Kleine Gefichtspunfte Ihnen mitzutheilen. Bon einem
Herrn, der nicht der evangeliihen Religion angehörte, ift zu dem—
jelben eine Erläuterung geichrieben über den NReligionsunterricht in
der niederen und bejonderd der Volksſchule, — Erläuterungen, die
in der That die Duintefjenz defjen geben, was die preußijche Unterrichts-
verwaltung zu allen Zeiten beim Steligiondunterrichte geludt und an—
geftrebt hat. Die Erläuterungen ſprechen fih dahin aus, daß der
Neligiondunterricht, beſonders in der Volksſchule, nicht ein Gegenftand
neben vielen anderen Unterrichtögegenftänden jet, jondern wegen feiner
Bedeutung und jeiner erzieblichen Kraft allen anderen Gegenftänden
voran ftebe. Dieſer Geſichtspunkt ift in dem Gefepentwurfe nad)
allen Richtungen durchgeführt und mit vollem Rechte. Ih fann
auch verfihern, dat dad Grundprinzip unſeres Volksſchulweſens, in
jo fern als wir nicht Fach- jondern Klafjenlehrer haben, es mit Noth:
wendigfeit mit fi bringt, daß der Religionsunterricht im Mittel:
punkte des ganzen fteht, und daß durch denjelben ein volles und
ſicheres $undament gelegt wird. Wie wir die unterrichtlichen Auf-
gaben verfteben, halten wir dafür, daß ein Volksſchullehrer, wenn er
überhaupt den Namen eined Lehrers verdient, nicht anders fann, als
jeinen gejammten Unterricht mit feiner religiöfen Ueberzeugung zu
durchdringen, um der Aufgabe, feine Schüler fittlich-religiöd zu bil—
den, Genüge leiften zu können. Nicht, daß er etwa bei allem fort-
während mit Bibelworten oder Gejangbuchverjen operiren joll; aber
die ganze Perſönlichkeit des Lehrerd muß getragen fein durch die
ſittlich-ernſte, religiöſe Anſchauung, die nach unferer Auffaffung ihm
allein ein Recht auf den Namen eine Xehrerd giebt, und ftetö joll er
fi der hohen Aufgabe bewußt fein, durdy feine ganze Perjönlichkeit
fittlih fördernd zu wirken. Bon diefem Standpunfte aud möchte
ih noch eine Neuerung einjchränfen, die, wo ich nicht irre, der Ab—
geordnete Seyffarth (Liegnig) vorhin gemadt bat, dab, wenn die
Kinder nit Sittlichkeit in die Schule mitbringen, die Schule dies
150
jelbe auch nicht fördern und hineintragen kann — ja darin weichen,
ih fann wohl jagen, wir alle dody etwad von dem genannten Herrn
Vorredner ab. Wir halten dafür, daß die Volksſchule rechnen muß
mit den allertraurigften Werhältniffen, wir haben Hunderttauiende
von Kindern, die fein Elternhaus haben, Hunderttaufende, denen das
Elternhaus nit nur nicht fittlihe Körderung gewährt, jondern jo»
ar nachtheilig wirft, und da müflen wir uns auf den Standpuuft
tellen, dab wir hoffen — und es aud vielfach erreihen — daß
durdy das Kind ein fittlidy = religiöjed Clement in das Haus hinein—
etragen werde. Aus diejer hoben idealen Aufgabe, die dem Volks—
— vorſchweben muß, folgere ich, daß jeder Lehrer vor
allem ſich ſelbſt erziehen und eingedenk ſein muß, daß ſeine ganze
Perſönlichkeit für die Kinder ein Vorbild iſt. Wenn wir uns ge—
genwärtig halten, daß in ſolchen armen und zerſtörten Familien nie—
mand ein Kind ſeinem Gotte näher bringt oder ihm die Tugenden
eines Chriſtenmenſchen zu üben lehrt, dann iſt es in der That faſt allein
der Lebrer, der berufen iſt, im feiner ganzen Haltung und Perſön—
lichkeit dem Kinde alles das nicht nur unterrichtlidy, jondern audy
vorbildlich vorzuführen, was einem jolden armen Weſen mitgegeben
werden muß, um es in den Stand zu jeßen, den Gefahren des Le—
bens zu widerfteben. Sch halte dafür — wie idy es audy bei einer
anderen Gelegenheit Seminarlebrern gegenüber öffentlich ausgeſprochen
babe —, ich halte dafür, daß wir jelbit unter den ungünjtigiten Um—
ftänden das Mögliche zu erreichen uns bemühen müfjen. Es ſchien
weiter die Auffallung aus den Ausführungen ded Herrn Abgeordneten
Mooren bervorzugeben, ald ob die preußiſche Unterrichtöverwaltung
in der Uniformirung übertreibe und abjolut feinen Unterjchied mache,
wenn ih recht verftanden babe, zwiſchen Litthauen und Rheinland.
Meine Herren, dad abjolute Gegentheil ift der Kal. Wir haben
in offiziellen Publikationen, die bier vorliegen — mit denen ich
glaube Ihnen einen Dienſt erwieſen zu haben, indem ich Ihnen
darin unfer preußiiches Volksſchulweſen in jeiner ganzen Geitaltung
und Drganilation vorgeführt babe — ich Tage, wir haben in dieſen
Publikationen ganz entgegengeſetzte Grundſätze aufgeitellt. An ges
willen oberen Zielen muß feitzebalten werden, aber niemals ift an
irgend einer Etelle dem Gedanken Ausdrud gegeben worden, als ob,
gleichviel, ob in bilinguiftiiden Gegenden oder in Gegenden mit
einem tüchtigen fräftigen Bauern- und Rabrifarbeiterftande, diejelben
Ziele unter allen Umftänden erreicht werden müffen. Meine Herren,
wenn man ed auch wollte, man fönnte es nicht, und ein joldy’ un-
pädagogiiches Ziel kann, wie ich glaube, die preußiiche Unterrichtö-
verwaltung auch niemals verfolgen. Es ift überhaupt ein Irrthum,
meine Herren, ich habe diefen Irrthum ſchon einmal zu widerlegen
verfucht, ald ob die viel angegriffenen allgemeinen Beftimmungen
des Jahres 1872 gleihjam wie vom Himmel gefallen wären und in
151
einem jchroffen Gegenjage zu den Regulativen von 1854 ftänden.
Das iſt durchaus nicht der Fall, meine Herren. Das Regulativ
von 1854 behandelte die einklajfige evangeliihe Volksſchule und ließ
die Darüber gehenden Ziele offen. Dieje Ziele find in provinziellen,
zum Theil in Regierungsbezirföverordnungen weiter organifirt wor—
den, und man fann ohne jede UWebertreibung behaupten, daß die
Vorſchriften von 1872 im wejentliben die Duintefjenz dieſer ein-
zelnen Verordnungen bilden. Das will ich zugeben, und darin be=
egne ih mich mit dem Herrn Abgeordneten Mooren, daß in der
bat nach der unmittelbaren Einführung der Vorſchriften vom Jahre
1872 bier und da vielleicht der Gedanke entitehen fonnte, als ob
dasjenige, was im Durdjchnitte der ganzen Monardie bid dahin
vielleicht nicht ausreichend gepflegt war, die Kenntnis in den joge:
nannten Realien, nun weil ed eben zurüdgehalten worden jei, nun
gewijjermaßen einer verdoppelten Beachtung bedürfte, und daß in
diejer Beziehung an einzelnen Stellen eine gewilje übermäßige Ans
jpannung, wenn Zie wollen Ueberſpannung der Ziele eingetreten ift.
Meine Herren, das bat aber durdaus nichts Beunruhigendes. Wir
dürfen wohl heute jhon mit voller Zuverfidt erflären, und zwar
ganz unabhängig von politiihen Parteiauffaffungen, daß die Unter:
richtöverwaltung recht gethan bat, dieſe Uebertreibung über die nor=
male Zinie hinaus zurüdzudrängen. Das baben wir gethan, zum
Theil im Wege der Verfügung, aber auch durch Reviſionen der
Schulen, durd die Revifionen der Seminare, durch die Revifiond-
bejcheide u. ſ. w. Wir find jegt, glaube ich, in diefem Hauſe der
gemeiniamen Ueberzeugung, dat man der Volksſchule erft eine Grund:
lage geben muß, und daß erit die breite Mafje der Kinder befrie-
Digt, erzogen und gebildet werden muß, ehe man an die weiter-
— Bedürfniſſe bevorzugterer Kinder herantreten kann. Der
urchſchnitt unſerer preußiſchen Volksſchule muß dafür den Maßſtab
bilden, nicht dasjenige, mad beſonders glücklich organiſirte Kinder
bei einem geſchickten Lehrer zu leiſten im Stande ſind. Ueber dieſe
Punkte, meine Herren, werden wir, wie ich hoffe, und ſehr leicht
vereinigen. Ich mill aber von neuem den Gedanken zurüdweifen,
als ob wir irgendwie auf eine unzulälfige Uniformirung hinaus»
wollten.
Daran anfnüpfend ift dann der ganz Schön Flingende Ausiprud
gethan worden, es jei ein zu furzer Zwiſchenraum zwiſchen Schule
und Kajerne, und damit weiter begründet worden der Wunjd, von
den acht preußiihen Schuljahren eins zu ftreichen. Meine Herren,
joweit ih unfere Aufgabe veritehe, komme ich aus denjelben Vor—
ausjegungen, von denen der Herr Abgeordnete Mooren ausgegangen
ift, zu dem umgefehrten Refultate. Ich bin der Meinung, daß, wenn
man — und daß ift dad Ziel, welches ich verfolge — daran feitbält,
dab dad vollendete 14. Jahr den Abſchluß des Volksſchulunterrichtes
152
bildet, und unabhängig davon, ob das Kind gerade alle diejenigen
Kenntniffe hat, weldye man ihm gerne mitgeben mödte, — id) jage,
wenn man daran fefthält, daß das abgeichlofjene vierzehnte Lebens—
jahr den Schluß unjeres Volksſchulunterrichtes bildet, man in der
That anerkennen muß, wie gerade vom Standpunfte ded Herrn
Abgeordneten Mooren aus der Abſchluß jedenfalld nicht eber ein—
treten dürfte.
Wir haben nad der ganzen Gejdhichte unſeres preußiichen Volks—
ſchulweſens ernftlih damit zu rechnen, daß ein Kind, wenn ed zu
früh aus der Schule herausfommt, in der That nicht allein geiftig
für die jchweren Anforderungen und Prüfungen des Lebens nicht
genügend widerftandsfähig ift, jondern auch körperlich zurüdgeht.
Wir haben jehr genaue Ueberſichten aus der alten Zeit, wo der
preußiihe Schulzwang nod nicht jo fräftig durchgeführt war, wie
jept, weldye ergeben, daß eine ganz erſtaunliche Anzahl von Kindern,
die in einzelnen Bezirken nad) ——— berechnet iſt — in Krefeld
allein gab ed 3000 Kinder im ſchulpflichtigen Alter, die in der Textil—
induftrie beichäftigt waren — daß, jage ich, eine erftaunlidhe Zahl von
Kindern förperli ſchwer geihädigt worden war. Cs handelt ſich
wirklich nicht bloß darum, daß man einem falich verftandenen ökono—
miſchen Snterefje der Eltern, vielleicht audy der Fabrifanten nachkommt,
fondern ed muß unter allen Umftänden verjucht werden, ein Kind jo
lange in einer geiftigen und körperlichen Zucht zu erhalten, dab eß,
wenn ed binaustritt, nicht allzu früh umgeftoßen wird von den Stür—
men, denen es von allen Seiten ausgeſetzt ift.
Und, meine Herren, was nun die beionderd jchmwierigen und
ökonomiſchen Berhältniffe der Eltern betrifft. jo möchte ich nicht
unterlaffen, Ihnen darüber die beruhigende Mittheilung zu machen,
daß Dispenfationen eintreten in den Städten und auf dem platten
Lande in der weitgebenditen Weiſe.
Im Prinzipe muß man aber daran feithalten, daß es gefährlich
ift, unſere heranwachſende Jugend zu früh der Zucht der Schule zu
entziehen, namentlich diejenigen Kinder, die nicht mehr an dem elters
lien Haufe einen feiten Halt befigen.
Damit, meine Herren, babe ich die Brüde gefunden zu dem
weiteren Wunſche ded Herrn Abgeordneten Mooren, die Allerhödhjte
Kabinetdordre von 1825 zur Ausführung zu bringen. Ich fann
auch da freilich nichts neues jagen. Es ift eine durchaus mißver—
ftändlihe Auffaffung, als ob die Allerhöchſte Drdre von 1825 die
Abficht gehabt bätte, einen übertriebenen Schulbefuh einzuſchräuken
und den Schulzwang berabzudrüden, im Gegentbeil, die Verhältniſſe
im Rheinlande waren derart, daß von einem regelmäßigen Schul»
bejuhe im Anfange der zwanziger Jahre überhaupt nicht die Rede
war, fondern, wie ic ſchon durch Anführung von Krefeld gezeigt habe,
die Kinder allzu früh in das Leben hinausgeſtoßen wurden und nad
153
der Auffafjung der Unterrihtöbehörden förperlich und geiftig, wenn
aud nicht zu Grunde gingen, doc geihädigt wurden. Um diejem
Mißſtande abzuhelfen, bat der damalige König die Beltimmungen
ded allgemeinen Landrechtes in der Drdre auf die Rheinlande aus—
gedehnt und ausdrüdlich feitgejept, dab die Kinder regelmäßig und
zwar nad vollendetem fünften Zebensjahre der Schule zugeführt wer—
den follen. Wenn ed in der Nr. 2 beißt, „ein Kind jolle jo lange
in der Schule bleiben, bis der geiftliche Inſpektor anerfannt hat, daß
es die nöthigen Fähigkeiten babe,” jo ift damit, wie aus den Akten
hervorgeht, keineswegs beabfichtigt, daß etwa vor dem vierzehnten
Fahre die Kinder aus der Echule fommen follen, fondern umgekehrt,
daß ein ſchlecht entwidelted Kind auch nachher nod in der Schule
zurüdgebalten werden kann. Aber alle diefe Kragen find vor:
geſehen in dem Gelegentwurfe, der, wie ich hoffe, Ihnen demnächſt
vorgelegt werden wird, und werden dort ihre Beantwortung finden.
4) Rede ded Herrn Minifters der geiftlihen ıc. Ange»
legenheiten D. von Goßler zu Kapitel 121 Titel 30 des
Staatshaushaltsetats pro 1884,85 (Handfertigfeitd-
unterridht in Volksſchulen.)
Gehalten in der 43. Sigung des Hauſes der Abgeordneten
am 7. Kebruar 1884.
Meine Herren, dem Appell an dad Wohlwollen des Unterrichtö-
minifterd zu den Beftrebungen ded Herrn v. Schendendorff fomme
ih jehr gern entgegen. Diejed Wohlwollen ift auch früber ſchon
vorhanden gewejen und wächſt, — jemehr wir und im Yaufe der
Fahre in unjerer Auffaffung genähert haben.
Als Herr v. Puttlamer im Sabre 1881 die befannte Kommiſ—
fion, über deren Reife die Berichte publiziert find, nad) Dänemarf,
Fütland und Schweden entjandt hatte und man verjuchte, die dort
gewonnenen Eindrüde praftiich zu verwerthen, da ftand die Unter—
ribtöverwaltung der Anforderung gegenüber, dab das, was in Däne-
mark und Schweden hergeftellt war, unmittelbar eingeführt werden
follte in die preußiiche Unterrichtöverwaltung. Meine Herren, wenn
man wie ih unter dem Eindrucke ftebt, dab trog aller Erfolge,
welde wir auf dem Gebiete der preußijchen Unterrichtöverwaltung
erreicht haben, noch außerordentlich viel mehr zu leiften ift, nament—
lid aud nad der pefuniären Seite hin, fo fühlt man um fo be—
ftimmter die Neigung und die Verpflichtung mit ſcharfer Kritif an
derartige Neuforderungen heranzutreten. Bei allen Mabnahmen,
die in jolhen Richtungen an die Unterrichtövermaltung berantreten,
muß ſich der Unterrichtöminifter immer gegenwärtig halten, mit
154
welchen Zahlen er zu rechnen bat; er muß ſich gegenwärtig halten,
daß, wenn wir allgemeine Einrichtungen treffen, wir e8 mit unjeren
111 Seminaren zu thun haben, mit 33000 Volksſchulen, 2", Milli
onen Knaben in Volksſchulen, ganz ungerechnet die 500 höheren Lehr—
anftalten. Ich fann jedoch nur wiederholen, dab im Kaufe der Fahre
die Grenzen, welche zwiſchen der Unterrihtövermaltung und den
meines Erachtens jehr anerkennenswerthen Beltrebungen des Herrn
v. Schendendorff beftanden haben, in erfreulicher Weile ſich genäbert
haben. Die preußiſche Unterrichtövermaltung ftebt nach ihrer ganzen
Geſchichte und nady ihrer gegenwärtigen Organiſation dem Handfer—
tigfeitöbetriebe an und für ſich nicht ablehnend gegenüber. Sie
willen, daß das weibliche Handarbeitöweien und zwar, wie ich glaube,
zum Segen unferer Bevölkerung von meinem Vorvorgänger eingeführt
ift; aber wir fennen den Handfertigfeitöunterriht audy nody bei ans
deren Zweigen der Unterrichtöverwaltung, denn e8 wird unablälfig
dafür Sorge getragen, in den Taubitummenanftalten, den Blinden
anftalten, Rettungsanftalten den Handfertigfeitsunterricht einzuführen
und zu organifiren, freilih in einer meitergebenden Weiſe, nicht
lediglih zu dem Zwede, um einen gewiffen Gegeniag zwiſchen gei—
ftiger und Handarbeit einzuführen und gewilfe Pauſen angemefjen
auszufüllen, jondern auch in der Richtung, daß die jungen Leute, Sei
ed, dab Ste nicht vollfinnig, ſei es, daß fie verwahrloft find, dabei
zugleidy die Unterlage für ihre jpätere materielle Exiſtenz gewinnen.
Aber auch auf den Seminaren treiben wir Handarbeiten in ges
wiſſem Umfange, wenn audy nicht in denjelben Zweigen der Technik,
Alle meine Vorgänger, ebenfo wie ih, baben ed an Mühe nicht
fehlen laffen, die angebenden Lehrer zu denjenigen Handfertigfeiten
anzuleiten, die jie nach unferem Ermeſſen theilö für ihre eigene öko—
nomiihe Sicherſtellung braudyen, und — worauf ih nody höheren
Werth lege — meldye fie befäbigen, auf gewiffen Gebieten der Landes—
kultur vorbildlih zu wirfen. Dazu gehört vor allen Dingen der
Garten und Obſtbau, die Bienenzuht und in einem gewifjen be=
ihränften Umfange au die Seidenzudt. In neuerer Zeit iſt dazu
in einem oftpreußtihen Seminare noch die Fiſchzucht getreten und mit
erfreulihem Erfolge. Ich darf erinnern, daß auch der große Fiſch—
zuchtsdireftor in Hüningen ein oftpreußiicher Lehrer iſt, der durch
ſeine Thätigfeit und eigenthümlichen Beobachtungen allmählich einen
Weltruf erhalten hat. Nachdem ich durch das Geſagte mein lebhaftes
Intereſſe für die Angelegenheit bekundet, wird, wie ich hoffe, auch
das Weitere, was ich anführe, in freundlicherem Lichte erſcheinen.
Ich kann mit Herrn v. Schenckendorff und ich glaube auch mit dem
anderen Herrn Vorredner nur darin übereinſtimmen, daß ich, ſoweit
überhaupt die künftige Entwickelung der vpreußiſchen Unterrichtsver—
waltung zu prognoſtiziren iſt, es nicht für möglich halte, daß der
Handfertigkeitsunterricht, wie er in Görlitz und anderweitig getriebeu
155
wird, ald allgemeiner Lehrgegenitand in die Schulen eingeführt
werden fann. Sch halte daran feſt, dab es fih im allgemeinen
dabei wejentlib um die Frage handelt, wie man eine Zeit, welche
außerhalb der Schule liegt, in zwedmäßiger und vortheilhafter Weije
anwenden kann und wenn die Frage jo geftellt wird, jo fommen
Herr v. Schendendorff und ich einander jehr nahe, indem ich in der
That den allgemeinen erziehlichen Einfluß eines verftändig geleiteten
Handfertigfeitöunterrichtes gern anerfenne, aber unter Aufrechthaltung
voller freier Fakultät und mit gewiſſen Beichränfungen bezüglich
des Unterrichtögebieted. Ich möchte fait behaupten, daß noch mehr
ald den Bolköihülern, den Gymnaſiaſten und den Schülern anderer
höherer Xebranftalten dieſe Unterweilung zu gönnen wäre,
(jebr gut! links)
wie ich daS beijpielöweije auch in Dsnabrüd zu meiner Freude ges
jeben babe. Im der Thätigkeit auf dem Gebiete der Handfertigfeit,
liegt vielleicht einft die Neaktion gegen die überwiegend einjeitige
geiftige Ausbildung der Gymnaſiaſten, die fih in großen Städten
gewiljermaßen gewöhnt haben nur ind Innere zu ſehen. Wenn
wir die jungen Leute bier beobachten, vielfah ſchon mit einem
Kueifer ausgeitattet in früheſten Jahren, dann mödhte man fait ans
nehmen, daß fie überhaupt nicht mebr jeben fünnen,
(Sehr richtig!)
Sie gehen in ihren freien Stunden entweder zu einer Tages—
zeit jpazieren, wo man Überhaupt nichts mehr mit Nuten wahrnehmen
kann, oder fie beihäftigen fich lediglich mit Privatleftüre oder mit
einer anderen Thätigfeit, melde ein feites Erfaffen eines Gegen
ſtandes nicht gerade fördert. Darum fann id; wirklich jagen, was
in uuferm Hohen Herricherhauie traditionell tft, follte vielen anderen
Familien zum Vorbilde dienen, daß fie ihre Söhne zur wirkſamen
Abziehbung aus der geiftigen Ueberlaſtung in die Nothwendigkeit
bringen, auf ein beftimmtes Ziel zur Gewinnung förperlicher Fertigkeit
ihre Aufmerfiamfeit zu fonzentriren. Dieſe erziehliche Bedeutung er—
fenne ich in vollitem Maße an, glaube aber, daß aus dieſen Borderlägen
zunächſt auch die Auffaffung zu folgern fein wird, daß überwiegend in
großen Städten, überhaupt in Städten und geſchloſſenen Ortichaften,
ſolche Beſtrebungen den naturgemäßen Boden finden, daß, wenn
man Diejelben auf das platte Land übertragen wollte, jelbit da, wo
man nod in der Lage wäre, Kinder außerhalb der Schulftunden
wieder zulammen zu bringen, die Nothwendigfeit doch in der That
gerechten Zweifeln unterliegen dürfte. Ich möchte daran nody eine
meitere Bemerkung fnüpfen, damit Sie nicht glauben, daß die
Scwierigfeiten für die Unterrichtöverwaltung überihäßt werden in
Beziehung auf die etwaige Drganifation diejes Unterrichted. Soweit
reiht unjere Erfahrung Schon, daß die Zahl derjenigen Schüler,
welche theils unter der Oberleitung eines Lehrers, theild unter der Ober:
156
leitung eines Handwerfömeifterd wie in Osnabrüd mit Erfolg an dem
Unterridhte betheiligt werden kann, immerhin nur eine geringe ift. Es
ift in der That zurücdzumeiien, wenn man Shnen vielleicht: wollte
glauben madyen, daß eine Schulklaffe mit 80 Kindern mit Handarbeiten
zu beichäftigen möglich jei. Man kann das mit ſolchen Dingen, die in
Kleinfinderichulen vorfommen, mit Stäbcyenlegung u. j. w., aber nicht
in Ausführung einer jorgfältig anzufertigenden Arbeit. Es fommt dabei
meined Erachtens nicht fo jehr darauf an, daß vieled und verjchiedenartiges
gemacht werde, jondern daß das, was gemacht wird, ſehr gut gemacht wird.
(Sehr richtig!)
Es iſt viel mehr werth, wenn ein Schüler einen Kochlöffel ein-
wandöfrei berftellt, ald wenn er außerdem noch ein paar Holzihuhe
und Knarren gemacht hat.
(Heiterfeit.)
Ih komme aud bierin dem Abgeordneten v. Schendendorff
näher, und ich fann zugleich verfichern, daß aud hierin die Osna—
brüder Schule auf diefem Gebiete nady vielen Richtungen bin mir
imponirt bat. Nach allem möchte ih in meiner Eigenſchaft als
Leiter ded Erziehungsweſens die Beltrebungen möglichſt fördern und
babe volles Verftändnis für die hohe Wichtigkeit derjelben insbeſon—
dere ald Erziehungsmittel, aber ald Unterricdhtöminifter da muß ich
mit vielem Anderen rechnen, mit großen Zahlen, mit Enappen Geld»
mitteln, kurz, mit jehr nüchternen Erwägungen. Wir werden noch weiter
über diefen Gegenftand und zu beiprehen Gelegenheit haben an der
Hand der Petitionen, die, wie ich höre, no zur Berathung gelangen.
Ih werde, wie gelagt, foweit meine Mittel reichen, mich gern be—
müben, inöbejondere dem Waldenburger und dem Dönabrüder Verein
beizuipringen. Sch werde auch verſuchen, den Lehrern zu belfen,
die Geſchick und freie Zeit haben, fi auf diefem Gebiete zu ver:
juhen. Ih will aud in Erwägung ziehen, ob nicht vielleicht ein
Seminar fidy findet, in dem ich mit le Sache vorgeben fann, aber
darin gebe ich dem Abgeordneten Seyffartb recht, eine neue Belaftung
der Seminare fann id kaum nody verantworten. Ich muß dabei
noch bemerfen, wie ih wünſche, dab die zur Ausbildung des Körpers
eingeführten Uebungen, wie Turnen und Schwimmen und das Schlitt—
Ihublaufen vor allen Dingen unſere Seminarſchüler friſch und kräftig
erhalten ſollen. Es ift ja möglich, daß eine Anstalt fidh findet, wo
eine Ausbildung in Handfertigfeitsunterricht ausführbar ift, aber ich
will mid in dieſer Hinſicht nicht binden; denn ih muß nochmals
wiederholen, dab bei allem MWohlwollen und dem aufridhtigen Be—
ftreben, den geäußerten Wünſchen entgegenzufommen, die Unterrichts—
verwaltung doch fo ernfte Faktoren in Betracht zu ziehen hat, daß
es bier in der That nicht genügt, wenn der Wunſch der Vater des
Gedankens ift.
(Beifall.)
157
I. Allgemeine VBerbältniffe.
5) Uebereinkunft zwiihen Deutihland und Franfreid
wegen Schutzes an Werfen der Litteratur und -Kunft.
1.
Mebereinfunft zwiſchen Deutihland und Franfreid,
betreffend den Shup an Werfen der Litteratur und
Kunſt. Vom 19. April 1883.*)
Seine Majeftät der Deutihe Kaiſer, König von Preußen, im
Namen ded Deutihen Reiches, und der Präfident der Franzöſiſchen
Republif, gleihmäßig von dem Wunſche befeelt, in kunst
Meile in beiden Ländern den Shut an Merken der Litteratur und
Kunft zu gewäbhrleiften, haben den Abichluß einer beionderen Ueber—
einfunft zu diefem Zwede beſchloſſen und zu Ihren Bevollmädhtigten
ernannt, nämlich:
Seine Majeftät der Deutihe Kaiſer, König von
Preußen:
den Herrn Paul Grafen von Hapfeldt-Wildenburg,
Allerhöchſtihren Staatöminifter und Staatsiefretär des Aus:
wärtigen Amtes;
und
der Präfident der Franzöſiſchen Republif:
den Herrn Alpbond Baron von Courcel, auberordent-
lihen und bevollmädtigten Botichafter Frankreichs bei Seiner
i Majeftät dem Deutihen Kailer, König von Preußen,
un
den Herrn Carl Jagerſchmidt, bevollmädtigten Minifter
erfter Klaſſe;
welche, nach gegenfeitiger Mittheilung ihrer in guter und gehöriger
Form befundenen — ae Artikel vereinbart haben:
Artikel J.
Die Urheber von Werfen der Litteratur oder Kunit follen, gleich—
viel ob dieſe Werke veröffentlicht ſind oder nicht, in jedem der beiden
Länder gegenſeitig ſich der Vortheile zu erfreuen haben, welche da—
ſelbſt zum Schutze von Werken der Litteratur oder Kunſt geſetzlich
eingeräumt find oder eingeräumt werden. Sie jollen dafelbit den—
jelben Schu und diejelbe Rechtshilfe gegen jede Beeinträhtigung
ihrer Nechte genieken, ald wenn diefe Beeinträchtigung gegen inlän-
diſche Urheber begangen wäre.
Diefe Bortheile jollen ihnen jedoch gegenfeitig nur jo lange
*) Berkündet 1 das Reichs » Gefetsblatt pro 1883 Stüd Nummer 20
Seite 269 Nr. 1513
158
zuftehen, als ihre Rechte in dem Uriprungslande in Kraft find, und
\ollen in dem anderen Lande nit über die Frift hinaus dauern,
welche dajelbft den inländiihen Urhebern geſetzlich eingeräumt ift.
Der Ausdrud „Werke der Kitteratur oder Kunft” umfaßt Bü—
her, Broſchüren oder andere Schriftwerfe; dramatiihe Werfe, mu—
fifaliihe Kompofitionen, dramatiichemufifaliihe Werke, Werke der
zeichnenden Kunft, der Malerei, der Bildhauerei; Stiche, Lithogra—
phien, Slluftrationen, geographbiihe Karten; geographiſche, topogra=
phiſche, arditektoniihe oder naturwiſſenſchaftliche Pläne, Skizzen
und Darftellungen plaltiiher Art; und überhaupt jeded Erzeugnis
aus dem Bereiche der Litteratur, Wiffenichaft oder Kunft.
Artikel 2,
Die Beitimmungen des Artifeld 1 jollen auch Anwendung fin-
den auf die Verleger joldyer Werke, welche in einem der beiden
Länder veröffentlicht find und deren Urheber einer dritten Nation
angehört.
Artifel 3.
Die geſetzlichen Vertreter oder Rechtsnachfolger der Urbeber,
Verleger, Ueberieger, Komponiiten, Zeichner, Maler, Bildhauer,
Kupferfteher, Architekten, Lithographen u. ſ. mw. jollen gegenfeitig
in allen Beziehungen diejelben Rechte genießen, welde die gegen—
wärtige Uebereinfunft den Urhebern, Berlegern, Ueberjegern, Kom:
ponilten, Zeichnern, Malern, Bildbauern, Kupferſtechern, Architekten
und Lithograpben jelbit bewilligt.
Artikel 4.
Es joll gegenieitig erlaubt fein, in einem der beiden Länder
Auszüge oder ganze Stüde eined zum eriten Male in dem anderen
Lande erihienenen Werkes zu veröffentlichen, vorausgejegt, daß dieie
Beröffentlihung ausdrüdlih für den Schul» oder Unterrichtögebraud)
beitimmt und eingerichtet oder willenichaftlicher Natur ift.
In gleiher Weile jol es gegenfeitig erlaubt fein, Chreftoma=
thien, welche aus Bruditüden von Werfen verjchiedener Urbeber
zuſammengeſetzt find, zu veröffentlichen, ſowie in eine Chreftomatbie
oder in ein in dem einen der beiden Länder ericheinendes Driginal-
werf eine in dem anderen Lande veröffentlichte ganze Schrift von
geringerem Umfange aufzunehmen.
Es muß jedoch jedeömal der Name ded Urbeberd oder die
Duelle angegeben fein, aus welcher die in den beiden vorſtehenden
Abjägen gedachten Auszüge, Stüde von Werfen, Brudftüde oder
Schriften herrübren.
Die Beftimmungen diefed Artikels finden feine Anwendung auf
die Aufnahme mufifaliiher Kompofitionen in Sammlungen, weldye
zum Gebraudhe für Muſikſchulen beitimmt find; vielmehr gilt eine
derartige Aufnahme, wenn fie obne Genehmigung ded Komponiften
erfolgt, ald unerlaubter Nachdruck.
159
Artifel 5.
Artikel, welche aus den in einem der beiden Känder erichienenen
Zeitungen oder periodiichen Zeitichriften entnommen find, dürfen in
nn anderen Lande im Driginal oder in Weberfegung gedrudt
werden.
Jedoch joll diefe Befugnis ſich nicht auf den Abdrud, im Ori—
ginal oder in Meberjegung, von Feuilleton-:Romanen oder von Arti-
feln über Wiſſenſchaft oder Kunſt beziehen. |
Das Gleiche gilt von anderen, aus Zeitungen oder periodiichen
Zeitichriften entnommenen größeren Artikeln. wenn die Urheber oder
Heraudgeber in der Zeitung oder in der Zeitjchrift jelbit, worin die-
ſelben erjchienen find, ausdrüdlich erklärt haben, daß fie deren Nach—
druck unterjagen. |
In feinem Falle joll die im vorftehenden Abjage geftattete Un—
terjagung bei Artikeln politiihen Inhaltes Anwendung finden.
Artikel 6.
Das Recht auf Schug der mufifaliihen Werke' begreift in fi
die Unzuläffigkeit der ſogenannten mufifaliihen Arrangements, näm—
li der Stüde, welde nah Motiven aus fremden Kompofitionen
ohne Genehmigung des Urhebers gearbeitet find.
Den betreffenden Gerichten bleibt ed vorbehalten, die Streitig-
keiten, welche bezüglich der Anwendung obiger Vorſchrift etwa her—
vortreten jollten, nah Maßgabe der Geiepgebung jeded der beiden
Länder zu enticheiden.
Artitel 7.
Um allen Werfen der Pitteratur und Kunſt den im Artikel 1
vereinbarten Schuß zu fidhern, und damit die Urheber der gedachten
Werke, bis zum Beweiſe des Gegentbeiled, als joldye angeſehen und
demgemäß vor den Gerichten beider Länder zur Verfolgung von
Nachdruck und Nachbildung zugelaſſen werden, ſoll es genügen, daß
ihr Name auf dem Titel des Werkes, unter der Zueignung oder
Vorrede, oder am Schluſſe des Werkes angegeben iſt.
Bei anonymen oder pſeudonymen Werken iſt der Verleger,
deſſen Name auf dem Werke ſteht, zur Wahrnehmung der dem Ur—
heber zuſtehenden Rechte befugt. Derſelbe gilt ohne weiteren Be—
weis als Rechtsnachfolger des anonymen oder pſeudonymen Ur—
hebers.
Artikel 8.
Die Beſtimmungen des Artikels 1 ſollen auf die öffentliche
Aufführung muſikaliſcher, ſowie auf die öffentliche Darſtellung dra—
matiſcher oder dramatiſch-muſikaliſcher Werke gleichfalls Anwendung
finden.
Artikel 9.
Den Originalwerken werden die in einem der beiden Länder
veranſtalteten Ueberſetzungen inländiſcher oder fremder Werke aus—
1884. —11
drüdlich gleichgeftelt. Demzufolge follen dieſe Ueberfegungen, rück—
fihtlih ihrer unbefugten Bervielfältigung in dem anderen Yande,
den im Artikel 1 feitgejegten Schug genießen.
Es ift jedoch wohlverftanden, daß der Zweck des gegenwärtigen
Artifeld nur dahin gebt, den Ueberjeger in Beziehung auf die von
ihm gefertigte Ueberſetzung ded Driginalmerfes zu jhüßen, Feined-
wegs aber, dem erſten Meberjeger irgend eines in todter oder lebender
Sprade geſchriebenen Werkes das ausſchließliche Ueberſetzungsrecht
zu übertragen, außer in dem im folgenden Artikel vorgeſehenen Falle
und Umfange.
Artikel 10.
Den Urhebern in jedem der beiden Länder ſoll in dem anderen
Lande während zehn Jahren nach dem Erſcheinen der mit ihrer Ge—
nehmigung veranftalteten Ueberſetzung ihres Werkes das ausſchließ—
liche Ueberſetzungsrecht zuſtehen.
* Ueberſetzung muß in einem der beiden Länder erſchie—
nen ſein.
Behufs des Genuſſes des obengedachten ausſchließlichen Rechtes
iſt es erforderlich, daß die genehmigte Ueberſetzung innerhalb eines
Zeitraumes von drei Jahren, von der Veröffentlichung des Original—
werkes an gerechnet, vollſtändig erſchienen ſei.
Bei den in Lieferungen erſcheinenden Werken ſoll der Lauf der
in dem vorſtehenden Abjage feſtgeſetzten dreijährigen Friſt erſt von
ber Beröffentlihung der legten Lieferung ded Driginalwerfes an be—
innen.
: Falls die Ueberjegung eined Werkes lieferungsweije ericheint,
joll die im erften Abjage feſtgeſetzte zehmjährige Friſt gleichfalls erft
von dem Erſcheinen der legten Lieferung der Ueberjegung an zu
laufen anfangen.
Indeffen jol bei Werken, welche aus mehreren in Zwiichen-
räumen erjcheinenden Bänden befteben, jowie bei fortlaufenden Be-
richten oder Heften, weldye von litterariichen oder wiſſenſchaftlichen
Gejellihaften oder von Privatperjonen veröffentliht werden, jeder
Band, jeder Bericht oder jedes Heft, bezüglich der zehnjährigen und
der dreijährigen Frift, ald ein befonderes Werk angejeben werden.
Die Urheber dramatiicher oder dramatiſch-muſikaliſcher Werke
jollen, während der Dauer ihres ausichließlichen Ueberſetzungsrechtes,
gegenjeitig gegen die nicht genehmigte öffentlihe Darftellung der
Meberjegung ihrer Werfe geihügt werden.
Artifel 11.
Menn der Urheber eined mufifaliihen oder dramatiich- mufifa-
liſchen Werkes fein Vervielfältigungsreht an einen Verleger für
eind der beiden Länder mit Ausſchluß des anderen Landes abgetreten
bat, jo dürfen die demgemäß bergeftellten Gremplare oder Ausgaben
diejed Werfeö in dem legteren Lande nicht verfauft werden; vielmehr
161
joll die Einführung diefer Eremplare oder Ausgaben dajelbft als
Berbreitung von Nahdrud angefeben und bebandelt werden.
Die Werke, auf welde vorftehende Beſtimmung ſich bezieht,
müfjen auf ihrem Zitel und auf ihrem Umjdlage den Vermerk tra=
gen: „In Deutichland (in Frankreich) verbotene Ausgabe.“
Uebrigens jollen diefe Werke in beiden Ländern zur Durchfuhr
nad) einem dritten Lande unbehindert zugelaffen werden.
Die Beltimmungen deö gegenwärtigen Artifelö finden auf andere
als muſikaliſche oder dramatiidyemufifaliiche Werfe feine Anwendung.
Artifel 12.
Die Einfuhr, die Ausfuhr, die Verbreitung, der Verkauf und
dad Feilbieten von Nachdruck oder unbefugten Nachbildungen ift in
jedem der beiden Länder verboten, gleichviel, ob dieler Nahdrud
oder dieje Nachbildungen aus einem der beiden Länder oder aus
irgend einem dritten Yande herrübren.
Artifel 13.
Jede Zuwiderhandlung gegen die Beltimmungen der gegenwär—
tigen Uebereinfunft joll die Beſchlagnahme, Einziehung und Ver—
urtbeilung zu Strafe und Schadenserlag, nah Maßgabe der be—
treffenden Gejeggebungen in aleiher Weiſe zur Folge haben, wie
wenn die Zuwiderhandlung ein Werk oder Erzeugnid inländiichen
Urſprungs betroffen hätte.
Die Merkmale, aus melden der Thatbeitand des Nachdruckes
oder der unbefugten Nachbildung ſich ergiebt, find durch die betref-
fenden Gerichte nah Maßgabe der in jedem der beiden Yänder gels
tenden Geſetzgebung feitzuitellen.
Artikel 14.
Die Beitimmungen der gegenwärtigen Uebereinfunft jollen in
feiner Beziehung das einem jeden der beiden Hoben vertragichließen-
den Theile zuftehende Recht beeinträdhtigen, durch Mafregeln der
Gejeggebung oder inneren Verwaltung die Verbreitung, die Dar—
ftellung oder das Feilbieten eines jeden Werkes oder Erzeugnifjed
zu überwachen oder zu unterjagen, in Betreff deſſen die zuftändige
Behörde dieſes Recht auszuüben haben würde.
Ebenſo beihränft die gegenwärtige Webereinfunft in feiner
Meile das Necht des einen oder ded anderen der beiden Hohen ver»
tragichliegenden Theile, die Einfubr folder Bücher nad) feinem Ges
biete zu verhindern, welche nach feinen inneren Geſetzen oder in
Gemäßheit jeiner mit anderen Mächten getroffenen Abfommen für
Nachdruck erklärt find oder erklärt werden.
Artikel 15.
Die in der gegenwärtigen Uebereinfunft enthaltenen Beſtim—
mungen jollen auf die vor deren Inkrafttreten vorhandenen Werfe
mit den Maßgaben und unter den Bedingungen Anwendung finden,
welche das der Uebereinkunft angeheftete Protokoll vorjchreibt.
11°
162
Artifel 16.
Die Hohen vertragichließenden Theile find darüber einverftanden,
daß jeder weitergehende Bortheil oder Vorzug, welcher fünftighin
von Seiten eined Derjelben einer dritten Macht in Bezug auf die
in der gegenwärtigen Uebereinfunft vereinbarten Punkte eingeräumt
wird, unter der Vorausſetzung der Neziprozität, den Urhebern des
anderen Landes oder deren Rechtsnachfolgern ohne Weiteres zu
Statten fommen joll.
Sie behalten fidy übrigens das Net vor, im Wege der Ber:
ftändigung an der gegenwärtigen Uebereinfunft jede Berbefjerung
oder Veränderung vorzunehmen, deren Nüglichkeit fi durd die
Erfahrung herausſtellen jollte.
Artikel 17.
Die gegenwärtige Uebereinfunft tritt an die Stelle der früher
zwiſchen Franfreih und den einzelnen deutihen Staaten abgeidhloi-
jenen Yitterarfonventionen *).
Sie joll während ſechs Fahren von dem Tage ihres Infrafte
tretend an in Geltung bleiben, und ihre Wirkſamkeit joll alddann
jo lange, bit fie von dem einen oder anderen der Hohen vertrag»
ſchließenden Theile gekündigt wird, und nod ein Jahr nach erfolgter
Kündigung fortdauern.
Artikel 18.
Die gegenwärtige Uebereinkunft ſoll ratifizirt und die Ratifi—
kations-Urkunden ſollen ſobald als möglich in Berlin ausgewechſelt
werden.
Sie ſoll in beiden Ländern drei Monate nach der Auswechſe—
lung der Ratifikationen in Kraft treten.
Zu Urkund deſſen haben die beiderſeitigen Bevollmächtigten die
nt Uebereinfunft vollzogen und ihre Siegel beigedrüdt.
Sp geſchehen zu ‚Berlin, den 19. April 1883.
(L. S.) Graf von Hapfeldt. Alpb. de Gourcel.
Ch. Sagerfhmidt.
Protokoll.
Da es von den unterzeichneten Bevollmädhtigten für nothwendig
erachtet worden tft, die Rechte, weldye der Artikel 15 der unterm
heutigen Tage zwiſchen Deutichland und Franfreich abgeſchloſſenen
Litterarfonvention den UÜrbebern der vor deren Anfrafttreten vor—
bandenen Werke beilegt, näher zu beftimmen und zu regeln, jo haben
diefelben Folgendes vereinbart:
1. Die Wohltbat der Beitimmungen der Uebereinfunft vom
heutigen Tage wird denjenigen vor deren Inkrafttreten vorhandenen
Merken der Litteratur und Kunft zu Theil, welche etwa einen ges
*) Gentralbl. pro 1865 ©. 321; pro 1871 ©. 411.
Anmerkung der Redaktion des Kentralbl. für die Unt. Verw. in Preußen.
163
feglihen Schuß gegen Nachdruck, gegen Nahbildung, gegen uner-
laubte öffentliche Aufführung oder Darftellung oder gegen unerlaubte
Ueberſetzung nicht genichen, oder diefen Schuß in Folge der Nicht»
erfüllung vorgeichriebener Förmlichkeiten verloren haben.
Der Drud der Eremplare, deren Herftellung beim Snfrafttreten
der gegenwärtigen Uebereinfunft erlaubter Weile im Gange tft, fol
vollendet werden dürfen; dieſe Exemplare jollen ebenjo mie diejenigen,
welche zu dem gleichen Zeitpunfte erlaubter Weile bereitö bergeftellt
find, ohne Rückſicht auf die Beftimmungen der Uebereinkunft, ver-
breitet und verkauft werden dürfen, vorausgeſetzt, daß innerhalb
dreier Monate, in Gemäßbeit der von den betreffenden Regierungen
erlafjenen Anordnungen, die bet dem Spnfrafttreten angefangenen
oder fertig geftellten Exemplare mit einem bejonderen Stempel ver:
jehen werden.
Ebenjo jollen die beim Jufrafttreten der gegenwärtigen Ueber:
einfunft vorhandenen Vorrichtungen, wie Stereotypen, Holzitöde und
geitochene Platten aller Art, ſowie lithographiſche Steine, während
eined Zeitraumes von vier Jahren von dieſem Snfrafttreten an be=
nugt werden dürfen, nachdem fie mit einem befonderen Stempel
verjehen worden find.
Auf Anordnung der betreffenden Negierungen fol ein Inventar
der Eremplare von Werfen und der Vorrichtungen, welde im Sinne
diejed Artikel erlaubt find, aufgenommen werden.
2. Was die dramatiihen oder dramatiih-mufifaliihen Werke
anlangt, welde in einem der beiden Länder erichienen und in dem
anderen Lande vor dem Inkrafttreten der gegenwärtigen Ueberein-
funft im Originale oder in Ueberjegung öffentlih aufgeführt worden
find, io jollen diejelben den geſetzlichen Schug gegen unerlaubte Auf-
führung nur infoweit genießen, als fie nah den früber zwijchen
Frankreich und den einzelnen deutſchen Staaten abgeidhlofjenen Ueber—
einfommen geihügt waren.
3. Die Wohlthat der Beftimmungen gegenmwärtiger Ueberein»
kunft joll auch denjenigen Werken, weldye weniger ald drei Monate
vor dem Snerafttreten erichienen find, und bezüglich deren daher die
geieglihe Frift für die in einigen der früheren Uebereinfommen
wiſchen Frankreich und den einzelnen deutihen Staaten vorgejchrie-
* Eintragung noch nicht abgelaufen iſt, zu Statten kommen, und
zwar ohne daß die Urheber zur Erfüllung jener Förmlichkeit gehalten
wären.
4. Anlangend dad Meberjegungdredht, ſowie die öffentliche Auf:
führung der Meberjegungen von Werfen, melde beim Inkrafttreten
der gegenwärtigen Uebereinfunft noch nad den früheren Weberein-
kommen geihüpt find, fo joll die in den lehteren auf fünf Sabre
bemefjene Dauer jened Rechtes unter der Vorausſetzung auf zehn
Fahre verlängert werden, daß entweder die fünfjährige Frift beim
164
Snerafttreten der gegenwärtigen Uebereinkunft noch nicht abgelaufen
ift, oder aber, im Falle des Schon erfolgten Ablaufed, jeitdem feine
Meberjegung erſchienen ift, beziehungsweiſe feine Aufführung ftatte
gefunden hat.
Ebenſo jollen die Urheber bezüglich des Ueberſetzungsrechtes an
ihren Werfen, ſowie der öffentlihen Aufführung von Ueberjegungen
dramatiicher oder dramatiichemufifaliicher Werke, infomeit es fih um
die durch die früheren Hebereinfommen für den Beginn oder für die
Vollendung der Ueberſetzungen feftzeiegten Friſten handelt, unter den
im vorftehenden Abjage vorgejebenen Vorausſetzungen, die durch die
gegenwärtige Uebereinfunft gewährten Vortheile genießen.
Dad gegenwärtige Protofoll fol, ald integrirender Theil der
Uebereinkunft vom beutigen Tage, mit derielben ratifizirt werden
und gleiche Kraft, Geltung und Dauer wie dieje Uebereinkunft haben.
Zu Urkund defjen baben die Bevollmädtigten das gegenwärtige
Protokoll aufgenommen und dasjelbe mit ihrer Unterjchrift verjehen.
So geiheben zu Berlin, den 19. April 1883.
Graf von Hapfeldt. Alpb. de Sourcel.
Eh. Jagerſchmidt.
Die vorftehende Uebereinkunft ſowie das vorftebende Protokoll
find ratifizirt worden und die Auswechſelung der Ratifikations-Ur—
funden bat zu Berlin am 6. Auguft 1883 ftattgefunden.
Schlußprotokoll.
Im Begriffe, zur Vollziehung der Uebereinkunft zu ſchreiten,
welche behufs gegenſeitiger Gewährleiſtung des Schutzes von Werken
der Litteratur und Kunſt unterm heutigen Tage zwiſchen Deutſch—
land und Frankreich abgeſchloſſen worden iſt, haben die unterzeich—
neten Bevollmächtigten die nachſtehenden Erklärungen und Vorbe—
halte verlautbart:
1. Da nach den Beſtimmungen der deutſchen Reichsgeſetzge—
bung die Dauer des geſetzlichen Schutzes gegen Nachdruck und Nach—
bildung bei anonymen oder pſeudonymen Werken in Deutſchland
auf dreißig Jahre nach dem Erſcheinen beſchränkt iſt, es ſei denn,
daß jene Werke innerhalb dieſer dreißig Jahre unter dem wahren
Namen des Urhebers eingetragen werden, ſo wird verabredet, daß
es den Urhebern der in einem der beiden Länder erſchienenen anony—
men oder pſeudonymen Werke, oder deren geſetzlich berechtigten Rechts—
nachfolgern freiſtehen ſoll, ſich in dem anderen Lande die Wohlthat
der normalen Dauer des Rechtes auf Schutz dadurch zu ſichern, daß
ſie während der obenerwähnten dreißigjährigen Friſt ihre Werke
unter ihrem wahren Namen in dem Urſprungslande nach Maßgabe
der daſelbſt geltenden geſetzlichen oder reglementariſchen Vorſchriften
eintragen oder deponiren laſſen.
165
2. Die zur Einfuhr erlaubten Bücher, welche aud einem der
beiden Länder fommen, jollen in dem anderen Lande auch fernerhin,
jowohl zum Eingange, ald audy zur unmittelbaren Durchfuhr oder
zur Niederlage, bei allen Zollftellen abgefertigt werden, welche für
diejen Zwed gegenwärtig beftimmt find oder künftig beftimmt werden.
3. Mit Rüdfiht darauf, dab nad der deutſchen Reichsgeſetz—
gebung photographiſche Werke nicht denjenigen Werfen beigezählt
werden fönnen, auf melde die gedachte Uebereinfunft Anwendung
findet, behalten die beiden Regierungen ſich eine ipätere Verſtändi—
gung vor, um durd ein bejonderes Abkommen in beiden Ländern
gegenfeitig den Schuß der photographiihen Werke ſicher zu ftellen.
Zu Urkund deffen haben die unterzeichneten Bevollmaͤchtigten
das gegenwärtige Protokoll, welches ohne beſondere Ratifikation,
durch die bloße Thatſache des Austauſches der Ratifikationen zu der
Uebereinkunft, auf die es ſich bezieht, als von den betreffenden Re—
gierungen genehmigt und beſtätigt gelten ſoll, aufgenommen und
dasſelbe mit ihrer Unterſchrift verſehen.
So geſchehen zu Berlin, den 19. April 1883.
Graf von Hatzfeldt. Alph. de Courcel.
Ch. Jagerſchmidt.
2.
Belanntmahung, betreffend die Ausführung der Ueber-
einfunft zwijben Deutihland und Franfreidh über den
Schutz an Werfen der Litteratur und Kunft.
In Ausführung der Uebereinkunft zwiſchen Deutichland und
Frankreich, betreffend den Schug an Werfen der Litteratur und Kunft,
vom 19. April 1883, bat der Bundesratb die nachfolgenden
Beftimmungen über die Eintragung und Stempelung der
Gremplare von Schriftwerfen ꝛc. ſowie der zur Herftellung
jener beftimmten Vorrichtungen
erlaſſen:
8. 1.
Gemäß den Beſtimmungen des zu der deutſch-franzöſiſchen
Uebereinkunft vom 19. April 1883 gehörigen Protokolles dürfen die—
jenigen beim Inkrafttreten dieſer Uebereinkunft, dem 6. November
1883, erlaubter Weiſe bereits hergeſtellten Exemplare von Werken
der Litteratur und Kunſt (Schriftwerke, Abbildungen, muſikaliſche
Kompoſitionen, Werke der bildenden Künſte), deren Herſtellung nach
den Vorſchriften der Uebereinkunft nicht mehr geftattet ſein würde,
auch ferner verbreitet und verfauft werden, vorausgeſetzt, daß fie
innerhalb dreier Monate, vom Inkrafttreten der Uebereinkunft ab
gerechnet, amtlich abgeftempelt werden.
166
Unter der gleichen Vorausſetzung darf der Drud jolder Erem-
plare, wenn deren Herftellung beim Snerafttreten der Uebereinkunft
erlaubter Weiſe im Gange ih vollendet werden.
Mer fih daher im Befige von Gremplaren der im Abjage 1, 2
erwähnten Art befindet, hat diefelben biß zum 6. Februar 1884
einjchließlih der Polizeibehörde jeined Wohnorteß zur
Abfjtempelung vorzulegen.
Sortimentsbuchhändler, Kommiiftonäre ıc., weldhe ſolche Exem—
plare befigen, können Ddiejelben Namens der Verleger oder ihrer
Auftraggeber zur Abftempelung vorlegen, ohne daß es einer beſon—
. deren Bollmadt bedarf.
8. 2.
Die Polizeibehörde ftellt ein genaued Verzeichnis der ihr vor-
gelegten Eremplare nad dem nahltehinben Mufter A auf und be—
drucdt demnächft jedes einzelne Exemplar mit ihrem Dienftftempel.
GR
Gemäß den im Eingange des Hr 1 erwähnten Beltimmungen
dürfen ferner diejenigen beim Snfrafttreten der Uebereinfunft vor—
bandenen, biöher erlaubter Weiſe angefertigten Vorrichtungen —
wie Stereotypen, Holzitöde, geitochene Platten aller Art, ſowie
lithograpbiihe Steine — deren Benugung nad) der Uebereinfunft
unterjagt jein würde, während eined Zeitraumes von vier Fahren
von dem Inkrafttreten der Webereinfunft ab zur Anfertigung von
Gremplaren benugt werden, vorausgejegt, dab diefe Vorrichtungen
amtlich mit einem Stempel verjehen werden.
Mer fi daher im Befige von Vorrichtungen der bezeichneten
Art befindet und diejelben noch ferner zur Herftellung von Exem—
plaren benugen will, bat die Vorrichtungen bis zum 6. Februar
1884 einjchließlih der Poltzeibehörde feines Wohnortes vorzulegen.
Die Eremplare felbft, melde mit Hilfe geftempelter Vorrich—
tungen und innerhalb des vereinbarten Zeitraumeß bergeftellt worden
find, bedürfen eined Stempeld nicht. Auf Verlangen follen fie
indefjen ebenfalld amtlidy abgeftempelt werden.
Mer Eremplare der bezeichneten Art abgeftempelt zu haben
wünſcht, bat diejelben biß zum 6. Februar 1888 einjchließlih, der
gedadhten Behörde vorzulegen.
$. 4.
Die Polizeibehörde ftellt ein genaues Verzeichnis der ihr vor:
elegten Borrihtungen nad dem nachſtehenden Mufter B auf und
Bedrudt die Borrihtungen demnächſt, unter thunlichſter Schonung
derjelben, mit ihrem Dienftftempel, und zwar in einer Weiſe, weldye
die Erhaltung ded Stempelzeichens möglichſt ficherftellt.
Sie ftellt ebenſo ein genaued Berzeihnid der mit jenen Bor:
167
rihtungen hergeitellten, ihr vorgelegten Eremplare nad dem im $. 2
erwähnten Mufter A auf und bedrudt demnächſt jeded einzelne
Eremplar mit ihrem Dienftftempel.
. 8. 5.
Db die Herftellung der &remplare oder Vorrichtungen nad
dem bisherigen Vertragdrechte erlaubt war, hat die Polizeibehörde
nit zu prüfen; dagegen bat diejelbe die Stempelung zu verweigern,
wenn fie ermittelt, daß die im $. 1 bezeichneten Gremplare oder
die im $. 3 bezeichneten Vorrichtungen erft nad dem 6. November
1883 oder die im 8. 3 bezeichneten Gremplare mit Hilfe unge-
ftempelter Vorrichtungen oder erft nah dem 6. November 1887
bergeftellt worden find.
8. 6.
Die Berzeichnifje ($$. 2, 4) werden binnen ſechs Wochen nad
ihrem Abjchluffe von der Polizeibehörde an die zuftändige Zentral:
bebörde im Geſchäftswege eingereiht und von der lepteren aufbe—
wahr. Einer Anzeige, dab bei der Polizeibehörde Eremplare oder
Vorrihtungen zur Abftempelung überhaupt nicht vorgelegt worden
find, bedarf es nicht.
8:7.
Für die Gintragung und Abftempelung der Gremplare und
Vorrihtungen werden Koften nicht erhoben.
Berlin, den 3. November 1883.
Der Reihökanzler.
In Vertretung: v. Boettider.
A.
Berzeihnid
der bei der unterzeichneten Polizeibehörde zur Abjtempelung vor-
gelegten Exemplare.
Ta Name Titel Zahl
g .
hr — oder Firma der der abge»
j des Schriftwerte, Abbildun- | ftempelten
Borlage.
Borlegenden. gen, Kompofitionen 2c. | Eremplare.
—
B.
Verzeichnis
der bei der unterzeichneten Polizeibehörde zur Abſtempelung vor—
gelegten Vorrichtungen (Stereotypen, Holzſtöcke, Platten, Steine ıc.).
Titel des Schrifte Nähere Beichrei-
Tag Name wertes, der Abbildung, | bung (Platte,
Nr * oder Firma der Kompoſition 2c., | Form, Stein,
des auf welche Stereotypabguf
Borlage. die Vorrichtung fih Pe.)derBorridtung
Borlegenden. bezieht. und deren Größe.
3
Vorftehende Belanntmahung*) wird hiermit zur öffentlichen
Kenntnis gebradt.
Die Beteiligten werden aufgefordert, die in ihrem Befige be—
findlihen, nad der obigen Befanntmadhung abzuftempelnden Schrift»
werfe ıc. und Vorrichtungen ſpäteſtens bis zum 1. Dezember diejes
Jahres anzumelden.
Die Anmeldungen der abzuftempelnden Schriftwerke ıc. find
in der Korm der mit der Befanntmahung abgedrudten Berzeich-
niſſe A. und B. an den mit der Stempelung beauftragten Koms
miſſar für Markt und Gewerbe-Angelegenheiten, Polizei-Hauptmann
von Wolffsburg, Louiſen-Ufer Nr. 2b, binnen der vorerwähnten
Friſt einzureichen, damit die Stempelung bid zum 6. Februar 1884
beendet werden fann.
Die Abitempelung der angemeldeten Vorräthe wird demnädhft
in den Geſchäftsräumen der Betheiligten erfolgen.
Berlin, den 16. November 1883.
Königlihes Polizei-Präftdium.
In Vertretung: von Heppe.
.Ad. i. die vorftehend unter Nr. 2 abgedrudte Bekanntmachung des Herrn
Reichskanzlers vom 3. November 1883.
Anmerkung der Redaktion des Centrbl. f. d. Unt. Verw.
169
4,
Berlin, den 26. November 1883,
Die Uebereinkunft zwiſchen Deutichland und Frankreich, betrefe
fend den Schup an Werfen der Litteratur und Kunft, vom 19. April
1883 verbietet die Ein- und Ausfuhr, die Verbreitung, den Ver—
fauf und das Feilbieten von Nachdruck oder unbefugten Nachbil—
dungen in jedem der beiden Länder, gleichviel ob diejer Nachdruck
oder dieſe Nachbildungen aus einem der beiden Länder, oder aus
irgend einem dritten Lande herrühren. Dieſes Verbot tritt am
6. November 1883 in Kraft.
Es furfiren aber i 3. in Deutjchland eine große Anzahl nach—
edructer oder ohne Genehmigung ded Autors überjegter Werke
* Nachbildungen von Kunſtwerken. Alle dieſe Werke müßten
nunmehr, nach dem Inkrafttreten der qu. Uebereinkunft, vernichtet
werden.
Um aber die Herausgeber jener, im Sinne der neuen Kon—
vention unerlaubten Kunſtwerke vor allzu großem Schaden zu be—
wahren, ſowie um das vorhandene, zur Herſtellung dieſer Werke
dienende werthvolle Material — Platten, Stereotypen ıc. — nicht
mit einem Male unbrauchbar zu machen, iſt ferner beſtimmt worden:
1) daß die vor dem 6. November 1883 nachgedruckten, oder
ohne Genehmigung des Autors überjegten Werke, jowie Nach—
bildungen von Kunftwerfen,
2) dat Werke der vorbezeichneten Art, deren Drud beim Ins»
frafttreten diejer Konvention im Gange war,
nah wie vor unter der Bedingung feilgeboten ıc. werden dürfen,
wenn diejelben bid zum 6. Februar 1884 polizeilich abgeftempelt
worden find; insgleihen jollen die zur Herftellung folder Werke
dienenden Vorrihtungen (Platten) noch vier Jahre lang benußt
werden dürfen, falls diefelben Ihon am 6. November 1883 vors
handen waren und bid zum 6. Februar 1884 zur Abitempelung ges
langt find. —
Die Konvention bezwedt daher zweierlei; fie verbietet den
Nachdruck ıc. vom 6. November 1883 ab und geitattet den ferneren
Vertrieb der vor dem 6. November 1883 hergeftellten oder in der
Herftellung begriffenen Nachdruckſachen, ſowie die vierjährige Be—
nußung der hierzu dienenden, aber vor dem 6. November c. vor-
handen gewejenen Vorrichtungen (Platten) unter dem Beding der
Abftempelung. Hieraus folgt, daß nur ſolche Werke und Platten
zur Abftempelung zu bringen find, die vor dem 6. November 1883
bergeitellt oder in der Heritellung begriffen, bezw. vorhanden waren
und die im Sinne der neuen Konvention ald Nachdruck oder Nach—
bildung anzujeben find.
Driginal-Werfe bedürfen daber der Abftempelung nidt. —
Zu verweigern ift die Abftempelung:
170
1) wenn ermittelt wird, daß das zur Abftempelung vorgelegte
Werk (Bub, Bild ıc.) erft nah dem 6. November 1883
bergeftellt bezw. mit der Herftellung desjelben erft nad) dem
6. November 1883 begonnen murbde,
2) wenn ermittelt wird, daß die zur Abftempelung vorgelegte
Vorrichtung (Platte ꝛc.) erft nah dem 6. November 1883
birgeftellt worden ift. —
Die Abftempelung erfolgt in den Gejhäftslofalitäten der An-
tragfteller. —
Durd die Abftempelung dürfen die Werke ıc. weder beſchädigt
nody verunzirt werden. —
Befteht ein Werk aud mehreren einzelnen Bänden oder einzelnen
Lieferungen, fo ift jeder Band bezw. jede Lieferung zu ftempeln,
deögleihen ift jede zu einem Werke gehörige Stereotypplatte zu
ftempeln,
Die Stempelung der Bücher und Bilder erfolgt dur Auf:
drüden eines Karbitempels; die der Platten dur Einſchlagen eines
Iharfen Stahlitempeld; auf Glasplatten wird der Stempel eingeägt.
Wenn nicht bejondere Umftände Abweichungen erfordern, find die
Stempel wie folgt anzubringen:
a. bei Büchern: auf das Titelblatt, event. auf die NRüdieite des—
jelben oder wo ein Titelblatt nody nit vorhanden, auf den
eriten Drudbogen.
b. beit Bildern: auf die Nüdjeite.
c. bei Stereotypen: ſofern diejelben nit in Holz gefaßt find, auf
die NRüdjeite; im andern Falle auf die Seite, und zwar der=
geftalt, dab der Stempel möglidhft weit über die Seiten
wand der Metallplatte berrüberreicht.
d. bei Stahl-, Kupfer und Holzplatten: auf die Rückſeite.
e. bei Steinplatten: auf die vordere Seite in eine Ede.
f. bei Glasplatten: auf die Rückſeite.
Bei der Abitempelung von Büchern darf der Stempel nie
auf ein unbedrudtes Blatt noh auf den Cinband oder Umſchlag
gejegt werden, und bei Steinplatten ift der Stempel ſtets auf die
vordere Seite zu drüden.
Bon den abgeftempelten Büchern ıc. wird ein genaued Ver—
zeichnid nah Kormular A. und von den abgeitempelten Vorrichtun—
gen (Platten) ein genaues Verzeihnid nad Kormular B. angefertigt.
gez. von Wolfföburg,
Polizei-Hauptmann.
— — — —
171
6) Fünfte Nachtrags-Verordnung, betreffend die Kau—
tionen der Beamten aud dem Bereiche des Minifteriums
der geiftlihen, Unterrihtö- und Medtizinal-Angelegen:
heiten. Vom 16. September 1883.*)
Wir Wilhelm, von Gotted Gnaden König von Preußen ıc.
verordnen auf Grund der 88. 3, 7, 8 und 14 des Geſetzes, betreffend
die Kautionen der Staatsbeamten vom 25. März 1873 (Gejep-
Sammlung Seite 125) was folgt:
Einziger Paragraph.
Den nad den Verordnungen vom 20. Juli 1874 (Gefep-Samme
lung Seite 283), 17. September 1875 (Gele: Sammlung Seite
584), 5. April 1880 (Geſetz- Sammlung Seite 257), 23. März
1881 (Gejep-Sammlung Seite 279) und 26. Februar 1883 (Gejep-
Sammlung Seite 63) zur Kautionsleiltung verpflichteten Beamten»
klaſſen aus dem Bereiche des Miniſteriums der geiftlihen, Unter:
richts- und Medizinal-Angelegenheiten treten der Verwaltungs: und
Defonomie= Inipeftor und der zweite Injpeftionsbeamte bei den
akademiſchen Heilanjtalten der Univerfität in Kiel hinzu, welche
eine Amtsfaution von beziehungsweiie 2000 ME. und 1800 ME. zu
leiften haben. Im Uebrigen finden die Vorſchriften der gedachten
Verordnung vom 20. Juli 1874 Anwendung.
Urfundlih unter Unferer Höchfteigenhändigen Unterichrift und
beigedrucdtem Königlichen Infiegel.
Gegeben Merjeburg, den 16. September 1883.
Wilhelm.
Zugleich für den Finanz: Minilter.
von Goßler.
7) Stempel zu Kauf- und Lieferungdverträgen im
faufmänniiden VBerfebre.
(Eentrbl. pro 1883 Seite 473 Nr. 109.)
Berlin, den 28. Dezember 1883.
Den nachgeordneten Behörden meines Neffortes laffe ich anbei
Abichrift der von dem Herrn Finanz Minifter an die Provinzial—
Steuer-Bebörden erlaffenen Girfular-Verfügung vom 29. November
d. J. — IU. 14156 —, betreffend den Stempel zu Kauf und
*) Berkiindet dur die Seje- Sammlung für die Königl. Preuß. Staaten
pro 1883 Stüd Nummer 33 Seite 357 Nr. 8965. (efr. Eentrbl. pro 1874
Seite 565; pro 1883 Seite 342.)
172
Lieferungdverträgen im kaufmänniſchen Verfehre, zur Kenntniönahme
und gleihmäßigen Beachtung zugeben.
Der Minifter der geiftlihen ꝛc. Angelegenheiten.
In Bertretung: Yucanus.
An
ſämmtliche nachgeordnete Behörden des diesjeitigen
Reffortes.
G. 111. 3626.
Berlin, den 29. November 1883.
In der Verfügung vom 28. Juni d. 3. III. 8487 ift auf
Grund wiederholter Entſcheidungen ded Reichsgerichtes nachgegeben,
daß als Kauf und Lieferungsvertrag im faufmänniichen Berfehre
im Sinne der Allerhöchſten Kabinetdordre vom 30. April 1847
und der damit übereinftimmenden Worjchriften der Tarife zu den
Stempelfteuer - Verordnungen vom 19. Zuli 1867 Rr. 29d. und
7. Auguſt 1867 Nr. 28d., jede von einem Kaufmanne vorgenom—
mene Veräußerung der nach feinem Gejchäfte zur Veräußerung be=
ftimmten bewegliden Gegenitände behandelt werde, gleichviel ob der
Käufer oder Beiteller der Waaren diefelben weiter zu verkaufen be=
abfichtigt oder nicht. Da bei Auslegung der Allerhöditen Kabinetd-
ordre vom 30. April 1847 die VBorichriften des erſt ipäter in Kraft
getretenen Handelsgeſetzbuches nicht maßgebend fein können, jo
fommt ed für die Anwendbarkeit der gedachten Kabinetdordre und
der entiprechenden Beltimmungen in den vorher erwähnten Stempel-
tarifen nicht darauf an, ob der Verkäufer oder Kieferungsübernehmer
ald Kaufmann im Sinne deö Art. 4 des Handelögejegbudes anzu=
jehen iſt; ed gemügt vielmehr, wenn er Gewerbetreibender it und
die verfauften oder zu liefernden Waaren nad feinem Gewerbe zur
Veräußerung beftimmt find. Hiernach find jene Beltimmungen
3. B. aud dann anzumenden, wenn der Beliger einer Koblengrube
durch jchriftlihen Vertrag zur Lieferung der Koblen aus feiner
Grube ſich verpflichtet, gleichviel ob der die Lieferung übernehmende
Srubenbefißer eine Aftiengejelichaft, eine Gewerkſchaft, oder ein
Einzelner iſt.
Außer dem biöher beiprodhenen Falle des Abichluffes eines
Kauf: oder Kieferungävertrages ſeitens eined Gewerbetreibenden über
beweglidhe Gegenftände, welche nad feinem Geſchäfte zur Veräuße-
rung beitimmt find, fallen unter die Kabinetsordre vom 30. April
1847 und die entipredyenden Vorichriften der vorgenannten Stempel—
tarife, dem biöherigen Verfahren gemäß, die Kauf und Lieferungs—
verträge über foldye bewegliche Gegenstände, welche der Käufer oder
Beiteller zum Zwecke des Wiederverfaufed erwirbt, ohne dab es in
diefem Falle darauf anfommt, ob der VBerfäufer oder Lieferungs—
übernebmer ein Gewerbetreibender iſt oder nicht.
Der zu Kaufe und Lieferungdverträgen im kaufmänniſchen
173
Verkehre erforderlihe Stempel beträgt zwar '/, Prozent, jedoch
höchſtens 1,50 Mt. Bei Kaufverträgen im faufmänniichen Ber:
fehre, welde mit einer vom Stempel befreiten Perfon (3. B. mit
dem Reichs- oder dem Preußiichen Fiskus) geichloffen find, ift der
gedadhte Stempel nur in der darjtellbaren Hälfte von höchſtens
1 ME. erforderlih. Dagegen ift zu den im kaufmänniſchen Ver—
fehre abgefchloffenen Verträgen über Lieferungen an dad Reich,
den Staat oder öffentliche Anftalten, ſoweit nicht das Reichsſtempel—
gejeg in Anwendung kommt, der Werthftempel von '/, Prozent bis
um Höchſtbetrage von 1,50 ME. voll zu verwenden, indem aud)
—* Lieferungsverträge im kaufmänniſchen Verkehre die Beſtimmung
unter „Lieferungsverträge“ in den Tarifen zu dem-Stempelgeſetze
vom 7. März 1822 und den Stempelſteuer-Verordnungen vom
19. Juli und 7. Auguſt 1867 zur Geltung kommt, wonach die—
jenigen, welche Lieferungen von Sn der Regierung oder
öffentlihen Anftalten übernehmen, den vollen Stempelbetrag aus—
ſchließlich zu entrichten verpflichtet find. Die entgegenftebende Be-
ftiimmung in der Verfügung vom 28. Juni d. 3. wird hiernach
abgeändert.
Der zu Kauf und Lieferungsverträgen im kaufmänniſchen Ver—
fehre zu verwendende Stempel ift, wie oben jchon angedeutet, nicht
als der jogenannte allgemeine Bertragöftempel, ſondern ald ein Kauf:
oder Lieferungs-Werthſtempel (mit einem beitimmten Höchſtbetrage)
anzujeben. Für die in folhen Berträgen etwa enthaltenen Neben-
beredungen (3. B. Kompromißverträge) ift daher der allgemeine
Pertragöftempel befonderd zu verwenden. Dagegen werden bei
Entreprije-Berträgen durdy den dazu verwandten Stempel zugleich
die darin etwa enthaltenen Nebenberedungen gededt.
Em. Hohmwohlgeboren wollen die Ihnen untergeordneten Stel-
len mit entiprechender Anweiſung verjehen.
Der Finanz Minifter.
von Schol;.
An
die Herren Provinzial Steuer-Direktoren, jeden befonders,
und den General» Infpeltor 2c. Herrn Grolig, Hoch—
wohlgeboren zu Erfurt.
Ill. 14156.
8) Berehnung der Hälfte des Dienfteinfommend eined
vom Amte juspendirten Beamten bezüglidh der freien
Dienftwohnung.
(Eentrbl. pro 1874 Seite 435 Nr. 131.)
Berlin, den 4. Sanuar 1884.
Unter Bezugnahme auf den Beriht vom 30. Auguft v. 3.
— Nr. 8119 — laſſe ih dem Königlihen Provinzial-Schul:Kolles
174
tum in der Anlage Abjchrift der von dem Herrn Minifter des
sin und dem Herrn Finanz - Minifter unterm 25. Juli v. J.
an ſämmtliche Provinziale-Behörden ihrer Refforts erlaffenen Eirfular-
Berfügung, betreffend die Berechnung der Hälfte des Dienfteinfommens
eined vom Amte juöpendirten Beamten in Beziehung auf das
Emolument der freien Dienftwohnung, zur SKenntnidnahme und
Nachachtung zugehen.
Au
das Königl. Provinzial Schultollegium in N.
Abſchrift erhalten die nacdhgeordneten Behörden und Beamten
meined Neffortes zur Kenntnidnahme und Nachachtung.
Der Minifter der geiftlichen ꝛc. Angelegenheiten.
In Vertretung: Lucanus.
Au
die nachgeordneten Behörden und Beamten meines
Reſſortes.
G. III. 3153. U. 1. I. III. IV. V.
Berlin, den 25. Juli 1883.
In Uebereinftimmung mit den für den Bereich der Quftizver:
waltung, fowie der landwirtbichaftlihen, Domainen- und Foritver-
waltung getroffenen Anordnungen beftimmen wir in Betreff der Be-
rehnung der Hälfte ded Dienfteinfommend eined vom Amte ſuspen—
dirten Beamten in Beziehung auf das Emolument der freien Dienft-
wohnung bierdurch Folgendes:
Wenn ſuspendirte Beamte eine freie Dienftwohnung inne haben
oder eine Miethöentihädigung bezieben, jo fommt bei der Beltim-
mung ded Betrages der ihnen nah $. 51 des Diöziplinargefepes
vom 21. Zuli 1852 während der Suspenfion zu gewährenden Hälfte
ihred Dienfteinfommens nicht allein ihre Bejoldung, fondern auch
das ihnen etatsmäßig zuftehende Emolument der freien Dienft-
wohnung, bezw. die ftatt derjelben zu gewährende Miethsent—
Ihädigung in Betracht. In Rückſicht hierauf ift es erforderlich, daß
bei der Susöpenfion eines Beamten, welcher eine freie Dienftwohnung
inne bat, jogleidh eine Entiheidung darüber getroffen wird, ob und
zu welchem Zeitpunfte derielbe die Wohnung räumen fol. Bon
dem Tage der Räumung an ift dem fuspendirten Beamten neben
der Hälfte der Bejoldung, welche ihm für die Zeit der Suspenfion
ebührt, die Hälfte des etatsmäßigen Betraged der Miethöent-
hädigung zu gewähren.
Die baldige Entfernung eined fudpendirten Beamten aus Der
ihm überwiejenen freien Dienftwohnung wird in der Regel durd
dad SIntereffe des Dienftes geboten fein, fie wird aber auch im
175
Sntereffe der Staatskaſſe liegen, fofern durch Ueberlaſſung der Dienft»
wohnung an den Stellvertreter die dem lepteren zu gewährende
Remuneration vermindert werden fann. |
Iſt ausnahmsweiſe die fofortige Räumung weder durd bad
Intereſſe des Dienftes noch durdy das der Staatskaſſe geboten, fo
ift der fuspendirte Beamte in der Dienftwohnung vorläufig zu be—
laffen, bat ſich jedoch ausdrüdlih der Verpflichtung zu unterwerfen,
diefelbe jederzeit auf Verlangen zu räumen. Der juöpendirte Be-
amte hat in diefem Kalle eine ee Entihädigung für die ihm
geftattete weitere Benupung der Wohnung nicht zu entrichten.
Für den Fall der Sudpenfion eined Beamten, welder eine
Dienftwohnung gegen Entrihtung einer Miethövergütigung inne
bat, bewendet es bei der Beftimmung im Schlußfage der Girfular-
Verfügung vom 30. Dezember 1873.
Der Minifter ded Innern. Der Finanz-Miniiter.
In Bertretung: Herrfurtb. Im Vertretung: Meinede.
An
fämmtlide Königl. Regierungen, ꝛc.
M.d. 3. 1. A. 5840.
F. M. 1. 7140.
ll. Univerſitäten, Akademien, ze.
9) Betätigung der Rektor-, bzw. Proreftor- Wahl bei
den Univerfitäten zu Kiel und Königsberg.
(Eentrbl. pro 1883 Seite 134 und Seite 222.)
Der Herr Minifter der geiftlichen ꝛc. Angelegenheiten bat durch
Berfügung
1) vom 30. Dezember 1883 die Wahl des ordentlichen Profeffors
Dr. Bar: zum Rektor der Univerfität zu Kiel für
dad Amtöjahr 1884/85, und
2) vom 8. Februar 1884 die Wahl ded ordentlihen Profefjors
Dr. Naunyn zum Proreftor der Univerfität zu Königs—
berg i. Prß. für das Studienjahr von Dftern 1884 bis da=
bin 1885 beftätigt.
10) Ausſchreiben wegen Bewerbung um den großen
Staatspreis bei der Alademie der Künfte zu Berlin.
(Eentrbl. pro 1883 Seite 226 und Seite 645.)
Die diesjährige Preiöbewerbung um den großen Staatspreis
ift für das Fach der Geſchichtsmalerei beftimmt.
1884. 12
176
Um zur Konkurrenz zugelaffen zu werden, hat der Bewerber
eine Lebensbeſchreibung, aus welcher der Gang feiner fünft-
lerifhen Ausbildung erfichtlich ift,
einzujenden und gleichzeitig durch Attefte nachzuweiſen,
a. daß er ein Preuße ift und den akademiſchen Lehrgang auf
einer der Königlich preußiihen Kunftafademien oder dem
Städelſchen Inſtitute zu Frankfurt a. M. abfolvirt,
b. daß er dad 30. Lebensjahr nicht überjchritten hat.
Die Anmeldungen zur Theilnahme müffen ſchriftlich bis Sonn-
abend, den 1. März d. J., Abends 6 Uhr, bei dem Senate ber
Königlihen Akademie der Künfte eingegangen fein.
Die Prüfungsarbeiten beginnen Mittwoch, den 12. März,
Morgend um 8 Ubr.
Die Hauptaufgabe wird am Mittwoch, den 19. März d. J.
ertheilt, und müffen die im Afademiegebäude audzuführenden Ges
mälde jpäteftend am Donnerftag, den 10. Zuli d. J. Abends 6 Uhr,
dem Snipeftor der Königlichen Akademie der Künfte übergeben
werden.
Die Zuerfennung des Preijed erfolgt im Monat Auguft d. J.
Der Preis befteht in einem Stipendium von 6000 m. zu einer
Studienreife nah Stalien auf zwei hintereinander folgende Jahre
nah Maßgabe eines für die Benupung diefer Studienzeit befonderd
zu erlaffenden Reglement, und außerdem in einer Entihädigung
von 600 ME. für die Koften der Hin- und Rückreiſe.
Berlin, den 2. Februar 1884.
Der Senat der Königlihen Akademie der Künfte,
Sektion für die bildenden Künfte.
C. Beder.
Bekanntmachung.
11) Nachtrag zu dem Statute der Giacomo Meyer—
beer'ſchen Stiftung.
Das unter dem 30. November 1865 beſtätigte Statut der
Giacomo Meyerbeer'ſchen Stiftung für Tonkünſtler vom
12. Auguſt 1865 (Centralblatt für die geſammte Unterrichts-Ver—
waltung 1866 Seite 18) wird in folgenden Punkten abgeändert.
1. An Stelle des letzten Satzes im Alinea 1 des h I „Die
Berfündigung ded Siegerd u. |. mw." tritt nachſtehende Beſtimmung:
„Dad Kuratorium benadridhtigt den Sieger von der Er—
theilung des Preiſes unter Aushändigung eined Gollationd-
Patentes, veröffentlicht da8 Ergebnis der Konkurrenz in an-
emeffen erjcheinender Weife und ſetzt von demjelben den
inifter der geiftlihen, Unterrichts und Medizinal- Ange-
177
legenheiten, jowie den Präfidenten der hiefigen Königlichen
Akademie der Künfte in Kenntnis“.
2. Im Abänderung der im $. 13 des Statuted getroffenen
Anordnung, dab an Stelle des — inzwiſchen verftorbenen — Pros
feſſors Ed. Däge der jedeömalige Direktor der Königlichen Akademie
der Künfte in Berlin treten jolle, wird beftimmt:
An Stelle ded Profeſſors Ed. Däge tritt in Zukunft in
Erledigungsfällen der zur Zeit des Cintritted der Vakanz
fungirende Vorſitzende der an der biefigen Königlihen Afa-
demie der Künſte beftebenden Seftion für Muſik und falls
diejer zum intritte in dad Kuratorium der Stiftung nicht
bereit Fin jollte, ein von dem Minifter der geiftlichen, Uınter-
richts- und Medizinal- Angelegenheiten zu ernennended Mit-
glied diejer bezeichneten Sektion.
Berlin, den 5. November 1883.
Dad Kuratorium
der Giacomo Meyerbeer'ſchen Stiftung für Tonfünftler.
Bahlmann. Buftav Richter.
Borftebend aufgeführter Nachtrag zu dem Statute der Giacomo
Meyerbeer'ichen Stiftung für Tonkünſtler wird hierdurch beftätigt.
Berlin, den 11. Dezember 1883.
(L. S.)
Der Minifter der geiftlichen ıc. Angelegenheiten.
In Vertretung: Lucanus.
Beftätigung.
U. IV. 3551.
1. Gymnafial: ze. Lehranſtalten.
12) Heizivfteme für Gebäude höherer Unterrichts—
anftalten.
Berlin, den 12. Dezember 1883.
Dem Königlihen Provinzial-Schulfollegium jende ich die An-
lagen des Berichtes vom 27. März d. 3., betreffend das Projekt
zum Neubau ded Gymnafiumd in N. mit dem Bemerfen zurüd,
dat ih das Projekt der Abtheilung für dad Bauweſen im König:
lihen Miniftertum der öffentlihen Arbeiten mit dem Erſuchen um
Herbeiführung der Superrevifion habe vorlegen laffen. Das bier:
auf eingegangene Antwortichreiben vom 21. April d. 3. laſſe ich
dem Rönialicen Provinzialfhulfollegium zur Kenntnidnahme und
Mittheilung an die Königliche Negierung anbei in Abjchrift zugeben.
12*
178
Hinſichtlich des zu wählenden Heizſyſtemes bemerfe ih zu—
nächſt in Uebereinſtimmung mit dem Gutachten der Bauabtheilung
im Miniſterium der öffentlichen Arbeiten, daß von einer Dampf—
heizanlage Abſtand zu nehmen fein wird. Ob aber eine Central—
—— oder Lokalheizung mit Ventilationsöfen zu wählen
ſei, hängt zum guten Theile mit von örtlichen Verhältniſſen ab,
weshalb dieſe Frage noch näherer Erörterung bedarf.
Es iſt davon auszugehen, daß vom hygieniſchen Standpunkte
ein prinzipieller Unterſchied zwiſchen Ofenheizung mit aus—
iebigen Ventilationseinrichtungen und einer rationell angelegten
Re nicht beſteht.
Es fommt bei beiderlei Anlagen nur darauf an, durch zweck—
mäßige Einrichtungen ein richtiges Funktioniren derjelben zu fichern.
Kr Luftheiz- Anlagen iſt ed in diefem Sinne vor Allem
wichtig, dab Heizkörper wie Heizfammer in richtigem Größenver-
bältnifje zu den zu heizenden Räumlichkeiten ftehen, namentlich nicht
zu flein angenommen werden, damit die Heizluft nicht überhigt zu
werden braudt, um den entipredhenden eigerfett zu erzielen. Die
Anordnung einer geräumigen Heizfammer, in weldhe ein erwachjener
Menſch eintreten und jo den Heizkörper und die Wände befidhtigen
und reinigen kann, ift auch ſchon im Intereſſe ded Reinhaltend der
Heizluft und der fteten Aufficht über den quten Zuftand des Heiz«
förperd von großem Werthe.
Bei den Kanälen und Röhren, welde die DBertbeilung der
Heizluft nad den einzelnen zu heizenden Räumen vermitteln, ift
gleichfalld auf genügenden Duerfchnitt, glatte, jaubere Wandungen,
und auf die Möglichkeit periodiicher Reinigung — etwa mittels
eines feuchten Wiſchers — zu achten. Die Vertheilungsfanäle, weldye
die Luft in horizontaler Richtung zu leiten haben, jollen, wo irgend
möglich, wenigſtens in ihrer Dede mit einiger Steigung angelegt
werden, damit ihnen die warme Luft williger folgt. Man nimmt
gewöhnlih an, daß ſolche Horizontalleitungen von mehr als etwa
10 Meter Länge nur unter beionderd günftigen Berhältniffen eine
genügende Sicherheit für die gleihmäßige VBertheilung der Heizluft
bieten. Für langgeftredte Bauanlagen wird man daher mit einer
Heizftelle nicht audfommen. Beſondere Rückſicht ift auch auf die
angemefjene Dimenftionirung der Zuleitungsröhren in dem Sinne zu
nehmen, daß die Nobrquerfchnitte für die höheren Geſchoſſe unter
jonft gleichen Verbältniffen fleiner berzuftellen find, ald für die tiefer
gelegenen. Eine genaue Megulirung des gleihmäßigen Luftzufluffes
fann jedoch nur durch Schieber ftattfinden, weldhe nah Bollendung
der Anlage auf Grund praftiiher Verſuche richtig einzuftellen find,
Da die Luft befanntlich bei höherem a a mehr Waller
in fich aufnehmen fann, ald bei niedrigem, jo bedarf die Heizluft
der Anfeuchtung, wenn fie nicht die ſubjektive Empfindung der
179
Trockenheit erregen fol. Geeignete Anordnungen, welde diefe An—
feuchtung bewirfen, dürfen daher nicht außer Adyt gelaffen werden.
Ebenjo ift auf die Reinigung der Luft, welde namentlih in großen
Städten oft im Freien durh Ruß und Staub verunreinigt wird,
vor ihrem Eintritte in die Heizfammer dur paſſende Vorkehrungen
je nad Bedarf zu ſehen. Biel kann oft in diejer Hinfiht ſchon
durch richtige Wahl des Plages für die Luftbrunnen gejchehen, wie
denn überhaupt die Lage der Punkte, an welden die dem Dfen zu-
zuführende Luft geichöpft werden joll, auch mit Rüdfiht auf die
wechſelnden Windrichtungen, welche der Luftverforgung theils fürder-
lid, theils nachtheilig And, jorgfältiger Ueberlegung bedarf. Im
der Negel bedarf man mehrerer Kaltluftfanäle, um je nach der Rich—
tung ded Windes den einen oder andern außer Funktion zu jegen,
da Hi) die abjaugende Wirkung eined ftarfen Windes dadurd in
nachtheiliger Weile bemerkbar machen fann, dab er nicht nur den
Auftrieb der Heizluft ftört, jondern auch die Temperatur der be—
beizten Räume berabjegt. Gerade dadurd, daß in diefem Falle die
Luftheizung die entipredyende Erwärmung der zu bebeigenden Räume
nicht erzielt, ift nicht jelten das ganze Syitem in Mißfredit ger
fommen. ine richtige Zuführung der Falten Luft gehört daher zu
den Kardinalbedingungen der Luftheizung. Desgleichen find die
Einlahöffnungen für die warme Luft in den zu heizenden Näumen
in geeigneter Höhe anzubringen — ein Umftand, deſſen Nichtbeach—
tung baufig zu Mibftänden Beranlafjung gegeben bat. Sie in
ſich mindeftens 2,5 M. über dem Erdboden befinden und find
thunlichſt jo anzulegen, daß ſie fidh bei der durch die fonjtigen Ber-
bältnilje gebotenen Benugpung der Räume nidt unmittelbar über
den Sigbänfen oder am Yehrerfige befinden.
Die regelrechte Luftzufübrung ift aber mitbedingt durd ent»
ſprechende Einrihtung zum Abführen der verbrauchten Luft, durch
welche auch die Erhaltung einer angemefjenen Luftreinheit geſichert
werden kann. Sogenannte Girfulationsheizungen, bei welchen die
Zimmerluft dem Dfen zum nodhmaligen Anwärmen zugeführt wird,
fönnen höchſtens beim Anheizen ald zuläffig bezeichnet werden. Für
den regelmäßigen Betrieb muß ftetd dem Zuftrömen friſcher Heiz:
luft das Abſtrömen der verdorbenen Luft entipreden. Die für
dieien lepteren Zweck dienenden Nöbren werden am Belten nad)
einem Saugſchlote geleitet, welcher, durch dad eijerne Nauchrobr der
Heizanlage angewärmt, die Suftion der verbrauchten Luft bewirkt.
Beionderd hervorgehoben muß noch werden, was zwar faft
ſelbſtverſtändlich ericheint, aber doch nur zu häufig außer Acht bleibt,
daß eine richtige Bedienung der Anlage von der größten Wichtigkeit
ift. Ein ſachkundiger Heizer, dem auch die Regulirung der Tempe—
ratur, dad Einftellen aller Klappen, kurz der ganze Heizdienft allein
uftebt, ift daher unbedingted Erfordernis für das gute Funktioniren
—*F einer zweckmäßig eingerichteten Centralluftheizung.
180
Bei Dfenbeizung mit Bentilation wird man zwar die
Bedienung der Defen nit von den Zimmern, jondern von den
Fluren aus bewirken und jo die erfteren vor der Berührung mit
Heizmaterial und Aſche bewahren; jedoch wird für Reinhaltung der
Flure bejonderd Sorge getragen werden müſſen und hieraus jo
wie aus der Bedienung zahlreicher einzelner Heizungen, dem Trans—
porte ded Brennmaterialed und der Ajche ıc. erwächſt ein erheblicher
Mehrbedarf an Arbeitöfräften, die übrigend bei Bentilationdöfen
aud einer gewiſſen re nicht entbehren fönnen. Unter den
verjchiedenen zwedmäßigen Bentilationdöfen kann bier der ——
von außen heizbare Zimmer-Schachtofen wegen feiner relativ eins
fahen Konftruftion erwähnt werden. Er bat mit gutem Erfolge
Anwendung im neuen Gebäude der Kunftafademie zu Düfjeldorf
efunden. Die binfihtlih der Beihaffenheit und der Zu- und Ab:
Führung der Ventilationdluft zu beobadhtenden Vorfihtömakregeln
—* bei der Lokalheizung im Allgemeinen, wie bei der Central—
eizung.
Unter Beachtung vorftehender Momente, welche der Königlichen
Regierung gleichfalls mitzutheilen find, wird diefelbe zu erwägen
haben, welches Heizſyſtem im vorliegenden Falle zu empfehlen jet;
nah dem Relultate diefer Erwägung ift von derjelben die Umarbei-
tung bezw. Ergänzung der bezüglihen Koftenanihläge gemäß dem
Schreiben der Abtheilung für dad Baumefen zu veranlaflen und
find diefe, denen jedenfalld ein Koftenanihhlag für die erwähnten
Zimmer-Schadtöfen und eine Berechnung der Heizungs: und Bes
trieböfoften für jedes der beiden Syſteme beizufügen find, nad) er-
folgter Vorreviſion dem Königlichen Provinzial-Schulfollegium mit:
utheilen. Das Leptere wolle fi vom Standpunfte ded Unterrichtö-
etriebed und unter Berüdfihtigung der bei den Anftalten Seines
Reſſortes —— Erfahrungen ebenfalls eingehend darüber
äußern, welchem Heizſyſteme für den vorliegenden Fall der Vorzug
zu geben fein würde, und mit diefer Aeußerung die ſämmtlichen
tehniihen Ausarbeitungen bis jpäteltens den I. März f. 3. mir
einreichen.
Der Minifter der geiftlihen ꝛc. Angelegenheiten.
von Goßler.
An |
das Königl. Provinzial-Schullollegium zu N.
181
13) Ausſchluß einer Dispenfation von der mündliden
Abgangdprüfung an den militärberedtigten Privat:
Lehranſtalten.
Berlin, den 16. Januar 1884.
Der Herr Reichskanzler (Neihdamt des Innern) bat unter
dem 2. Dftober v. J. aud Anlaß eines Spezialfalle ſämmtlichen
deutjhen Staatöregierungen die Mittheilung gemacht, daß denjenigen
Privat-Lehranftalten, deren Abgangs- Zeugniffe den Nachweis der
wiſſenſchaftlichen Befähigung zum einjährig = freiwilligen Militär:
dienfte zu führen für geeignet erflärt find, die Befugnis, bejonderd
ausgezeichnete Schüler nach einem vorzüglichen Ausfalle des ſchrift⸗
lichen Examens von der mündlichen Prüfung zu dispenſiren, nad)
feiner Auffaffung nicht zugeftanden werden könne.
Ich Tepe voraus, daß die Königlichen Provinzial-Schulfollegien
bei der ihnen obliegenden Leitung der Abgangsprüfungen an den
militärberehtigten Privatanftalten ihres Amisbereiches die von dem
Herrn Reichskanzler im Obigen bezeichnete Beſtimmung biöher be⸗
reits eingehalten und daß ſonach die von Denſelben beſtellten König⸗
lichen Kommiſſare eine Dispenſation von der mündlichen Prüfung,
nach Analogie des bei öffentlichen, bereits anerkannten Anſtalten zu—
läſſigen Verfahrens, nicht zugeſtanden haben. Sollte jedoch in ein—
elnen Fällen eine ſolche Dispenſation bewilligt worden fein, jo ift
Fedenfalls fortan davon Abftand zu nehmen.
Der Minifter der geiftlichen ꝛc. Angelegenheiten.
In Bertretung: Lucanus.
An
ſämmtliche Königl. Provinzial⸗Schulkollegien.
U. II. 3287.
14) Guts Muth Turn- Spiele, herausgegeben von
Schettler, fehfte Auflage.
(Eentrbl‘ pro 1882 Seite 710 Nr. 145.)
Berlin, den 7. Zanuar 1884.
In meinem Grlaffe vom 27. Oftober 1882 (U. III.b. 7145),
betreffend die Beihaffung von Turnplätzen, die Betreibung von
Zurnubungen und Turnſpielen ꝛc., ift bereitd auf Guts Muths
Spiele zur Uebung und Erholung des Körpers und des Geiſtes, her⸗
ausgegeben von Schettler, hingewieſen worden. Dieſes Bud) iſt
überarbeitet und ſehr vervollſtändigt in ſechſter Auflage erſchienen
(Hof. Verlag von G. A. Grau u. Co. (Kud. Lion) 1884). Ich
182
made auf dasjelbe aufmerkſam als bejonderd geeignet zur Anjchaffung
für Schüler und Zehrer-Bibliothefen.
Der Minifter der geiftlihen ıc. Angelegenheiten.
In Vertretung: Lucanus.
An
ſämmtliche Königl. Provinzial-Schulfollegien, die König.
Regierungen ie die Königl. Konfiftorien der Provinz
Hannover und den Königl. Ober-Rirchenrath zu Nordhorn.
U. II. b. 7817.
IV. Seminare, 2c., Bildung der Lehrer
und deren perfönliche Verbältniffe.
15) Nothwendigfeit vollftändiger Begründung der in
die Entwürfe neuer Etats der Seminare und der Prä—
parandenanftalten aufgenommenen Abweihungenvon
den Voretats.
Berlin, den 20. Januar 1884.
Die von den Königlichen Provinzial-Schulfollegien zur Reviſion
eingereichten Entwürfe der Etatd der Seminare und Präparanden-
Anftalten enthalten vielfah Abweichungen von den Woretatö, ohne
daß diejelben, foweit fie fi nicht, wie 3. B. bei den Beſoldungs—
titeln von jelbft ergeben, hinlänglich begründet find.
Menn angenommen werden kann, daß die in die Etats einges
ftelten Säge unter forgfältiger Abwägung des dauernden De
dürfnijfes ermittelt find, fo find Abweichungen von denjelben in
Folge eined vorübergehenden Mehr: oder Minderbedarfes nicht
gerechtfertigt.
Die Königlichen Provinzial-Schulfollegien haben daher bei allen
Mebhre oder Minderanjägen gegen die früheren Etats genau zu prüfen,
ob diejelben dem dauernden Bedürfniffe entipreden.
Im Bejonderen bemerfe ich für die Aufitellung der fraglichen
Etats Folgendes:
Sofern die Schuldiener bei den Seminaren ald voll und dauernd
beihäftigt anzuerfennen find, was in jedem Falle befonders zu er—
örtern bleibt, find die Bezüge derfelben, joweit fie in den State auf
dem Titel 3 der Ausgabe ftehen, auf den Zitel 1 zu übertragen.
Anträge auf —— des Einkommens der Schuldiener,
ſowie auf Erhöhung der Remunerationen der Seminarkaffen - Rene
danten find, ſoweit nicht eine nachweisbare Mehrbelaftung der Bes
treffenden ftattgefunden bat, der Negel nah zu unterlaffen.
Erhöhungen ded Audgabetiteld 6 der Seminar: Etatö bezw.
183
des Audgabetiteld 13 der Präparanden-Anftaltd-Gtatd („Zur Unter-
haltung der Gebäude und Gärten“) baben nur auf Grund eines
beizubringenden techniichen Gutachtens zu erfolgen.
Dattelbe gilt behufs Vermeidung jpäterer Nachforderungen bes
züglich etwaiger Minderanjäge bei diejen Titeln, auch wenn diejelben
nad dem Ergebnifje der Fraktionsberechnungen einzutreten hätten.
Hinfihtlih der bei dem Titel 7 der Ausgabe der Seminar-
Etats auszubringenden Beträge vermeile ih auf den Cirkular-Erlaß
vom 15. Januar 1875 — UIII. 14091 — CEentr. Bl. de 1875
S. 43 ff. — mit dem ausdrüdlihen Bemerfen, daß bei Anftalten
mit einfahem Unterrichtöfurjus die Säge von 750 bezw. I00 ME.
in feinem Falle überſchritten werden dürfen, ſofern nicht durch die
früheren Etats bereit höhere Säpe bewilligt find.
Etwaige vorübergehende Mehrbedürfniſſe find bebufs Dedung
aus Gentralfondd mittelit bejonderer Anträge zu begründen.
Mebrforderungen für die jächlichen Ausgabefonds (Titel 8 bezw.
Zitel 14 der Etats) find auf das ftrengfte zu prüfen und, wenn
irgend angängig, durch Ausgleihung innerhalb der biöherigen Titel—
ſummen (Abjegung von anderen Pofitionen beider Zitel, bei denen
ein geringerer Audgabebedarf zu erwarten ſteht, eventl. vom Dis—
pofitionsbetrage) zu vermeiden.
Entiprehend find etwaige geringfügigere Minderbedürfniffe
nicht in Abgang zu ftellen, fondern dem Didpofitiondbetrage für ſäch—
liche Ausgaben zuzuſetzen.
Befondere Beträge zur Feier des Geburtstages Seiner Mar
jeftät ded Kaiſers und Königd und anderer patriotiicher Fefte find
grundjäglich nit audzumerfen, und, ſoweit fie nicht in den Etatd
bereitö enthalten find, in die Entwürfe nicht aufzunehmen.
Der Minifter der geiftlihen ꝛc. Angelegenheiten.
von Goßler.
An
fänmtlihe Königl. Provinzial-Schulfollegien.
U. III. 2995.
16) Etatd- und Rechnungsweſen bei den Seminaren.
Berlin, den 21. Januar 1884.
Auf den Bericht vom 15. Dezember v. J. erwidere ich der
Königl. Regierung, daß der Erlaß vom 23. Juni 1864 in Folge
des im Sahre 1875 ftattgehabten Ueberganges der Schullehrer-Se-
minare aud der damaligen Zuſchuß-Verwaltung in die unmittelbare
Staatöverwaltung auf diefe Anftalten feine Anwendung mehr findet.
Wie der Etat der dortigen geiftlichen und Unterrichtd- Vermaltun
ergiebt, bezieht dad Seminar in D. feit jener Zeit feinen Zufchub
184
mehr, weder aus allgemeinen Staatöfonds, noch aus der evangeliichen
Rate ded Neuzeller Fonds; die Einnahmen und Ausgaben diefer
Anftalt find vielmehr in jenem Etat zum vollen Brutto-Betrage in
der Linie aufgeführt, und ed werden von der Ausgabe im Betrage
von — Mark nad dem Bermerfe vor der Linie — Marf aud dem
im Provinzial-Stat unter Abjchnitt II. Kapitel 34 Titel 3 Pofition 3
mit — Mark direkt für die Staatd-Kafjfe vereinnahmten Ueberſchuſſe
der evangeliihen Rate des Neuzeller Fonds gededt, um melde
Summe der Dispofitiondfonds der lepteren bei Kapitel 121 Titel 27
Abtheilung II. gekürzt ift. Das Gleiche ift bei den Seminaren in
A. und B. der Fall, und find daher die Kaffen der vorgenannten
drei Seminare berechtigt, den gefammten Betrag der für jede diefer
Anftalten im Etat der geiftlichen und Unterriht3- Verwaltung des
dortigen Bezirkes ald Brutto-Ausgabe zum Anfape gebradhten Summe,
ohne Rüdfiht auf einen beftimmten Zeitpunkt, von der Regierungs-
HauptsKaffe nah Bedarf einzuziehen.
Die Königlihe Regierung wolle hiernach den Rendanten des
Seminared in D., deffen Antrag, die Kreiöfteuerfaffe dafelbft zur
Zahlung des Staatszuſchuſſes am legten Werktage vor dem Quar—
talderiten zu ermädtigen, fomit hinfällig ift, nah Maßgabe des
Erlaffed vom 10. Juli 1875 — U. III. 4876 G. III. 3281 —
(Sentralblatt für die gefammte Unterrichts-Verwaltung de 1876
Seite 34 ff.) und der Erläuterungen zu den demjelben beigegebenen
Schemas entipredhend inftruiren, auch die Kreidfteuerfaffe in D.
demgemäß mit Anweiſung verjeben.
Der Minifter der geiftlihen ꝛc. Angelegenheiten.
Im Auftrage: de la Eroir.
An
die Königl. Regierung zu Frankfurt a./Dd.
U. III. 3176.
17) Termin zur Präfung für Zeichenlehrerinnen an
mehrklaſſigen Volks- und an Mittelſchulen.
Berlin, den 26. Januar 1884.
Für die in Gemäßheit der Prüfungsordnung vom 25. Sep—
tember 1878 im Jahre 1884 zu Berlin abzubaltende Prüfung für
Zeichenlehrerinnen an —— Volks- und an Mittelſchulen
habe ich Termin auf Montag den 24. März d. J. (Vormittag
9 Uhr) und folgende Tage anberaumt.
Meldungen find unter Beifügung der in den $. 4 und 5 der
185
Prüfungsordnung a Schriftftüde und Zeichnungen ſpä—
teftend bis zum 20. Februar d. 3. bei mir anzubringen.
Der Minifter der geiftlihen ıc. Angelegenheiten.
Im Auftrage: de la Eroir.
Bekanntmachung.
U. III. a. 10206.
18) Berzeihnid der Lehrer, welde die Prüfung für das
Lehramt an Zaubftummen-Anftalten im Jahre 1883 be—
ftanden haben.
(Centralbl. pro 1883 Seite 150.)
Die Prüfung für dad Lehramt an Zaubftummenanftalten gemäß
der Prüfungsordnung vom 27. Zuni 1878 haben vor den in allen
Provinzen gebildeten Prüfungdfommilfionen im Sahre 1883 beftanden:
1) S ſenroth, Hilfslehrer an der Zaubftummenanftalt zu
egnig,
2) Gaiſer, desgl. zu Schledwig,
3) Göbel, dedgl. » Halberftadt,
4) Hinz, desgl. = Bredlau,
5) Kumm, deögl. = Marienburg i. Weftpr.,
6) Lieke, dedgl. » Bromberg,
7) Löw II, deögl. = Camberg, Reg. Bez. Wiedbaden,
8) — — Stipendiat der Koͤnigl. Taubſtummenanſtalt zu
erlin,
9) Marenbad, Hilfdlehrer an der Zaubftummenanftalt zu Cam⸗
berg, Reg. Bez. Wiesbaden,
10) Meißner, deögl. zu Ratibor in DOber-Schlefien,
11) Meuſer, desgl. zu Samberg, Reg. Bez. Wiedbaden,
12) Müller, Zulius, Hilfölehrer an der Zaubftummenanftalt zu
Hamburg,
13) Bommerening, deögl. zu Stettin,
14) Radomski, deögl. zu Schlochau i. Weftpr.,
15) Reininghaus, desgl. zu Peteröhagen, Reg. Bez. Minden,
16) Schadt, deögl. zu Röſſel i. Dftpr.,
17) a provijor. Lehrer an der Zaubftummenanftalt zu
l
erfeld,
18) Spohn, Lehrer an der Taubſtummenanſtalt zu Schlochau
i. Weſtpr.,
19) Stelling, Probelehrer an der Zaubftummenanftalt zu Hil—
deöheim,
20) Straferjahn, Hilfölehrer an der Zaubftummenanftalt zu
Petershagen, Reg. Bez. Minden,
186
21) Se Stipendiat der Königliden Zaubftummenanftalt zu
erlin,
22) Wiedumilt, Probelehrer an der Taubſtummenanſtalt zu Stade,
23) Zind, Hilfölehrer an der Zaubftummenanftalt zu Erfurt, und
24) Dr. Zürn, Afpirant bei der Zaubftummenanftalt zu Wriezen
a./D., Neg. Bez. Potödam.
U. III. a. 21522.
19) Die Verhältniſſe zwiihen den Unternehmern von
Privat-Unterrihtd- und Erziebungdanftalten und den
Lehrern derfelben (Kündigung ıc.) find privatredtlider
atur.
Berlin, den 17. Dezember 1883.
Ew. Wohlgeboren erwidere ih auf die Vorſtellung vom 30. Of:
tober d. 3., betreffend die lu ne Tochter ald Lehrerin
der N.'ſchen höheren Töchterſchule zu N. daß die auf den Beſtim—
mungen der 88. 94 bis 97 Tit. 10 Th. II A. X R. beruhenden
diesſeitigen Erlaſſe vom 23. September 1867 und 15. Oktober 1874 *)
fih nicht auf die Verhältniffe zwiidhen den Unternehmern von Pri—
vat-Unterrichts- und Erziehungsanftalten und den von erfteren anges
nommenen Privatlehrern und Privatlehrerinnen beziehen. Dieſe
find lediglich privatredhtlicher Natur. Es kann daher über die ſtrei—
tigen Anſprüche aus einem folden Privatrehtöverhältniffe nicht im
Verwaltungswege von der Sculauffihtöbehörde, ſondern eventl.
nur im Prozeßwege von dem Richter entihieden werden.
Der Minifter der geiftlichen ꝛc. Angelegenheiten.
Im Auftrage: de la Eroir.
An
Herrn ꝛc.
U. Ill. a. 19986.
*) Sentralbl. pro 1867 Seite 685 und pro 1874 Seite 658.
187
V. Volksſchulweſen.
20) Grenze für das dem Lehrer zuſtehende Züchtigungs—
recht; — bei A ae über Mißbrauch
desjelben.
Im Namen ded Königs,
In Sachen betreffend den von der Königlichen Regierung zu A.
erhobenen Konflikt in der Unterſuchungsſache
wider
den Lehrer 3. zu D.,
wegen Körperverlegung,
bat das Königliche Oberverwaltungdgericht, Erfter Senat, in feiner
Sipung vom 7. November 1883, für Recht erfannt,
dab der erhobene Konflikt für begründet und der Rechtsweg
daher für unzuläjfig zu erachten.
Bon Rechts Megen.
Gründe.
Am 11. Zuli 1882 züchtigte der Lehrer 3. in dem Konferenz»
zimmer der fatholiihen Schule in D. den Schulfnaben Anton 2%
mit einem Robritode, neben anderem auch aus dem Grunde, weil
M. amNachmittage des vorhergehenden Tages, einer ihm ertbeilten
Verwarnung ungeachtet, dur lauted und anhaltendes Schreien vor
dem Scullofale während des Unterrichtes lepteren geftört hatte. Da
fih an dem Körper des Knaben ald Spuren der Strafe blaue Flede
zeigten, jo beantragten die Eltern desjelben, die M.'ſchen Eheleute,
die gerichtliche Verfolgung F.'s und erhob aud der erfte Staatdan-
walt bei dem Königlihen Landgerichte in D. unterm 8. Septem-
ber 1882 gegen den Beichuldigten Anklage wegen Zumiderhandlung
gegen den $. 223 des Strafgeſetzbuches, nachdem der Dr. med. R.,
welchem Anton M. nah Empfang der Schläge zugeführt worden,
fihb auf Erfordern unterm 6. September 1882 ſchriftlich dahin ge—
äußert hatte:
„die Zahl der biutunterlaufenen Stellen an dem Körper des
Knaben M. war eine ſehr große und ließ auf eine Intenfität
bei der Ausführung der Züchtigung ſchließen, die meiner
Anfiht nah die Grenze des erlaubten Züchtigungsrechtes
überjchritten hat.“
Die Straffammer des Königlichen Landgerichted in D. eröffnete
demnächſt gegen F. unterm 14. desſ. M. dad Hauptverfahren und
übertrug die Verhandlung und Entſcheidung dem Königlihen Schöf-
fengeridhte in D. Unterm 13. November 1882 erfolgte indeh die
Einftellung des Verfahrens, nachdem dem Gerichte am 11. desſ. M.
188
ein Plenarbeihluß der Königlichen Regierung in. vom 9. desſ. M.
zugegangen war, Inhalts deffen der Konflift unter der Begründung
erhoben wurde: der Angefchuldigte habe ſich einer leberlhreitung
feiner Amtöbefugnifje nicht ſchuldig gemacht, die blauunterlaufenen
Stellen auf dem Rüden des Gezüdtigten involvirten feine wirkliche
Verlegung und habe dem Lehrer jeder Dolus gefehlt.
Der Stantdanwalt und der Angejchuldigte haben über den
Konflilt eine Erklärung nicht abgegeben; das Königlihe Amtöges
richt in D. bat fi in feinem an das Königliche Dberlandesgericht
in H. unterm 20. Februar d. 3. erftatteten Berichte dahin ausge»
ſprochen: nad dem vorliegenden Aktenmateriale könne das Gericht
I einer beftimmten Anfiht über die Gejundheitäihädlichkeit der
ishandlungen nicht gelangen, wogegen das Königlidye Dberlandes-
gericht in H. in feinem Berichte an den Herren Zuftizminifter vom
15. März 1883 ausgeführt hat: eine zur ſtrafrechtlichen Verfolgung
erforderliche WBerlegung, bezw. eine die Geſundheit beeinträdhtigende
oder gefährdende Beihädigung dürfte nicht anzunehmen und deshalb
der erhobene Konflikt für begründet anzujeben fein.
Seitens der Herren Minifter der Juſtiz und des Kultus find
dem Gerichtshofe Bemerkungen nicht zugegangen.
&8 war, wie geſchehen, zu erfennen.
Gleich den Eltern, baben in Preußen die Lehrer, auf Grund
der 88. 50-53 Tit. 12 Th. II des A. L. R. und der Allerhöchiten
Kabinetd-Drdre vom 14. Mat 1825 (Gef. Samml. S. 149), die
Berechtigung die Schulkinder zu züchtigen. Ebenſo wie aber die
Eltern befugt find, zur Bildung der Kinder nur folde Zwangs—
mittel zu gebrauden, welde der Geſundheit derjelben unſchädlich
find und wie dad Vormundichaftsgericht fi der Kinder von Amtö-
wegen anzunehmen jhuldig ift, follten die Eltern diejelben graufam
mißhandeln, — 88. 86 und 90 Tit. 2 Th. IT des A. 2. R. — jo
jept auch die Allerhöchſte Kabinetd-Drdre vom 14. Mai 1825 dem
Zuüchtigungsrechte der Lehrer eine Grenze, indem fie sub 4 beftimmt:
„Die Schulzudt darf niemals bis zu Mißhandlungen aud«
gedehnt werden, die der Gejundheit ded Kindes auch nur auf
entfernte Art ſchädlich werden können,“
und sub 6 anordnet, daß, wenn dad zuläffige Maß der Züchtigung
überſchritten wird, den Lehrer eine Didziplinarftrafe, jofern aber eine
wirklihe Verlegung ftattgefunden hat, Beftrafung im gerichtlichen
Verfahren treffen ſolle. —
Nah $. 11 des Einführungsgeieged zum Gerichtöverfafjungd-
pelene vom 27. Sanuar 1877 (Reichögejepblatt S. 77) beſchränkt
ich die Aufgabe des Gerichtshofes lediglich auf die Feftitellung: ob
der Beamte fi) einer Ueberfchreitung feiner Amtsbefugniſſe oder
der Unterlaffung einer ihm obliegenden Amtshandlung jchuldig ges
macht hat (vergl. Endurtbeil des Dberverwaltungägerichted vom
189
— ee 1882 in den gedrudten Entideidungen Band IX
. 436 1.).
Zwecks der erforderlidhen Feititellung hat der Gerichtöhof von
der ibm nad $.2 des Gejehed vom 13. Februar 1854 (Gef. Samml.
©. 86) zuftehenden Befugnis Gebrauch gemacht, über den Gegen»
ftand des gerichtlichen Verfahrens nähere thatfächliche Ermittelungen
anzuftellen und die eidlihe Vernehmung ded Arztes Dr. med. N.
ald Zeuge und Sadverftändiger angeordnet.
Diefer hat zum geridhtlihen Protokoll d. d. D. den 4. Dfto-
ber 1883 eidlich ausgeſagt:
„Die dem Knaben Anton M. ertbeilte Züchtigung war mei-
ned Erachtens nicht darnach angethan, die Geſundheit ded-
ſelben zu ſchädigen, wennſchon die Zahl der blutunterlaufenen
Stellen an dem Körper auf eine ſehr ſtrenge Züchtigung
ſchließen ließ.“
Mit Rückſicht auf dieſes Ergebnis der Beweisaufnahme konnte
der Gerichtshof nur befinden, daß der Angeſchuldigte bei der Be—
ſtrafung des von dem Anton M. unbeſtritten verübten Unfugs ſich
einer Ueberſchreitung der Grenzen ſeiner Amtsbefugniſſe nicht ſchuldig
gemacht hat. Eine andere Frage iſt die, ob die Züchtigung im
richtigen Verhältnis zu dem Verſchulden des Schulknaben ſtand.
Darüber haben jedoch nicht die ordentlichen Gerichte zu entſcheiden,
ſondern es iſt Recht und Pflicht der Schulaufſichtsbehörde darüber
zu wachen, daß die Lehrer von dem ihnen verliehenen Züchtigungs—
rechte den richtigen Gebrauch machen.
Der erhobene Konflikt mußte hiernach für begründet und der
Rechtsweg demzufolge für unzuläſſig erachtet werden.
Urkundlih unter dem Siegel ded Königlihen Oberverwaltungs-
gerichte8 und der verordneten Unterjchrift.
(L. S.) Perſius.
O. V. G. J. 1152.
21) Maßſtab für Vertheilung der Schulbeiträge in den
ſelbſtändigen Gutsbezirken im Geltungsgebiete der
Provinzial-Schulordnung vom 11. Dezember 1845 auf
die Anwohner; Zutritt des Grundherrn.
Berlin, den 30. November 1883.
Nah $. 60 der Schulordnung vom 11. Dezember 1845 bat
die Königliche Regierung, wie ih auf den Bericht vom 9. Dfto-
ber d. $., die A der Schulunterhaltungdfoften in dem
um Forftgutöbezirfe N. — Ortſchaften betreffend, erwidere,
———— wie viel ein jeder Anwohner auf gutsherrlichem Territo—
rium zu dem auf den Gutsbezirk treffenden Theil der gedachten
1890
Koſten beizutragen hat, damit nach dieſer Feſtſetzung Anwohner und
Grundherr ihre Beiträge leiſten. (Erkenntnis des Königlichen Ober—
Verwaltungsgerichtes vom 28. September 1878, Centralbl. 1878
S. 630). Zufolge der Entſcheidung der Königlichen Ober-Rech—
nungskammer vom 2. März 1876 (Centralbl. 1880 S. 499) kann
der Beitrag des einzelnen Anwohners je nach deſſen Leiſtungsfähig—
keit in einem Prozentſatze der von ihm zu entrichtenden Staats—
ſteuern (Örund-, Maflen- und Einfommenftener) feftgejept werden.
Wenn die Königlihe Regierung alfo im vorliegenden Falle
feftgejegt hat, dab die Bewohner des Forftgutäbezirfed N. zu den
Sculleiftungen höchſtens mit dem einfachen Betrage oder 100°),
der in Betracht fommenden Staatöfteuern herangezogen werden kön—
nen, und daß der hiernach ungededt bleibende Shell der Schulun-
terhaltungäfoften nad den 88.55 und 56 a. a. D. vom Grundberrn
u übertragen jei, jo ftebt dies mit jenen Borjchriften infofern nicht
im Einklange, als dabei die Verſchiedenheit der Leiſtungskräfte der
Betheiligten nicht genügend berüdjichtigt ericheint. Die Beftimmung
eined allgemeinen Prozentjaged der Staatöfteuern der Anwohner im
Gutöbezirfe als Maß deffen, was ohne Ueberbürdung aufgebradt
werden Fann, hat nur die Bedeutung, daß die Gefammtbeit der An—
wohner einen gewiſſen Prozentiag aufbringen könne, jchließt aber
nicht aus, daß individuell feftgeftellt wird, welche Anwohner vielen
Prozentſatz, welche Anwohner weniger, ald diefen Prozentiag auf-
bringen fünnen, und melde Anmohner mehr, als jenen Prozentja
aufzubringen, eventuell alſo aud die übrigen joweit als ih
und thunlidy zu übertragen vermögen.
Hiernab wolle die Königlihe Regierung die Antheile eines
jeden der Anwohner fowie den Subfidiarbeitrag des Grumdherrn
anderweit jpeciell feititellen und den Befiter N. und Genofjen auf
die mit der eingereichten Präftationd-Nahmeilung anliegenden Vor—
ftellungen vom 24. Mär; 1882 und 22. Dftober d. J. bejcheiden.
Der Minifter der geiftlichen ꝛc. Angelegenheiten.
Im Auftrage: de la Groir.
An
die Königl. Regierung zu N.
U. III. a. 19516.
22) Berfahren, um Meinungsverihiedenheiten der
verjhiedenen Abtbeilungen einer Regierung zum
Audtragezu bringen.
Auszug.
Berlin, den 3. Dezember 1883.
In Betreff der Meinungsverſchiedenheit zwiſchen der Abtheilung
für Kirchen- und Schulweſen und der Finanz Abtheilung des Kolle-
I
giums über die Leiſtungsfähigkeit der Schulgemeinde verweiſe ich die
Königliche Regierung auf die Vorichriften des $. 5 Nr. 8 und am
Ende, des $. 25 am Ende, des 8. 31, ded $.3I Nr. 3 und am Ende
und der 88. 40 und 41 der Geſchäftsinſtruktion für die Regierungen
vom 23. Dftober 1817, der Allerhöchſten Kabinets - Drdre vom
31. Dezember 1825, betreffend einige Abänderungen in der bis—
berigen Drganijation der Provinzial -WBerwaltungsbebörden unter
D. Nr. I. und VI. und der Geihäftdanweijung für die Regierungen
vom 31. Dezember 1825, zum Abjchnitte III. und zum Abjchnitte IV.,
um fünftig diefen VBorichriften entipredhend innerhalb des Regierungd-
Kollegiums die zwiichen der Abtheilung für Kirchen- und Schul:
wejen und der Finanz-Abtheilung obwaltenden Meinungsverichieden-
beiten zum Austrage zu bringen.
Der Minifter der geiftlichen ꝛc. Angelegenheiten.
Im Auftrage: de la Eroir.
An
die Königl. Regierung zu N.
U. III. a. 19134.
23) Borfehbrungen zur Herbeiführung des Shulbejudhed
aller jhulpflidtigen Kinder und zum jpäteren Nach—
weije hierüber.
Berlin, den 13. Dezember 1883.
Die in Folge meiner Verfügung vom 2. Oftober v. I. —
U. IIIa. 17356 — veranlaßten ipeciellen Ermittelungen, die über
die im Erſatzjahre 1881/82 bei der Armee eingeitellten Mannſchaften
in Beziehung auf deren Schulbildung überhaupt und im Bejonderen
nur in der nicht deutihen Mutteripradhe von den Königlihen Re—
gierungen angeftellt worden find, haben, wie ich aus den betreffen»
den Berichten gern eriehen habe, ergeben, daß aus den mitgetheilten
Zablen nit ohne Weitered auf unzureichende Leiftungen der Volks—
ſchule in den öftlihen Provinzen geichloffen werden kann, und daß
der Bildungsftand im denjelben überhaupt günftiger ift, als er ſich
bei den Prüfungen der Erſatzmannſchaften berausitellt.
Die Ermittelungen haben aber von Neuem erfennen laffen, von
wie großer Bedeutung es für dad Volksſchulweſen ift, dab voll-
ftändige Berzeichnifje der im das ſchulpflichtige Alter eintretenden
und der zuziehenden jchulpflichtigen Kinder den Lehrern mitgetheilt
werden, und dab die vorgeichriebenen Abjentenlilten nicht nur genau
geführt, jondern auch jorgfältig aufbewahrt, und daß den Schülern
der Volksſchulen bei ihrem Austritte aus denjelben Entlafjungs-
Zeugnifje ertheilt werden. Es wird dadurd die Unterridhtöverwal-
tung in die Lage fommen, über jeden Zögling der Volksſchule auch
1884. 13
192
nad feiner Eutlaffung aus derjelben wie überhaupt, jo insbeſondere
der Militärbebörde Auskunft zu geben; im Laufe der Zeit wird dem-
nad aud den Refruten die Möglichkeit, ihre Vorgefegten mit Erfolg
über ihre Schulfenntnifje zu täufchen, abgejchnitten werden.
Soweit daher in diefen Beziehungen nicht bereitö ausreichende
Vorſchriften für den Verwaltungsbezirk der Königlichen Regierung
beftehen, wolle Diejelbe alsbald das Erforderliche veranlafien.
An
die Königl. Regierungen zu N.
Abſchrift erhält die Königl. Regierung zur Nachricht und eventl.
zur gleihmäßigen weiteren — *
Der Minifter der geiſtlichen ꝛc. Angelegenheiten.
In Vertretung: Lucanus.
An
die anderen Königl. Regierungen, die Königl. Konfiftorien
in der Provinz Hannover, den Königl. Ober⸗Kirchenrath
zu Nordhorn und das Königl. Brovinzial-Schulkollegium
bier.
U. III. a. 17745.
24) Charakter des Schulgeldes bei Unterhaltung der
Schule durd die bürgerlihe Gemeinde.
Berlin, den 21. Dezember 1883.
Ew. Wohlgeboren erwidern wir auf die VBorftellung vom 21. No—
vember d. J., daß wir feinen Anlaß finden, die nebit den übrigen
Anlagen anbei zurüdfolgende Verfügung der dortigen Königliden
Regierung vom 27. Dftober d. 3. abzuändern, da dad Schulgeld,
wie bereitö wiederholt, u. A. durch den in dem Gentralblatte für
die Unterrichtö-Verwaltung für 1881 Seite 567 veröffentlichten Er—
lab vom 25. Juli 1881 bemerklich gemadyt worden, ald Kommunales
abgabe nicht anzuſehen tft und diefen Charakter auch dadurch nicht
erhält, daß die Schule von der bürgerlihen Gemeinde unterhalten,
bezw. dad Schulgeld an die Gemeinde gezahlt und in verſchiedenen
Sägen nad) der Höhe ded Einkommens der Schulgeldpflichtigen
erhoben wird.
Der Minifter ded Innern. Der Minifter der geiſtlichen ꝛc.
In Vertretung: Herrfurtb. Angelegenheiten.
Im Auftrage: de la Croix.
An
den Königl. Kreisſchulinſpeltor Herrn N.
Wohlgeboren zu N
M. d. 3. I. B. 9807.
M. d. g. A. U. III.a. 20615.
193
25) Geſchäftskreis, Art derBerathungen der ſtädtiſchen
Skhuldeputationen; Drtdihulinjpeftoren ald Mit-
glieder dDiejer Deputationen oder neben denjelben.
(cfr. Eentrbl. pro 1882 Seite 671 Nr. 138.)
Berlin, den 28. Dezember 1883.
Aus der Vorftelung der Stadtihuldeputation vom 22. April
d. 3. habe ich ungern erjehen, dab ed in der Stadt N. an einem
einbeitliden Zuſammenwirken der Stadtichuldeputation mif den Orts—
ihulinjpeftoren fehlt und dab hieraus Mißhelligkeiten entftanden
find, melde die fernere gedeihliche Entwidelung des jtädtiihen Schul»
weſens ernftli gefährden.
Die Anfiht der Stadtihuldeputation, daß fie geſetzlich das
Recht in Anſpruch nehmen dürfe, die innere und äußere Berwaltung
und Auffiht des Schulmejend in erfter Inftanz allein zu führen,
und die ausgeſprochenen Zweifel gegen dad Recht der Königlichen
Staatsregierung zur Einfegung von Ortsſchulinſpektoren meben der
Stadtihuldeputation, entbehren der Begründung.
Die Stadtihuldeputationen find, was die äußere Verwaltung
ded Schulweſens anlangt, Beirath und Organ der ftädtiichen Be—
börden, auf dem Gebiete der Schulauffiht aber dazu berufen, die
ftaatliden Sculauffihtöbeamten in der Führung ihres Amtes zu
unterftüßen, feinedmegd jedoch, die Thätigfeit derjelben auszuſchließen.
Eine derartige Antheilnahme der Stadtjchyuldeputation an der
in dad Gebiet der Schulaufficht fallenden Verwaltung der inneren
Angelegenbeiten der Schulen wird allerdings erjchwert, wenn, wie
ed in N. der Fall ift, weder bei der Zufammeniegung der Stadt:
Ichuldeputation darauf gerüdjichtigt wird, die Ortsſchulinſpektoren
in die Deputation ald Mitglieder aufzunehmen, nod in Ermange—
lung deſſen durd Bildung bejonderer Schulvorftände für die ein-
zelnen Schulen eine gemeinjame mündliche Beratbung mit den Orts—
Ichulinipeftoren ermöglicht wird.
Es entipriht dem Zwede der Einjegung der Stadtihuldepu-
tationen, und ih wünſche, daß diejelben auch in allen, die innere
Berwaltung und die Auffiht der Schule betreffenden Angelegen-
beiten mitberathenden und mitbejchließenden Antheil nehmen, in-
deffen liegt ed in der Natur der Verhältniſſe, daß diejer Antbeil
weſentlich zurüctritt, wenn an die Stelle gemeinfamer mündlicyer
Beratbung der Weg fchriftlihen Verkehrs und ſchriftlicher Verſtändi—
gung treten muß.
Wenn die Schuldeputation ihre Befugniffe über das vorbe-
zeichnete Maß dadurch zu erweitern gefuht bat, daß fie auf allen
Gebieten der inneren Angelegenheiten der Schule ihre Beſchlüſſe
ohne jede Mitwirkung der Ortsſchulinſpektoren gefaßt und in Boll:
zug zu ſetzen geſucht bat, jo kann ih ed nur billigen, daß bie
13 *
194
Königliche Regierung in N. diefem Verhalten in den, zum Gegen-
ftande der Beſchwerde gemachten Verfügungen mit Nachdruck entgegen
getreten ift, und ih muß ed ernftlih rügen, daß die Stadtſchul—
deputation jo weit gegangen ift, die Verfügungen und dad Verhalten der
Ortsſchulinſpektoren zum Gegenftande protofollariiher Vernehmung
der Lehrer zu machen.
Die Beftellung eined Schulinſpektors für ſämmtliche Schulen,
der Stadt N. (Stadtichulinipektor), welche die Schuldeputation in
Antrag bringt, erachte ich nicht durch die Verhältniſſe geboten, viel-
mehr erwarte ich die Wiederkehr gedeihlicher VBerhältniffe von einem
harmoniſchen, von kleinlichen Streitigkeiten über den Umfang der
beiderfeitigen Befugnifje abjehenden Zujammenwirfen der Stadt:
ihuldeputation mit den Ortsſchulinſpektoren, wozu die Stadtſchul—
deputation dad Shrige beitragen wolle.
Der Minifter der geiftlihen ıc. Angelegenheiten.
von Goßler.
An
die Stadtihuldeputation zu N.
U. II. b. 769.
26) Regelung der Mietbsentihädigungen für die
Volksſchullehrer.
Berlin, den 7. Januar 1884.
Auf den Bericht vom 27. Oktober v. J. erwidere ich der
Königlichen Regierung, daß aus demſelben Fein hinreichender Grund
zu entnehmen iſt, von dem Erlaſſe vom 20. März v. J. bezüglich
der den Lehrern in N. zu gewährenden Mietheentihädigungen ab»
ugeben.
Im Hinblide auf den Erlak vom 3. Januar 1882 — Gentr.
Blatt 1882 S. 437 — ift e8 für die planmäßige Regelung der Mieths—
entihädigungen nicht von enticheidender Bedeutung, dab zur Zeit
einzelne Inhaber von Zehrerftellen in N. unverbeirathet find. Wenn
dermalen einer der Lehrer in feinem eigenen Hauje wohnt, jo folgt
daraus noch nicht, daß ihm die Mietböentihädigung, welde ihm in
Grmangelung einer Dienftwohnung gebührt, vorzuenthalten fei, oder
dab die Miethsentihädigung nicht dem örtlichen Verhältniffen ent-
jprechend zu bemefjen jet. Ebenſowenig fann bei planmäßiger Feft-
jegung von Miethientihädigungen in Betradt fommen, ob der
eine oder andere der jeweiligen Inhaber von Lebrerftellen Bermögen
befigt oder nicht, ob die Wohnung, weldhe ein Lehrer zeitweile inne
bat, zu groß oder zu klein, zu billig oder zu theuer erſcheint. Auch
die Berufung auf die den unmittelbaren Staatsbeamten zu Theil
werdenden Wohnungdgeldzufchüjfe bleibt ohne enticheidendeö Ge—
wicht. Die legteren find nicht darauf berechnet, die Wohnungs
195
miethe zu deden, fondern nur eine bejondere Art der Gebaltderhöhung
mit Rüdfiht auf die lofalen Verhältniſſe. Die Lehrer aber jollen
Dienftwohnungen oder Miethödentihädigungen haben, d.h. eine Ent-
ſchädigung, melde ausreiht, um die ortdüblihe Miethe für
eine dem Stande ded Lehrers angemefjene Wohnung zu deden.
Mit Rüdfiht hierauf wolle die Königliche Regierung nunmehr
ordnungsmähig im Sinne ded Crlafjed vom 20. März v. J. die
Miethöentichädigungen bemefjen und Feitiegen, aud den Magiltrat
beicheiden.
Der Minifter der geiftlihen 2c. Angelegenheiten.
Im Auftrage: de la Croix.
An
die Königl. Regierung zu N.
U. Ill.a. 19961.
27) Aufbringung der gutsherrlichen Schulbeiträge
nad Parzellirung des Gutes.
Berlin, den 12. Sanuar 1884.
Auf den Beriht vom 19. September v. 3. ermwidere ih der
Königlihen Regierung, daß ich mich mit einer fortdauernden Her:
anziehung des früheren Gutöbefierd von N. zu der im Urbarium
von 1789 feitgefegten gutsherrlichen Leiſtung des Dominiumd N.
für die dortige Schule nicht einverftanden erflären fann, nachdem
der ıc. N. ſämmtliche Theile diejed Nitterguted veräußert hat. So:
fern bierbeit das Gut vollitändig parzellirt und ein Reſtgut nicht
verblieben ift, find die auf dem Urbarium beruhenden Verpflichtungen
gegen die Schule auf die Dominialtrennftücddbefiger zu übertragen
und unter diefe Yon der Königlichen Regierung qua Schulauffichtö-
bebörde als gutsherrliche Schulbeitragdleiftung zu vertheilen.
Hiernach molle die Königliche Regierung alsbald das Weitere
veranlaffen und den Petenten auf die anbei zurücfolgende Eingabe vom
4. Kebruar v. J. bejcheiden, auch Abjchrift der Verfügung einreichen.
Der Minifter der geiſtlichen ıc. Angelegenheiten.
Im Auftrage: de la Croir.
An
die Königl. Regierung zu N.
U. IIl.a. 18441.
28) Ziele und Lehrpläne der gewerbliden Fort-
bildungsidhulen.
Berlin, den 14. Januar 1884.
Die neuerdings aufgeftellte Statiftil der Fortbildungsjchulen,
nach welder in Preußen zur Zeit der Aufnahme 1261 folder An—
196
ftalten und zwar 644 gewerbliche und 617 ländliche beftanden, umd
die erfteren 58 371, die lepteren 10395 Schüler unterrichteten, hat
fi aud auf die Anzahl der Unterrichtsſtunden erftredt, melde
an den Anftalten wöchentlich ertheilt werden. Hierbei hat ſich ge—
zeigt, dab im Bergleihe mit den Schulen auf dem Lande die ge»
werblihen Fortbildungsihulen zwar den relativ auögedehnteren
Lehrplan haben, wie died den Bedürfniffen der Gewerbe und des
Handwerfed entſprechend ift, dab aber aud fie in der Mehrbeit der
Källe nur über 4—6 Stunden wöchentlich für den Schüler der eins
zelnen oe oder Stufe verfügen, und daß nur bei einer Minder:
beit dieje Zahl auf 8 Stunden und darüber fteigt. Auch wo in
größeren Städten der Lehrplan einer Anftalt eine erhebliche Zahl
von Kurjen darbietet, weldhe den befonderen Anforderungen der ver—
ihiedenen gewerblihen Berufsarten Rechnung tragen, beſucht doch
der einzelne Schüler jelten mehr ald 8 Stunden wöchentlich. Da
er am Tage in der Merfftatt arbeiten muß, und nur einen Theil
der MWochenabende und ded Sonntags zu feiner Weiterbildung frei
bat, jo kann jene Stundenzahl nicht leicht überjchritten werden.
Die Thatiahe, daß an den gewerbliden Fortbildungsichulen
die Unterrichtözeit im Durchſchnitte nur 6 Stunden wöchentlich bes
trägt, wird bei der Aufitellung der Lehrpläne für diefelben nicht
überjehen werden Dürfen. Se bejchränfter die zum Lernen verfügbare
Zeit ift, deito mehr ift es geboten, unter den vielen an ſich nütz—
lichen Unterrichtögegenftänden eine Auswahl zu treffen und das für
das gewerbliche Leben Nothwendigſte voranzuftellen. In dieſer Bes
ziehung bedarf es einer Modififation der „Grundzüge für die Ein-
rihtung gewerblier Fortbildungsſchulen“ welde ald „Anlage“ zu
dem Diesjeitigen Erlaffe vom 17. Juni 1874*) der Königlichen
—— ſeiner Zeit zugegangen ſind. Die gedachte Anlage ging
von der Vorausſetzung einer ausgedehnteren Unterrichtszeit aus, als
ſie ſich nach den ſeitherigen Erfahrungen als vorhanden oder als in
Zukunft wahrſcheinlich herausgeſtellt hat. Daher wurde einer normal
eingerichteten Fortbildungsſchule auf der unteren Stufe die Aufgabe
geſtellt, thunlichſt ſämmtliche Lehrgegenſtände der Oberklaſſen ge—
hobener Volksſchulen zu umfaſſen, und auf der oberen Stufe dieſen
Lehrgegenſtänden theils eine Anzahl anderer Uuterrichtsfächer hinzu—
gefügt, theils, neben den erſteren, ein Zeichenunterricht von möglichſt
8 Wochenſtunden in Ausſicht genommen,
Da die Vorausſetzung für die Anwendung dieſer Grundſätze
nicht eintrat, fo find fie allerdings nicht zur Durchführung gekommen;
es hat ſich aber an ihre Aufſtellung vielfach das Mißverſtändnis
geknüpft, als ob ſie auch für eine knappe Unterrichtszeit als Regel
gelten ſollten. Insbeſondere die Fortführung möglichtt lämmtlicher
*) Gentralbl. pro 1874 Seite 488.
197
Lehrgegenftände der Dberflaffen gehobener Volksſchulen ift jelbft da
als Ziel feftgehalten, wo dad Minimum an vorhandenen Zehrftunden
die forgfältigfte Beſchränkung gebot. Hierbei wirkte der Umftand
mit, daß die an den gewerblihen Kortbildungsichulen wirfenden
Lehrkräfte nicht felten dieje Anftalten gleihfam nur als Fortiegung
der allgemeinen Volksſchule betrachteten, und die befondere Aufgabe
der erfteren, den Schüler mit den für jeinen gemwerbliden
Beruf erforderlichen Kenntniffen und Fertigkeiten, fomeit dies durch
den Schulunterricht geichehen kann, auszurüften, nicht hinreichend
berüdfidtigten. So ftellten die eingereichten Leftionöpläne nur zu
oft dad Nahbild eined Lehrplaned der Volksſchule dar und ließen
in der Auswahl, wie in der Behandlung der Lehritoffe die Beziehun:
auf dad gewerbliche Leben vermiſſen. Sebr häufig war die Zah
der Lebrgegenftände größer als die der wöchentlichen Unterridhts-
ftunden. In zablreihen Einzelfällen bat auf diefe Uebelftände auf-
merfiam gemacht und eine Bereinfahung und praftiicere Geftaltung
der Lehrpläne gefordert werden müſſen. —
Unter folden Umftänden wird es nicht unzweckmäßig fein, die
in den einzelnen Verfügungen ſchon früher geltend gemadten Ge—
fihtöpunfte noch einmal zufammenzufaffen und in den Haupt-
ügen die Ziele anzugeben, mweldye in den gewerblichen Fortbildungs—
a zu eritreben find.
Bei Annahme einer Unterrichtözeit von wöchentlich 6 Stunden
wird fich die gewerbliche Fortbildungsichule auf die Kebrgegenftände
beichränfen müffen, welde dem Bedürfniffe des Handmwerfed und des
Fleineren Gewerbeftandes am nächſten liegen und das find nad all=
gemeinem Anerfenntniffe dad Deutſche, dad Rechnen nebit den
Anfängen der Geometrie, und — für die Mehrzahl der Handwerks—
lehrlinge — dad Zeihnen. Jedem diejer Gegenftände werden in
der Regel zwei Stunden zu widmen fein. Im Deutſchen wird
unächſt der Unterricht der Volksſchule fortgejegt, ein deutliches, das
Verftändnis förderndes Leſen geübt, das Gelejene mündlich wieder vor»
getragen, in dem Rechtſchreiben, der Interpunftion, der Grammatik
Belehrung ertbeilt und auf Verbeſſerung der Handſchrift gehalten.
Da es feinen Erfolg veripricht, die wenigen wödhentlihen Stunden
derartig zu tbeilen, dab neben dem Deutſchen noch die Geihichte,
die Geograpbie, die Naturlebre als befondere Lehrgegenftände
behandelt werden, jo muß dafür geforgt werden, daß das deutiche
Leſebuch eine zweckmäßige Auswahl geidhichtlicher, geographiicher und
naturgeichichtlicher Abichnitte enthält, deren Inhalt bet dem Leſen
durchgenommen, und in mündlicher, theilmeife auch in furzer ſchrift—
licher Reproduktion angeeignet wird. Der Schüler foll dann weiter
zum fchriftlihen Gebraude der Mutterſprache auf dem gefchäftlichen
Gebiete, in welchem er ſich ipäter zu bewegen bat, alto zum Ans
fertigen von Briefen, Eingaben, furzen Aufſätzen geichäftlichen In—
baltes u. j. mw. angeleitet werden. Aud in der einfachen gemwerb-
lihen Buchführung wird er entweder hier oder in Verbindung mit
dem Unterrite im Rechnen Belehrung empfangen müffen.
Auh das Rechnen knüpft zunädit an den Unterriht der
Bollsihule an, indem die vier Grundrechnungsarten mit unbe-
nannten und benannten Zahlen, die gewöhnliden Brühe und die
Dezimalbrüde behandelt, die deutihen Maaße, Gewichte und
Münzen unter Benupung von VBeranihaulihungsmitteln eingeprägt
werden. Im weiteren Fortgange find die bürgerliden Rechnungs—
arten durchzunehmen und bei den Aufgaben aus der Regel de trie,
der Zind-, Nabatt-, Gewinn: und Verluft- Rechnung u. ſ. w. die
Anforderungen des gewerblichen Lebens ftetd zu berücfictigen, Das
Kopfrehnen ift jo zu üben, daß für den Schüler das jchriftliche
Rechnen erft da einzutreten braucht, wo die Zahlen wegen ihrer
Größe ihwer im Gedächtniſſe haften. —
Unentbehrlich für das praftiihe Bedürfnis vieler Gewerbe ift
die Kenntnid der Anfangsgründe der Geometrie. Der Schüler
muß bierin, wenn thunlich, jomweit geführt werden, daß er den Umfang
und Inhalt gradlinig begrenzter ebener Figuren und des Kreijeß,
jowie die Dberflihe und den Inhalt von Körpern mit ebenen
Flächen und von der Kugel berechnen kann. Welativ am wenigiten
durch die Volksſchule vorbereitet ift der Schüler der gewerblichen
Fortbildungsichule im Zeichnen; gleihmwohl werden, wo insgeſammt
nur 6 Stunden zur Berfügung fteben, Ddiejem wichtigen Fache,
wenigitens auf der unteren Stufe, nur2 Stunden gewidmet werden
fönnen, während bei einer Gelammtziffer von wöchentlich 8 Stunden
der Zeihenunterriht am zwedmäßigiten auf 4 Stunden ausgedehnt
wird. Auch bei einer Gelammtziffer von 6 Stunden ift es indeß
jebr wünſchenswerth, daß ältere Schüler, welche in den beiden
andern Lehrfächern binreihend vorgebildet find, die Gelegenheit er—
halten, 4 Stunden zu zeichnen, und ihre Theilnahme an den übrigen
Unterrihtözweigen eventuell beſchränkt wird; wie andererjeitd ſolche
Lehrlinge, für weldye, wie die Fleiiher, Bäder u. ſ. w. das Zeich—
nen weniger praftiihen MWertb bat, davon follten — viclleidht zu
Gunsten anderer Disziplinen — diöpenfirt werden Fünnen.
Daß Zeichnen beginnt mit der Uebung von Augenmaaß und
Handfertigfeit dur das Auffalfen und Daritellen einfader Figuren,
zuerft. gerader, dann Frummliniger, nad gedrudten Wandtafeln. Der
etwas vorgeichrittenere Schüler wird dann angeleitet, im Umrifje nad)
einfahen Holzmodellen und verihiedenartigen Gegenftänden zu
zeichnen, welche geeignet find, eine größere Sicherheit im richtigen
Auffaffen der Form zu geben und den Geihmad durch Berführung
zwedmäßiger Formen und Verzierungen zu bilden. Ald Gegenftände
dienen Werkzeuge, Gefäße, Geräthbe, Ornamente in verſchiedenem
Material und in Gipsabgüffen. Hieran ſchließen fi Uebungen im
199
Erkennen und Wiedergeben der Wirkung von Licht und Schatten
vorzugsweiſe nad) Gipämodellen.
Ferner lernt der Schüler den Gebraud von Zirkel, Lineal und
Reißfeder durch das Zeichnen einfaher Flähenmufter, und mird
eübt, die für dad Gewerbe in Betracht fommenden geometriichen
onjtruftionsaufgaben und die wichtigſten frummen Linien auszu—
führen, jowie einfache Körper im Grund», Auf und Seitentiffe dar-
zuitellen.
Weiter werden auf der oberiten Stufe, wenn 4 Stunden für
dad Zeichnen vorhanden find, Körper in gerader und jchiefer Pro—
jeftion geometriſch dargeftellt; Abwidlungen, Schnitte und Durch—
dringungen gezeichnet und Maahikizzen angefertigt, beiſpielsweiſe
nad Theilen von Thüren und Fenſtern, Schränfen, Tiſchen und
Stühlen für Tiſchler; Holzverbindungen für Zimmerer; Sclöfjern,
Gittern, Beſchlägen für Scloffer; Blechgeräthen für Klempner;
Maſchinentheilen und Werkzeugen für Maſchinenbauer u. ſ. w. Dieſe
Skizzen werden zu Werkzeichnungen verwandt mit den erforderlichen
Anſichten, Schnitten, Abwicklungen u. ſ. w. in der, für das betreffende
Gewerbe am meiſten geeigneten Darſtellungsweiſe.
Auch die Luſt am Zeichnen wird in dem Schüler der Regel
nach in dem Maße wachſen, als er ſich des Zuſammenhanges der
Uebungen mit den Anforderungen ſeines Berufes bewußt wird. Er
ſoll im Freihand- und Linearzeichnen ſeinen Formenſinn bilden, das
Wirkliche ſcharf und richtig ſehen und auf das Papier übertragen,
genau und jauber arbeiten lernen. Die Fortichritte in dem eigent-
lien Fachzeichnen werden freilich ganz befonders davon abhängen,
dab mit dem Gewerbe vertraute Lehrkräfte den Unterricht leiten.
Hiermit find die Hauptziele jEizzirt, melche der gewerblichen
FSortbildungsichule geitect find, und welche fie, wenn aud in einer,
je nah dem Maße der Borbildung der Schüler und der Tüchtigkeit
der Xehrfräfte, mebr oder weniger vollitändigen Weije in der vor—
ausgeſetzten Unterrichiözeit erreihen kann. Wo dieje Zeit noch nicht
u Gebote Steht, ift fie nah Möglichkeit anzuftreben, oder aber ed
ind Beihränfungen in den Zielen nicht zu vermeiden. So iſt ed
beiipielöweije bei nur 4 Wochenſtunden nit ratbiam, neben dem
Deutihen und dem Rechnen etwa noch eine Stunde für dad Zeichnen
u beitimmen, da bierbei fein merfbarer Erfolg zu erreichen ift.
agegen empfiehlt es ſich im jolhem Falle den Unterricht auf den
unteren Stufen auf Deutihb und Rechnen zu beihränfen, und auf
der oberen mit denjenigen Schülern, welche in jenen Fächern daß
Nothwendigite gelernt haben, dem Zeichnen eine auögedebntere Zeit
zu widmen.
Bei der Minderheit von Anftalten, welche, zumal in den größeren
Städten, über eine ausgedehntere Zeit, reichere Mittel und Lehr-
fräfte verfügen, wird eine vielleitigere Geftaltung des Lehrplanes
200
möglich fein. Se nad feinem bejonderen Berufe kann der Schüler
bier meift unter einer Reihe von Kurjen wählen. Hier werden die
mathematijchen Disziplinen meiter geführt, Mechanik und Phyſik
binzugenommen werden können ; zu dem Freibandzeichnen und Zirkel»
zeichnen fann dad Mopelliren treten, und befonderer Fachzeichnen—
Unterricht für die einzelnen Zweige und Gruppen ded Handmwerfes
eingeführt werden. Das klare Bewußtjein von der bejonderen Auf—
gabe der gewerblichen Fortbildungsſchule wird ſich aber aud bier
darin zeigen, daß die reicheren Kräfte und Mittel mehr zur Ver—
vollfommnung des Unterrichted in den wejentlihen Disziplinen, als
ur Heranziehung neuer, dem Gewerbeſtande ferner liegenden Lehr—
Pier benugt werden. Wo endlih an den Anftalten ſich eine aus—
reihende Zahl junger Leute findet, die fih dem Handeläftande wid-
men wollen, werden Kurſe in den fremden Spraden, in Handeld-
geograpbie u. j. w. mit Nugen einzurichten fein, fall8 nicht die be=
treffenden Städte durch bejondere Vorrichtungen diefen Schülern
Gelegenheit zu ihrer Fortbildung geben. —
Allgemeine Regeln über die Eintheilung einer gewerblichen Fort»
bildungsſchule nad Stufen oder Klaſſen Iaffen ſich ſchwer aufftellen.
Die Zahl der aufeinanderfolgenden oder nebeneinander ſtehenden
Abtheilungen hängt von dem Etat und der Zahl der Lehrkräfte, von
der Frequenz der Schule und der Vorbildung ihrer Zöglinge ab.
Im Allgemeinen iſt es wünſchenswerth, daß der Schüler alljährlich
in eine höhere Stufe treten kann, alſo drei aufeinander folgende
Stufen vorhanden ſind, und daß das Klaſſenſyſtem der Bolksichule
bier infofern eine Abänderung erfährt, als der Schüler in jedem
einzelnen Lebrgegenftande der höheren Stufe zugemiejen werden fann,
wenn er das Ziel der unteren erreicht bat. —
Die Vielgeftaltigkeit der gewerblichen Fortbildungsichulen macht
ed unthunlich, Normen aufzuftellen, welche über die vorjtehenden allge—
meinen Grundjäge hinausgehen; vielmehr wird jelbit bei Durch—
führung diefer Grundfäge, in den Ipeciellen Lehrplänen noch mandye
Rückſicht auf die Beionderheiten des Ortes und Diftrikted genommen
werden müſſen. Nur mußte im Großen und Ganzen die Aufgabe
klar geftellt werden, welche die gewerblichen Fortbildungsichulen zu
erfüllen haben, damit das Intereſſe, welches für dieje Anftalten in
den Gemeinden mehr und mehr rege geworden ilt, in die richtigen
Mege geleitet wird und die Handmwerfömeifter und Gewerbetreibenden
in ihnen für dad nachwachſende Geihleht das finden, was fie als
Bedürfnis erfannt haben. In diefem Sinne wolle die Königliche
Regierung nad den dargelegten Grundjägen überall verfahren, wo
fie auf die Entwidelung beitehender und die Einrichtung neuer ge—
werblicher Fortbildungsichulen, ſowie die Geftaltung ibrer Lebrpläne
einzumirfen bat, und aud die Mtädtiichen Behörden Ihres Bezirkes
201
und die gewerblichen Vereine, welche derartige Anftalten in's Xeben
gerufen haben mit dem Inhalte dieſes Erlafjed bekannt machen.
Der Minifter der geiltlihen ꝛc. Angelegenheiten.
von Goßler.
An
ſämmtliche Königl. Regierungen und Landdrofteien, jowie
an das Königl. Provinzial-Schulkollegium zu Berlin.
U. V. 5020.
29) Ausſchließung der Schulfinder von Xeidhenbeglei»
tungen bei re anftedenden Kranfbeiten.
Hannover, den 12. Januar 1884,
Es ift zu unjerer Kenntnis gefommen, daß in unjerem Bezirke
die Schulkinder mebrfah zum Grabgefolge Verftorbener, ſowie zum
Singen bei Begräbnifjen jeitens der Lehrer herangezogen merden,
ohne daß dabei auf die Krankheiten, welche den Tod herbeigeführt,
Rüdfiht genommen wird. Leichen »Begleitungen dur die Schul:
finder haben aber bei den an anftedenden Krankheiten, namentlich
an Dipbtherie, Verftorbenen ihre Bedenken, da eine Berührung mit
den Angehörigen der Verftorbenen, wohl auch das Betreten des
Sterbebaujes u. j. w. nicht immer vermieden wird.
Hiernad beftimmen wir, daß da, wo wegen herrſchender an—
ftedender Krankheiten die Schließung der Schule verfügt oder jonft
polizeilihe Maßregeln getroffen find, Sculfinder zu Leichenbeglei—
tungen nicht zugelafjen werden.
In andern Fällen ift die Zulaffung der Kinder nicht zu ges
ftatten, wenn Grund zu der Befürdtung vorhanden ift, daß die
Begleitung nit obne Gefahr einer Anftedung geſchehen fann.
Wir veranlalfen Sie, den Lofalidyulinipeftoren, Küftern und
Lehrern demgemäß das Behufige zu eröffnen, und ſchließen für
jeden Prediger bezw. Lokalſchulinſpektor Ihres Bezirfed ein Exemplar
dieſes Ausſchreibens an.
Königliches Konſiſtorium.
Abtheilung für Volksſchulſachen.
An
die Herren Kirchen Kommiſſarien bezw. Kreisſchulinſpektoren,
die Magiſtrate und geiſtlichen Miniſterien in den Städten
des hieſigen Konſiſtorialbezirkes, ſowie an das Königliche
und Sräflihe Konfiftorium zu Neuftadt u. 9.
a
202
Uicht amtlider Theil.
1) Denkſchrift, betreffend die Frage der Ueberbürdung
der Jugend an unjeren höheren Schulen.
Der Bormwurf, daß unjere höheren Schulen durdy die Aniprüche,
welche fie an ihre Schüler in den Lektionen und außerhalb derjelben
ftellen, die förperlie und geiltige Entwidlung der Jugend gefährden,
ift innerhalb der legten fünfzig Jahre zuerjt von Dr. Lorinſer
erhoben worden in dem 1836 publizirten Auflage: Zum Schutze
der Gejumdbeit in den Schulen. Durd die Kab. D. vom
2. Februar 1836 iſt der Unterrichtöminifter zu eingehender Prüfung
der erhobenen Anklage und zum Berichte aufgefordirt. Nah Eins
ziehung der Aeußerungen von allen Gymnafials Direktoren und
Zehrerfollegien und der zufammenfaffenden Gutachten der Provinzials
Schulfollegien find durd) die Girfular- Berfügungvom 24. Ok—
tober 1837 die Vorwürfe Lorinjerd auf ein jebr beicheidenes Maß
bejhränft worden; durch dieſe Verfügung find zugleich für die Lehr—
einrichtung der Gymnaſien die Grundzüge vorgezeichnet, welde im
wejentlichen noch jegt in Geltung ftehen. Die hiermit verbundenen
wohl erwogenen Rathſchläge find zu großem Theile noch jegt der
Beachtung in gleihem Maße zu empfehlen. Durch Immediat—
beriht vom 28. November 1837 ift die Eirkular- Verfügung
zur Kenntnid St. Majeftät gebracht; in dem Immediatberichte wird
überdies nachgewieſen, daß bezüglich der Tauglichkeit für den Militär:
dienft die aus den Gymnafien bervorgegangenen Fünglinge und die
Studirenden ungleidy günftiger fteben, ald die Handeld- und Kunfte
beflifjenen.
Bon da an jcheint, joviel aus den Akten zu entnehmen, eine
Zeit lang Beruhigung in der fraglichen Angelegenheit eingetreten zu
fein. Im Sabre 1854 bat das Unterrihti-Minifterium ſich veran-
labt gefunden, dur die Sirfular- Verfügung vom 20. Mai
1854") (Wieſe, Verordnungen ꝛc. I. S. 130) dem leberjchreiten
des richtigen Maßes in der Korderung häuslicher ſchriftlicher
Arbeiten entgegenzutreten; die in diefer Verfügung zur Geltung
gebrachten (bereits großentheild in der vom 24. Dftober 1837 ent»
baltenen) Geſichtspunkte find jodann in die allgemeine, den Gymna—
ſial-Lehrplan modifizirende Eirkular-Verfügung vom 7. Sanuar 1856
aufgenommen worden.
Zwei Jahrzehnte jpäter gab die in der Prefje mit ermeuter
Lebhaftigkeit fih erbebende Anklage megen Ueberbürdung der Jugend
feitend der höheren Schulen, inöbejondere der Gymnaſien, den Ans
*) Centrbl. f. d. Unter. Berw. pro 1859 Seite 11.
203
laß zu der Sirfular- Verfügung vom 14. Dftober 1875.*)
Ihrem wejentlihen Inhalte nach iſt diejelbe eine Wiederholung und
Einſchärfung der früheren in diejer Beziehung erlaffenen Vorjchriften.
Der eine darin neue Punkt, dab die Eltern ausdrücklich aufgefordert
werden, Fälle der Ueberbürdung, melde fie bei ihren Söhnen be—
obadhten, zur Kenntnid ded Direktord zu bringen, unter der Ber-
fiherung, daß eine ſolche Mittheilung nit ald Beſchwerde gegen
die Schule werde angejehen werden, hat den beabjichtigten Erfolg
nicht gehabt. Die Eltern bejorgen großentheild, durch eine derartige
Mittheilung ihren Söhnen zu ſchaden; ob dieſe Bejorgnis durch
dad Verhalten der Lehrer und Direktoren begründet iſt, muß dahin
geftellt bleiben; wo Bejchwerdefälle bis zur Kenntnis der Gentral-
inftanz gelangt find, haben fie die, eingebendfte Ermittlung veran-
laßt und ijt zutreffenden Falled den Lehrern und Direktoren die
entjchiedene Weilung nicht erjpart worden, Sedenfalld aber hat die
Girkular- Verfügung vom 14. Dftober 1875*) den Erfolg gehabt,
daß die Aufmerkiamfeit der Direktoren — wie died au durdy die
Verhandlungen von Direktoren Konferenzen fonftatirt wird — und
in&beiondere die der Auffihtdorgane dauernd Ddiejer Frage zuge—
wendet ilt. Die Departementsräthe der Provinzial» Schulfollegien
und die techniſchen Räthe des Minifteriums haben bei ihren Revi—
fionen der höheren Schulen fi nicht damit begnügt, zu prüfen, ob
der für die einzelnen Klaſſen aufgeftellte Arbeitöplan an ſich zweck—
mäßig jei und dad darin feitgeiegte Maß wirfli eingehalten
werde, vielmehr haben diejelben dur Einfihtnahme in die gefammten
ichriftlihen Arbeiten der Schüler ſich ein bejtimmtes Urtheil über
die Schwierigfeit derjelben verſchafft und durch den Beſuch der
Lektionen zugleih ermittelt, in welhem Maße diejelben durd den
Unterricht vorbereitet werden. Die Frage der Ueberbürdung ift nicht
als eine vereinzelte oder neben den übrigen jelbitändig bergebende
betrachtet worden, jondern nur als ein bejonderer Ausdrud der Frage
nad) der Zwedmäßigfeit der Lehreinrichtung und ihrer Ausführung
überhaupt. Die Weilungen, welde der Reviſor in der mit dem
Xebrerfollegium gehaltenen Sclußfonferenz oder jodann die be—
treffende Behörde in dem Revilionsbejcheide gegeben hat, ſind, jomweit
fie den Unterrichtöbetrieb betreffen, zugleich direft oder indirekt auf
Beleitigung beobadhteter oder bejorgter Ueberbürdung gerichtet. Durd)
dieje andauernde und eingehende Aufmerkſamkeit durfte die Unterrichts—
verwaltung glauben, darüber mit ausreichender Sicherheit informirt
zu fein, in welchem Maße den ununterbroden mit Lebhaftigfeit er-
neuten Klagen wegen Ueberbürdung der Schüler an höheren Schulen
Berechtigung zuzuerfennen jei, und worin die hauptſächlichſten An—
läffe in den thatſächlich etwa vorfommenden Fällen der Ueberbürdung
*) Centrbl. f. d. Unter. Berw. pro 1875 Seite 639.
204
zu juchen jeien. Zur Sicherung oder zu etwaiger Berichtigung der
auf diefem Wege gewonnenen Auffafjung hat unter dem 3. Januar
1882 der Unterrichytöminifter die ſfämmtlichen Dberpräfidenten ver-
anlaßt, die Departementsräthe der Provinzial» Scyulfollegien zu
einem vertrauliden Berichte darüber aufzufordern, ob nad ihren
perjönlichen Beobachtungen und Erfahrungen an den höheren Schulen
ihres Amtsbereiched Ueberbürdung der Schüler durd häusliche Ar-
beiten ftattfinde, event. an weldyen Schulen, oder in weldyen Klaffen,
oder für welche Kehrgegenftände diefelbe beobachtet und was als Urſache
derjelben vorausgejegt jei. Zugleich find die Oberpräfidenten erjucht
worden, auf Grund ihrer eigenen Kenntnis der Sache dieſen Be-
richten ihre perfönliche Aeußerung beizufügen.
Die hierauf eritatteten zum Theil ſehr eingehenden Berichte
der Provinzial Schulräthe und Aeukerungen der Dberpräfidenten
find nicht Ergebniffe einer Kollegial-Berathung, durch welche leicht
die perjönliche Erfahrung und Auffafjung des einzelnen Mitgliedes
abgeblakt wird, jondern ausichließlih der Ausdruck der perjönlicdhen
Veberzeugung eines jeden Berichterftatterd, und machen ſchon durch
die Verichiedenheit der zur Geltung gebradten Gefihtöpunfte den
Eindrud der vollen Unbefangenbeit und Selbitändigfeit. Die Pro»
vinzial-Schulräthe find durch die in ihrer Amtöpflicht liegende ftetige
Einfihtnabme in den Unterrichtöbetrieb der böberen Schulen und
durch die ſich nothwendig ihnen darbietende Bergleihung der Schulen
unter einander jedenfalls in der Lage, zu einer begründeten Anficht
in der Sache zu gelangen; die Dberpräfidenten haben reichlichen
Anlaß, mit derjenigen Auffaffung, melde fie ald Vorſitzende der
Provinzial Schulfollegien kennen lernen, die in anderen Kreijen ver—
breiteten Weberzeugungen zu vergleihen. Die Erfahrung aus dem
Schulbeſuche der eigenen Söhne, welche die Grundlage zu den Vor—
würfen wegen Ueberbürdung der Schüler zu bilden pflegt, bat auch
einem Theile der Schulräthe und Dberpräfidenten zur Berfügung
geitanden und ift von denfelben ausdrücklich benüßt worden; daß
diefe Schüler ein anderes Verfahren jeitend der Schule zu erwarten
hätten, ald andere Schüler, wird niemand für wahrſcheinlich erachten,
der dad PVerfabren unjerer böberen Schulen in diefer Beziehung
fennt. Die Berichte der Sculrätbe und die Aeußerungen der
Dberpräfidenten, deren Glaubwürdigkeit aus den bezeichneten Er—
wägungen ſich ergiebt, ſtehen zu der Auffaffung, zu welder die
Unterrichtöverwaltung bereitd vorber gelangt war, an feiner Stelle
in Widerſpruch, jondern haben zur Beftätigung und Ergänzung der—
jelben beigetragen.
Die prinzipielle Frage, ob der unferen höheren Schulen ge=
machte Borwurf der Ueberbürdung ihrer Schüler thatſächlich begründet
jei, wird von 12 Schulräthen und 3 Oberpräfidenten mit Entidie-
denheit verneint. Dieſe Verneinung darf nidht in dem Sinne auf:
205
gefaßt werden, dab in feinem einzigen Falle — eiwa in Folge
mangelnden Lehrgeſchickes oder übertriebenen Eiferd eines Lehrers in
Geltendmachung jeined Unterrichtsfaches — Ueberbürdung von Schü-
lern ftattgefunden habe; vereinzelte Fälle diejer Art werden fi nie
ganz vermeiden, aber aud ohne erhebliche Schwierigfeit wieder be=
jeitigen laffen. Vielmehr ift der Berneinung der Frage nur die
Bedeutung beizumefjen, daß Ueberbürdung der Schüler nicht irgend
annähernd in einer Häufigkeit vorfomme, welche fie beinahe zu
einem Charafterzuge unjerer höheren Schulen made und den er=
bobenen Vorwurf begründe. — Einer der Oberpräfidenten, welche
die Thatſächlichkeit der Ueberbürdung in Abrede ftellen, macht darauf
aufmerfjam, daß der „Ruf wegen Ueberbürdung vorzüglid in den
fogenannten befjern Kreifen der Gejellihaft und viel weniger in
den Familien laut wird, wo die ernfte auddauernde Arbeit und dad
mit Schweiß verbundene Ringen nah einem feften Ziele ald ein
anerfanntes und gern getragened Lebensgeſetz gilt." Einer der Schul-
räthe, der übrigend nicht unter den vorbezeichneten zwölf Räthen
fidy befindet, weift auf Fälle hin, in denen ohne Rüdfiht auf die
feitens der Schule dagegen gemachten Borftellungen Schüler außer
Mufitunterricht acht und mehr wöchentliche Lebrftunden im Hebräi-
jhen und in Talmudiſcher Wiffenihaft erhalten, während man
dennoch nicht Bedenken trägt, von einer durch die Schule verichul-
deten Ueberbürdung zu jprechen.
Die übrigen Dberpräfidenten und Schulräthe erfennen, wenn
auch mit erbeblidyen Unterjhieden ded Grades, die Weberbürdung
der Schüler an höheren Schulen ald eine jedenfalld in ſolchem Maße
vorkommende Thatſache an, dab ed Aufgabe der Unterrichtöverwal-
tung wird, auf die Bejeitigung des Uebelftandes Bedacht zu nehmen;
die Provinzial-Schulräthe verbinden mit diejer Erklärung eine zum
Theil in das Cinzelnfte eingehende Darlegung der Ueberzeugung
über die Urſachen und Anläffe der Ueberbürdung, zu welcher ums
fafjende Beobachtung fie geführt habe.
Die Entichiedenheit der in erheblicher Zahl abgegebenen ver-
neinenden Erklärungen auf die prinzipielle Frage darf ald ein Zei-
hen dafür betrachtet werden, daß die Meberbürdung der Schüler mit
dem gegenwärtigen Unterrichtöbetriebe an unieren höheren Schulen
nit nothwendig verbunden ift, und daß dem darauf gerichteten
Vorwurfe nicht in der Allgemeinheit, in welcher er erhoben wird,
Geltung kann beigemefjen werden. Aber jelbft bei beichränfterem
Umfange der Geltung bat die Unterrichtöverwaltung es als ihre
Pflicht erachtet, den Urſachen der Weberbürdung, — dieſelbe
thatſächlich ſtattfindet, nachzuforſchen und auf deren möglichſte Be—
ſeitigung Bedacht zu nehmen. Die breite Grundlage der Erfahrung
und der ſachkundigen Beobachtung, auf welche die Unterrichtsver—
waltung ſich hierbei zu ſtützen vermag, begründet die Zuverficht
206
— —
*
daß ſubjektive Willkür der Auffaſſung möglichſt fern gehalten und
kein weſentliches Moment überſehen iſt. Indem im Folgenden mit
der Erörterung der vornehmlichſten Urſachen von Ueberbürdung zu—
gleich die zu ihrer Beſeitigung eingeſchlagenen Wege bezeichnet wer—
den, wird ſich beſtätigen, daß faſt jede Maßregel, welche auf zweck—
mäßigere Herſtellung des Lehrganges unſerer höheren Schulen und
der Ausführung des Unterrichtes gerichtet iſt, zugleich dazu dient,
die Gefahr der Ueberbürdung zu mindern.
1. Liegt die Urſache der Ueberbürdung in einer Steige—
rung der den höheren Schulen geſetzten Lehrziele?
Ausnahmslos wird von den Schulräthen, und man darf hin—
zuſetzen von allen Kennern unſerer Schuleinrichtungen anerkannt,
daß bezüglich der Lehrziele für die einzelnen Gegenſtände des
Gymnaſialunterrichtes und bezüglich der hiernach in der Reifeprü—
fung zu ſtellenden Forderungen eine Steigerung innerhalb der letzten
fünf Jahrzehnte nicht eingetreten iſt. Dieſe Erklärung läßt ſich über
einen ſo weiten, die ſichere Erinnerung des Einzelnen meiſt über—
ſchreitenden Zeitraum mit Beſtimmtheit abgeben auf Grund der
durch das Prüfungsreglement vom 4. Juni 1834, welches im we—
ſentlichen bis jetzt in Geltung ſtand, erfolgten Normirung der Prü—
fungsforderungen. Mit dieſer Anerkennung, daß die Lehrziele der
Gymnaſien nicht erhöht ſind, wird von einigen Seiten noch die
unbeſtreitbare Bemerkung verbunden, daß durch die inzwiſchen im
allgemeinen eingetretene Beſſerung der Lehrmethode und der Lehr—
mittel das Erreichen dieſes Zieles in jedem Gegenſtande erleichtert ſei.
Dagegen wird — und dies iſt als zutreffend anzuerkennen —
eine gewiſſe Steigerung der Anforderungen darin gefunden, daß auf
das Erreichen eines Minimalmaßes der Kenntniſſe und Leiſtungen
in allen obligatoriſchen Lehrgegenſtänden gegenwärtig ſtrenger ge—
halten werde, nicht auf Grund einer Aenderung in der Prüfungs—
ordnung, ſondern in Folge davon, daß auch für die ſonſt minder
beachteten, faſt dem Zufalle preisgegebenen Lehrgegenſtände (z. B.
Franzöſiſch, Geſchichte, ſelbſt Mathematik) jetzt eine gründliche Vor—
bildung der Lehrer erreicht iſt.
Gegenüber dieſer als thatſächlich anzuerkennenden Aenderung
in den Anſprüchen an die Beſchäftigung der Schüler unſerer höheren
Schulen wird von einzelnen Seiten empfohlen, es möge für den
geſammten Unterrichtsbetrieb und ſpeciell für die Reifeprüfung den
Lehrerkollegien ein weiterer Spielraum gelaſſen werden zur Berück—
ſichtigung der verſchiedenen geiſtigen Begabung der Schüler. Nicht
der, wird von einer Seite vorgeihhlagen, möge für reif erflärt wer—
den, der den Anforderungen überall ungefähr genügt, wohl aber,
wer in einigen Fächern tüchliges, in andern nicht genügendes leiftet.
Diefer Vorſchlag hat eine unleugbare Ueberzeugungdfraft und
207
fann auf die Zuftimmung vieler Väter rechnen, melde Söhne auf
böberen Schulen haben; aber man darf fih nicht verhehlen, daß
derjelbe auf eine abſchüſſige Bahn der gefährkichiten Art führt;
denn dur denjelben wird janftionirt, daß z. B. an Gymnafien
Schüler alö reif entlafjen werden, welche in der Mathematik nicht
einmal in die elementarften Begriffe Einfiht gewonnen haben, oder
in der Geſchichte gänzlich unwiſſend find, oder durch Unkenntnis
ded Franzöſiſchen —* dereinſt ſelbſt von der Benutzung der fran—⸗
zöſiſchen Litteratur ihres Faches ausgeſchloſſen finden u. a. m. Eine
beſondere Unterſtützung findet der bezeichnete Vorſchlag bei nicht
wenigen ſeiner Anhänger darin, daß die Erinnerung an ſchlechten
mathematiſchen Unterricht, welchen ſie ſelbſt erduldet haben, ſie zu
dem Aberglauben verführt, die Mathematik ſelbſt in ihrem, dem
Schulunterrichte angehörigen elementaren Theil ſei nur für beſonders
organiſirte Naturen beſtimmt, und es ſei unbillig, elementare Kennt»
niffe in derjelben von allen zu erfordern. Thatſächlich würde die
eforderte Eanftionirung der weitgehendften Rückſicht auf die ver-
hiedene Begabung der Schüler zur Sanftionirung der beliebigen
Vernachläſſigung des einen oder ded andern Lehrgegenſtandes werden,
je nad der Zujammenjegung des Lehrerfollegiums oder dem Inter—
eſſe ded Direftord oder des Schulratbed. Aber auch angenommen,
ed bliebe wirflid bei der Berüdfihtigung der verichiedenen Be—
abung oder Neigung der Schüler, jo fordert ſelbſt ein joldyes Be-
treben vorfichtigite Beſchränkung. Wenn wir einen Werth darauf
legen, unjere Söhne nicht ſchon von ihrem 9. oder 14. Lebensjahre
an in Fachſchulen für ihren zufünftigen Beruf zu geben, jo ver—
folgen wir damit den Zwed, daß diejelben auch für diejenigen Haupt—
richtungen menſchlichen Willens, welche dem von ihnen bevorzugten
und erwählten Fache fremdartig find, ein verftändnisvolles Intereſſe
gewinnen und daß hiermit die verſchiedenen Beruföfreije durch gegen
jeitige Wertbihägung vor Entfremdung gefhügt werden. Die Aus-
debnung eines gewilfen Maßes der Aniprüde auf alle obligato-
riſchen Lehrgegenftände ift nicht eine Grfindung einfeitiger über:
eifriger Schulmänner, fondern geboten durch den Zwed, den höher
gebildeten Schichten ded Staated dad Band gegenjeitigen Berftänd-
nifjes zu bewahren. Wenn einmal ein Gegenftand in den Lehr—
plan einer Schule ald durch deren Aufgabe erfordert mit obligato-
riſchem Gharafter aufgenommen ift, jo muß aud von jedem
Schüler ein gewiſſes Maß jeiner Aneignung erfordert werden. Aber
dieſes unerläßlihe Maß ſowohl für das Aufiteigen innerhalb der
Schule ald für die Zuerfennung der Reife an deren Abſchluſſe ift
niedriger zu ſetzen, ald die Zielleiftung, zu welcher die Schule in dem
betreffenden Gegenftande überhaupt ihet, jo daß der Verſchieden—
heit des Intereſſes noch ein ausreichender Spielraum bleibt.
Dieſer Geſichtspunkt, daß die in der Reifeprüfung auf den
1884. 14
208
einzelnen Gebieten zu ftellenden Forderungen binter den von der
Schule überhaupt zu erreihenden höchſten Lehrzielen zurüd zu
bleiben haben, ſcheint bereitö bei der Feitjtellung des Reglements
vom 4. Zuni 1834 für die Gymnafial-Reifeprüfung und bei jeiner
Modifikation durch die Eirfular-Verfügung vom 12. Sanuar 1856*)
(beide vereinigt abgedrudt in Wieje, Verordnungen ıc. Bd. I. ©.
186— 209) Beachtung gefunden zu haben. Inſoweit die Erfahrung
erwiejen hat, daß der Erfolg diejer Abficht nicht entipricht, jondern
die Prüfungsforderungen in nachtheiliger Weiſe belaftend auf den
Gang des vorherigen Unterrichte8 einwirken, hat die umfafjend vor-
bereitete, unter dem 27. Mai v. J.“) publizirte Nevifion der Prü-
fungdordnung, von welder Eremplare beigefügt find, Abhilfe zu
Ihaffen geſucht.
Die in der Gymnafial-Prüfungsordnung am auffallendften ber
vortretende Aenderung, die Beſeitigung nämlich der ſchriftlichen
Ueberſetzung ind Griechiſche und ind Sranzöfiiche, hat zwar zunächſt
den Zwed, dem griechiſchen und franzöfichen Unterrichte der legten
beiden Sahre die vorwiegende Richtung auf die Lektüre zu fihern;
er enthebt aber eben dadurch zugleid dieſe Klafje von einem um—
affenden Betreiben grammatiiher Schreibübungen, welden die
Tendenz einer ausdrüdlichen Vorbereitung auf die Reifeprüfung
nicht leicht zu benehmen tft. — Für die mündlide Prüfung in der
Geſchichte, welche vorzugsmeile zu einer fpecielliten Vorbereitung
Anlaß zu geben geeignet ilt, war durch die Revifion im Fahre 1856
angeordnet, daß jeder Sraminand zunächſt über eine ihm aus der
griechiſchen, römiſchen oder deutihen Geſchichte zu ſtellende Auf:
abe einen zufammenhängenden Vortrag zu halten habe. Die diefer
aid zu Grunde liegende Abjiht, die Aufmerkjamfeit mehr
auf den Zufammenhang ald auf die bloße Einprägung der einzelnen
Daten zu lenken, bat thatſächlich einen ganz andern Erfolg gehabt,
indem über die mit einiger Wahrjcheinlichkeit zu erwartenden Auf:
gaben Vorträge ausdrüdlih zur Prüfung ausgearbeitet und nabezu
memorirt worden find. Dieje Prüfungsforderung ift daher als eine
nachtheilige Belaftung der wichtigen legten Fahre des Schulunter-
richted aus der neuen Prüfungsordnung befeitigt worden. — Eine
ähnliche Abficht, wie die Unterrichtöverwaltung in der Verfügung
vom 12. Sanuar 1856*) für den Geihichtäunterricht, haben für den
Religiondunterricht die kirchlichen Behörden beider chriftlihen Kon—
fejfionen in der Rheinprovinz und in Meftfalen in den Sahren
1830 und 1835 verfolgt, und haben von der Unterrichtöverwaltung
die Genehmigung erreicht (Wieſe I. S. 192), dab zur Förderung
einer gründlichen und vertieften Auffafjung der Religionslehre in
*) Centrbl. f. d. Unter. Berw. pro 1859 Seite 225.
**) Dogl. pro 1882 Seite 365.
209
ihrem innern Zuſammenhange ein fchriftliher Aufiag über eine
Aufgabe aud dem Gebiete derjelben in der Reifeprüfung erfordert
werde. Auch bier hat der Erfolg der wohlgemeinten Abfiht nicht
entiprohen; denn der Religiondunterricht ift dadurd in die Gefahr
gebradyt worden, eine jeiner wirklichen Aufgabe nachtheilige, wifjen-
ſchaftlich theologiſche Richtung anzunehmen und zu einer, die religiöfe
Bildung nicht fördernden Belaftung ded Gedächtniſſes Anlaß zu
geben. Bon diejen Sefichtöpunften aus haben Direktoren und Schul—
behörden der beiden Provinzen wiederholt Borftellungen gegen die
erzeptionelle Einrichtung des Religiondauffaged vorgetragen. Durdy
dDiefe Erfahrungen war bei dem Erlaſſe einer allgemeingiltigen
Prüfungsordnung die Ausdehnung diejer Einrichtung auf die anderen
Provinzen ausgeſchloſſen und vielmehr die Bejeitigung derjelben auch
in dem bisherigen Bereiche ihrer Geltung geboten. — In allen
einzelnen Lehrgegenftänden find, mie eine aufmerkfjame Bergleihung
von $. 3 der neuen Prüfungsordnung mit den entiprechenden. Be-
ſtimmungen des biöher geltenden Neglementd erweilt, die Prüfungd-
forderungen mit erwogener Mäßigung beftimmt; fie erhalten über-
died in den Erläuterungen zu den Zehrplänen vom 31. März v. 3.*),
von melden ebenfall® Eremplare beigefügt find, ihre unzweideutige
Begrenzung (3. B. bezüglih der Geidichte in den Erläuterungen
zum Lehrplane der Gymnafien zu 7 und 8, a—c). Bet ftrenger
Einhaltung diejed Maßes in den einzelnen Gegenftänden, welde den
Prüfungsfommilfionen und den Provinzial-Schulräthen ald König:
lien Kommifjaren zur Pflicht gemacht ift, bedarf ed daher der vor—
ber zur Sprade gebradten Rückſicht auf Verfchiedenheit der Be—
gabung und der Neigung der Eramingnden nur in geringem Maße.
Dennoch ift derjelben durch $. 12, 3 Alin. 2 in ungleidy höherem
Make als biöher Nechnung getragen, indem für zuläſſig erklärt ift,
dak nicht gemügende Leiftungen in einem Lehrgegenſtande durch
mindeitend gute Leiltungen in einem anderen Gegenftande als er:
gänzt erachtet werden. Nur ift nad) $. 19, 2 der Prüfungsordnung
bezüglich der nicht genügenden Leitungen, melde eine Kompenfation
zulaffen jollen, die in der Vereinbarung der deutſchen Staatd-
regierungen vom April 1874 (Wieſe I. S. 213 Nr. 6) feftgeiegte,
ſchon dur die Schulordnung an ſich gebotene Grenze einzuhalten,
dak fie nit unter dad Maß herabgehen, welches für die Verſetzung
nah Prima erfordert wird.
In der gleihen Weile ift bei der Revifion der Prüfungsordnung
für die Realanftalten, über welche erft in fürzerer Zeitdauer haben
Erfahrungen gefammelt werden fönnen, darauf Bedacht genommen
worden, ſolche Beftimmungen zu bejeitigen, welche einen belaftenden
Einfluß auf den Unterricht, namentlid in der oberften Klaffe, aus—
*) Gentrbl. f. d. Unter. Verw. pro 1882 Seite 248.
14*
210
uüben geeignet find. Es wird genügen in diejer Hinſicht auf die
Srüfunpäbertimmungen bezüglih der engliſchen Sprade ($. 6, 2)
und auf die Erläuterungen zu dem Lehrplane der Realanftalten bes
züglich des neuſprachlichen und des mathematiſch-naturwiſſenſchaft⸗
lichen Unterrichtes (zu 4 und 5, 8, 10, 11) zu verweiſen.
Die Unterrihtöverwaltung glaubt biernady der Weberzeugung
Ausdrud geben zu dürfen, daß bei der Beftimmung der Forderungen
für die Reifeprüfung in den einzelnen Gegenftänden die ges
jammelten Erfahrungen gewiljenhaft verwerthet find, um jeden An»
laß zu einer Ueberbürdung der Schüler in dem voraudgehenden
Unterrichte und inöbejondere zu bloßer Prüfungsvorbereitung zu bes
jeitigen, und daß unter Aufrechtbaltung der durch die Aufgabe der
höheren Bildungsanftalten bedingten Ausdehnung auf alle obliga=
toriichen Lehrgegenftände dennoch der Sndividualität der Schüler der
gebührende Spielraum gelaffen ift.
2. Liegt die Urjadhe der Heberbürdung in der Lehrein—
rihtung, jo weit diejelbe die Vertheilung der Lehr—
gegenftände auf die verihiedenen Klajjen und die Be—
meſſung der Kurjusdauer betrifft?
In dem biöherigen Lehrplane der Gymnafien, wie derſelbe jeit
1856 beftand, bat es fih als ein Uebelftand erwieſen, daß in den
drei unterften Jahreskurſen Serta, Duinta, Duarta je eine neue
fremde Sprade in den Unterricht eingeführt wurde, in Serta die
lateiniihe, in Duinta die franzöfiihe, in Duarta die griechiicdhe.
Für Duarta ergab fih aus diefer Einrichtung ein Ueberfchreiten des
rihtigen Maßes der Anforderungen um jo mehr, als gleichzeitig
mit dem Erlernen der an ſich nicht leichten griechiſchen Formenlehre
der Beginn ded mathematiichen und des eigentlidy biftoriichen Unter»
richtes eintrat. Es ift begreiflih, daß gerade in Duarta ein erheb—
licher Theil der Schüler über die normale Kurjusdauer zurüdge-
halten wurde. Durd die mit dem gegenwärtigen Lehrplane anges
ordnete Verlegung des Anfanges des griechiſchen Unterrichted nach
Untertertia ift diefer Anlaß der Ueberbürdung bejeitigt worden;
daß diefe Nenderung zugleih nah anderen Richtungen hin dem
Gange ded Gymnafialunterrichte® und feiner Beziebung zu dem
Unterrihte an den Realanftalten förderli wird, iſt nicht dieſes
Ortes weiter audzuführen.
An den Realgumnafien war nach der im Sahre 1859 getroffenen
Drganifation für die Zielleiftungen in den beiden modernen fremden
Spraden eine im wejentlichen gleihe Höhe der Forderungen ge—
ftellt; ferner war durch die Ausdehnung des naturbefchreibenden
Unterrichtes bis in die Dberjefunda und zum Theil jelbft in die
Prima und dur die Einrihtung der ausdrücklichen Verſetzungs—
prüfung nad Prima der nahe liegende und wohl jelten vermiedene
211
Anlaß zu einer weit gehenden gedächtniämäßigen Ginprägung von
Einzelheiten gegeben. In der Revifion des Lehrplanes ift auf Grund
der gelammelten Erfahrungen durdy ftrengere Begrenzung der Lehr:
aufgaben und durd dad Aufgeben der ausprüdlicen Verſetzungs⸗
prüfung nach Prima darauf Bedacht genommen, daß ſichere Herr—
ſchaft in den Elementen, nicht eine maſſenhafte Einprägung von Ge—
dächtnisſtoff zweifelhaften Werthes erſtrebt und hierdurch zugleich der
Anlaß zu Ueberbürdungen möglichſt beſeitigt werde.
Die Kurſusdauer der einzelnen Klaſſen war bisher zwar
grundſätzlich eine jährige, woraus als Konſequenz die Beſchränkung
auf jährliche Verſetzung der Schüler in die höheren Klaſſen und
auf eine jährlib nur einmal ftattfindende regelmäßige Aufnahme
neuer Schüler ſich ergiebt. Indeſſen war es geftattet, mit diejer
grundjäglic beftehenden Sahreddauer der Kurje halbjährliche Auf—
nahmen und Verjegungen in allen den Fällen zu verbinden, „wo
die Zehrerfollegien fi nach reifliher Berathung dafür erklärten, und
wo fie in ſich die Kraft und die Mittel zu befigen meinten, den
Debelftänden und Nacdtbeilen, weldye befonderd in den drei unteren
Klaffen aus der halbjährlichen Verſetzung und der mit ihr zufammen-
hängenden großen VBerjchiedenartigfeit der in derjelben Klafje ver-
einigten Schüler faft unvermeidlich erwachſen, wirfiam und mit Er:
folg zu begegnen." (Wieſe I. ©. 30.) Bon diejer Geftattung ift
in einigen Provinzen 3. B. Brandenburg, Sachſen, Pommern, um:
fafjender Gebraudy gemacht worden, während in anderen, namentlich
den weſtlichen Provinzen, die ftrenge Einhaltung der Jahreskurſe
mit der daraus fich ergebenden Beichränfung auf jährliche Auf—
nahmen und Berjegungen fefte Sitte ilt. Das Mittel, durch welches
der Widerſpruch zwiſchen Jahreskurſen einerjeitd und halbjährlichen
Aufnahmen und VBerjegungen andererieitö mit den daraus erwachſen—
den Uebelftänden angeblich befeitigt werden follte, beftand im weſent—
lichen darin, daß in den meilten Zehrgegenftänden die für Jahres—
dauer mähig beftimmte Lehraufgabe zweimal je innerhalb eines
Halbjabres durdhgenommen wurde. Thatſächlich verband ſich hier—
mit die ſchwer zu umgebende und dod höchſt nadytheilige Lehrpraxis,
dab höchſtens im erften Duartale jedes Semeiterd die ganze Klaſſe
gleihmäßig beihäftigt wurde, fodann aber die Thätigfeit des Lehrers
faſt ausichließlich der oberen, zur Verjegung vorzubereitenden Ab-
tbeilung fi zumendete. Die Folge diejed VBerfahrend war auf der
einen Seite mindere Feftigfeit in der Aneignung der Clemente, auf
der andern Geite Ueberbürdung der Schüler durdy die Haft, mit
welcher die Aneignung erftrebt wurde, und zugleich dad drüdende,
einen Theil der Schüler aufregende, einen andern lähmende Gefühl,
mit dem Aufgebote des Außeriten Fleißes doch nicht Genügendes
feiften zu können. Diefer Anlaß der Weberbürdung, von weldem
manche Eltern auffallende Betipiele in der Erinnerung haben dürften,
212
fann nur dadurch beieitigt werden, dab die Einrihtung der Jahres—
furfe zu wirklicher Ausführung gebracht wird, und daß demgemäß,
infomweit niht an umfangreichen Anftalten Wechjelcöten befteben, nur
jährlid einmal die Verſetzung der Schüler und die regelmäßige Auf-
nahme neuer Schüler ftattfindet. Die Unterrichtöverwaltung bat daher
leichzeitig mit der Einführung der revidirten Lehrpläne die ftrenge
urhführung der Sahreöfurfe mit den vorher bezeichneten Kon—
jequenzen angeordnet. Diefe Anordnung wird in den an halbjähr—
lie Aufnahmen und Berjegungen der Schüler gewöhnten Drten
bei vielen Eltern die Bejorgnid erweden, dat durdy die Nothmendig-
feit, Schüler bei nicht erlangter Reife für die höhere Klafje ein
volles Fahr, nicht blos ein Halbjahr, in der niederen zurüdzubalten,
ihre Söhne in die Gefahr eined erheblichen Zeitverluftes gebracht
werden. Die Erfahrungen aus dem weiten Bereiche, in weldem
die ftrenge Durdführung der Jahreskurſe als unbeftrittene Sitte
befteht (dies ift nicht nur im den weſtlichen Provinzen Preußens,
ſondern aud in ganz Sübddeutihland der Fall), erweilen, daß dieſe
Belorgnid nicht begründet ift; der Prozentjag der nicht verjeßten
Schüler ift bei diefer Einrichtung unter dem geordneten ruhigen
Gange des Unterrichted ein ungleich geringerer, und die durchſchnitt—
liche Dauer, welche Schüler zum Abjolviren ded geſammten Kurius
gebrauchen, wird thatiächlich keinesfalls arößer, ald bei der jchein-
bar günftigeren Einrichtung der halbjährlichen Berjegungen. Gegen—
über den zunächſt mwahrjcheinli zu erwartenden Ausdrüden von
Belorgnid oder ſelbſt von Unmillen der Eltern darf daher die Ueber—
sengung geltend gemacht werden, dab die zur Bejeitigung eined Ans
aſſes der Ueberbürdung notbwendige Einrichtung keineswegs einen
Zeitverluft für die Schüler der höheren Schulen herbeiführt.
3. Anderweite Anläjje zur Ueberbürdung — Ausbrei—
tung und Frequenz der höheren Schulen; willenidhaft-
lihe und didaftiihe Ausbildung der Lehrer.
Inſoweit an unferen höheren Schulen in den durch die Prüfungs
ordnungen feitgelegten Lehrzielen, in der Vertheilung der Lehrauf—
gaben auf die einzelnen Klaffen und in der Abgrenzung der Kurſus—
dauer Anläffe zu einer möglidden Ueberbürdung gefunden werden
fünnen, bat die Unterrichtöverwaltung, wie aus dem Dbigen erficht-
lich ift, e8 ald ihre Aufgabe betrachtet, diejenigen Aenderungen fofort
anzuordnen, durch welde eine Abhilfe zu erwarten ift. Diefe
Aenderungen haben maßvoll fein dürfen; denn unjere höheren Schulen
find nidyt die plöglihe Schöpfung der jubjektiven Anficht eines
einzelnen Mannes, jondern dad Ergebnid des ſich ergänzenden Nach—
denfens hochbegabter, um das geiltige Wohl der Jugend verdienter
Männer uud der berichtigenden Erfahrung aus langem Zeitraume;
und wenn wir nicht in diefem glücklichen Kalle wären, in unjeren
213
Sculeinrihtungen ein werthvolles Erbtheil unferer Väter hochzu—
ihägen, würden die Aenderungen maßvoll getroffen werden müffen,
um wirklich zur Ausführung zu gelangen, weil die Drgane der Aus—
führung auf allen Stufen diejelben bleiben. Die Unterrichtäver-
waltung ift aber weit entfernt von dem Gedanfen, ald ob hiermit
die Frage der Ueberbürdung erſchöpft oder erledigt fei; fie verfennt
nicht, daß no andere Momente von entiheidender Bedeutung in
Betracht fommen, bei welchen fie ſich zwar beicheiden muß, eine jo=
fortige Abhilfe nicht berftellen zu fönnen, aber deöwegen nicht weniger
eine allmähliche Befjerung zum Gegenftande ihrer unaudgefepten
Sorge madt. Die wejentlichften jolen im Folgenden bezeichnet
werden, unter Hinzufügung von Bemerkungen über die von der
Unterrichtöverwaltung zur Abhilfe eingeichlagenen oder in Ausficht
genommenen Mahregeln.
a) Audbreitung und Frequenz der höheren Schulen.
Im Jahre 1868 beitanden im preußtihen Staate 197 Gym—
nafien, höhere Schulen der verichiedenen Kategorien zujammen 369;
im Sabre 1880 war die Anzabl der Gymnafien auf 249, die der
höheren Schulen überhaupt auf 489 geftiegen.
Im Jahre 1868 fam ein Gyumnafialichüler im preußiſchen Staate
auf 427, ein Schüler der höheren Schulen überhaupt auf 266 Köpfe
der Bevölkerung; im Jahre 1880 war das Verhältnid der Gym:
nafiaften 1:362, (Königreih Sachſen 1:624), das der Schüler
höherer Schulen überbaupt 1:215, (Königreich Sadien 1:281).
Im Fahre 1863 fanden fih unter 144 Gymnaſien 29, alfo
20°/, mit einer Frequenz von mehr ald 400 Schülern (14 von
400—500, 8 von 500—600, 7 von 600—700), im Zahre 1880
unter 249 Gymnafien 63, aljo 26%, (37 von 400—500, 16 von
500—600, 8 von 600— 700, 2 über 700), ſelbſtverſtändlich alles
ohne Einrehnung der Vorſchüler.
Man wird darauf verzihten müſſen, dieje beacdhtenöwerthen
Verhältniszahlen aus einem einzelnen Gefichtöpunfte abzuleiten,
fondern ed wird noch mannigfaltiger anderen Daten bedürfen, um
dieje Zahlen vollfommen verftändlid zu machen. Hier fommen die-
jelben nur injofern in Betracht, ald in ihnen ein Anlaß der Ueber:
bürdung zu finden it.
Bei dem unverhältnismäßig gefteigerten Zudrange zu den höheren
Schulen iſt ed unvermeidlih, dab ein größerer Prozentiag folder
Schüler fid darunter befindet, welche dur unzureichende Begabung
oder dur die in den häuslichen Verhältniffen liegenden Hinderniffe
in ihren Kortichritten gehemmt find. Unter diejen Umftänden fönnen
die Lehritunden auch für die geeigneten Schüler nit die Wirkung
haben, welde fie fonft wohl erreihen würden, und jede Beeinträch—
tigung des Erfolgedö der Lehrſtunden führt zu einer Uebertragung
der Laſt auf die häusliche Beihäftigung.
214
Höhere Schulen von übergroßer Gejammtfrequenz; — und man
darf füglic das Ueberjchreiten von 400 Schülern ald Anfangspunkt
der Rechnung nehmen — find, wenn man jelbjt abſehen will von
dem faft vollftändigen Aufgeben einer erziehlichen Einwirkung, ſchon
in Betreff ded Unterrichtes ald ein leidiger Nothitand zu betrachten.
Sn der Regel find diejelben in allen oder den meiften Klafjen mit
der zuläſſigen Marimalzahl von Schülern gefüllt und bringen dann
ihren Schülern diejenige Beeinträhtigung des Erfolged der Lehr-
ftunden, mithin Vermehrung der Hausarbeit, welche mit der ge=
fteigerten Schülerzahl derjelben Klaffe unvermeidlid verbunden ift.
Aber jelbit wenn diefer Uebelſtand nicht oder nur in mäßigem und
erträglihem Grade vorhanden fit, jo liegt in der Höhe der Geſammt—
frequenz jelbjt ein jchwer wiegender Pachtbeil Der Direktor ift
dann nicht wohl im Stande, die Geſammtheit der Schüler nad) Bes
tragen, Fleiß und Leiltungen, geſchweige denn nad ihrer Individu—
alität zu fennen und dur ſolche Kenntnis erforderliden Falles
einen zwedmäßigen Einfluß auszuüben ; nicht einmal das Verfahren
der einzelnen Lehrer vermag der Direktor eingehend genug zu be=
obachten, um der Aufgabe jeined Amtes gemäß dad geordnete Inein—
andergreifen des Unterrichtes in den auffteigenden Klaſſen, das
richtige Maß der Anforderungen für die ——— Lehrgegen—
ſtände innerhalb derſelben Kläſſe herzuſtellen. Der große Umfang
des Lehrerkollegiums lockert überdies das Band unter den einzelnen
Gliedern desſelben, welches doch ſo dringend nöthig iſt, wenn das
Zuſammenwirken einer Mehrheit von Kollegen einen gedeihlichen Er—
folg im Unterrichte haben ſoll. Endlich iſt es eine nur ſchwer zu
vermeidende Folge des übermäßigen Umfanges der geſammten Schule,
daß die perſönliche Theilnahme der Lehrer an den einzelnen Schülern
auf ein verſchwindendes Maß berabfinft; es bedarf aber feiner
weiteren Ausführung, dab gerade in diefem perlönlichen Sntereffe
ded Lehrers an jedem einzelnen Schüler eine weientliche, nicht body
genug zu ſchätzende Erleichterung der Arbeit für denfelben liegt,
welche bei dem Mangel diefer perfönlichen Theilnahme von manden
al8 eine Laſt empfunden wird. j
Mit dieien Bemerkungen über die Schwierigfeiten, zu welchen
der übermäßige Umfang einer Schule führt, fteht ed im Einklange,
daß bei derartigen Schulen die Klagen wegen Ueberbürdung un=
verhältnismäßig häufig zu vernehmen find. Die techniſchen Räthe
ded Unterrichtö- Minifteriumd haben, wie oben (S. 203) erwähnt
wurde, bei ihren Beſuchen höherer Schulen der etwa vorfommenden
oder zu bejorgenden Weberbürdung der Schüler die umfafjendite
Aufmerkiamfeit zugemendet und haben immer wieder die Erfahrung
gemadt, dat an Schulen von beichränftem Umfange an Orten von
mäßiger Größe ein Anlaß zur Belorgnis wegen Ueberbürdung über-
haupt nicht eriftirt, und daß auch in den Eiternfreijen die in der
215
Deffentlichkeit fih ununterbrochen erneuenden Klagen eine foldye
Bejorgnis nicht haben ermeden fünnen — zum deutlichen Zeichen,
in welhen Maße die Klagen wegen Ueberbürdung durch die eigen»
thümlihen WBerhältnifje der großen Städte und durch den zum
Uebermaße angewadjenen Umfang der Schulen hervorgerufen find.
Dem bezeichneten Uebeljtande des ſich fteigernden Zudrangesd
zu den höheren Schulen und der Uebergröße einzelner Anftalten mit
nachhaltigem Erfolge entgegenzutreten, fehlt ed der Unterrichtöver-
waltung an völlig wirkſamen Mitteln. Es läßt fid zwar theoretiſch
leiht beweiien, daß jedenfalld dem legteren Uebelſtande durch Er—
richtung neuer Schulen abzubelfen wäre; aber ſchon aus finanziellen
Gründen ift es unausführbar, mit dem fchnellen Anwachſen der
großen Städte durh Errihtung höherer Schulen gleihen Schritt
zu balten.
b. Fachlehrerſyſtem.
Bor fünf Jahrzehnten war e8 die Regel, daß die meiften Un—
terrichtögegenflände derjelben Gymnafialtlaffe, mit Ausihluß oder
jelbft mit Einſchluß der Mathematik, in der Hand dedjelben Lehrers
fi befanden. In dem eriten für die Prüfung pro facultate do-
cendi erlafjenen ausführlihen Reglement vom 20. April 1831 wer:
den zwar Hauptfächer der Lehrbefähigung unterjchieden, aber es
berriht do in demjelben die Vorausſetzung — und demygemäß
wurde die Prüfung in den dreißiger Sahren tbatfählid ausgeführt
— , dab jeder Kandidat auf allen Gebieten, etwa mit Ausnahme
der Mathematik, jo weit heimiſch jei, um bei gewilfenhafter Vor:
bereitung den Unterricht wenigſtens in dem mittleren Klaffen mit
Erfolg ertheilen zu können. Es war überdied in manden Pro»
pinzen ein nicht ihnen Fall, daß Kandidaten die Vorbereitung
auf dad Lehramt an höberen Schulen mit dem Studium der
Theologie verbanden. Die Ausbildung der einzelnen Wiſſen—
Ichaften und die Aenderung ihres Vortrages auf den Univerfitäten
führte in der Praris der Prüfungen felbft dazu, dab die Gebiete,
auf melde ein Kandidat feine Univerfitätöftudien eigentlich gerichtet
hatte und für melde er die Lehrbefühigung eritrebte, von denen
unterichieden wurden, in welchen er fih nur ſchulmäßig orientirt
erwied; dad Prüfungdreglement vom 12. Dezember 1866*) hat den
Schon beftebenden Unterſchied nur beftimmt formulirt. Dieſe all—
mählich eingetretene und dann ald ordnungsmäßig anerfannte Aen—
derung ift nicht dad Ergebnis einer perfönlichen Anfibt und ſub—
jeftiven Willfür, jondern Folge der allgemeinen Entwidelung der
MWiffenichaften, daher man in anderen deutihen Staaten einen ana
logen Gang nachweiſen fann. Demgemäß bat bei der feit längerer
Zeit in der Vorbereitung begriffenen und ihrem Abichluffe nahe
gebraten NRevifion des jegt in Geltung ftehenden Reglements für
*) Centrbl. f. d. Unter. Verw. pro 1867 Seite 18.
216
die wiljenihaftlihe Prüfung der Lehramtölandidaten nit in Aus—
fiht genommen werden können, zu einer Ausdehnung der Prüfung
und der dadurch zu erwerbenden Lehrbefähigung auf möglichſt viele
oder alle Zehrgegenftände der höheren Schulen zurüdzufehren, wohl
aber ift als erforderlich erachtet worden, daß der zufünftige Lehrer
außer dem in der Prüfung zu erweilenden gründlihen Studium
deöjenigen Gebietes, für welches er die Zehrbefähigung erftrebt, zu—
gleih in gewiſſen, angrenzenden oder unterftügenden Fächern ein
beitimmted Maß von Kenntniffen nachweiſe; es joll hierdurch eben»
jo ſehr einer zu weit gehenden Specialifirung in den wiſſenſchaft—
lichen Studien des zukünftigen Lehrers, ald einer zu engen Bes
ihränfung feiner Zehrthätigfeit vorgebeugt werben.
Aud diejer in den Univerfitätäftudien der zukünftigen Lehrer
an den höheren Schulen und in der Lehramtsprüfung eingetretenen
Henderung bat fi ald nothwendige Folge ergeben, daß innerhalb
derjelben Klafje der Unterricht an eine größere Anzahl von Lehrern
vertbeilt ift, deren jeder dem von ihm vertretenen LZehrgegenitande
bejondere mwifjenichaftlihe Studien gewidmet bat. Die Einrich—
tung, welche in ihrem Extreme als Fachlehrerſyſtem bezeichnet wird,
hat man nicht an ſich als einen Uebelſtand zu betrachten; denn es
kann nicht in Zweifel gezogen werden, daß derjenige, der einen
Unterrichtsgegenſtand wirklich beherrſcht, am geeignetſten iſt, in das
Verſtändnis desſelben am leichteſten einzuführen; die Erfahrung
beſtätigt, daß wiſſenſchaftlich vorzügliche Lehrer für die günſtigen
Erfolge, welche ſie an den Schülern erreichen, die geringſten An—
ſprüche an deren Arbeitskraft machen. Aber eine Gefahr der Ueber—
bürdung liegt allerdings in dem Fachlehrerſyſteme, da jeder einzelne
Lehrer für fein Fach die Schüler zu interejfiren ſucht, möglidyer-
weile ohne Rüdjiht auf den Zuſammenhang defjelben mit anderen
Lehrgebieten, jedenfalld ohne perſönliche Anihauung von den Lei—
ftungen der einzelnen Schüler in den anderen Gebieten. Es fehlt
nicht an mannigfaltigen Einrichtungen, diejer von vornherein vor=
gejehenen Gefahr vorzubeugen — Ordinarien, Konferenzen der Leh—
rer derjelben Klaffe, Feititelung eines beftimmten Arbeitsplanes für
jede einzelne Klaffe beim Beginne des Gemeiterd u. a. m. Die
Gefahr verſchwindet jo gut wie vollftändig in den Fällen, wo ein
Lehrerfollegium von mähigem Umfange in genauem Verfehre über
jeine gejammte Berufötbätigkeit ftebt und der Direktor, die Ver—
theilung des Unterrichteö an verschiedene Lehrer in angemefjenen
Schranfen baltend, durdy feine Einfiht und Autorität die Einheit
des Unterrichtöbetriebed in der ganzen Schule berftellt und erhält.
Sie jteigert fi dagegen, wenn die Uebergröße der Schule die vor-
ber bezeichneten Nachtbeile berbeifübrt, den Zufammenbang des
Kollegiums zu lodern und dem Direktor die Ueberfiht und den
enticheidenden Einfluß nabezu unmöglich zu maden. Unter ſolchen
Umftänden ift nicht zu verfennen, dab aus der Anwendung des
217
Fachlehrerſyſtems, inſoweit diejelbe unvermeidlich ift, nicht felten
Uebelftände hervorgehen; die Auffichtöbehörden nehmen bei Revifionen
der Schulen auf diejen Gefichtöpunft forafältigft Bedacht, aber es
fommt allerdingd vor, daß fie nit im Stande find, dem Uebel»
ftande vorzubeugen, jondern ihn erjt zu ermäßigen, nachdem er ein—
getreten it.
e. Specialifirung des Unterrichtes.
Die im DObigen erwähnte Entwidelung der in ihren elemen=
taren Theilen dem Schulunterrichte angehörenden Wiffenichaften und
die Aenderung ihrer Behandlung auf den Univerfitäten, welche auf
die Einrihtung der Lehramtöprüfung eingewirkt und die Zuweiſung
der Lehrgegenftände an verichiedene Xehrer herbeigeführt haben, üben
nod in anderer Weile Einfluß auf die Geftaltung ded Schulunter—
richtes. Es wird genügen, died bezüglid des Unterrichted in den
altklaſſiſchen Spraden zu erläutern; in Betreff aller übrigen Unter:
richtögebiete läßt ſich leicht dad Analoge bemerfen.
Die grammatiihe Wiſſenſchaft der beiden klaſſiſchen Sprachen
bat in den legten vier Jahrzehnten eine durchaus veränderte Geftalt
angenommen. Die Formenlehre iſt auf hiſtoriſche Sprachvergleichung
begründet; für die Syntax iſt eine ungleich ſpecieller eingehende
Beobachtung zur Grundlage gemadt, und zugleich iſt für fie die
bijtoriihe Entwidelung als maßgebender Geſichtspunkt anerfannt;
die Beobachtungen über die ftiliftiihe Form find zu einer gewifjen
ſyſtematiſchen VBollftändigfeit gebradt. Dagegen bat das Einleben
namentli in die lateinijhe Sprache, wodurd diejelbe früher den
Fachmännern zu einem fügiamen Kleide der eigenen Gedanfen wurde,
entichieden abgenommen. Es ift begreiflih, daß die Meile des
Univerfitätdunterrichtes, welcher hiermit nicht Eritifirt werden fol,
auf die Schule unmittelbarer einwirft, ald mit deren Aufgabe ver—
einbar ilt.
Gleichzeitig bat die Methodik des Unterrichted in den alten
Spraden eine Entwidelung erfahren, welche, jo jehr man die zu
Grunde liegende Ueberlegung ſchätzen mag, geeignet ijt, drüdend auf
den Unterricht einzumirfen. Die Uebungen im jchriftlichen Ueber:
jegen in die alten Spraden, namentlich in das Lateiniſche, werden
nicht jelten jo angeftellt, daß mit jorgfältiger Ueberlegung jedes Wort
auögenügt, jedes zu einem Anlafje des Nachdenkens und zu einer
Gefahr für den Schüler gemadt werden joll. Diejes Verfahren
wird zu einem empfindlihen Drude für die Schüler, insbejondere
wenn die auf dieje Weiſe möglichit erichwerte grammatiihe Nichtig-
feit deö Leberjepens in die fremde Sprache zum ausſchließlichen oder
doch weit überwiegenden Mapitabe für die Sprachkenntnis der
Schüler gemadt wird,
Die Unterrichtöverwaltung hat den in den allgemeiniten Zügen
218
bezeichneten Vorgängen des Unterrichtöbetriebed bejondere Aufmerf-
jamfeit zugewendet, um jo mehr als fie bejorgen muß, daß durch
dDiejelben nicht nur die freudige Zuverfiht der Schüler in ihrer Ar-
beit beeinträchtigt, jondern audy der bildende Einfluß des altklaſſiſchen
Schulunterrichtes gefährdet wird. Der bezeichneten nadhtheiligen
Erſchwerung der jchriftlihen Arbeiten und der Uebertreibung der
ihnen beigemefjenen Bedeutung ift durch „Allgemeine Bemerkungen”
entgegengetreten worden. Dieje find im Dftober 1881 den König»
lihen Provinzial = Schulfollegien, als denſelben der Entwurf der
revidirten Lehrpläne zu gutachtlier Aeußerung zuging, nicht zur
Publikation, jondern als eine die Abſicht der revidirten Lehrpläne
erläuternde und ergänzende Direftive mitgetheilt worden. Die
Neußerungen der Provinzialbebörden haben erwiejen, daß diejelben
in jenen allgemeinen Bemerkungen nur eine Beftärfung auf dem
von ihnen großentheild bereitd aus eigener Weberzeugung einge=
ſchlagenen Wege gefunden haben. Bezüglich ded in den gramma=
tiihen Forderungen einzuhaltenden Maßes find in den Erläuterungen
zu dem Lebrplane der Gymnaſien, insbejondere zu 3b und c und zu 4,
die Grundjäge in unzweidentiger Beitimmtheit ausgeſprochen. Gleich—
zeitig wird bei der vorher ermähnten Nevifion der Drdnung für die
wiſſenſchaftliche Lehramtsprüfung in der Formulirung der zu ftels
lenden Anſprüche darauf Bedacht genommen, daß die Univerfitätö-
ftudien der zufünftigen Lehrer, unbeichadet ihrer wiſſenſchaftlichen
Gründlichkeit, die Beziehung auf die Aufgabe ded Schulunterrichtes
nicht außer Acht laffen.
Die Unterrichtöverwaltung verhehlt fih nidht, dab von den an»
gewendeten Mitteln ein jofortiger, in die Augen Ipringender Erfolg
nicht zu erwarten iſt; denn ed bandelt fi nicht um die Befeitigung
irgend einer Nachläffigfeit eines Theile der Lehrer, jondern um die
Ermäßigung ded Einfluffed einer wiffenichaftlihen Richtung gerade
bei ſonſt tüchtigen und felbit vorzüglichen Yehrern. Aber mit diefem
Verzichte auf einen jofortigen Erfolg verbindet die Unterrichtöver-
waltung die MHeberzeugung, daß ed der unaudgejepten Bemühung
mehr und mehr gelingen wird, den Unterricht an unjeren böberen
Schulen von einer nachtheiligen Beſchwerung zu befreien, obne ihn
in das entgegengelegte Uebel der Oberflächlichkeit verfallen zu laffen.
d) Didaktifhe Ausbildung der Lehrer.
Bei der Schnelligkeit, mit welder im legten Jahrzehnte die
Frequenz der böheren Schulen namentlih in den großen Städten
zugenommen und die Errichtung neuer Klafſen erfordert bat, ift
oͤfters der Fall eingetreten, daß zwei und mehr wiſſenſchaftliche Hilfs-
lehrer an derjelben Anftalt beichäftigt, aljo ein erbeblidher Theil
des Unterrichtes dem Wechſel noch nicht bewährter Lebrfräfte über-
laſſen wurde.
219
Der Bedarf an Lehrkräften für die zunehmende Frequenz der
bereitö beftehenden höheren Schulen und für die anſehnliche Zahl
neu errichteter Anftalten (überdies fanden auch an den neu errichteten
Lehranſtalten im Reichslande eine erbeblihe Anzahl von Lehrern
aus Preußen Verwendung) bat zur Folge gehabt, dab Lehramts—
fandidaten unmittelbar nach beendigter Prüfung, mandmal jelbft
vor deren Abichluffe, in dem Probejahre, welches ihrer praftiichen
Ausbildung dienen fol, in der Regel ſchon zur Bertretung einer
vollen Lehrkraft verwendet worden Ad.
Inſoweit die vorgefommenen Fälle von Ueberbürdung in mangel»
hafter Verwerthung der Lehrftunden und unrichtiger Beurtheilung
ded Maßes und der Schwierigkeit der Aufgaben ihren Anlaß haben,
find fie vorzugsmweile aus den bezeichneten Umftänden abzuleiten.
Dieje Uebelſtände find bereitd in der Abnahme begriffen, da in der
Errichtung neuer höherer Schulen eine größere Zurüdhaltung ein«
getreten ift, und da die Zahl der geprüften Kandidaten auf den
meilten Unterrichtögebieten bereitd die Zahl der zu beiegenden Stellen
überfteigt, jo daß der Anlaß aufhört, Kandidaten während ihres
Probejahres als wiſſenſchaftliche Hilfälebrer zu beihäftigen. Es ift
gegenwärtig nahezu erreiht, daß das Probejahr, feiner wirklichen
Aufgabe zurückgegeben, nicht zur Unterftügung der fraglichen Schule,
jondern zur Ausbildung des Kandidaten verwendet wird.
Es darf jedod al allgemein anerkannt erachtet werden, daß
die Einrihtung ded Probejahres zur Erreihung dieſes Zwedes nicht
ausreiht. In dieſer Ueberzeugung bat die Unterrichtöverwaltung
geaentwärtig die Zuftimmung der Landeövertretung nachgeſucht zur
ewilligung der Mittel für die Ausführung einer zweiten, aus—
ihließlih praftiihen Prüfung der zufünftigen Lehrer und bat die
für ihr Vorbaben maßgebenden Gefihtöpunfte in einer der Landes:
vertretung übergebenen Denkſchrift dargelegt. Nicht in der Ver—
mehrung des Prüfungsapparated um eine neue Prüfung, wie von
manden Seiten die Abſicht aufgefaßt oder mißdeutet it, fieht oder
juht die Unterrichtsverwaltung eine Garantie für die vollftändigere
praftiihe Ausbildung der angehenden Xehrer, wohl aber darf fie
fih der Meberzeugung bingeben, daß durch dieſe Prüfung diejenigen
Kandidaten, welde eines jolhen Antriebed bedürfen, beitimmt jein
werden, während der wichtigen Anfangszeit ihrer Lehrthätigkeit der
Aufgabe ihres Berufes ihr Nachdenken zuzumenden und die zu ihrer
praftiihen Ausbildung theild Schon vorhandenen, theild zu ergänzenden
Mittel gewiffenhaft zu benügen. Es ſteht alfo zu erwarten, daß
diefe anderwärtd mit unverfennbarem Erfolge angewendete Einrich—
tung allmählich dazu beitragen wird, diejenigen Fälle der Ueberbür—
dung zu befeitigen, melde in mangelhaftem Geſchicke des Unter:
rihtens ihren Anlaß haben.
220
4. Zurnunterridt. Körperpflege.
Durd die Kabinetd-Drdre vom 6. Juni 1842*) ift angeordnet,
dab der Turnunterricht mit allen öffentlihen Lehranftalten zu ver—
binden jei; die Ausführung diejer Allerhöchſten Beftimmung ift zus
nächſt durch die Cirkular-Verfügung des Unterrichtöminifteriums vom
7. Februar 1844 geregelt worden (Wieſe J. S. 113); eine Reihe
von einzelnen Anordnungen in den nachfolgenden Jahrzehnten (Wieſe
I. ©. 116—121) bat dazu beigetragen, den Betrieb diejed Unter:
richte zu fichern und zu fördern. Demgemäß enthalten die unter
dem 31. März v. 3.**) publizirten Lehrpläne für alle Kategorien
der höheren Schulen gleihmäßig die Beftimmung: „Der Unterricht
im Turnen ift für alle Schüler obligatoriih; Befreiung davon hat
der Direktor auf Grund ärztlichen Zeugniffes, in der Negel nur auf
die Dauer eined Halbjahres, zu ertbeilen. Die Schule hat darauf
Bedacht zu nehmen, daß jeder Schüler wöchentlich zwei Turnftunden
erhalte.“
Man hört nun zuweilen den Vorwurf erheben, dab diejen be»
ftimmten Anordnungen der thatſächliche Zuftand des Turnunterrichtes
wenig entſpreche und es mit demjelben an einem großen Theile der
Lehranftalten kümmerlich beſtellt ſei. Vorwürfe dieſes Inhaltes
haben, wie anzunehmen iſt, in den Erfahrungen über beſtimmte
einzelne Anſtalten ihren Anlaß und für dieſen Bereich ihre Berech—
tigung. Aber auf Grund der in allen einzelnen Provinzen, zum
Theil wiederholt ausgeführten techniſchen Reviſionen des geſammten
Turnbetriebes, auf Grund ferner der neuerdings im Anſchluſſe an
die Cirkular-Verfügung vom 27. Oktober 1882***) über den that—
ſächlichen Zuftand des Qurnunterrichted an jeder einzelnen höheren
Schule angeitellten Ermittelungen darf die Unterrichtöverwaltung
folden Vorwürfen eine weiter gebende Geltung abſprechen, und viels
mebr fonftatiren, daß der Qurnunterriht an den böberen Schulen
ſowohl bezüglidy des zweckmäßigen Verfahrens in feiner Ertheilung,
ald bezüglich der Theilnahme der Schüler an demjelben und feiner
Ausdehnung über dad ganze Schuljahr in entihiedenem Auffteigen
begriffen ift.
Eine erbeblihe Zahl von Lehrern jeminariiher und afade-
miſcher Bildung (durdichnittlih ca. 50) erhalten jährlih in der
biefigen Qurnlebrer - Bildungsanftalt durch einen Winterfurjus die
vollftändige Ausbildung für Ertheilung des Turnunterrichtes; in
Folge hiervon und der außerdem abgelegten QTurnlehrer- Prüfungen
finden fi unter den 776 Männern, weldye gegenwärtig den Turn—
unterriht an unferen höheren Schulen ertbeilen, bereitö 517 für
diefen Unterricht ordnungsmäßig qualifizirte Lehrer; dieſes Verhält—
*) Gentrbl. f. d. Unter. Berw. pro 1860 Seite 530.
**) Degl. pro 1882 Seite 234.
***) Dsgl. pro 1882 Seite 710.
221
nis befjert fi mit jedem Jahre; überdies find unter den übrigen
Turnlehrern nicht wenige, deren praftiihe Bewährung als Erſatz der
ordnungsmäßig nachzuweiſenden Qualifikation anerkannt worden ift.
Mit dem Fortichritte der Methodik des Unterrichted hat die Theil-
nahme der Schüler gleihen Schritt gehalten. Es ift von Intereſſe
zu vergleichen, wie jehr noch in der Girfular-VBerfügung vom 10. Sep
tember 1860*) über die Abneigung der Eltern gegen dielen Unter:
richt und über die mangelnde Theilnahme der Schüler geflagt wird;
gegenwärtig beträgt der Prozentjag der vom Turnen diöpenfirten
Schüler an den höheren Schulen in den einzelnen Provinzen von
7°/, bis 15°%/,, für die geſammte Monardyie 10°/,; wo an einzelnen
Anstalten auffallend höhere Prozentjäße der dispenfirten Scüler
vorfommen, laffen fih die Anläffe meiftend in beftimmten lokalen
Berhältniffen leicht erfennen. Daß diele zunehmende Theilnahme
der Schüler nit bloß der auferlegten Verpflichtung zuzufchreiben,
fondern mit eigener Freude an dieſen Uebungen verbunden ift, darf
füglih aus der Anerkennung erjchloffen werden, welche bei feftlichen
Zurnvorftellungen die Leiftungen der Schüler höherer Schulen ge—
funden haben. Für dad Sommerturnen ift thatſächlich ald Durch—
Schnitt erreicht, dat jeder Schüler wöchentlich zwei Turnftunden er-
hält; für dad Winterturnen noch nicht, da nit allen Schulen
Zurnhallen, mögen e8 eigene oder mitbenügte fein, zur Verfügung
ſtehen. Bei Crrihtung neuer Anftalten aus ftaatlihen oder aus
ftädtiihen Mitteln wird die Herftellung einer Turnhalle ald noth—
mwendiger Theil der baulichen Ausitattung erachtet; aber aud für
die ſchon beftebenden Schulen jchreitet die Ergänzung ihrer Baus:
lichkeiten durch Turnhallen ununterbroden fort; die Bereitwilligfeit,
mit welcher ftädtiihe Behörden die Schwierigfeit der Beſchaffung
eined Plaged und der Aufbringung der Baufoiten überwinden, ift
in vollem Maße anzuerkennen.
Diefe aus beftimmten Ermittelungen entnommenen Daten werden
erweiien, daß für die Gefammtheit der höheren Schulen zwiſchen
den Anordnungen über den Qurnunterriht und ihrer Ausführung
feineömegd dad von mander Seite behauptete Mißverhältnis beftebt.
Indem die Unterrichtövermaltung unablälfig darauf bedacht ift, daß
die Königlihe Drdre vom 6. Juli 1842 zu voller Ausführung ges
lange und daß allen Schülern der höheren Schulen während ihrer
ganzen Schulzeit die Stärkung der körperlichen Gntwidelung und
die Uebung fürperlicher Gewandtheit zu Theil werde, welde der
Zurnunterricht zu gewähren vermag, jo überfieht diejelbe keineswegs,
daß die zwei Turnſtunden wöchentlich nicht ein ausreichended Gegen
u bilden, um bei den Anſprüchen an die geiftige Beihäftigung
er Schüler ihnen die körperliche Friſche und die jugendliche Freu-
digkeit ded Gemüthes zu bewahren. Auf die Bedeutung, welche in
*) Gentrbl. f. d. Unter. Berw. pro 1860 Seite 519.
222
biejer Hinfiht die Bewegungsſpiele im Freien haben, ift durdy die
in Abſchriften — Cirkular-Verfügung vom 27. Oktober
v. 3.*) hingewieſen worden. Für dieſe körperliche und geiſtige Er—
holung der ihr anvertrauten Jugend zu ſorgen, kann zwar den hö—
heren Schulen, inſofern ſie nicht Internate ſind, nicht unbedingt
oder überall als ein integrirender Theil ihrer Veipflichtungen auf⸗
erlegt werden; aber in der Theilnahme derjenigen Lehrer, welche
Neigung und Begabung dazu haben, an der Fröhlichkeit gemeinſamer
jugendliher Spiele liegt die erfolgreichite Sörderung für die erzie-
bende Einwirkung der Schule und eine unerſetzliche Unterftügung
der Freudigfeit der Schüler zur Arbeit. Durch die erwähnte Cir—
fular= Verfügung bat nicht eine Vorſchrift erlaſſen, ſondern eine
Anregung gegeben werden ſollen; in dieſem Sinne wird dieſelbe,
das läßt ſich hoffen, nicht wirkungslos bleiben; hat ſich doch auf
Anlaß derſelben gezeigt, daß an manchen Orten durch die ſpontane
Bemühung einzelner Lehrer Analoges bereits beſteht, das in jener
Verfügung Ermuthigung gefunden hat.
Die im Vorſtehenden verſuchte Erörterung der Anläſſe zur
Ueberbürdung der Jugend an unſeren höheren Schulen, inſoweit
eine ſolche thatſächlich vorkommt, und die Rechenſchaft über die von
der Unterrichts-Verwaltung zu ihrer Befeitigung eingeichlagenen Wege
bat nidyt umbin gekonnt, alle wejentlihen Momente der gelammten
Schuleinrihtung zu berühren. Die Frage der Ueberbürdung ift,
wie in der Einleitung bemerkt wurde, nicht eine vereinzelte oder
neben den übrigen beftehende, ſondern nur ein befonderer Ausdrud
der Frage nad der Zwedmäßigfeit der Lehreinrichtung und ihrer
Ausführung überhaupt. Won diejer Ueberzeugung durchdrungen
glaubt die Unterrichtsverwaltung nur dadurch, daß ſie gleichzeitig in
allen weſentlichen Richtungen Reformen zur Ausführung zu bringen
ſucht, eine allmähliche Erledigung der Frage herbeiführen zu können
und der Verpflichtung, deren ſie ſich — iſt, zu entſprechen.
2) Gutachten der Königlich Preußiſchen Wiſſenſchaft—
lichen Deputation für das Medizinalweſen, betreffend
die Ueberbäürdung der Schüler in den höheren Lehr—
anftalten, am 19. Dezember 1883 erftattet an Seine
Ercellenz den Königliden Staatöminifter und Minifter
der geiftlihen, Unterrihtd- und Medizinal-Angelegen-
beiten Herrn Dr. von Goßler.
Ew. Ereellenz haben dur hohe Verfügung vom 31. Sanuar
d. 3. und eine im Minifterium ausgearbeitete Denkſchrift,
*) Centrbl. f. d. Unter. Berw. pro 1882 Seite 710.
223
u die Frage der Heberbürdung der Jugend in unjeren höbes
ren Schulen jo wie dad im Auftrage des Katjerlichen Statthalterd
über das höhere Schulmelen Eljaß-Lothringens im Auguft 1882 von
einer medizinischen Sachverſtändigen-Kommiſſion erftattete Gutachten
nebſt einigen Anlagen zugefertigt und und beauftragt, in der Ueber»
bürdungdangelegenheit nad allen den Richtungen, melde wir dazu
ald geeignet erachten, unjer Gutachten abzugeben.
Insbeſondere ift und aufgegeben, und darüber zu äußern, ob
die in dem Elſaß-Lothringiſchen Gutachten enthaltene Beitimmung
über die für die fünf unteren Jahreskurſe der höheren Schulen zus
läffige Zahl der wöchentlihen Lehrftunden ald ein zweifellojed, uns
bedingt giltiges Ergebnis der mediziniichen Biltenicaft zu bes
trachten jet.
In einer Reihe ſpäterer Erlaffe, zulept in dem vom 19. No—
vember d. 3., find und weitere Materialien, zum Theil in Erfüllung
der von und wegen Ergänzung der thatſächlichen Unterlagen aus—
geiprohenen Wüniche, zugemwiejen worden.
Indem wir dad geſammte, und zugegangene Aftenmaterial anbei
zurüdreichen, eritatten wir das von und erforderte Gutachten ganz
gehorſamſt wie folgt.
Gutachten.
I. Begrenzung der Aufgabe.
Wenn man die Schon jept außerordentlich angewachiene Kitte-
ratur über die Ueberbürdungsfrage multert, jo ergiebt ſich alsbald,
daß ein großer Theil der Schriftiteller und Berichterftatter fie in
einem jo weiten Sinne auffaßt, daß fich faſt ſämmtliche äußere und
innere VBerhältniffe der Schulen darin mit unterbringen laſſen.
Ew. Excellenz jelbft jagen daber in dem Erlafje vom 31. Januar
mit Recht, dab in diefem weiteren Sinne „die Frage der Ueber-
bürdung nichts anderes ift, ald ein bejonderer Ausdrud der Frage
über die Zweckmäßigkeit der Einrihtung unſerer höheren Schulen
und die Richtigkeit ihrer Ausführung.” Man kann die Kurzlichtig-
feit auf eine Neberbürdung der Augen oder ihrer einzelnen Apparate,
die habituelle Sfoliofe auf eine Weberbürdung der Bruftmusfulatur
u. ſ. f. beziehen, und jomit bei der Ueberbürdung auch über Kurze
fichtigkeit, Skolioſe u. ſ. f. diöfutiren. Wir glauben jedoh nicht,
daß, abgejehen von der Kurzfichtigfeit, in Bezug auf melde wir
noch bejondere Aufträge erhalten haben, die von Ew. Ercellenz ge:
ftellte Aufgabe ein jo weites Gebiet vorzeihnet. Vor nunmehr
14 Sahren hat eined der mitunterzeichneten Mitglieder, Profeſſor
Virchow, im Auftrage ded damaligen Minifterd ein ſolches gene-
relled Gutachten erftattet, welches umfaſſende Berichterftattungen der
Provinzialbehörden veranlaßt hat. Wir werden Gelegenheit nehmen,
auf einzelne Punkte der damaligen Erörterungen Bezug zu nehmen,
1884. 15
224
halten und jedoh im Intereſſe der Sade für verpflichtet, unjere
gutachtlichen Aeußerungen auf den eigentlihen Gegenftand der Ueber-
bürdung zu beſchränken.
&8. dürfte auch für die weitere Beſprechung dieſer wichtigen
Streitfrage von einiger Bedeutung fein, wenn wir genau angeben,
in welcher Weije vom mediziniihen Standpunkte aus der Begriff
der Ueberbürdung zu definiren ift. Die verfchiedenen Thätigkeiten,
welche der Menſch ausübt, werden aud von verjchiedenen Organen
etragen. Es giebt feine einzige allgemeine Thätigkeit ded ganzen
Örperd, vielmehr find auch die jcheinbar allgemeinen Thätigfeiten
an bejtimmte einzelne Drgane oder gar Gewebe gebunden. Jedes
Diefer Organe oder Gewebe kann in feiner Thätigfeit überbürdet
werden, d. b. es fünnen höhere Anſprüche an jeine Thätigkeit ges
ftellt werden, ald ed vermöge feiner Einrichtung ohne Schädigung .
feined Zuftandes zu leilten vermag. Dabei befteht noch wieder der
Unterſchied, daß entweder die geforderte Leiltung dad Maß der vor—
bandenen Kraft überjchreitet, oder daß eine an ſich entiprechende
Thätigkeit zu lange, ohne oder mit zu kurzen Ruhepauſen, fortge-
jegt wird. Sept man, wad ganz korrekt ift, für „Thätigkeit“
„Arbeit“, jo bedeutet „Ueberbürdung” eine fei ed dem Maße, „ es
der Zeit nach exceſſive Arbeit gewiſſer Organe.
Um welche Organe handelt es ſich nun weſentlich bei der Ueber—
bürdung von Schülern, namentlich in höheren Lehranſtalten? Die
gewöhnlich ſogenannte Arbeit, diejenige, von der übrigens ſowohl
die Bezeichnung, als auch die Deutung aller anderen Arten von
Arbeit entnommen ift, beruht in der Thätigkeit von Muskeln. Es
iſt ſelbſtverſtändlich, daß von dieſer Thätigkeit bei der Ueberbürdung
der Schüler gar nicht oder höchſtens beiläufig die Rede iſt; im
Gegentheil, das moderne Beſtreben, welches auch von der König—
lichen Staatsregierung angelegentlich getheilt wird, geht dahin, den
Schülern mehr Muskelthätigkeit zu verſchaffen. Noch weit weniger
kommt die Thätigkeit vieler anderen Organe, wie etwa der Drüſen,
in Betracht. Vielmehr handelt es ſich bei der Ueberbürdungsfrage
weſentlich um Nerventhätigkeit und beinahe ausſchließlich um Ge—
hirnthätigkeit. Mag man das Verhältnis von Geiſt und Körper
auffaſſen, wie man will: die Erſcheinungen der Ermüdung, der
Ueberarbeitung, der Erſchöpfung ſind unzweifelhaft körperliche Er—
ſcheinungen; ſie beziehen ſich auf Zuſtände des Organes, welches die
geiſtigen Erſcheinungen vermittelt.
Daher können wir vom wiſſenſchaftlich mediziniſchen Stand—
punkte aus die Frage der Ueberbürdung der Schüler nur ſo faſſen,
daß unterſucht werden ſoll, ob die von den Schülern gefor—
derte Gehirnarbeit ſei es dem Maße, ſei es der Dauer
nach zu groß ſei?
225
U. Borausjepgungen für ein wijjenjhaftlides Gutadten
über die Frage.
Nun würde ed fi darum handeln, dieje Frage nicht individuell,
jondern mehr oder weniger generell zu entjcheiden. Ein einzelner
Schüler kann vermöge geringerer Anlagen oder vermöge vorüber:
gehender oder andauernder Schwächezuſtände durdy eine, dem Maße
und der Dauer nah durchaus nicht zu große Arbeit überbürdet
werden. Darauß folgt für die Beurtheilung der Schule als foldyer
nit dad Mindefte.
Aber eben jo wenig darf erwartet werden, dab jeder Schüler
in auch nur annähernd gleicher Weile von der auferlegten Arbeit
betroffen werden wird. In der That ift au niemals behauptet
worden, daß etwas der Art vorgefommen ſei; vielmehr ift immer
nur von einer gewilfen Anzahl die Rede. Hier aber beginnt aud
die Zchwierigfeit. Welches ift die Zahl, melde für den Nachweis
des Beftehend einer Ueberbürdung maßgebend ift?-
Statiftiih betradytet jollte es eigentlih die Mehrzahl jein.
Denn wenn einerjeitd die bejonderd begabten Schüler, andererjeitd
die geiltig ſchwächeren in Abrechnung gebradht werden, jo jollte in
jeder Schule oder Schulklafje eine Mehrheit von Schülern mittlerer
Befähigung übrig bleiben, welde die Grundlage für eine zablen-
mäßige Berechnung lieferte. Gerade diefe Mehrheit ift ed ja, auf
welche die Aufgaben der Schule oder der Schulflafje weſentlich zu—
geihnitten werden müſſen und welche die Hauptaufmerffamfeit der
Lehrer und der Schulbehörden in Anſpruch nehmen ſollte. Es müßte
demgemäß, wenn ftatiftiih aus gewiſſen äußeren Folgezuftänden er-
mittelt werden joll, ob in einer beftimmten Klaffe oder in einer be—
ftimmten Anstalt oder ganz allgemein in allen höheren Schulen eine
Heberbürdung ftattfände, feftgeitelt werden, ein wie großer Antbeil
von der Zahl der Schüler mittlerer Befähigung Zeichen der Ueber:
bürdung darbietet.
Db ein folder Verſuch jemald praktiſch gemacht worden ift,
wiljen wir nicht. Eine beiondere Schwierigkeit würde er nicht baben.
Feder Klaffenlebrer jollte feine Schüler jo weit kennen, um fie bet
einiger Aufmerkjamfeit in jene drei Kategorien theilen zu fönnen,
und die Beobadhtung der einzelnen würde bald ergeben, ob die von
den Schülern der mittleren Kategorie geforderten Arbeiten eine zu
lange Arbeitözeit oder eine erihöpfende Anſtrengung nötbig machen.
Mir verkennen nicht, dab für eine ſolche Eintheilung objektive An—
baltöpunfte von allgemein gleidher Giltigkeit kaum zu geben jein
dürften und dab daber der jubjektiven Auffafjung der Lehrer ein
größerer Spielraum gelaffen ift, ald wünſchenswerth wäre; aber es
ſcheint und nicht, daß ein derartiger Verſuch von vornherein hoff»
nungslos fein müßte, zumal wenn man die Mitwirkung geeigneter
226
Aerzte in Anſpruch nähme Es ift ja auch keineswegs erforderlich
derartige Unterfuhungen an allen Schulen vorzunehmen; eine Fleinere
Anzahl zweckmäßig ausgewählter Anftalten würde vollftändig aus—
reihen, um ein UÜrtheil zu gewinnen.
&8 giebt allerdingd noch eine andere Aıt der Statiftil, weldye
in gewiljen Beziehungen angewendet werden darf. Man fann die
Nachtheile der Meberbürdung an den Schülern der höheren Lehr:
anftalten nad) dem Verhältnitie abſchätzen, in welchem ähnliche Nach—
theile bei jungen Leuten anderer Kategorien hervortreten. In der
That iſt es dieſe komparative Statiſtik, welche bis jetzt faſt
allein in das Feld geführt worden iſt. Wir werden demnächſt auf
derartige Beiſpiele, z. B. auf die Frequenz der militäriſchen Dienſt—
untauglichkeit, der Selbſtmorde und Geiſteskrankheiten zurückkommen.
Hier wollen wir nur hervorheben, daß die rohen Zahlen bei einer
komparativen Statiſtik noch weniger entſcheiden, als bei einer ein—
fachen, zumal wenn es ſich, wie gerade in den angeführten Beiſpielen,
in der Regel um kleine, wenn nicht ſehr kleine Summen handelt.
Hier tritt gerade die Nothwendigkeit einer weitgehenden Individuali—
ſirung der Fälle hervor, und eine ſolche hat bis jetzt nur in ganz
beſchränktem Maße ſtattgefunden.
Nach dieſer Darlegung dürfen wir wohl hoffen, nicht mißver—
ftanden zu werden, wenn wir erflären, daß
und für ein wiſſenſchaftliches Gutachten über die Aus-
dehnung einer Ueberbürdung der Schüler der höheren Unter-
richtsanftalten die Unterlagen feblen.
III. Weberfiht und Beurtbeilung der vorhandenen Unter—
lagen für die Beantwortung der Ueberbürdungsfrage,
Jeder Einzelne von und hat eine gewiſſe Zahl individueller Er-
fahrungen, aber wir alle zufjammengenommen vermögen daraus fein
allgemeines Urtheil über eine faktiich beftehende Ueberbürdung zu—
ſammen zu ſetzen.
Wir müſſen uns deshalb auf dieſe individuellen Erfahrungen
wie auf die anderweit durch die Litteratur und durch Ew. Excellenz
Vermittlung uns Zzugänglich gewordenen thatſächlichen Erhebungen
beſchränken und geben im Folgenden zunächſt eine Ueberſicht dieſer
komparativ⸗ſtatiſtiſchen, zum Theile auch nur komparativ geſchätzten
Angaben und eine Beurtheilung ihres Werthes für die vorliegenden
Fragen.
1. Das Verhältnis der zum Militärdienſte untauglich
befundenen Schüler.
Das Elſaß-Lothringiſche Gutachten entnimmt (S. 8 und 10)
ſein erſtes Argument dafür, daß die Jugend „auf unſeren höheren
Schulen“ überbürdet ſei aus einer Mittheilung des Herrn Finkeln—
227
burg, wonad auf Grund einer von dem Königlichen ftatiftiichen
Büreau aufgeftelten fünfjährigen Ueberſicht mindeſtens 80 Prozent
der zum einjährigen Militärdienfte qualifizirten jungen Männer phyſiſch
unbraudbar waren, während von den übrigen Eingeftellten (eigent-
li Unterſuchten) nur 45—50 Prozent theild für zeitig theild für
bleibend unfähig erklärt wurden.
Aber Herr Finfelnburg batte in feinem Bortrage (Deutiche
Pierteljahresichr. für öffentl. Gefundheitäpflege 1878 Bd. X. ©. 28)
jelbit ausgeführt, daß dieſe Angabe einen bejchränften Werth habe,
da man weder mwilje, ob nicht die Knaben beim Eintritte in die
Schule ſchon ein Mindermaß von phyſiſcher Kraft mitbringen, nod
die „Art der unbrauchbar madyenden Snfirmitäten” fenne. Herr
Sander (ebendajelbit ©. 74) hatte fi dieſem Urtheile angeſchloſſen.
Wenn tropdem das Elſaß-Lothringiſche Gutachten die Bedeutung
der ftatiftiichen Angabe in vollem Mafe aufrecht erhielt, jo müſſen
wir bemerfen, daß die Thatſache der unverhältnidmäßig großen Zahl
von Zurüditellungen unter den zum einjährigen Dienfte Berechtigten
keineswegs fichergeftellt ift.
Der Herr Minifter des Innern hat durch die Givil-VBorfigenden
der Prüfungd-Kommiifionen eine Nachweiſung der auf Grund von
Schulzeugniffen und auf Grund einer Prüfung ertheilten Berechti—
gungdicheine zum einjährigen Militärdienfte für die fünf Sabre
1877— 1881 und durd die Königlihen General: Kommandos und
den Herrn Chef der Admiralität Hr diefelbe Zeit eine Zuſammen—
ftellung der zur Einftellung gelangten injährig- Freiwilligen er-
halten. Darnach ftellt ſich heraus, daß während des gedachten Zeit:
raumes ausgeftellt wurden:
Berehtigungsicheine
auf Grund von Schulzeugniffen . . . 44,462
auf Grund einer Prüfung . . 2»... 2,592
zufammen 47,054
Eingeftellt find Freiwillige . 21,236
Reſt 25,818
Wollte man annehmen, daß alle dieſe ald Reft aufgeführten Perjonen
dienftuntauglich waren, fo würde das etwa 55 Prozent der Berech—
tigten ergeben. Da nun aud die Kadettenanftalten dem Lehrplane
der höheren Schulen unterliegen, jo find die von jenen Anftalten
abgehenden jungen Männer eigentlih noch zuzuzäblen, und da von
ihnen nur ausnahmsweiſe einer nah dem Beftehen der Prüfung
nicht in den aftiven Dienft tritt, jo ift der Gelammtabgang, der
bei der Haupt-Kadettenanftalt gegen 900 in 5 Jahren beträgt, noch
u obiger Summe zuzurechnen. Der Prozentjag der nicht Einge-
—* würde dadurch nicht ganz 54 betragen.
228
Nun ift aber zu beachten, daß von den Berechtigten manche
vom Dienfte befreit find, 3. B. Theologen, daß im Laufe der fünf
Fahre mande vor dem Eintritte in das Heer geftorben oder nach—
träglich erfranft fein werden. Es läßt fi daher, aud wenn man
zugefteht, daß die Art der Aufſtellung der fünfjährigen Liſten nicht
vorwurföfrei ift, doch nicht verfennen, dab ein nngünftiges Ver—
bältnis der Freiwilligen zu den Dreijährig-Dienenden nicht befteht.
Auch die Berichte einzelner Direktoren beftätigen diefe Auf:
faſſung. Wir erwähnen den des Direftord Gandtner in Wlinden,
welcher 1871 ausführte, dab von 70 Abiturienten feiner Anjtalt (in
9 Jahren) 55 gedient hätten. Rechne man 3 Theologen, 2 welche
das dienftpflicdhtige Alter noch nicht erreicht hatten, und 1 mit ans»
geborener Lähmung ded Fußes ab, jo bleiben nur 64 Abiturienten,
von denen 9 = 14 Prozent ald unbrauchbar zu betrachten jeien.
Bei den Berhandlungen der Großherzoglich heſſiſchen Kommiifion
zur Prüfung der Ueberbürdungsfrage (Darmftadt 1883, Protokoll
der eriten Sigung S. 18) erflärte der Direktor Weidner von Darm—
ftadt, daß in Helfen immer 80-90 Prozent der Schüler tauglich
feien, und Geheimer Medizinal-Rath Dr. Weber wendet gegen die
Statiftif des preußiſchen ftatiftiichen Büreausd ein, daß allein ſchon
die Kurzfichtigkeit einen großen Theil der Untanglichkeitderflärungen
(42,5 Prozent) bedinge, dab außerdem die Geitellung zum reis
willigendienfte viel früher ald bei den übrigen Geftellungspflichtigen
erfolge, zu einer Zeit, wo der Körper noch weniger ausgewachſen
ſei. (Ebendal. ©. 20.)
Direktor Wendt (Die Gymnaften und die öffentlihe Meinung,
Karlörube 1883 ©. 38) hat für zwei badiſche Regimenter die be—
treffenden Zahlen ermittelt. Darnach wurden von 1875—1882 in
dem einen Pegimente
Berechtigte angemeldet 2 2 2 20002549
untauglih befunden . . 2 2 4169086
aljo noch nicht 20 Prozent. Davon hatten jedodh 56 Körperfehler;
e8 blieben alſo nur 50, d. h. 9 Prozent ald wegen Körperihwäche
unbraudbar übrig. In dem zweiten Regimente betrugen die ent»
Iprechenden Zahlen für die Fahre 1872—1882
639 — 216,
d. h. abgewiejen wurden 33,8 Prozent, darunter als zu ſchwach 51,
aljo 7,8 Prozent.
Wir fünnen nur den dringenden Wunſch ausſprechen, dab diefe
Statiftif erweitert und vertieft werden möge. Jedenfalls vermögen wir
aus dem vorliegenden Stoffe nicht zu erfehen, daß die Abiturienten und
die mit dem Beredhtigungdzeugniffe für den einjährigen Militärdienft
von höheren Schulen abgehenden jungen Männer eine bedenklich
bobe Zahl von Shwädlihen einjchließen. Im Gegentbeil, das Er—
gebnis der erwähnten Feftitellungen erinnert ftarf an dadjenige, was
229
die und vorgelegte Denkſchrift aus einem Immediatberichte vom
28. November 1837 citirt, daß „bezüglich der Tauglichkeit für den
Militärdienft die aus den Gymnaſien hervorgegangenen Fünglinge
und die Studirenden ungleich günftiger ftehen, als die Handeld- und
a
Auf die Kurzfictigkeit werden wir ipäter zurüdfommen; wir er»
wähnen nur, in Betreff der oben angedeuteten Ausführung des Geheimen
Raths Meber, dab nach der Dienftanmwetlung zur Beurtheilung der
Militär» Dienftfähigkeit vom 8. April 1877. Beil. III. Nr. 26.
„Kurzfichtigkeit, bei weldyer der Fernpunftsabitand auf dem befjeren
Auge 0,15 m oder weniger beträgt, auch bei voller Sehſchärfe“ als
Grund dauernder Dienſtuntauglichkeit gilt, ebenfo Nr. 25
„Herabjegung der Sehſchärfe“, wenn diejelbe — dem beſſeren Auge
1/, der normalen oder weniger beträgt.
2. Der Selbftmord unter den Schülern.
Der Bericht ded Königlichen Statiftiihen Büreaud vom 4. Mai
d. 3., welden Ew. Ercellenz und bochgeneigteit übermittelt hat,
erfennt an, daß das erforderlihe Material zur alljeitigen Beurtbeis
lung der Frage nad der Zahl und den Urjahen der Selbitmorde
bei Schülern nicht vorhanden ſei. Es wird jedoch durch Nachmeiie
für den 13 jährigen Zeitraum von 1869 bis 1881 dargethan, daß,
obwohl die abjolute Zahl der jugendlihen Selbitmörder männlichen
Geſchlechtes im Alter von 10-20 Jahren in Preußen während dieler
Zeit beträchtlich zugenommen hat, nämlih von 165 auf 260 im
Jahre, diefe Zahl mit dem Anwachſen der Zahl der männlichen
Selbitmörder überhaupt durdaus im Einklange fteht. Die relas
tiven Zahlen ergeben nämlid Folgendes:
Es vermehrten fi die männlichen Selbftmörder überhaupt in
der gedachten Zeit von 100 auf 157,35, die männlichen Selbit-
mörder im Alter von 10 bi8 20 Jahren von 100 auf 157,57.
Unter 1000 männlidyen Selbftmördern befanden fih im Alter von
10 bid 20 Jahren 64,2 im Jahre 1869, 64,3 im Jahre 1881.
Mit Recht folgert das ftatiftiiche Büreau daraus, daß unter den
jugendlihen Selbftmördern die Schüler der höheren Lehranſtalten
Fi nicht wohl häufiger vertreten fein können als früher; ja, wenn
man in Betracht ziehe, daß die Schulbevölferung der höheren Lehr:
anftalten von 1869 bis 1881 relativ ſehr viel ftärfer zugenommen
bat, ald die Gefammtbevölferung, jo werde geradezu auf eine relative
Abnahme der Selbftmorde unter diefen Schülern geſchloſſen werden
müffen. Allerdingd ergebe fih ein verhältnismäßig ftärferes An-
wachſen der Selbitmorde unter der männliden Bevölferung von 10
bi8 15 Fahren, indem die Zahl in den 13 Fahren von 100 auf
230,43 angeftiegen fei, indeß ſei die abiolute Zahl diejer Selbft-
morde an fich ſehr klein (zwiſchen 19 und 53) und die jährliche
330
Zahl ihwanfe in ganz unregelmäßiger Weile auf und ab, jo daß
diejem Ergebniſſe eine befondere Bedeutung nicht beigelegt werden könne.
Daß ftatiftiihe Bureau hat außerdem eine Weberticht der Selbft-
mord-Motive, joweit fid) joldye auß den Angaben der Lokal-Inſtanzen
entnehmen ließen, beigefügt. Es ergiebt fi) daraus, daß für die
Periode der Jahre 1869 bis einihlieklid 1881 Geiſteskrankheit
unter 1000 männliden Selbitmördern im Alter von 10 bis 20
Jahren 158 mal und zwar im Alter von 10 bis 15 Fahren 114,9,
im Alter von 15 bis 20 Jahren 166,9 mal angegeben ift. Nädhft-
dem ift ald die ſtärkſte Kategorie zu erwähnen „Reue und Scham,
Gewiſſensbiſſe“; hier werden 207 p. m. jugendliche männliche Selbft-
mörder im Alter von 10 bi 20 Jahren aufgeführt.
Bei der großen Unficherheit derartiger Auffitellungen glauben
wir und auf diefe Auszüge beichränfen zu jollen. Irgend ein greif-
bareö Rejultat für die Beurtbeilung der Ueberbürdungsfrage läßt
fih aus dieſer Weberficht nicht ableiten, da jede nähere Beziehung
auf die Schüler der höheren Lebranftalten fehlt.
Mit Vergnügen Eonftatiren wir die ausgeſprochene Bereitwillig-
feit des ftatiftiichen Bureaus, das einlaufende Material in Zukunft
nad den ſich jept ergebenden Gefihtöpunften bearbeiten zu laffen.
Immerhin glauben wir aber auch unjererjeitd betätigen zu jollen,
dab wir in den bisherigen Zuſammenſtellungen nidht die mindefte
Andeutung für die vielfah vermutbete Zunahme der Selbitmorde
nn den Schülern der höheren Lehranftalten zu entdeden vermocht
haben.
Die und bochgeneigteft vorgelegten Akten der Unterrichts-Ver—
waltung über Fälle von Selbitmord oder Selbftmordverfuh von
Lehrern und Schülern höherer Anftalten enthalten nur Kaſuiſtiſches
ohne jeden Anhalt für ein allgemeines Urtheil.
3. Die Geiſteskrankheit unter den Schülern.
Im Anſchluſſe an das vorher Mitgetheilte heben wir aus den
Tabellen des ftatiftiichen Bureaud noch hervor, daß Geiſteskrankheit
bei jugendlihen Selbftmördern weiblihen Geſchlechtes häufiger an—
gegeben ift, als bei folden männlichen Geſchlechtes. Allerdings
überwiegen bei einem Alter von 10 bis 15 Fahren die Knaben mit
114,9 p. m. über die Mädchen, melde nur 74,8 p. m. ergeben,
allein in dem viel wichtigeren Alter zwiſchen 15—20 Fahren kehrt
fih das Verhältnid um, indem die jungen Männer nur no 166,9,
die Mädchen dagegen 184,2 p. m. Stellen. So erklärt e8 fi, daß
dad Gefammtergebnid an Geiftesfranfheiten für 1000 jugendliche
Selbftmörder im Alter von 10 bi 20 Jahren bei dem männlichen
Geſchlechte 158,0, bei dem weiblihen 172,7 iſt. Ein foldes Ver—
hältnis ipricht jehr wenig für die Vermuthung, daß Ueberbürdung
die Urſache der Geiſteskrankheit jet.
Die Frage nah dem Vorkommen von Geifteöftörungen bei
231
Schülern der höheren Lehranftalten in Folge von „Weberbürdung“
ift neuerdings durch die Schrift des Direftord der Braunfchweigiichen
Landed-Frrenanftalt zu Königelutter, Dr. Hafle, „über die Ueberbür—
dung der Schüler mit häuslichen Arbeiten” bejonders in den Vorder:
grund getreten. Derjelbe wollte die Erfahrung gemadyt haben, daß
Schüler der oberften Gymnafialflaffen, bei melden der Anlaß der
Geifteöftörung nur in den übertriebenen Anforderungen der Schule
geſucht werden fünne, gegenwärtig einen unverhältnismäßig hoben
Prozentjag in der Anzahl der Geiftesfranfen bildeten.
Um Siderheit darüber zu gewinnen, in welchem Maße den
von Dr. Hafje angeführten Erfahrungen Geltung beizumefjen jet,
erjuchte Em. Ereellenz Herr Amtövorgänger eine Anzahl von Direk:
toren öffentlicher Srrenanftalten, ſich darüber zu äußern, ob in dem
Kreije ihrer eigenen Beobadtung Fälle vorgefommen jeten, in wel-
hen für Geifteöftörungen bei Schülern die Ueberbürdung derfelben
dur die Anfprühe der Schule mit ausreichender Sicherheit ald die
alleinige oder mejentlihe Urſache zu betradhten war, event. ob in
* run folder Fälle neuerdings eine Zunahme zu bemers
en ſei.
&8 find darauf 17 Berichte eingegangen, von denen 15 die
Frage verneinen, zum Theil unter fpecieller Anführung von Zahlen
und Krankengeſchichten, aus denen ſich ergiebt, daß die geiſti—
gen Erfranfungen von Gymnafiaften weder haufig find, noch da,
wo fie beobadytet wurden, auf eine Ueberbürdung in der Schule zu—
rüdgeführt werden fonnten. Nur zwei Referenten ftellen fih auf
einen etwad anderen Standpunft. er Direktor einer Irrenanſtalt
führt an, daß zur Zeit der Abfaſſung ded Berichtes 3 geifteöfranfe
Gpmnafiaften fi in der Anftalt befänden, von denen bei zweien
eine erblihe Anlage zu Geiftesfrankheiten vorhanden ſei; von dem
dritten wird eine ſolche nicht erwähnt. Indeß ift weder bei dieſem
noch bei den übrigen der Nahmeis zu führen verſucht, daß die
Meberbürdung in der Schule ein, wenn auch nur occafionelled urſäch—
lied Moment für die Entſtehung der Geiftesftörung geweſen fei.
Es findet fi in dem Berichte nur die allgemeine Behauptung, daf
eiftige und förperlihe Zuftände, welde von dem normalen Ver:
Bältmıs eined naturgemäß und geſund ſich entwidelnden Menſchen
abmeihen, unter den Schülern unjerer höheren Lebranftalten ſehr
verbreitet jeien, indbejondere geiſtige Ermüdung und Reizbarkeit,
mangelhafte Berdauung und Ernährung, Neigung zu Kopfichmerzen,
Kurzfihtigkeit und Augenſchwäche.
Der Direktor einer anderen Srrenanftalt berichtet über feine
eigenen Grfabrungen, erklärt aber, daß, wenn auch der Nachweis
nicht geführt ſei und nicht geführt werden fünne, daß Geiftesftörung
bei Schülern gegenwärtig bäufig, häufiger ald früher vorfommen,
und zwar in Folge der Ueberbürdung derjelben durch die Aniprüche
der Schule, dies keineswegs beweiſe, daß eine der körperlichen und
232
eiftigen Entwidelung der Schüler nadıtheilige Ueberbürdung nicht
Haftfande, Er ift ferner der Anfiht, daß der Vorftand des Vereines
der deutichen Srrenärzte ſich die Frage ftellen müfje: „Sind die
heutigen Anſprüche der Schule derart, daß durch diejelben die geiftige
Entwidelung der Schüler geftört, die geiftige Leiſtungsfähigkeit und
Ausdauer derjelben vermindert und die Diöpofition zu Geifteöftörnung
erböbt werden muß? und ift nicht die Ueberbürdung der Schüler
durch die Anſprüche der Schule mit eine der Urſachen der bedenf:
lihen Zunabme der Geifteöfranfheiten unter unjerer gebildeten männ—
lichen Bevölkerung?" Er fteht niht an, „geitügt auf feine Erfah»
rungen“ beide Fragen zu bejahen, obgleich ihm Fälle von Geifteö-
ftörung bei Schülern in den leßten Sahren nicht häufiger zur
Beobachtung gekommen find ald früber, und obgleid in feinem der
wenigen ihm befannt gewordenen Fälle Ueberbürdung durd die An-
Sprüche der Schule ald die alleinige oder wejentlihe Urſache der
Geiftesftörung bezeichnet werden konnte.
Wir vermögen auf diefe beiden Berichte den übrigen gegenüber
einen erbeblihen Wertb nicht zu legen. Die „ Erfahrungen,"
auf melde der zweiterwähnte Direktor feine Anſicht ftüßt, bat er
leider meder mitgetheilt noch auch nur angedeutet, jo daß wir in
feinem Ausſpruche nur eine jubjektive Anficht erbliden können, deren
MWertb um jo mehr fraglich erſcheint, ald er ohne Weiteres von einer
„bedenklichen Zunahme der Geiſteskrankheiten unter unferer gebildeten
männlihen Bevölkerung” ald von einer fichergeftellten Thatſache
Ipricht, während eine ſolche wifjenihaftlih in feiner Weiſe dargethan
it. Schließlich verneint indeß auch er, wie oben angegeben, die
vorgelegte Frage einer häufigen oder häufiger gewordenen geiftigen
Erkrankung der Schüler in Folge von Weberbürdung auf Grund
feiner Beobadhtung in den legten Sabren. Auch die von dem erft«
erwähnten Direktor mitgetheilten Beobahtungen find nicht geeignet,
die allgemeine, von ihm ausgeſprochene Anficht zu ftügen, da die
von ihm aufgeführten drei Fälle nichts zur Erbärtung feiner Be-
hauptungen beitragen, injofern in der Gefchichte derjelben die Ueber—
bürdung nicht als Urfache der Krankheit in Anſpruch genommen wird.
Mit den oben dargelegten Angaben der zum Berichte aufge:
forderten Irrenärzte ftimmt übrigens die Erfahrung ded Direktors
der Zandes-Frrenanftalt Heppenheim im Großherzogthume Darmftadt,
Dr. Ludwig, überein.*)
*) „Im die Irrenanftalt zu Heppenheim wurden feit 1866 unter etwas über
2000 Aufnahmen, 48 jugendlihe männliche Kranke unter 20 Jahren aufgenom-»
men und unter diefen befanden fih 5 Gymnaſiaſten. Diefe 5 waren aber
abjolnt nicht in Folge der Ueberbürbung in der Schule frank geworden; die
Urfahen waren andere und zudem lag in allen Fällen eine in hohem Grade
ausgeſprochene heriditäre Dispofition zu Geiftestrankheiten vor.“ ———
der Kommiſſion zur Prüfung der Frage der Ueberbürdung der Schüler höherer
Lehranftalten des Großherzogthums. Darınfabt. 1883. Protokoll I. ©. 39.
233
Die von Dr. Hajje aufgeitellten Behauptungen werden durch
feine diefer Erfahrungen beftätigt. Bon einem Berichterftatter wird
fogar betont, daß grade die Schüler der oberen Gymnaftalklafjen in
höherem Grade ald die Zünglinge der gleidyen Alteröperiode anderer
Beruföflaffen dur ihre Lebensverhältniſſe gegen Geifteöfrankheiten
geihügt jeien. Auch unter den während 1'/, Jahren in die Irrens
Abtheilung der Charite zu Berlin aufgenommenen Individuen von
8—19 Fahren, deren Anzahl 22 beträgt (die Idioten nicht mit ein—
gerechnet), befand fih nur ein Gymnafiaft und dieſer war von
Kindheit an geiftig ſchwach und abnorm veranlagt. Man könnte
allerdings vielleicht gegen die Bedeutung derartiger Beobadhtungen
geltend maden, daß Gymnafiaften, ald Söhne wohlhabender Eltern,
nicht in die öffentlihen Srrenanftalten, jondern in andere, beſonders
in Privat-Irrenanftalten, geſchickt würden. Indeß erſcheint ein joldyer
Einwand infofern nicht zutreffend, als befanntlih aud zahlreiche
Söhne wenig bemittelter Eltern, namentlid in Berlin, dad Gym:
nafium bejuden, die doch bei einer etwaigen Erkrankung auf die
billigeren Verpflegungsjäße der öffentlihen Anftalten angemiejen find.
Was die Beobadtungen ded Dr. Hajie felbft anbetrifft, fo
find diejelben unſerer Anfiht nad in feiner Weile genügend, um
die von ihm aufgeftellten Behauptungen audy nur einigermahen wahre
ſcheinlich zu maden, geichweige denn zu erweilen. Seine Beobach—
tungszeit umfaßt 1', Zahre; während diejer Zeit hat er in der von
ihm geleiteten Srrenanftalt zu Königslutter 3 Primaner und 1 Se—
fundaner von dem humaniſtiſchen Gymnafium des Herzogthumes
Braunschweig, jowie einen Seminariften aus Wolfenbüttel behandelt;
außerhalb feiner Anftalt wurde feine Hilfe für 2 Sefundaner, eben-
falld von humaniftiihen Gymmnafien, in Anſpruch genommen. Es
bandelt fih alfo um 6 imnerbalb 1'/, Jahren bei Gymnafiaften
beobachtete Irrſinnsfälle. Dieſe Zahl ericheint allerdings auf den
erften Blick auffällig und könnte zu Vermuthungen eines caujalen
Zufammenbanges diejer Erkrankungen mit gewilfen durd die Schule
bedingten Schädigungen wohl Veranlaffung geben. Nichtsdeſtowe—
niger läßt eine genauere Analyie der berichteten Krankheitöfälle diefe
Vermuthung ald durchaus hinfällig ericheinen. In drei diefer Fälle
nämlich beftand eine zum Theil ſehr ausgeſprochene Anlage zu Gei—
fteöfranfheiten (Fall 1, 2, 4), die unzweifelhaft ald dad wejentlichfte
urfählihe Moment zu betradhten war; in einem Kalle (7) ift
Dnanie anzujhuldigen, und die Notizen über einen andern (3)
deuten auf einen von jeher beitebenden eigenthümlichen Charafter.
Aber jelbit nur ald äußered veranlaiiended Moment zum Aus:
bruche einer Geiftesftörung ift Ueberanftrengung in feinem einzigen
Falle von Dr. Haſſe nadhgemiefen, ja nur wahrſcheinlich gemadt;
ed wird in der That nichts dafür beigebracht, ald einige allgemeine
Behauptungen.
234
Aus den vorftehbenden Ausführungen gebt hervor, daß auf Grund
des bis jet vorliegenden Materiald weder ald erwiejen noch ala
wahrſcheinlich auzuſehen tft, daß Ueberbürdung durch die Anſprüche
der Schule mit audreihender Sicherheit ald die alleinige oder die
weſentliche Urſache für Geiftesftörungen der Schüler zu betrachten
oder daß in der Häufigkeit folder Fälle neuerdings eine Zunahme
zu bemerfen ift.
Als Unterlagen zu weiteren Unterjuchungen auf diejem Gebiete
werden vielleicht die Sahlfarten aud den öffentlihen und Privat-
Srrenanftalten dienen fönnen.
4. Die Kurzlidtigfeit der Schüler.
Wir würden die Frage von der zunehmenden Kurzfichtigkeit
unter den Schülern der höheren Kehranftalten bier gar nicht berühren,
da fie mit der Frage von der Weberbürdung in einem ungemein
lojen Zufammenbange ftebt, wenn Ew. Excellenz und nicht einige
dieielbe betreffenden Materialien zur Berichterftattung zugewiejen
hätten.
Mas die Thatſache der relativen und mit den Klaffen im All:
gemeinen zunehmenden Kurzfichtigkeit der Schüler der höheren Lehr:
anftalten anbetrifft, jo darf diejelbe ald ficher betrachtet werden.
Als im Fahre 1869 der mitunterzeichnete Profeſſor Virchow fein,
im Qunibefte ded Gentralblatted für die geſammte Unterrichtsver-
waltung in Preußen unter Nr. 126 abgedrudted Gutachten über
die nachtheiligen Einflüffe der Schule erftattet und ſich darin auf
Grund der Bredlauer Erfahrungen in ähnlichem Sinne ausgeſprochen
hatte, haben von den durh Em. Ereellenz Herrn Amtsvorgänger
zum Bericht aufgeforderten Provinzial Schulfollegien ſich einige
dagegen erflärt, dat auf die höheren Schulen ihred Bezirkes jene
Erfahrungen anwendbar jeien. Eine genauere Prüfung ergiebt je—
doch, daß auch für dieſe Bezirke feine vollgiltigen Ausnahmen be=
fteben. In Kürze ftellt ſich Folgendes heraus:
1. In der Provinz Preußen waren damald wirflide Unter-
juhungen nur durch Lehrer der betreffenden Anitalten gemacht worden
und dieje hatten verjchiedene Zablen geliefert. Im Friedrichskollegium
zu Königdberg und im Gymnafium zu Zilfit ftimmten die Zahlen
mit den Breslauern, dagegen ließ ſich Feine Uebereinftimmung,
wenigjtend feine Scala der fortichreitenden Kurzfichtigkeit gewinnen
in dem altftädtiichen Gymnafium und den beiden Realſchulen zu
Königsberg. Seitdem find im Sabre 1875 durch Dr. Sonrad 3036
Augen von Schulfindern techniſch geprüft worden, und ed bat ſich da—
bei nicht blos heraudgeftellt, daß in den 3 Königäberger Gymnaſien
unter 1518 Schülern 22 Prozent durd den Augenipiegel, 32 Pro-
zent durch Leſeproben ald myopiſch nachgewieſen wurden, Tondern
auch, daß ein progreffived Anwachſen in den Klaffen (von 4 bez. 11
bis zu 52 bez. 62 Prozent) ftattfand.
235
2. Im Weitfalen hatte eine umfaſſende Unterfuhung dur die
Lehrer, nur in Minden eine ärztlihe Unterfuhung ftattgefunden.
Meber die bei legterer angewandte Methode ift nichts mitgetheilt;
dad Ergebnis war ein jehr günftiged, indem nur 4 Prozent Kurze
fihtige gefunden wurden, wobei uberdied angegeben wird, daß nur
in 2 Fällen die Kurzfichtigfeit während der Schulzeit entitanden ſei.
Dagegen hatte die Erhebung der Lehrer in 14 anderen Gymnafien
unter 2887 Schülern 422 = 14,5 Prozent Myopen ergeben, freis
lich mit großen Schwankungen, indem 3. B. in Herford nur 4, in
Bielefeld 18, in Nedlinghaufen 19, in Güteröloh 22 Prozent ges
gab! wurden. Auch die Zunahme nad den Klafjen erſchien in—
onftant, 3. B. waren in Hamm in VI. und V. 3 Prozent, in IV.
4 Prozent, in III. 27, in II. dagegen nur 5, in I. wiederum über
33 Prozent. Leider ift nicht gejagt, ob dielelben Perfonen die Er—
bebungen in den verichiedenen Rlaften leiteten, ob alſo diejelbe Mes
thode überall in Anwendung fam. Immerhin, au wenn die Ins
fonftanz richtig fein jolte, was ohne Weiteres ſchwer zugegeben
werden fünnte, jo erhellt doch jelbft aud den mitgetbeilten Zahlen,
dat fein Grund vorlag, ein allgemein ablehnendes Urtheil auszu—
iprehen. Ob Seitdem in Weftfalen eine wirkliche augenärztliche
Unterfuhung irgend einer höheren Schule angeordnet worden ift,
vermögen wir nicht anzugeben.
3. Das Provinzial-Schulfollegium für Heffen-Nafjau bat über-
haupt feine eingehendere Unterfuhung veranlaft. Wir fünnen da=
für auf augenärztliche Erhebungen Bezug nehmen, welde 1873 durch
Dr. Krüger in Sranffurt a. M. und durch Dr. H. von Hoffmann
in Wiesbaden angeltellt wurden, Darnach betrug die Zahl der
Myopiſchen im Franffurter Gymnafium 34 Prozent; das Anwachſen
nah den Klafjen, obwohl nicht ganz regelmäßig, geihab doch im
progrejfiven Sinne: 4, 20, 40, 17, 35, 55, 54, 64. In Wiesbaden
erreichte die Zahl der myopiſchen Gymnaſiaſten jogar 38 Prozent,
während in den niederen Schulen und der höheren Töchterihule nur
20 Prozent gefunden wurden; dad Anwachſen in den Klaffen des
Gymnafiumd war bid auf eine geringe Abnahme in der Prima ganz
fonitant: 19, 24, 25, 32, 50, 58, 48. Mir fönnen in Bezug auf
Frankfurt noch eine intereffante Angabe des Augenarztes Dr. Steffan
(Zeitichrift ded Vereines deuticher Zeichenlehrer. 1883. Nr. 17,
S. 243) hinzufügen, wonad er im Sabre 1882 in feiner Privat:
klinik, wo hauptſächlich ein Publikum verkehrt, das feine Bildung
in der höheren Lehranstalt jucht oder gefucht bat, 22,4 Prozent, da=
gegen in feiner Armenflinif nur 13,6 Prozent Kurzfidhtige zählte,
Nenn fonad nicht bezweifelt werden Fann, daß auch in Bezirken
derjenigen Provinzial-Schulfollegien, welche ſich 1870 und 1871 ab:
lehnend, oder wenigitens jehr zurüdhaltend ausſprachen, die Myopie
in bemerfenswerther Häufigkeit beftebt, jo muß ja zugeftanden werden,
236
dab der Beweis ihrer Allgemeinheit noch nicht geliefert ift. Die
Mehrzahl der bid jept vorliegenden Erhebungen find aus ber
Initiative und der freiwilligen Thätigkeit von Augenärzten bervor-
gegangen; eigentlih amtliche Unterfuhungen haben nur ganz ver-
einzelt ftattgefunden, obwohl es fih um eine fo wichtige Frage
handelt, daß eine allgemeine Anordnung in höchſtem Maße dring—
lid erſcheint. Indeß wird eine Erfahrung doch als jehr bedeutungs—
voll anerfannt werden müffen, die nämlich, daß noch nirgends eine
augenärztlihe Unterfuhung der Schüler einer höheren Lehranitalt
ftattgefunden hat, ohne daß ein hohes Prozentverhältnid von Myopijchen
gefunden wäre.
Wir möchten in diefer Beziehung indbeiondere auf die Ergebniffe
‘der Unterfuhungen in den Kadettenanftalten hinweiſen. Die erften
wurden durch Dr. Seggel (Bayr. Aerztl. Intelligenzblatt 1878 ©.
33) bei dem, einem Realgymnafium analog eingerichteten Bayriſchen
Kadettencorps veranftaltet. Sie ergaben 31 Prozent Kurzfidhtige,
und zwar in folgendem Anwachſe-Verhältnis.
| Beginn | Ende
Klaffe Lebensalter des Zunabme
| Schuljahres |
I 13 | 22,4 Prozent | 27,6 Prozent | 5,2 Prozent
(unterfte)
Il ar 37T 5 1820 18: .;;
III 159. | 2936 „ 98 — 42 „
IV 16%, 1382, |426 „ aA.
V 7, 132 ', 189 „15 %
vI 18%, 1357 5 | BI 00
(oberfte) | |
Die Gefammtzunahme der Myopiſchen betrug darnach 13 Prozent,
während fie Freilich in Gymnafien 28 Prozent erreiht. Die Zahl
der Myopen in I betrug 22,4, in VI 35,7 Prozent.
Von bejonderer Wichtigkeit find einige weitere Erhebungen
desjelben Arztes. Er fand unter 284 Einjährig- Freiwilligen und
Dffizier-Nipiranten
von 18 bid 26 Fahren. . . 58 Prozent Myopen,
unter Realihülern . en) ⸗ ⸗
« Gymnafiaften . .. 65 ⸗ ⸗
Von 1600 in München unterſuchten Soldaten waren myopiſch
Landleute (aus Dorfſchulen) . . 2 Prozent
JTagelöhner in Städten (aus Stadtihulen).. . . 4—9 .
\Handwerfer in Städten, Schreiber, Kaufleute ıc. . 44 ⸗
Berechtigte zum einjährigen Dienfte . . . . . 58 ⸗
Abiturienten humaniſtiſcher Symnafien . . . . 65 =
237
Nach einer und hochgeneigteft übermittelten Tabelle, weldye der
Herr Kriegäminifter über die Kurzfichtigfeits-Frequenz im König»
lihen Kadettencorpd für den Zeitraum vom November 1878 bis
November 1882 bat aufftellen laffen, wurden im Gejammtmittel
unter 10400 Kabdetten 25,2 Prozent Kurzfichtige gefunden. Die
Klafjenzahlen von Serta bis Selefta waren, in Prozenten ausgedrückt:
12,3, 16,5, 20,4, 25,7, 32,7, 31,6, 31,7, aljo ziemlich fonftant
anwachſend bis zur Prima (ded alten Lehrplaned), wo, wie aud an
anderen Anftalten, eine fleine Abnahme fonftatirt wurde. Indeß
war aud dieje Abnahme nicht Eonftant, denn im November 1882
wurden gerade in der Prima 37,2, in der Selekta 37,1 Prozent
Kurzfihtige gezählt. Somit nehmen auch die Kadettenanftalten,
trog ihrer in vielen Beziehungen günftigeren Verhältniſſe, Feine
Ausnahmeſtellung ein.
So ee die bis jegt ausgeführten Unterfuhungen geweſen
find, jo kann man doch nicht leugnen, daß fie ein vollitändig ab»
ſchließendes Rejultat nicht ergeben haben.
Der Gymnafial- Direftor Dr. Fulda in Sangerhaujen bat in
einer jehr fleißigen Abhandlung „Zur Frage der Schul-Kurzſichtigkeit“
nicht ohne Grund eine Anzahl von Bedenken zufammengeftellt, weldye
fih zum Theil auf die mangelhafte Konfordanz der erzielten Re—
jultate, zum Theil auf die ſehr einjeitige Unterfuhung gerade der
Schüler der höheren Lehranftalten beziehen. Mit Recht verlangt
er eine weitere Fortführung der Unterfuhungen unter Leitung der
Staatsbehörden und unter Berüdfihtigung aller der verichiedenen
Gefihtöpunfte, weldhe fi aus der fomplizirten Natur ded Problems
ergeben. Auch erfahrene Augenärzte, wie Profeffor Beder in Hei—
delberg, haben fi durch die biöherigen Unterfuhungen in Bezug
auf die Urfahen der zunehmenden Kurzfichtigfeit nicht überzeugt
erklärt.
Es fommt hinzu, daß die eine Zeit lang ziemlih allgemein
angenommene Meinung, als jei die Schulfurzfichtigkfeit ein ſpezifiſch
deutiched Leiden, durch die Erfahrungen in anderen Ländern ſehr
erichüttert worden ift. Man bat vielfach geglaubt, aus der Häufig:
feit des Tragens von Brillen mit Sicherheit auf die Häufigkeit der
Kurzfichtigkeit Schließen zu dürfen, aber man hat überjehen, daß das
Brillentragen gleihfalld der Mode unterworfen ift. Im Ländern,
wo dieje Mode nicht eriftirt, lehrt die direkte Unterfuhung, daß es
an Kurzfichtigen nicht fehlt. In Franfreih, England, Rordamerifa
find ähnliche, zum Theil fogar gleiche Zahlen ermittelt worden, wie
bei und. Das Uebel ift aljo viel weiter verbreitet, ald die Ge—
wohnheit Brillen zu tragen.
Am wenigiten ift bis jetzt geſchehen, um ähnliche Beobachtun—
gen, wie fie an höheren Xebranftalten gemadt worden find, aud
unter den parallelen Alteröflaffen der ubrigen Bevölkerung anzu:
238
ſtellen. Obwohl jhon in dem erwähnten Gutachten des Profeflor
Virchow die Nothmwendigfeit derartiger Erhebungen bejonderd bes
tont worden war, fo iſt doch, mit Ausnahme einzelner privater
Zeiftungen, nidht8 davon befannt geworden, dab irgendwo amtliche
Unterfuhungen in größerem Stile ftattgefunden hätten. Nicht ein«
mal die bei der Refrutirung gemachten Erfahrungen, welde doch
allein ſchon eine jehr große Zahl betragen müſſen, find vermerthet
worden. Wenn aud nicht überall fo große Gegenſätze gefunden
werden jollten, wie fie 3. B. Treichler von der Schweiz angiebt,
wo die Zahl der Myopen im Kanton Wallis nur 4 per Mille der
Rekruten betragen haben joll, während in Bafel Stadt 138 per
Mille gezählt wurden, jo dürfte es fich doch jehr empfehlen, gerade
mit den NRefrutirungsliften anzufangen.
Immerhin giebt e8 eine Reihe von Einzelunterfudungen, melde
auch andere Kreile, ald. die der höheren Lebhranftalten in Be—
tracht gezogen haben. Wir dürfen an diefer Stelle und des Ein-
gebend auf alle diefe Einzelverhältnifje enthalten und uns darauf
beichränfen, zu jagen, dab, fo lüdenhaft aud das vorliegende Ma—
terial ift, an der Thatſache doch nicht zu zweifeln ift, daß die
Zabt der myopiiden Schüler der höheren Zehranftalten
rößer iſt und [hneller anwächſt, als in den parallelen
Alteröffaffen derielben Bevölferung. Wie viel dazu die
Schule im engeren Sinne beiträgt, wie viel auch außerhalb der
Schule gefündigt wird, das läßt ſich bisher nicht genau ermitteln,
Die vorliegenden Erfahrungen beftätigen aber zugleich, was zu ver-
muthen war, daß dad Prozentverhältnis jomohl in den Schulen, als
in der übrigen Bevölkerung fein fonftantes tft, dab es nicht blos
in den einzelnen Fahren, ſondern aud in den einzelnen Anftalten,
ja jogar in den einzelnen Klaffen variirt. Uber dieſe Bartation ift
nicht fo groß, daß de die allgemeine Erfahrung von der zunehmen=
den Myopie unter den Schülern der höheren Sehranftalten aufbebt.
Freilihb bat gerade an diefem Punkte die Oppofition, namentlich
der Lehrer, eingeſetzt. Man bat bebauptet, daß aud unter gleich»
bleibenden Verhältnilfen eine ftarfe Variation nadyweisbar fe. Es
müfje aljo andere Urſachen der Myopie geben, und unter. diejen ift
namentlich, auch unter Zuſtimmung vieler Augenärzte, die Erblich-
feit hervorgehoben worden. So jehr wir anerkennen, daß gerade bet
der Myopie die Frage der Vererbung eine jehr berechtigte ift, fo
müfjen wir doch ausjagen, dab auch in diefer Beziehung ir wenig
enticheidende Beweiſe vorliegen. Die beiten Unterfuhungen der
Augenärzte maden ed wahricheinlid, daß wenig mehr als ein Viertel
der Myopen in den höheren Lehranftalten aus erblichen Verhältniffen
ihr Leiden berzuleiten haben. Die bloße Thatſache, daß die Kinder
myopilcher Eltern wieder myopiſch find, genügt keineswegs, um
darzutbun, dab die Myopie vererbt jei. Abgeſehen davon, daß
9
häufig genug ähnliche oder gleiche Urfachen auf die Kinder einwirken,
wie fie auf die Eltern eingewirkt hatten, und daß in Folge defjen
bei beiden diefelben Uebel oder Krankheiten entftehen, fo vererbt ſich
nicht minder häufig die Anlage (Prapdispofition). Befteht aber
eine frankhafte Anlage, jo kann ſich durch jpäter einwirkende Urjachen,
welche feineöwegd immer diefelben fein müffen, die gleiche Störung
ausbilden. Gerade bei der Myopie ift ed höchſt wahrſcheinlich, daß
fi weit mehr die Anlage ald das wirkliche Uebel vererbt und daß
von den prädisponirten Kindern bald ein Fleinerer, bald ein größerer
Bruchtheil frei bleibt, je nadıdem die äußeren Bedingungen ungünftige,
oder günftige find.
ie Miyopie beruht auf einer veränderten Form des Augapfelß,
inöbejondere auf einer abnormen Berlängerung und Berfchmälerung
desjelben. Daß eine ſolche anatomiſche Anomalie allen den foge-
nannten erbliden Myopien zu Grunde liegt, jo dab ein abnorm
verlängerter Augapfel jchon bei der Geburt vorhanden ift, bat bis
jegt no niemand nachgewieſen. Im Gegentheil, alle Unterfuchungen
bei Kindern bald nad der Geburt haben gelehrt, daß unter ihnen
ein ſehr geringer Bruchtheil von Myopen aufzufinden iſt. Wir
können daher nicht zugeftehen, dab der Hinweis auf die Erblichkeit
genüge, um die Annahme für unbegründet zu erflären, daß der
Beſuch der höheren Lehranftalten bei ihren Schülern dad Uebel her—
beiführe und ſteigere. Die erbliche Dispofition mag dad Bariiren
in der Frequenz der Myopie zu einem gewilfen Theile erklären,
aber fie darf nicht einfah in eine Erblichfeit der Myopie felbit
überfegt werden.
Der Mechanismus, durch weldyen die Verlängerung der Augen-
are herbeigeführt wird, ift bis jegt im Cinzelnen nicht jo genau
feftgeitellt worden, dab eine allgemein giltige Formel dafür hätte
angegeben werden fünnen. Darüber jedoch kann Fein Zweifel be—
fteben, dat die Veränderung in der Form ded Augapfeld eine Folge
von Muskelwirkung ift. Auch ift es ſehr wahrſcheinlich, daß dabei
einerſeits der Accommodationsmuskel im Innern des Auges, anderer—
ſeits die äußeren Augenmuskeln wirken. Je länger und je ſtärker
die Bedingungen andauern, welche das Auge in eine gewiſſe Zwangs—
lage bei der Betrachtung naher Gegenſtände bringen, um ſo ſicherer
wird ſich die zur Myopie führende Configuration des Auges ein
ftellen, falls überhaupt eine Diöpofition, audy wenn ed feine erb—
liche ift, beftebt. Die Kleinheit der zu betrachtenden Gegenftände,
die Nothwendigkeit einer prolongirten Firirung ſchwer zu erfennender
Linien oder Formen, die mangelhafte Beleudhtung und zahlreiche
andere Verhältniſſe fünnen die Gelegenheitöurfahen abgeben.
Eine Anwendung diejer Säge auf alle Einzelheiten der Schule
würde und an dieſer Stelle weiter führen, ald die und geftellte Auf-
gabe erheiiht. Die Meberbürdung mit Arbeiten kann in einer
1884. 16
240
doppelten Richtung das Entftehen von Myopie begünftigen. Im
Folge von Ueberanjtrengung, mamentlih von häufig wiederholter
Meberanftrengung fann der Accommodationdmusfel frampfhaft gereizt
oder geſchwächt werden; in Folge von prolongirter und forcirter
Thätigfeit der äußeren Muskeln fann der Drud auf den Auyapfel
in gewifjen Richtungen übermäßig verftärft und feine Geftalt nad)
und nad geändert werden. Indeß möchten wir jofort eine Be—
ſchränkung dieſes Sapesd hinzufügen. Mande Gewerbe, 3. B. das
Uhrmacher» Gewerbe, erfordern ein anhaltendes und angeftrengtes
Firiren jehr Heiner und jeher naher Gegenftände, und dod hat die
Statiftif ergeben, dab die Zahl der Myopen unter den Uhrmachern
keineswegs eine bobe ift. Dffenbar fommt es wejentlid darauf an,
in welcher Zeit des Lebend zuerft dem Auge jo große Anftrengungen
zugemuthet werden und es ift feineöwegs gleichgiltig, cb etwa jehr
junge, noch nit ausgewachſene Augen mit ſchwacher Muskulatur
betroffen werden, oder Augen, welde ſich völlig entwidelt und fon-
jolidirt und deren Muskeln ſich genügend gefräftigt haben. Bon
allen Seiten ertönen jept die Klagen der Augenärzte über die Kinder:
gärten und die Beihäftigung der Kinder in denjelben mit Stidereien
und anderen Beihäftigungen, welche eine längere Firirung ſehr
naher und durch ihre Form, z. B. die Nepform, ſchwerer zu unter:
iheidender Gegenftände herbeiführen. Das Gleiche gilt von dem
Leſen in den Schulen, zumal bei der Anwendung verjchiedener
Alphabete und ganz befonderd der deutſchen Xettern, von dem
Schreiben, von gewiffen Arten des Zeichnend und ded Rechnens auf
bejonders liniirtem oder gegittertem Papier. Werden alle diefe Arten
der Beihäftigung gleichzeitig oder kurz hintereinander bei zu zarten
Kindern in Anwendung gebracht, jo liegt die Gefahr nahe, daß alle
mit erblider Dispofition oder anderswie erworbener Schwäche be»
baftete Kinder in ihren Augen gejchädigt werden.
Unjerer Meinung nad folgen daraus gewifle Gautelen in Bes
zug auf das Lebendalter, in welchem die Schule die Kinder heran
ziehen foll, und im Bezug auf die Art der Beichäftigung in den
unteren Sculklaffen. Wir werden jpäter auf diefen Punkt zurüd-
fommen. Hier handelt ed ſich nicht nothwendig um Ueberbürdung
in dem gewöhnlichen Sinne ded Wortes, obwohl die legtere gewiß
nit immer vermieden wird. Wir erinnern in diefer Beziehung
namentlih an die Strafarbeiten im Schreiben und Rechnen, von
denen auch im der neueften Litteratur die erichredendften Beiſpiele
mitgetheilt werden. Jedenfalls find wir der Ueberzeugung, daß jelbft
eine wirkliche Ueberbürdung in jpäterer Zeit ohne erheblichen Schaden
für die Augen ertragen werden fann, wenn diefe Organe bid dahin
in ihrem Normalzuftande erhalten geblieben find.
&8 bedarf Feiner neuen Ausführung, daß die Beleuchtung ge-
nügend hell, und doch nicht zu grell fein muß, um dem Auge die
241
Wahrnehmung feinerer Berhältniffe ohne Anjtrengung zu ermöglichen,
Mir find jedoch genöthigt, bier noch einen Punkt zu erörtern, defjen
Begutachtung Em. Ercellenz uns zugewiejen bat. Unter den Norma—
tiv» Beftimmungen, weldye der Herr Kriegdminifter für die Kadetten-
Anjtalten und andere verwandte Schul- und Erziehungs: Snftitute
erlajjen bat, um die Kurzfichtigkeit unter den Zöglingen derjelben
zu verhüten, findet fi eine (II. B. 1), welche dad Gaslicht in den
Schul- und Arbeitöftuben ausicließt. Dieje Beltimmung ftebt im
Widerſpruche mit dem, was wir in unjerem Gutadyten vom 27. Juni
1877 — W. D. 143 in Betreff der Beleudhtung in der Landes—
ſchule Pforta ausgeführt hatten. Unſeres Wiſſens find ſeit diefer
Zeit feine maßgebenden Erfahrungen über die Schädlichkeit des
Gaslihted in Schulen veröffentlicht worden; alle Klagen beziehen
fih auf ungehörige Placirung und unzweckmäßige Konftruftion oder
auf ungenügende Zahl der Gaslampen, zuweilen auch auf das Brennen
ganz freier Gasflammen. Wir glauben daher unjer frühered Gut:
achten, natürlid mit allen den Gautelen, melde wir angegeben
hatten, aufrecht halten zu dürfen. Weshalb wir uns den VBorichlägen
ded Straßburger Gutachtens (Seite 32) nicht anjchließen fünnen, gebt
aus unjerem früheren Gutachten hervor. Wir verweilen übrigen
auf den Beriht des Dr. Dürr über die Gasbeleuhtung in dem
Schullehrer-Seminare zu Hannover, der ſich in dem und mitgetheilten
„Bericht über die höheren Schulanftalten der Stadt Hannover in
Beziehung auf die Geiundheitöpflege” S. 52 befindet, und der ſich
durchaus anerfennend über die Gasbeleuchtung äußert.
In Betreff ded. Gebrauches gegitterter Tafeln und Hefte, ſowie
die Anwendung der Stuhlmannihen Zeichenmethode, worüber Em,
Ercellenz unjere Yeußerung verlangt, können wir und den von den
verjchiedenften Seiten geäußerten Bedenken nur anjchließen. Der
gegen diefe Art von Lehrmitteln und Schulgeräthen gerichtete Erlaß
ded Königlich Bayeriihen Staatöminifteriumd vom 22. Zuli cr. er—
jcheint und durchaus zwedentiprechend.
Wir glauben damit diefen Abjchnitt verlaffen zu dürfen. Eine
Beiprehung aller derjenigen Momente, welde bei der Erörterung
der Urfachen der Kurzfichtigkeit in Betradht fommen fünnen, würde
und nöthigen, über den Bau der Schulzimmer, die Einrichtung der
Subjellien und die Placirung der Schüler, die Beſchaffenheit der
Lehrmittel, namentlih der Lehrbücher, furz über die Mehrzahl der
in der Drdnung der Schulen zu berüdjidtigenden Verhältniſſe zu
ſprechen. Hat man erft alljeitig erkannt, daß, wie ed in dem und
mitgetheilten Referate ded Dr. Adolf Weber über die Augen-Unter-
fuhungen in den höheren Schulen zu Darmftadt S. 11 heißt, „in
dem Unterrichte die erften und meilten Bedingungen für Ausbildung
und Ausbreitung der Kurzfichtigkeit liegen”, jo wird man ſich auch
der Verpflichtung nicht entziehen Fönnen, den einzelnen Momenten
16 *
242
nachzugehen, welche die Schüler zwingen oder wenigitend verleiten,
zu nahe Gegenftände anhaltend zu firiren.
5. Kongeftionen zum Kopf, Kopfweb, Najenbluten.
Unter den und mitgetheilten Berichten der Provinzial- Schul-
follegien über das Gutachten ded Profefjord Virchow befinden fidy
wenige, weldye die einzelnen, darin angegebenen Uebel zum Gegen—
ftande weiterer Prüfung gemadt haben. Wir heben daraus nur den
Bericht über die weitfäliihen Schulanftalten hervor. In demielben
wird mitgetheilt, daß in Arnsberg 10 Prozent der Schüler an
Kopfweh, 3 Prozent an Nafjenbluten, in Coeöfeld etwa 15 Prozent
der Schüler in I und Il an Kopfweh, 6 Schüler in I, II und III
an Nafenbluten litten. In Güteröloh und Münfter betrug die Zahl
der an beiden Zufällen leidenden Schüler ungefähr 19 Prozent, in
Rheine 5, in Hagen 9, in Lippftadt 14 Prozent (und zwar an
Kopfweh und Najenbluten 2, an Kopfweh allein 8, an Najenbluten
4 Prozent).
So wenig enticheidend dieſe Zahlen an fih find, jo läßt fich
doch nicht bezweifeln, daß unter Mitwirkung von Werzten gerade
aus ſolchen Zufällen nicht unwichtige Sclußfolgerungen auf die
Bedeutung des Unterrichtes für das Kefinden der Schüler abgeleitet
werden könnten. Gewiß find nicht alle derartigen Fälle der Schule
zugujchreiben, aber ebenjomwenig darf man ohne Prüfung der Einzel-
File darüber ald über etwas Gleichgiltiges hinweggehen. Seder
Arzt, der die Gelegenheit wahrnimmt, in den feiner Sorge anvers
trauten Familien die Schulkinder zu beobachten, hat nur zu oft
Gelegenheit, die Folgen der Ueberanftrengung in fongeftiven Zuftän-
den des Kopfes zu erfennen.
6. Allgemeine Shwädhezuftände.
Mir berühren ſchließlich ein Gebiet, welches einer ftatiftiichen
Behandlung bid jept weder. unterzogen worden ift, noch bejonders
ugänglich ericheint, welches aber troßdem gerade bei einer Unter-
an der Ueberbürdungsfrage nicht übergangen werden darf. Die
einfahe Beobachtung lehrt, daß auf eine große Zahl von Schülern,
namentlidy der jüngeren Alteröklaffen, die Schule einen deutlich er—
fennbaren ſchwächenden Einfluß ausübt. Die Kinder verlieren ihr
friiched Ausſehen, fie werden blaß, verlieren den Appetit, fühlen fich
angegriffen, müde, haben eine jchlaffe Haltung, werden theilnahmloß,
verlieren die Aufmerkſamkeit, ihr Gedächtnis wird unficher, ihre
Gedanken verwirren fih. Die Zeit der Ferien, zumal bei ländlichem
Aufenthalte, bringt fie wieder empor, die Röthe fehrt wieder in ihr
Gefiht, die Lebhaftigkeit in ihre Bewegungen zurüd, ihre geiftige
Thätigfeit belebt ſich, — aber einige Wochen der erneuten Schulbe-
Ihäftigung verwilchen fchon wieder die günftigen Wirkungen ber
243
Ferien und nad einigen Monaten ift dad Bebürfnid längerer Er-
— in vollſtem Maße vorhanden.
ie Stärke dieſer Störungen iſt individuell außerordentlich
verſchieden, und auch die Bedeutung derſelben wechſelt nach den be—
ſonderen Anlagen der Kinder. Bei manchen iſt es vorzugsweiſe das
Central⸗Nervenſyſtem, welches getroffen wird; bei anderen find es
die Verdauungdorgane, bei anderen wieder ift ed die Muskulatur,
und zwar nicht nur die der Ertremitäten, fondern aud die der
Athemorgane. Namentlih im Nervenſyſteme tragen die bemerfbaren
Beränderungen bald den Charakter der Ermüdung oder Erſchlaffung,
bald den der Reizung in allen Graden bis zu wirklich frampfhaften
Zufällen. Zumeilen wird es in Folge davon nöthig, die Kinder
ganz aus der Schule, mwenigftend für eine gewiſſe Zeit, herauszu—
nehmen. Jedenfalls dauert ed bei imprejfionabeln Kindern lange,
ehe fie bei zunehmendem Alter fi an die Anftrengungen gewöhnen.
Manche bebalten von dieler Zeit an dauernde Schwägeruftände.
Es ift nit unjere Meinung, daß diefe Zuftände, deren ge—
nauere Ausmalung wir unterlaffen, da fie auch umſichtigen Schul—
männern genügend befannt find, einfad der Ueberbürdung zuzu—
ihreiben find. Nicht wenig trägt dazu die Luft der Schule bei.
Auch verfennen wir nicht, dab in vielen Fällen das Haus, daß
namentlidy nicht ſelten Penſionate mindeftend eben fo jehr anzuflagen
find. Ja, wir tragen feinen Anftand, es auszusprechen, dab bei
prädiöponirten Kindern ein gewiſſes Maß von fürperlidher und gei-
ftiger Schwäche, inöbefondere in der früheren Schulperiode, unver-
meidlich ift. Aber gerade daraus folgern wir die Berpflihtung,
dab die Lehrer in böberem Mafe individualifiren
müſſen, aldedanerfanntermaßen in der Regel geſchieht.
Sie müffen die Kräfte ihrer Schüler nicht nah gleihem Maße
mefjen. Sie müffen ein offenes Auge für das Wohlbefinden der
einzelnen Schüler gewinnen. Sie müffen das Net und die Pflicht
haben, ſowohl das Maß der Belaftung, als au dad Ma der Er-
bolung innerhalb gewiffer Grenzen nad ihrem gewiſſenhaften Er—
mefjen zu regeln und zu ändern, denn es giebt ein fonftante®
Maß, wonadh die Grenze zwiſchen Meberbürdung und
zuläſſiger Belaftung beitimmt werden fann. Was in
gewifjen Fällen oder Zeiten zuläffige Belaftung ift, wird in anderen
Meberbürdung. Die Zeichen, daß leßtere eingetreten ift, ergeben ſich
erft nadhträgli aus der Beobachtung.
Db eine foldye Beobachtung ſich durch die eigenen Drgane der
Schule in genügender Weife und ohne ärztlihe Mitwirkung aus—
führen läßt, das ift freilich eine ſehr zweifelhafte Sache. Wenn man
weiß, wie jchwer ed hält, die aftive und bemußte Thätigfeit der
Lehrer ſelbſt für die Regulirung mechaniſcher Einrihtungen, fogar
folder, von denen der Lehrer ebenfomohl, ald der Schüler betroffen
244
wird, 3. DB. für Ventilation und Heizung, mit Erfolg in Anſpruch
zu nehmen, dann wird man feine große Hoffnung darauf fegen, daß
es überall gelingen wird, die ſchon durdy den Unterricht als foldyen
angeipannte Aufmerkſamkeit der Lehrer auch nod für die Objervi-
rung der körperlichen Zuftände der Schüler in Bewegung zu jegen.
Mir folgern aljo, daß felbft für die Sammlung eined genügend
fiheren Beobadhtungdmaterialed über die Wirkung der einzelnen be—
laftenden Momente die Mitwirkung von tüchtigen und zuverläjfigen
Aerzten nit wird entbehrt werden können.
Außer den in Borltehendem erörterten Erjcheinungen giebt es
nod eine gewiffe Zahl anderer Uebel, welche jeiner Zeit in dem
Gutachten ded Profeffor Virchow beiprodhen worden find. Wir
dürfen jedoch bier auf weitere Erörterungen diejer jogenannten Schul—
übel verzichten, da fie die und diesmal geftedte Aufgabe, wenigſtens
in der Meinung der Zeitgenoffen weniger direft betreffen.
Wir wenden und vielmehr jegt zu einer Betrachtung derjenigen
Berhältniffe der Schule, welche als urjählihe Momente der
Veberbürdung angejehen werden Fönnen.
IV. Gutadtlihe Aeußerung über die einzelnen urſäch—
lihen Momente einer Ueberbürdung.
Begrenzung des Standpunftes.
Wenn ed fih darum handelt, die Urfadhen von Meberbürdung
der Schüler in den höheren Lehranftalten aufzujuhen, jo iſt es
jelbjtverftändlih, daß nur ein Theil diefer Urſachen der techniſch—
mediziniichen Begutachtung unterfteht. Freilich bat ein beichäftigter
praftiicher Arzt vielfady Gelegenheit, auch wenn er nicht Bater ift,
über die Wirkung aller ungünftigen Momente Erfahrungen zu Same
meln, und er wird vermöge jeiner phyfivlogiichen Kenntnilje viel—
leicht, zuweilen jogar mehr befähigt jein, ein volled Verſtändnis
des einzelnen Kalled zu gewinnen, als der Lehrer. Nichtsdeſtoweniger
wird dieje, wejentlid auf eine Eleinere Zahl von Ginzelbeobadytungen
gegründete Erfahrung nicht einfach gleichgeftellt werden können der
9— Maſſenbeobachtung beruhenden Erfahrung der Pädagogen. So,
um ein Beiſpiel anzuführen, liegt uns in dem durch Ew. Excellenz
überwieſenen Materiale eine Denkſchrift des ärztlichen Vereines zu
Bochum aus dem Auguſt d. J. über die Schulüberbürdungsfrage
vor, welche nach unſerer Meinung, fo bemerkenswerthe Geſichts—
punkte fie auch enthält, doch in großen Abſchnitten das techniſch—
mediziniſche Gebiet verläßt. Wie nahe die Verſuchung dazu liegt,
empfinden wir felbft ſehr lebhaft. Wir müffen hier nobmald generell
auf das hinweilen, was wir oben bereitö bei fpeziellen Punkten
wiederholt angedeutet haben. Selbft diejenigen Seiten der Frage,
welde an ſich dem techniſch-mediziniſchen Urtheile unterliegen könnten,
find biöher nicht jo genau durdhgearbeitet, dab die Antwort im
Sinne der ftrengeren, naturwifjenichaftlihen Methode der neueren
245
Medizin gefunden werden könnte, und dad was wir zu jagen haben,
mag daber zuweilen aud ſchon als willfürlih und techniſch unbe-
gründet erjheinen. Eine erafte Antwort wird erft ertheilt
werden fönnen, wenn ed möglich werden follte, in den
Schulen eine zuverläffige ärztlihe Kontrole der päda—
gogiihen in geeigneter Weile binzuzugelellen. Denn
— läht ſich nicht bezweifeln, daß eine ganze Reihe von Fragen,
welche gegenwärtig wegen mangeldafter Unterlagen der ſachverſtän—
digen wiſſenſchaftlichen Beurtheilung des Arztes entzogen ſind, dieſer
Beurtheilung zugänglich gemacht werden könnten.
l. Die Ueberfüllung der einzelnen Schulklaſſen.
Zu einer genügenden Beobachtung ebenſo wie zu einer richtigen
Behandlung der einzelnen Schüler iſt, wie namentlich aus unſeren
Ausführungen über die allgemeinen Schwächezuſtände hervorgehen
dürfte, vor Allem die Beſchränkung der Schülerzahl in den
einzelnen Lehrklaſſen auf ein überſichtliches Maß er—
forderlich. Die in Preußen geltenden Beſtimmungen, wonach in
nn höheren Lehranſtalten die Marimalzahl der Schüler in VI und
V auf 50, in IV und III auf 40, in II und I auf 30 feftgejeßt
ift, dürfen an ſich ſchon als weitgehende bezeichnet werden. Indeß
ergiebt ſich aus den und vorgelegten Frequenzliften für die Jahre
1879—1881, dab an einer großen Zahl von Schulen dieſe Marimal«
ahlen, und zwar zum Xheil erheblid,, überjchritten werden. So
har im Sabre 1881 zwei und ‚man überfüllte Klaſſen von
251 Gymnafien . . . . 140 = 55,73 Prozent
38 Progymnafien . = 15,78 *
105 Realjchulen I. und II. Drd. 53 = 5057 „
104 böbere Bürgerihulen . . . 16 = 15, ‚38
Speciell für die Gymnafien ergiebt fich Kolgended: Es hatten 2 und
mehr überfüllte Klafjen:
Zabl der überfüllten Klaffen | Zadhl der Gymnafien
| 1879 | I880 T I8B1
2 so or
3 38 | 37 36
4 22 26 26
5 8 10 11
6 8 11 8
7 11 5 | 8
8 2 5 4
9 1 | 1 2
10 — *
11 2 ag 3
12 1 — —
Im Ganren 18 | m | 10.
246
Für ſämmtliche höhere Lehranftalten Preußens betrug der Progent-
fag der mit überfüllten Klaſſen verjehenen im jährigen Mittel
24,1 Prozent.
Die hauptſächliche Meberfüllung findet ſich überdied in den
mittleren und unteren Schulflaffen, aljo gerade in denjenigen, wo
die Schüler der Hilfe des Lehrers am meiſten benöthigt And, wo
ihre Unfelbftändigfeit am größten, ihre Fähigkeit, fi durch eigene
Arbeit weiter zu bringen, am geringften if. Der Lehrer, außer
Stande in der Schule jelbit allen Einzelnen jeine Aufmerkjamteit
uzumwenden, wird ganz von ſelbſt in die Verſuchung geführt, durch
Däustiche Arbeiten das nadhholen zu laſſen, was in der Schule nicht
eleiltet werden fann. Hier führt ein Fehler den andern herbei.
ir können daher nicht dringend genug empfehlen, daß bier Abhilfe
geihaffen werde. Wie ed und jcheint, würde diejelbe wirkſam nur
dadurdy herbeigeführt werden können, wenn, wie dad im Königreiche
Sachſen und in Württemberg der Fall ift, Schon in den unteren Klaffen
die Marimalzahl auf 40 berabgejegt würde; jedenfalld aber jollte
ed eine der erften Aufgaben der Unterrichtöverwaltung fein, in den
nad Obigem überaus zablreih vorhandenen im Verhältniffe zu den
jegigen Normalzahlen überfüllten Klaffen durch Beſchaffung neuer
Räume die dringlichiten Gefahren für die Gefundheit der den Ans
ftalten anvertrauten Schüler zu bejeitigen.
2. Der Mangel genügender Fürſorge bejonderd in den
unterften Klafjen.
Der ärztliche Verein zu Bohum wünſcht noch eine andere Be—
ſchränkung. Nad feiner Meinung follte die Aufnahme in die
Elementarſchule erft nad vollendetem 7., die in die Serta eined
Gymnaſiums erjt nad) vollendetem 10. Lebensjahre erfolgen. Er
fteht mit diefer Meinung keineswegs tfolirt da, und aud wir fönnen
nicht umhin zu erklären, daß recht gewichtige Gründe dafür ſprechen.
Sollte, wad wir nicht genügend zu beurtheilen im Stande find,
die vorgefchlagene Verzögerung der Zulaffung zur Serta erhebliche
pädagogiſche Bedenken erregen, jo müßten wir doch um jo dring=
liyer die beſonders vorfidhtige Handhabung ded Vorſchulunterrichtes
und die Schonung der Kinder in dem zarten Alter während des—
jelben befürworten. Sm 7. Lebensjahre beginnt gewöhnlich der
Durchbruch der erften bleibenden Zähne und es formiren fi die
Beſtandtheile auch derjenigen, welche nad und nad im Laufe der
folgenden Fahre hervortreten. Dad Skelet ift auh nah dem 7.
Lebensjahre noch längere Zeit ſehr unvollfommen, aber ed hat doch
mit diefem Fahre in feinen Haupttheilen eine gewiſſe Feftigfeit ge=
wonnen. Damit fteht in einem Paralleliömus der Ausbildungdgang
der Weichtheile. Insbeſondere au das Gehirn und die Augen
werden mit jedem Sabre vorwärts leiltungd- und widerftandöfähiger.
247
Alle ſchwächenden Einwirkungen, weldye gerade in der früheren Ent-
widelungsperiode den findlihen Körper treffen, haben daher eine
weit mehr nadhaltige Bedeutung: fie treffen die Organe in der
Zeit, wo fie erft ihre fpätere Sehtalt erlangen oder gar erit vorbe—
reiten, und fie bedingen daher Störungen, welche den Aufbau und
die Einrichtung der Organe jelbit betreffen. Gerade die Zeit biß
zum 10. oder 11. Lebensjahre ift e8 auch, wo jene Veränderung
des Augapfeld, welche die Kurzfichtigkeit hbervorbringt, am häufigften
angelegt oder entwidelt wird. Die Fürforge der Staatsregierung
und der Schulbehörden jollte alſo gerade auf dieſe Zeit mit be—
fonderer Sorgfalt ſich richten, und alle Borfihtömaßregeln follten
für diefelbe mit befonderer Sorgfalt gewählt und ftreng überwacht
werden.
3. Die Erholungdpauien zwijhen den Zehritunden.
Wir wollen glei bier bemerken, daß unferer Meinung nad
die hygieniſchen Beftimmungen für die höheren Lehranſtalten ver:
Ihiedentlic etwas zu ſehr jchematifirt worden find. Nicht in allen
Perioden ded jugendlihen und kindlichen Lebensalters find diejelben
Anforderungen zu ſtellen. Wir wollen in diefer Beziehung nur
an die Erholungspauſen zwiſchen den Lehrſtunden er-
innern. Das Großberzoglich heſſiſche Minifterium ded Innern bat
durh Erlaß vom 25. Mai cr. ganz generell für alle Klafjen der
Gymnaſien, Realihulen und böheren Mädchenſchulen angeordnet,
daß zwiſchen den einzelnen Unterrichtöftunden Paujen von ie 15
Minuten eingerichtet werden follen. Daß died für die böberen
Klafjen nothwendig fei, ſcheint und nicht nachgewieſen, dagegen
würden wir für die unteren Klaffen und für die Vorſchulen fo ans
gelegentlih wie mögli empfehlen, diefer Vorſchrift menigftend nahe
zu fommen. Denn nicht nur die Andauer der geiftigen Anftrengung
und der damit verbundenen erzwungenen Ruhe ded Körperd werden
von jo zarten Organidmen ſchwer ertragen, fondern audy der fchnelle
Uebergang von einer Zwangslage des Geifted in eine andere, wie
fie der jähe Wechſel der Unterrichtögegenftände mit ſich bringt, er-
fordert eine „Schulung“, wie fie erit ganz allmählich gewonnen
wird; andernfalld greift er die Kräfte ded Kindes in bärtefter und
nadhbaltigfter Weile an. Ein großer Theil der Klagen wegen Ueber:
anftrengung, welche erſt in den höheren Schulflaffen bervortreten,
würde wahrjcheinlich verftummen, wenn die Schüler in einem Zu—
ftande von größerer geiltiger Abhärtung und mit gefunderen Or—
ganen aus den unteren Schulflaffen bervorgingen. Wenn man zus
gleich erwägt, daß gerade in der Zeit, wo die Schüler in den unterften
Klaffen fi befinden, die Mehrzahl der anftedenden Krankheiten
ihnen übertragen wird, fo wird man fi dem Gedanken nicht ver-
ſchließen können, daß gerade dieſes zarte Alter die größte Schonung
auch nad) der leptbezeichneten Richtung hin erfordert.
2as
Das elſaß-lothringiſche Gutachten verlangt im Allgemeinen
Erholungspauſen von 10 Minuten, und nur, wenn ſich Morgens
3 oder 4 Lehrſtunden folgen, zwiſchen der zweiten und dritten 15
Minuten. Wir halten died für mindeftend ausreichend, wenn nicht
ald allgemeine Regel ſchon zu weit gehend. Denn ed dürfte aus
pädagogiihen Gründen eine zu weit gehende und zu oft wieder-
fehrende „Erholung” und die damit nothwendig verbundene Zer—
ftreuung doch aud ihre Bedenken haben. Ueberdied wird, um mit
dem eljaß-lothringiihen Gutachten zu reden, die „Sitzſtunde“ das
durch erheblich verfürzt. "
Wenn jede Sipftunde (mit Ausnahme der legten) um 10 Mi-
nuten bejchnitten wird, jo ergiebt das für je 30 Sitftunden (und
das ift ja ungefähr die regelmäßige Wochenzahl) einen Defekt von
3—4 Stunden, dazu fommt noh Y, Stunde (5% 6 Minuten)
mehr für die längere Erholungspaufe vor der doch überall angeord—
neten dritten Sitzſtunde.
An denjenigen Drten, wo der geſammte Unterriht auf den
Bormittag gelegt ift, würde nad der heifiihen Verordnung ſchon
an jedem Bormittage bei Erholungspaujen von 15 Minuten und
fünfftündigem Unterrichte eine ganze Stunde ausfallen. Nach den
Grundfägen des eljaß-lothringiihen Gutachtens würde doch min
deftend zwiichen der vierten und fünften Stunde noch eine zweite
längere Pauje einzuſchieben jein, das ergiebt einen Ausfall von 50
(2x 15+ 2x 10) Minuten täglid.
Nach unferer, freilich nur ſchätzungsweiſen und daher in gewiſſem
Sinne willfürlihen Auffaſſung würde e8 fich empfehlen, einen Un»
terſchied zwiſchen den oberen und mittleren Klafjen einerjeitd und
den unteren und Vorſchulklaſſen andererjeitd zu maden, und den
legteren ein höhered Maß von Zwiichenpaufen zu gewähren, als den
en idee Snöbefondere in den Städten, wo nur Vormittagdunter-
richt eingeführt ift, ericheint und eine höhere Berüdfichtigung der
unteren Klaffen dringend wünſchenswerth. Schon in unjerem Gut-
achten vom 18. Auguft 1869 über den Wegfall oder die Beſchrän—
fung ded Nachmittagdunterrichtes haben wir und dahin ausgeſprochen,
daß wir in der Zahl von 5 auf einander folgenden Unterrihtäftunden
das Marimalmak der überhaupt zu ftellenden Forderungen erbliden,
welches höchſtens von den Schülern der höheren Klaffen ohne Nach—
theil ertragen werden fönne, und wir haben die Nothwendigfeit, für
die Schüler der niederen Klaffen ein andered Maß zu mählen in
den Bordergrund unjerer Betrachtungen geftellt. Die damald von
und angeregte Beobachtung durch ärztliche Sachverſtändige bat, ſo—
weit und befannt ift, bis jet nicht ftattgefunden; in dem und zu—
ginatih gewordenen Aftenmateriale findet fih nur ein Bericht des
ehrer- Kollegiums am Gymnaſium zu Frankfurt a. M. vom 23. Ja—
nuar 1874, der fi, mie ed fcheint auf Grund von Erfahrungen
249
eined einzigen Schuljahres, durchaus günftig über die Verlegung des
Unterrichtes auf die Bormittagöftunden ausſpricht. in ausreichen-
ded Material für die Beurtbheilung des gelammten Verhältniſſes
liegt aljo nit vor. Wir erjeben nur zu unjerer großen Genug:
thuung aus den Akten, dat die Königliche Staatsregierung, ganz im
Einflange mit der zurüdhaltenden und nur theilmeije empfehlenden
Haltung unfered Gutachtens, die Genehmigung zum Wegfalle des
Nachmittagsunterrichted nur unter bejonderen Umftänden für große
Städte ertheilt bat. Wir möchten aber empfehlen, dab für den
Fall der Genehmigung aud regelmäßig vorgeſchrieben würde, daß
bei einer fünfftündigen Dauer des Unterrichte® in den unteren
Klafjen mindeſtens — * von im Ganzen 30—40 Mi:
nuten täglich eingelegt würden. Für die höheren Klafjen jcheint uns
eine Gejammtdauer der Paujen von 25—30 Minuten ausreichend.
Wo dagegen der Nadmittagdunterricht fortbeiteht und der Vor—
mittagsunterriht fih auf 3—4 Stunden beichränft, da wird eine
weitere Beſchränkung der Pauſen gerechtfertigt jein. Für den Nach—
mittag werden je 5 Minuten ausreichen, für den Vormittag rechnen
wir je eine längere Pauſe zu 15 bei vierftündigem, zu 10 Minuten
bei dreiftündigem Unterrichte, während zwiſchen die anderen Sitz—
ftunden nur Paufen von je 5 Minuten einzulegen wären.
Mir müſſen jedoch hervorheben, daß eine derartige Verkürzung
der Paufen nur da zuläjfig ericheint, wo einigermaßen genügende
BVentilationsd: Einrichtungen befteben.
Sowohl bei der heiliihen Verordnung, ald aud, wenigitend
zu einem gewiſſen Theile, bei den eljaß »lothringiihen Vorſchlägen
ift die Vorausſetzung gemadt, dab die Paufen zugleih zur vollen
Auslüftung der Schulzimmer benugt werden jollen. Selbſtverſtänd—
lih ift eine jolde Lüftung im Winter nur in jehr beihränftem
Make ausführbar, und die von dem eljaß=lothringiihen Gutachten
vorgejebene Anordnung, daß die Schüler nady jeder Unterrichtöftunde
auf mindeftend 6—8 Minuten dad Zimmer verlafjen jollen, würde
an ſich feinen pofitiv reinigenden Effeft haben, auch wenn es mög»
lich fein jollte, jelbft bei ſchlechtem Wetter ſämmtliche Schüler gleich-
zeitig aus den Schulzimmern zu entfernen. Die Schulverwaltung
wird daher mebr und mehr, wie ed erfreuliher Weile ja Schon der
Fall ift, dafür Eorge tragen müfjen, wirkſame Bentilationd=
Einrichtungen in den Schulen einzuführen. Bei gutem Wetter
wird es gewiß nüglid jein, ſämmtliche Schüler zum Berlaffen der
Zimmer zu veranlaffen, und im Sommer wird man in der Zwiſchen—
zeit auch Fenfter und Thüren öffnen können. Wo aber die Benti-
lation unzureichend oder gar ſchlecht ift, da wird es wohl überhaupt
aufgegeben werden müſſen, im Winter oder bei ſchlechtem Wetter
den Verſuch zu machen, „die alte verdorbene Zinmerluft durch
friihe gute Luft zu erjegen". In ſolchen Anftalten hat man nur
250
die Möglichkeit, die Schüler von Zeit zu Zeit in die äußere frifche
Luft zu führen, und da tritt denn auch die Forderung einer Ver—
längerung der Paufen in ihr volles Recht.
4. Die Dauer der Schul- und Arbeitözeit.
Die nächte hygieniſch wichtige Frage betrifft die Dauer der
Schul: und Arbeitdzeit. Das eljaß-lothringiihe Gutachten
behandelt dieſe Angelegenbeit in allem Detail und giebt eine große
Menge der ausführlichiten Beftimmungen für die einzelnen Klafjen.
Wie ed und jhheint, dürfte eine einigermaßen genügende Löſung
diefer Einzelfragen vom wiſſenſchaftlich medizinischen Standpunfte
aud allein jchmwerlich gefunden werden können; dazu gehört die Mit-
wirkung und zwar die enticheidende Mitwirkung der Pädagogen.
Denn die Dauer der Schulzeit ift nothwendig abhängig von der
Zahl der häuslichen Arbeitäftunden, weldye ald Ergänzung der eigent=
lihen Unterrichtöftunden zu betrachten find, und es wird das Urtbeil
darüber, wie viel der einen, wie viel der anderen Weile des Lernens
zugewiejen werden fann und zugewielen werden muß, zunächſt dem
Ermefjen der Lehrer und der Schulleitung vorzubehalten fein. Das
ärztliche Urtheil wird nur darüber angerufen werden fönnen, ob in
der einen oder anderen Richtung oder auch in beiden zu viel geichiebt.
Dei der großen und meitverbreiteten Abneigung, weldhe im
Publifum gegen die häuslichen Arbeiten befteht, müffen wir zunächſt
nah den Erfahrungen, welde wir an Studirenden und Aerzten,
gelegentlih audh an Angebörigen anderer gelehrter Berufsklaſſen
maden, erklären, dab wir die Bedeutung diejer Arbeiten für die
Entwidelung des Geiſtes zu jelbitändigem Arbeiten jebr body ver—
anichlagen, und daß mir den leider nur zu bäufig bervortretenden
Mangel an Unabhängigkeit im Denken und Urtheilen vorzugsmeiie
der geringen Uebung in eigener Thätigfeit zufchreiben. Freilich ift
ed nicht aleichgiltig , welche Aufgaben der häuslichen Arbeit geftellt
werden. Die blo8 mechaniſchen Leiftungen, 3. B. das Abjchreiben,
dad einfahe Memoriren, tragen wenig oder nichts dazu bei, die
Kunft zu entwideln, ſich ſelbſt fortzubelfen in geiftiger Beichäftigung.
Der Einzelne muß vor Allem lernen, feine Zerifa, Grammatifen
und fonftige Lehrbücher jelbftändig zu benugen und fleißig zu Rathe
zu zieben; er muß fein Gedächtnis mit einer gewilfen Rube ordnen,
um das, was er braucht, zu rechter Zeit zu reproduziren und im Die
gehörige Verbindung zu bringen; er muß jelbit die verichiedenen
Möglichkeiten des einzelnen Falles aufſuchen und ihren Werth Fritiich
feftftellen lernen. Hier erft entmwidelt fih in vollem Maße die
Fähigkeit und damit auch die Luft zum Arbeiten. Gewiß bat die
Schule die Anregung dazu zu geben und die Wege zu zeigen; aber
ed heißt den höheren Schulen ſehr enge Ziele fteden, wenn man
ihnen die Aufgabe vorzeichnet, alled Weſentliche in den Unterrichts-
ftunden ſelbſt zu erringen.
251
Soweit wir aud den und mitgetheilten Erlafjen zu erjehen im
Stande find, befinden wir und mit unjerer Anficht in feinem Wider:
ſpruche mit den lungen: welde in der Unterrihtöverwaltung
maßgebend gemejen find. Wir Dürfen alfo aud wohl vorausjegen,
daß der Gedanke feitgehalten werden wird, die Häusliche Arbeit
al8 eine wejentlihe Ergänzung des Schulunterridted
pornehbmlid in den mittleren und höheren Klafjen ans
zuerfennen. Alddann ergiebt ſich fofort für den Lehrplan über:
baupt und für jeden einzelnen Lehrer indbejondere, dab dad Maß
der geiltigen Belaftung der Schüler unter gleichzeitiger Be—
rüdjihtigung beider Seiten der Thätigfeit aufgeftellt
werden muß. die preußiihen Lehrpläne enthalten bis jetzt jedoch
nur oder doc faſt ausſchließlich Beſtimmungen über das zuläffige
und geforderte Maß der eigentlichen Unterrichtöftunden. Die Ans
ordnungen über die häuslichen Arbeiten beziehen ſich mehr auf die
Richtung und die Auswahl der Aufgaben, als auf das Arbeitöpenjum
nady feiner Dauer. Ueber dad Maß der bei Aufftellung des Arbeits-
planes für die einzelnen Klafjen in Anſatz zu bringenden Zeitdauer
allgemeine Beftimmungen zu erlaffen, ift nah Ew. Excellenz Mit:
tbeilung vom 31. Januar d. 3. abfihtlid nody vorbehalten geblieben.
In diefer Beziehung geftatten wir und in Folgendem nod einige
Gefihtöpunfte Ew. Ereellenz Beachtung zu empfehlen.
Die traditionellen Gebräude, 3. B. dad Arbeitöpenfum von
dreiftündiger Hausarbeit bei etwa fünfftündiger Schulzeit, haben bis—
ber die größten Abweichungen augelaften: Nun läßt fi ja die
häusliche Arbeitözeit nicht im gleicher Weile firiren, mie die eigent-
lihe Schulzeit, und die Fähigkeit, die Aufmerkiamkeit und der Fleiß
des einzelnen Schülerd werden zuleßt darüber enticheiden, wie lange
er zur Vollendung eines beftimmten Penſums nötbig hat. Man
fann daher in Zweifel darüber fein, ob ſich die Zeit Hr die häus—
lihen Arbeiten überhaupt beftimmen läßt. |
Indeß dad Großherzoglich heſſiſche Minifterium hat in dem
Erlaſſe vom 23. Februar cr. ausführliche Beftimmungen darüber ge=
troffen, welche Zeit in den einzelnen Schulklaffen für die häuslichen
Arbeiten gewährt werden joll, und es ift in diefem Erlaſſe unter
I. 4 aud ein Verfahren angegeben, wie ermittelt werden foll, ob
die geftellten Aufgaben in der vorgeichriebenen Zeit ausgeführt werden.
Die Direktoren und die Klaffenführer ſollen „fi durch von Zeit zu
Zeit zu wiederholended Benehmen mit Eltern von Schülern und mit
Schülern jelbft darüber verläffigen, welche Zeit in der betreffenden
Klaffe die Schüler zur Bewältigung der häuslichen Arbeiten nöthig
haben und ob und mwodurd eine Weberfchreitung deö feitgeftellten
Maßes veranlaßt iſt.“ Man fieht aus diejer Beflimmung, wie uns
fiher der Boden ift, auf welchem ſich derartige Anordnungen be=
wegen, und der Wunſch, dab ed gelingen möge, bei forgfältiger
252 |
Sammlung der gemachten Erfahrungen zu einer größeren Sicherheit
der Präcifirung zu gelangen, ift Sen berechtigt. Denn gerade
diefer Boden ift ed, auf dem fich auch die Unterſuchung über Arbeits—
überbürdung am ausgiebigſten zu verbreiten hätte; gerade über die
Häufung der häuslichen Arbeiten klagen die Eltern am meiſten.
Die heſſiſche Verordnung beſtimmt die Dauer der häuslichen
Arbeitözeit für die
ee auf 30—40 Minuten den Tag oder 3—4 Stunden die Woche,
VIu auf 1 Stunde den Tag oder 6 Stunden die Woche,
IV u. IIIb „ 2Stwmdern „ u „12 „ R
IlIa u. IIb e 20. rd . a
Ila, Ibu.Ia „3 " „nn BB „u n "
und zwar joll dies dad äußerſt zuläſſige Maß fein. Es ift
nicht zu verfennen, dab Diele Gradation in der Zahl der Stunden
eine etwas mechaniſche und mwillfürlihe ift. Auch jcheint es jo, als
jei das Alter der Schüler etwad zu niedrig gegriffen, wenigitens
gegenüber den preußiichen Schulen, da die Borausiegung, dab die
Abiturienten nur 18 Sabre alt fein werden, bei uns ſchon lange
nicht mehr zutrifft. Das Urtheil über das zuläjfige Maß der Arbeitd-
ftunden muß ſich, wie Schon erwähnt, nach der Zahl der eigentlichen
Schulſtunden richten.
In diefer Beziehung bemerfen wir zunädjit, dab in Heflen die
Zeit für den Schulunterricht in der Vorſchule auf 16—20 Stunden
wöchentlich bemefjen ift, jo daß mit Zurehnung von 3—4 Arbeitös
ftunden ald tägliche marimale Stundenzahl 4 herausfommen. Das
eljaß = lothringiihe Gutachten gelangt zu ungefähr ähnlichen For—
derungen, und wir fünnen und dem anichließen.
Für die Serta jchreibt der neue preußiſche Lehrplan vom
31. März 1882 in den Gymnaſien und Realgymnafien 28, in den
Dber-Realihulen und böberen Bürgerfhulen 29 wöchentliche Lehr—
ftunden vor. Sehen wir aud von den Turnſtunden ab, jo fteigt
durd die Singftunden diefe Zahl auf 30, beziebentli 31; rechnet
man dazu die häuslichen Arbeitäitunden der heſſiſchen Verordnung,
jo fommt man auf 36 bez. 37, d. b. auf täglih 6 Stunden. Dies
it für fo zarte Kinder ein recht bobed und nicht mehr zu über-
Ichreitended Maß der Belaftung.
Es wird nicht erforderlich fein, im aleih ausführlicher Weije
alle einzelnen Klaffen durchzugehen. Wir beichränfen und auf ein-
zelne Beiipiele. In IILb find 30 Stunden obligatoriih; rechnen
wir dazu Singen und Zeichnen, jo ergiebt ed 34 Stunden; dazu
die 15 Stunden der heifiihen Verordnung, madht 49 Stunden
wöcdhentlih oder 8'/, Stunde täglid. In den folgenden Klafjen
der Gymnaſien bleibt die Zahl der Schulftunden gleih. Nebmen
wir die Prima und rechnen wir die 18 Arbeitöftunden der beifiichen
253
Berordnung binzu, jo erhalten wir 52 Stunden wödentlid oder
faft 9 Stunden täglid.
Dieſes fcheint und zu viel zu fein. Die Folge davon ift einer-
feitd die nad unjerer Meinung bedauerlidhe Konzeifion, daß der
Zeihen:Unterriht für die drei oberen Klaffen fafultativ gemacht ift,
andererjeitd die Thatſache, daß die Befreiung vom Singen erfahrung
mäßig leicht erlangt wird. Indeß wer nicht fingt, der fann privatim
wenigftend eine inftrumentale Ausbildung in der Mufif juchen, und
man jollte das nicht erichweren. Auch wird es doch nidyt zu tadeln
fein, wenn mande Eltern wünſchen, daß ein Schüler einer höheren
Lehranftalt nicht nur ſchwimmen und jchlittichuhlaufen, fondern auch
tanzen lernt und nicht ganz von gejellichaftlicher Ausbildung aus—
geichlofjen bleibt. Die Pädagogen vom Fade find häufig auf den
Privatunterricht Schlecht zu ſprechen, aber es ift nicht zu vermeiden,
dab der eine in diejem, der andere in jenem Face Nachhilfe judht.
Die Zeit zu Bewegungen in freier Luft muß ebenfalld gewährt
werden.
Somit glauben wir ald das allgemein zuläffige Maß für die
böberen Rlaffen eine Arbeitözeit von 8 Stunden tägli oder 48
Stunden wödentlid firiren zu ſollen.
Das rheiniſche Sculfollegium berechnet in einem Berichte vom
11. Zuli 1870, daß Schüler bei einem Marimum von 32 wöchent—
lichen Lehritunden nur *,, der Woche, bei Cinrehnung von 10
Wochen Zahredferien nur ?/,, ded Jahres in der Schule zubringen,
wobei die Paujen zwilchen den einzelnen Stunden nicht in Anſchlag
gebracht jeien. Allein abgejeben davon, daß auch bier noch außer—
dem 3 tägliche Arbeitäftunden für die höheren Klaffen angenommen
werden, jo fann es fi doch nur darum handeln, denjenigen Theil
des Taged in Rechnung zu ftellen, der nicht durh Schlaf, Efjen,
Sculmege u. j. f. in Aniprud genommen wird. Wenn davon
32 + 18
6
mehr viel übrig, und man weiß ed ja, dab ed oft genug nicht bei
den 3 Arbeitöitunden bemendet.
Mir müſſen zugleicdy hervorheben, daß 2 Turnftunden wöchent—
lih ein ſolches Minimum find, dab wir und damit im hygieniſchen
Sinne nicht wohl befriedigt erklären fünnen. Wir haben die An-
regungen, welde Em. Ercellenz in diejer Beziehung gegeben haben,
mit großer Freude begrüßt und namentlid den Erlaß vom 27. Ok—
tober 1882, die Zurnipiele betreffend, ald einen wahren Fortichritt
anerfannt, aber wir glauben auch mit Zuverjicht erwarten zu dürfen,
daß dafür die genügende Zeit gewonnen werden wird. Gerade für
die Schuler der höheren Klaffen jollte die jedeömalige Turnzeit auf
mindeftend 1'/, Stunden, alfo auf 3 Stunden wöchentlich bemeffen
werden.
— 8'/, Stunden abgezogen werden, jo bleibt eben nicht
254
Mit diefen Erörterungen find wir an dad Ende der und ge=
ftellten Aufgabe gelangt.
V. Schlußergebnis.
Die und in Em. Excellenz Berfügung vom 31. Sanuar cr.
jpeciell vorgelegte Frage
ob die in dem eljaß-lothringiihen Gutachten enthaltene Be—
ftimmung über die für die fünf unteren Jahreskurſe der
höheren Schulen zuläffige Zahl der wöchentlichen Lehrſtunden
als ein zweifellojed, unbedingt giltiged Ergebnid der medi-
ziniihen Wiffenichaft zu betrachten jei,
findet durd die obigen Ausführungen ihre Erledigung. Es kommt
eben nicht auf diefe Lehrſtunden allein, fondern auf die geſammte
feitend der Schule in Anſpruch genommene Zeit in Unterriht und
Haudarbeit, auf eine verftändige Individualifirung in der Behand-
lung der Schüler und zu diefem Zwecke vor Allem darauf an, daß
die Zahl der von dem Lehrer zu unterrichtenden Schüler Einer
Klaffe nicht zu groß fei.
Mad in Bezug auf die Heberbürdungdfrage Jonft noch zu jagen
wäre, das fällt A in das eigentlih pädagogiihe Gebiet: es
betrifft die Methode des Unterrihted. Das Gutachten der
Bochumer Aerzte beichäftigt fich gerade damit jehr eingehend und
ed enthält nach unjerer Meinung mande treffende Bemerfung dar—
über. Sn der That hängt aud die Frage der häuslichen Arbeiten,
indbefondere die Erklärung, warum manche derjelben die Schüler
ungebübrlich belaften, mit der Methode des Unterrichtes auf das
Innigſte zufammen. Indeß fällt diefe Beurtheilung nicht in die
techniich » ärztliche Kompetenz, und wir verzichten darauf, dieſelbe
irgendwie zu überjchreiten.
Bevor wir jedoch jchließen, glauben wir nody einmal auf einen
Punkt zurüdtommen zu follen, den wir Schon mehrmals geftreift
haben. Wir meinen die Betheiligung der Aerzte an der
Beauflihtigung der Schule. Falt alle diejenigen Verbältniffe,
welche wir in unlerem Gutachten zu beiprehen hatten, find jo wenig
wiſſenſchaftlich aufgeklärt und bearbeitet, daß unfer Urtheil nur in
den Seltenften Fällen ganz beftimmt ausfallen fonnte. Das einzige
Verhältnis, welches zu einer einigermaßen befriedigenden Darftellung
— iſt, das der Kurzſichtigkeit, iſt faſt ausſchließlich durch
erzte, und zwar durch Privat-Aerzte, ergründet worden. Aehnliche
Aufklärungen könnten auch über die meiſten anderen Verhältniſſe
gewonnen werden, wenn amtliche Ermittelungen darüber durch ſach—
verſtändige Aerzte angeſtellt würden. Wir wollen nur vorüber—
gehend erwähnen, daß auch in anderen Richtungen die Schulhygiene
noch recht viel zu wünſchen übrig läßt.
Nun haben wir aus den Berichten der Provinzial-Schulkollegien
268
aus den Jahren 1870 und 1871 erſehen, daß, obwohl eine gewiſſe
Eiferſucht gegen die Einmiſchung der Aerzte in die Angelegenheiten
der Schule unverkennbar überall hervortritt, doch das Anerkenntnis
ch Baba bricht, daß ohne die Mithilfe von Aerzten die Schul—
al zu einer befriedigenden Geftaltung nicht gelangen Tann.
ir möchten daher meinen, dab ed an der Zeit fei, endlich einmal
einen praftiihen Anfang zu machen, und wenn nit jofort im
ganzen Staate, jo dod am einzelnen, bejonderd geeigneten
Drten die Hauptfragen durd Aerzte in Angriff nehmen
zu laffen. So, um ein Beilpiel zu nennen, bietet Berlin für alle
Arten von höheren Schulen ein fo reiches Feld, dab recht wohl ein
voll durdhgeführter Verſuch gemacht werden könnte, durdy die Arzt-
lihen Organe die nöthigen Unterfuhungen vornehmen zu laffen.
Auf diefe Weiſe würde nicht blos ein fofort zu verwertbended Ma-
terial gewonnen werden, fjondern die Königlihe Staatöregierung
würde ſich auch überzeugen fünnen, ob in der That die Mitwirkung
der Aerzte einen erbeblihen Nupen gewährt. Je nad dem Aus:
falle eined ſolchen lokalen Verſuches oder auch vielleidht mehrerer,
gleichzeitig an verichiedenen Drten unternommenen, würde dann ent-
Ihieden werden fünnen, ob im ganzen Staate anne Einrich⸗
tungen zu treffen ſeien, welche die regelmäßige Betheiligung von
Aerzten an der Beaufſichtigung der Schulen ſicher ſtellen.
Berlin, den 19. Dezember 1883.
Königliche Wiſſenſchaftliche Deputation für das Medizinal-Weſen:
Sydow. Virchow. Weſtphal. Skrzeczka. Duinde
W. Hofmann. Piſtor. Kerſandt. von Bergmann.
Bardeleben. Schröder. Eulenberg.
3) Gutachten über einen Antrag auf Errichtung einer
Hochſchule der Muſik für Blinde,
Die Drudichrift ded blinden Mufiflehrerd Georg Neumann
gu Königsberg i. Prb.: „Antrag zur Errichtung einer Hodfchule
er Muſik für Blinde in Verbindung mit wiffenihaftliher Bildungs-
anftalt“, die, wie anzunehmen fteht, hervorgegangen ift aud dem
ernften Drange des Berfafjers, feinen geidendgenoffen zu dienen, enthält
manches Richtige und Wahre; der Gedanke aber, in dem die Schrift
gipfelt: eine Hochſchule der Muſik mit wiſſenſchaftlicher Bildungs—
anſtalt für Blinde zu errichten, iſt, abgeſehen davon, daß derſelbe
nach dem vorgelegten Plane ſich nicht durchführen läßt, nad Lage
der Verhältniffe der Blindenbildung an ſich jchon unzweifelhaft zu»
rückzuweiſen.
1884. 17
256
Der Antrag wurde, wie der Titel der Schrift bejagt, im Jahre
1879 auf dem III. Blindenlehrerfongreffe diefem zur Beurtheilung
unterbreitet. Derfelbe lehnte es ab, in eine Beiprehung des In—
halte einzutreten. Die Art, wie dort von einem Nedner die Mo—
tivirung für foldhe Ablehnung verfudht wurde: „weil Herr Neumann
fih in feiner Brojhüre in —— Weiſe über die Thätigkeit der
Blindenanftalten ausſpreche, ohne daß er dieſelben kenne“, — es
war nachgewiefen, daß er nicht einmal Beranlafjung genommen
hatte, die Blindenanftalt in feiner Baterftadt Königöberg wenigftens
einmal zu beſuchen — kann ich mir zwar nicht aneignen, denn
iolde Gründe dürfen feinen Blindenlehrer abhalten, in die Prüfung
und Beiprehung einer Materie einzutreten, aber — wer die Be-
dürfniffe der Blinden in der Gegenwart fennt, wer täglich erfährt,
wie viel Summer und Noth bier noch zu befeitigen it, wie viele
arme blinde Kinder nody ohne alle Bildung bleiben und aus Mangel
an äußerer Anregung geiltig und körperlich verfümmern, weil das
Geld zu durdgreifender Hilfe aus ſolchem Elende nicht herbeizu—
Ihaffen ift, der fanın gewiſſenshalber unmöglich fidy dafür erwärmen,
die Hilfe ded Staated oder privater Kräfte zur Gründung einer
Hochſchule, die einzelnen wenigen Blinden zu gute fommen fol,
anzurufen.
Sch glaube, nah Ew. Ercellenz Meinung zu handeln, wenn
ich alle Nebenjächliche beifeite laffe, auch auf jede Vertheidigung
der in ihren Leiftungen angegriffenen Blindenanftalten,, foweit
ed nicht unmittelbar zur Sache gehört, verzichte und nur den Kern
der Schrift: „die Gründung der Hochſchule mit wiſſenſchaftlicher
Bildungdanftalt” beleuchte.
In den Urſachen der Blindheit ift e8 begründet, daß faft die
Geſammtheit aller jugendlihen Blinden den niederen Ständen ans
gehört; ein Äußerft geringer Progentjag findet ſich in beffer fituirten
Familien. Bon dem ftatiftiihen Bureau zu Schwerin i / M. wurde
mir früher auf meine Bitte ein aus den Zählfarten der Volkszählung
audgezogened Namendverzeichnid ſämmtlicher Blinden der beiden
Großberzogthümer Medlenburg zur Verfügung geftelt. In diefen
fand ich Fein einziges Kind aus höheren Ständen. Im Fahre 1864
äußerte der Direktor der Blindenanftalt zu Hannover: So viel
mir befannt ift, iſt der einzige Blinde im Lande, der nicht einer
ärmeren Familie angehört, der König. Das war wohl etwas zuviel
gelagt, Fennzeichnet aber die Sachlage. So entipricht ed denn durch—
aud den gegebenen Berhältniffen, wenn die Blindenanftalten fich
das Bildungsziel einer guten, oder wie ed in dem Unterrichtöplane
der biefigen Königlichen Blindenanftalt beißt, einer gehobenen mehr
Halligen Volksſchule ftellen, und entichieden falſch und zu mißbilligen
wäre ed, wenn fie ſich in betreff der intellectuellen Bildung ihrer
Zöglinge ein anderes Ziel fteden wollten.
257
Steht e8 jo, dann hat Herr ©. Neumann reht, wenn er in
dem $. 10 jeiner Schrift jagt, daß die Leiltungsfähigfeit der Blinden»
inftitute dad Bedürfnid nad höherer Bildung und Tüchtigkeit be=
hufs ganzer Erfüllung eined höheren Lebensberufes nicht
befriedigen fönnen. Fa, das ift und muß den Blindenanftalten un«
möglich fein; feine Anftalt kann eben Volksſchulbildung und höhere
Bildung und nody dazu eine höhere Bildung behufs ganzer Er—
füllung eined höheren Xebensberufes gleichzeitig bieten,
oder gewilfermaßen Volksſchule, Gymnafium und Akademie zugleich
fein. Der Verfaſſer follte bei Elarer Erfaffung der Verhältniffe be—
ftimmt jcheiden und jagen: jo ift es recht und gut auf der einen
Seite, nun aber wünſche ich für dad eine oder die zwei Prozent der
Blinden aus höheren Ständen eine höhere Bildungsanftalt von der
und der Art.
Daß er dieje verjhiedenen Aufgaben und Ziele nicht ausein—
ander zu halten verfteht, fann man bedauern, es darf das aber den
Blindenlehrer nicht beirren oder gar erregen, ja, wenn man der
Darlegung ded G. Neumann ald Ganzes tiefer auf den Grund gebt
und zugleih auf die Entwidelung der Blindenbildung zurüdblidt,
fo findet man den Punft, von dem aus man begreift, wie die Ver:
quickung der Bildungsziele bei dem Berfaffer möglid wurde.
Die Blindenanftalt kann nach beſchaffter Schulbildung nicht
wie die Volksſchule die Kinder zu einem ſehenden Meifter in die
Werkſtatt oder wie die höheren Schulen die Zöglinge auf die Univerfität
geben laffen zur vollen Durdbildung für einen Lebensberuf. Sollen
die Zöglinge diejen legteren erreichen, jo muß die Blindenanftalt fie
dazu ausrüften Mit Necht fordert man daher von den Blinden-
anttalten, daß die Zöglinge durch fie eine genügende Schulbildung
und eine Berufsbildung empfangen; die leptere giebt der Blinden-
bildung überhaupt erſt Werth und Bedeutung.
In dieſer Beziehung liegt ed nun aber jo, daß man vor 20—30
Fahren an der Möglichkeit einer Beruföbildung, die dem Blinden
Erwerb und eine jelbitändige Lebensſtellung verichaffen könnte, vers
zweifelte. Die techniiche Ausbildung zeigte damals geringe Refultate;
ed ſchien, ald ob die Muſik und dad Lehramt allein die Mittel
werden fönnten, dem Blinden zu einer gewilfen Selbftändigfeit zu
verhelfen. Aber nur die intelleftuelle. und mufifaliih bervor-
ragend begabten Zöglinge ließen den Verſuch einer dahin ge=
richteten Ausbildung zu; die Maffen der Blinden ſanken zurüd in
das Elend des Bettelnd. Bettelmufifanten zu werden, war thatſäch—
li das beflagendwerthe Loos hunderter von armen Blinden. Man
glaubte, das Mögliche erreicht zu haben, wenn heute oder morgen
eine hervorragende Begabung, die bei dem Suchen nad einer Stelle
von Glück begünftigt wurde, einen Drganiftendienft fand. Das war
der Zuftand der Blindenanftalten von 20 bis 30 und mehr Sahren,
17*
258
und ich könnte Anftalten nennen, die auch heute noch faum über
diefen Zuftand hinausgekommen find. Bor einigen Tagen ging mir
ein Schreiben von der interimiftiihen Direktion der k. f. Blinden-
anftalt in Wien zu, in dem mein Rath für die Ausarbeitung eines
Unterrichtöplaned zur Einreihung an den Landesſchulrath erbeten
wurde; der Inhalt dieſes Briefes illuftrirt das eben Geſagte. —
Auf dem bezeichneten Standpunkte der Anſchauungen fteht nun auch
heute noch der Berfafler der vorliegenden Drudichrift; in dem ge—
fennzeichneten Zuftande fieht er das ganze Blindenbildungsweien,
und darum weiß er bei allem Tadel, bei Hervorhebung der mannig—
fachſten Uebelſtände für dad Gros der Blinden feine Hilfe anzu»
eben, und jo fommt er dazu, nur für den äußerſt geringen Prozente
* der geiſtig und muſikaliſch hervorragend begabten und beſſer
ſituirten Blinden etwas zu begehren: Die Errichtung einer Hoch—
ſchule mit wiſſenſchaftlicher Bildungsanſtalt. Alle die andern Blinden
mögen warten, mögen event. weiter betteln und verfümmern. Denn
nichtö andered bejagt do im Grunde der Sag im $. 32 jeiner
Schrift: „Wenn aud in Bezug auf die mannigfahen Bedürfniffe
der Blindenerziehung noch vieled Wünſchenswerthe vorliegt, jo ift
dody bei einer Frage nad der größeren Bedürftigfeit dad Duali-
tätd- dem Duantitätöverhältnid voranzuftellen.” Das auszu—
ſprechen, iſt nad Lage der Verhältniſſe unverantwortlid. Und die
Begründung für die Nichtigkeit dieſes Saped? Sie lautet in deme
jelben $. 32: „Zur Bekräftigung deffen weiſe ich darauf hin, wie
fläglich bei der vor Jahrhunderten geichehenen Errichtung der eriten
Univerfitäten der Zuftand der Lehranftalten geringerer Dualität be=
ſchaffen war. Daber halte ich es entichieden für gerechtfertigt, daß
bei Fragen nad Befriedigung geiftiger Bedürfniffe die öffentliche
Fürjorge den höher gearteten Beitrebungen den Borzug zu ertheilen
babe ac." Der Sag könnte vielleiht auf den erſten Augenblid be-
ftechen, hat aber für den vorliegenden Fall feine Beweidfraft.
Es ift wahr, die Univerfitäten find älter, ald die deutjche
Volksſchule ift. Aber die Gründung der Univerfitäten geſchah nicht
um der Perjonen willen, die diefe beſuchten, nit um diejen
gegenüber Wohlmwollen zu üben. Um jeiner jelbft willen rief
der Staat die Univerfitäten in das Leben, um fi für die Verwal—
tung der Aemter in Staat und Kirde die fehlenden Kräfte zu
ſchaffen und durd dieje dann befruchtend und ſegensvoll auf das
ganze Volksleben einzumirfen. Ganz anders bier. Nicht weil ed
der Welt an mufifaliihen Kräften, an geeigneten Bewerbern für
den Organiftendienft fehlt, wird die Errichtung einer Hochſchule für
Muſik gefordert, fondern um einige Perfonen mehr den ſchon zahl-
reihen Bewerbern noch hinzuzufügen. — Und dann handelt es ſich
bei der Blindenbildung, wenn fie recht verftanden wird, nicht im
legten Grunde um die Befriedigung nur geiftiger Bebürfniffe,
259
wie die Beweidführung glauben maden will, fondern um die Be-
wahrung vor Berfümmerung und Stumpffinn, um die Heraus
bebung aus dem Bettelelend und Hinführung zu nupbringender
ZThätigfeit, um die Durchbildung zu einer gewiſſen Selbftändigfeit
im bürgerlihen Leben.
Died Ziel ift in der Gegenwart erreihbar. Der Be-
weis dafür it thatfählih erbradt; aber wenige Blindenanftalten
baben bis heute diejenige Drganijation, die für die Erreihung dieſes
Zieled abjolut erforderlich ift. Die dringendite, brennendite Forderung
der Gegenwart ift darum, bier die belfende Hand anzulegen. Und
dann iſt zu bedenken, daß es in fait allen Provinzen und Ländern
nod eine Zahl armer blinder Kinder giebt, die feine oder nur eine
höchſt mangelhafte Ausbildung empfangen. Ich gebe den Beweis
hierfür an einem Beifpiele aus der nächſten Näbe. Im die biefige
Königliche Blindenanftalt follen die Zöglinge mit dem 9. Lebens—
jabre eintreten, vom 9. bis zum 14. alio in 5 Fahren die nöthige
Schulbildung und in weiteren 4 Sahren eine tehniihe Ausbildung
erhalten, jo daß die ganze Bildungszeit 9 Fahre, und zwar die Zeit
vom 9. bis 18. Lebensjahre umfaßt. Die Anftalt bat gegenwärti
67 Zöglinge, von diejen find 17 aus dem Stadtfreije Berlin, 4
aud der Provinz Brandenburg und 8 aus anderen Provinzen und
Lindern. Für die Provinz Brandenburg beſteht feine bejondere
Blindenanftalt; es ift alfo mit Sicherheit anzunehmen, dab alle
Blinden dieſer Provinz, die überhaupt einer Blindenanftalt zuge:
wieſen find, bier in Stegelig ihre Ausbildung ſuchen. Nach einer
auf Grund der Volkszählung vom 1. Dezember 1880 veröffentlichten
Arbeit ded Dr. med. A. Guttftadt, Dezernenten im Königlichen
ftatiftiichen Bureau, zäblt die Provinz Brandenburg ohne den Stadt-
freis Berlin ca. 140 Blinde im Alter von 9 bid 18 Jahren; mehr
als ?/, diefer Zahl wachſen alſo beute noch auf, obne eine ange—
mefjene Ausbildung zu empfangen. Das find offenbar traurige
Zuftände, die aber nicht vereinzelt ſtehen, und die doch gewiß der
allerdringendften Abbilfe bedürttia find. Die Unterbaltungsfoften
für die armen Rinder in einer Rlindenanftalt fehlen aber.
Auf Grund der voritehenden Darlegung faffe ih mein Urtbeil
über den Inbalt der Schrift des G. Neumann zu Königsberg i1./Pr.
untertbänigit dahin zufammen:
Der Wunſch, daß den wenigen blinden Kindern aus beffer
fituirten Ständen die Möglichkeit geboten wird, eine über daß Ziel
der gehobenen mebrflaffigen Volksſchule hinausgehende wiſſenſchaft—
lihe und mufifaliihe Bildung fi anzueignen, ift gerechtfertigt.
So lange die Mittel aber noh fehlen, fämmtlidhe blinden Kinder
armer Eltern überhaupt einer Blindenanftalt zuzuführen und fie jo
vor geiftiger und förperliher Verfümmerung zu bewahren, jo lange
ferner ed noch nicht gelungen ift, den Blindenanftalten eine derartige
260
Drganifation zu geben, daß die Erziehung zu einer relativen Selb-
ftändigfeit im bürgerlichen Xeben erreicht werden kann, und jo lange
endlich auch noch nicht durdy eine geordnete Kürforge für die aus
den Blindenanftalten entlaflenen Zöglinge Vorkehr getroffen ift, daß
diefe die gewonnene Erwerböfähigfeit auch verwerthen fönnen, muß
die ganze Sorge darauf gerichtet fein, Geldmittel zur Durch⸗
führung dieſer dringendſten Zwecke flüſſig zu machen, und kann darum
an die Gründung einer Hochſchule für Muſik mit wiſſenſchaftlicher
Ausbildung für Blinde zur Zeit unmöglich gedacht werden; es muß
vielmehr denjenigen befjer fituirten Eltern blinder Kinder, die für
dieſe eine weiter gehende Ausbildung wünſchen, überlaffen bleiben,
nad dem Austritte der Kinder aud der Blindenanftalt deren Bildung
durch Privatunterricht weiter führen zu laffen.
4) Audzüge aus zwei von Sachverſtändigen erftatteten
Berichten über ihre Wahrnehmungen bei Revifion des
Gefangunterrihtes in Volksſchulen.
Aud dem eriten Berichte.
Der Gefangunterriht in der Volksſchule hat Wort und Ton,
Text und Melodie zu behandeln. Die ſprachliche Seite des Unter-
richted aber wird meift ſehr vernachläſſigt. Sch habe faft durchweg
efunden, dab beim Spreden der Texte auf Lauteinheit, Bofalfülle,
inngemäße Gliederung, Accentuirung, angemeflenes Tempo und an—
genehmen Bortragdton nicht der gebührende Nachdruck gelent wird.
Auch an einer ſachlich Eorreften und formell gewandten Erklärung
der Texte fehlt es in vielen Schulen. Sch will feine Erflärung,
welche den poetiihen Duft eines Liedes verlegt, ſondern eine ſchlichte,
kurze Beiprehung, welche die Aneignung ded Inhaltes anftrebt und
dad Berftändnid ded im Liede audgedrücten Gefühles vermittelt.
Tede Abſchweifung von den im Gedichte liegenden Gedanken und
alle unnügen Reden find zu vermeiden. Es ift überall vom Wort»
laute des Gedichted auszugehen, und die Antwort ift — wenn ir-
gend möglich — aus dem Gedichte felbft zu nehmen.
In einigen Schulen babe ich gefunden, daß die Terte nicht
fiher eingeübt waren, und daß die Kinder aud von den Volkslie—
dern nur die erfte Strophe gelernt hatten. Da bradte ih in Er—
innerung, daß die Texte unverlierbared Eigenthbum der Kinder wer:
* Di und dab von den Volfäliedern der vollftändige Text zu
ernen ift.
Der Gebrauh der Violine ſchließt dad Vorfingen des Lehrers
nicht aus. Leptered wird ſogar dann ald unerläßlich ſich erweiſen,
261
wenn ed gilt, die Verbindung des Textes mit der Melodie vorzu«
führen. — Nirgend babe ich gefunden, daß der Lehrer zu einem
eingeübten Volksliede eine begleitende Stimme gejpielt hätte; und
doch unterftügt das die Reinheit des Geſanges und erhöht die Freude
der Kinder am Singen.
Die Clementarübungen find planmäßig zu betreiben, müfjen
vom Leichten zum Schweren fortichreiten, dem Auffaffungdvermögen
der Kinder entipredhen, jo behandelt werden, daß fie den Kindern
im Liederkurſus mahrbaft Nutzen jchaffen und bei Einübung der
Lieder auch wirklich Verwendung finden. Die Tonreinheit wird
durch ſorgfältig gepfleate Glementarübungen ganz außerordentlich
unterftügt und die Einübung der Geſänge weſentlich erleichtert.
Der Einzelgefang, den ich in feiner Schule in wünſchenswerther
Meije gepflegt fand, muß von unten auf in die Schule hineinwach—
fen. Ohne guten Einzelgefang find gute Leiftungen im Chorgeſange
nicht recht denkbar.
In unfern Chorälen und auch in manden Bolföliedern haben
die leichten Silben mit den fchweren gleiche Zeitdauer. Werden die
leihten und jchweren Silben auch noch mit gleicher Stärke gefungen,
jo erhält der Gefang eine unerträglihe Härte und Monotonie. Ich
nahm überall Gelegenheit, die Lehrer zu überzeugen, daß der Geſang
viel Schöner und edler Flingt, wenn die Silbenaccentuirung beachtet
wird. Nur hüte man fi vor einem übermäßigen Herausſtoßen
der jchweren Silben. Man laffe vielmehr die jchweren Silben in
einem angenehm FElingenden, mitteljtarfen Gefangstone fingen und
die leihten Silben dagegen zurücktreten.
Ich babe ferner gefunden, daß die Doppellängen am Ende ges
wifjer Choralzeilen nicht ihren vollen Werth erhalten, daß vorfom-
mende Pauſen nicht genau beachtet werden und da beim Aushalten
der Fermaten viel Willkür herrſcht.
Ich babe nirgend8 gemerkt, dak die Lehrer darauf Bedacht ge-
nommen hätten, die Kinder beim Einzelgefange im felbftändigen
Anfangen, d. h. im Anfangen ohne Tonangabe von Seiten des Leh-
rerd, zu üben. Es fommt dabei nicht darauf an, daß der Schüler
genau mit dem Zone einfebt, den das Liederbeft vorichreibt, ſondern
vielmehr darauf, dab er in einer Höhe beginnt, die bei feinem
Stimmumfange eine glüdlihe Durhführung des Ganzen ermöglicht.
262
Aus dem zweiten Berichte.
Stimmbildungdübungen, wie jolde von der eriten Geſangs—
ftunde an ununterbroden betrieben werden müfjen, waren nicht in
allen der beſuchten Schulen zu finden. Das nur wenig Zeit rau=
bende, überaus wichtige Singen einzelner, in der mittleren Stimm»
gegend (aljo in der eingeftrihenen Dctave) ſich findenden Töne auf
die verjchiedenen Vokale, wobei auf Zungenlage, Bildung der Lip-
pen, gehöriged Deffnen des Mundes ıc. geachtet wird, ſcheint noch
mandem Lehrer eine nicht grade nöthige Zugabe zum Unterrichte zu
fein. Wo aber dergleihen Uebungen betrieben worden waren, da
erwied fi aud der Gejang der Zonleiter und des Dreiflanges (als
dad Endziel rein toniſcher Uebungen auf der Unterftufe) annehmbar
und zwedfördernd.
Eine arößere Defonomie im Gebrauche des Athems, jowie bes
wuhted Reipiriren beim Singen muß überall gefördert werden. Zu
häufig nod werden die Silben einzelner Worte durch Athembolen
von einander getrennt, desgleichen dem Sinne nad) zujammen ge—
börige Worte, wie: Artikel und Hauptwort ıc. auf diejelbe Weiſe
eſchieden. Es geſchieht died namentlih oft und am bemerkbarſten
bei den im TEN Anh Tempo gejungenen Ehoralmelodien. Erfreu-
liherweile haben, wie die an befundete, manche Xebrer die
bejagte Sache zum Gegenftande ihrer Aufmerkjamfeit gemacht; doch
ift grade hierin ftetig fortgejegte Belehrung notbwendig, wenn der
Geſang der Kinder ein verftändiger und für den Hörer ein verſtänd—
liher werden fol. — Das verftändlihe Singen wird aber ferner
durch eine Forrefte Ausiprache bedingt. Zunächſt gehört dazu richtige
Ausſprache der Vokale. Man bört mitunter noh das „a“ nicht
Har, dad „u“ wie „ö“; am allermeilten fehlen aber die Schüler
faft durchweg noch in der Ausſprache des „e“, das bald hell, bald
dunfel und verſchwindend, bald gedehnt wie „ä“ im Geſange aus—
geſprochen werden muß. Es iſt in dieſer Hinficht ſeitens des Leh—
rers nur die Vorſicht zu beachten, die Kinder mit Bewußtſein die
Vokale in den Worten ebenſo ſingen zu laſſen, wie ſie dieſelben
bei gutem Sprechen zu bilden haben.
Deshalb iſt das Textſprechen eine nothwendige Seite des Ge—
ſangunterrichtes; nicht blos ſoll ſich der Lehrer durch ſolches davon
überzeugen wollen, ob die Kinder die Verſe memorirt haben und
das Gelernte verſtändig ſprechen, ſondern auch darüber ins Klare
kommen, ob die Kinder eben gut vokaliſirt die Worte zu ſprechen
vermögen.
Der Ehoralgefang ift im Allgemeinen überall nad Kräften ge—
pflegt worden. Der Reviſor nahm, ſoweit ed die Zeit geftattete, in
jeder Schule Veranlaffung, früher erlernte Melodien fingen zu laffen
263
um fi zu überzeugen, ob diefe dem Gedächtniſſe der Schüler ficher
einverleibt worden feien; nad diefer Richtung bin waren meift be-
friedigende Refultate zu finden. Die Melodien unterliegen zum
Theil manden Barianten, und haben fich legtere im Laufe der Zeit
derart eingebürgert, daß ed wohl jchwer fein mag, die betreffenden
Weiſen auf ihre urjprünglihe Reinheit zurüdzuführen. Eine un—
nahlihtlihe Strenge von Seiten des Lehrers allen der Bevölkerung
im Choralgefange lieb gewordenen Schnörfeln gegenüber kann bier
allein dem Uebelftande abhelfen; Choralipiel wie Gejangunterricht
müffen unabläßlih dahin ftreben, die Purificirung der kirchlichen
Tonweiſen wieder anzubahnen. Der monotone Gejang, welcher, wie
oben erwähnt, in mander Schule durch gleichitarfed Singen aller
Silben, verbunden mit übermäßiger Tonftärke und zu breiter Voka—
lifirung ſich noch kenntlich macht, wird abgeihafft werden müffen ;
— Reviſor gab auch nach dieſer Richtung hin die nöthige An—
weiſung.
Nicht überall iſt die zweckmäßige Vertheilung der einzuübenden
Choräle auf die verſchiedenen Unterrichtsſtufen vorgeſehen; fo ge—
ſchieht es noch mitunter, daß auf der Unterſtufe Tonweiſen zur Ein—
übung kommen, welche nach Text und Melodie dem Verſtändnis der
Kleinen zu fern liegen und billigerweiſe erſt in ſpäteren Schuljahren
den Kindern vorgeführt werden ſollten.
Das Verſtändnis der Texte erwies ſich ſelbſtredend nur da ge—
fördert, wo es ſich auch in verſtändigem Sprechen fund gab; manch—
mal führten die nach dem Sinne der Worte gerichteten, eingeſtreuten
Fragen des Reviſors nicht zu genügenden Antworten, und iſt daher
dort, wo dieſe Wahrnehmung gemacht wurde, immer mehr ſolchem
Uebelſtande abzuhelfen.
Erfreulich war es, überall bemerken zu können, daß das Tempo
in den geſungenen Chorälen ſich vom Schleppen fernhielt; doch
darf dasſelbe nicht in ein zu raſches, der Würde des geiſtlichen Lie—
des wenig angemeſſenes ausarten. Bei Einübung neuer Melodien
iſt ein ziemlich ſchnelles Tempo ſogar empfehlenswerth, um die Er—
lernung derſelben zu erleichtern und zu beſchleunigen, die Wieder—
gabe erlernter Melodien muß dagegen in einem ruhigeren Zeitmaße
— — Der Geſang der Volkslieder war da, wo auch die
ehrer die Anſchauung der Kinder zu wecken und zu beleben ver-
ftanden hatten, meift ein recht friiher und annehmbarer. Diejenigen
Melodien, deren Terte dem Anſchauungs- und Sprachunterrichte
entlehnt waren, faßen fidherer im Gedächtnis als ſolche Tonmeilen,
welche aus rein geſanglichen Zweden zur Einübung gefommen waren.
Die yatriotiihen Lieder können bezügli ihrer Anzahl in Zufunft
noch durch neuere, die Großthaten unjered Volkes und jeined Helden-
kaiſers befingende, vermehrt werden.
264
Lehrpläne und Lehrberichte waren überall zur Stelle. Bezüg-
ih des in Rede ftehenden Unterrichtögegenftandes fand fich in vielen
Lehrplänen nur geringe, mitunter gar feine Andeutung über die an—
zuftellenden methodifhen Uebungen und das Unterrichtöverfahren, jo
daß dort eben nur ein Verzeichnis von dem einzuübenden Tonftoffe
eingetragen war. Es wäre eine Vervollftändigung der Angaben nad
obengenannter Richtung bin im Intereſſe des Unterrichted durchaus
zu wünſchen. Desgleichen würde ed ſehr vortbeilhaft fein, menn,
wie in den Mocenberichten einiger Schulen zu finden war, überall
die abjolvirten Zonübungen und fonftige methodiihe Belehrungen
den wochenweile eingetragenen Ehorälen und Liedern beigefügt werden
möchten; in diefem Falle würde ein progreifived Weiterichreiten in
der Methodik ded Geſanges erfichtlich fein. Bezüglich diefer legteren
ift denjenigen Lehrern, welche ohne Anhalt an einen befonderen Leit—
faden unterrichten und dabei ihre Reminiscenzen nur dem früber
genofjenen Seminarunterrichte entlehnen, von dem Reviſor die über-
aus praftiiche „Methodik des Geſangunterrichtes in den Volksſchulen
von E. Richter“ Eijen bei Bädeder empfohlen worden.
265
5) Beiträge zur Geſchichte des preußiſchen Volks—
Ihulmejen®.*)
1) Zuftand des Schulweſens im Regierungs-Bezirke Aachen,
vor Erlaß der Allerhöchſten Ordre vom 14. Mai 1825.
*) Soweit der Raum des Centralblattes reicht, werden weitere Mittheilungen
vorbehalten.
266
Kinder
vom vollendeten 5. bis
vollendetem 14. Jahre. Zahl
VENEN — der
Evan- Sfraeli- | Kinder
Kreis. gelifche echeliſche tiſche in
Privat⸗
Schulen
Summa.
Population.
Nr.
2
1 Stadttkrs Aachen. 35 oss 109 al |
Summa. | Summa.
2 Landkrs Aachen .| 46276] 365 | 8880 25 4
3|Düren. . . .[ 41014 16 | 7233 68 4
4|Crkelen; . . .| 317801 333 | 6219 32 2
5l&upen. . . .| 18148 53 | 3507 _ 8
6Geilenkirchen. .| 22780| 101 | 4560 32 2
71&emünd . . .| 31152] 258 | 6696 49 —
8Heinsberg.. .| 28938] 141 6211 33 2
9 Jülich . . .1 32008] 134 | 5534 91 2
107 Malmedy . . „| 25 228 3 | 5034 — 6
11Montjoie.. 175644 279 | 3296 —
Summa [329 976) 1852 | 64401 | 358
Es entbebrten alſo des Unterrichtes:
ev. Kinder im Alter von 5—14 Sabren.. . 252
lb = —
a el Mi
Evangeliſche Katholiſche Se Summa
si || 5 | | I et ’ der
= 28 E 9 5 | * JF rg 5
Eis Br: = ıE8I2
8 |=%8 o |ı3|sı 838 die | $
a EM : 5 19 > 2 ‚a0 . Schule be) $
EEE | & jel&| & | 28) 8 |fndenden |E
a5: | 5 138 5 [E25] | mm |:
5 5980| 5 |Els) 8 |5 A980 ©
15727110 194] 2159 291/302) 2752) 10 6 3 19 —
266 — — 2651 3136 — — 31366 7——340
85119 —| 1041 3629158) — 3787| 20——| 201 3911
2611—|— | 261| 3185| — —| 3185 zu m u Ba
30 7—| 37) 11831104) —| 1287| ——I—| —| 1324
126. — 126] 2575 ei —| 2575| 19 —|—| 19] 2720
I '
157, - 157 4010! — — 4010| 27——| 27| 4194
123111 134] 3389 “ - 3389| A—|— 4A 3527
| |
178| 7 185| 3472, 71) — 3543| 41 — all 3769
— 3384| — = 3 384 — 3384
137 | * 1355 — — — IRRE | 1492
Zahl der ſchulbeſuchenden Kinder.
267
1519'71/10.1600]31 477 624.302 32403] 128| 6| 3) 137] 34 140
*) Die Angabe der ——— Kinder iſt vom Jahre 1824. Die der
ſchulpflichtigen vom Jahre 1825
268
Verleihung von Orden und Ehrenzeichen.
(Eentrbl. pro 1883 Seite 168.)
Bei der Feier ded Krönungd: und Ordensfeſtes am
20. Januar 1884 haben nadhgenannte dem Reffort der Unterrichtö-
Berwaltung ausſchließlich oder gleichzeitig angehörende Perjonen
erhalten:
1) den Stern zum Rothen Adler-Drden zweiter Klaſſe
mit Eichenlaub:
de la Croix, Wirkliher Geheimer Dber-Regierungd-Rath und Dis
reftor im Minifterium der geiftlichen ꝛc. Angelegenheiten.
2) den Rothen Adler-Drden zweiter Klaſſe mit
Eichenlaub:
Dr. Kerſandt, Geheimer Ober-Medizinal-Rath und vortragender
Rath im Miniſterium der geiſtlichen ꝛc. Angelegenheiten.
Dr. Schneider, Geheimer Ober-Regierungs-Rath und vortragen:
der Rath im Miniſterium der geiſtlichen ꝛc. Angelegenheiten.
3) den Rothen Adler-Orden dritter Klaſſe mit der
Schleife:
Bohttz, Geheimer Ober-Regierungs-Rath und vortragender Rath
im Miniſterium der 8* ꝛc. Angelegenheiten.
D. Dillmann, ordentlicher Profeſſor an der Univerfität zu Berlin,
Mitglied der Akademie der Wifjenfchaften.
Dr. rn ordentlicher Profefjor an der Univerfität zu Königs—
erg i. Pr.
Dr. Schmidt, Direktor des ftädtiichen Real-Gymnafiumd zu Kö:
nigöberg i. Pr.
Spiefer, Geheimer Dber-Regierungd- Rath und bautechniſcher
vortragender Rath im Minifterium der geiftlihen ıc. Anger
legenheiten.
Dr. Wehrenpfennig, Geheimer Dber-Regierungs-Rath und vor»
— Rath im Miniſterium der geiſtlichen ꝛc. Angelegen—
eiten.
4) den Rothen Adler-Orden vierter Klafſſe:
Dr. tue, ordentlicher Profeffor an der Univerfität zu Greifs—
wald.
Dr. Brockhaus, ordentlidher Profeffor an der Univerfität zu Kiel,
& 3. Rektor der Univerfität.
Dr. Dyckhoff, Regierungd- und Schulrath zu Düffeldorf.
Dr. Ehlers, ordentlicher Profeffor an der Univerfität zu Göttingen.
Elfter, Superintendent, Kreisichulinipeltor und Paftor zu Riepe,
Krs Aurich.
von Gizycki, Profeffor an der Techniſchen Hochſchule zu Aachen.
269
Guden, General» Superintendent, Kreisſchulinſpektor und pastor
rim. zu Uölar, Krs Einbed.
Dr. —— ordentlicher Profeſſor an der Akademie zu Münſter
i. W., 3. 3. Rektor der Akademie.
Dr. Hauck, Profeſſor an der Techniſchen Hochſchule zu Berlin,
z. Z. Rektor der Hochſchule.
Holtſch, Seminar-ODirektor zu Oranienburg, Krs Niederbarnim.
Dr. Ye ‚ ordentlicher Profefjor an der Univerfität zu Königs-
erg i. Pr.
Dr. Zundmann, ordentlider ,‚ Profefjor an der Univerfität zu
Breslau.
Knille, Geſchichtsmaler, Profeffor und Lehrer an der Königlichen
afademiihen Hochſchule für die bildenden Künfte zu Berlin.
Kork, Kreisihulinipektor zu Warburg.
Dr. Liefegang, Gymnafial-Direftor zu Cleve.
Linnig, Provinzial-Schulrath zu Coblen;z.
Maaß, Seminar-Direktor zu Pölig, Krö Random.
Menne, Kreisihulinipeftor und biichöfliher Seminar » Direktor
zu Dönabrüd.,
Möhr, Superintendent, Kreidihulinipeftor und Paftor zu Dram-
burg.
Opitz, Fiholiſcher Stadtpfarrer, Kreisſchulinſpektor und Erzprieſter
zu Neumarkt.
Petri, Gymnaſial-Direktor zu Hörter.
Polenz, Geheimer Regierungd-Rath und vortragender Rath im
Minifterium der geiftlihen ıc. Angelegenheiten.
Dr. Reuſcher, Gymnafial-Direftor zu Stolp.
Runge, Gymnafial-Direftor zu Osnabrück.
Dr. Schnatter, Gymnafial-Direktor zu Berlin.
Stämmler, Superintendent, Kreiöihulinipeftor und Pfarrer zu
Duſchnik, Krs Samter.
Walther, Superintendent, Kreisſchulinſpektor und Oberpfarrer zu
Schönfließ N./ M.
Dr. Weizſäcker, ordentlicher Profeſſor an der Univerfität zu Berlin.
MWüftefeld, Konfiftorial-Rath und vorfigendes Mitglied des Kö—
niglihen fatholiihen Konfiftoriumd zu Osnabrück.
5) den Königl. Kronen-Drden zweiter Klafje:
Beder, Profeflor und Geihichtämaler, z. 3. Präfident der König:
lihen Akademie der Künfte zu Berlin.
Dr. Müllenhoff, Geheimer — s-Rath und ordentlicher
Profeſſor an der Univerſität zu Berlin.
Dr. Pflüger, Geheimer Medizinal:Rath und ordentlicher Profefjor
am der Univerfität zu Bonn.
270
6) den Königl. Kronen-Drden vierter Klajfje:
Waldbach, ordentliher Lehrer und Mufif-Direftor am Schullehrer-
Seminare zu Pr. Eylau.
7) den Königl. Haus-Orden von Hohenzollern:
a. den Adler der Ritter:
Dr. Kübler, Profeffor und Direktor ded Königlihen Wilhelms-
Gymnafiums zu Berlin.
Dr. Stauder, Geheimer Ober-Regierungs-Rath und vortragender
Rath im Miniftertum der geiftlichen ıc. Angelegenheiten.
b. den Adler der Inhaber:
Adams, evangeliiher Hauptlehrer zu Suurbufen, Krd Emden.
Bleiſch, Fatholiiher Lehrer und Kantor zu Krintih, Krs Neumarkt.
Daniel, katholifcher Lehrer zu Herzfeld, Krs Bedum.
Deimel, evangeliiher Lehrer und Organift zu Königfteele, Krs
Bodum.
Edert, evangelifcher Diftrifts-Schullehrer zu Heilſchoop, Krs Stor—
marn.
Fiſcher, Präzentor und Lehrer zu Enzuhnen, Krs Stallupönen.
Garde, Kantor und Lehrer bei der Strafanſtalt zu Inſterburg.
Gaſt, Rektor der Volksſchule III zu Guben.
Gottſchalk, Erſter evangeliſcher Lehrer, Küſter und Organiſt zu
Hohenlimburg, Krs Iſerlohn.
Krauzig, evangeliſcher Lehrer und Kantor zu Bauchwitz, Krs Meſeritz.
Luczkowski, fatholiiher Hauptlehrer und Drganift zu Krotoſchin.
Pru * evangeliſcher Hauptlehrer, Kantor und Organiſt zu Brauns—
erg.
Reußner, evangeliſcher Lehrer und Küfter zu Samtens, Krs Rügen.
Stedler, evangeliiher Rektor und Grfter Lehrer zu Barfing-
baufen, Krs Wennigien.
Stöhr, evangeliiher Lehrer zu Zigahnen, Krs Marienwerder.
Teuber, evangeliicher Lehrer und Kantor zu Patſchkau, Krs Neifje.
Weiſe, evangeliiher Hauptlehrer zu Czersk, Krs Konip.
8) dad Allgemeine Ehrenzeichen:
Anders, Erſter Aufmwärter beim anatomiihen Snftitute der Uni—
verfität zu Breslau.
Bod, evangeliicher Lehrer zu Lift, Krö Hannover.
Bona, fatholiiher Lehrer zu Drzonowo, Krs Culm.
Dahſel, evangeliicher Erfter Lehrer zu Gr. Kärthen, Krs Friedland.
Hartung, evangeliicher Lehrer, Kantor und Drganift zu Grün-
bain, Krs Wehlau.
Kamieth, Erfter Bibliothefdiener bei der Univerfitäts » Bibliothek
zu Bonn.
271
Klaffte, Lehrer und Küfter zu Zerfwig, Krs Kalau.
Kutider, Erfter Portier bei der Techniſchen Hochſchule A Berlin.
Lagomäti, fatholiicher Lehrer zu Goscieczyn, Krs Bo
t
Mertind, Dber:Pedell bei der Univerfität zu Berlin.
Olbrich, Saleriediener I. Klaffe bei den
Berlin.
Radke, evangelifcher Lehrer zu Panzerin, Krs Schievelbein.
Rauprid, Iatpoliige Lehrer und Drganift zu Nafelwig, Krs
Nimpt
öniglichen Mufeen zu
Sapmanndhaufen, evangeliiher Lehrer zu Lügel, Krd Siegen.
Seidel, fatholifher Lehrer zu Banau, Krs Frantenftein.
Strud, evangeliicher Lehrer zu Alt-Gzapel, Krs Karthaus.
— — — — — Ten.
Inhalts-Verzeichnis des März-April-Heftes.
1) —— —— der Kreis⸗ und der Lolal- Schulin-
ipeltoren . .
2) Rede Sr. Ercelleng des Herrn Stontemiinitere und Minifters
der geiftlichen :c. en . bon a über u...
Mädcdenihulen. . . .
3) Desgl. über den Unterricht in den Volksſchulen. ads
4) Desgl. über Handfertigkeitöunterricht in Boltsihulen .
. 5) Uebereinktunft zwiſchen Deutſchland und Frankreich wegen —
an Werken der Fitteratur und Kunft ;
6) Fünfte Nachtrags⸗Verordnung betreffend Amtskautionen .
7) Stempel zu Kauf und Lieferungsverträgen im faufmännifchen
en AN
8) Berechnung der "Hälfte des Dienfteintommens eines dom Amte
iuspendirten Beamten bezüglih der freien Dienftwohnung
ll. 9) —— der Rektor-, bezw. Proreltor-Wahl bei den Univer—
i
IM.
fitäten zu Kiel und Königeb erg :
19) Ausichreiben wegen Bewerbung um den großen Staatspreis bei
der Akademie der Künfte zu Berlin. .
11) Radıtrag zu dem Statute der Giacomo Meyerbeer’ ſchen Stiftung
12) Heizſyſteme ‚für Gebäude höherer Unterritsanftalten . .
13) Ausihluß einer Dispenfation von der mündlichen Abgangepri:
fung an den militärberechtigten Privat-Lehranftalten .
14) en Muths — * —————— von Shetiler, fee
Auflage . .
. 15) Nothwendigfeit vollftändiger Begründung der in die Entwürfe
neuer Etats der Seminare und der a *
enommenen Abweichungen von den Voretats.
16) Etats-⸗ und Rechnungsweſen bei den Seminaren . .
17) Termin zur Prüfung fit — — an mehttiaſfigen
Volls- und an Mittelſchulen . . A Tr
1884. 18
Selte
127
144
153
157
171
171
173
175
175
176
177
181
181
182
183
184
272
Seite
18) Berzeihnis der Lehrer, welche die Prüfung für das Lehramt an
Zanbftummen-Anftalten im Jahre 1883 beftanden haben. . . 185
19: Die Berhältniffe zwilhen den Unternehmern von Brivat-Unter-
richts- und Erziehungsanftalten und den Lehrern — Den
digung ac.) find privatrehtliher Natur . . . 186
V. 20) Grenze filr das dem Lehrer zuftehende a ungsrecht; Zuftändig-
feit bei Beſchwerden über Mißbrau — 187
21) Maßſtab für Vertheilung der —ã in den felbftändigen
Gutsbezirken im Geltungegebiete der Provinzial. Schulor dnung
vom 11. —— 1845 auf die Anwohner; Zutritt des Grund»
herrn . . 189
22) Verfahren, um Meinungsverfchiedenheiten der verſchiedenen Ab.
theilungen einer Regierung zum Anstrage zu bringen. . 190
23) Vorkehrungen zur Herbeiführung des Schulbefuhes aller fhut.
—— Kinder und zum ſpäteren Nachweiſe hierüber . . 191
24) Charakter des Schulgeldes bei Unterhaltung der Schule durch
die bürgerliche Gemeinde . . 192
25) Geicäfistreiß, Art der Berathungen der ſtädtiſchen Schuldepu:
tationen; Oris ſchulinſpeltoren als — dieſer Deputationen
oder neben denſelben . . . 193
26) Regelung der Miethsentfehädigun ngen für die Boltsfhullehrer . 194
27) Aufbringung der gutsherrlihen Schulbeiträge nad) —
des Gutes . P 195
28) Ziele und Fehrpläne der gewerblichen Fortbildungsſchulen . . 18
29) Ausſchließung der Schulkinder von a bei er
ſchenden anftedenden Krankheiten . . 201
Niht amtlider Theil.
1) Denkſchrift, betreffend die Frage der Meberbürdung der Jugend
an unferen höheren Schulen . 202
2) Gutachten der Königlich vreußiſchen Wiffenſchaftlichen Deputa-
tion fir das Medizinalmefen, betreffend die Ueberbürdung der
Schüler in den höheren Lehranftalten, am 19. Dezember 1883
erftattet an Se. Erxcellenz den Königlichen Stoatsininifter und
Minifter der Berne Unterrichts. und Medizinal-Angelegen-
heiten Herrn Dr. von Gofler . 222
3) Gutachten über einen — auf Errichtung einer Hochſchule
der Muſik für Blinde . . 255
4) Auszüge aus zwei von Sachverftändigen erftatteten Berichten
über ihre Wahrnehmungen bei Reviſion des — ——
in Volksſchulen .. 260
5) Beiträge zur Geſchichie des preußiſchen Volkoͤſchulweſens Zu⸗
ſtand des Schulweſens im Regierungs-Bezirke — vor —
der Allerhöchſten Ordre vom 14. Mai 1825 . 265
268
Berleihung von Drden und Ehrenzeichen
Drud ven 3. %, Starde in Berlin.
273
Sentralblatt
für
die gefammte Unterrichts - Verwaltung
in Preußen.
Herausgegeben in dem Minifterium der geiftliben, Unterrichts. und
Medizinal- Angelegenheiten.
N 5. u. 6. Berlin, den 20 Mai. 1884.
Miniſterium der geiflihen ıc. Angelegenheiten.
Seine Majeftät der König baben Allergnädigft gerubt, dem
Staatsminifter und Minifter der geiftlichen, Unterrichts:
und Medizinal- Angelegenbeiten Dr. von Gofler den
Rothen Adler» Orden erſter Klafie mit Eichenlaub zu
verleihen.
274
I. Mllgemeine VBerbältniffe.
30) Staatdausgaben für öffentliden Unterridt, Kunft
und Wiſſenſchaft.
(Eentrbl. pro 1883 Seite 185 Nr. 39.)
Nachdem durch dad in der Gejepjammlung für 1884 Stüd 11
Seite 81 Nr. 8982 verkündete Gefe vom 27. März d. 3. der
Staatdhaushaltdetat für dad Jahr vom 1. April 1884/85 feftgeftellt
worden ift, werden die in demjelben nachgewiefenen Ausgaben für
öffentlichen Unterricht, Kunft und Wiſſenſchaft nad) dem tat für
das aa alien der geiftlihen ꝛc. Angelegenheiten nadhftehend an-
gegeben:
: |,| A
2 | rl.
3 13 | Audgabe. 1884/85.
= | ur Marl. Bf.
| j
A. Danernde Ausgaben. |
109. |Minifterium. |
| (Die Ausgaben bleiben hier unerwähnt.) |
112. || Evangelifhe und katholiſche Kon— |
114 ıf | ſiſtorien. |
— | | (Die Befoldungen der ſchullundigen Mitglieder der
| | Brovinzial-Ronfiftorien in der Provinz Hannover find in
| ‚dem Etat des Minifteriums nicht getrennt von den Ber
ſoldungen der anderen — —— dieſer Konſiſtorien auf⸗
| ‚geführt und bleiben deshalb hier unerwähnt.)
117. , Provinzial-Schulkollegien.
Befoldungen:
1. Dirigent des Provinztal-Schulfollegiums in Ber-
lin, Direktor des Provinzial-Schulfollegiums
in Hannover im -Nebenamte, 30 Provinzial-
Schulräthe, 1 Provinzial-Schulrath im Neben
0 amte, 6 Verwaltungsräthe und Zuftiziarien,
5 Zuftiziarien im Nebenamte. . .» . . 213 900.—
2. Sefretäre, Bureau-Affiftenten, Kanzliften, Kanz-
VORNE ar u ee a re | 129 870.—
I Summe Titel 1 und 2 "343 770.—
| |
275
= | Betrag
= |® Ausgabe. fe 1, Ap
a in Marl. Bf.
(117.)| 3. Bu Be Ye — für die Beam—
48 924.—
GSumme Filel 3 für ſich
Andere perſönliche Ausgaben.
4. Zur Remunerirung von Hilfdarbeitern | 21 200.—
Zu außerordentlihen Remunerationen und Unter⸗
ſtützungen für — Kanzlei⸗ und Unter⸗
beamte . . | 4110.—
Eine Titel 4 ab 5 | 25 310.—
|
|
|
| 1
Sächliche Ausgaben. |
6. Miethe für Geſchäftslokale und zu Bureaubedürf-
niſſen (Schreib» und Padmaterialien, Druck—
ſachen, Feuerung, Beleuchtung, Bibliothek,
Ütenfilien, Porto und fonftige Frachtgebüh—
ren * dienſtliche Sendungen, ar der
' Alten ıc.) — |
. Zu Diäten und Fubrfoften | —
| Summe Titel 6 mb n ' 112155.—
|
Summe Kapitel 117
118. | Prüfungd-Kommijjionen.
—
. Zur Remunerirung der —— der willen!
Ihaftl. Prüfungs-Kommiſſionen einſchließlich
15 910 Mark aus den eigenen Einnahmen an
Prüfungdgebühren . 56 710.—
2. Zur Beltreitung der Ausgaben der Kommiſſio⸗
nen für die wiſſenſchaftliche Staatsprüfung der
Theologen und der theologiſchen Prũfungs⸗
——— in Halle und Kiel . . 12 010.—
3. ‚Zur Remunerirung der Mitglieder und Beamten
der Kommilfionen für die Prüfung der Lehrer,
an Mittelihulen und ber Rektoren, der Leh—
rerinnen und der Schulvorſteherinnen, der Leh—
rer und Vorſteher an Zaubitummenanital-
ten, der Zeichenlehrerinnen für mehrklaſſige
19*
119.
276
Außdgabe.
Volks⸗ und für Mittelichulen, der Turnlehrer
und der Turnlebrerinnen, ſowie zu ſächlichen
Ausgaben ee a et
Summe Kapitel 118
Univerjitäten. |
1. Zuſchuß für die Univerfität in Königsberg
| 2. . .s ⸗ e Berlin .
8. ⸗ . = ⸗ -Greifswald.
4. ⸗ .o 0. ⸗ - Breölau
5. ⸗ ⸗⸗ ⸗ -Halle
6. ⸗ . = ⸗ ——
J ⸗ 2 ⸗ « Göttingen .
8. . = ⸗ « Marburg .
9. . . = ⸗ -Bonn. ..
0. ⸗ theologiſche und philoſophiſch
Akademie in Münfter . - -
13, ⸗ « das Lyceum in Braundberg
12. Dispofitiondfondd zu außerordentlichen
|
|
Summe Titel 1 biö 11 |
ſäch⸗
lichen en für die Univerfitäten, die Aka—
demie in Münfter u. das Lyceum in Braundberg
13. Zur Berbefferung der Beloldungen der Lehrer,
an fämmtlichen Univerfitäten, an der Akademie
in Münfter und an dem Lyceum in Braund:
berg, jowie zur Heranziehung ausgezeichne-
ter Dozenten . » 2 2 00m en.
14. Zu Stipendien für Privatdozenten und andere
jüngere, für die Univerfitätslaufbahn vorans-
— geeignete Gelehrte, bis zu dem Ge—
ammtbetrage von höchſtens 6000 Mark für
|
den einzelnen Empfänger . » u u.
15. | Diöpofitiondfonds zur Berufung von Nachfolgern
für unerwartet außer Thättgfeit tretende und zur!
Beihaffung von Vertretern für zeitweile beur—
laubte oder aus fonftigen Gründen an der Aus—
übung ihrer amtlichen Obliegenheiten behin⸗
derte Univerfitätälebrer . ———
Betrag
fit 1. April
1884/85.
Mark. BE.
16 015.—
84 735.—
155 639.—
1 605 315.—
141 934.—
714 457.—
513 485.—
514 142.—
302 528. —
482 243.—
784 109.—
120 369.—
15 728.—
5 949 949. —
60 000.—
110 000.—
60 000.—
12 000.—
277
| Betrag
E A Audgabe. | ——
= ä| Marl. Bf.
|
(119.) 16. Zu Stipendien und Unterftügungen für würs
120.
|
|
|
———— — — — — —— nn — —
dige und bedürftige Studirende . . 69 366.38
Summe Kapitel 119 | 6261 315.38
Höhere Lehranſtalten.
1. Zahlungen vermöge rechtlicher Verpflichtung an
nachbenannte Anitalten und Fonds.
Negierungsdbezirt Königsberg: Gymnafium
zu Braundberg. |
Negierungdbezirt Gumbinnen: Friedrichs⸗
ymnaſium zu Gumbinnen.
Reſidenzſtadt Berlin: Berliniſches Gymnaſium
zum grauen Kloſter, Friedrich— Werderſches
Gymnaſium, Köllniſches Gymnaſium, Joa—
chimsthalſches Gymnaſium.
Regierungsbezirk Potsdam: Ritterakademie
zu Brandenbur
Regierungsbezirk Sal Gymnafien F
Guben, Sorau, Kottbus, Landsberg a. d.
Küftrin, Real: -Progpmnafium zu 2übben.
Regierungsbezirk Straljund: Pädagogium zu
utbus.
Regierungsbezirk Bromberg: Gymnaſium zu
Bromberg.
Regierungsbezirk Breslau: Katholiſcher Haupt-
ſchulfonds in Schleſien.
Regierungsbezirk Liegnitz: Gymnaſium zu
Görlitz.
Regierungsbezirk Magdeburg: Domgymna⸗
fien zu Magdeburg und Halberftadt, Gym-
nafium zu Quedlinburg.
Regierungsbezirk Merjeburg: Dom ymna⸗
ſium zu Merſeburg, Gymnaſien zu Witten-
berg, Torgau, Domgymnaſium zu Naum⸗
burg, — zu Zeitz, Landes—
ſchule zu Pforta, Kloſterſchule zu Roßleben.
— sbezirk Erfurt: Gymnaſium zu
chleuſingen. |
278
3 fi 1. Mrit
2 1% Ausgabe. er
& | rg
Regierungsbezirk Schleswig: Gymnafien zu
endöburg, Hadersleben, Hujum.
| Landdrofteibezirfe Hannover und Hildesheim:
| Gymnafium Sojephinum nebft Real-Pro-
gyumnafium zu Hildesheim. |
Landpdrofteibezirke Lüneburg und Stade: Gym-
nafium zu Gelle. |
Landdrofteibezirke Ddnabrüd u. Aurich Gym⸗
nafium Garolinum zu Dsdnabrüd, Ulrichs—
Gymnafium zu Norden, Gymnafium nebit
NRealgymnafium zu Leer.
Regierungäbezirt Münfter: Gymnafium zu
Burgfteinfurt.
Regierungsbezirt Minden: Gymnaſien zu
Bielefeld, Herford, Studienfonds zu Pas,
derborn.
Regierungsbezirk Arnsberg: Gymnafium zu)
amm.
Regierungsbezirk Kaffel: Gymnafien zu Kaffel,
Hanau, Heräfeld. |
Regierungdbezirf Koblenz: Gymnafium zu
I
)
!
!
Wetzlar.
| Regierungsbezirk Düffeldorf: Gymnafien zu
Effen, Duisburg, Mörs, Bergijcher Schul:
fonds. |
Regierungdbezirt Köln: Gymnafium zu Mün—
ftereifel.
Regierungsbezirk Trier: Progymnafium zu
&. Wendel. - > 0 2 200. | 221 157.51
3]
|
2. Zuſchüſſe für die vom Staate zu unterhaltenden
Anftalten. |
aa ag IE Königäberg: Friedrichs⸗Kol⸗
legium u. Wilhelms-Gymnafium zu Königd-
| berg, Öymnaften zu Raftenburg, Braunsberg,
| Hohenftein, Nöftel Bartenftein, Wehlau.
Regierungébezirk Gumbinnen: Friedrichs-
| Öymnafium zu Gumbinnen, Gymnafium
Ä zu Lyck, Gymnafium nebit Realgymnafium
—
Bo
—
—
—
—
=
(120.)
279
Audgabe.
zu Infterburg, Gymnafium zu Tilfit, Real-
gumnafium zu Zilfit.
Regierungöbezirf Danzig: Gymnafien zu Dan-
zig, Elbing, Neuftadt, Marienburg, Pr.
Stargardt.
Regierungdbezirt Marienwerder: Gymnafien
zu Marienwerder, Kulm, Konig, Deutſch⸗
Krone, Stradburg, Graudenz, Gymnafium
nebit Realgymnafium zu Thorn, Progym-
nafium zu Schwetz.
Refidenzftadt Berlin: Friedrich » Wilhelmd-
Gymnaſium nebft Realgumnafium und Eli-
ſabethſchule, Franzöſiſches Gymnaſium, Wil:
helms⸗Gymnaſium, Luiſen-Gymnaſium.
Regierungsbezirk Potsdam: Raiferin Augufta=
ymnafium zu Charlottenburg.
Regierungsbezirk Frankfurt: Friedrichs-Gym—
nafium zu Frankfurt a. d. D.
Regierungsbezirk Stettin: König Wilhelms-
ymnafium zu Stettin, Gymnafium zu
Stargard.
Regierungsbezirk Köslin: Gymnafien zu Kös—
lin, Neuſtettin, Gymnaſium nebſt Real—
gymnafium zu Kolberg.
Regierungsbezirk Stralſund: Pädagogium zu
Putbus
Regierungsbezirk Poſen: Friedrich-Wilhelms⸗
Gymnaſium und Marien-Gymnaſium zu
Poſen, Gymnaſien zu Liſſa, Oſtrowo, Kro—
toſchin, Meſeritz, Schrimm, Rogaſen, Real—
gymnafien zu Frauſtadt und Rawitſch.
Regierungsbezirk Bromberg: Gymnaſien zu
Bromberg, Inowrazlaw, Gneſen, Schneide⸗
mühl, Wongrowig, Nakel, Progymnaſium
zu Tremeſſen.
Regierungsbezirk Breslau: Matthiad-Gymna-
ſium zu Breslau, Gymnaſien zu Brieg, Glatz,
er (Realpmeekm) zu Rei-
chenbach.
Regierungsbezirk Liegnitz: Evangeliſches Gym⸗
280
|
nafium zu Groß-Glogau, Katholiſches Gym—⸗
nafium zu Groß-Glogau, Gymnafien zu
Hirichberg, Sagan.
Regieru wet Oppeln: Gymnafien zu Op:
peln, Ratibor —— Neiße, Gleiwitz,
Groß⸗ — Pleß, Königshütte. |
Regierungsbezirt Magdeburg: Domgymnalien!
zu Magdeburg und Halberftadt, Gymnafien
zu Salzwedel, — |
Regierungsbezirt Merjeburg: Gymnafium ö
Eiöleben, Stifte, —— zu Zeitz.
Regierungsbezirk Erfurt: Gymnafien zu Er⸗
furt, Heiligenſtadt, Schleuſingen. |
Regierungsbegirf Schledwig: Gymnafium zu
Altona, Gymnaſium nebit Realgumnafium
zu Rendsburg, Gymnaften zu Glüditadt,
Meldorf, Plön, Kiel, Gymnaſium nebit!
Realgymnafium zu Flensburg, Gymnafien
nebit Real» Progymnafien zu Schleswig,
Haderdleben, Huſum, Real: "DEogmna pa
zu Sonderburg.
Landdroſteibezirke Hannover und Hildesheim ı
Kaijer Wilhelmd-Gymnafium zu Hannover,
Gymnafium Andreanum nebit Realgymna—
fium zu Hildesheim, Gymnafium zu laus⸗
thal, Real-Progymnaſium zu Nienburg, Real⸗
pᷣroghmnafium nebſt Progymnaſium zu
Duderſtadt, Gymnafium nebſt Realgymna—⸗
ſium zu Göttingen, Höhere Unterrichts.)
Anftalt zu Linden.
— Lüneburg und Stade: Gym⸗
naſium zu Celle, Gymnaſium nebſt Real—
Progymnaſium zu Stade, Dom⸗Gymnaſium
zu Verden.
Landdroſteibezirke Osnabrück u. Aurich: Gym⸗
naſium zu Aurich, Wilhelms-Gymnaſium
nebſt Real-Progymnafium zu Emden, Gym⸗
nafium Georgianum zu Lingen, Gymnaſium
zu Meppen, Gymnaſium Karolinum zu Os—
nabrüd, Gymnaftum nebft Realgymnafium
|
281
Betra
Ausgabe. | fs 4, Sl
|
|
LM ark Bi.
| |
(120.) zu Leer, Ulrich - Gymnafium zu Norden,
|
pitel.
itel.
Ra
T
Gymnaſium zu Wilbelmöhaven. |
Regierungsbezirk Münfter: Gymnafium zu
Müniter, Gymnaſium nebit Realgumnafium
zu Burgfteinfurt, Gymnafien zu Koesfeld,|
Warendorf. |
Regierungsbezirt Minden: Gymnafium Theo-
dorianum zu Paderborn.
Regierungsbezirk Arnöberg: Gymnafium zu
| Arnsberg, Gymnafium nebft Real-Progyms
| nafium zu Hamm.
Regierungsbezirk Kafjel: Gymnaſien zu Kaflel,
Marburg, Fulda, Hanau, Rinteln, Gym—
nafium nebſt Real-Progymnafium zu Herde
|
|
| | feld.
Regierungsbezirk Wiesbaden: Gelehrted Gym:
| nafium und Realgumnafium zu Wiesbaden,
| Gymnafien zu Hadamar, Weilburg, Dillen-
burg, Real-Progymnafium zu Biedenkopf.
| Regierungöbezirt Koblenz: Gymnafien zu
| Koblenz, Weplar, Kreuznach.
| —— Düſſeldorf: Gymnaſien zu
üſſeldorf, Kleve, Emmerich, Neuß.
| Regierungsbezirt Köln: Friedrih-Wilhelms-
ymnaſium nebft Realayumnafium zu Köln,
| Gymnalien zu Bonn, Münftereifel.
Regierungsbezirk Trier: Gymnafien zu Trier,
Saarbrüden, Progymnafium zu St.Wendel.
Regierungdbezirf Sigmaringen: Gymnafium
A SEDINGEN 5 ee
3 138 905.25
3. Zufhüffe für die vom Staate und von Ande-
ren gemeinihaftlich zu unterhaltenden An—
ftalten.
a Franffurt: Gymnaſium zu
üftrin.
Br ra Breslau: Gymnafium zu
els.
— — — — —— —
282
Betr
' fir 1. pri
| 1884/85.
Marl, Bf.
65 018,86
N
3 |4 Ausgabe
& | |
(120.) Regierungsbezirt Merjeburg: Dom-Gymna-
fium. zu Merfeburg. |
Regierungsbezirk Minden: Gymnafium nebft
ealgymnafium zu Bielefeld.
—— Düſſeldorf: Gymnaſium zu
en
k Aachen: Gymnaſium zu
Regierungsbezir
Aachen . .
4. Zuſchüſſe für die von Anderen zu unterhal⸗
tenden, aber vom Staate zu unterſtützenden
Realgymna⸗
Anſtalten.
Regierungsbezirk Königsberg:
— auf der Burg zu Königsberg, Gym:
nafium zu Memel, Real-Progymnafium zu
| Pillau, Realgymnafium ge Dfterode.
Regierungsbezirk Danzig: Realgymnafium zu
Eibing, Real» Progymnaftum zu Dirſchau.
Negierungdbezirt Marienwerder: Progymna—
ten zu Neumark, Löbau i. W. Pr., Real—
rk Potsdam : Viltoria-Gymnas
Progymnafium zu Kulm.
fium zu Potsdam, Gymnafium zu Bran-
Negierungdbezi
denburg, Gymnafium nebft Realgymnafium
8 — Gymnaſien zu Neu-Ruppin,
ittſtock Freienwalde, Realgymnafien zu
Perleberg, Brandenburg, Potsdam, Reals
Progymnafien zu Wriezen, Luckenwalde.
Regierungsbezirk Frankfurt: Gymnafium nebſt
eal-Progymnafium zu Guben, Oymnafien
u Luckau, Sorau, Königöberg N. M.,
ymnafium nebft Real-Progymnafium zu,
Kottbus, Gymnafium nebft Realgymnafium
Landöberg a. d. W., Pädagogium und
atfenhaus zu Züllihau, Real-Progymna-
Gymnaſien zu
Oo
fium zu 2übben.
Negierungdbezirf Stettin: '
Anklam, Porig, Treptow a.d.R., Demmin,
Greifenberg, Real-Progymnaf. zu Wollin.
|
283
Betra
fir 1. April
1884/85.
| Marl. Pf.
(120.) — Köslin: Gymnaſium zu
ramburg, Progymnaſien zu Lauenburg,
Schlawe. |
Regierungsbezirt Stralfund: Real-Progym:
nafium zu Wolgaft.
Regierungöbezirf Pojen: Progymnafium zu
empen. |
Regierungsbezirk Bromberg : Realgymnafium
zu Bromberg.
Regierungsbezirk Bredlau: Friedrichd - Gym-
najium zu Breslau, Gymnafien zu Wal:
denburg, Schweidnig.
Regierungsbezirf Liegnik: Gymnaſium zu
Sa, N zu Zandedhut.
Regierungsbezirt Dppeln: Gymnafien zu
euthen i. O. ©., Kreuzburg, Kattowitz,
Realgymnaſien zu Tarnowitz, Neiße. |
Regierungsbezirk Magdeburg: Gymnafien zu
tendal, Seehaufen, Burg, Realgymnafium
zu Halberftadt. |
Regierungsbezirt Merjeburg: Gymnafien zu
Wittenberg, Torgau, Sangeröhaufen, Las
teiniiche Hauptichule der Francke'ſchen Stifs
tungen zu Halle a. d. S., Realgyumnafium
der Francke'ſchen Stiftungen zu Halle a. d. S.
Regierungsbezirk Erfurt: Realgymnafium zu
rfurt, Gymnafium nebft —
naſium zu Mühlhauſen.
Regierungsbezirk Schleswig: Real⸗Progym⸗
naſium zu Segeberg, Realſchule zu Neu—
münſter. |
Landdrofteibezirfe Hannover und Hildeöheim:
Gymnafium nebft Real-Progymnafium zu
Hameln, Realgymnafium zu Djterode, Real-
Progymnafien zu Einbed, Northeim, Pro-
gymnafium nebſt Real» Progymnafium zu
Münden.
Landdrofteibezirke Lüneburg und Stade: Gym-
nafium Sohanneum nebjt Realgymnafium
zu Lüneburg, Realgymnafium zu Harburg,
284
Ausgabe.
Rapitel.
Titel
(120.) Real⸗Progymnaſien zu Dtterndorf, Uelzen,
Progymmnafium zu Geeftemünde.
Landdroſteibezirke Osnabrück u. Aurich: Nathö-
gyumnafium zu Odnabrüd, Realgymnafium
zu Dönabrüd, Real-Progymnafium zu Par
penburg. |
Regierungsbezirt Münfter: Gymnafien zu
NRedlinghaufen, Rheine, Real-Progymna—
fium zu Bocholt, Progymnafium zu Dorften.
Regierungsbezirt Minden: Gymnafium nebit
Realgymnaſium zu Minden, Gymnafien zu
Herford, Hörter, Warburg, Progymnafium
zu Nietberg. |
Regierungsbezirk Arnsberg: Gymnafien zu
Soeſt, Brilon, Attendorn, Bochum, Real⸗
gymnaſien zu Hagen, Lippſtadt, Siegen,
Iſerlohn, Real-Progymnaſium zu Schwelm.
Regierungsbezirk Kaſſel: Realgymnaſium zu
affel, Realſchule zu Eſchwege, Real-Pro»
ymnafien zu Marburg, Fulda, Schmal-
alden, Hofgeismar, Realſchule zu Roten—
burg, frühere NRealfchule zu Karlöhafen.
Regierungäbezirt Wiesbaden: Kaijer Wil-
helms-Öymnafium zu Montabaur, Real-
ſchule zu Homburg, Real-Progymnafien zu
Biebrich-Mosbach, Limburg, Geiſenheim,
Ems, Diez, Oberlahnſtein.
aa ar Koblenz: Gymnaſium zu
euwied, Progymnafien zu Linz, Xrare
bad, Andernah und Sobernheim. |
Regierungsbezirt Düffeldorf: Gymnafium au)
Elberfeld, Gymnaſium nebit Real-Progyme!
nafium zu Wefel, Gymnaſien zu Duidburg,)
Mörs, Kempen, Gumnafium und Realı
Progymnafium zu Münden-Gladbad), Real-
gymnaſium zu Ruhrort.
Regierungsbezirk Köln: Marzellen-Gymna—
Sum, Byontel- Gpmnaflum, Kaiſer Wil-
helms⸗Gymnaſium zu Köln.
286
zer ' | Betrag
| : | Ausgabe. ——
apitel
Titel
K
Mark. Pf.
|
tier, Progymnaſium zu Prüm, Real⸗
Progymnaſium zu Saarlouis.
Negierungdbezirf Aachen: Gymnaſium zu Dü—
| ren, ee zu JZülich, Malmedy,
Real-Progymnafium zu Eupen.
| Regierungsbezirt Sigmaringen: Real-Pro—
* zu Hedingen . u __975 730.67
Summe Titel 1 bie 4 | 4400 812.29
|
5. Zur Erfüllung ded Normal-Etats vom 20. April
1872 (Staatö= Anzeiger für 1872 Nr. 156),
bei den Gymnaſien und Realgymnafien, zu Des,
joldungöverbefjerungen für die techniſchen,
Hiilfs- und Clementar Lehrer an diejen Ans
' ftalten und für die Dirigenten und Lehrer an
allen übrigen höheren Unterrichtsanftalten
jämmtlicher Zandestheile, ſowie zu Beihilfen:
zu Wohnungsgeld⸗Zuſchüfſen an die Dirigenten
und Lehrer der nicht ausichlieglid vom Staate,
|
| Regierungdbezirt Trier: Realgymnafium zu
gymna
unterhaltenen höheren Unterrichtöanftalten . | 52 260.—
6 Dispoſitionsfonds zu ſonſtigen Ausgaben für
das höhere Unterrichtöweien . . 24 000.—
68. Zur Dedung von Ginnahme-Ausfällen "bei den
| unter Tit. 2 und 3 — Unterrichts⸗
| anftalten . 26 000.—
J Dispofilionsfonds zur Deckung der dur) die
Einführung der revidirten Lehrpläne an hö—
beren Unterrichtdanftalten entitehenden Mehr—
' bedürfniffe . . 20 000.—
| 7. Zu anverhergefebenen und zu außerordentlichen
| baulichen Bedürfniffen der ftaatlihen Gym—
| | nafien, Realgymnafien und jonftigen höheren
Unterrichtöanitalten . . 30 000.—
| 8.1 3u Stipendien und Unterftügungen für wür-
dige und bedürftige Schüler von Opmna-
| fien und Realgymnafien . | 22 397.10
9. Zu Zufhüffen zur — höherer 9 Mäd-
henichulen . . 2. 100 000.—
286
— —
a |° Ausgabe. 2%
Mar. Pf.
(120.)110, | Zu Unterftügungen für Lehrer an höheren Un»
terrichtöanftalten . - > 2 2 2 2 2. 30 000.—
Summe Kapitel 120 | 4705 469.39
apitel
Titel
8
121. Glementar-Unterrihtöweien.
Schullehrer- und LZehrerinnen-Seminare.
Regierungsbezirf Königsberg: Schullehrer-Se—
minare in Braundberg, Waldan, Pr. Eylau,
Friedrichshoff, Diterode,
Regierungdbezirt Gumbinnen: Schullehrer-Se-
minare in Angerburg, Karalene, Nagnit.
Regierungdbezirt Danzig: Schullehrer - Semi«
nare in Marienburg, Berent.
Re ierungsbezirk Marienwerder: Schullehrer—
eminare in Graudenz, Pr. Friedland, Löbau,
Tuchel.
Reſidenzſtadt Berlin: Seminar für Stadtſchulen
und mit der Auguſtaſchule verbundenes Leh—
rerinnen⸗Seminar.
Regierungsbezirk Potsdam: Schullehrer-Semi—
nare in Köpenid, Oranienburg, Kyritz, Neu—
| Ruppin.
| Regierungsbezirk Branffurt a. O.: Schullehrer-
| Seminare in Neuzelle, Alt-Döbern, Droifen,
| Königdberg N.M.
| Regierungsbezirt Stettin: Schullehrer - Semi-
| nare in Polis, Kammin, Pyritz.
Regierungsbezirk Köslin: Schullehrer-Seminare
| in Ködlin, Bütow, Dramburg.
| Regierungdbezirt Stralfund: Scullehrer- Se-
minar in Frangburg.
| Regierungsbezirk Polen: Schullehrer-Seminare
| in Rawitih, Paradies, Koſchmin, Lutjen-
| ftiftung nebft Lehrerinnen-Seminar in Pofen.
Regierungsbezirk Bromberg: Schullehrer: Se-
| minare in Bromberg, Erin.
| Regierungsbezirt Breslau: Schullehrer - Semi-
287
= u
a |3 Ausgabe. Tg
er Mark. Bf.
(121.) nare in Bredlau, Münfterberg, Steinau, Ha—
belſchwerdt, Dels.
Regierungsbezirk Liegnig: Schullehrer - Semi-
nare in Bunzlau, Liebenthal, Reichenbach,
Sagan, Liegnip.
Regierungöbezirk Oppeln: Schullehrer-Seminare
in Ober -Glogau, Peiöfretiham, Kreuzburg,
Pildowig, Rojenberg, Ziegenhals, Oppeln,
ülz.
Regierungsbezirk Magdeburg: Squllehrer ⸗Se⸗
minare in Barby, ————— Oſterburg.
Regierungsbezirk Merſeburg: Schullehrer⸗Se—
minare in Weißenfels, Eisleben, Elſterwerda,
Delitzſch, Lehrerinnen-Seminar in Droyßig.
Regierungsbezirk Erfurt: Schullehrer-Semi—
nare in Erfurt, Heiligenſtadt.
Regierungsbezirk Schleswig: Schullehrer-Semi—
nare in Segeberg, Tondern, Hadersleben,
Eckernförde, Ueterſen, Lehrerinnen-Seminar
in Auguſtenburg.
Landdroſteibezirke Hannover und Hildesheim:
Schullehrer-Seminare in Hannover, Hildes—
heim, Alfeld, Wunſtorf. |
Landdroſteibezirke Lüneburg und Stade: Schul.)
lehrer-Seminare in Lüneburg, Stade, Ber!
den, Bederfeja.
Landdrofteibezirke Osnabrück und Aurih: Schul-
lehrer- Seminare in Osnabrück, Aurich. |
Regierungsbezirt Münfter: Schullehrer-Semi-
nar in Warendorf, Lehrerinnen- Seminar in
Münfter. |
Regierungäbezirt Minden: Schullehrer-Semi-
nare in Petershagen, Büren, Lehrerinnen!
Seminar in Paderborn. |
Regierungdbezirf we: Schullehrer-Semi-
nare in Soeft, Hilchenbach, Rüthen. |
Regierungsbezirk Kaffel: Schullehrer-Seminare;
in Homberg, Schlüchtern, Fulda.
Regierungdbezirt Wiesbaden: Schullehrer-Se—
minare in Montabaur, Ufingen, Dillenburg.
288
Kapitel.
1121.)
|
!
|
|
10
Ausgabe.
Regierungsbezirk Koblenz: Schullehrer- Semi
nare in Boppard, Neuwied, Münftermaifeld.
DL Düffeldorf: Schullehrer: Se-
minare in Mörd, Kempen, Mettmann, Elten,
Rheydt, Ddenfirchen, Lehrerinnen-Seminar in
Xanten.
Regierungdbezirt Köln: Schullehrer-Seminare
in Brühl, Siegburg.
Regierungsbezirk Trier: Schullehrer-Seminare
in Ottweiler, Wittlich, Lehrerinnen⸗Seminar
in Saarburg.
Regierungsbezirk Aachen: —
nare in Linnich, Kornelymünſter.
.Beſoldungen der Direktoren, Lehrer und Leh⸗
rerinnen, Beamten und Unterbeamten
.Zu Wohnungsgeld-Zuſchüſſen für die Direktoren,
Lehrer und Beamten .
„|Zur Remumnerirung von Hilfßlehrern, Kaſſen⸗
Rendanten, Anſtaltsärzten, Schuldienern und
ſonſtigem Hilföperfonale, jowie zu Nemuneras
tionen für den Unterricht in weiblichen DARM,
arbeiten . .
Zur Beftreitung der Koſten der Defonomie, zu
Medifamenten und zu Unterftügungen in den
mit — — verbundenen Semi—
naren
Zu Unterftügungen, zu Medikamenten und zur
Krankenpflege für die im Grternate befind-
lihen Semtnariiten .
„Zur Unterhaltung der Gebäude und "Gärten
RZu Unterrichtsmitteln
Zur Unterhaltung und Ergänzung der Uten-
filten, zur Heizung und Beleuchtung, Miethe
für Anftaltölofale und zu jonftigen jächlichen
Ausgaben, einſchließlich eines Zuſchuſſes vorm
6.000 Marf für eine Bildungdanftalt für
jüdiſche — — im ——
Münſter
Summe Titel 1 bis 8
2 059 339.24
114 528.—
114 341.94
‚ 1223 301.29
484 000.—
187 895.40
100 066.—
453 507.03
4 736 978.90
289
; Betra ,
1 Ausgabe. —S
Mark. Bi.
(121 ) Präparanden-Anftalten.
Regierungsbezirt Gumbinnen: in Pillfallen,
ötzen.
Regierungsbezirk Danzig: in Pr. Stargardt.
Regierungsbezirk Marienwerder: in Rehden.
Regierungsbezirk Stettin: in Plathe, Maſſow.
Regierungsbezirk Köslin: in Rummelöburg.
Regierungäbezirt Stralfund: in Grimmen.
re Pofen: in Meferig, Liffa, Ro-
gaſen.
Regierungsbezirk Bromberg: in Czarnikau.
Regierungsbezirk Breslau: in Landeck, Schweid—
Kapitel
Titel
nitz.
Regierungsbezirk Liegnitz: in Schmiedeberg.
Regierungsbezirk Oppeln: in Roſenberg, Ziegen—
bald, Oppeln, Zülz.
Regierungsbezirk Magdeburg: in Quedlinburg.
Regterungäbezirt Erfurt: in Heiligenftadt.
— Schleswig: in Barmſtedt,
penrade
Landdroſteibezirk Hannover: in Diephol
Landdroſteibezirke Osnabrück und Aurich
Aurich, Melle.
| Regierungsbezirk Arnöberg: in Laasphe.
Regierungsbezirk Kaffel: in Friplar.
Regierungöbezirt Wiedbaden: in Herborn.
Regierungsbezirk Koblenz: in Simmern.
9. Bejoldungen der Vorfteher und Lehrer. . 113 200.—
10. | Zu — * Zuſchüſſen für die Vorſteher
und Lehrer .. 7044. -
11. | Zur Remunerirung von Hilfsiehrern, Anfialts⸗
ärzten, Hausdienern und zu ſonſtigen perſön—
Tg Ausgaben . 24 586.—
12. Zur Beftreitung ber Koften der Defonomie, zu
Medikamenten und zu ———— für die
Präparanden . : 197 106.—
13. Zur Unterhaltung der Gebäude und Gärten . 2 978.—
14. Zu Unterrichtömitteln, zur Unterhaltung und Er:
1884. j 20
2%
Betra
3 * Ausgabe. Fa
“6 Marl. Pf.
(121.) gängung der Utenfilien, gut Heizung und Be-
euchtung, Miethe für Anftaltslofale und au
fonftigen fädhlihen Ausgaben . . 60 778.—
Summe Xitel 9 bis 14 405 692.—
15. | Diepofitiondfonde zur BORN des Seminar:
Präparandenwejend . . 201 949.—
Summe Titel 15 für ſich
16. Zu Unterſtützungen für Seminar- und Präpa—
randenlehrer, ſowie für die Lehrer an der
Taubftummen⸗ Anſtalt in Berlin und der
Blinden-Anſtalt in Steglitz .. 30 000.—
Summe Titel 16 für fi.
Turnlehrer-Bildungsweſen.
Turnlehrer-Bildungsanſtalt zu Berlin.
17. Beſoldungen für 1 Unterrichtsdirigenten, 1 Ober-
lehrer und 1 Kaftellan . 10 680.—
18. 3u Wohnun sen Zuſchüſſen für den Dirigenten
und den Lehrer. 1440.—
19. | Zur Remunerirung von Hilfölehrern und Hilfs⸗
lehrerinnen und zu ſonſtigen — Aus⸗
gaben — 8 870.—
20. | Zur Unterhaltung des Gebäudes . Nor 1 070.—
21. Zu Unterrichtsmitteln, zur Unterhaltung und Er-
gänzung ber Utenfilien, zur Heizung und Be:
leuchtung, —* alias ſaͤchlichen Aus—
gaben . . 8 150.—
Summe Titel 17 bis 21 30 210.—
22. Dispoſitionsfonds zu Unterftügungen für an
ehende Turnlehrer und zu ſächlichen Ausgaben
Kir dad Turnweſen } 56 400.—
Summe Titel 22 für fid,
Summe Titel 17 bis 22 86 610.—
201
= | >.
3 |®$ Audgabe. A
* | er Markt. Pf
(121.) Elementarſchulen.
23. | Zu Schulaufſichtskoſten, und zwar zu Beſoldungen
für 200 Kreis-Schulinfpeftoren . . 750 000.—
23a| Zu Sculauffichtöfoften, und zwar zu Vergů⸗
tungen\für Reiſe- und ſonſtige Dienſtunkoſten
für die Kreis-Schulinſpektoren . 200 000.—
24. | Zu Wohnungsgeld-Zujchü en für die Kreis⸗Schul⸗
| inipettoren . . 94 290.—
25. Zu Schulauffichtskoſten, und zwar zu widerruf-
| lihen Nemunerationen für die Bermaltung
von Schulinfpeftionen . 527 500. —
‚26. Su — für Kreis: Schulinſpektoren
| m Sauptamte. . 3 000.—
127. Befoldungen und Zuſchüſſe für Lehrer, Lehre⸗
rinnen und Schulen, insbeſondere auch zur
| Gewährung zeitweiliger Gehaltözulagen Kir
ältere Lehrer, ſowie zu N le . „| 12154 237.49
28. Behufs Errichtung neuer Schulftellen . . . 218 362.50
28a Zur Unterftügung unvermögender Gemeinden
| und Schulverbände bei &lementarihulbauten 500 000.—
29. | Zu Ruhegehaltszuſchüſſen und zu Unterftügungen
für emeritirte, ſowie zu hg ac für
— außgefciedene Glementarlehrer und ehrerinnen "860000. —
Summe Titel 23 bis 29 | 15 307 389.99
30. ie m das BREI —
wien . . 186 000.—
Summe Titel 30 für ich.
Taubſtummen- und Blindenweſen.
31. Bedürfniszuſchüſſe für die Taubſtummen-Anſtalt
in Berlin und die Blinden-Anſtalt in Steglitz 60 850.—
3la| Zur er des — ——————
und Blinder . . . 20 000.—
— Tilel 31 * 3la 80 850.-
292
Ausgabe.
Kapitel.
Titel.
121. Waijenhäufer und andere Wohlthätig—
a feitd-Anftalten.
32.) Bebürfniszufhüffe für nachbenannte Anftal
t
en.
Refidenzftadt Berlin: Luifenftiftung, Luiſenſtift,
Lindow- u. Drange-Waijenhaus, Kornmefjer'-
ſches Waiſenhaus, Schindler'ſches Waiſenhaus.
Regierungsbezirk Potsdam: Civil-Waiſenanſtalt
in Poisdam, von Türk'ſche Waiſenanſtalt in
Kl. Glienicke. |
— Frankfurt: Waiſenhaus in
euzelle. |
Regierungsbezirk Poſen: Krankenanftalt ber
grauen barmherzigen Schweftern in Poſen,
Waiſenhaus in Paradies. |
Regierungsbezirk Liegnig: Waiſenhaus in Bunz⸗
lau, Gemeinde Laſſendorf im Kreife Freiltadt
in Schlefien aud dem Legate des verftorbenen
Befiperd der Herrihaft Sorau, Biſchofs
Balthafar von Promnip. |
Regierungsbezirk Magdeburg : Berg’ihe Diözes
fan-Schullehrer-Witwen- und Wailenkaffe.
Regierungsbezirt Merſeburg: Francke'ſche Stif-
tungen in Halle, Profuraturamt und Wais
ſenhaus in Zeip. |
Regierungsbezirk Kaffel: Kleinkinder - Bewahr-
anftalt in Kaffel. . » > nn
Summe Titel 32 für fid.
33. Zuſchüſſe für Fortbildungsihulen . . . -» 182 000.—
Summe Titel 33 für fid.
Summe Kapitel 121 | 21311 719.15
94 249.26
122. Kunft- und Wiſſenſchaft.
Kunft-Mufeen zu Berlin.
|
1.1 Befoldungen für den Generaldirektor, einen tech—
| niſchen Beirath für die artiftiichen Publifa-
Kap
itel, H,
(122.)
293
3 Ausgabe.
R
tionen, die Abtheilungs- Direktoren, Direktorial⸗
Alfiftenten ıc., die Beamten, Unterbeamten .
= Bopmungsgeld Zuihüffen für die Beam—
Andere perfönliche Ausgaben. Zur Remune-
rirung von Affiftenten, Rechnungsführern,
Bureauarbeitern, Yufjehern, Boten und ſon⸗
ſtigem Hilfsperſonale, ſowie zu außerordent⸗
lichen Kemunerationen und Unterftügungen an
Beamte . |
Zur Vermehrung und Unterhaltung der Samm-
lungen . . }
Zur Unterhaltung. der Gebäude und Gärten .
Zu Sonftigen fächlihen Ausgaben ( Büreau-
koſten, Ali wiegt Arbeiten
und Reifen u. %
——— Titel big 6
National» Galerie zu Berlin.
Befoldungen für den Direktor, den Diref-
torialaffiftenten, die Beamten und Unter-
beamten . .
an ‚Bohnungegeld- Zuſchüfſen für die Beam:
Andere perfönliche Ausgaben. Zur Remune:
rirung von Afliftenten, Rechnungsführern,
Bureauarbeitern, Aufjebern, Boten und jon-
ftigem Hilföperjonale, jowie zu außerordent-
lidyen Remunerationen und —— an
Beamte . .
Zur Unterhaltung der Gebäude und "Gärten . R
Zu Sonftigen ſächlichen Ausgaben (Bureau-
foften, beiondere ne Arbeiten
und Reifen ıc.)
10.
— Titel 7 bis 1
fer
r 2 @2 2 * > 8
Betrag
für 1. April
1884/85.
Marl. Bf.
16 612.—
325 000.—
22 600.—
74 960.—
817 702.—
35 660.—
5 940.—
2 220.—
15 500.—
23 900.—
83 220.—
294
| Betrag
Ausgabe. ie
—
—
=
m
—
Titel
(122.) | Königliche Bibliothef zu Berlin.
12. Bejoldungen für den Dber » Bibliothefar, Die
Bibliothekare und Kuftoden, die Bureau:
| _ beamten, Bibliothef- und Hausdiener . . 98 010.—
13. a Vehnüngegeid⸗ Zuſchüſſen für die Beam— *
| . 14 520.—
14. Andere perfönliche Ausgaben. Zur Remune-
rirung von Affiftenten, Rechnungsführern,,
Bureauarbeitern, Auffebern, Boten und ſon⸗
ſtigem Hilfoperſongie ſowie zu außerordent—
lichen Remunerationen und Unterftügungen an
|. Peamte - . | .28700.—
15.| Zur Vermehrung und Unterhaltung der Samm-
lungen ; 96 000.—
15a, Zur Unterhaltung. der Gebäude und Gärten . | 12 575.—
16. Zu fonftigen fädhlihen Ausgaben (Bureau:
foften, Unterhaltung und Ergänzung der Ins
ventarien 39 354.—
|
. __39354.—
Eunine Titel 12 bis 16 | 289 159.—
|
Geodätiſches Inftitut zu Berlin.
|
|
|
17. Beſoldungen für den Präſidenten, die Sek—
| tionschefs und Affiftenten, den OUREGRDOFIREDNT
| und einen Bureaudiener. . | 48 030.—
18. Zu Wohnungsgeld - Su aaNen: für die Beam⸗
ten
7 200.—
19. | Andere perfönliche Ausgaben. Zur Remune⸗
rirung von Aſſiſtenten, Rechnungsführern,
Bureauarbeitern, Aufſehern, Boten und ſon-
ſtigem Hilfsperſonale, ſowie zu auherordent⸗
— Remunerafionen und —— an —
Bea
20. Zu — ſachlichen Ausgaben (Bureau:
foften, befondere willenjchaftlihe Arbeiten
und Reifen ıc.) . 43 790. -
Summe Titel 17 bie 20 107 820.—
295
Rapitel.
Titel.
F
|
(122.) Aſtrophyſikaliſches Objervatorium auf
dem Zelegraphenberge bei Potddam.
21.|Bejoldungen für den Direktor, die Obferva-!
toren, einen Aififtenten und die Unterbeamten
2la au „Bohmungsgel Buj@äfen für die Beam—
| Betrag
Ausgabe. | ——e—
Mark. Pf.
33 900.—
432.—
22. Andere perfönliche Ausgaben. Zur Remuneri-
rung von Aſſiſtenten, Rehnungsführern, Bus
reauarbeitern, Aufjehern, Boten und ſonſti—
gem Hilfsperfonale, ſowie für Hilfsleiſtungen 6 000.—
23. Zu ſonſtigen ſächlichen Ausgaben ( Bureaus
foften, Unterhaltung und Ergänzung der Sr
ftrumente und Inventarien ıc.) . . | 28 450,—
|
Summe Titel 21 bis 23 68 782.—
Sonftige Kunft- und DL SEILN?|
Anltalten und Zwed
24. Defoldungen. Konfervator der —
Landes-Alterthümer; —— Fort des lit—⸗
terariſchen, artiſtiſchen, muſikaliſchen, pho—
tographiſchen und gewerblichen Sadverftän-
digen-Vereines; 2 Hiftoriographen des preu—
ßiſchen Slaates und der Mark Brandenburg;
Schloßkaſtellan und Schloßdiener zu Marien⸗
burg; Ausſterbebeſoldung für einen Gelehr—
ten; Kuſtos und Diener des Rauch-Muſeums
zu Berlin; Bibliothekar und Bibliothef-Sefre:
täre der Bandes: Bibliothel zu Wiesbaden;
Beamte des Muſeums in Kaſſel; Aufieher der
Gemäldefammlung in MWiedbaden : Konſer⸗
vator und Diener des Vereines für naſſauiſche
Alterthumskunde und Geſchichtsforſchung; Prä—
parator des naturhiſtoriſchen Muſeums zu
Mieöbaden . 48 552. —
25. an ‚Bohnungsgeld Zuſchüfſen für die Beam- er
5 952.—
26. — perfönliche Ausgaben. ur a
rirung von Dirigenten, Aififtenten, Rede
296
| | Betrag
EB Ausgabe. | ——
Kapitel.
Titel
Mark. Pf.
| |
(122.) nungsführern, Bureauarbeitern, Aufſehern,
Boten und ſonſtigem Hilföperfonale , jomwie
zu — en an Beamte: Pädagogiſche
Seminare erlin, Königsberg, Breslau,
Poſen und — in Kalt el; Bilder:
galerie daſelbſt; Landesbibliothek zu iesbaden,
Verein für Altertyumäfunde dajelbft ; natur-
hiſtoriſches Mufeum dafelbit ; Kaiferhaus in
Goslar; litterariſcher, artiftiicher, muſikaliſcher,
—— und gewerblicher ———
| ftändigen-Berein . . ; 11 004.—
27. Zu Stipendien und Reife: Unterftügungen. pi:
dagogiſche Seminare zu Berlin, Königsberg,
Breslau, Pojen und Danzig . . 21 500.—
28. Zur Vermehrung und ee der Samm-
| lungen. Mujeum in Kaffel; Landesbibliothek
in Wiesbaden ; Gemälde- Sammlung daſelbſt;
Verein für Alterihumskunde daſelbſt; natur:
| biftoriiched Mufeum dafelbft . . 27 180,—
29. Zur ——— der Gebäude und Gärten.
Muſeum Kaſſel; Landesbibliothek zu
Wiedbaden: Verein für Alterthumskunde
dafelbft; Unterhaltung des Lagerhauſes zu
und des Schloſſes zu Marien⸗
burg . . 16 040.—
30. Zu —5*— ſächlichen Ausgaben. (Bureau:
often, Unterhaltung und Ergänzung der In
ventarien, u. ſ. w.). — Seminare
8 Berlin, Königdberg, Bredlau, Pojen und
| anzig; Rauch-Muſeum in Berlin; Reiſe—
| foften des Konfervatord der hannoverjchen
| Landesalterthümer; Mufeum in Kaflel; Lan—
des - Bibliothef im Wiesbaden; Gemälde:
Sammlung dajelbft; Verein für Alterthums—
funde dajelbft; naturbiftoriiched Mufeum da—
jelbft . . 17 502.—
31.| Zu Felix Mendelsſohn - Bartholdy - Stipendien 3 150.—
1 32.| Dispofitiondfonds zu Beihilfen und Unterftügun
en für Kunft: und wiſſenſchaftliche Zmede,
et für Künftler, Gelehrte und Litteraten
Kapitel.
Titel.
(122.)
34.
*
|
|
‚39.
42.
48.
‚40.
‚41.
297
Ausgabe.
und zu Unterftügungen behufs Ausbildung von
Rünkt lın . .
. Zu Anfäufen von Kunftwerfen für die Natio-
nal= Galerie, jowie zur Beförderung der mo—
numentalen Malerer und Plaftit und des
Kupferftiched
Zu Ausgaben für muſikaliſche Zwecke. Für Aus-
bildung und Prüfung von Organiften, jowie
zur Berbefjerung der Kirhenmufit
‚Zur Konjervirung der Alterthümer in den Rhein⸗
landen . .
Zu Koften für die Bewachung und ünterhal⸗
tung von Denkmälern und Alterthümern, ſo—
wie zu Diäten und Fuhrkoſten für den ee
grafen zu Marienburg
Summe Titel 4. bis 36.
Bufgiffe an nahbenannte, vom Staate zu uns
terhaltende Anitalten.
Alkademie der Künſte in Berlin und die mit
derſelben verbundenen Inſtitute
38. Muſik— Inſtitut der Hof- und Dom— Kirhe in
Berlin . . s
' Kunft-Afademie a Königöberg i. pr. ;
. . u Düfieldorf
. re Kaflel .
geichen⸗ —— zu Hanau
Kunſtſchule zu Berlin, Provinzial-Runft- um
Kunftgewerbeichule zu Breslau, Provinzials
Kunſt- und Handwerfichulen zu Königöberg,
Danzig und Magdeburg :
44. Akademie der Biffenfchaften zu Berlin”
45.| Zufhüffe für nadhbenannte, von Anderen zu
unterhaltende Anftalten und für Bereine.
Deutſche Geſellſchaft in Koͤnigsberg; Sammlung
vaterländiſcher Alterthümer dafelbft; Leſever⸗
Betra
für 1. April
1884/85.
Marl. Pf.
120 000.—
300 000.—
5 312.—
12 000.—
12 123.—
600 315.—
120 315.—
199 324.—
298
Betra
I 1. April
apitel.
gapi
Titel.
2
8—8
Ausgabe.
Mark. Pf.
am) ein in Frankfurt a. O.; Naturwifjenicaft-
licher Verein in Pofen; Akademie nüglicher
| Wiffenfhaften in Erfurt; Naturforjchende
Gefellſchaft in Marburg; Verein für bejfi-
| ſche Geſchichte und Alterthumskunde; Wetter:
au'ſche Geſellſchaft; Chemiſches Laboratorium
in Wiesbaden; Naſſauiſcher Kunſtverein das,
ſelbſt; Konſervatorium der Muſik in Köln;
Muſik-Inſtitut in Koblenz; Botaniſcher Gar-
ten in Düffeldorf; — nützlicher For—
ſchungen in Trier; Leopoldiniſch-Karoliniſche
Akademie der Naturforſcher; Zoologiſcher Gar—
ten in Berlin . a —— | 31 188.—
| Summe Titel 37 bis 45 \__966 049.—
| Summe Kapitel 122 2933 047.—
123. Teqcniſches Unterrichtsweſen und Kö—
| niglihe Porzellan-Manufaktur.
Techniſches Unterrihtöwejen.
|
Befoldungen.
Techniſche Hohichule in Berlin. » . . » 225 330.—
2. Tehniihe Hodhihule in Hannover . . .» . | 147550.—
Techniſche Hochſchule in Nahen . . .» . . 142 060.—
Gewerbeſchule in Kaflel -» » » 2 2... 32 550.—
Baugewerkſchule in Nienburg. . . 38 325.—
| Summe Titel 1 bi 5 585 815.—
; | Zu Wohnungsgeld-Zufhüflen für die Lehrer und
Beamten . . . a =
ppm
er)
81 108.—
Summe Titel 6 für fid. |
Andere perfönliche Ausgaben.
7. Zur Remunerirung von Hilfölehrern und Hilfd-
beamten, r Funftionszulagen für die Rektoren
der techniichen Hochſchulen in Berlin, Hanno»
| ver und Aachen und zu temporären Ber!
299
3 = Ausgabe.
gs 8
(123.) — —— der Lehrer der ted-
niſchen Hochſchule in Berlin . .
8.|3u Stipendien und Reife » Unterftügungen bei
der techniſchen Hochſchule in Berlin. ;
9. Zu Bejoldungdzuihüffen zum Zwecke der Here
anziehung und Erhaltung — r Lehrkräfte
für die techniſchen Hochſchulen in Berlin, Han⸗
nover und Nahen. . :
10. Zu Stellvertretungd- und Berfepungstoften
11. Zu außerordentlihen NRemunerationen und Un-
terftügungen für die Beamten und Lehrer .
Summe Titel 7 bis 11 |
| Sächliche und vermiſchte Ausgaben.
| Dahn Amtöbedürfniffen, Porto und Frachtgebühren
124 Für Lehrmittel, die Bibliothek und Sammlun⸗
| gen und für die Prüfungsftationen :
Vermerk: Beftände können in die folgenden
| Fahre übertragen werden.
13. Zur Unterhaltung der Gebäude . .
114. Zu Abgaben und Laften, zu Goturfionen und
| zu jonftigen Ausgaben . . |
Summe Titel 12 bis 14
|
Sonftige Ausgaben.
15. Zuſchüſſe zur Unterhaltung der Gewerbeichuten!
in Aachen, Barmen, Bodum, Bredlau, Brieg,
Krefeld, Elberfeld, Gleiwig, Hagen, Halber-
ftadt, Koblenz, Köln, Potsdam, ea:
ferner Bielefeld, Danzig, Erfurt, Frankfurt
a. d. O., Görlitz, Hildedheim, Königsberg,
| Liegnig, Schweidnig, Stettin, Trier, der
| gewerblihen Zeichenſchulen in Magvdeburg,
Köln, Elberfeld, Halle, Kafjel, Kottbus,
Bredlau ıc., der Webeſchulen in Mühlheim,
an, Krefeld, Einbed, Spremberg, ſowie
zur Unterhaltung von Baugewerf: und an
deren gewerblichen Fachſchulen ,
fit a F ril
rl.
1884,88,
Mark. Bf.
271 050.—
37 500.—
38 300.—
11 612.—
374 628.—
420 638.—
300
— — —
| 1 ori
2 |®8 Ausgabe. uns,
u Mark. Bf.
(123.)| 16. Zu Wohnungögeld-Zujhüffen für die Lehrer der
im Zitel 15. bezeichneten Schulen, mit Aus—
ſchluß der Lehrer an den in ftädtijcher Ber-
waltung befindlihen Gewerbeſchulen zu Bars
men, Bochum, Koblenz, Köln, Krefeld, Elber-
feld, Halberjtadt, Potsdam, Aachen und
Hagen, zu deren Unterhaltung feititehende
Staatszuſchüſſe gezahlt werden . . . . 19 068.—
17.| Zur Ausbildung von Kunft: und anderen Hand» .
J6 20 000.—
18.) Zuſchuß für dad Kunftgewerbe - Mufeum in
Berlin . - 294 600.—
—
—
22
Dißpofitionsfonds zu Aufwendungen” für techni⸗
ſche Sammlungen, zur Herausgabe techniſcher
Werke und Zeitſchriften, für techniſch-wiſſen—
ſchaftliche Unterſuchungen und Reiſen und
überhaupt zur Förderung des techniſchen Un—
J 93 600.—
Summe Titel 15 bis 19 847 906.—
Summe Titel 1 bi8 19 (Techniſches Unter-
rihtöweien) - . . 2 236 107.—
Königlihe Porzellan- Manufaktur.
.[Befoldungen der Beamten . . . 63 600.—
Summe Titel 20 für fi.
Zu Wohnungsgeld-Zuſchüſſen für die Beamten 4 140.—
Summe Titel 21 für fid.
Andere perjönliche Ausgaben.
.Zur Remunerirung der Affiftenten bei der Ber:
juhsanftalt und beim Laboratorium, zu Bes
lohnungen für Verfuhe behufs ER
der Fabrikation, zu Prämien für neue Erfin-
dungen, zu Tantiemen an die Debitäbeamten,
ur Ertheilung von Unterriht an Maler und
odelleure, * zu außerordentlichen Re—
munerationen und Unterftügungen . . .
Summe Titel 22 für fi
301
: |,| —5 Ye
z= I. r 1.
21 B- Audgabe. j 1884/85.
ach Bear | Marl. Pi.
(123. ) Sächliche Ausgaben. |
193, Zu Bureaubedürfniffen, einichlieglih für Porto.
und Frachtgebühren, zu den Koften des Be—
triebeß, einthliehlich der Arbeitölöhne, und
den Verkaufskoſten, einſchließlich der Wiebe
| des Berfaufslofaled in Berlin . . 403 300.—
24.) Für Materialien und UÜtenfilien, für den Ankauf
| von Entwürfen außerhalb der Manufaktur
ftehender Künftler, für Vermehrung der fera=
miſchen Sammlungen der Manufaktur, fowie
für Kupferwerfe und fonftige Bildungdmittel!
und deren Aufitellung . ' 116 000.—
ke Zur Unterhaltung der Gebäude, der Merfjtätten
und der Mafchinen, zu Heineren Neubauten
und zu Neubeihaffungen von Mafchinen, zu
Reallaften und für Die ——— gegen
r Seuerdgefahr . 24 000.—
6. Zur Gewährung eines Beitrages zur Arbeiter
| Berjorgungdfaffe . . 4 500.—
Summe Titel 23 bis 26 447800. ⸗
| Summe Titel 20 bis 26 (Königliche
| Porzellan-Manufaktur) . . 638 160.—
Summe Kapitel 123 "2874 267.—
124. i Kultus und Unterriht gemeinjam.
1. Bejoldungen J die Schulräthe bei den —
rungen . . 300 985.71
Summe Sitel 1 für fie. |
2. Zu Wohnungsgeld⸗ Zuſchüſſen für die Schul—
| räthe bei den Regierungen . .
Summe Titel 2 für fi.
3. Zur Remunerirung von Hilfdarbeitern in der
Schulverwaltung bei den Regierungen . . 15 000.—
Summe Titel 3 für fid.
34 980.—
302
(124.) 4. Zum Neubau und zur Unterhaltung der Kir
hen, Pfarr-, Kuͤſterei- und Schulgebäude,
jomeit jolde auf einer —— Verpflich-)
tung ded Staated beruhen . . |
Summe Titel 4 für fi.
| Ausgabe.
Kapitel.
Titel.
Sonftige Audgaben für Kultus» und
| Unterrihtözwede.
6. Zu Unterftügungen für Predigt: und Schul—
' amtd-Kandidaten, jowie für ftudirende und
auf — befindliche Bauer und un
8: Zulduß für die Stiftung mons pietatis . . |
' 8. 3u Zuſchüſſen für tft ic
und Waiſenkaſſen.
10. * — für Hinterbliebene von Leh⸗
12. an Unterftägungen für ausgeichiedene Lehrer an
‚ höheren Unterrichtöanftalten und Schullehrers
' Seminaren . . a
13. Zu Unterftügungen für Witwen und Maifen von
' Beamten und von Lehrern der techniſchen
Unterrichtganſtalten, ſowie für ausgeſchiedene
Beamte und für ausgeſchiedene u ded
techniſchen Unterrichtsweſens . . ;
13a Gejeglihe Witwen» und Waifengelder . 2
14. Erziehungs-Unterftügungen für arme Kinder .
15. Verſchiedene andere —— — Kultus⸗ und
Unterrichtszwecken.
Summe Titel 6 bis 8, 10, 12 bis 15
Summe Kap. 124 |
Betra
Marl. Pf.
1 780 000° —
12 000. —
37 556.60
250 000.—
180 000.—
30 000.—
67 400.—
53 120.—
3 000.—
22 367.57
655 444.17
2 786 409.88
126. | Allgemeine Fonds.
1. Allgemeiner nme au unorberge:
jehbenen Audgaben. . .
2. Bacat.
| 75 000.—
|
303
* Betrag
2 Ausgabe. —S
*s 5 | . Marl. Bi.
(126.)| 3. | Zu Umzugs: und Berjepungäfoften . 30 999.95
4. Amortite ondrenten für IE fiskaliſche Lei⸗
ſtungen.... 49 121.—
| Summe Kapitel 126 155 120.95
Wiederholung.
117. Provinzial-Schultollegien be a a 530 159.—
118. ‚Prüfungd-Kommilfionen -». » » 2 2... 84 735. —
119. | Univerfttäten eh ea we ent) 6313,38
120. Höhere Lehranſtalten nn...) 4705469,39
121. | SlementarUnterrihtöweien . - » » . . 121311 719.15
122. Kunft und Wiſſenſchaft . 1 2933 047.—
123. Techniſches ũnterrichloweſen und Königliche —
| zellan-Manufaktur . . | 2874 267.—
124. ‚Kultus und Unterricht gemeinfam 202.1 2786 409.88
126. ‚Allgemeine Kondd . . — 155 120.95
| Summe A. Danernde Ausgaben 41 642 242.75
| |
15.
| B. Einmalige und außerordentliche Ausgaben. |
Zum Bau von Aniverfitäts-Jebäuden und |
| zu anderen Aniverfitätszwecen.
J Univerſität Königsberg.
Zum — des ee Inſtitutes,
u 6 150 000.—
gu — Herftellungen und zur Aufſtellung
eines zweiten Dampfkeſſels in der gehurite
bilflihen Klinik . . | 13 400,—
Summe Titel 3 a 4 163 400.—
Univerjität Berlin.
5. Zur Dedung des durch Herftellung eined provi⸗
ſoriſchen Auditortumd auf dem Grundftüde,
Dorotheenftr. Nr. 5 bei der MEER:
entitandenen Defizitd . . a 9540.—
——
Betra
= | 3 Ausgabe. —— 1. Ari
u An ag Bi.
(15.) | 6.| Zum Bau ded naturhiſtoriſchen Muſeums, 3. Rate 500 000.—
7. Zur Inftandfegung der Vorderfronten ded Uni:
verfitätögebäuded . . 25 000.—
8.1 3ur Dedung der bei der chirurgiſchen und bei
der geburtshilflich-gynäkologiſchen Klinik vor⸗
handenen Defizits. . . 27 305.—
9.| Zur Fortjegung der neuen Umfeiebigungemauer
| um den botanijchen Garten i | 20 000.—
10. Zur Ueberfiedelung eines Theiles der zooto⸗
| milden Sammlung aus dem Univerfitätd-
gebäude nad) der alten Börje und zur Ein⸗
| richtung von drei großen Hörfälen in den
biöherigen Sammlungdräumen : 50 000.—
11. Zur Einrichtung der biöherigen Dienftwohnung
| ded Direftord des zoologiihen Muſeums im
| Univerfitätögebäude zu einem — La⸗
boratorium . ; 15 000.—
Summe Titel 5 bis 11 646 845.—
Univerjität Halle. |
12.| Zur Erbauung eines Stalles für Yaks, Biſons
ıc. beim landwirthſchaftlichen Inſtitute . 5 400.—
13. Zur Erbauung eines Beamtenwohnhaufes für bie
kliniſchen Snititute . 27 200.—
14. Zur Einrichtung der Beleuchtung der Straßen-
ale. bei den mediziniſchen — auf
der Maillenbreite . . 5 000.—
Summe Titel 12 bis 14 37 600.—
| Univerjität Kiel, |
15.| Zur Anlage ded neuen botanifhen Gartend . | 142098.—
| Summe Titel 15 142.098.
|
| Univerfität Marburg.
‚16. Zum Nenbau der Augenflinif, 2. und letzte
| Rate . 106 110.—
‚17. Zu baulichen Einrichtungen fü das Minerale
| logiſche Inftitut k 27 200.—
305
— —
= | ür 1. April
=>» | Au 89 abe. 1884/85.
5 | Mark. BE.
(18. 18.| Für Nadarbeiten und zur Befeitigung einiger
bauliher Schäden am neuen Auditorien-
gebäude. . . . — 8 985.—
Bun Titel 16 bie 18 142 295.—
| Universität Bonn.
| 19, Zum Ausbau des Leichen- und Obduktionshauſes
| der kliniſchen Anftalten zu einem pathoilo—
giihen Snftitute . . 180 200.—
20. Zur Unterbringung und inneren Einrichtung,
des phyſikaliſchen Inftituted in dem kliniſchen
| Flügel des Univerfitätsgebäuded . . . . 68 000.—
! Summe Titel 19 und 20 ° 248 200.—
| | Univerfität Göttingen.
| 21. ‚Zur Einrichtung eines Inftitutes für medizinische:
Chemie und Hygiene . 2 700.—
192. Zur Deckung des durch den Bau und die Ein-
richtung einer Barade für männlide Syphilis:
franfe bei dem Ernſt-Auguſt- a ent⸗
ſtandenen Defizitd . 17 778.—
| Summe Titel 21 und 22, — D478—
— | Univerfität Greiföwald.
93. Zum Neubau eines Gewächshauſes für den bo⸗
| taniſchen Garten . . 76 911.—
24. Zur Berpflanzung und Neubeichaffung von Ger
wchſen des botaniihen Gartens . . . 6 000.—
25. Zum Anbau eined Kollegiengebäudes am großen
Univerfitätsgebäude . 165 300.—
26. Zum Bau einer age bei dem Univerfitäte-
Kranfenbauie . . . ı___27 881.—
Summe Sit. 23 bis 26 976 092.—
3um Hau von Hebäuden für Höhere Lehranftal:
‚ten und zu anderen außerordentlichen Ausgoben
für dieſe Inftitute.
27. Zu ler im Bilhelmt-
' Gymnafium zu Berlin . . . 23 000.—
1884. 21
306
el Kür 1 Wort
28 —
sa Mart. BP.
|
(15.) 28.| Zu baulichen Einrihtungen bei dem an
| zu Charlottenburg . 18 000.—
29. Zur Herftellung feuerficherer Treppen bei dem
| Pädagogium zu Putbus. . 6 000.—
30. Zum Neubau eines Gymnaſiums zu Breslau,
| 3. und legte Rate . | 60 140.—
‚31. Zum Neubau ded Domgpmnaftums zu Merfeburg,
1° Ergänzungsrate 12 400.—
'32. Zum Grweiterungsbau "des Gomnafiumd zu
| |, Kreugnah . 55 500.—
33. Zum Bau des Gymnaſiums zu Neuß, Sun.
| 1 erwerböfoften, 2 2. Rate . . 15 000.—
34.
Zum Neubau eines Gebäudes für das in Aachen ·
Burtſcheid zu errichtende neue ſtaatliche Gym⸗
| nafium, 1. Rate. . 200 000.—
' 35. Zum Neubau eines Gymnaſiums zu Kaſſei, 2: Rate 100 000.—
‚36. Zum Neubau eines —— zu ———
a. M., 1. Rate . . 200 000.—
— Titel 2 bis 36 | 690 040.—
|
| Efementar-Anterrichtswefen.
37. Zum Neubau des Schullehrer- Seminars in
Ortelsburg, 2. und legte Rate . . 129 521.—
38.| Sum Neubau der Auguftaihule und des Lehrer
| rinnen-Seminard in Berlin, 1. Rate . . 250 000.—
‚39. Zum Neubau des Seminard in Cdernförde,
}
33. und legte Rate , . 81 300.—
‚40. Zum Grweiterungsbau des Seminars in Peters⸗
| hbagen . 154 500.—
41. Zum Anfaufe eines Bauplatzes für das Lehre⸗
1. rinnen-Geminar in Paderborn . . 36 300.—
42. Zum Neubau des Schullehrer- Seminars in)
‚ Dillenburg, 2. und legte Rate. . . 57 900.—
43. Zum Neubau des gchrerinnen « Seminare in
Saarburg, 1. Rate. . . 150 000.—
Summe Titel 37 bis 43 859 521.—
307
Ausgabe.
Kapitel.
Titel,
>) || Für Kunft und wiffenfchaftliche Zwecke.
PR ‚Zur Erridtung des Reiterftandbildes Sr. Ma-
hjeſtät des hodjeligen Königs Friedrich Wil-
beim IV. auf der Freitreppe der National»
Galerie in Berlin, 4. und lepte Rate
45. Zum Anfaufe einer Parzelle ded alten Magazin
grundſtückes Am Königögraben 16 in Berlin,
behufs Erweiterung der in der ——
10/13 belegenen Gipögießerei .
46. Behufs baulicher Aenderungen am neuen Mu⸗
ſeum in Berlin zur Verhütung von Feuers—
gefahr
4. Zur Fortführung des Umbaues des von der Ge:
mälde- Galerie eingenommenen Theiles ded
alten Muſeums in Berlin, 5. und legte Rate
Für die Reinigung, Zufammenfügung und Aufs
ftellung der beit den Ausgrabungen in Pers
gamon gemadten Kunde, 3. Rate . .
40. Zu Verſuchen betreffd der Anwendbarkeit der
| Gleftrizität für Beleuhtungdzwede .
50. Zum Bau des ethnologiihen Mufeumd in Berlin
und zur inneren Einrichtung der zunächſt in!
| Gebrauh zu nehmenden Räume desſelben,
4. und legte Rate :
51. Zur VBermebrung der Sammlungen der Konig⸗
lichen Muſeen (außerordentlicher Zuſchuß zu
Kap. 122 Tit. 4 des Ordinariums).
92.1 Zum Grweiterungsbau, ſowie zur inneren Ein⸗
richtung und Ausſtattung der Kunſtakademie
zu Königsberg in Pr. Ergänzungsrate. |
158. Behufs Austattung der Schloßkirche in Marien-
burg mit bunten Glaöfenftern . J
54. Behufs Erneuerung der Schieferdeckung auf men
48,
der Kunftafademie in Kafjel überwiefenen
Flügelgebäude zwiſchen den beiden Höfen ded
Bellevuüeſchloſſes ebendafelbft :
55. Zur Dedung des a der Kunftatademie
zu Düffeldorf . . |
Betrag
fir 1. April
1884/85.
Markt. Bf.
198 000.—
40 300.—
10 800.—
35 200.—
14 000.—
22 000.—
412 000. —
2 000 000.—
16 413.—
10 500.—
2 340.—
9058.—-
21*
308
— | en
3 3 Ausgabe. | in a
os ar PB.
(15.)| 56.) Behufs ee des Schiffsbrücken-Maga—
zins in Düſſeldorf zu mer der
Kunftafademie daſelbſt 5 12 900.—
Summe Titel 44 bis 56 2 783 511.—
Für das technifche Anterrichtswefen.
57.13um Bau und zur inneren Einrichtung der
techniſchen Hochſchule in Berlin, 7. Rate . 350 000.—
58.1 Zur inneren Ausrüftung des chemiſchen Labo—
ratoriumd bei der techniſchen Hochſchule in
Berlin . . 138 000.—
59.) Zur Ergänzung der geodätiichen Sammlung
bei der tehniihen Hochſchule in Berlin 12 000.—
60. Zur Förderung von Unterfuhungen auf dem
Gebiete der Optif . 25 000.—
61.| Zur Unterftügung der Zeitichrift für Zuftru-
mentenfunde . . 5 000.—
62.| Zur Ausrüftung von eiektrotechniſchen Labora⸗
torien an den techniſchen Hochſchulen in Berlin,
Hannover und Aachen, ſowie zur Ausführung
von baulichen Veränderungen, welche an den
beiden letzteren Anſtalten mit Rückſicht auf
die Einführung des Unterrichtes in der Elektro—
technik erforderlich ſind, als erſte Hälfte des
Bedarfes.
63. Zur Anſtellung von iechniſch⸗ hodrauliſchen Ver⸗
ſuchen an der DENE Schiffsſchleuſe
unweit Limmer . . 3 000.—
64.1 Zur Austattung von zwei neuen dachtiaſſen
bei dem Kunſtgewerbe-Muſeum in Berlin mit
Utenſilien und Unterrichtsmitteln. . . 5 000.—
65. Zur Errichtung eined Ctagenofend und eines |
Holzihuppens bei der Porzellan-Manufaktur
a dr .. 33 000.—
66. Behufe Siderung der Gebäude der” Porzellan-
Manufaktur zu Berlin im Falle einer Feuerd-
gefahr, einschließlich der Herbeiführung des
45 000.—
309
* Betrag
3 | 3 Ausgabe. A
* —J Mark. Pf
(15.) Anſchluſſes der Manufaktur an die Charlotten-
burger Wafferleitung ıc. A 12 520.—
67. Zur Ausrüftung der in Flensburg zu errichten:
den Fachſchule für Maichiniften der See
Dampfihiffe mit Modellen, einer fleinen
Bibliothek und jonftigen Lehrmitteln, dar
' mit Schulutenfilien | I 500.—
| Summe Titel 57 bis 67 | 638 020.—
| Allgemeine Fonds. |
68. Zu den Koſten der Vorarbeiten behufs Bebauung
der Mujeumöinjel in Berlin . . 50 000. —
69, ‚Zur Grwerbung der zu Berlin Kleine Präfie
dentenftraße Nr. 7 und Ziegelſtraße Nr. 18/19)
belegenen Grundftüde der Speicher-Aftienge-
ſellſchaft .. 2 600 000,.—
‚70. Be Erwerbung des zwiſchen der Invaliden⸗
ftraße und der Straße Alt-Moabit zu Berlin
auf einem fiöfaliihen Grundftüde errichteten,
im Sabre 1883 für die allgemeine Deutiche
Ausftellung auf dem Gebiete der Hygiene
und des —— benutzten —
nebſt Zubebör. . 300 000.—
71. | But an eines vygiene · Dufeums in
Berlin . . 2 8 000.—
| Summe Tit. 68 bis 71 | 2 958 000.—
Summe B. Einmalige Ausgaben | 9 606 100.—
Erläuterungen.
1. Kapitel 117. Titel 1, 2 und 3. Mebrbewilligungen find
erfolgt zur Gründung zweier technischen Ratböftellen und zur Um—
wandlung der Regierungd- und Schulrathöftelle in eine Provinzial
Schulrathsſtelle bei dem Provinzial-Schulfollegium zu Berlin, jowie
zur Gründung einer Büreau » Affiftentenftelle bei dem Provinzial-
— ium zu Breslau.
Fer 118. Zitel 1 und 3. Dem Aufwande für die
310
Prüfungdfommiffionen fteht eine entipredhende Einnahme an Prü—
fungsgebühren gegenüber.
3. Kapitel 119. An Univerfitäten find Profefjuren neu ger
gründet:
zu — i. Pr. für einen ordentlichen Profeſſor der Kirchen—
eſchichte,
zu Berlin für einen ordentlihen Profeffor der Mathematif, für
einen außerordentlihen Profeſſor der deutichen Philologie,
für einen außerordentlichen Profeffor der Botanif,
zu Greifswald für einen außerordentliden Profeſſor der Staats»
willenichaften,
zu Bredlau für einen außerordentlichen Profeſſor der deutſchen
Sprade und Litteratur, für einen außerordentlihen Profeſſor
für Sandfrit und vergleihende Sprachwiſſenſchaft; außerdem
ift die außerordentliche Profefjur für Erdkunde in eine ordent—
lihe Profeffur ungewanbelt,
zu Halle a. d. ©. für einen außerordentlihen Profeſſor der Staats-
wiflenichaften,
zu Re für einen ordentlihen Profeſſor der Staatöwifjen-
aften,
zu Marburg für einen ordentlihen Profefjor der Staatöwifjenichaf:
ten, für einen außerordentlihen Profeſſor der Mathematik,
für einen außerordentlihen Profeffor der engliihen Philo—
logie,
an der theologiihen und philoſophiſchen Akademie zu Münfter für
einen ordentlichen Profeſſor der Philoſophie.
4. Weſentliche Dotationderböbungen find eingetreten bei den
Univerfitäten :
zu Berlin für die erfte medizinische Klinik, für die vereinigten
hirurgiihen, Augen: und Obrenklinifen mit den entiprecdhen-
den Poliklinifen, für die geburtöhilflich-gynäfologiiche Klinik,
zur Unterhaltung der Parkanlagen binter dem Univerfitätd-
gebäude,
zu Greifswald für die Univerfitäts-Bibliothef, für dad mineralogiiche
Inſtitut,
zu Bredlau für die geburtshilflich-gynäkologiſche Klinik, für das
pathologiſche Inſtitut,
zu Kiel zum Erſatze von Einnahmeausfällen, für ſächliche Ausgaben
der afademiihen Verwaltung, ald Heizung ꝛc., für die Uni-
verfitätd-Bibliothef, für das phyſiologiſche Inſtitut,
zu Göttingen für ein Inftitut für mediziniihe Chemie und Hygiene,
für die Poliklinik für Obrenfranfheiten,
zu Marburgfür die Entbindungs- und Hebeammen-Lehranftalt, für
das ET ale Inftitut, zur Erhöhung des etatsmäßigen
aufonds,
311
zu Bonn für die hirurgiihe Klinik in Folge der Sngebraudnabme
des neuen Snititutögebäudes, für die gemeinfchaftliche Ver—
waltung der Kliniken, zur Erhöhung ded Baufonde.
Der Mehraufwand beträgt im Ganzen 105379 ME.
5. die Univerfitäten, die Akademie zu Münjter und dad Ly—
ceum zu Braundberg beziehen außer den Zufhüffen unter Zitel 1
bis llvon 2 45949949 Mk. — Pf.
aus Stiftungd- oder beftimmten Zweden ge-
widmeten und anderen Fonds .
Zinfen von Kapitalien und Revenüen von
Grundftücden und Geredtiamen . . . 483272 » 16 =
aus eigenem Erwerbe . » 2 2 2.2....80697 =» 16 =
überhaupt 8 252 000 ME. — Pf.
6. Für ſämmtliche Univerfitäten ıc. find bei Titel 13 20000 ME.
und bei Titel 14 6000 ME. mehr in den Etat eingeitellt worden.
7. Kapitel 120. Dad Gymnafium zu Königöhütte und das
Progymnafium zu Schweg werden auf den Staat übernommen ;
in Zinden bei Hannover wird eine höhere Lehranftalt neu errichtet.
8. Kür die höheren Lebhranftalten find überhaupt 24 257 ME.
93 Pf. mehr bewilligt.
9. Kapitel 121 Titel 1 bi 8. Die Vermehrung der Lehrer:
bildungsanftalten in Sclefien iſt ein dauernded Bedürfnis. Unter
Wegfall des Seminar:Nebenfurjus in Sagan ſoll deshalb der Neben-
furjus in Liegnitz zu einem dreiflaffigen Seminare erweitert werden.
Die normale Auditattung der Seminare in Münfter und Linnidy
bedingt eine Vermehrung der Lehrkräfte. Das unterrichtliche Be—
dürfnis erfordert eine Theilung ded Doppeljeminard in Xondern.
In Berfolg derjelben joll in Haderdleben ein neues Seminar errid-
tet werden. Die nochmalige Einrichtung eines Nebenkurſus bei dem
Seminare in Soeft hat ſich ald notbwendig erwiejen. Den Hilfs-
lehrern joll für die Folge eine einbeitlihe Bejoldung in Höhe de
bisherigen Durchſchnittsſatzes von 1200 ME. jäbrlich gewährt werden.
Der Mehraufwand für Schullehrer- und Kehrerinnen-Seminare
beträgt zulammen 238 406 ME. 61 Pf.
10. Kapitel 121 Titel 23 bi8 26. Die von Kreis-Schulin—
ipeftoren im Hauptamte verwalteten Bezirke find zum Theil jo um-
fangreidh, dab die Geſchäfte von einem Beamten nidt mit Erfolg
erledigt werden können. Die erforderliche anderweite Abgrenzung
der Bezirke ift bedingt dur die Gründung der 19 Stellen, für
welde das Gehalt neu in den Etat aufgenommen worden ift. Der
Mehraufwand für die Schulaufficht beträgt zufammen 103 000 ME.
11. Kapitel 121 Zitel 29. Zu NRubegebaltszuihüfjen und zu
Unterftügungen für emeritirte, fowie zu Unterftügungen für audge-
ihiedene Glementarlehrer und Lehrerinnen find 160000 Mf. mehr
in den Etat aufgenommen worden.
1011791 » 68 -
12. Für dad Glementar » Unterrichtöwejen find überhaupt
516 026 ME. 51 Pf. dauernd mehr bewilligt worden.
13. Kapitel 122 Titel 1 bis 6. Mehraufwendungen für die
Königlihen Mufeen zu Berlin find erfolgt durch die Errichtung der
Stelle eined in Smyrna zu domizilirenden Abtheilungs-Direftors, einer
Negiftratorftelle, zweier Direktorial: Affiftentenftellen, einer Konjer-
vatorjtelle und mehrerer Unterbeamtenftellen im Betrage von 83755 M.
14. Kapitel 122 Titel 12. Bei der Königlihen Bibliothek
— find eine Bibliothekarſtelle und 7 Unterbeamtenſtellen er—
richtet.
15. . Kapitel 122 Titel 26 und 27. Zur Grridtung von pä—
dagogiichen Seminaren für höhere Schulen in Polen und Danzig
jowie zur NRemunerirung der beiden Dirigenten dieſer Seminare
find 9000 ME. mebr in den tat eingeftellt worden.
16. Kapitel 122 Zitel 37. Bei der Akademie der Künfte zu
Berlin ift in der Hochſchule für die bildenden Künfte eine ordent-
lie vollbefoldete Lehrerftelle für Kupferſtich errichtet.
17. Kapitel 122 Titel 39. Der Kunftafademie zu Königs-
berg i. Pr. ift eine Erhöhung ded Zuichuffes zur Remunerirung
eined Hilfslehrerd in einer neu zu errichtenden Klaffe für Stillleben-
Malerei und figürlihes Zeichnen nad der Natur bewilligt worden.
18. Die Mehrbewilligungen für Kunft und Wiffenihaft be-
tragen im Ganzen 150 613 ME.
19. Kapitel 123 Titel 1. Bei der techniſchen Hochſchule zu
Berlin ift eine neue Unterbeamtenftelle errichtet worden.
20. Kapitel 123 Titel 7 bid 11. Für die techniihen Hoch—
Ihulen zu Berlin, Hannover und Aachen iſt je eine Lehrerſtelle für
Elektrotechnik errichtet worden.
21. Kapitel 123 Titel 12 bid 14. Bei der techniſchen Hoch—
ihule zu Berlin haben die Fonds für Heizung, Beleudtung, Rei:
nigung und Wafferverbraud jowie zur Unterhaltung der Yaboratorien
und Sammlungen mejentlih verftärft werden müffen und ift die
Annahme eined Mechanikers und Dieners bei dem eleftriichen Labo—
ratorium der tehniihen Hochſchule in Aachen nöthig geworden.
22. Kapitel 123 Titel 15. Zur Subventionirung ded Mittel:
deutſchen Kunftgewerbe-Bereined in Frankfurt a. M. jpeziell für Die
Unterhaltung der von demjelben begründeten Kunftgewerbejchule
fowie zur Errichtung einer Fachſchule für Majchiniften der See-
Dampfſchiffe in Flensburg find Mebrbewilligungen erfolgt.
23. Kapitel 123 Titel 17. Die Aenderung der Zertbezeich-
nung ift erfolgt, um nicht allein an Kunfthandwerfer, jondern aud)
an andere Handwerker zu ihrer Ausbildung in Bedarföfällen Unter:
ftügungen gewähren zu fünnen. Cine Verſtärkung des bereitö jeit
eh Fahren ungureihenden Fonds ift auch mit Rüdfiht auf
die jepige erweiterte Beftimmung desſelben geboten.
313
24. Kapitel 123 Titel 18. Bon dem Mehrbedarfe find etwa
11 000 ME. zur Erweiterung der Unterrichtsanftalt, bei welcher vom
1. DOftober 1884 ab zwei neue Fachklaſſen errichtet werden jollen,
und ein ungefähr gleicher Betrag für die Bibliothek beftimmt. Der
Reft von rund 4000 ME. wird erforderlih zur Befriedigung vers
ichiedener ſonſtiger Bermaltungsbedürfniife.
Der Mehraufwand für das tehniihe Unterrichtöwejen
beträgt 119110 ME. In Kolge der durch die wachſende Fabrikation
bei der Königl. Porzellan: Manufaktur gefteigerten Arbeitslöhne ıc.
iſt eine Erhöhung des Fonds derjelben nothmwendig geworden; die
Mehrbewilligung unter Kapitel123 beträgt daher überhaupt 143366 ME.
26. Kapitel 124 Titel 10. Der Bonds zu Unterftügungen
für Hinterbliebene von Lehrern hat um 34361 ME. verftärft wer-
den müffen, da er fich in feiner bisherigen Höhe ald unzureichend
erwieſen bat.
27. Kapitel 124 Titel 13a. Auf Grund verfiderungstedh-
niſcher Berehnung bat bei dem Fonds für gefeplihe Witwen: und
Watiengelder ein Mehr von 19920 ME. in den Etat eingeftellt
werden müffen.
31) Ausnahmsweiſe Bewilligung eined Theiles ded
reglementömäßigenPenjtiondbetragesaldlinterftügung
an aus dem Dienfte entlafjene, penfiondberedhtigte
Beamte.
Berlin, den 29. Kebruar 1884.
Den nachgeordneten Behörden meines Reſſortes laffe ich anbei
Abihrift einer von dem Herrn Minifter ded Innern und dem Herrn
Finanz» Minifter gemeinihaftlih erlaffenen Cirkular- Verfügung an
jämmtlihe Königlihe Regierungen und Landdrofteien jowie die
Königliche Finanz-Direftion in Hannover vom 23. Dezember v. 3.
— Nr. I. A. 919. M. d. J. I. 15138. II. 13172. IIl. 14793.
FM. —, betreffend die Bewilligung eines Theiled der Penfion als
Unterftügung an aus dem Dienfte entlaffene, penſionsberechtigte Be—
amte, zur Kenntnidnahme und Beahtung in vorfommenden Fällen
zugeben.
Der Minifter der geiftlihen ꝛc. Angelegenheiten.
von Goßler.
An
die nachgeordneten Behörden des diesfeitigen Reffortes.
G. II. 3851. U. I. 11. III. a.
314
Berlin, den 23. Dezember 1883.
Nach der Beftimmung im $. 16 unter Nr. 2 Abſatz 2 ded Geſetzes
vom 21. Zuli 1852, betreffend die Dienftvergehen der nicht richter-
lien Beamten ꝛc. (8. ©. ©. 465 ff.), find die Disziplinarbebörden
ermächtigt, in der Entſcheidung, durch welde ein Beamter zur Dienft-
entlaffung verurtbeilt wird, ſofern der Beamte an fi penfiondbe-
rechtigt ift und beiondere Umftände eine mildere Beurtbeilung zulaffen,
zugleich feitzufegen, daß demjelben ein Theil des reglementömäßigen
Penſionsbetrages auf Lebenszeit oder auf gewiſſe Jahre ald Unter:
ftügung zu verabreichen jei.
Es iſt wahrgenommen worden, daß die Didziplinarbebörden von
der ihnen biernady beigelegten Ermädtigung mehrfach einen der Abficht
des Geſetzes nicht entiprehenden Gebrauch gemadt haben, indem
Unterftügungen der fraglichen Art entweder überbaupt ohne einen
genügenden Anlaß oder in einem höheren Betrage, bezw. für einen
längeren Zeitraum, ald nad) Lage des Falles gerechtfertigt geweſen
wäre, bewilligt worden find.
Wir nehmen hieraus Beranlaffung darauf aufmerkfiam zu machen,
dab nach der ausdrücklichen Feftiegung in der angeführten Geſetzesbe—
ftimmung derartige Unterftügungen nur dann bewilligt werden jollen,
wenn befondere Umftände für eine mildere Beurtbeilung geltend
zu machen find, dab alfo die fragliche Bewilligung ald eine vom
Sefepe nur ausnahmsweiſe zugelaffene Erleichterung der Lage
ded zur Dienitentlaffung verurtheilten Beamten zu betradhten und
daher namentlih überall da nicht für gerechtfertigt zu erachten if,
wo der legtere fih einer ſolchen ausnahmsweiſen Rüdfihtnahme uns
würdig gezeigt hat. Died wird indbefondere dann anzunehmen fein,
wenn der Verurtheilte durch die ibm zur Laſt fallenden Vergehungen
einen Mangel an ebrliebender Gefinnung an den Tag gelegt bat.
&8 bleibt aber ferner auch zu beachten, daß durd die ange-
führte Gelepeöbeftimmung die Disziplinarbebörde nur hat in den
Stand geſetzt werden jollen, einer etwaigen durch die dauernde oder
vorläufige Unfähigkeit des entlaffenen Beamten zu andermeitigem Er—
werbe jeined Xebendunterbaltes verurſachten dringenden Hilfsbedürftig«
feit Rechnung zu tragen. Hiervon ausgehend kann es beiſpielsweiſe
nicht für gerechtfertigt erachtet werden, wenn, wie ed vorgefommen
it, verbältnismäßig jungen und völlig erwerböfähigen Beamten er—
hebliche Bruchtheile der gefeplichen Penfton, mitunter fogar, auf eine
längere Reihe von Fahren bewilligt worden find. Feftiegungen diefer
Art ſchädigen nicht blos die Staatöfaffe, ſondern find in ihren Kolgen
auch geeignet, die Bedeutung und die Wirkung der Dienftentlaffung
ald des ſchwerſten Disziplinarmitteld illuſoriſch zu madyen, und einem
unmwürdigen Beamten die Vortheile der Penfionirung mitteld Dienft-
vergehend erreihbar eridheinen zu laflen unter Umftänden, unter
315
denen biejelben einem würdigen und zum Rüdtritte vom aktiven Dienfte
geneigten Beamten verjagt bleiben müfjen.
Die Disziplinarbehörden werden veranlaßt, eintretenden Falles
Sich die vorftehend dargelegten Geſichtspunkte gegenwärtig zu halten.
Der Minilter ded Innern. Der Finanz-Minifter.
von Puttkamer. von Scholz.
An
fänmmtlihe Königl. Regierungen und Landdrofteien und
. an die Königl. Finanz Direktion zu Hannover.
M.d. 3. 1. A. 919.
F. M. J. 15138. II. 13172. 111. 14793.
32) Publikation der Befanntmahungen über Berpad-
tung von Gütern dur die Zeitihrift „Deutſche land—
wirthſchaftliche Preſſe“.
Berlin, den 21. März 1884.
Einer Mittheilung des Herrn Miniſters für Landwirthſchaft,
Domänen und Forſten zufolge werden bei der Domänen-Verwaltung
im Intereſſe einer größeren Publizität der Domänen Verpachtungen
die Anzeigen über bevorſtehende Pachttermine auch durch die in land—
wirthſchaftlichen Kreiſen viel geleſene, bei Paul Parey hierſelbſt,
8. W. Wilhelmſtraße Nr. 32, erſcheinende „Deutſche landwirthſchaft—
liche Preſſe“ veröffentlicht.
Danach empfiehlt es ſich, daß eine gleiche Publikation auch be—
züglich der Bekanntmachungen über Verpachtung von Gütern der
unter diesſeitiger Verwaltung ſtehenden Stiftungen und Fonds ſtatt—
findet und gebe ich den nachgeordneten Behörden und Beamten
meines Reſſortes anheim, vorkommenden Falles hiernach zu verfahren.
Gleichzeitig bemerke ich, daß der Verleger der „Deutſchen land»
wirthſchaftlichen Preſſe“ ſich verpflichtet hat, die betreffenden Inſerate,
wenn fie dem Blatte direkt und nicht durch Zeitungd-Annoncen-&r-
peditionen zugelandt werden, für den ermäßigten Preid von 25 Pf.
für die Petit-Spaltzeile aufzunehmen. |
Der Minifter der geiftlihen ꝛc. Angelegenheiten.
von Goßler.
An
die nachgeordneten Behörden und Beamten meines
Reffortes.
U. 111. b. 5463.
316
I. Univerſitäten, Akademien, zc.
33) Entwürfe für dieBebauung der j.g. Muſeumsinſel
zu Berlin.
(Centrbl. pro 1883 Seite 490 Nr. 119.)
Berlin, den 12. April 1884.
In Folge des unter dem 12. Zuli v. 3. erlaffenen Konkurrenz:
ausjchreibend zur Gewinnung von generellen Entwürfen für die Bes
bauung der fogenannten Muſeumsinſel in Berlin find 52 Preisbe—
werbungen eingegangen.
Die für die vier beten Löſungen ausgejegten Preife von je fünf:
taufend ME. bat das Preisgericht denjenigen Entwürfen zuerfannt,
ald deren Urheber fih die folgenden Architekten ergeben haben:
Herr Alfred Hauſchild in Dresden,
Herr Land-Bauinſpektor Fritz Wolff in Berlin,
Herr Edgard Gieſenberg in Berlin,
die Herren Profefjor 3. Raſchdorf und Regierungs-Bau—
meifter Dtto Raſchdorf in Berlin,
Außerdem find dem Vorſchlage des Preisgerichted entſprechend
die Entwürfe der nachſtehend genannten Architekten angefauft worden.
1) des Herrn Georg Frengen in Aachen,
2) ded Herren Ludwig Hoffmann in Darmftadt und Herrn
Smanuel Heimann in Berlin,
3) des Herrn Oskar Sommer in Franffurt a. M.,
4) * Herrn Regierungs-Baumeiſters Fr. Schwechten in
erlin,
5) der Herren Hoßfeld & Hinfeldeyn in Berlin,
6) des Heren Baurathes Schmieden, Herrn Regierungd-Bau-
meifterd von Welpien und Herrn R. Speer in Berlin.
Die ſämmtlichen eingegangenen Entwürfe werden demnädft im
großen Hofe des Kunftgewerbe Muſeums zur öffentlichen Austellung
gebracht werden.
Vom 19. Mat ab können die nicht prämtirten und nicht anges
fauften Entwürfe im Bureau der General: Verwaltung der König»
lihen Mufeen wieder in Empfang genommen werden.
Der Minifter der geiftlihen ıc. Angelegenheiten.
von Goßler.
Bekanntmachung.
U. IV. 1198.
317
34) Beftätigung der Reftorwahl an der Univerfität zu
Greifswald.
(Centrbl. pro 1883 Seite 222 Nr. 40.)
Der Herr Minifter der geiftlihen ꝛc. Angelegenheiten hat mit
teld Verfügung vom 23. März 1884 die Wahl des ordentlichen
Profefjord Dr. Schuppe zu Greiföwald zum Rektor der Uni-
een für dad Sahr vom 15. Mai 1884 bis dahin 1885
eftätigt.
35) Wegfall aller jeminariftiihen Prämien und Preife
bei den Univerfitäten, — dieſelben aus Staatsfonds
ließen.
Berlin, den 14. März 1884.
Gemäß einer Vereinbarung mit dem Herrn Finanzminiſter habe
ich beſchloſſen, alle ſeminariſtiſchen Prämien und Preitfe, ſoweit fie
aus Staatsfonds fließen, vom 1. April d. J. ab in Wegfall kommen
zu laſſen.
Em. Hohmohlgeboren erſuche ich ergebenft, den betreffenden
Seminardirigenten bezw. den betheiligten Bafultäten hiervon Mit-
tbeilung zu maden und mir anzuzeigen, welche Beträge in Folge
diefer Maßregel entbehrlich werden. Ich bemerfe hierbei, daß Die
Abficht vorliegt, die erfparten Beträge der Ausbildung und Förde—
rung des Seminarwejend bei den Univerfitäten in anderer Weiſe
zu Gute fommen zu laffen.
Der Minifter der geiltlichen ꝛc. Angelegenheiten.
von Goßler.
An
ſämmtliche Herren Univerfitäts-Ruratoren und
Univerfitäts-Kuratorien ıc.
U. 1. 943.
36) Preisbewerbungen bei der Akademie der Künfte
zu Berlin.
(Eentrbl. pro 1883 Seite 226; pro 1884 Seite 175.)
1. Bewerbung um den Preid der I. Michael» Beer’ichen
Stiftung.
Die Konkurrenz um den Preis der I. Michael-Beer'ſchen Stif-
tung für Maler und Bildhauer jüdiiher Religion ift in diefem
Fahre für Maler aller Fächer beftimmt.
Die für die Preidbewerbung beitimmten Bilder müffen in Del
ausgeführt jein; die Mahl des darzuftellenden Gegenftandes bleibt
dem eigenen Ermefjen ded Konkurrenten überlaffen.
318
Die Eoftenfreie Ablieferung der Bilder nebft ſchriftlichem Be—
werbungögejude an den Senat der Königlichen Akademie der Künite
muß bid zum 5. Zuli d. J. Nachmittags 3 Uhr, erfolgt jein.
Es haben außerdem die Konkurrenten gleichzeitig einzufenden:
1) mehrere Studien nad) der Natur, jowie Kompofitiond- Skizzen
eigener Erfindung, welde zur Beurtheilung des biöherigen
Studienganges des Bewerbers dienen können;
2) ein Atteſt, aus welchem hervorgeht, daß der Bewerber ein
Alter von 22 Jahren erreicht, jedoch das 32. Lebensjahr noch
nicht überjhritten bat, und daß derfelbe fih zur jüdiichen
Religion befennt;
3) ein Atteft darüber, dab der Bewerber feine Studien auf
einer deutichen Akademie gemadht hat;
4) einen kurzen Lebenslauf, aus welchem der Studiengang des
Konkurrenten erfichtlich ift;
5) eine jchriftlihe Verſicherung an Eidesftatt, dab die einge-
reichten Arbeiten von dem Bewerber jelbft erfunden und
ohne fremde Beihilfe ausgeführt find.
Eingelandte Arbeiten, denen die vorftehend unter 2 bis 5 auf:
geführten Schriftftüde und Attefte nicht vollftändig beiliegen, wer—
den nicht berückſichtigt.
Der Preid befteht in einem Stipendium von 2250 ME. zu
einer einjährigen Studienreife nad Italien unter der Bedingung,
daß der Prämiirte ſich acht Monate in Rom aufhalten und über
feine Studien bei Ablauf der erften 6 Monate an die Akademie
Bericht eritatten muß.
Die Zuerfennung ded Preiied erfolgt im Monate Auguft d. 3.
Berlin, den 9. Februar 1884.
Der Senat der Königlichen Akademie der Künite,
Sektion für die bildenden Künfte.
Beder.
Bekanntmachung.
2. Bewerbung um den Preis der II. Michael-Beer'ſchen
Stiftung.
Die Konkurrenz um den Preid der II. Michael» Beer’ichen
Stiftung, zu welcher Bewerber aller Konfeſſionen zugelaffen find,
ift in diefem Fahre für Bildhauer beftimmt.
Die Wahl des darzuftellenden Gegenftandes bleibt dem eigenen
Ermeſſen ded Konkurrenten überlaffen. Die Kompofition kann in
einem runden Werke oder einem Relief, in Gruppen oder in ein-
zelnen Figuren beftehen, nur muß diefelbe ganze Figuren enthalten,
und zwar für runde MWerfe nicht unter einem Meter, dad Relief
aber fol in der Höhe nicht unter 70 cm und in der Breite nicht
unter einem Meter meſſen.
319
Es haben außerdem die Konkurrenten gleichzeitig einzufenden:
1) eine in Relief ausgeführte Skizze, darftellend eine Scene
aus der Sündfluth,
2) einige Studien nah der Natur, welde zur Beurtheilung
des biöherigen Studienganged ded Bewerbers dienen fönnen.
Die koſtenfreie Ablieferung der Konfurrenzarbeiten an den
Senat der Königlichen Akademie der Künfte muß bis zum 8. Zuli
d. J., Nachmittags 3 Uhr, erfolgt fein.
Das jchriftlihe Bewerbungsgeſuch und die Arbeiten müffen von
folgenden Atteften und Schriftitüden begleitet fein:
1) einem Attefte, aus welchem hervorgeht, daß der Bewerber ein
Alter von 22 Jahren erreicht, jedoch das 32. Lebensjahr
noch nicht überichritten bat,
2) einem Attefte, dab der Bewerber feine Studien auf einer
deutihen Akademie gemacht bat,
3) einem Lebendlaufe, aud welchem der Studiengang ded Kon—
furrenten erſichtlich ift,
4) einer jchriftlihen Verſicherung an Eidesſtatt, daß die einge-
reichten Arbeiten von dem Bewerber jelbft erfunden und
ohne fremde Beihilfe ausgeführt find.
Eingelandte Arbeiten, denen die vorftehend unter 2 bis 4 auf:
geführten Schriftftüde und Attefte nicht vollftändig beiliegen, wer—
den nicht berüdfichtigt.
Der Preis beftebt in einem Stipendium von 2250 ME. zu
einer Studienreile nach Italien unter der Bedingung, dab der Prä-
miirte ſich acht Monate in Rom aufhalten und bei Ablauf der
erften ſechs Monate über feine Studien an die Akademie Bericht
eritatten muß.
Die Zuerfennung ded Preiſes erfolgt im Monate Auguft d. 3.
Berlin, den 9. Februar 1884.
Der Senat der Königlichen Akademie der Künfte,
Sektion für die bildenden Künfte.
C. Beder.
Belanntmadung.
37) Ausjhreiben wegen Bewerbung um Mendeldjohn-:
Bartholdy-Staatöftipendien für Mufiker.
(Eentralbl. pro 1883 Seite 227 Nr. 44.)
Am 1. Oktober d. 3. fommen zwei Stipendien der Felir Men—
delsjohn-Bartholdy’ihen Stiftung für befähigte und ftrebfame Mu:
fifer zur Verleihung. Jedes derjelben beträgt 1500 ME. Das eine
ift für Komponiften, das andere für ausübende Tonkünftler beftimmt.
Die Verleihung erfolgt an Schüler der in Deutihland vom Staate
320
jubventionirten muſikaliſchen Ausbildungsinftitute ohne Unterichied
des Alters, des Geſchlechtes, der Religion und der Nationalität.
Bemwerbungsfähig ift nur derjenige, welcher mindeftens ein halbes
Zahr Studien an einem der genannten Inftitute gemadt hat. Aus:
nahmsweiſe können preußiihe Staatsangehörige, ohne daß fie diefe
Bedingungen erfüllen, ein Stipendium empfangen, wenn dad Kura=
torium für die Verwaltung der Stipendien auf Grund eigener Prü-
fung ihrer Befähigung fie dazu für qualifizirt erachtet.
Die Stipendien werden zur Fortbildung auf einem der betref-
fenden, vom Staate jubventionirten Inftitute ertheilt, dad Kurato-
rium iſt aber berechtigt, hervorragend begabten Bewerbern nad
Vollendung ihrer Studien auf dem Inftitute ein Stipendium für
Zahreöfrift zu weiterer Ausbildung (auf Reifen, durch Beſuch aus—
wärtiger Snftitute u. ſ. mw.) zu verleihen.
Sämmtlihe Bewerbungen nebit den Nachweiſen über die Er—
füllung der oben gedachten Bedingungen und einem kurzen, jelbft-
ejchriebenen Lebendlaufe, in welchem bejonderd der Studiengang
Bersocnchaben wird, find mebft einer Bejheinigung der Reife zur
Konfurrenz durch den bisherigen Lehrer oder dem Abgangdzeugniffe
von der zulegt bejuchten Anjtalt bis zum 1. Zuli d. 3. an das
unterzeichnete Kuratorium — Berlin W., Wilhelmftraße Nr. 70a
— einzureichen.
Den Bewerbungen um dad Stipendium für Komponilten find
eigene Kompofitionen nach freier Wahl, unter eidesftattliher Ver—
fiherung, dab die Arbeit ohne fremde Beihilfe ausgeführt worden
ift, beizufügen.
Die Verleihung des Stipendiumd für ausübende Tonkünſtler
erfolgt auf Grund einer am 30. September d. 3. in Berlin durdy
dad Kuratorium abzuhaltenden Prüfung.
Berlin, den 1. April 1884.
Dad Kuratorium für die Verwaltung der Felir Mendelsſohn—
Bartholdy-Stipendien.
Bekanntmachung.
IH. Gymmafial: ze. Lebranftalten.
38) Der Erlös für alte Baumaterialien tft bei den
Staatskaſſen zu Gunften der allgemeinen Staatsfonds
nur dann zu vereinnabmen, wenn dieje Materialien
Eigenthum des Staates find.
Berlin, den 27. Dezember 1883.
Auf den Beriht vom 8. Dezember d. 3. erwiedere ich dem
Königlihen Provinzial-Schulfollegium, daß — wie in der an Die
321
biefige Königliche Minifterial-Baufommiifion erlaffenen, in dem Cen—
tralblatte für die Unterrichts-Verwaltung de 1882 S. 527 abge:
drudten — vom 25. Mai 1882 — G. III. 5130. U. II.
— näher audgeführt ift — der Girfular- Erlaß vom 4. Februar
1979 _ GI. 5093. m. d. 9. U.
MER — auf die ftaatlihen Gymnafien ıc.
feine Anwendung findet, fofern die Bauten für Rechnung derjelben
und nicht für Rechnung der Staatöfaffe ausgeführt werden. Der
Erlöd aus den bei der Erneuerung ded Zinfdahes auf dem Gym-
nafialgebäude in N. erübrigten alten Baumaterialien gebührt daher
der Anftaltöfaffe.
Das Königliche Provinzial-Schulfollegium hat die leptere ander-
weit mit entiprechender Anweifung zu verjehen.
Der Mirifter der geiftlihen ꝛc. Angelegenheiten.
Im Auftrage: Greiff.
An
das Königl. Provinzia-Schulkollegium zu RN.
U. 11. 8364.
39) Rechnungsmäßige Behandlung der Griparnifie
bei denjenigen Anftalten, welde ihre Bedürfniszuſchüſſe
theild aus Provinzial Fonds theild aus allgemeinen
Staats-Fonds erhalten.
(Eentrbl. pro 1879 Seite 456; pro 1880 Seite 642.)
Berlin, den 8. Januar 1884.
Grundjäglid find bei denjenigen Anftalten, welche ihre Be—
dürfniszuſchüſſe theild aus Provinzial-Fonde, theild aus allgemeinen
Staatd-Fondd erhalten, die Eriparnifje ungetheilt und im vollen
Betrage bid auf Höhe ded aus allgemeinen Staats-Fonds bezogenen
Zuſchuſſes an die legteren zurüdzuliefern, vorausgejegt, dab nicht,
wie 3. B. bei den Gymnafien ıc., die Nüdlieferung von Eripars
nifjen durch befondere Beitimmungen überhaupt ausgeſchloſſen ift.
Dem Königlihen Provinzial» Schulfollegium bringe ich die
Beachtung dieſes Grundjages auch bezüglich eg sr Anftalten
des diesſeitigen Refforted in Erinnerung, bei welchen emjelben bie
regelmäßige Revifion und Dedargirung der Rechnungen für jept
noch überlafjen ift.
An
fänmtlihe Königl. Provinzial-Schulkollegien.
1884. 22
Abſchrift erhält die Königlihe Regierung 2c. zur Kenntnis:
nahme und eventuellen gleihmäßigen Beachtung.
Der Minifter der geiftlihen ıc. Angelegenheiten.
In Vertretung: Lucanus.
An
ſämmtliche Königl. Regierungen, die Königl. Land»
drofteien der Provinz Hannover und die Königl.
Sinanz-Direftion zu Hannover.
G. III. 3562.
40) Ausführung des Reglements für diePrüfungen der
Kandidaten des höheren Schulamte®.
Berlin, den 16. Sanuar 1884.
Indem id in Erwiderung des Berihted vom 22. Dezember v.
3. gerne anerfenne, dab die Königliche Wiffenihaftlihe Prüfungs
fommilfion bei der Zuerfennung des dritten Zeugnidgraded an den
Dr. N. ftrenge nad dem Wortlaute ded Neglementd vom 12. De—
zember 1866 verfahren ift, muß ich derfelben aud darin beitreten,
dab Die ftrifte Anwendung diefer Beltimmungen in Fällen, wie
der vorliegende ift, zu einer großen Härte gegen den betreffenden
Kandidaten führt.
Um für die Zufunft einer jolden nad Möglichkeit zu begegnen,
jtelle ich der Königlichen Wiſſenſchaftlichen Prüfungs-Kommiſſion zur
Erwägung, ob dielelb. nit auf Grund der Ausführungs-Berordnung
zu dem $. 21 des gedachten Reglements vom 24. Dezember 1866*)
in denjenigen Fällen des $. 21, IL, 2. A., in welchen bei nachge—
wiejener allgemeiner Bildung die Lehrbefähigung für Prima in zwei
Hauptfächern dargethan ift, von der vollftändigen Erfüllung der
weiteren Korderungen für die mittleren reſp. unteren Klaffen bis
zum Grlafje einer neuen Prüfungd-Drdnung abzujehen und ein Zeug
nid II. Grades zu ertbeilen Sich beftimmt findet.
Der Minifter der geiftlihen ꝛc. Angelegenheiten.
Im Auftrage: Greiff.
An
die Königl. Wiffenihaftlihe Prüfungs»
Kommiffion in N.
U. 11. 3280.
*) Centralbl. pro 1867 Seite 136.
323
41) Anwendbarkeit der Penjiondnovelle vom 31. März
1882 auf dieXehrer und Beamtenanallenhöhberen Unter—
rihtsanftalten und Berfahren bezüglidh der VBerjegung
eines über 65 Jahr alten Lehrers (Beamten) in den
Rubeftand.
(Eentrbl. pro 1872 Seite 194; pro 1882 Seite 277.)
Berlin, den 9. März 1884.
Auf den Beriht vom 8. Februar d. J. betreffend die Penfio-
nirung der am ftädtiihen Nealgymnafium zu N. angeftellten Lehrer,
des Direktors N. und des Dberlebrerd D., erwidere ich dem König
liden Provinzial-Schulfollegium Folgendes:
Es hat mich einigermaßen befremdet, daß der Magiftrat zu.
in dem Berichte vom 22. Januar d. 3. die unbedingte Anwendbar-
feit der Penfionsnovelle vom 31. März 1882 auf die beiden hier in
Frage kommenden Lehrer des Realgymnafiums in Abrede ftellt, in-
dem er mittheilt, dab dies Gejeg von den ftädtiihen Behörden für
die ftädtiichen Lehrer und Beamten noch nicht angenommen jet.
Nach Art. III. des Gefeged vom 31. März 1882 kann es nit
im Mindejten zweifelhaft jein, daß died Geſetz genau ebenfo wie
dad Gejep vom 27. März 1872, auf die Lehrer und Beamten an
allen höheren Unterrichtöanftalten, alfo audy an dem ftädtifchen Real—
gymnaſium zuM. Anwendung findet, ohne daß ed darauf anfommt,
ob die ftädtiichen Behörden dasjelbe angenommen haben oder nidht.
Einer Berichtigung bedarf auch die Ausführung des Königlichen
Provinzial-Schulfollegtumsd, daß der Direktor N., obwohl er voll:
. fommen gelund ift und feine Leiſtungsfähigkeit nad den Revifionen
der legten Jahre evident dargethan hat, mit Rüdfiht auf jein Lebens—
alter von über 65 Fahren unfreiwillig in den Ruheſtand verjegt
werden fünne. Died trifft nicht zu, weil nad) dem Zujage, den $. 30
des Penfionsgejeged vom 27. März 1872 durch den Artikel I. der
Novelle vom 31. März 1882 erhalten bat, die unfreiwillige Verſetzung
eined über 65 Sabre alten Beamten in den Ruheſtand nur nad An-
börung desjelben und unter Beobachtung der Vorichriften des $. 20
ff. des Gejeged vom 27. März 1872 erfolgen fann, alſo nur auf
Grund der Erklärung der unmittelbar vorgelegten Dienftbehörde, dat
% den betreffenden Beamten nad pflihtmäßigem Ermefjen für un—
ähig halte, feine Amtöpflichten ferner zu erfüllen. Nur bei Beamten,
welde das 65. Lebensjahr überichritten haben und die Penfionirung
nachſuchen, bedarf ed diefer Erklärung der vorgejegten Dienftbe-
börde nah dem im citirten Artikel I. enthaltenen Schlußſatze des
8. 1 nicht mehr.
Auch die Annahme des Königlichen Provinzial-Schulfollegiums,
dab der N. vollfommen in feinem Rechte jei, wenn er die Gehaltd-
zulage von — Mi. (zu feinem Direftorgehalte von — ME.) von
22”
324
dem Zeitpunfte an beanſprucht, wo die Stadt N. mehr ald 50000
Givileinwohner zählt, alſo vom 1. April 1882 an, ift nicht zutreffend.
Mit Ausnahme der richterlihen Beamten, für melde bejondere Be-
ftimmungen gelten, fteht feinem Beamten — von etwaigen Verab—
redungen abgejeben — ein Rechtsanſpruch auf Gehaltserhöhung zu.
Solange aljo der Magiftrat zu N. dem N. die fraglidye Gehaltszu-
lage nicht ausdrüdlic bewilligt, kann legterer ein Recht auf Ge-
währung derjelben nicht in Anjprucd nehmen. Anderd ſteht eö be—
züglidy der Frage, ob dad Verlangen des N. nicht in der Billigfeit
begründet ift, und ferner, ob die ftädtiichen Behörden nicht mit Rück—
fiht auf die dem Nealgymnafium gewährte Staatöjubvention den
Staatöbehörden gegenüber verpflichtet find, den Normaletat vom
20. April 1872*) auch bezüglid der Gehaltserhöhung für N. zur
Ausführung zu bringen. Dieje Frage muß allerdings bejaht werden
und ed würde Sade des Königlihen Provinzial-Schulfollegiums ge-
wejen fein, nachdem im Auguft 1882 die Verhandlungen mit dem
Magiftrate bezüglich diejed Punktes fruchtlos verlaufen waren, da—
rüber hierher zu berichten, damit ih in die Lage fam, wegen der
Nichterfüllung ded Normaletatd jeitend der ftädtiihen Behörden
meine Entichliegungen zu faſſen. Nachdem dies leider verabjäumt
worden iſt, will ic davon abjeben, die Nachzahlung der — ME. an
N. für die Zeit vom 1. April 1882 bis dahin 1884 zu verlangen,
und überlaffe ed dem lepteren, diejen Theil jeiner Forderung event.
jelbft zu verfolgen. Dagegen fann ich ed nicht geftatten, daß der
Normaletat no über die Zeit vom 1. April 1884 hinaus unerfüllt
bleibt, und veranlafje das Königliche Provinzial-Schulfollegium, den
Magiftrat zu einem Beichluffe binnen 4 Wochen darüber aufzufordern,
ob er für den Fall, daß die Verſetzung des N. in den Ruheſtand
nicht definitiv vereinbart wird, dem Direktor die Gehaltözulage von
— ME. vom 1. April 1884 ab zu gewähren bereit ift; demjelben
ift hierbei zu eröffnen, daß, wenn die Erhöhung des Direftorgehaltes
abgelehnt werden follte, der dem Realgyumnafium gewährte Staats-
zuihuß von dem bezeichneten Termine ab zunächſt um jährlich — Mt.
gefürzt werden würde,
Was die Penfionirung des Profefford D. betrifft, jo kann nad
den Anführungen des Königlichen Provinztal-Schulfollegiums, nament—
ih mit Rückſicht auf die Schwerhörigfeit des D., fein längeres
Berbleiben im Amte von Auffihtswegen nicht geftattet werden.
Den Zeitpunkt für den Eintritt der Penfionirung eines Lehrers
zu beftimmen, ſteht nidyt dem Patrone, dem Magiltrate, jondern
nad) 8. 20 ff. deö Penfiond-Gefeped vom 27. März 1872 dem Departe:
mentöchef, aljo mir, zu. Im Hinblide auf $. 24 ibid. und unter
der Vorausjegung, dat die erforderlichen Vorverhandlungen noch im
*) Gentralbl. pro 1872 Seite 290.
325
Laufe dieſes Monatd beendigt werden, beftimme ich den 30. Juni
d. 3. als Endpunkt für die lehramtlihe Thätigkeit ded D., wenn
diefer jeine Penſionirung nicht zu einem früheren Zeitpunfte bean-
tragen jollte.
Für die Höhe der Penſion deöjelben fünnen nah $. 14 der
Penjiondverordnung vom 28. Mai 1846 nur die 22 im Dienfte der
Kommune N. geleiiteten Fahre und nad $. 14 e des Penſionsgeſetzes
vom 27. März 1872 das Probejahr, zufammen aljo 23 Dienftjahre
in Anrechnung fommen, da D. anſcheinend eine Milttärdienitzeit
nicht abgeleiftet und bindende Verabredungen mit dem Magiftrate
über Anrechnung feiner bei auswärtigen Anftalten zugebrachten Dienft-
jahre nicht getroffen bat.
Das Königlihe Provinzial» Schulfollegium berechnet daher die
van auf weldye D. einen geſetzlichen Anſpruch hat, richtig auf
— Mt
Um nun die Penfionirung desjelben jpäteftend zu dem oben be=
zeichneten Zeitpunfte herbeizuführen, wolle das Königliche Provinzial:
Schulkollegium ſofort nady Eintreffen diefed Erlaffed den D. in
Gemähbeit des $. 30 im Artikel I. des Geſetzes vom 31. März
1882 über jeine Berjegung in den Rubeftand anbören, und demfelben,
jofern Es die im $. 20 des Geſetzes vom 27. März 1872 erforderte
Erklärung abzugeben in der Lage iſt, auch D. feine Berjegung in
den Ruheſtand zu einem früheren Termine nicht verlangt, noch im
Monate März in meinem Auftrage eröffnen, daß ich feine Verfegung
in den Nuheltand zum 1. Zuli d. 3. beftimme, dab ihm nad) den
geſetzlichen Vorfchriften eine Penfion in Höhe von — ME. zuftehe
und ihm überlafjen bleiben müffe, jeinen Anſpruch auf Zahlung
diefer Penfion gegen den Magiftrat bezw. die Stadtgemeinde im
Prozeßwege geltend zu madhen, falls die ftädtiichen Behörden fich
nicht freiwillig zur Zahlung der Penfion verftänden.
Zugleich ift mit dem Magiftrate in der Richtung bin in Ver—
handlung zu treten, daß er fih zur Zahlung der Penfion an D.
vom 1. Zuli er. eventuell von dem früheren von leßterem verlangten
Termine an bereit erklärt.
Ueber das Refultat der Verhandlungen bezüglich der Erhöhung
des Direktorgehalte® und bezüglich der Penfionirung des N. und D.
” mir bei Erledigung ded Erlaſſes vom 15. Februar d. 3. zu
erichten.
Der Minifter der geiftlichen 2c. Angelegenheiten.
von Goßler.
An
das Königl. Provinzial-Schulkollegium zu N.
U. IL. 392.
326
IV. Seminare, 2c., Bildung der Lehrer
und deren perfüönliche Verbältniffe.
42) Termine für die pädagogifhen Kurfe evangeliſcher
Theologen an Schullehrer-Seminaren.
Bei einigen Schullehrer-Seminaren in der Provinz Pommern
find die in der Befanntmadhung vom 27. April 1877 (Gentralbl. f.
d. Unt. Berw. Seite 230) angegebenen Anfangötermine der alljähr-
lich abzuhaltenden ſechswöchentlichen pädagogischen Kurſe für Kandi-
daten des evangeliichen Predigtamteö verlegt worden. Der Ueber:
fichtlichfeit wegen werden die jegt geltenden Anfangstermine nad
ftehend für alle evangeliihen Seminare der Provinz bezeichnet:
1) Kammin: Oftern,
2) Pölig: Anfang November,
3) Porig: Mitte Mai,
4) Bütow: Anfang Januar,
5) Dramburg: Mitte Auguft,
6) Köslin: Anfang November,
T) Franzburg: Montag nah Eftomibi.
Bei dem evangelifhen Schullehrer : Seminare zu Oels im Re—
gierungäbezirfe Breslau, an welchem nad der Befanntmahung vom
27. April 1877 pädagogiſche Kurſe damald noch nicht abgebalten
wurden, find diejelben inzwiſchen eingerichtet worden, und es be—
innen diejelben am Montage nah dem 7. Januar jeded Jahres.
Der Minifter der geiftlichen ꝛc. Angelegenheiten.
Im Auftrage: de la Croix.
U. III. 302.
43) Die Aufnahme von mehr ZöglingenindieSeminare,
al8inden Gtatövorgejehenift, darfnur mit Zuftimmung
ded Herrn Minifters erfolgen.
Berlin, den 8. März 1884.
&8 ift wiederholt vorgefommen, dab die Seminare eine größere
Anzahl von Zöglingen aufgenommen haben, ald in den Etals vor:
ejehen if. Da die Beltimmungen ded Etats unter forgfältiger
Drüfung aller in Betracht fommenden Rüdfichten getroffen find,
fo fann eine Abweichung von denfelben nur zugelaffen werden, wo
fie durch befondere Notbftände geboten ift und muß ftetd als Aus-
nahme behandelt werden. Ich veranlaffe das Königliche Provinzial:
327
Schulkollegium daher, in denjenigen Fällen, in melden ein bezüg-
liches Bedurfnid hervortritt, vor der eventuellen Befriedigung ded-
jelben hierher zu berichten.
Außerdem wolle dad Königliche Provinzial-Schulfollegium prüfen,
ob nit am joldyen Anftalten, wo zur Zeit ded Lehrermangels die
Zahl der Seminariften in den einzelnen Anftalten erheblid in der
oben bezeichneten Weije gefteigert worden ift, nunmehr die Rückkehr
zu normalen Verhältniffen möglich jet.
Hierüber erwarte ich Bericht.
Der Minifter der geiftlihen ꝛc. Angelegenheiten.
In Vertretung: Lucanus.
An
fämmtlihe Königl. Provinzial-Schuffollegien.
U. II. 2397.
44) Unterjuhung der Beſchaffenheit ded Brunnen:
waſſers bei den Unterridhtödanftalten.
Berlin, den 18. März 1884.
Dei mehreren Unterrichtdanftalten find unter den Schülern und
den in den Anftaltögebäuden wohnenden Lehrerfamilien typhöſe Er-
franfungen vorgefommen, melde mit hoher Wahrſcheinlichkeit auf
die ſchlechte Beichaffenheit des Waſſers und insbeſondere die zeitweije
Infizirung desjelben aus Abzugskanälen und Kloafen zurüdzuführen
waren. Ich nehme daraus Veranlaffung, dem Königlichen Provinzial:
Scäulfollegium eine allgemeine Prüfung der in Betradht kommenden
Verbältnifte, indbejondere bei den Internatd= Anftalten Seines
Refjortes, und eine Unterfuhung der Beſchaffenheit des Waſſers für
alle diejenigen Fälle zu empfehlen, wo Grund zu der Vermuthung
vorliegt, dab dad Waſſer der Anftaltöbrunnen geſundheitsſchädliche
Stoffe enthalten fönnte.
Abjchrift diefer Verfügung babe ih den Herren Regierungs-
Präfidenten (Regierungen ıc.) zur Kenntnisnahme mitgetheilt.
An
fämmtlihe Königl. Provinzial-Schultollegien.
Abichrift vorftehenden Erlaffes erhalten Em. Hocdhmohlgeboren
ꝛe. zur gefälligen Kenntnisnahme.
Der Minifter der geiftlihen ıc. Angelegenheiten.
In Vertretung: Lucanus.
An
die Königl. Herren Regierungs- Präfidenten, bzw.
die Königl. Regierungen und Landdrofteien.
U. Ill. 3152. M. 1678.
328
45) Aufnahme neuer Zöglinge in die Anftalten zu
Droyßig.
(Centrbl. pro 1883 Seite 290 Nr. 51.)
Berlin, den 17. März 1884.
Die diesjährige Aufnahme von Zöglingen in die evangelifchen
Lehrerinnen Bildungd-Anftalten zu Droyßig bei Zeig wird in der
erften Hälfte des Monates Auguft ftattfinden.
Die Meldungen für dad Gouvernanten Inititut find bis
zum 1. Suni d. 3. unmittelbar bei mir, diejenigen für dad Lehre—
rinnen-Seminar bid zum 1. Mai d. 3. bei der betreffenden
Königlichen Regierung, bezw. zu Berlin und in der Provinz Hans
nover bei den Königlihen Provinzial-Sculfollegien, anzubringen.
Der Eintritt in die Erziehungsd- Anftalt für ——
Mädchen (Penſionat) daſelbſt ſoll in der Regel zu Oſtern oder zu
Anfang Auguſt erfolgen. Die Meldungen ſind an den Seminar—
Direktor Kritzinger zu Droyßig zu richten.
Die Aufnahme-Bedingungen ergeben fi aus den in dem Central—
blatte für die Unterrichtöverwaltung pro 1880 Seite 454 veröffent-
lichten Nachrichten über die Anitalten zu Droykig, von melden be=
fondere Abdrude von dem Direftor Krikinger auf portofreie An—
fragen mitgetheilt werden.
Der Minifter der geiftlichen ꝛc. Angelegenheiten.
Im Auftrage: de la Croix.
Belanntmadhung.
U. II. 265.
46) Termin für die Turnlehrerinnen-Prüfungim Früh—
jabre 1884.
(Eentrbl. pro 1884 Seite 123. Y.)
Berlin, den 28. Februar 1884,
Für die Turnlehrerinnen» Prüfung, melde im Frühjahre 1884
zu Berlin abzuhalten ift, habe ih Termin auf Freitag den 23. Mai
d. 3. und folgende Tage anberaumt.
Meldungen der in einem Lehramte ftehenden Bewerberinnen
find bei der vorgeſetzten Dienſtbehörde jpäteftend 6 Wochen, Mel:
dungen anderer Bewerberinnen unmittelbar bei mir jpäteftend 4 Wochen
vor dem Prüfungdtermine unter Einreihung der in 8. 4 des Prü—
fungs » Neglementd vom 21. Auguft 1875 bezeichneten Schriftſtücke
anzubringen.
Der Minifter der geiftlichen ꝛc. Angelegenheiten.
Im Auftrage: de la Eroipr.
Belanntmadhung.
U. II. b. 5406.
329
47) Dritter Nachtrag zu dem Statute der Allgemeinen
Deutihen Pensionsanftalt für Lehrerinnen und Er-
jieberinnen vom 28. September 1875.
(Sentralbl. pro 1877 Seite 639 Nr. 212.)
8§. 5.
Jede der Anftalt Beitretende hat zu entrichten:
a. ein Gintrittögeld. nad anliegender Tabelle A,
b. einen nierteljährlidhen Beitrag nad anliegender Tabelle B
für je 100 ME. der verfidherten Penfion.
Durch dieje Zahlungen erwirbt jeded Anftaltömitglied den recht:
lihen Anipruh auf die eingefaufte Alteröpenfion nad Tabelle B,
oder, falld dauernde Dienftunfäbigfeit vor Erreichung des für die
volle Penfion erforderlichen Alterd eintritt, auf den nady anliegender
Tabelle C zu bemeffenden Theil der Penfion. Neben dieſem Rechts—
anſpruche können die Anftaltsmitglieder nach $. 10, c, d und e durch
beſondere Beihilfen bedacht werden.
Berlin, den 13. Januar 1884.
Die Borfigende der Allgemeinen Deutihen Penfiondanftalt für
Lehrerinnen und Erzieherinnen.
Mathilde von Goßler.
Der vorftehende dritte Nachtrag zu dem Statute der Allgemeinen
Deutihen Penfionsanftalt für Lehrerinnen und Erzieherinnen vom
28. September 1875 wird bierdurh mit dem Bemerfen beftätigt,
daß durch ar Nachtrag der Abſatz drei des 8.5 des Nachtrages
23. April ; ;
7. Mai 1877 nicht aufgehoben iſt.
Berlin, den 16. Februar 1884.
(L. S.)
Der Minifter der geiftlihen ꝛc. Angelegenheiten.
von Goßler.
vom
Beftätigung.
U. II. a. 10659. u
Tabelle A.
Das einmalige Eintrittögeld beträgt - » .
wenn der Beitritt a ebe 5 volle Sabre feit
— der Berechtigung zum Beitritte verfloſſen
ind,
dagegenn a a
wenn der Beitritt jpäter erfolgt.
3 ME,
6 Mt,
330
48) Termin für die Prüfung ald Vorfteheran Taub—
. ftummenanftalten.
Berlin, den 18. April 1884.
Für die Prüfung ald Vorſteher an Taubftummenanftalten ift
Termin auf Donnerdtag den 18. September d. 3. und folgende
Tage”) anberaumt worden. Diejelbe findet zu Berlin ftatt.
Die Meldungen zu dieler Prüfung find vis zum 1. Zuli d. 3.
bei dem Königlihen Provinzial-Schulfollegium, in deffen Auflichts-
freife der Bewerber angeftellt oder beichäftigt iſt, bei Ginreihung
der in $. 5 der Prüfungsordnung vom 11. Juni 1881 bezeichneten
Shhriftitüde anzubringen; Bewerber, weldye nicht an einer Taub—
ftummenanftalt in Preußen thätig find, fünnen ihre Meldung unter
Führung des Nachweiſes, daß ſolche mit Zuftimmung ihrer Vorge—
jeßten erfolge, bid zu dem angegebenen Termine unmittelbar an
mid richten.
Der Minifter der geiftlichen ıc. Angelegenheiten.
Im Auftrage: de la Croix.
Belanntmahung.
U. III. a. 13302.
49) Revilion höherer Privatmädchenſchulen in Berlin.
Berlin, den 19. März 1884.
Aus dem Vortrage, weldyen mir mein Kommiffarius über jeine
Wahrnehmungen bei dem Bejuche biefiger privater Mädchenſchulen
gehalten hat, habe ich gern entnommen, daß die Borfteherinnen der=
jelben ihre Aufgaben ernft und gewiſſenhaft ind Auge fallen, und
daß fie feine Opfer jcheuen, um gute Lehrkräfte zu gewinnen.
Andererfeitd hat dieſe Reviſion doch auch recht weſentliche
Mängel an dieſen Schulen anfgedeckt und gezeigt, in wie hohem
Grade eine planmäßige ſchultechniſche Beaufſichtigung derſelben ge—
* iſt. Nicht wenige Vorſteherinnen wünſchen eine ſolche ſelbſt
erbei.
Indem ich annehme, daß das Königliche Provinzial-Schulkolle—
ium nach dem unmittelbar bevorſtehenden Eintritte ſeiner neuen
itglieder Sich die Leitung dieſer Schulen beſonders angelegen ſein
laſſen wird, bezeichne ich eine Reihe von Punkten, auf welche vor—
zugsweiſe zu achten iſt:
J. Die Sorge für die Geſundheit der in den höheren Privat-
ſchulen heranwachſenden weiblichen Zugend bedarf viel eingehenderer
*) Der im Eentralbl. pro 1884 Seite 122 U. bezeichnete Prifungstermin
hat verlegt werden müffen.
331
Pflege. Zurnftunden fehlen in vielen Schulen, in einigen fogar
Pläge für den Aufenthalt der Kinder im Freien während der Paufen,
und ed fommt vor, daß die Kinder während derfelben grundfätzlich
in den Zimmern gehalten werden. Dabei find die Licht: und Luft—
verhältnifje in den Schulituben keineswegs überall günſtig. Mein
Kommiffarius bat eine ftarf frequentirte erfte Mädchenklaſſe in einem
jogenannten Berliner Zimmer getroffen, weldes ſo ſchlechtes Richt
batte, daß der Lehrer der Phyſik am Vormittage um 9%, Uhr an
das Fenfter treten mußte, um wenigſtens einige, ihm zunächſt ftes
bende Kinder fein Erperiment ſehen zu laffen. Im nicht wenigen
Schulen haben die Kinder finftere oder do dunkle Korridore zu
paffiren; in anderen führt der Weg zu den einzelnen Klaffen über
enge Treppen mit audgetretenen Stufen.
2. Bei der Wahl der Lehrer für die oberen Klaſſen haben
die BVorfteherinnen vielfach Geiltlihe und Gymnaſiallehrer beran-
ziehen zu follen geglaubt. Wenn auc feititebt, dab ein Lehrer,
welcher einer Anftalt jeine Kraft und Zeit ungetheilt zu widmen
vermag, derjelben größere Dienfte leiftet, als ſelbſt ein ibm wifjen-
ſchaftlich überlegener Lehrer, wenn diefer nur mit wenigen Stunden
an der Arbeit in der Schule betbeiligt ift, fo wird doch anerfannt
werden müſſen, dab die Mitwirkung akademiſch gebildeter Lehrer
bei dem Unterridhte in den höheren Mädchenſchulen faum entbehrt
werden fann, und da die Gewinnung akademiſch gebildeter, zum
Unterridhte an den bezeichneten Schulen befäbigter Männer für volle
Beihäftigung an einer Brivatichule ſchwer zu erreichen ift, wird
dieje großentheild auf geborgte Kräfte gewieſen bleiben. Es ift aber
beftimmt zu verlangen, daß dieſe Lehrer fih aud in die Drdnung
der Schule fügen. In dieſer Begiehung bleibt Manches zu wünjcen.
Belonderd auffällig ift: Unpünftlichkeit im Beginne der Lehrſtunden,
Unregelmäßigfeit in der. Korrektur der Arbeiten, Berfolgung von
Liebhabereien,, welchen nachzugehen der Lehrplan in den öffentlichen
Schulen unmöglich madt, unzureichende Sorge für gründliche und
zufammenhängendes Wiſſen in den Clementen.
Ald eine befonderd ſchwere pädagogiſche Verirrung ift die
Ausarbeitung von Heften in deuticher Litteratur, Geſchichte, Kunſt—
geſchichte u. ſ. w. zu bezeichnen.
Wo den Kindern eine ſolche zugemuthet wird, tritt nicht blog
eine Meberbürdung derjelben ein, deren Umfang die Schulvorfteherin
jelbft gar nicht überfeben fann, fondern ed wird den Schülerinnen
auch ein inforrefted Material für ihre Wiederholungen geboten, da
e8 dem Lehrer nicht möglich ift, alle dieſe Audarbeitungen eingehend
zu forrigiren. Selbitverftändlih dürfen nicht etwa Diftate an die
Stelle der Ausarbeitungen treten, fondern es find dem Unterrichte
überall gute Leitfäden zugrundezulegen.
Ich unterlafje e8, die Erfahrungen, welche mein Kommiſſarius
332
bezüglich diejes Punktes gemacht hat, näher zu bezeichnen, erwarte
aber, dab das Königlihe Provinzial- Schulfollegium der gedachten
Berirrung, wo es derjelben begegnet, mit vollem Ernfte entgegen-
treten werde,
4. In einem Falle vermodte eine Schülerin über den Inhalt
eined von ihr gefertigten, guten, aber jehr langen Aufjages mit feinem
Worte Rechenſchaft zu geben.
Die Vorfteberin erklärte jelbit, dab dad Kind feinen Aufſatz
allein made und führte weiter an, dab ein falſcher Ehrgeiz der
Eltern dieje häufig verleite, ihre Töchter bei derartigen Täuſchungen
zu unterltügen. Es liegt auf der Hand, daß der Grund bierfür
in der Wahl und Behandlung der Themata, in dem Mapjitabe,
welchen der Lehrer an die Arbeiten der Mädchen legt und in un-
zureichender Drientirung über deren eigene Kraft zu finden ift. Xep-
tere iſt durch wiederholte Klaffenaufjäge zu gewinnen. Wenn der
Lehrer durch dieſe erfannt hat, was feine Schülerinnen jelbititändig
vermögen, wird er auch im Stande fein, nicht nur zu beurtbeilen,
ob fie ihre häudlichen Arbeiten allein gefertigt haben, jondern ihnen
auch die Kult zu Täuſchungen zu benehmen. Die Hauptſache bleibt
aber, daß er bei jeinen Schülerinnen die Freude an eigner Arbeit
durch Aufgaben erregt, welde ihrem Anichauungsfreiie entnommen
find, und melde fie zu löjen vermögen.
. Im NReligiondunterrichte wird mehrfach feblgegriffen; ins
bejondere wird die Sorge für ſichere Einprägung der Hauptitüde
des lutheriihen Katechismus und für Aneignung eines Heinen Schages
geiltlicher Lieder vernachläſſigt. In der zweiten Klaſſe zweier von
meinem Kommiſſarius bejuchten Schulen war nicht einmal das erite
Hauptitüd im ſicheren Befige aller Kinder. Außerdem werden
gerade beim Meligionsunterrichte nicht jelten Dinge herangezogen,
welde im Xebrplane der Mädchenſchulen feine Stelle haben, und
die Klare, einfache Auffaffung der Thatſachen ded Heiled und ihrer
bibliihen Begründung fommt nicht zu ihrem Redte.
6. Beim deutſchen Unterrichte war die Mahl der Leſe- und
der Memorirftoffe in einigen Fällen recht unglüdlih; in einem
Falle verdiente fie ein noch ftrengered Prädikat. Es iſt nicht zu
dulden, daß die „Götter Griechenlands” in einer Mädchenſchule
memorirt, und dab die Braut von Meſſina in einer joldyen gelejen
werde; aud Stoffe wie „das Ideal und das Leben“ von Schiller lie-
gen nicht mehr im Penſum diefer Schulen, und jelbit „der Spazier-
gang” von Schiller und die „Zueignung” von Göthe können nur bei
vorzugsweiſe geſchickter Behandlung noch in dasjelbe fallen. Wenn
den heranwachſenden Mädchen Stoffe dargeboten werden, welche fie
nicht in fi aufzunehmen vermögen, jo werden nicht blos ihre gei—
ftigen Kräfte überreizt und ihre Phantafie in Richtungen abgeleitet,
welche ihnen noch fremd bleiben jollen, jondern fie werden auch der
333
Freude beraubt, welche fie in jpäteren Fahren an den Meifterwerken
unferer Dichter haben könnten. Noch ſchädlicher aber ift jene, leider
ebenfalld no mwahrgenommene Behandlung der deutichen Kitteratur,
in welcher die Kinder angeleitet werden, Urtheile über einzelne Dich—
tungen, über Dichter, jelbft über ganze Perioden in der Litteratur-
geſchichte auswendig zu lernen.
7. Im Geſchichtsunterrichte ift der vaterländiichen Gefchichte,
in der Geographie der Heimathöfunde mehr Sorgfalt ald biöher zu—
zuwenden. Im Rechnen ift die Zahlkraft zu üben. Die fichere
Kenntnid ded geltenden Münz-⸗, Maß- und Gewichts-Syſtemes zu
vermitteln und Fertigkeit der Schülerinnen in Löſung angewandter
Aufgaben zu erftreben. Die Buchſtabenrechnung aber gehört nicht
in die Mädchenſchulen.
In allen Schulen iſt Maß in den häuslichen Arbeiten zu
halten und daher ein genauer Plan für diefelben unter dem gefamm-
ten Zehrerfollegium zu vereinbaren.
Das Königliche Provinzial-Schulfollegium wolle der ftädtiichen
Sculdeputation Mittheilung von vorftehenden Bemerkungen machen
und diejelbe veranlaffen, ſämmtlichen, ihr untergeordneten, VBorftehern
und Vorjteberinnen von Mädchenſchulen Kenntnis von denjelben fo
zeitig zu geben, daß fie bei Aufftellung der neuen Lehrpläne berüd-
fichtigt werden können.
Der Minifter der geiftlihen ꝛc. Angelegenheiten.
von Goßler.
An
das Königl. Provinzial-Schulfollegium hier.
U. III. a. 12444.
V. Volksſchnulweſen.
50) Nichtverpflichtung der Mitglieder einer Schulge—
meinde zur Aufbringung der Mehrkoſten, welche durch
die Erweiterung des Zieles der Volksſchule entſtehen.
Berlin, den 4. Dezember 1883.
In der Angelegenheit, betreffend den Rekurs des Domänen—
rathes N. und Genoſſen zu Osnabrück gegen die Verfügung des
Evangeliſchen Magiſtrates vom 10. Oktober v. J., durch welche die
Reklamation der Genannten gegen ihre Veranlagung zur evange—
liſchen Schulſteuer pro 1882/83 zurückgewieſen wurde, erwidere ich
dem Evangeliſchen Magiſtrate — die Berichte vom 5. Januar und
11. Mai er. das Folgende:
334
Die Rekurrenten beihweren ſich zunächſt
darüber, dab der Ertrag der evangeliſchen Sculfteuer theil-
weile zur Mitbeftreitung der Bedürfnifje der ftädtiichen Bür-
gerfchule dortjelbit verwendet wird.
Dieſer Beſchwerdepunkt ift für begründet zu eradten.
Nah den Beitimmungen ded Hannoverihen Volksſchulgeſetzes
vom 26. Mai 1845 (88. 15 und 44) kann fein Sculverband
(Sculgemeinde) zur Beftreitung von Bedürfniffen einer anderen
Schule, ald derjenigen feiner eigenen Volksſchule, herangezogen wer:
den. Zu den Volksſchulen im Sinne ded Geſetzes iſt jedoch die
evangeliihe Bürgerfchule in Osnabrück nit zu rechnen.
Die Einrihtung, die Aufgabe und das Ziel der Volksſchule ift
durd die allgemeine Verfügung vom 15. Dftober 1872 (Gentralb!.
1872 ©. 580ff.) beftimmt, weldye indbeiondere unter Ziffer 13 die
Lehrgegenftände der Volksſchule feſtſetzt.
Diele Beftimmung ift für die chriftlichen Volksſchulen der Pro—
vinz Hannover nad 8. 2 des Volksſchulgeſetzes vom 26. Mai 1845
ausichlieglich maßgebend. Schulen, in welden der Unterricht über
dieſe Lebrgegenftände hinausgeht, was bei der dortigen evangeliichen
Bürgerihule nah ihrem Lehrplane der Fall ift, — find ſonach zu
den VBolfsihulen im Sinne der allgemeinen Verfügung vom 15. Ok—
tober 1872 und des BVolfsichulgejeged vom 26. Mat 1845 nit zu
rechnen. Demnad beiteht auch die Verpflichtung von Kindern, welche
nicht anderweitig den erforderlichen, für die öffentlihe Volksſchule
vorgeichriebenen Unterricht erhalten, während des fchulpflidtigen
Alterd die Volksſchule zu beſuchen ($. 3 a. a. D.), und die Ver—
pflihtung zur Zahlung des Volksſchulgeldes für alle den Mitgliedern
des Volksſchulverbandes angebörigen Kinder Ihulpflichtigen Alters
($. 30 a. a. D.) der dortigen Bürgerfchule gegenüber nicht.
In dem landesherrlich genehmigten Anhange zum Ortöftatute
für die Stadt Osnabrück, welcher die Verwaltung des proteftantiichen
Kirchen: und Schulweſens in dortiger Stadt den evangeliihen Mit-
gliedern des Magiftrated zumeift, werden im $. 2 die evangeliichen
Kirchipielsihulen neben dem Rathsgymnaſium, der unter dem Ma—
giftrate ſtehenden evangeliichen Bürgerichule und der evangeliichen
Töchterſchule aufgeführt, und durch einen hinter den evangeliichen
Kirchipielöihulen aufgenommenen Hinweis auf dad Volksſchulgeſetz
vom 26. Mai 1845 wird zmeifello8 angedeutet, daß nur diefe Kirch-
Ipielöihulen, nicht auch die Bürgerjchule, ald Volksſchulen im Sinne
dieſes Geſetzes anzuſehen find.
Dem gegenüber iſt es unerheblich, daß nach dem Wortlaute des
$. 9 der miniſteriell genehmigten Osnabrücker Schulordnung vom
18. Mai 1872 das — außer einer Volksſchule und einer
Schule in der Evershaide eine Bürgerſchule umfaßt.
Damit bat weder beftimmt werden jollen, noch entgegen dem
335
Gelege, inöbejondere entgegen dem $.44 des Gefeged vom 26. Mai
1845 mit rechtlicher Wirkſamkeit beſtimmt werden können, daß von
dem Sculverbande der Stadt (der evangeliihen Schulgemeinde
Osnabrück) aud für die Bedürfniſſe der Bürgerfchule zu ſorgen fei.
Die Bürgerfhule zu Osnabrück harakterıfirt fi unverkennbar,
wie der Cvangeliihe Magiftrat Selbit anerkannt, als eine neben
den Volksſchulen des Ortes beftehende ſogenannte Mittelichule; fie
wird ſogar in den gedrudten Geſetzen für die Bürgerjchule in Pa—
rentheſe ausdrücklich als Mittelichule bezeichnet.
Sie gehört alſo zu der im Eingange der allgemeinen Verfügung
vom 15. Oktober 1872 (Centralbl. 1872 S. 598) bezeichneten Ka—
tegorie derjenigen Unterrichts-Anſtalten, welche, obſchon nicht zu den
eigentlichen höheren oder Gelehrtenſchulen (Gymnaſien u. ſ. w.) ge—
hörend, doch ihrem ganzen Endzwecke nach, indem ſie die Beſtim—
mung haben, ihren Schülern eine höhere Bildung zu geben, als dies
in der Volksſchule geſchieht, über der Stufe der obligatoriſchen all—
gemeinen Volksſchule ftehen.
Solde Schulen gehören aber nicht zu den Volksſchulen im
Sinne ded Gefeged vom 26. Mai 1845 und der allgemeinen Ber-
fügung vom 15. Oftober 1872 (Gentralbl. ©. 586 ff.) mögen die-
jelben als eigentlihe Mittelihulen im Sinne des dritten Abjages
der allgemeinen Verfügung vom 15. Dftober 1872 (Gentralbl.
S. 598) anzufehen fein oder nid.
Indem ich dieferhalb u. A. auf die Erlaſſe vom 20. Zuli 1880
. und vom 8. Mai d. 3. (Eentralbl. 1880 ©. 693, 1883 ©. 462)
auf 8. 44 des Geſetzes vom 26. Mai 1845, jowie auf die Hanno»
verihe Verordnung vom 19. Mai 1859, betreffend die Regelung
des Dberauffichtöredhted über diejenigen Schulen, welche weder zu
den Volksſchulen im Sinne ded Volksſchulgeſetzes vom 26. Mai
1845, noch zu den Gelebrtenichulen im Sinne der Verordnung vom
11. September 1829 gehören, verweile, veranlaffe ich den evange-
liihen Magiftrat, die evangelifhe Schul- Kommilfion anzumeijen,
zur Beftreitung der Bedürfniſſe der ftädtijchen Bürgerſchule dajelbft
in Zukunft, und zwar vom 1. April 1884 ab den Betrag der evans
geliihen Sculfteuer nicht mehr mit zu verwenden, dieje Steuer
vielmehr von dem gedachten Termine ab lediglich zur Unterhaltung
der neben ber ftädtiichen Bürgerichule beftehenden evangeliichen Volks—
ichulen einziehen und verwenden zu lafjen. ıc.
Der Minifter der geiftlihen ıc. Angelegenheiten.
von Goßler.
An
den Evangeliihen Magiftrat der Stadt Dsnabrüd.
U. IIl. a. 18841, 18996, 19016.
336
51) Unzuläſſigkeit des Vorbehaltes einer Kündigung
bei Auöftellung von Berufungdurfunden für Lehrer
aud bei zunächſt nur einftweiliger Anftellung derjelben.
(Eentralbl. pro 1883 Seite 662 Nr. 185.)
Berlin, den 5. Dezember 1883.
Dem Magiftrate erwidere ich auf die Eingabe vom 21. Auguft
d. 3., dab Gutöherrichaften auf dem Lande und Magifträten in den
Städten, joweit ihnen ein Recht zur Berufung für Lehrerſtellen zu=
fteht, nicht befugt find, Lehrer auf eine beftimmte Friſt oder auf
Kündigung zu berufen. Auch in Fällen, in denen nad) den allge-
meinen Vorſchriften zunädit nur eine einftweilige (proviſoriſche)
Anftellung erfolgt, find die Berufungsurfunden ſogleich auszuftellen,
ohne dab den Berufungsberedhtigten geftattet werden kann, in dies
felben derartige Friftbeftimmungen oder Kündigungsvorbehalte auf—
unehmen, indem ed lediglich zur Zuftändigfeit der Schulauffidhts-
Behörde gehört, zu beftimmen, ob und wann der nur proviloriich
Angeftellte mit Rüdjiht auf jeine Qualifikation und jein ganzes
Verhalten in und außer dem Amte nad) den deöfallfigen allgemeinen
Vorſchriften definitiv anzuftellen oder zu entlaffen ift.
Diefe Grundjäge find in zahlreichen, theild in den v. Kaımpp-
ihen Annalen, theild in dem Mlinifterial-Blatte für die innere Ver—
waltung, theild in dem Gentralblatte für die Unterrichtd-Verwaltung
(efr. u. A. Gentralbl. 1880 S. 747) veröffentlihten Minifterial-
Srlaffen zum Ausdrude gebracht.
Demgegenüber kann aud dem Magiftrate in N. nicht die Be-
fugnid zugeftanden werden, anftellungsfähigen Schulamtsfandidaten
auf Grund eined mit denjelben abzuichließenden Abkommens Lehrer:
ftellen zunächft nur probeweije unter Vorbehalt dreimonatlider Kün-
digung zu kommiſſariſcher Verwaltung zu übertragen.
Dur die privaten Abmachungen zwiihen dem Magiftrate und
den Schulamtöfandidaten über kommiſſariſche Verwaltung von Leh—
rerftellen auf einjährige Probezeit mit Borbehalt dreimonatlicyer
Kündigung können die auf dem öffentlichen Rechte beruhenden Be—
fugniffe der Königlihen Regierung, welder nad $. 18 der Regie:
rungd-Inftruftion vom 23. Dftober 1817 nicht bloß die Beaufſich—
tigung, jondern überhaupt die Verwaltung des gefammten Elemen-
tarſchulweſens mit umfaljendem jelbitändigen Berfügungsrecdhte gebührt,
in Anſehung der Anitellung der Lehrer nicht eingeſchränkt werden.
Die Bejorgnid ded Magiitrates, ob die Königliche Regierung in
N., wenn diejelbe auch ſolche proviſoriſch angeftellte Lehrer, welche
„völlig unqualifizirt” jeien, amoviren werde, ſolches auch ſtets mit
den „nicht voll qualifizirten“ im Uebrigen pflihtwilligen Lehrern
thun werde, und daß dergeltalt das ſtädtiſche Schulmelen dajelbit
geihädigt werden möchte, ericheint nicht begründet, weil fein An—
337
lab zu der Annahme vorliegt, daß die Königliche Regierung, welche
nit nur das öffentliche Interefje der Gefammtheit des ihr anver-
trauten und unterftellten Schulweſens ihred Bezirkes wahrzunehmen,
jondern auch die beionderen Bedürfniffe aller einzelnen Gemeinden
ihres Bezirkes zu berüdfidhtigen die Pflicht hat, nicht im Stande
märe, zutreffend zu beurtheilen, ob umd inwieweit ein Lehrer den
beionderen Anforderungen entipricht, welche hinfichtli der Oualifi—
fation zur definitiven Anftellung an den ftädtiichen Elementarſchulen
in N. zu ftellen find.
Hiernach befinde ih mich nicht in der Lage, der Beichwerde
ded Magiltrates über die Verfügung der dortigen Königlihen Re—
gierung vom 25. Juni d. I. und über den Beicheid des Herrn
Dber-Präfidenten vom 13. Auguft d. 3. eine weitere Folge zu geben.
Der Minifter der geitlihen ꝛc. Angelegenheiten.
von Goßler.
An
den Magiftrat zu N.
U. Ill. a. 18563.
52) Verhütung von Schulveriäumnilien durch Ber»
wendung ihulpflidtiger Knaben bei Treibjagden.
Berlin, den 13. Dezember 1883.
Aus den in Folge meiner Cirkular- Verfügung vom 13. April
d. 3. erftatteten Berichten habe ich eriehen, dab wegen Verhütung
von Schulverläumniffen durch Verwendung jchulpflichtiger Knaben
bei Zreibjagden in mehreren Berwaltungsbezirfen entipredhende An—
ordnungen bereitd ergangen find.
Es ericheint geboten, für diejenigen Bezirke, in welden die
Schulauffihtsbeamten auf den Gegenitand noch nicht bejonders auf:
merkſam gemacht worden find, in welden aber Schulverfäumniffe
aus dem angegebenen Anlaſſe tbatiählih vorfommen, nunmehr
gleichfalls a im Sinne der dem Girkular: Erlaffe vom
13. April d. 3. beigeichlofjen geweienen Verfügung der Königlichen
Regierung zu Scleöwig vom 8. Januar d. I. zu treffen. Die
Königlihe Regierung ꝛc. hat daher demgemäh dad Weitere zu ver«
anlafjen.
Der Minifter der geiftlihen ıc. Angelegenheiten.
von Goßler.
An
die Königl. Regierungen, die Königl. Konfiftorien
in der Provinz Hannover ac. ıc.
U. III. a. 18028,
1884. 23
338
Berlin, den 13. April 1883.
Die Königliche Regierung zu Schleöwig hat in der abichriftlich
angeſchloſſenen Girfular-Verfügung vom 8. Januar d. 3. die Did-
penſation fchulpflichtiger Kinder vom Schulbejuhe zum Zwecke der
Verwendung derjelben bei Zreibjagden unterfagt und angeordnet,
daß Eltern, deren Kinder gleihmwohl in jolder Beranlaflung aus
der Schule bleiben, wegen Schulverfäumnis zu beftrafen jeien.
Die Königlihe Regierung ꝛc. veranlafje ich zur Anzeige, ob in
Ihrem Bermwaltungdbezirfe der zur Sprade gebrachte Uebelitand
gleichfalld wahrgenommen, und was zur Beleitigung desjelben ver-
fügt worden ift, bezw. zu geichehen haben wird.
Der Minifter der geiltlihen ıc. Angelegenheiten.
Im Auftrage: de la Groir.
An
fämmtlihe Königl. Regierungen, die Königl. Konfiftorien
in der Provinz Hannover und deu Königl. Ober-Rircdhen-
rath zu Nordhorn.
U. III a. 10446.
Schleswig, den 8. Januar 1883.
Auf den Beriht vom 21. v. M., betreffend die Verwendung
von Schulfindern bei Treibjagden, ermwidern wir dem Königlichen
Schulifitatorium, wie wir in MUebereinftimmung mit dem Herrn
Landrathe zwar die Bewirfung einer Polizeiverordnung, durch weldye
e8 allgemein verboten und unter Strafe geftellt würde, Kinder in
ihulpflichtigem Alter bei Treibjagden zu verwenden, zur Zeit nicht
für angezeigt erachten, dagegen dem Herrn Kreisichulinipektor darin
uftimmen, daß ſolche bg jedenfalld nit von Schulauf—
zu fördern iſt, daher Schulkinder weder vom Schul—
inſpektor, noch vom Lehrer zu dem mehrgenannten Zwecke vom
Schulbeſuche dispenſirt werden dürfen und die Eltern, deren Kinder
gleichwohl in ſolcher Veranlaſſung aus der Schule bleiben, wegen
Schulverſäumnis zu beſtrafen ſind.
Das Königliche Schulviſitatorium wolle demgemäß die Schul—
inſpektoren Seines Aufſichtsbezirkes mit Anweiſung verſehen.
An
das Königl. Schulviſitatorium zu N.
Abſchrift erhalten die Königlichen Schulviſitatorien ꝛc. zur Kennt—
nisnahme und Nachachtung.
Königliche BE
: Abtheilung für Kirchen und Schulwejen.
ſämmtliche Rönigt. Schulviſitatorien, fowie an
die Königl. Kreisichulinipektoren.
II. 11990.
339
53) Anwendung ded Geſetzes vom 18. Juni 1840 auf
die an Kirdhe, Pfarre und Schule zu entridtenden Na—
tural» und Geldabgaben. Begriff der Steuer.
Im Namen ded Königs.
In der Verwaltungsſtreitſache
der Stadtgemeinde N., Klägerin und Revifiondflägerin,
wider
den Schulvorjtand der fatholiihen Schule zu G., Beflagten
und Repviftonöbellagten,
bat das Königliche Dberverwaltungdgericht, Erſter Senat, in feiner
Sigung vom 2. Februar 1884 für Recht erkannt,
dab die Revifion der Klägerin gegen die Entſcheidung ded Kö—
niglichen Bezirföverwaltungdgerichtes zu Oppeln vom 17. Sep:
tember 1883 zurüdzumweilen, der Werth des Streitgegenftan-
ded für die Reviſionsinſtanz auf 1 ME. 43 Pf. feftzufegen
und die Koften diejer Inftanz der Klägerin zur Laſt zu legen.
Bon Rechts Megen.
Gründe.
Gegen das vorgedadhte, den Thatbeitand ergebende Berufungs-
urtbeil hat Klägerin die Reviſion mit dem Antrage eingelegt,
unter theilweijer Aufhebung des zweiten und Aenderung des
eriten Urtheiled nah dem Klageantrage im vollen Umfange
zu erfennen.
Bellagter bat beantragt:
die Reviſion zurüdzumeiien.
Legterem Antrage gemäß war zu erfennen.
Daß die AIbgabenvertheilungspläne in Betreff der Grundftüde
Nr. 119, 121, 123 und 153 nur das damalige Lehrer-Deputat zum
Gegenftande haben und auf das Adjuvanten» Deputat N bezogen
werden fönnen, ift von dem Vorderrichter dargethan. nn Kläs
gerin beitreitet, dab der Vertheilungsplan vom 4. Juni 1858 in
Betreff des Grundftüdes 157 nur die Grunditeuer fubrepartire, hin—
fihtlidy der übrigen öffentlihen Abgaben aber feine Feftießungen
treffe, und behauptet, daß „nach den bei ihr vorhandenen Notizen“
derjelbe die ausdrüdlihe Beitimmung enthalte, dak die Stadtge-
meinde bezüglich aller Abgaben und Leiftungen an Kirche, Pfarre,
Schule und Gemeinde frei ausgeben jolle und nichts zu leiten habe,
jo wird legtere Behauptung durch den von dem Vorderrichter aften-
— wiedergegebenen Inhalt des Vertheilungsplanes widerlegt.
laubt Klägerin, daß dieſer Inhalt den vorausgegangenen Abma—
chungen der Intereſſenten und der betheiligten Behörden nicht ent—
ſpreche und auf einem Irrthume beruhe, ſo iſt ihr unbenommen,
eine anderweite Feſtſtellung durch einen Nachtrags-Vertheilungsplan
23*
340
zu erwirfen. Bis died geſchehen, fann aber nur der vorliegende
Plan ald mahgebend angejehen werden.
Wenn fih hiernach die Reviſionsbeſchwerde ald unbegründet
darſtellt, jo ergiebt dody eine davon unabhängige Prüfung der auge-
fochtenen Entiheidung (8. 67 des Verwaltungsgerichtsgeſetzes), daß
dDiefelbe auf unrichtiger Anwendung des beftehenden Rechtes beruht.
Der Begriff der Steuer beihränft fih nicht nur auf Geldab-
gaben, ed wird darunter vielmehr jeder Beitrag, beftehe er in Geld
oder in anderen fungiblen Saden, verftanden, weldyen die Mit:
glieder einer öffentlicherechtlichen Sozietät in diejer ihrer Eigenichaft
behufd Erfüllung des Zweckes der Korporation zu entrichten haben,
und welcher auf fie nad) den in dem Geſetze oder in der Grund-
verfaffung beftimmten allgemeinen Grundjägen und Maßftäben um—
gelegt worden iſt (Zahariä Staatöreht Bd. II ©. 483 Anm. 1
— von Stein Lehrbuh der Finanz Wiffenihaft S. 300 —
Wagner Finanz Willenihaft Th. I ©. 297, 326, Th. II ©. 169,
175, 176 — Müller Lehre von den direften Steuern ©. 1). Es
ift daher nicht anzunehmen, daß das Geſetz vom 18. Juni 1840 im
. 1 nur Geldftenern ind Auge gefaßt bat, wenigitens ift dies in
einer Weile angedeutet und die ratio legis hat in gleicher Weiſe
bei Natural» wie bei Geld-Abgaben ftatt. Dafür, dag aud Natu-
ral-Abgaben haben getroffen werden jollen, ſcheint ferner zu Iprechen,
daß im $. 1 der Abgaben gedacht wird, weldye auf einem jpeziellen
Erhebungdtitel beruhen. Aber felbft wenn es richtig wäre, dab die
88. 1— 13 des Gejeged nur von Geldfteuern handelten, jo ift doch
zu beachten, daß der bier mahgebende 8. 14 nur von öffentlichen
Abgaben, welde an Gemeinden und Korporationen zu entrichten
oder ald Bezirks-Kreis- oder Gemeindelaften oder zur Unterhaltung
öffentlicher Anftalten aufzubringen find, jpridt. Es wird der Aus-
drud „Steuer“ in diefem Paragraphen nicht gebraudt. Das Wort
Abgabe begreift aber nah dem gewöhnlihen Spradgebraude ficher
auch Beiträge in anderen fungiblen Saden ald in Gelde in fid
(Endurtheil des Dberverwaltungsgerichte® vom 1. März 1879 —
Entſcheidungen Bd. V ©. 100 und 101). Und was inöbejondere
die Schulabgaben betrifft, fo fennt dad Allgemeine Landrecht Haus:
väterbeiträge nicht nur in Geld, fondern aud in Naturalien ($. 31
Tit. 12 Th. II des A. L. R.), und ftellt beide Arten von Beiträgen
völlig gleih. Hiernac findet das Gefeb vom 18. Juni 1840 aud
auf das hier ftreitige Getreidedeputat, welches nah dem Maßſtabe
ded Grundbefiged zu vertheilen und aufzubringen ift, Anmendung.
Es wäre deshalb vom Vorderrichter die Klage wegen mangelnder
Reklamation a limine abzuweiſen geweien. Diejer Rechtsirrthum
gereicht jedoch der Revifiondtlägerin zum Bortheile, da der Berufungs—
richter dem Klageantrage zum Theile ftattgegeben hat. Da der Be-
klagte fi der Revifion nicht angeichloffen hat und eine Abänderung
341
der Vorentiheidung zum Nachtheile der Reviſionsklägerin unzuläſſig
ift, jo mußte auf —— der Reviſion erkannt werden.
Der Koſtenpunkt regelt ſich nach $. 72 des Verwaltungsgerichts—
eſetzes.
Urkundlich unter dem Siegel des Königlichen Oberverwaltungs—
gerichted und der verordneten Unterjchrift.
(L. S.) Perjiuß,
D. 2. ©. 1. 229.
— — — —
54) Verpflichtung der Gutsherrſchaften zur Leiſtung
von Schulunterhaltungsbeiträgen auf Grund des $. 33
Tit 12 Ih TA. N.
Im Namen der Könige.
In der Verwaltungdftreitiache
der Schulgemeinde W., Beklagten und Revifiondklägerin,
wider
* Rittergutsbeſitzer N. zu G., Kläger und Reviſionsbe—
lagten,
bat das Königlihe Dberverwaltungsgericht, Erfter Senat, in feiner
Situng vom 6. Februar 1884 für Nedt erkannt,
daß auf die Mevifion der Beklagten die Enticheidung des Kö-
niglihen Bezirföverwaltungdgerichtes zu Köslin vom 19. Sep—
tember 1883 aufzuheben und die Entiheidung ded Kreisaus—
ſchuſſes des Kreiſes D. vom 12. Mai desſ. 3. dahin abzu—
ändern, daß die Klage abzuweiſen, der Werth des Streit—
gegenſtandes für alle Inſtanzen auf 17 Mk. 2 Pf. feſtzu—
ſetzen und die Koſten aller Inſtanzen dem Kläger zur Laſt
zu legen.
Von Rechts Wegen.
Gründe.
Gegen das den Thatbeſtand ergebende Erkenntnis des König—
lichen Bezirksverwaltungsgerichtes zu Köslin vom 19. September
1883 hat die Beklagte die Reviſion eingelegt und ausgeführt, daß
der Berufungsrichter zu Unrecht dem $. 33 Tit. 12 Th. II des
A. L. R. die Geltung abiprede. Sie beantragt, unter Aufhebung
der angefochtenen Entiheidung den Kläger mit dem SKlageantrage
abzuweiſen.
Der Kläger hat eine Gegenerklärung nicht abgegeben.
Bei dieſer Sachlage war, wie geſchehen, zu erkennen. Der
Art. 42 der Verfaſſungsurkunde vom 31. Januar 1850 hat kein
aktuelles Recht geſchaffen, ſondern nur Grundſätze aufgeſtellt, nach
welchen die Geſetzgebung die im Art. 42 erwähnten Gegenſtände
342
anderweit regeln ſolle. Daß died die Abſicht geweien ift, ergeben
die Verhandlungen in den beiden Kammern behufd Reviſion der
oftroyirten Verfafjung vom 5. Dezember 1848, auö denen der $. 42
der Berfaffungdurfunde vom 31. Januar 1850 hervorgegangen ift
(von Rönne, die Berfaffungsurfunde für den Preußiſchen Staat
1859, ©. 90 bis 95 und von Rönne, dad Staatöredht der Preußi-
ihen Monardie, IV. Aufl. Bo. I $. 111 ©. 559). Um jedem
Zweifel in diefer Beziehung zu begegnen, iſt, was der Vorderrichter
ganz unbeachtet —— hat, dem Art. 42 der Schlußſatz beigefügt:
Die weitere Ausführung dieſer Beſtimmungen bleibt beſon—
deren Geſetzen vorbehalten.
Die gutsherrlichen Rechte und Pflichten in Anſehung der Schulen
ſind durch kein beſonderes Geſetz bis zum Erlaſſe des Geſetzes vom
14. April 1856, welches den Art. 42 der Verfaſſungsurkunde außer
Kraft ſetzte, aufgehoben und fie beſtehen daher nad Maßgabe dieſes
Geſetzes noch heute (vergl. das Erkenntnis des früheren Preußiſchen
Obertribunales vom 4. Januar 1865, Striethorſt Bd. 48 ©. 47.)
Die Borentiheidung war hiernach ald auf unrichtiger Anwendung
des beftebenden Rechtes berubend aufzuheben.
Die Sache jelbit ericheint ſpruchreif. Bon dem Kläger ift nicht
behauptet, daß der Pächter N. nicht zu den Unterthanen des Gutes
im Sinne des $. 33 Tit 12 Th. II des A. L. R. gehöre, nod
ergiebt fib für die Annahme des Gegentbeiles ein Anbalt in den
Alten. Er ift demnach ald Unterthan anzuipreden, woraus folat,
daß für ihn im Unvermögensfalle der Gutsherr einzutreten bat.
Ueber die Höhe des zu leiltenden aber ift von der Schulauffichtäbe-
börde zu befinden, deren desfallfige Entſcheidung der Nachprüfung
ded Verwaltungdrichterd nicht unterliegt. Diefe Sätze find näher
erörtert und dargelegt in den in dem Gentralblatte für die Unter-
richtöverwaltung ©. 588 und ©. 595 abgedrudten, beiden Parteien
— wie die deöfallfigen Schriftiäße erweilen — befannten Entſchei—
dungen des Dberverwaltungdgerichtes vom 21. Mai 1883, auf welche
bier verwiejen werden kann.
Der Antrag der Klägerd auf Erftattung des auf ihn zur Ueber:
tragung ded N. nad Feitiegung der Königlichen Regierung veran-
— und gezahlten Schulbeitrages iſt ſomit unbegründet. Die
Klage war daher unter Aufhebung des Berufungserkenntniſſes und
Abänderung der erftrichterlidhen Enticheidung abzumeiien.
Der Koftenpunft regelt fih nad) $. 72 des Berwaltungsgerichtd-
geſetzes.
Urkundlich unter dem Siegel des Königlichen Oberverwaltungs—
gerichtes und der verordneten Unterjchrift.
(L. 8.) Perſius.
O. V. ©. 1. 243.
55) Beftimmungen des Geſetzes vom 13. Juli 1883 —
betreffend die Zwangdvollftredung in das unbeweglide
Bermögen — hinſichtlich der auf einem Srunditüde
baftenden Abgaben und Leiſtungen an die Kirde, Pfarre
und Schule.
Potsdam, den 26. Februar 1884.
Durh dad am 1. November 1883 in Kraft getretene Gefeg,
betreffend die Zmwangdvollftredung in dad unbemweglihe Vermögen
vom 13. Zuli 1883 (Gej. Samml. S. 131) ift für die laufenden,
auf einem Grundftüde haftenden gemeinjamen Laften, zu denen die
aus dem Kirchen-, Pfarr» und Schulverbande entipringenden oder
an Kirchen, Pfarren und Schulen oder an Kirchen- und Schulbe-
diente 4 entrichtenden Abgaben und Leiltungen gebören, ſowie für
die Rückſtände diejer Laften aus den beiden legten Fahren ein Vorzugs—
recht bei der Vertheilung der Kaufgelder wiederum feltgejegt worden.
Während aber nad dem bisherigen Subhaftationdverfahren die
Anmeldung dieler Anſprüche bis zum Kaufgelderbelegungdtermine
ausgelegt werden fonnte, iſt ed jept zur Vermeidung von Rechts—
nachtheilen erforderlih, daß diefe Anmeldung ſpäteſtens bis zum
Berfteigerungdtermine erfolgt. Denn nah $. 56 des ge-
dachten Geſetzes werden ſolche Anſprüche, deren Betrag aus dem
Grundbuche nicht erfihtlih ift, — mithin in allen Fällen die
Rückſtände gehören —, bei der Feititellung des geringften Gebotes
nur injomweit berüdjichtigt, alö fie vor der Aufforderung zur Abgabe
von Geboten bei dem Vollftredungsgerichte angemeldet worden find
und die Nichtberückfichtigung hat gemäß $. 108 ded Geſetzes den
Berluft des Vorzugsrechted bei der Bertheilung der Kaufgelder zur Folge.
Die Gemeinde-Firhenräthe und Schulvorftände find daher zu
veranlaffen, in allen Fällen, wo die Einleitung der Zwangäverftei-
gerung eines zu den oben gedadhten Abgaben und Keiftungen ver-
pflichteten Grundftüces ihres Gejchäftöfreifed durdh Bekanntmachung
jeitend des Gerichted oder jonft zu ihrer Kenntnid gelangt, für die
ungeläumte Feftitellung der Höhe des zu liquidirenden Betraged
und Anmeldung deöjelben zu den Akten ded Bollftredungsgerichtes
Sorge zu tragen.
Mo die Einziehung diefer Abgaben und Leiftungen den Orts—
vorftänden ꝛc. übertragen ift, find dieſe zu erſuchen, von den zu ihrer
Kenntnid gelangenden Zwangdverfteigerungen verpflidteter Grund:
ftüde ungejäumt den Gemeinde-Kirchenräthen bezw. Schulvorftänden
unter Angabe des Betraged der laufenden Hebungen und der Rüd-
ftände behufs weiterer Anmeldung, Mittheilung zu machen. Hier:
durch werden jedod die Gemeinde-Kirchenräthe und Schulvorftände
von ihrer Verpflichtung nicht befreit, auch ihrerfeitd auf die Ein-
leitung von Zwangdverfteigerungen verpflichteter Grundſtücke zu achten,
und haben daher, wenn die Mittheilung ſeitens der mit der Ein-
344
ztehung betrauten Behörden verfäumt werden follte, diejelbe ihrer:
jeitö rechtzeitig einzuholen.
Diefe Verfügung wollen Sie jämmtlihen Gemeinde - Kirchen
räthen der Kirchen fiskaliſchen Patronated und ſämmtlichen Schul-
vorftänden Ihres Bezirkes zur Kenntnid bringen mit der Aufforde-
rung, Abichrift derfelben zurüchzubehalten.
Königliche Regierung,
Abtheilung für Kirchen» und ter
An
ſämmtliche Herren Superintendenten und Kreis—
Ihulinfpeftoren des Bezirkes.
Il. 247.
56) Mitwirkung der Geiftlihen der betreffenden Kon-
feilion bei der Aufiiht und Fürſorge für die in Zwangs—
erziehbung untergebradten Kinder.
Berlin, den 7. Mär; 1884.
Es ift zu unſerer Kenntnid gefommen, daß den betbeiligten
Geiſtlichen nit immer hinreichende Gelegenheit geboten wird, um
bei der Fürſorge für die in Zmwangderziehung gegebenen verwahr:
loften Kinder mitwirken zu können, wie e8 ihr Beruf mit fid) bringt,
und dab die Pfarrgeiftlichen, in deren Bezirk ſolche Kinder unterges
— werden, häufig nicht einmal Kenntnis von deren Anweſenheit
erhalten.
Im Anſchluſſe an meinen, des Miniſters des Innern, Erlaß
vom 8. Februar 1879 (II. S. J. 85) erſuchen wir Euer Excellenz
ganz ergebenit, gefälligft veranlaffen zu wollen, daß entweder der
nad) $.7 des Geſetzes vom 13. März 1878 verpflichtete Provinzial:
verband oder die Behörden der Drte, in denen verwahrloite Kinder
untergebradht werden, den Geiſtlichen der betreffenden Konfejfion ſo—
wohl von der Unterbringung wie von jedem Wechſel des Aufent-
baltes Kenntnis geben und fie bierdurd in den Stand ſetzen, bei der
Auffiht und Kürforge für die im Zwangserziehung untergebradhten
Kinder ihre wünſchenswerthe Mitwirfung eintreten zu laſſen. Auch
empfiehlt es fi, nach Möglichkeit darauf hinzuwirken, daß die Geift:
lihen den Drtöbebörden Mittbeilung machen, wenn fie von Fällen
Kenntnis erhalten, in denen ein Einſchreiten nah Maßgabe ded gedach—
ten Geſetzes im wohlverftandenen Intereſſe der Kinder geboten erjcheint.
Der Minilter ded Innern. Der Minifter der geiftlichen ıc.
v. Puttfamer. Angelegenheiten.
von Goßler.
An
fämmtlide Herren Ober-Präfidenten und an den
Regierungs- Präfidenten zu Sigmaringen.
II. S J. 32. Min. d. Inn.
U. IIT.a. 11992. M. d. g. Ang.
57) Mittheilung allgemeiner Verfügungen bezüglid
des Unterrihtes, welche alle Schulen gleihmäßig
treffen, an die TZaubftummen-Anftalten.
Berlin, den 18. März 1884.
Selegentlih der Revifion einer Taubftummen » Anftalt durch
meinen Kommifjarius ift ed zur Sprade gefommen, daß diefen Ans
ftalten die allgemeinen Verfügungen bezüglidy des Unterrichte®, welche
alle Schulen gleihmäßig treffen, nur in ganz einzelnen Fällen mit»
etheilt worden find. Sch habe daher Anordnung getroffen, daß
w. ıc. fortan von jeder derartigen Berfügung einige Nebenerem-
plare zur Mittheilung an die Snbfiunmen-Unftaften erhalten, und
erfuhe Sie ganz ergebenft, für die Zujendung diejer Verfügungen
an die gedachten Anftaften gefälligſt zu ſorgen.
In Vertretung des Herrn Miniſters der geiſtlichen ꝛc. Angelegenheiten.
Lucanus.
An
ſämmtliche Herren Ober⸗Präſidenten der Monarchie.
U. III. a. 12426.
58) Anlagevon Blitzableitern fürdie Volksſchulgebäude.
(efr. Centralbl. pro 1876 Seite 82 Nr. 27.)
Berlin, den 28. März. 1884.
Die Königliche Regierung ermädtige ich in Folge des Berichtes
vom 17. Mat 1883, betreffend die Anlage von Bligableitern für
die Volksſchulgebäude des dortigen Negierungd= Bezirkes, auf ſolche
Anlagen in Zufunft für alle Neubauten von öffentlihen Volksſchul—
häuſern regelmäßig Bedacht zu nehmen und weiterhin diejfelben auch
für diejenigen der beftehenden Schulbäufer zn verlangen, welche auf
Grund der von der Königlichen Regierung angeftellten Ermittelungen
ihrer Beichaffenheit und Lage nad als der Bliggefahr beſonders aus—
gejept zu eradhten find, zu welden vor Allen die mit weicher Be—
dachung verjehenen gerechnet werden müfjen. Gleichzeitig ift in ges
eigneter Weiſe darauf hinzumirfen, dat nah und nad thunlichft
auch alle übrigen Schulhäufer mit Bligableitern verjehen werden.
Mit dem bereitd verabredeten Abkommen zwijchen der König:
lihen Regierung und dem Landesdireftorate zu N., nah weldem
das legtere bereit ift, durch feine Techniker die Anlage der Blitzab—
leiter, entiprehend den von der Königlihen Akademie der Wiljen-
Ihaften gemadten Bemerkungen, projektiren und zu den von ihm
angegebenen Einheitspreiſen ausführen zu laffen, erkläre ih mid
einverftanden. Ebenſo gebe ich gern meine Zuftimmung dazu, daß
die ftändige Kontrole der Blipableiter-Anlagen, jowie die mindeftend
346
alle 2 Jahre vorzunehmende Unterfuhung ihrer age
durch diefelben Organe — und zwar joweit es fih um Schulhäufer
bandelt, welche bei der Landesbrandkaſſe verfidert find, unentgelt-
(ih, in den übrigen Fällen gegen Erftattung der baaren Auslagen
reip. gegen ein dieſen entiprehendes Paufchquantum — ausgeführt
werden,
Um über die folchergeitalt hergerichteten Blißableiter eine ftaat-
liche Kontrole auszuüben, beauftrage ich im Cinverftändniffe mit
dem Herrn Minifter der öffentlichen Arbeiten die Königliche Negie-
rung, in einzelnen Fällen ihre Baubeamten anzumeiien, fi ſowohl
bei der Neuanlage als audy bei der Nevifion von Bligableitern in
geeigneter Weile gelegentlich zu betheiligen. Jedoch iſt dieſe Be—
theiligung möglichtt zu befhränfen und mit anderweiten Dienftge-
ihäften in der Nähe der betreffenden Bauftellen thunlichſt zu kom—
biniren, damit die Baubeamten dadurch nicht bejonderd belaftet
werden.
Die Neuanlage und die Unterhaltung der Bligableiter find, da
die leßteren als Theile der betreffenden Gebäude angejehen werden
müffen, auf Koften der bauverpflichteten Gemeinden ımd Patrone
audzuführen. Dem Antrage der Königlihen Regierung, die Koften
für die durchaus nothwendigen periodiſchen Reviſionen — foweit
ſolche überhaupt entftehen — auf Staatsfonds zu übernehmen, kann
nicht entiproden werden. Bei diejen Revifionen handelt e8 fih um
nicht8 Anderes, ald um die Unterhaltung der Bligableiter. Dieſe
liegt ebenjo wie die erſte Einrichtung den Gemeinden ob.
Die Königliche Regierung wolle hiernach dad Erforderliche ver-
anlaffen und mir f. 3. Bericht erftatten.
Der Minifter der geiftlihen ꝛc. Angelegenheiten.
von Goßler.
An
die Königl. Regierung zu N.
G. Ill. 6752. U. J. U. III. a.
59) Dispenjation jüdiiher Schüler vom Unterridte
am Sabbath und an den jüdijhen Feiertagen.
(Centrbl. pro 1859 Seite 523; pro 1868 Seite 333.)
Berlin, den 5. April 1884.
Auf den Beriht vom 19. Auguft v. J., die Verpflichtung jü-
dilcher Kinder zum Schulbeſuche am Sonnabend betreffend, er-
widere ich der Königlichen Regierung, wie ich Bedenken trage,
Derjelben darin beizutreten, daß die jchulpflichtigen jüdischen Kinder
auf Grund des $. 61 Xitel II ded Geſetzes vom 23. Juli 1847
347
egen den Willen der Eltern au an den Sonnabenden zum Schul:
—— anzuhalten ſeien.
Da die Schulverwaltung die Beſtimmung getroffen bat, daß
den Anträgen jüdiicher Eltern auf Diöpenfation ihrer Söhne vom
Sonnabendunterrihte an höheren Lebranftalten entiprodhen werde,
und dabei feinen Unterihied madt, ob die in Frage fommenden
Schüler noch dem ſchulpflichtigen Alter angehören oder nicht, jo fehlt
ed an einem audreihenden Grunde, die Anträge jüdiiher Eltern
der Volksſchüler weniger Berüdfihtigung in diejer Beziehung finden
zu lafjen. Selbftverftändlih kann die Schule Feinerlei Verantwor—
tung für die aus derartigen Schulverfäumnifjen für die betreffenden
Schulkinder entitehenden Folgen übernehmen.
Die Königliche Regierung wolle daher Ihre in diejer Angelegen:
beit unter dem 21. Mai v. 3. an den Kreiöichulinipeftor N. er—
lafjene Verfügung hiernach abändern, bezw. den Kreisichulinipeftor
ermächtigen, die jüdiichen Kinder auf den Antrag ihrer Eltern, bezw.
der Stellvertreter derjelben, nit nur an den hohen Feiertagen,
fondern au an den Sonnabenden behufd Theilnahme an dem
Synagogengotteddienfte von dem Sculbejude zu diöpenfiren.
Gleichzeitig bemerfe ich, daß diejenigen jüdischen Kinder, welche
an den Feiertagen oder Sonnabenden die Schule beſuchen, während
des Unterrichted zu Schriftlichen Arbeiten gegen den Willen der Eltern
oder. der Stellvertreter derjelben überhaupt nit anzuhalten find.
Der Minifter der geiftlihen ꝛc. Angelegenheiten.
von Goßler.
An
die Königl. Regierung zu N.
U. Ill. a. 12676.
60) Wegfall des Nahmittagsunterrihtedin den länd»
liden Schulen.
Berlin, den 9. April 1884,
In den Berhandlungen der Unterrihtsfommillion des Abge-
ordnetenhaujes, inöbefondere auch bei der Berathung über den An—
trag ded Abgeordneten Drame, betreffend den Wegfall ded Nady-
mittagöunterrichte8 in den ländlichen Schulen (Stenographiiche Ver-
bandlungen vom 19. Mär; 1884. 62. Sigung Seite 1852), ift dar»
über Klage geführt worden, daß bei Aufitellung der Lektionspläne
nicht jelten die Rüdficht auf die aus den örtlichen Verhältniffen ſich
ergebenden bejonderen Bedürfniffe der Gemeinden dem Bemühen
um Herbeiführung einer gewilfen Uniformität in den Schulen nad:
ftehen müſſe.
348
Ih veranlafle die Königliche Regierung ꝛc. daher dieſe Rüd-
ficht überall da, wo es ohne Nachtheil für die Schule, insbeſondere
aud ohne Kürzung der Unterrichtözeit, geihehen kann, walten zu laſſen.
Der Minifter der geiftlichen ꝛc. Angelegenbeiten.
von Goßler.
An
fämmtlihe Königl. Regierungen, die Königl. Konfiftorien
der Provinz Hannover und den Königl. Oberlirchenrath
zu Nordhorn.
U. IIl.a. 12887..
61) Belegung der Zehrerftellen im Regierungsbezirfe
Aachen.
Aus einem Berichte des Herrn Regierungs-Präſidenten zu Aachen vom Januar
1884 wird der folgende Auszug aus dem Abſchnitte über das Elementar⸗Schul⸗
weien mitgetheilt.
Der Lehrermangel, unter weldem dad katholiſche Bolfsichul-
wejen namentlih in den Eifelfreilen jeit einer Reihe von Fahren
empfindlich gelitten hat, kann nahezu ald überwunden angejehen werden.
Gegen Schluß des Jahres 1882 betrug die Zahl der Fatholifchen
Lehreritellen 910, von denen 43 durch Aöpiranten verwaltet . oder
von Lehrern benadhbarter Schulen mit verjehen werden mußten. In
dem abgelaufenen Sabre 1883 find nur je 2 Stellen in dem Landkreiſe
Yahen und im Kreife Düren neu gegründet worden, jo daß die
ee der fatholiihen Xebrerftellen gegenwärtig ſich au) 914
beläuft.
Die beiden Seminare zu Gornelimünfter und Linnich haben
neuerdings dem Bezirfe wiederum 54 junge Lehrkräfte zugeführt.
Außerdem find 4 nicht ſeminariſch vorgebildete Kandidaten und
je 1 2ehrer aus den Negierungsbezirken Düffeldorf und Coblenz zur
Anftellung gelangt. Durch diefen Zugang von 60 Lehrkräften war
der Schulverwaltung die Möglichkeit geboten, nicht allein die durch
Tod, Penfionirung oder aus jonftigen Urſachen entftandenen Lüden
wieder auszufüllen, jondern aud die Zahl der Bafanzen auf 15 zu
reduciren. Letztere vertheilen fi auf 7 Kreife, und zwar find gegen—
wärtig in den Kreilen Erfelenz und Eupen je 1 Stelle, in den Kreijen
Heindberg, Geilenkirchen und Jülich je 2, in dem Kreiſe Schleiden
3 und in dem Kreile Malmedy noch 4 Stellen nit ordnungsmähig
beiegt. Dagegen find in den Kreiſen Nahen Stadt, Aachen Land,
— und Montioie ſämmtliche Stellen mit geprüften Lehrkräften
verjehen.
Eine nennendwerthe Befjerung haben die Schulverhältniffe in
dem Eifelfreile Schleiden erfahren, indem dajelbit binnen Jahresfriſt
349
22 katholiſche Lehrer und 2 Lehrerinnen neu angeftellt worden find.
Diejer Kreis zählte im Jahre 1877 114 Sculftellen und ebenfo
viele Lehrperſonen, von welch legteren jedoch nur 66 die erforderliche
Dualififation befaßen. Gegenwärtig ift die Zahl der Sculftellen
auf 121, und die der qualifizirten Lehrperſonen auf 118 geftiegen.
In einem Zeitraume von 6 — iſt demnach ein Zuwachs von
7 Stellen und 52 geprüften Lehrkräften aufzuweiſen. In Folge der
zahlreihen Neuanftellungen von Lehrperfonen im Sabre 1883 hat
den bedürftigen Gemeinden in dieſem Kreije ein weiterer Staatszu—
ſchuß zu den Bejoldungen im Betrage von 3255 ME. a
werden müfjen, jo dat der Kreis Schleiden aus dem zu Zuſchüſſen
zu den Bejoldungen der Lehrer und Lehrerinnen beftimmten Fonds,
von welchem für den hieſigen Bezirk 104100 ME. verfügbar find,
gegenwärtig 38398 ME. bezieht. Im gleih günftiger Weile haben
fi die Berhältniffe im Kreiſe Malmedy geftaltet. Während im
Jahre 1877 noch 41 Schulitellen von Aspiranten verwaltet wurden,
ift die Zahl der Vakanzen bei 98 Schulftellen auf 4 berabgefunfen.
Auch diefer Kreid bezieht aud dem vorerwähnten Fonds den nicht
unerbeblihen Betrag von 38258 ME. zu Zuſchüſſen zu den Bejol-
dungen der Lehrer und Lehrerinnen. "
ꝛc.
62) Belehrung über das Sitzen der Schulkinder in Be—
ziehung auf Rückgratverkrümmungen.
Im Jahrgange 1883 Seite 613 dieſes Blattes iſt eine Be—
lehrung über das Sitzen der Schulkinder von dem Profeſſor Geheimen
Medizinal-Rathe Dr. Esmarch zu Kiel abgedruckt worden.
en Verlag dieſer Belehrung hat inzwiſchen die Buchhandlung
von Lipſius und Tiſcher zu Kiel übernommen, und iſt dieſelbe
im Stande, dad Blatt zum Preiſe von 20 Pfennigen pro Exemplar
in jeder beliebigen Duantität zu liefern.
> — —
350
Nicht amtlider Cheil.
6) Kurze Nahridhten über die Adolph- Stiftung zur
Ausbildung von Lehrerwaiſen im Regierungsbezirke
Wiesbaden mit Ausſchluß des Kreifed Frankfurt. Vom
Direftor Dr. Medicud, VBorfipenden des Stiftungs—
Kuratoriums.
(Separat-Abdrud aus dem Allgem. Schulblatte f. d. Reg.Bez. Wiesbaden,
Sahrg. 1884.)
Sm Jahre 1864 bat bei der herannahenden Feier des Z5jährigen
Regierungs-Jubiläums Sr. Hoheit ded Herzog Adolph von
Nafjau der naſſauiſche Lehrerſtand aller Kategorieen in einer auf
Anregung ded damaligen Schulreferenten, des Herrn Geb. Regierungs-
rathes Dr. Firnhaber auf den 6. Zuli nad Limburg einberufenen
Verſammlung den Beichluß gefaßt, die in der Ueberſchrift genannte
Stiftung durh Sammlung freiwilliger Beiträge (zur Dotirung der—
jelben) zu gründen, um dadurch theild den hervorragenden Verdieniten
des erlauchten Fürften um BVerbefferung des geſammten Schulweſens
und der Verhältniffe des Kehrerftandes, theild jeinen Gefühlen tieffter
Dankbarkeit und Verehrung gegen den erhabenen Proteftor ein ewiges
Gedächtnis zu fichern.
Die Stiftung ift beftimmt, hilföbedürftigen und würdigen
Kindern verftorbener Lehrer an Staatd-, Kommunal» und Privat-Lehr-
anftalten durh Stipendien Unterftügungen zum Zmede der Ausbildung
für einen Lebensberuf zu gewähren; Geſchlecht, Konfeifion und der ge=
wählte Lebensberuf begründen hinfichtlich der Unterftügung der Lehrer—
waifen feinen Unterſchied. An noch nicht fonfirmirte Kinder werden
Stiftungd-Stipendien nicht audgegeben, weil bei folden die Aus—
bildung für einen Lebensberuf noch nicht ftattfindet. Unterftügungen,
welche lediglich ald Nothitands-Unterftügungen anzufehen find, werden
durdy den Zwed der Stiftung audgefchloffen. Diejelbe, melde mit
den Nechten einer juriftiichen derion ausgeftattet ift, umfaßt dermalen
den gelammten Megierungsbezirf Wiesbaden mit Ausnahme des
Kreiſes Frankfurt und bat fih in ihrer Wirkſamkeit ftetd der wohl—
wollenditen — ſowohl der Herz. Naſſauiſchen, als der
Königl. Preußiſchen Regierung, ſowie von ſonſtigen Behörden und
von Privatperſonen zu erfreuen gehabt.
Die Stiftung, welche ſich zu einem Lehrervereine mit Jahresbei—
trägen der Mitglieder ausgebildet hat, wird durch ein von den Mit—
gliedern gewähltes, aus 7 Perſonen beſtehendes Kuratorium (das
mehrmals im Jahre zu Sitzungen zuſammentritt) nach Maßgabe der
von ihr aufgeſtellten und höheren Ortes genehmigten Statuten ver—
waltet; die Mitglieder des Kuratoriums verſehen ihre Funktionen
unentgeltlich, mit Ausnahme des Schriftführers und des Rechners,
351
welden fleine Remunerationen gewährt werden. Dad Kuratorium
legt in der aljährlih am 21. Auguft (dem Tage des 25 jährigen Re—
gierungd-Zubiläumd Sr. Hoheit deö Herzogs Adolph von Najjau)
an wechſelnden Orten ftattfindenden Generalverfammlung Redhenichaft
über feine Thätigkeit ab; ftimmberedhtigt in diefer Berfammlung
find nur die von den höheren Zehranftalten und den einzelnen Schul»
injpeftions-Bezirfen gewählten Deputirten (damit der ganze Re-
gierungsbezirk gleihmäßig vertreten ift) und außerdem drei Deputirte
des Kuratoriums. Die Stiftungdrehnung wird mit dem durd den
Prüfungsausihuß erftatteten Berichte der Generalverfammlung vor»
—* welche dem Rechner, falls Anſtände nicht vorliegen, Decharge
ertheilt.
Jeder Lehrer an den oben genannten Lehranſtalten hat das
Recht, der Stiftung als Mitglied beizutreten, und behält dasſelbe
auch im Penſionsſtande.
Bei Gründung der Stiftung ſetzte ſich das Vermögen derſelben
aus folgenden Beſtandtheilen Ba
die unter den Lehrern aller Kategorien veran-
ftaltete Kollefte ergab den Betrag von. . 1751 fl. 46 fr.;
außerdem find der Stiftung von nit zum
Zehrerftande gehörenden Wohlthätern da-
mald zugewendet worden . . 2. 2...
endlich ift durch eine bei einer befonderen Ge—
legenbeit ausgeführte Sammlung noch ein-
gegangen der Betrag von . ’ Ei
Sa. 3337 fl. 28 Er.
— 5721 Mt. 37 Pf.
Bon den edlen Wohlthätern, welche die neue Stiftung bei der
Gründung mit Gefchenfen bedacht haben, wird bier Se. Hoheit der
Herzog Adolph von Naſſau hervorgehoben, der die reihe Gabe
von 1000 Gulden gnädigit geipendet bat, damit diejelbe jofort ihre
Wirkſamkeit beginnen fönne.
Mit dem kleinen Kapitaljtode von 5721 ME. 37 Pf. ift alfo
die Adolph - Stiftung für Lehrerwaifen im Jahre 1864 in's Leben
etreten. Da diefed Kapital aber für die große Aufgabe derjelben
Vehr ungenügend war, jo erfannte das Kuratorium es vor allem als
nothwendig, für Vergrößerung des Stiftungdvermögend Sorge zu
tragen, indem ed ſich bemühte, theild die Lehrer aller Kategorien für
jährlich fortgejege Leiftung der Beiträge zu gewinnen, theild aud)
fernerhin außerhalb der Stiftung ftehende Wohlthäter zur Gewährung
von Geſchenken zu beftimmen. Im beiden Richtungen wurde das
Kuratorium durch viele Stiftungdmitglieder eifrig unterftügt. Mit
innigftem Dante ift auszuſprechen, daß der Segen Gottes fichtlich
auf dieſen Bemühungen gerubt bat, jo daß das Vermögen der Stif-
1572 „ 30 „;
352
tung in der verhältnismäßig furzen Zeit ihred Beftehend durch die
Mitgliederbeiträge und die Wohlthätergeſchenke in ftaunendwerthem
Maße zugenommen bat und dermalen unter Einrechnung des Kapital-
fonds der fpäter zu beiprechenden Zweigftiftung (Sta bl-Stiftung)
auf den Betrag von rund 60000 ME. ſich beläuft. Wer hätte bei
nen der Stiftung gewagt, auf einen fo ſchnellen Aufihwung
u hoffen!
ae unbemittelten Lehrerwaiſen, deren Loos meift ein fehr be=
klagenswerthes ift, finden in weiten Kreijen lebhafte Sympathieen, und
haben daher edle Wohlthäter in erfreulichhter Weiſe Geſchenke in
außerft großer Zahl und zum Theile in jehr namhaften Beträgen,
viele Perionen audy jeit jehr lange in alljährliher Wiederholung ge=
geben; die Namen derjelben werden jederzeit mit gebührender Dank—
jagung in den Jahresberichten öffentlich befannt gemadt. Es würde
jelbftverftändlich zu weit führen, bier die Namen der ebenfalld jehr
anfehnlihen Zahl der Geber auch nur der größeren Geſchenke zu
wiederholen, und jollen deshalb blos die Namen der fürftlidhen Per—
fonen, welche die Stiftung huldvollft mit Geſchenken unterftügt haben,
aufgenommen werden; es find dieſe, nad Jahr und Tag der Schen-
fung geordnet, die nachitehenden:
1864. Se. Hobeit der Herzog Adolph von Naſſau 1000 fl. — Er.
Ihre Durdlaudt die Frau Fürftin Marie
von Wied, geb. Prinzeffin von Naffau . . 150, —,
Se. Durdlaudt Prinz NicolausvonNaffau 120, —,„
Se. Kail. Kön. Hoheit Erzherzog Stephan
DOW DFNELEE 6 2
1868. Ihre Kön. Hoheit die Frau Kronprinzeſſin (jept
Königin) Sopbie von Schweden und
Norwegen, geb. Prinzeifin von Naffau . . 87,30,
1869. Ihre Kön. Hoheit die Frau Prinzeffin Ma-
rianne der Niederlande. . . 2. ..40, —,
„ Ihre Durdlaudt die Frau Fürftin Helene
von Waldeck und Pyrmont, geb. Prin-
zeifin von Naffau . 2 2 2 0
1870. Se. Majeftät der Katler Alerander I.von
Rußland (anlählich ded Kurgebraudes in Ems) 200 Thlr.
„ Se. Kati. Hoheit der Großfürft Wladimir
von Rußland (aud gleihem Anlaffe) . . 50 „
1871. Ihre Maj. die Kaiferin Maria Aleran-
dromwna von Rußland (aus gleihem An-
H
"
"
iso; ——;
50 nn
ER. A
1872. Se. Hoheit der Herzog Adolph von Naſſau
(von diefem Fahre an alljährlid) . . 100 „
„ Ihre Kön. Hoheit die Frau Prinzeifin Ma:
rianne der Niederlande (von diefem Fahre
an ebenfalld alljährlich bis zum Tode). . . 100 „
353
1872. Ihre Durdlaudt Prinzeſſin Thereje von
Didenburg, Nichte Sr. Hoheit des Herzogs
Adolph von Naffau -. » 2: 2 2 2 nn
1873. Se. Majeftät der Kaijer Alerander Il. von
Rußland (anläßlich ded Kurgebraudes in Ems) 300 „
1875. Se. MajeftätWilhelm L, Deutjcher Kaijer
und König von Preußen . . . . „1000 Mt.
1881. Se. Majeftät der König Oskar Il von
Schweden und Norwegen (anlählid des
Kurgebraudes in Emdb) . . 2 200
1883. Ihre Majeftät Augufta, Deutſche Kaijerin
und Königin von Preußen . ... P
Bon jonftigen Spezialitäten binfichtlih der MWohlthäter mag
noch Erwähnung finden, daß die hochherzige Gönnerin, Ihre Königl.
Hoheit die Frau Prinzeifin Marianne der Niederlande, zu ſchmerz—
lihftem Bedauern der Stiftung im Laufe des Jahres 1883 das Zeit-
liche geiegnet bat, ſowie daß neuerlich in jedem Jahre aus der Kaffe
ded nafjauiichen Leſebuches je 500 ME. und von der Direktion der
Aachen» Münchener Feuerverfiherungd: Gejellihaft auf Grund eines
abgeichloffenen Vertrages etwa je 100 ME. gegeben werden. Neben
den Geſchenken lebender Wohlthäter find der Stiftung auch bereits
4 Legate von in Wiesbaden veritorbenen Perjonen in den Beträgen
von 5000 ME. (Rentner Krauskopf; unter gütiger Bermittelung der
Herren Teſtaments-Exekutoren Zuftizratb Dr. Siebert in Wies—
baden und Kaufmann Zul. Sandtmann in Hamburg), 5100 ME.
(Seminar-Direftor a. D. Lex), 1500 Mf. (Rräulein Zuife Abegg;
unter gütiger Vermittelung der Teſtaments-Exekutoren, der Herren
Seh. Medizinalräthe Dr. Abegg in Danzig und Dr. Märklin in
Miedbaden) und 200 ME. (Hofichreinerwitwe Friedrih ; unter gütiger
Bermittelung der Königl. Negierung und des Vorfigenden des Kura—
toriumd der Lehrer - Witwen- und »Matjenfaffe, Herrn Reallehrer
Kilian in Wiesbaden) zugemendet worden. Endlich hat im Fahre
1873 der damals in Hofen, jegt in Drommersdhaufen lebende Lehrer
a. D., Herr 3. H. Stahl der Adolph: Stiftung zur Gründung und
Dotation einer nady ihm benannten Zweigftiftung „Stabl-Stiftung
zur Unterftügung von Lehrerwaiſen mit leibliden oder
geiftigen Gebrechen“ 2000 Gulden für den Fall feines Todes
vermadt; fobald dad Vermögen der Adolph - Stiftung noh um ein
Beträchtliches angewachſen jein wird, tritt die Aufgabe heran, auch
für Vergrößerung ded ſehr kleinen Kapitalftoded der Stahl-Stiftung
Sorge zu tragen. Allen fürftlichen und fonftigen lebenden und vers
ftorbenen Woblthätern wird audy an diefer Stelle der tiefgefühlte Danf
ausgeiprocden.
Wenn das Grundkapital der Adolph: Stiftung für Lehrerwaiſen
auch dem Dbigen gemäß bereitö eine nicht unanjehnlihe Höhe erlangt
1884. 24
20 fl.
354
bat, jo reicht dasſelbe doch leider gegenüber den vielfahen Anjprüchen,
weldhe an die Stiftung gemacht werden, bei weitem nicht aus, um
allen Hilfefuhenden in dem Make Unterftügungen gewähren zu
fönnen, wie e8 nad den Verhältniffen derjelben dringend zu wünſchen
ift. Aus diefem Grunde fieht dad Stiftungd- Kuratorium fih noch
immer gezwungen, alljährlid die Hilfe der zweiten, gleichfall8 im
Zahre 1864 gegründeten Adolph-Stiftung, der jegt vom hoben Landes—
Direktorium verwalteten jogen. Allgemeinen Adolph- Stiftung
anzurufen, damit einer größeren Zahl unbemittelter Xehrerwaifen Unter:
ftügungen zur Ausbildung für einen Lebensberuf zu Theil werden
fönnen. Hieraus ergiebt fich die Notbwendigfeit, daß neben dem
Kuratorium aud alle Mitglieder eifrigft ſich angelegen fein laffen,
außer der regelmäßigen Beitragleiftung auch in anderer Weije an
der weiteren Vergrößerung des Stiftungsvermögend nach beiten Kräften
mitzuwirken. In legterer Beziehung ift bereitd mehr oder minder
lange eine Anzahl von Lehrern, ‚deren Namen ebenwohl in dem all«
jährlich publizirten Nechenichaftöberichte ftetd mitgetheilt werden, jebr
bemübt, Perſonen aus anderen Ständen für Unterftügung der Adolph:
Stiftung für Lehrerwailen zu gewinnen, und ift ed durd Diele
danfendwertheften und angelegentlichft zur Nachahmung zu empfehlen:
den Bemühungen, wie Schon erwähnt, gelungen, eine jehr bedeutende
Summe von Geſchenken zu erwerben.
Die gewählten Berufögattungen der um Stipendien nachſuchen—
den Lehrerwaiſen find ſehr verichiedener Art; am häufigſten fommen
por: der Elementarlehrer-Beruf (bei Bewerbern beiderlei Geſchlechtes),
mannigfadhe Gewerbe (auch weibliche Erwerbsarten), höhere wiſſen—
ſchaftliche Berufsgattungen u. ſ. ſ. Die Stipendien werden meift
eine Reihe von Jahren hindurch (bis nach vollendeter Bildungslauf—
bahn) gewährt.
Die Adolph-Stiftung für Lehrerwaiſen iſt durch das bei der
Gründung erfolgte, oben angeführte reiche Geſchenk Sr. Hoheit des
Herzogs Adohph von Naſſau im Betrage von 1000 Gulden in
den Stand geſetzt worden, im Sommer 1865 ihre Unterſtützungs—
thätigfeit zu beginnen, und bat feit diejer Zeit oder innerhalb 19
Fahren 23008 ME. 50 Pf. in 297 Stipendien an 160 Bewerber
audgegeben. Die Zahl der Stipendien ift von 2 in 1865 auf 39
in 1882 und 36 in 1883 geftiegen, und find in den beiden legten,
ebengenannten Sahren je 2600 und 2700 Mf. (rund) in Stipendien
vertbeilt worden. Aus dieler, die fühnften Hoffnungen übertreffen-
den Wirkſamkeit erhellt von jelbit die hohe Bedeutung der Stiftung
für den Lehrerftand.
Neben diefen Stipendien der Adolph- Stiftung für Lehrerwaiſen
gewährt auf deren Anſuchen jeit 1868 die vorerwäahnte jogen. Allge-
meine Adolph : Stiftung in danfendwerthefter Weiſe gleichfalls Sti-
pendien an Zehrerwailen, und hat die Zeptere bis jegt 3331 ME. — Pf.
355
in 45 Stipendien an 31 Bewerber verwilligt. Durch dieje Beihilfe
der Allgemeinen Adolph-Stiftung wird die Unterftügung vieler Lehrer:
waiſen ermöglicht, welche beim Mangel derjelben ohne Unterftügung
bleiben müßten.
Aus beiden Stiftungen zufammen find hiernad 26339 ME.
50 Pf. in 342 Stipendien an 191 Bewerber auögegeben worden
— Zahlen, welche den Lehrerſtand mit höchſter Freude erfüllen müffen!
Die größten Stipendien der Adolph» Stiftung für Lehrerwaiſen
betragen dermalen 180, 150 und 120, die Eleineren 90 und 60 ME.,
mitunter nody weniger. Die größeren Stipendien werden gemeiniglidy
in 2 Raten ausbezahlt, indem diejes Verfahren eine zweckmäßige Ver:
wendung in höherem Grade verbärgt; bei Auszahlung der zweiten
Rate muß die unveränderte MWürdigfeit der Empfänger dur neue
Zeugniffe nachgewieſen werden. Die größeren Stipendien werden
vorzüglich un Gymnaſial- oder Univerfitäts-Studenten, deren Bildungs—
gang die bedeutendften Koften veruriacht, ertheilt; die Fleineren an
Bewerber, von welden eine oftmalige Wiederholung der Geſuche
au erwarten fteht und deren Ausbildung mit geringeren Koften ver:
nüpft ift, oder an ſolche, deren VBerhältniffe minder ungünftig find.
Namentlich durdy länger fortgelegte Gewährung von Unterftüßungen
iſt e8 bereits in befriedigendfter Weiſe gelungen, ſehr vielfache Sorgen
von Lehrerwitwen und -Waiſen zu mildern und den Lepteren die
Ausbildung für Berufsgattungen zu ermöglichen, welde ihnen ohne
Stipendien - Bezug verihloffen geblieben wären. Unterftügungen
aber, welde nur ald Notbitands = Unterftügungen anzuſehen find,
dürfen, mie wiederholt bemerft wird, von der Adolph-Stiftung für
Lehrerwaiſen nicht gegeben werden; für joldye Unterftüßungen ift die
aus Anlaß der goldenen Hochzeit des erhabenen Kaiferpaared ge-
gründete „Wilhelm: Augufta- Stiftung für Lehrer“ be-
ſtimmt.
Die Stipendien der Adolph-Stiftung für Lehrerwaiſen werden
mit höchſt ſeltenen Ausnahmen nur aus den Zinſen des Stiftungs—
vermögens beſtritten, die eingehenden Mitgliederbeiträge und Wohl—
thätergeſchenke aber kapitaliſirt, wodurch der Kapitalſtock ſeit langer
Zeit in jedem Jahre um ein Anſehnliches zunimmt. In der erſten
Periode des Beſtehens der Stiftung konnten die Stipendien wegen
der geringen Höhe der Zinſeneinnahme nur klein ausfallen; neuer—
lich aber werden dieſelben vielfach weit höher bemeſſen, was auch
dringend zu wünſchen iſt, weil mittelſt kleiner und ſehr kleiner
Stipendien, zu deren ziemlich häufiger Ausgabe leider wegen unge—
nügender Mittel noch immer die Nothwendigkeit vorliegt, eine aus—
reichende Hilfe nicht beichafft werden kann.
Dadurdy, dab die Stipendien meiltentheild während einer Reihe
von Jahren an die nämlichen Bewerber ertheilt werden, ergeben ſich
in vielen Fällen nicht unerheblihe Gejammt - Unterftügungöbeträge.
24 *
356
Die meiften Stipendien-Bewerber widmen fi), wie oben mitgetbeilt,
dem Elementarlehrer- Stande; jolde werden 5 Fahre lang unterftügt
und erhalten meift in den erften 2 Fahren ald Präparanden je 60,
ſpäter ald Seminarilten zweimal je 90 und im legten Seminarjahre
wegen der bei der Anftellung und Etablirung nothwendigen größeren
Ausgaben wenn irgend möglich 120 Mk., was zujammen 420 ME.
ausmacht; daneben beziehen diejelben in der Regel auch mehr oder
minder beträdhtlihe Staatd- Stipendien. Die größten Stipendien
empfangen, wie aud ſchon gejagt wurde, die Gymnaſial- und Uni—
verfitätd-Studenten und befommen daneben gleichfalls häufig Staats—
Stipendien. Ein Univerfitätd- Student hat beilpielöweile in einem
Jahre 120, in den zwei folgenden Fahren je 150, im Ganzen aljo
ebenwohl 420 ME. erhalten; ein anderer derartiger Student, welcher
beim Tode ded Vaterd noch zwei Jahre auf der Univerfität zu blei—
ben hatte, empfing zweimal das höchſte Stipendium mit 180 oder
zufammen 360 ME. Gymnaſial- oder Univerfitäts- Studenten werden
aber bloß dann von der Adolph-Stiftung für Lehrerwaiſen fortgefegt
unterftügt, wenn fie beim Tode des Baterd bereit3 in Prima des
Gymnaſiums oder auf der Univerfität find, weil andernfalld ſehr
lange Zeit Stipendien gegeben werden müßten, was theild über die
Kräfte der Stiftung geben, theild eine unbillige Bevorzugung einer
Familie zum Nachtheile oder auf Koften anderer, welde darunter
zu leiden ‚hätten, bilden würde; befinden ſich dagegen Lehrerſöhne
beim Tode ded Vaters erft in den Unterflaffen des Gymnafiums, jo
werden ihnen Stipendien weiterhin nur gewährt, wenn fie eine ans
dere, Schneller zu einer Subfiltenz führende Bildungslaufbahn er-
greifen. Die Unbilligkeit der Unterftügung von Gymnafiaften der
unteren Klaffen zum Zwede fortgefegter Studien fann durd ein
praktiſches Beiſpiel leicht nacdhgewielen werden. Man nehme den
neuerlich vorgefommenen Fall an, daß ein Gymnaſiaſt der allerun-
terften Klaffe, der fpäter Theologie ftudieren will, um Unterftügung
nachſucht, jo müßte diefe bei gleichbleibender Dürftigfeit 13 Jahre
lang (9 Jahre Gymnafium und 4 Zahre Univerfität mit Seminar)
fortgefegt werden; in der nämlichen Zeit könnten aber entweder
4 Lehrlinge, oder falt 3 lementarlehramts - Ajpiranten unterftügt
werden. Es ift daher ald unbillig und rückſichtslos gegen andere
Hilföbedürftige zu erachten, wenn ein Cinziger fo lange die Unter-
ftügung beanfprucht und hierdurch mehreren Anderen die Möglichkeit
der Hilfe entzieht; ſolche Stipendien-Gefuhe werden daher abge-
lehnt, um mit dem gleichen Gefammtbetrage mehr Bewerber unter-
ftügen zu können.
In betreff derjenigen Lehrerwaiſen, weldye mit ——
durch Stipendien ſich für ein Gewerbe oder den Kaufmannsſtand
ausbilden wollen, erſcheint es ſelbſtverſtändlich geboten, daß ſeitens
der Mütter oder Vormünder derſelben die größte Bemühung ange—
357
wendet wird, um eine den geringen Vermögensverhältniſſen
allein entſprechende unentgeltliche oder jehr billige Lehre aus—
findig zu machen, jedod unter der Vorausſetzung, daß die moralijche
oder gewerbliche Ausbildung der betreffenden jungen Leute nicht das
runter leiden darf. Wenn eine ſolche Lehre ausfindig gemacht wird,
reiht ein Heinered Stipendium aus und fann mit demjenigen, was
hiedurch eripart wird, ein anderer Bewerber unterftügt werden, wäh—
rend Xepteres bei jehr hohem Lebrgelde und darum angezeigten grö—
Beren Stipendien nicht geſchehen kann und hierdurch abermals eine
unbillige Berfürzung anderer Hilföbedürftiger veranlaßt wird. Leider
fommt aber hohes Lehr- und Koftgeld bei Zehrlingen, für welde
Stipendien nachgeſucht werden, häufig vor, und ift deöhalb, damit
diejer Uebelſtand möglidhft fern gebalten wird, von der Stiftungs—
Generalverfjammlung ded Jahres 1881 beichloffen worden, daß die
Mütter oder Bormünder von Lehrerwaijen beiderlei Geſchlechtes bei
Auswahl ded Meifterd (reip. der Lehrmeifterin für Mädchen) und
Abſchluß des Lehrvertrages fi der Mitwirfung der beiden Ver—
trauenöperjonen (Lehrer), welche bei der Bewerbung um Stipendien
die Zeugniffe über Dürftigkeit und MWürdigfeit der Bewerber aus—
ftellen, zu bedienen haben, indem hierdurch zweckmäßige Meiftermahl
und ebeniolder Kontraft:Abfchluß, ſowie billige Rückſichtnahme auf
andere Hilföbedürftige mehr ficher geftellt werden; bei böberen
Lehrgeldbeträgen iſt von den beiden Lehrern eine Beſcheinigung da—
rüber auszuftellen, daß troß eifriger Bemühung eine unentgeltlicye
oder billigere Unterbringung in der Geſchäftslehre nicht zu erreichen
geweſen tft.
Eine weitere große Unzuträglichkeit fommt vielfach binfichtlich
der Mädchen, weldye ſich um Stipendien für Ausbildung im Weiß—
zeugnäben oder Kleidermachen oder Putzgeſchäfte bewerben, vor, in—
dem öfter Kontrafte mit ungerechtfertigt langer, 2=, jelbft 3 jähriger
Lehrzeit abgeichloffen werden, während nad den eingeholten Gut-
achten fachverftändiger - Perjonen bei guter Wahl der Lehrmeifterin
1 Jahr gemeiniglidy vollftändig ausreichend ift. Es hat deshalb die
1882r Generalveriammlung den Beihluß gefaßt, daß der Regel nad)
an ſolche Mädchen Stipendien nur für 1 Fahr verwilligt und da—
von Ausnahmen bloß in ganz bejonderen Fällen, in welden eine
längere Lehrzeit vollflommen begründet und gerechtfertigt erjcheint,
gemacht werden follen, weil länger dauernde Unterftüßungen nad)
der zur Erlernung des betreffenden Geſchäftes genügenden Zeit nur
Nothitands-Unterftügungen find, dieje aber dem Zmede der Stiftung
widerftreiten und gleihfalld eine NRüdjichtslofigkeit gegen andere
Hilfsbedürftige, ſowie eine Berfürzung diefer involviren.
Die Bewerbung um Stipendien geichieht meiftentheild durch
Elementarlehrer- Witwen; es find aber jeit dem Beftehen der Stif-
tung aud von 2 Gymnafiallehrer- und 2 Reallehrer-Witwen Gejude
um Unterftüßung eingereicht worden.
358
Die Gefuhe um Stipendien müffen fo abgefaßt fein, daß fie
über die Eigenſchaften und Berhältniffe der Bewerber volllommen
genügende Auöfunft gewähren, indem eine jolhe Auskunft durchaus
erforderlich ift, um die Berhältniffe und den Grad der Unterftügungs-
Bedürftigkeit und -Würdigkeit richtig beurtheilen zu fünnen. Um
diefen Zwed mit möglihiter Sicherheit zu erreichen, find folgende
Anordnungen getroffen worden:
a. e8 wurden gedrudte Geſuch-Formulare eingeführt, welche eine
Reihe von Fragen enthalten, durdy deren Beantwortung die
Möglichkeit der Bildung eined zutreffenden Urtheiles über
die Bedürftigkeit und Mürdigfeit der Stipendien» Bewerber
thunlichft gemäbrleiftet wird; .
b. es wurde vorgeidhrieben, daß mit den Geſuchen eine Anzahl
von amtlihen und Privatzeugniffen vorzulegen ift, durch
welche die Bedürftigkeit und MWürdigfeit der Bewerber glaub»
haft nachgewieſen werden;
c. die Privatzeugniffe (von zwei Lehrern, welde ald Vertrauens—
perjonen der Stiftung einer- und der Bewerber andrerjeits
fungiren) find verjchloffen an die Bewerber abzugeben und
in gleihem Zuftande an das Stiftungd-Kuratorium zu über:
mitteln, weil bei diefem Verfahren mit größerer Sicherheit
erwartet werden kann, dab die Eigenſchaften und Verhältniffe
der Bewerber vollfommen der Wirklichkeit entiprechend dar:
gelegt werden.
Die Geſuche find an das Kuratorium einzureichen, welches die—
jelben nebſt den zugehörigen Zeugniffen genau prüft und darnad) an
die Generalverfammlung Vorſchläge über Gewährung oder Verſa—
gung von Stipendien richtet ; die Enticheidung über diefe Borfchläge
wird von der gedachten Verſammlung getroffen.
Nah der eriten Faffung der Stiftungs - Statuten fonnten an
eine Kategorie hilfäbedürftiger Lebrerfinder Stipendien nicht gege—
ben werden, nämlich an diejenigen, welde zufolge trauriger Um:
ftände, 3. B. längere Haftftrafe ded Vaters, ihred Ernährers zeit-
weilig beraubt find; es ift daher bald Vorjorge getroffen worden,
daß für die Unterftügung folder Lehrerkinder, melde, ohne daß fie
eine Schuld trifft, in einer weit ſchlimmeren Lage, als Lehrerwaiſen
fich befinden, da in ſolchen Fällen Penfionen nicht gegeben werden,
ein außerordentlicher Kredit zur Dispofition geftellt ift.
Bon Mahregeln, welche vorgefehrt worden find, um Unregel-
mäßigfeiten im Geſchäftsgange fern zu halten, werden nadhftehende
wichtigere hervorgehoben:
1) die beionderen Beftimmungen, welche binfidhtlih der in Ge-
ihäftslehre tretenden Lehrerwaiſen erlaffen worden find, wer:
den zur Sicerftellung ihrer Beachtung öfter in Nr. 1 des
Schulblattes für den Regierungsbezirk Wiesbaden abgedrudt;
359
2) die Lifte der Stiftungderheber, deren Namen den Stipendien-
Bewerbern befannt fein müſſen, wird alljährlid, wenn nöthig
nad der General: Berfammlung ergänzt und in Nr. 2 des
folgenden Jahrganges ded ebengenannten Blattes veröffentlicht;
3) die Mitgliederbeiträge werden gemeiniglih behufs Porto—
Eriparnid in der Generals Verfammlung abgeliefert; wenn
dieſes nicht geicheben ift, jo wird nach dieſer Verſammlung
die Ablieferung in Erinnerung gebracht, damit der Rechnungs—
abſchluß rechtzeitig erfolgen kann.
In den vorftebenden Mittheilungen ift der Nachweis geliefert
worden, dab die Gtiftung ihr Vermögen in der furzen Zeit ihred
Beftebend außerordentlih vermehrt hat, und daß diefelbe ihre Un-
terftügungdtbätigfeit zu Gunften der Lehrerwitwen und -Waiſen in
einer die Erwartungen weit überfteigenden Weile zur Ausführung
gebradht hat. Soldye Thatſachen liehen eine hohe Zunahme der Bor:
liebe und jelbft eine Begeifterung für die Stiftung” erwarten, und
dieſe Folge ift in Wirklichkeit eingetreten, wie theild aus den Aeuße—
rungen vieler Lehrer hervorgeht, ganz bejonderd aber der Umftand
ſchlagend beweiſt, dab in mehreren Snipeftiondbezirfen alle oder viele
Lehrer in der Freude über das herrliche Gedeihen der Stiftung aus
freien Stüden ihre ftatutenmäßigen Jahresbeiträge verdoppelt, ja
in einer nod mehr vergrößert haben. Da indek dad Vermögen
der Stiftung, wie ſchon öfter erwähnt, zur Erfüllung ihrer großen
Aufgabe immer no lange nicht genügt, fo ift dringendit zu wün—
hen, daß diejer Schöne Vorgang baldigft recht vielfadhe Nahahmung
finden möge.
MWenn nunmehr noch darauf hingewiefen wird, wie der naſſ.
Zehrerftand von feinem meift fleinen Einfommen jeit faft 20 Jahren
regelmäßige Beiträge zur Dotirung der Adolph-Stiftung für Lehrer—
waiſen leiftet und mittelft derjelben unter dem nicht dankbar genug
anzuerfennenden Beiltande wohlthätiger Menjchenfreunde ein bereits
ziemlich beträchtliche Kapital zuſammengebracht hat; jo jcheint die
Anſicht nicht ungerechtfertigt, daß derjelbe mit hoher Befriedigung
auf diejed aus sehr befcheidenen Anfängen fo günftig ſich entwidelnde
und ſchon feit lange ſehr fegensreich wirkende Inititut der Selbft-
bilfe, welches durch feine ausdauernde Opferwilligkeit und Thatkraft
geſchaffen worden ift, hinbliden darf.
Zum Schluffe mag noch der Hoffnung Ausdrud gegeben wer—
den, daß dad werfihätige Wohlwollen, welches der Stiftung jeit
ihrer Gründung von fo ſehr vielen außerhalb Stehenden, die ein
offened Herz für die armen Lehrerwaiien —— entgegengebracht
worden iſt, derſelben fernerhin in gleichem Maße erhalten bleibe,
damit auch hierdurch ſowohl der Kapitalſtock, als die Möglichkeit,
in allen Fällen die den Verhältniſſen der Stipendien-Bewerber voll-
fommen entſprechende Unterftügung zu geben, immer mehr fich ftei-
gern. Das malte Gott!
360
7) Berein Deutſcher Lehrer in England.
Aufruf.
In einer am 29. Dezember vorigen Jahres in Tolmerd’ Square
Snftitute, London, unter dem nilige ded Herrn C. Tuchmann,
früheren Präfidenten der Deutihen Wohlthätigkeits-Geſellſchaft, ab-
ehaltenen Verfammlung von deutihen Lehrern und jolchen, die ſich
—* dieſelben intereſſiren, wurde beſchloſſen, unter dem Titel: German
Teachers’ Association einen „Verein Deutſcher Lehrer in England“
zu gründen, der fidh folgende Hauptaufgaben ftellt:
1. Der Berein bezwedt, die joziale und materielle Lage des
deutichen Lehrers in England nah Möglichkeit zu heben; politiiche
Beitrebungen irgend weldyer Art find aus ——
2. Der Verein übernimmt für ſeine Mitglieder für eine gering—
fügige Entſchädigung die Vermittelung von Stellen in engliſchen
Schulen und Familien.
3. Der Verein will neu herübergekommenen deutſchen Lehrern,
ſowie anderen Mitgliedern, die ſich an ihn wenden, mit Rath und
That an die Hand gehen und den ſich hier aufhaltenden Lehrern und
Mitgliedern in einem Vereinslokale ein Heim bieten, mit Leſezimmer,
Bibliothek u. ſ. w.
4. Der Verein unterhält eine ſtete Verbindung mit den deutſchen
Hochſchulen und der deutſchen Preſſe, um auf die Sachlage in Be—
ug auf den wirklichen Bedarf deutſcher Lehrer in England aufmerk—
un zu machen.
5. Der Verein wird ferner die Aufgabe übernehmen, für die
Kinder engliiher Eltern paffende Schulen auf dem Kontinente, wie
auch umgekehrt ſolche Schulen reip. Familien für deutjche Kinder in
England nachzuweiſen, den Austauſch von Kindern zum Zwecke der
Grlernung der engliichen und Eontinentalen Sprachen zn vermitteln,
u. |. w.
6. Endlich hofft der „Verein Deutiher Lehrer in Eng—
land“ im Laufe der Zeit und mit Unterftügung der kaiſerlich deut»
hen Regierung in den Stand gejegt zu werden, in London ein
„Deutihes Snftitut zum Studium der englijden
Sprade,” deffen Grundzüge bereitö von einem Komitemitgliede
in einer Denkichrift ausgearbeitet werden, zu gründen.
Der Lord-Major von London ſowie andere hervorragende Per—
jönlichkeiten haben bereitd ihre Betheiligung event. ihre Proteftion
zugelagt, und die vorläufigen Koften find durd die Güte des Herrn
C. Tuch mann theilweife ſchon gededt, doch find nod erhebliche
Mittel erforderlih, um den Verein jo weit lebensfähig zu machen,
daß er auf eigenen Füßen fteben und die oben berührten Projekte zur
Ausführung bringen kann. Aus diefem Grunde wendet fih Das
untengenannte Komite vertrauendvoll an alle deutichen Lehrer und
361
Studirenden, aud ihrerjeitd die gute Sache nady Kräften zu fördern,
entweder durch Beitritt zu dem Vereine oder durch Beiträge.
So weit fidy bis jept überjehen läßt, würden die Sahreöbeiträge
der Mitglieder Zehn Mark nicht überfteigen, und würden Diele
Beiträge alle Mitglieder zu dem Schuge und den Wohltbaten des
Bereined berechtigen, deren Umfang nad) den oben angegebenen Grund—
fägen j. 3. in den Statuten näber feftgeitellt werden wird.
Beitrittderflärungen, fowie Beiträge, werden von dem mitunter-
zeichneten Sekretär, jomie von Herrn Dr. Bernard, Schabmeifter
des Allg. Deutihen Schulvereined, Kurftraße 34/35, Berlin C.,
entgegengenommen.
—— im März 1884.
Das Komitédes „Vereines DeutſcherLehrerin England.“
Chas. Tuchmann (früherer Präſident der Deutſchen Wohlthätig—
keits-Geſellſchaft), Vorſitzender.
H. Baumann, Direktor der deutſch-engliſchen Knabenſchule in
Brixton.
Otto Delfs, Oberlehrer an King's College, Sherborne.
J. Holthuſen, Redakteur der „Londoner Zeitung Hermann.”
C. Mengel, Direktor der erften deutichen höheren Töchterſchule zu
Islington.
Dr. E. Oswald, Royal Naval Kollege, Greenwich.
Dr. W. Rolfd, Erzieher S. K. H. des Prinzen Alfred von Edinburg.
Dr. Schneider, Bertreter der „Kölniihen Zeitung” für England.
Dr. Schöll, Paftor an der deutihen lutheriſchen Kirche in Cleve—
land Street, Fißroy Square, W.C.
C. Wagner, Paftor an der deutſchen evangeliichen Kirche, Syden—
bam, S.E.
H. Reihardt, Oberlebrer an der höheren Mädchenichule,
Park Road, Haverftod Hill, London, N.W. Seftetär.
Perfonal: Veränderungen, Titel: und Ordens : Verleihungen.
A. Behörden und Beamte.
Der Wirkliche Geheime Dber-Medizinal- und vortragende Rath im
Minifterium der geiftlidhen ꝛc. Angelegenheiten, ordentl. Profefl.
in der medizin. Fakult. der Univerfität zu Berlin, Dr.
Frerichs ift in den Adelftand erhoben, — dem Geheimen Ober:
Regierungd- und vortragenden Rathe in demjelben Minifterium,
General Direktor der Mufeen Dr. Ehöne der Rothe Adler:
Drden zweiter Klafje mit Eichenlaub verliehen,
362
dem Direktor der Wiſſenſchaftl. Prüfungs-Kommiſſion zu Halle
a. d. S., Geheimen Regierungs-Rath Profeſſor D. Dr. Kramer
der Königl. Kronen-Orden zweiter Klaſſe verliehen,
der Regierungs- und Schulrath Menges zu Magdeburg zum Pro—
vinzial-Schulrath ernannt und dem Provinzial-Schulkollegium zu
Berlin übermieien,
dem Regierungs- und Schulrathe Dr. von Giriacy-Wantrup zu
Arnöberg der Charakter ald Geheimer Regierungs-Rath verliehen,
der Hilfsarbeiter in der Schulverwaltung bei der Regierung zu
Breslau, Seminar- Direktor Skrodzki zum Regierungs- und
Schulrath ernannt und der Regierung zu Königöberg it. Prf.
überwieien,
dem Dberlandeögerichtöratbe Hildebrandt zu Königöberg i. Prß.
dad Amt ded Univerfitätsrichterd bei der Univerfität daſelbſt,
dem Geheimen Regierungd-Rathe Dr. Willdenow zu Breslau
Univerfitätsrichter - Stelle bei der Univerf. dajelbft nebenamt:
ib, und
dem früheren Staatdanwalte Brauns zu Marburg die Univer-
fitätsrichter-Stelle bei der Univerf. daſelbſt übertragen,
dem Superintendenten, Dberpfarrer und Kreis-Schulinſpektor Leh—
mann zu Müncheberg im Kreiſe Lebus der Königliche Kronen-
Drden dritter Klaffe und
dem Kreid- und Stadt-Schulinipeftor Blande zu Hannover der
Königl. Kronen-Drden vierter Klaffe verliehen,
der Gymnafialfehrer und kommiſſariſche Kreis-Schulinipeftor Mühl:
bo fr zu Guttftadtim Kreile Heilöberg zum Kreis-Schulinſpektor
ernannt worden.
B. Universitäten, techniſche Hochſchulen, ıc.
Her auferordentl. Profeff. Dr. PB. Tihadert zu Halle a./S. ift
zum ordentl. Profeff. in der theolog. Fakult. der Univerf. zu
Königäberg ti. Pr. ernannt, — dem ordentl. Profeſſ. der
Medizin, Medizinal-Ratb Dr. Schönborn an der lepteren
Univerj. der Charakter ald Geheimer Medizinal-Rath verliehen,
— dem ordentl. Profeff. Dr. Simfon in der philofopb. Fafult.
derfelben Univerj. der Rothe Adler-Drden dritter Klaſſe verliehen,
und zum außerordentl. Profeff. in derfelben Fakult. diefer Univerf.
der Privatdoz. Dr. Hurwitz aus Göttingen ernannt,
den ordentlihen Profeſſoren an der Univerj. zu Berlin: Ober-
Konfift. Rath Dr. Dorner in der theolog. Fakult. ift der
Charakter ald Wirklicher Dber-Konfift. Rath mit dem Range der
Räthe erfter Klaffe, Dr. Hinſchius in der jurift. Fafult. der
Charakter ald Geheimer Zuftiz-Rath, und Dr. Waldeyer in der
medizin. Fakult. der Charakter ald Geheimer Medizinal» Rath
363
verliehen, — die ordentlihen Univerfitätd-Profefforen Dr. Franz
Eilhard Schulze zu Graz und Dr. 2. Fuchs zu Heidelberg find
zu ordentlichen Profefforen in der philojoph. Fakult. der Univerf.
zu Berlin, ernannt,
der ordentl. Profefj. Dr. Pescatore zu Gießen ift zum ordentl.
Profeff. in der jurift. Fafult. der Univerf. zu Greifswahd, —
und an leßterer Univerj. der Privatdoz. Dr. Budge zu Greifd-
wald zum außerordentl. Profefj. in der medizin. Fakult. ernannt,
die Privatdozenten Dr. H. Magnus und Dr. Born zu Breslau
find zu außerordentl. Safer in der medizin. Fafult. der
Univerfit. dajelbt ernannt, — dem ordentl. Profeſſ. in der philojoph.
Fafult. derjelben Univerfität, Mitgliede des Herrenhaujed, Dr.
Röpell ift der Königl. Kronen-Drden zweiter Klaffe, dem Di:
reftor der Sternwarte und ordentl. Profefl. in der philojoph. Fa=
fult. derjelben Univerſ. Dr. Galle der Charakter als Geheimer
Regierungs-Rath verliehen, der ordentl. Profeſſ. in der philoſoph.
Fafult. der Univerf. zu Kiel, Dr. B. Erdmann in gleicher
Eigenſchaft an die Univer). zu Breslau verjegt,
den ordentlihen Profefforen in der medizin. Fakult. der Univerſ.
zu Halle a.d.©.: Geh. Mediz. Rath Dr. Weber ilt der Kö:
nigl. Kronen-Drden zweiter Klafje, Geh. Medizinal-:Räthen Dr.
Olshauſen und Dr. Richard Volkmann der Rothe Adler:
Drden dritter Klaffe mit der Schleife verliehen, — es find der
außerordentl. Profeff. Dr. Leonhard zu Göttingen zum ordentl.
Profeſſ. in der jurift. Fakult, der Privatdoz. Dr. Genzmer zu
Halle zum auferordentl. Profefl. in der medizin. Fakult., der
Privatdoz. Dr. Barthbolomä zu Halle und der außerordentl,
Profeſſ. an der Univerj. zu Straßburg i. Elſ. Dr. Vaihinger
zu außerordentlichen Profefforen in der philojoph. Fakult. der Uni»
verj. zu Halle a.d. ©. ernannt,
es find der Privatdoz. Lic. theol. u. Dr. phil. Bäthgen zu Kiel
os außerordentl. Profefj. in der theolog. Fakult., der Privatdoz.
r. Werth dajelbft zum außerordentl. Profeff. in der medizin.
Fafult. — die außerordentlihen Profefjoren Dr. Glogau und
Dr. Krohn zu Halle a. d. S., ſowie der etatsmäßige Profeff.
Dr. Laspeyres an der techniſchen Hochſchule zu Aachen zu or—
dentlihen Profefforen, und der Gymnafial-Oberlehrer Dr. Lüt—
jobann zu Kiel zum außerordentl. Profefj. in der philoſoph.
Fafult. der Univerj. zu Kiel ernannt, — dem Bibliothefar der
Univerfitätd-Bibliotbef zu Kiel, Dr. Steffenhagen der
Charakter ald Ober-Bibliothekar verlieben,
dem ordentl. Profeſſ. in der medizin. Kakult. der Univeri. zu Göt—
tingen, Ober» Medizinal-Rath Dr. Henle der Charakter als
Geheimer DOber-Medizinal-Rath verliehen, der ordentl. Profefl.
am Polytehnitum zu Zürih, Dr. Guſt. Cohn zum orbdentl.
364
Profeff. und der Privatdoz. Dr. Falkenberg zu Göttingen zum
außerordentl. Profefj. in der philoſoph. Fakult. der Univerf. zu
Göttingen ernannt,
der außerordentl. Profeff. Dr. Sidel in der jurift. Fakult. der
Univeri. zu Göttingen in gleiher Eigenſchaft an die Univeri. zu
Marburg verfegt, — dem ordentl. Profeff. Dr. Melde in der
philoſoph. Fafult. der letzteten Univerj. der Rothe Adler» Orden
vierter Klaffe verliehen, der ordentl. Profeff. Dr. Paaſche zu
Roſtock, zum ordent. Profeff., und der !,ecturer of Teutonic
Languages and Literatur am University College zu Liver—
pool, Dr. Vietor zum außerordentl. Profeif. in der philoſoph.
Fafult. der Univerſ. je Marburg ernannt,
der ordentl. Profeff. Dr. Zitelmann zu Halle a. d. ©. ift in
gleicher Eigenfchaft im die jurift. Fafult. der Univerf. zu Bonn
verjegt und der ordentl. Profefj. Dr. Niffen zu Straßburg i. Eli.
zum ordentl. Profeff. in der philoſoph. Fakult. der Univerſ. zu
Bonn ernannt,
an der Akademie zu Münfter ift der Privatdoz. Dr. theol. u.
ro Bardenhemer zum ordentl. Profeff., und der Privatdoz.
ic, theol. Fehtrup zu Münfter zum außerordentl. Drofelt
in der tbeolog. Fafult. ernannt worden.
Den Dozenten an der tehniihen Hochſchule zu Berlin: Regierungs—
Baumeiftern Elis und Karl Schäfer, fowie dem Dr. Slaby
und dem Dr. Weeren ilt das Prädikat „Profeſſor“ beigelegt,
der Profeff. Dr. 8. Rodenberg an der techniſchen Hochſchule zu
Darmitadt, der Privatdoz. Dr. von Mangoldt in der philofopb.
Fafult. der Univerſ. zu Göttingen und der außeretatömäßige Pro-
feff. Dr. Poft zu Hannover find zu etatdmähigen Profefloren an
der techniſchen Hochſchule zu Hannover, und der Privatdoz.
Dr. Dft an der Univerf. zu Leipzig ift zum Dozenten für Chemte
an derjelben tehniihen Hochſchule ernannt,
der außerordentl. Profeſſ. Dr. Arzruni in der philoſoph. Fakult.
der Univeri. zu Breslau und der außerordentl. Profeſſ. Riedler
an der tedhniihen Hochſchule zu München find zu etatömähigen
Profefforen an der techniſchen Hohihule zu Naben ernannt
worden.
Der Kuftod Dr. Söhting an der Königlichen Bibliothef zu Berlin
ift zum Bibliothefar ernannt worden.
C. Gymnafial- und Real»Xehranftalten.
In 5 Eigenſchaft ſind verſetzt worden die Gymnaſial-Direktoren:
r. Ungermann zu Münſtereifel an dad Gymnaſ. zu Düren, und
Dr. Uppenkamp zu Düren an das Gymnaſ. zu Düſſeldorf;
365
der Direktor des ftädtiihen Gymnaſ. zu Warburg, Dr. Hedel:
mann ift zum Königlihen Gymnafial-Direftor ernannt und dem:
jelben die Direktion ded Gymnaf. zu Paderborn übertragen;
der Dirigent des — zu Preuß. Stargardt, Dr. Heinze
zum Gymnaſial-Direktor ernannt und demſelben die Direktion
diejed Gymnaſ. übertragen;
ed iſt betätigt worden die Wahl
des Oberlehrerd Profejj. Dr. Guftav Lange am Humboldtö-
Gymnaſ. zu Berlin pn Direktor diejed Gymnafiums,
des Dberlehrerd Profefj. Dr. 3. H. Müller am Friedrichd-
MWerderihen Gymnaſ. zu Berlin zum Direktor des Luiſen—
ftädtiih. Gymnaſ. dafelbit,
des Prorektord Oberlehrerd Dr. Hamdorff andem Gymnaj. und
dem Nealgymnaj. zu Guben zum Direktor diejer Anftalt,
deö Dberlehrers und Prorektord Dr. Altenburg am Gymnaſ.
zu Oh lau zum Direktor diefer Anftalt, und
des Direktors ded Gymnaf. zu Lemgo, Dr. Steusloff zum Direktor
ded Gymnaſ. zu Herford.
Dem DOberlehrer Profeſſ. Dr. Schell bach am Friedrih-Wilhelms-
Gymnaſ. zu Berlin ift der Adler der Ritter ded Königl. Haus-
ordend von Hohenzollern,
dem Dberlehrer Profejj. Dr. Kallius am Königftädtiih. Gymnaf.
zu Berlin der Königl. Kronen-Drden vierter Klaffe, und
dem Dberlehrer Profefj. Leſſing an dem Gymnaſ. und dem Real»
gymnaſ. zu Prenzlau der Rothe Adler» Drden vierter Klaffe
verliehen;
das Prädikat „Profefjor” ift beigelegt worden den Oberlehrern:
Feyerabendt am Gymnaj. zu Thorn,
Dr. hr und Dr. Richter am Askaniſchen Gymnaj. zu
erlin,
Dr. Ernſt Fiſcher am Königftädtiih-Gymnaf. zu Berlin,
Dr. Nitſche am Leibniz.Gymnaf. zu Berlin,
Bußler und Dr. Lortzing am Sophien-Öymnaf. zu Berlin,
Dr. Bobhnftedt am Gymnaſ. zu Ludau,
Dr. Weigel und Lademann am Gymnaſ. zu Greifäwald,
Rich. Hoffmann am Marienftiftd3-Gymnaj. zu Stettin,
Dr. Jonas am Stadt-Gymnaſ. zu Stettin,
Eggeling am Gymnaf. zu Krotofdin,
Dr. Witus ki am Marien-Gymnaj. zu Pofen,
Dr. Grimm und Dr. Witte am Gymnaf. zu Ratibor,
Dr. Märfer am Gymnaf. zu Herford,
Dr. Körber am Gymnaj. zu Fulda,
Proreftor Breuer am Gymnaf. zu Montabaur, und
Sauerland am Gymnaſ. zu Sigmaringen.
366
Zu Dberlehrern, bezw. zu etatömäßigen Oberlehrern find befördert
worden die better Lehrer:
Komwaled am Königl. Gymnaj. zu Danzig,
Dr. Strebigfi am Gymnaf. zu Neuftadt i. Weſtprß.,
Alb. Boigt am Gymnaſ. zu Thorn,
Dr. Schmiele am Bilhelms-Öymnal. zu Berlin,
Dr. Maskow am Gymnaſ. zu Pyritz,
Könnede und Newie am Gymnaſ. zu Stargard i. Pomm.,
Dr. Zange am König Wilhelms-Gymnaſ. zu Stettin,
A bee am Stadt-Gymnai. zu Stettin,
r. Sachſe am Friedrih-Wilhelmd:Gymnaf. zu Poſen,
Dr Bröderhboffam Gymnaj. zu Beuthen,
Dr. Binde am evangel. Gymnal. zu Gr. an
Dr. Jänicke am ftädtiih. Gymnaſ. zu Liegn
Dr. Weingärtner am der lateinijchen al der Franckeſchen
Stiftungen zu Halle a. d. ©.
Dr. Peppmüller am ſtädtiſch. Gymnai. zu Halle a.d. ©,
Dr. Shambad am Gymnaj. zu Nordhaufen,
Sriedr. Möller „ . zu Altona,
Gräfer R z zu Gmden,
Görged 2 zu Hameln,
Scheller am Lyceum J. zu Hannover,
Dr. Ey und Dr. Kohts am Lyceum II. zu Hannover,
Dr. Fricke am Symnaf. zu Lingen,
Kuhlenberf am Raths-Gymnaſ. zu Osnabrück,
Titular-Oberlehrer Fromme am Gymnaj. zu Soeſt,
Titular-Oberlehrer DBr. Wiske mann am Gymnaſ. zu Marburg,
Gropius am Gymnaſ. zu Weilburg,
Titular-Oberlehrer Dr. Meſtwerdt am Gymnaſ. zu Cleve,
Rodenbuſch und Dr. Martens am Gymnaſ. zu Eiberfelp,
Stein I. und Dr. Meureram Friedrih-Wilh. Gymnaſ. zu Köln,
Dr. Hirihberg am Gymnaſ. “ Mörd, und
Dr. Rebling u Wejel;
Dedal. der katholiſche Sreligiondtehrer Fell am Gymnaſ. an Mar:
zellen zu Köln.
Als Oberlehrer ja berufen, bezw. verjeßt worden an dad Gymnafium
zu Pojen, Me Ne der ordentl. Lehrer Dr. Schröter
vom Gymnaſ. zu Oftrowo,
zu a der ordentl. Lehrer Dr. Roft vom Gymnaſ.
u Oblau
zu Halle a. d. S. lateiniſche Hauptichule der Franckeſchen Stif-
tungen, der Oberlehrer Dr. Suchsland vom Herzogl. An:
halt. Gymnal. zu Defjau
zu Salzwedel der ordentl. Lehrer Dr. Kohlmann vom Gymnaſ.
‚u Siöleben, |
367
(ferner find als Dberlehrer berufen, bzw. verjept worden an das
Gymnafium)
zu Kiel der ordentl. Lehrer Dr. Sauer vom Wilhelmd-Gymnaj.
* Berlin,
zu Meppen der ordentl. Lehrer Dr. Ruhe vom Gymnaſ. zu
Koesfeld,
zu Weilburg der Oberlehrer Dr. Braun II. vom Gymnaſ.
zu Marburg,
zu Emmerich, der ordentl. Lehrer Dr. Luthe vom Gymnaſ.
— Düſſeldorf,
zu München-Gladbach, der ordentl. Lehrer Dr. Meyer vom
Gymnaſ. zu Krefeld, und
zu Köln, Friedrich Wilhelms-Gymnaj., der ordentl. Lehrer Dr.
Didolff vom Gymnaf. zu Düren.
Der Titel „Oberlehrer” ift beigelegt worden den ordentlichen Lehrern
Dr. Auguftin am Gymnaſ. zu Ratibor,
Dr. Höljer - 5 zu Erfurt,
Dr. Wegener am Pädagogium ded Klofterd U. 2%. Fr. zu
Magdeburg,
Dr. Dtto Scheibe am Gymnaj. zu Merjeburg, und
Kamp am Friedrih-Wilhelmd-Gymnaj. zu Köln.
Als ordentliche Lehrer find angeftellt worden am Gymnafium
zu Hobenftein der Predigt: und Schula. Kandid. Amoneit,
zugleidy ald Religionslehrer,
zu Deutih Krone der ordentl. Lehrer Dr. Hane vom Gymnaſ.
zu NRöffel und der Schula. Kandid. Barwinsfi,
zu Kulm der ordentl. Lehrer Dr. Dtto vom Gymnaſ. zu
Deutih Krone,
zu R A jel der ordentl. Zehrer Dr. Lehmann vom Gymnaf. zu
ulm,
zu Thorn der Schula. Kandid. Töppen,
zu Berlin, Askaniſch. Gymnaj., der Schula. Kandid. Wagner,
zu Berlin, Joachimsthalſch. Gymnaſ., der Scula. Kanbid.
Bartels, zugleich ald Adjunkt,
zu Berlin, Luifenftädtiih. Gymnaf., der Schula. Kandid. Crantz,
zu Demmin der Schula. Kandid. Dr. Leonhardt,
zu Stargard i. Pomm. die Schula. Kandidaten Dr. Richter
und Benzfe,
zu Stettin, Marienftifts-Gymnaf., der Schula. Kandid. Leit—
ritz,
zu Steltin, Stadt-Gymnaj., der Hilfölehrer Dr. Bornemann,
zu Gr. Glogau, evangel. Gymnaj., der ordentl. Lehrer Bäniſch
vom Gymnaſ. zu.Deld und der Gymnaſ. Hilfölehrer Schmol⸗—
ling zu Gr. Glogau,
368
(ferner find als ordentliche Lehrer angeftellt worden am Gymnafium)
zu Liegnip, Nitter-Afademie, der Schula. Kandid. Anders,
ugleich als Inſpektor,
zu Liegnitz, ftädtiih. Gymnaſ., der Hilfslehrer Dr. Barth
und der Schula. Kandid. Bruno Röjener,
zu Oblau der Schula. Kandid. Dr. Dörmwalpd,
zu Wohlau - ⸗ Arlt,
zu Eisleben der Hilfslehrer Otto,
zu Sangerhauſen der Hilfslehrer Gnau vom Progymnaſ. zu
Neuhaldensleben,
zu Seehauſen i. d. Altm. der Schula. Kandid. Eduard Schulz,
zu Aurich der ordentl. Lehrer Deiter vom Gymnaſ. zu Emden,
zu Emden der ordentl, Lehrer Foden vom Zr | Andrea
num zu Hildesheim und der Hilfälehrer Horftmann,
zu Hildesheim, Gymnaſ. Andreanum, der ordentl. Lehrer
Bieler vom Gymnaj. zu Verden,
zu Hannover, Lyceum I, der Schula. Kandid. Dr. Wortmann,
zu Hannover, Lyceum II, der Hilfölehrer Röjener,
zu Lingen der Schula. Kandid. Hegemann,
zu Ddnabrüd, Rathsgymnaſ., der Hilfölehrer Vogt,
zu Stade der Hilfölehrer Dr. Müller,
zu Berden = s Thimme,
zu Attendorn der Hilfslehrer Ernſt,
zu Arnsberg die Hilfslehrer Dr. Zurbonſen aus Warendorf
und Lübbesmeyer zu Arnsberg,
zu Gütersloh der Hilfslehrer Potthoff,
zu Koeöfeld - E Weskamp vom Gymnaſ. zu
Arnöberg,
zu Baderborn = 5 Wild. Rihter vom Gymnaſ.
zu Arnöberg,
zu Aachen der Lehrer Stein vom Progymnaſ. zu Rheinbach,
zu Elberfeld der Schula. Kandid. Wijjemann,
zu Münhen-Gladbady der Gymnaſ. Lehrer Dr. Stöwer aus
Belgard und der Schula. Kandid. Herold,
zu Münftereifel der Schula. Kandid. Dr. Bielau, und
zu Wejel der Schula. Kandid. Dr. Hofius.
An der Ritter-Afademie zu Brandenburg ift der Schula. Kandid.
Dr. Züdede ald Adjunkt angeftellt worden.
Dem Gefang« und Glementarlehrer am Gymnaſ. zu Wittftod,
Kantor Krüger ift der Adler der Inhaber des Königl. Haus—
ordend von Hohenzollern verliehen,
dem Geſanglehrer am Gymnaf. und an der höheren Mädchenſchule
au. urn Kantor Böttger das Prädikat „Muſikdirektor“
eigelegt,
369
ed find angeftellt worden
am Gymnaf. zu Stradburg i. Weftprh. der Lehrer Herr-
mann als technifcher Lehrer,
am bit ei zu Putbus der ftädtiiche Lehrer Frickmann
aus Liegnig ald techniſcher und Elementarlehrer,
an der Landesſchule zu Pforta der interimiltiihe Kantor und
Mufiklehrer Deijenrotb definitiv,
an dem Gymnaſ. zu Quedlinburg der Clement. Hilfälehrer
Mertihing ald Slementarlehrer,
an dem Gymnaſ. zu Seehaujeni.d. Altm. der Lehrer Kleinau
aus Schönebed ald Elementarlehrer, und
am Gymnaf. zu Münfter der Lehrer Heine aus Bochum als
Elementar= und Gefanglehrer.
Am Progymnafium zu Neumark i. Weſtprß. ift der Schula.
Kandid. Dr. Zange als ordentl. Lehrer angeftellt worden.
Es ift beftätigt worden die Wahl
ded Oberlehrerd Dr. Pfundbeller am Realgymnaſ. zu Tarno—
wig zum Direktor des Realgymnaſ. zu Grünbergi. Schleſ.,
des Dberlehrer6 Reier am Realgymnaſ. zu Landeshuti.
Schleſ. zum Direktor dieſer Anftalt, |
des Oberlehrerd Dr. Schwenkenbecher am evangel. Gymnaſ.
zu Groß-Glogau zum Direktor des Realgymnaſ. zu Sprottau,
des Gymnafial-Oberlehrerd Dr. Neub zu Montabaur zum Di—
reftor ded Realgymnaſ. zu Aachen, und
des Dberlehrerd an der lateiniihen Hauptichule der Francke'ſchen
Stiftungen zu Halle a./S., Profefjord Dr. P.M. Kramer
zum Inſpektor des Realgymnaf. in diejen Stiftungen.
Das Prädikat „Profeffor” ift beigelegt worden den Oberlehrern
Bruno Alm. Wagner am Sophien-Realgymnaf. zu Berlin,
Dr. Claus am #riedr. Wilh. Realgymnaſ. zu Stettin,
Proreftor Domfe am Realaymnaf. zum beiligen Geift zu Bres—
lau‘, und
Dr. Delöner an der Wöhlerſchule zu Frankfurt a./M.
Dem Oberlehrer Dr. Hobnhorft am Sophien - Realgymnaf. zu
Berlin ift der Königl. Kronen-Orden vierter Klaffe verliehen;
es find berufen worden
der ordentl. Lehrer Nelfon am Realgymnaſ. zu Düfjeldorf als
Dberlehrer an dad Realgymnaf. zu Perleberg,
der Dberlehrer Hubert vom riedr. Wilh. Gymnaf. zu Poſen
in gleicher Eigenihaft an das Realgymnaſ. zu Rawitſch.
der Oberlehrer Muthre ich vom Realgymnaj. zu Grünberg i. Schlef,
in gleicher Eigenihaft an das Realgymnaſ. zu Landeshut,
1884. 25
370
der Dberlehrer Dr. Schneider von der Realſch. zu Altenburg
(Herzogthbum Sadyjen-Altenburg) im gleiher Eigenſchaft an
das Realgymnaf. zu Nordhaujen, und
der ordentl. Zehrer Dr. Steinbrind vom Gymnaf. zu Hamm
ald Dberlehrer an dad Realgymnaj. zu Lippſtadt;
zu Oberlehrern find befördert worden die ordentliden Lehrer
Dr. Zimmerftädt am Luiſenſtädtiſch. Realgymnaſ. zu Berlin,
Sauer am #riedr. Wilh. Nealgymnaf. zu Stettin
Dr. Mylius am Realgymnaf. zu Rawitſch,
Kreußpberg = s zu Neiße,
Bert - . zu Dortmund,
Dr. Zeidler und Dr. Maue an der Mufterihule zu Frank—
furt a. Main,
Dr. Baumbad am Realgymnaf. zu Duisburg,
Dr. Janſen ⸗ ⸗ zu Düſſeldorf, und
Dr. Lemkes ⸗ ⸗ u Köln.
Dem ordentl. Lehrer Thevenot an der Muſterſchule zu Frank—
furt a. Main ift der Titel „Oberlehrer“ beigelegt worden.
Als ordentliche Lehrer find angeftellt worden am Realgymnafium
zu Berlin, Andread-Realgymnaj., der Schula. Kandid. Pieper,
zu Berlin, Falk-Realgymnaſ. die Schula. Kandidaten Heyne
und Dr. Noble,
zu Berlin, Königftädt. Nealgymnaf., der Schula. Kandid. Bök,
zu Berlin, Luijenftädt. Realgymnai., die Schula. Kandidaten
Dr. Bad, Dr. Witſchel und Penner,
zu Brandenburg a./d. der Schula. Kandid. Neuß,
zu Stettin, Friedr. Wilh. Schule, der Schula. Kandid. Thiele,
zu Stettin, ſtädtiſch. Realgymnaſ.,— : « Dr. Hand
Mülier,
zu Reichenbach der Schula. Kandid. Emil Lehmann,
zu Dfterode . . e Arnold,
zu Duafenbrüd = . ⸗ Laumann,
zu Elberfeld Melchior.
Dem Geſanglehrer am Königſtädtiſch. Realgymnaſ., Organiſten
Paſch zu Berlin iſt das Prädikat „Muſikdirektor“ beigelegt,
als Zeichenlehrer ſind angeſtellt worden am Realgymnaſium
zu Lippſtadt der Lehrer Höke aus Hagen i. Weſtf., und
zu Mülheim a. d. Ruhr der Seminarlehrer Piepgras aus
Mettmann.
Dem ordentl. Lehrer an der Ober-Realſchule zu Breslau, Dr.
Haußding ift der Zitel „Oberlehrer” beigelegt, und der ordentl.
Lehrer Dr. Gärtner an der ftädt. Abtheilung derjelben Anftalt
zum Oberlehrer ernannt, Ä
371
die ordentlihen Lehrer Dr. Schröder, Sagordfi und Jacobi
an der Ober-Realſch. zu Halberftadt find zu Oberlehrern er-
nannt, dem Lehrer Ingenieur Ernft an der mit diefer Anftalt
verbundenen Fachſchule ift der Titel „Oberlehrer” beigelegt worden.
An der Dber-Realih. zu Potsdam ift der Lehrer Hoffmann
von der höheren Mädchenſchule daſelbſt ald ordentlicher Lehrer
angeftellt worden.
Die Wahl ded Gymnafial-Dberlehrerd Dr. Quoſſek zu Krefeld
zum Direktor der ftädtiihen Realſchule mit Fahklaffen, früheren
Gewerbeſchule, daſelbſt ift beftätigt worden.
An der Realihule zu Shönebed ift der Hilfälehrer Dr. Scheel
ald ordenti. Lehrer angeftellt,
dem Lehrer Brandart an der früheren Provinz. Gewerbeſchule,
jegigen Nealihule zu Nahen der Königl. Kronen-Drden vierter
Ratte verliehen worden.
Die Wahl
ded DOberlebrerd Jul. Röohleder am Gymnaj. zu Stargard
i. Pom. zum Rektor ded Real-Progymnafiums dajelbft und
des provilor. Leiters des Real-Progymnafiumd zu Langenberg,
Dr. Theod. Meyer zum Rektor diejer Anftalt ift beftätigt
worden.
Der ordentl. Xehrer Dr. Borberger am Real-Progymnafium zu
Havelberg ift zum Oberlehrer befördert worden.
Als ordentliche Lehrer find angeftellt worden am Real: Progymnafium
zu Gardelegen der Kandid. der Theologie und ded Schulamtes
Steyer, und
zu Dülfen der Schula. Kandid. Dr. Berger.
Als Elementarlehrer find angeftellt worden am Real-Progymnafium
zu Papenburg der tehniiche Hilfslehrer Sünemann, und
zu Hehingen der Lehrer Rebholz.
Die Wahl ded Dirigenten der zweiten höheren Bürgerjchule zu
Hannover, Dr. Rojenthal zum Rektor diefer Anftalt ift bes
ftätigt worden.
Zu Dberlebrern find befördert worden die ordentlichen Lehrer
Dr. Ehrentbal an der kathol. höh. Bürgerih. zu Breslau,
Dr. Sienfrabe und Dr. Mörs an der höh. Bürgeridh. zu
Bonn, und
Dr. Rumpen an der höh. Bürgeridh. zu Köln.
Als ordentliche Lehrer find angeltellt worden
an der eriten ewangel. höh. Bürgerfch. zu Breslau der Hilfs-
lehrer Dr. Baron,
an der fatbol. höh. Bürgerih. zu Bredlau der Schula. Kandid.
Dr. Kuniſch,
25”
372
(ferner find ald ordentlihe Lehrer an höheren Bürgerjchulen ange»
ftellt worden)
an der höh. Bürgerichule I zu Hannover der Schula. Kandid.
Peters, und
an der höh. Bürgerjchule II zu Hannover der Schula. Kandid.
Dr. Heiligbrodt.
An der fathol. höh. Bürgerfhule zu Breslau ift der Lehrer Zim—
bal aus Schlegel als Elementarlehrer angeftellt worden.
D. Seminare, Präparandenanftalten.
In gleiher Eigenichaft find verjegt worden die Seminar-Direftoren
hröter zu Angerburg an dad Schul. Seminar zu Marien-
b
urg,
Dr. Hirt zu Elfterwerda an das Schull. Seminar zu Halber-
ſtadt,
Ziron zu tr an das Fr Seminar zu Breslau,
Maaß zu Pl - = s ⸗ ——— und
Damtokh zu Berent: = . - : Dppeln.
Zu Seminar:Direftoren find ernannt worden
der erite Lehrer Moldehn am ne SERBaE zu Karalene,
der erfte Lehrer Friedrich = e Dramburg,
der Kreid-Schulinipeftor Dr. Schandau zu Srantenftein i. Schleſ.,
der erſte Lehrer Dr. Thiemann am Schull. Seminar zu Hal⸗
berſtadt, und
der erſte Lehrer Dr. Dtto am Seminar für Stadtſchulen zu
Berlin,
und ift verliehen worden
dem Direktor Moldehn dad Direftorat ded Schul. Seminars
* zu Friedrichshoff,
dem Direktor a dögl. zu Dramburg,
Dr. Schandau dögl. zu Ober-Glogau,
Dr. Thiemann dögl. zu Elfterwerda, und
Dr. Otto dögl. zu Homberg.
v s
" nu
Der erite Lehrer Luda am Schull. Seminar zu Kinnich iſt in glei—
her Eigenihaft an dad Schul. Seminar zu Petershagen
verſetzt,
es ſind als erſte Lehrer angeſtellt worden
am Schull. Seminar zu Bütow der Rektor Dr. Futh von der
Oberſchule daſelbſt, und
am Lehrerinnen⸗Seminar zu Münfter ber Rektor Schumader
aus Dülmen.
373
ae anal Eigenihaft find verjegt worden die ordentlihen Semi»
narlebrer
Kuftin zu Edernförde an das Schul. Seminar zu Waldau,
Gockiſch zu Königsberg N./M. an dad Kehrerinnen- Seminar
zu Berlin,
Neudeder zu Oppeln an dad Schul. Seminar zu Breslau,
Baumert zu Sagan =» = . .e zu %iegniß,
Schmidt zu Ufingen ⸗ - zu Ofterburg,
Kropf zu Mettmann -» = zu Deligid,
Thielo zu DOfterburg =» > zu Erfurt,
Riedel zu Homberg = - zu Wunstorf,
Wagner zu Wunftorf- - zu Homberg,
Zanger zu Homberg = =
Stöber zu Peteröhagen=- =
Mate
u ua a du
zu Uſingen,
zuMettmann,
und
Mil eh zu Münftermaifeld an dad Schul. Seminar zu
ähl
rühl.
Als ordentliche Lehrer ſind angeſtellt worden am Schull. Seminar
zu Prß. Friedland der zweite Lehrer Röske von der Präpa—
randenanft. zu Rummeldburg,
zu Alt-D5sbern der daſelbſi fommiff. beſchäftigte Lehrer
Märker,
zu Königsberg N./M. der Lehrer Matthies aus Berlin,
zu Liegnitz der zweite Lehrer Sieber von der Präparandenanft.
zu Schmiedeberg und der Elementarlehrer Kleiner an der
evangel. Fürftentchule zu Pleß,
zu Edernförde der Semin. Hilfölehrer Welz aus Kyritz,
zu Peteröhbagen der Lehrer Erbe, und
zu en der Gemeindejhullehrer Dueling aus
erlin;
am Schull. Seminar zu Mettmann ift der Hilfdlehrer Duve
zum ordentl. Lehrer befördert,
ald ordentliche Xehrerinnen find angeftellt worden am Lehrerinnen
Seminar
zu Poſen die Lehrerin Schönfe, und
zu Xanten die Lehrerin Beder aus Duisburg.
Der Semin. Hilfölehrer Linnarz zu Ufingen tft in gleider Ei—
genichaft an das Schull. Seminar zu Köpenid verjegt,
als Hilfölehrer find angeftellt worden am Schul. Seminar
zu Münfterberg der Lehrer Giertb,
zu Shlüdtern der fommifj. Hilfel. Dilcher definitiv, und
zu Ufingen der Lehrer Schreiner aus Oberlahnitein.
374
Als zweite Lehrer find angeftellt worden am der Präparanden-Anitalt
zu Rum meldöburg der Semin. Hilfölehrer Vie tzke aus Pö—
lig, und
zu Heiligenftadt der Lehrer Schröter.
E. Zaubftummen:- und Blinden:-Anftalten.
Es find an der Zaubftummen-Anftalt
zu Angerburg der Lehrer Didſchis als Hilfölehrer angeitellt,
zu Marienburg ti. Weſtprß. der Hilfälehrer Kumm zum
ordentl. Lehrer befördert,
zu Schlochau i. Weſtprß. die Hilfslehrer Radomski und
Gurski zu ordentl. Lebrern befördert und der Schula.
Kandid. Karth ald Hilfälehrer angeftellt,
zu Stettin der Hilfälehrer Pommerenming zum ordentl. Lehrer
befördert, und
zu Hildesheim der Probelehrer Stetting ald Lehrer definitiv
angeftellt worden.
Dem früheren erften Lehrer an der Königl. Blindenanftalt zu Berlin
(jept zu Steglig) Kantor K. W. Schmidt zu Willenberg
im Kreife Ortelöburg ift der Königl. Kronen-Orden vierter Klafle
verliehen worden.
Die Verbindung der Blindenanftalt zu Barby mit dem Schull.
Seminar dajelbft ift aufgehoben worden und deöhalb der Seminar:
Direftor Schwarz von der Leitung der erfteren Anftalt zurück—
etreten; zum Direktor der Blindenanftalt ift der Direktor der
Blindenan talt zu Königöberg i. Prß., Schön, berufen worden.
F. Höhere Mädchenſchulen.
Dem Oberlehrer Dr. Cochius an der Eharlottenjchule zu Berlin
ift das Prädikat „Profeffor“ beigelegt worden.
G. Deffentlihe Volksſchulen.
Es haben erhalten
1) den Königl. Kronen-Orden dritter Klaſſe:
Scharlach, evangel. Schuldireftor zu Halle a. d. S.;
2) den Königl. Kronen: Drden vierter Klafie:
Henfel, Gemeindeſchul⸗Lehrer zu Berlin,
Peudert, evangel. Schulreftor zu Breslau,
Richter, Fathol. Hauptlehrer und Chorreftor zu Patichlau, Krs
Meike, und
Schwarzer, evangel. Hauptlehrer und Kantor zu Nieder-Salz-
brunn, Krs Waldenburg,
375
3) den Adler der Inhaber des König. Haudordend von
Hohenzollern:
Baumann, evangel. erfter Lehrer und Kirchendiener zu Mittel«
buden, Krs Hanau,
Beder I, evangel. erfter Lehrer zu Langenſchwalbach, Unter:
taunuskrs,
Biſchoff, evangel. Lehrer und Organiſt zu Springberg, Krs
Dtiſch Krone,
Blumenberg, evangel. Hauptlehrer, Kantor, Organiſt und
Küſter zu Oſterode a. Harz,
Bock, kathol. Lehrer zu Grünwald, Krs Grünberg,
Buchholz, evangel. Lehrer und Kantor zu Eberdmwalde, Krs
Dberbarnim,
Chudzinski, Fathol. Lehrer zu Friedheim, Krs Wirſitz,
Dähne, evangel. Lehrer und Domküſter zu Havelberg, Krs
Weſtpriegnitz,
Engfer, evangel. erſter Lehrer und Küſter zu Güntershagen,
Krs Dramburg,
Gaul, evangel. erſter Lehrer, Kantor, Organiſt und Küſter zu
Groß-Schönebeck, Krs Niederbarnim,
Günzel, evangel. Lehrer zu Jaromierz, Krs Bomſt,
Harmſen, evangel. Lehrer und Kantor zu Lauterberg, Krs
Oſterode,
Hinge, evangel. erſter Lehrer zu Ober-Bredow, Krs Random,
Hundt, Se Lehrer und Küfter zu Groß-Breele, Krs Weit:
priegniß,
Fangen, evangel. Hauptlehrer zu Danzig,
Immiſch, evangel. erfter Lehrer und Käfer zu Quedlinburg,
Kerner, evangel. eriter Kirchfchullehrer und Präzentor zu Leng—⸗
weten, Krs Ragnit,
Zange, evangel. Lehrer zu Stewfen, Kreid Thorn,
Leihen, dögl. und Drganift zu Itzehoe, Krs Steinburg,
Linddorff, evangel. erfter Lehrer und Küfter zu Lindenberg, Krs
Niederbarnim,
Lorenz, evangel. erfter Kehrer, Küfter und Organift zu Fahrland,
Krs Dithavelland,
Martin, evangel. erfter Lehrer, Organift und Küfter zu Hunds-
bad, Krs Meiſenheim,
Mertens, evangel. Lehrer und Organiſt zu Gardelegen,
Palmer, evangel. Lehrer zu Meinsdorf, Krs Jüterbogk-Lucken—
walde,
Rodenbuſch, evangel. eriter Lehrer, Organift, Küfter und Glöckner
zu Waldbödelheim, Krs Kreuznach,
Rönnede, evangel. Lehrer zu Merjeburg,
Scheibe, evangel. erfter Lehrer zu Treuenbrietzen, Krs Zaud-
Belzig,
376
(ferner haben erhalten den Adler der Inhaber des Königl. Hauss
ordend von Hohenzollern :)
Schiebel, evangel. Lehrer, Drganift und Küfter zu Schmergow,
Krs Zauch-Belzig,
Schmidt, evangel. Lehrer zu Oderberg,
ee: fathol. Hauptlehrer und Drganift zu Heinerddorf, Krs
eiße,
Schneider, evangel. Lehrer und Küfter zu Groß» Garzenburg,
Krs Bublig,
Schulz, evangel. Lehrer zu Kulm,
Seifert, fathol. Lehrer zu Liegnitz,
Staberomw, evangl. Hauptlehrer zu Danzig,
Täubert, evangel. Lehrer zu Pepen-Hauland, Krs Schrimm,
Thiel, dögl. zu Altweichſel, Krs Marienburg,
ZTöle, evangel. erfter Lehrer zu Moordorf, Krs Aurich,
Vogt, kathol. Lehrer und Organiſt zu Oppeln,
MWeitling, evangel. Lehrer zu Cremmen, Kreis Dfthavelland,
Wothe, dögl. zu Eichberg, Krs Birnbaum, und
Wulkow, evangel. erfter Kehrer zu Treuenbriegen, Krs Zaud-
Belzig;
4) dad Allgemeine Ehrenzeichen:
Behr, Fathol. Lehrer zu Würges, Untertaunusfrs,
Bartſch, evangel. Lehrer zu Norgehnen, Krs Fiſchhauſen i. Oſtprß.,
Bertram, evangel. erſter Lehrer, Organiſt und Küſter zu Broͤckel,
Krs Gifhorn,
Bickel, evangel. Lehrer und Küſter zu Sterkelshauſen, Krs
Rotenburg,
—— evangel. Lehrer zu Neu-Tuchorze-Hauland, Krs
omſt,
Grolimund, kathol. Lehrer zu Keſtert im Rheingaukreiſe,
Hillmann, evangel. Lehrer zu Schlabotſchine, Krs Militich,
Hö Kern: evangel. erfter Lehrer und Küfter zu Köſelitz, Krs
Pyrig,
Hoffmann, fathol. Hauptlehrer zu Kaltenbrunn, Krs Schweidni,
Hohenſee, evangel Lehrer zu Neuflenz, Krs Köslin,
Hoopmann, dögl. zu Nindorf, Krs Fallingboftel,
Kahle, dögl., Organift und Küfter zu Hillerfe, Krs Einbed,
Linnartz, kathol. Lehrer zu Gierath, Krs Grevenbroich,
Müller, evangel. Lehrer zu Emden,
Reimer, evangel. Lehrer und Küſter zu Coblentz, Krs Ueckermünde,
Richard, evangel. Lehrer und Küſter zu Retzow, Krs Templin,
Sawinski, evangel. Lehrer zu Liſſaken, Krs Neidenburg,
Schumacher, dögl. zu Brevörde, Krs Hameln,
Sperendioano, dsegl. und Küſter zu Geiglitz, Krs Regenwalde,
811
(ferner haben erhalten das Allgemeine Ehrenzeichen:)
Utaſch, evangel. erſter Lehrer zu Ober-Kahlbude, Krs Karthaus,
Wiczkowski, evangel. Lehrer zu Kurkau, Krs Neidenburg, und
Mitte, dsgl. und Kuͤſter zu Bleſewitz, Krs Anklam.
Ausgeſchieden aus dem Amte.
Geſtorben:
der Regierungs- und Schulrath Seidel zu Breslau,
die Bl Kreis:Schulinipeftoren Dr. Schulg zu Geldern
und Thoren zu Weſel,
die ordentlien Profefjoren
Konſiſt. Raty Dr. Erbfam in der theolog. Fafult. der Univerf.
zu Königöberg,
Geheimer Regierungs-Rath Dr. Müllenboff in der philoſoph.
Fakult. der Univerſität, Mitglied der Akademie der Wiſſen—
ſchaften zu Berlin,
Geheimer Regierungs-Rath Dr. Ulrici in der philoſoph.
Fafult. der Univerj. zu Halle,
Dr. Zwenger in der philoſoph. Faktult. der Univerf. zuMar-
burg, und
Dr. Bisping in der theolog. Kafult. der Akademie zu
Münſter,
die außerordentlichen Profeſſoren
Dr. Klinkerfues in der philoſoph. Fakult. der Univerſ.
zu Göttingen, und
Dr. Schlüter in der philoſoph. Fakult. der Akademie zu
Münſter,
der Profeſſ. von Reiche an der techniſchen Hochſchule zu Aachen,
der Profeſſ., Geſchichts- und Bildnismaler Guſtav Richter, Mit—
re ded Senated der Nfademie der Künfte zu Berlin,
der Geheime Regierungs-Rath Dr. Julius Friedländer, Di-
reftor de8 Münzkabineted der Mufeen, Ehrenmitglied der
Akademie der Wiffenichaften zu Berlin,
der Dberlehrer Dr. Frieje am Fanzöſiſch. Gymnaſ. zu Berlin,
Der auf Seite 714 im Jahrgange 1883 d. Bl. ald geitorben auf:
geführte Oberlehrer Hobbing war nidt am Gymnaſ. zu
Elbing, fondern am Gymnaf. zu Emden angeftellt.
der ordentl, Lehrer Dr. Wefterburg am Gymna). zu®Barmen,
die Direktoren
Dr. Janiſch am Realgymnaf. zu Zandeshut, und
Geßner zu Quakenbrück,
die Oberlehrer
Dr. Wilh. Meyer am Luiſenſtädt. Realgymnaſ. zu Berlin,
Dr. Beyer am Realgymnaſ. zu Rawitſch,
Profeſſ. Weyland am Realgymnaſ. zu Köln, und
Profefl. Dr. Evers am Realgymnaf. zu Krefeld,
—
- (ferner ſind geſtorben:)
die ordentlichen Seminarlehrer
Totzke zu Mörs, und
Blied zu Brübl,
der Seminat-Hilfelehrer Eide au Lüneburg.
In den Ruheſtand getreten:
der Regierungs- und Schulrath, Geh. Regierungs-Rath Stöveken
zu Aachen, und hat derfelbe den Rothen Adler-Orden dritter
Klaſſe mit der Schleife erhalten,
der Profeſſ., Geheime Regierungs-Rath Dr. Heeren an der
techniſchen Hochſchule zu Hannover und bat derſelbe den
Königlichen Kronen-Orden zweiter Klaſſe erhalten,
der Profeſſ. Bruns an derſelben Hochſchule und hat derſelbe den
Rothen Adler-Drden vierter Klaffe erhalten,
die Gymnafial-Direftoren Dr. A. J. Shmidt zu Paderborn
und Dr. Kiejel zu Düſſeldorf, und haben diejelben den
Rothen Adler-Drden dritter Klaſſe mit der Schleife erhalten,
der Studien-Direftor Dr. Wiel an der Nitter-Afademie zu Bed»
burg, und bat derielbe den Rothen Adler-Drden vierter
Klaſſe erhalten,
der Direktor Ditges am Gymnaſ. an Marzellen zu Köln und
bat derjelbe den Adler der Ritter ded Königl. Haudordend von
Hohenzollern erbalten,
die nachgenannten Operlebrer, welde den Rothen Adler» Drden
vierter Klaffe erbalten haben:
Profeſſ. Bartbel am Gymnaſ. zu Dr i. Weſtprß.,
—* Friedrich „ zu Pots
Pökel zu De
Dr Runge zu Stargardi. Pom.,
Profefj. Dr. Heinr. Fiſcher an lateiniſchen Hauptſchule
der Franckeſchen Stiftungen zu Halle a. ©.,
Profeſſ. Dr. Otto am Gymnaſ. zu Paderborn,
Profeſſ. Shorre „ er zu Kaſſel,
Profeſſ. Stoll i z e — — und
Dr. Heidtmann „ u Weſel,
der Oberlehrer Profeſſ. Wilhelm er am Gymnaſ. zu Cleve
und hat derſelbe den Königl. Kronen-Orden dritter Klaſſe
erhalten,
der Oberlehrer Profeſſ. Häntjed am Friedr. Wilhelms-Gymnaſ.
zu Köln und hat derſelbe den Adler der Ritter des Königl.
Hausordens von Hohenzollern erhalten,
379
(ferner find in den Ruheſtand getreten:)
die Dberlebrer
Konreftor Dr. Müller am Gymnaj. zu Görlig und
Konreftor Schnitfer „ „zu Xingen,
der Zitular-Oberlehrer Szulc am Marien-Gymnai. zu Pofen,
der ordentl. Lehrer Seltmann am Gymnaf. zu Demmin und
bat derjelbe den Rothen Adler-Orden vierter Klaffe erhalten,
der Gejanglehrer Mufikdireftor Bröer am Matthias-Gymnaſ. zu
Breslau und hat derielbe den Rothen Adler-Drden vierter
Klaſſe erhalten,
der Geſanglehrer Meg am Gymnaſ. zu Infterburg und der
Zeichenlehrer Naudietb am Gymnal. zu Marienburg
und haben diejelben den Königl. Kronen-Orden vierter Klaffe
erhalten, |
der Zeichenlehrer Wolperding am Gymnaſ. zu Kiel,
der Rektor Burgarg am Progymnaſ. zu Wipperfürth und
bat derjelbe den Rothen Adler-Orden vierter Klafje erhalten,
der Inſpektor des Realgymnaſ. der Francke'ſchen Stiftungen Dr.
Schrader zu Halle a. d. ©. und bat derjelbe den Rothen
Ndler-Drden dritter Klaffe mit der Schleife erhalten,
nadhgenannte Dberlehrer, melde den Rotben Adler-Orden vierter
Klaſſe erhalten haben:
Profefl.Langbeinam Friedr. Wilh. Realgymnaſ. zu Stettin,
Profeſſ. Dr. John am Realgymnaſ. zu Nordbaujen, und
Klanfe — zu Duisburg,
der ordentlihe Lehrer Dr. Brüggemann am Realgymnaſ.
zu Mülheim a. Rhein,
der Elementarlehrer Ziemann am Realgymnal. zu Halberftadt
und der Zeichenlehrer Lorenz am Realgymnaſ. zu Lipp—
ftadt, und haben beide den Königl. Kronen» Orden vierter
Klaffe erhalten,
der Schreib» und Zeichenlehrer Wepel am Realgymnaf. zu Müls
beim a. d. Ruhr,
der Lehrer Branchart an der früheren Provinz. Gewerbeſchule,
jegigen Realſch. zu Aachen,
der Rektor Benrath am Real-Progymnal. zu Düren und hat
derjelbe den Rothen Adler Drden dritier Klaffe mit der
Schleife erhalten,
der ordentl. Zehrer Dr. Rinne am Real-Progumnaf. zu Delitzſch,
380
(ferner find in den Ruheſtand getreten:)
der Gewerbeſchul-Lehrer Für ftenberg zu Saarbrüden,
der Seminar-Direftor Dömich zu Homberg, und ift demielben
der Charakter ald Schulrath mit dem ange eined Rathes
vierter Klaffe verliehen worden,
der ordentl. Kehrer Wetzel am Kehrerinnen-Seminar zu Berlin
und hat derfelbe den Rothen Adler-Orden vierter Klaſſe erbalten,
der ordentl. Seminarlehrer Schiemeng zu Alt-Döbern, und
bat derjelbe den Königl. Kronen-Drden dritter Klaffe erhalten,
der ordentl. Seminarlehrer Gießler zu Erfurt und bat der-
jelbe den Königl. Kronen-Drden vierter Klaffe erhalten.
Audgeihieden wegen Gintritted in ein anderes Amt
im Snlande:
die Oberlehrer Dr. Haag am Stadt-Gymnaf. zu Stettin und
Dr. Kohts am Lyceum II zu Hannover,
die Seminar-Direftoren Platen’zu Dranburg und Poftler
zu Verden,
der erite Seminarlebrer Dr. Kuhn zu Petershagen,
der ordentl. Seminarlehrer Dr. Handloß zu Breslau,
der Semin. Hilföl. Nehls zu Bütom.
Ausgeſchieden wegen Anftellung außerhalb der Preußi—
Bifhen Monardie:
die außerordentlihen Profefforen
Dr. Mude in der philofopb. Fakult. der Univerf. zu Greifs—
wald,
D. theol. und Dr. phil. Herm. Lüdemann in der theolog.
Fakult. der Univert, zu Kiel, und
Dr. Stammler in der juriftiih. Fakult. der Univerſ. zu
Marburg,
die Oberlebrer
Profeſſ. Dr. Hempel am Gymnaf. zu Salzwedel, und
Dr. Reinbardt z 2 zu Sranffurt a/M.,
der Dberlehrer Ernft an der Dber-Realfd. zu Halberftadt,
der Seminar Hilföl. Dettler zu Mörs.
Ihr Amt haben niedergelegt, bzw. find aufihre Anträge
ausgeſchieden:
Der Appellationsgerichtsrath a. D. Dames zu Breslau bat
dad Nebenamt ald Univerſitäts-Richter an der Univerſ. da—
ſelbſt niedergelegt, und hat derſelbe den Rothen Adler-Orden
dritter Klaſſe mit der Schleife erhalten,
381
(ferner haben ihr Amt niedergelegt, bezw. find auf ihre Anträge
ausgeſchieden:)
der erſte Aſſiſtent bei dem Kupferſtich-Kabinet der Muſeen, Dr.
von Seidlig zu Berlin und bat derſelbe den Königl.
Kronen-Orden vierter Klaffe erhalten,
der Zeichenlehrer Maler Engelke an der tedhniihen Hochſchule
zu Hannover,
die ordentlihen Lehrer
Pflugmadher am Gymnaf. Andreanum zu Hil desheim und
Dr. Kamp am #riedr. Wild. Gymnaf. zu Köln,
der ordentl. Seminarlehrer Henfel zu Waldau,
die ordentl. Lehrerin Kand am Lehrerinnen-Seminar zu&Xanten,
der Seminar:Hilfdl. Boch ow zu Köpenid.
Inhalts-Verzeichnis des Mai-Juni-Heftes.
Seite
Minifterium der geiſtlichen ꝛc. Angelegenheiten . .» .» » 273
1. 30) Staatsausgaben filr öffentlichen Unterricht, Kunft und Wiffenfcaft 274
31) Ausnahmsweife Bewilligung eines Theiles des reglementsmäßigen
Penfionsbetrages als Unterftiigung an aus dem Dienfte eutlaffene,
penfionsberedhtigte Beamte . . 313
32) Publifation der Bekanntmachungen über Verpachtung von Gütern
duch die Zeitichrift „Deutiche landwirthichaftlihe PBreife‘ . . 315
II. 33) Entwürfe für die Bebauung der ſ. g. Mufeumsinfel zu Berlin 316
34) Beftäti gung der Reltorwahl an der Univerfität zu Greifswald . 317
35) Wegfa er ſeminariſtiſchen Prämien und Preiſe bei den Uni—
verſitäten, ſoweit dieſelben aus Staatsfonds fließen . > “il
36) Breisbewerbungen bei der Akademie der Kilnfte zu Berlin — DLR
37) Ausihreiben wegen Bewerbung um ee
Staats-Stipendien für Mufiler . . 319
Ill. 38) Der Erlös für alte Baumaterialien ift bei den Staatskaſſen zu
Gunften der allgemeinen Staatsfonds nur dann zu vereinnahmen,
wenn diefe Materialien Eigentum des Staates find . . 320
39), Rehnungsmäßige Behandfan der Eriparniffe bei denjenigen
Anftalten, weldhe ihre Bedürfniszufchüffe theils aus Provinzial»
Fonds theils aus allgemeinen Staats Fonds erhalten. . 321
40) Ausführung des NReglements fir die Prilfungen der Kandidaten
des höheren Schulamtes . . 322
41) Anwendbarkeit der Penfionsnovelle vom 31. März 1882 auf. die
Lehrer und Beamten an allen höheren Unterrihtsanftalten und
Berfahren bezüglich, der Verſetzung eines über 65 RE alten
Lehrers (Beamten) in den Ruheſtand . . 323
IV. 42) Termine fir die pädagogiichen Kurſe — Toesogen an
Schull eig ’ 326
43) Die Aufnahme von mehr Böglingen in die Seminare, als in den .
Etats vorgefehen ift, — nur mit — — des ER ans
nifter8 erfolgen. . . 326
382
IV, 44) Unterfuhung der — des — — bei *
Unterrichtsanſtalten
45) Aufnahme neuer Zöglinge in die Anſtalten zu Droyßig
46) Termin für die Turnlehrerinnen⸗Prüfung im —* 1884 .
47) Dritter Nachtrag zu dem Statute der Allgemeinen Deutſchen
PVenfionsanftalt für Fehrerinnen und — vom 28. Sep⸗
tember 1875 .
48) Termin fir die Brüfung als Vorfieher an Taubfhummenanftlten
49) Revifion höherer Privatmädchenſchulen in Berlin
V. 50) Nichtverpflihtung der Mitglieder einer Schulgemeinde zur Auf-
bringung der Mehrkoften, welche durdy die Erweiterung des Zieles
der Volksſchule entitehen .
51) Unzuläſſigkeit des Vorbehaltes einer Kündigung "bei Ausftellung
von Berufungsurkunden für Lehrer aud bei zunähft nur einft«
weiliger Auftellung derielben . . .
52) Verhütung von Schulverfäumniffen durch Verwendung ihulpflic-
tiger Knaben bei Zreibjagden . .
53) Anwendung des Geſetzes vom 18. Juni 1840 auf die an Kirche,
Pfarre und Schule zu entricdhtenden Natural» und ———
Begriff der Steuer
54) Berpflihtung der Guts errſchaften zur deiſtung von Schulunter⸗
haltungsbeiträgen auf Grund des 8. 33 Titel 12 — II. All⸗
gem. Landrechtes .
55) Beitimmungen des Geſe hes vom. 18. Juli 1883 — betreffend
die Zwangsvollftredung in das unbeweglihe Vermögen — hin—
fihtlih der auf einem Grundftüde haftenden Abgaben und Leis
ungen an die Kirche, Pfarre ımd Schule .
56) Mitwirkung der Geiſtlichen der betreffenden Ronfeifion bei der
a und Firforge fir die in Zwangserziehung untergebradten
inder .
57) Mittheilung allgemeiner Verfügungen bezuglich des Unterrichtes,
welche alle Schulen gleihmäßig treffen, an die — TENER,
Anftalten . .
58) Anlage von Blitableitern für die Boltsihulgebäude —
59) Dispenſation jüdiſcher Schüler vom — am Sabbath und
an den jüdiſchen Feiertagen A
60) Wegfall des Nahmittar Sunterrichtes in den ländlichen Säulen
61) Beſetzung der Fehrerftellen im Regiernngs-Bezirfe Aachen R
62) Belehrung über das Sitzen der —— in — u
Rüdgratverrümmnmngen
Niht amtlider Theil.
6) Kurze Nachrichten über die Adolph. Stiftung zur Ausbildun
von Fehrerwaifen im —— ia mit SRAOHR
des Kreifes Frankfurt i
7) Berein Deutfcher Lehrer in England .
Perſonalchronik
Druch von J. J. Starde in Berlin.
339
341
345
346
349
361
383
Ceutralblatt
für
die geſammte Unterrichts - Verwaltung
in Preußen.
Herausgegeben in dem Minifterium der geiftlihen, Unterrichts - unt
Mebizinal- — —
Mi. u. 8 Berlin, Den 31. Juli, Zu 1884.
, Hligemeine Berbältniffe.
63) Geieg, betreffend Abänderungen ded Penfiond-
geſetzes vom 27. März 1872.
Bom 30. April 1884, *)
Wir Wilhelm, von Gotted Gnaden, König von Preußen ıc.
verordnen, mit Zuftimmung beider Häuſer des Landtages der Mo—
nardie, was folgt:
Einziger Artikel.
An die Stelle des $. 10 Nr. 2 und der 88. 21 biö 23 des
Penfiondgejeged vom 27. März 1872 (Geſetz-Samml. S. 268)**)
treten folgende Vorſchriften:
$. 10 Nr. 2.
Dienftemolumente, weldye ihrer Natur nad) fteigend und
fallend find, werden nad den in den Beſoldungs-Etats oder
ſonſt bei Verleihung des Rechtes auf diefe Emolumente des—
halb getroffenen Feitiegungen und in Grmangelung folder
Feftiegungen nah ihrem durdichnittlichen Betrage während
der drei legten Etatdjahre vor dem Etatsjahre, in welchem die
Penfion feitgelegt wird, zur Anrechnung gebradht.
21.
Die Beftimmun R darüber, ob und zu weldem Zeitpunfte
dem Antrage eined Beamten auf Verjegung in den Rubeftand
ſtattzugeben iſt, erfolgt durch den Departementschef.
* Verkundet durch die Geſetz-— —— > die Königl Preußiſchen
Staaten für 1884 En Nr. 15 Seite 196 Nr.
**) Gentralbl. f. d. Unt. Verw. pro 1872 Sir 194. Ofr. auch Eentrbl.
pro 1882 Seite 277.
1884. 26
384
Bei denjenigen Beamten, welde durch den König zu
ihren Aemtern ernannt worden find, ift die Genehmigung des
Königd zur Verfepung in den Ruheſtand erforderlidy.
Für die Beamten derjenigen Kategorien, deren Anftellung
durch eine dem Departementschef nachgeordnete Behörde er:
folgt, kann der Departementächef legterer oder der ihr vor—
gefepten Behörde die Beftimmung über den Antrag auf Ber:
ſetzung in den Ruheſtand übertragen.
$. 22.
Die Entiheidung darüber, ob und welche Penfion einem
Beamten bei jeiner Berjegung in den Ruheſtand zufteht, er-
folgt dur den Departementschef in Gemeinjchaft mit dem
Finanz-Mtinifter.
Diejelben können die Befugnis zu dieſer Entſcheidung
derjenigen dem Departementöhef nacdgeordneten Behörde
übertragen, weldyer die Beitimmung über die Verjegung des
Beamten in den Ruheſtand zuitcht ($. 21 Abſatz 3).
8. 23.
Die Beihreitung des Rechtsweges gegen die Entſcheidung
darüber, ob und welde Penfion einem Beamten bei jeiner
Verjegung in den Nubeftand zu gewähren ift, fteht dem Be—
amten offen, dod muß die Entſcheidung ded Departements
chefs und des Finanz: Minifterd der Klage vorbergehen und
legtere jodann bei. Verluft des Klageredhted innerhalb ſechs
Monaten, nachdem dem Beamten dieſe Entiheidung befannt
gemacht ift, erhoben werden. Der Berluft ded Klagerechtes
tritt au dann ein, wenn nicht von dem Beamten, über
deſſen Anipruch auf Penfion die dem Departementschef nady-
geordnete Behörde Entiheidung getroffen bat ($. 22 Abfag 2),
gegen dieje Entſcheidung binnen gleicher Frift die Beſchwerde
an den Departementöhef und den Finanz= Minifter er:
hoben ift.
Urfundlih unter Unjerer Höchſteigenhändigen Unterſchrift und
beigedructem Königlichen Snfiegel.
Gegeben Berlin, den 30. April 1884.
(L. S.) Wilhelm.
Fürft von Bidmard. von Puttlamer Maybad. Lucius.
Friedberg. von Boettiher. von Goßler von Scholz.
Graf von Hapfeldt. Bronjart von Schellendorff.
385
64) Berüdiihtigung der amtlihen Stellung des Ver—
faſſers eines Schulbuches bei Empfehlung des legteren.
Berlin, den 10. April 1880.
Durd Verfügung vom 24. Dezember 1873 U. 48749 (Gentralbl.
de 1874 ©. 186) hat mein Herr Amtövorgänger bereit auf die Be-
denklichfeit der amtlihen Empfehlung von Schulbüdern bingewiefen,
welche Sculrätbe und Seminardireftoren zu Verfaſſern haben.
Neuere Erfahrungen beitimmen mid, dieje Verfügung in Erinnerung
zu bringen. Sch babe indeß Veranlaffung, außerdem noch bejonders
darauf hinzumeiien, dab die Abfaffung namentlih von Volksſchul—
leſebüchern durdy Regierungs- und Schulräthe überhaupt nicht dem
Intereſſe der Unterrichtöverwaltung zu entiprechen ſcheint. Es kommt
dabei eimerjeitd in Betracht, dab zur Heritellung eined guten und
mit einiger Selbjtändigfeit bearbeiteten Leſebuches ein Aufwand von
Kraft und Zeit erforderlich iſt, welcher einem Sculratbe, der feinen
Amtspflichten gewiſſenhaft nahfommt, nur ‚unter ganz beionderen
Umftänden zur Verfügung ftehen dürfte, andererjeitd aber und vor-
züglih läßt die Abfaffung von VBolfsihullefebüchern nur zu leicht
dad Bedenken auffommen, dab dadurd dem amtlihen Anſehen des
betreffenden Schulrathed bis zu einem gewilfen Grade Eintrag ges
ſchehen fann. Es wird in einem ſolchen Falle jelten fehlen, daß
jelbft das beitbegründete und objeftivfte Bedenken des Schulratbes
gegen ein fremded Bud unrichtige und mißverftändliche Auslegungen
erfahre und daß fein Verhalten gegen die ihm untergeordneten Schul—
infpeftoren und Lehrer in irgend eine unzuläffige Verbindung mit
dem Intereſſe gebracht werde, welched dieje für oder gegen das von
dem Schulrathe verfaßte Buch gezeigt haben.
Em. Hochwohlgeboren erjuhe ich daher ganz ergebenit, die
Herren NRegierungspräfidenten der dortigen Provinz auf diefe Ge—
fichtöpunfte aufmerkſam zu machen und fie zu erſuchen, auf diejelben
in möglichſt Ihonender Weile die ihnen untergeordneten Schulräthe
binweilen zu wollen.
Der Minifter der geiftlihen ꝛc. Angelegenheiten.
von Puttfamer.
Un
die ſämmtlichen Königl. Oberpräfidenten der Monardie.
U. III. b. 5742.
65) Umtauſch von Reichskaſſenſcheinen.
Berlin, den 9. April 1884.
Dem Königliden Provinzial-Schulfollegium überjende ich bier-
neben Abſchrift einer von dem Herren Finanz Minifter an die ſämmt—
lihen Königlichen Regierungen und die Köntglihe Finanz-Direftion
zu Hannover unter dem 12. März d. I. erlaffenen Girkular = Ber:
26°
386
fügung betreffend den Umtausch der mit dem Datum vom 11. Zuli
1874 audgefertigten Neichöfaffenicheine gegen Scheine neuer Aus—
gabe vom 10. Januar 1882, zur Kenntnisnahme und mit der Ver:
anlafjung, biernad die Kaflen Seined Verwaltungsbezirkes mit ent-
iprechender Anweiſung zu verjeben.
An
fämmtlihe Königl. Provinzial-Schultollegien und KRonfiftorien
incl. des Landes-Konfiftoriume zu Hannover.
Abichrift hiervon nebft Anlage erhalten Eure Hochwohlgeboren
zur Kenntnisnahme und weiteren Veranlafjung.
Der Minifter der geiftlihen ꝛc. Angelegenheiten. '
Im Auftrage: Barkhauien.
An
die Königl. Herren Uniderfitäts-Kuratoren, ac. 2.
G. III. 970.
Berlin, den 12. Mär; 1884.
Die Königlihe Regierung veranlaffe ih, ſämmtliche nachge—
ordnete Kaffen dahin mit Anweiſung zu verjeben, daß die bei den-
jelben eingehenden Reichskaſſenſcheine vom 11. Zuli 1874 nit
wieder ausgegeben, jondern durch Vermittelung der General-Staats-
fafje und der Regierungs- bezw. Bezirks-Hauptkaſſen in angemefjenen
Partien an die Königlih Preußiſche Kontrole der Staatspapiere
(Berlin S.W. Dranienftraße 94) zum Austaufh gegen Scheine
neuer Ausgabe vom 10. Sanuar 1882 abgeliefert werden.
Der Finanz Minifter.
In Bertretung: Meinede.
An
ſämmtliche Königl. Negierungen und die Königl.
Finanz. Direftion zu Hannover.
I. 2228. 11. 2503. III. 2985.
66) Vorſchriften über die Ausbildung und Prüfung für
den Staatddienft im Bau: und Maſchinenfache.
(Eentralblatt pro 1876 Seite 462 und 520; pro 1879 Seite 505;
pro 1880 Seite 712.)
Berlin, den 10. April 1884.
Der $. 9 der Vorſchriften über die Ausbildung und Prüfung
für den Staatödienit im Bau: und Maſchinenfache vom 27. Juni
1876 wird aufgehoben und durch die nachitehenden Beſtimmungen
erjegt:
8
Die zweite Prüfung ſoll die Fähigkeit des Kandidaten feſtſtellen,
die durch akademiſches Studium und praktiſche Beſchäftigung gewon—
nenen Kenntniſſe und Fertigkeiten für die Löſung praktiſcher Auf—
gaben nutzbar zu machen.
Sie umfaßt:
1) Die Bearbeitung eined durch Zeihnungen dargeftellten und
eingehend begründeten Entwurfes nad) gegebenem Programme, welche
der Kandidat mit der jelbitgeichriebenen eidesitattlihen Erklärung
zu verjehen hat, daß er fie ohne fremde Hilfe angefertigt habe.
Die Arbeit ift binnen einer Frift von neun Monaten, welde
Friſt von der techniſchen Ober-Prüfungskommiſſion aus erheblichen
Gründen bid zu zwölf Monaten erftredt werden fann, abzuliefern.
Wird die Frift verfüumt, jo iſt dem Kandidaten auf jeinen Antrag
eine andere Aufgabe zu ertbeilen. Bei wiederholter Friftverfäumung
gilt die Prüfung ald nicht beftanden.
Wird die Arbeit für ungenügend erachtet, jo ift dem Kandidaten
die Arbeit zur WVerbefferung zurüdzugeben oder eine neue Aufgabe
zur Bearbeitung zu ertheilen. Gelingt die Arbeit wiederum nicht,
jo gilt die Prüfung als nicht beitanden.
Mird die Arbeit für genügend eradhtet, jo ift dies dem Kan—
didaten mitzutheilen und hat derſelbe jodann binnen einer Friit
von drei Monaten, welche Frift von der techniichen Ober-Prüfungs-
fommilfion aus erheblichen Gründen bid zu ſechs Monaten erftredt
werden kann, zur weiteren Prüfung fich zu melden.
Denjenigen Kandidaten, welde die Aufgabe zu dem Entwurfe
bereitö erhalten haben, wird auf einen binnen längftens Jahresfriſt
vom Datum dieſes Erlaffed ab bei der techniſchen Ober: Prüfungs
kommiſſion zu ftellenden Antrag eine neue Aufgabe nah Maßgabe
der vorftehenden Beitimmungen ertbeilt. Die Ertheilung der neuen
Aufgabe ift bei denjenigen, melde die frühere Aufgabe vor vollen:
deter zweijähriger praftiiher Beichäftigung erhalten haben, von dem
Nachweiſe der vollftändigen Zurüdlegung der vorgefchriebenen zwei—
jährigen praftiihen Beihäftigung abhängig.
2) Die Bearbeitung von Fachaufgaben während dreier Tage
unter Klaujur.
3) Eine mündliche Prüfung.
Der Minifter der öffentlichen Arbeiten.
Abichrift erhält die Königliche techniſche Ober-Prüfungskom—
milfion auf den Bericht vom 2. d. M. zur Kenntnisnahme und
Nachachtung.
Die für die Entwürfe zu ſtellenden Aufgaben haben fortan
vornehmlich ſich auf jolhe Gebäude, Bau: und Maſchinenanlagen
388
u beziehen, welhe in dem Gebiete der Staatd- Bauverwaltung
äufig zur Ausführung gelangen.
Der Minifter der öffentlihen Arbeiten.
An
die Königl. techniſche Ober-Prüfungstommiffion hier.
Abichrift (ad 1) erhält die Königliche tehniihe Prüfungskom—
milfion zur Kenntnisnahme.
Der Miniiter der öffentlichen Arbeiten.
aybach.
An
die Königl. techniſchen Prüfungskommiſſionen hier,
zu Hannover und zu Aachen.
—
67) Zuſammenſetzung der Prüfungskommiſſionen für
die willenfhaftlide Staatdprüfung der Kandidaten des
geiftliben Amtes für das Jahr 1. April 1884/85.
(Eentralbl. pro 1883 Seite 335 und 473.)
4;
Berlin, den 10. April 1884.
Im Berfolge der Befanntmahung vom 21. April 1883 wird
hierdurch zur öffentlihen Kenntnis gebradt, daß die Prüfungstom-
milfionen für die wilfenichaftlihe Staatöprüfung der Kandidaten
des geiftlihen Amtes für das Jahr 1. April 1884/85 wie folgt
zuſammengeſetzt find:
I. Kommiffionen, welche die Staatsprüfung in Verbindung
mit der theologifchen Prüfung abnehmen:
1) in Halle a/S., Provinz Sadjen:
Dr. Zacobi, Profeffor und Konſiſtorial-Rath, zugleich Vorſitzender
der Kommilfion,
Dr. Shlottmann, Profeflor,
Dr. Beyſchlag, Profeffor;
2) in Königöberg i. Pr., Provinz Dit: und Weitpreußen:
Dr. Boigt, Profeffor, zugleich Borfigender der Kommilfion,
Dr. Jacobi, Profeſſor,
Dr. Haſe, Militär-Dberpfarrer und Konfiltorial-Ratb;
3) in Berlin, Provinz Brandenburg:
Dr. Semiſch, Konfiftorial-Rath und Profeffor, zugleih Borfigen»
der der Kommilfion,
Dr. Kleinert, Konfiftorial-Rath und Profeffor,
389
Dr. Kögel, General-Superintendent, Ober-Hofprediger und Ober:
Konfiftorial-Rath; ;
4) in Stettin, Provinz Pommern:
Dr. Krummader, Konfiftorial- Rath, zugleih Worfißender der
Kommilfion,
Wilhelmi, Konfiftorial-Rath und Militär-Oberpfarrer,
Brandt, Konfiltorial-Ratb und Scloßprediger;
5) in Poſen, Provinz Pojen:
Dr. Ge Al General-Superintendent, zugleich Borfigender der Kom—
million,
Dr. Bolte, Provinzial-Schulrath,
Reichard, Konfiltorial-Ratb;
6) in Breslau, Provinz Sclejien:
Dr. Erdmann, General-Superintendent, zugleich Borfigender der
Kommilfion,
Dr. Weingarten, Profeflor,
Richter, Koniiltorial-Rath und Militär-Dberpfarrer ;
7) in Münfter, Provinz Weftfalen:
Nebe, General-Superintendent, zugleich Borfißender der Kommilfion,
Dr, Niemann, Konfiltorial-Rath,
Dr. Mangold, Konfiltorial-Ratb und Profeffor;
8) in Coblenz, Rheinprovinz:
Korten, Ober-Konſiſtorial-Rath und Milttär-Oberpfarrer, zugleich
Vorfigender_ der Kommiifion,
Bartelheim, Superintendent,
Dr. Krafft, Konfiftorial- Rath und Profeſſor;
9) in Hannover, Provinz Hannover:
Thilo, ra Rath, zugleidd Vorfipender der Kom—
milfion
Dr. Bagemann, Konfiftorial:Rath und Profeifor,
Dr. Wiedaih, Profeffor und Gymnafial-Direftor;
10) in Kiel, Provinz Schledwig- Holftein:
Dr. pi warg, Konfiftorial-NRath, zugleich Borfigender der Kom—
milfion,
Dr. Scheppig, ordentlicher Lehrer an der Nealichule zu Kiel,
Dftendorf, Rektor der Realihule in Neumünfter ;
11) in Marburg, Negierungsbezirf Gafjel:
Dr. Lucae, Profeffor, zugleich Borfigender der Kommiſſion,
Dr. Herrmann L; Profeffor,
Dr. Bergmann, Profeffor;
N,
12) in Herborn, Regierungdbezirf Wiesbaden:
Dr. — General-Superintendent, zugleich Vorſitzender der Kom—
miſſion,
Dr. Maurer, Profeſſor,
Dr. Spieß, Gymnafial-Direftor in Dillenbury.
II. Kommiffionen, welche die Staatsprüfung ohne Verbindung
mit der theologifchen Prüfung abnehmen:
1) in Emden, Provinz Hannover:
Bartels, Konliftorial- Rath, General: Superintendent in Aurich,
zugleich Borligender der Kommilfion,
Dr. Shwedendied, Gymmafial-Direftor a. D.,
van Senden, Seminar-Direftor;
2) in Breslau, Provinz Sclejien:
Tihadert, Provinzial-Schulrath, zugleich Vorfigender der Kom:
miſſion,
Dr. Dberdid, Gymnaſial-Direktor,
Dr. Weinhold, Profellor;
3) in Münfter, Provinz Weitfalen:
Dr. Schulg, Geheimer Regierungs- und Provinzial: Schulrath,
zugleich Vorfigender der Kommilfion,
Dr. Niehues, Profellor,
Dr. Stord, Profefior;
4) in Bonn, Rheinprovinz,
vorbebalten.
Die weiter erforderlidhen Belfanntmahungen werden in den
öffentlichen Blättern der verichiedenen Provinzen jeitend der Vor:
figenden der einzelnen Kommilfionen erfolgen.
Der Minifter der geiftlihen ıc. Angelegenheiten.
von Goßler.
Belanntmachung.
G. I. 527.
2.
Berlin, den 26. Mai 1884.
Im Anſchluſſe an die Befanntmadhung vom 10. April d. 3.
wird hierdurch zur öffentlihen Kenntnis gebracht, daß die für die
wiſſenſchaftliche Staatöprüfung der Kandidaten des geiſtlichen Amtes
eingerichtete Prüfungsfommilfion in Bonn, welde die Staatsprü—
fung ohne Verbindung mit der theologiſchen Prüfung abnimmt, für
die Zeit biß zum 1. April 1885 zufammengeiept ift aus
dem Profeflor Dr. Wilmannd, zugleih Vorſitzenden der
Kommiifion,
21
dem Profeſſor Dr. Neuhäufer und
dem Profeffor Dr. Niſſen.
Die weiter erforderliche Belanntmahung wird in den öffent:
lihen Blättern der Nheinprovinz jeitend ded Borfigenden der Kom:
miſſion erfolgen.
Der Minifter der geiltlihen ꝛc. Angelegenheiten.
In Bertretung: Lucanus.
Bekanntmachung.
G. 1. 1167.
68) Zufammenjegung der Wiſſenſchaftlichen Prüfungs-
fommijjionen für das Jahr 1. April 1884/85.
(Eentrbl. pro 1883 Seite 337 Nr. 70.)
Berlin, den 27. Mai 1884.
Die Königlihen Wiſſenſchaftlichen Prüfungsfommiifionen ſind
für das Jahr 1. April 1884 bis 31. März 1885 wie folgt zu—
ſammengeſetzt:
(Die Prüfungsfächer ſind in Parentheſe angedeutet.)
1. Für die Provinzen Oft: und Weſtpreußen in Königsberg i./Pr.
Drdentlihe Mitglieder:
Dr. $riedländer, Geheimer Regierungs-Rath und Profeſſor
(klaſſiſche Philologie), zugleih Direktor der Kommiifion,
«e Jordan, Profeflor (Eklaſſiſche Philologie),
: Schade, s (Deutſch),
s Walter, ⸗ (Philoſophie und Pädagogik) einſtweilen
nur für das Sommerſemeſter,
-Tſchackert,— (evangeliſche Theologie und Hebräiſch),
-Wichert, ⸗ (Geſchichte),
-30ppritz, (Geographie),
-Lindemann,-— (Mathematif),
- Kißner, 5 (Engliih und Franzöſiſch),
= %Rofien, ⸗ (Ehemie).
Außerordentlihe Mitglieder:
Dr. Dittrid, Profeſſor in ran (katholiihe Theologie
und Hebrätich),
= Rob. Caspary, = (Botanif),
: Chun, . rg
= P ape, — Phyfi '
» Mar Bauer, 5 ——
Dr.
“ “ “ ” “
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392
2. Zür die Provinz Brandenburg in Berlin.
Drdentlihe Mitglieder:
Klir, Provinzial» Schul» und Geheimer Regierungs- Rath
(Deutſch) zugleich Direktor der Kommiifion,
Scherer, Profeſſor (Deutſch),
Hübner, ⸗ (klaſſiſche Philologie),
Diels, ⸗ (klaſſiſche Philologie),
Schellbach, — Mathematik und Phyſik),
MWeiziäder, — (Geſchichte und Geographie),
Hirſch, Oberlehrer und Profeſſor (Geſchichte und Geographie),
Lie. Lommatzſch, Profeſſor (evangeliſche Theologie),
Zupitza, > (Engliſch),
Tobler, (Franzöſiſch),
Dilthey, ⸗ (Philoſophie und Pädagogik),
Zeller, Gebeimer Regierungd-Nath und Profeffor (Philoſophie
und Pädagogif).
Außerordentlihe Mitglieder:
Propft Afimann, (fatholiihe Theologie),
Dr. Dillmann, Profeffor (Hebräiſch),
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2
[Tue EB Bu u |)
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von Martens, = (Zoologie),
Eichler, (Botanik),
Brückner, ⸗ (Polniſch),
Schneider, ⸗ (Chemie und Mineralogie),
Hettner, (Mathematik und Phyſik).
3. Für die Provinz Pommern in Greifswald.
Ordentliche Mitglieder:
.Schwanert, Profeſſor (Chemie) zugleich Direktor der Kom:
million,
(Mathematik und Phyſik),
Thome, .
Kießling, (klaſſiſche Philologie),
Kaibel, (klaſſiſche Philologie),
Schuppe, Philoſophie und Pädagogik),
Ulmann, (Geſchichte und Geographie),
Bredenkamp, — (evangeliſche Theologie u. Hebräiſch),
Vogt, ⸗ (Deutſch),
Koſchwitz, ⸗ (Franzöſiſch),
Konrath, ⸗ (Engliſch),
Münter, (Botanif),
Gerſtäcker, ⸗ (Zoologie),
Liebiſch, ⸗ (Mineralogie),
Seeck, (alte Geſchichte),
Credner, ⸗ (Geographie).
393
4. Für die Provinzen Poſen und Sclefien in Breslau.
Drdentlide Mitglieder:
Dr. Sommerbrodt, Provinzial. Schul» und Geheimer Regierungd-
O
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Rath. Direktor der Kommilfion,
Reifferſcheid, Profeffor (klaſſiſche Philologie) event. Ver:
treter des Direftord der Kommiifion,
Roßbach, ⸗ (klaſſiſche Philologie),
Probſt, (tatholiſche Theologie und Hebräiſch),
Schmidt, (evangeliſche Theologie u. Hebräiſch).
Schröter, (Mathematik),
Erdmann, - (Pbiloiophie und Pädagogik),
Bäumfer, ⸗ (Philoſophie und Pädagogik),
Weinhold, ⸗ (Deutſch),
Nieie, - (alte Geicichte),
Dove, . (mittlere und neuere Geichichte),
Partid, s (Geographie),
Gaspary, (Franzöſiſch).
Außerordentliche Mitglieder:
. Schneider, Profeſſor (Zoologie),
Ferd. Sohn, ⸗ (Botanik),
Poleck, (Chemie und Mineralogie),
Meyer, WVNhyſik),
Kölbing, ⸗ (Eugliſch),
Nehring, ⸗ (Polniſch). |
5. Bür die Provinz Sachſen in Halle a./®&.
Drdentlide Mitglieder:
. Keil, Geh. Neg. Rath und Profefjor (klaſſiſche Philologie)
zugleich Direktor der Kommiſſion,
Dittenberger, Profeſſor (klaſſiſche Philologie),
Wangerin, (Mathematik),
Haym, ⸗ (Philoſophie und Pädagogik),
Vaihinger, (Philoſophie und Pädagogik),
Zader, : (Deutid),
Dümmler, ⸗ (Geſchichte und Geographie),
Kirchhoff, ⸗ (Geographie),
Bolbard, s (Chemie),
Elze, (Engliſch),
Suchier, (Franzöſiſch),
Riehm, (evangeliſche Theologie u. Hebräiſch),
Oberbeck, ⸗ Phyfik),
Kraus, ⸗ (Botanif),
Greenader, ⸗ (Zoologie),
von Fritid, . (Mineralogie).
Dr.
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394
6. Für die Provinz Schleswig-Holftein in Kiel.
Didentlihe Mitglieder:
Pohhammer, Profeffor (Mathematik) zugleid Direktor der
Kommilfion,
Karten, —VNhyſik),
Stimming, a Franzöſiſch),
Buſolt, (Geſchicht
Krohn, 5 Philoionbie und Pädagogik),
Möller, s (evangeliihe Theologie und
Hebräiſch),
Krümmel, ⸗ (Geographie),
Blaß, (klaſſiſche Philologie),
Pietich, Privat-Dozent (Deutich).
Außerordentlihe Mitglieder:
K. Möbius, Profeffor (Zoologie),
been. : (Shemie),
Th. Möbius, ⸗ (Däniſch),
Engler, (Botanik),
Laspeyres, (Mineralogie).
7. Für die Provinz Hannover in Göttingen.
Ordentliche Mitglieder:
. Volquardſen, Profeſſor (alte Geſchichte) — Direktor
der Kommiſſion,
Sauppe, Geheimer Regierungs-Rath und Profeſſor (Eaffiiche
Philologie),
von Wilamowitz-Möllendorf, Profeſſor (Elaffiiche ee
logie),
G. E Müller, Profeffor (Philofophie und Pädagogik),
von Kludbohn, ⸗ (mittlere und neuere Geſchichte),
Heyne, eutſch),
nalen, s (Branzoii),
Nap (Engliſch),
Shuls, Konfiftorial: Kath und — (evangeliſche Theo—
logie und Hebräiſch),
Schwarz, Deere (Mathematik),
Boigt, (Phyſik),
Hübner, ⸗ a
9. Wagner, . (Geographie),
Ehlers, s (Zoologie),
Reine, > (Botanif),
Klein, ⸗ (Mineralogie).
oO
=
V Tee | Bee | Bas Be u 11
. Shulß, Geheimer Regierungs-Ratb (Pädagogik) In
395
8. Für die Provinz Weftfalen in Münfter.
Drdentlihde Mitglieder:
Direktor der Kommilfion,
Stord, Profeffor (Deutſch),
Yangen, . (Haffiihe Philologie),
Stahl, . (Haffiiche Philologie),
Sturm, . (Mathematik),
Niehues, ⸗ (Geſchichte und Geographie),
Schwane — (katholiſche Theologie und Hebräiſch),
Hagemann, = Hhiſophien
Karſch, Medizinal-Rath und Profeſſor (Zoologie und Botanik),
.. rf, Profeffor (Phyſik),
Körting, ⸗ ie und Franzöfild).
Außerordentlihe Mitglieder:
— Konſiſtorial-Rath (evangeliſche Theologie u. Hebräiſch),
Dr. Hofius, Profefjor (Mineralogie),
Due u Te ea Te Te Te ee Pe a ee 6
Salfowsti, E (Chemie).
9. Für die Provinz Heſſen-Naſſau in Marburg.
Ordentliche Mitglieder:
. Leopod Schmidt, Profeſſor (klaſſiſche —— A gu gleich Di⸗
rektor der Kommiſſion,
Lucae, Profeſſor (Deutſch),
Bormann, ⸗ (alte Geſchichte),
Heß, ⸗ (Mathematik),
Lenz, (mittlere und neuere Geſchichte),
Stengel, (Engliſch und Franzöſiſch),
Graf Baudiſſin, = (evangel. Theologie und Hebräiſch),
Fiſcher, ⸗ ed
Bergmann, s (Philoſophie und Pädagogik),
Melde, = (Phnfiß),
Wigand, ⸗ —
Greeff, (Zoologie),
Dunfer, Geh. Berg-Rath und "Profeffor (Mineralogie),
Zinde, Profeffor (Chemie).
10. Zür die Rheinprovinz in Bonn.
Drdentlihe Mitglieder:
r. Lipſchitz, Profeſſor (Mathematik) zugleih Direktor der
Kommilfion,
Mangold, Konfiftorial-Rath und Profeffor (evangeliihe Theo-
(ogie und Hebräiſch),
396
Dr. KRaulen, Drofeflor (fatholiihe Theologie u. Hebräiſch),
- Rübbert, 5 (klaſſiſche Philologie),
= Nilien, ⸗ (alte Geſchichte),
⸗æÜRitter, ⸗ (mittlere und neuere Geſchichte),
:» Wein, ⸗ (Geographie),
-Neubhäuſer, ⸗ Philoſophie und Pädagogik),
-Witte, (Philojophie und Pädagogik),
-Willmanns, (Deutſch),
: Trautmann, - (Engliſch),
-Foerſter, ⸗ (Franzöſiſch),
Kekulé, Geh. Regierungs-Rath und Profeſſor (Chemie),
Clauſius,- = -—EWVhyſik).
Außerordentliche Mitglieder:
Dr. Reuſch, Profeſſor (katholiſche Theologie und Hebräiſch),
-Hertwig, ⸗ (Zoologie),
« Straßburger, s (Botanif),
= von Laſaulx, ⸗ (Mineralogie).
Der Miniſter der geiſtlichen ꝛc. Angelegenheiten.
Im Auftrage: Greiff.
Bekanntmachung.
U. II. 1014.
69) Berechnung der Reiſe- und Umzugskoſten der
Staatsbeamten.
Berlin, den 13. Juni 1884.
Das Königliche Staats-Miniſterium bat unterm 13. Mai d.
3. beſchloſſen, daß die Beltimmungen, welde in der beifolgenden
„Zujammenftellung einiger Grundiäge, nad welchen bei Berechnung
der Neife- und Umzugskoſten der Reichsbeamten zu verfahren ift“,
enthalten find, in Ruͤckſicht auf die Gleichartigfeit der in Betracht
fommenden Preußiichen und reichögeieglihen Vorſchriften und zur
Herbeiführung eined gleichmäßigen Verfahrens zwiichen den Reichs—
verwaltungen und den Preußiſchen Reſſorts für die Berechnung der
Neifefoften der Preußiſchen Staatsbeamten nad) $. 6 der Verordnung
vom 15. April 1876 (G. S. S. 107)*) und der Umzugöfoften bet
Verfegungen nah dem Gelege vom 24. Februar 1877 (©. ©. ©.
15)**) in gleichmäßiger Weiſe zur Anwendung zu bringen find.
Den nachgeordneten Behörden des diesfeitigen Neffortes theile ich
diefelben zur Kenntnisnahme und Nahadtung mit.
Der Minifter der geiftlichen ıc. Angelegenheiten.
von Goßler.
An
jämmtlihe nadgeordnete Behörden des diesfeitigen Reſſortes.
G. III. 1580.
®) Gentebl. f. d. Unter. Verw. pro 1876 Seite 201.
**) Dagl, pro 1877 Seite 19.
397
Zufammenftellung einiger Grundfäge, nad welden bei
Berehnung der Reije- und Umzugdfoften der Reichsbe—
amten zu verfahren iſt. (Armee-Berordnungdblatt pro
1881 S. 134, Pofjt-Amtöblatt pro 1881 ©. 389).
A.
Bewegt ſich die Dienftreile eined Beamten, weldem für die
Zeit feined Aufenthalte im Auslande höhere Tagegelder, als für das
Snland bewilligt find, an einem Tage innerhalb und außerhalb des
Reichsgebietes, jo wird für den Tag des Ueberganged in das Ausland
der aber für den Tag der Rüdfehr in das Inland der niedrigere
Tagegelderſatz gewährt. 2
1) Bei Geihäften außerhalb ded Wohnortes, der Garniſon ıc.
($. 6 der Verordnung vom 21. Junt 1875 — R. G. Bl. ©. 249
—, 8. 7 der Verordnung vom 23. April 1879 — NR. ©. Bl. ©.
127 —, 88. 3 bi8 5 der Verordnung vom 20. Mai 1880 — N.
G. Bl. S.113 —) wird die dienſtlich zurückgelegte Wegeſtrecke von
der Ortögrenze ab berechnet.
Anmerfung Zu vergleihen $. 6 ded Preußiſchen Gefeged vom
24. März 1873 (©. S. S. 122)*) in der Faſſung der Ber:
ordnung vom 15. April 1876 (G. S. ©. 107).
2) Als Endpunkt der dienftlich zurücgelegten Wegeftrede gilt
die Mitte des Beſtimmungsortes oder, falls die Dienftreiie mittelft
Eijenbahn oder Dampfſchiffes gemacht werden fann, der betreffende
Bahnhof oder Anlegeplag, vorbebaltlih der Beſtimmung zu D.
Handelt es fih um die Erledigung eined Dienftgeichäfted an einer
beftimmten Stelle außerhalb eines Ortes, fo ilt diefe Stelle ala
Endpunft der Dienftreiie anzunehmen,
3) Als Drt gilt der bauptiählih von Gebäuden oder einge-
friedigten Grundjtüden eingenommene Theil eined Gemeindebezirfes,
jo daß die Ortsgrenze ohne Rückſicht auf vereinzelte Ausbauten oder
Anlagen dur die Außenlinie jened Bezirfötheiled gebildet wird.
Beiteht ein Gemeindebezirf (Garnilonverband) aus mehreren
Drtichaften, jo iſt als Drt im Sinne diefer Beſtimmung nicht die
einzelne Ortſchaft, jondern der Gemeindebezirf (Garnilonverband)
anzujeben.
4) Kür die Feftitellung der Entfernungen find die Angaben
des Kursbuches der Reichs-Poſtverwaltung, eventuell der amtlichen
Poftkarten, maßgebend. Fehlen ſolche Angaben, oder handelt es ſich
um die Entiheidung der Frage, ob ein Beamter die für den Anſpruch
auf Vergütung von Reiſekoſten mafßgebende Entfernung von der
Grenze Feine Wohnortes ꝛc. hat zurüdlegen müffen, jo find zur
) Eentrbl. f. d. Unter. Berw. pro 1873 Seite 322.
a.
Feltftellung der Entfernungen Beſcheinigungen ſachkundiger Behörden
und bezüglich der im Auslande gemachten Dienftreifen Beicheinigungen
der Kaiſerlichen Gejandtihaften oder Konjulate beizubringen.
C.
1) Bet Dienftreifen, weldye mittelft Eiſenbahn oder Dampf:
Ichiffes gemacht werden können, fommt die Gebühr für Zu: und
Abgang in der Regel nur einmal zum Anſatze.
2) Ein mebrfader Anjag diefer Gebühr findet ftatt:
a. wenn an Zwildyenorten übernachtet werden muß;
b. wenn die Eilenbahn oder dad Dampfihiff an Zwiſchenorten
Dienftgeihäfte halber verlaffen werden muß;
c. wenn an einem Zwilchenorte ein Bahnhof oder Anlegeplag
verlaffen und die Reife von einem andern Bahnhofe oder An-
legeplage aus, weldyer mit dem erfteren nicht in unmittelbarem
Zufammenbange ſteht, fortgelegt werden muß, jofern der
Hebergang von dem einen zum anderen Bahnhofe nicht mit-
telft durdgehender oder unmittelbar anjchliegender Züge über
eine Verbindungsbahn erfolgt. Der mebrfahe Anjag der
Gebühr ift ausgeſchloſſen, wenn an einem Zwilchenorte ein
Vebergang von einer Bahn auf die andere oder von einem
Dampfichiffe auf das andere ftattfindet, ohne dab dazu der
Bahnhof oder Anlegeplag zu verlafien ift. Die mit Ueber:
gängen der leßteren Art etwa verbundenen Koften werden
ausichließlih den mit Freifarten reifenden Beamten der Eijen-
babnvermwaltungen auf Grund jpezieller Angaben erftattet,
deren Belegung nicht erforderlich ie.
Eine alphabetiih geordnete Nachweiſung derjenigen Drte
Deutſchlands, an welden mehrere räumlidy von einander ger
trennte Perfonen-Bahnböfe oder Anlegepläge von Dampfichiffen
fich befinden, wird unter Angabe der zwiſchen den einzelnen
Bahnhöfen vorbandenen, für den Perjonenverfehr benupbaren
Verbindungsbahnen durd das Kursbuch der Reichs-Poſtver—
waltung veröffentlicht.
3) Beamte, welde bei Unterbrehung einer zum Zwecke der
Bereifung einer Bahnlinie, zur Beſichtigung oder Revifion von Be—
trieb8anlagen ıc. unternommenen Dienftreife oder am Endpunfte einer
jolden den betreffenden Bahnhof oder das Bahngebiet Dienftge-
ihäfte halber zu verlaffen nicht genöthigt find, haben feinen An—
Ipruch auf die Zus und Abgangsgebühr. Den mit Eijenbahn-Frei-
farten reilenden Beamten werden tn foldhen Fällen die baaren Neben-
foften nah Maßgabe der Beftimmungen unter Ziffer 2c erftattet.
4) Die Gebühr für Zu- und Abgang wird je zur Hälfte nicht
gewährt, wenn die Beförderung ded Beamten nad oder von dem
Bahnhofe oder Anlegeplage feitend einer Reichsverwaltung durch Ge:
Htellung eines Fuhrwerkes erfolgt.
399
D
1) Neben der Gebühr für Zu- und Abgang werden die fon=
ftigen verordnungdmäßigen Fuhrkoſten gewährt, wenn die Entfernung
zwijchen der Drtögrenze des Anfangs» oder Endpunktes der Reiſe
und dem Bahnhofe oder Anlageplage 2 km. oder mebr beträgt.
Hat während einer Reije ein Wechſel zwiſchen der Beförderung
mittelit Eiſenbahn oder Dampfichiffes und einer anderen Beförde—
rungsart einzutreten, jo find die Rubrfoften für die Megeftrede
zwiſchen dem nad) bezw. vor Uebergang auf die Eifenbahn oder daß
Dampfihiff zunächft bezw. zulegt zu berührenden Orte und dem
Bahnbofe oder Anlegeplage nur dann zu vergüten, wenn die Ent-
fernung 2 km. oder mehr beträgt.
2) In den Fällen zu 1 find für den Begriff ded Ortes und
der Ortsgrenze die Beitimmungen zu B. 3, für die Feftftellung der
Entfernungen die Angaben des Kursbuches der Reichd-Poftvermwal-
tung maßgebend. Xeblen legtere, jo find fie durch Beſcheinigungen
ſachkundiger Behörden und für dad Ausland durch Beſcheinigungen
der Kaiſerlichen Geſandtſchaften oder Konſulate zu eriegen.
E.
1) Umzugskoften find nur dann zu vergüten, wenn der Drt,
von weldem, und der Drt, nad welchem die Verjegung ftattfindet,
zu verichiedenen Gemeindebezirken (Garnijonverbänden) gehören.
2) Im Sinne des $. 13 der Verordnung vom 21. Zuni 1875
iſt als fürzefte fabrbare Straßenverbindung der fürzefte fahrbare
Yandweg anzufeben.
Anmerfung. Zu vergleihen $. 2. des Preußiſchen Geſetzes
vom 24. Februar 1877 (8. ©. ©. 15).
Wenn jedody der Dit, von welchem, und der Ort, nad welchem
die Berfeßung des Beamten ftattfindet, durch ununterbrodenen Schie—
nenweg oder durch eine ununterbrochene, zur Beförderung von Gütern
benugbare Wafferitraße in fürzerer Entfernung, ald auf dem Land—
wege, verbunden find, jo gilt die fürzeite derartige Verbindung ald
fürzefte fabrbare Straßenverbindung.
Behufs Ermittelung der maßgebenden fürzeften fahrbaren Stra-
Genverbindung find die 2 km. oder mehr betragenden Entfernungen
zwiſchen dem Anfangs» oder Endorte des Umzuges und dem zugeböri-
gen gleichnamigen Babnhofe ald Schienenweg, ſolche Theilftreden,
auf welchen beladene Wagen mittelft Schiffes, Trajeftes, Fähre ıc.
zu Wafjer befördert werden, als fahrbarer Landweg in Anrehnung
zu bringen.
1884. 27
400
I. Wniverfitäten, Akademien, z2c.
70) PBreisbewerbung um daß Stipendium der Meyerbeer-
ihen Stiftung für Tonkünſtler.
Die nächſte Preisbewerbung um dad Stipendium der Giacomo
Meyerbeerihen Stiftung für Tonfünftler wird für dad Jahr 1885
eröffnet. Um zu derjelben zugelaffen zu werden, muß nad der aus—
drüdlichen Feſtſetzung des Stifterd der Konkurrent
1) in Deutihland geboren und erzogen fein und darf das 28.
Fahr nicht überſchritten haben,
2) muß derjelbe jeine Studien in einem der nadhgenannten In—
ftitute gemacht haben:
a. in der bei der Königlichen Akademie der Künfte in Berlin
beftehenden Schule für mufifaliihe Kompofition,
b. in dem Königlichen akademiſchen Inftitute für Kirchenmuſik,
c. in dem vom Profeffor Stern gegründeten Konjervatorium
für Mufik,
d. in der vom Profeffor Kullaf geleiteten neuen Afademie der
Tonkunſt,
e. in dem Konſervatorium für Muſik in Cöln,
3) hat der Konkurrent ſich über ſeine Befähigung und ſeine
Studien durch Zeugniſſe ſeiner Lehrer auszuweiſen.
4) Die Preisaufgaben beſtehen in
a, einer achtſtimmigen Vokalfuge für 2 Chöre, deren Haupt:
thema mit dem Texte von den Preisrichtern gegeben wird,
b. in einer Ouvertüre für großes Orcheſter,
e. in einer dreiftimmigen, durch eine entiprechende Inſtrumental—
Introduktion einzuleitenden dramatiihen Kantate mit Orcheſter—
begleitung, deren Text den Bewerbern mitgetbeilt wird.
5) Die Konkurrenten haben ihre Anmeldung nebit den betreffen»
den Zeugnilfen (ad 1, 2 und 3) mit genauer Angabe ihrer Wohnung
der Königlihen Afademie der Künfte bis zum 1. Juni d. 3. auf
ihre Koften einzufenden. Die Zufendung des Themas der Vokalfuge,
jowie deö Textes der Kantate an die den geitellten Bedingungen
entipredhenden Bewerber erfolgt bi8 zum 1. Auguſt d. 3.
6) Die Konkurrenzarbeiten mülfen bis zum 1. Februar 1885
in eigenbändiger, jauberer und lejerliher Neinjchrift, verjiegelt an
die Königlihe Akademie der Künfte Eoftenfrei abgeliefert werden.
Später eingehende Einjendungen werden nicht berüdfichtigt. Den
Arbeiten ift ein den Namen des Konkurrenten enthaltendes verfiegeltes
Couvert beizufügen, deſſen Außenfeite mit einem Motto zu verieben
ift, das ebenfalld unter dem Titel der Arbeiten jelber ftatt des
Namens des Konkurrenten fteben muß. — Dad Manuffript der
gefrönten Arbeiten verbleibt Eigentum der Königlichen Akademie der
401
Künfte. Die Verkündigung des Siegerd und Zuerfennung ded Preifes
erfolgt im Monat Auguft 1885. Die uneröffenten Couvertö nebft
den betreffenden Arbeiten werden dem fich perjönlich oder jchriftlich
legitimirenden Eigenthümer durch den Inſpektor der Königlichen Aka—
demie der Künſte zurüdgegeben werden.
7) Der Preis befteht für die dießmalige Konkurrenz in einem
auf 4500 ME. erhöhten Stipendium, und ift der Sieger verpflichtet,
zu feiner weiteren mufifaliihen Ausbildung auf die Dauer von 18
auf einander folgenden Monaten eine Reife zu unternehmen, die
erften 6'Monate in Italien, die folgenden 6 in Paris und daß legte
Drittel jeiner Reiſezeit abwechfelnd in Wien, Münden, Dreöden
und Berlin zuzubringen, um fi gründliche Einfiht von den muſika—
liihen Zuftänden der genannten Drte zu verichaffen. Ferner ift er
verpflichtet, als Beweis jeiner fünftleriichen Thätigkeit an die muſika—
liſche Sektion der Königlihen Akademie der Künfte zu Berlin zwei
größere Kompofitionen von ſich einzujenden. Die eine muß eine
Duverture oder ein Symphoniejag, Die andere das Fragment einer
Dper oder eined Dratoriumd (Pſalms oder einer Meffe) fein, deffen
Aufführung etwa eine Biertelitunde dauern würde.
8) Das Stipendium wird in drei Raten verabfolgt, die erfte
beim Antritte der Reife, die zweite bei Beginn des zweiten Semefters,
nah Einjendung einer der in $. 7 geforderten Arbeiten, die dritte
bei Beginn des dritten Semefterd unter gleiher Bedingung.
9) Das Kollegium der Preidrichter befteht ftatutenmäßig aus
den ordentlichen Mitgliedern der muſikaliſchen Seftion der Königlichen
Akademie der Künfte, ſowie aus den Herren Kapellmeilter Kahl und
Profeſſor Kullaf.
Berlin, im März 1884.
Der Senat der Königlihen Akademie der Künite.
Sektion für Mufif.
Taubert.
Bekanntmachung.
71) Ernennung von Mitgliedern rejp. ſtellvertretenden
Mitgliedern der Kommiſſion von Sadverftändigen für
die Gemäldegalerie der Königlichen Muſeen zu Berlin.
(Eentralbf. pro 1884 Seite 54.)
Seine Majeftät der König haben Allergnädigft gerubt, auf
Grund der Allerhöchften Beitimmungen vom 13. November 1878
über die Stellung der Abtheilungsdireftoren und über die Verwen—
dung der fählihen Fonds bei den Königliden Mufeen in Berlin,
den Profeſſor 2. Knaus zum Mitgliede und den Profefjor F. Ge—
jelihap und den Grafen 8. von Harrad zu ftellvertretenden
zu"
402
Mitgliedern der Kommiſſion von Sachverſtändigen für die Gemälde»
galerie der Königlihen Mujeen in Berlin auf die Zeit bi zum
31. März 1888 zu ernennen.
ad U. IV. 2168.
72) Beftätigung der Rektorwahl an der Univerjität
zu Halle.
(Ceutrbl. pro 1883 Seite 381 Nr. 77.)
Der Herr Miniiter der geiftlihen ꝛc. Angelegenheiten hat durch
Verfügung vom 26. Mai d. 3. die Wahl des ordentlichen Profefford
Dr. Adermann in der mediziniichen Fakultät der Univerfität
Halle-Wittenberg zum Rektor diejer Univerfität für das Jahr
vom 12. Zuli 1884 bis dahin 1885 beftätigt.
73) Erböbung der Maximalzahl der ordentliden Mit-
glieder des Seminard für romaniſche Philologie an
der Univerfität zu Halle.
Berlin, den 24. Mai 1884.
Auf den gefälligen Randberiht vom 12. Mai d. 3. will id
dem Direktor ded Seminar für romantische Philologie an der dortigen
Univerfität Profeflor Dr. N. unter Erweiterung der Beſtimmung
im $. 3 ded Seminar-Reglements*) die Befugnis einräumen, die
Zahl der ordentlichen Mitglieder des von ibm geleiteten Seminars,
wenn ed die Umftände erfordern, bis auf fünfzehn zu fteigern.
Em. Hohmohlgeboren ftelle ich hiernady das Weitere ergebenit
anheim.
Der Miniſter der geiſtlichen ꝛc. Angelegenheiten.
In Vertretung: Lucanus.
An
den Königl. Univerſitäts-Kurator Herrn Geheimen Regierungs-
Rath Dr. Schrader, Hochwohlgeboren zu Halle a. ©.
U. 1. 6896.
74) Schupgvorfebrungen bei der Rüdiendung von ent-
liebenen Handſchriften.
Berlin, den 31. Mai 1884.
Nac einer dem Herrn Reichskanzler zugegangenen Anzeige des
Kaiſerlichen Botichafterd in Paris iſt vor Kurzem eine aus der dor—
*) Das Reglement vom 25. Oftober 1875 ift abgedrudt im Centralblatte
pro 1875 Seite 629.
403
tigen National-Bibliothek für einen nicht-preußiſchen Gelehrten ent—
liehene Handſchrift in ſtark beihädigtem Zuftande zurüdgefommen.
Die Berlegung ift wahrjcheinlid dadurd entitanden, dab das Ma:
nuffript, anftatt in fefter Verpadung, nur mit einem dünnen Papier:
Umſchlage veriehen, von dem Wohnorte ded Entleiherd per Poft an
dad Auswärtige Amt befördert worden ift. Auch früher ſchon iſt
mehrfah die Beobachtung gemacht, daß Entleiher ed unterlafjen
haben, Die ihnen anvertrauten werthvollen, zum Theil unerjeplidhen
litterariihen Schäße bei der Nüdjendung gegen Beihädigungen ge—
börig zu fidhern, und es haben in jolden Fällen anderweite Schutz—
vorfehrungen gene werden müſſen.
Mit Rüdfiht hierauf, und da auf die Bereitwilligfeit fremder
Regierungen zur Verleihung von Handidriften ihrer Bibliotheken
an deutiche Gelehrte nicht ferner würde gerechnet werden fönnen,
wenn die Schriftitüde nicht in völlig unverfehrter Beichaffenheit zu—
rüdgeliefert werden, erjcheint e8 im Intereſſe unjerer Gelehrtenmwelt
erforderlich, durdh eine allgemeine Anordnung ähnlichen bedauerlichen
Borfällen wie dem erwähnten in Zufunft vorzubeugen.
Em. ıc. erſuche ich daher, die Profefjoren und Privatdozenten
der dortigen Univerfität gefälligft darauf binzumweiien, dab behufs
Beihaffung von Handichriften aud fremden Bibliotheken die diesjet-
tige VBermittelung nur dann in Ausficht geftellt werden fann, wenn
dem betreffenden Geſuche die Uebernahme der Verpflichtung hinzuge—
fügt wird, die Handichriften unveriehrt und in einer Holzfifte wohl
verpackt zurückzuliefern.
Der Minifter der geiftlihen ıc. Angelegenbeiten.
von Goßler.
An
die Königl. Univerfitäts-Kuratorien und Herren
Univerfitäts-Ruratoren, ꝛc. 2C.
U. I. 6996.
75) Große akademiſche Kunftausftellung zu Berlin im
Fahre 1884.
(Eentrbl. pro 1883 Geite 134 Wr. 12.)
Die große akademiſche Außitellung von Werfen leben:
der Künftler des In- und Auslanded wird in diefem Jahre
am Sonntage, den 24. Auguft, in den Räumen ded provijoriichen
Ausftelungsgebäudes auf dem Santianplage bierjelbft eröffnet. Pro—
gramme, welde die näheren Beltimmungen enthalten, können bei
allen deutihen Kunft-Afademieen in Empfang genommen werden,
Berlin, den 15. Mat 1884.
Der Senat der Königlihen Akademie der Künlte,
Sektion für die bildenden Künſte.
6. Beder.
Belanntmahung.
404
76) Beftätigung der Wahlen eined Rektors und der
Abtheilungsrorfteher an den tehnifhen Hochſchulen.*)
(Eentralbl. pro 1883 Seite 494 Nr. 121.)
Seine Majeftät der König haben durch Allerhöchſte Drdre vom
31. Mai d. 3. die Wahl des etatömäßigen Brofefford Dr. Haud
zum Rektor der techniſchen Hodichule zu Berlin für die Amts:
periode vom 1. Juli 1884 bis dahin 1885 zu beftätigen gerubt.
Der Herr Minifter der geiftlidhen ıc. Angelegenheiten hat auf
die Amtöperiode vom 1. Juli 1884/85 beftätigt:
a. durd Verfügung vom 6. Suni d. 3. die von den Abtheilungs-
en der techniihen Hochſchule zu Berlin getroffenen
ablen
1) des Profefford Dr. Dobbert zum Vorſteher der Arditeftur-
Abtheilung,
2) des Profefjord Dr. Dörgend zum Vorfteher der Abthei—
lung für Bau-Ingenieurmefen,
3) des Profefjord Conſentius zum Vorfteher der Abtheilung
für Maſchinen-Ingenieurweſen,
4) des Profefjord Dr. Bogel zum Vorſteher der Abtheilung
für Chemie und Hüttenfunde,
5) des Profeflord Dr. H. Weber zum Vorſteher der Abthei-
lung für allgemeine Wiffenichaften, und
6) des Marine Ingenieur Dill zum Worfteher der Sektion
für Schiffsbau;
b. dur Verfügung vom 11. Juni d. J. die von den Abtheilungd-
follegien der techniſchen Hochſchule zu Hannover getroffenen
Wahlen
1) des Geheimen Regierungsrathes Hafe zum Borfteher der
Abtheilung für Architektur,
2) des Baurathed und Brofefford Dolezalek zum Vorſteher
der Abtheilung für Bau-Ingenieurweſen,
3) des Profefford Frank zum Vorfteher der Abtheilung für Ma-
ſchinen-Ingenieurweſen,
4) des Profeſſors Dr. von Quintus-Jeilius zum Vorſteher
der Abtheilung für chemiſch-techniſche Wiſſenſchaften, und
5) des Profeſſors Keck zum Vorſteher der Abtheilung für all—
gemeine Wiſſenſchaften;
c. durch Verfügung vom 10. Juni d. J. die von den Abtheilungskol—
legien der techniſchen Hochſchule zu Aachen getroffenen Wahlen
Die jetzigen Rektoren zu Hannover und zu Aachen find für die Amts—
periode vom 1. Juli 1883 bis dahin 1886 ernannt.
405
1) ded Profefford Damert zum Vorſteher der Abtheilung für
Architektur,
2) des Baurathes und Profefford Dr. Heinzerling zum Bor-
fteber der Abtheilung für Bau-Ingenieurweſen,
3) ded Profefford von Gizydi zum Borfteher der Abtheilung
für Maſchinen-Ingenieurweſen,
4) des Profefford Dr. Claſſen zum Morfteher der Abtheilung
für Bergbau und Hüttenfunde und für Chemie, und
5) ded Profefford Dr. Hermann Stahl zum Vorfteher der Ab:
tbeilung für allgemeine Wiſſenſchaften.
1. Gymnaſial- ze. Lehranſtalten.
77) Belanntmahung eines Verzeichniſſes derjenigen
höheren Lebranftalten, welche zur QAusitellung von
Zeugnifjen über die wijjenihaftlide Befähigung für
den einjährig-freiwilligen Militärdienftberehtigt ſind.)
Es wird bierunter ein Verzeichnis derjenigen höheren Lehran—
ftalten zur öffentlihen Kenntnis gebracht, welche ſich zur Zeit in
Gemäßheit des $. 90 Th. I. der bes vom 28. September
1875 im B fige der Berechtigung zur Auöftellung von Zeugniffen
über die wiljenichaftliche Befähigung für den einjährigefreimilligen
Militärdienft befinden.
Berzeihnis
der höheren Xebranftalten, welde zur Audftellung von
Zeugnifien über die wiflenihaftlide Befähigung für
den einjährig=freiwilligen Militärdienft beredtigt jind,
Königreich Preußen.
A. Lehranſtalten, bei welchen der einjährige, erfolg-
reihe Beſuch der zweiten Klafje zur Darlegung der
wiljenfhaftlihen Befähigung erforderlich ift.**)
*) Die Belanntmahung und das Berzeihnis vom 29. April 1884 find ver-
öffentliht durd) das Kentralblatt fiir das Deutſche Reich pro 1884 Nr. 18
Eeite 129 folg.
Aus dem Eajeauıe find hier nur die höheren Lehranftalten in Preußen
aufgeführt. Die Namen der Direktoren, Rektoren 2c. find hier zugelegt.
Anmerkungen der Redakt. des Eentrbl. f. d. Unt. Verw.
**) Die Gymmafien uud Progymnaſien an Orten, an welchen ſich eine zur
Ertheilung wiſſenſchaftlicher Befähigungszeugniffe für den einjährig + freiwilligen
Militärdienft berechtigte Anftalt der unter A. b., B. b. c. oder C. a. aa. auf.
geführten Kategorien (Real-Gymnafium, Realihule, Real-Progymmafinm oder
406
a. Gymnaſien.
Provinz Oftpreußen.
Direktoren:
1. Das Gymnafium zu Allenftein, Dr. $riedersdorff.
= - : Bartenftein, -Schultz.
3. > ⸗ -Braunsberg., Gruchot.
4. = . -e Gumbinnen, Dr. Viertel, Prof.
5. = 5 - Bobenftein, Yaudien.
6. ⸗ -Inſterburg (ver:
bunden mit dem Real-Gymnaſ. daſ.), Dr. Krah.
7. = Atitädtiihe Gymnaſium zu Königs:
berg i. Oſtpr, » Möller, Prof.
8. = Friedrihd-Kollegium dajelbft, Yehnerdt.
I. = Kneiphöfiihe Gymnaſium dafelbft, v. Drygalski.
10. = Wilhelms-Gymnaſium dafelbft, Dr. Große, Prof.
1l. = Gymnafium zu ud, :» Kammer, Prof.
12. — = « Mtemel, :- Küjlel.
13. = ⸗ -Raſtenburg, : Sabn.
ld. = E -Röſſel, -Schultz, Prof.
15. = . -Tilſit, z. 3. erledigt.
Provinz Weſtpreußen.
16. Das Gymnaſium zu Conitz, Dr. Thomaszewski,
Prof.
17. > . « Bulm, Iltgen.
18. = Königliche Gymnafium zu Danzig, » Kretihmann.
19. = Städtiihe Gymnaſium dajelbit, » Garnuth.
20. = Gymnafium zu Deutih-Krone, Lowinski, Prof.
2l. ⸗ ⸗ Elbing, Dr. Töppen.
22. ⸗ Graudenz, : Anger.
23. = ⸗ -Marienburg, -Hapduck.
24. = 5 - Marienwerder, : Brods.
25. ⸗ . - Neuftadti.Weltpr., =» Seemann, Prof.
26. = ⸗ -Pr. Stargardt, = Heinze.
27. = 5 - Stradburgi.Weftpr., =» Königsbed.
28. = ⸗ -Thorn (verbunden
mit dem Real-Gymnaſium daſelbſt), = Streblfe.
höhere Bürgerſchule) mit obligatoriſchem Unterrichte im Latein nicht befindet, find
befugt, derartige Befähigungszeugniffe au ihren von der Theilnahme am Unter»
richte in der griehiigen Sprade dispenfirten Schillern zu ertheilen, injofern
letztere an dem filr jenen Unterricht eingeführten Erſatzunterrichte vegelmäfig
teilgenommen und nad mindeftens einjährigem Beſuche der Sekunda auf Grund
einer befonderen Prüfung ein Zeugnis des Lehrer-Kollegiums über genügende
a des entſprechenden ——— erhalten haben.
Zur Zeit ſind dies die in dem ren mit einem * bezeichneten Gym»
nafien nd Brogymmafien (A. a und
29. Das Askaniſche Gymnafium zu Berlin,
30.
31.
32.
33.
34.
39.
36.
37.
38.
39.
40.
41.
42.
43.
44.
45.
46.
47.
48.
49.
50.
51.
52.
53.
54.
55.
56.
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van
— 1 u
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nu “ “
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407
Provinz Brandenburg.
Franzöfiihe Gymnaſium dajelbft,
Friedrichs-.Gymnaſium daselbft,
Friedrichs-Werder'ſche Gymnaj. daſ.,
Friedrich-Wilhelms-Gymnaſium daſ.,
Humboldts-Gymnaſium daſelbſt,
Joachimsthal'ſche Gymnaſium daſ.,
Gymnaſium zum grauen Klofter daſ.,
Dr.
u “ “
z
*
—
Direktoren:
Ribbeck, Prof.
Schnatter.
Kempf, Prof.
Büchſenſchütz,
Prof.
Kern, Prof.
Lange, Drof.
Schaper.
theol. et phil.
Hofmann.
Köllniihe Gymnaſium daielbit, Kern, Prof.
Königſtädtiſche Gymnaſium dajelbit, Dr. Bellermann.
Leibniz-Gymnaſium dajelbit,
Zuijen-Gymnafium daielbit,
Luiſenſtädtiſche Gymnaſium dajelbft,
Sophien-Gymnaſium daſelbſt,
Wilhelms-Gymnaſium daſelbſt,
Gymnaſium zu Brandenburg,
Ritter-Akademie daſelbſt,
———— zu Charlottenburg,
Eberswalde,
11 ” u
-Friedeberg i. d. Neu-
” ” “
un nv “ „
Sriedländer.
Schwarg, Prof.
3.9. Müller,
Prof.
Paul, Prof.
Kübler, Prof.
Rasmus.
Heine, Prof.
Schultz.
J. A. H. Klein.
-Frankfurt a. d. Dder, G. Kern.
-Freienwalde a.d. Oder, Dr. Genz, Prof.
mar, Schneider.
- - Rürftenmwalde,
» Guben (verbunden
mit dem Real-Gymnafium daj.),
Gymnafium zu Königsbergi.d. Neu:
marf,
- = Kottbuß (verbunden
mit dem Real-Progymnaſium daj.),
— zu Küſtrin,
-Landsberg a.d. Warthe
(verbunden mit dem Real- Gymnaſium daſ.),
57. Das an zu Zudau,
58. = « Neu-Ruppin,
59. ⸗ ⸗ Potsdam,
60. = = Prenzlau (verbunden
mit bei Real-Gymnafium dafelbft),
6l. = Gymnafium zu Sorau,
62. = . ⸗ Spandau,
-
z
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unoa n
uam
Dr. Buchwald.
Hamdorff.
Röhl.
Dittmar.
Tſchierſch.
Babucke.
Ebinger.
Küſter.
Volz.
Arnoldt.
L. Schulze.
Pfautſch.
Direktoren:
63. Dad Gymnafium zu Wittftod, Dr. Groſſer, Prof.
64. = Pädagogium » Züllidau, :- Hanomw.
Provinz Pommern.
65. Das Penn zu Anklam, Heinze.
66. = « Belgard, Dr. Bobrif,
67. ® ⸗ : Gösßlin, -e GSorof.
68. = ⸗ -Colberg (verbunden
mit dem Real-Gymnaſium daf.), = Streit.
#69. Das Gymnafium zu Demmin, Schmedebier.
70. = - . Dramburg, Dr. Dued, Prof.
1. 8 s - Greiffenberg, « Riemann,
Prof.
12. ⸗ ⸗ -Greifswald (verbun—
den mit dem Real-Gymnaſium daſ.)- Steinhaujen.
#73. = Gymnafium zu Neuftettin, . Sdirlik.
74. = Vädagogium zu Putbus, Spreer.
75. ⸗ Gymnaftum zu Pyrig, Dr. Zinzow.
176. =: - Stargard i. Pomm., = Lothholz, Prof.
77. = König: Wilhelms: Gymnaſium zu
Stettin, :e Muff.
78. = Marienftiftö-Gymnafium dafelbft, - Meider.
79. = Stadbt-Gymnafium dajelbit, Lemde, Prof.
80. » Gymnafium zu Stolp (verbunden
mit dem Real-Progymnaſium daf.), Dr. Reuſcher.
81. = Oymnatium zu Stralfund, - Winter.
82. ⸗ - XTreptowa.d. Rega, Lic. theol. u. Dr.
phil. Kolbe.
Provinz Pojen.
83. Dad Gymnafium zu Bromberg, Dr. Guttmann.
84. = ⸗ -Gneſen, -Methner.
8. > ⸗ = Inowrazlaw, ⸗ Eichner.
86. = ⸗ « Krotojdin, Leuchtenberger.
87. ⸗ ⸗ -Liſſa, Dr. Eckardt.
88. = ⸗ -Maeſeritz, —
89. = s - A ichter.
90. = ⸗Oſtro -Beckhaus.
91. ⸗ Friedrich⸗ Wilhelms⸗ — — zu
Poſen, Nötel.
92. = Marien-Gymnafium dajelbit, Dr. Meinerp.
93. = Gymnafium zu Rogalen, = Dolegn.
94. = ⸗ - Schneidemühl, . Kunze.
95 = ⸗ -Schrimm, Schneider.
% ⸗ ⸗ Wongtowitz, Ronke.
408
409
Provinz Schleſien.
Direktoren:
97. Das Gymnafium zu Beuthen i.D.-ShL,Dr. Schulte, Prof.
98. = Glifabeth-Gymnafium zu Breslau, = Päd.
99. = Priedrihd-Gymnafium daſelbſt, Treu.
100. = Johannes-Gymnaſium dajelbf, Dr. Müller, Prof.
101. = Magdalenen-Öymnafium dafelbft, Rektor: Dr. Moller,
Prof.
102. = Mattbind-Gymnafium dajelbit, Dr. Dberdid.
103. = Gymnafium zu Brieg, oppe.
104. = s - Bunzlau, Dr. Bouterwek.
105. = ⸗ -Glatz, - Stein, Prof.
106. = . «= Gleiwig, Karl Nieberding.
107. = evangeliihe Gymnafium zu Glogau, Dr. Hasper.
108. = katholiſche Gymnafium dajelbft, : Shhröter.
109. = Gymnafium zu Görlig, : G&itner.
110. = . « Groß-©trehlig, Dr. Rob. Nieberding.
11l. = ⸗ -Hirſchberg, Lindner.
112. = ⸗ -Jauer, Volkmann.
113. > ⸗ -Kattowitz, Müller.
114. = ⸗ ⸗-Königshüůtte, Brock.
115. =» ö « Kreuzburg, Steinmepver.
116. = s = Lauban, Guhrauer.
312. = ⸗ ⸗-Leobſchütz, Rösner.
*118. Die Ritter-Akademie zu Liegnitz, Dr. Stechow.
119. Das Städtiſche Gymnaſium daſelbſt, -Güthling.
120. ⸗-Gymnaſium zu Neiße, - Zaftra.
121. » ⸗ -Neuſtadt i.O“Schl,,-Jung.
122. ⸗ . = Delß, = Abit, Prof.
123. = ⸗ -Odbhlau, ⸗Altenburg.
124. = ⸗ -Oppeln, -Brull.
125. = ⸗ « Patichlau, : Adam.
126. = 5 ⸗Pleß, -Schönborn.
127. = . « Matibor, : Thiele.
128. = ⸗ -Sagan, -Wentzel.
129. = ⸗ -Schweidnitz, Friede.
130. = ⸗ : Streblen, Dr. Petersdorff.
131. = ⸗ -Waldenburg, -Scheiding.
132. = ⸗ -Wohlau, -Radtke, Prof.
Provinz Sachſen.
133. Das Gymnaſium zu Burg, Dr. Holzweißig.
134. = ⸗ -Eisleben, -Gerhardt, Prof.
135. = . « &rfurt, :» Ab. Hartung.
136. = ⸗ -Halberſtadt, : Schmidt.
410
Direktoren:
137. Die Lateiniihe Schule zu Halle a. d
Saale, " Reftor: Dr. Fries.
138. Das Städtiſche Gymnaſium daſelbſt, Dr. Naſemann, Prof.
139. = Gymnafium zu Heiligenſtadt, : Grimme.
140. = Pädagogium des Klofterd Unjerer Ä
Lieben — zu Magdeburg, Urban, Prof. zu—
gleich Propſt.
141. = Dom-Gymnafium daſelbſt, Dr. Briegleb.
142. : e . zu Merfeburg, Rektor: Dr. Aßmus.
143. =» Gymnafium zu Mübhlhaufen i. Thür.
(verbunden mit dem Real-Progym—
nafium dajelbit), Dfterwald, Prof.
144. = Dom-Öymnafium zu Naumburg a. |
d. Saale, Dr. Anton.
145. = Gomnafium zu Neuhaldendleben, Rektor: Dr. Sor-
genfrey.
146. = = = Nordhauien a. Harz, Dr. Groſch.
147. Die Kandesichule Pforta, Volkmann.
148. Das Gymnaſium zu Quedlinburg, Dihle.
149. Die Kloſterſchule zu Roßleben, Scheibe, Prof.
150. Das Gymnaſium zu Salzwedel, Dr. Legerlotz.
151. = . -Sangerhauſen, -Fulda.
152. = B - Schleufingen, : Shmieder.
153. = s « GSeebauien i. d. Alt-
marf, Henkel, Prof.
154. = . : Stendal, = Friedel.
155. ⸗ ⸗ -Torgau, -Haacke, Prof.
156. = - « Mernigerode, Bachmann.
157. = s - Wittenberg, Rhode.
158. > ⸗ ⸗Zeitz, Lio.theol.Tauſcher.
Provinz Schleswig-Holſtein.
159. Das Gymnaſium zu Altona, Heß.
160. = . - Flensburg (verbun-
den mit dem Real-Gymnafium daf.), Dr. Müller.
*161. =» Gymnafium zu Glüditadt, - Detlefjen, Prof.
162. =» ⸗ Hadersleben (ver:
bunden mit dem Real-Progym—
nafium daj.), -Jeſſen.
163. - Gymnafium zu Huſum (verbunden
mit dem Real-Progymnafium daf.), = Ked.
164. = Gymnaſium zu Kiel, « Niemeyer.
“165. ⸗ ⸗ -Maeldorf, Lorenz.
*166. = . - Plön, Dr. Heimreidh, Prof.
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167. De PAMPARNIR au Ratzeburg,
168.
169.
170.
111.
172.
*173.
174.
175.
176.
177.
178.
179.
180.
181.
182.
183.
#184,
185.
186.
187.
188.
189.
190.
*191.
z
Rendöburg (verbun⸗
den mit dem Real-Gymnaflum daſ.),
Gymnaſium zu Schleswig (verbun—⸗
den mit dem Real-Progymnaſium
dajelbit),
Gymnaſium zu Wandsbeck (verbun-
den mit dem Real-Progymnafium
dajelbit),
Provinz Hannover.
* Syamafium zu Aurich,
« Gelle,
⸗ ⸗ Clausthal,
Emden (verbunden
Die Kloſterſchule zu Ilfeld,
mit dem Real-Progymnaſium daf.),
Gymnaſium zu Göttingen (verbunden
mit dem Real-Gymnafium dajelbft),
Gymnafium zu Hameln (verbunden
mit dem Real-Progymnaſium daj.),
Lyzeum I. zu Hannover,
« II. daſelbſt,
Kaiſer-Wilhelms-Gymnaſium dai.,
Gymnaſium Andreanum zu Hilded-
heim (verbunden mit dem Real—
Gymnaſium dajelbit),
Gymnaſium Sofephinum daſelbſt
(verbunden mit dem Real-Progym—
Direktoren:
Dr. Steinmep.
=
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Wallichs.
Gidionſen,
Hofrath.
Klapp.
r. Dräger.
Ebeling.
Yattmann.
Graßhof.
Hampke, Prof.
Regel.
—— Prof.
Wiedafch, Prof.
Wachsmuth,
Prof.
Hoche.
naſium daſelbſt), Kirchhoff.
Das Gymnaſium zu Leer (verbunden mit
dem Real-Gymnaſium daſelbſt), Quapp.
“ nn % “ “
Gymnaſium zu Lingen,
-Lüneburg (verbun⸗
den mit dem Real-Öymmnafium dai.), a aage.
nm zu Meppen,
= Norden,
«e Barolinum zu Ddnabrüd,
Raths-Gymnaſium dajelbit,
Gymnafium zu Stade (verbunden
N
Dr. Schimmelpfeng,
Prof.
Dr. Lüttgert.
une,
ünnich.
3. unbeſetzt.
unge.
mit dem Real-Progymnaſium daſ.), Dr. Koppin.
Freytag.
Gymnaſium zu Verden,
412
Provinz Weſtfalen.
192. — —— zu Arnsberg, Dr. Scherer.
193. ⸗Attendorn, - Brußfern.
194. = = Bielefeld (verbunden
mit dent Real-Gymnafium dafelbft), » Nitzſch, Prof.
195. = Eymn um zu Bochum, =» Broider.
196. ⸗ s Brilon, - Hüjer.
197. = « Burgiteinfurt (ver-
Buben mit dem Real-Gymnaſ. dal. 7 Rohdewald.
198. ⸗ en a zu Coesfeld, r. Ho
199. = = Dortmund, ⸗ Weidner, Prof.
200. = ⸗ « Güteröloh, = Rothfuchs.
201. = Hagen (verbunden
mit ben Real-Gymnafinın dafelbft), = Stahlberg.
202. = Gymnafium zu Hamm \verbunden
mit dem Real-Progumnafium dal.), = hmelzer.
#203. = SER zu Herford, r. Steuödloff.
204. = - Hörter, ehrt
205. = = Minden (verbunden
mit beim Real-Gpmnoflum daf.), Dr. Grautoff.
206. = Gymnafium au Münſter, ⸗Frey.
207. = « Paderbern, - Hedhelmann
208. = R « Redlinghaufen, : Hölidher
209. = ⸗ -Rheine, Grosfeld
*210. = ⸗ -Soeſt, -Göbel, Prof.
211. » ⸗ -Warburg, -Henſe, Prof.
212. = . «= Marendorf, Ganß.
| Provinz Heſſen-Naſſau.
213. * Somnafium zu Caſſel, Dr. Vogt.
214. » Dillenburg, Spieß.
215. ⸗ « Frankfurt a. Main, Dr. Mommſen.
216. = ⸗ - Fulda, - Göbel.
217. = ⸗ -Hadamar, -Peters.
218. > ⸗ : Hanau, « Fürftenau.
219. » s « Herdfeld (verbunden
mit dem Real-Progymnafium daf.), = Duden.
220. = Symnaftum zu Marburg, 3. 3. unbejegt.
221. > «= Montabaur, Dr. MWernede.
222. » ⸗ - Rinteln, =» Budenan.
223. = - . Weilburg, Bernhardt.
224. = ⸗ « Mieöbabden, Dr. Pähler.
Rheinprovinz.
225. Das Gymnaſium zu Aachen, Dr. Schwenger.
413
Direktoren:
226. Dad Gymnafium zu Barmen, Dr. Henke.
227. Die Ritter-Afademie zu Bedburg, :» Diehl.
228. Das Gymnafium zu Bonn, = Deiterd.
229. = E ⸗ Gleve, -Lieſegang.
230. = s ⸗ Eoblenz, —86
231. = ⸗ an der —— zu
Cöln,- Waldeyer.
232. ⸗Friedrich-Wilhelms-Gymnaſium daf.,
(verbunden mit dem Königl. Real:
Gymnafium dajelbft), :» Säger.
233. = Kaijer-Wilhelms-Gymnafium daſ, =» Schmip.
234. = Gymnafium an Marzellen daj., : Milz, Brof
235. >» . zu Düren, - = Ungermann.
236. = ⸗ « Düffeldorf, -Uppenkamp.
237. >» ⸗ -Duisburg, = Schneider.
238. ⸗ ⸗ -Elberfeld, Bardt.
239. = ⸗ « &mmerid, - Köbler.
240. = ⸗ -Eſſen, 3. 3. unbeſetzt.
241. = ⸗ M. Gladbach (ver⸗
bunden mit dem Real Progyms
nafium dafelbit), Dr. Schweikert.
242. = SYURAIDIM zu Kempen, :- Schürmann,
243. = « Krefeld, = MWollfeiffen.
#244. ⸗ ⸗ -Kreuznach, Lic. theol. u. Dr.
Se Hollenberg.
245. = ⸗ = Moers, r. Zahn.
246, = ⸗ « Münitereifel, = Dohl.:
*247. = ⸗ -Neuß, - Züding
248. = E - MNeumied (verbunden
mit dem Real- Progymnafium daſ.)-Wegehaupt.
249. = ——— zu Saarbrücken, -Breuker.
250. = ⸗Trier, z. Z. unbeſetzt.
251. = ⸗ Wefei ——
mit * Real-Progymnaſium daf.), Dr. Kleine.
252. = Gymnafium zu Res lar, = Perp.
Hobenzollern’ihe Lande.
253. Das Gymnafium zu Sigmaringen (früher
Hedingen).
Dr. Buſchmann.
2. die Burgichule gi Königsberg i. Oftpr., = Böttcher.
3. das Städtiihe Real-Gymnafium daſ, - Schmidt.
4. = Real-Gymnafium zu Difterode i.
Oſtpr, - Wiült.
—A -Tiülſit, Koch.
6 = ⸗ ⸗ -Wehlau, Dr. Eichhorſt.
Provinz Weſtpreußen.
7. Die Johannisſchule zu Danzig, Dr. Panten.
8. ⸗Petriſchule daſelbſt, = Dblert.
9, * Real⸗ at ie zu Elbing, = Brunnemann.
10. = Xhorn (verbun:
den mit dem Gymnafium dafelbft), = Streblfe,
Gymnaſ. Direkt.
Provinz Brandenburg.
11. Die Andreasichule zu Berlin, Dr. Bolze.
12. Das Dorotbheenftädtiiche Real: Gymnaſ. dal., ⸗-Schwalbe, Prof.
13. = Falf-Real-Gymnafium daſelbſt, - Bad.
14. = Friedrichs-Real-Gymnaſium dajelbit, = Runge, Prof.
15. = Königliche Real-Gymnafium dafelbft, = Simon.
16. = Königftädtiihe Real-Gymnaſium daf., = Bogel.
17. = Luiſenſtädtiſche Real-Gymnaſ. daſ, = #oB, Prof.
18. = Sopbhien-Real-Gymnafium dafelbft, -e Martud, Prof.
19. = —— zu Brandenburg, -Riebe.
20. = - Kranffurt a.d.D.,- Laubert.
21. Die Haupt - Kadettenanftalt zu Groß:
24.
25.
26. Das Real. — zu Prenzlau (ver—
414
b. Real-Gymnaſien.
Provinz Oſtpreußen.
Direktoren:
. Dad Real-Gymnaſium zu Inſterburg (ver—
bunden mit dem Gymnaſium daſ.), Dr. Krah, Gymnaſ.
Direkt.
Lichterfelde,
22. Das Real-Gymnafium zu Guben (ver
bunden mit dem Gymnafium daj.), Dr. Hamdorff,
Gymnaſ. Direft.
:» Meal-Öymnafium zu Landsberg an
der Warthe (verbunden mit dem
Gymnaſium dajelbft, e Babude, Gym—
nal. Direft.
⸗ Real⸗ Gymnafium zu Perleberg, Vogel.
= Potsdam, Dr. Baumgardt.
bunden mit dem Gymnaſium dal.), Dr. Arnoldt,
Gymnaſ. Direkt.
415
Provinz Pommern.
Direktoren:
27. Das Real-Gymnafium zu Solberg (ver
bunden mit dem amın daf.), Dr. — Gym⸗
Direll.
28. ⸗Real⸗-Gymnaſium zu Greifswald (ver
bunden mit dem Gymnaſium daf.), =» Steinhbaufen,
Gymn. Direkt.
29. Die Friedrih-Wilhelmsjchule zu Stettin, gritte e.
30. Das Städtiſche Real-Gymnaſium daſ.), Sievert.
31. = Real-Gymnafium zu Stralſund, Dr. Brandt.
Provinz Poſen.
32. 2 USUSHARRE zu Bromberg, Dr. Gerber.
33. « Krauftabdt, Krüger.
34. ⸗ ⸗ ⸗Poſen, Dr. Geiſt.
35. = « . -Ramwitſch, -Lierſemann.
Provinz Schleſien.
36. Das Real-Gymnaſium zum h. Geiſt zu
Breslau, Dr. Reimann,
rof.
37. = = - am Zwinger dal, = Meffert.
38. = s ⸗ zu Görlitzz, = MWuppdorff.
39. = . ® - Grünberg, -Pfundheller.
40. = ⸗ = Landeöhbut, Reier.
41. = E ⸗ = Neiße, Gallien.
42. = ⸗ = = Reichenbach, Dr. Weck Prof.
43. = s ⸗ = Sprottau, -Schwenken—
becher.
44. ⸗ ⸗ s z Tarnowitz, s Woſſidlo.
Provinz Sachſen.
45. * ai Gymnaſium zu Aſchersleben, Dr. ae
46. ⸗ ⸗Erfurt, ⸗ och.
4. ⸗ -Halberſtadt, Hubatſch.
48. = 5 E B Ellen.d. Scale, Snipeftor: Dr. 9.
Kramer, Prof.
49 - . ’ « Magdeburg, Dr. Holzapfel.
50. >» ⸗ = -Nordhauſen
a. Harz, = Wiefing.
Provinz Schleswig-Holſtein.
51. Das Real-Öymnafium zu Altona (ver:
bunden mit der Realſchule dal), Dr. Schlee.
1884. 28
—
Direktoren:
52. Das Real-Gymnaſium zu Flensburg
(verbunden mit dem Gymnaſ. daſ.), Dr. Müller, Gym—
nal. Direkt.
53. = Real: Gymnafium zu Rendsburg
(verbunden mit dem Gymnaſ. daſ.), = Wallichs,
Gymnaſ. Direkt.
Provinz; Hannover.
54. Das Bas Ran zu Gelle, Dr. $ranfe, Prof.
55. > ⸗ Göttingen (ver:
— mit dem Gymnaſium daſ.)-Hampke, Prof.,
Gymnaſ. Direkt.
56.-Real-⸗Gymnaſium zu Goslar, Lie. theol. u. Dr.
phil. Leim bad).
57. =: = Hannover, Dr. Schuſter.
58. = Leibni Redl- -Gymnafium dafelbit, = K.W. Meyer.
59. = — pmnafium zu Harburg, Braune,
60. = « Hildesheim
(verbunden mit dem Gymnaſium
Andreanum dajelbit), Dr. Hode, Gym—
nal. Direkt.
61, = Real-GÖymnafium zu Leer (verbunden
mit dem Gymnafium dafelbft), Duapp, N
ireft
62. = NReal-Gymnafium zu Lüneburg (ver—
bunden mit dem Gymnafium dal.), Haage, et
ireft
63. = Aal EOSMDANREI zu Ddnabrüd, Fiſcher.
64. = - Diterode, Dr. Naumann.
65.2 =: = - Duafenbrüd, = Winter.
Provinz WVeftfalen.
66. Das Neal-Gymnafium zu Bielefeld (ver-
bunden mit dem Gymnafium daf.), Dr. Nitzſch, Prof.
Gymnaſ. Direft.
67. = Neal-GÖymnafium zu Burgfteinfurt
(verbunden mit dem Gymnal. daf.), Rhodewald, Gym:
nal. Direkt.
68. = ae -Öymnafium zu Dortmund, Dr. Ernft Meyer.
69. = - = Hagen (ver:
bunden mit dem Gymnafium daf.), = Stahlberg.
70. =: a ERONNRIUDR zu Sierlohn, : Langguth.
71. = - Lippftabt, : GShröter.
72. = - Minden (ver:
— mit dem Gymnaſium daſ.),-Grautoff,
Gymnaſ. Direkt.
73. Das RM ———— zu Müniter,
74,
75.
76.
77.
78.
79.
80.
82.
rl.
r2.
13.
74.
19.
76.
z
-
=
s
=
417
= —⸗
Direktoren:
Dr. Münch.
Siegen, ⸗Tagert.
Witten, ⸗Zerlang.
Provinz Heſſen-Naſſau.
Das Real-Gymnaſium zu Caſſel,
Die Muſterſchule zu Frankfurt a. Main,
Wöhlerſchule daſelbſt,
Das Real-Gymnaſium zu Wiesbaden,
Rhei
nprovinz.
2 gl Gymnafium zu Aachen,
=
ua u m “
“ “ x“
*
2
Die OFEN DALE zu Bredlau,
Brieg,
Barmen,
Königliche Real⸗ Gymnaſium zu Cöln
(verbunden mit dem Friedrich-Wil—
helms⸗Gymnaſium dajelbft),
Städtiihe Real-Gymnafium daj.,
—— zu Düſſeldorf,
-
-
=
= =
-
-
Duisburg,
Elberfeld,
Eſſen (verbun-
ben mit der höheren Bürserfchule daj.),
Real- Gymnaſium zu
u“ ”n
“"
Dber-Realihule zu Potsdam,
“
*
=
un
Krefeld,
= Mülheim a. Rhein⸗
Mülheim ad.
Ruhr,
Ruhrort,
Trier,
ec. Ober · Realſchulen.
Provinz Brandenburg.
Die Friedrichs-Werder'ſche Ober-Realſchule
zu Berlin, Gallentamp.
Luiſenſtädtiſche Ober-Reatichule daf., Dr. Bandow, Prof,
Provin
z Schleſien.
⸗ -Gleiwitz,
Unterricht im Latein.
Dr. Wittich.
-Eiſelen.
-Kortegarn.
Spangenberg.
Dr. Neuß.
:- Münd.
“
Jäger,
naſ. Direkt.
Schorn, Prof.
Kirchner.
Steinbart.
Börner.
vw ao
:» Heilermann.
- Schauenburg.
- Gramer.
Zietzſchmann.
v. Lehmann.
Dr. Dronke.
Direktoren:
Langhoff.
Dr. Fiedler.
⸗ ——
- Mernide.
7) Die mit einem 7 —— Lehranſtalten haben keinen obligatoriſchen
28”
Gym⸗
418
— —
Direktoren:
Provinz Sachſen.
+7. Die Ober-Realichule zu Halberftadt, Crampe.
+8. -Guericke-Schule zu Magdeburg, Dr. Paulſieck, Prof,
Provinz Schledwig-Holftein.
+9. Die Ober-Realſchule zu Kiel, Dr. Meißel.
Rheinprovinz.
+10. Die Ober-Realfchule zu Coblenz, Dr. Moft.
+ll. >» ⸗ ⸗ Cöln, -Zieken.
+12. > ⸗ ⸗ uenen « Artope,
B. Lehranftalten, bei welden der einjährige, erfolg:
reihe Beiuchdererften Klaffe zur Darlegun der wilfen-
Ihaftlihen Befähigung erforderlich ift.
a Progymnalien.
Provinz Dftpreußen.
1. Dad Progymnafium zu Königdberg i. Oſtpr.,
Direftor: Dembomöfi.
2: ⸗ ⸗ ⸗Lötzen, Rektor: Dr. Böhmer.
Provinz Weſtpreußen.
3. Dad Progymnafium zu Pr. Friedland, Rektor: Dr. Brennecke.
4. = ⸗ Löbau. -Hache.
5. » ⸗ « Neumarfi.Weftpr.- Scotland.
6. = ⸗ -Schwetz, - Dr Gronau.
Provinz Brandenburg.
7. Dad Progymnaſium zu Schwedt a. d. Oder, Rektor: Dr. Zihau.
Provinz Pommern.
8. — Progymnaſium zu Garz a.d. O., Rektor: Dr. Vitz.
9. ⸗ Lauenburgi Ponn,, -Sommerfeld.
10. = ⸗ - Sclame, «e Dr. Beder.
Provinz Pojfen.
I; * Progymnaſium zu Kempen, Rektor: Dr. Martin.
12. = Xremefjen, = : Sarg, Prof.
Provinz Schleſien.
3. Das Progumnafium zu Frankenftein, Rektor: Dr. S. W. Thomé.
Provinz Sadjen.
4. Das Progymnafium zu Weikenfeld, Rektor: Dr. Roſalsky.
—
pn
—
15.
*16. >. Progpmnaflum zu Geeftemünde, »- Holitein.
17. « Münden (verbunden mit dem Real-
Proymnafium dafelbft), Rektor: Dr. Bahrdt.
Provinz Weſtfalen.
18. at Progymnafınm zu Doriten, Rektor: Dr. Krampe.
19. = Nietberg, = -Mues.
Rheinprovinz.
20. * —— zu Andernach, Rektor: Dr. Schlüter.
21; = Boppard, = Brüggemann.
22. = = -Brühl, Dr. Eſchweiler.
23. = « &ichweiler
(verbunden mit dem Real:
Progymnafium daſelbſt), ⸗ Lieſen.
24. = Progpmnalium zu Euöfirhen : Dr. Dötſch.
25. = - -ZJulich, ⸗ Kuhl.
26. = ⸗ = Linz, 3 unbefept.
27. >» . :« Malmedy, Rektor: mn
28. = s «= Prüm, - Dr. Hünnetes.
29. ⸗ ⸗ ⸗ Rheinbach, ⸗ Schlünkes.
30. = - « Siegburg, = - vormWalde.
3l. > ⸗ = Sobernheim, = Plasberg.
32. = s -Trarbach, ⸗ Schmidt.
33. = s -St. Wendel, = = Build
34. = ⸗ -Wipperfürth, z. 3. unbeſetzt.
b. Realſchulen.
Provinz Sachſen.
Direktoren:
rl. Die Realſchule zu Schönebeck, Dr. Bölder.
Provinz Schleswig-Holftein.
72. Die — Altona (verbunden mit
eal-Gymnaſium daſelbſt, Dr. Schlee.
13 Realfcnle zu Neumünfter, Ditendorf.
Provinz Heſſen-Naſſau.
74. Die a zu Bodenbeim, Wiegand.
75. > -Caſſel, Dr.Buderus, Prof.
16. = ⸗ ⸗ Eſchweg e, Vogt.
M.⸗ ⸗ derißraelitiichen Reli ions⸗
419
Provinz Hannover.
Das Progymnaſium zu Duderſtadt (verbunden mit dem Real—
— daſelbſt), Rektor: Dr. Aug. Meyer.
gejelichaft zu Frankfurt a. Main, =» Hirid.
420
Direktoren:
+8. Die Realſchule der ieraelitiichen Gemeinde
zu Frankfurt a. Main, Dr. nn
erſchule —8
* zu Hanau,
-Homburg v.d. Höhe, Den Prof.
19.
+10,
711:
112.
r13.
+14.
+15.
+16.
+17.
XV
nen
ss a m
Klin
Neal
6
-Wiesbaden,
-Schultze.
Becker.
Dr. Unverza t,
dreh.
Rheinprovinz.
Die Gewerbeſchule (Realſchule) zu Aachen, Pützer.
⸗ aaa au en -Wupperfeld, Dr. Burmeiter.
- Heilermann.
⸗ * Gemerbeiule (Hetfeute) zu Krefeld, ⸗Quoſſek.
=
— ll zu Havelberg,
Kottbud (ver:
=
-
r
Remſcheid, Petry.
e. Real-YRrogymnaſien.
Provinz Oſtpreußen.
. Dad Real⸗Progymnaſium zu Gumbinnen, Rektor: Jacobi.
Provinz Weltpreußen.
— —— Progynmaſtum zu Dirſchau, Rektor: Killmann.
=
Senfau, Direktor: Dr. Bonitedt.
: "Riefenburg, Rektor: Müller.
Provinz Brandenburg.
=
Rektor: Sohn.
bunden N dem Gymnaſium daj.), nn Dittmar,
Gymnaſ. Direkt.
Real-Progymnaſium zu a ne Retter: Dr. Berbig.
um non m
=
“ u “ r “
z
1 ee | Be | BE Te
Zudenwalde, = : Bogel.
Lübben, s : MWeined.
Nauen, ⸗ -Schaper.
Rathenow, = -Weisker.
Spremberg, Direktor: Schmidt.
Mriezen, Rektor: Dr. Genp.
Provinz Pommern.
. Das Real-Progumnafium zu Stargard i. Pom.,
Rektor: Rohleder.
⸗Stolp (ver:
bunden mit Dei Gymnaſ. daſ.), Direftor: Dr. Reuſcher,
Gymnaſ. Direkt.
u PEoppmRapmm zu Wolgaft, Rektor: Dr. Schmidt.
ollin, - Clauſius.
42]
Provinz Schleiien.
18. Das Real-Progymnafium zu Freiburg i. a
Rektor: Dr. Meyer,
19. = ⸗ ⸗ -Löwenberg, ⸗Steinvorth.
20. = s s -Striegau, = Dr.Gemoll,
Provinz Sadfen.
21. Das Real⸗Progymnafium zu Delitzſch, Rektor: Kayſer.
22. = Eilenburg, = Dr. Wiemann.
23. ⸗ ⸗ -Eisleben, = -Richter.
24. = ⸗ ⸗ ⸗ Gardelegen, ⸗ Iſenſee.
25. = Mühlhauſen
i. Thg. (verbunden mit dem Gym:
nafium dajelbft), Direktor: Dfterwald, Prof,,
Gymnaſ. Direft.
26. = NReal:Progymnafium zu Naumburg
an der Saale, Rektor: Dr. Neumüller.
Provinz Schleswig-Holſtein.
27. Dad NReal-Progymnafium zu Haderdleben (verbunden mit dem
Gymnaſium dajelbit), Direktor: Dr. Jeſſen, ange
reft
28. = Real-Progymnafium zu Hufum (verbunden mitdem Gymna⸗
fium dajelbit), Direktor: Dr. Ked, Gymnaſ.
Direkt.
29. = NReal-Progymnafium zu Ipehoe, Rektor: Dr. Seig, Prof.
30. die Albinusichule zu Lauenburga.d. Elbe, Direktor: Bug.
31. * ——— zu Marne, Rektor: Shwalbad.
32. - Didesloe, - Dr. M. Schultze.
33. =: = - Schleswig (verbunden mit dem
Symnaflum dajelbft), Direftor: Dr. Gidionien,
a Hofratb, Gymnaſ. Direkt.
: ne ——— zu Segeberg, Reftor: Dr. Jellinghans,
35. = e Sonderburg, = Dr. Döring, Prof.
6. = = Wandsbeck (verbunden mit dem Gym⸗
saflum dajelbit), Direktor: Dr. Klapp, —
Provinz Hannover.
37. * * Progymnaſ. zu are Rektor: Dr. Band.
38. = Duderftadt (verbunden mit dem Pro—
—— dajelbit), Rektor: Dr. Aug. Meyer.
39. = Real-Progymnafium zu Einbed, = Hemme.
40. = 5 - Emden (verbunden mit dem Gym⸗
nafium dajelbft), Direftor: Dr. Graßhof,
Gymnaſ. Direkt.
422
41. Das Real-Progymnafium zu Hameln (werbunden mit dem Gym:
nafium dajelbft), Direktor: Dr. Regel, Gym:
nal. Direkt.
42. = HReal-Progymnafium zu Münden (verbunden mit dem Pro-
gumnafium dajelbit), Rektor: Dr. Bahrdt.
43. = Real Progynmaflum zu Nienburg, Rektor: Dr. Ritter.
44. = = Northeim, = DBennigerhol;.
45. = ⸗ « Dtterndorf, = Vollbrecht.
46. = « - » Papenburg, = Dr. Erdmann.
47T. = ⸗ ⸗ -Stade (verbunden mit dem Gym—
nafium dajelbit), Direftor: Dr. Koppim,
Gymnaſ. Direkt.
48. = #eal: Progymnaſium zu Uelzen, Rektor: z. 3. unbeſetzt.
Provinz Weſtfalen.
49. 2% Rail: PEONDRAATENI au Altena, Rektor: Mummenthey.
50, Bo &olt, = Maldau, Geiftl.
5l. ss > ⸗ » Hamm (verbunden mit dem Gym:
nafium dalelbit), Direftor: Schmelzer,
Gymnaſ. Direft.
52. = Ba dene ia zu Lüdenſcheid, Rektor: Dr. Detling.
53. = -Schalke, ⸗ -Willert.
54. = 5 = : Schwelm, = Köttgen.
Provinz Heſſen-Naſſau.
55. Das Real-Progymunafium au Biebrich⸗
Mosbach, Rektor: Dr. Schäfer.
56. = . s = Biedenkopf, = = Grune.
57. = 5 ⸗ ⸗ Diez, 5 Chun.
58. > . 5 - *ulda, ⸗ Dr. Berg—
mann.
59. = ⸗ ⸗ -Geiſenheim,— Uihlein.
60. =: s . = Heröfeld (verbunden mit dem Gyme
nafium dafelbft), Direftor: Dr. Duden,
Gymnaſ. Direkt.
6l. = Re Deoggninalum zu Hofgeismar, Rektor: Kröſch.
62, = » Kimburga.d.Lahnı,- Haas.
63. > s ⸗ -Marburg, = Dr. Hem—
pfing.
64. = ⸗ -Oberlahnſtein, ⸗ -Wirſel.
65. = . - -e Schmalfalden, = Homburg.
Rheinprovinz.
66. Da a a zu Bonn, Rektor: Dr. Hölider.
67. ⸗ Dülfen, ⸗ Höffling.
68. > = - .e Düren, = Becker.
423
69. Das Real-Progymnafium zu Eichweiler (verbunden mit dem
Progymnafium dafelbft), Rektor: Lieſen.
70. = Real: a zu Eupen, 3. 3. unbejegt.
Tl. = ⸗ :« M.:Gladbadh (verbunden mit dem
— vaf ), Direftor: Dr. Schweikert,
Gymnaſ. Direft.
72.⸗ ————— zu Langenberg, Rektor: Dr. Th. Meyer.
73. = « Xennep, . -Fiſcher.
14. ® ⸗ ⸗ -Neuwied (verbunden mit dem Gym—
nafium dajelbft), Direktor: Dr. Wegehaupt,
Gymnaſ. Direft.
75. ⸗ —— zu — Rektor: Dr. Röſen.
76. = Rheydt, - ⸗Witten—
haus.
2 2 A a : Saarlouis, = Thele,
78. » ⸗ ⸗Solingen, -Hengſten—
berg.
79. ⸗ s = Nieren, Dr. Diefmann.
80. = ⸗ -Weſel (verbunden mit dem Gym—
naſium dafelbft), Direktor: Dr. Kleine,
Gymnaſ. Direft.
C. Lebranftalten, bei welchen dad Beftehen der Ent:
lafjungsprüfung zur Darlegung der wiffenfhaftliden
Befähigung erforderlich ift.
a. GOeflentlicde.
aa. Höhere Rürgerſchulen.
Provinz Ditpreußen.
rl. Die höhere Bürgerichule im Löbenicht zu Königsberg i. Oftpr.,
Rektor: Erdmann.
2. dad Real-Progymnafium zu Pillau, :» Zander.
Provinz Weftpreußen.
3. Das Real-Progyamarinın zu Culm, Rektor: Dabel.
4. : : Marienwerder, Rektor:
v. d. Delönip.
Provinz Brandenburg.
5. Das Real-Progymnafium zu Strausberg, Rektor: Dr. Korſchel.
Provinz Sclejien.
+6. Die erfte evangelifche höbere Pan u Breslau,
Rektor: Dr. Garftäbdt.
+7. = zweite evang. höhere Bürgerichule daf., =» Kaufmann.
78.
79.
710.
13:
+12.
13.
+14.
+15.
+16.
+17.
18.
119.
+20.
r21.
122.
123.
24,
Tl:
424
Die katholiſche höhere Bürgerſchule zu Breslau, Söhne Dr.
öhnen.
« höhere Bürgerfhule zu Ratibor, Rektor: Dr. Knape.
Provinz Sadjen.
Die höhere Bürgerfchule zu Erfurt, Rektor: Neubauer.
Dad Real-Progymnaſium zu Langenſalza,“ Dr. Ulrid.
Provinz Hannover.
Die höhere Bürgerfchule zu Hannover, WReftor: Dr. a
Pro
Das Real-Progumnafium zu Hildedheim (verbunden mit dem Gym-
nafium Sojepbinum dafelbft), Direktor: Kirchhoff,
Gymnaſ. Direkt.
Provinz Weftfalen.
Die Gemwerbeihule (höhere Bürgerichule) zu — —
d
-Gewerbeſchule (höhere UN zu Dortmund,
Reltor: Dr. Bebi e.
-Geœwerbeſchule (höhere Bürgerfihule) zu Hagen, Direktor:
Dr. Holzmüller.
Provinz Heſſen-Naſſau.
Die Gewerbeichule (höhere Bürgerjchule) zu eatel et
e
dad Neale-Progymnafium zu Ems, Rektor: —
die Selektenſchule zu Frankfurt a. Main, 3. 3. unbeſetzt.
Rheinprovinz.
Die Gewerbeichule (höhere Bürgerſchule) zu Barmen,
Direktor: Dr. Zehme.
⸗ Po Dürgerichule zu Cöln, Rektor: Dr. O. W. Thome.
⸗ -Düſſeldorf, Rektor: Viehoff.
-Eſſen (verbunden mit dem Real—
"Symnaflem dajelbft), Direktor: — Heilermann.
Hohenzohlern'ſche Lan
Das Real-Progymnafium zu Hechingen, öktor: Dr. Thele.
b. Drival · Lehranſtalten. x)
Provinz Weltpreußen.
Die Handeld- Akademie zu Danzig, Direktor: Dr. Völkel.
x) Die unter diefer J—— aufgeführten Anſtalten, mit Ausnahme des
Pädagogiums zu Niesty
), dürfen Befähigungszeugniffe nur auf Grund
einer im Beifein eines Regierungs » Rommiffars abgehaltenen, wohlbeitandenen
— erüifung ausftellen, fitr welche das Reglement von der Auffihtsbehörde
genehmigt i
425
Provinz Brandenburg.
12. Die Handelsſchule des Dr. Lange zu Berlin, N Dr.
ange.
3. das Viltoria-Inftitut ded Dr. Siebert (früher
Dr. Schmidt) zu Falkenberg i.M., Direktor: Dr. Siebert,
Provinz Poien.
4. Dad Pädagogium ded Dr. Beheim-Schwarzbach zu Oſtrowo
bei Filehne, Direktor: Dr. Behbeim- Schwarzbad.
Provinz Scleiien.
+5. Die Handeldihule ded Dr. Steinhaus zu Bredlau,
Direktor: Dr. Steinhaus.
6. Das Pädagogium zu Niesky, Direktor: Müller.
D. 2ebranitalten, deren Beredtigung zur Audftellung
wiſſenſchaftlicher Befähbigungdzeugniffe von der Er»
füullungbefonderdfeftgeftellterBedingungenabbhängig ift.
Provinz Schleöwig-Holftein.
1. Die Kaijerlihe Marineſchule zu Kiel.')
Rheinprovinz
+2. Die Gewerbeſchule zu Saarbrüden,?) Direktor: Krüger.
Berlin, den 29. April 1884.
Der Reichskanzler.
Im Auftrage: Bojfe.
Befanntmadhung.*)
Es wird bierunter ein Verzeichnis derjenigen höheren Lehran—
ftalten veröffentlicht, welden proviſoriſch geftattet worden ift,
Zeugniffe über die wifjenichaftlihe Befähigung für den einjährig-
freiwilligen Militärdienit audzuftellen.
Dieje Anftalten dürfen ſolche Zeugniffe nur denjenigen ihrer
Schüler ertbheilen, melde eine auf Grund eined von der Auffidhts-
behörde genehmigten Reglements in Gegenwart eined Regierungs—
Kommifjard abzubaltende Entlaffungsprüfung wohl beftanden haben.
I) Dieje Auftalt darf denjenigen jungen Leuten Befähigungszeugniffe aus-
ftellen, welche die Kadetten-Eintrittsprüfung beftanden haben. Bei letzterer bildet
das Latein einen obligatoriihen Prüfungsgegenftand.
2) Diefe Anftalt darf denjenigen ihrer Schiller Befähi ungszeugniffe aus»
ftellen, welche nad Abjolvirung der erften theoretifchen Rlafe die Reife für die
Fachklaſſe erworben haben.
a) Die Belanntmahung und das VBerzeihnis dom 29. April 1884 find
veröffentliht dur das Centralblatt für das Deutihe Reich pro 1884 Nr. 18
Seite 144 folg.
Aus dem Berzeihniffe werden hier nur die Anftalten in Preußen aufgeführt.
Anmerk. der Redalt. des Eentralbl. f. d. Unt. Berw.
426
Verzeichnis.
a. Oeffentliche Lehranſtalten.
Direktoren:
) 1. Die Landwirthichefte chule zu ne Dr. Meder.
12. >» - Brieg, Schul
13 = ⸗ - Gleve, Dr. F ———
4. =: . e Dabme, = Fittbogen.
5. ⸗ ⸗ = (ldena,
76. = ⸗ Flensburg, Liedke.
7. ⸗ ⸗ -Heiligenbeil,
48. = ⸗ = Herford, Burgtorf.
9. = ⸗ » Hildesheim, Michelſen.
110. = e -Liegnitz, Dr. Birnbaum.
13: — -Lüdinghauſen,
12. = ⸗ Marggrabowa
in Ditpr.,
+13. >» z : Marienburg
in Weftpr., Dr. Kuhnke.
14. > z - Samter, Struve.
19, ⸗ Shivelbein
| in Pomm.,
16. = : « Weilburg, Dr. Mapat.
b. Privat-Lehranftalten.
17. Die Privat » Erziehungs- Anftalt von Dr. Künfler und Dr.
Burkart zu Biebrich,
+18. = Handelsſchule des Dr. Wahl zu Erfurt,
719. das N Inftitut von W. Bröh (früher Ruoff-Haſſel)
u Frankfurt a. Main,
720. die Lehr- und Erziehungs Anftalt von Friedrih Bangert zu
Friedrichädorf bei Homburg,
+21. daß une Inftitut von Karl Harrad zu St. Goard-
haufen,
22. die Grjiehunge- -Anftalt des Dr. Deter zu Lichterfelde bei
erlin
123. = Handelöichule ded Dr. Lindemann (früher Nölle) zu
Dönabrüd,
24. daß Erziehungsinftitut von J. Knidenberg sen. zu Telgte.
Berlin, den 29. April 1884.
Der Reichskanzler.
Im Auftrage: Boſſe.
— — — — —
+) Die mit einem F bezeichneten Lehranftalten haben keinen obligatoriſchen
Unterricht im Latein.
427
78) Prüfung der Zeihenlehrer und Lehrerinnen an
höheren Xebranftalten.
(Eentralbl. pro 1883 Seite 141 Nr. 18.)
Berlin, den 23. Mai 1884.
Die Anmeldungen zu der gegen Ende ded Monated Juli d. 3.
an noch zu beftimmenden Tagen ftattfindenden Prüfung der Zeichen:
lehrer für höhere Lehranftalten ſowie der ey Be für
höhere Töchterſchulen find nebſt den vorgejchriebenen Zeugniſſen
und Arbeiten bis jpäteftend den 25. Juni d. 3. an die Direftion
der Königlichen Kunftichule bierjeibft, Klofterftraße 75, einzureichen.
Später eingehende Meldungen ſowie foldye, denen die erforderlichen
Zeugniffe nit vollftändig beigefügt find, können nicht berüdfichtigt
werden.
Der Minifter der geiftlihen ıc. Angelegenheiten.
In Vertretung: Lucanus.
Belanntmahung.
U. IV. 1653.
Berlin, den 23. uni 1884.
Die nächſte Prüfung der Zeichenlehrer für höhere Lehranftalten,
fowie der Zeichenlebrerinnen für höhere Töchterſchulen findet am
Donnerftage den 24. Zuli d. 3.
und die folgenden Tage von Vormittags 9 Uhr an in der König»
fihen Kunftichule bierjelbit ftatt.
Der Mirifter der geiftlichen ꝛc. Angelegenheiten.
Im Auftrage: Greiff.
Belanntmahung.
U. IV. 1653
IV. Seminare, 2c., Bildung der Lehrer
und deren perfönliche Verbältniffe.
79) Beurlaubung von Seminarlebrern.
(Eentralbl. pro 1868 Seite 89 Nr. 31.)
Berlin, den 19. April 1884.
Bei Rüdjendung der Anlagen ded Berichtes vom 8. März d. J.
ermächtige ih das Königl. Provinzial-Schulfollegium, dem Semi»
narlehrer N. zu. behufs Wiederberftellung feiner Gefundheit einen
ſechsmonatlichen Urlaub zu ertheilen.
428
Der Cirkular-Erlaß vom 4. Januar 1868 findet auf die Se—
minarlehrer feine Anwendung.
Der Minifter der geiftlihen ꝛc. Angelegenbeiten.
In Vertretung: Lucanus.
An
das Königl. Provinzia«Schulfollegium zu N.
U. III. 665. U. 11.
80) Aufnahme der Rundſchrift in den Lehrplan der
Schullehbrer- Seminare.
Berlin, den 27. Mai 1884.
Die betreffö Einführung der Rundichrift in den Seminarunter«
riht von den Königlihen Provinzial: Schulfollegien erforderten
Berichte haben Feine ſolche Uebereinftimmung ergeben, daß eine
allgemeine Einführung diejed neuen Lehrgegenftanded in den Se—
minarsUnterricht gerechtfertigt wäre.
Das Königliche Provinzial Schulfollegium veranlaffe ich daher,
die Rundichrift, jelbitverftändlih nur als einen Zweig des Schreib:
unterrichtes, im den Lehrplan der Schullehrer« Seminare nur injo=
weit aufzunehmen, als dad Königliche Provinzial: Schulfollegium
dies überhaupt ald wünſchenswerth erachtet, aber alddann auch nur
in der Weije, dab in der zweiten Hälfte des zweiten Lehrjahres
diejenigen Seminariften, deren Leiftungen im Schreiben in allen
übrigen Beziehungen befriedigen und melde einen bezüglichen Wunſch
ausiprechen, in 10 bi 20 Stunden mit der Rundſchrift befannt ge=
macht werden. Die anderen Zöglinge find von diefen Uebungen
auszujchließen.
Der Minifter der geiftlichen ꝛc. Angelegenheiten.
In Bertretung: Lucanus.
An
ſämmtliche Königl. Provinzial-Schulfollegien.
U. Ill.a. 12787.
81) Abhaltung eines Kurfus zur Ausbildungvon
Taubftummenlehrern.
Berlin, den 16. April 1884.
Nicht nur von meinem Komiffarius ift bei Nevifion von Taub—
itummen=Anftalten bemerkt worden, fondern es ift auch mir felbit
bei entiprechender Beranlaffung die überrafhende Erſcheinung ent—
gegen getreten, daß die Kehrerfollegien diejer Anftalten durch unge-
prüfte, nicht jelten auch für diefen befonderen Zweig des Unterrichtes
nicht jonderlich begabte, junge Männer ergänzt werden, während es
429
an Lehrern, welche die Befähigung für den Taubftummen-Unterricht
erworben haben, nicht fehlt. Insbeſondere jcheint ed an den zu—
ftändigen Stellen niht genügend befannt zu fein, daß an der hiefigen
Königlihen Taubitummen » Anftalt ein —— Kurſus zur Aus—
bildung von Taubſtummenlehrern abgehalten wird, zu welchem vor—
ugsweiſe gern ſolche Lehrer zugelaſſen werden, welche hierfür durch Ew.
len, von den betreffenden Landes-Direktionen empfohlen werden.
Ich babe daher Anordnung getroffen, daß nit nur die An
fangdtermine für diejen Kurſus im Gentralblatte für die gefammte
Unterrichtd-Berwaltung rechtzeitig befannt gemacht, jondern daß durch
dasſelbe auch die Namen der Lehrer veröffentlicht werden, welche
die Befühigung ald Lehrer oder als Vorfteher an Taubſtummen-An—
ftalten erworben haben.
Ew. Ercellenz erſuche ih ganz ergebenft, die Herren Landes—
Direktoren bezw. die denjelben in der dortigen Provinz gleichftehen:
den Behörden hierauf gefälligft aufmerfiam machen zu wollen.
In Vertretung des Herrn Minifters der geiftlichen ıc. Angelegenheiten.
Lucanus.
An
ſämmtliche Herren Königl. Ober⸗Präſidenten.
U. III. a. 13346. u
82) Abhaltung eines allgemeinen deutihen Taub-
ftummenlebrer- Kongreffes in Berlin.
Berlin, den 11. Suni 1884.
Auf die Eingabe vom 2. v. M. erwidere ich Em. MWohlgeboren,
dab ed nad) den maßgebenden Berwaltungsgrundjägen nicht angängig
ift, für die Theilnehmer an dem in der Zeit vom 24. bis 28. Sep-
tember d. 3. in Berlin ftattfindenden allgemeinen deutichen Taub—
ftummenlebrer - Kongreß eine Ermäßigung der Eiſenbahnfahrpreiſe
auf den diesleitigen Staatsbahnen eintreten zu laſſen. Dagegen
babe ih die Königlihen Eiienbahn- Direktionen ermädtigt, die Gil—
tigfeitödauer der Retourbilletd, weldhe die als ſolche legitimirten
Theilnehmer zur Reife nach Berlin bezw. in der Richtung auf Ber:
lin löfen, für den Bereih der Preußiſchen Staatseiſenbahnverwal—
tung auf die Zeit vom 22. bis 30. September d. 3. einſchließlich
auszudehnen.
Die Kaiſerliche General Direktion der Eijenbahnen in Elſaß—
Lothringen ift mit gleicher Ermächtigung für die ihr unterftellten
Bahnftreden verjeben.
Der Minifter der öffentlichen Arbeiten.
— Im Auftrage: Brefeld.
An
den Vorſitzenden des Orts-Comités für den deutſchen
Taubſtummenlehrer-Kongreß, ꝛc. hier.
II.b. T. 3220.
430
83) Befähigungszeugniſſe aus der Turnlebrerprüfung
im Sabre 1884.
(Eentrbl. pro 1883 Seite 291 Nr. 53.)
Berlin, den 5. Juni 1884.
In der am 28. Februar d. 3. und folgenden Tagen zu Berlin
abgehaltenen Turnlehrerprüfung haben das Zeugnis der Befähigung
* Leitung der Turnübungen an öffentlichen Unterrichtsanſtalten er—
angt.
1) Adler zu Berlin,
2) Amend, Optifud dajelbit,
3) Ammerlahn, Studirender dajelbft,
4) Appel dajelbit,
5) Dr. Bohlmann, ordentliher Lehrer am Magdalenen-Öyme
nafium zu Breslau,
*) 6) Brandt, Elementarlehrer am Realgymnafium zu Magdeburg,
T) Ebeling, Studirender zu Berlin,
8) Faber, desal. zu Breslau,
9) Fiſcher, Kandidat ded höheren Schulamted zu Berlin,
10) Füchtjohaun, desgl. zu Weiel,
d) 11) Gellentbin, Lieutenant a. D. zu Berlin,
12) Glöckner, Elementarlehrer an der Wilhelmöſchule zu Liegnip,
13) Gröppler, Glementarlehrer zu Magdeburg,
14) Dr. Güntber, Edmund, Kandidat ded höheren Schulamtes
zu Krotoſchin,
15) Günther, Jakob, Glementarlehrer zu Caſſel,
16) Dr. Hager, ordentliher Lehrer am Realgymnafium am
Zwinger zu Breslau,
17) Hannemann, Studirender zu Berlin,
°) 18) Hertel zu Berlin,
19) Höfe, techniiher Lehrer am Realgymnafium zu Lippftadt,
20) Keefebiter, Studirender zu Berlin,
21) v. Knobloch, Glementarlehrer zu Surminnen, Kreis Anger:
burg 1./Ditprb.,
°) 22) Koch, Studirender aud Lübben,
23) Köhler, Elementarlehrer zu Magdeburg,
24) Korn, Gemeindeidhullebrer zu Berlin,
a) 25) Korten, Kandidat ded höheren Schulamted zu Weſel,
26) Kowalewski, Kandidat der Philol. zu Stettin,
27) Krohs, ftädtiiher Turnlehrer zu Osnabrück,
28) Magdeburg, Studirender aus Landsberg a. / W.,
#) Der Genannte iſt auch zur Ertheilung von Schwimmunterridt befähigt.
v) Der Genannte hat auch die Prüfung im Fechten beftanden, ebenfo ift
derſelbe zur jelbftändigen Leitung von Schwimmunterridt befähigt.
e) Der Genannte hat aud die Prüfung im Fechten beftanden.
431
29) Mittmann, Studirender zu Breslau,
30) Neufeldt, Studirender an der techniſchen Hochſchule zu
Berlin aus Elbing,
31) Paul, Mittelfhullehrer zu Wiesbaden,
32) Prophet, Elementarlehrer zu Magdeburg,
4) 33) Radomw, Kandidat ded höheren Schulamted zu Berlin,
34) Reichert, Kandidat der Philol. zu Berlin,
35) Reimer, Glementarlehrer am Stadtgymnafium zu Stettin,
36) Ritter, Graveur und Zeichner zu Berlin,
37) Rühlmann, Studirender 3. 3. zu Berlin,
»)38) Sauerbrey, Glementarlehrer zu Bad Lauterberg a./Harz,
39) Dr. Scheel, Realſchullehrer zu Schönebeck a./Elbe,
40) Scheffler, Kandidat der Philol., 3. 3. zu Charlottenburg,
2) 41) a ck, Glementarlehrer zu Neudamm, Kreis Königs:
erg N./M.,
42) Dr. Schmidt, Kandidat ded höheren Schulamtes zu Breslau,
°)43) Schulte, Medaniker zu Berlin,
44) Schund, Elementarlehrer am der ſtädtiſch. Vorſchule zu Caſſel,
45) Siebrecht, &lementarlehrer zu Caſſel,
2) 46) Straudmeier, deögl. zu Coswig im Herzogtb. Anhalt,
47) Zepner, Hutmader zu Altenburg im Herzogth. Sachſen—
Altenburg,
48) Teuſcher, Spinnereibeamter zu Wüſtegiersdorf 1./Schlei.,
‘)49) VBoigtritter, Kandidat des höheren Schulamtes zu Stottern-
beim im Großherzogth. Sadhfen- Weimar,
50) Voß, Elementarlehrer am Symnafium zu Glüdftadt,
2) 51) — Kandidat der Philol. aus Neſſelgrund im Kreiſe
oldin,
52) Wenig, techniſcher Lehrer am Gymnaſium zu Krotoſchin, und
53) Weftphal, Glementarlehrer zu Lübeck.
Ferner ift in der diedjährigen Prüfung,
54) dem Gemeindeſchullehrer Pfänder zu Berlin, mwelder die
vorjährige Turnlehrerprüfung beftanden hat, die Befähigung
zur Ertheilung des Unterrichted im Hiebfechten ſowie im
Schwimmen zuerkannt worden, ſowie
55) dem Kaufmanne Talmann zu Berlin, welcher in der vor-
jährigen Prüfung ein beichränftes Zeugnis erhalten bat, ein
vollftändiges Zeugnis ertheilt und die Befähigung zur Er»
theilung des Unterrichtes im Fechten und im Schwimmen
zuerfannt worden.
d) Der Genannte hat auch die Prüfung im Hiebfechten beftanden, ebenio
ift derfelbe zur —— von Schwimmunterricht befähigt.
e) Der Genannte ift auch zur ſelbſtändigen Leitung von Schwimmunter-
richt befähigt.
f) Der Genannte hat auch die Prüfung im SHiebfechten beftanden.
1884. 29
432
Ein Zeugnis beſchränkter Befähigung haben erlangt:
56) Dr. Degner, ordentlier Lehrer am Eliſabethgymnaſium
zu DBredlau,
57) Hilprecht, Werkführer zu Berlin, und
58) Spohn, ordentlicher Lehrer am Gymnafium zu Inowrazlaw.
Der Minifter der geiftlihen ꝛc. Angelegenheiten.
In Vertretung: Lucanus.
Belanntmachung.
U. III. b. 6225.
84) Neuer Kurjus in der Turnlehrer-Bildungsanftalt,
(Eentrbl. pro 1883 Seite 298 Nr. 54.)
Berlin, den 6. Juni 1884.
In der Königlihen Qurnlehrer-Bildungd-Anftalt hierfelbft wird
u Anfang Oftober d. 3. wiederum ein ſechsmonatlicher Kurſus zur
Ausbildung von Turnlehrern eröffnet werden.
Für die Anmeldung und Aufnahme find die in — Eremplaren
beifolgenden Beftimmungen*) vom heutigen Tage maßgebend.
Sedem Bewerber, reip. feitend der Königlihen Regierung ıc.
Vorgeſchlagenen ift ein &remplar zur Kenntnisnahme mitzutbeilen.
Die Königlihe Regierung ꝛc. veranlaffe ich, dieſe Anordnung in
Ihrem Verwaltungsbezirke in geeigneter Weile ſchleunigſt befannt
zu maden und über die dort eingehenden Meldungen, melde in eine
durch die Cirkular-Verfügung vom 20. März 1877 vorgejchriebene
Nahmeilung zujammen zu ftellen find, bis zum 15. Auguft d. J.
zu berichten.
Wenn Anmeldungen dortjeitd nicht zu maden find, erwarte
ih gleichfalls Anzeige.
An
ſämmtliche Königl. Regierungen, die Königl. Konfiftorien der
Provinz Hannover, den Königl. Oberkirchenrath zu Nordhorn
und das Königl. Provinzial-Schullollegium hier.
Abſchrift hiervon, jowie — remplare der Beftimmungen vom
heutigen Tage erhält dad Königliche Provinzial» Schulfollegtum zur
Kenntnisnahme und gleihmäßigen weiteren Veranlafjung.
Für höhere Unterrichtd-Anftalten und für Schullehrer-Seminare,
weldhe zur Zeit befähigte Turnlehrer noch nicht haben, find geeignete
Lehrer wenn irgend hunlich für den nächſten Kurſus anzumelden.
Der Minifter der geiftlihen ꝛc. Angelegenheiten.
In Bertretung: Lu canus.
An
fämmtlihe Königl. Provinzial-Schulfollegien (auch Berlin).
U. A b. 6607. . ” 5 —
Nnachſtehend Anlage a.
433
a.
Beftimmungen, den Eintritt in die Königlibe Turn—
lehrer-Bildungsd-Anftalt zu Berlin betreffend.*)
Für den Eintritt in die Königliche Zurnlehrer » Bildungsanftalt
zu Berlin gelten folgende Beftimmungen :
1. Die Anftalt ift zur Ausbildung von Turnlehrern für öffent-
lihe Unterridts-Anjtalten aller Art — zunächſt im Reffort des
Minifteriumd der geiftlihen ꝛc. Angelegenheiten — beftimmt.
2. Bedingung für den Eintritt ald Eleve ift, daß der Aufzus
nehmende bereitö Lehrer einer üffentlihen Unterrichtö-Anftalt, oder
dab er Kandidat ded höheren Schulamtes iſt. Hinfihtli der Volks—
ſchullehrer wird Werth darauf gelegt, dab fie die zweite Lehrerprüfung
bereits bejtanden haben, und dab fie nad ihrer Stellung geeignet
erjheinen, neben Erlangung einer größeren Befähigung zur Ertheilung
des Turnunterrichtes an ihrer Schule zugleih fur die Ausbreitung
diejes Unterrichted in weiteren Kreiſen ded Schulwejend thätig zu fein.
3. Andere Bewerber können, joweit ed die Verbältniffe der
Anstalt geftatten, auf bejtimmte Zeit als Hospitanten in die Anftalt
eintreten, wenn fie einen genügenden Grad wiſſenſchaftlicher Bildung
und turmeriicher Fertigkeit nachweilen und die Verpflichtung eingehen,
fi) der nächſten gemäß der Prüfungd-Drdnung vom 10. September
1880 (Gentralblatt der Unterrichtö-Berwaltung, Jahrg. 1880, S. 654
— onatöjchrift f. d. Turnweſen 1882, ©. 24) ſtattfindenden
Zurnlehrer-Prüfung zu unterziehen.
4. Die definitive Aufnahme wird durdy eine Prüfung beftimmt, in
welcher eine gewifje körperliche Kraft und einige Be Fertigkeit
nachzuweiſen ilt (Armbeugen und-ſtrecken im Hang und im Stüß, Han—
geln, Felgaufihwung, Wende, Kebre, ein mäßig hoher Sprung u. |. w.).
5. Mit der Anmeldung ift ein Lebenslauf, das Prüfungszeugnis
bezw. dad Zeugnis über das abgelegte Probejahr und ein Ärztliches
Zeugnis darüber einzureichen, daß der Körperzuftand und die Gejund-
heit des Bewerber die mit großer Anftrengung verbundene Ausbildung
zum Qurnlehrer geftatten. — Bei dem Eintritte in die Anftalt werden
die Aufzunehmenden hinſichtlich ihres Geſundheitszuſtandes durch den
Anſtaltsarzt noch einer Superreviſion unterworfen, von deren Ausfall
die definitive Aufnahme ebenfalls abhängig iſt.
6. Nur Lehrern in noch nicht vorgerücktem Lebensalter,
vorzugsweiſe unverheiratheten, iſt die Meldung zu empfehlen. Ver—
heiratheten Lehrern iſt jedenfalls ernſtlich abzurathen, ihre Familie
mit hierher zu bringen.
7. Der Unterricht in der Anſtalt iſt unentgeltlich. Die durch
den Aufenthalt in Berlin ꝛc. entſtehenden Koſten ſind von den Lehrern
ſelbſt aufzubringen. In dazu geeigneten Fällen können jedoch den
*) cfr. Centrbl. pro 1877 Seite 146. 99°
—
Eleven Unterſtützungen aus Centralfonds gewährt werden, indeß
lediglich für den Unterhalt hier, während Beihilfen zu den Koſten
der Her- und Rückreiſe, der Vertretung im Amte, für den Unterhalt
der zurückbleibenden Familien u. ſ. w. nicht bewilligt werden.
Die hier gewährten Unterſtützungen werden erſt am Ende jedes
Monates gezahlt.
8. Ein Eleve braucht zu ſeinem Unterhalte hierſelbſt erfahrungs—
mäßig — namentlich mit Rückſicht auf das geſteigerte Bedürfnis
einer kräftigen Nahrung — etwa 120 Mk. monatlich.
Um meinerſeits ſogleich bei der Entſchließung über die Aufnahme
einen zuverläſſigen Ueberblick über die aus Centralfonds zu gewähren—
den Unterftügungen. gewinnen zu können, muß jeder Bewerber bei
der Anmeldung nad jorgfältiger Prüfung feiner Verbältniffe beftimmt
nadhweilen und bezw. amtlich beglaubigen lalfen, dab ihm für feinen
Unterhalt bier der erwähnte Betrag zur Verfügung ftebt, oder weldyer
Beihilfe er dazu bedarf. Jeder Bewerber hat demnach anzugeben,
wie viel ihm während jeined biefigen Aufenthalte® von dem Ein-
fommen feiner Stelle verbleibt, ob und melde Unterftügungen ihm
aus der Schulkaſſe oder jonft gewährt werden, und wie viel er aus
eigenen Mitteln aufbringen fann. Wenn ein verheiratheter Lehrer die
Aufnahme nachſucht, find die Unterhaltungskoften für feine Familie
in Anrehnung zu bringen, und wenn einem Bewerber nachweisbar
die Unterftüßung naher Verwandten obliegt und ſolche biöber von
ihm gewährt worden ift, jo kann auch diejer Umftand bei Keititellung
jeiner Unterftügungsbedürftigfeit nit außer Acht bleiben. Den
Kurfiften müffen während ihres Aufenthaltes bierjelbit pekuniäre Ver—
legenbeiten, weldye nachtheilig auf ihre Ausbildung im Qurnen und
auf die Benupung der gleichzeitig gebotenen Gelegenheiten zu ander-
weiter Fortbildung einwirken, nad Möglichkeit eripart werden. Unter:
Rüßungegelude, welche während des Kurſus an dad Miniftertum
gerichtet werden, können nur dann eine Berüdfichtigung erfahren,
wenn in Folge unvorbergejehener Zwiſchenfälle da8 Bedürfnis einer
außerordentlihen Beihilfe eingetreten tft.
Berlin, den 6. Juni 1884.
Der Minifter der geiftlihen ꝛc. Angelegenheiten.
In Bertretung: Lucanus.
U. III. b. 6607.
85) Qurnbetrieb in höheren und in Volks-Mädchen—
ſchulen.
(cfr. Centrbl. pro 1883 Seite 505 Nr. 128.)
Berlin, den 4. Juni 1884.
Dem Magiftrate erwiedere ich auf das bier am 25. v. M.
eingegangene Rekursgeſuch, betreffend die Einführung des Turnens
in die dortigen mittleren und Volks-Töchterſchulen, dad Folgende.
435
Ich erfenne gern das Intereſſe an, welches die ftädtijchen
Behörden der Turnſache überhaupt und dem Mäpdchenturnen indbe-
ſondere entgegenbringen, jowie die Bemühungen und Opfer, mweldye
übernommen worden find, um demfelben Eingang und Fortgang
u verihaffen. Da died in der Erkenntnis der Nothmwendigfeit und
Nützlichkeit turneriſcher Uebungen auch für die weibliche Jugend ge—
ſchehen iſt, ſo glaube ich annehmen zu können, daß es auch gelingen
wird, die differenten Anſchauungen, welche bezüglich der Art der
Ausführung zwiſchen den ſtädtiſchen Behörden und der Königlichen
Regierung zur Zeit noch beſtehen, auszugleichen.
Unter den Bedenken, welche gegen das Mädchenturnen laut
werden, tritt am meiſten dasjenige hervor, welches ſich gegen die
Ertheilung des Unterrichtes durch Männer richtet. Ich lafje dahin:
gejtellt, wie weit dasjelbe begründet it. Die Anichauungen darüber
find in den verjchiedenen Kreifen nah Sitte und Herfommen fehr
verjchieden. Sie erfordern aber Schonung, und wenn e8 fich, wie
im vorliegenden Falle, um obligatoriihe Einführung des Mädchen:
turnend handelt, Berüdjichtigung, damit die gute Sache nicht durch
Widermilligkeit und Wideripruh zu Unzuträglichkeiten führt und
Schaden leidet. Ich Kann ed daher nicht mißbilligen, wenn die
Königliche Regierung die Forderung ftellt, dat bei dem durch Män-
ner ertheilten Mädchenunterrichte eine Lehrerin zugegen lei, ſofern es
ih bier um die oberen Klaffen handelt. Anderd würde die Sache
liegen, wenn die Betheiligung an diefem Unterrichte freigeftellt wäre.
Dann fünnten die Rückſichten, welde jonft zu nehmen find, weg:
fallen. Indeß ift vielfah, was die Königliche Negierung fordert,
von anderer Seite angeordnet und eingerichtet worden. Dies ift
auch bier geichehen. Aber man iſt von diefer Einrichtung wieder
abgegangen und bat es vorgezogen, um jeder Unzuträglidpfeit und
jedem Bedenfen zu begegnen, den Qurnunterricht in den oberen
Mädchenklaffen nit mehr von Lehrern, jondern von Lehrerinnen
ertheilen zu laffen. Und died bat der Sache nit zum Schaden
ereiht, wie ich mich durch perjönlihe Wahrnehmungen überzeugt
babe. Ich kann daher nur anheimgeben, zu diejer Prarid überzus
geben. Sie madht überflüffig, was jonft die Königlihe Regierung
zu verlangen Anlaß hätte, thut der Sache keinen Eintrag und hat
ei der großen Zahl für den Turnunterricht gehörig qualificirter
Lehrerinnen feine Schwierigkeiten. Glaubt aber der Magiftrat hierauf
nicht eingehen zu fünnen, jo empfehle ich vorerft in anderer Weile
—
8 iſt unzweifelhaft richtiger, den Turnunterricht von unten
anzufangen und in methodiſch geordneter Folge zu den oberen Klaffen
aufftei en zu laffen. Bei dem Beginne in den Oberklaſſen läßt fich,
auch abgejehen davon, daß der neue Unterriht auf diefer Stufe,
weil mit den elementarften Uebungen angefangen werden muß,
unſympathiſch wird, nur wenig erreichen.
436
Mas jhliehlid die andere von der Königlichen Regierung ges
ftellte Forderung anlangt, daß die Turnübungen nit an einem Fir
Zuſchauer offenliegenden Plage ausgeführt werden, jo eradte ich
diefelbe nur infoweit für gerechtfertigt, ald den Borübergehenden der
Einblid in die Turnpläße verwehrt fein muß. Dafür wird daher
aud bei der N'ſchen Schule zu jorgen jein. Im Uebrigen werden
die von dem Magiftrate für dad Mäpdchenturnen in Ausſicht ge—
nommenen Schulhöfe, ſoweit fie jonft geeignet find, aud wenn von
den Nadhbargrundftüden aus der Einblid in diefe Räume möglich
ift, unbedenflih in Gebraud genommen werden Fönnen.
Hiernady gebe idy dad Weitere der Entihließung ded Magiſtrates
anheim. Der Königlichen Negierung laffe ic Abſchrift dieſer Ver—
fügung zugeben. Derjelben ift von dem weiter Beſchloſſenen Mit-
theilung zu machen.
Der Minifter der geiftlichen ꝛc. Angelegenheiten.
In Vertretung. Lucanus.
An
den Magiftrat zu N.
U. III. b. 6589.
86) Befähigungdzeugniife aud der Prüfung für Zei-
henlehrerinnen an mebrflaifigen Bolfö- und an Mittel:
jhulen im Sabre 1884 *),
Berlin, den 23. April 1884,
In der zu Berlin gegen Ende März d. J. abgehaltenen Zeichen:
lehrerinnen-Prüfung haben das Zeugnis der Befähigung zur Erthei—
lung ded Zeichenunterrichted an mehrfiaffigen Volks- und an Mittels
Ihulen erlangt:
1) Hedwig Gutknecht zu Stettin,
2) Margarethe Kloje, Handarbeitslehrerin zu Hirſchberg i. /Schl.,
3) Marie Landgraf, Handarbeitölehrerin zu Berlin,
4) Marie Müller, Kindergärtnerin und Qurnlebrerin zu
Leipzig, und
5) Margarethe Schemel zu Stettin.
Der Minifter der geiftlichen ꝛc. Angelegenheiten.
Im Auftrage: de la Eroir.
Belanntmahung.
U. IIl.a. 13558.
*) GCentralbl. pro 1882 Seite 567. — Im Jahre 1883 ift eine folde
Prüfung nit abgehalten worden.
87) Verbot einer Betbeiligung der Lehrer an Aus—
wanderungsgeſchäften.
(Centrbl. pro 1872 Seite 492 Wr. 188.)
Berlin, den 10. Mai 1884.
Die abjchriftlich beigefchloffene Mittheilung der Kölnifchen Volks—
eitung vom 5. April d J. giebt mir die Veranlaffung, den Cirkular—
Srlaf vom 7. Auguft 1872 in Erinnerung zu bringen, durch welchen
den Lehrern nicht nur die Uebernahme von Agenturen in Aus—
wanderungd-Angelegenbeiten, jondern auch die Betbeiligung an der:
artigen Geſchäften unterjagt wird.
Es wird fi empfehlen, daß fi das Königliche Provinzial-
Schulkollegium ꝛc. nicht darauf beſchränke, die bezeichnete Verfügung
den Lehrern Ihres Auffichtöfreifes von Neuem mitzutbeilen, fondern
dab aud die Departementö- Schulräthe, Sowie die Kreid- Schul-
injpeftoren beim unmittelbaren Verkehre mit den Lehrern der Ange—
legenbeit ihre bejondere Aufmerkfjamfeit zuwenden.
Der Minifter der geiftlihen ꝛc. Angelegenheiten.
von Goßler.
An
das König. Provinzial-Schul-Kollegium hier, die
Königl. Regierungen der Monardie (außer N. R.),
die Königliche Konfiftorien der Provinz Hannover,
den Königlichen Ober-Kirhenrath zu Nordhorn.
U, Ill. a. 13349.
(Auszug aus der Kölnifhen Volkszeitung vom 5. April 1884.)
Was man den Lehrern alles zu bieten wagt.
Augenblicli verbreitet die Auswanderungd» Agentur von
„Prind und Zwanenburg in Amſterdam“, welde in Deutſchland
nicht einmal Konzeſſion befitt und vor welcher die Behörden öffent-
li zu warnen, N verpflichtet fühlen, eine Offerte an die Lehrer:
welt in Stadt und Land, melde die ſchärfſte Zurückweiſung ver-
dient. Die Herren vertreten die „Niederländifch- Amerifaniiche Dampf:
ſchifffahrt-Geſellſchaft“ mit direkter Paffagierbeförderung von Am—
fterdam rejp. Rotterdam nah New-York und ſuchen mit Hilfe ber
deutfhen Lehrer Auswanderer auf deren Schiffe zu loden. Die
Dfferte beftebt aus einem Anſchreiben, einem Verzeichniffe der Ab-
fahrten und Preiſe, einer bunten Geſchäftskarte und endlih aus
einer Reklame für „den neuen Nordweſten in der neuen Welt“,
das ift für die durch „die Bahnen der Chicago, Milwaukee und
St. Paul Eiſenbahn-Geſellſchaft in Dafota liegenden zugänglich ge—
machten Gountied*. In dem Anſchreiben nun beißt es u. a. wört-
lich wie folgt:
438
„Da wir in Ihrem Orte nody feinen Agenten für die Ver—
fretung unſerer Sntereffen angeftellt haben, und wir annehmen
fönnen, daß Sie in Ihrer Stellung wohl in erfter Linie erfahren,
welde Perſonen nah Amerika zu reilen beabfichtigen, nehmen wir
—— die Freiheit, Sie zu erſuchen, uns die Adreſſen ſolcher Per—
onen, ſobald Ihnen bekannt wird, daß dieſelben die Reiſe nach
Amerika antreten wollen, gütigſt aufgeben zu wollen, worauf wir
denſelben alsdann ein Anerbieten zur Reife mit unſeren Dampfern
äufenden werden. Für Shre Bemühungen erfären wir und bereit,
Ihnen eine Vergütung von zehn Mark für jeden Erwadienen (Kinder
die Hälfte) zu bewilligen, welde Beträge Shnen jogleih, nachdem
die Paſſagiere ih dur Zufendung des uſancemäßigen Handgeldes
die Pläge auf unferen Dampfern gefichert haben, von und direkt ein-
efandt werden. Wir bezweifeln nicht, dab ed Ihnen gelingen wird,
Ki auf dieje Weile einen wohlverdienten Nebenverdienit zu erwerben
und find zu allen ferneren Informationen auf Anfrage mit Ver:
gnügen bereit. Sollten Sie wider Erwarten nit in der Lage jein,
auf uniere Propofitionen eingeben zu fünnen, jo erweifen Sie und
wohl den Gefallen, dieſes Schreiben mit Cinlage einem Ihrer
Freunde, der fich hierfür interejfirt, und von deſſen Bemühungen
befriedigende Reſultate erwartet werden können, zu überbhändigen.
Indem wir Ihren Nachrichten und den gewünichten Aufgaben gern
entgegenjehen, zeichnen Hochachtend Prins u. Zwanenburg, Amfterdam. “
Es folgt dann ein bedrudter Briefbogen, auf dem im Vordrude
ftebt: „Nachſtehende Perſonen wünſchen nach Amerika zu reilen“
und unter den auf den vorgedrudten Linien anzugebenden Adrefjen
der gehofften Opfer der Herren „Prind u. Zwanenburg zu Amfter-
dam” folgt der Vermerk: „Senden Sie denfelben gefälligft ein Aner—
bieten zur Reife mit Ihren Dampfern unter den mir in Ihrem
Girfulare offerirten Bedingungen.” Folgt Namen und Wohnort ded
Auftraggebers.
Gegen Solche beleidigende Dfferten muß die Lehrerwelt Kront
maden; nur jo fann fie die Achtung, welche fie vom Publikum mit
Recht beanſpruchen darf, aufrecht erhalten und rechtfertigen. Sie
darf es ſich weder in der einzelnen Perſon nod in der Geſammt—
beit bieten laffen, daß man ihr unter dem Verſprechen eines guten
Handgelded Dienfte anfinnt, die das Licht ſcheuen und die eigene
Selbſtachtung vernichten müffen. Im Notbfalle wäre die Behörde
auf das Gebahren folder beutegieriger Geichäftsleute aufmerkfam zu
maden. Ein ſolches energiiched Vorgehen in derlei Dingen kann
nur dazu dienen, die Achtung des Publiftumd vor dem Lehreritande
u beleben und zu befördern und zugleich dad eigene Standesbewußt-
Pin zu heben. Für die Kehrertage aber wäre diefer Gegenftand
ein dankenswerther Anlaß der Diskuſſion, Refolution und des einheit-
439
lihen Vorgehens. Zeder Stand, jagt man, erhalte die Behand:
lung, die er fich bieten laffe; die deutichen Lehrer aber proteftiren
dagegen, & la Prind und Zwanenburg fidy behandeln zu lafjen!
88) Zur Schlußprüfung in der Lehrer: Fortbildung
An ftalt in Stettin dürfen nur ſolche Lehrer zugelajjen
werden, welde vorher A Prüfung beftanden
aben.
Berlin, den 23. Mai 1884.
Auf die Eingabe vom 25. März d. 3. ermidere ich Ihnen bei
Rüdiendung der Anlagen, dab id midy mit der von dem König»
lihen Provinzial Schulfollegium daſelbſt durd Verfügung vom
17. April 1883 getroffenen Anordnung, wonach vom Jahre 1884
an zu den Schlußprüfungen in der dortigen Lehrer - Fortbildungs-
Anftalt*) nur ſolche Lehrer zugelaffen werden jollen, welche **
die zweite Prüfung beſtanden haben, nur einverſtanden erklären kann.
Da Sie bisher die zweite Lehrerprüfung nicht abgelegt haben,
ſo kann Ihrem Geſuche um Zulaſſung zur Schlußprüfung des dies—
jährigen Lehrer⸗-Fortbildungs-Kurſus meinerſeits feine Folge gegeben
werden.
An
den Zeidjenfehrer am ftädtiihen Realgymnaſium
Herrn 2. zu Stettin.
Abichrift erhält dad Königliche Provinzial: Schulfollegium auf
den Beriht vom 19. April d. 3. zur Kenntnisnahme.
Der Minifter der geiſtlichen ıc. Angelegenheiten.
Im Auftrage: Greiff.
An
das Königl. Provinzial-Schullollegium zu ©.
U. III. a. 13700.
*) Der Einrihtungsplan diefer Anftalt ift im Centralblatte pro 1874 Geite
619 mitgetheilt.
440
V. Volksſchulweſen.
89) Ferienkolonien für Schulkinder im Jahre 1883.
Unter Beziehung auf die Mittheilung im Centralblatte für die
gefammte Unterrichts-Verwaltung Jahrgang 1880 S. 470 bis 474
und die dort abgedrudte Girkular- Verfügung vom 26. Mat 1880
(a. a. D. ©. 469) folgt nachſtehend eine Ueberficyt derjenigen Ferien-
folonien, welde im Jahre 1883 zur Ausführung gekommen find.
Nähere Mittheilungen über dieje Angelegenheit finden ſich in zahl:
reichen Schriften, Spezialberichten und Programmen. Beiſpielsweiſe
jeien angeführt: In der Ferienfolonie, ein deutiches Familien-
bu‘ von Dr. Wilhelm Falckenheiner. Leipzig 1884.
Frankfurt a/M. im feinen bygieniihen Berhältniffen und
Einrichtungen von Dr. Alerander Spieß. Franffurt a./M. 1881
S. 200 bis 208.
Korreöpondenzblatt des niederrheiniihen Vereines für Gefunb-
heitöpflege. Band X. Nr. 10—12 1881.
Beriht des Komited für Ferienfolonien armer kränklicher
Schulfinder in Königsberg i. Pr. dajelbft 1881.
Bericht über die vom Berliner Vereine für häusliche Geiund-
beitöpflege ausgeſandten Fertenfolonien. Berlin 1881.
Rechenſchaftsberichte des Berliner Vereines für häusliche Ge-
jundbeitöpflege. Berlin 1882, 1883.
Die leitenden Grundfäge ded Komited für Ferienkolonien bei
Auswahl der Kinder. Berlin 1883.
Bericht des Komites für Ferienfolonten kränklicher Schulkinder.
Stettin 1883.
Zweiter Bericht über die Ferienverjorgung armer, ſchwächlicher
und franfer Schulfinder der Stadt Poien. Polen 1883.
Ueber KindersFerien-Kolonien. Bericht über den erften Ver—
ſuch von Dr. Steuer, Dr. Simon, Dr. Töplig. Breslau 1882.
Bericht über die im Fahre 1881 von Magdeburg audgejandten
Ferienkolonien. Magdeburg 1882.
Bericht ded Komites für Ferienkolonien armer kränklicher Schul-
finder aud Hannover und Linden. Hannover 1881 ff.
Rechenſchaftsbericht des Kaſſeler Komited für Ferienkolonien.
Kaffel 1882.
Berichte ded Komites für Ferienfolonien kränklicher Schul:
finder. Frankfurt a./M. 1878, 1879, 1880, 1881, 1882, 1883.
Berichte über die Barmer Ferienfolonien für arme, kranke,
ſchwächliche Schulfinder. Barmen 1881, 1882.
Bericht über die Düffeldorfer Ferienfolonien für arme, kränk—
liche und Shwädhliche Kinder. Düffeldorf 1881. Pädagogiſches Lehr-
bud von J. Meyer 1882/3. Berlin 1884. S. 20 ni
Endlich:
Den armen kranken Kindern. Dichtung von Emil Rittershaus.
Barmen. |
441
Ferienkolonien für Schulkinder
im Jahre 1883.
442
Ort, von wo aus Schiller
Regierungs- in die Kolonie entjendet Zahl der mi
(Dem. Kon, | worden find (oweit es be
N fiftorial- oder kannt ift, find hier aud die] Ort, an welchem Aufent-
sah Stadt.) | Säulen zu — AUS Halt genommen worden if.
; welden die Kinder gewählt
Bezirt. wurden, ob Volks⸗ eittel-, Schrer.
höhere Schulen.
— — — —
11883 Königsberg. Stadt Königsberg. 1. Dorf Löwenhagen. Löwenhagen
Die Kinder gehörten 2 = Medenau. und Wilkie
folgenden Schulen an:3. Forſthaus Wilkie. | jel Xebrer.
Elementarihulen . 94. Dorf Wargen. (Stadtfolo-
ne By 5. Die ihwäßhlicften ı nie für
Ihule . 1} Kinder wurden in der Knaben)
Rlecberiche Er— Stadt ſelbſt in 2 Ab⸗ 1 Lehrer.
werb8-Schule für theilungen (Knaben,
Mäddhen . . . 3 Mädchen) mit guter,
Dolföihulen . . 103) Mild, Bädern, Auf:
Sa. 116 enthalt i im Freien, Aus⸗
flügen in den Wald und
an die See 4 Wochen
bindurd gefräftigt.
(Stadtfolonie.)
211883 Danzig. Aus ſämmtlichen Volks-Pelonken
ſchulen der Stadt. Such . . 1
1 Mädchen aus der Shlewenhorft i —
Vorſtadt Schidlitz. Zunferader . 1
1 Knabe aus der Mit- Garthaus. —
telſchule.
3 1883 Berlin. Berlin. 1. Pförten I. 8
Mitmwenigen Ausnahmen 2. = II
waren ed Schüler und 3. : ID. —
Schülerinnen der ſtädti⸗4. :s IV,
ſchen Kommunalfchulen.!5. V.
443
ı Leitung der Kolonie be» | Zahl der theilnehmenden Schul. Durchſchnittsalter der theil.
auftragten finder nehmenden
fonftigen
ehrerinnen. Berfonen. Knaben. Mädchen, Knaben.
edenau u.
Bargen je
Lehre⸗
nnen.
tadtfolo- |
nie für
Rädchen.) 33 Landkolo= | 47 Kandkolo= | Das Durchſchnittsalter be-
?ebrerin. niften, niſten trug 10%, Jahr.
15 Stadtkolo⸗ 21 Stadtfolo-
—niſten. _niften.
48 68
1881: 17 | 42 |
1882: 36 61
1 — in Pelonken — 15 7—14 Jahre. 7 14 Jahre.
— — „Sagorſch 20 —
1 — chiewen⸗
— — horſt — 18
—1 — „ Zunfer:
ader 17 —
„Carthaus — 20
Sa.37] 53
90
1882 | 60
6 153 246 11-12Fabhre.|11—12Sahre.
2
Bollup, | 1881: 87 141
Smine- | 1882: 132 111 |
münde.) |
Kofen.
a Sf fe — Davon wurden geded
von der Gemeinde F ee
Nr. Jahr. ee ne oder Schule oder von — durch | aus Eule
B
Privaten getroffen ? . betrag. Beiträge öffentlichen ud der
ezirk. der Kinder.) Fonds. Gemeinde
M. M. M. M.
1/1883 Königsberg. Von Privaten. | c. 4000 M. — — —
(Abſchluß der
Rechnung noch
nicht erfolgt.)
211883 Danzig. |Boneinem Privat⸗ 3349 — — =
Komite.
3 1883 Berlin. Von d. Komité für 17000 1000 — 1000
Ferien-Kolonien d.
Berliner Vereines
für häusliche Ge—
ſundheitspflege. |
Lebensftelung
der Eltern.
445
Erfolg. el Bemerkungen.
c. 4000 Die Mehrzahl (39)
ehörtedemXrbeiter-
near dann folg-
ten Kinder von Wit-
wen (37) und Heb—
amnıen (1) Aufwär:
terinnen (1) unver:
ehelichten Nähterin-
nen (3), im Ganzen
42 von alleinſtehen-W
den Frauen, von
Handwerkern (23).
Geſchäftstreibenden,
Kellnern, Faktoren
(8) niederen Beam:
ten (4).
3349 Arbeiter,
Handwerfer,
Subalternbeamte.
15000 |3ft nicht feftgeitellt.
weg in phyſiſch wie
ethiſcher Hinſicht ein
günſtiger; auch die
Kinder der Stadt-
foloniegewannen ein
gejundes, friſches
Ausiehen und ein
gehobenes geiſtiges
eſen. — Nur ein
Knabe, der kränkelnd
in die Kolonie hin—
aus geſandt wurde,
Der Erfolg war durch⸗
mußte wegen J
ſchlimmerung der
Krankheit wieder zu⸗
rückgeſchickt werden
Dad Ausſehen deriAußerdem wurden 1882:
Kinder bei der Rüd-| 80, 1883: 150 Kinder
| kehr war ein ſehr während der Sommer:
friihet. Die Ge-| ferien nah Neu Fahr:
wichtszunahme faft; wafjerauftäglicerDampf-
durhfenittlich3 pre. ren! zu einem Gee-
bade geführt, fie erhielten
auch Frühſtück. Begleitet
und beaufſichtigt waren
fie von 3 Lehrern und 4
— — —
Lehrerinnen.
Der Erfolg iſt ein ſehr
erfreulicher. Die Koſten
beliefen ſich auf 695 M
In jeder Weiſe be—
riedigend.
446
nn
| Ort, von wo aus Schiller |
| Regi in die Kolonie entſendet Zahl der m
| eig * | worden find (foweit es be» | |
A. — iſt, * Ye aud) bie Det, an welchem Aufenthalt
Nr. Jahr. ulen zu bezeichnen, aus |
h Eich.) welchen die Kinder gewähfe genommen worden ift.
u wurden, ob Volks⸗, Mittel«, | Lehrer.
höhere Schulen.
311883| Berlin. 6
7. Wollup,
8. Hohenwalde,
9. Reitwein,
10. Smwinemünde,
11. Dippmannsdorf A,
12. Dippmannddorf B,
13. Zinna,
14. Drebna,
15. Züterbog A,
16. Süterbog B,
| 17. Züterbog C,
18. Rheinsberg,
. Dförten VI.
|
19. Mapdorf A,
20. B.,
21. Annaburg,
22. Guſſow,
23. Rothenfelde,
24. Norderney.
4 1883 Stettin. Stettin. Meyeröberg. . 12Md. 1
| Höhere Schulen. |Zedligfelde. . 12 =
Muarienftift3-Gym- Dievenom . . 19 Kn.
| nafium . . . 4Kn. Colberg. .. 4 =
Friedr. Wilh. Real- Shöning’iee
aymnafium. . 2 = | Mühle . . .4 =
Städtiihed Real— Finkenwalde. . 3 »
gpmnafium . 2 » Mist. . „2 =
König: Wilh. Gym- Milhkur in 12 Mo.
nafium . . . 1 = Stettin. - 1Kn.
Mittelſchulen. Laaſe bei Cöslin 2 -
Dttofhule .. 3Kn.Polin. . . 2 =
'Barnimjhule . 1 = | 713 Kinder.
Gehobene Mäd—
| chenſchule . . 1Md.
| Volksſchulen.
| | ı Knaben-Bürger-
| ſchule Paſſauerſtr. 4Kn.
47
der Leitung der Kolonie bes Zahl der — Schul⸗ Durchſchnittsalter der theil—
nder d
auftragten nehmenden
— — | ———
Lehrerinnen. | —2 Knaben. Mädchen. Knaben. Mädchen.
|
2 7 37 36 11,78 10,07
1882: 25 26
Kofen.
Regierung» Iſt die Einrichtung | Davon wurden gededt
(bezw. Kone | yon der Gemeinde —
Nr.| Jahr. —— oder Schule oder von Bauen durch aus | Shık
8 er I | Privaten getroffen? betrag. Beiträge [öffentlichen ud der
ezirk. der Kinder. Fonds. Gemeinde.
M. m | m | mM.
3/1883 Berlin. |
4 1883 Stettin. Von Privaten. 2 728,00 — — —
449
Lebensftellung Erfol
durch der item. g Bemerkungen.
Private.
M.
i — — ñ — — — — — —— — — —— ———— — —
2728,00 Witwen, Arbeiter, Sehr erfreulich.
Handwerfer, Unter:
beamte.
30*
450
TE
er aus —— Zahl d it
in die Kolonie entjendet er mi
en worden find (foweit es be»
fit — oder fannt ift, find hier auch die Ort, an welchem Aufent-
Nr. Jahr. a.) | Shulen zu —— aus Haft genommen worden i
Berirt welhen die Kinder gewählt 3 orden If.
ie wurden, ob Volks⸗, Mittel-, Lehrer.
höhere Schulen. |
4 1883|Stettin. Bürgerihule Wall:
ftraße . . 9Kinder
Mädchen » Bürger:
ſchule Klofterhof 3Md.
Mädchenſchule Klo—
ſterſtraße . . 10Md.
Mädchenſchule |
Grünbof . - 1=
Sohannishofihule 3 =
Dberwiet-Schule 5 =
Gertrud-Schule. 9 =
Katholiſche Schulel =
| Minifterialihule 1Kn.
ı Rofengartenihule 6 =
Knabenihule Wall:
ftraße . . . 9 >»
Zufadihule . . 2 =
73Kinder |
511883 Poſen. Die Kinder gehörten den Zerkow, Dembno bei 3
verschiedenen ftädtijchen) Neuftadt a. / W. Edu—
| Schulen an. ardsinfel bei Sauto— |
miſchel.
Die Kinder der Einzel— |
ı pflege an verjchiedenen
Orten der Provinz 6
Kranke in Salzbrunn,|
6 Kranfe in Golberg,
3 Kranke in Inowrac- |
law. |
6 1883| Breslau. | Breslau—Clementar- Dyhernfurth, Kr.Wohlau 6 |
ſchulen. 2 Kol.) |
Matti, Kr. Neumarkt
(dsgl.)
Domanze, Kr.Schweidnitz
(1 Kol
Kreiſau, dögl. (d8gl.) |
451
der Leitung der Kolonie bes | Zahl der theilnehmenden Schul» Durchſchnittsalter der theil-
auftragten finder nehmenden
— . — — —— — —— — — — ——— —— — — —
Lehrerinnen. ne Knaben. Mädchen. Knaben. Mädchen.
|
!
— 2 Lehrer⸗ 31 72 11—-12S3ahre.|11— 12Jahre
frarer für! 1882: 24 43 Ä
ie
Mädchen⸗
kolonien.
5 — 82 75 11 Jahre.11 Jahre.
1881: 45 53
1882: 62 65
460
i
—— — — — — — — — — — —
Koſten.
| Davon wurden geded
Regierungd- | A die Einrichtun
Hhosale be von der Gemeinde Geſammt⸗ a ge
Nr.) Yahr. adt-) oder Schule oder von dur aus Säule
= it | Privaten getroffen? betrag. Beiträge öffentlichen, nd d
M der Kinder.| Fonds. ——
| M. M. M. DM.
9 1083 a (Vorſitzender:
Stadt Halle Prof Dr. Kohl—
| a/&. ſchütter.)
= Stadt Bon der gefammt-) 892,70 — — —
| Merjeburg. Be freien
kirchlichen Ver⸗
| einigung.
1011883 ——— DieEinrichtung iſt
Stad durch Privatbei⸗
träge zu Stande
gekommen, deren
Geſammtbetrag
1883 5424,20M.
|
|
ne:
betrug, dazu De:
ftand von 1882
1721,M.
Sa. 7146,14 M.
461
Be |
Lebensftellung der Erfol
g- | Bemerkungen.
durch Eltern. 3
Private. |
M.
Durch eine |Meift Heine Gewerb-/Bei 19 Kindern trat Außerdem ift 1882 ein
Haus⸗ treibende und Hand⸗ körperliche Kräfti- Kind nah Bad Elmen
jammlung. | arbeiter bezw. Unter) gung bei 17 auch zur Kur geichiet. Dadurch
beamte. Fkttiche Hebung ein. Find 55,10M. Koften er:
wachſen. Einen Theil der
Ausgaben hatte der Bater-
ländiihe Frauenverein
übernommen.
Im Sahre 1883 bat die
firhlihe Bereinigung 7
Kinder (3 Knaben und
4 Mädchen) ichulpflichtigen
Alterdebenfalldnah&lmen
gefandt. Dadurch find
ungefähr 510 M. erwad):
fen. Zu den Koften gab
der Herr Landesdireftor
aus Stiftfonds 80 M.
Die jonftigen Mittel waren
geſammelt.
Sämmtlich. Niedere Handwerker, Durchaus günſtig nach
Arbeiter u. Witwen. ärztlicher Prüfung.
|
466
a Li m ne
Ort, von wo aus Seller |
Regierungs- | Mm die Kolonie entiendet | Zahl der mit
(ben ons worden find (oweit e8 be»
zw. kannt iſt, ſind hier auch die, Ort, an welchem Aufen | _____
r fiftorial» oder | | Ä
Rn. — Stadt) | er Ay ann halt genommen worden m
Bezirk. ı wurden, ob Bolfs-, Mittel», Lehrer,
| | höhere Schulen. | |
De
!
12 — Volksſchulen der Stadt a. In Gruppen: | 2 |
RK Linden. Hannover und Linden’s. 50 Knaben in Kreuzborft, Außerdem |
Stadt Hans 15 und 25 Mäd- wurde dem,
| hen in Norderney, jüdiſchen |
21 Mädchen in Sieber, Kindern |
22 E Bremke. feitend der
nover.
|
Ib, In Familienpflege ifraelitiſchen
21 Knaben und 29 Mäd— SGemeiude |
' den, davon unentgelt- ein on
| | dat zu deren‘
| | Beaufiich-
| tigung bei-
| gegeben.
Katboliiche Volksſchulen Kreuzhorſt bei Loccum.
der Stadt Hannover. Bremke bei Göttingen. |
Nordernev. |
Sieber b.Herzberga./d. |
Katholiſche Volksſchule Kreuzhorſt bei Loccum.
zu Linden. Bremke bei Göttingen.
13 1883 Konſiſto—
rialbezirk
——
| | lich: 34 Kinder. amtskandi⸗
KR
14 1883 Sattel.
|
|
Stadt Gaffel, aus den Solbad Sooden beil 1
ſtädtiſchen Volfoſchulen Allendorf a. d. Werra.
und der katholiſchen |
Schule dajelbit.
Stadt Hanau, aus den Bad Nauheim (Kinders —
ſtädtiſchen Volksſchulen hospital, Eliſabethen—
daſelbſt. haus). |
467
der Peitung der Kolonie be- | Zahl der eiefmenen Schul- Durchſchnittsalter der theil-
fi
anftragten inder nehmenden
Lehrerinnen. | Aigen Knaben. |» Mädchen. Knaben. | Mädchen.
| |
2 — 86 97 12 Jahre. —2 Jahre.
1881: 55 60 Wie im Jahre 1882.
1882: 73 78
zuſammen:
1881: 12
1882: 11
21 23 9—12 Sahre.|9—14 Jahre.
I 1882: 14 |
Aufder Reiſe
ein Mitglied
der Loge und
Angehörige
der Kinder; ſowie 2 nicht ſchuͤpflig
in Rauheim tige Kinder
11 4 10 Sabre. 9 Jahre.
und 1 noch nicht. ſchulpflich⸗
468
— — — — — —
Regierungs⸗gſt die Einrichtung
(bezw. Kons der Gemeind :
Nr. Jahr. ſior an aber oder Säule oder von —
Bezirk, Privaten getroffen ? $.
M.
12 — Durch ein unter ca. 5400
Linden. Vorſitz des Herrn
Stadt Han-Schatzrathes Hu—
nover. genberg aus
Privatperſonen
gebildetedKomite.
|
13 1883| Konfifto- — _
rialbezirf
Hildedheim.
14 11883 Caſſel. Bon Privaten. 2350
Von Privaten 450
| (Freimaurerloge
in Hanau).
Koften.
| Davon wurden gededt
durch aus | non der
Beiträge öffentlichen und der ı
der Anden.) Fonds. [Oemeind e.
m. Mm |! mM.
150
vom Ma⸗
ı giltrate
der hie—
figen Kö⸗
nigl. Re⸗
ſidenz⸗
Stadt.
469
Lebensftellung
Erfolg.
durch —— 8 Bemerkungen.
Brivate.
m |
5250. ‚Die Eltern der betr. Die Knaben haben Die Pflegefäge waren die
Kinder gehören den) durchſchnittlich 3,06) gleichen wie 1882 in Nor-
ärmiten Klaffen der] Pfd. und die Mäd- derney jedoh 70 Pf. pro
Bevölkerung an; die, hen 2,98 Pfd. zu- Tag. Die Zahl der von
Bedürftigkeit derſel- genommen. Familien unentgeltlich ver—
ben iſt bei der Aus— pflegten Kinder ift erfreu-
wahl jorgfältig ges licherweife um da8Doppelte
prüft. geftiegen.
— Die übrigen Verhältniſſe
ſind analog denen von
Hannover.
2350 Die Eltern gehörten Im Ganzen recht gut;
meiſtens dem ärme- die Kinder hatten
| ren Arbeiterftande | 2-6 Pfd. an Kör—
|
an. pergewicht zuge—
nommen.
450 Die Eltern gehörten Laut ärztl. Gutachten Die Golonie ift zunächſt
(durh die | dem Arbeiter- und) in hohem Grade zu=| nur für leidende, nament-
Loge) dienenden Stande zufriedenſtellend; lich der Solbäder bedürf—
an.
theils wurde völlige tige Kinder beitimmt.
Heilung, theils erhebli-
he — erreicht.
470
Zahl der mit
Drt, — * —
in die Kolonie entſendet
—— worden ſind (ſoweit es be—
ep ° | fannt if, find hier aud die] Ort, an welchem Aufent- |
ial» oder
Ar. | Jahr. fiftori Schulen zu bezeichnen, aus
a. welchen die Klıder gewählt halt genommen worden iſt.
aa wurden, ob Volks⸗, Mittel»,
höhere Schulen.
|
141883 Caſſel.
Stadt Hofgeismar, aus Solbad Sonden bei Der die
der ftäbtiichen Volks- Allendorf a. d. Werra.) Ferien-
ſchule dajelbft, kolonie aus
| Gaffel lei—
tende Lehrer
übernahm
die Mitbe-
| auffichti-
| gung.
Stadt Fulda, aus der Bad Soden bei Sal. —
ſtädtiſchen katholiſchen münſter und Bad Salz—
und der evangeliſchen ſchlirf.
Volksſchule daſelbſt.
15 1883 Wiesbaden. Frankfurt a/M. Laubach, Edartd-| im 6 |
Die Pfleglinge wurden] born, Hirzenhain, | Bo-
aus folgenden Schulen, Merkefrig, Hof, (geld
—— Ehe berg.
nöburgere | rar. Neunkirchen,
ſchule ſtadti⸗ ihh—
Annaſchule Ice Rey-Breitenbad),
Bornbeimer —— Beerfelden. [mat.
Palaisſchule | kath. Pri- |Eppenhain, e im :
St. Joſeph⸗ vat⸗Volks⸗Ruppertshain ade A
ſchule ſchulen.
— ſtädti—
Liebfrauen⸗
chule —
471
der Leitung der Kolonie be» | Zahl der theilnehmenden Schul- Durchſchnittsalter der theils
anftragten finder nehmenden
— — — — —— — * ——
Lehrerinnen.
senoen | gaben a
die Diako—
nilfinnen
des Kinder-
| |
hospitales.
— _ 1 — 7 Sabre.
X
chulz in £
Soden und a9
Pfarrer
S cd uman '
in Salz: |
ſchlirff.
8 = 96 108 10%, Sahre.|11'/, Jahre.
1882: 88 86
|
— Lokalkaplan 7 6 10 Zahre. 10%, Sabre.
412
Kofen.
Regierungs» Davon wurden geded
* Ran. —— Geſammt von der
Da MR one Se een | Be gen Cie
| Bezirk. Privaten getroffen ? | der Kinder.| Fonds. —
M. M. M. M.
14 1888 Caſſel. | |
Bon Privaten. 33,30 — — —
Von Privaten. 618,75 — 215,75 —
15 1883 Wiesbaden. Die Einrichtung 10 000 — — —
iſt von Privaten
getroffen worden.
durch
Private.
M.
33,30
403
10000
473
Lebensftellung der
| Erfolg.
| Eltern.
|
Der Bater war Hands Befriedigend.
werfer(Gerbergejell).
Die Eltern waren [Bedeutende Verbefjes
Taglöhner oder Fa=| rung des Allgemein-
brifarbeiter. befindens.
Sehr gut und bei,
den meilten Pfleg-
lingen auch nachhal⸗
tig. Durch die gute
Verpflegung, d die Be⸗
wegung in der Ge—
birgsluft, die Grfri-
hung für Körper
und Geift wurde fait
durchweg eine er—
höhte Lebenskraft er-
zeugt. Als ſehr wohl⸗
thätig erwies ſich
auch die Gewöhnung
an eine ſtreng gere—
gelte Hausordnung,
an Wohlanſtändig—
feit und Verträglich—
Niedere Beamte
(Amtödiener, Brief:
träger, Feuerwehr:
leute), Kuticher,
Handwerkögebilfen,
Zaglöhner. Darun—
ter jehr viele arme
Witwen.
— — — —
Bemerkungen.
Es wird gehofft, im nächſten
Jahre mehreren Kindern
aus dem Kreiſe Hofgeis—
mar den Aufenthalt in
einer Ferienkolonie ermög—
lichen zu können, wozu
die Mittel theilweiſe ſchon
jetzt vorhanden ſind.
In Soden ſtellte Kaplan
Schulz dad dafige Pfarr—
haus für die Ferienkolo—
niſten zur Verfügung.
Sn Frankfurt a./M. beſtehen
die Ferienkolonien bereits
ſeit Sommer 1878.
Genaueres über deren
Geſchichte und Wirkſamkeit
findet ſich in dem Werke:
„Frankfurt a./M. in ſei—
nen hygieniſchen Berbält-
niffen undEinrichtungen“.
(Verlag von A. Mablau.)
Abſchnitt 32 S. 200 ff.
verf. von Dr. ©. Veith.
474
Ort, von wo aus Schüler |
in die Kolonie entjendet |
Regiernngs | worden find (foweit c8 ber.
Nr. Zah — —*— iR fi * auch die Ort, an welchem Aufenthalt
r. Jahr. ulen zu bezeichnen, aus
ee welchen die Kinder — genommen worden iſt.
| | — wurden, ob Volks⸗, Mittels,
| | höhere Schulen.) |
15 1883 Wielbaden. Allerheiligen- |
ichule |
Domſchule ſtaͤdti⸗
Roſenberger⸗
ſchule —
Wallſchule ur⸗
Dreikönigs⸗ ger⸗
ſchule ſchulen.
Bornheimer
Bürgerſchule
| *iraelitiiche Volksſchule.
16 1883| Stadtkreis | Die ftädtiihen Volks—
Cöln. ſchulen.
171883 Barmen,
Stadtkreis. ſchulen des Stadtkreiſes
Barmen, außerdem
einige Kinder aus höhe—
ren Schulen.
18 1883 Düſſeldorf,
Stadtkreis.
Düſſeldorf.
ge
Aus ſämmtlichen Volks-Königsbor
Aus ſämmtlichen Volks-Altenberg,
ſchulen des Stadtkreiſes Erkrath, Kettwig, Schle—
buſch, Königsborn und,
Weingartsgaſſe,
Happerſchoß,
tein,
Nieder-Ottersbach,
Merten,
Kelters,
Allner,
Geiſtingen.
Alle im Siegkreiſe
legen.
n bei Unna.
Scheuren,
Kreuznach.
Aus ſämmtlichen Volks-Rothenfelde, Salzuffeln,
ſchulen des Stadtkreiſes Saſſendorf und Kö—
Elberfeld. nigsborn.
19 1883 Elberfeld,
| Stadtfreid.
475
der Leitung der Kolonie be» |
Zahl der theilnehmenden Schul: | Durchſchnittsalter der theil»
auftragten finder
| nehmenden
|
s onftigen
Lehrerinuen. Pi A |
m mo
Knaben. Midchen. | Knaben. Mädchen.
| |
|
|
|
4 — 110 107 10-14 Fahre. 10—143ahre.
1882: 50 71
1882: 75 | 75 |
| |
h |
— 4 65 113 11 Jahre. 11 Jahre.
1882: 48 105
7 | 5 | 103 154 10-12 Jahre. 10- 12Jahre.
| 1882: 5 97 | !
| | | |
|
|
| |
— — 39 51 Wie im Jahre 1881.
Kofen.
| —— At die Einrichtung — _ Davon wurden geded
a Oder) von der Gemeinde | Geſammi— —
Nr. Jahr. — t ODER der Schule oder von dur aus Säule
Beni 1 Privaten getroffen ? betrag. Beiträge öffentlichen, nd der
| | zirt. der Kinder.) Fonds. Gemeinde
| M. M. M. M.
, | |
15 11883 Wiesbaden.
|
|
161883 Stadtkreis Von Privaten. 10 000 65 — —
Eöln.
|
1711883 Barmen, |BonPrivaten(Ber-
| Stadtkreis.) einfürferienfolo-
| nien in Barmen).
Kann zur Zeit pro 1883 noch nicht
werden.
1882: = 210 | — | —
|
|
18/1882) Düffeldorf, Privatkomito unter Dlagleichen
Siadtkreis. Vorſitz eines Mit— —
| gliedes der ftädti-
|
|
|
1882: 6490 | 816 985
}
ſchen Verwaltung.
| Daslnternebmen
| wird amtlich aus⸗
| geführt und ges
| | leitet.
19.1883 Elberfeld, Vom Eiberfelder 1883: 6000 | ca.246 | — —
| Stadtfreid.| Frauenverein zur
| Unterftüßung
| Hilfsbedürftiger. |
477
—
—
durch | ae Erfolg. Bemerkungen.
Private.
M.
feit. Auch der geiftige
Horizont der Kinder
| wurde erweitert.
}
!
9935 Witwen, Tagelöhner, Sehr günftig. Die Koften find annähernd
ı Heine Handwerker angegeben. Eine vollftän-
ı und Beamte; über— dige Abrechnung kann nad)
den biöherigen Erfahrun—
gen erft nadı ca. 3 Mo:
naten erfolgen.
haupt arme Xeute.
angegeben Vorzugsweiſe Fabrik: Gut, theild recht gut. Außerdem ift für 32 Kna—
arbeiter, einige ge: ben und 54 Mädchen eine
6158 hören dem mittleren Milchkur eingerichtet.
PBürgerftande an.
Angebörige des kleinen In jeder Hinficht aus- Desgleichen für 160 Kinder.
4689 Bürgerftandes. gezeichnet.
ca. 5754 Angehörige ded Ar-Gut. Dedgleichen für 400 Kinder.
Davon beiterſtandes.
2470,51 Ge:
ihenfe. der
Reft aus Ver-
einsmitteln.
478
90) Nachweiſung der aufden Fondd Kapitel 121 Titel 28a
des Staatshaushalts-Etats pro 1. April 1883/84 von 500000 ME.
angewiejenen Schulbau-Beibilfen.
(Eentralbl. pro 1885 Seite 463 Nr. 106.)
Angewieſe⸗
ner Betrag
bis zn
Mark.
Lfde. Regierungs- Bezeichnung.
der Schule. | des Schulbaues.
I.
1. Königsberg. ev. Schule zu Ör. Heydekrug. Erweiterungsbau. 900
2. «e = Nerfing. Neubau. 8 020
3 : = = Pilgramddorf. Desgl. 2000
4. = = = Preil. Ermweiterungsbau. 1919
5. .« = = Sabiellen. Neubau. 6470
6. :- 2: «sl. Gehlfeldt. Desgl. 2000
7 = = = Peyle. Erweiterungsbau. 3100
8 =: «Meiihnuren. Neubau. 2 300
9. ⸗ ⸗ ⸗ Jägersdorf. Desgl. 3100
10. kath. Schule zu Fleming. Desgl. 1972
11. ev. Schule zu Layß. Desgl. 5188
12. | ⸗ = = Maplig. Desgl. 2400
II.
1. [Bumbinnen.ev. Schule zu Uſzlaudſzen. Neubau. 1000
2. . = = &dertödorf. |Desgl. 2 700
3. . « = Bpzieripinten. Desgl. 2800
4. ⸗ = = Meddiden. Desgl. 2100
5. ⸗ Jakubben. Desgl. 5000
b. e = Dybowen. Desgl. 2000
1; ⸗ -⸗Jaſchkowen. Desgl. 1900
J III.
1. Danzig. ev. Schule zu Roſtau. Deckung derKoſten deß 800
bereits ausgeführten
Schulhausbaues.
2 = = Bodenmwinfel. Neubau. 4 500
3. = = = Sorgenort. Desgl. 1 260
4. ⸗ Hela. Desgl. 4500
5. ⸗ «= = Lindenhof. Desgl. 8209
6. fath. Schule zu Pupiger: Desgl. 5421
f Heifterneft.
7. —A -Kölln. Deckung derKoſten des 813
Baues eines Schul:
brunnens.
479
Angewieſe⸗
fde.| Regierungs⸗ Bezeichnung. ner Betrag
—— — — 8v4—
Re. Bezirt. der Schule. | des Schulbanes. —
IV.
1. Marien- Ankauf und Einrichtung eines Grundſtückes zu]
werder. kath. Schulzweden in Oſtaszewo. 7705
2. par. Schule zu Gr. Krufchin. Neubau. 4 500
3. fatb. = = Rubinfowo. Desgl. 6 080
4, ⸗ ⸗Obbkaß. Desgl. 1744
5. ⸗ = = Welberg. Dedung der Koſten 3639
des Miederaufbaues
des abgebrannten
Schulbauies.
6. e . -Swinare. DedungderKoftended 623
ausgeführten Neu:
baued eined Schul:
gehöftes.
J ⸗ = Lubna. Deckung derKoſten fürl 2332
ı Hand und Spann
dienite,
8. | E ⸗ -Lippink. Neubau. 1750
9. ⸗ -desgl. Neubau eines Wirth- 1561
ichaftögebäudes.
Y;
1. |Potödam. ev. Schule zu Alt⸗Globſow. Neubau. 750
2. - » = Gandfrug. Erweiterungsbau. 883
3. ⸗ = = Gieverddorf. Neubau. 3 000
4. . = zMNeu-Meihomw. Dedung der Koften 300
des ausgeführten Er-
| weiterungsbaues.
5. ⸗ = = Kriedenfelde. DedungderKoftendes 1365
ausgeführten Schul—
| bausbaueß.
VI.
J Frankfurt. ev. Schule zu Slamen. Neubau. 700
2. . «= = Neu-kebus. Desgl. 2 600
3. . «= = Hälle. Koiten des ausgeführ- 1529
ten Neubaues eined
Schulhauſes. |
4. . = = Dberlindomw. Neubau. | 9757
1884. 32
480
j Angewieſe⸗
Lfde.| Regierungs⸗ Bezeichnung ——
EEE — is zu
Nr. Bezirk, der Schule. | des Schulbanes. n
VII.
1. Stettin. Schule zu Carnitz. Neubau. 1300
2. -Carlshagen. Desgl. 5040
3. = = = Heinrichöfelde.Reparaturbau. 400
VIII.
1. Köslin. ev. er au Polczen. Neubau. 7490
2- 5 Dincelig. Desgl. 1 130
3. ⸗ -Juchow. Erweiterungsbau. 1400
IX.
1. Stralſund. ev. Schule zu Baabe. Neubau. 4000
X.
1. Poſen. kath;· Schule zu Domblin, Reuban. 6 050
2. ev. Schule zu Boref, Dedung der Koften 199
der Ummährung des
Schulgrundſtüdkes.
3. — Schule zu Radlow. Neubau. 7882
4. . = Kanfel. Herſtellung einer 3 000
zweiten Schulklafje.
5. s = =» Giedmio- Deckung der Repara 390
rogowo. turkoſten.
6. -Kuchary. Neubau. 1450
7. -Kuznica Desgl. 1377
—
8. -Dronkau. Desgl. 2 600
9. s = « Studzie |&rweiterungsbau. 1 240
anna,
10, ⸗ -Zerkow. Pumpe und Hofum- 1830
währung.
13, ev. a ar Sr Neubau. 6 540
12. : = Nella Hauland. Dedungdereitfoften. 600
für den bereits aus—
gef. Schulhausbau.
13. N Schule zu Biernacice.Neubau. 840
14. = = Shrufzeyn.|Desgl. 300
15. - Fehlen. Desgl. 1 500
16. ev. Schule zu Rojewo. |Desgl. 2 700
481
efde.| Regierungs- Bezeichnung ner Betrag
bis zu
Ar. Bezirt. der Schule. | des Schulbaues. :
Dedungderfteftkoften| 1269
des bereitd ausge—
führten Neubaues.
17. Poſen. kath. Schule zu Jurkowo.
18. ⸗ = Neu: Kur: Neubau. 2 680
zagora.
19. ⸗ —⸗Sacgzkowo. Desgl. 3700
20. ⸗ - Zurem. Desgl. 2570
21. ⸗ ⸗ -Skokow. Desgl. 800
22. ⸗ ⸗ Ludom. Desgl. 1440
23. ⸗ Cbhromiec Desgl. 1390
Hauland.
24. ⸗ « Kuczfow. Um- und Erweite- 2530
rungsbau.
25. ⸗ ⸗ -Pieruſzyce. Neubau. 2730
26. ⸗ -Mikorzyn. Desgl. 1500
27. ev. ⸗ - Glinau. Desgl. 1 890
XI.
1. 'Bromberg. ev. Schule zu Buſchkowo. |Neubau. 3 700
2. fath. = = Diih.Briefen. Desgl. 1 700
3. . «- = Dembnica. Desgl. 1 790
4. «= =: = Güldenbof. Desgl. 530
5. = = = Auguftfelde. |Dedungderfoftendesi 1600
ausgef. Baues eines
Schuletabliſſements.
6. dd. = = Friedhbeim. Um- und Erweite- 1300
rungöbau.
7: = . s Brodden. Desgl. 1229
8. = = = Rouilenfelde. Desgl. 2 650
9. kath. = = Bifchemo. Desgl. 640
10. dv. = = Veronifa. Desgl. 8 150
11. fath. = = Schneidemühl- Desgl. 2470
chen.
12, = = = Dremno. Srweiterungdbau. 1 786
13. ⸗ = = Zabartowo. Neubau. 2 500
14. = = = Neubeim. DedungderKoftendesi 2727
ber. ausgef. Schul»
hausbaues u. der Her⸗
ſtelleines Brunnens.
32 *
482
: Angewieſe⸗
Lide.| Regierungs- Bezeichnung nr Being
. t
Nr. Bezirk. der Schule. | des Schulbaues. nr
XI.
1. |Bredlau. N Schule zu Kaltwaffer. Reparaturbau. 500
2 «= =: Stublieifen. Neubau. 1830
3 * = = Mariendorf. Desgl. 1480
4 ⸗ :e = GStoberau. VDesgl. 1 200
5. kath. = = DUihe. Desgl. 2930
6. ev. e = Mofelade. Desgl. 6 350
T; . «= = Zapplau. Desgl. 2881
8 kath. = = Biebald, Desgl. 6 600
9. ev. = = Keftenberg. Desgl. 8 544
10. = = = Pannmwih. Desgl. 5 685
XIII.
1. Liegnitz. ev. Schule zu Hohenwieſe. Deckung der Koſten 500
des ausgef. Schul:
| hausneubaues.
J kath. = = Striderbäufer. Reparaturbau. 2007
3. dd. = = UÜrbanftreben. Neubau. 4 962
4. = : . Birkau. Desgl. 1900
5. kath. = = Zichiefer. Reparaturbau des 360
kath. Schulhaufes.
XIV.
1. Oppeln. kath. Schule zu Gollihwig./Reparaturbau. 476
8. B - - Korpip. Meubau. 4140
3. = Jatzdorf. Desgl. 1019
4. - = Pol.Tamfe. Erweiterungsbau. 1686
5. ⸗ ⸗ -Guſchwitz. Neubau. 3830
6. ev. Ober-Ell⸗ Desgl. 4207
qutb.
5; fatb. = . Miceledorf Deckung der Koften 1700
des bereitd ausgef.
Schulhausbaues.
8. = = Nogau. Neubau. 6891
9. . = = &ollawiep. Reparaturbau. 800
10. . e = eng. DeckungderReſtkoſten 350
des ausgef. Neubaues.
17. » = Annaberg. DedungderKoftenderı 800
zur Beleit. des Holz:
ſchwammes erforder:
| lien Maßnahmen.
483
f A wi j P
eide. Regierungs- Bezeichnung ner Wetag
t —— is
Nr. Bezirk. der Schule. | des Schulbaues. =S
12. ‚Oppeln. tath. Schule zu Olſau. Reparatur u.Neubau 1930
| des Abtrittgebäudes.
13. | ⸗ =: Mendrin. Neubau. 4500
14. s = » Braeswig. Inftandjegung des 620
| kath. Schulhauſes.
15. = = Moichezyp. Inftandiegung des 84
| | kath. Küfter- und)
| Schulgehöftes. |
XV,
1. Magdeburg.\ev. Schule zu Buchborft. Wiederaufbau. | 923
2. | = = = Mejenig. Neubau. | 3 000
3. | s :» = Sadjendorf. Schulhausbau. 4460
XVI.
1. Merſeburg. |v. Schule zu Thalberg-Neubau. 1651
| Kniſſen.
XVII.
1. Erfurt. ev. u zu Großtöpfer. |&rweiterungdbau. 512
2. | ⸗ = Weller. MNReparatursu.Neubaun.| 2420
3. | ö ⸗ -Hinternah. Neubau. 12888
XVIII.
1. Schleswig. ev. Schule zu Kisdorfer— Neubau. 1000
| wohld.
2. | s : = K.Nönnau. Desgl. 5700
XIX.
1. Provinz ev. Schule zu Ringer a 4100
Hannover. ma
2. ⸗ ⸗2 ———— Um: und Neubau. 3310
3. ⸗ := = Gtapel. Neubau. 1 500
4. ⸗ Juiſt. Erweiterungsbau. 2300
5. kath. = = Neurbede. Neubau. 2220
6. | wm. =: = Kubla. Desgl. 5 000
XX.
1. Minden. ev. Schule zu Kölkebeck. Erweiterungsbau. 2475
484
' Angewieſe⸗
Tide.) Regierungs⸗ Bezeichnung — Betrag
— — — — — — i
Nr. Bejirt. der Schule. | des Schulbaues. —
XXI.
1. Arnsberg. kath. Schule zu Oberſchle-Neubau. 6 250
Dorn.
2. 5 5 - Berne. Desgl. 8 000
3. | ⸗ — Bonsfeld. Deckung derKoſtendes 1384
| | audgeführten Repa-
| raturbaues. |
XXI.
1. Kaſſel. * Schule zu Martinhagen— ee | 10 000
| Großenhof.
XXIII.
1. Wiesbaden. ls Schule zu Winkels Erbauung zweier | 8 650
| Lehrzimmer.
XXIV.
1. Koblenz. kath. Schule zu Berenbach. Neubau. | 8800
XXV.
1. |Düffeldorf. ev. Schule zu Stoppenberg. Neubau. | 9650
| XXVl.
1. Köln. kath. Schule zu Hummertd- Neubau. 4 400
eim.
2. a: ea zu Happerſchoß. Erweiterungsbau. 4 300
3. = Berfum. Neubau. 4 500
XXVU.
1. Trier. Pe: Schule zu Göttelborn. Neubau. 6 500
2. | - = Hallichlag. Desgl. 6 500
XXVIII.
1. Aachen. kath. Schule zu Hecken. Neubau. 4500
485
91) Unter „Baufoften” im Sinne des $. 78 Nr. 2 des
Zuftändigteitögejeßed vom 26. Juli 1876 find alle Koften
zu verfteben, welde von den Pflidhtigen in Erfüllung
ihrer rechtlichen Bauverbindlidfeit zu tragen find, mit-
bin aud die Koften der mietböweiien Beihaffung der
für die Schule nothwendigen Räume bezw. die durd
die Anmiethbung einer Lehrer-Dienſtwohnung ent—
ftebenden Koften.
(Eentrbl. pro 1859 Seite 55; pro 1865 Seite 181.)
Im Namen ded Könige.
In der Berwaltungsitreitiache
ded landesherrlichen Fiskus, vertreten durch die Königliche
Negierung, Abtheilung für Kirhen- und Schulmeien, zu
Danzig, Beklagten und Revifiondflägers,
wider
den Schulvorſtand der fatboliihen Schule in D., Kläger
und Revifionsbeklagten,
bat das Königlihe Dberverwaltungsgericht, Erfter Senat, in feiner
Sitzung vom 15. September 1883, für Recht erfannt,
daß die Revifion des Beklagten gegen die Enticheidung des
Königlihen Bezirksverwaltungsgerichted® zu Danzig vom
31. Zanuar 1883 zurüdzumeilen, der Werth ded Streit»
gegenftandes auf 1000 M. feitzuiegen, die baaren Auslagen
ded Verfahrens und ded Klägerd in der Revifiondinftanz dem
Beklagten zur Laft zu legen, im Uebrigen aber die Koften
diefer Inftanz außer Anjap zu lafjen.
Bon Rechts Wegen.
Gründe.
Gegen das vorgedachte, den Thatbeſtand angebende Berufungs—
urtbeil hat der Beklagte die Revifion eingelegt mit dem Alntrage:
unter Aufhebung der angefochtenen Entſcheidung und Ab—
— des erſtrichterlichen Erkenntniſſes die Klage abzu—
weiſen.
Es wird ausgeführt, daß die Schulbaupflicht nicht dem Fiskus,
ſondern den zur Schule gehörigen Gemeinden obliege, und Ver—
letzung des F. 39 der Schulordnung vom 11. Dezember 1845 (Ge—
jegiammlung 1846 ©. 1) durch Nichtanwendung behauptet.
Der Kläger bat beantragt, die Revifion zurüdzumeien.
Lepterem Antrage mußte Statt gegeben werden.
Nah der Allerböhften Kabinetöordre vom 18. Februar 1805
(Nabe, Bd. 8 S. 266) ift der Streit über die Schulbaupflidt von
den Königlihen Regierungen interimiftiih unter Freilaffung des
ordentlichen Rechtsweges zu enticheiden. Die Baupfliht umfaßt
486
nit nur die Heritellung eigener Gebäude für die Bedürfniſſe der
Schule, jondern auch die miethsweiſe oder anderweite Beſchaffung
der erforderlihen Räume für die Zeit, während welcher es an einem
eigenen Gebäude fehlt. Dem entipredend wurde von den Regie—
rungen nicht nur über die Kolten der Herftellung der Schulgebäude,
jondern auch über die in Erfüllung ihrer rechtlichen Bauverbind—
liyfeit von den Pflichtigen zu tragenden Koften der miethsweijen
Beihaffung geeigneter Räume durch Reſolut unter Freilafjung des
Mechtöweges befunden. (Miniiterial = Verfügung vom 4. Dezember
1865 — Gentralblatt 1866 ©. 181). Im Geltungsbereihhe der
Kreisordnung iſt demnächſt durch den F. 135 X. 3b dieſes Ges
jeges die den Regierungen zuſtehende Befugnis zur interimiftiichen
Eutihyeidung in ftreitigen Schulbauſachen den VBerwaltungsgerichten
übertragen worden. Zwar ift Dabei ausdrüdiih nur von „Baus
koſten“ die Rede, ed muß jedoch angenommen werden, daß bierunter,
wie früber audy die Koften der miethsweiſen Beihaffung der für die
Schule notbwendigen Räume zu veriteben find. Wenn demnad)
das a vom 26. Zuli 1876 (Gejegiamml. S. 297)
im $. 78 Nr. 2 ebenfalls von der „Verpflichtung zu den Baufoften
beizutragen“ ipricht, jo müſſen aud bier unter „Baukoſten“ alle
Kolten verftanden werden, welche von den Pflichtigen in Erfüllung
ibrer rechtlichen Bauverbindlidpkeit zu tragen ſind. Der vorliegende
Streit betrifft aber lediglidy derartige Koften. Es handelt fidy aus—
ihließlih darum, wem die Baupflidt binfichtlih der katholiſchen
Schule zu D. obliegt und wer in Folge deifen die dur die An—
miethung einer Zebrerwohnung entitandenen Koften zu tragen bat.
Nah der Beitimmung im $. 78 des Zuftändigkeitögeießes find die
Entiheidungen der Bezirköverwaltungsgerichte binfichtli der Ber:
pflictung zu den Baufoften beizutragen im Verwaltungdftreit-
verfahren endgiltig und fofort vollftredbar. Den Betheiligten
ift nur der ordentliche Rechtsweg gegen denjenigen gegeben, welchen
er Statt feiner zu der ihm angelonnenen Yeiftung oder zur Entſchä—
digung für verpflichtet erachtet.
Die Revifion gegen die Entiheidung des Bezirköverwaltungs-
gerichtes ftellt ſich hiernach als unzulälfig dar.
Der Koftenpunft regelt fih nah den 88. 72, 76 Nr. 5 des
Verwaltungsgerichtsgeſetzes.
Urkundlich unter dem Siegel des Königlichen Oberverwaltungs—
gerichted und der verordneten Unterjchrift.
(L. S.) Perſius.
O. V. G. I. 97.
487
932) Ausſcließliche Zuftändigfeit der veranlagenden
Behörde für Reklamationen (Beihwerden und Ein:
jprüde) gegen die Heranziehung zu Schulbeiträgen (Ab—
gaben und Leiſtungen für Volksſchulen).
Zuftändigfeitder Berwaltungsgerihtsbehbörden zur
Entiheidungim Verwaltungsſtreitverfahren auf Klagen
gegen den Beſchluß der veranlagenden Behörde, ſowie
bei Streitigfeiten zwiſchen Betheiligten über ihre Ber:
pflihtung zu Abgaben und feiitungen für Volksſchulen.
Unter „Baufoften“ im Sinne des $.47 des Zuftän-
Digfeitsgeießes vom 1. Auguſt 1883 jind alle Kojten zu
verfteben, welhevon den Pflihtigen in Erfüllungibrer
rebtlihen Bauverbindlihfeit zu tragen jind.
Berfabren gemäß $. 35 des Zuftändigfeitägejeges
vom 1. Auguft 1883, um eine Gemeinde zu den von der
Regierung feftgeftellten, der Gemeinde obliegenden
Leiltungen zur Unterhaltung der Schule anzubalten.
1:
(Eentralblatt pro 1878 Seite 110, 118, 304; pro 1880 Seite 674, 677;
pro 1881 Seite 574.)
Berlin, den 29. Mai 1884.
Auf den Beriht vom 9. Mai d. 3., betreffend die Beſchwerde des
aus der Fatholiihen Kirche ausgetretenen Partikulierd N. zu N.
über feine Heranziehung zu Beiträgen zur Unterbaltung der dortigen
fatholiihen Schule für das Steuerjahr 1883/84 erwidere ich der
Königl. Regierung, dak Sie, ftatt eine materielle Entſcheidung auf
diefe Beichwerde zu treffen, den Beſchwerdeführer feiner Zeit ſogleich
dahin hätte beſcheiden jollen, es müfje ihm überlafjfen bleiben, gegen
jeine Heranziehbung zu den ftreitigen Beiträgen ſteuerlicher Art bei
derjenigen Behörde, von welder er zu denjelben herangezogen oder
veranlagt worden, gemäß dem Gejege vom 18. Juni 1840 (Bei.
Samml. S. 140) zu reflamiren, gegen den ablehnenden Beſcheid
diefer Behörde aber gemäß $. 77 Nr. 1. des Zuftändigfeitögejepes
vom 26. Zuli 1876 oder, fofern ed ſich um jolde Schulbeiträge
(Abgaben und Leitungen für Schulen) handelte, weldye zu den Ge-
meindelaften gehören, gemäß $. 49 a. a. D. im Verwaltungsſtreit—
verfahren Flagbar zu werden.
Die Berufung der Königl. Regierung’auf das Erfenntnid des
Königl. Gerichtshofes zur Entiheidung der Kompetenzfonflitte vom
8. Sanuar 1876 (Gentr. Bl. 1876 ©. 307) war inſofern nit am
Drte, ald dieje Entſcheidung lediglidy die Frage der Zuläſſigkeit des
Rechtsweges behandelt. Wenn auf ähnliche Beſchwerden durdy die
Verwaltungsbehörden materiell entſchieden worden ift (Erlaffe vom
20. Februar 1877 und vom 12. September 1882 — Gentral-Bl.
488
1877 ©. 174; 1882 ©. 720 — auf deren erfteren die Königl.
Regierung gleichfalld Bezug genommen hat), fo hat dies darin feinen
Grund, dab ed fih um Fälle außerhalb des Geltungsgebieted des
Zuftändigfeitsgeiepes vom 26. Juli 1876 gehandelt hat.
Hiernach wolle die Königl. Regierung den Beichwerdeführer ander:
weit befcheiden und zwar ſogleich, damit derfelbe, jofern er, wie zu
vermutben, für das laufende Steuerjahr wiederum zu den ftreitigen
Beiträgen herangezogen worden ift, nicht wiederum, wie anſcheinend
für das vergangene Steuerjahr gefhehen, durdy Verſäumung der
Reklamation bei der zuftändigen Behörde der Befugnis verluftig
gehe, gemäß 8. 46 ded Zuftändigfeitögefeges vom 1. Auguft 1883
bezw. $. 34 a. a. D. im VBerwaltungsftreitverfahren klagbar zu werden.
Eine Abichrift des dem N. ertbeilten Beicheides wolle die Königl.
Regierung mir demnächſt einreichen.
Der Minifter der geiftlihen ꝛc. Angelegenheiten.
Im Auftrage: de la Eroir.
An
die Königl. Regierung zu N.
U. III. a. 14775.
2.
(Centralbl. pro 1859 Seite 55; pro 1865 Seite 181.)
Berlin, den 4. Zuni 1884.
Menn, wie ed nad der anliegenden Vorftellung ded Gemeinde-
BVorfteherd N. und Genoffen vom 13. Mat d. 3. den Anſchein hat,
von der Königl. Regierung die Anftellung eined zweiten Lehrers
bei der katholiſchen Schule in N. vom 1. Juni d. 3. ab angeordnet
worden ift, und die in Folge deffen dem Schulverbande zu. ob»
liegenden Leiltungen für dad Dienfteinfommen des Lehrerd und für
deffen Anziehen nah N. bereits feftgeftellt worden find, nunmehr
aber die Gemeinde N. die ihr obliegenden, von der Königl. Regierung
feftgeftellten Leiftungen unterläßt oder verweigert, jo ift gemäß $. 35
des Zuſtändigkeitsgeſetzes vom 1. Auguft 1883 zu verfahren, um
die Gemeinde zu den jchuldigen Leiftungen anzubalten. Die gemäß
dem $. 35 a. a. D. von dem Landrathe zu erlaffende Zwangsver—
fügung kann, auch wenn diejelbe mit der Klage angefochten werden
jollte, gemäß $. 53 des Geſetzes über die allgemeine Landedverwaltung
vom 30. Zuli 1883 gleihwohl zur Ausführung gebradt werden.
Anlangend die Beihaffung von Räumlichkeiten für die zweite
Schulklaſſe bezw. die Beihaffung einer Dienftwohnung für den
zweiten Lehrer, fo ift, da Inhalts der anliegenden Vorftellung der
Fall eines Streited über die Verpflihtung zur Aufbringung der
Baufoften vorliegt, gemäß $. 47 des Zuftändigfeitögefehed vom
1. Auguft 1883 zu verfahren. Dabei mache ich darauf aufmerkſam,
459
daß nad einem Erfenntnifje ded Königl. Ober-Vermaltungsgerichtes
vom 15. September 1883*) in Saden des Fiskus, vertreten durdy
die Königl. Regierung in Danzig wider den Schulvorftand der Fatholi-
ſchen Schule zu D. unter „Baufoften“ im Sinne des $. 78. des früheren
Zuftändigfeitsgefeßed vom 26. Zuli 1876 alle Koften zu verjtehen
find, welche von den Pflihtigen in Erfüllung ihrer rechtlichen Bau—
verbindlichkeit zu tragen find, alſo aud die Koften der miethsweiſen
oder anderweiten Beihaffung der erforderlihen Räume für die Zeit,
während welcdyer es an einem eigenen Gebäude fehlt. Gleichermaßen
werden unter den „Baufoiten“ im Sinne des 8. 47. ded Zuftändig-
feitögeieged vom 1. Auguft 1883 alle Koften zu verftehen jein,
welche von den Pflihtigen in Erfüllung ihrer rechtlihen Bauver—
bindlichfeit zu tragen find.
Hiernady wolle die Königl. Regierung dad Weitere veranlafjen
und die Bittfteller bejcheiden. ’
Der Minifter der geiftlihen ꝛc. Angelegenheiten.
Im Auftrage: de la Croix.
An
die Königl. Regierung zu N. (in der Provinz Weftpreußen).
U. Ill. a. 14975.
3.
Berlin, den 9. Juni 1884.
Auf die VBorftellungen vom 27. Januar, 27. Mai und 8. Dftober
1883, jowie vom 18. Mai d. 3. ermwidere ih Ihnen, dab nad den
angeitellten Ermittelungen zur Zeit fein Bedürfnis vorliegt, den au
den Gemeinden B. und ©. und den Gutöbezirfen R. und H. für
die Schule in DB. beſtehenden Schulbezirf unter Errihtung einer
neuen Schule in R. für den Gutsbezirk R. zu theilen. Es kann deöhalb
dem bierauf gerichteten Antrage für jept eine weitere Folge nicht
gegeben werden.
Anlangend die Bejchwerde darüber, daß die Feftiegungen, welche
die Königl. Negierung zu N. uuterm 17. November 1880 mitteld
Beltätigung der Schulmatrifel vom 3. September 1880 wegen der
Berpflihtung der zur Schule in B. gehörenden Gemeinden und
Gutöbezirfe zur Unterhaltung der Schule in B. getroffen hat, dem
beitebenden Rechte nicht entipräden, jo können Sie zu einer Bes
ſchwerde hierüber nicht für legitimirt erachtet werden, da hierbei
nur Die zur Schule gehörenden Gemeinden und Gutäbezirfe (bezw.
Gutd- und Grundherren, Anwohner in den Gutöbezirfen ıc.) un
find, nicht aber Sie ald einzelne Mitglieder der Gemeinde B. Als
jolden fteht Ihnen nur frei, gegen Ihre Heranziehung zu den
*) Gentralbf. pro 1884 Seite 485.
490
Gemeindelaften von B. bei dem Gemeinde-Borfitande von B. Ein-
ſpruch zu erheben, in weldem Falle alödann der $. 34 Abſ. 2 des
Zuftändigfeitsgeleges vom 1. Auguft 1883 zur Anwendung fonmt.
Glaubt dagegen die Gemeinde B., dab ihr durd die von der
Königl. Regierung getroffene Feitiegung Abgaben und Leiſtungen
für die Schule dajelbjt auferlegt worden, zu welden fie nad dem
Gejege oder nad der Schulverfafjung (Herfommen, Drtöverfajlung
oder Objervanz) nicht verpflichtet jei, jo muß es diefer Gemeinde
überlaffen bleiben, gegen ihre Heranziehung zu den ihr vermeintlich
nicht obliegenden Leiltungen bei dem Schulvorftande, weldyer in Aus—
führung der von der Königl. Regierung getroffenen Feftjegungen
die Abgaben und Leiftungen für die Schule in B. auf die zu der—
jelben gehörenden Gemeinden und Gutsbezirke auszuichreiben hat,
Deichwerde oder Einiprud zu erheben.
Es findet alddann der $. 46 des Zuftändigfeitögeieges vom
1. Auguſt 1883 Anwendung, wonad der Scyulvoritand auf die Bes
ſchwerde oder den Einſpruch zu beſchließen hat, gegen den Beſchluß
aber innerhalb zwei Wochen der Gemeinde die Klage im Verwaltungs—
ftreitverfabren zuſteht.
Unabhängig hiervon aber fann die Gemeinde B. als Betheiligte
im Sinne des $. 46 Abi. 3 a. a. D. wegen der ftreitigen Leiſtungen
auch gegen die übrigen Betbeiligten, d. h. die übrigen zur Schule
in B. gehörenden Gemeinden und Gutöbezirkfe bezw. Gutsherren ıc.
im Vermwaltungsftreitverfabhren flagbar werden, wenn fie glaubt, daß
Dieje oder der eine oder andere von Dielen, insbeiondere der Beliger
des Rittergutes R. ald Gutsherr des Schulbezirkes ftatt ihrer nad)
dem Gejege oder nad der Schulverfaffung (Herfommen ꝛc.) zu den
ftreitigen Leiftungen ganz oder zum Theile verpflichtet find.
Der Minifter der geiſtlichen ꝛc. Angelegenbeiten.
Im Auftrage: de la Groir.
An
den Mühlenbefiger Herrn N. und Genoſſen
zu B. (in der Provinz Weftpreußen).
U. Ill. a. 14852.
4.
Berlin, den 13. Juni 1884,
Auf die Eingabe vom 30. Mai d. J. erwidere ih Ew. Wohlge—
boren ergebenft, daß ed Ihnen, wie Ihrem Adminiftrator zu K.
bereitd von der Königl. Regierung zu N. durch Verfügung vom
31. März d. 3. eröffnet worden ift, lediglich überlaffen werden muß,
gegen Ihre Heranziebung zu den Koften der Unterhaltung der Schule
in W., weldhe gemäß 8. 39 der Schulordnung vom 11. Dezember
1845 ald Kommunallaften aufzubringen find, bei dem Gemeinde-
49
vorftande zu W. gemäß dem Gefepe vom 18. Juni 1840 Einſpruch
zu erheben (zu reflamiren) und eventuell gegen den ablehnenden Be-
ſchluß gemäß dem $. 34 und dem Schlußſatze des 8. 46 des Zuftän-
digkeitsgeſetzes vom 1. Auguft 1883 im Berwaltungäftreitverfahren
klagbar zu werden.
Ihrem Antrage, den Gemeinde-VBorftand von MW. anzumetien,
Sie von der ftreitigen Abgabe frei zu laffen, kann nicht entiprodyen
werden, weil die Entiheidung über Ihreitige Kommunal» und Schul:
Abgaben in der Provinz Weftpreußen zur Zuftändigfeit der Ver—
waltungdgerichtöbehörden gebört.
Der Minifter der geiftlichen ıc. Angelegenheiten.
Im Auftrage: de la Croix.
An
den Rittergutsbefiger Herrn N.
zu NR. in Weftpreußen.
U. Ill.a. 15424.
5.
Berlin, den 15. Zuni 1884,
Auszug.
Zugleich ermädtige ih die Königl. Regierung, den Gemeinde-
vorſteher in M. auf die VBorftellung ded Gemeindevorfteberd N.
und der Gemeindevertreter zu M. vom 6. September 1883 im
Sinne ded Berichted zu beſcheiden und dabei denielben zu eröffnen,
daß, wenn die Gemeinde M. glaube, daß der Königl. Fiskus oder
die Stadtgemeinde T. Gutsherr oder Grundherr von M. und als
ſolche zu Leiftungen zur Unterhaltung der Schulen in M. verpflichtet
jeien, ed ihnen unbenommen bleibe, dielerbalb im Verwaltungsſtreit—
verfahren gegen den Königl. Fiskus oder gegen die Stadtgemeinde
T. flagbar zu werden,
Mas den Plan der Anmietbung von Schullofalen betrifft, jo ift,
falls über die Anordnung ſolcher miethsweiſen Beihaffung von Schul-
Iofalen, oder über die Berpflichtung zur Aufbringung der Koiten,
oder über die Vertheilung derielben unter die zur Schule gehörenden
Gemeinden ıc. Streit entiteht, gemäß $. 47 des Zuftändigfeitöges
ſetzes vom 1. Auguft 1883 zu verfahren, unter Beachtung des Er-
fenntnifjes des Königl. Ober-Verwaltungsgerichtes vom 15. September
1883 in Saden des Fiskus gegen den Schulvoritand der katholiſchen
Schule zu O.“)
1.
Sollte die Gemeinde M. die ihr obliegenden, von der Königl.
Regierung feftgeftellten Yeiftungen verweigern, jo iſt gemäß $. 35
) Gentrbl. pro 1884 Seite 485.
492
des Zuftändigfeitögeieged in Berbindung mit 8. 53 des Geieped über
die allgemeine Zandeöverwaltung vom 30. Zuli 1883 zu verfahren.
Der Minifter der geiftlihen ıc. Angelegenheiten.
von Goßler.
An
die Königl. Regierung zu N.
U. Ill.a. 14948.
6.
Berlin, den 19. Zuni 1884.
Der Königl. Regierung überjende ich ambei eine Beſchwerde
der Schulgemeinde R. vom 6. Mai d. J. wegen Lieferung von
Brennholz für die zweite Schulklafje und den zweiten Lehrer dajelbft
nebit einer Anlage mit dem Auftrage, dem Sculvorjtande und
dem Gemeindevoritande zu R. zu eröffnen, daß, da eine allgemeine
gelepliche Vorſchrift, nach weldyer die A.'er Kreid:Korporation ald
utsherrin des Schulbezirfes verpflichtet wäre, für die zweite Schul-
Hafje und den zweiten Lehrer das nöthige Brennholz unentgeltiih
berzugeben, nicht beftehe, ein notoriſches beſonderes Herfommen oder
eine bejondere örtliche Schulverfaffung aber, nad welder die ge=
dachte Kreidforporation ald zu der qu. Leiſtung verpflichtet anzu=
jeben wäre, nicht nachgewieſen jei, die gedachte Kreid-Korporation
jeitens der Königl. Regierung im Berwaltungszwangdverfahren zu
der ftreitigen Leiſtung nicht angehalten, der Streit vielmehr eventuell
- im Berwaltungsftreitverfahren zum Austrage gebradt werden
Önne.
In dieſer Hinficht wolle die Königl. Regierung den Schulvor-
ftand und bezw. den Gemeindevorftand nah Maßgabe der folgen-
den Bemerkungen verftändigen: Dem zur Vertretung der Schule
als eines jelbjtändigen Rechtsſubjektes gemäß $. 32 Nr. 3 der Schul»
ordnung vom 11. Dezember 1845 berufenen Schulvorftande jteht
es zu, diejenigen, welche er als nach öffentlihem Rechte, nämlich als
nad dem Geſetze oder nad der Schulverfafjung zu Abgaben und
Leiltungen für die Schule in R. für verpflichtet erachtet (Gemeinden,
Gutöbezirke reip. Gutöherren, Grundberren, Anwohner auf gutsherr—
lihem Vorwerkslande u. ſ. w.), zu den gedadıten Leiitungen heran
zuziehen und die legeren auf die vermeintlich Berpflichteten auszu—
Ichreiben. Hiernadh muß ed dem Schulvorftande, wenn er glaubt,
dab die A’er Kreid-Korporation nah dem Gejee oder nad der
Schulverfaſſung ald Gutsherrin ded Schulbezirked zu den ftreitigen
fteuerartigen Leiftungen verpflichtet fei, überlaffen bleiben, die gedachte
Korporation zu diefen Leiftungen heranzuziehen und ſolche auf dies
jelbe auszuſchreiben.
AufBeichwerde oder Einſpruch (Neflamation) der gedachten Kreid-
493
Korporation bat der Schulvorjtand gemäß dem erften Abſatze des
F. 46 des Zuftändigfeitögejeged vom 1. Auguft 1883 zu beſchließen.
Gegen den Beſchluß ſteht der gedachten Kreid-Korporation innerhalb
zwei Wochen die Klage im Vermaltungsftreitverfahren zu.
; Unabhängig biervon aber tft die Yandgemeinde R., wenn fie
glaubt, daß die A.’er Kreis-Korporation zu der fraglichen Leiftung
verpflichtet jei, auch befugt, als Betbeiligte im Sinne des dritten
Abſatzes ded $. 46 des Zuftändigfeitögejeged vom 1. Auguft 1883
wegen der zwiſchen ihr und der A.'er Kreis-Korporation ftreitigen
Seitung ihrerjeitd, vertreten dur den Gemeindevorfteber, gegen die
legtere im Berwaltungditreitverfabren Flagbar zu werden.
Dabei wolle die Königl. Regierung dem Sculvorftande und
bezw. dem Gemeindevoritande zugleich bemerklich madyen, daß, wenn
ed in dieſer Angelegenbeit, bei welder die A.'er Kreis-Korporation
als ſolche betheiligt fei, zum Vermaltungdftreitverfabren fomme, für
das Verwaltungsftreitverfahren vor dem Kreisausſchuſſe gemäß $. 59
ded Geſetzes über die allgemeine Landesverwaltung vom 30. Juli
18832 von dem Bezirks: Ausihuffe ein anderer Kreisausihuß mit
der Entſcheidung zu beauftragen fein werde.
Der Minifter der geiftlichen ıc. Angelegenheiten.
Im Auftrage: de la Croix.
An
die Königl. Regierung zu N. (in der
Provinz Oftpreußen).
U. III. a. 15029.
93) Unzuläffigkeit der Ertbeilung von Zeje- und Rechen—
unterribt in Spielfhulen, Kleinfinderihulen,
Kindergärten u. |. w.
Berlin, den 17. April 1884.
Wie die Königliche Regierung in dem Berichte vom 7. März
d. J. angiebt, wird in der Spielihule von Fräulein N. zu N. nicht
blos geiptelt, jondern ed werden den Kindern auch die Anfänge ded
Lejend und des Rechnens beigebracht; es werden Spefteriche Kabeln
und fleine Gedichte gelernt; auch Kinderlieder gelungen. Letzteres
iſt zweifellos unbedenklich; ebenjo fann ed nur gebilligt werden, wenn
die Kinder in Spieljhulen, Kleinfinderihulen, Kindergärten u. ſ. w.
kurze Gebete und leichte, ihrem Beritändniffe und ihrer Gedädhtnis-
kraft angemefjene Liederverje lernen. Seder darüber hinausgehende
Schritt, jede Borwegnahme der Aufgaben der Volksſchule ift aber
unzuläjfig, und es darf nicht geduldet werden, daß die bezeichneten
Schulen in irgend einer Weiſe den Charakter von Unterrichts-An-
ftalten annehmen. Inöbefondere darf weder dem Rechnen noch dem
Leſen eine Stelle in denjelben gelafjen werden.
494
Die Königlihe Regierung wolle biernah nit nur die ꝛc. N.
mit Anmweifung veriehen, fondern auch die Kreid- und Kofal- Schul-
inipeftoren Ihres Bezirkes veranlaffen, bei Beauffichtigung der Klein-
finderichulen u. ſ. w. dieſe Geſichtspunkte feft im Auge zu behalten.
An
die Königl. Regierung zu N.
Abihrift erhält das Königl. Provinzial-Schulfollegium ꝛc. zur
Kenntnidnahme und Nachachtung.
Der Minifter der geiftlihen 2c. Angelegenheiten.
In Vertretung: Lucanus.
An
das Königl. Provinzial-Schulfollegium bier, ſämmtliche
Königl. Regierungen (excl. N.), die Königl. Konfiftorien
der Provinz Hannover, den Königl. Obersnirchenrath
zu Nordhorn.
U. III. a. 12462.
94) Verfabren bei Einführung von Lehr- und Lern—
Büchern an öffentlihen Xehranftalten.
Berlin, den 17. April 1884.
Vor Kurzem iſt wiederum ein Kall zu meiner Kenntnis gelangt,
in welchem die Einführung eines Leſebuches an Volksſchulen geftattet
— iſt, ohne die dazu erforderliche Miniſterial-Genehmigung ein—
ubolen.
y In Rückſicht darauf bringe ich die Girfular-VBerfügungen vom
27. Februar 1873 — U. 8005 —, 12. Januar 1880 — U, II. 1606
— umd 12. Dftober 1881 — U. III. a. 15430 —*) bierdurdy in Er-
innerung und ſpreche zugleih die Grmwartung aus, daß die für die
Einführung von Lehre nnd Lern Büchern an öffentlihen Lehran—
ftalten beftebenden Vorichriften in Zukunft genau befolgt werden.
Der Minifter der geiltlihen ꝛc. Angelegenheiten.
In Vertretung: Lucanus.
Ar
ſämmtliche Königl. Brovinzial-Schulfollegien umd Regierungen
(excel. zu N.), die Königlichen Konfiftorien in der Provinz
Hannover und den Königlichen Ober-Kirchenrath zu Nordhorn.
U. Ill. a. 12318.
=) Sentralbt. pro 1873 Scite 180; pro 1880 Seite 103; pro 1881 Seite 612.
495
95) Heranziehung der Juden zur Schulfteuer und zur
Entridtung des Schulgelded für die hriftlihe Volks—
ſchule in der Provinz Hannover im Falle des Nichtbe—
ſtehens einer bejonderen öffentlihen jüdiſchen Schule.
(Eentralbl. pro 1882 Seite 675 Nr. 131.)
Berlin, den 25. April 1884.
Das Königl. Konfiftorium hatte auf die Beichwerde ded Syna-
gogenvorfteherE N. und Genoffen in N. gegen die Heranziehung der
dortigen Fuden zu der Schulfteuer für die Schulgemeinde N. dur
Verfügung vom 28. Auguft v. 3. dahin entichieden, daß auf Grund
des $. 45 ded Hannoverſchen Geſetzes über die Nechtöverhältniffe
der Juden vom 30. September 1842 nur diejenigen Juden zu diejer
Schulfteuer herangezogen werden fünnten, welche Kinder und fo
lange fie Kinder in die hriftlihe Schule in N. ſchicken.
Nah nohmaliger Prüfung aus Anlaß ded von dem Schulvor-
ftande zu N. unter dem 18. Oftober v. I. gegen die Entſcheidung
vom 28. Auguft v. J. eingelegten Nefurjes hält das Königl. Kon—
fiftorium Seine gedachte Entiheidung nicht für richtig.
Hiermit kann ich mich nur einverftanden erflären.
Nah dem Geſetze vom 30. September 1842 find zwei Fälle
zu unterjcheiden, nämlich der Fall, dab eine bejondere jüdiſche
5 beſteht, von dem Falle, daß keine beſondere jüdiſche Schule
eſteht.
In dem erſteren Falle (SS. 38 bis AO in Verbindung mit
$$. 19, 20, 24 bis 28) haben die Zuden die Koften ihres Schul-
weiend allein zu tragen ($. 28) und find zu Beiträgen für dad
chriſtliche Schulweſen nicht verbunden ($. 29), vorbehaltlid der
bejonderen Beftimmungen in den $$. 30 bis 32.
Die Unterweifung der jüdiichen Kinder erfolgt in diefem Falle
in der jüdiſchen Schule, fofern einzelne jüdiiche Eltern es nicht vor—
ziehen, ihre Kinder in den hriftlichen Ortsichulen unterrichten zu
laffen, was ihnen unbenommen ift ($. 39 a.a. O. und $. 3 Abjag 1
der Schulordnung für die jüdiihen Schulen vom 5. Februar 1854).
Nur auf diefen Kal ift, ebenfo wie die Vorichrift der SS. 42
und 44, die des $. 45 zu beziehen, wonad von denjenigen Juden,
deren Kinder die chriftliche Ortsſchule beſuchen, das Schulgeld und
die fonftigen Beiträge behufs des chriftlihen Schulweſens (d. h.
ſolche fonftigen Leiftungen, welche gleich dem Schulgelde von allen
die Schule bejuchenden Kindern bezahlt werden müſſen, wie z. B.
das mehrfach noch übliche Feuerungsgeld ꝛc.), nleih wie von den
Chriſten zu entrichten ift, nicht aber auf den Fall, daß eine bejondere
jũdiſche Schule überhaupt nicht beftebt.
In dem leptgedachten Falle, d. b. wenn feine bejondere jüdiiche
Schule befteht, tritt, wie der den Gegenſatz zu den $$. 38 bis 40
1884. 33
6
bildende $. 41 — mit weldyem der 8. 3 Abfag 2 der Schulordnung
für die jüdischen Schulen vom 5. Februar 1854 übereinftimmt —
und die auf den $. 41 verweilenden 88. 8 (Abjag 2) und 28 klar
ergeben, für die Juden in Rückſicht auf dad Schulmweien eine Wer:
bindung mit dem driftliden Schulmefen ein.
Die jelbftverftändliche rechtliche Folge einer ſolchen, Kraft des
Geſetzes eintretenden Verbindung des jüdiichen mit dem chriftlicyen
Schulweſen ijt die, daß die jüdiſchen Einwohner gleich den Chriften
zu der Unterhaltung des bejtehenden chriſtlichen Schulweſens beizu-
tragen haben. Hätte in einem ſolchen Falle den Juden eine privi-
legirte Stellung bezüglicy der Schulunterhaltung eingeräumt werden
jollen, fo mußte dies im Gejege ausdrüdlich ausgeſprochen jein, was
nicht geſchehen iſt.
Der hier erörterte Fall liegt in N. vor, da dort zur Zeit keine
beſondere jüdiſche Schule beſteht.
88 find deshalb die Juden in N. gleich den Chriſten nicht nur
zur Schulfteuer für die Schulgemeinde N., jondern auch zur Ent—
richtung des Schulgeldes für die dortige Schule heranzuziehen, gemäß
den allgemeinen Borjchriften der 8. 15 und 30 des Geſetzes, das
hriftlihe Volksſchulweſen betreffend, vom 26. Mai 1845.
Hiernad wolle dad Königl. Konfiftorium unter Zurücknahme
Seiner Verfügung vom 28. Auguſt v. J. das Weitere veranlafjen
und jowohl den Schulvorjtand zu N., als den Spnagogenvorfteher
N. und Genofjen dafelbit anderweitig bejcheiden.
Der Minifter der geiftlihen ıc. Angelegenheiten.
In Vertretung: Lucanus.
Au
das Königl. Konfiftorinm zu N. (in der
Provinz Hannover).
U. III. a. 21023/83.
96) Im Herzogtbume Scleiien müjjen die einem Do—
minium obliegenden Beiträge zur Unterhaltung einer
fatboliihden Schule auf dem Lande im Falle des Beſte—
hens eines Nießbrauchsrechtes an dem Dominium alß
öffentliche Kaften und Abgaben gemäß $. 87 Tit. 21 Th.
II. 4. 2. R. von dem Nießbraucher (Nugnießer) des Do—
miniums getragenwerden, gleichviel, ob dem Nießbrau—
her ein Recht zur Präjentation des Lehrers zugelitanden
oder ob die2ehrerftelle von der Regierung beiegt wird.
Berlin, den 16. Februar 1884.
Der Königl. Regierung erwidern wir auf den an mid), den
mitunterzeichneten Minifter für Kandwirthichaft, Domänen und Foriten,
erftatteten Bericht vom 28. September v. 3., betreffend die Ueber-
497
nahme der Dominial-Redhte und Pflichten gegen die nen zu grüns
dende Schule zu W., jeiteng des Fiskus, daß für die Enticheidung
Der Frage, von wen bei Errichtung einer neuen fatholiihen Schule
in der Gemeinde W. unter Zumweilung ded Dominiumd W. und der
Gemeinden W. und B. zu diefer Schule der Antheil ded Dominiumd
W. an der Schulunterhaltungslaft zu tragen jein wird, ob vou dem
Fiskus als Eigenthümer oder von dem N. ald Nutznießer des Ritter:
gi W., die von derjelben herbeigezogenen 88. 45, 46 Tit. 21.
h. J. A. U R. überhaupt nit in Betracht fommen.
Dieje Vorſchriften würden entiprechende Anwendung zu finden
haben, wenn die Verpflichtung der Dominien im Herzogthume Echle-
fien, zur Unterhaltung der katholiſchen Schulen auf dem Kande beizu—
tragen, Korrelat einer mit Ehrenrechten ausgejtatteten bejonderen
Stellung der Gutöherren zur Schule wäre, wie nad den Vorſchriften
der SS. 12 bis 38 Tit 12 Ib. II. U. 8 R. der Gutsherr des
Schulortes allerdingd eine bejondere Stellung zur Schule mit be—
jonderen Rechten ($$. 12 und 20 a. a. D. und mit forrelaten be=
jonderen Pflichten (88. 33 und 36 a. a. D.) einnimmt.
Diele landrechtlichen Borjehriften baben aber für katholiſche
Schulen auf dem Lande im Herzogthbume Schleſien feine Geltung;
für legtere gelten vielmehr lediglich die beiden fatholiihen Schul—
Neglements vom 3. November 1765 und 18. Mat 1801 als pro—
vinzielle leges generales, welche die Unterhaltung der Fatholiichen
Schulen auf dem Lande erihöpfend zu regeln beabjichtigen. Diefe
Provinzialgejege ftellen binfichtlih der Unterhaltung der Schulen
von dem Landrechte völlig abweichende Grundiäße auf. Es fünnen
deshalb die landesrechtlichen VBorichriften im Gebiete der Geltung
diefer Provinzialgelege weder jubfidiariih zur Anwendung gebracht
werden, noch zur Deklaration von Dunkelheiten in den gedachten
Provinzialgefegen oder zur Ergänzung von Lücken in denjelben dienen,
vielmehr mülfen dieje Provinzialgejege aus fich jelbit ausgelegt werden.
— Vergl. Präjudiz des vormaligen Königlihen Ober-Tribunald vom
25. September 1837 (Präj.R. 340, Präj. Samml. S. 298) und die Er—
fenntnifje Diejed Gerichtöbofes vom 3. Zuni 1848 und 11. Novem—
ber 1872 (Entid. Bd. 16 S. 311, Br. 68 S. 200), ſowie die
Erfenntniffe des Königlichen Ober-Berwaltungögerichted vom 5. April,
18. September, 4. Dezember 1878 (Gentr. Bl. f. d. Unterr, Verw.
1878 5. 293 und 632, 18815. 250), 1. November 1879, 21. Fe—
bruar 1880 (a. a. D. 1880 S. 682 und 686) und vom 18. Ok—
tober 1881 (a. a. D. 1882 ©. 445). —
Nah den Vorſchriften der gedachten beiden katholiſchen Schul—
Reglements liegt die Verpflichtung zur Unterhaltung der katholiſchen
Schulen auf dem Lande den ſämmtlichen zur Schule gehörigen Ge—
meinden und Dominien, jo viele deren zu einer Schule aeichlagen
find, nad den über das Verhältnis der Antheile der Gemeinden und
33°
498
der Dominien an den Scullaften beftehenden bejonderen Beſtim—
mungen ob. Die antheilige Verpflichtung der zur Schule geſchlage—
nen Dominien zu den Scullaften beſteht ganz unabhängig davon,
ob denjelben oder einem oder einzelnen von ihnen ein Recht zur
Präjentation des Lehrers zufteht oder zugeftanden wird oder nicht,
und ohne Unterſchied, ob den zur Schule geihlagenen Dominien
oder einem oder einzelnen von ihnen, wenn die Schule in dem Be—
zirfe einer Gemeinde ſich befindet, früher über die bäuerlidhe Ge—
meinde gutöherrliche Rechte oder Ehrenredhte irgend welcher Art zu-
geftanden haben oder nicht. ’
Der Rehtögrund der antheiligen Schulunterhaltungspflidt der
Dominien liegt allein in dem Befige ded Dominiumd und der Zu—
ichlagung des legteren zur Schule, in welcher Hinficht lediglich die
Schulauffichtöbehörde zuftändig ift, nicht in dem Vorhandenjein eines
ihulobrigfeitlihen Werhältniffes oder in einem vormald gutsherr—
lihen Verhältniſſe des Beſitzers des Dominiums gegenüber der Ge—
meinde, in welcher die Schule ſich befindet oder errichtet wird.
Die Beiträge der Dominien im Herzogthume Schlefien zur
Unterhaltung katholiſcher Schulen auf dem Lande beruhen ebenjo wie
die Beiträge der Gemeinden auf einer allgemeinen geſetzlichen Ver—
bindlichkeit, begründet auf die Schul-Reglementd von 1765 und 1801,
und haben denfelben Charakter wie die Schulunterhaltungäbeiträge
der Gemeinden, d. h. den Charakter öffentlicher Laften und Abgaben.
Hiernach kann ed nicht füglich einem Zweifel unterliegen, daß
die dem Dominium W. obliegenden Schulunterbaltungdlaften nicht
von dem Fiskus ald Eigenthümer ded Nitterguted W., fondern von
dem N. ald Nutznießer gemäß; der Vorichrift des $. 87 Tit. 21 Th.
I. A. L. R. getragen werden müfjen, gleichviel, ob dem lepteren ein
Recht zur Präjentation ded Lehrer zugeftanden cder ob die Lehrer—
ftelle von der Königl. Regierung beſetzt wird. ꝛc.
Die Minifter
für Landwirthſchaft, Domänen der geiftlichen ꝛc. Angelegen-
und Forſten. heiten.
Im Auftrage: Michelly. von Goßler.
der Finanzen.
In Vertretung: Meinede.
An
die Königl. Regierung zu N. (in der
Provinz Schleſien).
M. f. 2. ıc. 11. 637.
M. d. g. A. ad. U. III. a. 10050.G. II.
F. M. I. 1628.
499
97T) Beaufiihtigung der Warteihulen, Kleinfinder-
Ihulen und Kindergärten in der Provinz Schleswig—
Holftein.
Scledwig, den 31. Mat 1884.
Dur den Herrn Oberpräfidenten find wir aufgefordert, den
Martefhulen und Kindergärten in der Provinz fortgejegt unfere
Aufmerkjamkeit zuzuwenden und zu Anfang des nächſten Jahres über
diejelben weiteren Bericht zu erftatten.
In diefer Veranlaſſung beauftragen wir ſämmtliche Sculbe-
börden unjered Regierungsbezirkes, Sich Über den Stand der Warte:
Ihulen, Kleinfinderihulen und Kindergärten Ihrer Auffichtöbezirfe
unjerer Verfügung vom 14. März v. I. gemäß fortdauernd in
Kenntnis zu halten und und unter Berüdfichtigung der im vorigen
Fahre eingereichten Verzeihniffe diefer Schulen, ſowie der über
legtere ftattgehabten Verhandlungen gegen Schluß diejes Jahres mit
eingehendem Berichte über die inzwiihen etwa eingetretenen Ver—
änderungen und über die Verhältniffe der vorhandenen Schulen dieſer
Art zu verjehen.
Die bei der vorjährigen Nevifion dieſer Schulen durch die Kreis—
phyſici und den Verbandlungen, welde ſich daran angeſchloſſen
haben, gemadten Erfahrungen veranlaffen und zugleich zu nach—
ftebenden Grläuterungen und Ergänzungen unjerer gedachten Ver—
fügung:
I:
Die Erfahrung, daß im vorigen Jahre nah Erlaß der Ber:
fügung vom 14. März v. 3. in zwei verichiedenen Kreiſen Kinder:
gärten ohne Vorwiſſen der Schulauffichtöbehörde eröffnet find, läßt
erfennen, dab die Beitimmung, wonach jolde Schulen nur nad) einer
der Vorfteherin ertheilten Erlaubnis der Ortsſchulbehörde eröffnet
werden dürfen, nicht genügend befannt geworden ift, obwohl die
Veröffentlihung durd die Kreidblätter angeordnet war.
Indem wir daher den Schulbehörden eine wiederholte Befannt-
madhung diefer Beftimmung anheimftellen, ordnen wir hierdurch zu—
leih an, daß es durch die Herren Landräthe den Gemeindevor-
* und Polizeiverwaltungen zur Pflicht gemacht wird, ſobald
ihnen zur Kenntnis kommt, daß eine Warteſchule oder Kleinkinder—
ſchule (Kindergarten) ohne vorgängige Erlaubnis eröffnet ift, davon
dem zuftändigen Schulinipeltor Anzeige zu machen.
Wir ſetzen ferner voraus, daß jeitend der Drtöidhulinipeftoren
von jeder ertheilten Erlaubnis zur Eröffnung einer jolden Schule
ihrer Auffihtöbehörde Mittheilung gemacht wird.
2.
In unjerer Verfügung vom 14. März v. 3. iſt bereitö hervor:
gehoben, wie für alle diefe Schulen ganz befondered Gewicht darauf
500
zu legen fei, daß für genügend geräumige, Iuftige und belle Schul:
räume geforgt werde, und daher die Erlaubnis zur Errichtung neuer
Marteihulen und Kindergärten unbedingt von diefer Forderung
abhängig zu machen ſei.
Es ift deöbalb sub 2 der Verfügung vorgefchrieben, daß die
Erlaubnis nur dann ertbeilt werden joll, wenn das WVorbandenfein
eined den Verhältniffen entiprechenden und in gefundheitlicher Bes
iehung nad dem einzubolenden Gutadten bes Sanitäts—
Ban genügenden Schullokales nachgewieſen wird.
Mir machen wiederholt auf dieſe Vorfchrift zur genauen Bes
achtung aufmerffjam, wonad vor Ertbeilung der Erlaubnis eine
Unterfuhung der für die Schule beftimmten Räumlichkeiten durd
den Kreisphyſicus, welde eventuell auf Koften des Antragftellers zu
veranlaffen tft, ftattzufinden bat und eventl. die vorgefundenen
Vebelftände abzuftellen find, bevor die Schule eröffnet werden darf.
Die Königl. Kreisphyſici find dur und veranlaßt worden, den des—
fall8 an fie ergebenden NRequifitionen baldthunlich Folge zu geben.
3.
Erfahrungsgemäß find die an ſich nicht ungenügenden Räum—
lichkeiten folder Schulen vielfah dadurdy unzureichend geworden,
daß eine nad den räumlichen Verhältniſſen bei weitem zu große
Zahl von Kindern in die Anitalt aufgenommen ift, fo dab dieſelbe
in zahlreichen Fällen nachträglich bat befchränft werden müſſen.
Ferner haben die Nevifionen ergeben, daß Scullofale, welde
zugleich ald Wohnftube der Vorfteberin benugt wurden, durch Mo—
bilien und Hausgeräth unzuläſſig beengt waren, dab ſogar einige
Scullofale zugleih ald Schlafräume oder Werkſtätten verwendet
wurden.
Endlib werden in vielen Schulen diefer Art ganz unzweck—
mäßige Subfellien, Schultiſche mit jchräger Tifchplatte und Bänke
von zu großer Höhe ohne Rücklehne benugt.
Bei dem großen Gewichte, welches auf Vermeidung dieler Uebel—
ftände in den für dad zarte Kindesalter beitimmten Schulen gelegt
werden muß, jeben wir und veranlaßt, hierdurch vorzufchreiben, daß
in der Ichriftlih zu ertheilenden Erlaubnis zur Eröffnung einer
jolden Schule ſtets
a. auf Grund des eingebolten Gutachtens des Medizinalbeamten
eine beftimmte Marimalzahl der in die Schule aufzuneh—
— anzugeben iſt, welche nicht überſchritten wer—
en darf,
b. ausdrücklich die Benutzung der für die Schuljugend beſtimm—
ten Räume als Wohnzimmer, zu Schlafräumen oder Hand—
werkszwecken verboten wird,
e. die Beſchaffung von niedrigen Kindertiſchen ohne ſchräge
Tiſchplatte und von Bänken mit Rücklehne in einer dem
501
Alter der Kinder entiprehenden Höhe oder von lojen Kinder:
ftühlen aufgegeben wird.
4
a} einer durch Cirkular-Erlaß ded Herrn Minifterd der geiſt—
lichen zc. Angelegenheiten vom 17. v. M.*) den Provinzialregierungen
ertbeilten Anweiſung ift e8 bei Beauffihtigung der Kleinkinderichulen
ıc. feft im Auge zu behalten, daß in dieſen Schulen jede Vorweg—
nahme der Aufgaben der Volksſchule unzuläffig ift, und nicht zu
dulden, dab diejelben in irgend einer Meile den Charakter von
Unterrichtdanftalten annehmen, inöbejondere aber weder dem Rechnen
nod dem Leſen eine Stelle in denjelben zu belaflen.
Es iſt diefer Geſichtspunkt bereit3 in unferer Verfügung vom
14. März v. 3. ſcharf betont worden und insbejondere sub 5 da—
jelbft für die zuläffige und zwedmäßige Art der Beichäftigung der
Kinder in diefen Schulen nähere Anweiſung ertbeilt. Wir nehmen
aus vorftebendem Erlaſſe erneuerte Veranlaffung, bierauf hinzu—
weifen, und maden es allen Schulauffihtöbehörden zur erniten
Pflicht, jede den eigentlihen Glementar = Unterricht berührende Be—
Ihäftigung der Kinder von diefen Schulen fernzuhalten.
5
In unſerer ofterwähnten Verfügung iſt gleichfalls ſchon be—
merkt worden, daß in einzelnen Kindergärten die Kinder auch über
den Beginn des ſchulpflichtigen Alters hinaus zurückbehalten und
in den Elementarſchulkenntniſſen unterrichtet werden. Die im vo—
rigen Jahre eingereichten Verzeichniſſe haben ergeben, daß nicht
wenige Kleinkinderſchulen in der Provinz vorhanden ſind, in welchen
die Kinder nach erreichtem ſchulpflichtigen Alter noch bis zum vol—
lendeten 8. oder gar 9. Jahre neben den Kindern in vorſchulpflich—
tigem Alter zurücbieiben.
Die in der Verfügung vorgeiäriebene Gleichſtellung dieſer
Schulen mit den Privatihulen für ſchulpflichtige Kinder rüdfichtlich
ihrer Konzelfionirung und Beauffihtigung ſowie der techniſchen Vor—
bildung der an diefen Schulen beihäftigten Lehrkräfte kann zur
Vermeidung der Gefahr nicht genügend erachtet werden, daß in
folden Schulen aud die Hleineren Kinder ſchon in den eigentlichen
Ihulmäßigen Unterricht hineingezogen werden. | en
Mir ergärzen daher die Verfügling vom 14. März v. 3. fowie
unfere Girfular-Berfügung vom 29. November v. 3., betreffend die
a arigung der Privatichulen, hiermit durch nachſtehende Vor—
riften:
a. Privatichulen zur Beſchäftigung von Kindern in vorſchul—
pflictigem Alter und zugleich zum erften Unterrichte von
Kindern in ſchulpflichtigem Alter find fünftig überhaupt nur
*) f. vorfteh. Seite 493 Nr. 93.
502
ausnahmsweiſe in Fällen eines dringenden örtliden Bes
dürfniffes zu fonzejfioniren.
b. In den Konzeſſionen zur Errichtung oder Fortführung joldyer
Schulen ift die Alterögrenze, bis zu welder die Kinder in
denjelben behalten werden dürfen, genau zu beftimmen und
höchſtens auf das vollendete 8. Lebensjahr feftzufegen.
c. In diefen Konzeifionen iſt es zur Bedingung zu machen,
daß die Kinder im fchulpflichtigen Alter den eigentlichen
Elementar-Unterricht in einer auch räumlich gefonderten Ab-
theilung für ſich erhalten.
d. Die Bedingungen sub b und ce find aud auf die zur Zeit
beftehenden SKleinfinderihulen Ddiejer Art ohne Ausnahme,
mögen diefelben als jelbjtändige Schulen errichtet fein oder
als ja. Vorfchulen mit anderen Privat-Lehranftalten in Ver:
bindung ftehen, in Anwendung zn bringen. Falls in diefen
Schulen die Bedingung sub e nicht erfüllt werden kann, fo
find die Kinder im ſchulpflichtigen Alter von Oftern künftigen
Jahres an aus denjelben zu entfernen. —
Von. dieler in Druderemplaren angeichloffenen Berfügung
ift jedem Lofal-:Schulinipeftor ein Exemplar zur Nachachtung zuzu—
ftellen.
Königlihe Regierung,
Abtheilung für Kirchen- und & huliweien.
W. von Rum ohr.
Abtheilung ded Innern.
von Fran.
An
fämmtlide Königl. Schulpifitatorien und ſtädtiſche Schul»
behörden der —2* ſowie an die Königl. Kreisſchul—
inſpektoren, Herren Stegelmann in Hadersleben,
Peterſen in Apenrade, gdorf in Tondern und
Konſiſtorialrath Dr. Broemel in Ratzeburg.
II. 2651.
Perſonal⸗-Veräuderungen, Titel: und Ordens-Verleihungen.
A. Behörden und Beamte.
Der Regierungs-Präſident Freiher Juncker von Ober-Conreut
u Breslau iſt auf ſeinen Antrag von den Geſchäften eines
—** Direktors bei dem dortigen Provinzial-Schukollegium
entbunden und der Geheime Regierungd-Ratb Dr. Willdenow
dafelbft zum Vertreter desjelben in diejen Gejchäften beftellt,
5038
der Gymnafial- Direftor Dr. Pilger zu Eſſen zum Provinzial-
Schulrathe ernannt und dem Provinzial-Schulfollegium zu Berlin
überwiefen,
zu Regierungd- und Schulräthen find ernannt worden
der Kreid-Schulinipeftor Sternfopf zu Inſterburg,
der Seminar-Direltor Sperber zu Eidleben, und
der Seminar-Direftor Schieffer zu Montabaur,
und find übermwiejen worden
Sternfopf der Regierung zu Gumbinnen,
Sperber der Regierung zu Breslau, und
Schieffer der Regierung zu Aachen.
Dem jeitherigen Superintendenten, Oberpfarrer und Kreis-Schulinſpek—
tor zu Budau bei Magdeburg, Rogge, jebt zu Bunzlau, jowie
dem Superintendenten, DOberpfarrer und Kreid- Schulinjpeftor
Schirlitz zu Duerfurt ift der Rothe Adler-Drden dritter Klaffe
mit der Schleife verliehen worden.
B. Universitäten, Mufeen, ıc.
Dem Privatdozenten in der medizin. Fakult. der Univer). zu Königs—
berg t. Prß, Oberftabdarzt 1. Klaſſe und Regimentdarzt Dr. Pe:
5 ky iſt das Prädikat „Profeſſor“ beigelegt, — der außer—
ordentl. Profeſſ. in der philoſoph. Fakult. derſelben Univerſ., Dr.
Dehio zum ordentl. Profeſſ. in dieſer Fakult. ernannt,
an der Univerſ. zu Berlin dem außerordentl. Profeſſ. in der juriſt.
Fakult., Appellationsgerichts- Rath a. D. Dr. von Cuny der
Charakter als Geheimer Juſtizrath verliehen, — den Privatdo—
zenten in der medizin. Fakult, Geheimen Sanitätsrath Dr. To—
bold und Dr. Zülzer das Prädikat „Profeſſor“ beigelegt, —
dem ordentl. Profeſſ. Dr. Grimm in der philoſoph. Fafult. der
Charakter ald Geheimer Regierungsrath verliehen, und der Privatdoz.
Dr. Furtwängler zu Berlin zum außerordentl. Profeff. in der
philoſoph. Fakult. ernannt,
an der Univerſ. zu Breslau dem ordentl. Profeſſ. Dr. E. J.
Mag nus in der philoſoph. Fakult. der Königl. Kronen-Orden
dritter Klaſſe verliehen, der außerordentl. droit. Dr. Partſch
zum ordentl. Profefl. in der philofoph. Fakult. ernannt, und find
die Privatdozenten Dr. Joh. Lehmann zu Bonn und Dr. Lich—
tenftein zu Breölau zu außerordentlihen Profefforen in der
philoſoph. Fakult. zu Breslau ernannt, — dem Univerf. Sefretär
Nadbylift der Rothe Adler-Drden vierter Klafje verliehen,
an der Univeri. zu Hallea.d. S. find die Privatdozenten Dr. Küß-
ner und Dr. Dberft dajelbft zu außerordentlichen Profefjoren
in der medizin. Fakult. ernannt, und ift dem ordentl. Profeſſ.
Dr. Erdmann in der philojoph. Fakult. der Stern zum Königl.
Kronen-Drden zweiter Klaſſe verliehen,
504
an der Univerf. zu Göttingen ift der Ptivatdoz. Dr. Damſch
dafelbft zum auferordentl. Profeff. in der medizin. Fakult. ernannt,
— dem außerordentl. Profeff. Dr. Eſſer in der philofoph. Fa—
fult. der Königl. Kronen Drden vierter Klaffe verlieben, der Kuftos
an der Univerj. Bibliothef und Privatdoz. Dr. Gilbert dafelbft
zum außerordentl. Profeff. in der philofepb. Fakult. ernannt, —
dem Königl. Bayeriſchen Profefl. a. D. Dr. Alfred Schöne, ;.
3. zu Paris, die Unterbibliotbefarftelle bei der Untverfitätsbiblio-
thef zu Göttingen verliehen und demfelben zugleicd der Titel „Bi-
bliothekar“ beigelegt,
der außerordent!. Profefj. Dr. E. Alb. Schmidt zu Halle zum
ordentl. Profeff. in der philoſoph. Fakult. der Univer). zu Mars
burg, und der Privatdoz. Dr. Fittica zu Marburg zum außer:
ordentl. Profeſſ. in derfelben Fakult. diefer Univerſ. ernannt,
an der Univerf. zu Bonn dem orventl. Profeff. in der juriſtiſch.
Fafult., Geheimen Juſtizrath Dr. Hälſchner der Königl. Kronen»
orden zweiter Klaffe verlieben, den ordentliben Profeſſoren Dr.
Hüffer und Dr. Endemann in der juriftiich. Fafult. der
Charakter als Geheimer Juftizrath verlieben, — der Privatdoz.
Dr. Walb dajelbft zum außerordentl. Profeff. in der mediziniſch.
Fafult., und der Privatdoz. Dr. Lipps dajelbit zum außerordentl.
Profeſſ. in der philoſoph. Fakult. ernannt,
an der Akademie zu Münfter der Strafanftaltsgeiitlibe Funde
dafelbft zum ordentl. Profeſſ. in der theolog. Fakult., und der
außerotdentl. Profeſſ. Dr. Hagemann dajelbft zum ordentl.
Profeſſ. in der philojopb. Fakult. ernannt,
dem ordentl. Profeſſ. Dr. Bender in der philoſoph. Fakult. des
Lyceums zu Braundberg der Nothe Adler-Drden vierter Klaffe
verliehen worden. |
Der Direktorial:Affiftent Profeff. Dr. von Sallet ift zum Direktor
des Münzkabinets der Königl. Mufeen zu Berlin ernannt worden.
Der Unterbibliotbefar bet der Univerf. Bibliothet zu Göttingen,
Dr. von Gebhardt ift unter aleichzeitiger Ernennung zum
Bibliothefar an die Königl. Bibliotbef zu Berlin verjegt worden.
Dem Sektions-Chef Dr. Löw und dem erften Mififtenten Dr.
Seibt bei dem geodätifchen Inititute zu Berlin ift das Prädifat
„Profeffor” beigelegt worden.
C. Gymnajial- und Real-Lehranftalten.
Dem Direktor der Klofterfhule zu Slfeld, Dr. Shimmelpfeng
ift der Adler der Ritter des Königl. Haudordend von Hohenzollern
verliehen,
505
der Dberlehrer Profeſſ. Dr. Milz vom Gymnaf. zu Aachen zum
Direktor ded Gymnaſ. an Marzellen zu Köln ernannt,
der Rektor des Progymnaſ. zu Linz a. Rh. Dr. Pohl zum Königl.
Gymnafial- Direktor ernannt und demjelben die Direktion des
Gymnaſ. zu Münftereifel übertragen,
es ift beftätigt worden die Wahl
des Dberlehrerö Profefjord Dr. Schulte am Realyymnaf. zu
Neike zum Direktor ded Gymnaſ. zu Beuthen,
des Dberlehrerd Profefjord Dr. Henje am Gymnaj. zu War—
burg zum Direktor dieſes Gymnaſiums, und
bed Dberlehrerd Dr. Diehl am Gymnaſ. zu Kempen zum Die
reftor der Rheiniſchen Nitter-Afademie zu Bedburg.
Dem Dberlehrer Profeffor Kinzel am Gymnaſ. zu Ratibor ift
der Rothe Adler-Drden vierter Klafje verliehen,
dad Prädikat „Profeffor” ift beigelegt worden den Dberlebrern
Proreftor Chumann am Gymnaſ. zu Spandau,
Hynitzſch und Anz = - zu Quedlinburg,
Dr. Gerber 5 . zu Glüdftadt, und
Dr. Schröder s ⸗ zu Cleve.
Zu Oberlehrern, bzw. zu etatsmäßigen Oberlehrern ſind befördert
worden die ordentlichen Lehrer
Dr. Wollenberg am Friedrich-Werderſchen Gymnaſ. zu Berlin,
Dr. Herrlich am Humboldts-Gymnaſ. zu Berlin,
Dr. Müller am Luiſen-Gymnaſ. zu Berlin,
Helm am Gymnaſ. und Realgymnaſ. zu Guben,
Dr. Sevyffert am Gymnaj. zu Potödam,
Dr. Eldöner am Matthias-Gymnaſ. zu Breslau,
Dr. Dannehl am Gymnaf. zu Sangerbaujen,
Karl Schmidt am &yceum II zu Hannover,
Dr. Niggemeyer am Gymnaf. zu Paderborn,
Zitular-Oberlehrer Dr. Böhbmeram Gymnaj. zu Warburg, und
Eyſert am Gymnafſ. zu Montabaur.
In gleicher Eigenschaft find verjegt, bzw. berufen worden die Ober:
lehrer
Dr. Bindjeil vom Marien-Gymnaſ. zu Polen an das Luijen-
Gymnaſ. zu Berlin, und
Dr. Baier vom Gymnaſ. zu Elberfeld an das Gymnaſ. zu
FKranffurt a. Main.
Dir Titel „Oberlehrer“ ift beigelegt worden den ordentlichen Lehrern
Zabel am Gymnaſ. und Realgymnaſ. zu Guben,
Dr. Blath am Domgymna). zu Magdeburg, und
Dr. Mette am Gymnaf. zu Brilon.
506
Dem ordentl. Xehrer Leverenz am Gymnaſ. zu Demmin ift der
Königl. Kronen-Drden vierter Klaffe verliehen worden.
Als ordentliche Lehrer find angeftellt worden am Gymnafium
zu Königsberg i. Prh., Altitädtifch. Gymnaf., der Kandid. der
Theologie und ded Schulamted Stengel,
zu nn 7— Franzöſiſch. Gymnaſ., der Schula. Kandid. Dr.
eber,
zu Berlin, Luiſen-Gymnaſ., die Schula. Kandidaten Dr. Kerſten,
Dr. $reier und Dr. Schwebel,
zu Berlin, Wilhelmd-Gymnaj., der Schula. Kandid. Dr. Heyde-
mann,
zu Luckau der Schula. Kandid. Philipp,
zu Potsdam der ordentl. Lehrer Dr. Poſſeldt vom Neal»
Progymnaf. zu Wriezen a. d. O.,
zu Bromberg die ordentl. Gymnaſ. Lehrer Schubert auß
Rogafen und Piriher aus Meſeritz,
zu Gneſen der Schula. Kandid. Fechner,
zu Snowrazlamw die Scula. Kandidaten Theill und Dr.
chultze,
zu Liſſa ordentl. Lehrer Dr. Pra uſe vom Marien-Gymnaſ.
zu Poſen,
zu Dftrowo der Schula. Kandid. Laßmann,
zu Polen, Friedr. Wilh. Gymnaf., die Schula. Kandidaten
Kleinmidel, Storz und Boldt,
zu Pofen, Marien-Gymnaf., die ordentl. Lehrer Brandt vom
Friedr. Wilh. Gymnaſ. dajelbft und Sikorski vom Gymnal.
zu Bromberg, jowie der Schula. Kandid. Schadt,
zu Rogafjen der Schula. Kandid. Traut,
zu Shneidemühl der Schula. Kandid. Dr. Hoffmann,
zu Shrimm der ordentl. Lehrer Jadwig vom Friedr. Wilh.
Gymnaſ. zu Polen, und der Schula. Kandid. Klewe,
zu Bunzlau der Schula. Kandid. Comnid,
zu Görliß die Hilfslehrer Sieg und Dr. Jecht,
zu Quedlinburg der Schula. Kandid. Güſſow,
zu Roßleben, Klofterfchule, die Hilfälehrer Bechſtein und Dr.
Ehrhardt,
zu Salzwedel die Hilfölehrer Gädcke und Holz,
zu Altona die Schula. Kandidaten Dr. Maaßen und Dr. Kehr,
zu Dortmund der Hilfälehrer Dr. Hilgenfeld,
ju Hamm ⸗ ⸗ Brack,
zu Münſter der ordentl. Gymnaſ. Lehrer Weſtrick aus Pader—⸗
— der Hilfslehrer Ha ſe und der Schula. Kandid. Dr.
erra,
zu Paderborn der kommiſſ. Lehrer Moſer vom Gymnaſ. zu
Münſter,
07
(ferner find als ordentliche Lehrer angeftellt worden am Gymnafium)
zu Soeft der Hilfölehrer Dr. Scharf,
zu Hadamar der Hilfölehrer Dr. Orth,
zu Hanau s ⸗ Dr. Endemann vom Gymnaſ.
u Kaſſel,
zu Marburg der ordentl. Gymnaſ. Lehrer Hohenthal aus
Hanau,
zu Wiesbaden der Hilfslehrer Wedewer (lath. Relig. Lehrer),
zu Bonn der Schula. Kandid. von Arnim,
zu Düren der Schula. Kandid. Vogel,
zu Düſſeldorf der Schula. Kandid. Michalowski,
zu Elberfeld der Lehrer Dr. Hupfeld vom Realgymnaſ. zu
Mülheim a. d. Rhr. und der ordentl. Gymnaſ. Lehrer Dr.
Schmidt aus Mörs,
zu Eſſen der Schula. Kandid. Meermann,
zu Köhn, Kaiſer Wilhelm-Gymnaſ., der Schula. Kandid. Vins,
zu Köln, Gymnaſ. an Marzellen, der Lehrer Wedekind vom
— —— zu Hechingen, mit dem Prädikat Oberlehrer,
un
zu Weſel der Schula. Kandid. Dr. Gloöl.
Dem Geſanglehrer Bajohr an der Kloſterſchule zu Ilfeld iſt die
Amtsbezeichnung „Muſikdirektor“ beigelegt,
es find angeſtellt worden am Gymnaſium
zu Görlitz der Lehrer Scholz II daſelbſt als Elementar- und
Geſanglehrer,
zu Königshütte der bisherige Vorſchullehrer Poftler als tech—
niſcher Lehrer, und
zu Bielefeld der Lehrer Kolſter aus Verden ald Elementarlehrer.
Dem Haudinfpektor Bartel an der Kloſterſchule zu Ilfeld ift der
Königl. Kronen-Drden vierter Klaffe verliehen worden.
An dem in der Entwidelung zu einem Gymnafium begriffenen Pros
gumnafium zu Schwedt a. O. ift der ordentl. Lehrer Conrad
zum Oberlehrer befördert und der ordentl. Lehrer Cleve vom
Pädagogium zu Magdeburg ald Oberlehrer angeftellt,
an dem Progymnaſ. zu Rheinbach der Schula. Kandid. Dr.
Shmip ald ordentl, Lehrer angeftellt,
dem Geſanglehrer Rihard Schmidt am ſtädtiſch. Progymnaſ. zu
Berlin dad Prädifat „Mufikdireftor” beigelegt worden.
Die Wahl ded Oberlehrers Dr. Winter am Realgymnaf. zu
Harburg zum Direktor ded NRealgumnafiums zu Duafenbrüd
ift beftätigt worden.
508
Dem Oberlehrer Proſeſſ. Dr. Emdömann am Friedr. Wilhelmd-
Realgymnal. zu Stettin ift der Rothe Adler -Drden vierter
Klaſſe verlieben,
das Prädikat „Profeſſor“ ift beigelegt worden
dem Dberlehrer Dr. Fror. Petri am Luifenftädt. Realgymnaſ.
zu Berlin,
dem Dberlehrer R. 8. 3. Theod. Schmidt am Realgymnaſ.
zum beiligen Geilt zu Breslau, und
dem Proreftor Matthäi am Realgymnaſ. zu Grünberg.
Zu Oberlehrern find befördert worden die ordentlichen Lehrer
Dr. Klein am Realgymnaſ. zu Magdeburg, und
Zwirnmann am Realgymnaſ. zu Kaifel.
Der ordentl. Lehrer Dr. Hellwig vom Gymnaſ. zu Göttingen
it als Dberlehrer an das Realgymnaſ. zu Harburg berufen
worden.
Als ordentliche Lehrer find angeltellt werden am Realgymnafium
zu Breslau, Realg. zum heiligen Geift, der Hilfölehrer Dr.
Rud. Lange vom Gymnaſ. mit Realabtheilung zu Greiz,
zu Dortmund der Hilfälehrer Dr. Schulzfe
zu Kaſſel ⸗ Dr. Ulriei,
zu Barmen der Schula. Kandid. Dr. Wulid,
zu Düſſeldorf der Gymnaſ. Lehrer Dr. Spieß aus Liegnig
und der Schula. Kandid. Dr. Volkmann,
zu a die Schula. Kandidaten Dr. Hängichel und
änel,
zu Eſſen der Schula. Kandid. Kranz,
zu Köln » s s Dr. Mertens, und
zu Mülheim a. d. Ahr. der Schula. Kandid. Krad.
Am Realgymnaf. zu Dortmund ilt der Lehrer Zubig ald Zeichen—
und Turnlehrer angeftellt worden.
An der Luijenftädtiichen Ober-Realſchule zu Berlin iſt der ordentl.
Lehrer Krüger zum Dberlehrer befördert,
an der Ober: Realihule zu Breslau der Titular-Oberlehrer Dr.
Haufkding zum etatsmäßigen Oberlehrer befördert und der or=
dentl. Lehrer Dr. Pfenniger vom Neal: Progymnal. zu Vierjen
als Dberlebrer angeltellt,
als ordentliche Lehrer find angeftellt worden an der Ober-Realſchule
zu Elberfeld der Schula. Kandid. Dr. Klapporid, und
zu Köln . ⸗ ⸗ Rheinbold.
509
Zu Dberlehrern, bezw. ” etatömäßigen Dberlehrern find befördert
worden an der Realichule
zu Kaſſel die Titular- = Dberlehrer Dr. Kepler, Stern und
Feitel, jowie die ordentl. Xehrer Dr. Haflelbaum und
Seibt,
zu Frankfurt a. M., Klingerichule, die ordentlichen Lehrer Dr.
Sritid, Dr. Simon, Dr. %orey, Dr. Brittner und
Dr. Veiffenbad,
zu Wiesbaden der ordentl. Lehrer Wallenfels und
zu Krefeld 5 : : Dr. Hödt.
Als ordentliche Lehrer find angeitellt worden an der Realſchule
zu m. a. d. S. der Gymnaſ. Lehrer Dr. Parom aus Sanger-
bauten,
zu Eihmege der Hilfslehrer Klemming,
zu Sranffurta.M., Klingerichule, der Htfälehrer Dr. Schauf
vom Gymnaſ. dafelbſt,
zu Homburg v. d. H. der Hilfslehrer Dr. Oehler.
Die Wahl des Gymnajiallehrers Dr. Reinh. Beder zu Koblen
zum Rektor des Neal: Progymnafiums zu Düren iſt beftätig
worden.
Ald ordentliche Kehrer find angeftellt worden am Real-Progymnafium
zu Delitzſch der Sa. Kandid. Wernefe,
zu Marne = e Brandt,
zu Schwelm die — Lehrer Mepher und Dr. Hielſcher,
zu Diez der Hilfölehrer Dr. Balger, und
zu Bierjen der Lehrer Ricken von der Ober-Realſchule zu
Elberfeld.
Den ordentlihen Lehrern Breujing und Dr. Bulf an der Ge-
werbeihule zu Barmen ift der Titel „Oberlehrer“ verliehen;
als ordentliche Lehrer find angeitellt worden
an der Gewerbejhule zu Hagen der Hilfölehrer Gronau,
an der höheren Bürgerichule zu Köln der Schula. Kandid. Dr.
Hartb, und
an der Gewerbejhule zu Saarbrüden der Schula. Kandid.
Halemann.
D. Seminare, Präparandenanftalten.
Dem Watjenhaud- und Seminar-Direktor Lang zu Bunzlauift der
Charafter als Schulratb mit dem Nange eined Nathes vierter
Klaffe verliehen,
der Seminar-Direftor Shönmwälder zu Koſchmin in gleidher Ei-
genihaft an dad Schullehrer-Seminar zu Kreuzburg verſetzt,
zu Seminar-Direftoren find ernannt worden die erften Seminarlebrer
Snoy zu Bromberg und
Stahn zu Berden,
und ift verliehen worden
dem Direktor Snoy das Direftorat des Schul. Seminars zu
Koſchmin,
dem Direktor Stahn desgl. zu Verden.
Der erſte Seminarlehrer Scheibner zu Bütow iſt in gleicher Ei—
genſchaft an das Schull. Seminar zu Erfurt verfegt,
als erfte Lehrer find angeftellt, bezw. zu eriten Lehrern befördert
worden am Schullehrer-Seminar
zu Berlin, Seminar für Stadtihulen, der ordentl. Zehrer Dr.
Sadee vom Luilenftädtiich. Realgymnaſ. dafelbft,
zu Liegnitz der ordentl. Lehrer Wäber dajelbft,
zu Halberftadt der ordentl. Lehrer Jänicke dafelbft,
zu Berden der ordentl. Xehrer Brandes vom Schull. Seminar
zu Aurich.
Dem ordentlihen Lehrer Adam am Schull. Seminar zu Neu:
Ruppin ift der Königl. Kronen-Orden vierter Klaffe verliehen
worden.
Der ordentl. Seminarlehrer Sheuermann zu Soeft ift in gleicher
Eigenſchaft an das Schul. Seminar zu Mörs verfept,
ald ordentliche Lehrer find angeftellt worden am Schul. Seminar
zu Liegnitz der Semin. Hilfslehrer Reißmann aus Dramburg,
und
zu Halberftadtder Semin. Hilfölehrer Gramm aus Elfterwerda,
und find zu ordentlichen Lehrern befördert worden am Schull. Se—
minar
zu Alfeld der Hilfslehrer Bode, und
zu Aurid = ⸗ Hoffmann.
Am Lehrerinnen-Seminar und der Auguſta-Schule zu Berlin iſt
der vormalige Neftor der höheren Mädchenſchule zu Weſel, Dr.
Saure als ordentl. Lehrer,
an dem Lehrerinnen Seminar zu Saarburg der Kaplan Profitt-
lich als ordentl. Lehrer, und die provijor, Lehrerin Pilati als
ordentl. Lehrerin angeftellt worden.
Als Hilfslehrer find angeftellt worden am Schullehrer-Seminar
zu Kyrig der Lehrer Prüß aus Dalgom,
zu Bütow - e Hörning aus Jakobshagen,
zu Mettmann der Präparandenlehrer Shepelmann aus Wun—
ftorf, und
zu Mörs der Lehrer Pfundt.
5
An der Präparandenanftalt zu Schmiedeberg i. Schlei. ift der
Lehrer Hentſchel als zweiter Lehrer angeftellt worden.
E. Zaubftummen: und Blinden-Anftalten.
&8 find an der Zaubitummen-Anftalt
zu Königsberg ti. Prß. der Stipendiat Espe ald Hilfälehrer,
zu Angerburg der Stipendiat Senkowski von der Taubft.
Anft. zu Königsberg in Pr. ale Hilfslehrer,
zu Wriezen a. d. O. With, Augufta-Stift) der Hilfölehrer Dr.
Zürn ald ordentl, Lehrer, und der Lehraſpirant Reuſchert
ala Hilfßlehrer,
zu Dönabrüd der Lehraipirant Haas ald ordentl. Lehrer,
zu Langenhorſt der Lehier Dolle ald Hilfälehrer,
zu Samberg der Lehrer Phil. Wilh. Schmidt aus Höchſt a.
M. als proviſ. Hilfälehrer, und
zu Frankfurt a. M. die Lehrerin Lindener aus Stuttgart ald
Lehrerin angeftellt worden.
zu Steglig bei Berlin der Lehrer Merle aus Frankfurt a. M.
ald ordentl. Lehrer,
zu Soeſt der Lehrer Maas ald zweiter Lehrer,
zu Frankfurt a. M. der Lehrer Herrmann ald Lehrer, und
zu Düren die Lehrerin Tertor aus Deidesheim ald Lehrerin.
F. Söhne Mädhenfhulen.
Dem wiffenfchaftlichen Kehrer Rodenbufch an der höheren Mäd—
chenſchule zu Bielefeld ift der Titel „Oberlehrer“ beigelegt worden.
G. Deffentlide Volksſchulen.
Es haben erhalten
1) den Königl. Kronen-Drden vierter Klaffe:
Binkowski, fathol. Hauptlehrer zu Koften, und
Zinn, evangel. erfter Lehrer und Kantor zu Wehlheiden, Land-
frö Kaflel;
2) den Adler der Inhaber ded Königl. Haudordend von
Hohenzollern:
Bartſch, evangel. Lehrer und Kantor zu Steinddorf, Krö Gold»
berg⸗ Haynau,
Binding evangel. Lehrer zu Biebrich-Mosbach im Mainkreiſe,
Cichosſszewski, kathol. Lehrer, Kantor und Organiſt zu Schmie—
gel, Krs Koſten,
1884 ae
512
(ferner haben erhalten den Adler der Inhaber ded Königl. Haus—
ordend von Hohenzollern :)
Dall, evangel. erfter Lehrer und Küfter zu Ofterlygum, Krs
Apenrade,
Gäbler, evangel. Lehrer, Kantor und Organiſt zu Schwarzau,
Krs Lüben,
Gürtler, evangel. Hauptlehrer zu Brieg,
Häufer, evangel. Zehrer und Organift zu Uftrungen, Grafſchaft
Stolberg-Rofla, Krs Sangerhaujen,
Haud, evangel. Kehrer zu St. Johann, Krs Saarbrüden,
Herges, kathol. Hauptlehrer zu Bildftod, Krs Saarbrüden,
offmann, evangel. Lehrer zu Baupeln, Krs Heydekrug,
Kulide, dögl. und Küfter zu Angermünde,
Länge, evangel. erfter Mädchenlehrer zu Eidleben,
Lau, evangel. Lehrer und Küfter zu Werder, Krs Demmin,
Leonhardt, evangel. erfter Lehrer, Kantor und Küfter zu Karls—
bafen, Krs Hofgeismar,
Ließem, fathol. Kehrer zu Lengsdorf, Krd Bonn,
Löck, evangel. Schulvorfteher zu Altona,
sun 4 evangel. Kehrer, Kantor und Organift zu Werdohl, Krs
tena,
Müller, Mufikdireftor, evangel. Xehrer, Kantor und Organiſt
zu Perleberg, Krs MWeftpriegnip,
Ney, Fathol. Lehrer zu Erfurt,
Parczyk, kathol. Hauptlebrer zu Nieder-Marklowitz, Krs Rybnif,
Sauereſſig, evangel. Lehrer zu Kirn, Krs Kreuznach,
Schmitt, kathol. eher Lehrer zu Nieder-Selterd, Untertaunusfrs,
Stein, evangel. erfter Kirchſchullehrer, Organift und Präzentor
zu Lasdehnen, Krs Pillfallen,
Stupfeit, evangel. erfter Lehrer und Kantor zu Röflel,
Trinker, evangel. Schulreftor und Drganift zu Groß-Stürlad,
Krs Lötzen, und
Wiesner, evangel. Lehrer zu Grutſchno, Krs Schwetz;
3) das Allgemeine Ehrenzeichen:
Böhner, kath. Hauptlehrer zu Salz, Unterweſterwaldkrs,
Czarn Ei fathol. Lehrer zu Saftrzembie, Krs Stradburg
i. Weſtprß.,
Czekir, kathol. Lehrer zu Mokrolona, Krs Groß-Strehlitz,
Hoffmann, evangel. Lehrer zu Sieroszewice, Krs Adelnau,
Homann, dögl. und Küſter zu Garßen, Krs Celle,
Mintowski, kathol. Lehrer zu Pogrzybow, Krs Adelnau,
Schacht, kathol. Kirchſchullehrer und Organiſt zu Plauten, Krs
Braunsberg,
Speil, evangel. Lehrer zu Klausdorf auf Fehmarn, Krs Oldenburg,
513
(ferner haben erhalten dad Allgemeine Ehrenzeichen)
Steinfe, evangel. Lehrer und DOrganift zu Finfenftein, Krs
Rofenberg g,
Straube, kathol. Lehrer und Organiſt zu Nieder-Langſeifersdorf,
Krs Reichenbach,
Wanke, evangel. Lehrer zu Friedrichshain, Krs Reichenbach,
Weinknecht, dsgl. zu Doberſchau, Krs Goldberg-Haynau,
Wiede, dögl. zu Gr. Hoppenbruch, Krs Heiligenbeil, und
Spelbrinck, Schulkaſſen-Rendant zu Nordhoff, Krd Hamm
Wefifalen.
— —
Ausgeſchieden aus dem Amte.
Geſtorben:
die — Kreis-Schulinſpektoren Hubert zu Kempen,
Neg. Bez. Polen, und Shönbrod zu Geben
der Geheime Dber-Regierungd-Ratb Dr. theol. et phil, Lepfius,
Dberbibliothefar der Königl. Bibliothek, ordentl. Profefj. in
der philoj. Fakult. der Univerfität, Mitglied der Akademie
der Wilfenichaften zu Berlin,
die ordentlihen Profefjoren
Wirkl. Ober» Konfiftorialratb Dr. Dorner in der theolog.
Fakult. der Univerfität, Mitglied ded Evangel. Ober:
Kirchenraths zu Berlin,
Dr. Droyſen in der philoſoph. Fakult. der Univerfität,
Hiftoriograph der brandenburgiihen Geſchichte, Mitglied
der Akademie der ag ale zu Berl in,
Geheim. Medizinalratb Dr. en in der philoſoph.
Fakult. der Univerf. zu Bresla
Geheim. Zuftizratb Dr. Thöl in * juriſtiſch, und ge
Hübner in der philofoph. Fakult. der Univerf.
Göttingen
Dr. £lode in der ohilofoph Fakult. der Univerf. zu u
Dber - Konfift. Rath Dr. Lange in der evangel. theolog.
Fakult. der Univerf. zu Bonn,
die außerordentlidhen Profefloren
Dr. Eberty in der juriftiich. Fafult. der Univer. zu Bres—
lau und
Dr. Lütjohann in der philoſoph. Fafult. der Univerf. zu Kiel,
der —2 Dr. Großmann an der techniſchen —— zu
der Direktor des Gymnaſ. Karolinum zu Os nabrück, Dr. Bohle,
der Direktor des Gymnaſ. zu Trier, Dr. Renvers,
die Oberlehrer
Profeſſ. Dr. Püſchel am Friedrichs-Gymnaſ. zu Berlin,
34”
514
(ferner find geftorben)
die Oberlehrer
Schlee am Gymnaf. zu Herford,
Stahblihmidt am Gymnaf. zu Münfter, und
Prof. Dr. Shubad, kathol. Relig. Lehrer am Gymnaſ.
zu Koblenz,
der kathol. Religiondlehrer Kochano wöski am Gymnaf. zu
Allenftein,
die ordentlichen Lehrer
Reihelt am Magdalenen-Gymnaj. zu Breslau,
Seidter am Gymnaf. zu Glaß, und
Matthäi = ⸗ zu Klausthal,
der ordentl. Lehrer Gotthard am Realgymnaſ. zu Grünberg,
der ordentl. Lehrer Dr. Röder an der Realſchule der iſraelitiſchen
Gemeinde zu Frankfurt a. M.,
der I des Real-Pregymnaf. zu Eupen, Profeſſ. Dr. Lor—
eid,
der Seminar⸗-Direktor Paul zu Münſterberg,
die ordentl. Seminarlehrer Falkenhagen zu Alfeld und
Kähren zu Wittlich, und
der Lehrer Kolepfe an der Zaubftummen-Anftalt zu Röſſel.
In den Ruheſtand find getreten:
der Univerfität3-Syndifus und Sekretär Platner zu Marburg,
und hat derjelbe den Rothen Adler-Drden vierter Klafje erhalten,
der Gymnafial-Direftor Dr. Münſcher zu Marburg, und
ift demjelben der Charakter ald Geheimer Regierungdrath
verliehen worden,
der Oberlehrer Wensky am Matthiad-Gymnaf. zu Breslau,
die ordentl. Lehrer Fleiſcher am Gymnaj. zu Liſſa und Claſen
am Gymnaf. zu Burg,
der DOberlehrer Dr. Silldorf am Realgymnaſ. zu Magde-
burg, und
der Oberlehrer Dr. Wernide an der Luijenftädt. Ober - Real»
ſchule zu Berlin.
Ausgeihieden wegen Eintritted in ein andered Amt
im Snlande:
der -ordentl. Xehrer Dr. Schumann vom Realgymnaf. zum
heiligen Geift zu Breslau.
Ausgeſchieden wegen Anftellung außerhalb der Preußi—
hen Monardie:
der ger Dr. Reinhardt am Gymnaf. zu Franffurt
d
a. M. un
der ordentl. Lehrer Dürr am Real-Progymnaſ. zu Diez.
515
Ihr Amt haben niedergelegt, bzw. find auf ihre An-
träge entlaffen worden:
der Lehrer Dr. Sohr an der Dber-Realidh. zu Potsdam,
der Rektor Pauli am Real-Progymnaf. zu Uelzen, und
die Lehrerin S S weifort an der Zaubftummenanftalt zu Frank-—
furta.
Anderweit ausgeſchieden:
der Gnmnafiallehrer Dr. Löſchhorn zu Wittenberg, und
der techniſche Lehrer Wronfa am Gymnaf. zu Difh Krone.
Inhalts-Verzeichnis des Juli-Auguſt Heftes.
I. 63) Deich, Abänderungen des Penfionsgefekes vom
383
64) —— der "amtlichen Stellung des Berfaffers eines
Schulbuches bei Empfehlung des leßteren.. .
65) Umtauid von Reichstaffenfgeinen .
66) Vorſchriften über die Ausbildung und Prüfung für den Staats.
dient im Bau» und Mafhinenfadhe .
67) Zufammenfegung der Prüfungstommiffionen für die wiſſenſchaft
liche Staatsprufung der Kandidaten des geiſtlichen Amtes filr
das Yahı 1. April 1884/85 . 388
68) arg der Biffenfgaftfigen Pritfungstommiffionen
r das Jahr 1. April 188 . 391
69) Berehnung der Reije- und — — der Siaaisbeamten 396
II. 70) Preisbewerbung um das Stipeudium der Meyerbeerfhen Stif-
tung für Tonkünſtler . . 400
71: Ernennung von Mitgliedern vefp. ſtellvertretenden Mitgliedern der
Kommiſſion von Sachverſtäudigen für die MEER der
er
König lichen Mufeen zu Berlin . a 401
72) Benätigung der Rektorwahl an der Univerfität zu Halle . ’ 402
er Marimalzahl der ordentlichen Mitglieder des Se⸗
73) Erhöhun
minars Hr romanische Philologie an der Univerfität zu Halle 402
74) Scutvorfehrungen bei der Ril — vou — — *
ſchriften
75) Große. alademiſche Kunſiausſtellung zu Berlin im Jahre 1884 403
76) Beſtätigung der Wahlen eines Rektors und der —
ſteher an den techniſchen Hohihulen . . . 404
111. 77) Berzeichnis der höheren Unterrichtsanſtalten . . 405
78) Prüfung der — und ——— an u höheren Echran
falten. . . x 427
IV. 79) Beurlaubung von Seminarlehrern . 427
80) Aufnahıne der Rundſchrift in den Lehrplan der Schulte rer-Seminare 428
81) Abhaltung eines Kurfus zur Ausbildung von Zaubftummen-
lehren . . 428
82) Abhaltung eines allgemeinen deutfchen Taubftummentehrer Kon-
grefjes in Berlin . 429
83) Befähigun Szeugniffe aus der Turnlehrerpritfung. im Jahre 1 1884 430
84) Neuer Rurlus in der Jurniehrer-Bildungsanftalt . . 432
85) Zurnbetrieb in höheren uud in Volks— "Mädgenfulen . 484
516
Seite
IV. 86) Befähigungszeugniffe aus der Britfung für Zeichenlehrerinnen an
mehrtklaſſigen Volls⸗ und an Mittelſchulen im Jahre 1884 . 436
87) Verbot einer Betheiligung der Lehrer an Ausmandernngsgefhäften 437
88) Zur Schlußprüfung in der Lehrer-Fortbildungs-Anftalt in Stettin
dürfen nur folhe Lehrer zugelaffen werden, — — die
zweite Prilfung beftanden haben . . ar . ..439
V. 89) Ferienkolonien für Schulkinder im Jahre 1883. . 440
90) Nahmweilung der auf den Fonds Kapitel 121 Titel 28a des
Staatshaushalts - Etats pro 1. April 1883/84 von 500000 M.
angewiefenen Schulbau⸗ Beihilfen oh 478
91) Unter „Baukoſten“ im Sinne des $. 78 Nr. 2 des Zuftändig-
feitsgefees vom 26. Juli 1876 find alle Koften zu verftehen,
welche von den Pflichtigen in Erfüllung ihrer rehtlihen Bau»
verbindlichkeit zu tragen find, mithin auc die Koften der mieths-
weifen Beihaffung der für die ‚Säule nothwendigen Räume
bezw. die durch die Anmiethung einer Lehrer-Dienftwohnung ent-
ftehenden Koften . 485
92) Ausſchließliche Zuftändigteit der veranlagenden Behörde für Res
Hamationen (Beſchwerden und Einfprüde) gegen die Heranzie-
hung zu Schulbeiträgen (Abgaben und Leiftungen für Voltsihulen).
Auftändigfeit der Berwaltungsgerihtsbehörden zur Entſchei—
dung im Berwaltungsftreitverfahren auf Klagen gegen den Be-
ſchluß der veranlagenden Behörde, ſowie bei Streitigkeiten zwiſchen
Betheili * über ihre Verpflichtung zu Abgaben und Leiſtungen
fir Vollsſchulen.
Unter „Baukoſten“ im Sinne des 8. 47 des Zuſtändigkeits—
gefeges vom 1. Auguft 1883 find alle Koſten zu verſtehen, welche
von den Pflichtigen in Erfüllung ihrer rechtlichen Bauverbindlich-
feit zu tragen find.
erfahren gemäß 8. 35 des Zuftändigfeitsgefeges vom 1. Aus
guft 1883, um eine Gemeinde zu den von der Regierung feft-
——— der Gemeinde — ——— zur ——
der Schule anzuhalten . . 487
93) Unzuläffigkeit der Ertheilung von Leſe⸗ und Rechenunterrichi in
Spielſchulen, Kleinkinderſchulen, Kindergärten u. ſ. w. 493
94) Verfahren bei Einführung von Fehr. und Lern-Büchern an öffent
lihen Lehranftalten . . 494
95) Heranziehung der Juden zur Schuiſtener und zur Entrichtung
des Schulgeldes filr die chriſtliche Volloſchule in der Provinz
Hannover im Falle des Nichtbeſtehens einer beſonderen öffentlichen
jüdiſchen Schule . . 495
Im Herzogthume Schleſien müſſen die einem Dominium oblie-
genden Beiträge zur Unterhaltung einer fathofiihen Schule auf
dem Lande im Halle des Beftehens eines Nießbrauchsrechtes an
dem Dominium als öffentliche Faften und Abgaben gemäß $. 87
Tit. 21 Th. 11. 9. 2. R. von dem Niefbrauder (Nutznießer)
de8 Dominiums getragen werden, gleichviel, ob dem Nießbraucher
ein Recht zur Präſentation des eehrero — oder ob die
96
—
Lehrerftelle von der Regierung befetst w 496
97) Beauffihtigung der Wartefhulen, Kleinktinderfhulen und Rinder.
gärten in der — — —— —— 499
Perfonalhronit . . u REP . | -
Drud ven 3. #. Gtarde in Berlin.
517
Centralblatt
für
die gefammte Unterrichts - Verwaltung
in Preußen.
Herausgegeben in dem Minifterium der geiftlihen, Unterrichts- und
ang Angelegenheiten.
69,10. u. II. Berlin, den 2. September 1884,
. Allgemeine Berbättniffe.
98) Beamte, welde von Seiner Majeftät dem Könige
rejp. mit Allerhödfter Genehmigung angeftellt worden
find, dürfen ohne Allerhödfte Erlaubnis ein Neben:
amt in einem andern Staate nit annehmen.
Berlin, den 15. Zuli 1884.
Die Behörden und Beamten meines Reſſortes erhalten bierneben
Abichrift des Allerhöchften Erlaffed vom 27. Juni er., mittels deſſen
des Kailerd und Königd Majeftät zu beftimmen gerubt haben, dat
fortan Beamte, welche von Seiner Majeftät reip. mit Allerhönft-
defjen Genehmigung angeftellt worden find, ohne Allerhöchſte Erlaubnis
ein Nebenamt in einem andern Staate nit annehmen dürfen.
Der NS der geiftlichen ıc. SEAULEBERDEHER,
Im Auftrage: Greiff.
An
ſämmtliche nachgeordnete Behörden und Beamten
meines Refjortes.
B. 1566.
Auf den Bericht vom 25. d. M. beftimme Ich hierdurch, daß
fortan Beamte, welche von Mir reſp. mit Meiner Genehmigung ans
geftellt worden find, ohne Meine Erlaubnis ein Nebenamt in einem
anderen Staate nit annebmen dürfen.
Bad Ems, den 27. Juni 1884.
Wilhelm.
Fürft von Bismard. von Puttkamer. Maybad. Lucius,
Friedberg. von Bötticher. von Gofler. von Scholz.
Bronfartvon Schellendorff.
An
das Staatsminifterium.
1884, 35
518
ll. Univerſitäten, Akademien, ꝛc.
99) Staatsfonds zu Stipendien für Privatdozenten
und andere jüngere für die Univerſitäts-Laufbahn
vorausſichthich geeignete Gelehrte.
(&entrbl. pro 1875 Seite 308 Nr. 97.)
| Berlin, den 23. Zuli 1884.
Unter Bezugnahme auf den dießfeitigen Cirkular-Erlaß vom
24. April 1875 — U. I. 1872 — made ih die Fakultät darauf
aufmerkſam, daß durch den Staatshaushalts-Etat für 1. April 1884/85
der Tert vom Audgabe-DOrdinarium, Kapitel 119 Titel 14, betreffend
die ſog. Privatdozenten-Stipendien, melder bisher folgende Faflung
hatte:
„zu Stipendien für Privatdozenten und andere jüngere, für
die Univerfität3- Laufbahn vorausfihtlic geeignete Gelehrte
bid zum Betrage von höchſtens 1500 ME. jährlih und auf
Längfteng 4 Jahre für den einzelnen Empfänger“
dahin geändert it:
„zu Stipendien für Privatdozenten und andere jüngere, für
die Univerfitäts- Laufbahn vorausſichtlich geeignete Gelehrte
bis zu dem Gejammtbetrage von höchſtens 6000 ME für den
einzelnen Empfänger.
Der Minifter der geiftlihen ꝛc. Angelegenheiten.
Im Auftrage: Greiff.
An
ara Fakultäten der Landes-Univerfitäten und
der Alademie zu Münſter.
D. I. 1247.
100) Beftätigung der Wahlen des Präfidenten und des
Bertreterd desſelben bei der Alademie der Künfte zu
Berlin.
(Eentralbl. pro 1883 Seite 489 Nr. 116.)
Seine Meajeftät der König haben Allergnädigft gerubt, durch
Allerhöchfte DOrdre vom 16. Juni d. S. die Wahl ded Geichichtämalers,
Profefford Karl Beder zu Berlin zum Präfidenten der Akademie
der Künfte dafelbft für dad Sahr vom 1. Oktober 1884 bid Ende
September 1885 zu beftätigen.
Bon dem Herrn Minifter der geiftlichen ꝛc. Angelegenheiten
ift dur Verfügung vom 28. Zuni d. 3. die Wahl ded Baurathes,
Profefford Hermann Ende zum Bertreter ded Präfidenten diefer
Akademie für dasjelbe Amtsjahr beftätigt worden.
ad U. IV. 2140.
519
IH. Gynmaftat: 2ec. Lebhranftalten.
101) Befimmungenüberda8Probejahrder Kandidaten
des höheren Schulamteß.
Berlin, den 25. Juni 1884.
Durch eine ſpezielle Anfrage finde ich mich veranlaßt, zur Er—
läuterung, bezw. zur Modifikation der unter dem 30. März 1867
bezüglich des Probejahres der Lehramtskan didaten erlaſſenen Cirku—
lar⸗Verfügung*) (Wieſe II. ©. 85) folgende Beſtimmungen zu treffen.
1. Indem unter Nr. 9 der angezogenen Girkularverfügung die
Erftattung der Kollektivberichte über die Ergebnifje des Probejahres
für den Dftern- und Michaeliötermin erfordert wird, ift ſtillſchwei—
gend voraudgejegt, daß nur an diejen Terminen, nicht an irgend be-
liebigen anderen Zeitpunkten des Schuljahres, das Probejahr zu be—
ginnen und zu jchließen jei. Da im diejer Hinfiht nicht überall
leihmäßig verfahren wird, jo beftimme ich, dak das Probejahr aus—
Phlieklich von Dftern zu Dftern oder von Michaelis zu Michaelis
zu rechnen und nur an dieſen Terminen das Zeugnis über das Probe—
jahr audzuftellen ift. Sollte ausnahmsweiſe aus befonderem Anlaffe
ein Kandidat jhon einige Wochen vor Ditern, bezw. Michaelis an
einer Schule ald Probandus zugelaffen fein, jo fommt Diele
voraußsliegende Zeit für dad Probejahr nit in Anrechnung.
2. Bedingung für die Ablegung des Probejabres ift, dab die
Lehramtöprüfung bereits beitanden jet; etwanige Ausnahmen hier:
von zu bemwilligen, daß eine dem Beſtehen der Lehramtsprüfung
vorausgegamgene Zeit auf das Probejahr angerechnet werde, ift demge—
mäß unter Rr. 8 der angezogenen Girfular-Verfügung dem Mini:
fterium vorbehalten. Dieje grundſätzlich unerläßlihe Vorausſetzung
für die Ablegung des Probejabres zujammen mit der Beitimmung,
dag Dftern umd Michaelis die ausſchließlichen Anfangs- und Schluß-
termine des Probejahres find, führt zu einer gewiſſen Unbilligfeit
egen diejenigen Kandidaten, welche im Laufe eines Semefterd ihre
Ihriftlihen Prüfungsarbeiten eingereicht haben, aber in Folge der
der Willenihaftlihen Prüfungskommiſſion obliegenden großen Zahl
der Prüfungen zur mündliden Prüfung vor dem Schluſſe des be-
treffenden Semeſters nicht einberufen —* Im Hinblicke hierauf
ermächtige ich die Königl. Provinzial-Schulkollegien, Ihrerſeits, ohne
daß es eines vorgängigen Berichtes bedarf, ausnahmsweiſe zu be—
willigen, daß wenn Kandidaten vor Ablegung der mündlichen Prü—
fung, aber nach jedenfalld bereits erfolgter Einreichung der ſchrift—
lien Arbeiten, zu Dftern oder Michaelis an eimer Lehranftalt zur
Ableiftung des Probejahred zugelaffen worden find, denfelben das
*) Gentralbl. pro 1867 Seite 209.
35°
——
betreffende Semeſter von Oſtern, bezw. Michaelis an auf das Probe-
jahr angerechnet werde, fofern fie innerhalb der erften drei Monate
des fraglichen Semefterd die Lehramtöprüfung beftanden haben. In
den halbjährlichen Nachweiſungen über die Ergebnifje des Probe—
jahres find diejenigen Fälle beftimmt zu bezeichnen, in melden das
Königlihe Provinzial-Schulfollegium von diefer Ermädtigung Ge—
brauch gemacht hat. |
An
fämmtlihe Königl. Provinzial-Schultollegien
mit Ausnahme von N.
Abſchrift erhält dad Königlihe Provinzial: Schulfollegium in
Erwiderung Seined Berichtes vom 2. Juni d. F. zur Kenntnisnahme
und gleihmäßigen Nachachtung.
Der Minifter der geiftlichen ıc. Angelegenheiten.
In Bertretung: Lucanus.
An
das Königl. Provinzial-Schulkollegium zu N.
U. Il. 1718.
102) Eifenbabhn-Fahrpreisermäßigungen bei
Schulfahrten.
Berlin, den 29. April 1884.
Abſchrift anliegender Verfügung des Herrn Miniſters der
öffentlichen Arbeiten vom 30. März d. J. — II.b. T. 1635 —
erhält das Königliche Provinzial-Schulkollegium zur Kenntnis und
Nachachtung mit dem Auftrage, die betreffenden Schulvorſteher und
Lofal-Schulinjpeftoren mit den erforderlihen Weifungen zu verjehen.
Der Minifter der geiftlihen ꝛc. Angelegenheiten.
In Vertretung: Lucanus.
An
ſämmtliche Königl. Provinzial-Schulfollegien und NRegie-
rungen, die Königl. Konfiftorien der Provinz Hannover
und den Königl. Öber-Kirchenrath zu Nordhorn.
U. 11. 947. U. III. a.
Berlin, den 30. März; 1884.
Zur Bejeitigung von Zweifeln, welde über die Anwendung
der durch den Erlak vom 8. Zuni 1881 — II. b. T. 3553 (E. V. BI.
©. 209)*) zur Grleihterung der Schulfahrten genehmigten
Fahrpreid-Ermäßigungen entftanden find, beftimme id:
*) Dieſer Erlaf wird nadhftehend unter a abgedrudt.
521
1) Die erwähnten Fahrpreis - Ermäßigungen find aud bei
Sculfahrten von Schülern der Unterrihtäanftalten für
Zaubjtumme und Blinde zu gewähren.
2) Die Fahrpreid-Ermäßigungen find nit allein den Schülern
öffentlicher Unterrichtsanftalten, jondern auch den Schülern
derjenigen Privatihulen für die männliche und weibliche
Jugend zu bewilligen, melde, von der Staatdregierung
Berner und beauffihtigt, dazu beftimmt find,
den allgemein bildenden Unterricht der Volksſchule (im
mweiteften Sinne dieſes Worted) oder der höheren Schulen
zu erjegen, und zwar ohne Unterſchied, ob die Privatihulen
ausſchließlich Erternate oder zum Theil oder ausſchließlich
Internate find. Ausgeichloffen find hiernach einerjeitd die
Fachſchulen (auch Fortbildungsichulen), joweit fie nicht aus—
drüdlih bezüglich der Fabrpreid-Grmäßigung den übrigen
Schulen gleichgeftellt find, wie es zu Gunften der Berg:
ihulen durd) den Erlaß vom 19. Dftober 1881 II. b. T. 6421
(E. V. Bl. S. 314) geſchehen iſt, andererjeitd Privat:
anftalten, welhe nur der Erziehung dienen ohne zugleich
Unterrihtsanftalten zu fein. (Familienpenſionate ꝛc.)
Menn im einzelnen Falle ein Zweifel darüber entſtehen jollte,
ob eine Privatichule ftaatlih konzeſſionirt und beauffichtigt ift und
ob diejelbe den vorbezeichneten Charafter einer allgemein bildenden
Schule trägt, jo ift die Gewährung der Fabrpreid-Grmäßigungen
von der Beibringung einer bezüglihen amtlihen Erklärung des
betreffenden Lokal-Schul-Inſpektors abhängig zu machen.
Der Minifter der öffentlichen Arbeiten.
Maybad.
An
die Be Eifenbahn- Direktionen — je beſonders —
Il.b. T. 1635.
Q.
Berlin, den 8. Juni 1881.
Nah Einfiht der Verhandlungen der Staatdbahn= Konferenz
vom 19. Mai d. 3. zu Nr. 5 ded Protofolles beftimme ih, daß
für die Gewährung von Fahrpreid-Grmäßigungen an größere
Gejellihaften nah Maßgabe der den Königlihen Eiſenbahn—
Direktionen gegebenen allgemeinen Grmädtigung
1) der Regel nad eine Theilnehmerzahl von 30 Perjonen er:
fordert wird und im Allgemeinen, nur dann Ausnahmen hiervon
gugelaffen werden, wenn ed fih um Reifen zu wiſſenſchaftlich
elehrenden Zwecken handelt,
2) baßjenige Betriebdamt, bezw. diejenige Königliche Direktion,
in deren Bezirk die Reife angetreten wird, die Bewilligung der
522
Fahrpreid-Crmäßigung für die ganze, vom Staate verwaltete Be-
förderungdftrede zu ertheilen bat.
Für die Erleichterung der Schulfahrten will ih die Be-
förderung von Schülergejellichaften, bei einer Theilnahme von
mindeltend 10 Perjonen (einihlieglid der begleitenden Lehrer) zu
den Sätzen der Militärbilletd genehmigen, aud nichts dagegen
erinnern, daß bei Schulfahrten der niederen Klafien, deren
Schüler im Allgemeinen da8 zehnte Lebensjahr nicht über:
ichritten haben, je zwei Schüler auf ein Militärbillet befördert
werben.
Die nähere Beftimmung darüber, ob bei Schulfahrten jedem
Schüler ein bejondered Billet einzuhändigen jei oder ob die Be-
förderung auf eine von dem begleitenden Zehrern zu löjende Geſammt—
Legitimation zu erfolgen babe, wird den Königliden Direktionen
überlafjen.
Doch ift von allen in Berlin mündenden Staatöbahnen für
die von bier audgebenden Schulfahrten übereinftimmend nad dem
von der hieſigen Königlichen Eiſenbahn-Direktion anzugebenden und
gehörig befannt zu machenden Modus zu verfahren. Diejenigen
Königlihen Verwaltungen, in deren Bereich die Ausflüge an-
getreten werden, find auch bei Schulfahrten ermädhtigt, die Fahr-
preiß-Grmäßigungen für die ganze unter Staatöverwaltung ftehende
Beförderungsftrede zu gewähren (oben zu 2).
Der Minifter der öffentlichen Arbeiten.
Manbad.
An
ſämmtliche Königl. Eifenbahn- Direktionen
(ausfhlieklih Stadtbahn).
Il.b. T. 3553.
8)
523
Niht amtliher heil.
Beiträge zur Geſchichte und Statiftil des Taub—
ftummen-Bildungsmeiend in Preußen.
(Unter Benutzung der Alten des Minifteriums der geiftlichen, Unterrichts, und
Medizinal- Angelegenheiten).
1.
Bisherige Veröffentlihungen amtlider oder halbamt—
licher Natur.
1) Bededorff, Jahrbücher des Preußiihen Volks-Schul-Weſens.
2)
3)
4
—
Dritter Band. Berlin 1826 ©. 81 bis 151; enthält neben
einer geſchichtlichen Darftellung der Sache eine Tabelle über die
Zahl der im Staatögebiete vorhandenen Zaubjtummen, das Regle—
ment für dad Königliche „Zaubftummen-Inftitut” zu Berlin vom
23. April 1825 und eine Beichreibung des „Stufenganged in
der Schriftiprache für den Taubitummen” (von Ludwig Reimer).
Sägert: a. „Dad Taubſtummen-Bildungsweſen in Preußen“
im Archive für Yandeöfunde der preußiichen Monardie 2 Bd.
Berlin 1858, ©. 236— 304; jebr reich an biltoriihen und fta-
tiftiihen Angaben. b. „Das Zaubftummen » Bildungswejen in
Preußen”. 3 Hefte in groß 4. Berlin 1874, 1875. pe 1
ift weſentlich hiſtoriſch und ftatiftiich, Heft 2 behandelt die Rechts—
verhältnifje der Taubftummen, Heft 3 giebt einen Normal-Lehr—
plan.
Beröffentlidhungen des Königl. Preußiichen Statiftiihen Büreaus
a. in dem ftatiftiihen Jahrbuche. IV. Sahrgang Thl. II. ©. 64
. V. Jahrgang ©. 584 ff. b. preußiſche Statiftif Nr. 69.
erlin 1883, eine ſehr vollftändige Statiftif der Gebrechlichen im
preußiihen Etaate. ce. in der Zeitichrift ded Königl. Preuß. ftatift.
Büreaus 1877, IV. S. LV; 1882 ©. 189 ff; 1883 Heft J. II.
enthält ©. 191 bis 224 die Ergebniffe der legten Volkszählung,
bezügli der Blinden und Taubſtummen aus der Feder von Dr.
Guttftadt, und eine geſchichtliche Darftellung des Taubftummen-
Bildungsweſen in Preußen von D. Treibel, welcher der Lehr:
plan und das neuefte Neglement der Kal. Zaubftummen-Anftalt
in Berlin (vom 4. April 1878) beigefügt find.
Gentralblatt f. d. gefammte Unterrihtd-Berwaltung in Preußen:
1859: ©. 371. Verfügung der Königl. Regierung zu Königdberg
vom 15. April 1859, den Unterricht taubftummer Kinder durch Ele-
mentarlebrer betreffend. 1860: S. 50. Zaubftummenbildung in
der Provinz Poſen. S. 503. 504. Verfügung ded Königlichen
Provinzial-Schulfollegiumd zu Goblenz vom 11. April 1860 und
der Königlihen Regierung, Abth. ded Innern, zu Trier, vom
24. April 1860, betr. Theilnahme taubftummer Kinder an dem
52
Unterridhte in der öffentlihen Elementarſchule. 1861: S. 373.
Verfügung der Königlichen Regierung (Abthl. d. Innern) zu
Dppeln, den 24. Mai 1861, betr. Unterricht taubftummer Kin—
der. ©. 733. Taubſtummen-Bildungs-Weſen in der Provinz
Meftphalen. 1862: S. 292. Taubftummen : Anftalten in der
Rheinprovinz. 1863: ©. 229; jegt die Mittheilungen von 1861
S. 733 fort. S. 283. Ausbildung von lementarlehrern für
die Ertheilung ded Taubſtummen-Unterrichtes. 1864: S. 117.
Zaubftummen-Unterricht. (Verf. d. Kal. Prov. Schultollg. Stettin
8. Dezbr. 1863). ©. 631. Taubftummenanftalt zu Cöslin. ©.
672 Befähigung zum Hauptlehrer an einer Taubftummen: An-
ftalt (Cirk. Verf. des Minilt. d. g. ꝛc. Angl. Berlin 1. Novbr.
1864). 1865: ©. 57. Taubftummenwefen in der Provinz Sad:
fen. S. 167. Einkauf der Lebrer an Taubftummen :» Anftalten
in die allgemeine Wittwen-Verpflegungs-Anſtalt. S. 501. Taub—
ftummen-Anjtalt zu Stralfund. S. 720. Ausbildung von Ele—
mentarlebrern für den Taubitummen-Unterriht. 1866: 5.116.
Taubſtummenweſen in der Provinz Sachſen. S. 293. Auszug
aud den revidirten Statuten des Vereines für den Unterricht und
die Erziehung Taubftummer aus dem Negierungsbezirfe Oppeln
zu Natibor vom 31. Suli 1865. ©. 569. Bekanntmachung,
betreffend die allgemeine Haus- und Kirchen: Kollefte für die Taub—
ftummen-Anftalten der Rheinprovinz. (Verf. ded Ober: Präfidenten
der Rheinprovinz. Goblenz, 3. Aug. 1866). 1867: ©. 701.
Kollekten für die Zaubftummen-Anftalten der Rheinprovinz. (Be:
kanntmach. des Dber- Präfidenten der Rheinprovinz Goblenz
18. Septbr. 1867). 1868: ©. 569. Zuſchüſſe für die Taub—
ftummen-Anftalten in der Rheinprovinz aus provinzialftändiichen
Fonds. 1869: S. 189. Fürſorge für die Taubftummen als Ob—
ltegenbeit der ftändiichen Verbände S. 231. Schrift von Hill:
Die Geiftlihen und Schullebrer im Dienfte der Taubftummen.
(Cirk. Verf. des Minift. d. g. ıc. Angelegenh. an ſämmtl. Kol
Regierungen, Berlin den 27. Febr. 1869). S. 564. Statiftik
ded Taubſtummenweſens. (dto. Berlin den 20. Auguft 1869).
©. 568. Kolleften für die Taubftummen-Anftalten in der NRhein-
provinz. S. 773. Statiftif ded Taubftummenwejend. 1870:
S. 371. Taubftummen » Anftalt zu Ratibor. S. 632.
Taubftummen-Anftalt zu Breslau. ©. 756. Kolleften für die
Zaubftummen-Anftalten in der Nheinprovinz ; Frequenz diejer Ans
ftalten. 1871: S.392. Taubftummen-Anftalt zu Ratibor. ©. 507.
Zaubftummen-Anftalt zu Breslau. 1871: ©. 115. Taubſtum—
men-Anftalten in der Provinz Weftfalen. S. 221. Sorge für das
Taubſtummen-Bildungsweſen. Ausbildung und Prüfung der
Zaubftummenlehrer. S. 346. Ausbildung der Taubftummenlebrer.
525
Sorge für dad Taubſtummen-Bildungsweſen. ©. 571. Taub-
ftummen-Anftalten in der Provinz Weftfalen. S. 709. Bekannt:
machung, betreffend die pro 1872 abzubaltende allgemeine Haus:
und Kirchen Kollekte für die Taubftummen-Anftalten der Rhein—
provinz. 1873: S. 505. Bekanntmachung, betreffend die pro
1873 abzubaltende allgemeine Haus: und Kirchen» Kollefte für
die Taubſtummen-Anſtalten der Rheinprovinz. S. 731. Zaub-
ftunmen=Anftalten in der Provinz Weftfalen. 1874: ©. 664.
Reglement für die Provinzial- Taubftummen » Anftalt zu Poſen.
S. 670. Bedingungen der Aufnahme in die Provinzial» TZaub-
ftummen » Anftalt zu Stettin. ©. 672. Wegfall der Kolleften
für die Taubftummenanftalten in der Rheinprovinz. 1875:
©. 53. Reglement, betreffend den Uebergang der in der
Rheinprovinz vorhandenen Zaubftummen - Schulen zu Brühl,
Kempen, Mirs und Neuwied in die ftändiihe Central—
Verwaltung und deren Leitung und Verwaltung. ©. 595.
Erternat und Internat bei Taubftummenanftalten. S. 596. Reg
lement der Zaubftummenanftalt zu Emden. S. 714. Taub—
ftummenanftalt zu Breslau. 1876: ©. 192. Refjortverhältniffe
bei den Taubftummenanftalten nad deren UWebergang auf den
Provinzial= Landtag. S. 302. Ausbildung von Taubſtummen—
lebrern in der Provinz Hannover, Erleichterung des Mebertrittes
derjelben an die nF anni if 1877: S. 114. Er:
leihterung des Uebertritteö von Lehramtöbewerbern an die Taub-
ftummenanftalt zu Schleswig. S. 249. Nahrichten über das
Zaubftummen-Bildungemefen in der Provinz Pommern. 1878:
©. 246. Reglement für die König. Taubftummenanftalt zu Ber:
lin. ©. 386. Prüfungsordnung für Lehrer und Vorſteher an
Zaubftummenanftalten. (Verf. ded Minifterd der geiſtl. 2c. Angel.
an ſämmtl. Prov. Schulkollg. Berlin, den 27. Juni 1878). ©.
612. Mitglieder der Kommilfionen für Prüfung der Lehrer an
Zaubftummen-Anftalten. S. 626. Schrift von Gupmann: das
Turnen der Taubftummen. (Girf. Verf. ded Minifterd d. g. ıc.
Angel. an ſämmtl. Herren Ober: Präfidenten,“ Berlin, den 22. Zuli
1878). 1879: ©. 284. Orte und Termine für die Prüfungen
der Lehrer und der Vorfteher an Taubftummenanftalten im Fahre
1879. ©. 488. Webertritt von Lebramtöbemwerbern an Taub—
ftummenanftalten in Beziebung auf die Verpflichtung zu drei=
jährigem Volksſchuldienſte und auf Zulaffung zur zweiten Volks—
ihullehrerprüfung. 1880: S. 317. Neued Statut ded Vereins
für den Unterricht und die Erziehung Zaubftummer aus dem
Regierungd-Bezirfe Oppeln in Ratibor. S. 520. Verredhnung
der Einnahmen und Audgaben bei den Prüfungsfommilfionen
für Vorfteher und Lehrer an Taubftummen = Anftalten. Verwen—
dungen der Einnahmen. (Cirk. Verf. ded Minift. d. g. ıc. Angl.
526
an ſämmtl. Kal. Prov. Schulf., Berlin 16. März 1880). S. 695.
Fürforge für die Zöglinge der Taubftummen-Anftalten in der
Provinz Hannover nah der Entlaffung aus den Anftalten.
1881: ©. 262. Nicht amtlidyer Theil. Internationale Vorgänge
auf dem Gebiete des Unterrihted nicht vollfinniger Kinder;
betrifft den Kongreß zu Mailand. ©. 462. Abgeänderte Prü-
fungsordnung für Vorfteber an Zaubftummenanftalten. Cirk.
Verf. ded Minift. d. g.2c. Angel. an ſämmtl. Kgl. Prov. Schulk.
Berlin 11. Zuni 1881. ©. 613. Provinzialbebörde für Aus-
übung der ftaatlihen Sculauffiht über Zaubftummen- und
PBlindenanftalten. 1882. ©. 581. Borfehrungen zur fir
lihen Verſorgung erwadjener Zaubftummen, inöbejondere
Preisermäßigung bei Eijenbahnfahrten. ©. 583. Berhütung
vollftändiger Verſtummung unbeilbar befundener ohrenkranker
Kinder, welche bereitö geſprochen hatten.
2.
Die Zahl der taubftummen Perjonen im preußiſchen
Staate.
Im Jahre 1819 haben die Zählungen der Zaubftummen in
der Monarchie begonnen; doc blieben diejelben auf einzelne Re—
gierungsbezirfe beichränft; erſt dur Erlaß des Minifterd der geift-
lien ac. Angelegenheiten vom 29. Suni 1823 wurden ſämmt—
lihe Regierungen angewiejen, bei der nächſten Aufnahme der fta-
tiftiichen Tabelle die Anzahl der vorhandenen Taubſtummen in fünf
jährigen Alterklaffen zu ermitteln, damit dad Bedürfnis für den
Unterricht derjelben abgeihägt werden fünne. Die erite Aufnahme
fand im Fahre 1825 Statt. Ihr Ergebnis ift bei Bededorff (a. a. O.)
abgedrudt. Die Ungenauigfeit desjelben ergiebt fih nicht nur aus
der Niedrigfeit der Gefammtiumme (6786), ſondern aud) aus dem
Unterſchied innerhalb der einzelnen Gruppen; jo wurden taubjtumme
Kinder von 5 bis 10 Jahren 1094, dagegen jolde vom erften bis
> vollendeten fünften Sabre 295 gezählt; jo wurden im Reg.
e3. Bromberg, welder 1852, alio lange vor dem befannten Auf:
treten der Meningitis, 395 Taubſtumme hatte, deren nur 76 er-
mittelt, darunter 23 Kinder von 5—15 Jahren. Wie unfiher das
Rejultat der Zählung aber auch geweſen fein mag, die Aufnahme
war von Bedeutung, vorzüglid” wegen der Schritte, welde das
Minifterium aus Anlaß derielben that, dann aber auch, weil fie der
Ausgangspunkt für ftatiftiiche Ermittelungen wurden, welde von da
an unermüdet angeftellt und mit Günftigltem Erfolge weiter geführt
worden find.
Einige Zablen mögen den Fortgang diejer Erhebungen veran-
ſchaulichen:
—
1825 wurden gezählt: 6764 Taubſtumme, darunter bis 5 J. alt:
96; 5—10 J. alt: 1100; 10—15 J. alt: 1083:
1828 wurden gezählt: 8223 Taubftumme, darunter bis 5 J. alt:
275; 5—10 Sahr alt: 1118; 10—15 3. alt: 1400.
In lepterem Sabre hatte Preußen 12726 823 Einwohner; ed famen
alſo 1 Zaubitummer auf 1548 Einwohner, oder auf 10000 Einwohner
6,4 Zaubftumme; die Bertheilung der Taubftummen auf die einzelnen
Provinzen war jehr verſchieden; es fam nämlid:
1 Zaubftummer in DOftpreußen auf 1078 Einwohner.
in Weftpreußen auf 1448 .
in Berlin auf 1656 «
in Weftfalen auf 2309 ⸗
in Kleve-Berg auf 2844 ⸗
am Niederrhein auf 2024
Es wurden darunter bis 5 bis 15
gezählt: 5 J. alt: J. alt:
1831 978 Zaubftumme 508 2786
1834 10162 E 467 2939
1837 11108 373 3131
1840 10978 358 2775
1845 11293 322 2679
1852 12630 — 3892.
Endlich fand 1874/5 eine von der Unterrichtsbehörde, ohne Bezug
auf die allgemeine Volkszählung, ausgeführte Crmittelung ftatt.
an ergab: 6521 taubftumme Kinder im Alter von 8 bis 16
Jahren.
Die Reſultate der allgemeinen Volkszählung vom 1. Dezember
1880 bezüglid der Blinden und Zaubftummen find, mie bereits
erwähnt, von Dr. Guttftadt im einer bejonderen Denfichrift zu—
jammengeftellt. Diefer forgiamen und lichtvollen Arbeit find die
nachſtehenden Mittheilungen entnommen. (Zeitihrift des Königl.
Preup. ftatift. Büreaud 1883, Heft I, II ©. 206 ff.)
Bei den Bolfszählungen vom Dezember 1871 und 1880 wurden
Zaubftumme ermittelt
uno aM
1871 1880
überhaupt . . . . 24915 27 794 *)
männliche Perfonen . . . . 13118 15 168
weibliche s ——114100 12 626;
ed kamen alſo auf 10000 Einwohner
überhaupt . . . . 99 10,2
mäunlihe Berfonen . . . . 10,8 11,3
weibliche . ee 90 94.
) Davon in den 9 älteren Provinzen 23898; alſo 17112 mehr als 1825
gezählt wurden; natürlich erklärt ſich der Unterfchied weſentlich durch die ge-
nauere Zählung.
528
Eine Zunahme der Zaubftummen gegen 1871 ift hiernach un—
verfennbar. Im Ganzen beträgt diejelbe 14,3 Proz., während ſich
die Bevölferung im gleichen — nur um 10,6 Proz. ver:
mehrt hat.
Was die Verbreitung der Zaubftummen in den Provinzen
betrifft, jo zeigt ſich, daß —9— und Weſtpreußen die meiſten dieſer
Unglücklichen, und auch Poſen und Pommern im Vergleiche mit den
anderen Provinzen zahlreiche Taubſtumme zu ihrer Bevölkerung
zählen. Die Reihenfolge der Provinzen in dieſer Beziehung ge—
ſtaltet ſich folgendermaßen:
Auf 10000 Einwohner am 1. Dezember 1880 kamen Taub—
ſtumme
in den Provinzen überhaupt ine eibl,
Oftprußen . » 2 2.2. 18,2 20,5 16.2
Weipreußen . » 2... 18,2 20,4 16,1
EN u er 15,4 172 13,3
GERNER. 5 2.05% % 127 14,0 115
Hellen-Nafiau . ». » .» » 10,1 11,3 9.0
Brandenburg .» 2 2... 97 10,3 86
Schleſien. .0-% 97 11,0 8,6
Hohenzollern . . 2...» 92 11, 74
Hannoverr 78 84 72
Rheinland .-. . . 2... 78 8,5 6,7
Sadien . » 2 2 2 02. 7,6 82 7,0
Weſtfalenn.. 74 82 6,5
Berlin . .. 6,5 77 5A.
Bon bejonderer Wichtigkeit ift eine Betrachtung des Alterd
der Taubftummen, das für die einzelnen Provinzen mannigfache
Berihiedenheiten zeigt (fiehe Tabelle 1 auf Seite 530/31); doch darf
bei Beurtheilung der Zahlen nicht überjeben werden, daß bei den
erften Alteröftufen die Taubftummbeit ſchwer zu erfennen und feſt—
zuftellen ift, und daß fichere Kriterien für diefelben in vielen Kreijen
erjt beim Eintritte der Kinder in das jchulpflichtige Alter gewonnen
werden.
Nah der Häufigkeit ded Vorkommens der Taubftummbeit treten
die Alteröklaffen in folgender Reihenfolge auf:
Am 1. Dezember 1880 waren Taubſtumme
im Alter von Anzahl —“
iiber 15 bis 20 Jahren . » .» „4591 175
: 0» 15 +» 2.22.4469 15,7
. 625 + 2565 10,7
: 0 » 40 » 3506 10.0
.: 5 +»: 0 +» 2033 98
«6 »- 10 + 2 906 92
.- 0% +» 0 + 487 g
: 40 +» 0 » 2494 90
: 60 » 70 » 1237 8,9
«5 - 50 + ..1310 84
⸗WSahen 84 79.
529
In den einzelnen Provinzen zeigen ſich bier wiederum Ver—
ſchiedenheiten, melde aus der Tabelle 1 leicht zu erfennen find.
Dad Marimum ift überall durd fetten Drud der Zahlen erfichtlich
gemadt. Am auffallendften find die öftlichen Provinzen faft in allen
einzelnen Alteröflaffen vertreten, weßhalb fie au in der Gejammt-
nachweiſung jo ſtark betheiligt ericheinen.
Ganz bejonderd bemerkenswerth, aber aud) leicht erflärlich, ift
ed, daß die Alteräflaffe von 15 bis 20 Jahren für den Staat die
meiften Zaubftummen, nämlidy auf 10000 männliche, bezw. weib-
lie Einwohner 19,6 männlide und 15,6 weibliche zählt. Für die
Provinzen ftellt fich folgende, nad der Ziffer für männlide Taub—
ftumme geordnete Reihenfolge heraus: In demjelben Alter befanden
fih unter 10000 Einwohnern
in Weftpreußen -. . .. . 61,ı männliche 50,1 weiblihe Taubftumme
Bell » #5 a 05 a BR ⸗ 31, , .
s Oftpreußen . » » 2.2. 344 E 26,1 p .
RER 33,3 . 273 » .
s HeflenNafiu. . » .» . 18,7 . 12,0 , 5
s Shlin . - » 2... 16,3 2 11,8 » .
s Brandenburg -. ». . . . 126 ‚ 97 5 .
Hannover x. 2 20. 125 5 59 ’ 5
BSR: 3 u Eee 12,4 # 94 ’ E
s Rheinlad -. » 2... 10,7 + 7,3 , »
- Schleswig-Holftin . . . 95 . 6,3 , J
» Weifalen . . » 2.0. 9,3 . 93 , .
Sachſen. 835 5 88 E .
» Hohenzollern . . ... 3,7 , 14,1 ’ s
BVergleiht man mit diefem Ergebniffe die Grmittelungen für
die höheren Alteröflaffen, jo müßte man, da die Bejegung dieſer
Alteröflafjen viel geringer ift, namentlich für die öftlihen Provinzen,
ald Erklärung für diefe Erſcheinung eine große Sterblichkeit der
Zaubftummen annehmen. Die Beweiſe für eine jolde Annahme
laffen fich indefjen nicht beibringen. Zur Aufftellung einer Sterb—
lichkeitsziffer für die Taubſtummen befigen wir zur Zeit noch Fein
genügendes Material.
Die Thatjache, dab die Abnahme der Taubftummen-Zahl nad
den höheren Alteröffaffen bin für alle Provinzen nicht gleihmäßig
auftritt, läßt vielmehr darauf jchließen, daß bejondere Urjadyen in
den öftlihen Provinzen gewirkt haben müfjen, weil bier die Beſetzung
ewifjer Alteröflaffen zu auffallende Abweichungen zeigt. In der
bat weiß man, dab die Entftehung der Taubitummbeit bier auf
ganz bejondere Urſachen zurüdzuführen ift. Erkrankungen des Gen-
tral-Nervenivftemes, indbejondere die Meningitis cerebrospinalis
epidemica ift häufig die Urjadhe der Taubſtummheit. Da in den
Sttticjen Provinzen in den ſechsziger Jahren Erkrankungen diejer
Art zahlreich vorgefommen find, fo ift anzunehmen, daß die auffallend
große Zahl von Zaubftummen durch die genannte Krankheit hervor-
gerufen ift.
530
Die am 1. Dezember 1880 ortsanweſenden Taubftummen
(Zabelle 1.) ; Atera
(zu Seite 528.) — — — — — — —
über | über | über über |
bis |
5-10 19-15 | 15-20 | 20-30
5 Jahre | Jahre Yahre | Iahre | Jahre
m. w. m. w. m. w. m. w. m. w.
m IF TI alien
a) Abjolute Zahl
a) Im Staate. . . | 634) 48411641j1265/2498| 1970/2550 a 1991
b) ar den Provinzen:
l. Oftpreußen. . . | 89) 73 228! 201) 392| 296| 342] 266| 256| 225
11. Weftpreußen 54 23! 1381 83! 198 148 442) 374| 219) 199
II. Stadtkr. Berlin 20 14 41 3 62 62 55 481 92 56
IV. Brandenburg . 49| 39| 107) 80, 175 1591 138 102 225 169
V. Bommern . 35| 24 941 77| 180) 127| 251) 208) 192] 152
v1. Bojen 611 37 167| 1191-212) 171) 316) 287| 216) 189
vn. Schleſien 88 70 242 180 382 303 307 238 292 307
VII. Sachſen. 381 29 94 77 123 121) 92 93| 162 116
IX. — ———— 19| 18 48 36 54 29 49 32 39, 52
X. Hannover 34 31] 94 85 120| 125) 124 86 119 103
XI. Weſtfalen 39| 29 99 69 140 1311 92 87 151 98
XII. Heſſen-Naſſau. 361 35 92 79 90 56 133 88 136 100
XIII. Rheinland . 2 62 193! 152| 367] 242) 208! 139 269) 214
XIV. Hohenzollern -ı 4 2 33 — U 4 6 1
b) Auf 10000 Lebende flommen
a) Im Staate. 33| 261104] 81: 1741 189 AI 156 I1o| 88
b) In den Provinzen:
l. Oftpreußen . . | 67| 55! 21,3) 187) 393 297 844 261 180 137
I. Weftpreußen 54 22/1162) 98 255 193 611/50, 1909 164
III. Stadtkr. Berlin 29 20 8350 152 148 124 94 72 42
IV. Brandenburg . 32| 26) 861 6» 150 13,9 12,6 a 93
V. Pommern 32| 221102| 85| 211) 153 33,3) 27,3) 15,8) 12,2
VI. Bojen . 47| 291 1541 11,0|218|17,7| 36,3| 31,8 18,0|13,5
VII. Schleſien 33 26 105 7,7 107 140 16,3) 11,8) 10,2) 9,3
VII. Sadjfen . 231 13 Zul 58) 100| 104 35 | ss 83| 63
IX. Schleswig. "Solßein 25| 25| 7a, 57 94 51) 95, 63| 43) 60
X. Hannover 241 22 9| 72|109|116/125| Ss) 7o| 62
Xl. Weſtfalen 25| 10| 77| 5511271123] 93 93] 93| 61
XII. Heffen-Rafjau . 34| 33/100) 88/109! 69|187|120/120| 7.8
XIII. Rheinland . 23| 21| 80| 64 173 116 100 73] 82| 65
XIV. Hohenzollern Il3! — 1091 50 88 — 3 1441 14,9: 22,7
531
in den Provinzen Preußens nad Alterdflaffen.
klaſſen:
über
über | über | über über
3040 | 40-50 | 50-60 | 60-70 | Tnysannt un
Jahre Jahre Jahre Jahre befammt |
m..| m. | m. w. m. w. m. w. m. w. m. w. zuſ.
—A is 14 16 16 17 i18 i19 ur) ru!
der Taubſtummen.
1 021;1 58811 31511 170 10560 977) 6511 586 528 547 15 16%| 12626 27 794
217| 201) 130) 130) 112) 89 68 66 64 84 1898| 1631| 3529
135 225 85 67 56 49 37) 39 All 45 1405| 1152| 2567
80 Au 38 26 20 17 10 BE 2 9 MO 311 731
185| 1601 133 87 98 87 54 581 48 Al 1212) 982] 2194
118 94 73 70) 66) 64 255 41 25) 46) 1059) 898] 1957
180 1381 931 89) 68 755 54 47) 51] 60) 1418| 1212) 2630
273 221| 184| 157) 154| 158) 9 9% 75: 721 2096| 1797 3898
140 112) 91) 89) 89) 87) 59] 561 48) 381 986 818 1764
48 38 3 40 8 238 25 11) 17) 16 3601 3001 660
133) 1000 9 104 93 6 A 47 40 23 894 767 1661
1081 66 93 69 57 51 45 26 30 28 849 654 1508
133 116 9 9 76 89 44 34 29 MU 85 7 1575
180| 171) 168! 158] 136) 117) 891 511 551 50: 1732) 1356| 3088
6 ss 2 838 383 — ı Ba 36 26 62
Taubftumme gleichen Alters und Geſchlechtes.
ll3|, 80: 98| 83: 105] Ss! 100! 80) 165| 144 1134 9ı| 102
19,7! 16,3| 142 1277| 14s| 101
164| 1453| 133| 99! 121 A
13,6) 1083| 353/325) 205 162) 182
11,5| 109! 30,7| 25.01 2041 16,1 18,2
80| 41 651 dal 63| 45) 66! 5,8 35; 79 77 54 6,5
127 107! 116) 73! 110) 89: 96| 85; 190! 11,6} 10,8 8,6 97
132| 97|100| 88! 115! 102! 68) 99) 1431214] 140) 115) 127
1838| 128! 121! 10,7| 1239| 127| 145 11,2| 289! 247 17,2! 138 15,4
11,8! 81! 95|) 7,0 102 87| 100! 82! 164 120 11,0 86 97
99| 76 7si 73 96| 88 104 88| 172 12,1 s2| 70 7s
Toi 56 Bri 68| 60! Br Tr 33 88 75 64 53 59
100! 75| 87| 921105| 68| 73) 771125) 60 84 Te 78
76) 52! 94 7Tol Tai 60) 99 57| 122| 12,0 8.2 6,5 ‘A
125! 109! 11,9) 105) 135 | 40 11,7| 8ı| 146! 167| 11a 90 10,1
67| 64 80) 78! Yı! Tri 931 521108 95 85 6,7 7,3
136) 40 144 531100! 9a! — 41'243! 82! 114 74 9.2
I _
Bei der legten Volkszählung ift es leider nicht gelungen, durdy
große Zahlen, 3. B. dur die Häufigkeit der angebornen und der
erworbenen Taubſtummheit, die Urfahen der Taubſtummheit
feftzuftellen. Für 9468 Perjonen ift die Taubſtummheit ald ange-
boren, für 7196 als jpäter erworben bezeichnet. Leider fehlt eine
gleiche Angabe für 11130 Perſonen. Dieje legtere Zahl ift jo groß,
daß eine Entjcheidung der bezeichneten Frage auf Grund des gegen»
wärtigen Materiales nicht wohl erfolgen fann.
Geht man dagegen auf die einzelnen Provinzen ein, jo läßt
fih für einige Provinzen rechnungsmäßig nachweiſen, daß die taub-
ftumm Gebornen zahlreidher vorhanden find, ald die jpäter taub
ftumm gewordenen Perjonen. Auf 10000 am 1. Dez. 1880 ort3-
anweſende Perfonen famen Taubſtumme
iiberhaupt geboren — ohne Angabe
im Staate . . . 10,2 J 2,6 4,1
in den Brovinzen:
l. OÖfpreufen . . . » 18.2 5,0 44 88
I. Weftpreußen. . . . 18.2 40 5A 88
III. Stadtkreis Berlin. . 65 3,7 26 02
IV. Brandendug . » .» 9,7 3,0 2.4 43
V. Bommen .... 12,7 87 36 54
VI. BE 2 a i 15,4 41 44 72
VI. Scäleffin. -. . . . 97 3,5 25 3,7
VIII. Sadien . ». ... 7,6 31 1,7 28
IX. Schleswig-Holftein . 5,9 2,7 1.2 20
X. Hannover. . .» .. 78 2,9 20 29
Kl. Weftfolen. . . . .» Ta 27 2,0 2,7
XI. Heffen-Nafau . . . 10,1 4.2 2,3 3,6
XIU. Rheinland . .» .. 76 3.2 1,8 26
XIV. Hohenzollern . . . 92 44 12 36.
Zieht man die Verhältniffe in den Zaubftummen-Anftalten in
Betracht, jo fällt das Reſultat der Berechnung freilid anders, näm—
lich bedeutend zu Gunften der erworbenen Taubſtummheit, aus,
Eine auffallende TIhatjache ift ed, daß die Taubſtummheit bei
den Angehörigen der einzelnen Neligionsgemeinihaften ver:
ichieden auftritt. Tabelle 2 auf Seite 534/35 enthält die Zahlen für
die Zaubftummen im Staate und in den Provinzen nah dem
Religionsbekenntniffe, zugleih mit Auseinanderhaltung der Angaben,
ob angeborene oder erworbene Taubſtummheit vorgelegen bat.
Mährend unter 10000 Evangeliihen am 1. Dezember 1880
9,9 Zaubftumme ermittelt wurden und auf 10000 Katbolifen nur
wenig mehr, nämlid 10,4 famen, zählten 10000 Zuden 14,4 Taub—
ftumme unter ſich. Dieſes Ergebnis kann allerdings die Annahme
unterftügen, daß Heirathen unter Verwandten, welche notoriich unter
Juden am häufigiten vorfommen, die Entjtehung der Taubſtummheit
begünftigen. Auch fann durch Heirathen der Taubftummen jelbit das
Gebrechen fortgepflanzt werden, wie gering auch die Zahl der Ver—
533
beiratheten unter ihnen ift. Unter 100 Taubftummen männlichen Ge—
ichlechted befanden ſich nur 8,5, unter 100 weiblichen Geſchlechtes
nur 6,0 Proz. Perſonen, welche verheirathet, verwitwet oder ge—
ſchieden waren.
Es wurden nämlid Taubitumme im ganzen Staate gezählt
zu⸗ männ- weib⸗
ſammen liche liche
DIE Enten 248856 13395 11491
verheirathete 1591 1115 476
verwitwhwee 428 156 272
geihiedene . » 2 2 2 0. pe 28 14 9,
zufammen. . . 2779 15 168 12 626.
Es befanden fih alfo Zaubftumme unter 10000 Ortsan—
weſenden
zu⸗ männ⸗ weib⸗
ſammen liche liche
BB 15,2 16,0 14,3
verherathettee 17 24 10
verwitweittte 27 37 23
geſchieden.. —— 75 154 3,6,
zufammen. . . 1,9 2,6 13:
Bon bejonderem Intereſſe für alle diejenigen, welche fidy mit
der Erziehung der Taubftummen und der Erhöhung ihrer Erwerbö-
fäbigfeit beichäftigen, ift Tabelle 3 auf ©. 536.
Diefe Tabelle weift nah, daß von 1000 männlichen Taub—
ftummen nur 60,s jelbftändig im Befige, Berufe oder Erwerbe
find; 193,6 find Gebilfen, Lehrlinge, Fabrifarbeiter, 72,1 Tagelöhner,
Lohndiener, 54,1 Dienftboten; 122,2 befanden ſich in Anftalten, und
455,3 entfielen auf alle übrigen Perjonen; darunter waren 189,1
(in abjoluten Zahlen 2868) männliche Kinder unter 15 Jahren,
welde ſich nicht in Anftalten befanden. Für die weiblichen Taub-
ſtummen liegen dieje Verhältniffe noch ungünftiger, wie ein Blick auf
die bezeichnete Tabelle des Weiteren lehrt.
Mas num die einzelnen Erwerbszweige der Taubſtummen
betrifft, jo erfehen wir aus Tabelle 4 auf Seite 538/39, daß,
abgejeben von denjenigen Taubftummen, welde Injaffen von An—
ftalten oder Kinder unter 15 Zahren find, die Taubftummen ohne
beftimmten und befannten Beruf die größte Anzahl bilden: auf 1000
männliche fommen 418,0, auf 1000 weibliche 732,3 Taubftumme ohne
beftimmten und befannten Beruf. Aud innerhalb der drei unter-
Ihhiedenen Arten der Taubſtummen bleibt dieje Zahl die vorwiegende.
Die meiften taubftummen Männer find in dem Gewerbe für
Kleidung und Reinigung befhäftigt (171, von 1000), dann in der
Landwirthſchaft (144,3); darauf folgen perjönlihe Dienftleiftungen
aller Art (86,1). Die Induftrie der Holz- und Schnipftoffe ernährt dem-
nächſt die meiften Zaubftummen (41,7 von 1000) ; die übrigen Snduftrie=
zweige jcheinen biöher die Zaubftummen bedeutend weniger angezogen zu
1884, 36
—
Die am 1. Dezember 1880 ortsanweſende Bevölkerung in Preußen
(Tabelle 2.) |
(zu Seite 532) Oſt⸗ Weſt-⸗ Stadtkr. Branden⸗
Religionsbekeuntnis. — preußen preußen | Berlin burg ——
1 ER IE FR ED TE Ve ar TE RE u ie
a) Ortsanwefende — | |
1. Evangelifche . - + 117627 658 1654459] 672354) 982 346|2 199 5 6 1 498 509
2. Katholifde . - - . .| 9204930) 249 708! 693 694 80603) 50926 23873
3. Sonftige — PR 59 199 8288 12433 4124 2839 2087
4. Zuden . . .3063790 18218 26547 53949 12206 13886
5. Ohne Angabe F 23534 3263 540 1308 1248 1379
zuſammen 27279 1111933 9361 405 398 1122 330 2 266 823 I 540 034
b) Be der Tanbftummen über:
. 27 794 3529| 2557 731 2 . l 957
: — |
a) Zaubftumm geboren . . 5 929 808 274 348 662 557
b) . fpäter geworden 4 667 755 341 252 519 536
c) . ohne Angabe 6 857 1461 547 22 918 802
zufammen 17453 30%4 116% 622 2099 189
2. Katholiide: |
a) Taubftumm geboren. . 3 220 129 273 22 | 5
b) . fpäter geworden 232 90 405 19 11 12
c) » ohne Angabe . 3 984 198 641 1 17 13
zuſammen 9566 417 1 319 42 32 30
3. Juden: |
a) Taubftumm geboren. . . 235 7 18 40 11 5
b) . ipäter geworden 117 4 12 22 3 4
c) . ohne Angabe . 171 8 26 2 11
zufammen 523 19 56 64 2 20
€) Auf 10000 Ortsanweſende |
überhaupt — — |
... un ‘ ; 10,2 182 182 6,5 07 12-
. Evangelij be: | |
a) Taubftumm geboren . . 3.4 49 41 35 30 3:
b) s fpäter geworden 283 46 5,1 26 24 34
c) s ohne Angabe . 3,9 88 8,1 02 42 5
zufammen 9,9 183 17,3 63 96 12;
2. Katholijde:
a) Taubftumm geboren . . 35! 52 3,9 27 0,8 21
b) . ipäter geworden 2,6 3,6 5,9 2,4 22 50
ec) . ohne Angabe . 43 7,9 92 0,1 33 54
zuſammen 104 16,7 19 0 5,2 6,3 12,5
3. Juden:
a) Taubftumm geboren . . 65 38 6,8 7a 89 34
b) . fpäter geworden 32 2.2 45 41 2,4 2%
c) ⸗ ohne Angabe . 47 44 98 0,4 67 74
zuſammen 144 104 211 11,9 17,0 14,
535
ſowie die Taubſtummen nach dem Religionsbekenntniſſe.
| | | | 58.
Sdles⸗ ‚ | aoben 38 E
Boien | Schleſien Sachſen —— Hannover Weſtfalen en | — | 3 ẽ
| \ — NE ——6
8 ı 9 0 ı 11 2 ı 18 | 14 15 16 _ |
| | ! |
>32 10 1 565 290.2 154 2741 11085011 841 594 949 41411 087648 1 076 3 2221 1.
1 111 962'2 082 038 145 498 8 8y7 255 80611 0720 207 420 077.2 944 150° 64491) 2.
530 55 3705 2005 3208 280 3455 7860 3 3.
6 60% 52682 6700 3522! M790 188101 413166 26% 71 4
1818 2 361 1 740 1 785: l 680 2 162 1 580 I 932 138! 5.
1 703 397 4 007 9252 312 0071 127 1492 120 16x,2 043 42 I 554 3764 074 000| 67 624
|
|
2 630 3303] 1 754 660 l EN I 503) 1 375 3088: 62 1
) | | ) .
203 512 655 300 557 288, 446 318 1 &)
259 450. 370. 138 370 212 270 195, — b
299 541 5883| 207 518) 288 409 257, — C)
761 1503 1613 645 1415 788 1125 770
| | 2.
444 866 52 —1 47 * 164 942 28 a)
408 543 18 2 44 139 83 526 8 b)
858 917 51 3 86 248 131 796. 24 6)
| 210; 2326 121 ' 177 — 3782264) so i
| | i
51 18 J in is 34 19 u a)
30 13 1 — 7 4 9 8 — b
57 18 1 — 8 4, 16 33 —| d
135 m) 4 - 26 2% 59 40
154 Y,7| is! 53 1,3| ha 10,1 76 92 1
38 27 3,0 27 | 3.0 30 44 3,0 45| &)
409 24 17 12 20 22 25 | 1,8 —| b
5,6, 20 27! 1,9 28) 30 33 24 — c)
143 5,0) a 7,3 82 10, 72 45 5
4,0| 42 3,6 11 18 23 39 32 | 43) &)
32 26 12 22 17 13 2,0 18 12) b
Ta 44 35 34 33 23 34 27 33 0)
15 A| ll 82 67 63, 64 90 77 9,3
| 3.
90 Ba 0 — mw 9 822) 43 1830| 3)
5,3 2,5 1,5: -- Ar 22 22 18 — b)
10,1 3,4 1,5, — 54 21 3,9 30| * c)
244 93 60 _ 135 13,3 14,3 | 9 | 13,0
936
Die Soziale Stellung der Taubſtummen in Preußen
am 1. Dezember 1881.
(Zabeite 3.) Taub— Später —
(in Seite 533.) ftumm taubſtumm ohne Zuſammen
ID
Soziale Stellung. geboren geworden _ Angabe 2 —
m. w. in w. ı m. wm ı m I mw
— L: BEBZEILE IE ZE S 9
Geſammtzahl der Taub⸗ |
finmmen . . Sr s 1854284 3978 3 21816 0055 > 125 15 168112 626
1. Selbftändige in veſitz, Be⸗
ruf und Erwerb . . J 328) 13 252 m 347, 113) 992 312
2. Deffentlihe Beamte . . 8| 4 — | 2 -- 9 —
8. Drivatbeante . . . .»| 5 — 3 — | 8 — | 6 —
4. Gehilfen, Geſellen, Lehr: | | |
linge, Fabritarbeiter u.i.w. |1 058] 254 683 1581195) 261 2936| 675
5. Tagearbeiter, Tagelöhner, | |
Rohndiener u. ). w. . 387 193 28321 157 475 280: 1094 630
6. —— Knechte, wiao⸗ | |
de u. 1.Ww. . . 377! 2401 134| 132) 414 392 825: 764
7. — Benfionäre, Alten: | | | |
theiler © -. Ba 7 3 83 % 55 39 126 54
8. Almofenempfänger — — 34 67 16 34 51 64 101, 165
9, Inſaſſen von Anftalten .| 642) 455 899 529) 312) 243 1853| 1227
10. Alle übrigen Berjonen 231012 804 1 624 20142 9733 400) 6 907) 8218
Davon Kinder bis 15 Jahre |
alt (ohne die Kinder in
Anftalten) 2 22. 29 798 7537| 642111821005 2868 2445
11. Ohne Angabe . . . .: 116 120 88 100, 175) 333) 379 595
Auf 1000 Zaubftumme
jeder Mategorie und jeden
vo
—
*50 50
2
—
Geſchlechtes fommen:
Selbſtändige in Beſitz, Be—
ruf und Erwerb622 292| 693
Deffentlihe Beamte . .| 06 — 1,0
Brivatbeamte. . 2». 10| — 08
Gehilfen, Geſellen, Lehr— |
linge, abrifarbeiter u.f w. 204,1) 59,3 171,7
Tagearbeiter, Tagelühner,
Lohndiener u ſ. w. .746 451584
. Dienftboten, Knechte, Mäg
230! 5758| 22.22 6083| 247
— | 03| - 06 —
— 13] — 11 —
49,1 199.0 500 193,6! 53,3
485, 791, 546) 7211| 498
410| 68 765 54a! 60%
621 88 Ts 5,3 6,7
1061| 85 125 67| 131
. Inſaſſen von Anftalten . 1233 1062 296.0 1644| 520| 47a| 1222| 972
Alle iibrigen Berfonen. . 445,5 654,7 |408,2 625,9 1495,1 663,4! 455,3 | 650,9
Anftalten). 2 202 2.121792 186,311%0,3 19951196, 8 196,1 | 189,;| 193,5
? r= J ‚ ’ ’ ’ +! ⸗
den... mw. . 53a! 560 39,7
7. Rentner, Benf ionäre, Alten |
theiler .-. . .. 55 58| 1081
8. Almofenempfänger .. 0.) 66) 156| #2)
4
10.
Davon finder bis 15 Jahre |
alt (ohne die Kinder im ı
11. Ohne Angabe » » . .| 2a) 281| 220
3310| Sal 661 240) 43,7
Br.
haben. Für die weibliden Taubftummen findet ſich die meilte Be»
Ihäftigung in der Landwirthſchaft (90,8 von 1000), dann im Gewerbe
für Befleidung und Reinigung (84,1); demnädhft werden ſie am
häufigſten zu perfönlichen Dienftleiftungen verwendet (70,3 von 1000).
Im Uebrigen ftellen fie zu feinem Induſtriezweige ein bejonders
hohes Gontingent; nur in der Tertilinduftrie jehen wir 77 weibliche
Zaubftumme, d. h. 8,5 von 1000, beidäftigt. Demnach iſt die
Zahl der berufslofen Taubftummen eine verhältnismäßig ſehr große,
jo daß ed von befonderem Intereffe jein muß, über die Stellung
der TZaubftummen in den Familien aufgeklärt zu werden,
worüber Tabelle 5 nähere Auskunft ertheilt.
Nah Abrechnung der Anftaltsinfaffen befanden fi in den Fa—
milien 13315 männlihe Taubſtumme; von diejen waren die meiſten
(246,1 auf 1000) Gewerbs- und Arbeitägehilfen der Haushaltungs—
Borftände; darunter befanden ſich 100,7 fremde Perfonen, 88,3 Kinder
über 15 Sabre alt und 56,6 jonftige Verwandte. Demnädft waren
die meiften männlihen Taubftummen in den Familien Söhne im
Alter von unter 15 Iahren, nämlich 2868 = 215,4 Prom. Darauf
folgen 1974 Söhne (148,2 Prom. über 15 Sabre alt, die feinen Beruf
haben, ferner 1480 (111,2 auf 1000) männlidhe Verwandte ohne
Beruf. Die nähitgrößere Zahl unter den männlichen TZaubftummen
in den Familien ftellen die Haushaltungs-VBorftände jelbft, nämlich
1389 = 104,3 Prom. Es folgen die männlihen taubftummen
Dienftboten, 744 an der Zahl = 55,9 Prom., ferner fremde Pfleg—
linge oder Penfionäre 586 = 44,0 Prom., 395 = 29,7 taubftumme
Sclafgänger und 77 — 5,8 Aftermiether, während 46 = 3,; Bäter
der Haushaltungd-Vorftände waren.
Die meiften weiblihen Taubſtummen, die in den Familien
febten (11399), waren taubftumme Töchter über 15 Sabre alt
ohne Beruf. Ihre Zahl betrug 2834 = 48,6 Prom., dann
Töchter unter 15 Fahren 2445 — 214,4 Prom.; daran ſchloſſen
fih die übrigen weiblihen Berwandten ohne Beruf, nämlich
1974 = 173,2 Prom.; ald Gewerbs- und Arbeitögebilfen dienten
demnädhft 1175 weibliche Taubftumme = 103,1; darunter befanden
fih 50,5 Töchter über 15 Jahre alt, 34,2 übrige weibliche Verwandte
und nur 18,8 fremde Perfonen. Als Dienftboten find 680 = 59,7
Prom. weiblihe Zaubftumme und ald fremde Pfleglinge und Pen-
fionäre 648 = 56,5 Prom. ermittelt; daran reiben ſich erft
441 = 38,7 Prom. Haudhaltungs- Vorftände, 410 = 36,0 Prom.
Ehefrauen, 164 = 14,4 Prom. Schlafgängerinnen, 116 = 10, Mütter
und 78 — 6,8 Aftermietherinnen der Haushaltungs-Vorſtände.
Meitere Angaben über die Stellung der Taubftummen zu den
Haushaltungs-Vorftänden find in Tabelle 5 Seite 540 enthalten.
5 _
Die am 1. Dezember 1880 ort&anmejenden Zaubitummen in Preußen
nad Erwerbszweigen (ohne diejenigen in Taubſtummen-Anſtalten und
ohne die taubſtummen Kinder bis 15 Jabre alt).
(Tabelle 4.)
(zu Seite 593.)
Ermwerbszmeige.
Tanbftumm
geboren
im. | w.
2 3
1
Gejammtzahl der Zaubftummen (ohne
D —
—X
-
uw
Do
10.
11.
12.
13.
14.
15.
7
>)
17.
18.
. Kirche und Gottesdienft,
9. Kaiſerl.
3. Stehendes Heer und Rriegefiotte,
diejenigen in Taubftunmmen-Anftalten und
ohne die Kinder bis 15 Jahre alt)
. Landwirthichaft, RN! u 1. mw.
Fiſcherei
. Bergbau, Hütten:
und Salinenweien .
. Indufirte der Steine und Erden
. Metalfverarbeitung . Se
. Kabrifation von Raſchinen u. i. on
.Chemiſche
. Anduftrie der Heiz- und äeuchiſoff
. Zertilinduftrie
Anduftrie
Bapier- und Pederinduftrie
Induſtrie der Holz- uud Schnitzſtoffe |
Induſtrie der Nahrungs» und Genußmittel!
Gewerbe für Bekleidung umd REGEN
Baugewerbe
Polygraphiiche Gewer be
Künſtleriſche Betriebe fflr
Zwecke.
Handel und Berfiherungsweien
Verkehrsgewerbe. RE
gemebtie
. Beherbergung und Erquidung .
20.
21. Seiundheitspflege und Krantendienft .
Perſönliche Dieuftleiftimgen aller Art
2. Erziehung und Unterricht
Künſte, Litteratur umd Preffe
Todtenbeftattung
uud Königl.
u. ſ. m. Berwaltung,
wo inbegriffen
Hofe und Haus.
ſoweit micht anders
Ben.
darmerie ,
Alle übrigen Berufsarten
« Berionen ohne beftimmiten und befannten
Bernf
Später
taubſtumm
4
|
geworden
ı m. |
w.
5
Taubſtumm
ohne
Angabe
|
m.
b
m.
7
Zuſammen
m | mw.
8 9
45482 96312 2 176 1 0404 3343 175 10 048.8 678
142
518: 254
4 —
13 1!
3 — |
52 —
16 2
1
601 32
Ss] 3
157, 4
48 11
614 274
59 7
35 |
si -
15 5
Bl...
5 A
308 188)
2
1.2.3
I —
| |
} l
14722175
277
19
29
40
11
33|
50
102
58
383
14
*
.
b55
8
2]
40.
65
29
—1
9
65
61
160
59
729
70
35
ie
ne De
10)
392
1
1 450
17
41
106
157
33)
788
1
1
u
—
11
825. 141811 9022760| 4 0016 353
539
——— — —ñ ⸗ —ñ —ñ— — —ñ——
(eb: Tabelle 4.)
Erwerbszmweige.
Auf 1000 Zaubftumme jeder Nater
gorie und jeden Geſchlechtes kommen:
I; Landwirthihaft, Viehzucht u. ſ. m.
2. Kilcherei
3, Bergbau, Hütten. und "Salinenweien .
4. Induſtrie der Steine und Erden
5. Metallverarbeitung - ; ;
6. Fabrikation von M tafchinen u 1. dw.
7. Chemiihe Juduſtrie —
8. Induſtrie der Heiz⸗ und Leuchtſtoffe
9. Tertilinduſtrie ——
10. Vapier⸗ und Lederinduſtrie
11. Induſtrie der Holz⸗ und Schnibſſtoffe
12, Induſtrie der Nahrungs⸗ und Genußmittel
15. Gewerbe für Bekleidung und RATEN
14. Baugewerbe
15. Polygraphiſche Gewerbe
16. Künftleriihe Betriebe filr geweihe
Zwede. .
17. Sandel und Berficherungemefen
18. Berlehrägewerbe .
19. Beherbergung und Erauidung .
20. Verfönlihe Dienftleiftungen aller Art.
2. Geſundheitspflege und Krankendienſt
22. Erziehung und Unterricht
23. Künfte, Fitteratur und Preile . . .
24. ſtirche umd Gottesdienit, Todtenbeflattung!
25. Kaiferl. und Königl. Hof- und Haus—
1. f. w. Berwaltung, joweit nicht anders.)
wo inbegriffen
25. Stehendes Heer und Rriegeflotte, Gen—
darmerie
7. Alle übrigen Berufsarten j
28, Verſonen ohne beftimmten und betannten
Beruf .
Taubftumm Später T aubſtumm
| ee taubftumm | ohne Zufanmmen
| nz geworden | Angabe | ak
im./wm|Im!Imım.| = m. -
2198 4185] 6| 7 8 9
| |
|
146.4! 857 127.3! 732!151,1 1038| 1443| 90,8
14 — 2,3| | 15 03) 12 O4
37| 03] 32) | 4 8) — 44 | 01
| | |
105| — | 133 - 92 05] 105 | 02
147| — 184 15) 150 083) 156 05
as! 02] 51 — | 67| 0535| 56 05
| | | |
| 03 18 — 05 — Or] —
170 108) 152 72 150 | 82! 15,7 | 84
29| 10! 230| 05! 14ı| 11! 1914| 09
4 ‚A 13| 46 9 05 36090 05, 41) 08
| ! 36 | 8371 | 266 52 136! Asi 1641 44
| | r
|
1735| 925 1760| 9741682, 70,7| 1718| 844
i6r) 241 234 — | 162) 03| 1780| 04
990| — | 1933| — | 8,1, Os 1144 03
N
| bo — | 9 al — | 35 |. 56 —
42 10 Tal 05| 32 13 45| 10
23) — 87 N | 0 — | 21 —
13) 17| 14| 151 18) 24 J 15
874 634 8535| 7941 8,6 710 86,1) 703
je | ) |
| | |
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| |
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‚40| 13| 115 = 1 6,0
| | | | u
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|
731.0 439.0 7312| 4180 7323
‚415,0 734.2 379 5
940
Stellung der Taubjtummen (ohne Anſtaltsinſaſſen) in den Familien.
(Tabelle 5.)
(su Seite 537.)
Mitgliedihaft in
Bamilien-Haushaltungen.
1
Gefammtzahl der Taubſtummen
(ohne Anftaltsinjaffen) j
. Haushaltungs-Borftände .
. Ehegatten .
. Eitern des Haushaltunge: Borftandes
. Kinder von unter 15 Jahren
5. » über 15 =, ohne Bernf
6. Uebrige Berwandte, ohne Beruf
7. Fremde Pfleglinge oder Penſionäre
8. Dienftboten —
9. Gewerbs- und Arbeitsgehilfen
a) Kinder über 15 Jahre alt.
b) übrige Verwandte .
c) fremde Perſonen
10.
11.
12.
Aftermiether
Schlafgänger .
Ohne Angabe
Auf 1000 Taubſtumme jeden Ge»
ſchlechtes und jeder Kategorie
fommen:
1. Haushaltungs-Borftände .
2. Ehegatten.
3. Eltern des Haushaltungs Vorftandes
4. Kinder von unter 15 Jahren
D. über 5 =» ,obhne Beruf
b. Uebrige Berwandte, ohne Beruf
7. Fremde Pfleglinge oder Penfionäre
8. Dienftboten \
9. Gewerbs- und Arbeitsgehiffen
a) Kinder über 15 Jahre alt.
b) übrige Verwandte .
e) fremde Berfonen
10.
11,
12.
Aitermiether .
Schlafgänger
Ohne Angabe
Taubſtumm
geboren
Später
taubſtumm
geworden
m. m
415
i ei j
Taubſtumm
ohne
Angabe
m. | w.
61 7
Zuſammen
m. w.
819
— — — — — — — — — — —— — ——— — —
434338283 079 2 689 5 693 182 13313 1139
t
|
|
432) 152
— I 138!
6 23
929 798
643 913
564 751
194 230
249 209
1182 417
119 195
318| 151
445, 71
\ |
29, 28
158 53
157, 121
1204.5 208,5 245.8
141,5 238,5
I
1
1124. 1'196,2|
427 | 604
5483| 54.6
260,2|105,9
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704 | 394
98.9 | I8s \
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2374
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I 118
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157
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114
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17,9
41.2
ill.
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105,2
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53 ! 45
27,0
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547) 193] 1389| 41
11 159 9 410
18 56 46 16
| ‘ ] .
11821005, 2868| 248
864,1 214 1974) 284
5761 857) 1480| 1974
259 2565| 586 6
381) 360 74 HW
1365| 457 3977) 115
140 217 1183| »i°
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1153 89 13400 Zu
300 38 77) 78
154 78 395) 16
216 20 477 44
|
961 395) 1045| PO
02, 3265| 02 9
32 115) 35
| | 1
207,6 2059| 2154 24
151,7 2482 1482: 2
118,7 175,5 | 1112 1132
454 DAR 44,0! 56,
6689| 737 55,9 | 597
2398| 93,6] 246, | 104
7 13 44 R > hi“ * *
5415| 309 Ss
1085| 183| 1007| 19%
| J
53 78 ha Y
27ı| 160) 297 2 ‚
3850| 423] 35 4
94]
Bon beionderem Interefje iſt endlih noch eine Ueberfidht der
mit mebreren Gebrechen bebafteten Perionen in Preußen am 1. Des
zember 1880.
(Kabee 6.) Blind Zaub» | Blind,
Blind rk ftumm taubſtumm
und eiftes- und | und
Staat. taubftumm! ee geiſtes⸗ geiſtes⸗
krank krank
| —— —
m w. | m w m. | w. |! m w.
u 1 Ei 2183| 4 bI6| 7 8:9
I. Gefammtzahl . - 53 54 129) 158 582) 460 32) 35
davon: geboret . - .. 22 20 52 26) 297] 2821| 14| 16
Ipäter geworden . — 16 19 92 100 100 9 11 15
ohne Angabe... 15 15 35 32 176) 143 7 6
| | |
II. Alter: | | |
Unter bis I Jahr... 0.10) — 1| 2 1 -| —
Ueber 1 bis 5 dehre alt ge 3 5 7 Ss 29 18 4. 5
5 10: | 5 1 I 6 96 64 5 5
:» 10.15 | 1 4 18 12 87 76 3 2
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.»« 20 - 25 * ; 2 1 11 I0 66 * 2 2
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davon: in Blindenanftalten. - | — — li 5 — — _ —
Taubſt. — F | i — — — 1 Ce Mn
» Srrenanftalten . . 1 — 0 — 20 15 46 27 1 —
——
3.
Das Taubſtummen-Bildungsweſen in Preußen von
ſeinen Anfängen bis zur neueſten Zeit.
l. Litteratur: Degerando: de l’education des sourds-
muets de naissance. Baris 1826 (II. Abtheilung: recherches
historiques sur l’art d’instruire les sourds-muets). Neumann:
Die Taubftummen-Anftalt zu Paris. Königsberg 1827. Schmalz:
Meber die Taubftummen und ihre Bildung. Dresden und Xeipzig
1838. Hill: a. in der Darmftädter Allgemeinen Sculzeitung
1843; b. Leitfaden für den Unterricht der Zaubftummen. Eſſen
1850; c. Der gegenwärtige Zuftand des Zaubjtummen-Bildungd-
weiend in Deutihland. Meimar 1866. Kruſe: Ueber die Taub-
ftummen und ibre Bildung. Dresden und Yeipzig 1848. Walther:
Geichichte des Taubſtummen-Bildungsweſens. Bielefeld und Leipzig
1882; außerdem: Schmid: Pädagogiſche Eneyclopädie. Theil 5%
©. 371 ff. (Aufiag von Firnhaber) Gotha 1873; ferner: Charles
Michel de L’Epee par Berthier. Paris 1853 und Stößner:
Samuel Heinide. Yeipzig 1870; endlich Gentralblatt 1881, ©. 262.
2. Morbemerfungen: Bon allen unvollftändig organifirten
Kindern ift das taubitumme, wenn es obne Unterricht bleibt, den
ſchwerſten Gefahren ausgelegt. Im preußiihen Staate wurden am
1. Dezember 1880 gezählt: 22 677 Blinde, 27 794 Zaubftumme;
von den Blinden waren 404, von den Taubftummen 1 116 zugleich
geiftesfrant; d. b. während von den Blinden 1,5 ’/,, jo find von
den Zaubftummen volle 4°/, der geiltigen Nacht verfallen — von
der gejammten Berölkerung waren 0,24 °/, geifteöfranf; dieſes
Berhältnis ftellt ih iniofern noch ungünftiger, ald unter den
404 Perſonen, welche zugleih blind und geifteöfrant waren, fidh
67 befanden, die außerdem taubftumm waren, deren geiltige Um—
nadtung aljo zweifellos der Taubſtummheit zugufchreiben iſt.
Bei alledem muß es als eine große Errungenschaft ernfter
Arbiit des legtvergangenen Sabrhundertö bezeichnet werden, daß die
bürgerlihe Gejellihaft dahin gelangt ift, weitaus den größten Theil
ihrer taubftummen Glieder vor Wahnfinn und Blödfinn zu be-
hüten. Sabrtaufende find bingegangen, ehe auch nur ein Verſuch
dazu gemacht wurde, und mährend die Geſchichte ded Blinden
unterrichtes oder beffer der Sorge für die Blinden fih in die Worte
faßt: verehrt, genährt, belehrt; d. h. während die Blinden ſchon
im frübeften Altertbume ein Gegenstand der frommen Verehrung waren,
und der Volksglaube ihnen überlegene geiftige Kräfte zuſchrieb,
murden die Taubſtummen als bildungsunfäbig, ja felbit ald von
jeder Theilnahme am Genufje der emigen Güter ausgeichloffen,
verloren gegeben. Peinlich mühſame Geſchichtsforſchung findet im
543
Mittelalter drei oder vier Spuren eined Unterrichtes, vielleicht nur
einer erziehlichen Pflege der Zaubftummen. Erft am Ausgange des
ſechszehnten Jahrhunderts find fichere Zeugnifje einer zielbemwußten
Unterweilung zu erfennen. Alles aber, was damals und von da an
geihab, beſchränkte fih auf die Thätigfeit nad Zeit und Drt ver:
einzelter Männer, und auch dieje war nur Kindern reicher, vor—
nehmer Leute gewidmet. Zwei Jahrhunderte vergingen, ehe ſich eine
allgemeine, chriſtlicher Barmherzigkeit und ernftem Pflichtgefühle
entquellende Sorge für die Taubftummen äußerte.
Es bleibt unbeftritten daß große VBerdienit des Abbe Charles
Michel de l’Epee zu Paris (1712 bis 1789), nicht nur felbit taub»
ftumme Kinder in größerer Zahl, ohne Rüdfiht auf Herfommen
und Vermögen, um fi gejammelt und zu einem relativ hohem
Grade allgemeiner Bildung geführt, jondern aud ald der Erſte die
ganze gebildete Welt feines VBaterlanded mie ded übrigen Europas
für die Sache intereifirt zu haben. Noc heute knüpft fi, ſelbſt
in Deutichland, wo Epée doch jeine Gegner fand, bei der Mehrzahl
der Gebildeten die frübefte Erinnerung an dieied Werk der Chriſten—
liebe und die Theilnahme für dasjelbe an den Namen des franzö—
fiihen Abbes und an fein Inftitut zu Paris.
Die Methode Epées, welche von jeinem Schüler dem Abbe
Rob: Ambroiie Eucurron Sicard nody weiter auögebildet worden
it, beftand in der ausgedehnteiten Anwendung der Geberdeniprade
* voie des signes methodiques). Ausgehend von dem weiteſten
jebraudye jener natürlichen Bein, deren auch wir Vollſinnigen
und — winfend, abwehrend, zeigend, ge- und verbietend — regel:
mäßig bedienen, jchritt er zu einem Syſteme der Nachbildung fort,
weldhes man ald eine Art der Dnomatopovefie bezeichnen könnte;
d. b. er erwedte durch jeine Zeichen in den Kindern die VBoritellung
der Dinge, von welden er fie unterhalten wollte, indem er ihnen
beiipielöweife, wenn ed fih um Perſonen handelte, entweder deren
Verrichtungen vormachte oder deren äußere Erideinung nadpbildete.
Farben wurden durd Berührung von Gegenftänden, welde fie an
ih trugen, angedeutet, jo „roth“ durd einen Hinweis auf die
Unterlippe; jelbjt abftrafte Begriffe wurden veranidaulict, 3. B.
Wachſen, Wachsthum dur ein langſames Emporheben der Hand
von irgend einer Bodenflähe. Die theorie des signes von Sicard
ift ein vollitändiges Wörterbuch der Geberdenipradhe, in welchem
der geiltreihe und gelehrte Grammatifer dad Ergebnis jeiner eignen
und jeined Meiſters langjährigen Studien niedergelegt hat. Neben
dieſer Geberdenipradye bedienten ſich die Franzoſen noch des Finger:
Alpbabetes, welches für jeden Buchſtaben ein der Schriftiprade nach—
gebildetes Zeichen bat.
Die Refultate, melde in der franzöfiihen Taubſtummenſchule
erreicht wurden, waren ftaunenerregend und wurden in der That
544
weit über Frankreich hinaus bewundert. Alle Zöglinge lernten lejen,
ſchreiben, rechnen, bildeten ihren Geift mannigfach aus, Ginzelne
von ihnen aber erlangten wirklich wifjenihaftlihe Bildung und ge-
wannen bei den in Franfreih üblichen Wettfämpfen, ſelbſt Voll»
finnigen gegenüber, Preiſe in verjchiedenen Disziplinen, bejonders
in \pefulativen und in mathematiſchen Fächern.
Bei alledem trug doch diefe franzöfiihe Methode zwei weſent—
liche Mängel an fih; fie ifolirte die Taubftummen, und fie be-
gründete nur bei wenigen von ihnen eine wirkliche Erwerbäfähigfeit.
Mie große Menſchenfreunde Epée und Sicard waren, wie jehr
ed fie gedrängt hatte, fi) gerade der Armen und Verlaffenen an—
zunehmen; von dauerndem und enticheidendem Werthe war die
Unterweifung in ihrem Inſtitute doch nur für die befjer fituirte
Minderheit, welcher fie allerdingd die wenigftens paſſive Theilnahme
an den bejten Bildungsihägen ermöglichte. Es fann daher die
Wirkſamkeit Speed auch bei der wärmjten Anerfennung nur als eine
vorübergehende Erſcheinung angejehen werden, welche die Mit- und
Nachwelt ein weites, wichtiges Arbeitöfeld fehen, und welche zugleich
erfennen lieb, daß auf diefem Felde eine reihe Erndte möglidy jet.
Die Arbeit jelbft aber mußte an andere Ausgänge und Anfänge
anfnüpfen. Dieje wurden außerhalb Franfreichd gefunden. Schon
in den beiden legten Sahrhunderten vor Epée waren, mie
bereit8 erwähnt, vereinzelte Verſuche eined verftändigen Unterrichtes
der Zaubftummen gemadyt worden. Die Männer, weldyen wir die—
jelben verdanfen*), haben jämmtlih den fühnen Verſuch unter:
nommen, die Stummen zum Reden zu führen. Syſtem und Plan
brachte aber erſt der holländiſche Arzt Johann Konrad Amman,
geboren 1669 in der deutſchen Schweiz, in die Arbeit. Ausgehend
von der jetzt nirgends mehr beſtrittenen Thatſache, daß die Sprach—
loſigkeit der Taubſtummen nicht in organiſchen Fehlern; d. h. nicht
in dem Unvermößgen zu ſprechen begründet ſei, ſondern ihre Urſache
allein in der Taubheit habe, welche ſie außer Stand ſetze, das Wort
zu hören und ihnen damit auch die Möglichkeit abſchneide, es
natürlich nachzubilden, kam er zu dem Gedanken, man müſſe ſie die
Worte ſehen laſſen; aber die Worte ſelbſt, wie ſie den Lippen
entſtrömen, nicht ihre Zeichen in der Schrift, nicht ihre Bilder in
Geberden. Der gelehrte Arzt forſchte alſo nach der Entſtehungs—
weiſe der einzelnen Laute und lauſchte der Natur ab, wie Laute,
Silben, Worte bei ihrer Entſtehung dem Auge und wo dies nicht
ausreichte, der fühlenden Hand erkennbar würden. So lehrte er
ſeine Schüler, die geſprochenen Worte ſinnlich wahrnehmen und mit
ihren natürlichen Sprachorganen nachbilden. Bereits im Jahre 1692
*) Nähere Mittheilungen über ihre Namen, ihre Werke und ihre beſon—
deren Verdienſte giebt Walther a. a. O. © 11 ff.
545
erichien feine Schrift: surdus loquens, sive methodus, qua, qui
surdus natus est, loqui discere possit. Zehn Sabre lang ift
Amman lehrend thätig gewejen; er bat aber fein Inftitut begründet,
feine Schüler erzogen und fo blieb feine Arbeit ohne dauernde
Frucht, bis nach achtzig Fahren fein Andenken in Deutichland wach—
gerufen wurde und ihm dort ein Jünger erftand, welder an Amman
anfnüpfend, jeine Methode nad allen Seiten hin ergänzte, vertiefte
und dadurd zum Begründer ded modernen ——
richtes wurde.
3. Die Begründung der deutſchen Methode. Dieſer
Mann war Samuel Heinide (1727— 1780), ein Autodidaft von
ungewöhnlicher Begabung und von hoher Energie. Nach einem
unrubvollen und jorgenreihen Leben hatte er im Jahre 1769 durd
die Gunst des Grafen von Schimmelmann die Stelle eines Kantor
und Lehrers zu Eppendorf bei Hamburg erlangt und dort das taub»
ftumme Kind eines Landmannes ſprechen gelehrt, durch den Erfolg
ermutbigt, dieſe Ihätigkeit erweitert, neue Schüler angenommen und
in furzer Zeit einen jolden Ruf gewonnen, dab von mehreren
Seiten her Aufforderungen an ihm ergingen, ein Taubſtummen—
Snftitut zu begründen. Cr nahm diejenige an, welde ihn in jein
Geburtsland Sadjen zurüdführte, und eröffnete dort am 14. April
1778 die erſte Taubſtummen-Anſtalt auf deutihem Boden.
Auffallender Weije ift das Mittel, durdy welches Heinide jeine
Schüler zum Spreden bradte, nie allgemein befannt geworden;
er behandelte es als fein Geheimnid und diejed wiederum als feinen
Privatbefiß; nur das Eine hat er wiederholt ausgeſprochen, daß er
bei jeinem Unterrihte den Geihmadsfinn in Mitleidenfcaft und
in Mitwirfjamfeit zog. In der eignen Kunftfertigkeit oder in den
Erfolgen bei einzelnen Schülern — und mögen dieje nach hunderten
zählen — ift die Bedeutung von Heinide aber aud nicht zu ſuchen;
Diejelbe liegt vielmehr darin, daß er zuerft die Grundjäße zur
Geltung gebradt bat, auf welchen die deutiche Unterrichtsmethode
beruht. Er hat ganz im Geifte einer gefunden Volksſchulpädagogik
den Satz aufgeftellt, daß der Unterricht der Taubſtummen von der
Anihauung ausgehen müffe, und daß darum die Kenntnis der Sache
ihrer Benennung vorauögehe; er läßt dabei die natürliche Geberden=
ſprache, den Gebrauch der Bilder, auf einer ſpäteren Stufe die
Schrift als Hilfämittel beim Unterrichte zu. Den Kernpunft feiner
Lehre giebt aber die Behauptung: klares Denken ift nur in
der Lautſprache möglid. Deshalb erkennt er als das eigent-
lihe Ziel alles Unterrichted der Taubftummen deren Befähigung zur
Anwendung der Lautſprache. Gr weiß, dab fie im Stande find
aus den Mund und Gefichtöbewegungen der Spredyenden dad Ge—
ſprochene zu erfennen, und er verlangt daher, daß die Taubftummen,
jobald fie die Lautſprache erlernt haben, ſowohl unter fi, wie im
946
Umgange mit Vollfinnigen laut ſprechen und fih nit mehr im
Geberden ausdrüden.
Indem er ihm die hörbare Lautſprache wiedergab, hat Heinide
den Zaubftummen, wie wir ed nennen, entftummt, dadurch zugleich
aus feiner Sjolirung befreit, ihn mitten in die bürgerliche Geſell—
haft zurücdgeführt und jeine Erwerböfähigkeit in diejer begründet.
4. Ein Rüdihritt. Es dauerte aber noch geraume Zeit,
ebe fih auf der durch Heinide gewonnenen Grundlage das Taub—
ftummen=Unterrihtömejen in Deutſchland weiter entmidelte und
Wege einihlug, auf welchen das erftrebte Ziel mit Sidyerheit er-
reiht werden mußte. Ja, die eriten Sahrzehnte nach Heinicke's
Tode verzeichnen geradezu einen Rüdfall in die franzöſiſche Methode.
Her Grund davon lag einerjeitd in dem Umftande, daß fon
ein Jahr nad der Errichtung der Leipziger Anftalt eine zweite zu
Mien eritand, deren Leitung zwei Schülern von Epée Storf und
May übertragen wurde, und daß andererſeits Heinide nicht mur
feine Anbänger ohne Elare methodiiche Anleitung ließ, ſondern daß
auch wie die Leitung der Leipziger Anftalt nach Heinickes Tode,
diejenige der 1788 zu Berlin begründeten in den Händen von
Angebörigen feiner Familie blieb. Ein um die Förderumg des
Taubſtummenweſens hodyverdienter Mann, der langjährige Yeiter
der Taubſtummenſchule zu Weißenfels, melde unter feiner Leitung
europäiſchen Ruf erhielt, Hill, führt den Rückgang des Taubitummen-
Unterrichtes in Deutichland zunächſt umd zumeilt auf den Mangel
einer genügenden Grundlage, auf melcdyer weiter gebaut werden
fonnte, zurüd. Er fübrt aber meiter an: „In Folge der flöfter-
lihen Abfperrung der Taubftummen-Inftitute, die zum Theil von
Vater auf Sohn oder Schwiegerjohn übergegangen waren, und in
welchen nicht jelten außer dem Vorſteher Kreti und Pleti ganz nad)
Gefallen jein Weſen trieb, war die überhaupt noch ſehr dürftig
entwidelte Qaubftummen » Unterrichtöfunft in Deutichland ziemlich
erftarrt, bier und da jogar gänzlid in Verfall aeratben und zu
einer handwerksmäßig betriebenen Schablonenmalerei geworden.“
Er beflagt, daß der Geift, welcher die Gründer der Anftalten ges
trieben, von ihren Nachfolgern gewichen, daß die Väter Stiefväter
geworden jeien; vor allen Dingen aber, dat die Lehrer, in der Regel
ohne jede pädagogiſche Vorbildung, nur handwerksmäßig für ihren
Beruf zugeftugt, blind eine Methode anmwandten, melde ihnen ale
Familiengebeimnis überliefert und vorgeichrieben war, daß fie, um
ihre Armjeligfeit zu verbergen, ſich völlig abidloffen und vornehm
ignorirten, was für die Vervollkommung ded Elementar-Unterridhted
überhaupt geichehen war. Dieje Verheimlihung fehrte fih nad)
ihm freilich nur gegen Lehrer. „Dem Publiftum waren die Taub-
ftummen-Anftalten der Hauptftädte zu Schaubuden und Raritäten-
fälten geworden, die an beftimmten Tagen der Woche den Neu—
547
gierigen zum Amüjement und zur Bewunderung geöffnet wurden,
und doch gewöhnlich nichts als Plunder vorführten, der nur durdy
geheimnißvolle Verſchleierung und die verftedten Aftionsfäden das
blöde Auge des Gaffer zu täuſchen vermochte.“ Wie gerecht dieſe
Anklagen waren, und wie wert man fi in Deutſchland ſchon dreißig
Fahre nad Heinides Tode von feinen Zielen entfernt hatte, ergiebt
eine Schrift ded Taubſtummen- Anftalts» Direktors Graßhoff zu
Berlin vom Sahre 1820, welche wie ihr Titel: „Beitrag zur Lebens—
Erleichterung der ZTaubftummen durch Gründung einer Taub—
ftummen-Gemeinde“ erfennen läßt, alles Ernſtes vorſchlug, die
Zaubftummen nach erlangter Schulbildung in beionderen Taub—
ftummen= Kolonien zu vereinigen.
5. Die Anfänge des Taubftummen-Unterridtes in
Preußen Wie ein luftreinigended Gewitter wirkte auf dieſe
trüben Znftände ein Mejkript des Minijterd von NAltenftein vom
14. Mai 1828; das erfte, welches eine allgemeine Ordnung diejed
Unterrichtözweiged unternahm. Ehe wir indeß diejem Reſkripte und
feinen Wirkungen näher treten, iſt es möthig, in Kürze den Gang
zu beſchreiben, weldyen dad Taubſtummen-Bildungsweſen bis dahin
in Preußen gewonnen hatte. Der Begründer desielben, Ernft Adolf
Eſchke, ein Schüler und Schwiegerſohn von Heinide, ſuchte am
8. Zuli 1788 um die Erlaubnis zur Errichtung einer Zaubftummen=
Anitalt zu Berlin nad), erhielt diejelbe am 2. Dezember deöjelben
Sahres und führte die Anftalt unter viel Notb und Mühe bei
geringer Unterftügung aus Staatsmitteln weiter, bis fie am 6. Juni
1798 zur Staats-Anftalt erhoben wurde. Dem Gedanken, das
SInftitut dem Zwede der Lehrerbildung dienftbar zu madyen, gegen-
über verhielten fih Eſchke und nad deſſen Tode (17. Juli 1811)
fein Schwiegerjohn und Amtsnachfolger Graßhoff aus nabeliegenden,
perjönliden Gründen abwehrend. Sie wollten ihr Geheimnis nicht
preiögeben. Der Mintiter v. Shudmann nahm aber auf ihre Bes
denken feine jonderlihe Rüdjiht, Tondern berichtete am 29. No—
vember 1812 an den König, es läge in feiner Abſicht, mit der
Anftellung eines Gehilfen bei der Königlihen Taubftummen:Anftalt
zugleih einen für die entlegenen Provinzen wohltbätigen Zwed zu
verbinden und dortigen jungen Männern, vorzüglich ſolchen, die als
Geiftlihe und Schulmänner dereinit verforgt werden, Gelegenheit
zu verichaffen, fih im Unterrichte taubitummer Perionen zu üben,
damit die dort vorhandenen unglüdlichen Kinder diejer Art die
nöthige Bildung in ihrer vaterländiihen Provinz erhalten können.
Dieſer Zweck werde erreicht werden, wenn alle drei oder vier Jahre
ein folcyer fähiger, junger Mann nady Berlin berufen werde, der,
wenn er fich im Unterrichten der Taubftummen die nöthige Fertigkeit
erworben babe, in die Provinz zurüdkehre, um den daſelbſt be—
findlichen Unglüdlihen dieſer Art ein wohlthätiger Lehrer zu werden;
48
zum Unterhalte eines ſolchen Subjektes könne jährlich aus den
Erſparniſſen der Einkünfte der Taubſtummen-Anſtalt die Summe
von 300 Thalern verwendet werden. Der König hatte anfangs
das Bedenken, die neue Einrichtung fünne die Arbeit in der Anftalt
ftören. Nachdem dieſes bejeitigt war, erfolgte die Allerhöchite Ge-
nehmigung; eine Inftruftion vom 21. und 25. April 1813, in deren
2. Paragraphen dem Kandidaten ausdrücklich „der freie Zutritt
zu allen Lehrſtunden im Inftitute” gefichert wird, ordnete
die Angelegenheit. Der erſte einberufene Kandidat Dr. Neumann
erklärte bei jeinem Abgange 1815, dab ed nur am jeiner gänzlichen
Unbekanntſchaft „mit diejem Zweige der Menjchenbildung” gelegen
habe, wenn er gemeint habe, den Zaubjtummen-Unterricht an
einem Predigt: oder Schulamte verwalten zu fünnen; er fei ent»
ihloffen, fih „der Bildung dieſer Unglüdlihen ausſchließlich zu
widmen.“ Gr wurde der Begründer des Zaubjtummen=Unterrichtes
in Oftpreußen, aud der erite deutihe Geichichtichreiber des Taub-
ftummen-Bildungsweiend, Der zweite Kandidat war Dr. Weidner,
der nachmalige Begründer des Zaubftummen-Unterrichted in Weft-
falen. — Es ift übrigens interefjant, dat Dr. Weidner, welcher
zweifellos große Verdienſte um die Förderung jeined Faches hat,
noch 1831 in einer an das Minifterium gerichteten Denfichrift von
einer Unterhaltung mit taubftummen Kindern in der Geberden-
ipradhe, wie von einer jelbftverftändlihen Sade redet. Die 1812
getroffene Einrichtung dauert mit einigen 1822, 1830, 1842, 1852
und 1881 getroffenen Aenderungen bis jeßt fort; gegenwärtig in
der Weife, daß durd ein Stipendium von jährlih 1200 M. tüchtigen
Zaubftummeniebrern die Möglichkeit eingehender, praftiicher und
wiffenichaftliher Vorbereitung für das Vorſteher-Examen gemährt
wird. Unter den Männern, welde nah Neumann und Weidner
den Kurſus an der Taubitummen-Anftalt zu Berlin abfolvirt haben,
finden wir Namen, melden wir in der Spezialgeihichte der Ans
ftalten ald denen verdienter Direktoren und Lehrer begegnen, wie
Borbftedt, Siemon (vgl. über ihn Bededorff Jahrbl. 111 108 ff.),
Reimer, Böttcher, Schuld, Gronewald, Aplinius, Sägert (der jpätere
General-Inipeftor), Lade, Cüppers, Linnark, v. Brzeski, Matus—
zewöfi, Seft, Dornjeiffer, Sandmann, Heinrich, Gotſch, Schön-
berner, Bergmann, Erdmann, Lehmann, Walther, Steiner, Fticher,
Bone, Modäge, Niemann, Stofferd, Kauer, Köbrih, Prüfner,
Heinid.
Wie jegendreih ſich nun aud die Einrichtung dieſes Hospitiums
an der Berliner Anftalt im Einzelnen erwiejen hatte, jo konnte doch
in der alle zwei bis drei Sabre wiederkehrenden Ausbildung eines
einzigen ZTaubftummenlehrerd dem Bedürfniffe der ganzen großen
Monarchie unmöglid genügt werden, und von den verichiedeniten
Seiten ber wurde dad inzwiſchen in Wirkſamkeit getretene Mini-
549
fterium der geiftlihen ıc. Angelegenheiten um eine Berallgemeinerung
des Zaubftummen=Unterrichted angegangen. Ein jchlefiiher Super:
intendent (Menzmann aus Langenau bei Görlig), der übrigens nur
dad Handalphabet fannte und empfahl, reichte am 24. Januar 1822
eine Denkichrift ein, im welcher er befürmwortete, „dab der Taub—
ftummen=Unterricht nicht wie eine beiondere Kunft blos in den für
diejen Unterrichtözweig angelegten Snftituten eingeſchloſſen bleibe,
ſondern dergeftalt allgemein merden müſſe, daß, wenn auch nicht
alle Schullehrer, dody mehrere derfelben, befonders auch ſich für das
Schulweſen intereffirende Landgeiftlihe, auf mehreren Punkten des
Landes ſolche Unglüdliche bei fih aufnehmen und unterrichten, und
auch jeder wohlvorbereitete Schullehrer dergleichen Unglückliche feines
Drted in jeiner Schule unterweifen und aud dem Stande der Thier-
beit frühzeitig herausreißen fünne.” Zu den von ihm empfohlenen
Mitteln gehört „die Aushängung des Handalphabetes in jeder Schul:
ftube.” — Der Konfiftorialratb Nolte zu Berlin empfahl in feinem
Gutachten über die Menzmanniche Denkſchrift vom 19. März 1822
die Errichtung vieler einzelner Eleiner, überall, infonderheit auf dem
Lande, zerftreuter, unter die Keitung von Predigern geftellter Privat:
Inſtitute. Auch der Verein für die Erziehung taubftummer Kinder,
welcher 1821 eine Unterrichtd= Anftalt zu Breslau in das Leben
gerufen hatte, beantragte am 23. März 1824, dab die Kandidaten
des Schullehrer-Amted im dortigen Seminare mit dem Unterridhte
in der Zaubftummen-Anftalt befannt gemacht würden.
Der Minifter, welcher fih für den Gegenftand interejfirte und
am 29. Suni 1823 eine Crmittelung aller Zaubftummen im Lande
angeordnet hatte, war doch in feinen Zugeftändniffen vorfichtig; jein
Neferent mußte, daß zur Unterweilung taubftummer Kinder be—
fondere Gaben gehören. „Ein Taubſtummerlehrer muß“, heißt es
in einer Verfügung vom 2. Zult 1824, „einen fcharfen und ſprechen—
den Blid, ausdrucksvolle und leicht bewegliche Gefichtözüge, Die
Gabe der Geberdeniprade, febhlerfreie Sprachwerkzeuge und
eine jehr beitimmte Artifulation bei der Ausſprache befigen, außer-
dem aber überhaupt ein Menich von guten Anlagen, lebhafter Ein-
bildungsfraft, richtigem Urtheile und klarem Verftande fein und
einen beiteren Sinn, geübte Beobachtungsgabe und dabei ein freund
liches und liebreiches Mefen haben."
Mährend die bezeichneten Vorſchläge im preußiichen Unter:
richtöminifterium erwogen wurden, überrafchte ein jehr angelehener
batriiher Schulmann, welder auf dem Gebiete ded elementaren
Spradunterrichted ald eine Autorität erften Ranges galt, der Schul:
ratb Dr. Johann Baptift Grafer zu Baireuth (val. über ihn
Walther a. a. O. S. 199. Schmid Encyklopädie 2. Aufl. Theil 3
S. 38) die Pädagogen durch feine Ausführungen, daß der Taub—
ftumme neben dem Bollfinnigen in der Schule zwedmähig unter:
1884. h 37
zen.
richtet werden fünne, und dab es möglidy fei, den gefammten Taub—
ftummen-Unterricht in die Volksſchule zu verpflauzen. Gr bezeichnete
ald dad zu eritrebende und zu erreichende Ziel, „daß jeder Schul—
lehrer auch Zuubftumme zu unterrichten vermöge und jede Schule
eine Zaubftummenichule jein könne“, und führte diefen Sag erſt in
einer Abhandlung im Heöperus 1824 Nr. 179, ſpäter in einer
befonderen Schrift: „Der durch Geficht- und Tonſprache der Menſch—
beit wiedergegebene Zaubftunme* Baireuth 1829 (2. Aufl. 1834)
weiter aus. Graſers Anfihten waren dem preußiihen Minifterium
nicht fremd geblieben und find zweifellos von Einfluß auf deſſen
Entihließungen geweſen.
6. Die Verfügung vom 14. Mai 1828, welde das
Ergebnis der Erwägungen im Minifterium war, und von welder
eine neue Periode in der Geſchichte des preußiichen Taubſtummen—
wejend datirt, lautete:
„Die große Menge von Zaubftummen, welde zwar noch ein
bildungsfähiges Alter haben, aber in den wenigen vorhandenen
Zaubftummen » Anftalten nit mehr unterzubringen find, ſowie der
übergroße im Zunehmen begriffene Andrang zu dieſen Suftituten,
bat dad Minifterium veranlaßt, auf umfaffende und durdhgreifende
Mafregeln zum Beſten diefer Unglüdlihen Bedacht zu nehmen.
Nah den angeitellten Unterfuhungen und eingegangenen Be—
richten find in den Königlichen Landen gegenwärtig iiber 8000 Zaub-
ftumme vorhanden, und unter dieſen über 1700 noch im bildungd-
fähigen Alter. Bon den Iegteren find aber in den ſämmtlichen
Öffentlihen und Privat-Inftituten nur höchſtens 170; alfo noch nicht
der zehnte Theil untergebradt. ine Vermehrung der Inſtitute
nad Bedürfnis ift Schon darum nicht ausfübrbar, weil die koſt—
jpielige Unterhaltung der Zöglinge in jelbigen die Kräfte der meiften
Eltern und jelbft des Staates überfteigen würde.
Das Minifterium findet e8 daher angemefjen, einen neuen
Meg einzufchlagen, wozu aud die Fortichritte des Zeitalters in der
Zaubftummen-Bildung auffordern; indem man den Taubſtummen—
Unterricht nicht mehr ald eine geheime, jehr fomplizirte und ſchwierige
Kunft, fondern als eine zwar eigenthümliche, auf die beiondere
mangelhafte Beichaffenheit des Schülerd berechnete, aber mit jeder
andern piychologiih begründeten naturgemäßen Unterrihtömethode
jehbr verwandte Lehr: und. Behandlungsweije betrachtet und das
Zufammenleben von Zaubftummen mit börenden und ipredenden
Kindern nicht nur für zuläffig, ſondern ſogar für wünfchenswerth
und mehr ſachförderlich erklärt, ald das beftändige Zufammenleben
von blos Taubſtummen mit einander in den Snitituten, welche
legtere jedoch als Gentralpunfte für die weitere Ausbildung und
Entwickelung diefed beionderen Zweiged der Gelammtbildung aller:
dings ihren eigenthümlichen und hohen Werth behalten.
551
Unter den obwaltenden Umftänden ift es nun die Aufgabe, die
Fähigkeit und Fertigkeit, Taubſtumme zu unterrichten, bald möglichft
allgemeiner zu verbreiten und den Taubſtummen in größerer Zahl,
womöglich aud auf einfachere Weiſe, ald biöher, ohne außerordent«
lie Maßnehmungen, ald weite Reiien, Aufwand großer Penfionen
et cetera zu helfen. Für die Löſung dieſer Aufgabe iſt e8 be»
jonderd wünſchenswerth, daß bald möglidhit in jedem Schul-In—
Ipeftiondfreiie ein Lehrer vorhanden jei, welcher die Taubſtummen
feines Wohnorted umd der nächſten Umgegend zu unterrichten im
Stande ſei. Dieler Zwed wird am ficherften erreicht werden, wenn
an jedem Schullehrer-Seminare ein Lehrer angeftellt wird, der die
Unterwetjung und Behandlung der Zaubftummen in einem der vor—
bandenen Snftitute gründlich erlernt bat, eine Anzahl derjelben
in der mit dem Seminare verbundenen Uebungsichule fortdauernd
unterrichtet und Dabei zugleih die für die Sache empfänglichen
fähigern umd verftändigeren Seminariften mit der Methode des
Zanbftummen-Unterrichteö theoretiich und praftiih bekannt madıt.
Auf dieſe Weile wird es ſich vielleicht in einem Jahrzehnte
bewirfen laffen, dab in allen Provinzen der Monardie, obne un—
verhältnismäßige und unerſchwingliche Koften, für die Bildung der
unglüdlihen Taubftummen in der Nähe oder ſelbſt an Drt und
Stelle gejorgt und der jeßige meilt vergeblihe Andrang zu den
Inftituten bejeitigt wird.
Auf den Antrag der Minifterit haben des Königs Majeftät
zur Vorbildung ſolcher Lehrer, melde die Methode deö Taubftummen-
Unterrichte® an den hierzu beitimmten Anftalten, und namentlih in
Berlin, erlernen, und hiernächſt bei den Provinzial-Schullehrer:
Seminaren wieder lehren jollen, eine angemefjene Summe auf
ſechs Jahre allergnädigft zu bewilligen gerubt.
Nah den bisher getroffenen Einleitungen ift ed möglid, diele
Borbildung mit Oſtern laufenden Jahres zu eröffnen. Das Mini:
ſterium bat die Abfiht, nah und nad alle Provinzen mit vor»
gebildeten Lehrern zu veriorgen, zuvörderft aber beſonders diejenigen,
in welchen das Bedürfnis am größten ift, und Feine Inftitute vor—
handen jinv.
Dad Minifterium beauftragt das Königliche Konfiltortum und
Provinzial-Schulfollegium hierdurch, den Seminardireftoren jeines
Bezirkes vollftändige Kenntnis von den voritehenden Eröffnungen
zu geben, damit diefelben bei ihren Einrichtungen, Vorſchlägen zu
Anftellungen ıc. darauf vorläufig Rüdfiht nehmen fünnen. Ganz
bejonderd muß das Minifterium wünſchen, dak ihnen die Sache der
Wahrheit gemäß, jo dargeftellt werde, daß den allerdings ſchon mit
mancherlei Aufgaben verjebenen Seminar-Anftalten und Xehrern,
durch die beabfichtigte Einrichtung, nicht eine neue große Laſt auf-
gelegt werden jolle, jondern, dab bier vielmehr nur die Nede von
37*
992
der bejonderen Beihäftigung eined einzelnen Lehrer und von
einigen bejonderen Einrichtungen in der Uebungsſchule jei.
Auch ift es nicht die Meinung, daß alle Seminariiten, jondern
daß nur folde, die für den ZaubftummensUnterricht geeignet, ja
gleihjam geboren ſcheinen, damit befannt gemacht werden jollen.
Mebrigend hofft dad Minifterium von diejer Einrichtung einen
wejentlihen allgemeinen Gewinn für das Seminarmejen überhaupt,
und einen böcht vortheilhaften Einfluß derjelben auf das Ganze
der Lehrerbildung, indem die erforderliche genate Beobachtung des
ZTaubftummen, die Auffindung der Mittel, feinem Geifte bei-
zufommen, und die durchaus finnreiche, bejonderd auf Anihauung
gegründete Lehrart auf eine eigenthümliche und höchſt fruchtbare
Weiſe zugleich in die Tiefe menſchlicher Natur und Bildung einführe.
(gez.) von Altenftein.“
Der zur Ausführung diejer Verfügung bewilligte Betrag belief
fih auf jährlihd 3000 Thaler; andere 400 Thaler waren, wie
bereitd erwähnt, jchon früher zur Ausbildung von ZTaubftummen-
lehrern an der Berliner Anftalt ausgeworfen worden.
7. Die Ausführung des Nejfripted vom 14. Mai
1825 und fernere Schritte ded Minifteriumd. Die
Wirkung der Verfügung vom. 14. Mai 1828 entſprach zwar nicht
ganz den Abfichten der Unterrichtövermwaltung, ging aber in zweierlei
int weit über diejelben hinaus. Sie zog zunächſt das ganze
aubftummen-Unterrichtöwejen gleichſam an das Licht. Der Geheim-
thuerei der LZehrer war mit einem Schlage ein Ende gemadt, und
die Unfähigfeit war außer Stande gejept, ihr Weſen zum Schaden
der unglüdlihen Kinder weiter zu treiben. Indem der Taub—
ftummen=Unterricht jeiner Sfolirung entzogen und das Interefje für
ihn in weiten pädagogiichen Kreiſen erweckt wurde, ward gleichzeitig
der Grund zur Heranziehung pädagogiich gebildeter Taubſtummen—
lehrer gelegt. Der Taubſtummen-Unterricht fam in die für den-
jelben berufenen Hände; d. h. in Diejenigen begabter Volksſchul—
lehrer. Es läßt fi nachweiſen, dab die bervorragendften Taub—
ftummenlehrer der neueren Zeit, inöbejondere die Begründer der
fogenannten neuen deutihen Schule auf dem nunmehr bezeichneten,
fiheren Wege ausgebildet worden find.
Das Miniftertum, wie ſich die Behörde zu jener Zeit in ihren
Verfügungen mit Vorliebe nennt, war nämlidy unverweilt an die
Ausführung der Aufgaben gegangen, welche ed ſich durch feine eigene
Verfügung geftellt hatte. Zunächſt wurde nicht mehr blos zu
Berlin, fondern au zu Königdberg und zu Münfter für die Aus-
bildung von Schulamtd-Kandidaten gelorgt, welde an die Schul:
lehrer-Seminare übergeben und an diefen den Taubitummen-Unter-
richt übernehmen follten. Sägert, welcher im eriten Hefte feines
größeren Werkes Seite 19 bis 26 ausführlichere Nachrichten giebt,
553
nennt als Männer, welde auf dieje Weile audgebildet wurden:
Bormann, Schulz, Nirdorf, Schmoof, Buchholz, Predwindel, Mag,
Kirchhof, Berg und Node, melde ald Hilfslehrer; Vormbaum,
Zettau, Kuhlo, ar Hartung, Kublgag, Krätfe, Sikorski, Thiede,
Süß, Hill, Schafft, Voigt, Schwier, Tappe, Kripler, Trinkler, Kötbe,
Götz, welde ald Kurfilten zu Berlin, Radau, Hilberger, Toparkus,
Sommer, Preuß, Demuth, Sadrinna, Papig, melde ald Kurfiften
zu Königsberg, Wirfel, Büſcher und Stahm, welde ald Kurfiiten
a Münſter ihre Schule durchgemacht haben. Auch bier find wir
amen von vorzüglidem Rufe unter den Fachgenoſſen begegnet.
Die weitere Bemühung des Miniſteriums ging auf Einrichtung
von Taubſtummenſchulen bei einzelnen Seminaren, wofür die Hilfe
der Provinzialftände in Anſpruch genommen, und in Preußen,
Pommern, ofen, Sadien und Weſtfalen, ſpäter auch Rheinland,
ern gewährt wurde. Die Einrichtung traf man derartig, dab die
aubftummenichule dem Seminare eingefügt und dem Seminar:
direftor unterjtellt, diefem aber ein bejonderer Taubftummenlebrer
in möglichit jelbititändiger Stellung beigegeben wurde. ine von
dem Minifter von Altenftein am 30. Zuli 1831 für die Provinz
Sachſen erlaffene, am 20. Kebruar 1832 auf die ganze Monardie
ausgedehnte Inftruftion (abgedrudt bei Sägert a. a. O. 1. ©. 7 ff.)
ordnete das Verhältnis zwiſchen dem Direktor und dem eriten Taub—
ftummenlebrer. Wo diejer ein hervorragend begabter Mann war,
wurde ihm große Unabhängigkeit willig zugeitanden.
Auch für die Arbeit der Anftalten jelbit, wie für den allgemeinen
Unterrichtöbetrieb zeigte die Behörde lebhafted Intereſſe. Keine
neue Erſcheinung in der Litteratur wurde überjeben; Direktoren und
Lehrer erhielten Gelegenheit, fremde Anftalten zu beſuchen; die
Herausgabe guter neuer Lehrmittel wurde durch J—— aus
Staatsfonds, welche freilich in jedem einzelnen Falle von Aller—
höchſter Huld des Königs beſonders erbeten werden mußten, und
darum nur ſelten gewährt werden konnten, begünſtigt. Von der
Sorge, welche der Miniſter der Förderung der Sache zuwandte,
enthalten die Akten manches Zeugnis. So legte er durch Verfügung
vom 18. November 1831 zwei Direktoren folgende Fragen vor:
1) Welche theoretiihen Werke find für die Bibliothek einer Taub-
ſtummenſchule, namentlidy zum Behufe der Weiterbildung des Lehrers
anzuſchaffen? 2) Weldye Lehrmittel haben fi bewährt? 3) Welche
fehlen noch, find alfo berzuftellen? 4) Kann die lithographiiche
Kunft hierfür vermwertbet werden? 5) Welhe Sammlungen und
Apparate find befonderd wünſchenswerth? 6) Welche für Hörende
beftimmte Lehrmittel können aud für Zaubftumme benußt werden?
7) Sind für die Beihäftigung der Taubftummen mit Handwerfen
8) jowie für deren Spiele und freie Beihäftigung, namentlich in
Snftituten und Schulen, beiondere Vorfehrungen zu treffen?
554
Im Fahre 1833 wurde eine Ermittelung bezüglid der Anftalte-
Bibliothefen angeftellt ; wie nöthig die Erinnerung daran war, er-
wieſen einzelne der eingegangenen Berichte. Während Weißenfels
und Halberftabt vorzüglid anögeftattet waren, hatten Soeft 15,
Königäberg 7, Büren und Polen je 5 Nummern in ihrem Kataloge.
Bezeichnend ift ed, dak Marienburg dem Verzeichniſſe feiner fünf
Bücher dasjenige der zwölf „jo eben neu beftellten“ beifügte.
Das in weiteſten Kreilen rege gewordene Intereſſe für das
Taubſtummenweſen ließ audy manden wilden Trieb entiteben. So
trat 1835 erft in Hamburg, dann in Berlin, ein Arzt auf, welder
behauptete, die Zaubitummbeit dur ein Geheimmittel heilen zu
fönnen, und welcher an dem Direktor Graßhoff zu Berlin einen
Gläubigen fand. Ed war nahe daran, daß Ub Dr. Hufeland
durch die Erfolge des fremden Doktors geblendet wurde. Vier Jahre
hindurch hielten dieſer und Graßhoff die Behörde in Athem; aber
an dem Ernſte, der Gründlichkeit und der Sachkenntnis des auch
auf dieſem Unterrichtsgebiete bedeutenden Provinzial-Schulrathes
Dr. Otto Schulz ſcheiterten ihre Bemühungen. Der Ertrag der
Sache war ein Auflag von Otto Schulz: „Die Hörfähigkeit der
Taubſtummen“ im Sculblatte für die Provinz Brandenburg 1835
und zwei Minifterial-Rejkripte vom 18. Mat und vom 4. November
1835, welde eine genaue Prüfung der Hörfäbigfeit bei der Auf-
nahme der Kinder in die Zaubftummen:Anftalten anordnen.
Ueber einen anderen Vorgang aud den Jahren 1835/6 mag
= folgende Protokoll der deutſchen Bundes-Berfammlung Nachricht
geben:
$. 109,
Verſinnlichte Denk- und Sprachlehre von Franz Herrmann Czech, Profeffor im
K. 8. Taubftummen-Anftitute in Wien
Der Königl. Sächſiſche Herr Bundestagsgefandte trägt Namens der Reklama—
tionsfommilfion vor:
Franz Herrmann Czech, Profeffor im Wiener Taubftummen-Inftitute, bat,
(mit der ——— Eingabe Nr. 19) der hohen Bundesverſammlung neun Liefe-
rungen feines Werkes: „Berfinnlihte Denk» und Spradjlehre”, überreiht, und
um Erlaubnis gebeten, die folgenden Hefte, jo wie fie ericheinen, zuſenden zu
dürfen.
ꝛc.
Der Brofeffor Czech bittet am Schluſſe der Eingabe, im Intereſſe der leiden»
den Menſchheit und der Taubftummen, welde in den Bundesftaaten leben,
die hohe Bundesverfammlung wolle eine nähere Prüfung der in dem Vor—
worte zu gedahtem Werke vorgeichlagenen Mafregeln zur allgemeinen
Berbreitung der Taubftummenbildung, und, im Falle fie höherer Beachtung
würdig befunden würden, die Anwendung derjelben zu Gunften der in den
Bundesftaaten lebenden Taubftummen anordnen.
x.
Die Mafregeln, auf deren Anordnung von Seiten des Bundes in der Ein-
gabe und im Vorworte angetragen wird, find folgende:
1) allgemeine Zählung der Taubſtummen, als Vorarbeit;
2) Erridtung von — für die Taubſtummen ⸗Bildungswiſſenſchaft an
allen Univerfitäten, theologifhen Lehranftalten und Schullehrer-Seminaren;
555
3) Anſchaffung und Berbreitung der zur Selbſtbildung für Neulinge im
Taubſtummen-⸗Unterrichtsfache geeigneten Lehr- und Hilfsbücher, und Auf:
forderung ſämmtlicher Seelforger, fi unverzüglich mit der Unterweifung
der in ihren Amtsbezirfen lebenden Taubftummen von unterrictsfähigem
Alter zu beichäftigen;
4) —_‘ der den Staatöverwaltungen zu Gebote ftehenden Mittel, um
bei dem Lehrftande allgemeines Intereffe filr die Bildung der Taub—
ſtummen zu weden;
Aufbringung der Mittel Fe Suftentation der dilrftigen Taubſtummen
während deren Bildungszeit, zur Anfhaffung der Lehr- und Lernmittel
und zur Beförderung ihrer bürgerlichen Brauchbarkeit. Hierzu werden
Armenfonds der Gemeinden, ftändiiche Bewilligungen, jährliche Kollekten,
Sammlungen bei Trauungen und Aufforderungen zu freiwilligen Beiträgen
vorgeihlagen;
6) Anwendung der zur Erleichterung der jelbftftändigen Thätigkeit der gebil-
deten Taubſtummen und ihres Fortfommens in der Welt geeigneten Maß-
regeln.
ic.
An Vebereinftimmung mit dem Kommiffionsantrage, wurde beichloffen:
1) die Vorichläge des Brofeffors Ezeh zur Kenntnis der höchſten und hohen
Regierungen zu bringen und
2) dent Berfaffer, unter Anerkennung feiner verdienftlichen Beftrebungen, für
die überreichten Hefte feines Werkes, deffen Fortiegung gern angenommen
werden wird, den Dank der Bundesverfammlung auszufpreden.
8. Die Anleitung der Volksſchullehrer zum Unter:
richte taubitummer Kinder an ihrem Wohnorte. Neben
der Bemühung um die Verbefferung des Unterrichteö in den Taub—
ftummen - Anftalten ſelbſt und um die Erziehung tüchtiger Taub—
ftummenlebrer ſah es die Unterrichtö- Verwaltung als ihre Haupt»
aufgabe an, ſowohl durch die Anleitung der Zöglinge derjenigen
Seminare, weldhe mit Taubſtummenſchulen verbunden waren, wie
durd dad Hodpitium beveitd im Dienfte ſtehender Volksſchullehrer
an größeren Taubftummen-Anftalten unbedingt den erften, möglichſt
den ganzen Unterricht der taubftummen Kinder an ihrem Wohnorte
u ermöglihen. Wie die Sache gedacht war, ergeben die nad
———— beiden Verfügungen; allerdings verhältnismäßig jungen
Datums, aber gerade vorzugsweiſe bezeichnend:
Berlin, den 1. Dezember 1847.
In den meiſten Provinzen der Monarchie find mit einzelnen Schullehrer-
Seniinaren Taubftummen-Anftalten verbunden, die außer ihrem nächſten Zwede,
den bildungsjähigen Zaubftummen, Unterrit und Erziehung zu geben, aud) die
Aufgabe verfolgen, den Seminariften Anſchauung der eigenthümlichen Methode
uud Behandlungsweile des Zaubftummen-Unterrichtes zu gewähren, und dieſe
hierducd zu befähigen, die in ihren fpäteren Wohnorten befindlichen taubftummen
Kinder, wenigften® vorbereitend, zwedmäßig zu unterrichten.
In der Provinz Brandenburg befteht eine ſolche Einrichtung nicht. In der-
jelben, und zwar in Berlin, ift ein für fich befteheudes Taubfrummen » Inftitut
vorhanden. Da dafjelbe weder ſämmtliche in der Provinz befindliche bildungs-
fähige Taubftummen aufnehmen kann, noch auch für mande der letsteren die zu
einem mehrjährigen Aufenthalte in dem Inſtitute erforderlichen Koften aufgebracht
werden fönnen, fo haben die beiden Königl. Regierungen in Frankfurt und Pots-
5
u.
556
dam dem hiernach für ihre VBerwaltungsbezirte vorhandenen Bedürfniffe in auderer,
er ee ein mehrjähriger Erfolg gezeigt hat, jehr zwedmäßiger Weile zu begegnen
geſucht.
Es wurde nämlich im Jahre 1836 mit Genehmigung des Minifteriums der geift-
lichen ꝛc. Angelegenheiten an dem hiefigen Taubjtummen»Inftitute ein fehswödent-
licher Kurſus Behufs der Unterweifung ſchon angeftellter und fonft fir dieſen
Zwed geeigneter Lehrer in dem Unterrichte taubftummer Kinder eröffnet. In
welcher Weije defjen äußere Einrichtung möglich gemacht worden, wird die Königl.
Regierung aus der abihriftlich und im Auszuge beigelegten Berfügung der Königl.
Regierung in Potsdam vom 4. April 1836 erſehen.
Diefer Kurfus ift in der Weile abgehalten worden, daf
1) den einberufenen Lehrern eine allgemeine Belchrung über die Grundſätze
des Taubftummen-Unterrichtes mit Hinweifung auf die wichtigften und filr
den Elementarlehrer braudpbarften Schriften über denjelben;
2) eine theoretiihe und praktiiche Anmweifung zur Ertheilung des Unterrichtes
im Spreden;
3) eine Spezielle Belehrung iiber Methode des Sprachunterrichtes und der damit
zufammenhängenden Begriffsentwicelung ertheilt wurde.
Außerdem wurde die Anwendung der theoretiih vorgetragenen Grundſätze
in den Unterritsftunden dem betreffd. Lehrer praftiich Har gemacht, und hiernächſt
egen den Schluß des Kurfus für die Lehrverſuche der Kurfivenden eine dem
* entſprechende Ordnung getroffen.
Die Belehrung über die Ünterrichtsmethode in anderen Gegenſtänden, nament—
lid) in der Religion und im Rechnen, mußte bei der Kürze der Zeit übergangen
und den Lehrern überlaffen werden, ſich durch Theilnahme an den Lehrjtunden
in den gedachten Gegenftänden von dem Berfahren bei dem Unterrichte in denjelben
zu inftruiren. .
Aehnliche Kurie haben noch im Jahre 1837 und 1839 ftattgefunden und
wurde deren jährliche Abhaltung dadurd möglid, dak von Jahre 1842 ab der
Kommunal-Landtag der Kurmark einen jährlihen Zuſchuß von 500) Thlr. zur Be»
förderung des Taubftummen-Unterrichtes auf 10 Jahre mit der Maßgabe bewilligte,
daf die Hälfte diefer Summe zur Ausbildung von jährlih 8 Lehrern, die andere
Hälfte aber zur NRemuneration derjenigen Lehrer, welde armen Taubftummen
umentgeltlihen Privatunterricht ertheilen, und zur Unterftügung armer Eltern
Behufs diejes Unterrichtes verwendet werden Sollte.
In diefer Weiſe find fitr den Regierungsbezirt Potsdam bereits 90 des Taub-
ftummen-Unterrichtes kundige Lehrer herangebildet, welche von den im Negierungs-
bezirfe überhaupt vorhandenen 82 bildungsfähigen Taubftummen 71 den nöthigen
Unterricht ertheilen.
Diefer Unterricht wird außer den gewöhnlichen Schulftunden, gewöhnlich
täglich in einer Stunde ertheilt; außerdem befuchen aber die Kinder nod den
Öffentlihen Schulunterricht ihres Lehrers und werden von dielem in demjelben
zwedmäßig beichäftigt.
Bei der nur allmälig erfolgten Vorbereitung und der furzen Zeit, jeit welder
die meiften Lehrer erft wirkſam find, ftehen die von ihnen erzielten Reſultate den
in einer wohlorganifirten Taubftummen-Anftalt zu erlangenden freilich noch nicht
gleich; jedoch genügen diejelben infoweit, daß die durch diefen Unterridt vor-
bereiteten Schüler jpäter ſogleich und in den oberen Abtheilungen an dem Unter»
richte einer förmlihen Taubftummen-Anftalt haben Theil nehmen können, und
daß diejenigen, welche längere Zeit von völlig qualifizirten Lehrern unterrichtet
worden find, ſich fomweit mündlich und fchriftlich auszudriden vermögen, daß fie
fid) mit ihrer Umgebung verftändigen, den Konfirmanden » Unterriht empfangen
und zur Erlernung eines Handwerkes in die Lehre gegeben werden können. Aehn-
liche Refultate find auf gleichem Wege für den Taubſtummen-Unterricht in dem
Regierungsbezirte Frankfurt erreicht worden.
557
Um das Berfahren umd die Feiftungen der einzelnen Lehrer der nöthigen
Kontrole zu unterwerfen, ift die Einrichtung getroffen, daß der Direktor der Taub-
flummen-Anftalt von Zeit zu Zeit einzelne Diftrifte der Provinz bereift, durch
Rath und Zurechtweiſung etwanige Mängel des Unterrichtes abftellen hilft, die-
jenigen Kinder perfönlich kennen lernt, für welche nod weitere Ausbildung
in dem Taubftummen-Inftitute möglich und wilnfchenswerth ift, und überhaupt
duch periönlihen Verkehr mit den Landräthen, Pfarrern, Lehrern und andern
für die Sache ſich intereffirenden Männern die auf die Bildung der Taubftummen
erforderliche und richtige öffentliche Theilnahme anzuregen ſucht.
Die Königl. Regierung hat, jeitdem Taubftummen-Schulen mit den Schul»
lehrer - Seminaren verbunden find, ausreichende Gelegenheit gehabt, den Erfolg
diefer Verbindung für die Befähigung der Lehrer ſelbſt Taubftunmmten-Unterricht
zu ertheilen, kennen zu lernen und wird diefelbe durch obige Mittheilung über
den Erfolg einer anderweiten Einrichtung in der Provinz Brandenburg in den
Stand geſetzt werden, in weitere, auf ihre feitherige Erfahrung gegründete Er-
mwägung zu ziehen, ob und in welcher Weife von der in der Provinz Brandens»
burg beftehenden Einrichtung auch auf Ihren Verwaltungsbezirk Anwendung zu
a rathjam und möglich ericheint.
Der Minifter der geiftlihen, Unterrichts, und Medizinal-Angelegenheiten.
Im Auftrage des Herrn Chefs.
An
die Königl. Regierung zu N.
12853. Cirkulare.
Auszug. Potsdam, den 4. April 1836.
Auf unſeren Wunſch wird das Königl. Provinzial-Schulkollegium zu Berlin
in dem dortigen Taubitummen-Inftitute in den Monaten Julius und Auguſt d.
3. einen jehswöchentlihen Lehrkurſus für eine Anzahl von Yehrern unfers Ver—
waltungsbezirkes veranjtalten, welche wir eig She auszuwählen beabfichtigern,
daß ein jeder landräthliche Kreis wenigftens Einen zur Ertheilung des Taub—
ftummen-Unterrihtes befähigten Lehrer erhalte, welder theils und vorzüglich
felbft taubftumme Kinder aus feiner Umgegend zu unterrichten, theils auch wieder
anderen Lehrern hinfihtlih des Unterrichtes folder Kinder Rath und Anweijung
zu ertheilen, im Stande ift.
Einem jeden an dem Kurſus theilnehmenden Lehrer werden wir zur Beitrei-
tung der Koften feiner Reife nad Berlin und feines ſechswöchentlichen Aufent—
haltes dafelbft, eine Unterftüßung von fünf und zwanzig Thalern bewilligen,
außerdem aber aud mit dem Königl. Brovinzial » Schulfollegium dahin wirken,
daß fich für die Theilnehmer am Kurfus durch das Zujammenmwohnen 2c. Meh—
rerer von ihnen in Berlin der Aufwand von Wohnungsmiethe 2c. verringere.
Sollte ihnen dennoch die Unterftügung von 25 Thl. nicht bedeutend genug
erſcheinen, ſo werden fie in Anſchlag bringen müſſen, daß fie daheim aud nicht
ohne Koftenaufwand würden leben können, daß fie durch den Aufenthalt in Ber-
lin ihre Bildung auf mannigfaltige Weife fördern werden, und daß ihre zu er»
langende Befähigung zur Ertheilung des Taubftummen» Unterrichtes fie im den
Stand feten wird, demnähft durch Unterweilung taubftummer Kinder manche
Anerkennung und Bergltung ihrer Bemühungen fe zu verihaffen. Eine Ent-
behrung und Bertretung der furfirenden Lehrer in ihrem Amte während ihres
fehswöchentlihen Aufenthaltes in Berlin, wird und muß zu Gunften des wohl-
thätigen Zweckes wenigftens eben jo gut, als wenn fie auf längere Zeit erkrank—
ten, und um fo eher möglich fein, da die diesjährigen Sommerferien bei den
Schulen für den Kurſus mitbenutt werden follen.
Die engere Auswahl der zur Theilnahme an dem Kurſus zu verftattenden
Lehrer, deren Anzahl fih für diefes Jahr nur auf etwa 12 belaufen wird, be»
598
halten wir uns zwar vor; indeffen wünſchen wir, daß ung ein jeder der Herren
Superintendenten und Schulinfpeftoren womöglid zwei bis drei Lehrer feines
Aufſichtskreiſes namhaft made, welde er zur Erlernung und Betreibung des
FTaubftummensUnterrichtes filr befonder® geeignet hält, und mach Auseinander-
feßung des obgedachten Sachverhältniffes und näherer Beiprehung mit ihnen
geneigt findet, an dem Kurjus Theil zu nehmen.
R Theile nöthig, theils wünſchenswerth ift es, daß die vorzufchlagenden
ehrer::
9 die den beſſern in nenerer Zeit nnd namentlich in guten Seminaren
vorbereiteten Schulmännern beimohnende gute Befähigung und willen
ihaftlihe Bildung für ihren Beruf befigen, infonderheit aber
2) im Denken an logiihe Ordnung gewöhnt, mit der Pant-Methode und mit
den Gefeßen der Sprahbildung befannt feien, ein gutes Ange haben,
und beim Sprechen fcharf und beftimmt artikufiren, dabei
3) auch Überhaupt durch Borzitge des Charakters, durch gute fittlihe Fith-
rung, durch Sanftmuth und Milde, Geduld und Freundlichkeit fih aus-
zeichnen, ferner
ein Alter von etwa 20 bis 30 Jahren nicht zu weit itberfchritten haben,
nicht in zu befchwerlichen Aemtern und im zu drücdenden häuslichen Ber»
hältniffen ftehen, womöglich auch ſchon definitiv angeftellt und jo ſituirt
feien, daf taubſtumme Rinder, wenn nicht bei ihnen jelbft in ihrem Haufe,
doch an ihrem Wohnorte leicht Aufnahme finden und untergebradt wer-
den können. Es werden fid) hiernadh auch Lehrer, welche an jehr zahl-
reihen und ſchon überfüllten Landſchulen allein ftchen, eben nicht zur
Teilnahme an dem Kurfus eignen.
%. 8%.
4
—
Königliche Regierung
Abtheilung für die —————— und das Schulweſen
Meyer.
An
ſämmtliche Herren Superintendenten und Schulinſpektoren.
II 606.
Drei Jahrzehnte hindurd), in einigen Provinzen oder Bezirken
wohl noch länger, hat die Unterrichtö-Verwaltung den Glauben feft-
gehalten, es ließen ſich die ihr von Graſer vorgezeichneten Ideale
wirflidy erreichen, und mit großer Energie bat fie den Volksſchul—
lehrern ihre bezügliden Pflichten immer wieder in Erinnerung ge—
bracht. Geftügt auf die Berichte einiger Negierungen, aber auch
diefen gegenüber allzujanguiniih, verfündigte eine im Minifterium
audgearbeitete, durch die Staatszeitung veröffentlichte Denkichrift
vom Sabre 1836: „Der Verſuch, den ZaubitummensUnterriht mit
dem gewöhnlichen Glementar-Unterrichte in jolde nähere Verbindung
u bringen, daß der öffentliche Lehrer der gewöhnlichen Elementar—
* in der Regel den Unterricht taubſtummer Kinder in bildungs—
fähigem Alter mit übernimmt, ift als gelungen zu betrachten.“
Die Provinzialbebörden hielten es dabei doch für geboten, den
Eifer immer wieder anzuregen; jo die Megierung zu Magdeburg
durch Verfügung vom 25. Mi 1838, melde vorichreibt, daß in den
Konduitenliften der Lehrer anzugeben fei, welde von ihnen ſich mit
Zaubftummen-Unterricht befaffen, wieviel Schüler, und unter welchen
509
Umitänden fie diejelben unterridten; darakteriftiih ift eine Ver—
fügung der Regierung zu Königöberg vom 31. Dftober 1857, weldye
die Zöglinge der mit al Pre verbundenen Seminare
u Königöberg, Angerburg, Marienburg und Braunsberg ohne
itered ald „ded Taubſtummen-Unterrichtes Fundige Volksſchul—
lehrer“ bezeichnet.
Die dur das Gentralblatt veröffentlichten Verfügungen der
Regierung zu Trier vom 11. April 1860 (&. Bl. S. 504), der
Regierung zu Dppeln vom 24. Mai 1861 (E. Bl. S. 363) und
des Provinzial-Schulfollegiums zu Stettin vom 8. Dezember 1863
(8. Bl. 1864 S. 117) bezeichnen einen weſentlichen Kortichritt,
indem fie den Ortöjchullehrer nur für die Beſchäftigung der taub:
ftummen Kinder bis zu ihrem „in feinem Kalle entbehrlichen Ein-
tritte in eine Anſtalt“ in Aniprud nehmen.
Damit war das Grajerihe Prinzip, welches jept allgemein
verworfen wird, thatlächlidy aufgegeben. Die Verfolgung vdesjelben
bat infofern viel geichadet, als fie die notbwendige Errichtung neuer
Taubitummen-Anftalten verzögert bat. Sie bat aber andrerjeitd
viel Leben gewedt, viele ruhende Kräfte erregt und weſentlich dazu
beigetragen, die Wahrheit zur aligemeinen Geltung zu bringen, daß
der Taubſtummen-Unterricht feine bejondere Kunft, ſondern daß
jeine Grundjäße diejelben jeien wie diejenigen des Volksſchulunter—
richtes überhaupt.
9. Erfolge Als eine Frucht der Verfügung vom 14. Mai
1828 und der an fie fnüpfenden weiteren Schritte ded Minifteriumd
muß auch die Begründung neuer Anftalten angeleben werden. Bis
dahin hatten nur beftanden diejenige zu Berlin 1788, Königsberg
1817, Breslau 1821, Erfurt 1822 (in den 1866 dem Preußiichen
Staate einverleibten Provinzen waren Zaubitummen =» Anftalten be=
gründet worden 1799 zu Schleswig, 1827 zu Frankfurt a. M.).
Nun treten in das Leben 1828 und 1829 die Anftalten zu Halber—⸗
ftadt, zu Weißenfels und zu Gardelegen (jept Ofterburg); außer:
dem zu Hildesheim, 1830 zu Büren, 1831 zu Pojen, Lieanig,
Soeft, 1832 zu Köln, 1833 zu Angerburg, Marienburg, 1835 zu
Halle, ——— Petershagen, Moers, 1836 zu Ratibor, 1837 zu
Stralſund (außerdem in Homberg), 1839 zu Stettin, 1840 zu
Aachen, 1841 zu Kempen, 1844 zu Braunsberg (außerdem zu
Emden).
Es gab jetzt keine preußiſche Provinz mehr, in welcher nicht
eine oder mehrere Anſtalten beſtanden hätten. Die Rechtsverhältniſſe
derſelben waren allerdings in den ſeltenſten Fällen ganz klar geſtellt,
und die Anregungen zur Gründung der Anſtalt waren von ver—
ſchiedenen Seiten ausgegangen. In der Regel hatte eine Gemein—
ſchaft freier Vereinsthätigkeit mit der Wirkſamkeit der Provinzial:
ftände oder der Kommune und mit Organen der Staatöbehörde
560
ftattgefunden. Auf den Beftand der Schulen und namentlih auf
die Freudigfeit der an ihnen thätigen Lehrer hatte dieſe Eigen
thümlichkeit und die mit ihr verbundene theilweije Aermlidyfeit der
Verhältniſſe feinen Einfluß. Es bat fih vielmehr in jenen Jahr—
zehnten des neu erwachten Intereſſes für Unterridt und Erziehung
der Zaubftummen ein lebhafter Wetteifer der Lehrer an denjelben
in Aufiuhung der beiten Methoden, in Herftellung zwedmäßiger
Lehrmittel, dabei eine bingebende und neidloje Gemeinſchaft der
Arbeit gezeigt, wie fie bis dahin nicht gekannt war, und deren Kraft
allmählich aud die MWiderftrebenden mit fih 309. Das Ergebnis
diejer allerdings langjährigen Arbeit war die Hebereinjtimmung über
Aufgabe und Ziel des Taubftummen-Unterrichtes, die allgemeine und
rüchaltslofe Rückkehr zu der Yautmethode und die Verſtändigung
über die wichtigsten Grundjäge für diefelben. Die Männer, weldye
in deren Befolgung den Unterricht erteilten, nennen ſich jelbit gern die
Vertreter der neuen deutſchen Schule. Dad Weitere folgt in Ab—
ſchnitt 8. Es genügt an diejer Stelle, aus der Darftellung Hilld vom
Weſen der neuen deutſchen Schule (Standpunkt Seite 82—132)
einen Sag herauszuheben: „Wie Aufgabe und Ziel der Taubſtummen—
Ihule mit demjenigen der Volksſchule zuiammenfallen, jo aud) die
Lehrweiſen. Unjer Streben gebt dahin, die Dberklaffen jo zu führen,
dab allgemein geſchieht, was in vereinzelten Fällen bereits erreicht
it, dab nämlid der in eine deutihe Taubitummen-Anftalt ein-
tretende Gaft in einer gewöhnlichen Volksſchule zu fein glaubt, da
weder der Lebritoff noch die Behandlung desjelben, noch endlich das
gegenleitige Verſtändigungsmittel zwiſchen Lehrern und Schülern
etwas weſentlich Abweichended erfennen läßt (natürlidy, wie bereits
erwähnt, nur in den höheren Klaſſen“.
&8 hat geraumer Zeit und ernfter, bis in die neuefte Zeit
bineinreihender Bemühungen bedurft, ehe das Recht erlangt war,
die neue deutjche Unterrichytömweile ald die in der großen Mehrzahl
der preußiſchen Anftalten geltende bezeichnen zu dürfen; es ift aber
wohl faum zu viel gelagt, wenn dieſes Ziel ala jest im Allgemeinen
erreicht bezeichnet wird. Unſere Nadhbarftaaten, die Schweiz, die
Niederlande, Defterreih, auch Italien haben fi den deutſchen Bes
mübungen angeichloffen, und jo fonnte die gemeinfame Sache auf
dem Taubſtummenlehrer-Kongreß zu Mailand im September 1880
einen großen Erfolg erreihen. Es ift befannt, daß der Kongreß
faft einftimmig beihloß: „In Erwägung, dab die Kautiprade in
viel höherem Grade geeignet ift, den Zaubftummen der Geſellſchaft
wiederzugeben, ald died die Zeichenipradye vermag, und daß fie ihm
eine —— Kenntnis der Sprache gewährt als dieſe, erklärt
der Kongreß, daß die Lautirmethode für die Erziehung und den
Unterricht der Taubſtummen der Anwendung der Zeichenſprache vor—
zuziehen iſt.“ (C. Bl. 1881 S. 262.)
561
10. Die Ernennungeine8 General-Infpeftors. Ver—
änderungen in den Äußeren Berhältnifien des Taub-
ft ummenwejens. Unter den Mitteln, welche zu dem vorbezeichneten
Ziele geführt haben, nimmt die im Jahre 1853 25* Ernennung eines
General⸗-Inſpektors des Taubſtummenweſens in der Perſon des früheren
Direktors der Taubſtummenanſtalt zu Berlin C. W. Sägert eine
rg Stellung ein. Derjelbe war berufen „von dem Zu—
tande der vorhandenen Zaubftummen-Bildungsanftalten an Ort
und Stelle nah und nah Kenntnis zu nehmen, über dasjenige,
mas nach jeiner Einfiht und feiner Erfahrung zur Förderung des
Unterrihted und Ausbildung der Taubftummen nöthig jchien, mit
den betreffenden Provinzial- und Lofalbehörden in Schriftwechlel zu
treten und auf dieſem Wege dad Geeignete einzuleiten.“ Trotz der
Hemmnifje, melde ihm durch die eigenthümlichen Berhältnifje der
Zaubftummenanftalten, und durch die Eiferſucht einzelner jeiner
früheren Amtögenofjen bereitet wurde, hat der hochbegabte Mann
doch eine bedeutende Wirkjamfeit geübt, und dad preußiſche Taub—
ftummen=Unterrichtöwejen verdankt ihm viel.
&8 lag aber auch in der dauernden Einrichtung einer General»
Inipektion die Gefahr einer neuen Fjolirung, Berlrhunasipeite einer
Loslöjung ded Taubjtummenmwejend von den übrigen Volksſchul—
angelegenheiten. Deshalb bat der Unterriht3-Minifter jchon in
den legten Lebensjahren des General-Inſpektors die Miniſterial—
referenten für das Volksſchulweſen bei der Bearbeitung der Taub—
ſtummenangelegenheiten betheiligt und nach dem 1879 erfolgten
Ableben des Saegert ſeine Stelle nicht wieder beſetzt, ſondern
die Geſchäfte derſelben einem der Volksſchulreferenten des Mini—
ſteriums übertragen. Es ſoll auf dieſe Weiſe verſucht werden, eine
einheitliche Behandlung des Taubſtummenweſens zugleich mit deſſen
engen Anſchluſſe an das Volksſchulweſen zu erreichen.
Die äußeren Angelegenheiten der preußiſchen Taubſtummen—
ſchulen haben innerhalb des letzten Jahrzehntes durch den Erlaß von
Provinzialordnungen und die Ausſtattung der Provinzialverbände
mit eigenen Fonds behufs Erfüllung der ihnen obliegenden Pflichten
ihre Regelung erfahren. Es liegt nunmehr den Provinzen und den
ihnen gleichſtehenden Verbänden die Sorge für den Unterricht der
taubſtummen Kinder ob. Einige von ihnen erfüllen dieſelbe durch
Unterhaltung einer ausreichenden Anzahl normal eingerichteter
größerer Inttitute Andere haben ed vorgezogen, mit den aus freier
Vereindthätigkeit hervorgegangenen Anftalten Berträge zu Ichließen
und diejelben durdy Zuwendung reicher Unterftügungen zu fürdern.
Andere endlid find nod in der Organilationdarbeit begriffen, und
in dielen fommt ed noch vor, dab im Sinne der Verfügung vom
14. Mat 1828 und der Verfügung ded Provinzial» Schulfollegiums
zu Berlin vom 1. Dezember 1847 einzelnen Stadt- oder Land»
962
Ihullebrern eine Anzabl taubftummer Kinder zum Unterricht über-
wieien wird. Die Verbindung der Seminare mit den TZaubitummen-
Anſtalten ift überall gelöft. Der Beſuch der Anftalten ift im der
Provinz Schleswig-Holſtein obligateriih, in den andern Provinzen
beitebt Fein gejeplicher Zwang für denjelben”) Die Stadtgemeinde
*) Ueber den Schulzwang der taubftummen Kinder jpricht ſich die nach—
ftehende Berfügung aus:
Berlin, den 12. Auguft 1847.
Die Königl. Regierung hat mittelft Berihtes vom 16. April d. J. die
Frage in Anregung gebradt, ob die Eltern und Pfleger nicht vollfinniger Kinder,
für verpflichtet zu eradten jeien, folde Kinder in den vorhandenen Taub—
ſtummen- und Blinden» Anftalten ausbilden zu laſſen. Die Bejahung Ddiejer
Frage würde, wie die Königl. Regierung ausführt, einerjeits die Anwendung
von Zwangsmaßregeln gegen Eltern rechtfertigen, die aus irgend welchem Grunde
ihre Kinder den gedachten Anftalten zu übergeben fich mweigern, ohne dur Pri—
vatunterricht für eine genügende Ausbildung derfelben zu ſorgen; anderntheils
wiirde in Folge davon eine Verpflichtung der Gemeinden, reſp. Kreisverbände
auszuſprechen jein, die Koften für die Ausbildung dev Kinder notoriih armer,
oder nicht genug bemittelter Eltern zu beftreiten.
Wenn die Königl. Reaierung aus Gründen der Gittlichleit und der allge
meinen Wohlfahrt die Beftimmungen des AU. ER. 1.2 8. 74. seq. u. 12.
8. 43. seq., weldhe den Eltern die Pflicht auferlegen, für die Erziehung und
aeiftiae Ausbildung ihrer Kinder zu Sorgen, aud auf die Erziehung und Aus-
bildung nicht vollfinniger Kinder um fo mehr für anwendbar erklären zu milffen
glaubt, als diefe andernfalls der Hilfslofigkeit und fittlihen Berwahrlofung nod
mehr ausgejett feien, als vollfinnige Kinder, jo unterliegt die Nichtigkeit diejer
Annahme im Allgemeinen feinem Zweifel. Der Umfang der in diefen Be-
flimmungen für die Eltern liegenden Verpflichtung kann aber nad) der gegen»
wärtigen Gefetgebung nicht ſoweit ausgedehnt werden, daß die Eltern genöthigt
werden könnten, die ganze Pflege und Erziehung ihrer Kinder außerhalb
ihres Wohnortes liegenden Anftalten zu lbergeben.
Wenn durch die 8$. 43. u. 46. A. L. R. 11. 12, Eltern, weldhe den Unter—
richt ihrer Kinder nicht ſelbſt beforgen können, verpflichtet werden, ihre Kinder
zur Schule zu ſchicken und deren Unterridt fo fange fortfegen zu laffen, bis
diefelben die einem jeden vernünftigen Menichen ihres Standes nothwendigen
Kenntniffe aufgefaßt haben; fo ift hierunter eben nur der Unterricht in der Orts-
ſchule verftanden, welche von Seiten des Staates fo eingerichtet if, daß fie von
den Eltern ohne erhebliche Koften und ohme daß dieſe die Pflege und Erziehung
ihrer Kinder aus der Hand zu geben brauchen, benutzt werden kann. Der Unter»
richt und die Ausbildung nicht vollfinniger Kinder ift dagegen ein unter ganz
bejonderen Bedingungen eintretendes, auferordentlihes Bedürfnis, auf deſſen
Befriedigung die hinfichtlic des Unterrichtes im Allgemeinen beftehenden geich-
lihen Beftimmungen fhon um deswillen nicht unbedingte Anwendung finden
fönnen, weil die hierfür vorhandenen Anftalten der Natur der Sache nach nicht
in folder Art umd Anzahl vorhanden find, daß ein Zwang oder eine Nöthigung
zur Benutzung derſelben ohne weientliche Eingriffe in Bamilienverhältniffe ftatt-
finden könnte. Indeſſen abaejehen von einer nad der bejtehenden Geſetzgebun
unzuläffig erfcheinenden diesfälligen Nöthigung, ſcheint zu einer ſolchen aud ma
der Natur der Sache und den bisher über die Benugung der Zaubftummen-
und ee gemachten Erfahrungen feine ausreichende Veranlaſſung
vorzuliegen.
Zunächſt darf wohl die Bereitwilligkeit ſolcher Eltern, welde blinde oder
taubſtumme Kinder haben, fitr die Ausbildung derfelben in jeder ihnen möglichen
563
Berlin hat aus eigenen Mitteln eine Zaubftummen-Anftalt er-
richtet; die unterrichtlichen Leiſtungen derjelben find vorzugsweife
ute. Die innere Cinrihtung der Anftalten, namentlid) die Ent-
heidung darüber, ob fie Internat oder Erternat fein jollen, bleibt
den Unterhaltungäpflicytigen überlaſſen. Es finden fid denn auch
reine Internate und reine Erternate neben gemiſchten Anftalten. Zu
einer fiheren Entiheidung, welder von beiden Einridtungen der
Borzug gebühre, find die Sachverſtändigen noch nicht gelangt. Man
bat längere Zeit hindurch gemeint, dad Erternat vorziehen zu jollen,
damit die Zöglinge in Berfehr mit Familien der Stadt defto ſicherer
und defto abe ih unter Vollfinnigen zu bewegen lernten. Die
Erfahrung bat aber gelehrt, daß die Familien, bei weldyen die Kinder
untergebracht werden, ſehr häufig die Mühe jcheuen, mit ihnen zu
reden und fidh lieber der Geberde bedienen. inige Anjtalten find
bejonderen Kuratorien unterftellt, eine Einrichtung, die fi faft
überall bewährt, bejonderd wenn die Kuratoren ed ſich angelegen
fein laffen, die Anftalt öfter zu bejudhen und mit den Kindern zu
ſprechen.
In der Rheinprovinz hat die provinzialſtändiſche Verwaltung
Konferenzen eingerichtet, in melden ſämmtliche Anftaltödireftoren
jährli ein oder zwei Mal unter Vorſitz eined Landesrathes Die
Weiſe zu jorgen als Regel vorausgeiegt werden; andernfalls wird angemefjene
Belehrung und die immer mehr fi aufdringende Erfahrung von der wohlthätigen
Wirktiamkeit der in Rede ftehenden Anftalten die Anwendung von Zwangsmaß—
regeln überflüffig erſcheinen laſſen. Außerdem hat fich bei Gründung und Unter-
haltung diefer Anftalten die öffentlihe Wohlthätigkeit und die Thetlnahme der
Yrovinzial- und Kreisftände und Gemeinden in der Negel jo thätig bewieſen,
daß bei fernerer richtiger Behandlung der Sache aud) deren wirkſame Unter—
ſtützung für jolde Kinder, deren Eltern die Koften der Ausbildung zu tragen
nit im Stande find, nicht fehlen wird. Bon Eeiten der Behörden wird aber
für eine allgemeinere und umfafjendere Ausbildung nicht vollfinniger Kinder am
erfolgreichften dadurd; gewirkt werden, daß die Benutzung der für diejelben vor—
handenen Einrichtungen erleichtert wird, was am zwedmäßigften durch Bermeh—
rung der diefes Unterrichtes kundigen Lehrer geſchehen kann. Wenn in dieſer Pro-
vinz die im der dortigen Provinz ftattfindende Berbindung der Taubſtummen—
Anftalten mit den Schullehrer » Seminaren und die hierdurch zu erzielende Ber»
trantheit der Schullehrer mit dem Taubſtummen » Unterrichte nur mohlthätig
wirfen kann, fo wird die Königl. Negierung in dem Umſtande, daß gegenwärtig
in dem Negierungs-Bezirfe Potsdam bereits über 2 Drittheil der bildungsfä-
igen Taubſtummen nicht in größeren Anſtalten, in denen die Per reg foft-
pielig ift, jondern von einzelnen Schullehrern zwedmäßig unterrichtet werden,
eine weitere Beftätigung dafür finden, daß eine erleichterte Benugung der erforder:
fihen Bildungsmittel den Erfolg allmälig wefentlih von ſelbſt herbeiführt,
welcher durch Anwendung von Zmwangsmitteln immer nur zweifelhaft bleiben
dürfte.
Der Minifter der — ꝛc. Angelegenheiten. Der Miniſter des Innern.
ichhorn. von Bodelſchwingh.
An
die Königl. Regierung zu Merſeburg.
15179/1379.
964
emeinfamen Angelegenheiten ded Taubſtummen-Bildungsweſens
Berutben Einzelne Anftalten find in dem glüdlichen Bei e von
Fonds, aus weldyen ihre entlaffenen Zöglinge unterftügt werden fönnen.
Dieſe bleiben dann aud über die Bildungszeit hinaus mit ihnen in
Verbindung. Im Mebrigen ift für die aus der Anftalt entlaffenen
taubftummen Kinder die Allerhöchfte Kabinetdordre vom 16. Zuni 1817
von Bedeutung, in Gemäßheit deren Künftler und Handwerfer,
welche einen Zaubftummen als annehmen und außlehren,
eine Prämie von 50 XThalern (150 M.) erhalten. Alles Nähere
ift in befonderen Abjchnitten genau mitgetheilt.
4
Der gegenwärtige Stand der Xehrerbildung und des
Lehrer-Prüfungsweſens.
Seit zwei Jahren iſt die Königliche Taubſtummen-Anſtalt zu
Berlin zugleich zu einem Seminar für Taubſtummenlehrer erweitert.
Vorgearbeitet war dieſer Einrichtung durch den Erlaß der
Prüfungsordnungen für Lehrer und für Vorſteher an Taubſtummen—
Anſtalten vom 4. April 1878 und 11. Juni 1881, welche in dem
Schriftchen vonSchneider:, Prüfungs-Ordnungen fürVolksſchullehrer“.
Berlin 1881. Beſſerſche Buchhandlung mit Erläuterungen und Er—
gänzungen abgedruckt iſt. In Gemäßheit dieſer Prüfungsordnungen
dürfen fortan an Taubſtummen-Anſtalten nur Lehrer angeſtellt
werden, weldhe die beiondere Befähigung dafür erlangt haben.
Dieje Befähigung aber können nur jolde junge Männer erwerben,
welche vorher die vorichriftämäßigen Prüfungen für den Volksſchul—
dienst beftanden haben, jofern fie nicht theologiſche oder philologiiche
Bildung befigen. Zur Prüfung als Porfteher dürfen fih nur
Männer melden, welche ſich in mindeftend fünfjährigem Dienfte an
Taubſtummenſchulen bewährt haben.
Bewerbern, melde auf anderem Wege die erforderlihe Aus—
bildung nicht mit Sicherheit erlangen können, bietet num die Anftalt
zu Berlin die Gelegenheit dazu. Diejelbe öffnet ſich nämlich für
ſechs bis zehn junge Volksſchullehrer, welde in ein- bis zwei—
jährigem Kurſus je nah ihrer Borbildung den Zaubftummen-
Unterricht theoretiih und praftiich erlernen. Die theoretiiche Unter-
weilung erhalten fie von dem Direktor und dem erfahrenften Lehrer
der Anftalt, jowie von dem Profeffor der Ohrenheilkunde Dr. Zucae;
die praftiihe Ausbildung gewährt ihnen Hoipitium und eigene
Uebung in den Schulflaffen. Nah Beendigung des Kurſus haben
die jungen Leute eine Entlaffungsprüfung zu beiteben, welche unter
Leitung eined Minifterial- Kommiffarius abgehalten wird.
Neben diefem Kurſus befteht ein zweiter für eim oder zwei
ältere Taubſtummenlehrer, welche fih zu Vorſtehern ausbilden
565
wollen. Die Lehrer, weldye ſich an den Kurjen betbeiligen, erhalten
Unterftügungen von jährlih je 1,200 M. Die Möglichkeit, dieſe
zu gewähren, bietet ein Diöpofitiondfonds von jährli 20,000 M.
zur Förderung des Taubſtummen- und Blindenwejens, defjen Er:
höhung allerdingd im Intereſſe der Sade dringend gewünſcht
werden muß. Diejer Fonds jegt die Unterrichts-Vermaltung aud
in den Stand, im Dienfte ftehenden Zaubitummenlehrern und
Anftaltsvorftehern durch einmalige Zuwendungen die Möglichkeit zu
verihaffen, andere vorzugsweiſe gut eingerichtete Auftalten fennen
zu lernen und ſich jelbft dadurch weiter zu bilden. Hier und da
bieten auch die Provinzen die Mittel hierzu. So haben beijpiels-
weile ſämmtliche Provinzial-Anftalten der Rheinprovinz zu dieſem
Zwede Beträge bis zu 300 M. in ihrem Etat.
Endli dient der Gentral-Fonds zur Unterftüßung der auf Ver—
beiferung der Lehrmittel gerichteten Beftrebungen einzelner Lehrer
oder ganzer Anftalten.
2.
Dieunterrihtlihe Beriorgung dertaubitummen Kinder
in tabellariihen Nachweiſungen.
1825 bis 1884.
1. Nah Bededorff (a. a. D. S. 91 ff.) wurde 1825 für die da=
malö ermittelten 1700 taubjtummen Kinder im bildungsfäbigen
Alter durch folgende Anftalten gejorgt: a. Berlin mit 58; b
Königöberg mit 22; c. Bredlau mit 35; d. Münfter mit 12;
e. Erfurt mit 16; f. Halberitadt mit 8 Zöglingen. Außerdem
beitand noch ein Privat: Inftitut zu Schadeleben mit wenigen
Zöglingen.
Bededorff Fnüpft an feine Mittheilung folgende Betradhtung:
„Sn allen diejen Anftalten werden mithin zuſammen höchſtens
170 Zaubitumme unterrichtet, und es bleiben folglidy jedesmal
von der Menge aller Bildungsfähigen noch 1530 oder neun
Zehntel übrig, für deren Ausbildung gar nicht gejorgt wird,
und die in einem balbtbieriihen Zuftande aufzuwachſen ver—
urtheilt bleiben. Wenigitend 212 Taubſtumme treten in unjerm -
Baterlande jährlih in das bildungsfäbige Alter, aber nur etwa
22 von ihnen werden wirklich zur Unterweilung zugelaflen. Dies
giebt in einem Jahrhundert die große Anzabl von 19 000 Seelen,
melde gänzlid verwahrloft werden. Denn ein unterrichtölos
aufgewachiener Taubftummer ift nit mit einem vernachläſſigten,
ja vermwilderten Hörenden zu vergleihen. Diejem find doch nicht,
wie jenem, die Thore böberer Erkenntnis ganz und gar ges
ihloffen; der Name feines Schöpfers iſt doch zu ibm gedrungen,
und noch in jedem Augenblide fann er über Gotted Weſen und
1884. 38
566
MWillen und über jeine eigene Beitimmung und Hoffnung be—
lehrt werden; der Taubſtumme aber, welcher der Unterweilung
entbehrt bat, ift wie durch eine Kluft geſchieden von der übrigen
Menſchheit; der Kreis jeiner Vorftellungen, Begriffe, Gefühle
und Willensäußerungen erftredt ſich nicht über die fidhtbaren,
finnlihen Dinge und die irdiihen Verbältniffe hinaus; von den
Thieren unterfcheidet ibn nur die menſchliche Geftalt und der
größere Mißbrauch, den er, nicht gebunden durch Naturtrieb,
von der dem Menſchen gewährten Freiheit maden fann; von
jeinem Erlöſer bat er nie etwas erfahren, und wenn er einft die
Erde verlaffen muß, bat er nichts von ihr in eine andere Welt
hinüber zu nehmen.”
Welche Schritte die preußiſche Unterrichts-Verwaltung gethan
bat, um Abhilfe zu finden, iſt bereits mitgetheilt worden.
. Schmalz führt in feinem 1830 eridhienenen Werfe: „Kurze Ges
ſchichte und Statiftit der Taubftummen-Anftalten und ded Taub-
ftummen = Unterrihted" S. 158 ff. nachſtehende preußiihe An—
ftalten auf: Berlin, Königdberg, Breslau, Münfter, Erfurt,
Auedlinburg, (dad aus Schadeleben dahin verlegte Privat:
Snftitut), Crefeld, Köln, Halberftadt, Weißenfels, Magdeburg,
Anclam und eine Privat-Anftalt zu Berlin. Die Zahl der
Zöglinge ſchätzt er nicht über 250.
. Viel günftiger ald Bededorff und Schmalz; fieht ein im
Miniftertum audgearbeiteter, 1836 in der damaligen Staatd-
eitung veröffentlichter Beriht die Sade an, welder die
Erfolge der Verwerthung der Schullehrer = Seminare für
den ZTaubftummen=Unterriht und die Befähigung der Land:
ihullebrer für denjelben betrifft und von der Verfolgung der
damald eingeichlagenen Wege „in abjebbarer Zeit die unter-
richtliche Verſorgung ſämmtlicher taubftummer Kinder im Lande”
erwartet. Nach den Angaben des Berichte waren in der Provinz
Sachſen bei 4, Weltfalen bei 2, Preußen bei 2, Polen bei einem
Seminar Taubftummenlebrer angeftellt. Die Zahl der von
ihnen unterridhteten Kinder betrug 220. Von den jeit 1831 in
den Seminaren angeleiteten Bolfsichullehrern hatten in der Pro—
vinz Sachſen 18, in Weftfalen 14, in Preußen 5 den Unterricht
taubftummer Kinder begonnen. Die Zabl der den Anftalten
und Schulen. zugeführten taubftummen Kinder hatte ſich aljo
jeit 1825 mehr als verdoppelt.
. Einen wirklich erbeblihen Fortichritt weilt die Zuſammen—
ftellung über den Zuftand des Taubftummenmwefend im Jahre 1852
nad, weldye der General-Inſpektor desielben 1858 in dem Archiv
für Landeskunde (II. Band ©. 247) veröffentlichte.
967
(Tabelle 7.) Tand- | Davon im ichul- z |
(ie Seite 166.) ſtumme im | fähigen Alter von > _
Gastes Sahre 1862. 5—15 Sahren. _ g»
Broninzen. a s# 3 Iuftitut fiir Taubſtumme.
ERISH
——
846 116| 90.206) 120 Berlin,
. Brandenburg Berlin-Potsdam' —
66 durch ſachkundige Volksſchul—
lehrer an Ort und Stelle neben
dem Unterrichte in der Volks—
| | | ſchule vorbereitet.
— 357 312 669 108, 78.186, 392 104 Desgleichen.
1. Preußen |Xönigsberg 15401357897 156: 90.246 30 Königsberg,
Königl. Zaubfunmmen-Anftalt.
Gumbinnen 478 368 816 157 118 275 5211 45 Angerburg,
| ee | ftändiihe Tanbſtummen-An—
04 | ftalt für Oftpreußen.
| | | | 10 Braunsberg,
katholiſche Anſtalt fir Erme—
| land mit Staateumnterftütsung.
Danzig 232 156 388 61) 43/104, . | 27 Marienbur
ſtändiſche Anftalt Er Weſt⸗
| | prenßen.
Mlarienwerder 1310249559, 86: 611147] 772
Il. Bofen Bofen 479 338 817 131 861217 28 Poſen,
ſtändiſche Anftalt.
Bromberg 222 173 395 59 52 111 328 |
Borbereitungsunterridht
| | durch die Voltsſchullehrer wie
j | in der Provinz Brandenburg.
V. Pommern Stettin 297 32) 55147 | 4 Stettin,
Cöslin 2201195415 57 50 107 ‚Provinzial - -Anftalt mit ſtän⸗
| diicher Beihilfe.
Straljund 76| 621138) 17 12) 29) 283 10) Stralſund, Stiftung.
Schleſien Breslau 471 .4161887|113| 801193 70, Breslau,
en eines Brivatvereineg
| mit 5 önigl. Freiſtellen und
13 ſtändiſchen Penfionären,
Liegnig 362,286:648| 79 50/129 13 Lieg guig,
Vrivat⸗Anſtalt mit ſtändiſchen
| 'Benftonären.
Oppeln 4623628241150) 98]248| 570) 20) Natiber,
desgleichen durch Freimaurer—
Loge daſelbſt geſtiftet.
Sachſen Magdeburg 258 2091467 51) 491100 . 29! Halberftadt,
vereinigt mit der früheren
Anftalt zu Magdeburg feit.
1846 (ſtändiſche Anitalt.)
69 67136 34 Sale a./S.,
Privatunternehmen.
29
Meihenfels,
ftändifche Anſtalt.
Erfurt 1571331290: 30 34 64 300) 20 Erfurt,
feit 1829 ſtändiſche Anſtalt.
38°
Merieburg 238274 562
Digitized by Google
(Rob: Tabelle 7.) |
568
Taub—
Davon im ſchul⸗
ſtumme im fähigen Alter von >
.ahre 1862. 5-15 Jahren. 57
Provinzen. er | s 1 2 3.3 — Inſtitut für Taubſtumme.
I | = \EIESIıS=#
i = 3 1% +, = =
| m. w. Oim. w. B — 8
Vn. Weſtfalen |Münfter 147 29176 13 18 31 18 Fangenhorft,
| | | fatholiihe Provinzial-Anftalt,
Minden 201 135 336 73 391112 20 Petershagen,
| evangel. Provinzial-Anftalt.
|Arnäberg 196 150 346 55, 41) 86 239 42 Büren,
| | fatholifche Provinzial-Anftalt.
| | | 42 Soeſt,
| | | | | evangel. Brovinzial-Anftalt.
VIII. Rheinland Köln 1155 101256) 35 32, 67 | 9 Köln,
| Be | | Rrivatvereins-Anftalt für die
| | | | Provinz.
Düſſeldorf 257175432 93 66/159 26 Mörs,
| tepangel. Anftalt des Stifters
| | jeit 1835 und Provinzial» Ar:
| | | ftalt ſeit 1841
| 44 Kempen,
| | fatboliihe Yrovinzial- Anstalt.
Coblenz 201161362 31 36 67 32 Brühl,
| | katholiſche ſtändiſche Anftalt.
Trier 21011411351, 43 26 69 14 Nenwied,
| I 4 | 'evangeliiche ftändiiche Anftalt.
Nadıen 97.108205 25 31 56 418: 12 Aachen,
IX. Sigmaringen
5.
Privatvereins-Anſtalt.
|
10
1383311012
34 64 5 5 10
30
Im Fahre 1874 fand auf Veranlaffung eines Beſchluſſes Des
Abgeordnetenhaufes eine von dem Miniſter der geiftlidhen ıc. Ans
elegenheiten angeordnete Erhebung ftatt, deren Spezial-Ergebniffe
in dem erften Hefte ded größeren Sägertſchen Werkes abgedrudt
find (S. 14 ff.) und deren Summen bier folgen. Es jei jedod
geftattet, darauf aufmerfiam zu maden, daß die Schlüffe, welche
aus der Nachweiſung, bezw. in diejer ſelbſt gezogen worden find,
nicht ganz zutreffen. Diefelben gehen nämlid von der Voraus:
fegung aus, daß die taubjtummen Kinder von 8—15 nur in
die zwei Gruppen zerfallen: „augenblidiich im Unterrichte“ „und
unterrihtlih nicht verforgt*; d. b., daß die Taubftummen-
Anstalten ausnahmslos fieben- bis adtjährigen Kurius haben.
Dieje Annahme ift, wie weiter unten näher audgeführt werden
joll, nicht ganz richtig, und ed ftand demgemäh 1874 doch beſſer
um die Sade ald man meinte.
569
Nachweiſung über die taubftummen Kinder mit Beziehung auf den Unterricht,
fowie über die Taubſtummen-Lehrer in der Monardie, aufgenommen aus Veran—
laffung eined Beſchluſſes des Abgeordnetenhaufe® vom 31. Januar 1874; dem
Landtage mitgetheilt dur Berfügung vom 9. Februar 1875.
Zahl der vorhan—
Ue 3 Y z a Pa *
| belle 8.) Zahl der Von diefen Kindern! 5 gehrer
j AL, Weite 508.) taubſtum⸗ (werden umterrichtet] 6 Mal 2: 2 BE
| Regierungs men Kinder! Es | b.
' s Se 8%
| gierungs⸗, im Lebens b. | bleiben | wege FR
Hr Panddroftei alter von; et * alte oder
£ . e in Taub»| in der 1 Zaub: ſchlieklich oder
| ‚Beginn des x alſo ohne | vorgugameiie
jtummen.) Orts— ftummen | tt Unterivei-
Bezirk. 8. bie Ende 4 | a
| : . bi6 Ende Anftal» ſchule ꝛc. Unterricht. Anſtal⸗ fung taub»
des 1,
\ Kind
| Kahres. ten. ten. , Pneföähigen.
1Ii 2 3 4 5 6
07 — — — — — — sr — — —
| |
1 Königsberg... 4 495 145 151 199) 6 3
2; Gumbinnen. 456 106 108 242 6 —
3 Danzig.. 0% 555 89 118 348 6 2
4! Diarienmerdar . .» 2... 970 54 4_ _ 12 a _ 1
| l, Brovinz Preußen 2076 394 42] 1261 20 6
5 | Stadt Berlin 162 134 3 25| 9 —
5 | Potsdam . » » 2 2... 101 15 76 10) | —
7 | Brankfurt aD... 2.2.) 209 ER; 2 8 — —
in Provinz Brandenburg) 472: 156 200 116 9 —
8 | Stettin. - 2220. | 272 7 80 121. 6 —
9 CECbelin... 346 109 53 184 5 3
10 | Stalud. -. » 2 2... 61 48 i) 9! d. >. _
IM. Brovinz Pommern 679 228, 137 314 13 3
TB: 25 Erin 415 86 73 256 4 —
12 | Bromberg. . » . 2. . 383 156 78 210 5 14
IV. Provinz Poſen 798 142 151 5051 9 14
18 | Bredlu . . . 2.2.» 212 135 28 49 13 —
14 Liegnit.. 95 59 16 20 6 —
16Oppelnnn...... 312 9) 102 111 10 l
| V. Provinz Schleſien 619 293 146. 180° 29 1
16 | Magdeburg -. » 2... 126 65° 19 42) 7 —
17 Merfeburg).. ... 111 66 28 17 9 1
18 ; Erfurt . .... 6634 16 5 5 —
VI. Provinz Sachſen 302 165 6 — TE 21 1
19 | Schleswig. . . 2 2...) 104 100 2 2 6 _
vil. Brovin; Schleswig.) — — —
| Holflein .... 104 100 2 3. 6 =
‚») Unter den in Kol. 4a. aufgeführten 56 Kindern befinden fih 35, melde aus anderen
Regierungsbezirten in der Taubftummenanftalt zu Schneidemühl Aufnahme gefunden haben.
2) Ausichlieglih der Stadt Halle a. /S.
| —— werden unterrichtet] Es
Regierungs⸗, Ya ⏑⏑ —
im Lebens⸗ a b bleiben —— *
* em aid.
Nr. Landdroſtei⸗ alter don in Zaub- . . 1 alio ohne Taub-⸗ Ifbliehlih ober
un Beginn des Ammen il dei fkummen | Persugeiwehie
Bezirk. 8. bis Erde; Oriss | Unterridt. gr mit Untertei-
des 16 Anftal: —— Anſtal fung taub-
j ir " ten. ſchu ge ten. ‚Aummerfinber
Fahrer. beibäftigen.
IC 3 4 | 6
20 | Bannover . 64 42 8 14 —
21 ! Hildesheim "80 bl 2 17 11
22 | ilneburg . 61 49) 3 9 —
23 |; Osmabrild. 30 28 2 | 7
24 | Stade Fa 52 38 4 10 7
25! Aurich en 36 24. 5 T: 3 —
| van. Provinz Hannover! 323 242 24 57 28
26 | Minfter 3 2ı 4 10 2
27 |! Minden 77 28 26 , 23 5
285 | Arnöberg . — 134 56 36 “) 42 3
IX. Provinz; Weftfalen 246 105 66 , 75 10
I |
29 | Eaffel . 246 33 ER 75 8
30 ! Wiesbaden —F 104 75 19 10 10
X. Provinz Heſſen-Naſſau 3H0 158 107 85 18
31 | Koblenz “i 88 29 19 40 3
32 | Ditffeldorf. j 174 101 15 58 7
33 Cöln 82 57 7 18 11
34 | Yadıen . | 81 5 12 24 4
85 | Trier Er me 107 35 36 36
| Xi, Rheinprovinz 532 267 89 176 25
36 , Sigmaringen. — 20 7 9 94
XII. HohenzollernſcheLande i0) 20 7 9 4 ——
Nech: Tabelle 8.)
570
Zahl der Von dielen Kindern
3) Außerdem noh 3 Kinder, welche bereits in einer Auftalt ausgebildet find.
) »
—A %
n [3 2
9)
ur
Bon den 17 Kin
3 . 5
42
75
10
*
un MW
dern find 3 bildungsunfähig.
4 .
⸗ 3 »
« 12 zur baldigen Aufnahme im Anftalten bereits beftimmt.
ift 1 ihwadhfinnig, I fortwährend fränflic.
find 2 nicht bildungsfähig.
30) Die Kinder aus Hohenzollern erhalten ihren Unterricht.
Zahl der vorhan—
denen Lehrer
Zahl der vorhan⸗
(Rod : Tabelle 8.) Zahl der Von dielen Kindern
taubftuns werden unterrichtet Es denen ehren
Regierungs-, men Kinder — a. P b.
im Lebens⸗ a |»; bleiben pe — * *
Mr. Landdroſtei⸗ alter von in Taub- in der alſo ohne Taub- ig
Bezirk Beginn des ummen Oris ſtummen Arrmasweile
zirk. 8. bis Ende Anftal- ſchule ac. Unterridt. Anftal- | "fung taude
ab I te ten. —
Jahres. — —eioaſtiee⸗
ıl —— —— 4 ! 5 6
Zuſammenſtellung.
|
Provinz :c. |
Brußen . .:... | 394 421 1261 20 6
Brandenburg . » .» . 472 156 200 116 9 —
Bommern . » 2... 679 228 137 314 13 3
Ban 2 798 142 151 505 9 14
Shlfien . . ... 619 293 146 180 29 1
Sadien . . » 2... " 302 165 63 74 21 1
Schleswig Holftein . . 104 100 2 2 6 _
Hannover . . 2... 323 242 24 57 28 —
Weftfalen -. ». .». . 246 105 66 75 10 —
Hefſen-Naſſau.... 350 158 107 85 18
Rheinproviny . . . . 532 267 89 176 25 —
Hohenzollernſche Lande. 20 7 9 4 — —
Hanptfumme . . | a2 2257] 1415) 29 188 25
6. Um dieſelbe Zeit veröffentlichte das königliche ftatiftiihe Büreau
anicheinend aus eigenen Quellen, im vierten Jahrgange jeines
Jahrbuches eine einigermaßen von den voritebenden Angaben
abweichende Nachweiſung.
Die Taubftummen-Kebranftalten im Same 1875.
(Tabelle 9.)
Jährlich Es kommen
— —
2/5 Zahl der Daner &
j zsi= ; itler
rovinzen. — verfügbare a
» 3 Ss3 — Einnahme —— |
Ba ” 23 inege⸗ dungs- | (Marl) | „8 lo ®
Charakter der Anftalt. |” | jammt Kurſus wer par;
338 insge. | 3® | 58
— 8. | an. | Sabre. ſammt F —
1. Taubſtummenſchule für das Bisthum | | |
Ermeland zu Braunsberg 1} 2: 15| 13 4 3900.00) 14, | 14,00
2. Prov. Taubft. Anftalt zur Ausbild. d. | | | |
Taubſt. im Weftpreußen z. Marienburg | 1 51 771 30 4 34 782,00 | 21,00 | 14,00
3. Kreisftändiiche Tanbftinmmen-Anftalt zu | | | | |
Schlodhau . . . 11 2| 22] 18 2 1200000 | 20,00 | 13,00
4. a I. Taubftunmen » Infiitut zu Ko- |
nigeb 1. /Pr. . 1lı 4 38i 22 8 12.420,00) 15,00 | 12,00
5. Ofpreub. Provinzial: Taubſtummen- An- | | |
ftalt zu Angerburg . 1 6 9 26 4—5. 30 534,00 | 20,00 | 15,00
VPreußen 5i 19 zu0 108 2 3344 IS zo | 13,60
1. Königl. Taubft. Anft. zugl. Lehrerbild. | |
Anft. f. d. Prov. Brandenburg zu Berlin | 11 8 57 50 8 36 360,00) 13,50 | 10,70
Brandenburg ] N sw Ss! 36.360,00 | 1350 | 10,70
1. Provinz. Taubft. — zu Stettin . 1 6 45) 32 3—7| 10 ne 12,0 | 11,00
2. Anſt. z. Unterr. Erziehung taubft. | |
Kinder im Reg. Bu. Cöslin zu Cöslin | 1 4| 39 43) 6 15324 | 18,00 | 14,0
3. Taubflummen-Anftalt zu Stralfund | ı 3 1813| 7-8 9645,00! 10,30) To
Pommern | 3 1a 102| SS 3—N| 35 088,00 14,00 | 11,0
1. Bro. aus. Anft. zu Bofen (Mind. poln.
uf) . ıı 5 491 25] 3-6| 327 1500| 10,0 |
2. Prov. Taubſt. Anſtait zu Scpneidemiht | r ae) |
(Kind. deutih. Nat.) . . 1 6 42 24 6, 3225000! 11,00, 9,40
Boien | 2 u 0 3-8 65 040.10 | 12:70 | 10,0
1. TZaubftummen-Anftalt zu Yiegnit .Iıl 6 36 18) 6-7 s g g,w
2. Taubftummen-Anftalt zu Natibor -I1 8 68 10 2 6 E re 130 9,0
3. Taubftummen- Anftalt zu Breslau . . | 1 7, 80 58 6- 7 749430 | 1970| IM
Schlefien | 3 si 184 LE 6—7139 644,00 | 1430) 940
1. Prov. Landftänd. Taubft. Anit. zu Erfurt | 1 4 26 13 | 3 9 7,50
2. Ständ. Taubſt. Anſt.f. d. Altm zuOfterburg | 1 3 14 10 6— - 2 3m 3,00
3. Prov. Taubft. Anit. zu Weißenfels a/S. | 4| 30) 35! 6—8| 1859000 | 16.20 | 10,80
4. Landit.Anft.d.Prov.Sadjenzusalberftadt | 1 4 239 29 7-8 20 338,00 14 :n | 11,60
5. Klotzſche Priv. Taubſt. Anſt. zu Hallea,S. | 1 5 24 25 6 9515.00) 10oo| 6,10
Sacjen | 5 A 123112) 6-8) 7164800 | 110) 10
1. Kal. Taubft.Inftit. re d.Ero. |ıl 7 72 43 6-7 47915 Sn
‚0, 16,10| 9,60
Schleswig-syoljtein ) ' 72 z 6-7 47 2 1640 9,60
ed by
(Red: Tabelle 9.)
Provinzen.
Charakter der Anftalt.
1. Brivat-Taubftummen-Anftalt zu Emden
2. Provinzialft. Taubſt. Anft. zu Osnabrüd
3. Brovinzialft. Tanbft. Anft. zu Hildesheim
4. Brovinzialft. Taubft. Anftalt zu Etade
Hannover
1. Brov. Taubft. Anftalt zu Düren .
> Brov. Taubft. Anft. zu Petershagen a. W.
3. Prov. Taubft. Anft. zu Langenborſt
4. Prov. Taubſt. Anſtalt zu TR .
Weitfalen
1. Taubſt. Erzieh. Anftalt zu —
a./M. Städt. Stift. ..
2. het Wien Anftitut zu Kamberg
3. Ständ. Taubſt. Anftalt zu Homberg .
Heilenstafiau
1. Schule des V. zur Beförderung des
TaubftummensUnterrichts zu Köln.
2. Provinzialſt. Taubft. Anft. zu Kempen
3. Brovinzialft. Taubft. Anft. zu Brühl
4. Bildungs-Anftalt für Taubftumme der
Rheinprovinz zu Aachen . -
> — Taubſt. Anſtalt zu Neuwied
Ev. Prov. Taubſt. Anſtalt zu Mörs .
Rheinland
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oma 7 7 319850| 970| 70
1 7 55| 40 7 39 210,00 | 1370| 8,0
ı 7 4 34 7- 8 35.130,00 | 11,10 8,0
4 251 1551110) 781186750, 1000| 80
3 8 19 6 14,70 11m
I 4 10 6 700| 9.0
1» 5 20 M TOM | 60! 10,0
II 4 28] 30 6 14,50 | 11,60
4 16 ” 70 6 35 701,00 | 10.00 | 10,70
1 6 14 10 8 21 000,00 | 4,00 | 6,0
ii 6 9 A 7! 20 800,00 | 13,00 | 11.10
I 7 51) 32) 6—7 3497400| 1200| 9%
3 19 114 21 6—8| 7677400| 970) 9%
4
t
1 4 a2 38 7 29494,50 | 20,00 | 6,50
I 3) 33 11) 6) 2235000 14,00 | 10,0
ji 3 19 6 22 350,00 | 16,30 | 12,
ı 4 34 26 Re 15.00 | 12,00
3 17120 6, 15.1600 | 12,0 120
3 9,00 9,0
6 * —— 15,00 | 9,60
| IM 2-8829 a 13,10 | 10,00
7. Ebenfalld aus eigener Aufnabme des genannten Büreaus hervor⸗
gegangen iſt die von Dr. Gutſtadt (a. a. O S. 218ff.) mit»
getheilte Nachweiſung über die einzelnen Taubſtummen-Lehr—
anftalten im preußiſchen Staate im Sabre 1882,
574
(Tabelle 10.) | |_ 3 der Fehrer. |
& | Des |
E | =,
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ss 2|518825 |
s25 | 815) 5” |
. a ER EBREIE RE RT IRIEN
1. Vrov.-Taubft.-Anft. in Königsberg ie Pr.|1817] 89 TI 1 —
2. Bereind + — 18441 8 10| 6 3 1 —|
3. Simultan-Brov.-Taubft.-Anft. in Röffel. 5851 6 8 6 1 1 —
4. vrovinzial · Taubſt.⸗Anft. in Angerburg . 18533 7 9 a ı 1 zu
Dftpreupßen‘) . 29 6 236 6 4 —
5. Taubftummen-Schule in Elbing - . . 176 3 2 11 — 1 —
6. Prov.-Tanbft.-Anft. in Marienburg i.W. 17833) 10) 11 8| 2) 1 —
7. Taubftummen-Schule in Danzig 1881 3 3 1 1 1 —
8. Taubjtummen-Anftalt in Graudenz ‚183776 45 2 2 1 =
9, PBrovinz.»-Taubft.-Anftalt in Schlohau .1892) 8 9 1 1 ei
Weſtpreußen;. 28 40 19 6 5 —
10. Kgl. Taubft.» u. Lehrerb.-Anft. in Berlin‘) 1788 11, 11 8 1 2 =
11. Städtiihe Taubft.-Anft. in Berlin. . . 18575 1 14 9 1 4 —|
Stadtkreis Berlin . 2 23 27 236-
12. Wilhelm-Augufta-Stift, Provinz. » Taub- | | |
ftunmmen-Anftalt in Wriezen. . . eo 7 9 5 2 3 —
13. Yrivat-Taubft.-Anftalt in Bärwalde . .| - | 2 2 1 -)| 1 —
14. > , . . Berlinden. . SO 4 6 2— 1 —
5. ⸗ . . » Preihow bei | | |
Bobersberg De I we a a 2 23 1 ll —
Brandenburg - -| ss m ! 4 6-—
16. Zaubftummen-Anftalt in Demmin . 1881| 3 2 1— | —
17. provinz.⸗Taubſtummen-Auſt. in Stettin. 18x383 7 7 5 ll —
18. — . Cöoslin „1861| 7 ı 611 —
19. Hilfs» Taubflunmen» Anftalt in | |
Lauenburg :P.. » - 2 0... .1867| 2 3 2— U—
20. Taubftummen-Anftalt in Bütow 165 3 2 1 1 -|—
21. , » + Gtraljund ‚1837 4 3 ii 1 1 —|
Pommern . 26 25 16 4 5-)
22. Brovinzial-Taubft.-Anftalt in Pofen . . 7837 1 13) 10) 2 1 —
23. . ‚ . in Schneidemithl 11872 0 1 Ss 2 uU —
24. . . «» +» Brombrg . 0 5 5 3 1 1 —
Poien . 26 290 21 5 3 —
25. Taubftummen-Anftalt in Breslau . . .1821]| 12) 16 6 6 2 2
26. . ‚ Liegnitz .1831| 6 7! 4 2 1 —
27. . * 0» Ratibor . . 1836| 17) 24 14 5 31 2
Schlefien . .| 35 27 2413 64
1) Außerdem 1 Lehrſchüler. — ?) Davon 10000 M
aus Kommunalfonds.
— ?) Davon 3060 M. Beiträge von den Kreifen. — *) In Zilfit ift die Er-
richtung einer Taubftummen-Schule im Gange; inzwiſchen ift in der Zeit vom
Oktober 1882 bis ult. März 1883 durd einen Hauptlehrer Unterridt an 6
Inegelammt |
|
Zahl der Zöglinge. - | Ron den
Davon |
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- 88 6 3 3 118
— — 230 12 26 16 241
— — 4 6 9 9
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u * = I 18 13,
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= — 60 di — — 100
163 I 22 24 265
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9 : 10
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13: 15,
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149 110
88 48
56 36
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163| 105,
94 6%.
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1 9
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35 28
taubftumme Kinder ertheilt worden. — °) Bro 1883. — °) Davor 800 M. aus
) Davon I 950 M. aus Kreisfondse. — °) Die Anftalt wird
Kommunalfonds.
genmwärtig von 10 jungen Lehrer zum me
de ihrer Ausbildung filr das
aubftummen-Lehrfah beſucht. — °) Volle Penfion zahlen 2, halbe Penfion 12,
(Tabelle 10.) | I. Ein
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Me SER FE ———
28
Da
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2:5 oder
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Eu Fonds
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1. Prov.-Taubft.-Anft in — i. Pr. 8 344700,00) 29706 —
2. Vereins⸗⸗ 4-6 29200,00 16 000,00
3. Simultan-Prov.» Taubſt. Aufl in Roſſei 6 26400, 0?) 26.040,00
4. Brovinzial-Taubft.-Anft. in Angerburg 6 43800,00) 40 965,0
Dftpreußen . 4-N 134 100,00 112 711,50
5. Taubſtummen⸗Schule iu Elbing 8 | 3750, m) 3500,00
6. Prov.-Taubft.»Anft. in Marienburg i. W. 6 | 486%. 1) 47 780,00
7. Zaubftummen-Schule in Danzig 6-85) 4200,00| °) 4 200,00)
8. Taubftummen-Anftalt in Graudenz 4 | 1637900 7) 16.325,00
9. Provinz.»Taubft.-Anftalt in Schlochau 6 37 100,00 37 04U,0
Veftpreußen . \ IN 110049,00 108 845,00
10. Kgl. Taubft.» u. Lehrerb.-Anft. in Berlin 8 52166,00"%) 39485,00
11. Städtiihe Taubft.-Anft. in Berlin 8 37269,00) 36369,
Stadtkreis Berlin . * 89445,0 75 854,00
12. Wilhelm-Augufta-Stift, Trovinz. - Taub- |
ftummen-Anftalt in Wriezen ur 8 42550,00 40 900,00
13. Privat-Taubft.-Ynftalt in Bärwalde . | 6 1386,501'7) 1311,50
14. + » . - Berlinden . .) 6 15534,00 14 862,00
15. s ⸗ Preichow bei
Bobersberg Re al ei 864,00 804,00)
Brandenburg . 3-8 60334,50 57877,:0
16. Taubftummen-Anftalt in Demmin . 8 1692,00 1518,00!
17. Prov. — — in Stettin. 7 34 300,00 13 578,50
18. ⸗ „+ Göslin. 7 33 430,00 32 200,00
19. — Hilfe. Taubftummen » Yinftalt in
Lauenburg i.B.. . . — 6 113 ;
20. Taubftummen- Ynftalt in Butow 6—7 7388,00 6 905,00
21. .:« . Gtraljund 6-8 10350,50 5 000,00
Bommern . . 6—N 7160,50 59 201,50
22. —— Zune. ‚Anftalt in Bolen . . 3-6] 63000,00 62 840,00
23. in Schneidemühl 8 58 250, 00 57 900,00
24. . . « + Bromberg 6 18 100,00 17 650,00
Poien . 3—8| 139350,00 138 390,00
25. Taubftummen-Anftalt in Breslan . . 6-7! 65155,00°%) 21787,00
26. . . » Piegnig . 6—7| 32000,001'%) 26951,00
27. ‚ » + Matibor . . | 6 | 83050,00”%) 67 755,00
Schlefien . 6-7! 180205,00 116 493,00
ar 47. 9, Aus Staatsfonds. — !!) Aus Kommunalfondse. — 1?) Davon
3*
1 M. aus —— * — 13, Nach Bedürfnis. — 1) Ohne Lauenburg
15) Zufchüffe von 3 Knaben. — 1%) Davon 3984 M. aus Kreisfonds
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7000,0 200.00 200.001 4000,00 275,37: 13,35 10,60 2
— 4 360,00 — 371,83 11,8 8,8 3
— 2 696.00 139,00 356,92 18,571 14, 4
7000,00 310450 7145,00 413900 340,50 18,508) TO,
A | | | =
— 250.00 - 3,0 9,33, 14,0 >
— — 834 78 2,22 405,17! 12,00 10,9 6
— — | - 161,33! 8,67 5,67 1
| >40 _ | s2l,16 12,5) 10,0 8
— | h0,00 - 367,33) 12,8 11» 4
— | 2530,00 48,78 3,22 337,58 Io 10a
— | 4280,05 8400,00 0,95 613,2 Ta Tr 10
— | : 900.00 — 2707| 12,5 96 11
— 4280. 9300,00 0,05 401,5 10,14 N,
| E 040.00 610,00 325,31 1157 900 12
— — 75,00 — 198,u7 3,50 3,50 2
— J | 572,0 — 298,73 13,0 So 14
— — 5000 216,00 2,00 2,00 15
— _ 1 547.0 610,00 418,90 Y,60 1,58
— — — | 174,00 188.00 3,00 4,50, 16
— ' 116550) 18656,00 900.00 368,82| 13,201 13,20 17
— | 9485 270.00 11,25 402,7) 11,881 10,38 18
A i ; j 10,50 700 19
— | — 485.00 — 984 15 S67 13,00 20
— 34050) 4410,00 — 383,33 55 9m 21
er 3054,75 2381900 1085 259 3662| 9,0 10,36
| - 15) 160,00 — 463,24) 12,36 10,51 22
| 350.00 6395,15 9,0 8,36 23
— 40000 >).00 452,50 8,00 Sm 24
— | — 910 00 30.00 519,16 10,31 02
37,19499,00| 17 712001 5757,00 4) m 387,83 14,00, 10,501 25
420,0 37415 80000 573 405,06) 13,17 11m 26
5 956,00 6053 210700 1179,00 405,12) 12,06 Ss 2
25 875,0 2750675 664m 16663 398,631 12,91 9,62
und 2028 aus Kommunalfonde — 7) Davon 7000 M. aus Bermädtniffen.
— 1), Davon 3551 M. aus Kommumalfondse. — ?°) Davon 12515 M. aus
Kommunalfonds.
578
— — — — — — — — — — — — —ü—
ech: Tabelle 11.) ahl der Lehrer.
5 | Davon
5 | | WER
eo |, 3%
else 8) FE
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© 25 82 E85,
em 8 SS 8355
= = | = = 5 Are
Era |\2ı|2|= ses
i 2 3]%4)5|6/7/8
28. Provinzial-Tanbft.-Anftalt in Ofterburg . 7 352 ı ı 1
29. . . . in Halberftadt 724 8 8% 5 2 1 —
30. Klotz'ſche Taubſt.Anſt. in Halle a. S. .. 135 6 10 3421
31. Provinzial⸗— . + Weißenfels . .15829 “ 684 2 1 1
32. 5 . . «En .. 12 6 7 4 | 2 —
Sachien.. - 29 J— 18ß8 10 73
33. Provinzialſtänd. Taubſtummen-Anſtalt in | |
Schleswig - = = =... + 11787 1 1 10 1 4 —
Schleswigsholitein . -| 11 15 10 01 4 —
34. Brovinzialftänd. Taubftummen-Anftalt in |
Sildeebeim © = = = = ren 182 10) 152) 8 3 —
35. Provinzialftänd. Taubſt. Anſtalt in Stade 1857 7 11 6 2 23 1
36. ö Taubftummen-Anftalt im | |
Dsnabrüd . Ni Ta Ad a —
37. Brivat-Taubftummen-Anftalt in Emden . 1644 4 5 2 1 2 —
Hannover. . 23 4 7 10 1
38. Provinz. Taubft. Anftalt in Sangenhorft. 41 7 8 6 | 1 —
39. Petershagen 39 6 U 3 3 1
40. ⸗ . . « Büren . ..1830 4 4 3 - l
4. — . .- Sf... 1 7 8 a 3 1 —
MWeitfalen . 24 22 16 7 4 -
42. Stäud. Tanbftummen-Anftalt in Homberg 7837°° 9 12 8 2 2 —
43. Taubftummen-Inftitut in Ramberg . eo 8 1 6 311
44. Erziehungs-Anſtalt in | | |
Frantfurt Me 5 5 ı 2 ı
Heflen-Naitan. 2a 20 15 6 5 2
45. PBrovinzial-Taubft. Anftalt in Neuwied . A 6 € 5 1 1 —
46. Städtihe - Schule » Efien . . 0 3 4 3 -| 1—
47. Brovinzial- + . , Kempen ‚1880 4 5 3 ı di—
48. Taubſtummen-Schule in Elberfeld . .Is41 4 bi 4—- 1 —
49. Brivat-Tanbftummen-Schule in Rön. . 128 7 14 6 6 2| —
50. Provinzial · Taubſtummen⸗Schule in Brühl 1554 6 U 121—
51. . . .» +. Tier 16T 6 TH — 1 —
52, Taubftummen-Schule in Nahen . . . 8 7 10 4 4 2 —
MHheinprovinz . .| 43) 59 35) 14 10) —
Staat. .| 338) 419 219) 5 75 10
20) Davon 16200 M. aus Kommunaljonds. — ?!) Pro 1881. — *) Davon
2860 M. 78 Pf. Zinfen der Ehrlich'ſchen Stiftung. — *), Davon 1396 M.
89 Pf. Zinfen von Erfparniffen und 1893 M. aus Berloofung der Arbeiten
der Taubftummen. — **) Davon 12080 M. aus Kommunalfonde - *) Da
von 11450 M. aus Kommunalfonds. — ) Ohne Ofterburg. — *7) Die Auf-
nahme der Schüler erfolgt zweijährlih am 1. Auguft; das Schuljahr läuft
—
579
— — —
Zahl der Zöglinge.
Bon den Zöglingen
— 0 Davon —— find.
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Iusgefammt in der in — | — |
Anftalt | Benfion Familie | 7 z
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1 3 — — 93 31 — 2 6 6 70
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128 s0 4 1 14 68 — 33 6
47| 3l —| 47 31) —| —|31) 78 = —
26 20 _ | 14 *) | 32» _ —
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66 0 — 27 58 18 20 39 25 N
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46, 40 _ | 44 36 2 4 78 — 8
5 9 a a 5388613
me 5 56
| | | | | |
2210 1573| 457 312) 1495| 1012) 21 220 2016.) 586 1048
von Auguft zu Auguft, das Rehnungsjahr von April zu April. —
1 zugleich Arbeitslehrer. — °°) Davon 6779 M. 50
>) Davon
f. aus Kommunalfonds.
— *) Außerdem hat die Anftalt eine Zinjeneinnahme von dem feit 1862 an-
gelammelten Unterftügungsfonds für arme,
1300 M. — 1) Davon 600 M. aus Kommunalfonds. — *) Außerdem
15000 M. Ertraordinarium. — *) Davon 2900 M. Gemeindezuijhüfje fir
entlaffene QTaubftumme von ca.
580
(Noch: Zabelle 10.) 0 Ein
I — — — —
* — — —
: | |
ı £% |
= | aus
Name der Anſtalt. 123 = Ins— Provinzial» |
| 22 | gefammt ; , Oder |
u 2 treisſtändiſchen
Er Fonds |
= 1
fe} |
— — l f 0 21 22 ı
28, Brovinzial-Taubft. Anftalt in Ofterburg .' 8 |
29. . j : Halberitadt 8 3561400 0) 34467 0
30. Klotz'ſche Taubft. Anftalt in Halle a.S. 6 255 16.29 800,00)
31. Provinzial - A Weißenfels .| 7 25660,001*) 25 260,80
39. , s R « Erfurt 6—8 27970,001”) 27210,
Sachien . 6-5 114750, ar 238,40
53. Bropinzialftänd. Zaubjtunnmen- Anstalt in}, | |
a. 67927 0 52 986.00
Schleswig
Schleswig:Holftein . .' |
67927 ,.00
a2 HR
34. Provinzialftänd. Taubitummen: Anftalt in
Hildesheim FIEBER 8 —488616 0), 37 100.00
35. Provinzialftänd. Taubft. Anftalt in Stade 8 42823,75”) 36 86330
36. Zaubftirmmen- Anftalt in |
Osnabritd ya te art Tee Te 8 10) 41 EVER 30 130.00:
37. Brivat-Taubftummen-Anftalt in Emden .| 7—S 15002501) 56000
Sannover . 7—84148 15625 109 693 30
38. Provinzial»-Taubft. Anftalt in Langenhorſt 6-8 | |
I f mr — J
41. : , Sort . | 7
Weſtfalen. 6—28 283000 47 850 m)
42. Ständ. Taubft. Anftalt in Homberg . .| 7 45860, 43 570,00
43. Taubitummen-Anftitut in Kamberg | 7 4755500”) -
44. s Erziehungs + Anftalt im | |
Frankfurt a / M.. 8—-9 220000 40 455,
Heſſen⸗-Maſſau.. 7-0 1134150 4025 m
45. Provinzial-Taubſt. Anftalt in Neumied .| 6 3840.00 38 4000
46. Städtiſche Schule Eſſen 7— 1638500 16 185,00
47. Provinzial Kempen . 6 18690 00°) 186000
45. Taubftummen-Schule in Elberfeld 6 23800,00| 18 O0 00
49. Privat-Taubftummen-Schule in Köln 7 33000. 00°) 4200.00
50. Brovinzial- Kaubftummen-Schule in Brühl 6 35 900.00ı 31 600.00
51. Trier 5 31700.0°; 3117500
52. Taubftummer- Schule in Aachen ’ 7 30695. 17 761,
Mheinprovinz . . 6-8 22857000 175 921 0
ı
Staat. 3—9 1557952 „|'1)1 227 556,10
arme taubftumme Ortsangehörige. — *) In den Summen für die Rheinprovinz
und den Staat nicht mit enthalten. — °*) Einige Zöglinge zahlen etwas Bflege-
aeld. — ”) Davon 3000 M. aus Koınmunalfonds. — *) Zahlen einen Heinen
Theil des Schulgeldes. — 7) Davon 3000 M. aus Kommunalfonde. — 9) Dar
von 600 M. aus Kommunalionds. — ) Davon 5440 M. aus Kommunalfonds.
ö ———— —ñ ñ e —ñ —ñ —ñ ñ— —ñ—
nahme (Marf). | |
Davon BEINE | | gs fommen | :
us Schüler 8
| bon den Ausgabe =
| Zöglingen — 5
aus oder deren —
durch | Zinfen | Angehöris' jonftige |; PFO * | | =”
Wohl: | des Igen aufoft' Ein: | Zögling „ | auf | 8
thätigfeit Stiftungs⸗ und Pflege⸗ iell|gi | SE
| fapitales geld, Pen—⸗ nahmen | ı =
| "Ei und | Klaſſe | Fehrer S
| io
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3 7 | is ıIı a I 8 | 8
| — 24 90 3.40 28
2 l 2,0 — = 324 00 200,00 445.05) 1000| 10,00 29
2212050 66; — 9375,24 23) 3 289860 490 699 Br 5320| 30
— 27,20 372.00 — 450,18 901 73 Sl
— in 660,00) 100 .00' 45112) 10,83 0 88 82
12.063,06 27,20. ) 113317 3 559,99") 4717 950 7,38)
| | | } | |
— 774745 4 625.30) 2568 ‚| 548, 11,10 8.03) 33
— 71475 4 | 2568, | 548,15] Ilıo 83)
| |
| 262,00) 11473 .w 25,00 474,37) 10, so 6) 34
147,50) 240,0 5539, 5; 33,00 497,5 12 Tal 3
270,00) 1087 78.00) 19200 31838 el 8,00) 36
5 800 2 1850.00 3452,30 300,00 428631 85 7 7,00 31
394750 2622,00, 313435) 550,00 182,7 10,93 7,46
| | 103 9 ‚13 38
R | na 10 30 9.00) 39
20.000 35% 322,27! 5 |
14 614,07, 200% ‚m 3 —2 32 Mm gg 40
| ilzı 103 4
— | 14644 or | 20.000,00 38 3 10er Hasl
— | | 2220 00: 700 527.13) gr 75 4
— — 6200 ei 495 % 12,00) 8,73 43
900000 6000,00 13 500,00) 880,00) 20 9,001 44
4 400,00) 600000 21 — 70,00 625 © Wal 78
| |
* = | = 49231) 1300 Alu 45
— — 20000 — 356,201 15,31 11,50 46
— Yen 90,00) — 3661 123 1020 47
136,0 4648,75 100000 14345 410,35) 1450| 11,01 48
2 200,00 20 041 se 641 4,50 143.51 3928| 12m 6,00 49
76,0 2224 2000. — | 443,211 1350| 11—,57 50
— — | 500 00 25,00: 368,60) 1433| 12,9 Sl
7330,00 4450,00) 738,00 416,00) 426,32) 10,9 1,0 52
9 — 31 364,14) 10942,50 3099 44 4187| 1203 —
|
62 028, a6; 100 571 21: 152 796,57) 1496990?) 416,12] Il, 9.05
— +9) Ohne die Zöglinge der Anftalt in Kamberg und Effen. — *!1) Davon
39485 M. aus Staatsfonds, 16994 M. aus Kreisfonds und 127153 M. aus
Kommunalfonds. — *) Unter Fortlafjung der 48 Zöglinge der Anftalten im
Lauenburg i. B. und in Ofterburg.
39
582
Bon den 3792 Zöglingen, melde ſich 1882 in den preußiichen
Zaubftummen»Anftalten befanden, entfallen 630, und von
1557 952 M. 54 Pf., welche für diefe Kinder verwendet wurden,
entfallen 331 498 M. 25 Pf. auf die neu erworbenen Landeötheile.
In dem Umfange der Monardjie von 1825 hatte ſich aljo in
der Zeit von 1825—1882 die Zahl der umterrichtlich verjorgten
taubftummen Kinder von 170 (in maximo) auf 3 162 erböbt.
Es entipricht died einem Verbältnifje von 1 :18,5, und die
— — — — — — —
(Rabelle 11.) Zahl der
ordent- |
Die Anftalt —* voll⸗ |
(Beranftaltung) — ſon⸗ Schülerzahl Davon
befindet ſich in — * ſtigen £
Nr. a | Hille 2
=
— tft] 2 49 21 —
= S|$ =13
Es! |5| |I81& = | =|81$
Ort Kreis 81 *18 181% 5 EI|5ı E = u:
s|212213|3]8|8|=2|3|7|;
E28 288 8 86|8|28
Provinz
I. Provinzial—
1 | Angerburg | 6 — 3 —]-| 1110| 85| 42 12, u 127
2 Königsberg 8-1 -|-| 1 9 ” 30 87 — 8
| | | |
’ Röfjel | 71-1 ı di al 8 5 —) ©
Sa. ı.|2ıl -| 51 —] -! 3 29! 189] 100| a8gl —| 289
ll. Bereins—
4 Königsberg 51 —! 31-112] 11 | 65! 37| 102| —| 108
| = |. |
unterhalten von dem Oſt— | | | E —F | | |
preußiichen Gentralverein ee |
für Erziehung bedürftiger a 555 | |
taubftummer Kinder 3* —
I I
|
Sa. II. 5 a 3 2 1 2 11 | 65) 37] 102) | 102]
' 1 }
Hierzu Sa... al 5 - — 3| 29 | 100) 1001 2891 — 289
' Provinzial-Anftalten | | | | | | |
a — — — — — — —
| aufammen | 26) —| 8] —| ıl 5| 40 | 254] 137] 391] -—| 891]
ı) Schulgeld 36 bis 144 M. jährlich, Koftgeld 126 M. für die Freizöglinge.
2) Schulgeld für Inländer 108 M. jährlid, für Ausländer 144 9* jährlid,
Penfion für Freizöglinge 160 M.
») Schulgeld jährlid 60 M., Penfion 132 —144 M. jährlich für Freizöglinge.
Die Raumverhältniffe aller drei Anftalten, die in Grundftüden untergebradt find,
welde dem Provinzialverbande eigenthümlich 5 genügen dem Bedllrfnifie.
) Sährlih 72 M. Schulgeld. An Koftgeld zahlt die Unſtalt den Pflegern pro
583
Gelammtaufwendungen für Taubſtummen-Anſtalten find inner»
n des älteren Staatägebieted auf 1226454 M. 29 Pf. ges '
tiegen.
8) Seit 1882 bat ein weiterer, wenn auch nicht erheblicher Fort—
ichritt ftattgefunden, wie die nachfolgenden, vom Minifter der
geiftlihen 2c. Angelegenheiten im Frühjahr von 1884 auf-
genommenen Tabellen 11 zeigen, melde zugleih den gegen-
wärtigen Stand der Sade veranihaulichen.
|
| | y *
| ı Wird Handarbeits-
| Wird Zurnunterriht | bezw. Sandfertig-
]
|
| |
erteilt au feits-Unterridht |
l
1 x Mer le
| die Anſtalt?
! I N
| | |
| Knaben? | Mädchen?! Knaben? Mädchen?
| I
Zahl der auffteigenden Klaſſen
Klaffenzahl überhaupt
Unterrichtsdauer in Jahren
Bemerkungen (Höhe des Schulgeldes
des ftofigeldes, Raumverhältniſſe ze.)
Oftpreußen.
Anftalten.
38.6 | 6 ja ja nein « ja die Provinz | 1)
Oftpreufen
818/18 ja nein nein ja degl. 3)
| |
ma 6 ja nein nein ja dögl. 3)
2| I | | |
Anſtalt.
8| 6 j4-6 ja nein nein | ja Deroſtpreuß Central)
I a | Berein für Erziehung
| | bedürftiger taub.
| | ftummer Kinder.
| Die Provinz zahlte
— | eine Subvention von
8 6000 M., welche vom!
9 1. April er. ab auf
10000 M. erhöht
— | worden ift.
30 | |
Kind und Jahr 162 M. Im Anftaltsgebäude befinden fih: a. 8 Klaſſenzimmer,
b. die Wohnung des Direltors, c. Bohrungen für 4 Hilfslehrer, d. eine Mieths-
wohnung im Kellergefhoß, urjprünglich fir einen Schuldiener beftimmt. Zur Anftalt
gehört ein großes Gartenftitd zur Benuugung für Zöglinge umd Lehrer, außerdem ein
altes einftöciges Gebäude, unmittelbar am Anftaltsgrundftitdte gelegen, welches fitr
1600 M. jährlich) vermiethet if.
39*
984
(Roh: Tabelle 11.) Zahl der |
ordent» | |
Die Anftalt *
(Beranftaltung) nn —F ſon⸗ Scillerzahl | Davon
befindet ſih in hlieh- tgten | figen | £
i & 5 *
Nr. des Di⸗ Hilfs⸗— *
rektors | IR 5 —
= 5 5
J F s|.|15|3|8|$
Ort. Kkreis. —588—55107 = | & 5
55555120 =
AHE 4533 s|ä |: E
Provinz
A. Brovinzial»Taub
1 Marienburg | i u Ä ” — ull | a 46 — | *
2 Schlochau Ba | 1 10 | 58] 40] 98 = 98
Sa.A. | ı5l —| 4 —| -| al 2ı | 1380| 86l 216] — | 216]
B. Kleinere Taub
1 | Marceje Marien« | J — — — = 1 I u 212 — 2
werder | | | | | | | |
2| Danzig 1 — = — — 3; 15 12 27 — | 27
3 Elbing | En —| | | 1.8 R 1. PN — | 29
Sa.B. | 4 —| - - - al ol Hol ao 68 |
Sn De Del In Dot ber Ra ze a ac Ki
Sa.A.B.| 19l —| 4 -| -| 4l 27 | 162] 112] 274] — | 274]
Stadtkreis
A. Königlide Taub
1| Berlin | %—| 1 ——I 2% 12] 46 | 37 | 83 | 33 | 50 |
B. Städtifhe Taub
| Berlin 110) 21-1 —| 1 2] 15 | 78 | 70 | 148] - | 148!
1) In die Anftalten werden aufgenommen: Sreigöglinge, Freiſchüler, Zahlſchüler
und Penfionäre. Filr jedes Kind vermögender Angehöriger beträgt das Schulgeld je nad) den
Berhältniffen 3—12 M. monatlid. Die etatsmäßigen Unterbaltungstoften betragen
für einen Zögling oder Penfionär jährlihd 208,5 M. und zwar: für Unterrichtsmittel
5,05 M., für Koft und Pflege 144,00 M., für — 54,00 M., für Arzt und Medizin
1,75 M., Insgemein 3,46 M. Fir Unterhalt und Kleidung der Frei- und Zahlſchüler
haben deren Angehörige jelbft zu ſorgen. Die Raumverhältniffe der beiden Anftalten
entiprechen den am fie zu ftellenden Anforderungen.
2) Schulgeld wird nicht gezahlt. Die Taubftummen werden in zwei ansreidenden
Klafjenräumen unterrichtet.
585
’
| | | 27
| 28
& | Wird Handarbeits- SE
IS | 5 |®ird Turnunterricht bezw. Handfertig— | Er
Be -; | ne | Kr
„1518 ertheilt an | feits-Unterricht | > S
a * >
2 l8|e ertheilt an Wer unterhält | a5
T|l2i. = s
Sie $ ER ———— die Anſtalt? | 3%
= = | 3 I | | =
= 12 | 52
z | 5 € | 4 J
21° 5 | Knaben? Mädchen? Knaben? Mädchen? Er
s5 8 | | | 5%
Em 5 | | | 82
Weſtpreußen.
ſtummen-Anſtalten.
9151 61 ia | ja nein ja Provinzialverband der‘ ?)
| Provinz Weſtpreußen.
85 6 | ja ja nein ja degl.
17 | 10 | | | | |
tummen-Schulen.
-i-ı- nein nein nein ja —
2! 2 | 8 nein nein | mein ja Die Stadt unter Bei«) °)
2 | hilfe der Provinz.
22 I ja nein nein | . ja Bon der Provinz wer-| ?)
den pro Kind und
44 Jahr 125 M. zur
— Unterhaltung der |
21/14 | ftalt gewährt.
Berlin.
fummen»- Anftalt.
181 81:8; ia | ja | min I ja A Der Staat 4)
ſtummen-Schule.
122 881 ja | ja | nein | ja | Kommune Berlin }!°)
) Schulgeld wird nicht erhoben. — Die Höhe des Koftgeldes beträgt pro Kind
und Monat zwifchen 6 und 10 M. Das Schulzimmer, in welchem beide Klaffen unter-
ridhtet werden, ift 6,12 m lang, 4,18 m breit und 2,49 m hod).
‘) Das Schulgeld beträgt 96 M. Das Koftgeld (Penfionsgeld) beträgt 480 M.
Die Anftalt beſitzt ein Schul» und ein Internatsgebäude; fämmtlihe Baulichkeiten find
swedinäßig und ausreichend.
) Die Schule ift für ortsangehörige Kinder beftimmt, Schulgeld wird nur von
den ausnahmsweiſe aufgenommenen auswärtigen Zöglingen erhoben (150 M.). 10 Klaffen
find in dem Kommunal-Grundftiide — Blumenftraße 63a (49. Gemeindeichule). 2 Klaſſen
in dem Mieths-Grundftiide Blumenftraße 63b untergebradit.
586
Noch: Tabelle 11.) Zahl der
ordent-
Die Anftalt ea voll⸗ |
(Beranftaltung) | hir ſon⸗ Schlllerzaht Davon
b det in ſchließ⸗ : = |
efindet ſich | | tigten ftigen — |
Nr des Di- ur
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Ort Kreis AHHHRE 3 37 A 5
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368 2— 3
Provinz
A. Provinzial»
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3 Frankfurt a. O. 1 — —| —| - rl — 4 4 J 4
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4 |Genfhmar Lebus !-i 1-1 ı|-!iı|l 1 —
5 Bärmatde | rönig. 1 -|-1-]-/-| ı| ıl3| da -
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6 PBreihow ‚Erofjen | —| —| ae ieh IE e
| Latus | 14 1 3! -| ı) al 2ı | 89 | 62 | 151] 57] 9
1) Die Anftalt umfaßt 65 Kreisfreiftellen, fir weldhe von den Kreilen je 360 M.
gezahlt wird. Die Angehörigen der Zöglinge zahlen nad) Maßgabe ihres Bermögens
einen Beitrag zu den Unterhaltungstoften. Arme Kinder werden als Provinzial +» Frei»
zöglinge aufgenommen. Für Schulgänger aus der Provinz find 72 M. Schulgeld und
für folde aus anderen Landestheilen 96 M. pro Jahr zu zahlen. Das Pflegegeld be-
trägt für einen in der Stadt wohnenden Zögling 200 M. p. a. Die Anftalt ift am
11. Juni 1879 gegründet und am 18. Dftober 1880 eröffnet. Sie befigt ein in ge-
funder Lage befindliches Gebäude, das feinen Zweden entiprehende Räume enthält.
| Wird Handarbeits-
Wird Turnunterricht hezw. Handfertig-
feits- Unterricht
ertheilt an
ertheilt an
|
I
\
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— —— — — — — — —
Zahl der aufſteigenden Klaſſen
— — — — — — u
Klaſſenzahl itberhaupt
Unterrihtsdauer in Jahren
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| Knaben? Mädchen ?| Knaben?
| | |
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Brandenburg.
Anftolten.
er 5—8 ja ja nein ja
41|4|66 ja ja nein ja
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| Mädchen ?
eldes
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Raumverhältniſſe 2c.)
Mer unterhält
die Anftalt ?
Bemerkungen (Höhe des Schul
desttoftgeldes,
Der BrovinzialsBers] ?)
band von Brandens
burg.
‚Der Brovinzial-Ber-| ?)
band von Brandens
burg zahlt dem Bor»
fteher der Anftalt für]
jedes von dem Lan—
desdireftor dort un—
tergebrahte Kind
jährlih 312M. Bon
den 49 Kindern find
465 von dem Fandes-
direftor untergebracht
und 3 von dein Pro»
vinzial:Berbande von
' Pommern.
‚Der Lehrer erhält für! °
| jedes Kind jährlid
90 M. Unterrichts.
| geld von dem Pro»
| vinzial-Verbande.
desgl. 72 M.
Der ProvinzialsBers| 5
| band von Branden-
\ burg.
| desgl.
2) Jährlich pro Kind a. Schulgeld 150 M., b. Koftgeld 162 M.
1) Fläche des Grundftüdes mit Haus, Stallung und Hof zufammen 62, m.
2) — des Hauſes 210 Im.
„2 De Kubikinhalt eines Klaffenzimmers 72 cbm.
i ) Berpflegt werden die Kinder von den Eltern.
.) Das Kind wird von den Eltern verpflegt.
) Schulgeld 72 M., Koftgeld 144 M.
) Desgl.
588
(Noch Tabelle 11.) Zahl der
ordente |
Die Anftalt dee coll- | |
ehrer —
Beranſtaltung) ein. | ‚De fon« | Schitlerzahl | Davon |
” a . — | IDaäafs | ]
| befindet ſich in re ee ftigen ' & |
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7 Kemnitz SR 1 — — --/- 1 123 3 —
priegnit | | | |
[} ' I 4 |
8 | Fürftenwalde Lebus le — — — 1 1 3 422
9 Charlottenburg 1 —| -I —| — -| 1 3) -| 3 — ’
| 1 | | | |
10 Potsdam ı 1 — — | el 1 | li 2 — 2|
11 Cranzin Aruswalde 1 — — 1 2) 1 } - 3
12 |®r. Köris Teltow ee Me Be — 1 l! — 1 | —
15 Landsberg a. WM. 1 —'—-i- — l 6 5 111 —11
|
14 iDahıne Jüterbog l: - EB —— 2 7 ol __ g
15 Templin il. = - len a _ —4 3
16 Zilenzig Oft: ı —! —!—1—- —- ı 5 4 | 3 7
Sternberg | | I | | | |
17 Modom Yiibben 1! —I - | Ze 1 1 1 —
19 Berge Sorau ji ——— - | 3246 — 6
20 Spandau Dt U — I—I1-I—- 1 - 5 5| — 5
Havelland | | | N 1 | |
21 Fredersdorf Zauch— I} —— —— 1 3 1 4 1 >
Belzig | | |
| Latus | 29 1 3 — 1! 2) 36 | 121] 951 216° 70) 146
— —
* Schulgeld 120 M., Koſtgeld 180 M. Kir 1 Kind trägt die Koften der Vater
esjelben.
) Schulgeld für 2 Kinder a 72 M. Schul- und Koftgeld fir 1 Kind 300 M.,
wozu die Mutter 148 M. beifteuert. Für 1 Kind zahlt der Vater desfelben. 2 Kinder
verpflegen die Eltern.
>) Schulgeld fir 3 Kinder a 72 M., Koftgeld für 1 Kind 108 M. 2 Kinder
verpflegen die Eltern.
10) Für beide Kinder jährlih 360 M. Schulgeld, wozu der Bater eines Kindes
12 Di beiftenert. Berpflegt werden die Kinder von den Eltern.
1) Schulgeld für 2 Kinder 120 M., desgl. fir 1 Kind 72 M. Berpflegt werden
die Kinder bon den Eltern.
12) Schul- und Koftgeld 240 M. j
13) Schulgeld pro Kind 72 M., wozu die Eltern von 2 Kindern je 24 M. bei-
ſteuern. Koftgeld fiir 5 Kinder a 144 M. 4 Kinder werden von den Eltern verpflegt.
589
’
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= = *
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| ı Wird Turnunterricht Hezw. Handfertig- SE
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band von Branden-
burg.
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u 2 ee * * = | desgl. 9)
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— 6 — desgl. | 16)
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i—- 6 _ — — I — desgl. 18)
| — 6 _ _ — | - desgl. 19)
| — — = -— | - desgl. 20)
| — 6 zu | — — — desgl. | 21)
|
—
1
Für 2 Kinder werden die Schul- und Koftgelder aus den Mitteln für die Zwangs-
erziehung gezahlt.
) Schulgeld pro Kind 72 M., Koftgeld pro Kind 150 M. Für 1 Kind zahlt der
Bater das Roftgefd und fir 1 Kind der Bater 50 M. Zuſchuß.
35) Schulgeld für 3 Kinder 240 M., Koftgeld pro Kind 180 M.
109) Schulgeld pro Kind 72 M., Koftgeld pro Kind 144 M. Ein Kind wird von
den Eltern verpflegt.
1) Schul- und Koftgeld 216 M.
) Schulgeld für 1 Kind 72 M., dazu fteuert der Vater, welcher das Kind aud)
berpflegt 36 M. bei. Für ein Kind trägt die Koften der Bater.
9) Schulgeld pro Kind 72 M. Berpflegt werden die Kinder von den Eltern.
) Das Schulgeld beträgt für 4 Kinder 360 M. und fir das 5. Kind 72 M.
Berpflegt werden die Kinder von den Eltern.
. .) Schulgeld für 2 Kinder 144 M., desgl. fiir 2 Kinder a 96 M. Koſtgeld pro
Kind 150 M., zu welchem der Vater eines Kindes 36 M. beiftenert.
590
| (Rod: Zabelle 11.) Zahl der
‚ordent«
Die Anftalt re voll:
| (Beranftaltung — | ber | fon Schilerzahl | Davon
befindet fih in ſchließ⸗ | 1näf- ftigen | & Ä
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Nr. des Di- gr |
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| EIS) TE EIS || |
| als —8——6 ar * 8|8
| uUebertrag 9) 1] 3 -| 1) 2] 36 121] 95 216! 70] 146
22 Cüftein König» | U - ai — -|1-| 1 1 6 7 — 7
| berg ni,M.| | | |
| | | | |
23 Clettwitz Calau 1 u, ee — — ll ı il ==
24 Nowawes Teltoev 1 — — — — 1 2 1 3 — 3
25 Jeiſch Luckau 1 — — — — — 1 i- 3 U ı
26 |Trebbin Teen 1—— — — — 1 ı 3 4 U 38
27 Mienken Arnswalde — — — — — 1 i 1.232 3 —
28 | Süterbog 1 —| — — — — 1 3-—- 3 -| 3
29 Löwenbruch Teltow 1 —| — — — — 1 1 — li — 1
30 | Brandenburg 1! — — — — —1 33 — 3 — 3
31 Zuſedom Prenzlau — — — — — V 4 1 5 5 —
32 Röpersdorf | desgl. | 1 — —| - 1 2 46 6 —
33 Ziebingen Weſt⸗ 1 nee a ı ı — 1
| ‚Sternberg | >
34 Malterhaufen |Süterbog 1 — — — —| — 2 — 2 — 2
35 Nieder | Nieder | 1 -|——| -| | 1 age
Schönhaujen I Barnim | | | | | |
36 Freienwalde Dber: 1-1 —-|-1--—| ’ 1 2 3 1 2
a.O. Barnim | |
37 Cottbus 1 — - -| - 1 3 6 9 9
38 Netzbruch Friedeberg 1 — — —— 1 J — 1 1 —
MM. | | |
Latus | 46) 1 3 — ıl 2) 53| 149] 121) 270) 88| 182]
22) Schulgeld a Kind 72 M., Koftgeld a Kind 168 M. 2 Kinder werden von dem
Eltern verpflegt.
2) Schul» und Kofigeld 216 M.
*) Schulgeld für die 3 Kinder 300 M. Verpflegt werden die Kinder von den Elterı.
>) Schulgeld für 1 Kind 72 M. Berpflegt wird dasjelbe von den Eltern. Für
1 Kind wird Schul- und Koftgeld von den Eltern gezahlt.
6) Schulgeld pro Kind M., Koftgeld pro Kind 180 M. 3 Kinder werden von
den Eltern verpflegt.
2) Schul und Koftgeld pro Kind 216 M.
) Schulgeld für 2 Kinder 360 M 2 Kinder werden von den Eltern verpflegt.
Für 1 wind zahlt der Vater das Schul» und Koftgeld.
* ) Schulgeld 120 M., wozu der Vater, welcher auch den Knaben verpflegt, 20 M.
eiftenert.
591
==
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& | | Wird Handarbeits- Er
—E | Fi Wird Turnunterricht bezw. Handfertig- EE
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31
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band von Branden-
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J — = — — desgl. 2)
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I -| 6 — — — — desgl. | 2)
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li — 6 — — _ desgl. 3)
1 =) | — _ _ _ desgl. 35)
1 =, 9 = -— — —_ desgl. 36)
1 2 — == — desgl. ar)
1.2 6| — — — — desgl 38)
48 | |
») Schulgeld pro Kind 90 M. Dazu zahlen die Eltern von 2 Kindern 6 bezw.
HM. Verpflegt werden die Kinder von den Eltern.
") Schul» und Koſtgeld pro Kind 252 M. Für 1 Kind ftenert die Mutter 36 M. bei.
) Schul- und Koftgeld fir 2 Kinder & 300 M. und fir 4 Kinder & 259 M.
dazu ftenert der Vater eines Kindes 36 M. bei.
=) Schulgeld 72 M. Berpflegt wird das Kind von den Eltern.
) Schulgeld für beide Kinder 180 M. Berpflegt werden diefelben von den Eltern.
=) Schulgeld 120 M. Der Kuabe wird von den Eltern verpflegt.
“) Schulgeld für 2 Kinder zufammen 144 M. und file 1 Kind 96 M. Koftgeld
pro Kind 180 M.
) Schulgeld pro Kind 72 M., Koftgeld filr zwei Kinder A 150 M. Dazu ſteuert
der Vater eines Kindes 30 M. bei. 6 Kinder werden von den Eltern verpflegt. File
1 Kind zahlt der Bater das Schul» und Kofigeld.
”) Schul: und Koftgeld 216 M.
992
| Mod: Tabelle 11.) Zahl der
ordents | | |
Die Anftalt en voll⸗ |
— ehrer
(Beranftaltung) ein. | —* ſon— Schülerzahl Davon
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— 22 | |2| 0 | » | «2 || 25 eg)
| Sie l21I13|1 515158 =Iıe || s|8
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| uUebertrag A| 1 3) —| 1) 2) 53) 149) 121) 270) 88 182
39 Tzſchecheln Soran 1 -| — — 1 4 — 4 4 %
| | | |
| | |
40 Fürſtenfelde Königs; J Ka a Eu il — 4
IbergV. M. | | | |
41 Sorau NR. 1 --7-/-)—-/1- 1 2 2 21 — 2
42 | Buben 1 — — — 2 1 8 2 10 —| %
| 'sa.A.|501 ıl 3} -! ıl 2] 57 163] 124] 287] 92] 196
B. Brivat-
1 Gallun Teltow —— | = ı 11 2 2 |
I | | -—_———. |
2 Lietzen Lebus 1 — — — ie 1 ı — 1
3 Bergholz Prenzlau 1 — —æ— — 1 — 1 — 1 1 =| 1
4 Rixdorf ‚Teltow ee ae Ne
5 IFürftenwalde Lebus ı 1 | _— — — — Il 7 4 1 1 —
|s.2|5---]-/-| 5 d Tal al
| $a.4.B.|55 ı] 3) —| ı] 2! 2] 12] 131] 303! 105! 198)
Provinz
A. Provinzial«-
1 Coslin 16—u—— 1 Si 8 29 7 — 77
|
| | | |
2 Stettin :----183590%% - 8
3 Lauenburg 2 — — —: - 1 3 8 4 19) —| 19
sa. A. 1ß 1-3 1918 7 |:
Schul» und Koftgeld pro Kind 216 M.
10) Schulgeld 120 M. Berpflegt wird das Kind von den Eltern. —
+) Schulgeld 120 M. Se werden die Kinder von den Eltern.
#2) Schulgeld filr 4 Kinder 360 M. und für jedes weitere Kind 72 M. Noftgeld
für 5 Kinder à 162 M. Koftgeld fiir 1 Kind 108 M. 3 Kinder werden von den
Eltern verpflegt. Für 1 Kind zahlt der Vater das Schul- und Koftgeld.
593
eldes
— B ꝛc.)
Wird Handarbeits—
Wird Turnunterricht ins
cht bezw. Handfertig
extheilt an keits⸗Unterricht
ertheilt an
Bemerkungen (Höhe des Schuig
des Koſtgeldes,
Wer unterhält
Zahl der aufſteigenden Klaſſen
|
u die Anftalt ?
|
|
in Jahren
Klaſſenzahl Überhaupt
Knaben? Mädchen? Knaben? Mädden?)
is | | | |
| —| 6 — — — _ Der PBrovinzialsBer-| 2%)
| | ı band von Brandens|
t | | burg. |
l — — — | — | desgl. 40)
l _ 6 — — | — — desgl. 2
J6 — nn — — desgl.
— |
Anftalten
1 — 6 — - — | — |Die Koften werden
| | | von den Eltern ber
| Kinder getragen.
ll - 6 — = = — desgl.
—1 — 6 — — — — desgl.
i — 6 — = — -_ desgl.
"]1-| 6 — = _ ja desgl.
5
57 |
Pommern.
Anftalten.
,3.: U 7 ja ja nein; Unslja; Hand⸗Der Provinzial-Ber-| 1)
6 terricht in arbeits | band von Pommern.
arten» | Unterricht
arbeit |
uU 7 ja ja nein ja; desgl. desgl. 2)
2 2 7 da ja nein ia; besgl. desgl. 3)
mit Abthl. |
15! 16
1) a. 36 M. p. a.; b. MOM. p. a. Penſion incl. Schulgeld; c. 7 Klaffenzimmer,
1 Betiaal.
Ren r
:) a. 150 M. p. a; b. 150 M. p. a.; c. 3 Klaffenzimmer.
7 (Nech: Tabelle 11. Zahl der | |
jordent» | |
| Die Anftaft | lichen | noll- | |
| | Fehrer | er 1 2 *
BGeranſtaltung) | ei core jon: | Schülerzahl | Davon |
|, az Afr
befindet fih in We | In | ftigen ; £ | |
| i m #2 | e | 7-7
Nr, ſdes Di, Hilfs- | E |
——_ reftors u 8 | = | | :
| =! = | “| = | |
“| > “I x “2 F
lo 1. 1El. 151. JElE Je 18|8|38 1%
Drt. | Ste. |. El» El» | EIS * =. = = | >
* * a we, = * = ee :
| Sees: ll |,
| lila IE
B. Anftalten von Bereinen,
1 Streaffund ı 1 — 1-1 1 3) 12] 11) 23 3
| u |£3
ee 14 | En: |
| | i | H ! ER
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| | | |
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El ı |
| | I |
3 Demmin — — — 1 -|i — ii 2 3 5| —
| | |
4 Stolp 1 -1-1-7-]|—-1 ı ud el — 6
5 Sa. B. 3 —| 2 1 —ı 7 27 30, 57 46 11
| Sa.A.B. | 18} -| 3 1) —| 4 26) 140) 108) 248! 46 202,
' y 8. . 30 M. p. a.; b. 180 M. p. a. Penfion inel. Schulgeld; c. 3 Klaffen-
zimmer.
2) a. 180 M. p. a.;
b. 180 M. p. a.; c. 3 Rlaffenzimmer.
595
Wird Handarbeits-
Wird Turnunterricht | Hezw. Handfertig-
ertheilt an teis⸗Unterricht
ertheilt an Wer unterhält
die Anftalt?
—
eldes,
Ronmverbältnitfe ꝛc.).
4
Bemerkungen (Höhe des Schul
|
Knaben? | Mädchen?! Knaben ?
Klaffenzapl überhaupt
Zahl der auffteigenden Klaffen
Unterrichtsdauer in Jahren
des Koſtgeldes
Stiftungen u. |. w.
nein nein nein jja; Hand-Die Anftalt erhält! })
arbeits. ſich durch eigene Ein-
Unterricht, nahmen an Zinſen
‚ von einem Kapital»
vermögen an Schul»
eld und Benfionen,
| — durch Beihilfe,
| | welche ihr der Pro—
4| 4 bis7
Abthl. Abtᷣl.
| vinzial-Berband von
| Pommern gewährt.
3
mit
Abthl.
3 bis 7) ja nein nein ia; desgl. Die Gehälter der An-| )
je 2 eftellten zahlt der
Abthl. —
welcher neben Zah—
lung der Penſion
für die Zöglinge auch
die Koſten für Unter—
richtsmittel ꝛc. trägt.
Im Uebrigen erhaͤlt
ſich die Anſtalt durch
ihre eigenen Einnah—
men aus einem Kapi⸗
talvermögen und aus
b Grundbeſitz
2 2bis7 nein nein nein net Die Privat-Schule er-| 3)
Abthl. Abthl. hält ſich durch die
—— hme an Schul⸗
eld.
nein nein Wer vaterländiſche 9
Frauen⸗Zweigverein
zu Stolp.
— bis7 nein nein
So
1
m
|
‚a 14 M. p. a.; b. 324 M. p. a. Penfion incl. Schulgeld; c. 1 Klaffen-
zimmer. Der leitende Lehrer ift vor Kurzem geftorben.
„a 13 M. p. a; b. 198 M. p. a. Penſion inc. Schulgeld; c. 1 Schul⸗
zimmer der Stadtihule.
— = 10), & a 103 Ei 108)
L
(Noch: Tabelle 11.) | Zahl der
hen |
Die Anftalt lichen 3
| Lehrer | vol | ’
(Beranftaltung) | a 2 (Bär ſon⸗ Schülerzahl Davon
* are |
befindet ſich in ie tigen | ftigen " *
Nr. des Di. Hilfs- =
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Provinz
A. Provinzial-
1 Poſen 10) 1| 3 — — —| 14| %) 50] 140) 135) 5}
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— 4—- 1—-|—- ı 6 al al @ — 4
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3 Schneidemilhl Kolmar 8 —
i./P. |
sa. a. 2 1 6 — - 1 30 173 112 285 185 150
B. Privat»
Vacat.
Provinz
A. Brovinzial-
B. Privat—
1 Breslau | 82| 6 —— | 18 107] 77 184] 139) 45)
⸗ =,
* | & | | | | |
II | | |
| | | 14
Latus | 912 6| -/2| —| 18] 107| 77| 184] 139] 46]
1) Schulgeld pro Jahr 36—72 M. Koftgeld pro Monat und Kopf 18 M. Der
Raum ift file 140 Zöglinge berechnet.
Das Schulgeld beträgt jährlid 30-60 M. Koftgeld 18 M. monatlid. Der
Raum ift fir 45 Zöglinge berechnet.
), Das Schulgeld beträgt 36—100 M. jährlih. Das Koftgeld pro Kind 18 M.
monatlid. Der Raum ift fir 100 Zöglinge berechnet.
) Das Schulgeld beträgt 72 M. jährlich, wird aber nur von drei Erternen
597
| | Wird Handarbeits-
— —
Wird Turnunterricht bezw. Handfertig⸗
|
Unterrichtsdauer in Jahren
Zahl der auffteigenden Klaſſen
| ertheilt an | feits-Unterriht |
ertheilt an Wer unterhält
—— — —— die Anſtalt?
Knaben? Mädchen? Knaben? wad cen⸗
Klaſſenzahl überhaupt
emerkungen (Höhe des Schulgeldes,
des Koſtgeldes, Raumverbältnifiezc.).
2
Poſen.
Anſtalten.
12 6 6 ja | ja nein ja Die Provinz. | 3)
|
5 57-8 ja | ja | nein ja desgl. )
im Sommerhalbjahre
101 °66-—8 ja | ja nein | a desgl. | 3)
1] | }
— — |
27 17; | |
Anftalten.
Schlefien.
Anftalten (vacat).
Anstalten.
14 6 6 ja 1 ja ja ja ‚Der Verein für den] ?)
| Unterricht und die
| ‚ Erziehung Taub—
' ftummer zu Breslau
unter Beihilfe der
Provinzial» Stände,
| Kreiie und Koms'
| | munen. |
14 | |
gezahlt. Das Koftgeld beträgt 200-250 M. jährlich, dod wird nur für 2 Kinder
das ganze, und fir 15 ein Theilbetrag von 36 -150 M. jeitens der Angehörigen oder
von Gönnern gezahlt. Die Anftalt liegt vollftändig frei in der Sandvorftadt und ift
rings von Gärten umgeben. Die im erften Stode befindlihen Klafienzimmer find
geräumig und haben gutes Licht. Dede Klaſſe hat ein beionderes Schulzimmer. Die
im zweiten Stode befindfihen Schlafiäle find Iuftig und gefund. Kranken» md
Badezimmer, Turnjaal und gute Turn» und Spielpläße find vorhanden.
1884 40
598
Moch: Tabelle 11.) | Zahl der |
‚ordent-«
| | lichen |
Die Anfalt | | rn —
Beranſtaltung) eine * ſon⸗ Schülerzahl Davon
befindet ſich in KH tigten ftigen | *
Nr. des Di- Hilfs. *
— relttors — — — —
Te! Tel lele | | | s|®
= =| |E|1 5 „IsSj8EI5
Ort Kreis ® E: s|.|# = EeIıSs|E| 2 | &
* I8I/EI8|1E|®8 'E = | sı8I1E|2|5
| = | — m | =|= = = E = =
&|8l&j2|8 || Ri 85 IA| >| 5 |5$
Uebertrag | 8| 2] 6 2 — is 107| 77 184 139] 45
2 Liegnitz 6 J—— 7 A| 8 7 70 8
und ift beftimmt für den | | | —
Regierungsbezirk Liegnitz. | Ss
eine Taubſtummen⸗ | | | 2
Schulen find nicht vor-⸗ | I || | =3
handen. I | | | | | =
I | | |
| | )
3 Ratibor | 16 —| 3 — 2 —| 21] 131) 77| 208| 194) 14
| I 11 57
| | | E|=
| | | = —
| | mL
| N | |
| |
| | | | |
Sa. B. | 30) 3 91 —] 4 —| 46! 285| 180| 165 403| 62
I | | | |
| | J | | u |
| 1 |
Provinz
A. Provinzial»
1 Halberjtadt | 5| — 2| | = u 3] 35] 36] 81] 20 |
Latus ! 51 — 2] ıl -I-| si | 86) 81, 201 6il
3) In der Anftalt befinden ſich 40 Freizöglinge, welche die — —
unterhält. Außerdem 30 Vereinszöglinge. Die armen ſind frei, die bemittelteren
zahlen einen Verpflegungszuſchuß, welcher nach den pecuniären Verhältniſſen der Eltern
normirt wird. Ganz-Penſionäre, welche aber gegenwärtig nicht vorhanden, haben nach
dem Statut 390 M. jährlich zu zahlen. Die 3 im elterlichen Haufe befindlichen taub—
ftummen Kinder (Schulgänger) find ıumbemittelt und zahlen fein Schulgeld. Ein
ſolches ift iiberhaupt nicht normirt, da die Anftalt al8 Internat eingerichtet. Mit dem
Bau eines neuen Anftalts-Haupt-Gebäudes ift gegenwärtig begonnen, und dasjelbe auf
100 Söglinge berechnet, welche Zahl für ſämmtliche im Regierungsbezirke Liegnig vor»
handene, bildungsfähige taubſtumme Kinder vollkommen ausreicht.
99
öhe des Schulgeldes
Wird Handarbeitd-
Pe: —
Wird Turnunterricht bezw. Handfertig—
ertheilt an leits/-Unterricht
die Anſtalt?
Zahl der auffteigenden Klaſſen
Unterritsdauer in Jahren
Klafſenzahl überhaupt
| |
| Knaben? | Mädchen?) Knaben? | Mädchen ?
Bemerkungen (H
des Koftgeldes, Raumverhältniſſe sc.
14 | |
6 616-7 ja ja ja ja Die Anftalt wird uns) ®)
| terhalten durch Sub»
| ventionen der Pro—
| | vinzial« Verwaltung
und durch Beiträge!
| ſeitens der Kreiſe,
Städte und von Pri—
vaten. |
za ja ja Die Anftalt wird ım«| ®)
terhalten:
a. durch Beiträge der
| Provinz,
b. durd Beiträge der
Kreiſe, Kommunen
18 66ia
| und anderen Korpo—
rationen det Regie—
38 rungsbezirkes
Oppein,
c. durch die Vereins—
mitglieder und pri—
| | vate Mohlthätigfeit.
| ' | e
Sadjfen.
Anftalten.
3 5] 8] ja | ja | ja ja, durch die Der Provinzial Ber) !)
| Hilfs: | band von Sadjien.
® | | | | lehrerin. | Ä
) Es find normirt: a. Schulgeld jährlih auf 108 M.; b. Berpflegungsgeld
jährlih auf 420 M. Dieje Säte werden jedoh nur von Bemittelten beaniprudt.
Die Kinder find in 2 gefonderten Anftalten untergebradt.
1) Die Anftalt ift in einem 1879/80 erbauten, dem Provinzial» Berbande ge—
börigen, Zftödigen Gebäude günftig untergebradt. Dasfelbe enthält 8 Klaſſenräume,
1 Konferenzzjimmer, 1 Speiſe-, 1 Andadht-Saal, 2 Schlafläle, 2 Krankenzimmer,
2 Räume für die beauffihtigenden Perjonen und Wirthihaftsräume, fowie Wohnungen
für den Direktor, 3 unverheirathete Lehrer und den Kaftellan.
40*
600
| Rech: Tabelle 11.) | Zahl der |
jordents | |
Dies lich
Die Anſtalt | en voll⸗
: } Lehrer | 5 ’
| (Beranftaltung) eine |, e⸗ ſon—⸗ Schülerzahl | Davon
Hi ER arte äf⸗
befindet ſich in ee ee ftigen , &
| EB | Silke, *1
Nr.) des Di, | Dilfe- =
— — reftors | Ss —
— — — — 5 | 4*
134 5 = | m | Ieııg
EI Is| 1818 „|2158[8
rt. Kreis. * = * = | * 5 S ' 5 = =?
2 2 En en “m wu | N ıi5= r 67
si5:5&8155|5|j=:|2|3|?7|,
Sellerie e|
| Uebertrag | 5 2 1 | 45 36 81 20 il
om w | |
2 Weißenfels 4 — 2 6 32 28 60 — 60
| |
| | | | |
| ! | !
3 Erfurt 4— ı ı1-—- 6063| 9068 15 48
| | | |
| J | |
} | [ ' ‘
| | |
4 Oſterburg — 1-14 8 eur - 1 N
Sa. A. | 15 6 2 —| -| 23] 196) 105) 231, 35! 196
I | | |
B. Privat»
1 Halle a./S. 3 2 =| — —| | 28 29 5 4
| | |
2 6 2 F 32 154| 134| 288 39] 249
|
Sa. A.B. | 18
|
Bande
2) Iſt miethsweiſe im vorigen Jahre neu, in zufriedenftellender Weile untergebracht:
Außer 8 Räumen für Schulzwede befindet fi die Dienftwohnung des Anftalts-Direktors
n dem Gebäude.
3), Befindet fi in einem 1876 durch den Provinzial-Verband augelauften und für Die
Anſtalt hergerichteten Gebäude. Die Räume, beftehend aus 6 KHlaffenzimmern, 1 Ans
dachts- :c. Saal, 2 Schlafzimmern, 1 Kranfenzimmer und Wirthihaftsräumen, ſowie
Wohnungen für den Direktor, 2 unverheirathete Lehrer und den Kaftellan, genitgen
den Bedarf.
) Iſt miethsweife in einem im vorigen Jahre neuerbauten Haufe untergebracht.
Die Anftaltsräume beftehen aus 1 Saal, 3 Klafjenzimmern und UÜtenfilien-Rammer,
darüber eine Lehrerwohnung. Der Berpflegungstoften-Beitrag incl. Schulgeld beträgt
bei allen 4 Anftalten jährlid 216 M., das Schulgeld fir nicht durch die Anftalt unter»
gebrante Kinder aus der Provinz 60 M., für Auswärtige 72 M. jährlid.
BL.
——— — — — — — — — — —
|
Wird Handarbeits-
Wird Turnunterriht Hezw. Handfertig-
ertheilt an feits-Unterricht
ertheilt an | Wer ımterhält
die Anftalt?
Zahl der auffteigenden Klaffen
— — — —
|
‚ Knaben? | Mädchen ?
Knaben? | Mädchen ?
Bemerkungen (Höhe des Schulgeldes,
des Koftgeldes, Ranmverhältnifie:e.).
Unterrihtsdauer in Jahren
| Klaſſenzahl Überhaupt
—
oa
an
x
nd
nm
—
7
ja, durch Der Provinzial-Ber-| ?)
—*— Hand-| band von Sachſen.
arbeits
; lehrerin.
64 6 8 ja ja nein ja, durch desgl. 3)
eine außer
den 6 Fehr»
| fräften vor:
bandene
Hand:
| arbeits⸗
| lehrerin.
| ja ja ja, durch desgl. 9
| eine Hand-
| arbeits»
| | Ichrerin.
I.
“
=
Anftalten.
6 66—7T ja ja | ja ja, eine Der Borfteher der] ')
| Lehrerin | Anftalt A. Klotz feit
28 unterrichtet] der von ihm Oftober
die Mäd- | 1834 gefhehenen Er»
Ä hen im | richtung der Anftalt,
Striden, | meift durh Gaben
Nähen, | der Wohlthätigkeit.
| Sticken ꝛc.
1) Das jährliche Honorar für Unterricht mit Inbegriff der Bücher und der übrigen
Unterrihtsmaterialien beträgt bei Kindern mwohlhabender Eitern 132 M., bei Kindern
aus dem Mittelftande 108 M. Die jährlichen Unterhaltungstoften betragen 1) für ein
Kind notoriih armer Eitern nur 186 M. Sie erhalten dafür alle Bedürfniffe, als
Unterriht, Unterrichtsmaterialien, Koft, Wohnung, Bett, Wäſche, Kleidung und in
feichten, nicht anhaltenden Krankheitsfällen ärztlichen Beiftand; 2) für Kinder aus dem
Mittelftande 222 M. Sie erhalten dafür das nämlihe wie die Kinder unter Nr. 1
mit Wegfall der Kleidung ; 3) für Kinder woblhabender Eltern wird die Höhe der
Unterhaltungstoften nah geichehener Webereinkunft beftimmt. Die Anftalt liegt ftill,
gelund und frei, hat außer den Wohnräumen des Vorftehers 3 Lehrzimmer ud einen
244,45 Tim. großen unmittelbar an den Königlihen botaniichen * grenzenden,
mit 2 geräumigen Turn- und Spielplätzen verſehenen Garten.
602
(Roc: Tabelle 11.) Zahl der
ordent» |
Die Anftalt ren voll: |
ehrer
(Beranftaltung) | ein F ion» | Schülerzahl Davon
befindet ſich in rg tigten | fligen | & |
Nr. des Di. Hilfs⸗ = |
en ln |. —
| 's|ı [si |sle| | |. 8 8
| 51 181. lElE\lzı8|8:8|&
Ott. —J A 5——53 55
5535537 —55— —5
| Iai& &|& am ss A| > ee
Provinz
A. Provinzial»
1 Schleswig | 11 1 —| | = = . = ie 148| * a
Sa. Ze 11:45 =) ı3| 89] 59| 148 56 92
Be ”
|
| | | |
| | | |
B. Privat»
Provinz
A. Provinzial»
1 Hildesheim | 8 12 31 171 64 46 110 21 89
| TE El |
I 1 I 183 ee
II 5 | 8 |
t | —5 “> ' | E 4— |
| | ee |
Latus 8 2| -| 3 |
I
| 3 i7 64 46 110, 21 89
1) Schulgeld für die cerften 4 Schuljahre 50 M., für die letzten 4 Schuljahre
75 M., Koft- mit Belleidungsgeld 240 M. an die Pfleger. Zu erhebendes Koftgeld
von den Nutritoren von 30-400 M. nad den Bermögensverhältniffen. Für Aus»
wärtige 500 M.
wei gefonderte Anftaltögebäude, das eine dient als Internat mit Wohnung für
den Direktor, 1 Hiffslchrerin und das Dienftperional; das andere als Schulhaus mit
Wohnung fir den erften Lehrer und Hausbdiener. Das Internat behält die Schiller
für die erften 2 Jahre, darnach werden fie erternirt. Aufnahme zweijährig am 1. Auguft.
Die Schüler werden nad ihren Fähigkeiten getrennt und in befonderen Klaſſen unter-
richtet. Jede Klaſſe hat ihr beionderes Schulzimmer. Jedes Schulgebäude hat eine
Turnhalle. Die großen Ferien regelmäßig während des Monats Juli.
8 _
| FF
| 3 | Wird Handarbeits- SE
| = S Wird Turnunterricht bezw. Handfertig- SE
— 5 ertheilt an leits⸗Unterricht v2
212,” | ; Wer unterhält | E
s|l8|=s ertheilt an Er RER 25
2|»|7 SS
2|8|& | ——— | die Anftalt ? >
Re | s|3 =®
Fan ae) 5*
5 — | 8 | Knaben? | Mädchen?) Knaben? | Mädchen? SE
s|ı3|# ES
5 m .ı 193
Schleswig-Holftein.
Anftalten.
12 8 8 ja ja Nur im 1.| ja, im Die Provinzial-Ber-| ')
— | n.2. Schul») Striden, | waltung.
1» | jahre im | Nähen,
2 Falten von, Stiden,
| jelbftge- | Stopfen,
ſchnittenen Fliden,
| | Papier- | Häfeln. |
ftreifen. |
Anftalten (vacat).
Hannover.
Anftalten.
101 7) 8 ja ja ja ia Der provinzialftän- | °)
| | diihe Berband,.
|
| |
| |
|
u. |
| I I
) Schulgeld: Fir die die vollen Unterhaltstoften felbft zahlenden Rinder : filr
a. Taubftumme aus der Provinz 15—36 M.; b. aus anderen Provinzen 60 M.; c.
ans anderen Staaten 72 M. Un die Anftaltsfaffe zu zahlende unterbaltets ften:
a. fir Schiller (im Erternate) 228 M., für Schülerinnen 216 M.; b. fir Zöglinge
(im Internate) 276 M. Aus der Kaffe zu zahlendes Koftgeld: a. für Schüler
186 M., für Schülerinnen 186 M., b. Zöglinge 192 M. Zu zahlendes Kleid ungs-
> a. für Schiller und Schillerinnen à 42 M.; b. Zöglinge a 45 M. Außer den
äumen fürs Internat incl. einer Wohnung für 1 umverheiratheten Lehrer, bat die
Anftalt für jede Klaffe 1 Zimmer, 1 Betfaal, 1 Turnhalle, 1 Konferenz-, 1 Lehrer-
und 1 Bibliothek: Zimmer.
604
(Roh: Zabelle 11.) Zahl der |
ordent» |
Die Anftalt ei ac
ehrer ; —
Veranſtaltung) ein. | vr jon- Schülerzahl Davon
— er: äf⸗ *
befindet ſich in ſchließ⸗ | Khten ftigen *
Nr. 1, | site, | E
I des Di⸗ ” " *
| zr
— — rettors ——— — ——
| =| Is | >| = | s|&®
|s5ı lzl lelel.jsjdl8l$
Or reis. ElelElelEI E JS IE IE IE IR
Drt. Kreis | & B | S B eı8|8|# 2 E|& 1
sis 2 2leiTlAaläislie|s 8
. TR | io | in = | © — 2
—— —— — —
Uebertrag | 8 1 2 — 3 3 17 64 46) 110, 21 89
2 Stade | 7 — 1 — 2| 10 49 42 91 — 391
| | |
| II | | |
BEREEEE
III I
Bu WERE
| | | | | |
| J —— a
I | | Gr EB |
i | | | | |
|
| | |
u Es nu
| | | | |
| | | | |
a |
| | | | |
| III | | |
— |
Latus | ı5| ıl 3 -| 3 5) 27] 113] sel 201! 21] 180!
%) Unterhaltungstoften für Knaben jährlid 255 M., nämlich 198 M. Koftgeld,
42 M. Bekleidungsgeld und IHM. Schulgeld; fiir Mädchen jährlich 246 M., nämlich 189 M.
Koftgeld, 42 M. Befleidungsgeld und 15 M. Schulgeld. Fitr die bloßen Schulgänger
ift das Schulgeld höheren Orts feftgeftellt und theils auf 30 M., teils auf 60 M. p. a.
normirt worden. Das mit dem 1. Oftober 1 in Benutzung tretende neue Anftalte«
Klaffenzahl überhaupt
10
5
5
Wird Handarbeits- | Eer=
3 1 Wird Turnunterricht hezw. Handfertig- FE
= EN 8
7 ertheilt an keits⸗Unterricht 2
8 ertheilt an JWer unterhält SE
RE;
8 — a 5
— — — — — aa —— die Anſtalt? HE
2 | | J
— | en
> | Knaben? Mädchen?! Knaben? | Mädchen?) SE
* 55
Pr‘ | j .. 8
= | 9a
66€ m — — — —
=
17
Zahl der auffteigenden Klaflen
=]
605
|
|
8 wochentlich wöchentlich Hand» 3 Stunden Der provinzialftäns | °)
12 Stunden)? Stunden. fertigkeits-) weibliche | diſche Verband.
| Unterriht ' Sand» | |
| fürKnaben arbeit.
früher |
in wöchent- |
N lich· Stun⸗
den ertheilt, |
3. 3. aus | |
| Mangel an |
geeigneten |
| Pehrkräften | |
N fiftirt, ſoll | |
|
|
l
|
I
|
| | nach Ueber
ſiedelung
| | | im das
neue Se
bäude wie»
der aufge—
| | ı nommen
| | werden
| | | |
| | | |
|
ep hat Räume für 10 Schulflaffen, 8 davon find zwiſchen je 36—45 UIm. groß,
haben eine Größe von je 60 Im. Außerdem ift ein Betlaal und ein Turnſaal von
98-100 Dim. Größe, ein Zimmer für Handfertigkeits-Unterridt ꝛe. vorhanden.
Schlußbemerkung. Der im Borftchenden erwähnte Frequenzſtand nennt die
Zahl von Schülern, welde mit Beginn des neuen Schuljahres vorhanden fein wird.
(Noch: Tabelle 11.) Zahl der | |
ordent» |
Die Anftalt . voll. |
ehrer | |
(Beranftaltung) = (Air | fon» ' Schülerzahfl | Davon
; äf- , J |
befindet fich in —128 tigten | ſtigen &
Nr. des Di. Hilfs- — |
— | — tt | 18 | u
| | BERBEIREIF ./slEl$
| er = = =| 8 = |2|&|%8
| Dt. Kreis. „ Er 2 8 * | ‚= zZ | = — = * iu
| B»I8I2 82|2|12 |2 15 | 2'5!9|9
| Eee | 3 | = e 1. | _ _
| EZFALZF Ara Eee:
— — — — — — — — — —— —— —— —— — —
| ucherrag ae Ben BR 2 ı13/ 88 201 21) 180
u Dsnabrüd 7 - 1| — 2 u 48] 34 82 — 82
| |
! |
| ' |
| BEBREREne
| I [1 | |
Sa. A. 22 ıl 4 —| 4 7| 38] 161) 122] 283! 21] 262]
B. Stiftifche
1 Emden | 3 -| — J =] 1 5| 16| | 39) -| 39]
Sa.A.B.|2 ıl 4 \ al 8! 48! 176! 146 322) 21! 301
| | | | |
+) a. Fir Kinder, deren Eltern in der Stadt wohnen, fowie fir auswärtige, die
von den Eltern ſelbſt untergebradht und unterhalten werden, wird ein Schulgeld gezahlt.
Dasjelbe beträgt filr Kinder aus der Provinz 36 M. Be: file Kinder aus anderen
Provinzen in den 2 Unterflaffen 36 M., in den 3 Mittelflaffen 48 M. und in den
2 Oberklaſſen 60 M.; fir Ausländer bezw. 48, 60 und 72 M. jährlih; b. Die
Koften des jährlichen Unterhalts (fir Wohnung, Nahrung und Kleidung) betragen für
folhe Kinder, welche jeitens der Anftalt in geeigneten Familien zur leiblichen
Pflege und zur Erziehung untergebracht werden, fitr einen Knaben 255 M., für ein Mädchen
243 M.; ec. Das Schulgebäude bietet im Parterre 8 nebeneinander liegende Schuf-
räume, von denen das größte zugleich als Betjaal dient. In der Etage befinden ſich
2 Geſchäfts- bezw. Konferenzzimmer und eine Werkftatt für den Handfertigkeits-Unter-
tigt; d. Zum Turnen wird die ftädtifche Turnhalle benutzt.
607
des Koftgeldes, Raumverhältniffe 2c
| Wird Handarbeits- %
Wird Turnunterricht bezw. Handfertig> 3
ertheilt an feits- Unterricht ©
ertheilt an Wer unterhält
die Anftalt ?
|
|
Knaben? Mädchen? ; Knaben? | Mädchen?
|
|
Klaſſenzahl Überhaupt
Zahl der auffteigenden Klaffen
Unterrihtsdaner in Jahren
— —————— (Höhe des
17 | |
u 7 N ia ja ‚ia, (nad) | ja, (nad) ‚Die provinzialftän- | 9
| | 'Nääsihen! Schallen- | difche Verwaltung.
! | | Syſtem). | feld'ſcher
| | | | Methode.) |
3 | | |
— — | | |
24, j | |
Anfalt.
4 48 ja | ja ' ja, eine | ja Die Anftalt erhält: | 1)
—— | Erweite: '1) aus der ftändiichen
er rung des» Hauptkaſſe in Hans
felben mit nover 5000 M. p. a.,
Anſtellung 2) von der Stadt
I | ‚ eines be- | Emden |
| | | treffenden | a. das Lokal,
| | Hand» | | b. 600 M. p. a.
‚werfers ift ‚3) milde Beiträge aus)
' projeftirt. | dem Landdroſte ibe—
zirke Aurich, |
| 4) Zinfen aus den
| | gelammelten Fonds,
5) Beiträge der Nu⸗
| | tritoren.
1) Es wird — a. fir Schüler, welche auf Koften der Nutritoren verpflegt
— 75 M. p. a; b. fir Zöglinge, welche auf Koſten der Anſtalt verpflegt werden
M. p. a.
Bemerkung. Dieſe 260 M. gehen für kein einziges Kind voll ein.
Bon den vorhandenen Lokalitäten werden 3. 3. zu Anftaltszweden verwandt
a. 4 Schulzinnmer; b. 1 Zimmer für den Handfertigfeits-Unterriht; c. 1 Zurnjaal:
d. 1 Geräthezimmer; e, 1 Raum für Feuerungsmaterialien. Wohnzimmer: a. 1Di-
teftionszimmer; b. 5 Stuben; c. 6 Kammern; d. 2 Küchen; außerdem Boden und;
4 diverie Haushaltsräume.
| (och * Tabelle 11.) Zahl der | | |
| ordent- | | | | |
| Die Anftalt eeheer | voll. | | |
| (Beranftaltung) em | —* fon» | | Schülerzahfl | Davon |
er 2 . ee | uf» |
| befindet ſich in ſchließ ügten ſtigen S | |
Nr. des di. Hilfs- E | | |
—— —— — — rektors — ——
En Terra BEER FIT
Ort. Kreis. | Ei ER ElE IE IS EJE EL
| EIEIEIHIEIEIE EEE RE
| EIKIEIFIEIKEE EU HE SEE
Provinz
A. Provinzial»
1 | Büren J 4 25 13 38 — 38
2 Langenhorſt Steinfurt 6 — 2— — u 8 45 2 m - 7
3 Petershagen Minden ; 31 —ı 2 = - 164256 —
4| Soeſt 5- 22-1- 18539 9% — %
| | Zi —
| Sa. A. | ı7! —| 6! -| --! 41 27| 161] 106] 267) -| 267]
B. Privat»
Provinz
A. Provinzial.
1 | —— „9 — 1 — 2 “ 49 = 84 = 84
Regierungsbeziri Cafe | ra | |
| | 1114
| I 55 | I |
| | ee |
| I US. 00S: BER BER
2 Camberg Re- Unter | 6 | 4 = 3 1 14 66) | u -- %
gierungsbezirt | taunus | | | | |
Viechaden aa. ısl-] 5 — 3] 3] 26] 115) en] ıso] —| 180]
—.
) Zu 1-4 Das Pflege- und Schulgeld beträgt pro Schuljahr 180 WM, jedod
findet bei wenig günftigen Bermögensverhältniffen der a ihtigen eine Er»
mäßigung und je nad Umftänden ein vollftändiger Erlaß ftatt. Im Falle die An-
gehörigen für den Unterhalt der Zöglinge felbft jorgen, haben diejelben ein Schulgeld
bon 45 M. zu zahlen. Durd Erweiterung der Anftaltsgebäude ift es möglih ge
worden, die Zahl der öglinge feit 1875 um die Hälfte zu vermehren; der Erwerb
des früheren Seminar-Gebäudes zu Langenhorft macht es ferner mögli, zum 12. Mai cr.
weitere 14 ‚öglinge (7 Knaben ımd 7 Mädchen) in die dortige Anftalt aufzunchmen.
) Das Schulgeld beträgt fir Angehörige des Regierungsbezirtes 36 M. pro Jahr,
für Auswärtige 60 M. pro Er Die Anflalt gewährt den Zöglingen Wohnung und
Berköftigung in Privatfamilien Hombergs, fodanı Kleidung, ärztliche Behandlung und
Lernmittel. Angehörige des a er zahlen hierfür, wenn fie bemittelt find
226 M. 50 Pf. fir Knaben und 217 M. 50 Pf. für Mädchen pro Jahr, weniger
bemittelte einen ihren Berhältniffen entiprechenden geringeren Betrag, während un»
bemittelte Angehörige des Regierungsbezirkes den Unterricht und den in obigen Leiſtungen
beftehenden Unterhalt foftenfrei erhalten. Auswärtige zahlen für Wohnung, Koft,
609
die Anftalt?
| | | m
| | | Wird Handarbeits- Er
| Bi Turnunterricht bezw. Handfertig- | 8 E
| ertheilt an ‚ teis-Unterricht
| ertheilt an Wer unterhält
|
|
——
| |
| |
emerkungen (Höhe des S
ſtgeldes, Raumverh
Zahl der aufſteigenden Klaſſen
Unterrichtsdauer in Jahren
— — — — — ——
Klaſſenzahl überhaupt
Knaben? Mädchen? Knaben? Mädchen? =
| | *
c —
| 925
Weſtfalen.
Anſtalten.
4 4 6 ja nein | nein | ja Provinzial» Verband | !)
| | | | | von Weftfalen.
66 ja | mein nein | ja | desgl.
6 3 6 ja | mein | nein | ja desgl.
1 s 6 ja | nein | nein | ja | desgl.
4 | | | | | |
Anftalten (vacat).
Heſſen-Naſſan.
Anſtalten.
9 7 Tija,wöhent- ja,wöchent- ja,wöchent- ja, wöchent Dev kommunalſtän- ?)
| ' id 2 ih 2 œlich! Flick- lih 6Hand-| diſche Berband des
| ' Stunden | Stunden. | ftunde. | arbeits- | NRegierungsbezirkes
| ftunden. ' Caſſel.
| |
99 8 8 ja ja ja ja Der kommunalftän-| °)
| t | diſche Verband des
18 | | | Regiexungsbezirkes
Wiesbaden.
Kleidung, ärztliche Behandlung und Lernmittel einen jedesmal zu vereinbarenden Preis;
für Zöglinge Waldeckiſcher Staatsangehörigkeit iſt ſolcher auf 300 M. pro Jahr feſt—
geſetzt. Es ſind 9 Schulzimmer, ein Betſaal und eine Turuhalle vorhanden.
) Zöglinge aus dem Regierungsbezirke Wiesbaden zahlen kein Schulgeld; für fie
ift der Unterricht frei: Die Zöglinge aus anderen Bezirken zahlen p. a. IM. 72 Pf.
Das Pflegegeld beträgt für je einen Pflegling p. a. 180 M. Penftonäre aus befjer
fitnirten Familien, welde in befferen Pflegehaujern untergebracht find, zahlen höhere
Venſionspreiſe. Die Anftalt hat ein beionderes Gebäude filr die Wohnung des
Dirigenten, fowie ein bejonderes Schulhaus. Letsteres enthält 12 Lehrzimmer von
ca. Sm. Fänge, 5,85 m. Breite und 5,3 m. Höhe, für je eine Klaffe von 10-12 Schülern
beftimmt; einen großen Zeichenfaal von 17,1 m. Fänge, 9,65 m. Breite und 5,3 m. Höhe,
eine Werfftätte mit Dreh», Hobel- und Werkbänken, ein Badezimmer mit Waffer-
feitung, Keffel zum Wärmen des Wafjers und 6 Badewannen. Außerdem befigt die
ee einen großen Turn» und Spielplat und große Gartenanlagen mit Baum—
ſchulen.
610
| (Med: Tabelle 11.) | Zah! der | |
| ordent⸗ | 0
| Die Anftalt on voll | | |
| @eranftaltung) | = | hir | ſon— Schillerzadt Davon |
ß m: echfien. | Maſ⸗ an wi |
befindet fih in Ian | tigten I ftigen —F
Sılra: I 0
Nr. des di, Hilf | ®
— — — — — rettors⸗ = —
si Is| |sl|s Per
Vrt. Kreis. 1 ẽ — | 3 3 | 2 E | = | 5
| slgjielgjeiilan|s|a|F|$|3
| fe De -i 02 >" > 198 —W ..
B. Stiftiide
1 Frankfurt a./M. [ 1) 2| \ £ — 14 11] . 25 |
| B | | i |
| |
sl 1-51 w 5 -
| Sa.A.B. | 16 — 6 2 4 3 31 129 76. 205 2 180
| | | | | II |
| A | | | Ä
Bus ey
| n | | J
Rhein
A. Provinzialſtändiſche
1 [Brühl Cöln Landı 6| 11 —| —! — —| 7 57 - 86 =] 86,
2 Elberfeld 4 — — — 1 6 9 a a — a
1
|||
-.>
I 14
|
Latus | 10 1) 1 ——! ı] ı8| 96] 51] 17) -| a4
1) Für taubftumme Kinder aus Frankfurt a./M. und ſolche, deren Eltern den
Unterftiitungswohnfig dafelbft haben, wird eine jährliche Penſion von 400-1000 M.
bezahlt. Für Auswärtige 1000 — 2000 M. pro Jahr. Das Koftgeld, das der
Dberlehrer als Verwalter der Anftalt erhält, beträgt für die Zöglinge pro Kopf und
Tag 1,05 M. Für einen Lehrer oder eine Lehrerin pro Kopf und Tag 1, M. Die
Raumverhältnifie find im Ganzen gut, nur fehlt eine Turnhalle.
.) Die Höhe des Koftgeldes beträgt pro Tag 70 Pf. Die meiften Zöglinge haben
Freiftellen (freien Unterricht und freie Verpflegung); fiir 13 Zögfinge wird ein Theil
611
eldes,
fe ꝛc.).
| MWird Handarbeits-
Wird Turnunterrit | Hezw. Handfertig-
| ertheilt an keits⸗Unterricht
ertheilt an Wer unterhält
|
|
die Anftalt ?
Zahl der auffteigenden Klafjen
— — — — — —
Knaben? Mädchen? Knaben? Mädchen?
Unterrichtsdauer in Jahren
Klaſſenzahl überhaupt
Bemerkungen (Höhe des Schul
des Koſtgeldes, Raumverhältn
|
|
=
=
=
—
—
5 5 8 ja ja ja ja Die Auſtalt iſt — )
— ſtädtiſche milde
5 Stiftung und wird
unterhalten dur
* jährliche Bei-
träge, Geſchenke,
durch die von den
Zoglingen zu zahlen⸗
| den Penſionen und
durch Zinſen aus
dem Kapital⸗Vermö⸗
| gen der Anftalt.
provinz.
Anftalten.
6
e ja ja nein ja Die Rheinprovinz. 2)
ja ja nein ja |Paut Vertrag mit dem] '
Provinzial Berbande
vom 11./26. Auguft
1879 hat die Stadt
Elberfeld einen jähr-
lihen Beitrag von
3000 M., welder in»
zwiichen auf3500 M.
erhöht worden ift, zur
Unterhaltung der An»
ftalt zu leiften. Alle
übrigen Koften wer—
den don dem Pro-
vinzial-Berbande be»
ftritten.
net, 1851
Ter Inter»
—
—
2 auffteigende und
3 Parallellaffen
1880 wurde die Anftalt mit 3 Klaffen er
auf 4 uud 188% auf 5 Kinfien enveitert.
—
u
—
11, |
des Pflegegeldes in der Höhe von 30—150 M. pro Jahr, für einen das volle Pflege-
eld, Schulgeld für feinen bezahlt. Die Schulzimmer haben jedes eine Größe von
‚5 m. Länge, 5m. Breite und 3,75 m. Höhe. Die Anftalt befigt eine Turnhalle,
) Das Schulgeld ift pro Schüler und Jahr anf 60 M. feſtgeſetzt (efr. Protokoll
des Kuratoriums vom 2. März 1880), mit der Mafgabe, daß dilrftigen Schülern das
Schulgeld theilweiſe oder gang erlaffen werden faun. Zur Zeit zahlen nur 2 Schüler
je 60 M. und 1 Schüler 30 M. Schulgeld; die iibrigen Schiller find von der Schul»
geldzahlung ganz befreit.
richtö-Rurfut der Anftalt ift vorläufig Tech $jährig. &
612
— — — — — — — — — — — — — — — — — —
| (Rob: Tabelle 11.) Zahl der
‚ordent« |
i Die Auftalt Ed voll. | | |
| (Beranftaltung eins ai ſon— | Schilerzafl | Davon |
u EP 444 Imar- ı Ben |
; befindet ſich in ig | tigten | ftigen | = | | }
ı ı , Srfta-. *
Nr. des Di⸗vilfe © |
ER rettors —— (REN:
Ile = =|. <eı 8
= = = 8 | | = IE 58
—2 = = = — » | % u
| rt. . rei. I!» * tim 2 = F = = = jr’
| Ort ſtre * = = = 3 ! 3 2 | = 5| 5
| ill
uUebertrag 10 ln —- 1 13 86 51 147 — 1a
3 Eſſen I 4 —— — * li 5 3 22 56 — J 56
| ) 2-3 N | zZ:
io | = | | 47
| == je =#
| | =38
| | mi
| | wu:
| | E82
| | | —
m)
| | | | —
Kempen 4 1 ——-——- 5 35 20) 58 —| 58
| L_ | }
| | |&E | | |
[} = ui N
| 2x | | |
I! |
5 Neuwied | I 1) — — — UI 281 U — | 1
6! Trier 64 N -I!- — — UN TE —!
Sa. A. 4 4 2 — — 2] 37 266| 158) 424 —| 424
B. Bereins-
| Aachen | 4 — 2 -| = 2 8| u 26) ö | 58
| | | | |
|
SERERESERBMEN
| Latus | 41 —| al -I— al 8l 32l del. 58 —I 58]
) J. — 4. Klafienfteuerftufe jährlihd 4 M, 5.—9. Klaffenfteuerftufe jährlih 8 M.,
10.—12. Klaffenftenerftufe jährlih 20 M., 1.—4. Einfommenftenerfiufe 40 M., 5. und
höher 160 M. Schulgeld, 250 M. Koftgeld. 4 Hlaffenzimmer, 2 Speifezimmer, 1 Bade
ftube, Wohnung des Direktors und der Schuldienerin.
) Schulgeld wird nicht bezahlt. Koftgeld 2c. 216 M. für das Jahr. Für die
vier Klaſſen find vier Schulfäle, eine Turnhalle und ein großer Spielplat reip. Turn-
plat vorhanden.
) Das Pflegegeld beträgt für jedes Kind pro Tag 65 Pf. Im Hauptgebäude
befinden fih 4 große, geräumige Klaffenzimmer, In einem Nebengebäude 2 Hleinere,
jedoch ausreidyende —— Die Turnhalle iſt für die Schülerzahl zu klein,
dahingegen gehören zu der Anſtalt zwei große ſchöne Spielplätze.
618
72
DR 22
| | Wird Handarbeits- Er
i 8 | 34 c — B 38
5 H Wird Turnunterricht bezw. Handfertig⸗
15/5 ertheilt an teits⸗Unterricht 2*
= = . Ü r 2 >22
* =) | R- ertheilt an Mer ımterhält 2 E
= | — —— die Anſtalt? 8
= —— @ | pe
— “iS | 5 a
— » | 3 | ı 253
5) © | 5 | Auaben? Mädchen? Knaben? Mädchen? E7=
=|®8|:8 | 57T:
u | | | |
IR
rl 45—7 34 erhalten 22 _ 22 Die Stadt Eſſen und) 3)
azu die Provinz.
die P
Schwimm⸗ |
| Unterridt. |
|
| |
4 4 6 38 20 — 20 Die Rheinprovinz. 9
1}
| | |
| | | |
| l
6 6 6 ja nein | nein | 1a deögl. °)
6 4 6 ja a nein ja desgl. 6)
31
Anftalten.
6 66-7 ja ja | mein ja Ein bier beftehender) )
| Verein, welcher die,
| Rechte einer juriftis
| | ihen Perion hat.
6 | | | |
) Schulgeld: —. Koftgeld: 252 M. pro Jahr. NB. Die Aufnahme von Barallel-
Haffen ift 1879 und 1880 erfolgt, um älteren, 10—12 jährigen Taubftummen die Wohl»
that des Unterrichtes nicht zu verschließen.
N 1) Das Schulgeld für bemittelte Kinder beträgt jährlih 72 M. 2) An Koft-
eld werden pro Kind und Jahr 252 M. bezahlt. 3) Das Anftaltsgebäude in geſunder
* im weſtlichen Theile des Stadtgebietes hat im Erdgeſchoß 6 Klaſſenzimmer, die
enrligenden Raum zur Aufnahme der Schüler bieten. Im I. und Il. Stod hat der
Direktor feine Wohnung. Hinter dem Gebäude befinden fi ein geräumiger Spielplat
und ein Garten, an welden die ftädtiiche Turnhalle grenzt, die von den taubſtummen
Kindern mitbenugt wird.
1884. 4]
614
ordents | | | |
Die Anftalt * voll- | | |
ehrer
(Beranftaltung) im | (hät ſon⸗ | Schülerzahl | Davon
a ſchäf⸗
befindet ſich in Ir tigten | Rigen | &
t | attea, | x *
Mr des Di: Hilfe = | |
— — reltors Bm —
| 5 5 51 | ww | S B:
8I IEı |SIE|,.l|le|I82|8|38
Drt. | Kreis. u | 2 = Pr 2 125 | * E — = = 5
5—8823 3 53585
5 — 5— — — —* EIS = ze w
| 2—— 5265 204
I 4 | 0) |
Uebertrag | 4 2— — 2 81 a 261 | 68
J |
| ' j
2 Eöln | | |— 16 = 14 4) 371 82 — 4
| en | | | 37
5358 | | | 2
| | =»: | 2
| | | X | 5
I | a8 | | I I j
| | | = = | | | =
| ut } =»
un | IF: 3:
= 29 a
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)
u u” |
| j “aA | |
h ö
sa. B.|ı0l ı A 1 el 2 el 7z ealıao! —| 10)
Hierzu Sa. A. | 20] 4 2) -| | 2] 37 266] 168 4241 — 424
| Summa A. und B. | 39| 5 al ı! el al 50! 3aal aaıl 564! -| 56a
2) Das ganze Schulgeld beträgt 150 M. pro Jahr einschliehlich der Vergütung
fite Lieferung fämmtliher Schulbedürfnifie.e Es zahlen gegenwärtig 8 Zöglinge das
ganze, 5 Zöglinge das halbe, 8 Zöglinge das viertel, die übrigen fein Schulgeld. Die
Höhe des Koftgeldes richtet ſich nach den Anforderungen, welde die Eltern an bie
Pflegehäufer machen. Der geringfte Sat, welder für ca. 32 Zöglinge berechnet wird,
615
Zahl der auffteigenden Klaffen
Unterrichtsdauer in Jahren
Klaſſenzahl überhaupt
Wird Turnunterricht
ertheilt an
| Wird Handarbeit:
bezw. Handfertig-
feits» Unterricht
ertheilt an ' Mer unterhält
die Anftalt?
Knaben? | Mädchen? Knaben? | Mädchen ?
eldes,
N
‚ Raumverhältnifie 2e.).
Bemerkungen (Höhedes Schul
Koftgeldes
des
6 |
| I
do ui 7
| 4
|
|
|
|
5
| |
|
Be’
|
31 I
Ah
beträgt 195 M,
entridhtet. Die
vereinbart. Die 7 Klafien
3 geräumig find,
ja ja
die vier unteren
Klaſſen haben wöchent⸗
|
j
leiftungen | |
bei den
lich 4, die drei oberen| Geſchäften
wöhentlih 2 Stunden! in Haus, Unterricht; erhält Zuſchüffe
Garten n.| außerdem a. von der Stadt Köln
Turnunterricht.
Gewerbe
Schulzeit.
für einige wird 240, 252,
mw in 6 S
2 beſchränkten Raum aufweiſen. Spiel» und urnpläße find
in genügenden Dimenfionen vorhanden.
ſchäften im fürlinterricht und
ih5Stun:) derung des Taub⸗
den Hand⸗- ſtummen-Unterrichtes
arbeits- zu Cöln. Derſelbe
Hilfe⸗ —————
außer der leiſtung bei 2) 600 M. jährlich;
den haͤus⸗b. von der Provinz
lichen ®e-, 1) 3600 M. jährlich
Pflege | Pflege von 15pro»
baue. vinzialſtändiſchen
Freizöglingen,
| 2) ea. 1900 M. jähr«!
| ih als Beihilfe]
zu den Berpfle-!
gungstoften don!
| 14 Cholerafonds ·
| Unterrichts, Freie!
zöglingen.
|
|
Nur Bilfe- ı Wöcent- Der Berein zur För-| ®)
270, 300, 600 und noch mehr jährlid
"höheren A Kar werden meiſtens zwiſchen Eltern und Pflegern direkt
41°
Hulzimmern untergebradt, wovon I gro
nicht
616
Nachweiſung über den Stand ded Taubftummen-Unter
{Noch : Tabelle 11.) | Zahl der | |
| ordent» | | |
liche | |
| Lehrer * | a —
I eine 1— N ; Schülerzahl , Davon |
Naı ah 2
| Kante Zah ſchließ⸗ | tigten ' Silie-
| r R | (id ' Hilfe» | ı 5
Nr.) der der des Di- =
reftors | | —— —— —
5 : ee vn „1 |
| Provinz. Anftalten. | | — FT el. | #131
s| ı8| 1818|, |5:|8|8 5
IE lelElelElE IS SlEIE PR
| 88:8 5—5 832 J = =.
KR Eu a SE Pr cr u Be Beer zer Ze
A. Königlide und Provinzial.
1 Oſtpreußen 3 211 — 5 —— 8 29 | 799, 2 ae — en
1 |
2 Weſtpreußen 2 x -| — 21 130 56; 216 | 216
3 Berlin 1 | I =) | 2 9 1 37) 83) 38) 50)
Za desgl ı | 2 — 1] 2) 15) 78] 70) 148 — 148)
4 Brandenburg 1 ua 1 — 1 6 29 92 45 47
Anftalt | J il oc
4a Brandenburg 41 431 — 11 — — 2 46 1001| 95) 195; 471 148
Säulen | | | | | |
5 Pommern 3 I15 = -— 3 19 113) 78) 19 ae
6 |Boien I 3 |@l ı 6 — — 1. 30, 173] 112) 285 136, 150
| | |
7 ESchleſien | Die Provinz jubventionirt die in Tabelle B,
8 Sachſen 2 (18-1 61 2, —|—| 23| 126) 105) 2811 351 196]
I Schles wig⸗ 1 11! ı — 12 -1— 13 89) 89 148| 56] 92
Hofftein En | | |
10 Hamnover 3 22 1 4 — A| 7 38| 161 122 288 21 262
| | I
11 Weſtfalen 4 17 s' — — 4 27 161! 106 67 —— 267
| | | | | |
12 \Heflen- Naffau 2 15 J 5 — 3] 3 26) 115) 65) 180° — u
| | |
Kal ab de 2 neh |
13 Rheinprovinz 6 129 4 21 —|—| 2] 37) 266) 158] 421 — m
Fa | |
| | | | ]
Sa. A. 75 251 10 43. 8 9 31 447 1810 1222 3032 372 2660
|
!) Die Anftalt ift noch in der Entwidelung. Klaffenzahl fann bei diefen Schulen
617
richtes in dem preußiſchen Staate am 1. April 1884.
|
el,
Wird Handarbeits-
‚Wird Turnunterricht Hezw. Handfertig-
5
—
J IE r
u - 8 ertheilt an feit8-Unterricht e 5
3 | 5 | S ertheilt an Wer unterhält H
3 | 2 I — Er die Anftalt? =
“ii: 3 | — 5
et ”
ss |ı8 |8 j |
5 = IE ı Knaben? | Mädchen?! Knaben? | Mädchen ?
* | en Io |
Ri — = +
> | nn ınR|
— Anſtalten.
8 6—-86-8 ja ja, ineinerı nein | ja Provinzial » Verband
a Ei 20) | Anftalt von Oftpreußen.
516 ja ja nein ja desgl. von Weft-
ur ri zuf. 10 preußen.
12 | 818 ja ja nein ja der Staat.
12 | 8| 8 ja ja nein ja Stadt Berlin.
8 | 518 ja ja nein » ja Provinzial » Verband
von Brandenburg.
— — 6 ja ja — ja desgl. von Branden⸗9)
burg.
2-7 2-7) —-7 ja ja nein ja desgl. von Bommern.
auf, IE .
9-12 ia
66-8.
auf. —* 17
ja ; nen ja desgl. von Pofen.
|
I
|
aufgeführten drei — Vereins⸗Anſtalten.
3-8) 3-8: 8
zuſ. 22 zuſ. 22
2| 8:18
1-1) 1. 81
a Anl, 2 |
1 4-61 6|
— Anl 21
9 787-8
zuf° 18 zuſ. 15
|
4-6 265-7
uf. 31 3uf. 26)
4-12 26578
auf. Nuii
* 44
|
|
— —
nicht angegeben werden.
ja
jo
ja
in
ja
ja ja, in = ja Provinzial » Berband
Anftalten von Sadjen.
ja ja ı ja desgl. von Schleswig.
Holftein.
ja ja ja desgl. von Hannover.
nein nein ja desgl. von Weftfalen.
ja ja ja Der Kommunal-Ber-
bezirte Kaſſel und
Wiesbaden.
ja Provinzial + Berband
ja, in fünf| nein
der Rheinpropinz.
t
band der Regierungs⸗
Anſtalten
_ 618
(Noch: Tabelle 11.) | Zahl der
ordent⸗ |
| lichen
Lehrer |
B ine | be⸗ Jon | Schilerzahl | Davon |
| Name Zahl \ichlieh- ihäf- | fligen | _ |
| fi tigten | Hille — |
« ı Hilfs, —*
Nr. der der des di, PN E |
: | ı reltors — — — —
Provinz. | Anftalten. -— & | ragen
5 | 5 5 zZ 1 5 = 2
| 2 | ) S | = 2 wu | 8 ee >
| N R-; 15 | 2 = 5 = u | =
| 8318| 8|182|18|158|>8 E|&
| ı u = — —2 — as | zZ — —
—575 —— 3333727
TEE Tu Tr or Zu EEE Be ee —
TE nn nn — — —
j B. Anftalten, welde von Gemeinden, Vereinen,
1 Pforenpen —1 | 5 — 3 7 —1 11 ” 37 * — 102
2 Weſtpreußen z 4 —6 32 2 58 — i
| BEIKSSWZZER
3 (Berlin fiehe vorſtehende Tabelle A. Nr. 3a.
4 Brandenburg | 5 51 —| —| —— — 5 9 7 16 183) 8
5 |Bommern 4 3 —| a ılı - 1 7 27 30 57 46 11
6 |Bofen — —— —| —| — 5
7 \Schlefien 3 80 3) 9 — A| —| 46| 285| 180. 465! 403| 62
8 Sachſen 1 3 —— — A — 9 8 a 5 4 5
9 Schleswig. — —AA— — — — — —
Holſtein.
10 Hannover 1 3 — — 1ı-| ı 5| 15| 24 3 ö 39
11 Weſtfalen 2 ee ee
12 |Hefien -Naffau 1 ı- 1 22 1 — 5 14) 11] 25) 25) —
13 |Rheinprovinz 2 | ı a 1 6 2 77) 68 1001| — 1
|
ö——— — 7
|
„de B. | 21 | 646 J 16 8 16 562 407, 959 an 108
erzu |
Sa. A. | 75 as J as 1 9 si 71510 1222 5033 — 2
. tot. | 96 816 2 ” : ” =) Ba aa a | *
!
) Bei einer von 2 Kindern befudhten Schule fehlt die Angabe der Klaffenzahl-
Klaſſenzahl überhaupt
Zahl der auffteigeuden Klaffen
Unterrihtsdauer in Jahren
Wird Turnunterricht
ertheilt an
Knaben? | Mädchen ?
Wird Handarbeit,
bezw. Handfertig-
feits-Unterricht
ertheilt an
mm —— — —— —
| Knaben? | Mädchen ?
|
|
aus Stiftungsfonds oder von Privaten unterhalten werben.
|
2 2
zuf. 4 zuſ. 4
ja | nein
8 jja,imeiner] nein
1—4 | 2-4 |—7 ja, in einer| nein
zuf. 10zuſ. 10
618
uf. 38
5
6
7
zuf. 18 zu
Anſtalt |
nein nein
Anftalt
ia ja
ja ja
ja ja
ja ja
ja ja
| nein ja
nein ja
Wer unterhält
die Anftalt?
Dftprenfiiher Ken»
tral»Berein für Er
ziehung bedürftiger
taubftummer Kinder.
Die Städte unter Bei-
hilfe der Wirobinz,
ſowie Koftgelder der
Zöglinge.
nein nein 2 Koſten tragen die
l
tern der Kinder.
nein ja, in zwei EigeneEinnahmenaus
ja ja
ja ja
ja ja
|
|
ja | ja
nein ja
Anftalten | Kapital-Bermögen.
Berein fir den Unter⸗
rihtTaubftummer in
Breslau, Beihilfe der
Städte und Privat-
Wohlthätigkeit.
Unterrichts⸗Honorar
der Zöglinge.
Die Stadt Emden,
fowie milde Beiträge
aus der Provinz, Be
träge der Nutritoren.
Milde Beiträge.
Der Berein zur Förde»
rung des Raub»
ftummen-Unterrichtes
in Aachen und Köln.
Bemerkungen.
bed
—
620
9. Fragen wir num, in wie weit durch die vorhandenen Anftalfen
und den in ihnen an 3991 Zöglinge ertheilten Unterricht das
vorhandene Bedürfnis gededt werde, jo haben wir zunächſt die
Berehnungen zurückzuweiſen, melde die Annahme eines adht-
jährigen Unterrichtes ſämmtlicher taubſtummer Kinder zur Vor—
ausjegung haben. Wir begegnen nämlidy nicht felten Tabellen,
in welden einfach die Zahlen einerjeitd der taubftummen Kinder
im Alter von 7—15 Jahren, andererjeitd der Zöglinge der
Taubſtummen-Anſtalten und Schulen verglichen werden, und in
welden jodann die Differenz ald die Zahl der unterrichtelo® Ge-
bliebenen bezeichnet wird. Dabei wird aber zunächſt überjehen,
dab die adhtjährige Kurfusdauer in den Anftalten allerdings in
Grade wünfchendwertb, für einen vollen und dauernd ger
fiherten Erfolg des Unterrichted jogar geboten, daß fie aber bis
jegt auch in den von rein theoretiihem Standpunkte aus ange-
legten Zehrplänen noch keineswegs allgemeine Norm ift. Selbft
der internationale Taubftummenfongreß von 1880 zu Mailand,
welcher in der Gelhichte des Taubftummenmeiend epochemachend
ift, hat die achtjährige Zeitdauer des Unterrichtes ald wünfſchens—
werth, als nothwendig aber nur eine fiebenjährige bezeichnet.
Aber aud da, wo der fiebenjährige Kurius die Norm ift, werden
wir doch nicht alle Kinder, welche innerhalb der durch fie begrenzten
Alterftufe (alfo von 8—15 Zabren) in den Anftalten finden; es
werden auch nit alle ihnen zugeführten Kinder volle fieben
Fahre in denjelben verbleiben. Körperlide Schwäde der Zöglinge,
welche in den mit ihrer Zaubheit verbundenen Krankheiten be-
gründet ift, wird vielfach einen veripäteten Gintritt, Bildunge-
unfäbigfeit einen verfrüheten Abgang herbeiführen. In nod
größerem Umfange wird beides, namentlich jo lange fein Schul-
zwang bejtebt, durch häusliche Verhältniffe der Kinder, nament-
ih durd die Abneigung der Eltern gegen ihre Unterbringung
außerhalb ded Mohnortes verurjaht werden. Im Allgemeinen
dürfte daher die Annahme zutreffen, daß bei einem fiebenjäbrigen
Kurſus der Anftalten der durchſchnittliche Aufenthalt der Kinder
in denjetben 6 Jahre beträgt; d. b. dab jährlich der jechäte Theil
in den einzelnen Anftalten bejegten Stellen zur Erledigung
ommt.
Thatſächlich aber, und darauf kommt es bier an, iſt auch dies bis
jetzt noch nicht erreicht; noch ſteht es in vielen Gegenden ſo, daß das
Verlangen nach der Durchführung idealer oder auch nur normaler
Lehrarbeit dem dringenden Bunice nachftehen muß, die Unter-
laffungen früherer Fahre gut zu maden, und einer möglichſt
großen Anzahl von Kindern, welche die normale Alterögrenze für
den Eintritt in die Taubftummen - Anftalten ſchon überichritten
haben, doch noch einigen Unterricht zu ſchaffen. Die ausnahmslos
opfermilligen und in Berfolgung ihrer Ziele einfichtigen und
eifrigen Yandeödireftionen und Provinzial-Bertretungen baben
fih durch dieſen Wunſch nicht davon abhalten lafjen, normale
Schuleinrihtungen in dad Leben zu rufen, wie denn die vor-
ftehenden Tabellen eine verhältnismäßig große Zahl von Anftalten
mit 7 bid jähriger Kurjusdauer nachweiien. Aber abgejehen
davon, daß einzelne von diefen noch nicht voll ausgeſtaltet find,
begegnen wir in ihnen häufig Parallelklaffen oder abgefürzten
Parallelfurjen, melde ältere Kinder nachbringen jollen. Es
muß anerfannt werden, daß ed dabei vielfach eine Freude ift, zu
ſehen, was treuer Fleiß auch mit diefen vermag, und wie lern-
begierig dieje halberwadyjenen Knaben und Mädchen jelbft find.
Die bezüglihen Beobadytungen find namentlidy in den Provinzen
zu maden, mo die Wrbeiten für eine planmäßige und aud-
reichende Beihulung der Taubftummen erft ſpät in Fluß ge—
fommen find, jowie da, wo die epidemiihe Geniditarre in den
ſechsziger Jahren dieſes Fahrhundertd ihre Verwüſtungen ange:
richtet hat.
Es kann demnach zur Zeit noch für den Umfang der Monarchie
nur eine fünfjährige Bildungszeit als Durchſchnitt angenommen
werden.
Von dieſen Geſichtspunkten aus gelangen wir zu dem allge—
meinen Ergebniſſe, daß in den Provinzen, wo ſich die Zahl der
taubſtummen Kinder von 10—15 Jahren mit derjenigen der
Zöglinge der für fie vorhandenen Unterrichtd-Anftalten dedt,
dad unbedingt Nothwendige geichieht, daß da, wo die Zahl der
Zöglinge die erftere Zahl überfteigt, die Einrichtungen bereits
normal find oder doch normalen Zuftänden nahe fommen, dab
aber da, wo weniger Zöglinge in Zanbftummen-Anftalten und
Schulen zu finden find, als taubftumme Kinder von 10—15
Fahren gezählt werden, nod erhebliche Notbftände überwunden
werden mülfen.
Wäre die Durhichnittöberehnung unbedingt berechtigt, jo
müßte der Notbitand ald allgemein verbreitet bezeichnet werden,
denn den 3991 Zöglingen unjerer Taubftummen-Schulen ftchen
4468 taubitumme Kinder im Alter von 10 bis 15 Jahren gegen-
über. Cine allgemeine Berehnung fann aber bier nur ver-
wirren; ed müſſen vielmehr die Provinzen einzeln betrachtet
werden. Dabei bleiben indeß die 83 Zöglinge der Königlichen
Zaubftummen-» Anftalt zu Berlin außer Betracht, weil dieje für
die ganze Monarchie, nicht für eine einzelne Provinz beftimmt
ift. Ebenſo andererfeitd die drei taubftummen Knaben aus den
Hohenzollernichen Landen, melde in Württembergiihen Anftalten
untergebracht find.
622
Sm Einzelnen ftellt ih die Sache wie folgt:
Provinz
DOftpreußen .
MWeftpreußen
Berlin h
Brandenburg .
Pommern .
Voſen
Schleswig- Soiftein j
Hannover .
Weftfalen . »
Hellen-Raffau .
Rheinprovinz .
—
Ein wie lebendiges Bild die vorſtehende Tabelle auch von
taubſtumme
Kinder von
10 bis 15 falten
In den bezügl.
Unterrihts- An:
der Brovin
befinden fi
Jahren. Rinder
688 391
346 274
124 148
334 303
307 248
383 285
685 465
244 288
53 148
245 322
>71 267
146 205
609 564
4465 3908
den Zuftänden einzelner Provinzen bietet,
Anbalt,
von den damald 2742
im Alter von
1— 5 Jahre
5-10
3 mehr
1.)
BIS IR ı I IE
n 3 Zöglinge,
248
„1-5 „ 185
„15-20 „ 634
„ 20—30 z 9
„ 3040 , :
„ 40-50
unbefannt 80
DOftpreußen . .
Weftpreußen 5. ,
Berlin 16 „
Brandenburg SL. .%
Bommern Bu... >
Bofen. 8. „
Schleſien 106: 5, 5
Sadjen . 18 5 u
Schleswig. volfiein 1i8-;. 5
Hannover R 2, %
Weftfalen i BB. —
Hefien-Naffau . 5
Rheinland . ..
Alſo
weniger
2742 Böglinge.
Von den 15—20 Jahre alten Zöglingen famen auf
39 bei einer Gefammtzahl von J—
”
"
“
-
-
Ss ta 2 3 2 3 35
33
97
179
229
370
211
117
265
239
181
322
jo giebt fie dod für
die Abichägung des zu befriedigenden Bedürfnifjes feinen ficheren
weil die Alteröverhältniffe in den einzelnen Anftalten
zu verichieden find.
Es befanden fi bei der Volkszählung vom Dezember 1880
Zöglingen der Zaubftummen-Anitalten
623
Will man zu einem zweifellos ficheren Ergebniffe gelangen,
jo muß man den ſchon von Bededorff ein —— merk⸗
würdiger Weiſe dann nicht weiter verfolgten Weg wählen und die
Zahl der alljährlih in das bildungsfähige Alter tretenden Taub—
ſtummen mit derjenigen der zur Grledigung fommenden Stellen
vergleihen. Diejer Vergleih ift in den beiden nadyfolgenden
Tabellen a. b. der Art angeftellt, daß bei a. angenommen worden
it, ed fomme jährlid der fünfte, bei b. der ſechsſte Theil der
vorhandenen Stellen zur Erledigung.
a. tünfjähriger Rural,
Zahl der jährlich Zahl der zur Er-
1. in das bildungs- Tedigung fommen- alfo gegen 2
Provinz fähigeAlter treten den Stellen in den mehr weniger
den taubftummen Unterrihts-An«
Kinder ftalten
Ofipreufeu . » » .» 137 78 — 59
Weftpreußen - . » 69 55 — 14
Berlin.— 21 30 9 —
Brandenburg . .. 67 61 — 6
Bommern . » .» . 61 49 — 12
Veſien 5% 75 57 18
Shlefen . .» . . 137 93 — 44
Sachſen. 49 57 8 —
Schleswig-Holftein . 17 30 13 _
annover . » .. 49 64 15 _
effalen -. . ». 54 53 — —1
Heſſen⸗-Naſſau. .. 30 41 —11 —
Rheinprovinz. .. 122 113 9
Summa 888 781 56 163
b. ſechsjähriger Kurſus.
Oſtpreußen. .. 137 65 — 72
Weftpreußen . . . 69 45 — 24
BEN 2 21 25 4 —
Brandenburg . .. 67 50 — 17
ommen - 2. 2. 61 41 — 20
PH 22% 5. 75 47 — 28
Shlefien . ... 137 76 — 61
Sadin. . ... 49 48 — —1
Schleswig-Holftein . 17 24 7 —
Hannover . . . . 49 53 4 —
Weitfalen . . . . 54 48 — 6
Hefſen-⸗Nafſſau. . . 30 36 6 =
Rheinland . . . . 122 94 — 28
Summa 888 652 21 257
Das Endergebnis aller Berechnungen iſt alſo, daß in Berlin,
in Schleswig-Holfſtein, in Hannover und in Heſſen-Naſſau ſich
die Berjorgung der taubftummen Kinder normal vollzieht; daß
dad Bedürfnis in Sachſen eben, in Pommern, Brandenburg,
Weftfalen und der Rheinprovinz annähernd gedeckt ift, daß fich
624
aber in diefen Provinzen fehr bald ein Defizit empfindlich machen
wird, wenn nicht redhtzeitig eine Erweiterung der vorhandenen
oder die Begründung neuer Anftalten erfolgt, daß in Oft- und
MWeftpreußen, in Poien und in Scleften die vorbandenen
Einrichtungen ſchon jetzt nicht genügen, und daß namentlich in
Oſtpreußen und in Schleſien die Errichtung neuer Anſtalten
dringend zu wünſchen iſt.
6,
Geſchichtliche Nachrichten über die einzelnen Anftalten.
a. Zeittafel,*)
1788. Berlin, (privat, jetzt Königl.) Anftalt.
1799. (Kiel jept) Schleswig, (uriprüngtid Königlich, jetzt)
Prov. Anitalt.
1817. Camberg, (erft Privat, jegt) Prov. Anftalt.
1818. Königsberg, anfangs Königlich, jetzt provinzialftändiidh.
1821. Breslau, private Anitalt.
1822. Erfurt, (erft privat, jet) Prov. Anftalt.
1825. Halberftadt, (jept) Prov. Anftalt.
1827. Sranffurt a/M., (privat, jegt) ftädtiiche, milde Stiftung.
1828/31. Köln, Vereind-Anftalt.
1829. Weißenfels, (jest) Prov. Anftalt; Hildesheim (erft
Privat jet) Prov. Anftalt.
1830. * Ben (erft Seminar » TZaubftummenjhule, jept) Prov.
Anftalt
1831. Liegniß, Privat-Anitalt; Soeſt, Prov. Anftalt.
1832. Poſen, Prov. Anitalt.
1833. Angerburg, Prov. Anftalt; Marienburg, desgl.
1834. Halle a./S., Privat-Anftalt.
1836. Matibor, Privat-Anftalt.
1837. Stralfund, Bereind-Anftalt.
1838. Homberg, jept Prov. Anftalt; Aachen, Bereind-Anftalt,
1839. Stettin, Königliche Provinzial-Taubftummen-Anftalt (Zobn,
Privat-Anftalt, jeit 1851 in) Petershagen.
1840. (Braundberg, jept) provinzialitänd. in Rofiel,
1841. J orſt (jetzt) Prov. Anftalt; Kempen (jebt) Prov.
Anſtalt
1844. Emden. Vereins-Anſtalt.
1052. Demmin, Privat-Anftalt (mit Provinzial-Zuſchuß).
* Die angegebenen Jahreszahlen finden ihre Rechtfertigung im den nad.
— enden Notizen; bei Anſtalten, welche ſich aus kleinen Anfängen entwickelt
F mußte das eigentliche Stiftungsjahr bisweilen willkürlich gegriffen werden
und fönnen die bezitglihen Angaben deshalb Widerfpruch finden. Berichtigungen
von zuftändiger Seite werden willkommen jein.
625
1854. Brühl, Prov. Anftalt; Neuwied, Prov. Anftalt.
1857. ET ae (jetzt) Prov. Anftalt; Stade, (jet) Prov.
Anttalt.
1860. &öölin, ſeit 1879 provinzialftänd.; (Bütow wie Demmin).
1864. Diterburg, (jegt) Prov. Anftalt.
1867. (2auenburg i. P., Prov. Anftalt.)
1871. Bromberg, (erſt private, jegt) Prov. Anftalt.
1872. Schneidemübl, Prov. Anftalt.
1873. Königöberg, Verein; Shlodau, (Kreid, jept) Prov.
Anitalt.
1875. Berlin, Städtiſch.
1876. Graudenz, (Kreis, jept) Prov. Anftalt.
1877. (Berlinden, wie Demmin.)
1878. (Ejien, Städt. Anitalt.)
1879. Trier, Prov. Anitalt.
1880. Wriezen a. O., Prov. Anftalt; Elberfeld, Städtiſch
mit Unterftügung aus Prov. Fonds,
Ueber die in Parentheſen aufgeführten Anitalten merden Die
Spezialnachrichten gelegentlich nachgebracht werden.
b. Nachrichten (nad Mittheilungen der Herren Voriteher).
Provinz Ditpreußen.
Die provinzialftändiihe Zaubftummen-Anftalt zu
Königsberg.
Die Anftalt ift im Sabre 1817 durch Allerhöchſte Kabinetö-
Drdre vom 26. Mai aus Staatömitteln fundirt und im Januar 1818
in Miethöräumen als Internat eröffnet. Der erfte Direktor war
Dr. Neumann. Ihm folgten nacheinander Hartung, von 1833 bis
Mihaelid 1835, Riemer, von Michaelis 1835 bi dahin 1848,
Lettau, von Micaelid 1848 bis dahin 1863, Zimmermann von
Michaeli 1863 bis dabin 1874, Gotih vom 1. April 1874. Das
Inftitut trat mit der Stiftung von 10 Königliden Freiſtellen in’s
Leben. Die Freizöglinge wurden dem Direktor in Pflege gegeben und
zur Dedung ſämmtlicher Koften 2500 Thlr. aus Staatömitteln bemilligt.
1819 gründeten auf Anregung der Königlichen Regierung die oftpreußt-
fen, 1821 die weſtpreußiſchen Stände je 6 Freiftellen. Audy die in
dieje einberufene 12 ftändiichen Zöglinge wurden dem Direktor für
ein jährliches Honorar von 2700 Thlr. in Penfion gegeben. Außerdem
wurden ftädtiiche Freiihüler und Privatzöglinge aufgenommen, fo
dab die Schülerzahl im Jahre 1825 auf 36 geftiegen war. 1819
wurde ein zweiter, 1824 ein dritter Lehrer angeftellt. Die Schüler
wurden in 3 Klaffen imterrichtet; fie blieben ftatutenmähig 6 bis
8 Zahre in der Anftalt, viele aber 10, einige felbft 11 bi8 12 Fahre. Von
dem zweiten Jahrzehnt ihres Beſtehens an murden der Anftalt mehr:
fach junge Lehrer zur Ausbildung ald Taubftummenlehrer überwiejen.
626
1833 jdieden in Folge der Gründung der Taubſtummen—⸗
Schulen zu Angerburg und Marienburg die ſtändiſchen Freiichüler
aus; in Folge deijen wurde die 3. Lehrerſtelle eingezogen; auch die
Penfiondverhältniije der Zöglinge vereinfachten ſich.
1835 erhielt die Anftalt ein eigened Gebäude, das mit einem
Koftenaufmwande von etwa 9000 Thlr. erbaut worden war.
Im Sabre 1843 wurde die Zahl der Königlichen Freiftellen
um 8 vermehrt; die Schülerzahl ftieg auf 30.
1853 wurde die 3. Lehrerſtelle wieder ind Leben gerufen. Die
Schule hatte 3 Klafjen mit 2 jährigem Kurſus. Die ganze Bildungs:
zeit der Schüler dauerte 6 Fahre.
1867 wurde eine 4. Klaffe und eine 4. Lehrerſtelle errichtet.
1870 die geſammte Lehrzeit auf 8 Jahre ausgedehnt, nachdem
die Anjtalt bereits 1859 Externats-Einrichtung erhalten batte.
Nachdem auf Grund ded Gefeped vom 8. Zuli 1875 die Ver—
waltung des Königlichen Taubſtummen-Inſtitutes vom 1. Sanuar 1876
ab dem ProvinzialeVerbande von Preußen übertragen worden war,
wurde eine fünfte Klafje eröffnet und ein fünfter Lehrer berufen.
Gegenwärtige Frequenz 87 Schüler, worunter 64 Areizöglinge,
10 ftädtiihe Freiihüler, 3 Provinzial-Freiichüler, 1 Penfionär und
I Privatichüler find. Dem 8 jährigen Unterrichtöfurfus zufolge find
auch 8 Klaffen eingerichtet. Außer dem Direktor find 8 Lehrer und
eine Lehrerin, legtere zur Grtheilung des weiblichen Handarbeitd-
unterrichtes, angeltellt. Auch wird ein Stipendiat zum Taubftummens
lehrer ausgebildet.
Nah den vorhandenen Liſten hat die Anftalt jeit ihrer Stiftung
478 Schüler aufgenommen, darunter 241 Kreizöglinge, 27 ftändiiche
Zöglinge, 100 ſtädtiſche Freiihüler und 110 Privatihüler. Wahr:
ſcheinlich aber ift die Gejammtzahl eine böbere, da das Echülerver-
zeichnid während der Zeit von 1835 bis 1848 bedeutende Lücken zeigt.
Die Dftpreußiihe Bereind-Taubftummen-Anftalt zu
Königsberg.
Als eigentlicher Stifter der Anſtalt iſt der Major a. D.,
Rechnungsrath Jany anzuſehen. Er gründete im Jahre 1868 ein
Komité, welches ſich die Aufgabe ſtellte, in Stadt und Provinz
Sammlungen von Cigarrenabfällen zu veranftalten, dieſelben zu ver—
werthen und den Ertrag zur Ausbildung taubftummer Kinder zu
verwenden. Schon nad wenigen Jahren konnte das Komite mehrere
Freiftellen in der Königlichen, jegt Provinziale-Taubftummen-Anftalt
ftiften. Die Stiftung führte den Namen: „Sany- Stiftung.“
Im Jahre 1872 trat an Stelle diefer Stiftung der „Oſtpreußiſche
GentralsBerein für Erziehung bedürftiger taubftummer Kinder” mit
dem Zwede, dur regelmäßige Beiträge feiner Mitglieder und durch
anderweite Zuwendungen die Mittel herbeizujhaffen, um den be»
627
dürftigen taubjtummen Kindern in Oftpreußen ohne Unterſchied der
Religion die Erziehung in einem Taubftummen-Inftitute zu ermög-
liyen. Der überrajchende Erfolg der Vereinsbeſtrebungen, welder
wejentli den Bemühungen ded damaligen Regierungs-Präfidenten
von Aueröwald, des Majors Jany und des Regierungs-Rathes, jept
Geheimen —— Marcinowski zu verdanken war, er—
muthigte den Vereins-Vorſtand, mit der Gründung einer eigenen
Schule vorzugehen.
Am 20. Oktober 1873 wurde in einem gemietheten Häuschen
die Vereins-Taubſtummenſchule eröffnet und zu deren Leitung der
noch heute als Direktor derſelben fungirende, damalige Lehrer an
der Königlichen Taubſtummen-Anſtalt, Schön, berufen. Der Unter—
riht begann mit 7 Schülern, deren Zahl ſich jedoch im Laufe des
Jahres auf 19 erhöhte und die Anftellung eines zweiten Lehrers
erforderte.
Im Jahre 1877 erwarb der Berein durch Ankauf ein Grund»
ftüd, Unterhaberberg 25 belegen, und ließ auf demjelben das jegige
Anftaltögebaude aufführen, weldes im Dftober 1878 bezogen wurde.
Es enthält 8 Klafjenzimmer und Wohnungen für den Dirigenten
und 4 unverheiratbete Lehrer. Die Anftalt ift Erternat und zählt
gegenwärtig 104 Schüler, worunter 15 Freizöglinge, 22 Sreijchüler,
50 Kreiszöglinge und 17 Zahlſchüler.
An Pflegegeld werden pro Kind und Fahr 162 M. gezahlt.
An der Anitalt find außer dem Direktor Schön 4 ordentliche Kehrer,
4 Hilfölehrer und 2 Handarbeitslehrerinnen beichäftigt.
Die Dauer des Unterrichtöfurius beträgt 4—6 Jahre. Da
der Verein jedoch auch die älteren Kinder, welche in den Provinzials
Anitalten ihred vorgefchrittenen Alterd wegen nicht Aufnahme finden
fonnten, von der Wohlthat des Unterrichted nicht ganz ausſchließen
mochte, befindet ſich noch eine Anzahl: Schüler in der Vereind-
Anftalt, die nur einen zwei- biö dreijährigen Unterricht» Kurjus
durchmachen können. Die Anftalt, weldye das Grundftüd noch nicht
Ihuldenfrei hat, wird von den laufenden Mitgliederbeiträgen und
den Subventionen der Provinzial» und Kreiövertretungen unterhalten.
Der legtjährige Etat betrug in Einnahme und Ausgabe 33 500 M.
Megen Rüdganges in den eigenen Einnahmen des Vereines ift
der Zujhuß aus Provinzialfonds neuerdings von 6000 M. auf
10000 M. erhöht worden. Cine weitere Erhöhung zum Zwede
der Gründung neuer Kreiftellen und der Aufbellerung der Lehrer:
gehalte wird dringend gewünſcht.
Der Bereindvorftand befteht zur Zeit aud den Herren, Regierungs»
präfident Studt, General: Landihaftödireftor Bol, Provinzial:
Schulrath Gawlid, Kaufmann Honig, Polizeirath Jagielski, Stadt-
rath Lea, Sanitätöratb Dr. Magnus, Landeshauptkaſſen-Rendant
Nagel, Regierungd-Präfident a. D. von Saltwedel, Landesrath
Wiedemann. Chrenmitglieder des Borjtandes find die Herren
Rechnungsrath und Major a. D. Jany, Gebeimer DOber-Finanzrath
Marcinowski, Berlin, Regierungöpräfident a. D. von Schmeling,
Cõslin; Proteftor des Vereines war bid zu jeinem Tode Sr. Könige
liche Hoheit Prinz Garl.
Die Provinzial-Taubftummen-Anftalt zu Angerburg.
Die Anftalt verdankt ihre Gründung den raftlofen Bemühungen
des Dberpräfidenten der Provinz Preußen von Schön, welder den
Provinzial-Landtag vermochte, fie ind Xeben zu rufen. Als Stiftungs-
Urkunde ift der Allerhöchſte Landtagsabihied vom 3. Mai 1832
anzufehen, in welchem die Gründung ſtändiſcher Taubſtummenſchulen
genehmigt wurde. |
Eröffnet wurde die Anftalt, welche mit dem Schullehrer-Seminare
verbunden wurde, am 1. April 1833. Der Unterricht begann am
16. deöjelben Monats mit 9 Zöglingen in einem Lehrzimmer des
damaligen Seminargebäudes unter der Leitung ded Seminardireftord
und Pfarrerd Schulz und des Lehrerd Radau. 1835 wurde fie in
ein bejonders gemiethetes Haus verlegt; 1842 murde ein eigenes
Grundſtück für die Schule angelauft, da derſelben ein Königliches
Gnadengeichenf von 3000 Thalern zu Theil geworden war.
Die Anftalt war für 15 Zöglinge begründet, 1836 zäblte fie
36, 1859 72 ProvinzialsFreizöglinge. Im Jahre 1863 erfolgte die
Trennung der Zaubitummen-Anftalt vom Seminare und wurde
mitteld Königlichen Ober: Präfidial-Erlajjes vom 20. März 1863
die Verwaltung der Anſtalt der provinzialftändiichen Landarmen—
Kommiifion für Ditpreußen und Littauen übertragen.
Sm Jahre 1876 wurde die neue Provinzial-Drdnung eingeführt
und die Anftalt der Aufliht und Verwaltung ded Landeö-Direftord
und des Provinzial-Ausſchuſſes unterftellt.
Die Zahl der Freiftellen ift jegt auf 104 feitgelegt und haben
davon die Kreile Pr. Cylau, Fiſchhauſen, Friedland, Gerdauen,
Königdberg (Land), Königsberg (Stadt), Labiau, Memel, Raftenburg,
MWehlau im Regierungsbezirke Königsberg, und die Kreile Angerburg,
Darfehmen, Goldap, Gumbinnen, Heydefrug, Snfterburg, Sobannisd-
burg, Loetzen, Lyck, Niederung, Oletzko, Pillfallen, Ragnit, Sendburg,
Stallupönen und Tilfit im Negierungsbezirfe Gumbinnen je 4 Frei—
ftellen zu bejegen.
Außerdem bat die Anftalt gegenwärtig noch 12 Penſionaire,
9 Freiihüler und 3 Zahlihüler, jo daß fi die Zahl der Zöglinge
auf 128 beläuft.
Der Unterrihtd-Kurius ift jechsjährig.
An der Anftalt wirken außer dem Direktor Stodmann noch
5 ordentlihe und 4 Hilfölebrer und 1 Lehrerin für weibliche Hand—
arbeiten.
629
Die provinzialftändifhe Taubftummen-Anftalt
zu Röfſel. ——
Durch den —— Seminar-Direktor Arendt wurde im
Jahre 1840 am Königlichen Schullehrer-Seminare zu 2
eine einklaſſige Taubſtummenſchule ins Leben gerufen, um einerſeit
einem Theile der taubſtummen Kinder katholiſcher Konfeſſion aus
den 4 ermländiſchen Kreiſen eine genügende Ausbildung zu gewähren,
andererjeitd aber die angehenden Lehrer dortielbft mit der Taub:
ftummen=Unterrihtömethode vertraut zu machen. zn
1873 wurde eine zweite Klaffe errichtet und eine zweite Lehrer!’
ftelle begründet. SI
Am 1. DOftober 1878 wurde die Taubſtummenſchule zu
Braundberg unter Umwandlung in eine Simultan-Anftalt auf der
Dftpreußiichen Provinzial-Verband übernommen.
In dem Zeitraume von 1840 bis zum 1. Dftober 1878 hatten
148 Zöglinge (86 Knaben, 62 Mädchen) Aufnahme in dieſe Schule
gefunden und waren im Laufe der Zeit 71 Knaben und 49 Mädchen
aus derjelben entlaffen worden, jo daß die Zahl der von der Provinz
übernommenen Schüler 28 (15 Knaben und 13 Mädden) "betrug,
die auf Koften der Provinz, der Kreife und der Angehörigen in ber.
Stadt untergebraht waren. Die Anftalt war als Externat be—
gründet worden und ift es auch ferner geblieben. Bereitd im Oftober‘
1878 ftieg die Schülerzahl von 28 auf 50, fo daß bald darauf bie
Anftellung eines dritten Lehrers erfolgen mußte. Gleichzeitig‘ mit
der erfolgten UWebernahme der Schule wurde die vollſtändige Los—
trennung der Anftalt vom Königlichen Lehrer-Seminare auch Auferlich
vollzogen, indem die Anftalt, allerdings zunächſt nur miethsweiſe,
in eigenen Räumen untergebradyt wurde. jung ni?
1881 wurde fie nad Röfjel verlegt, wo am 14. September
das für fie errichtete neue Gebäude eingeweiht wurde. Gleichzeitig
wurde der Wirkungskreis der Anftalt auf 10 Kreiſe ausgedehnt und
die Bildungdzeit auf 6 Fahre bemeffen. Die Schule erhielt. 6 auf:
fteigende Klaffen. Die Provinz fundirte 40 Freiftellen, Außerdent
gründeten die ermländiichen Kreite Allenftein 4, Braunsberg 8, Heild-
berg 8 und Röſſel 4 weitere $reiftellen. Er | J
Die Frequenz der Anſtalt betrug ee
am 1. Dftober 1879 79 Zöglinge in 5 Klaffen,
R R 1880 77 ! — —
1881 71 —8 „ars
2 " 1882 71 " ” 6 ‚ !
1883 76 6
Außer dem Direktor Heinick ftehen 5 ordentliche. Lehrer und
2 Hilfölebrer, jowie eine Lehrerin für den Unterricht in weiblichen
Handarbeiten in Funktion. Don den Lehrern gehören 4 der Fatbo-
liichen und 4 der evangeliihen Konfefftion an; von den, Schüler
find durdyichnittlich °/, katholiſch und ?/, evangeliich,
1884. 42
630
Seit dem 1. Dftober 1878 find außer den bereitd aufgeführten
28 übernommenen Zöglingen noch 126 (76 Knaben und 50 Mädchen)
aufgenommen und 78 entlafjen worden, weldes einen Beftand von
76 Schülern ergiebt. Die meiſten diefer Kinder find in den erften
Lebensjahren an der Geniditarre, einige jedoh an Typhus, Scharlady
und er ur ertaubt. Zaubgeborene giebt ed bier nur
wenige und felbft in den wenigen Fällen ift dieje nicht beftimmt
nachzuweiſen. Als das aufnahmefähige Alter ift die Zeit vom
vollendeten 7. bid 10. Lebensjahre beftimmt und darf der Aufenthalt
in der Anftalt in der Regel nicht über das 16. Lebensjahr ausgedehnt
werden. Die Unterhaltungsfoften betragen für Die Sreizöglinge
jährlih 180 M., für die anderen Zöglinge kann außerdem noch ein
Schulgeld von 60 M. jährlih erhoben werden.
Provinz Weitpreußen.
Die provinzialftändifhe Zaubftummen-Anftalt zu
Marienburg.
Die Anftalt ift gleichzeitig mit derjenigen zu Angerburg und
in derjelben Weije wie diefe ind Leben getreten und am 1. April
1833 mit 6 Zöglingen eröffnet worden. Erſter Lehrer Lettau.
1862 wurde die Taubſtummenſchule vom Seminare getrennt. Erfter
Direktor Dr. Haaje ; dermaliger C. Hollenweger, vorher in Schleöwig.
Die Anftalt befindet ſich in einem eigenen, für ihre Zwede befonders
eingerichteten Gebäude.
Zu vergleihen Hollenweger: Die Provinzial-Taubftummen-An-
ftalt zu Marienburg. Marienburg 1883.
Die provinzialftändiihe Taubftummen-Anftalt zu
Schlochau.
Die Anftalt wurde am 1. Dezember 1873 als kreisſtändiſches
Snititut für den Kreid Schlohau mit 30 Kindern eröffnet und als
Dirigent der Hauptlehrer Eimert von der Marienburger Anftalt
berufen, dem ein Hilfölehrer beigegeben war. Im Sahre 1875
ſchloß fi der Kreis Flatom mit 10 Kindern, im Sahre 1876 der
Kreid Konig mit 6 Kindern, im Zahre 1877 der Kreis Tuchel mit
3 Kindern und der Kreis Deutih Krone mit 4 Kindern der Anftalt
an. Bei Auflöjung der freisftändiichen Anftalt zu Pr. Stargard
im Dftober 1880 traten audy deren Zöglinge — 18 an der Sub
— in die hiefige Anftalt ein. Das Lehrerperfonal beftand dann
aus dem Dirigenten und 2 Hilfölehrern. Am 1. Dftober 1882 wurde
die Anftalt in eine Provinzial-Anftalt für 100 Freizöglinge ums
gewandelt, an der außer dem Dirigenten 6 ordentlihe und 2 Hilfs-
lehrer wirken. Gegenwärtig befinden fih in der Anftalt 96 Frei:
zöglinge, 1 Freiſchuͤler und 1 Zahlichüler, in Summe 98 Zöglinge,
welche in 8 Klaffen unterrichtet werden. — Es find im Ganzen
631
mit den in der Anſtalt befindlichen Zöglingen 291 aufgenommen
worden, mithin als ausgebildet entlaſſen 193.
Der Etat der Anſtalt pro 1884/5 beläuft ſich in Einnahme
und Audgabe auf 38 300 M.
Die provinzialftändiihe TZaubftummen-Anftalt zu
Graudenz
it auf Anregung ihred dermaligen Dirigenten, Taubſtummenlehrers
Radomski, damald in Marienburg, und ded Landrathes v. Brünned
2 Rofenberg, am 1. Dftober 1876 für die Kreiſe Graudenz, Culm,
chwetz, Stradburg, Löbau, Roſenberg, Marienwerder und Stuhm
als Nothanftalt zunächit auf ſechs Jahre zur Ausbildung der durch
die Genidftarre taub gewordenen Kinder begründet worden.
Während des fiebenjährigen Beltebend des qu. Inftitutes find
in demjelben 110 Taubftumme ausgebildet worden.
Dem Dirigenten ftehen drei Lehrer zur Seite, jeit 1882 ift
die Anftalt auf den Provinzial Verband übernommen, welder fie
aber nad Auödgeftaltung jeiner anderen Anftalten einzuziehen be=
abſichtigt.
Zu vergleichen find: Radomski: Das Taubſtummen-Bildungs—
weſen in Weſtpreußen. Graudenz 1878, und die Taubſtummen—
bildung in der Provinz Weſtpreußen, ein Organ der Taubftummen-
Anftalten in Deutſchland 1882. Nr. 5.
Die Königlihe Taubftummen- und Lehrerbildungs—
Anftalt zu Berlin.
Die Königlihe Taubftummen-Anftalt in Berlin wurde ald die
erfte diefer Art in Preußen von Eſchke, einem Schwiegerjohne
Heinicke's, ded befannten Stifterd der Taubftummen-Anftalt in Leipzig,
am 2. Dezember 1788 gegründet. Zunächſt trug die Anftalt einen
rein privaten Charakter, und der Gründer derielben war, abgejehen
von einer ihm vom Königlichen General-Direftorium unter dem
15. Juli 1793 gewährten jährlihen außerordentlichen Unterftügung
von 200 Thlr., ohne jede anderweitige Beibilfe 10 Jahre lang
allein auf ſich felbft angewielen. Auf Allerhöhften Befehl Seiner
Majeftät des Königd Friedrih Wilhelm III. wurde dad Pieper’iche
Grundftüd, Linienftraße 85 für den Preis von 7800 Thaler
erworben und Eſchke am 6. Juni 1798 übergeben. Zugleich
wurde diefer mit dem Titel und Nange eined Königlihen Pro—
fefford zum Direktor der Anftalt beitellt nnd erhielt eine fefte
jährlihe Einnahme von 600 Thlr. nebft freier Wohnung zugefichert.
Im Uebrigen war jedoch der Direktor auf die Einnahme aus dem
Koſt- und Zchulgelde feiner Zöglinge angemwielen, jo daß die Anftalt
trog ihrer Erhebung zur Königlichen vorherrſchend eine Privatanitalt
des Direktors blieb; erft im Laufe der Zeit wurde fie allmälig
42*
632
diejes Charakters entfleidet und zu einer reinen Staatsanitalt
gemadht.
Im Fahre 1812 wurde der Anftalt nody ald weitere Aufgabe
die Ausbildung von Taubſtummen-Lehrern zugemiejen.
Unter dem 26. Juni 1836 wurde angeordnet, daß geeignete
Volksſchullehrer einen 6 wöchentlichen Kurhue an der Königlichen
Zaubftummen-Anftalt in Berlin durhmaden follten, um dann die in
ihrem Schulorte und in der Nahbarichaft vorhandenen taubftummen
Kinder unterrichten zu können. Dieje Cinrihtung beitand zum
Nachtheile der Königlichen Zaubftummen-Anftalt und zu noch größerem
Schaden der Entwidelung ded Taubftummen-Bildungsmwejend über:
haupt bi8 zum Sabre 1881.
Im Herbite des Jahres 1876 wurde eine durcdhgreifende Re—
organifation der Anftalt nah Innen und Außen bin in Angriff
genommen, indem die deutiche Methode in fonjequenter Durchführung
zur Anwendung gebradht, das Lehrerperional vermehrt und beijer
bejoldet, ein neues prächtiged Schulhaus erbaut und reichliche Unter:
richtömittel befdyafft wurden. Seit 3 Jahren tft der Anftalt neben
ihren jonftigen Aufgaben die Ausbildung von Taubſtummen-Lehrern
in erhöhtem Maße zur Pflicht gemacht worden.
Direktor: Dr. theol. Treibel.
Zu vergl.: C.Bl. 1878 ©. 246. Saegert a.a.D.©.1 ff.
Zeitichrift des Königl. tat. Büreaus 1883. L., II. S. 235 ff.
Die ftädtifhe Taubftummenihule zu Berlin
wurde am 4. Januar 1875 mit 34 Schülern und 2 Lehrern (Berndt
und Gutzmann) in der Wafferthorftr. 34 eröffnet. Die Veranlaffung
zu ihrer Errichtung gab der Umftand, daß bei dem jchnellen Wachs—
thume der Stadt die biefige Königlihe Zaubftummenanftalt ſchon
jeit Jahren nicht mehr im Stande war, alle bier ortdangehörige
taubftumme Kinder aufzunehmen. Da die in jener Straße gelegenen
Miethsräumlichkeiten ſehr mangelhaft waren und eine Entwidelung
der Anftalt nicht geftatteten, jo wurde die Schule ſchon am 1. Dftober
ded folgenden Sabred nad dem Kommunal: Haufe Blumenftraße 63a
verlegt, wo fie fib noch jet befindet. Inzwiſchen ift ihre Schüler-
ahl auf 163 geitiegen. An derjelben unterrichten gegenwärtig außer
* Rektor Berndt 9 Lehrer und 2 Lehrerinnen. Die Anſtellung
weiterer Lehrkräfte ift in Ausficht genommen.
Die Schule ift Erternat. Ortsangebörige werden unentgeltlich
unterrichtet, Auswärtige zahlen 150 M. Schulgeld p. a. Der von
der Stadt für das laufende Etatsjahr berechnete Bufhuf beläuft
fih auf 39 998 M. Der Bau eines eigenen Anftaltögebäudes ſteht
in fiherer Ausſicht.
Der Unterrihtöfurfus dauert nach dem der Anftalt zu Grunde
liegenden Lehrplane 8 Jahre.
633
Provinz Brandenburg.
Das Wilhelm-Augufta-Stift zu Wriezen a. O.
Die Stände der Provinz Brandenburg haben zur Erinnerung
an den goldenen Hochzeitdtag der Kailerlihen Dtajeftäten, den
11. Juni 1879, den Betrag von 225 000 M. bewilligt, um mit
Hilfe desjelben eine Provinzial-Taubftummen-Anftalt zu begründen,
Zu dem Zwede ift das ehemalige Garniſon-Lazareth zu Wriezen a./D.
nebjt einer größeren Fläche Yandes erworben worden. Am 18. Dftober
1880 konnte die Taubſtummen-Anſtalt mit 33 Zöglingen in dem
erwähnten Gebäude eröffnet werden. Der nothwendige Grweiterungd-
bau wurde im Herbite 1881 vollendet und am 18. Dftober desjelben
Zahres bezogen. Die Kreiſe der Provinz haben bei der Anftalt
65 Freiftellen begründet.
Gegenwärtig umfaßt die Anftalt, die mit Genehmigung Seiner
Majeität ded Kaijerd den Namen „Wilhelm-Augufta-Stift“ führt,
106 Zöglinge, 45 interne und 61 erterne. Diefelben werden von
dem Direktor Walther, 6 ordentlihen Lehrern, 2 Hilfälehrern und
einer Lehrerin in 9 Klaffen unterrichtet.
Provinz Pommern.
Die ProvinzialsTaubftummen-Anftalt zu Stettin.
Der Plan zur Gründung einer Taubftummen-Anftalt in Pommern
entitand im Fahre 1823. Die Ausführung desjelben verzögerte ſich
indeß über ein Jahrzehnt. 1835 beſchloß — nad jahrelangen Ber:
bandlungen — der Provinztalstandtag des Herzogthums Pommern
und Rügen zum Bau eined Haufes 3500 Thlr. und als jährlicyen
Zuſchuß — auf 10 Fahre — 700 Thlr. für eine Taubjtummen-
Anftalt zu bewilligen unter der Borausiegung bezw. Bedingung, daß
a die Anftalt örtlid und organiih mit dem Lehrer-Seminare in
Stettin verbunden, b der Bauplag auf dem Grundftüde des König—
lihen Seminared unentgeltich bergegeben, e die Leitung des Inftitutes
dem Seminar-Direftor übertragen, d die Pfliht der Unterhaltung
ded Gebäudes dem Fiskus obliegen und e die Verwaltung und
oberfte Leitung von der Staatsregierung übernommen würde, Diefer
Beihluk fand durch den Allerhönften Landtagsabihied vom
28. Mai 1835 Beftätigung.
4 Sabre fpäter — am 15. Oftober 1839 — wurde die Anftalt
ald „Königliche Provinzial-Taubftummenfhule* mit 9 Kindern und
1 Lebrer (Böttcher) eröffnet. Sie verfolgte nad dem PVorgange
anderer Provinzen den doppelten Zweck: taubftumme Kinder zu
unterrichten und zu erziehen und Lehrer für den Taubſtummen—
Unterriht — zwedd Verallgemeinerung dedfelben — zu befähigen.
634
Sie war demnach urfprünglid, wie andere Seminar-Taub—
ftummen-Anftalten, Uebungsſchule. Diejen Charakter bewahrte fie
bis zur Trennung vom Seminare und der damit verbundenen Ueber-
fiedelung in ein neues größeres Anftaltögebäude im Dftober 1861.
Die Uebenden waren die Zöglinge des Seminared und gegen
Nemuneration beihäftigte Hilfölehrer, auch Lehrgebilfen genannt.
Die Zahl der erfteren feftzuftellen, dürfte ohne Belang fein, da die
Ipätere Facharbeit gleich —* iſt. Die Zahl der letzteren beträgt
bis zur Trennung — 1861 — 44, von 1861 bis zur Gegenwart 22,
im ganzen 66. Bon diefen 66 find 54 in den Volksſchuldienſt über-
reip. zurüdgetreten, 12 im Taubſtummen-Lehramte geblieben.
Im Fahre 1866 erfolgte die erfte definitive Anftellung eines
ordentlichen LXehrerd ald Hauptlehrer. Damit hatte der vorgenannte
Zwed, Lehrer zur Berallgemeinerung des Taubftummen-Unterrichtes
audzubilden, jein Ende erreicht; die Beihäftigung der Hilfölehrer
währte jedoh aus Sparſamkeitsrückſichten noch eine Zeit lang fort.
Die Umwandelung der erſten Hilfölebrerftelle in eine ordentliche Lehrer—
ftele erfolgte 1866, die der zweiten 1873, die der dritten 1878, die
der vierten 1879, die der fünften 1881 und die der fehlten 1883.
Im Fahre 1848 erbielt 1 Hilfölehrer jährlih 216 M., 1858
— 288 M., 1868 — 450 M., 1878 — 1200 M. NRemuneration.
Seit 1877 beträgt das Gehalt der ordentlichen Xebrer bei der Ans
ftellung 1800 M., fteigt nad je 6 Fahren um je 300 M. bis zum
Höchſtgehalte von 2700 M. nebit freier Wohnung oder 300 M.
MWohnungsgeld. Das Gehalt ded Vorſtehers, bei der Schaffung
diefer Stelle im Jahre 1861 auf 1800 M. nebft freier Wohnung
normirt, wurde 1874 auf 2400 M., 1877 auf 3000 M. und bei
der Ernennung des Borfteherd Erdmann zum Direktor im Jahre 1880
auf 3600 M. erhöht.
1865 wirkten an der Anftalt 1 Vorſteher und 4 Hilfslehrer
mit indgejammt 3600 M. Gehalt, gegenwärtig find thätig 1 Direktor
und 6 ordentlidhe Lehrer mit zufammen 16 200 M. Gehalt.
Die Steigerung der Ausgaben zeigt folgende Stidhjahre: Die
Gefammtausgaben beliefen fi 1849 auf 3532 M. 81 Pf., 1859
auf 8263 M. 6 Pf., 1869 auf 10066 M. 1 Pf, 1883 auf
33198 M. 76 Pf.
Der Stat pro 1884—85 beziffert ſich auf 36 370 M.
1872 bei 65 Schülern betrug die Zahl der Lehrkräfte 4, 1873
bei 67 Schülern betrug die Zahl der Lehrkräfte 5, 1874 bei 73 Schülern
betrug die Zahl der Lehrkräfte 6, 1884 bei 85 Schülern beträgt die
Zahl der Lehrkräfte 7.
Bis 1876 waren nur 2 Klaffenzimmer (nebjt Saal) vorhanden,
im genannten Jahre wurde die Zahl derjelben auf 5 und 1882,
der Anzahl der Klaſſen entipredhend, auf 7 erhöht.
Reiter der Anftalt waren: von der Eröffnung bis 1854 der
635
Seminar: Direktor, Schulraty Graßmann, von 1854 bid 186] der
Seminar:Direftor Golgid, von 1861 bis 1876 der Vorſteher und
Dirigent Böttcher, (vordem erfter Lehrer, beurlaubt im Juni 1875,
— 1. Oktober 1876) ſeit 1876 (der frühere Hauptlehrer)
rdmann und zwar bis 1880 ald Vorfteher und Dirigent, von da
ab als Direktor.
Am 19. September 1883 hat infolge Vertrages zwiſchen der
Königlihen Staatöregierung und dem Provinzialverbande von
Pommern der förmlihe und feierliche Uebergang der Königlichen
Provinzial-TaubftummenAnftalt aus der Staats- in die Provinzial-
Verwaltung mit Uebereignung ded ganzen Anftaltövermögens ftatt-
gefunden. Seit dem genannten Tage führt die Anftalt den Titel
„Provinzial-Taubftummen-Anftalt.“
Die Gefammtzahl der biöher aufgenommenen Kinder beträgt
507 und zwar 290 Knaben, 217 Mädchen, darunter find 494 evan—
elticher, 4 katholiſcher und 9 moſaiſcher Konfeifion. Bon diefer
Gelammt ab! befinden fih nody in der Anftalt 85 (44 Knaben und
41 Mädchen), audgeichteden find durch Tod 29, aus verjchiedenen
gr vorzeitig ausgetreten 81, nach erfolgter Konfirmation ent-
laffen 312.
Diefe Aufnahmen vertheilen fih auf die einzelnen Jahrzehnte
wie folgt:
Im " Jahrzehnt
von 1839 bis 1849 — wurden aufgenommen J Kinder,
— — „1849 bis 1339 — „
23. — — 1859 bis 1869 — „ r 18 „
4. — 1869 bis 1879 — „ ® 19L- u
im Ganzen 454 Kinder.
Bon denen
des 1. Jahrzehnts ftarben 6, gingen vorzeitig ab 4, famen zur Konfirmation 37,
” 2. " ” ‚ " ” " 16, " m) ” 61,
” 3. " 2 12, ” " ” 33, " ” " 88,
„4% „4 m FE TE i 114,
im Ganzen farben 28, gingen vorzeitig ab 81, famen zur Konfirmation 300-
Die Schülerzahl betrug in den obigen Stidjahren :
1839: 9, 1849: 20, 1859: 46, 1869: 56, 1879; 100, 1884: 86.
Der Bruchtheil der Knaben von der Geſammtzahl beträgt ak
id |
a en ” ” ” ” Or
die Stadt Stettin allein RERE- 2:85 de a 270/.
Ueber die Urfachen der Taubheit, fowie über die fpäteren Gr-
werböverhältnifje der Entlafjenen find bis zum Sahre 1876 feine
Aufzeihnungen gemacht worden.
Seit dem Grlafje der Prüfungsordnung für Borfteher und
Zehrer an Taubftummen-Anftalten haben bier 7 folder Prüfungen
ftattgefunden, in melden von 18 Examinanden 13 das Fähigkeits—
eugnid erlangt reip. die Prüfung ald Taubftummenlehrer beftanden
— (C.⸗Bl. 1874. S. 670.)
636
„Die ProvinzialsZaubitummen-Anftalt zu Cöslin.
5 Die Anftalt wurde am 1. November 1860 als Internat eröffnet
und zählte am 2. November 1861 — 14 Schüler, weldye von einem
einzigen Lehrer unterrichtet wurden. Am 1. Juli 1884 zäblte fie
54 Knaben, 32 Mädchen = 86 Schüler, und ed waren außer dem
Borfteher Oltersdorf noch 5 ordentliche Lehrer und ein Hilfälehrer
an ihr thätig. Im Ganzen haben 327 taubftumme Kinder in ihr
Unterricht erhalten.
Da die Anftalt bid vor 5 Fahren auf die Wohlthätigfeit an-
gewiejen war und den Lehrern weder feſte Anftellung noch ausreichendes
Gehalt gewähren konnte, jo hat namentlid in den fiebziger Jahren
ein jehr häufiger Lehrerwechſel ftattgefunden, was auf den Unterricht
jehr nadıtheilig einwirkte. Seit 5 Jahren ift die Anftalt Provinzial-
Snftitut und feit 8 Jahren Erternat.
Der Uebergang vom Internate zum Grternate wurde durdy den
Ausbrud der egyptiſchen Augenfranfheit im Fahre 1874 beichleunigt.
Bon den 86 Zöglingen der Anftalt find 24 von Geburt taub.
Bei allen anderen ift dad Gebrechen durch Krankheit entitanden und
zwar: durch Geniditarre bei 15 Kindern, durch Krankheit im alle
gemeinen bei 12 Kindern, durh Krämpfe bei 4 Kindern, durd
yphus bei 4 Kindern, durch Scharlach bei 4 Kindern, durdy Poden
bei 3 Kindern, durch Gebirnentzündung bei 5 Kindern, durch Rötheln,
Maſern, Diphtberitis, Skrophuloſe, Keuchhuſten ıc. bei 7 Kindern.
In den anderen Fällen fonnte die Urſache der Taubbeit nicht an—
gegeben werden.
Die Taubheit war eingetreten: im erften Lebensjahre bei
22 Kindern, im zweiten Xebensjahre bei 17 Kindern, im dritten
Lebensjahre bei 7 Kindern, im vierten Lebensjahre und ipäter bei
7 Kindern. Bei den übrigen Fonnte der Zeitpunft nicht angegeben
werden. In drei Kamilien, von welchen Finder in der Anftalt Auf:
nahme gefunden baben, find je 4 Kinder taub, in einer Familie 3,
in drei Ramilien je 2.
Die Dauer der Unterrichtögzeit beträgt 7 Jahre. Beim Artifulationde
unterrichte ift die Unterflafje in zwei Abtheilungen getrennt. Das
Alter der Zöglinge variirt von 7 bis zu 17 Jahren. — (Bergl. &.-Bl.
1864. ©. 631).
Die Zaubftummen-Anftalt zu Stralfund.
Die Anftalt, Internat, ift im Sabre 1837 durd einige zu
diefem Zwede zuiammengetretene hieſige Geiltlihe und Kaufleute
gegründet. Sie follte in Straljund ihren Sig haben, indeljen dem
ganzen Landestheile Neuvorpommern und Rügen dienen. Die er-
forderlihen Geldmittel waren durh Sammlungen zulammengebradt.
Shr erſtes Unterfommen fand die Anftalt auf einem zum St. Johannis
flofter gehörigen, aus Haus und Garten beftehenden, vom Klofter
gemietheten Grundftüde. Die Beföftigung lieferte das benachbart
belegene ftädtiihe Armenhaus gegen angemefjene Bergütung. Den
Unterricht ertheilte bi8 zum Jahre 1858 ein Lehrer; von da ab
waren der Regel nad zwei Xehrer thätig, von denen der eine die
Stellung des Haudvaterd einnahm. die Leitung der Anftalt lag
bis zum Jahre 1865 in den Händen der Begründer derjelben,
welchen bereitö vom Sahre 1839 ab ſowohl von der Stadt Stralfund
ald auh von den Neuvorpommerſchen Kommunalftänden Zuſchüſſe
zu den Koften der Unterhaltung bewilligt waren.
Im Fahre 1865 übernahm auf Antrag ded Borftandes der
Anftalt die Stadt Stralfund das Patronat derfjelben, und es wurde
dabei beitimmt, dab fie in Zukunft von einem aus einem Raths—
mitgliede ald Vorfigenden (z. 3. Syndikus Erichſon), zwei bürger-
Shaftlichen Mitgliedern und, falld es der Rath für zweckmäßig halte,
einem Geiftlihen oder Xehrer beitehenden Kuratorium geleitet werden
jolle. Bald darauf wurde die Anftalt in ein geräumigeres, von
der Stadt gemiethetes, vor dem Knieperthore unmittelbar an einer
lebhaften Straße belegened Haus, binter dem ein fleiner Garten
ſich befindet, verlegt.
Nah Erlaß des Geſetzes über die Dotation der Kreid- und
Kommunalverbände vom 8. Zuli 1875 zogen die Stadt und die
Kommunalftände ihre Beiträge, welche für beide auf je 520 Thlr.
jährlich geftiegen waren, zurüd und fiherte dagegen der Provinzials
Landtag der Anftalt die erforderlichen Zufhüffe aus den Mitteln der
Provinz Pommern zu.
Die Zahl der Sa ylinge, theils Penfionaire und theils Schüler,
beträgt zur Zeit 26. Das Lehrerperjonal bilden jegt ein geprüfter
Zaubitummenlehrer Junge, ein Hilfölehrer (noch nicht geprüft)
und eine Handarbeitölehrerin. Eine Vermehrung der Kehrfräfte fteht
in Ausfiht. Dem Kuratorium gehört feit 1865 der Paftor in der
St. Iohannisfirde an. Die Koft für die Penfionaire wird nad
wie vor vom Armenhaufe geliefert. Die Anftalt befigt ein durch
Geſchenke und Erjparnifje gemonnenes Kapitalvermögen von 20 700 M.
In dem Etat für das Jahr vom 1. April 1884 bis dahin 1885
find die Einnahmen, abgeſehen von einer Heinen durdlaufenden
Poſt auf 10170 M. 50 Pf. (Subvention jeitend der Provinz:
5000 M., Zinjen: 940,50 M., Penſions- und Schulgeld: 4230 M.)
und die Ausgaben auf den gleichen Belauf angenommen.
Die Penfion, in welder dad Schulgeld enthalten ift, beträgt
jäbrlih 180 M. Kür bloße Schüler find jährlih 30 M. zu ent-
richten. (C.«Bl. 1865. S. 501.)
Provinz Pofen.
Provinzialftändiihe Anftalt zu Poſen.
Die Anftalt wurde in Verbindung mit dem Echullehrer-Seminare
am 28. Januar 1832 mit 3 Zöglingen eröffnet. Grfter Lehrer:
638
Sikorski. 1835 wurde die Unterhaltung der Anftalt auf die Provinz
übernommen. Durdy Fundirung von 10 „Freiftellen” und einiger
„Sreiichülerftellen" ftieg die Frequenz auf 16. 1837 wurde die
Anftalt in ein eigenes, aber auf dem Seminar-Grundftüde belegened
Haus verlegt. 1838 neben der deutſchen Unterrichtöipradhe, welche
bis dahin allein in Anwendung geweſen war, die polniſche eingeführt;
von 1845 ab der Verſuch, Seminariften für den Taubftummen-Unter:
richt auszubilden, aufgegeben, aber von 1853—1873 ein Kurjus für
im Amte ftehende Lehrer eingerichtet. Im Sahre 1872 wurden die
deutichen Zöglinge in die newerrichtete Anftalt zu Schneidemühl
übergeführt und die Anftalt zu Poſen nur für polniihe Zöglinge bes
ftimmt. Nachdem erhebliche Erweiterungen der Anftalt dad Raums
bedürfnis vergrößert hatten, und nachdem das Schullehrer-Seminar
nah Rawitſch verlegt worden war, erwarben die-Stände das ganze
Seminargrundftüd und richteten die Gebäude defjelben für die
Anftaltözwede ein. 1879, 1880, 1882 zählte die Anftalt 122 Zög-
linge (darunter 117 Freizöglinge) 78 Knaben, 44 Mädchen, ſämmtlich
fatholiihen Befenntniffed. Der Unterriht wird in der Lautſprache
ertheilt; allerdings ift erft nach 1872 das Handalphabet vollftändig
bejeitigt: „Seit jener Zeit wird auch dahin geftrebt, die Geberden-
Ipradhe auf das unerläßlihde Minimum zu beſchränken.“ Die Unter:
richtsſprache iſt polniſch, doch ift feit 1875 die deutihe Sprade in
den oberen Klafjen als Unterrichtögegenftand aufgenommen. An der
Anftalt arbeiten 12 Lehrer, einſchließlich des Direftord Matuszewski,
und eine Erzieherin. Cine Erweiterung der Anftalt ift im Werke,
Vorſtehende Notizen find entnommen aus: Matuszewski: Zum
50 jährigen Zubiläum der Provinzial: Taubftummen=Anftalt zu Pofen.
Poſen 1882. Bal. auch E.-Bl. 1860 ©. 50, 1874 ©. 664.
Die Provinzial-Taubftummen-AnftaltzuSchneidemühl.
Die Anftalt, für taubjtumme Kinder aud der Provinz Poſen
deutſcher AbEunft beiderlei Geſchlechts, ohne Unterſchied
der Konfeffion, aus Provinzial-Mitteln gegründet, wurde am
10. April 1872 mit 17 Zöglingen, deren Zahl im erften Schuljahre
bis auf 40 ftieg, und mit drei Lehrkräften eröffnet. Im zweiten
Schuljahre wurden noch 10 weitere Freizöglinge aufgenommen und
zwei Hilfölehrer herangezogen. Grfter Direktor Gotih, jeßt zu
Königöberg in Dftpreußen, bis 1872; fein Nachfolger Reimer, vor:
ber Zehrer an der Königlihen Taubftummen-Anftalt zu Berlin, ſteht
noch im Amte. Im Sabre 1875 wurde die Anftalt auf 10 Klaffen
erweitert, die Zahl der Freizöglinge auf 100, die der Lehrkräfte auf
10 feftgeiegt. Gegenwärtig bat die Anftalt 98 Freizöglinge und
5 Schulgänger, welche an dem Unterrichte gegen ein jährliches Schul-
geld von 36—72 M. Theil nehmen dürfen. Das Lehrer- Kollegium
eiteht aus dem Direktor, 7 ordentlihen und 2 Hilfslehrern. ine
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Handarbeitslehrerin ertheilt in 4 Stunden wöchentlich den Induftrie-
Unterriht an die weibliden Zöglinge der Anftalt. Der Konfeifion
nad) find von den 103 Schülern 75 evangeliih, 18 katholiſch und
10 moſaiſch. Die Anftalt ift Erternat. Seit dem Zahre 1875 haben
bier 6 Prüfungen für Taubftummenlehrer ftattgefunden, und find
im Ganzen 13 Hilfslehrer, 10 von der biefinen Anjtalt und 3 aus—
wärtige geprüft worden. Von den 13 Prüflingen haben nur zwei
nit beitanden.
Bon 1881 ab hat alljährlid am 12. Sonntage nah Trinitatid
ein Kirchenfeft für erwachſene Taubſtumme ftattgefunden. Im erften
Fahre waren 40, im zweiten 66 und im dritten 86 Theilnehmer
erſchienen.
Sm Jahre 1881 ſchenkte ein Ungenannter der Anſtalt 300 M.,
wovon die Zinſen zu Mitgaben an würdige Zöglinge verwendet
werden ſollen.
Die Provinzial-Taubſtummen-Anſtalt zu Bromberg,
Die Anſtalt wurde 1874 von dem Bürgerihullehrer Schmidt
ind Zeben gerufen, weldem jowohl von der Provinzialftändiichen
Berwaltungs-Kommilfion zu Polen, wie auch vom Magiltrate, dem
Stadt: und Landkreiſe Bromberg und anderen Behörden Unter:
ftügungen, Subventionen ꝛc. gewährt wurden. Die Zahl der Zög—
linge ftieg auf 26. Ald Schmidt 1876 erblindete, wurde die Anftalt
von der Provinz übernommen und der biöherige Lehrer an der
Zaubftummen = Anftalt zu Polen, Lehmann, mit der Xeitung der
Schule betraut. Seiner Ginführung, 4. Auguft 1876, ging eine
Revifion der Anftalt dur den General-Snipektor des Taubjtummen:
bildungsmwejens, Geheimen Regierungdrath Saegert aus Berlin voran.
Der Provinzial Landtag von 1877 erhob die Schule zu einer
Provinzial-Anftalt.e. Der Etat für 1878/79 ſchloß bei 3 Lehrern
und 24 Fondszöglingen in Cinnahme und Ausgabe mit 15 600 M.
Seit dieſer Be befindet fih die Anftalt in einer ftetigen Ent»
widelung, im Sabre 1880 wurde dad Grundftüd, in weldem fie
miethöweile untergebradht war, durch Kauf Eigenthum der Provinz.
Zur Zeit bat fie 5 Klaffen mit 5 Lehrern (incl. des Vorftehers) und
eine Induftrielehrerin, die Schülerzahl beträgt 45 wovon 36 Fonds—
iialinge find. Der Etat pro 1884/85 ſchließt in Einnahme und
usgabe mit 22 500 M.
Der Unterrit wird nad der deutihen Methode mit Ausichluß
der Geberde ertbeilt.
Die Taubftummen:Anftalt zu Breslau.
Auf ein Geſuch des Regierungd: und Medizinal-Rathed Dr.
Mogala wurde durch Allerhöchſte Ordre vom 17. September 1819
der Betrag einer Geldftrafe von 100 Friedrichsd'or zum Belten
einer in Breslau zu errichtenden Taubftummen-Anftalt überwieſen.
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Diejer Gnadenakt gab die erften Mittel für den nunmehr ins
Leben tretenden „Privat-Verein zur Crridtung einer Erziehungs
Anjtalt für die in der Provinz Sclefien taub und jtumm Ge:
borenen“, deſſen Förderer außer dem genannten Dr. Mogalla der
Kaufmann Nitihfe*) war. Der Verein Eonftituirte fih am 28. Sep-
tember 1819, erließ eine Bitte um milde Beiträge und arbeitete
einen „Plan für die zum Wohle der in Schlefien taubitumm Ge-
borenen in der Haupt» und Wefidenzitadt Breslau zu errichtende
Erziehungd-Anftalt“ aus, welcher von dem Königlihen Dberpräfidium
am 27. Zuli 1820 genehmigt wurde und unter dem 10. Auguft
deilelben Fahres die minifterielle Betätigung erhielt. Dieſer Plan
wurde durch die durch Königliche Kabinetö-Drdre vom 26. Mai 1836
beftätigten Statuten erjegt, deren Revifion unter dem 1. Dftober 1850
miniiterielle Genehmigung erhielt. Dabei wurde aud die Bes
ihränfung der Bereinsthätigfeit auf ftaubftumm „Geborenen“
geftrichen.
Dem Vereine floffen reihe Gaben aus der Provinz zu. Das
bedeutendste Geſchenk aber erbielt derjelbe auf Verwendung des
Dber-Präfidenten Dr. von Merdel von Seiner Majeftät dem Könige:
600 Thaler, die ehemals Jungnig’ihe Kurie auf dem Dome und
die Bewilligung einer Kirchen- und Haus-Kollekte.
Zu Ditern 1821 zog der Lehrer Bürgel, welcher bis dahin
privatim Taubſtumme unterrichtet hatte, mit 11 Zöglingen in das
zwedentipredhend eingerichtete Anftaltsgebäude ein. Schon im nädyiten
Fahre zählte die Anftalt 25, zwei Jahre ipäter 35 Zöglinge. Außer einigen
Gnadengeſchenken bewilligte Seine Majeftät im Sabre 1825 eine
jährliche Unterftüßung von 900 Thalern aus Staatömitteln zur
Gründung von 6 Königlihen Fundatiſtenſtellen.
Nachdem dem Vereine durch Allerhöchſte Kabinetöordre vom
26. Mai 1836 Korporationsredhte verliehen worden waren, entwidelte
fich die Anftalt noch fchneller ald vorber. Der Schlefiiche Provinzial—
Landtag gründete im Jahre 1840 8 Freiftellen und die erhöhten
Einnahmen geftatteten eine Vermehrung der Anftaltözöglinge, To
dak im Sabre 1840/41 ſchon 50 Zöglinge am Unterrichte tbeil-
nahmen. Um eine fernere Erweiterung zu ermöglichen, errichtete
der Verein auf einem ihm von dem (Sebeimen Kommerzienrathe
Delöner geſchenkten 3,9 Morgen großen Ader an der Sternftraße
ein neues Gebäude 1842 bi 1844. Die Geſammtkoſten ded Baues
betrugen 49 304 Thlr. welche durdy ein Königliche Gejchenf von
3000 Thlr., eine Beihilfe der Stände von 5143 Thlr., den Ver—
fauföpreis ded alten Grundftüded mit 13000 Thlr., eine Anleihe
—
*) Nach anderweitiger Mittheilung auch noch der Konſiſtorialrath Profefjor
Dr. Middeldorpff.
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von m Thlr. und einen Theil ded Kapitalvermögend gededt
wurden.
Die Provinzialftände gründeten im Fahre 1852 fünf, 1856 drei,
1858 fieben und jpäter noch zwölf neue Stellen. Die Zahl der Zöglinge
vermehrte fi von 57 im Sabre 1845 auf 62 im Sabre 1850, 81
im Jahre 1855, 120 im Fahre 1860 und 126 im Sabre 1865;
165 im Sabre 1882/83.
Megen der Befriedigung der immer weiter gehenden Bedürfniffe
der Provinz bezw. wegen Gmöglihung der Aufnahme einer größeren
Anzahl taubitummer Kinder in die Anftalt ded Bereined wurde 1883
zwiichen diefem und dem ProvinzialeAusichuffe von Scylefien ein
Bertrag geichloffen. Im dieſem verpflichtete ſich der eritere, Die
Zaubftummen-Anjtalt in Breölau um 144 Grternatöitellen für Taub—
ftumme aus der Provinz Scylefien zu erweitern und dieſe Er—
weiterung, welde mit der Neueinberufung von 24 Zöglingen am
1. Auguft 1883 bereitd ihren Anfang genommen batte, mit ferneren
wenn möglih aljährlih, auf einanderfolgenden Neueinberufungen
von je 24 Zöglingen zur Ausführung zu bringen. Die Koften dieſer
Erweiterung trägt die Provinz, welche nah vollftändiger Durch—
führung dieſes Vertrages excl. der früher gezahlten 15 925 M. einen
laufenden Zuihuß von 78 911 M. zugefichert bat.
Der legte Jahresbericht 1883/84 weilt 185 Zöglinge nad, von
denen 60 auf Koften der Stände erzogen werden und 45 erterne
find. Dazu kommen in 1884/85 24 neue Stellen, jo dab fih am
Beginne ded neuen Schuljahres, Auguft 1884/85, 209 und zwar
140 Zöglinge im Snternate und 69 im Erternate befinden werden.
Die Einnahme am Schlufje des Etatsjahres 1883/84 auf Grund
des Etats betrug 86 152 M., incl. der Vermächtniſſe im Betrage
von 15 300 M., die Auögabe 74 008 M., jo daß fidy aljo auch in dieſem
Fahre noch ein Deficit von über 3000 M. ergiebt.
Der Verein hat ein aus drei Mitgliedern beſtehendes Diref:
torium Paſtor Weingärtner, Direktor Dr. Fiedler, Kaufmann Bed,
eine Unterrichts-Kommiſſion (7 Mitglieder und eine Defonomie-
Kommiſſion 10 Mitglieder). Es fungiren an der Anitalt außer dem
Direktor Bergmann 7 ordentliche, 6 Hilfölehrer, 2 Snduftrielehrerinnen
und zwei MWerfmeilter. (&.:Bl. 1870. ©. 632. 1871. ©. 507.)
Die Taubitummen- Anstalt zu Liegnip.
Die Anftalt wurde am 1. Zuli 1831 von dem Direktor Schröter,
früheren Lehrer an den Taubftummenanftalten zu Königsberg und
Breslau, errichtet und bi8 zum Tode ihres Begründers (1858) von
diefem und einem Hilfslehrer geleitet. Schülerzahl nie über 19.
Im Fahre 1858 bildete fih auf Anregung des Regierungs-Prä—
fidenten, Grafen von Zedlitz-Trützſchler und des Majord Elbrandt
ein Verein nad dem Mufter des zu Breölau beftehenden. Durch
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die Fürſorge dieſes Vereines, unter Leitung der vorgenannten Herren
und des damaligen Dberbürgermeijterd Böd, gelang es in ſehr kurzer
Zeit, die Mittel zur Fortführung der Anftalt zu gewinnen; als
Direktor wurde der Hauptlehrer Hahn von der Taubftummen-Anftalt
zu Breölau berufen. Nunmehr gewährten aud die Provinzial-
Stände reihlihe Zuſchüſſe. Bereits im Jahre 1860 wurde der
Anftalt ein eigened Grundſtück erworben, die Zahl der Schüler
wurde auf 29 vermehrt und eine dritte Lehrkraft angeftellt.
Am 1. April 1865 wurde dem Hauptlehrer Krag von der König»
lihen Zaubjtummen-Anftalt zu Berlin die Direktion der Anftalt
übertragen. Bon diejer Zeit bid jept wuchs die Anftalt bis auf
73 Schüler, weldye in 6 Klaſſen vertbeilt von 6 Xehrern unterrichtet
werden, zu denen noch eine Lehrerin für weiblihe Handarbeiten
und ein Schneidermeilter, welcher die Knaben im Audbeflern ihrer
Kleider anleitet, binzutreten.
Das Direktorium ded Vereines für den Unterriht und die Er»
ziehung Zaubftummer aus dem Regierungd-Bezirfe Liegnit, welchem
die Anftalt unterftellt ift, beiteht zur Zeit aud den Herren: Regierung»
Präfident von Zedlig-Neufich, Dberbürgermeifter Dertel und Major
a. D. Elbrandt. Der von den Provinzialitänden ernannte Kom—
miljar bei der Anjtalt ift 3. 3. der Landſchafts-Direktor Herr von
Schweinitz.
Die Anſtalt beſitzt ein in Hypotheken und Werthpapieren an—
elegtes Vermögen von 91 700 M., das Inventar der Anſtalt im
erthe von 11200 M. und das Grundftüd im Werthe von 32 000 M.,
wozu jet noch ein neued Gebäude veranichlagt auf 100 000 M.
hinzutritt.
Mit der Anſtalt iſt eine Fortbildungsſchule für taubſtumme
Lehrburſchen verbunden.
Die Taubſtummen-Anſtalt zu Ratibor.
Die Anſtalt hat den Zweck, den taubſtummen Kindern des
Regierungs-Bezirkes Oppeln Unterricht und Erziehung zu gewähren,
fie iſt gegründet von der Freimaurerloge „Friedrich Wilhelm zur Ge—
rechtigkeit“ und wurde am 1. Mai 1836 mit nur wenigen Zöglingen
und Schülern eröffnet.
Um die Anftalt beſſer zu fundiren und ihr reichere Mittel zu
gewähren, bildete fih auf Anregung des Profejford Dr. Kub und
ded Kanonifus Dr. Heide um dad Fahr 1860 der Verein für
den Unterriht und die Erziehung Zaubftummer aus
dem Negierungdbezirfe Dppeln, in defjen Händen die Ans
ftalt im Jahre 1861 überging und von dem fie heute noch ver-
waltet wird. Dem Vereine gelang es, allgemeine, thätige Theil
nahme für jeine Zwede zu erweden. Im Sahre 1864 konnte ein
Erweiterungsbau ausgeführt und im Sabre 1865 die Zahl der Zög-
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linge auf 48 und die der Lehrer auf 4 erhöht werden. Im Jahre
1875 wurde abermals ein Erweiterungsbau ausgeführt. Nah dem
Tode ded Dr. Kuh war ed bejonderd der Appellationdgerichtörath
von König, dur deſſen energiihe Thätigfeit der Verein und feine
Anftalt aufblübten.
Die Provinz, die der Anftalt biöher nur unzureichende Bei:
hilfe gewährt hatte, wurde durch eine im Fahre 1879 übergebene
Statiftif und durd die wiederholten Bitten ded Vereines veranlaßt,
bedeutend größere Mittel für die Zwede der Zaubftummenbildung,
unächſt in Oberjchlefien, zur Verfügung zu ftellen, fo daß der
Rerein in die Lage kam, im Fahre 1883 in Natibor eine Zweig—
Anftalt, die für 144 Zöglinge, melde jämmtlid von der Provinz
unterhalten werden follen, berechnet ift, zu eröffnen.
In beiden Anftalten zufammen werden zur Zeit 208 Kinder
unterrichtet werden, es jollen aber, wenn die Zweiganitalt erft voll
bejegt ift, 300 Zöglinge in ihnen untergebracht werden. (C.«Bl. 1866.
©. 293. 1870. ©. 371. 1880. ©. 317.)
Provinz Sadjen.
Die Provinzial-Zaubftummen-Anftalt zu Erfurt.
(Eentralbl. 1865 Seite 57; 1866 Seite 116.)
Die Anftalt wurde auf Anregung ded damaligen Regierungs—
und Sculrathed Hahn von der Freimaurerloge „Karl zu den drei
Adlern” gegründet und am 2. Januar 1822 mit 6 Zöglingen er-
öffnet. Die Kinder wurden in Bürgerfamilien untergebradt und
von dem aud Bredlau berufenen Lehrer Bürgel mit Unterftügung
fähiger Seminariften unter Zeitung Hahn's unterrichtet. Die Unter»
haltung des Inſtitutes und jeiner Pflegebefohlenen wurde durch die
Logenkaſſe durch freimillige Beiträge der Logenmitglieder und durch
ein — Geſchenk Seiner Majeftät des Königs von 1500 M.
bewirft.
Bei dem Anwachſen der Schülerzahl reichten die Mittel zur
Beitreitung der Bedürfniffe nicht mehr aus, jo daß ſich die Loge
genöthigt Hab, die Königliche Regierung um Uebernahme der Anftalt
zu bitten. Am 1. April 1825 wurde in Folge deſſen die Anftalt
ein Staatsinftitut, welches von da ab hauptſächlich durch angeordnete
Kollekten und Logenzuſchüſſe unterhalten wurde.
1827 wurde der Lehrer Bürgel entlaffen und jein Hilfslehrer
Dito (jpäter Bürgerfhulrektor in Mühlhauſen) beforgte mit Semi—
nariften ein Jahr den Unterricht. 1828 wurde der Taubſtummen—
lehrer 3. Schulz als erfter Lehrer aus Pofen hierher berufen und
wirfte in fjegensreichiter Weile bid Ende 1859. Während diejer
langen Lehrerthätigkeit entwidelte fi das Inftitut unter der Leitung
der Seminardireftoren Moeller, Sidel, Thilo und Rothmaler ftetig
6
weiter; die Zahl der Schüler ſtieg auf 30, 35 und 40 und die der
Lehrer auf 3. Am 1. Oktober 1860 trat der aus Ratibor berufene
Direktor Rode in fein Amt als erfter Lehrer ein.
Im Jahre 1840 wurde die Anftalt der Provinzial-VBerwaltung
übergeben und dem Provinzial-Schulfollegium zu Magdeburg unter—
ftelt, und nad Cinführung der neuen Provinzialordnung 1876
trat fie in das Reſſort der Landed-Direftion der Provinz. Der
Provinziallandtag von 1877 bewilligte die Mittel zum Ankaufe und
zur Einrichtung eines Anftaltsgebaudes (59 000 + 13 000 Marf).
— Die Schülerzahl ftieg von 40 auf 60 Köpfe — drei neue Lehrer:
ftelen wurden gegründet. — Die Trennung der Anftalt vom
Seminare fand am 1. April 1878 ftatt — der erfte Xehrer wurde
um Direktor ernannt und dem Grternate ein Internat angeichloifen,
in weldyes die jüngeren Kinder, die der geiltigen und förperlidhen
Dflege noch bedürfen, aufgenommen werden, fo daß die Anftalt jept
ald eine gemiichte zu betrachten if. Diele Geftaltung der Neu—
organifation bat fi als zweckmäßig bewährt und bereits vielfach
Nahabmung gefunden.
Gegenwärtig beträgt die Zöglingszahl 68, welche in ſechs Klaſſen
bei achtjährigem Kurſus von 7 Lehrern reip. Lehrerinnen unterrichtet
werden.
Der Anjtaltsetat beziffert fih in Einnahme und Ausgabe auf
28 960 M., wovon 13 326 M. ald Lehrergebälter Verwendung
finden. — Der Bedürfniszuſchuß, welchen die Provinz gewährt, be=
trägt 16.590 M.
In Verbindung mit der Anftalt ftebt feit 1. November 1883
eine Fortbildungsſchule für entlaffene, erwachſene Taubſtumme
(20 Schüler), deren Unterhaltungskoften außer dem Etat bewilligt
wurden.
Seit dem Beltehen der Anftalt bid zur Gegenwart haben 379
fatholiihe und evangeliihe Taubftumme Aufnahme gefunden und
find circa 310 ausgebildet entlaffen worden. Faſt ſämmtliche Ent»
laffene haben unter der Auffiht und Fürforge der Anftalts-Direktion
in Erfurt ein Handmwerf oder eine Kunft erlernt und betreiben dieje
mit glüdlihem Erfolge.
Provinzial-Taubftummen-Anftalt Halberftadt.
Die Provinzial-Taubftummen-Anftalt zu Halberftadt wurde am
1. November 1825 von dem Seminardireftor Brederlow gegründet.
Als Lehrer wirkten nur Seminariſten. Am 24. Dftober 1828 faßte
der Provinzial Landtag den Beichluß, die mit den Seminaren zu
Erfurt, Halberftadt, Magdeburg und Weißenfels verbundenen Taub—
ftummen-Anftalten ald Provinzial-Anftalten zu übernehmen. Am
1. Zuli 1829 wurde diejed Vorhaben in Halberitadt zur Ausführung
gebracht und der Lehrer Aeplinius ald Lehrer der Taubftummen be—
645
rufen. Ad Schulräume dienten meift unbenugte Räume des
Seminared. Am 1. April 1878 wurde die Trennung vom Seminare
vollzogen und der Anftalt ein eigener Direktor gegeben. Zugleich
bezog die Anftalt ein eigenes neues Gebäude und wurde neben dem
bis dahin beftehenden rternate ein Eleined, für 20 Zöglinge be=
rechneted Internat eingerichtet. Seit jener Zeit wurde die Zahl der
Zöglinge von 60 auf 80 und die Zahl der Klafjen und Lehrfräfte
von 5 auf 8 vermehrt. Direktor: MW. Keil.
Provinzial-Taubftummen=Anftalt zu Weißenfelda. ©.
am 30. Auguft 1829 mit 3 Schülern eröffnet und am 21. Dezember
desſ. 3. eingeweiht; ftand ald Seminar-Taubftummenichule bis zum
1. Dftober 1880, wo fie ihre eigene Direktion erhielt, unter der
Zeitung des jeweiligen Seminar-Direftord, wurde am 24. April 1877
aus der Berwaltung des Staates in die der Provinz übernommen.
Nom 1. Dftober 1830 bis 30. September 1874 wirkte an ihr al
Snipeftor und 1. Lehrer Fr. M. Hill, gleidy auögezeichnet ald Bildner
von Taubſtummenlehrern, wie ald fruchtbarer Fachichriftiteller, Be—
gründer der meudeutijhen Methode des ZTaubftummenunterrichtes.
Am Ende ded eriten Jahres ihres Beſtehens 15 Schüler zählend,
batte die Anftalt im Fahre ihrer 50 jährigen Jubelfeier, 1879, 53 Zög-
linge und bat gegenwärtig (1884) deren 65 in 6 Klafjen; aufges
nommen in die Anftalt find bis 1884 überhaupt 400 Kinder, aus—
geichteden 335, darunter fonfirmirt 287; die Zahl der Lehrer betrug
1829/30: 2 (1 vo. 1 ©.), 1831/38: 2 ord., unter ihnen vom
1. April 1831 bis 1. Mai 1832 der nachmalige Generalinipeftor
des preußiſchen Taubſtummen-Bildungsweſens Sägert, 1839/63:
3 (1 0.2 G.), 1864/75: 4 (20. 2 ©.), 1876/79:5 (2 0.3 ©.),
jett 6 (4 0.2 ©.); das Gehalt ded 1. Lehrers belief ſich anfangs
auf 400 Thlr., 1860: 500 Thlr., 1870: 600 Thlr., 1876: 2100 M.,
gegenwärtig find die Gehälter der ordentlihen Lehrer auf 1500 bis
3000 M. exel. Wohnungszuſchuß normirt, die der Hilfölehrer dagegen,
deren 2 im Fahre 1860 zufammen 198 Thlr. Remuneration bezogen,
auf 1000—1400M.; es wirkten an der Anftalt jeit ihrer Gründung
im ganzen 52 Lehrer und Hilfälehrer, legtere, von weldyen mehrere
jegt ald Direktoren wirfen, durchſchnittlich je 2 Jahre; ein eigened
Gebäude befitt die Anſtalt nicht; ihre Zöglinge werden für 144 M.
yro Kopf und Jahr in Bürgerfamilien verpflegt; die Unterhaltungs
foften für einen provinzialangebörigen Zögling betragen p. a. 216 M.
für einen Zögling aus dem Herz. S. Altenburg vertragsmäßig
300 M., das Schulgeld für einen Schüler a. aud der Provinz
60 M., b. von auswärts 72 M.; der Etat wied in Einnahme und
Ausgabe nad pro 1829/30: 1896 Thlr. 26 Sar. 3 Pf., pro 1860:
2301 ZThlr., pro 1884: 25480 M.
1884. 43
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Die Provinzial-Taubftummen-Anftalt zu Dfterburg.
Die Anftalt ift am 1. April 1864, verbunden mit dem König»
lichen Schullehrerſeminare in das Leben getreten. Erfter Lehrer:
Gotſch. Am 13. Juni 1870 wurde dur Verfügung des Provinzials
Schulfollegii zu Magdeburg nad vorgängigem Vernehmen mit der
fommunalftändiihen Kommiifion die Direktion der Taubſtummen—
Anftalt dem Seminardireftor Eckholt übertragen, unter deſſen
Leitung der Lehrer Gotih bid zum 15. Suni 1872 arbeitete, um
alsdann eine Stelle in Schneidemühl zu übernehmen. Ihm folgte
der Lehrer Prüfner. In Folge ihres Ueberganges an den Provinzials
Verband wurde die Anftalt vom Seminare getrennt. Gegenwärtig
wirken an ihr der Direktor Kühne, zwei Lehrer, eine Induftrielehrerin
und ein Handwerfömeifter.
Die Seelforge übt der Superintendent Dr. Wolff.
Seit dem 1. April 1864 bis iept find 85 taubftumme Kinder
in der Anftalt auögebildet und fonfirmtrt.
Bon deu Vätern der taubftummen Kinder gehörten an dem
Stande, a. der Gelehrten und Beamten 5, b. der —— und
Fabrikanten 6, c. der Handwerker und Wirthe 22, d. der Bauern 23,
e. der Arbeiter 29. Der Konfelfion nach waren 80 Schüler evan—
gelifch, 4 katholiſch und 1 jüdiih. Nah dem Geſchlechte waren es
46 Knaben und 39 Mädchen. Nady der Heimath vertheilen fich
die Kinder, wie folgt: 16 auß dem Kreile Gardelegen, 32 aud dem
Kreife Dfterburg, 16 aus dem Kreiie Stendal, 13 aus dem Kreiſe
Salzwedel, 3 aus dem Kreiſe Serihom II, 1 aus der Dft-Priegnig,
1 aus dem Kreije Kiebenwerda, 1 aus dem Kreife Magdeburg, 1 aus
dem Kreife Dfchersleben, 1 aus dem Großherzogthum Medtenburg-
Schwerin.
Bon den in der Anftalt ausgebildeten Zöglingen find der An—
gabe der Eltern nad: 26 taub geboren und 46 taub geworden; bei
13 Kindern war die Urſache der Taubheit unbekannt. Die Taub-
gewordenen hatten dad Gehör verloren durch Krämpfe, Scharladh,
Nervenfieber, Gebirnentzündung, Genidframpf und Mafern. Von
den entlaffenen Knaben find die meiften Schuhmader, Schneider,
Buchbinder und Korbmaher geworden; die Mädchen dagegen ver-
dienen ihren Unterhalt ald Schneiderinnen.
Der Etat pro 1884/86 ift für 16 männliche Zöglinge und 12
weiblihe Zöglinge, weldhe dur die Anftalt bei Pflegern unter:
gebracht werden, berechnet.
Außerdem befuhen die Anftalt 3 „Schulgänger”, für melde
nur dad Schulgeld bezogen wird.
Der Etat weift an Ausgaben nad: 1. Befoldungen ıc. 6751 M.
2. Bedürfniffe des Büreaud und zu Schreibmaterialien für die
Schule 216 M. 3. Deffentlihe Abgaben 10 M. 4. Miethe für
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das Schul und Winter-Turnstofal 1055 M. 5) Zur Unterhaltung ,
des Inventard 344 M. 6) Für Heizung und Reinigung 246 M.
7) Für Unterhaltung der Zöglinge 5730 M. 8. Insgemein 138 M.,
mithin in Summa 14 490 M.
Die Anftalt befigt fein eigenes Gebäude, tft aber in einem neuen
guten Miethögebäude untergebracht, welches bejonders zu Schulzweden
erbaut worden fit.
Die Zaubftummen-Anftalt zu Halle a. ©.
Die Anftalt wurde am 2. Oftober 1834 von dem noch jegt
im Amte ftehenden Anftalts-Borfteber Klog ald Privat-Anitalt er-
richtet; fie ift Erternat, verfolgt aber weſentlich erziehliche Zwecke;
fie nimmt Kinder aus allen Theilen der Provinz auf.
Um namentlid den armen Taubftummen die Aufnahme leicht
zu machen, find die Unterbaltungsfoften für ſolche jährlih mur auf
186 M. für fämmtlihe Bedürfniffe geitellt, fo daß die Anftalt zu
ihrer Exiſtenz auf Privatwohltbätigfeit angewieſen ift.
Ste hat feit den faft 50 Fahren ihres Beitehend 386 Zöglinge
ebabt, von denen ihr gegenwärtig 52 angehören, welde vom Bor:
teber, von 2 Hauptlebrern, 4 Hilfölehrern und 2 Lehrerinnen in
allen Unterrichtögegenftänden der Volksſchule — mit Ausnahme des
Geſanges — unterrichtet werden. Alljährlih findet außer den
2 Privatprüfungen eine öffentlihe Prüfung ftatt. Die Konfirmation
der abgehenden Kinder übernimmt ein der Anſtalt naheſtehender Geiſt—
licher. Auch ift Sorge getragen, daß die aus der Anftalt entlaffenen,
nab und fern mwohnenden Zaubitummen zu einer Abendmahläfeier
aljährliih nad Halle berufen werden.
Provinz Schleswig-Holſtein.
Provinzialftändifhe Taubftummen-Anitalt
zu Schledmwig.
Als Gründer der Zaubftummen-Anftalt für Schleswig-Holſtein
in der Stadt Schledwig muk der am 27. November 1827 veritorbene
Profeffor und Ritter Georg Wilhelm Pfingften — am 5. März 1746
in Kiel geboren — angeſehen werden. Derjelbe wuchs mit zwei
taubftummen Nadbarfindern auf, fühlte eine befondere Zuneigung
zu diejen unglüdlihen Menſchen, juchte Ipäter auf jeiner Wander—
haft als Friſeur und Muſikus überall Zaubitumme auf, erfand eine
Signalipradye, welche er für Taubſtumme werth hielt und befam
im Frühjahr 1787 — nad Lübeck zurüdgefehrt — vom dortigen
Dr. Wallbaum einen taubftummen Knaben überwiejen, um mit
demjelben Unterrichtöveriucdhe anzuftellen. Dieielben wurden als ge=
lungen erachtet, und fo erhielt er im jelben Sabre drei taubitumme
Kinder mebr binzu. Die Erfolge erregten die Aufmerfiamfeit und
43 *
648
die Anerkennung der. Gejellihaft zur Förderung gemeinnügiger
Thätigkeit in übel. Im Folge der Anerkennung von daher wurde
Pfingiten 1791 zum Drganiit und Schullehrer in Hamberge ernannt,
wohin er feine vier taubitummen Schüler mitnahbm. Cr bradıte
dieſe bis zur Konfirmation und die Folge war, dab auf Anregung
des Präfidenten von Eutin, Graf Stollberg und des Hofrathes Voß,
der damalige Kronprinz Pfingften aufforderte, feine Lehranftalt nad
Holftein zu verlegen, und bier für ein Gehalt von 300 Rthlr. alle
ihm zugewiejenen dürftigen taubftummen Landeskinder unentgeltlid)
zu unterrihten. Pfingften nahm dies an und z0g im Mai 1799 mit
drei Zaubftummen nad Kiel — ald Vorfteher ded neuen Königlichen
Taubſtummen-Inſtitutes. — Die Direktion des Schullehrerieminares
dafelbit wurde zur Auffichtöbehörde der neuen Anftalt beftellt und
Pfingſten hatte neben dem Unterrichte der Taubftummen die Semi—
nariften in der Unterrichtsmethode Taubjtummer zu unterrichten.
Letzteres hörte bald als nuglos auf.
Am 8. November 1805 erſchien die Königliche Verordnung,
daß alle dürftigen Landesfinder nah zurüdgelegtem 7. Lebensjahre
in die Anſtalt gebradt und dajelbit auf Landeskoſten unterhalten
und gebildet werden jollten ; audy wurde das Fortkommen der ent:
laffenen Zaubftummen durh Bewilligung einer Prämie an ihre
etwaigen Lehrherren, durch Befreiung vom Wandern und unentgeltliche
Ertheilung von Gonceifionen zu erleichtern geſucht.
Die Anftalt wuchs in Kolge der bezeichneten Verordnung bie
auf 35 Schüler, wofür die Lofalitäten in Kiel nicht ausreidhten.
1809 wurde der damalige cand. jur. 9. Henien, nab rühmlich
vollendetem Amtöderamen dem bejabrten Pfingiten ald eventueller
Nachfolger adjungirt.
Im Frübjahre 1810 wurde die Anftalt von Kiel nah Schleöwig
verlegt, wo fie mit 35 Schülern und 2 taubftummen Dienftboten ein:
zog. Als Lehrkräfte wirkten der Vorfteher und 1. Lehrer Pfingiten,
der 2. Lehrer Henien, die taubftumme Lehrerin Magaretha Hütt-
mann, der Maler Weſtphal ald Zeichenlehrer und ein Schreiblebrer'
ſtundenweiſe.
Die Reſkripte des Obergerichtes auf Gottorf an ſämmtliche
Civilbehörden vom 9. Juli 1810, und eine Verfügung beider Ober—
gerichte vom 31. Dezember 1811, machte es denſelben, namentlich
aber den Predigern ausdrücklich zur Pflicht, bei Strafe die in ihren
Gemeinden vorhandenen erziehungsfähigen Taubitummen jchriftlich
anzumelden. Die Verordnung vom 8. November 1805 war nämlich
in Vergeffenbeit gefommen. Während 1810-11 gar fein Kind
angemeldet war, wurden 1812 29 Kinder angezeigt und aufgenommen.
Nah und nad) wurde die Anzeige Taubitummer jeitend der
Geiftlichen läſſig und ein Allerhöchſtes Reifript vom 19, Februar 1822
649
übertrug den Kirchenpröpſten die Kontrolle über die Anmeldung.
Durch Rejfript der Königlihen Schleswig-Holiteiniihen Regierung
vom 24. November 1836 wurden die Prediger verpflichtet, auch die
in ihren Gemeinden lebenden, erwadjenen Taubftummen anzuzeigen,
zwecks etwaiger Unterftügung derfelben durd die Anftalt.
1811 wurde durd ein Geſchenk Sr. Majeität von 100 Rthlr.
der Grund zu einer Anftalts-Bibliothef gelegt.
Nah Pfingiten’d Abgang 1826 trat der Etatsrath H. Henſen
als Vorfteher und 1. Lehrer ein und wirfte als ſolcher bid 1846.
Derielbe führte 1810 den Induftrieunterricht durch Errichtung einer
Holzdrechölerwerkitatt ein. Dem folgte 1812 eine MWeberwerfitatt,
1818 eine Druderet mit allerhöchſten Privilegien. Ihm folgte der
jeit Ditern 1833 angeftellte adjungirte Vorſteher und 2. Lehrer Dr.
Pauljen bid zum 1. Juli 1874. Vom 1. Juli 1874 bis 1. DE
tober 1876 wurde die Leitung der Anftalt von dem bisherigen
adjungirten VBorfteber &. Ebhardt kommiſſariſch geführt und dann
dem bisherigen Dberlehrer Engelke aud Osnabrück von dem Landes—
direftorate der Provinz überwieſen.
Vom Beginne bie 1. Mat 1847 hatte die Anftalt den Charakter
einer Privatanftalt. Der Staat ernannte und befjoldete nur den
Vorſteher, führte zunächſt durd eine Direktion, dann durch Die
Schleswig - Holfteinticdhe Negierung eine Spezialauffiht, zahlte für
jeden Zögling ein Berpflegungögeld von 176 Rthlr. = 3% M.
an den Vorſteher und bejorgte die Repartition diejer Unfoiten, welche
von der Königlihen Kaffe vorgeihoffen wurden, nah Pflugzahl
über das and. Der Vorſteher beftellte und bejoldete die nöthigen Hilfs-
lehrer und forgte für alle anderen Bedürfniffe der Anitalt.
Dom 1. Mai 1847 ab follte zufolge Allerhöchſter NRejolution
vom 9, April dad Institut mit den Induſtrieanſtalten und Stif-
tungen für eigene Rechnung unterhalten, die Defonomie ganz von dem
Amte ded Vorfteherd getrennt und einem eigenen Defonomen über:
geben werden. Am 1. Zanuar 1876 ab ging die Anftalt ganz auf
die provinzialftändifche Verwaltung über.
Die Frequenz der Anftalt bob fi) vom Jahre 1810 bis 1839
von 35 auf 94 und blieb auf diefer Zahl mit geringen Schanfungen
bi8 1860, von 1860 bis 1875 ftieg die Schülerzahl auf 120 und
beträgt gegenwärtig 149 und zwar 90 Knaben und 59 Mädchen.
Die Anftalt hat vom Fahre 1800 bid znm 1. April 1884 auf:
enommen 1078 Kinder, 631 Knaben uud 447 Mädchen. Davon
ind in den 83 Jahren geftorben 132, wegen Bildungsunfähigfeit
entlaffen 95 und durch die Konfirmation dem Leben und Erwerben
zugeführt 710.
Der KRoftgeldbeitrag für einheimiihe vollbemittelte Kinder ift
400 M., für auswärtige, ſowie für diejenigen aus dem Herzog»
thume Lauenburg, 500 M.
650
Seit Dftober 1879 ift eine Scheidung der Schüler nady ihrer
geiftigen Befähigung eingeführt. Nachdem die alle 2 Fahre am
1. Auguit aufzunehmenden Kinder 2 Zahre lang im Internate er:
iehlich vereinigt gemeien, aber nad ihren hervortretenden geiltigen
Fähigkeiten unterrichtlich geichieden worden, werden fie erternirt.
Die befähigteren Schüler beſuchen dann die neu erbaute Taubſtummen—
ſchule im oberen Stadttheile, als Anftalt II. bezeihnet und von
einem erften Lehrer techniich geleitet. Die minder befähigten Schüler
bilden eine bejondere Schule mit entiprehenden Zielen, für melde
Schule die alte Anftalt nebit dem Internate die Schulräume bietet.
Die Zahl der Lehrer ift überhaupt 15, von denen 11 ordent-
lihe Lehrer, 1 ordentliche Lehrerin, 1 Gehilfslehrerin und 2 Hands»
arbeitölehrerinnen find.
Die Zahl der Klaffen iſt 12,
Die Dauer ded Ausbildungsd-Kurjus ift 8 Fahre und das Auf:
nahmealter das vollendete 7, Lebensjahr.
Trotz ded Schulzwanges jeit dem 8. November 1805 bleibt es
immer noch nicht aus, daß taubftumme Kinder, bejonderd die ſpäter
Ertaubten, nicht rechtzeitig zur Anmeldung gelangen, weil die Eltern
ein Miederfehren der Ichon dageweſenen Sprache erwarten und nicht
jelten aud die Landlehrer dieſe Kinder, mit nody einigen Sprad«
reften, vielleicht audy Gehörreften, weiter bilden zu fünnen meinen,
weil fie mechaniſch nadichreiben lernen. Vergl. noch Hanien,
Schleswig: Holftein, feine Wohlfahrtöbeftrebungen und gemeinnügigen
Einrihtungen. Berlin 1882.
Provinz Hannover.
Die Provinzial-Taubftummen-Anftalt zu Hildesheim,
erſte und Mutteranftalt in der Provinz Hannover, wurde als Privat-
inftitut mit einem Staatszuſchuſſe von 2000 Thlr. dur den von
Berlin zum Borfteber berufenen cand. theol., ſpäteren Direktor,
Chr. Fr. Kublgap am 4. September 1829 begründet und am
15. Februar 1830 eröffnet, 1839 durch Königliche Verordnung vom
9. Juli zur öffentlihen Staatsanftalt mit den Rechten einer juriftiihen
Perſon erboben und durch das Regulativ vom 17. Auguft desi. J. in
ihren äußeren Verhältniffen feit geregelt. Auf Grund diejer geſetz—
lihen Baſis und redtlihen Norm, welde, trog zeitgemäßer
Aenderungen, im Mefentlihen noch bejteht, und melde durch die
unter dem 5. Februar 1845 vom Königlihen Minifterium erlaffene
Verfügung dahin ergänzt wurde, daß die Koften der Ausbildung
und des Unterhaltes für arme taubitumme Kinder durch die größeren
Armenverbände, bezw. Amtö-Nebenanlage-Kaffen aufzubringen find,
fand die Anftalt und das gejammte Zaubftummen « Bildungswefen
der Provinz überhaupt feine gedeiblihe Gntwidelung.
651
Bis zum Jahre 1868 war die Anftalt Staatd- oder Königliche
Anftalt. Am 1. Januar 1869 ging fie in die provinzialftändiiche
Verwaltung über. Unter dieier hat eine Erhöhung des jährlichen
Zuſchuſſes bis auf ca. 38 000 M. bei einem Geſammt-Etat von
56 000 M. ftattgefunden,; durch dieſelbe ift eine Verlängerung
der Schulzeit, Steigerung der Schülerzabl und Vermehrung der
Zebreritellen ermöglicht und jomit die Anftalt in ihren inneren und
äußeren Verhältniffen wejentlich gefördert worden. Unter dem jegigen
Direktor Rößler, der ſeit 1. Oftober 1878 der Anftalt vorfteht, ift
diejelbe außerdem im Geiſte der reinen Lautſprachmethode zeitgemäß
reorganifirt worden. ie beftehbt aus einem Crziehungsinttitute,
Internat, für 20 Schüler und einer Schule, Erternat, und zählt
110 Schüler in 10 Klaffen mit I1 ordentlihen Lehrern.
Die Provinzial: Zaubitummen-Anftalt zu Osnabrück.
Die Zaubftummen-Anftalt zu Ddnabrüd — eine Simultanichule,
Erternat, — wurde im Sabre 1857 gegründet. Dur Königliche
Berordnung vom 17. Zuni 1857 wurde beftimmt, daß fie zu den
öffentlien Anftalten des damaligen Königreiched gebören und die
obere Leitung derjelben dem damaligen Königlihen Minifterium des
Innern zuftehen jolle. — Daß betreffende Minifterium brachte unterm
22. Zuni das Neyulativ über die äußere Einrichtung der zu er-
rihtenden Anftalt zur öffentlihen Kenntnis,
Am 1. Zuli wurde die Anftalt eröffnet, der erfte Lebrer und
Inſpektor durch die Königlihe Landdroftei zu Osnabrück in fein
Amt eingeführt und aud die zur Vertretung der Anftalt ernannte
„Königlide Kommiſſion“ inftallirt. Der Unterriht begann am
15. Dftober mit 4 Kindern; noch in dem Eröffnungsjahre ftieg die
Schülerzahl auf 10. Es wurden zwei Klaffen gebildet. Das erite
Scullofal beftand aus einem kleinen Zimmer in einem Hinterhauſe
in der Nähe des evangeliihen Seminared. Am Schlufje des Jahres
wurde dem Snipeftor — (leit 1866 Direktor) — ein Gebilfe zue
gewieſen, ſowie aud für Ertbeilung des Unterrichteö in weiblichen
Handarbeiten eine Lehrerin engagirt. Auch die geordnete Betheiligung
der Seminarijten am Unterrihte der Taubftummen wurde bald
herbeigeführt.
Die Anftalt fonnte demnach von Anfang an ihre Thätigfeit in
der Richtung der ihr vorgezeichneten doppelten Beltimmung, an
Stelle der Volksſchule Bildungs-Anftalt für taubftumme Kinder zu
jein und die Zöglinge der beiden biefigen Schullehrerjeminare mit
dem Unterridte der Taubſtummen befannt zu maden, entwideln.
In unterrichtlicher Hinfiht ging dad Streben der Anftalt dahin,
von Anfang an der Entwidelung der Geberdeniprade entgegen zu
wirken und ihren Schülern diejelbe entbehrlih, dagegen die Laut:
ſprache zum Bedürfniſſe zu machen.
652
Ditern 1858 ftieg die Zahl der Schüler auf 18. Die neue
Aufnahme bildete die 3. Klaffe. Im Fahre 1858 wurde die Anftalt
in ein pafjend gelegened und zur Cinridhtung der erforderlichen
Schulräume geeignetes Gebäude mit Garten verlegt; auch eine dritte
Lehrerftelle gegründet.
Die Anftalt war uriprünglid nur für den Bezirk der Land»
droftei Osnabrück beitimmt, die Aufnahme von Kindern aus den
benachbarten Yandestheilen jedoch nicht ausgeſchloſſen. Die Auf-
nahmen fanden alljährli bei Beginn ded neuen Schuljahres nach
Dftern Statt. Bid zum Jahre 1862 ftieg die Frequenz auf 41 und
erbielt fih von da an auf der Höhe von 36—44 bis 1870. Im
Sabre 1861 wurde die 4. und 1865 die 5. Lehrerſtelle begründet.
Vom Jahre 1862 an gelangten alle taubftummen Kinder im
Schulbezirke der Anftalt, von deren Vorhandenſein dieſe durch die
Dbrigfeiten in Kenntnis gelegt wurde, zur Aufnahme Obwohl
darunter nody immer 10—12jährige waren, jo nahm die Zahl der
I: und 8=, ja Tjährigen von Fahr zu Fahr zu.
Es gelang der Anftalt, die Kinder meift in Handwerkerfamilien
unterzubringen, welche ihr reichliche® Ausfommen hatten und in
welchen die Kinder mit Liebe behandelt und im Einklange mit dem
Geifte der Schule erzogen wurden. Bis 1868 betrug das jährliche
Koftgeld für einen Knaben 51 Thlr. und für ein Mädchen 47 Thlr.,
Bekeidungdgeld jährlih 12 Thlr.
Seit 1862 bat die Anftalt einen Fonds zur Unterftügung armer
entlafjener Taubſtummer während ihrer Lehrzeit angejammelt. Dieier
Fonds ift gegenwärtig auf über 30000 M. angewachſen und bat
im verfloffenen Sabre ca. 1400 M. Zinfen zu vereinnabmen gebabt.
Im Befige dieled Fonds fonnte die Anftalt etwa die Hälfte ihrer
entlaffenen Schüler nody eine Reihe von Fahren unter ihrem fürdernden
Einfluſſe behalten, indem fie diefelben pafjend unterbrachte und über:
wachte, fie zum Beſuche der Betitunde und zur regelmäßigen Theil—
nahme an der jährlich zweimaligen Abendmahlsfeier für die in der
Stadt und Umgegend lebenden Taubſtummen ermahnte, von ihnen
den Bejuh der jeit 1863 eingerichteten Sonntagsichule forderte,
fie aus der Bibliothek mit belebrender und unterhaltender Lektüre
a und fie, ſobald fie Erwerb fanden, zur Sparſamkeit
anbielt.
Ende des Jahres 1868 trat die provinzialftändiiche Verwaltung
ind Leben; am 4. Ianuar 1869 wurde den Vertretern derjelben die
Anitalt von der Königlihen Landdroftei im Auftrage des Dber-
präfidenten der Provinz übergeben. Mit diefem Zeitpunfte jchließt
die erite Periode der Entwidelung und Wirkſamkeit der Anftalt ab.
Diefelbe hatte biö dahin — in 11Y, Jahren — 74 Schüler auf:
genommen und 34 ausgebildet entlaſſen. Die jährliden Unter-
baltungsfoften der Anftalt batten rund 5 600 Thlr. betragen, der
653
dazu F Staatsmitteln erforderliche Zuſchuß die Höhe von 4700 Thlr.
erreicht.
Vom Jahre 1871 an wurde der Schulbezirk erweitert und auf
die Grafſchaften Hoya und Diepholz und den Kreis Hameln aus—
gedehnt. Seit 1871 ftieg die Zahl der Schüler bei bjährigem
Kurſus auf 61, nah Einführung der Tjährigen Unterrichtözeit auf
70, und mit Beginn der 8 jährigen Unterrichtödauer jeit 1876 auf 80— 83.
Schon jeit Jahren gruppiren fid die Zöglinge der Anftalt in
7 Unterricytöflaffen. Diejenigen des 7. und 8. Schuljahres find in
der Dberflafje vereinigt. Mit den Schülern, meldye jeded Jahr in
eine höhere Klaffe aufrüden und ihres Alterd wegen die gejepliche
Schulzeit abjolviren konnten, wurde der Unterrichtsftoff der oberiten
Klafje in den meilten Fächern zweimal durchgemadht.
Mit dem Wachſen der Anitalt erfolgte eine dem entipredyende
Vermehrung der Lebrfräfte. Ald im Sabre 1876 die Zahl der
Schülerinnen auf 32 ftieg, wurde für dem Unterricht in weiblichen
Handarbeiten eine 2. Lehrerin angeitelt. Sm Sabre 1874 wurde
dad Turnen für Knaben und Mädchen obligatoriih und erftredte
fih auf8 Sommer: und Winterjemeiter. Der ftädtiihe Oberturn-
lehrer und.zwei Taubſtummenlehrer ertheilten den Unterricht in der
ftädtiihen Turnhalle in wöchentlich 2 Stunden.
Die Gehaltöverhältniffe der Kehrer erfuhren eine wejentliche Auf-
befferung und dur Aufftellung einer Skala eine feſte Regelung.
Die Mittel zu Freiftellen für die Kinder wurden vermehrt und über
die Verleihung derjelben feite Grundjäße aufgeftellt. Zur Erbaltung
guter Pflegefamilien murde das Koft- und Bekleidungsgeld erhöht (Koft-
geld für Knaben auf 210 M., für Mädchen auf 198 M., Bekleidungs—
geld auf 42 M.)
Die Verbindung der Anstalt mit den beiden biefigen Seminaren
wurde im Sahre 1875 aufgehoben.
Die Anftalt wurde durch häufigen Lehrerwechſel heimgeſucht.
Mährend ihres Beſtehens haben 15 Lehrer diefelbe verlafjen.
Im Sabre 1881 nahm die Anftalt einen fafultativen Hand—
fertigfeitd - Unterricht in ihr Bereih auf. Nah dem Nääs’ichen
Spiteme wurde eine MWerfitätte eingerichtet, in der Zifchlerei mit
Holzichnigerei betrieben wird.
Der Gefundheitözuftand unter den Zöglingen fann als ein jehr
günftiger bezeichnet werden. Epidemiſche Krankheiten haben die Anftalt
nicht heimgeſucht.
Die Gejammtzahl der bis jegt der Anftalt zugeführten Taub—
ftummen beträgt 253, nämlidh 140 Knaben und 113 Mädchen.
Davon gehören 169 der evangeliihen und 78 der katholiſchen Kirche
an, 6 find jüdiihen Glaubens.
Im gegenwärtigen Schuljahre beziffert ſich die Frequenz auf
82 Schüler.
64
Die Unterhaltungsfoften der Anftalt betragen in dieſem Jahre
41 150 M. — Die Zuſchußſumme aus dem Provinzialfonds bat
pro 1884 die Höbe von 30080 M. erreiht. Direktor: Schröder,
jeit 1878, vorher Rößler, jegt in Hildesheim.
Die Provinzial-Taubftummen-Anftalt zu Stade.
Die Zaubftummen-Anftalt zu Stade ift in Folge Königlicher
Verordnung im Jahre 1857 errichtet worden. Sie jollte die zwie—
fadye Aufgabe verfolgen: die taubſtummen Kinder ded Landdrofteis
Bezirfed Stade auszubilden, und die Seminariſten theoretiih und
praftiih für den Zaubftummen-Unterriht vorzubereiten. Zur Er—
reihung deö zweiten Zweckes wurde fie mit dem Seminare verbunden;
der Seminar-Dirigent war der gemeiniame Vorſtand ded Seminars
und der Taubſtummen-Anſtalt. Beitimmungsgemäß jollten der
legteren nady und nad) etwa 36 bis 40 taubftumme Kinder zugeführt
worden; fie fonnte und jollte aljo ſämmtliche taubjtumme Kinder
des Landdroitei=Bezirfed Stade mit ordnungdmäßigem Unterrichte
verjorgen. Außer dem techniihen Leiter, dem Oberlehrer, jollte die
unterrichtliche Wirkſamkeit an den Schülern der Anſtalt durch 2, eventl.
3 Hilfölehrer vollzogen werden.
Der Unterricht wurde dur den zum Dberlehrer berufenen
tehniiwen Leiter (Bude), der fih etwa 2 Fahre in Hildesheim für
den ZaubliummensUnterriht vorbereitet und demnächſt audmärtige
Anftalten beſucht hatte, im Auguft 1857 mit 6 Schülern eröffnet.
Außer deu taubftummen Kindern ded Landdroftei-Bezirfed Stade
traten aber nah und nach auch jolde aus dem Lüneburg'iſchen in
die Anitalt. Im Fahre 1866 zählte die Anitalt 50 Schüler. Legtere
wurden in ſechsjährigem Schulfurius in ſechs Abtheilungen unter»
richtet. 1869 wurde die Anftalt von der Provinz übernommen.
1870 wurde ſie vom Seminare getrennt und der biöherige Oberlehrer
Bude zum Direktor ernannt. Sie erhielt die Beitimmung, die
taubftummen Kinder aus den Landdrofteien Lüneburg und Stade
mit Ausſchluß des Kreiſes Gifporn aufzunehmen. 1871 wurde
der Sculfurjus fieben:, 1875 adrjährig mit 7 Abtheilungen und
entiprechenden Lehrerperſonale, Direktor, fieben Lehrer, zwei Hand—
arbeitölehrerinnen. Der Frequenzftand der Anftalt betrug in den
legten Iahren 80—90.
Das Turnen ift von Anfang an für die Knaben, jeit 14 Jahren
aud für die Mädchen in wöchentlich 2 Stunden obligatoriicher Lehr—
gegenitand. Die Konfirmation der Kinder vollzieht ein Stadt:
geiltlicher, der aud) den Akt der Abendmahlsaustheilung ıc. bei Gottes—
dienſten für die Entlaffenen übernommen bat.
Die Entlaffenen werden auf Koften der heimathlichen Verbände ac,
thunlichſt am Drte der Anftalt zur Erlernung eines Berufes unter-
gebracht. Es iſt ihnen in der Anitalt ein Zimmer eingeräumt, in
655
welchem fie fi jeden Abend zur Lektüre ıc. verlammeln fünnen. Zu
ihrer Fortbildung durch die Anftalt find beftimmte Einrichtungen
getroffen. Ein zur Fürſorge für dieſelben beftimmter Fonds iſt
bei der Anftalt gegründet und mehrfach jchon mit Legaten bedadt
worden.
Aus öffentlihen Mitteln (aud dem Provinzialfonde) verhält die
Anftalt zur Berfolgung ihrer Aufgaben einen Zuihuß von über
30 000 M. jährlich, durch die Nutritoren ꝛc. werden außerdem etwa
14 000 M. jährlich aufgebradht.
Die Anftalt veröffentliht alle drei bis fünf Fahre ein Pro-
gramm. Das erſte 1877 herausgegebene enthält eine na Minifterials
Akten aufgeftellte ausführlide Geſchichte der Anftalt und die Arbeit
eines Lehrers über die Unterrichtömethode. Dad zweite 1881 er:
Ihienene Programm enthält den Lehrplan der Anftalt und eine Ab-
handlung über den naturfundliden Unterricht.
In den legten Jahren ift ein neues Gebäude aufgeführt worden,
welches im Dftober 1884 bezogen werden fol. Dieſes Gebäude
enthält 10 große Schulzimmer, darunter 2 Kombinationszimmer
von 60 Jm Umfang, 1 Betjaal, 1 Zurnjaal, 1 Bibliothefzimmer,
1 Zimmer für Xehrmittel, 1 für Handfertigkeitöbeftrebungen, 1 Geichäfts-
zimmer (zugleid Konferenzzimmer), 1 Xehrerzimmer ıc., daneben vine
ausreihende Wohnung für den Direktor.
Das für diejes neue Gebäude beichaffte neue Inventar iſt unter
Berückſichtigung neuer ſchulhygieniſcher und ſchultechniſcher Forde—
rungen angefertigt.
Die Steigerung der Schülerzahl hat von der Errichtung au
folgender Verlauf genommen: 1857: 6 Schüler, 1858/59: 14,
1859/60: 24, 1860/61: 27, 1861/62: 33, 1862/63: 37, 1863/64: 41,
1864/65: 45, 1865,66: 48, 1866,67: 50, 1867/68: 51, 186869:
52, 1869/70: 56, 1870,71: 59, 1871/72: 63, 1872/73: 67,
1873/74: 66, 1874/75: 75, 1875/76: 80, 1876/77: 83, 1877/78:
86, 1878/79 und 1879/80: 89, 1880/81: 84, 1882/83: 83, 1883/84: 85.
Zur Zeit wird fie von 91 Schülern befudht.
Die Taubftummen-Anftalt zu Emden.
Bald nad der Gründung der Taubftummen-Anftalt zu Hildes—
heim ftellte es fib heraus, daß, bei der Abgeſchloſſenheit des
Landdroſteibezirkes Aurih vom Verkehr mit dem übrigen Deutichland,
jene Anftalt nicht die Bildungsftätte für die oftfriefiihen Zaubitummen
werden könne. Ums Fahr 1837 verſuchte der Lehrer Edzards in
Leer einige taubftumme Kinder zu unterrichten. Dieſes wurde dem
dortigen lutheriſchen Superintendenten Lentz befannt; auf feine
Beranlaffung trat 1838 in Leer ein Verein für das Wohl der Taub-
ftummen zujammen. Die oftfriefiihen Provinzialitände bemilligten
die zur ſachgemäßen Ausbildung Edzards erforderlihen Gelder; der:
656 _
jelbe begab fi 1839 nach Hildesheim und erwarb fih in der
dortigen Taubftummen-Anftalt die Qualifikation zu einem Vorfteber-
amte. Das Königliche Konfiftorium zu Aurich erklärte fi) durch Reic.
vom 26. September 1842 bereit, die Bemühungen des Vereines in
Leer nad Kräften zu unterftügen. Eine Haudfollefte in Dftfriesland
bradte einen Ertrag von 982 Thlr. 14 Ggr., die Provinzialftände
in Oftfriesland bewilligten, zunädft auf 3 Sabre, 200 Thlr. p. a.,
und dad Hannoverihe Minifterium der geiftlihen und Unterrichtd-
anftalten 50 Thlr. p. a., gleichfalls auf 3 Jahre. Nachdem ſich
die jtädtiichen Kollegien von Emden bereit erflärt hatten, der An—
ftalt dauernd ein Lokal zu ftellen und 200 Thlr. p. a. zuzuſchießen,
wählte dad Konfiftorium am 7. Suli 1843 diefe Stadt von 3 fon=
furrirenden Städten Xeer, Emden und Aurich. Am 25. Sanuar 1844
wurde im NAuftrage des Konfiltoriumd durch den Magiltrat eine
Direktion eingejegt, deren erſter Vorfigender der Bürgermeiiter
Kettler wurde. Das Konfiitorium beitätigte am 5. September 1844
Herrn Edzardd ald Dberlehrer der Anftalt und am 1. November
1844 wurde die Anitalt durch die General: Superintendenten Hiefen
und Ebeling, ald Bertreter ded Königlichen Konfiltoriums in Aurich
eingeweiht. Die Eriftenz der Anftalt berubte während einer langen
Reihe von Jahren größtentbeild auf dem Ertrage der jährlich ver—
anftalteten Hausfollefte; durch diejelbe find insgejammtp. p. 180 000 M.
aufgebradyt; im Sabre 1883 4988,85 M.. Außerdem erbielt die
Anitalt bis 1858 Zuihüffe aus der Klofterfaffe, namhafte jährliche
Beiträge vom Landratbd-Kollegium in Aurich. Vom Jahre 1857
an gewährte die Königliche Regierung emen Zuihuß von 3 000 M.
p. a. Nachdem die Unterhaltung der früheren Königlichen Anftalten
den Provinzialftänden Hannovers überwielen war, wurde von der
ftändiihen Hauptfafje der gleiche Zuſchuß weiter gezablt und derjelbe
1883 auf 5 000 M. p. a. erhöht.
Die Auffiht über die Anftalt hatte bis 1857 das Königliche
Konfiftortum in Aurich, dann bid 1883 die dortige Landdroftei. Mit
Genehmigung des Herrn Minifterd der geiftlichen, Unterrichts und
Medizinal=Angelegenbeiten ging 1883 das Aufſichtsrecht, ſelbſtver—
ſtändlich unbeſchadet der ftaatlihen Dberaufficht, auf die ftändiichen
Drgane der Provinz Hannover über. Zur unmittelbaren Leitung
der Anftalt ift eine Direktion eingejegt, deren Mitglieder von dem
Landesdireftorium aus einer von bier aus zu präfentirenden Dreizahl
erwählt werden. .Die Direktion beftebt Seit 1857 aus dem Ober:
lehrer ald Dirigenten der Anftalt und 6 in Emden wohnenden Mit-
—— welche auf Lebenszeit erwählt werden und ihr Amt als
hrenamt führen. |
Dirigenten der Anftalt waren: 1. Dberlehrer E. Edzards von
1844— 1861, 2. Dberlehrer H. Engelfe von 1861—1869, 3. Ober:
lehrer F. Kebler von 1869—1875, 4. DOberlehrer N. Freie von
1875—1882 und zur Zeit 5. Dberlebrer Otto Danger.
657
Die Anftalt, anfangd Internat, ift fjeit dem 1. Mai 1869
Erternat. — Es wurden indgefammt 144 Kinder in die Anftalt auf-
genommen (69 Knaben und 75 Mädchen). Bon diejen waren 11
nicht bildungsfähig und 5 wurden vor Vollendung des Unterrichts—
furiud der Anftalt wieder genommen. Bon den mit Konfirmation
Entlafjenen erhielten 10 das Prädikat. jehr gut,
22 " gut,
2 5 5 ziemlich gut und
23 „ s nothdürftig genügend.
Die Aufnahme findet je nah 2 Fahren am erften Montage
des Dftobers ftatt. Die Schulzeit beträgt 8 Jahre. Die Schüler
werden in 4 Klaſſen durch den Dberlehrer, zwei Lehrer und zwei
Lehrerinnen unterridhtet. Am 1. Dftober d. 38. wird ein Unter-
weijer für den Handfertigfeitö-Unterriht der Knaben angeitellt.
Seit dem 19. März 1884 befigt die Anftalt den Charakter
einer öffentlihen Schule und ed wurden der Dberlehrer als Leiter
derjelben, die Lehrer als öffentliche Xehrer beeidigt. Die beiden eriten
Beamten der Anftalt find penfiondberechtigt und verpflichtet, ald
Mitglieder der provinzialjtändiihen Witwenfaffe beizutreten. Bom
Zandesdireftorium wurde 1884 ein Beloldungdreglement für die
Lehrer bewilligt. Nach demjelben fol der Dberlehrer außer völlig
freier Wohnung und Garten nit unter 2900 M. p. a. beziehen.
Die Lehrer fteigen von 1400 M. p. a. auf 2000 reip. 2900 M.,
Lehrerinnen von 900 M. p. a. auf 1800 M.
Zur Zeit wird die Anftalt von 38 Zöglingen, 22 Knaben und
16 Mädchen bejudt. Das Lehrerfollegium befteht aus dem Diri-
genten, Dberlehrer D. Danger, 22 Fahre im Amte, zwei Lehrern,
einer Lehrerin und einer SImduftrie- Lehrerin. Die Mitglieder der
zeitigen Direktion find: 1. VBorfigender: Paftor Pannenberg, Biötor,
2. Stellvertreter deſſelben: Medizinalrath Dr. med. Stöhr, 3. Schrift:
führer: Oberlehrer D. Danger, 4. Rendant: Gamerariud a. D.
3, 8. van Buiren, 5. Bauherr: Kaufmann L. van Senden, 6. und
7. Beifiger: Kaufmann A. Kappelboff und E. Schwitzky. (&.-Bl.
1875. ©. 596.)
Provinz Weftfalen*).
(Bergl. Eentralbl. 1861 ©. 733; 1863 ©. 229; 1872 ©. 115 u. 571;
1873 ©. 731. Sägert a. a. O. S. 4 ff.)
Die Provinzial-Taubftummen-Anftalt zu Büren.
Die Anftalt wurde am 1. Auguft 1830 in Büren ald die erite
*) Bon 1826 ab bis 1872 wurde für die Zwede der Taubftummen-Bildung
in der Provinz eine Kirhen- und Haus-Kollefte gefammelt. Diefelbe betrug
1826 bis 1861: 106439 Thlr. 26 Sgr. 3 Pf.
1869: 5439 » 17 +
1870: 470 » 19 « 3%
1871: 5255 =» 2 :» 10 »
1872: 5813 +» 1 ⸗ 9 ⸗
658
Seminar-Taubftummenjchule der Provinz mit 6 Schülern eröffnet
und bat bis heute 406 Zöglinge aufgenommen. Seit dem 1. Ja—
nuar 1876 ift fie von der ſtändiſchen Provinzial-VBerwaltung über:
nommen worden.
Der Haupttehrer Wirfel leitete die Anftalt vom 1. Auguft
1830 bis zum 3. Januar 1869 und von da ab war der gegenwär-
tige Voriteher Dornjeifer. Außer den beiden Genannten baben
noch 7 Lehrer an der Anjtalt unterrichtet: Kirchhoff, Böhner,
Weskamp, Ar, Goeken, Lammers und Stofferd.
Ausführlichered über die Entftehung und Entwidelung der An—
ftalt ift in den „Nachrichten über die Entwidelung und den gegen»
wärtigen Standpunft des Taubſtummen-Bildungs-Weſens in der
nz Weftfalen” — Münfter 1863, Preis 1 ME. 50 Pf. — zu
nden.
Gegenwärtig hat die Anftalt 36 Zöglinge in 4 Abtbeilungen
und Diele werden von dem Boriteher und den Zaubitummenlehrern
Lammers und Stofferd unterridtet.
Die Schnizeit dauert gemöhnlid 6 Jahre.
Die Provinzial-Taubftummen-Anftalt zu Langenhorſt
in Weſtfalen.
Die Anftalt ift im Fahre 1841 gegründet und murde im
Sommer ded genannten Jahres von ihrem gegenwärtigen Borfteber
Stahm mit 6 Zöglingen eröffnet. Anfangs war fie eine reine Brivat-
Anftalt. Im Jahre 1851 murde fie jedody zu einer Provinzial-Anftalt
erhoben und ging ald jolde am 1. Januar 1876 in die provinzial-
ſtändiſche Verwaltung über,
Die Ausdehnung der Anitalt nahm nun raſch zu. Der bis
dahin bitter empfundene Mangel an den nöthigen Uuterrichtölofalen,
wurde durch den 1884 erfolgten Ankauf der Gebäude und Liegen⸗
Ihaften deö vormaligen Königlichen Lehrerfeminard und einige baus
lie Einrichtungen überwunden.
Gegenwärtig arbeiten an der Anftalt 8 Lehrer, 1 Lehrerin für
weiblihe Handarbeiten; fie bat 91 Zöglinge. Dieje werden in 6
auffteigenden und 2 Parallel» Klaffen unterrichtet. Der Bildungs-
furjus umfaßt einen Zeitraum von 6 bid 8 Fahren. Die Zöglinge
leben im Externate. Das Unterrichtsweſen der Anftalt tft geregelt
auf Grundlage eined Lehrplanes, der im Jahre 1881 in der Ajchen-
dorffihen Buchhandlung zu Münfter erichienen ift:
„Lehrplan für die Weftfälifche Provinzial-Taubftummen-Anftalt
zu Langenhorſt“.
Die Provinzial-Taubftummen-Anftalt zu Peteröhagen.
Am 15. November 1851 fiedelte der Lehrer Böfenfamp mit
5 Zöglingen feiner ſeit 1839 zu Lohe im Negierungsbezirfe Minden
659
beftehenden Privat: Taubftummen-Anjtalt nach Peteröhagen über, und
am 15. Dezember ej. a. geſchah die Eröffnung der Anftalt. 1852
wurden regelmäßige Turn- und Shwimmübungen eingeführt, 1853
der Unterricht in mweiblihen Handarbeiten. 1854 fand die Errich—
tung der zweiten Lehrerſtelle jtatt, 1875 die der dritten, 1377 die
der vierten, 1878 die der fünften und 1880 die der jechiten.
Die Schülerzahl betrug bei der Gründung mit Einſchluß der
oben erwähnten 5 im ganzen 11. Seit Anftellung eines zweiten
Lehrerd bis zum Herbſte 1875 belief ſich die jährliche Frequenz auf
20 bis 30. Die größte Schülerzahl wurde 1882 erreicht, nämlich
67. Im Herbfte 1883 trat durd die Vernichtung ded Hauptge-
bäudes der Anftalt dur Feueröbrunft (j. u.) eine Reduktion der
Schülerzahl ein. Augenblidiihy wird die Anftalt von 55 Schülern
beſucht. Seit dem Beftehen der Anftalt wurden im ganzen 223
Zöglinge aufgenommen; davon find vor Vollendung des Unterrichtö-
kurſus 9 geftorben, 2 wegen Blödfinnes entlaffen, 7 haben die An—
ftalt aus anderen Gründen verlafjen, meijtend wegen Wechſels des
MWohnfiged der Eltern. Somit find in Peteröhagen bis heute 150
Taubftumme ausgebildet und fonfirmirt.
Erſt im Fahre 1866 erlangte die Anftalt ein eigenes Befigthum.
Bis dahin war fie in einem dem Lehrer» Seminare in Peteröhagen
gehörenden und von diefem gemietheten Haufe untergebradt. Das
im Jahre 1877 angefaufte Lokal, welches die Unterrichtöräume und
die Borftehberwohnung enthielt, brannte am 16. Juni 1883 total
nieder. Bon da ab werden die Räume ded 1866 erworbenen zu
Lehrerwohnumngen eingerichteten Hauſes wieder als Schulzimmer
4*
Die Provinzial-Taubſtummen-Anſtalt in Soeſt.
Die Anftalt iſt am 15. April 1831 mit einem Lehrer und 10
Schülern in Verbindung mit dem Seminare eröffnet worden, hatte
1876, wo fie Provinzialanftalt wurde, vier Lehrer und 59 Schüler,
gegenwärtig 8 Lehrer und eine Handarbeitölehrerin. Vorſteher:
Heinrich, jeit 1876. |
Die Schülerzahl beträgt feit Dftern 1884 94; 55 Knaben und
39 Mädchen, und zwar aus den nahbenannten Kreijen:
Negierungsds- Bezirke Arnsberg:
Bohum 22, Dortmund 12, Hamm 5, Soeft 3, Hagen 22,
Altena 4, Siegen 5, Wittgenftein 3, Arnöberg 1, Iſerlohn 10.
Regierungdbezirf Minden.
MWiedenbrüd 1, Hörter 1, Bielefeld 1.
Regierumgsbezirf Müniter.
Münfter 1, Tedlenburg 1,
Waldeck 1, Schaumburg-Lippe 1.
Die Zöglinge find in der Weile bei geeigneten Pflegeeltern
660
untergebradht, dat gewöhnlich ein älterer und ein jüngerer Schüler
zufammenmwohnen. Die Pflegeeltern erhalten für Koft und Wäſche
pro Kind jährlid 120 ME; die Anftalt liefert außerdem nod für
jeden Zögling ein vollftändiges Bett, beftehend aus: 1 eijernen Bett-
ftelle, 1 Leib» und eine Kopfmatrage, 1 Strobfad, 1 Betttuh und
3 (für den Sommer 2) wollenen Deden, die zur Schonung einen
drellenen Ueberzug erhalten. Die Bettwäſche bejorgt die Anftalt.
Ale Monate werden die Pflegehäufer revidirt, und wird alddann
die ganze Lage der Söglinge mit den Pflegeeltern beſprochen.
Bei der größten Mehrzahl der Zöglinge ift die Taubheit durch
Krankheit, beſonders bigige Fieber, entitanden.
Die Kinder werden in 8 Abtbheilungen mit bezw. 9, 13, 13,
13, 11, 15, 10 nnd 10 Zöglingen unterrichtet. Der Unterricht wird
in ſämmtlichen Lebrgegenftänden der Volksſchule, ſelbſtverſtändlich
mit Ausnahme ded Singend ertheilt.
Um den Sinn zur Thätigfeit, Ordnung und Sparjamfeit in
den Zöglingen zu pflegen, werden diejelben durch die Anjtalt und
dad Pflegehaus in folgenden Arbeiten unterwiejen: Gartenarbeiten,
leichtere Tiſchler- und Buchbinderarbeiten, auch werden dielelben an—
gehalten, leichtere Flickereien an den Kleidungsitücden jelbit vorzu-
nehmen, ſich gegenjeitig felbit die Haare zu jchneiden u. |. w.
Die Anftalt macht monatlidy bei geeignetem Wetter einen zwei—
bis dreiftündigen Spaziergang und ein oder zweimal im Sommer
einen weiteren Ausflug. Die Zöglinge benugen regelmäßig die Bades
anftalt der Taubftummen=Anftalt und die Knaben außerdem im Some
mer die ftädtiiche Badeanftalt. Anftaltdarzt: Dr. Garme.
Sonntäglich bejuchen die größeren Kinder unter Aufſicht eines
Lehrers den öffentlichen Gottesdienft der Hohne-Gemeinde, zu wel—
cher die Anftalt jeit Herbft 1877 gehört. Den Konfirmandensllnter-
richt ertheilt der Vorſteher; die Konfirmationdhandlung vollzieht der
Pfarrer Joſephſon.
Provinz Heſſen-Nafſau.
Dad Provinzial-Taubftummen-Inftitut zu Camberg.
Das Inſtitut verdankt jein Entftehen einem Herrn Hugo von
Schüg-Holzbaufen. Diefer wurde taubftumm geboren in Camberg
im Jahre 1780. Er bejudte von 1788—1797 die Taubftummen-
Anstalt zu Wien. Nach feiner Rückkehr 1816 unterrichtete er zunächſt
feinen taubftummen Bruder Damian von Schü und ließ zwei
andere taubftumme Knaben — Philipp Schidel und Georg Simon
— an dem Unterrichte teilnehmen. Angeregt durch das Wort:
Sprüd. Sal. 31,8*) gründete er 1817 eine fleine Privatanftalt.
*) Thue deinen Mund auf für die Stummen und für die Sache Aller,
die verlaſſen find.
516 _
Die Herzoglih Naſſauiſche Regierung übernahm die Anftalt, erhob
fie zur Staatsanftalt und eröffnete fie als ſolche am 15. Suni 1820
mit 12 Schülern. Wegen ded nahen Verhältniſſes der Herzoglich
Naſſauiſchen zu der Luxemburgiſchen Fürftenfamilie wurden aud
Zöglinge aus Luremburg aufgenommen. Grfter Direktor war der
zum Hofrath ernannte taubftumme Gründer. Die Anftalt ift pari-
tätiih. Nach dem Vorgange von Wien wurde der Unterricht in der
Schriftſprache in Verbindung mit der Geberdenfprade ertheilt. Um
die weitere Entwidelung der Anftalt bemühten ſich bejonderd: der
Herzog Wilhelm von Naffau, NRegierungspräfident Möller, Ober:
ſchulrath Schellenberg, Schulrath Halm, DOberlehrer Deußer, Lehrer
Hiögen, Oberſchulrath Megler, Geheimer Regierungsrath Dr. See-
bode. 1850 zählte die Anftalt 33 Schüler. Um Lehrer für den
Zaubftummen=Unterricht auszubilden, wurden mit 2jährigem Turnus
evangeliihe und Fatholiihe Schulamtöfandidaten an der Anftalt an»
A Die Cinrihtung bewährte ſich aber nit und wurde 1859
eſeitigt.
1871 ging die Anſtalt an den Kommunalverband des Regierungs—
bezirkes Wiesbaden über.
Die Schülerzahl der Anſtalt belief ſich 1870 auf 71. Sn dieſem
Fahre wurde dad VBerhältnid der Anftalt zu Luremburg gelöft, nad:
dem dorf eine eigene Anftalt in dad Leben getreten war. 1880
wurden drei neue Klaffen errichtet. Die Anftalt zählt gegenwärtig
: lee davon 2 Parallelflafjen find. Die Scyülerzahl beträgt
eute 101.
An der Anftalt wirken: ein Dirigent (MW. Wehrheim jeit 1880),
9 Lehrer, eine Snduftrielehrerin, ein Snduftrielehrer (Werkmeiſter),
ein Gärtner und ein Hauddiener.
Der Anftaltsarzt überwacht den Gejundheitözuftand der Zög—
linge; ein Bader läßt regelmäßig die Knaben baden, während die
Snöduftrielehrerin dad regelmäßige Baden der Mädchen überwadt.
Die Zahl derer, die in der Anftalt biöher ausgebildet worden,
beläuft ſich auf nahezu eintaujend.
Die Bibliotbef der Anftalt zählt ca. 2000 Bände, daneben
500 Hefte. Sammlungen von wirflihen Gegenftänden des Lebens,
ausgebalgten Thieren, Wachsfrüchten, Mineralien, Kunftgegenftänden,
Werkzeugen, Stoffen, Bildern und fonftigen Lehrapparaten ftehen
zum Gebraude bereit.
Die Anftalt war von jeher Erternat.
Die Unterrihtöräume befanden ſich bis 1874 in einem Hinter:
gebäude ded Gutenberger Hofe, einem ungenügenden, dunfeln und
baufälligen Zofale; jeit 1875 befigt die Anftalt aber ein ftattliches
Gebäude mit hohen und hellen Lehrräumen, großer Werfitätte,
Badeeinrihtung, großem Prüfungs: und Zeichenjaale, anftogendem
geräumigen Turn: und Spielplage, großen Gartenanlagen und Baum-
ſchulen. —
1884. 44
662
Provinzial-TZaubftummen-Anftalt zu Homberg.
Die Anftalt wurde am 1. Mai 1838 mit 12 Zöglingen in
einem gemietheten Lokale in der Freiheit — nahe bei dem Seminare
— eröffnet und zwar ald Internat. Der aus Weißenfels berufene
Zaubftummenlehrer Schafft war der einzige Lehrer und Inſpektor,
Berpfleger und Erzieher der Zöglinge. Die älteften Zöglinge des
Schullehrer - Seminard wurden ald Gehilfen benugt. Die Ober:
leitung der Anftalt lag in der Hand ded Seminardireftord Baumann.
Der Jahresetat der Anftalt betrug anfänglid nur 1500 Thaler.
Im Jahre 1839 ftieg die Schülerzahl auf 21 und mußte des—
halb eine zweite Lehrkraft angeftellt werden. Im Jahre 1840 ver-
mebrte fi die Schülerzahl auf 28. Die beichränften Mittel und
die beengten Wohnräume in dem Cöſter'ſchen Hauje am Fuße des
Schloßberged, wo die Anftalt nun untergebradht war, ließen eine
weitere Ausdehnung vorläufig nit zu. 1854 erwarb die Anftalt
das noch jegt in ihrem Befige befindlihe Grundftüd an der Biſchofs—
ftraße, auf welchem ein neues Schulgebäude für den geringen Preis
von 9000 Thlr. erbaut wurde.
Die Schülerzahl ftieg 1864 auf 40, wodurch die Anftellung
von zwei Hilfölehrern nöthig wurde. Im dem Jahre 1870 wurde
die Anftalt den Kommunalftänden ded Regierungsbezirkes Caſſel
überwiejen und am 1. Dftober 1874 ihre Verbindung mit dem
Scullehrer-Seminare gelöft.
Bis 1878 war die Anftalt reines Internat, von 1878-1879
theild Internat, theild Erternat; 1879 reined Erternat.
Die Anstalt zählt zur Zeit 84 Zöglinge und 10 Lehrer. Der
ZFahresetat beträgt jet ca. 46 000 M. Vorſteher ift zur Zeit In—
ſpektor Keßler; vorher Schafft bis 1879, Walther bis 1880.
TZaubftummen-Erziehungsd-Anftalt zu Frankfurt a. M.
Die Anftalt wurde am 1. November 1827 von Ludwig Kofel
ald Privat: Anftalt gegründet. Vom 1. Januar 1829 ab bis 1866
erhielt fie vom Staate eine jährlihe Subvention von 1000 fl. Im
Dezember 1841 bezog Kofel dad Gebäude, in weldem ſich die An-
ftalt heute no befindet. Am 18. Juni 1847 ftarb Kofel. Sein
Nachfolger wurde Dr. E. W. Schwartz, der bereits jeit 1838 als
ordentlicher Lehrer an der Anftalt thätig gemejen war. Im Jahre
1861 trat Schwarg von der Leitung zurüd, die Anftalt änderte ihren
Charakter und wurde eine ftädtiiche milde Stiftung, die von einem
Pflegamte verwaltet wird. Als Dberlehrer wurde 3. ©. Rapp an
geftellt. Derſelbe verftarb 1874. An feine Stelle trat I. Batter,
der Heraudgeber ded Drganes für dad Taubftummenmefen, der von
1863— 72 als Hilfölehrer und von 1872—74 als ordentlicyer Lehrer
an der Anftalt beihäftigt geweſen war.
Zur Zeit zählt die Anftalt 26 Zöglinge, die ſämmtlich in der
—
Anſtalt Wohnung und Verpflegung nehmen müſſen. Die Oekonomie
iſt dem Oberlehrer übertragen. Unterrichtet werden die Zöglinge in
5 Klaſſen von dem Oberlehrer, einem Lehrer, zwei Lehrerinnen und
einem akademiſch gebildeten Zeichenlebrer.
In den Etat pro 1384 find eingeftellt ald Einnahmen 27 500 M.,
als Ausgaben 27051 M.
Rheinprovinz.*)
(Bergl. Centralbl. 1862 ©. 292; 1868 ©. 569; 1875 ©. 53.)
Die Provinzial-Taubftummen-Anftalt zu Brübl.
Die Anftalt wurde am 1. Dftober 1854 ind Leben gerufen und
ftand bis zum Sahre 1874 unter der Verwaltung des Provinzial-
Schulkollegiums. Die Oberleitung und Vertretung nad außen hin
und den Behörden gegenüber lag bid zum Jahre 1863 dem Seminar:
direftor Pauli, von da bi 1874, wo die Anftalt von dem Lehrer:
Seminare getrennt wurde und in provinzialftändiihe Verwaltung
überging, dem Seminardireftor Allefer ob. Die tedhniiche Leitung
hatte von 1854 bis 1874 der Hauptlebrer Cüppers, der bei dem
Uebergange derjelben in die ftändiiche Verwaltung zum Direktor der
Anftalt ernannt und audy mit der äußeren Zeitung betraut wurde.
Nach deffen Verſetzung an die neuerrihtete Taubftummen-Anftalt zu
Trier, am 1. November 1879, trat an feine Stelle der bid dahin
in Cöln fungirende Taubftummenlehrer Fietb.
Die Anftalt ift Erternat und zunächſt zur Aufnahme Fatholijcher
taubftummer Kinder der Nheinprovinz beitimmt. Es wirken zur
Zeit an derfelben außer dem Direktor noch 5 Lehrer und 1 Lehrerin,
welche legtere audy den Unterricht in weiblichen Handarbeiten leitet;
von den Lebrperfonen find 4 definitiv angeltellt. Der Kurfus ift
ein 6jäbriger, kann aber bei frühzeitig aufgenommenen Zöglingen
auf 7 Jahre ausgedehnt werden.
Die Anftaltsräume befinden fich in einem zweckmäßig einge-
richteten und gejunden, neuen Gebäude; auch beſitzt die Anftalt eine
Zurnballe.
Die Zahl der Zöglinge beläuft fih momentan auf 86, und
zwar 57 Knaben und 29 Mädchen, die auf 6 Klaffen vertheilt find.
Im Ganzen wurden bi heute in die Anftalt aufgenommen 350 Zög—
linge, 222 Knaben und 128 Mädchen.
Das Pflegegeld für die Kinder beträgt pre Tag und Kopf
durchweg 70 Pf.
*) Eine filr die Zwecke der Taubſtummenbildung geſammelte Kollekte ertrug:
1840 18659: 62 180 Thlr. 15 Sgr. 4Pf., 1864: 4348 Thlr. 19 Sgr. 8Pf.,
1865: 4345 Thlr. 10 Sgr. 9Pf., 1866: 4546 Thlr. 29 Sgr. 6 Bi,
1867: 4426 Thlr. 17 Sgr. 1Pf. 1868: 4 855 Thlr. 15 Sgr. 1Pf.,
1869: 5113 Thlr. 7 Sgr. 10 Bf., 1870: 4 817 Thle. 21 Sgr. 8 Bi.,
1871: 5029 Thlr. 22 Sgr. 5Pf. 1872: 6113 Thlr. 29 Sar. 3 Pf.
44*
664
Die Provinzial: Zaubftummen- Anftalt zu Neuwied.
Die Anftalt wurde von den Ständen im Fahre 1854 gegründet
und am 16. November defjelben Jahres mit 4 Zöglingen, 2 Knaben
und 2 Mädchen, eröffnet. Sie war bid zum 1. September 1874
mit dem Seminare verbunden und itand unter der Verwaltung des
Königlihen Provinzial: Schulfollegiums. Am lettgenannten Tage
ging die Anftalt mit ca. 30 Schülern in die ſtändiſche Centralver-
waltung über, der fie auch jegt noch unterftellt ift, und welde am
1. Oktober 1878 unter Uebernahme eined Lehrers nebit 18 Schülern
aud die bisherige Anftalt zu Moerd mit der zu Neuwied vereinigte.
Bis zum Fahre 1861 wirkte der Direktor allein an der An—
ftalt; von da an bis zum 1. Kebruar 1878 mit einem Xebrer. Seit
diejer Zeit zählte das Kollegium außer dem Direktor, 3. 3. Günther,
erit noch 2, dann (ſeit 1. Mai 1878) 3, ſpäter (1. Dftober 1878)
4 Lehrer und jegt 5 Lehrer und 1 Lehrerin.
Bon der Gründung an bis zum 1. Oktober 1876 wurden die
Kinder in gemtetbeten Räumen unterridtet; von dieſem Zeit—
punfte an hat die Anftalt ein eigenes Beſitzthum mit der Wohnung
ded Direftord und 4 Klaffenzimmern im Haupthauſe, einer Turn
halle und 2 Klafjenzimmern im Nebengebäude, jowie einem Garten
und 2 für die Knaben und Mädchen getrennten Spielplägen.
Nod im Jahre 1854 ftieg die Schülerzahl auf 6; jept beträgt
diejelbe 73, welche in 6 Klafjen unterrichtet werden.
Als auögebildet find bis jet 151 Schüler zur Entlajfung ge:
fommen. Diejelben ernähren ſich, ſoweit die vor furzem durch die
Bürgermeiftereien eingezogenen Nachrichten reichen, alle dur ihrer
Hände Arbeit und führen fih fittli gut.
Die Anftalt war von Anfang an Erternat. Das Pflegegeld
beträgt jeit mehreren Monaten pro Kınd und Tag 65 Pf. vorber
wurden 60 Pf. bezahlt.
Die ProvinzialeTaubftummen-Anftalt
zu Kempena. Rh.
Nachdem der im Jahre 1837 verjammelt geweiene 5. Rheiniſche
Provinzial-tandtag ih dahin ausgeiprodhen hatte, „dab die Er—
richtung kleiner Tanbitummen-Anftalten bei den Schullehrer-Semi-
naren der Provinz nad dem VBorbilde der Provinzen Sadjen und
Meftfalen ſehr wünjchendwerth und ed angemeljen ericheine, daß zur
Beitreitung der Koften für dieje Anftalten wie in der Provinz
Meftfalen jährlid eine Haus- und Kirchen-Kollefte erhoben würde”,
genehmigten unter dem 28. März 1840 die Königlichen Miniiterien
der geiltlichen Angelegenheiten, der Finanzen und der Polizei, dab
einitweilen bei dem fatholiihen Seminare zu Brühl und dem evan-
geliichen Seminare zuMoerd und jobald die Mittel dazu vorhanden
jeien, au bei den Seminaren zu Kempen und Neuwied Fleine
665
Zaubftummen-Anftalten, eine jede für wenigitend 10 Schüler ein»
gerichtet würden. Das Königliche Ober-Präfidium der Rheinprovinz
Ihrieb noch im jelben Fahre die erfte Haus» und Kirchenkollekte aus.
Dertliher Verhältniffe halber aber wurde die für Brühl in Ausficht
genommene Taubftummenanftalt damald nody nicht errichtet, jondern
dafür eine am Schullehrer- Seminare in Kempen eingerichtet.
Diefe Anftalt wurde am 1. Mai 1841 unter der Leitung des
Seminar-Direktord von den Drieſch mit 13 Zöglingen ald Crternat
eröffnet. Die techniſche Leitung derjelben wurde dem Taubftummen:
lehrer Joſeph Kirhhoff TFT 1870 anvertraut. Sm Sabre 1842 ver:
mehrte fi die Zahl der Schüler um 10, im Sabre 1843 wiederum
um 10 und im darauf folgenden Jahre um 13, jo daß fih im Jahre
1844 die Frequenz der Anftalt Schon auf 46 Zöglinge ftellte. Während
der beiden legten Fahre wurden auch nody zwei Lehrer, Abiturienten
des Kempener Schullehrer- Seminars ald Hilfslehrer angeftellt.
Nachdem der Seminar-Direftor von den Drieſch im Jahre 1846
geftorben war, übernahm der neuernannte Seminar-Direftor Ditertag
auch die Direktion der Taubſtummen-Anſtalt.
Im Laufe der Sabre ftellte ſich die Schülerzahl bei gleichen
Lehrkräften, wie oben angegeben, Shen auf 50 und höher.
Bis zum Jahre 1869 wurden die Mitarbeiter des techniichen
Leiterd immer nur ald Hilfslehrer angeftellt und wurden deshalb
diefe Stellen aud vielfah nur ald Durchgangsſtellen betrachtet; von
1869 an wurden nad und nad) die Hilfälehrer- in ordentliche Lehrer—
ftellen verwandelt.
Bid zum Jahre 1874 blieb die Anftalt mit dem Scullehrer-
Seminare verbunden. Am 1. September wurde fie zu einer jelbit-
ftändigen Anftalt erhoben und ihre Zeitung dem biöherigen (jeit 1870)
techniichen Leiter, Hauptlebrer Kirfel, übertragen.
Bid zum Jahre 1875 waren der Anftalt zwei Lehrzimmer im
Schullehrer » Seminare unentgeltlih zur DVBerfügung geteilt. Im
Jahre 1875 bezog fie ein eigened neu errichteted Gebäude. Das:
jelbe entbält außer vier geräumigen Schulzimmern eine Wohnung
für den Direktor. Auch Spiels und Qurnplag mit mafjiver Turn—
balle find vorgeſehen.
Das Lehrperſonal beſteht aus dem Direktor, drei Lehrern umd
einer Snduftrielehrerin; die Zahl der Schüler in der Anſtalt hat
ſchon 66 betragen, während fie jetzt noch 58 beträgt, welde in
4 Klaſſen unterrichtet werden.
Bom Fahre 1841 bis zum Jahre 1884 hat die Anftalt 406 Zög-
linge, 245 Knaben und 161 Mädchen aufgenommen.
Bon diefen 406 Zöglingen find 348 aus der Anftalt entlafjen
werden, welche ſich in den verichiedenften Lebenäftellungen befinden
und von denen die allermeiften im Stande find, ſich reip. ihre An»
gehörigen zu ernähren. Nur verihwindend wenige find nicht in der
* ſich ſelbſtändig ernähren zu können.
666
Die Provinzial-Zaubftummen-Anftalt zu Trier.
Die Anftalt, Erternat, ift am 3. November 1879 mit 3 Klaffen
neu aufgenommener Schüler, an Zahl 45, eröffnet, in’ den Jahren
1880 und 1882 erweitert worden und bat zur Zeit in 6 Klaffen
86 Zöglinge, von welden 85 katholifch find. Außer dem Direftor
Güpperd, früher zu Brühl, arbeiten 5 Lehrer und eine Lehrerin an
der Anjtalt. Dieje befindet ſich in einem neu aufgeführten, ftatt-
lien, mit Turnhalle und Spielplag verjehenen Gebäude.
Die Taubftummen:-Anftalt zu Aachen.
Die Anftalt wurde am 18. April 1838 mit 3 Zöglingen ers
öffnet. Diejelbe wird von dem Bereine zur Beförderung des Taub-
jftummen = Unterrichte8 unterhalten. An der Spitze diejed Vereines,
welcher Korporationsrechte hat, fteht ein Voritand von 12 Mitgliedern.
Der erite Lehrer der Anftalt war der jegige Direktor der Taub—
ftummen=Anftalt in Rotterdam, Daniel Hirſch, ein Israelit; 1852
zäblte fie 5 Schüler. Bei ihren beidhränften Mitteln mußte fie
eine lange Reihe von Fahren ein fümmerliched Daſein friften. Ein
günftiger Wendepunft trat ein, ald Ende der 50ger Jahre der Regierungs-
Präfident von Kühlmetter fih ihrer warm annahm und durch jeine
Bermittelung die Aahener-Müncener-Feuer-Berficherungsgejellichaft
und der Berein zur Beförderung der Arbeitiamfeit bedeutende
Summen jowohl zur Vermehrung ded Kapitalfonds ald zur Er-
richtung eines eigenen Gebäudes hergaben. Ald dann am 10. Zult
1863 Ihre Majeftät die Königin bei Allerhöchſtihrem Beſuche in
der Anftalt das Protektorat über diejelbe anzunehmen gerubten,
wuchs fihtbar dad Intereffe der Bürgerihaft und weiterer Kreiie
für die Anftalt, fo das ihre Schülerzahl raſch ftieg. Gegenwärtig
beträgt diejelbe 56 — 28 Knaben und 28 Mädchen. Ihr entiprechend
wurde dad Lehrperſonal vermehrt, und es unterrichten an der Anſtalt
augenblidlih außer dem Direktor Yinnarg, jeit 1851 an der Ans
ftalt beichäftigt, 5 Fachlehrer, 1 Fatholiicher Religionslehrer und
2 Lehrerinnen für weibliche Handarbeiten. An der Anftalt befteben
gegenwärtig 19 Freiftellen: 16 provinzialftändiihe und 3 von dem
Vereine. Die Gefammt-Schülerzahl feit der Gründung der Anftalt
bis Juni 1884 beträgt 266.
Die Zaubftummen-Anftalt zu Elberfeld.
Aus Anlaß der goldenen Hocdhzeitöfeier Ihrer Majeftäten des
Kaijerd und der Kailerin haben die Provinzialftände der Rhein—
provinz ſ. 3. beſchloſſen, 50 000 Mark der übermiejenen Dotationd-
rente auszufcheiden und diefen Betrag zu einer Stiftung „Wilhelm
Augufta-Stiftung für die taubftummen Kinder der Rheinprovinz” zu
bejtimmen. Da in Elberfeld ca. 30 Kinder vorhanden waren, die
in den übrigen Anftalten der Provinz feine Aufnahme finden fonnten,
jo mwurde von jeiten der Provinziale-Berwaltung mit der Stadt
667
Elberfeld ein Vertrag über die Errichtung einer Zaubftummen=Anftalt
im Drte auf gemeinſchaftliche Koften abgeidhloffen. Demgemäß wurde die
biefige Anftalt gegründet und am 12. April 1880 mit 3 Klaffen eröffnet.
Am 1. April ded folgenden Jahres wurde diefelbe um 1 Klaffe,
dedgleihen am 1. April 1883 wieder um 1 Klaffe erweitert. So—
nad zählt die Anftalt jest 5 Bulk in welden 60 Kinder von
5 Lehrern unterrichtet werden, Vorſteher: Hilger. Die Verwaltung
führt dad Kuratorium, aus Mitgliedern des Stadtrathed gebildet;
ebenjo gehört der Landesdirektor der Rheinprovinz demjelben an.
Der Zuſchuß zu den Unterhaltungsfoften ſeitens der Stadt Elber-
feld beträgt jährlich 3500 M. Alle übrigen Koften trägt die Provinz.
Die Anftalt ift paritätiichen Charafters.
Die Bereind-Taubftummen-Anftalt zu Köln.
3. 3. Gronewald, von September 1826--1828 in Berlin
ald Taubſtummen-Lehrer ausgebildet, nahm als Lehrer der höheren
Bürgerfchule in Köln am 1. Dezember 1828 drei Taubftumme
2 aus Köln, 1 aus Deug, in Privat-Unterricht. Allmählidh ver-
größerte fi) die Zahl der Schüler bis auf 10. Im November 1831
räumte die ftädtiiche Armenverwaltung ihm im ehemaligen Minoriten-
flofter einige Zimmer als Schullofal ein; gleichzeitig ftellte die Schul-
Kommiifion einen Afpiranten zur Aushilfe. Der damalige Stadtrath,
ſpätere Negierungs » Präfident, H. von Wittgenftein, erließ am
26. Juni 1832 eine öffentliche Aufforderung zur Bildung eines
Vereined zur Beförderung des Taubſtummen-Unterrichtes, deſſen
Statuten am 12. Juli 1832 durd die Königliche Regierung zu
Köln beftätigt wurden.
Die Wirkſamkeit ded Vereines erftredte fih auf
I. Beſchaffung der nöthigen Mittel für die ZTaubftummen-An-
ftalt zu Köln durch Einſammlung von Beiträgen und Inanſpruch—
nahme ſachgemäßer Unterftügungen von Seiten der Stantö-, geift-
lichen und ftädtiichen Behörden.
II. Berwendung der Mittel durch a. Annahme von Zöglingen, An—
ftellung von Lehrern, Beichaffung von Zehrmitteln 2c.; b. Unterftügungen
für Pflege und Bekleidung der Kinder dürftiger Eltern; c. Ein:
führung der ausgebildeten Zöglinge ind bürgerliche Leben.
Vorfipende ded Verwaltungs-Ausſchuſſes waren:
Herr H. v. Wittgenftein von 1832—1869, Herr Bürgermeifter Rennen
von 1869—1879, Herr Fr. von Wittgenftein von 1879 biö jept.
Am 18. November 1871 murden der Anitalt von Seiner
Majeftät, dem Kaiſer und Könige, die Nechte einer juriftiihen Perjon
verlieben.
Seit Befteben des Vereines bat derfelbe zu Unterrichtözweden
ca. 750000 M. verwendet und dabei noch einen Stiftungsfonds
von etwa 500000 M. angefammelt. Dad Budget pro 1884 beläuft
fih in Einnahme und Ausgabe auf 34 800 M.
ME
Die Zaubftummenanftält zu Köln ift Erternat. Direltor
war 3. 3. Gronewald von 1831—1873. Ihm folgte N. Weihweiler,
welcher feit 1848 fein Schüler und Mitarbeiter war.
Gegenwärtige Frequenz der Schule:
45 Knaben: 39 fath., 5 evang., 1 iſrael.
37 Mädchen: 31 „ —— ne
82 Zöglinge: 70 kath., 10 evang., 2 tjrael.
wovon 32 aud Köln, 47 aus anderen Drten der Rheinprovinz, 1
aus Weftfalen, 1 aus Naffau, 1 aus Belgien.
Das Kehrer-Perjonal befteht aus dem Direktor, 5 ordent-
lien Lebrern und 2 Lehrerinnen; außer diefen find noch ſtunden—
weile beichäftigt: 2 katholiſche Religionslehrer, 1 evangelijcher, 1
ijraelitiicher Neligiondlehrer jowie 2 Zeichenlehrer. Die nöthigen
Lehrkräfte hat die Anftalt ſich aus ſeminariſch vorbereiteten und durdy
mebrjähriges Wirken an der Volksſchule erprobten Leuten jelbft heran
gebildet. Mehrere ihrer Lehrer wurden ald Direktoren an andere
Anftalten berufen.
Die Gefammtaufnahme bid jegt beträgt 507 Zöglinge
Gegenmwärtiger Beltand 82 =
Entlaſſungen 425 Zöglinge,
wovon mindeftend 90 Prozent bereitö zum jelbitändigen Broterwerb
gelangten.
Vergleihe noch den 9. Beriht ded Vorſtandes ded Vereines '
zur Beförderung ded Taubftummen-Unterrichted zu Köln, welcher
eine vollftändige Geihichte enthält, und die in Tabelle 12 Seite 669
mitgetbeilte Nachweiſung über die Ausgaben des Vereined in den
Jahren von 1833 bis 1880 veröffentlicht.
T.
Die Außeren Berhältnifje der Taubſtummen-Anſtalten
und Schulen.
1. Nah Inhalt ded Geſetzes vom 7. Mär; 1868, betreffend
die Ueberwetiung einer Summe von 500000 Thaler an den pro=
vinzialftändiichen Verband der Provinz Hannover (G.:-S. S. 223),
des Allerhöchſten Erlafjed vom 16. September 1867, betreffend die
Ueberweilung des vormals kurheſſiſchen Staatsihapes an den kommu—
nalftändischen Berband des Regierungsbezirkes Kafjel (G.-S. ©. 1528)
in Verbindung mit dem Gejege vom 5. März 1869, betreffend die
Erweiterung der Verwendungszwecke der Einnahmen aus dem vor—
mals kurheſſiſchen Staatsihage (G.-S. ©. 525), des Geſetzes vom
11. März 1872, betreffend die Ueberweilung einer Summe von
jährlich 142 000 Thaler und eined Kapitalö von 46380 Thaler an
den fommunalitändiihen Berband des Regierungdbezirted Wiesbaden
(G.:5. S. 257) und ded Geſetzes vom 8. Juli 1875, betreffend die
Ausführung der SS 5 und 6 des Gejeged vom 30. April 1873
669 i
wegen Dotation der Provinzial» und Kreid-Berbände (G.“S. S. 479)
joll die Vermendung der Kondd und Wenten, welde den in den
Ueberichriften der allegirten Gelege, bezw. dem $. 2 des Geſetzes
vom 8. Juli 1875 bezeichneten Verbänden überwieſen find, audy zur
Unterhaltung von Zaubftummen:Anftalten und zur Fürjorge, bezw.
zur Gewährung von Beihilfen für das Taubſtummenweſen erfolgen.
Es ift jomit dur die Geieggebung der legten Jahrzehnte
Klarheit in die Berbältniffe der Unterrichtö-Anftalten für die Taub—
ftummen gefommen. Die Provinzial-Bertretungen haben fi den
ihnen aufgelegten Pflichten willig unterzogen, haben inöbejondere
die bi dahin mit den Seminaren verbundenen Anitalten, ſowie
andere, welche gemiihten Patronates waren, in ihre ſelbſtſtändige
Unter |
Tabelle 12 B |
= - (fir Beſol⸗ nter« Werwals | i =
| Schul— | u ale | außer» ſtützung
in den dung und haltung | tungs-
| Kemune- utenfilien [des Schuf-| koflen, ordentliche für Pflege‘
Jahren zation | * —* 5 Ausgaben u. Bellei⸗
m dung |
IR el. f. M. f. M. Pf. M. ee M. Be
1533 | 1216 — 12971) — — 107 07 — — 12178 nach dem 1.Berichte.
1854 245— 3085| 2018 —1 23039 — | 18-, „2 „
1835 | 416535 4084 10— 1388 120— 1590, „.
1836-—1838| 12391190 61350 328056] 1454/30 24 710, 3 43
i85-1848 2120112 85162 54280 158224 61775 24722 —33 „BE,
1844—1850| 39 105:29| 1303 79 1401115) 1076401 704754 10252! , „& „
1851-—-1860' 34843169| 195441] 185698] 1408140) 1887604; 1513130 „ „ . „m
1861— 1870; 92963 75, 202777 10650445, 167055*%62724— 2121150 „, „Em
1871 | 9810—| 19180 5857 2172 64184 181531
1872 | 10207—, 247130 9025 387 11 1089—! 1913192)
1873 11575— 11363 37146 414 — 1661126! 180407
1874. | 14107— 51093 29198 61978] 973180) 1638/27
1875 | 140% — 23585 9546 4391641313583) 224973) | nach gelegter
1876 14637150, 375— 25234 44965) 134904 273448 Nedmung.
1877° } 75465—| 43653 251195) 45508 1616166! 3918176
1878 | 16425— 26082 470 Aöll—! 1868116) 3855147
1879 17015 — 250—| 120--| . 5001-1 247618 4017 —
180° | 161861661 25677 19474| 494981 2108183] 3038/96
1397 009 16:10 69248) 21 638/99) 12 116901116 269'93| 77 182/97)
M. Pf.
1) 397009116
2) 1069248
3) 2163899
4) 1211690
5) 116269193
6) 7718297
Summa Darf 63491043
*) m diefe Zeit fällt der Erweiterungsbau der Schule.
7) Denkmal Gronemwalds.
NB. Die Pflegegelder find bier als nur durchlaufende Poſten nit mit angefithrt.
670
Verwaltung übernommen und tragen die Unterhaltungs: Pflicht für
dieſelben. Mit diejer ift den Borftänden der Provinzial-VBerbände
auch die Zeitung und ein wejentlicher Theil an der Beaufſichtigung
der Anftalten zugefallen, während jelbitverftändlich das dem Staate
in Gemäßheit des Schulaufſichtsgeſetzes vom 11. März 1872 zu—
ftehende allgemeine Auffichtsreht dur die neue Drdnung nicht bes
rührt wird.
2. Ueber dad Verhältnis zwiſchen den ftaatlichen Unterrichtd-
behörden und den Drganen der Provinzial:VBerwaltung orientiren
drei Verfügungen. Die erfte vom 12. Januar 1876, von den Mi-
niftern ded Innern und der geiltlichen ꝛc. Angelegenheiten an den
Dberpräfidenten von Preußen gerichtet, überläßt den Organen der
Provinzial-Verwaltung die Bejegung der bisher von ftaatlihen Be—
börden verliehenen oder mitverliehenen Freiftellen an den Anftalten
zu Königsberg, Angerburg und Marienburg; ebenjo die Anjtellung
der Lehrer, unter der natürlihen Vorausfegung, daß diejelben im
Befige der vorihriftsmäßigen Dualififationen find. Dagegen wird
für die ftaatlihe Auffihtöbehörde die Genehmigung der Reslements
für die ProvinzialeZaubftummen:Anftalten bezüglich derjenigen Bes
ftimmungen, welde jid auf die Aufnahme, Behandlung und Ent:
fafjung der Taubitummen und den Unterricht derjelben beziehen,
ferner die Beftätigung der Lehrpläne als gejeglihed Recht in An:
jprudh genommen (C.«Bl. 1876. S. 192). Die zweite Verfügung
derjelben beiden Minifter vom 31. Dftober 1881 bezeichnet die
Kal. Provinzial-Schulfollegien ald die Behörden, zu deren Refjort
die Taubitummen-Anftalten gebören (C.-Bl. 1881. ©. 613). Die
dritte Verfügung endlich betrifft die Anftellung der Lehrer an den
Zaubjtummen-Anftalten, bezw. die von ihnen zu fordernde Befähigung.
Ihr dispofitiver Theil lautet:
Berlin, den 26. Zuli 1879.
Ew. Hohmwohlgeboren erwidere ich auf den gefälligen Bericht
vom 12. November v. 3. — 8112.D. P. — nah Benehmen und
im Einverjtändnifje mit dem Herrn Minifter ded Innern ergebenft,
wie ih Shrer Auffaffung darin beiftimme, dab die ſtändiſche Ver—
waltung der Provinz N. für verpflichtet zu erachten ift, bei An—
ftelung von Lehrern und Vorftehern an provinzialftändiihen Taub—
ftummen-Anftalten fortan diejenigen Vorſchriften zu beachten, welche
die meinerjeitd erlafjene Prüfungs-Drdnung für Lehrer und Vor:
fteher an Zaubftummen-Anftalten enthält. Denn ed kann doch feinem
Zweifel unterliegen, dab die Feftitellung der allgemeinen Qualifi-
fationsbedingungen der Zaubjtummenlehrer an fih um jo weniger
eine provinzialftändiihe Angelegenheit ift, als dieſelbe nicht H
einzelne Anftalten, jondern derart zu erfolgen hat, daß ein geprüfter
Zaubftummenlebrer für jede Zaubftummen-Anftalt der Monarchie
anftellungsfähig ift, und dab, nachdem nunmehr foldye allgemeine
671
Bedingungen in der Prüfungs-Drdnung von zuftändiger Stelle feft-
geftellt worden find, der Wideripruch, welchen das Landesdirektorium
und der VBermwaltungdausihuß dagegen erheben, der Berechtigung
entbehrt, und die von diejen früher erlaffenen Normativbeitimmun-
gen außer Kraft treten.
von Puttfamer.
Un
den Königl. Oberpräfidenten Herrn v. N., Hochwohlgeboren.
3. Wie aus den Mittheilungen über die einzelnen Anſtalten
hervorgeht, findet trog der gemeinjamen Grundlage auch jetzt noch
eine große Mannigfaltigkeit im Einzelnen ftatt. Die Königliche Taub—
ftummen=Anftalt zu Berlin (vgl. C.“Bl. 1878 ©. 246 ff.) nimmt
eine erceptionelle Stellung ein; ebenjo in gewiſſem Sinne die
Zaubftummen:Anftalt zu Schleswig, deren Beitand und Blüthe
durch die bejondere Landeögefepgebung gefichert ift. Durch Patent
vom 8. November 1805, Girfularverfügung vom 19. Mai 1807
und Patent vom 13. Januar 1813 befteht nämlid in Schleswig—
Holftein die Schulpflicht für die taubftummen Kinder der Art, dab
jte der Taubftummen-Anftalt übergeben und dort vom vollendeten
7. bis 15. Fahre auf Koften des Landes (der Provinz) oder der
Eltern, bezw. deren Stellvertreter erzogen werden. Auf der anderen
Seite finden wir in Sclefien nur Bereind-Anftalten, welche von
der Provinz jubventionirt werden (&.:Bl. 1880. ©. 317). In der
Rheinprovinz begegnen wir neben wohl eingerichteten, altfundirten
Provinzial-Anftalten (E.:Bl. 1875. S. 53) und einer blühenden
Bereind-Anftalt, ftädtiihen Schulen mit Provinzial-Unterftügung.
Brandenburg hat jeine große Anftalt zu Wriezen a. D.; außerdem
aber nod eine recht erheblihe Anzahl ganz kleiner Schulen; doch
find dieſe neuerdingd reorganifirt worden und werden unter jorg=
fältiger Auffiht gehalten.
4. Zur Drientirung folgen bier: a. dad Reglement für die
Verwaltung dedTaubftummenweiens einer ganzen Provinz (Pommern),
b., e. die Neglementd zweier größerer Anjtalten (Mriezen a. O.,
Schleswig), d., e. diejenigen einer FEleineren (für wohlhabendere
Schüler eingerichteten) und einer größeren Bereind-Anftalt (Frank
furt a. M., Köln), f. der Vertrag zwiſchen einem Provinzial» und
einem ftädtiihen Verbande (Elberfeld); endlih g. ein Verpflegungs-
Bertrag zwiſchen dem Vorfteber einer Taubftummen-Anftalt und
einem Bürger des Ortes.
8.
Reglement für die Berwaltung ded Taubſtummen-Bil—
dungsweſens in der Provinz Pommern.
$. 1. Der Provinzial-Berband von Pommern übernimmt bis
auf MWeitered die Fürſorge für die in der Provinz befindlichen un—
—
bemittelten (F. 11) bildungsfähigen taubſtummen Kinder, welche ent—
weder einen — — in der Provinz haben oder land»
arm find, nah Maßgabe dieſes Neglementd, infofern diefe Fürforge
von den Eltern oder den gejeplichen Bertretern der Kinder anges
rufen wird,
8. 2. Die Fürjorge beftebt:
a. in der Gewährung freien Unterrichted bei Worhaltung der
Lehrmittel in einer geeigneten, die Unterrichtöziefe der Volks—
ichule verfolgenden Zaubjtummenanftalt, oder
b. in der vollftändigen Unterbringung der Kinder in einer wie
vorjtehend bezeichneten Zaubftummen-Anftalt.
Bon diejer Fürſorge find der Natur der Sache nach ausgeſchloſſen:
blödfinnig oder wahnfinnig ftumme Kinder,
ſprachorganſtumme Kinder, d. b. foldye, die hören aber nicht
iprechen können,
ftumme und zugleich blinde Kinder.
$. 3. Die Freifhüler ($. 2 a.) müffen ſich regelmäßig recht—
zeitig vor Beginn der Unterrihtöftunden in reinlidher, den Geſammt—
verhaltniffen der Anftalt entiprechender Kleidung in derjelben einfinden.
$. 4. Die Zöglinge ($. 2 b.) müfjen bet ihrem Eintritte in
die Anstalt, und zwar bei VBermeidung der Zurüdweilung die nach—
verzeichneten Gegenltände in gutem Zuftande mitbringen:
1 Unterbett,
1 Kopftifien,
6 Hemden,
6 Paar Strümpfe,
4 Taſchentücher,
2 Halstücher,
2 Paar Stiefel oder Schube,
2 vollftändige Anzüge (für Knaben: Sade, Weite, Hole)
und zwar einen neuen ald Sonntagdanzug.
Die Bettftüde bleiben Eigentbum der Kinder reip. ihrer An-
ehörigen, und werden bei der Entlaffung in dem Zuftande, in dem
he fi dann befinden, zurüdgegeben.
$. 5. Während ded Aufenthalted in der Anitali werden die
Zöglinge neben Unterhalt und Verpflegung im Internate oder Erters
nate in Kleidung und Lehrmitteln unterhalten. In Krankheitöfällen
wird ihnen Ärztlicher Beiftand und Pflege bie zur Entlafjung ($. 27)
gewährt, Falls die Angehörigen ed nicht vorziehen, die Pflege ſelbſt
zu übernehmen. Bei Todesfällen forgt die Anftalt für das Begräbnis,
Bei der Entlaffung werden die Zöglinge der Einfleidung ($. 4)
entiprehend ausgerüftet.
$. 6. Die Angehörigen der Zöglinge haben fidy während des
Aufenthaltes derjelben in der Anitalt aller unmittelbaren einfeitigen
Einwirkung auf diefelben, ſowie derem Pfleger zu enthalten, viel
673
mehr fih mit allen ihren Anliegen und Wünſchen unmittelbar an
den Anftaltövorfteher zu wenden.
$. 7. Die Zuführung der Kinder zur Anftalt, die Fortnahme
bei der Entlaffung, jowie die Sorge für die Hin- und Herreije in
den Serien bleibt in allen Fällen den Angehörigen der Zöglinge reip.
den betheiligten Armenverbänden überlafjen.
$. 8. Für landarme Kinder find die Koften der Einfleidung
($. 4) jowie die Zuführung ($. 7) von dem Armenverbande des
Aufentbaltsortes vorzuſchießen, und bei dem Landesdirektor zur Er:
ftattung zu liquidiren.
$. 9. Die Fürjorge des Provinzial-Berbandes beginnt früheſtens
in dem Kalenderjahre, in weldem das Kind das 8. Kebensjahr voll:
endet, und wird nicht mehr gewährt, wenn das Kind nicht vor dem
vollendetem 10. Xebendjahre einer Zaubftummen-Anjtalt übergeben
it. Ausnahmsweiſe kann der Eintritt der Fürforge auch nad) voll»
endetem 10 !ebensjahre mit Genehmigung des Landes» Direftors
ftattfinden.
$. 10. Der Provinzial-Verband bedient fih bis auf Weiteres
für jeine Zwede derjenigen in der Provinz vorhandenen Taubitum:
men=Anftalten, bezüglich deren Berwaltung jeinen Organen ein maß
gebender Einfluß eingeräumt ift.
Der Provinzial-tandtag beitimmt bei eintretendem Bedarfe, ob
und in welden jonjtigen Anftalten eine Unterbringung von Kindern
ftattfinden darf, und genehmigt die dieſerhalb zu treffenden Verein:
barungen.
$. 11. Als unbemittelt im Sinne dieſes Reglements gelten die-
jenigen Kinder, für welche die durch die Fürſorge ($. 2) erwachſenden
Koſten nicht volljtändig oder nur theilweiie aus ihrem eigenen oder aus
dem Vermögen der zu ihrer Alimentation gejeglich verpflichteten An-
gehörigen beftritten werden können. Sobald und joweit die Kinder
reip. Die g ihrer Alimentation verpflichteten Angehörigen zur an—
tbeiligen Koftenzahlung im Stande find, bleiben fie zur Zahlung ver:
pflichtet und find hierzu heranzuziehen.
$. 12. Im Herbite jeden Jahres wird auf Veranlaſſung des
Landes-Direktors durd die Kreisausſchüſſe in den, den lepteren zu
öffentlihen Bekanntmachungen dienenden Blättern befannt gemadt:
a. welder Jahrgang der taubitummen Kinder zum 1. Mai reip.
wenndi ejer auf einen Sonntag fällt, zum 2. Mai des fol-
genden Jahres zur Aufnahme gelangen kann,
b. in welden Zaubitummen-Anftalten die Aufnahme ftattfindet,
c. an Pflege: reip. Schulgeld an die Anjtalten zu entrich—
ten iſt.
$. 13. Denjenigen Provinzangehörigen, welde ohne Beihilfe
für die Ausbildung ihrer taubftummen Kinder zu jorgen im Stande
find, bleibt überlafjen, fih wegen Aufnahme ihrer Kinder direft an
die BVorjteher der vorhandenen Taubjtummen - Anftalten zu wenden,
674
$. 14. Wird der vollftändige oder theilweiſe Eintritt der Für
jorge der Provinz in Anſpruch genommen, jo ift der bezüglidhe voll-
ftändige Antrag durch Wermittelung der Gutd- oder Gemeinde»
reſp. Amtsvorſteher jpäteftens bi8 zum 15. Sanuar jeden Jahres an
den Kreisausſchuß ded Aufenthaltöfreifed, in den Städten Stettin
und Straljund an den Magiftrat einzureichen.
Dem Antrage find beizufügen:
1) die Geburtsurkunde ded Kindes,
2) der Impficein,
3) ein ärztliche Atteft, au weldyem hervorgehen muß:
a. daß dad Kind am Mangel ded Gehörd und der Sprade
leidet,
b. daß daßjelbe die erforderlihe Sehkraft befigt, und in feinem,
jeiner geiftigen Ausbildung hinderlihen Gebreden (Blödfinn,
Wahnſinn) ſowie mit feiner unbeilbaren oder anſteckenden
Krankheit behaftet, auch körperlich ſoweit entwidelt ift, dab
es mit Erfolg an dem Unterrichte in einer Anftalt Theil
nehmen fann,
c. wann die Taubheit begonnen, welches die nachgewieſene oder
wahrſcheinliche Urſache derjelben ilt, ob Blutöverwandichaft
der Eltern vorliegt, welche Heilmittel angewendet find.
4) Eine Beicheinigung des Drtögeiftlihen oder Schullehrers da—
rüber, dab das Kind für Bildung nicht unempfänglicdy fcheint,
reip. jo ſchwerhörig ift, daß es an dem Unterrichte in der Volks—
Ihule mit Erfolg nicht theilnehmen fann.
5) Eine Beicheinigung der Ortö-Kommunalbehörde des Aufenthalts-
ortes des Kindes über die Vermögendlofigfeit dedjelben, reſp. der
Angebörigen, bei Angabe der Klafjeniteuerjtufe. Die Vermögens:
und Samitlienverhältniffe find fpeciell anzugeben, wenn das Kind
reſp. die Eltern zur 2. oder einer höheren Klafjenfteueritufe ver-
anlagt find.
6) Eine Beicheinigung, daß und in weldyem Drtdarmenverbande der
Provinz Pommern das Kind jeinen Unterftügungswohnfit bat,
reip. die Verhandlungen aus denen erhellt, dat dad Kind feinen
Unterftüßungdwohnfiß bat.
$. 15. Die Kreisausihüffe und Magifträte veranlafjen, joweit
nothwendig, die Vervollftändigung der Anträge. Sie entidheiden
vorläufig
1) ob die Fürjorge der Provinz einzutreten bat,
2) ob und welder jährliche Beitrag zu den Pflegekoſten reip. dem
Sculgelde aus dem Vermögen des Kindes reip. von den Ange-
börigen beigeiteuert werden fann.
$. 16. Erſcheinen die Betheiligten jogar zur Beidhaffung der
Einkleidung ($. 4) beziehentlidy zur Beitreitung der Koften der Zu—
führung ($.7) für unvermögend, fo bleibt den Heimathskreiſen reip.
675
Gemeinden überlafjen, die erforderlihen Beihilfen aus ihren Mitteln
zu gewähren.
$. 17. Die Antragfteller find von der Entiheidung des Kreid-
Ausſchuſſes durch diefen in Kenntnis zu jegen, jofern fi die Ent-
icheidung dem geftellten Antrage nicht anſchließt.
$. 18. Erfolgt in Folge des geftellten Antrages die Einberu-
fung des Kindes und demnächſt die Zuführung desjelben zu einer Taub—
ftummen = Anftalt , jo unterwerfen fich die Angehörigen ded Kindes
damit den Beftimmungen diejed Reglements, ſowie der für die be=
treffende ZTaubftummen-Anftalt giltigen bejonderen Reglements oder
Statuten und übernehmen die Berpflihtung die Fahres- Beiträge
nah Maßgabe der Entiheidung ded Kreisausſchuſſes zu zahlen.
$. 19. Die Sahreöbeiträge find von den Angehörigen in vier-
teljährlihen Voraudbezahlungen und zwar das erite Mal für das
volle Duartal April-Tuni foftenfrei den Kaljen der Taubſtummen—
Anftalten nah Befinden der Kreiſe eventl. duch Bermittelung der
Kreid-KommunalsKafjen zu übermitteln.
Findet im Laufe eined Duartaled die Entlaffung eined Kindes
ftatt, jo wird auf die Beiträge Nichts zurüdgezablt.
Verzögert fih in einem Jahre die Entlafjung der Kinder aus—
nahmsweiſe bis in den April hinein, jo haben die Angehörigen für
das angefangene Quartal feinen Beitrag mehr zu entrichten.
$. 20. Die Kreid-Ausihüffe und Magifträte enden die mit
ihrer Enticheidung veriehenen Aufnahmeanträge nebjt jämmtlidhen
Anlagen jpäteftend bid zum 31. März jeden Jahres an den Vor—
fteher derjenigen Anftalt, für welche die Aufnahme nadhgejudt ift.
Später eingehende Anträge haben auf Berückſichtigung feinen Aniprud).
Anträge, welche bei den Kreisausſchüſſen jo verjpätet eingehen,
dab diejer te nicht mehr inne gehalten werden fann, find den
Betheiligten zur Wiederanbringung im nächiten Jahre zurüdzugeben.
$. 21. Gerathen Provinzangebörige, welche ihre Kinder be=
reitö einer Taubſtummen-Anſtalt für eigene Rechnung übergeben
haben, demnädft in Vermögensverfall, jo haben fie ſich aud in
diefem Falle mit ihrem Antrage auf Eintritt der Fürforge des
Provinzial-Berbandes an den betheiligten Kreisausihuß zu wenden.
Der leßtere enticheidet zur Sache, und verfährt im Uebrigen nach
den für die Neuaufnahme getroffenen Beltimmungen.
$. 22. Die Vorſteher der Sanbftummenanttalten führen die
definitive Entſcheidung über die eingegangenen Aufnahmeanträge nad)
Maßgabe des für ihre Anftalt giltigen Reglements oder Statuted
herbei, und berufen die aufzunehmenden Kinder direft ein. Letztere
müfjen am 1., und wenn diejer auf einen Sonntag fällt, am 2. Mai
der Anftalt zugeführt werden, fofern in dem Einberufungsſchreiben
nicht ausdrüdlih ein anderer Termin angegeben ift.
Nachträglie Aufnahmen finden nur noh im Mat und nur
676
dann ftatt, werm Krankheit der Kinder oder ſonſtige unvorberiehbare
Umftände die Innehaltung des Aufnahmetermined unmöglidy machten.
8. 23. Iſt die Aufnahme Mangeld des vorihriftsmäßigen
Alters ded Kindes, oder meil ſich dasjelbe nad den vorgelegten
Schriftftäcden überhaupt nicht für eine Taubftummenbildungsanitalt
eignet, unzulälfig, jo tit der betheiligte Kreisausſchuß hiervon bei
Rüdiendung der eingereichten Schriftftüde zur weiteren Mittheihung
an die Betheiligten in Kenntnid zu jegen.
F. 24. Zt die Aufnahme jämmtliher angemeldeten Kinder
Mangeld Plag in einer Anftalt zur Zeit unausführbar, jo haben die
Anftaltövorfteher die bezüglichen Aufnahmeanträge ungefäumt dem
Landed-Direftor einzureichen, mwelder wegen Aufnahme der Kinder
in einer anderen Anftalt, nöthigenfalls unter Gewährung ent-
iprechender Reiſekoſtenzuſchüſſe, das Erforderliche veranlaßt, oder die
Zurädftellung der Kinder bis zum nädyiten Aufnahmetermine verfügt.
Die Zurüditellung darf nur ein Mal erfolgen.
$. 25. Nach beendigter Aufnahme der Kinder, fpäteftens bis
zum 1. Juni jeden Jahres jenden die Zaubjtummen - Anftalts-
vorſteher
1) den Kreisausſchüſſen diejenigen Aufnahmeanträge zurück,
bezüglich deren der Einberufung keine Folge geleiſtet iſt;
2) dem Landes-Direktor nach näherer Beſtinmmung desjelben ein
Verzeihnid derjenigen Kinder, für welche nah den Ent-
ſcheidungen der Kreisausſchüſſe reſp. Magifträte die Fürjorge
ded ProvinzialeVBerbandes einzutreten hat, unter Beifügung
der zur Prüfung der Anſprüche dienenden Unterlagen.
8. 26. Die Anweiſung der Beibilfen erfolgt für die Zeit vom
1. April ded Aufnahmejabres für die Dauer des Aufenthaltes in der
Anftalt, die Zahlung vierteljährlih im Voraus; Nüderftattungen bei
Entlaffungen während eined Duartaled finden nit ftatt.
8. 27. Die Entlaffung der Kinder aus der Anftalt findet ftatt,
1) jeder Zeit auf Beſchluß des Provinzial-Ausjchuffes,
2) nad vollendeter Ausbildung, zu Dftern jeden Jahres, nachdem
unter Berüdfichtigung der Wünſche der Angehörigen die Kon:
firmation der Kinder ftattgefunden hat. Die Dauer der Aus—
bildung jeden Kindes richtet fih nach feinen Fähigkeiten und
nach jeinem Fleiße. Sollen Kinder über das vollendete 15. Yeben®-
jahr hinaus in der Anftalt verbleiben, jo bedarf e8 der vorgängigen
Zuftimmung des Landes-Direktors,
3) vor vollendeter Ausbildung:
a. wenn das Kind ſich als nicht bildungsfähig herausftellt, oder
an einer unheilbaren oder anſteckenden Krankheit leidet,
b. wenn die Beiträge der Angehörigen trotz wiederholter Er—
innerung nicht rechtzeitig zur Anſtaltskaſſe abgeführt werden,
su
c. wenn Schüler den Unterricht nicht regelmäßig beſuchen,
d. wenn ed das Intereſſe der Anftalt erfordert.
In den Fällen zu b—d bedarf es der vorgängigen Zuftimmung
des Landes-Direktors.
$. 28. Wenn eine Taubſtummen-Anſtalt von einer Provinzial⸗
Kommijfion im Sinne ded $. 99 der Provinzial-Ordnung verwaltet
wird, jo enticheidet diefe in den Fällen der FF. 9 und 27 an Stelle
des Landes-⸗Direktors.
. 29. Bon dem Tage der Entlaſſung find die Angehörigen
der Kinder durch den Anttaltövorfteber rechtzeitig in Kenntnis zu
jegen. Sollte die Abholung zu den feftgejegten Terminen nicht er-
folgen, jo fann der Zögling von dem Anftaltövorfteher auf Koften
der Betheiligten unter Hans Begleitung in die Heimath zurüd-
gejendet werden.
$.30. Mit der Entlafjung aus der Anftalt hört für gewöhnlich
die Fürforge ded Provinzial-Verbanded auf. Der Provinzial-Aus-
ſchuß ift befugt, aus den hierfür im Etat bereit geftellten Mitteln
an bejonders fleißige und befähigte Zöglinge Beihilfen zur Erlernung
eined Gewerbes oder jonftigen Berufed zu bewilligen.
8. 31. Der ProvinzialeAusichuß verleiht die Stipendien, weldye
für junge Leute, die fich dem Taubſtummen-Lehrerfache widmen wollen,
im tat auögeworfen werden.
8. 32. Die Abänderung der Beftimmungen im $. 4 dieſes
Reglementd, jowie fämmtlicher in demjelben enthaltenen Termine
unterliegt der Beihlußfafjung ded Provinzial-Ausihuffes.
$. 33. Sämmtlidye dur die Ausführung diejed Reglements
erwachjenden Ausgaben werden ald Provinziallaft nad den Be-
ftimmungen des Provinzial-Landtages aufgebracht.
Das vorftehende Reglement ift von dem Provinzial-Landtage
von Pommern am 15. Dftober 1878 beichloffen und von den Herren
Miniftern der geiftlichen, Unterricht: und Dtedizinal-Angelegenheiten
und des Innern unterm 7. Dezember 1878 genehmigt worden.
b.
Reglement für dad Wilhelm-Augufta-Stift, Taub-
ftummenanftalt der Provinz Brandenburg, zu Wriezen.
l. Beftimmung der Anftalt.
$. 1. Die Anftalt hat die Beftimmung, taubftummen Kindern,
welde der Provinz angehören ($. 5 der Provinzialordnung), Untere
richt und Erziehung zu gewähren.
Soweit der Raum es geftattet, können auch andere taubftumme
Kinder — jedod nur widerruflihd — als Schulgänger aufgenommen
werden.
Daneben bezwedt die Anftalt, Lehrer oder Kandidaten der
Theologie oder der Philologie zu Taubſtum menlehrern auszubilden.
1884. 45
678
Il. Berwaltung und Beauffihtigung der Anftalt.
$. 2. Die Anftalt ift als Provinzialanftalt nach den Vorſchriften
der Provinzialordnung zu verwalten und zu beauffichtigen.
$. 3. Die unmittelbare Leitung der Anftalt fomohl in Bezug
auf Unterricht und Erziehung der Zöglinge bezw. Ausbildung der
Zebrer, als audy in adminifteativer und ökonomiſcher Beziehung führt
in den Grenzen ded vom Provinziallandtage feitgeftellten Etatd umd
nad Maßgabe der etwa von dem Landeddireftor ertheilten Anmwei-
fungen der Anftaltödireftor. Derjelbe wird vom Provinzialausfchuffe
angeftellt und muß das Zeugnis der Befähigung zur keitung einer
Zaubjtummenanftalt befigen.
Der Direktor ift der Vorgeſetzte aller übrigen Anjtaltöbeamten,
jowie des Wirthichaftöperjonaled und wird durch den erften Lehrer
der Anitalt vertreten, fofern jeitend des Landesdirektors nicht eine
anderweite Beltimmung getroffen worden iſt. Er ift befugt, ſich
ohne Urlaub auf die Dauer von 8 Tagen von der Anſtalt zu ent:
fernen, nachdem er in geeigneter Weiſe für jeine Vertretung Sorge
getragen hat.
8. 4. Nah Maßgabe des Etats der Anftalt find die zu deren
Verwaltung erforderlichen Beamten — nad) Anhörung des Anftalts-
direftord — durch den Provinzialausihuß anzuftellen, Hilfslehrer
und Hilfsarbeiter ($.5 Al. 4 ded Neglementd, betreffend die dienft-
lichen Berhältniffe der Provinzialbeamten), ſowie Beamte in neben»
amtlihen Stellungen ($. 33 a.a. D.) aber durd den Landesdirektor
anzunehmen.
Die ordentlihen Lehrer der Anftalt müfjen das Zeugnis der
Befähigung ald ZTaubftummenlehrer befigen und Hilfslehrer die
Prüfung ald Volksſchullehrer beitanden haben.
Die Rechte und Pflichten der jümmtlihen Anftaltsbeamten
werden durch das Neglement, betreffend die dienftlihen Verhältniffe
der Provinzialbeamten, und durd die vom Provinzialausihuffe ers
theilten Dienftanweijungen beftimmt. Als obere Auſtaltsbeamte
($. 98 Nr. 3 der Provinzialordnung) gelten außer den Lehrern die
Beiftlihen, der Arzt, der Rendant und der Aififtent.
Dad im Arbeitd- oder Gefindedienftverhältnis ftehende Wirth:
Ihaftöperjonal ift in der im Etat vorgejebenen Zahl mit den dort
feftgefegten Bezügen von dem Direktor auf längitend dreimonatliche
Kündigung anzunehmen und eintretenden Falled zu entlafjen.
Sämmtliche Angeltellte find der vom Provinzialausichuffe feit-
gejegten Hausordnung unterworfen.
$. 5. Zur Anftellung des Direftord iſt die Genehmigung des
Minifterd der geiltlichen, Unterrichts- und Medizinal-Angelegenbeiten,
zur Anftellung der Lehrer die des Königlihen Provinzial-Schul-
Kollegiumd erforderlich.
Der ftaatlihen Schulauffihtsbehörde fteht insbejondere die
679
Beftätigung deö Lehrplaned jowie die Befugnis zu, mittelft techniſcher
Revifion durch einen Kommiffariud von dem Zuftande der Anftalt
Kenntnis zu nehmen.
IU. Unterhaltung der Anftalt.
$. 6. Die Mittel zur Unterhaltung der Anftalt werden vom
Provinzialverbande gewährt, ſoweit die Unterhaltungskoften
a. durch den Ertrag ded Grundftüdes und der eigenen Wirtb-
ſchaft der Anftalt,
b. durd das für die Zöglinge gezahlte Pflege und Schulgeld,
c. durch die Leitungen der Kretie für die von denfelben be-
gründeten Kreiftellen,
d. durch die der Anftalt zugefallenen Geſchenke oder Bermädhtniffe
nicht gedeckt werden.
$. 7. Die Anftalt gewährt ihren Zöglingen entweder den ge-
jammten Lebendunterhalt — in der Anftalt jelbit oder in geeigneten
Kamilien der Stadt — und Unterricht, jomie die für dentelben
nöthigen Lehrmittel, oder nur Unterricht.
$. 8. Für die von der Anftalt verpflegten oder in Pflege ge—
gebenen Zöglinge iſt
a. für die Unterhaltung in Kleidung, Wäſche und Bett ein
Fahreöbetrag von 50 M.,
b. zu den Koften der Verpflegung und des Unterrichted ein vom
Zandeödireftor zu beftimmender Beitrag in vierteljährlihen
Raten im Boraud an die Landeöhauptfaffe zu zahlen.
Unvermögende Zöglinge fünnen unentgeltlih aufgenommen
werden.
Den Angehörigen der von der Anftalt in Pflege gegebenen
Zöglinge fann vom Landesdireftor auf Widerruf die Unterhaltung
in Kleidung, Wäſche und Bett gegen Erlaß ded Jahresbetrages von
50 M. überlaffen werden.
Für die Freizöglinge der Kreife iſt fein Beitrag zu den
Koften der Verpflegung und ded Unterrichtes (b), und dieVBergütung
für die Unterhaltung in Kleidung, Wäſche und Bett (a) nur foweit
zu leiften, als der Landesdireftor diejelbe nicht wegen Unvermögend
ded Zöglings und feiner Angehörigen erlaffen bat.
8. % Diejenigen Zöglinge, welche nur am Unterrichte der An-
ftalt Theil nehmen (Schulgänger), haben — vorbehaltlih ander:
weitiger Feltiegung durch den Provinziallandtag — ein jährliches
Schulgeld von 72 M. und, fofern fie nicht Provinzialangebörige
find, von 96 M. in vierteljährlichen Raten im Voraus an die An—
ftaltöfaffe zu zablen. Der Landesdirektor ift berechtigt, das Schul:
geld für Provinzialangebörige ganz oder zum Theil zu erlaffen.
Schulgänger, welche fih nit im Haushalte ihrer Angehörigen
befinden, dürfen nur ſolchen Familien in Pflege gegeben werden,
welche der Anftaltsdireftor für geeignet hält.
45”
680
F. 10. Jeder von der Anftalt verpflegte oder in Pflege ges
ebene Zögling hat bei feinem Eintritte folgende in gutem Zuftande
befindliche Belleidungsgegenftände mitzubringen, und zwar
ein Knabe: 2 Röde oder Jacken, 2 Weften, 2 Hoien,
1 Müpe, 6 Halstücher, 6 Paar Strümpfe, 6 Hemden,
6 Taſchentücher und 2 Paar Stiefeln oder Schuhe;
ein Mädchen: 2 Kleider, 2 Unterröde, 2 Nachtjacken,
2 Schürzen, 6 Haldtücher, 6 Paar Strümpfe, 6 Hemden,
6 Zajchentüher und 2 Paar Schuhe.
Diejelbe Auöftattung ift für den Pflegling einzubringen, wenn
die Geftattung der Unterhaltung in Kleidung, Waͤſche und Bett
durch die Angehörigen widerrufen wird.
Für unvermögende Zöglinge ift der Landesdirektor berechtigt,
einen Theil diefer Ausftattung zu erlaffen.
Die Koften der Beerdigung eined Zöglingd find von
deijen Angehörigen, und beim Unvermögen derjelben von dem zur
Fürforge verpflichteten Armenverbande der Anftalt zu erftatten.
IV. Aufnahme der Zöglinge.
8. 12. Es fönnen nur ſolche Kinder Aufnahme finden, welche
1) taub oder in dem Grade jhwerbörig find, daß fie die Sprache
mittelft ded Gebörd nicht zu erlernen vermögen,
2) nit ſchwach- oder blödfinnig find,
3) außer der Taubheit an feinem ihre Ausbildung bindernden
Gebrechen, auch an feiner anſteckenden, Efel erregenden oder
unbeilbaren Krankheit leiden,
das fiebente Lebensjahr vollendet und das elfte Lebensjahr
noch nicht überjchritten haben.
Aeltere taubftumme Kinder fönnen nur dann Berüdjichtigung
finden, wenn anzunehmen ift, daß fie mit dem ſechszehnten Lebens»
jahre das durch den Lehrplan der Anftalt vorgejchriebene Unterrichts—
ziel erreichen werden.
8. 13. Ueber die Aufnahme der Söglinge, die nad) vollitän-
diger Einrichtung der Anftalt in der Pegel zum Beginne des
Sommerjemefterö jtattfindet, hat der Landesdirektor zu befinden.
Den an denjelben zu richtenden Geſuchen find beizufügen:
1) ein Geburtöichein,
2) ein Impfungs- bezw. Wiederimpfungsichein,
3) ein von einem approbirten Arzte an Eidesſtatt abgegebenes
Zeugnid über den Geſundheitszuſtand des Kindes ($. 12),
4) eine von der Ortöpolizeibebörde ertheilte Beicheinigung über
die perfönlihen und Bermögenöverhältnifje des Kindes und
feiner Angehörigen, aus welder erhellt, ob das Kind der
Provinz angehört, ob und wo daßfelbe einen Unterftügungs-
wohnfis bat, endlich, ob und inwieweit die Pflegegelder und
4
—
681
Unterrichtöfoften für das Kind aus dejjen Vermögen oder
von Dritten zu deden jein würden,
5) ein Zeugnis ded Pfarrerd oder Lehrers über die geiftigen
Anlagen und die Gemüthsart ded Kindes, ſowie über den
Erfolg etwa genoffenen Unterrichted und die häusliche Be—
handlung,
6) die Erklärung ded Vaters oder Wormunded, daß er fidy ver-
pflichte, dad Kind bis zu feiner vom Landeßdireftor zu be—
ftimmenden Entlafjung in der Anftalt zu belaffen und bis
dahin die nah Maßgabe des Neglements feftgejegten Leiſtungen
pünftlih zu erfüllen,
7) die urfundlihe Erklärung des Ortsarmenverbandes, dab er
ſich verpflichte, nah Maßgabe ded Neglements die Koften
für die erite Ausftattung, für die Unterhaltung in Kleidung,
Wäſche und Bett, für die Ueber» und fpätere Rüdführung,
ſowie für die etwaige Beerdigung des Kindes — vorbehalt-
ih des Rüdgrifförechted gegen den Verpflichteten — zu
mode jo lange das Kind dajelbft jeinen Unterſtützungswohn—
i
b bat.
Der Erklärung ded Drtdarmenverbandes bedarf ed nicht, wenn
dad Kind der Fürjorge ded Landarmenverbandes der Provinz an-
beimfallen würde oder der Landesdireftor in Källen, wo das Kind
am Orte feined Aufenthaltes feinen Unterſtützungswohnſitz nicht hat,
davon abſieht, endlih wenn dem Kinde vom Kreife eine Freiftelle
verliehen wird.
$. 14. Geſuche um Verleihung von Kreisfreiftellen find in den
Stadtkreifen an den Magiftrat und in den Landkreiſen an den Land-
rath zu richten, welche dem Landesdirektor mit der Anzeige von der
in Ausfiht genommenen Berleibung die im $. 13 unter 1—6 ge—
dachten Schriftſtücke zugeben laffen. Ueber die Zuläffigkeit der Auf:
nahme ded Kinded enticheidet der Landesdireftor. Der Magiftrat
bezw. der Landrath hat jodann dafür Sorge zu tragen, da das
mit der Freiftelle bedachte Kind forgfältig gereinigt und mit ent-
Iprechender Bekleidung der Anftalt zugeführt wird. Iſt über die
Verleihung einer Freiltelle nicht fpäteftens drei Monate vor dem
Beginne ded Unterrichtöfurjus dem Landeddireftor Mittheilung ge—
macht, jo ift diefer befugt, die Stelle anderweit — je für ein Jahr
— zu befegen. Bon dem Ausſcheiden eines Freizöglingd aus der
Anſtalt hat der Kandesdireftor dem betreffenden Kreiſe Mittheilung
zu machen.
V. Ausbildung und Behandlung der Zöglinge.
$. 15. Der Unterrichtäfurjus ift achtjährig.
Der Unterricht hat gleihmäßig die fittlihe Bildung und die
praftiiche Befähigung der Zöglinge zu erftreben.
682
Der Unterriht umfaßt:
1) Sprachunterricht:
mechaniſche Sprechũbungen,
.Leſen und Sprache,
Sprachformenunterricht,
. freie Sprechübungen,
Führung ded Tagebuches,
Auflagübungen,
. Anihauungsunterridt ;
2) Religionsunterricht :
a. Bibliſche Geſchichte,
b. Religionslehre,
c. Bibelleſen;
3) Rechenunterricht,
4) ee in der MWeltfunde (Geographie, Geſchichte, Natur:
unde),
5) Schreibunterricht,
6) Zeihenunterricht,
7) Zurnunterridt,
8) Unterricht in weiblihen Handarbeiten.
8. 16. Die Betimmungen über die Behandlung der Zö linge
und deren Unterbringung in geeignete Familien werden duch die
— der Anſtalt und die Dienſtanweiſungen der Beamten
getroffen
Stirbt ein Zögling, ſo hat der Anſtaltsvorſteher — abgeſehen
von der vorgeſchriebenen Anzeige an den Standesbeamten — un—
verzüglich den Angehörigen Mittheilung zu machen, und ſofern dies
von dieſen nicht geſchieht, die Beerdigung des Verftorbenen anzu⸗
ordnen.
Rmrormpcep
VI. Entlaffung der Zöglinge.
$. 17. Die Entlaſſung der Zöglinge aus der Anftalt erfolgt
in der Regel nad beendeter Ausbildung ($. 15) am Schluffe ded
Winterſemeſters.
Mit Genehmigung oder auf Anordnung des Landesdirektors
kann die Entlaſſung eines Zöglings ſchon vor zurückgelegtem Unter—
richtskurſus erfolgen, insbeſondere wenn
1) derſelbe ſich als bildungsunfähig erweiſt oder am einer an«
ſteckenden, Ekel erregenden oder unheilbaren Krankheit leidet,
2) ſeine körperliche Verfaſſung den Austritt gebietet,
3) die — den übernommenen Verpflichtungen nicht
nachkommen.
Die Zöglinge erhalten bei ihrer Entlaſſung ein Zeugnis über
ihren Sleih, ihre $ortichritte und ihr Betragen.
$. 18. Nod vor Beendigung des Unterrichtöfurjus wird der
Da der Zöglinge in das praftiihe Leben ihren Anlagen und
683
Neigungen entiprechend vom Anftaltsdireftor vorbereitet umd ein-
geleitet, wenn die Angehörigen des Zöglings nicht felbit die dazu
erforderlihen WBeranftaltungen treffen. Zur Unterbringung eines
Zöglingd in die Lehre ift jedodh die Zuftimmung ded Vaters oder
Vormundes erforderlich.
Eine mit irgend welden Koften verbundene Berpflihtung für
dad Fortlommen der Zöglinge übernimmt die Anftalt nicht.
$. 19. Ueber die Zulaffung von Lehrern zu ihrer Ausbildung
* nach Maßgabe des Etats der Anſtalt der Landesdirektor zu be—
immen.
Das vorſtehende Reglement iſt von dem Brandenburg'ſchen
Provinziallandtage in ſeiner Sitzung vom 9. März 1881 beſchloſſen
und von den zuſtändigen Herren Miniſtern am 12. Mai 1881 ge—
nehmigt worden.
Berlin, den 24. Mai 1881.
Der Landeödireftor der Provinz Brandenburg
von Levetzow.
C
Belanntmahung, betreffend das Reglement für die
Verwaltung der provinzialftändiihen Taubſtummen—
anftaltin Schleswig.
205. Nachſtehendes, von dem Provinzial-andtage der Provinz
Schleswig-Holſtein am 27. Dftober 1875 beichloffene, von den Herren
Miniftern ded Innern und der geiftlichen, Unterrichtd- und Medizinal-
Angelegenheiten gemäß $. 25 des Dotationögejeges vom 8. Zuli 1875
— G. ©. ©. 497 u. ff. — in Verbindung mit $. 120 der Provinzials
ordnung vom 29. Juni 1875 — ©. ©. ©. 335 u. ff. — unterm
15. d. Mts. genehmigte Reglement für die Verwaltung der
provinzialftändiihen TZaubftummenanftalt in Schleswig
wird hierdurch zur öffentlihen Kunde gebradt.
Kiel, den 25. Sanuar 1876.
Der Dber-Präfident für Schleswig-Holſtein.
Reglement für die Verwaltung der provinzialftändiidhen
Zaubftummen-Anftalt in Schledmwig.
Nachdem zufolge $$.7 und 17 des Gefebes, betreffend die Aus-
führung der 88. 5 und 6 des Geſetzes vom 30. April 1873 wegen
der Dotation der Provinzial» und Kreiöverbände vom 8. Juli d. J.
(G. ©. S. 497), dad Zaubftummen » Inftitwt zu Schleswig dem
Provinzialverbande von Schledwig-Holftein zur Verwaltung und
Unterhaltung überwiefen werden ift, wird in Ausführung des 8. 25
des gedachten Geſetzes folgended Reglement erlafjen.
684
$. 1. Die Verwaltung ded Taubftummen-Initituted wird von
dem ſtändiſchen Berwaltungsausichuffe und dem Landesdirektorate nad
dem Negulative für die Organijation der Verwaltung des provinzial-
ftändiichen Vermögens und der provinzialftändiichen Anftalten vom
14. Auguſt 1871 und nach näherer Vorſchrift dieſes Reglements geführt.
beh —— bleibt der Beſchluhßnahme des Provinzial-Landtages vor—
ehalten:
1) die Abänderung des gegenwärtigen Reglements;
2) die Feſtſtellung des Etats für die Anſtalt;
3) die Genehmigung des An- und Verkaufes von Grundſtücken,
zu neuen Anleihen, und zu außeretatsmähigen Neu- und Um-
bauten, wenn es fi) um ein Dbjeft von mehr ald 1500 M.
handelt. In dringlihen Fällen ift jedoch der ftändiiche Ver—
waltungsausihuß vorbehältiih einer nachträglichen Anzeige
an den Provinzial-Landtag jelbitändig zu handeln befugt.
$. 2. Zu den Befugnifjen ded ftändiichen Verwaltungsausſchuſſes
gehören insbejondere:
1) die Anftellung, Entlaffung und Penfionirung von Anitalts-
Beamten, ſoweit ed ſich um lebenslängliche Anstellung handelt;
2) der Erlaß der Hausordnung und Dienftinftruftionen für die
Anſtalts-Beamten.
Die Hausordnung bedarf der Genehmigung des zuſtändigen
Reſſortminiſters;
3) die Genehmigung zu allen für nöthig erachteten neuen
organiſchen Einrichtungen, es mögen dieſelben die Räumlich—
feiten der Anftalt, den Lehrplan oder die Beſchäftigung, die
Bekleidung oder die Verpflegung der Zöglinge betreffen;
4) die Genehmigung zur Ueberichreitung von Gtatöpofitionen
innerhalb der Totalſumme ded Etats;
5) der Ankauf und Verkauf von Grundftüden, die Kontrabirung
von Anleihen und die Genehmigung zu außeretatsmäßigen
Neu: und Umbauten, ſoweit niht nad $. 1 sub 3 die Ge—
nehmigung ded Provinzial-Landtaged vorbehalten ift;
6) die Anftellung von Prozefjen, deren Gegenftand den Werth
von 300 M. überfteigt;
7) die Abnahme und Dedargirung der Anftaltd-Recdhnungen ;
8) die Enticheidung über Beſchwerden, welche gegen Verfügungen
und Beſcheide des Landeddireftord erhoben werden.
In technischer Beziehung ift der ftändiiche Berwaltungsausihuß
berechtigt, bei der Leitung und Berwaltung der Anjtalt den Beirath
ded Provinzial⸗Schulkollegiums in Anſpruch zu nehmen.
Snöbelondere erfolgt die definitive Anftellung der Lehrer, in-
fofern fie nicht mit einem Qualifikationsatteſte verfehen find, nad
Anhörung ded Provinzial-Schulfollegiums, und die Feftftellung des
Lehrplaned und der Lehrmethode im Einverftändniffe mit demjelben.
Auch ift das Provinzial-Schulfollegium befugt, behufs techniſcher
Revifion der Anftalt von dem Zuftande derjelben durch einen Kom:
mifjarius Kenntnis zu nehmen; hat jedoch von der beabficdhtigten
Bornahme folder Revifionen und von dem NRevifiondbefunde dem
ftändiihen Verwaltungsausſchuſſe Mittheilung zu machen.
$. 3. Dem Landeödireftor liegt außer den allgemeinen Ob:
liegenheiten nad dem Regulative vom 14. Auguft 1871 ob:
1) die Bermwaltung der Anſtalt zu beauffichtigen, ferner die
dienftliche Aufficht über die an derfelben angeftellten Beamten
zu führen und die auf Zeit oder Kündigung anzuftellenden
Beamten zu ernennen;
2) der Verwaltung die etatömäßigen Mittel zu überweiſen;
3) Prozefie a führen, injoweit deren Gegenftand den Werth
von 300 M. nicht überfteigt;
4) die Revilion der Anſtaltsrechnung;
5) über die Aufnahme taubjtummer Kinder zu verfügen.
Der Landeödireftor iſt befugt und verpflichtet, in allen Fällen,
in denen die vorherige Beſchlußfaſſung durd den ſtändiſchen Ver—
waltungsausichuß einen nachtheiligen Zeitverluft verurſachen würde,
die gemäß $.2Nr. 3, 4 und 6 diejed Reglements dem Verwaltungs—
ausichuffe vorbehaltenen Geſchäfte vorläufig jelbft zu beforgen. Im
jolden Fällen hat der Yandesdireftor jedoch dem Landtagsmarſchalle
die getroffenen Maßnahmen fofort anzuzeigen und dem Verwaltungö-
ausihufje in deſſen nächſter Sigung behufs Beftätigung oder ander:
weitiger Beſchlußnahme Vortrag zu halten.
$. 4. Mit Genebmigung des ftändiihen Ausſchuſſes kann der
Zandeödireftor die unmittelbare Beauffichtigung der Anftalt oder
einzelne dem Landesdirektor vorbebaltene Befugniſſe ftändiichen Kom—
miffarien übertragen, deren Wohnfig die Stadt Schleswig fein muß.
$. 5. Borftand der Anitalt ift der erite Lehrer, weldyer den
Titel „Direktor führt. Unter der oberen Aufſicht des ſtändiſchen
Verwaltungs-Ausſchuſſes und ded Landesdireftors, reip. ftändigen
Kommifjars, liegt demielben die allgemeine Führung ſämmtlicher An—
gelegenheiten der Anftalt ob; er iſt der unmittelbare Vorgefepte aller
übrigen an derjelben angeftellten Beamten und des Dienftperjonaleß,
er bat über die Aufrehterhaltung der Drdnung und Disziplin in der
Anftalt nad den in der Haud- und Schul » Drdnung, in den ver:
ſchiedenen Dienftanweilungen enthaltenen oder jonft darüber zu er-
laffenden VBorichriften, zu wachen. Insbeſondere liegt ihm ob:
1) die jährlihe Aufftelung und Bollziehung ded von dem
ſtändiſchen Verwaltungsausſchuſſe zu genehmigenden Unterrichtö=
plane, durch melden die in den einzelnen Klaffen der An—
ftalt zu ertheilenden und die jedem Lehrer zuzumeilenden
Unterrichtsſtunden feftzuftellen und die in jeder Klafje in den
einzelnen Unterrichtögegenftänden zu erreihenden Ziele zu
686
bezeichnen und die Lehrmittel, jowie der Beginn und die
Dauer der Ferienzeiten anzugeben find;
2) die Aufftellung und Einreihung ded vom Provinzial-Land-
tage zu genehmigenden Anftaltsetatd und deffen Ausführung;
3) die Ueberwahung des Kaffen- und Rechnungsweſens der
Anftaltund Einreihung der alljährlich abzuliefernden Rechnung
an den Landesdireftor;
die Einziehung der Nachrichten über die in die Anftalt auf:
zunehmenden Kinder und Erwirkung der Aufnahme derjelben
durch den Landesdirektor;
5) die Regelung der Beihäftigung der Zöglinge in den Induſtrie—
anjtalten, bet häuslichen und Gartenarbeiten, jowie der Ber:
gnügungen derjelben;
die Kürjorge für die aus der Anftalt entlaffenen Taubftummen,
die Bewilligung von Unterjtügungen aus den der Anftalt
gehörenden Legaten nah Maßgabe der zu ertheilenden be-
ſonderen VBorihriften und Bermittelung von Prämien an die
Lehrmeiſter, bei welchen jene untergebracht werden ;
7) die Abfafjung des an den Landesdireftor alljährlich zu er-
ftattenden Geſchäftsberichtes.
F. 6. Die dem Direktor der Anftalt beizugebenden Yehrer,
Jonftigen Beamten und Angeftellten werden durd den Etat feit-
geftellt. Der 2, Lehrer vertritt den Direktor im Verhinderungsfalle.
Hinfichtlih der Bejegung der Stellen der Anftaltöbeamten mit
Militair- Invaliden gelten die in Anfehung der Städte erlaffenen
gejeglichen Vorſchriften.
$. 7. Die Taubftummen » Anftalt bat den Zweck, alle taub-
ftummen Kinder, welche in dem Landarmen=-Berbande der Provinz
Schledwig-Holftein einen Unterftügungswohnfig haben, oder der Für—
jorge ded Landarmen =» Verbandes jelbft anheimgefallen find, vom
7. Jahre an zu erziehen, zu unterrichten und, ſoweit die Anftalt
* Gelegenheit bietet, auf ihren zukünftigen Lebensberuf vor—
zubereiten.
Auswärtige Kinder dürfen nur ausnahmsweiſe aufgenommen
werden, hinfichtlich der Taubſtummen aus dem Herzogthume Lauenburg
bewendet es jedoch bei der Reſolution vom 30. Mär; 1821.
8. 8. Die Anſtalt wird unterhalten:
1) durch die Erträge aus den Grundftüden und dem gemwerb-
lichen Betriebe der Anſtalt;
2) dur die Zinfen der der Anftalt gehörenden Kapitalien;
3) aus den der Anftalt zufallenden Vermächtniſſen;
4) durch die Beiträge, melde die zahlungsfähigen Angehörigen
der Zöglinge zu berichtigen haben;
5) durch die etatsmäßigen Zuſchüſſe aus dem Provinzialfonds,
8.9. Die Höhe des Koftgeldes, welches von den im $. 8
4
—
fer
—i
687
sub 4 gedachten Perfonen zu entrichten ift, wird von dem ftändiichen
Ausſchuſſe feſtgeftellt. Ob dafjelbe ganz oder nur theilmeile zu
johlen ilt, darüber hat der Kandesdireftor auf Grund der ermittelten
ermögensverbältnifje zu beftimmen.
$. 10. Für die Verpflichtung der Anftalt zur Aufnahme von
Zöglingen bleiben die Beftimmungen des Patented vom 8. November
1805, betreffend den Unterricht und die Berforgung von Taubjtummen,
jowie der Birfularverfügung vom 19. Mai 1807 und des Patented
vom 30. Sanuar 1813, betreffend die Aufnahme von Zöglingen, deren
Angehörige zum Theil oder ganz unvermögend find, maßgebend.
Die nad Vorſchrift des Cirfulard vom 15. Sanuar 1823 von
dem Generaliuperintendenten gejammelten Nachrichten über die im
der Provinz vorhandenen taubftummen Kinder find an den Anftaltd-
direftor einzujenden, welder auf Grund derjelben oder bejonderer
an ihn gelangenden Aufnahmegeſuche durd Vermittelung der Polizei-
behörden auf dem platten Lande, reip. der Magiftrate in den Städten
über die Bermögend- und jonftigen Verhältniffe der Aufzunehmenden
nah Maßgabe der Befanntmahung der Königlichen Regierung vom
6. September 1870 (Amtöblatt pay. 322) die erforderliben Nach—
richten einziebt und jämmtlide Akten an den Landeödireftor zur
Entiheidung einjendet.
Leßterer theilt alsdann den Polizeibehörden rejp. Magiftraten
ein Verzeichnis der zur Aufnahme qualifizirt befundenen Kinder mit
und beantragt deren Foftenfreie Neberführung in die Anftalt. Dabei
ift zugleich Sorge zu fragen, daß die Kinder reinlih und mit den
nad) der Befanntmadhung vom 17. November 1806 vorgeichriebenen
Kleidungsitüden und UÜtenfilien unter Beifügung eines Geburts—
Icheines, eines Vaccinationdattefted und eines ärztlichen Atteſtes, daß
die Aufzunehmenden weder blödfinnig noch epileptiich, auch mit feinem
anftedenden Uebel behaftet find, an die Anftalt abgeliefert werden.
$. 11. Die Aufnahme erfolgt regelmäßig nur einmal im Fahre
und zwar zu Michaelis, die Peivefenten Anträge auf Aufnahme
müſſen jedoch ſpäteſtens 4 Wochen vor Michaelis beim Direktor der
Anstalt eingereicht werden.
8. 12. Die Eltern, Vormünder oder ſonſtigen Angehörigen der
Kinder haben ſich aller unmittelbaren einfeitigen Einwirkung auf
die Perfon und Erziehung derjelben während ihres Aufenthalted auf
der Anftalt zu enthalten und ſich darauf zu beichränfen, ihre des—
—— Abſichten und Wünſche dem Direktor der Anſtalt mitzu—
ilen.
F. 13. Die Zeit der Erziehung und des Unterrichtes der Zög—
linge in der Anftalt dauert in der Pegel bis zum vollendeten
15. Jahre. Unter befonderen Verhältniſſen kann der Kandeödireftor
auf Antrag des Anftaltödireftord eine frühere Entlafjung genehmigen.
Andererjeitö ift ausnahmsweiſe eine längere Belaffung der Zöglinge
688
in der Anftalt zuläjfig, bejonderd dann, wenn die Aufnahme jpäter
ald im 7. Fahre erfolgt. Ueber das vollendete 16. Fahr hinaus ift
jedoch der Aufenthalt in der Anftalt ald Zögling nicht geftattet.
Sollen die Kinder nady Beendigung ihrer Erziehung konfirmirt
werden, jo gejchieht dies nach ftattgehabter Vorbereitung oder Prüfung
durch den Geiftlihen der Anftalt.
$. 14. Die Entlafjung erfolgt regelmäßig zu Micaelid. Der
Anftaltödireftor hat von dem Tage derjelben die Angehörigen der
Zöglinge in Kenntnis zu jegen, welche zur feitgeiegten Zeit für die
Abholung derjelben Sorge zu tragen haben. Die Zöglinge werden
bei der Entlaffung auf Kolten der Anftalt mit Kleidungsftüden in
derjelben Weiſe ausgerüftet, wie fie ed beim intritte in diejelbe
waren. Sollte die Abholung der Kinder nicht an dem feſtgeſetzten
Termine erfolgen, jo ſteht ed dem Anftaltödireftor frei, He auf
et der Betheiligten unter fiherer Begleitung in die Heimath
zu jenden.
$. 15. Die an der Taubftummenanftalt gegenwärtig definitiv
oder kommiſſariſch angeftellten Beamten werden mit den aus ihren
biöherigen Anftellungsverhältniffen fich ergebenden Rechten von der
Provinzialverwaltung als ftändiihe Beamte übernommen. Ebenfalls
bat diejelbe die biäher aus den Mitteln der Anftalt bemilligten Pen—
fionen an entlaffene Anftaltsbeamte fortzuentrichten.
d.
VBerwaltungd-Drdnung der Taubſtummen-Erziehungs—
Anftalt zu Frankfurt a. M.
Art. 1.
Drgane der Bermwaltung.
Die Verwaltung der Zaubjtummen-Erziehungsanftalt ift einem
aus 3 Mitgliedern beſtehenden Pflegamte übertragen. Das Pfleg-
amt wählt aud feiner Mitte einen Senior.
Der Dberlehrer der Anftalt hat den Sigungen ded Pflegamted
mit berathender Stimme beizumohnen.
Art. 2.
Zwed und Aufgabe der Anitalt.
Zwed und Aufgabe der Anftalt ift die Aufnahme und Erziehun
taubftummer Kinder, welche nah Maßgabe der geltenden bezw. au
weiter zu erlaffenden gefeglichen Beftimmungen in biefiger Stadt
oder in den vormaligen Frankfurtiihen Landgemeinden Bonames,
Bornheim, Haufen, Niederurjel Frankfurter Seit, Niederrad und
Dberrad ihren Unterftügungsmohnfiß haben, die a. jedoch nur
infofern die Anſprüche diejer Kandgemeinden auf Mitbenugung der
Zaubftummen-Srziehungsanftalt zu Recht befteben.
689
Auch anderen zu den vorgenannten nicht zählenden Taubftummen
fann die Aufnahme gewährt werden, jofern der Raum dies geftattet.
Die höchſte Zahl der Aufzunehmenden wird jeweilig durd die
ftädtifche Schuldeputation beftimmt.
Art. 3.
Mittel der Anftalt.
Die zur Erfüllung ihres ſtiftungsmäßigen Zwedes erforderlichen
Mittel ſchöpft die Anflalt:
1) aud dem für die Pfleglinge zu leiftenden Koftenerjage ;
2) aus den eingehenden, gemäß der Beitimmung im $. 11 der
Stiftungdordnung zur Verwendung im laufenden Dienite
fommenden milden Gaben und Vermächtniſſen.
Inſoweit dieje Einnahmen zur Beftreitung der Bedürfniffe der
Anftalt nicht ausreichen Sollten, ift der erforderlihe Zuihuß aus
der Stadtkaſſe zu leilten, vorbehaltlich deren Rüdgriffed auf die nad
Maßgabe der Berpflegungstage pro rata erjaßpflichtigen Land»
gemeinden.
Innerhalb ded Rahmens ded von den Behörden feitgejegten
jährlihen Verwaltungd-Etatd und bezw. der damit erfolgten Kredit-
bewilligung fann das Pflegamt zur Bededung der Erfordernifje des
laufenden Dienfted jederzeit Barvorſchüſſe aus der Rechneikaſſe zu
nachfolgender Verrehnung erhalten.
Art. 4.
Aufnahme in die Anstalt und Erforderniffe derjelben.
Ueber die Aufnahme, welche den Zögling verpflichtet, zum
Zwede feiner Erziehung in der Anftalt Wohnung und Berpflegung
zu nehmen, beichließt dad Pflegamt.
Bedingungen der Aufnahme find:
1) die aufzunehmenden, taub geborenen oder taub gewordenen
Kinder müſſen in der Regel das vierte Lebensjahr zurüd-
elegt und das neunte noch nicht begonnen haben;
2) fie müffen die zum Unterrichte erforderlichen geiftigen und
förperlihen Eigenichaften haben;
3) ed muß durch ärztliche Zeugnid nachgewieſen werden, dab
die Aufzunehmenden außer dem Gebredyen der Taubheit gelund,
d. b. frei von anftedenden, unbeilbaren oder den Unterricht
oft unterbrechenden und bejonderer Pflege bedürfenden Körper:
übeln find;
4) die Aufzunehmenden müffen mit Erfolg geimpft fein, wenn
fie nidht etwa die natürlihen Blattern gehabt haben.
Art. 5.
Koften der Verpflegung und Erziehung.
Die Koften der Berpflegung und Erziehung für deren Berech—
nung die von dem Pflegamte mit Zuftimmung des Magiftrated und
690
der Stadtverordneten -Berfammlung feftgejegten Anſätze maßgebend
bleiben, find der Anftalt zu vergüten.
Unentgeltlihe Aufnahme findet nicht ſtatt. Soweit der auf:
genommene Zögling fein eigened Vermögen oder alimentationsver-
pflichtete Verwandte befigt, ift derjenige Ortdarmenverband, welchem
die Fürforgepfliht nah Maßgabe des Reichsgeſetzes über den Unter:
ftügungdmwohnfig vom 6. Februar 1870 obliegt, für den Kofteneriag
in Anſpruch zu nehmen.
Bei der Aufnahme ift die Erſatzpflicht zu regeln.
Die Vertreter fremder (nicht unterftügungsberechtigter) Kinder
haben auf Verlangen des Pflegamtes, der Koften wegen, entipredyende
Sicherheit zu leilten.
(Durch Beſchluß ded Magiftrated und der Stadtverordneten-
Verſammlung ift auf Antrag des Pflegamted im Jahre 1877 be-
ſchloſſen worden, die Verpflegungskoſten
a. für auswärtige Zöglinge, die feinen Anſpruch auf die Mit-
benußung der Anftalt haben, auf den Betrag von 1500 M-
excl. der Koften für Kleidung, Schuhwerk, Bett und Wäſche;
b. für Frankfurter Zöglinge, melden ein Anjprud auf Auf:
nahme in die Anftalt zufteht, auf den Betrag von 1000 M.
feſtzuſetzen. Es tft aber dem Pflegamte geftattet, nad) forg-
fältiger Erwägung der eimichlägigen Verhältniffe für einzelne
Zöglinge den Betrag ad 1 bi6 zu 1000 M., den Betrag
ad 2 bis zu 400 M. zu ermäßigen.)
Art. 6.
Xebrperjonal.
Bei der Taubftummen-Grziebungsanftalt werden angeftellt
1) ein Oberlebrer,
2) die erforderlichen Hilfslehrer und Hilfölehrerinnen.
Die Anftellung der Lehrer, ſowie die Feftjiegung ihrer Gehalte
erfolgt unter Mitwirkung der Sculdeputation nad den für die
Anftellung der Zehrer an den ftädtiihen Schulen geltenden Normen.
Art. 7.
Defonomie der Anftalt.
So lange für die Beforgung der ökonomiſchen Geſchäfte der
Anftalt ein angeftellter Verwalter nicht vorhanden ift, kann das
Pflegamt die Oekonomie der Anftalt ganz oder theilweile dem je—
weiligen Dberlebrer übertragen.
Die jolden Falls über die gegenjeitigen Leiltungen abzu—
Ihließende Vereinbarung bedarf der Genehmigung ded Magiftrates
und der Stadtverordneten-VBerjammlung.
Art. 8.
Berihterftattung des Pflegamted. Lehrplan der Anftalt.
Das Pflegamt bat alljährlih der ſtädtiſchen Schuldeputation
einen Bericht über die Anftalt und deren Wirkſamkeit zu erftatten
691
Der Lehrplan bedarf der Genehmigung der zuftändigen Schul:
behörde, auch fünnen ohne deren Zuftimmung die bei der Erziehung
und der Audbildung der Zöglinge in Anwendung fommenden leiten:
den Grundfäge nicht abgeändert werden.
Art. 9.
Gegenwärtige Verwaltungdordnung tritt auf Grund der Be-
ftimmung in $. 2 der Allgemeinen Stiungsordnung mit dem Tage
ihrer Bekanntmachung an Stelle der biöherigen Verwaltungdordnung
vom 15. März 1861 in Wirkſamkeit.
Die Berwaltungdordnung für die Taubſtummen-Anſtalt zu
Franffurt a. M. ift durch übereinftimmende Beſchlüſſe ded Ma-
iftrated und der Stadtverordneten-Berfammlung in Gemäßheit des
&. 3 der Allgemeinen Stiftungsd- Drdnung vom 5. Dftober 1875
(Anzeigeblatt der ftädtiihen Behörden vom Jahre 1875 ©. 457)
zu Stande gefommen und in dem Anzeigeblatte der ftädtijchen Be-
börden de 1877 Nr. 7 publizirt.
e.
Statuten ded Bereines zur Beförderung des Taub—
ftummen=-Unterrihtes zu Köln, beftätigt durd den
Alterböhften Erlaß vom 18. November 1871, Eraft deſſen
dem Bereine die Rechte einer juriftiiben Perjon ver-
lieben find.
$. 1. Der Berein zur Beförderung ded Taubftummen-Unter-
richted zu Köln hat zum Zwede, auf die Berbefjerung des fittlichen
und bürgerlihen Zuftandes der in der Rheinprovinz befindlichen
Zaubftummen zunächſt durdy Unterriht und Erziehung taubftummer
Kinder hinzumwirfen. Der Verein hat fein Domizil in der Stadt
* a feinen Gerichtsſtand vor dem Königlichen Landgerichte
dafelbit.
$. 2. Diejen Zwed jucht der Verein zu erreichen:
1) durch die Unterhaltung einer öffentlihen Taubſtummenſchule
in Köln, in welder taubftummen Kindern zablungsfähiger
Eltern gegen Entrihtung des vollen Schulgeldjages, Kindern
unbemittelter Eltern aber, jomweit der Raum und die Kräfte
des Zehrperjonaled ihre Aufnahme geftatten, gegen ein er—
mäßigted Schulgeld oder nady Umftänden ganz unentgeltlich
Unterricht gewährt wird;
2) durch Unterftügung der in den Unterricht aufgenommenen
Kinder, beziehungsweije ihrer Eltern, inſofern eine ſolche
Unterftügung als nothwendig erfannt wird, um den Zaub-
ftummen eine möglichſt vollitändige Ausbildung zu fihern ;
3) duch Mitwirkung und Aufficht bei der Unterbringung, Ber:
692
pflegung und Erziehung der Kinder in geeigneten Wohnungen
während der Dauer der Schulzeit, und
4) durdy feine Vermittelung bei der Wahl eines pafjenden Unter-
fommend für die ald gehörig audgebildet aud der Schule
entlafjenen Zöglinge, ſei ed zur Crlernung eines nützlichen
an jet es zur Geminnung einer anderen jelbitändigen
Stellung.
$. 3. Mitglieder des Vereines find alle diejenigen, welche einen
Sahred-Beitrag von zwei Thalern zahlen.
Auch die Unterzeichnung eined geringeren Betrages jowie jede
fonftige freiwillige Gabe zu Gunften der taubftummen Kinder werden
dankbar angenommen.
F. 4. Sedes Mitglied ift berechtigt, an den General-Verfamm-
(ungen, deren wenigftend eine jährlich ftattfindet, und an den Wahlen
des Vorſtandes mit vollgiltiger Stimme theilzunehmen. Vertretung
durch Bevollmächtigte ift unzulälfig. -
Jedes Mitglied des Vereines hat ferner dad Recht, mit feinen
Angehörigen dem Unterridhte in der Schule an demjenigen Wochen:
tage beizumohnen, welder dazu anberaumt iſt. Bis auf Weiteres
wird der Donnerstag Nachmittag von 2 bis 4 Uhr dafür angejeßt;
eine Abänderung joll öffentlich befannt gemacht werden.
8. 5. Der Verein wird durd einen aus feiner Mitte gewählten,
beziehungsweiſe gemäß $. 6 gebildeten Vorſtand vertreten.
Der Vorftand ift mit der ganzen Vermögens- und Geichäfts-
verwaltung betraut, leitet die Lehr-Anftalt in ökonomiſcher und durch
die Lehrer auch in pädagogiiher Beziehung, ſchließt und fündigt
die Anftellungdverträge mit den Lehrern und Dienftleuten und be—
ichließt über Aufnahme, Unterftügung und Entlaffjung der Zöglinge.
. 6. Der Borftand beſteht
1) aus zwölf von dem Vereine zu wählenden Mitgliedern ;
2) aud dem Direktor, den. Religionslehrern und dem mit der
Gefundheitöpflege in der Anftalt beauftragten Arzte.
8. 7. Die Wahl der von dem Bereine zu wählenden Mit-
lieder erfolgt in der gewöhnlichen Beulen, nad ein⸗
—— Stimmenmehrheit. Iſt unter denjenigen, welche die meiſten
Stimmen erhalten haben, auf eine größere Anzahl von Mitgliedern,
als Stellen durch Neuwahl zu beſetzen ſind, Stimmengleichheit ge—
fallen, ſo wird unter denen, welche gleiche Stimmenzahl erhalten
haben, eine engere Wahl vorgenommen. Kommt auch bei dieſer
nochmals durch Stimmengleichheit eine einfache Stimmenmehrheit
nicht heraus, ſo entſcheidet das Los.
8. 8. Von den zwölf gewählten Mitgliedern treten alljährlich
diejenigen vier aus, welche ſeit ihrer Wahl, beziehungsweiſe letzten
Wiedererwählung dem Vorſtande am längſten angehören.
Die austretenden Mitglieder ſind wieder wählbar. Wird in
693
irgend einer Weiſe die Stelle eined Mitgliedes vor dem Ablaufe jeiner
Wahldauer erledigt, jo erjegt die nächſte General-Berjammlung dieje
Stelle durch eine Wahl für die noch übrige Wahlzeit ded Aus—
geſchiedenen.
$. 9. Der Vorſtand erwählt jährlich aus ſeiner Mitte einen
Vorfitzenden, deſſen Stellvertreter, einen Schriftführer und einen
Kaſſen- und Rechnungsführer. Die Wiederwahl derſelben iſt zuläſſig.
Die Obliegenheiten des Schrift- und des Kaſſen- und Rednunge-
führerd können in einer Perfon vereinigt fein.
N 10. Der Borftand verfammelt fih auf ſchriftliche Einladung
ded Borfigenden in der Regel monatlid einmal und außerdem jo
oft, wie es zur Ausführung der Geſchäfte nothwendig eradytet wird.
Er ift beihlußfähig bei der Anwejenheit von fünf Mitgliedern. Seine
Beihlüffe werden nad Stimmenmehrheit gefaßt. Bei Stimmen»
gleichheit enticheidet die Stimme des Borfitenden. Auf den Antrag
von fünf Mitgliedern ded Vorftandes ift der Vorfigende verpflichtet,
— acht Tagen den Vorſtand zu einer Sitzung zuſammen zu
berufen.
$. 11. Die Ausführung der Beſchlüſſe des Vorſtandes liegt
dem Vorſitzenden ob, welchem dabei der Schrift- und der Kafjen-
führer zur Seite ſtehen.
$. 12. Zur Bornahme von Nedtögeichäften mit dritten Per-
fonen wird der Verein in allen Fällen diefen Dritten gegenüber
durch einen aus dem Borfitenden, dem Schrift: und dem Kafjen-
führer beftebenden Ausihuk vertreten. Diejer Ausihuß bat die
Befugnis, Eontraktliche Berbindlichkeiten für den Verein zu übernehmen,
beziehungsweije Rechte zu erwerben, namentlih Kauf-, Verkauf- und
Miethöverträge über Mobilien und Smmobilten abzujchließen,
bypothefariiche Einichreibungen für den Verein und im Namen des—
jelben zu nehmen, Hypothekenlöſchungen zu bewilligen, überhaupt
den Verein gerihtlih und außergerichtlich zu vertreten; jedoch ift
zum Verkaufe von Immobilien und zur Aufnahme von Darlehen
die Ermächtigung des VBorftandes und die Genehmigung der Auffichtö-
behörde erforderlid.
In Verhinderungsfällen des einen oder des anderen Mitgliedes
des Ausichuffes, ſowie ded gewählten Stellvertreterd des Vorjigenden
fann der Vorſtand ein andered Mitglied zur Wahrnehmung jenes
Vertretungsrechted abordnen.
Der in diefer Weile zur Vornahme von Redtögeichäften mit
dritten Perfonen berufene Ausihuß verpflichtet den Verein diejen
Dritten gegenüber in allen Fällen, aud dann, wenn er ohne und
jelbit wenn er gegen den Beſchluß des Vorſtandes gehandelt hat.
In diejen beiden legten Fällen muß der Ausſchuß jedoch für einen durd)
fein Verfahren dem Vereine entftandenen Schaden auflommen. Die
Mitglieder des zur Rechtsvertretung ded Vereines berufenen Aus-
46
694
ſchuſſes haben ſich ald ſolche auf Verlangen der mit ihnen fontra=
birenden Dritten durd eine Bejcheinigung des Dberbürgermeifter-
Amtes von Köln auszuweiſen. Außerdem jollen die Namen derjelben
dur Einrüden in eine der gelejenften biefigen Zeitungen, die der
Vorſtand beftimmt, zur Kenntnis ded Publifumd gebracht werden.
Die Befugnid zur Empfangnahme von gerichtlichen Zuftellungen,
von Geldern, Briefen und Werthiendungen fteht dem Vorfigenden
zu, bei defjen Abwefenheit oder Verhinderung feinem Stellvertreter
und, falls auch diejer abwejend oder verhindert ift, dem Kafjenführer.
8. 13. Der Vorſtand bat fpäteftend im Monat November
den Etat über die Einnahme und Ausgabe ded Vereines für das
folgende Jahr feitzuftellen.
. 14. Der Kaffenführer ift befugt und verpflichtet, die im
Etat ausdrüdlich vorgejehenen Einnahmen und Ausgaben zu beforgen
und zu verrechnen; für die nicht etatsmäßig feftitehenden Einnahmen
und Ausgaben erhält er durch den Vorfigenden Einnahme-, beziehungd-
weile Ausgabe-Anmweifungen zugefertigt.
$. 15. Der Kafjenführer ift verpflichtet, im Laufe des erften
Kalender-Halbjahres die gehörig mit Duittungen, und joweit nöthig
mit Anweijungen verjehen, belegte und abgeichloffene Rechnungen
des legtverflofjenen Jahres im Vorftande vorzulegen. Der Vorftand
bat für die Prüfung derjelben zu forgen. Nach Erledigung der etwa
gezogenen Bedenken wird die Rechnung während vier Wochen zur
Einfiht der Vereindmitglieder unter Beifügung eines Heftes, in
welches etwaige Bemerkungen einzutragen jedes Mitglied berechtigt
ift, offen gelegt. Die An, der Rechnung wird in der vom
Vorſtande beitimmten Zeitung befannt gemadht.
8. 16. Die General-Berfammlung der Mitglieder ded Vereines
tritt nach Ablauf der im vorigen Paragraphen gedachten vier:
wöchentlihen Frift in Köln zufammen. Die Einladung zu derielben
erfolgt von Seiten des Borfipenden ded Vorſtandes, dem au in
der General» Berfammlung der un und die Leitung der Ver:
bandlungen zufteht. In der General-Berfammlung wird
1) ein vollftändiger Bericht über die Wirkſamkeit ded Vereines
im abgelaufenen Fahre und über den Vermögensſtand desjelben
vom Borftande erftattet;
2) dem Rechnungsführer die Entlaftung für die vorgelente und
geprüfte Nechnung ertheilt, wenn gegen diejelbe zur Zeit
feine weiteren Bemerfungen angemeldet, oder die angemeldeten
auf Betreiben ded Vorftandes, ſoweit wie thunlich, ihre Er»
ledigung gefunden haben;
3) die Wahl zur Ergänzung des Vorſtandes durch Wieder»
befegung der ftatutenmäßig ausſcheidenden oder ſchon früher
audgeichiedenen Mitglieder vorgenommen und
695
4) über fonftige von dem Borftande zur Verhandlung gebrachte
Gegenitände Beihluß gefaßt.
In der General-Berjammlung hat jedes Mitglied ded Vereines
dad Recht, Vorſchläge nnd Bemerkungen zu machen, über welde
jedoch gegen den Willen des Vorftandes in derjelben General-Ber:
jammlung, in welder fie gejtellt werden, ein Beſchluß nicht gefaßt
werden kann. In diefem Falle ift jedod, wenn ein Antrag in einer
Seneral-Berfammlung jchriftlih eingebradht und von der Mehrheit
der anweſenden Mitglieder unterftügt worden ift, der Vorftand ver:
pflichtet, denjelben in der nächſten General-Berfammlung zur Ber:
handlung zu bringen, und dieje General-Berjammlung ift über einen
jolden Antrag beſchlußfähig.
$. 17. Abänderungen des gegenwärtigen Statutes oder Zuſätze
KR demjelben fünnen nur entweder infolge eined in Gemäßheit der
eftimmungen ded voritehenden Paragraphen geftellten Antrages
oder infolge eined jchriftlihen Antrages von neun Mitgliedern des
Vorftandes auf die Tagesordnung der General-Berjammlung gebradht
und von derjelben berathen werden. Soldye Abänderungen oder Zu—
jäße werden nur dann giltig, wenn fie eine Stimmenmehrheit von
zwei Dritteln der in der General-Verſammlung anmwejenden VBereind-
mitglieder und, fofern diejelben fih auf den Zwed und die Ver-
tretung des Vereines nad außen beziehen, die landesherrliche Ge-
nehmigung jonft aber die Genehmigung desOberpräſidenten erlangt haben.
$. 18. Die Ober-Aufliht von Seiten des Staated wird zu—
nächſt ausgeübt durch das Königlihe Provinzial-Schulfollegium der
Rheinprovinz.
. 19. as Vermögen des bisherigen Vereines zur Beförderung
ded Zaubftummen=Unterrichted verbleibt in feiner Gejammtheit dem
durch diefe Statuten beftätigten Bereine.
VBorübergehbende Beftimmung.
$. 20. Nach der Beftätigung der Statuten bildet der zur Zeit
in Wirkjamkeit befindliche Verwaltungs-Ausſchuß een den
Borftand ded Vereines mit allen ftatutenmäßigen Rechten und
Pflichten desjelben, und unter Aufredhthaltung der von dem erwähnten
Berwaltungd-Ausihuffe aus jeiner Mitte zur Bejorgung der Ge-
Ichäfte vorgenommenen Wahlen bis zur nächſten General- ——
in welcher zum erſtenmale nach Maßgabe dieſes Statutes die Neu—
ar eined Dritteld der gewählten Mitglieder ded Vorſtandes ftatt-
ndet.
Köln, den 10. Auguft 1871.
Der Berwaltungd-Ausihuß
ded Vereines zur Beförderung ded Taubftummen-Unterrichtes.
46 *
696
f.
Bertrag zwifhen dem Provinzialverbande der Rhein—
provinz und der Stadt Elberfeld, die Errihtung einer
Taubftummenjhule in Elberfeld betreffend.
Artikel 1.
Die Stadt errichtet eine dreiklajfige Taubſtummenſchule für
taubftumme Kinder aller Konfeifionen.
Artikel 2.
Die Berwaltung und Leitung diefer Schule wird durd ein
von der Stadtverordneten » Berfammlung gewähltes Kuratorium ges
führt. Diefem Kuratorium gehören ald geborene Mitglieder außer
dem Dberbürgermeifter rejp. deſſen gejeplichem Vertreter ald Vor—
fipender, der Kandesdireftor refp. der denjelben in dem Taubftummen=
wejen vertretende Landesrath, und ein Mitglied ded Provinzial-Ber-
waltungdrathes, jowie der Leiter der Schule, und zwar Lepterer mit
beratbender Stimme, an.
Artikel 3.
Die Schule dient zunächft zur Aufnahme der taubjtummen
Kinder der Stadt. Inſoweit diefe Kinder nicht hinreihen, um die
drei Klafjen der Anftalt mit zufammen 40 Kindern zu bejegen, ift
der Landesdirektor berechtigt, wie verpflichtet, der Anftalt bis zur
Ergänzung diefer Zahl taubftumme Kinder aus andern Bezirken zu
übermeijen.
Die Unterbringung dieſer legteren Kinder erfolgt durd das
Kuratorium reſp. durch die ſtädtiſche Behörde.
Artikel 4.
Der Provinzialverband leiftet zu den Koiten der Schule einen
jährlihen Beitrag, deſſen Höhe in der Weiſe berechnet wird, dab
die Provinz für jeded der Stadtgemeinde oder deren nächſter Um—
gebung angehörende Kind 150 M. (inzwiſchen von 150 auf 160 M.
erhöht und weitere Erhöhung auf 180 M. beantragt) und für jedes
von dem Landeddireftor aus auswärtigen Bezirken überwielene Kind
außer dem Sage von 150 M. noch für Vergütung der Koften des
Unterbringend 250 M., aljo zufammen 400 M. zahlt.
Die Vergütung von 150 M. pro Kind muß auch dann jeitend
der Provinz für 40 Kinder gezahlt werden, wenn ſich eine geringere
Anzahl von Zöglingen in der Anftalt befinden follte.
Gegen diejen Beitrag übernimmt die Stadt alle Koften der
Beihaffung und Unterhaltung der erforderlichen Schullofalitäten, ſo—
wie Utenfilien, der Bejoldung der Lehrer und der Unterbringung der
von audwärtd überwiejenen Kinder.
Im Falle der Betrag der für Rechnung der Stadt nad Ab-
zug ded Beitraged ded Provinzialverbandes verbleibenden Koften die
697
Summe von 3000 M. pro Jahr überjteigen jollte, bleibt eine Er:
höhung des Beitraged ded Provinzialverbandes vorbehalten.
Sollte eine — über die Erhöhung des Beitrages nicht
erzielt werden, ſo iſt auf Verlangen der Stadt der Provinzialverband
verpflichtet, die Schule, ſowie die Unterbringung der Kinder auf die
Dauer dieſes Vertrages unter Gewährung des jährlichen Beitrages
von 3000 M, ſeitens der Stadt für eigene Rechnung zu über—
nehmen. In diefem Falle tritt dad Kuratorium felbitredend außer
Wirkſamkeit und wird alddann der Provinzialverband Träger der
Schule. Dem Lepteren fallen dann aud die Schulutenfilien anheim,
und geben auf ihn die etwaigen Miethöverträge binfidhtlid der
Schullofalitäten über. Iſt die Schule in ftädtifhen Gebäuden er-
richtet, jo ift die Stadt verpflichtet, dieſe Lofalitäten während der
zwölfjährigen Dauer dieſes Vertrages dem Provinzialverbande gegen
eine entiprehende Vergütung zu überlafjen.
Artikel 5.
Die Anftellung der Lehrer und Lehrerinnen erfolgt durd das
Kuratorium nad) vorher eingebolter Zuftimmung des Provinzials
Verwaltungsrathes vorläufig ohne Penſionsberechtigung.
Im Kalle jeitend des Provinzialverbandes aber eine Penſions—
fafje für die Beamten der Provinz rejp. für die Lehrer der Pro—
vinzial- TZaubftummenanftalten gegründet werden jollte, wird den
Lehrern der ftädtiihen Taubftummenanftalten der Beitritt zu dieſer
Kaffe offengehalten.
Artikel 6.
Den Mitgliedern des Provinzial-Berwaltungsrathes, ſowie dem
Landesdirektor fteht das Recht der jederzeitigen Reviſion der Anftalt,
ſowie der Art der Unterbringung der von auswärts übermwiejenen
Kinder zu.
Artikel 7.
Der Provinzialverband giebt zu den Koften der eriten Ein—
richtung der Schule einen einmaligen Betrag von 1200 M.
Artikel 8.
Der Bertrag wird zunähft auf die Dauer von zwölf Jahren
abgeichloffen. Sollte derjelbe nady Ablauf dieſer Zeit nicht erneuert
werden, jo verpflichtet der Provinzialverband ſich, die angeftellten
Lehrer zu übernehmen.
Es ift daher im Anftellungsvertrage der Lehrer vorzufehen, daß
diefelben fidy für diefen Fall eine beliebige Verlegung feitend der
Provinzialverwaltung gefallen laſſen müffen.
Die vorhandenen Schulutenfilien find alddann ohne Entſchädi—
gung an den Provinzialverband abzutreten.
Borftehender Vertrag wurde in zwei gleihlautenden Gremplaren
698
audgefertigt und von den beiden Kontrahenten nad Genehmigung
unterjchrieben.
Düffeldorf, deu 11. Auguft 1879.
Der Landeddireftor der Rheinprovinz.
In Vertretung: Klein, Landesrath.
Elberfeld, den 26. Auguft 1879.
Der Oberbürgermeifter.
Für denjelben: Der Beigeordnete Dr. George.
g.
Berpflegungs-VBertrag
zwiichen dem VBorfteher der Taubftummen-Anftalt
und dem
zu
ift heute nachjtehender Verpflegungs- und Erziehungs-Vertrag ver-
abredet und gejchloffen worden.
$. 1. Der
übernimmt das taubftumme Kind
geboren
zu in Erziehung und
Verpflegung und verpflichtet fich, dasjelbe in jeder Hinfiht ald An—
gehöriged feiner Familie zu betrachten und zu behandeln, namentlid)
in Bezug auf Efjen und Trinken, Ordnung, Reinlichfeit und Schläfung
jo zu halten, als wäre dasjelbe jein eigened Kind.
. 2. Der taubftumme Pflegling muß außer den Schuljtunden
jeinen Aufenthalt entweder in der Werkſtätte des Hausvaterd oder
in dem Wohnzimmer der Familie haben und darf zu feiner Zeit in
die Einſamkeit verwiejen und ſich ſelbſt allein überlafjen werden.
Das Bett, welches dem taubftummen Pfleglinge gegeben
wird, muß beftehen: aus einer reinlihen Bettftelle, einem Stroh:
jade, einem Unterbette, Kopffifien und Dedbette, deren Ueberzüge
wenigftend vierteljährlich mit friſch gewaſchenen zu wedjeln find.
$. 4. Seded taubftumme Kind muß fein Bett für fi allein
haben. Seine Schlafitelle ift ihm in einem gefunden Zimmer an
zuweilen und jo zu legen, dab ihre Umgebung auf feine Weije der
Sittlichfeit ded Kindes Nachtheil bringen Fann.
8.5. Die Beköſtigung muß reinlid, nahrhaft und ausreichend
jein, zu beftimmten Zeiten und ftetö jo verabreicht werden, wie fie
Kinder ded Haujed befommen. Insbeſondere ift der Pfleger ver-
He möglihft häufige Verabreihung von Fleiſchſpeiſen eintreten
u laffen.
8.6. Der Pfleger hat darauf zu halten, daß es dem taub»
ftummen Pfleglinge niemald an der nothwendigen Bekleidung mangele,
und daß der Anzug ſtets in einem anftändigen und der Gejundheit
699
uträglihen Zuftande erhalten wird. Außer der Wäſche hat der
fleger audh die fleineren Reparaturen zur Inftandhaltung der Kleidungs⸗
ftüde, mit Ausnahme ded Schuhmerfes, unentgeltlid zu beforgen.
Bon nothwendig eriheinenden Anihafungen neuer Befleidungd-
gegenftände ift dem Anftaltövorfteher zeitig Anzeige zu machen.
! Regelmäßig an jedem Sonntage müfjen dem Pfleglinge
zum Wechſeln der Leibwälhe reingewaſchene und mwohlgetrodnete
Hemden und Strümpfe, ſowie ein reined Taſchentuch verabreicht
werden. Die Pflegemutter bat täglich darauf zu fehen, daß der
Pflegling rein gefämmt und gewaſchen iſt.
$. 8. Wenn der Pflegling erkrankt, jo ift dem Anſtalts-Vor—
fteher jchleunige Anzeige zu machen, weldyer für die ärztliche Be—
handlung und die Anichaffung der Arzneimittel und unter Umſtänden
für die Pflege ded Kindes in einer Kranfenanftalt jorgen wird.
$. 9. Dem taubftummen Pfleglinge muß ftetd ein gutes Bei—
ſpiel anftändiger Sitten und häuslicher Frömmigkeit vor Augen ge-
führt werden. Derjelbe ift mit der größten Sorgfalt zur Ordnung,
Reinlichkeit, Friedfertigfeit und Arbeitjamkeit anzuhalten. Die Pflege:
eltern müfjen die Pflege und Speijung fo einrichten, dab der Zög—
ling ftet3 zur rechten Zeit in der Schule und Kirche erjcheinen kann,
aber auch nicht zu frühe von Haufe fortgeijhidt wird, damit nicht
ein müßiged Herumtreiben dadurch befördert werde,
$. 10. Soweit der Pflegling nicht durch den Unterricht in der
Schule und die häuslichen Schulaufgaben in Anſpruch genommen
ift, dürfen und follen die Pflegeeltern ihn zu angemefjenen Arbeiten
verwenden und anhalten. Dabei find ihm jolde Arbeiten vorzugd-
weije aufzutragen, die unterrichtend und dem jpäteren Berufe dienlich
find. ee Herbeiihaffen von Brennbedarf und ähnliche
Arbeiten dur den Pflegling bejorgen zu laffen, ift nicht geftattet.
Dei den Arbeiten indbejondere im Felde und Garten, zu denen der
Zögling verwandt werden fann, muß ald Regel gelten, daß der
Dflegevater reip. die Pflegemutter oder fonft eine zuverläffige Perfon
egenwärtig ift. Auch foll der Zögling weder ſpät in die Nacht
Binein noch durch zu frübzeitiged Aufftehen zum Arbeiten angehalten
und namentlih nidht vor dem Beginne ded Unterrichtes ermüdet
werden. Da die Zeit zwilchen der Vor- und Nachmittagsſchule dem
Zöglinge zur Erholung beftimmt und nothwendig ift, fo darf derjelbe
während diejer Zeit nur zu leichteren häuslichen Arbeiten gebraucht
werden.
F. 11. Außer der Schulzeit, jowie an Sonn» und Feiertagen
führen die Pflegeeltern die Auffiht über den ihnen amvertrauten
Zögling. Müßiged Herumſchweifen, namentlid der größeren Pfleg-
linge, muß verhütet werden. Beſuche in der Nachbarſchaft, auch bei
anderen Taubſtummen, find möglichft zu beichränfen.
&8 wird dringend gewünſcht, daß der Pflegling an Sonn- und
700
Feiertagen zu Spaziergängen hinausgeführt werde; jedenfalld kann
nicht geftattet werden, denjelben ohne Auffiht zu Haufe zu lafien.
Ohne ausdrüdlihe Erlaubnid des Anftaltövorfteherd dürfen die
Pflegeeltern den Zögling nit mit fremden Perfonen, felbft wenn
diefe fih als Verwandte dedjelben bezeichnen, zu Spaziergängen,
Beſuch von Scanklofalen, Ausflügen ıc. von ſich entlaffen.
8. 12. Körperliche Züchtigungen des Zöglingd find verboten.
Bon jchwereren Vergehen und gemohnbeitsmäßigen Fehlern, ale:
Ungehorſam, Widerjeglichkeit, Lügenhaftigkeit, Neigung zum Naſchen
und Stehlen ıc. ift dem Anitaltövorfteher Mittheilung zu machen.
$. 13. Es ift wünſchenswerth, daß der Pflegling recht viel zur
Ausrihtung Heiner Kommilfionen (zu Einfäufen, Beftellungen ıc.)
ebraudyt werde; im Allgemeinen darf died aber nicht in der Dunkel—
beit eſchehen.
. 14. Die Pflegeeltern haben darüber zu wachen, daß die
aufgegebenen Schularbeiten von dem Pfleglinge ordentlich angefertigt
werden. Zur Berftändigung mit dem Pfleglinge haben he Fi,
foweit als es irgend angeht, der Wortſprache zu bedienen, auch daranf
u halten, daß der Pflegling, ſoweit e8 möglich ift, fich durch die
———— und nicht durch die Zeichenſprache verſtändigt.
$. 15. Die Pflegeeltern haben nur von dem Anftaltsvorſteher
und den Anftaltölehrern Weijungen bezüglich der Erziehung des ihnen
anvertrauten Zöglingd anzunehmen.
$. 16. Wenn der Pfleger die eingegangenen Verpflichtungen
getreulich erfüllt, erhält er eine monatliche Entihädigung von
‚ weldye von dem Anftaltövorfteber nach vorheriger
Liquidation beim Landes-Direktor zu Düffeldorf in’ vierteljährlichen
Raten poftnumerando audgezahlt werden joll.
$. 17. Die Verpflichtung zur Zahlung des ftipulirten Pflege—
geldes beginnt mit dem Tage der Uebernahme des Pfleglingd und
endigt mit der Aufhörung der Berpflegung.
$. 18. Geitend des Anftaltövorfteberd wird das Recht vor-
behalten, dielen Vertrag zu jeder Zeit und ohne Weitered aufzuheben,
wogegen dem Berpfleger died nur nad) vorgängiger dreimonatlicdher
Kündigung zuftebt.
$. 19. Borftehender Bertrag ift in zwei Exemplaren ausge—
fertigt und Jedem der Kontrahenten ein Gremplar ausgehändigt
worden.
8.
Der Unterridt in den preußiſchen Taubjtummen-
Anitalten.
In den preußiihen Zaubitummen-Anftalten wird nad) der
deutichen, oder wie fie Hill in jeiner befannten Schrift: „der gegen-
wärtige Zuftand ded Taubftummen-Bildungswejend in Deutſchland.“
701
Weimar 1866. (5. 82 ff.) nennt, nach der neusdeutihen Metlyode
unterrichtet. ine eingehende Darftellung bderjelben findet fich bei
Heil, Seminar- und Taubjtummenlehrer zu Hildburghaufen: „Der
Zaubjtumme und jeine Bildung.“ 3. Auflage. Hildburghaujen 1880.
Die litterariihe und pädagogiſche Thätigfeit der Männer, welche
fich um die methodiihe Ausbildung des Taubſtummen-Unterrichtes
hervorragende Verdienſte erworben haben, ilt von E. Walther,
Direktor des Wilhelm-Augufta-Stifted zu Wriezen a. O. in der
„Beihichte des Taubſtummen-Bildungsweſens.“ Bielefeld und Leipzig
1882. S. ©. 220 bis 409 ausführlich bejchrieben. Endlidy aiebt
das von 3. Vatter, Oberlehrer in Frankfurt a. M., herausgegebene
„Drgan der Taubftummen-Anftalten in Deutichland” ein erfreuliches
Bild von der erniten, eifrigen Thätigfeit aller bei der gemeinjamen Ar-
beit betheiligten Kräfte. Aus den genannten Daritellungen, bejonders
aber aus der Vatter’ichen Zeitjchrift ift zu erfennen, daß die jet er-
reichten Erfolge nicht der Wirkſamkeit einzelner Männer allein zu dan-
fen find, jondern, dat in ihnen vielmehr dad Ergebnis der hingebenden
Treue und des unermüdeten Fleißes einer großen Anzahl von Leh—
rern vorliegt, welde in den verichiedeniten Theilen des deutichen
Landes ftill und jelbitlos ihr Leben der Yöjung einer bedeutjamen,
aber jehr jchwierigen Aufgabe gewidmet haben und noch widmen.
Um eine volle Einficht in die Grundjäße der neuen deutſchen
Methode und in ihre lehrplanmäßige Durhführung zu geben, werden
nachſtehend zunächſt die Unterriht3-Grundiäße mitgetbeilt, weldyen
nad Walther (a. a. O. S. 409) der deutihe Taubſtummen-Unter—
richt gegenwärtig folgt. Daran reiht fi) der von dem Landes—
direftor der Provinz Sadyjen unter dem 24. September 1883 für
die Zaubftummen-Anftalten diejer Provinz vorgejchriebene Lehrplan;
ferner der bis in jeine Detaild durchgeführte und — be⸗
gründete Lehrplan für die achtklaſſige Taubſtummen-Anſtalt zu
Hildesheim von Ed. Rößler (abgedruckt im „Organ ıc.“ 1882
©. 149 ff.); jowie der Lehrplan für die ſiebenklaſſige Taubſtummen—
Anstalt zu Köln und ein Lebrberiht über den im Sculjahre
1883/84 in der fünfflaifigen TZaubitummen-Anftalt zu Frankfurt a. M.
ertbeilten Unterriht. Den Schluß madt ein von einem bewährten
Zaubitummen-Anftaltö-Direftor zujammengeftelltes Verzeichnis der
3. 3. gebräudlichiten Lehrmittel.
Es iſt auf dieſe Weile nicht nur Gelegenheit geboten, zu er:
fennen, wie ſich die Unterrichtöarbeit in den nady ihrer Drganijation
verichiedenen Anitalten daritellt, jondern auch die Divergenzen 'in
den Auffaffungen wahrzunehmen, welche fidy bei allrr Gemeinſam—
feit der Grundanihauungen im Einzelnen geltend maden. Diele
Meinungs:Unterjchiede beziehen fih auf den Umfang bes rein
grammatiſchen Unterrichteö, auf die Verbindung oder Sonderun
ded Sprach- und des AnihauungdsUnterrichtes, auf den Be
702
der jogenannten Anjchauungsmittel, endlid auf den Zeitpunft, zu
weldhem einzelne Lehrgegenftände zuerit aufzutreten haben.
Uebrigens ift noch zu vergleihen: Dr. Treibel, Ueberfiht der
eichichtlihen Entwidelung ded Taubſtummen-Bildungsweſens;
eitichrift ded Kal. Statiſtiſchen Büreaus 1882 Heft I. II, wo aud
der Lehrplan der Kal. Taubitummen-Anftalt zu Berlin abgedrudt
ift; Dr. W. Gude, Grundjäge und Grundzüge zur Auftellung
eined Lehrplanes für eine Taubftummen-Anftalt, Hannover 1881,
und Sägert: Das ZTaubftummen » Bildungswejen in Preußen.
Heft 3. Berlin 1875.
a. Unterrihts-Grundjäße, von E. Walther.
l. Der von den Zaubftummen-Anftalten verfolgte Zwed, der
durchaus dem der Volksſchule entipricht, geht an aus den
Zaubftummen fittlich-religiöfe und bürgerlich-brauchbare Menichen
zu machen.
2. Um dieſen Zwed zu erreichen, find die Taubftummen in
dem Mafe mit der Lautipradhe auszuftatten, daß fie mündlid und
ichriftlih Mtitgetheilted verjtehen und ihre Gedanfen in allgemein
verftändlicher Weiſe mündlich und ſchriftlich ausdrüden fünnen.
Zugleich find fie in allen Kenntnifjen und Fertigkeiten — Gejang
ausgeſchloſſen — zu üben, weldye die einfahe Volksſchule fordert.
Der Lautiprahhunterricht ift beftimmend für den Anfang
und Fortgang aller übrigen Unterrichtögegenftände. Er bildet dem=
nad den Mittelpunkt des gelammten Unterrihtes. In ihm treten
ak. die Eigenthümlichkeiten des Taubjtummen-Unterrichtes
ervor.
4. Neben dem Spradunterrihte werden die Taubſtummen
a. in Religion, b. im Rechnen, c. in der Weltkunde (Geographie,
Geichichte, Naturkunde ıc.), d. im Schreiben, e. im Zeichnen, f. im
Turnen, g. in weiblichen Handarbeiten unterrichtet.
5. Beim Spradunterridhte find 4 Stufen zu unterjdeiden:
erite Stufe: der vorbereitende Sprahunterricht, der die Entwide-
lung der Laute und die Feltitellung der eriten Begriffe zur Auf-
gabe hat;
zweite Stufe: der grundlegende Spradunterridht, bei dem es
darauf anfommt, eine ſichere Bafid für den weiteren Unterricht zu
ewinnen; er muB demnach den Schülern Anſchauungs- und Sprach—
—*— ſowie einfache Sprachformen zuführen;
dritte Stufe: der erweiternde Sprachunterricht, in welchem der
Anfang in der Behandlung der Sprache als Gegenſtand des Unter—
richtes gemacht, die materiell-ſprachliche Grundlage erweitert und
die ſprachliche Selbſtthätigkeit der Schüler angeregt wird;
vierte Stufe: der abſchließende Sprachunterricht, welcher durch
703
fortgejegte, grammatiiche Uebungen die Sprache mehr und mehr
u einer bewußten Denfthätigfeit macht, die Schüler zum Ber:
Rändniffe der Unterhaltungsiprade und einfaher VBolksichriften
führt und fie befähigt, ihre Gedanfen über Wahrgenommenes, Er:
lebte8 und Gmpfundened in zufammenhängender Weiſe mündlich
und ſchriftlich auszudrüden;
6. In dem Sprahunterrihte Taubjtummer untericheidet man
a. einen mechaniſchen Sprachunterricht, der ed mit der techniichen
Seite der Spradye zu Fin bat, b. einen materiellen Spradunter-
richt, welcher den Schülern Sprachſtoff zuführt, ec. einen formellen
Spradunterriht, der die Formen der Sprache lehrt, und d. freie
Spradhübungen, bei denen die Umgangöiprahe Anwendung und
Uebung findet.*)
7. Gleich mit Beginn des Sprachunterrichtes treten vier
Uebungen auf, die ſtets Hand in Hand geben, nämlich Sprach—
und Abſeh-, Schreib- und Lejeübungen.
8. Da die Lautſprache in der Taubftummen - Anitalt zugleich
Unterrichtözwed und Unterridhtsmittel ift, jo muB fie während der
— Unterrichtszeit die ſorgfältigſte Pflege und Uebung er—
ahren.
9. Klares und beſtimmtes Sprechen der einzelnen Laute und
der verſchiedenſten Lautverbindungen bei natürlicher Bewegung und
Stellung der Sprachwerkzeuge, richtige Dehnung und Kürzung der
Laute und korrekte Betonung der Silben in den Wörtern und der
Wörter in den Sätzen bei zweckmäßigem Haushalten mit der Luft
— das Ziel des mechaniſchen Sprechens — iſt nur dann zu er—
reichen, wenn dieſes Sprechen ununterbrochen mit der größten Ge—
wiſſenhaftigkeit gepflegt wird.
10. Da es nicht blos darauf ankommt, daß die Taubſtummen
die Sprache erlernen, um verſtanden zu werden, ſondern da es für
ſie von eben ſo großer Wichtigkeit iſt, daß ſie andere verſtehen, ſo
iſt den Uebungen im Abſehen der Sprache vom Munde Sprechen—
der nicht mindere Sorgfalt zu widmen, als dem mechaniſchen
Sprechen.
11. Die bei der Sprachaneignung ſeitens der Vollſinnigen
allgemein befolgten Grundſätze ſind auch bei dem Sprachunterrichte
Taubſtummer feſtzuhalten.
12. Die Sprache iſt daher unmittelbar an die die taubſtummen
Schüler umgebenden Dinge, Erſcheinungen und Verhältniſſe anzu—
ſchließen. Nur dadurch iſt eine innige Verbindung von Wort und
Sache zu ermöglichen und dem Taubſtummen das Sprechen zu
*) Bei anderen bildet die Sprache nach der phonetiſchen, logiſchen und for—
mellen Seite hin den Unterſcheidungsgrund.
704
einer organtichen Geilteöthätigfeit zu machen, die e& bei dem Voll—
finnigen ift.
13. Um die Zaubitummen an eine jelbitthätige Spradanmwen:
dung zu gewöhnen, tit in ihnen das Bedürfnis nad der Lautiprache
zu erweden.
14. Das Bedürfnid nad) der Yautipradye wird nicht geweckt,
wenn die mit dem Taubſtummen in Verkehr tretenden die Geber-
denſprache anweuden. Der Gebraud diejer Sprache iſt zugleich
Deranlafjung, dab die taubſtummen Kinder die Lautſprache ungern
anwenden, vom Munde Sprecdhender nicht abjehen lernen, die Um—
gangsſprache nicht genügend erlernen, nur einen beichränften Spradh-
ſchatz erwerben, die Formen der Lautſprache nicht genügend erfaljen
und in dieier Spradye nicht denfen lernen.
15. Die Geberdeniprade ift daher von dem linterrichte der
Zaubitummen und dem Verfehre mit dieſen auszujchliehen.
16. Als Erflärungsmittel der Sprache und zur Gewinnung
von Begriffen dient nur die unmittelbare Anichauung der Sache
oder deren Nepräjentant oder die Sprache.
17. An den eriten Spradhunterricht ſchließt ſich ein geordneter
Anihauungsunterricht, der entweder in PVerbindung mit dem
Leſe- und Spradhunterrihte oder als jelbitändiger Unterrichts-
en betrieben wird. Er zieht fidy durdy die ganze Schulzeit
indurd).
1S. Zweck des Anichauungdunterrichtes it: Steigerung der
Aufmerkfiamfeit, Uebung und Ausbildung des Anſchauungs- und
Denkvermögend, Bereicherung mit Borftellungen und Kenntnijjen,
Aneignung von Begriffswörtern, Uebung in der Anwendung der
gewonnenen Sprache und Nusbildung derjelben durch mündliche
Beiprehung und jchriftliche Arbeiten.
19. Der Anihauungsunterriht it a. ein vorbereitender,
welcher mit dem Artifulationsunterrihte Hand in Hand geht, b. ein
rundlegender, welcher den Schülern Material zuführt, c. ein be-
—————— der durch Beſchreibung verſchiedener Anſchauungsobjekte
die Vermehrung des Sprachſtoffes, ſowie das Verſtändnis und die
richtige Anwendung der Sprachformen erſtrebt, und d. ein anwen—
dender, welcher neben allgemeiner Förderung der Sprache die prak—
en Verhältniffe des Lebens in das Bereich feiner Beiprehung
zieht.
20. Die Reihenfolge des zu behandelnden Stoffe iſt be=
ftimmt durd die Eintheilung der Zeit und durd räumliche Ver—
bältniffe.
21. Dem Taubftummen, welchem die Sprade nur in be=
Ihränftem Maße zufließt, der daher nur langjam zur Abjtraftion
des Richtigen gelangt, müſſen die Gelege der Wortſprache theils
angewandt, theild an fi vorgeführt werden, um ſich dieier Ge-
705
— bewußt und zur richtigen Anwendung derſelben geführt zu
werden.
22. Wenn das Sprachbedürfnis auch das Leitende bei der
Fortentwickelung der Sprache iſt, ſo muß doch auch ein ſyſtematiſcher
Fortgang bei Vorführung und Einübung der ſprachlichen Formen
feſtgehalten werden, der auf allen Stufen des Unterrichtes klar
hervortritt.
23. Auf der Oberſtufe beginnt ein geordneter grammatiſcher
Unterricht, der, auf der Mittelſtufe vorbereitet, die Sprache ſelbſt
zum Gegenſtande der Behandlung macht.
24. Der Sprachformenunterricht ſchließt ſich an das Leſebuch
an. Es können jedoch auch beſondere Unterrichtsſtunden für ihn
angeſetzt werden.
25. Er kann nur dann in fruchtbarer Weiſe betrieben werden,
wenn er dem Grundſatze folgt: Von der ſprachlichen Erſcheinung
zum Geſetze.
26. Um die Taubſtummen für geordnete und ſelbſtändige
ſchriftliche Darſtellung zu befähigen, ſind ſie zur Abfaſſung eines
Tagebuches anzuleiten, woraus ſich in den letzten Schuljahren Auf—
ſatzübungen entwickeln, die zugleich die Anfertigung von Briefen
und Geſchäftsaufſätzen lehren. Es muß aber auch jeder Lehr—
gegenſtand, ſoweit er es mit Gedankenreihen zu thun hat, zur
Förderung des ſchriftlichen Gedankenausdruckes beitragen. Es
müſſen ſich daher an den mündlichen Unterricht ſchriftliche Arbeiten
als Wiederholungen und Uebungen in angemeſſener Darſtellung
anreihen.
27. Die freien Sprachübungen haben die Umgangsſprache,
wie fie im alltäglihen Verkehre angewandt wird, einzuführen.
28. Sie jchliefen ſich an das unmittelbare Bedürfnis der
Schüler an und ſuchen Died zu befriedigen. Die Vorkommniſſe
und Wahrnehmungen in Schule und Haus, auf Spaziergängen
und im Verkehre werden zum Gegenjtande der Beiprehung gemacht
und dienen zur Aneignung der Umgangdipradye, im beionderen der
diejer eigenthümlichen Ausdrüde und Redewendungen.
29. Sie geben dem Schüler jofort ein Sprachganzes, ohne
immer Rückſicht darauf zu nehmen, ob die angewandte Form vor=
bereitet ilt und veritanden wird.
30. Da ed von hoher Wichtigkeit für die Taubſtummen ift,
dab fie die Umgangsipradhe in möglichſt umfangreihem Maße
erlernen, jo muß diejelbe in jeder Unterrichtöjtunde, jobald ſich nur
Gelegenheit bietet, Berüdfichtigung finden. Das Erlernte iſt auch
im außerunterrichtlichen Perkehre zu verwenden.
31. Gin geordneter Neligionsunterriht kann erit dann be—
ginnen, wenn die taubitummen Schüler im Beige einer Elemen-
—
tarſprache ſind, die eine ſegenbringende Behandlung des religiöſen
Stoffes ermöglicht, alſo nicht vor dem dritten Schuljahre.
32. Wenn der Religionsunterricht auch den Sprachunterricht
zu unterftügen, d. h. die ihm eigenthümliche Sprache zu lehren, auf
gute Ausſprache und richtige Form zu halten hat, jo darf das ſprach—
lie Clement dody niemald das religiöje überwuchern. Die Reli—
gionsftunde darf zu feiner Sprachſtunde herabgedrücdt werden. Die
hohen Aufgaben der religiöjen Unterweilung, die Kinder zu Gott
u führen, ernjte Frömmigfeit, Zucht und Sitte in die Herzen der:
"elben zu pflanzen, müffen allezeit im Auge behalten werden.
33. Um den Zwed des Religionsunterrichtes zu erreichen, muß
der Taubſtumme a. mit den großen Thaten Gottes, wie fie und in
dem. Alten und Neuen Zeftamente erzählt find, befannt gemacht,
b. in die Glaubend- und Sittenlehre unjerer Kirche a
c. zum würdigen Gebraude der Saframente vorbereitet, d. über
die Bedeutung der kirchlichen Handlungen, jowie der kirchlichen
Feſte und die Einrihtung des Gottesdienites belehrt, e. für die
religiöje Weiterbildung befähigt, und f. für die Betheiligung am
Gottesdienſte empfänglich gemacht werben.
Beim Meligiondunterrihte find vier Stufen zu unter:
ſcheiden:
erſte Stufe: Der vorbereitende Religionsunterricht, welcher
durch gelegentliche Hinweiſe auf Gott und durch Beſchreibung bib—
liſcher Bilder in den Schülern eine Vorſtellung von dem Daſein
und den Thaten Gottes erweckt;
weite Stufe: Der grundlegende Religionsunterricht, welcher
den Schülern die —— im Zuſammenhange vorführt und
die Grundlage für den konfeſſionellen Religionsunterricht giebt;
dritte Stufe: Der lehrhafte Religionsunterricht, welcher auf
das Leben in der kirchlichen Gemeinſchaft vorbereitet, und die
Glaubens- und Sittenlehren der Kirche im Anſchluſſe an den
Katechismus vorführt;
vierte Stufe: Der abſchließende Religionsunterricht, welcher
den geſammelten religiöſen Stoff zufammenfaßt, die Schüler in das
Verſtändnis der kirchlichen Handlungen, beionders in das der Sakra—
mente einführt und fie zu würdigen Gliedern der kirchlichen Ge—
meinſchaft macht.
35. Die einzelnen Disziplinen des Religionsunterrichtes ſind:
a. Beſprechung bibliſcher Bilder, b. Unterricht in der bibliſchen Ge—
ſchichte, c. Religionslehre, d. Bibelleſen, e. Liederkunde (wird ge—
legentlich behandelt), und f. Kirchengeſchichte.
36. Der Redenunterricht tritt ein, wenn die Schüler ſprach—
lich jo weit gefördert find, daß fie die Zahlen zu ſprechen ver
mögen, wenn aljo ein Sprechen durch die Lautſprache möglich iſt.
37. Er verfolgt den Zweck, die Taubſtummen für das prak—
707
ttiihe Rechnen zu befähigen und fie im abitraften Denfen und
forreften Spredyen zu üben.
38. Unter bejonderen Berhältniffen fönnen einige Gebiete
aus der Raumlehre, die für das praftiiche Leben Bedeutung haben,
zur Behandlung fommen.
. Der weltfundliche Unterricht entwidelt fi aus dem An-
ihauungdunterrichte. Er umfaßt: a. Geographie (Heimaths-, Vater:
lands- und Erdkunde), b. Geihichte, c. Naturfunde und d. Ge—
ſetzeskunde.
40. Der Schreib- und Zeichenunterricht der Taubſtummen
entſpricht dem in der Volksſchule. Der letztere Unterrichtsgegen—
ſtand darf nicht zu frühe eintreten.
41. Da die Taubſtummen wegen des Gehörmangels einen
ſchleppenden Gang haben, infolge der Stummheit und der ſich
hieraus ergebenden Unthätigkeit der Lungen letztere wenig geſtärkt
find, für die ſprachliche Thätigkeit die Kraft des Schülers jedoch
ſehr in Anſpruch genommen wird, jo iſt das Turnen der tanb—
ſtummen Knaben und Mädchen von großer Wichtigkeit.
42. Die taubſtummen Mädchen ſind mit Eintritt in die
Taubſtummen-Anſtalt in weiblichen Handarbeiten zu unterrichten.
. Eine gewerblide Ausbildung der Taubſtummen fann
nicht Aufgabe der Taubftummen-Anftalt jein.
44. Feder einzelne Unterrichtögegenitand hat die ihm eigen-
thümlihe Sprache zu lehren; er tritt jomit in den Dienft ded
Sprahunterrichted. „In allem iſt Spradyunterricht.”
45. Der gefammte Unterricht geht von der Lautſprache aus.
Die jchriftliche Darftellung ſchließt fi nad) Bedürfnis an.
46. Mit dem Eintritte in die Mittelftufe wird die Methode
des Taubftummen-Unterrichteö der in der Volksſchule angewandten
immer mehr ähnlich, jo daß fich jener Unterricht auf der Ober-
* von dem Elementarunterrichte in der Form nicht mehr unter—
eidet.
47. Zur Erreichung des zweiten Zieles des Taubſtummen—
Unterrichtes iſt ee dab a. ein achtjähriger Unterrichtöfurjus
(drei Fahr für die Unter, drei Fahre für die Mittel- und zwei
Jahre für die Oberftufe) eingeführt wird, b. die Zahl der Schüler
einer Klaſſe 10 nicht überfteigt, c. jede Klaffe einen eigenen, mit
der Methode des Unterrichtes vertrauten und im Unterrichten Taub-
ftummer geübten Lehrer bat, d. alle die Anichauungsmittel vor-
handen find, welche einen unmittelbaren Anſchluß des Worted an
die Sache ermöglichen, e. die taubftummen Kinder jchon mit dem
vollendeten fiebenten Lebensjahre in die Taubftummen-Anftalt ein—
treten, f. alle Lehrer einer Anitalt nad einem einheitlichen Plane
arbeiten.
708
b
Lehr-Plan für die TZaubftummen-Anftalten der
Provinz Sadjen. Ä
Die Zaubftummenanftalt ftellt fih die Aufgabe, dem Taub—
ftummen dasjenige Maß von Bildung zu übermitteln, weldes dem
Bollfinnigen dur das ſtaatliche Gejep deö allgemeinen Schulzwanges
gefihert iſt Sittlihfeit und Religiojität und bürger-
lihe Braudbarfeit.
Die Taubftummenanjtalt jol ihren Zöglingen daher die Volks—
ſchule erjegen, ihr Ziel das der Volköfchule jein. Das ed indefjen
häufig wegen zurüdgebliebener körperlicher Ausbildung des taub»
ftummen Kindes nicht möglich iſt, dDasjelbe vor dem achten Lebens—
jahre in eine Anftalt aufzunehmen und mancherlei Gründe dagegen
Iprechen, es bis über dad vollendete 16. Lebensjahr hinaus in derjelben
zurüdzubalten, jo wird der Kurjus im allgemeinen nur auf acht
Fahre ausgedehnt werden fünnen und nur in Ausnahmefällen eine
Kürzung oder Verlängerung erfahren. Aber auch bei einer Aus-
dehnung der Schulzeit auf acht Jahre fann in den Taubjtummen-
Anftalten nicht der geſammte Lehrftoff der Volksſchule verarbeitet
werden; es muß vielmehr auf die durch das Gebreden der Taub—
ftummen bedingten Hinderniffe und auf das eigenthümliche Bedürfnis,
jomwie die geiftige Kraft und die ohne Schädigung der Gejundheit
verwendbare Zeit der Zöglinge Nüdjicht genommen, nur dad Noth-
wendigfte und Wichtigſte ausgewählt, manches aber aud, was die
Volksſchule bereitd vorausfegen oder anderen Bildungsfaftoren über-
laffen fann, nachgeholt und ergänzt werden. Ueberdies tft noch mehr,
als died in der Volksſchule geichehen darf, auf die fünftige Lebens—
ftellung der Taubftummen zer zu nehmen.
Als Hauptzwed der Taubjtummenbildung wird fi demnad)
ergeben, den Zaubftummen durh Einführung in dad
Verftändnid und den Gebraud unjerer Sprade geiftig
zu bilden und ihn zu einem religiös-ſittlichen, bürger-
lich-—brauchbaren Menihen zu erziehen.
Die anzumendende Methode tft die jogenannte deutſche. Natürs
lie Geberden find dabei nicht unbedingt ausgeſchloſſen, fie dienen
vielmehr als erfted Verſtändigungs- und namentlih für die erjten
Schuljahre, wo nöthig, ald Erklärungs- und Veranſchaulichungs—
mittel, fie haben nur vorübergehenden Werth, bleiben auf daß noth—
wendigfte Mat beichränft und müſſen daher, je länger, je mehr, aus
dem Unterrihte und Verkehre verfhwinden. Künftlihe Geberden-
ſprache und Fingeralphabet finden feine Anwendung. Ald Grundfag
gilt, wenn jened obengemannte Ziel, den Zaubitummen von dem
ſprachlichen Banne zu löfen und aus feiner geiftigen Sfolirtheit zu
befreien, erreicht werden joll: jeder Unterridht jei Sprad-
709
unterricht, d. b. jeder Kehrgegenftand hat dem Sprad-
unterridte zu dienen, aljo die bereitd gewonnene
Spradfertigfeit zu üben und die Sprache ded Zöglings
durh neue Berheltungen Anihauungen und Aus—
drüde zu bereichern.
Nach dem Reglement für die Taubftummen-Anftalten der Provinz
Sadien vom 30. November 1876 erftredt ſich der Unterricht auf:
A. Religion, B. Sprade, C. Weltfunde, D. Rechnen, E. Schön—
fchreiben, F. Zeichnen, G. Turnen, H. Handarbeiten.
A. Religions-Unterricht.
Die religiöje und die darauf beruhende fittlihe Bildung der
Schüler iſt ald eine Hauptaufgabe der Taubftummen-Anftalten ans
ujehen. Ihre Wichtigkeit ergiebt ſich jchon daraus, daß die Taub-
— für ihr ganzes Leben auch des Einfluſſes chriſtlicher
Wahrheit verluſtig gehen würden, wenn man ſie nicht durch die
Schule dafür zugänglich machte. Erſtrebt ſoll die religiöſe Bildung
werden:
1) durch den Religionsunterricht,
2) durch das geſammte Leben in der Anſtalt mit ihren Ein—
richtungen,
3) durch regelmäßige ſonn- und feſttägliche Andachten.
Zweck und Aufgabe des Religionsunterrichtes iſt:
Lebendige Erkenntnis des göttlichen Heilswillens und
der göttlihen Heildthaten zur Stärfung und Heiligung
ded Herzend und Lebens in wahrer Krömmigfeit und
ubewußter und wirfjamer Theilnabme am kirchlichen
Sehen der Gemeinde zu vermitteln.
&8 erhellt, daß gerade diefer Unterricht für TZaubftumme bejondere
Schwierigkeiten bietet. Bei jeiner hohen Bedeutung fordert er darum
die forgfältigfte und eingehendfte Behandlung.
Menn der Neligiondunterricht aud in den Dienft ded Sprach—
unterrichte tritt, die ihm eigenthümlihen Anfhauungen und Begriffe
zum ſprachlichen Ausdrude und zur ſprachlichen Aneignung bringen,
auf Forrefte Ausiprache und richtige Form halten muß, jo darf der—
jelbe doch fein bloßer Denk- und Spradunterridt werden.
Im allgemeinen werden bei dem gefammten Religiondunterrichte
drei Stufen zu untericheiden fein:
1) eine Stufe der Vorbereitung, auf welder die Schüler bei
gelegentlicher Veranlaffung auf Gott hingewiejen und in ihnen
durch Beichreibung bibliicher Bilder eine Ahnung von feinem
Dafein und von feiner Allmaht und Güte erwedt wird,
2) eine Stufe, auf welcher dem Schüler die Heildgeihichte in
ihren Hauptzügen im Zufammenhange vorgeführt wird,
3) eine Stufe, auf welder die Schüler in der Glaubens- und
1884. 47
710
Sittenlehre der chriftlichen Kirche unterwiejen und für das
kirchliche Leben vorgebildet werden.
Diefem Zwede dienen folgende Unterrichtögegenitände: 1) Bes
ſprechung bibliiher Bilder, 2) Bibliſche Geſchichte, 3) Katechismus:
unterricht, 4) Bibellejen, 5) Kirchengeſchichte, 6) das geiftliche Lied,
Gebete.
1. Beſprechung biblijder Bilder.
Bei Beiprehung von bibliihen Bildern wird der Zwed ver:
folgt, den Schüler mit den wichtigſten Begebenheiten der
bibliihen Geſchichte, mit hervorragenden Perjonen der-
felben ıc. in Form des Anjhauungsunterrichtes befannt zu maden,
ibm Blide in das innere jittlihe Leben der dargeftellten
Perjonen zur Erwedung des eigenen religiöjen Xebens,
Schärfung des Gewiſſens und Nadeiferung zu eröffnen.
Die Form wird immer dem jeweiligen ſprachlichen Standpunfte des
Schülers, die Auswahl der Bilder nah Bedürfnis den riftlichen
Feten anzupaffen fein. Daran ſchließt fi die Erlernung Fleiner
Gebete, der zehn Gebote ohne die Erklärungen und leicht verftänd»
licher Bibeljprüche. Bei paſſender Gelegenbeit, wie bei Naturereigniifen,
Erlebniſſen (Schickſalen) ꝛc. werden die Kinder auf Gott hingewielen.
Die Beiprehung bibliiher Bilder erfolgt in der Regel mit
Beginn des vierten Semeiters in wöchentlich vier Stunden, es ift
jedoch nicht ausgeſchloſſen, jelbige unter Umftänden auch ſchon früher
eintreten zu laſſen. Mit Anfang des vierten Schuljahred wird fie
durch den eigentlichen bibliichen Seichichtäunterricht abgelöft.
2. Bibliſche Geſchichte.
Der Unterricht in der bibliſchen Geſchichte hat den Zweck,
den Schüler mit den großen Heilsthaten Gottes, wie fie und
im alten und neuen Teltamente erzählt werden, befannt zu
machen, um fo für den nadfolgenden Katechismusunterricht eine
reale Unterlage zu ſchaffen. Wenn ed auch nicht möglich fein wird,
mit den Schülern die Heildgeihhichte in umfafjenderer Weiſe zu be-
handeln, jo müfjen diejelben dody im weiteren Fortgange des Unter:
richtes eine planmäßige geordnete Netbe der wichtigften Erzählungen
aus allen Perioden der heiligen Geſchichte des alten und neuen
Zeitamented erhalten. Dem Leben Jeſu ift dabei die vorzüglichfte
Aufmerkſamkeit zuzuwenden, wobei die Feſte ded Kirchenjahres be=
fondere Berückſichtigung finden.
Die Geſchichte wird vom Lehrer frei erzählt in einer dem
Faſſungsvermögen der Kinder angepaßten Ausdrucksweiſe, dody mög—
licht in biblifhen Worten, alddann gelefen im Hiftorienbudye, nad)
ihrem religiöfen und fittlihen Inhalte in Geift und Gemüth bil«
dender Weile, nah Bedürfnis mit Hilfe der natürlichen Geberde,
a anihauliher Weiſe unter Benugung bildliher Darftellungen
erklärt.
11
Eine jelbftändige Wiedergabe der Erzählung feitend der Kinder
fann nur Aufgabe der beiden oberften Klaffen fein. Geiftlofed Aus-
wendiglernen tft zu vermeiden.
Die Anwendung auf das Leben der Kinder erfolgt dabei in
angemefjener Weife. Die Anregung des religiöien Gefühld, ſowie die
Schärfung des Gewiſſens, wird allezeit ald eine Hauptaufgabe zu
betradyten fein. Einzelne in den Geſchichten erklärte Ausiprüche und
Katechismusabſchnitte werden memorirt.
Der Unterricht in der bibliiben Geſchichte beginnt mit dem
vierten und endigt mit dem fiebenten Schuljahre. Im vierten und
fünften werden wödentli vier, im ſechſten und fiebenten Schul—
jahre dagegen nur drei Stunden darauf zu verwenden jein.
3. Ratehidmudunterridt.
Durh den Katechismusunterricht ſoll der Schüler in die
Glaubend- und Sittenlebre unjerer Kirche eingeführt
werden und durch fie jo zur Erfenntnis der driitliden
MWahrbeitaelangen, daß fie ibm Richtſchnur für daß Le—
ben wird, ibm Anwartihaft auf Erlangung ded ewigen
Lebens giebt. Eine Borbereitung bat er ſchon durd den bibliſchen
Geihyichtsunterriht und dad Memoriren von Bibeljprüben und
Katehismusabjchnitten erfabren, beichränft ſich aber zunächſt nur
auf die Erflärung und Aneignung der zehn Gebote, des eriten und
zweiten Artifeld und des Baterunierd ohne Luthers Erklärung.
Der gefammte Katechismusſtoff fommt in wöchentlich zwei bis
drei Stunden auf der DOberftufe zur Behandlung, mit Einſchlus
der Lebrftüde von der Taufe, der Beichte und dem beiligen Abend-
mahle, legtere jedodh nur im letzten Schuljahre (Konfirmandenftufe).
Daß fihere Erlernen des Textes wird durch gutes Vorſprechen
ded Lehrers und in Bezug auf Deutlichkeit, Korrektheit und finn-
gemäße Betonung, forgfältig fontrollirted und geübte Nachſprechen
der Schüler erzielt.
Das einfahe Verſtändnis ift nur in der Meile konkreter Ver—
anihaulihung durd Beiipiele aus der heiligen Geſchichte oder aus
dem Leben zu erzielen. Die Erklärung bat ſich namentli in der
Mittelftufe auf das MWeientlichite im engen Anihluß an den Wort-
laut ded Katehismus zu beſchränken. Aber Wort und Sache, wie
fie der Katehiämuätert bietet, find Mar ımd anſchaulich, Kopf und
Herz in gleihem Maße in Anſpruch nebmend, zu entwideln.
Die zu verwendenden Sprüdye, die gleichfalld zu erläutern find,
aeben in der Negel die Zufammenfaffung der erläuterten Wahrbeit.
Sie müffen furz, knapp, leicht faßbar, in ſich abgeichloffen, Far und
beftimmt jein. Ihre Zahl iſt eine beichränfte.
Auf der Oberftufe erfolgt eine tiefere Einführung in die chrift-
lihe Heildlebre, nach Luthers Erklärung ded Katehiömud und nad)
Anleitung eines Religionsbudes.
41”
712
Auf der Konfirmandenftufe erfolgt die Belehrung über die
Saframente und die kirchlichen Handlungen.
Der Katehiömudunterricht tritt mit Beginn des ſechſten Schul-
jahres in wöchentlih zwei Stunden ein, welche Zahl im fiebenten
beibehalten, im achten Schuljahre dagegen auf wöchentlich drei Stun-
den erhöht wird.
4. Bibellejen.
Es ift gewiß wünjchendwertb, aud den Taubjtummen mit der
heiligen Schrift, der Grundlage unſeres Glaubens be-
fannt zu machen. Da indefjen nur wenig Zeit auf dad Bibellefen
verwendet werden kann, den Zaubltummen die der Bibel eigen-
thümliche Ausdrucksweiſe und Schwierigen Sagfonftruftionen mander-
fet Schwierigfeiten bereiten würden, jo wird der Gebraud der hei—
ligen Schrift nur ein ſehr beichränfter bleiben und ſich kaum weiter
eritreden fünnen, als daß der Lehrer an jedem Sonnabende das
Evangelium des folgenden Sonntages mit den Schülern lieft und
erklärt. Dabei fommt zugleich dad Kirchenjahr zur Erklärung.
Indes wird die Lektüre einiger Palmen (1, 23, 32, 51, 90,
123, 139,) Jes. Cap. 9, 11, 53. Mid. 5, aud dem neuen Teſta—
mente diejenige einiger Partien der Apoftelgeihichte und vielleicht
einiger Epift. Perifopen zu ermöglichen fein.
Die Schüler find vor dem Gebraude mit der äußeren Ein-
richtung der Bibel und ihrer Eintheilung foweit vertraut zu maden,
als ed das Bedürfnis erfordert.
Der Unterricht im Bibellefen beginnt in der Regel mit Beginn
des fiebenten Schuljahres, kann aber, je nad der Befähigung der
Schüler, auch ſchon früher auftreten und wird in wöchentlich einer
Stunde ertheilt. |
5. Kirchengeſchichte.
Der Unterricht in der Kirchengeſchichte tritt im achten Schul-
jahre an Stelle des bibliichen Geſchichtsunterrichtes. Er bat den
Zwed, die Schüler zunädft mit der Ausbreitung des Chriſten—
thumes namentlih in Deutichland befannt zu machen, ihn in die
Geſchichte der Reformation und in dad Leben der evan-
geliihen Kirche bid in die Gegenwart (äußere und innere
Milfion) "einzuführen, fowte ibn über allerlei kirchliche und
gottesdienjtlihe Ginrihtungen aufzuflären 88 it
jelbitverftändlih, daß died nur in großen Umriffen geſchehen Tann.
a werden womöglich nur furze Lebensbilder zu
eben jein.
e Der Unterriht in der Kirchengeſchichte wird im achten Schul:
jahre in wöchentlich zwei Stunden ertheilt.
713
6. Das geiitliche Lied, Gebete.
Soweit es der Bildungdftand der Schüler zuläßt, find auf
allen Stufen des Religionsunterrichtes Liederitrophen zu benußen
und zur Aneignung zu bringen. Zur gedächtnismäßigen Aneignung
gelangen nur Joldye Lieder und Babe Hanke, welche nad Inhalt
und Form dem Verftändnis der Kinder zugänglid find. Bor allem
verdienen kirchliche Feitlieder und ſolche, welche die evangeliiche Kirche
allerorten fingt, den Vorzug.
Eine beiondere Stunde tjt dafür nicht anzujeßen. Schon auf
der Inter: und Mittelitufe haben die Kinder Morgen, Mittags:
und Abendgebete gelernt, Towie einzelne Liederjtrophen memorirt,
die Oberſtufe bat daher nur die Aufgabe, dieſe zu vermehren, zum
Verftändnid zu bringen und zu befeitigen.
B. Spradunterricdt.
Der Sprachunterricht ift der wichtigste Unterricht in der Taub—
ftummenanftalt. Soll der , Taubitumme zum Umgange mit
Bollfinnigen befähigt werden, jo iſt ed mötbig, ihm die
Lautſprache zu geben. Dazu gehört, dab er in den Stand
geießt werde, ſich nicht nur mündlih und jhriftlid
anderen verftändlid zu maden, jondern auch Ge—
ſprochenes vom Munde anderer Perjonen abzulejen,
jowie durch Lektüre zur Fortbildung fähig zu ſein.
Es wird deshalb nothwendig fein, daß dem gejammten Sprach:
unterrichte die meifte Zeit und größte Sorgfalt zugewendet wird.
Die erfte Hälfte der ganzen Schulzeit von acht Jahren braucht
der Zögling zur Erlernung der Elementariprade, wie fie jedeö voll-
finnige Kind mit in die Schule bringt. Erft in der zweiten Hälfte
wird er — ſoweit died überhaupt erreichbar iſt — in das Ver:
ſtändnis und die Anwendung jchwierigerer Sprachformen einzu—
führen jein.
Am Ziele des Spracdhunterrichtes joll der Taubftumme dahin
gelangt ein,
1) daß er ſich über die Dinge jeined Lebenskreiſes und über
alles, mas ſich, in demjelben ereignet, auch über innere Zu—
ftände, Beobachtungen, Erfahrungen, Erlebniffe ıc., wenn
auch nicht frei von Fehlern, jo doch für andere verftändlich,
mündlich und jchriftlih ausdrüden und demnach auch einen
geordneten Aufjat über befannte Gegenftände anfertigen kann,
2) daß er im Stande ift, mündlicdye und jchriftlihde Mitthei-
lungen über Gegenitände jeined Lebenskreiſes zu verftehen
und ſich namentlidy durch Leſen jelbit weiter zu unterrichten.
Der gejammte Sprachunterricht zerfällt in: 1) Artikulations—
unterricht, 2) Anſchauungsunterricht, 3) Leſen und Sprache, 4) Freien
Sprachunterricht, 5) Sprachformenunterricht, 6) Aufiagübungen.
714
1. Artitulationsunterridt.
Seine Einleitung findet der Artifulationdunterricht in allerlei
Drdnungd- jowie in joitematiihen Athemübungen. Da die Lunge
des Taubftummen meiſt unentwidelter ald die Bolfinniger iſt, to
it zur Erzielung eines reinen, natürlichen und fräftigen Tones auf
die leßteren bejonders Gewicht zu legen. Die Uebungen geihehen
zunächſt ohne, jpäter mit Ton. Der eigentliche Artifulationsunter>
riht hat zunädlit die Aufgabe, klares Hervorbringen der
einzelnen Laute und der verjhiedeniten Zautverbin-
dungen zu erzielen. Indeſſen tritt er nicht geiondert auf, jondern
fteht mit Abjehen, Schreiben und Lejen in engiter Verbindung, jo
dat die Schüler nah neunmonatlibem Schulbeſuche unter jonft nor»
malen Verhältniffen nicht nur alle Laute und Lautverbindungen
deutlich und geläufig zu ſprechen im Stande find. jondern fie auch
ichreiben und lejen fünnen.
Hebung der Großbuchſtaben, jowie der Drudichrift gehen in
den letten drei Monaten nebenher. -
Nah Verlauf eined neunmonatlihen Schulbejuhes (Kerien
eingerechnet) bat der einentliche Artifulationsunterriht in der Regel
feinen Abſchluß gefunden. Zur Sicherung der Deutlichfeit und
Klarheit der Sprache werden bi zum jechiten Schuljahre beiondere
Stunden für die Pflege des lautrichtigen betonten und geläufigen
Sprechens und Leſens, jomwie der Abjehfertigfeit anzuſetzen jein und
zwar für die lebten drei Monate der zweiten Hälfte des eriten
Schuljahres und das zweite Schuljahr mwöchentlid vier, für das
dritte bis fünfte je zwei Stunden und für das jechite noch eine
Stunde. Für die beiden legten Schuljahre dürften 15—20 Minuten
täglich ausreichen.
Den Stoff zu ſolchen Uebungen liefern entweder die übrigen
Unterrihtöftunden, oder eö werden geeignete Sprihwörter, Denf-
Iprüche, Nedensarten des gewöhnlichen Yebens und fleine Gedichte
geübt. Die Hauptſache dabei wird aber nie der Stoff jelbit, ſon—
dern Itetd die gewandte und deutliche Ausſprache desjelben ſein.
ER den Ferien ift auf ſolche Uebungen beiondered Gewicht zu
egen.
Ihre Rechtfertigung findet dieje Praris für die jpäteren Jahre
darin, daß der Taubftumme feine Sprache nicht jelbit zu kontrol—
firen im Stande ilt. In der Ausſprache treten Trübungen, Unrein-
heiten, Abnormitäten ıc. ein, die fort und fort zu forrigiren find.
Die Gefahr der Undentlichfeit in der Sprade wird umjo größer
jemehr die Geichwindigfeit im Sprechen zunimmt und der Sprach—
unterricht größere Bedeutung gewinnt. Es darf aber keineswegs
die Sorgfältige Pflege der Baufiprace gegenüber einer einfeitigen
Förderung geiftiger Bildung der Schüler verfäumt werden. Rad)
der Schulzeit vermag ein Taubſtummer wohl im Verkehre mit
715
anderen an Geifteöbildung und Abſehfertigkeit zu gewinnen, nicht
aber die Unvollkommenheiten jeiner Lautſprache zu forrigiren.
ke Artikulationdunterriht wird in wöchentlich 16 Stunden
ertheilt.
2. Anihauungsunterridt.
Der Anjchauungdunterricht hat den Zwed, den taubftummen
Schüler mit VBorftellungen und SKenntniljen zu be=
reihern, zum Denfen anzuregen, an Feſthalten jeiner
Aufmerfjiamfeit auf einen Gegenftand zu gewöhnen,
ibn im Gebraude der ihm befannten Spradformen zu
üben und denjelben zu erweitern, zum freien Spreden
u veranlafien, ſowie Stoff zu jhriftlihen Arbeiten
Berbeisufgatte n. Gr ift zunächſt nur ein vorbereitender, der
mit dem Artifulationsunterrihte Hand in Hand gebt und nur in
einem einfachen Benennen der Gegenftände und ihrer hervorragenden
Ericheinungen beitebt. Erſt mit dem lebten Vierteljahre, unter
ünftigen Berhältniffen auch wohl früher, beginnt in beionderen
Stunden der eizentlihe Anichauungsunterriht. Den Stoff dazu
bietet für die eriten vier Schuljahre die Heimathskunde.
Der Unterricht ift zuerit möglichſt am wirkliche Gegenftände,
erſt ſpäter auch an Modelle und Bilder anzuſchließen.
Wenn auch Sachkenntnis eine Hauptſache ift, jo darf darüber
doch nie die lautrichtige und deutliche Bezeihnung der Gegenitände
vernachläſſigt werden.
An Stelle des Anihauungsunterrichtes tritt vom fünften Schul-
jahre ab der Unterridht in der Weltkunde.
Der Anihauungdunterriht wird vom Beginne des vierten
Pierteljahres des eriten Schuljahres bis Beendigung des vierten
Schuljahres in wöhentlih vier Stunden ertheilt.
3. Leſen und Sprade.
Mehr oder weniger wird der nach vollendeter Ausbildung aus
der Zaubftummen-Anjtalt entlaffene Zaubftumme eine ifolirte Stellung
unter feinen Mitmenſchen behalten. Nur zu leicht fommt er jo in
die Gefahr, den unter bejonderen Mühen und Koften erlangten
höheren oder niederen Grad feiner Bildung nad und nad wieder zu
verlieren und zum Theil in fein früberes geiftiged Elend zurückzu—
verfinfen. Bor ſolchem Unglüde fann er nur bewahrt werden, wenn
die Anſtalt ibn befähigt, durh Leſen von Büchern,
Zeitungen und anderen Schriften feinen vorhandenen
Sprachſchatz zuerhalten, zu befeftigen und zuermweitern.
Diefe Aufgabe wird gelöft dur den Unterriht in Lefen und
Sprade. Die Anftalt bat daher darauf zu achten, den Schüler im
die deutiche und lateiniſche Drudidhrift einzuführen und ihm im Leſen
Geläufigfeit und Gewandtheit anzueignen. Worbereitet ift der Unter-
716
richt injofern, als die Schüler ſchon jowohl während des Artifula-
tiondunterrichted Gejchriebenes lejen lernen, ald auch mit den Drud:
budftaben befannt gemacht werden, fo dab dem Scüler ſpäteſtens
mit Beginn des vierten Duartaled im erften Schuljahre ein Leſe—
bud in die Hand gegeben werden fann.
Das Verftändnis ift überall angemeffen und hinreichend unter
Benugung möglichſt von wirklichen Gegenftänden oder von Modellen
und Bildern zu vermitteln.
An das Leſen jchließt fi eine mündliche Beiprehung, die in
der Regel Sag für Sat erfolgt und dem Schüler Stoff und Form
zu eigen macht, jowie jchriftliche Arbeiten, die jedoch von den eigent-
lihen Auffagübungen zu unterjcheiden find. Der Anjhauungsunter-
richt wird dem Unterrichte in Leſen und Sprade ftetö helfend zur
Seite zu ſtehen haben.
Konjequent ift darauf zu halten, daß die Laute und MWörter
deutlich geſprochen und richtig verbunden, die zu lefenden Sätzchen
im Zuſammenhange geiprochen werden und die Betonung in Silben
und Wörtern deutlich hervortrete.
Auf der Oberjtufe gewinnt der Unterricht eine größere Mannig-
faltigfeit dadurdh, daß dem Schüler an Stelle ded nur für den
Zaubftummen » Unterricht berechneten Leſebuches für Zaubftummen-
Anftalten ein einfach gehaltened Volksſchulleſebuch in die Hand ge=
geben, jowie von Zeit zu Zeit das Lofalblatt gelejen wird.
Zur Privatleftüre find die Zöglinge der Oberklaſſe anzuregen.
Zu dem Zwede iſt eine Schülerbibliotbef anzulegen, aus welder in
beftimmtem Turnus Bücher audgeliehen werden. Ueber die Lektüre
ift zu beftimmten Zeiten Kontrolle zu führen, die Kinder haben
mündlich oder, joweit e8 angeht, jchriftlich über dad Gelefene zu re-
feriren. Was fie aber während des Leſens nicht veritanden haben,
tragen fie in ein beſonderes Bud) ein.
Der Unterricht in Leſen und Sprade beginnt, wie bereitö be—
merkt, päteftend mit Beginn des vierten Duartaled ded erften Schul=
jahres und wird dur alle Klaffen in wöchentlih vier Stunden
ertheilt.
4. Freier Spradunterridt.
Die freien Sprahübungen verfolgen den Zwed, dem Schüler
allerlei Phrafen des gemwöhnlihen Verkehres mil
anderen Menſchen, welche der Vollfinnige durdh den Umgang
lernt, durch Unterriht anzueignen. Da fie ſich unmittelbat
an dad Bedürfnis anſchließen, fo kann zunächſt audy nicht Rückſicht
darauf genommen werden, ob die gegebene Korm von dem Schüler
verftanden wird oder nit, Hauptiahe wird immer die ge—
legentlihe Anwendung bleiben.
Gerade der freie Spradunterriht ift wegen der jofortigen
und dauernden Anwendbarkeit feines Xehritoffed mehr ald der gram—
717
matiſche geeignet, dem Taubſtummen unjere Sprache bald zu eigener,
unmittelbarer Ausdrudäform zu maden und für feine gelammte
Spradbildung zu wirfen. Auf ihn it darum für die Dauer der
ganzen Schulzeit ein großes Gewicht zu legen.
Eine foltematiide Folge der vorzunehmenden Uebungen wird
faum feitzuftellen fein, da nur dad augenbiidlihe Bedürfnis maß-
gebend ift. Während auf der Unter und Mittelftufe allerlei Befehle,
Fragen, Wünſche, Grüße, eigene und Namen der Lehrer und Mit:
Ihüler, Bezeichnung der Wochentage, Monate, Taged- und Jahres—
* ꝛc. reihen Stoff liefern, geſtaltet ſich auf der Oberſtufe der
nterricht injofern freier, ald bier Beiprehungen von allerlei Er—
eigniffen und Tagesneuigkeiten jtattfinden, Geſpräche geübt werden
und dergl. mehr.
Die auf den freien Sprachunterricht zu verwendende Zeit beträgt
vom vierten Duartale des erjten Schuljahres an durdy alle Klajjen
zwei Stunden in der Woche.
5. Spradformenunterridt (Grammatif).
Entgegengejebt den freien Sprahübungen verfolgt der Sprach—
formenunterriht da8 Ziel, den Taubftummen in daß Ber:
ftändnis der Epradformen einzuführen und fo lange
darin zu üben, bis er diefelben beim Spreden und
Schreiben zur rihtigen Anwendung bringt. Es findet
diejer Unterricht feine Begründung darin, daß der Taubſtumme nicht
wie der VBollfinnige durch den Gebrauh im Berfehre die Sprach—
formen erlernen fann. Ihm find daher anfänglid nur auf dem Wege
praftiiher Hebung und Gewöhnung und Ipäter neben diejer auf dem
Wege der Einfihtövermittelung in die Gejege der Sprade die
Sprachformen zu eigen zu maden und ift dadurd) aud) in ihm ein
Sprahgefühl zu erzeugen.
Reine Formenübung ift unerläßlid, wie beim Erlernen fremder
Sprahen. Indeß ift nie zu vergeffen, daß die Formen, wie Dies
Ihon im Unterrihte Vollfinniger Regel ift, nur an praktiſchen Bei:
ipielen zu zeigen und zu üben find, fie müffen demnach jederzeit zuerft
im ſprachlichen Zufammenhange dem Schüler vorgeführt werden,
Todtes Einlernen ift auch bier als zwecklos zu verwerfen.
Bei einem achtjährigen Kurſus wird ed gelingen fönnen, auch
in das Verſtändnis hr ufammengefegter Süße einzuführen.
Indeß wird ed Hauptaufgabe en diejenigen Formen, welche die
— in in der Sprade finden, bis zur vollen Sicher—
eit zu üben.
Sf der Oberftufe find die Schüler zugleich mit den widhtigiten
und gebräudlichften grammatiſchen Bezeihnungen für die Wörter,
Wort: und Saßformen befannt zu maden.
’ — —
Der Sprachformenunterricht wird vom vierten Quartale des
78
eriten Schuljahred an durch alle Klaffen in wöchentlich zwei Stunden
ertheilt.
6. Aufjäpe.
Während jhriftlihe Sprachübungen je nad) der Zeiltungsfäbigfeit
der Kinder einen Theil ded Spradhunterrichted Schon auf der Unter-
ftufe gebildet baben und als Mittel zur Spradbildung fort und
fort behandelt werden, treten fie al# gejonderter Yehrgegenftand erft
in den oberen Klaſſen auf.
Bei den Auflapübungen handelt es fi vornehmlih um die
Fertigkeit, Briefe, jowie die gewöhnliden Geſchäfts—
auffäge in der gehörigen Korm anzufertigen. Außerdem
werden die Schüler in der Wiedergabe von Erzäblungen, Be:
ichreibungen, Schilderungen ac. geübt, deögleihen zum Reproduziren
geeigneter und bereitö befannter Leſeſtücke angebalten.
Hierher gehört auch die Führung eines Tagebuches vom dritten
Schuljahre an, zweimal wöchentlich.
Fedem Aufiage und jeder Eintragung ind Tagebuch geht jorg-
fältige Worbereitung feitend des Xehrerd voran. Se länger, je mehr
ift die Selbitändigfeit der Schüler zu erzielen.
Eigentliche Aufläge werden erft im fehlten, fiebenten und
achten Schuljahre angefertigt und find zur Vorbereitung und Be—
iprechung derjelben mwöcentlid zwei Stunden zu ertheilen. In der
Negel wird alle 14 Tage ein Aufjag abgegeben.
Schlußbemerfung: Am Ziele ded Spradhunterrichtes ſoll
der Taubftumme dahin gelangt jein,
1) dab er ſich über die Dinge feines Lebenskreiſes
und über alled, was fih in demjelben ereignet,
audb über innere Zuftände, Beobadhtungen, Er»
fabrungen, Grlebniife ıc, wenn aud nidt frei
von Reblern, jo doch für andere verftändlid,
mündlih und ſchriftlich außdrüden und demnad
aud einen geordneten Auflag über befannte
Gegenftände anfertigen fann,
2) dab er im Stande tft, mündlide und jdriftlide
Mittbeilungen über Gegenftände ſeines Lebens—
freiied zu verfteben und fih namentlich durd
Leſen felbft weiter zu unterrichten.
GC. Weltfunde.
Der Unterriht in der Weltfunde will das VBerftändnid
und die rihtige Beurtheilung alles deſſen vermitteln,
was die Melt, in welder ſich der Schüler bewegt, au
Eridheinungen bietet. Es mird demnah im weltfundlichen
Unterrichte zu lehren fein:
719
a. Naturkunde (dad Wichtigſte aus der Naturgeihichte und
Menſchenkunde, jowie dad Nothmwendigfte aus der Phnfif),
b. Geographie und Gejchichte,
c. das MWichtigfte aus der Himmeld:, Kalender: und Gejepes-
funde, jowie aus dem Gefchäftsleben.
Rechnet man hinzu, daß es gilt, hierbei dem Taubſtummen
auch noch die Sprade für das meltfundlihe Material anzueignen,
jo erhellt, daß, joll das Ziel erreicht werden, einerſeits Beſchränkung
des Stoffed ſehr noththut, andererjeitd wöchentlich eine größere
Anzahl von Stunden auf diefen Unterrichtögegenftand verwendet
werden muß. ine Vorbereitung findet auf der Unterftufe in den
erften vier Schuljahren durch den Anihauungsunterridt ſtatt. Mit
dem fünften Schuljahre treten die einzelnen Zweige gejondert neben»
und nadeinander auf.
1. NRaturfunde.
Der Unterricht in der Naturkunde beihäftigt fih mit Thieren,
Pflanzen und Mineralien, mit Menichenfunde und Geſundheitslehre,
ſowie mit Phyfif. Wenn die Natur bei dem Taubitummen aud
nicht in dem Maße wie bei Vollfinnigen als Lehrmeiſterin auftritt,
jo ift doch der Einfluß derjelben auf die geiftige Entwidelung des
Zaubftummen von nicht zu unterfhägendem Werthe. Ginmal iſt es
Ihon die Verichtedenartigkeit der Naturgegenftände an und für fich,
melde Sinn und Nachdenken anregen, und dann bieten die Ver—
änderungen in der Natur, wie fie 3. B. die Zahredzeiten mit ſich
bringen, vielfah Stoff zu recht anregenden und fruchtbaren Bes
ſprechungen.
Liebe zur Natur, die ſich in Schonung und Pflege der
Geihöpfe Gotted betbätigt, Förderung und Bildung deß
Veritandes, Kenntnis nügliher und ſchädlicher Thiere,
Pflanzen und Mineralien, Kenntnid des eigenen för»
pers, naturgemäße Pflege desſelben ıc. dad iſt das Ziel,
welches jih der naturfundlihe Unterricht zu ftellen bat.
Deshalb ift ed nothmendig, daß dem Taubſtummen die Re—
präjentanten der wichtigiten Gruppen, die dem Menſchen am nädhiten
ftehen und von ihm bejonderd gepflegt oder gemieden werden, and
den drei Naturreichen vorzuführen find, fomie daß er durd einfache
Erperimente mit den bervorragenditen Naturgefegen und den darauf
fi gründenden Ericheinungen, Maſchinen und jonftigen Einrich—
tungen des täglidhen Xebend befannt gemadht werde. Dazu fommt
noch das Wichtigfte vom Bau ded menſchlichen Körperd und eine
furze Geſundheitslehre.
Der Unterricht in der Naturkunde wird vom fünften Schul:
jahre an in wöchentlich 2 Stunden ertbeilt.
720
2. Geographie und Geſchichte.
Zwed des Unterridhtes in der Geographie it, den
Schüler vorzüglib mit der engeren und deutiden
Heimat befannt zumaden, die Liebe zu derjelben in
ibm zu erweden und zu befeftigen und ibm dDurd eine
Ausihau in das Weltall den Blid zu erweitern und
zu jhärfen.
Der Unterricht in der Geographie beginnt mit der Heimatd-
funde im engeren Sinne (Wohnort, Kreid, Provinz), giebt zunächſt
durch die Anſchauung auf Spaziergängen und fleinen Ausflügen in
die Umgegend dem Schüler die wichtigiten geographiſchen Begriffe,
die demnächſt an das Kartenbild geknüpft werden, an weldes dann
der weitere Unterricht angejchloffen wird. In kurzen Zügen erhält
der Schüler ein Bild von der Topographie jeiner engeren Heimat,
von den Erzeugnijfen und Bewohnern derjelben und den Beſchäf—
tigungen der legteren, von den heimatlihen Behörden ıc., von Land—
tragen und Eijenbahnen ꝛc. Daran jchliegt fih die phyſiſche Be—
Ihreibung Deutſchlands in den hauptjädlichiten Grundzügen, Die
Eintheilung in Staaten, ſpecielle Beiprehung des preußiſchen
Staated, feiner Eintheilung und Behörden, feiner Bewohner und
deren Beihäftigungen ꝛc. Darauf folgt eine allgemeine Ueberfidyt
der übrigen Länder Europas und der andern Erdtheile, ſowie der
Bewohner und Naturprodufte derjelben.
Den Schluß des geographiichen Unterrichtes bildet dad Wichtigfte
aus der Himmeld- und Kalenderfunde.
Der Unterribt in der Geihicdhte bat die Aufgabe, dem
Schüler das göttlihde Walten in den Schidjalen der
Menihen in ihrer Gejammtbeit klar zu maden, jowie
jeinen patriotiihen Sinn zu weden und zu pflegen.
Er wird fih nur in engen Grenzen bewegen fönnen und daher
weſentlich darauf beichränfen müffen, die Schüler mit den widhtigiten
Sreignifjen und Perjonen der brandenburgiſch-preußiſchen Geſchichte,
der allmäbhlihen Vergrößerung unjeres engeren VBaterlandes, mit den
bervorragendften deutſchen Kaiſern, den Hauptbegebenheiten der
Neformationdgeihichte, des dreißigjährigen, fiebenjährigen und reis
heitöfrieged, jowie der Kriege von 1864, 1866 und 1870—1871
und ihren Folgen für die ftaatlihe Geftaltung des deutichen Vater—
landes befannt zu machen.
Der Unterricht in der Geographie wird vom fünften Schul—
jahre ab, der Unterricht in der Geſchichte im fiebenten und achten
Sculjahre in wöchentlich zwei Stunden ertheilt.
3. Himmelö- Kalender» und Geſetzeskunde, Geſchäfts—
leben.
Der Unterriht in der Himmeld- und Kalenderfunde joll dem
Schüler zum mindeften eine Ahnung davon beizubringen
121
ſuchen, wie die Erde nur ein winziger Theil von dem
jei, wa6 Gott der Herr erjhaffen hat, wie allabendlid
Millionen jolder Welten als Sterne am Himmel er-
länzen, die feine Allmadt predigen. Er fol dem Taub—
——— einen Begriff von der Bewegung der Erde um die Sonne,
von der Bewegung des Mondes um die Erde, von Sonnen- und
Mondfinfternifjen, jowie von den Mondphajen, von der Entftehung
der Jahres- und Tageszeiten, von unjerer Zeiteintheilung und der
darauf fi gründenden Einrichtung des Kalenders geben.
Der Unterriht in der Gelegeöfunde bat den Zwed, dem
Schüler mindeitend einiges Berjtändnis für Gejehe des
Staated, dejjen Bürger er werden joll, für polizeis
liche Anordnungen und Vorſchriften beizubringen,
während ed auch für nothwendig erachtet werden muß, ihn über
Gewerbe und Handel, gewerbliche Erzeugniffe, Handelsartifel und
deren ungefähre Preiſe ꝛc. zu unterrichten.
Bejondere Unterrihtsitunden find dafür nicht auf den Stunden»
plan zu jeßen, vielmehr werden die Religions-Leſe-, geographiichen,
eichichtlihen und naturfundlihen Stunden, ſowie dad Leſen des
Eofalblattes und Anfertigung des Tagebuches, reichlich Gelegenheit
geben, dieje Stoffe zur Beiprehung zu bringen und dem Schüler
die nöthige Belehrung darüber zu verichaffen.
Der Stoff des weltfundlichen Unterrichtes ıft, wie aus dem
Gejagten wohl zur Genüge hervorgeht, ein jehr umfangreicher und
theilweije auch recht Fomplizirter. Auf die Auswahl desielben ift
daher die größte Sorgfalt zu verwenden, da es nicht auf die Maſſe,
jondern auf dad praftiihe Bedürfnis des Schülerd anfommt. Ein
genauer Stoffvertheilungsplan wird deshalb unter allen Umftänden
geboten fein. Indeß ift dabei nicht nur geftattet, jondern zu
empfehlen, bei gegebener Gelegenheit den Plan durch Beiprehung
bejonderer Naturereigniffe, Borfommniffe am MWohnorte, des Jahr—
marftes ıc. auf kurze Zeit zu unterbredyen.
Der Unterricht iſt anihaulich zu ertheilen, muß ſtets vom
näcdhiten ausgehen und den Blick allmählig weiten, das treiben, was
den Geilt anregt, Dad Herz erwärmt und den Willen fräftigt.
Namentlih auf der Stufe des eigentlihen Anichauungsunterrichtes
und der Heimathöfunde find wöchentlich zwei Ausgänge behufs Be-
lehrung an Gegenitänden der Wirklichkeit und jpäter jo oft als es
angeht, Handwerksftätten, Fabriken ꝛc. zu beſuchen.
Monatlich erfolgt-möglichit ein größerer Spaziergang.
D. Rechnen und Formenlehre.
Die Beihäftigung mit Zahlen und Raumgrößen tft vorzugs-
weile zur Bildung des Berftandes geeignet. Das damit verbundene
Anichauen, der nothwendige Anfang alles Denkens, erhält durch die
—
genannten Größen fortwährende Nahrung. Dabei gewähren die—
ſelben eine Klarheit der Auffaſſung, eine Seratofung um abſtra⸗
biren und fombiniren, wie jonft Tein ſinnlicher ee. Der
Unterricht in beiden Fächern muß ein ununterbrochener, ftreng ge—
jegmäßiger Gang von der Anſchauung zum Gedanken, vom einzelnen
zum allgemeinen, von reinen Zahlen zu benannten jein. Da alle
Lebenverbäftniffe von den Zahlen und Raumgrößen beberricht
find, jo erhellt daraus die Bedeutung diejer Stoffe auf dem praf-
tiihen Gebiete.
Endlich ift zu beadhten, dab der Unterricht in beiden Fächern
mehr wie jeder andere Unterrichtözmweig zur Aneignung einer furzen,
forreften Ausdrucksweiſe führt, da die Löſung der Aufgaben ıc.
ee Präzifion des Ausdrudes erheiicht, wie fie fein anderes Fach
gebietet.
Das Ziel des Rechenunterrichtes it Befähigung zur
Löſung der Aufgaben des gewöhnlichen Lebens bis zur
Negeldetri mit ganzen Zablen und Brüden, Uebung im klaren
Denfen und in rihtiger ſprachlicher Darftellung,
Fertigfeit und Sicherheit innerhalb des praftifchen
Bedürfniſſes.
Kopf: und Tafelrechnen find nicht zu ſcheiden, beſondere regel-
mäßige Kopfrehenübungen find darum nicht audgeichloffen.
Die Kinder werden gewöhnt denfend zu rechnen; vor allem
aber darf tüchtige Uebung nicht fehlen. Auf gründliche Durch—
arbeitung des Zahlenraumes von 1—100 iſt der allergrößte Werth
zu legen. Das angewandte Rechnen ift möglichit zu pflegen. Wenn
auch auf den oberen Stufen die Operationen mit größeren Zahlen
— werden müſſen, ſo gilt doch fürs Rechnen überhaupt als
a den Kindern nicht mit zu großen Zahlen Schwierigfeiten zu
machen.
Mit den gangbaren Münziorten und ihrem Wertbe, den ge—
bräudlihen Maben und Gewichten, jowie mit den Preiſen der
Waaren find die Kinder vertraut zu machen. In den Aufgaben
find ftetö die zur Zeit geforderten Preiſe feitzubalten.
Der Rechenunterricht wird durch alle Klaffen in wöchentlich
vier Stunden ertheilt.
Der Unterriht in der Formenlehre iſt auf der Unter: und
Mittelitufe mit dem Zeichenunterrichte zu verbinden und zwar der—
artig, dab die Kinder angehalten werden, die aus dem Zeichen-
unterrichte hervorgehenden wichtigften geometriſchen Formen auf der
Unterftufe richtig anzufchauen und darzuftellen und zwar unter An-
wendung von Lineal, Maß und Zirkel, auf der Mittelitufe in knapper
Weiſe zu beſchreiben. Auf der Oberftufe tritt die Formenlehre
jedoch in wöchentlich ein bi8 zwei Stunden ald gelonderter Unter:
richtögegenftand auf, das bereit3 gewonnene ergänzend.
723
Linien, Winkel, Flähen und geometriihe Körper, die daraud
zu folgernden Beiprehungen über Entjtehung, ferner Beichreibungen
und Dane und zwar leßtere ſoweit, als fie für das täg-
liche Leben von Wichtigkeit find, bilden die Aufgabe diejes Unter:
richtögegenftandes.
E. Schönjdreibeunterridt.
Zwed des Unterrichtes im Schönſchreiben ift Erzielung
einer deutliden, geläufigen und ſchönen Handſchrift
jowie Gewöhnung zur Sauberfeit und Affuratejje.
Don Wichtigkeit für den Taubftummen ift ed auch, ihn zum
Schnellſchreiben zu bringen, da er nicht jelten in die Lage
fommen wird, im Verkehre mit Bollfinnigen fi des Stifted oder
der Feder zu bedienen.
Während der eriten Zeit ded Schulbeſuches geht der Unterricht
im Schönfchreiben mit dem Artifulationsunterrihte Hand in Hand,
indem die Kautzeihen und Zautverbindungen geübt werden, welche
fid) aus jenem ergeben. Die Kinder jchreiben mit dem Griffel auf
die mit Doppellinien verjehene Tafel. Der Schreibunterricht mit
der Feder joll nicht vor Beginn des zweiten und nicht nad) Beginn
deö dritten Semeſters beginnen. Hierbei werden die Buchſtaben
nod einmal nah Maßgabe ihrer genetiihen Form durchgeübt, und
dann der Stoff aus dem Sprahvorrathe der Schüler entnommen,
erft Wörter, jpäter Sätze.
Mit Beginn des vierten Schuljahres tritt die lateiniſche Schrift
ein, die, wenn erft geübt, mit der deutichen Schrift abwechjelt.
Der Stoff ift dem Unterrihte im allgemeinen zu entlehnen, kurze
Sätze aus der Religion, bibliihen Geſchichte, Weltkunde ꝛc., auch
leicht verftändliche und vielfach gebräuchliche Sprichwörter werden
geichrieben.
Um eine Gemeinjamfeit der Formen herbeizuführen und die
Kinder nicht zu verwirren, ift ed nöthig, daß ſich das Zehrerfolle-
gium einer Anftalt über die Formen der Schriftzeichen einigt, und
um nicht die Bemühungen der Schreiblehrer illujoriich zu machen,
muß von allen Lehrern jtreng darauf gehalten werden, daß alles,
was von den Kindern überhaupt, jei ed auf die Tafel, jei ed in
das Bud, geichrieben wird, aut geichrieben werde, denn mur
dadurch kann eine bleibende, gute Handichrift der Schüler erzielt
werden.
Für den Unterriht im Schönjchreiben find vom eriten bis
jechiten Schuljahre wöchentlich zwei Stunden erforderlid. Im
ftebenten und achten Schuljahre wird ein eigentlidher Schönſchreibe—
unterricht nicht mehr ertheilt, doch haben die Schüler wöchentlich
mindeftend zwei Seiten Probeihrift in ein bejonderes Heft zu
724
Ihreiben, audy können bejonderd zum Schreiben beanlagte Schüler
in Fraktur, verzierter Fraktur und in der Rundſchrift geiibt werden.
F. Zeihenunterridt.
Der Zeichenunterricht hat die Aufgabe, neben der Uebung des
Auges und der Hand, jowie der Pflege ded Schönheitöfinnes dem
praftiichen Bedürfniffe ded Lebens zu dienen. Er hat daher nicht
zur Heritellung fünitleriiher Arbeiten vielmehr zur aefälligen
Darftellung einfaher Formen und insbejondere zur jchnellen
und treffenden Gejtaltung der Umrifje der darzuftellenden Gegen
ftände Anleitung zu geben und dem fünftigen Lebenöberufe des
Taubſtummen in Bezug auf praftiiche Anwendbarkeit der zu er-
lernenden Fertigfeit vorzuarbeiten.
Der Unterricht ift nicht Einzelunterricht, jondern gemeinjamer
Klafjenunterriht und wird ftreng nad) einer der zahlreih im Bud)-
handel vorhandenen, den Anforderungen der neueren Methode des
Zeichenunterrichtes entiprehenden Schulen nebit Vorſchule ertheilt,
die in Benußung tritt, nachdem die fleinen Schüler im Stande find,
einfahe gerad» und Frummlinige Figuren von der Wandtafel auf
die Schiefertafel nachzuzeichnen, was etwa nad) anderthalbjährigem
Schulbeſuche der Fall jein wird.
Auf der Oberftufe werden die Knaben in DOrnamenten, die
Mädchen in Blumen, Buchſtaben- und Mufterzeichnen geübt.
ie Schon oben angedeutet, iſt der Zeichenunterricht mit dem Inter:
richte in der Kormenlehre in engite Beziehung zu jeßen. Die Kinder
find zu üben, die Formen richtig anzuſchauen und darzuftellen, zu=
erit unter Anwendung von Lineal, Maß und Zirkel und Längen
abzuſchätzen.
Der Zeichenunterricht wird durch alle Klaſſen in wöchentlich
* * der Oberklaſſe je nach Umſtänden in drei bis vier Stunden
ertheilt.
G. Turnunterricht.
Der Turnunterricht hat gerade für Taubſtumme beſonderen
Werth. Wegen des Gehörmangels haben ſie meiſtens einen ſchwer—
fälligen, ſchlürfenden Gang, zeigen ſonſt ein polterndes oder linkiſches
Weſen und werden dadurch ihrer vollſinnigen Umgebung recht läſtig.
Zu dem kommt, daß ſie mehr oder weniger in ihrer früheſten Jugend—
zeit ſchwere Krankheiten durchzumachen hatten, die ihre körperliche
Entwickelung hinter der Vollſinniger zurückhielt. Skrofuloſis,
ſchlechte Ernährung, Aufenthalt in dumpfen Wohnräumen haben
dabei nicht ſelten mitgewirkt. Außerdem iſt wohl zu beachten, daß
durch Stummheit die Lungen in ihrer natürlichen Entwickelung zu—
rückbleiben, was häufig Tuberkuloſis zur Folge hat und dem Yeti
fulationeunterrichte injofern ungünftig ift, als ein natürlicher, voller
und fräftiger Ton faum zu erzielen iſt.
725
Der Turnunterriht verfolgt daher den Zwed:
1) durh zwedmäßig ausgewählte und methodiid
betriebene Uebungen den Körper zu guter Hal»
tung in allen Stellungen bejonderd aber beim
Gehen zu gewöhnen,
2) die förperlihe Entwidelung zu fördern und die
Gejundheit zu ftärfen, die Kraft. Ausdauer und
Gewandtheit des Körpers zu vermehren, im be-
jonderen durch geeignete Hebungen im Athmen
in reiner Luft die Zunge zu ftärfen und durd
Ziefathbmen zu erweitern,
3) Friiche des Geiſtes und Kräftigung des Willens
zu fördern,
4) durh Gewöhnung an Aufmerfjamfeit und Prä-
zilton bei Ausführung der Uebungen die erzieh—
lihen Aufgaben an den TZaubftummen erfüllen
zu helfen.
An dem Unterrichte nehmen Knaben und Mädchen theil. Frei—
übungen und Uebungen an den Geräthen, ſowie Turnſpiele wechſeln
mit einander ab und ſind ſtreng nach einem methodiſch geordneten
Leitfaden zu ertheilen.
Die Freiübungen, namentlich Uebungen im Gehen, verdienen
beſondere Pflege. Werden in einer Stunde nur Geräthübungen
betrieben, ſo iſt der Unterricht dreimal durch kurz andauernde Frei—
übungen zu unterbrechen.
i ze Kommando bei den Uebungen iſt nur mündlid zu er-
theilen.
Für die Woche find ſechs Turnftunden anzufeßen, zwei für die
größeren Knaben, zwei für die größeren Mädchen und zwei für die
leineren Knaben und Mädchen kombinirt.
Außerdem ift der Unterricht in allen Klaffen täglich zweimal
durd; kurz andauernde Freiübungen zu unterbreden. Hierbei wie
bei dem eigentlichen Turnunterrichte find die Zöglinge zur Lungen—
gymnaſtik beionderd anzubalten.
H. Unterridt in Handarbeiten.
Der Unterricht in den weiblichen Handarbeiten bezwedt die
Ausbildung der taubitummen Mädchen bis zu dem
Grade, dab fie einfadhe weiblihe Handarbeiten jelb-
ftändig anzufertigen vermögen. Er erfordert umjomehr Sorg-
falt, als die gründliche Exrlernung des Nähens den rüdfihtlid ihres
Ipäteren Fortkommens weniger günftig fituirten Mädchen eine Aus»
\ It eröffnet, jelbftändig dereinft fir ihren Unterhalt jorgen zu
önnen.
Der Unterricht erfolgt in zwei Abtheilungen mit einem Kurjud
von drei bis vier Jahren.
1884. 48
726
Die Unterabtheilung wird im Striden, Stopfen, Säumen,
Ausbeſſern ꝛc. unterwiejen, in der Dberabtheilung dagegen werden
die Schülerinnen im Nähen, Zuſchneiden, Wälchezeichnen, ſowie in
den Anfängen des Häkelns auögebildet. Indeß wird dad Striden
aud in diejer Abtheilung fortgejeßt, jo dak jedes Mädchen einen
Strumpf jelbftändig nah Maß zu ftriden im Stande ift. Für das
Nähen bleibt jelbitändige Anfertigung eines Hemdes (Zufchneiden
und Nähen) dad nächſte Ziel. Kunftarbeiten gehören nicht in den
Zaubftummen-Unterricht, doch ift individuelle Beanlagung zu fördern
und zu pflegen.
Möglichſt ift dafür Sorge zu tragen, dab die Lehrerinnen
mündliche Unterweilung geben. Der Unterricht wird in wöchentlich
vier Stunden ertheilt. ie größeren und älteren männlichen Zög—
linge erhalten von einem Schneider in wöchentlich) zwei Stunden
Anleitung, ſich ihre und die Kleidungdftüce der Fleineren und jün-
geren Zöglinge auszubeſſern.
Verzeihnid der beim Taubftummen-Unterrichte
braudbaren Zehrmittel.
1. $ür den Unterricht in der Religion.
1) Körting, Religionsbudy für Taubftumme. Leipzig, Klinf-
bardt. 2) Köbrich, Neligionsbücdjlein ꝛc. Leipzig, Merjeburger.
2. Für den Unterridt in der biblifden Geſchichte.
1) Köbrich, Bibliſche Geſchichte. Gotha, Thienemann.
2) Arnold, Bibliſche Geſchichte für Unmündige. Baſel, Bahnmeyer.
3) Hill, Bibliſche Geſchichte für Volksſchulen. Leipzig, Merſeburger.
4) Bilder für den Unterricht in der bibliſchen Geſchichte. Leipzig,
Wigandt. 5) Naumann, Bilder für den Unterricht in der bibliſchen
Geſchichte. Dresden, Meinhold. 6) Bilder für den Unterricht in
der bibliſchen Geſchichte. Wien, Hölzel. 7) 16 Bilder für den
neuteftamentlihen Geſchichtsunterricht. Eßlingen, Schreiber.
8) Pähler, Bilder für den bibliichen Geichichtsunterriht. Wien,
Hölzel. 9) Schuſter, Bilderbibel. Freiburg, Herder. 10) Bilder
für die bibliihe Geſchichte. Kaiſerswerth. 11) Schnorr, Bilder:
bibel. Leipzig, Wigandt. 12) Wangemann, Bilder für den bibliichen
Geſchichtsunterricht. Leipzig, MWigandt. 13) Beyer, das Leben
Jeſu in Bildern. Berlin, Wiegandt und Grieben. 14) Hergt,
Wandfarte von Paläſtina. Weimar, Geogr. Inftitut. 15) Schade,
Wandkarte von Paläftina. Glogau, Flemming. 16) Leeder, Wand:
farte von Paläftina. Eſſen, Bäpdeder.
3. Für den Anihauungdunterridt.
1) Hill, 24 Bildertafeln. Leipzig, Merjeburger. 2) Rößler,
2 Bildertafeln. Dsnabrüd, Nadbork 3) Barth, Bildertafeln
7127
für den Anihauungs- und Sprachformen-Unterricht. Berlin, Th.
Mendler. 4) Wilke, Bildertafeln für den Anichauungs-Unterricht,
neu bearbeitet von Toller. Braunichweig, Wreden. 5) Güpperd
und Schuhmacher, Bilder für den Anſchauungs-Unterricht. Bonn,
Henw. 6) Stahl, Bilder für den Anſchauungs-Unterricht. Wies—
baden, Roth. 7) Wandbilder für den Anihauungs-Unterricht (jogen.
Strübing’ihe.) Berlin, Winkelmann. 8) Schweizeriiches Bilder:
werf für den Anſchauungs-Unterricht. Leipzig, Credner. 9) Schulz,
Wandbilder für Schule und Haus. Hamburg, Gelbitverlag.
10) Kehbr— Pfeiffer, Wandbilder zu den Hey —Speckter'ſchen Fabeln.
Gotha, Perthes. 11) Bohny, Bilderbuch. Eßlingen, Schreiber.
12) Streich, Arbeitsſtätten und Werkzeuge. Eßlingen, Schreiber.
13) Bilder für den Anſchauungs-Unterricht (Möbel, Geräthe, In—
ſtrumente ꝛc.) Eßlingen, Schreiber. 14) Streich und Mehl, die
Jahreszeiten. Eßlingen, Schreiber.
4. Für Leſen und Sprache.
1) Köbrich, des taubſtummen Kindes erſtes Schulbuch. Gotha,
Thienemann. 2) Hill, Fibel für Taubſtumme. Leipzig, Merſe—
burger. 3) Hill, Erſt. Wörter- und Sprachbuch. Leipzig, Merſe—
burger. 4) Vatter, Fibel für Taubſtumme, ſowie deſſen Leſebuch:
der verbundene Sach- und Sprachunterricht J. und II. Frankfurt,
Bechthold. 5) Rößler, Leſebuch ꝛc. Osnabrück, Rackhorſt. 6) Hill,
Elementar-, Leſe- und Sprachbuch. Leipzig, Merſeburger. 7) Hill,
Leſebuch für Oberklaſſen. Leipzig, Merſeburger.
5. Sprachformen-Unterricht.
1) Sägert, Sprachtafeln. Berlin, Angerſtein. 2) Sägert,
Materialien. Berlin, Angerftein. 3) Prieſter, Sprachformen.
6. Kür die Weltfunde.
1) Globus. Berlin, Schotte. 2) Berghaus, Wandkarte von
Europa (phyſ.) Gotha, Perthes. 3) Stülpnagel, Wandfarte von
Europa (phyſ. und polit.) Gotha, Perthes. 4) Möhl, Wandfarte
von Deutichland (phyſ.) Kaſſel, Fiicher. 5) Keil, Wandfarte von
Deutihland (polit.) Kaffel, Fiicher. 6) Ißleib, Volksatlas, neu
bearb. von Niede. Gera, Shleib und Nietihel. 7) Debes, Kleiner
Sculatlad. Leipzig, Wagner und Debed. 8) Keil, Thüringen und
der Harz, Handfarte. Ralfel, Fiſcher. 9) Keil, Saale und Werra:
Wandkarte. Kaffel, Fiicher. 10) Handtke, Richter, Wandfarte der
Provinz Sachſen. Glogau, Flemming. 11) Leutemann, die Welt
in Bildern. Münden, Braun und Schneider. 12) Lehmann,
Bilder für den geographiihen Anſchauungs-Unterricht. Leipzig,
Nefelöhöver. 13) Bilder für den geographiihen Anichauungs-
Unterriht. Wien, Hölzel. 14) Fiedler, Anatomiihe Wandtafeln.
Dresden, Meinhold. 15) Sammlung von Thiermodellen. Olbernhau,
48 *
128
Hille. 16) Leutemann, Zoologiiher Atlas. Yeipzig, Nefelshöfer.
17) Fröhlich, 16 Thierbilder. Münden, Didenburg. 18) Schubert,
Naturgejchichte des Thier- und Pflanzenreiches. Eßlingen, Schreiber.
19) Zippel und Bollmann, Ausländiihe Kulturpflanzen. Braun
ſchweig, Vieweg. 20) Kleine Mineralieniammlung nad Auswahl.
Magdeburg, Kröningg Söhne. 21) Lorinſer, die wichtigſten
Schwämme Wien, Hölzel. 22) Heltermann, Technology. natur-
wiffenichaftlihe Wandtafeln. Hamburg, Vetter. 23) Bilder zur
deutihen Geſchichte. Dresden, Meinhold. 24) ein Hufeilenmagnet.
25) eine Magnetnadel. 26) ein eleftriiher Apparat mit Neben»
apparaten. önigöberg, Schlößer. 27) ein Telegraphenmodell.
28) ein fleined Rlaichenelement. 29) eine feite Rolle. 30) eine
bewegliche Rolle. 31) ein Rad an der Welle. 32) eine fommuni-
zirende Nöhre von Glas. 33) ein Saugbeber von Glas. 34) ein
Stedhheber von Glas. 35) ein Heronsball. 36) ein Feueriprigen-
modell aus Glas. 37) ein Pumpenmodell aus Glas. 38) ein
Barometer. 39) ein Thermometer. 40) eine Heine Dampfmaſchine.
41) eine erhabene Linſe. 42) eine vertiefte Linie. 43) ein Prisma,
7. Für Rechnen und Raumlehre.
1) eine ruſſiſche Rechenmaſchine. 2) eine Born'ſche Rechen—
machine. 3) eine Röſener'ſche Rechenmaſchine. 4) eine Wage
mit Gewidten. 5) ein Liter und ein Halblitergemäß. 6) ein
Metermaß. 7) ein Tafelzirfel. 8) eine Reißſchiene. 9) ein Würfel.
10) eine Pyramide. 11) eine Walze.
8. Kür den Jeibenunterridt.
1) Hoffmann, Wandtafeln für den Zeichenunterricht nebit Vor—
ſchule. Berlin, Selbitverlag. 2) Rein, Wandtafeln für den Zeichen:
unterricht nebit Vorſchule. Eiſenach, DBacmeifter. 3) Thiele,
Wandtafeln für den Zeichenunterricht nebft Borihule. Braunichweig,
Wreden. 4) Dreejen, MWandtafeln für den Zeichenunterriht nebit
Vorſchule. Flensburg, Weftphalen. 5) Herber, Jonas und Wendler,
MWandtafeln für den Zeihenunterricht. Berlin, Wendler. 6) Dreeien,
Naturformen und Wflanzenarabesfen. Flensburg, Weftphalen.
7) Slinzer, Naturformen und Pflanzenarabesfen. Hamburg, Neftler
und Melle. 8) Wendler, farbige Flachornamente. Berlin, Wendler.
9. Für den Turnunterridt.
1) Yeitfaden für den Turnunterricht in den preußtichen Volks—
ihulen. 2) ein größeres und ein kleineres Ned. 3) ein größerer
und ein fleinerer Barren. 4) ein verftellbarer Bod. 5) ein Schnur:
——— 6) ein Sprungbrett. 7) ein Sturmlaufbrett. 8) ein
Schwebebaum. 9) eine wagerechte Leiter. 10) ein Querbaum.
11) Dreißig Stäbe. 12) Dreißig Paar Hanteln. 13) ein Schwung—
ſeil. 14) eine Turnmatratze.
729
Ueberiiht über die Yehrgegenitände und die Zahl der
aufdiejelben in den verihiedenen Schuljahren wöchent—
lih entfallenden Unterrihtsftunden in den Taub—
ftummen-Anftalten der Provinz Sachſen.
(Tabelle 13.) 1. 2131 3
Schuljahr 18518 =
Lehrgegenftände. — —5151— —
I .]81I91%8 19)
=lz =
A. Religion. J
1. Beſchreib. bibl. Bilder . .I — lem! 41 — I —à—1-2 1-31—-
2, Bibliſche Geihihte . . .| - -1—- 1 — 4 4 31 31 —
3. Katehismusuntrriht.. . . — - I—- I —- 1-1 —] 2 2153
4, Bibellin . . ». 2... - — I1I—-1—-|I—-I1-— 1 1
5. Kirchengeſchichte I —-— !- 1-1] —- 1-11 - 1— 2
B. Svradıe.
1. Artitulation bezw. med). |
Sprebübungen . ». ..116| 4| 4] 2 2 2 iIl—I1—
2. Anihauungsuntridt. . .| — | 4] 41 A| 41 - I —- I —1—
3. Leſen und Sprad)e .I-! 414] 4] 4 41 4
4. Freier Spradunterriht . .| — ! 2] 2] 2] 2| 2| 2| 2| 2
5. Sprachformenunterricht bezw. | — |
Grammatit . -. . .. .1 — 1! 21 2] 2| 2| 2| 2I 2| 2
6. Auflüte - - > 2 2020. | — 21 21 21121212
G. Weltkunde.
1. Naturfunde . . » » — 1 -1-1—1— 2 2I 2 2
2. Geographie -. - ». » » :1 — I — 1-1 -—-1—] 2] 2] 2| 2
3 Sedhihtee -. . 2: 2... — — 1 - I1—-1-1-—-1-—1] 21 2
D. Rechnen und Formen» 4 4 4 4 4 4 4 44+2
lehre.
E. Shönidhreiben. 2 2| 2| 2| 2] 2| 2| _ | —
F. Zeichnen. 4 = ee % ae: 2 Mm 2 se 2 Dar N I U
24 1 241 281281281281 28130] 32
Zu den angeführten Unterrichtöftunden fommen hinzu: Für
jämmtliche Abtheilungen wöchentlich 2 Turnftunden, für Die Mädchen
4 Stunden Unterriht in den weiblidhen Handarbeiten und für Die
Knaben 2 Stunden im Audbeffern ihrer Kleidungsftüde.
Anbang
enthaltend die abweichenden Beitimmungen für den Religiond-Unter-
richt der der fatholiihen Konfeifion angebörigen Zöglinge.
I. In dem Lebrplane wird der Abichnitt A durch folgende Be—
ftimmungen eriegt:
730
A. Religions: Unterridt.
Die religiöje und die darauf beruhende fittlihe Bildung der
Schüler ift ald eine Hauptaufgabe der Taubftummen-Anftalten an-
ujehen. Ihre Wichtigkeit ergiebt fih jchon daraus, daß die Taub—
namen für ihr ganzes Leben auch des Einfluffes riftliher Wahr:
beit verluftig gehen würden, wenn man fie nicht durd die Schule
dafür zugänglich machte:
Erftrebt joll die religiöie Bildung werden:
1) durch den Religions-Unterricht,
2) durch das gejammte Leben in der Anftalt mit ihren Ein-
rihtungen,
3) durd regelmäßige ſonn- und feſttägliche Andachten.
Zweckund Aufgabe des KReligiond-Unterridhteßift:
Die Kinder jo zu lehren und zu gewöhnen, daß fie fich als
lebendige Glieder ihrer Kirche fühlen und auch nad dem Außtritte
aus der Schule mit Ueberzeugung, Bereitwilligfeit und Treue ihrer
Zeitung ſich anvertrauen, d. b. ihre Lehre glauben, ibre Gnaden-
mittel gebraudhen und ihre Gebote beobachten.
&8 erhellt, daß gerade diejer Unterricht für Taubftumme bejondere
Schwierigkeiten bietet.
Ber jeiner hoben Bedeutung fordert er darum die jorafältigite
und eingebendite Behandlung.
MWenn der Religiond=Unterriht audy in den Dienft ded Sprach—
unterrichteß tritt, die ihm eigenthümlidhen Anſchauungen und Begriffe
zum ſprachlichen Ausdrude und zur ſprachlichen Aneignung bringen,
auf forrefte Ausſprache und richtige Form halten muß, jo darf der—
jelbe do fern bloßer Denk- und Spradunterricht werden.
Im Allgemeinen werden bei dem gejammten Religiond-Unter-
richte drei Stufen zu unterjcheiden jein:
1) eine Stufe der Vorbereitung, auf welder die Schüler bei
gelegentliher Veranlafjung auf Gott bingewiejen und in
ihnen durch Beichreibung bibliiher Bilder eine Ahnung von
jeinem Dafein und von feiner Allmacht und Güte erweckt wird,
2) eine Stufe, auf welcher dem Schüler die Heilsgeſchichte in
ihren Hauptzügen im Zujammenbange vorgeführt und die
Religionslehre in ihren Grundzügen (nah einem Vor—
katechismus) eingeprägt wird,
3) eine Stufe, auf welder die Schüler neben erweitertem bi-
bliihen Geihichtöunterrichte tiefer in die Glaubens- und
Sittenlehre der katholiſchen Kirche eingeführt und für das
kirchliche eben vorgebildet werden.
Diefem Zwede dienen folgende Unterrihtögegenftände:
1) Beſprechung bibliiher Bilder,
2) Bibliihde Geſchichte, |
731
3) Katehismudunterriht mit Berüdfihtigung der Kirdhen-
geihichte,
4) Perifopen-Erflärung.
5) Anleitung zu den gebotenen Religionsübungen.
1. Beſprechung biblijder Bilder.
Bei Beiprehung von bibliſchen Bildern wird der Zwed ver-
folgt, den Schüler mit den widhtigften Begebenbeiten der
biblijhen Geſchichte, mit hervorragenden Perſonen der:
jelben ıc. in Form des AnjhauungssUnterrichtes befannt zu machen,
ihm Blide in dad innere jittlihe Xeben der dargeftellten
Perſonen zur Erwedung des eigenen religiöfen Lebens,
Schärfung des Gewiſſens und Nacheiferung zu eröffnen.
Die Form wird immer dem jeweiligen ſprachlichen Standpunkte des
Schülers, die Auswahl der Bilder nach Bedürfnis den chriſtlichen
Feſten anzupafjen fein.
Daran ſchließt fih die Erlernung fleiner Gebete, der zehn Ge—
bote ohne die Erklärungen und leiht verftändlicher Bibeliprüde.
Bei paflender Gelegenbeit, wie Naturereignifjfen, Erlebnifjen (Schick—
jalen) ꝛc. werden die Kinder auf Gott hingewiejen.
Die Beiprehung biblijcher Bilder erfolgt in der Regel ‚mit
Beginn ded vierten Semefterd in wöchentlich 4 Stunden, es iſt je-
doch nicht audgeichloffen, felbige unter Umftänden auch jchon früher
eintreten zu laffen. Mit Anfang des vierten Schuljahres wird fie
durch den eigentlichen bibliihen Geſchichtsunterricht abgelöft.
2. Biblifhe Geſchichte.
Der Unterricht in der bibliichen Geſchichte hat den Zweck, den
Schüler mit den großen Heilsthaten Gottes, wie fie und
im alten und neüen Teftamente erzählt werden, befannt zumaden,
um jo für den Katehidmudunterricht eine reale Unterlage zu ſchaffen.
Wenn ed aud nit möglich fein wird, mit den Schülern die
Heilögeichichte in umfafjenderer Weile zu behandeln, jo müfjen die-
jelben doch im weiteren Fortgange des Unterrichted eine planmäßig
eordnete Reihe der widhtigiten Erzählungen aus allen Perioden der
— Geſchichte des alten und neuen Teſtamentes erhalten. Dem
Leben Jeſu iſt dabei die vorzüglichſte Aufmerkſamkeit zuzuwenden,
wobei die Feſte des Kirchenjahres beſondere Berückſichtigung finden.
Die Geſchichte wird vom Lehrer frei erzählt in einer dem
Faſſungsvermögen der Kinder angepaßten Ausdrucksweiſe, doch mög—
lichſt in bibliſchen Worten, alsdann geleſen im Hiſtorienbuche, nach
ihrem religiöſen und ſittlichen Inhalte in Geiſt und Gemüth bildender
Weiſe, nach Bedürfnis mit Hilfe der natürlichen Geberde, in anſchau—
licher Weiſe unter Benutzung bildlicher Darſtellungen erklärt.
132
Eine jelbftändige Wiedergabe der Erzählung feitend der Kinder
fann nur Aufgabe der beiden oberften Klafjen fein. Geiftlojes Aus-
wendiglernen ift zu vermeiden.
Die Anwendung auf das Leben der Kinder erfolgt dabei in
angemefjener Weiſe. Die Anregung des religiöfen Gefühles, Schärfung
des Gewiſſens, wird allezeit ald eine Hauptaufgabe zu betrachten fein.
Der Unterricht in der bibliihen Geidhichte beginnt mit dem
vierten und endigt mit dem fiebenten Schuljahre. Im vierten und
fünften werden mwöchentli vier, im jechiten und fiebenten Schuljahre
dagegen nur drei Stunden darauf zu verwenden jein.
3. Katechismus-Unterricht mit Berüdjihtigung der
Kirchengeſchichte.
Durch den Katechismus-Unterricht ſoll der Schüler in die
Glaubens-, Sitten- und Heilsmittellehre der katholiſchen Kirche als
ein organiſches Ganzes eingeführt werden, es ſollen ihm die Grund—
wahrheiten des chriſtlichen Glaubens zum Verſtändnis gebracht und
Wille und Herz für dieſelben gewonnen werden, daß fie ihm Richt—
ſchnur für das Leben werden.
Der Katehismud-Unterricht hat bei jeinem Beginne dad nädhite
religiöie Bedürfnid des Kindes zu befriedigen:
a. bezüglich der Erkenntnis, indem derjelbe, grundlegend für den
weiteren Unterricht, die Hauptwahrbeiten der dhriftlichen
Religion nah dem Maße der findlichen Einſicht vermittelt,
b. bezüglich ded Willens, indem er das Kind mit den Gefühlen
der Ehrfurdt, des Bertrauend, der Dankbarkeit und Liebe
gegen Gott erfüllt und mit beilfamer Furcht durchdringt,
c. bezügli der religiöſen Uebungen, indem er einerjeitd den
Geiſt des Gebetes in die Seele jenft und andererfeitö für die
gewöhnlichen täglichen Hebungen ſowohl dad Bedürfnis weckt,
ald auch das ſachliche Verſtändnis erichlieht.
Der Katehismus-Unterricht hat indbefondere die Aufgabe, die
Umrifje der katholiſchen Glaubens-, Sitten: und Heilmittellehre im
einer Weiſe darzulegen, daß fie allmählid im kindlichen Geifte als
jene Grundrahmen ſich befeftigen, in welchen alles Weitere leicht
untergebracht werden fann.
Zur Vorbereitung auf die erſte heilige Kommunion tft ein
eigentliher Kommunion: Unterricht nothwendig, der fidh jedoch nicht
auf den Unterricht über das heilige Altardtaframent beſchränken,
fondern auch einen ausführlihen Beichtunterricht in ſich begreifen fol.
An Stelle ded Unterrichted über die fogenannten Unterſcheidungs—
lehren möge der Kommunion-Unterricht zugleich eine Rekapitulation
der ganzen fatholiihen Glaubenslehre fein und die liturgiihe Er—
Märung der Geremonien, Fefte ded Kirchenjahres in fich ſchließen.
Der Katehiämus-Unterricht tritt mit Beginn ded VI. Schul»
133
jahres in wödentlih 2 Stunden cin, welde Zabl im VII. beibehalten,
im VIII. dagegen mit Rüdfiht auf den Kommunion-Unterriht auf
wödhentlih 5 Stunden erhöht wird.
Die Kirchengeſchichte hat nur ſoweit Berüdfihtigung zu finden
ald es zum Verftändnilfe der kirchlichen Lehre nothwendig erfcheint
4. Perifopen-Erflärung.
Die Evangelien und Epiftel find ein ſehr wichtiges Hilfämittel
für den Religiond-Unterriht und für die hriftlihe Erkenntnis.
Es iſt deshalb jehr zweckmäßig, wenn das Evangelium und
die Epiftel am Sonnabend den Kindern der Oberflafje erklärt wird.
Zu diefem Behufe muß jedes Kind ein Cvangeliarium in
Händen haben.
Durd die Erklärung der Evangelien und Epiftel werden dem
Gedächtniſſe der Kinder zugleich leicht faßliche bibliſche Stellen ein-
geprägt und ihnen als ein Stärfungs- und Grbauungdmittel auf
ihren Lebensweg mitgegeben.
Der Unterriht in Zejung der Evangelien und Epiiteln
beginnt in der Regel mit Beginn des fiebenten Schuljahres, kann
aber, je nady der Befähigung der Schüler auch ſchon früher auftreten
und wird in wöchentlich einer Stunde ertheilt.
5. Anleitung zu den gebotenen Religionsübungen.
Die Gewöhnung der Kinder an ein religiöjed Leben muß der
Grund: und Schlußttein alles Religiond:Unterrichtes fein.
Auf die Ausübung der Religion muß derjelbe (ja noch mehr)
Eifer verwendet werden, als auf das Wiffen derjelben.
Es müſſen nämlidy zwei Abwege vermieden werden:
Man darf den Kindern einerjeit3 fein todtes Wifjen der Re—
ligion beibringen und andererjeit3 darf man ſich nicht mit bloßen
äußeren Uebungen begnügen.
Daher bedarf es beijonderer Anleitung, damit die Kinder ſich
gewöhnen:
1) gern und andächtig ihre täglichen Gebete zu verrichten,
2) gewiffenhaft und mit Verjtändnis und Andacht am öffent:
lihen Gottesdienfte theil zu nehmen und
3) öfterd im Jahre mit gehöriger Vorbereitung und Andacht
die heiligen Saframente der Buße und des Altard würdig
zu empfangen.
Eine bejondere Stunde ift dafür nicht anzujeßen, die bezeich-
nete Aufgabe ift vielmehr in den Religionsftunden zu gelegener Zeit
und bei entipredhender Gemüthsſtimmung zu löſen.
I. In dem „Berzeichniffe der beim Taubſtummen-Unterrichte
braudbaren Lehrmittel” find unter 1 „für den Unterricht in der
Religion“ ftatt der dafelbjt benannten beiden Bücher aufzuführen:
734
1) Weißweiler, erfter religiöier Unterricht,
2) Güpper, Lehr- und Gebetbüchlein,
3) Graf, Haupt-Katehismus.
III) Die NMeberficht über die Lehrgegenftände ıc. lautet bei
„A. Religion” wie folgt:
= lele|l.|2|8|®
= = = = ——2 2 —
E e|e ee #8
ss 8 815189189|®
= [EJE|>P|Si5|5
1) Beſchreibung bibliicher Bilder . . & 4 4 | en te | ——
. Sem.) )
2) Bibl. Gefhihte --- - » — | — | 4| A| 31 3 —
3) Katehismus-Unterriht mit Berid-
fihtigung der Kirchengeſchicht — — — — 21215
4) Perikopen Erklärung... — —-—|i—-i-!|—-|1jl
J.Nr. III. a. 2587/83.
Borftehender Lehrplan wird, nachdem er unter dem 4. Auguft cr.
J.Nr. 4248/83 O. P. die Genehmigung des Herrn Ober-Präftbenten
der Provinz Sachſen erhalten hat, hiermit ausgefertigt.
Merjeburg, den 24. September 1883.
Der Landes-Direktor.
Graf von Winhingerode.
C
Der Lehrplan der adtklajfigen Taubſtummen—
Anftalt zu Hildesheim.
I. Unterftufe.
1. bis 4. Schuljahr.
Aufgabe und Ziel.
Bon der Anjhauung ausgehend, Hineinbildung des Den-
fens in unjere Spradhe und Grzeugung einer harmoniſchen
Geifted- und Sprahbildung im Gebiete der Anſchauung, ähnlich
derjenigen des vollfinnigen Kindes beim Eintritte in das jchulpflid-
tige Alter.
Der Unterricht ift vorwaltend an die Anihauung und das Leben
angeichloffene Denk- und Sprahübung behufd der Begründung
und naturgemäßen Anbahnung einer einheitlichen Geiſtes- und
Spracdentwidelung jomeit, daß die taubftummen Schüler zu einem
ſachlich geordneten Clementarunterrihte in ſprachlich zuſammen—
hängender Form in der Weiſe, wie bei hörenden, befähigt werden.
Für die Spradbildung ift die Unterftufe ald die vorberei>
tende und grundlegende zu bezeichnen. Den Unterrichtöftoff
135
bietet faft ausjchließlic das Gebiet der Anihauung nah dem Maße
der unmittelbaren Wahrnehmung, der fortichreitenden Denkfähigkeit
und des Interefjed, bezw. Sprachbedürfniſſes der Schüler.
1. Schuljahr.
Erftes Halbjahr.
Sprahliher Vorbereitungs- oder Spredfurfuß.
Unterrihtögegenftände:
1. Artifulation oder Kautbildung und Abfeh- und Sprech—
übung, verbunden mit Leſe- und Abſeh- und Schreibübung.
24 Stunden.
2. Schreiben auf der Tafel. 4 St.
3. Gymnaſtiſche Hebung, Spiel und Ausgang. 2 St.
Dad Ziel ift:
1. Spreden und Abjehen, Zeilen und Schreiben, bezw. ſchrift—
liche Bezeichnung aller Laute einzeln und in leichten Verbindungen
zu Silben, Wörtern und einfahen Wortverbindungen und
2. Berftändnid und Aneignung einiger der einfachſten laut»
ſprachlichen Bezeihnungen für das dringendfte Sprahbedürfnid und
den täglichen Verkehr in der Schule, im unmittelbaren Anſchluſſe an
das Thun und die Anſchauung der Schüler.
NB. Der einzuübende Spradftoff wird vom Lehrer in die
Sprachbücher der Schüler eingetragen! — Häuslihe Beihäftigung
dur Uebung im Schreiben und Abjchreiben.
Zweited Halbjahr.
An die Anſchauung angejchloffene
Sprech- und Spradhübung.
Auf ga be: Dem Fortichritte im Sprechen folgend, Anbahnung
ded Denfend in einzelnen Morten, Mortverbindungen und den
Grundformen des einfahen Satzes — und Aneignung der Spradhe
für das nächſte und dringendfte Bedürfnis,
Gegenftände des Unterrichtes:
1. Spreden. 10-6 &t. Steigerung der Spredfähigfeit
joweit, dab dad Spreden der einzuübenden und anzumendenden
Wörter, Wortverbindungen und einfahen Sätze mit den darin vor—
fommenden Konjonanten:Berbindungen ohne Schwierigkeit, lautrein,
mit richtiger Dehnung und Kürzung der Vokale und Betonung der
Silben erfolgt. — Erlernung der drudicrift.
2. An die Anſchauung angeihloffene Sprahübung. 14 bis
18 Stunden.
a. Dem Fortihritte im Sprechen folgend und an die Anſchauung
und dad Leben fih anſchließend, allmähliche Einübung der Sprade
für den Verkehr in der Schule in einfachen Phrafen, Sägen und Fragen,
b. Succeifive Einübung der Bezeihnung für die befannteften
736
Gegenftände und Perfonen im Kreife der täglihen Wahrnehmung
der Schüler, ihre hauptſächlichſten und augenfälligiten Thätigkeiten,
Eigenihaften, Theile, Stoffe ıc. und prädilative Verbindung
derjelben zur Bezeihnung der Anihauung in einfahen Sägen
im Anſchluſſe an die Sade.
c. Stufenmäßig fortjchreitende Einübung der bei der Bezeich—
nung durch Wortverbindungen und der prädifativen Berfnüpfung
der erlernten Wörter in den Grundformen des einfahen Satzes
nah und nah zur Anwendung fommenden grammatiſchen Ber-
bindungd= und Beziehungdformen und Formwörter und Uebung
im Gebraude derjelben zur Bezeihnung von Anſchauungen, welde
die Schule und das tägliche Leben bietet, bid zum Können. —
Miündlihe und Schriftliche Uebung.
3. Schreiben. 4 St. Kleines und großes deutſches Al—
phabet, in Wörtern und Sätzchen, mit der Feder, behufs Befähigung
es Schüler, Sprachſtoff jelbit leferlih in ihre Hefte eintragen zu
Önnen.
4. Turnen (Knaben) mit Abthl. II. 2 St.
5. Zeichnen (Knaben). 2 St. Vorübung auf der Tafel.
6. Handarbeit (Mädden). 4 Et. Striden.
Ziel: Deutliches und fihered Benennen der befannteften Dinge
und Perfonen in der unmittelbaren Umgebung und Bezeihnung der
augenfälligiten Ericheinungen und Vorgänge an ihnen in einfachen
— ſowie Aneignung der Verkehrsſprache für das nächſte Be—
dürfnis.
2. Schuljahr.
Aufgabe: Allmähliche Hineinbildung des an die Anſchauung
angeſchloſſenen Denkens in die Formen des erweiterten und
zuſammengezogenen einfachen Satzes und Uebung der
Sprache im Anichluffe an das Leben bis zum Können.
Gegenftände:
1. Sprebhübung. 6 St. Die ES predfertigfeit ift durch fort-
gejegte Uebung zu fteigern, jo dab die zur Cinübung und Anwen—
dung fommenden Wörter und Wortverbindungen, erweiterten ein=
fahen und kurzen zufammengezogenen Säge fiher abgeſehen, leicht
verbunden mit richtiger Betonung geſprochen bezw. gelejen werden.
2. Sprahübung im Anichluffe an die Anihauung und das
Leben, verbunden mit Leſe- und jchriftliher Sprahübung. 18 St.
a. Freie Sprahübung — Im Anſchluſſe an die Er-
Iheinungen und Borgänge im Schulleben weitere Einübung der
Sprade für den täglichen Verkehr in den Formen ded erweiterten
und zufammengezogenen einfahen Satzes.
b. Evcchto tmenübung. — Succeffive, der logiſchen Ent-
widelung entipredend fortichreitende Cinübung der Formen ded er»
weiterten und zulammengezogenen einfachen Saped (ef. dieſe:
137
Röpler, erfted Leſe- und Sprahbud), an dem dur die Anjchauung
und dad Leben gebotenen Stoffe in bejchreibender, befehlender und
fragender Form mit den dabei zur Anwendung kommenden lei:
teren Formen der Gorjugation, Deklination und Gomparation,
Fürmwörtern, Bindewörtern und jonftigen Partikeln (hierbei Be-
nugung der Bilder von Barth u. a.).
ec. Anihauungd-Denft- und Sprahübung, im un
mittelbaren Anjchluffe an Gegenftände und Vorgänge der Anſchauung,
Gethanes und Wahrgenommenes,.
Klärung ſchon vorhandener und Bildung neuer Anſchauungs—
porjtellungen aus dem Gebiete der nächſten Umgebung, wie aud)
leichter Begriffe aus diejen und Einübung ihrer her ee
Anleitung zur richtigen Verbindung derjelben nach Maßgabe
der Anjhauung, bezw. Uebung in der Bildung fi allmählich er:
weiternder Urtheile mit nach und nad eintretenden neuen logiichen
Beziehungen, und Aneignung der ſprachlichen Bezeichnungen in den
entiprehenden Satz- und Beziehungsformen (hier tritt die Sprach—
formenübung, ef. b, hinzu, um die betreffenden Sprachformen zum
weiteren Verftändnifje zu bringen und einzuüben);
Uebung im Verſtändniſſe und Gebrauh der gewonnenen
Sprade und ſprachlichen Formen im Gebiete der Anſchauung und
des Denfend, und zwar von einzelnen Sägen, mit den entipreden-
den Frageformen, zur Aneinanderreihung zweier und mehrerer, biö
zu kleinen Bejchreibungen, bezw. furzen Geſprächen über einen
Gegenftand oder Vorgang fortichreitend; dabei zugleih allmähliche
gelegentliche Bereicherung und Erweiterung ded Dentinhalte® und
der Spradhe durch Bezeihnung neuer Wahrnehmungen und Ein-
führung neuer Formen nad) Maßgabe des Interefjes und Sprach—
bedürfnified der Schüler.
3. Schönſchreiben. 4 St. Deutide Schrift. Buchitaben-
formen nad Henze, in Wörtern und Sätzen.
4. Zeihnen (Knaben). 2 St. Stigmographiih, im Bude,
5. Turnen (Knaben). 2 St.
6. Handarbeit (Mädchen). 4 St. Striden.
Das Ziel ift erreicht, wenn die Schüler felbftändig ihre Ur—
theile, Wünfche ꝛc., kurz ihr bewußtes, Flargewordened Denken in
einfahen Sägen ausſprechen können.
3. Schuljahr.
Aufgabe:
a. Neben der weiteren Hineinbildung ded Denkens der
Schüler in unjere Sprache durch Einübung neuer Formen der
Umgangdiprahe und durch allmählicdhe Erweiterung des Sprad):
verftändnifjed auf noch unbekannte und jchwierigere Formen des er—
weiterten einfahen Satzes, ſowie auf die leidhteren Formen ſowohl
738
des zujammengejeßten Sapes, ald ded Sapgefüged und zwar nicht
bloß in beſchreibender, jondern auch erzählend mittheilender und
fragender Ausdrucksweiſe,
b. einbeitlihe Weiterentwidelung ded Denkens in der
Sprade im erweiterten Wahrnehmungd- und Erfahrungsgebiete durch
Bildung neuer Vorftellungen und logifher Kombinationen und An—
eignung ihrer Bezeichnung, und
ec. Denk- und Sprahübung im Anihluffe an die Ans
Ihauung und das Leben zur Steigerung der Fertigkeit im Verftändniffe
und Gebraude der gewonnenen Sprache biß zu der für den Verkehr
nöthigen Geläufigfeit.
Gegenftände:
1. Sprehübung. 4 St. Fortgejegte Steigerung der Sprech—
bezw. Abſeh- und Lejefertigfeit dur gymnaſtiſche Athmungs-, Laut—
und Betonungdübungen, ſowie durch Sprechen und Leſen des zur
Einübung fommenden Spradftoffed behufs Ueberwindung der mecha—
niſchen Schwierigkeiten im Satzſprechen, Erzielung möglichſter Deut»
lichkeit und Geläufigkeit.
2. Anihauungs-Denf- und Spradübung. 16 St.
a. Freie Sprahübung: Erweiterung der Sprade für den
Verkehr im Anichluffe an das in der Schule Borfommende, ſowie
an Wind und Metter, Zeitwechſel, Ericheinungen im Freien, neue
Beobachtungen auf Ausgängen ꝛc.; freie Unterhaltung in konver—
firender Form über Wahrnehmungen und Vorgänge im Schul:
leben und Uebung der Schüler in Felbftänbigen ittheilungen und
Fragen, beionderd Anleitung und Uebung in erzählender Sprady-
form, erit in einzelnen Säßen, dann in Aneinanderreihbung mehrerer
zu Keinen Erzählungen.
b. Spradformenübung: Weitere Uebung, Befeltigung
und Geläufigmahung der bereits befannten und allmählide Ein»
übung der noch unbekannten Wort: und Berbindungsformen im
erweiterten einfachen und zufammengezogenen einfadhen Sate, jowie
derjenigen leichteren Formen des zuiammengejeßten Satzes und
Sabgehünes, für welche das Denken der Schiller bereitö entwidelt
it, jowie Aneignung und Geläufigmahung der durch die fort:
Ichreitende Denf- und Spradhentwidelung nah und nah zum
Derftändniffe fommenden und zum Bedürfnilfe werdenden neuen
Formen der Wortbildung und lerion, der Saperweiterung und
Satverbindung.
c. Anſchauungs- und Sprachübung, verbunden mit
Leſen und ſchriftlicher Sprahübung. Bezeihnung neuer Gegen:
ftände, Erſcheinungen und Vorgänge, wie Zeit und Gelegenheit
beiondereö Intereſſe oder Bedürfnid dazu Veranlaſſung bieten, und
ſich daran ſchließende, allmählich zu fleinen Beichreibungen und Er—
zählungen erweiternde Beiprehung einzelner derjelben unter Be—
1739
rüdfihtigung des fachlichen und urſachlichen Zuiammenhanges, be-
ſonders des Zwedes und Gebrauches, der Urfahe und Wirkung, des
Grunde und der Folge, der Entftehung und Zeitfolge ıc., zur
fortichreitenden begrifflihen und logijchen Entwidelung ded Denkens,
jowie zur Uebung, Bereicherung und Klärung ded Spradhverftänd-
nifjed, zur Erweiterung der Sadfenntnid und Steigerung der
Denkfähigfeit in der Sprache, zur Anbahnung ded Berftändnifjes
von Gedantenreihen und eined zujammenhängenden Denkens und
Sprehend in ſachlich und logiſch geordneter Folge und Verbin:
dung über Gegenftände und Vorgänge der Anſchauung, wie aud)
über Wahrgenommenes und Erlebtes.
Daran anſchließend Leſen ıc. von fleinen Beſchreibungen und
—— ſowie mündliche Uebung im Fragen und in der
freien Reproduktion, Uebung im Öiktandoichreiben und in
Ihriftlider Darftellung. s
Außerdem im Anſchluſſe an die Reitzeiten: Beſprechung
einiger biblijher Bilder, bezw. Erzählung einzelner
bibliiher Geſchichten in einfachſter Form.
NB. (#leibige Ausgänge zur Einſammlung neuer und Elarer
Sachkenntniſſe, zur Erweiterung des Sprachſchatzes und zur Uebung
der Sprache. — Daneben Benutzung von Bildern für den An-
Ihauungsunterriht. — Wörter: und Sprachbuch für neue Ausdrüde
und Formen.)
3. Rechnen. 4 St. Addiren und Subtrahiren bis 100,
oder: die 4 Spezies in Ginern bis 10, in Zehnern bis 100 und die
Zahlen bis 100.
4. Schreiben. 4 St. Deutide Schrift in Süßen.
5. Zeichnen (Knaben). 2 St. Gradlinige Verbindungen.
6. Qurnen (Knaben und Mädchen) a 2 St.
7. Handarbeit (Mädchen). 4 St. Striden. f
Das ſprachliche Ziel ift erreicht, wenn die Schüler die
Sprache für die gewöhnlichen Bedürfnifje ihres Lebens anwenden,
fi) über die befannteften Ericheinungen, Dinge und Vorgänge in
ihrem Wahrnehmungöfreife in einzelnen Sägen und Sapverbin-
dungen verſtändlich auszudrüden im Stande find und einfache Mit:
theilungen und Fragen anderer im Anjchluffe an ihre Wahrnehmung,
4
ihr Thun ıc. veritehen.
4. Schuljahr.
Aufgabe: Fortjegung der einheitlichen geiftig = Iprachlichen
Entwidelung a. durch Bereicherung des Denkinhaltes aus dem Ge-
biete der Anjchauung und des täglichen Lebens und Verfehres der
Schüler, begriffliche Weiterentwidelung desjelben und Bildung von
Gedanfenreiben und b. durch weitere Hebung und Aneignung der
Sprade jowohl für den Verkehr, als für die Erſcheinungen, Hand»
740
lungen und Borgänge im Gebiete der Wahrnehmung und Erfah-
rung der Schüler, in einfahen Sägen, jowie in den leichteren
Kormen der Saßverbindung und des Satzgefüges joweit, dab die
Schüler im Stande find, zujammenhängende — Beſchreibungen
von Gegenſtänden und Erzählungen von Vorgängen im Gebiete
ihres Denkens zu verſtehen, in eine einfache Unterredung über ſolche
einzutreten und ſich ſelbſt über ihre Wahrnehmungen, Handlungen
und Erlebniſſe in ſachlich-logiſcher Gedankenfolge und Verbindung
in Sätzen verſtändlich mitzutheilen.
NB. (Die Erlernung und Uebung der Sprache geſchieht auch
bier noch vorwaltend auf praftiihem Wege, d. h. fie wird im An—
ihluffe an die Sache gegeben, eingeſprochen und angewendet; dod)
ift nun audy die Reflerion auf die Korm beim Gebraude je länger
deito mehr in Anipruch zu nehmen. Audy tritt von jegt an ſchon
nad) und nach zu der uriprünglichen Bedeutung einzelner Wörter,
d. h. derjenigen, in welcher dieje zuerit fennen, veritehen und ges
brauchen gelernt worden find, gelegentlich die Anwendung derielben
in einer andern, ebenio die Vertauſchung eines Ausdrudes mit
einem gleichbedeutenden, ſynonimen, und endlih nad und nad)
zleihfalld die Umformung und Umbildung einzelner Säße und
Satverbindungen, bezw. der Ausdrudf eines Gedanfens in verichies
dener Korm. Es beginnt alio die Weiterbildung der Form der
Sprache aus ihr und durch fie jelbit und die Uebung der Schüler,
dasſelbe in verichiedener Meile zu jagen.)
Gegenftände:
l. Sprechübung. 3 St. Steigerung der Sprechfertigfeit
zum leichten und ES he eg Spreden und Leſen von
Sägen mit quter Vetonung. — Der Uebungsitoff iſt vorwaltend
dem Spraditoffe der folgenden Gegenitände sub 2 und 3 zu ent—
nehmen.
NB. (Die Abjebfertigfeit it jelbitveritändlid in Zulammen-
bang und Harmonie mit dem Fortichritte der ſprachlichen Ent—
widelung zu fteigern; doc) find im Intereffe der Vervollkommnung
deöjelben event. auch beiondere Uebungen nicht nur im Abjehen
neuer und jchwieriger Wörter, jondern namentlid aud im raſchen
und fiheren Auffaſſen, Nachſprechen, bezw. Niederichreiben von er—
weiterten Sätzen und Sabverbindungen vorzunehmen.)
2. Anſchauungs-Denk- und Sprahübung. 16 St.
a. Freie Sprahübung 4 St. Zur Uebung und Er:
weiterung der Sprache für den Verkehr, beionderd zur Anbahnung
zujammenhängender Mittheilung und Konverjation, beſchrei—
bende, erzäblende und fonverjirende Sprahübung, ver»
bunden mit ſachlicher Belehrung, Begriffd- und Wortbildung, Ans
wendung und Einübung neuer Auddrüde und Sprachformen, bezw.
Bezeihnung der Sache in anderer Ausdrudsweile oder Anwendung
741
eined Ausdrudes in anderer Bedeutung, im Anichluffe an das Schul:
und häusliche Leben, bejondere Eriheinungen und Wahrnehmungen
im weiteren Anſchauungskreiſe, Vorgänge und Erlebnifje außerhalb
der Schule, auf Spaziergängen u. dal.
b. Beihreibende Sprachübung, verbunden mit Lejen
in jhriftliher Sprahübung. 6 St. Bon der Wahrnehmung aus-
gehende, der Faſſungskraft und Spradfähigfeit der Schüler ange-
mejjene belehrende Beiprehung von Gegenftänden und Perſonen,
intereffanten Erjcheinungen und Vorgängen aus allen Gebieten und
Zeiten der Anihauung der Schüler, ſowie aus verſchiedenen, der
findlichen Auffafjung zugänglichen Kreifen und Verhältniffen des
Lebend — vorherrichend nad der Wirflichfeit und eventuell diefer
entiprechenden Bildern:
. ‚zur Bereiherung und Weiterbildung des Begriffd- und Wörter:
ſchatzes und zur Hebung des jelbitändigen verbundenen Denkens
und Sprachgebrauches;
zur Grzeugung und jubjeftiven Abrundung, logiihen Ver—
fnüpfung und begrifflihen Ordnung der elementaren Sachkennt—
niffe über die befannteften und widhtigften repräfentativen Gegen—
ſtände ıc., und
zur Steigerung der Fertigfeit zufammenhängenden Denfens
in den leichteren Formen des zulammengejegten und gefügten
Sabes;
zur Erweiterung ded Verftändnifjes der leßteren, entiprechend
der fortichreitenden logiihen Entwidelung, auf die in der Ele—
mentariprache Anwendung findenden N ee und endlid)
zur Anbahnung eines denfenden Leſens.
ec. Erzählende Spradbübung. 3 St. Zur weiteren
Einführung in das Verſtändnis der elementaren erzählenden Sprach—
form: Uebung im Auffaffen und Nacherzählen vorerzählter und be-
ſprochener einfacher und furzer intereffanter Erzählungen, Märchen
und Rabeln und Yejen einzelner, verbunden mit Uebung im Ab—
fragen und Ichriftlicher Neproduftion.
d. Spradformenübung. 3 St. Im Anjdluffe von a—c:
Ginübung der zur Anwendung fommenden neuen Sprachformen,
bejonder8 der Wort: und Sagbildung mit den betr. Bindewörtern,
Satumformung und Umbildung.
3. Bibliihe Geſchichte. 3 St. PVerftändnid und Ans
eignung einer fleinen Anzahl leichter bibliiher Geſchichten des
alten und neuen Teſtamentes in einfacher Spradhform (cf. 5. B.
Köbrih, Später Hill, mit Auswahl). Freies MWiedererzählen und.
Abfragen. Cinübung der 10 Gebote, des eriten und des zweiten
Artikels, leichter Sprüche und einfacher Gebete.
4. Rechnen. 4 St. Die 4 Spezied bid 100. eines, ein-
fach benanntes und angewandte Rechnen.
1884. 49
742
5. Schreiben. 2 St. Deutihe und lateiniſche Schrift.
6. Zeichnen. Knaben 2 St. — Mädchen 2 St. Gerab-
linige Verbindungen.
7. Turnen. Knaben 2 St. — Mädchen 2 St.
8. Handarbeit. Mädchen 4 St. Säumen, Nähen, Häfeln.
Bei Abjolvirung diefer Stufe joll Denken und Sprechen eine
einheitliche Ihätigfeit geworden und die Denk- und Spradentwide-
lung der Schüler in allen Richtungen angebahnt fein, jo daß die
Sprade denjelben in ihren elementaren Kormen und Verbindungen
organiich und joweit geläufig ift, daß fie ſich über ihre Bedürfnitfe,
Wahrnehmungen und Erlebniffe in Säben auszuiprehen und au
einer zujammenhängenden Unterredung über Gegenftände und Vor:
gänge der Anſchauung im Gebiete ihrer Sadyfenntniffe mit Erfolg
zu betheiligen vermögen.
Auf diefer Grundlage bat der Unterricht der folgenden Stufe
die Geifted- und Epeachentwidtelumg einheitlich und harmoniſch
weiter zu bilden.
I. Mittelitufe.
5. und 6. Schuljahr.
Durd einen geordneten Anihauungsunterridt, welcher
auf diefer Stufe Kir die Erweiterung der Geiſtes- und Sprach—
entwidelung im elementaren Denfgebiete, bezw. für die fachliche und
Ipradhliche Begründung des Unterrichtes der folgenden Stufe, den
Hauptgegenftand bildet, in Verbindung mit Spradformen-
übungen, Leſe- und Sprahunterriht, mündlidher und ſchrift—
liher Sprahübung, und durch den ſonſtigen auf diefer Stufe
eintretenden Sach- und Sprachunterricht find die Schüler mit
Hilfe der Sprade (dur logiſche Verarbeitung und Weiter:
bildung des gewonnenen Begriffd- und Gedanfenichates in Verbin:
dung mit der Umformung und Umbildung des ſprachlichen Aus-
drudes und der Einübung neuer Kormen der Wort- und Satzbil—
dung) nad) und nad) ſoweit zu fürdern, daß fie die gewöhnliche
Verkehrs- und die elementare Bücheripradye ficher verftehen und fich
über ihre Wahrnehmungen und Erlebniffe in den Formen derjelben
verſtändlich auszudrüden vermögen, ihnen aljo das Denfen in
unjerer Sprade und der Gebraud derielben im elemen-
taren Gebiete ihres Denkens foweit geläufig ift, daß dieſe
jelbft das Mittel gut weiteren geiſtig-ſprachlichen Ausbildung
für's Leben auf der DOberftufe werden nnd hier ein Unterricht wie
in der Volksſchule eintreten kann.
Die Aufgabe ift alfo: Einheitliche geiſtig-ſprachliche Weiter:
bildung auf Grund der bisherigen Denfentwidelung und erweiterten
Anihauung mit Hilfe der Sprache foweit, daß ein Unterricht in der
Sprade und durch diefelbe in den Gegenftänden der Volksſchule
743
dur welchen die Bildung zu dem für’d Leben nöthigen Abichluffe
gelangt, möglid wird.
Der Unterriht diefer Stufe ift Glementarunterridt; er
entipricht dem Unterrichte der Unterftufe der Volksſchule. Stofflid
bat er das Denken der Schüler im Gebiete der Anihauung und
Erfahrung nicht nur zu ergänzen und zu klären, fondern aud in
Zufammenhang und begrifflihe Ordnung zu bringen, fo daß eine
ausreichende und fichere Bafis für den Unterricht auf der Oberftufe
gewonnen wird. In ſprachlicher Hinſicht ift die 2. Stufe alö die
der Erweiterung und allmählihen Vertiefung ded Ver—
ftändnijjes und der Befeftigung und Geläufigmahung
ded Gebrauded der Sprache im Gebiete der Glementarbildung
zu bezeichnen.
5. Schuljahr.
Gegenftände:
l. Spreden: 2 St. Weitere Vervolllommnung befonderd
im verbundenen und finngemäßen Sprechen und Leſen zujammen-
bängender Säge. Richtiges Athmen und Paufiren nad) dem Sapbau.
— Stoff aus den Gegenitänden sub 2 und 3, beſonders; einzu:
Iprehender Memorir- und fonftiger Sprachſtoff.
2. Sprade. 16 St.
a. Anſchauungsunterricht und daran angejchloffened Leſen,
verbunden mit Sprachformen-, mündlidher und fchriftlicher
Sprahübung. 10 St.
Stoffgebiet: Das Haus, feine Umgebung und Bewohner, —
und der Garten, cf. Rößler, Leſe- und Spradbud, II. Abth. —
Dad Penjum für die Spradyformenübung cf. dajelbft im Anhange. —
Die Wort» bezw. Begrifföbildung ift er durch Ableitung und
Zufammenjegung zu bereihern, das Berftändnid durch Gebraudy
ſynonimer Bezeihnungen und Anwendung bekannter Wörter in anderer
(uneigentlicher, abgeleiteter, bildlicher) Bedeutung zu erweitern. Im
der Sagbildung find nah und nad) die noch nicht aa oder
noch unbekannten, aber gebräudlicdhften Arten der Sapverbindung
und ded Sabgefüged mit den entipredhenden Bindemwörtern und die
Umbildung der Nebenfäge in Sapglieder u.v.v. zu üben; die Um-
wandlung der direkten in indirekte Mede, der Geſprächs- in Erzähls-
form (mit der entſprechenden Deklination der Pronomen und Kon-
jugation der angewandten Verben im Konjunktiv und Konditionalis)
ift für das Verſtändnis fiher zu machen.
Die ſchrifthichen Sprahübungen find mehr oder weniger freie
Reproduftionen und bereiten die Aufjagübungen vor.
b. $reie Sprabübung. 3St. Belehrung und Sprahübung
im Anfchluffe an die Ausgänge und Wahrnehmungen auf denjelben,
bezw. an Bilder, welche die Erſcheinungen der Zeit darftellen, an
das häusliche und Familienleben und fonftige bejondere Vorkomm—
49*
144
niffe, Erlebnifje und Wahrnehmungen der Schüler, zur Befriedigung
des Sprachbedürfniſſes und zur weiteren Aneignung der Umgangs»
ſprache, jowie zur Uebung und Vervollkommnung im Gebraude der-
jelben in erzählender, fragender und fonverfirender Korm. — Taged-
ereigniffe; Beginn mit jchriftlicher Aufzeichnung older nad) Anleitung
und Vorbereitung, jpäter frei (Tagebüch).
‚© Erzäblender Spradhunterridt. 3 St. Sadlid-
begriffliche und ſprachlich-ormelle Behandlung von fleinen Erzählungen,
mit den nöthigen grammatijchen Uebungen, Belehrungen und Bezeich-
nungen, und Uebung im freien Erzählen, mit Veränderung des
Auddruded und der Form.
3. Biblijhe Geihihte. 4 St. Geſchichten alten und
neuen ZTeftamentes nad Hill — mit Auslaffung der ichwierigeren. —
Benugung von bibl. Bildern und der Karte von Paläftina. 1. bis
3. Hauptitüd. Gebote. Sprüche.
4. Rechnen. 4 St. 4 Spezied bid 1000. Reines, benanntes
und angewandte Rechnen.
5. Schreiben. 2 St. Deutidhe und lateiniihe Schrift.
6. Zeihnen. Kn.2 St. Die gebogene Linie. — Mädch. 2 St.
7. Turnen. Snaben (I. Abth.) 2 St. — Mädchen 2 St.
8. Handarbeit. Mädchen 4 St. Nähen.
6. Schuljahr.
1. Spreden. 2 St. Fernere Uebung zur Steigerung der
Abſeh-, Sprech- und Leſefertigkeit; lautreined, leicht verbundenes und
geläufiged Spredyen mit finngemäßer Betonung und Beadtung ded
Sapbaues gilt als Ziel.
2. Sprade. 16 St. Neben der Bereicherung und begriff:
lichen Weiterbildung des Denkinhaltes und der Erweiterung und Ver:
tiefung des Spradverftändniffes iſt bejonders die Steigerung der
Denk: undSpradfertigfeit Aufgabe. Sicherheit im Verftändniffe und
Geläufigkeit im Gebraudye der Formen der Elementarſprache ift Ziel.
a. Anihauungsunterriht und Leſen ıc. 10 St. Der
Wohnort, feine Umgebung und feine Bewohner, cf. Leſebuch von
Rößler, III. Abth. (Im jelbftändigen und zujammenhängenden Ge—
braude der Sprade, bejonderd der Formen ded zujammengeiepten
Satzes und des Sapgefüges ift mehr Fertigkeit zu erjtreben.)
b. Freie Sprabübung. 3 St. Freie belehrende Be—
iprehung allerlei Borfommniffe ıc. im MWohnorte und im Wahr-
nehmungsfreile der Schüler zur weiteren Aneignung und Uebung der
Spradhe für dad Leben und den erweiterten Verkehr. Vervollkomm—
nung in der mündliden und jchriftlihen Mittheilung von Tages—
erlebniffen. Beſondere Uebung neuer Ausdrüde und Spradformen
in der Konverſation.
745
c. Erzählender Sprahunterridt. 3 Et. Logiſche und
grammatiſche Behandlung nach Inhalt und Form Ihwierigerer Er-
3ählungen, Fabeln ıc. des Lefebuches (cf. Rößler, Leſebuch III. Abth.
und für Mittelklaſſen) und Uebung im freien Nacherzählen auch
anderer nur vorerzählter Geſchichten, verbunden mit Sprachformen—
übungen und ſchriftlicher Reproduktion.
3. Bibliſche Geſchichte. 4St. Die Geſchichten alten und
neuen Teſtamentes nach Hill's kleiner bibliſchen Geſchichte. 1. bi
5. Hauptftüd ohne Erflärung, Sprüche, Gebete, Liederverſe.
4. Rechnen. 4 St. Die 4 Spezies im großen Zahlenraume,
Mehrfach benanntes und angewandtes Rechnen mit einfadhen Brüchen.
5. Schreiben. 2St. Deutide und lateiniſche Schrift.
6. Zeihnen. Knaben 2 St. — Mädchen 2 St. Die ges
bogene Yinte.
7, Zurnen. Knaben 2 St. — Mädchen 2 St.
8. Handarbeit. Mädchen 4—6 St. Näben ꝛc. — Knaben
2St. Gartenarbeit und Handfertigfeitsübung.
III. Oberſtufe.
7. uud 8. Schuljahr.
Aufgabe: Geiſtig-ſprachlich Ausbildung durch Unterricht
mittelft der Sprade in Sprade, Religion, Rechnen umd
Weltfunde bis zu dem für's Leben erforderlichen Grave,
Ztel: Aneignung der für den Verkehr im Leben nöthigen Sprach—
fertigfeit und des DVerftändniffes der Schrift: oder Buͤcherſprache im
Denfgebiete der Schüler, ſittlich-religiöſe Ausbildung bis zur Neife
für die Konfirmation und Aneignung derjenigen Kenntniffe und
Sertigfeiten, melde zur Orientirung und zum felbftändigen Fort:
fommen im Leben unentbehrlich find.
7. Schuljahr.
Gegenftände:
1. Religion. 6 St. j
a. 2St. 1.-56. Hauptſtück mit
der Erklärung Luther's; Wort- und Sachverſtändnis; Gliederung des
Inhaltes; — die hauptſächlichſten Bibelſprüche und einzelne Lieder—
verſe dazu.
b. Fibliſche Geſchichte. 4St. Altes und neues Teſtament,
mit Worten der Bibel erzählt. Verſtändnis und Aneignung des In—
haltes. — Drientirung auf der Karte von Paläftina.
2. Sprade. 12 &t. i
a. Spreden. 2 St. Steigerung der Sprech- und Abieh-
fertigfeit; Einſprechen und Einlefen von Sprach- und Memorirftoff.
b. Grammatiſcher Unterridt. 2 St. Lehre bezw. Reflerion
_ 146
und Hebung, jomweit die Schüler die Sprache haben, um fie im Ver—
ftändniffe bewußter, jelbftändiger und fiherer zu machen. Im Anfchluffe
an die Syntar find nah und nad alle Hauptipradhformen durchzu—
nehmen und zu üben. In Verbindung damit ift die grammatiiche
Sapzergliederung und Hebung in der Sagbildung, Analyje und Um—
bildung von Leſeſtücken zu betreiben.
ec. Leſe- und Spradunterridt. 4 St. Behandlung von
Leleftoffen für die Mittelllaffe der Volksſchule, dabei zugleich Er—
weiterung ded Spradformenverftändnifjes und Steigerung der Fähig—
feit zufammenhängenden Denfend in Gemäßheit der Bücherſprache,
fowie ded Gebraudes derjelben durch mündlihe und ſchriftliche
Sprahübung.
d. Freier Spradunterridt. 3 St. Belebrende und
fonverfirende Sprahübung im Anſchluſſe an Erſcheinungen der Natur
und des öffentlichen (jozialen, fommerziellen und ftaatlichen) Lebens ;
Begriffserflärung und Hebung in der Ausdrucksweiſe der Verkehrs—
ſprache; Uebung im zufammenbängenden Erzählen befonderer Er-
lebniffe und Vorgänge in Stadt und Land, gelefener Erzählungen,
von andern erhaltener Mittheilungen ꝛc. Tagebuch. Privatleftüre.
e. Auffag. 2St. Freie Reproduftionen, Nahbildungen, Um:
bildungen in beichreibender, erzählender und Geſprächsform, Briefe.
— Der Stoff ift theild aus dem Gebiete der Weltfunde (3. B.
heimatlihe und andere Sagen, faßliche intereffante Erzählungen von
geſchichtlichen Perſonen; Pflanzen: und Thierbefchreibungen ꝛc.) und
dem Leben (Ausgänge, Reifen und Ferienerlebniffe, Feſte, Beſuche
von Sehendwürdigfeiten, Naturereigniffe ꝛc.) zu nehmen.
. Rechnen. 4St. Bruchrechnen und angewandtes Nechnen,
bejonderd NRegeldefri und andere Aufgaben aus dem Leben.
4. Weltfunde 4 St.
a. Naturkunde 2 St. Pflanzenftunde im Sommer:
balbjahre; Thierfunde im Winterhalbjahre, dabei Technologiſches
und Gewerblide®ß.
b. Geographie. 2St. Die Heimat und Provinz. Preußen
und Deutſchland. Drientirung über die Erdtheile und Meere auf
dem Globuß.
5. Schreiben. 2 St. Deutſche und lateiniihe Schrift auf
einfachen Linien, in verfleinerter Form.
6. Zeihnen. Knaben 2 St. Kopiren nad) Vorlagen. —
Madden 2 St.
7. Geometrijhe Formenlehre und Zeihnen. Knaben
2 St. Möglichſt praktiſch. Zugleich Uebung im forreften Denken
und Ausſprechen.
8. Turnen. Knaben und Mädchen je 2 St.
9. Handarbeit. Knaben 2—4 St. — Mädchen 4—6 St.
147
8. Schuljahr.
DRaEnbe
1. Religion. 8 St.
a. Katechismus. 2St. Inhaltlich weiter und tiefer gehende
Beiprehung der 5 Hauptftüde, bejonderd der für’ jpätere Leben
wichtigiten Gebote und Lehren, und der dazu gehörigen Sprüche,
ſowie einzelner Liederverſe. — Vorbereitung zur Konfirmation.
. Erflärung des Sonntagdevangeliumd. 1 St.
(Zugleih Belehrung über das Kirchenjahr und den öffentlichen
Gottesdienft.)
ec. Altteftam. bibl. Geſchichte und neuteltam. Bibel:
leijen. 3 St. Dabei begrifflihe Berarbeitung des Stoffes und
Uebung im zujammenfaljenden freien Wiedererzählen. |
Kirchengeſchichte Jahr und Kirdhenlied '/, Jahr.
1 St. Ausbreitung und Berfolgung ded Chriſtenthumes in ber
Apoitelzeit. — Bonifacius; Ausbreitung ded Chriſtenthumes in
Deutihland. — Verfall der Kirche. Luther; Neformation. Milfton
in der Neuzeit, äußere und innere. |
Durchnahme der befannteften der „BO Kirchenlieder” und Ans
eignung einer Anzahl, bezw. einzelner Verſe derielben.
2. Sprade. 10 & PRereiherung des Geiſtes mit bilden-
dem Denfinhalte;, Erweiterung und Vertiefung ded Spradverftänd-
niſſes nad Begriff und Form; Steigerung der Yelefähigfeit und der
Redefertigfeit; Vervolllommnung in der Konverjation und im jchrift-
lihen Gedanfenausdrude für's Leben.
a. Spreden. 1 St. Fortießung der Spredi und Yeje-
übung zur VBervolllommnung. |
b. Zeje- und Spradunterridt. 4 St. Leſeſtoff für
die Dberftufe der Volksſchule. Grammatiſche Formen-, mündliche
und ſchriftliche Reproduktionsübung. Privatlektüre.
c. Freier Sprachunterricht. 3 St. Belehrende Be—
ſprechung über Verhältniſſe des öffentlichen Lebens (z. B. im An—
ſchluſſe an Verordnungen der Polizei, Verhandlungen vor Gericht,
obrigkeitliche Bekanntmachungen und Anzeigen im SKreiöblatte,
Zählungen, Wahlen, Steuerzettel u. dgl. zur Vermittelung der
nöthigen Geſetzeskenntnis), über das Arbeitö-, Verkehrs- und Ges
Ihäftsleben (3. B. Dienft- und Lohnverhältniffe, Wander: und Ar-
beitäbücher, Märkte, Marftpreite, Eiſenbahnfahrpläne ꝛc.), über
MWetterveränderung, Tageslänge, Mondwechſel und jeltene Himmels—
und Naturerjheinungen (cf. Kalender), über Unglüdsfälle, bejondere
Greigniffe, Auftionsanzeigen, Annoncen ıc., wie fie die Lofalzeitung
mittheilt, nebit Aneignung der entiprechenden neuen Ausdrüde zur
Bereiherung der Sprade für’8 Leben. — Uebung in der zu—
jammenhängenden Konverfation und Erzählung über jolde Stoffe
zur Vervollkommnung im Gebraudye der Verfehröiprahe. — Tage:
748
buch. — Denk- und Sprachübungen im Anſchluſſe an einzelne Be—
griffe, Ausdrücke und Sprachformen.
d. Aufſatz. 2 St. Außer Arbeiten in beſchreibender und
erzählender Korm: Briefe und andere Geihäftsaufläge für's Leben.
3. Rechnen. 4 St. Uebung in der Löſung von Aufgaben
aus den verichiedenen Rechnungsarten des angewandten Rechnens
mit bejonderer Berüdfidhtigung des jpäteren Yebens zur Steigerung
der Kertigteit und Schärfung de Denkens.
4. Weltfunde 6 St.
a. Naturbeihreibung 2 St. Mineralfunde £urz,
das Bekannteſte und praktiſch Wichtigſte. Menſchen- und Ge:
fundheitäfunde: 1. Halbjahr. — Zulammenfajjendes über
die drei Naturreiche zur begrifflichen Klärung, Weiterbildung
und Drdnung ded Stoffes, mit bejonderer Rückſicht auf's praftiiche
Leben: 2. Halbjahr. (Event. Beiprehung einiger der für's Leben
wichtigften Erſcheinungen, Geräthe und Mafchinen aus dem Gebiete
der Naturlehbre. Im Falle des Zeitmangeld oder dringenderer
Unterrihtsbedürfniffe find die nöthigften phyſikaliſchen Kenntniſſe
theils im Anichluffe an das Leſen, theil8 im freien Spradunterrichte
zu vermitteln.) A
b. Geographie. 2 St. Die Erde ald Himmeläförper,
(Mathematiſches, Phufikaliiches), die Erdtheile Europa und feine
Staaten. Deutſchland.
c. Geſchichte. 2 St. Biographiih das Wichtigſte und Be-
fanntefte aus der vaterländijchen Geihiähte bis zur Neuzeit. Uebung
im Erzählen.
5. Schreiben. Vacat. (Häuslihe Uebungen nad) Vor—
ihriften von Henze; Geſchäftsaufſatzmuſter. — Abichrift aus dem
Buche. Event. Hebung anderer Scriftformen.)
6. Zeihnen 2 &©t. Knaben: Kopiren nad) der Natur und
Neißzeichnen. — Mädchen: Kopiren.
7. Turnen. Knaben und Mädchen à 2 St.
8. Handarbeit. Knaben: Gartenarbeit und Handfertigfeitö-
unterriht. 4 St. — Mädchen: Zeichnen, Stopfen und Rliden.
4—6 St.
d.
Lehrplan für die Taubftummen: Anstalt zu Köln.
VI. Klaſſe, 1. Schuljabı.
(1880/81. — 10 Zöglinge.)
Wöchentlich 26 gemeinſchaftliche Lehritunden, außerdem
3 Stunden Handarbeit für die Madchen.
I. Artifulation und Abjeben.
a. Organ-Uebungen; ; ;
b. Entlodung der Laute, Abjehen derielben ;
7149
c. Sprechen und Abſehen von Lautverbindungen, Wörtern,
kleinen Süßen.
II. Sprade.
Es fommt in den Üebungen vor:
a. aus der Wortlehre:
1) vom Hauptworte — Perſonen- und Sachnamen im 1. Falle
der Ein- und Mehrzahl;
2) das Seichlechtäwort — unbeltimmtes und beitimmtes;
3) das Eigenſchaftswort im Poſitiv;
4) vom Zeitworte — Nennform, Präſens der gewiſſen Rede—
weile, Aktiv, 1., 2., 3. Perſon der Einzahl, 1.—3. Perſon der
Mehrzahl;
5) vom Zahlworte — Die beitimmten Zahlwörter 1 bis 10;
6) vom Fürworte — die perjönlihen Fürwörter ich, du, wir
im eriten Falle, die befitanzeigenden Fürwörter mein, dein, fein;
b. aus der Satzlehre: einfahe Sätze.
Das Subjekt wird ausgedrüdt durd ein Hauptwort, durdy ein
perjönliches Fürmwort.
Vom Subjefte wird ausgelagt eine Eigenſchaft, eine Thätigfeit.
Das Subjeft wird näher beitimmt durd ein befitanzeigendes
Fürwort, durdy ein Zahlwort.
Alle Fragen werden furz mit „Ja“ oder „Nein“ beantwortet.
(Weder auf diejer, noch auf einer folgenden Stufe kann beab—
fihtigt jein, die Sprachformen in der angegebenen Reihenfolge den
Kindern vorzuführen. Vorſtehendes foll nur die Summe deſſen
darftellen, was im 1. Schuljahre in diefem Fache gelehrt wird. Die
VE Anordnung der Verwendung bleibt der Ausführung über:
affen.
III. Leſen. Zuerft in Schreib-, nachher auch in Drudichrift.
Uebungsitoff bietet zugleid auch für Sprechen, Schreiben und
Abjeben ar Schreib, Leſe- und Abjeh-Uebungen
für das erfte Schuljahr der TZaubftummen von N. Weiß—
weiler.”
I., II. III. werden verbunden vorgenomnin in wöchentlich
14 Stunden.
IV. Anibauungdö-Unterridt. (4 Stunden.)
Unterhaltungen über Dinge und Modelle, Bilder von Hill, Bohny,
Cüppers und Schumader, Wilte.
Die in der Lautſprache bereitö erlernten Wörter und Sätze
werden bierbei verwendet und Geberden für den Kindern befannte
Ausdrüde nicht mehr geduldet.
V. Rednen.
Sobald die Kinder die Zahlen ausſprechen fünnen, wöchentlich
(2 Stunden.)
750
Im Zabhlenfreije von 1 bis 10:
a. Feftitellen des Zahlenbegriffes ;
b. Zählen von Gegenftänden ;
ec. Abdiren und Subtrahiren.
Die Zahlen find immer zu ſprechen; jchriftlich werden fie
anfangs durch Striche, Punkte ıc., ſpäter in Buchſtaben und erft
gegen Ende des Schuljahres dur Ziffern dargeftellt.
VI Zeihnen. (2 Stunden.)
Im eriten Monate wird dazu alle Zeit für ftille Beichäftigun
ald Vorübung zum Schreiben verwandt, darnach wöchentlich
2 Stunden.
Nah „Erſte Beihäftigungen für Fleine Kinder
zur VUebung ded Auged und der Hand von N. Weiß—
weiler.‘
VII. Schönſchreiben. Seine befonderen Stunden.
Buchſtaben, Wörter, Säbe, wie fie fi) beim Artifulations-
Unterrihte ergeben, werden immer möglihit jchön in deutſcher
Schrift dargeitell. Im erjten Semefter jchreiben die Kinder auf
die Wand und Schiefertafel, im zweiten auch auf Papier.
VIII. Zurnen. (4 Stunden.)
a. Kreisllebungen: Stehen, Gehen, Ordnungs-Uebungen ;
b. Uebungen auf dem Laufbaume, am Barren, am Rede, an
der wagerechten Yeiter.
Syſtematiſch betriebene Turn-Uebungen find für Taubftumme
in noch höherem Maße für Körper und Geilt zu empfehlen, ala
für vollfinnige Kinder; unſere Eleinen Zöglinge bedürfen derielben
aber noch ganz bejonders zur Abgewöhnung ihres meift jchleppenden
Ganges und zur Aneignung einer freien, gerälligen Haltung; darum
finden ſich im Lehrplane für die vier unteren Klaffen wöchentlich
4 Stunden dazu angelegt. Yeider müſſen in den drei oberen Ab-
theilungen der fnapp zugemeſſenen Zeit wegen 2 Stunden genügen.
IX. Handarbeiten. (3 Stunden.)
Striden.
Häusliche Aufgaben.
Sobald wie möglich befommen die Anfänger täglich eine ſich
dem Unterrichte anſchließende Fleine häusliche Aufgabe im Zeichnen,
Schreiben oder Memoriren.
VI. Klaſſe, 2. Schuljahr.
(1880/81 — 12 Zöglinge.)
Wöchentlich 28 gemeinfchaftlihe Lehrftunden; außerdem
3 Stunden Handarbeit für die Mädchen.
751
I. Artifulation. (4 Stunden.)
a. Wiederholung und Erweiterung der Organ-Uebungen;
b. Berbefferung und Befeftigung der Ausſprache einzelner Laute;
c. Häufung von Konfonanten am Anfange und am Ende
der Wörter;
d. Uebungen in der richtigen Betonung und im zeitgemäßen
Athmen;
e. Cinübung von Lautverbindungen, Wörtern und Sägen bis
zur möglichſten Deutlichfeit und Geläufigfeit.
Außerdem wird bei allem Unterrichte gleihmähig ftrenge auf
guted Sprechen gehalten; Fehler gegen die Artifulation werden immer
fofort, wenn auch kurzer Hand verbefjert.
II. Sprade. (4 Stunden.)
A. Wiederholung und Befeftigung der Sprahformen, weldye
im vorigen Schuljahre vorgefommen, zuerit an befanntem, dann
aud an neuem Stoffe.
Bei Vermehrung ded Wortſchatzes wird Rüdfiht genommen
auf dad praftiihe Bedürfnid. Man mählt nur Wörter aus, von
melden das Kind auf diejer Stufe ſchon Gebrauch maden fann;
mit jolden, für die ed möglicherweife jahrelang noch feine Ver—
wendung bat, joll jein Gedächtnis nicht belaftet werden. Immer
dem Grundiage: „Wenig, aber gut!“ treu, jei man in der Wahl
des Lehrſtoffes vorfichtig, in der Einübung recht feit.
B. Neu fommt vor:
a. Aus der Wortlchre:
1) Bom Hauptworte — 3. und 4. Fall der Ein- und Mehrzahl;
2) Bom Zeitworte — Präjend der gewilfen Redeweiſe im
Aktiv ganz; Befehlform, Ein: und Mehrzahl; das Hilfäzeitwort:
jein; können, jollen;
3) Bom Zahlworte — beitimmte Zahlwörter: 11 bis 50; un—
beitimmte Zahlwörter: viele, fein;
4) Bom Fürworte — die perfönlichen Fürmörter: er, fie, e8, ihr, fie;
5) die Vorwörter: auf, an, in, mit, um, aus;
6) die Bindewörter: auch, und, nit — fondern.
b. Aus der Satzlehre:
1) Zum Zeitworte fommen Ergänzungen: Hauptwort im 4. Falle
(beftimmter und unbeftimmter Artikel), Hauptwort mit einem Zahl-
worte, Zeitwort in der Nennform; Umftände: des Drted auf die
Frage Mo? der Weiſe auf die Frage Womit? Woraus?
2) Einübungen der betreffenden Fragen; die Antworten werden
im vollftändigen Sage ausgedrückt;
3) Zulammenziehung von einfahen Sägen.
152
III. Leſen. (3 Stunden.)
Uebungsſtoff zu II. und III. ift entbalten in „Sprad- und
Leje-Uebungen für das zweite Schuljahr der Taub—
ftummen von N. Weißweiler.“
IV. Anihauungs-Unterriht. (4 Stunden.)
Hierin fommen zunächſt die im Sprad-Unterrichte eingeübten
Formen zur Anwendung; neue für den Standpunft der Klaffe
paflende werden vermittelt.
&8 finden Beiprehungen ftatt über
a. Dinge, weldye den Kindern in natura oder in Modellen
vorgezeigt werden;
b. Bilder (Hill, Cüpperd und Schumader, Wilke ıc.). Der
Stoff zu den Unterhaltungen wird den Bildern gruppenmeile und
möglichft nad den Fahreszeiten geordnet entnommen.
Die Kinder find im zweiten Semefter ſchon anzuleiten, die ſich
aus den Belprehungen ergebenden einfadhen Sätze als furze Be—
Ichreibung zum Memoriren in ein Heft einzutragen.
V. Umgangdiprade. (2 Stunden.)
Einübungen der für die Zöglinge auf diejer Stufe pafjenden,
im gewöhnliden und Schulleben vorfommenden Mittheilungen, Bes
fehlen, Fragen, Bitten ıc. Nah: Weißweiler, Sprad- und
Leſe-Uebungen für dad zweite Schuljahr der Taub—
ftummen.
Als feititehend muß bier ja on gelten, dab man von den Kindern
nie ein Zeichen annimmt, falld ſie ſich, wenn aud nur nothdürftig,
in Worten ausdrüden können.
VI Rechnen. (3 Stunden.)
Im Zahlenfreife von 1 bis 50:
a. Addiren und Subtrabiren mit einftelligen Zahlen;
b. Multipliziren mit 2, 3, 4 und 5 bei einftelligem Multiplifand ;
c. Beginn ded Dividirend, Vorſtehendem entiprechend.
VI. Schönfdreiben. (2 Stunden.)
Deutſche Schrift: Buchſtaben, Wörter, Säge auf Papier. Außer:
dem find die Kinder immer anzubalten, jede Schriftliche Arbeit möglichft
forreft und ſchön auszuführen. Wie man die Zöglinge jept gemöhnt,
fo hat man fie jpäter.
VIII. Zeichnen. (2 Stunden.)
Freihbandzeihnen — nit nah Punkten oder Neg. Klaffen:
und Einzel-Arbeiten. Striche, Winkel und grablinige Figuren nad
Vorlagen von Dedenthal auf Papier.
753
IX. Turnen. (4 Stunden.)
Wie Klaffe VII.
X. Handarbeit. (3 Stunden.)
Wie Klaſſe VII.
Häuslihe Aufgaben.
Dem Unterrichte fih anſchließend:
a. Memorir-Uebungen, täglidy ein Eleined Penjum;
b. Montag, Mittwoch, Donnerstag und Samdtag eine Sprach—
Aufgabe, Diendtag und Freitag eine Neden-Aufgabe auf die
Schiefertafel.
V. Klaſſe, 3. Schuljahr.
(1880/81 — 12 Zöglinge.)
Wöchentlich 32 en Lebritunden, außerdem 3 Stunden
Handarbeit für die Mädchen.
I. Artikulation. (2 Stunden.)
Außerdem beim Beginne des Unterrichted morgend wie nad:
mittags eine furze Hebung von 10 Minuten.
Neben den fir alle Zöglinge gemeinjamen Uebungen im Klar—
ftellen einzelner Laute, im geläufigen Verbinden derjelben, im mög—
ihft guten Spreden ganzer Säge mit richtiger Betonung und
abi ya Athmen werden in den zwei bejonderen Stunden
namentlich die bei einzelnen Kindern ſich zeigenden Artifulationdfehler
zu befeitigen gefucht.
Dabei wird fortgefabren, in allen Unterrichtöfädhern ftets auf
gutes Spreden zu halten.
II. Sprade. (5 Stunden.)
A. Wiederholung der vorgefommenen Formen.
B. Neu fommt vor:
a. aus der Wortlehre:
1) Bom Hauptworte — 2. Fall in Ein- und Mehrzahl; voll
ftändige Deklination mit dem beftimmten und unbeitimmten Artikel,
auch ſchon mit beigefügtem Adjektiv; zufammengefepte Hauptwötrter;
Ableitungen mit den und lein; Bildung des Hauptworted aus
dem Zeitworte, aud dem Eigenſchaftsworte, Gattungdbegriffe.
2) Bom Eigenfhaftsworte — die Steigerung; zujammengejepte
Eigenihaftöwörter; Bildung des Eigenihaftswortes aud dem Haupt:
worte.
3) Bom Zeitworte — Perfekt, Imperfekt und Futurum vom
Aktiv der gewiffen Redeweiſe; bezügliche, unbezügliche und unperfön-
lihe Zeitwörter; Zufammenfegungen mit: haben, jein und werden,
fönnen, dürfen, mögen, wollen, jollen, müfjen.
754
4) Bom Zahlworte — die beftimmten Zahlwörter bis 100; die
unbeftimmten: alle, einige; die allgemeinen: etwas, wenig; Ordnungs—
Zahlwörter.
5) Bom Fürworte — die perſönlichen Fürwörter im 1., 3. und
4. Falle; befiganzeigende Fürwörter; hinweiſende: derjelbe, dielelbe,
dasſelbe, diejer 2c., jener 2c., in allen Fällen der Ein: und Mehrzahl.
6) Die Vorwörter: über, unter, neben, hinten, zwijchen, vor, von.
7) Umftandöwörter des DOrted: bier, da, dort, ber, bin; der
Zeit: jegt, früher, vergangen, jpäter, fünftig — heute, geftern, morgen,
übermorgen; der Weile: Schnell, langſam, gut, fchlecht, falſch, richtig,
aufmerkſam, unaufmerkfjam, vorfichtig, unvorſichtig ꝛc.
b. Aus der Satzlehre:
1) Nas Subjeft erhält als Beifügung: ein Eigenihaftöwort,
äjueignendes, hinmweilendes Fürwort, Ordnungs-Zahlwort, ein Haupt:
wort im 2. Falle, ein Hauptwort mit einem Vormworte.
2) Das Zeitwort erhält eine Ergänzung im 2., 3. und 4. Falle;
hierbei fommen auch die in Nr. 1 angeführten Beifügungen vor.
3) Zum Zeitworte fommen Umftände des Ortes auf die Frage:
Worin? Woran? Worauf? Wohin? Worauf? Worein? Zu wen?
der Zeit auf die Frage: Wann? der Weile auf die Frage: Wie?
Womit? MWoraus? des Grundes auf die Frage: Wozu? Warum?
Alle einſchlägigen Fragen werden im Sage geübt.
4) Einfache Säge werden ferner zuiammengezogen und zus
jammengezogene in einfache aufgelöft. YXeitfaden: Sprad- und
Leſe-Uebungen für das dritte Schuljahr der Taub—
ſtummen von N. Weißweiler, zugleih aud für Fach ILL, V.
und theilweife VII.
III. Leſen. (3 Stunden.)
Zwed der Uebungen auf diefer und den folgenden Stufen ift:
a. Geläufiges Lefen mit klarer Artikulation, richtiger Gliederung
und Betonung;
b. Berftehen des Inhaltes der Leſeſtücke in fach» und ſprachlicher
Beziehung;
c. Wiederholung und Befeftigung der im Sprad-Unterrichte
erlernten Formen in bunter Folge.
Bei Behandlung des Lefeftoffes lafje man die Kinder auch
a. die geitellten Fragen mündlih und ſchriftlich beantworten ;
b. jelbft Fragen Itellen über daß Gegebene; ferner übe man
ſchon das Trennen der Wörter in Silben, das Zerlegen der Sätze
in Wörter, dad Zerlegen der Wörter und Silben in Yaute.
IV. Anſchauungs-Unterricht. (4 Stunden.)
Zu dem Penſum der VI. Klafje mit fachgemäßer Erweiterung
treten nun: Beiprehungen von Vorkommniſſen aud dem Schul—
und häuslichen Leben.
155
V. Umgangsiprade. (2 Stunden.)
Penium wie für Klaffe VI. mit ftufenmäßiger Erweiterung.
Vl Beſchreibung biblijher Bilder. (2 Stunden.)
Nach Schnorrs Bilderbibel: Geburt Jeſu, Anbetung der Hirten
und der h. drei Könige, Jeſus im Tempel, Jeſus jegnet die Kind-
lein, Jeſus erwedt den Jüngling zu Naim, Kreuzigung, Grablegung,
Auferftehung und Himmelfahrt Seju.
In mander deutihen Taubftummen-Anftalt unterläßt man
dieje Uebungen auf der Stufe nod, angeblich, weil es befjer fein
joll, da man alle Kraft auf die jprachlihe Ausbildung verwendet.
Bei der Beſchreibung der bibliihen Bilder üben wir, wenn auch
in der Behandlung das religiöie Element einleitend jo viel als
möglich vorgefehrt wird, doh auch die Sprade. Muß ed denn
erade immer der alltägliche Stoff jein, woran dies geihieht? Wir
een uns, jobald wie möglich unjeren neun= bis zehnjährigen Zög—
lingen etwas zu bieten, was fie, wenn auch in den kleinſten An—
fängen, in das Chriſtenthum einführt. Gerade die Taubjtummen
bedurfen zu ihrer Erziehung der Religion jehr.
VI. Einübung von Gebeten. (1 Stunde.)
Außer den im Uebungsbuche für das dritte Schuljahr aufge-
führten Gebeten: das Kreuzzeichen, dad Baterunjer.
VII Rechnen. (4 Stunden.)
Die vier Grundredhnungen im Zahlenfreiie von 1 bis 100,
aud mit benannten Zahlen, jedoh ohne Verwandlungen.
IX. Schönſchreiben. (2 Stunden.)
Wie Klaffe VI.
X. Zeihnen. (3 Stunden.)
Klaffen- und Einzelarbeiten.
Figuren mit geraden und gebogenen Linien auf Papier nad
Dedenthals Vorlagen.
XI. Turnen. (4 Stunden.)
Ordnungs-, Freis und Geräthe-Uebungen.
Die Kommandos werden mündlich ertbeilt.
XH. Handarbeiten. (3 Stunden.)
Mie bei Klafje VI.
Häuslihe Aufgaben.
— täglichen Memorir-Uebungen für die verſchiedenen
Fächer:
Mittwoch und Samstag: Sprach-Aufgaben in das Heft,
Dienstage, Freitag: auf die Tafel,
Montag, Donnerstag: Rechen-⸗, a.
756
IV. Klaiie, 4 Schuljahr.
(1880/81 — 12 Zöglinge.)
Wöchentlich 32 gemeinſchaftliche Lehrſtunden; außerdem
5 Stunden Handarbeit für die Mädchen.
Kür die Artilulation werden von nun ab feine bejonderen
Stunden mehr angejegt. Die jchon früher angedeutete Hebung beim
Beginne des Morgen: und Nachmittags-Unterrichtes wird aber nicht
allein jetzt, jondern die ganze Schulzeit hindurch regelmäßig bei—
behalten; ebenſo wird der Kontrole über das Sprechen ftetö gleiche
Aufmerfiamfeit gewidmet.
l. Sprade. (5 Stunden.)
A. Ausgiebige Wiederholung der bisher vorgenommenen For—
men, auch an neuem Stoffe.
B. Neu fommt vor:
a. aus der Wortlehre:
1) vom Eigenihaftsworte — die unregelmäßige Steigerung;
2) vom Zeitworte — das Plusquamperfeft im Aktiv, das
Palfiv in allen vorgefommenen Zeiten, dad Mittelwort der Gegen-
wart, abgeleitete Zeitwörter mit den WVorfilben: ge, be, er, ver, zer,
zujammengejeßte Zeitwörter mit den Silben: auf, um, ab, wieder ıc.
3) vom Zablworte — Vermehrung der unbeitimmten Zahl-
wörter;
4) vom Kürworte — Deflination desſelben;
5) vom Vorworte — Vormörter, die Ort und Richtung, Zeit,
Weile und Kaujalverhältnis vermitteln;
6) vom Bindeworte — zulammenftellende, entgegenftellende,
Zeit- und Kaufalverhältnis vermittelnde Bindewörter fommen in
Anwendung. Ä
b. Aus der Sablehre:
1) Anwendung des Mittelmorted der Gegenwart ald Beis
fügung ;
i 2) vollftändigere Einübung der Beitimmung des Prädikates
durch Umftandöwörter der Zeit, der Weile, eine Abftraktion ꝛc.;
3) die Ergänzung im 4. Falle wird durch ein Fürwort aus»
gedrückt; Ergänzungen im zweiten Falle, Ergänzungen, mehrere in
verichiedenen Fällen;
4) weitere Ginübung der Umftände des Orte, der Zeit, der
Weile und des Grundes;
5) Sabverbindungen; mehrere Subjefte, mehrere Prädikate ıc.
II. Leſen. (3 Stunden.)
Auswahl aus „Zweites Leſebuch von Cüppers“.
1757
III. AnihauungssUnterridt. (4 Stunden.)
a. Beiprehungen wie bei Klaſſe V.;
b. Anfertigung jchriftlicher Arbeiten, welche fi) aus den Be—
Iprehungen ergeben; Anleitung zur Führung eined Tagebuches.
Für die Umgangsſprache find von jebt ab feine beſonderen
Stunden ud angejeßt. Bei jeder Gelegenheit werden die Zög—
linge veranlaßt, ihre Wünjche, Bitten und Mitteilungen mündlich
audzudrüden, joldye werden in der Geberdeniprahe niemals an»
genommen; wo die Spradhfraft der Kinder noch nicht ausreicht,
tritt die nöthige Belehrung helfend ein.
IV. Bibliihe Geſchichte. (3 Stunden.)
— „Bibliſche Geſchichte für Kinder von N. Weiß—
weiler.“
Altes Teſtament Nr. 1 bis 6.
Reues4, 67, 8, 13, 17, 24, 32, 48, 55, 56,
57, 62.
Die Geſchichten werden den Kindern nad voraudgegangener
Erklärung der neu vorfommenden Begriffe erzählt, dann von —
en und hierbei ſprachlich wie ſachlich zum Werftändniffe ge—
racht.
Die Kinder tragen die gegebenen Erklärungen möglichſt kurz
gefaßt in ein beſonderes Heft zum Memoriren ein.
Durch Abfragen überzeugt der Lehrer ſich von dem Verſtänd—
niffe. Theilweiſe werden die Geſchichten auswendig gelernt.
V. Religionslehre, fath. (2 Stunden.)
Vom vierten Schuljahre ab übernehmen die betreffenden Geiit-
lichen den fonfeifionellen Religions-Unterricht.
Nah „Eriter Unterriht in der katholiſchen Reli-
kur für Taubftumme. Selbftverlag derZaubftummen-
nitalt.”
a. I. Hauptitüd. Bon dem Glauben: 1) dad Kreuzzeichen;
2) von Gott; 3) die Engel; 4) die eriten Menichen; 5) der Er—
löſer; 6) der h. Geiſt; 7) die katholiſche Kirche; 8) das Glaubend-
befenntniß.
b. Weitere Einübung von pafjenden Gebeten.
VI. Rechnen. (3 Stunden.)
1) Das Einmaleins.
2) Addiren und Gubtrahiren mit zweiftelligen Zahlen im
Zablenfreiie von 1 bis 100.
3) Multipliziren mit einftelligen Zahlen.
4) Dividiren dem entiprechend: a. ohne, b. mit Reſt.
5) Das Inhaltſuchen.
1884. 50
758
6) Erweiterung des Zahlenfreifes bis 1000 und Wiederholung
der vorgefommenen Operationen in diefem Umfange.
7) Bekanntmachung der Kinder mit den gebräudlichften Münzen,
Gewichten, Maßen: — Mark; Gramm, Kilogramm, Pfund;
— Centimeter; Liter, Hektoliter; leichte Fälle der Verwand⸗
ungen.
Ss Angewandte Aufgaben.
Uebungsbuch: Nechenfibel vom Lehrer-Vereine zu Köln.
VII. Naturbeihreibung. (2 Stunden.)
Vorführung und Benennung von Pflanzen und Thieren; kurze
Beichreibung von mehreren derjelben.
Die Anſchauung wird vermittelt dur
a. die Natur;
b. gute Abbildungen.
Behandlung wie Anſchauungs-Unterricht.
VII. Heimathskunde. (1 Stunde.)
a. Beiprehung von Köln und Umgebung;
b. Haupt-Himmelögegenden.
IX. Schönſchreiben. (2 Stunden
X. Zeichnen. 2 Stunden.)
XI. Turnen. (4 Stunden.)
Die drei leßtgenannten Fächer wie bei Klaffe V mit ſach—
gemäßer Erweiterung.
XI. Handarbeit. (5 Stunden.)
Striden, Beginn des Nähens,
Häuslihe Aufgaben.
Täglich memoriren für die verjchiedenen Fäher; Montag: Sprade
Aufgabe auf die Tafel, Dienftag und Donnerftag: Sprad- Aufgabe in
das Heft, Samftag: Aufſatz-Uebung in dad Heft, Mittwoch und
Freitag: Rechen-Aufgabe auf die Tafel.
II. Klaſſe, 5. Schuljahr.
(1880,81. — 12 Zöglinge.)
Wöchentlich 32 gemeinichaftliche Lehrftunden ; außerdem 5 Stun:
den Handarbeit für die Mädchen, 3 Stunden Pinearzeichnen für die
Knaben.
I. Sprade. (5 Stunden.)
A. Ausgiebige Wiederholung der erlernten Formen.
B. Neu fommt vor:
159
a. aus der Wortlehre:
1) vom Zeitworte — Mittelwort der Vergangenheit, voll-
ftändige Konjugation, Aktiv und Paſſiv; ungewilje und bedingende
Redeweiſe.
2) Vollſtändige Abwandlung aller Fürwörter.
3) Vermehrte Bekanntmachung mit Umſtandswörtern, Verhält—
niswörtern, Bindewörtern ꝛc.
4) Interjektionen.
b. Aus der Satzlehre:
1) Sapgefüge mit
a. Beige er
b. Umftandöjäten der Zeit, des rundes, des Ortes, der
Weiſe.
2) Subſtantivſätze.
Il. Leſen. (4 Stunden.)
Güpperö II. Leſebuch.
II. Aufſatz. (3 Stunden.)
Tagesberichte, Beichreibungen, Erzählungen, Briefe.
IV. Biblifhe Geſchichte. (3 Stunden.)
Nah Weißweilers De Geſchichte für Kinder:
Altes Teſtament Nr. N
Neues —8; dann einige Wunder und Gleich—
niſſe, ferner die "Reibendheihiäte Auferftehung, Himmelfahrt, Sen:
dung des h. Geiſtes.
V. Religionslehre, kath. (2 Stunden.)
Nah „Erſter Religions-Unterricht ıc. für Zaubftumme* :
2. Wiederholung des I. Hauptftüdes;
b. II. Hauptftüd, von den Geboten; III. Hauptftüd, von den
Gnadenmitteln;
c. Beiht-Unterridt.
NB. Die evangelifhen Zöglinge diefer Klaffe Haben mit denen
der II. und I. Klafle kombinirt Religions Unterriht. Penſum,
fiehe Klaſſe I.
VI Reden. (4 Stunden.)
Sm Zahlenfreije bi8 10 000 und darüber hinaus:
a. die vier Grundrehnungen, Kopf» und Schriftrechnen mit
unbenannten und benannten Zahlen;
b. eingefleidete Aufgaben;
c. Rejolution und Redufkion. Uebungsbuch: Rechenbuch von
Kentenich.
50 *
760
VII. Erdbeſchreibung. (2 Stunden.)
Städte, Dörfer, Gebirge, Flüffe
und Eiſenbahnen werden
a. Der Regierungsbezirk Köln, ) genannt;
b. die Rheinprovinz, Eintheilung in Kreiſe, Regie—
rungöbezirke ;
‚ Benennung der Vorgeſetzten;
c. weitere Belehrungen über die Himmeldgegenden. Nach eigener
Ausarbeitung des Lehrers.
VIII. Naturgeſchichte. (2 Stunden.)
a. Wiederholung und Erweiterung des Penſums für Klaſſe IV;
b. Eintheilung der Pflanzen und Thiere in die Hauptklaſſen;
Hauptmerkmale derſelben. Nach eigener Ausarbeitung des Lehrers.
IX. Schönſchreiben. (2 Stunden.)
a. Wiederholung der deutſchen Schrift;
b. lateiniſche Schrift.
X. Zeichnen.
a. Freihandzeichnen. (3 Stunden.)
1) Fortgeſetzte Uebungen nad Dedenthald Borlagen;
2) Anfänge des Schattireng ;
3 Ri „Zeichnens nad) der Natur: Blätter, einfache
Körper.
b. Linearzeihnen. (3 Stunden.)
Vorübungen.
XI. Turnen. (2 Stunden.)
Penjum wie bei Klaffe IV. mit ſachgemäßer Erweiterung.
XI. Handarbeiten. (5 Stunden.)
Stricken und Nähen, Häfeln.
Häusliche Aufgaben.
ZTäglih memoriren; Montag und Samſtag: Spradarbeit in
das Heft, Dienftag und Donnerftag: Aufſatz in das Heft, Mittwoch
und Freitag: Rechnen in das Heft.
II. Klaſſe, 6. Schuljabr.
(1880/81 — 11 Zöglinge.)
Wöchentliche Stundenzahl wie Klaſſe ILL.
I. Sprade. (5 Stunden.)
a. Gründliche Wiederholung des Penſums für dad vorige Schul-
jebr; ausführliche Behandlung der ungewiſſen und bedingenden
edeweiſe.
b. Erweiterte Berückſichtigung.
761
1) des Zeitverhältniffes ;
l. Zeitpuntt auf die Frage „Wanı?“
A. Die Thätigkeit des Prädikates folgt der Beftimmung nad);
B. „ „ : „ gebt der Beftimmung vorher;
—— „ iſt mit der Beſtimmung gleichzeitig.
Uebungen in den verſchiedenen Zeiten. Anwendung der betreffenden
Bindewörter, Anwendung der betreffenden Präpoſitionen, Anwendung
des Gerundiumd,
I. Zeitdauer. Il. Wiederholung.
2. des Kaufalverhältnifjes;
A, Urſache, Wirkung — Folge, Grund, Beweggrund — That.
B. Erfenntnidgrund, Folgerung — Schluß.
C. Abfiht, Zwed, Mittel.
D. Bedingung.
E. Eine Aufhebung, Beihränfung, Einräumung.
3. Berfürzung der Nebenfäpe.
4. Weitere Uebungen in der Wortbildung.
ce. Die grammatifhen Benennungen werden vor und nad
angewandt.
II. Leſen. (4 Stunden.)
Leſebuch fürdie Mittellaffen der Taubftummenschule von. Weikweiler.
III. Aufiag. (3 Stunden.)
a. Tagebuch, Beichreibungen, Erzählungen;
b. Umarbeitung von — Uebertragung der gebundenen
in die ungebundene Rede, der gewiſſen in die ungewiſſe Redeweiſe;
c. Briefe.
IV. Biblifhe Geſchichte. (3 Stunden.)
Altes und neues Teftament ſowie die Apoftelgefhichte ganz
nah „Bibliihe Geihichte für Kinder von N. Weißweiler“.
V. Religionölehre, kath. (2 Stunden.)
1) Fortgejegte Einübung und Erklärung der gebräuchlichen Gebete;
.... 2) Ölaubenslehre der fath. Kirche im Anſchluſſe an das apofto-
liihe Glaubensbekenntnis, ſowie die Kehre von den Geboten und der
Sünde unter Zugrundelegung des Diözeſan-Katechismus;
3) Erklärung der h. Mefje und Anleitung zur andächtigen
Beimohnung derfelben.
VI Rednen. (4 Stunden.)
1) die Grundrehnungen mit mehrfach benannten Zahlen,
2) gewöhnliche Brüche; gleihnamigmahen derſelben, adbdiren,
jubtrahiren, multipliziren und dividiren in den leichteren Fällen;
762
3) Die vier Spezied mit Dezimalbrüden;
4) Dreifags Aufgaben, worin die vorhin genannten Berhältniffe
Anwendung finden.
VII. Erdbeſchreibung. (2 Stunden.)
a. Die Rheinprovinz ;
b. Preußen. Grenzen, Eintheilung, Behörden, Gebirge, Flüffe,
Haupt -Eifenbahnlinien, Städte. Auf diefer Stufe beginnt ſchon
dad Kartenzeichnen.
VII. Naturgefhichte. (2 Stunden.)
Allgemeine Merkmale der Klaffen des Thier- und Pflanzenreiches.
Im Sommer Beihreibungen und Bergleihungen von Pflanzen,
im Winter von Thieren.
E IX. Schönidreiben. (2 Stunden.)
Penſum wie Klaffe II.
X, Zeidhnen.
a. Freihandzeichnen. (3 Stunden.)
1) Gefäße, Blumen, Ornamente ıc. nah Muftern von Deden-
thal und Anderen;
2) Schattiren; Zeichnen nah der Natur: Blätter, Früchte,
Körper ıc. |
b. Linearzeichnen. (3 Stunden.)
Ornamente.
XI. Turnen. (2 Stunden.) -
Penfum wie Klafje III.
XI. Handarbeiten. (5 Stunden.)
Striden, Nähen, Häkeln, Striden.
Häusliche Arbeiten. .
Täglich) memoriren; wöchentlich 2 mal Aufiag-Uebungen, 2 mal
Sprach-Uebungen, 2 Rechnen in dad Heft.
I, Klaſſe, 7. Schuljahr.
(1880/81 — 11 Zöglinge.)
MWöchentlihe Stundenzahl wie Klafje II.
I. Sprade.
a. Aus der Wortlehre:
1) Wiederholung und Firtrung deffen, was in Bezug auf die
Mortarten früher bereitd vorgefommen ift, mit nunmehriger grams
matijher Benennung;
2) Fortgejepte Uebungen in der Wortbildung.
763
b. Aus der Saplehre:
1) Grammatiihe Benennung der Saptheile und Saparten;
2) Begriff des Satzes;
3) Ginfadyer, nadter und beffeideter Sap;
4) Zufammenziehung von Sägen;
5) Sapverbindungen ;
6) Sapgefüge; Subjeftiv:, Beifüge-, Ergänzungs-, Anführungs»,
Umftandd-Säpe;
7) Berfürzung der Nebenſätze; Appofitionen.
II. Leſen. (4 Stunden.)
1) Semefter: Deutſches Lejebuh für die Mittelflaffe der
Volksſchule;
2) Semeſter: Robinſon, der jüngere von Campe.
a. Die Leſeſtücke werden oft nur kurſoriſch behandelt;
b. Analyfiren der Sätze.
II. Auffag. (3 Stunden.)
ZTageöberichte, Beichreibungen, Wiedergabe ded Inhalte von
Lejeftüden in Proſa und von Gedichten, Erzählungen von Begeben-
beiten, Erklärung von Sprühmwörtern, Briefe, Rechnungen, Quit—
tungen ıc.
IV. Bibliihe Geſchichte. (3 Stunden).
Bibliihe Geihichte für die Mittel: und Oberklaſſe Fatholifcher
Elementarſchulen von N. Weißweiler.
a. Möglichſt vollftändige kurforiihe Behandlung des alten und
neuen Zeftamented und der Apoftelgeihichte.
b. Seden Samstag wird die Perifope für den folgenden Sonne
tag erklärt; dieje it von den Zöglingen auöwendig zu lernen.
V. Religionslehre. (2 Stunden.)
a. Für die katholiſchen Zöglinge:
1) die Lehre von der Gnade und den Gnadenmitteln, den h.
Saframenten, und dem Gebete;
2) Wiederholung der Glaubendlehre und der Lehre von den
Geboten mit Zugrundelegung ded Diözeſan-Katechismus;
3) kurze Erklärung des kath. Kirhenjahred und der kirchlichen
Seite jowie der gebräudlichiten Geremonien.
b. Für die evangelifhen Zöglinge der I. II. und III. Klafje fombinirt.
5. und 6. Schuljahr:
1) Einleitung: Bedeutung und Zweck ded Religiond-Unterrichted;
2) die drei ertten Hauptftüde des Heinen lutheriihen Katechismus.
7. Schuljahr:
1) die zwei legten Hauptftüde (Saframente) ;
2) Einleitung in die h. Schriften und Anleitung zum Leſen
derjelben. (In Fragen und Antworten bearbeitet von Superintendent
und Pfarrer Bartelheim.)
764
VI Rechnen. (3 Stunden.)
1) Wiederholung der vier Grundrechnungen mit unbenannten
und benannten Zahlen und in angewandten Aufgaben.
2) Die gebräudlichiten Operationen mit Dezimal- und gewöhn-
lien Brüden nebſt Anwendung im Dreiſatze.
3) Zind-, Gewinn: und Berluft:, Rabatt: und Miichungs-
are in Betipielen aus dem gewöhnlichen Xeben.
4) Berechnung der regelmäßigen Flächen und des Kubif-Inhaltes
der Körper.
VI Erdbeſchreibung. (2 Stunden.)
1) Deutihland: Grenzen, Eintheilung, Gebirge, Flüffe, Haupt:
ftädte, Haupt-Eifenbabnlinien.
2) Das Allgemeine von den fünf Erdtheilen und Hauptmeeren ;
Inſeln, Halbinjeln, Waſſerſtraßen ıc.
3) Europa, ziemlid ausführlich behandelt.
Weitere Uebungen im Kartenzeichnen.
VII. Geſchichte. (2 Stunden.)
1) Allgemeines von den alten Deutichen.
2) Lebensbilder einiger deuticher Kaiſer.
3) Die Marfgrafen von Brandenburg,
4) = Kurfüriten = ⸗
5) Die Reformation.
6) Der 30 jährige Krieg.
7) Friedrich Wilhelm, der große Kurfürſt.
8) Die Könige von Preußen. Der 7 jährige Krieg. Samuel
Heinide und Abbe de l’Epee, Begründer des Zaubftummen-Unter-
richtes. Die franzöfiiche —————— Der ſchleswig-holſteiniſche
Krieg. Der deutſch-öſterreichiſche Krieg.
9) Der deutichefranzöfiihe Krieg 1870—71.
10) Kaiſerthum Deutichland.
Nah eigener Bearbeitung ded mit dem Unterrichte betrauten
Lehrers.
IX. Naturgeihichte. (2 Stunden.)
1) Allgemeine Eintheilung der Naturförper.
2) Eintheilung der Pflanzen; Merkmale der Klaffen; ausführ-
lie Beichreibung einzelner Pflanzen.
3) Der menſchliche Körper.
4) Gintheilung der Thiere; Merkmale der Klaffen, ausführliche
Beſchreibung einzelner Thiere aus den verſchiedenen Klaffen.
Nach eigener Bearbeitung.
X. Naturlebre. (2 Stunden.)
1) Eigenſchaften der Körper.
2) Bon der Wärme: a. Erregung, b. Wirkung derjelben.
' in kurzem Auszuge.
765
Thermometer; Schmelzen und Eritarren; Dampfbildung, Berduniten ;
Than und Reif; Nebel und Wolfen; Regen, Schnee und Hagel.
3) Der Magnetiömus. Magnetnadel, Kompaß.
4) Die Gleftrizität. Elektriſirmaſchine, Gewitter, Bligableiter.
5) Die galvaniſche Kette.
6) Das Leuchtgas.
7) Die Luft. Heronsball, Handſpritze, Saugpumpe, Drud:
pumpe, Feueriprige, Saugbeber, Stechheber. Das Barometer.
XI. Zeichnen.
a. Freihandzeichnen. (3 Stunden.)
b. Zinearzeihnen. (3 Stunden.)
Jseihnen nah Modellen, Geräthen, Blumen, Früdten ıc.
Vergrößerung und Berkleinerung nah Vorlagen.
Konftruiren ganzer Figuren aus gegebenen Theilen.
XII. Qurnen. (2 Stunden.)
a. Kreis, Drdnungd- und Stabellebungen;
b. Uebungen am Barren, am Red und an der wagerechten Leiter.
XIII. Handarbeit. (5 Stunden.)
Striden, Nähen, Häkeln, Stiden, Wäſchezeichnen.
Häuslihe Aufgaben. 5
Täglich memoriren; wödentlih 3 mal Aufjag, 2 mal Sprach—
arbeiten, 1 mal Rechnen in das Heft.
e
Ueberjicht des in der TZaubjtummen- Erziehungs-
Anstalt zu Frankfurt a. M. im Schuljahre 1883/84
ertheilten Unterridtes.
Die Zöglinge wurden in 5 Abtheilungen unterrichtet. Die V.
(unterite) Abtheilung zählte 5 Schüler, deren Alter beim Schlufje des
a durchſchnittlich 8 Jahre betrug; die IV. Abtheilung
6 Schüler, durdichnittlihes Alter 9%, Sabre; III. Abtheilung
7 Scüler, durdichnittliched Alter 12%, Jahre; II. Abtheilung
5 Schüler, durchſchnittliches Alter 13 Jahre; I. Abtheilung
2 Schüler, durchſchnittliches Alter 14'/, Jahre.
I. Religion.
Konfirmandenunterridht. Derielbe wurde ertheilt an
2 gering beanlagte Knaben, die zu Oſtern fonfirmirt worden find.
In einfaher Weiſe wurde beiproden: Wejen und Gigenjchaften
Gottes, die 10 Gebote, das chriſtliche Glaubenöbefenntnid, dad Ge-
bet des Herrn, Taufe und Konfirmation, Abendmahl und Beidhte,
dad chriſtliche Kirchenjahr mit feinen Feſten. Einiges über die
Bibel und deren Inhalt.
766
1. Abtheilung. Bibellejen. Die 3 erften Kapitel des
Marfusevangeliumd, der Brief des Jakobus und mehrere Palmen
— geleſen, erklärt und beſprochen, wichtige Stellen auswendig
elernt.
2. Abtheilung. Nach Schäfer: „Kleineres Religionsbuch
für den evangeliſchen Religionsunterriht"; im Sommer: Geſchichte
der Könige Saul, David und Salomo, ausgewählte Erzählungen
aus der Geſchichte der getrennten Neihe Juda und Sirael.
Im Winterhalbjahre: das Leben Jeſu (Jugendgeſchichte, Bor-
läufer Johannes, die Wirkſamkeit Jeſu bis zur eriten Leidensver-
fündigung; bejondere Berüdfichtigung der DBergpredigt und der
Gleihnifte). Eine Anzahl Bibeltprühe und einige Kirchenlieder
wurden erklärt und memoritt.
3. Abtheilung. Im Sommerjemefter nah Köbrih: Er—
zählungen aus dem neuen Teitamente. Im Winteriemeiter nach
der Schäfer'ihen Bibl. Geihichte: Bon der Schöpfung bis zur Ge—
burt Mofes.
4. Abtbheilung Nah „Streih und Batter, Bibliihe Ge-
ſchichten“ ıc. wurden 13 Erzählungen aus dem alten und 11 aus
dem neuen Teftamente behandelt.
II. Deutide Syrade.
A. Leſen.
1. Abtheilung. Ausgewählte Stüde aus dem Leſebuche von
Hanfen, III. Theil; Glementine Helm: Badfiihchens Leiden und
Freuden; Göthes Hermann und Dorothea.
2. Abtheilung. Leſebuch von Lüben und Nade, III. Theil.
20 Lejeitüde, Proſa und Gedichte wurden gelejen und deren In—
2 eingehend beiprodhen. Die Gedichte wurden für den freien
ortrag memorirt.
3. Abtheilung. Im dem 2. Theile von Vatters Leſebuch
wurden die mit einem Sternchen bezeichneten 36 Nummern gelejen
und eingehend behanbelt.
4. Abtheilung. Vatters Yejebudy Seite 87— 140.
5. Abtheilung. Crlernung des Leſens nad der Fibel von
Vatter; hierauf Leſen in deifen Leſebuche I. Theil, Seite 1—20.
B. Grammatif.
1. Abtheilung. Wiederholung des aus der Wortbildungd-,
Wortformen- und Sablehre früher Gelernten.
2. Abtheilung. Analvfiren des einfachen erweiterten Satzes;
Auflöfen von Sabverbindungen und Sabgefügen; Hebung und An
wendung ded Konjunktiv und des Konditionalis.
3. Abtheilung. An der Hand des Leſebuches (Batter,
II. Theil) Unterfcheidung der wichtigſten Wortarten; Deflinations-
167
und Konjugationdübungen; Anwendung beis und unterordnender
Bindewörter.
4. AUbtheilung. In enger Verbindung mit dem Yejeltoffe:
Anwendung der That und Leideform ded Zeitworted, Konjugation
deö Zeitworted in den Hauptzeiten, Steigerung des Eigenſchafts—
wortes, vermehrte Anwendung von Bindewörtern.
5. Abtheilung. Entwideln ſämmtlicher Spradylaute. Bilden
der eriten Begriffe — die Fragen: Wer? Was? Wie? Was thut?
Wie viel? Wo? Bilden der erſten Urtheile auf die Fragen: Was
thut? Wie iſt? Was hat? Was kann? in den 3 Perſonen der
Einzahl. |
C. Freier Sprahunterridht.
Auf Grund der unmittelbaren Anſchauung und unter fteter
Berüdfihtigung der perſönlichen Erlebniffe der Schüler wurden
ſämmtliche —*28— in dem Maße in das Verſtändnis und den Ge—
brauch der Umgangsſprache eingeführt, in welchem dies der jeweilige
ſprachliche Stand der einzelnen Abtheilungen geſtattete. Während
wir uns auf den unteren Stufen mit den leichteſten Phraſen für
den täglichen Verkehr zu beſchäftigen hatten, geſtaltete ſich der freie
Sprachunterricht in den oberen Klaſſen zu längeren Geſprächen über
Tagesneuigkeiten u. dgl.
Eine ganz beſondere Aufmerkſamkeit widmeten wir
in dieſen Unterrichtsſtunden der Sprachtechnik und der Abſeh—
fertigkeit.
D. Aufſatz.
1. und 2. Abtheilung. Den Stoff für die Aufläße lieferten
die verichiedenen Unterrichtsfächer. Kleinere jchriftliche Arbeiten
wurden täglich gefertigt. Von größeren Arbeiten, die in das Rein—
heft eingetragen wurden, nennen wir: der Keil, die Verſuchung Jeſu,
Shwäbiihe Kunde (Umbildung), Bom Glas, die Weiber von
Weinsberg, der Winkel, wie Gott einen Menſchen durch Hunde
vom Tode errettete (Umbildung), Wirkung der Wärme, ein Ausflug
auf den Niederwald zum Nationaldenfmale, das Leben verglichen mit
einer Reiſe auf dem Meere. Briefe.
3. Abtheilung. Der Stoff für die Aufſätze wurde größten-
theild dem Sadhunterrichte und dem Leſebuche entnommen, 3.8. das
Veilchen, die Schlüffelblume, die Roßkaſtanie, die Thiere im Garten,
der Igel, Vergleich zwiihen Wald und Garten, Nutzen des Wafjers,
dad Zündhölzchen, Nuten und Schaden ded Feuerd u. a.; Chrift-
beicherung, Taſchenſpieler; Briefe.
4. und 5. Abtheilung. Beantworten von Fragen; freie
Wiedergabe fürzerer Beichreibungen und Erzählungen.
768
E. Sach-(Anſchauungs-)Unterricht.
4. und 5. Abtbeilung. Beſprechen der durd das Leſebuch
vorgeichriebenen Dbjelte aus dem Anſchauungskreiſe der Schüler,
Unterhaltung über Vorkommniſſe aus dem täglichen Leben.
II. Rechnen und Geometrie.
A. Rechnen.
1. Abtbeilung. Schluß: und Prozentrehnung nad „Beder
und Paul“, IH. Theil.
2. Abtheilung. Rechnen mit gemeinen und Dezimalbrüden
nah: „Guth, das verbundene Kopf: und Zifferredhnen“, II. Theil.
— Die Schlußrehnung, der Zwei- und Dreiſatz mit direkten und
indirelten Verhältniſſen. Guth, III. Theil.
3. Abtheilung. Im Sommerhalbjahre: Addiren und Zub-
trahiren mit reinen oder einfady benannten Zahlen im unbegrenzten
Zahlenraume. Im Minterfemeiter: Multiplikation und Divihen
Guth, 1. Theil.
: 4. Abtbheilung. Die 4 Spezied im Zahlenraume von
— 1000.
5. Abtheilung. Feſtſtellen der Zahlbegriffe 1—10; Addiren
und Subtrahiren mit 1—5 innerhalb 1—10, dann der Zahlen
1—10 innerhalb 1—20; Addiren und Subtrahiren der Zahlen
— innerhalb 1—100. Rechenfibel von Grieſinger und Hirzel,
. Theil.
B. ®eomettrie.
2. Abtheilung. Gerade und frumme Linie, Winfel, Neben-
winfel, Scheitelwinfel, Winkel an durdichnittenen Parallelen,
Dreieck.
IV. Realien.
A. Naturgeſchichte.
1. und 2. Abtheilung. Im Sommer: Zwiebelgewächſe,
Kirihe, Apfelbaum, Erdbeere, Hollunder, Schmetterlingsblütbler,
Kreuzblütbler, Korbblüthler, Welichkorn.
Im Winter: 2. Abtheilung. Meptilien, Fiſche, Spinnen,
Krebje, Würmer; Mineralien.
B. Geographie.
Sm Sommerbalbjahre: 1. und 2. Abtbeilung. Die Staaten
Deutſchlands. Daniel, Yeitfaden ıc.
C. NRaturlebre.
2. Abtheilung. Bon den mehaniihen Erſcheinungen flüffiger
Körper; die Wärme.
169
D. Geſchichte.
1. und 2. Abtheilung. Erzählungen aus der deutſchen
Geſchichte von Karl dem Großen bi8 Rudolf von Habsburg; Res
formation. Andrä, Erzählungen aus der deutichen Geſchichte.
V. Franzöſiſch.
1. Abtheilung. Ploeg, Lektion 1—30.
VI Schönſchreiben.
1. und 2. Abtheilung. Uebungen in deuticher und lateinischer
Schrift nad den Vorlagen von 2. Müller.
3. und 4, Abtbeilung. Im Sommerjemefter Einübung des
Heinen, im Winterjemeiter Einübung des großen deutihen Alpha-
beted in Wörtern und Sätzen.
VI. Zeichnen.
1. und 2. Abtheilung. Zeichnen nad) Drnamenten, nad)
Holzförpern und Gypsmodellen mit Bleiftift, Kohle und Kreide.
Aquarellmalen.
3. Abtheilung. Gerade: und frummlinige Figuren.
VII. Qurnen.
Knaben: Ordnungs-, Marich- und Stabübungen; Uebungen
an Med und Barren, ſowie an den Klettergeräthen.
Mädchen: Im Sommer: Tanzen.
Im Winter: Frei- und Drdnungsübungen. Spiele.
IX. Arbeits unterricht.
Knaben: Im Sommer Gartenarbeit; im Winter Laubſägen.
Mädchen: Stricken, Häkeln, Nähen nach Schallenfeld'ſcher
Methode.
Knaben ſowohl als Mädchen wurden außerdem zum Verrichten
der gewöhnlichen Hausarbeiten angehalten.
f
Berzeihnid von Lehrmitteln für die einzelnen Zweige
ded Taubftummen-Unterridhteß.”)
I. Religion.
A. Bibliſche Geſchichte.
a. Unterſtufe. 1. Arnold, Bibliſche Geſchichten. Ein Leſebuch
für Unmündige. 2. Cüppers, Lehr- und Gebetbüchlein (katholiſch).
3. Köbrich, Bibliſche Geſchichten aus dem alten und neuen Teſtamente.
4. Rößler, 26 Beſprechungen bibliſcher Bilder. 5. Streich und
Vatter, Ausgewählte bibliſche Geſchichten (mit Bildern).
) Bergl. and Seite 206 bis 208.
770
b. Mittelftufe. 1. Hill, Bibliihe Geihichten aus dem alten
und neuen Zeftamente. 2. Matthias, Religionsbud für evangeliiche
Zaubftumme. I. Theil. Geſchichtsbuch. 3. Schöttle, Einfache Erzäh-
lungen der bibliihen Geſchichte für Taubftumme. 4. Weißweiler,
Bibliſche Geihichten ded alten und neuen Teftamented für Kinder.
c. Oberstufe. Hill, Bibliihe Geihichten des alten und neuen
Teſtamentes. Für Volksſchulen geichriebene Geſchichtsbücher.
B. Religionslehre.
1. Arnold, Unterricht in der chriſtlichen Lehre für Unmündige.
2. Danger, Chriſtliche Religionslehre für evangeliſche Taubſtumme.
3. Köbrich, Religionsbüchlein für evangeliſche Taubſtumme (Mittel:
ftufe). 4. Köbrich Chriſtenlehre nach Dr. M. Luthers Katechismus
für Oberklaſſen. 5. Körting, Religionsbuch nach dem Luther'ſchen
Katechismus. 6. Matthias, Religionsbuch für evangeliſche Taub—
ſtumme. II. Theil. Erbauungsbuch. 7. Radau, Religionsbüchlein nach
Luthers Katechismus. 8. Radomski, Religionsbüchlein (katholiſch).
9. Radomski, Gebetbüchlein, zunächſt für katholiſche Taubſtumme.
10. Wirſel, Katechismus der katholiſchen Religion.
II. Sprache.
A. Leſefibeln.
1. Arnold, Elementarübungen im Auffaſſen und Nachſprechen,
Schreiben und Leſen. (Mit Bildern.) 2. Cüpperd, Bilderfibel zum
Gebraude in Zaubftummen-Anitalten. 3. Hill, Leiefibel zum Ge—
brauche beim Unterrichte taubftummer Kinder. 4. Kilian, das erfte
Sprech- und Lejebuh für taubftumme Kinder. 5. Köbridy, des
taubftummen Kindes erfted Schulbuch. 6. Neimer und Wilke,
Grammatiihe Bilderfibel. 7. Vatter, Fibel für den verbundenen
Sad, Sprede, Abſeh-, Schreib: und Lejeunterriht bei Taub—
ftummen. 8. Weißweiler, Sprech-, Schreib-, Leſe- und Abjehübungen
für das erite Schuljahr der Taubftummen.
B. Leſebücher.
1. Arnold, Wörter- und Sprachbuch. 2. Güpperd, Zweites
Leſebuch. 3. Hill, Erſtes Wörter- und Spradbud. 4. Hill,
Elementar-, Leſe- und Epradbud. 5. Hill, Kleine Erzäblungen
für Kinder. 6. Hill, Leſebuch für Oberflaffen in a ande
Anftalten. 7. Riemann, Erzählungen für Taubftumme. 8. NRößler,
Erſtes Leje- und Sprahbud für Zaubftummenjhulen. 9. Rößler,
Leſe- und Sprahbud für Taubftummenfchulen zum Gebraude bei
dem Anjhauungsunterrichte. 10. Rößler, Leſe- und Sprachbuch für
die Stufe ded Anjhauungdunterrichtes oder für Mittelklaſſen in
Taubſtummenſchulen. 11. Batter, Der verbundene Sad: und
77
Spradunterriht. 12. Weißweiler, Sprach- und Leſeübungen für
dad zweite Schuljahr der Taubſtummen. 13. Weihweiler, Sprach—
und Leſeübungen für das dritte Schuljahr.
C. Für den Spradformenunterridt.
1. Kepler, Stoff» und Uebungsbuh für den Spradformen-
unterriht in Zaubftummen-Anftalten. 2. Priefter, Sprachformen
mit Beijpielen.
D. Für den freien Spradhunterridt.
Huſchens, Materialien für den Unterricht in der Umgangsiprache
in Taubftummen-Anftalten.
Il. Rechnen.
1. Griefinger und Hirzel, Nechenfibel für Volks- und Taub—
ftummen-Schulen. 2. Hilger, Aufgabenbuh zum Gebraude beim
Rechenunterrichte,
IV. Weltkunde.
1. Danger, Der Unterricht in den Realien. 2. Hufchens, Bilder
zum Gebraude beim Geihichtdunterrichte in deutihen Taubftummen-
Anftalten. 3. Münſcher, Weltkunde. Auswahl ded Stoffed für
den Unterriht in der Geographie, Geſchichte, Naturgefhichte und
Naturlehre für Oberklaffen an Taubftummen-Anftalten. 4. Vatter,
Kleine Naturlehre für die Hand der Schüler.
Berzeihniß der im Gebraude der Taubftummen-An-
ftalten befindliden Anſchauungsmittel.
I. Religion.
1. Fliedner, Schulbilderbibel. 2. Schnorr von arolöfeld,
Dibel in Bildern. 3. Schönherr, Bilderbibel. 180 Holzichnitte.
4. Schreiber, Bibliſche Bilder ded alten und neuen Teftamentes,
5. D’Eivier, Bolköbilderbibel. 6. Wangemann, 20 biblifche Bilder.
II. Sprade.
Modelle von Haud-, landwirtbichaftlihen Gerätben ıc., Samm-
lung von Stoffen, Gewürzen, Getreidearten ıc., Farbentafeln.
Außerdem:
1. Barth, Bilder für den Spradformenunterriht in Taub—
ftummenjdhulen. 2. Bohny, Neues Bilderbuh. 3. Debus, Ver:
anihaulihung der Tage und Nachtlänge. A. Franke, Zeittafel.
5. Hill, Bilderfammlung. 6. Rößler, Zwei Bilderbogen. 7. Schreiberd
Bilderwerfe für den Anihauungdunterridt. 8. Schumader und
Güppers, Bilder für den Anfhauungd- und Auffagunterricht. 9. Söder,
Veranſchaulichung der Zeiteintheilung. 10. Streih, Dreibig Werk:
172
ftätten. 11. Strübing, Sechs Bilder für den Anihauungsunterridt.
12. Wilke, Bilder für den Anjhauungsunterridht.
III. Weltkunde.
1. Arnoldi, Plaftiiche Pilze 2. Arnoldi, Plaftiihe Früchte.
3. Geihichtöbilder von Meinide und Söhne. 4. Heftermann, Natur:
hiſtoriſch-techniſche Sammlung (Glas, Eifen, Seide, Wolle, Leder ıc.).
5. Lehmann, Geograpbiihe Bilder. 6. Leutemann, Thierzeichnungen.
7. Schmetterlings-, Käfer-, Steinfammlung ꝛc. Die Lehrmittel für
Rechnen, Geographie, Phyſik ıc. find diejelben wie die in der Volks—
ſchule gebrauchten.
9.
Die kirchliche Verſorgung erwachſener Taubſtummer.
Bis vor wenigen Jahren beſchränkte ſich die kirchliche Ver—
ſorgung der erwachſenen Taubſtummen evangeliſchen Bekenntniſſes
weſentlich auf die Veranſtaltung eines alljährlich am 12. Sonntage
nach Trinitatis in der Dorotheenkirche zu Berlin abgehaltenen
Kirchenfeſtes. Die Theilnehmer an demſelben erhielten freie Eiſen—
bahnfahrt; die Predigt wurde in der Geberdenſprache gehalten. Im
Laufe der Zeit wurden aus den verſchiedenſten Kreiſen der Monarchie
Bedenken gegen dieſes Feſt geltend gemacht, deren Gewicht nach ein—
gehender Prüfung jo ſchwer befunden wurde, daß Se. Majeftät der
Kaifer und König mitteld Allerhöchſter Ordre vom 8. März; 1882
den Herrn Minifter der öffentlichen Arbeiten zu ermächtigen gerubten,
die den Theilnehmern an dem Berliner Kirchenfeſte biöher gewährte
Vergünftigung freier Eifenbahnfahrt aufzuheben.
Gleichzeitig wurde aber die Einrichtung kleinerer Zuſammen—
fünfte erwachſener Taubftummer an Taubftummen = Anftalten ange
ordnet und durch diefelbe Allerhöchſte Kabinetd-Drdre den unbemit-
telten Theilnehmern an diefen, ſowie folden Zaubftummen, melde
behufs ihrer kirchlichen Verſorgung einzeln die betreffenden Anftalten
zu beſuchen wünjchen, auf den Staatöbahnen und den für Rechnung
ded Staated verwalteten Cijenbahnen die Benutzung der dritten
MWagenklaffe gegen Erlegung des Militär-Fahrpreijes *8 Dieſe
Vergünſtigung iſt demnächſt auch auf die Theilnehmer an einem
ſchon ſeit längerer Zeit in der Stadt Hannover abgehaltenen Kirchen—
feſte für erwachſene Taubſtumme evangeliſchen — aus⸗
gedehnt worden. Nähere Angaben über die Modalitäten der neuen
Einrichtung giebt die Min.Verf. vom 31. Mat 1882 (C.Blatt
1882 ©. 581), welche zugleich die Herren Oberpräfidenten erjucht,
aud den katholiſchen, kirchlichen Stellen Nachricht zu geben.
Aus Anlaß dieſes Vorgehens der Unterridytöbehörde hat der
Ev. Ober-Kirchenrath die nachſtehende Verfügung erlaffen.
173
Berlin, den 19. Zuli 1882,
Bedenken, welche gegen ein hierſelbſt alljährlih begangenes
größeres Kirchenfeit für Zaubftumme aus verjchiedenen Kandeötheilen
erhoben worden find, haben zu Erörterungen über eine angemefjene
firhliche Verjorgung der Zaubftummen, namentlid auch der nicht in
Anftalten befindlihen Anlaß gegeben. In Folge deifen haben des
Kaiſers und Königs Majeftät mittelit Allerhöchſter Drdre vom
8. März d. J. den Herrn Minifter der öffentlihen Arbeiten zu er—
mädtigen gerubt, die bisher gewährte Vergünftigung freier Eijen-
babnfahrt Kir Theilnehmer ded Berliner Rirgpenfefies aufzuheben
und an Stelle derjelben den unbemittelten Theilnehmern kleinerer
Zujfammenfünfte erwachſener Taubftummen an Taubſtummen-An—
ſtalten, ſowie ſolchen Taubſtummen, weldye behufs ihrer Firchlichen
Berjorgung einzeln die betreffenden Anftalten zu beſuchen wünſchen,
auf den Staatöbahnen und den für Rechnung ded Staates verwal-
teten Eijenbahnen eine Fahrpreisermäßigung dadurch zu gewähren,
daß bei Benutzung der dritten Wagenklaſſe der Militär-Fahrpreis
erhoben wird.
Der Herr Minifter der geiltlihen Angelegenheiten hat den Herren
Dberpräfidenten mit den bezüglihen Anweilungen zugleidy eröffnet,
dab wir uns bereit erflärt haben, die Aufmerkjamfeit der kirchlichen
Behörden und Organe unjered Auffichtögebieted auf die Firdyliche
Verlorgung der in demjelben wohnenden erwachſenen Zaubftummen
zu lenfen und ſie zu der jeitend der Kirche erforderlichen Mitwir:
fung zu veranlaffen.
Das Königliche Konfiftorium wolle erwägen, welche Maßnahmen
in dortiger Provinz angezeigt ericheinen, um den Zwed einer aud-
reihenden kirchlichen Verſorgung der Taubſtummen thunlichſt zu
fördern, und ſich eventuell über dieſelben mit dem Herrn Ober—
präſidenten in Verbindung zu ſetzen.
Bei der geiſtigen und geiſtlichen Iſolirung, welche das be—
klagenswerthe Loos der Taubſtummen iſt und nur bei einem Theile
derſelben durch gründliche Schulung einigermaßen gemindert wird,
find feſtliche Verſammlungen in beſchränktem Umfange behufs gottes—
dienſtlicher Feier und edler Geſelligkeit wohl geeignet, zur Befriedi—
gung des Bedürfniſſes religiöſer Gemeinſchaft, zur Pflege des Ge—
müthslebens und geiſtiger Anregung der Kranken, ſowie zur Unter—
haltung der in den Lehranſtalten mit den Lehrern und Mitſchülern
angeknüpften Beziehungen werthvolle Dienfte zu leiften, und follten
von folder Wohlthat aud diejenigen Taubſtummen nit völlig
ausgeichloffen bleiben, welchen eine methodiſche Erziehung und Unter:
weilung nicht zu Theil geworden ift. Es wird darauf anfommen,
die zur Zeitung folder gotteödienftlicher Jahresfeſte geeigneten Kräfte
zu gewinnen, bezw. heranzubilden.
1884. 51
7
Allein eine ſolche Cinrihtung wird für fih allein nicht genügen,
um dem Grfordernifje gottesdienitliher und jeelforgeriiher Pflege
der Zaubftummen vollftändig zu genügen. Kür die in ihren Fa—
milien zerftreut lebenden, jomwie für die in Kranfenhäufern umd
Armenhänfern veriorgten Zaubftummen wird die Aufmerkjamteit
ihrer ordentlihen Seeljorger auf die ihrem Zuftande entſprechende
befondere kirchliche Pflege gelenkt werden müffen; and erjcheint es
in größeren Städten nicht unmöglich, auf lofale Mändige Einrich—
tungen zu diefem Zwecke Bedadt zu nehmen. Außerdem würde es
bei der großen Zahl joldyer Leidenden und bei der Schwierigkeit
des Verkehres mit ibnen zu wünſchen fein, wenn in dem Umgange
mit Taubftummen geübte Geiftlihe Auftrag erhielten, von Zeit zu
Zeit fich innerhalb des ihnen zugewieſenen Bezirkes der ſeelſorgeriſchen
Pflege vorzugsweiſe bedürftigen Taubftummen jpeciell anzunehmen.
Auch für ſolche Arbeit wird e8 der Heranziebung oder Heranbildung
feelforgeriicher Kräfte bedürfen, welche durch Uebung im Stande find,
gotteödienftliche Feier, religiöfen Unterricht und Seelſorge in einer
den Kranken verftändlichen und für fie wirffamen Weiſe zu veran-
ftalten, und werden foldye, abgeſehen von theologiſch geſchulten bezw.
dem geiftlihen Stande angebörigen Lehrkräften an Zaubftammen-
Anftalten unter den an Kranken oder Irren-Anftalten beichäftigten
oder beichäftigt geweienen Geiftlihen am Leichteften zu ermitteln fein.
Die nebenamtlihe Paltorirung der in einem beftimmten Be-
irfe vorhandenen Zaubftummen durch lokale Einrichtungen oder
ereilungen wird freilih ohne Aufbringung einiger Mittel unaus—
führbar fein, wenn auch der bierfür erforderliche Aufwand nicht jo
groß fein wird, um nicht in dem Zwecke, dem er dient, feine volle
Nechtfertigung zu finden.
In diefer Hinfiht wolle das Königliche Konftftorium zunächſt
die Mitwirkung der Provinzial-Kommunalvermaltung, zu deren Be-
ruföfrers auch die Verforgung der Taubftummen gehört, in das Auge
fafjen umd dabei die thunlichſte Fötderung eines entiprecdhenden
Antrages durch den Herren Dberpräfidenten nachſuchen. Do müſſen
wir ed dem Ermeſſen ded Königl. Konſiſtoriums überlaffen, den
für die dortige Provinz geeignet ſcheinenden Weg einzuichlagen und
eventuell auch die Unterftügung durch Vereine der inneren Miifion
anzuregen.
Evangeliſcher Ober-Sirchenrath.
Hermes.
An
die Königl. Konfiftorien der älteren Provinzen.
E. 0. 2781.
Entſprechende Anordnumgen wurden, ebenfalld nad vorgängiger
Berftändigung zwiſchen den ſtaatlichen und den kirchlichen Inſtanzen,
für die evangeliſchen Taubſtummen der neu erworbenen Landestheile
getroffen.
175
Was die erwadhlenen Taubftummen katholiſchen Bekenntniſſes
anlangt, jo it deren Zahl im den Provinzen Pommern, Sachſen,
Schleswig-⸗Hotſtein jo verſchwindend klein, daß eim Bebürfnid be-
ſonderer Einrihtungen für ihre kirchliche Berforgung nicht beiteht.
Auch für die Rheinprovinz ift eim bezüglicher Wunſch nicht geltend
gemacht worden. Im Betreff der anderen Provinzen ift Folgendes
mitzutbeilen:
I. Dftpreußen. Der Herr Biſchof von Ermland bat be-
reits durch Paltoralichreiben vom 6. Dezenrber 1875 die Taubitummen
der beionderen Aufmerfiamfeit ihrer Pfarrer angelegentlich empfohlen
und Ipecielle Anleitung gegeben, nnd nimmt bei feinen jährlichen
Viſitationsreiſen von dem Stande der Sache Kenntnis. Reiſen
fatboliihen Taubft. an Anftalten find bisher nidyt vorgefomnten; es
ericheint auch dem Herrn Bilchof ein deöfalffiger bejonderer Erlaß
nicht erforderlich, wofern nicht mit Toldyen Melfen außer der kirch—
lichen Verſorgung andere Zwecke verbunden find.
2. Weſtpreußen. Der Herr Biſchof von Kulm hat den
ihm auszugsweiſe mitgetheilten Erlaß vom 31. Mai 1882 zur Kenntnis
des Diözeſan-Klerus gebracht und denſelben angewieſen, den katho—
liſchen erwachſenen Taubftummen, welche behufs ihrer kirchlichen Ver—
ſorgung eine Taubſtummenanſtalt beſuchen wollen, zur Erlangung
der gebotenen Fahrpreisermäßigung ſeine Mitwirkung zu gewähren.
Der Herr Biſchof von Ermland bat im Sinne feiner Mit:
theilungen an den Herrn Dberpräfidenten von Ditpreußen ge—
antwortet.
3. Brandenburg. Der Herr Ober: Präfident bat wegen
Benachrichtigung der katholiſchen kirchlichen Stellen bezüglich der
Fahrpreisermäßigung das Erforderliche veranlaßt.
4. Poſen. Der Herr Oberpräſident hat die katholiſchen Geiſt—
lichen erſucht, die Taubſtummen in ihren Parochien auf die Fahr—
preisermäßigungen aufmerkſam zu machen und fie zu deren Be—
nutzung anzuregen.
Der Verkehr der erwachſenen Taubſtummen in der Stadt
Poſen mit der Anſtalt daſelbſt findet ſehr häufig ſtatt; zahlreicherer
Befuch von auswärts wird wegen der Beichte in der Oſterzeit
erwartet.
5. Schleſien. Der Herr Fürſtbiſchof von Breslau hat die
Aufmerkſamkeit feiner Behörden auf die gewährten Fahrpreis-Er—
mäßigungen bingelenft.
6. Hannover. Der Herr Bilhof von Osnabrück bat den
Cirk.Erlaß vom 31. Mat 1882 in vollftändigem Abdrude den Diö—
zeian-Geiitfichen zur Kenntnis gebradyt und denjelben Mitwirkung
wegen Beſuches von Anftalten warn empfohlen.
Der Herr Biihof von Hildesheim hat den bezeichneten
Girk.-Erlak in dem dortigen für firdyenamtliche Zwecke benußten
51*
276
fatholiihen Sonntagsblatte — Blatt Nr. 29 — zur allgemeinen
Kenntnid der Diözelanen gebracht.
7. Weftfalen. Der Herr Bilhof von Paderborn hat den
Diözeſan-Klerus von der Abficht, periodiſch wiederfehrende kirch—
lihe Zufammenfünfte der Taubftummen an Taubftummenanftalten
zu veranitalten, durch ein im amtl. Kirchenblatte veröffentlichtes
Schreiben in Kenntnid gelebt und denjelben aufgefordert, dieſe
Angelegenheit durdy perjönlihe Mitwirkung und durch Einwirken
auf die taubſtummen Parodianen zu unterühen,
8. Heſſen-Naſſau. Der Herr Dberpräfident hat die katho—
liſchen kirchlichen Stellen verftändigt und überall ift die Bereitwillig>
feit ausgeſprochen worden, den Beitrebungen im Intereffe der Taub-
ſtummen die Mitwirkung zu Theil werden zu laffen. Auch inner-
halb der Diözeje Limburg hat der größte Theil der katholiſchen Geiſt—
lichen fich zur geeigneten Mitwirkung ausdrüdlicdy bereit erklärt und
von den wenigen Geiltlihen, weldye eine joldhe Erklärung nicht
ausdrüdlich abgegeben haben, wird vorausgejeßt, daß fie fich troß-
dem der Sadye annehmen werden.
Nähere Angaben über gottesdienitlihe Verſammlungen bei den
einzelnen Anitalten enthält das nächſte Kapitel.
10.
Die Sorge der einzelnen Anftalten für ihre entlafjene
Zöglinge.
Provinz Ditpreußen.
1. Die Taubſtummen-Anſtalt des Ditpreußiichen Gentralvereined
für Erziehung bedürftiger taubjtummer Kinder zu Königsberg über:
nimmt bei der Aufnahme ihrer Zöglinge Feine Verpflichtungen in
Betreff der Unterbringung derielben nad ihrer Entlaffung; Diele
Aufgabe fällt vielmehr den Eltern, bezw. den betheiligten Gemeinden
zu. Es iſt jedoch von Geiten der Anftalt nie verfäumt worden,
vor der Entlafjung der Zöglinge zu erforidhen, zu welchem Berufe
fie Neigung haben und ihnen bei der Wahl bestelben ratbend bei—
zuftehen. Auch werden die Eltern ſtets dringend eriucht, ihre Kinder
nah deren Entlafjung aus der Anftalt unverzüglih in geeignete
?ehritellen zu bringen. Bei der Ermittelung derjelben, namentlich)
in Königöberg felbit, bat die Direktion der Anftalt ſtets eine große
Thätigkeit entwidelt.
Weit über die Hälfte der ſeither entlaffenen Zöglinge hat durd
die Vermittelung des Anftaltd-Direftord am Anſtalts-Orte Stellung
gefunden, die Knaben bei Handwerfömeiltern, die Mädchen bei
Schneiderinnen und Wäjchenätherinnen.
Der Direktor bleibt mit den taubſtummen Lehrlingen infofern
777
in Verbindung, als er diefelben ab und zu in ihren Werkſtätten
aufſucht und Erkundigungen über ihr Betragen und über ihre Fort-
ichritte einzieht und fie zum Fleiße und zum guten Betragen ermahnt.
Die Lehrlinge beſuchen audh an den Sonntagen häufig die
Anftalt und jehen den Leiter derfelben ald ihren nächſten Beratber
an, Mit der Mehrzahl der nad auswärts entlafjenen Zögnlinge
fteht der Direktor der Anftalt in Schriftlichem Verkehre.
Die Reglementd der drei Taubitummen-Anftalten der Provinz
Dftpreußen enthalten eine Beltimmung, melde ed den Anftalts-
vorſtehern zur Pflicht macht, ſchon während ded Unterrichtsfurjus
den Uebergang der Zöglinge in dad praftiiche Leben vorzubereiten
und einzuleiten, jofern nicht die Eltern, Vormünder ac. ſelbſt die
dazu erforderliche Veranftaltungen treffen. Dieje Beftimmung fommt
jedoch nur in feltenen Fällen zur Anwendung, da meiftend die Ans
ehörigen der Zöglinge die Fürjorge für deren weitered Kortlommen
übernebmen.
Provinz Weltpreußen.
In MWeftpreußen wird in Betreff der Unterbringung der aus
den Provinzial-Taubftummen-Anftalten zur Entlaffung gelangenden
Zöglinge von den Vorſtehern derjelben in Gemäßheit ded $. 13
ded Neglements vom 15. März 1882*) verfahren.
Nahdem die Zöglinge die verichiedenen Berufsarten kennen
gelernt und ſich zur Erlernung eines ihrer Befähigung entiprecdhenden
Handwerkes entichloffen haben, werden fie, ſoweit ſich dies bewerf:
ftelligen läßt, zu ſolchen Pflegeeltern einquartirt, die das ihrer Neigung
entſprechende Geſchäft treiben.
Die Kinder ſchreiben hierüber ihren Eltern, letztere holen ſie
ſelber bei ihrer Entlaſſung ab, wobei die Vorſteher alsdann mit
den Eltern die Zukunft ihrer Kinder beſprechen und den entlaſſenen
Zöglingen auf dahingehende Anfragen Rathſchläge ertheilen.
Der Anſtalts-Vorſteher übernimmt die Aufſicht über die am
Orte verbleibenden Taubſtummen. Denſelben iſt geſtattet, den ſonn—
täglichen Andachten im Anſtaltsgebäude beizuwohnen, bei welcher
Gelegenheit ihnen Rathſchläge, Ermahnungen und Belehrungen er—
theilt werden.
*) Dieler $. lautet: Schon während des Unterrichts-Kurſus wird der Ueber—
gang der Zöglinge in das praftiiche Leben, wenn die Eltern, Vormünder u. |. w.
nicht jelbft die dazır erforderlichen Beranftaltungen treffen, von dem Borfteher
der Anftalt vorbereitet und eingeleitet, wobei derjelbe darauf Bedadht zu nehmen
bat, daß der Zögling ein jeinen Anlagen und Neigungen entſprechendes Hand-
werk erlerne. Zur Unterbringung der Eingefegneten in die Lehre ift jedoch die
eg der Eltern oder Vormünder erforderlih. Eine mit irgend welden
often verbundene Verpflichtung für das Fortlommen der Zöglinge übernimmt
die Anftalt nicht.
778
Mas die Taubftummenjdhulen in Danzig und Elbing betrifft,
fo wird für die aus denfelben entlaffenen Zöglinge durch bejondere
Einrichtungen nicht Sorge getragen. Auf Wunſch der Eltern werden
jedod den in Elbing entlaſſenen Zöglingen tühtige Handwerfömeifter
bejorgt und bleiben jene, jo weit fie fih am Orte befinden, mit den
Lehrern der Schule in perjönlichem Berfehre.
Provinz Brandenburg.
Der Direktor der Königlihen Taubſtummen-Anſtalt zu Berlin
bietet bei der Unterbringung der abgehenden Zöglinge bei geeigneten
Lehrmeiftern bilfreihe Hand; ſonſt ſtehen die früheren Zöglinge
in feiner dauernden Verbindung mit der Anitalt.
Das erft 1880 eröffnete Wilbelm-Auaufta- Stift zu Wriezen ift
nod nicht in der Rage, zur Entlaffung gelangende Zöglinge unter:
zubringen. Das Reglement der Anftalt vom 9. März 1881 beitimmt
in &. 18:
s „Rob vor Beendigung des Unterrichtsfurfus wird der Ueber:
gang der Zöglinge in das praftiiche Leben ihren Anlagen und
Neigungen entiprehend vom Anſtalts-Direktor vorbereitet
und eingeleitet, wenn die Angehörigen des Zöglings nicht
jelbft die dazu erforderlihen Beranftaltungen treffen. Zur
Unterbringung eines Zöglingd in die Lebre ift jedech die
Zuftimmung ded Vaters oder Vormundes erforderlich.
Eine mit irgend welchen Koften verbundene Berpflichtung
für das Fortfommen der Zöglinge übernimmt die Anftalt nicht. *
Dabei wird es die Auftalt denn auch ald ihre Aufaabe bes
trachten, mit den entlaffenen Zöglingen möglichit dauernd in Ver:
bindung zu bleiben. Bejondere Beltimmungen find im dieſer Be:
ziehung nicht getroffen.
In ähnlicher Meife wird jeitens des Schulvorfteherd Marquardt
in Berlinden, von deſſen 49 in 4 Klaſſen unterridteten Zöglingen
48 jeitend ded Provinztalverbandes der Anjtalt überwielen worden
find, und jeitend der Hr den Zaubftummenunterricht vorgebildeten
(44 Bolköjchullehrer in der Provinz, melden taubftumme Kinder
(ca. 148) zur Ausbildung anvertraut worden find, die Unterbringung
der entlaffenen Zöglinge vermittelt. Diefelben laſſen es fi aud
angelegen jein, daß diejenigen Perſonen, melde taubftumme Zög—
linge zu einer handwerksmäßigen Erwerbsfähigkeit ausbilden, die
feftgeiepte Staatöprämie erhalten.
Die ſtädtiſche Zaubftummenihule zu Berlin ftebt ſeit dem
1. Oktober 1879 mit einer Kortbildungsihule für Taubſtumme in
Verbindung, melde erwachſenen Taubftummen, die der Lautſprache
mädtia find, durdy regelmäßige Uebungen in Sprechen und Abſeben
die Befähigung zu erhalten ſucht, mit Hörenden zu verfehren. Die
Schulbildung der Taubftummen wird dadurch einerſeits gefichert,
7179
andererjeits — wo ed nöthig ift — ergänzt und zwar in folgenden
Unterrihtögegenftänden: Deutſch, Lejen, Briefichreiben, Rechnen,
Zeichnen und — für Perſonen weibliden Geſchlechtes — Handarbeit,
Der Unterricht wird in zwei Kurfen, in einem für Perfonen männ-
tihen und einem fir Perfonen weiblichen Geſchlechtes, Sonntagd
von 8 bis 12 Uhr Vormittagd und Montage und Donneritags
Abends von 7 bis 9 Uhr ertbeilt. Der Rektor der Taubitummmen:
ichule fungirt zugleich als Leiter dieſer Anftalt und iſt auch Mitglied
des für die Kortbildungsichule ernannten Kuratoriums, welches ſonſt
aus Männern verichiedener Berufszweige beitebt.
Die Aufgabe ded Kuratoriums tit es, die Lehrer bei Ertbeilung
des Unterrichted durch ihre Kenntniffe der Bedürfniffe des praftiichen
Lebens zu unterftügen, den Eltern bei der Unterbringung ihrer aus
der Schule entlaffenen taubftummen Kinder bebilflib zu fein und
den ibrer Auffiht und Pflege anvertrauten jungen Männern und
Mädchen auch über das Lehrverbältnid hinaus mit Rath und That
zue Seite zu ſtehen.
Zu leßterem Zwede iſt dem Kuratorium jeit Oſtern v. 3. die
Summe von 1280 M. pro anno aud dem Fonds der Abegg'ſchen
Stiftung — zur freien Verfügung geitellt worden, um dem In—
ftitute die Möglichkeit zu geben, dürftigen Zöglingen nidt allein
durch Zahlung des erforderlichen Lehrgeldeß, jondern auch durch Ger
währung von Kleidung und Koftgeld im weiteren Fortkommen
bebilflih zu jein.
Die Zahl der auf Diele Art und Weite bereitö mit Unterftüßung
bedachten Pfleglinge beträgt zur Zeit achtzehn.
Provinz Pommern.
Seitens ded Provinzial » VBerbanded find generelle Einrich—
tungen zum Zwede der Unterbringung der tanbitummen Kinder
nach ihrer Entlaffung aud der Anftalt nicht getroffen, wie denn
jeine Fürjorge nah $. 30 des Reglements für die Verwal—
tung ded Taubftummen-Bildungöweiend in der Provinz Pommern
vom 1 Bar 1878 auch für gewöhnlich mit der Entlaffung
aufhört.
Indeſſen gewährt der Provinzial-VBerband ausnahmsweiſe an
beſonders fleibige und befähigte Zönlinge Beihilfen zur Grlernung
eined Gewerbes oder jonjtigen Berufes, joweit die hierfür im Etat
audgeworfenen Mittel reichen ($. 30 a. a. O.). Yeßtere find ſchon
wiederholt, namentlih zur Beihaffung von Nähmaſchinen für
Mädchen, welche die Schneiderei erlernt hatten oder erlernen
wollten, in Aniprud genommen worden.
Thatſächlich vermitteln die Vorſtände der einzelnen Anstalten
aus eigenem Antriebe und ſachlichem Intereſſe in allen den Fällen,
780
in welden von den Angehörigen darauf angetragen wird, die Unter:
bringung der Kinder in eim ihren periönlihen Neigungen und
Fähigkeiten reſp. den Wünſchen der Eltern entiprechendes Lehr—
bezw. Dienftverbältnis.
Die größte Zahl der Entlaffenen fehrt jedoch zunächſt in das
Elternhaus zurüd, und liegt dann die Sorge für ihr weiteres Fort:
fommen lediglih den Angehörigen ob, wobei nicht ausgeichlofien
ift, daß der betreffende Anſtalts-Vorſtand denjelben hierbei rathend
zur Seite ſteht.
Der Umftand, dab den Yehrmeiitern auf Grund der Aller:
höchſten Kabinet3-Drdre vom 16. Juni 1817 die Gewährung einer
Staatöprämie von 150 Marf event. in Ausficht geitellt werden
fann, wirft vielfach erleichternd bei der Ermittelung einer geeigneten
Unterfunft.
Mas die Wahl des Berufes anlangt, jo herricht bei den
Knaben die Neigung zur Grlernung der Schuhmaderei und der
Schneiderei vor, wiewohl aud einige fi) in anderen Handwerfen,
3 B. in der Stubenmalerei und der Lithographie, ausbilden,
während die Mädchen ihr Fortfommen bejonders in der Schneiderei
und im Putzmachen ſuchen.
Die in dem Orte, wo die Anftalt ihren Sit hat, oder in der
Umgegend wohnenden früheren Zöglinge pflegen fih, von Aus-
nahmen abgejeben, die namentlih in Bütow beobadtet find, an
den firhlihen Andachten und Schulfeftlichfeiten der Anftalt zu be-
theiligen, auch ſteht mit dieien der betreffende Anftaltövorftand jonft
in dauerndem perjönlichen Verkehre.
Die Thätigfeit der Taubftummen-Anftalt zu Stralfund zeichnet
fid) injofern noch beſonders aus, ald diejelbe mit denjenigen Yehr-
meiftern im Orte, welchen anjtaltsjeitig Zöglinge zur Ausbildung
überwiejen werden, einen Yehrvertrag abhliekt und darin vorichreibt,
dat die Yehrlinge zu den Sonntäglich Itattfindenden Andachten zur
Anitalt zu ſchicken find.
Ferner wird Mädchen, weldye ſich in der Schneiderei ausbilden
wollen, auf Koften der genannten Anjtalt hierin Unterricht ertheilt
und geftattet, zu dem Zwede noch ein Jahr, allerdings gegen Zah:
[ung der Penfion, in der Anitalt zu verbleiben.
Mit den entfernt lebenden früheren Zöglingen haben die An—
ftalten im Allgemeinen feine dauernde Verbindung, obwohl die
Vorftände das Beftreben zu erfennen geben, eine joldye zu erhalten
und mit den Betreffenden im Briefwechſel zu bleiben.
Indeſſen find die Fälle nicht jelten, daß die früheren Zöglinge
aus eigenem Antriebe die Anftalt fpäter beſuchen und ſich, beion-
derd wenn fie in Noth find, dort Rath holen.
Zu einem ſolchen Beſuche geben außerdem noch die jährlichen
Kirchenfefte für erwachſene Taubftumme Anlaß.
781
Provinz Polen,
Sowohl das für die Provinzial-Taubftummen-Anjtalt in Polen
erlaffene Neglement vom 25. Mai 1874 (Poſener Amtsblatt pro
1874 Nr. 29 ©. 257) ald das Reglement für die Provinzial:
Zaubitummen=Anftalt zu Schneidemühl vom 3. April 1872 (Potener
Amtsblatt pro 1872 ©. 129), nad) welchem aud die Verwaltung
der Provinzial: Taubftummen-Anftalt in Bromberg geführt wird,
bejtimmen in $. 11 gleichlautend:
„Eine mit irgend welchen Koſten verbundene Verpflichtung
für dad Fortkommen der abgehenden Zöglinge zu jorgen über:
nimmt die Anitalt nicht.”
Mit Rüdfiht auf dieſe reglementariihe Vorſchrift find in den
von dem Provinziallandtage beichloffenen Anitaltsetatd irgend
welche Mittel, aus welchen die aus den Anftalten entlaffenen Taub-
ftummen unterftüßt, reſp. in ihrem Fortfommen gefördert werden
fönnten, nicht audgeworfen.
Wenn gleihwohl in vereinzelten Fällen die entlaffenen Zög—
linge mit den Anftaltsdirigenten in einer gewiffen Verbindung bleiben,
jo beruht dies auf der freiwilligen Thätigkeit der letteren, welche
gern bereit find, ihren früheren Schülern nah Möglichkeit mit
ihrem Rathe zur Seite zu ſtehen. Insbeſondere find die Anitalts-
Dirigenten in geeigneten Fällen bemüht gewejen, die Unterbringung
ausgebildeter Zöglinge bei Handwerksmeiſtern zu vermitteln.
Bezüglich der Anftalt Schneidemühl haben die alljährlich dort
ftattfindenden Verſammlungen von erwachſenen Taubftummen dazu
beigetragen, die Beziehungen der entlaffenen Zöglinge zur Anftalt
wach zu erhalten.
Provinz Scleiien.
Die Unterbringung der aus der Taubftummenanftalt zu Breslau
entlafjenen Zöglinge bei den reſp. Handwerfömeijtern wird in der
Regel von den Angehörigen der Kinder bewirkt. In den Fällen,
in weldyen die Vermittelung des Vereined, unter deſſen Leitung die
Anstalt Steht, gewünscht wird, leiitet derjelbe gern Nath und That.
Der Verein hat diefe Praxis begünitigt, weil derielbe der Ueber:
eugung ift, dab das Anjammeln einer großen Zahl von Taub—
es in den großen Städten nur zu leicht zu einem Taub—
ftummen-Proletariate führt, das bei eintretender Arbeitslofigfeit um
jo eher zu einem vagabondirenden Umbertreiben drängt, je geringer
die Rüdfichten find, welche man jeinem Gebredyen in der fremden
Umgebung zu Theil werden läßt, und je jchwieriger der ehrliche
Erwerb bei der großen Konkurrenz iſt. Es ift ihm daher immer
erwünscht gewejen, wenn die Angehörigen die Kinder in der Nähe
ihres Heimathsortes oder, wenn diefer eine Stadt, in dieſer jelbit
in die Lehre und damit in Geiellichaftsverhältniffe brachten, in welchen
‚782
fie fich ipäter bewegen, in denen fie wirken und jchaffen jollen und
in denen fie fih der Rückſichten erfreuen, welche ihr Gebrechen
immerbin noch erfordert.
Der Berein ift übrigens durch Vermächtniſſe in die Yage ver»
jegt, einigen armen und fleibigen Zöglingen bei ihrem Webertritte
ing praftiiche Yeben kleine Unteritüßungen in Geld gewähren zu
fünnen. Wenn der Verein aljo in materieller Beziehung nicht viel
für die entlaffenen Zöglinge zu thun vermag, jo iſt doch in geiftiger
und religiöjer Beziehung die Anjtalt der Sammelpunft derjelben.
Zwar bat die auf Bereindfoften eingerihtete Sonntagsichule aus
Mangel an Theilnehmern aufgegeben werden müljen, doch bietet
der unter Aufſicht des Rektors der Anftalt ftehende Verein erwachiener
Zaubitummer denjelben mandye Anregung und Belehrung.
Außerdem findet an allen Sonn und Feittagen Vormittags
ein von den ordentlichen Lehrern abyehaltener Gotteödienit für die
Zöglinge der Anitalt Statt, an welchem fidy auch die erwachienen
Taubſtummen oft in größerer Zahl betbeiligen.
Beſonders aber ilt die Anftalt an den Tagen, an welchen die
Konfirmation der Zöglinge ftattfindet und die eier des heiligen
Abendmahles beyangen wird, Der Vereinigungspunft falt aller .
früheren Zöglinge des Inftitutes und derjenigen anderer Anitalten,
welche im Umkreiſe Arbeit gefunden haben. Gin gleiches Intereſſe
zeigen bdielelben für die am folgenden Tage ftattfindende öffent:
lihe Prüfung der Zöglinge, weldyer fie daher in großer Zahl bei-
wohnen.
Die Taubjtummen-Anjtalt zu Yiegni hat es ſich ganz bejon-
ders zur Aufgabe geftellt, ihre Fürſorge auch auf die erwachienen
Taubitummen auszudehnen und ihnen immer wieder mit den
nötbhigen Zurechtweiſungen und Belehrungen zur Seite zu ſtehen.
Die Direktion erachtet dieſe Aufgabe für unbedingt geboten,
weil fib der Taubſtumme in noch höherem Grade als der volle
finnige Menſch in jehr vielen Yebenslagen und Fragen nicht zurecht=
zufinden weiß, und dabei der Hilföquellen entbehrt, weldye dieſem
offen ſtehen.
Die Anftalt wendet ihre Aufmerfiamfeit zunächſt den aus der
Anftalt neu entlaffenen Zöglingen zu; indem fie dieie fait alle bei
jüchtigen und braven Meiſtern reip. Meifterinnen zu Yiegnig in die
Lehre bringt. Die Zöglinge werden dann von ihren früheren Leh—
rern wiederholt bejucdht und zum Fleiß, zur Aufmerkinmfeit und zur
Drdnung und zum Gehoriam ermahnt, audy werden den Meiitern
in Rüdticht der Behandlung des Taubitummen die nöthigen Math:
ſchläge ertbeilt; endlich werden die durdy Ungeichidlichfeit des Lehr:
burihen und durch Mikveritändniffe zwiſchen Meiſter und Yehr«
burſchen entitehenden Differenzen beieitigt.
783
Die Lehrburſchen find verpflichtet, alle Sonntage den Andachten
in der Anjtalt beizumwohnen und dann an“ dem Unterridhte der mit
der Anjtalt verbundenen Kortbildungsichule, in welcher Unterricht
im Rechnen, Zeichnen, Formenlehre, Anfertigen von Geſchäftsauf—
jägen und im Yejen der Zeitungsanzeigen feitgelegt ilt, Theil zu
nehmen.
Die Leiter und Lehrer der Anitalt jtehen aber auch ihren
taubitummen Gejellen und Meiſtern zur Seite, indem fie ihnen
wiederholt Rathichläge ertheilen, fie alle 3 bis 4 Moden in der
Anftalt verjammeln uud ihnen durch Beiprehungen und Vorträge
Belehrungen über vorfommende Eriheinungen und Erfindungen
auf. den verichiedenen Gebieten zu Theil werden lafjen. Auch
unternehmen fie mit ihnen während der Sommerzeit größere und
kleinere Zandpartien, auf welchen fie ihre Aufmerfjamfeit beleben
und auf ihr Gemüth erheiternd und erfriichend einzuwirken juchen.
Die Partien werden in der Kegel unter der Yeitung des Direftors
und einiger Zchrer der Anjtalt unternommen.
Die außerhalb Liegnig in dem Regierungsbezirke wohnenden
früheren Zöglinge bleiben im Briefwedjel mit den Lehrern und
Zöglingen der Anitalt und erſcheinen jährlich zweimal, Ditern und
im September, in Yiegnig, um mit den taubitummen Yehrlingen,
Gejellen und Meiftern einem Gottesdienjte beizumohnen und das
heilige Abendmahl zu empfangen.
Noch it zu erwähnen, dab die taubftummen Meilter und Ge—
jellen auf eine ihnen von der Anftalt aus gegebene Anregung eine
Unterftüßungsfaffe begründet haben, aus welcher die einzelnen Mit
glieder in Krankheits- oder ſonſtigen Unglüdsfällen unterſtützt
werden.
Der Verein für den Unterricht und die Erziehung Taubſtummer
aus dem Megierungäbezirfe Dppeln erfennt zwar laut $. 25 des
Statutes feine weiteren Berpflichtungen gegen entlafjene Zöglinge
an, ift aber doch nach Möglichkeit bemüht, ſolchen, die feine Ver—
jorgung haben, ein Unterfommen zu verihaffen und veriagt feinem
Zöglinge jeine fernere Theilnahme.
Kür die, welde in der Stadt Natibor als Lehrlinge unter=
gebracht find, beiteht jeit dem Jahre 1868 eine Fortbildungsſchule,
in welcher dieſelben von einem Anſtaltslehrer wöcentlih 2 Stunden
in Sprache und Rechnen unterrichtet werden.
Eine anderweitige dauernde und regelmäßine Verbindung hat
die Anftalt mit den früheren Schülern nidt.
Provinz; Sadjen.
Soweit den zur Entlaifung fommenden Zöglingen der jäch-
ſiſchen Zaubitummen-Anftalten nidt von ihren Angebörigen in der
Heimath ein paſſendes Unterfommen geboten wird, vermitteln die
1784
Anftaltödireftoren paſſende Lehrverhältniſſe oder ſonſtige Unterkunft
für Knaben als für Mädden.
Die Anftaltsdireftoren forreöpondiren ſowohl mit den außer—
halb des Anftaltsortes unterfommenden Entlafjenen jelbit ald auch
mit deren Seeljorgern. Legtere find auf dießfeitiges Anfuchen, joweit
ed ſich um evangeliihe Taubſtumme handelt, von dem Königlichen
Konfiftorium veranlaßt, fih nicht nur für das geiftige, ſondern aud)
für das materielle Wohl derjelben thunlichſt zu interejfiren.
Die an den Anitaltdorten verbleibenden Taubſtummen werden
zur Theilnahme an den alljonntäglih in den Anftalten ftattfindenden
Andachten heranzuziehen geſucht.
Hierbei wie bei den neuerdings für alle erwachſene Taub—
ſtumme jährlich, bei einzelnen Anſtalten einmal — am 12. Sonntage
nach Trinitatis — bei anderen zweimal — alsdann außerdem am
Sonntage Judica, — ſtattfindenden kirchlichen Verſammlungen nebſt
Spendung des heiligen Abendmahles wird den Rath ſuchenden auch
über etwaige, ihre materiellen Intereſſen berührende Fragen ſoweit
möglich Auskunft ertheilt.
Im legten Winter iſt bei der Anſtalt zu Erfurt auf Provinzial—
foften der Verſuch mit einer Fortbildungsichule für entlaffene männ-
liche Anftaltözöglinge gemadjt worden. Die Ergebniffe dieied Ver:
ſuches find noch abzuwarten.
Provinz Schleöwig-Holitein.
Für die Unterbringung derjenigen zur Entlaifung kommenden.
Zöglinge der Provinziale-Taubftummen-Anftalt zu Schleöwig, weldye
Angehörige haben, wird durch die Direktion der Taubſtummen—
Anftalt nicht unmittelbar gejorgt, Ddiefelbe beichränft ſich vielmehr
darauf, nachdem die Zöglinge ſich entichteden haben, welchen Beruf
fie wählen wollen, den Königlichen Landraths-Aemtern hiervon Mit:
theilung zu maden und diejelben zu erjuchen, durch die Angehörigen
der Zöglinge geeignete Lehrftellen zu ermitteln. In den Fällen
jedoch, in welchen überhaupt foldye Angehörige nicht vorhanden find,
oder diejen die Sorge für die Kinder füglich nicht überlaffen werden
fann, ſucht die Direktion, eventl. mit Beihilfe der Armen- Kommunen
und mit Hilfe der in Ausficht ftebenden Staatöprämie von 150 M.
Lehritellen zu ermitteln, wobei die großen Städte abfihtlidh ver-
mieden werden, und vorzugsweiſe dahin geitrebt wird, die Zöglinge
in der Heimath unterzubringen. — Cine ftetige, organifirte Ber:
bindung der Entlaffenen mit der Anftalt findet nicht ftatt; wohl
aber werden diefelben bei der Entlaffung aufgefordert, der Anftalt
fortlaufend Mittheilungen zu machen, weldes zwar nit immer,
aber von Jahr zu Jahr mehr geſchieht. Es wird beabfichtigt, den
785
Entlafienen Fragebogen mitzugeben, melde halbjährlich beantwortet
und an die Anftalt eingejandt werden jollen.
Das Publifandum ded Kanded-Direftorated vom 6. Februar 1879
ichreibt unter Nr. 9 und 10 vor:
Die Entlafjung der Zöglinge nad Vollendung des 8 jährigen
Bildungskurſus erfolgt regelmäßig zu Ende Juni. Der Anſtalts—
direftor hat von dem Tage derjelben die Angehörigen der Zöglinge
in Kenntnid zu jeßen, welche zur feitgelegten Zeit für die Abholung
derjelben Sorge zu tragen haben. Geſchieht dies nicht, fo fteht es
dem Anftaltödireftor frei, fie auf Koften der Betheiligten unter
ſicherer Begleitung in die Heimath zu fenden. Die entlaflenen Zög-
linge werden auf Koſten der Anftalt mit Kleidungsftüden derſelben
Art ausgerüftet, von welcher die bei der Aufnahme mitgebradhten
waren.
Auch nah der Entlaffung wird die Direktion der Anftalt auf
Wunſch der Angehörigen bemubt jein, dad Wohl der früheren Zög—
linge durd Rath und That zu fördern, namentlih am Drte der
Anttalt die Unterbringung derjelben bei tüchtigen Meiftern zur Aus—
bildung in einem bürgerlichen Berufe zu vermitteln. Den in der
Anftalt ausgebildeten Zaubftummen, melde durch unverjchuldete
Unglüdsfälle hilföbedürftig werden, fann überdies die Anftaltödireftion
aus dem Unterftügungdfonds der Anftalt Unterftügungen zum jühr-
lihen Betrage von 36 M. bewilligen, audy wird körperlich gebredy-
fihen taubjtummen Mädchen nady der Konfirmation für Rechnung
der Hendler’jchen Stiftung in der Anftalt jelbjt oder bei einem bei
derielben angeftellten Lehrer durch Wermittelung des Anſtalts—
direftord ein paſſendes Unterfommen und eine entipredende Ver—
jorgung gewährt. |
Endlih find von der Anstalt für die Entlafjenen gemeinjame
Kirchenfeite angeordnet, welche jehr zahlreich bejucht werden, und ift
ein Provinzial-:Taubftummen-Berein in's Leben gerufen, welcher ſich
durch Lofalvereine über die Provinz zu verbreiten ſucht und dahin
ftrebt, auch die Entfernteren mit der Anftalt in Verbindung zu
bringen, um ihnen belfend und rathend beitreten zu können, über:
dies auch Mittel zur Errichtung eines Aiyles für Altersſchwache zu
fammeln.
Provinz Hannover.
(Bergl. C.Bl. 1880. ©. 695.)
Bei den 3 provinzialftändiihen Taubſtummen-Anſtalten beiteben
Fonds zur Unterftügung entlaffener Zöglinge. Während dieſe Fonds
bei den Anitalten zu Osnabrück“) und Hildesheim ſchon jeit einer
Reihe von Jahren vorhanden find und eine nidyt unbedeutende Höbe
erreicht haben, ift bei der Zaubftummen-Anftalt zu Stade erft
*) In Dsnabrüd betrug der Fonds im Jahre 1879: 29450 ME.
786
neuerdings mit der Bildung diejed Fonds begonnen und dürfte der-
jelbe gegenwärtig faum die Höhe von 1000 M. erreicht haben.
Dieſe Fonds jollen dazm dienen, den Schülern das fernere Fort—
fommen zu erleichtern.
Sämmtlihe Anftalten find bemübt, die Zöglinge thunlichſt am
Drte, die männlichen als Lehrlinge bei geeigneten Handwerksmeiftern
und die weiblien in Dienftverhältniffe bei paffenden Herrſchaften,
unterzubrinaen.
Die Kinder verbleiben mit den betreffenden Anftalten durd
die Theilnahme an einem Fortbildungsunterrichte, welcher Sonntags
einige Stunden von einem Anftattölehrer ertheilt wird, nody längere
Zeit in Verbindung.
Ber der Taubftummen-Anftalt zu Stade ift außerdem die Ein—
richtung getroffen, dag die in der Stadt vorhandenen erwadlienen
männlichen Zaubftummen am zwei Abenden in der Woche fi in
einem amnitaltsjeitig zur Berfügung geftellten Zimmer zum Zwede
einer gegenieitigen Abendunterbaltung veriammeln.
Dieje Unterhaltungs: Abende jollen fi als jehr jegensreich er-
wielen baben.
Nahdem an Stelle der früber in Berlin und Hannover all
jährlich abaebaltenen jog. Kirchenfeſte für erwachſene Taubftumme
kleinere Verlammlungen folder bei den einzelnen Zaubftummen: Ans
ftalten in's Auge gefaßt Find und mittelft Allerhöchſter Ordte vom
8. März 1882 ven Theilnehmern an dieſen fleineren Zufammen-
fünften eine Ermäßigung des Fahrpreiſes auf den Eiſenbahnen ges
währt worden ift, werden auch dieſe demnädhft bei den Taubitummen-
Anftalten ftattfindenden kleineren Verſammlungen dazu beitragen,
die Verbindung der früheren Zöglinge mit den Anftalten aufrecht
zu erhalten.
Provinz Weftfalen.
Die Zaubftummen = Anftalten, melde ſämmtlich Erternate find,
haben bis jeßt weſentlich nur die Aufgabe, den Zöglingen eine fittlidh>
religiöfe Erziehung ſowie die Ausbildung zu geben, melde vollfinnige
Kinder in den Elementarſchulen erhalten. Hierzu gehört für die
Mädchen der Unterricht in weiblichen Hundarbeiten, für welchen im
jeder Anftalt eine Handarbeitölehrerin angeftellt ift. Nad der Ent:
lafjung bejorgt der Anftaltd-Borfteber in einzelnen Fällen für die
Zöglinge einen Xehrmeifter in möglichfter Nähe der Anitalt, meilten-
theils aber fällt den Eltern die Aufgabe zu, für die Ausbildung
der Zöglinge in einer ihren Fähigkeiten und der Lebensſtellung der
Eltern entiprechenden Weile zu ſorgen. Zwiſchen den entlafjenen
Zöglingen und ihren Lehrern entwidelt ſich in der Negel ein recht
lebhafter briefliher Verkehr, auch find Beſuche der Griteren in den
Anftalten nicht felten, bei welcher Gelegenheit fie von den Lehrern
mit Rath und Anmweifungen verjeben, ihnen auch wohl bei Stellen-
lofigfeit geeignete Stellen vermittelt werden.
187
Provinz Heſſen-Naffau.
Die Unterbringung der aus der Zaubjtummen =» Anitalt zu
Homberg entlaffenen Zöglinge wird von dem Vorftande derielben
in allen den Fällen vermittelt, in weldyen dies von den Angehörigen
der Zöglinge gewünſcht wird, oder in Denen von vornherein anzu—
nehmen ift, daß die Angehörigen nicht im Stande jeien, für ein un
gemeffenes Unterfommen zu forgen.
Da die Zöglinge der Homberger Anftalt zum weitaus größten
Theile den ärmiten Klafjen der Gefellichaft angebören, jo wird die
Mitwirfung des Anftaltö-Vorftebers in der fraglihen Richtung in
ſehr erheblihem Grade in Aniprud genommen.
Die entlafjenen Knaben merden der Regel nad in Lehrſtellen
untergebracht, und zwar ſowohl des höheren, wie ded niederen Hand»
werfes 5. B. bei Kithographen, Goldarbeitern, Deforationdmalern,
als Schriftieger, Schreiner, Schloffer, Schmiede, Schneider und
Schuhmader. — Die Mädchen werden ald Pupmadyerinnen und
Näberinnen audgebildet, andere in paffende Dienftitellen gebradt.
Die aus der Anitalt entlaffenen Zöglinge werden mit derjelben
hauptſächlich durch Das jeit dem Jahre 1882 jährlich in der Anftalt
zu Homberg begangene Kirchenfeſt in danernde Verbindung gelegt.
Dieſes Feft wird am 12. Sonntage nad Trinitatis in der Anftalt
jelbit abgehalten und zu demſelben in allen Kreisblättern des
Regierungs-Bezirfed eingeladen. Die Betheiligung ift eine jehr rege,
es —* jedesmal etwa 60 frühere Zöglinge der Anſtalt zu demſelben
erſchienen, daneben eine größere Anzahl von Angehörigen derſelben.
Die Feier ſelbſt beſteht in dem gemeinſchaftlichen Genuſſe des heiligen
Abendmahles nach vorgängiger Beichte und Belehrung. Nadmittags
findet eine einfahe Bewirtung der Säfte in der Anftalt und auf
Koſten derjelben ſtatt.
In der Stadt Homberg ſelbſt iſt eine größere Anzahl ehemaliger
Zöglinge der Anitalt als Lehrlinge und Geſellen untergebradt. Diele
nebmen an der fonntäglihen Betftunde der Anftalt Theil und er-
balten nachher in derjelben Fortbildungdunterridht.
Auch zu den jährlih am Schluffe des Schuljahres ftattfindenden
Öffentlihen Prüfungen ergeben in den Blättern Einladungen an alle
früheren Zöglinge der Anftalt und deren Freunde und Gönner;
außerdem gebt der Borftand der Anftalt ven früheren Schülern
aud noch auf deren ferneren Lebenswege mit Rath und That zur
Hand, ſoweit er darum angegangen wird.
Endlih gewährt die Handitche Verwaltung einem entipreden-
den Beſchluſſe des Kommunal-Landtages zufolge den ehemaligen
Schülern der Homberger Anftalt Beihilfen zu ihrer gewerbliden
Ausbildung; fo ift z.B. einem Schüler der Beſuch der Königlichen
Afademie zu Kaffel, einem anderen der einer großen litbograpbiichen
788
Anftalt in Frankfurt a./M. duch Beihilfen aus ftändiihen Mitteln
ermöglicht worden, und werden jolhe Beihilfen auch in anderen
Fällen dann gewährt, wenn, was bei den jchwierigeren Handwerfen
meiftend der Kal, mit dem Eintritte in die Lehrlingsſtelle der Ge—
nuß von freier Verköftigung im Haufe des Lehrherrn nicht ver-
bunden iſt.
Nah Rejkript der vormaligen Herzoglich Naſſauiſchen Re
gierung muß der Xeiter der Anftalt mit den Angehörigen im legten
Halbjahre des Verweilens der Zöglinge in Verbindung treten, um
legtere in geeigneten Geſchäften unterzubringen. Mit Rüdfiht auf
die Anlagen des Schülers, jowie auf deſſen förperlihen und geiftigen
Zuftand, wird hierbei verfahren.
Die im Programme der Anjtalt von 1864 abgedrudte „Statiftif
der Zaubftummen im Herzogthume Naffau* konnte deshalb ſchon
fonftatiren, dat faſt ausnahmslos die ehemaligen Zöglinge ſich ehrlich
und in audreichender Weile ernäbrten.
Mit der Anitaltsleitung Hand in Hand geben die Beſtrebungen
ded „Wereined zur Beförderung des TaubftummensUnterrichtes im
Regierungd- Bezirke Wiesbaden.“
Die Mittel für die gemwerblide Ausbildung werden von den
Eltern, den Heimatbögemeinden und dem Vereine aufgebracht.
In zutreffenden Fällen wird auf Antrag der Direktion der
Anftalt von der Königlihen Regierung zu Wiesbaden die Prämie
für gewerbliche Ausbildung taubitummer Zöglinge bewilligt, welche
hierfür durch Allerhöchſte Kabinetsordre vom 16. Juni 1817 bezw.
durh Allerhöchſten Erlaß dd. Baden-Baden, den 21. Dftober 1867
auf die neuen Landestheile übertragen, in Ausficht geftellt ift.
Die Zöglinge werden nicht allein gewerblich ausgebildet, jondern
ed wird auch dahin geftrebt, ihnen nad der Entlaffung aus der
Lehre geeignete Stellen zu verihaffen; es werden Handmerfögeräthe,
MWebftühle, Drebbänfe und verſchiedene andere Hilfämittel beichafft.
So wurde 3. B. ein 23jähriger erblindeter Zaubitummer auf
Koften ded Vereined in die Blindenanftalt zu Wiesbaden gebracht,
um Korbflechterei zu lernen, und der Verein legte auh noch im
Heimathsdorfe des Unglüdlien eine Weidenpflanzung an, damit er
gutes und billiges Arbeitsmaterial habe.
In Anerkennung diefer Beltrebungen bat der Kommunallandtag
dem Vereine eine Unterftügung von 200 M. bewilligt.
Die ehemaligen Zöglinge befunden für die Anjtalt große An-
bänglichkeit, welde fih durch öftere Beſuche zeigt. Nicht jelten
fommen nad vorhergegangener Verabredung ganze Gejellichaften zu—
ſammen; bierzu bietet auch die Frübjahröprüfung Gelegenheit und
Veranlaſſung.
Bei Gelegenheit des 50 jährigen Beſtehens der Anftalt und bei
Einweihung des neuen Anftaltsgebäuded wurden alle noch lebenden
1789
Zöglinge eingeladen, fie beſuchten die Eonfeifionellen Gottesdienfte
und wohnten der allgemeinen eier bei. Die in das Jahr 1886
fallende Feier ded 25 jührigen Beſtehens des Vereines wird wieder
Gelegenheit bieten, die ehemaligen Zöglinge hierher einzuladen. Die
Berbindung der Anftalt mit ihren ehemaligen Zöglingen wird ferner
durch Ueberjendung der Anftaltöprogramme unterhalten. Wenn aud
nicht an alle dieje Programme zur Beriendung kommen, jo hat doc
die Erfahrung gelehrt, daß fie von faft allen gelefen werden, denn
fie wandern aus der Hand ded einen Taubftummen in die Hand
* anderen, welcher in einem Nachbardorfe oder in der Umgegend
wohnt.
Für die Unterbringung der bei der Taubſtummen-Erziehungs—
Anftalt zu Frankfurt a/M. zur Entlaffung kommenden Zöglinge
beiteben bis jetzt Feine Cinrichtungen. Es ift vielmehr zur Zeit
lediglih Sache der Angehörigen der Zöglinge, für dieſe weiter zu
forgen. Bei der Ermittelung von Lehrftellen ꝛc. gebt indefjen der
Borftand der Anftalt den Betreffenden mit Rath und That an die
Hand, indem er palfende Lehrſtellen nachweiſt, vermittelt und die
Lehrberren über die Art des Verkehres mit den Taubitummen unter-
richtet ꝛc. Mit den Knaben bat die Anitalt bisher feine unangenehme
Erfahrungen gemacht; dagegen bat ſich erwiejen, daß eine geregelte
Fürforge für die Mädchen nad ihrem Austritte aus der Anftalt ſehr
zu wünſchen wäre. Die Eltern der meiſten Zöglinge ſind arm und
leben in zerrütteten Verhältniſſen, was namentlich für die Mädchen,
ſobald ſie nach vollendeter Unterrichtszeit aus der Anſtalt in den
Kreis ihrer Angehörigen zurücktreten, verhängnisvoll wird. Sie ent—
behren eines jeden ſicheren Haltes.
In dauernde Verbindung ſetzt ſich die Anſtalt mit ihren früheren
Schülern dadurd, dab alle 14 Tage in dem biejigen Anftaltöge-
bäude eine von dem Vorfteber der Anftalt, Oberlehrer I. Vatter,
gehaltene Andachtöftunde ftattfindet, welche von mandem der im der
Stadt wohnenden früheren Zöglinge beſucht wird. Viele halten ſich
jedoch, angeftedt von der im Allgemeinen herrſchenden Gleidhgiltig-
feit in religiöjen Dingen, fern. Zu den aus mancherlei Beranlafjung
in der Anftalt ftattfindenden Feftlichfeiten dagegen ericheinen die
in der Stadt wohnenden, aus der Anftalt entlaffenen Zöglinge
meiftend vollzählig. Mit den auswärtigen Zöglingen aus früheren
Fahren — ohne Ausnahme Kinder aud befferen Familien — unter-
hält der Anftaltövorfteber einen regelmäßigen Briefwechſel.
Außerdem bat die Anftalt feit etwa 3 Jahren ein jogenannted
Rundbriefbuch eingeführt, welches bei den entlaffenen Zöglingen
cirkulirt und für fie beftimmt ift, um regelmäßige Einträge darin
zu maden. Dieſes Rundbriefbud hat fi als ein treffliches Mittel
bewährt, die entlaffenen Zöglinge mit der Anftalt in fteter Berbin-
dung zu erhalten, — ift aber auch für die Fort: und Weiterbildung
1884. 53
790
der Taubftummen von Wichtigkeit, weil dasjelbe die früheren Schüler
hinſichtlich des jchriftlihen Gedanfenausdrudes in fteter Uebung
erhält.
Rheinprovinz. .
Die Privat-Taubftummen-Anftalt zu Maden be
trachtet es ald eine wejentlihe Aufgabe, bei der Unterbringung der
zur Entlafjung fommenden Zöglingen den Eltern rathend und hel-
fend zur Seite zu Stehen. In den meilten Fällen überlafjen
ed dieſe dem Anftalt8-Direftor, eine pafjende Beihäftigung für
ihre Kinder auszuſuchen. Für die taubftummen Mädchen ift
die Auswahl der Fünftigen Ermwerböquelle naturgemäß eine be-
ſchränkte. Sie werden in der Regel Näberin, Büglerin, Pubß-
macdherin oder juhen Verwendung in der Hauswirtbichaft. In den
Fabrikftädten fann ed nicht verhindert werden, da mande Mädchen
die Eltern zur Fabrik begleiten, um daſelbſt bei gefabrlojer Arbeit
bald einigen Berdienft zu erwerben, wenngleid die Anftalt beftrebt
ift, ihre Zöglinge tbunlihft von der Beihäftigung in den Fabriken
fernzuhalten. Bon den bis jegt aus der Anftalt entlajjenen Knaben
ift noh fein einziger Fabrifarbeiter geworden. Die weniger be:
anlagten erlernen ein Handwerk, während die fähigeren ſich einem
Kuntt ewerbe zuwenden.
Nach dem legten Jahresberichte ded Direktors Linnartz haben
von den im Fahre 1883 entlaffenen 15 Knaben 7 das Schuhmacher⸗
bandwerf erlernt, je einer it Sammetweber, Schreiner, Gärtner,
Schriftieger und Bildhauer geworden, wogegen 3 im elterlichen
Haufe verblieben find.
Für die Knaben aus Nahen und Burtſcheid vermittelt in der
Regel der Direktor den Eintritt in die Lehre bei einem braven
Meifter. Er jchließt den Lebrvertrag ab und ſucht fi durd von
Zeit zu Zeit wiederfehrende Bejuhe über den Fleiß und das Be—
tragen der früheren Zöglinge Gewißheit zu veridhaffen. Bei den
auswärtigen Zöglingen fommt der Direktor nur jelten in die Lage,
die Lehrverträge jelbit abzuichließen, da ihm die Meifter unbekannt
find. Kür dieſe Fälle nimmt die Anftalt die Vermittelung der
Drtöpfarrer in Anſpruch. Bei der Entlaffung auswärtiger Zöglinge
erhalten die Drtäpfarrer von dem Direktor der Anftalt ein Schreiben,
in weldem fie gebeten werden, fidh der heimkehrenden Taubſtummen
anzunehmen, die Erfüllung ihrer religiöien Pflichten und ihre mora—
liihe Führung zu überwachen, und ihnen in ihrem Fortkommen
möglichft bebilflih zu fein. Die Anftaltölehrer find ferner ange
wiejen, bei ihren Reiſen in die Heimatb, wenn nur irgend thunlid,
frühere Zöglinge der Anstalt zu beſuchen und über ihr Verhalten
und Fortkommen Bericht zu eritatten.
Zur Unterftügung unbemittelter Zöglinge ftehen dem Bereine
zur Beförderung des ZTaubftummenunterrichted die Revenüen der
791
fogen. Rehm-Stiftung zur Verfügung. Der Fonds diejer Stiftung
beträgt gegenwärtig ‘ca. 7500 M., und werden die jährlichen Zinien
beftimmungsmäßig dazu verwandt, talentvollen Zöglingen nad der
Entlaffjung aus der Anftalt die Erlernung eined ihren Anlagen ent—
Iprehenden Gewerbes zu erleichtern.
Um die in Nahen und Burtſcheid wohnenden früheren Zöglinge
in dauernder Verbindung mit der Anftalt zu erhalten, hat der Di-
reftor Linnarg neuerdings die Errichtung eines ſogen. Fortbildungs—
furfus in Ausficht genommen. Der Boritand der Anftalt hat jedoch
mit Rüdfiht darauf, daß die Kräfte der Lehrer durch den Anitalts-
dienst vollauf in Aniprudy genommen werden, der Ausführung dieler
— ſich empfehlenswerthen Einrichtung z. 3. noch nicht näher treten
önnen.
In dem im Jahre 1881 im Drucke erſchienenen 9. Berichte
des Verwaltungsausſchuſſes des Vereines zur Beförderung des Taub—
ſtummen⸗-Unterrichtes zu Cöln iſt auf Seite 16 unter Kap. e. hin—
fihtlih der Einführung der aus der Gölner Taubftummen-Anftalt
entlaffenen Zöglinge in das bürgerliche Leben Folgendes ausgeführt:
Schon einige Zeit vor der Entlaffung der Zöglinge treten der
Direktor und die Lehrer mit den Angehörigen und jomeit nötbig,
mit den Drtöbehörden in Verbindung, um fie darauf aufmerkfjam
zu maden, weldyer Beruf wohl für die Abgehenden den bid dahin
bezeigten Anlagen und Neigungen gemäß, der pafjendfte ift. Gleich
zeitig wird darauf aufmerfiam gemacht, wie wichtig es tft, daß die—
jelben möglichft bald nad) ihrem Austritte aus der Schule zu einem
tüchtigen, ruhigen und menichenfreundlichen Meifter in die Lehre
fommen. Bet der Auswahl eines Lehrherrn wird bereitwilligft mit
Rath und That zur Hand gegangen. Materielle Unterftüpung kann
zwar gewährt werden und wird aud in Ausnahmefällen vom Vor—
ande gewährt; mit allen Mitteln aber wird darauf hingemirft, daß
die Taubftummen fih durch eigene Kraft voran bringen. Daß
Zöglinge, welche in Cöln ortdangehörig find, auch nad der Ent»
- laffung in der Stadt bleiben, um ſich zu ihrem fünftigen Berufe
auszubilden, ift felbitredend; dagegen ſehen mir nicht gerne, wenn
auch auswärtige nad ihrem Audtritte aus der Schule bier verweilen.
Dem Lehrlinge und jelbft dem angehenden Gejellen ift die elterliche
Aufſicht noch dringend nöthig, und diefe läßt fi in einer ausge—
dehnten Stadt nicht leicht Ai ge Auch ift eine größere Anſamm—
lung von Taubftummen in einem Drte ihrer Fortbildung nicht für-
derlih. Wie natürlich werden fi die Leidensgenoſſen eng aneitt-
ander ſchließen, und ihr bildender Verkehr mit Hörenden bleibt auf
das gröktmöglihe Minimum befhränft. An ein Heben und Weiter:
bilden der Tonſprache, mozu fie doch in der Schule Anleitung er—
halten haben, ift nicht mehr zu denken, und es liegt nahe, daß ite
fih unter einander wieder der Geberdenſprache bedienen, namentlid)
52*
192
wenn ſich ihnen noch fremde Taubftumme, die vielleicht den nöthigen
Schulunterriht nit genoffen haben, zugeiellen.
Der fortdauernde perſönliche und jchriftliche Verkehr ded Di—
reftord und der Lehrer mit dem meilten der Entlafjenen bietet Ge—
legenbeit, fih davon zu überzeugen, wie gut unfere Zöglinge fich
auf der in unferer Schule gegebenen Grundlage weiter entwideln ;
jelbit ſchwächere Schüler zeigen bei nur einigermaßen günftigen Be-
dingungen hinfichtlicy ihrer jpäteren Umgebung überraihende Forts
ichritte im deutlichen und geläufigen Spreden, im forreften Ab»
leſen vom Munde anderer und im Beurtbeilen der Lebensver—
hältniſſe.
Für die entlaſſenen Zöglinge, welche in Cöln bleiben, iſt zur
Erhaltung, Befeſtigung und Erweiterung der in der Schule erwor—
benen Kenntniſſe und Fertigkeiten ein Fortbildungs-Unterricht ein—
gerichtet, welcher an jedem Sonntage morgens während zweier
Stunden gehalten wird und hauptſächlich —2* Aufſatz, Rechnen
und Religionslehre umfaßt. Die in ihre Heimath zuruͤckkehrenden
Zöglinge werden den Geiftlihen und Lehrern zum Zwede ihrer
Fortbildung jedesmal durdy bejonderes Schreiben dringend empfohlen.
Dad betreffende Schreiben lautet:
Böln, den... .(« Mai 188...
Hochwürdiger Herr Pfarrer!
re A Be ner Zögling der biefigen Taubſtummen—
Anftalt ift heute fonfirmirt und aus der Schule entlaffen worden.
Dad. . jelbe in den vielen Gefahren des Lebend mehr ald jeder
Vollfinnige eined umjfichtigen und liebevollen Führers bedarf, fo
wid ..... Ihrer beionderen Obhut dringend empfoblen.
JJ iſt in den Glaubenslehren und Vorſchriften
der Religion, über .. . . . Standes- und Berufspflichten hinläng—
lich unterrichtet. Damit jedoch das mühſam Errungene nicht bald
wieder vollftändig verichwinde, möchte es fich empfeblen, dab Em.
Hohwürden d.. . Taubitumme . . ded Sonntags zu ſich fommen
ließen, eine vorher beftimmte Lektion aus .. . ... Religionsbefte .
überhörten und durch einige paffende Fragen fih von dem Ber:
tändniffe ded Gelernten überzeugten. Dadurd würde d.. . jelben
ein kleiner Erjag geboten für Predigt und GChriftenlehre, melde
1.4: U. Naturfeblerd nicht verftändlih find. —
Wenn Ew. Hohwürden und d.. . Zaubftumme fi nur etwas
an einander gewöhnt haben, werden Sie d.. ſelbe .. leicht ver-
ſtehen, und . . . . wird Ihnen am Munde abjehen, was fie jagen.
In bejonders ſchwierigen Fällen könnte der gegenfeitige Verkehr aus—
nahmsweiſe jchriftlih vermittelt werden.
Sollte Vorſtehendes Ihre geneigte Beachtung finden, fo ift
TIDer: au CIWärlen, DIE Da... 5 un Ihnen große
Freude bereitet, und . . . . font jo traurige Loos wird dann durch
703
die Tröſtungen unſerer h. Religion bedeutend gemildert werden.
Auch iſt nicht zu befürchten, daß dieſe ſittliche Ueberwachung
JJ EIER ER unangenehm und läſtig wird; vielmehr wird
d . . ſelbe darin nur ein Zeichen der Theilnahme und freundſchaft—
licher Zuneigung erblicken, die . ......... Ew. Hochwürden
ſchenken.
Für die Fortbildung de......... wäre es von großem
Nutzen, wenn der dortige Lehrer ih ........ etwas annähme
und durch Stellung von Aufgaben im Leſen, Schreiben, Rechnen ıc.
fowie durch demnächſtige Korrektur derjelben veranlafte, dat bei
d.. . Zaubftummen die in den genannten Fächern erlangten Kennt:
niffe befeftigt und erweitert würden. Vielleicht gelingt es Ihnen,
den Herrn zu dem guten Werfe geneigt zu machen.
Hochachtungsvoll und ergebenft.
Durch Befolgung der oben ausgeiprodhenen Grundjäge hat die
Anftalt bisher ftetd gute Erfolge erzielt; auch die bürgerlichen Ver—
hältniffe der überwiegenden Zahl der entlaffenen Zöglinge geftalteten
fih nad dem Berichte ded Anftaltödireftord recht befriedigend, die
meiften derjelben finden ihr gutes Ausfommen. Das Verhältnis
der Schule zu den entlafjenen Zöglingen war either ſtets ein
freundichaftliched und berathendes; ſtrenges Eingreifen fand nur im
äußersten Nothfalle ftatt, hatte dann aber auch faſt regelmäßig den
gewünschten Erfolg.
Der Provinzial-Verband der Rheinprovinz bat biöher feine
Hauptaufgabe bezüglich des Taubſtummenweſens in der befjeren
Drganifatton und der Vermehrung der Zaubitummen-Schulen ers
blidt, um möglichſt vielen taubftummen Kindern die Wohlthaten
des Unterrichted und der Ausbildung zu Theil werden zu lafen.
Nachdem diefed Ziel durch Errichtung einer Anzahl neuer Schulen
und Klafjen nunmehr erreicht erjcheint, hat die provinzialftindiiche
Verwaltung fih in letzter Zeit mit der Frage beichäftigt, in welcher
Meile für die Taubſtummen nady ihrer Entlaffung aus der Schule
geforgt werden könne. Das zunächſt zu Erftrebende erſchien in
dDiejer Beziehung die Befeftigung des in der Schule gelegten Fun
damented in geiltiger, fittliher und religiöjer Beziehung, während
die direfte Fürforge des Provinzial-Verbandes für eine berufdmäßige
Ausbildung im Handwerfe ıc. vorerft nicht ind Auge gefaßt, aud)
bei den in der Schule ausgebildeten Taubftummen weniger erfor-
derlich erſchien.
Die Zöglinge kehren nämlich faſt durchweg nach ihrer Entlaſſung
in die Heimath zurück, wo die Knaben ein Handwerk erlernen oder
in der — ſich beſchäftigen, die Mädchen in den meiſten
Fällen Näherinnen werden, oder den Eltern bei den gewöhnlichen
Haus- und Feldarbeiten zur Hand gehen. Bei der Wahl des Be—
rufes pflegen ſich die Eltern der ——— mit dem Direktor der
794
Anftalt zu benehmen, in manden Fällen überlaffen fie demjelben die
Wahl, und jorgt diejer alddann auch für eine geeignete Unterbrin—
ung. Nur in ganz bejonderen Fällen werden für einzelne Zög-
inge die Mittel zur handwerksmäßigen Ausbildung von dem Pro—
vinzial⸗Verbande bewilligt.
Die Drtöpfarrer, in deren Bezirk die Zöglinge nad) ihrer Ent»
laffung zurüdfehren, werden von Seiten der Anftalt regelmäßig er-
jucht, ein beſonderes Augenmerk auf diejelben zu haben und event.
inftruirt, in welcher Weiſe fie am Zwecfmäßigften das geiftige Wohl
derjelben fürdern können.
Während der erften Jahre nach der Entlafjung wird von den
meiften Zöglingen ein reger briefliher Werfehr mit der Anftalt
unterhalten; der Neujahrätag, die Namens- und Geburtstage der
Lehrer, bejondere Ereigniffe im Leben des Zöglings, Dienſtwechſel ıc.
geben lange Zeit hindurch die Veranlaſſung zu Briefwechiel, welcher
von den Anftaltölehrern gern und mit Freude gepflegt und unter-
halten wird.
Die Direktoren der Anftalten find ermädtigt, die entlaffenen
Zöglinge zuweilen zu beſuchen und durch Wort und Ermunterung
auf ihre fittlihe Führung einzumirfen.
An der ProvinzialeTaubftummen-Anftalt zu Trier ift im Ver—
laufe dieſes Jahres für die in der Stadt und deren nächſter Um:
gebung verbliebenen Zöglinge eine Fortbildungsichule eingerichtet
worden; die weiblihen Zaubjtummen werden von der Xebrerin, die
männlichen von einem Lehrer der Anftalt gegen eine von dem Pro-
vinzial-Berbande gewährte Nemuneration unterrichtet. Für diefelbe
Einrichtung find bei den Taubftummen-Schulen in Efjen und Elber—
feld die erforderlichen Mittel bereitö bewilligt worden,
Die am Orte der Anftalt vorhandenen früheren Zöglinge wer-
den regelmäßig zu den Zeiten der Anjtalt eingeladen und nehmen
diejelben mit —9 an dieſen Theil.
Schließlich bleibt noch zu erwähnen, daß in dem Etat der Pro—
vinzial-Verwaltung eine kleinere Summe zur Unterſtützung beſonders
bedürftiger entlaſſener Taubſtummen eingeſtellt iſt.
79%
Berjonal: Beränderungen, Titel: und Ordens : Berleihungen.
A. Behörden und Beamte.
Dem Kreid-Schulinipeftor Dr. Tieg zu Berlin ift der Charakter
als Schulrath mit dem Range eined Rathes vierter Klaffe, und
dem biöherigen Kreid-Schulinipeftor im Nebenamte, Pfarrer Corſe—
pius zu Shönbrudh im Kreiſe Friedland der Rothe Adler-
Drden vierter Klaffe verliehen worden.
B. Universitäten.
Der Privatdoz. Dr. Langendorff zu Königsberg i. Prß. iſt zum
außerordentl. Profeſſ. in der medizin. Fakult. der Univeriität
dajelbjt ernannt,
an der Univerſ. zu Berlin find das außerordentl. Mitglied des
Kaijerl. Gejundbeitdamtes, Prof. Dr. Shweninger zu Münden
jomwie die Privatdozenten Dr. Zulius Wolff undDr. Mendel
zu Berlin zu außerordentlihen Profefforen in der medizin. Fakult.
ernannt und ift dem Profeffor Dr. Shweninger der Rothe
Adler-Drden dritter Klaſſe verlieben, den Privatdozenten in der
medizin. Fakultät: Sanitätöratb Dr. Bernhard Fränfel, Dr.
Mar Wolff, Dr. Litten und Dr. Albert Fränfel ift dad
Prädikat „Profeſſor“ beigelegt,
dem ordentl. Profeſſ. in der medizin. Fakult. der Univerſ. zu
Breslau, Geheimen Mediz. Rath Dr. Häſer iſt der Königl.
Kronen-Orden zweiter Klaſſe verliehen, der ordentl. Profeſſ. Dr.
Ponfid in derſelben Fakult. zum Medizinal-Rath ernannt und
dem Medizinal- Kollegium dajelbit ald Mitglied überwiefen,
der Privatdoz. Dr. Lüdecke zu Halle zum außerordent. Profeſſ.
in der philoſoph. Fakult. der Univerf. dajelbit ernannt,
dem ordentl. Profefl. Dr. Maurenbre der in der philoſoph. Fafult.
der Univeri. zu Bonn der Königl. Kronen-Drden dritter Klaffe
verlieben, der Privatdoz. Dr. Anſchütz in Bonn zum außer:
ordentl. Profeff. in der pbiloiopb. Fafult. der Univerf. dajelbft er-
nannt,
der Privatdoz. Dr. Spralef zu Breslau zum ordentl. Profefl.
in der theolog. Fakult. der Akademie zu Münfter ernannt worden.
Der Dr. Karl Humann zu Smyrna in Klein-Afien ift zum Ab-
theilungs » Direktor bei den Königl. Muſeen zu Berlin ernannt
worden. —
An der Akademie der Künſte zu Berlin iſt der Kupferſtecher Groh—
mann als Bibliothekar angeftellt,
796
an der afademiihen Hochſchule für Muſik zu Berlin der Königl.
Bayerische Profeſſ. an der Mufifichule zu Würzburg, von Peter-
jenn, zum vollbeichäftigten ordentlihen Lehrer ernannt,
an der Kunft-Afademie zu Raifel der Maler Neumann ais ordent-
licher Lehrer angeftellt worden.
C. Gymnaſial- und Real-Lehranftalten.
Es ift beitätigt worden die Wahl
des Gymnafial-Direftord Profeflord Dr. Moller zu Tilfit zum
Direktor des Magdalenen-Öymnafiums zu Breslau, und
des Dberlehrerd Dr. Dörried am Gymnafium zu Hameln zum
Direktor dieſes Gymnaſiums.
Das Prädikat „Profeſſor“ iſt beigelegt worden den Oberlehrern
W. Bock am Gymnaſ. zu Marienburg,
Dr. Menge am Gymnaſ. zu Sangerhauſen,
Dr. Zange — E zu Elberfeld, und
Dr. ©. W. Braun am Gymnaſ. zu Wejel.
Als Oberlehrer, bezw. etatömäßige Oberlehrer find berufen, bezw.
verjegt worden an das Gymnaſium
zu Glah die Gymnaſ. Oberlebrer Jungels aud Gleiwig und
Dr. Reimann aud Ratibor,
zu Gleiwitz der Gymnaſ. Oberlebrer * Deventer aus Glatz,
zu Ratibor— Dr. Kubicki aus Glatz,
zu Barmen der Titular- ———— Schleus ner vom Gymnaſ.
zu Hörter, und
zu a der ordentl. Xehrer Dr. Vogt vom Gymnaſ. zu
Bar
Zu Sale find befördert worden die ordentlichen Lehrer
Zielinsfi am Gymnaſ. zu Diih Krone, und
Dr. Hidetbier am Gymnaj. zu Barmen.
Dem ordentl. Xehrer Dr. Körber am Gymnaf. zu Barmen ift
der Titel „Dberlehrer” beigelegt worden.
Als ordentliche Lehrer find angeftellt worden am Gymnaſium
zu Berlin, Friedrichs-Gymnaſ., der Schula. Kandid. Dr.Niedner,
zu Berlin, Köllniſch. , = ⸗ Thiele,
zu Berlin, Luiſenſtädt.— . ⸗ = Dr. Otte,
zu Berlin, Sophbin = ,= . « Dr. Boß,
zu Berlin, Wilhelms: = ⸗ Dr. Mosbach,
zu Freienwalde der Hilfölehrer Dr. Märkel,
zu Königsberg WM. der ordentl. Lehrer Salpeter vom
Realprogymnafium zu. Riejenburg,
197
(ferner find als ordentl. Lehrer angeftellt worden am Gymnaftum)
zu Belgard der Hilfslehrer Heling,
zu König Wilhelms: Gymnaj., der Hilfälehrer Dr.
iede,
zu Stettin, Stadt-Gymnaſ., der Hilfölehrer Kunge, und
zu Hildesheim, Gymnaf. Andreanum, der Schula. Kandid. Dr.
Bogeler.
Dem ftädtiihen Konzertmeifter und Gymnafial-Gejanglehrer Wald-
brül zu Bonn ift der Königl. Kronen-Drden vierter Klafje ver:
lieben worden.
An dem Progymnalium zu Dorften ift der Schula. Kandid. Strot—
fötter als ordentl. Lehrer angeftellt worden.
Zu Dberlehrern find befördert worden die ordentlichen Yehrer
Burmeifter am Realgymnaf. zu Grünberg,
Dr. ®alter = = : zu Zarnomwiß,
Dr. Kohlſchütter am NRealgymnaf. zu Dönabrüd,
Stolte s s = zu Krefeld, und
Dr. Bird ⸗ -zu Mülbeima. Rh.
Bei dem Realgymnaſ. zu Mülheim a. d. Rhr. ift der ordentl.
Lehrer Dr. Fritzſche vom Gymnaſ. zu Eſſen ald Oberlehrer an—
gejtellt worden.
Als ordentlihe Lehrer find angeftellt worden am Realgymnafium
zuBerlin, Falf-Realgumnafium., der Schula. Kandid. Schulz,
zu Stettin, ftädtiih. Realgymnaſ., der Hilfölehrer Dr. Heinze
vom Gymnaj. zu Königöberg i. Prß.,
zu Breslau, Realgymnaf. zum heil. Geift, der Schula. Kandid.
Dr. Mar Franfe, und
zu &rfurt der Dberlehrer Dr. Schlinf von der höheren Mäd—
chenſchule dajelbit.
An der Dber-Realichule zu Potsdam ift der Volksſchullehrer Lange
als techniicher Lehrer angeftellt worden.
Die Wahl des Oberlehrerd Dr. Georg Schulze am Leibniz-Gymnaſ.
zu Berlin zum Rektor der neuen ſtädtiſchen höheren Bürgerſchule
daſelbſt iſt beſtätigt,
an der Gewerbeſchule (höheren Bürgerſchule) zu Dortmund der
Hilfslehrer Dr. Otto Schneider als ordentl. Lehrer angeſtellt
worden.
D. Seminare, Präparandenanftalten.
Dem Öberlehrer Dr. Raud an dem Lehrerinnen- Seminar und der
Augufta-Schule zu Berlin ift das Prädikat „Profeffor“ beige»
legt worden.
Der erite Seminarlehrer Grunau zu Dfterode i. Prh. ift in gleicher
Eigenihaft an das Schul. Seminar zu Karalene verfegt,
der Reftor Dr. Gitihmann zu Peitz als erfter Lehrer am Schull.
Seminar zu Dfterode ti. Prß. angejtellt, und
am Schull. Seminar zu Bromberg der ordentliche Lehrer Heidler
zum erften Lehrer befördert worden.
Am Schull. Seminar zu Bromberg ift der frühere Reftor Hübner
zu Hüdeswagen als ordentl. Lehrer angeitellt,
der ordentl. Lehrer Schulte am Lehrerinnen» Seminar zu Xanten
in gleicher Eigenfchaft an das Schull. Seminar zu Linnich ver-
etzt,
am Lehrerinnen-⸗Seminar zu Xanten der kathol. Geiſtliche Heinrichs
als ordentl. Lehrer angeſtellt worden.
Der Seminar-Hilfslehrer Schönbrunn zu Sagan iſt in gleicher
Eigenſchaft an das Schull. Seminar zu Elſter werda verſetzt,
als Hilfslehrer ſind angeſtellt worden am Schull. Seminar
zu Alfeld der Präparandenlehrer Meyerholz daſelbſt, und
zu Aurich der Lehrer Tietjen z. 3. zu Bederkeſa.
Dem Rendanten Lifting bei den Lehrerinnen» Bildungd- und Er-
ziehungs= Anftalten zu Droykig iſt der Königl. Kronen» Orden
vierter Klaffe verliehen worden.
An der Präparandenanftalt zu Apenrade iſt der ordentl. Yehrer
Krieger vom Echull. Seminar zu Zondern ald Vorfteher und
erfter Lehrer angeltellt worden.
E. WBaijenanftalten.
Dem Boriteher und Lehrer Bein am evangeliihen Waiſenhauſe zu
Erfurt ift der Adler der Inhaber des Königl. Hausordend von
Hohenzollern verliehen worden.
F. Höhere Mädchenſchulen.
Dem Dirigenten der höheren Mädchenſchule zu Altona, Rektor
Dr. Schäfer iſt der Titel eines Direktors dieſer Anſtalt,
dem Oberlehrer Dr. Otto Ritt er an der Sophien-Schule zu Berlin
das Prädikat „Profeſſor“, und
dem wiſſenſchaftlichen Lehrer Hoff an der höheren Mädchenſchule
zu Altona der Titel „Oberlehrer“ beigelegt,
799
dem Lehrer Puld an der höheren Mädchenichule zu Wiesbaden
der Königl. Kronen-Orden vierter Klafje verliehen worden.
G. Deffentlihe Volksſchulen.
Es haben erhalten
1. den Königl. Kronen-Orden vierter Klafje:
Menkel, evangel. Lehrer und Kantor zu Homberg, und
Siebert, evangel. Echulreftor zu Neuhaldensleben ;
2, den Adler der Inhaber des Königl. Haudordend von
Hohenzollern:
”
Brinkhoff, evangel. Lehrer, Drganift und Küfter zu Rahden,
Krs Lübbecke,
Buſchmann, evangel. Lehrer zu Pronzendorf, Krs Steinau,
Cohen, kathol. Lehrer, Organiſt und Küſter zu Laurensberg,
Landkrs Aachen,
Filke, kathol. Hauptlehrer, Organiſt und Küſter zu Mittel-Neu—
land (Altſtadt Neiße), Krs Neiße,
Flaam, kathol. erſter Lehrer zu Immendorf, Krs Geilenkirchen,
Malies, kathol. Hauptlehrer zu Braunsberg i. Oſtprß.,
Detting, evanael. erſter Lehrer zu Hagedorn, Krs Herford,
Reinking, evangel. erſter Lehrer, Kantor, Organiſt und Küfter
zu Schnathorſt, Krs Lübbecke,
Ruhl, evangel. Konrektor zu Gelnhauſen im Mainkreiſe, und
Schäfer, evangel. Lehrer, Kantor und Organiſt zu Seifershau,
Krs Hirſchberg;
das Allgemeine Ehrenzeichen:
Albrink, evangel. erſter —— Organiſt und Küſter zu Hüpede,
Krs Wennigſen,
Borggreve, evangel. Lehrer zu Lage, Krs Lingen,
Dingerien, evangel. erjter Xehrer, Kantor und Küfter zu Hilter,
Krs Melle, |
Finger, evangel. eriter Lehrer, Drganift, Küfter und Kirchen—
faffen-Rendant zu Neuen-Geſeke, Krs Soeft,
Hauſchulz, evangel. erfter Lehrer zu Wilhelmshuld, Krs Karthaus,
Laszeck, evangel. erſter Lehrer zu Nordenburg, Krs Gerdauen,
Lietza u, evangel. Lehrer zu Spengawsken, Krs Prß. Stargardt, und
Verhoeven, kathol. Lehrer zu Grieth, Krs Kleve.
Ausgeſchieden aus dem Amte.
Geftorben:
der Univerfitätö- Kurator, Geheime Ober: Regierungd-Rath Dr.
Befeler zu Bonn,
der ftändige Kreis: Schulinipeftor Höpfner zu Reihenbad,
Reg. Bez. Breslau,
800
(ferner find geftorben)
der ordentl. Profefj. Dr. Diesel in der philoſoph. Fakult. der
Univeri. zu Marburg,
die außerordentlihen Profefforen
Prediger Dr. Kurſchat in der philoſoph. Fakult. der Univerf.
zu Königsberg i. Prß. und
Dr. Lichtenſtein in der philofoph. Fakult. der Univerf.
ju Breslau,
die Oberlehrer
Profeſſ. Hoffmann am Marienitiftö-Gymnaf. zu Stettin,
Dr. Gudermann am Marien-Gymnaſ. zu Pofen, und
Dr. Leske an der Ritter-Afademie zu Liegnitz,
der ordentliche Lehrer Dr. Bernh. Wegener am Yeibniz-Gymnaf.
zu Berlin,
der Oberlehrer Profeſſ. Dr. Weigand am Nealgumnaf. zu
Bromberg,
der ordentl. Lehrer Schweiger am Realprogymnaſ. zu Marien:
werder, und
der erfte Lehrer Davin am Scullebrer-Seminar zu Shlüdtern.
Audgeihieden wegen Eintritted in ein andered Amt
im Inlande: |
der DOberlehrer Finfterbufh am Realgymnaſ. zu Mülheim
a. d. Ahr.
der erſte Lehrer Eyſſing am Schullehrer-Seminar zu Prß-Eylau.
Ausgeſchieden wegen Anftellung außerhalb der Preußi-
ihen Monardie:
der Dberlehrer Mathias am Gymnaſ. zu Neuwied, und
der Seminar=Hilfölehrer Shlemm zu Ddnabrüd.
Inhalts-Verzeichnis des Septembeu-Dftober-November-Heftes.
Seite
1. 98) Beamte, welde von Seiner Majeftät dem Könige rejp. mit Aller-
höchſter Genehmigung angeftellt worden find, dilrfen ohne Aller
höchſte Erlaubnis ein Nebenamt in einem andern Staate nicht
BIIGERMIENE: a 517
ll. 39) Staatsfonds zu Stipendien für PBrivatdogenten . » 2... 518
100) Beftätigung der Wahlen des Präfidenten und des Vertreters
desjelben bei der Akademie der Künfte zu Berlin . . . . . 518
III. 101) Beftimmungen über das Probejahr der Kandidaten des höheren
Schulamtge.... 82819
102) Eiſenbahn⸗Fahrpreisermäßigungen bei Schulfahrtten . . . . 520
Nichtamtlicher Theil.
8) Beiträge zur Geſchichte und Statiftif des Taubftummen-Bildungs-
weiens in Preußen > > 2 02 2 nennen ne 58
Berionalhronit - - » 2 2 2 2 0. . 7%
Drud von 3. F. Starde in Berlin.
801
Ceutralblatt
für
die geſammte Unterrichts - Derwaltung
in Preußen.
Herausgegeben in dem Minifterium ver geiftlihen, Unterrichts- und
Medizinal- Angelegenheiten.
N 12. Berlin, den 1. Dezember. 1884,
I. Allgemeine Verhältniſſe.
103) Snijertiondfoften für Traueranzeigen in öffent-
lihen Blättern dürfen auf Staatsfonds nidt über-
nommen werden.
Berlin, den 28. Juli 1884.
Die Königl. Oberrehnungsfammer hat fchon mehrfach monitrt,
dab, wenn bei dem Ableben von Beamten oder anderer Perfonen
feitend einer Behörde oder deren Mitglieder Traueranzeigen in öffent»
lichen Blättern erfolgen, die Inſertionskoſten dafür nicht auf Staatd-
fonds übernommen werden dürfen.
Zur Vermeidung ähnlicher Erinnerungen jeße ich die nachge—
ordneten Behörden hiervon zur Nahahtung in Kenntnis.
Der Minifter der geiſtlichen ꝛc. Angelegenheiten.
Im Auftrage: Greiff.
An
ſämmtliche nachgeordnete Behörden des diesfeitigen Reffortes.
6. 1. 6491. 1. U. 1. II. III. IV. V.
1884. 53
802
104) Auszug aus dem 7. Geihäftsberidhte ded Preußi-
hen Beamten-Vereines. (Geihäftsabihluß für das
Jahr 1883.)
(Eentralbf. pro 1883 Seite 641 Nr. 170.)
Der Preubiihe Beamten-Berein, weldyer am 1. Zuli 1876 feine
Geſchäftsthätigkeit eröffnet hat, judht auf der Grundlage der Gegen-
ſeitigkeit und Selbfthilfe die wirthihaftlihen Bedürfniffe des Be-
amtenftanded zu befriedigen. Aufnahmefähig find Reichs-, Staats-
und Kommunalbeamte, Geiftliche, Zehrer, Aerzte und Rechtsanwälte.
Der Berein ſchließt Lebens-, Kapitals, Keibrenten-, Kriegd-, Mas
rine= und Begräbnisgeld-Berfiherungen ab, giebt an jeine itglieder
Kautiond- und andere Policen-Darlehen, und fördert in würdiger
und fachgemäßer Weije die Intereffen des Beamtenftandes durch die
Monatöihrift für Deutihe Beamte (Redaktion: Kaiferl. Direktor im
Reichsamt ded Innern Boſſe in Berlin — Verlag: Frdr. Wei
Nachfolger zu Grünberg i./Schl.).
Der Verſicherungsbeſtand betrug ultimo 1883:
7079 EUER über 24759900 ME.
2651 Kapital» . 5360820 =
463 Begräbnidgeld- = s ⸗ 181500 =
Sa. 10193 Policen über . -» =» 2 2... 30302220 ME.
Nach dem 7. Geſchäftsberichte pro 1883 lautet das Gewinn- und
Verluſt-Conto, jowie die Bilanz wie folgt: (j. Seite 803.)
Die eigenen Fonds des Vereines, welchen Pajfiven nicht gegenüber
jtehen, belaufen ſich nach ftatutenmäßiger VBertheilung des Öewinned
pro 1883 bereit8 auf rund 586 200 ME.
Die den Vereinsmitgliedern für die 7 — —— —— ge⸗
zahlte Dividende beziffert ſich auf 420 434 ME. 65 Pf.
Der Preubiihe Beamten-Berein bat eine Sterbefafje errichtet,
in der ein Begräbnisgeld bis zu 500 ME. aud auf das Leben der
Frau und jonftiger Samilienangehörigen verfichert werden kann, ohne
daß ed zur Aufnahme einer ärztlichen Unterjuchung bedarf. Dieje
Sterbefalfe gewährt allen Beamten, auch folden, weldye bereits
anderweitige Yebendverfiherungen abgeichloffen haben, die Möglich—
keit, fih ohne nennendwerthe finanzielle Opfer an den Einrichtungen
des ——— Beamten-Vereines zu betheiligen.
Auf Erſuchen verſendet die Direktion des Preußiſchen Beamten—
Vereines in Hannover die Druckſachen des Vereines franko und gratis
und ertheilt rare jede — Auskunft.
Hannover, den 26. Juni 1884.
Die Direktion des — Beamten-Vereines.
Semmler. Liebrecht. Poppe.
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| Bunnpunagupitoy] | uꝛquꝛdia aꝛq Bunzwmvolug
—A— [ I ag ↄbunaopgaoapuu Frrissazeeiforisseeze | ° gs anl emqrung-bvaneg
| esiisorn | yo anviabpuangt | wigsssie |" tr Bunpragl
l —'00 1 snauladppant ayslgıyo9 paajsıuadud au | 976 + sbunasplaaggupidug 29q Naguf
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804
Activa.
Hypothel⸗ Forderungen
5 » J
Forderungen aus Darlehen:
a. Policen-Darlehen
b. Rautions-Darleben . - . —
e, Lombard⸗Darlehen
Banlier⸗Guthaben, gedeckt durch Fauftpfant
an MWerthpapieren
Sutbaben bei ber Reichs sbant anf Biro-
fonto des Vereines.
Baarer Kafienbeftand
ttenfilien. .
Ab 10,
Binsraten vom legten Fälligkeits
Dezember .
bezahlte
bis 31.
Im Voraus
Prämien .
J J
Abihreibun .» - -
Termine
Rilckverſich
Eiſerne und laufe nbe Vorſchüſſ⸗
erungs—
Bilanz am 31. Dezember 1883.
A TREE. ZUR 7..: PRSERERENR
— 113212 796)8-ISicherbaitsionds . . » 0 nenne
Ertraficherbeitsfonde
Rautionsfonbe Be re ———
Sicherheitsfonds für Policen⸗ Darleben —23
Töchte fonds . .»
Noch nicht abgehobene Zinſen und Supe erbiwidenden
anf bie beimgezahlten Antheilſcheine:
Zinſen pro 1877. .
{ 98235 Superdividenden pro 1877, 1878, 1879 .
1285731] edensverficherung:
Rehnungsmäßige Reſerve ult. 1883...»
Bor dem Fälligkeitstermine bezahlte Prämien
Schadenreſerve filr angemeldete Sterbefälle. .
Nicht abgehobene Dividenden . » - 2.
Kriegsverfiherungsfonde . - -
Rapitalverfiberung:
Rechnungsmäßiges Guthaben ult. 1859. .
Bor dem Fälligfeitstermine bezahlte Beiträge
Dividenden-Anfammlung:
Guthaben ult. 1883 . ...
Leibrentenverſicherung:
184 871166 En
353 18699
14280|52] 562 348|17
32571]46
Rechnungsmäßige Neferve ul. IS...
Sterbekaſſe:
Rechnungsmäßige Reſerve ult 1853...
Bor dem Fäll igkeitstermine bezahlte Prämien
Aſſervatee.
Altiva:
Balfiva :
Gewinn pro 1883... 2 2 2 0 00
| 13871 308j81
Passiva.
en
11103
3984
1680 8820
3185 55
13. 000:00
678010
1612/99
a
[ME
3022,47
900
_— — —— —
3871 358181
3504 470143
— — — —
MH
274 on)
19280510
677 st
1321119
264'67
1708 u66
1305 300
—
De
37 264:65
83 721109
3031|47
21 823100
3594 470) 13
26688 48
38713585
805
105) FSriedrih-Wilbelm- Stiftung für Marienbab.
(Centralbl. pro 1883 Seite 644.)
Die Friedrih-Wilhelm-Stiftung für Marienbad in Böhmen,
über weldye in dem Gentralblatte für die Unterrichtd=- Verwaltung
pro 1877 Seite 9 Nachrichten gegeben worden find, verfolgt nad)
8. 2 der Statuten vom 11. Sanuar 1876 den Zwed, jolden Per—
jonen aus den gebildeten Ständen, denen die Geldmittel zu einer
Badereije ganz oder theilweife fehlen, den Gebraud der Hetlquellen
und Bäder zu Marienbad zu ermögliden oder zu erleichtern. Es
wird freie Wohnung oder ftatt derjelben eine Geldunterftügung nicht
unter je 100 ME. gewährt, und außerdem findet Erlaß der Kur:
tare ıc. Statt.
Der Vorſchlag zur Verleihung von jährlich zwei diejer Beihilfen
fteht dem Herrn Minifter der geiftlihen ꝛc. Angelegenheiten zu.
Die Präfentation von Bewerbern bei dem Borftande der Stiftung
muß vor dem 1. April des betreffenden Jahres erfolgen. Es iſt des—
balb nothwendig, daß die Geſuche dem Herrn Miniiter ſpäteſtens bis
Anfang März eingereiht und vollftändig begründet werden, damit
e8 feiner Rückfrage bedarf.
1. Univerſitäten, Akademien, ze.
106) Preidertheilungen bei der Afademie der Künfte zu
Berlin im Fahre 1884.
(Centralbl. pro 1884 Seite 317 Nr. 36.)
Zufolge Bekanntmachung des Senated der Königl. Akademie
der Künſte, Sektion für die bildenden Künfte, zu Berlin ift bei
der im Fahre 1884 ftattgehabten Preisbewerbung
1) bei der I. Micyael-Beer’ihen Stiftung für Maler und Bild»
bauer mofaiiher Religion der Preis, in einem Stipendium
von 2250 Mk. zu einer einjährigen Studienreije beftehend,
dem — Bewerber Maler Saul Wahl aus Lemberg,
2) bei der II. Michael-Beer'ſchen Stiftung der Preis, in einem
Stipendium von 2250 ME. zu einer einjährigen Studienreije
beftehend, dem Bildhauer Gerhard Janenſch aus Alt-Zam-
borft zuerfannt, und dem Bildhauer Hermann Kokolsky
aus Berlin eine ebrende Anerkennung ausgeſprochen morden.
806
107) Betätigung der Wahlen von Neftoren und De-
fanen an Univerfitäten ıc.
(Eentralbl. pro 1883 Seite 487; pro 1881 Seite 505.)
Seine Majeftät der König haben dur Allerhöchfte Drdre vom
23. Auguft 1884 die Wahl des ordentlihen Profeljord Geheimen
Zuftizrathed Dr. Dernburg zum Rektor der Univerfität Berlin
für das Studienjahr 1884/85 zu beftätigen gerubt.
Bon dem Herrn Minifter der geiftlihen ıc. Angelegenheiten
find beftätigt worden dur Verfügung
1. vom 25. Auguft 1884 die Wahl ded ordentlichen Profeflors
Dr. Förster zum Rektor der Univerfität zu Breslau für das Studien-
jahr 1884/85,
2. vom 30. Juli 1884 die Wahl des ordentlichen Profeſſors
Dr. £. Meyer zum Proreftor der Univerfität zu Göttingen für
die Zeit vom 1. September 1884 bis dahin 1885,
3. vom 6. Auguft 1884 die Mahl des ordentlihen Profeſſors
Konfiftorialrathe8 Dr. Heinrici zum Rektor der Univerfität zu
Marburg für dad Amtsjahr 1884/85,
4. vom 25. Juli 1884 die Wahl ded ordentlichen Profeſſors
Geheimen Regierungsratbed Dr. Clauſius zum Rektor, jowie die
Wahlen der ordentlihen Profefforen Konfiftorialrathed Dr. Krafft,
Dr. Simar, Geheimen Juftizrathed Dr. Hälſchner, Dr. Köfter
und Geheimen Negierungsrathed Dr. Schönfeld zu Defanen bzw.
der evangeliſchetheologiſchen, der katholiſch-theologiſchen, der juriſtiſchen,
der mediziniſchen und der philoſophiſchen Fakultät der Univerſität zu
Bonn für dad Studienjahr 1884/85,
5. vom 20. Auguft 1884 die Wahl des ordentlihen Profeflord
Dr. Körting zum Rektor, fowie die Wahlen der ordentlichen
Profefjoren Dr. Hartmann und Dr. Salkowski zu Defanen
bezw. der theologiſchen und der philoſophiſchen Fakultät der Akademie
zu Münfter für das Studienjahr 1884/85, und
6. vom 7. Zuli 1884 die Wahl ded ordentlichen Profeſſors
Dr. Killing zum Rektor de Lyceum Hosianum zu Braund-
berg für den Zeitraum vom 15. Dftober 1884/87.
108) Abänderung des $. 16 der Borfhriften für die
Studirenden der Zanded-Univerfitäten ıc. vom
1. Dftober 1879.
Centralbl. pro 1879 Seite 520 Nr. 143.)
Berlin, den 8. Auguft 1884.
Nah Einfihtnahme der mir bezüglihd der Handhabung des
$. 16 der Boricriften für die Studirenden der Landes = Univerfis
807
täten ıc. vom 1. Dftober 1879 erftatteten Berichte habe ich be—
ſchloſſen, dieſen $. abzuändern wie folgt:
„Berliert ein Studirender fein Anmeldebud, jo wird ihm
ein neued Exemplar nur gegen eine Gebühr von zwanzig
Mark ausgefertigt. Ueber die Vorleſungen jedoch, für welche
die vorſchriftsmähßige Anmeldung und Abmeldung nicht mehr
nachgewieſen werden kann, wird ein Vermerk in dad Abgangd-
zeugnid nur aufgenommen, wenn ihr Beſuch dem Studirenden
von den betreffenden Dozenten beicheinigt wird.
Iſt der Verluft nachgewieſenermaßen unabfichtlidy herbei-
eführt, jo ift der Rektor befugt, mit Rüdfiht auf alle Um—
Hände des einzelnen Falles, 3. B. die größere oder geringere
Entihuldbarfeit ded Studirenden, die fonftige Würdigfeit
und die Vermögendverhältnifje desjelben, die Gebühr ganz
oder theilweije zu erlaſſen.“
Dieje Beftimmung tritt jofort in Kraft.
Der Minifter der geiftlichen ꝛc. Angelegenheiten.
In Vertretung. Lucanus.
Eirkular-Erlaf
an fämmtlihe Herren Ruratoren und die Kuratorien
der Königl. Univerfitäten, der Königl. Akademie zu
Münfter und des Lyceum Hofianım zu Brauns—
berg (an jeden bei.).
U. I. 1684.
109) Maturitätöprüfung der Theologen in der
hebräiſchen Sprade.
(cfr. Centralbl. pro 1870 Seite 86 Nr. 33.)
Berlin, den 6. September 1884.
Em. Hochwohlgeboren überfende ich anbei ergebenft Abichrift
einer von dem Evangeliſchen Ober - Kirdhenrathe unterm 8. Auguft
d. 3. an dad Königlihe Konfiftorium zu Goblenz erlaffenen Berfü-
gung, betreffend die Maturitätöprüfung der Theologen in der hebräiſchen
Sprade, zur gefälligen Mittheilung an die theologifche Fakultät der
dortigen Univerfität.
Der Minifter der geiftlihen ꝛc. Angelegenheiten.
In Vertretung: Lucanus.
An
fämmtlihe Herren Univerfitäts-Kuratoren und
Univerfitäts- Ruratorien.
U. 1. 83383. G.1. U. 11.
808
| Berlin, den 8. Auguft 1884.
Dem Königliden Konfiſtorium ermwidern wir auf den Bericht
vom 18. v. M., dab für die den Theologen auferlegte Maturitäts-
prüfung in der hebräiſchen Sprache, nady welcher, wenn fie nad):
träglidy erfolgt, das theologische Studium nody mindeltens 5 Semefter
fortzufegen ift, ein auf einer ausdländiichen Univerfität abgelegtes
Examen ald ausreichender Erjag nad den beitehenden Beftimmungen
nicht angejehben werden kann. Auch ſtehen dieſer Auffaffung ſach—
lie Bedenken entgegen.
Im Gebiete des preußiichen Staates find mit den Nachprüfungen
in der bebräiihen Spradye, wenn fie nit nadyträglidy an dem Gym—
nafium, wo der Betreffende jein Abiturienten-&ramen abjolvirt bat,
abgelegt werden fönnen, bei den Univerfitäten wifjenichaftlihe Prü—
fungöfommijfionen beauftragt, weldye nad gleihmäßiger Norm und
unter der WVerantwortlichkeit amtlihen Verfahrens die rüdjtändige
Prüfung vornehmen, während es einzelnen Profefjoren auch an preu—
Bilchen Univerfitäten nicht zuftebt, Prüfungen über die Qualififation
u. Anhören altteſtamentlicher Vorleſungen vorzunehmen und darüber
ttefte auszuſtellen.
Aebnlihe Einrichtungen beftehen in den anderen deutjchen Ländern
nicht überall. In dem Königreihe Sadjen wird unjered Willens
überhaupt feine Maturitätöprüfung in der hebräifchen Spradye ver»
langt. Sedenfallö fehlt bei einem vor einem Profeffor einer aus—
ländiihen Univerfität abgelegten Eramen die Garantie, daß bei dem—
jelben der diesſeits als erforderlih anerkannte üblide Maßſtab als
Norm dient.
Fe zahlreicher gegenwärtig die Fälle find, daß angehende Theo—
Iogen, ohne die hebräiihe Maturitätöprüfung beftanden zu haben,
alfo mangelhaft vorbereitet die Univerfität beziehen, defto mehr muß
der Gefahr vorgebeugt werden, daß eine von einem Profeſſor einer
ausländiichen Univerfität erbetene Prüfung als Mittel diene, ſich der
vorſchriftsmäßigen Prüfung zu entzieben.
Deshalb müffen wir es ald Regel feitbalten, daß die Nachprü—
fung im Hebräifden entweder bei dem Gymnafium, weldes das
Zeugnid der Reife ertheilt hat, oder vor der wifjenichaftlihen Prü—
fungskommiſſion einer preußiichen Univerfität abgelegt werde. Der
Meldung zu einer ſolchen ſteht auch jeitens, der auf einer nichtpreu—
Biichen Univerfität Studirenden nichts entgegen.
Nur wenn ganz befondere perjönlihe Berhältnifje eine Aus-
nahme rechtfertigen, kann ed in einzelnen Fällen zugelaffen werden,
die Prüfung auf einer ausländiihen Univerfität zu abjolviren. Das
u iſt jedoch jeded Mal unfere Dispeniation erforderlihd. In dem
Gefuhe um diefelbe ift außer den Verhältnifjen, welche geeignet find,
eine Ausnahme zu begründen, die ausländiihe Prüfungdbehörde,
bezw. der Profefjor nambaft zu maden, vor weldem der Petent
fih der Nachprüfung im Hebräiſchen zu unterziehen wünſcht.
809
Mir veranlaffen das Königlihe Konfiftorium, hiervon die Bes
theiligten in geeignet jcheinender Weiſe in Kenntnid zu jeßen.
An
das Königl. Konfiftorium zu Eoblen;.
Abichrift erhält das Königlihe Konfiftorium zur Kenntnid-
. nahme und Beadtung.
Evangeliſcher Ober-Kirchenrath.
Sn Vertretung: Schmidt.
An
die übrigen Königl. Konfiftorien der älteren Provinzen
und an die Gräflich Stolbergiihen Konfiftorien.
E. O0. 3824.
110) Wahl eines andern Abtheilungd-Vorftehers an
dertehniihen Hochſchule zu Berlin.
(Centrbl. pro 1884 Seite 404 Nr. 76.)
Nachdem der Profeflor Dr. Heinrih Weber wegen Berufung
an die Univerfität zu Marburg aus feiner Stellung bei der tech—
niihen Hochſchule zu Berlin ausgeſchieden, ift an Stelle desjelben
bei diefer Hochſchule der Profefjor Dr. Weingarten für die Zeit
bi8 1. Zuli 1885 zum Vorſteher der Abtheilung für allgemeine
Wiſſenſchaften gewählt, und diefe Wahl von dem Herrn Miniſter
der geiftlihen ꝛc. Angelegenheiten mitteld Berfügung vom 8. Auguft
1884 beftätigt worden.
— — — — —
1. Gymnaſial⸗- ze. Lehranſtalten.
111) Anordnungen zur Verhütung der Uebertragung
anſteckender Krankheiten durch die Schulen.
a.
Berlin, den 14. Zuli 1884.
Zur Befeitigung von zweifeln in Betreff der Schließung von
Schulen bei anftedlenden Krankheiten beftimmen wir unter Verwei—
jung auf die Vorjchriften in $. 14 des durch die. Allerhöchfte Ordre
vom 8. Auguft 1835 genehmigten Regulativd über die ſanitätspoli—
zeilihen Vorſchriften — ©. ©. ©. 240 — und auf dad Gutachten
der Abtheilung für die Medizinal- Angelegenheiten im Minifterium
der rar ıc. Angelegenheiten vom 26. Dftober 1866. — Gen
tral-Blatt für die gefammte Unterrichtd-Berwaltung in Preußen,
Sahrgang 1867 ©. 113 — ſowie unter Beifügung einer Anmei-
810
fung zur Verhütung der Nebertragung anftedfender Krankheiten durch
die Schulen, Folgendes:
Ueber die Schließung einer Schule auf dem Lande und in
Städten, welde unter dem Landrathe ftehen, hat der Landrath unter
Zuziehung des Kreisphufifus zu enticheiden.
Bon jeder Schließung bat der Zandrathb dem Kreid- Schulin-
Ipeftor Mittheilung und der vorgejegten Schulauffichtöbehörde An- ,
zeige zu machen.
In Städten, welde nit unter einem Landrathe fteben, ift
über die Schliegung der Schulen von dem Polizei= Verwalter des
Ortes nad) Anhörung des Kreisphyſikus und des Vorfigenden der
Schul- Deputation zu enticheiden. Die Schließung ift durd den
Ortsſchulinſpektor zur Ausführung zu bringen und gleichzeitig von
derjelben der Schulauffichtsbehörde Anzeige zu erftatten.
Ew. Hochwohlgeboren erſuchen wir ergebenft, das in medizinal-
polizeilicher Hinficht zur Durdführung der getroffenen Anordnungen
Grforderlihe gefälliaft zu veranlaffen.
Die Provinztal-Schulbehörden haben Abſchrift diejer Verfügung
und ihrer Anlage erhalten.
Der Minifter der geiftlihen c. Der Minifter ded Innern.
Angelegenheiten. In Bertretung:
i von Soßler. Herrfurtb.
n
die Königl. Negierungs- Präfidenten zu Königsberg, Gum—
binnen, Danzig, Marienwerder, Potsdam, Frankfurt a/D,,
Stettin, Cöslin, Stralfund, Breslau, Liegnig, Oppeln,
Magdeburg, Merjeburg, Erfurt, Sigmaringen und an
den Königl. Bofigeipräfbenten zu Berlin.
M. d. J. Il. 7800
M. d. g. U. U. Ill.a. 18424.
U. II. 2440. M. 5092.
b.
Anweifung zur Berhütung der Uebertragung ans
ftedender Kranfbheiten durch die Schulen.
1. Zu den Krankheiten, welde vermöge ihrer Anſteckungs—
J—— beſondere Vorſchriften für die Schulen nöthig machen,
gehören:
a. Cholera, Ruhr, Maſern, Rötheln, Scharlach, Diphtherie,
Pocken, Flecktyphus und Rüdfallöfieber.
b. Unterleibötyphus, Fontagiöje Augenentzündung, Kräße und
——— der letztere, ſobald und ſo lange er krampfartig
auftritt.
2. Kinder, welche an einer in Nr. la. oder b. genannten ans
ftedenden Kranfheit leiden, find vom Beſuche der Schule auszu—
ſchließen.
811
3. Das Gleiche gilt von gefunden Kindern, wenn in dem
Hausitande, welchem fie angehören, ein Fall der in Nr. la. ges
nannten anjtedenden Krankheiten vorfommt, ed müßte denn ärztlich
beicheinigt jein, daß das Schulkind durch ausreichende Abjonderung
vor der Gefahr der Anſteckung geſchützt ift.
4. Kinder, welche gemäß Nr. 2 oder 3 vom Schulbejude aus:
geihlojjen worden find, dürfen zu demjelben erſt dann wieder zus
gelafjen werden, wenn entweder die Gefahr der Anftedung nad) ärzt-
licher Beſcheinigung für befeitigt anzujehen, oder die für den Ber»
lauf der Krankheit erfahrungdmäßig ald Regel geltende Zeit abge:
laufen ift.
Als normale Krankheitddauer gelten bei Scharlach und Poden
ſechs Moden, beit Maſern und Nötheln vier Wochen.
Es ift darauf zu adten, dab vor der MWiederzulafjung zum
Schulbeſuche dad Kind und feine Kleidungsftüde gründlich gereinigt
werden.
5. Für die Beobadhtung der unter Nr. 2—4 gegebenen Vor:
Schriften ift der Borfteher der Schule (Direktor, Rektor, Hauptlebrer,
erfter Lehrer, Vorſteherin ꝛc.), bei einklajfigen Schulen der Lehrer
(Lehrerin) verantwortlid. Won jeder Ausichliefung eined Kindes
vom Schulbeſuche wegen anftedender Krankheit — Nr. 2 ud 3 —
ift der Drtöpolizeibehörde jofort Anzeige zu maden.
6. Aus Penfionaten, Konvikten, Alumnaten und Snternaten
dürfen Zöglinge während der Dauer oder unmittelbar nady dem Er—
löſchen einer im Haufe aufgetretenen anftedlenden Krankheit nur dann
in die Heimath entlaffen werden, wenn died nad) Arztlihem Gut—
achten ohne die Gefahr einer Uebertragung der Rranfpeit geichehen
fann und alle vom Arzte etwa für nöthig erachteten Vorſichtsmaß—
regeln beobadytet werden. Unter denjelben Borausjegungen find die
— — auf Verlangen ihrer Eltern, Vormünder oder Pfleger zu
entlaſſen.
7. Wenn eine im Schulhauſe wohnhafte Perſon in eine der
unter Nr. la. und 1b. genannten, oder eine außerhalb des Schul:
hauſes wohnhafte, aber zum Hausſtande eined Lehrerd der Schule
gehörige Perſon in eine der unter Nr. la. genannten Krankheiten
verfällt, jo bat der Haudhaltungsvorftand hiervon jofort dem Schul—
voritande (Kuratorium) und der Ortöpolizeibehörde Anzeige zu
maden. Die leptere bat, wenn möglid unter Zuziehung eines
Arztes, für die thunlichite Abjonderung ded Kranken zu forgen und
über die Lage der Sade, ſowie über die von ihr vorläufig getrof-
fenen Anordnungen dem Landrathe (Amtöhauptmanne) Bericht zu er:
ftatten. Der Landrath (Amtöhauptmann) bat unter Zuziehung des
Kreisphyſikus darüber zu enticheiden, ob die Schule zu ſchließen oder
welche fonftige Anordnungen im Interefje der Gelundheitöpflege zu
treffen find. In Städten, welche nicht unter dem Landrathe (Amtö-
812
bauptmanne) ftehen, tritt an die Stelle des legteren der Polizei—
Verwalter ded Ortes.
Dieje Vorſchrift gilt auch für die in Nr. 6 bezeichneten Anftalten.
8. Sobald in dem Orte, wo die Schule fidy befindet, oder in
jeiner Nachbarſchaft mehrere Fälle einer anſteckenden Krankheit (Nr. 1)
int Kenntnis fommen, haben Lehrer und Schulvorftand ihr beionderes
ugenmerf auf Reinbaltung des Schulgrundftüdes und aller jeiner
Theile, jowie auf gehörige Lüftung der Klaffenräume zu richten.
Snionderheit find die Schulgimmer und die Bedürfnisanftalten täglich
forgfam zu reinigen. Schulfindern darf dieje Arbeit nicht über-
tragen werden. Die Schulzimmer find während der unterridytö-
freien Zeit andauernd zu lüften, die Bedürfnisanftalten nady der An—
ordnung der Drtöpolizeibehörde regelmäßig zu desinfiziren.
Diefe Borichrift gilt aud für die in Nr. 6 bezeichneten An—
ftalten und erftredt fidy für diefe auf die Wohnungs, Arbeits- und
Schlafräume der Zöglinge.
9. Ueber die Schließung von Schulen oder einzelnen Klafjen
derjelben wegen anitedender Krankheiten hat der Landrath (Amts—
hauptmann) unter Zuztehung des Kreisphyſikus zu enticheiden. Iſt
Gefahr im Berzuge, jo können der Schulvorftand (Kuratorium) und
die Drtöpoligeibehörde auf Grund ärztlichen Gutachtens die Schliegung
anordnen. Cie haben aber biervon jofort ihrer vorgejegten Behörde
Anzeige zu machen. Außerdem find fie verpflichtet, alle gefahr:
drohenden Krankheitd-Verhältniffe, welche eine Schliefung der Schule
angezeigt erjcheinen laffen, zur Kenntnis ihrer vorgejegten Behörden
zu bringen.
10. Die Wiedereröffnung einer wegen anftedender Krankheit
geihloffenen Schule oder Schulflafje ift nur nad vorangegangener
gründlicher Reinigung und Desinfektion des Scullofaled zulälfig.
Sie darf nur erfolgen auf Grund einer vom Landrathe (Amtshaupt⸗
manne) unter Zuziehung des Kreisphyſikus zu treffenden Anordnung.
In Städten, welde nit unter dem Landrathe (Amtöbaupt:
manne) ftehen, tritt an die Stelle des letzteren der Polizei-Verwalter
ded Ortes.
11. Die vorftebenden Vorſchriften Nr. 1—10 finden aud auf
private Unterrichtö- und Erziehungs-Anftalten einschließlich der Kinder:
bewabranftalten, Spielfhulen, Wartefhulen, Kindergärten u. |. w.
Anwendung.
Berlin, den 14. Juli 1884.
Der Minifter der geiſtlichen ıc. Der Minilter ded Innern.
Angelegenbetten. In Vertretung: Herrfurtb.
von Bones,
DM. d. 3. 11. 78300.
M.d. g. 9. U. 1II.a. 18424.
U. II. 2440. M. 509.
813
C
In gleihem Sinne ift an demjelben Tage von beiden Herren
Miniftern an die Königl. Regierungen der Provinzen Poſen, Schles—
wig.Holitein, Weſtfalen, Helfen-Naffau und der Rheinprovinz, jo-
wie an die Königl. Yanddrofteien der Provinz Hannover (in welder
an die Stelle ded Landrathed der Amtöhauptmann tritt) verfügt
worden.
d.
Berlin, den 14. Zuli 1884.
Abichrift der von dem Herrn Minifter des Innern und mir
getroffenen Verfügung vom — Tage und ihrer Anlage erhält
die Königliche Regierung ıc. zur Kenntnisnahme mit dem Auftrage,
binfichtlidy der Ihr (reip. Ihm) unterjtellten Schulen dafür zu jorgen,
dak der Inhalt der Verfügung, injonderheit die Anwerjung zur
Verhütung der Hebertragung anftedender Krankheiten durch die Schulen
den mit der Leitung der lepteren befaßten Drganen vollftändig mit-
getbeilt, und ihnen die pünftlihe Befolgung der gegebenen Vor—
Ichriften zur Pflicht gemacht werde.
Der Minifter der geiltlichen ıc. Angelegenheiten.
von Goßler.
Au
die Königl. Negierungen zu Königsberg, Gumbinnen, Danzig,
Marienwerder, Potsdam, Frankfurt a./D., Stettin, Cöslin,
Stralfund, Breslau, Liegnig, Oppeln, Magdeburg, Merie-
burg, Erfurt, Sigmaringen und an die Königl. Provinzial»
Schuftollegien zu Königsberg, Danzig, Berlin, Stettin,
Breslau, Magdeburg.
e
In gleihem Sinne ift an demfelben Tage von dem Herrn
Minifter der geiftlihen 2c. Angelegenheiten an die Königl. Regie-
rungen der unter c. genannten Provinzen, an die Königl. Kon—
fiftorien der Provinz Hannover, ſowie am die Königl. Provinzial:
Schulfollegien diejer Provinzen verfügt, auch ſämmtlichen Herren
Dberpräfidenten Nahriht von dem Berfügten gegeben worden.
814
IV. Seminare, zc., Bildung der Lehrer
und deren perfönliche VBerbältniffe.
112) Präparanden-Anftalten an Schullebrer-
Seminaren.
Berlin, den 9. Zuli 1884.
Auf den Beriht vom 9. Mai d. 3. erkläre ih mich mit dem
Fortbeftande der von Seminardireftoren beziehungsweije von Se—
minarlehrern geleiteten privaten Präparanden-Anjtalten des dortigen
Verwaltungsbezirkes in ihrer gegenwärtigen Verfaſſung hierdurch
einverftanden, balte es aber für geboten, daß die Abficht der Gene-
ral-Berfügung vom 14. Februar 1881 — U. III. 37 —*), betref-
fend die Präparanden-Anftalten an Schullehrer-Seminaren, erfüllt
wird. Es ift darum erforderlih, daß die Regierungen und die
Provinzial-Schulfollegien bei Drdnung der in Rede ftehenden An-
gelegenbeit in lebendiger Wechſelwirkung bleiben.
Ich habe daher die Regierungen angewiejen, beim Abſchluſſe
von Verträgen mit Seminar-Direftoren oder Lehrern wegen Einrich—
tung und Unterhaltung privater Präparanden-Anftalten ih mit dem
Provinzial-Schulfollegium in Verbindung zu jegen, außerdem aber
von jeder Revijion einer jolden Anftalt dem Königlihen Provinzial-
Schulkollegium Nachricht zu geben, damit dasjelbe auch Seinerjeits
einen Kommiſſarius zu derfelben entſenden fann.
An
das Königl. PBrovinzial-Schulfollegium zu N.
Abichrift erhält dad Königliche Provinzial-Schulfollegium ıc. zur
Kenntnisnahme und Nachachtung.
Der Minifter der geiftlihen ꝛc. Angelegenheiten.
von Goßler.
Au
ſämmtliche Könige. Brovinzial-Schulfollegien und Regie—
rungen, die Königl. Konfiftorien der Frouin Hannover
und den Königl. Ober-Kirhenrath zu Nordhorn.
U. III. 1895.
*) Sentralbl. pro 1881 Seite 215.
815
113) Nachweiſung über die Termine zur Abhaltung des
ſechswöchentlichen Seminarkurſus feitend der Kandi-
daten ded evangeliihen Predigtamtes,.
(Eentralbl. pro 1877 Seite 230 Nr. 95.)
Evangelifches |
Sthullehrer-Seminar
Ar Tag des Beginnes der Kurfe.
I. Provinz Oftpreußen.
Pr. Eylau 15. Januar oder erfter Montag nad) dem
15. Januar.
Karalene 15. Mai a erfter Montag nad) dem
i.
Waldau 15. Augufi oder erſter Montag nad dem
15. Auguft.
Angerburg 15. Dftober oder eriter Montag nad) dem
15. Dftober.
II. Provinz Weftpreußen.
Pr. Friedland Montag nad) Quasimodogeniti.
Marienburg 15. Oftober oder erfter Montag nad) dem
15. Oktober.
Löbau unbeftimmt. Kandidaten, welche den Kurſus
zu abjolviren wünjchen, werden jededmal
ihrem Antrage entiprechend zugelaffen.
UI. Provinz Brandenburg.
Berlin Montag in der erften Woche nad Neujahr.
Köpenid Montag nad) Pfingf ften.
Kyri Montag vor dem 20. Mai.
Neu⸗Ruppin acht Tage nach Beginn des zweiten Quar—
tales (Auguft) im Schuljahre.
Dranienburg Montag nad) Quasimodogeniti.
Alt-Döbern 15. Dftober.
Drofjen dritter Montag im Dftober.
Königsberg N./M. Montag vor dem 15. Februar.
Neuzelle Montag nad) Quasimodogeniti.
VI Provinz Pommern.
Kammin Oſtern.
polig ne —
Pyrig | Mitte M
Bütom Anfang —
Dramburg | Mitte Auguft.
Köslin | Anfang November.
Franzburg Montag nad) Estomihi.
Evangeliſches
— Tag des Beginnes der Kurſe.
——— ———— — — — —
V. Provinz Pofen.
Bromberg | 15. Oktober.
Koihmin Montag nad) Quasimodogeniti.
Rawitſch 1. November.
VI. Provinz Schleſien.
|; Anfang Januar.
Bunzlau | Montag nad) Quasimodogeniti.
Montag nad) Quasimodogeniti.
Kreuzburg ! 2. Montag nah dem Crntedanffefte
( — Dftober).
Montag nad Epiphanias.
Münfterberg 2. Montag nah den Sommerferien
(Mitte Auguft).
Deld Anfang Januar.
Reichenbach D./E. 2. Montag nah den Sommerferien
(Mitte Auguft).
Sagan Anfang Oftober.
Steinan JMontag nad) Quasimodogeniti.
\| Anfang November.
VO. Provinz Sadjfen.
Barby | der erfte Montag im Auguft.
Halberftadt Montag nad) Quasimodogeniti.
Dfterburg 6. Fanuar.
Delitzſch Montag nach dem 15. Oktober.
Eisleben 6. Ianuar.
Elſterwerda Montag nach Quasimodogeniti.
Weißenfels der zweite Montag im Auguſt.
Erfurt Montag nad) Quasimodogeniti.
VII Provinz Schleswig:Holfein.
Segeberg | Montag nad Trinitatis.
Eckernförde Trinitatis.
Tondern | 5 - dem 29. Dftober.
Ueterſen | 2 - dem 15. Sanuar.
IX. Provinz Hannover.
Hannover erſter Montag im November.
Wunftorf Montag nach dem eriten Sonntage n.Epiph.
Alfeld erſter Montag im November.
Lüneburg Montag nah Ditern.
817
Evangeliſches
ee Zag des Beginnes der Kurfe.
Bederfefa | zweiter Montag im Oftober.
Stade Montag nach dem erftenSonntagen.Epiph,
Verden - zweiter Montag im Dftober.
Aurich erſter Montag im November.
Osnabrück Montag nach dem erftenSonntage n.Epiph.
X. Provinz Weftfalen.
Hilchenbach dritter Montag im Auguſt.
Petershagen ⸗Ottober.
Soeſt erſter = November.
XI Provinz Heſſen-Naſſau.
Homberg Montag nad dem 1. Auguft.
Schlüchtern ⸗ 13. Januar.
XII. Rheinprovinz.
Mettmann Montag nach dem 1. Juli.
Mörs Cantate.
Neuwied - Jubilate.
Dttweiler zweiter Montag nah Michaelis.
Rheydt erſter im November.
114) Befähigungszeugniſſe aus der Prüfung für Vor—
ſteher an Taubſtummenanſtalten.
(Centralbl. pro 1883 Seite 577 Nr. 154.)
Berlin, den 6. Dftober 1884.
In der zu Berlin im Monate September 1884 abgehaltenen
Prüfung für Vorfteher an Taubftummen-Anftalten haben
— — an der Königlichen Taubſtummenanſtalt zu
erlin,
Prüſſing, Lehrer an der Provinzial-Taubſtummenanſtalt
zu Köslin,
Radomski, Taubſtummenlehrer zu Graudenz, und
Karl Schmidt, Lehrer an der Provinzial-Taubſtummenanſtalt
zu Köslin
dad Zeugnis der Befähigung zur Leitung einer ZTaubftummen-An-
ftalt erlangt.
Der Minifter der geiftlichen ꝛc. Angelegenbeiten.
Im Auftrage: de la Eroir.
Belanntmadhung.
U. III. a. 19002.
1884. 54
818
115) Befähigungszeugniſſe aus dem Kurjud zur Aus—
bildung von Zaubftummenlehrern.
(Eentralbl. pro 1884 Seite 428 Nr. 81)
Berlin, den 2. Auguft 1884.
Nachdem duch den Staatöhaushaltdetat pro 1. April 1882/83
ein Dispofitiondfonds von jährlid 20000 ME. zur Förderung des
Unterrichted Taubftummer und Blinder ausgebracht worden ift, wird
an der Königlichen Taubftummenanitalt zu Berlin alljährlich) ein be-
fonderer Kurjus für im Amte ftehende junge Volksſchullehrer, welche
ſich dem Unterrichte taubftummer Kinder widmen wollen, abgehalten.
Den Theilnehmern können im Falle des Bedürfnifjes angemefjene
Stipendien gewährt werden.
An dem eriten, auf-die 9 Monate Juli 1882 bis März; 1883
gelegten Kurfus nahmen 8 Lehrer Theil.
Der zweite Kuriud begann zu Anfang April 1883. Die 7 an
demijelben theilnehmenden Stipendiaten haben fih im Monate Februar
d. 3. der für fie angelegten befonderen Prüfung unterzogen und in ders
jelben das Zeugnis der Befähigung zur Anftellung ald Lehrer an
— erlangt.
Es ſind dies die Lehrer:
1) Fürſtenberg, Elementarlehrer zu Fürſtenfelde, Regierungs—
Bezirk Frankfurt,
2) Heilmann, desgl. zu Weißenfels,
3) Meſſow, dedgl. zu Berlinchen N./ M., Regierungs-Bezirk
Frankfurt,
4) Sammert, Hilfslehrer an der Privat-Taubſtummenanſtalt
zu Berlinchen N./M., Regierungsbezirk Frankfurt,
5) Schmitt, Elementarlehrer zu Höchſt a/M., Regierungs—
Bezirk Wiesbaden,
6) Wedig, Andreas, deögl. zu Bürgersdorf, Kreis Nöffel, und
7) — Johann, desgl. zu Hüttenguth, Kreis Habelſchwerdt
i./Schl.
Der Miniſter der geiſtlichen ꝛc. Angelegenheiten.
Im Auftrage: de la Croix.
Bekanntmachung.
U. III. a. 16408.
116) Befähigungsdzeugnijie aus der Turnlehrer—
Bildungdanftalt.
(Eentralbl. pro 1883 Seite 430 Nr. 87.)
Berlin, den 6. Dftober 1884.
In dem Kurjus der Königlihen QTurnlehrer-Bildungsanftalt zu
Berlin während des Winter 1883/84 haben nachgenannte Lehrer
819
und Schulamtskandidaten dad Zeugnis der Befähigung zur Erthei-
lung des Zurnunterrichtes an öffentlichen Unterrichtsanftalten erlangt:
1) Arenbold, Kandidat ded höheren Schulamtes zu Weilburg,
*) 2) Dr. Baumert, ordentliher Lehrer am Realprogumnafium
zu Striegau in Schlefien,
3) Dauidh, ordentlicher Lehrer am Kaifer-Wilhelm-Gymnafium
zu Söln,
4) Bebernig, Kandidat ded höheren Schulamted zu Brau-
denburg a. / H.,
) 5) Böning, Seminar⸗-Hilfslehrer zu Oldenburg, Großherzog-
thum Didenburg,
») 6) Bohle, Kandidat des höheren Schulamted zu Tarnowitz,
7) Dr. Brauner, deögl. zu Breslau,
) 8) Bünſow, desgl. 5. 3. zu Berlin,
9) Dr. Buhle, desgl. zu Görlig,
) 10) Dannehl, desgl. zu Angern, eg = Magdeburg,
*) 11) Dr. Dembowsfi, ordentliher Lehrer am Wilhelmd-Gym-
nafium zu Königäberg t.Pr.,
12) Dr. Dröge, Gymnaſiallehrer zu Norden,
13) Fenner, mich zu Sontra, Krs Rotenburg,
14) Flier, Waifenhaus- Lehrer zu Jaſtrow, Regierungsbezirk
Marienwerder,
*) 15) Freund, Glementarlehrer zu Vennebeck, Krs Minden,
°) 16) Fütterer, desgl. zu Worbis,
*) 17) Dr. © 2 de, ordentlicher Lehrer am Königlichen Gymnaſium
zu Danzig,
18) Gärtner, Kandidat des höheren Schulamtes zu Uelzen,
*) 19) Graßmann, Glementarlebrer zu Liſſek, Krs Robnif,
20) Grieß, desgl. zu Schneidemübl,
°) 21) Haferland, desgl. zu Gr. Schierafowig, Krs Gleiwitz,
22) Dr. Halbfah, Kandidat des höheren Schulamtes zu Berlin,
*) 23) Dr. Higigrath, Hilfölehrer am Gymnaſium zu Wittenberg,
*) 24) Hoffmann, ordentliher Lehrer am Realprogumnafium zu
Biliedenkopf,
°) 25) Homburg, Elementarlehrer zu Kaſſel,
*) 26) von Jacubowski, desgl. zu Thorn,
°) 27) Dr. Kanter, Gymnafiallehrer zur Graudenz,
’) 28) Dr. Kleinforge, ordentlicher Lehrer an der Ober: Real:
ſchule zu Elberfeld,
*) 29) Klöppel, Kandidat des höheren Schulamtes zu Eisleben,
») 30) Kluge, Gymnaftallehrer zu Lingen,
31) Knies, Glementarlebrer zu Lüdenſcheid, Regierungsbezirk
Arnöberg,
a) au befähigt zur jelbftändigen Leitung von Schwimmunterricht.
b) aud befähigt zur Ertheilung von Schwimmunterridt.
54 *
) 32) Knoop, Elementarlehrer zu@elle, Landdroſteibezirk Küneburg,
2) 33) Kühnemann, viſſenſchaftlicher Hilfölehrer am Gymnafium
Fe Memel,
») 34) Zadner, Gymnafiallehrer zu Gumbinnen,
2) 35) Lietz, Glementarlehrer zu Geeftendorf, Krs Lebe,
) 36) Löwe, Kandidat des höheren Schulamted zu Deug bei Köln,
37) Züdide, Elementarlehrer zu Ratbenow, Krs Wefthavelland,
38) Dr. Lühr, Gymnafiallehrer zu Röſſel,
) 39) Maas, Kandidat des höheren Schulamted zu Spandau,
v) 40) Metzroth, SeminarsHilfslehrer zu Boppard,
41) Meurer, Seminarlehrer zu Brübl,
42) Meyer, Hermann, Glementarlehrer zu Wolgaft, Krs
Greiföwald,
43) Meyer, Nikolaus, deögl. zu Saarlouis,
44) Müller, deögl. zu Gollnow, Krs Naugard,
45) Mulot, Kandidat ded höheren Schulamte zu Kafjel,
) 46) Niemann, Gymnafiallehrer zu Klausthal,
47) Detting, Lehrer an der Vorſchule des Realprogymnaſiums
zu Northeim,
) 48) Orkh, Realichulstehrer zu Eſchwege,
49) Ta Is ch 2 Slementarlehrer zu Schönebed a. d. Elbe, Krs
albe,
50) Dr. Pennigsdorf, GymnafialsHilfslehrer zu Torgau,
») 51) Dr. Plähn, Kandidat ded höheren Schulamtes zu Züllichau,
«) 52) Poth, Slementarlehrer zu Schwelm, Krs Hagen,
“) 53) Preuß, dögl. 3. 3. zu Berlin,
54) Quellhorſt, wiſſenſchaftlicher Hilfölchrer am Realpro—
gymnaſium zu Nienburg a. d. W,,
*) 55) Dr. Sauerbrei, Gymnafiallehrer zu Gotha,
56) Scholz, Slementarlehrer zu Löwenberg in Schlefien,
57) Schultz, dedgl. zu Elbing,
») 58) Schulz, Zeichenlehrer 3. 3. zu Berlin,
59) Schwarze, Slementarlebrer zu Deffau,
60) Skowronski, dedgl. zu Oftrowo,
») 61) Steinhaud, desgl. zu Ronsdorf, Krs Lennep,
62) Sterzenbad, deögl. zu Düren,
) 63) Stockhaus, dedgl. zu Cyriaxweiler, Krd Marburg,
) 64) Supply, desgl zu Stettin,
v) 65) Dr. Thiede, Kandidat des höheren Schulamtes zu Stettin,
») 66) Thiemer, Glementarlehrer zu Rendsburg,
67) Dr. Thimme, Gymnafial-Hilfslehrer zu Werden,
) 68) Tiffe, Kandidat des höheren Schulamtes zu Groß-Strehlig,
) 69) Unbekannt, Kandidatder Theologie zu Wettin im Saalfreife,
70) Wiegersd, Glementarlehrer zu Ahlen, Krs Bedum,
821
71) Witte, Clementarlebrer zu Elberfeld, und
72) Wolf, deögl. zu Janeringen, Regierungsbezirf Sigmaringen.
Der Minifter der geiftlichen ıc. Angelegenheiten.
Im Auftrage: de la Croix.
Befanntmadhung.
U. II. b. 7402.
117) Befähigungdzeugnijje aus der Turnlehrerinnen-
Prüfung im Frühjahre 1884.
(Eentralbl. pro 1883 Seite 654 Nr. 183.)
Berlin, den 21. Zuli 1884.
In der im Monate Mai d. I. zu Berlin abgebaltenen Turn-
lehrerinnen= Prüfung haben dad Zeugnis der Befähigung zur Erthei—
lung ded Zurnunterrihted an Mädchenſchulen erlangt:
1) Ida Albrecht, Handarbeitölehrerin zu Berlin,
2) Anna Arendt, Lehrerin dajelbit,
3) Margarethe Baumann, deögl. dajelbit,
4) Marie Behm, deögl. dafelbit,
5) Marie Bernard, dedgl. dafelbft,
6) Anna Berth, Handarbeitslehrerin dajelbft,
7) Gertrud Bord, Lehrerin dajelbft,
8) Joſephine Borfzcz, desgl. dafelbft,
I) Pauline Breep, desgl. dafelbft,
10) Anna Caspar, dedgl. dajelbit,
11) Klara Cohn, desgl. dajelbft,
12) Martha Danielomsty, dedgl. dafelbft,
13) Sojephine Dittrich, desgl. daſelbſt,
14) Gifriede Engel, deögl. dajelbft,
15) Margarethe Kehringer, desgl. dajelbft,
16) Hedwig Friedmann, desgl. dajelbft,
17) Martha Friedrich, dedgl. dafelbft,
18) Spa Gier, dedgl. zu Potödam,
19) Martha Glaßhagen, desgl. zu Berlin,
20) Magdalene Grubel, deögl. dajelbft,
21) Klara Grüneberg, desgi. dajelbft,
22) Helene Hader, Handarbeitölehrerin zu Friedenau bei Berlin,
23) Margarethe Hallervorden, Lehrerin zu Berlin,
24) Johanna Heilbrun, deögl. dajelbit,
25) Hedwig Henſchel, desgl. dafelbft,
26) Anna Hever, desgl. dajelbft,
28) Klara Jacoby, deögl. daſeibſt,
28) Jenny Jaffé, dedgl. dafelbft,
29) Hedwig Jaſtrow, desgl. dafelbit,
822
30) Emma Sohannesjohn, Handarbeitölehrerin zu Berlin,
31) Karoline Sollet, Lehrerin dajelbft,
32) Martha Klöſſen, Handarbeitölehrerin dajelbft,
33) Helene Kollberg, Lehrerin dajelbit,
34) Margarethe Kramer, deögl. daſelbſt,
35) Elifabeth Krüger, desgl. dajelbit,
36) Ida Krumnomw, dalelbit,
37) Helene Kuticha, Lehrerin dajelbit,
38) Antonie von Lagerſtröm, desgl. dafelbit,
39) Bertha Laski, desgl. dafelbit,
40) Hedwig Kaudann, dedgl. dajelbft,
41) Katharine Lißmann, desgl. dajelbft,
42) Mathilde Maasberg, desgl. dajelbft,
43) Mathilde Morris, desgl. dajelbit,
44) Eliſabeth Müller, desgl. dajelbit,
45) Anna Neumann, desgl. dajelbit,
46) Bertba Nicolaus, deögl. dajelbit,
47) Zobanna Delters, deögl. dajelbit,
48) Anna Paulenz, desgl. dafelbit,
49) Pauline Pfüsner, desgl. daſelbſt,
50) Mathilde Pichnow, dedgl. dajelbit,
51) Anna Rademacher, deögl. daſelbſt,
52) Malwine Reich, desgl. dajelbft,
53) Olga Reiß, deögl. dajelbit,
54) Bertha Reuſchler, deögl. dajelbit,
55) Ida Schimming, dasgl. dajelbft,
56) Augufte Schmidt, dajelbit,
57) Klara Schnabel, Handarbeitölehrerin dajelbft,
58) Sally Schwandt, Lehrerin daſelbſt,
59) Anna Senpfe, deögl. dajelbit,
60) Emilie Siercks, deögl. daielbit,
61) Angelifa Sohnde, dajelbit,
62) Anna Stedhert, Lehrerin dajelbit,
63) Zobanna Steffin, desal. daſelbſt,
64) Elifabetb Steinbart, Handarbeitslehrerin daſelbſt,
65) Marie Stürze, desgl. dajelbit,
66) Anna Suppe dafelbft,
67) Eliſabeth Ulrich, Lehrerin dajelbit,
68) Gertrud von Uſedom, deögl. dajelbit,
69) Elife Bafel, dedgl. daſelbſt,
70) Valerie Werſche, dedgl. dafelbit,
71) Fanny Weyl, dedgl. dajelbft,
72) Emma Winfler, Handarbeitölehrerin dafelbft,
73) Marianne Wohlbrüd, Lehrerin daſelbſt,
74) Anna Wolf, deögl. dajelbit,
8
75) Alwine Wolter, Lehrerin zu Berlin, und
76) Adele Ziebarth dajelbft.
Ferner hat in derielben Prüfung ein Zeugnis beichränfter
Befähigung zur Ettheilung ded Turnunterrichtes an Mäd—
chenſchulen erlangt:
77) Klara Schüge zu Berlin.
Der Minifter der geiftlichen ꝛc. Angelegenheiten.
Im Auftrage: de la Croix.
Belanntmadhung.
U. Ill. b. 6987.
118) Befähigungszengnifie aus dem Kurjus zur Aus:
bildung von Zurnlehrerinnen.
(Eentralbl. pro 1883 Seite 575 Nr. 153.)
Berlin, den 15. September 1884,
An dem in der Königl. Turnlehrer Bildungsanitalt zit
Berlin in den Monaten April, Mai und Juni 1884 abgebaltenett
Kurjus zur Ausbildung von QTurnlehrerinnen haben theilgenommen
und am Schluſſe desjelben dad Zeugnis der Befähigung zur Er—
theilung von Zurnunterriht an Mädchenſchulen erlangt:
1) Molly Ahlert, Lehrerin zu Rheidt, Reg. Bez. Düffeldorf,
2) Martha Altmann, Handarbeitölehrerin zu Frankfurt a./D.,
3) Lydia Auerbach, Lehrerin zu Berlin,
4) Anna Berger, deögl. zu Yangenau, Kreis Leobſchütz,
5) Agathe Bernddorf, dedgl. zu Berlin,
6) Emmy Blau zu Görlig,
7) Henriette Böger, Lehrerin zu Dldenburg, Großherzogthum
Didenburg,
8) — — Handarbeitslehrerin zu Hecklingen, Herzogthum
nhalt,
9) Pauline Brunnemann, Lehrerin zu Liegnitz,
10) Marie Budczies, Lehrerin zu Berlin,
11) Emilie Bubrow, Handarbeitölehrerin zu Marienburg,
12) Valeska Burgbardt zu Schneidemühl,
13) ae Dannehl, Handarbeitde: und Zeichenlehrerin zu
Berlin,
14) — Dick el, Kindergärtnerin zu Puderbach, Kreis Wittgen:
tein,
15) Olga Eberhardt, Lehrerin zu Altenburg,
16) Margarethe Elgnowski, desgl. zu Berlin,
17) Klara von Gerdtell, desgl. zu Stolp i./Pom.,
18) Luiſe Giesler, Zeichenlehrerin zu Berlin,
19) Meta Glatzel, Lehrerin dajelbft,
824
20) Sophie Grebe, Handarbeitölehrerin zu Kaflel,
21) Elifabetb Hammerſchmidt, Lehrerin zu Berlin,
22) Emma Heinzelmann, deögl. 3. 3. in Berlin,
23) Luiſe Henide, Handarbeitölehrerin zu Berlin,
24) Klara Herbert, dedgl. zu Elbing,
25) Margarethe Hinge, Lehrerin zu Berlin,
26) Zeanette Hübner zu Berlin,
27) Julie Hübner zu Inowrazlam,
28) Marie Janiſch zu Landeshut,
29) Gertrud Jeroſch zu Königsberg 1./PrE.,
30) Albertine Johanſen, Lehrerin zu Berlin,
31) Minna Jonas, Zeichenlehrerin dajelbft,
32) Bertha Kahler, Handarbeitölehrerin zu Nengeröhaufen, Kreis
Sranfenberg,
33) Elife Kiehling, dedgl. zu Königsberg i.Prß.,
34) Magdalene Koch, Lehrerin zu Berlin,
35) Luile Köhler dafelbft,
36) Martha Krafewig, Handarbeitölehrerin zu Berlin,
37) Emilie Küfel, dedgl. zu Zilfit,
38) Klara Kuhlmey, desgl. zu Berlin,
39) Eliie Lamprecht, Lehrerin zu Stolp i./Pom,,
40) Marie Landgraf, Handarbeitölehrerin zu Berlin,
41) Anna Zangheinrich, Lehrerin dajelbft,
42) Betty Yond, deögl. zu Grofjenfelde bei Prß. Holland,
43) Sophie Ludewig zu Königsberg 1./Prf.,
44) Martba Lummert, Lehrerin zu Strehlen in Schlefien,
45) Ida Mahlftädt, Handarbeitälehrerin zu Gumbinnen,
46) Bally Mallon, Lehrerin zu Schweg 1./Meftprh.,
47) Marie Marquart, deögl. zu Strelno, Provinz Pofen,
48) Martha Meinede, dedgl. zu Berlin,
49) Klara Mendel, Onndarbeitsiehrerin zu Krotoſchin,
50) Klara Mohs zu Berlin,
51) Klara Moriz, Lehrerin z. 3. zu Lüthkeshof bei Zehdenid,
52) Sara Nagel, deögl. zu Berlin,
53) Wilhelmine Nette zu Krefeld,
54) Anna Nitzſchke zu Mühlhauſen i./Thrg.,
55) Dorothee Ockel zu Bobbin auf Rügen,
56) Marie Paſſarge, Handarbeitälehrerin zu Elbing,
57) Lydia Paßlack zu Berlin,
58) Katharine Plenz, Lehrerin dajelbit,
59) Sophie Probft, Handarbeitslehrerin zu Trier,
60) Luiſe Racine, Lehrerin zu Berlin,
61) Anna Radde, deögl. zu Wollin 1./Pom.,
62) Marie Rätbling, dedgl. zu Gnadau,
63) Anna Raffel, desgl. zu Berlin,
825
64) Eliſabeth Raffel, Lehrerin zu Berlin,
65) Viktoria Rauch, deögl. dajelbit,
66) Margarethe von Röbel zu Königsberg i./PrE.,
67) Paula von Röbel zu Allenftein,
68) Mathilde Rudolphi, Lehrerin zu Siegburg,
69) Anna Schacht, Handarbeitslehrerin zu Wolfenbüttel,
70) Elifabetb Schiller zu Memel,
71) Adolphine Schmitz zu Rubrort,
72) Agnes Schwarzfopf zu Pyrig i. Pom.,
73) Marie Seidel, Lehrerin zu Berlin,
74) Eliſabeth Sprengel, desgl. dajelbit,
75) Anna von Tlud, desgl. zu Beuthen Ob. Schleſ.,
76) Anna Tourbie zu Danzig,
77) Eliſabeth Trahmann zu Krotoſchin,
78) Anna Trieglaff, Handarbeitölehrerin zu Berlin,
79) Martha Wächtler zu Eſſen a. d. Ruhr,
80) Klara Weigand, Lehrerin zu Berlin,
81) Martha Weftphal zu Berlin,
82) Mathilde Wigdor, Lehrerin zu Berlin,
83) Philomene Zedler gen. Straud, Handarbeitölehrerin zu
Frankenſtein 1./Schlej., und
84) Anna Ziefemann, Lehrerin zu Charlottenburg.
Der Minifter der geiftlihen ıc. Angelegenheiten.
Im Auftrage: Barkhauſen.
Bekanntmachung.
U. III. b. 7403.
119) Befähigungszeugniſſe für Zöglinge der Lehre—
rinnen-Bildungsanſtalt zu Droyßig.
(Centralbl. pro 1883 Seite 507 Nr. 130.)
Berlin, den 24. Zuli 1884.
Bei den in den Tagen vom 30. Suni bi 2. Juli d. J. an
dem evangeliihen Gouvernanten: Snftitute und dem evangeliſchen
Lehrerinnen-Seminare zu Droykig abgehaltenen Entlafjungöprüfungen
haben das Zeugnis der Befähigung erlangt:
I. für dad Lehramt an höheren Mädchenſchulen:
1) Zjabela Crüwell aus Bielefeld, 3. 3. zu Wien,
2) Klara von Drygalski zu Natibor,
3) Johanna Duven zu Odenkirchen, Reg. Bez. Düfjeldorf,
4) Olga Fiſcher zu Bodenheim, Reg. Dar. Kaſſel,
5) Ida Glum zu München-Gladbach, Reg. Bez. Düſſeldorf,
6) Helene Haacke zu Hirſchberg i./Schleſ.,
7) Antonie Hart zu Guben, Reg. Bez. Frankfurt,
826
8) Luiſe Heipeberg zu Kübbede, n Bez. Minden,
9) Ina Hohreuter zu Flensburg, Reg. Bez. Schleswig,
10) Martha Ignée zu Angerburg, Reg. Bez. Gumbinnen,
11) Anna Marquardien zu Flensburg, Neg. Bez. Schleswig,
12) Luiſe Mofer zu Neunkirchen, Reg. De}. Trier,
13) Helene Pötſch zu Deutſch-Zernitz, Kreis Gleiwitz,
14) Elifabetb Stange zu Drantenburg, Reg. Bez. Potsdam,
15) Johanna Tauſcher zu Guſow, Neg. Bez. Frankfurt,
16) Elifabety Ueberſchär zu Oels, Reg. Bez. Breslau, und
17) Lucie Voß zu Naumburg a./S., Reg. Bez. Merfeburg;
Il. für dad Lehramt an Volksſchulen:
1) Meta Belz zu Bochum, Reg. Bez. Arndberg,
2) Martha Betbfe, zu Berlin,
3) Adelheid Braun, zu Nakel, Reg. Bez. Bromberg, 3. 3. zu
Neidenburg,
4) Helene Bühow zu Schweidnig, Reg. Bez. Breslau,
5) Anna Slement zu Bnin, Kreis Schrimm, Neg. Bez. Poſen,
6) Augufte Freitag zu Mondihüg, Kreis Wohlau, Reg. Bez.
Breslau,
7) Anna Kling zu Zeig,
8) Wilhelmine Körner zu Düren, Reg. Bez. Aachen,
9) Anna Kummeß, 3. % zu Gumbinnen,
10) Minna Kummep, 3. 3. zu Gumbinnen,
11) Zuife Yorenz aus iebeirn, Kreis Hörter in Weftfalen, 3. 3.
zu Holzbaufen, Reg. Bez. Minden,
12) Minna Müller aus Luͤdenſcheid, Reg. Bez. Arnöberg, 3. 3.
zu Düffeldorf,
13) Anna Plog aus Graudenz in Weltpreußen, 3. 3. zu Gr.
Leiftenau, Reg. Bez. Marienwerder,
14) Therefe Schubert zu Kalbe a. S., Reg. Bez. Magdeburg, und
15) Antonie Steller zu Lichtenberg bei Berlin.
Der Seminar Direktor Kripinger zu Droyßig bei Zeig ift
bereit, über die Befähigung dieſer Kandidatinnen für beftimmte Stellen
im öffentlihen und im Privatichuldienfte nähere Auskunft zu geben.
Der Minifter der geiftlihen ıc. Angelegenhaiten.
Im Auftrage: de la Groir.
Bekanntmachung.
U. III. 2185.
120) Berfabren bei Penftonirung von Volksſchul—
lebrern.
Berlin, den 4. Juli 1884.
Die Auffaffung der Königl, Regierung, e8 fei bei Penfionirung
des Lehrers und Organiften N. in N. das durch den Cirkular-Erlaß
827
vom 30. November 1881 (Cent.Bl. 1881. S. 668) angeordnete Ber:
fahren um deshalb nicht in Betracht gefommen, weil ed ſich in diefem
Falle nur um den Modus der Bertheilung der feitgelegten Penfion, nicht
um legtere jelbit gehandelt habe, beruht, wie ich der Königl. Negierun
auf den Beriht vom 13. Juni d. J. II. 6726 unter — —
der Vorſtellung des Schulkollegiums zu N. vom 27. Mai d. J.
nebit Anlagen erwidere, auf einer Verkennung der Abjicht des ge—
dachten Cirkular-Erlaſſes.
Die Abſicht dieſes Erlaſſes iſt dahin gegangen, daß das für
Fälle der zwangsweiſen Verſetzung von Lehrern in den Ruhe—
ſtand wegen körperlicher oder geiſtiger Dienſtunfähigkeit durch die
Girkular-Berfügung vom 9. Dezember 1843*) vorgeſchriebene
Verfahren fortan in allen Fällen Anwendung finden jolle, in welchen
über die Berjegung eines Lehrers in den Rrubeltand und die Ges
währung einer Denon oder die Verpflichtung zur Aufbringung der:
jelben Streit entftebt, jei ed, daß der Lehrer — ſeiner —— in
den Ruheſtand widerſpricht, indem er beſtreitet, dienſtunfähig zu ſein,
oder daß er Anſpruch auf eine höhere Penſion erhebt, als * ge⸗
währt werden ſoll, ſei es, daß diejenigen, welchen die Leiſtung der
Penſion auferlegt werden ſoll, die Dienſtunfähigkeit des Lehrers
und damit die Nothwendigkeit der Verſetzung desſelben in den Ruhe—
ſtand beſtreiten oder in Abrede ſtellen, daß dem Lehrer ein Penſions—
anſpruch überhaupt oder in der Höhe, in welcher die Penſion gewährt
werden ſoll, zuſtehe, oder daß ſie ihre Verpflichtung zur Aufbringung
der Penſion überhaupt oder in demjenigen Betrage, in welchem die—
ſelbe ihnen auferlegt werden ſoll, beſtreiten oder ihre Verpflichtung
zu erfüllen verweigern.
In dem vorliegenden Falle hat das Schulkollegium in N. nun
zwar weder gegen die Verſetzung des Lehrers und Organiſten N. in
den Ruheſtand, noch gegen die Gewährung einer Penſion in Höhe
von — ME. Einſpruch erhoben, dagegen die Verpflichtung der Schul:
emeinde, diejen Penfiondbetrag allein aufzubringen unter der Bes
—— beſtritten, daß nach einem örtlichen Gewohnheitsrechte ein
Theil der Penſion, welchen es auf — Mk. bemeſſen wiſſen will,
aus dem Einkommen der vereinigten Lehrer- und Organiſtenſtelle zu
entnehmen und von dem Amtsnachfolger zu leiſten ſei.
Damit ift die Voraudfegung zur Anwendung ded durch den
ee vom 30. November 1881 angeordneten Verfahrens
gegeben.
Demgemäß hat die Königl. Regierung darüber, wem die Ber:
pflibtung zur Aufbringung der Penfion von — ME. aufzuerlegen,
durch Plenarbeihluß Entiheidung zu treffen, gegen welche den Be»
theiligten der Rekurs an den Herrn Dberprälidenten freiiteht, deſſen
Entiheidung endgiltig iſt, vorbehaltlich der den Betheiligten offen
*) Sentralbl. pro 1864 Seite 367.
828
ſtehenden Beſchreitung des Rechtsweges über ihre Verpflichtung zur
Aufbringung der Penſion.
Hiernach wolle die Königl. Regierung das Weitere veranlaſſen
und das Schulkollegium in N. beſcheiden.
Der Miniſter der geiſtlichen ꝛc. Angelegenheiten.
Im Auftrage: Greiff.
An
die Königl. Regierung zu N.
U. III. a. 16140.
121) Gnadenkompetenz für die Hinterbliebenen von
Schullehrern.
Berlin, den 27. September 1884.
Auf den Bericht vom 13. September d. J. erwidere ich der
Königl. Regierung, daß der Anſpruch der hinterbliebenen Witwe des
am 26. Februar d. J. verſtorbenen Lehrers N. zu N. auf den Be—
zug eines Gnadenmonates, d. h. auf den Bezug des Dienſtein—
kommens ihres verſtorbenen Ehemannes für den auf den Sterbe—
monat Februar folgenden Monat März d. 3. feinem Zweifel unter:
liegt, wie die Königl. Regierung aus den in dem Crlaffe vom
15. Oftober 1881 (Gentralbl. 1882 ©. 426) angeführten Er:
laffen vom 31. Mär; 1859, 5. März 1860, 20. April, 17. und
18. Zuli 1861, 13. Mai 1867, 30. Juni 1871 und 7. Juni 1878,
jowie aus dem von der Beichwerdeführerin in Bezug genommenen,
im Gentralblatte für1872 5.29 veröffentlichten Erlaffe vom 21. Oktober
1871 entnehmen möge.
Die nebit den übrigen Anlagen des Berichted zurücfolgende Be—
ſchwerde ift daher begründet und deshalb die Gemeinde N. gemäß
$. 114 d. in Verbindung mit $. 86 der Gemeinde-Drdnung vom
23. Juli 1845 zur Gewährung des Gnadenmonatöbetraged an die
Witwe N. anzubalten. ꝛc.
Der Minifter der geiftlichen ıc. Angelegenheiten.
Im Auftrage: Greiff.
An
die Königl. Regierung zu N.
U. III. a. 18787.
829
V. Bolksfchniweien.
122) Religionsunterridht in der Volksſchule.
a.
Berlin, den 24. Juli 1884.
Die Vorſchriften über den Religionsunterricht der Volksſchule
in Nr. 13, 15 bis 21 der Allgemeinen Verfügung vom 15. Dftober
1872 B. 2311 find ſowohl innerhalb der Schulverwaltungsbehörden
jelbft, wie in kirchlichen Kreiſen wiederholt Gegenftand eingehender
Prüfung und daran gefnüpfter Grörterungen gemejen. Während
dabei die Beftimmung der Aufgabe und des Ziele des evangeliichen
Religiondunterrichted in Nr. 15 der genannten Verfügung von allen
Seiten ald zutreffend anerkannt wurde, vermikte man mehrfad in
den ausführenden Anweiſungen der folgenden Paragraphen die volle
und Flare Durchführung des aufgeftellten Prinzipes. Die bezüglichen
Ausstellungen richteten fi namentlich gegen die Beftimmung von
nur fünf wöchentlichen Lehrſtunden für den Religiondunterricht der
einflaifigen Volksſchule (Mr. 13), gegen die Begrenzung des Lehr—
jtoffed aud dem lutheriſchen Katehismus (Nr. 19) und gegen die
vorgejchriebene Behandlung der Perifopen (Nr. 18). Bezüglich der
legteren richtet fich der Wideripruc gegen die Beitimmung, daß ein
Memoriren nicht ftattfinden ſolle. Es wird von einigen Seiten
vielmehr gefordert, daß die ſämmtlichen oder doch wenigftens die
evangeliihen Perikopen wieder in der Schule memorirt werden
jollten. Gegen diefe Forderung wird aus pädagogiihen, wie vor-
ugsweiſe aud aus kirchlichen Kreijen daran erinnert, daß die Werth:
un der evangeliihen und epiltoliihen Perikopen, ſowie ihr
kirchlicher Gebraudy bei den einzelnen evangeliichen Kirchengemein-
ihaften und jelbit innerhalb der evangeliihen Landeskirche in den
einzelnen Synoden ein zu verjchiedener jei, als dab fih eine Vor—
ſchrift rechtfertigen fünne, melde ihnen einen jo weitgehenden Vor—
ug vor den übrigen Abjchnitten der heiligen Schrift gebe; es ilt
net in den bezeichneten Kreilen darauf hingewiejen worden, daß
gerade in den Vorichriften der Allgemeinen Verfügung vom 15. Ok—
tober 1872 über die Behandlung der heiligen Geſchichte und über
das Bibellefen in der Volksſchule (Mr. 16, 17) ein welentlicher
Fortichritt zu begrüßen jei, daß in Gemäßheit dieſer Vorſchriften
die Perifopen im Zujammenbange mit den bezüglichen größeren
Schriftabſchnitten wiederfehren und die nad Form und Inhalt dazu
geeigneten dort eine eingehendere Behandlung erführen, auch gelernt
würden. Anjcheinend aus diejen Gründen hat der General-Syno-
dalrath der evangeliihen Landeskirche in der Beitimmung über die
Behandlung der Perifopen im Schulunterrihte (Nr. 18 der Allg.
830
Verf.) eine genügende Anerkennung der kirchlichen Bedeutung der
Perikopen gefunden. Es liegt hiernach für mid feine VBeranlafjung
vor, in dieſer Beziehung anderweitige Verfügung zu treffen.
‚ Die Beitimmung von nur fünf wöchentlichen Religionsftunden
in dem Lehrplane der einklaffigen Volksſchule ift zunächſt mit Rüd-
fiht darauf bemängelt worden, daß ed dadurch unmöglic würde,
die Lehrſtunden an jedem Zage mit Religionsunterricht zu beginnen.
Um dies zu ermöglichen ift wiederholt, zulegt no; durd Verfügung
vom 28. November 1883 (Gentralbl. 1883 ©. 680), empfohlen
worden, eine Theilung von ein oder zwei wöchentlichen Neligions-
ftunden in Halbftunden eintreten zu lafjen, und made idy hierdurch
auf diefen Weg, der fih auch aus anderen Gründen empfleblt,
wiederholt aufmerfiam.
Es ift aber auch meiterhin geltend gemadt morden, daß die
erhöhten Anforderungen, welche die Allgemeine Verfügung vom
15. Dftober 1872 an den Religtondunterriht der Schule, nament-
lich bezüglich der heiligen Geſchichte und der Schriftkenntnis, ftellt,
eine Verminderung der Stundenzabl für den Religionsunterricht
nicht rechtfertigten und dab auch die Kortichritte in der methodiſchen
Behandlung des Gegenftanded und der aus diejer fi ergebende
Zeitgewinn eine ſolche nicht hinreichend begründeten.
In diefer Beziehung ift nun ion unmittelbar nad dem Er—
lafje der mehrfach genannten Allgemeinen Verfügung von ſachver—
ſtändiger Seite vorgeihlagen worden, eine der Lehrſtunden, welde
die Mirtel- und die Oberitufe in der Mutterſprache empfangen, auf
Bibellejen zu verwenden. Dieſem Vorſchlage iſt durd Verfügung
vom 3. April 1873 (Sentralbl. S. 288— 293, 1873) für ſämmtliche
evangeliihe Volksſchulen der Provinz Hannover Folge gegeben worden.
Nach dem bezitglidh diefer Anordnung dort gemadten Erfahrungen
trage ich fein Bedenken, fie auf die ganze Monardyie audzudehnen
und die Königlihen Provinzial Schulfollegien u. ſ. w. zu den be=
treffenden Anordnungen zu ermächtigen.
Die Bedenken endlih, welche gegen die Vorichrift der Nr. 19
der Allgemeinen Verfügung vom 15. Dftober 1872 bezüglich des
Sehrftofee für die Einführung der Kinder in das Befenntnis der
Kirche erhoben worden find, beruhen zum größten Theile auf Miß—
vertändnid. Bei der Vorichrift, daß, wo nicht bejondere Berbält-
niffe eine Aenderung nöthig machen, nur die drei eriten Hauptitüde
ded lutberiichen Katechismus in das Penſum der Volksſchule fallen,
find lediglich praktiſche Gefichtöpunfte maßgebend gemeien, und es
bat nur die Abficht beftanden, dad Maß von Kenntniffen zu bezeich—
nen, weldes unbedingt zu erreichen iſt, und für die befonderen
Lehrpläne die freiefte Bewegung zu laffen, da die große Mannig—
faltigfeit in den Beziehungen zwiihen dem kirchlichen Neligiond-
unterrichte, beziehungsweiie dem Konfirmanden-Unterrichte und der
831
Arbeit der Schule es nicht geftattete, abjolut bindende Normen zu
geben. Während nämlih an einzelnen Stellen, namentlich in kleinen
Diadporagemeinden des Nheinlandes, Pojend, Weſtpreußens, Ober:
ichlefiend, der Geiftlihe die Zeit und in den meilten Fällen aud
den Wunſch bat, jeine Katehumenen jelbft in den Zufammenhang
der evangeliihen Lehre nah allen Seiten hin einzuführen und da—
dur die Aufgabe der Schule weſentlich reduzirt wird, giebt es in
den großen Städten, in Fabrifdijtrikten, in Gebirgögenenden, ſelbſt
in anderen jchnell angewachſenen ländlichen Gemeinden Parodien
non einem ſolchen Umfange und einer jo bedeutenden Seelenzahl,
daß der Geiftlihe fih im Konfirmationdunterrichte auf eine wieder-
bolende und ordnende Zujammenfafjung deſſen beichränfen muß,
was die Kinder in der Schule gelernt haben. Diejer fällt fomit
eine erhöhte Aufgabe zu.
Wenn ſchon dadurdy die eigentlihe Enticheidung über den Um—
fang des Unterrichteö im Katechismus der Kirche erſt bei Aufitellung
des Spezial» Lehrplaned der einzelnen Schule zu treffen war, jo
erforderte died auch die Rüdficht auf die Kraft des Lehrers und die
eigenthümlichen Verhältniffe der Schule jelbft. Auch jegt noch, wo
der Mangel an Lehrern im Allgemeinen überwunden tft, wo nicht
mehr eine große Zabl von Schulen von nicht geprüften Lehrkräften
verjehen wird, wo vielmehr der Unterrichtd-Bermaltung eine genügende
Anzahl vorſchriftsmäßig geprüfter Lehrer zur Verfügung fteht, und
wo diejelbe in der Lage ift, den Emeritirungsgeſuchen alter, Schwacher,
franfer Lehrer wieder Folge zu geben, bleiben, noch jehr viele Schulen,
welde ihr Penfum nur mit Beſchränkung löſen fünnen, mie die
Schulen mit beihräntter Stundenzabl (Hütefhulen, Sommerſchulen,
Fabrikſchulen), die Schulen mit überfüllten Klaffen, endlich diejenigen
mit utraquiftiihem Unterrichte. Es Fonnte daher und kann aud
jegt noch ald gemeinfame Aufgabe für den evangeliihen Religions—
unterriht aller Schulen nur ein geringered Maß von pofitivem
Stoffe vorgeichrieben werden. Wenn in diefer Beziehung die ſchon
ven weit gehende Forderung geftellt worden ift, daß jedes Schul-
ind da, wo der Iutheriihe Katehidmus eingeführt it, bei feinem
Vebergange in den Konfirmationd-Unterricht wenigftens die drei erften
Hauptitüde ſicher inne haben müffe, jo hat die Abficht fern gelegen,
den Gebraudy des Kleinen lutberiichen Katechismus in ſeinem Gel:
tungsbereihe zu beihränfen, die in Nr. 15 der Allgemeinen Ber-
fügung vom 15. Oftober 1872 ausdrücklich geforderte Einführung
der Kinder in das Bekenntnis ihrer Kirhe zu verfümmern oder
gar an Stelle des Fonfeifionellen Religionsunterrichted eine allge=
meine chriftliche Unterweilung zu fegen. Es ergiebt ſich dies ſchon
aus der Thatjahe, daß bald nad Erlaß der mehrfach genannten
Allgemeinen Verfügung durd die Erlaffe vom 3. und vom 7. April 1873
(Gentralbl. de 1873 ©. 284 ff. 288 ff.) für zwei Provinzen die
832
Aufnahme der beiden letzten Hauptſtücke in den Lehrplan ſämmtlicher
Volksſchulen ausdrücklich geſtattet worden iſt, was nicht angegangen
wäre, wenn bei der fraglichen Beſtimmung andere als praktiſche
Gefihtöpunfte maßgebend geweſen wären.
Da indes nicht zu verfennen ift, dab die vorgeflommenen Miß—
verftändniffe und die an diefelben anfnüpfenden Wünſche und An-
träge in dem Wortlaute der Nr. 19 der Allgemeinen Verfügung
vom 15. Dftober 1872 einen Anhalt finden, will id) diejelben bier-
durch dahin erläutern, da —
überall da, wo ed die Verhältniffe der Schule ermöglichen,
den Kindern ein Wort: und Sadyverftändnid der fämmtlichen
Hauptitücde des Fleinen lutheriſchen Katehismud zu geben,
dieſes vollftändig in den Zehrplan der Schule aufgenommen
werde.
Bei Schulen, wo dies nicht der Fall ift, Hüteſchulen, Sommer:
ſchulen, Fabrikſchulen, utraquiftiihen Schulen, in überfüllten Schulen
wird ed Dagegen dabei bewenden müfjen, daß die Kinder neben den
drei eriten Hauptftüden des Katehiömus nur die Einfegungdworte
der Saframente lernen.
Das Königlihe Provinzial-Schulfollegium u. ſ. w. wolle bier-
nad das Erforderliche anordnen.
Der Minifter der geiftlichen ꝛc. Angelegenheiten.
a von Goßler.
1
ſämmtliche Königl. Provinzial⸗Schulkollegien und Königl.
Regierungen der Monarchie, die Königl. evangeliſchen
Konfiftorien der Provinz Hannover und den Königl.
Ober⸗Kirchenrath zu Nordhorn.
U. Il. a. 16897.
b.
Berlin, den 7. Ditober 1884.
Der Königlichen Negierung laffe ich anbei im Auszuge Abſchrift
einer an das Königliche fatholiihe Konfiftorium zu Osnabrück er—
laffenen Verfügung vom heutigen Tage, betreffend den Religiond-
unterricht in katholiſchen Volksſchulen und die Anfertigung von Lektions—
plänen für Halbtagsichulen, zur Kenntnisnahme und eventl. gleich—
mäßigen Beachtung zugeben.
Der Minifter der geiftlihen ꝛc. Angelegenheiten.
von Goßler.
Ar
ſämmtliche Königl. Provinzial-Schulfollegien und Königl.
Regierungen der Monardie, die König. evangeliſchen
Konfiftorien der a Hannover, das Königl. fatho-
tische Konfiftorium zur Hildesheim und den Königl Ober-
Kirhenrath der Grafihaft Bentheim zu Nordhorn.
U. III. a. 17948.
833
Berlin, den 7. Dftober 1884.
ꝛc.
Was die einzelnen Anträge anlangt, ſo bin ich ſelbſtverſtänd—
lich damit Be er daß die bezüglich des Religiondunterrichtes
in den evangeliihen Schulen der ——— durch Cirkular⸗Verfü—
ung vom 24. Juli d. J. — U. II. a. 16897 — erlaſſene Be—
immung, wonach eine Lehrſtunde in der Woche zum Bibelleſen zu
verwenden iſt, in adäquater Weiſe auch auf die katholiſchen Schulen
ausgedehnt werde und ſehe in dieſer Beziehung einem formulirten
Antrage des Königlichen Konſiſtoriums entgegen.
Ebenſo entſpricht es den allgemeinen Unterrichtsgrundſätzen,
daß bei Anfertigung des Lektionsplanes für Halbtagsſchulen die
wöchentlichen Schulſtunden nach Maßgabe der Normalpläne in Nr. 13
der Allgemeinen Verfügung vom 15. Dftober 1872 — B. 2311 —
proportional auf die einzelnen Unterrichtögegenftände vertheilt werden.
Dieje Auffaffung ift auch in anderen Provinzen bereitö zur Geltung
gefommen; fo find 3. B. folgende Lektionspläne vorgeſchrieben und
zwar
im Reg. Be;. im Reg. Be;. im Reg. Bez.
Düſſeldorf. Gumbinnen. Minden.
Oberſtufe. Unterſtufe. Oberſtufe. Unterſtufe. Oberſtufe. Unterſtufe.
Stunden Stunden Stunden Stunden Stunden Stunden
in Religion 3 2 3 2 3 2
„Deutſch 6 6
Realien 10 7 3 7 3 7
„Rechnen | 3 2 2
„ Raumlehre| 4 3 4
„Zeichnen — — 1 = 1 —
„ Singen 2 — 2 1 2 1
„ Qurnen ll — 2 — l —
„ Handarbeit (2) (2) (2)
— — ⸗ — —
Zuſammen 20 12 20 12 20 12
+() + (2) +(2)
U.
Der Minifter der geiftlichen ıc. Angelegenheiten.
von Goßler.
An
das Königl. katholiſche Konfiftorium zu Osnabrück.
U. IH. a. 17948.
1884. 55
834
123) Herbeiführung eines ——— Schulbeſuches
in Privatſchulen durch Führung von Verſäumnisliſten.
Berlin, den 23. Juni 1884.
Auf den Bericht vom 1. Mai d. J. betreffend die Schulver—
ſäumniſſe in Privatichulen erwidere ich der Königl. Regierung, daf
dur den Erlaß vom 12. Mai v. J. (Gentr. Bl. 1883 ©. 444)
nur der Ausdehnung des Schulverfäumniöftrafverfahrend auf Ver:
ſäumniſſe in Privatichulen hat entgegen getreten werden follen. Da—
gegen find die Vorfteher der Privatichnlen verpflichtet, über die Regel-
mäßigfeit des Schulbeſuches ſich durch Führung von Verſäumnis—
liſten auszuweiſen.
Was die Frage anlangt, in welcher Weiſe Verſäumniſſen in
Privatſchulen entgegen zu treten ſei, ſo iſt von den Vorſtehern zu
fordern, daß fie mit allem Nachdrucke auf einen regelmäßigen Schul-
beſuch halten und, jofern ihre Bemühungen einen nachhaltigen Er-
folg nicht haben, die ſäumigen Kinder aus der Schule entlaffen.
Bon lesterer Maßnahme haben die Schulvorfteher der Ortsſchulbe—
börde behufs Zuführung der Kinder in die öffentlihe Volksſchule
unverzüglich Anzeige zu erftatten.
egen Schulvorfteher, welche dieje Pflicht nicht erfüllen, ift ge—
mäß $. 7 der Inftruftion vom 31. Dezember 1839 einzufchreiten.
Der Minifter der geiftlichen ıc. Angelegenheiten.
von Goßler.
An
die Königl. Regierung zu N.
U. III. a. 14850.
124) Ueberſicht über die Zahl der bei dem Landheere und bei
der Marine in dem Erſatzjahre 1883/84 a A Preußi-
hen Mannſchaften mit Bezug aufihre Schulbildung.
(Eentrbl. pro 1883 Seite 514 Nr. 135.)
Eingeftellt Zahl der eingeftellten Mannfchaften
& ' ohne
Negierungs- fa. bei dem mit Schulbildung Schul·
2 —eee
@ Bezirk, Landheere, In du mar in Berl Schul über- bildung
#2 rovinz. b. bei der En mit deut zufam- Schul⸗ haupt.
3 Provinz Marine. 88 —— men. bildung! haup Prozent
— a. L. 3800 175 3975 232 4207 5,5
1.1 Königsberg {| Mm. | 221 | u | 221 | 11 | 232 | 47
Summe |a.undb.| 4021 | 175 | 4196 | 243 | 4439 | 5,47
835
| „...., |&rsenen|__Seh der eingpetten — ——
er a r er bem mit Schulbildung — Schu⸗
ezirt, andheere / ⸗ —ñ
— b. bei der | {Mr migı deut zuſam-Scul— — bildung
& Marine. | Sprase — — —— men. Sig Prozent
a8. | ae | 190 | 2 220 or | 8,
2 | Gumbinnen {ln | 0 | va ıs | 127 | 142
Summe I|a. 4757 2400 190 ı 2590 243481 2828
|
| 1850
: > 1738 112 70 1920 3,6
3.1 Danzig. I vom a 2) 38 2 2 | 56
Summe |a. ib b.ı 1974 | 114 2088 84 | 2172 3,9
4. marienwerder | 54 Die N | an ua | . ns
j Re ih ne nn — Mei # =
Sunme Ja. Pen db. 2493 | 265 ı 2761 ; 304 | 3065 9,9
8. 4201 379 4580 373 | 4953 7,5
u. Weſtpreuten — .M. | | 31 9 | © | 284 5,3
Summe —* und | 4467 | 382
5. | Potsdam mit | a. 2. | 5395 | — | 5395 8| 5408 | 0,15
Berlin . . b. M. 108 — 108 1 109 0,3 2
— aundb.] 50! — 5503 | 9 5512 0,16
? ( —
6.| Frankfurt .. * — | = u | Ei nn | 2.
— * — 4137 = ı 4137 | 41 441 [ 9
9462 _ 9462 12 9474 0,13
= Brandenburg | | E - I a8 1.10 | 0
ER 9610 | = | 9640 | 13 | 3 | 0,
j a. 8. 2446| 3 2449 4 | 2453 0,16
7.| Stettin. . ||» 5 | 20 — | 1 | 1.
Summe [® und b.| 2716 | 3 1 7719 7ı 2726 0,26
8 a. 8. 1961 6 1967 6 | 1973 0,3
abelin . . | vMm| wol 1 az 2 13 | 1
Summe | a. und b. | 2u91 7 2098 8 | 2106 0,35
9 a. 8. 560 — 569 ı| 5 0,18
Stralfund . . | DM | 14 — | 1 6 10 | #0
Summe la. und b. 713 | 713 7 720 0,97
z r 0,22
a. 8, 4976 9. 4985 11 | 4996 ‚
* vonmern· b.M. | 544 1 58 1! 556 | 3,0
- Summe |» und b.| 5520 | 10 | 5530 | 2 | 5552 | 0;
55*
836
= , ohne
= Regierungd- a, hei dem | Schul
2 Bezirk, Landheere, Fr ET ohne über- ; Yul-
Ss Provinz b. bei ber] in ber migt —* zuſam⸗ ei. 2 bildung
= . Bd deutſch « ‚Me Haupt.
& Marine. Ehe Meninar] men | ung | IP | Prosent
a. 8. | 2345 | 1614 | 3959 | 490 | 4449 | 11,0
“| Pofen | b. M. | 40 | * | 4 | 3 m | 2,4
Summe |a.undb. | 2385 | 1614 | 3009 | : an 4480 | 10,
a. 8. | 1590| 442 | 2032 | 10 | a3 | 4;
[Bm (im | m | | al ir | 9,0
Summe Ja. und b. | 1610 442 | 2052 103 | 2155 4,78
(ia. 8 | 3936 | 2056 | ser | 591 | 6582 | 90
V. Bofen Io m. wo) —| 3) 8 | a
|
Summe |»- und b.| 3995 2056 | 6051 | 504 6645 | 8,9
a. 8, | 5320 48 | 5368 22| 330 | 0,
12. | Breslau 1 m — =. 78 0.0
Summe — b| 5398 | 48 | 5446 22 5468 | 04
a. 8. | 3377 4 3281 23| 3304 | 0,
13. | Liegnig . Hl b. M. =s II Mi — 31 0,0
Summe |a. und b. | 3308 | 4 32 I | 231 33355 | 0,68
a. 8%. | 3092 | 1937 | 5099 | 202 | 5881 | 3,5
aaa 4 b. M. 4 -| si 1l | 10
Summe |a und b.| 3186 | 1937 : 5123 | 203 | 5326 3,8
a. 8. | 11689 | 1989 | 13678 | 247 | 139235 | 1,77
VI. Sälefien . J vMm| 8 —| 208 ı| 4 | 0%
Summe |». und b.| 11892 | 1089 | 13881 | 248 | 14129 | 1,76
james mel mel lmeler
Summe |a.undb.| 27731 4 ı 9777 ı 2? | 2779 | 0,07
j a.8. | 3165| — | 3146 4 | 3149 | 0,3
* Merſeburg.. dave.. 5— | | - 7 | 0
Summe [a.umbb.| 392] — 322 | 4 | 3226 | 0,12
+ a. $. 1289 11290 7 187 0,54
17, Erfurt .. J b Mm. 43 43 | — 43 0,0
Summe |a. und b. | 13327 1 1333 7 1340 0,52
a8. | 7144 5 I rs | 13 | 7162 | Q,us
VIL| Sadfen. - || 3 ”.| | — | 183 | 18 | 00 _
Summe |a.undd.| 7322| 5 | m2 | 13 B 7345 — 0,15
a8. 133 30
b. M. 5
18. | Schleswig 1
Summe
VIII. eich. |
Holftein
243
a. und b.
3520 | 35
837
4
Zahl der eingeftelten Mannſchaften
— Eingeſtellt/ ohne
= Regierungs- ja. bei dem mit Schulbildung | Schul
o ) | chu
= Bezirt, Landheere, in der nur in ber, Schul bildung
> R n ber i ul»
= | Provinz. jb; bei der yeurfgen jmiht deu) zufam- haupt. | Mrosent
& Marine. | Sprate den Dut-| men. bildung P o
| — | 6593 8 | 6001 | 9:
34 [a a
0867| | 68897 | 9 | 6876 | 0.13
a. L. 496 2 1.498 1 499 0,2
—4 zn m.| 17 i = | 2 | 17 | 0,0
Summe |a. und b 513 | 52 55 ı 1, 516 0,19
; a. 2. 1760 1 1761 3 1764 0,17
21. | Misben. - -| TI IBIEIE 13 | 00
Summe ja.undb.| 173 1 | 17 | 3] 1771| 0%
— .8 2875 4 | 2879 I 885 | 0,81
a shi | ER | MI — | | — | 4 | 00.
Summe ]Ja.und b.| 2916 4 292U 6 2926 u,2
a. L. 5131 7 5138 10 | 5148 0,19
X. | Weitfalen . |
b. M. 71 0,0
ee a. L 2839 — | 2839 13 2852 0,46
23. | Kaffel a b. M. 31 | ar | 31 — 31 | 0,0
Summe | a. undb. | 2870 | — 2870 13 2883 0,35
s 5 BD ! « 4903
24.| Wiesbaden J — = a | Fi => —*
Summe |a.undb.| 2227, 4 2231 2 ı 2233 0,09
R 38 4 2 5 i
zu | Gene | | el
Summe | a. und b.| 5097 | 4 | 5101 | 15 | 5116 | 0,29
or ii. ®8 | 219 ı | 2192 2 | 2194 0,09
25. | Mebienz a b. | 3 - | » | — 25 | 0,0
Summe |a. und b.| 2216 I | 2217 1,2 | 2219 0,09
ann. a] la ee | on
Summe |a. und b.| 4485 | 2 4507 | 16 4523 tz
6 a. 2. 2146 3 2149 | 2 2151 0,09
u Ei 11 m.| | - Be > | 0°
Summe |a. und b, 2171 | 3 2174 2 2176 | 0,08
’ 2 RO 5 | 7 | 0%
B. | trier mn.| 3: 3:-|1 3 | 0,0
Summe Ja.mb| 23335 ı | DB | 8 | 62 | 030
838
R Eingefteltt| _ Zahl der eingeftellten Mannſchaften —
* Regierungd- la. bei dem mit Schulbildung | | Schul ·
2 | Det, |Eandberre) un gang] Mer“ | Hung
> „ [bei der ben Miht deut. zuſam⸗ un
3 Brovinz Marine. u. jan Diet. men. bitbung haupt. Prozent
a. 8. 1775 7 | 170 2 | 1782 0,11
(mn... {| 2$ | 13 | J | ı3 | 00
Summe [a.undb.| 1786 7 ı 179 | 2 1795 0,11
®%. 112852: 34 Fass | 30
XII. Rheinprovinz | b M. 159 = 159 u 5
Summe |a. und b 13011 | 34 | 13045 | |
30. | Sigmaringen | r = — | — | |
Summe (|. ac | 7 | BA
XII. | Hohenzollern | a. und b. | 246 | 246 | | 246 | 0,0
| nf: h | « %
a. 8%. | 80634 | 4878 | 85512 | 1766 | 87278 | 2,08
| Monargie | Mm | Bl | 2580 | 61 | 26 | 2,3
| Summe |» und b. | 83205 | 4897 | 88092 | 1827 | 89919 2,03
125) Die Aufnahme rejp. die Belaſſung von Schülern
in Mittelfhulen fann an die Bedingunggefnüpftwerden,
dab das Schulgeld beim Beginne oder wenigitend inner-
halb der erften aht Tage des Schulquartales im Voraus
gezahlt wird,
Berlin, den 18. Zuni 1884.
Die Königl. Regierung erhält dad mit dem Beridhte vom
10. Mai d. J. —— die Beſchwerde des ꝛc. N. zu N. wegen
Ausweiſung ſeines Sohnes aus der Knaben-Mittelichule dafelbft, ein—
gereichte Aktenheft, ſowie die Anlagen des Berichtes vom 20. März
d. J. beifolgend mit dem Erwidern zurück, daß eine aus Anlaß der
Remonſtration des Magiſtrates zuN. vom 19. Februar d. J. gegen
den gemäß dem Erlaſſe vom 29. Januar d. J. — U. III. a. 10650 —
jeitend Derfelben dem gedachten Magiftrate ertheilten Beſcheid ein-
getretene erneuete Erörterung zu dem Ergebnifje geführt hat, daß dem
Magiftrate zu N. nicht berthränt werden fann, die Aufnahme des
Kindes des N, reip. die Belaffung desielben in der Mitteljhule an
die Bedingung zu fnüpfen, dab das Schulgeld fofort beim Beginne
des Schulquartaled oder mwenigftend innerhalb der erften 8 Tage des
Schulquartales im Voraus gezahlt wird, nachdem die Erfahrung ges
Pe.
lehrt, daß es jeit Jahren fortgejetter Erefutionen bedurft hat, um
dad Schulgeld von dem N. beizutreiben.
Die Königl. Regierung veranlaffe ich, hiernach den Magiftrat
zu RN. jowie den N. anderweit zu bejcheiden.
Der Minifter der geiftlichen ꝛc. Angelegenheiten.
Im Auftrage: de la Croix.
An
die Königl. Regierung zu N.
U. III. a. 14696.
126) Beaufjihtigung und Konzeffionirung der Warte-
ihulen, Kleinfinder-Bewahranftalten und Kinder:
gärten.
(efr. Eentralbl. pro 1884 Seite 493 und Seite 499.)
Berlin, den 10. Zuli 1884.
Der Königl. Regierung erwidere id auf die Berichte vom
13. und 27. April d. J., betreffend die Kleinfinderihulen zu N.,
daß ich im Allgemeinen mit den darin gemachten Ausführungen ein-
veritanden bin.
Kleinfinder-Bewahranftalten oder Wartejchulen find Erziehungs—
anftalten und unterliegen ald ſolche den Vorſchriften der Inſtruktion
vom 31. Dezember 1839 zur Ausführung der Allerhöchſten Kabinetö-
ordre vom 10. Juni 1834, betreffend die Beauffidhtigung der Privat-
ſchulen, Privaterziehbungsanftalten und Privatlehrer, ſowie der Hause
lehrer, Erzieher und Erzieherinnen.
Die gedachten Anftalten, fowie die an denjelben beichäftigten
Lehrerinnen und Helferinnen unterftehen aljo aud der ftaatlichen
Schulauffiht und fann den in N. befindlichen Anftalten eine Sonder-
ftellung nicht eingeräumt werden. Auch iſt ed nicht angängig, dieſe
Auffiht ganz oder theilweiſe an kirchliche Drgane zu übermeijen.
Dagegen ift ed nicht erforderlih, daß die an jolden Anftalten
ald Lehrerinnen, Kindergärtnerinnen u. |. w. wirkenden Perſonen
jelbft Trägerinnen der Konzeffion zur Erridtung folder Anftalten
und ald Borfteherinnen ** ſeien; es kann dieſe Konzeſſion
vielmehr auch an den Vorſteher oder die Vorſteherin oder ſonſt an
ein einzelnes Mitglied der Vereine, welche Kleinkinder-Warteſchulen,
Kindergärten u. j. w. unterhalten, verliehen werden, jofern die be=
treffende Perjon ehrbar und fittlih unbeſcholten ift und für dieſen
Zwed ausreichended Vertrauen genießt. Daß der Vorfteher oder
die Vorfteherin einer Kleinfinderbewahranftalt oder Wartejchule oder
die an einer ſolchen Anftalt ald Lehrerinnen, Kindergärtnerinnen ıc.
wirkenden Perjonen die Befähigung zur Verwaltung eines üöffent-
lichen Schulamtes befigen, ift nicht erforderlich.
840
Damit, dat die Königl. Regierung Ihre uriprünglide For—
derung der alljährlihen Erneuerung der Erlaubnisſcheine für die
Lehrerinnen und Gehilfinnen an den in Rede ftebenden Schulen
bat fallen laffen, erfläre ich mich einverftanden. Es genügt, wie
die Königl. Regierung richtig annimmt, daß gemäß $. 9 der Mi-
niftertal-Snftruftion vom 31. Dezember 1839 die Inhaber der Kon»
zeifton, fo oft fie Lehrerinnen oder Gehilfinnen entlaffen oder neu
annehmen, biervon der Drtöichulbehörde Anzeige maden.
Die Königl. Regierung ermäcdtige ich biermit, die Borftände
der Kleinfinderihulen zuM., auf die mit den übrigen Berichtdanlagen
zurüdfolgenden Borftellungen vom 17. Sanuar und 29. März d. J.
* ausführlich begründetem Beſcheide in meinem Namen zu ver—
ehen.
Der Minifter der geiſtlichen ıc. Angelegenheiten.
Im Auftrage: Greiff.
An
die Königl. Regierung zu N.
U. IIl.a. 14803 G. 1.
127) Nidtberedtigung der Schulaufſichtsbehörde,
Skhulvorftänden, wenn denjelben ſeither Rechte bei Be—
ſetzung von Schulſtellen nicht zugeſtanden haben, durch
adminiſtrative Anordnungen ſolche Rechte zuzugeſtehen
ıc. Unzuläfjigfeit adminiftrativer Anordnungen über
die Ausübung der Berehtigung zur Beſetzung von
Schulſtellen, mit welden ein kirchliches Amt ver-
einigt ift.
Auszug.
Berlin, den 24. Juli 1884.
Anlangend die Beſetzung von Schulftellen, jo muß es in dieſer
Hinfiht überall bei dem beitehenden Rechte jein Bewenden behalten,
gemäß der Vorichrift ded 8. 10 des Volksſchulgeſetzes vom 26. Mai
1845. Inſoweit danah in der Grafihaft Bentheim Behörden,
Patronen, Gemeinden oder Einzelnen Rechte bei Bejegung von
Scdulftellen zur Zeit wirklich zufteben, können jolde durch die Er-
rihtung von Schulvorftänden nicht berührt werden. Andererjeits
fönnen, wenn Rechte bei Bejegung von Schulftellen Schulvorftänden
feither nicht zugeftanden haben, die Verwaltungsbehörden nicht für
beredhtigt erachtet werden, dur adminiftrative Anordnungen den
——— ſolche Rechte zuzugeſtehen, zu übertragen oder bei—
ulegen.
us demjelben Grunde ift der Erlaß einer adminiftrativen An=
ordnung, dab da, wo mit dem Schulamte ein kirchliches Amt ver-
bunden ift, der Schulvorftand und der Kirchenrath der betreffenden
841
Parodie unter Bereinigung zu einem Wahlkollegium gemeinjchaft-
(ih den Schullehrer und Kirchendiener zu wählen haben jollen, un—
zuläfſig. Es muß vielmehr gemäß $. 22 der Kirchengemeinde- und
Spnodalordnung vom 12. April 1882 wegen Verleihung der mit
Scyulftellen verbundenen niederen Kircyenbedienungen ebenfallö ledig-
lih bei den beftehenden Vorichriften bezw. bei dem bejtehenden
Rechte fein Bewenden behalten. Die Regel wird die fein, daß, jo»
weit wohlerworbene Rechte nicht entgegenftehen, audy bei Bereini-
gung von Schul- und niederem Kirchenamte, dem Kirchenrathe die
rnennung zu dem firdhlihen Amte zufommen wird. Weber die
Perjon ded in dem vereinigten Amte Anzuftellenden bedarf eö der
Natur der Sache nad) des Einvernehmend zwiſchen dem zur Be—
jegung des Schulamted Berechtigten, bezw. der zur Beftätigung der
Ernennung oder Wahl zum Schulamte berechtigten Schulaufficht3-
behörde und dem zur Ernennung zum firdlichen Amte Berechtigten.
Regelmäßig wird es feine Schwierigfeit haben zwiſchen den
Betheiligten ein Einvernehmen über die Perjon des in dem vereinigten
Amte Anzuftellenden zu erreihen. Sollte ausnahmsweije ein ſolches
Einvernehmen nicht zu erreichen jein, jo würde nur übrig bleiben,
zur Trennung ded mit dem Schulamte vereinigten Firdlichen Amtes
von dem erfteren zu jchreiten.
Der Minifter der geiftlihen ıc. Angelegenheiten.
von Goßler.
An
den Königl. Ober-Kirchenrath zu Nordhorn.
U. III. a. 154053 G. 1.
Verleihung von Orden und Ehrenzeichen.
I.
Bon den Perjonen, welchen Seine Majeftät der König bei
Allerhöchſt Ihrer Anweſenheit in der Provinz Weſtfalen Drden ıc.
zu verleihen Allergnädigft gerubt haben, gehören nady ihrer amtlichen
Stellung ausſchließlich oder gleichzeitig dem Reſſort der Unterrichtö-
Verwaltung an und haben erhalten:
1) den Rothen Adler-Drden dritter Klajje mit der
Schleife:
D. Schwane, ordentliher Profeffor an der Akademie zu Münfter.
2) den Rotben Adler-Drden vierter Klaſſe:
Dr. Bachmann, ordentlider Profeffor an der Akademie zu
Müniter,
842
Dr. van Endert, Regierungsd- und Schulrath zu Münfter,
Fernidel, Superintendent, Pfarrer und Kreidichulinipeftor zu Hat»
tingen, Zandfreid Bochum,
Dr. Ganß, Gymnafial-Direftor zu Warendorf,
Köttgen, Rektor desReal-Progymnafiums zu Schwelm, Kreid Hagen,
Dr. Lindner, ordentliher Profefjor an der Akademie zu Müniter,
Reuter, Direktor der Königlihen Fachſchule für Metall: Induftrie
zu Iſerlohn,
Dr. Schnorbuſch, Profeffor, Erſter Oberlehrer am Gymnafium
zu Münfter.
3) Den Königlihen Kronen-Drden dritter Klaſſe:
Dr. Stord, ordentliher Profeffor an der Akademie zu Münfter.
4) den Königlidhen Kronen-Drden vierter Klafje:
Dietlein, Rektor der evangeliihen Elementarjchule zu Dortmund.
5) den Adler der Ritter des Königlihden Haudordend
von Hohenzollern:
Dr. Probſt, Provinzial-Schulrath zu Münfter.
6) den Adler der Snbaber desjelben Ordens:
Brüd, fatholifcher Rektor zu Bodum, }
Homrighaufen, evangeliiher Lehrer zu Wengern, Kreid Hagen,
Müller, Lehrer und Kantor su Holzhauſen, Kreis Lübbede,
Müller, fatholiicher Lehrer und Küfter zu Salzkotten, Kreid Büren,
Drtmann, Konreftor, Kantor und evangeliicher Lehrer zu Lübbecke,
Petermann, fatholiiher Lehrer, Küfter und Drganift zu Vellern,
Kreid Bedum.
7) dad Allgemeine Ehrenzeiden:
Beintker, Schuldiener am Königlihen Gymnafium zu Hamm,
Dühting, Schuldiener am Königlihen Gymnafium zu Paderborn,
Froning, evangeliiher Lehrer zu Lindenborft, Kreid Dortmund,
Högen, evangeliicher Lehrer zu Königsborn, Kreid Hamm,
Hudeftein, Fatbolifcher Lehrer zu Elöpe, Kreis Olpe,
Müller, evangeliiher Lehrer zu Arfeld, Kreis Wittgenftein,
Soreth, fatholiicher Lehrer zu Balve, Kreid Arnöberg.
Außerdem ift:
der ordentlihe Profeſſor Dr. Hittorfan der Afadenie zu Münfter
Fi Geheimen Regierungsrath,
der Kreis: Schulinjpeltor Schraeder zu Olpe zum Schulrath mit
dem Wange eines Rathes vierter Klaffe und
der Rentmeifter ded Münfter’ichen Studienfonde, Dermann zu
Münfter zum Rechnungsrath ernannt worden.
843
2.
Bon den Perjonen, welhen Seine Majeftät der König bei
Allerhöchſt Ihrer Anweſenheit in der Nheinprovinzg Drden x. zu
verleihen Allergnädigft gerubt haben, gehören nach ihrer amtlichen
Stellung ausſchließlich oder gleichzeitig dem Reſſort der Unterrichts»
Verwaltung an und haben erhalten:
1) den Rothen Adler-Drden dritter Klaſſe mit der
Schleife:
Dr. Büdeler, Geheimer Regierungdratb und ordentlicher Pros
feffor an der Univerfität zu Bonn.
2) den Rothen Adler-Drden vierter Klafje:
Dr. Behmann, Geheimer Juſtizrath und ordentliher Profeſſor
an der Univerfität zu Bonn,
Dr. Breuer, Regierungs- und Schulrath zu Goblenz,
Cremer, katholiſcher Geiftliher und Rektor zu Nieder -Emmels,
Kreid Malmedy,
Erola, Maler und Profeffor an der Kunftafademie zu Düffeldorf,
Feld, Erfter Oberlehrer am Friedrih-Wilhelmd-Gymnafium zu Cöln,
Florſchütz, Regierungd- und Schulrath zu Cöln,
Dr. Fritſch, Profeffor und Erfter Oberlehrer am Gymnafium zu
Trier,
Ilſe, evangeliicher Oberpfarrer und Kreid- Schulinipeltor zu St.
Johann, Kreid Saarbrüden,
Inte, Profeffor an der Techniſchen er zu Aachen,
Kentenidh, Kreids-Schulinipeftor zu M.-Gladbadh,
Dr. Köfter, ordentliher Profeſſor an der Univerfität zu Bonn,
Perg, Gymnafial-Direktor zu Weplar,
Pinzger, Profefjor an der Techniſchen Hochſchule zu Aachen,
Plagge, Kreis-Schulinſpektor zu Effen,
Shwindt, Kreid-Schulinipeftor zu Altenkirchen,
Dr. Simar, ordentlicher Fee an der Univerfität zu Bonn,
Dr. Züding, Gymnaſial-Direktor zu Neuß,
Dr. Bogt, Provinzial-Schulratb zu Coblenz,
Dr. Wittenhaus, Rektor ded Real-Progymnafiums zu Rheydt,
Kreid Gladbach,
Morft, Seminar-Direftor zu Ottweiler.
3) den Königliden Kronen-Drden zweiter Klafie:
Dr. Clauſius, Geheimer Negierungs-Rath und ordentlicher Pro:
felfor an der Univerfitat zu Bonn.
4) den Königlihen Kronen-Orden dritter Klafje:
Preyer, Maler zu Düffeldorf,
Dr. Ritter, Geheimer Regierungs-Rath und Profeſſor an der
Techniſchen Hochſchule zu Aachen.
844
5) den Königlihen Kronen-Drden vierter Klafje:
Röber, Hiftorienmaler zu Düffeldorf,
Schaujeil, Mufil-Direktor zu Düffeldorf.
6) den Adler der Inhaber ded Königliden Hausordens
von Hohenzollern:
Arzdorf, katholiſcher Lehrer zu Kirchen, Kreid Altenkirchen,
Bottler, evangeliiher Lehrer, Küfter und Organift zu Hausmweiler,
Kreid Saarbrüden,
N fatholiicher Lehrer an der Knabenichule zu St. Jakob zu
achen,
Herrenbrück, evangeliſcher Hauptlehrer zu Hilden, Landkreis
Düſſeldorf,
Klein, katholiſcher Hauptlehrer zu Eller, Landkreis Düſſeldorf,
Kremer, evangeliſcher Lehrer zu Aachen,
Müller, evangeliſcher Lehrer zu Büchenbeuren, Kreis Zell,
Roos, evangeliſcher Hauptlehrer zu Berſchweiler, Kreis St. Wendel,
Vieter, Lehrer zu Wachtendonk, Kreis Geldern,
Werner, katholiſcher Lehrer zu Weiler, Kreis Euskirchen.
7) das Allgemeine Ehrenzeichen:
Dilg, evangeliſcher Lehrer zu Neuwied,
Meder, Schuldiener am Königlichen Gymnaſium zu Trier,
— emeritirter evangeliſcher Lehrer zu Kirchen, Kreis Alten—
irchen,
Wolf, katholiſcher Lehrer zu Kreuznach.
Ferner haben Seine Majeſtät der König aus gleichem An—
laſſe Allergnädigſt geruht:
den ordentlichen Profeſſor Dr. Lipſchitz an der Univerſität zu Bonn
zum Geheimen Regierungs-Rath,
den Seminar-Direktor Allecker zu Brühl zum Schulrath mit dem
Range eined Rathes vierter Klaffe und
den Sefretär bei dem Univerfitäts-Kuratorium, Röhmer zu Bonn
zum Kanzlei-Rath
zu ernennen.
845
Berional: Veränderungen, Titel: und Ordens - Berleihungen.
A. Behörden und Beamte
Dem Regierungs- und Schulratb Henske zu Marienwerder ilt
der Charakter ald Geheimer Regierungs-Rath verlieben,
der Regierunge- und Schulratb Riſch zu Wiesbaden zugleich
zum Konfijtorial-Rath und Mitgliede ded Konfiltoriums hatelbft
ernannt,
der Seminar» Direftor Henning zu Deld zum Regierungs- und
Sculrath ernannt und der Regierung zu Magdeburg über:
wiejen, die Verfegung nah Magdeburg jedoch aufgehoben worden,
der Seminar» Direktor Bode zu Neuwied zum NRegierungd- und
Tr ernannt und der Regierung zu Magdeburg über:
wieſen,
der Gymnafial-Hilfslehrer und kommiſſ. Kreis-Schulinſpektor Heſſe
zu Koſten zum Kreis-Schulinſpektor ernannt worden.
B. Univerſitäten, techniſche Hochſchulen, ꝛc.
Der Privatdoz. Lic. theol. und Dr. phil. Zimmer zu Königs—
berg i. Prß. iſt zum außerordentl. Profeſſ. in der theolog. Fakultät,
und der ordentl. Profeſſ. Dr. Hermann zu Zürich zum ordentl.
Profeſſ. in der medizinisch. Fakult. der Univerf. zu Königsberg
i. Prb. ernannt, und in die philoſoph. Fakult. derjelben Univerſ.
der ordentl.- Profefl. Dr. Liebiſch zu Greifswald in gleidyer
Eigenichaft verjept,
dem Privatdoz. in der mediziniſch. Fakult. der Univerſ. zu Berlin,
DEerftabsarzt 1. Klaffe Dr. Rabl-Rüdhard das Prädikat
„Profeſſor“ beigelegt, und der Privatdoz. und Geheime Stauts-
ardivar Dr. Koſer zu Berlin zum außerordentl. Profelj. in der
philoſophiſch. Fakult. derjelben Univerf. ernannt, — der außer-
ordentl. Profefj. Dr. Buſch, der praftiiche Arzt und Zahnarzt
Dr. Pätſch, der Dr. Miller und der Zahnarzt Sauer find,
und zwar die drei lepteren unter Berleihung des Prädikats
„Profeſſor“, zu Lehrern der Zahnheillunde an dem neuen zahn—
ärztlihen Snftitut der Univerfität Berlin ernannt und dem
erjteren ift zugleich die Direktion ded Inſtituts proviſoriſch über-
fragen worden,
der Privatdoz. Lic. theol. Bilt. Schultze zu Greifswald ift zum
außerordentl. Profeſſ. in der theologiih. Fakult., der außer:
ordentl. Profefi. Dr. Lewis zu Berlin und der außerordentl.
Profeff. und Amtsrichter Dr. Otto Fiſcher zu Greiföwald find
zu ordentlihen Profefforen in der juriftiih. Fakultät, — der
außerordentl. Profefl. Dr. Sommer zu Greifdwald ift zum
ordentl. Profeff. in der medizinisch. Fakult, — der außerordentl.
846
Profefj. Dr. Shmig zu Bonn zum ordentl. Profeffor, und der
Privatdoz. Dr. Holg zu Greiföwald zum außerordentl. Profeſſ.
in der philoſoph. Fakult. der Univerf. zu Greifswald ernannt,
dem ordentl. Profefj. Dr. Gierfe in der juriſtiſch. Fakult. der
Univerſ. zu Breslau ift der Königl. Kronen-Drden dritter Klaffe
verliehen, der ordentl. Profeſſ. Dr. Behrend zu Greifswald in
leicher Eigenſchaft in die jurift. Fakult. der erfteren Univerf. ver-
fept, und der ordentl. Profeſſ. Dr. Wlaſſak zu Graz zum
ordentl. Profeſſ. in der juriftiih. Fakult. der Univerf. zu Breslau
ernannt, — der ordentl. Profelj. Dr. Engler zu Kiel in gleicher
Eigenihaft in die philojoph. Fakult. der Univer). zu Breslau
verjept,
der außerordentl. Profeff. Dr. Friedrih Müller zu Berlin ift in
gleicher Eigenichaft in die theologiiche Fafult. der Univerf. zu Halle
verjeßt, — der Profefl. Dr. Stumpf zu Prag zum ordentl.
Profeſſ., und der Privatdoz. Dr. Döbner zu Berlin zum außer:
ordentl. Profefj. in der philoloph. Fakult. der Univerſ. zu Halle
ernannt,
der außerordentl. Profeff. Dr. Shloßmann zu Bonn ift zum
ordentl. Profefj. in der juriftiih. Fafult., und der außerordentl.
Profefj. Dr. Krümmel zu Kiel zum ordentl. Profeſſ. in der
philoſoph. Fakult. der Univerſ. zu Kielernannt, und in die philojoph.
Fafult. diejer Univerj. der außerordentl. Profeſſ. Dr. Bruns zu
Göttingen in gleicher Eigenſchaft verjegt,
der ordentl. Profeſſ. Dr. Regelöberger zu Breslau ift in gleicher
Eigenſchaft in die juriltiiche Kafult. der Univeri. zu Göttingen ver:
jegt, und an diefer Univerj. der Privatdoz. Dr. Bechtel zu Göt-
tingen zum außerordentl. Profeff. in der philoſoph. Fakult. ernannt,
der ordentl. Profeff. Dr. Lenel zu Kiel ift in gleicher Eigenſchaft
in die juriftiiche Fakultät, und der ordentl. Profeſſ. Dr. Bauer
u Königdberg i. Prß. in gleicher Eigenihaft in die philojoph.
Fatlt der Univerf. zu Marburg verjegt, und an diejer Univerſ.
der Profejj. Dr. Heinrich Weber von der tehniihen Hochſchule
zu Berlin zum ordentl. Profeſſ. in der philoſoph. Fakult. ernannt,
der außerordentl. Profefj. Lie. Dr. Lemme zu Bredlau it zum
ordentl. Profeſſ. in der evangeliich-tbeolog. Kafultät der Univerf.
zu Bonn ernannt, und in die philoſoph Fakult. diefer Univerfit.
der ordentl. Profefj. Dr. Dove zu Breslau in gleidher Eigen
ſchaft veriegt,
Dr. Ernſt Sommer ift zum außerordentl. Profefj. in der katholiſch—
tbeolog. Fakultät, und der Prof. Dr. Brefeld an der Forft-
afademie zu Eberöwalde zum ordentl. Profeſſ. in der philoſoph.
Fafult. der Akademie zu Münfter ernannt worden.
An der tehniihen Hohichule zu Berlin haben aus Anlaf der Ein-
weihung der Neubauten in Charlottenburg erhalten
847
den Charakter ald Geheimer Regierungd-Rath: der Rektor Profefl.
Dr. Haud und der Baurath Profeff. Raſchdorff, — den Rothen
Adler-Drden vierter Klaffe: die Profefforen Facoböthal, Dr.
Dörgend, Georg Meyer und Dr. Bogel, jowie der Rendant
und erpedir. Sekretär, Rechnungsrath Hoffmeifter, — den Königl.
Kronen» Drden dritter Klaffe: der Profefj. Dr. Paalzow, —
das Prädikat Profeffor: der Dozent, Kaiſerl. Marine-Schiffbau-
Ingenieur Dill, — den Königl. Kronen-Orden vierter Klafje: der
rer Seiffert, — dad Allgemeine Ehrenzeichen: der
anzleidiener Mertend, der Bibliothefdiener Rudolph und
der Saaldiener Tredfow, —
an derjelben techniihen Hochſchule ift der Profefj. der Mathematik
Dr. du Boid-Reymond von der Univerj. zu Tübingen zum
etatsmäßigen — ernannt,
der außerordentl. Profeſſ. an der Univerſ. zu Straßburg i. Elſ.,
Dr. Kohlrauſch iſt als Dozent für Elektrotechnik an die techniſche
Hochſchule zu Hannover berufen und demſelben das Prädikat
„Profeſſor“ beigelegt worden.
Der Geheime Ober-Regierungsrath a. D. Dr. Max Duncker,
Mitglied der Akademie der Wiſſenſchaften zu Berlin, iſt zum
Hiſtoriographen der Brandenburgiſchen Geſchichte ernannt worden.
Den ordentl. Lehrern Franz Schulz und Hausmann an der aka—
demiſchen Hochſchule für Muſik zu Berlin ift das Prädikat
„Profeffor” beigelegt,
an dad afademijche Inſtitut für Kirhenmufif zu Berlin find Pro—
feffjor Dr. Alöleben und Mufikdireftor Rehbaum zu Berlin
ald Lehrer berufen worden.
Den ordentl. Lehrern Malern Bräuer und Schobelt an der Kunft-
und Kunftgewerbe-Schule zu Breslau ift das Prädikat „Pro—
fefjor” beigelegt worden.
C. Gymnaſial- und Real-Lehranftalten.
Dem Direktor Nötel am Friedrich Wilhelmd-Gymnafium zu Pojen
ift der Rothe Adler-Drden vierter Klaffe verliehen,
der Gymnafial-Direftor Dr. Haydud zu Marienburg in gleicher
Eigenſchaft an das Gymnaf. und dad Realgymnaf. zu Thorn, und
der Gymnaf. Direktor Dr. Buchenau zu Rinteln in gleicher Eigen-
Ihaft an dad Gymnaſ. zu Marburg verjfept,
der Direktor des ftädtiihen Gymnaſ. zu Allenftein, Dr. Frieders—
dorff zum Königl. Gymnaf. Direktor ernannt und demjelben die
Direktion ded Gymnaf. zu Tilfit übertragen,
der Dberlehrer Profefj. Dr. Aug. Richter am Gymnaf. Karolinum
n Os nabrück zum Gymnafial-Direftor ernannt und demjelben
ie Direktion dieſes Gymnaſiums übertragen,
848
der Dberlehrer Dr. Martend am Königl. Gymnaſ. zu Danzig zum
Gymnafial: Direktor ernannt und demjelben die Direktion des
Gymnaf. zu Marienburg übertragen,
der Gymnaſ. Oberlehrer Akens zu Trier zum Direktor ded Gymnaſ.
zu Kempen ernannt worden.
Das Prädikat „Profeſſor“ ift beigelegt worden den Dberlehrern
Löffler am Gymnaj. zu Kulm,
Dr. Conradt am Marienftift3-Gymnaf. zu Stettin,
Dr. Herbft am Stadt-Gymnaf. zu Stettin,
Dr. ss und Dr. Jonas am $riedr. Wild. Gymnaſ. zu
Polen,
Dr. Werther an der lateiniihen Hauptihule der Franckeſchen
Stiftungen zu Halle a./S., und
et Dr. Schlüter am Gymnaſ. Andreanum zu Hildes—
eim.
Es ift verliehen worden der Rothe Adler-Drden vierter Klafje den
Gymnafial-Dberlehrern
Dr. Morig am Friedr. Wild. Gymnaſ. zu Poſen,
Snipeftor Küöhns zu Lüneburg und
Profefj. Dr. Conrads zu Eſſen,
dögl. der Königl. Kronen-Orden vierter Klafje dem Oberlehrer
Grahn am Lyceum I. zu Hannover.
Der Pfarrer Möller zu Aldwede ift zum Oberlehrer und Anitalts-
geiftlichen bei dem Gymnaſ. zu Gütersloh berufen worden.
Als Oberlehrer find berufen, bzw. verjeßt worden an dad Gymnafium
zu Danzi $ Königl. Gymnaf., der ordentl. Lehrer Steinwender
vom Gymnaſ. zu Marienburg,
zu Kolberg der ordentl. Lehrer Bindfeil vom Gymnaj. zu
Neuftettin,
zu Pojen, Marien-Öymnal., der Oberlehrer Dr. Rebbronn vom
Gymnaj. zu Wongrowiß und der ordentl. Lehrer Dr. Brod
vom Gymnaſ. zu Konih,
zu Wongromwig der Oberlehrer Dr. Schröter vom Marien-
Gymnaf. zu Pojen,
zu Kattowitz der ordentl. Lehrer Dr. Karraf vom Realgymnal.
zu Elberfeld,
zu Hameln der Oberlehrer Dr. Windel von der Thomas-Schule
zu Leipzig, und
zu Hadamar der ordentl. Lehrer Bojing vom Gymnaſ. zu
Heröfeld.
Zu DOberlehrern find befördert worden die ordentlichen Lehrer
Dr. Strögel am Franzöſ. Gymnal. zu Berlin,
Kränzlin am Gymnaf. zum grauen Klofter zu Berlin,
849
(ferner find zu Gymnaſial-Oberlehrern befördert worden die ordent-
lichen Lehrer:)
Dr. Wienfe am Marienftift3-Gymnaf. zu Stettin,
Dr. Graßmann am Gymnaj. zu Stolp,
Dörks am Gymnaf. zu Treptow a. d. R.,
Suckow am Eliſabeth-Gymnaſ. zu Breslau,
Sriedrih am Gymnaſ. zu Wohlau,
Wapenhenſch an dem Gymnaf. und dem Real-Gymnal. zu
Bielefeld,
Dr. Wadermann am Gymnaf. zu Hanau,
Bender am Gymnaf. zu Hersfeld,
Dr. Paulus I am Gymnaf. zu Kafjel, und
Pieg am Gymnaſ. zu Kempen.
Der Titel „Oberlehrer” ift beigelegt worden den ordentlichen Lehrern
Dr. Eſchmann am Gymnaf. zu Burgfteinfurt, und
Lie. Dertel am Gymnaj. zu Kajjel.
Als ordentl. Lehrer find angeftellt worden am Gymnafium
zu Graudenz der ordentl. Lehrer Reimann vom Gymnaf. zu
Neuftadt i. Weſtprß.,
zu Konitz der ordentl. Lehrer Dr. Otto vom Gymnaſ. zu Kulm
und der Schula. Kand. Zielinsfi,
zu Diih. Krone der biöh. Rektor ded Progymnaf. zu Dorften
i. Weitf., Dr. Krampe und der Schula. Kandid. Moczynski,
zu Kulm der ordentl. Zehrer Baumann vom Gymnaj. zu
Konig und der Schula. Kandid. Karabasz,
zu Marienburg der Scula. Kandid. Dr. Strehlfe,
zu Neuftadt i. Weſtprß. der Schula. Kandid. Dr. Legowski,
zu Prß. Stargardt der ordentl. Lehrer Winider vom Gymnaſ.
zu Graudenz,
zu Breslau, Mattbiad-Gymnaj., der Hilfslehrer Dr. Welzel,
und der ordentl. Lehrer Beckſtein vom Gymnaſ. zu Sagan,
zu Glaß der ordentl. Lehrer Bed vom Gymnaſ. zu ——
zu Leobſchütz der ordentl. Lehrer Sprotte vom Matthiadgumnaj.
zu Breslau,
zu Liegnitz, ſtädtiſch. Gymnaſ., der Lehrer Güthling vom
Progymnaſ. zu Garz a./D.,
zu Sagan der ordentl. Lehrer Dr. Böhm vom Gymnaſ. zu Glatz,
zu Wittenberg der Hilfslehrer Dr. Hitzigrath,
zu Heröfeld die ordentlichen Lehrer Dertel vom Gymnaſ. zu
Kaffel und Hartwig vom Gymnaj. zu Marburg,
zu Kaſſel der Hilfölehrer Paulus II,
zu Marburg der ordentl. Lehrer Schenfheld vom Gymnaſ. zu
Heröfeld,
zu Montabaur der Hilfälehrer Knögel,
1884. 56
850
(ferner find als ordentliche Lehrer angeftellt worden am Gymnafium
zu Barmen die Hilfölehrer Dr. Gilbert, Hadhenberg um
Saurenbad, und
zu Köln, Kriedr. Wilh. Gymnaf., die Schula. Kandidaten Emans
und Golad.
Dem Gelanglehrer am Askaniſchen Gymnaſ. zu Berlin, Profefl.
en Aldleben ift der Königl. Kronen-Drden vierter Klaſſe ver-
lieben,
am Gymnaj. zu Schleufingen der SeminarsHilfälehrer Völder
aus Erfurt ald Clementarlehrer angeftellt worden.
Der ordentl. Zehrer Dr. Siede am Friedrichs-Gymnaſ. zu Berlin
ift zum Dberlehrer an dem ſtädtiſchen Progymnafium dafelbft
ernannt, und )
dem ordentl. Lehrer Siegerd am Progymnal. zu Malmedy de
Titel „Oberlehrer“ beigelegt worden.
Dem Direktor Dr. Holzapfel am Realgymnaſ. zu Magdeburg
ift der Rothe Adler-Drden dritter Klaffe mit der Schleife verliehen,
die Wahl des Gymnafial-Direftord Dr. Steinmeyer zu Kreuzburg
——— des Realgymnafiums zu Aſchersleben iſt beſtätigt
worden.
Das Prädikat „Profeſſor“ iſt beigelegt worden den Oberlehrern
Dr. Marthe am Dorotheenſtädt. Realgymnaſ. zu Berlin,
Dr. Röbber am Realgymnaſ. I zu Hannover, und
Ebers > — „ zu Osnabrück.
Zu Oberlehrern, bzw. zu etatdmäßigen Oberlehrern find befördert
worden die ordentlichen *
DIE am Realgymnaſ. auf der Burg zu Königsberg i. Prß.,
Laps am ftädtiih. Realgymnaſ. zu Königsberg i. Prß.,
Zitular-Öberlehrer Dr. Schneider am Realgymnal. zu Elbing,
Dr. $riedr. Schneider am Friedrichs-Realgymnaſ. zu Berlin,
Dr. Karl Meyer und Koh am Friedr. Wilh. Realgumnaf. zu
Stettin,
Dr. Borberger am Realgymnaf. zu Erfurt,
Zitular-Dberlehrer Marjan am Realgymnaf. zu Aachen, und
Dr. Rettig am Realgymnaſ. zu Köln.
Als ordentliche Lehrer find angeftellt worden am — —
zu Danzig, Johannisſchule, der Schula. Kandid. Rühle,
zu Altona der Schula. Kandid. Dr. Schnell,
zu Hannover, — l, der Schula. Kandid. Röver, und
zu Düffeldorf der Lehrer Schulte von der höheren Bürger-
ſchule dajelbft.
851
Dad Prädikat — iſt beigelegt worden den Oberlehrern
Dr. Lücking und Dr. Pallmann an der Euijenitädt. Ober»
realjhule zu Berlin, und
Weiland an der Oberrealſch. zu Köln.
An der Adlerpflychtſchule (Realſchule) zu Frankfurt a. Main find die
ordentlichen Xehrer Seibt, Dr. Reichenbach und Dr. Kretzer
zu Oberlehrern befördert worden.
Als ordentliche Lehrer find angeftellt worden an der Realſchule
zu Dttenjen der Schula. Kandid. Dr. Köpde,
zu Bodenheim der Hilfölehrer Dr. Junker von der höheren
Bürgerſch. zu Bochum,
zu Hanau der Hilfälehrer Lohmann,
zu Kafjel der Hilfdlehrer Zimmermann, und
zu Wiesbaden der Hilfölehrer Klein von der Realſch. zu
Bockenheim.
Die Wahl des Oberlehrers Shöber am Realprogymnaf. zu Einbed
zum Rektor des Realprogymnaj. zu Uelzen ift beftätigt worden.
An das Realprogymnal. zu Einbeck ift der ordentl. Lehrer Dr.
Röjener vom Realprogymna). zu Northeim ald Dberlehrer berufen
worden.
Als ordentliche Lehrer find angeftellt worden am Realprogumnafium
zu Northeim der ordentl. Xehrer Meyer vom Realprogymna].
zu Uelzen,
zu Melzen der Schula. Kandid. Hoffmann,
zu Biebrich der Hilfölehrer Heyne,
zu Höchſt aM. der ordentl. Lehrer Mathi vom Gymnaf. zu
Hersfeld,
zu Oberlahnſtein der Hilfslehrer Kerftgend, und
zu Saarlouis der Schula. Kandid. Lorenz.
Fehl Lehrer find angeftellt worden an der höheren Bürger-
ule
zu Breslau, der eriten evangel. höh. Bürgerſch., der Schula.
Kandid. Mertind, und
zu Köln a.Rh. der Schula. Kandid. Hagemann.
An der Gewerbeſchule (höh. Bürgerih.) zu Hagen ilt der Lehrer
Sinn aus Vörde ald Glementarlehrer,
an der Gewerbejchule (höh. Bürgerih.) zu Barmen der fommifja-
riſche Zeichenlehrer Deditius ald ordentl. Zeichenlehrer angeftellt
worden.
56 *
An der Königl. Baugewerfihule zu Nienburg ift der Lehrer
Feldhaus von der Präparandenanftalt zu Diepholz ald Lehrer
angeftellt worden.
D. Seminare.
Der Seminar-Direftor Dr. Weiß zu Rofenberg O./ Schl. ift
in Ba Eigenſchaft an das Schullehrer-Seminar zu Graudenz,
und
der Seminar=Direltor Dr. Preiihe zu Reichenbach D./L. in
gleiher Eigenihaft an dad Schull. Semin. zu Neuwied ver
ſetzt worden.
Zu Seminar:Direftoren find ernannt worden
der Kreid-Schulinipeft. Peiper zu Breslau,
der erfte Seminarlehrer Lohmann zu Kreu uzburg O./Schl.,
der Kreis-Schulinſpekt. Trieſchmann zu Waldenburg 1 /Säl.,
der erite Seminarlehrer Roßmann zu Steinau a./D.,
der erite Seminarlehrer Martin zu Bunzlau, und
der Gymnaſiallehrer Dr. Bartholome zu Bochum,
und iſt verliehen worden
dem Direktor Peiper das Direktorat des Schull. Seminars zu
Angerburg,
dem Direftor * mann dögl. zu Pölitz,
Trieihmann dögl. gi Münfterberg,
Sour dögl. zu Reichenbach O.L.,
Martin dögl. zu Eidleben, und
Dr. Bartholome dögl, zu Montabaur.
" "H
ii H
H "
" H
In gleicher Eigenichaft find verjegt worden die erften Seminarlehrer
Küfter zu Deld an dad Schull. Semin. zu Pr. Friedland,
Lüttich zu Waldau an dad Schul. Semin. zu Königsberg. MR,
Sr zu Prß. Friedland an dad Schull. Semin. zu Oels, und
Haue dr Königsberg. / M. an das Schul. Semin. uBunzlau;
Zu erften Lehrern find ernannt worden
am Schull. Semin. zu Dramburg der Diafonus Weymann
aus Mejerig,
an den Zehrerinnenbildungs- und Erziehungsanftalten zu Droyßig
der ordentl. Lehrer Thomas von dem Lehrerinnen-Seminar
und der Luiſenſchule zu Pofen,
am Schull. Seminar zu Stade der ordentl. Lehrer Scharle—
mann dafelbit, und
am Schull. Seminar zu Linnich der ordentl. Semin. Lehrer
Cüppers aus Elten.
Am Schull. Seminar zu Liegnitz iſt der Hilfslehrer Krauſe zum
ordentlichen Lehrer befördert worden;
853
Sn gleicher Eigenichaft find verjegt worden die ordentlihen Seminar:
lehrer "
— zu Paradies an das Schull. Seminar zu Tuchel,
Menzel zu Mettmann an das Schull. Seminar zu Liegnitz, und
Krauſe zu Liegnitz an das Schull. Seminar zu Mettmann;
Als ordentliche Lehrer ſind angeſtellt worden
am Lehrerinnen-Seminar zu Poſen der vormalige Pfarrvikar,
Paſtor Hotop aus Kontopp,
am Schull. Seminar zu Oppeln der Seminar-Hilfslehrer
Kothe aus Rojenberg,
am Schull. Seminar zu Boppard der kommiſſ. Semin. Lehrer
Dr. Einig dajelbit, und
am Schul. Seminar zu Elten der fatholifche Geiftlihe Umbach.
Als Hilfslehrer find angeftellt worden am Schull. Seminar
zu Dramburg der Hilfäl. Alb. Schmidt von der Präparand.
- Anftalt zu Rummelsburg i. Pom.,
zu Liegnig der Hilföl. Frenzel von der Präparand. Anftalt
zu Schmiedeberg i. Schl.,
zu Delitjch der Präparandenlehrer Schöttge aus Eiäleben,
zu Lüneburg der Lehrer Shwalm aus Aurich,
zu Os nabrück der Lehrer Stried aus Holtorf,
zu Stade der Lehrer Mahnken von der Privat Präparand.
Anftalt zu Rotenburg,
zu Rüthen der an diefem Seminar kommiſſ. bejchäftigte Lehrer
Züttefen,
zu Soeft der Lehrer Schellad von der Privat - Präparand,
Anftalt zu Königsberg N./M. und
zu Linnich der Lehrer Hinjen aus Köln.
E. Zaubftummen:-Anftalten.
Der Taubſtummenlehrer Sammert aus Berlin ift an der Taubit.
Anftalt zu Angerburg als Hilfälehrer angeftellt und demnächſt
an die Zaubft. Anftalt zu Königsberg i. Prß. berufen worden,
ed find an der Taubſt. Anftalt
zu Röfjel der Zaubft. Lehrer Wedig aus Bürgerödorf bei
Seeburg fommiljar. ald ordentl. Lehrer, der Lehrer Franz
Neumann aud Nordenburg und der Zehrer Gerber aus
Gr. Roſinsko ala Hilfälebrer,
zu Shlodhau der Lehrer Kaijer aus Krieffohl ald Hilfslehrer,
zu Erfurt der Taubft. Lehrer Sarand ald ordentl. Lehrer und
der Elementarlehrer Gebſer als Hilfälehrer angeftellt worden.
854
F. Höhere Mädchenſchulen.
An der ftädtiichen höheren Mädchenſchule zu Stettin ift der
ordentl. Lehrer Schridde zum Oberlehrer befördert, und dem
ordentl. Lehrer, Kantor Nendell der Adler der Inhaber des
Königl. Hausordend von Hohenzollern verliehen worden.
G. Deffentlide Volksſchulen.
Es haben erhalten
1. den Rothen Adler-Drden vierter Klaffe:
Dr. Kinzel, evangel. Gemeindeihul-Rektor zu Berlin;
2. den Königl. Kronen=Drden vierter Klajffe:
Beder, evangel. Lehrer und Küfter zu Landöberger- Holländer,
Krs Landöberg a. W
Sägen, fathol. Hauptlehrer zu Trier,
Kalanfe, evangel. Hauptlehrer zu Raſtenburg,
Pomme, evangel. Schulreftor zu Magdeburg,
MWec —— kathol. Hauptlehrer und Organiſt zu Krawarn, Krs
Ratibor;
3. den Adler der Inhaber des Königl. Hausordens von
Hohenzollern:
Albanud, evangel. erfter Lehrer, Kantor, Drganift und Küfter
zu Naumburg,
rn evangel. erfter Xehrer und Kantor zu Behle, Krs Czar—
nifau,
Beckmann, evangel. Lehrer zu Einbed, Landdroſt. Bez. Hildesheim,
Bendler, evangel. erfter Kehrer und ‘Kantor zu Aderftedt, Kr
Aſchersleben,
Bertram, kathol. erſter Lehrer zu Eltville, Rheingaukrs,
Both, evangel. Konrektor zu Wipenhaufen, Krs Witzenhauſen,
Breter, evangel. Lehrer und Kuͤſter zu Kloſterfelde, Krs Arns—
walde,
Bretſch, evangel. Lehrer und Küſter zu Pyritz,
Dermietzel, evangel. Lehrer und Küfter zu Alt-Glietzen, Krs
Königsberg N./M.,
Ecke, evangel. Subkonrektor und Organiſt zu Stolberg a. Harz,
Grafſchaft Stolberg-Stolberg, Krs Sangerhauſen,
Gärtig, kathol. Lehrer und Kantor zu Murke, Krs Frauftadt,
Gapemeier, fathol. Lehrer, Organift und Küfter zu Struth,
Krs Mühlhauſen,
Glaw, kathol. Lehrer zu Braunsberg i. Oſtprß.,
Groneß, kathol. erſter Lehrer zu Kaifenheim, Krs Kochem,
855
(ferner haben erhalten den Adler der Inhaber des Königl. Haus»
ordend von Hobenzollern:)
Hirsch, evangel. erfter Lehrer und Küfter zu Neu: Medewig,
Krs Oberbarnim,
Kipp, evangel. Lehrer zu Sfingdorf, Krs Halle,
Krahn, dsgl. und Küfter zu Günterdberg, Krs Saapig,
Kühlbach, evangel. Lehrer, Orgamift und Küfter zu Tribohm,
Krs Franzburg,
Zange, evangel. erfter Mädchenlehrer zu Zielenzig,
Lemke, evangel. Lehrer und Kantor zu Ehrbardorf, Krs Czarnilau,
Lohmann, kathol. Hauptlehrer zu Nievenheim, Krd Neuß,
Lüdeke, evangel. Lehrer und Küfter zu Lindenberg, Krs Diterburg,
Drpby, evangel. Lehrer und Külter zu Groß-Teuplig, Krs
rau,
P oft, evangel. Lehrer und Küfter zu Burg, Krs Kottbus,
Ratjen, evangel. Lehrer zu Fiefharrie, Krs Kiel,
Rhein, evangel. Sie und Kantor zu Elbing,
Roſemann, evangel. Lehrer, Kantor, Organift und Küfter zu
Mühlrätlig, Krs Lüben,
Schäfer, evangel. Hauptlehrer zu Potsdam,
Schäffer, kathol. Hauptlehrer zu Rußhütte, Krs Saarbrücken,
Schultze, evangel. Lehrer, Kantor, Organiſt und Küſter zu
Glienicke, Krd Beeskow-Storkow,
Stolzenburg, evangel. Lehrer und Küſter zu Luckow, Krs
Randow,
Thedſen, evangel. erſter Lehrer, Organiſt und Küſter zu Büns—
dorf, Krs Eckernförde,
Thiele, evangel. Lehrer und Küſter zu Etzin, Krs Oſthavelland,
Unger, evangel. erſter Lehrer und Küſter zu Höckendorf, Krs
Greifenhagen,—
Bölfner, evangel. Lehrer und Küſter zu Barzwitz, Krs Schlawe,
Wiermann, evangel. Lehrer und Küſter zu Veerßen, Krs Uelzen,
Wittkowski, evangel. erſter Kirchſchullehrer und Organiſt zu
Auglitten, Krs Friedland; |
4. dad Allgemeine Ehrenzeiden:
Böhling, evangel. Xehrer zu Bothel, Krd Rotenburg,
Böjenberg, evangel. Lehrer, Organift und Küfter zu Schulen»
burg, Krs Wennigſen,
Chriſtoweik, evangel. Lehrer zu Thurowen, Krs Johannisburg,
Gärtner, desgl. zu Burg Kauper, Krs Kottbus,
Geift, evangel. Hauptlehrer, Organiſt und Küſter zu Belum,
Krs Neuhaus,
Gräff, evangel. Lehrer und Küſter zu Schildow, Krs Niederbarnim,
Kegel, evangel. Lehrer zu Gaudernbach, Oberlahnkrs,
96
9
856
(ferner haben erhalten das Allgemeine Ehrenzeichen :)
Knoll, evangel. Lehrer und Küfter zu Alt-Zellin, Krd Demmin,
Krey, evangel. Yehrer zu Klein Schwirjen, Krs Rummeldburg,
Krüger, dögl. und Kuüfter zu Sieverddorf, Krs Lebus,
Laack, evangel. Zehrer zu Polchow, Krs Kammin,
Leonhard, dsgl. zu Sienhachenbach, Krs St. Wendel,
Mahling, dsgl. und Küſter zu Sommerfelde, Krs Oberbarnim,
Menken, evangel. Lehrer zu Mooringen, Krs Oſterholz,
Meyer, dsgl. zu Uetze, Krs Celle,
Michels, dsgl., Kantor und Küſter gu Wienhauſen, Krs Celle
Mummenhoff, kathol. Lehrer zu Nordwalde, Krs Steinfurt
Rohler, dsgl. zu Ferſchweiler, Krs Bitburg,
Roſe, evangel. Lehrer und Küſter zu Holzendorf, Krs Prenzlau,
Rowinski, kathol. erſter Lehrer zu Heidemühl, Krs Schlochau,
Saar, evangel. Lehrer und Küſter zu Rathebur, Krs Anklam,
Schulze, evangel. Lehrer und Küſter zu Globig, Krs Wittenberg,
Weczkowski, kathol. Lehrer zu Medien, Krs Heilsberg,
Wienhöfer, evangel. Lehrer zu Vordorf, Krs Gifhorn, und
Wisniewski, dögl. zu Maſuhren, Krs Oletzko.
Ausgeſchieden aus dem Amte.
Geftorben:
der Geheime Negierungs-Rath, Profeff. Dr. Kiekling, Ehren-
mitglied des Provinzial-Schulfollegiums zu Berlin, Gym-
naftal-Direftor a. D.,
von den Profefjoren der Univerf. zu Marburg: der ordentl. Pro—
feſſ. in der juriftiich. Fakult, Geheime Suft. Rath Dr. Fuchs,
zugleih ftändiged Mitglied des Univerj. Kuratoriums, der
ordentl. Profefj. Dr. Herrmann in der philofoph. Fakult.,
und der außerordentl. — in der mediziniſch. Fakult.,
Kreisphyſikus, Sanitätsrath Dr. Horſtmann,
der Prorektor Profeſſ. Dietlein am Gymnaſ. zu Neuſtettin,
die Oberlehrer Bade am Gymnaſ. zu Kolberg und Profeſſ.
Dr. Bruns am %yceum I. zu Hannover,
der ordentl. Lehrer Dr. Maaßen am Gymnaf. zu Altona,
der Glementarlehrer Meifter am Gymnaſ. zu Emden,
der Oberlehrer Profefj. Dr. Förfter am Realgymnaf. zu Aachen,
der ordentl. Lehrer Günther am Realgymnaf. I. zu Hannover,
der Vorfteher Högelund an der Dehsacanbenankalt zu Apen—
rade, und
der Dberlehrer Dr. Schirmeifter an der ſtädtiſch. höheren
Mädchenſchule zu Stettin.
857
In den Rubeftand find getreten:
der Regierungd- und Sculratb, Geheime Regierungd - Rath
Henske zu Marienwerder,
der Direftor Dr. in an dem Gymnaſ. und dem Real-
ymnaj. zu Thorn, fowie der Gymnaſ. Direft. Dr. Höl-
———— Redlingbaufen, und haben diefelben den Rothen
Adler-Orden dritter Klafje mit der Schleife erhalten,
der Gymnaſ. Direftor Dr. Schürmann zu Kempen, und
bat derjelbe den Rothen Adler-Drden vierter Klafje erhalten,
der Gymnaj. Direktor Dr. Regel zu Hameln, und bat der-
jelbe den Adler der Ritter des Königl. Hausordens von Hohen⸗
zollern erhalten,
die nachgenannten Dberlebrer, melde den Rothen Adler - Drden
vierter Klajje erbalten haben: |
Profell Dr. Dumas am Gymnaf. zum grauen Klofter zu
erlin,
Proreftor Dr. Bredow am Gymnaſ. zu Treptow a. /R.,
Konrektor Peters am Gymnaſ. Karolinum zu Os nabrück,
und
Profeſſor Meiſter am ah zu Hadamar,
der Proreftor Profefj. Dr. Kambly jr Eliſabeth-Gymnaſ. zu
Breslau, und hat derjelbe den Königl. Kronen-Drden dritter
Klaſſe erhalten,
der Oberlehrer und Religiondlehrer Schiel am Gymnaj. zu Glap,
der Oberlehrer Stölging am Gymnaf. zu Heröfeld,
der ordentl. Lehrer Hinrichſen am Gymnaſ. zu Schieswi
und hat derſelbe den Königl. Kronen— —* vierter —
erhalten,
die ordentl. Lehrer Dr. Röowe am Gymnaſ. zu Greifswald
und Dr. Wiel am Marzellen-Gymnaſ. zu Köln,
der Direktor des Realgymnaſ. Dr. Hüſer zu Aſchersleben,
die nachgenannten Oberlehrer, welche den Rothen Adler-Orden
vierter Klaſſe erhalten haben:
Profeſſ. Dr. Bernhard am ſtädtiſch. Realgymnaſ. zu Königs—
berg i. Prß.,
Profeſſ. S hilling am Realgymnaj. zu Elbin
die Profefforen Dr. Schellbady und Märkel an am riedrict-
Realgymnaf. zu Berlin,
Theod. Schmidt am Friedr. Wilh, Realgymnaſ. zu Stettin,
Profeſſ. Duidde am Realgymnaf. zu Erfurt, und
Profeſſ. Dr. De icke am Realgymnaſ. zu Mülheim a. d. Rhr,
der Oberlehrer Barbe am Andread-Realgymnaf. zu Berlin, und
bat derfelbe den Königl. Kronen-Drden vierter Klaffe erhalten,
die Oberlehrer Dr. Shirrmader am DEE auf der Burg
zu Königöberg i. Prß. und Profefj. Dr. Emdmann am
Friedr. Wilh. Realgymnaf. zu Stettin,
858
(ferner find in den Ruheſtand getreten:)
die ordentl. Lehrer Wegener an der DOberrealihule zu Magde-
burg und Wagemann an der Oberrealih. zu Kiel,
der ordentl. Lehrer Bierhoff am Realprogymnaj. zu Lüdenſcheid,
und hat derjelbe den Königl. Kronen-Drden vierter Klafje
erhalten,
der ordentl. Lehrer Jahns an der höheren Bürgerfh. I zu Han»
nover, und hat derjelbe den Königl. Kronen-Drdem vierter
Klafje erhalten,
der Seminar-Direftor Sordan zu Graudenz, und bat ber:
jelbe den Rothen Adler-Drden dritter Klafje mit der Schleife
erhalten,
der erfte Lehrer am Lehrerinnen-Seminar und der Zuifen- Schule
zu Dosen, Profefl. Henjel, und bat derjelbe den Adler der
Ritter ded Königl. Haudordend von Hohenzollern erhalten,
der erjte Seminarlehrer Hahn zu Stade:
Audgejhieden wegen Gintritteß in ein andered Amt,
bzw. eine andere Thätigfeit im Inlande:
der Regierungd- und Schulrath Kaftan zu Schleswig,
der Direftorial-Affiltent an der National-Galerie, Direktor Dr.
Dobme zu Berlin, und hat derfelbe den Rothen Adler-Orden
vierter Klaſſe erhalten,
der Religionslehrer und Anjtaltögeiftlihe Braun am Gymnaſ.
zu Güterslob,
der Gymnaſ. Lehrer Dr. Gräber zu Elberfeld,
der erite Seminarlehrer Keller zu Montabaur,
der Kebrer Dr. Engelen am Lehrerinnen » Seminar au Poſen,
die Seminar-Hilfslehrer Kuley zu Kyritz, Zippel zu Neu—
elle und Schröter II. zu Deli
die gitfstehrer Schacht an der Taubſt. Anftalt zu Röffel und
Kartb an der Taubft. Anftalt zu Schlochau.
Audgeihieden wegen Anitellung außerhalb der Preußi-
hen Monardie:
die ordentlihen Univerfitätd-Profefloren
Dr. Seuffert in der juriftiih. Fakult. zu Greifswald,
Dr. Gierfe „ „ juriftih. „ zu Breslau,
Dr. Böhm „m mediziniih. „ zu Marburg, und
Dr. Maurenbreder in der philofoph. Fafult. zu Bonn,
die außerordentl. Profefforen Dr. 9. Kroneder in der mediziniidh.
Fafult. der Univerf. zu Berlin, und Dr. Gajfer in ber
mediziniih. Fafult. der Univer). zu Marburg,
der Gymnaſ. Hilfdlebrer Weidenbach zu Rinteln.
— — —
859
Aufihren Antrag, bzw. anderweit find ausgeſchieden:
die Do
techniſchen Hochſchule zu Aachen,
enten Eifenbahn » Baumeifter a. D. Wolff an der tech—
— Hochſchule zu Berlin und Profeſſ. Krohn an der
der Mufikdirektor Profeſſ. ul. Schneider und der Königl.
Kammermufitus Refſel ald Lehrer des afademifchen Inſtituts
der Rektor ded Realprogymnaſ., Dr. Schmidt zu
für Kirhenmufif zu Berlin,
Wolgaſt,
der ordentl. Lehrer Roſe und die Lehrerin Gun. an der Taubft.
111.
IV.
Anftalt zu Erfurt.
— — — —— — —
Inhalts-Verzeichnis des Dezember-Heftes.
. 103) Injertionstoften für Traueranzeigen in öffentlichen Blättern dürfen
auf Staatsfonds nit übernommen werden .
104) Auszug aus dem 7. Geſchäftsberichte des Vreußiſchen Beamten
Bereines. (Geihäftsabihluß für das Jahr 1883) ar
105) Friedrih-Wilhelm-Stiftung für Marienbad
. 106) ng al bei der Akademie der Künfte zu Berlin im
Fahre 1 ,
107) Beftätigung der Wahien von Rektoren und Detanen an Univer-
fitäten ꝛc. .
108) Abänderung des g. 16 der Voꝛrſchrifien fulr die Studirenden der
Landes-Univerfitäten ꝛc. vom 1. Dftober 1879 . . ;
109) Maturitätsprüfung der Theologen in der hebräifchen Sprache .
110) Wahl eines anderen an der —
Hochſchule zu Berlin . i
111) Anordnungen zur Verhütung der ee) — —
heiten durch die Schulen .
112) Präparanden-Anftalten an Schullehrer-Seminaren . .
113) Nachweiſung über die Termine zur Abhaltung des ſechswöchent:
lichen Seminarkurſus ſeitens der Kandidaten des ——
Predigtamtes
114) Befähigungszeugniſſe aus der Prüfung file Vorfteher an Zaub-
ftummenanftalten . .
115) Befähigungszeugniffe aus dem Kurfus zur Ausbildung von Zaub-
ftummenlehrern . i
116) Befähigungszeugniffe aus der Turnlehrer- Bildungsanftalt
117) Fun > aus der Turnlehrerinnen- Prüfung im Frith:
jahre 1 i i
118) Befähigungszeugnifie aus dem Kurſus zur Ausbildung von
Iurnlehrerinnen .
119) Befähigungszeugniffe für Zöglinge der gcprerinnen-Bildungs-
anftalten zu Droyßig
120) Verfahren bei Benfionirung. von Boltsihulfehrern re
121) Gnadenfompetenz filr die Hinterbliebenen von Scullchrern .
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V. 122) Religionsunterriht in der Boltsihule . . 329
123) Herbeiführung eines vegelmäßigen Sanlbeſuches in vridatjchulen
durch Führung von Berfäumnisliften . . 534
124) Ueberſicht über die Zahl der bei dem Landheere und bei der
Marine in dem Erſatzjahre 1883/84 eingeſtellten Preußiſchen
Mannihaften mit Bezug auf ihre Schulbildung . . 854
125) Die Aufnahme rejp. die Belaffung von Schülern in Mittelſchulen
kann an die Bedingung geknilpft werden, daß das Schulgeld
beim Beginne oder wenigftens innerhalb der erften acht Tage
des Schulguartales im Boraus gezahlt wird . . 838
126) Beauffihtigung und Konzeifionirung der Warteſchulen, glein
finder-Bewahranftalten umd Kindergärten . . 839
127) Nichtberechtigung der Schulauffihtsbehörde, Säulvorftänden,
wenn denfelben jeither Rechte bei all il von Schufftellen
nicht zugeftanden haben, durch adminiftrative Ynordnungen ſolche
Rechte zuzugeſtehen 2c. Unzuläſſigkeit adminiſtrativer Anord-
=. über die Ausübung der Berechtigung zur Bejegung von
Schulſtellen, mit welchen ein firdliches Amt vereinigt it . . 840
Berleihbung von Orden und Ehrenzeichen. 4311
Perſonalchroniẽ. nenn. 845
——— _
Drud von J. F. Starde in Berlin.
ss
Chronologiſches Negiiter
zum Eentralblatte für den Iahrgang 1884.
Abkürzungen:
A. Ordre — A. Erl. — N. Verordn. — Aller
Erlaß — Allerhöhfte Verordnung.
Bel. d. Reichsk. A. — Bekanntma
Reichskanzler⸗Amtes.
St. M. Beſchi. = Staats-Miniſterial⸗Beſchluß.
M. V. — M. Bel. — M. B
höchſte Ordre — Allerhöchſter
chung des Herrn Reichskanzlers, bzw. des
eſch. — M. Beſtät. — M. Genehm. — Miniſte⸗
rial-Berfügung, — Bekanntmachung, — Beſcheid, — »Beftätigung, —
Genehmigung.
Sch. K. V. — Sch. K. Bel. = Berfügung — Bekanntmachung eines Kö—
nigl. Provinzial⸗Schulkollegiums.
R. V. — R. Bel
el. = dsg
l. einer Königl. Regierung.
K. 3. = dogl. eines Königl. Konfiftoriums.
Der Buchſtabe €. zugejegt — Cirkular.
Er. d. Reihs-Ger. — Erkenntnis des Reichsgerichtes.
Erf. d. Ob. Berw. Ger. = Erkenntnis des Königl. Oberverwaltungsgerichtes.
Erf. d. Komp. Ger. H. — Erkenntnis des Königl. Gerichtshofes zur Ent-
Iheidung der Kompetenz-KRonflikte.
Bet. d. Aad. d. K. — Belanntmahung der Königl. Akademie der Kinfte
zu Berlin.
1828.
14. Mi M. C. V.
1836.
4. April R. C. V..
1847.
12. Auguſt M. B...
1. Dimbr M. C. V..
1871.
18. Novbr 9. Erf.
1576.
15. Januar M. Genehm. .
1878.
7. Djmbr M. Genehm. .
1879.
2. ui M. V..
1880.
10. April M. C. 8.
1884.
Site
950
558
562
555
691
683
677
670
385
Seite
1581.
| 12. Mai M. Genehm. . . 683
8 Juni MER . 521
| 1882.
19. li C. V. d. Ep. Ober:
firhene. . . . . 773
1883.
8. Januar R. C. V.. 338
13. April M. C. V.. 338
19. — Uebereink.. 157
19. — Protofol . 162
19. — Prototoll . 164
235. Juli MER... . 174
15. Septbr Erf.d.Ob.Berw.&er. 485
16. — A. Berordn. . . .
3. Novbr Bel. d. — A.. 165
5. — Statut⸗Nachtra 176
7. — Erk. d.Ob. Verw. Ger. 187
16. — Bek. d. Polizei⸗Prä—
ſid. zu Berlin . 168
57
1883.
26. Novbr
Dymbr
SUErE mE zen
1884.
Hi Januar
=
|
WERNE MERD
2. Februar
2. —
6.
8.
9.
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Ber. d. Poliz. Hauptm.
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1. - M. Beh. . . . 49 6. M. Beftät. 806
13. — M.E.B.(G.111.1580) 396 8. — M. C. V. (Ü. 1. 1684) 806
13. — M, Bei. (U. III. a. 8. — C. V. d. Ev. Ob.
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2. — Seäfe.Beri . 802 6. Oktober M. Bl. (U. I. a.
2. — A. Ordre.. . . 517 19002) 17
28. — M. Beiät. . . . 518 6. — M. Bel. (U. II. b.
un *. er 178) 2 2 2. 832
10. — M. B. J 839 7 un M. B. — * 833
57*
864
Sach: Negiiter
zum Centralblatte für den Jahrgang 1884.
(Die Zahlen geben die Seitenzahlen an.)
U.
Abgaben. Anwendung des Geletses vom 18. Juni 1840 auf die an Kirche,
Pfarre und Schule zu entrihtenden Natural» und Geldabgaben 339. Be-
ftimmungen des Geſetzes vom 13. Juli 1883 — betreffend die —
ſtreckung in das unbewegliche Bermögen — hinſichtlich der auf einem Grund:
ftüde haftenden Abgaben und Leiftungen an die Kirche, Pfarre und Schule 343.
Abiturienten prüfungen f. Prüfungen.
Abfentenliften ſ. Schulverfäumniffe.
Adolph- Stiftung zur Ausbildung von Fehrerwaifen im Regierungsbezirte
Wiesbaden mit Ausschluß des Kreifes Frankfurt. Kurze Nachrichten 350.
Akademie der Künfte zu Berlin. Perfonal 49. Staatsausgaben 297. 312.
Preisausfhreiben und Ertheilung: großer Staatspreis 175. Michael⸗Beerſche
Stiftungen 317. 805. Mendelsjohn-Bartholdy-Staatsftipendien 319. Sti-
pendium der Mevyerbeer'ihen Stiftung für Tonkünftler 400. Kunftausftel-
fung, Ankündigung 403. Beftätigung der Wahlen des Präfidenten und des
Bertreters desſelben 518.
Alademie der Wifjenfhaften zu Berlin. Perfonal 47. Staatsaus-
gaben 297.
Akademie, theolog. und philofoph. zu Münfter. Perional 87. Staats-
ansgaben 276.
Amtskautionen. Kaution der Beamten aus dem Bereiche des Miniſteriums
der geiftlichen 2c. bg Fe den 5. Nachtragsverordnung 171.
AUmtsfuspenfionen f. Disziplinar-Unterfuhungen.
Anftellung im Schuldienfte. Unzuläffigfeit des Vorbehaltes einer Kün-
digung bei Ausftelung von Berufungsurfunden fir Lehrer aud bei zunächſt
nur — Anſtellung derſelben 336.
Aſtrophyſikalifches Obferpatorium bei Potsdam. Perſonal 58. Staate-
ausgaben 295. j j
Ausftellungen Große alademifhe Kunftausftellung zu Berlin. Antändie
gung 403.
Ausmwanderungsgeihäfte. Verbot einer Betheiligung der Lehrer 437.
Auszeihnungen, Allerhöchſte, zur eier des Krönungs- und Ordensjeftes
268. des Minifters der geiftlihen 2c. Ba See 273. Aus Anlaß
des Allerhöchſten Aufenthaltes in der Provinz Weftfalen 811. in der Rhein-
provinz; 843. j
Autoren-Rechte ſ. Urheberrechte.
865
B.
Bäder j. Marienbad.
Baubeihilfen j. Bauumnterftügungen.
Bau- uud Maihinenfah. Abänderung der Vorſchriften über die Aus-
bildung und Prüfung für den Staatsdienft im Bau- und Maſchinenfache 386.
Bauholz j. Baumaterial.
Baukoſten. Unter „Baufoften“ im Sinue des 5. 78 Nr. 2 des AZuftändig-
feitsgeieges vom 26. Juli 1876 und $. 47 des AZuftändigfeitsgeleges vom
1. Auguft 1883 find alle Koften zu verftehen, welche von den Yflichtigen in
Erfüllung ihrer rechtlichen Bauverbindlicpkeit zu tragen find, mithin aud)
die Koften der miethsweiſen Beihaffung der filr die Schule nothwendigen
Räume bezw. die durch die Anmiethung einer Yehrer-Dienftwohnung entite-
henden Koſten 485. 487.
Baumaterialien. Der Erlös für alte Baumaterialien ift bei den Staats—
kaſſen zu Gunften der allgemeinen Staatsfonds nur dann zu vereinnahmen,
wenn diefe Materialien Eigentum des Staates find 320.
Bauunterftügungen. Nadhmeijung der auf den Fonds Kapitel 121 Titel 28a
des Staatshaushalts- Etats pro 1. April 1883,84 von 500000 Mi. ange-
wiejenen Schulbau- Beihilfen 478.
Beamte. Amtsfautionen ſ. dajelbft. Amtsiuspenfion. Berechnung der Hälfte
des Dienfteinfommens eines vom Amte juspendirten Beamten bezüglidy der
freien Dienftwohnung 173. Ausnahmsweiie Bewilligung eines Theiles des
reglementsmäßigen Benfionsbetrages als lInterftügung an aus dem Dienfte ent-
—9 penſionsberechtigte Beanite 313. Berechnung der Reiſe- und Um—
zugskoſten 396. Beamte, welche von Sr. Majeſtät dem Könige reſp. mit
Allerhöchſter Genehmigung angeftellt worden find, dirfen ohne Allerhöchſte
Erlaubnis ein Nebenamt in einem anderen Staate nit annehmen 517.
Beamtenverein, Breußiicher, Geihäftsbericht pro 1883: 802.
Beer, Michael, Stiftungen für Kiünftler. Wreisausichreiben 317. 318. Preis»
ertheilung 805.
Berufungsredht für Elementarlehrerftellen. Nichtberechtigung der Schulaufs
fihtsbehörde, Schulvorftänden, wenn denjelben jeither echte bei Beſetzung
von Schulftellen nicht zugeftanden haben, durch adminiftrative Anordnungen
folhe Rechte zuzugeftehen 2c. Unzuläffigkeit adminiftrativer Anordnungen
über die Ausübung der Berehtigung zur Belegung von Schufftellen, mit
welchen ein kirchliches Amt vereinigt ıft 840.
Berufungsurkunde. Unzuläffigkeit des Borbehaltes einer Kündigung bei
Ausftelung von Berufungsurkunden fir Lehrer auch bei zunächſt nur einft-
weiliger Anftellung derielben 336.
Bejoldungen der Bolksihullehrer, ſ. aud) Unterhaltung, Regelung der Mieths-
entihädigungen 194.
Beurlaubung j. Urlaub. 2
Bibliothek, Königliche, zu Berlin. Perfonal 57. Staatsausgaben 294. 312.
Blindenanftalt, Königl. zu Steglik. Direltor 104. Gtaatsausgaben 291.
Blinden-Unterrigtsweien. Gutachten über einen Antrag auf Errichtung
einer Hochſchule der Mimik für Blinde 255. Gtaatsausgaben 291.
Bligableiter. Anlage derjelben für die Volksſchulgebäude 345.
Botanifher Garten zu Berlin. Perfonal 57.
Brunnenwaifer Unterfuhung der Beihaffenheit bei den Lnterridtsan-
alten 327.
sad erlihe Gemeinden. Charakter des Schulgeldes bei Unterhaltung der
Schule durd die bürgerlihe Gemeinde 192.
D.
Dienfteinlommen eines vom Amte juspendirten Beamten. Berechnung der
Hälfte bezüglich der freien Dienftwohnung 173.
—
Dienſtentlaſſung. Ausnahmsweiſe Bewilligung eines Theiles des veglements-
mäßigen Benfionsbetrages als Unterftiigung an aus dem Dienfte entlaffene,
penfionsberehtigte Beamte 313.
Dienftreijen. Berehnung der Reife- und Umzugskoften der Staatsbeamten 396.
Dienftwohnung. Berehmung der Hälfte des Dienfteinfommens eines vom
Amte fuspendirten Beamten bezüglich der freien Dienflmohnung 173. Ans
miethung einer Dienftwohnung für Volksſchullehrer. Verpflihtung zur Tra»
gung der Koften 485. 488.
Dispenjation von der mündlichen Abgangspritfung an den militärberedhtigten
Privat-Lehranftalten ift unftatthaft 181.
Disziplinar-Unterfuhungen. Berechnung der Hälfte des Dienfteinftom-
mens eines vom Amte fuspendirten Beamten bezügli der freien Dienft-
wohnung 173
Droyfig. Evangeliihes Lehrerinnen - Seminar, Gouvernanten-Inftitut und
Venſionat daf. Direktor 8. Aufnahme neuer Zöglinge 328. Befähigungs-
zeugniffe für Zöglinge 825.
E.
Eiſenbahn-Fahrpreisermäßigung bei ea ur 520.
Emeritirung, Emeriteneinkommen. Verfahren bei Venſionirung von Volks—
ſchullehrern 826.
Entlaſſungspriffungen ſ. Prüfungen.
Erſatzmannſchaften bei dem Landheere und der Marine. Ueberſicht über
die Zahl der 1883/84 eingeftellten mit Bezug auf ihre Schulbildung 834.
Etat des Minifteriums. Staatsausgaben filr öffentlihen Unterricht, Kunft und
Wiffenihaft 274.
Etatswejen ſ. a. Rehnungswejen. Bei den Seminaren 183. Nothwendigkeit
vollftändiger Begründung der in die Entwürfe neuer Etat? der Seminare
und der ı WR per Pr aufgenommenen Abweidhungen von den Vor—
etats 182. Die Aufnahme von mehr Zöglingen in die Schullehrer-Semi-
nare, als in den Etats vorgejehen ift, darf mır mit Zuftimmung des Herrn
Minifters erfolgen 326.
F.
Fahrpreisermäßigungen auf Eiſenbahnen bei Schulfahrten 520.
—— für Schulkinder im Jahre 1883: 440.
ortbildungskurſe für Volksſchullehrer. Zur Schlußprüfung in der Lehrer-
Kortbildungsanftalt in Stettin dürfen nur foldhe Lehrer zugelaffen werden,
welche vorher die — —— beſtanden haben 439.
Fortbil dungsſchu en, gewerbliche, Ziele und Lehrpläne derſelben 195.
Friedrich-Wilhelm-Stiftung für Marienbad. Beihilfen zur Benutzung
de8 Bades 805.
Geiftlihe. Mitwirkung der Geiftlihen der betreffenden Konfeifion bei der
Auffiht und Sitrforge für die in Zwangserziehung untergebradhten Kinder 344.
Geldabgaben an Kirde, Pfarre und Schule j. Abgaben.
Geodätiſches Inftitut und Centralbureau der Europäiſchen Gradmeffung zu
Berlin. Perfonal 57. Staatsausgaben 29.
Geſangunterricht in Bollsidulen. Auszüge aus zwei von Sadverftändigen
erftatteten Berichten über ihre Wahrnehmungen bei Revifion desjelben
Geſetzgebung. Gele vom 30. April 1884 wegen Abänderung des Benfions-
geieges vom 27. März 1872: 383.
Gnadentompetenz für die Hinterbliebenen von Schullchrern 828.
Gouvernanten-Inſtitut zu Droyßig ſ. Dronßig.
Gut sbezirke. Maßſtab für Vertheilung der Schulbeiträge in den ſelbſtändigen
867
Gutsbezirken im Geltungsbereiche der — 11. De»
zember 1845 auf die Anwohner; Zutritt des Grundherrn 189.
Butsherrlide Leiftungen. Zutritt des Girundherrn bei der Bertheilung der
Set in den jelbftändigen Gutsbezirken im Geltungsgebiete der
Provinzial-Schulordnumg vom 11. Dezember 1845 auf die Anwohner 189.
Aufbringung der gutsherrlihen Schulbeiträge nach Varzellirung des Gutes
195. Berpflitung der Gutsherrſchaften zur Leiftung von Schulunterhal-
tungsbeiträgen auf Grund des $. 33 Tit. 12 Th. II A. 2. R. 341. Im
Herzogthume Schleſien müfjen die einem Dominium obliegenden Beiträge
zur Unterhaltung einer fatholifhen Schule auf dem Lande im PR des Be:
fiehens eines Nießbrauchrechtes an dem Dominium als öffentliche Laften und
Abgaben gemäß $. 87 Tit. 21 Th. Il A. 2. R. von dem Nießbrauder
(Nugnießer) des Dominiums getragen werden, gleihviel. ob dem Nieß—
brauder ein Recht zur Präſentation des Lehrers zugeftanden oder ob die
Lehrerftelle von der Regierung bejettt wird 496.
Guts Muths Turnfpiele, herausgegeben von Scettler, 6. Auflage 181.
Gymnasien 97. Berzeihniffe mit Angabe der Direktoren, Reltoren 405.
HD.
a Hal in Volksſchulen. Rede des Herrn Minifters
der geiftlichen 2c. Angelegenheiten D. von Goßler 153.
Handſchriften, entliehene, Schutvorkehrungen bei der Rüdjendung 402.
Heiziyfteme für Gebäude höherer Unterrichtsanſtalten 177.
Hochſchule, alademiiche, für die bildenden Künfte zu Berlin. Direktor 52.
—, akademiſche, für Mufit zu Berlin. Perſonal 53. .
— der Mufik fir Blinde. Gutachten über einen Antrag auf Errichtung einer
folden Anftalt 259.
Hochſchulen ſ. tehniihe Hochſchulen.
Hygiene-Muſeum in Berlin. Grunderwerb und Einrichtung. Staatsaus—
gaben
3.
Inſer tions koſten für Traueranzeigen j. Traueranzeigen.
Juden. Heranziehung zur Schufftener und zur Entrichtung des Schulgeldes
für die chriſtliche Bolksihule in der Provinz Hannover im Kalle des Nidht-
beftehens einer bejonderen öffentlichen jüdiihen Schule 495.
Jüdiſche Schüler. Dispenfation derjelben vom Unterrichte am Sabbath und
an den -jüdifchen Feiertagen 346.
Kandidaten des evangeliihen Bredigtamtes. Termine für die pä-
dagogiihen Kurie au Schullehrer-Seminaren 326. 815.
Kandidaten des höheren Schulamtes. Ausführung des Reglemente für die
Prüfungen derjelben 322. Beftimmungen über das Brobejahr 519.
Kafieniheine. Umtaufh von Reichstaffeniheinen 385.
Kauf- und —— — im faufmännifchen Verkehre. Höhe des
Stempels j. Stempel.
Kautionen j. Amtskautionen.
Kindergärten. Unzuläffigkeit der Ertheilung von Leſe- und Redpenunterricht
in Spielfhulen, Kleinkinderſchulen, Kindergärten ꝛc. 493. Beauffihtigung
der Wartefhulen, Kleinkinderſchulen und Kindergärten in der Provinz
Schleswig - Holftein 499. Beauffihtigung und Konzeifionirung der Warte-
ſchulen, Kleinfinder-Bewahranftalten und Kindergärten 839.
Kirhenämter in Berbindung mit Schulämtern. Unzuläffigfeit adminiftra-
tiver Anordnungen über die Ausitbung der Berechtigung zur Befegung von
Sculftellen, mit welden ein kirchliches Amt vereinigt ift 840.
—
Kirhenmujit. Alademiſches Inſtitut für Kirchenmuſit zu Berlin, Direktor
54. Staatdausgaben 297.
Kleinlinder-Bewahranftalten ſ. Kindergärten.
Kleinfinderihulen f. Kindergärten.
Körperlihe Zühtigung der Schulkinder ſ. Schulzudt.
Kompetenzkonflift Zuſtändigkeit bei Beichwerden über Mifbraud des
Züchtigungsrechtes durd Lehrer 187.
Krankheiten, anftedende Schliefung der Schule, Ausihließung der
Scdultinder von Feichenbegleitungen 201. Anordnungen zur Berhittung der
Uebertragung anftedender Krankheiten durch die Schulen 809.
Kreis-Schulinspeftoren. Berzeihnis in Oftpreußen 20, in Weftpreußen
22, in Brandenburg 23, in Pommern 25, in Pofen 27, in Sclefien 25,
in Sadjen 31, in Schleswig-Holftein 34, in Hannover 35, in Weftfalen 40,
in Heflen-Nafjau 41, in der Rheinprovinz 44, in Hohenzollern 46. Sum»
mariihe Nachweiſung 127. Staatsausgaben 291. 311.
Krönungs- und Ordensfeft. Verleihung Allerhöcfter Auszeihnungen bei
der eier desjelben im Jahre 1884: 268.
Kündigung. Unjuläffigkeit des Vorbehaltes einer Kilndigung bei Austellung
von Berufungsurkunden für Lehrer auch bei zunächſt nur einftweiliger An»
ftellung derjelben 336. Die Berhältniffe zwiſchen den Unternehmern von
Privat-linterrichts: und Erzichungsanftalten und den Lehrern derielben (Kün—
digung 2c.) find privatredtliger Natur 186.
Kunftausftellung ſ. Ausftellung.
Kunſtzwecke, Yandes-Kommiflion zur Berathung über Berwendung des Fonds
fiir Runftzwede 7.
2.
Landes-Kommijfion zur Berathung über Verwendung des Fonds für
Kunftzwede 7.
Lehrbücher f. Lehr- und Lernmittel.
Lehrer, Lehrerftellen an den Univerfitäten. Gründung neuer Profefiuren 310.
—, an tehniihen Hochſchulen. Gründung neuer Stellen 312.
—, an höheren Unterridtsanftalten. Anwendbarkeit der Venfionsnovelle vom
31. März 1882 auf die Tehrer und Beamten an allen höheren Unterrichts
anftalten und Verfahren bezüglich der Verjegung eines über 65 Jahre alten
Lehrers (Beamten) in den Auheftand 323.
—, an Seminaren. Beurlaubung 427.
—, an Taubftummenanftalten. Abhaltung eines allgemeinen Taubſtummenlehrer—
Kongreffes in Berlin 429.
—, an Boltsihulen Belegung der Lehrerftellen im Regierungsbezirte Aachen
348. Zur Schlußprüfung in der Lehrer, Fortbildungs » Anftalt in Stettin
dürfen mur foldye Lehrer zugelaffen werden, welde vorher die zweite Prü—
fung beftanden haben 439.
Lehrer-Wohnung ſ. Dienftwohnung. —
Lehr» und Lernmittel. Berfahren bei Einführung von Lehr» und Yern-
büchern an öffentlichen Lehranftalten 494.
Leihenbegleitungen. Ausihliefung der Schulfinder von Leichenbegleitungen
bei herrſchenden anftedenden Krankheiten 201.
Leſebücher ſ. Lehr- und Permmittel. ;
Fejeunterridt. Unzuläffigkeit der Ertheilung von Leje- und Redenunterricht
in Spielichulen, Kleinkinderſchulen, Kindergärten ıc. 493.
Lieferungs- und Kaufverträge im faufmänniihen Berkehre. Höhe des
Stempels j. Stempel.
Litterar-Conventionen ſ. Ürheberredte. \
Lolal- und Kreis-Schulinfpeltoren. Summariihe Nachweiſung 127.
369
Stellung der Lokal» Schulinfpektoren als Mitglieder der ftädtiichen Schul-
deputationen oder neben demielben 193.
Lyceum-Hofianum zu Braunsberg. Perſonal SI. Staatsausgaben 276. 311.
M.
Mädhenihulen, höhere, Rede des Herrn Minifters der geiftlichen ꝛc. Ange—
legenheiten D. von Goßler 144.
—, öffentliche höhere. Berzeihnis in Oftpreußen 104, in Weftpreufen 105, in
Brandenburg 105, in Pommern 106, in Bofen 107, in Schlefien 107, in
Sadjen 109, in Schleswig +» Holftein 108, in Hannover 109, in Weftfalen
110, in Hefjen-Rafjau 110, in der Nheinprovinz 111, in Hohenzollern 112.
Staatsausgaben 285. Turnbetrieb 434.
—, private höhere. Reviſion in Berlin 330.
—, Volks⸗, Turnbetrieb 434. ‘
Marienbad, Friedrich » Wilheln - Stiftung. Beihilfen zur Benutzung des
Bades 805.
Maſchinenfach f. Baufad.
Medizinalmwejen, willenichaftlide Deputation fir dasjelbe 4.
Meifterateliers bei der Akademie der Künfte zu Berlin, Verzeichnis 53.
Meifterihulen, alademiiche, fiir mufifafiihe Kompofition zu Berlin, Ber
zeichnis 53.
Mendelsjohn-Bartholdy-Staatsftipendien fir Mufiter. Ausſchreiben 319,
Meyerbeer (Giacomo) ’jhe Stiftung für Fontünftler. Statuts-Nad-
trag 176. Wreisbewerbung um das Stipendium 400.
Diethe fir Schulräumlicdkeiten und Lehrer» Dienftwohnmmgen. Verpflichtung
zur Tragung der Koften 485. 488.
Miethbsentihädigungen. Regelung der Miethsentihädigungen für die
Boltsidhulfehrer 194.
Miethsweiſe Beihaffung der für die Schule nothwendigen Räume und der
Lehrer-Dienftwohnung. Berpflihtung zur Tragung der Koften j. Miethe.
Miniſterium der geiftlihen ꝛc. WUngelegenheiten. Perfonal 1. Ordensaus—
zeichnung des Minifters 273.
Mittelſchülen. Die Aufnahme reip. die Belaffung von Schülern in Mittel-
ihulen kann an die Bedingung gefnipft werden, daß das Schulgeld beim
Beginne oder wenigftens innerhalb der erften acht Tage des Schulquartales
im Voraus gezahlt wird 838.
Mufeen, Königl. zu Berlin. Perfonal, Abtheilungen 2c. 54. Staatsausgaben
292. 307. 309. 312. Preisgekrönte refp. angefaufte Entwürfe zu den Er:
weiterungsbauten der Königl. Muſeen 316. Ernennung von Mitglicdern
reip. ftellvertretenden Mitgliedern der Kommiſſion von Sadverjtändigen für
die Gemäldegalerie 401.
—, Hygiene-Muſeum, Staatsausgaben zum Grunderwerb und Einrichtung 509.
—, Rauchmuſeum, VBorfteher 56. Staatsausgaben 295.
Mufit. Alademifhe Hochſchule für Muſik zu Berlin 53. Alademiſche Meiiter-
Schulen fir mufitaliiche Kompofition dal. 53. Alademiſches Inſtitut fir
Kirhenmufit daf. 54. Mendelsjohn-Bartholdy-Staats-Stipendien für Mu—
fifer. Ausicreiben 319. Giacomo Meyerbeer'ſche Stiftung für Tonkünſtler.
Statuts- Nachtrag 176. PBreisbewerbung um das Stipendium 400.
N.
Nahmittagsunterridt Wegfall in den ländlihen Schulen 347.
National-Galerie zu Berlin. Direktion 56. Staatdausgaben 293.
Naturalabgaben an Kirche, Bfarre und Schule j. Abgaben.
Nebenamt. Beamte, welde von Seiner Majeftät dem Könige veip. mit Aller—
höchſter Genehmigung angeftellt worden find, dürfen ohne Allerhöchſte Er-
laubnis ein Nebenamt in einem andern Staate nicht annehmen BIT.
BL.
O.
Orden, Verleihungen ſ. Auszeichnungen.
P.
Pachttermine, Publikation der Bekanntmachungen über Verpachtung von
Gütern durch die He „deutſche —— —— Prefſe“ 315.
Pädagogiſche Kurje für evangeliſche Theologen. Termine zur Abhaltung
der Kurſe an Schullehrer-Seminaren 326. 818.
Batronatsdaufonds. Staatsausgaben 302.
Penfionsanftalt, allgemeine deutſche, für Lehrerinnen und Erzieherinnen,
dritter Nachtrag zum Statute 329.
Penſions weſen. Ausnahmsweije Bewilligung eines Theiles des reglements—
mäßigen Penſionsbetrages als Unterftügung an aus dem Dienſte entlaffene,
penfionsberedtigte Beamte 313. Anwendbarkeit der Benfionsnovelle vom
31. März 1882 auf die Lehrer und Beamten an allen höheren Unterridhts-
anftalten und ———— bezüglich der Verſetzung eines 65 Jahr alten Lehrers
(Beamten) in den Ruheſtand 323. Abänderung des Penſionsgeſetzes 383.
Benf. der Elementarlehrer ſ. Emeritirung.
Perjonaldronit. 361. 502. 795. 845
Pharmazeutiſche Angelegenheiten, tehnifhe Kommiffion für diefe 5.
Politifhe Gemeinde ſ. Bürgerl. Gemeinde.
Prämien. Wegfall aller jeminariftiihen Prämien und Breife bei den Univer-
„fitäten, joweit diejelben aus Staatsfonds fließen 317.
Präparandenanftalten. Berzeihnis in Oftpreußen 102, in Weftpreußen 102,
in Brandenburg 102, in Vommern 108, in Poſen 103, in Schlefien 108,
in Sadien 103, in Schleswig + Holftein 103, in Hannover 104, in Weft-
falen 104, in Heffen-Naffau 104, in der Aheinprovinz 104. Nothwendig-
feit vollftändiger Begründung der in die Entwilrfe neuer Etats der Pra-
parandenanftalten aufgenommenen Abweichungen von den Woretats 182.
Staatsansgaben 289. an Schullehrer-Seminaren 814.
Bräfident der Alademie der Künfte zu Berlin u. Stellvertreter desjelben, Be-
Rätigung der Wahlen 518.
Preis- Aufgaben, Ausfcreiben, Bewerbungen. Bei der Akademie der Kitnfte
zu Berlin 175. 317. 805. Bebauung der Mujeumsinfel zu Berlin 316.
Mendelsjohn » Bartholdy » Stipendien für Muſiker 319. Stipendium der
GBiacomo-Meyerbeer'ihen Stiftung für Tonkünſtler 400.
Vreußiſcher Beamtenverein. Geihäftsberiht pro 1883: 802.
Privatdozenten. Staatsfonds zu Stipendien 518.
Privatlehrer und Privatlehrerinnen Die Berhältniffe zwiſchen den
Unternehmern von Privat» Unterrichts- und Erziehungsanftalten und den
Lehrern derjelben Kündigung zc.) find privatrehtliher Natur 186.
Brivat-Schulen und Erziehungsanftalten. Ausihluß einer Dispenfation von
der mündlichen Abgangsprüfung an den militärberehtigten Brivat-Lehran-
falten 181. Die Berhältniffe zwiihen den Unternehmern von Brivat-Unter-
richts- und Erziehungsanftalten und den Lehrern derjelben (Kündigung 2c.)
find privatredhtliher Natur 186. Revifion höherer Privatmädchenſchulen im
Berlin 330. Herbeiführung eines en rg en Schulbeſuches in Privat«-
ſchulen durch ———— von Verſäumnisliſten 834.
Probejahr der Kandidaten des höheren Schulamtes. Beſtimmungen über die
Ableiſtung desſelben 519.
Vrofeſſoren ſ. Lehrer.
Vro vinzialbehörden für die Unterrichtsverwaltung, in Oſtpreußen 9, in Weſt⸗
preußen 9, in Brandenburg 10, in Vommern 11, in Voſen 12, in Schleſien
13, in Sachſen 14, in Schleswig-Holftein 15, in Hannover 15, in Weſt—
falen 17, in Heffen-Nafjan 18, in der Rheinprovinz 18, in Hohenzollern 20.
871
Berfahren, um Meinungsverfchiedenheiten der verſchiedenen Abtheilungen
einer Regierung zum Anstrage zu bringen 190.
Prüfungen. ©. a. Prüfungs. Kommiffionen. Ausführung des Reglements
für die Prüfungen der Kandidaten des höheren Schulamtes 322. — für den
Staatsdienft im Bau- und Mafchinenfahe. Abänderung der Vorſchriften
386. Maturitätsprüfung der Theologen in der hebräiihen Sprache 807.
an den militärberedhtigten Privat-Lehranftalten. Dispenfation von der mind-
lihen Abgangsprüfung ift unftatthaft 181.
—, der Lehrer an Mittelihulen und der Rektoren. Termine 112.
—, an Lehrerinnen» Seminaren und Bildungsanftalten. Termine 115. Befähi—
gungszeugniffe aus den Anftalten zu Droyßig 825.
—, der Lehrerinnen und Sculvorfteherinnen. Termine 115. Befähigungs-
zeugniffe aus den Anftalten zu Droyfig 825.
—, ber Lehrer und Borfteher an Taubftummenanftalten. Termine 122. 330.
Befähigungszeugniffe für Lehrer 185. 818. für Vorftcher 817.
‚ der Zurnlehrer. Zermin 123. Befähiguugszeugniffe 430.
‚ der ZTurnlehrerinnen. Termin 123. 328. Befähigungszeugniffe 821. 823.
‚ der air emegt air Termin 427.
‚ der Zeichenlehrerinnen an mehrklaffigen Volks- und an Mittelihulen. Ter-
mine 123. 184. Befähigungszeugniffe 436. an höheren Lehranftalten.
Termin 427,
Brüfungskommiſſionen. Staatsausgaben 275.
—, für die wiffenidaftlihe Staatsprüfungen der Kandidaten des geiftlichen Amtes.
Zuſammenſetzung
—, Wiſſenſchaftliche. Zuſammenſetzung 391.
Prüfungstermine filr Lehrer an Mittelſchulen und Rektoren 112. für Lehre—
rinnen und Schulvorfteherinnen 115. für BVorfteher und Lehrer an Taub-
ftummenanftalten 122. 330. für Turnlehrer 123. für Qurnlehrerinnen 123.
328. für Zeichenlehrer 427. für Zeichenlehrerinnen an mehrflaffigen Bolts-
und Deittelihulen 123. 184. an höheren Lehranftalten 427.
N.
Rauch-Muſeum zu Berlin. Borfteher 56. Staatsausgaben 295.
Real»Lehranftalten 97. Verzeichnis mit Angabe der Direktoren, Rektoren 405.
Rehenunterridt. Unzuläffigkeit der Ertheilung von Leſe- und Reden-
unterrit in Spielfchulen, Kleinktinderfhulen, Kindergärten ꝛc. 493.
Rechnungsweſen f. auch Etatsweien. Bei den Seminaren 183. Erlös für
alte Baumaterialien ift für die allgemeinen Staatsfonds nur dann zur ver-
einnahmen, wenn diefe Materialien Eigenthum des Staates find 320. Be»
handlung der Erfparniffe bei denjenigen Anftalten, welche ihre Bedürfnis.
zuſchüſſe theil® aus Yrovinzial » Fonds theil® ans allgemeinen Staatsfonds
erhalten 321.
Rechtsweg ©. a. Zuftändigkeit, Berwaltungsftreitverfahren. Unzuläffigkeit
des Rehteweges bei Beihwerden über Mißbrauch des Züchtigungsrechtes
durd Lehrer 187.
De en f. Provinzialbehörden
Reichskaſſenſcheine, Umtauſch 385.
Reife» und Umzugskoſten der Staatsbeamten. Berechnung 396.
Rektorat, — Dekanat bei den Univerſitäten. — der Wahlen
zu Kiel 175. Königsberg 175. Greifswald 317. Halle 402. Berlin,
Breslau, Göttingen, Marburg, Bonn, Münfter und Braunsberg 806.
Religionsunterriht in der Bollsihule. Erläuterung der Allgemeinen Ber-
fügung vom 15. Dftober 1872: 829. 832. 883.
Ridgratverfrimmungen. Belehrung über das Sitzen der Schulkinder
in Beziehung auf Rüdgratverfriimmungen 349.
Rundihrift. Aufnahme in den Lehrplan der Schullehrer-Seminare 428.
III
872
©.
Sadverftändigen-Bereine. Litterariiher 5, Mufifaliicher 6, Künſtleriſcher
6, Bhotographiiher 6, Gewerblicher 7.
Schulabgaben j. Abgaben.
Schulbauten. Nachweiſung der auf den Fonds Kapitel 121 Titel 28 a. des
Staatshaushalts-Etats pro 1. April 1883/84 von 500000 ME. angewielenen
ee 478.
Schulbeiträge ſ. Unterhaltung.
Schulbeſuch, Shulpflidht. Vorkehrungen zur Herbeiführung des Schul-
beſuches aller jhulpflichtigen Kinder und zum fpäteren Nachweiſe hierüber
191. Herbeiführung eines vegelmäßigen Schulbeſuches in Privatihulen durch
Führung von Berfäummisliften 834.
Schulbildung der bei dem Landheere und der Marine eingeftellten Erſatz-
mannichaften. Gtatift. Nachweiſung pro 1883/84: 834
Schulbücher. Berüdfihtigung der amtlihen Stellung des Verfaſſers eines
Schulbuches bei Empfehlung des Ietteren 885. Berfahren bei Einführung
von Lehr- und Lernbiihern an öffentlichen Lehranftalten 494
Schuldeputation. Geihäftsfreis, Art der Berathungen der ftädtiicher
Schuldeputationen; Ortsfhulinipeftoren als Mitglieder diefer Deputationen
oder neben denielben 193.
Schule, Schulgemeinde ꝛc. Nichtverpflichtung der Mitglieder einer Schul-
gemeinde zur Aufbringung der Mehrkoften, welche duch die Erweiterung
des Zieles der Volksſchule entftehen 333.
Schulfahrten. Eilenbahn-Fahrpreisermäßigungen 520.
Schulgebäude. Anlage von Blitableitern für die Volksſchulgebäude 345.
Schulgeld. Charakter des Schulgeldes bei Unterhaltung der Schule durch
die bitrgerlihe Gemeinde 192. Heranziehung der Juden zur Schulſteuer
und zur Entrichtung des Schulgeldes für ve hriftlihe Volksſchule in der
Provinz Hannover im Falle des Nichtbeftehens einer befonderen öffentlichen
jidiihen Schule 495. Die Aufnahme veip. die Belaffung von Schülern
in Mittelihulen kann an die Bedingung gelmüpft werden, daß das Schul—
geld beim Beginne oder menigitens innerhalb der erften adıt Tage des
Sculquartales im Voraus gezahlt wird 838.
Schulgemeinde ſ. Schule.
Schulinſpektion j. Kreisichulinipektoren.
Schulfinder Belehrung über das Giten in Beziehung auf Nüdgratver-
frümmungen 349. Ausſchließung derielben von Leichenbegleitungen bei
herrichenden anftedenden Krankheiten 201.
Schulpflicht ſ. Schulbeiud.
Schulſteuer ſ. Unterhaltung.
Schulverſäumniſſe. Verhütung von Schulverſäumniſſen durch Verwendung
ſchulpflichtiger Knaben bei Treibjagden 337. Herbeiführung eines regel»
— Schulbeſuches in Privatſchulen durch Führung von Verſäumnis—
liſten 834.
Schulvorſtand. Nichtberechtigung der Schulaufſichtsbehörde, Schulvorſtäu—
den, wenn denſelben ſeither Rechte bei Beſetzung von Schulſtellen nicht
zugeſtanden haben, durch adminiſtrative Anordnungen ſolche Rechte zuzu—
geſtehen ꝛc. 840. en
Schülzucht. Grenze für das dem Lehrer zuftehende Züchtigungsrecht; Zuftäns
digkeit bei Beſchwerden über Mißbrauch desfelben 187.
Seminare an Univerfitäten. Erhöhung der Marimalzahl der ordentlichen
Mitglieder des Seminars für romaniſche Philologie an der LUniverfität
zu Halle 402. ee
Seminare für Voltsihullehrer und Lehrerinnen. Verzeichnis im DOftpreußen
97, in Weftpreußen 97, in Brandenburg 98, in Pommern 98, in Bojen 98,
873
in Schlefien 99, in Sachſen 99, in Schleswig-Holftein 100, in Hannover
100, in Weftfalen 101, in Heffen-Naffau 101, in der Rheinprovinz und
Hohenzollern 101. Gtats- und Rehnungsweien bei den Seminaren 183,
Nothwendigfeit vollftäudiger Begründung der in die Entwürfe neuer Etats
der Seminare aufgenommenen Abmeldungen von den Boretats 182. Staats-
ausgaben 286. 306. 311. Die Aufnahme von Mehrzöglingen als in den
Etats vorgeiehen ift, darf nur mit Zuftimmung des Herrn Minifters
erfolgen 326. Aufnahme der Rumdichrift in den ?ehrplan 428.
Seminar-Präparanden f. Präparanden-Anftalten.
Seminarweſen. Termine fir die pädagogifchen Kurſe evangeliicher Theo-
logen an Schullehrer-Seminaren 326. 815.
Spielihulen j. Kindergärten.
Staatsausgaben fir Öffentlichen Unterricht, Kunft und Wiſſenſchaft 274.
Staatsdienft ſ. Beamte.
Statiftifhes. Summariſche Nachweiſung der Kreis- und Lofal-Schulinjpef-
toren 127. Zuftand des Schulwejens im Regierungs-Bezirfe Aachen vor
Erlaß der Allerhöhften Ordre vom 14. Mai 1825: 265. Ueberfiht über
die Zahl der bei dem Landheere und bei der Marine im Erſatzijahre 1883/84
eingeftellten Breußiihen Mannſchaften mit Bezug auf ihre Schulbildung 834.
Beiträge zur Geihihte und Statiftit des Taubftummen » Bildungsweiens
in Preußen ſ. Taubftummenwefen. j
Stempel. Höhe des Stempels zu Kauf» und Fieferungsverträgen im kauf—
männifchen Verkehre 171.
Sternwarte zu Berlin. Perſonal 57.
Steuer. Begriff der Steuer 339.
Stiftungen. Giacomo Meyerbeer'ihe Stiftung fir Tonfünftler, Nachtrag
zum Statute 176. Breisbewerbung um das Stipendium 400. „ Adolph:
Stiftung zur Ausbildung von Lehrerwaifen im Regierungsbezirte Wies-
baden mit Ausihluß des Kreifes Frankfurt. Kurze Nachrichten 350. Frie⸗
drich⸗Wilhelm⸗Stiftung für Marienbad, Nachrichten über Ber ünftigungen
805. Michael» Beerihe Stiftungen für Künſtler. Preisausidreiben 317.
318. Breisertheilung 805. Felir - Mendelsfohn + Bartholdy’ihe Stiftung
für Mufifer. Wreisausichreiben 319.
Stipendien. Staatsfonds zu Stipendien für Privatdozenten und andere
jüngere für die Univerfitäts-Faufbahn vorausfichtlic geeignete Gelehrte 518.
ſ. auch Stiftungen. ——
Studirende. Abänderung des $. 16 der Vorſchriften für die Studirenden
der Landes » Univerfitäten 2c. vom 1. Dftober 1879: 806. Maturitäts-
prüfung der Theologen in der hebräiihen Sprade 807.
T.
Taubftummenanftalt zu Berlin. Direktor 104. Staatsausgaben 291.
Abhaltung eines Kurjus zur Ausbildung von Taubftummenlehrern 428,
TZaubftummenmejen. Prüfungen der Vorfteher und Lehrer für Anftalten.
Termine 122. 330. GStaatsausgaben 291. Mittheilung allgemeiner Ber
fligungen bezüglich des Unterrichtes, welche alle Schulen gleichmäßig treffen,
an die Taubſtummen-Anſtalten 345. Abhaltung eines Kurſus zur Ausbil-
dung von Faubftummenlehrern an der Königlihen Taubftummen>Anftalt zu
Berlin 428. Abhaltung eines allgemeinen deutichen Zaubftummenlehrer-
Kongrefles in Berlin 429. Befähigungszengnifje für Vorſteher 817. für
Lehrer 185. 818. i
—, Beiträge zur Geihichte und Statiftit des Taubftummen-Bildungsweiens in
Preußen 523.
I) Bisherige Beröffentlihungen amtlicher oder halbamtliher Natur 523.
2) Die Zahl der taubftummen Perſonen im preußiiden Staate 526.
BT
3) Das Taubflunmmen-Bildungsweien in Preußen von feinen Anfängen bis
zur neueften Zeit 542.
Litteratur 542. Borbemerkungen 542. Die Begründung der deutichen
Methode 545. Ein Rüdichritt 546. Die Anfänge des Taubftummen-
Unterrichtes in Preußen 547. Die Verfügung vom 14. Mai 1828:
IM. Die Ausführung dieſes Reſtriptes 552. Die Anleitung der
Boltsidullehrer zum Unterrichte taubftummer Kinder an ihrem Wohn-
orte 555. Erfolge 569. Die Ernennung eines General» Inipeltors.
Veränderungen in den äußeren Berhältniffen des Taubſtummenweſens 561.
4) der gegenwärtige Stand der Lehrerbildung umd des Fehrer-Prüfungs-
weſens 564.
5) die unterrichtliche Verſorgung der taubftummen Kinder in tabellariichen
Nachweiſungen 565.
6) Geſchichtliche Nahrichten über die einzelnen Anftalten 624.
Zeittafel 624. Nachrichten: Oftpreußen 625. Weftpreußen 650. Berlin
631. Brandenburg 633 Pommern 633. Poſen 637. Schlefien 639.
Sadien 643. Scäleswig - Holftein 647. Hannover 650. Weftfalen
657. Heflen-Nafjau 660. Rheinprovinz 663.
7) die äußeren Berhältniffe der Taubftummen + Anftalten und Schulen 668.
Einleitendes 668. Reglement für die Verwaltung des Taubftummen-
Bildungsweiens in der Provinz Bommern 671. Reglement für das
Wilhelm-Augufta-Stift zu Wriegen a. O. 677. Belammtmadhung, betr.
das Reglement fir die Verwaltung der provinzialftändiihen Zaub-
jftummen-Anftalt in Schleswig 683. Berwaltungs-Ordnung der Taub-
ftummen-Erziehungs-Anftalt zu Frankfurt a. M. 688. Statuten des
Bereines zur Beförderung des Taubftummen-Unterrihtes zu Köln 691.
Bertrag zwifchen dem Provinzial-Berbande der Rheinprovinz und der
Stadt Elberfeld, die Errichtung einer Taubſtummenſchule in Elberfeld
betr. 696. Berpflegungs-Bertrag 698.
8) der Unterricht in den preußischen Zaubftummen-Anftalten 700.
Einleitendes 700. Unterrihts-Grumdiäge, von E. Walther 702. Lehr»
plan fit die Taubftummen Anftalten der Provinz; Sadien 708. Lehr-
plan der achttlaſſigen Taubftimmen-Anftalt zu Hildesheim 734. Lehr-
plan fitr die fiebenklaffige Taubftummen-Anftalt zu Köln 748. Ueberficht
des in der fünfflaffigen Taubftummen · Erziehungs » Anftalt zu Frant-
furt a. M. im Schuljahre 1883/84 ertheilten Unterrichtes 765. Ber-
zeihnis von Lehrmitteln für die einzelnen Zweige des Taubſtummen-
Unterridtes 769.
9) die kirchliche Verjorgung erwachſener Taubſtummer 772.
10) die Sorge der einzelnen Anftalten für ihre entlaffene Zöglinge 776.
Oftpreußen 776. Weftpreußen 777. Brandenburg 778. Pommern
779. Poſen 781. Schleſien 781. Sadien 785. Scleswig-Holftein
784. Hannover 785. Weftfalen 786. Heſſen-Naſſau 787. Rhein»
provinz 790.
Techniſche Hochſchnlen. Perional zu Berlin 89. zu Hannover 93. zu
Aachen 95. Staatsausgaben 298. 308. 312. Beftätigung der Wahlen eines
Rektors und der Abtheilungsvorfteher 404. Wahl eines anderen Abtheilungs-
vorftehers an der technischen Hochſchule zu Berlin 809.
Theologen. Maturitätsprüfung in der hebräiihen Sprade 807.
Traueranzeigen. Inſertionskoſten für Traueranzeigen in öffentlichen Blättern
dürfen auf Staatsfonds nicht übernommen werden 801. j
Zreibjagden. Verhütung von Schulverläumniffen durch Verwendung jchul«
pflihtiger Knaben bei Zreibjagden 337.
Turnkurſe fir Lehrer 123. 432. für Lehrerinnen 123.
Turnlehrer-Bildungsanftalt zu Berlin. Perſonal 8. Staatsausgaben
290. Kurins für Lehrer 123. 432. für Lehrerinnen 123. Prüfungstermin
“
875
für Yehrer 123. für Lehrerinnen 123. 328. Befähigungszengniffe für Lehrer
430. 818. für Lehrerinnen 821. 823. Beftimmungen fiber den Eintritt
in die Anſtalt 483.
Turnweſen. Guts Muths Turn-⸗Spiele, herausgegeben von Schettler, 6. Auf-
* ei Betrieb des Turnunterrictes in höheren und in Bolls-Mäddhen-
ulen r
u.
Heberbürdung der Jugend an den höheren Schulen. Denkihrift 202. Gut⸗
achten der Wiſſenſchaftlichen Deputation für das Medizinalweſen 222.
Umzugs. und Keifekoften der Staatsbeamten. Berechnung 396.
Univerfitäten, Akademie zu Minfter, Lyeeum zu Braunsberg.
Perjonal zu Königsberg 59. zu Berlin 61. zu Greifswald 68. zu Bres-
lau 70. zu Halle 73. zu Kiel 77. zu Göttingen 79. zu Marburg 82.
zu Bonn 84. zu Münfter 87. zu Braunsberg 89. Beftätigung der Wahlen
für Rektorat, Prorektorat, Dekanat zu Kiel 175. zu Königsberg 175. zu
Greifswald 317. zu Halle 402. zu Berlin, Breslau, Göttingen, Marburg,
Bonn, Miünfter und Braunsberg 806. Staatsausgaben 276. 303. 310.
Wegfall ‚aller ſeminariſtiſchen Brämien und Preiſe bei den Univerfitäten,
ſoweit diefelben aus Staatsfonds fließen 317. Abänderung des $. 16 der
Borfchriften für die Studirenden der Yandesuniverfitäten ꝛc. vom 1. Oktober
1879: 806. Maturitätsprüfung der Theologen in der hebräiihen Sprade
807. ‚ Staatsfonds zu Stipendien für VBrivatdozenten und andere jüngere
‚für die Univerfitäts-Laufbahn vorausfichtlih geeignete Gelehrte 518.
Univerjitätslehrer j. Lehrer.
UnterhaltungderBoltsfhnle S. aud Bejoldung, Bürgerlihe Gemeinde,
Gutsherrliche Leiſtungen.
Nichtverpflichtung der Mitglieder einer Schulgemeinde zur Aufbringung der
Mehrkoſien, welche durch die Erweiterung des Zieles der Vollksſchule entſtehen
333. Berpflichtung der Gutsherrfhaften zur Leiſtung von Schulunter-
ae again auf Grund des 8. 33 Tit. 12 Th. 1.4. U. R. 541.
er he gemäß $. 35 des Zuftändigkeitsgejeges vom 1. Auguft 1883, um
eine Gemeinde zu den von der Regierung feftgeftellten, der Gemeinde ob»
liegenden Leiftungen zur Unterhaltung der Schule anzuhalten 487.
Schulunterhaltung in einzelnen Provinzen:
Oft- und Weftpreußen. Maßftab für die Vertheilung der Schulbeiträge in
= — Gutsbezirken anf die Anwohner; Zutritt des Grund—
eren
Schhlefien. Im Herzogthimme Schlefien müſſen die einem Dominium ob—
liegenden Beiträge zur Unterhaltung einer fatholiihen Schule auf dem
Lande im Falle des Beſtehens eines Niehbraugsrchtes an dem Dominium
als öffentliche Laften und Abgaben gemäß $. 87 Zit. 21 TH. 11. U. L. R.
von dem Niehbraudher (Nutznießer) des Dominiums getragen werden,
gleihviel, ob dem Niehbrauder ein Recht zur Präſentation des Lehrers
zugeftanden oder ob die Pehrerftelle von der Regierung beiett wird 496.
Hannover. Heranziehung der Juden zur Schulftener und zur Entridtung
des Schulgeldes für die hriftliche Volksihule im Falle des Nichtbeſtehens
einer bejonderen Öffentlichen jüdiſchen Schule 495.
Unterridtsanftalten. Unterfuhung der Beichaffenheit des Brunnenwaſſers
bei denjelben 327.
Unterridtsanftalten, höhere 97. Heiziyfteme filv deren Gebäude 177.
Ueberbiürdung der Jugend an den höh. Schulen. Denkſchrift 202. Gutachten
der Wiffenfhaftlihen Deputation für das Medizinalweien 222. Staatsaus-
gaben 277. 305. 311. Berzeichniffe mit Angabe der Direktoren, Reltoren
405.
Unterrihtsbehörden f. Minifterium, Provinzialbehörden.
— _
Urheberrechte. Uebereinkunft zwiſchen Deutichland und Franfreih wegen
Schuges an Werfen der Fitteratur und Kunft 157. j
Urlaub. Kompetenz bei Beurlaubung von Seminarlehrern 427.
Bereine Verein deutſcher Lehrer in England. Aufruf 360. Preußiſcher
Beamtenverein. Geſchäftsbericht pro 1888: 802.
Berpahtung von Güter. Publifation der Belanntmahungen durch die Zeit-
ihrift „Deutihe landwirthſchaftliche Preſſe“ 315.
Berwaltungsftreitverfahren. ©. a. Zuftändigkeit. Rechtsweg. Zu-
ftändigfeit der Berwaltungsgerichtsbehörden zur Entiheidung im Vermaltungs-
ftreitverfahren auf Klagen gegen den Beihluß der veranlagenden Behörde,
fowie bei Streitigkeiten zwiſchen Betheiligten über ihre Verpflichtung zu
Abgaben und Leiftungen für Volksſchulen 487.
Vokation j. Berufungsurfunde.
Volksſchulweſen. Unterriht in Volksſchulen. Rede des Herrn Minifters
der geiftlihen 2c. Angelegenheiten D. von Gofler 148. Handfertigkeitsun.
terriht in Vollsſchulen. Rede des Herrn Minifters der geiftlihen zc. An-
gelegenheiten D. von Gofler 153. Gefangunterriht in Volksſchulen. Aus-
züge aus zwei von Sachverſtändigen erftatteten Berichten über ihre Wahr-
——— bei Reviſion desſelben 260. Zuſtand des Schulweſens im Re—
eg Ser Aachen vor Erlaf der Allerhöchſten Ordre vom 14. Mai
1825: 265. Berfahren bei Einführung von Lehr- und Lernbüchern an öffent»
lihen Lehranftalten 494.
W.
Warteſchulen ſ. Kindergärten.
Wohnung ſ. Dienſtwohnung.
3.
Zeichenlehrer. Prüfungstermin 427.
Zeichenlehrerinnen an mehrklaſſigen Volks- und an Mittelſchulen. Prü—
fungstermine 123. 184. Befähigungszeugniffe 436. An höheren Lehranſtalten.
Prüfungstermine 427.
ühtigung, körperliche, ſ. Schulzudt.
uftändigfeit. Bei Beſchwerden über Mißbrauch des Züchtigungsrechtes
durch Lehrer 187. Ausihließlihe Zuftändigkeit der veranlagenden Behörde
für Rellamationen (Beihwerden und Einiprüde) gegen die Heranziehung
zu Schulbeiträgen (Abgaben und Leiftungen filr Volksſchulen). Zuftändigfeit
der Bermwaltungsgerihtsbehörden zur Entiheidung im Berwaltungsftreitver-
fahren auf Klagen gegen den Beihluß der veranlagenden Behörde, fowie
bei Streitigkeiten zwiſchen Betheiligten über ihre Verpflichtung zu Abgaben
und Leiſtungen fir Vollsſchulen. Verfahren gemäß $. 35 des Zuſtändigkeits—
geſetzes von 1. Auguft 1883, um eine Gemeinde zu den von der Regierung
feftgeftellten, der Gemeinde obliegenden Leiftungen zur Unterhaltung der
Säule anzuhalten 487.
Zwangserziehung verwahrlofter Kinder, Mitwirkung der Geiftlichen der
betreffenden Konfeifion bei der Auffiht umd Filrforge für die in Zwangs—
erziehung untergebrachten Kinder 344.
Zwangspollfitredung in das unbeweglihe Vermögen. Beftimmungen des
Gefetzes vom 13. Juli 1883 hinfihtlih der auf einem Grundftüde haftenden
Abgaben und Leiftungen an die Kirche, Pfarre und Schule 343.
Namen:VBerzeichnis
zum Gentralblatte für den Iahrgang 1884.
(Die Zahlen geben die Seitenzahlen an.)
In dem nachfolgenden Verzeichniſſe find die
Behörden, Anftalten u. ſ. w. auf den Seiten 1
vorfommenden Namen nicht angegeben.
Adermamı 402.
Adam 510.
Adams 270.
Adler 430.
Ahlert 823.
Atens 848.
Albanus 854.
Albrecht 821.
Albrint 799.
Alleter 844.
Alsleben 847. 850.
Altenburg 365.
Altmann 823.
Amend 430,
Ammerlahn 430.
Amoneit 367.
Anders, Gymn. 2. 368.
—, Aufwärter 270.
Anklam 854.
Anihilk 795.
Anz 505.
Appel 430.
Arendt 821.
Arenhold 819.
Arlt 368.
v. Arnim 507.
Arnold 370.
Arzdorf 844.
Arzruni 364.
Amann 392.
Auerbach 823.
Auguftin 367.
Bach 370.
Bahmann 841.
Bade 856.
Bäniid 367.
Bäthgen 363.
Bäumfer 393.
Baier 505.
Bajohr 507.
Balter 509.
Barbe 857.
Bardenhewer 364.
Baron 371.
Bartel 507.
Bartelheim 389. .
Bartels, Konfift. Rath,
Gener.Superint.3%.
—, Gymn. 2. 367.
Barth, Gymn. 8. 868.
—, Taubft. Anft. 2. 817.
id 378.
Bartholomä 363.
Bartholome 852.
Bartſch, Schull. 376.
—, dgl. u. Kantor 511.
Barwinsti 367.
Graf Baudiffin 395.
Bauer 391. 846.
Baumann, — L. 849.
— Schull. 375.
—, Lehrerin 821.
Baͤumbach 370.
Baumert, Realprogymn.
L. 819.
— —
in den Nachweiſungen über die
bis 112, 124, 405 bis 426
har — L. 373.
Bauſch 8
Bebernitz "Bio.
Bechmann 843.
Bechſtein 506.
Bechtel 846.
Bed 849.
Beder, Maler, Brof., Prä-
—* Alad. d.8.269.
—, — Rektor
—, — —— 373.
—, Sıull
—, dögl. BE
Bedmann 854.
Bedftein 849.
Behm 821.
EL 376.
Behrend 846.
Bein 798.
Beintfer 842.
Bel; 826.
Bender, o. Prof. 504
—, Gymn. Oberl. 849.
Bendler 854.
Benrath 379.
—— Realprogymn. L.
— Lehrerin 823.
Bergmann 389. 395.
Bernard 821.
Bernhard 857.
Bernsdorf 823.
Bert 370.
58
Berth 821.
Bertram, Schull. 376.
—, dögl. 854.
Beieler 799.
Bethte 826.
Beyer 377.
Beyihlag 388
Bidel 376.
Bieler 368.
Bierhoff 858.
Bierling 268.
Binde 366.
Binding 511.
Bindieil, —— Oberl.
(Berlin) 505
—, dögl. (Kolberg) 848.
Bintowsti 511.
Bird 797.
Biſchoff 375.
Bisping 377.
Blande 362.
Blaß 394.
Blath 505.
Blau 823.
Bleiſch 270.
Blied 378.
Blumenberg 375.
Bochow 381.
Dod, Gymn.
Bode, Reg.» u. Schulrath
34
‚ Semiu. 2. 510.
Böger 828.
Böhling 866.
Böhm, o. Prof. 858.
—, Gymn. 2. 849.
Böhmer 505.
Böhner 512.
Böl 370.
Böning 319.
Böjenberg 855.
Böhentoth 185.
Böttger 368.
Bohle, Gymn.Dirikt. 513.
—, Schula. Kandid. 819.
Bohlmann 430.
Bohm 823.
Bohnftedt 365.
Bohtz 268.
Du Bois-Reymond 847.
Boldt 506.
Bona 270.
Bord 821.
—
—
878
Borggreve 799.
Bormann 395.
Born 363.
Bornemann 367.
Borſzez 821.
Boſing 848.
Both 854.
Bottler 844.
Barberger, Rea n,
Ober‘ 850. —
— ER Ober.
Brad 506,
Bräuer 847.
Brandart 371. 379.
Brandes 510.
Brandt, Konfifl. Rath,
Schlofpred. 389.
—, Gymn. 8. 506.
—, Realgymn. Elem. 2.
430.
—, Realprogyınn. 2.509.
Braun, Gymn.Oberl.367.
—, dsgl., Prof. 796.
—, Gym, Relig. 2. und
Geiftlicher 85
—, Schula. Kandidatin
826.
Brauner 819.
Brauns 362.
Bredentamp 392.
Bredow 857.
Breet 821.
Brefeld 846.
Breter 854.
Bretih 854.
Breuer, u. Schul-
—
—, Gym. Oberl., Prof.
365.
Breufing 509.
Brinthoff 799.
Brittner 509.
Brod 848.
Brodhans 268.
Bröderhofi 366.
Bröer 379.
Briüd 842.
Britduer 392.
Brüggemann 379.
Brunnemann 823.
Bruns, a. 0. Prof. 846.
; Berl e. techn. Hochſch.
—, Sum Oberl., Brof.
Buchenau 847.
Buchholz 375.
Budczies 823,
Budge 363.
Bücheler 843.
Biilow 826.
Bünſow 819,
Buhle 819.
ow 823.
Bulk 509.
Burgart 379.
Burghardt 823.
erg 797.
Build
Suldmanı 79.
Bujolt 394.
Bußler 365.
C.
Caspar 821.
Caspary J. 391.
Cauer 367.
Chriſtoweik 855.
Chudzinsti 375.
Chun 391.
Cichoszewsti 511.
v. Ciriacy-Wantrııp 362.
Claſen 514.
Claßen 406.
Claus 369.
Claufius 396. 806. 843.
Element 826.
Eleve 507.
Cochius 374.
Cohen 79.
—— Prof. (Göttingen)
—, dögl. (Breslau) 398.
—, Lehrerin 821.
Colas 860.
Conrad 507.
Conrads 848.
Conradt 848.
Conſentius 404.
—— 795.
Crantz 367.
Credner 3092.
Cremer 843.
de la Croix 268.
Crola 843.
Crüwell 825.
Cüppers 852.
v. Cuny 508.
Eurth 859.
Ezarnowsti 512.
Czekir 512.
D.
Dähne 375.
Dahms 365.
Dahſel 270.
Dall 512.
Damert 405.
Dames 380.
Damroth 372.
Damſch 504.
Daniel 270.
Danielowsky 821.
zen Syınn. Ober.
—, Sina Kandid. 819.
—, Zeichen» ꝛc. Lehrerin |
Davin 800.
Deditius 851.
Degner 432.
Dehio 503.
Deide 857.
Deimel 270.
Deifenroth 369.
Deiter 368.
Dembomwsti 819.
Dermietel 854.
ehe Droge
Dettler 380
Deventer 796.
Didel 823.
Didolff 367.
Didihis 374.
Diehl 505.
Diele 392.
Dietlein, Gymn. Broreft.,
Brof. 856.
—, un 842.
Diesel 800
Dilcher 373.
Dilg RM.
Dill 404. 847.
— 268. 392.
Dilthey 392
Dingerfen 799.
Ditges 378.
— 393.
Dittrich, o. Vrof. 391.
—, Lehrerin 821.
Dobbert 404.
Döbner 846.
Dömid 380.
Dörgens 404. 847.
879
Dirte 849.
Dörr 514.
Dörries 796.
Dörwald 368.
Dohme 858.
Dolezalek 404,
Dolle 511.
Domte 369.
Dorner 362. 513.
Dove 393. 846.
Dröge 819.
Droyien 513.
v. Drygalsti 825.
Düchting 842,
Dumas 857.
Dimmler 393.
Dunder 847.
Dunfer 395.
Duve 373.
Dhyckhoff 268.
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Ebeling 430.
Eberhardt 823.
Ebers 850.
Eberty 513.
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— 270.
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— 68. 394.
Ehrenthal 371.
Ehrhardt 506.
Eichler 392.
Eicke 378.
Einig 8653.
Eißing ſ. Eyßing.
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Elis 964.
Elsner 505.
Eifter 268.
Elje 393.
Emans 850.
Emsmann 508. 857.
Ende 518.
Endemann, o. Prof., Geh.
Juſt. 504.
Rath
—, Gymn. ®%. 507,
van Endert 842.
Engel 821.
Engelen 858.
Engelte 381.
Engfer 375.
Engler 394. 846.
Erbe 373.
Erbfam 377.
iger — Super⸗
—, (Breslau)
—, * Wio 503.
Eraft, zn Superint.
—, — L. 368.
—, Ingen., Ober. e.
Sbetreai· u. Fachſch.
371. 380.
Eſchmann 849.
Espe 511.
Efſer 504.
Evers 377.
Ey 366.
Eyſert 505.
Eyßing 800.
inger 799.
inſterbuſch 800.
iſcher, o. — (Mar⸗
burg)
—. —* (Greifen) 845.
—, Gymn. Oberl., Prof.
(Berlin) 865.
— degl. dogl.(Halle)378.
—, Schula. en 430,
—, Sul.
—, al. Säbele
825
leifcher 514.
lemming 509.
lier 819.
lorſchütz 843.
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0. Prof. (Bonm)
396.
—, dsgl. (Breslau) 806.
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Förfter, be Oberl.
grüne Priv. Doz.,
Sanit. Rath, Prof.
—, ie Do;., Brof. 795.
Frank 404.
rante 797.
anz 508.
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reitag 826.
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Frenzel 853.
v. Frerichs 361.
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riedländer, o. Prof. Geh.
Reg. Rath 391.
—, Direkt. b. d. Muſeen,
Geh. Reg. Rath
Friedmann, Schul. 3
— , Lehrerin 821.
Briedric, Gymn. OÖberl.
(Botsdam) 378.
—, dagl. (Wohlau) 849.
—, Semin. Direlt. 372.
—, Lehrerin 821.
Brije 377.
Fritſch 393.
Frites, Symn, Oberl.,
Prof
—, Realih. Oberl. 509.
ritsfche 79.
romme 366.
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“ e a Gewerbeſch.
—, Siem. u. Zaubft. 2.
— 819.
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urtwängler 508.
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Gäbler 512.
Gädcke 506.
Gäde 819.
Gärtig 854.
——— — —— — — — —— — — — — — — — — —
880
Gärtner, Oberrealſch.
Oberl. 370.
—, Schula. Kandid. 819.
—, Schull. 855
Gaiſer 185.
Galle 363.
Ganß 842.
Garde 270.
Gaspary 393.
Gaſt 270.
Gatzemeier 854.
Gaul 375.
v. Gebhardt 504.
Gebſer 853.
Geilen 844.
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Gellenthin 430.
Genzmer 363.
Gerber, Gymn. Oberl.,
Prof. 505.
—, un. Anft. Hilfs.
— 823.
Gerftäder 392.
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Gierke 846. 858.
Gierth 373.
Gieſenberg 316.
Giesler 823.
Gießler 380.
Gilbert, a. o. Brof.,
Kuftos 504.
—, Gymn. 8. 850.
Gitihmann 798.
v. Gizycki 268. 405.
Glafhagen 821.
Glatzel 823.
Slam 854.
Glöckner 430.
Gloel 507.
Glogau 363.
Glum 825.
Gnau 368.
Godiih 373.
Göbel 185.
Göppert 513.
Görges 366.
v. Gofler 273.
Gotthard 514.
Sortihalt 270.
Gräber 858.
Gräff 855.
Gräfer 366.
Grahn 848.
Gramm 510.
— Gymn.Oberl.
819.
Grebe 824.
Greef 395.
Grenacher 393.
Grieß 819.
Grimm, o. Prof., Geh.
Reg. Rath 503.
—, — Dberl., Brof.
— 430.
Grohmann 795.
Grolimund 376.
Gronau 509.
Groneß 854.
Gropius 366.
Großmann 513.
Grubel 821.
Grüneberg 821.
Grunau 798.
Guden 269.
Gudermann 800.
Günther, Realgymn. 2.
856
—, Schula. Kandid. 430.
—, Schull. 430.
Günzel 375.
Gürtler 512.
Güſſow 506.
Güthling 849.
Gursti 374.
Gutknecht 436.
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Haade 825.
Haag 380.
Haas 511.
Hachenberg 850.
Hader 821.
Hälſchner 504. —
Hänel 508.
Häntjes 378.
Häntzſchel 508.
Häſer 79.
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Haferland 819.
Hagemann, a. o. dann o.
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851.
Hager 430.
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Halbfaß 819.
Hallervorden 821.
Hamdorff 365.
Hammerſchmidt 824.
Handloß 380
Hane 367.
Hannemann 430.
Harmjen 375.
Graf v. Harrad) 401.
Hart 825.
Harth 509.
Hartmann 269. 806.
Hartung 270.
Hartwig 849.
Dale, Konfiit.
‚ Prof. e.
— Gymn. L. 506.
Haſemann 509.
Haſſelbaum 509.
Hauck, Prof. e. techniſch.
Hauſchild 316.
Hauſchulz 799.
Hausmann 847.
Haufding 370. 508.
Haydud 847.
Haym 393.
Hechelmann 365.
Heeren 378.
Hegemann 368.
Deidler 798.
Heidtmann 378.
Heilbrun 821.
Deiligbrodt 372.
Heilmann 818.
Deimann 316.
Deine 369.
Heinrichs 798.
Heinrici 806.
Heinze, Oymn.Direlt.365.
—, Realgymn. 2. 797.
Heinzelmann 824.
Heinzerling 405.
— 826.
Heling 797 |
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Hempel 380.
Henicke 824.
Henle 363.
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Milit. Oberpf. 388.
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Rath 404.
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Henſel, erſt. Semin. L.,
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‚ Schull. 855
— — — ——
— Semin. 381.
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389. 856.
Prof.
—, Em: Gymn. 2.
— L. 51.
Hertel 430.
Hertwig 396.
Heß 395.
Heſſe 845.
Hettner 392.
Heydemann 506.
Heyer 821.
Heyne, o. Brof. 394.
—, Realgymn. 8. 370.
—, Realprogymn. 2. 851.
Hidethier 796.
Hieliher 509.
Hildebrandt 362.
Hilgenfeld 506.
Hillmann 376.
Hilprecht 432.
Hinkeldeyn 316.
Hinrichſen 857.
Hinihius 362.
Hinſen 853.
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—, Lehrerin 824,
Hinz 185.
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Hirt 372.
Hittorf 395. 842.
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Hobbing 377.
Hochreuter 826.
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Högelund 856.
Högen 842.
Höfe 370. 430.
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Hölzer 367.
Höpfner 79.
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51
—, Schull. 376.
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—, — Prof.
—, Gymn. L. 506.
„Oberrealſch. 2. 371.
NRealprogymn. 8.
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—, —, digl. we 851.
‚ Semin. 2. 510.
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—, Schull. 512.
—, dsgl. 512.
Hoffmeiſter 847.
Hohenſee 376.
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Hohnhorſt 369.
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Holtz 846.
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Holzapfel 850.
Homann 512.
Homburg 819.
Homrighaufen 842,
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Horftmann, a. 0. Brof.,
Sanit. Rath 856.
‚ Gymn. 2. 368.
Sofs, o. Brof. 395.
‚ Gymn. 2. 3
Hoßfeld 316.
Hotop 853.
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51
—, Realgymn.Oberl.369.
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— * (Göttingen) 394.
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— Semin. L. 798.
Turniehrerin 824.
—, dsgl. 824
Hüffer 504.
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Hundt 375.
Hupfeld 507.
Hurwitz 362.
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— 847.
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‚ Lehrerin 821.
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—, erft. Semin. 2. 510.
Saffe 821.
Jahns 858.
Janenſch 809.
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Direkt. 377.
—, Turnlehrerin 824.
Janſen 370.
Jantzen 375.
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Jaſtrow 821.
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Prof. (Stettin) 365.
—, vl dsgl. (Bofen)
—, — ꝛc. Lehrerin
Jordan, o. Prof. 269. 391.
—, Semin. Direkt. 858.
Iſenkrahe 371.
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502
Juncmann 269.
Jungels 796.
Junker 851.
Kähren 514.
Kaftan 858.
Kahle 376.
Kahler 824.
— — — — — — —— — — —
882
Kaibel 592.
Kaiſer 853.
Kalanke 854.
Kallius 365.
Kambly 857.
Kamieth 270.
Kamp 367. 381.
Kanter 819.
Karabasz 849.
Karraf 848.
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Karften 394.
Karth 374. 858.
Kaulen 396.
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Keejebiter 430.
Kegel 855.
Kehr 506.
Keil 393.
Kekulé 396.
— — — — — — — —— —— ————— — —
Keller 858.
Kentenid 843.
Kerner 375.
Keriandt 268.
Keriten 506.
Kerftgens 851.
Keßler 509.
Kiehling 824.
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Rath ze. 866.
—, 0. Prof. 39.
Killing 806.
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Brof. 505
—, Schulrektor 854.
Kipp 855.
— 39.
Kißner 391.
Klaffte 271.
Klanke 379.
Klapporich 508.
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—, Realgymn. Ober1.508.
Kealich rt. 851.
—, Hauptlehrer 844.
Kleinau 369.
Kleiner 373.
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2 826.
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Klode 513.
Gymn. Oberl.,
Klöppel 819.
Klößen 822.
Kloſe 436.
v. Klucchohn 394.
Kluge 819.
Knaus 401.
Knies 819.
Knille 269.
v. Knobloch 430.
Knögel 849.
Knoll 856.
Knoop 820.
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—, — 430.
— Lehrerin 824.
Kochanowor 514.
Kögel 389.
‚ Köhler, Schull. 430.
—, Turnlehrerin 824.
Kölbing 393.
Könnecke 366.
Köpcke 851.
Körber, Gymm. Oberl.,
Brot. :
—, Gymn. Oberl. 796.
Körner 826.
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Köfter 806. 843.
Köttgen 842.
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Kohlrauſch 847.
Kohlichütter 797.
Kohts 366. 380.
Kokolsky 805.
Kolepke 514.
Kollberg 822.
Kolfter 507.
Konrath 392.
Kork 269.
Korn 430.
Korten, Ob. Kon. Rath,
Milit. Oberpf. 389.
— , Schula. Kandid. 430,
Koſchwitz 392.
Koſer 845,
Kothe 853.
Kowaleck 366.
Kowalewski 430.
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Krahn 855.
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Reg. Rath 362.
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—, Brof. 5 „sie
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368.
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—, Lehrerin 822.
—, Schull. 856.
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Küfter 852.
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Langbein 379.
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Konſ. Rath 513.
—, Gym. Direlt. 365.
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—, Realgym. 2. 508.
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realſch. 797.
—, Schull. 375.
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Langendorff 795.
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Prof. 503
—, Gym. %. 367.
—, Realgym. 2. 370
Leitri 367.
Lemke 855.
Lemtes 370.
Lemme 846.
Lenel 846.
Lenz 395.
Leonhard, o. Prof. 363.
—, Equil. 856.
Leonhardt, Gym. L. 367.
—, Schull., Kantor 512.
Lepſius 513,
Leihen 375.
Leste 800.
Leſſing 365.
Leverenz 506.
Lewis 845.
Lichtenftein 503. 800.
Liebiih 392. 849.
Liefe 185.
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gym. 379.
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Lülbbert 396.
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Lüdede, a. o. Prof. 7%.
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Lüdemann 380.
Lüdide 820.
Lühr 820.
Lütjohann 363. 513.
Yüttelen 853.
Lüttich 852.
Lummert 824.
Lunke 512.
Luthe 367.
M.
m. Schula. Kandid.
— , Blindenanft. 2. 511.
Maasberg 822.
Maaß 269. 372.
Maaßen 506. 856.
Märkel, Gymn. 2. 796.
—, Realgymi.
Prof. 857.
Märker,
Brof. 365.
—, Semin. 2. 373.
Magdeburg 430.
Magnus, o. Brof. 508.
—, a. 0. Prof. i
Mahling 856.
Mahiftädt 824.
Mahnten 853.
Matomsti 185.
Malies 799.
Mallon 824.
Mangold 389. 395.
angoldt 364.
Marenbad 185.
Marjan 850.
Margquardien 826.
Marquart 824.
v. Martens 392.
Martens, Gymm. Direft.
848.
—, mn Oberl. 366.
Marthe 850
N. Semin. Direkt.
, Sul 375.
Maston 366.
Mathi 851.
Mathias 800.
Matthäi,
Prof. 508.
Matthies 373.
Maue 370.
Maurenbreder 795. 858.
Maurer 390
Meder 844.
Meermann 507.
Dieinede 824.
Meißner 185.
Oberl.,
Gymn. Oberl.,
Gymmn.!. 514.
—, Prorelt. e. Realgymı.
884
Meifter, Gymn. Oberl.,
Prof. 857.
—, Öymn.Elentent.2.856.
Meldior 370.
Melde 364. 395.
Mendel, a. o. Prof. 795.
— ing Lehrerin 824.
Menge 7
Menges *
Menkel 799.
Menken 856.
Menne 269.
Menzel 853.
Merle 511.
Mertens, Realgymn. 2.
508
—, Schull. 375.
—, Kanzleidiener 847.
Mertins, 8. e. höh. Bür-
gerih. 851
— Oberpedell at.
Mertſching 369.
Meſſow 818.
Meftwerdt 366.
' Mette 505.
Metz 379.
Mekroth 820.
Meurer, Gymn. Oberl.
366
— Semin. 8. 820.
Meufer 185.
Meyer, o. Prof. (Bres-
lau) 393.
— 2* l. (Göttingen) 806.
rof. e. techniſch.
BSoqſch. 847.
—, Gymn. Oberl. 367.
—, Realgymn. Oberl.
(Berlin) 377.
—, dsgl. (Stettin) 850.
—, BIER REINE
—, dgl. 820.
—, dögl. 856.
Meyerholz 798.
Michalowski 507.
Michels 856.
Miller 845.
Milz 505.
Mintowsti 512.
Mittmann 431.
Moczyneti 849.
Möbius, Th., 0.Prof.394.
—, R., degl. 3.
—, Realprogymm. 2.851.
Schull. 820.
— — — — — —— —
Möhr 269.
Möller, o. Prof. 394.
—, Gymn. Oberl. 366.
—, * l. u. Anſt. Geiſtl.
Mörs 371.
Mohs 824.
Moldehn 372.
Moller 796.
Moritz 848.
Moriz 824.
Morris 822.
Mosbach 796.
Mofer, Gymn. 8. 506.
— Kandidatin
* —
Mühlhoff 362.
Müllenhoff 269. 377.
Müller, o. Prof. 394.
—, a. o. Prof. 846.
—, Gymn. Direkt. 365.
—, Gymn. Oberl., Kon-
reft. 379.
—, Gymn. Oberl. 505.
‚, Gymn. 2. 368.
—, Realgymn. 2. 370.
— Anft. Hilfsl.
— ‚Eh. 376.
—, ‚dsgl., Mufitdireft.512.
— Schull. Turnl. 820.
— Schull., Kantor 842.
—, Schull. 842.
—, dgl. 842.
—, dögl. 844.
— /teäjnifche dehrerin 436.
—, Lehrerin 822.
— Schula. Kandidatin
826.
Münſcher 514.
Münter 392.
Mulot 820.
Mummenhoff 856.
Muthreich 369.
Mylius 370.
N.
Nadbyl 503.
Nagel 324.
Napier 394.
Naudieth 379.
Naunyn 175.
Nebe 389.
Nehls 380.
Nehring 393.
Nelſon 369.
Nendell 854.
Nette 824.
Neudeder 373.
Neufeldt 431.
Neuhäufer 391. 396.
Neumann, Maler, alad.
2. 796.
—, rg Anft. Hilfe.
—, iee 822.
Neuß 9.
Newie 366.
Ney 512.
Nicolaus 822.
Niedner 796.
Niehues 390. 395.
Niemann, Konſiſt. Rath
389. 395.
—, Gymn. 2. 820.
er 393.
gemeyer 505.
Se 364. 391. 396.
Fler 365.
Nitzſchke 824.
Nötel 847.
Nohle 370.
D.
Oberbeck 393.
Oberdid 390.
Oberft 503.
Ddel 824.
Debler 509.
Delters 822.
Delöner 369.
Dertel 849. 849.
Detting, Vorſchull. 820.
—, Schull. 799.
Dermann 842.
Dlbrih 271.
Dld 850.
Olshauſen 368.
Opit 269.
Orphy 855.
Orth, Gymn. 2. 507.
—, Realih. 2. 820.
DOrtmann 842.
364
Oft :
Dftendorf 389.
Dtte 796.
Dtto, er Oberl., Prof.
— (Kulm,
" Konit) 367. 849.
—, degl. (Eisleben) 368.
—, Semin. Direlt. 372.
Paalzow 847.
Paaſche 364.
ti 845.
Pä
—— 851.
Palmer 375.
Pape 391.
Parczyt 512.
Parow 509.
* 393. 508.
Paſch 370.
Paſche 820.
Paſſarge 824.
Paßlack 824.
Paul, Semin. Direlt.514.
=, Mittelie 2., Turnl.
— 822.
Pauli 515.
—— Gymn. Oberl.
— II, Gymn. 8. 849.
Peiper 852.
Benner 370.
Pennigsdorf 820.
Peppmüller 366.
Verb 843.
Bescatore 363.
Betermann 842.
Beters,
Konrekt. 857
—, 2. e. höh. Brgrih.372.
v. Peterßen 796.
Gymn. Oberl.,
Plähn 820.
Plagge 843.
Platen 380.
Platner 514.
Plenz 824.
Plog 826.
—— 394.
Pölel 378.
Pötſch 826.
en 6065.
Poleck 393.
Polen; 269.
Polte 389.
Bomme 854
Rommerening 185. 374.
Ponfick 795.
le 506.
Poſt, Prof. e. zen
Hochſch. 364.
„Schull. 8585.
Bohlen, — Gymn.
en Direlt. 380.
| Both 820.
Potthoff 368.
Vrauſe 506.
Vreiſche 8352.
Preuß 820.
Breyer 843.
Probft, Provinz. Schul⸗
rath 842.
—, 0. Prof. 39.
— techniſch. Lehrerin 824.
Betri, Gymn. Direkt. 269.
Prof. 508.
Petruſchty 508.
Peuckert 374.
Pfänder 431.
Pfenniger 508.
| FA 269.
Pflugmacher 381.
Pfützner 822.
Pfund 510.
Pfundheller 369.
Philipp 506.
ı Bihnow 822.
Pieper 370.
Piepgras 370.
Pietſch 394.
Pie 849.
Bilati 510.
Pilger 503.
Piezger 843.
Pirſcher 506.
Realgymn. Oberl.,
Queling 373.
Profittlih 510.
Prophet 431.
Prüß 510.
—2 817.
fat 513.
Pulch 79.
Rn.
Duellhorit 820.
Duidde 857.
vd. QDuintus-Jcilins 404.
OQuoſſet 371.
N.
Rabl⸗Rückhard 845.
Racine 824
Radow 431.
Radcke 824.
Rademacher 822.
Radke 271.
Radomsti, Taubft. Auft.
2. 817.
Radomsli, Taubſt. Aufl.
Hilfsl. 185. 374,
Räthlin Fe
un
—
Rath,
Hochſch. 316. 347.
—, Regier.Baurmeift. 316.
Ratjen 855.
Raub, Semin. Oberl.,
Prof. 798.
—, Lehrerin 825.
Rauprid 271.
Rebholz 371.
Rebling 366.
Regel 857. *
R —4 r 8
Nehbanm 847.
Rehbronn 848.
Reich 822.
Reihard 389.
v. Reiche 377.
Reichelt 514
Reihenbad 851.
Reichert 431.
Reier 369.
Reifferfcheid 393.
Geh. Reg.
Reimann, Gymm. Oberl.
796
—, Gymn. 8. 349.
Reimer, Gynm. Elem. L.
431.
—, Schull. 376.
Rein 396.
Reinhardt 514.
Reininghaus 185.
Reinke 394.
Reinting 799.
Rei 822.
Reißmann 510.
Renvers 513.
Refiel 859.
Rettig 850.
Reuſch 39.
Reuſcher 269.
Reuſchert 511.
Reuſchler 822.
Reuß 370.
Reußner 270.
Reuter 842.
Rhein 855.
Rheinbold 508.
Richard 376.
Richter, Milit. a ie
Konfift. Rath 389
Prof. e. techn.
— — u — —
* —— — — — — — —
Röſener, Gymm. 2. (Lieg-
nitz) 368.
—, dogl. (Hannover) 368.
— —
Roſenthal 371.
886
— ——
Richter, Prof., Maler 377. Rudolphi 825.
—, Gymn. Direkt. 847. Rühle 850.
—, Gymn. Oberl, Prof. Rühlmann 431.
365. Ruhe 367.
— SR L. (Stargard) Ruhl 799.
| Rumpen 371.
|
u Gymn. Direkt.
69.
—, d8gl.(Baderborn)368.
— , Hauptl., Chorreft.374.
—, emer. Schull. 344. —, Gymn. Oberl. 378.
Riden 509.
Riedel 373. @.
Riedler 364 Saar 856.
Riehm 393. Sachſe 366.
Rinne 379. Sadee 510.
Riſch 845. Sagorski 371.
Nitter, o. Prof. 396. Saltowsti 395. 806.
— 156 v. Sallet 504.
Geh. Reg. Rath 343. Gafpeter 796.
—, DOberl. e. höh. Mäd- Sammert 818. 358.
chenſch., rt 78. Saßmamnshaufen 271.
—, Tumer 43 — ro
Rodenberg 36 Ä 5 —
Rodenbuſch, Gymnm. Oberl. — — Oberl. 370
366 Saͤuerbrei 820.
—, Oberl. e. böh. Mäd⸗ Sauerbrey 431.
chenſch. 511. ‚ Sauereffig 512.
—, Schul. 375. ‘ Sauerland 365.
Röbber 850. Sauppe 394.
v. Röbel 825. Saure 510.
— — 5 Saurenbad 850.
ra | a —
e acht, Gymn. 8. 506.
Rühmer 844. —, — An
Rönnecke 375. * n- —*
RNopell 363. —, Fe 512.
— — — 825.
ea, 3
Des o F techn.
—, Realprogymn. Oberl. i! Brof. 4
851. en 798.
Röske 373. —, Schull., Kantor 79.
Röver 850. = Hauptl. 855.
Rogge 508. Schäffer 855.
Koh eder 371. 17 366.
Rohler 856. andau 372.
Roos 844. Scharf 507.
Roſe, —— rg ?.859. | Scharlad 374.
‚ Schul ae 852.
Rofemann ey chauf 509.
Sale 844.
Roßbach 393. eel 371. 431.
Roßmann 852. —F 431.
Roft 366. ——— Oberl.
Rowe 857.
Rowinski 856. Son. 375.
Rudolph 847. Sheibner 510.
—— Semin. Hilfsl.
Shui . 431.
€ head, Symn.£ —
Prof. 365.
—, Realgymn. a
Prof. 857.
Scheller 366.
Scyemel 436.
Schenkheld 849.
Schepelmann 510.
Scheppig 389.
Scherer 392.
a re 510.
Schiebel 376
Schieffer 503.
Schiel 857.
Schiement 380.
Scdiller 825.
Schilling 857.
Schimmelpfeng 504.
Schimming | 822.
Schirlitz 503.
Schirmeiſter 856.
Schirrmacher 857.
Schlee 514.
Schlemm 800.
Schleusner 796.
Schlink 797.
Schloßmann 846.
Schlottmann 388.
Schlüter, a. o. Brof. 377.
—, — Konrekt, Prof.
Schmidt, o. Prof. (Bres⸗
lau) 393.
— dögl. (Marburg) 396.
—, dögl. (Marburg) 504.
—, Gymn. Direlt. 378.
—, Gymn. Oberl. 505.
—, Gymn. Y. 507.
—, Brogymm. Gefangl.,
—— 507.
— — Direkt. 268
Realgymn. Oberl.
(Breslau) 508.
—, dögl. (Stettin) 857.
—, Relt. e. Realprogyam.
859.
‚ Scdula. Kandid.,
Turner 431.
—, Semin. 8. 373.
—, Semin. Hilfset 853.
— —9— Blind. Anſt. v.
—, Taubſt. Anft. L. 817.
m— ————— — — —— —— — — — ——— —— ———— ————— — — — — — —
887
Schmidt, ich Anft.
Silfet.
—, Schul. 376,
—, Hauptl. 376.
—, Lehrerin 822.
Schmieden 316.
Schmiele 366.
Sänitt, Shull. 512.
—, dögl., Tandft. 2.818.
Schmig, o. Prof. 846.
—, Gymn. Oberl., Brof.
378.
—, Progmmn. 2. 507.
—, — 825.
Shaun tat *
—— 269.
S
neider —* Ob Reg.
—, 34
—, a. 0. Prof. 392.
— Muſikdirekt. Brof.859.
Oberl
— Realgymn.
(Nordhauien) 370.
—, dgl. ( Elbing) 850.
—, dsgl. Sec) 850.
—, Gewerbeidh. %. 797.
—, Schull. 376.
Schuch 850.
Schnitker 379.
Schnorbuſch 842.
Schobelt 847.
Schöber 851.
Schön 374.
Schönborn 362.
Schönbrod 513.
Schönbrum 798.
Schöne, Geh. Ob. Re
Rath, General-D
reft. 361.
—, Bibliothefar 504.
Schönfeld 806.
Schönke 373.
Schönwälder 509.
Schöttge 853.
re Gymn. Elem. 2.
—, Echull. 820.
She 378.
Schrader 379.
Schräder 842.
Schreiner 373.
Schridde 854.
Schröder, Gynm. Oberl.,
Prof. 505-
— Oberrealih.Oberi.371.
| Saul
505
Schröter, o. Prof. 398.
—, Gymn. Oberl. 366.
848.
—, Semin. Direlt. 372.
—, Semin. Hilfel. 858.
‚ Bräp. Auft. 2. 374.
Schubad 514.
Schubert, GOymn. 2. 506.
—, Stute. Kandidatin
S — 857.
ütze 823.
Gymm. Direkt.
—, Realgymn.. 2. 850.
_, en 2. 798.
—, Turner 431.
Scäulg, Geh. Reg. u. Bro-
ar Schulrath 390.
—, Krs⸗Schulinſpelt.377.
,D. N a Konfift. Rath
_ ‚Sal.
Säulge, a. . 2. 845.
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Schull. 855
Schulz, ?. d. Hole. f.
Mufit, Brof. 847.
—, Gymn. 2. 368.
—, Realgymn. 2. 797.
—, Schull. 376-
—, rer
— 0. Prof. 363.
— e. höh. Brgrſch.
—, 856.
Säufste 508.
Schumader, erfi. Semin.
2. 372.
—, Schull. 376.
Schumann, Gymn. Bro-
reft., Prof. 505.
, Realgymn. v. 51.
Shine 431.
Schuppe 317. 392.
Schwalm 853.
Schwandt 822.
Schwane 395. 841.
Schwanert 392.
Schwart 389.
Schwarz, o. Prof. 394.
—, Semin. Direkt. 374.
—— 820.
—— zer 374.
Schwarztopf 825.
Schwebel 506.
Schwedten 316.
Schwedendied 390.
Schweiger 800.
Schweikort 515.
EC chweninger 79.
Schwenkenbecher 369.
Schwindt 843.
©pdralet 79.
Seeck 392.
Eeeger 185.
Seibt, Affift., Prof. 504.
—, SITE)
I.
—, degl. (Frankfurt a.M.)
851.
Seichter 514.
Eeidel, Reg. und Schul-
rath 377.
—, Schull 271.
—, Lehrerin 825.
v. Ceidlits 381.
Seifert 376.
Eeiffert 847
Seltmann 379.
Semiſch 388.
van Senden 390.
Senkowski 511.
Sentzke 822.
Seuffert 858.
Seyffert 509.
Sidel 364.
Sieber 373.
Siebert 799.
Siebrecht 431.
Siede 850.
Sieg 506.
Siegers 850.
Siercks 822.
Eilorsti 506.
Silldorf 514.
Eimar 806. 843.
Simon 509.
Simſon 362.
Sinn 851.
Stowronsti 820.
Strodzti 362.
Elaby 364.
Snoy 510.
Söchting 364.
Sohnde 822.
Sohr 515.
Eommer, 0. Prof. 845.
—, Arditeft 316.
Sommerbrodt 393.
Soreth 842.
38
Speer 316
Speil 512
|
Spelbrind 513.
Sperber 503.
Sperendivoano 376.
Spieler 268.
Spieß; Gymn. Direkt. 390.
—, Realgymn. v. 508.
Spohn, Gymn. L. 432.
—, Taubſt. Anft. 2. 185.
Sprengel 825.
Sprotte 849.
Staberow 376.
Stämmler 269.
Stahl, o. Prof. 395.
—, *— e. techn. Hochſch.
5.
Stahlihmidt 514.
Stahn 510.
Stammler 380.
Stange 826.
Stauder 270.
Stechert 822.
Stedler 270.
Steffenhagen, Ober⸗Bi—
blioth. 363.
—, Gymn. Oberl. 366.
Steffin 822.
Stein, Gymn. Oberl. 366.
— — — — — —
‚ Gymn. 2. 368.
—, Kirhihull. 512
Steinbart 822.
Steinbrind 370.
Steinhaus 820.
Steinte 513.
Steinmeyer 850.
Steinwender 848.
Steller 826.
Stelling 185. 374.
Stengel, o. Prof. 395.
—, Eymn. 8. 506
Stern 509.
Sternfopf 503.
Sterzenbady 820.
Steusloff 365.
Steyer 371.
Stimming 394.
Stodhaus 820.
Stöber 373.
Stöhr 270.
Stölting 857.
Stövelen 378.
Stöwer 368.
Stoll 378.
Stolte 797.
Stolzenburg 855-
ee, — — — — —— —— — — — — —
Storck 390. 395. 842.
Storz 506.
Stralerjahn 185.
Strasburger 396.
Straube 513.
Straud) j. Zedler.
Strauchmeier 431.
Strebitti 366.
nn Gymn. Direft.
I)
—, Gymn. 2. 849.
Stried 853.
Strögel 848.
Strotfötter 797.
Strud 271.
Stürze 822.
Stumpf 846.
Sturm 395.
Stußfeit 512.
Sudier 393.
Sudsland 366.
Sudow 849.
Suppe 822.
Supply 820.
Szule 379.
T.
Täubert 376.
Talmann 431.
Tauſcher 826.
Tetzuer 431.
Zeuber 270.
Teuſcher 431.
Tertor 511.
Thedien 855.
Theill 506.
Thevenot 370.
Thiede 797. 820.
Thiel 376.
Thiele, Gymn. %. 796.
—, Realgymn. 2. 370.
—, Schull. 855.
Thielo 373.
Thiemann 372.
Thiemer 320.
' Thilo 389.
Thimme 368. 820.
Thöl 513.
Thomas 852.
—2 392.
Thoren 377.
Tietjen 798.
Tietz 79.
Tiffe 820.
v. Tluck 825.
Tobler 392.
Tobold 503.
Töle 376.
Töppen 367.
Totzke 378.
Tourbié 825.
Trahmann 825.
Traut 506.
Trautmann 396.
Trestom 847.
Trieglaff 825.
Trichhmenn 852.
Trinker 512.
Tichadert, Prov. Schul⸗
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—, 0. Prof. 362. 391.
Tüding 843.
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Ulmann 392.
Ulrich 822.
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Umbad 853.
Unbelannt 820.
Unger 859.
Ungermann 364.
Uppentamp 364.
v. Uſedom 822.
Utaſch 377.
Vaihinger 363. 393.
Vaſel 822.
Venzke 367.
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Pielau 368.
Bieter 844.
Bietor 364.
Biete 374.
Pins 507.
Bölder 850.
Bölkner 855.
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—, Gymn. 8. 507.
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—, 7 Prof. 392.
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—, Realgymn. 2. 508,
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Bolquardien 394.
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—, Gymn. Elem. 2. 431.
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—, Gymn. 2. 367.
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Prof. 369.
—, Semin. &. 373.
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Walter, o. Prof. 391.
— ‚Realgymn.Oberl.797.
Walther 269.
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Med. Rath 363.
—, Prof. e. techn. Hochſch.
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—, Gymn. 8. 506.
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Wedewer 507.
Wedig, Taubft. 2. 186.
—, degli. 818. 853.
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Wegener, Gymn. Oberl.
367.
—, Gymn. %. 800.
—, Oberrealſch. 2. 858.
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Weidenbah 858.
Weiffenbad 509.
Weigand, Realgymn.
Oberl., Prof. 800.
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Weingarten, o. Prof. 389.
— Bro e. techn. Hochſch
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Weinknecht 513.
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Weitling 376.
Weitzel 365.
Weizſäcker 269. 392.
Welbien 316.
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Werner 844.
Wernide 514.
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Werſche 822.
Werth 363.
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Wefterburg 377.
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Schreibl. 379.
—, Semin. L. 380.
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Weyland 377.
Weymann 852.
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Wienhöfer 856.
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Wiermann 855.
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Wigand 395.
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Windel 848.
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Winkler 822.
Winter 507.
Wistemann 366.
Wisniewski 856.
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Witihel 370.
Witte, a. o. Prof. 396.
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Wolperding 379.
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Wothe 376.
Wronfa 515.
Wiftefeld 269.
Wulkow 376.
Wulſch 508.
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edler gen. Strauch 825.
Druck von J. F. Starcke in Berlin.
eidler 370.
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epte 853.
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796.
—, Gymm. 2. 849.
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itelmann 364.
öpprig 391.
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im 186. 511.
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mebonien 368.
wenger 377.
wirnmann 508.
Statiftifche Mittheilungen
über
das höhere Unterrichtsweſen
ım
Königreih Preußen.
Veröffentlicht als Beilage zum Gentralblatt der gejammten
Unterrichtsverwaltung.
— — ——
1. Heft. 1884.
Berlin 1884.
Verlag von Wilhelm Her.
(Beflerihe Buchhandlung.)
Behrenitraße 17.
Vorwort.
Die bisher im Gentralblatt der geſammten Unterrichtsverwaltung
gegebenen ftatiftiichen Mittheilungen über das höhere Unterrichtsweſen
werden von jet ab in bejonderen Heften als Beilage zum Gentralblatt
veröffentlicht werden, und zwar wird beabfichtigt, jährlich ein der:
artiges Heft auszugeben, welches jedesmal den Zeitraum von Dftern
zu Dftern umfaßt.
Das diesjährige Heft, welches zunädft beftimmt iſt, die Kon:
tinuität der Publikationen berzuftellen, nimmt die ftatiftiihen Mit-
theilungen da auf, wo fie im Gentralblatt (v. 3. 1881) abgebroden
find, und führt fie bis Oſtern d. 3. fort. Abänderungen in der An:
ordnung, bezw. Erweiterungen des Inhalts bleiben für das nächſte
Jahresheft vorbehalten.
I. Univerfitäfen.
A. Ueberfiht über die Zahl der Lehrer an den Univerfitäten ꝛc. vom Winter:
femefter 1881/82 bis zum Winterfemefter 1883/84.
B. Ueberſicht über die Zahl der Studierenden an den Univerfitäten 2c. vom
Winterfemefter 1881/82 bis zum Winterfemefter 1883/84.
C. Zahl der Promotionen an den Univerfitäten ꝛc. von Michaelis 1880 bis
ebendahin 1883.
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I. A. Meberficht über die Zahl der Lehrer an den Univerfitäten,
vom Winterfemefter 1881/82 an
(Fortſetzung vom Gentralblatt
Evangelifd.theologiihe) Katholiſch⸗theol. Juriſtiſche
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2) Darunter 2 lefende Mitglieber der Akademie ber Wiſſenſchaften.
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4) Darunter 2 mit Haltung von Borlefungen beauftragt.
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193 26 | 219
201 31 | 232
237 29 | 266
89 17 | 106
104 22 | 1286
100 22 | 122
128 32 | 160
107 19 | 1286
157 17 | 174
187 18 | 205
193 21 | 214
217 25 242
224 23 | 47
130 34 164
146 30 | 17
140 31 | a
154 35 | 189
142 36 | 178
Philoſophiſche
Fatultät
& SE | ö &
E SE | EB
& | PFE| 8
1586 380 1966
1477 322 1799
1623 419 2042
1477 362 1829
1536 410 1946
315 48 363
358 61 419
325 49 374
389 63 452
350 60 410
568 21 589
596 20 616
598 18 616
596 25 621
656 23 | 679
433 120 653
435 130 565
396 131 527
401 118 619
411 118 629
156 20 176
137 16 153
140 10 150
152 18 170
138 17 155
532 140 12
516 136 652
491 139 630
467 129 | 596
470 160 630
104 21 125
112 30 142
104 27 131
109 30 139
113 23 | 136
386 10 396
371 9 380
350 11 361
373 10 383
357 7 364
265 45 310
321 63 384
305 66 371
338 69 407
302 bi 363
185 65 190
202 8 210
188 8 196
189 13 202
156 12 168
8 — 8
7 7
5 — 5
6 — 6
3 — 3
Geſammtzahl ber imma=
trifulirten Studierenden
1056
92
1410
1498
1461
1620
1440
826
837
822
870
833
605
613
623
687
673
1129
1170
1190
1184
1280
273
293
1064
725
1351
1377
1416
1414
1544
321
| uche ber
ungen
berechtigt
Mithin nehmen
Außerdem ſind
Vorle
zum B
im Ganzen an
den Vor⸗
leſungen Theil
8
Erläuterungen.
i 1. Ad- und Zugang der Studierenden
10
11
vom Winter-Semefter 1881/82 bis zu
Berlin
Bredlau
Göttingen
Greifswald
Halle
Königäberg
Marburg
Münfter
Braunöberg
Anmerkung.
(Kortiegung vom Gentralblatt pro 1881, ©. 620).
| Ammatrikus |
Jahr |
1881
1882
1883
1881
1882
1883
1881
1882
1883
1881
1882
1883
1381
1882
1883
Am Sommerfemeiter waren:
tirte
4062
1083 (13)
1065 (u)
1176 (11)
1380
1532
1559
1009 (7)
1096 („,)
1119 64)
646 (u)
661 (2)
742 6)
1307 (u)
1382 6)
1427 (0)
345 (1)
383 6)
460 6)
854
879 (16)
0 (6)
703
768
849
301
326
328
21
22
21
(a)
(1)
| gangen
Jahr
Winter-Semeſter.
1086
1137
1220
489
407
423
254
361
365
268
309
338
180
217
241
369
413
131
155
172
178
211
205
251
240
277
97
98
100
6
7
3
1881/82 |
1882/83
1883/94
1881/82
1882/83
1883/84
1881/82
1882/83
1883/84
1881/82
1882/33
1883/84
1881/82
1882/83
1883/84
1881/82
1882/83
1883/84
1881/82 |
1882/83
1883/84
1881/82
1882/63
1833/84
1881/82
1882/83
1883/84
1881/82
1882/83
1883,84
1881/82
1882/83
1883/84
Am BWinterjemeiter:
Beitand
vom
Sommerjem.
2623
2763
2842
594
668
753
1126
1171
1194
741
787
781
466
444
601
938
99
1023
214
228
278
676
15
18
|
| Zugang
1798
1915
1793
281
315
284
318
324
330
276
233
188
218
224
413
447
521
107
126
92
160
188
164
194
228
148
71
76
b2
4
3
2
Die Zahlen in Parenthefe bezeichnen bie nachträglich Immatrikulirten.
m Winter-Semeiter 1883/84.
—
Geſammtzahl
der immatri⸗
kulirten
Stubierenben
4421
4678
4635
875
973
1037
1444
14%
1479
1071
1063
1064
RE
1416
1544
321
354
370
836
646
756
720
275
230
19
18
9
Die Zahl der in den philoſophiſchen Fakultäten als immatrikufirf auf-
geführten Preußen.
8. b. a, b. c
Preußen | Preußen
Preußen ohne Preußen ohne
Univerfität ıc. | . Zeugnig | Zu— Universität ı. |. Zengnig | I
mit dem |yer Reife ' mit Demtiper Meite f
au ia Ina 5 5; Mam- zu nah $ 3] jam⸗
Zeugniß ber Bor: Zeugniß der Bor:
ber Reifel ſchriften men der Reife | jhriften | Men
vom 1/10, vom 1/10,
| 1879 ! 1879
\
11Berlin W. 1881/2] 1362 | 224 | 1586 1 Titel MW. 188172 39 15 104
S. 1882 1268 209 1477 &. 1832 96 16 112
W. 188273l 1378 | 245 | 1623 W. 188373 95 9 104
S. 1833 1220 248 | 1477 ©. 1833 | 99 10 109
@w. 1883/4| 1272 | 264 | 1536 @. 188374 106 8 | 113
MBonn W. 18812] 270 45 315 | Slflönigäberg ®. 359 27 336
©. 1832 310 48 358 ©. 1882 | 347 24 | 371
W. 188273] 259 6 3 W. 188273] 322 28 350
S. 1883 315 74 389 1883 | 345 238 | 373
W. 1883/44 281 | 36 W. 1883/4 322 35 357
‘ ’ ;
3 Bredlan Wisst] Oo | 8 568109Marburg 18312) 209 56 | 265
S. 1382 41 | 105 | 596 S. 1882 | 269 b2 321
W. 1882/73] 474 124 598 W. 188273] 257 48 306
S. 1883 40 100 596 S. 1883 ' 287 5 338
8, 1883/44] 434 122 | 956 W. 1333/4) 254 48 302
al@öättingen W. 188172] 369 | 64 433 Ho [Mänfter ®. 188172! 133 2 185
S. 1882 389 | 46 435 S. 1882 | 198 1 202
mi 35 | 4 396 W. 18823) 185 3 188
S. 1833 359 | 42 401 S. 1883 i 181 5 189
W. 188374] 364 47 411 W. 1883/74 146 10 156
|
51Greiſswald W. 18812] 142 | 14 156 111PBraunsberg ®.183172 — — 8
S. 1882 126 11 | 137 e.1832 | — _ 7
W. 158233] 122 18 130 W. 18823 — — 5
S. 1883 136 16 152 S. 1883 — — 6
mw. 18334] 126 | 12 138 W. 18824 — — 3
6PHalle W. 186121 379 153 539
S. 1882 371 145 516
W. 188213 3509 132 491
S. 1883 338 129 467
W. 1883;4 340 130 470
8. An Berlin hören außer ben immatrifulirten
Studierenden bie Univerfitätdvorlefungen:
a. Nicht immatrikulationsfähige Preußen und Nichtpreußen, welche vom
Reftor zum Hören von Borlefungen zugelafien worben find . . 1 155
b. Stubierenbe der milttärärztliden Bildungsanitalten . . . » 213
und find zum Hören von Borlejungen auperhem berehtigt
a. Stubierenbe der techniſchen Hodjdule . - — er een 920 | 635 | 620 | 575 | 596
b. Stubierende der Berg: Afabemie . . 92 | 63 | 108 | 85 | 120
c. Eleven des landwirthſchaftlichen Smftituts, welche im Befipe bes
Berechtigungsſcheines zum einjährigen — * ... 16b71 38| 72 50 118
d. Studierende der Akademie ber Künſte 60 | 43 | 82 541116
4, Unter den Jmmatrifulirten der philoſophiſchen Fakultät
zu Bonn befinden fich
93 1204 | 102 | 154
227 |229 | 230 | 228
VPreußßennn. 1717160 681 7
—* —*8 — ——— F en. 11 | 16 9 10 | 10
er i 88 | 69 | 78 | 87
welche ber Tandiwiribfehaftlicien Afademie zu 4 o p p eisdo rf
angehören.
10
I. B. IE. Yeberfiht nach der
a. von Michaelis 1881
(Fortiegung vom Gentral:
I
Fatul tãt
W. IRR1R2
W. 1882/83
1. aus Preußen . tal WI L
darunter immatrif. in dem bezeichn Erm. — 1=-,.—1569 i
2. aus ben übrigen beutfhen Staaten. . — — — I 1%
(1-++2) aus dem deutihen Reich überhaupt — — | u 44 1022
3. aus den übrigen europäiſchen Staaten. — '1-,—_ 34
darunter a) Deuiſch⸗Oeſterreichet . . — — — 1
b) Ewige . - ..%% - — — 7
4. aus aufereuropäiihen Yändern . — — — 13
daruntet aus a) Afın . - - » — — — 1
b) Afrita —- — — 1 —
c) Amerika — — — 12
d) Auftralien . - — -|-
24344) Nidt:Preußen . - - 1-13
1. aus Preußen 41 60 56] 229)
barunter ımmatrif. in dem bezeichn Sem. 5 30 Tr)
2. aus den übrigen beutihen Cıaaten . i I 1 — 15,
(1+2) aus dem deutihen Reich überhaupt | 61 244
3. aus ben übrigen europätihen Staaten. — — | — 7
darunter a) Deuih-Deiterreiher. . .1- ı—I—|i|-ıiı—-I-—
b) Edmeiier -. » . ». 1 —-!1-1-,—- | 1;
4. aus aufßerenropäiihen Yändern . - . » 1 —-!'-I—-ı—- -|— | —
darunter ud a) Allen - . » 2-1 — -I-.—- —-I- | =
b) Ainfa. 2. 2 22.1 —- —-1I—: — — 1—ÿ
ec) Amerika j 1—- —-I—-ı — —-i- —
d) Auitrdlien . ». .». :1J— — —52—1—5 — — 1—
(24344) Ridi:Prußen . . .. .»- 88 5 1 i—I 2
3. Breslau.
1. aus Preußen . 41111 106 101 198) 129 118] 313
darunter immatrif. in dem bezeichn. © Sem. 16 18 23) 19) 31, 12 2
2. aus ben übrigen beutihen Staaten. . . 2! 2 1—|—-|ı— 2
(1-+2) aus dem beutichen Reid überhaupt | 113; 108 106] 108) 129: 118] 315
3. aus den übrigen europäiihen Staaten. — — -—iI—- — — 3
darunter a) Deutfh:Deiterreicher . - —'-I1I-|— | — 2
b) Schweizer — — — 1 — — — 1—
4. aus aufereuropäiihen Ländern —— le
darunter aus a) Aſien. -|-|-1-|-1-1] -
b) Alrifa . -|- -I-!-|-I-
c) Amerifa — — —»—1 — — — 1—
d) Aujtralien ..:1-|1—)|-1- -i-I1-|
(4344) Rih-Breußen - - - - I ad dA d- 175
4. Göttingen.
1. aus Preußen . . 126 133 39 — — | — [141
darunter immatrif. in dem bezeichn. Sem. — — | — J 56
2, aus ben übrigen deutigen Staaten. . . — — — 7
(1-+2) aus dem deutſchen Reid überhaupt —- | — | — 1178
3. aus ben übrigen europäifchen Staaten . — — —2110
darunter a) Deutſch⸗Oeſterteicher .. — — — 1
b) Säweiet . . ». . — — — 4
4. aus außereuropäiſchen Ländern.. — — — 2
darunter aus a) Afen . ». x... - | —- — I —
b) Aria. ». 2 2... - — i- I —
e) Ameila . » 2... — — — 2
(23) Nicht⸗ Preußen... — — — 1 4
11
Heimath der Immatriknlirten
bis Oſtern 1883.
blatt pro 1880, S. 530).
Philofophiihe Falultät
Gelammtzahl
ber
— a or und | gameralien und | Pharmazie und — immatrifulirten
——— 58 Landwirthſchaft | Zahnheilkunde = Studierenden
Geſchichte wiſſenſchaften bihaf Zahnh
el 8 a2le|_/ele|_|a|[e|_|i2|e|.|a
ee — 3 ar = * F = a IJ - 2 — au 5
3 EEE a2 32|2|18 j2|3 32
&i äls|&ls |alals|sle äls|e
— — — — —
u: u! wie 2
120 130 | 1311 235 | 246 | 241
111411141
11111111
term
ıq
ulelal a) 8
"28
11111114
PERL
1. Berlim.
874 1 789 | 856] 586 | 571 | 619J 15 | 17 | 23 1 11 | 100 | 125 J1586 |1477 |1623 13663 13285 | 3804
261 ası) ar ana | 140, 1276| 7| 7) Ta Mr! 34) 48] 472 | 342 | 472 hıarı | 802 | 1401
115 ! 106 | 130] 108 | 69! el 7) 9! of 8) 9| 11l233| 193 | 241 | Asn | 369 | 567
989 | 895 | auf 580 | 640 | oı | 22| 26 | 32] 119 | 109) 136 Jısı9 1670 1864 [s148 '3654 | 4371
65! al sıl 77I 301 al | 10! 8I— ı— | 2] as) 1084| 137 | 195 | 187 | 227
re 3 1 Ri Ir = | |- 7'ı 4| 8| 8| 6| %7
ll 2] 71 9] | |- |< |< I- 22| 20] 21] 30: 28] 40
2; 161 31 13] 9) 1201 1ı!—- | 3sI- 2 j- 1 8 8| sl 78! 59| 80
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202 | 186 | 248] 153 | 108 | 138] 17 19 20] si »| 18] 380 | 322) aaa] 758 | 615 | 874
2. Bonn.
123 | 157 1371 90| 106 101 78] 72| 607 24] 24] 275 315] 368 | 325 784] 947 | 888
„ 6520| 24 a1 27| 38) 17 | 31] 7| 7) 12| 89, 1380| 99] 233) 446 | 276
14| 2| ml 3| 5| af 5I 10! 7I- ı;—- | 1) 2! 30| al a7| 66 56
137 | a72) ı84| 93 | 110 10011 83) 62 Erf 24 24| 28 337 | 388 | 354 | 83ı 1013 941
ei 9! si 9|ı 8 7 4 6| al 3| 31431 261- 17] 38| 41| 26
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3. Breslau.
359 | 372] 361] 133 | 146] 1395 22] 27] 387 54| BL] 60J 568} 596] 598 J1410 j1498 | 1461
561 701 531 16| 31 201 | 6j of 19| 17| rh ia 124 | 119] 306 | 351 | 312
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365 | 378 | 365 | 136 | 148 | 1400| 23| 291 39] 55! 52| 82] 579 | 607 | 606 |1427 !1515 | 1477
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4. Göttingen.
209 | 221 | 198] 182] 178) 162] 20] 171 171 22| 19) 191433 | 435 ! 396] 826 | 837 | 822
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12
Helmath der Immatritulirten
W. 1881/82
darunter a) Deutjh-Deiterreiher. . .
4. aus außereuropäifhen Ländern
darunter aus a) Afien .
b) Afrika .
c) Amerifa . .
d) Auftralien .
theologifche
Fakultät
W. 1881/82
5. Greiföwalb.
1. aus Preußen . 92. 1001 108] —
darunter immatrif, in dem bezeichn Sem. 465 331 49 —
2. aus ben übrigen beutfhen Staaten. . . b 3 1—
(1+-2) aus bem deutfhen Reich überhaupt | 97 103 110] —
3. aus ben übrigen europäif Staaten. . ı 1 1 —
barunter a) Deutſch⸗Oeſterreicher. — — — I-
b) Schweize..... .:1- | —I— I —
4. aus außereuropäiihen Ländern . . . .I — ii 1 —
darunter aus 5) Alien . ...- —i-'—-I—
b) Aftrita . — — —21—
c) Amerifa . » . . — 1 1 —
d) Auftrafien . . - — — '—!1—
(23 Nicht⸗ Preußen 65 4—
6. Halle.
1. aus Preußen .1319 344 392] —
darunter immatrif. in dem bezeichn, Sem. es 94 11 —
2. aus ben übrigen deutjchen Staaten . . 29 341 —
(1-42) aus dem beutichen Reich überhaupt | 349) 373 431] —
3. aus den übrigen europätfhen Staaten . 201 15) 16] —
darunter a) Deutfch:Defterreiher . . — — | —iI—
Schweizer . ; ' 1 13—
4. aus aufereuropätihen Ländern — | 1—1—
darunter aus a) Afien . —241—
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c) Amerifa — 1-1-
d) Auftralien . » ». -I— | —I1— I—
(24344) Niht:Preußen . . » . .] 50 5 5 —
7. Kiel.
1. aus Preußen . 44 67) 681 —
darunter Immatrit. in dem bezeichn. Sem. d 28 16 —
2. aus ben übrigen beutjhen Staaten. . . 4 6 —
(1-42) aus dem deutſchen Reich überhaupt | 48; 66 64 —
3. aus den übrigen europätf Staaten . — | - |—I -
darunter a) Deutſch⸗Oe ——— — ——1—
b) Schweiger . . - — — I —
4. aus außereuropälfhen Ländern — — 1 —
darunter aus a) Afien . — — | —I—
b) Afrika . — — 1 —
c) Amerifa . -|- | - =
d) Auftralien — — —4—
(243 Nicht⸗ Preußen 49 71—
8. önigsberg.
1. aus Preußen . . 1011 126) 136 —
darunter immatrif. in dem bezeichn. Sem. | 271 36 —
2. aus ben übrigen beutjhen Staaten. . .P— | — — I —
(1-+2) aus dem beutfchen Reich überhaupt | 101| 126 136] —
3. aus ben übrigen europäifhen Staaten. — | —
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W. 1882/83
W. 1881/82
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Evangeliſch⸗Katholiſch⸗
theologifche | theologiſche
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Suriftiihe | Mediziniiche
Fakultät Fakultät
Heimath der Immatrikulirten
W. 1881/82
9. Marburg.
. aus Preußen . . er 2 89| 96
darunter immatrif. in dem bezeichn. Sem. | 30
. aus ben übrigen deutſchen Staaten. . . 4 12) 16
(1-+2) aus dem deutjchen Reid) überhaupt | 77] 101) 112
. aus ben übrigen europäiihen Staaten, . 2 1
darunter &) Deutjh-Deiterreiher.. .
b) Schweizer ..
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. aus Preußen . .
darunter immatrif. in dem bezeichn. Sem.
. aus den übrigen beutfhen Staaten. . .
(1-+2) aus dem deutjchen Reich überhaupt
. aus ben übrigen europäifchen Staaten .
barunter a) Deutſch⸗ —
b) Schweizer ..
aus aufereurooäijchen Ländern
darunter aus a) Alien -. » 2».
b) Aria. . 2...
c) Amerila . .
d) Auftralien .
(24344) Nicht: Preußen
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11.
. aus Preußen —F
darunter immatrit. in dem bezeichn. Sem.
aus ben übrigen deutſchen Staaten. . .
(1-42) aus dem deutſchen Rei überhaupt
. aus ben übrigen europäiſchen Staaten.
darunter a) Deutih:Defterreicher .
b) mei
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. aus außereuropäijhen Ländern . . »
barunter aus 3 Allen . - » .»
b) Aftia . -. 2 2.2.
co) Ameria . 2 2.»
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(243-4) Nigt: Preußen
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Philologie und
Geſchichte
W. 1831/82
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W. 1882/83
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Mathematik und | gumeralien und
W. 1882/83 |
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B. II. Ueberficht nad) der
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Evangeliſch⸗ Katholifd-
theologiſche
Fakultät
Iuriftiihe | Mebiziniiche
Heimath der Immatrilulirten
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W. 1883/84
1. Berlin.
1. aus Preußen . E 34 | IB — | — 835 | 1020 | 654 | 743
darunter immatrif. in dem bezeichn. Sem. 100 | 1641 — _ 163 | 4725 166.| 250
2. aus ben —*— deutſchen Staaten. .. 40 401 — — 129 | 180 62 80
(1+2) aus deutſchen Reich überhaupt 434 | IB I — — 964 12001 706 | 823
3. aus ben übrigen europätihen Staaten. . 18 21 — — 36 62 39 43
darunter a) Deutfch:Defterreiher. . 1 — — — 3 3 1 1
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4. aus aufereuropäifchen Ländern . . » . 7 7I — — 1 9 28 32
barunter aus a) Alien . » 2... 1 11 — — — — 7 7
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ce) Ameria . » 2... 6 61 — — 1 9 19 22
d) Auftraliin . » . » — — — — — — — | —
(2+344) Nicht⸗Preußen... 65 721 — — 166 | 2411 119 |) 156
2. Bonn.
1. aus Preußen . . 101 80 | 75 77 277 | 233 | 214 | 202
darunter immatrif. in dem bezeichn. Sem. 47 24 | 33 | 18 163 76 78 36
2, aus ben —— deutſchen Staaten. . 4 21 — 1 14 8 11 6
(1-+2) aus dem deutſchen Reich überhaupt 105 821 75 78 291 2411 25 | 208
3. aus ben übrigen europäifhen Staaten . 3 41 — — 3 6 5 1
barumnter 3 Deutſch⸗ ER: — — — — — 2 — —
b) Schweiger . . . 1 21 — — — — — —
4. aus aufereuropäifchen Ländern . 1 31 — 1 1 1 4 2
darunter aus a) Aflen . - . — 1 — 1 — — — —
b) Afrila. . _ I — — — — — —
o) Amerila . . 1 21 — — 1 1 4 2
d) Auftralien . . » .» — — 1 — — — — — —
(243) Nichi⸗Preuhen.. 8 91 — 2 18 15 20 9
3. Bredlau.
1. aus Preußen . . 125 | 1325 137 | 1441 274 | 226 | 388 | 382
darunter immatrif. in dem bezeichn Sem. 39 30 37 14 64 56 100 76
2. aus ben übrigen beutjchen Staaten. . . 2 3 — — 2 4 4 3
(1-+2) aus dem deutſchen Reid) überhaupt 127 | 135 | 137 | 144 | 276 | 230 | 392 | 385
3. aus ben übrigen europäifhen Staaten . — — — — 1 1 4 4
barunter a 3 Deutſch⸗ —— — — — — 1 1 2 2
Schweizer D . * — — — — — —— — ——
4. aus außereuropäiſchen Ländern . . — _ _ — — — 1 1
barunter aus 2) Allen . x... — — — — — — — —
b) Afrika. — — — — — — 1 1
c) Amerifa . . _ — — — — = —
d) Auftralien . — — — — — — — —
(243M) Nichi⸗Preuhen .. 2) 31 —| — 3| 6 9 8
4. Göttingen.
1. aus Preußen . 156 | 183 | — — 158 1421 155 | 142
darunter immatrif. in dem bezeichn. Sem. b4 321 — _ 60 51 42 30
2. aus dem übrigen deutſchen Staaten . A 33 291 — — 40 29 24 30
(1-+-2) aus dem beutjchen Reich überhaupt 189 | 1971 — — 198 | 1711 179 172
3. aus den übrigen europäiſchen Staaten . 7 81 — — 4 6 1 1
barunter a zur nn — —1 — _ — * — —
Schweizer - » .. 1 —1 — — 1 2 — —
4. aus außereuropäiſchen Ländetn 1 — — — 2 3 4 8
darunter aus a) Aſien . . . .. — — 1 — — — — — —
Bio. er — — — — — — — —
ce) Amerifk... 1 — — — 2 3 4 8
d) Auftralien . » » » — — — — — — — —
(23) Nicht⸗ Preußen — 4 371 — — 46 37 29 39
Heimath der Immatriknlirten.
bi3 Oftern 1884,
Philofophifhe Fakultät
Philoſophie, | Mathematik und | gameralien und | Pharmazie und immatritulirten
Philologie und Natur⸗ — Stuhi
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147 | 192 | 116 | 164 3 9 30 ss | 25 | 413 | 724 | 1299
115 | 115 74 84 6 6 13 3 | 208 | 224 | 429 | 524
843 | 866 | 67 | 72 26 24 | 134 | 149 | 1685 | 1760 | 3789 | 4281
69 82 40 | 8 9 7 2 2 | 10 | 12 | 213 | 262
5 | 7 5 | 5 _ 2 Be —— 10 14 15 18
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198 | 228 | 123 | us #s| »| »% | 21 | 3% | so | 702 | 878
2. Bonn.
177: 155 | 12 82 68 7 322 1 36 | 389 | 350 1 1066 | 92
74 30 36 10 28 31 17 | 1, 15 82 | 476 | 236
2 | 2 2 2 4 8 2 2 33 33 62 50
202 | 176 | 114 84 72 85 34 38 | 422 | 383 | ınıs | 992
10 | 7 7 13 5 2 _ 1 22 23 33 34
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3. Breslau.
359 | 310 1 14 | 18 34 4 62 ! 62 | 596 | 556 1 16520 | 1440
63 51 26 15 5 17 2 18 | 115 | 101 | 360 | 27
7 6 1 1 1 2 2 = 11 7 19 7
366 | 316 | 142 | 144 35 41 64 62 | 807 | 563 | 1539 | 1467
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4. Göttingen.
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47 50 42 41 3 9 7 10 9 | 103 255 | 216
37 33 47 40 3 1 2 3 8Y 7 | 186 | 166
2393| 37 | 212 | 208 15 15 24 23 I 490 | 488 | 1056 | 998
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5.
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darunter inmatrif. in dem bezeichn. . Sem.
. aus ben übrigen beutijhen Staaten
(1-+2) aus dem deutſchen Reid überhaupt
. aus ben übrigen europälfhen Staaten. .
darunter a) Deutih-Deiterreicher .
b) Schweizer i
. aus aufereuropäiichen Ländern i
darunter aus a) Alien . . 2 2 2.
b) Aria. . 2 2.2.
c) Amerifa
d) Auftralien
(24344) Nicht⸗Preußen .
. aus Preußen .
barunter immatrif, in dem bezei n. Sem.
. aus ben übrigen deutſchen Staaten.
(1-+-2) aus bem deutſchen Reich überhaupt
. aus den übrigen europälſchen Staaten.
barunter &) Deutſch— —
b) Schweizer
aus aufßereuropäiichen Ländern
barınter aus a) Afien
b) Afrika .
c) Amerifa
d) Auitralien
(24344) Nicht: Preußen
. aus Preuken
darunter immatrif, in dem bezeichn. Sem.
aus den übrigen beutihen Staaten. .
(1-+2) aus dem deutichen Reich überhaupt
aus den übrigen europälfhen Staaten .
darunter a) Deutſch⸗ — —— os
b) Schmeier . . . er
aus aufereuropäifchen Ländern
darunter aud a) Alien .
b) Nirita .
c) Amerifa ..
d) Auftralien . . »
(2 +34) Niht:Preußen . . . .»
aus Preußen .
darunter immatrit. in dem bezeichn. Sem.
aus ben übrigen deutſchen Staaten..
(1-+2) aus dem deutſchen Reid, überhaupt
aus ben übrigen europäljhen Staaten. .
darunter a) Deutfh:Defterreiher. . .
b) Shmeier . . x»...
aus außereuropäiichen Ländern
darunter aus a) Alien . . TF
b) Aria. . 2 2 0.
co) Ameria . . 2...
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(24344) Nicht⸗ Preußen
W. 1883/84
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6. Halle.
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7. Kiel.
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8. Königäberg.
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Heimat der Immatrikulirten
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darunter immatrif. in bem bezeichn. Sem.
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b) Wirifa . ’
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(24344) Richt: Preußen
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(14-2) aus bem deutſchen Reid; überhaupt
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d) Aujtralien
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(1-+2) aus dem deuiſchen Reich überhaupt
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. C. Dahl der Promotionen anf den Univerfitäten und der Akademie
5 Aünſter während der 3 Jahre von Michaelis 1880 bis dahin 1883.
(Fortſetzung vom Gentralblatt pro 1881. ©. 343.)
Zahl der rite Promovirten
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1582/83 — 1 5 1121 I 52 11380 1 —
Bonn 1880/81 — — 1 —-| —-1-11752413% 4 | 1 evang.stheol., 2 juriſt. 1 pbilofopf,
zafultät(1 ubiläums- Fmenmung).
158182 I — 1 — 3122126152 4 | medizin. Fafult. (Jubil.s@Ernennung).
18827583 1 — 1 — — 1 125 1 21] 48 4 | 2 jurift., 1 medizin. (Aubiläums-@r:
nennung), 1 philoiopb. Fakultät.
Breslau 1880/81 —I—| — 1114120 3 2 |1 jurift. u. 1 philoſoph. Fakultät.
1881/82 I — I 171235 | — 1 | pbilofophifghe Fakulıät.
1832383 1 —|—|- 37 1 1 a0 I - 2 | philofophiiche Fakultät.
Göttingen 1380/81 . 83 | 23 | 51 1157 2 | juriftifche Fakultät.
1881/82 — — 1 - — 183 $ 10 | 54 1147 4 | jurifttihe Fakultät.
1582853 1 — | — I — | — 174 19 | 41 1134 3 | 2 t9eof. u. 1 philojoph. Fakultãi.
Greifswald 1830/81 — - 1] 241 5530] 2 | psilofopbiihe Fakultät.
1881782 | — 1 — 1145 | 17 |] 65 | 2philoſophiſche Fakultät.
1882/83 1 — — 21 20 | 471 —
Halle 1880,81 — —1 — — 2138] 80 1120 4 | 1 juriftiige u. 3 philofoph. Fakultät.
1881/82 — — — 1 5133 18 ]120 | 2 | theologiiche yakultät.
18823 1 — | — 15 | W J136 | 2 | tHeologifche Fakultät.
Kiel 185081 1 — - — 1512] 71 —
1881/82 — — 1 — — 2 5 41111 —
1382833 — I — I —- | — 13 81 22 L | philofophiiche Fakultät.
KHönigöberg 1880,81 | — 11121 sI 1, —
138 et 14 — - — I — 8125| 34 l —— Fakultãi.
18828 | — 1 — | 10 I 20-] 30 3 | 1 theol., 1 jurift,, 1 pbiloj. Fakultat.
Warburg 1830/51 - 1 — | —1—]}12] 17] 23 6 | A theol. u. 2 philofoph. Fakultät.
1381/82 | - —I1—|— 12 | 2 33 5 4 | 1 theof., 3 mebiz. Fakult. (legtere Er⸗
nennung zum DO. Doltorjubiläum).
Br J —— — 1 — -] 95197 28 4 | 1 theol., 3 philofoph. Fakultät.
.. |
Muüniter 1838081 I — | — A111] 6] 7] 3 | kathofifcetheologiige Fakultät.
1581/82 - 11 —1—]13 14 3 1 Fath.stheol.,, 2 philofoph. Fakultät
1882/83 il — 23124 | & katholiſch-⸗theologiſche Fakultät.
Summe 188081 1 — 1 — Te 1830/81 - 93 an 258 1570 23«!
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Il. Wifenfhaftlice Drüfungskommiffionen.
Meberficht über die Ergebnifje der von den Königl. Wiffenfhaftlihen Prüfungs:
fommifjionen vom 1. April 1881 bis ebendahin 1884 abgehaltenen
Prüfungen für das Lehramt an höheren Schulen.
1. Im Iahre 1. April 1881/82.
(Fortiegung vom Gentralblatt pro 1881. ©, 432.)
A. Zahl der Prüfungen.
Im Jahre 1. April 1881/82 In der Zeit
Könipl. Haben vom 1. Apr.
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Marburg
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Summa
B. Zahl der in der Hauptprüfung pro facultate docendi
beftandenen Sculamts - Kandidaten.
a. Nach Konfeffion bezw. Aeligion und nad dem Hauptſache der Prüfung.
Im Iahre 1. April 1881/82 Im Jahre
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Sul. - » >»... |
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Sunma pro 1.j4. 1881/82
Die Summe im Jahre 1/4.
1880/81 betrug. . » -
Zeitraum
1. April 18812 . . .
1. April 18801 . . .
Gefammtzahl
159
b. Hab der Heimath.
Bon dbiefen waren
der aus anderen
beitanbenen Staaten aus außer:
Kandidaten des deutſchen
beuiſchen Staaten
Reichs
468
465
Niht-Preufen und zwar |
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Nicht⸗Preußen
53
47
34
C. Ergebniffe der im Jahre 1. April
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Hiſtoriſch⸗philologiſches Fach
B, b, ©. a.
—— Geſchichte.
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Darunter Realgygmn, Abiturienten — —
35
1883/84 abgehaltenen Vollprüfungen.
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Ill. Gymnafia« und Kealanfalfen.
A. Ueberficht über die Frequenz vom Sommerſemeſter 1881 bis Winter:
femefter 1883/84.
B. Ueberſicht über die von Oſtern 1880 bis Oftern 1884 abgehaltenen
Reifeprüfungen.
Das Zeichen Y bebeutet: Gymnafial: und Realklafien ungejonbert.
Laufende Nummer
Provinzen
oft: Preußen
Davon find Y
Welt-Preußen .
Davon find Y
Brandenburg -
Davon find Y
Pommern
Davon find Y
Voten .
Schleſien
Sachſen
Schleſswig⸗Holſtein
Davon find Y
Hannover
Davon find Y
Außerdem Y
Meitfalen
Davon find Y
Aukerbem Y
SHefiem-Naflaır .
Kheinprovinz .
Davon find Y
Hohenzollern
Summa
Davon find Y
Außerdem Y
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Zahl ber Gymnaſien
38
A. Ueberſicht über die Frequenz
(Fortfegung vom Gentralblatt
1. Gymnajien.
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Geſammt⸗
frequenz am
Schluſſe des
Winte r⸗
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39
der Gymnafial- und Realanfalten.
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42
2. Brogymnajien.
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43
2, Progymnaſien.
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44
2. Progymnaſien.
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2. Brogymnafien.
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und Grefelb find aus Gewerbejhulen hervorgegangen. Mit den Schulen zu Breslau, Gleiwitz und Halber:
47
3. Realſchulen.
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3. Realfdulen.
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Rheinprovinz
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52
3. Realjdhulen.
8.
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53
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55
Semefter 1881/2.
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56
1. Gymnajien.
1. 2 7. 8.
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57
1. Gymnaſien.
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2. BProgymnalien.
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9] Hannover . 11 | 108 13 20 3 7 | 16 | 2608 | 591] 273) 474 739) 490
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Außerdem Y 31— | —ı|— — — 1 — = => tz ls Tel
105 Weitfalen 10 99| 12 | 16 19 11 5 — | 2189 | — I 176) 384| 663) 369
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11] Seflen-Naffau . 41 71 717 3 8 | 19 | 1392 | 624 98 299] 410| 232
12] Rheinprovim . 12 I 153: 13 | 27 16 | 17] 15 | 3070 | 3241 194) 540| 863! 636
13] Sohenzollern Is lelere > |
Summa 86 1813/4150|6861)4558
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b. Lateinloſe Realſchulen
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1] Brandenburg - 3146193] 15 — 51 6 | 1117 | 279] 61 | 136| 298] 236
2] Sclefien. - - slsil-/al 8 | 21I—] 6885 | — I as | 122] 201] 110
31 Sadien . . - 21 24 2 11 2 3 679 | — 1 34 | 123) 242 134)
4] Rheinprovinz . 4137 lı6| 8}! 7 7 30 | 97) 2765| 213
Summa | 12 [143 | 3ı | 53 | 17 117 [22] 7 | 320f174 | a iois 693
| |
| |
ce. Realihulen
1| Brandenburg . ıls!i-|s3|- |-I:.l ®| od Anl oo 8
2] Pommern . . . 1110| 2| 2! — 1 3 163 | 61 — 10° 30) 50
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41 Schleswig-Holftein . | 3] 36 | 3) 81 — 3] 101 758 | 317] 55 127) 155) 176
5| Seflen-Raffau. . . | 10 fıl4 | 24 | 20 | 10 4 | 43 | 2757 |1423| 233| 304| 510| 595
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6 | Aiheinprovinz - 31288 4 4| — 21 51 710 | 153] 72) 58] 118] 178
Summa 4637 |2000| 379 528] 849|1067
Davon find Y.
63
3. Realſchulen.
6. 7.
— Der Konfeſſion nach waren dieſe
Frequenz im Winter-Semefter 1881/82 Belle .. ee
auf den Realihulen | in den Vorſchulen
a. b.
Realihulen in ben Porihulen
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113 | 1898| 42] — 9 | 121 | 220 — u ee re en | -
218 172 | 25 | 8 97 | 1168| 283 36 174 | 213 683] 112, 73) — | 28
364 ı 377 | 2074 137 120 112 232 24 1425 392 1 253 190 17) — | 25
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235 241 | 1515,) 123 236 | 472 08 84 | 1176 | 125 - 2141 502 60 146
519 555 | 3207 137 144 214 358 34 1505 1152 Dun 212, 105) — di
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4350 | 4133 25865 | 1763 1 2008 | 2584 | 4592 65b 120937 2808| 16 2104|3734 435; 12 | Stil
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973 274 | 1852 — —668 8
mit Yjährigem Lehrkurſus.
266 | 256 | 1253 136 | 112 | 219 | 331
123 120 75) 40 h
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4 705 4 — »31-|—- | — |) —
4 277 11536 62 451 15
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I, Orbnrung.
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36 36 | 1597| — — — 162 —
159 208 367
615 | 934 1649
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157
161 | 129 | 803
645 | 586 | 2873
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62
3. Realſchulen.
2 4. 5.
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5] Schleswig. Sorfteim 21 — — - — 1—-1- 170 | — al 460 44)
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10 Weſtfalen 10 99 12116) 19 111 — J 2188 | — | 176) 3384| 663 360
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12] Hiheinprovinz 12 1 1653| 13 | 27 16 17 15 8 3070 | 3245 194| 540; 8863| 536
15] Sohengollern . ee : E ———
Summa 86 11010 101 1834 72 88 1124 [23102 393711813 41500 6861| 4658
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Ö Nheinprobinz . 31 28 4 4 - 2 51 710 | 15231 72 58 118) 178
Summa | 13 feo2 | 33 | 40 | 10 ! 11 | 83 | 4637 |2000f 379) 528! 849|1067|
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1
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63
>, Realidulen.
7
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Der Konfeſſton nad waren biefe
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en Schüler (6a, 6b)
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Realſchulen im ben Vorjchulen auf den Realjchulen in ben Vorſchulen
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64
3. Realſchulen.
1. 8.
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65
3. Realſchulen.
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III. Sommer-
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Semeſter 1882.
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4, Realprogymnajien.
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3. Realgymnaſien.
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4. Realprogymmafien.
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3. Realgymnaſien.
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4. Realprogymnalien.
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5. Ober-Realſchulen.
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5. Ober:Realidulen.
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5. Ober:Realidulen.
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7. Höhere Bürgerſchulen.
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5. Ober-Realſchulen.
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99
5. Ober-Realſchulen.
5.
Frequenz im Winter-Semefter 1882/83
7.
Der Konfeilion nah waren diefe
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6. 7.
Der Konfeſſion nach waren dieſe
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100
3. Ober-Realſchulen.
1, 2, 8,
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101
—
5. Dber:-Realidulen.
9,
Abgang im Winter-Semefter 188283
10,
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Höhere Bürgerihulen,
9,
Abgang im Winter-Semefter 1882/83
10.
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787 | 3297
102
V. Sommer-
1. Gymnafien.
1. 2, 3, d. Br d.
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Zahl der Lehrer eig Gejammt-
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6 | Schleften . 36 | 400) 47 | 68 51 39 1 27 5924 | 69411165] 1974 | 2747
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7] Samſen 2601 2729 47 655 81401181 6752| 354 995! 1582 | 2120
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Davon find Y u ee WE — — Ze WER) ze
9] Sannover 22 | 203] 36 | 36 | 6 /25 1 30 4 4707 | 677] 679! 1026| 1474
Davon find Y 71-!-|—-| — !-I- — — 1—3 — —
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10 | Weſtſalen 20 1 2201 47 124 | 0 | 231 51 4550| 154] 930) 1322 | 1381
Davon find Y 41 —| —| — — — Mi = _— Ta — —
Außerdem Y 11 — — — — — | — I — —
11 | Seffen-Naffan . ie us 2327 15 201—21 3265 — Lo 7] 1041
Davon find Y 11—| —-|i—| — Il-1I1- — l-l-l — =
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12] Rheinprobing . 28 1 3241 73 | 52 | 32 1, 45 | 32 J 7107 | 6761 824| 1550 | 2200
Davon find Y 3l — | — 1 — — — u — — 13 = =
13] Hohenzollern 1 5 31 3 1 11 — 66 — 6 11 29
1
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Davon jinb Y 11 — — | — ——— — | = —
Außßerdem Y BI — — | — — |—I- — — 1 —ÿ 70 129
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| |
103
Semefter 1888.
1. Gymnaſien.
a SE BL nun ann BB See 0.2
6. 7.
Frequenz im Sommer » Semefter 1883 Der Konf. nad waren
dieſe Schüler (6a, 6b)
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1159| 1113 | 1002) 7971) 1219| 282] arr! — 539 | 185] 7509| 313) — | 149
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Hohenzollern
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104
1. Gymnajien.
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|
— — — — — 3238] 1301 | 1861 — —
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105
1. Gymnajfien.
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Abgang im Sommer-Semefter 1883 nr ER
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2. Brogymnafien.
9.
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4. Realprogymnafien.
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113
3. Realgymnalien.
9. 10,
Abgang im Sommer-Semeiter 1883 Mitbin Be:
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| Mithin am Schluffe de Sommer-Semeſters 1533 mebr
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4. Realprogymnafien.
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114
9. Ober: Realidhulen.
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7. Höhere Bürgerfhulen.
1. 2 3. 4. 5.
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115
9. Ober-Realſchulen.
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7. Höhere Bürgerſchulen.
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116
5. Ober-Realſchulen.
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7. Höhere Bürgerjichulen.
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Der Heimath nach waren dieſe Gefammt-
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117
5. Ober-Realſchulen.
9.
Abgang im Sommer-Semefter 1883
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Ueberhaupt
10.
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7. Höhere Bürgerſchulen.
9 10,
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— — — — — — —
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Mithin am Schluſſe bes Sommers Semeiters 1883
| 83 | 4878 |1497
mehr
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118
VI. Binter-
1. Gymnaſien.
4. 5.
Geſammt⸗
frequenz am
Schluſſe des
Sommter:
Zahl der Lehrer Geſammt⸗
an ben Gymnaſiten
Nummer
Laufend
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Davon ſind V. — — — — — — _- — —— —
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+ Sachſen 25 | 2765| 47 | 55 Ss 47] 19 | 7328| 398] 012) 1407 | 2031
3] Schleöwig-Holftein 12] 1471 14133 — 18 I 15 | 2547 4171 2654| 400 59
Davon find Y. 5 — — — 1 — F — 1 — — —
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Davon ſind V. | — — 1 3 — — — — —
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| |
Summa 253 12947 114 | 73060 34918200 13919 | 19799
Da ind V. 31 = — ll —
Auf 2r 5 — 55 118
119
Semefter 1888/4.
1. Gymnajien.
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J 38 Der Kont. nach waren
Frequenz im Winter-Semefter 138384 Diele Shüiler (ba, 6b)
“. | b,
den Gymnaſien in ben Vorſchulen
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120
1. Gymnaſien.
1. 7 8.
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1. Gymnaſien.
9. 10.
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2. Progymnafien.
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3. Realgpumnajien.
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3. Realgymnaljien.
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7. Höhere Bürgerſchulen.
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7. Höhere Bürgerſchulen.
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141
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