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Der Boden
und
die landwirtschaftlichen Verhältnisse
d«
Preussischen Staates.
Achter (Schluss-) Band.
{Nach dem Gebietsumfange der Gegenwart.)
Ira Auftrag# des
Kgl. Ministeriums der Finanzen und des Kgl. Ministeriums ftir Landwirtschaft, Domänen und Forsten
dargeatelit
ron Dr. W. Behrend, Beamter ftlr wirtschaftliche Angelegenheiten lieim Verein der Spiritusfabrikanten in Deutsch-
land au Berlin, l>r. E. »ein Kahlden in Dresden, Landes-Okonomierat Nolihe in Berlin, Hans Edler Herr zu
Putlltz-Gross-Paukow in Berlin. Dr. f . SteiubrUek, Privatdozent an der Universität Halle. Professor Dr. Emil Strafe,
Vorsteher der wirtschaftlichen Abteilung des Instituts ftir GSrungsgewerbc in Berlin, Dr. W. Wygodztnikl,
Gesehäftsflibrer ftir Volkswirtschaft an der Landwirtscliaftskomiuer für die Rheinproviuz iu Bonn
und dem Herausgeber
August Melt/.eii,
Dr. phIL, Dr. jor, rq. pnbh, Kaiserlicher 0 ehe! wer Regierung*- Rat a. I)., or*l. Honorar- Professor an der Krfeilr. Wllhelma-Uuiverwltüt
zu Berlin.
BERLIN.
Verlagsbuchhandlung Paul Parf.y.
SW., lledenunioirdSiiC lo.
190H.
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Alle Rechte, auch da« der Übersetzung. Vorbehalten.
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Schlussbemerkung.
Der Verfasser hat schon im Jahre 1865 den ministeriellen Auftrag
erhalten, den Boden und dio landwirtschaftlichen Verhältnisse des
Preussischen Staates nach seinem damaligen Umfange darzustelleu, und in
Erledigung desselben 1868 den ersten Band, 1869 den zweiten und den
statistische Anlagen enthaltenden vierten, 1871 aber den abschliessenden
dritten Band herausgegeben, welchem zugleich die erste Abteilung des
Atlasses von 20 Karten beigefügt wurde. Der dritte Band gibt zum
Schluss ausser einigen Ergänzungen und Nachträgen, welche zum Teil
über das Jahr 1866 hinausgreifen, die Register über Autoren, Gesetze,
Namen und Sachen für die Bände I — IV.
Im Jahre 1882 wurde auf Anregung des Landtages der ministerielle
Auftrag auf die entsprechende Darstellung der weiteren Entwickelung des
Staatsgebietes, also einschliesslich der neuen Provinzen Hessen-Nassau,
Hannover und Schleswig-Holstein, erweitert. Es wurde deshalb in Band V
dio politische Einteilung und die Geschichte der neu erworbenen Terri-
torien bearbeitet, dann die Ausdehnung der Grund- und Gebäudesteuer-
veranlagung, der Vermessungen und der Grundbücher auf die neuen
Provinzen. Fenier wurde dio geologische Beschaffenheit der Gebirge und
des Flachlandes, die Stromgebiete nach ihrer Höhenlage, der Kulturboden,
die technisch nutzbaren Mineralien und die Witterungsverhältnisse be-
schrieben. Band V konnte mit statistischen Anlagen und Registern über
Autoren, Personennamen, Gesetze und Sachen 1894 erscheinen. Die letzten
Bände VI, VII und VHI, welche die landwirtschaftliche Bevölkerung uud
ihre Geschichte, sowie den Betrieb und seine Bedingungen, die landwirt-
schaftliche Verwaltung und den landwirtschaftlichen Unterricht behandeln,
sind vom Herausgeber und von einer grösseren Anzahl sachkundiger Mit-
arbeiter bearbeitet, deren Namen die Titelblätter angeben. Der sechste
Band ist 1901, der siebente, zugleich mit der zweiten Abteilung des At-
lasses von 27 Karten, 1906 erschienen. Der vorliegende letzte Band gibt
am Schluss für die Bände VI, V1J und VIU das Autoren-, Gesetz-, und
Sachregister.
185313
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Inhalt des achten Bandes,
I. Landwirtschaftliche Nebengewerbe.
Spiritusfabrikation — Kartoffelstärkefabrikation - Rübenzuckerfabrikation.
Von Professor Rr. Emil StruTe,
Vorsteher der wirtschaftlichen Abteilung de» Instituts für (Järunffftgewerbe.
gelte
1. l'berblick Uber dt« mit der Landwirtschaft rcrknüpfton Gewerbe. i
Spiritus-, Zncker- mul Kartoffeistärkefabrikation, Molkerei, Müllerei, Brauerei; Be- 2
deutung der Brauerei als Abnehmer (1er landwirtschaftlichen Erzeugnisse und als 3
Lieferantin von Futter. Flachskultur, deren Rückgang; Begriffsbestimmung und
wirtschaftliche Bedeutung der landwirtschaftlichen Nehengewerue. 4
2. Die Sptritnsfabrtkatton. Wirtschaftliche Bedeutung, Rohstoffe, Kartoffel- 7
kultur und deren Fortschritte. Die Entwicklung der Technik der Spiritusfabrikation 10
und deren wissenschaftlichen Grundlagen. Umwandlung der Stärke im Brennerei- 12
prozess. Maischapparat von Henze, Hollefreud und Rohm. Gärung, Reinheit
der Gärung. Erfolge der technischen Fortschritte und ihre wirtsehaftlicbc Bedeutung. 17
Entwicklung des Verbrauches von technischem Spiritus. 20
3. Die Besteuerung de« Spiritus und die wirtschaftliche Förderung des
Brennereigewerbes durch die Steuereinrichtungen.
A. Die Zeit vor 1887. Die verschiedenen Besteuerungen. Erträge der Brannt- 24
weinstener in den einzelneu .Tahren. Entwicklung der Brauutweinerzeugung und
des Branntweinverbrauches. Entwurf eines Branntweinmonopols. 26
B. Die Zelt naoh 1887—1895. Das Gesetz vom 24. Juni 1887, Verbrauchs-
abgabe, Kontingentierung, Maischrauinstener, Zuschlag znr Verbrauchsabgabe. Ertrag 30
der Branntweinsteuer von 1887—1895, Entwicklung der Erzeugung und des Ver-
brauches von Spiritus. 34
C. Die Gesetzgebung naoh 1895. Die Brennsteuer. Entwicklung der Er- 39
zeugung nnd des Verbrauches von Spiritus nach 1895. Steigerung des Verbrauches
von technischem Spiritus. Preisentwicklung des Spiritus. Einignngsbesirebungeti im
Brennereigewerbe. Provinziale Genossenschaften. Gründung der Zentrale für Spiritus- 48
Verwertung nnd des VerwertungsverbandeB deutscher Spiritnsfabrikanten. Organisation
der Verwertungsnnternehmer. Bestrebnngen znr Förderung des Verbrauchs von 50
technischem Spiritns. Gesetzentwurf betreffend den Denatnrierungszwang.
Nachtrag. Die Entwicklung der Splrituabrennerei von 1900- 1905. Von
Dr. Wilhelm Behrend, Beamter für wirtschaftliche Angelegenheiten beim Verein
der Spiritusfabrikanten in Deutschland. Wirkung der Brenusteuer; wirtschaft-
liche Trennung des technischen Spiritus vom Trinkbranntwein. Gesetzentwurf
betreffend die Denaturiernngspflicht. Folgen des Fortfalles der Brennsteuer. 53
Novelle von 1902 zum Branntweinstenergesetz. Neuregelung der Brennsteuer.
Bestimmungen betreffend landwirtschaftliche nnd Genossenschaftsbrennereien.
Steuerherabsetzung für kleine Brennereien. Produktionsbindungen. Ablauf der 57
Verträge im Jahre 1908. 62
Technische nnd wissenschaftliche Fortschritte im Brennereigewerbe,
Büchners Entdeckung der Zymase, Hcfenreiuzüchtnng von Rasse II und XII.
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VT
Inhalt.
Seit«
Kunsthefebereitungsverfahren von Bttcliler und Bauer. Luft- und Wasser-
weiche nach Windisch. Herstellung ran Alkohol aus Holz. 65
Bestrebungen betreffend die Förderung der Ausbreitung von technischem
Spiritus. Preisfestsetzungen fUr Leucht- nnd Motorspiritns. Einrichtung von
Böden filr Spiritusapparate. Flaschenverkauf, Ausstellungen. 67
4. Kartoffelstärkefabrlkatlou. Verteilung der Stärkefabriken nach (legenden.
Fabrikationszweck (Trockenstärke. Nassstärke) und Betriebsart (Einzelbetriebe,
(lenossen8chafts- und Aktiengesellschaften, landwirtschaftliche nnd industrielle Be- 68
triebe). Züchtung geeigneter Kartoffclsortcn. Fortschritte in der Fabrikationstecbnik.
Erhöhung der quantitativen und qualitativen Ausbente. Nutzbarmachung der Abfall- 73
Stoffe. Dextrin-, Stärkezncker- und Stärkesirupfabrikation.
Wirtschaftliche Entwicklung, Erzeugung nnd Ausfuhr von Stärke nnd Stärke-
fabrikaten. Gründung der Deutschen Stärkeverkaufsgenossenschaft. 83
&. Dir Kttbenxuckerfabrikatlon. Allgemeines. Steigerung des Ertrages des 85
Rübenbaues und der Zuckeransbeute ans den Rüben, Fortschritte des Rübenbaues.
Steigerung der Anbaufläche für Rüben. Fortschritte der Technik der Zuckerge-
winnung. Diffusionsverfahren. Mehrleistung der Fabriken. Schnitzeltrocknnng, Saft- 90
reinigung und Eindickung. Melasseverarbeitung. Melasseverfütterung.
5. Die Entwicklung der Rttbenznckerbesteuerung. Materialsteuer. Aus- 95
fuhrvergiitung. Entwicklung der Ausfuhr Entwicklung der Erzeugung. Ein-
schränkung der Rübenkultur. Rückgang der Stenerertriige. Herabsetzung der toi
Materialsteller nnd Einfühlung der Verbrauchsabgabe durch Gesetz vom 9. Juli 1S87.
Entwicklung der Stencrerträge, der Erzeugung und der Ausfuhr von 1887/88 — 1891/92. 106
Abschaffung der Materialstcuer und Erhöhung der Verbranchsabgabe durch Gesetz
vom 31. Mai 1891. Ausfuhrzuschuss. Notgesetz vom 1. August 1895. Beibehaltung
des Ansfnhrzuschusses. Gesetz vom 27. Mai 1896. Verbraucbsabgabe. Gestaffelte 109
Betriebsabgabe. Koutingent-Ausfuhrzuschuss. Organisation der Selbsthilfe, „Verein
der Deutschen Zuckerindustrie“. Gründung des Ztickerkartells durch Vereinigung des
Deutschen Rohzuckersyndikats mit der syndizierten Znckenraftinations-Iudustrie im
Jahre 1900. Organisation des Syndikat«. Entwicklung der Produktion, des Handels, 112
der Preise, des Verbrauches nnd des Stenerertrages des Zucken seit Bestehen der
neuen Steuergesetzgebung. 11;
Nachtrag. Die Brüsseler Konvention. 117
Anhang zu No. 4: Nachweisung der in den Jahren 1S72 hezw. 1890- 190s
in den einzelnen Provinzen des Staates vorhandenen Branntweinbrennereien, ihrer
Betrlebseinrlehtungen, ihrer Branntweinerzeugung, ihre« Materialverbrauches uud ihrer
Steuererträge. 119
Anlage zu No. B: Nachwelsungen Uber Zahl, Einrichtung nnd Arbeitszeit der
Riibenzuckerfabriken. Gewinnung und Verarbeitung der Rüben und Gewinnung, Ein-
uud Ausfuhr, Verbrauch und Abgabenertrag von Zucker im deutschen Zollgebisi von
1884/83 hezw. 1894/95 bis 1903/04 nach Dr. R. Stemmers Jahresbericht über die
Untersuchungen und Fortschritte auf dem Gesamtgebiete der Zuckerfabrikation. 131
II, Das Verkehrswesen,
Von Dr. C. StelnbrUck,
Privatdozent an der Universität Halle.
I. Per Lokaherkolir. A. Die Landstrassen. Während die Landstraßen früher 137
dem Fernverkehr dienten, dienen nie jetzt unmittelbar nur noch dem Lokalrerkehr.
Mit der Ausdehnung der Eisenbahnen nahm nach die Länge der Landstraßen zu, da
die Landst fassen als die Nährmutter der Eisenbahn zu bezeichnen «iud. Einteilung
der Laudstraßeu in KnnBtstraßen nnd Landstraßen im engeren Sinne. Durch da»
Dotationsgeaetz vom 8. Juli 1875 wurde die l'nterhaltnng der Landstraßen den
Provinzen überwiesen. Eine allgemeine Wegeordnung für die ganze Monarchie ist
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Inhalt.
VII
Seit®
noch nicht erlassen. Nur für die Provinz Sachsen ist eine Neuordnung durch das
Gesetz vom ■ i . Juli 1891 erfolgt mit dem Grundsatz, dass die Unterhaltung der nicht
als Knnststrassen anerkannten Wege und Strassen eine flemeindelast ist 139
Die Aufwendungen für die Wegebauten seitens des Staates von 1890 — 1903
nnd die seitens der Provinzialverbände von 1891 — 1900 140
Die Länge der Chausseen Anfang 1876, 1891 und 1900 142
B. Die Kleinbahnen. Ihre Vorteile gegenüber den Chausseen. Ihre Bedeutung
für den Landwirt. Erst nach dem Ansban der Vollbahnen konnte man an den Bau
von Kleinbahnen gehen 142
Das Gesetz Uber Kleinbahnen nnd Privatanschlussbahnen vom 28. Juli 1892
nnd die Ansführnngsanweisungen dazu vom 13. August 1893 143
Die Mittel zur Förderung der Kleinbaunen seitens der Provinzen 147
Die Bestimmungen zu den Unterstützungen derKleinbahnen seitens der Provinzen:
OstpreusBen 147
Westpreussen 149
Brandenburg 149
Pommern 150
Posen 151
Schlesien 152
Sachsen 153
Schleswig-Holstein 154
Hannover 134
Westfalen 156
Hessen -Nassau 157
Rheinprovinz 159
Die Hohenzollernschen Lande 160
Die vom Staate znr Förderung des Baues von Kleinbahnen bewilligten Mittel 160
Das Anlagekapital sämtlicher nebeubahnähnliclien Kleinbahnen 161
Die Zunahme nnd Verteilung der nebeubahnälmlichen Kleinbahnen .... 161
Die Verteilung der Kleinbahnen nach ihrer Interessenzngehürigkeit .... 162
2. Das Post-, Telegraphen- und Fernsprechwesen. A. Der Paketpostverkehr.
Seine Bedeutung für den landwirtschaftlichen Betrieb. Die Einführung des Einheits-
portos durch das Gesetz vom 17. Mai 1873 163
B. Die Telegraphie. Das Telegraphengesetz vom 18. Dezember 1899. Die ein-
heitliche Regelung des telegraphischen Wasserstandsmeldedienstes im Jahre 1877.
Die telegraphische Übermittelung der Wettervoraussage 164
C. Das Ferntprechwesen. Seine Vorteile für die Landbevölkerung. Die Fern-
sprechgebührenordnung vom 20. Dezember 1899. Die Entwicklnug nnd Zunahme der
Fernsprechanlagen. Die Grundsätze für die weitere Ausgestaltung der Fernsprech-
einrichtnngen für das flache Land t68
8. Der Binnengrossverkehr. A. Die Eisenbahnen. Die durch die Eisenbahnen
bewirkte Umwandlung in der Erzeugung und Verwertung der Güter. Die Nachteile
des Privatbetriebes, die die Übernahme der Eisenbahnen durch den Staat veranlasstcn.
Die Gründung des Reichseisenhahnamtes durch das Gesetz vom 27. Juli 1873. Der
Beginn der Verstaatlichung der Eisenbahnen durch den Prenssischen Staat durch die
Gesetze vom 20. Dezember 1879, vom 14. Februar, 23. Februar nnd 7. März 1880 . 170
Die Erweiterung des Prenssischen Staatscisenbahnnetzes durch Neubau und
dnreli Erwerb seit dem Jahre 1870. Die Versuche znr Betriebsmittelgemeinschaft
der verschiedenen deutschen Eisenbahnverbände 172
Die Verteilung und Entwicklung des preussischen Eisenbahnnetzes. Die Ent-
wicklung des Güterverkehrs besonders der landwirtschaftlichen Artikel auf den
preussischen Staatsbahnen 177
Die Gütertarife. Ihre Ermässigung für landwirtschaftliche Bedarfsgegenstände 180
Die Güterbewegung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen anf den deutschen
Eisenbahnen in den Jahren 1901 — 1903 188
B. Die Wasserstraaaen. Sie dienen direkt vor allem dem Grosshandel und
Fernverkehr, indirekt durch die Verbilligung der Transportkosten für landwirtschaft-
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In halt.
vm
Seit«
liehe Erzeutriiis«e und Bedarfsartikel den Landwirten. Ihre Vorzüge und Nachteile.
Vergleich des Maasengiiterverkehrs auf den Eisenbahnen und den Wasserst rossen.
Die Unterscheidung der Wasserstrassen in natürliche und künstliche 203
Die Abgaben und Gebühren. Die Denkschriften über die in den letzten 25 Jahren
erfolgte Regulierung der wichtigeren schiffbaren Flüsse und Ströme. Die Entwick-
lung der preussiacheu künstlichen Wasserstrassen. Die für Wasserbauten verausgabten
Summen von 1890—1900. übersieht Uber die Längen und die Leistungsfähigkeit der
deutschen Binneuwasserstrassen . . 207
Die Zunahme des Verkehrs auf den grösseren Wasserstrassen und die Abnahme
bei den meisten kleineren. Der Schiffsverkehr an den wichtigsten Punkten der
deutschen Ströme, Flüsse und Kanäle 218
Die Statistik des Güterverkehrs auf den deutschen Wasserstrassen 226
Die Frachten auf den Wasserstrassen und Vergleich der Frachtkosten auf
Eisenbahnen und Wasserstrassen. Bestand der preussischen Fluss-, Kanal-, Haff- und
Küstenschiffe. Voraussetzung der Konkurrenzfähigkeit zwischen Kanal und Eisen-
bahnen . 235
4, Der Seeverkehr. Die Abänderung der im Jahre 1873 erlassenen Schiffs-
vermessnngsordnnng vom 20. Juni 1888. 1. März 1895 QD(1 29 ■ Oktober 1896. Ver-
gleich des Bestandes der preussischen Handelsflotte am 1. Januar 1873 uud 1. Januar 1904.
Die Zunahme der Leistungsfähigkeit der preussischen Handelsflotte stellt sieh iu diesem
Zeitraum auf annähernd 40%. Die preußische Handelsflotte dient im allgemeinen
dem Lokalverkehr der Nord- und Ostseehäfen. Vergleich des Verkehrs in den
preussischen Häfen, die im Jahre 1903 einen Verkehr von mindestens 200000 Register-
tonnen aufweisen, in den Jahren 1874 und 1903 247
Anhang. Die Statistik der Oüterbewegung von landwirtschaftlichen Erzeug-
nissen auf den preußisch-hessischen Eisenbuhuen im Jahre 1903 nach den 27 Ver-
kehrsbezirken 254—329
III. Der Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen.
Von Dr. C. StelnbrUck,
Prlvutduzcnt an der Universität Hall«.
Die Entwicklungstendenzen im Hamlelsgewerbe Die Zahl der Handels- 331
betriebe nach der Berufszählung vom 14. Juni 1895. Danach umfasst der Handel
mit Tieren und landwirtschaftlichen Produkten, ausser dem Handel mit Kolonial-
waren, die höchste Zahl der Betriebe 332
Beziehung zwischen Handel und Landwirtschaft. Da die landwirtschaft-
lichen Erzeugnisse in der Hauptsache Rohprodukte sind, die einer Umarbeitung be-
dürfen, um Konsnmgegenstftnde zu werden, so ist der Landwirt zwecks ihrer Ver-
wertung auf den Händler angewiesen. Dasselbe ist auch beim Bezug seiner Bedarfs-
artikel der Pall. Der Zwischenhandel hat vielfach das volkswirtschaftlich zulässige
Mals überschritten. Die wirklichen und vermeintlichen Missstände der landwirtschaft-
lichen Handelsbeziehungen und die Notwendigkeit, bei der landwirtschaftlichen
Produktion die Kosten zu erniedrigen, veranlassten Bestrebungen zum genossenschaft-
lichen Zusammenschluss . 333
Die landwirtschaftlichen Handelsgenossenschaften. Die rechtliche Grund-
lage der Genossenschaften wurde für Prenssen durch das Gesetz vom 27. März 1867
geschaffen. Der weitere Anshau erfolgte durch das Reichsgesetz vom 1. Mai 1889
und 12. August 1896. Die Gründung der Zentraigenossensehaftskasse durch das
Gesetz vom 31. Juli 189$ und die Ergänznngsgesetze vom 8. Juni 1896 und
20. April 1898 336
Einteilung der Genossenschaften 337
Der genossenschaftliche Getreldevorkauf und die Errichtung von Korn-
hhnsern. Die Gesetze vom 3. Juni 1896 und 8. Juli 1897. Die Erfolge der
Getreidclagerhäuser 339
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Inhalt.
IX
Seite
Vlehvorkanfsgenosscnschaften. Per Magerviehlwf in Friedrichsfelde bei Berlin 345
Pie Molkereigenossenschaften 346
Pie Genossenschaften für gemeinsame Benutzung von Betriebsmitteln. Pie
Melioration»- and Versichernngsgenossenschaften 347
Pie Zahl nnd die Verteilung der eingetragenen Genossenschaften nach dem
Gegenstände des Unternehmens am 31. Dezember 1901. Den Zwischenhandel gänzlich
zurückdrängen zu wollen, darf nie Zweck nnd Ziel der Genossenschaften sein, er
bleibt im grossen Umfange nötig im eigenen Interesse der Landwirtschaft .... 347
Der Hausier- und Markthandel mit landwirtschaftlichen Artikeln findet sich
vielfach bei der Versorgung der Städte mit Lebensmitteln. Woehenmärkte, ihre
Regelung durch das Gesetz vom 26. April 1872. Markthallen, Spezialmärkte . . 35 1
Gesetzliche Bestimmungen Uber den Handel mit Nahrungs- nnd Genius-
mitteln. Pas Nahrnugsmittelgesetz vom 14. Mai 1875. Das Margarinegesetz vom
12. Juli 1887 nnd vom 15. Juni 1897. Das Weingesetz vom 20. April 1892 nnd
24. Mai 1901. Sacharingesetz vom 6. Juli 1898. Pas Gesetz, betreffend die Schlacht-
vieh- nnd Fleischbeschau vom 3. Juni 1900 und die ftlr Prenssen dazu erlassenen
AnsfUhrungsbestimmungeu vom 28. Juni 1902 353
Die Mahl- und Sehlaehtsteuer - 357
Der Eftektlvgrosshandel in landwirtschaftlichen Erzeugnissen:
a) Oer Getreidehandel. Per Identitätsnachweis bei der Ausfuhr nnd seine
Aufhebung. Pie Transitlager 358
b) Der Handel mit Vieh und tlerlsohen Erzeugnissen. Per Handel mit
Schlachtvieh. Die Zentrale ftlr Vieh Verwertung. Pie Marktnotieruugen.
— Per Handel mit Milch. Der Grosshaudel mit Butter, mit Käse
nnd Eiern. Per Wollhandel 360
c) Der Kartoffelhandel 365
d) Der Zuekerhandel 365
e) Der Spiritnshandel 367
Der Terminhandel 368
Die Preise der landwirtschaftlichen Erzeugnisse. Pie Preiseutwicklung
und die Konkurrenz des Anslandes. Pie Tatsachen der Konkurrenz. Die Entwick-
lung nnd Bedeutung der Oetreidcpreise. Die Viehpreise. Pie Marktpreise und ihre
Unzuverlässigkeit. Pas Sinken der Getreidepreise und Erhöhung der Unkosten ver-
ringerten die Rentabilität des landwirtschaftlichen Betriebes. Pie Verzinsung des
Gesamtwertes der landwirtschaftlichen Betriebe. Pie Notlage der Landwirtschaft
kam zum Ansdruck in dor steigenden Verschuldung der landwirtschaftlichen Besitzer.
Pie .Statistik der landwirtschaftlichen Verschuldung nach Regierungsbezirken im
Jahre 1902. Der Übergang des Reiches zur Schutzzollpolitik. Die Veränderungen
der Zolltarifgesetze 369
IV. Die ländlichen Arbeiter.
Von Dr. E. von Kahlden.
Der Übergang der dienstpflichtigen, persönlich gebundenen ländlichen Be- 383
volkenmg zu freier Lohnarbeit hat in allen Teilen des Staatsgebietes schon iin Anfang
des 19. Jahrhunderts begonnen, aber doch erst durch die Ablösungsgesetzgebung all-
gemeine Durchführung erlangt. Der heutige Gesindevertrag beruht auf freier Ent-
schiiessung und auf keiner Art der früheren Verpflichtungen der Vertragschliessenden.
Die Schwierigkeiten in den ländlichen Arbeiter Verhältnissen der Gegenwart beruhen
vornehmlich in dem raschen Wechsel, der in der Landwirtschaft dnreh die Aufhebung
der früher bestehenden Dienstverpflichtnngen entstanden ist.
Die Art des landwirtschaftlichen Betriebes war iui gesamten germanischen 384
Nordwesten seit der ersten Besiedelung eine bäuerliche. Dies erfahr auch durch den
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X
Inhalt.
Einbruch der germanischen Volksstämme in die romanischen Länder keine Änderung,
dagegen wurden die Besitzverhältnisse völlig umgewandelt, insofern als die deutschen
Heereskönige die eroberten Ländereien zum grossen Teile in umfangreichen Besitzungen
au ihre Gefolgsleute, ihre Beamten oder die Geistlichkeit vergaben. Diese Grossgrund-
besitzer betrieben indess keine Grosswirtschaft, verwerteten vielmehr die Ländereien
dnrch Ansetzung von zins- und dienstpflichtigen Bauern.
Entgegengesetzte Verhältnisse haben sich in den östlichen Provinzen des
preiissischen Staates entwickelt. Die Grenze zwischen Osten und Westen wird durch
den limes sorabicus Karls des Grossen von 805 bezeichnet. Bis hierher waren die
Slaven seit Attila vorgedrungen und hatten das Land iu ihrer eigenartigen Weise
besiedelt. Die slavischen Fürsten verschenkten das Land an ihr Gefolge und seit
dem um 950 erfolgten Übertritt zum Christentum vielfach an die Kirche, und zwar
vergaben sie ganze Dorffluren samt den Insassen. Letztere bildeten einen dienst-
und zinspflichtigen Arbeiterstand auf grundherrlich em Boden. Hiermit wnrde die
Bevölkerung in einen allein landbesitzendeu Adel und in unfreie Bauern geschieden.
Auch die deutschen Ritter, die seit dem 12. Jahrhundert in nicht geringer Zahl an
die Höfe der slavischen Fürsten, namentlich der schlesischen zogen, sachten durch
eigene Bewirtschaftung des ihnen überwiesenen Landes ergiebigere Erträge zu
erlangen, als dnrch Vergebung an ßanern möglich war.
Vom 16. Jahrhundert an verschlechterte sich die Lage der ländlichen Bevölkerung.
Die Überlegenheit des Adels anf politischem Gebiete erfnhr eine Minderung, seine
materielle Lage verschlechterte sich und bei gleichzeitiger Steigerung der Lebens-
ansprüche trat das Bedürfnis nach einer Vermehrung der Einnahmen hervor, dem man
durch eigene Wirtschaftsführung zu genügen suchte. Dies Bestreben hatte im Westen
nur ausnahmsweise Erfolg, weil es hier nicht mit den Sitten und bisherigen Ein-
richtungen übereinstimmte, fand dagegen in den östlichen Provinzen grosse Aus-
breitung. Die gesteigerten finanziellen Anforderungen nötigten die Fürsten, behnfs
Stenerbewilligung sicn nunmehr an die ans dem Mittelalter übernommenen Land-
Stände zu wenden. Der Adel verstand sich nur dann zu solchen Bewilligungen,
wenn er die Möglichkeit zngestanden erhielt, die übernommenen Lasten auf die von
ihm grundherrlich abhängigen Bauern abzuwälzen. Die hierdurch bewirkte Ver-
schlechterung der Lage des Bauernstandes erfahr eine weitere Verschärfung dnrch
den Bauernkrieg und den 30jährigen Krieg. Der trostlose Znstand des Landvolkes
veranlagte allerdings anch die Regiemngen, sich seiner anznnehmen, eine Milderung
der Dienstverpflichtungen war jedoch zunächst nicht zu erreichen.
Erst die Steiu-Hardcnbergsche Gesetzgebung zu Beginn des 19. Jahr-
hunderts schaffte hierin Wandel.
Im Jahre 1763 erfolgte als erstes Glied dieses Reformwerkes für die ost-
preuHNischen Domänenpächter das Verbot der Zwangsgesliuledlensthaltung. Von
1799 bis 1805 wurden die Frondienste auf den preiissischen Domänen aufgehoben.
Im Jahre 1807 erfolgte die Aufhebung der Gntsnntertänlgkelten im gesamten
preussischen Staate, zugleich aber auch für den Gutsbesitzer die Füglichkeit, die
auf seinem Gute vorhandenen einzelneu Bauernhöfe unter bestimmten Voraussetzungen
mit dem Gutslande zn vereinigen. Die Deklaration vom 29. Mai 1816 erweiterte
diese Möglichkeit nnd hatte zur Folge, dass eine grosse Anzahl bänerlicher Stellen
zum Gutslande eiugezogen und deren Inhaber zu besitzlosen, ländlichen Arbeitern
gemacht wurden, so dass erst eigentlich die Deklaration von 1816 die Entstehung
einer ländlichen Arbeiterschaft im Osten bezeichnet. Diese zerfällt nuumehr,
abgesehen vom Gesinde, in Iustlente, in der Hauptsache auf Natnrallöhnung ange-
wiesene, in einem festen Verhältnis zum Gutsherrn stehende Arbeiter, iu Häusler,
d. h. mit eigenem Grundbesitz ausgestattete, nur gelegentlich Lohnverdienst suchende
Arbeiter, und Einlieger oder Losleute, grnndbesitzlose, lediglich auf Lohnverdienst
angewiesene, meist bei bäuerlichen Besitzern zur Miete wohnende Arbeiter.
Wesentlich anders haben sich die Verhältnisse im Westen entwickelt. Hier
hestaud schon seit lange eine eigene bäuerliche Arbeiterschaft, die sich in ihrer haupt-
sächlichsten Form bis heute erhalten hat.
Die Grandherrschaft begann im Westen in der zweiten Hälfte des 18. Jahr-
hunderts von selbst zu schwinden, indem die Bauern durch Verträge mit den Grund-
herren das Meierverhältnis, welches die Grundlage der ländlichen Verfassung bildete,
lösten und so freie Eigentümer wurden.
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Inhalt.
XI
Die Bauernbefreiung den Omens und die Beseitigung der Griindherrscbaft im
Westen hatten wichtige Änderungen im Landwirtschaftsbetriebe zur Folge. Mit den
lässig nnd minderwertig betriebenen Frondiensten nud nnter dem Flurzwange war
ein rationeller Wirtschaftsbelrieb unmöglich. Bald nach Beseitigung dieser hindern-
den Faktoren Anderten sich die Verhältnisse nud eine intensive Betriebsweise griff,
weun auch nur allmählich. Platz. Mit der Verbesserung der Verkehrsverhältmsse
etwa von 1 850 an war eine günstigere Verwertung der Produkte möglich. Die
hohen Getreidepreise Hessen es vorteilhafter erscheinen, mehr als bisher die Entlohnung
in bar vorzunehmeu nnd die Gewährung von Naturalien einzuschränken, weil die
Preise für letztere hoch, die Löhne dagegen verhältnismässig gering waren.
Die Einführung bezw. Vermehrung des llackfruchtbaues, der für einen Teil
des Jahres einen sehr viel höheren Bedarf an Arbeitern erforderlich machte, als in
der Übrigen Zeit, drängte gleichfalls darauf hin, weniger Instleute einzusetzen und
dafür mehr die nnr gegen Barlohn beschäftigten Einlieger bezw. Häusler heranzuziehen.
Die Lage der letzteren hatte sich durch die Gemeinheitsteilung insofern verschlechtert,
als damit sowohl Weidenntzung auf der gesamten Dorfflnr, wie Holznntznngen
aufhorten.
Der wirtschaftliche Aufschwung nach dein Kriege 1870/71 zog viele landwirt-
schaftliche Arbeiter nach den Indnstnebezirken und in die Städte. Hierdurch, wie
durch die Verbesserung der landwirtschaftlichen Betriebsweise stiegen die Löhne der
auf dem Lande zmückbleibenden Arbeiter sehr erheblich. Das Jahr 1873 lässt sich
als Beginn der eigentlichen Lentenot bezeichnen, die von diesem Zeitpunkt an all-
mählich immer schärfere Formen angenommen hat.
Die Auswanderung, d. b. der Zng in das Ausland, meist nach überseeischen
Ländern ist von 1881 — 1885 am stärksten gewesen. Der Anteil der ländlichen
Arbeiter beträgt ungefähr soV^ insgesamt sind seit 1820 etwa i*|s Millionen land-
wirtschaftliche Arbeiter einschliesslich deren Angehörigen ans Prenssen ausgewandert.
Die Abwanderung im Staate selbst vom Lande in Städte und namentlich
in die Industriebezirke ist gleichfalls sehr erheblich gewesen.
Mit der Einführung des Anbaues von Zuckerrüben begann das Wanderarbeiter-
tuni. Zunächst zogen aus den östlichen Provinzen Arbeiter nach den RUbendistrikten.
Hierzu kam bald die Heranziehung ansländischer Arbeiter, die bald an Zahl die
periodische Beschäftigung der Inläuder bei weitem überstieg. Die Zahl der alljährlich
als landwirtschaftliche Arbeiter zeitweise beschäftigten Ausländer beläuft sich auf
400—500000 Personen.
Das Raison- oder Wanderarbeitertnm hat neben grossen Vorzügen auch sehr
erhebliche Nachteile. Vor allem ist damit eine rapide Zunahme dea Kontraktbruches
verbunden.
Die Sorge für hilfsbedürftige Arbeiter ist in Prenssen schon seit langer Zeit
gesetzlich geregelt. Mit der Gründung des Deutschen Reiches sind die bezüglichen
Massnahmen auf dieses übergegangeu und kommen als solche in Betracht: das l'ntcr-
stütznngswohnsitzgesetz vom 6. Juni 1870, das Gesetz vom 5. Mai 1886 mit dem
Abäuderungsgesetz vom 30. Juni 1900, betr. die Unfall- nnd Krankenversicherung
der in land- nnd forstwirtschaftlichen Betrieben beschäftigten Arbeiter, und das In-
validität- und Altersversicherungsgesetx vom 22. Juni 1889 mit dem Revisionsgesetz
vom t. Januar 1900.
Die deutsche Landwirtschaft leidet zurzeit an zwei Grandübeln: an der über-
mässigen Verschuldung einerseits, der von Jahr zu Jahr sich immer schwieriger
gestaltenden Beschaffung der notwendigen Arbeitskräfte andererseits. Dazu
kommt noch als dritter Faktor die Konkurrenz anderer Länder.
Zu einer Besserung der Verschuldungsverhältnisse wie zu einem erfolgreichen
Widerstande gegen die ausländische Konkurrenz ist in erster Linie eine fortgesetzte
Steigerung der Produktion erforderlich, deren allgemeine Durchführung aber eine
stärkere Verwendung von menschlicher Arbeitskraft voranssetzt. Dies ist aber seit
langem nicht mehr möglich. Die landwirtschaftlichen Arbeiter sind nicht nur im
Verhältnis znr Gesamtbevülkerung, sondern überhaupt stark zurüekgegangen.
Als Mittel, um den Wegzug der Arbeiter vom Lande zu beschränken, kommen
namentlich deren Sesshaftmachnng durch Verleihung von Grundbesitz und Rückkehr
znr umfangreicheren Naturallöhnung in Betracht.
Seite
409
410
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41$
418
419
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421
422
4*3
426
428
429
431
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XII
Inhalt.
Eine ausgedehntere Beteiligung der ländlichen Arbeiter sowie deren Ange- 433
hörigen an den lohnenderen Akkordarbeiten ist gleichfalls in Erwägung zu ziehen.
Die Sessbaftmaehung landwirtschaftlicher Arbeiter wird nur itn Osten der 434
Monarchie einigermasacn Erfolg haben. Durch die preuasische Kolonisationsgesetz-
gebung der letzten Jahrzehnte ist hierzu die Möglichkeit gegeben.
Die Errichtung ron Arbeitersteilen kann nur Aussicht anf Erfolg haben, wenn 43s
ihr Umfang derart bemessen wird, dass die Inhaber ihren Charakter als Lohnarbeiter
nicht rerlieren. Es müssen ferner Kanteten geschaffen werden, die eine übermässige
Belastung mit Schulden oder eine Teilung in allzn kleine Parzellen verhindern. Sie
dürfen endlich nicht als Arbeiterkolonien, sondern immer nnr in Anlehnung an
grössere Verbände, an Dorfgemeinden, errichtet werden.
V. Das landwirtschaftliche Versicherungswesen.
Hagelversicherung.
Von Mobbe,
Landesökonomlerat
Die wichtigsten Yersicherungszweige des technischen Landwirtschaftsbetriebes . . 437
Innere Veränderungen seit 1866 437
Rechtsgeschichtliche Entwicklung 438
Die preußischen Gesetzentwürfe vorn 1. Februar 1869. Gesuch des Bundesrats vom
x. März 1869 und des Reichstags vom 14. Mai 1879 439
Regelung der Öffentlich-rechtlichen Verhältnisse des Versicherungswesens durch
Gesetz vom 12. Mai 1901 * 440
Kritische Besprechung. Das Reichsaufsichtsamt 441
Vorschriften für Rechnnngslegung 442
Formulare für Gewinn- und Verlustrechnung und für die Bilanz 443 — 450
Regelung der privatrechtlichen Verhältnisse. Gesetzentwurf Uber den privaten
Versicherungsvertrag 451
Abschnitt II Tit. 3 des Entwurfs (Hagelversicherung). Wünsche der Gesellschaften 452
Taxbcgriff aufgegeben. Verstaatlichung* wünsche. Bayrische Landesbagel-Versiche-
rungsanstalt. v. Hü Isen scher Plan. Vorgehen von Württemberg, Baden, Eisass-
Lothringen und Grossherzogtu in Hessen . 453
Versicheruugsbestand der grösseren Gesellschaften im Jahre 1906. L Aktiengesell-
schaften. II. Gegenseitigkeitsvereine. Verwaltungskosten. Die Jahre 1905
und 1906 454—456
Viehversicherung.
Von Gans Edlem Herrn zu Pntlitz-Grosg-Pankow.
Die einfachste Form der Vieh Versicherung; ihre Vorteile und Nachteile 457
Die grösseren Versicherungs-Gesellschaften 458
Umfang der Versicherung im Geschäftsjahre 1902 459
Vergleich der Jahre 1901 und 1902 460
Gewinn- und Verlustrechnung 1902 461
Bilanz für den Schluss 1902 468
Art der Kapitalsanlage und Aktivforderungen 472
Art und Betrag der Ende 1902 vorhandenen Wertpapiere 474
Bewegung der Gesellschaftsfonds 1902 476
Verteilung des Gewinnes für 1902. Schwierigkeiten bei der Viehversicherung.
Trierer Versicherungs-Verein 478
Viehversicherung durch die von der Lamlwirtschaftskaminer für die Provinz Sachsen
gegründeten Vereine. Perleberger Vieh Versicherung«- Gesellschaft. Versicheruugs-
Verbaud der Königl. Förster. Konflikt zwischen den Gesellschaften und Ver-
sicherten. Zuziehung des Tierarztes 479
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Inhalt.
XIII
Schlachtvieh Versicherung , Transportversicherung, Weideversicherung, Ansstcllnngs-
versiehcrung, Operationaversicherung, Sportversichernng. Versicherung der Pferde
gegen Kotz, des Rindviehs gegen Lungenseuche, Milzbrand und Rauschbrand in
den einzelnen prenssischen Provinzen
Wirkung des Reichsgesetzes vom Jahre 1901 ; Versichemngsbeirat
Seite
480
49t
Feuerversicherung.
Von August Meiden.
Pas Versicherungswesen unterliegt nach Art. 4 der Verfassung des deutschen 493
Reiches der Beaufsichtigung und Gesetzgebung des Reiches. Gleichwohl sind die
Schwierigkeiten der Verschiedenheit der geltenden Landesgesetzgebnngen und der
öffentlichen Anstalten bisher nicht fiberwunden. Nur einzelne Bestimmungen des
Handelsgesetzbuches, des Strafgesetzbuches und des Bürgerlichen Gesetzbuches be-
treffen das Versicherungswesen, aber direkt ist dasselbe nur durch das Gesetz vom
ta. Mai 1901 Uber die privaten Versicherungsnntemehmungen in Angriff genommen.
Dies Gesetz betrifft auch die Feuerversicherung, es bleiben aber von demselben die 493
Yersicherungsgesch&fte öffentlicher Anstalten unberührt. Ebenso die polizeiliche 494
Überwachung der Verträge und Entzch&digungszahlungen. Die landesherrlichen
Vorschriften Uber Leistungen zu gemeinnützigen Zwecken nnd das Gesetz vom
12. Mai 1901, soweit es sich nm das Immobiliarversichemngswesen handelt, bedarf
in Bayern besonderer Zustimmung der Regierung. Fllr jede der unter das Gesetz
von 1901 fallenden Privatfenerversicliernngen hat das Keichsversichernngsamt die
Rechnungslegung Uber 1905 veröffentlicht. Dieser Nachweis ergibt a) fllr 31 Aktien-
gesellschaften den Versicherungsbestaud nach Anzahl und Summe, Zunahme in 1905, 493
im deutschen Geschäft abgeschlossene Versicherungen, in RUckdecknng Übernommene ;
b) fllr 17 Gegenseitigkeitsvereine abgeschlossene Versicherungen, Anzahl nnd Summe, 498
in Rückdeckuug Übernommene, deutsches Geschäft, selbst abgeschlossene Versicherungen,
in Rßckdeckung Übernommene. Für a)3i Aktiengesellschaften Gewinn- und Verlust- 500
rechnnng. Einnahme. Prämien, Nebenleistnngen der Versicherten, Ertrag, Gewinn
ans Kapitalanlagen, Überschuss ans der Schadeureaerve, Summe; für b) 17 Gegen- 502
seitigkeitsvereine dieselben Angaben. Ausgaben für a) 31 Aktiengesellschaften. 504
Rllckvorsichcrnngsprämien, Zuschuss zur Schadcureserve, Schäden des Geschäftsjahres,
Verlust an Kapitalanlagen, Verwaltnngskosten, Leistungen fUr gemeinnützige Zwecke. 506
Summe; für b) 17 Gegenseitigkeitsvereine dieselben Angaben. Bilanzen. Aktiva. 508
a) Für 31 Aktiengesellschaften ; b) für 17 Gegenseitigkeitavereine. Passiva, a) FUr 510
31 Aktiengesellschaften; b) fllr 17 Gegenseitigkeitavereine. Die allen Zweigen 51z— 514
gemeinsamen Einnahmen und Ausgaben für die 31 Aktiengesellschaften. Zusammen- 516
Stellung des Gewinns fllr dieselben. Gewinnverteilung für a) die Aktiengesell- 518
schäften; für b) die Gegenseitigkeitavereine. Die Privatfcuerversichernngsnnter- 520 — 521
nehmnngen sind seit 1867 an Zahl wesentlich verringert, in der Versicherungssumme 522
aber erheblich gestiegen. Zn diesem Geschäftsbetriebe kommt aber noch der der
sogen, öffentlichen Anstalten hinzu, deren Geschäftsbetrieb nicht unter das Gesetz
von 1901 fällt. Solche öffentliche Fenerversichernngsanstalteu waren 1905 31 in
Prenssen vorhanden, welche eine Versicherungssumme von Uber 32000 Millionen Mk.
nachwiesen, deren versicherte Werte, Beiträge, llraudentschiidigungen nnd Vermögen 524
Tabelle 1, und Einnahmen nnd Aasgaben, Guthaben und Schulden, Überschüsse 526
Tabelle 2 im einzelnen angibt.
VI. Das landwirtschaftliche Genossenschaftswesen in Preussen.
Von Dr. W. Wygodzinskl,
UeBck&ftafUbrer Air Volkswirtschaft an der Landwlrtsckaftskammer Air die Itheinprovinz.
Der Ursprung de» landwirtschaftlichen Genossenschaftswesens 519
Unterschied der älteren und neueren Genossenschaften 529
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XIV
Inhalt.
Raiffeisen und Schulze -Delitzsch
Seite
«;io
Die Anfänge des neueren landwirtschaftlichen Genossenschaftswesens in der Rheinprovinz
Tätigkeit des landwirtschaftlichen Vereins für Rheinpren&sen
S,1°
Begründung des Anwaltschafts verbände« in Neuwied 1877
M»
Begründung des Keichsverbande* der deutschen landwirtschaftlichen Genossenschaften
in Darmstadt
SM
Entstehung der Provinzialverbände I 7 t t 7 I 1 7 7 7 I ~ ’ I 7 7 7 T
SM
Die Bedeutung der Schnlzeschen Genossenschaften fUr die Landwirtschaft 7 " 7
S A4
Die gesetzliche Grundlage des Genossenschaftswesen»
S AS
Der heutige Aufbau des landwirtschaftlichen Genossenschaftswesens
SS6
Die Entwicklung des Genossenschaftswesens in den einzelnen Provinzen
St»
Ostpreußen
538
Westnreussen . I . . . I . . I . . . . . . . . . . . . . . 7
SV?
Pommern .
SW
Brandenburg
S40
Posen
54*
Schlesien
SM
Sachsen
> 4 s
Schleswig-Holstein
S44
Hannover
S4S
Westfalen . . . TT- 7 . . . .
MS
Hessen-Nassau
546
Kheinnrovinz 7 7 7 7 7 7 7 7 7 7 7 7 7 7 7 7 7 7 7 7 7 7 7 7
S47
Übersicht und Statistik des gesamten landwirtschaftlichen Genossenschaftswesens . .
547
Verhältnis zur Einwohnerzahl und zur landwirtschaftlich genutzten Fläche .
S4i
Verteilung nach Genosseuschaftsarten
55*
Die Kreditgenossenschaften
SS*
Leistungen der Kreditgenossenschaften 7 7 7 7 7 7 7 7 7 7 7 7 7 7 7
5S2
Die genossenschaftlichen Zeutralkreditinatitute:
landwirtschaftliche Zentraldarlehnskasse Ihr Deutschland zn Neuwied . .
SSI
Die provinziellen Zcntralkassen
154
Preussieche Zentralgenossenschnftskassc
M8
Landwirtschaftliche Beichsgenosseuschaftshank zn Dnrmstadt
,6o
Die Bezugsgenossenschaften
S62
Die Winzervereine
5<>4
Die Getreuleabsatxgenosseuschaften und Komliäuser . 7 7 7 7 7 7 7 7 7 7 7
S'>4
Die Molkereigenossenschaften
564
Sonstige landwirtschaftliche Genossenschaften. Die Zukunft des landwirtschaftlichen
Genossenschaftswesens . 7 7 7 7 7 7 7 7 7 7 7 7 7 7 7 7 . . 7
_5**5
VII. Die Verwaltung der landwirtschaftlichen Angelegenheiten.
Von l)r. C. Stelnhrllck,
PrlvatiloMnt an l'nivursilHt Halle.
I. Das Ministerium für Landwirtschaft, Domänen und Porsten. Pie Zunahme
mul der gegenwärtige Stand seines Geschäftskreise» $67
Vom Ministerinm ressortieren:
A. Da» Kijniql. Landes- Ökonomie -Kollenluwi in Berlin. Die Regulative
Seine Uewh&ftaonlimng . • • - ~ ■ ■ .... ■ ■ . ■ . / ■
Der Etat der landwirtschaftlichen Verwaltung oinnclilieMMlicIi iler
Zentralverwaltnng de» Ministeriums fiir Landwirtschaft, Dmniinen
Tabelle 1. Einnahmen. 571
II. Dauernde Ausgaben S72
. ITE Einmalige und ausserordentliche Ausgaben im Etat-
Jahr iss» .— . 57;
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Iuli alt.
XV
Seit»
Tabelle IV. Einmalige uml ausserordentliche Ausgaben im Etat-
lobt 1900 ■ ■ ■ . ■ ■ ■ ■ . . . ■ ■ ■ ■ WO
. V. Einmalige und ausserordentliche Ausgaben im Etat-
ialir 1007 <8a
Etat der Domänenverwaltiing in den Etatjahren 1880, 1000 und 1007.
Tabelle VI. Einnahmen . • • • • • • . . ■■ ■ ■ ■ ■
» .X!?' btauerade Ansgaben . . . . - • ■ ■
. Vltl. Einmalige u.ansserordentliche Ausgaben nebst Abschluss 5S7
Etat aer Forstverwaltuno in den Etatjahren 1SK0, 1900 nna 1907.
Tabelle IX, Einnahmen. . . . . . ... . ... . s88
- X. Dauernde Ausgaben . ■ ■ ■ ■ ■ ■ ■ ■ ■ . 589
“ XI. Einmalige u. ausserordentliche Ausgaben nebst Abschluss so 2
B. Die technische Deputation für das Veterinärwesen. Ihre flrltndnng
ilnrch Erlass vom 11. Mai 187s; ihre Aufgaben nnil Zusammensetzung <;<>«;
C. Die Zentral Moor-Kommlaalon. Hir Zweck und ihre Zusammensetzung S96
II. AngclnandfraetzungsbehSrden.
A. Die Konifll, Beneralkommlsslonen. Ihre Zuständigkeit, ihre Lokalbeamten.
Das Auseinandersetzungsverfahren in der E'rorinz Hannover. Hie Staats-
Verträge mit einigen anderen deutschen Staaten zwecks Übertragung
der Anseinandersetzungsgescbitfte an Urensaen. Iler Sitz und das Personal
der (jeneralkonunisaionen. Die weiteren Anfgaben der üeneralkomniissionen soG
B, Da» Qber-Landesknlturgericht. (iesetz Tom 18. Februar 1880. Seine Zn-
stfindigkeit nnd sein Personal . • • • • . . . • • too
III. LanUesmelioratlonen, Deich- und DUncnwesen. Zuständigkeit und Beamten-
kntegorien • . . ■ . . ■ • • • ■ . . ■ • ■ • . . ...... 6oi
IV. I)le LandwlrUchnfUnollzel. Die Feld- nnd Forstpolizei nach dem Gesetz
vum I April 1880. — Die Tier- und Veterinärpolizei. Llie Veterinär beamten.
Das Gesetz Tom 3. Juni 1900. — Pie Jagdpolizei. Die Gesetze vom zö. Februar
1870 und vom ti. Juli igqt. — Die Fischereipolizei. l>as (Iesetz vom |o Mai
1874. Die wissenschaftlichen Institute filr die Binnen- und Küstenfischerei . . 601
V, Ille Landwlrtschaftskammem. Ihre Vorgeschichte, tto (iesetz toiii jo. JönT
1894. Ihr Geschiiftsnmfang im Kechnnngsjahre 1906. Ihr Tätigkeitsbereich 60z
VI. Das staatliche Gestlltwescn. Seine Organisation, Hie Hamit- nnd LnliiT
gestttte nnd ihr Besatz 608
VIII. Landwirtschaftliches Unterrichts- und Versuchs wesen.
Von Dr. C. StelnbrOck.
Prlvatdorent an der Universität [lalle.
Entwicklungsgang der Anschauungen Uber den höheren landwirtschaftlichen Unterricht. (>1 1
Seit 1870 setzten sich die Bestrebungen tort, den landwirtschaftlichen höheren Unter-
rieht an die rniversitiiteii zu Terlegen bis 1881, in welchem Jahr die Landwirt-
schaftliche Hochschule in Berlin gegründet wnrde 6 1 1
f. Die höheren landwirtscliaftliclien Unterrichtsanstaltcn . (i 1 ;
1. Die landwirtschaftlichen Institute an den Universitäten . • ■ • - ■ ■ ■ 614
Das landwirtschaftliche Institut an der Friedrichs-Universität llalle-Wittenbcrg
M*U* ■ . . ■ ■ , • • • . . . . ■ ■ ■ ■ 6 >4
Das landwirtschaftliche Institut an der Georg-August-Universitat zu Döttingen 616
Pas landwirtschaftliche Institut an der Alhcrtns-Universität zu Königsberg i. l’r, 617
Pul iaadwirtehftftlkhe.il Institute an der Universität in Breslau , ■ V . . 618
Das landwirtschaftliche Institut an der l'hristiau-Albrechta-UniverBität zu Kiel 61S
2, Landwirtschaftlich-akademische Lehranstalten. Ihr Zweck ■ 618
Die landwirtschaftliche Akademie zu Bonn-Poppelsdorf 619
PTe landwirtschaftliche Hochschule zu Berlin 6ji
Das Kaiser Wilhelnis-Institnt für Landwirtschaft in Bromberg. • ■ . ■ 6a.i
II, Die Forstwisseiiscliaftlichen akademischen Lehranstalten (hWstakademieii) ~iü
Kberswalde und Mtlndeu , 624
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XVI
Inhalt,
III. Die Tierärztlichen Hochschulen in Berlin nnd Hannover
■Seite
6*3
IV. Laudwirtschaftsschulen
1. Die sogenannten landwirtschaftlichen Mittelschulen
2. Die niederen landwirtschaftlichen Lehranstalten
627
A. Ackerbauschulen
B- Landwirtschaftliche. Wintejschnlen. 7 . . . . . .
- - 62S
Ländliche Fortbildungsschulen. Ihre Entwicklung nnd die Grundzllge für
ihre Einrichtung. Ihre Übernahme auf das Ressort des Landwirtschafts-
ministerinms im Jahre 1895. Das Gesetz vom 8. April 1904 macht den Be-
snch landwirtschaftlicher Fortbildungsschulen fllr die Provinz Hessen-Nassau
obligatorisch. Zusammenstellung Ober die Entwicklung der Zahl der Schulen,
der Schiller nnd die Hühe der ßaraufwendnngen nnd der Staatszuschüsse von
1896—1906
Die Gesamtanfwendnngen fllr das landwirtschaftliche Schulwesen im Etats-
)ahr 10
629
_6J2
Der Stand nnd die Verhältnisse der ländlichen Fortbildungsschulen im Jahre 1906 643
V, Spezialfachschulen . ■ . . - ■ ■ ■ ■ ■ ■ ■ - - - 63Ä
Pomologische Institute und Gärtnerleliranstalten 1 höhere Fachschülern. . . 634
637
2. Pirat-, Wein- nnd Gartenbauschnlen
j. W iesenbanachulen
_ *17
4. Molkereischnlen ........ 637
3. Landwirtschaftliche Hanshaltnngasehnlen 638
k
. Wanderhanshaltnngsschnlen 6t 8
■ Hnfbeschlag — Lenrechinieden 61B
Lehriustitut fllr Znckerfabrikation, Brennerei- nnd Branereiscluile-
Imkerschulen
J2
_6J2
1 5ä
10. Forstlehrlingsschnlen , . . , , . . . ■ ■ . ■ ■ . , . . . ■ . 640
11. Landwirtschaftlich-technische Anstalten und Unterrichts- nud Spezialanstalten 640
12. Wanderlehrer 640
VI. Die landwirtschaftlichen Kontroll- und Versuchsstationen Die Entwicklung
dieser Stationen seit i86g, Ihre wachsende Bedeutung infolge der Zunahme der
Verwendung der käuflichen Dünger- und Futtermittel, Versachswirtschaften. —
Die regelmässigen Versammlungen der Vertreter der Versuchsstationen 7 I I 640
" — — Zn ' »■ ■■ ■■ ■-
Provmzweise
Zusammenstellung Uber Gründung,
der einzelnen Versuchs- und Koutrollstatii
Untersuctiungsgebiete und Mat
oneu und agriknltnrchemisclien
1. Provinz Ostnreusseu
*43
*.
Westpreussen
3-
Pommern 7 7 7 7 7 7 ' 7 7 1 '
643
Posen. 7 : 7 : 7 : : : : : : ;
*44
Schlesien 7 7 . 7 . . 1 7 1 . I
*44
l .
Brandenburg 7 7 7 7 7 7 7 7 1 1
7- n
Schleswig-Holstein . I I 7 7 1 7 7
*45
«. .
Hannover 1 7 7 7 1 7 7 7 7 7 7
9
Sachsen . . . . . . . . . . . .
IO.
Hessen-Nassau
II.
Itheinprovinz
12.
Westfalen . 7 7 7 7 7 7 7 7 7 7
*49
Register.
Register der Autoren . . . . 650
Register der Gesetze lind Verordnungen b\j
Sachregister 662
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I.
Landwirtschaftliche Nebengewerbe.
Spirituslabrikation Kartoffelstärketabrikation — Rübenzuckerlabrikation.
Von
Professor Dr. Emil Strure,
Vorsteher der wirtschaftlichen Abteilung de» Institute fUr Garongsgewerbe.
1. Überblick Aber die mit der Landwirtschaft
verknüpften Gewerbe.
Die Entwicklung der landwirtschaftlichen Nebengewerbe bat im letzten
Drittel des abgelaufenen Jahrhunderts zum Teil völlig neue B&bnen eingeschlagen
und ihre Bedeutung fUr den Landwirtschaftsbetrieb überhaupt wesentlich verändert.
Die Ausbildung der Technik, hervorgegangen aus der neueren wissenschaftlichen
Forschung, die ausserordentliche Ausdehnung des Verkehrs mit einer tiefgreifenden
Umwälzung der Handels- und Msrätverhältnisse im Gefolge, die diesen Wandlungen
Rechnung tragende, teils in der Niederlegung hemmend gewordener Schranken,
teils in der Aufrichtung neuer, gewerhe- und sozialpolitisch gebotener Scbutzwehren
sich betätigende Gesetzgebung haben hierbei zusammengewirkt.
Unter Ausscheidung aller derjenigen technischen, überwiegend liandwerks-
mässig betriebenen hauBwirtschaftlichen Hervorbringungen, die entweder dem über-
kommenen eigenwirtschaftlichen — ökonomisch nicht immer gerade zweckmässigen —
Bedürfnis des Landwirtschaftsbetriebes nach Selbstversorgung gewisser Gebraucbs-
und Verbrauchsgegenstände dienen, wie Backen, Schlachten, Rad- oder Stell-
macherei, Spinnen, Weben, Walken, Schneidern, Gerben, Seifemachen u. a. m.,
oder die ohne allgemeineren und unmittelbaren landwirtschaftlichen Zusammenhang
nur nach den jeweils zufällig dazu auflordernden Umständen ausgeübt werden,
sofern sie nicht überhaupt rein industriell geworden sind (z. B. Torfstich, Stein-
bruch, Ziegelei, Kalkbrennerei, Presshefen- und Essigfabrikation, Obstdarren und
Obstweinkelterei, Zichoriendarreu, Leinschlägereien, Gips-, Knochen-, Mehl- und
Ölmühlen), haben sich in der Gegenwart als landwirtschaftliche Neben-
gewerbe1) im engeren Wortsinne von allgemeinerer Bedeutung erhalten bezw.
') Zur Systematik des Begriffs derselben vergl. Heinrich Crnsius, „Die technischen
Gewerbe in der Landwirtschaft“, Leipziger Iuangural-Dissertation, 18S5; desgl. auch den
Artikel „Nebengewerbe“ im Landwirtschafts-Lexikon, 3. Autl.. Berlin 1899.
Meitzeu, Boden des preuss. Staates. VIII. 1
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2
Landwirtschaftliche Nebengewerbe.
herausgebildet, nur die Spiritus-, Zucker- und Kartoffelstärkefabrikation
auf dem Boden des Ackerbaues und auf dem Boden der Viehzucht die Molkerei.
Die Molkerei nimmt jedoch den anderen landwirtschaftlichen Qewerbeu
gegenüber insofern eine Sonderstellung ein, als sie nicht, wie jene, eine technisch
besonders geartete anderweitige, ökonomisch vorteilhaftere Verwertung des im
Landwirtschaftsbetriebe erzeugten Rohstoffs, sondern eine aus der Viehzucht sich
unmittelbar ergebende technische Weiterverwertung eines Teils ihrer Erzeugnisse
darstellt, sonach keine den landwirtschaftlichen Hauptbetrieb ergänzende gewerb-
liche Betriebsabspaltung, sondern eine im Wesen desselben begründete Betriebs-
form ist. Die Molkerei findet daher kesser ihre Stelle bei der Erörterung der
Viehzncht selbst, von der sie lediglich eine Seite ihrer praktischen Nutzung
bedeutet (Schlachtvieh — Milchvieh).
Die ursprünglichen bezw. älteren landwirtschaftlichen Nebengewerbe, wie die
Müllerei und die Brauerei, haben sich im Laufe des Jahrhunderts entweder zu
selbständigen, vorwiegend in den Städten konzentrierten Industrien abgespalten
und entwickelt, oder sie sind, wie die uralte Flachskultur und Hausspinnerei und
-Weberei, infolge der Ungunst der Absatzkonjunkturen zur Bedeutungslosigkeit
herabgesunken.
Die Müllerei als landwirtschaftliches Nebengewerbe ist gänzlich in den
Hintergrund getreten, zumal Beit die Kornfrucht bauenden Landwirte immer allge-
meiner dazu übergingen, ihre Gesamternte — ausser dem Saatgut — zu verkaufen
und das für die Wirtschaft benötigte Mehl zurückzukaufen — ein ökonomisch wenig
vorteilhafter Vorgang.1) Den ausserordentlich ins Grosse gegangenen, mit dem Handel
zusammen kapitalistisch wirtschaftenden Dampfmühlenbetrieben gegenüber haben
die Kleinmüller, die ohnedem meist reine Gewerbetreibende sind und höchstens nur
nebenher noch etwas Landwirtschaft treiben, einen wenig aussichtsvollen Stand;
ihre Zahl und Bedeutung geht ständig zurück trotz aller Organisationsbestrebungen.
Die Brauerei bat sich mehr und mehr zu einem rein städtischen Gewerbe
umgewandelt, nachdem die Verkehrsentwicklung dazu aufgefordert hatte, die Be-
triebe mehr in den grossen Konsumtionzentren anzusiedeln und sie von der Material
liefernden Landwirtschaft loszulösen. Das grosse Kapitalbedürfnis des Brauerei-
betriebes der Gegenwart, das besonders in bezug auf das Anlagekapital erheblich
anwuchs (im grossen Durchschnitt ca. 30 Mk. für 100 Liter erzeugten Bieres), lieas
die Verkuppelung desselben mit der Landwirtschaft nur in besonders günstig ge-
legenen Ausnahraefällen als angebracht erscheinen. Um so mehr ist dafür die
Bedeutung der Brauindustrie als Abnehmer der Kohstoffe und Rücklieferant wert-
voller Futtermittel für die Landwirtschaft geworden. Bei der derzeitigen, 1905 auf
etwas über 70 Mill. Hektoliter Bier angewachsenen Produktion beträgt der Gersten-
bedarf der Brauereien in Deutschland ca. 20 Mill. Doppelzentner im Werte von
etwa 320 — 340 Mill. Mark, wovon nahezu ein Drittel vom Auslande, besonders
Österreich-Ungarn, bezogen wird. Der Hopfeubedarf der deutschen Brauereien kann
*) Buchenberger, Agrarpolitik S. 40. Auch Conrads Jahrbücher 1900: Die
deutsche Kleinmüllerei, III. Folge, 20. Bd.. 1900, 8. 543 — 549.
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Landwirtschaftliche Nebengewerbe.
3
auf Aber 150000 D.-Ztr. bemessen werden, wovon etwa der zehnte Teil vom Auelande
bezogen wird. Der Gesamtwert des Hopfenbedarfs der deutschen Brauindustrie
beträgt mindestens 48 Mill. Mark, da, sehr massig gerechnet, 1 D.-Ztr. Hopfen im
grossen Durchschnitt 320 Mk. kostet. Auch der Verbrauch von Weizen zu be-
stimmten obergärigen Bieren kann auf mindestens 4,5 — 6 Mill. Mark Wert ver-
anschlagt werden. Demgegenüber ist der Wert der Rohstoffverwendung bei den
anderen landwirtschaftlich wichtigen Gewerben erheblich geringer-, bei der
Brennerei beträgt er für Kartoffeln und Brenngerste 65 — 70 Mill. Mark, bei der
Stärkefabrikation für Kartoffeln vermutlich 50 Mill. Mark, bei der Kornbrannt-
wein- und Presshefefabrikation etwa 20 — 30 Mill. Mark und bei der Rübenzucker-
fabrikation (ca. 12,4 Mill. Tonnen Rüben ä 18 Mk. Wert) 223 Mill. Mark. Die
Brauerei ist sonach der bei weitem grösste und wertvollste Abnehmer der Land-
wirtschaft. Auch bezüglich des Wertes der an diese zu Futterzwecken zurück-
gelieferten Abfallstoffe steht sie au erster Stelle. Es betrug gegen 1901 und folgende
Jahre der Wert der Abfallstoffe:
1. für die Brauerei:
a) Treber 20 Mill. D.-Ztr. ä 2,00 Mk 40,0 Mill. Mb.
b) Malzkeime 750000 D.-Ztr. a 8,00 Mk 6,0 „ „
2. für die Brennerei:
Kartoffelschlempe ca. 25 Mill. D.-Ztr. ä 0,60 Mk. . 1 5 ,0 „ „
3. für die Stärkefabrikation:
Pülpe ca. 1 Mill. D.-Ztr., lufttrocken ä 6,00 Mk. . . 6,0 „ „
4. Kornbranntweinschlempe:
ca. 600000 D.-Ztr., lufttrocken ä 9,00 Mk. ... 5,4 „ „
5. für die Rübenzuckerfabrikation:
Rübenschnitzel und Melasse ca 30,0 „ „
Die nicht zu gewerblichen, sondern zu eigenwirtscbaftliohen Zwecken übliche
Herstellung von Bier findet allerdings noch in zahlreichen ländlichen Haushaltungen
statt. Nach der Brausteuerstatistik gab es steuerfreie Hausbrauereien, d. b. Haus-
haltungen mit weniger als 10 über 14 Jahre alten Angehörigen, in denen für den
Eigenverbrauch und ohne Verwendung besonderer Brauereigeräte gegen Erlaubnis-
schein steuerfrei Bier bergestellt werden darf, im Rechnungsjahr 1904 28019
(gegen 29114 im Jahre vorher); davon entfielen 16948 auf Preussen und nicht
weniger als 10489 auf Mecklenburg. 11205 solcher Brauereien befanden sich in
Schleswig-Holstein, 2395 in der Provinz Hannover, 1462 in Pommern, 71 1 in
Westfalen, 375 in Ostpreussen, 523 in Thüringen, 397 in den Hohenzollernschen
Landen und 319 in der Provinz Sachsen.
Wohl den stärksten Rückgang hat die ehedem als landwirtschaftliches Neben-
gewerbe von alters her so bedeutende Flachskultur und -Spinnerei und Leinen-
weberei erfahren.
Nachdem 1875 durch das Gesetz vom 15. Mai bestimmt wurde, dass die
Leggeanstalten durch den Handelsminister nach Anhörung der Kreistage oder
Amtsversammlungen aufgelöst werden konnten, soweit ein Verkehrsbedürfnis für
sie nicht mehr als vorhanden anzunehmen sei, haben sich die in Hannover, Kur-
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Landwirtschaftliche Nebengewerbe.
besäen und im Regierungsbezirk Minden noch vorhanden gewesenen Leinenschau-
anstalten weiter vermindert. So wurde die Legge und die für sie gültige Leggen-
ordnung vom 18. Mai 1853 für die Kreise Bielefeld, Halle und Herford (mit
Ausnahme von zwei Ämtern) bereits sofort nach diesem Gesetze aufgehoben. In
der Provinz Hannover bestanden um die Mitte der 90er Jahre noch einige Leggen,
für deren Personal (1 Leggeinspektor, 16 [später 15] Leggemeister und 3 Legge-
diener) im Staatsetat von 1892/93 noch 20650 Mk. ausgesetzt waren.
In neuerer Zeit sind von Staats wegen und seitens führender landwirtschaft-
licher Korporationen verschiedentliche Versuche zur Wiederaufnahme der
Flachskultur unternommen. So besteht seit 1898 in Lauban eine Flachsbau-
genossenschaft, welcher von der Staatsregiernng für ihre Zwecke 100000 Mk. zur
Verfügung gestellt wurden, und in Poppelau bei Rybnik ist in Verbindung mit
der Ackerbauscbule eine Flachsaufbereitungsanstalt errichtet. Auch die Deutsche
Landwirtschafts-GeBellsobaft hat seit 1898 die systematische Anstellung von Flachs-
anbauversuchen, die in Schlesien ausgeführt werden, in die Hand genommen.
Über den Erfolg dieser Bestrebungen ist zurzeit noch kein abschliessendes Urteil
möglich-, jedenfalls wird man nach den bisher vorliegenden Berichten keine be-
sonderen Hoffnungen für absehbare Zeit hegen dürfen.1) Abgesehen von den un-
mittelbaren zeitraubenden Schwierigkeiten, die das Anlernen der Arbeiter zum
Brechen und Schwingen des Flachses bereitet, und der infolge der üblichen reich-
lichen Verwendung ausländischer Kunstdünger immer ungünstiger beeinflussten
Qualität der gewonnenen Flachse bilden neben der übermächtigen Baumwollen-
einfuhr auch die grossen Zufuhren billigen russischen Flachses und die unbillig
hohen, vom Zwischenhandel beanspruchten Gewinne von 30 °/0 und darüber ein
Haupthindernis für die Rentabilität und damit Wiederausbreitung der Flachskultur.*)
Siebe hierzu den Jahresbericht der Laubaner Handelskammer für 1898.
Heben der fundamentalen Voraussetzung, dass die landwirtschaftlichen Neben-
gewerbe durch die Aufnahme und ökonomisch vorteilhaftere technische Verarbeitung
von Rohstoffen und durch die Rückgabe von nutzbaren Nebenprodukten und Rück-
ständen eine wertvolle Ergänzung und Stärkung des landwirtschaftlichen Haupt-
betriebes darBtellen, lag ein Hauptgrund ihres Betriebes, besonders im 18. Jahr-
hundert, „in den aus ihnen zu ziehenden, wenn auch oll geringen, unter den
bestehenden Verhältnissen sehr erwünschten baren Einnahmen“. Dabei wurde
aber stets mit Betonung daran festgehalten, dass sie immer nur Mittel zum Zweck
seien und der landwirtschaftliche Hauptbetrieb durch sie „nicht der Gefahr aus-
gesetzt werden dürfe, die zu ihrem ruhigen Gange erforderlichen Kapitalien durch
Spekulation mit den Fabrikprodukten opfern zu müssen“.8) Gerade hierin sind
nun in der neueren Zeit Wandlungen erfolgt, welche in manchen Punkten zu einer
völligen Umwälzung der Stellung der in Rede stehenden Gewerbe zum eigentlichen
Landwirtschaftsbetriebe führten und, wenn auch durch zeitweise sehr bedenkliche
kritische Zustände, ihnen schliesslich für die gesamte heimische Landwirtschaft
lj siehe auch Zeitschrift der Landwirtschaftskammer f. d. Prov. Schlesien, 1903, Heft 51.
*) Über die Technik der Flachskultnr vergl. R. Kuhnert, Flachsbau und Ver-
arbeitung. Thaer-Bibliothek. Verlag von Paul Parey, Berlin.
*) Siehe Band II, S. 388.
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Landwirtschaftliche Nebengewerbe.
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und deren Betriebsführung eine noch vor einem Menechenalter nicht zu ahnende
fruchtbare und vielseitige Bedeutung verliehen haben. Diese scheint auch für die
Zukunft noch keineswegs erschöpft zu sein.1) Das Verdienst, diesen Fortschritt
trotz aller Fährnisse zuwege gebracht zu haben, gebührt einesteils der Beit den
70 er Jahren mit Hochdruck einsetzenden, zielbewusst auf die Bedürfnisse der
Praxis gerichteten und mit ihr Hand in Hand gehenden Bestrebungen der Wissen-
schaft, insbesondere der angewandten Chemie, deren vorwiegend in Deutschland ge-
zeitigte Ergebnisse alsbald Tür die einschlägige Technik aller Länder bahnbrechend und
massgebend wurden. Zum anderen Teil ist aber auch dem Staat ein wesentliches
Verdienst zuzuerkennen, indem es ihm in erster Linie vermittels der Steuergesetz-
gebung gelang, sowohl reiche und steigende Einnahmen aus dem Betriebe der
beiden hauptsächlichen landwirtschaftlichen Nebengewerbe, der Brennerei und
Zuckerfabrikation, zu ziehen, als auch ihren notwendigen und erspriesalichen Zu-
sammenhang mit der heimischen Landwirtschaft zu erhalten und sicher zu stellen.
„Die mit der Landwirtschaft in Beziehung stehenden technischen Gewerbe —
die Brauerei, die Brennerei mit der Pressbefenfabrikation, die Stärke- und die
Rübenzuckerindustrie — nehmen das öffentliche Interesse in einem ungewöhnlichen
Mafse in Anspruch, weil sie neben ihrem technisch-wissenschaftlichen Gehalt, ihrer
hervorragenden wirtschaftlichen, speziell landwirtschaftlichen Bedeutung einen der
Grundpfeiler der finanziellen Gebarung des Deutschen Reiches bilden. An der
Gesamteinnahme des Reiches von etwas über einer Milliarde sind die Zölle und
Verbrauchssteuern mit 635 Mill. Mark beteiligt, und von diesen fallen 223 Mill.
auf die Steuern, welche aus dem Zucker, dem Bier und dem Branntwein gewonnen
werden. Einschliesslich des aus dem inländischen Tabak erzielten Betrages von
11 Mill. Mark sind die mit der Landwirtschaft in Beziehung stehenden Gewerbe
mit fast 40 °/0 an den Einnahmen aus Zöllen und Verbrauchssteuern beteiligt. —
Es mag dahingestellt bleiben, ob alle genannten Gewerbe sich zur Besteuerung
eignen — die Stärkeindustrie mit ihren Nebenzweigen der Stärkezucker- und
Dextrinfabrikation ist steuerfrei belassen — , in jedem Falle war und ist bei Er-
wägung über die Steuerforra und Steuerhöhe das Wohl und Wehe nicht nur der
Industriezweige Belbst, unter heutigen Verhältnissen vielmehr in noch erhöhtem
Mafse dasjenige der die Rohstoffe liefernden Landwirtschaft zu erwägen.*)
*) Aus diesem Gründe erscheint auch die Bezeichnung „landwirtschaftliche Neben-
gewerbe1* vielfach nicht mehr ganz zutreffend und es dürfte die Benennung derselben
als .landwirtschaftlich technische Gewerbe“ für die Zukunft vielleicht vorzuzieben sein,
ln dem unter der Leitung von Dr. Thiel herausgegebeneu Werk: „Die Deutsche Land-
wirtschaft auf der Pariser Weltaustellnng 1900“, Bonn 1900, werden die Spiritusindnstrie
und die Stärkefabrikat iou treffend als landwirtschaftliche Grossgewerbe bezeichnet. S. 49.
— Wo, wie überwiegend bei der Rühenzuckerfabrikation, aber aiteh bei der Brennerei und
Stärkefabrikation, dieselben in so grosser Ansdehnung betrieben werden, dass sie den ge-
samten landwirtsehaftlichen Betrieb beeinflussen und ihren Zwecken unterordnen, greift
mit Recht die Bezeichnung solcher Gutsbetriebe als „Industriewirtscbaften“ Platz.
*) M. Delbrück, Gärnngsgewerbe und Stärkefabrikation in ihrer Entwicklung und
Beziehung znr Landwirtschaft. Festrede zur Kaiser-Geburtstagsfeier an der landwirtschaft-
lichen Hochschule. Berlin 1897.
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Landwirtschaftliche Nebengewerbe.
Die angesichts des natürlichen landwirtschaftlichen Expansionsbedürfnisses
des Kartoffel- und Zuckerrübenbaues und der fortschreitenden Technik alsbald die
Grenzen des heimischen Bedarfs überschreitende Erzeugung an Spiritus und Zucker,
die notgedrungen für ihren Überschuss auf den Weltmarkt angewiesen war und
bei dessen anfänglich grosser Aufnahmefähigkeit zu immer weiterer Steigerung der
Produktion, damit aber Vergröeserung und rein industrieller Ausgestaltung der
Produktionsstätten reizte, hätte aber notwendig schliesslich dahin führen müssen,
sie ihres Charakters als landwirtschaftliches Nebengewerbe zu entkleiden und ihrer
eigentlichen Aufgabe, der Stärkung der die Rohstoffe liefernden Landwirtschaft zu
dienen, allmählich zu entfremden. Mehr als einmal stand diese Gefahr auch un-
mittelbar vor der Tür, als nach den unausbleiblichen Rückschlägen die industriellen
Grossbetriebe mit der Wuoht ihrer Überproduktion auf die kleineren, teuerer pro-
duzierenden landwirtschaftlichen Betriebe drückten und durch die Versperrung
ihres Absatzes den auf diese Nebengewerbe angewiesenen Teil der Landwirtschaft
in seinen Grundlagen bedrohten. Bei der Rübenzuckerfabrikation hatten zwar die
bei ihr erforderlichen höheren Anlagekosten schon früher vielfach zum rein
industriellen bezw. Grossbetrieb geführt, so besonders in Ostdeutschland (s. u.), und
die organische Symbiose mit dem Landwirtschaftsbetriebe war hier insofern etwas
gelockert, als die Verknüpfung mit derselben meist durch genossenschaftliche
Organe bezw. durch Aktienbeteiligung vermittelt wurde. Dennoch hatte auch hier
die immer weitergehende Unterordnung der Rohstoff liefernden Landwirtschaft
unter die ausschliesslichen Produktionsinteressen der Zuckerfabriken, die ihrerseits
von den schwankenden, von der internationalen Terminspekulation diktierten Kon-
junkturen des Weltmarktes abhängig waren, zeitweilig eine schwere Krisis für sie
im Gefolge.
In rettender Weise bewährte sich hier das Eingreifen der Staatsgewalt, die,
wie ohne Übertreibung behauptet werden darf, auf diesem Gebiete durch die
Branntwein- und ZuckerBteuergesetzgebung eines der schwersten volke- und
staatswissenscbaftlichen Probleme gelöst oder wenigstens der Lösung nahe ge-
bracht hat.
Als Drittes ist für die Erhaltung und erspriesslichen Weiterentwicklung
der landwirtschaftlichen Nebengewerbe noch getreten ein ungemein lebhaftes wirt-
schaftliches Solidaritätsbewusstsein ihrer Vertreter, das sich bereits in Or-
ganisationsformen umfassendster Art einen wirkungsreichen Boden geschaffen hat.
Die vorliegenden, in schneller Aufeinanderfolge geschaffenen Verbände der Spiritus-,
Zucker- und Stärkefabrikation, auch der Molkerei, behufs einheitlicher und selb-
ständiger Verwertung ihrer Erzeugnisse haben die Aufmerksamkeit aller landwirt-
schaftlichen Kreise auf sich gezogen, und es steht der Annahme nichts entgegen,
dass mit ihnen der erste erfolgreiche Anstoss zu weiteren, die wirtschaftliche
SelbBtändigmachung der gesamten Landwirtschaft in der Verwertung ihrer Er-
zeugnisse begründenden Organisationen gegeben ist. „Die deutsche Spiritusindustrie,
indem sie auf dem Kartoffelbau basiert und indem sie den Kartoffelbau zu seiner
heutigen Technik emporgehoben hat, ist eine Dienerin der Landwirtschaft gewesen,
und sie ist die Führerin der Landwirtschaft, die Führerin in doppeltem Sinne,
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Landwirtschaftliche Nebengewerbe.
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indem eie auch gezeigt hat, dass die Zusammenfassung zum Absatz die Grundlage,
der zukünftigen Entwicklung der deutschen Landwirtschaft sein muss.“1)
Im Hinblick hierauf sind die landwirtschaftlichen Nebengewerbe in ihrer
Bedeutung für die Landwirtschaft wie für die gesamte Volkswirtschaft in ein neues
und glänzendes Licht getreten.
2. Die Spirihisfabrikation.
An Umfang und Wichtigkeit steht die Spiritusfabrikation von allen land-
wirtschaftlichen Nebengewerben nach wie vor an erster Stelle, wie dies Maercker1)
in klassischer Weise wie folgt darstellt:
„Das Brennereigewerbe Überragt im Nutzen für die Landwirtschaft alle
übrigen ähnlichen Gewerbe, insbesondere die Zucker- und Kartoffelstärke-Fabrikation.
Es ist eine alte Erfahrung, dass diejenigen Landgüter, welche seit längeren Jahren
einen Brennereibetrieb haben, sich durch die alte Kraft und hohe Ertragsfäbigkeit
ihrer Acker auszeichnen. Dies kommt daher, dass beim Brennereibetrieb nicht
allein sämtliche Nährstoffe, welche in den für die Fabrikation benutzten Roh-
materialien, insbesondere den Kartoffeln enthalten waren, mit Ausnahme der
gärungsfähigen Kohlehydrate in die Schlempe übergehen, mit der Schlempe an
die Tiere verfüttert werden und als Dünger wiederum dem Acker zugute kommen,
sondern auch für die Verarbeitung der stärkemehlhaltigen Rohmaterialien an-
sehnliche Mengen von Gerste oder anderem Malzgetreide verwendet werden müssen,
deren Nährstoffe wiederum der Schlempe und indirekt dem Dünger zugute kommen,
und endlich für die Ernährung der mit Schlempe gefütterten Tiere ausserdem
entweder in der eigenen Wirtschaft erzeugte Kraftfuttermittel verfüttert oder
solche anderweit zugekauft werden müssen. Von den Bestandteilen der Roh-
materialien gehen also für die Fütterung und Düngung nur diejenigen Mengen
verloren, welche in Form der Kohlehydrate durch die Gärung zersetzt werden;
— diese werden aber lediglich aus der Kohlensäure der Luft unter Mitwirkung
derjenigen Bestandteile, welche dem Acker wiederum im Dünger zurückkehren,
erzeugt. In einer Brennereiwirtschaft kehrt somit das gesamte Nährstoffkapital,
bestehend aus den stickstoffhaltigen und mineralischen Nährstoffen, soweit solche
nicht zur Produktion des Tierkörpers gedient haben (dies ist ein verhältnismässig
kleiner Anteil), ausserdem aber verstärkt durch das verwendete Malzgetreide und
die zugekauften Kraftfuttermittel, zurück, — dem Boden werden also grössere
Nährstoffmengen wiedergegeben, als zur Produktion der in der Brennerei ver-
arbeiteten Rohmaterialien erforderlich waren. Daraus folgt, dass eine Brennerei-
wirtschaft von Jahr zu Jahr ihren Boden au Nährstoffen anreichert und infolge-
dessen an Ertragsfähigkeit zunehmen muss. Dies erfolgt nicht in demselben Mafse
in der Zocker- und Stärkefabrikation. Bei der Zuckerfabrikation geht ein grosser
Teil der mineralischen und stickstoffhaltigen Bestandteile der Zuckerrüben in die
') Delbrück auf der Generalversammlung des Vereins der Spiritusfabrikanten
Deutschlands, 16. Februar 1900,
*) Maercker, Brennerei-Leitfaden, Berlin 1898, S. 1 79 ff.
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Landwirtschaftliche Nebengewerbe.
Melasse Uber und kommt der Landwirtschaft nur insoweit zugute, als die Melasse,
in der eigenen Wirtschaft verfüttert wird, was allerdings allgemein anzustreben ist.
Im günstigsten Kalle findet also bei der Zuckerfabrikation unter der Voraussetzung
einer vollständigen Verfütterung der erzeugten Melasse kein Nährstoffverlust, unter
keinen Umständen aber ein Gewinn statt. Bei der Starkefabrikation aus Kartoffeln
wäscht man die zerriebenen Kartoffeln zur Gewinnung der Stärke mit WasBer aus
und dieses Wasser mit den löslichen stickstoffhaltigen Bestandteilen und Mineral-
stoffen der Kartoffeln kann höchstens zur Berieselung von Wiesen benutzt werden;
aber auch in diesem Falle wird es nicht vollständig, sondern nur zum Teil aus-
genutzt, so dass also mit der Kartoffelstärke-Fabrikation ansehnliche Verluste von
stickstoffhaltigen und mineralischen Nährstoffen verbunden sind.
Es zeigt sich also in landwirtschaftlicher Beziehung eine sichere Überlegenheit
der Brennereiwirtschaften über die Zucker- und ßtärkefabrikswirtschaften, welche
letztere dadurch ausgleichen müssen, dass sie für teures Geld grosse Mengen
stickstoffhaltiger und mineralischer Düngemittel zukaufen, während solche in
den Brennereiwirtschaften in grösseren Mengen sozusagen von selbst zur Ver-
fügung stehen.“
Die Bezeichnung „Spiritusfabrikation“ anstatt „Branntweinbrennerei“, die
noch das Stichwort für die Bearbeitung dieses Gegenstandes im II. Band dieses
Werkes (1869) abgab, ist die sachlich zutreffendere und bringt zugleich den
wesentlichen Abstand zwischen früher und jetzt in der Brennerei zum Aus-
druck.1) Unverändert gilt auch für die Gegenwart, was Ernst Engel schon vor
jo Jahren wohl als Erster in vortrefflicher Weise als Zweck und Bedeutung des
landwirtschaftlichen Brennereigewerbes bezeichnete. „. . . Wenn die Nachteile der
allzu vorherrschenden Kartoffelnahrung nicht abgeleugnet werden hönnen, so ist
es gleichwohl in einem so dicht bevölkerten Lande wie Sachsen ebenso unmöglich,
sich der geschilderten Vorteile deB Kartoffelbaues nur im schwächsten Grade zu
begeben. Die Mittel sind daher erwünscht und hoch und teuer zu erhalten, die
im wahren Sinne des Wortes eine chemische Umwandlung oder Abscheidung der
stickstofffreien und eine Konzentration der plastischen, für die Blut- und Fleisch-
bildung bestimmten Nahrungsmittel bewerkstelligen. Eins dieser grossartigsten
bis jetzt bekannten Mittel ist die Branntweinbrennerei. Der deutsche Landwirt
treibt die Branntweinbrennerei nicht des Branntweins wegen, sondern brennt
Branntwein, um das ihm unentbehrliche Mastfutter, in welchem die Protein-
substanzen im Verhältnis zu den übrigen wie 1 : 5 gemischt sein sollen, zu ge-
winnen.“*)
Aber wenn derselbe Autor weiterhin sich bemüht, mit dem ethisch und
sozial unliebsamen Endprodukt der Brennerei, dem Branntwein, sich abzufinden,
') Nach dem Landwirtschafts-Lexikon, III. Aull., Berlin 1900, versteht man unter
Sprit 90—97 vol.-prozentigen Alkohol, unter Spiritus solchen mit 75—90 Vol.-Proz.,
unter Weingeist solchen mit 80 — 85 Vol.-Proz., unter Branntwein solchen mit
40 — 50 Vol.-Proz.
’) E. Engel, „Die Branntweinbrennerei in ihren Beziehungen znr Landwirtschaft,
zur Steuer und zum öffentlichen Wohl“. Dresden 1853, S. 3940.
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Landwirtschaftliche Nebengewerbe.
9
and seine Hoffnung darauf setzt, dass es der Chemie gelingen möge, an Stelle von
Alkohol und Schlempe1) unmittelbar zur menschlichen Nahrung geeignete protein-
und zuckerhaltige Stoffe bub der Kartoffel zu gewinnen, und zu diesem Behufs sich
des Weiteren Uber die damals von Balling in das öffentliche Interesse geruckte
Herstellung Ton Kartoffelbier als mutmafsliche Lösung des Problems verbreitet,
so kennzeichnet dieses treffend die ausserordentliche seither erfolgte Wandlung.
Dieselbe gipfelt vielmehr in der geradezu gegenteiligen Anschauung, dass nioht
nur in der von ihr ermöglichten intensiven Bodenkultur und rentablen Viehhaltung
auf den an sich wenig ertragreichen leichten Sandböden besonders des deutschen
Ostens, sondern in ebenso hohem Mafse die grosse Bedeutung der Brennerei in
ihrem Endprodukt, dem Spiritus beruht, der nunmehr in Gestalt des tech-
nischen Spiritus als eine für die gesamte Volkswirtschaft in ihrem Wert und
ihrer nutzbaren Ausdehnung noch gar nicht abzuschätzende, Wärme, Licht und
Kraft spendende Quelle erkannt worden ist, dass demgegenüber die oft erbeblich
überschätzte, ungünstige Bedeutung des Spiritus als Trinkbranntwein völlig in den
Hintergrund getreten ist. Diese hat vielmehr ihren Stachel vollends verloren, als
es für die Zukunft nur mehr eines einfachen Aktes der Gesetzgebung bedarf, um
das fUr den menschlichen Konsum als volkswirtschaftlich zuträglich erachtete
Erzeugnngsqusntum an Trinkbranntwein festzulegen, ohne dass deshalb die Gesamt-
erzeugung von Spiritus und damit die aus allgemeinen Gründen der Landeskultur
gebotene Förderung des Kartoffelbaues auf leichten Böden irgendwie beschränkt
zu werden braucht.
Diese eine völlig neue Phase der Spiritusbrennerei eröffnende Nutzbar-
machung des entsprechend denaturierten Spiritus zu technischen Zwecken im grossen
Mafsstabe ist als ein Kind der Not, hervorgegangen aus dem Widerstreit der
Produktionsentwicklung mit der unter dem Druck der 8teuerbelastung und rück-
gängigen Absatzverhältnisse allgemein verschlechterten Wirtschaftslage.
Die mit Beginn der 70er Jahre anhebende ausserordentliche Produktions-
entwioklung der deutschen Spiritusbrennerei ist in erster Linie durch die
gleichzeitig in ein neues Stadium getretene Technik bedingt worden. Die
Signatur dieser bildet eine bis dahin unbekannte wissenschaftliche Erforschung,
Durchdringung und exakte Beherrschung aller den Betrieb der Brennerei um-
fassenden Operationen und Verfahren. Ihr ökonomischer Effekt dokumentierte sich
io einer durchgängigen, von der Kultur der Brennereikartoffeln an bis zum definitiven
Inverkehrsetzen des Spiritus bezw. bis zur Verwertung der Schlempe durch
bessere und sparsamere Ausnutzung der Materialien und Einrichtungen und
durch quantitativ und qualitativ gesteigerte Ausbeute, also in einer allgemeinen
Verbilligung bezw. Erhöhung der Produktion.
*) Engel hielt nach damaliger Überzeugung auch die Schlempe nicht für ein be-
sonders hochznschätzendes Futtermittel, als welches sie in der Gegenwart mit an erster
Stelle steht. Nach den neueren Untersuchungen von Maercker, Behrend und Morgen
bedeutet die Gärung für die in der Kartoffel enthaltenen Futtermittel eine unmittelbare
Veredelnng, indem durch sic Amide, die für die Stickstoffernährung des Tierkürpcrs
nur geringen Wert besitzen, zum grossen Teil in Eiweissstoffe umgesetzt werden.
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Landwirtschaftliche Nebengewerbe.
Die deutsche Spiritusbrennern basiert bekanntlich zum grössten Teil auf der
Verarbeitung von Kartoffeln, in der auch ihre hohe landwirtschaftliche Bedeutung
wurzelt. Doch ist auch der Verbrauch anderer stärkehaltiger Rohmaterialien
vornehmlich von Getreide, Roggen, sowie besonders von Gerste zur Verarbeitung
von Malz nicht unerheblich.1) Nach den statistischen Angaben in Band IV dieses
Werks (Tab. P 2) wurden in Preussen 1865 im ganzen 27177893 Scheffel Kar-
toffeln und 4690300 Scheffel Getreide für Brennereizwecke verarbeitet und nur
unwesentliche Mengen „sonstige Substanzen (Honigwasser, Ebereschen, Bitterbier,
Wein, Woinhefe, Runkelrüben, Obsttrester, Melasse, Wacholderbeere, Steinobst,
Hefenwiirze, Mais und Maisstengel im ganzen 20744 Eimer, 1054 Scheffel und
625696 Ztr.). Ungefähr 85 °/0 aller Brennereirohstoffe waren demnach Kartoffeln. Im
Betriebsjahre 1903/04 wurden in ganz Deutschland verbraucht 26310000 D.-Ztr.
Kartoffeln, 3800000 D.-Ztr. Getreide und sonstige mehlige Stoffe, 360000 D.-Ztr.
Melasse und RUbensaft und 1 007 000 hl verschiedene Stoffe (Brauereiabfälle, Hefen-
brühe, Kernobst und Kernobsttreber, Steinobst, Obst- und Traubenwein, Weinhefe,
Weintreber u. a. Stoffe). Das Verhältnis des Kartoffelverbrauchs zu den gesamten
Rohmaterialien der Brennerei betrug hiernach ebenfalls fast 85 °/0. Von der
Gesamt-Alkoholerzeugung Deutschlands im Jahre 1903/04 mit 3854299 hl ent-
fielen allein 3045605 hl oder 80 °/„ auf Kartoffelspiritus; dieselben wurden fast
ausschliesslich (3039883 hl) in landwirtschaftlichen Brennereien hergestellt. Auf
die Verarbeitung von Kartoffeln zu Spiritus beziehen sich daher auch in der
Hauptsache die seit Anfang der 70 er Jahre erfolgten technischen Fortschritte in
der Brennerei.*)
Die grossen Fortschritte, welche auf dem Gebiete der deutschen Kartoffel-
kultur als die Grundlage der Brennerei zu verzeichnen sind, empfingen ihre
Impulse vorwiegend durch die regen technisch - wissenschaftlichen Bestrebungen
auf dem Gebiete der 8piritusfabrikation, die zwar nur ca. 8°/0 des gesamten
deutschen Kartoffelbaues aufnimmt, für deren weitere rationelle Förderung aber
eine systematische Pflege der Kurtoffelkultur bald als unumgänglich erkannt wurde.
Vor allem notwendig erwies sich eine kritische Sichtung des vorhandenen, vielfach
vom Auslande (England und Amerika) wahllos übernommenen Sortenmaterials und
daran ankniipfend die Begründung einer eigenen nationalen Saatgut- und Dauer-
sorten-ZUchtung. Unter der Ägide von Maerckers Forschungen und Heines
(Hadmorsleben) mustergültig vorgezeichneten Sortenversuchen gelang es in vor-
*) Auf 50 kg Kartoffeln kommen in der Brennerei einschliesslich Hefenmalz 3 kg
Grflnmalz oder auf 100 I Maisch raum 4.5 kg Malz. 100 kg Gerste entsprechen im
Durchschnitt 75 kg Trockenmalz. Bei einer Verarbeitung von 28000000 D.-Ztr. Kar-
toffeln zu Brennereizwecken in Deutschland im Betriebsjahr 1903/04 wurden demnach ca.
3360000 D.-Ztr. Gerste als Brenn- und Hefenmalz benötigt. Der gesamte Getreide-
verbranch der deutschen Brennerei im gleichen Jahre betrug 3800000 D.-Ztr.
*) Für die Herstellung des Spiritus aus anderen stärkemehlhaltigen Stoffen als
Kartoffeln gelten nattirgemüas im ganzen technisch dieselben Grundsätze, sie ist also in
den die Kartoffelspiritiiscrzeugnng betreffenden technischen Fortschritten mit inbegriffen.
8. Lintner, „Handbuch der landwirtschaftlichen Gewerbe“. Berlin 1893, 8. 259.
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Landwirtschaftliche Nebengewerbe.
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hältnismäasig kurzer Zeit, wertvolle Neuzüchtungen zu erzielen, die mit den Namen
Richter-Zwickau, PauUen-Nassegrund, Cymbal-Frauenadorf, Zer ach -Köstritz,
Pflug- Brody u. a., auch ausländischen Züchtern eng verknüpft sind.1) Eine
wesentliche Förderung dieser Beetrebungen für die Allgemeinheit bedeutete es,
als auf Maerckera und Delbrücks Anregung im Jahre 1887 im Anschluss an die
Berliner Versuchsstation des Vereins der Spiritusfabrikanten in Deutsch-
land (S. u.) die deutsche Kartoffelkulturstation errichtet wurde, die seitdem
unter der Leitung von Professor v. Eckenbrecher ihre Wirksamkeit Uber das
ganze Reich erstreckt hat. Mit Unterstützung verschiedener Bundesstaaten wurde
ein Netz von 25 Versuchsfeldern über ganz Deutschland angelegt, auf denen unter
steter Kontrolle von der Zentrale Sorten- und Düngungsversucbe ausgeführt und
deren Ergebnisse alljährlioh durch Analysen festgestellt und samt den sonstigen
gesammelten Erfahrungen den Interessenten im weitesten Umfange bekannt ge-
geben werden.*)
Die seit ihrem Bestehen gezeitigten Ergebnisse dieser Bestrebungen lassen
sich zusammenfassen in einer durchschnittlichen Steigerung der Erträge vom Morgen
wohl um 20 — 25 °/0 (*/)), ohne Beeinträchtigung des Stärkegehalts, die sich unter
günstigen Verhältnissen in manchen Gegenden sogar bis zu 50 °/0 entwickelt hat.
In einer durchschnittlichen Steigerung des Stärkegehalts um wobei auf
Maerckera Anraten noch besonders darauf Bedacht genommen wurde, bei der
Züchtung neuer Sorten nioht nur ausschliesslich auf die Erhöhung derselben,
sondern auch in Rücksicht auf den nicht unwichtigen Futterwert der resultierenden
Schlempen auch den Gehalt der Kartoffeln an sonstigen, besonders stickstoffhaltigen
Nährstoffen möglichst günstig zu gestalten. Weitere Erfolge waren ferner die
Erzielung einer gewissen GleichmäsBigkeit in den Ernten und vermehrte Halt-
barkeit, — zwei Momente, deren Mangel in früheren Jahren für die deutsche Kartoffel-
stärke-Fabrikation verhängnisvoll geworden ist, indem dieser durch Kartoffelmissernten
mit zeitweise übermässiger Preissteigerung der Kartoffelerzeugnisse im Gefolge
der englische Markt an die billige amerikanische Maisstärke-Konkurrenz verloren
ging. Möglichste Gleicbmässigkeit im Ernteausfall ist eine wichtige Grundlage
der kartoffelverarbeitenden Industrien.*)
Die nach jahrzehntelanger Ruhe und Empirie den grossartigen Aufschwung
des Brennereigewerbos einleitenden, in rascher Folge einsetzenden und wissen-
schaftlich, technisch wie organisatorisch zusammenwirkenden Ereignisse waren in
*) „Der Betrieb der deutschen Landwirtschaft am Schloss des XIX. Jahrhunderts.“
Arbeiten der Deutschen Landwirtschafts-Gesellschaft Heft 51, Berlin 1900, 8. 24. Ferner
Maercker, Festvortrag auf der Generalversammlung des Vereins der Spiritusfabrikautcn in
Deutschland. Berlin 1896. Bericht 8. 1 9 f.
*) Dies geschieht sowohl durch die alljährlich auf den Generalversammlungen des
Vereins der Spiritnsfabrikanten in Deutschland erstatteten, der Öffentlichkeit durch den
Druck zugänglich gemachten Berichte, wie auch durch Ausstellung der Ernteerzengnisse.
*) S. M. Delbrück, „Gärnngsgewerbe und Btärkefabrikation in ihrer Entwicklung
und Beziehung zur Landwirtschaft“. Festrede zur Kaiser- Geburtstags-Vorfeier in der
landwirtsch. Hochschule zu Berlin 1897, 8. 5.
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Landwirtschaftliche Nebengewerbe.
Kürze:1) Im Winter 1870 begannen E. Schulze und M. Maercker, damals in
Göttingen, ihre aus Forschungen in der Praxis gezogenen, epochemachenden
„Studien Uber den Brennereiprozess“. 1871 wurde Hollefreunds Maisch-, Dämpf-
und Vakuumapparat, der Pionier unter den daa neue, der Vorbereitung und Auf-
sobliessung des Rohstoffs für den MaischprozeBS dienenden Dämpfverfahren unter
Hochdruck einführenden Apparaten bekannt. Im Februar 1873 hielt Maercker
auf der, einen Wendepunkt bedeutenden Generalversammlung des Vereins der
Spiritusfabrikanten seinen ersten Vortrag über seine neuen methodischen Forsch-
ungen und das neue Hochdruckverfahren. Auf derselben Generalversammlung
schenkte der Rittergutsbesitzer Henze auf Weichnitz in Schlesien der Brennerei
der Welt seine Erfindung, den nach ihm benannten Hochdruckdämpf-
apparat, der fortan bis zur Gegenwart den bedeutendsten Fortschritt in der
Technik der Brennerei bedeutet. 1874 wurde die in der Folge zu fruchtbarster
und ausschlaggebender Förderung des Gewerbes berufene Berliner Versuchs-
station des Vereins der Spiritusfabrikanten, der Ursprung des naobmaligen
Instituts für Gärungsgewerbe, mit M. Delbrüok als Leiter gegründet.
1875 schuf dieser die Brennereischule des genannten Vereins, 1876 erschien
Maerckers Handbuch der Spiritusfabrikation, das Standardwerk derselben, in erster
Auflage (Verlag von Paul Parey, Berlin; 1905: 9. Auflage). 1878 übernahmen
Maercker und Delbrück die Herausgabe und Redaktion der Zeitschrift für
Spiritusindustrie (Verlag von Paul Parey, Berlin). 1879 Begründung der Versuchs-
brennerei in Biesdorf bei Berlin. 1882 fand die erste Ausstellung für Spiritua-
industrie, vom Verein der Spiritusfabrikanten in Deutschland veranstaltet, statt, in
der das Fazit der zehnjährigen neuen technischen Entwicklung gezogen werden
konnte. In diesem Jahre erreichte die Spiritusproduktion zugleich ihren Kulmi-
nationspunkt.
Die Basis für die gesamte technisch-wissenschaftliche Entwicklung bildete —
auch zeitlich zuerst einsetzend — die von Maercker und Schulze angebahnte
chemische Klarlegung der Umwandlung der Stärke im Brennereiprozess.
Durch Begründung exakter Untersucbungsmethoden und damit Gewinnung fester
Zahlen, gelang es nunmehr, die Arbeitsweise in der Brennerei auf bestimmte
Normen zu bringen, die Bilanz aus ihr zu ziehen und der in Wirklichkeit vor-
handenen Ausbeute die theoretisch mögliche als das zu erreichende Ziel gegenüber
zu stellen und zugleich die Art der Ausbeuteverluste und die Möglichkeit ihrer
Beseitigung festzustellen. Der nach damaliger Betriebsführung gewöhnliche Verlust
an unaufgeschlossener Stärke, ferner der Verlust in Form von Dextrin vermöge
mangelhafter Zuckerbildung und mangelhafter Nachwirkung der Diastase und endlich
der Verlust durch Nebengärung infolge „Unreinlichkeit der Gärung“, durch die
allein über 20 °/0 des während der Gärung verschwindenden Zuckers in anderer
') Nach M. Delbrück, 25 Jahre Brenuereibetrieb. Jnbiläumsnunimer der Deutschen
Landwirtschaftlichen Presse vom 7. Dezember 1894. Berlin. — Kerner: Derselbe, Die
technische Entwicklung des Brennereigewerbes seit 1871. Festvortrag auf der General-
versammlung des Vereins der Spiritusfabrikanteu in Deutschland anlässlich der Maercker-
Feier am ai. Februar 1896.
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Landwirtschaftliche Nebengewerbe.
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Richtung als der der alkoholischen Garung dnroh Spaltpilzgäraug der Zersetzung
anbeimfallen konnten, wurde ziffernmässig nachgewiesen.1) Die Erkenntnis der
grossen Tragweite dieser von Maercker festgestellten Tatsachen für die gesamte
Spiritnsbrennerei in den Kreisen mafsgebender Vertreter derselben gab den Anstoss
zur Errichtung einer besonderen Versuchsstation für die SpirituBfabrikation behufs
Schaffung einer ständigen Vermittelung und gegenseitigen Befruchtung zwischen der
theoretischen Arbeit und der gewerblichen Praxis.
Die prompte und bereitwillige Aufnahme dieser erstmaligen wissenschaft-
lichen Betätigung seitens des Brennereigewerbes war allerdings mit begünstigt durch
das gleichzeitige Bekanntwerden der mit dem Hollefreundschen Apparat ange-
bahnten technischen Neuerung, die die Aufmerksamkeit in den beteiligten Kreisen
erregt und damit überhaupt das Interesse an der technisch-wissenschaftlichen
Hebung und Reform des Brennereibetriebes geweckt hatte.
Wenn sich zwar die zunächst mit der ersten Überraschung auf den „Henze“
— der den Hollefreundschen9) und den ihm nacbgefolgten Bohmschen Maisch-,
Dampf- und Kühlapparat alsbald überholt und allgemein verdrängt hatte — ge-
setzten Erwartungen als übertrieben erwiesen, so war doch die durch denselben
erzielte, auf etwa 5—8 °/0 zu schätzende Rohstoffersparnis sehr bedeutend, zumal
der Apparat in der Folge noch mehrfach durch Pauksch vervollkommnet wurde,
und seine naturgemässe Ergänzung fand io der Konstruktion ihm gleichwertiger
Maischapparate, durch die es ermöglicht wurde, in schneller und vollkommener
Weise die Mischung des Malzes mit der aus dem „Henze“ unter zwei AtmoBphären-
druck ausgeblasenen Dämpfinasse unter genauer Wahrung der dabei erforderlichen
Temperatur zu bewirken. Dies geschah in der Folge durch das sich bald allge-
mein verbreitende Zentrifugalmaisch-System von Joh. Hampel - Dresden, das in
der Folge durch die Zunahme des konzentrierten Dickmaischverfahrens eine Ab-
änderung erfuhr (eine Kombination von Henze und dem Vormaischapparat mit
horizontalen Achsen), die auch der schnelleren Herabküblung der Maische — durch
starke Bewegung derselben — auf die Gärtemperatur zugute kam. Gleichzeitig mit
der das alte Kühlschiff ersetzenden Wasserkühlung gelang es durch diese maschinen-
technischen Neuerungen, den ganzen Maischbereitungsprozess so zu vereinfachen
und zu beschleunigen, dass die Fertigstellung einer Maische, die ehedem 6 — 8
Stunden erfordert hatte, nunmehr in 2 — 3 Stunden bewerkstelligt werden konnte.
Durch diese Abkürzung der Arbeitszeit wurde auch der Mehraufwand an Brenn-
material, den das Hochdruckdämpfverfahren und die Maischbottiche mit Btarker
Rührwirkung erforderten, wieder ausgeglichen — abgesehen davon, dass auch für
den Brennmaterialverbrauch ersparende Einrichtungen und Änderungen an den
Apparaten ausprobiert und eingeführt wurden. Die grössere Ersparnis an Rohstoff,
die der besseren Vergärbarkeit der so erzeugten Maischen und der sicheren Ge-
winnung ihres Alkoholgehalts entsprachen, kamen somit dem Brenner voll zugute.*)
*) In Maerckers ausführlichen Publikationen in Hennebergs Journal für Land-
wirtschaft 187z, und weiterhin in Thiels Landwirtschaftlichen Jahrbüchern 1877. —
Delbrück a. a. 0.
*} Der eigentliche Erfinder soll ein gewisser Schulze in Ungarn gewesen sein.
*) Delbrück, 1. c. in der Deutschen Landwirtschaftlichen Presse 1894.
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Landwirtschaftlich« Nebengewerbe.
Auf dem Gebiete der Destillation waren wesentliche maschinentechnische
bezw. konstruktive Neuerungen vor 1870 nicht zu verzeichnen. Der Pistoriussche
von 1817, vervollkommnet 1830 durch Hall, war nach wie vor der mafsgebende
Typus. Nur allmählich faud das in Frankreich angesichts der 'dortigen besonderen
Fabrikations- und Steuerverhältnisse zuerst anfgekommene Prinzip der konti-
nuierlichen Destillation (Champonnois, Savalleu. a.) Eingang, gefordert durch
den „deutschen kontinuierlichen Destillierapparat“ von Bo hm -Fredersdorf. Die
zumeist unter der Ägide der Berliner Versuchsstation eingefUhrten Verbesserungen
an den Apparaten erstreckten sich zunächst auf Verringerung ihres Dampfverbrauchs
und geeignete Verwendung des RetourdampfeB, dergestalt, dass gegenüber einem
Verbrauch von 250 1 Kühlwasser für 100 1 Maische bei den älteren Apparaten man
nunmehr mit nur 60 — 70 Liter Kühlwasser reichte.
Ein durchgreifender Fortschritt vollzog Bich, als es der Erfindertätigkeit
gelang, auch feinere Ware direkt aus der Maische zu ziehen.1) Man kam
schliesslich dahin, 90er, 92er, 93er Spiritus mit einem Fnselgehalt von nur o,I_°/o
zu erzielen, und die Krönung aller dieser Bestrebungen bedeutete es, als es Ilges
endlich dahin brachte, wirklichen Feinsprit in kontinuierlicher Arbeit durch auto-
matisches Verfahren aus der Maische zu ziehen und dabei das Fuselöl als ein
besonders verwertbares Nebenprodukt (als Beleuchtungsmaterial u. a. m.) abzu-
scheiden. *) Nebenher ging die Erfindung des Traubeschen EntfuBelungsverfabrens,
welohes durch seine Methode der Schichtenbildung (von Pottaschelösung und Sprit)
gute Resultate lieferte.
Auch die physikalisch-theoretische Grundlage des Destillationsprozesses wurde
weiter ausgestaltet durch die Arbeiten von Louis Siemens, Pampe, Haus-
brand u. a.
Die durch diese Vervollkommnungen der Destillation erzielte Verbesserung
der Stärke und der Reinheit des Spiritus sind insgemein so bedeutend gewesen,
dass der bislang gesetzlich bestehende Reinigungszwang^ (wonach in Verkehr
gebrachter Branntwein nicht mehr als 3 °/0 Fuselöl enthalten durfte), durch die
gesetzliche Verordnung vom 7. April 1889 (R.-B1. S. 49), '[weil überflüssig geworden,
aufgehoben werden konnte.
Das dritte und bedeutendste Glied der wissenschaftlich-technischen Entwicklung
der Spiritusfabrikation bildet die Gärungstechnik, durch deren theoretische Be-
gründung und praktische Umsetzung überhaupt erst der moderne Begriff der
Gärungsgewerbe und ihre derzeitige Bedeutung geschaffen worden ist, und durch
die in erster Linie auch der Brennereibotrieb auf einen völlig- neuen Boden über-
geführt wurde.
*) Nach J. Lintner, Handbuch der landwirtschaftlichen Gewerbe, Berlin 1893,
S. 336, erzielt man z. B. aus einer Maische mit 10 Vol.-Proz. Alkohol (in den 60 er Jahren
rechnete man nur 6 Alkohol) durch 4 Destillationen einen 80°/oigen Spiritus, wobei
das t. Destillat etwa 28 Vol.-Proz., das 2. etwa 50 Vol.-Proz., das 3. etwa 70 Vol.-Proz.
und das 4. etwa 80 Vol.-Proz. enthält.
*) Siehe hierzu auch die wissenschaftlichen Arbeiten der Berliner Versuchsstation
Uber den Alkohol-Keinigungszwaug.
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Landwirtschaftliche Nebengewerbe.
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Den Ausgang hierfür bildete daa schon erwähnte, von Maeroker zuerst auf-
geetellte Postulat der Keinlichkeit der Gärung. Einen in gleicher Sichtung wirkenden,
auch ökonomisch bald als wiohtig erkannten Fortschritt bezeichnete daneben die
von Delbrück und seinen Mitarbeitern (Hayduck u. a.) inaugurierte durch-
greifende Änderung der ßrennmalzbereitung. Nachdem zunächst die auch
für die Gerstenkultur wichtigen Erfordernisse einer guten Brenngerste1) festgestellt
waren, wurde für die notwendige Verzuckerung der Kartoffelmaische am geeignetsten
das sogenannte Kraftlangmalz erkannt und die Technik seiner zweckmässigen
Herstellung für die PraxiB des Gewerbes durch mehrere vom Verein der Spiritus-
fabrikanten erlassene Preisausschreiben gefordert und ausgebildet.9) Der damit
erzielte Fortschritt beruhte in der Tatsache, dass durch die nun auf 30 Tage aus-
gedehnte Mälzung gegenüber der früheren kurzen Mälzung von 6 — 7 Tagen die
zur Verzuckerung erforderliche Diastasemenge bei Gersten mit verhältnismässig
geringem Proteiugebalt von 100 auf 128,5, bei einer leichten, proteinreichen Gerste
aber sogar von 100 auf 160,5 gesteigert werden konnte, wodurch für den Zentner
einzumaischender Kartoffeln fortab nur 2 — 3 Pfund Gerste gegen früher 6 — 8 Pfund
gebraucht wurden. Im ganzen kann die durch passende Gerstenauswabl und
rationelle Vermälzung erzielte Malzereparnis in der Brennerei auf 66 °/0 ver-
anschlagt werden.
Die tatsächlichen Feststellungen Uber das Wesen der Alkoholgärung
lagen zwar schon weit vor den 70 er Jahren vor. 1837 bereits hatte der Deutsche
Schwann und der Franzose Cagniard de Latour die Pilznatur der Hefe und
die Gärung als einen VegetationBprozess erkannt, doch blieb diese Entdeckung,
wenn auch von den die wissenschaftliche Entwicklung des Brennereigewerbes an-
babnenden Männern wie Balling als richtig anerkannt, in weiteren Kreisen un-
bekannt, bis sie gewissermafsen zum zweiten Male von Pasteur in Paris 1857
gemacht wurde. In Deutschland blieb diese Feststellung der neuen Tatsachen,
wenn sie auch in der Literatur und in einigen der beBten Lehrbücher der Brennerei
(Otto, Lehrbuch der landwirtschaftlichen Gewerbe 1865, Schwarzwällers Lehr-
buch der Branntweinbrennerei 1874 und das Lehrbuch von Körte aus dem
gleichen Jahre) Eingang fand, auch weiterhin zunächst ohne jede praktische
Nutzbarkeit. Aber erst den Forschungen Maerckers blieb es Vorbehalten, ihre
Nutzbarmachung für die Praxis anzubahnen. Im Verfolg der Bestrebungen behufs
Beseitigung der verlustbringenden Unreinlicbkeit wurde für die Einrichtung der
Hefenzüchtung und die Gärungsführung in den Jahren 1879/80 von Delbrück
der Grundsatz der Säuerung des Hefenguts bei einer die Wirkung der dabei ins
Spiel tretenden Hefengifte (Butter- und Ameisensäure) ausschliessenden Temperatur
*) Als solche kommen besonders die Nicht-Braugersten, d. h. die eiweissreichen, also
die leichten, dunklen, kleinkörnigen, flachen Gersten in Betracht. Die vier- und sechs-
zeiligen Gersten, wie auch die Wintergersten, scheinen sich zur Brcnnmalzverarbeitung
vorzüglich zn eignen.
*) Besonders eingefübrt bst sich das Verfahren der Kraftlaugmalzbereitnng von
Knackfuss.
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Landwirtschaftliche Nebengewerbe.
(40 0 R.), die Notwendigkeit, dicker an maischen,1) und die von Maercker theoretisch
vorbereitete Gärbottichkühlung3) proklamiert. Unter Verwertung der Forschungen
von Rees, Brefeld und Nägeli entwickelte Delbrück im Anschluss hieran ein
System der Gärungaführung, das in den drei Punkten gipfelte: Herstellung
eines der Hefe günstigen Klimas neben der für den Hefenpilz passenden Er-
nährung, ein für die Reinhaltung der Gärung passendes und behufs vollständiger
Durchmischung von Maische und Hefe möglichst zeitig gegebenes Aussaatquantum
der Hefe und drittens Bewegung der Hefe alB Förderung des Hefenlebens. Durch
weitere grundlegende Studien von Hayduck (über Hefenernährung, Wachstuma-
bedingungen der Hefe, Hefenzäblung, Gärkraft der Hefe und Hefenregeneration),
sowie durch erfolgreiche Preisausschreiben über die beste Art der Hefenführung
wurde die allgemeine Einführung dieses Systems in die Praxis rege gefördert.
Als mit dem Jahre 1882/83 der Kulminationspunkt des Brennereigewerbes
überschritten war, gab die rückgängige wirtschaftliche Konjunktur neue Impulse
zur weiteren technischen Steigerung der Erträge. Im Zusammenhänge mit den
zu diesem Behufs unternommenen Versuchen, die Dickmaischen zu steigern, um
ohne Materialverschwendung an der Steuer zu sparen, entwickelte Delbrück 1886
die Lehre von den „indifferenten Stoffen“ und ihrem Einfluss auf die Gärung.*)
Durch alles dieses konnte zuversichtlich auf eine Steigerung der Ausbeute bis
zu 11, ja 12 °/0 vom Maiscbraum gerechnet werden.
Ihren Höhepunkt erreichte die Entwicklung der Gärungsteohnik aber erst
mit Übernahme und Nutzbarmachung der von Emil Christian Hansen in
Kopenhagen aufgestellten neuen und epochemachenden Lehre von der Hefen-
reinzucht, wonach das Bestehen bestimmter Hefenrassen mit bestimmten Eigen-
schaften festgestellt und die Möglichkeit nachgewiesen wurde, aus einer einzigen
Mutterhefenzelle eine bestimmte Rasse in voller Reinheit planmässig weiterzuzüchten.
l) Nach der von Traube festgestellten Tatsache, dass der Alkohol ein hervor-
ragendes .Spaltpilzgift sei, ergab sich die Konsequenz, dass dicke Maischen, also mit hohem
Alkoholgehalt der Säuerung, d. h. der Entwicklung der für die Hefen giftigen Spaltpilze
nicht unterliegen. Dünne Maischen mussten daher mehr Verloste durch Säuerung erleiden
als die konzentrierten.
*) Nach Macrckers Feststellungen mussten die Dickmaischen, um gut zu vergären,
kälter und kälter angestellt werden, bis zur Grenze, die das Kühlwasser erlaube.
*) Eine gewisse Trebermenge ist für normale Gärungen erforderlich; ein Zuviel
stört die Gärung, ein Zuwenig ist schädlich. Das Zuviel kann ausgeglichen werden
durch die Entschalnng der Treber, für welche 1887 der erste Apparat von Müller-Brom-
berg konstruiert wurde, oder das Zuviel kann auch durch Bewegung überwunden werden.
Letztere schafft zugleich die von Foth als Hefengift erkannte Kohlensäure ans der Maische.
Dabei muss eine sehr energische Kühlung angewendet werden. Eine weitere hierher ge-
hörige Erfindung war Hessen Gärverfahren mit beweglichen, die Kohlensäure herans-
schaffeuden Wärme- und Kühlschlangen. Durch diese Verbesserungen wurde die Führung
der Hefe wesentlich vervollkommnet, indem sie der Lehre von den indifferenten bezw. toten
Punkten entsprachen, wonach solche, wo der ßärungsorgauismns nicht tätig nnd daher
schädlichen Einflüssen ausgesetzt ist, bei der Hefenbereitnng nicht Vorkommen dürfen. —
Nach Delbrück a. a. 0.
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Landwirtschaftliche Nebengewerbe.
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Die damit eingeleitete neue Epoche der Hefenforschung, die an die Namen
Pasteur, Hansen, Delbrück, Lindner u. a. m. geknüpft ist, zeitigte bald
wirksame praktische Fortschritte für das Gewerbe. Die Versuchsanstalt des Vereins
der Spiritusfabrikanten hatte die für die Bedürfnisse der Spiritusfabrikation ge-
eignetste Kasse aus dem io der Praxis vorhandenen Material ermittelt und diese
dann duroh die unter Lindners Leitung stehende Abteilnng für Hefenreinzuoht
in grossem Mafsstabe weitergezüchtet und dem Gewerbe zugänglioh gemacht.
Dieselbe (Rasse 11) ist gegenwärtig allgemein in der deutschen Kartoffelbreunerei
verbreitet. Bis 1896 hatte die Berliner Hefenzuchtanstalt allein 10000 kg derselben
abgesetzt. 1897 betrug dor Absatz 4900 kg, 1899 5995 kg, 1900 stieg er auf
6787 kg, 1901 auf 7850 kg und stieg bis 1904 auf 9955 kg.
Die so auf neue Basis gestellte Versorgung der Brennerei mit Saathefe führte
weiterhin zu einer systematischen Ausbildung der Behandlung und Reinerhaltung
der Hefe im Betriebe, welche ihren Ausdruck in den von Delbrück aufgestellten
„Gesetzen der natürlichen Hefenreinzucht“ im Gegensatz bezw. in Ergänzung
zu Hansens künstlicher Hefenreinzucbt fand.
Der Erfolg dieser auch gegenwärtig noch im ständigen wissenschaftlichen
und technischen Ausbau begriffenen Entwicklung gab sich in einer „erheblichen
Steigerung der Erträge an Spiritus in den Brennereien kund, die sich sowohl
aus der Ausnutzung der Rohstoffe als auch des Inhalts der Gärbottiche, welcher
der Besteuerung unterliegt, bezieht. Man kann sagen, dass die Mehrausbeute nach
beiden Richtungen, die Vorteile des Dämpfens unter Hochdruck hinzugezogen, sich
auf mehr als 35 °/0 beläuft.“ *) „Konnte man früher kaum 50 Liter- Proz. Alkohol
aus r kg Stärke gewinnen, so ist dies heute bis Uber 60 Liter-Proz. möglich und
dabei werden fast 90 °/0 der eingemaischten Stärke in Alkohol verwandelt. “*)
Wie unter dem Zusammenwirken von Wissenschaft und Technik die land-
wirtschaftliche Bedeutung der Brennerei zugenommen hat, zeigt auch nachstehender
rechnerischer Vergleich.8)
a) Hinsichtlich der Erzeugung von Futterwerten: Die Durch-
sohnittsernte einer ertragreichen Kartoffelernte beträgt auf 1 ha 300 D.-Ztr.
Dieselben enthalten 430 kg stickstoffhaltige Nährstoffe und 4500 kg stickstofffreie
Nährstoffe. Eine Roggenernte produziert auf derselben Fläche nur 330 kg stick-
stoffhaltige und 1300 kg stickstofffreie Nährstoffe, von ersteren also nur die Hälfte,
von letzteren gar nur ein Drittel wie die Kartoffel.
Bei Verarbeitung der Kartoffeln zu Spiritus, wobei vorwiegend die stickstoff-
haltigen Stoffe in Betracht kommen, die beim Kartoffelbau und der Spiritus-
fabrikation unversehrt dem Boden wiedergegeben werden, ergibt sich — nach dem
Werte der üblichen Futtermittel gerechnet — für den Hektar durch die Kartoffel
eine Nährwerterzeugung im Betrage von 356 Mk., bei dem zu Brotkorn oder
l) Delbrück, 1897 a. a. 0. 8. 9.
*) Der Betrieb der deutschen Landwirtschaft am Schluss des 19. Jahrhunderts 8. 63.
*) Der volkswirtschaftliche Wert der kartoffelverarbeitenden Industrien. Vortrag
von Maercker auf der General Versammlung des Vereins der Spiritnsfabrikanten am
30. Februar 189a.
Msltzen, Boden des preua*. Staate«. VIII. 2
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Landwirtschaftliche Nebengewerbe.
Futter verwendeten Koggen dagegen nur von 196 Mk., so dass also die Produktion
durch die Kartoffel nach Abzug desjenigen, was zu Spiritus geworden ist, noch
einen um 60 Mk. höheren Ertrag liefert, als durch eiue Roggenernte auf derselben
Fläche zu erzielen iBt. Nach den in Halle augestellten Fütterungsversuchen ergibt
sich ferner, dass durch 1,25 kg rund 3360 1 Milch von 1 ha auf Spiritus ver-
arbeiteter Kartoffeln produziert werden können, durch Roggen dagegen nur 1 760 1.
Da nach den Mästungsversuchen 1,5 kg stickstoffhaltige Nährstoffe 1,5 kg Lebend-
gewicht erzeugen können, so können oIbo durch die auf 1 ha Kartoffelland erzeugte
Schlempe 210 kg Lebendgewicht bei Masttieren produziert werden, von 1 ha
Roggenareal bei Verfütterung aber nur 110 kg.
b) Nach der Seite der Düngererzeugnng hin ergibt die Rechnung
folgendes: Die Kartoffel entzieht dem Roden an Nährstoffen auf 1 ha:
68 kg Stickstoff ä 1,20 Mk 81,6 Mk.,
120 „ Kali ä 0,12 Mk 14,4 „
32 „ Phosphorsäure ä 0,50 Mk 16,0 „
zusammen 112,0 Mk.,
die zugleich dem durch die Brennerei erzeugten Düngerwert entsprechen.
Der Roggen liefert dagegen auf 1 ha nur 82,7 Mk. Düngerwert, der zudem
durch Verkauf des Roggens aus der Wirtschaft ausgefiihrt, also dem Boden ent-
zogen wird, während die Brennerei ihm die entzogenen Nährwerte wieder-
erstattet. Es ergibt sich also beim Körnerbau ein Minus an Nährstoffen von
82,7 Mk. auf den Hektar, das alljährlich durch Düngemittel gedeckt werden muss,
wenn nicht das Bodenkapital aufgezebrt werden soll.
c) In bezug auf die Fruchtfolge: Eine Wirtschaft, die ursprünglich haupt-
sächlich Koggenbau betrieben hat, würde, nachdem sie eine Brennerei errichtet
und etwa */, des Areals dem Kartoffelbau auf Kosten des bisherigen Roggenareals
zugewendet hat, trotzdem in der Folge auf dem um verminderten Roggenareal
mehr Roggen ernten als vordem auf dem grösseren Areal. Zunächst wird durch
die Ausdehnung des Kartoffolbaus, die Vertilgung des Unkrauts, die Anwendung
der künstlichen Düngemittel usw. die ganze Landwirtschaft gehoben. Nach den
zuverlässigen Wirtschaftsausweisen eines grösseren märkischen Ritterguts mit Sand-
boden1) wurden bei gleich bleibendem Areal von 7 zu 7 Jahren in dem Zeitraum
von 1863 bis 1891 geerntet 3885 Ztr. Roggen — 4750 Ztr. — 5208 Ztr. —
6760 Ztr., also im Laufe von 28 Jahren eine Steigerung von 100 zu 170. Die
Kartoffelerträge haben sich gleichfalls gehoben, und zwar von 882 Wispel in den
ersten 7 Jahren auf 1620 Wispel in den letzten, bis 1891 reichenden; sio haben
sich also nahezu verdoppelt; allerdings wurde der Kartoffelbau anfänglich nioht
ganz so stark betrieben als in den letzten Jahren. — In einer anderen Wirtschaft
wurden vor Einführung der Brennerei 5,25 Ztr. Roggen und nach Einführung der-
selben 7,73 Ztr. geerntet; trotz der Verminderung des Roggenareals im Verhältnis
von 7,75 : 5,25 wurde dennoch dieselbe Roggenmenge orzielt. Bei einer dritten
') Besitzer Neubauss-Selcbow.
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Landwirtschaftliche Nebengewerbe.
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Wirtschaft stieg der Ertrag von 4,75 auf 7,25 Ztr., bei einer anderen von 6,50
auf 9,50 Ztr., also im Verhältnis von 100 : 150, was auch dem allgemeinen Durch-
schnitt am nächsten kommen dürfte. —
Von welcher Bedeutung die landwirtschaftliche Brennerei für die Viehhaltung
durch die 8chlempeerzeugung ist, erhellt aus nachstehendem:1) Das Brennerei-
gewerbe erzengt auf 1 ha nur in Form seines Abfalls an Schlempe1) so grosse
Futterwerte, dass dadurch z. B. rund 10 D.-Ztr. Baumwollsaatmehl, ein sehr be-
liebtes Kraftfuttermittel, welches wir jetzt für die MäBtung und Milcherzeugung
zur Ergänzung der fehlenden Futtermenge einführen müssen, vorteilhaft ersetzt
werden können. Man kann nun ungefähr annehmen, dass 3 — 4 kg Kraftfutter
neben dem üblichen Grundfutter, welches die Landwirtschaft selbst erzeugt, 1 kg
tägliche Lebendgewichtszunahme von einem Stück Orossvieh erzeugen. Die
Schlempe von 1 ha Kartoffelland — 10 D.-Ztr. Kraftfutter kann demnach rund
3 D.-Ztr. LebendgewichtBzuwachs oder, wenn wir uus geläufiger ausdrücken wollen,
6 Ztr. Schlachtware erzeugen zum Verkaufswert von reichlich 400 Mk.
Jede Verminderung des Brennereigewerbes vermindert die heimische Fleisch-
erzeugung, erhöht den Bezug ausländischer Kraftfuttermittel oder begünstigt die
leider noch vielfach vorkommende Verfütterung von Brotgetreide und steigert
damit die ausländische Getreideeinfuhr. Umgekehrt würde die Erhaltung des
Brennereigewerbes auf seinem derzeitigen Stande bei entsprechender Erhöhung der
noch Bteigerungsfähigen Kartoffelernten Deutschland in den Stand setzen, mit der
Zeit nicht nur seinen FleiBchbedarf überreichlich selbst zu erzeugen, sondern es
auch allmählich von dem Zukauf ausländischer Kraftfuttermittel unabhängig
machen. — «
Der für die Brennerei spezifische und wichtige Charakter, dass sie tatsächlich
mehr Volksnahruug zu erzeugen vermag als die einfache Landwirtschaft, hat nun
in neuerer Zeit noch eine besonders wertvolle Ergänzung dadurch erfahren, dass
*) Nach Maercker in einem Artikel zur BranntweinsteuernoTelle in der „Illustrierten
Landwirtschaftlichen Zeitung“ vom 1. Mai 1901. Über dasselbe Thema ausführlicher im
Vortrag von Maercker vom Jahre 1897 auf der Generalversammlung des Vereins der
Spiritusfabrikanten.
*) Nach Maercker besitzt die Schlempe ein ziemlich enges Nährstoffverhältnis,
indem auf 1 Teil stickstoffhaltige Nährstoffe a1/, — 3 stickstofffreie kommen. Sie ist somit,
ein Futtermittel (besonders im Winter), das den Tieren gerade die für sie so notwendigen
stickstoffhaltigen Nährstoffe in reichlicher Menge znführt, daneben aber auch eine ansehn-
liche Menge leicht verdaulicher Kohlehydrate enthält, die aber für eine rationelle Er-
nährung nicht ausreicht, weshalb solche in reichlichen Mengen neben der Schlempe
gereicht werden müssen. Hauptgrundsatz der für die Milchproduktion wie Mästnng gleich
geeigneten Schlempefütterung ist, dass sie in beissem, vorher unter Drnck (im sogen.
„Montejus“) ausgekochtem Zustande verfüttert wird, da sie sonst der Gefahr der Säuerung
ansgeaetzt ist und dann leicht zur sogen. „Schlempemauke“ beim Vieh disponiert. In
diesem Zustande ist auch ihre Verdaulichkeit am grössten. Man rechnet pro Haupt Gross-
vieh bei Mastochsen höchstens 70 — 73, am besten 60—70 1 und bei Milchkühen höchstens
60, am besten 40 — 50 1 tägliche Schlempegabe.
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Landwirtschaftliche Nebengewerbe.
sie in ihrem Erzeugnis, dem technischen Spiritus, eine in ihrer vollen Grösse
noch keineswegs abzuschätzende Bereicherung der Volkswirtschaft auf dem Gebiete
deB Wärme-, Licht- und Kraftbedarfs darstellt Die fruchtbare Auslösung
dieser neuen Seite der Spiritusfabrikation wurde für die Technik erst ermöglicht,
nachdem durch die Gesetzgebung von 1887 der Weg für eine erweiterte Ver-
wendung des Spiritus für technische Zwecke gebahnt war, indem durch sie der
Grundsatz der Steuerfreiheit für denaturierten Spiritus proklamiert wurde.1)
In der Folge bedurfte es allerdings noch eine Reihe weiterer gesetzgeberischer
Malsnahmen (Befreiung des Kleinhandels mit denaturiertem Spiritus von der ge-
werblichen Konzessionspflicht, Främiengewäbrung für die Spiritusdenaturierung
aus den Erträgen der 1895 eingeführten Brennsteuer, Festsetzung eines gesetz-
lichen Minimalgehalts — 87 Vol.-Proz. — an Alkohol für Brennspiritus, Ver-
billigung der Eisenbalinfraobten u. a., s. unten), um das in der Preishöhe und der
ausserordentlichen Preisverteuerung durch den Zwischenhandel (s. u.) liegende
Haupthindernis für die Verbreitung der technischen Spiritusverwertung zu ver-
ringern. Mit weiter reichendem Erfolge konnte aber erst die auf dem Grundsätze
der Selbsthilfe beruhende Betätigung der Interessenten selbst diese Hindernisse aus
dem Wege räumen. Der eine neue wirtschaftliche Ära des Brennereigewerbes
bedeutende Zusammenschluss derselben empfing seine entscheidenden Impulse gerade
aus der Notwendigkeit, vornehmlich die Preisgestaltung für den technischen
Spiritus selbständig regeln zu können, um besonders dem bedeutendsten Kon-
kurrenten derselben, dem Petroleum, erfolgreich die Spitze zu bieten. Doch auch
hiermit konnte das Ziel noch nicht völlig erreicht werden, und es wird noch einen
ergänzenden, organischen Akt der Gesetzgebung erfordern, durch Einführung des
Grundsatzes der Denaturierungspflicbt für die das Konsumbedürfnis nach Trink-
branntwein übersteigende Alkoholproduktion, die Preisgestaltung für den technischen
Spiritus von der des Trinkspiritus völlig unabhängig zu machen und damit der
unabsehbaren Ausbreitung des Verbrauchs an technischem Spiritus ganz die
Schleusen zu öffnen.
Dennoch sind die in verhältnismässig kurzem Zeitraum, seit 1887 erzielten
Erfolge für die Steigerung des Verbrauchs von technischem Spiritus schon sehr
beachtenswert, und die Technik hat Hand in Hand mit einer durch die Organisation
des Brennereigewerbes vorzüglich ausgebildeten Propaganda bereits überraschende
Fortschritte gezeitigt und den Anlass zu einer aussichtsreichen Hilfsindustrie, der
Industrie der Spiritusapparate, gegeben. W'ährend in den üoer Jahren der
Verbrauch von Spiritus zu technischen Zwecken noch minimal war (zum Kochen
und event. für pharmazeutische und chemische Zwecke) und sich im Durch-
schnitt der Jahre 1880/81 bis 1886/87 erst auf 14 Mill. Liter belief, stieg er
unmittelbar noch 1887 bereits auf fast 40 Mill., um dann anhaltend weiter zu
l) Seit 1880 wurde zwar für zu technischen Zwecken verwendeten Spiritus die
Steuer vergütet (s. unten), doch war das Kückvergütungsverfahrcn noch nicht hierauf als
auf eine allgemeine und regelmässige besondere Verwendungsart des Spiritus ein-
gerichtet.
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Landwirtschaftliche Nebengewerbe.
21
steigen,1) bis er im Betriebsjabre 1899/1900 die stattliche Höhe von 105 Mill.
Liter erreicht hatte. Seitdem nahm der Verbrauch wie folgt zu:
1900/01 . . .
. . . 116
Mill.
Liter
1901/02 . . .
. . . 111
W
n
1902/03 . . .
. . . 127
„
n
1903/04 . . .
... 139
r
n
1904/05 . . .
. . . 140
V
*
Der durch die ausserordentlich hohe Steuerbelastung von 1887 bewirkte
empfindliche Rückgang in der Spiritusproduktion konnte in der Folge allein dank
dieser Steigerung des Verbrauchs von denaturiertem Spiritus bei gleichbleibendem
Konsum von Trinkbranntwein wieder mehr als ausgeglichen werden. Zu der
ursprünglich alleinigen Verwendung von denaturiertem Spiritus als Brenn-
spiritus, welche sowohl durch wesentliche Verbesserungen des Denaturierungs-
Verfahrens,1) wie durch zahlreiche konstruktive Fortschritte der Heizapparate und
neuerdings durch die Herstellung von sogenantem feuersicheren Hartspiritus immer
mehr erleichtert wurde, trat in den 90 er Jahren als ganz neu die Ausnutzung
desselben zu Leuchtzwecken und zur Krafterzeugung hinzu.
Daneben wurde auch duroh gesetzgeberische und organisatorische Mafs-
nahmen des Vereins der Spiritusfabrikanten, vom Verein der Essigfabrikanten
Deutschlands entsprechend unterstützt, die Verwendung von Alkohol zur Essig-
fabrikation eifrig erstrebt, wenn auch zunächst nur mit dem Erfolge, die Ver-
wendung des Alkoholessigs nicht zurückdrängen zu lassen, da hier eine sehr
schwerwiegende Konkurrenz der aus vom Auslände eingeführtem essigssuren Kalk
gewonnenen, vielfach als gesundheitsgefährlich erkannten Essigessenz auszuhalten
war. — Für die Verwendung von Spiritus in der chemischen Industrie wurde
hingegen eine Erweiterung des Absatzes durch gewisse Preiskonzessionen seitens
des Verwertungsverbandes der deutschen Spirituszentrale ermöglicht.
Die erfolgreiche Überwindung der hier im Wege stehenden technischen
Schwierigkeiten in der kurzen Zeit von kaum sechs Jahren und die überraschend
schnelle Einführung dieser Verwendungsart in die Praxis kann ohne Übertreibung
>) Es wurden zu gewerblichen Zwecken steuerfrei abgegeben in den Etatsjahren :
1880/81 9,32 Hill. Liter
>881/82 10,90 „ „
>882/83 >3.oo „ „
1883/84 15,82 „ „
„
>885/86 16,32 „ „
1886/87 • • >8,31 „
im Durchschnitt: 14,01 Hill. Liter.
•j Als deren wesentlichste für die Hebung der Heiz- bezw. Leuchtkraft des Spiritus
erwies sich die auf Antrag des Vereins der Spiritusfabrikanten 1899 erfolgte Einführung
des Benzols als Zusatz zur Denaturierung. Ein Zusatz von 20°/0 Benzol bewirkt, eine
namhafte Verminderung des Spiritusbedarfs pro Stunde und Pferdekraft („Pferdestunde“).
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22
Landwirtschaftliche Nebengewerbe.
&1r ein Ruhmesblatt der rastlos arbeitenden theoretisoh-wissensohaftlichen Forschung
und technischen Erfindertatigkeit genannt werden. Schöpferische Verdienste erwarb
eich hierbei der Verein der Spiritusfabrikanten mit seiner Berliner Versuchsstation
an der Spitze. Auch die Deutsche Landwirtschafts-Gesellschaft und angesichts der
wachsenden Überzeugung von der ausserordentlichen nationalwirtschaftlichen Be-
deutung dieses Gebiets neuerdings besonders die deutsche Reiohsregierung *) unter
der persönlichen Initiative des Kaisers haben mächtige Impulse flir die erfolgreiche
Betreibung der hier zu lösenden Aufgaben gegeben. Im Jahre 1896 wurden auf
der Generalversammlung deB Vereins der Spiritusfabrikanten zum ersten Male die
Ergebnisse der Untersuchungen Hayducks über den Leuchtspiritus und seine
Konkurrenzfähigkeit bekannt gegeben, nachdem schon 1895 die erste Spiritus-
glllhlichtlampe konstruiert war. Die Frage der technischen Verwertung des Spiritus
bildete in der Folge einen ständigen Punkt der Tagesordnung der General-
versammlungen des genannten Vereins. Trotzdem die beim Gliihlicht allein in
Betracht kommende Hoizkraft des Spiritus an sich geringer ist als die des Petroleums
(6:10), gelang ob doch den fortgesetzten, durch Preisausschreibungen8) wirksam
angeregten Bestrebungen, schon in den nächsten Jahren sowohl flir die Aussen-
und Grossbeleuchtung (Strassen, öffentliche Gebäude, Bahnhofshallen u. a. m.), wie
auch für den Hausbedarf eine grosse Anzahl immer vervollkommneter, durchaus
leistungs- und konkurrenzfähiger Lampen in den Verkehr zu bringen.
Nach Hayducks Untersuchungen stellte sich (1897) der Preis der Beleuchtung
für die Stunde und 10 Hefnerkerzen beim
Auer-Gaaglühlicht auf 0,36 — 0,40 Mk.
Spiritus-GlUhlioht auf 0,40—0,30 „
Petroleum-Licht auf 0,60 — 0,70 „
Azetylen-Licht auf 0,90 „
elektrischen Bogenlicht auf 0,95 „
elektrischen Glühlicht auf 2,24 .,
Die zeitweiligen, als Konkurrenz auf den Markt gebrachten Petroleum-
Glühlichtlampen haben der Weiterausbreitung des Spiritus-GlUhliclites keinen Ein-
trag zu tun vermocht.
Noch glänzender waren die Erfolge der auf Nutzbarmachung des technischen
Spiritus zu Kraftzwecken gerichteten Bestrebungen. Noch 1898 hegte man auf
seiten der mafsgebenden Autoritäten Zweifel über die Möglichkeit eines für die
Allgemeinheit nutzbar zu machenden Erfolges. Bereits zwei Jahre später konnte
*) 1895 bewilligte das Reich »Schatzamt dem Verein der Spiritusfabrikanten einen
Zuschuss von 10000 Mk. zur Förderung der Zwecke der technischen Spiritusverwertung.
*) Schon 1897 konnte der Verein der Spiritnsfabrikanten 3000 Mk. an Prämien ver-
teilen, darunter 1500 Mk. als ersten Preis für die Ph 6 buslampe. Auf den Wander-
Ausstellungen der Deutschen Landwirtschafts-Gesellschaft (1900 in Posen und 1901 in
Halle a. >8.) war ferner ein vom Kaiser gestifteter Ehrenpreis ansgesetzt, der indessen
damals noch nicht znr Verleihung gelangte, für die beste Spirituslokomobile. Derselbe
konnte erst 1903 an die Zentrale für Spiritus-lndnstrie verlieben werden.
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Landwirtschaftliche Nebengewerbe.
23
der Verein der 8piritusfabrikanten in Verbindung mit der technischen Abteilung
der Zentrale für Spiritusverwertung eine eigene Spiritus motoren-Versuchs-
anstalt begründen. 1894 stellte eine Leipziger Firma, Grob & Co., versuchs-
weise den ersten Spiritusmotor auf. Zu Beginn des Jahres 1901 waren bereits
163 Spiritusmotoren verschiedener Systeme von 1 — 20 Pferdekräften (Obertfrsel,
Körting-Hannover, Daimler, Kühlstein, Marienfelde A.-G., Dürr-Berlin, Deutz) im
Betriebe. Neben Spiritus-Automobilen für Personen-1) und Lastentransport hat in
neuester Zeit besonders für den Landwirtschaftsbetrieb die Spirituslokomobile
eine erhebliche Bedeutung gewonnen.
Nach den Untersuchungen von Oelkers u. a. stellen sich die Unkosten für
die verschiedenen konkurrierenden Motorarten wie folgt: Ein Benzinmotor ver-
braucht im Mittel 0,35 kg Benzin für eine Pferdestunde, entsprechend einer Aus-
gabe von 12,25 Pf. bei einem Preise von 35 Mk. für 100 kg Benzin. — Ein
Petroleummotor verbraucht im Mittel 0,4 kg Petroleum für eine Pferdestunde,
entsprechend einer Ausgabe von 10 Pf. bei einem Preise von 25 Mk. für 100 kg
Petroleum. Ein Leuchtgasmotor verbraucht 8 — 9 Pf. in der Pferdestunde. Ein
Spiritusmotor endlich verbraucht im Mittel 0,45 kg Spiritus für die Pferdestunde,
entsprechend einer Ausgabe von 10,3 Pf. bei einem Preise von 23 Mk. für 100 kg
SpirituB einsohliesslich Benzolzusatz. — Der Preis einer Dampflokomohile für eine
Leistung von 10 Pferden beträgt 6900 Mk. Eine dieser Maschine entsprechende
Spirituslokomobile dagegen kostet nur 5800 Mk.; eine Benzinlokomobile kostet
zwar auch nur 5700 Mk. und eine Gas-Petroleumlokomobile nur 5600 Mk. Be-
sonders letzteren beiden gegenüber gewährt aber die Spirituslokomobile — abgesehen
von dem ihr innewohnenden Vorteil der grösseren Reinlichkeit, der Geruchlosigkeit
und der geringeren, so gut wie ausgeschlossenen Feuersgefahr — den nur ihr zu-
kommenden elementaren Vorteil, dass sie es dem Landwirt ermöglicht, seinen
selbsterzeugten Spiritus zu Kraftzwecken nutzbar zu machen, ln dieser Hinsicht
eröffnet die Verwendung des technischen Spiritus in der Landwirtschaft für diese
eine ausserordentlich verlockende Perspektive.*)
Eine interessante Darstellung des schon gegenwärtig hieraus abzuleitenden
ökonomischen Effekts für den Landwirtschaftsbetrieb findet eich in der Zeitschrift
für Spiritusindustrie in Form der Beantwortung der Frage: Wieviel Licht und
wieviel Kraft liefert ein Hektar Kartoffelland? „Ein mit guten Industrie-
kartoffeln bepflanztes Hektar liefert 50 D.-Ztr. Stärkemehl. Diese liefern rund
3000 1 Spiritus. Das Licht einer Petroleum- Kamilien-Tiscblampe mit 1500 Brenn-
') Neuerdings beginnt man auch den Spiritus-Selbstfahrer für militärische Zwecke
ins Ange zu fassen. Desgleichen sind in Berlin und anderwärts schon zahlreiche Spiritus-
motordroschken im öffentlichen Verkehr. Auch in Frankreich und anderen Landern wird
die Einführung des Spiritns für Brenn-, Leucht- nud Krnftzwecke rege betrieben.
*) Schon im Jahre 18S5 wurde anlässlich der damaligen Notlage des Brcnnerci-
gewcrbes von beteiligter Seile der prophetische Vorschlag gemacht, die landwirtschaftlichen
Brenner sollten einen Teil ihres Spiritus, mit 1 •/„ Petroleum denaturiert, zum Heizen
ihrer Brennereikesse! verwenden. (Zeitschrift für Spiritnsiudustrie 1885, No. 31.)
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24
Landwirtschaftliche Nebengewerbe.
stunden im Jahre wird geliefert von 75 1 Spiritus. Ein Hektar Kartoffelland liefert
somit den Jahresbedarf von 40 Familien-Tischlampen. — Ferner, ein guter Spiritus-
motor gebraucht für die Fferdekraft und Stunde 0,4 1 Spiritus. Eine iopferdige
Spirituelokomobile braucht für die Arbeitsstunde 4 1 und für den Arbeitstag von
10 Stunden 40 1 Spiritus. Ein Hektar Kartoffelland liefert somit den Spiritus für
75 Arbeitstage einer iopferdigen Spirituelokomobile. Deutschland ist mit seinem
Jahresbedarf von Uber 1000 Mill. Liter Petroleum vom Auslande abhängig, — indem
wir Wärme, Licht und Kraft aus der Kartoffel nehmen, ersetzen wir das ameri-
kanische Petroleum durch die Sonne, welche unsere Felder bescheint. Ihr Licht
und ihre Wärme und ihre Kraft stecken heimlich in der Kartoffel.“ —
Die für die bedeutende Ausbreitung der technischen Spiritusverwendung
grundlegende Organisation der Propaganda und Absatzregulierung für denselben
durch den Verwertungsverband der deutschen Spiritus-Zentrale ist weiterhin dar-
gestellt. —
3. Die Besteuerung des Spiritus und die wirtschaftliche Förderung
des Brennereigewerbes durch die Steuereinrichtungen.
a) Die Zeit vor 1887.
Bis 1887 bildete das die „Konstituierung der Maischraumsteuer“ betreffende
Kegulativ für die Preussisohen Staaten vom 1. Dezember 1820 (in Kraft getreten
1822) den Ausgangspunkt für die Besteuerung des Branntweins. Dem damaligen
Stande der Technik entsprechend betrug unter der Voraussetzung einer Ausbeute
von 2 °/0 die Steuer 1 Sgr. für je 20 Quart Maischraum.1) Schon 1824 erwies
sieb dies AuBbeuteverhältnis als nicht zutreffend und der Steuersatz wurde (Kabinetts-
Order vom 10. Januar) auf 1 Sgr. 6 Pf. pro 20 Quart erhöht, entsprechend einer
Ausbeute von 2i4 %, wobei jedoch für die weniger leistungsfähigen landwirtschaft-
lichen Brennereien, die im Jahre nur in der Zeit vom 1. November bis 30. April
in Betrieb waren und den Tag nicht über 900 Quart bemaischten, ein Nachlass
von 8 °/0 festgesetzt wurde.
Mit der Begründung des Deutschen Zollvereins erweiterte sieb auch das
Steuergebiet, indem die zum „Steuerverein“ unter dem 1. Januar 1834 zusammen-
tretenden Staaten die preussische Besteuerung übernahmen, dem sich in den
folgenden Jahrzehnten noch weitere Staaten anschlossen, so dass 1868 das Brannt-
weinsteuergebiet sich mit dem des Norddeutschen Bundes deckte. Angesichts
des inzwischen abermals von der Technik überhulten Ausbeuteverhältnisses, das
1838 sich auf 3,33 °/0 normierte, wurde unter dem 19. Juni dieses Jahres die
Steuer auf 2 Sgr. pro 20 Quart erhöht, die für landwirtschaftliche Brennereien
jedoch nur mit */, dieses Satzes erhoben wurde. Endlich fand durch Gesetz vom
19. April 1854 eine weitere Steuererhöhung statt, entsprechend einer Erhöhung
der Ausbeute auf 5 °/0, und blieb fortab bis 1887 auf dieser Höhe unverändert be-
') Dies und das Folgende nach M. v. Hecket, Art. „Branntweinsteuer“ in Conrads
Handwörterbuch der Staatswissenscliaften, II. Aufl. 1899, II. Bd., S. 1056—1082,
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Landwirtschaftliche Nebengewerbe.
25
stehen, naohdem die Steuer durch das Bundesgesetz vom 8. Juli 1868 zur Nord-
deutschen Bandessteuer und 1871 durch Artikel 35 der Reichsverfassung zur
Reichssteuer erklärt war mit der Maßgabe, dass Bayern, Württemberg und Raden
ihre bisherige eigene Besteuerung des Branntweins einstweilen als Reservatrecht
behielten, während es in den Reichslanden zunächst noch bei der bisherigen fran-
zösischen Gesetzgebung verbleiben sollte. Durch Gesetz vom 16. Mai 1873 erfolgte
jedoch bereits die Einverleibung Elsass- Lothringens in das ReichB-Branntweinsteuer-
Gebiet. Die inzwischen auoh nach den neuen Münz- und Mafs- und Gewichts-
verhältnissen umgeänderte Steuer gliederte sich:
a) in eine Maischbottiobsteuer mit einem Satz von 40 Pf. für 23,90 1
Bottichraum und von 35 Pf. für die landwirtschaftlichen Brennereien,
b) in eine Materialsteuer flir die nicht stärkemehlhaltige, sondern zuckerhaltige
Materialien verarbeitenden Brennereien (mit 40 Pf. fUr 68,70 1),
e) in eine Blasenpauschalierungssteuer für die Verarbeitung von Honig-
wasser usw.,
d) in eine Material- oder Fabrikationsateuer für die Verarbeitung von
ungeschlagenem Bier.
Letztere beiden Steuerarten waren von untergeordneter Bedeutung. Bei einer
Ausfuhr von mindestens 68,60 1 Branntwein von mindestens 35 Tralles fand eine
Rückvergütung von 8,58 Mk. für 1 bl zu 50° Tralles gerechnet statt. Die gleiche
Rückvergütung wurde durch das Gesetz vom 19. Juli 1879 (und BundeeratebeschluBS
vom 23. Dezember 1879) ausgedehnt auch für den Fall der technischen Verwendung
des Spiritus.
Über die Entwicklung der Steuererträge unter dem alten Regime vor 1887
bringt v. Heckei (a. a. 0.) nachstehende, für den Vergleich zu den neuzeitlichen
Erträgen der Spiritusbesteuerung interessante Zusammenstellungen.
I. Vor 1871:
Brutto-Ertrag der Brannt-
weinsteuer im Nord-
Ausfuhr-
Netto-Ertrag
Steuerjahr:
deutschen Steuergebiet
Mill. Taler
Vergütungen
Mill. Taler
der Steuer
Mill. Taler
1834 . . .
.... s, 86t
0,323
5,535
1838 . . .
.... 6,324
0,223
6,107
1842 . . .
.... 7,084
o,5i9
6,564
1852 . . .
• • • • 5.315
0,310
5,oo4
1855 . . .
.... 7,407
1,003
6,404
1860 . . .
.... 9.630
i,578
8,103
1865 . . .
• • • ■ 11,553
2,417
9,136
1868 . . .
.... 13,238
1,834
ii,749
1871 . . .
.... 14,232
2,569
11,636
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26
Landwirtschaftliche Nebenerwerbe.
IT. Von 1871 bis 1887 (in Millionen Mark):
Steuerjahr:
Brutto-
Übergangs-
u. Ansgleicha-
Zoll
Rück-
Netto-
Ertrag
Abgabe
Vergütungen
Ertrag
1871 — 75 (Burhackn.)
49,788
0,071
*.546
7,076
44,33°
1876
53.40»
0,13«
>•93'
6,402
49,069
1877/78 . . . .
5*.5J9
0,112
1,621
9,061
45,2°3
1878/79 . . . .
54,616
0,111
1,642
8,963
47,410
1879/80 . . . .
53.39»
o.*33
2,085
9,872
45,474
1880/81 . . . .
57.271
0,121
«.7»1
12,077
47,098
1881/82 . . . .
64,002
0,120
»,97»
»7,533
48,510
1882/83 . . . .
58,824
0,119
»>974
»4,955
45,966
1883/84 . . . .
61,176
0,114
2,101
14,484
48,911
1884/85 . . . .
62.435
0,129
4,824
»4,3»°
53,°»2
1885/86 . . . .
65,852
0,105
1,987
»7, »55
50,092
1886/87 . . . .
57,188
0,100
3.609
»4,895
46,005
Die Entwicklung der Branntweinbrennerei
selbst seit 1839 zeigt folgende
Zusammenstellung in
grossen ZUgen auf.1) Es betrug im
Branntweinsteuergebiet:
Produktion
Export und
industrieller
Trink-
Kartoffelernte
in Preussen,
Preise
In den Jahren:
hl
Verbrauch
konsum
i,oo = gute
auf Mark
10000 Lit.-Proz. hl
hl
Ernte
reduziert
1839—45 . . .
I 65I OOO
80 000
t 571000
?
43,7
1846—56 . . .
I 327000
106 OOO
1 221000
0,66
63,5
1857—60 . . .
I 681 OOO
261 OOO
1 421 OOO
0,87
54,2
1861 — 70 . . .
2 205 OOO
423000
1 782000
0,81
55.3
1871 — 80 . . .
3 178000
496 OOO
2 682 OOO
0,84
5»,5
1881—84 . . .
3816 OOO
947000
2869OOO
0,99
50,1
1885 — 86 . . über
0
8
0
0
0
1 000 000 Uber 3 000 000
1,08
43,»
Die allgemeinen Warenpreise in der Gegenwart sind gleich 100 gesetzt, für
die sechs Perioden (nach Soetbeer) die Preise im Verhältnis hierzu auf
75,96 — 110 — 113 — 117 — 107 angesetzt. —
Die Entwicklung der Ausfuhr und der gewerbliche Verbrauch von 8prit,
Spiritus und Branntwein des Branntweiu-Steuergebiets gestaltete sich nach den
Aufstellungen von Emil Meyer wie folgt: Im Durchschnitt von
1839—50 . . . . 86100 hl Alkohol (10000 Lit.-Proz.).
1851—60 .... 173000 „
1861 — 70 .... 422000 „ „
1871 — 1880/81 , . 496000 „ „
1881/82 — 1885/86 . 946000 „ „
*) Theod. Laves. Die Entwicklung der Brennerei und der Branntweinbestenerung
in Deutschland, insbesundere das neue Branntweinsteuergesetz vom 24. Jnni 1887; Jahrbuch
für Gesetzgebung, Verwaltung und Volkswirtschaft XI. Jalirg., Leipzig 1887, S. 430—542.
Die Arbeit bietet statistisch gute Materialien, ist aber in manchen, besonders technischen
Teilen nnr mit Vorsicht zu benutzen.
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Landwirtschaftliche Nebengewerbe.
27
Der Export ohne den gewerblichen Verbrauch betrog:
1872 — 73 401000 hl Alkohol.
>874—75 463000 „
1876—1877/78 483000 „ „
1878/79 — 1879/80 588000 „ „
1880/81 — 1881/82 843000 „ „
1882/83—1883/84 845000 „
1884/85 — 1885/86*) 860000 „ „
Den grossen, besonders durch die Entwicklung der Technik bewirkten
Abstand zwischen der Brennerei im ersten Drittel des Jahrhunderts und einige
50 Jahre spater zeigt sich aus nachstehender Gegenüberstellung:*) Bei einer Aus-
beute von 4 °/0 des Maischraumes im ersten Zeitraum berechnete sich die Steuer
auf 16 Mk. für 1 hl Alkohol, so dass ein unmittelbarer Vergleich der gleichen
Steuerstufen von 1831 und 1885/86 bezüglich der Höhe der Produktion möglich
ist. In Altpreussen stellten 1831 12788 Brennereien aus mehligen Stoffen
900000 hl Alkohol oder durchschnittlich jeder Betrieb 70 hl her. Im Jahre 1885/86
hatte Bich die Zahl der Brennereien im gleichen Gebiet auf */& (5214) verringert,
die Produktion sich aber auf 3550000 hl Alkohol oder die Durchschnittserzeugung
je einer Brennerei auf 682 hl gehoben, also fast verzehnfacht. Im einzelnen gab
es Maischraumsteuer zahlende Brennereien mit einer jährlichen Steuerleistung
1831 1885/86 1831 1885/86
bis 150 Mk 2488 488 = 1*/,% 0,1 °/0
>50—150° Mk 7505 1057 = 3O°/0 2,0 „
1500 — 3000 Mk 1613 616 = 21 „ 3,0 „
über 3000 Mk 1182 3053 = 48 „ 95,0 „
Die mittlere Steuerleistung pro Brennereibetrieb mit Uber 3000 Mk. Steuer-
leistung betrug 1831 6400 Mk., 1885/86 16700 Mk. Einen Betrag von 25000
bis 39000 Mk. zahlten 1831 nur 8, 1885/86 aber 600 Brennereien.
In der Zeit von 1871 — 1887, welche sich durch das Einsetzen der modernen,
die Produktion ausserordentlioh fördernden technischen Entwicklung charakterisiert,
gestaltete sich das Verhältnis der verschiedenen Produktionskategorien bei den
Kartoffelbrennereien wie folgt:
In den Jahren;
bis
600 Mk.
600 bis
3600 Mk.
3600 bis
6000 Mk.
6000 bis
12000 Mk.
Uber
12000 Mk.
>87*— 73 • • • •
• 553
>163
5*2
993
>°73
1874—75 ....
. 638
>*35
S*°
975
«3>4
1876—1877/78 . .
. 481
1060
545
1041
1214
1878/79 — 1879/80
- 458
856
477
977
>3°>
1880/81 — 1881/82 .
• 579
95*
434
853
1566
1882/83 — 1883/84 .
• 455
860
428
93°
>570
1884/85 — 1885/86 .
• 448
862
409
828
>73*
■) 4 Zehntel der ganzen dentseben Spiritus- und Sprit-Ausfuhr gingen allein über
Hamburg, 2 Zehntel über Stettin, 1 */, Zehntel über Danzig. 1 Zehntel über andere Häfeu
und nur 1 */, Zehntel Uber die Landgrenzen. Nahezu die Hälfte alles in den Aussenhandel
aller Staaten der Erde gelangenden Alkohols wurde (1885/86) seitens Ostdeutschland ge-
liefert. (Laves a. a. 0.)
*) Nach Laves a. a. 0.
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28
Landwirtschaftliche Nebengewerbe.
Die Alkoholerzeugung stieg in diesem Zeitraum um 2 Drittel.
Über den Zusammenhang zwischen der Brennerei und dem Bestände der
Rittergüter und damit deren landwirtschaftlichen Bedeutung überhaupt gibt folgende
Zusammenstellung (nach Levob a. a. 0.) ein Bild.
Im Jahre 18S2, das zugleich
den Höhepunkt der Brennerei bezeichnete, betrug die Zahl der
Ritterguts-
Rittergüter Brennereien
diese in Prozenten
der ersteren
im
Königreich Sachsen ....
232
176
76
in
der Provinz Brandenburg . . .
1444
37«
26
n
Bayern rechts des Rheins . .
83
«9
43
n
der Provinz Sachsen und Anhalt
94z
«74
18
n
Schlesien
»837
3««
«7
*
Rheinland und den beiden Hessen
126
22
«7
n
Westpreussen
*3*7
«77
«3
n
Posen
1967
*3*
12
n
Pommern
zii3
244
11
r>
»
Ostpreussen
Südwestdeutachland (Baden,
Württemberg, Reichslande,
1647
186
II
Hohenzollen)
Hannover, Westfalen, Braun-
76
S
IO
schweig, Lippe, Waldeck .
374
45
7
Thüringen
«43
8
6
n
den beiden Mecklenburg . . .
1*85
18
«.5
•»
Schleswig-Holsteih und Lübeck
387
4
I
in Deutschland
«3 958
«974
«4.5
Setzt man die (reBamt-Alkoholproduktion pro Kopf der landwirtschaftlichen
Bevölkerung in Altpreuseen gleich 100, so stellt sich die in den einzelnen Provinzen
auf den Kopf der dortigen landwirtschaftlichen Bevölkerung entfallende Alkohol-
erzeugung wie folgt:
1833/38 1885/86
in Brandenburg 182 184
„ der Provinz Sachsen .... 134 112
„ Schlesien 102 96
Rheinland 99 27
„ Pommern 97 131
„ Westfalen 91 55
l Ostpr. 34
» Ost- und Westprenssen. . . . 7 * | Wegtpr- ?6
„ Posen . ♦ . . 56 154
Aus den vorstehenden Zusammenstellungen ist nach verschiedenen Richtungen
hin erkennbar, wie die Steigerung der Produktion auch eine Yergrösserung der
Betriebe bedingte. Das Schwergewicht der Produktion lag zwar nach wie vor bei
den landwirtschaftlichen Brennereien, die mit einer Durchschnittserzeugung von
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Landwirtschaftliche Nebengewerbe.
29
ca. 600 bl1) einen mittleren Betrieb darstellten und damit besondere gegenüber der
ausserordentlichen Ausdehnung der Zuckerfabriken sich noch innerhalb des Rahmens
des landwirtschaftlichen Nebenbetriebes hielten.
Nichtsdestoweniger ist besonders seit Beginn der 80 er Jahre, wo die Pro-
duktion und die Ausfuhr mit fast 4 Mill. beiw. 1 Mill. Hektoliter ihren Höhepunkt
erreichte, eine schnellere Konzentration der Produktion auf die gewerblich grösseren,
fast die ganze Produktionssteigerung seit 187z auf sich vereinigenden Betriebe
unverkennbar. Im Zusammenwirken der mit dem allmählichen Nachlassen des
Exports*) drückend fühlbaren Überproduktion und dem Sinken der Preise3) trat
die Gefahr einer Minderung und Zurückdrängung der landwirtschaftlichen Brennerei-
betriebe durch die rein gewerblichen Grossbetriebe und damit eine Schädigung der
in manchen östlichen Gebieten bis zu 50 °/0 ihres Kartoffelbauea auf die Brennerei
angewiesenen Landwirtschaft mehr und mehr in den Vordergrund. Dazu kamen
gleichzeitig erheblich gesteigerte finanzielle Bedürfnisse des Reichs, die den schon
lange gehegten Wunsch nahe legen mussten, aus der Brennerei höhere steuerliche
Erträge zu erzielen als bisher, zumal diese gegen die Ergebnisse der Branntwein-
besteuerung in anderen Ländern (Frankreich, Österreich, Russland, Schweiz) weit
zurückstanden.
Das durch die Produktionskrisis komplizierte Problem einer finanziellen und
wirtschaftspolitisch fruchtbaren Reform der Branntweinbesteuerung drängte notwendig
einer radikalen Lösung zu. 1886 trat die Reichsregierung mit dem ersten Ent-
wurf eines Branntweinmonopols hervor, das sich auf die Verarbeitung,
Reinigung und den Vertrieb desselben erstrecken sollte, während die Erzeugung
der Rohware der privaten Tätigkeit überlassen bleiben sollte. Gegenüber einem
auf 30 — 40 Mk. pro Hektoliter reinen Alkohols angeeetzten Ankaufspreise für die
Rohware wurde auf einen durch die staatlichen Kleinverschleisser zu erzielenden
KleinverkaufspreiB von zoo — 300 Mk. für 1 hl Alkohol gerechnet. Die ver-
bleibende Differenz abzüglich der Kosten für Raffination und Verarbeitung ergab
einen Ertrag von insgesamt 669 Mill. Mark, wovon noch 366 Mill. Mark für die
Kosten der Monopolverwaltung und EntBchädigungsleistungen abgingen, so dass
ein Reinertrag von 303 Mill. Mark = 48 °/0 aller damaligen Reichseinnahmen verblieb.
Diese, sowie drei nachfolgende Entwürfe Bcheiterten jedoch an dem Wider-
stande der Reichstagsmehrheit*) und es kam schliesslich als Kompromiss das
') Was bei zoo Arbeitstagen einer Erzeugung von ca. 300 1 täglich entspricht, wozu
ausser dem Betriebsleiter durchschnittlich 3 — 4 Arbeiter benötigt werden.
*) Besonders unter der gesteigerten Konkurrenz der dnreh Exportprämien geförderten
Spiritusansfuhr Österreichs und Russlands.
*) Der Jahresdurclischnittspreis für Spiritus (10000 Lit.-Proz.) betrug beispielsweise
an der Berliner Börse loco ohne Fass:
1879 .... 54,00 Mk. 1883 .... 53,40 Mk.
1880 .... 60,70 „ 1884 .... 47,60 „
■ 881 .... 55,00 „ 1S85 .... 41,60 „
1882 .... 48,80 „ 1886 .... 37,00 „
*) Die Schweiz batte unter dem 23. Dezember 1886 dm) Alkoholmonopol mit
Erfolg eingeführt.
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30
Landwirtschaftliche Nebengewerbe.
Gesetz vom 24. Juni 1887, betreffend die Besteuerung des Brannt-
weins (K.-G.-B1. 8. 253), zustande.
B. Die Zeit nach 1887 bis 1895.
Das neue Gesetz, das am 1. Oktober 1887 in Kraft trat, beseitigte zunächst
die landesgesetzliche Sonderbesteuerung der Spiritnsproduktion in Bayern, Württem-
berg und Baden. A1b hauptsächliche Besteuerungsart wurde 1. die VerbrauchB-
abgabe von fertigem Spiritus eingeführt, die fortab den weitaus grössten Teil
des Steuerertrages der gesamten Spirituserseugung ausmachte. Nach der Novelle
vom 4. April 1898 wurde die für die unterschiedliche Bemessung der Verbrauchs-
abgabe geschaffene Kontingentierung der Produktion in der Weise fest-
gelegt, dass der niedrigere Betrag auf 0,50 Mk. für das Liter reinen Alkohols für
die Dauer von 5 Jahren von derjenigen Jahresmenge der Produktion bemessen
wurde, die der im Durchschnitt der jeweils letzten 5 Jahre in den verbrauchs-
abgabepflichtigen InlandBverbrauch übergegangenen Branntweinmenge entsprach.1)
Für die darüber hinaus hergestellte Branntweinmenge wurde ein erhöhter Abgaben-
satz von 0,70 Mk. bestimmt. Für Branntwein, der im freien Verkehr einer
weiteren Verarbeitung zum Zwecke des Genusses unterworfen wird, kann nach
näherer Bestimmung des Bundesrats die Abgabe bis zu 5 °/0 erlassen werden.*)
Die Bemessung des auf die einzelne Brennerei entfallenden Kontingentsspiritus
geschieht anteilig nach dem Durohsohnitt ihrer bisherigen Produktion in den letzten 5
(ursprünglich 3) Jahren, wobei für besondere Fälle (Nichterreichen des zuerteilten
Kontingents, längerer Betriebsstillstand, Betriebswechsel u. a.) entsprechende
Modifikationen vorgesehen sind. Für neu entstehende Brennereien findet eine
Kontingentierung nur statt, wenn sie landwirtschaftliche oder Materialbrennereien
waren, und auch nur bis zum Betrage von 80000 1 für erstere und 8000 1 für
letztere. Gehen landwirtschaftliche oder Materialbrennereien zum „gewerblichen
Betriebe“ Uber, so verlieren sie die Berechtigung, Spiritus zum niedrigeren
Abgabensatz herzuBtellen. Bei Brennereien, deren für die Kontingentierung ent-
fallende Erzeugungsmenge 150000 1 Ubersteigt, wird dieselbe um jedoch
nicht unter 150000 1 herabgesetzt. Umgekehrt können nach BundesratsbescblusB
solchen landwirtschaftlichen und Materialbrennereien, die in einem Betriebsjahr
nicht mehr als 10 hl reinen Alkohols herstellen, ihre Gesamterzeuguug zum
niedrigeren Abgabensatz herstellen. Ferner kann bei solchen Brennereien, die jähr-
lich nicht mehr als 1500 hl Bottichraum bemaischen, oder bei Bierabfällen ver-
') Anfänglich (bis 1898) war als „GeBamtkontingent* die Jahreserzeugungsmenge
bestimmt, welche einem Verbrauch von 4,5 1 reinen Alkohols auf den Kopf der bei der
jedesmaligen letzten Volkszählung ermittelten Bevölkerung desBeichssteuergebiets gleichkam.
Die Neufeststellnng desselben und des davon erhobenen niedrigeren Abgabensatzes sollte
alle 5 Jahre erfolgen.
*) Von der zum niedrigeren Abgabensatz zugelassenen Branntweinmenge wird der
Anteil, der in Bayern, Württemberg, Baden und Hohenzollern hergestellt werden darf, in
der Weise ermittelt, dass ihnen nur '/, der für das ganze ßeich pro Kopf der Bevölkerung
zugelassenen Menge auf den Kopf ihrer Bevölkerung angerechnet wird.
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Landwirtschaftliche Nebengewerbe.
31
arbeitenden Brennereien gleicher Grösse und bei den Materialbrennereien von
Lande« wegen die Abgabe im Wege der Abfindung erhoben werden und das System
der steuerlichen Kontrolle in wesentlichen Punkten vereinfacht und erleichtert
werden. Dasselbe gilt filr diese Brennereien auch bezüglich der Maisohbottich-
und Materialsteuer.
Die Erhebung der Verbrauchsabgabe erfolgt, sobald der Branntwein aus der
steuerlichen Kontrolle in den freien Verkehr tritt, und wird von demjenigen erhoben,
der ihn zur freien Verfügung erhält, wobei jedoch die Zahlung der Abgabe bis
zu 3 Monaten und gegen Sicherstellung auch darüber hinaus gestundet werden
kann.1) Der Sicherung des Steuerertrages dient ein ansgedehntes System von
Kontrollmalsregeln gegen heimliche Ableitung oder Entnahme von alkoholhaltigen
Dämpfen, Lutter oder Branntwein und Bestimmungen Uber Lagerung und Steuor-
verschluss des Branntweins.
Von der Verbrauchsabgabe befreit und bei Feststellung des Gesamtkontin-
gents ausser Ansatz bleibt der in den Ausfuhrhandel gelangte und zu gewerb-
lichen und technischen Zwecken, zur Essigbereitung und (mit Genehmigung des
Bundesrates) wissenschaftlichen und Heilzwecken verwandte Spiritus. Die Brennerei-
besitzer sind berechtigt, gegen Übernahme der Kosten die amtliche Denaturierung
ihres Branntweins in ihren Brennereien zu verlangen.
2. Als organische, besonders auch steuertechnisch wichtige Ergänzung der
Verbrauchsabgabe blieb die Maischbottich- und Materialsteuer in Kraft
bestehen, erstere jedoch fortab mit der Beschränkung auf landwirtschaftliche
Brennereien. Der Begriff derselben erfuhr gegen früher eine bemerkenswerte Er-
weiterung. Zunächst sollten als solche gelten „diejenigen während des ganzen
Betriebsjahres ausschliesslich Getreide oder Kartoffeln (jedoch nicht notwendig
selbstgebaute) verarbeitenden Brennereien, bei deren Betrieb die sämtlichen Rück-
stände in einer oder mehreren den Eigentümern oder Besitzern der Brennerei
gehörenden oder von denselben betriebenen Wirtschaften verfüttert werden und der
erzeugte Dünger vollständig auf dem den Eigentümern oder Besitzern der Brennerei
gehörigen oder von denselben bewirtschafteten Grund und Boden verwendet wird“.
Ferner kann nach näherer Bestimmung des Bundesrats der Brennereibetrieb fortab
auch dann noch als landwirtschaftlicher behandelt werden, „wenn eine vorüber-
gehende Verausserung von Schlempe oder Dünger erfolgt oder wenn neben Kar-
toffeln und Getreide im Zwischenbetriebe selbstgewonnene nichtmehlige Stoffe
allein verwendet werden“.
Der bisherige Satz der Maischbottichsteuer mit 1,31 Mk. für jedes Hektoliter
Rauminhalt der Maischbottiche und für jede Eiumaischung wurde beibehalten,
jedoch zugunsten der kleineren landwirtschaftlichen Brennereien derart abgestuft,
dass, Bofern sie nur während der Zeit vom 16. September bis 15. Juni nicht länger
als 81/, Monate im Betriebe sind, nur erhoben werden:
*) Der Reinertrag der Verbrauchsstener wird den Einzelstaaten nach Mafsgabe der
matrikularraässigen Bevölkerung, mit der sie zmn Gebiet der Branntweinsteuer-Gemeinschaft
gehören, überwiesen.
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32
Landwirtschaftliche Nebengewerbe.
a) */10 der Steuer, wenn an einem Tage durchachnittlich nicht mehr als 1050 1
Bottichraum bemaiacht werden,
b) bei einer täglichen Durchschnittabemaiachung bia 1500 1,
c) ®/M bei einer durchachnittlichen täglichen Bemaiachnng von 1500 — 3000 1
Bottichraum.1)
Für die Materialbrennereien, d. h. solche, die während des ganzen Betriebs-
jabres lediglich nichtmehlige 8toffe mit Ausnahme von Melasse, Rüben und Rübensaft
verarbeiten, schwankt je nach den verwendeten Materialien der Steuersatz für den
Hektoliter von 0,25 — 0,85 Mk. und ist ebenfalls abgestuft, indem die Steuer von
den im ganzen Jahre nicht mehr als 50 1 reinen Alkohol erzeugenden Brennereien
mit nur */10 und von den 50 — 100 1 im Jahre erzeugenden Brennereien mit nur
®/10 erhoben wird.
Bei der Ausfuhr von Branntwein wird die Maischbottich- und Materialsteuer
in Gestalt einer nach näherer Festsetzung des Bundesrats gewährten Bonifikation
von 16,01 Mk. für 10000 Lit.-Proz. rückvergütet. Desgleichen findet sie auch bei
Denatnrierung des zu gewerblichen und technischen Zwecken, wie des zu Heil- und
wissenschaftlichen Zwecken verwendeten Spiritus statt, wofür vom Bundesrat be-
sondere Bestimmungen erlassen aind.
3. Infolge des im Gesetz von 1887 bestimmten Wegfalls der Maischbottich-
und Branntweinmaterialsleuer für die gewerblichen Brennereien wurde der zum
steuerlichen Ausgleich notwendige Ersatz durch einen Zuschlag zur Verbrauchs-
abgabe geschaffen, der für den in solchen Brennereien hergestellten Branntwein,
soweit er der Verbrauchsabgabe unterliegt, 0,20 Mk. für das Liter reinen Alkohol
beträgt, jedoch für kleinere gewerbliche Brennereien unter gewissen Voraus-
setzungen bis auf 0,16 Mk. für das Liter abgestuft ist.
Im Interesse der besonders auch von den Brennereien selbst oft erwünschten
Einheitlichkeit der Besteuerung kann dieser Zuschlag zur Verbrauchsabgabe auch
von den landwirtschaftlichen Brennereien auf deren Antrag an Stelle der Maisch-
bottichsteuer, sowie an Stelle der Materialsteuer von den Materialbrennereien er-
hoben werden (bei diesen jedoch auch ohne deren Antrag aus allgemeinen Zweck-
mässigkeitsgründen), wobei ebenfalls entsprechende Abstufungen des Steuersatzes
für die verschiedenen Betriebskategorieen zugunsten der kleineren Brennereien vor-
gesehen sind. Für die landwirtschaftlichen Brennereien ist die hiernach
geltende Abstufung des an Stelle der Maischbottichsteuer erhobenen Zuschlages zur
Verbrauchssteuer folgende:
a) In Bronnereien, die in oinem Jahr nicht mehr als 100 hl reinen Alkohol er-
zeugen, während derjenigen Monate, in denen sie ohne Hefenerzeugung betrieben
werden, 0,12 Mk. für das Liter reinen Alkohol und während derjenigen Monate,
in denen sie mit Hefenerzeugung betrieben werden, 0,16 Mk.
') Gelangen jedoch während eines Kalendermonats in einer der bezeichncten
Brennereien mehr als 1050, 1500 oder 3000 l Bottichranm durchschnittlich täglich zur
Bemaisehung, so wird für den Monat der entsprechend höhere Steuersatz erhoben. Wird
die Betriebefrist von 8 */, Monaten überschritten, so ist der volle Maischbottichstenersatz
für die ganze Betriebszeit zu entrichten.
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Landwirtschaftliche Nebengewerbe.
33
b) In Brennereien, die in einem Jahr mehr als roo, aber nicht mehr als 150 hl
reinen Alkohol erzeugen, während derjenigen Monate, in denen sie ohne Hefen-
erzeugung betrieben werden, 0,14 Mk. und in denjenigen Monaten, in denen
sie mit Hefenerzeugung betrieben werden, 0,18 Mk. für dae Liter.
c) In Brennereien, die in einem Jahr mehr als 150 hl reinen Alkohol erzengen,
0. 16 oder 0,18 Mk. _für das Liter, sofern sie vor dem 1. April 1887 bereits
bestanden haben und an einem Tage nicht mehr als toooo 1 bezw. 10000 hiB
20000 1 Bottichraum bemaischen, und zwar nur für den Umfang des vor dem
1. Oktober 1887 geübten Betriebes. Für diejenigen Monate, in denen Hefe
erzeugt oder Melasse, Rüben oder Rübensaft verarbeitet wird, fallt die Steuer-
ermäBsigung fort.1)
DaB Gesetz von 1887 bedeutete nach der fiskalischen Seite einen durch-
schlagenden Erfolg. Es betrugen die Branntweinsteuer - Erträge von 1887/88
bis 1894/95:
(Siehe Tabelle Seite 34).
Allein dnrch die Yerbrauchsabgabe stieg der jährliche BrauntweinBteuer-
ertrag auf Uber 100 Mill. Mark und dem Reich ist seitdem eine neue grosse Steuer-
quelle erschlossen.
Wirtsobaftspolitisch erwies sich die Einführung des Grundsatzes der Kontin-
gentierung der Produktion als eine „geniale Konzeption“ des Gesetzgebers. Durch
den Steuerzuschlag von 20 Mk. für den Hektoliter auf die Uber daa Kontingent
erzeugten Spiritusmengen wurde die Trennung des In- und Auslandspreises bewirkt
und den am Kontingent beteiligten Brennereien der ihnen gebührende Anteil an
der Versorgung des Inlandsmarktes sicher gestellt. Desgleichen trugen die elasti-
schere Fassung und Anwendung deB steuerlichen Begriffs der landwirtschaftlichen
Brennereien und die den kleineren unter ihnen gewährte Schonung mittels der
jeweiligen Steuerabstufungen wesentlich dazu bei, ihren gefährdeten Bestand gegen-
über den energisch vorwärts drängenden gewerblichen Grossbetrieben sicher zu stellen.
Wenn dennoch in der Folge diese durch die 87 er Gesetzgebung gewähr-
leisteten Vorteile der Brennerei nur in beschränktem Mafse zugute kamen und
schliesslich in der Gesamtwirkung zu einer schweren Schädigung der Spiritus-
produktion führten, die auch für die landwirtschaftlichen Betriebe durch die er-
wähnten Sicherstellungen relativ gemildert, aber nicht aufgehoben werden konnten,
so war dies in erster Linie duroh die in Anbetracht der ohnehin ungünstigen
Absatzkonjunkturen zu starke Steuerbelastung verschuldet.
Gegenüber der bisherigen Steuerbelastung von z. B. 16 Mk. auf daB Hekto-
liter Alkohol, welche bei einem Durchschnittspreise von 50 Mk. fUr das Hekto-
liter = 32 °/0, also fast ein Drittel vom Werte ausmachte, war nun durch den
Hinzutritt des fUr die Preisbildung mafsgebenden Verbrauchsabgabesatzes von
70 Mk. die Belastung für 1 bl Alkohol auf 86 Mk. gestiegen; wenn man die
duroh die technisch vervollkommnete Betriebsführung, speziell daB Dickmaisch-
verfabren, inzwischen erzielte grössere Alkoholausbeute und die Ermässigungen des
*) Die Abstufung unter c ist analog der fllr die gewerblichen Brennereien vorge-
sehenen Abstufung.
Meltzso, Boden des preusa. Staates. Till. 3
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*) Auf Grund der Bundesratabeschlüase vom 3. November 1887, 12. Juli 1888, 14. März 1889 und 7. November 1889 kann auf
Antrag der Breuner Kontingentabranntwein statt mit 50 Mk. mit 70 Mk. pro Hektoliter abgefertigt werden, wofür denselben
Berechtigungsscheine erteilt werden, die auf die Differenz zwischen dein niedrigeren und höheren Steuersatz lauten und zu allen
Zahlungen der geschuldeten Branntweinsteuern verwendet werden können.
34
Landwirtschaftliche Nebengewerbe.
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Branntweinsteuer-Erträge von 1887/88 bis 1894;'%.
Landwirtschaftliche Nebengewerbe.
35
Steueraatzei für die kleineren Brennereien mit berücksichtigt, wenigstens auf
84 Mk. (14 + 70 Mk.). Bei gleichbleibendem Preisniveau, dem nunmehr ein Preis
von 120 Mk. (50 + 70 Mk.) für das Hektoliter entspraob, stellte sich somit die
neue Stenerbelaatung (84 Mk.) auf 70 °/0 des Verkaufswerts des Spiritus. In
Wirklichkeit aber erhob Bich infolge des nach der Steuererhöhung eingetretenen
anhaltenden Preissturzes zu einem Durchschnittspreis von rund 37 Mk. (in den Jahren
1888 — 1895 an der Berliner Börse) die steuerliche Belastung noch viel höher,
nämlich auf fast 79 °/0! Auf den unversteuerten Wert des Erzeugnisses bezogen,
stellte sich die neue Steuerlast sogar auf rund 365 °j0, gegen 47 °/0 vor 1887!
Der Verbrauch speziell von Trinkbranntwein ging infolgedessen erheblich
zurück. Derselbe betrug in den Betriebsjahren:
1887/88 168,4 Mill. Liter.1)
1 888/89 2ih9 .
1889/90 226,6 „ „
«890/9« 215,6 e
«89«/9* 216,2 „ „
«892/93 221,5 »
1893/94 222,6 n „
1894/9S 218,4 „
Vor 1887 betrug der Trinkverbranch noch oa. 300 Mill. Liter, sein Rück-
gang betrug daher trotz der inzwischen erfolgten Bevölkerungszunahme in diesem
Zeitraum etwa ein Drittel.
Am empfindlichsten ging der ehedem auf ein Viertel der Produktion sich be-
laufende Export zurück, der besonders mit dem am 1. Februar 1892 erfolgten
Ablauf des Deutsch-Spanischen Handelsvertrages vollends zur Bedeutungslosigkeit
zusammen schrumpfte.
Deutschlands Spiritus-Export betrug:*)
1885 87,70 Mill. Liter.
1886 74,60 „ „
1887 53,20 „ „
«888 32,30 „ *
1889 24,20 „ „
1890 29,10 „ „
189« «5»00 *
1892 8,33 „ „
1893 9.70 n „
1894 7.70 „ „
’) Das Jahr 1887/88 ist als EinfUbrungsj&hr der neuen Besteuerung statistisch
nicht verwendbar.
*) Im Gegensatz hierzu entwickelte sich infolge ihrer PrämiennnterstUtznng die
Spiritus-Ausfuhr Österreich-Ungarns von 188S/89 bis 1894/95 von 109000 hl auf
243000 bl und die Russlands in der Zeit von 1891/92 bis 1895/96 von 14,72 Mill. Liter
anf 19,17 Mill. Liter. Die Branntwein-Ausfuhr Grossbritanniens und Irlands stieg
in den Jahren 1884/85 bis 1895/96 von 4,44 Mill. Liter auf 11,09 Mill. Liter.
3*
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36
Landwirtschaftliche Nebengewerbe.
Die ungünstige Rückwirkung auf den landwirtschaftlich wichtigen Rohstoff-
verbrauch der Brennereien blieb denn auch nicht aus. Der Kartoffelverbrauch
der Brennereien in der früheren (Norddeutschen) Steuergemeiuschait betrug:
1887/88 19,39 Mill. D.-Ztr.
1888/89 16,39 n
1889/90 30,06 „ „
1890/91 16,15 x s
1891/92 12,73 X x
1892/93 ,8>45 X X
1893/94 *0,43 X X
1894/95 • • • 17.15 - X
im Durchschnitt: 17,60 Mill. D.-Ztr.
Es ist hiernach der Kartoffelverbrauch speziell der Norddeutschen Brennereien
gegen den während der Jahre 1881/82 bis 1885/86 (27,00 Mill. D.-Ztr.) um mehr
als ein Drittel zurückgegangen! Angesichts der durch die technischen Verbesse-
rungen ohnehin ertragreicher gestalteten Kartoffelernten1) musste dieser Rückgang
in der landwirtschaftlich wichtigsten Verwertungsart der Kartoffel, besonders in den
darauf in erheblichem Mafse angewiesenen Gebieten des deutschen Ostens als eine
gTosse Beeinträchtigung ihrer natürlichen Existenzbedingungen fühlbar werden.
Das unaufhaltsame Sinken der Preise beschleunigte den wirtschaftlichen
Niedergang des Gewerbes. Der Jahresdurchschnittspreis für Spiritua (zu 10000
Lit.-Proz.) loco ohne Fass an der Berliner Börse batte im Mittel der Jahre von 1879 bis
1886 noch 49,90 31k., also fast 5oMk. betragen. Nach 1887 entwickelte er sich wie folgt:
1888 32,81 Mk.
>889 33,52 „
•890 37-92 „
>89« 52x37 »’)
2892 38,60 ,,
>893 34,81 x
2894 32,46 X
im Durohschnitt: 34,85 Mk.
*) Es betrug der Ertrag der Kartoffelernten
in Deutschland in Preussen
1887 252,7 Mill. D.-Ztr. 161,6 Mill. D.-Ztr.
1888 219,1 X n >40,0 „ „
'889 266,0 „ „ 169,3 X X
'890 233,0 „ „ 141,8 » „
185,6 „ „ 113,0 X
1892 279,6 „ „ 169,0 „
1893 322,8 „ „ 206,7 „ „
1894 290,5 „ „ 189,5 .
1*95 3*7,9 , » 217,3 »
*) Das Jahr 1891 zeigte infolge der abnorm schlechten Kartoffelernte von 1890/91
ausnahmsweise hohe Preise und ist daher zu Vergleichen nicht geeignet nnd deshalb auch
fUr die Dnrcbschuitteberechuung ausser Rechnung gelassen.
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Landwirtschaftliche Nebengewerbe.
37
Die fUr du Brennereigewerbe in diesem Jahre hieraus erwachsene Minderung
ihrer Rentabilität ist auf mindestens 50 Mill. Mark im Jahresdurchschnitt zu schätzen.
Die Voraussetzung, dass das Kontingent in der Regel kleiner als der volle
Inlandsbedarf sein und somit der Inlandspreis sich nach den Produktionskosten des
hfiher versteuerten, zur Deckung des Inlandsbedarfs noch heranzuziehenden Brannt-
weins richten und um 20 Mk. steigen werde, erwies sich freilich angesichts der
alsbald eintretenden Verbrauchsminderung als unzutreffend, und es musste schliess-
lich, um du Verhältnis wieder ins richtige Qieichgewicht zu bringen, dazu ge-
schritten werden, die Bemessung des Kontingents auf einer anderen Basis zu
bewirken, was dann durch die oben erwähnte Novelle vom 4. April 1898
geschah.
Es gelang nur, die Preisdifferenz von 20 Mk. zwischen Kontingent und
Snperkontingent zu fixieren,1) im übrigen fiel der Preis für den Superkontingents'
Spiritus um ca. 20 Mk., während der Kontingentsspiritus vor weiterem Preissturz
bewahrt blieb. Von etwaigem Mehrerlös aus ihm infolge des Kontingents und
irgend welcher darauB resultierenden konkreten Zuwendung für die Kontingents-
brennereien konnte überhaupt nicht die Rede sein. Die insgesamt 40 Mill. Mark
ausmachende steuerliche Ertragsminderung durch Wiederbelastung des Kontingents-
spiritus wurde vielmehr völlig absorbiert durch die infolge des Preissturzes ge-
zeitigte Minderung der Rentabilität der Produktion.*) Den Gesamtverlust des
*) Diese „Inlandsprämie“ wurde mit Hilfe der Berechtigungsscheine ge-
sichert. Da Kartoffelspiritus gemeinhin unversteuert gehandelt wird, so wurde der (billigere)
70er Spiritus vornehmlich zur Ausfuhr und zu technischen Zwecken und der (teurere)
50er Spiritus zum inländischen Trinkverbrauch verwendet. Jener hat daher einen weiteren,
dieser einen engeren Markt. Durch die Berechtigungsscheine wird nun eine Überftlllnng
des Markts mit 50er Spiritus und damit die Gefahr eines Preisdrucks verhütet, denn der
Brenner kann seinen 50er Sprit jederzeit in einen 70er umwandeln, wenn dieser zurzeit
mehr gesucht ist, und dafür über einen auf die Steuerkasse lautenden Gutschein von
20 Mk. für jedes Hektoliter „umgewandelten“ Spiritus verfügen, (v. Heckei a. a. 0.)
*) Es betrug in den Betriebsjahren
1887/88
1888/89
1889/90
1890/91
1891/92
1892/93
i*93/94
1894/95
die Geuunt-
Alkohol-Krzeugung
hl
. 3058025
. 2727061
3144801
2969149
. 2948244
. 3028920
. 3262685
2951671
das für die Im Betriebe
gewesenen Kartoffel- Brennereien
festgesetzte Kontingent
* 935 537
1990257
1977032
1 923441
2134427
2031877
2 145040
2 188762
im Jahresmittel: 3011320 2040797
Da* Kontingentaqnantnm stellt daher durchschnittlich 2 Drittel der Gesamterzeugung
dar. Auf die Gesamterzeugung nmgelegt würde sich deshalb der auf das Hektoliter Kou-
tingentbranntweins 20 Mk. betragende Steuererlass auf 13,33 Mk. reduzieren. Nach Berech-
nungen von WittelshOfer (Zeitschrift für Spirit usindustrie 1894) stellt sich die höchste
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38
Landwirtschaftliche Nebengewerbe.
Gewerbes vermochte vielmehr die relativ bessere Verwertung des Kontingents-
spiritos nioht annähernd auszugleichen.
Immerhin reichte sie aber aus, besonders die kleineren landwirtschaftlichen
Brennereien wenigstens in ihrem Bestände zu erhalten, und der Druck der neuen
Steuerauflage war vormöge der Kontingentierung geschickt verteilt, so daBS trotz der
Beseitigung der Steuergrenze nach Sflddeutschland der billiger produzierende Osten
für die süddeutsche Brennerei nicht den anfangs befürchteten Wettbewerb im
Gefolge hatte.
Je länger, desto mehr drohte aber die Stagnation der Spirituserzeugung dem
Gesamtgewerbe gefährlich zu werden und zur Verhütung weiterer Schädigungen
der auf die Brennerei angewiesenen Landwirtschaft erschien es unabweislich, neue
Bahnen für die Produktionsentwicklung zu eröffnen. Die Möglichkeit hierzu bot
die Förderung in der technischen und gewerblichen Verwendung des Spiritus,
deren rasche Zunahme in diesem Zeitraum den einzigen Lichtblick in der allge-
meinen Depression der Brennerei bedeutete. Während sie 1886/87 our >8,31 Mill.
Liter betragen hatte, stieg sie nunmehr in folgender Weise:
1887/88 3fli75 Mill. Liter.
1888/89 431*3 » »
1889/90 53, 14 „ .
1890/91 51,91 „
1891/92 55.13
1892/93 60,67 * r
1893/94 66,44 ■ r
1894/95 71,88 „ „
Von 1886/87 bis 1894/95 betrug hiernach die Zunahme in der technischen
und gewerblichen Verwendung des Spiritus etwa 64 Mill. Hektoliter; die Abnahme
des Trinkverbrauchs von Branntwein betrug im gleichen Zeitraum gegen 80 Mill.
Hektoliter, wurde also zu fast ®/( wettgemacht durch die in der kurzen Zeit von
8 Jahren bewirkte Steigerung der technischen Spiritusverwertung. Es musste aus-
sichtsreich erscheinen, die Verwertung der Spirituserzeugung nach dieser Richtung
hin weiter zu entwickeln. Auch für die wünschenswerte Wiederbelebung des ehe-
mals hocbgediehenen, qualitativ in erster Linie stehenden deutschen Spiritusexports
lag es nabe, nach dem Vorgänge der erfolgreich konkurrierenden Staaten ent-
sprechende fördernde Mittel zur Verfügung zu stellen.
Verwertung fllr 1 Ztr. Kartoffeln bei einem Spirituspreise von 50 Mk. auf 1,40 Mk. und bei
einem Preise von 38 Mk. auf o,68 Mk. Bei einem Bedarf von 18 Ztr. Kartoffeln auf 1 hl
reinen Alkohol würde sich sonach die Gesamtverwertnng dieser Kartoffelmenge bei einem
Spiritnspreise von 50 Mk. auf 25,20 Mk. (= 18 . 1,40) und bei einem Preise von 38 Mk. und
weniger auf etwa 12 Mk. (=18.0,68) stellen. Die durch den Preisrückgang von 50 auf
38 Mk. und weniger für das Hektoliter .Spiritus bewirkte Minderung in der Verwertung
der dazu verwandten Kartoffeln beträgt mithin Uber 13 Mk., also genau so viel, als der
für die Spiritusproduktion im Gesamtdurchschnitt sich auf 13,30 Mk. stellende Kontingenta-
Steuern ach lass.
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Landwirtschaftliche Nebengewerbe.
89
C. Die Gesetzgebung nach 1896.
Diesen Zweck verfolgte die unter dem 16. Juni 1895 als ein besonderer
Zusoblag zur Verbrauchsabgabe eingefilhrte Brennsteuer, welche in der Haupt-
sache nur von den grosseren, zur Überspannung der Produktion immer zuerst
neigenden Brennereien erhoben, in ihrem Ertrage ausschliesslich verwendet werden
sollte, sowohl für die Förderung des Exports wie der gewerblichen und technischen
Verwendung des Spiritus die Mittel zu liefern. Auf etwaige besondere Mehrein-
nahmen daraus für die Keiobskaase wurde verzichtet.1)
Das Gros der landwirtschaftlichen Brennereien (1895/96 stellten 11800
Brennereien nur je 250 — 300 hl reinen Alkohol her) blieb von der Steuer, die erst
bei einer Alkoholerzeugung von Aber 300 hl einsetzte, unberührt. Den ver-
schiedenen Kategorien der der Steuer unterworfenen Brennereien entsprechend war
sie in progressiv steigender Weise gestaffelt.
Es waren unterschieden: 1. landwirtschaftliche und gewerbliche Brennereien,
die während des ganzen Betriebsjahres weder Hefe erzeugen, noch Melasse, Baben
oder Rübensaft verarbeiten. Die Steuer steigt hier bei 300 — 1800 hl Erzeugung
füt je 300 hl um 0,50 Mk. für das Hektoliter, bei 1800 — 3000 hl für je 200 hl
um desgleichen und beträgt bei Uber 3000 hl Produktion für das Hektoliter 6 Mk.
2. Brennereien, die Hefe erzeugen, gewerbliche Brennereien, die Melasse, Rüben
oder Rabensaft verarbeiten, und Materialbrennereien: FQr sie steigt die Steuer um
0,50 Mk. für das Hektoliter von 300—1000 hl Erzeugung für je 200 hl, von
1000 — 1700 hl für je 100 hl und beträgt bei 1700 hl Erzeugung und mehr 6 Mk.
für den Hektoliter reinen Alkohol. In landwirtschaftlichen Genossenschafts-
brennereien, die schon vor dem 1. April 1895 bestanden haben, wird die Brenn-
steuer für den Umfang des bisherigen Betriebes nur zu “/4 der vorstehenden Sätze
erhoben. 3. Die landwirtschaftlichen (über 300 hl Alkohol erzeugenden), Maisch-
bottichsteuer entrichtenden Brennereien. Für jedes vom 16. Juni bis 15. September
hergestellte Hektoliter Alkohol wird eine für das Hektoliter um 1 Mk. steigende
Steuer erhoben bei einer täglichen, in dieser Zeit durchschnittlichen Bottich-
bemaiscbung von 1050 — 1500 1, bei 1500 — 3000 1 und bei über 3000 L Dieselbe
Erhebung findet statt, wenn solche Brennereien in der Zeit vom 16. September
bis 15. Juni über 8% Monate im Betriebe sind. 4. Die Melasse, Rüben oder
Rübensaft verarbeitenden, am Kontingent beteiligten gewerblichen Brennereien:
Überschreiten sie das Kontingent um mehr als ’/g, so erhöht sich für sie die
Brennsteuer um 15 Mk. für jedes weitere Hektoliter. Die gleiche Erhöhung greift
bei nicht kontingentierten Brennereien bei einer Gesamterzeugung von Uber 20000 hl
Alkohol Platz. Beim Übergang solcher Brennereien zur Hefenerzeugung wird die
Alkoholmenge, welche der um 15 Mk. erhöhten Brennsteuer nicht unterliegt, um
die Hälfte gekürzt. Neu entstehende, Melasse, Rüben oder Rübensaft verarbeitende
Brennereien unterliegen für ihre gesamte Erzeugung der Erhöhung der Brenn-
steuer, wobei auch für die ersten 300 hl je 15 Mk. vom Hektoliter reinen Alkohols
*) Für die Erhebung und Verwaltung der Brennsteuer wird vom 1. Oktober 1898
ab eine besondere Vergütung an die EiuzeDtaaten nicht gezahlt.
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40
Landwirtschaftliche Nebengewerbe.
erhoben werden. Eine Stundung der Brennsteuer fand nicht atatt. Die Entrichtung
derselben erfolgte, sobald die erzeugte Alkoholmenge amtlich festgeatellt war.
Nach Mafsgabe der Jahreserträge der Brennsteuer,1) die sich durchschnitt-
lich auf 4 Mill. Mark beliefen, wurden für die Ausfuhr von Spiritus und für die
Verwendung desselben zur Essigbereitung Prämien von 6 Mk. für den Hekto-
liter bewilligt. Aua dem danaoh verbleibenden Überschuss wurden auch für die
Verwendung von Spiritus zu anderen „steuerfreien“ (technischen, gewerblichen)
Zweoken Vergütungen bewilligt, die anfänglich 1,50 Mk. auf den Hektoliter betrugen
und in der Folge bis auf 4,50 Mk. erhöht werden konnten.
Die wirtschaftlichen Verhältnisse des Brennereigewerbes schienen nach 1895
in der Tat einen Anlauf zum Bessern nehmen zu wollen. Zwar konnte der Export
nicht dauernd gekräftigt werden; die erheblichen Schwankungen in den jährlichen
Ausfuhrmengen sind ausser von der Brennsteuerprämie ersichtlich noch in höherem
Mafse von den jeweiligen Konjunkturen des Weltmarkts bedingt. Deutschlands
Spiritus-Export betrug, nachdem er 1894 mit 7,70 Mill. Liter seinen tiefsten
Stand erreicht hatte:
>895
. . . 16,76
Mill. Liter.
1 896
. . . 18,24
n O
>897
. . . 22,82
fl 14
1898 .
. . . 6,02
n 1*
1899
• • • *5,97
r «
1900 ......
• - • 14,43
n n
1901
. . . 21,96
n r»
1902
• • • 37,64
w «
1903
. . . 74,99
fi «
1904
• 42,59
ti r
Auoh die Verarbeitung von
Spiritus
zu Essig hielt sich ziemlich stabil,
gleich hier die Prämie jedenfalls '
von Einfluss gewesen sein
dürfte. Es betru,
die zur Essigfabrikation benutzten Alkoholmengen:
in den Jahren
in
Preussen
in Deutschland
1887/88
• 7,94
Mill. Liter
13,24 Mill. Liter.
1888/89
• 7,9«
1* n
13,42 *
I 889/9O
• 8,50
n n
14.57 r
1890/91
. 8,10
n n
>3,89 a *
’) Dieselben beliefen sich
'896/97 ....
. ... auf
3009488
Mk.
1897/98 ....
■ ... „
3 140444
1898/99 ....
. . . . „
4 180 768
1»
I899/I9OO . . .
. . . . „
3694354
fl
1900/01 ....
. . . . „
3223067
„
1901/02 ....
.... n
603 280
1902/03 ....
. . . . „
7 232698
n
»9O3.O4 ....
. • • . *
7763961
rt
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Landwirtschaftliche Nebengewerbe.
41
in den Jahren in Prenssen in Deutschland
1891/92 7,91 Mill. Liter 13,50 Mill. Liter.
1892/93 8,78 „ „ 14,50 „
«893/94 9 >46 * . «5i49 » v
«894/95 9,26 , „ «5,03 s »
1895/98 IO, XI „ „ 16,64 I. „
1896/97 9,78 „ „ 16,25 „
1897/98 9.60 » » «6,03 „ „
«898/99 9.93 « > *6,36 „ „
1900/0« «0,38 „ „ 17,13 » »
1901/02 10,01 Ä „ 16,14 * *
«902/03 9,48 „ „ 15,58 „ „
«903/04 9. *3 fi n «5.25 * n
Insgesamt betrug die Zunahme des Verbrauchs seit 1887/88 bis 1898/99 in
Preussen 21,2 °/0 und im Deutschen Reioh 21,1 °/0.
Eine nnr unbedeutende Steigerung zeigte ferner der Spiritusverbrauch zu
chemischen Zwecken. Eine erhebliche und anhaltende Zunahme zeigte dagegen
der Verbranch von denaturiertem Spiritus, der ausser durch die Brennsteuerprämie
inzwischen duroh eine Reihe anderer staatlicher Maßnahmen wirksame Unter-
stützung gefunden hatte.«)
Von 71,88 Mill. Liter im Betriebsjahre 1894/95 hob sioh der 8piritus-
verbrauch zu gewerblichen Zwecken im Jahre
1895/96 auf 80,83 Mill. Liter.
«896/97 . 86,75 » •
1897/98 „ 88,94 „
»898/99 „ 99.oo „ „
«899/1900 „ 104,74 „ B
Wirklich entscheidend für den raschen Aufschwung des technischen Spiritus-
Verbrauchs erwies sich jedoch die Verbilligung seines Preises. Diese bis auf die
Basis des Preises für Petroleum, als des stärksten Konkurrenten, weiterzuführen
und mit allen Mitteln dauernd zu sichern, war, wie bald erkannt wurde, die
wichtigste Voraussetzung für den wünschenswerten weiteren Fortschritt in der
gewerblichen Verwertung des heimischen Spiritus. Die Hauptschwierigkeit, an der
sohliesslich jeder weitergehende Versuch in dieser Riohtung scheiterte, war aber
die einstweilen nooh allen Beeinflnsaungen unzugängliche Gestaltung des Preises
für denaturierten Spiritus im Kleinverkauf durch den Zwischenhandel, die nach
Ausweis verschiedener, auf umfassendster Unterlage bewirkter Enqueten des Vereins
der Spiritusfabrikanten eine Verteuerung bis zu 200 °/0 zur Folge hatte und im
') Befreiung des Kleinverkaufs von der Konzessionspflicht; Verbot, Brennspiritns
mit weniger als 87 Vol.-Proz. Qehalt feil zu halten; Gewährung billiger Eisenbahn-
frachten.
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42
Landwirtschaftliche Nebengewerbe,
einzelnen eine ansserordentlicbe Willkür anfwies.1) Ein ferneres Hemmnis bildete un-
abhängig hiervon der noch unlösliche Zusammenhang zwischen der Preisbildung
für denaturierten und anderen Spiritus, indem die an sich bo notwendige Ver-
billigung des ersteren auch die Preise für letzteren in bedenklicher, die Gesamt-
rentabilität der Produktion in Frage stellender Weise mit herabdrückte. Die Gefahr
einer ertragsgefährdenden Preisgestaltung bestand ohnehin nach wie vor, als die
hohe steuerliche Belastung des Gewerbes trotz des Hinzukommens der Betriebs-
Steuer von 1895 das bei allen Kartoffelbrennereien elementare, im Interesse der
Landeskultur auch an sich wohl erklärliche und gerechtfertige Bedürfnis nach
Betriebserweiterung, sowie nach Erbauung neuer Brennereien in Gegenden, deren
Bodenverhältnisse auf Neueinführung oder Erweiterung des Hackfruchtbaues hin-
wiesen, nicht hatte ersticken können. Das Gespenst der Überproduktion tauchte
bei jeder momentanen Besserung der allgemeinen Konjunktur auf und drohte die
sich allmählich vollziehende Besserung in der Lage des Gewerbes nun wieder in
Frage zu stellen.
Aus den Berliner Jahr osdurch sch nittspreisen *) ist diese Sachlage nioht ohne
weiteres zu erkennen. Auch die Daten der Produktionsentwicklung bieten an sich
*) Das Ergebnis dieser Erhebungen war folgendes:
Börsenmässiger Spirituspreis für 10000 Lit.-Proz.
April-Mai 1896
Febrnar
1897
Januar
1898
33,5o Mk.
38,00
Mk.
39—40
Mk.
davon
(452 Angaben)
(622 Angaben)
(616 Angaben)
zo— 24 Pf. für das Liter
4,4 0/* } 14,6 "1,
»,9#/. |
•4,9 °/o
*,3 ®/o }
8,7°/,
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50 u. mehr „
„
ff
'7,7 „
10,0 „
10,1 ff
Von obigem Börsenpreis kommt noch die Maischbottichrückvergfltnng von 16 Mk.
auf das Hektoliter und die Brennstenerprämie mit 1,50 Mk. im Jahre 1896, 2,50 Mk. im
Jahre 1897 und 4 Mk. im Jahre 1898 in Abzug.
•) Dieselben betrugen, nachdem 1894 mit 31,46 Mk. der Tiefstand erreicht war:
1895 34, 7> Mk. fllr 10000 Lit.-Proz.
1896 35,00 „ „ 10000 „
1897 40,18 „ „ 10000 „
1898 47,7z „ _ 10000 „
1899 42,4z „ „ 10000
Von 1900 ab sind die Berliner Börsenpreise nicht mehr maßgebend; von nun ab
ist der Verwertungspreia der Zentrale für Spiritnsverwertung der Mafsstab für den
Spirituspreis.
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Landwirtschaftliche Nebengewerbe.
43
keinen ganz zareichenden Males tab für die trotz aller legielatorieeher Bemühungen
and Verbeeserangen immer wieder za kritischen Komplikationen neigende Lage
des Spiritasgewerbes.
Die Alkoholerzengang hob sioh von 295,2 Mill. Liter im Betriebsjahre 1894/95
im Jahre 1895/96 auf 333,4 Mill. Liter und betrug
1896/9; 310,0 Mill. Liter.
1897/98 328,8 „ „
1898/99 381,6 „
1899/1900 365,5 „
Die wahre Ursache dafür, dass für die Spiritusbrennerei die mannigfachen
an und für sich wirkungsvollen staatlichen Fördernngsmittel schliesslich immer
wieder verkümmert wurden und ihr die positiven Erfolge der grossartigen technisch-
wissenschaftlichen Entwicklung eher zum Unsegen als zum Segen aasschlugen,
wurzelte in dem je länger, desto weniger damit im Einklänge stehenden System
der Spiritusverwertung durch den Handel. „Die Zusammendrängung der
Produktion auf einen Teil des Jahres und die Notwendigkeit, den erzeugten
Branntwein nach der Abfertigung in der Brennerei alsbald zu veräussern, mussten
notwendig die Gestaltung der Marktverhältnisse vielfach dem Zufall und der
Spekulation überantworten. l)
Besonders in den landwirtschaftlichen Kreisen der Spiritusbrenner empfand
man diese Gebundenheit der Lage, den auch im landwirtschaftlichen Interesse un-
zulänglichen Einfluss auf die Preisgestaltung ihres Erzeugnisses sehr schwer,
„Bisher schob man das Risiko des Preises filr ungeheuere Mengen auf die
8chultern verhältnismässig weniger Spritfabriken und Händler ab, deshalb konnte
man sich nioht wundern, wenn diese zu einer Zeit, wo die zukünftige Produktion,
der Absatz, die nächste Ernte noch gänzlich in Dunkel gehüllt waren, ihren
Einfluss auf die Preisgestaltung benutzen mussten, um das Risiko tunliohst zu ver-
ringern und sich eine Anwartschaft auf Gewinn zu schaffen.“ —
Die Fungibilität des Spiritus und die häufig schwankenden Konjunkturen am
Weltmarkt, ergänzt auf der anderen Seite durch die Schwankungen in den Kartoffel-
ernten und der dadurch bedingten Spiritusproduktion, tateu das ihrige, den Handel
mit Spiritus mehr und mehr auf die Bahn der Börsenspekulation zu drängen und
die Ware vielfaeh zu einem beliebten Spielobjekt zu machen. Wie dadurch die
natnrgemässe Entwicklung der Preisbildung durchkreuzt und wichtige Faktoren,
wie die Berücksichtigung der Parität, willkürlich umgeworfen werden, zeigt deutlich
ein näherer Einbliek in die nachfolgenden monatlichen Preisnotierungen der
Berliner Börse.
(Siehe Tabelle Seite 44.)
An den höheren Sommerpreisen, vom Mai ab beginnend, sind die Produzenten
nicht mehr beteiligt, da sie die Rohware bereits in den Wintermonaten an den
Siehe Jahresbericht des Verwertnngsverbandes deutscher Spiritusfabrikanten,
Zentrale für Spiritosverwertnng, G. m. b. H., Berlin 1901.
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44
Landwirtschaftliche Nebengewerbe.
Monntsdurchschnittspreis des unversteuerten Kartoffelspiritus,
fiir 10000 Llt.-Proz. Tralles ohne Fass, an der Berliner Börse.
1896/97:
•897/98:
50 er
Spiritus
Mk.
70 er
Spiritus
Mk.
jo er
Spiritus
Mk.
70 er
Spiritus
Mk.
Oktober .
November
Dezember
Januar . .
Februar .
Mürz . . .
April . . .
Mai
53,53 I 33,8*
60,88 4 1 ,to
73,58
54,13
—
40, »6
Juni
5 3.°? 34,0*
— 40, JO
—
53,13
—
40,5»
Juli
— 34, r*
— 41,8»
—
54,»1
—
4 >,99
August ....
— 34,53
— 42,53
—
54,0*
—
43, *7
September . . .
— 37,33
— 44,39
—
54,09
—
43,9*
Handel abgefertigt haben. Wenn auoh infolge Schwund, Lagerzinsen und Ver-
sicherungsprämien Zinsen gegen Preisschwankungen ein gewisses Plus bei den
Sommerpreisen an sich wobl gerechtfertigt erscheinen lassen, so geht doch einmal
die Höhe des AbstandeB zwischen Sommer- und Winterpreis vielfach erheblich
über das normale Mals hinaus und begründet besonders durch ihre jeweiligen
Schwankungen die Annahme, dass neben den berechtigten Faktoren auch spekula-
tive Interessen wesentlich an dor Höherstellung der Sommerpreise auf Kosten der
den Produzenten bewilligten Winterpreise mitbeteiligt sind. Es betrug die jeweils
grösste Differenz zwischen Sommer- und Winterpreisen bei 70er Spiritus in den
Jahren 1895/96 4-78 Mk.
1896/97 7>«4 *
•897/98 13,63 „
1898/99 5,89 „
Der durchschnittliche Sommerpreis (Mai bis September) für 70er Spiritus
überstieg den durchschnittlichen Winterpreis (Oktober bis April) im Jahre
1895/96 .... um ],68 Mk.
•896/97 .... „ 3,7* n
1897/98 .... „ 11,97 -
•898/99 .... „ 1,15 *
Qleiche, nur durch anormale bezw. spekulative Einflüsse zu erklärende
Schwankungen zeigt nachstehende Zusammenstellung der Jahresdurchschnittspreise
fiir Kartoffelspiritus (10000 Lit.-Proz.) an den wichtigsten deutschen Handels-
plätzen von 189$ — 1899.
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Durchschnittspreise für Kartoffelspiritus (für 10000 Liter-Prozent Tralles ohne Fass)
an den wichtigsten deutschen Handelsplätzen im Jahrfünft 1895 bis 1899.
Landwirtschaftliche Nebengewerbe.
45
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4) In Posen finden auf Beschloss der Handelskammer Preisnotiernngen für Spiritus seit dem i. Juli 189; nicht mehr statt.
Der Durchschnitt fUr Januar bis Juni 189; berechnet sich auf 51,91 Mk. für 50 er und auf 32,19 Mk. für 70 er Spiritus.
46
Landwirtschaftliche Nebengewerbe.
Die sich hiernach zwischen den einzelnen Handelsplätzen ergebenden Preis-
differenzen, die wegen der dafür maßgebenden Parität im Grunde gleich bleiben
mussten, weisen beispielsweise folgende Differenzen auf:
Für joer Spiritus
zwischen Breslau und Berlin oder zwischen Danzig und Berlin
1895 1,67 Mk. 1895 1,05 Mk.
1896 2,ot „ 1896 1,44 „
1897 1,44 * 1897 1,12 r
1898 i,4S „ 1898 1,17 „
• 899 2,99 „ «899 2,18 „
Ein besonders gutes Beispiel bietet aber nachstehende Aufmachung über die
Differenz zwischen deu Berliner Loco- ohne Fasspreisen und den Hamburger Preisen für
Fassspiritus (nach Ergänzungsheft Ild. Zeitschrift f. Spiritusindustrie, Berlin 1900, S. 45).
Differenz zwischen den Berliner Loco- ohne Fasspreisen und den
Hamburger Preisen für Fassware.
Die normale Differenz zwischen Berlin und Hamburg berechnet sich folgender-
maßen:
Vom Berliner Preise sind abzuziehen pro Hektoliter r. A.:
für MaischraumsteuerriickvergUtung abzüglich Zinsen für
6 Monate 15,50 Mk.
für die Elzportprämie . . 6,oo „
also abzuziehen im Ganzen 21,50 Mk.
Dagegen sind zuzuschlagen :
für Fracht, Spesen etc 1,50 Mk.
für Fasswert 4,25 — 4,50 „ 5,75 — 6,00 Mk.
ee beträgt also die normale Differenz zwischen Berlin
und Hamburg rund 16,00 Mk.
Da seit 1898 auch eine Hamburger Notiz für Ware ohne Fass besteht, so
ist, um das Rendementverhältnis zwischen dieser und der Berliner Loco-Notiz zu
berechnen, nur der Betrag von 20,00 Mk. abzuziehen.
Die Differenzen zwischen dem Berliner und Hamburger Preise betrugen :
1898
1*97
1896
1895
1894
«893
1892
1SS4
1883
Januar . .
15,03
>9.52
16,16
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«*, *3
9,99
n,o8
7,55
«0,83
Februar
15,98
19,89
«7.«5
14,21
««,85
11,06
10,38
8,80
11,40
März
«9.45
17,09
«4,95
11,48
12,72
11,22
8,95
10,60
April . .
21,10
20,11
16,93
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«1.75
13,26
11»59
8,16
«2,70
Mai . . .
»4,65
20,83
17,07
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Juni . . .
25,26
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12,00
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August . .
26,64
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17,16
16,81
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13,28
11,06
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September.
24,09
24,02
18,21
16,94
«2,5*
««,5*
«3,26
10,00
9,73
Oktober
20,68
21,61
18,04
16,27
12,71
1 1,20
«>,92
9,80
7,60
November .
15,66
17,06
19,00
15,54
«2,5«
10,49
10,13
7,80
7,50
Dezember .
15,78
15,52
19,07
15,88
12,86
10,67
9,63
8,65
7,13
Die cursiv gedruckten Zahlen geben die Monate an, in welcheu der Berliner
Looopreis mit dem Hamburger Preise annähernd im Bendement war.
Digitized by Google
I-and wirtschaftliche Nebengewerbe.
47
Nur in 34 von im ganzeu 108 Emzelnotierungen war daher der Berliner
Locopreii annähernd im Rendement mit den Hamburger Preisen.
Die Erkenntnis dieser Tatsache der allgemeinen Unsicherheit, die Abhängig-
keit von willkürlichen Preisverachiebungen durch den Handel hatte schon längst
in den Kreisen des Brennereigewerbes zu der Überzeugung geführt, dass unter
der Herrschaft des freien Marktes eine durchgreifende Wandlung nicht zu erwarten
war und dass es hierzu einer grundsätzlichen Änderung des ganzen Systems der
Spiritusrerwertung bedürfe.
Schon als mit Beginn der 80er Jahre die Spiritusproduktion ihren Höhepunkt
erreicht hatte und der Export und die Preise langsam abzubröckeln begannen, war
die Idee der Selbsthilfe aufgetaucht und gewann, nachdem in dem Organ der
Produzenten, der Zeitschrift für Spiritusindustrie, die darüber sich schlüssig werden-
den Meinungen in ausgiebigster Weise zu Wort gekommen waren, bereits im Jahre
1885 ihre erste greifbare Fassung in den Plan eines speziell die Überproduktion
hintanhaltenden Zusammenschlusses des Gewerbes. Im Jahre 1887 war man
bereits nabe daran, das Projekt einer durch umfassendste Agitation vorbereiteten
Aktiengesellschaft unter dem Namen „Verein zur Spirituaverwertung“ zu ver-
wirklichen.
Ein abermaliger Versuch erfolgte zu Beginn der 90 er Jahre. Mit Ausgang
der 90er Jahre wurden die Bestrebungen zum dritten Male aufgenommen, und
nunmehr mit Erfolg. Trotz anscheinend steigender Preise wurde mit der 1898/99
beginnenden neuen Kontingentierungsperiode die Gefahr einer Überproduktion be-
sonders bedrohliob, welche die Übelstände der Preisbildungen am freien Markt er-
heblich verschärfen musste. Kurz zuvor waren etwa 300 neue Brennereien, meist
grösseren Umfanges, entstanden, die bereits in der Kampagne 1897/98 zur Steige-
rung der Produktion um 18 Mill. Liter gegen das Vorjahr beigetragen hatten, trotz-
dem sie bisher ohne Kontingent gearbeitet hatten, an dem sie Dir die Folge
mitbeteiligt wurden. Die neue Kampagne setzte denn auch mit einer ausserordent-
lichen Produktionssteigerung ein,1) deren deroutierende Wirkungen auf die Preis-
bildung nur durch das Zusammentreffen ausserordentlicher Umstände (äusserst
geringer Bestand zu Anfang der Kampagne und starker Verbrauch in den ersten
Monaten) verhütet wurde. Mit allem Nachdruck wurde daher der Zusammenschluss
des Gewerbes von den leitenden Persönlichkeiten betrieben, in denen der Verein
der Spiritusfabrikanten seine natürliche 8pitze fand.
Im Unterschied von den früheren Bestrebungen waren es diesmal nicht allein
die Produzenten des Spiritus, sondern auch die mit seiner Reinigung und Verede-
lung befassten Spritfabriken, welche sich in gleicher Richtung denselben an-
schlossen. Auch dieser Zweig der Spiritusindustrie war, besonders seit der auch
für ihn grosse Lasten bedingenden Steuergesetzgebung von 1887, in seinen Be-
triebsverhältnissen erheblich beeinträchtigt. Der anfänglich bedeutende Rückgang
1 ) Vom Oktober bis Dezember 1898 allein 124,4 Mill. Liter gegen 103,6 Mill. Liter
im gleichen Zeitraum des Vorjahres und nur 93,4 Mill. Liter im Jahre 1896, also insge-
samt etwa 34 °l„ Zunahme in zwei Jahren.
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Landwirtschaftliche Nebeugewerbe.
der Alkoholproduktion and des Exports bat den gegenseitigen Wettbewerb, der
sieb in der Hauptsache auf den eingeschränkten inländischen Trinkbranntwein
stützte, mehr und mehr verschärft. Das Überwuchern der reinen Spekulation mit
den jede Kalkulation erschwerenden Preisschwankungen im Gefolge gefährdete an-
dauernd die Fortführung ihres bedeutende Anlagen investierenden Betriebes.
Die Möglichkeit, gerade einem erneuten Ansturm der Produktion gegenüber
Rückendeckung zu finden, war für den soliden Fabrikanten verringert oder ge-
schwunden.1)
Nachdem es unter dem Druck der im Norden bestehenden Verhältnisse seit
der Brennereikrise in den Jahren 1896/97 bereits zu einer Reihe von provinzialen
Genossenschaften (zuerst in Westpreussen, dann in Pommern, später in der Provinz
Sachsen) gekommen war, die jedoch nur fUr ihren Bezirk einige Verbesserung im
Absatz erzielen konnten, auf die Gesamtlage des Marktes aber ohne Einfluss bleiben
mussten, und nachdem ferner im Jahre 1897 eine Anzahl meist grösserer Spritfabriken
sich zu einer gemeinsamen „Verkaufsstelle“ konsolidiert hatten, kam endlich die
Begründung des Verwertungsverbandes deutscher Spiritusfabrikanten und der Zen-
trale für Spiritusverwertung 0. m. b. H. zustande. Am 29. März 1899 wurden
zwisohen den Bevollmächtigten des Brennereigewerbes und denjenigen der vereinigten
Spritiabriken die den Gesamt-Verband der Spiritusgewerbe begründenden
Verträge ausgetausoht. Statt der als Bedingung des Zustandekommens geforderten
Mindestmenge von 80 Mill. Liter waren zu diesem Zeitpunkt etwa 135 Mill. Liter
Brennerei-Kontingent dem VerwertungBverbande beigetreten, während der Zentrale
sioh 72, d. i. die Mehrzahl der Spritfabriken angeschlossen hatten, wozu im Laufe
der nächsten Monate einerseits noch 31 Millionen Brennerei-Kontingent und 28
Spritfabriken hinzukamen.1) Bei einem Mitgliederbestände von 4000 Uber das ganze
Reich verteilter, hauptsächlich aber im Osten liegender Brennereien stellt der Ver-
wertungsverband deutscher Spiritusfabrikanten die grösste wirtschaftliche genossen-
schaftliche Vereinigung von Landwirten dar, welche es gibt.*) Der Menge nach
werden 75 °/0 der Spirituserzeugung durch den Verband abgesetzt, der Zahl nach
sind an dem Verbände ungetähr 5 °/0 aller Brennereien beteiligt.4) Die vereinigten
Spritfabriken verarbeiten etwa 90 °/0 der gesamten Alkoholerzeugung Deutschlands.
*) Jahresbericht der Zentrale für Spiritusverwertung.
*) Ausserdem hatte Bich noch der weitaus grösste Teil der nichtkontingentierten
Melasse- und Getreidebrennereien dem Verbände augeschlossen; eine grosse Anzahl Brenne-
reien aller Art war ferner auf kürzere Zeit als 9 Jahre zur Lieferung ihrer Erzeugnisse
verpflichtet worden.
*) Delbrück, Die Lage des Brennereigewerbes. Vortrag, Berlin 1901.
4) Im Betriebsjahr 1898/99 wurden
von 5571 Kartoffeln verarbeitenden Brennereien 3106734 hl,
. 8901 Getreide „ „ 580944 „
„ 29 Melasse „ „ 102889 „
and „46425 andere Materialien „ „ nur 25002 „
reiner Alkohol erzeugt. Delbrück a. a. 0.
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Landwirtschaftliche Nebeugewerbe.
49
Der organisatorische Aufbau des in Anbetracht der zum Teil bedeutenden
Kapitalanlagen und Einrichtungen zunächst auf 9 Jahre begründeten Unternehmens
ist folgender:1)
Der Verwertungsverband ist in 11 geographisch gegliederte Abteilungen
eingoteilt, welche zusammen den aus etwa 100 Personen bestehenden llaupt-
vorstand wählen. Dieser wählt aus seiner Mitte einen Ausschuss von 7 Personen,
den sogenannten „Brennerausschuss“. Dieser stellt einen Bevollmächtigten und
einen kaufmännischen Vertreter an für die Prüfung der Vertragsinnehaltung.
An der Spitze der von den Spritfabriken gebildeten Zentrale für Spiritus-
verwertung steht ein Aufsichtsrat, der 3 Direktoren zu (Geschäftsführern anstellt.
Diese 3 zusammen mit den beiden Bevollmächtigten des Brennerausschusses bilden
die Hauptgeschäftsstelle der so gebildeten Gemeinschaft. Über dieser steht, vom
Brennerausschuss und den 7 Mitgliedern des Aufsichtsrats der Zentrale gebildet,
der GesamtaussohuBs, der das eigentlich leitende Organ des gesamten Unter-
nehmens ist. Er setzt die Preise fest, sowie die laufend an die Brenner für ge-
lieferten Spiritus zu gewährenden Anzahlungen und besobliesst über die aus den
bestehenden Verträgen abzuleitenden Ausfübrungsbestimmungen. Für etwaige
Streitigkeiten sind Schiedsgerichte vorgesehen, Bowie für besonders geartet« Fälle
ein besonderes Obmannsverfahren.
Der Wahrung der beiderseitigen Interessengemeinschaft dient der Grundsatz
gemeinschaftlicher Verwertung derart, dass sich die Spritprämie für die Sprit-
fabriken nach der Höbe des für die Brenner erzielten Preises richtet, wobei jedoch
die Höhe der Prämie nicht einfach proportional, sondern progressiv und degressiv
normiert ist, da der Gewinn des Brenners mit den Preisen ebenfalls progressiv steigt. *)
Dieser in Form der Reinigungsprämie bezogene Anteil der Zentrale am
Gesamt-Jahresdurchschnittserlös gilt zugleich sIb Entschädigung für den von ihr
für ihre Gesellschaft zugestaudenen Verzicht auf den Spiritushandel und für die
sonstigen von ihr eingegangenen Verpflichtungen.*)
Der Brenner erhält den nach Abzug des erwähnten, der Zentrale zufallenden
Anteils verbleibenden vollen durchschnittlichen Jahreserlös für den von ihm
gelieferten Spiritus, und zwar kann er sofort nach jeder Lieferung eine Abschlags-
zahlung beanspruchen; die endgültige Abrechnung erfolgt nach Fertigstellung des
*) Nach Delbrück a. a. 0.
*) Die Reinigungspräiuie beträgt mindestens 7,5 °/e des Durchsclmittajahreserlöses
und bei einem Jahresdurchschnittserlöse von mehr als 45 Mk. für das Hektoliter 9,6
jedoch nicht mehr als 4,80 Mk. für das Hektoliter. Die Prämien erhöhen sich ferner hei
Zunahme der Menge des mit dem allgemeinen Mittel denaturierten Spiritus, sowie bei
Abnahme der Menge des gereinigten Branntweins und ermässigt sich entsprechend, wenn
der umgekehrte Fall eintritt.
r) Sicherung des derzeitigen Bestandes der Gesellschaft; Haftung der Steuerbehörde
gegenüber für die Verbranchsabgabe für den von den Brennereien gelieferten Branntwein;
Übernahme des Transports der Rohware von den Anknnftsbahnhöfen oder Quais zn den
Reinigungsanstalten; Übernahme des bei der Reinigung entstehenden Schwundes, der
Feuerversicherung und des Delkrederes, sowie die geschäftlich Üblichen Garantien für die
Güte des gereinigten Sprits.
Meltau, Boden dee pretu*. Staate«. VIII. 4
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Landwirtschaftliche Nebengewerbe.
Jahresabschlusses. Der Absclilagapreis erleidet durch die sogenannten Paritäts-
plätze, durch welche der Preisdifferenz zwischen Osten und WesteD gebührend
Rechnung getragen ist, eine entsprechende Modifikation, indem für jeden dieser in
einem Anhang zum Hauptvertrage aufgeführten Plätze ein Auf- oder üntergeld
normiert ist, das bei der Preisberechnung den Brennern zu- oder abgescbrieben
wird.1) Die Fracht für seinen Spiritus von der Brennerei zu dem im übrigen von
ihm selbst zu wählenden Paritätsplatz hat der Brenner zu tragen, gleichviel, ob
der gelieferte Spiritus von der Zentrale dorthin dirigiert wird oder nicht.
Im übrigen ist als Qeschäftsgrundsatz möglichste Beibehaltung der alten
Verkehrsverhältnisse aufgestellt. Die Lieferung des Spiritus erfolgt durch Ver-
mittelung der am Handel früher beteiligten Personen; der Verkauf erfolgt unter
Benutzung bestehender Firmen. Das börsenmässige Geschäft ist aufgehoben.
Jede Einwirkung auf die Produktion der einzelnen Mitglieder ist, im Gegen-
satz zu früheren Bestrebuugen, ausgeschlossen, wodurch sich die Vereinigung
wesentlich und günstig von der Mehrzahl der sonstigen Kartelle und Ringe unter-
scheidet, worin aber auch andererseits die Hauptschwierigkeiten für die Verbands-
leitung, der die rentable Unterbringung des gesamten Angebots obliegt, beruht.
Die Vorteile der Vereinigung liegen hiernach „einmal in der Möglichkeit,
den Inlands- vom Auslandspreis zu trennen,-) zweitens, den Preis von Trinkbrannt-
wein und denaturiertem Spiritus9) zu differenzieren, drittens in der Möglichkeit,
vorübergehend grössere Bestände zu übernehmen, ohne den Preis sofort sinken zu
lassen9.1) Eine besonders wichtige und umfassende Wirksamkeit, um den Absatz
jederzeit tunlichst der Produktion anzupassen, entwickelte die Vereinigung in der
Förderung des Verbrauchs von Spiritus zu technischen und gewerb-
lichen Zwecken. Die erfolgreiche Organisation dieser Tätigkeit stellt unbestritten
das grösste Verdienst des Verwertungsverbandes dar. Sie ist konzentriert in der be-
sonders errichteten, unter der Leitung von Prof. Wittelshöfer stehenden technischen
Abteilung der Spiritus-Zentrale, die in idealer Konkurrenz mit der Versuchsanstalt
des Vereins der Spiritusfabrikanten, der die technisch-wissenschaftliche Förderung
der technischen Spiritusverwendung obliegt, die kaufmännisch-industrielle Forde-
rung desselben bezweckt. Die hierzu angewandten Mittel sind:6) i. Zweckmässige
Verfrachtung des denaturierten Spiritus; derselbe wird in den Produktionsgebieten,
wo Ware von geeigneter Ilochprozentigkeit vorhanden ist, denaturiert und zu den
neuen billigen Frachtsätzen an die Verbrauchsstelle befördert. Durch grosse Ab-
schlüsse wird die Bereitstellung des begrenzten Denaturierungsmittels sicher ge-
stellt. 2. wird die Preisstellung für denaturierten Spiritus nicht mechanisch, sondern
*) Die Beträge der Auf- oder Untergelder schwanken im einzelnen zwischen + 2 Mk.
fllr 1 hl reinen Alkohol.
*) Die Förderung der Ausfuhr wurde durch eine Herabsetzung des Ausfuhrpreises bewirkt.
*) Auch für zur Essigfabrikation bestimmten Spiritus wurden bestimmte Preis-
ermässigungen zugestauden.
*) „Die Vereinigung der Spiritusinteressenten in Deutschland“, Vortrag von C. G. E. B.
zu Puttlitz, abgedruckt in No. 5 der Monatlichen Nachrichten des internationalen Bureaus
zur Hegnlierung der Getreidepreise. Freiburg (Schweiz) 1900.
•) Nach Delbrück 1. c. 1901.
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Landwirtschaftliche Nebengewerbe.
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je nach der xu überwindenden Konkurrenz gehandhabt. Ausser den fUr die Essig-
fahrikanten gewahrten Rabatten sind besonders für den mit dem Petroleum kon-
kurrierenden Koch- und Leuchtspiritus weitergehende Konzessionen vorgesehen.
Während der Preis desselben vor Begründung des Verbandes zwischen 40 und
60 Pf. für das Liter schwebte, hat derselbe filr das ganze Reich einen einheitlichen
Preis von 30 Pf. geschaffen. Noch weiter ging die Preisherabsetzung bei der
neuesten und aussichtsreichsten Verwendung deB Spiritus zur Krafterzeugung. Für
diesen hat der Verband den Preis sogar auf 20 Pf. festgesetzt. Für die Zukunft
sind noch weitere Preisermässigungen geplant. Zur Popularisierung des tech-
nischen Spiritus hat der Gesamtausschuss für eine Reihe von Jahren einen Propaganda-
fonds von jährlich >/4 Mill. Mark zur Verfügung gestellt. Diese Propaganda wird
durch grössere Ausstellungen 1900/1901 — Posen, München, Halle a. S. — *) durch
repräsentable Verkaufsstellen für die techniscb-gewerbliohe Verwendung des Spiritus
und den dafür in Betracht kommenden Apparaten, so in Berlin (Friedrichstr. 96),
Leipzig, Stuttgart, München, Stettin, Posen u. a. 0. erzielt, ausserdem sind ständig
Preisausschreiben für konstruktive Verbesserungen der Spiritus-Heizung, -Beleuchtung
und -Krafterzeugung im Gange.*)
Das 1900 abgelaufene erste Betriebsjahr hat die auf den Zusammenschluss
des Spiritusgewerbes gesetzten Erwartungen voll erfüllt und zugleich seine Leistungs-
fähigkeit auf eine ernste Probe gestellt. Die Zunahme der Produktion und die damit be-
wirkte Anhäufung von Lagerbeständen — die bisher nur in erster Linie das willkür-
liche Schwanken und Fallen der Preise durch die stets empfindliche Spekulation ver-
schuldet hatte — war seit 1891/92 noch nie so gross gewesen.3) Diese hierdurch
l) 1902 fand eine grosse Sonderausstellung in Berlin statt.
*) Die technische Abteilung des Verbandes hat vor allem auch die Aufgabe, die
Technik für alle Gegenstände, die mit Spiritus Zusammenhängen, zu prüfen, das Brauch-
bare auszusuchen, das Unbrauchbare aber sofort zu unterdrücken. Letzteres erwies sich
um so notwendiger, als in den letzten Jahren zahlreiche Konstruktionen von Spiritus-
Heizapparaten, -Lampen n. a. 111. inzwischen von vervollkommneten Neuerungen überholt
sind und als gerade diese noch vielfach im Handel vorkommenden unbrauchbaren Gegen-
stände der wirksamen Popularisierung der technischen Spiritusverwertnng sehr hindernd
im Wege standen.
*) Die Zunahme der Bestände betrug in der Zeit der eigentlichen Produktion (Ende
Oktober biB Ende April) in
1S91/92
den Kampagnen:
64,4 Kill. Liter
>896/97 • •
• • 77,6
Mill. Liter
>892/93
67,6 „
1897/98 . .
■ - 78,3
fi n
>893/94
9», 8 „
1898/99 . .
• • • 90,4
n n
>894/95
74*5 * rt
1899/1900
. . . 101,0
» r»
>895/96
Die Bestände selbst
88,7 „
waren gleichfalls die höchsten je um
diese Zeit erreichten. Sie
betrugen Ende April:
1892
80 Mill. Liter
1897 • ■ ■
... 97
Mill. Liter
1893
86 „
1898 . .
... 90
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1894
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1899 . . .
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1896
' >0 „ »
4*
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52
Landwirtschaftliche Nebengewerbe.
für die Preishaltung verursachten grossen Schwierigkeiten des neuen Unternehmens
wurden noch verschärft durch die schon vor Begründung des Verbandes ungemein
rege betriebene Gegenagitation der dadurch in ihrer Existenz bedrohten Spiritus-
Spekulanten und der Zwischenhandels-Interessenten des Trinkbranntweins, die mit
Kecht in der Verteuerung desselben eine erhebliche Schmälerung ihrer bisherigen
Gewinne befürchteten. Der gemeinsame Mittelpunkt dieser Agitation war die
Horliner Spiritusbürse, an der man nichts unterliess, um den Zusammenschluss des
Spiritusgewerbes zu diskreditieren und wirtschaftlich zu Fall zu bringen. Der
für die Brenner trotzdem erzielte Durchschnittspreis für das erste Betriebsjahr der
Kampagne betrug 41,50 Mk. für 10000 Lit.-Proz.
Eröffnet? so die neue Organisation des Brennereigewerbes für die fernere
Gestaltung seiner Wirtschaftslage unzweifelhaft bessere Aussichten, so bedurfte es
doch für die völlige Sicherstellung seiner im landwirtschaftlichen Interesse fort-
dauernd entwicklungsfähig zu haltenden Betriebsführung noch einer Aktion der
Gesetzgebung, die den Bestrebungen des Verbandes nach der wichtigsten Seite
hin den erforderlichen Rückhalt gewährt. Der auch in Zukunft mit steigender
Bevölkerung intensivere Ackerbau und die Hebung der Viehhaltung weisen not-
wendig auf eine entsprechende Ausdehnung des Kartoffelbaues hin, für deren
jeweilige mehr oder weniger erhebliche Überschüsse die Spiritusbrennerei stets
aufnahmefähiger erhalten werden muss. Die schädigenden Rückwirkungen von
zeitweilig sich stauendem, als Überproduktion empfundenem Angebot sind aber
auch durch die Koalition dor Spiritusproduktion nicht immer ausgeschlossen. Trotz
erfreulich steigenden Verbrauchs von technischem Spiritus ist bei der zu ge-
wärtigenden Zunahme der Alkoholerzeugung mit der Möglichkeit zu rechnen, dass
wegen der Grösse des zu technischen Zwecken abzustossenden Überschusses die
hierzu erforderliche Preissenkung die gesamte Spirituserzeugung in Mitleidenschaft
ziehen und für sie einen Preisfall bis auf das Konkurrenzniveau des Petroleums im
Gefolge haben kann. Die Wirkung eines solchen allgemeinen Preisfalles, der mit
10 Mk. für das Hektoliter Alkohol nicht zu hoch geschätzt ist, würde nicht minder
bedenkliche Folgen für das Gewerbe haben als die, welche man angesichts der
ähnlichen Sachlage 1895 befürchtete und denen man mit der Einführung der Brenn-
steuer vorbeugte. Durch deren Erträge wollte man die Ausfuhr und den tech-
nischen Verbrauch von Spiritus heben und damit den Markt von der auf ihm
lastenden Überproduktion befreien. Dasselbe Mittel zum zweiten Male angewendet,
müsste nach längerer oder kürzerer Frist versagen, bis wieder der Sättigungspunkt
erreicht wäre, an dem der Produktiousüberschuss zu einer allgemeinen Preisdepression
und deren weiteren Folgeerscheinungen führen würde. Auch wäre die Belastung
der einzelnen Brennereien bei der Erhöhung der Brennsteuer zu hoch, da sie etwa
eine Verdreifachung derselben bedingen müsste, um wirksam zu sein. Eine orga-
nische, auf die Dauer vorhaltende Lösung kann daher nur in einer entsprechenden
Anwendung des Kontingentgrundsatzes auf den Trinkbedarf Deutschlands überhaupt
gefunden werden, indem schon an der Produktionsstätte, an der Brennblase, die
nach Mafsgabe des Gesamtbedarfs umzulegende Menge von Trinkbranntwein fest-
gestellt und von dem überscliiessenden Teil der Alkoholproduktion durch den für
diesen einzuführenden gesetzlichen Denaturierungszwang geschieden wird.
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Landwirtschaftliche Nebengewerbe.
53
Dadurch würde die Überproduktion über den Trinkverbrauch ein für alle-
mal auf seine eignen Wege gewiesen und aus der Preisbildung für Trinkspiritus
ausgescbaltet. Jede Übererzeugung von Spiritus hätte dann damit zu rechnen, zu
Konkurrenzpreisen des Petroleums seine Verwertung zu suchen, und die zunächst
noch unabsehbar ausdebnungsfähige technische Nutzbarmachung des Spiritus würde
dann der Herstellungsmenge und Preisbildung desselben in einer dem natürlichen
Zusammenhänge wirklich entsprechenden Weise Mals und Richtung geben.
Nach diesen Grundsätzen gelangte zu Beginn 1901 ein amtlicher Gesetz-
entwurf an den Reichstag, der jedoch einstweilen nioht zur Verabschiedung kam.
Vielmehr wurde durch ein widriges Zusammentreffen von Umständen auch das vor
Schluss der Sessionsperiode eingebrachte Notgesetz abgelehnt, welches wenigstens
die Weitererhebung der ursprünglich nur bis zum 1. Juli 1901 vorgesehenen
Brennsteuer sicherstellen sollte.
Damit ist zunächst unleugbar die Entwicklung der wirtschaftlichen Verhält-
nisse der Spiritusbrennerei, soweit sie durch die Gesetzgebung bedingt Bind, wieder
um ein gut Teil zurückgeworfen. Es steht aber zu erwarten, dass das inzwischen
in dem Kreise des Gewerbes in so erfolgreicher Weise zum Durchbruch gelangte
Solidaritätagefühl angesichts der möglicherweise zu gewärtigenden Verschlechterung
der Lage die Interessengemeinschaft noch fester zusammenfügen und nach aussen
hin noch weiter auBbauen wird. Auf alle Fälle aber kann mit Zuversioht darauf
gerechnet werden, dass die gesetzgeberischen Faktoren des Reiches sich schliess-
lich der Verpflichtung nicht werden entziehen können, die im Laufe der letzten
30 Jahre durch technisch-wissenschaftliche Entwicklung so hochgediehene wirt-
schaftliche Bedeutung der Spiritusbrennerei für die Landwirtschaft wie für die ge-
samte Volkswirtschaft Deutschlands und besonders Preussens auf der Höhe zu
halten und dauernd sicher zu stellen.
(Abgeschlossen im Sommer 190z, mit Ergänznngen bis 1905.)
Nachtrag.
Die Entwicklung der Spiritusbrennerei von 1900—1905.
Von
Dr. Wilhelm Behrend,
Beamter für wirtschaftliche Angelegenheiten beim Verein der Spiritus-Fabrikanten
ln Deutschland.
Die Bestimmungen der Novelle von 1895 zum Branntweinsteuergesetze waren,
soweit sie sich auf die Brennsteuer bezogen, als ein Provisorium gedacht gewesen
und zunächst auf einen Zeitraum vou sechs Jahren erlassen, so dass sie, falls
nichts anderes bestimmt wurde, mit dem 1. Oktober 1901 ausser Kraft treten mussten.
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54
Landwirtschaftliche Nebeugewerbe.
Die Brennsteuer, deren eigentliches Wesen darin lag, dass sie eine Stener
im fiskalischen Sinne des Wortes nicht darstellte, dass vielmehr aus ihren durch
das Brennereigewerbe selbst aufgebrachten Erträgen die Mittel genommen werden
sollten, um für die stete steigende Erzeugung an Spiritus eine volkswirtschaftlich
nützliche Verwertung zu sichern, war ein solches gesetzgeberisches Novum, dass
eine derartige Probezeit wohl berechtigt erschien.
Man wird sagen können, dass die Brennsteuer die auf sie gesetzten Er-
wartungen wohl erfüllt hat. Der Verbrauch von Spiritus zu technischen Zwecken,
dessen Förderung eine der vornehmsten Aufgaben der Brennsteuer war, stieg in
der Zeit vom Betriebsjahre 1894/95 bis zum Betriebsjahre 1900/01 von 71,88 Mill.
Liter auf 116,31 Mill. Liter. Es kann allerdings nioht geleugnet werden, dass das
Hauptverdienst an der Steigerung dieses Verbrauches dem Verwertungsunternehmen
zuzuschreiben ist, und hier ist der technischen Abteilung der Zentrale für Spiritus-
verwertung ganz besonders zu gedenken. Der Spiritusverbrauch zu technischen
Zwecken hob sich sofort nach der Gründung des Verwertungsunternehmens von
88,49 Mill. Liter im Jahre 1897/98 auf 99 Mill. Liter im Jahre 1898/99. Anderer-
seits steht es fest, dass ohne das Bestehen der Brennsteuer die Tätigkeit der
Zentrale einen annähernden Erfolg nicht hätte erzielen können.
Inwieweit die Brennsteuer ihre zweite Aufgabe, die Einschränkung der
Überproduktion, erfüllt hat, lässt sich schwer sagen. Die statistische Lage gibt
hierüber keinen sicheren Aufschluss. Die Gesamterzeugung an Spiritus ist unter
der Herrschaft des Brennsteuergesetzes beständig gestiegen. Zweifellos sind die
in der gleichen Zeit ständig steigenden Kartoffelernten in erster Linie als Ursache
dieser Erscheinung anzusprechen.
Von 1895 — 1900 stieg die Kartoffelernte Deutschlands von 377,86 Mill.
D.-Ztr. auf 405 Mill. D.-Ztr., wobei zu bemerken ist, dass die Ernte des Jahres
1895 für die damaligen Verhältnisse bereits als recht hoch anzusehen war, und
dass bereits im darauffolgenden Jahre die Ernte auf 3Z3,29 D.-Ztr. zuriickging.
Es ist mit Sicherheit anzunohmen, dass die Produktionssteigerung an Spiritus
eine nooh viel erheblichere geworden wäre, wenn die Brennsteuer nicht gewirkt
hätte, und dass vor allem beim Fehlen der durch die BrennsteuerrückvergUtung
bewirkten Förderung des Verbrauches von technischem Spiritus eine gefahrbringende
Überproduktion Platz gegriffen hätte.
Es galt in den Kreisen der Brennerei- Interessenten als eine feststehende
Tatsache, dass es als ein harter, schwer zu verwindender Schlag für das ganze
Brennereigewerbe angesehen werden müsBe, wenn mit dom I. Oktober 1901 die
Brennsteuer wirklich ausser Kraft gesetzt werden sollte. Die Überzeugung war
sogar eine allgemeine, dass ein einfaches Fortbestehen der bisherigen Brennsteuer-
sätze nicht ausreichend sein würde, um einer über das wirtschaftlich gerechtfertigte
Mafs hinausgehenden Steigerung der Spiritusproduktion entgegen zu wirken und
auch für die wirtschaftlich gerechtfertigte, stets wachsende Mehrerzeugung einen
Absatz zu sichern. Es galt daher der Zeitpunkt, in welchem sich die Gesetzgebung
an sich schon mit der Branntweinsteuer zu beschäftigen hatte, wenn an Stelle der
am 1. Oktober ausser Kraft tretenden Brennsteuer nicht eine Lücke ointreten sollte,
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Landwirtschaftliche Nebengewerbe.
55
»1» eine günstige Gelegenheit zum weiteren Ausbau der Branntweinsteuergesetz-
gebung im vorbesprochenen Sinne.
Aus der Erkenntnis, dass eine Enweiterung des Absatzes für Spiritus aus
ethischen und wirtschaftlichen Grtinden nur auf dem Gebiete der technischen Ver-
wendung zu suchen sei, entsprang der Gedanke, auf dem Wege der Gesetzgebung
dafür Sorge zu tragen, dass aller über das Trinkbedürfnis hinaus erzeugte Brannt-
wein, soweit er nicht zur Ausfuhr kommt, dieser Verwendung zugeführt wird, d. h.
es entsprang hieraus der Gedanke der Denaturierungspflicht, d. h. der Ver-
pflichtung für den Brennereibesitzer, einen Teil des erzeugten Produktes durch
Denaturierung dem Markte für Trinkbranntwein zu entziehen.
Durch eine derartige Mafsnahme wäre eine vollständige wirtschaftliche
Trennung des zur Befriedigung des Trinkhedürfnieses erforderlichen Spiritus von
dem über dieseB Bedürfnis hinausgehenden zu denaturierenden Branntwein bewirkt
worden und eine gesunde Preisbildung für den Trinkbranntwein wäre die Folge
davon gewesen.
Eine solche wirtschaftliche Trennung konnte durch die Brennsteuer, so sehr
sie auch als Anreiz zur Denaturierung wirkte, niemals erreicht werden; es blieb
immer die Frage offen, ob der durch die Brennsteuer bewirkte Anreiz zur Dena-
turierung je nach den Konjunkturen stark genug wäre, um die tatsächliche Dena-
turierung zur Folge zu haben, und die Preisbildung konnte der Einwirkung der
Uber das Trinkbedürfnis hinaus erzeugten Mengen nicht entzogen werden.
Die verbündeten Regierungen verschlossen sich nicht den für die Einführung
der Denaturierungspflicht sprechenden Gründen.
Es wurde dem Reichstag ein Gesetzentwurf vorgelegt, nach welchem vom
1. Oktober 1901 ab neben der beizubehaltenden bisherigen Brennsteuer allen
Kartoffeln, MaiB, Melasse oder Urauereiabfälle verarbeitenden oder Hefe im Lüftungs-
verfahren erzeugenden Brennereien von über 150 hl Erzeugung für einen alljähr-
lich vom Bundesrat zu bestimmenden Bruchteil ihres Erzeugnisses eine weitere
Brennsteuer von 15 Mk. auferlegt werden sollte, die jedoch nicht zu entrichten
wäre, soweit eine entsprechende Branntweinmenge entweder durch den Brennerei-
besitzer oder an seiner Stelle durch andere vollständig denaturiert wurde.
Der Regierungsentwurf enthielt also formell keine Denaturierungspflicht, wohl
aber materiell. Es war selbstverständlich, dass die für einen Teil der Produktion
zu zahlende Brennsteuer von 15 Mk. nicht gezahlt, sondern durch die Denaturie-
rung abgelöst werden würde.
Ausser den Bestimmungen über die Denaturierungspflicht, oder genauer ge-
nommen über die durch Denaturierung abzulösende Brennsteuer, und der Bestim-
mung, dass die bisherige Brennsteuer bestehen bleiben sollte, enthielt der Gesetzentwurf
noch eine weitere Bestimmung über den neu zu errichtenden Brennereien zu ge-
währenden Hücbstkontingentsfuss. Xach den bisherigen Bestimmungen sollte für
neu zu errichtende Brennereien der Kontingentsfuss, d. h. diejenige Monge Spiritus,
nach Mafsgabe welcher der Brennerei ihr Kontingent zugewiosen wird, für land-
wirtschaftliche Brennereien höchstens 80000 1 und für Matorialbrennereien, d. h. für
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Landwirtschaftliche Nebengewerbe.
nicht mehlige Stoffe verarbeitende Brennereien höchstens 8000 1 betragen. Der
Gesetzentwurf setzte diese Mengen auf 50000 bezw. 5000 1 herunter. Es war hier-
für die Erwägung maßgebend, dass man einen durch die gerade vorliegenden wirt-
schaftlichen Verhältnisse nicht gerechtfertigten und nur durch den Wunsch nach
der Erlangung eines Kontingentes motivierten Bau von Brennereien einen gewissen
Damm entgegensetzen wollte, und zweitens auch die, dass die ursprünglichen Kon-
tingente der alten Brennereien im Laufe der Kontingentsperioden eben infolge
des ausserordentlich starken Neubaues von Brennereien erheblich gekürzt worden
waren und es als ein Akt ausgleichender Gerechtigkeit angesehen wurde, wenn der
Höchst kontingent8fus8 auch der neu zu errichtenden Brennereien einer Kürzung
unterworfen wurde.
Es gelang nicht, den Regierungsentwurf durchzubringen, auch der Vor-
schlag, die bestehende Brennsteuer auf da« Eineinhalbfache zu erhöhen, für den
eine Mehrheit vorhanden war, erhielt nicht Gesetzeskraft, weil bei der Scliluss-
ahstimmung sich die ßeschlussunfahigkeit des Hauses ergab und die Session abge-
schlossen war. Der Reichstag ging daher auseinander, ohne dass ein rechtskräftiger
Beschluss zustande gekommen wäre.
Die Bestimmung von 1895, nach welcher die Brennsteuer mit dem 1. Oktober
1901 aufhören sollte, musste somit in Kraft treten und das Brennereigewerbe sich
darauf einrichteu, von diesem Zeitpunkte ab ohne Brennsteuer auszukommen.
Die Folgen dieses Umstandes liessen nicht auf sich warten. Das Fehlen der
Brennsteuer machte sich in höchstempfindlicher Weise geltend. Die Erfahrungen
des Betriebsjahres 1901/02 haben den Beweis erbracht, dass die beiden der Brenn-
steuer zugeschriebenen Wirkungen, die produktionseinschränkende und die auf eine
Erweiterung des Verbrauchs von denaturiertem Spiritus abzielenden ihr tatsächlich
innewohnen. Die Spirituserzeugung des Jahres 1901/02 betrug nicht weniger als
4,24 Mill. Hektoliter, d. i. eine Menge, wie sie in früheren Jahren auch nicht an-
nähernd erreicht worden war. Im Durchschnitte der vorangegangenen fünf Jahre
waren jährlich nur 3,57 Mill. Hektoliter produziert, und das Jahr, das bisher die
höchste Produktion gezeigt hatte, nämlich das Jahr 1900/01, stand mit 4,06 Mill.
Hektoliter gegen das Betriebsjahr 1901/02 in seiner Branntweinerzeugung noch um
0,18 Mill. Hektoliter zurück.
Allerdings wurde die Wirkung der Aufhebung der Brennsteuer durch die
geradezu beispiellos hohe Kartoffelernte verstärkt, die im Jahre 1901 gemacht wurde.
Es wurden in Deutschland in diesem Jahre 486 Mill. Doppelzentner Kartoffeln ge-
erntet, gegen 364 Mill. Doppelzentner im Durchschnitte der fünf vorangegangenen
Jahre und gegen 406 Mill. Doppelzentner gegen das Jahr 1900, das bis dahin die
höchste Ernte gehabt hatte. Der Überschuss an Kartoffeln, der geerntet worden
war, drängte zum grossen Teil in die Brennereien, die, durch keine Brennsteuer ge-
hindert, da« ihnen zugeführte Material Aufnahmen und zu Spiritus verarbeiteten.
Auch die Maßnahmen der Zentrale für Spiritusverwertung zur Ausbreitung des
Verbrauches von technischem Spiritus konnten nicht in vollem Mafso zur Wirkung
kommen; dieser Verbrauch sank im Betriebsjahre 1901/02 auf 111 Mill. Liter gegen
116 Mill. Liter im vorangegangenen Jahre.
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Landwirtschaftliche Nebengewerbe.
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Eine ausserordentliche Überproduktion und ein geradezu beispielloses Anwachsen
der nicht verkäuflichen Spiritusmengen waren die Folgen dieser Verhältnisse. Die
unter Bteueramtlicher Kontrolle lagernden Bestände schwollen in besorgniserregen-
dem Grade an.
Am t. Oktober 1902 betragen diese Bestände rund 100 Mill. Liter und über-
ragten damit das normale Mals um 50 — 60 Mill. Liter.
Kur die rücksichtslose Herabsetzung der Spirituspreise durch die Zentrale für
Spiritnsverwertung konnte es bewirken, dass die Überproduktion und das An-
schwellen der Lagerbestände nicht noch viel bedrohlichere Dimensionen annahmen.
Im Laufe des Jahres 1902 beschäftigten sich nun die gesetzgebenden Körper-
schaften eingehend mit der Regelung der Branntweinsteuergesetzgebung. Am 1. Juli
kam endlich eine Novelle zum Branntweineteuergesetz im Reichstage zur Verab-
schiedung und erhielt einige Zeit darauf die kaiserliche Bestätigung.
Die Novelle beruhte nicht auf der Grundlage der Denaturierungspflicht, ihr
wesentlicher Inhalt bestand in der Ausgestaltung der Brennsteuer.
Die Differenzierung der Brennsteuersätze zwischen den nicht Hefe erzeugen-
den Kartoffel- und Getreidebrennereien einerseits nnd den Material-, Hefe- und
Melassebrennereien andererseits wurde fallen gelassen und die Brennsteuersätze selbst
bedeutend erhöht. Auch die Menge der Brennsteuer für bleibende Produktion wurde
herabgesetzt, denn während früher nur für die 300 hl übersteigende Erzeugung
Brennstener gezahlt wurde, setzte nach dem neuen Gesetze die Brennsteuer bereits
bei 200 hl ein.
Die alte BrennBteuer setzte bei 300 bl mit 50 Pf. ein und stieg bei den
nicht Hefe erzeugenden Getreide- und Kartoffelbrennereien bis zur Erzeugung von
1800 hl in Abstufungen von je 300 hl und von da ab bis 3000 hl in Abstufungen
von 200 hl um je 50 Pf.; bei den Hefe-, Melasse- und Materialbrennereien be-
trugen die Abstufungen bis 900 hl je 200 hl und von da bis 1700 hl je 100 1. Der
höchste Brennsteuersatz betrug somit hei beiden Kategorien 6 Mk. für das Hektoliter.
Die neue Brennsteuer setzt bei 200 hl Erzeugung und sofort mit 2 Mk. ein,
steigert sich in Abstufungen von anfänglich 100, später 200 hl um je 50 Pf. und
erreicht ihre grösste Höhe mit 6,50 Mk. pro Hektoliter bei einer Erzeugung von
1800 hl.
Es ist also eine ausserordentliche Steigerung der Brennsteuersätze, die vor-
liegt, und die Brennsteuererträge zeigten dementsprechend auch eine orhebliohe
Steigerung.
Im letzten Jahre unter der Herrschaft der alten Brennsteuer, also im Jahre
1900/01 waren an Brennsteuer eingekommen 3,22 Mill. Mark, im ersten Jahr
unter der Herrschaft der neuen Brennsteuer, also 1902/03, betrug dagegen der Brenn-
steuerertrag 7,23 Mill. Mark.
Diese Erhöhung der Brennsteuer machte den wesentlichsten Inhalt der No-
velle von 1902 aus; daneben enthielt sie jedoch eine grosse Anzahl sonstiger
Änderungen der bisherigen Bestimmungen, die sich auf alle möglichen Paragraphen
des Gesetzes, zum grossen Teil jedoch auch weiterhin auf die Breunsteuer und die
Art ihrer Verwendung bezogen. Zunächst wurde den ausschliesslich die einheitni-
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Landwirtschaftliche Nebengewerbe.
sehen Getreidearten verarbeitenden Brennereien eine ausserordentliche Erleichterung
dadurch gewährt, dass von ihnen die Brennsteuer bei einer Branntweinerzeugung bis
zu 300 hl überhaupt nicht und von 300 — 600 hl nur zur Hälfte erhoben werden sollte.
Eine weitere sich auf die Brennsteuer beziehende Veränderung lag darin,
dass die von den Melassebrennereien bei der Überschreitung ihres Kontingentes um
mehr als ein Fünftel bisher erhobene besondere Brennsteuer von 15 Mk. pro
Hektoliter auf 6 Mk. herabgesetzt wurde, und dass gleichzeitig die Produktionshöhe,
bei welcher diese Brennsteuer einzutreten hatte, die bisher mit den zurückgehenden
Kontingenten der Melassebrennereien ebenfalls zurück gegangen war, auf ein be-
stimmtes Mafs festgelegt wurde.
Nach dem Gesetze werden nämlich die über 150000 1 betragenden Kontingente
der Brennerei beim Eintritt jeder neuen Kontingentsperiode um ein Fünftel gekürzt,
bis sie die Hohe von 150000 1 erreicht haben. Um die durch diese Bestimmung
bedingte allmähliche Herabsetzung auch der Produktionsgrenze, bei welcher die
Zahlungspflicht für die Brennsteuer eintrat, zu vermeiden, wurde die Bestimmung
getroffen, dass nicht für die ein Fünftel des jeweiligen Kontingentes überschreitenden,
sondern für die ein Fünftel des Kontingents des Betriebsjahres 1894/95 erreichende
Produktion die erhöhte Brennsteuer zu zahlen ist. Für neu zu errichtende Melasse-
brennereien und solche, die den Spiritus aus Zollstoff herstellen würden, wurde —
und zwar in der Absicht, ihr Entstehen zu verhindern — bestimmt, dass ihre ge-
samte Produktion neben der gewöhnlichen Brennsteuer einer besonderen Brennsteuer
von 15 Mk. für das Hektoliter unterworfen werde. Ferner wurde die früher von
allen landwirtschaftlichen Brennereien je nach ihrem Betriebsumfange in der Höhe
von 1, 2 oder 3 Mk. für das Hektoliter erhobene Brennsteuer für die Erzeugung in
den Sommermonaten, d. h. vom 16. Juli bis 15. September, den ausschliesslich ein-
heimisches Getreide verarbeitenden Brennereien erlassen und ohne Erhebung von
Kartoffeln oder Mais verarbeitenden Brennereien Vorbehalten.
Von grosser Bedeutung war dagegen die durch die Novelle von 1902 getroffene
Änderung in bezug auf die Verwendung der Erträge aus der Brennsteuer; denn
während früher die Brennsteuer in erster Linie verwandt wurde zu Vergütungen
für die Ausfuhr von Branntwein und erst, wenn etwas übrig blieb, nach näheren
Bestimmungen des Bundesrates zunächst für die Essigfabrikat iou und sodann für deu
vollständig denaturierten Spiritns, bestimmte die Novelle von 1902, dass die Brenn-
steuerrückvorgütungen gleichmäßig für sämtliche steuerfreien Zwecke gewährt würden.
Als Vergütungssatz wurden zunächst 6 Mk. für das Hektoliter bestimmt, doch
sollte dieser Satz je nach den Brennsteuereinnahmeu durch den Bundesrat ent-
sprechend herauf- oder herabgesetzt werden, unter Wahrung des Grundsatzes, dass
die Gesamtausgabe an Vergütungen bis zum 30. September 1912 den Einnahmen
entspreche.
Ausser den geschilderten Bestimmungen über die Brennsteuer enthält die
Novelle von 1902 noch eine Anzahl andere Bestimmungen, von denen jedoch nur
die wichtigsten hier aufgeführt werden sollen.
Zunächst wurde die Bestimmung, dass im Falle der Neubeteiligung einer land-
wirtschaftlichen Brennerei am Kontingente oder der Kontingentserhöhung die Bräunt-
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Landwirtschaftliche Nebengewerb«.
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weinmenge, nach Maisgabe derer die Brennerei am Kontingent zu beteiligen ist (der
sogenannte Kontingentafnss), nicht mehr als 80000 1 betragen sollte, dabin abgeändert,
daes dieses Maximalquantum auf 50000 1 herabgesetzt wurde. Allerdings hatte diese
Herabsetzung nach dem Wortlaute de« Gesetzes zunächst nur Gültigkeit für die
nächste Kontingenteperiode (1903/04 — 1907/08), doch wurde bereits bei der Beratung
des Gesetzes in Aussicht genommen, dieser Bestimmung später eine dauernde Kraft
zu verleihen; ein entsprechendes gesetzgeberisches Vorgehen ist auch mit Bestimmt-
heit zu erwarten.
Des weiteren wurde durch die Novelle von 1902 der Begriff der landwirt-
schaftlichen Brennerei modifiziert. Eine zweckmässigere Bestimmung des Begriffes
für landwirtschaftliche Brennerei erscheint aus dem Grunde erforderlich, weil von
neu entstandenen Brennereien nur die landwirtschaftlichen und die Materialbrenne-
reien am Kontingente beteiligt werden, und eine Brennerei, die der gesetzlichen Be-
dingung, unter der sie als landwirtschaftliche oder als Materialbrennerei angesehen
werden soll, nicht mehr genügt, Branntwein zum niedrigen Steuersätze nicht mehr
hersteilen darf, d. h. ihr Kontingent verliert.
Vor 1902 genügte es für eine Brennerei, um als landwirtschaftliche angesehen
zu werden, dass die Rückstände des Betriebes (die Schlempe) in der zur Brennerei
gehörigen Wirtschaft verfüttert und der erzeugte Dünger vollständig anf dem be-
treffenden Grund und Boden verwendet wurde. Es war somit die Möglichkeit ge-
geben, den Betrieb vollständig oder doch wenigstens zum grossen Teil auf die
Verarbeitung gekaufter Rohstoffe zu basieren. Zweifellos lag das nicht in der Ab-
sicht dee Gesetzgebers. Die wirtschaftliche Bedeutung des landwirtschaftlichen
Brennereigewerbes, besonders insoweit es sich auf die Verarbeitung von Kartoffeln
stützt, beruht darin, dass es den betreffenden Wirtschaften eine passende Verwertung
ihrer selbstgebauten Kartoffeln ermöglicht. Es wurde daher für neu zu erbauende
Brennereien bestimmt, dass die erforderlichen Kartoffeln in der Hauptsache selbst
gewonuen sein sollten. Auch wurde durch die Fassung der betreffenden Bestimmung
eine ansgedehnte Verwendung von zugekanftem Mais in neu zu errichtenden
Brennereien ausgeschlossen.
Für Genossenschaftsbrennereien gilt die Bestimmung der Verwendung selbst-
gewonnener Rohstoffe mit der Mafsgabe, dass diese von den einzelnen Genossen
nach dem Verhältnis ihrer Beteiligung an der Brennerei geliefert werden müssen.
Aach haben die einzelnen Genossen die Rückstände nach dem gleichen Verhältniss
zu verfuttern.
Neben einer Anzahl weniger wichtigen Bestimmungen bringt die Novelle nnr
noch eine erhebliche Herabsetzung der meisten 8ätze für die unter gewissen Um-
ständen an Stelle der Maischraum- oder Branntweinmaterialsteuer zu erhebenden
Zuschläge, besonders für die kleinen and kleinsten Brennereien.
Die Bestimmungen der Novelle sind nnr zum Teil als ein Difinitivum erlassen
worden. Die wichtigsten Bestimmungen nämlich, die von der Brennsteaer handeln-
den, sind dagegen nur auf eine bestimmte Zeit, nämlich bis zum 30. September
1912 in Kraft gesetzt worden, so dass sie mit dem 1. Oktober des genannten Jahres, falle
bis dahin sich der Reichstag nicht von neuem mit der Materie beschäftigt, ihre
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Landwirtschaftliche Nebengewerbe.
Wirksamkeit verlieren und alsdann, ähnlich wie es am i. Oktober 1901 der Fall
war, eine Lücke in der Branntweinsteuergesetzgebung entstehen wird.
Es ist jedoch nicht wahrscheinlich, dass dieser Fall eintritt, es ist vielmehr
zu hoffen, dass die gesetzgebenden Faktoren rechtzeitig in die Frage der Neu-
regelung der Branntweinsteuer eintreten werden und entweder durch Weiter-
ausgestaltung des Prinzips der Brennsteuer oder durch Einführung der Denaturierungs-
pflicht den berechtigten Wünschen des Brennereigewerbes entgegen kommen.
Es steht wohl ausser Frage, dass das gesamte deutsche Brennereigewerbe
ohne das Zustandekommen der Branntweinsteuernovelle einer schweren Krisis ent-
gegengegangen wäre, die die Vernichtung zahlreicher wirtschaftlicher Existenzen
zur Folge gehabt hätte.
Das Brennereigewerbe stand mit dem Beginne des Betriebsjahres 1902/03
unter dem Zeichen einer bisher noch nicht dagewesenen Überproduktion, hervor-
gerufen durch die ständig wachsenden Kartoffelernten, namentlich die ausserordentlich
hohe Ernte des Jahres 1902 und durch das Fehlen der Brennsteuer im Betriebs-
jahre 1901/02. Eine zahlen massige Darstellung der Verhältnisse ist weiter oben
bereits gegeben worden. Wenn nun auch zu hoffen war, dass die erhöhte Bronn-
steuer in bezug auf die Eindämmung der Überproduktion einigermafsen wirksam
sein würde, so war doch in den maßgebenden Kreisen des Brennereigewerbes die
Anschauung vorherrschend, dass die Wirkung der Novelle nicht ausreichend sein
würde, um eine schnelle, durchgreifende und dauernde Gesundung der Verhältnisse
herbeizuführen. Es reifte daher der Plau, die Brennereibesitzer zu veranlassen,
durch freiwillige Beschränkung ihrer Produktion zur Erreichung dieses Zieles bei-
zutragen.
Die Schwierigkeiten, die sich einem derartigen Plane entgegen stellten, waren
grosse und wurden auch nicht unterschätzt.
Zwei Umstände lagen jedoch vor, die die Durchführbarkeit einer Produktions-
einschränkung zu erleichtern geeignet waren: 1. das nunmehr zur Tatsache gewordene
Zustandekommen der Novelle zum Branntweinsteuergesetz mit ihren erhöhten
Brennsteuersätzen und 2. das Vorhandensein des Verwertungsunternehmens und
seiner Organe, des Verwertungsverbandes deutscher Spiritusfabrikanten und der
Zentrale für Spiritusverwertung.
Die hohen Brennsteuersätze mussten au sich Bchon einschränkend auf die
höheren Produktionen einwirken, so dass das Opfer, das der einzelne durch die
Beschränkung seiner Erzeugung brachte, weniger fühlbar wurde. Ohne das Vor-
handensein des Verwertungsunternehmens wäre aber die Produktionseinschränkung
überhaupt nicht durchführbar gewesen, denn es hätte an einem Vereinigungspunkte
sowohl für die Agitation als auch für die Festsetzung und Durchführung der Be-
dingungen gefehlt. Namentlich in bezug auf den letzteren Punkt war das richtig,
deun wenn dem einzelnen Brenner zugemutet wurde, durch Beschränkung seiner
Produktion ein Opfer seiner Bewegungsfreiheit zu bringen, so musste ihm notge-
drungen auf der anderen Seite ein gewisses Äquivalent dafür geboteu werden, und
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Landwirtschaftliche Nebengewerbe.
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dieses Äquivalent konnte ausschliesslich in der Gewährleistung eines ausreichenden
Preises bestehen. Nur eine Vereinigung von dem Charakter des Verwertungsunter-
nehmens, das die Preisfestsetzung für das erzeugte Produkt im wesentlichen in der
Hand hatte, konnte aber derartige Preisgarantien liefern.
Nachdem nun die Vorarbeiten durch die innerhalb des Verwertungsunter-
nehmens tätigen Kräfte im wesentlichen erledigt waren, konstituierte sich im Juni
1902 ein Komitee von über 300 Mitgliedern aus den Kreisen der Brenuereibesitzer
aller deutschen Gegenden zu dem Zwecke, die Produktionseinschränkung in Kraft
zu setzen. Nicht nur Mitglieder des Verworlungsverbnndes deutscher Spiritus-
fabrikanten, sondern auch ausserhalb desselben stehende Brennereibesitzer gehörten
diesem Komitee an. Es wurde beschlossen, an sämtliche Besitzer landwirtschaft-
licher Kartoffelbrennereien die Aufforderung ergehen zu lassen, sich durch Unter-
zeichnung eines besonderen Verpflichtungsscheines dazu zu verpflichten, im Betriebs-
jahre 1902/03 nicht mehr Spiritus herzustellen, als der um i8°/0 verminderten
durchschnittlichen Jahreserzeugung der Betriebsjahre 1897/98 — 1901/02 entsprach.
Bei der Berechnung dieses Durchschnittes Bollte es jedem Brenner frei stehen, das-
jenige Jahr, in welchem am wenigsten Branntwein hergestellt worden war, ausser
Ansatz zu lassen; ferner sollte das Kontingent der einzelnen Brennereien von vorn-
herein von jeder Einschränkung frei bleiben, so dass ein Brenner, der auf Grund
der in den mafsgebenden Jahren im Durchschnitte erzeugten Branntweinmengeu
vielleicht weniger als sein Kontingent hätte brennen sollen, doch unter allen Um-
ständen zur Erledigung seines Kontingentes berechtigt sein sollte.
Das Komitee hatte sich bis zum 15. September darüber zu erklären, ob die
Verpflichtungsscheine in Kraft treten sollten oder nicht; es war verpflichtet, diese
Erklärung abzugeben, Bobald die Vertreter von 95 °/0 des Kontingentes der landwirt-
schaftlichen Kartofl'elbrenuereieu die Verpllichtungsscheine vorbehaltlos unterschrieben
hatten. W enn weniger als 95 u/0, jedoch 90 °/0 oder mehr die vorbehaltlose Ver-
pflichtung eingegangen waren, so sollte die Produktionseinschränkung mit einer
Majorität von drei Viertel der Stimmen durch das Komitee iu Kraft gesetzt werden
können. Voraussetzung hierbei sollte allerdings sein, dass gewisse Garantien da-
gegen geboten würden, dass die Wirkung der Produktionseinschränkung nicht durch
die übermässige Produktion anderer Brennereigattungen illusorisch gemacht würde.
Hier kommen zunächst die neu zu erbauenden Kartoffelbrennereien, sodann die grossen
gewerblichen Hefebrennereien und schliesslich die Melaasebrennereien in Betracht.
Der Gesamtausschuss des Verwertungsverbaudes deutscher Spiritusfabrikanten
übernahm es vom 1. Oktober ab für den Fall, dass die Produktionseinschränkung
mit einer Beteiligung von 93 °/0 des landwirtschaftlichen Kartoffelkontingentes oder
darüber zustande kommen würde, den Abschlagspreis für Spiritus auf 38 Mk. für
das Hektoliter festzusetzen; sollte jedoch die Produktionseinschränkung mit einer
Beteiligung von nur 90 — 95 °/0 zustande kommen, so sollte der Absohlagspreis
36 Mk. betragen.
Eine eifrige Agitation setzte sofort ein, an der sich in erster Linie der
Verwertungsverband deutscher Spiritusfabrikanten und die Zentrale für Spiritusver-
wertung und weiterhin die Brennereibesitzer im Lande lebhaft beteiligten.
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Landwirtschaftliche Nebengewerbe.
Es musste einleuciiteu. dass es vorteilhafter sein würde, eine verhältnismässig
geringe Menge Branntwein zu dem immerhin annehmbaren Preise von 36 Mk. für
das Hektoliter herzustellen, als eine grössere Menge zu 30 Mk., auf welchen Stand
der Spirituspreis zweifellos gesunken wäre, wenn die Einschränkung nicht zustande
gekommen wäre.
Es wurde berechnet, dass bei einer Einschränkung von 18 °/0 im ersten Falle
allein der bare Ertrag einer Brennerei erheblich höher werden würde als im letzten
Falle ohne Einschränkung. Dieser Mehrerlös belief sich bei einer Erzeugung von
1000 bezw. 820 hl auf über 4000 Mk., abgesehen von der Ersparnis au Kartoffeln.
Der Richtigkeit dieser Rechnung konnten sich die Brenner nicht entziehen, und so
kam es, dass, als der Termin herangekommen war, wenigstens die erforderlichen
90 °/0 des Kontingentes der landwirtschaftlichen Kartoffelbrennereien bedingungslos
ihre Beteiligung zugesagt hatten.
Eine erhebliche Beeinträchtigung der Wirkung der Produktionseinschränkung
durch andere Brennereigattungen war nicht zu befürchten, denn die Erzeugung der
gewerblichen Hefebrennereien war im wesentlichen bestimmt durch den Hefebedarf,
und eine nennenswerte Ausdehnung der 8pirituserzeugung aus Melasse war durch
die hohe prohibitive Brennsteuer für die Melassebrennerei ausgeschlossen und mit
den neuerbauten Brennereien waren bestimmte, die Produktion festlegende Verein-
barungen getroffen worden. Ausserdem lagen noch Verpilichtungsscheine von
Brennereien vor in der Höhe von 51/, °/0 des Kontingentes der landwirtschaftlichen
Kartoffelbrennereien, die jedoch nicht bedingungslos den vom Komitee festgesetzten
Modalitäten entsprachen und daher nicht mitgezählt werden konnten, die jedoch die
betreffenden Brennereien bezüglich der Höhe ihrer Erzeugung auf ein bestimmtes
Mafs festlegten.
80 konnte denn das Komitee zum bestimmten Termine die Verpflichtung zur
Produktionseinschränkung in Kraft setzen; gleichzeitig setzte der Gesamtausschuss
des Verwertungsverbandes deutscher Spiritusfabrikanten und der Zentrale für Spiritus-
verwertuug vom 1. Oktober 1901 den Preis auf 36 Mk. für das Hektoliter fest.
Infolge des Zustandekommens der Produktionseinschränkung ging das deutsche
Brennereigewerbe unter erheblich günstigen Aussichten in die neue Kampagne. Der
erzielte Preis war zwar nicht hoch, aber ausreichend, um eine einigermafsen be-
friedigende Verwertung der gebauten Kartoffeln zu erzielen. Es war Aussicht vor-
handen, dass die am Marke des Gewerbes zehrenden übertrieben grossen Vorräte
sich im Laufe des Betriebsjahres auf ein sich dem normalen nähernden Mafs zurück-
gehen würden. Diese Hoffnung hat sich in vollem Mafse erfüllt; die Gesamtproduktion
des Betriebsjahres 1902/03 betrug 338 Mill. Liter gegen eine Erzeugung von 424
Mill. Liter im vorangegangenen Betriebsjahre. Die Bestände, die noch am 1. Oktober
1902 die Höhe von 101 Mill. Liter betragen hatten, waren am 1. Oktober 1903 auf
30 Millionen herabgegangen.
Obgleich damit gesunde Zustände auf dem deutschen Spiritusmarkte wieder
bewirkt worden waren, war doch in den Kreisen des Brennereigewerbes die Über-
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Landwirtschaftliche Nebelige werbe.
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Zeugung befestigt, dass in Zukunft die Gestaltung der Produktionsverhältnisse nicht
mehr wie früher dem Zufall überlassen bleiben dürfe, und dass eine feste Begrenzung
der Produktion auch iu Zukunft zur Sicherung der Verhältnisse nicht entbehrt
werden könne.
Am 27. August 1903 wurde durch den Hauptvorstand des Verwertung» ver*
bandes deutscher Spiritusfabrikanten beschlossen, in die Agitation für eine Produktions*
hiudung für das Betriebsjahr 1903/04 einzutreteu, uud zwar entsprechend den ver-
änderten Verhältnissen unter wesentlich andern Bedingungen.
Zunächst sollte es sich dieses Mal, da von einer vorhandenen Überproduktion
nicht gesprochen werden konnte, um keine Produktionseinschränkung, sondern uur
um eine Produktiousfestlegung oder -bindung handeln. Es sollte die ganze im Durch-
schnitt der Jahre 1897/98 — 1901/02 hergestellto Menge produziert werden dürfen,
wobei es wiederum jedem Brennereibesitzer frei stand, das Jahr, in welchem er die
geringste Produktion gehabt hatte, ausser Rechnung zu lassen. Sodann sollte der
Prozentsatz der Beteiligung, der als Voraussetzung des Inkrafttretens der Produktions-
bindung gelten sollte, ein grosserer sein als das Jahr vorher; nur wenn mindestens
die Vertreter von 92 °/0 des Kontingentes der landwirtschaftlichen Kartoffelbrenne-
reien sich zur Bindung ihrer Erzeugung auf das vorgeschriebene Mals verpflichteten,
sollte die Produktioushindung in Kraft treten.
Für die neuen, erst im Oktober 1903 kontingentierten Brennereien, deren ge-
stattete Erzeugung natürlich nicht nach der Durchschnittserzeugnng der maßgebenden
Jahre bemessen werden konnte und mit denen im Jahre vorher mit jeder einzelnen
über die Hübe der ihnen zustehendeu Produktion besondere Abmachungen getroffen
worden waren, wurden nunmehr feste Prinzipien aufgestellt. Ihnen sollt© je nach
der Gegend, in welcher sie sich befanden, ein bestimmter Prozentsatz über ihr
Kontingent herzustellen gestattet sein.
In jedem Falle sollte es wiederum der einzelnen Brennerei gestattet sein, ihr
staatliches Kontingent voll herzustellen.
In Fällen, in denen durch bestimmt© vorgesehene Umstände, wie Arealsver-
grosserung, elementare Störungen des Betriebes, Besitz- oder Pachtwechsel während
der tnafsgebenden Jahre, die nach den festgesetzten Prinzipien zur Erzeugung ge-
statteten Mengen nicht als ausreichend erscheinen werden, sollt© die Prüfungsstelle
des Verwertungsverbaudes befugt sein, mit diesen Breunereieu besondere Verein-
barungen zu treffen, und soweit sich die vereinbart© Produktionsmenge höher stellen
würde, als nach den allgemeinen Bestimmungen zulässig sein würde, sollte für den
überschreitenden Teil der Erzeugung ein geringer Preisabzug von 2 Mk. für das
Hektoliter treten. Im übrigen sollte es den einzelnen Brennereien gestattet Bein,
gegen einen Preisabzug von 4 Mk. für da© Hektoliter ihr Produktionsrecht bis zu
io°/0 und darüber hinaus gegen einen Preisabzug von 10 Mk. zu überschreiten.
Weiter Bollt© dem Gesamtausschuss des Verwert nngsunternehmeus das Recht zu-
stehen, falls es die Umstäude erfordern, eine allgemeine Erhöhung der Produktions-
quote eintreten zu lassen.
Von besonderer Bedeutung war jedoch die Bestimmung, aus der es sich deutlich
aussprach, dass die Regelung der Produktionshöhe als eine dauernde Einrichtung an-
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Landwirtschaftliche Nebengewerbe.
gegeben werden sollte, nämlich die, dass die Verpflichtung zur Bindung der eigenen
Produktion jedesmal auf das nächste Jahr weiter laufen sollte, falls nicht bis zum
i. Juli eines jeden Jahres eine Kündigung erfolgen sollte, und wenn gleichzeitig
in eino allgemeine Produktionsbindung eingetreten werden sollte.
Die Verpflichtung der Brennereien sollte nur in Kraft treten, wenn bis
spätestens den 16. Oktober 1903 der Abschlagspreis für die Mitglieder des Ver-
wortungsverbandes deutscher Spiritusfabrikanten auf mindestens 40 Mk. für das Hekto-
liter reinen Alkokols festgesetzt würde.
Nachdem bis zu diesem Zeitpunkte auf Grund dieser Bedingungen die Be-
teiligung nicht nur die erforderlichen 92 °/0 des Kontingentes der landwirtschaftlichen
Kartoffel brennereien, sondern von fast 5 °/Q mehr sich herausgestellt hatte, nachdem
der Gesamtausschuss des Verwertungsverbandes deutscher Spiritusfabrikanten und
der Zentrale für Spiritusverwertung den Abschlagspreis auf 40 Mk. festgesetzt hatte,
nachdem die Kommission zu der Überzeugung gelaugt war, dass eine wesentliche
Beeinträchtigung der Wirkung der Produktionsbindung durch die erhöhte Produktion
deijenigen Brennereien, die sich der Bindung nicht angeschlossen hatten, nicht ein-
treten würde, wurde die Produktionsbindung für das Betriebsjahr 1904 unter den
geschilderten Bedingungen in Kraft gesetzt.
Es war ein Zeichen weiser Vorsicht gewesen, in die Bedingungen der Pro-
duktionsbindung die Möglichkeit zur weiteren Ausdehnung der Erzeugung hineinzu-
bringen. Der Bedarf an Spiritus zu technischen Zwecken entwickelte Bich in einer
Weise, dass eine Erweiterung des Produktionsrech tos bereits im Anfauge des neuen
Betriebsjahres zunächst um 10 °/0 unbedenklich erschien. Weitere Heraufsetzungen
des Prodoktionsrechtes erfolgten, so dass es im Laufe des Betriebsjahres allmählich um
80 °/0 erweitert wurde.
Trotz dieser Heraufsetzungen und trotz einer im Laufe des Betriebsjahres
wiederholt erfolgenden Steigerung des Abschlagspreises war die Jahreserzeugung des
Betriebsjahres 1903/04 eiue recht niedrige. Das bewirkte zusammen mit dem er-
höhten Verbrauch an denaturiertem Spiritus, dass die Bestände, die am 1. Oktober
1904 vorhanden waren, im Grunde als knapp angesehen werden mussten.
Das Jahr 1904 zeigte gleichzeitig eine beispiellos niedrige Kartoffelernte, so
dass nicht die Sorge, dass eine Überproduktion entstehen konnte, wohl aber die ent-
gegengesetzte Sorge entstand, dass nicht genug Spiritus zur Versorgung des
Konsums geschaffen werden konnte.
Nichtsdestoweniger wurde auch für das Betriebsjahr 1904/05 wiederum eine
Produktionsbindung festgesetzt. Die Zahl der Brennereibesitzer, die von dem
Kündigungsrecht, der Verpflichtung zur lunehaltung einer Maximalproduktion Gebrauch
gemacht hatte, war eine geringe, und von denjenigen, die gekündigt hatten, zog die
Mehrzahl ihre Kündigung wieder zurück, so dass mit dem Beginne des neuen Be-
triebsjahres wiederum die Vertreter von über 92 °/0 des Kontingentes der landwirt-
schaftlichen Kartoffelbrennereien sich zur Produktionsbindung verpflichtet hatten.
Die Kommission konnte somit das Inkrafttreten der Produktionsbindung erklären.
Allerdings handelte es sich im vorliegenden Falle nur formell um eine Bindung.
Das freigegebeue Produktionsmaximum betrug 180 °/0 der Durcbschnittsproduktion
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Landwirtschaftliche Nebengewerbe.
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der auch für die früheren Bindungen maßgebenden Jahre, war somit so erheblich,
dass von einer Produktionsbindung materiell nicht gesprochen werden konnte.
Auch für das Betriebsjahr 1905/06 gelang es, eine Bindung der Produktion
zustande zu bringen, und zwar auf der Basis von 100 °/0 der stets maßgebend ge-
wesenen Durchschnittsproduktionen.
Mit dem 1. Oktober 1908 laufen die Vertrage, durch welche das Brennerei-
gewerbe zusamraengeschlossen ist, ab; die maßgebenden Faktoren sind bereits an
der Arbeit, die Grundlagen neuer Verträge auszuarbeiten. Ob es gelingen wird,
eine alle Teile befriedigende Form des Zusammenschlusses zu finden, bleibt abzu-
warten. Es wird dazu notwendig sein, dass einmal das Brennereigewerbe in diesem
Zusammenschluss eine wesentlich bessere Position haben wird als heute, und dass
zweitens die Vorteile der Aussenstehenden beseitigt werden.
Unterdessen waren Wissenschaft und Technik nicht miissig und bedeutende
Fortschritte in bezug auf die Entwicklung der Gärungsgewerbe wurden gemacht.
Bekanntlich war der alte Streit auf gährungstheoretischem Gebiete, ob die
Gärung, wie Liebig meinte, ein rein chemischer Vorgang sei, bei dem die Hefe
nur eine sekundäre Rolle spielte, oder ob sie, wie von Schwann, Pasteur u. a.
behauptet wurde, als ein mehr physiologischer, direkt durch die Lebenstätigkeit der
lebenden Zellen bedingter Vorgang anzusehen sei, von neueren Forschern in dem
Sinne der letzteren Auffassung entschieden worden.
Bio Anschauungen über das Wesen der Gärung haben jedoch durch die
epochemachenden Büchner sehen Entdeckungen eine wesentliche Modifikation erfuhren.
Es gelang Büchner im Jahre 1902, aus der lebenden Hefezelle einen Stoff
abzuscheiden, dem dieselbe gärungserregende Wirkung zukommt, wie der Hefezelle
selbst, d. h. die Wirkung, Zucker in Kohlensäure und Alkohol zu zerlegen. Diesen
Stoff nannte Büchner „die Zymase“; er ist als ein Enzym anzusehen, d. h. als ein
Stoff, der imstande ist, organische Körper von verwickelter Zusammensetzung in ein-
facher konstituierte Verbindungen zu zerlegen.
Die Buchn ersehe Entdeckung bildet gewissem assen einen Vereinigungspunkt
der früher miteinander in Widerstreit stehenden Theorien. Die Gärung ist danach
nicht direkt abhängig von der lebenden Hefezelle, sondern kann auch ohne diese
unter der Einwirkung der Zymase auf Zucker vor sich gehen und ist in sofern als
ein rein chemischer Vorgang aufzufassen; andererseits entsteht die Zymase nur in
der lebenden Hefezelle, und diese ist somit als die eigentliche Ursache der Gärung
anzusehen.
Die Buchn ersehe Entdeckung war insofern von höchster Bedeutung für die
Praxis, als durch sie auf den Gehalt der Hefe an Zymase als eigentlichen Gärunga-
erreger hingewiesen wurde. Es wurde bald erkannt, dass die spezifischen Eigen-
schaften der einzelnen Heferassen im wesentlichen auf ihrem verschiedenen Gehalt
an Zymase und anderen Enzymen beruhen. Delbrück unterscheidet hitzige Hefen,
d. h. solche mit hohem Enzymgehalt, die eine starke, stürmisch verlaufeudo Gärung
hervorrufen und überhaupt einen zu starker Tätigkeit, aber auch zu inneren Ver-
Meltien, Boden de« preus*. Staate«. VIII. &
06 Landwirtschaftliche Nebengewerbe.
Änderungen neigenden Zustand zeigen, und nicht hitzige Hefen mit den entgegen-
gesetzten Eigenschaften.
Die Erkenntnis der Tatsachen musste auch von Einfluss auf die Hefenzüchtung
sein und hatte den praktischen Erfolg, dass in der Hefenzuchtanstalt de« Institutes
für Gärungsgewerbo neben dor bis dahin in der Brennerei meist verwandten Uefe-
rasse II eine neue Kasse XII gezüchtet und in der Brennerei eingeführt wurde.
Die Rasse XII zeichnet sich durch einen geringeren Enzymgehalt gegenüber
der Rasse II aus; die Folge davon ist, dass einerseits die durch Rasse XII hervor-
gerufene Gärung eine weniger energische ist, dass aber andererseits die durch
eine allzu stürmische Gärung bedingten Übelstände vermieden werden.
Ein weiterer technischer Fortschritt im Brennereiwesen ist auf dem Gebiete
der Herstellung sogenannter Kunstbefe zu suchen.
Einer der wichtigsten Vorgänge bei der Hefebereitung ist die Säuerung des
Hefengutes, durch die die Entwicklung schädlicher Spaltpilze zurückgehalten wird.
Gewöhnlich wird die Säuerung der Hefe durch die natürliche Milcbsäuregärung
bewirkt, die durch den Milcbsäurepilz hervorgerufen wird. Eine richtige Säuerung
hervorzurufen ist äusserst schwierig und erfordert ein hervorragendes Geschick
des Bronnereileiters. Man hat deshalb versucht, die natürliche Säuerung durch
den Zusatz gewisser technischer Säuren zu ersetzen. Als gebräuchliche technische
Säuren sind hier zu erwähnen: Milchsäure, ferner Milchsäure mit einem Zusatz von
io °/0 Buttersäure. Von unorganischen Säuren werden Schwefelsäure, Phosphor-
säure, Salzsäure etc. verwandt. Mit der Anwendung solcher künstlich gesäuerter
Hefen sind zufriedenstellende Resultate erzielt worden. Die Bereitungsdauer der
Hefe konnte dadurch von 48 Stunden auf 14 Stunden herabgesetzt werden.
Zu erwähnen siod hier die beiden Kunsthefebereitungsverfahren von Büchler
und von Bauer, die beide auf der Verwendung von Schwefelsäure beruhen. Bei
beiden Verfahren wird durch die zugeeetzte Schwefelsäure organische Säure in der
Maische in Freiheit gesetzt, wogegen freie Schwefelsäure nicht vorhanden sein
darf. Hach dem Bauerechen Verfahren wird noch ein Zusatz von Hefenextrakt
gegeben, der durch Selbstgärung der Hefe gewonnen ist. Hierdurch soll eine
kräftigere Ernährung der Hefe bewirkt werden. Hervorragende Resultate sind bis
jetzt mit beiden Verfahren noch nicht erzielt worden. Aber nicht nur auf dem
Gebiete der Gärung und Hefenbereitung sind technische Fortschritte zu ver-
zeichnen, sondern auch auf anderen Gebieten.
Zur Herstellung des für die Brenuerei erforderlichen Malzes ist neuerdings
das von Windisch für die Brauerei empfohlene Verfahren der abwechselnden
Luft- und Wasserweiohe verschiedentlich in Anwendung gekommen. Hach dem ge-
wöhnlichen Verfahren wird die zur Herstellung des Malzes bestimmte Gerste
mehrere Tage in Wasser eingeweicht und alsdann zum Keimen auf der Tenne aus-
gebreitet. Durch den lang andauernden Luftabschluss wird der Keimling dem Er-
sticken nabe gebracht, und das Malzgut bedarf einer mehrtägigen Erholungszeit,
ehe es zu keimen beginnt. Das kann vermieden werden, indem man während des
Erweichens die Gerste zeitweise mit Luft in Berührung bringt, entweder duroh
abwechselndes Lagern au der Luft und unter Wasser io Zwischeuräumeu von 4 — J
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Landwirtschaftliche Nebengewerbe.
67
Stunden oder durch den Ersatz des EinquellenB durch Überbrausen, oder durch
Einpumpen von Lnft in den Quellstab. Die durch ein solches Verfahren erzielten
Vorteile liegen einerseits in einer schnellen Fertigstellung des Malzes und dadurch
bedingten Ersparnis an Tennenraum und andererseits in der Gewinnung eines
kräftigen, gesunden, reinen und möglichst bakterien- und scbimmelfreien Malzes.
Unter den technischen Fortschritten, die die Herstellung von Alkohol aus
anderen Stoffen als den Kartoffeln zum Ziele haben, ist vornehmlich das Verfahren
von A. Klassen zu nennen, das die Verwendung von Holz oder anderen zellstoff-
haltigen Substanzen bezweckt. Der Zellstoff wird durch Behandeln mit verdünnter
Schwefelsäure zunächst in Zucker übergeführt, der dann vergoren wird. Die er-
zielten Resultate sollen zufriedenstellend sein, doch hat bisher das Klassensche
Verfahren eine einigerinaasen ausgedehnte Anwendung nicht gefunden.
Es dürfte nur noch erforderlich sein, kurz Notiz zu nehmen von den Be-
strebungen zur Förderung des Verbrauches von Spiritus zu technischen Zwecken.
Das Hauptverdienst in dieser Hinsicht gebührt, wie bereits mehrfach erwähnt,
der Zentrale für Spiritusverwertung, und zwar ist hier in erster Linie die eigen-
artige Preisfestsetzung für den den verschiedenen Verwendungszwecken dienenden
Spiritus wirksam gewesen. Das hier beobachtete Prinzip lag darin, für die einzelnen
in Betracht kommenden Zwecke den Preis derart festzusotzen, dass eine Konkurrenz
mit den anderen den gleichen Zwecken dienenden Stoffen, also in erster Linie mit
dem Petroleum möglich ist.
Aus diesem Grunde wurde der Preis für Leuchtspiritus seinerzeit auf 35 bis
30 Pf. für das Liter festgesetzt. Für Spiritus zu motorischen Zwecken musste der
Preis niedriger festgesetzt werden. Die Zentrale für Spiritusverwertung Bchloss
daher mit allen denjenigen, die sich verpflichteten, bis zum Jahre 1908 ihren zum
Betriebe von Motoren aller Art gebrauchten Spiritus zum Preise von 15 Pf. für
das Liter von ihr zu entnehmen, einen Vertrag ab, durch den sie sich ihrerseits
zur Lieferung zu diesem Preise verpflichtete.
Die Trennung von Leucht- und Motorspiritns wurde noch besonders dadurch
erleichtert, dass ebenfalls auf Anregung der technischen Abteilung der Zentrale
neben der besonders für Leuchtzwecke geeigneten vollständigen Denaturierung durch
Holzgeist und Pyridinbasen noch die ebenfalls als vollständig angesehene Dena-
turierung vermittels Holzgeist, Benzol und Methylverbindungen vom Buodesrat
zugelassen wurde.
Der nach der letztgenannten Methode denaturierte Spiritus ist zu Leucht-
zwecken nicht zu gebrauchen, zeichnet sich aber durch eine hohe Verwendbarkeit
zu motorischen Zwecken aus. Die Zentrale war damit in den Stand gesetzt, durch
Lieferung von Benzolspiritus für motorische Zwecke sich gegen missbräuchliche
Verwendung zu Leuohtzwecken zu sichern.
Von sonstigen Veranstaltungen der Zentrale für Spiritusverwertung zum
Zwecke der Förderung des Verbrauches wäre noch zu erwähnen die Einführung
des Flaschenverkaufes von denaturiertem Spiritus durch die Kleinhändler in ganz
Deutschland. Den Kleinhändlern, besonders den Materialwarenhändlern, wird der
Spiritus in verschlossenen Flaschen unter Gewährleistung der Menge und der
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68
Landwirtschaftliche Nebengewerbe.
Gradstärke geliefert, und diese übernehmen die Verpflichtung, die Flaschen za
einem bestimmten Preise an das Publikum weiterzugeben, wobei der Aufschlag,
den die Kleinhändler nehmen dürfen, diesen einen ausreichenden Vorteil gewährt.
Das Publikum bat durch diese Einrichtung die Sicherheit, stets Spiritus von guter
Qualität zu einem bestimmten Preise zu erhalten. Es ist dieses eines der wichtigsten
Förderungsmittel zur Verbreitung der Beliebtheit der Spiritusbeleuchtung. Ferner
iBt die Errichtung von Läden, die über ganz Deutschland verbreitet sind, hervor-
zuheben. In diesen Läden wird dem Publikum Gelegenheit geboten, die neuesten
und praktischsten Apparate für Verwendung von denaturiertem Spiritus und die
Vorzüge dieser Verwendung kennen zu lernen. Mit den Läden sind vielfach
Reparaturwerkstätten für Spiritusapparate verbunden.
Zum Schluss sei noch einer Anzahl von Ausstellungen Erwähnung getan, die
unter der Ägide des Vereins der Spiritusfabrikanten, des Verwertungsverbandes
deutscher Spiritusfabrikanten und der Zentrale für Spiritusverwertung ins Leben
gerufen wurden und die in hohem Mafse für die weitere Ausbreitung der Idee
der technischen Vorwertung von Spiritus beigetragen haben.
Zu nennen sind hier die Ausstellung für SpirituBverwertung im Februar 1902,
die Ausstellung für Kartoffelverwertung im Februar 1903 und die Ausstellung für
Gärungsgewerbe, die gelegentlich des in Berlin stattgefundenen internationalen
Chemikerkongresses im Juli 1903 veranstaltet wurde. Sämtliche drei Ausstel-
lungen wurden in der grossen Ausstellungshalle des Institutes für Qärungsgewerbe
abgehalten.
Auch die grosse internationale Ausstellung für Gärungsgewerbe in Wien im
Juni 1904 diente zum grossen Teil denselben Zwecken und wurde von deutscher
Seite reichlich beschickt.
4. Die Kartoffel Stärkefabrikation.
Die Bedeutung derselben als landwirtschaftliches Nebengewerbe, das ungefähr
ebensoviel Kartoffeln für seine Zwecke benötigt wie die Spiritusbrennerei, und
dessen Produktion mit Uber 2 Mill. Doppelzentnern im Werte von 60 — 70 MilL
Mark, die Fabrikation der sonstigen Stärkearten — Reis-, Mais- und Weizenstärke von
zusammen etwa 4 — 500000 D.-Ztr. — weit übertrifft, iat durchaus neueren Datums.1)
Ihre derzeitige, von der wissenschaftlich-technischen Forschung und Erfindertätig-
keit sorgsamst begründete und ausgebildete Teohnik geht in ihrer derzeitigen
Ausgestaltung kaum über die Mitte der 70er Jahre des 19. Jahrhunderts zurück.
Die in der Frage auf die Hebung und technische Verwertung der Kartoffelkultur
überhaupt sich ausdehneude Wirksamkeit des Vereins der Spiritusfabrikanten in
Deutschland führte im Jahre 1883 zur Schaffung eines besonderen, ihm organisch
*) Besonders namhafte Verdienste haben sich um das Gewerbe erworben: von seiten
der Wissenschaft: Scheibler, Delbrück, Maercker, Saare, von seiten der Vertreter
des Gewerbes selbst: Kette, Wahl, Pantel, lloffmann n. a., von seiten der Maschinen-
technik: Angele, Anton, Fesca, Schmidt-Küstrin und Uhland-Leipzig.
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Landwirtschaftliche Nebengewerbe.
69
angegliederten Vereins der Stärke-Interessenten in Deutschland,1) der mittelst der
unter M. Delbrücks Leitung stehenden wissenschaftlichen Station die technische
und wirtschaftliche Entwicklung der Kartoffelstärkefabrikation in gleicher Weise
beeinflusste und förderte, wie dies für die Spiritusbrennerei durch den Spiritus-
fabrikanten-Verein geschah.
Die sohon aus dem Anfänge des 18. Jahrhunderts stammende Technik der
Stärkegewinnung aus Kartoffeln, deren Bekanntwerden im Interesse einer besseren
Verwertung und damit Verbreitung deB Kartoffelbaues sioh besonders Friedrich der
Grosse angelegen sein liees,9) hatte zwar schon im Laufe desselben Jahrhunderte
die besonderen maschinellen Einrichtungen aufkommen lassen behufs fabrikmäasiger
Erzeugung der Stärke, neben der aber auch die Eigenbereitung der Stärke für
den Haushalt besonders auf dem Lande durch viele Hausfrauen ohne besondere
technische Hilfsmittel bis zur Gegenwart gepflegt wurde. Der in der ersten Hälfte
des 19. Jahrhunderts sich anbahnende Aufschwung der deutschen Textil- und
Papierindustrie, sowie vor allem die in den 50er Jahren von B. Gail aufgebrachte
Verwendung des aus der Kartoffelstärke bereiteten Stärkezuokers zum Verbessern
des Weines (das „Gallisieren“) erschlossen der industriellen Nutzbarmachung der
Kartoffelstärke ein weites Feld, und im Westen Deutschlands entstanden demzu-
folge die ersten grösseren Fabrikbetriebe zur Herstellung von Kartoffelstärke und
der aus ihr erzeugten Fabrikate.
') Im Jahre 1867 hatte sich allerdings auch schon ein „Verein der Stärke-, Stärke-
sirup- und Stärkezuckerfabriken Deutschlands“ gebildet, der um 1870 an 150 Mitglieder
anfwies und namhafte Vertreter der Wissenschaft und Technik in seiner Mitte zählte,
dennoch aber um die Mitte der 70 er Jahre wieder verschwand.
*) Wegen ihrer grundlegenden historischen Bedeutung für die Kartoffelstärke-
fabrikation sei hier der Wortlaut der an alle preussischen Landräte gerichteten Kammer-
verordnnng vom 10. Dezember 1765 wiedergegeben (entnommen ans 0. Saare: „Die
Fabrikation der Kartoffelstärke“, Berlin 1897, 8. if.): „Friedrich, KBnig etc. etc. etc.
Unsere etc. Wir zweifeln nicht, es werde euch nicht unbekannt seyn, dass ans den Erd-
toffeln eine sehr gute Stärke, die der von Weizen zubereiteten nichts nachgibt, verfertiget
werden könne. Da nun Unserer Krieges- und Domänen-Kammer dieser Tage eine Probe
von solcher gut zubereiteten Stärke, wovon hier etwas beygefligct wird, vorgclcget worden,
welche hieselbst in der Art, wie der abschriftlich mitkommende Aufsatz mit mehrerem
zeigt, verfertigt ist und es dahero dem Publiko allerdings sehr nützlich seyu würde, wenn
dergleichen Stärke ans Erdtoffeln, deren starken Anban man ohnedem schon wegen ihres
grossen Nutzens dem Lande zum öfteren eingeschärft, auch in Schlesien, gleich solches
bekanntermasfen in der Lausitz ganz häufig geschieht, zum Gebrauch gebracht und dadurch
eine ansehnliche Quantität von Weitxeu zum Backen und Branen ersparet würde: als
wird euch anbefohlen, euch zu bemühen, die Verfertigung von dergleichen Stärke aus
Erdtoffeln in dortiger Gegend, da die Leinwandfabrique eine grosse Consumtion dieses
Materialis erfordert, einzuschärfen und davon gleichfalls Proben machen zu lassen. Zu-
gleich habt ihr die dortige mit appretirter Leinwand handelnde Kanflcnte. auch Bleicher
mit ihren Gutachten zu vernehmen, wohin dasselbe sowohl wegen des Gebrauchs solcher
Stärke bey der Leinwand gebe, als auch wie die Intention darunter am täglichsten zu
erreichen seyn werde. Uebrigeus wird auch nfithig seyn, darauf zu attendiren und rorzu-
schlagen, wie es mit der Acciseabgabe von solcher Stärke gegen die von Weitzen cin-
xurichten,“ usw.
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70
Landwirtschaftliche Nebengewerbe.
Zur vollen Entfaltung ihrer Leistungsfähigkeit und vor allem zur Begründung
ihrer landwirtschaftlich wichtigen Bedeutung gelangte die Kartoffelstärkefabrikation
aber erat, als sie, von Westen nach Osten fortschreitend, hier im unmittelbaren
Anschluss an die Kartoffelkultur der leichten Sandböden ihren natürlichen Standort
fand.1) Als die Kartoffelstärkefabriken dank der Verkehrsentwicklung ihren
Schwerpunkt von den für den Verbrauch der Stärke vorwiegend in Betracht
kommenden westlichen Industriebezirken nach dem Osten verlegen konnten, ge-
wannen sie den doppelten Vorteil, einmal der Ersparung der sehr erheblichen
Transportkosten für die im Vergleich zur Stärke viel umfangreicheren und durch
ihren Wassergehalt schwereren und wenig haltbaren Kartoffeln, wie auch der z. T.
feuchten Stärke zum Zwecke der Trocknung und andererseits der besseren Ver-
wertung ihrer festen und flüssigen Abfallstoffe, der Pulpe und der Abwässer.
Indem es sich bei der auf dieser Grundlage betriebenen Stärkefabrikation wie
bei der Zuckerfabrikation um die Gewinnung von Kohlehydraten handelt, die der
Wirtschaft ohne Schaden für den Kraftzustand des Ackers entzogen werden können,
und die zugleich eine erheblich vielseitigere und wertvollere Ausnützung des
Bodenprodukts darstellen als der direkte Verbrauch desselben, indem auch durch
die Verwendung der Pülpe als Viehfutter und der Abwässer für Rieselxwecke der
Boden die entzogenen Nährstoffe grösstenteils wieder ersetzt erhält, reiht sich die
Kartoffelstärkefabrikation der Brennerei als ein Nebengewerbe an, welches sowohl
der Kräftigung und Förderung des Kartoffel baues, als auch mittelbar dem Haltn-
fruebtbau und der Viehwirtschaft zugute kommt.*)
Nach Saare a. a. O. gibt es im Jahre 1897 in Deutschland 663 Kartoffel-
starkefabriken einschliesslich der Stärkezucker-, Stärkesirup- und Dextrinfabriken,
die ausser diesen Fabrikaten auch Kartoffelstärke und Kartoffelmehl, sei es aus
Kartoffeln, sei es aus feuchter Stärke, in grösseren Mengen heratellen. Von diesen
663 Betrieben beschränken sich 441 nur auf die Herstellung nasser oder feuchter
Stärke, d. h. des Rohmaterials der Stärkezucker- und Stärkesirupfabriken und auch
mancher Dextrinfabriken. 222 Betriebe Btellen trockene Stärke her, und zwar 194
nur trockene Kartoffelstärke und Kartoffelmehl und 28 daneben auch noch Stärke-
fabrikate, wie Stärkezucker,8) Stärkesirup, Zuckercouleur und Dextrin.
*) So verlegte die bisher grösste Kartoffelmehlfabrfk des Westens, die Badische
Kartoffelmehlfabrik, im Jahre 1871 ibren Sitz nach Küstrin, woselbst sie seitdem unter
der Firma „Norddeutsche Kartoffelmehlfabrik“ besteht.
*) Es haben sich noch in der Gegenwart auf den ursprünglichen Gebieten der
Kartoffelstärkefabrikation in der Rheinprovinz, Rheinhessen nnd Baden mehrere meist
grössere Fabriken von früher her erhalten, die jedoch reine Industriebetriebe sind nnd die
Kartoffeln zum Teil von weither beziehen. Auch im Osten gibt es einige solcher
industrieller Grossbetriebe, die ihre Kartoffeln vereinzelt sogar aus dem Auslande beziehen.
*) Nach dem Statistischen Jahrbuch für das Deutsche Reich gab es:
1895/96 . . ■
. . 29 Stärkezuckerfabriken.
1896/97 . . .
• • *7
1897/98 . . .
. . 28 „
1898/99 . . .
. . 26 „
1899/1900 . .
. . 26
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Landwirtschaftliche Nebengewerbe.
71
Auf die einzelnen Teile des Reioha verteilten sich 1897 die Kartoffelstärke
erzeugenden Betriebe wie folgt:
Gesamt
zahl
Länder bezw. Provinzen:
Nasse
Stärke-
Davon:
Trocken-
Stärke-
Trockcn-Stfcrke.
nebcn Sirup«,
Dextrin- n. a.
Betriebe
Fabriken
OstpreusBen
»5
12
3
—
Westpreussen
52
45
7
—
Posen
97
7«
a3
3
Pommern
98
83
12
3
Brandenburg
225
188
29
8
Schlesien
82
35
4°
7
Sachsen
5*
1
49
2
Hannover
9
—
9
—
Königreich Preussen:
630
435
172
23
Grosaberzogtum Mecklenburg .
*5
6
7
2
Herzogtum Anhalt
8
—
8
—
„ Braunschweig. . .
4
—
4
—
Königreich Bayern
I
—
1
—
Grossherzogtuin Hessen . . .
4
—
2
2
„ Baden . . .
X
—
—
X
Deutsches Reich:
663
441
194
28
Die 441 Nassstärkefabriken waren, wie Saare bemerkt, sämtlich land-
wirtschaftliche Betriebe. Ihre tägliche Kartoffelverarbeitung schwankt im
allgemeinen zwischen 200 — 500 Ztr.; eine derselben war eine landwirtschaftliche
Genossenschafts-Fabrik von 1000 — 1250 Ztr. täglicher Kartoffelverarbeitung. — Von
den 194 Trockenstärkefabriken, die nur trockene Stärke und Kartoffelmehl erzeugten,
waren 123 landwirtschaftliche Betriebe einzelner Besitzer, 7 landwirtschaftliche
Genossenschaften und 4 Aktiengesellschaften in landwirtschaftlichen Händen. 60 Be-
triebe waren rein industriell. — Von den 28 auch Stärkefabrikate berstellenden
Fabriken waren 24 industriell und 4 landwirtschaftliche Genossenschaften. Es
waren demnach von sämtlichen Kartoffelstärke erzeugenden Betrieben Deutschlands
579 oder 87 °/0 landwirtschaftliche und 84 oder 1 3 °/0 industrielle Betriebe,1) Die
meisten dieser Betriebe, speziell die landwirtschaftlichen, und unter diesen be-
1900/01 25 Stärkezuckerfabriken.
1901/02 27 „
1902/03 27
Von den 27 Fabriken im letzten Jahre entfielen allein 21 anf Prensscn nnd hiervon 10 anf
die Provinz Brandenburg. 2 auf Pommern nnd je 3 auf Posen, Schlesien und Sachsen.
*) Einen näheren Einblick in die Grfissenstrnkiur der Stärkefabriken gewährt die
gewerbliche Betriebszählung vom 14. Juni 1895, deren Ergebnisse auch für die Gegenwart
in der Hauptsache noch zulrcffen dürften. Danach bestanden (mitgeteilt nach Albert
a. a. 0. S. 64) im ganzen 578 Gewerbebetriebe, die sich mit Starkefabrikatiou befassten.
Von diesen waren 533 sogenannte Hauptbetriebe, und zwar:
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Landwirtschaftliche Nebengewerbe.
sondere wieder die genossenschaftlichen stammen erst aus den letzten Jahrzehnten
bezw. Jahren.
Die Form dee Genossenschaftsbetriebes ist nach Saare für die Kartoffel-
starkefabrikation besonders zu empfehlen, um so den daran beteiligten Landwirten
einerseits die Vorteile des billiger arbeitenden Grossbetriebes und Wahrung seines
landwirtschaftlichen Charakters zukommen zu lassen, änderet seit« ihnen die Hand-
habung des Absatzes zu erleichtern.
Wie für die Spiritusbrennerei, ist auch für die Stärkefabrikation die syste-
matische Förderung der Kartoffelkultur Tür ihre wirtschaftliche Sicherstellung
und technische Weiterbildung von grundlegender Iledeutung geworden. In der im
Laufe der Zeit ermöglichten grösseren Gleichmässigkeit der Kartoffelernten, wie
in der Erzielung haltbarer Sorten gewann besonders die Stärkefabrikation eine
wertvolle wirtschaftliche Unterlage ihrer Existenz. Es ist nach Delbrück1) fest-
gestellt worden, dass gerade durch die infolge der früher häufigen Kartoffelmiss-
ernten eingetretene zeitweise übermässige Preissteigerung der Kartoffelerzeugnisse
der deutschen Kartoffelstärke-Industrie der wichtige englische Markt verloren ge-
gangen ist, indem die Amerikaner, mit billigen Maiserzeugnissen einsetzend, dieses
bedeutende Absatzgebiet für sich eroberten. Solche Einbussen sind für die Folge
dank der allgemeinen Hebung des Kartoffelbaues nicht mehr zu fürchten.
Eine wesentliche Voraussetzung für den allgemeinen Fortschritt der Fabri-
kationstechnik in der Stärke-Industrie bildete ferner die erfolgreiche Züchtung
anBbeute-, d. h. stärkereicher Kartoffeln. Exakte Feststellung der für die Stärke-
erzeugung besonders notwendigen Eigenschaften der Kartoffeln und Aussonderung
der zur Ausbildung derselben speziell geeigneten Sorten und möglichste Anpassung
der Fabrikationsweise an daB jeweils für die Verarbeitung zur Verfügung stehende
Rohmaterial kamen hierbei vornehmlich in Betracht. Die Erkenntnis, dass Kar-
toffelsorten, die für Rrennerei- oder Speisezwecke wohl geeignet waren, durchaus
nicht immer auch zur Stärkefabrikation sich eigneten, ferner dass nicht nur der
Stärkereiohtum, sondern auch die Grösse der Stärkekörner in den Kartoffeln für
deren Verarbeitung von Wichtigkeit und für die besondere Technik derselben
richtunggebend war, sodann die für die handelsmässige Bewertung der Kartoffeln
und besonders die Bezahlung nach dem spezifischen Gewicht mafagebend gewordene
Beachtung der zwischen Stärkegehalt und spezifischem Gewicht, sowie dem Hektar-
ertrage bestehenden Beziehungen,-) endlich der rechnerisch ermöglichte genaue
9 Alleinbetriebe,
62
Betriebe mit
21—50 Personen.
24 Betriebe mit 1
Person. 20
« r
51—100 „
7« „ * z
Personen. 3
n *
101 — 200 „
'6l - „ 3-5
» *
Betrieb „
201 — 500 „
88 „ „ 6 — 10
r 2
Betriebe „
501 — 1000 r
85 > n II— ZO
') Güruugsgewerhe und Stärkefabrikation. Berlin 1897.
*) Es gelang in der Folge, das bisher allgemein umgekehrt vorgestellte Verhältnis
zwischen Stärkegehalt und Hektarertrag derart zu Andern, dass auch ein bi» zu 20 — 25 •/,
gesteigerter Hektarertrag sich mit höherem Stärkegehalt wohl zu Tereinen vermag, eine
für die Praxis der KartoffelzUchtung wichtige Tatsache.
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Landwirtschaftliche Nebengewerbe.
73
Nachweis der jeweiligen Rentabilität der Kartoffelverwertung durch die Stärke-
erzeugung für den gesamten Landwirtschaftsbetrieb kamen sämtlich der Fabrikation
auch der kleineren Betriebsstätten zugute.
Eine für die Stärkefabrikation gut geeignete Kartoffel muss nach Saare a. a. ().:
1. stärkereich und reich an grossen Stärkekörnern,
2. flachäugig und glattschalig,
3. dünnschalig und wasserarm,
4. gut ausgereift und nicht krank und
5. arm an löslichen Eiweissstoffen Bein.
Als für die Stärkefabrikation besonders geeignete Kartoffeln gelten hiernach
u. a. Paulsens Blaue Kiesen und Richters Imperial.
Der Stärkegehalt der Kartoffeln kann 28—29 °/o erreichen und unter un-
günstigen Verhältnissen auf 13 — 14 °/0 herabgehen; 18 — 20 °/0 gelten als mittlerer
Stärkegehalt, was gegen früher eine Durchschnittssteigerung um 1 — 2 °/0 bedeutet.
Dabei ist aber zu berücksichtigen, dass die bei der Fabrikation sich ergebenden
Verluste — in der Hauptsache die auf Vorhandensein von Zucker in den Kartoffeln
zurückzuführende Höhenangabe des Stärkepertes durch die Kartoffelwage und die
in der Pulpe verbleibende Stärke — bei geringem Stärkegehalt der Kartoffeln
nicht prozentisch gleich sind denen bei Kartoffeln mit hohem Stärkegehalt, sondern
sprungweise grösser werden, je stärkeärmer die Kartoffeln sind.1)
Wie sehr die Einträglichkeit einer Stärkefabrik abhängig ist von dem Um-
stande, ob sie stärkearme oder stärkereiche Kartoffeln verarbeitet, erläutert Saare
(a. a. 0. 8. 488) an nachstehendem Beispiele: Zur Herstellung von 100 Ztr. trockener
Stärke sind bei guter Arbeit 460 Ztr. 22°/0iger oder 670 Ztr. 1 6 °/üigor Kartoffeln
erforderlich. In beiden Fällen betragen die Arbeitsunkosten für 100 Ztr. Kartoffeln
100 Mk., also für 100 Ztr. Stärke bei 22 °/0 igen Kartoffeln 184 Mk. und bei
i6°/0igen 268 Mk., also 84 Mk. mehr. Davon ist aber in Abzug zu bringen der
Wert der grösseren Pülpemenge, die man bei der Mehrverarbeitung der schlechteren
Kartoffeln erhält. Der Pülpewert beträgt auf 1 Ztr. Kartoffeln 0,04 Mk. , auf
zio Ztr. Mehrverarbeitung bei den stärkearmen Kartoffeln also 8,40 Mk. Also
sind erspart 75,60 Mk. für je 100 Ztr. produzierter Stärke oder bei einer Kam-
pagne von 12000 Ztr. Stärke, was der Erzeugung eines mittleren Betriebes ent-
spricht, 9072 Mk. Der landwirtschaftliche Stärkefabrikant bat ausserdem noch die
erhöhten Erntekosten bei den grösseren Beblechten Kartoffelmengen in Betracht
zu ziehen.
Die Fortschritte in der FabrikationBtechnik liegen vorwiegend auf
maschinentechnischem und auf baulichem Gebiete. Die Errichtung vollständiger
Stärkefabrikanlagen ist eine besondere und bochgediehene Spezialität bestimmter
Unternehmungen geworden. Die Erzeugung der Kartoffelstärke stellt an und für
sich einen ziemlich einfachen technischen Prozess dar; in dieser Einfachheit und
Billigkeit der Produktion beruht auch im wesentlichen das wirtschaftliche Über-
gewicht der Kartoffelstärkefabrikation in Deutschland gegenüber der Fabrikation
von Mais-, Reis- und Weizenslärke.
') Saare a. a. 0.
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Landwirtschaftliche Nebengewerbe.
Dessenungeachtet weisen die Stärkefabriken nnter eich nicht nur nach Grösse,
8itaation and Intensität des Betriebes, sondern vor allem auch in bezug aof
Spezialisierung der Produktion bezw. auf das Endprodukt — ob sie nur feuohte
Stärke oder auch Trockenstärke und Kartoffelmehl oder nur Trockenstärke und
Mehl oder auch weitere Stärkefabrikate, wie Stärkezucker, Dextrin, Sirup, Couleur
herstellen — eine grosse Mannigfaltigkeit auf, die auch auf die technische Aus-
stattung der Betriebe dergestalt zurückwirkt, dass Fortschritte und Verbesserungen
an Apparaten u. dergl. nach den jeweils vorliegenden Betriebszwecken zu spezi-
alisieren und zu bewerten sind und umgekehrt manche ältere Verfahren und Kon-
struktionen für bestimmte, jeweils im Vordergründe stehende Verhältnisse nach wie
vor sich oft besser oder ebensogut eignen können wie neu einge führte und vervoll-
kommnete.
An die technische Vorarbeit, das Reinigen oder Waschen der Kartoffeln, für
welches an Stelle der alten Waschtrommel sogenannte Rührfliigelwände in ver-
schiedenen Abarten traten, schliesst sich zunächst die Zerkleinerung der Kartoffeln,
um durch Öffnung der Zellen das in ihnen befindliche Stärkemehl freizulegen. Die
schon von früher her überkommenen maschinellen Reibvorrichtungen erfuhren
wesentliche Umgestaltungen. Die an ältere Formen sich anschliessende Raspel-
hiebreibe und die Fescasche Reibe wurden überholt durch die Sägeblattreibe
in verschiedenen Anordnungen, wie durch die Flügelreibe (Champonnoie). Für
grössere Betriebe wurden noch besondere Nachzerkleinerungsapparate, Mahlgänge
oder Breimühlen (Unterläufer von Angele- Berlin, auch die Kegelmühle von
Uhl and -Leipzig und die Schmidtsche Feinfasermühle) konstruiert. Eine noch
weitergehende Zerkleinerung der Kartoffelfasorn dürfte nach dem derzeitigen Stande
der Technik ausgeschlossen und nach Saare auch nicht erwünscht sein, weil zu
grosse Feinheit der Fasern das nachfolgende Durchsieben des Keibsels erschweren
und die Qualität des Endproduks beeinträchtigen können. Zur Trennung der Stärke
von den Schalen, Fasern etc., der „Pülpe“, das sogen. Ausbringen der Stärke aus
dem ReibBel, dienen beute drei Siebsysteme: das Schüttelsieb, die Bürstenbottioh-
siebe und das Zylindersieb, dies entweder als Bürstenhalbzylinder oder rotierender
Vollzylinder (Angele- Berlin).
Die sich hieran Bchliessende Gewinnung und Reinigung der Rohstärke ge-
schieht besonders in kleineren Fabriken in AbBatzkästen und Aufwaschbottichen
oder mit grösserem Erfolge in Vorflut- und Reinflutvorrichtungen, wobei zwischen
beiden Systemen mannigfache Verknüpfungen bestehen. Erhebliche Vervoll-
kommnungen erfuhren ferner die zum Entwässern und Trocknen der Stärke be-
stehenden Apparate, so für ersteres durch Zentrifugen (Rudolph & Co.- Magdeburg),
für letzteres neben den bisherigen Trockenstuben und -kammern, die durch die
Einfügung der Hordentrocknung nutzbarer gemacht wurden, durch die sogen.
Kanaltrocknung (Uhland), sowie besonders durch spezielle neue Einrichtungen
(kontinuierlicher Trocknungsapparat von Uhland-Leipzig, Schmidt-Küstrin,
das Tuch ohne Ende von Angele-Berlin und der Feldm an nsche Trockenapparat,
der zurzeit als der beste gilt). Diese in zweckmäBsigerer Disposition der Gesamt-
anlage und in einer durchgebildeten Betriebskontrolle bestehenden Fortschritte treten
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Landwirtschaftliche Nebengewerbe.
75
beeonder8 in der Verarbeitung der Abfallstärke hervor und in der Verwertung bezw.
Beseitigung der Abfalle.1)
Die Verwendung der Piilpe als Viehfuttermittel ist ebenfalls durch geeignete
Apparate (zum Kochen, Entwässern, Einsäuern, Pressen u. a. m.) verbessert,1)
’) Nachstehende gut orientierende schematische Übersicht Uber die Technik der
Kartoffelstärkefabrikation, Uber ihre verschiedenen Produkte und der bei ihr sich ergebenden
festen und flüssigen Abfallstoffe bietet Saare in seinem erwähnten Handbuch:
Kartoffel wäseho
4
Reibe
I
ltohstarkemilch 4— -Vorsieb
I
Superiorstärke
Zentrlfu^enqulrl
Schl&mmstärke Waschwasser
4
Schlammquirl <
Feinsieb
4 4
Rohstärkcmilch Faser —
4
Absatzkästen (Fluten)
Kohstarke Fruchtwasser —
4
— Waschquirl ^
Schlamm starke Waschwasser
I
Relbeel
4
Mahlstein
4
Auswaschsieb
4 4
Roh starkem lieh PUIpe
i i
Plllpegrube
Zentrifuge
Trocknerei
I
MUhlo
HchJii nunsieb
4 4
Stiirkemilch Faser
4
Schlamm rinnen
4
4
Stärke Abwasser •
4
Waschqtilrl
4 4
Stärke .Schlamm -
4 4
Prltuastärke Schlamm
Zentrifugen-
quirl
Zentrifuge
Trocknerei
11m
Auasengraben fUr
Abwässer
*) Die mittlere Zusammensetzung der Pulpe ist nach Maercker:
Wasser 86, o »/„.
Asche 0,4 „
Faaer 1,8 „
Fett (Ätherextraktl o, t „
Protein 0,7 „
Stickstofffreie Eitraktstoffe (Stärke u. a.) . 11,0 „
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76
Landwirtschaftliche Nebengewerbe.
wenngleich Ober die beste Art der Pülpeverfütterung auch heute noch die An-
sichten im einzelnen weit auseinandergehen.
Die landwirtschaftliche Nutzbarkeit der flüssigen Abfallstoffe1) der Stärke-
fabrikation hat gegeu früher, wo sie fast allgemein als lästige Zugabe empfunden
wurden, entschieden an Verbreitung gewonnen, wobei jedoch im einzelnen die Lage
der Fabrik nnd die Art des landwirtschaftlichen Hauptbetriebes bezw. die um-
gebenden ßodenbewirtschaftungsverhältnisBe entscheidend für die Möglichkeit und
Ausdehnung derselben sind. Bei im allgemeinen günstiger Veranlagung der in
Betracht kommenden lokalen Verhältnisse kann die Ausnutzung der Abwässer, die
wegen ihres relativ hohen Gehalts an löslichen Pflanzennährstoffen ein ausge-
zeichnetes Düngemittel sind, oft zu einem „Hauptfaktor für die Ertragsfähigkeit
einer Stärkefabrik“ werden. (Saare.) Die durch Berieselung von Wiesen (am besten
Timotheegras) erzielten Erfolge sind nach den von Saare beigebrachten Beispielen
Wegen des weiten Nährstoffverhältnisses, 1 : 14,6, ist daher stets eine Zugabe von Kraft-
fnttermitteln zu empfehlen, um das Nährstoffverhältnis anf 1 : 4 oder 1 : 7 zu bringen.
Der Futterwert der Pulpe berechnet sich wie folgt (nach Saare a. a. 0. S. 37s):
100 kg Kartoffelu geben 75 kg Pttlpe mit 6% Trockensubstanz oder also 4,5 kg wasser-
freie Pülpe. — Nach ihrer mittleren Zusammensetzung enthält die Pülpe:
5,3 • „ Protein, also 4,5 kg Pülpe = 0,24 kg Protein.
0,7 „ Faser, « 4,5 » . = °.°3 „ Faser.
78,0 „ stickstofffreie Extraktivstoffe )
” „ , .... } = 4,11 - Faser.
13,3 „ Faser (verdaulich) 1
Es wird theoretisch 1 kg Protein mit 33 Pf.,
» . Fett „ 2» „
■ „ Kohlenhydrate „ 11 „
berechnet, also sind anzusetzeu flir die Fntterbewertung: Protein 7,92 -f- Fett 0,66 -)- Kohlen-
hydrate 45,21 = 54 Pf. In gleicher Weise würde sich dagegen der Kntterwert der
Branntweinschlempe auf 132 Pf. berechnen; die Pttlpe hat also einen wesentlich geringeren
Futterwert als diese. — In gleicher Weise berechnet E. Wolff den Futterwert von 1 Ztr.
Pülpe mit 14 ®/0 Trockensubstanz anf 80 Pf. Dieser theoretische Futterwert wird aber
tatsächlich von Stärkefabrikanten, die ihre Pülpe verkaufen müssen, fast nie erreicht. Nur
in sehr futterarmen Jahren, wie 1893, sind ausnahmsweise für 1 Ztr. Pülpe bis zu 75 Pf.
bezahlt worden. Im allgemeinen erhält der Stärkefabrikant für den Zentner abgetropfte
I’UIpe mit to— 14 •/„ Trockensubstanz 10 Pf. bis höchstens 40 Pf, meist nur 10 — 20 Pf. —
Versuche, aus Pülpe im komprimierten Zustande anderweitige Oebrauchsgegenstände her-
zustellen (Knöpfe, Broschen, Teller, Papierfabrikation, Brennmaterial), sind verschiedentlich
unternommen worden.
*) Dieselben setzen sich zusammen aus: KartofTelwaschwasser, Fruchtwasser, Stärke-
waschwasser, Abwässer ans der Pttlpegruhe oder Pulpepresse, Abwässer der Schlamm-
verarbeitung. Die tiesamtmenge dieser Abwässer kann man zu 50—120 cbm auf je
100 Ztr. verarbeiteter Kartoffeln annehmen, je nach der (Jrösse nnd Art der Fabrikation.
Während kleine .Stärkefabriken, die uur nasse Stärke herstellen, mit 60 cbm auskommen
werden, brauchen grosse Trockenstärkefabriken fast das Doppelte, da sie zur Kartoffel-
wäsche und -schwemme reichlicher Wasser bedürfen und auch die Rohstärke mit weit mehr
Wasser waschen müssen. — Je nach der Herkunft der Abwässer erfordert ihre Behandlung
bezw. Reinigung verschiedene, oft z. T. kostspielige Maßnahmen. (Saare a. a. 0.)
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Landwirtschaftliche Nebenerwerbe. 77
ans der Praxis sehr bedeutend und verdienen für die weitere Ausdehnung dieser
landwirtschaftlichen Nebeunutzung der Stärkefabrikation volle Beachtung.1)
Die technischen Fortschritte, die auch Uber die eigentliche 8tärkefabrikation
und ihre Nebennutzungen hinaus in gleicher Weise sich auf die weitere Verarbeitung
der Stärke zu Dextrin und Stärkezucker erstreckten, sind auf der einen Seite auoh
der grossen Zahl der kleineren, vorwiegend landwirtschaftlichen Stärkefabriken
zugute gekommen und haben sie auf das Niveau des maschinell ausgestatteten
Industriebetriebes gehoben, ohne sie jedoch deshalb ihres landwirtschaftlichen
Charakters zu entkleiden; andererseits aber haben sie auch die Fabrikation in immer
grösserem Mafsstabe ermöglicht. Besonders fruchtbar wurde dabei das Zusammen-
arbeiten der Konstruktionstechnik mit der die Leistungsfähigkeit ihrer Neuerungen
ständig unter Kontrolle haltenden technisch-wissenschaftlichen Station des Vereins
der Stärke-Interessenten, der zu Ende der 90er Jahre sogar zur Errichtung einer
eigenen Versuchsfabrik im Anschluss an die Versuchsbrennerei des Spiritus-
fabrikauten- Vereins in Berlin sohreiten konnte.
Diese fast ausschliesslich in Deutschland erwachsenen technischen Fortschritte
haben nicht nur eine für alle Kreise der Stärkefabriken erhebliche Steigerung in
der quantitativen Ausbeute zuwege gebracht, die unter Berücksichtigung der
zur Verfügung stehenden besseren Kartoffeln für die letzten zwanzig Jahre auf
reichlich ao — 25 °/0 gegen früher veranschlagt werden kanD, sondern vor allem
anch die Qualität des Produkts durchweg auoh bei den kleineren Fabriken so
verfeinert und das Fabrikationsniveau allgemein so gehoben, dass Deutschland
hierin alle Länder zurzeit überragt, und nur hierdurch in erster Linie der
deutschen Stärkefabrikation es ermöglichen konnte, angesichts der sehr kritisch ge-
wordenen Absatzverbältnisse infolge des bedeutenden Rückganges der Ausfuhr von
Stärke und Stärkefabrikaten sich ohne wesentliche Einbusse auf der Höhe zu er-
halten. Trotz des gesunkenen Exports wurde ihr Absatzgebiet wieder erheblich
sowohl im Inlande und, trotz des höheren Preises des deutschen Produktes, im
Auslände erweitert.
Die wirtschaftliche Entwickelung der deutschen Kartoffelstärkefabri-
kation bat mit der technischen allerdings nicht gleichen Schritt gehalten. Wie
die Spiritusbrennerei und Rübenzuckerfabrikation hat auch die Stärkefabrikation
seit 30 Jahren manche Wandlungen und Krisen durchgemacht, und erst in den
letzten Jahren ist es gelungen, nach dem Vorgänge der beiden anderen landwirt-
schaftlichen Gewerbe auoh für die Stärkefabrikation durch den entsprechend or-
ganisierten Zusammenschluss des Gewerbes einen sicheren Boden zu schaffen,
1 ) In der vom Reichsamt des Innere 1900 bewirkten Prodnktionsstatistik war anch
die Grösse der mit Stärkeabwässern gespeisten Kieselflächen, insgesamt 10000 Morgen
(gleich 2340 ha 20 a und 21 qm), mitgeteilt. Bei einem Bestände von etwa 500 land-
wirtschaftlichen Stärkefabriken entfallen somit mir auf eine Stärkefabrik 20 Morgen
Rieselfläche, was Dberans wenig ist und — sofern die betreffenden Angaben nicht doch
hinter der Wirklichkeit Zurückbleiben sollten — dartun würde, dass für diese landwirt-
schaftlich sehr wichtige Ausnutzung der Stärkefabrikation noch viel zu tun ist.
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78
Landwirtschaftliche Nebengewerbe.
auf dem sie auch ihrer landwirtschaftlichen Bedeutung in steigendem Mafse wird
gerecht werden können.
Bio besonders in früheren Jahren erheblichen Schwankungen der jeweiligen
Kartoffelernten nach Quantität und Qualität, der völlige Mangel an zuverlässigen
statistischen Unterlagen für die Abschätzung der Produktion und ihres Verhältnisses
zum Konsumbedarf im In- und Auslande, die zunehmende Konkurrenz des Aus-
landes am Weltmarkt, besonders Hollands für Kartoffelstärke und Amerikas duroh
seine billige Maisstärke, endlich die Zwangslage zahlreicher, meist kleinerer Stärke-
fabriken, bereits vor der Kartoffelernte Abschlüsse auf Lieferung feuchter Stärke
zu machen, was naturgemäss an den Haupthandelsplätzen (Berlin, Magdeburg,
Hamburg) zu einer spekulativen Ausnutzung der Situation führte und in der Folge
den Stärkehandel überhaupt zum grossen Teil zum Objekt des Börsenspiels ausarteo
Hess — alles dieses wirkte zusammen, der deutschen Kartoffelstärkefabrikation den
wirtschaftlichen Erfolg zu verkümmern. Dazu kam seit Mitte der 70er Jahre ein
von interessierter Seite genährtes und verbreitetes Misstrauen gegen mannigfache
Verwendungen der Kartoffelstärkefabrikate, die, wenn auch der damalige Stand der
Fabrikationstechnik noch bei weitem nicht die durchgängige Güte des Fabrikats
wie in der Gegenwart gezeitigt hatte, sachlich nicht gerechtfertigt waren, dennoch
dem Gewerbe bis in die letzten Jahre Abbruoh getan haben. So bedeutete es
eine erhebliche Einbusse für die Fabrikation, als infolge dieser Bestrebungen durch
das Weingesetz von 1892 die Verwendung von Stärkezucker zur Weiubereitung
untersagt wurde. Von einschneidendster Bedeutung wurde jedoch der ständige
Rückgang des ehedem erheblichen Exports infolge der Verdrängung der besonders
in schlechten Kurtoffeljahren zu teuren deutschen Kartoffelstärke durch die billige
amerikanische Maisstärke am englischen Markt.
Es betrug der Export von Kartoffelfabrikaten:1)
Kartoffel*
Starke-
im
Kartoffel
ernte
im
mehl und
zucker and
Dextrin
in Prem
etsen
Jahre
Stärke
D.-Ztr.
Sirup
D.-Ztr.
D.-
Ztr.
ganzen
D.-Ztr.
Hill. D.-Ztr.
im
Jahre
1886
398 000
241 000
90
000
708 000
t68,o
^85
1S87
439 000
269 000
69
000
798 000
162,5
1886
1888
416 000
2 1 2 000
72
000
700 000
161,6
1887
1889
439 000
1 40 000
86
000
665 000
140,0
1888
1890
513 000
197 000
94
000
804 000
169,4
1889
1891
147 000
60 500
60
000
3°7 5 00
141,8
1890
1892
1 29 000
22 000
44
000
195 000
1130
1891
>893
305 000
42 000
74
000
421 000
169,0
1892
1894
370 000
57 7 00
73
0
0
sC
501 300
207.0
«893
*895
304 200
45 000
87
250
43645°
•89.5
1894
1896
339 364
40 708
110
871
49° 943
2 »7-3
1895
1897
141 518
24 495
98
765
264 778
201,2
1896
*) Nach dem Jahrbuch des Vereins der Spiritusfabrikanten in Deutschland I. Bd.
Berlin 190t. S. 210.
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Landwirtschaftliche Nebengewerbe.
79
Kartoffel-
Stärke-
im
Kartoffelernte
im
mehl nnd
zuckerund
Dextrin
in Prenssen
Jahre
Stärke
D.-Ztr.
Sirup
D.-Ztr.
D.-Ztr.
ganzen
D.-Ztr.
Mill. D.-Ztr.
im
Jahre
1898
173 28t
23 3 > 3
80855
274 449
202,0
1897
>899
339 >93
25 668
99 842
464 703
218,5
1889
1900
217 921
23 640
>oi 673
343 234
259,3
0
0
CO
1901
245 449
24 764
>>> 525
381 886
27S, 6
1900
1902
457 7°f>
><>5 665
140 478
705 849
340,0
1901
*9<>3
279 950
42 649
140772
464 971
296,5
1902
«9°4
>75 >2<>
>9 >73
1 2 > 275
3 > 5 574
287,6
1903
«9<>5
132 870
*3 323
93 781
239 974
246,6
*9°4
Demgegenüber konnte auch die infolge der technischen Vervollkommnung
erhebliche Steigerung deB inländischen Verbrauchs von Stärkefabrikaten keinen
vollen Ersatz bieten, wenngleich Bie gerade in den letzten Jahren von wachsender
Bedeutung geworden iBt und jedenfalls, Schritt haltend mit der natürlichen Zunahme
der Bevülkerung im Deutschen Reioh (um ca. 600000 Seelen jährlich), die sicherste
Aussicht bietet, dass auch trotz deB Ausfalls im Export die deutsohe Kartoffel-
stärkefabrikation im Interesse der Landwirtschaft ihre Produktion auch ferner wird
auf der Hübe halten können. So betrug die Erzeugung von Stärkesirup — als
dos hauptsächlichste UDd wichtigste Fabrikat der deutschen Stärkefabrikatiou —
1886/87 475000 D.-Ztr., die Ausfuhr betrug 270000 D.-Ztr., der inländische Ver-
brauch belief sich mithin auf 205000 D.-Ztr. Zehn Jahre später, 1896/97, dagegen
betrug die Produktion 453000 D.-Ztr., die Ausfuhr nur noch 24000 D.-Ztr., der
Verbrauch im Inlande war mithin auf 429000 D.-Ztr. oder mehr als das Doppelte
in diesem Zeitraum gestiegen. Diese Steigerung und Vervielfältigung des Inlands-
verbrauchs an Stärkefabrikaten bedeutet einen volkswirtschaftlich wie landwirt-
schaftlich sehr hoch zu veranschlagenden Erfolg, dem sich fUr die Zukunft noch
viel weiter gehende Aussichten eröffnen, wenn man bedenkt, dass der Stärke-
zucker- und Sirupverbrauch auf den Kopf der Bevölkerung in Deutschland nur
o,7 kg, in Nordamerika aber 4 kg beträgt, wobei zugleich der Verbrauch an
Rohr- und Rübenzucker daselbst gegen 30 kg auf den Kopf und bei uns erst etwa
14 kg beträgt.1) Im einzelnen betrug die Erzeugung:
*) Indem der Verein der Stärke-Interessenten die Technik auf die Förderung der
gewerblichen Weiterverarbeitung der Stärke zu Zucker, Sirup nnd Dextrin angeregt bat,
gebührt ihm hierbei ein besonderes Verdienst. Bedeutsam hierfür war vor allem eine von
Prof. Saare im Jahre 1895 im Aufträge des Vereins unternommene Studienreise nach
Amerika und England, die anch für diese wichtige Seite der Förderung der Stärke-Indnstric
von bahnbrechendem Erfolge war. Die Einbürgerung der billigen Obstgelees nnd Frucht-
manueladen, die in England und Amerika eine so grosse und schätzbare Rolle in der
Volksernährung spielen, steht hierbei im Vordergründe, womit zugleich dem heimischen
Obstban eine wertvolle Unterstützung geboten wird. Der deutsche Stärkesirup ist heute
ein Produkt von unerreichter Eigenart und Feinheit. Ansscr als Verbesserungsmittel für
die an sich wegen ihres Salzgehalts nicht genussfähigen Kandis- nnd Strontianmelassesirupe
der KUbenzuckcriudustrie ist der Stärkesirup unerlässlich geworden für die VersÜBsuug der
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im ganzen
D.-Ztr.
382 000
550 000
430 000
1 7 2 500
399 000
37g 500
35° 000
449 249
453 722
471 467
495 6j3
495 59°
522 058
633 395
681 454
580 160
412 029
Der Mangel an zuverlässigen Unterlagen für die Erzeugung an feuchter und
trockener Kartoffelstärke war für die Produzenten eine Quelle verfehlter Kon-
junkturen und ständiger Unsicherheit; die Erlangung Bolcber Unterlagen war ein
langjähriges Ziel des Vereins der Stärke-Interessenten.
Die jährlichen unausbleiblichen Schwankungen in den mehr oder weniger
unsicheren Schätzungen der Kartoffelernten trugen natürlich das ihrige zur Un-
sicherheit der Sachlage bei. Die verschiedentlich unternommenen Versuche, durch
Schaffung eigener Preisnotierungen — nachdem die amtlichen Notierungen infolge
des überhandnehmenden spekulativen Charakters des Stärkehandels an der Berliner
Börse schon zu Anfang der 90 er Jahre eingestellt waren — die Preisgestaltung
besser unter Kontrolle zu bekommen, befriedigten in der Folge ebensowenig wie
die nachmals vorn Stärke-Interessenten- Verein veranstalteten Stärkemärkte und die
von Handels wegen versuchten Auktionen (Hamburg). Schon 1895 hatte unter
an sich zu sauren Apfolgelees und sonstiger Fruchtmarmeladen, ferner für die llerstellnng
fester und halbfester feiner Zucker- und Kunditonvaren Bonbons, Karamellen, schaumige
Dessertware, Pralines u. dgl.), die erst hierdurch den bisher allein renommierten aus-
ländischen Erzeugnissen (bei denen dieser Sirnp längst regelmässig verwandt wurde)
gegenüber konkurrenzfähig wurden. Dabei wird dem Rübenzucker und dessen Präparaten
hierdurch kein Abbruch im Absatz bereitet, weil die Stärkesirupe und -zncker trotz vierfach
geringerer Süsskraft den einzigen Vorzug haben, dass sie nicht kristallisieren, daher keine
Krusten bilden und den mit ihnen bereiteten Erzeugnissen jede erwünschte balbfeste oder
feste, lionig- oder teigartige bezw. kristallklare und dauernde Durchsichtigkeit verleihen.
Besonders die billigen, in offenen Blecheiincrn in den Massenkonsum gelangenden Marme-
laden und Obstkonserven sind erst durch die Verwendung des Stärkesirups ermöglicht
worden.
gO Landwirtschaftliche Nebengewerbe.
im Betriebsjahr:
1888/89 .
festen Stärkezncker
D.-Ztr.
. . 110 000
Sirnp
D.-Ztr.
249 000
Couleur
D.-Ztr.
23 000
1889/90 .
176 000
347 °°°
27 000
1 890/9 1 .
1 08 000
278 000
44 000
1891/92 .
35000
1 1 7 000
20 000
1892/93 .
87 000
281 000
31 000
1893/94 .
79 200
263 300
37 °°°
1894/95 .
68 700
237 500
33 800
1895/96 .
95 414
316675
37 *60
1896/97 .
63 «37
348 754
47 «3«
1897/98 .
75 266
354 «27
42 °74
1898/99 .
81 961
369 622
44 °49
1899/1900
86813
359 °«9
49 758
1900/01 .
»5 959
39° °76
46 023
1901/02 .
99 4«7
492 694
41 284
1902/03 .
96 170
545 3°3
39 981
1 903/04 .
75651
469 461
35 648
1904/05 .
52999
324 34°
34 690
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Landwirtschaftliche Nebengewerbe.
81
diesen Umständen Saare'd&B Schlussergebnis seiner in bezug auf die deutsche
Stärkefabrikation gesammelten Reiseerfahrungen in dem Satz niedergelegt:
„Die Anbahnung besserer Produktionsbedingungen können die deutschen
Fabriken nur erlangen, wenn sie sich zusammentun und eine gemeinsame kauf-
männische und technische Kontrollstelle bilden, welche ihr Fabrikat günstig ver-
treibt und durch Überwachung und Verbesserung der Technik der einzelnen
Betriebe dafür sorgt, dass daB Fabrikat überall gleichmässig und vorzüglich ausfällt.u
Für die kaufmännische Organisierung des Produktionsangebots bildeten be-
sonders die zahlreichen kleinen Betriebe ein grosses Hindernis, zumal diese gerade
durch die von ihnen vorzugsweise geübten Vorverkäufe und die oft noch mindere
Qualität ihres Produkts die Konjunkturen für das ganze Gewerbe ungünstig be-
einflussten.
Die oft sehr unbefriedigende, ein Rendement kaum noch erübrigende Spannung
zwischen den Preisen für feuchte und trockene Kartoffelstärke ist hierfür be-
zeichnend. Der theoretische, sich aus dem Stärkegehalt ergebende Wert der
Trockenstärke ist um etwa */8 höher als der jedesmalige Preis für feuchte Stärke.
Der Überschuss des für den Doppelzentner gezahlten Preises für Trocken stärke
über ihren theoretischen
enthält
die Verarbeitungs-
bezw. Trocknungskiisten und
den etwa verbleibenden
Gewinn.
Ea betrug (nach
dem Jahrbuch
dee Spirit U8-
fabrikauten-Vereins) der ßurchschnittapreis:
für
der theoretische
der wirkliche
der
in den Jahren:
feuchte
Wert für
Preis der
Stärke
Trocken» türke
Trockenstärke
Überschuss
Mk.
Mk.
Mk.
Mk.
'895
8,35
13,90
16,40
2,50
i8y6
8,50
14,15
15,70
',55
«»97
10,20
17,00
17,25
0,25
1898
*2.3°
20,50
22,60
2,10
>899
10,95
18,25
20,50
1,25
1900
*o,35
17,25
19,20
i,9S
190t
8,75
13,55
16,70
3,1°
1902
8,05
13,40
16,00
2,60
iW
io,8o
18,00
19,85
1,85
«9°4
'4-5°
24,10
*4,15
0,05
>9«>5
*2-35
20,40
25,00
4,60
ln der Mehrzahl der «Jahre wurde der Betrag der Trocknungskosten, aber
kein nennenswerter Gewinn bei der Trockenstärke erlöst; 1897 und 1904 war der
Preis direkt verlustbringend.
An diesen Verhältnissen scheiterten auch alle Versuche einer sicheren Pro-
duktionsschätziing. Nach Saare und Delbrück berechnete man in der zweiten
Hälfte der 90er «Jahre eine durchschnittliche Erzeugung von insgesamt 3,4 Mill.
D.-Ztr. trockene Kartoffelstärke oder -mehl (100 D.-Ztr. Kartoffeln zu 1 8°/0 Stärke-
gehalt = 17 D.-Ztr. trockene Stärke gerechnet), was einem Kartoifelverbrauch von
etwa 20 Mill. D.-Ztr. entsprochen würde. Davon waren etwa 400000 D.-Ztr. für
Meltzen, Boden de« p reime. Staate«. VIII. 6
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82
Landwirtschaftliche Nebengewerbe.
Stärke in Abzug zu setzen, die in Stärkezucker, Sirup und Couleur, und 200000 D.-Ztr.,
die in Dextrin umgewandelt wurden,1) bo dass etwa 2800000 D.-Ztr. als mittlere
jährliche Produktion an Trockenstärke und Kartoffelmehl verblieben.
Ein bedeutend geringeres Resultat wies jedoch demgegenüber die vom Reichs-
amt des Innern 1898/99 bewirkte Produktionsstatistik auf, deren Aufnahme be-
züglich der Stärkefabrikation allerdings gerade in ein sehr ungünstiges Produktionsjahr
fiel. Nach dieser Statistik betrug die in den Konsum gelangende Fabrikation von
trockener Stärke und Kartoffelmehl nur 780000 D.-Ztr. für die Kampagne 1897/98,
doch sind hierin die zur Ergänzung von Stärkezucker und anderen Fabrikaten ver-
wendeten Mengen nicht mit eingerechnet, so dass die Gesamtproduktion sich
erheblich höher stellen dürfte.2) Gegenüber den immerhin zu hohen früheren
Schätzungen hatte diese Feststellung doch das Gute, dass man damit eine feste
') Das genaue Ergebnis war:
D.-Ztr.
Wert, in Mk.
Kartoffelstärke, grüne . .
. . . . 556 140
5 55o 7*0
„ trockene
- - - • 77* 543
15073 236
„ Schlamm
.... 9 *95
42 864
Kartoffelsago
. . . . 415*
116 734
KartoffelgTaupen ....
. . . . 1 500
46 500
Stärkezucker .....
- - - - 71 733
t 749 362
Stärkesirup
. . . . 34*021
8 293 456
Couleur
4*113
> 556 593
Dextrin und Stärkegnniini .
. . . . 189588
3 33* 069
Die Erzeugung von Stärke-Abfällen belief sich:
D.-Ztr.
Mk.
für trockene Abfälle anf .
. . . . 49 >5*
492 178
„ feuchte Abfälle auf. .
. . . . 322 698
238 821
„ Pülpe auf
■ ■ • 449 >7*
227 550
Unter trockenen Abfällen sind die gesamten Abfälle für Getreide- und Kartoffelstärke-
fabrikation tu verstehen. Feuchte Abfälle beziehen sich nur auf Getreidestärke, Pulpe nur
anf Kartoffelstärke.
*) Auch Aber die Produktion von
Stärke und Stärkefabrikaten in den Geschäftsjahren
1901/02, 1902/03 und 1903/04 sind vom
Reichsamt des Innern Erhebungen veranstaltet, die
folgendes Ergebnis lieferten:
A. Kartoffelstärke-Industrie.
1. Produktion der Kartoffelstärkefabri
iken.
Durchschnittliche Jahresproduktion :
D.-Ztr.
Mk
Grilne Kartoffelstärke . .
- - - 595 5*5
5 346 5*6
Trockene Kartoffelstärke
. . . 114*633
20 O44 836
Sc hl am m stärke
... 3 609
12 546
Stärkesirup
. . . 418004
8253 528
Stärkezucker
- - - 44 973
896452
Dextrin nnd Stärkegummi .
- . - 122347
2 799 154
Couleur
. . . «3267
377 97*
Kartoffelgranpen und -griess
... >754
47016
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Landwirtschaftliche Nebengewerbe.
83
Basis gewonnen hatte, auf der man eine etwaige Organisation des Produktions-
angebots oder wenigstens eines überwiegenden TeileB desselben in Erwägung ziehen
konnte. Die hierauf abzielenden Bestrebungen erhielten eine erwünschte Förderung,
als im Sommer des Jahres 1898 sich in aller Stille das Syndikat der hollän-
dischen Stärkefabrikation vollzogen hatte, das die bedeutendste Konkurrenz
für den in Hamburg domilizierten Ausaenhandel bildete. Besonders die bald in
die Erscheinung tretenden günstigen Folgen dieses Syndikats für die holländische
kartoffelliefernde Landwirtschaft, die durch höhere Lieferungspreise an den besseren,
vom Syndikat geschaffenen Preisen partizipierte, musste in dieser Richtung be-
stärkend wirken. Als dann infolge drohender Überproduktion ein bedenklicher
Druck am Markte durch das holländische Syndikat zu befürchten stand, anderer-
seits der 1899 erfolgte Zusammenschluss der Brennereien als ein glänzendes Vorbild
für die Erspriesslichkeit solcher Bestrebungen zur Nachahmung anreizte, gelang es
endlich, unter eifriger Mitarbeit der Berliner Geschäftsstelle des Vereins der Stärke-
Interessenten das Ziel zu erreichen. Gelegentlich der am 14. Februar 1901 statt-
gehabten Generalversammlung des genannten Vereins erfolgte unter weit stärkerer
Beteiligung, auch seitens der grösseren Fabriken, die Gründung der „Deutschen
Stärke-Verkaufs-Genossenschaft, e. G. m. b. H.“ mit dem Sitz in Berlin,
durch die nunmehr auch die Kartoffelstärkefabrikation sich einen neuen Boden für
ihre wirtschaftliche Weiterentwicklung geschaffen hat.
Die Organisation der Genossenschaft ist in Kürze folgende: Die Vertretung
und Geschäftsführung liegt in den Händen der nach Mafsgabe des Geuossenschafs-
gesetzes vorgesehenen Organe (Vorstand, Aufsiclitsrat, Generalversammlung). Der
Geschäftsanteil eines jeden Genossen ist auf 10 Mk. bemessen, und zwar ist für
jede angefangenen 100 D.-Ztr. trockene oder 160 D.-Ztr. feuchte, während eines
Geschäftsjahres hergestellten Stärke ein Geschäftsanteil zu erwerben, doch darf die
Gesamtanzabl aller von einem Genossen erworbenen Geschäftsanteile nicht über
400 betragen. Die nach Mafsgabe des Genossenschaftsgesetzes auf den Geschäfts-
anteil entfallende Haftsumme beträgt 500 Mk. Jeder Genosse ist verpflichtet, Beine
2. Produkte der Fabriken, die Stärke weiter verarbeiten.
Trockene Kartoffelstärke . .
- - 4* 996
771 322
Stärkesirup
- - >36903
2 799 154
Stärkezncker
47 99«
1 052 186
Dextrin nnd Stärkezncker . .
154140
3 659 '73
Couleur
. . 34 288
969 493
ß. Weizen- und
Maisstärke-Industrie.
Weizenstärke, einseh 1. Kleber
. . 15697t
5 339 349
Maisstärke
93 072
2 540 530
Stärkesirup
3 789
93 425
Stärkezucker
. . 298
6 860
Dextrin nnd iStärkegumnii . .
. . 8 202
360 766
Andere Fabrikate
■ • '5*33
227 004
C. Reisstärke-Industrie.
Reisstärke-Industrie 224041
6*
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84
Landwirtschaftliche Nebengewerbe.
gesamte Produktion während seiner Mitgliedschaft bei der Genossenschaft aus*
schliesslich durch diese verkaufen zu lassen; Befreiungen hiervon können nur aus
besonderen Gründen vom Vorst&ude zugelassen werden. Zuwiderhandlungen hier*
gegen unterliegen einer Vertragsstrafe von 3 Mk. für jeden dem Verkauf durch die
Genossenschaft entzogenen Doppelzentner Stärke. Bis zum 15. November eines
jeden Jahres ist der Geschäftsstelle die voraussichtliche Produktion während der
Kampagne und bis zum 1. Juli des folgenden Jahres die tatsächliche Produktion
in der abgelaufenen Kampagne anzuzeigen. Zum gleichen Termin hat auch jeder
Genosse seine gesamte Produktion der Genossenschaft zur Verfügung zu stellen,
anderenfalls ist eine Vertragsstrafe von 1000 Mk. zu entrichten. Befreiungen von
diesen Verpflichtungen können vom Aufsichtsrat für einen bestimmten Zeitraum
zugelaBsen werden. An dem Gesamt absatz der Genossenschaft sind die einzelnen
Genossen tunlichst unter Berücksichtigung der geographischen Lage ihrer Pro-
duktionsstellen und entsprechend ihrer Produktion zu beteiligen. Für die Preise,
zu denen der Geschäftsführer der Genossenschaft zu verkaufen ermächtigt ist,
ist nach der zum Statut erlassenen Geschäftsordnung ein Spielraum von etwa
*/4 Mark nach unten durch den Gesamtvorstand festgesetzt; doch steht jedem Mit-
glied e frei, auf sein Risiko Miuimalpreise zu bestimmen, unter denen sein Fabrikat
nicht verkauft werden darf. Im übrigen hat der Verkauf nach den geltenden
Börsen -Usancen möglichst zu festen Preisen oder nach den in der Spiritus-
Zeitschrift veröffentlichten Durchschnittsnotizen zu erfolgen. Für grössere Bezirke
können für den Verkauf Generalvertreter bestellt werden. Für Verkäufe durch
Agenten, welche vom Geschäftsführer anzustellen sind, ist dem Lieferanten der
Ware 1 °/0 für Provision anzurechnen-
Bei den Verkäufen wird, soweit tunlich, den Wünschen der Genossen im
weitesten Umfange Rechnung getragen. Insbesondere sind die bei einzelnen Kunden
eingeführten Marken denselben in erster Linie anzubieten, damit den einzelnen
Fabriken der erworbene Kundenkreis nach Möglichkeit erhalten bleibt. Der von
der Genossenschaft erlöste Nettopreis wird nach Abzug des zur Deckung der
gemeinsamen Lasten einzubehaltenden Teils — der alljährlich für das laufende
Jahr durch Beschluss des Aufsichtsrats festgesetzt wird — den Genossen gut-
geschrieben, ihnen vom 15. Tage an nach dem Tage der Abnahme verzinst und
sogleich nach Eingang ausgezahlt. Gegen entsprechende Lombardierung der Ware
werden Vorschüsse gewährt.
Der Gewinn, welcher nach Deckung der gemeinsamen Lasten, der an die
Genossen auszuzahlenden Zinsen (bis zu 4 °/0) ihrer Geschäftsguthaben und nach
Abzug der gesetzlich und statutarisch vorgeschriebenen Rücklagen (mindestens 10 °/#
des jährlichen Reingewinns zum Reservefonds, biB derselbe die Höhe sämtlicher
Geschäftsanteile erreicht hat, und weitere 10 °/0 zur Ansammlung einer zu etwaigen
ausserordentlichen Verlustdeckungeu bestimmten, auf 10000 Mk. zu bringenden und
zu erhaltenden Betriebsrücklage) verbleibt, wird unter die Genossen nach Verhältnis
der von ihnen während des Geschäftsjahrs abgelieferten Menge Stärke verteilt.
Um eudlich der Geschäftsführung einen ausreichenden Überblick über die
Ernteaussichten und die Produktion der Fabrikate zu geben, welche sie am Markt
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Landwirtschaftliche Nebengewerbe.
85
unterzubringen hat, sind die Genossen verpflichtet, die hierzu erforderlichen An-
gaben zu machen, was in der Kegel durch Versendung und Ausfüllung von Frage-
bogen geschieht. Ferner werden während der Kampagne allmonatlich Angaben
über die bisher angefertigten, noch vorhandenen und voraussichtlich noch fertig
werdenden Warenmengen eingefordert, um so jederzeit die gesamte Marktlage klar
übersehen und sich den jeweiligen Konjunkturen derselben anpassen zu können. —
Auch ist für eine regelmässige Berichterstattung über die Marktverhältnisse an die
Genossen Vorsorge getroffen.
Oie Genossenschaft hat ihre Tätigkeit im Sommer 1901 begonnen und in
den darauffolgenden Jahren zur Zufriedenheit ihrer Mitglieder gearbeitet. Vom
November 190z ab sind die offiziellen Marktberichte und die Preisnotierungen über
8tärke und Stärkefabrikate, die fUr den wichtigsten Marktplatz Berlin allwöchent-
lich in der Zeitschrift für Spiritusindustrie erscheinen, ebenfalls von der Deutschen
Stärke-Verkaufs-Genossenschaft veröffentlicht worden.
5. Die K&benzuckcrfabrikaiion.
Trotz ihres späten, in die erste Hälfte des XIX. Jahrhunderts fallenden
Ursprungs war die Rübenzuckerfabrikation schon in den 60er Jahren zu hoher
Blüte gelangt und hatte durch die ihr zugrunde liegende Kultur der Rüben eine
weit Uber den Kreis der ihr gewidmeten Landwirtschaftsbetriebe reichende Bedeutung
für die Intensivierung des Ackerbaues und die Hebung der Viehzucht gewonnen.
Auch die vermöge der grossen zur Verfügung stehenden Mittel und des früh
erwachten und regen Vereinswesens fruchtbar einsetzende technisch-wissenschaftliche
Förderung der Produktion war um diese Zeit, wie oben ßd. II 8. 396 gezeigt ist,
bereits in vollem Gange. Dennoch sind seither noch ausserordentliche Fortschritte
sowohl für die unmittelbare Entwicklung der Zuckererzeugung, wie für die weiter-
reichende mittelbare Befruchtung der heimischen Landwirtschaft zu verzeichnen
und der dadurch gezeitigte Abstand zwischen ehedem und jetzt ist ein bedeutender.
Diesen in aßen Punkten einer ökonomischen Gestaltung der Produktion quantitativ
wie qualitativ ermöglichenden Fortschritten der Rübenkultur und der Fabrikations-
technik ist es überhaupt zu verdanken, dass die deutsche Rübenzucker-InduBtrie
die durch den unaufhaltsamen Preissturz herbeigeführte Verschlechterung der
Produktionsbedingungen überdauern und trotz der geschmälerten Rentabilität sich
kräftig weiter entwickeln konnte. Dabei darf mit Genugtuung hervorgehoben werden,
dass die hierfür wirksam gewesenen Faktoren, ebenso wie bei der Spiritusfabrikation,
fast ausschliesslich daB Ergebnis deutscher Forschung und Erfindertätigkeit ge-
wesen sind; doch haben auch österreichische, belgische und französische Forscher
und Techniker in verdienstvoller Weise hierbei mitgewirkt. Zwar hat die Zucker-
fabrikation und die ihr vorausgehende Rübenkultur einen fast übermächtigen Einfluss
auf den gesamten landwirtschaftlichen Wirtschaftsbetrieb geübt und ihn vielfach
sich völlig untergeordnet, so daBs die Bezeichnung ah landwirtschaftliches Neben-
gewerbe im herkömmlichen Sinne kaum noch zutrifft; dabei ist ihre örtliche Ver-
breitung in Deutschland verhältnismässig sehr beschränkt, indem nur 1 ,34 °/0 der
Ackerbau- und Gartenlandfläche dem Zuckerrübenbau gewidmet sind. Aber trotzdem
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86
Landwirtschaftliche Nebengewerbe.
ist, wie Trangott Müller es treffend ausdrückt,1) „die Herausbildung dieser
Industrie zu einem mächtig fördernden Faktor in der Anbahnung des allgemeinen
landwirtschaftlichen Fortschrittes geworden. Die Durchführung der Tiefbearbeitung
des Bodens, die Verfeinerung in der Bearbeitung des Bodens überhaupt, die An-
wendung deB Drillens und oft wiederholten Hackens,1) die vielseitige und wachsende
Verwendung künstlichen Düngers, die verstärkte Benutzung künstlicher Futtermittel,
die Herausbildung der Hochmast und die damit in Verbindung stehende Heran-
züchtung frühreifer und mastfähiger Vielischläge ebensowohl wie die der Züchtung
und Verwendung arbeitskräftiger, schwerer Schläge von Zugtieren hat aus den
intensiv betriebenen Zuckerrübenwirtscbafteu überhaupt erat den Anfang genommen
und jedenfalls aus ihnen dauernd neue Anregung, neue Erfahrung und Ver-
vollkommnung geschöpft“.
Die organische Verbindung mit dem Landwirtschaftsbetriebe wird bei der
Zuckerrübenfabrikation in gedeihlicher Werne aufrechterhalten vermittelst der in
neuerer Zeit besonders in Aufnahme gekommenen gesellschaftlichen Betriebaform
der Fabrikation. Die nahezu die Regel bildenden festen Lioferungsverträge zwischen
den Rübenbauern und den Zuckerfabriken, betreffend Abnahme der Rüben und
Rückgabe der Abfallstoffe (Rübenschnitzel und meist auch Melasse),*) bilden in
gleicher Richtung ein wirksames Band zwischen beiden und ermöglichen es be-
sonders, dass auch kleineren Landwirten die Vorteile der Rübenkultur zugute
kommen können.*)
*) Die deutsche Landwirtschaft auf der Welt-Ausstellung in Paris 1900. I. Bd.
Bonn 1900. „Deutschlands Landwirtschaft; ihre Entwicklung im 19. Jahrhundert und ihre
wirtschaftliche Gesamtbedeutung in der Gegenwart“ von Dr. Trangott Müller, Geh.
Regierungsrat.
*) „Es muss der Zncker in die Rübe gehackt werden“ ist eine allgemeine Regel der
Rübenbaner.
*) „Die in die Wirtschaften der Rübenliefcranten zurttckgehendcn RUbenschnitzel
fördern in diesen Wirtschaften eine intensivere Fütterung nnd bessere Verwertung des
Viehes. Neuerdings dient diesem Zwecke auch ein grosser Teil der Melasse, welche in
Form von besonders bereitetem Melassefutter Verwendung in den Wirtschaften findet.“
Tr. Müller a. a. 0.
4) Die 1892 gesetzlich geschaffene neue Form der Gesellschaft mit beschränkter
Haftung hat inzwischen bei zahlreichen Zuckerfabriken, neu gegründeten sowohl wie für
frühere Aktienbetriebe, Anwendung gefunden. Der Rübenbedarf der deutschen Zucker-
fabriken verteilte sich in nachstehender Weise auf durch Eigenbau bezw. vertragsmässig
gebaute und gelieferte Rüben und auf sog. Kaufrüben.
Eigene
Andere
Eigene
Andere
188s .
• • 59,5 °l.
40,6 */„.
1890 .
• - 48, z ®/„
5 1 ,8 */#■
1886 .
• - 53,4 „
46,6 „
I89I
• • 48,9 „
5M „
1887 .
■ • 54,5 „
45,5 „
1892 .
• • 49,0 -
5',o „
I8S8 .
• ■ 53,3 -
46,7 „
1893 •
- • 45,0 „
55,o „
1889 .
• • 5', 8 „
48,2 „
1894
• - 40,8 „
59.* „
Die Zunahme des Anteils der Kaufrttben
ist viellei
cht ein Anzeichen för die Verall
gemeinerung der fortgeschrittenen Rübenknltnr auch bei kleineren Landwirtschaftsbetrieben.
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Landwirtschaft liehe Nebengewerbe.
87
Oie seit Ende der 6oer Jahre bewirkten Fortschritte in der für die
Zuokergewinnung grundlegenden Räbenkultur gipfeln nicht so sehr in der
Steigerung der Ernteerträge aU vornehmlich in der grösseren Zucker-Anreicherung
der Rübe. Der mittlere Ertrag auf dem Hektar schwankt in Deutschland neuer-
dings ziemlich gleichförmig zwischen 300 und 325 D.-Ztr. Im ergiebigsten Rüben-
jabr (1882/83) >tiog der Hektarertrag auf 344 D.-Zlr. und im schlechtesten Jahr
(1879/80) sank er auf 252 D.-Ztr.
Desto grösser war dagegen die Steigerung des Zuckergehalts der Rüben, der
nach Prof. Albert1) in der Zeit von 1875/76 bis 1897/98 stieg von 8,60 kg Roh-
zucker auf 12,81 kg aus 100 kg Rüben. Von 1890/91 ab berechnet sich die
Entwicklung der Rohzuckerausbeute aus 100 kg Rüben wie folgt:
1890/91
. . . 12,58 kg.
«895/96 .
. . 14,02 kg.
1891/92
. . . 12,63 s
«896/97 .
• • «3.3° *
1892/93
• - • «2.55 -
1897/98 .
•• • «3i4Ö „
«893/94
. . . 12,84 „
1898/99 .
. . 14,18 „
«894/95
. . . 12,60 „
1899/1900 .
• • «4,43 1,
Diese im ganzen seit Anfang der 70er Jahre auf etwa 50 °/0 zu veran-
schlagende Steigerung der Zuckerausbeute ist vielleicht zu gleichen Teilen den
technischen Neuerungen in der Zuckerfabrikation, wie den Fortschritten der Rüben-
kultur zuzuschreiben, die in der Hauptsache hervorgegangen sind aus der Ent-
wicklung der RubenzUchtung. Schon in den 60er Jahren war die grundlegende
Bedeutung der Züchtung von ertragsreicherem, widerstandsfähigem Saatgut für die
Gewinnung zuckerreicher Rüben voll anerkannt, und unter der Anleitung der Deutschen
Knauer, Rabbethge und des Franzosen Vilmorin in lebhaftem aber förderlichem
Widerstreit der Meinungen über die geeigneten Bewertungsmethoden auf Grund-
') „Die landwirtschaftlichen N'ebengewerbe im letzten Viertel des 19. Jahrhunderts.“
Abschnitt C in Heft 51 der Arbeiten der Deutschen Landwirtschafts-Gesellschaft: „Der
Betrieb der deutschen Landwirtschaft am Schluss des 19. Jahrhunderts.“ Berlin 1900.
Im einzelnen betrug hiernach die Znckerausbeute von 100 kg Rüben:
«875/76 • •
8,60 kg.
■887/88 .
13,08 kg.
1876/77 . .
8,15 ,
1888/89
. . 11,96 „
1877/78 . .
9,24 „
1889,90
• • *2,36 „
1878/79
• 9,2« „
1890/91
. . 12,09 „
1879/80 . .
8,52 „
1891/92
. . 12,06 „
■880/81 . .
8,79 „
1892,93
• 11,94 *
1881/82 . .
9,56 „
189394
«2,37 „
1882/83 - -
9,5« „
1894/95
• «2,17 „
1S83/84 . .
«o,54 „
1895/96
«3, «7 .
1884:85 . .
• «0,79 .
1896/97 .
■ • «2.67 „
1 885:86 . .
'«.43 *
1897/98 .
12,81 „
1886/87 . .
■ «1,87 „
Die Zahlen weichen
von 1890/91 ab von den obigen,
direkt ans der Reichsstatistik
berechneten etwas ab. Für dio Gestaltung
der Auwbente
in den einzelnen Jahren ist
natürlich auch der jeweilige Ernteausfall von
Bedeutung. Im ersten Entwicklungsstadinm
der Rübenzuckerfabrikatiou
betrug der aua der Rübe gewonnene Zuckergehalt nur 5 kg.
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88
Landwirtschaftliche Nebengewerbe.
eätze gebracht, entwickelte aicb die Praxis der Bubenzüchtung aus Samen im
Laufe der 70er Jahre zu einem Sondergebiet, dessen Pflege die Tätigkeit der Züchter
voll in Anspruch nahm.1)
Die von jeher mit grösster Sorgfalt betriebene zweckentsprechende Boden-
bearbeitung erfuhr eine Forderung durch die Zuhilfenahme der Dampfkraft in
Gestalt des Dampfpfiuges, vor allem als willkommene Ergänzung bei nicht aus-
reichend zu Gebote stehenden eigenen Gespannen. Damit war das rechtzeitige
UmpflUgen der Felder im IlerbBt, das für den Ertrag des nächsten Jahres von
grosser Wichtigkeit ist,*) völlig sicher gestellt. Mit der Einführung des Dampf-
pfluges und der damit erleichterten Tiefkultur ist die Zuckerrübenkultur bahn-
brechend der gesamten Landwirtschaft Deutschlands vorangegangen. 1868 wurde
der erste Fow ler sehe Dampfpflug in Deutschland auf den Gütern Freises nächst
Magdeburg-Neustadt in Tätigkeit gesetzt, 1873 arbeiteten bereits 47, 1877 107
Dampfpflüge, wovon nur 22 im Lohne pflügten.9) Um 1900 waren nach Dr.
Th. Müller 1696 Dampfpflüge in der deutschen Landwirtschaft in Anwendung.
Auch die rationelle Handhabung der Düngung, für welche neben Stickstoff
reichliche Gaben löslicher Phosphorsäure in Betracht kommen, erfuhr neuerdings
erhebliche Verbesserungen.4)
*) Vielfach angebaute und beliebte KUbensorten Bind nach Lintner a. a. 0. die
Knanerschen, Imperial- und Elektoralrüben, die Klcinwanzlebener Rüben, die von Besteborn,
Vilmorin und die weisse schlesische Kilbe.
Die Bewertungsmethode für die RUbenzucht, um deren Ausbildung auch Maercker,
Proskowetz und Herzfeld sich grosse Verdienste erwarben, erstrecken sich auf die
Auswahl der Rüben nach Form und Blattwuchs, an die sich die Untersuchung auf Zucker-
gehalt anschliesst, indem ein Bohrkem ans deu zur Samengewinnung bestimmten Mutter-
rüben genommen und der Untersuchung auf Zuckergehalt unterworfen wird. Die weniger
zuckerhaltigen Rüben werden danach ansgeschaltet. — (Albert a. a. 0.) — Der Kauf-
wert der Zuckerrübe ist übrigens nicht nur abhängig von ihrem Zuckergehalt, sondern
auch von der Reinheit des Saftes, ausgedrückt in einer Zahl, dem sogenannten Reinheits-
quotienten, welche angibt, wieviel Zucker in 100 (fewichtateileu Safttrockensnbstanz
enthalten ist. Ist die Safttrockensubstanz z. IS. — 1 8,35 °/0 und der Zuckergehalt der
Rübe -= 14,93, 80 ist der Reinheitsquotieut = 81,4 nach der Proportion 18,35 : '4,93 -= 100 : Q.
— Lintner a. a. 0. S. 150 ff.
*) Auf Acker, der nicht im Herbste, sondern erst im Frühjahr gepflügt wurde, konnte
z. B. eine Minderernte von 20,9t D.-Ztr. Rüben und 3,2 D.-Ztr. Zucker auf da« Hektar
in der Versuchswirtschaft Lauchstädt bei Halle a. S. festgestellt werden. — Prof.
Albert a. a. 0.
*) „Die Entwicklung der deutschen Zuckerindustrie von 1850 bis 1900.“ Festschrift
zum 50jährigen Bestände des Vereins der deutschen Zuckerindnstrie. Im Aufträge des
Direktoriums verfasst von Dr. F.dinuud 0. v. Lippmann. Leipzig 1900.
4) Die Phosphorsäuregaben bat man in letzter Zeit wieder beschränkt, höchstens
auf 3 D.-Ztr. Snperphosphat für 1 ha, während dafür bis zu 6 D.-Ztr. Chilisalpeter auf
gleicher Fläche angewandt werden. Die Zuführung von Kali, die von ganz wesentlichem
Vorteil für den Anbau der Rübe sein musste, ist durch das neue Erzeugnis des 4opro-
zentigen Salzes für alle Bodenarteu möglich geworden, und schon die ersten Versuche
lassen hier eine grosse Zukunft Voraussagen. — Albert a. a. 0.
V
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Landwirtschaftliche Nebengewerbe.
89
Die gleiche 8orgfalt in der Feldbestellung endlich hat es für die Gegen-
wart zuwege gebracht, dass die mit Rücksicht auf die Bekämpfung des Unkrautes
noch vor 25 Jahren gebotene weite Stellung der Rüben — behufs Schaffung ge-
nügenden Platzes für das Hacken — sich erübrigt bat, da man Unkraut heute
dank der hergebrachten hohen Feldkultur nicht mehr zu befürchten hat. Die
daher wieder ermöglichte und gebotene Engerstellung der Rüben (30 om Drillweite
und 20 — 25 cm in den Reihen) kommt natürlich wieder der Steigerung des Hektar-
ertrages zugute. Die angesichts der andauernden ländlichen Arbeiternot, die
gerade auch für die Rübenwirtschaften den empfindlichsten Faktor bildet, oft grosse
Erschwerung und Verzögerung der Erntearbeiten hat die Einführung von Rüben-
bebern behufs Lockerung der zu ziehenden Rüben allgemein zur Folge gehabt.1)
Die sorgfältige, nahezu gärtnerische Pflege des Rübenbaues erforderte natur-
gemäss sehr erhebliche Aufwendungen, die aber nicht nur unmittelbar durch die höhere
Zuckerausbeute für das Hektar, sondern auch mittelbar der ganzen Wirtschaft
zugute kommen, sowohl durch die unkrautsäuhernde Feldbestellung wie besonders
auch infolge der Tiefkultur durch die Ertragssteigerung der übrigen in der Frucht-
folge gebauten Erzeugnisse (Getreide etc.). Die in den Rübenbau treibenden Gegenden
so auffällige Steigerung des Bodenwertes findet in der Höhe dieser Aufwendungen
und den damit bewirkten allgemeinen Feldverbesserungen ihre hauptsächliche
Rechtfertigung.9)
Trotzdem heute der Rübenbau mit den gesunkenen Zuckerpreisen rechnen
muss und die zu schnellen grossen Vermögensbild ungen Anlass gebenden hohen
Erträge der 50er Jahre uuter den gegenwärtigen Verhältnissen fast zur Sage
geworden sind, konute dennoch dank der stattgebabten Verbesserungen der Rüben-
kultur der Anbau der Rüben noch gesteigert werden. Derselbe betrug:
1 Sv>a/93 rt) .... 35Z015 ha mit einem Hektarertrage von 279 D.-Ztr.
'893/94 .... 386481 „ „ , * 275 »
>894/9S • ... 44>44« » n n „ n 329 »
*) Über die Entwicklung der Znckerrilbenkultnr in neuerer Zeit besonders unter dem
Einfluss der neuen Fahrikatstener vom ji. Mai 1891. S. auch Willy Katzenstein: „Die
deutsche Zuckerindustric und Znckerbesteuerung in ihrer geschichtlichen Entwicklung.“
Berlin 1897, S. 89—99.
*) Gut rechnende Landwirte Mitteldeutschlands schätzen den Wert, welcher durch
Tiefkultur, Unkrautreinigung und verstärkten DUnguugsznstaud in den Acker gebracht ist,
auf 1200 Mk. für ein Hektar. — Albert a. a. 0.
*) Bis 1891/92 waren nur die Anbauflächen der von den Fabriken selbst gewonnenen
Rüben ermittelt. Der Hektarertrag betrug:
1880/81. . .
327 D.-Ztr.
1886/87. . .
300 D.-Ztr.
■881/82. . .
*83 >
1887/88. . .
zÖ4 *
1882/83. • •
344 „
1888/89. . .
*8*
1883/84. . .
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1 889/90 . . .
329 *
1884/85 . . .
3*9 „
■ 890 91 . . .
3« „
1885/86. . .
302 „
1891/92. . .
282 „
ln den 30er Jahren, im ersten Entwicklungsstadinm der RUbeukultur, erzielte man
durchschnittlich uur 26 1>.-Ztr, auf dein Hektar.
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90
Landwirtschaftliche Nebengewerbe.
1895/9« . . .
. 376669 ha mit
einem Hektarertrage
von 310
D.-Ztr.
1896/97 . . .
. 414881 „ „
n n
- 323
1»
1897/98 . . .
■ 437 "74 » »
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1898/99 . . .
• 426458 „ „
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* 285
it
1899/1900. . .
426732 „ „
n n
„ 292
n
Auf der anderen Seite hat freilich die oft den ganzen Betrieb umgestaltende
einseitige Bevorzugung und forcierte Betreibung deB Rübenbaues zu einer Aus-
artung desselben geführt, die sich durch schliessliche Ertragslosigkeit der Böden
rächte und in der sog. Ruhenmüdigkeit äusserte. Als Ursache hierfür wurde von
der Wissenschaft die Rübennematode festgestellt und alsbald in grossem Umfange
der Kampf gegen diesen Schädling aufgenommen. Trotz der bahnbrechenden
Versuche von Jul. Kühn in Halle a. 8. ist derselbe aber gegenwärtig noch keines-
wegs abgeschlossen.1)
In der Zuckerfabrikation haben sich ausser zahlreichen konstruktiven
und maschinellen Verbesserungen aller Betriebseinrichtungen und der Vervielfältigung
und Verfeinerung der Saccharimetrie und der sonstigen wissenschaftlichen Unter-
suchungsmethoden besonders zwei wichtige Neuerungen im Laufe der letzten
30 Jahre vollzogen. Die eine, die Saftgewinnung aus der Rübe betreffend, war
das sog. Diffusionsvorfahren, die andere, die Konzentrierung des Saftes betreffend,
die wesentliche Vervollkommnung des Verdampfungsverfahrens. Durch beide
wurde die Leistungsfähigkeit der Zuckerfabrikation nach der quantitativen 8eite
(Material- und Zeitersparniss), durch letzteres ausserdem auch naoh der qualitativen
wesentlich gehoben.
Das Diffusionsverfahren, schon 1846 in Beinen ersten Anfängen aus Ver-
vollkommnungsversuuhen dos damals allgemeinen heiBsen Mazerationsverfahrens von
Fl. Robert uud dessen Sohn hervorgegangen, wurde nach jahrzehntelangen Be-
mühungen Ende der 60er Jahre zum ersten Male von diesem in seiner Fabrik
in Seelowitz praktisch dnrcbgeführt. Dies Verfahren beruht darauf, dass alle
kristallisierenden Körper (Kristalloide im Gegensatz zu den schwer oder gar nicht
diffusiblen „Kolloiden“) wie der Zucker Membranen zu durchdringen vermögen
(Osmose, Membrandiffusion). Die entsprechend zerkleinerten (vorher gut gewaschenen)
Rüben werden deshalb mit heissem Wasser UbergoBsen, worauf der Zucker aus
den Zellen in die umgebende Flüssigkeit diffundiert. Selbstverständlich kann
hierbei nicht jede einzelne Zelle direkt mit dem Wasser in Berührung kommen.
Letzteres findet nur statt an der Oberfläche einer aus zahlreichen über- und neben-
einander liegenden Zellen bestehenden Schnitte. In den obenauf befindlichen Zellen
beginnt zunächst die Diffusion. Mit der hierdurch bedingten Verminderung in der
Konzentration des Zellsaftes beginnt die Diffusion in der folgenden tieferliegenden
8chicht, und so pflanzt sich die Bewegung von Zelle zu Zelle fort, bis die Flüssig-
keit in allen Zellen und ausserhalb derselben die gleiche Konzentration besitzt.
Wird dann die äussere Flüssigkeit durch Wasser ersetzt, so beginnt die Diffusion
von neuem. Durch Wiederholung dieser Operation lässt sich allmählich fast aller
l) Albert a. a. 0.
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Landwirtschaftliche Nebengewerbe.
91
Zuoker der Rübe entziehen, während Wasser an dessen Stelle in die Zellen tritt. —
In der Praxis wird das Verfahren in verschiedener Weise ausgeübt, namentlich
in bezug auf die Temperaturregulierung und den Saftabtrieb. Das Prinzip ist
jedoch natürlich stets das gleiche, auf einer systematischen Auslaugung beruhend,
wobei im regelmässigen Betriebe die frischen Rübensohnitzel (die Art der Zer-
kleinerung der Rübe in Schnitzel ist für das gute Funktionieren des Verfahrens
von grösster Bedeutung) jedesmal mit dem konzentriertesten Saft, die am meisten
ausgelaugten Sobnitzel mit Wasser in Berührung gebracht werden.1)
Trotz der augenscheinlichen Vorteile für die Erhöhung der Zuckerausbeute
anfänglich zögernd eingeführt, gewann das neue Verfahren nach einigen weiteren
Verbesserungen mit Anfang der 70er Jahre rasch an Verbreitung und verdrängte
bis zur Mitte der 80er Jahre nahezu alle bisherigen Methoden vollständig. Während
1871/72 in Deutschland von 31 1 Fabriken erst 32 nach dem Diffusionsverfahren
und noch 241 mit hydraulischen Pressen und Mazeration und 18 mit Zentrifugen
arbeiteten, konnte 1876 das Mazerationsveriahren in der einschlägigen technischen
Literatur schon als „beinahe ausgestorben*1 bezeichnet werden. 1890/91 arbeiteten
von 401 Fabriken 398 mit Diffusion.*)
Der grosse Vorteil des Diffusionsverfahrens gegen die vor einem Viertel-
jahrhundert üblichen beruht vornehmlich in der verhältnismässig raschen Verar-
beitung von RUben mit vollem Zuckergehalt, während früher die bald nach der
Ernte beginnende Verarbeitungszeit gelegentlich bis in den März ausgedehnt
werden musste.
Eine wie bedeutende Mehrleistung der Fabriken zum wesentlichen Teile
dadurch ermöglicht wurde, ergibt folgende Zahlenreihe.9)
■) Lintner a. a. 0.
*) Es arbeiteten:
Fabriken
davon mit
davon mH Pressen,
Difihsion
Mazerieren etc.
1871/7* . ■
. • • 3« ■
5*
*59
■872/73 . .
... 3*4
«3
261
■873/74 . .
... 337
80
*57
■874/75 ■ •
• • • 333
■■3
220
■875/76 . .
• ■ • 33*
■57
■75
1876/77 • .
... 3*8
■ 97
■3>
■877/78 . .
... 3*9
224
■05
■878/79 . .
... 3*4
*58
66
1879/80 . .
... 3*8
*91
37
1880/81 . .
■ • • 333
3°9
24
1881/82 . .
• •• 343
3*4
*9
1882/83 • •
... 358
343
‘5
1883/84 . .
... 376
368
8
1884/85 . .
. . . 408
402
6
1885/86 . .
• • • 399
395
4
Albert a. a. 0.
*) Mitbestimmend ist hierfür natürlich anch der im Laufe der Jahre allgemein
gesteigerte Zuckergehalt der Rüben (s. 0.) und im einzelnen der jeweilige Ernteausfall.
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92
Landwirtschaftliche Nebengewerbe.
Während einer I28tilndigen
tet in Deutschlund:
Arbeitsschicht
wurden
Rüben
1876/77 •
. . 50 Tonnen.
1 888/89 . .
. 1 18
Tonnen.
1877/78 .
• • 54
1 8817/90 . .
129
n
1878/7«; .
• . 61
18(70/91 . .
■ >34
„
187(7/80 .
. . 68
1891/92 . .
• >45
»!
1880/81 .
■ • 77
1 892/93 . .
■ >57
n
1881/82 .
. . 82
1893/94 . .
. 168
m
1882/83 .
• • 9»
1894/95 . .
. 181
n
1883/84 .
•99 *
1895/96 . .
• >97
„
1884/85 .
• • 107
1896/97 . .
. 200
*
1885/86 .
• • 108 „
1897/98 . .
. 216
n
1886/87 .
• ■ 114 «
'S98/«7U . .
■ 2 >5
n
1887/88 .
. . 116 „
1 899 / 1 900
221
n
ln landwirtschaftlicher Beziehung von Wichtigkeit waren auch die im An-
schluss au das Diffusionsverfahren ausgehildeten Vervollkommnungen in der ent-
sprechenden Behandlung der DiffusionsrUckstände, die in dem ursprünglichen
wasserreichen Zustande2) nur ein in beschränktem Mafse zu verwertendes Futter-
mittel8) darstellen. Das anfängliche Verfahren, den grossen Überfluss an nur
allmählich zu verfütternden Schnitzeln zu konservieren, Hab Einmieten derselben
in Qruben oder Mieten erwies sich als ziemlich verlustbringend. Durch die infolge
Säuerung eintretende Zersetzung von NahrungsstolTen gingen mitunter, wie
Maerckers umfangreiche Versuche in Benkemlorf dartaten, oft 28 — 45 °/0 und
noch mehr derselben verloren. Auch das Pressen der Schnitzel befriedigte auf die
Dauer nicht genügend, bis es zu Anfang der 90er Jahre endlich gelang, Trocken-
vorrichtungen zu konstruieren, die in kurzer Zeit sehr bedeutende Mengen von
Schnitzeln zu trocknen und damit zu konservieren imstande waren. Der von
Büttner und Meyer konstruierte Apparat, welchem auch der von dem Verein
der deutschen Hübenzuckerfabrikanten ausgesetzte Preis zuerkannt wurde, hat sich
seither in der Praxis gut eingeführt und wurde um 1900 in 58 Fabriken angewendet.
Andere Systeme (von Petri und Heyking, Mackensen, Schulze, Wernicke
*) Die aus den Diffuseuren kommenden Rübenschnitzel enthalten nur 5 °/0 Trocken-
substanz und machen etwa 80—90 °/0 vom Gewicht der Rüben aus.
a) 100 Teile frischer Diffnsionsrückstände enthalten nach Maercker:
Maximum
Minimum
Mittel
Ei weissstoffe ... ...
1,26
0.63
0,89
Rohfaser
3^5
1.73
».39
Fett
0.07
0,03
0.05
Sonstige stickstofffreie Stoffe .
8.94
4>»7
6,3»
Asche
0,70
0,31
0,58
Wasser
• 93-o >
88,59
8977
Die zunehmende Zuckeransbeute hat übrigens dem Futterwerte der Schnitzel keinen
merklichen Eintrag getan, da der hierfür maßgebende Gehalt an Kalisalzen and Stickstoff
hiervon nur w enig berührt wird und dem Boden diese Stoffe durch die Dünge- und Futter-
mittel wieder zugeführt werden.
v
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Landwirtschaft] iclie Nebengewerbe.
93
und Hallesche Maschinenfabrik) folgten. Im ganzen waren 1900 89 Fabriken mit
Trockenanlagen für Diffusionsröckstände vorhanden, deren Zahl inzwischen erheblich
zugenommen haben dürfte. Sie führten an ihre Genossenschafter oder sonstigen
landwirtschaftlichen Teilhaber und Rübenlieferanten die ganze Menge oder einen
grossen Teil der Rückstände als „Trockenschnitzel“ ab. Die nicht auf diesem
Wege unterzubringenden Mengen sind am Futtormarkt ein sehr gesuchter Artikel
und der Handel mit Trockenschnitzeln bildet heute einen rege I massigen Teil der
Futtermittelverkäufe.1) Neben diesen DiiTusionsrückständen finden auch die Rüben-
abfälle (Blätter und Köpfe) zu Futterzwecken landwirtschaftliche Verwertung.2)
Nach der Reinigung des Rübensaftes durch KalkBcheidung und Saturation
sowie durch Filtration — wobei ebenfalls mehrfache technische Verbesserungen
eingeführt wurden — erfolgt die Konzentration desselben durch die Ver-
dampfung und Verkochung. Durch erstere wird aus dem Dünnsaft der Dicksaft
mit einem Trockensubstanzgehalt von etwa 50 Saccharometergraden gewonnen;
durch die Verkochung wird der Dicksaft zur Füllmasse verarbeitet, der je nach
der angewendeten Arbeitsweise einen Kristallbrei oder eine übersättigte Zucker-
lüsung mit 90 — 94% Trockensubstanzgehalt darstellt. Wie Lintner zeigt,8)
geben bei einem durchschnittlichen Trockensubstanzgehalt des Dünnsaftes von 9 °/0
100 Gewichtsteile desselben 9,6 Gewichtsteile Füllmasse von 94 °/0 Trockensubstanz,
wobei 90,4 Gewichtsteile Wasser zu verdampfen sind. Da sich auf 100 kg Rüben eine
Saftmenge von 170 kg annehmen lässt, ergibt sich für eine tägliche Verarbeitung von
3000 D.-Ztr. Rüben eine in der gleichen Zeit zu verdampfende Wassermenge von
4600 D.-Ztr. Hieraus erhellt zur Genüge, welche grosse Bedeutung eine rationelle
Verdampfung für den Betrieb hat. Es konnte daher auch nicht ausbleiben, dass
die der Konzentrierung des Saftes dienenden Apparate mannigfache Änderungen
und Verbesserungen erfuhren, wie noch gegenwärtig die Technik unablässig be-
strebt ist, diesen hervorragenden Teil des Betriebes zu vervollkommnen.
„Die wesentlichsten Fortschritte“, sagt Lintner (a. a. O.), „welche die Zucker-
industrie in den letzten Jahren gemacht hat, liegen auf dem Gebiete der Ver-
dampfung. Durch möglichst zweckmässige Verwendung des Dampfes war man
bestrebt, den Aufwand an Kohlen zu verringern und dadurch die Produktionskosten
herabzusetzen; denn das Kohlenkonto spielt eine hervorragende Rolle in den Aus-
gaben der Fabriken. Durch die Einführung des Drei- und Vierkörper- Verdampf-
systems wandte man eine drei- und vierfache Wiederbenutzung der im Retourdampf
der Maschine disponiblen Dämpfe an. Ausserdem benutzte man die Saftdämpfe
*) Albert a. a. 0.
•) Die schöne Zeit, zu der „noch allein iu der Provinz Sachsen jährlich 10000 D.-Ztr.
Rübenblätter als Tabak verkauft wurden“, wie Hellfeld erzählt, war gegen 1850 bereits
vorüber, auch das Liegenlassen der Blätter auf den Feldern gewährte keinen ausreichenden
Nutzen, v. Lippinann a. a. 0. Auch der Zichorieukaffee aus Rühenahnillen, Frickes
Sauerkohl aus UUbenschnitteu, der Rübenwein von Siemens, das Rübenbier von Smith,
der RHbenessig von Leplay und der Rüben- und Melasserutn von Herzfeld erlangten
keine weitere Verbreitung.
Lintner a. a. 0. S. 185.
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94
Landwirtschaftliche Nebenerwerbe.
rum Anwannen und teilweise zum weiteren Verkochen der Dämpfe. Einen
weiteren Fortschritt bekundet in den letzten Jahren ferner das von Pauly einge-
führte System der Anwendung gespannter Dämpfe.
Anch in der an die Saftkocfaung anschliessenden Verarbeitung der Füllmasse
zu Rohzuoker*) und der weiteren Verarbeitung dieses zu Konsum-Zucker sind
mannigfache Verbesserungen in den letzten 30 Jahren erfolgt. Besonders die
Konsumzucker-Arbeit, die Raffination, die seitens der Rohzuckerfabrikanten vielfach
selbst bewirkt werden musste, da die ursprünglich nur Kolonialzucker verarbeitenden
Raffinerien sich lange sträubten, auch den Rübenzucker in Verarbeitung zu nehmen,
hat grosse Fortschritte gemacht. Noch 1867 wurde die Kunst, Kristallzucker
bezw. Farin&de*) in Rohzuckerfabriken darzustellen, als ein Geheimnis bezeichnet,
„das zu einer öffentlichen Verhandlung ungeeignet sei“, (v. Lippmann a. a. 0.)
Erst Fesca beschrieb 1873 in Deutschland das Verfahren der Weisszuckerbereitung
öffentlich und machte es dadurch der Allgemeinheit zugänglich.
Weitere ökonomisch inB Gewicht fallende Vervollkommnungen erfuhr endlich
die Verarbeitung der Melasse.
Im einzelnen nach der Beschaffenheit der Rüben verschieden zusammen-
gesetzt, enthält die Melasse im Durchschnitt 50 °/0 Zucker, 30 °/0 Nichtzucker (zu
>/, aus unorganischen und zu IJ/3 aus organischen, teils stickstoffhaltigen, teils
stickstofffreien Stoffen bestehend) und 20 °/0 Wasser. Der noch beträchtliche Roh-
xuckergehalt der Melasse findet entweder Verwendung in der Brennerei zur
Spirituserzeugung oder wird mittelst eines besonderen Verfahrens eztrahiert. Die
Verarbeitung der Melasse auf Spiritus datiert im allgemeineren Umfange erst aus
dem Anfang der 60er Jahre und hat seit dor ßranntweinsteuergesetzgebung von
1887 wieder nachgelassen, so dass sie zurzeit nur geringfügig im Verhältnis zur
Gesamtgewinnung der Melasse ist.*) Dagegen kam die Entzuckerung der Melasse,
') Zur Gewinnung desselben müssen die Kristalle der Füllmasse von dem Sirup
möglichst befreit werden, was nach geeigneter Vorbereitung (das sog. Maischen) der Masse
durch Zentrifugeu geschieht. Der aus der Füllmasse gewonnene Kohzueker heisst I.
Produkt. Der dabei ablanfende Sirnp („Orünsimp“) wird nochmals verkocht ond ergibt
das II., etwas unreinere Produkt. Anch der vom II. Produkt abgesehlenderte Sirnp wird
meist noch einmal verkocht; der danach verbleibende, nicht mehr zmn Verkochen geeignete
Sirnp ist die Melasse, die entweder dnreb besondere Verfahren auf Zucker weiter ver-
arbeitet oder zur Spiritnafabrikation verwendet wird. Lintner a. a. 0.
*) Farineaui in Lille soll 1853 das neue Verfahren mittelst Benutzung von warmer
feuchter Luft oder Dampf (Innendampf) als Deckmittel beim Zentrifugieren der Füllmasse
zuerst entdeckt habeu. Unabhängig davon kam ans Russland zunächst als Fabrikations-
geheimnis die Erfindung der russischen oder Aussendampfdecke. v. Lippmann a. a. 0.
*) Es wurde in Deutschland Melasse erzengt:
davon zur Spiritmserzeugnng in •/»
>895/96 • .
328000 Tonnen
43000 Tonnen
>3
1896/97 . .
342000 *
45000 „
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>897/98 . .
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47000 „
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1898/99 . .
306000 n
35000 *
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1899/1900 .
307000
3 5 000 „
>>,4
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Landwirtschaftliche Nebengewerbe.
05
begünstigt durch die Zuckersteuergesetzgebung, seit 1887 allerdings nur mehr in
beschränktem Mai'se, immer mehr in Aufnahme. Von den zahlreichen seit den
70er Jahren auftauchenden Verfahren haben sich in der Folge allgemeiner einge-
führt und bewährt nur das Osmoseverfahren, wobei ein Teil der Nichtzucker-
stoffe durch Osmose aus der Melasse entfernt wird, ferner das Kalksaccharat-
Verfahren (a mit und b ohne Anwendung von Alkohol) und drittens das Strontian-
verfahren, ursprünglich als Fabrikationsgeheimnis, dann von Soheiblerselbständig
erfunden und durch 1’ateuUchutz 1881 der Öffentlichkeit zuerst zugänglich gemacht
und nachmals von ihm weiter vervollkommnet. Letzteres Verfahren liefert die
beste Zuckerausbeute, nämlich 42 — 44 °/0. Es gestattet, den Zucker in kristallisierter
Form zu gewinnen, weshalb es vorwiegend in Raffinerien Anwendung findet.1)
Eine gesteigerte Bedeutung hat in den letzten Jahren die Verfütterung
der Melasse erlangt. Alle Versuche mit der Einführung der Melasse in die
Futtergaben haben zu den günstigsten Ergebnissen geführt, und dadurch ist dieses
Futtermittel nicht nur zu allgemeiner Anwendung entweder allein oder als Misch-
futter gekommen, sondern auch wesentlich im Preise gestiegen. Trotz der erhebliohen
Verteuerung der Melasse, welche den Zuckerfabriken zugute kommt, ist dieselbe
noch heut als die billigste Quelle für die Einführung der stickstofffreien Bestand-
teile in die Futtergaben anzusehen. J)
Die endgültige Betriebsausbeute in der Zuckerfabrikation stellt sich für die
Gegenwart unter dem Zusammenwirken aller technischen Fortschritte nach Lintner
(a. a. 0.) wie folgt:
Rüben geerntet auf das Hektar 329 D.-Ztr.
Rüben in i2Stündiger Arbeitszeit verarbeitet . . 1285 „
Aus 100 kg versteuerter Rüben wurden gewonnen:
a) Füllmasse 15,06 kg.
b) Rohzucker aller Produkte 12.36 „
c) Melasse 2.45 „
Den verwendeten Rüben gegenüber beträgt der Prozentsatz an Rückständen
und Rübenabschnitten 51,69 °/0.
Aus 100 kg Füllmasse wurden erzielt:
a) Rohzucker aller Produkte 82,03 hg-
b) Melasse 16,28 „
Zu 100 kg Rübenzucker sind an Hüben ertorderlich 8,09 D.-Ztr.
6. Die Entwicklung der Rübcnzuckerbesteucrung.
An dem frühen und bedeutenden Aufschwünge der Zuckerfabrikation, der
erfolgreichen Züchtung zuckerreicher Rüben, der Ausdehnung der Riibenkultur und
der fortgesetzten technischen Verbesserungen in der Betriebsausbeute hat die in
ihrer ursprünglichen Form bis 1881 nahezu unverändert beibehaltene Zucker-
Materialsteuer unzweifelhaft einen wesentlichen Anteil. Im einzelnen befanden
sieb zwar die fiskalischen Interessen und die wirtschaftlichen des Gewerbes oft
•) Li ntuer a. a. 0.
*) Albert a. a. 0.
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96
Landwirtschaftliche Nebengewerbc.
genug im Widerstreit, und im weiteren Verlauf der 70er Jahre hatte sich dieser
allmählich so verschärft, dass eine durchgreifende Änderung des Steuersystems
schliesslich unabwendbar erschien.
Mit der durch Gesetz vom 31. Mai 1858 erfolgten drittmaligen Erhöhung
der Steuer auf 1,50 Mk. für den Doppelzentner Rüben, welche den Ertrag der
Steuer allerdings erheblich steigerte, von der Industrie aber als schwere Belastung
empfunden wurde, nahmen die schon vorher betriebenen Bestrebungen auf Erlangung
der Stcuerbnnifikation bei der Ausfuhr von Zucker aus dem Zollvereinsgebiet einen
erneuten Aufschwung. Dabei lag die Vertretung der wirtschaftlichen Interessen
der Industrie schon damals wie auch für die ganze Folgezeit bei dem in seinen
Anfängen bereits auf das .fahr 1841 zurückgehenden, 1850 konsolidierten „Verein
für die Rübenzuckerindustrie im Zollverein“.1) Die Abgeneigtheit der
Regierung, die 1853 überhaupt noch kein Bedürfnis für einen RUbenzuckerexport
anzuerkennen vermochte und wegen der schwierigen Definition des Begriffs „Roh-
zucker“ und der unsicheren Berechnung der Bonifikation daraus das Entstehen
einer Prämie fürchtete, auch das Aufkommen eines umfangreichen Rückschmuggels
des exportierten Zuckers über die Landesgrenzen besorgte, bestand auch zu dieser
Zeit unverändert fort.
ErBt nach weiteren, mit grösster Beharrlichkeit fortgesetzten Bemühungen
gelang es schliesslich im Jahre 1861, für ausgeführten Rohzucker eine Bonifikation*)
von 16,40 Mk. und für Raffinade von 20 Mk. einstweilen bis zum 1. September 1866
zu erlangen, was einem Ausbeuteverhältnis von 11 — 12 Ztr. Rüben auf 1 Ztr.
Rohzucker entsprach. Die Wirkung dieser Neuerung trat bald in die Erscheinung.
Schon 1864 hatte der für Bonifikationen gezahlte Betrag die Höbe von 1 Mill.
Mark überschritten, was allerdings gegenüber dem gleichzeitigen Steuerertrage von
ca. 33 Mill. Mark noch nicht erheblich inB Gewicht fiel.
Es betrug:®)
in den Jahren
die Einfuhr
die inländ. , der Konsnui
r. j 1 •• die Ausfuhr
Produktion per Kopf
D.-Ztr.
D.-Ztr. D.-Ztr. Pfd.
1860
1861
>°7 739 *79°3°* 77**7 8.3*
168479 *574887 50966 7,85
*) Seit 1871 „Verein fUr die RUbenzuckerindustrie des Deutschen Reiches“ genannt,
nahm der Verein 1894 anlässlich der weitgreifendeu wirtschaftlichen nnd steuerlichen
Wandlungen den neuen, auch die Znckerraffinerie umfassenden Namen „Verein der deutschen
Zuckerindustrie“ an. S. v. Li pp mann, Festschrift a. a. 0.
*) Von seiten der Finanzbehörden wurde ihr bis zum letzten Augenblick besonders
hinsichtlich des Rohzuckers Widerstand bereitet, „da sie bei diesem nach allen Begriffen
der Steuerbehörden eine vollständige Neuheit vorstelle, v. Lippmnnn, Festschrift. Ans*
schlaggebend war demgegenüber schliesslich die Furcht vor einer Überproduktion nnd
damit Schwächung der Steuerkraft der Zuckerindnstrie gewesen, die insofern nicht unbe-
rechtigt war, als damals die Produktion den inländischen Bedarf schon nahezu deckte,
weshalb es geboten schien, der ferneren Produktionsentwicklung durch Erleichterung der
Ausfuhr deu Weg zu ebnen.
3) Hirths Annalen 1868 8. 334, nach Katzen stein a. a. O. S. 19.
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Landwirtschaftliche Nebengewerbe.
97
in den Jahren
die Einfahr
die inländ.
Produktion
die Ausfuhr
der Konsum
per Kopf
D.-Ztr.
D.-Ztr.
D.-Ztr.
Pfd.
1862 . .
. . 506452
2553826
74840
8,61
1863 . .
. . 468592
2863163
7*859
9.0 >
1864 . .
. . 288269
3 >93 '23
>58776
9.37
1865 . .
• 284 554
3683744
130292
10,69
Die Entwicklung der Ausfuhr blieb allerdings zunächst hinter den Erwar-
tungen zurück, weshalb der Bonifikationssatz vom i. September 1866 ab aut
17,20 Mk. bezw. 21 Mk. für den Doppelzentner Rohzucker bezw. Raffinade erhöht
wurde.1) Im Hinblick auf die durch hohe Prämien unterstützte Ausfuhr von
Raffinadezucker aus Frankreich war besonders die Bonifikation für Rohzucker
stärker erhöht worden. Schon im selben Jahre 1866 überstieg die deutsche
Zuckerausfuhr zum erstenmal die Einfuhr, wobei es fortab — mit einziger Aus-
nahme der Jahre 1871 — 75 — in steigendem Mafse verblieb.
Unter diesen Umständen glaubte die Regierung eine geringe Erhöhung der
Rubensteuer eintreten lassen zu können, da die Frage des Zollschutzes infolge der
kräftigen Produktionsentwicklung und der sich steigernden technischen Ausbeuten,
besonders auch bei der Raffination, nicht mehr die Bedeutung wie ehedem hatte,
auch der Steuerertrag bei dem Anwachsen der Bonifikationen zu Behr zurück-
zubleiben drohte. Durch Bundesgesetz vom 26. Juni 1869 wurde daher die
Steuer von 1,50 auf 1,60 Mk. für den Doppelzentner Rüben erhöht. Die Ausfuhr-
bonifikation wurde demgemäss festgesetzt auf 18,80 bezw. 23 Mk. für den Doppel-
zentner Rohzucker (von mindestens 88 °/0 Gehalt) bezw. Raffinade (Kandis und
Zucker in vollen weissen Brocken). Auf Andrängen der Interessenten wurde noch
eine dritte Bonifikationsklasse für allen übrigen Zucker über 98 °/0 mit 21,60 Mk.
hinzugefügt.*)
Gelangte die Zuckersteuer-Gesetzgebung hiermit auch auf eine Reihe von
Jahren — bis 1883 bezw. 1887 — äusserlich zum Abschluss, so verliefen doch
die nun folgenden Jahre nichts weniger als ruhig und waren erfüllt von einem sich
immer schärfer herauBhildenden und komplizierenden Konflikt der fiskalischen
*) Allerdings war schon bald nach Einführung der Bonifikationen eine besonders
vom Irnporthandel und agitatorischen Wortführern der Konsum-Interessen ausgehende
Bewegung behufs Wiederaufhebung derselben aufgekonunen, Die berechtigten Interessen
der an einer blühenden Produktion»- und Abaatzentwickluug de» Zuckers beteiligten Kreise
der Landwirtschaft nnd Industrie gewannen aber die Oberhand. Des ferneren trog
der besonders durch Frankreichs Verschulden ergebnislose Verlauf der ersten internationalen
Konferenz (Paris 1864) behufs Vereinheitlichung der Zuckerbesteuerung nnd Ansfnhr-
bonifikationen nnd das Ergebnis der von internationaler wie auch von deutscher .Seite unter-
nommenen Raffiuations versuche in Köln zur Ermittlung der wirklichen Raffinat ionsansbeute
dazu bei, das System der Bonifikationen nicht nur beizubehalteu, sondern noch weiter
anszubanen.
*) In Betracht kamen hier besonders gemahlene Raffinade, Melis, Chrusbed und
dergl. weisse Zucker, in denen besonders Belgien nnd Holland die Vorhand am Welt-
markt hatten.
Mel treu. Boden des preoaii. SIaiUfh, VI II. 7
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98
Land wirtschaftliche Nchenge werbe.
Interessen und der der Zuckerindustrie, die ihrerseits wieder von mannigfachen
Interessengegensätzen durchzogen und erschüttert wurde. Kann inan auch die
Bchon Beit Ende der 50er Jahre auftretenden krisenartigen Spannungen innerhalb
der Zuckerindustrie1) als die ihrem noch jugendlichen Entwicklungsstadium natürlich
anhaftenden Kinderkrankheiten bezeichnen, so traten doch die im Wesen der
Materialsteuer und der Ausfuhrverglitung liegenden divergierenden Tendenzen
schon frühzeitig in die Erscheinung. Bereits anlässlich der geplanten Veränderung
der Steuer- und Bonifikationssätze regte sich der Widerstreit gegen das System
der RohstolThesteuerung und der aus ihr folgenden Rückvergütung, welches trotz
der noch verhältnismässig unentwickelten Technik für die besser eingerichteten
grösseren und für den Export günstiger gelegenen Fabriken zu einer Ausfuhrprämie
— besonders bei der Ausfuhr geringwertigen Zuckers — führte und überhaupt
den bevorzugteren Rübenbaudistrikten infolge der in ihnen leichter zu erzielenden
höheren Zuckerausbeute eine Monopolstellung verschaffte. Schon 1867 wurde aus
diesem Grunde wiederholt der Einführung der Fabrikat- bezw. Verbrauchssteuer
an Stelle der Materialsteuer das Wort geredet.*)
Man kann es allerdings heute nur als ein Glück bezeichnen, wenn diese schon
damals auftauchenden Gegenströmungen fürs erste ohne Folgen blieben, denn
gerade das mit 1870 anhebende Jahrzehnt war — im Hinblick auf die Gesamt -
industrie der deutschen Rühenzuckererzeugung betrachtet — ein Zeitalter der
Blüte derselben wie keins zuvor oder nachher. Unter dem fruchtbaren, wechsel-
seitig bedingten Zusammenwirken der für das Gewerbe im höchsten Mafse erzieh-
lichen ProduktionBtechnik, der zu einer immer intensiveren Ausbeutung des Rohstoffs
stimulierenden Materialsteuer einerseits und der ihre klassischen Triumphe feiernden,
ihre Erfolge potenzierenden Fortschritte sowohl der Rühenkultur wie der Zucker-
fabrikation andererseits nahm die deutsche Zuckerindustrie in dieser Zeit einen ungeahn-
ten glänzenden Aufschwung. Mit über 40 °/0 der Gesamt-Zuckererzeugung der Welt
stand Deutschland zu Anfang der 80er Jahre an der Spitze aller Länder, wobei
4/a seiner Produktion allein auf Preussen entfielen. Sein Zuckerexport war der
grösste aller Länder und betrug allein 20 °/0 seiner gesamten Warenausfuhr. Dabei
hatte sich der Eigeukousum (1871/72 5.41 kg auf den Kopf der Bevölkerung,
1884/85 10,36 kg) faBt verdoppelt. So gewiss diese rapide, z. T. forcierte Auf-
wärtsentwicklung für die Folge den Keim zu schweren, das ganze Gewerbe und
besonders die an ihm beteiligte Landwirtschaft erschütternden und gefährdenden
Krisen und Kämpfen barg und gross zog, so überwogen doch, im grossen und
ganzen betrachtet, die Lichtseiten bedeutend.
*) So glaubte man schon 1860 der drohenden Überproduktion durch eine gemeinsame
freiwillige Produktionseinschränkung begegnen zu sollen, die freilich nicht zustande kam
und sich in der Folge auch erübrigte, als mit Einführung der Steuerbonifikation das
Ausfuhr-Ventil erfolgreich zn funktionieren begann. Derselbe Vorgang wiederholte sich
1867, wo ebenfalls auf eine Konvention — den 5. Teil der Produktion zu exportieren —
hingearbeitet wurde. Die Novelle von 1869 und die nach 1870 ausserordentliche Steigerung
des Konsums brachten aber dann diese Bestrebungen von selbst in Wegfall.
*) v. Li pp mann, Festschrift S. 11.
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Landwirtschaftliche Nebengewerbe.
99
Du mächtige Emporkommen der deutschen Zuckerfabrikation in den 70er
Jahren ist mit den nachfolgenden Leidenszeiten nicht zu teuer erkauft worden.
Die mit den 70er Jahren angebahnte Preisrevolution wäre ohne die groBsartige
technische Entwicklung gar nicht zu uberstehen gewesen. Die grosse kulturelle
und volkswirtschaftliche Bedeutung der Zuckerindustrie in der Gegenwart wäre
ohne die Ära der 70er Jahre nicht denkbar. Trotz vieler zurzeit noch anstehender,
der Besserung und Sicherung bedürftiger Zustände und Bedingungen der deutschen
Zuckerproduktion kann ein Ausblick in die Zukunft nicht die Gewissheit beein-
trächtigen, dass ihr unter dem EinlluBs der Materialsteuer und der Exportprämien
gezeitigter Aufschwung von dauernder Wirkung sein und sie ihre hervorragende
Stellung in unserm Wirtschaftsleben unvermindert bewahren wird.
Neben der grundlegenden Tatsache, dass die dem Steuer- und Riickvergütungs-
satz von 1869 zugrunde gelegte Anuahme einer Ausbeute von 1 Ztr. Rohzucker
von 93,7$% Rendement aus 12% Ztr. Rüben schon in den nächsten Jahren
allgemein technisch überholt war, wurde die Produktionsentwicklung der Folgezeit
besonders gefordert durch die ausserordentliche Zunahme des Konsums in den dem
Kriege von 1870/71 und der Gründung des Deutschen Reiches folgenden Jahren
infolge der durch den allgemeinen wirtschaftlichen Aufschwung gesteigerten Kauf-
kraft und der raschen Zunahme der Bevölkerung. Von weittragender Bedeutung
wurde ferner das grossartige Anwachsen der Zuckerausfuhr, dio Aufhebung aller
Zuckerzölle in Grossbritannien im Jahre 1874, wodurch der Absatz nach England
und die Preisbildung am Londoner Weltmarkt zum ausschlaggebenden Faktor für
die deutsche Zuckerproduktion wurde, was sich freilich für die Folge als die Quelle
aller ihrer Krisen erwies.
Es betrug (nach dem Statistischen Jahrbuch für das Deutsche Reich):
im Betriebsjahr
Zahl der
Fabriken
Menge der ver-
arbeiteten Rüben
Menge der ge-
wonnenen Rohzucker
aller Produkte1)
Tonnen
Tonnen
1871/72 . .
. . . 311
2 250918
186442
1872/73 . .
... 324
3 >8i 55*
262551
>873/74 • •
• • • 337
3 5*8 764
291041
1874/75 • ■
• • • 333
2 756745
256412
1875/76 . .
• • • 33*
4 161 284
358048
1876/77 . .
... 328
3550037
289423
1877/78 . .
... 329
4090968
378009
1878/79 . .
• • • 3*4
4628748
426155
1879/80 . .
... 328
4805 262
409415
l88c/8t . .
• • • 333
6322 203
555915
1881/82 . .
• • • 343
6271 948
599722
1882/83 ■ •
• • ■ 358
8747154
831995
') Hier ist die gesamte Znckergewinnung der Fabriken, die Rüben verarbeitet haben,
nachgewiesen, einschliesslich des in diesen Fahriken durch Entznekernng von Melasse
gewonnenen Zuckers. Alle Zncker sind auf Rohzucker nmgerechnet.
7*
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100
Land wi rtschaftl iche Nebengewerbe.
im Betriebajahr
Zahl der
Fabriken
Menge der ver-
arbeiteten Rüben
Menge der ge-
wonnenen Rohzucker
aller Produkte
Tonnen
Tonnen
1883/84 . . .
■ • 376
8918 130
940109
1884/85 . . .
. . 408
10402688
1 123030
1885/86 . . .
• • 399
7070317
808 105
1886/87 • • ■
. . 401
8306671
985628
In der eteigenden Zahl der Zuckerfabriken, besondere aber in der bedeutenden
Zunahme der auf einen Betrieb durchschnittlich entfallenden jährlichen Produktions-
menge (1871/72 600 Tonnen, 1886/87 2458 Tonnen) dokumentiert sich der Auf-
schwung des Gewerbes. Die Steigerung der Zuckerausbeute — 1871/72 waren zu
1 Ztr. Rohzucker noch 12,07 Ztr. Rüben, 1886/87 deren nur noch 8,43 Ztr. im
grossen Durchschnitt erforderlich1) — gibt den Mafsstab für die Intensität, mit
der die Materialsteuer und die Exportbonifikation als eine direkte Prämie auf die
Steigerung der Produktion wirkten.
Naturgemäss partizipierten hieran in erster Linie die Fabriken der Provinz
Sachsen, dem klassischen Boden der deutschen Rübenkultur, sowie die des Herzog-
tums Braunschweig, Anhalt, einiger Teile Thüringens und erst in zweiter Linie
Schlesien und die anderen Gebiete. Während sich auf die erstgenannten Gebiete
ein Hauptteil der Rübenproduktion und -Verarbeitung konzentrierte,1) ging dieselbe
in anderen, besonders für den Export ungünstiger gelegenen Gebieten sogar zurück,
so in Bayern, wo 1863/64 nooh 6 Zuckerfabriken bestanden hatten, die 1871/72
bis auf 3 und 1890/91 bis auf 1 eingegangen waren.8) Das Aufkommen der
Rübenzuckerfabrikation in den östlichen Provinzen, besonders in Schlesien, Posen
und Westpreussen, in denen Bich heute die grössten Fabriken vorfinden, datiert erst
aus den 80er Jahren und später. Noch 1882 bezeiohnete ein so hervorragender
Rübenkenner wie Knauer die preuBsischen Ostprovinzen für klimatisch ganz un-
geeignet zur Rübenkultur; dennoch konnte dieses nicht bindern, dass gerade um
diese Zeit, angereizt durch den glänzenden Aufschwung der Zuckerindustrie, der
Anfang gemacht wurde, sie auch in diese Landesteile zu verpflanzen, und zwar von
vornherein auf der Basis eines ausgedehnten Grossbetriebs.4) Zweifellos ging man
*) Im einzelnen und in günstigen Rttbenjahren stellt sich das Ausbeuteverhältnis
noch erheblich günstiger.
*) Die Zahl der Fabriken in der Provinz Sachsen betrug:
1870 71 141 1879/80 139
1873/74 151 1884,185 130
Die Verminderung ihrer Zahl ist ein Symptom ihrer Konzentration zum leistungs-
fähigeren Grossbetriebe. Während 1873/74 die 151 Fabriken 17 Mill. Doppelzentner Rüben
verarbeiteten, verbrauchten die im Jahre 1884/85 bestandenen 130 Fabriken 36 Mill. Doppel-
zentner. Katzenstein a. a. 0. 8. 35.
•) Katzenstein a. a. 0. 8. 35.
*) Allerdings kam auch ein gewisses, landwirtschaftlich „natürliches* Expansions-
bedürfuis der Rübenkultur hierfür in Betracht, da die sich erheblich verschlechternde
Rentabilität des Kßrnerbanes gerade in diesen Distrikten zu einer Erweiterung der Kultur
auf andere Bodeufrüchte aufforderte.
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Landwirtschaftliche Nebeugewerbe.
101
hier vielfach übereilt vor und die Folgen Hessen nicht auf sich warten. Als von
1883/84 auf 1884/85 die Zahl der Zuckerfabriken plötzlich von 376 auf 408 und
die Kübenverarbeitung infolge einer reichen Ernte von 89 auf 104 Mill. Doppel-
zentner anstieg, rächte sich die trotz der erheblichen Steigerung der Ausfuhr und
des Verbrauchs infolgedessen ausbrechende Überproduktion schwer an der Industrie.
Der Preissturz von z6 */4 Mk. auf 21 Mk. und darunter für den Zentner Rohzucker
und von 85 Mk. auf 60 Mk. fiir den Doppelzentner Raffinade I wirkte ruinös und
eine Anzahl Zusammenbrüche erfolgte. Nur die von der Industrie als Akt der
Selbsthilfe, wenn auch nicht ohne Widerstreben durchgeführte vorübergehende
Einschränkung der Rübenkultur bezw. -Verarbeitung, die im Betrago von zo°/0
ihres bisherigen Umfanges beschlossen, in Wirklichkeit aber fast bis zu einem
Drittel desselben (3Z°/o) erfolgte, ermöglichte es, diese Krisis verhältnismässig
rasch zu überwinden. Zu einer durchgreifenden, Produktion und Absatz, Verbrauch
und Preisgestaltung dauernd in Einklang setzenden und sicherstellenden Sanierung
der Verhältnisse führte diese einmalige Gesamtaktion des Gewerbes leider nicht;
die hierzu führenden Wege anzubahnen, blieb erst nach weiteren wiederholten
Leidensjahren der letzten Vergangenheit Vorbehalten.
Die mit dem Aufschwünge der Produktion zusammenhängende Entwicklung
des Zuckerhandels gestaltete sich wie folgt:
Deutschlands Ausfuhr und Einfuhr an Zucker (in Tonnen):
Ausfuhr Einfuhr
Jahre
Tonnen
Millionen Mark
Tonnen
Millionen Mark
1872 . .
. • 13*9<>
9,5
43900
29,1
1873 . .
. . 13110
8,9
24600
15,6
1874 . .
• • 19930
>i,7
21 210
13,0
1875 . .
. . 20220
>1,9
21 460
13,1
1876 . .
. . 66380
38,6
■337°
9,3
1877 . .
. • 54*00
34,2
7 73°
5,9
1878 . .
. . 118023
7i.5
5 '46
3, 6
1879 . .
. . 125 100
79,6
5520
3,8
1880 . .
. . 260870
1 10,6
4216
2,6
1881 . .
■ • 3°8367
144,1
4191
2,5
1882 . .
- - 348840
>56,9
4491
2,6
1883 . .
. . 512582
208,7
39'°
2,0
1884 . .
. . 638629
184,3
3388
1,4
1885 . .
• • 529547
i57,o
37ii
',4
1886 . .
. . 5683176
141,2
3 293
M
1887 . .
. . 619462
180,9
44' '
',5
Das siegreiche Vordringen des deutschen Zuckers am Weltmarkt war aber
in steigendem Mafse mit den fiskalischen Interessen des Reichs erkauft, deren
Befriedigung damit in völlig umgekehrtem Verhältnis stand, zumal auch die Zoll-
erträge bei dem rapiden Rückgänge der Einfuhr immer mehr zusammenachrumpfteu.
Annähernd bis 1882/83 hielt sich der Nettoertrag des Zolls und der Steuer meist
noch auf über 50 Mill. Mark, daun aber fiel der Zoll unaufhaltsam, bis er
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102
Landwirtschaftliche Nebengewerbe.
1885/86 auf 24 Mil). Mark herabaank. Der Nettoertrag der Steuer und des Zolls
hatte betragen im jährlichen Durchschnitt in der Zeit von
1866 — 70 . . 35338,9 Mill. Mark oder 0,94 Mk. auf den Kopf der Bevölkerung.
1871/72—75/76 . 54713,5 „ „ „ 1,3* * * * « *
1876/77—80/81 . 4985°,« rer «>«6 „ „ * , * „
1881/82—85/86 . 47 «62,7 „ „ „ «,04 „ * „ „ „ „
1886/87 • • ■ 3*624,2 „ „ „ OJ2 * „ „ „ „ „
Um die Mitte der 80er Jahre war daher der Ertrag der Zuckerbesteuerung
unter das Niveau der Zeit von 20 Jahren zuvor gesunken, trotzdem der inländische
Verbrauch an Zucker sioh im gleichen Zeitraum für den Kopf der Bevölkerung
verdoppelt hatte.
Wie dieser Rückgang des Steuerertrages fortgesetzt empfindlich in die Etats-
festsetzuog des Reioha eingriff, ist ans nachstehenden Zahlen ersicbtlioh. *) Es
betrug die
Soll-Einnahme Ist-Einnahme
1883/84 .... 44 Mill. Mark 37 Mill. Mark.
1884/85 .... 46 „ . 3* » *
1885/86 .... 38 , „ «8 „ „
Schoo zu Anfang dar 70er Jahre war man im Schosse der ReictiBregierung
in Erwägungen eingetreten, wie das Problem der Zuckerbesteuerung auch für das
Reichsinteresse nutzbarer zu gestalten sei. Die durch die Materialsteuer im (be-
werbe selbst grossgezogene IntereBBendivergenz zwischen den mehr oder weniger
günstig gestellten Fabriken und Rübengegenden Hess die Frage nach dem Ersatz
der Materialsteuer durch die Verbrauchssteuer nicht zur Ruhe kommen, zumal das
gerade damals erfundene Scheiblersche Auswaschsystem2) eine einfache und
zutreffende Wertbemessung des Rohzuckers und damit eine zweckmässige Hand*
habung der Fabrikatssteuer in Aussicht stellte.
Bereits hatte daraufhin 1874 eine Komission des Bundesrata mit 8 gegen 3
Stimmen sich ftir die Fabrikatssteuer unter Anwendung der Scheiblerschen Be*
wertungsmetbode entschieden, die in der Folge zur weiteren Durchprüfung im
grossen Angestellten Raffinationsvorsucho in Charlottenburg ergaben jedoch keine
befriedigenden Resultate. Auch hatte sieb durch die in dieser Zeit von Oross-
britannien proklamierte Zollbefreiung des Zuckers für die Steigerung der deutschen
*) Mitgeteilt vom Staatssekretär des Reichsschatzanits Dr. Jakobi gelegeutlich der
Verhandlungen im Reichstage über den Znckersteuerentwurf ira Jahre 1887. Cit. nach
Katzenstein a. a. 0. S. 40.
*) Dies Verfahren, ans einem vom Verein der RUbenzuckerfabrikanten gestellten
Preisausschreiben als Sieger kervorgegangen, ermöglichte durch Anwendung zucker-
gesättigter, schwach essigsaurer oder salzsanrer alkoholischer Losungen die experimentelle
Abscheidnng des vorhandenen kristallisierten Zuckers und damit die Fetsstellung des
theoretischen Ausbeutemaximums, also die Bestimmung des Rafdnationswert.es des Roh-
zuckers. Sch ei hier, der auf Grund seines Verfahrens von Anfang an lebhaft fUr die
Einführung der Fabrikatssteuer eintrat, begegnete dabei jedoch einem weitreichenden Wider-
spruch der Interessenten und hatte infolgedessen schwere Anfechtungen zu erleiden,
v. Li pp mann, Festschrift.
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Landwirtschaftliche Nebelige werbe.
103
Zuckerausfuhr und damit für die der Produktion überhaupt eine so grossartige
Perspektive eröffnet, dass es empfehlenswert schien, etwaige Reformpläne einst-
weilen zurfickzustellen und die weitere Entwicklung abzuwarten. Der Streit der
Meinungen über Material- oder Verbrauchssteuer nahm indess innerhalb der
beteiligten Interessentenkreise seinen weiteren Fortgang.
Die mit Beginn der 8oer Jahre bedrohlicher werdende Minderung der Reichs-
einnabmen führte zunächst im Jahre 1883 zu einer Herabsetzung der Ausfubr-
bonifikation. Durch das Gesetz vom 7. Juni 1883 (in Kraft getreten am 1. August
1883) wurde dieselbe für den Doppelzentner Rohzucker auf 18 Mk., für Raffinade
(Kandis etc.) auf 22 Mk. nur für alle übrigen harten Zucker auf 20,80 Mk. normiert,
was gegen den bisherigen Betrag eine Herabsetzung um 80 Pfg. auf den Doppel-
zentner bedeutete. Zugleich wurde von Reichswegen eine umfassende Enquete ins
Werk gesetzt, die über die unbefriedigenden steuerlichen Verhältnisse Klarheit
bringen und den Weg weisen sollte, wie ohne Schädigung der Industrie und der
beteiligten Landwirtschaft die 8teuer wieder ertragreicher gemacht werden könne.
Die Ergebnisse dieser angeblich überhaupt nicht glücklioh angelegten Enquete
vermochten hierzu jedoch nicht beizutragen, und die Regierung versuchte einst-
weilen nur durch eine mechanische Änderung des Steuersatzes die missliche Lage
aufzubessern. Durch Gesetz vom 1. Juli 1886 erfuhr die Steuer mit 1,70 Mk.
für den Doppelzentner Rüben eine Erhöhung von 10 Pfg. Hiernach war Rohzucker
von 93,75 °/0 Reud. mit 17,84 Mk. belastet, die Ausfuhrvergütung wurde jedoch —
vom 1. Oktober ab laufend — auf 17,25 Mk. für Rohzucker von mindestens 90 °/0
herabgesetzt, während für Raffinaden die Vergütung mit 21,50 Mk. bezw. 20,15 Mk.
(vom 1. November 1887 ab laufend) im Vergleich hierzu etwaB günstiger normiert
wurde. Die Ausfuhrprämie, besonders für Raffinaden, bestand angesichts der
fortschreitenden Ausbeuten auch hiernach noch in ziemlicher Höhe, und eine
dauernde Verbesserung der Ertragsfähigkeit der Steuer konnte schon damals nicht
erwartet werden. Noch ehe das Gesetz in Kraft trat (1. August 1887) wurden
die gesetzgeberischen Faktoren des Reichs bereits mit einem neuen Gesetzentwurf
betraut, in dem die Regierung zum ersten Mal den Versuch einer entscheidenden
8ystemändening der bisherigen Besteuerung inachte.
Auch in den Kreisen der Industrie batte im Laufe der Zeit die Überzeugung
an Boden gewonnen, dass unbeschadet ihres hohen erziehlichen Wertes der
Materialbesteuerung ein allmählicher Ersatz derselben durch die Verbrauchssteuer
zu empfehlen soi, nachdem die durch die Prämienwirtschaft gross gezogenen Gegen-
sätze der Interessen für das Gesamtgewerbe wie für die Reichsfinanzeu immer
unerträglicher zu werden drohten. Voraussetzung war freilich dabei, dass auch
die anderen Staaten dem Vorgänge Deutschlands, die Exportprämien allmählich
zu beseitigen, sich anschliessen würden, um so aus den auch bei ihnen höchst un-
leidlich gewordenen Verhältnissen herauBZukommen. In diesem Sinne erfolgte das
Gesetz vom 9. Juli 1887, welches am 1. August 1888 in Kraft trat.
Die Rübensteuer wurde auf über die Hälfte, auf 0,80 Mk. für den Doppel-
zentner herabgesetzt. Daneben wurde eine Verbrauchsabgabe von 12 Mk. für
jeden in den freien Verkehr gelangenden Doppelzentner Zucker eiugefuhrt. Bei
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104
Landwirtschaftliche Nebengewerbe.
einer Ausfuhr von mindestens 500 D.-Ztr. (früher nur 10 D.-Ztr.) betrug die
Steuerrückvergütung für Zucker der Klasse a 8,50 Mk., für solchen der Klasse b
10,65 Mk. und für solchen der Klasse c 10 Mk. Der Zuckerzoll wurde gleichzeitig
von 24 auf 30 Mk. für 100 kg. erhöht.
Das Gesetz, das eben nur einen Versuch darstellte, fand keine sonderlich
günstige Aufnahme, obgleich die Prämien im Gninde genommen nioht geschmälert
waren. # Einen heftigen Streitpunkt, der in ihm noch keineswegs zum Austr&g
gelangt war, bildete hierbei die Frage der steuerlichen Behandlung des aus der
Melasse gewonnenen Zuckers. Infolge der erwähnten mehrfach technischen Ver-
besserungen war die Melassenentzuckerung ein ziemlich bedeutender Faktor für
die Erhöhung der Betriebsrentabilität bei vielen Fabriken geworden, zumal der
dabei gewonnene Zucker steuerfrei war. Die wachsende Bedeutung dieser teilweise
zur besonderen Spezialität ausgebildeten Überproduktion bildete sowohl für den
Fiskus wie für zahlreiche Kreise des Gewerhes den Gegenstand lebhafter Be-
schwerden.
Vor allem aber erwies sich die Hoffnung auf das Ausland als illusorisch.
Die 1887 nach London berufene internationale Konferenz, deren Erfolg man
anfänglich ziemlich bestimmt erwartet hatte, schlug wiederum infolge der Weigerung
Frankreichs, der in Aussicht genommenen internationalen Konvention beizutreten,
fehl.1) Vielmehr erfolgte seitens mehrerer Länder wieder eine Heraufsetzung der
Export-Prämien, wodurch naturgemäss die deutsche auf ihren hocbgetriebenen
Export angewiesene Zuckerindustrie in eine prekäre Lage kam.
Finanziell hatte sich die gemischte Besteuerungsform zunächst ziemlich
günstig angelassen.
') Schon die 1864 von Frankreich, England, Holland und Belgien anf 10 Jahre
geschlossene Konvention war in Wirklichkeit nicht zustande gekommen. Als England 1874
durch die Aufhebung der Zuckerzülle der Prämienwirtschaft bei sich radikal ein Ende
bereitet hatte, allerdings unter Daransetzen der Interessen der englischen Raffinerien, waren
es besonders Belgien und vorübergehend auch Frankreich, die das Bedürfnis empfanden,
eine erneute gleichartige Basis in Form einer Konvention mit Reciprozit&tsbedingnng zu
schaffen, doch verliefen die 1875 nach Brüssel, 1876 nach Paris und 1877 wieder nach
Brüssel berufenen Konferenzen ergebnislos. Nachdem inzwischen auch iu Englang trotz
der billigen Zuckerversorgung durch das Prämiensystem der Koutinentalstaaten eine erbeb-
liche Gegnerschaft gegen dasselbe angewachsen war, die sich auf die Zurückdrüugung des
eigeuen Kolonialzuckers durch den Rübenzucker stützte und in der Bevölkerung einen
lebhaften nationalen Widerhall fand, wurden von hier aus die Versuche für Begrüudung
einer Konvention wieder aufgenommen, doch wurden weder die 18S0 nach London, wie die
1884 nach Brüssel berufene Konferenz, zu denen znui ersten mal auch Deutschland und
Österreich geladen waren, beschickt. Die 1887 in London atattgehabte Konferenz schien
anfänglich Erfolg zu haben. Cher die allgemeine Einführung der Verbranch sstener und
der Ausschluss jeder offnen oder versteckten Prämie sowie von Differenzialzöllen zugunsten
von Kolonialzucker war anscheinend volles Einverständnis erzielt. Alle Staaten hatten die
Konvention ratifiziert bis auf Frankreich, das auch den weit hinansgeschobenen Schluss-
termin ( 1 . August 1890) verstreichen liess, ohne seinen Beitritt zu erklären. Damit ging
alles wieder auseinander.
V
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Landwirtschaftliche Nebengewerbe,
105
Es betrug in 1000 Mk. (naob dem Statist. Jahrbuch):
in den Jahren
der Gesamtertrag von
Zoll uud Steuer
Rückvergütung
Nettoertrag
1887/88 .
. . . 120245
105568
14677')
1888^89 •
. . . 110171
80076
30095
1889/90 .
• . ♦ *42475
61915
80 559
1890/91 .
. . . 154**5
78355
75 759 -
1891/92 .
. . . 146652
74611
72041
Die Befürchtung jedoch, dass die Steuerertrage bald wieder in unverbältuis-
mässiger Weise durch die Bonifikationen, die auch jetzt noch ihren Charakter als
Prämien wirkungsvoll betätigten, aufgehoben werden würden, Hess die Reichs-
regierung, nachdem auch die Hoffnungen auf die internationale Beseitigung des
Prämienwesens geschwunden waren, alsbald auf weiterausgreifende Pläne bedacht
nehmen. Angesichts der
fortschreitenden
Produktion
und Ausfuhr erschienen
diese Befürchtungen wohl erklärlich.
Es betrug in Deutschland:
Zahl der
Meuge der
Meuge des ge-
in den Jahren
verarbeiteten
wounenen Rohzuckers
Fabriken
Rüben
aller Produkte
Tonnen
Tonnen
1887/88 . . .
• • 39*
6963961
910698
1888/89 . . .
• • 396
7896183
944505
1889/90 . . .
. . 401
9822635
1 213689
1890/91 . . .
. . 406
10623319
1284485
1891/92 . . .
• • 4°3
9488002
1 144 368
Deutschlands Ausseuhandel mit Zucker betrug:
Ausfuhr
Einfuhr
in den Jahren
Tonnen Mill. Mark
Tonnen Mill. Mark
1888
52'893
•58,9
5341 »»9
1889
522148
162,8
3668 1,4
1890
796425
216,1
599° 2,1
1891
784085
227,8
5238 1,8
Für daa Betriebsjahr
1888/89 berechuete die Regierung in den „Motiven“
zum Gesetzentwurf von 1891 die den exportierenden Fabriken allein für den von
ihnen exportierten Zucker zugeflossenen Prämien auf insgesamt 15 Mil!. Mark und
für 1889/90 auf 19,5 Mill. Mark.
Unter diesen Umständen glaubte man nicht zögern zu sollen, die weiteren
Konsequenzen aus der Gesetzgebung von 1887 zu ziehen, d. b. in Anbetracht des
nicht mehr erziehungs- und schutzbedürftigen Zustandes der Zuckerrübenfabrikation
die Materialsteuer ganz zu beseitigen und auf die Gewährung von Prämien zu
verzichten. In dieser weitgehenden Form drang die Regierung allerdings mit
ihren Plänen nicht durch und es bedeutete schon einen bemerkenswerten Erfolg,
*) Der niedrige Nettoertrag vou 1887/88 erklärt sich in der Hauptsache durch die
entsprechend stärkere Versteuerung im Vorjahre, das einen Reinertrag von Uber 33 Mill.
Mark geliefert hatte.
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106
Landwirtschaftliche Nebelige werbe.
als es endlich nach äusserst heftigem Widerstreit gelang, mit nur geringer Mehr*
heit im Reichstage die reinen Verbrauchssteuern durchzubringen. Die sofortige
Beseitigung der in der Exportbonifikation steckenden Prämie war jedoch nicht zu
ermöglichen, vielmehr wurde dieselbe ausdrücklich als offene Prämie (sog. „Aus*
fuhrzuschus8u) beibelmlten mit der Malsgabe, dass sie in fallender Skala bis zum
Jahre 1897 bestehen, dann aber in Wegfall kommen sollte, wobei man sich der
Annahme hingab, dass die auch im Auslande sich immer Bchärfer zuspitzenden
Verhältnisse innerhalb dieses Zeitraumes notwendig auf dieselbe Bahn, die Prämien
schliesslich zu beseitigen, führen müssten.
Nach dem Gesetz vom 31. Mai 1891 wurde die Verbrauchsabgabe auf
18 Mark für den Doppelzentner Zucker festgesetzt. Die Prämien wurden normiert
bis zum 31. Juli 1895 für Zucker der Klasse a auf 1,25 Mk., der Klasse b auf
2,00 Mk., der Klasse c auf 1,65 Mk. und vom 1. August 1895 bis zum 31. Juli
1897 auf 1,75 und 1,40 Mk. Zur Sicherung der Steuerertrage wurde ein System
neuer Kontrollbestimmungeu geschaffen, das in der Hauptsache in der ständigen
Überwachung der Fabriken gipfelnd, noch gegenwärtig in Kraft ist.
Die Wirkung der neuen Besteuerungsart erwies sich in vieleu Punkten anders
als erwartet. Finanziell war ihr Erfolg allerdings in die Augon springend. Der
Nettoertrag an Steuer und Zoll stieg, nachdem er im ÜbergangBjahr 1892/93
zunächst auf 52215000 Mk. zurückgegangen war, im Jahre:
1893/94 auf 82231000 Mk.
1894/95 „ 85714000 „
An „Ausfuhrzuschüssen“ wurden gewährt:
1892/93 34451000 Mk.
1893/94 11401000 .
1894/95 i5°38oo° »
Gerade diese steigenden Steuererträge aber waren bezeichnend dafür, dass
die neue Steuer ihren Hauptzweck, die Produktionsentwicklung im Hinblick auf den
ausländischen Absatz und den Eigenverbrauch behufs Sicherung einer auskömmlichen
Preisgestaltung in normale Bahnen zu lenken bezw. zu zügeln, verfehlt hatte.
Die von der neuen Änderung erwartete Einschränkung des Rübenbaues trat
keineswegs ein. Es zeigte sich vielmehr immer deutlicher, dass für die seinerzeit
durch die Besteuerung des Rohstoffs bewirkte Intensivierung der Rübenkultur in
der Folge das Sinken der RübenpreiBe, sowie vor allem das zu Anfang der 70er
Jahre technisch ausgebildete und allgemeiner aufkommende Verfahren, die Rüben
direkt nach ihrem leicht feststellbaren Zuckergehalt zu bezahlen, von ausschlag-
gebender Bedeutung geworden war, die auch nach der Beseitigung der Material-
steuer durch die Fabrikatsteuer unvermindert fort wirkte. 80 erreichte beispiels-
weise 1893/94 die Ausbeute aub den Rüben den sehr hohen Stand von 12,36 ®/0
der bis dahin nur einmal (1887/88) übertroffeu war.
Der andauernde Tiefstand der Zuckerpreise war es auch, der die Fabriken
zu immer weiter gehender groBsindustrieller Konzentration und Anspannung ihrer
Betriebskräfto zwang, um die verminderte Rentabilität durch die Forcierung der
Produktion und des Absatzes nach Möglichkeit auszugleichen. Es betrug:
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Land Wirtschaft liehe Nebengewerbe.
107
r Menge der Menge des ge-
in den Jahren verarbeiteten wonnenen Rohzuckers
abriken Rüben aller Produkte
Tonnen Tonnen
1892/93 401 9811940 1171843
1893/94 405 10644352 1 316665
1894/95 405 14521030 1766805
In der Steigerung der in i2stündiger Arbeitsscbicht durchschnittlich ver-
arbeiteten Kühen menge (s. 0.), die eich in der Zeit vor Mitte der 80 er bis zur
Mitte der 90er Jahre nahezu verdoppelte, dokumentiert Bich deutlich die groas-
induatrielle Ausgestaltung der Betriebe.1)
Besonders heftig setzt sich der Wettbewerb am Weltmarkt fort, zumal in
allen zuckererzeugenden Ländern die Produktion und der Export mit allen Mitteln
gefördert wurden,1) andererseits von den Vereinigten Staaten Nordamerikas durch
die Mac Kinley Bill von 1890 und besonders durch die Wilson Bill*) vom
*) In der amtlichen Begründung des Notgesetz-Entwurfs von 1895 linden sich nach-
stehende Angaben: In der untersten Klasse, mit jährlich weniger als 40000 D.-Ztr. Rilben-
verarbeitnng befanden sich 1880/81 noch 2 (von 333), 1881/82 noch 4 (von 343), 1894/95
keine mehr. In der zweiten, dritten und vierten Stufe mit 40—80000, bezw. 80—120000
bexw. 120—160000 D.-Ztr. Rübenverarbeituug befanden sich:
1880 81 .... noch 24, 4; und 64 Fabrikeu
1881/82 .... . 17, 56 . 75
1894/95 .... „ 4, 14 „ 15
Die grössten vorhandenen Fabriken hatten eine Rübenverarbeitnng von:
1880/81 .
560000 —
600000 D.-Ztr.
1887/88 .
1000000 — 1040000
■882/83
720000-
760000 „
1889/90
1 120000—1 160000
1884/85
800000—
840000 „
1890/91
1280000—1320000
1885/86
920000-
960000 „
1894/95 •
. 1480000—1520900
1886/87 .
960000—
1 000000
Lber eine Rtlbenverarbeitung von 440000 D.-Ztr. gingen 1880/81 u. 1881/82 unr je
3, 1894/95 nicht weniger als 104 Fabriken hinaus.
*) Es betrug die Rohzuckererzeugung in 1000 D.-Ztr. :
in den Jahren:
Js
8 *2
0 8
v — •
£
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a> s
Frankreich 1
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Niederlande
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4P
a
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S
E
et
0
NJ
I89O 91 ....
13400
7700
68OO
5400
2100
800
800
37000
l89l/92 . . . .
12000
7800
64OO
5500
1800
500
900
34900
1892/93 ....
12 300
8000
5800
4600
1800
700
900
34IOO j
'893/94 ....
13700
8400
5700
6500
2300
800
1 lOO
38500
1894 95 ....
18300
10600
7800
6200
2800
900
IJOO
48 lOO
') Nach derselben wurde Zucker jeder Art mit einem Wertzoll von 40 */, belegt
und ausserdem der durch die Mac Kinley Bill eingeführte Zuschlagszoll von '/„ l’ts. auch auf
solchen Rohzucker ausgedehnt, der in seinem Ursprungslands keine Itaftinationsprämie
erhalten hatte.
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108
Laud Wirtschaft liehe Nebengewerbe.
28. August 1894 eine in erster Linie für Deutschland sehr empfindliche Schädigung
deB Zuckerexports erfolgte.
So kam es nicht Überraschend, als nach der sehr reichen Rübenernte
(329 D.-Ztr. Hektarertrag, gogen 275 D.-Ztr. im Vorjahr) ira Jahre 1894, in
welchem ausserdem der Anbau eine ungewöhnlich starke Zunahme (55000 ha!)
erfahren hatte, die Überproduktion wieder zu einer schweren Krisis der Industrie
führte. Nachstehende Zusammenstellung von Magdeburger Durchschnittspreisen
für Rohzucker von 92 °/0 Rendement, ohne Ausfuhrvergütung uud unversteuert
gibt eine anschauliche Illustration der zum schliesslicben Ausbruch der Krisis
führenden Entwicklung. Dieselben betrugen:
1884/85 .
26.30 Mk. für den D.-Ztr.
1 890/9 1 .
27 00 Mk. Tür den D.-Ztr.
1885/86 .
• *8.61 „ „ „
n
1891/92 .
• 27,97 „ „ „ „
1886/87 -
• 25,29 „ „ „
n
1892/93 .
• 3°-22 „ „ .
1887/88 .
• *9, >7 „ v „
n
1893/94 .
. 27,28 „ „ „
1888/89 •
• 32,.i6 „ „ „
n
1894/95 .
. 20,90 „ „ „
1889/90 .
• 25,25 „ „ „
n
Unter diesen Umständen wäre es für die Industrie ein kaum zu überwindender
Schlag gewesen, hätte man die nach dem Steuergesetz von 1891 vom 1. August
1895 ab erhebliche Herabsetzung der Ausfuhrzuschiisse eintreteu lassen und die-
selben 1897 vollends Bistieren wollen. Durch das Notgesetz vom 20. Mai 1895
wurde daher diese Bestimmung des Gesetzes von 1891 beseitigt und der Ausfuhr-
Zuschuss einstweilen bis zum 31. Juli 1897 in seiner bisherigen Höhe beibehalten.
Zugleich wurde aber angesichts der Unmöglichkeit, es bei diesen Zuständen
zu belassen und offen Ausfuhrzuschüsse bei Btetig wachsender Produktion in un-
begrenztem Mafse gewähren zu müssen, in dringende Erwägungen über durch-
greifende Reformen eingetreten, und alle in Betracht kommenden mafsgebenden
Instanzen und sachverständige Korporationen in weitestem Umfange mit dem eine
baldige LöBung dringend erheischendem Problem betraut. Das Ziel der hierauf
gerichteten gesetzgeberischen Bestrebungen lag 1. in der Erhaltung der Konkurrenz-
fähigkeit der für die landwirtschaftlich wichtige Bedeutung der Zuckerfabrikation
besonders wertvollen kleineren und mittleren Betriebe mit den grossen Fabriken;1)
2. in der Erhaltung der Konkurrenzfähigkeit der deutschen Zuckerindustrie mit
derjenigen anderer Länder; 3. in der Verhütung einer übermässigen und sprung-
weisen Vermehrung der Zuckerproduktion; 4. in der Sicherstellung der Reichskasse
gegen Mindereinnahmen.
*) „Diese fortgesetzte Aufsaugung der kleineren und mittleren Fabriken liegt weder
im Interesse der rUbenlieferoden Landwirtschaft noch der Arbeiterbevölkernng. Einmal
ist für diese Berufsklassen die Konzentration der Rüben Verwertung und der Arbeits-
gelegenheit auf einzelne wenige Plätze an sich nicht erwünscht, sodann aber sind die kleinen
Fabriken auch genötigt, eine verhältnismässig höhere Zahl von Arbeitern, und diese für
längere Zeit, zu beschäftigen als die grossen Unternehmungen. Ausserdem liegt bei den
ersteren die Gefahr einer Überproduktion an Zucker weniger nahe, als bei den letzteren.“
(Yergl. die Begründung des Gesetzentwurfs von 1895). — Die kleineren Zuckerfabriken
stehen auch überwiegend in Privatbesitz von Landwirten, während die grösseren meist in
Händen von Aktiengesellschaften siud.
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Landwirtschaftliche Nebengewerbe.
109
In bezug auf Punkt i führten die unter mannigfachen Kontroversen gepflogenen
Erwägungen zu dem Vorschläge, nach Analogie der Branntweinsteuer die Ver-
brauchssteuer durch eine gestaffelte Betriebssteuer zu ergänzen. Punkt 2 sollte
angesichts der Aussichtslosigkeit etwaiger internationaler Vereinbarungen oder
Änderungen in der Prämienpolitik des Auslandes durch Erhöhung der Ausfuhr-
zuschüsse gesichert werden. Zu Punkt 3 hoffte man durch Einschränkung der
Gewährung des vollen Zuschusses auf eine bestimmte im Laufe der Jahre nur
allmählich sich steigernde Zuokermenge, d. h. durch Einführung des neuen Grund-
satzes der Kontingentierung der Produktion1) einer etwaigen Überproduktion
vorzubeugen. In bezug auf Punkt 4 sollte die Sicherung durch Bildung eines
begrenzten Zuschussfonds aus der Betriebssteuer und der Erhöhung der Zucker-
steuer erreicht werden.
Nach heftigem Widerstreit und vielfachen Abänderungen kam schliesslich
ein Kompromiss zustande, das Gesetz betreffend Abänderung des Zucker-
steuergesetzes vom 27. Mai 1896 (Reichsgesetzblatt No. 12), welches bereits
am 1. August 1896 in Kraft trat.1)
Die hauptsächlichen Neuerungen dieses Gesetzes bestehen in folgendem:11)
Die Konsumsteuer beträgt 20 Mk. für den Doppelzentner Bohzucker, der
Eingangszoll 40 Mk. Zu der Konsumsteuer tritt als Zuschlag eine gestaffelte
Betriebsabgabe von 10 Pfg. für den Doppelzentner bei einer jährlichen Zucker-
erzeugung bis zu 40000 D.-Ztr., von 0,125 Mk. für den Doppelzentner bei 40000
bis 50000 D.-Ztr., von 0,15 Mk. bei 50000 — 60000 D.-Ztr. und von da ab um
0,25 Mk. für den Doppelzentner von 10000 zu 10000 D.-Ztr jährlicher Zucker-
erzeugung steigend. Es wird ein Gesamtkontingent von 17 Mill. Doppelzentner
festgesetzt. Der Ausfuhrzuschuss beträgt für Zucker der Klasse a, b und c
a) Rohzucker bis 90 °/0 und raffinierter Zucker von 90 — 98 °/0 Zuckergehalt,
b) Kandis und c) sonstiger Zucker mit mehr als 98 °/0) 2,50 Mk., 3,55 Mk. und
3,00 Mk. Die Einzelkontingentierung der Fabriken erfolgt für 1896/97 und
die folgenden Jahre auf Grund des Durchschnitts der höchsten beiden Jahresmengen
der letzten drei Betriebsjkhre ; für die hiernach unter 40000 D.-Ztr. Produktion
verbleibenden Fabriken wird die in einem der letzten 5 Jahre produzierte höchste
Menge, jedoch nicht über den Betrag vou 40000 D.-Ztr. zugrunde gelegt. FUr
das Superkontingent erhöht Bich die Betriebsabgabe um den Betrag des Aus-
fuhrzuschusses. Die jährliche Vermehrung des Gesamtkontingen ts beträgt
stets die doppelte Verbrauchszunahme des Inlandes. Die für die einzelnen Fabriken
ermittelten Kontingentsmengen werden nach Mafsgabe des jeweiligen Gesamt-
kontingente vermehrt oder vermindert. Neu entstehende Fabriken erhalten im
ersten Jahr noch kein und im zweiten Jahr erst die Hälfte deB ihnen zustehenden
*) Dieser Gedanke war zuerst 1892 im Organ des Vereins der Deutschen Zocker-
fabrikanten entwickelt worden.
*) Die Bestimmungen über den Steuer- und Zollsatz traten nnmittelbar nach der
Verkündigung des Gesetzes ain 30. Mai 1896 in Kraft.
*j 8. C. Hager, Das Zuckerstenergesetz vom 27. Mai 1896 mit Ausfllhrungs-
bestimmungen. Berlin 1896, Vorwort.
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110
Landwirtschaftliche Nebengewerbe.
Kontingents. Eine Ausnahme ist nnr zugunsten solcher Fabriken zugelasaen, deren
Teilhabern die Verpflichtung obliegt, selbst eine ihrer Beteiligung entsprechende
Menge Hüben zu bauen und zu liefern; sie erhalten schon im ersten Jahr das
halbe Kontingent, sofern sie ausschliesslich Rüben von Teilhabern verarbeiten.1)
Bezüglich der Melasseentzuckerung endlich, wegen deren steuergesetzlicher
Normierung die Interessengegensätze im Oewerbe besonders lebhaft aufeinander
gestossen waren, hat das neue Gesetz unter Verwerfung der verschiedenen sich z. T.
direkt entgegenstehenden Vorschläge deren völlig gleichartige steuerliche Behandlung
mit dem Rübenzucker festgestellt und nur zugunsten der Melasseentzuckerungs-
anstalten die Erhöhung ihres jeweiligen Gesamtkontingents um 2 °/0 durch Bundes-
ratsbeschluss zugelasgen.
Soweit sich seit Bestehen der neuen Gesetzgebung von 1896 die Entwicklung
der Zuckerindustrie übersehen lässt, hat dieselbe die beabsichtigte endgültige wirt-
schaftliche Sicherstellung der Produktions- und Absatzverhältnisse des Zuckers
zwar nicht zu Wege gebracht; nichts destoweniger bedeutet sie einen wesentlichen
Fortschritt gegen früher und viele der anfänglich gegen dieses „Kompromiss“-
Gesetz gehegten Befürchtungen, nicht zum wenigsten die der Interessenten des
Gewerbes selbst, haben sich unleugbar als übertrieben erwiesen. Der mit der Ein-
führung des Kontingentierungsprinzips — dessen praktische Durchführung aller-
dings noch manche Unvollkommenheiten aufweist — unternommene Versuch, in
der durch die internationale Prämienwirtscbaft geschaffenen schiefen Lage einen
Halt zu Bchaffen, und soweit dies unter den ausserhalb des Machtbereichs der
staatlichen Gesetzgebung befindlichen Verhältnissen überhaupt möglich, der immer
weiter greifenden Verwicklung wenigstens für den Inlandsmarkt eine Grenze zu
setzen — ist zweifellos ein schöpferischer Gedanke von dauerndem Werte gewesen.
Das gleiche gilt bezüglich der Einführung des staffelförmigen Betriebssteuer-
Znschlages und der steuerlichen Behandlung des Superkontingents, die besonders
zur Wahrung des landwirtschaftlichen Charakters der Rübenzuckerfabrikation von
Bedeutung sind. Die bedenklichste Frage, auch dieses Versuchs des so ausser-
ordentlich schwierigen, weil international bedingten Steuer- und Wirtschaftsproblems
Herr zu werden, bildet freilich nach wie vor die Exportprämie, der „Ausfuhr-
Zuschuss“. Angesichts der völligen Aussichtslosigkeit hier zu einem internationalen
Ausgleich zu gelangen — ein 1898 unternommener Versuch in Brüssel scheiterte
abermals — muss die Wirkung dieses Zuschusses als einer „Kampfesprämie“
notgedrungen in Kauf genommen werden.*) Nach Lage der Dinge muss hier der
l) Im Interesse von Retriebsverbessernngen war ferner bei Zusammenlegungen
mehrerer Fabriken und im landwirtschaftlichen Interesse besonders auch bei zn erwartenden
Steigerungen der Rübenznfuhr und -Verarbeitung unter gewissen Voraussetzungen eine
entsprechende Verschmelzung bezw. Erweiterung der Kontingente vorgesehen, mit der
Einschränkung, dass diese Zusammenlegungen bezw. die ihretwegen erfolgte Betriebs-
einstellnng einer Fabrik im Laufe der Betriebajabre 1893/94 bis 1895/96 erfolgt sein
musste (§ 73 des Gesetzes).
*) Seit 1898 England wieder einen Zuckerxoll zugunsten seiner Raffinerien und des
Kolonialznckers eingeführt hat, ist die Sachlage eher noch schlimmer geworden, [m Herbst
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Landwirtschaftliche Neben bewerbe.
111
Kampf weitergefUbrt werden, und die volkswirtschaftliche Notwendigkeit, dass die
deutsche Zuckerindustrie, als die stärkste Partei in diesem Kampfe, sich erhalte
lind als Sieger daraus hervorgehe, um ihre Rivalen zur schliesslichen Anerkennung
vernünftiger wirtschaftlicher Grundsätze, wenn nicht anders, durch Zwang, zu be-
kehren, muss auch die dafür zu bringenden Opfer verscherzen lassen, zumal wenn
dabei nach Möglichkeit das Interesse des heimischen Konsums geschont wird, was
nach den steigenden Verhrauchsziffern zu schliessen, auch soweit möglich geschieht.
Eine notwendige und wertvolle Ergänzung in diesem Kampfe um Erhaltung
ihrer weitgediebenen Bedeutung und Leistungsfähigkeit bildet für die deutsche
Rübenzuckerfabrikation neben der staatlichen Fürsorge die Organisierung der
Selbst hülfe. Wie das Brennereigewerbe, so besitzt auch die Zuckerindustrie in
einem seit Jahrzehnten kräftig entwickelten und wohl disziplinierten Vereinswesen
einen natürlichen Stützpunkt für ein einheitliches, die etwaigen Gegensätze im
Interesse der Gesamtheit überbrückendes Vorgehen. Der im Jahre 1900 auf ein
fünfzigjähriges Bestehen zurückhlickende „Verein der deutschen Zuckerindustrie“
der stets die bedeutendsten Vertreter des Gewerbes an führender Stelle hatte, kann
sich auf wirtschaftlichem, wie technisch wissenschaftlichem Gebiete ein hervor-
ragendes Verdienst an der glänzenden Entwicklung der deutschen Zuckerindustrie,
ja der Rübenzuckerfabrikation der ganzen Welt beimessen. Auf speziell wirtschaft-
lichem Gebiete hat er ausser der Interessenwabrung in bezug auf die Zucker-
besteuerung, seine Tätigkeit in mannigfacher Weise entwickelt. Mit in erster
Linie standen dabei die schon auf die 50er Jahre zurückgehenden Bestrebungen,
durch Schaffung rationeller Verkaufsusancen und gesunder börsenmässiger Fundierung
des Zuckerhandels gerichteten Bestrebungen,1) die Schaffung von Einrichtungen
zur gleichmässigen Verteilung des Zuckerangebots über das ganze Jahr durch
Lagerhäuser und steuerfreie Exportmagazine, die wünschenswerte Organisation
von Beleihung der ZuckervorTnte durch Einführung eines geregelten Entrepöt und
Belehnungswesens durch Zuckerbanken, -Märkte, und -Börsen nahmen einen grossen
Teil der Bemühungen in Anspruch. Mit auf sein Betreiben wurde im März 1895
mit Genehmigung des Finanzministeriums die Beleihung des in Privatlagern der
Fabriken unter steueramtlichem Verschluss lagernden Zuckers durch die Reichsbank
zugelassen mit der Mafsgabe, dass den Organeu der Verwaltung der indirekten
Steuern eine Mitwirkung bei der Übertragung des Pfandbesitzes an die Keichsbank
und bei der Erhaltung desselben zusteht. Die Beleihung des Zuckers (nur „gesunden
Zuckersu und nicht der Lagerscheine) erfolgt bis zu 60 °/0 des Marktpreises nach
Magdeburger Notiz und durch sämtliche Reichshankstellen Preussens sowie denen
in Hamburg, Bremeu, Gera und Metz.*)
1901 sollen »ich allerdings angeblich die Aussichten für eine internationale Regelung des
Exports wieder gebessert haben, da in Frankreich, dem bisher hauptsächlichsten Gegner
aller solcher Bestrebungen, infolge der dort immer bedenklicher werdenden Minderung des
Steuerertrages wegen der Prämien Wirtschaft, ein Umschwung der Meinungen sich anbahnen
soll. Doch dürfte es damit im allgemeinen noch weite Wege haben.
l) S. hierzu v. Lippmann, Festschrift S. 16—25.
*) Katzenstein a a. 0. 8. 176.
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112
Landwirtschaftliche Nebeugewerbe.
Zu einer für die gesamten Produktionsverhältnisse grundlegenden Zusammen-
fassung der im Gewerbe wirksamen Bestrebungen kam es aber erst, als unter der
Wirkung des pessimistischen Eindrucks des neuen ZuckersteuergesetzeB die schon
mehrfach in den letzten Jahren anfgetauchten, besonders von Hager, Sickel
und anderen gegebenen Anregungen zum Zusammenschluss der Zuckerindustrie
greifbare Gestalt annahmen. Dies geschah in dem Beschluss der Generalver-
sammlung des „Vereins der Rohzuckerfabrikanten“ am 25. September 1896
behufs Gründung eines Deutschen Rohzuckersyndikats, nachdem bereits
auch das Ausland, besonders Nordamerika, auf diesem Gebiete in einer für die
deutschen Zuckerinteressen nicht ungefährlichen Weise erfolgreich vorgegangen
war. In Ergäuzung hierzu wurde gleichzeitig die Syndizierung der Zucker-
raffinerien angeregt und im Jahre 1897 neben der Kartellierung der Rohzucker-
fabriken durchgefiihrt. Nachdem dieses gelungen war, galt es als letztes Ziel, den
geeigneten Zusammenschluss dieser beiden Syndikate berbeizuführen, um so einen
einheitlich funktionierenden wirtschaftlichen Organismus zu schaffen. Im Sommer
1900 kam auch dieser Gedanke zu praktischer Erfüllung und es war damit die
deutsche Zuckerrübenindustrie in eine neue wirtschaftliche Aera eingetreten, die
zusammen mit der reformierten, in manchen Punkten allerdings noch vervoll-
kommnungsbedürftigeu Steuergesetzgebung ihre fernere hervorragende Stellung in
der Volkswirtschaft und am Weltmarkt auch für die Zukunft gewährleistet.
Über die Organisation dieses Zuckerkartells sei nachstehendes mitgeteilt:1)
Ähnlich wie bei dem grossen genossenschaftlichen Unternehmen, welches die
Verwertung des Spiritus bezweckt, beruht auch das Zuckerkartell auf einer Ver-
einigung des ländlichen, die Rohware herstellenden Gewerbes mit derjenigen
Industrie, die das Erzeugnis verbrauchsfähig macht, also der direkt Rüben ver-
arbeitenden Rolizuckerfabriken einerseits mit den Raffinerien und Melasse-Ent-
zuckerungsanstalten andererseits. Die Weisszuckerfabriken, welche marktfähige
Ware direkt aus den Rüben herstellen, nehmen bei dieser Vereinigung eine
Doppelstellung ein, indem sie, insofern sie Rüben verarbeiten, zu der ersten
Gruppe und insofern sie marktfähige Ware liefern, zur zweiten Gruppe ge-
rechnet werden. Auch insofern ist eine Ähnlichkeit mit der Spiritusverwertungs-
genossenscliaft vorhanden, als nicht beabsichtigt wird, durch Erzwingung übertrieben
hoher Preise den Konsum zu vergewaltigen, sondern nur einen mittleren Preis zu
erzielen, der die Produktionskosten deckt und daneben dem Fabrikanten einen
bescheidenen Nutzen lässt.
Damit ist die Ähnlichkeit des Zuckerkartells mit dem Spiritusverwertungs-
Unternehmen jedoch erschöpft, denn arährend es sich bei diesem um eine genossen-
schaftliche Vereinigung handelt, die die geschäftliche Verwertung des Spiritus
selbständig in die Hand nimmt, ist bei jenem die Organisation eine wesentlich
andere. Durch das Zuckersyndikat soll den Produzenten eine gewisse Preisgarantie
gegeben werden, dadurch, dass den Rohzuckerfabriken, sobald der Weltmarktpreis
unter ein bestimmtes Niveau siukt, eine mit fallenden Preiseu wachsende Ent-
schädigung gewährt wird.
*) Alis der Zeitschrift fiir Spiritusindnatrie 1900 No. 33.
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Landwirtschaftliche Nebeugewerbe.
113
Dieses Niveau, der sog. Inlandsnormalpreis beträgt 12,75 Mk. den Zentner,
entsprechend dem vom österreichischen Zuckerkartell angenommenen Normalpreis
von 15 fl. für 100 kg. Das Kartell beschränkt sich also nur darauf, auf den
InlandBkonsuinpreis einzuwirken, während auf eine Einwirkung auf den Weltmarkts-
preis ausdrücklich verzichtet wird. — Als Weltmarktpeis wird der Monatsdurch-
schnitt der Magdeburger Börsennotiz angesehen.
Die in Rede stehende Entschädigung wird nun in der Weise aufgebracht,
dass allmonatlich die Raffinerien, die Weiaszuckerfabriken und die Melasseent-
zuckerungsanBtalten für jeden Zentner raffinierten Zucker, den sie dem Inlands-
konsum Zufuhren, die Differenz zwischen Inlandsnormalpreis und Weltmarktpreis
mit einem Zuschläge von 10 °/0 an das „Syndikat Deutscher Zuckerraffinerien“
abführen. Die auf diese Weise zusammenkommende Gesamtsumme bildet den sog.
„Kartellnutzen“ und wird an das von den Rohzuckerfabriken gebildete „Deutsche
Zuckersyndikat“ weiter bezahlt und auf die dem Syndikat angeschlossenen Roh-
zuckerfabriken nach dem VerhältnisB ihres von der Steuerbehörde festgesetzten
Kontingentes verteilt.
Wenn also z. B. innerhalb eines Monats der Durchschnittspreis für Rohzucker
an der Magdeburger Börse 10,60 Mk. betragen hätte, so hätten die Raffinerien und
sonstigen weissen Zucker hers. eilenden Fabriken Air jeden dem Inlandsverbrauche
zugefübrten Zentner die Differenz gegen den Inlandsnormalpreis von 12,75 Mk.,
d. i. 2,15 mit einem Aufschläge von 10 °/0 mit 21,5 Pf. also im ganzen 2 Mk.
36 */, Pf. zu zahlen. Wenn der angenommene Durchschnittspreis gleichzeitig den
Jahresdurchschnitt darstellt, so würde bei einer Menge von 13 */, Mill. Zentner
raffiniertem Zucker, die in den Inlandsverbrauch übergegangen ist, der Gesamt-
betrag des Kartellnutzens für die Zuckerfabriken die Höhe von 31927500 Mk.
erreichen und bei einer Produktionshöhe von 37 Mill. Zentner eine Vergütung von
rund 85 Pf. für den Zentner eutfallen. Das würde einer Verwertung des Zentners
Zucker in der Höhe von 10,60 0,85 = 11,45 Mk. entsprechen.
Den Rohzuckerfabriken liegt dagegen die Verpflichtung ob, erstens selbst
keine raffinierte Ware für das Inland berzustellen und zweitens den Verkauf von
Rohzucker und Melasse nur zu bewerkstelligen gegen Ausstellung eines Schluss-
soheines, auf welchem die sog. Kartellklausel enthalten ist, und welchem ein Ver-
zeichnis sämtlicher dem Kartell angehöriger Fabriken (sowohl Rohzuckerfabriken
als auch Fabriken raffinierter Waren) angehängt ist. Nach der Kartellklausel muss
der gekaufte Zucker entweder in daB Ausland ausgeführt oder an eine der dem
Kartell angeschlossenen Fabriken verkauft werden.
Beim Verkaufe in dritte Hand ist der Eigentümer jedesmal verpflichtet, den
Abnehmer seinerseits auf die Kartellklausel zu verpflichten. Auf keinen Fall darf
der Zucker in eine dem Kartell nicht angeschlossene Raffinerie gelangen.
Im übrigen ist der Handel mit Rohzucker ein durchaus freier geblieben, jeder
Fabrik bleibt es vollkommen unbenommen, ihr Fabrikat zu welchem Preise und an wen
sie will, zu verkaufen, wenn nur die soeben genannten Redingungen erfüllt werden.
Eine entsprechende Verpflichtung, Rohzucker nur zu kaufen, wenn seine
Provenienz aus einer dem Kartell angeschlosBenen Rohzuckerfabrik stammt, liegt
MeiUen, Boden des pretus. Staate». VIII. 8
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114
f.arid Wirtschaft liclie Nebengewerbc.
den Raffinerien etc. ob. Ferner iat bestimmt, dass die für den Zentner Rohzuckei
gezahlte Vergütung 3,40 Mk. nicht übersteigen darf. Sinkt also der Weltmarktpreis
unter 9,35 Mk., so hat das auf die weitere Erhöhung des Kartellnutzens keinen Einfluss.
Schliesslich ist noch festgesetzt, dass im Interesse des Konsums und zur
Erleichterung des Oberganges im ersten Jahre nur die Hälfte und im zweiten
Jahre nur s/4 der Vergütungen zur Auszahlung gelangen sollen. Steigt der Weltmarkt-
preis Mb zur Höhe des festgesetzten Inlandsnormalpreises, so fällt eine Wirkung
des Kartells fort.
Der Kartellnutzen der Zuckerfabriken für den Zentner ist um so grösser, je
niedriger der Weltmarktpreis, je höher der lnlandskonsum und je niedriger die
Produktion ist.
Es könnte somit den Anschein haben, als ob die Rohzuckerfabriken gar kein
Interesse an der Höhe der Preise hätten, da ihnen durch den Kartellnutzen ein
Inlandsnormalpreis gewisBermaläen garantiert wird. Diese Auffassung iat jedoch
irrtümlich, denn ein hoher Weltmarktpreis kommt schliesslich auch den Robzucker-
fahriken zugute, und zwar für ihre ganze Produktion, während der Kartellnutzen
nur für den im Inlande verbleibenden Teil ihres Erzeugnisses in Kraft tritt. Auch
ein möglichst hoher Verkauf im einzelnen Falle liegt im Interesse der Rob-
zuckerfabrik, da der Kartellnutzen nach der Durchschnittsnotierung und nicht nach
dem im einzelnen Falle erzielten Preise berechnet wird.
Durch das Kartell sind nun die Raffinerien, Weisszuckerfabriken und Melaese-
Entzuckerungsanstalten ihrerseits in der Lage, einen festen Inlandspreis festzuhalten,
da die Konkurrenz von ausserhalb des Kartells stehenden Fabriken, sowie eventuell
weisse Ware herstellender Rohzuckerfabriken fortfällt.
Dieser feste Inlandspreis soll sich für Raffinade aus folgenden Bestandteilen
zusammensetzen :
1. Inlandsroh zuckerpreiB einschliesslich Kartellnutzen.
2. 4 Mk. Preisspannung fttr den Zentner zwischen Rohzucker und Raffinade,
3. 50 Pf. für den Zentner Kartellnutzen für die Raffinerien und
4. 10 Mk. Verbrauchsabgabe für den Zentner.
Wenn demnach der Weltmarktpreis, um bei unserem vorigen Beispiele zu
bleiben, durchschnittlich 10,60 Mk. gewesen wäre, so würde der Kartellnutzen
2,15 Mk. betragen, im ersten Jahre soll derselbe jedooh nur zur Hälfte bezahlt
werden, würde sich Bomit auf 1 Mk. 71/, Pf. stellen; als InlandBrohzuckerpreis
würden somit 10,60-1-1,075 Mk. = 11,675 Mk. anzusehen sein.
Es würde sich der Inlandsraffinadepreis somit stellen:
1. Rohzuckerpreis 11 Mk. 67 */, Pf.
2. Spannung 4„ — „
3. Kartellnutzen ......... — s 5° „
4. Verbrauchsabgabe 10 „ — „
26 Mk. 17 '/, Pf.
Nach zwei Jahren wird der Kartellnutzen voll ausgezablt, so dass der Inland-
rohzuckerpreis unabhängig vom Weltmarktpreise 12,75 Mk. beträgt. Der Inland-
raffinadepreis beträgt sodann:
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Landwirtschaftliche Nebengewerbe. 115
1. Bohzuckerpreis 12,75 Mk-
2. Spannung 4,00 „
3. Kartellnutzeu 0,50 „
4. Verbrauchsabg&bH 10,00 .
27,25 Mk.
Das ist der Inlandsraffinadepreis, der festgehalten werden soll, so lange der
Weltmarktpreis nicht Uber 12,75 Mk. steigt und nicht unter 9,35 Mk. fallt.
Im ersten Falle hört eine Wirkung des Kartells Überhaupt auf, und das
freie Spiel der Konkurrenz tritt wieder in Tätigkeit; im zweiten Falle wird, gleich-
gültig, wie tief der Weltmarktpreis auch Bteht, ein Kartellnutzen von nicht mehr
als 3,40 Mk. gezahlt, und um einen entsprechenden Betrag erniedrigt sich auch
der Inlandsraffinadepreis, welcher somit um soviel niedriger als 27,25 Mk. gehalten
wird, als der Weltmarktpreis niedriger ist als 9,35 Mk.
Durch die vorstehend geschilderte Organisation des Zuckerkartells wird be-
absichtigt, eine grössere Stabilität in den Verhältnissen des ZuckermarkteB zu be-
wirken. —
Ober die Entwicklung der Produktion, des Handels, der Preise des Verbrauchs-
und des Steuerertrages des Zuckers seit Bestehen des neuen Zuckersteuergesetzes
geben folgende Zusammenstellungen ein Bild:
Es betrug:
die Menge der Menge des ge-
rn den Jahren <*'e **er verarbeiteten wouneneu Rohzuckers
Fabriken Rüben aller Produkte
Tonnen
Tonnen
1895/96 . .
• • • 397
1 1 672816
1 537522
1896/97 . .
• • • 399
13721601
1738885
1897/98 . .
. . . 402
13697892
'755 “9
1898/99 . .
. . . 402
12 150642
1 627072
1899/1900
• • • 399
»2 4393° «
1691 258
Deutschlands Znrker-Ausfuhr
Kinfnhr
in den Jahren
Tonnen
Milk Mark Tonnen
Mill. Mark
1892 . . .
607611
179,8 5244
1,8
1893 . . .
705638
221,2 1482
0,6
1894 . . .
829259
209,2 1155
°.5
1895 ...
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1 006 466
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Der Nettoertrag
der Zuckeratouer und des Zolls
betrug in Tausend
;
1896/97 . .
. 86894,1
1898/99 . . .
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1897/98 . .
. 100871,4
1899/1900 . .
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Die Durchschnittspreise für
Rohzucker (88^ Rend. I Korn) Magde-
burger Notiz betrugen:
8*
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116
Land Wirtschaft liehe Nebengewerbe.
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1896 22,1 Mk. für 1 D.-Ztr.
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1898 20,8 „ „ „
1899 21,8 „ „ „
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Der Zuckerverbraueb Deutschlands auf den Kopf der Bevölkerung
betrug: 1890/91 ... 9,5 kg 1895/96 1
1891/92 ... 9,5 „ 1896/97 /
1892/93 ... 9,9 „ 1897/98 . . . n,8 „
1893/94 . . . io,i „ 1898/99 . . . 12,4 „
1894/95 . . . 10,7 „ 1899/1900 . . 13,7
Hand in Hand mit dieser Organisation der Zuckergewerbe geht die neuer-
dings in grossem Mafsstabe betriebene Propaganda des Vereins der deutschen
Rübenzuckerindustrie zur Hebung des inländischen Zuckerverbrauches.
Diese Bestrebungen sind angesichts der zunehmenden Konkurrenz nicht nnr der
Kubenzuckerindustrie anderer Länder, sondern auch der Kolonialzucker-
erzeugung der Ausaenländer, der die technischen Fortschritte der Rübenzucker-
industrie ebenfalls in ganz erheblichem Mafse inbezug auf Ausbeute und Raffination
etc. zugute gekommen sind, für die Erhaltung unserer heimischen Rübenzucker-
induetrie von grösster Bedeutung. Sie zielen in der Hauptsache darauf ab, neben
der durch die Kartellierung angestrebten, der normalen Ausbreitung des Konsums
förderlichen Preisgestaltung in der Bevölkerung die Einsicht in den grossen Nähr-
wert des Zuckers zu fördern. Sowohl für die wissenschaftlich physiologische
Fundierung dieser Tatsache wie für die Propaganda ihrer ausreichenden Würdigung
wurden zahlreiche and umfassende Aufwendungen gemacht. Auch im Auslande
wurden nach dem Vorgänge Deutschlands diese Bestrebungen lebhaft betrieben
und von den Regierungen gefördert. Für Deutschland bildete besonders die auf
Betreiben Hägers erfolgte Einführung des Zuckers als wesentlichen Bestandteil
in der Armeeverpfieguog eine wertvolle Förderung für die allgemeine Zunahme
der Wertschätzung des Zuckerverbrauchs besonders in den breiten Volksschichten.
Die hierauf gerichteten Bestrebungen sind um so zeitgemäaser und notwendiger,
als seit Anfang der 90er Jahre in überraschend schneller Weise die Industrie
der künstlichen Süssstoffe in Deutschland emporgekommen ist. Dieser nioht
nur vom Standpunkt der Volksemäbrung wertlose, sondern auch nicht immer
unschädliche Ersatzstoff des Zuckers ist wegen des notorisch verderblichen Wett-
bewerbes, den er der Ausbreitung des Zuckers zu bereiten imstande ist, inzwischen
in allen Kulturstaaten Gegenstand scharfer behördlicher Überwachung geworden.
Auch in Deutschland wurde hinter reger Mitwirkung des Vereins der Zuckerindustrie
im Jahre 1898 ein Schutzgesetz gegen die Verwendung von Saccharin und ver-
wandten Süssstoffen zur gewerblichen Herstellung von Nahrungs- und Genussmitteln
erlassen, welches sich jedoch in der Folge wegen der verbliebenen Möglichkeit
*) Vor dem 1. August 1896, an dem das neue Znckersteuergcsetz in Kraft trat,
sind grosse Zuckennengen in den freien Verkehr gesetzt worden, die erst später verbraucht
wurden. Bei der Berechnung des Verbrauchs sind daher die Betriebsjahre 1S95/96 und
1896/97 znsammengefasst worden.
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Landwirtschaftliche Neben bewerbe.
117
mannigfacher Umgehungen als unwirksam erwiesen hat, wie sich aus der andauernd
steigenden Erzeugung künstlicher Süsastoffo ergibt. Dieselbe betrug:
«89S/96 335*8 kg.
1896/97 34968 „
# 1897/98 86868 ,
1898/99 146206 „
1899/1900 159383 »
Es erwies sich daher eine wirksamere Fassung der Gesetzgebung als un-
umgänglich.
Nach schweren Kämpfen und hartnäckigem Widerstande von seiten der
Fabrikanten von Süssstoffen gelang es, ein Gesetz zustande zu bringen, das den
berechtigten Forderungen der Zuckerindustrie entsprach.
Nach dem Gesetz vom 7. Juli 1902, betreffend den Verkehr mit Süssstoffen,
das am 1. April 1903 in Wirkung trat, ist der Handel mit künstlichen SUssstoffen
und deren Herstellung und die Verwendung derselben zur gewerblichen Nahrungs-
mittelbereitung im allgemeinen verboten, und nur unter besonderen, im Gesetze
ausdrücklich benannten Umständen gestattet. Der Handel mit Süssstoffen ist den
Apotheken Vorbehalten, und zwar unter gewissen einschränkenden Bedingungen.
Im wesentlichen sollen ausser zu wissenschaftlichen Zweoken künstliche Süssstoffe
nur zur Versüssung der für Zuckerkranke bestimmten 8peisen verwandt werden.
Ausserdem ist es niemandem gestattet, eine grössere Menge künstlicher
Süssstoffe in Verwahrung zu haben als 50 g. Diesen Bestimmungen ist es zu
verdanken, dass die innerlich unberechtigte Verwendung künstlicher Süssstoffe
fast ganz aufgehört hat.
* •
e
Nachtrag.
Eins der wichtigsten und einschneidendsten Ereignisse für die Zuckerindustrie
ist der Abschluss der sog. Brüsseler Konvention.
Am 5. März 1901 wurde zu Brüssel zwischen dem Deutschen Reich, Öster-
reich-Ungarn, Frankreich, Grossbritannien, Belgien, den Niederlanden, Italien,
Schweden und Spanien ein Abkommen geschlossen, durch das der internationale
Verkehr in Zucker geregelt werden sollte.
Der wichtigste Inhalt der Brüsseler Konvention bestand in der Aufhebung
der von den vertragschliessenden Staaten bisher gewährten Begünstigungen der
Produktion und der Ausfuhr von Zucker.
In erster Linie gehört hierher die Beseitigung aller direkten oder indirekten
Exportprämien, und dieser Teil dor Brüsseler Konvention wurde auch als deren
einschneidendste Bestimmung angesehen. Ferner bestimmte dieselbe, dass auch
die unmittelbar der Produktion zugewendeten Vergütungen, die gänzlich oder teil-
weise einem Teile der Erzeugung gewährten Steuerbefreiungen fortfallen sollen.
Die sogenannte Übertaxe, d. h. der Überschuss des von dem einzelnen Staate
zn erhebenden Einfuhrzolles auf Zucker über die inländische Zuckersteuer soll den
Betrag von 6 Franken per 100 kg für raffinierten Zucker uud diesem gleichgestellte
Zuckersorten und von 5,5 Franken für andere Zuckeraorten nicht übersteigen.
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118
Landwirtschaftliche Nebengewerbe.
Weiterhin verpflichteten sich die Vertragsstaaten, den Zucker, der aus den-
jenigen Ländern stammt, die Ausfuhr- oder Produktionspramien gewähren mit einem
besonderen Zoll zu belegen, der nicht niedriger sein darf als die vom Herkunfts-
lands gewährten mittelbaren und unmittelbaren Prämien.
Das durch den Abschluss der Brüsseler Konvention, die am i. September
1901 in Kraft trat, angestrebte Ziel war die Beseitigung der dem internationalen
Verkehr mit Zucker vielfach entgegenstehenden Schranken. Die einzelnen Staaten
konnten sich aber zu einer Beseitigung dieser Schranken nur dann verstehen, wenn
die übrigen Vertragsstaaten ihrerseits auf eine besondere Begünstigung der Aus-
fuhr und der Produktion verzichteten.
Es war somit der Zweck der Brüsseler Konvention die Beseitigung eines im
Gründe unnatürlichen Zustandes, auf der einen Seite eine Mauer von Zollschranken,
mit denen sich die einzelnen Staaten umgaben, auf der anderen Seite, um der
Wirkung dieser Zollschranken entgegen zu arbeiten, eine Begünstigung der Aus-
fuhr des jedesmaligen eigenen Landes.
Insoweit die Brüsseler Konvention der Erleichterung des internationalen
Verkehrs in Zucker dienen sollte, hätte die deutsche Zuckerindustrie in ihrer
Eigenschaft aL wesentlich ausführcndes Gewerbe wohl Ursache gehabt, mit dem
neu geschaffenen Zustande zufrieden zu sein; trotzdem herrschte in den Kreisen
der Zuokerindustriellen keine Befriedigung Uber die Konvention.
Durch den Fortfall der Ausfuhrprämien musste der Export naturgemüss sehr
erschwert werden. Die Erleichterung der Zollschranken der einführenden Länder
konnte keine genügende Kompensation bieten, weil einmal auch den übrigen aua-
führenden Ländern diese Erleichterungen zugute kamen, vor allen Dingen aber
weil eine Anzahl wichtiger Länder, wie Russland und Mord-Amerika, der Kon-
vention nicht beigetreten waren. Die Ausfuhr dorthin blieb somit nach wie vor
erschwert und die Erleichterungen des Exportes durch die Prämien fielen fort.
Dass diese Anschauungen begründet waren, ergibt sich aus der sofort nach
dem Inkrafttreten der Brüsseler Konvention eingetretenen Verringerung der Zucker-
ausfuhr, die noch im Jahre 1902/03 11,8 Mill. Doppelzentner (allerdings für die
Dauer von 17 Monaten) betragen hatte, im Jahre 1903/04 aber auf 8,7 Mill.
Doppelzentner zurückging.
Der Abschluss der Brüsseler Konvention machte eine Abänderung unserer
Zuckersteuergesetzgebung notwendig und diese Abänderung wurde durch das Gesetz
vom 6. Januar 1903 bewirkt. Der wesentliche Inhalt dieses Gesetzes bestand
in der Aufhebung der Paragraphen 65 — 79 des bis dahin gültigen Zuckersteuer-
gesetzes vom 27. Mai 1896, das sind die Bestimmungen über den nach der Höhe
des Fabrikationsbetriebes der einzelnen Fabriken zu erhebenden Zuschlag zur Zucker-
Bteuer, über die Kontingentierung der Zuckerfabriken und Uber die Ausfuhrprämien.
Ferner wurde die Verbrauchsabgabe von 20 Mk. auf 14 Mk. für 100 kg
Nettogewicht herabgesetzt. Der Einfuhrzoll für Zucker wird nach dem Gesetz
von 1906 im höchsten durch die Brüsseler Konvention gestatteteu Satze erhoben.
Das Gesetz ist gleichzeitig mit dem Inkrafttreten der Brüsseler Konvention,
d. h. am 1. September 1903 in Kraft getreten.
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Anbau«: zu No. 1.
Nachweisung
der
in den Jahren 1872 bezw. 1890 — 1905 in den einzelnen
Provinzen des Staates vorhandenen
Branntwein-Brennereien,
ihrer Betriebseinriebtungen,
ihrer Branntweinerzeugung, ihres Materialverbrauches
und ihrer Steuererträge.1)
*) Nach den „Vierteljahrsheften bezw. Monatsheften zur Statistik des Deutschen
Reiches“.
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120
Landwirtschaftliche Nebelige werbe.
Nachweisung der in den Jahren 1872 bezw. 1890 1905 in den ein-
Preussen
Preussen
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—
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216
3S2
285
289
I895/96
228
173
354
241
229
IQOO Ol
24O
183
275
201
221
1904,05
248
186
426
249
308
Über iooo hl.
I890 91
23
49
I64
81
'54
1895/96
42
92
201
'33
216
1900/01
S*
125
305
236
272
1904/05
45
146
'77
2 23
229
Von den im Betriebe gewesenen
tSOO 9I
•1 8l 1 066
1 580076
3 420 093
1 985 55S
3 459 425
Brennereien sind verarbeitet
I895 96
1 165 249
1 950227
4 126 521
2 6S1 571
4 085 201
worden Doppelzentner:
1900 Ol
' 413655
2 342 387
5 471 973
4°4' 533
4 894 1 16
a) Kartoffeln.
1904 05
' 376 394
2 642 505
4 127 129
3 *73 467
4 648 262
b) Getreide.
1890 91
79 459
IO6 169
297 397
219 628
»39 573
I895 96
83 671
89 246
214 427
203652
186 962
1900 Ol
75 5S0
72647
23' 355
242 221
160414
I904 05
73*'6
84 OI J
190477
262 666
203083
c) Melasse.
1890 91
—
_
864
—
196
I89596
—
—
1900 Ol
—
—
—
—
1 904,05
Digitized by Google
128
Landwirtschaftliche Nebengewerbe.
Noch: Nachweieong der in den Jahren 1872 bezw. 1890 — 1905 in den ein-
1
Jahr
0«t r
Preussen
Mk.
West-
Prensscii
Mk.
Brauiliii-
Imrg
Mk
Pominorn
Mk.
Pinien
Mt
I
2
3
4
5
6
7
Ks wnrde an Branntwein-
■ 890 9 1
■ 443 853
a 455 774
5 770300
3 261 S79
5 387 359
»teuer erhoben:
1895/96
1 708 200
2 945 389
6 240 251
4 064 I06
6097 472
a) Maischraamsteiier.
1900/01
1 990083
3 44» 64S
7 727 9X6
5 75' 554
6 8H3 807
1904/05
1 872 084
3 669 648
5 94= 751
5 405 6.!*
6 262 516
b) Branntwein -Material-
1890/91
5 53-'
<33
137
—
65
Steuer.
<*95/96
93
4*7
—
22
e) Verbranchsabgube,
1890,91
7 5°' 789
5 258033
15 SS2 534
7 588 263
7 567 *29
1895,96
7 927 823
6 260 800
l6 466 746
IO 225 901
9 903 102
1900/01
8 764 408
7 105 196
iS X5S 232
9 8.19 X49
10 259 696
1904 05
7 413 198
5 883 81 2
17 163 946
S 605 254
8 613 SiS
d( Zuschlag mr Ver-
1890, )i
19 916
20 945
79 507
'4,1 979
4 834
hraucbsabgabe.
1X95,96
17 028
7 573
59 1 7*
1 17 226
330
1900/01
2 221
9 633
41 825
149 8ä'
ÖO
1904/05
21 195
n 258
63 916
182 8l 1
33*
e) Brennstencr.
■895/96
8653'
164 3=5
381 23<
340 019
440 020
1900/01
10S 500
214 918
656 126
5 77 090
559 84'
1904 05
369 988
912 999
1 230 413
1 515 694
1 497 60S
Von d. erhob. Branntwein-
1890 91
329 47^
955 * 83
4 *54 744
' 854 227
3023 494
steoer sind abznrJehen:
■895/96
97-111
■ 74873=
6 129 54'
3 toi 398
5 219 213
a> An Berechtigung»-
1900/01
! 843 106
2 899 234
807505,
4S79927
5 723 254
scheinen.
"104 *>5
2 080 586
3 5*o 250
7 453 596
5 '53 7.1»
6 554 832
b) An rünkvergtiteter
1895/96
3=3955
43*on
2 809 462
762 029
784 014
Maischbottich- nnd
1900/01
■84 >7=
504 233
9 547 503
1 i;<> 521
930 635
Material «teuer.
"'<>4 ,15
83 863
I900I5
*3 217 5* 1
569 999
3*5 022
et An rllckwrgüteter
1895/96
383
156
44 023
4 956
4$ 246
Verbranchsabgnbe.
I900/0I
5 9°7
I 366
106 877
6525
ao 128
1904/05
496
3 274
202 256
2 1Ö2
" 53*
d) An rück vergüteter
1895/96
21 046
72 959
340 24 1
229 973
S2 74O
Brcnnstcner
1900/01
65 499
157035
2 962 203
399 842
113011
1904/05
48 240
73 79o
5 945 108
283 036
I46 2S4
Digitized by Google
Landwirtschaftliche Nebengewerbe.
129
zelnen Provinzen des Staates vorhandenen Branntwein-Brennereien etc.
Schlesien
Mk
Sachsen
Mk
Schien« ig-
Holtuin
31 k.
Hannover
Mk
Westfalen
Mk.
Hessen«
N&S8«U
Mk.
Ivhüinhunl
Mk.
Hoben -
zollern
Mk.
Staat
Mk. !
8
9
IO
1 I
12
'3
»4
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l6 1
5 290 696
2 579 95'
22 916
644 696
88 060
83 40»
ioi 360
1
27 130 *47
5 &09 301
I 605 705
<9 3' 7
" 3 893
102 641
65044
108 50S
—
28 S79 88 7!
6 794 026
1 790 785
35 83»
‘35 <>7°
203 g»7
8- S17
191 158
—
35 097 »“3
4 862 021
1 493 1S9
35 999
164 7»5
363 506
77 95»
475 2‘8
—
30 3*5 »47
6 586
—
4
843
1612
‘4 485
30 704
389
60 489'
7 tön
iS
3*9
>73
"77
6696
.34 199
5
>0 €>89
16 923 049
19495 857
3 ,s* 571
6 651 192
6 680 227
2 222 122
7 44'J 750
11 924
106 413 520
20 026 172
|8 890 O10
3 196550
6 S13 682
7 568 49»
1 997 767
7 378 128
12 488
I 16 46768I
»i 476 293
1837942»
+ 598 097
7 'S, 559
II 401 212
2 668 852
10 368 877
13 ‘56
139 658 749
19 57 1 997
15 35+ 459
5 172 465
7 034 15»
11 361 165
2 959 OOI
10 707 226
20 501
l IO 96l O58
2-6 076
127 282
296 942
1 308 893
1 341 380
' 46 94»
9 83 088
3070
4 S52 856
»14 570
10S 541
'57 725
1 377 4*2
I 626 68-0
141 830
982 365
3 »33
4 S13 701
■95 173
84 007
98 203
1 416 146
2 015 996
152 311
* 1 43 399
3 369
5 3‘* »54
»I» 0S7
109 793
5<’ ‘793
1 215 501
I 90I 023
160 502
1 127 S;S
4 184
5 067 079
475 &*9
165 n7
227 542
215 061
68 031
4216
42367
—
2611 0S6
613 869
»»3 &°3
' 49 496
204 188
‘39 '4*
5 380
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—
3 594 37»'
1 076 317
473 09»
274 J22
361 804
400 576
»» 557
324 589
is
8 459 987
2 236035
1 522 4*7
170 ;>• 7
4°9 493
6, 49»
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200 6 1 0
—
‘4 983 766!
4 768 920
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517 509
642 600
17652
65 316
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—
26 73S 54S!
6 291 871
1 962 S03
326 168
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12 125
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5504J
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5 753 440
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—
33 866 88?;
1 75467»
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176 077
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569915
—
8 501 369
1 44 3 792
761 786
9 793
73 762
17 212
161 50S
‘94 573
‘4 985 7S7
226 770
6 1 8 290
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—
1 5 368 200
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2 300
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—
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—
1 »87 720I
46« 745
3°3 382
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77 278
—
4 8S30251
76093
274 529
50 628
5‘ 956
52 518
45 666
179 5”
7 **7 359
iieUxea, Boden dr» preuea Stuten. VIII. ü
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Anlage in No. 6.
Nach Weisungen
Uber
Zahl, Einrichtung und Arbeitszeit der Rübenzuekerfabriken,
Gewinnung und Verarbeitung der Rüben
und
Gewinnung, Ein- und Ausfuhr, Verbrauch und Abgabenertrag
von Zueker
im deutschen Zollgebiet
von 1884/85 bezw. 1894/95 bis 1903/04
nach
Dr. R. Stammers Jahresbericht über die Untersuchungen und
Fortschritte auf dem Gesamtgebiete der Zuckerfabrikation.
Digitized by Google
132
Land w i rtachaft 1 icli e Nebe n^e werbe .
_■§__!
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Ein- und Ausfuhr von Zucker in Doppelzentner.
Landwirtschaftliche Nebengewerbe.
133
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134
Landwirtschaftliche Nebengewerbe.
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Gewinnung, Einfuhr, Ausfuhr, Verbrauch und Abgabenertrag von Zucker.
T.aii<l wirtschaftliche Nebengewcrbe.
135
Noch : Gewinnung, Einfuhr, Ausfuhr, Verbrauch und Abgabenertrag
von Zucker.
ln Verbrauchszneker ausgedrückt:
Betriehsjahr
Im ganzen
(100 kg)
Verbrauch auf
•len Kopf der
Bevölkerung
kg
Betriebsjahr
Im ganzen
(100 kg)
Verbrauch auf
den Kopf der
Bevölkerung
kg
1
2
3
.
2
3
« *94)95
5 5*6947
10,6«
1 899 1 900
7 640445
13*6»
1895/96
6 688 596
1900/01
6 965 656
12, J9
1896/97
5 050 780
j ....
1901/02
6 692 609
1 1,64
1897 98
6 363 989
.1,75
1902/03
7 286 103
12,45
I89899
6 803 306
12,38
190304
10 206 203
>7, '7
Betriebsjahr
Beviilkerungsziffer für die
Kitte des Betriebsjahres
Aaf den
Kopf der Be-
völkerung ent-
fallen ln Roh-
zucker be-
rechnet
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Bleibt Netto-Ertrag der
Abgaben
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Mk.
1000 Mk.
1
2
3 1 4
5
6
7
8
9
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1894 95
51 817 OOO
11,84 1 1,87
100 228
5*4
100 752
150.1s
35 7.4
1 ,65
.895/96
52 569 OOO
\ \
.2. 558
55°
122 10S
18 407
»03 701
..77
1896/97
53 254 000
j 1 2, j» 12,14 j
1 I 1 946
510
1.2 456
25 562
86 894
•,63
1897,98
54 I6SOOO
'3, »S I3r»7
.37 085
445
'37 530
36659
100 871
1,86
1898,99
54938000
13.7« '3.7*
H3 644
416
144 OÖO
34 827
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1899, 1900
55 835000
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159994
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126 724
2,^7
1900/01
56 697 OOO
*3^5| 13^7
I46 685
456
147 UI
3. 450
1 15 69I
2/*4
1901/02
57 478000
12^4 12,97
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7>4
*44 332
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1902 03 (Ul.,
58 512 OOO
13,84 13,8«
>54 163
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154939
37 346
”7 593
2,oi !
1903,04
59432000
I9/>*.9,U
>4. 699
1219
142 918
13 211
1*9 707
2.18 |
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II.
Das Verkehrswesen.
Von
Dr. Carl Steinbruck,
Prlvatdozent an der Universität Halle.
Die Verkehrsmittel.
Kein anderes Moment ist von so weittragendem Einfluss auf die Veränderung
der landwirtschaftlichen Betriebsrichtung geworden, als der gewaltige Aufschwung
der Transportmoglichkeit und die Verbesserung der Verkehrsmittel.
Es sind zu unterscheiden solche Verkehrsmittel: i. die hauptsächlich dem
Lokalverkehr dienen, wie die Strassen und die Kleinbahnen, 2. die vom Binnen-
verkehr benutzt werden, wie die Post, die Eisenbahnen und die Flüsse und Kanäle,
und 3. die den Seeverkehr vermitteln.
I. Der Lokalverkehr.
A. Die Landstraasen.
Das gesteigerte Bedürfnis des Landwirts, sich günstige Absatzmöglichkeiten
zu schaffen, fand seine Vorbedingungen darin, jederzeit gute Verbindungswege zur
nächsten Station bezw. zum nächsten Marktort zu haben. Der Weg zum Markte
bedingt in den meisten Fällen für den Landwirt den Weg zur Eisenbahnstation.
Ein weiter Weg dahin macht viele voluminöse, wenig Wert repräsentierende Pro-
dukte unabsetzbar; ein schlechter Weg erfordert bei geringerer Ladung viel mehr
Zeit und verursacht grössere Abnutzung an Zugtieren und Qeschirr.
Während die Landstrassen früher dem Fernverkehr dienten und den Durch-
gangsverkehr vermittelten, dienen sie jetzt unmittelbar nur noch dem Lokalverkehr,
dem Verkehr zu den Eisenbahnstationen und Häfen mit ihrer Umgebung. Bei der
Ausdehnung des Eisenbahnnetzes nimmt die Notwendigkeit der Anlage guter
Strassen eher zu als ab, denn die Strassen sind sehr zutreffend als die Nährmutter
der Eisenbahn bezeichnet. Sie sind die Saug- und Verteilungsadern im Verkehrs-
organismus; auf die Strasse ist der einzelne Verkehrsakt regelmässig angewiesen,
weil fast alle Personen und Güter, die ein Verkehrsmittel höherer Ordnung benutzen,
es nur mittelst der Strassen erreichen können und dann wieder über die Strasse
an ihren speziellen Bestimmungsort befördert werden müssen. Durch die erweiterte
Transportmöglichkeit, die durch die Eisenbahn hervorgerufen wurde, wurde auch in
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138
Das Verkehrswesen
den abseits liegenden Gegenden der bis dahin ruhende Verkehr geweckt, und auch
solche Orte wurden in das Strassen netz hiueingezogen, die früher kaum einer
Strassenverhinduug bedurften. Durch den Fernverkehr wurde der Lokalverkehr
ungemein gesteigert, deun jede Eisenbahnstation wurde zu einem wichtigen Ver-
kehrsmittelpunkt, zu dem die umliegenden Ortschaften die kürzeste und billigste
Verbindung anstrebten. Zudem hatte die Landstrasse den grossen Vorzug, sich dem
individuellen Bedürfnis des einzelnen besser anzupassen als jedes andere Verkehrs-
mittel. Aus diesem Grunde üben die Landstrassen ihren Einfluss auf die Preis-
gestaltung und die Hebung der Werte auf dein platten Lande aus. Sie werden
deshalb ihren selbständigen Platz neben der Eisenbahn, neben Fluss uud Kanal be-
haupten, und andererseits sind diese Verkehrsmittel auf die Landstrassen angewiesen,
wenn ihr© Wirksamkeit nicht bloss auf die von ihnen direkt berührten Orte be-
schränkt bleihon soll. Infolge der Erkenntnis der Bedeutung der Strassen wuchs
gleichzeitig mit dem Eisenbahnnetz auch das Landstrassenuetz. Der auf die Land-
strassen fallende Verkehr ist dauernd gewachsen.
Man pflegt die Landstrassen einzuteilen in Strassen erster Ordnung, Kunst-
strassen (Chausseen), und Strassen zweiter Ordnung, LandstrasBen, Feldwege u. a.
Über die Wegebauverpflichtung bis zu Ende der 6oer Jahre ist in Bd. III,
S. 218 das Bemerkenswerte mitgeteilt. Durch das Dotationsgesetz vom 8. Juli 1875
wurde die Unterhaltung der Staatschausseen den einzelnen Provinzen unter Ge-
währung einer entsprechenden Jahresrente überwiesen. Die Gesamtsumme, die den
Provinzialverbäudeu jährlich zuerteilt wird, beläuft sich auf 13440000 Mk.; ihre
Verteilung erfolgt zu einer Hälfte nach dem Mafsstabe des Flächeninhalts, zur
anderen Hälfte nach dem Mafsstabe der Zahl der Zivilbevölkerung nach der Volks-
zählung von 1875. Dem Ministerium der öffentlichen Arbeiten steht nur noch
die Vorbereitung der Wegegesetzgebung und die Oberaufsicht über das gesamte
Wegewesen einschliesslich der Wegepolizei zu. Man ging von dem Standpunkte
aus, dass die Dezentralisation hei der Einrichtung und der Verwaltmig der Strassen
ganz besonders am Platze ist, weil die Kommunal verbände am bdMn die Bedürfnis-
frage prüfen können, da sie den örtlichen Verhältnissen näher stehen als der Staat.
Deshalb können Bie auch mit einem geringeren Kostenaufwand alB dieser die Unter-
haltungsverpflichtungen erfüllen.
Spoziell in Preussen ist die fiskalische Wegebau Verpflichtung sehr aogefochten,
hauptsächlich weil sie zwischen Osten und Westen sehr ungleich verteilt war. Das
extreme Beispiel in dieser Beziehung bildet die Lage der Regierungsbezirke Königs-
berg und Gumbinnen im Vergleich zu der der Regierungsbezirke Aachen und
Düsseldorf.
Zur Durchführung einer allgemeinen Wegeordnung für die ganze Monarchie
ist es noch nicht gekommen. Nur für die Provinz Sachsen wurde durch das Gesetz
*) Näheres findet sich bei E. ßittmanu, Handbuch der gesetzlichen Bestimmungen
über die Provinzial-, Kreis- und Aktienchausseen der preußischen Monarchie, Berlin 1891,
und bei A. Germersh ausen, Das Wegerecht und die Wegeverwaltung in Preussen,
2. Aufl., Berlin 1900.
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Das Verkehrswesen.
139
vom ii. Juli 1891 eine einheitliche Neuordnung eingeführt unter Beseitigung der
vielfach veralteten unsicheren Bestimmungen. Die Wegeordnung beruht auf dem
Grundsätze, dass, soweit nicht auf besonderem öffentlichen Titel begründete Rechte
oder Verpflichtungen bestellen, die Unterhaltung der nicht als Kunststrassen an-
erkannten Wege und Strassen eine Gemeindelast ist. Provinzen und Kreise kommen
somit nur so weit als Träger der Unterhaltungspflicht in Betracht, als sie diese
selbst übernommen haben. Nur bei Leistungsunfähigkeit der Gemeinde hat der Kreis
helfend einzutreten. Insoweit ist die Wegeordnung für die Provinz Sachsen
vorbildlich für die Neuordnung des Wegerechtes in den übrigen Teilen des Staates.
Von besonderem provinziellen Charakter sind neben der Übertragung der bisher
vom Staate unterhaltenen Land- und Heerstrassen nnd gewisser sonstiger Wege auf
die Provinzen noch die Bostimmungen über Aufhebung der für diese Strassen zu
leistenden Hand-, Spann- und Frondienste und die Ablösung dieser in Geld um-
gewandelten Verpflichtungen.
Im Jahre 1892 erfolgte daher die Übertragung der besonders zahlreichen
fiskalischen Landstrassen und Wege auf den Provinzialverband mit der Ermächtigung
zur Weiterübertragung an Kreise und Gemeinden. Die Gesamtlänge der übertragenen
Wege und Landstrassen betrug ca. 1100 Kilometer. Die Rente, die die Provinz
für die Übernahme der fiskalischen Baulast erhielt, wurde auf rund 527000 Mk.
festgesetzt und demnächst durch Zahlung einer im Wege der Anleihe beschafften
Summe von 13176000 Mk. abgelüBt.
Es liegt in der Absicht der Staatsrogierung — nach dom Vorgang der Pro-
vinz Sachsen — auch in den übrigen älteren Provinzen das Wegerecht provinziell
nach Mafsgahe des Bedürfnisses neu zu ordnen. Die Entwürfe zu Wegeordnungen
für die Provinzen Westprenssen, Brandenburg, Pommern und Schlesien sind bereits
im Jahre 1893 in den Grundzügen ausgearbeitet. Ihre weitere Ausgestaltung hat
jedoch wegen der ablehnenden Haltung der Provinziallandtage der drei letztgenannten
Provinzen vorläufig unterbleiben müssen. Ebenso in der Rheinprovinz, wo die
gleichfalls nach dem Muster der sächsischen Wegeordnung aufgestellten Grundzüge
bei den vorbereitenden Erörterungen in einzelnen Punkten auf Bedenken stiessen.
Besondere Erwägungen führten dazu, sie einstweilen zurückzustellen. In erster
Linie ist demnächst die Neuregelung des Wegerechts in den Provinzen Ost- nnd
Westprenssen in Aussicht genommen, sobald die Verhandlungen wegen Übertragung
der Unterhaltung der Landstrassen auf die Kommuualverbäude zum Abschluss ge-
langt sind.
Durch Übertragung der wegefiskalischen Unterhaltungslasten auf die Kommunal-
verbände hat Bich die Anzahl der vom Fiskus zu unterhaltenden Wogo und Wege-
teile und dementsprechend auch der Aufwand dafür wesentlich vermindert. Be-
sondere staatliche Wegebaubeamte sind nicht mehr vorhanden. Die erforderlichen
technischen Anordnungen worden meist von den Kreisbaubeamten, zum Teil von den
Lokalbeamten der Wasserbauverwaltung getroffen. Neben den regelmässig im Etat
erscheinenden Kosten der Wegeunterhaltung sind verschiedentlich auch Zuschüsse
im Extraordinarium bereitgestellt, und zwar in dem Jahrzehnt von 1890—1900:
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140
Das Verkehrswesen.
1892 .
■893 I
1897 /
I896 .
zusammen 1 1 10000 Alk.
580000 Alk. zur Herstellung der Wege in der Provinz Sachsen,
460000 „ zu Wegebauten im Regierungsbezirk Posen,
70000 „ zu Wegehauten im Regierungsbezirk Bromberg,
I)io Aufwondungon für die Wegebauten seitens des Staates haben betragen:
Im Jahre
Alls dem
Ordinariuin
Mk.
Ans dem
Extra-
ordinarium
Mk.
Ansser-
etats-
mässig
Mk.
Im
ganzen
Mk.
Bemerkungen :
1
2
3
4
5
6
1890
1 I99 600
19 300
1218 900
1891
1 227 900
54 900
—
1 282 800
1892
857 IOO
595 800
—
1 452 900
■*93
658 200
100 OOO
—
758 200
1894
583 600
82 200
25 000
690 800
Die fttr das Jahr 1894
1895
644 200
112 OOO
—
756 200
ansseretatsmässig voraus-
I896
619 900
113 IOO
—
733°<M
gabteu 25000 Mk. sind fUr
1897
$S8 100
29 800
—
617 900
die Herstellung von nach-
1898
543 200
—
—
543 200
irüglich au die Pruvinr.
1899
527 OOO
—
527 000
Sachsen übergegnngeuen
1900
482 OOO
47 000
—
529 000
Brücken aufgewendet.
1901
442 OOO
22 900
—
464 900
1902
400 OOO
1 800
—
401 800
IW
340 OOO
500
340 500
Zusammen
9112 800
1 1 79 300
25 000
10 317 100
Mithin im Durchschnitt dieser Periode jährlich
737000 Mk.
Für den Rau und die Unterhaltung der Chausseen und Lundstrassen haben
die Provinzial verbände usw. vom 1. April 1891 bis 31. März 1900 die in der
Tabelle auf Seite 141 nachgewiesenen Aufwendungen gemacht.
I)io bedeutenden Unterschiede in der Hohe der Aufwendung der einzelnen
Provinzen beruhen zum grossen Teile auf abweichender Rogelung der Bau- und
I nterhaltungspflicbt. Während in der Rheinprovinz, sowie in den Provinzen
Schleswig-Holstein und Posen die Chausseen vorwiegend von der Provinz verwaltet
und unterhalten worden, sind in den anderen Provinzen die Kreise die hauptsäch-
lichsten Träger der Chausseehaulasten. In mehreren Provinzen sind daneben aus-
gedehnte ('hausseestrecken von Guts- und Gemeindeverbändon angelegt. Die Auf-
wendungen der Kreise und der kleineren Kommunal verbände gehen in den meisten
Provinzen über die nachgewiesene Ausgabe der Provinzial verbände erheblich hiuaus.
I
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Da« Verkehr« wesen.
141
Aufwendungen der Provinzialverbände für den Bau und die Unterhaltung der
Chausseen und Landstrassen in der Zeit vom 1. April 1891 bis 31. März 1900.
Staat
Provinzen
£ £ * > £
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Mk.
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Mk.
U
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— 0
6 'S
2 S
M >
0 's
Mk.
1
2
3
4
5
6
Rheinprovinz . . .
46 504 OOO
3 642 400
235 200
50 381 600
Hoheniollern . . .
I 083 600
1 1 3 800
76 000
1 58 600
1 432 000
Hessen-Nassau . . ,
16 26l 200
1 372 900
4 571 700
387 OOO
22 592 800
Westfalen ....
21 545 900
635 900
2 878 80O
193 800
25 254 400 |
Hannover ....
l8 003 800
8 605 000
I 266 OOO
2 39I 200
30 266 000 |
Schleswig- Holstein
t 1 902 SOO
780 500
814 800
1 2l8 IOO
14716 200 1
Sachsen
1 5 064 800
3 645 600
3 786 400
77 5«>
22 574 300 :
Hrantlenbnrg . . .
1 I O56 300
6 900 600
I 636 300
35 000
19 62S 200
Schlesien
1 8 308 900
7516 600
2 137 3«>
—
27 962 800
Pommern
9 737 000
3 485 900
—
21 900
13 244 Soo
Posen
16 252 800
I 937 200
2 084 300
416 400
20 690 700
Westpreussen . . .
6 238 100
5 048 500
■ 35« Joo
102 OOO
12 739 900
Ostpreussen ....
■I 623000
4 547 5°o
I 872 OOO
949 3°o
1 8 99 1 800
Staat
203 582 200
44 590 000
26117 300
6 (86 000
280 475 500
Durchschnittlich sind in jedem Jahre in der Monarchie uugefähr 28000000 Mk.
aufgewendet; diese Summe würde einem Kapital von 750000000 Mk. entsprechen,
wovon 96000 km Chausseen erhalten werden. Kuhrt1) schätzt die Kosten des Raues
der Kuuststrassen in Preussen auf 2 Milliarden Mark, wohingogen die Kosten sämt-
licher normalspurigen deutschen Staats- und Privateisenbahnen etwas über 10 Milliarden
Mark betragen haben, die sich jedoch mit 41/* — S1lt°lo verzinsen.
Die Tabelle auf Seite 142 und 143 zeigt die Entwicklung der Kunststrassen
erster Ordnung zu Anfang der Jahre 1876, 1891 und 1900.
Mit Ausnahme von Schlesien weist der Osten bei der Berechnung der Chausseen
auf 1000 qkm grosse Unterschiede gegenüber dom Wösten auf. Eine besonders
geringe Zahl Chausseen zeigen Posen, Ostpreussen, Pommern, Brandenburg und
Westpreussen. Schlesien, Sachseu, Hannover, Westfalen, Rheinland haben etwa
zweimal, Hessen-Nassau sogar dreimal soviel Kuuststrassen wie die zuerst genannten
östlichen Provinzen, die nur bis zu etwa a/6 die Durchschnittszahl des Staates er-
reichen. In dieser Hinsicht ist der Osten, besonders der Nordosten der preußischen
Jahrbuch der Deutschen Landwirtschafts-Gesellschaft 1892, S. 11.
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142
Du Verkehrswesen.
Die Chausseen Anfang
.Staat
Provinzen
Provinz- und Bezirks-
Kreis-
1876
1891
1900
1876
1891
1900
Oiansseeu Länge
1
2
3
4
5
6
OMprcnssen
1 573,.
■ «75,!
* 863
2 190,2
3 362.5
4 3*<>
Westprenssen ....
901,9
985,?
985
■ 755,“
2 93‘.<
3 723
B raiidenburg finiti 1. Berl in
1 397,.
1 423,0
■ 423
t 803,6
4 1S5.7
5 588
Pommern
1 605,7
1 640,8
1 631
1 468,6
2 4I9r5
3 380
Posen
3 004,0
3 598,» ')
4 1 04 /
603..
13 1,0
17
Schlesien
2 124,9
2 181, 3
2 199
8 031,6
5 759.1
7695
Sachsen ......
1 993.'
■ 947,7
1 932
1 -26, >
J 59'.7
3 596
Schleswig-Holstein . .
1 429fo
= 503,»
2 805
-*>
11,1
690
Hannover
3 *«9,4
3 2äS,n
3 28s
4 463,.
6 803,,
8 572
Westfalen
2 4 55.»
2 483,"
2 48s
1 414,6
2 303,!
3 '7*
Hessen-Nassau ....
2 O^S.r
2 814,7
2 814
4 574,3')
5 022,, ‘)
5 »'9')
Rheinland
6 416,9
6 856,,
6 910
*49.*
"9,7
*34
Hohenzolloni ....
217,«
228,$
229
68.,
89.«
96
Staat
29 096,5
31 826,6
32 73'
»7 74S,s
35 7ior,
46 19S
Monarchie, stark im Nachteil; allerdings ist dabei zu berücksichtigen, dass die Rau-
und Unterhaltungskosten der Chausseen im norddeutschen Flachland infolge des
mangelnden geeigneten Wegebaumaterials weit höhere sind als in den west- und
mitteldeutschen Distrikten.
Ein zahlenmasBiger Beleg über die Zunahme der Strassen zweiter Ordnung
(Landstrassen, Feldwege usw.) und des für sie gemachten steigenden Aufwandes und
der damit erzielten Verkehrsverbesserung lasst sich nicht erbringen. Ihre Zunahme
dürfte der der Chausseen proportinal erfolgt sein.
B. Die Kleinbahnen.
Wie die Strassen, so dienen auch die Kleinbahnen dem lokalen Verkehr.
Zweck beider ist, eine weniger schnelle Beförderung von Personen und einen
minder umfangreichen Transport von Gütern auf kleinere Entfernungen zu er-
möglichen.
’) Von den in Spalte 2 aufgefübrten Provinzialcbansseen liegen in Schlesien 6 km
13 km. — ’) Für die Ausfüllung der Spalten 5, 8, 11 fehlt es an zuverlässigen Angaben,
nnd Gemeinden unterhalten werden. — b) Unter den in Spalte 9 anfgeführten Gemeinde-
waltet nnd nnterhftlt ansser den nachgewiesenen Chausseen noch zahlreiche Landstrassen
sind. Von den zu Beginn der Berichtszeit vorhandenen 1095 km Landstrassen sind in den
noch 898 km derartige Provinzialslrassen vorhanden waren. — •' Hauptversammlung der
Landwirtschafts-Gesellschaft 1892, S. n.
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Dm Verkehrswegen.
143
1876, 1891 und 1900.
Gemeinde-
Privat-, Forst-, Aktien-,
Bergwerks-, Militär-
Insgesamt
is
1876
1S91
1900
1876
1891
1900
I876
1891
1900
in Kilometer
8
9
10
1 1
12
'3
'4
'S
l6
>7
M,4
20,3
”3
36,9
5/9
5
3814,9
5 264,0
6 291
170
41,9
"5,®*)
244
—
0/9
28
* 759,®
4 033,1
4980
•95
190,3
438,1
453
492,9
1*9/4
"7
3 884,1
6 166,.
7 58«
*90
>3.“
129,3
203
2,3
5,®
7
3 089,5
4 '94,5
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*480,1
*283,1
2295
64 978,0
79 906,5
95 945
*75
Die Vorteile der Kleinbahnen gegenüber den Chausseen bestellen zunächst in
einer Verbilligung der Transportkosten für Güter und Personen und in einer Be-
schleunigung des Verkehrs bei grösserer Sicherheit. Sodann sind die Anlage- und
Unterhaltungskosten geringere nls die der Chausseen, zudem werden sie teilweise
durch Einnahmen gedeckt. Denn während bei den Chausseen nur aus der Ver-
pachtung der Grasnutzuug der Gräben und der Obstbäume ein Erlös gewonnen
wird, der kaum nennenswert ist, bringen die Kleinbahnen dauernd Einnahmen aus
dem Personen- und Güterverkehr, die ausser den Betriebs- und Unterhaltungskosten
noch eine Verzinsung des Anlagekapitals bieten.
So haben die Baukosten der Chausseen in Preussen ungefähr 1250 Mill. Mark
betragen und die Unterhaltungskosten stellen sich alljährlich auf mindestens 30 Mill.
Mark, 7) beide Summen sind ä fonds perdu zu rechnen.
Den Kleinbahnen wohnt zugleich die Kraft und Fähigkeit inne, den Vorkehr bis
in die kleinsten Kanäle aufzusuchen und an sich zu ziehen. Sie vermindern wesent-
und in Westpreussen 13 km. — *) Desgleichen in Schlesien 6 km und in Westprenssen
— *) Die in Spalte 5 aufgeführten Chausseen sind sog. Landwege, die von den Kreisen
Chausseen befinden sich 15,84 km forstfiskalische Chausseen. — *) Die Provinz Sachsen ver-
nnd Wege, die im Jahre 189a vom Wegefiskns auf den Provinzialverband übergegangen
letzten 5 Jahren 197 km an engere Verbände abgetreten worden, so dass am 1. April 1900
Deutschen Landwirtschafts-Gesellschaft am 18. Februar 1892 im Jahrbuch der Deutschen
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144
Da« Verkehrswesen.
lieh die Kosten des landwirtschaftlichen Betriebes, indem sie die Gespannhaltung für
die Zu- und Abfuhr zu den Eisenbahnen erübrigen, und sio gleichen die bisherigen
Unterschiede der Preise in den Städten und auf dem Lande aus. Sie setzen den
Landwirt in die Lage, billige Stoffe zur rationellen Düngung des Bodens zu be-
ziehen, sie bewirken damit eine Steigerung der Intensität des Anbaues und ermög-
lichen vor allem einen den natürlichen Verhältnissen augepassten Betrieb. Ebenso
gestaltet sich die Herheischaffung der im landwirtschaftlichen Betriebe notigen
Brenn- und Baumaterialien billiger. Auch erleichtert die Kleinbahn dem Landwirt
die vielfachen persönlichen, ausserhalb der eigenen Wirtschaft liegenden Geschäfte.
Der Anschluss an das Schienennetz der grossen Bahnen, der durch sie auf billigste
Weise vermittelt wird, befähigt den Landwirt, seine voluminösen Erzeugnisse auch
auf entfernten Märkten anzubieteu. Ein weiterer Vorteil ist die Möglichkeit, die
landwirtschaftlich technischen Nebengeworbo, wie Molkerei, Brennerei, Stärke- und
Zuckerfabrikation, Ziegelei, Müllerei, mit höherem Gewinn zu betreiben.
Durch die Erweiterung des Absatzgebietes bei gleichzeitiger Verbilligung der
Produktionskosten und Steigerung der Erträge infolge der Möglichkeit zweckmässiger
Düngung und Meliorationen hebt sich Handel und Wandel und die Rentabilität des
Betriebes. Die Folge davon ist eine Steigerung der Bodenwerte im Bahngebiete.
Deshalb erschallte der Kotruf nach Kleinbahnen mit vollem Recht, nament-
lich aus den Kreisen der Landwirtschaft, denn die Gegenden des Landes, in denen
eine lebhafte gewerbliche und industrielle Tätigkeit herrscht, waren mit Eisenbahnen
im allgemeinen reichlich versehen, weil jene Tätigkeiten mit dichter Bevölkerung
und lebhafter Bewegung von Menschen- und Gütermassen verbunden sind, zu deren
Bewältigung die Eisenbahn das vorzüglichste Mittel bietet. Die Kleinbahnen allein
waren imstande, die Nachteile, welche die nicht mit Vollbahnen bedachten Gegenden
erlitten hatten, zu mindern.
Naturgemäss aber entwickelte sich zunächst der Fernverkehr; man musste
damit erst zu einem gewissen Abschlüsse gelangt sein, ehe man an eine Hebung
dos Lokalverkehrs durch Kleinbahnen gehen konnte. Nach Errichtung der Haupt-
bahnen versuchte mau durch Sekundärbahneu die Lücken dor Verkehrsmittel aus-
zufüllen. Aber diese Buhnen erfüllten nur zu einem geringen Teile die in sie ge-
setzten Hoffnungen. Während der Verstaatlichungsperiode der Eisenbahnen nahm
mau in Preussen den Standpunkt ein, dass in der Regel auch die Nebenbahnen einen
integrierenden Teil der Hauptbahnen zu bilden hatten und dalter wie diese vom
Staat gebaut und betrieben werden müssten, besonders um aus technischen und
strategischen Gründen den Übergang der Betriebsmittel von der einen Bahn auf die
andere möglich zu machen. So wurden in Gemüssheit der Vorschriften des Eisen-
bahngesetzes vom 3. November 1838 die Nebenbahnen den Hauptbahnen nach-
gebildet und erforderten deshalb erhebliche Kosten in Anlage und Betrieb, ver-
mochten aber selten die Einnahmen der Hauptbahnen zu erreichen.
Hierdurch kam es, dass die Sekundärbahnen nur eine ganz geringe Ausdehnung
annahmen, zudem war der Staat wenig geneigt, die Betriebseinnahmen der Staats-
bahn zugunsten wirtschaftlicher luteresseu kleinerer Verbände wesentlich zu schmälern.
Seit Jahrzehnten war der Bau der Eisenbahnen rüstig fortgeschritten. Kaum gab
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Da« Verkehrswegen.
145
es noch eine Stadt von über 5000 Einwohnern ohne Eisenbahnverbindung, aber noch
immer fehlte es dem flachen Laude an bequemen Anschlussverbindungen an die
grossen Eisenbahnlinien, die über seine Fluren giugen.
Auch die wenigen bereits bestehenden, nicht dem Eisenbahngesetz unter-
liegenden, mit Pferden oder Dampf betriebenen Strassen bahnen waren nicht geeignet,
dem Bedürfnis kleinerer Kotnmuualverhände nach Anschluss an den durchgehenden
Verkehr der Hauptbahnen zu entsprechen. Ihr weiterer Ausbau war gehemmt, da
ihr Zustandekommen von der nicht erzwiugbaren Zustimmung zu vieler Faktoren
abhängig war und namentlich durch polizeiliche Bevormundung in hohem Grade
erschwert wurde.
Allmählich erst drang die Einsicht in breitere Schichten, dass neben einer
Ermässiguug der Anforderungen betreffs der Konstruktions- und Betriebsverhältnisse
eino Beteiligung des Staates, der Kommunalverbäude und Privatinteressenten not-
wendig sei, um das Kleinbahnwesen entwicklungsfähig zu gestalten. Dass man also
ein Gesetz schaffen müsse, das die Errichtung von Verkehrsmitteln, die die in der
Benutzung des Schienenwegs liegenden Vorteile der Schnelligkeit und Leichtigkeit
des Transportes ohne die bei der Hauptbahn unvermeidliche Kostspieligkeit der An-
lage und dos Betriebes ermögliche.
Dieses mit allseitig freudiger Zustimmung aufgenommene Gesetz über Klein-
bahnen und Privatanschlussbahnen kam am 28. Juli 1892 zustande und trat am
1. Oktober desselben Jahres in Kraft; os schuf für die Bahnen unterster Ordnung
eine feste Grundlage.
Kleinbahnen im Sinne dieses Gesetzes sind nach § 1 die dem öffentlichen
Verkehr dienenden Eisenbahnen, welche wegen ihrer geringen Bedeutung für den
allgemeinen Eisenbahnverkehr dem Gesetze über die Kiseubahnunternehmungen vom
3. November 1838 nicht unterliegen.
Insbesondere sind Kleinbahnen der Regel nach solche Bahnen, welche haupt-
sächlich den örtlichen Verkehr innerhalb eines Gemeindebezirkes oder benachbarter
Gemeindebezirke vermitteln, sowie Bahnen, welche nicht mit Lokomotiven betrieben
werden.
Ob die Voraussetzung für die Anwendbarkeit des Gesetzes vom 3. November
1838 vorliegt, entscheidet auf Anrufen der Beteiligten das Staatsministeriura.
Die Ausführungsanweisungen vom 13. August 1898 gestatteten ausser der
Normalspur nur Spurweiten von 0,600, 0,750 und 1,000 m, auch wurde darin be-
stimmt, dass, sofern die Kleinbahnen au andere Bahnen anschliessen und ein Über-
gang der Wageu nicht angängig ist, zweckentsprechende Vorrichtungen zum Um-
laden herzustelleu wären. Die zum Betriebe mit Maschinenkraft eingerichteten
Kleinbahnen werden in den Ausführungsanweisungen nach ihrer Zweckbestimmung
in 2 Klassen eingeteilt. Die eine umfasst die städtischen Strassenbahnen und
solche Unternehmungen, welche trotz der Verbindung vou Nachbarorten infolge ihrer
hauptsächlichen Bestimmung für den Personenverkehr und ihrer baulichen und Be-
triebseinrichtuogen einen den städtischen Strassenbahnen ähnlichen Charakter habet).
Der zweiten Klasse sind diejenigen Kleinbahnen zuzurechneu, welche darüber hinaus
den Personen- und Güterverkehr von Ort zu Ort vermitteln und sich nach ihrer
Meltzen, Boden des preuaa. Staate». VIII. 10
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146
Das Verkehrswesen.
Ausdehnung, Anlage und Einrichtung der Bedeutung der nach dem Gesetze über
die Eisenbahnunternehmungen vom 3. November 1838 konzessionierten Nebeneisen-
bahnen nähern (nobenbahnähnliche Kleinbahnen).
Für die landwirtschaftlichen Interessen kommt hier nur die letztgenannte
Gattung in Betracht.
Von günstigstem Einfluss auf die Entwicklung des Kleinbahnwesens war noch
die Regelung ihrer privatrechtlichen Stellung durch dos Gesetz, betreffend das
Pfandrecht an Privateisenbahnen und die Zwangsvollstreckung in dieselben, vom
19. August 1895. Bis dahin konnte die Verpfändung einer Kleinbahn nach dem
allgemeinen Rechte nicht als Ganzes, sondern nur durch Pfand bestellung an allen
einzelnen ihr ein verleibten Grundstücken rechtswirksam erfolgen. Eine Verpfändung
der Einzelwerte war aber nur in sehr beschränktem Umfange ausführbar. Obiges
Gesetz bestimmte, dass jede Privateisenbahn und jede Kleinbahn einschliesslich des
dazu gehörigen Betriebsapparats ein wirtschaftliches und rechtliches Ganzes, die sog.
Bahneinheit bildet mit der Wirkung, dass dieselbe nunmehr als Ganzes zum Gegen-
stände von Rechtsgeschäften und von Zwangsvollstreckungen gemacht und insbesondere
als Ganzes verpfändet werden kann. Eine weitere Sicherheit für den Gläubiger
gibt die Bestimmung, dass ein Ausscheiden einzelner Teile aus der Bahn nur dann
zulässig ist, wenn die ßetriebsfähigkeit des Unternehmens hierdurch nicht beein-
trächtigt wird. Derartige Verpfändungen sind in das von den zuständigen Amts-
gerichten geführte Bahugrundbuch einzutragen.
Nachdem auf diese Weise die gesetzlichen Grundlagen für das Kleinbahnwesen
geschaffen waren, kam es darauf an, die zum Bau notigen Kapitalien aufzubringen.
Das Privatkapital zeigte sich wenig geneigt, diesen gemeinnützigen Zwecken zu
dienen; es baute nur die guten und voraussichtlich rentabeln Linien. In höherem
Grade waren die Kreise die gegebenen Verbände, die ein starkes Interesse an dem
Ausbau voii Kleinbahnen hatten. Die Kreise sind in der Lage, die Anteilnahme in
den direkt berührten Gemeinden wachzurufen; sie können durch billige Abtretung
von Grund und Boden, durch Anlegung von Haltestellen auf eigene Kosten, durch
unentgeltliche oder doch zu einem geringen Preise erfolgende Anlieferung von
Baumaterial das Unternehmen kräftig fordern. Weitere wesentliche Vorteile, die
den Kreisen und Gemeinden als Unternehmer innewohnen, sind die Aufnahme von
Geld zu einem niedrigen Ziusfuss und die seitens der Interessenten selbst aufgestellte
Bestimmung über den Bau, die Lago der Bahn und der Bahnhöfe und die Fest-
setzung der Tarife für den Personen- und Güterverkehr.
Bei der vielfach unzureichenden finanziellen Leistungsfälligkeit der beteiligten
Kreise und Gemeinden stellte sich immer mehr das Bedürfnis heraus, dass auch die
Provinzialverbäude und der Staat helfend eingriffen. Ausnahmslos erklärten sich
die Provinziallandtage für nachdrückliche Förderung der Kloinbahnunternehmungen,
besonders auch im Hinblick auf den Nutzen, den sie in erster Linie der Landwirt-
schaft zu gewähren imstande sind. Mit Recht wurde in der in dieser Frage dem
hannoverschen Provinziallandtage vorgelegten Denkschrift hervorgehobon, dass durch
den Bau von Kleinbahnen den ärmeren Gegenden aufgeholfen und den reicheren
neuer und erleichterter Absatz ihrer Produkte verschafft werden solle.
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Dm Verkehrswesen.
147
Die Kesseler Konferenz der Landesdirektoren vom 18. und 19. August 1893
äueserte sich in ähnlichem Sinne und fasste entsprechende Resolutionen, die fast
einstimmig zur Annahme gelangten. Danach sollte der Forderung von Kleinbahnen
nach Kräften Vorschub geleistet werden, jedoch unter möglichster Fernhaltung jeder
Spekulation. Allgemein trat bei den Beratungen der eingebrachten Vorlagen die
Ansicht hervor, dass sich die Provinzen selbst vom Bau und Betrieb der Kleinbahnen
fernzuhalten hätten, da diese Tätigkeit ausserhalb des Rahmens des ihnen zu*
gewiesenen Wirkungskreises liege. Aber im Interosse einer schnellen und wirk-
samen Erledigung der eingegangenen Anträge auf Gewährung einer Unterstützung
liege es, dass der ProviuzialausscbusB nach den vom Provinziallandtag aufgestellten
leitenden Grundsätzen den Entscheid treffe. Dieser Gesichtspunkt ist auch Überall
malsgebend geworden mit Ausnahme von Schleswig-Holstein, wo die Entscheidung
dem Pruvinziallandtage Vorbehalten ist.
Im allgemeinen kommen als geeignete Mittel zur Unterstützung der Klein-
bahnen in Betracht:
L technische Beihilfe,
II. Erlaubnis zur Benutzung der Provinzialwege und -grundstücke und
III. finanzielle Förderung in Gestalt von
a) Darlehen,
b) Übernahme der Zinsen für das Baukapital oder Leistung von Betriebszuschüssen,
c) Beihilfen (ä fouds perdu) ohne RückerBtattungspflicht oder Übernahme eines
Teils der Anlagekosten,
d) direkte Beteiligung durch Übernahme von Aktien.
Für diese Beihilfen ist in der Regel ein Anspruch uuf gowisse Gegenleistungen,
nämlich Anteil an Bau und Verwaltung, an der Feststellung der Tarife und an den
Erträgen zu gewähren, ln den einzelnen Provinzen bestehen mannigfache Ver-
schiedenheiten in der Art der Gewährung von Beihilfen.
Die Bestimmungen der einzelnen Provinzen sind in der Hauptsache folgende.1)
Die Provinz Ostpreussen gewährt folgende Unterstützungen:
I. Technische Beihilfe. Der Provinzialausschuss ist ermächtigt, die Vor-
arbeiten für den Bau von Kleinbahnen in dem Umfange, wie solche nach § 3 des
KJeinbahngesetzes mit dem Antrag auf Genehmigung der Kloinbahnanlage vorgelegt
werden müssen, auf Kosten des Provinzialverbandes mit der Mafsgabe ausführen zu
lassen, dass die Antragsteller verpflichtet sind, die Hälfte der durch die Ausführung
der Vorarbeiten entstehenden Kosten zu erstatten. Im Falle der Bauausführung
kommen die Ausgaben für die Vorarbeiten zur Rückerstattung.
II. Provinzialchausseon werden in der Regel unentgeltlich dann zur Ver-
fügung gestellt, wenn der Bau der Bahn im öffentlichen Interesso ist. Für Be-
nutzung vormaliger Staatschausseen werden Beiträge überhaupt nicht erhoben.
III. Finanzielle Unterstützungen. Nach Beschluss des Provinzialland-
tages vom 24. Februar 1897 und vom 7. März 1906 besteht die Beihilfe in der
*) Vergl. A. Haarmann, Die Kleinbahnen, Berlin 1896, M. Wächter, Die Klein-
bahnen in Preussen, Berlin 1902, nnd die Julihefte der Zeitschrift für Kleinbahnen „Über
die Förderung des Baues von Kleinbahnen durch die Provinzial verbände“.
10*
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148
Das Verkehrswesen.
Bewilligung fortlaufender Zuschüsse oder in der Gewährung von Anlagekapital,
Übernahme von Aktien usw.
Innerhalb der zur Verfügung stehenden Mittel kann der Provinzialausschuss
jährliche Zuschüsse von in der Hegel i1/^0^ bis höchstens i1/, °/0 des Anlage-
kapitals mit der Mafsgabe auf den Provinzialverband übernehmen, dass dieselben bis
zur Tilgung des Anlagekapitals, aber nicht über die Dauer von 43 Jahren zur
Zahlung gelangen.
Die Beteiligung mit Kapital, Aktien usw. darf in der Hegel mit */4 bis
höchstens 1/g des Anlagekapitals erfolgen. Findet eine derartige Beteiligung statt,
so werden Zuschüsse nur in der Weise bewilligt, dass ein Kapital von 1000 Mk.
einem Zinszuschuss von 45 Mk. entspricht. Grunderwerbskosten und Nutzungsent-
schädigungeu werden bei Berechnung des Anlagekapitals nur berücksichtigt, sofern
sich auch der Staat an der Aufbringung dieser Kosten beteiligt. Ursprünglich
(10. März 1894) war als Gesamthöchstbetrag für bare Zuwendungen 15000 Mk.
festgesetzt. Diese Summe wurde durch Beschluss vom 27. Januar 1896 auf
300000 Mk., am 24. Februar 1897 um weitere 100000 Mk. erhöht, und dieser Be-
trag dom Provinzialausschuss mit der Festsetzung zur Verfügung gestellt, dass in
den 5 Etatsjahren 1897/98 — 1901/02 hiervon neben den früher bewilligten 30000 Mk.
weitere je 20000 Mk. in den Hauptetat der einzelnen Jahro zur Einstellung gelangen
dürfen. Eine weitere Erhöhung dieses Betrages von 130000 Mk. fand durch
Beschluss des Proviuziallandtages vom 24. Februar 1897 um 80000 Mk. statt, so
dass in den 4 Hechnungsjahren 1902 — 1905 neben den früher bewilligten 120000 Mk.
je 30000 Mk. in die Haushaltungsrechnung der einzelnen Jahre eingestellt werden
dürfen.
Der Beschluss des Provinziallandtages vom 24. Februar 1902 vermehrte die
dem Provinzialausschuss jährlich zur Verfügung gestellte Summe um weitere
40000 Mk. Dieser Betrag wurde dem Provinzialausschuss mit der Festsetzung zur
Verfügung gestellt, dass in den zwoi Rechnungsjahren 1906 und 1907 hiervon neben
den früher bewilligten 20000 Mk. weitere 20000 Mk. in den Haushaltungsplan der
einzelnen Jahre, mithin im Jahre 1906 230000 Mk., 1907 und in den weiteren
Jahren 250000 Mk. zur Einstellung gelangen dürfen. Ein Beschluss des Provinzial«
landtages vom 25. Februar 1902 ergänzt das Reglement für die Verwaltung der
Provinzialhilfskasse von Ostpreussen vom ~~j TimT dahin, dass die Provinzial-
hilfskasse auch an Unternehmer vou Kleinbahnen Darlehen gewähren kann, indes
mit der Mafsgabe, dass die Darlehen durch Eintragung als sogenannte Bahnpfand-
schuld in das Bahngrundbuch, und zwar innerhalb der Hälfte dos Wertes des Grund
und Bodens und der Wohngebäude, sowie innerhalb der Hälfte des Materialienwertes
der Betriebsbaulichkeiten und derjenigen zur Bahneinheit gehörigen Gegenstände,
welche auch bei einer Einstellung des Betriebes einen Veräusserungswert behalten,
sicher zu stellen sind.
Au einen Kreis dürfen in der Regel nicht mehr als 15000 Mk. an jährlichen Zu-
schüssen und 333333 Mk. an Kapitalzahlungen von dem Provinzialausschusse bewilligt
werden. Überschreitungen unterliegen der Genehmigung des Provinziallandtages.
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Dm Verkehrswesen.
149
Für die Provinz Westpreusaen sind die Beschlüsse des Provinziallandtages
vom i. März 1896 — ergänzt durch den Beschluss vom 18. März 1898 — mafsgebend.
Voraussetzung für die Unterstützung eines Kleinbahnunternehmens ist die
Ausbauwürdigkeit der Linie im öffentlichen Verkehrsinteresse und die Beteiligung
der Kreisverbände oder der Kreise angehöriger, öffentlicher Korporationen mit
Leistungen, deren Jahreswert mindestens der von dem Provinzialverbande gewährten
Beihilfe gleichkommt.
I. und II. Über technische Beihilfe und Benutzung der Provinzial-
wege sind keine besonderen Bestimmungen getroffen.
III. Die finanzielle Unterstützung von Kleinbahnunternehmungen erfolgt:
1. durch Übernahme von Zinsgarantien in der Weise, dass der Provinzialverband
von der Verzinsung des wirklich verwendeten vollen Anlagekapitals (aus-
schliesslich der Kosten für den Grunderwerb und für Nutzungsentschädigungen,
sowie der ohne Anspruch auf Rückzahlung hergegebenen Beihilfen) einen in
jedem Falls festzusetzenden 'Teilbetrag, jedoch höchstens auf eine
43 Jahre nicht übersteigende Dauer übernimmt.
Die Höhe der jährlichen Leistungen der Provinz ist abhängig von dem
Reinerträge der Bahn. Falls der Reinertrag der Bahn den 8atz von 41/t%
des Anlagekapitals nicht erreicht, so übernimmt die Provinz den aus der Höhe
der Gesamtgarantien sich ergebenden verhältnismässigen Anteil mit der Mafs-
gabe, dass ihre Leistung den Satz der übernommenen Zinsgarantie nicht über-
steigen darf (Beschluss des Provinziallandtages vom 6. März 1896).
z. Durch Übernahme von Aktien, Geschäftsanteilen oder durch Kapitalsbeiträge
in sonst goeigneter Form bis zu 1/1 des Anlagekapitals, abzüglich der
Kosten für Grunderwerb und Nutzungsentschädigungen, unter sinngemässer
Beachtung der für die Gewährung der Zinsgarantien aufgestellten Grundsätze.
(Beschluss des Provinziallandtages vom 18. März 1898).
Der Provinz ialausschnss hat bei seinen Bewilligungen derartige Bedingungen
zu stellen, dass die Wahrung eines dem öffentlichen Interesse entsprechenden Ein-
flusses auf den Bau, den Betrieb und die sonstigen, die Rentabilität des Unter-
nehmens bedingenden Einrichtungen sichergestellt wird.
Im Jahre 1896/97 wurde die Einstellung von 20000 Mk. für Unterstützung
von Kleinbahnen genehmigt.
Dem Provinzialausschuss wurde durch Beschluss vom 18. März 1898 der
Höchstbetrag von 70000 Mk. für Zinsgarantien und für Übernahme von Aktien usw.
ein Kredit von 1000000 Mk. bewilligt.
In der Provinz Brandenburg wird geleistet:
I. Technische Beihilfe. In der Bauverwaltung des Provinzialverbandes
ist eine Kleinbahnabteilung eingerichtet, die unter der Oberleitung des Landes-
direktors durch den Landesbaurat für den Strassenbau die obere Betriebsleitung
für Kleinbahnen führt und zur weiteren Förderung des Kleinhahnwesens auf An-
trag kommunaler Verbände oder sonstiger Interessengruppen für neugeplante Klein-
bahnen die Anfertigung von Vorarbeiten, Plänen und Kostenanschlägen, sowie auch
die obere Bauleitung übernimmt. Jedoch ist in der Kegel keinem Kleinbahuunter-
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150
Das Verkehrswesen.
nehtner wider seinen Willen die obere Betriebsleitung zugunsten dieser Kleinbahn-
abteilung zu nehmen oder zu beschränken (Beschluss des Provinziallandtages vom
4. März 1903).
II. Die Bedingungen fär Benutzung der Provinzialwege sind in jedem
einzelnen Falle vom Provinzialaussohuss festzusetzen. Bei gemeinnützigen Unter-
nehmungen soll die Hergabe in der Regel eine unentgeltliche sein.
III. Finanzielle Unterstützung wird gewährt:
1. an kommunale Verbände (Kreise, Gemeinden usw.) bis zu */, des zur
betriebsfähigen Herstellung und Ausrüstung der Bahn — abgesehen von
den Kosten des Grunderwerbs — erforderlichen Kapitals unter der Be-
dingung, dass
a) von dem Reingewinn zunächst dem kommunalen Unternehmer 2 °/0 seines
Bahnaufwands (ausschliesslich der Kosten des Grunderwerbs, soweit diese
nicht ausnahmsweise unter Zustimmung des Staates und der Provinz ein-
zurechnen sind) zufallen,
b) der Überschuss den beteiligten Öffentlichen Verbänden verhältnismässig bis
zu z °/0 ihrer Beihilfen überwiesen wird,
c) der weitere Überschuss bis zu 1 */a °/0 ihrer Anteile am Bauaufwand unter
die mit Beihilfen beteiligten Verbände und den Unternehmer verteilt wird,
endlich
d) ein noch weiterer Überschuss so verteilt wird, dass sich alle Anteile am
Bauaufwand in gleicher Weise vermindern (Beschluss des Provinzialland-
tages vom 6. März 1893 und vom 4. Februar 1899);
2. an Aktiengesellschaften und Gesellschaften mit beschränkter Haftung durch
Übernahme von Aktien bezw. Geschäftsanteilen bis zu */8 (bei wesent-
lich kommunalem Charakter des Unternehmens bis zu 1ji) des Gesell-
schaftskapitale, sofern nicht Uber die Hälfte dieses Kapitals hinaus be-
vorzugte Aktien (Stammpriorilätsaktien) oder Geschäftsanteile ausgegeben
werden; durch Übernahme von nicht bevorzugten Aktien bezw. Geschäfts-
anteilen unter der Bedingung, dass die Aufbringung des Gesellschaftskapitals
und die ordnungsmässige Durchführung des Unternehmens mit demselben vom
Provinzialausschusse für ausreichend gesichert erachtet und der Provinz der
von dem Provinzialausschusse beanspruchte Einfluss auf den Betrieb und die
Verwaltung der Bahn (einschliesslich Tarifbildung, Überlassung an Dritte usw.)
eingeräumt wird (Beschluss des Provinziallandtages vom 6. März 1893);
3. in Form von Darlehen an Gemeinden oder Gutsbesitzer und Kreise bis zur
Höhe der von denselben für Eieenbnlinunternehmungen aufzuwendenden Kosten
mit der Mafsgabe, dass die Darlehen in derselben Höhe zu verzinsen und zu
amortisieren sind, wie die Prcvinzialanleihe, für welche die Amortisation —
sofern dies von dem Herrn Minister verlangt wird — auf i°/0 (mit den durch
frühere Tilgung ersparten Zinsbeträgen) erhöht wird (Beschluss des Provinzial-
landtages vom 25. Februar 1895).
Für die Provinz Pommern gilt folgendes:
I. Technische Beihilfe wird nicht gewährt.
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Das Verkehrswesen.
151
II. Die unentgeltliche Benutzung der Provinzialchausseen kann ge-
stattet werden.
III. Finanzielle Beihilfe betreffend heisst es: Leistungsfähigen Unter-
nehmern von Kleinbahnen, die den öffentlichen Verkehr in der Provinz zu fördern
geeignet sind, kann eine Beteiligung des Provinzialverbandes an der Aufbringung
des Anlagekapitals in einer gewissen Höhe zugesagt werden — jedoch nicht über
8000 Mk. für das Kilometer (Zusatz vom z. Marz 1894) — , wenn sich die in-
teressierten engeren Kommunalverbände mit mindestens derselben Summe beteiligen
und dem Unternehmen keine Kosten für Grunderwerb oder an Entschädigungen für
Nutzungen oder Wirtschaftserechwernisse erwachsen.
Zur Beschaffung der erforderlichen Geldmittel (Bildung eines Kleinbahnfonds)
wurde durch den Beschluss vom 18. März 1893 eioe Anleihe von 2000000 Mk.
aufgenommen.
Durch den Beschluss vom 9. März 1894 wurde bestimmt, dass jährlioh
15000 Mk. dem Kleinbahnfonds aus allgemeinen Fonds zugeführt würden, des-
gleichen die Aufnahme einer Anleihe von 6000000 Mk. Der Zeitpunkt und die
Bedingungen für die Aufnahme sollen dem Provinzialausschusse überlassen bleiben.
Am 9, Mars 1899 wurden dazu noch 1500000 Mk. bewilligt. Am 8. März
1900 und am 15. März 1906 wurde durch Beschluss im Provinziallandtag der Pro-
vinzialausschuBa ermächtigt, aus den Mitteln des Kleinbahnfonds an bereite im Be-
triebe befindliche Kleinbahnen zur Tilgung von Schulden, Erweiterung dos Unter-
nehmens und in geeigneten Fällen auch zur Abstossung von Vorzugsaktien Tilgungs-
darlehen bis zur Höhe von */4 des zum Bau und zur Ausrüstung der Kleinbahn
verwendeten Kapitals zu gewähren, wenn der betreffende Kreis- Kommunalverband
für die Verzinsung und Tilgung des Darlehns selbstschuldnerische Bürgschaft über-
nimmt oder das Darlehn zur ersten Stelle in daB Bahngrundbuch eingetragen wird.
Im letzteren Falle ist die Sicherheit nur dann als ausreichend anzusehen, wenn die
betreffende Kleinbahngesellschaft in jedem der letzten 2 vor der Darlehnshergabe
abgeschlossenen Betriebsjahre aus dem Betriebe der zu verpfändenden Bahn
wenigstens einen derartigen Überschuss erzielt hat, dass daraus ein Darlehen von
der doppelten Höhe des zu gewährenden und der etwa voreingetragenen Darlehen
mit den für diese festgesetzten oder festzusetzenden Zins- und Tilgungsraten hätten
verzinst und getilgt werden können, und wenn aus den sonstigen in Betracht zu
ziehenden Umständen zu schliessen ist, dass die Entwicklung des Kleinbahnunter-
nehmens eine dauernde und günstige bleiben werde.
Die Höbe des von dem ProvinzialauBschuss festzusetzenden Zins- und
Amort isatioussatzeB muss denjenigen Sätzen entsprechen, welche der Provinzial-
verband für seine Anleihen zu geben hat.
Durch Beschluss vom 12. März 1903 sind weitere 1500000 Mk. bewilligt,
die ebenfalls durch eine Anleihe aufzubringen sind.
Für die Provinz Posen gelten folgende Bestimmungen:
I. Technische Beihilfe. Von 1895 an bis 30. Juni 1904 bestand ein
Provinzialbureau zur Ausarbeitung von Kleinbahnprojekten, zu dessen Unterhaltung
die Interessenten, die es in Anspruch nahmen, */, beizutragen hatten.
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152
Das Verkehrswesen.
II. Die unentgeltliche Benutzung der Provinzialchausseen wird geBtattet.
III. Finanzielle Unterstützung. Der Provinzialausschuss ist ermächtigt,
den Bau von Kleinbahnen finanziell in der ihm für den jeweiligen Fall geeignet
erscheinenden Form zu unterstützen. Durch Beschluss vom 19. März 1893 wurden
für Kleinbahnen jährlich 50000 Mk. aus dem Kapitalfonds der Provinz bewilligt.
Durch Beschluss vom 4. März 1895 wurden daneben noch die Mittel, welche in-
folge Nichtverwendung bewilligter Chausseebauprämien und Wegebaubeibilfen im
Chaussee- und Wegebaufonds flüssig worden, dem Bau von Kleinbahnen zugefUbrt.
Weiterhin wurden für denselben Zweck durch Beschluss vom 26. Februar 1897
1000000 Mk. und durch Beschluss vom 18. März 1899 2000000 Mk., die auf dem
Wege der Anleihe beschafft wurden, dem Kleinbahnbaufonds überwiesen.
In der Provinz Schlesien wird
I. technische Beihilfe nicht gewährt.
II. Für die Benutzung der Provinzialchausseen ist eine Entschädigung
von 100 Mk. für das Kilometer und das Jahr zu entrichten. Im Bedürfnisfalle
kann eine Ermässigung eintreten.
III. Zur finanziellen Unterstützung des Baues von Kleinbahnen wird
ein Fonds dadurch gebildet, dass vom Etatsjahr 1893/94 einschliesslich an gerechnet
jährlich zunächst 50000 Mk. vorweg aus dem Dotationsfonds zur Unterstützung
des Kreis* und Gemeindewegebaues entnommen werden. Desgleichen fliessen diesem
Fonds zu:
a) die Entschädigungsgelder, welche der Provinzialverband für die Gestattung der
Benutzung von Provinzialchausseen zu Kleinbahnzwecken auf Grund des § 6
des Kleiubahngesetzes zu verlangen berechtigt ist und deren Einforderung
und Hohe in jedem einzelnen Falle dem Ermessen des Provinzialausschusses
unterliegt,
b) die Ersparnisse, welche sich bei dem ßauhilfBgelderfonds für den Bau von
Eisenbahnen niederer Ordnung in der Provinz Schlesien ergeben, sofern das
Reglement vom
27. Oktober 1887
10. März 1891 *
insbesondere der § 3 desselben durch den
Provinziallandtag nicht entsprechend abgeändert wird,
c) die Beträge, welche gemäss § 5 dieses Reglements seitens der Unternehmer
von Kleinbahnen aus den Geschäftsüberschüssen an den Provinzialverband
zurückzuerstatten sind.
Durch Beschluss vom 13. März 1901 wurde eine Abänderung obiger Be-
stimmung dahin getroffen, dasH vom Etatsjabre 1903 an gerechnet jährlich
85000 Mk. vorweg aus dem Dotationsfonds zur Unterstützung deB Kreis- und Ge-
meindewegehAues entnommen und dem Kleinbahnfonds zugeführt werden.
Am 16. Januar 1899 wurde beschlossen, das? die Gesamtsumme der zu ge-
währenden Kloinbahndarlehen mit erleichterten Zinsbedingungen bis auf weiteres
den Betrag von 2750000 Mk. nicht übersteigen solle.
Aus genannten Fonds werden nach Wahl deB Darlehnsnehmers entweder in
3-, 31/*- oder 4 prozentigen Provinzialhilfakassenobligationen gegen 3 1/4 resp. 3*/4
resp. 41/4°/o Zinsen und mit einer mindestens 1 °/0 des Darlehnskapitals betragenden
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Da» Verkehrswesen.
153
Amortisation hergeliehen. Zu der dem Darlehnsnehmer obliegenden Zinsenleistung
schiesst der Provinzialverband ans eigenen Mitteln für die Dauer der Tilgungszeit
,•/,•/, des ursprünglichen Darlehnskapitals jährlich zu, jedoch unter der Bedingung,
dass, wenn die Kleinbahn Reinerträge abwirft, die dem Darlehnsnehmer auf das
Darlehnskapital zufallenden Erträge zwischen Provinz und Darlehnsnehmer gleich-
massig verteilt und zur Herabminderung der in dem Etatsjahre gezahlteu Zinsen-
zuschüsse der Provinz verwendet werden. Steigt der Reinertrag der Bahn über
31/* °/ot so ist der nach den vorstehenden Bestimmungen der Provinz zuBtehende
halbe Überschuss zur stärkeren Tilgung des Darlehens zu verwenden.
An Stelle der Hergabe von Darlehen mit Zinsenzuschüssen ist wahlweise
seitens der Provinz die Aktivbeteiliguug an den Kleinbabnunternehmungen durch
Zeichnung von Aktien zulässig unter der Voraussetzung, dass die Provinz sich
einen entsprechenden Einfluss auf Bau und Betrieb der Kleinbahn sichert.
Die Kleinbahndarlehen können bis zu */4 der anschlagsmässig ermittelten
Baukosten gewährt werden, wobei die Grunderwerbskosten — abgesehen von Aus-
nabmefällen — ausser Berechnung bleiben.
Die Höbe des Aktienkapitals wird in jedem Falle von dem Provinzialaus-
schuss festgesetzt.
Die Gewährung von Bauhilfsgeldern findet in Zukunft nicht mehr statt
(Beschluss des Provinziallandtages vom 13. März 1901).
In der Provinz Sachsen wird ebenfalls
I. technische Beihilfe nicht geleistet.
II. Der Provinzialausschuss ist ermächtigt, die Provinzialchausseen und
Strassen mit Einschluss der Gräben, Sicberheitsstreifen, Materialienbanketts und
die neben den Provinzialchausseen und Strassen liegenden, der Provinz gehörenden
Grundstücke den Kleinbahnen einzuräumen (Beschluss vom 7. März 1896).
III. Die finanzielle Unterstützung der Provinz erfolgt:
1. durch Gewährung von Darlehen gegen Verzinsung und Tilgung mit der Be-
fugnis, Kreisen und anderen Korporationen gegenüber ausnahmsweise auf Ver-
zinsung zeitweilig zu verzichten, sowie die Tilgungsfristen zu verlängern. Bei
Gewährung von Darlehen an andere Unternehmer bedarf es der Sicherstellung;
2. durch Übernahme von Aktien bis 1/s des Anlagekapitals;
3. durch Übernahme einer Bürgschaft für Verzinsung und Tilgung zusammen bis
zu höchstens 4 °/0 oder auch unter Beschränkung auf eine bestimmte Reihe
von Jahren für die Verzinsung allein bis zu höchstens 31/,°/0) und zwar in
beiden Fällen bis zur Hälfte des Anlagekapitals.
Eine Bürgschaft gedachter Art tritt erst mit dem Tage der Betriebseröffnung
in Kraft (Beschluss vom 7. März 1896)
Durch Beschluss des Provinziallandtages vom 1. März 1902 ist der Provinzial-
ausscbuss ermächtigt, KleinbahngeBellschaften, au denen der Provinzialverband als
Aktionär oder als Gesellschafter beteiligt ist, neben der Beteiligung durch Über-
nahme von Aktien oder Gesellschaftsanteilen auch durch Gewähtung von Darlehen,
die als erste Bahnhypotheken einzutragen sind, zu unterstützen, sofern der Ge-
samtbetrag der Beteiligung des Proviuzialverbandes einschliesslich der gewährten
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154
Das Verkehrswesen.
Darlehen */, des Anlagekapitals nicht überschreitet. — Die Darlehen müssen
angemessen verzinst und amortisiert werden.
Die Mittel zur Förderung des Kleinbahnbaues — bisher 8000000 Mk. —
sind aus Beständen des Provinzialfonds II (Strassenunterbaltungsfonda) genommen
(Beschloss vom 7. März 1896, 6. Februar 1900 und vom 10. März 1904).
In der Provinz Schleswig-Holstein gestalten sich diese Verhältnisse
folgendermafsen :
I. Technische Beihilfe wird nicht gewährt.
II. Die Benutzung der Pro vinzialstrassen unterliegt den vom Provinzial-
ausschuss unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorschriften zu erlassenden Be-
stimmungen.
III. Finanzielle Unterstützung. Über die Beteiligung der Provinz
an Kleinbahnunternehmungen entscheidet der Provinziallandtag. Sie erfolgt
durch Gewährung eines zinsfreien Darlehens an die Kommunalverbände von 1/4
des anschlagsraässigen Anlagekapitals ohne Grunderwerbskosten und NutzungB-
entschädigungen, sowie der Kosten der Uber den Zweck der Kleinbahn etwa hinaus-
gehenden Hochbauten. Wird der Bau unter dem Kostenanschlag ausgefuhrt, so
wird das eine Viertel nur nach den wirklich verausgabten Kosten festgesetzt. Das
Darlehen wird dergestalt getilgt, dass die Leistung der Provinz einem endgültigen
Verlust in Höhe von 1/8 der vorerwähnten Kosten entspricht. Der Beginn,
die Höchstdauer und der Betrag der Tilgung wird von dem Provinzialsus-
sohusBe mit dem Kommunalverbande vereinbart. An den etwaigen Überschüssen der
Bahnen nimmt die Provinz verhältnismässig teil (Beschluss vom 23. Februar 1900).
Durch Beschluss des Provinziallandtages vom 20. März 1902 wurde in das Regulativ
eine Ergänzung anfgenommen, dementsprechend die den Kreisen zu gewährenden
Darlehen auch dann, wenn es Bich um den Bau von vollspurigen Kleinbahnen
handelt, regelmässig nur nach Maisgabe einer Bausumme, wie die Veranschlagung
für eine Bahn von 1 m Spurweite Bie ergeben würde, zu bemessen sind.
Wesentliche Förderungen gewährt die Provinz Hannover.
I. Technische Beihilfe. Hannover war die erste Provinz, welche durch
Beschluss des Provinziallandtages vom Februar 1894 die Anstellung eines sach-
verständigen Technikers einführte, der das KleinbahnweBen beaufsichtigen und die
neuen Pläne und Projekte prüfen sollte.
II. Die Benutzung von Provinzial wegen musB möglichst begünstigt werden.
III. Finanzielle Unterstützung. Bauunternehmern von Kleinbahnen
(Kreisen, Gemeinden, Privaten und Gesellschaften usw.) kann, wenn dieselben die
Genehmigung zu einer Kleinbahnanlage erlangt haben, und danach der für den
Bau und Betrieb der Bahn erforderliche Kostenaufwand feststeht, seitens der
Provinzialverwaltung bis zu */, des gesamten Bau- und Betriebskapitals unter
folgenden Bedingungen dargeliehen werden:
1. das Baukapital wird unkündbar gegen Verzinsung und Amortisation und gegen
genügendo Sicherheit dem Unternehmer vom Provinzialverbande geliehen;
2. für das Darlehn sind Zinsen zu zahlen, deren Betrag */, °/0 hinter dem Zins-
fusse der betreffenden Eisenbahnanleihe der Provinz zurückbleibt. Auch ist
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Dm Verkehrswesen.
155
das Darlehen mindestens ebenso stark wie die betreffende Eisenbahnanleihe zu
tilgen. Zins- und Tilgungszahlungen sind halbjährlich postnumerando fällig.
Die Zinsen des Kapitalabtrages wachsen der Amortisation zu. Ergibt jedoch
der Betrieb nach Abrechnung der Beträge für Verzinsung und Amortisation
einen Reinertrag, bo ist dieser zur Erhöhung der zu zahlenden Zinsen, und
zwar bis zu demjenigen Zinsfusse zu verwenden, welchen die Provinz selbst
für ihre betreffende Eisenbahnanleihe zu zahlen hat. Ergibt sich naoh Er-
höhung der Zinsen bis zu diesem Betrage nooh ein weiterer Überschuss, so
ist solcher zur Hälfte behufs rascherer Amortisation der Schuld an die Provinz
einzuzahlen.
Hat ein Kreis mehrere Kleinbahnen gebaut, so kommen die vorstehend
wegen Erhöhung der Zinsen und der Amortisationsraten getroffenen Be-
stimmungen nur dann zur Anwendung, wenn aus dem Betriebe dieser Bahnen
znsammengenommen ein Reinertrag erzielt ist;
3. die Amortisation beginnt in der Regel mit der Inbetriebsetzung der Bahn-
anlage. Der Provinzialausschuss kann in besonderen Fällen die Amortisation
auf einen späteren Zeitraum hinausschieben (Beschluss des Provinziallandtages
vom Februar 1900).
Durch Beschluss vom 21, Februar 1903 erhielten diese Bestimmungen noch
folgende Ergänzungen und Zusätze:
Der Provinzialausschuss wird ermächtigt, eine Erhöhung des ZinsfusseB für
die provinziellen Darlehen erst dann vorzuuehmen, wenn das ganze in dem Klein-
babnunternehmen investierte Kapital eine den ermässigten Zinsfues des provinziellen
Darlehens Ubersteigende Rente ergibt.
Ansserdem wird der Provinzialaussohuss ermächtigt, unter besonderen Um-
ständen eine höhere Zinsunterstützung, jedooh nicht über 1 °/0, zu gewähren, oder
auch Kleinbahnen anstatt durch Gewährung von Darlehen durch Übernahme von
Aktien, Gesellschaftsanteilen usw. unter folgenden Bedingungen zu unterstützen :
1. der Ausbau muss im öffentlichen Verkehrsinteresse liegen;
2. die Bahnanlage muss eine solche Wirtschaftlichkeit versprechen, dass durch
die Betriebseinnahmen mindestens die Betriebsausgaben gedeckt werden;
3. die Leistung der Provinz durch Übernahme von Aktien, Gesellschaftsanteilen
usw. darf nicht mehr betragen als diejenige des Staates;
4. die Provinz soll mit ihrem eingeschossenen Kapital rücksicbtlich Verteilung
des Reinertrags nicht schlechter gestellt sein, als irgend ein anderer Teil-
nehmer des Bahnunternehmens;
5. die Genehmigung der Provinzialverwaltung in gewissen Punkten ist in dem
Statut der Gesellschaft sicher zu stellen oder auch durch besonderen Vertrag
zu regeln. Der Genehmigung unterliegen:
a) die Pläne für den Bau und die Ausrüstung der Bahn samt den Kosten-
anschlägen, sowie alle künftigen Veränderungen und Erweiterungen, soweit
die Kosten aus den laufenden Einnahmen oder aus dem Reservefonds ge-
deckt werden sollen,
b) die Verträge mit Unternehmern über die Herstellung und Ausrüstung der Bahn,
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156
Pas Verkehrswesen.
c) die Zahl der einzustellenden Züge und die Beförderungspreise im Personen-
und Güterverkehr,
d) die Aufnahme einer Anleihe und Verpfandung des Bahnunternehmens,
e) die Verträge, durch welche der Betrieb einer Bahn einem Dritten Über-
tragen oder mit einem anderen Unternehmen vereinigt werden soll;
6. soweit die Königliche Staatsregierung rUcksichtlich ihrer Beteiligung an dem
Bahnunternehraen noch weitere Kautelen, insbesondere wegen der Kontrolle
der Bauausführung und des Betriebes, sowie betreffs der Beförderungspreise
und der Zahl der Züge, fordern sollte, sind die gleichen Befugnisse auch der
Provinzialverwaltung einzuräumen.
Auch kann, unabhängig von dem Umfange der staatsseitig verlangten
Kontrolle, zur Bedingung gemacht werden, dass wegen der Vorbereitung und
der Ausführung des Baues und der Überwachung des Betriebes gemäss der
Bestimmungen vom 21. Februar 1900 verfahren wird;
7. durch Statut oder besonderen Vertrag ist sicher zu stellen, dass der Provinzial-
verwaltung ein ihrem eingeschossenen Kapital entsprechender Einfluss ein-
geräumt wird.
Uber Anträge auf Bewilligung von Darlehen und Übernahme von Aktien,
Gesellschaftsanteilen usw. beschliesst der Provinzialausschuss. Gegen dessen ab-
lehnenden Beschluss ist Beschwerde beim Provinziallandtag zulässig.
Der Provinzialaussohuss logt dem Landtage alljährlich eine Übersicht vor,
aus welcher die ausgeliehenen Kapitalbeträge, die übernommenen Aktien usw. und
deren Verzinsung, sowie die Kosten für die ausgefübrten Vorarbeiten ersichtlich sind.
Die Ausgaben, welche dem Provinzialverbande durch Gewährung der Dar-
lehen, Übernahme von Aktien usw. und Ausführung der Vorarbeiten erwachsen,
sind alljährlich im llaushaltungsplane kenntlich zu machen.
Die aus der Beteiligung an Aktiengesellschaften usw. dem Provinzialverbande
zufliessenden Einnahmen werden zunächst verwendet zur Verzinsung und fest-
gesetzten Tilgung der Anleihen; ein dann verbleibender Überschuss wird an-
gesammelt zu einem Kleinbahufonds, aus welchem etwaige Fehlbeträge der Vor-
jahre gedeckt werden.
Für die Provinz Westfalen lauten die Beschlüsse;
I. Technische Beihilfe wird nicht gewährt.
II. Hinsichtlich der Benutzung von Provinzialchausseen verbleibt es
bei den gesetzlichen Bestimmungen.
HI. Die Unterstützung der Provinz besteht:
r. in der Übernahme eines Teils der Anlagekosten;
2. in der Hingabe von Geldmitteln als Beihilfen ä fonds perdu (die Zurückzahlung
erfolgt ohne Zinsen und in Raten, Bofern und sobald die Bahn eine bestimmte
Rentabilität erreicht);
3. in der Beteiligung an dem Unternehmen durch Übernahme von Obligationen,
Aktien usw.;
4. in der Gewährung von Darlehen.
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Pas Verkehrswesen.
157
Hinaichtlich das Punktes 4 sind folgende Gesichtspunkte maßgebend:
a) die Darlehen werden zu 3 1'/*% Zinsen und 1 °/0 Tilgung aus Mitteln der
Landesbank gewährt,
b) von den hiernach zusammen mit 4%% zu zahlenden Zinsen und Tilgungs-
beträgen zahlen die Darlehnsnehmer 3*/, °/0> die restlichen 1 lj^ °/0 übernimmt
der Provinzialverband auf den von ihm zur Unterstützung von Kleinbahnen
gebildeten Fonds nach Mafsgabe eines auf vorgedachter Grundlage aufgeBtellten
Verzinsungs- und Tilgungsplanes,
0) falls der JahreBertrag der Kleinbahn eine mehr als 21/,°/0ige Verzinsung des
Anlagekapitals ergibt, sind die bewilligten Darlehen bis zu einer Verzinsung
der letzteren mit höchstens 3*/1°/0 von dem Überschüsse im Verhältnis ihrer
Höhe zum Gesamtanlagekapital für die nach dem Plane sich ergebende
Tilgungszeit gleichmässig beteiligt (Beschluss des Provinziallandtages vom
17. Februar 1894).
Der gebildete Kleinbahnfonds hatte durch Überweisung der Wegebauüber-
schüsse, Betriebsüberschüsse bestehender Bahnen usw. am 30. März 1896 einen
Bestand von 170000 Mk.; 1898 erreichte er die vorgesehene Hohe von 400000 Mk.
Am 4. Februar 1899 wurde beschlossen, dass vom 4. April 1899 ab dem Provin-
zialausschuss ein ausserordentlicher Kredit von 2000000 Mk. zur Verfügung ge-
stellt wird mit der Mafsgabe, dass von diesem nur von Fall zu Fall Gebrauch
gemacht werden darf, und dass der jedesmalige Einzelbetrag bei der provinziellen
Landesbank als tilgbares Darlehen zu dem für Gemeindedarlehen bei der Landes-
bank üblichen Zinssätze aufgenommen wird. Ausserdem ist dem Provinzialland-
tage über das Geschehene alljährlich Bericht zu erstatten.
In der Provinz Hessen-Nassau sind für die Regierungsbezirke Kassel und
Wiesbaden besondere Regelungen der Kleinbahnfrage vorgenommen.
A. Der Regierungsbezirk Kassel gewahrt:
I. keine technische Beihilfe,
II. die Benutzung der Provinzialwege unentgeltlich,
IH. finanzielle Beihilfe. Der Landesausschuss wird ermächtigt, unkünd-
bare Darlehen bis zur Höhe von einem Drittel (331/, °/0) des Bau- und Betriebs-
kapitals (ohne Grunderwerbskosten usw.) gegen Jahresleistungen von mindestens
1 */* °/0 Jahreszinsen und 1/s°/0 jährlichen Abtrags der gegebenen Summe zu gewähren.
Erzielt der Betrieb einer Bahn nach Abrechnung einer Verzinsung von 4 °/0
des sonstigen Anlagekapitals einen Reinertrag, so ist seitens der Darlehnsnehmer
die Zinsleistung an den Bezirksverband in den Grenzen dieses Reinertrages, jedoch
nur bis zu demjenigen Zinsbeträge zu erhöhen, welchen der Bezirksverband selbst
für die betreffende Eisenbahnanleihe zu zahlen hat (Beschluss des Kommunalland-
tages vom 22. November 1895 und vom 25. Februar 1899).
Zur Beschallung der erforderlichen Mittel sind Anleihen bis zum Höchst-
betrage von 51/, Mill. Mk. aufzunehmen. Den Zeitpunkt und die Bedingungen für
die Aufnahme der Anleihen und die näheren Bedingungen für die Gewährung von
Unterstützungen in jedem einzelnen Falle bestimmt der Landesausschuss (Beschluss
des Kommunallandtages vom 22. November 1905 und vom 22. Marz 1906).
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158
Das Verkehrswesen.
Dutch Beschluss des Kommunallandtages vom 30. November 1896 wurde
vom 1. Januar 1897 an die Bildung eines Kleinbahnfonds und dessen gesonderte
Verwaltung verwirklicht. Diesem Fonds wurde für das Etatsjahr 1897 ein Betrag
von 30000 Mk. zugeführt.
B. Bezirksverband des Regierungsbezirks Wiesbaden.
I. Technische Beihilfe. Der Bezirksverband behält sich daB Recht vor,
durch seinen technischen Beamteu die Bauausführung zu überwachen und nach der
Betriebseröffnung die Beaufsichtigung des baulicheu Zustandes der Bahn und die
Kontrolle der Betriebsmittel auszuüben. Ausserdem stellt dem Bezirksverbande
auch das Recht zur Übernahme deB vollen Betriebes der Kleinbahn zu, wenn die
ßetriebsführung aus irgend welchem Grunde und zu irgend welcher Zeit auf andere
Weise nicht ausreichend gesichert werden kann, oder wenn eine Rahn mehrere
Kreise berührt. Der Bezirksverband übernimmt auch gegebenenfalls die betriebs-
fähige Herstellung, also den Bau und die erstmalige Beschaffung der Betriebsmittel,
wenn Kreise, Gemeinden und die uächsten Privatbeteiligten sich mit dem Bezirks-
verband darüber vereinigen.
II. Über die Benutzung der Provinzialwege Bind Beschlüsse nicht ge-
fasst. Es verbleibt daher bei den gesetzlichen Bestimmungen.
III. Finanzielle Beihilfe. Wenn Kreise, Gemeinden und die nächsten
Privatbeteiligten sich mit dem Bezirksverband zu dem Zwecke vereinigen, eine
Kleinbahn zu bauen, so beteiligt sich der Bezirksverband in der Regel mit einem
Drittel (33l/t%) des für das Unternehmen erforderlichen Anlagekapitals, sofern
die Aufbringung des Restes durch die Beteiligten gesichert ist. Wenn die Be-
teiligten nicht imstande sind, die ihnen obliegenden zwei Drittel (66 */g0/0) des
Anlagekapitals ohne zu schwere finanzielle Belastung aufzubringen, oder wenn die
Grunderwerbskosten sich ausnahmsweise hoch stellen, dann wird der Landes-
ausschuBB ermächtigt, eine höhere Beteiligung des Bezirksverbandes bis zum Höchst-
betrage von 50 °fot also der Hälfte des Anlagekapitals, vorbehaltlich der Genehmigung
des Kommunallandtages, zuzusichern. Der Bezirksverband nimmt in diesem Falle
nach der Höhe seiner Beteiligung an dem Gewinn oder Verlust des Unter-
nehmens teil.
Wenn der Bezirksverband mit einem leistungsfähigen Unternehmer einen Ver-
trag wegen BaueB und eventuell auch Betriebes einer Kleinbahn ahschliesst, so kann
eine finanzielle Beteiligung des Bezirksverbandes in folgenden Formen erfolgen:
a) Beteiligung bei Aktiengesellschaften bezw. Gesellschaften mit beschränkter
Haftung durch Übernahme von Aktien und Geschäftsanteilen oder Vereinigung
mit einem Privatunternehmer in beiden Fällen bis zu lL des Anlagekapitals
und erforderlichenfalls unter Einräumung von Vorzugsrechten für das fremde
Kapital;
b) in Darlehen bis zu 1ja des Anlagekapitals, nach der Betriebseröffhung auch zu
Erweiterungen und Ergänzungen. Diese Darlehen sind mindestens mit 2 °/0
zn verzinsen und 1/9°/0 zu tilgen;
c) der Bezirksverhand kann in gleicher Höhe und zu denselben Bedingungen wie
zu b auch festverzinsliche Obligationen einer Gesellschaft (a) übernehmen.
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Da* Verkehrswesen.
159
Wenn Kreise and Gemeinden den Bau und gegebenen Falls auoh den Betrieb
einer Kleinbahn einem Unternehmer unter eigener Beteiligung, aber ohne Beteiligung
des Bezirk «verband es übertragen, so kann der BezirkBverband den Kreisen und Ge-
meinden Darlehen bis zu */, des Anlagekapitals gewähren, welche mit mindestens
i °l0 zu verzinsen und 1/t°/0 zu tilgen sind.
Wenn sich eine Aktiengesellschaft oder eine Gesellschaft mit beschränkter
Haftung zu dem besonderen Zwecke der Erbauung und des Betriebes einer Klein-
bahn bildet, bei welcher sich Kreise oder Gemeinden oder Privatinteressenten be-
teiligen, kann der Bezirks verband :
a) Aktien bezw. Geschäftsanteile bis zu 1/l des Anlagekapitals übernehmen,
erforderlichenfalls unter Einräumung von Vorzugsrechten, oder
b) Darlehen gewahren bis zu 1/3 des Anlagekapitals, nach der Betriebseröffnung
auch zu Erweiterungen und Ergänzungen. Diese Darlehen sind mindestens
mit 2 °l0 zu verzinsen und 1/t °/0 zu tilgen, oder
o) in gleicher Höhe, zu gleichen Zwecken und Bedingungen wie zu b fest-
verzinsliche Obligationen der Gesellschaft übernehmen.
Wenn ein Privatunternehmer oder eine Aktiengesellschaft oder Gesellschaft
mit beschränkter Haftung den Bau und Betrieb einer Kleinbahn auf eigene Kosten
und Gefahr ohne Mitbeteiligung des Bezirksverbaudes übernimmt, kann demselben
ein unverzinsliches Darlehen bis zur Höhe des mit 25 kapitalisierten Betrages der
jährlichen Ersparnis an Chausseeunterhaltungskosten gewährt werden. Sobald das
Unternehmen eine Rente über 5 °/0 ab wirft, ist der überscbiessende Betrag zur
Tilgung dieses Darlehens zu verwenden, nach Aufrechnung der durch das bisherige
Zurückbleiben der Rente hinter 5 °j0 erwachsenen Zinsverluste. (Unter Anlage-
kapital sind die zur Herstellung der Bahn in betriebsfähigem Zustand notwendigen
Mittel zu verstehen.)
Wenn Kreise dem Bezirksverbande gegenüber als Unternehmer von Klein-
bahnen anftreten und sich verpflichten, dem Bezirksverbande alle Aufwendungen
abzunehmen bezw. zu ersetzen, welche dieser selbst für die Aufnahme des von
ihm darzuleihenden Geldes machen muss, so kann einem solchen Kreise bei ge-
nügender Garantie für Verzinsung and Amortisation auch das volle Baukapital
vom Bezirksverbande dargeliehen werden.
Zur Beschaffung der erforderlichen Mittel wird vom Etatsjahre 1896/97 ab
alljährlich ein Anteil an der Chausseebaurente von 319500 Mk. in der Höhe von
100000 Mk. zur Verfügung gestellt. Dieser Betrag kann entweder alljährlich un-
mittelbar verwendet werden, oder sofern sich ein Bedürfnis nach Kleinbahnen in
grösserem Umfange geltend macht, ganz oder teilweise zur Verzinsung einer bis
zum Höchstbetrage von 2500000 Mk. aufzunehmenden Anleihe dienen. Ausserdem
wird ein Kleinbahnfonds gebildet, in welchen sämtliche Betriebsübersobüsse, Zinsen
und Amortisationsbeiträge der Kleinbahnen, an denen der Bezirksverband beteiligt
ist, fliessen.
Die Rheinprovinz gewährt:
I. Technische Beihilfe. Der Provinzialausachuss ist ermächtigt, auf An-
trag derjenigen, für deren Rechnung Bahnen gebaut und betrieben werden, gegen
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160
Da« Verkehrswesen.
eine näher zu vereinbarende Vergütung die Vorarbeiten für den Bau der Bahn
oder die Prüfung bereits angefertigter Projekte und Kostenanschläge durch Organe
der Provinzialverwaltung vornehmen zu lassen, und die zu dem vorgedachten
Zwecke erforderlichen Beamten anzustellen.
II. Hinsichtlich der Benutzung der Provinzialuhausseen zeigt die
Provinz ein weitgehendes Entgegenkommen, indem hierfür ein Entgelt von den
dem öffentlichen Verkehr dienenden Bahnen nur dann erhoben werden soll, wenn
die betreffende Kahn einen Reingewinn von mehr als 6 °/0 abwirft. Die Vergütung
beträgt alsdann zo°/0 de» Überschüsse» über 6°/0 Reingewinn.
III. Finanzielle Beihilfe. Kommunalverbände oder Bahnunternehmungen,
für welche Kommunalverbände volle Gewähr leisten, erhalten die zur Herstellung
und Ausrüstung einer Kleinbahn erforderlichen Geldmittel aus Mitteln der Landes-
bank unter den jeweiligen für ländliche Darlehen geltenden Bedingungen, andere
Unternehmer von Bahnen dagegen die erforderlichen Darlehen zu den von der
Landesbank besonders festzusetzenden Bedingungen. Weniger leistungsfähige
Kommunalverbände erhalten einen Teil der zur Herstellung und Ausrüstung von
Kleinbahnen erforderlichen Geldmittel unter den Bedingungen, die zur Zeit bei
der Königlichen Staatsregierung für die finanzielle Förderung von Kloinbnhuen gelten,
und unter der Voraussetzung, dass auch seitens des Staates eine entsprechende
Beihilfe für das Unternehmen gegeben wird.
Der Provinzialausschuss wird ermächtigt:
a) bis auf weiteres an finanziell ungünstig gestellte Gemeinden, Kreise oder für
diese eintretende Erwerbsgesellschaften, Bowie in sonst geeigneten Fällen,
unter anderen günstigeren Bedingungen Darlehen für Kleinbabnuntemehmungen
zu bewilligen,
b) insbesondere die aus dem 18 Millionenfonds bisher nicht begebenen Beträge,
sowie die bereits wieder eingezogenen und die ferner eingehenden Ainorti-
sationsrenten unter Bewilligung eines Zinszuschusses bis zur Höhe von 1/t°/0
zu den bei der Landesbank für ländliche Darlehen geltenden Bewilligungen
für Kleinbahnunternehmungen als Darlehen auszugeben (Beschluss des Provin-
ziallandtages vom 3. Februar 1899 und 12. Februar (901).
Die Hohenzollernschen Lande
I. behalten Bich die Übernahme des Baues und Betriebes von Eisenbahnen
vor, ebenso die Ausübung des Rückfallrechtes hei solchen Kleinbahnen, welche
unter Mitbenutzung von Landstrassen erbaut werden.
II. Die Mitbenutzung der Landstrassen ist gestattet und wird von dem
Nachweis abhängig gemacht, dass das erforderliche Baukapital sowie die Beschaffung
von Grund und Boden in rechtsverbindlicher WeiBe sicbergestellt sind.
III. Der Kommunallandtag ist bereit, den Bau von Kleinbahnen für Hohen-
zollern durch namhafte Beihilfen aus Mitteln des Landes-Kommunalverbandes zu
fördern. Die Höhe der Beihilfen soll von den Verhältnissen im einzelnen Fall
abhängen (Beschluss des Kommunallandtages vom 21. Dezember 1896).
Seitens des Staates wurdon zur Förderung des Baues von Kleinbahnen an
Mittelu bewilligt:
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Das Verkehrswesen.
161
durch
das
Gesetz
vom
8. April 1895 .
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Juni 1896 .
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Mai 1903
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*5-
Juni 1904 .
s
11
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if
ft
27-
Juni 1905
s
fl
n
iu
Summa
84 Mill.
Mark.
Die bis zum Schlüsse des Jahres 1904 bewilligten und in Aussicht gestellten
Staatsbeihilfen verteilen sich auf 14z vornehmlich für Zwecke der Landwirtschaft
bestimmte nebenbahnähnliche Kleinbahnen mit $814,7 km Länge.
Das Anlagekapital sämtlicher nebenbahnähnlichen Kleinbahnen stellt sich bis
zum Schlüsse des Jahres 1904 auf 411782221 Mk.; es entfallen auf 1 km durch-
schnittlich 53957 Mk., 1 km Vollspur kostet 72940 Mk., 1 km Schmalspur 45492 Mk.
Von dem Gesamtanlagekapital sind oder werden aufgebracht:
vom Staate 60119557 Mk.,
von den Provinzen 51870176 „
» , Kreisen 92254040 „
„ „ Zunächstbeteiligten 39459328 „
in sonstiger Weise 168079120 „
in Summa 411782221 Mk.
Das Nähere über die Beteiligung der Kreise ist aus den Denkschriften Uber
die Entwicklung der nebenbahnäbnlichen Kleinbahnen in Preussen (Drucksache des
Hauses der Abgeordneten, 20. Legisl., L Session 1904/05, No. 885, und II. Session
1905/06, No. 256) zu ersehen.
Die Zunahme und die Verteilung der nebenbahnäbnlichen Kleinbahnen
geht aus der auf Seite 162 gegebenen Zusammenstellung hervor.
Die grösste Längenausdehnung hat das Netz der nebenbahnähnlichen Klein-
bahnen in der Provinz Pommern. Ihr folgt die Provinz Brandenburg, die Khein-
provinz und die Provinz Posen, die geringste haben ausser den Hohenzollernschen
Landen Hessen-Nassau, Westfalen und Westpreussen.
Bei Zugrundelegung der Bevölkerungsziffer weisen die günstigsten Verhält-
nisse Pommern, die Hohenzollernschen Lande, Schleswig-Holstein, Posen und Ost-
preussen auf, die ungünstigsten Schlesien, Westfalen und die Kheinprovinz. Nach
dem Flächeninhalt stehen am besten Pommern und die Hohenzollernschen Lande,
am ungünstigsten Schlesien, Westpreussen und Hannover.
Der Umfang der einzelnen Unternehmungen bewegt sich zwischen 263,850 km
(Bahnen der Insterburger Kleinbahnaktiengesellschaft in Königsberg i. Pr.) und
1,500 km (Bahn der Eupener Kleinbahngesellschaft, Regierungsbezirk Aachen).
Im Durchschnitt entfallen auf eine nebenbahnähnliche Kleinbahn 32,4 km.
iteiUeo, Mod -11 des preURS. Staates. VIII. 11
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162
Da* Verkehrswesen.
Entwicklung und Verteilung der nebenbahnähnlichen Kleinbahnen.
Provinzen
Staat
Am
Am
Auf je 10000 Ein-
wohner entfallen:
Auf je 10000 ba
entfallen :
1. Oktober
1892
waren
vorhanden
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31. Mürz
1903
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vorhanden
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Westpreussen . .
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0,66
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0,9.
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0,43
3,17
Hannover
2
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Westfalen
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3
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—
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Staat
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und zwar in den
östlichen Provinzen . .
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0,70
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0,60
2,*«
westlichen Provinzen
1 ,38
0,44
»*7*
',37
0,34
2,1.
Die Verteilung der nebenbalinäbnlichen Kleinbahnen nach ihrer Interessen-
Zugehörigkeit wird durch nachstehende Obersicht veranschaulicht.
Es dienten:
im Jahre 1903
a) dem Personenvorkehr vorzugsweise in den
Städten und deren Umgebung
3
Bahnen
mit
5«.7
km,
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dem Fremden- (Bade-) Verkehr
S
n
n
57.°
«
c)
vorzugsweise dem Handel und der Industrie
62
n
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d)
vorzugsweise landwirtschaftlichen Zwecken .
108
*
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4922,2
«
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annähernd in gleichem Mafse dem Handel
und der Industrie, sowie landwirtschaftlichen
Zwecken
48
1209,0
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Da« Verkehrswesen.
163
Auf die
östlichen westlichen
Provinzen
entfallen von den Bahnen zu
a
1
mit
31,8
km,
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»9.9
km,
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rt
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n
807,5
zusammen
116
mit
4766,9
km.
[ I IO
mit
2561,7
km.
Die vorzugsweise landwirtschaftlichen Zwecken und annähernd in gleichem
Mafse dem Handel, der Industrie und der Landwirtschaft dienenden nebenbahn-
ähnlichen Kleinbahnen verteilen sich auf die einzelnen Provinzen wie folgt:
vorzugsweise land- annähernd in gleichem Mafse
wirtschaftlichen dem Handel, der Industrie nnd
Zwecken dienend der Landwirtschaft dienend
Ostpreussen 7
Westpreussen .... 7
Brandenburg .... 15
Pommern 21
Posen 11
Schlesien 5
Sachsen 14
Schleswig-Holstein . . 10
Hannover 14
Westfalen 1
Hessen-Nassau .... 1
Rheinprovinz .... 2
Hobenzollernsche Lande —
Zusammen 108
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1
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—
—
493,8
4
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662,9
—
—
169,7
—
—
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446,5
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127,2
442,4
2
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46,1
8
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12
23*,»
4922,2
48
1209,0
2. Da» Post-, Telegraphen- und Per nspreeh wesen.
A Der Paketpostverkehr.
In hervorragendem Mafse dient anch die Paketpost dem Kleinverkehr. Ihre
Tätigkeit kann eine ausserordentliche Bedeutung für den landwirtschaftlichen Betrieb
dadurch erlangen, dass ganze Wirtschaftszweige erst durch den Versand ihrer Er-
zeugnisse in Postpaketen im unmittelbaren Absatz au die Konsumenten eine Rente
abwerfen.
Als charakteristisches Beispiel dafür kann der Paketversand von Butter
und Käse des Regierungsbezirks Gumbinnen dienen, über dessen Um-
fang eine Reihe von Jahren hindurch die Oberpostdirektion üiunbiunen dem
Königlich Preussischeu Laudes- Ökonomie- Kollegium zahlenmässige Belege über-
reichte. Der Versand in Postpaketen, enthaltend Butter und Käse, stellte sich in
don Jahren:
II*
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1Ö4 Dm Verkehrswesen.
Butter Kitee
«893 429271 8396
1894 398840 8788
,895l) — —
»896 367 9J5 13 375
1897 400616 15881
1898 4*8365 24508
1899 409639 21222
1900 394260 20 820
190« 367 91 2 21733
Aus dem Oberpostdirektionsbezirk Königsberg gingen im Jahre 1900
236776 Butter- und 7450 Käsesendungen per Post ab; die ganze Provinz Ost-
preussen lieferte mithin 631036 Butter- und 28270 Käsesendungen bei der Post
auf. In der Annahme, dass jedes Paket 9 Pfund nett« an Butter und Käse ent-
hält, beträgt der Gosamtversand 28396,62 I).-Ztr. Butter und 1272,15 D.-Ztr. Käse.
Unter Zugrundelegung eines Preises von 200 Mk. für 1 D.-Ztr. Butter*) und
40 Mk. für 1 I).-Ztr. Käse stellt sieh der Gesamtwert von beiden Produkten auf
5730210 Mk. In Wirklichkeit ist der Wert ein höherer, weil ein grosser Teil von
Paketen nach dem Bericht der Oberpostdirektion auf ausserhalb des Regierangs-
bezirkes Gumbinnen gelegenen Poststationen aufgegeben wird.8)
Um die berechnete Summe zu würdigen, ist es angebracht, darauf hinzuweisen,
dass durch den Verkauf von Remonten auch nur ein nicht wesentlich höherer Be-
trag nach Ostpreussen fliesst; denn im Jahre 1900 wurden von der preussischen
Heeresverwaltung 5695, von der bayerischen und sächsischen ungefähr 1700 Re-
monten, zusammen 7395 zu einem Durchschnittspreise von 830 Mk. angekauft, das
ergibt einen Gesamtpreis von 6137850 Mk.
Die Möglichkeit des Absatzes der Molkereiprodukte im kleinen veranlasst« die
Ausdehnung der Milchviehhaltung und damit wieder der Schweinehaltung in Ost-
preusseu. Diese Möglichkeit war aber erst gogeben nach Einführung des Einbeits-
portos für Pakete bis zum Gewicht von 5 kg einschliesslich, welches durch das
Gesetz vom 17. Mai 1873 mit der Wirkung vom 1. Januar 1874 oingeführt wurde.
Von den andoren postalischen Verkehrseinrichtungen kommen für die Land-
wirtschaft insbesondere noch die Telegraphie uud das Fernsprechwesen in Betracht.
B Die Telegraphie.
Die betreffenden rechtlichen Verhältnisse sind durch das Gesetz über das
Telegraphenwesen des Deutschen Reiches vom 6. April 1892 geregelt. Durch
dieses Gesetz wird das Recht, Telegraphen- und Fernsprechaulagen zu errichten und
zu betreiben, mit geringfügigen Ausnahmen ausschliesslich dem Reiche Vorbehalten. —
*) Für das Jahr 1895 sind die Zahlen nicht veröffentlicht und konnten auch nicht durch
Anfragen liei den mit der Ermittelung betrauten Behörden in Erfahrung gebracht werden.
*) Iiu betreffenden Jahre betrug der Durchschnittspreis im Grosshandel in Berlin
für Butter I. Sorte 220,7 Mk.f für Butter II. Sorte 208,« Mk.
*) Die |ier Bahn nnd zu Schiff verfrachteten Mengen an Bntter und Käse können
schätzungsweise mindestens zu dem gleichen Betrage angenommen werden.
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Pas Verkehrswesen.
165
Um die Anlage von Telegraphenleitungen zu erleichtern, entstand das Telegraphen-
wegegesetz vom 18. Dezember 1899 und die dazu erlassenen Ausfährungsbestimmungen
vom 26. Januar 1900. Durch dieses Gesetz hat die Telegraphenverwaltung die Be-
fugnis, die Verkehrswege für ihre den öffentlichen Zwecken dienenden Telegraphen-
und Fernsprechlinien zu benutzen, sofern nicht dadurch der Gemeingebrauch der
Verkehrswege dauernd beschrankt wird; auch auf Grundstücken, die nicht Verkehrs-
wege im Sinne des Gesetzes sind, können die Leitungen geführt werden, wenn nicht
die Benutzung der Grundstücke dadurch wesentlich beeinträchtigt wird. Zur Vor-
nahme notwendiger Arbeiten steht den Beauftragten der Telegraphenverwaltung das
Hecht zu, die Grundstücke zu betreten (§ 12).
Freilich dienen im allgemeinen die Telegraphen vornehmlich dem Grosshandel
und der Grossindustrie, namentlich für die Beförderung von Drahtnachrichten auf
weite Strecken; aber alle Vorzüge dieser Einrichtung kommen auch in vollem Mafse
den weit ab vom geschäftlichen Mittelpunkte wohnenden Landwirten zugute, sobald
sie am Wohnort eine Telegraphenstation haben. Die Entwicklung des Telegraphen-
wesens in Deutschland in den letzten beiden Jahrzehnten zeigen die folgenden Zahlen:1)
1879 1901
Länge der Telegraphenlinien km 66855 131010
Länge der Telegraphenleitungen .... km 238426 483542
Gesamtzahl der Telegraphenanstalten .... 9292 25621
In Deutschland entfällt eine Telegraphenanstalt
auf Kilometer 58,1 21,1
In Deutschland entfällt eine Telegraphenanstalt
auf Einwohner 4598 2202
Gesamtzahl der beförderten Telegramme . . . 14920762 45346281
Davon innerhalb Deutschlands 10954453 32663692
Im allgemeinen öffentlichen Interesse ist seit 1877 ein telegraphischer Wasser-
staudsmeldedienst in den deutschen Stromgebieten einheitlich geregelt, der natur-
gemäas in erster Linio landwirtschaftlichen Interessen dient. Im gleichen Jahre ist
ein telegraphischer Unfallmeldedienst eingerichtet, durch den es den Bewohnern des
platten Landes ermöglicht ist, auf telegraphischem Wege bei Unglücksfällen (Er-
krankungen und Todesfällen von Menschen, Erkrankungen von Vieh, bei Feuer- und
Wassergefahr usw.) Hilfe zu jeder Tages- und Nachtzeit aus Nachbarorten herbei-
zurufen. Im Jahre 1899 bestanden 12450 Unfallmeldestellen, die täglich durch-
schnittlich 80 Unfallmeldungen vermittelten.
Im besonderen Interesse der Landwirtschaft ist die Telegraphie nutzbar ge-
macht zur Übermittlung der Wettervoraussage. Seit 1876 steht die Hamburger
Seewarte in telegraphischer Verbindung mit einer grösseren Reihe in- und aus-
ländischer meteorologischer Stationen und versendet die auf Grund dieser Be-
obachtungen zusammengestellten Wetterprognosen telegraphisch an Abonnenten.
Es besteht jetzt ein Abonnement auf vier Wetterdopesclien folgenden Inhalts:
a) Erste Abonnementsdepesche (Preis 20 Mk. monatlich): Luftdruck, Wind, Bewölkung,
Temperatur des Beobachtungstages von 35 Stationen, darunter 16 deutschen.
*) Mannicb, Post, Telegraphie und Fernsprechwesen im Handbuch der Wirtschafta-
knnde Deutschlands IV.
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166
I)a* Verkehrswesen.
b) Zweite AbonnementsdepeBche (io Mk. monatlich): Kurz gehaltene Witterungs-
übersicht in Worten mit Anfügung einer allgemein gehaltenen Prognose.
c) Extradepesche (8 Mk. monatlich): Angaben von 8 deutschen Stationen über
Niederschlagsmengen und Wettorcharakter in den letzten 24 Stunden; ferner
Beobachtungen aus Österreich, Süd- und Westeuropa und etwaige verspätete
Meldungen aus dem Stationsnetze der ersten Abonnementsdepesche.
d) Ergänzungsdepesche (5 Mk. monatlich): Mitteilung von 2 englischen Stationen
und 1 russischen, sowie etwaige verspätete Meldungen.
Die ersten drei Depeschen werden zwischen 9 und 10 Uhr vormittags, die
vierte in der Regel gegen 12 Uhr mittags aufgegeben.
Schon mit Hilfe der Wetterdepeschen a bis c lässt sich überall im Deutschen
Reiche, wo telegraphische Verbindung besteht, vormittags eine Wetterkarte zeichnen
und eine Prognose aufstellen; erstere kann eventuell gleich nachmittags durch die
Depesche zu d ergänzt werden.
Freilich kann diese Wettervoraussage nur allgemein gehalten sein, da sie für
ganz Deutschland bestimmt ist. Infolgedessen muss das weitere Bestreben darauf
gerichtet sein, Prognosen für engere WitteruugBgebiete uuter Benutzung sachver-
ständiger lokaler Beobachtungen aufzustellen, da gerade die lokalen Beobachtungen
besonders wichtige Anhaltspunkte liefern. Die hierüber auf Veranlassung des deutschen
Landwirtschaftsrates zwischen dem Reichspostamt, dem preussischen Ministerium für
Landwirtschaft, Domänen und Forsten und dem Ministerium der geistlichen, Unter-
richts- und Medizinalaugelegenheiten stattgefundenen Beratungen haben dazu geführt,
zunächst versuchsweise die Einrichtung eines besonderen Wetternachrichtendienstes
für die Provinz Brandenburg und für einige kleinere Bezirke einzurichten.
ln der Provinz Brandenburg wurde im Sommer 190: (vom 15. Mai bis
15. Oktober) auf Grund des Beobachtungsmaterials der deutschen Seewarte und der
in zahlreichen Orten der Provinz von sachkundiger Seite angestellten örtlichen Be-
obachtungen ein Witterungsdieust durchgeführt. Das Königliche Ministerium für
Landwirtschaft, Domänen und Forsten schloss zu dem Zweck einen Vertrag mit dem
Berliner Wetterbureau ab, wonach dieses verpflichtet wurde, bis n Uhr vormittags
eine von Mittag zu Mittag gültige Prognose an 85 von Berlin ausgehende Tele-
graphenlinien zu liefern. Die telegraphische Beförderung war so geregelt, dass, falls
nicht Leitungsstörungen usw. bindernd dazwischen traten, alle 1062 in Frage
kommenden Telegraphenanstalten der Provinz die Wettervorhersage noch vor 12 Uhr
mittags erhielten. Boi den Telegraphennnstalten wurde die Wettervorhersage sofort
nach dem Eintreffen im Schaltorraum ausgehängt. Für diejenigen, welchen der
öffentliche Anschlag nicht genügte, war ein Abonnement eröffnet.
Für einen kleinen Teil der Provinz Sachsen wurde seitens der dortigen Land-
wirtschaftskammer ein ähnlicher Wetternachrichtendienst auf Grund der ersten beiden
Hamburger Abormementadepeschen und nach der Beobachtung der Apparate des
landwirtschaftlichen Instituts der Universität Halle vom 15. Juli bis Ende September
1901 eingerichtet.
Besondere Würdigung hat der Wetterdienst im Lnhngehiete, der seit dem
Sommer 1900 von der Landwutschaftsschule Weil bürg durchgefiihrt wird, gefunden.
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Da« Verkehrswesen.
167
Die Kosten einer dauernden Einrichtung des Witterungsdienstes sind auf
Grund dieser Versuche auf eine halbe Million Mark jährlich für ganz Deutschland
veranschlagt. *)
Im Sommer 1906, vom 15. Juni an, gelangt ein öffentlicher Wetterdienst zur
Einführung, der durch Ausgabe von Wettervorhersagen und rasche Verbreitung von
Witterungsnachrichten in erster Linie den Landwirten Gelegenheit geben soll,
das jeweils bevorstehende Wetter bei ihren Arbeiten besser zu beachteu als bisher.
Das Gebiet Norddeutschlands wird zu diesem Zwecke in 9 Bezirko geteilt,
deren jeder eine Wetterdienststelle erhält; vorläufig sind dafür in Aussicht genommen
die Orte Königsberg i. Pr., Bromberg, Breslau, Berlin, Magdeburg, Hamburg, Weil-
burg, Aachen und Ilmenau. Alle diese Dienststellen worden an jedem Morgen
durch Vermittelung der Hamburger Seewarte telegraphisch die Wetterbeobachtungen
empfangen, welche um 8 Uhr morgens an etwa 70 über ganz Europa verteilten
Wetterstationen angestellt sind. Ausserdem erhalten die Dienststellen telegraphische
Morgenberichte von einigen wichtigen Orten ihres Bezirks und Postkarten von (im
Sommer) etwa 30 über Deutschland verteilten Stationen, welche das Wetter des
Vortages melden.
Mittelst dieser verschiedenen Angaben werden Karten über die Witterungs-
verteilung in Europa hergestellt. Auf Grund von Vergleichungen dieser Karten mit
denen der vorangegangenen Tage, sowie auf Grund genauer Beobachtungen der
Witterungsvorgänge am Orte der Wetterdienststelle werden alsdann „Wettervor-
hersagen“ für den Nachmittag und den nächsten Tag aufgestellt. Dieso Vorher-
sagen, welche nach den klimatischen Unterschieden innerhalb des Bezirks für ver-
schiedene Gebietsteile eine verschiedene Fassung erhalten können, werden der
nächstgelegenen Telegrapbenanstalt bis 1 1 Uhr vormittags mitgeteilt, sofort tele-
graphisch an alle Telegraphenanstalten des Bezirks weitergegeben und dort vor
12 Uhr mittags öffentlich ausgehängt. Sie sollen ausserdem gogen mässige
Abonnementsgebühren durch Telephon oder Briefträger verbreitet werden. Die
Vorhersagen sollen das Wetter kurz kennzeichnen und ausserdem regelmässig aus-
sprechen, ob bis zum nächsten Mittag Niederschläge zu erwarten sind. Dabei wird
in den Angaben übor Eintrittszeit, Dauer und Stärke der erwarteten Niederschläge
immer grössere Bestimmtheit angestrebt werden.
Ausser der Vorhersage wird noch eine gedruckte „Wetterkarte“ in den
Vormittagsstunden hergestellt und baldmöglichst durch die Pust verbreitet. Die
Wetterkarte ist eine Landkarte, welche mit einfachen und auf jedem Blatt erklärten
Zeichen die Verteilung des Luftdrucks über Europa darstellt und Angaben über
Temperatur, Bewölkung, Niederschlag und Wind au den einzelnen Beobachtungs-
Stationen enthält. Sie gibt also einen Überblick über die Wetterlage in Europa um
8 Uhr vormittags. Ausserdem enthält die Karte eine kurze, sachliche Schilderung
■) Denkschrift über die Organisation eines Wetternachrichtendienstes anf Grund der
Beratungen einer vom Königlichen Preussischen Ministerium für Landwirtschaft, Domänen
and Forsten einbernfenen Kommission, her ansgegeben am t. Juni 1903. Genauere Angaben
finden sich im „Archiv des deutschen Landwirtschaftsrats“, XXVI. Jahrgang 1902, und in
fortlaufender Weise in der Zeitschrift „Das Wetter“.
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168
Das Verkehrswesen.
der Witterungsverteilung und eine allgemein gehaltene Wettervorhersage. Diese
Karten erleichtern somit dem Leser das Verständnis für die am eigenen Wohnorte
beobachteten Witterungsvorgänge und geben ihm die Möglichkeit, seine eignen An-
schauungen über das kommende Wetter zu vervollkommnen. Es wird erstrebt, die
Wetterkarte an allen Telegrapheuanstalten, Amtshäusern, Schulen usw. öffentlich
auszuhängen und ausserdem durch ein billiges Abonnement (monatlich 0,50 Mk.)
möglichst weit zu verbreiten.
Zur Deckung der Unkosten für die Vorbereitung und Durchführung eines all-
gemeinen Wettornachriclitendienstes sind vom Preussischen Landtage im Extra-
ordinarium des Etat« 1906/07 96000 Mk. zur Verfügung gesteht, von denen aber
12480 Mk. von den beteiligten angrenzenden kleineren Bundesstaaten, die im Ver-
hältnis zum Flächeninhalt an deu Kosten teilnehmen, zurückerstattet werden.
C. Das Fernsprechwesen.
Weit grössere Bedeutung als die Telegraphie hat für die Landwirtschaft das
Fernsprechwesen erlangt, denn es gestattete die Verästelung und grössere Aus-
dehnung der schnellsten Nachrichtenübermittlung. Während hei dem Betriebe von
Telegraphen nur gelernte Beamte mit komplizierten Apparaten den Dienst versehen
können, ist heim Fernsprecher die Möglichkeit gegeben, alle Vorzüge des Telegraphen
ohne besondere Vorkenntnis jedem einzelnen zugänglich zu machen. Das Telephon
übermittelt mit Hilfe der Elektrizität das gesprochene Wort von einem Ort an einen
anderen in einer verschwindend kleinen Zeit. Es ermöglicht dadurch die mündliche
Verständigung zweier Personen, die an weit auseinanderliegenden Orten sich befinden.
Der Erfinder des Telephons war Philipp Reis in Friedrichsdorf bei Hom-
burg vor der Höhe, der in den Jahren 1861 — 1868 einen elektrischen Tonüberträger
konstruierte, der aber don praktischen Anforderungen nicht geuügte. Einen Apparat,
mit welchem es möglich wurde, gesprochene Worte zu übertragen, liess Alexander
Graham Bell am 7. März 1876 patentieren. Das Telephon von Bell eignet sich
hauptsächlich als Empfänger. Als Sender werden meistens die stärker wirkenden
Mikrophone verwendet, deren wichtigste Formen im Jahre 1877 von Edison und
1878 von Hughes und von Hunnings erfunden wurden.
Die erste Fernsprechanlage wurde am 12. November 1877 in Friedrichsberg
bei Berlin eröffnet. Die Vorzüge des Fernsprechers traten in so auffallender Weise
zutage, dass die Neuanlage derart gefördert wurde, dass bis Ende 1901 im deutschen
Reichspostgebiete 11271 Telegraphenanstalten für Fernsprech betrieb eingerichtet
waren. Um vor allem die Vorteile der Fernsprecheinrichtung für das flache Land
nutzbar zu machen, errichtete man besonders seit 1897 vielfach Telegraphenhilfs-
Btellen mit Fernsprechbetrieb als Zweigstellen im Bestellbezirk einer Telegraphen-
anstalt; als Inhaber solcher Stellen fungieren Gastwirte, Kaufleute, Förster, Gemeinde-
und Gutsvorsteher u. a., die persönlich oder durch ein Familienmitglied jederzeit in
der Lage sind, Mitteilungen vom Vermittlungsamt entgegenzunehmon.
Man will auf diese Weise ermöglichen, dass die kleineren Orte mit ihrem
nächsten wirtschaftlichen Hauptorte (Kreisstadt), sodann aber auch tunlichst mit dem
Mittelpunkt eines grösseren landwirtschaftlichen Vorbandes (Bezirks- oder Provinzial-
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Da# Verkehrswesen.
169
hauptatadt) bequem verkehren können. Den glänzenden Aufschwung, den das Fern*
sprechwesen durch die Ausgestaltung der Fernsprecheinrichtungen auf dem flachen
Lande und durch dio Einführung der jetzt gültigen Fernsprechgebührenordnuug vom
20. Dezember 1899 nahm, veranschaulichen folgende Angaben.1)
Es waren im Keichstelegraphengebiet vorhanden:
Ende
Zunahme
I89O
1895
1900
1S95
gegen 1890
i>« °lo
1900
gegen 1895
in %
I
2
3
4
5
6
Orte mit Vermittlnngsanstalt
*33
448
2 157
92,3
3*1,5
Öffentliche Sprechstellen mit
Anschluss an Ortsnetze und
Verbindungsanlageu . . .
97
215
12951
121,6
5923,7
Sprechstellen
5' 4*9
114057
247676
121,8
11 7,*
Zahl der Verbindnngsanlagen
250
5*3
2 423
*33.»
3*5,«
I.KngederVerbindungsanlagcn
in Kilometern
17 *55
59087
189 092
244f4
220,0
Im Jahre 1895 waren in Landorten unter 2000 Einwohnern 284 Ortsfernsprech-
netze vorhanden, im Jahre 1900 1768. Die Zahl der öffentlichen Fernsprechstellen
dos flachen Landes betrug Ende 1899 7200, die der in den ersten 5 Monaten des
Jahres 1899 geführten Gespräche rund 123000.
Für die weitere Ausgestaltung der Fernsprecheinrichtungen für das flache
Land sind im wesentlichen die folgenden Grundsätze maßgebend:*)
1. Die Herstellung der zum Anschluss eines Ortes an das allgemeine Fern-
sprechnetz erforderlichen Leitung und die Einrichtung einer öffentlichen Fernsproch-
stelle in diesem Ort kann ins Auge gefasst werden, wenn das Bedürfnis hierzu vor-
liegt und die Interessenten bereit sind, eine angemossone Jahrosoinuahme auf die
Dauer von 3 Jahren zu gewährleisten.
2. Im allgemeinen soll die Höhe der zu gewährleistenden Jahreseinnahme
10 °/0 der wirklich entstandenen Anlagekosten betragen.
3. Um die Anlagekoston zu ermäßigen, ist bei der Herstellung eine Mitwirkung
der Interessenten durch unentgeltliche Übernahme von Lieferungen oder Leistungen
gestattet, z. B. durch Hergabe von Hölzern zu Stangen und Streben, durch Leistung
von Arbeit, Hergabe von Fuhrwerk usw.
4. Für Gespräche, die von den Öffentlichen Femsprechstellen aus geführt
werden, sind Einzelgebühren nach Mafsgahe der allgemeinen Bestimmungen über den
Verkehr auf den Stadt fernsproch- oder Fernsprechverbindungsanlagen zu erheben.
*) Archiv für Post und Telegraphie 1902, S. 755.
a) Mann ich, Post, Telegraphie und Femsprech wesen im Handbuch der Wirtschafts-
kunde Deutschlands IV.
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170
Das Verkehrswesen.
5. Ausser bei den Verkehrsanatalten können öffentliche Fernsprechstellen auch
beim Ortsvorsteher, in Kurhäusern, Hotels oder sonst bei zuverlässigen Privatpersonen
eingerichtet und an die nächste Stadtfenisprecheinrichtung angeschlossen werden.
6. Auf Verlangen eines Anrufenden haben die Verwalter der öffentlichen
Sprechstellen Bewohner des Ortes oder seiner näheren Umgebung zum Zweck eine«
Ferngesprächs gegen eine vom Aurufenden zu entrichtende Qebühr von 25 Pf. her-
beiholen zu lassen.
Zur Durchführung der geplanten Maßnahmen sind für das Reicbspostgebiet
10 Mill. Mark zur Verfügung gestellt, von denen in jedem Jahre 1 Mill. Mark ver-
wendet werden soll.
Durch alle diese Vorteile sind die in abseits gelegenen Dörfern und Guts-
bezirken wohnenden Landwirte in die Lage versetzt, nicht bloss die schon bei dem
Telegraphen erwähnten Vorzüge auf die schnellste und bequemste Weise sich zu
eigen zu machen, sondern sie können auch Verhandlungen über abzuschiiessende
Ein- und Verkaufsgeschäfte durch Rücksprache erledigen. Mancher weite Weg und
manche Reise kann dadurch erspart werden.
Für grosse Wirtschaftsbetriebe ist ein weiterer Vorteil einer Fernsprech&nlage
damit gegeben, dass die Betriebsleitung, wenn eine telephonische Verbindung mit
den Vorwerken besteht, ausserordentlich erleichtert wird.
3. Der Binnengrossverkebr.
A. Die Eisenbaiinen.
Seit 1867, bis zu welchem Jahre sich im Bd. 111, S. 230 die Angaben über
die Entwicklung des Eisenbahnwesens finden, sind gewaltige Fortschritte hinsicht-
lich der Ausdehnung der Eisenbahnanlageu zu konstatieren. Zurzeit kann man
annehmen, dass diese Entwicklung zu einem gewissen Abschluss gelangt ist. Die
Eisenbahnen haben eine völlige Umwandlung in der Erzeugung und Verwertung
der Güter hervorgerufen. Dadurch, dass durch sie Massentransporte zu niedrigen
Beförderungspreisen möglich wurden, konnten nun selbst ganz geringwertige Güter
noch mit Nutzen auf weite Entfernungen versendet werden. Die Urproduktionen
wurden von ihrer bisherigen Gebundenheit an die Stätte ihrer Entstehung befreit und
in die Weltwirtschaft eingezogen. Somit ist zwar einerseits eine Erweiterung des
Absatzgebietes ermöglicht, andererseits aber sind die Produzenten, die bisher den
lokalen Markt versorgten, durch die eindringeude Konkurrenz anderer, bis dahin
unter ungünstigen Verhältnissen produzierenden Gegenden geschädigt. Von be-
sonderer Bedeutung ist diese Entwicklung für die landwirtschaftlichen Erzeugnisse,
die, schwankend in ihrem Ertrage, an den einzelnen Orten jetzt einen Ausgleich
erfahren durch Zufuhr aus anderen Bezirken, die eine reiche Ernte gehabt haben.
Es wird also ein Preisausgleich in den einzelnen Jahren und in allen Ländern
herbeigeführt. Vor allem treten nun Gebiete auf, die unter besonders günstigen
Verhältnissen produzieren. Sie können manche Erzeugnisse weit billiger hersteilen
und infolge der geringen Transportkosten auf allen Märkten anbieten. Die Folge
davon ist, dass die ganze Betriebseinrichtung und -intensität sowohl hinsichtlich
des Ackerbaues, als auch der Viehzucht eine vollständig andere wird. Gleichzeitig
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Da« Verkehrswesen.
171
werden damit die Grundrente und die Besitzverhältnisse beeinflusst. Auch ein
Ausgleich in der Höhe der Löhne tritt ein, da die Arbeiter leicht dorthin gelangen
können, wo sie besser entlohnt werden. Diese Veränderungen, die schon seit den
50 er Jahren des vorigen Jahrhunderts eingesetzt batten, verschärften sich seit
Mitte der 70 er Jahre, als ungeheure Überseeische landwirtschaftliche Produktions-
gebiete durch Eisenbahnen erschlossen wurden, immer mehr.
Seit der Mitte des vorigen Jahrhunderts existierten in Preussen neben vielen
Privatbahnen einige grosse staatliche Bahnen. Im Laufe der Jahre traten die
Nachteile dieses gemischten Systems fühlbarer hervor. Das Privatkapital war nicht
geneigt, einen einheitlichen Ausbau und allseitiges Verzweigen der Linien vorzu-
nehmen. Nur durch ein sehr kompliziertes Abrechnungssystem war die gegen-
seitige Benutzung des Fahrparkes möglich; eine unwirtschaftliche Konkurrenz der
einzelnen Gesellschaften war vorauszusehen.
Die Folge dieser merkbaren Übelstände war eine wachsende Bewegung, die
die Übernahme der Eisenbahnen durch den Staat bezweckte, lin Jahre 1873
wurde eine parlamentarische Untersuohungskommission eingesetzt, die sich in ihrem
Gutachten für den Übergang zum reinen Staatsbahnsystem aussprach. Der Ver-
such der Übernahme auf das Reich missglückte aus wesentlich politischen Gründen.
Dagegen wurde durch das Gesetz vom 27. Juli 1873 das Heichseisenbahnamt als
ständige Zentralbehörde eingesetzt, die das Aufsichtsrecht über das Eisenbahn-
wesen nach Malsgabe der Zuständigkeit des Reiches und die Sorge über die Aus-
führung der bezüglichen gesetzlichen und verfassungsmässigen Bestimmungen hat.
Nun beschritt Preussen den Weg der Verstaatlichung aller Bahnen durch die Ge-
setze vom 20. Dezember 1879, vom 14. Februar, 25. Februar und 7. März 1880.
Die Denkschrift zur Begründung der Verstaatlichungsvorlage vom 29. Oktober 1879
fasst die Vorteile des erstrebten StaatsbahnBystems in den Sätzen zusammen:
„Unter allen Gestaltungsformen, welche das Eisenbahnwesen in den modernen
Kulturstaaten gefunden hat, ist das reine Staatsbabnsystem allein dasjenige, welches
die Aufgabe der Eisenbahnpolitik des Staates, die einheitliche Regelung innerhalb
des Staatsgebietes und die Förderung der beteiligten öffentlichen Interessen vollauf
zu erfüllen vermag. Nur in dieser Form ist eine wirtschaftliche Verwendung des
Nationalkapitals, welches durch die Anlage und den Betrieb der Eisenbahnen in
bo grossartigem Mafsstabe in Anspruch genommen wird, möglich; nur in dieser
Form ist zugleich die unmittelbare und wirksame Fürsorge des Staates für die
seinem Schutze auvertrauten öffentlichen Interessen denkbar; nur in dieser Form
bietet sich endlich die Möglichkeit einfacher, billiger und rationeller Transport-
tarife, die sichere Verhinderung schädlicher Differenzialtarife, eine gerechte, rasche
und tüchtige, auf das allgemeine Wobl bedachte Verwaltung. Es muss daher das
Staatsbahnsystem als der Abschluss der Entwicklung des Eisenbahnwesens an-
gesehen werden.“
Durch die oben erwähnten preussischen Gesetze wurden sechs grosso Eisen-
bahnen: die Berlin-Stettiner, Magdeburg-ITalberstädter nebst Hannover- Altenbekener,
Köln-Mindener-Rheinische und Berlin-Potsdam-Magdeburger, ferner die Homburger
Eisenbahn uud der Hessische Anteil au der Main- Weserbahn, im ganzen 5002 km
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172
Das Verkehrswesen.
Privatbahnen erworben. Durch eine Reihe weiterer Gesetze vom 38. März und
13. Mai 1883, vom 34. Januar und 17. Mai 1884, vom 33. Februar 1885, vom
8. April 1889, vom 9. Mai 1890 und vom 16. Juli 1895 sind noch 35 Bahnen
mit einer Gesamtlänge von 9371 km in Staatseigentum übergegangen. Durch die
weiteren Gesetze vom 30. Mai 1903 und 18. Mai 1903 wurde das Staatseisenbahn-
netz weiterhin um 965 km vergrüssert. Die Erwerbungen des Staates zeigt die
auf Seite 173 — 175 folgende Aufstellung.
Seit dem Jahre 1870 gestaltet sich die Erweiterung des preussischen Staats-
eisenbahnnetzes teils durch Neubau, teils durch Erwerb in der auf Seite 176 dar-
gestellten Weise.
Unter den erworbenen Linien waren solche, die sich über alle von Preussen
eingescblossenen Bundesstaaten erstreckten. — Auf Grund des Staatsvertrages vom
33. Juli 1896 kam eine Vereinigung des preussischen und hessischen Staatseisen -
bahnbesitzes, der 951,30 km umfasste, zustande. Die Einkünfte des gesamten
preussischen und hessischen Eisenbahnbesitzes werden nach bestimmten, im Ver-
trage festgestellten Grundsätzen zwischen Preussen und Hessen geteilt. Auch
durch zahlreiche Neubauten vergrosserte sich das Staatseisenbahnnetz beträchtlich,
besonders durch Herstellung von Zweig- und Nebenbahnen. Der prozentische
Anteil der Nebenbahnen wächst stetig. So wurden die Maschen des Eisen-
bahnnetzes immer enger geknüpft und abgelegene Landesteile dem grossen Ver-
kehr erschlossen. Diese Neubauten wurden in verhältnismässig hohem Mafse in
den Gebieten mit vorwiegend landwirtschaftlichem Charakter, besonders im Osten,
ausgeführt, da in den dicht bevölkerten gewerbereichen Teilen der Monarchie
Eisenbahnen von vornherein zahlreicher vorhanden waren. Die Staatsbahnen
Btellen jetzt ein festgefügtes, einheitliches Ganzes dar. Am 1. April 1895 trat
die durch Erlass vom 15. Dezember 1894 genehmigte Verwaltungsordnung für die
Staatseisenbahnen in Kraft, nach welcher die preussischen StaatBcisenbahnen von
zz Direktionen, die dem Minister der öffentlichen Arbeiten unterstehen, verwaltet
werden. Der Sitz der Direktionen ist in Altona, Berlin, Breslau, ßromberg, Cassel,
Cöln, Danzig, Elberfeld, Erfurt, Essen a. Ruhr, Frankfurt a. M., Halle a. S.,
Hannover, Kattowitz, Königsberg i. Pr., Magdeburg, Mainz, Münster i. Westfalen,
Posen, St, Johann-Saarbrücken, Stettin.
Durch die im Januar 1905 in Berlin stattgefundenen Verhandlungen der
verschiedenen deutschen Eisenbahnverbände ist eine Betriebsmittelgemeinschaft
angebahnt, die wesentlich die wirtschaftlichere Ausnutzung der Betriebsmittel und
eine Vereinfachung des komplizierten Abrechnungswesens zum Ziele hat. Der auf-
gestellte Entwurf schlägt oine Gemeinschaft der Lokomotiven, der Personen-, Ge-
päck- und Güterwagen mit Ausrüstungs- und Lademitteln, sowie der Werkstätten-
verwaltung vor, ferner eine einheitliche Unterhaltung, Erneuerung und Beschaffung
der Betriebsmittel, und endlich eine gemeinsame Beschaffung der Betriebs-
materialien unter Achtung der Eigentumsrechte der einzelnen vertragschliessenden
Verwaltungen.
Die preussische Eisenbahnpolitik mit ihrer zielbewussten, durch das allge-
meine Interesse beeinflussten Tätigkeit ist vorbildlich geworden für die Eisenbahn-
politik fast aller europäischen Staaten.
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Übersicht der A. von Preasaen, B. von Hessen erworbenen Eisenbahnen.
Das Verkehrswesen,
173
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■
Das Verkehrswesen.
175
!■ I
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176
Pas Verkehrswesen.
Erweiterung des preussischen Staatseiscnbahnnetzes seit dem Jahre 1870, des
hessischen seit dem 1. April 1897 und des badischen Anteils an der Main-
Neckarbahn seit dem 1. Oktober 1902.
Jahr
Bahnliiugc
zu Anfang
des Jahres
km
Pavun Nebenbahnen
km "l.
Zugang im Laufe des Jahres
durch Neubau
km
durch Erwerb
km
5
6
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3» 967,13
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Hie Unterscheidung
nach Haupt- und
Nebenbahnen besteht
erst seit 1880.
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1 923,*7
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37,3*
37.5*
*3722,4»
16 479,04
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Da« Verkehrswesen.
177
Die Verteilung und Entwicklung des preussischen Eisenbahnnetzes ergibt
sich aus der auf Seite 178 folgenden Zusammenstellung.
Im Verhältnis zur Fläche sind die östlichen Provinzen Ostpreussen, West-
preussen und Pommern am schwächsten mit Eisenbahnen versehen. Diese drei
Provinzen haben im Durchschnitt nur */g der Eisenbahnausdehnung des Gesamt-
durchschnittes des Staates. Posen hingegen weist ebensoviel Dahnen wie Hannover
auf. Im Verhältnis zur Einwohnerzahl ist der Osten etwaB reicher ausgestattet als
der Westen. Immerhin muss das Eisenbahnwesen für den Osten als gering ent-
wickelt bezeichnet werden; seine Förderung dürfte ein erstrebenswertes Ziel dar-
stellen. In Masuren und Hinterpommern gibt es noch Ortschaften, die fast 25 km
von jeder Eisenbahnverbindung entfernt liegen. Derartige Verkehrslücken Bind kaum
in dem eisenbahnärmsten Distrikte des Westens — im nördlichen Hannover —
vorhanden.
Das Verhältnis der gesamten Eisenbahnlängen, einschliesslich der Klein-
und Strasseubahneu, gestaltet sich nach dem Staude von 1904 in der auf Seite 179
dargestellten Weise.
Der Güterverkehr der Staatsbahnen1) stieg von 1879 — 1902
von 8903091000 tkm
auf 25059080000 „
um 16155989000 tkm = 182% (7,9°/0 im Jahres-
durchschnitt), während die Bruttoeinnahmen aus dem Güterverkehr sich in der
gleichen Zeit nur
von 378749000 Mk.
auf 897132000 „
um 518383000 Mk. = 137 °/0 (6°/0 im Jahresdurch-
schnitt) vermehrten.
Das Steigen ist fortdauernd gewesen, nur kleine Rückgänge infolge ein-
getretener wirtschaftlicher Krisen waren zu konstatieren.
Von 1885 (dem ersten vergleichsfähigen Jahre der Statistik der Güterbewegung)
bis 1903 wuchs die Beförderungsmenge auf den deutschen Eisenbahnen
im Jahresdurchschnitt
von Düngemitteln
„ Kartoffeln
„ Mehl und Mublenfabrikaten . . . .
„ Rüben
„ raffiniertem Zucker
„ Nutzholz
„ Grubenholz, Brennholz und Schwellen
„ Steinkohlen und Koks
„ Braunkohlen usw
*) Deutscher Reichsanzeiger 1904, No. 282.
Meltzen, Boden des prenes. Staate». VIII.
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1»
>o,3 „ •
12
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178
T'«s Verkehrswesen.
Verteilung der Eisenb&hnl&ngen au! die einzelnen Landesteile in Preussen 1903.
Gesamt- und Verhältniszahlen.
1 —
Länge der
Es entfallen
auf
Provinzen
Staat
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5
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f Hauptbahnen
‘ \ Nebenbahnen
866,40
l 406,03
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| 2321,1.
6,47
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II. Westpreussen .
J Hauptbahnen
\ Nebenbahnen
878,34
1 040,85
[ 1 9'9,®9
7,5»
**,9i
III. Brandenburg . .
f Hauptbahnen
' \ Nebenbahnen
2 481,68
767,33
541,88
} 3 790,78
9,5"
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f Hauptbahnen
735.»
—
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6,67
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\ Nebenbalinen
1 189,3*
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( Hauptbahnen
• 015,87
-
} 2 099,54
7, »5
10,83
\ Nebenbahnen
■ 018,68
64,99
f Hauptbahnen
2 652,6«
1 4 004,41
9,93
8,3a
\ Neben bah uen
■ >54,3«
197,«!
VII. Sachsen
/ Hauptbahnen
‘ \ Nebenbahnen
1 878,3«
730,38
164,93
} * 773, «7
10,98
9,54
VIII. Schleswig-Hol-
f Hauptbahnen
75',«»
49',9=>
' 755-»3
93,71
22,01
} ' 4*4,53
7,50
9,3"
1 Hauptbahnen
} 2 840,45
7,38
10,56
\ Nebenbahnen
874,10
188,91
X. Westfalen . . .
< Hauptbahnen
\ Nebenbahnen
' 833, >9
658,35
379,98
} *871,5.
14, a.
8,37
! XI. Hessen-Nassau.
f Hauptbahnen
’ \ Nebenbahnen
1 119,50
6*3,71
16,36
j ' 759,57
II, »l
8,9a
| XII. Rheinland . . .
1 Hauptbahnen
' \ Nebenbahnen
2 437,8o
* 353«°°
50,04
68,71
} 3 909,53
14,48
6,4*
XIII. Huhenzollern .
f Hauptbahnen
‘ \ Nebenbahnen
65, r>
*4,9!
—
} 90,«8
7,94
13.43
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18471,7.
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8,87
1 Nebenbahnen
II
11 33*, ?«
1849,80
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Verteilung der Eisenbahnl&ngen einschliesslich der Kleinbahnen au! die einzelnen Landesteile in Preussen 1904.
Gesamt- und VerhKltniszahleu.
Zusammen I 18631,0« 13182.5« I 31813,60 465,87 8981,1g I 41260,56 1 1 ,83 11,50
180
Das Verkehrswesen.
Dass die Verkehrssteigeiung nicht nur auf die dichtere Ausgestaltung des
Babnnetzes durch Neubau von Bahnen zurückzuführen ist, ergibt sich daraus, dass
die Verkebrsdichtigkeit auf i km Bahn erheblich (um 92°/0) gestiegen ist. Sie betrug:
1879 443860 tkm.
1902 853068 „ .
Im Vergleich mit anderen grossen Bahnen betrug die Verkehrsdichtigkeit:
1902 auf bayerischen Bahnen 498742 tkm.
„ sächsischen Bahnen 615208 „
„ württembergischen Bahnen 421 228 „
„ badischen Bahnen 600268 „
1901 „ den französischen Hauptbahnen (ohne
Fahrzeuge und Vieh) 418433 „
„ den österreichisch-ungarischen Bahnen
(ohne Fahrzeuge und Vieh) . . . 435035 „
Im Jahre 1904 entßelen aus dem Personen- und Gepüekverkehr 29,43 °/0, aus dem
Güterverkehr 70,57 °/0 der Verkebrseinnalime; auf 1 km durchschnittlicher Betriebs-
länge betrugen die Einnahmen für den Personenverkehr 13410 Mk., für den Güter-
verkehr 31349 Mk. Die ganze VerkehrBeinnahme belief sich auf 1498714916 Mk.
Von besonderer Bedeutung für die Absatzfäbigkeit der Erzeugnisse sind die
Gütertarife. Infolge des anfänglich lokalen Charakters der Eisenbahnen waren
die ersten Gütertarife äusserst einfach. Sie enthielten neben den Beförderungs-
bedingungen meist nur wenige, nach Zentner und Meile berechnete Tarifsätze für
Güter aller Art (die sogenannten Kaufmannsguter) und daneben für eine Anzahl
minderwertiger Rohprodukte ermässigte Sätze, deren Anwendung von der Aufgabe
einer bestimmten MindeBtmenge abhängig gemacht wurde. Diese Erleichterungen
betrafen Artikel, die in jedem Bahngebiete verschieden waren; es war das Be-
dürfnis des Verkehrsgebietes mafsgebend. Wiederholten Anträgen aus den Kreisen
der Produzenten stattgebend, ging man zu Tarifermässigungen Uber, die teile eine
Erhöhung der Versandfähigkeit bestimmter Artikel bezweckte, teils andere Artikel
überhaupt erst versandfähig machte. Die naturgemäfse Folge war eine Steigerung
des Verkehrs. Hieraus entwickelte sich allmählich der Grundsatz der Frachtpreis-
bemessung nach der BelastungBfähigkeit, d. b. nach dem Tauschwert der Güter.
Dies führte zu einer immer weitergehenden Sonderung der Güter nach ihrem Werte
und damit zu einer ausgebildeten Klassifikation in dem Lokaltarife der einzelnen
Bahnen, und zwar je nach den Besonderheiten der wirtschaftlichen Verhältnisse
jedes Bahngebietes.
Trotz der Bestrebungen der Bahnverwaltungen, den Obergang von Gütern der
einen Bahn auf die andere zu erleichtern, kounte eine Vereinbarung infolge ihrer
verschiedenartigen Klassifikation der Güter im allgemeinen nicht zustande kommen.
Es entstand nur neben den Lokaltarifen ein direkter Tarif für gewisse Artikel
und Stationsverbindungen. Der weitere Zuwachs an neuen Linien und die Be-
rührung ihrer Interressengebiete rief eine Konkurrenz in den Knotenpunkten her-
vor und Bchliesslich fortgesetzte offene und geheime Frachtnacblässe (sogenannte
Refaktien). Dies führte teils zum Ankauf, teils zur Verschmelzung der kon-
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Da« Verkehrswesen.
181
kurrierenden Linien und schliesslich zu Eisen bahn verbänden. Oer älteste der-
artige Verband war der norddeutsche, welcher, 1847/48 gegründet, die wichtigeren
Handelsplätze Nord- und Mitteldeutschlands — Berlin, Magdeburg, Dresden,
Leipzig u. a. — einerseits mit den Seeplätzen Bremen und Hamburg verband,
andererseits mit einer Anzahl braunschweigischer, hannoverscher und rheinisch-
westfälischer Plätze in direkten Verkehr setzte. Ihm folgte der mitteldeutsche,
der rheinische, der thüringische, der westfälische usw. Verband. Diese Verbände
wurden die Träger der weiteren Entwicklung des deutschen Tarifwesens. Neben
diesen Verbandstarifen blieben die lokalen und direkten Tarife mit ihren besonderen
Klassifikationen und den verschiedenartigen Ausnahmetarifen bestehen. Zudem
unterlagen die Frachtpreise infolge der Konkurrenz der verschiedenen Verbände,
der heimischen Flussscbiffahrt und der Seeschiffahrt fortwährenden Schwankungen.
Das Tarifwesen ermangelte jeglicher Übersicht; hieraus erwuchsen den Verkehrs-
interessenten eine Menge Unzuträglichkeiten und Erschwernisse.1)
Auch der im Jahre 1868 gegründete Tarifverband, welchem fast alle Stuats-
nnd Privateisenbahnen Norddeutscblands beitraten, erwieB sich nicht stark genug,
um eine grossere Einheitlichkeit in dem Tarifwesen dauernd aufrecht zu erhalten.
Durch die Verfassung des deutschen Reiches vom 16. April 1871 wurde
dem Reiche neben dem — bisher noch nicht zur Anwendung gebrachten — Rechte,
im Interesse der Verteidigung oder des gemeinsamen Verkehrs Gesetze zu geben
nnd Eisenbahnen selbst anzulegen oder zu genehmigen, eine Einwirkung auf den
Betrieb und das Tarifwesen der deutschen Bahnen übertragen.
Der das Tarifwesen behandelnde Abschnitt VII der Reicbsverfassung bat
folgenden Wortlaut:*)
Art. 44. Die Eisenbahnverwaltungen sind verpflichtet, die für den durch-
gehenden Verkehr und zur Herstellung ineinander greifender Fahrpläne nötigen
Personenzüge mit entsprechender Fahrgeschwindigkeit, desgleichen die zur Be-
wältigung des Güterverkehrs nötigen Güterzüge einzuführen, auch direkte
Expeditionen im Personen- und Güterverkehr, unter Gestattung des Überganges
der Transportmittel von einor Bahn auf die andere, gegen die übliche Vergütung
einzurichten.
Art. 45. Dem Reiche steht die Kontrolle über das Tarifwesen zu. Das-
selbe wird namentlich dabin wirken:
1. dass baldigst auf allen deutschen Eisenbahnen übereinstimmende Betriebs-
reglements eingefübrt werden;
2. dass die möglichste Gleichmässigkeit und Herabsetzung der Tarife erzielt,
insbesondere, dass bei grösseren Entfernungen für den Transport von Kohlen,
Koks, Holz, Erzen, Steinen, Salz, Roheisen, Düngungsmitteln und ähnlichen
Gegenständen ein dem Bedürfnis der Landwirtschaft und Industrie ent-
sprechender ermässigter Tarif, und zwar tunliohst der Einpfennigtarif ein-
geführt werde.
’) H. ßnrmeister, Geschichtliche Entwicklung des Gütertarifwesens der deutschen
Eisenbahnen. Leipzig 1899.
*,i Auf Bayern finden diese Bestimmungen keine Anwendung.
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182
Da« Verkehrswesen.
Art. 46. Bei eintretendeo Notständen, insbesondere bei ungewöhnlicher
Teuerung der Lebensmittel, sind die Eisenbahnverwaltungen verpflichtet, für den
Transport, namentlich von Getreide, Mehl, HUlsenfriicliten und Kartoffeln, zeitweise
einen dem Bedürfnis entsprechenden, von dem Kaiser auf Vorschlag des betreffen-
den BundesratsausschuBSes festzuBtellenden, niedrigen Spezialtarif einzuführen,
welcher jedoch nicht unter den niedrigsten auf der betreffenden Bahn für Roh-
produkte geltenden Satz herabgehen darf.
Zur Wahrnehmung dieser Rechte besteht das dem Reichskanzler unterstellte
Reichseisenbahnamt.
Die Notwendigkeit einer Reform des Tarifwesens veranlasste das Reichs-
eisenbabnamt, eine Denkschrift auszuarbeiten, welche die Grundlage für die Be-
schlussfassung des Bundesrates bilden sollte. Der Versuch, auf diesem Wege zu
einer erfolgreichen Lösung zu gelangen, schlug an dem Widerstande der Privat-
bahnen fehl. Erst eine vom prenBsischen HandelBminister auf den 13. Februar
1877 einberufene Generalkonferenz sämtlicher deutschen Eisenbahnverwaltungen
gelangte zur Annahme des noch jetzt geltenden Tarifsystems, des sogenannten
Reformtarifes, der eine Versohmelzuug des Wert- und WagenrauniBystems darstellt.
Für Stückgut sind drei Klassen vorgesehen, und zwar je eine für Eilgut,
für gewöhnliches Stückgut und für die Artikel, welche den billigeren Spezialtarif
geniessen.
Für Wagenlad ungsgüter bestehen vier Hauptklassen und drei Nebenklassen.
Die HauptklasBen treten in Geltung bei Aufgabe von mindestens 10000 kg,
die Nebenklassen bei Aufgabe von mindestens 5000 kg. Die HauptklasBen sind:
1. Wagenladungsklasse B mit der Nebenklasse Ai; in diese Klasse gehören die
Güter höheren Wertes, welche in der Klassifikation der Spezialtarife nicht
besonders benannt sind;
2. Spezialtarif I, dio teuerste Klasse der Spezialtarife, hauptsächlich für Fabrikate,
mit der Nebenklasse A 2;
3. Spezialtarif II, hauptsächlich für Halbfabrikate, mit der Nebenklasse A 2;
4. Spezialtarif 111, hauptsächlich für Rohprodukte mit der Nebenklasse Spezial-
tarif II.
Hieran schliesst sich ein in das Schema mit aufgenommener Ausnahmetarif
für Holz.
Zu den Sätzen der Wagenladungsklassen werden die Güter befördert, welohe
der Absender mit einem Frachtbriefe für einen Wagen als Wagenladung auf-
gibt. Der Frachtberechnung nach den Sätzen der Hauptklasse wird ein Gewicht
von mindestens 10000 kg für jeden verwendeten Wagen, der Frachtberechnung
nach den Sätzen der Nebenklasse ein Gewicht von mindestens 5000 kg für jeden
verwendeten Wagen zugrunde gelegt, auch wenn das wirkliche Gewicht weniger
als 10000 kg bezw. 3000 kg beträgt.
Die Güter werden auf Grund ihres Wertes und der volkswirtschaftlichen
Bedeutung unter Berücksichtigung der Tara und der historischen Entwicklung in
die drei Klassen, die zu den verschiedenen Spczialtarifen befördert werden, geteilt.
Sperrgüter unterstehen besonderen Tarifeu.
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Da» Verkehrswesen.
183
Da» Tarifschema mit den N or malst recken Ratzen für das Tonnenkilometer ge-
staltet eich folgendermafsen:
1. Eilgut:
a) Eilgut bei einer Streckenlänge von i — 50 km 22 Pf.
51—200 „ 20 „
201—300 „ 18 „
301—400 „ 16 „
401—500 „ 14 „
über 500 „12 „
b) in Wagenladungen zu 5 bezw. 10 t . . . . 13,4 Pf. bezw. 12,0 „
2. Allgemeine Stfickgutsklasse:
Frachtstückgut bei einer Streckenlänge von. . . 1 — 50 km 11 Pf.
51—200 „ 10 „
201—300 „ 9 „
301 — 400 „ 8 „
401—500 „ 7 „
über 500 „ 6 „
3. Spezialtarif für bestimmte Stückgüter (geringeren
Wertes) 8,0 „
4. Allgemeine Wagenladungsklasse:
A 1 für Güter aller Art in Wagenladungen von 5 t 6,7 „
B für Güter aller Art in Wagenladungen von 10 t 6,0 „
5. Spezialtarif für bestimmte Arten von Gütern bei
Aufgabe von mindestens 10 t:
I. Hauptsächlich für Fabrikate 4,5 „
II. „ „ Halbfabrikate 3,5 „
III. „ „ Rohstoffe und Massengüter 2,6 Pf. bezw. 2,2 „
(bei Entfernungen über 100 km).
6. Wagenladungsklasse A 2 für Güter der Spezial-
tarife I und II bei Aufgabe von weniger als 10,
aber mindestens 5 t 5,0 „
Für den Transport von explodierbaren Gegenständen, sperrigen Gütern,
Fahrzeugen, gebrauchten Emballagen, Flüssigkeiten in Kessel- oder anderen Gefäss-
wagen, Langholz und Fischen bestehen besondere Vorschriften und Sätze. Neben
den Streckensätzen sind dann aber noch Expeditione- oder Abfertigungsgebühren
zu zahlen, welche in Preussen für 100 kg in folgender Weise berechnet werden:
1. Güter der Spezialtarife I, II und III und der Wagenladungsklasse A 2 je
nach der Entfernung bis zu 10 km, it — 100 km und über 100 km 8, 9 und
12 Pf.;
2. Güter der Wagenklasse B je nach der Entfernung bis 10 km, 11 — 20 km, 21
bis 30 km, 31 — 40 km und Uber 40 km 8, 9, 10, 11 und 12 Pf.;
3. Güter der Wagenladungsklasse A 1 und Stückgut je nach der Entfernung bis
zu 100 km in um 10 km ansteigenden Abstufungen 10 — 19 Pf. und Uber
100 km 20 Pf.;
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184
Das Verkehrswesen.
4. Für Eilgut in Wagenladungen die doppelten Sätze der Wagenladungsklassen
A 1 und B ;
5. Für Eilstückgut die doppelten Sätze der allgemeinen Stückgutsklasse.
Sogleich nach der Übernahme der zuerst verstaatlichten grossen Privat-
babnen im Jahre 1880 wurden übereinstimmende Einheitssätze für alle Staats-
bahnen in den Normaltarifklassen festgesetzt und zwischen sämtlichen Stationen
des Staatseisenbahnnetzes direkte Tarife und direkte Abfertigung eingeführt. Die
Ermässigungen, die sich aus der Übertragung der Staatsbahntaxen auf die ver-
staatlichten Privatbahnen ergaben, wurden seinerzeit auf etwa 3500000 Mk. jähr-
lich berechnet. Noch erheblich hoher waren die Frachtvorteile durch die Ein-
führung der direkten Tarife und durch die Beseitigung von Strecken- und
Brückenzuschlägen.
Neben dem Normaltarif mussten zur Schonung bestehender Verhältnisse von
wirtschaftlicher Bedeutung Ausnahmetarife, d. h. solche, welohe für einzelne Artikel
in Abweichung der für die betreffende regelrechte Tarifklasse festgesetzten Normal-
grundtaxe gebildet werden, beibebalten oder auch neu eingeführt werden. A1b
leitende Gesichtspunkte hierfür galten:
1. die Förderung der gewerblichen oder landwirtschaftlichen Produktion durch
erleichterte Zufuhr notwendiger Roh- und Hilfsstoffe;
2. die Forderung des Absatzes einheimischer Erzeugnisse in den durch fremde
Konkurrenz bedrohten Bezirken des Landes, sowie — in besonders bemerkens-
wertem Grade — zur Erleichterung der Ausfuhr deutscher Erzeugnisse in
das Ausland;
3. die Unterstützung des Handels deutscher Handelsplätze — namentlich der
deutschen Seehäfen — gegen den Wettbewerb fremder Plätze;
4. die Unterstützung einheimischer VerkehrsanBtalten — insbesondere der Staats-
eisenbahnen — gegen den Wettbewerb fremder Eisenhahnen und Wasser-
strassen.
Für den grösseren Teil dieser Ausnahmetarife wurde gleichzeitig der Staffel-
tarif hinzugefügt, d. h. sie wurden bei steigender Entfernung mit fallender Staffel
gebildet. Zu den unter solchen Vergünstigungen beförderten Gütern gehören neben
Kohlen, Brennstoffen, Eisen, Petroleum die besonders im Interesse der Landwirt-
schaft ausgewählten: 1. Düngemittel, 2. Getreide, Hülsenfrüchte, Olsamen, Malz-
und Mühlenfabrikate, 3. Feld-, Wiesen- und GartenerzeugnUse, 4. Holz, 5. Spiritus,
Sprit, 6. Stärke, 7. Zucker, 8. Häute und Felle.
Die Staffeltarife sind an und für sich deswegen gerechtfertigt, weil die Trans-
porte der Eisenbahnen auf den längsten Strecken am billigsten werden, die Selbst-
kosten mit der Entfernung und Kilonieterzahl nicht proportional steigen, da nur
die Zugkosten bei längerem Transport zunehmen, die festen Selbstkosten, zu denen
die Verzinsung und Tilgung des Anlagekapitals ganz und die Betriebskosten (Be-
nutzung der Anlage, Hahnbewegung, Stationsdienst , Arbeitskosten) zur Hälfte
gehören, von dem Umfange des Verkehrs unabhängig sind.
Die Staffeltarife werden unter allen Umständen günstig wirken, sobald es
sich um Güter handelt, die nur an bestimmten Stellen erzeugt, aber überall ge-
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Das Verkehrswesen.
185
braucht werden, wie es z. B. bei den künstlichen Düngemitteln der Fall ist. Anders
aber wird die Wirkung bei Gütern sein, die überall erzeugt werden. Für die
Konsumenten wirken sie auch in diesem Falle günstig; für die Produzenten des
Bezirkes aber, in den die Güter von weither einfliessen, nachteilig durch eine
ungünstige Beeinflussung der Preise. So war es bei den Staffeltarifen für Getreide-
und Mühlenfabrikate und für Malz, die rom i. September 1891 bis r. August 1894
in Wirksamkeit waren. Ihre Einführung war veranlasst durch eiue Teuerungs-
gefahr, die dem Westen Deutschlands drohte, andererseits sollte damit der preussi-
sehe Osten und Nordosten in die Lage versetzt werden, seinen Getreideüberschuss
nach dem Süden und dem Südwesten des Reiches abzusetzen. Die erstgenannten
Distrikte hatten vor Einführung des Getreideachutzzolles Getreide auf dem billigen
Wasserwege nach Dänemark, Schweden und Norwegen, Grossbritannien, Belgien
und Holland exportiert. Sie konnten diese Märkte nicht mehr aufsuchen, nachdem
durch Einführung höherer Zölle seitens Deutschlands die Spannung zwischen
dem Weltmarktpreis, der in jenen Ländern zur Geltung kam, und dem Inlandspreis
grösser geworden war. Deshalb auch versuchte man durch Einführung des Staffel-
tarifs den ostdeutschen Landwirten die Möglichkeit zu verschaffen, ihr Getreide auf
den süddeutschen Märkten anzubieten, die dauernd höhere Preise notierten und
mit überseeischem Getreide versorgt wurden. Die Nachteile zeigten sich aber
bald. Durch die Ablenkung des Handels entging den norddeutschen Getreide-
händlern in den Hafenplätzen der bisherige Verdienst; ebenso wurden die süd-
deutschen Koggenmüliereien arg gesohädigt, auch die süddeutschen Landwirte
beklagten sich Uber die eingetretene Unsicherheit der Preise, die durch das ver-
mehrte Angebot des norddeutschen Roggens veranlasst war. Die westdeutschen
Landwirte schlossen sich diesen Klagen an. Zudem kamen die Staffeltarife nun
aber auch dem ausländischen Getreide zugute. Aus diesen Erwägungen heraus
entschloss sich der Landeseisenbahnrat in der Sitzung vom 5. September 1893
dazu, der Regierung die Aufhebung der Staffeltarife zu empfehlen. Infolgedessen
wurde ihre Aufhebung von der Regierung im April 1894 verfügt mit dem Inkraft-
treten vom i. August 1894. — Hiusichtlich der Wirkung der Staffeltarife lässt
sich konstatieren, dass die Hoffnungen der Landwirtschaft des Ostens übertrieben
gewesen waren.
Der grössere Teil des Güterverkehrs — mehr als 60 °/0 der Tonnenkilometer
— vollzieht sich nach dem Ausnahmetarif. Die finanzielle Tragweite aller Er-
mässigungen, die auf dem Gebiete der Ausnahmetarife im Laufe der Zeit gewährt
sind, lässt sich in Zahlen schwer feststellen. Bei den wichtigeren Mafsregeln wurde
versucht, den Jahresausfall — in der Regel unter Zugrundelegung der im Jahre
zuvor beförderten Frachtmenge — zu berechnen. Er betrug z. B. bei Einführung
der 20 prozentigen Ermässigung für Düngemittel im Jahre 1895 2350000 Mk.,
bei Einführung des Ausfuhrtarifs für Zucker im Jahre 1901 1 100000 Mk.
Wie in Wirklichkeit die Frachtsätze für einige Düngemittel ermässigt worden
sind, lässt sich aus nachstehenden Zahlen'erkeunen. *)
') Deutscher Reicbsauzeiger 1904, Ko. 282.
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186
Das Verkehrswesen.
i. Kalisalze:
Fracht für die Tonne in Mark
1S82
*9°3
■9° 3 gegen 1882
Stassfurt-Stettin . .
• 7.9°
5.52
3° °/o-
„ -PoBen .
. 10,60
6,80
— 36 ,
„ -Bromberg
■ "2,3°
7.44
— 4° „
„ -Allenstein .
16,90
9,04
— 47 r
„ -Hannover
• 5>*°
3.6°
— 29 .
„ -Münster . .
8,80
6,24
— 29 s
„ -Trier . . .
• •3i6°
8,00
— 42 „
tbei stieg die Förderung
von Kalisalzen von 661673 1 (‘679) »®f 3630964 t
+ 549 °/o-
Thomasaohlacke :
Fracht fUr die Tonne
in Mark
1882
1903
1903 gegen 1882
Oberhausen-Magdeburg
10,00
7,20
-*8°/o.
„ -Stettin
15,80
10,00
— 37 *
„ -Posen . .
1 8,40
11,44
-38 ,
„ -Allenstein
• *4.7°
14,56
— 4i „
Düngekalk:
1879
>903
*9° 3 gegen 1879
Gogolin-Löwen . . .
. 2,60
»,44
— 44.6 <>/„.
„ -Brieg . . .
■ 3.*°
1,92
-4°,° »
„ -Breslau . . .
■ 4.8°
2.3*
— 52,0 n
„ -Posen . . .
■ 9.3°
4,24
— S4.° .
ganzen ermässigte sich
der Einheitssatz
für daa Tonnenkilometer auf den
Staatsbahnen von 4,35 Pf. im Jahre 1879 auf 3,58 Pf. im Jahre 1902, mithin um
0,67 Pf. oder um j6 °/0. Hei Berechnung des früheren Durchschnittssatzes von
1879 würde sich flir die in der Zwischenzeit beförderten Transporte eine Mehr-
fracht von nahezu 2000000000 Mk. ergeben haben.
Zur weiteren Fortbildung des Tarifwesens wurde eine ständige Tarifkommission
auf Antrag der preussischen Regierung unter dem Vorsitz einer preussiscben Staats-
bahndirektion eingesetzt, der nach dem Vorschläge der Reichseisenbabnverwaltung
ein „Ausschuss der Verkehrsinteressenten“ beigegeben wurde. Erstere setzt sich
zusammen aus den Vertretern von 14 deutschen Staats- und Privatbahnen, letzterer
besteht aus 13 Mitgliedern, die von den Regierungen aus den Kreisen der Land-
wirtschaft, der Industrie und des Handels ernannt werden. Von dieser Kommission
werden alle Anträge auf Änderung der allgemeinen Tarifvorschriften und der Güter-
klassifikation vorberaten und der Generalkonferenz der deutschen Bahnen zur Be-
schlussnahme vorgelegt.. Die Wirksamkeit der Kommission ist von der offen-
kundigen Tendenz getragen, ein gleichmässiges Hinühergleiten der Güter zu einer
billigeren Tarifklasse herbeizuführen.
Über die Art, die Menge und den BestimmungB- oder Herkunftsbezirk der
zur Versendung kommenden Waren gibt die seit dem Jahre 1883 erscheinende
„Statistik der Guterbewegung auf deutschen Eisenbahnen“ Auskunft. Das gesamte
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Das Verkehrswesen.
187
Reich ist in 36 Verkebrshezirke geteilt, die freilich mit den politiechen Bezirken
nicht fibereinetimmen, so umfasst der erste die Provinzen Ost- und Westpreussen,
ohne die Häfen, die Häfen bilden eigene Verkehrsbezirke, der elfte die Provinz
Hannover und den Kreis Rinteln des Regierungsbezirks Kassel, sowie das Herzog-
tum Braunschweig und das Grossherzogtum Oldenburg (mit Ausschluss der Häfen),
das Fürstentum Schaumburg-Lippe und von dem Fürstentum Waldeck den Kreis
Pyrmont. Das Ausland umfasst 15 Verkehrsbezirke. — Die verfrachteten Gegen-
stände sind in 76 Klassen unterschieden, von denen die letzten 5 für lebende Tiere
verbleiben.
Zur Orientierung über die Rolle, welche die Eisenbahnen hei dem Absatz
der landwirtschaftlichen Produkte spielen, ist die beifolgende Zusammenstellung
aus der Statistik der Gäterbewegung auf deutschen Eisenbahnen ausgezogen. Ein
vollständiges Bild Uber die Güterbewegung der einzelnen Bezirke ist freilich damit
nicht gegeben, da in den Gegenden, in denen sich Wasserwege befinden, auf diesen
eine erhebliche Verfrachtung staltfindet. So wird z. B. ein Fünftel der ganzen
Roggenausfuhr und ein Viertel der gesamten Zuckerfabrikation der Provinz Posen
auf der Warthe exportiert.
In der Tabelle auf Seite 188 — 195 ist der Güterverkehr für die drei Jahre
1901 — 1903 zur Darstellung gebracht, um zufällig auftretende Unterschiede eines
Jahres auszugleichen.
Besonders stark ist die Ausfuhr von Weizen aus der Provinz Sachsen, An-
halt und Thüringen und aus Ostpreussen. Roggen liefert hauptsächlich Posen,
ebenso Ostpreussen und Brandenburg. Mehl und Mühlenfabrikate versenden am
meisten Hannover, Oldenburg, Provinz Sachsen, Anhalt und Thüringen und das
Königreich Sachsen.
Pferde liefern Ostpreussen, das Rheinland, Hannover, Oldenburg und Schles-
wig-Holstein; Rindvieh OstpreusBen, Hannover und Oldenburg. Die meisten Schafe
versendet die Provinz Sachsen und Anhalt, dann Ostpreussen und Pommern;
Schweine Hannover, Oldenburg und Posen. Bei Geflügel steht als Lieferant Ost-
preussen an ereter, Posen an zweiter Stelle.
Um ein genaueres Bild Uber die Absatzgebiete und die Bezugsquellen von
landwirtschaftlichen Artikeln der einzelnen Verkehrsbezirke zu erhalten, ist es
nötig, im einzelnen auf die Bestimmungsorte der Verladungsgegenstände einzugehen.
Den folgenden Ausführungen sind die Zahlen des Jahres 1903 zugrunde gelegt,
wie sie des Näheren die im Anbange dieses Kapitels dnrgestellte Übersicht aufweist.
Zwar kommen in den einzelnen Jahren, wie die Tabelle auf Seite 188 ff. zeigt,
Abweichungen vor, im wesentlichen aber sind die aufgesuchten Märkte dieselben.
Von den 57750 t Weizen, die aus den Provinzen Ost- und Westpreussen
herausgehen, kommen Uber 50000 t nach den ost- und westpreussischen Häfen, je
3500 t nach Pommern und Posen; dafür bezieht Ostpreussen aus Posen 4500 t.
Von 74600 t Koggen wird ebenfalls der weitaus grösste Teil, nämlich 56300 t nach
den ost- und westpreussischen Häfen verfrachtet, ausserdem finden 6300 t in
Pommern und 5600 t in Posen ihren Absatz. Auch in diesem Falle liefert Posen
(Fortsetzung des Testes siehe Seit« 196.)
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188
Da« Verkehrswegen.
Die Güterbewegung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen
Bezeichnung
der
Verkehrs bezirke :
Jahr
Weizen
Roggen
Hafer
ver-
ent-
ver-
ent-
ver-
eut-
laden
laden
laden
I
2
.1
4
5
6
7
8
Provinzen Ot- lind West
I9C1
51 039
is 981
I 14 24!
18 560
107 785
1 3236
preossen ( mit Auwchlna* !
1902
4.1 0S7
33674
68 35 7
30 794
78 119
2 998
i der Häfen) 1
>9" 3
37 75°
M '.63
74 352
17496
60577
3 389
Provinz Pommern (mit 1
1901
ld 586
'9 727
48077
4 501
32 984
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Ausschluss der Häfen) . |
1903
12 68t
l8 OÖO
24 446
15643
25 675
' 783
1 903
(4 125
20 200
36 556
16 781
29 303
2 835
Provinz Schltwig-TTolstein |
; mit dem Fürstentum Lii j
1901
* 934
8 624
8 140
6093
20 089
6 333
beck mit AmwUIuiui der |
1902
9 773
3 973
6 346
10 886
12 I3I
7 130
Häfen) 1
■903
13
3 341
5 S25
n s4-
5981
7674
Prwlru Hauer» o. der Kr. Hinein d r flq. -Btz. j
KuseI. w*ie in ÖerreqtümFr äracr.nhvei; 1
1901
13 151
57 449
8 182
45969
12 183
27 462
and Oldtnbonj Iit.i1 kwMim der Xätei), J
1902
7 770
43 256
7 234
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" 533
19 S49
in FänrcDtuDi SJiiumiupj Lippe tut von 1
de» füßlmhfl Wilder k der Kr. Pymaid 1
1903
33 3 i3
31 995
7 694
Si 063
8 877
2S 333
1901
20 935
12 Ol8
63 224
25 448
16 156
6 91t
Proviu* Fünen . . . . J
1902
10 316
9 t‘lS
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7029
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«903
■7358
8 380
16 1 42;
7 189
25 590
3 001
1901
3 808
2 559
3 35'
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Reg.- Be«. Oppeln . . . '
1Q02
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16 132
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1901
1 ; 646
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1902
10 334
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1903
4 390
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Reg.-Bez. Breslau (aus- .
1901
20353
33 43S
13997
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IO 406
echliewl. Stadt Brenlan) )
1902
23 905
23 874
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30 300
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10 109
und Licgnitx . . . . 1
1903
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39 959
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1901
2 402
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* 793
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1902
3 °93
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2 652
33 437
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21 239
■ 298
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57 7*8
1901
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19657
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Provinz Brandenburg . . >
1902
20 993
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21 615
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1903
3> 939
25 760
101 817
'3 479
23 281 ,
20635
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Das Verkehrswesen,
189
auf deutschen Eisenbahnen in den Jahren 1901 — 1903.
Gerste
Kartoffeln
Mehl und
MÜlilenfabrikate
(ohne Kleie)
Spiritus
Wolle
ver*
ent-
ver-
ent-
ver-
ent-
ver-
ent-
ver-
ent-
laden
laden
laden
laden
laden
9
IO
1 I
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30 798
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12 079
40 637
21855
27 925
3 822
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16 719
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45 832
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39 998
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22 485
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IO 205
42 511
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2 756
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78 028
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12 851
4619
10715
21 637
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1 075
■ 761
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1 906
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38 112
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7 5*7
12 212
25326
3 737
3903
1 219
2 038
3 771
102 191
62 593
22 065
■ 16018
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(64 880
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24 750
'»5 957
66 964
6966
"370
37 5*2
38913
4 261
2 24 362
77 501
39 742
128 105
73925
4988
11 510
33 026
40 338
60 140
3 7»7
73 »3'
4* 739
42 846
19 8S9
35 679
5 '9'
I 685
257
55995
3 3»3
'»5 5'3
47614
44 7*4
22383
35 57'
5 59*
1 766
338
51 164
1 504
'75*74
3*493
74 033
20979
50017
3 544
I 505
3*9
6 041
* 592
9 '9*
9 688
3 5*o
30 669
I I 649
2 017
200
396
3995
1 891
» 73»
38052
2 886
33 *»'
9 '58
2 526
'3*
437
5 35»
3 075
1 181
75*30
» 372
48 705
4982
2 521
'35
247
3 »3«
30 029
3*'
6 420
21 883
*8 430
II 132
25 200
' 834
1 890
»993
22 967
587
4901
2* 543
>7 393
9 184
22 726
I 84I
1 756
2 168
»7 893
860
8648
30305
■ 8 151
8 251
20 083
1 813
1 461
40 719
»' 993
47 841
19 986
5' *53
26994
25 339
12 480
1 805
507'
35 7°i
iS 486
56 614
34 821
50 933
24 276
22 880
13 208
' 775
5657
3® 948
17 088
86 679
43 892
56 377
23 162
19 566
II I08
I 911
4 943
9 794
38 326
3 682
> 55 4*9
23 *79
59 3 «4
10 882
47 123
7 448
7 6S4
8 048
31 691
3 598
182 406
2* 032
6l 803
I I 076
37 201
8 534
9215
1 1 027
27 9io
5 586
169 7 82
19855
63 5°4
9033
3' 035
7 397
8085
38955
22 950
224 850
7* 994
71 *77
37 '84
62 049
16 220
6647
16 293
»9 597
21 429
242 475
105 344
68 710
38 208
51885
1 5 988
7 875
16 53s
31 9io
19 803
259 601
82917
73891
37 619
44957
17 005
7 304
15 129
Digitized by Google
190
Das Verkehrswesen.
Die Güterbewegung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen
Bezeichnung
der
Verkehrs bezirke:
Provinzen Ost- und West-
prenssen (mit Ausschluss
der Häfen)
Provinz Pommern (mit
Ausschluss der Häfen) .
Provinz Schleswig-Holstein
mit dem Fürstentum Lü-
beck (mit Ausschluss der
Häfen)
Promi Kumntr a. 6tt Kr. Knttle des Rtg -Bk.
Kasai. a*w die Henogrißie Bnunulnraii
und Olfentarf (mit Amuhtuu dB HHei),
in Funltntum SiMirrur; Li:pt und ra
dnr Fflottttnm Wj;d«k dir Kr. Pjrment
Provinz Posen
Reg.-Bez. Oppeln
Stadt Breslau
Reg. -Bez. Breslau (aus-
schliessl. Stadt Breslau)
und Liegnitz ....
Provinz Brandenburg . .
Jahr
Zucker, roh
Pferde
Rindvieh
ver- ent-
ver-
ent-
ver-
ent-
laden
laden
laden
2
19 | 20
21
22
43
24
1901
1 *7 379 j 6689
35 '46
5 736
297 00S
6536
1902
86 636 8 505
32 126
4 553
299 7*7
n 113
1903
75 107 11 281
37 774
4 OOI
263 516
12 710
1901
32876 11
5851
8 094
164 423
41 131
1902
34 787 30
6924
10 228
162 411
>9 395
1903
27 999 i 4 332
6837
10 588
161 895
*4 5*4
1901
2001 1 10426
15482
4 787
117663
>4 379
1902
56« 4 335
>7 757
4 928
124 260
>3669
«903
2 985
19 529
4833
1 46 805
12 064
1901
458 341 1 753
16423
18875
276 964
64 596
1902
218 441 | 4 261
16 5O4
20 094
306899
70699
*903
170 502 j 4932
I8388
20 092
*84 155
76806
1901
98359 1961
14 970
34*5
163844
22 444
1902
87613 3527
>7 357
4 539
1 10 276
56 706
1903
80907 12786
14 960
6259
*3* 005
56995
1901
12 491 3156
4 >*5
' 304
*9 443
34 373
1902
19486 —
5002
I 041
47 738
24 033
1903
10 496 1 836
5 73*
904
35610
15918
1901
5" 67444
4*63
2 161
35935
78 420
1902
50 75813
1653
2 661
45673
68 281
1903
6 61 009
1 758
* 746
22 727
64 4*7
1901
46 398 29 300
4 589
7041
120 712
34 S67
1902
53666 31763
1 767
9 549
105 907
41 229
*903
45 269 29 726
3 034
8478
103 094
48429
1901
6 1 546
>> 439
3> >97
74 176
470 289
1902
5 337
20 404
30 043
66 899
413380
1903
21 1 422
l8 428
35 >*6
59708
416 562
1901
32383 13507
>5034
>9431
156 981
96879
1902
24 163 15 388
• 3785
20 412
143 *67
IOO 919
1903
28 925 | 13 90I
>4 3>*
43074
1 50 1 2 1
107 380
Digitized by Google
I)a» Verkehrswesen
191
aal deutschen Eisenbahnen in den Jahren 1901—1903.
Schafe
Schweine
Geflügel
Düngemittel,
auch künstliche
ver-
ent-
ver-
ent-
ver-
ent-
ver-
ent-
laden
laden
laden
laden
*5
26
27
28
29
30
31
3*
*'* 383
3 529
749 686
>4657
4054 754
18 716
3 264
195 597
174 *25
5 »67
806 814
17 364
2 341 422
8342
4 299
'97 773
179 401
9 2$2
860 152
19636
4 082 764
■ 2 284
5443
■95 '57
'33 7*7
10 993
469 022
118070
26 163
680 446
54 202
'95 899
147 482
1 1 804
434 400
102 317
27948
376 655
60634
189 154
'33 990
14 626
496 992
100 567
47 747
414 774
70 189
'95 7S6
84 I98
3806
309995
3* 207
19 329
31 700
8551
161 126
90 672
S 419
35' 015
35 «84
21 157
343 947
14045
176 017
82983
4 3 ' 7
489 752
64 241
7 5'4
104 308
12 961
140 680
77 390
3» »73
1 41 1 IOO
93 83'
60 801
625 574
496 934
33' 368
89 2*5
34 983
1 631 054
103 710
68S60
592 541
574 016
333 261
94 548
36 164
I 860 701
112 444
60 083
701 721
616 667
35« 350
136665
12 428
456 695
18 200
2 435 583
SO 125
16 So 2
*95 484
99 206
16 407
405 485
23883
2 648 638
■ 9 271
21 668
270 871
96676
16 421
473 460
30 305
2 777 368
36003
22 326
297 923
4 211
' 933
85850
■ 3 886
224 246
9 618
96425
74 250
4 576
2 154
128 525
5 230
'35 578
13482
102 431
68 254
4839
2 258
93 900
3' 502
169578
7439
106971
74613
1 415
26 747
487s
86 533
234
46 524
74 559
7087
775
23804
6 973
59 901
I46
53581
88538
7 >76 .
77'
l8 122
23 854
75098
3 348
49801
100 522
6372
31 029
12 442
76 509
357 39'
335 6o6
85 207
44 757
216997
23300
"836
76 3°3
397 588
3*0 237
96637
42 134
223 020
»3 585
13438
99 592
348 413
»9' 553
127 109
43 699
252497
113 468
562 921
268 099
1 095 I iS
1 213045
3 407 074
366 383
'5 '03
102 895
546 686
260 1 76
1 088977
1 692 066
3 '15598
400474
13 OSO
87 009
5»3 3»7
207 483
1 188 214
177058
3477 353
47° 735
13629
121 948
75 599
'97 796
306 799
43 765
1 S46 627
29 157
596 339
' '° 763
70 606
183 790
340 264
91 696
■ 476 322
3»439
627 1 10
112 214
67 362
250 807
309089
477 885
1 SSo S75
32 807
732076 :
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1<)2
Das Verkehrswesen.
Die Güterbewegung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen
Weizen
Rog
gen
Hafer
Bezeichnung
der
Jahr
Verkehrsbezirke:
ver-
ent-
ver-
ent-
ver-
ent-
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>
2
3
4
5
6
7
8
Reg.-Bez. Magdeburg und |
1901
85915
5 75‘
36 900
7 744
27 357
10 003
Herzogtum Anhalt . . |
1902
52 496
6 078
34 3*1
6 163
•3 °77
5 871
«903
38 8S2
19 298
41 126
5365
16 OÖO
3 225
Reg.-Bez. Merseburg und Kr- j
nirt, der Kreis Schinnlkal-
1901
50585
37 155
23 453
46 739
5 757
27 583
den des Reg.-Bez. Kiihsel •[
und die Thüringischen
1902
5° 474
26 113
29 914
392*7
6 922
16477
Staaten 1
» 903
83 OS6
21 671
36 21S
30 361
10571
12 9*4
! Prwin: Hbhh Nuwb (mit Auithlms de. |
1901
37 4fi4
18 501
3 375
14059
16 449
10 070
1902
42 487
8751
kalderl. dar Krell Wctrtar. snie die |
•4 477
5 47»
*4 *23
9656
Grashtnql. Hnsinln Prorm Oüetiesci 1
1903
56 684
16 304
6 3'9
12 950
10 202
8851
Ruhrrevier, soweit dasselbe |
1901
3 636
58 009
34>°
25 254
> 253
81 229
zu Westfalen gehört . |
1902
1 885
95 325
3 7°7
3° >32
1 414
73 33'
1903
3 42!
75651
4 797
32 229
• 533
85675
Rnhrrevier, soweit dasselbe |
1901
8 207
40 632
6325
40 610
8475
63 009
zur Rheinprovinz gehört |
1902
10 862
44 262
8 163
46 419
6 989
62485
'903
99S1
44 576
11 659
47 220
8 S50
65416
Provinz Westfalen < mir Au«?- i
hi'IiIush des Ruhrreviers) 1
1901
23807
48 961
8380
17 256
11 417
27072
und die KüratenlUmer <
LI|»|m-. Detmold u. Waldeck
1 902
21 882
53 S5 1
I I 229
18627
5 369
24 940
(Arolsen) 1
1903
22 643
53494
8 890
22 103
7 607
25 3*8
Rheinprovln/, rechte d. Rhein« |
(mit AusscIiIubb de« Ruhr-
I90I
4 3*4
•2 935
9 7°9
•° 343
6 252
12525
reviem, den Krehe» Wetz- <[
l»r und der Rheiuhufou-
1902
4 666
" 53°
10 398
8 286
7 191
94*2
Stationen! .... .1
1903
5 868
1 1 25S
12 59S
10731
7 221
9332
| Rhelnprovlnz link* d Rhein» j
1901
26 391
27 75°
22315
18 196
19425
15 249
revlerxj uud da» Fürsten • i
1902
29 223
31 805
24 603
20 S30
12 638
17 725
tum lilrkenleld .... 1
»903
25 364
32 928
17901
27 797
1$ 090
16 029
I SaarreviervonNeunkirclien .
1901
59
9876
335
4 228
298
16 157
teinschliessl.) bis Trier
1902
114
9 904
366
4 jSo
235
13093
(ansschliessl.) .... 1
1903
142
6631
803
4 204
345
14462
Rbeinhafenstationen Pnis- .
1901
123 646
2 977
71 53'
3666
154 308
1 °94
bürg, Puisbnrg-Hochfeld,
1902
143 828
3 44°
82 163
6 862
149 368
7»5
Rulirort ....
1903
M9 5°4 )
3890
90 84O
3 798
>65 356
576
Gerste
Kartoffeln
Hebt und
Mühlenfabrikate
(ohne Kleie)
Spiritus
Wolle
rer- ent-
laden
9 I 1°
ver- ent- rer- ent-
laden laden
n j '2 | 13 | '4
120 999
10 290
73 545
26 572
139800
8 200
62 061
3' 401
189413
16 647
63 997
28 085
56 002
16 421
43569
85 50S
67 1 1 1
16 904
44 153
»7 519
123 626
15526
50 249
87 323
18 581
18 874
27919
49 404
20 750
9 727
29 01 1
46 498
1045»
35943
26 596
48411
536«
128 544
28885
97 404
3 077
124 678
30 961
94 447
5850
■ 68 734
40 699
108 732
8816
■ 50 121
26 032
93 802
5 7»8
148 251
24 35 1
91 865
io »35
1 86 040
28 660
103 482
22 127
'S »46
45 &<>5
48438
12 772
'3 929
45 600
52 722
I8384
22 570
47 433
6' 247
18 168
16 421
16681
27 360
14 563
14489
19 608
*6315
9421
29 536
19 1 1 1
27 973
IOO 64I
25 448
39 823
46 443
114 019
17465
41 403
53 634
*3 7*3
50 233
42 779
51 113
942
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2693
30 433
1 469
HS55
3316
29 510
2 318
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3 '97
32922
446
14 IOI
IOI 524
7 127
685
11817
IOI 46I
5 627
1 255
16 078
>*3 534
6 443
rer- ent- I rer- ent-
laden I laden
'5
16
17
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17 824
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22 523
20 202
7887
12 407
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23 3'<>
9072
11 868
3 380
13 257
2831
6826
3 178
12 401
4076
6 562
3 155
12 566
3607
7 3*5
2 I42
5 812
'95
475 1
2 821
5 732
130
668
3<>34
5 982
94
634
2 33*
9 900
1 442
3 °24
2 324
9 921
' 517
2875
1 889
10342
1 $68
2 806
5 161 :
6054
1 762
1 074
4 622
5 84'
I 301
1 487
5 280
5 205
1 991
1 213
2 626
2 748
1 308
I 417
2 548
2441
1 568
983
2983
2 559
3 162
1 456
3391
"053
3 815
4030
3581
11 958
4 183
4 294
3840
10544
4 703
5 '5'
207
2 254
2
30
272
2 023
60
35
429
2 438
—
97
461
875
37
7
326
727
47
1 1
371
693
1 18
5°
I
preuss. Staate». VIII.
13
194
Da* Verkehrswesen.
Die Güterbewegung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen
Zucker, roh
Pferde
Rindvieh
Bezeichnung-
der
Verkehrsbezirke:
Jahr
Ter-
ent-
ver-
ent-
ver-
ent-
laden
laden
ladeu
i
2
■9
20
21
22
*3
*4
Reg.-Bez. Magdeburg und )
1901
12037
*34 3*1
5 43*
9 324
60 546
68 580
, Herzogtum Anhalt . . |
1902
12 686
223 225
5 738
10 008
60 178
70486
>903
u 749
146 300
6 548
" 034
58652
70 563
1 Merseburg und Er- i
furt, der Kreis Schmalkal- 1
1901
72 726
'3 '37
6442
15232
73 436
79 861
den de» Reg.-Bez. Kussel {
und die Thüringischen 1
Staaten 1
1902
1903
95 55»
62 800
15650
8639
6897
7 618
'5 393
«5*35
88448
»s 57*
83 737
87 130
Prorleu HtDtD-ltaMi (nit famdiliiu de |
1901
■7 5*4
' *53
5 5'6
10 024
49 936
99 309
Krtisa fctliia m d de Krtiso fcftmal- 1
tildrn), der Krch Wetilar . w»n de |
1902
12 720
4 103
7 004
9 53'
5*034
122 818
Gnuhfmgl. Htuiiüe Prwiu Obtrteua 1
*903
1 1 870
2 065
6566
10089
49 974
1**33'
Ruhrre Fier, soweit dasselbe |
1901
-
1 470
1 981
6041
17484
«3* 790
zu Westfalen gehört . |
1902
1 989
1 707
5812
** 338
1*9 536
'9°3
•5
1 283
■ 584
6 900
24 246
120 275
i Ruhrrevier, soweit dasselbe )
190!
26
9 704
3505
7 193
59 4 'O
*39 53*
| zur Rheinprovinz gebürt |
1902
1903
124
59
5612
' *33
3899
3869
7 240
7 806
60 927
61 693
*45 4'o
*30 793
Provinz Westfalen (mit Au»- t
Schluss de» Rubrrevier«) 1
1901
10 580
2 803
843'
6725
1 26 047
39 475
und die Fürstentümer«:
1902
12 680
3453
8 130
5 783
136 098
41 62t
(Arolsen) 1
1903
6 795
3 498
8 865
6 500
1*5034
4' 48*
Rheinprovinz recht» d. Rheins j
(mit Ausschluss de» Ruhr- 1
1901
44
3 004
' 570
• 899
17 180
*3 807
reviers, de» Kreises Wetz- <
1902
12
4 620
I 627
1 7*7
18 716
*9 894
Stationen) 1
1903
2
3973
1 838
2 264
18 169
27 708
Rheinprox Jnz Unk» d. Rheins i
1901
7 *74
22 326
•5 445
6 770
66 102
135 904
(mit Ausschluss des Saar- )
revlers) und da» Fürsten- 1
1902
3 964
1* 37'
tS 386
7 437
66 747
'54 702
tum Birkenfeld .... 1
I9<>3
738
27 103
*0 531
7 983
60 664
141 158
Saarrevier von Nennkirchen ,
190!
—
211
769
I 032
* '77
34016
(einscblieaal.) bis Trier {
1902
I
30
1 109
94'
3 5*4
3* 5*8
(ausschliessl.) .... 1
1903
I
220
850
I 410
4 264
28672
Rheinhafenstationen Dnis- .
1901
2 916
' 538
75
206
58.
10095
bürg, Duisburg-Hochfeld, J
1902
781
1 44I
112
209
540
1075a
Rnhrort *
1903
6
81
701
5*4
9 53®
V
Digitized by Google
Da* Verkehrswesen.
195
au! deutschen Eisenbahnen in den Jahren 1901 -1903.
Schafe
Sehweine
Oeflllgel
Düngemittel,
auch künstliche
ver-
ent-
ver-
ent-
ver-
ent-
ver-
ent-
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loden
1 a<len
laden
25
26
*7
28
29
30
3»
3*
149 2*3
»3* 5*3
125 891
220 720
2418
260 36I
754 880
330510
152 502
118 752
98653
263 830
5 911
275 808
659 805
339 659
151 017
115 212
101 584
275 622
»» 55°
»93 986
73» »63
401 190
69 042
5» 3»*
»04 235
228 591
37612
153 228
»4* 743
204 093
76 301
46 93»
9» 34*
293 74°
35 238
244 383
»79 »24
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90 922
3 »5 947
68 899
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43 786
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8l 310
3* 54»
»3368
3» 549
297491
48 187
338 308
6* 232
90 880
21 613
»5 016
36 JOl
370 44°
54 4*8
307 228
60931
122 717
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26 550
65 27»
183 661
31 606 1
11 84I
9 322
13 606
266 432
54 OOO
89991
199 507
31 698
1*915
9 590
12 329
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58 918
8» 35*
266 931
45 s » *
4 5*3
53 578
3*2 »03
708 277
32 583
60 250
»55 7*9
18438 1
4 76»
50 35*
320425
765 7»6
46 203
7» 468
18S 1 19
22815
3*7*
41 746
35» 337
845 126
44 672
7» 45»
212 418
32637
47 733
3604
495 811
51 603
4*359
73 397
64 030
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4981
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105 165
73 950
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70 lÖO
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5 *54
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73 »23
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167 729
169 966
53 835
110 242
5 565
75016
66 035
316314
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285 855
69 405
128 290
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68 891
76 410
363 679
129 824
*54 745
57 693
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304
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39 784
26 109
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152 006
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42 362
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178 569
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269
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I
625
1 45»
35 537
—
10 066
30 740
13*
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196
Das Verkehrswesen.
mehr zurück als es empfängt, nämlich 12000 t. Ähnlich ist es bei Hafer und
Gerste. Von den 60600 t ausgeführten Hafer geben 48100 t nach den ost- und
westpreussischen Häfen. Der Empfang von nafer ist äusserst gering. Von den
16700 t Gerste werden ungefähr 14000 t nach den Häfen transportiert, ebensoviel
kommen aus den Häfen zurück. Von 40000 t ausgefubrtem Mehl und Mühlen-
fabrikaten sind 26500 t ebenfalls für die Provinzialbäfen bestimmt; vom Rest er-
hält Posen 11000 t. Entladen werden 17000 t, und zwar 10000 t aus den Häfen
und 6000 t aus Posen berrilhrend. Von 45800 t Kartoffeln erhalten die Häfen
13600 t, Posen 17000 t, Brandenburg und Berlin 10300 t; Posen liefert aber
10000 t mehr zurück als es empfängt.
Von den 37800 ausgeführten Pferden kommen nach Berlin 12000, nach
Pommern 5400, nach Posen 4100; der Rest verteilt sich auf alle übrigen Bezirke.
Ein nennenswerter Import findet nur von den Häfen mit 1800 Stück statt. An
Rindvieh werden 263500 Stück verladen, davon gehen 95000 nach Berlin, 36000
nach den ost- und westpreussischen Häfen, 33000 nach Brandenburg und 30000
nach Posen. Eine Einfuhr findet kaum statt. Von den 179000 Schafen, die zur
Versendung gelangen, haben 100000 Berlin, je 21000 die ost- und westpreussischen
Häfen nnd den Regierungsbezirk Magdeburg und Anhalt als Bestimmungsort.
860000 Schweine werden versendet, davon 392000 nach Berlin, je 80000 — 90000
nach dem Königreich Sachsen, den ost- und westpreussischen Häfen und der
Provinz Brandenburg. Von den 4083000 Stück Geflügel kommen auf Berlin und
Brandenburg 3200000 und auf Pommern 365000. Annähernd ebensoviel Geflügel,
wie insgesamt ausgeführt wird, wird aus Russland bezogen.
Der pommersche Weizen, von dem 14000 t ausgefübrt werden, geht fast
ausschliesslich nach Stettin zur Verschiffung. Von den in Pommern eingeführten
20000 t kommen 8000 t aus Brandenburg und 5700 t aus den Provinzialhäfen.
Dasselbe Ziel haben 33000 t Roggen von der GeBamtausfuhr von 36500 t. Ein-
geführt werden an Roggen 6300 t von Ost- und Westpreussen und je 3 — 4000 t
von Brandenburg, Posen und den pommerschen Häfen. Vom Hafer (29300 t) findet
die reichliche Hälfte in Stettin (16000 t), ausserdem 11000 t in Brandenburg
Absatz. Fast die gesamte Gerste (12700 t) wird nach Stettin verfrachtet, von wo
ca. 4000 t zurückkommen. Je 1jl der exportierten Kartoffeln (88000 t) gelangen
nach den Provinzialhäfen, nach Brandenburg und nach Berlin. Die Hälfte des
Mehles und der Mühlenfabrikate (17600 t) wird nach Stettin verfrachtet, von wo
aber 6000 t zurüokgegeben werden; je 3500 t gehen nach Berlin und Brandenburg.
Die Hälfte der ausgeführten 2000 t Wolle kommen auf den Berliner Markt. Die
gesamte Produktion an Zucker wird nach den Hafenorten versendet. An Pferden
und Rindvieh nnd auch Geflügel wird mehr ein- als ausgeführt. Die Pferde
(6800 Stück) gehen in der Hauptsache nach Brandenburg und Berlin. Bezogen
werden sie aus OBtpreussen (5800 Stück); eben dasselbe Verhältnis besteht beim
Rindvieh. Hingegen ist die Schafausfuhr mit 134000 Stück gegenüber der Einfuhr
von 14600 Stück sehr beträchtlich. Hauptabsatzgebiete sind Berlin (83000), die
pommerschen Häfen (21000), der Regierungsbezirk Magdeburg nnd Anhalt (10000).
Ebenso werden von den Schweinen 5 mal so viel verladen (500000) als entladen;
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rinn Verkehrswesen.
197
362000 von ihnen gehen nach Berlin, 42000 naoh dem Königreich Sachsen and
37000 nach den Provinzialhäfen. Der Bezug an Geflügel, 413000 Stück, rührt
in der Hauptsache von Ostpreussen (365000) her; man ersieht daraus, welche
Unmenge Geflügel in Pommern Belbst gemästet wird, um dann als Gänsebrust usw.
versendet zu werden.
Schleswig-Holstein mit dem Fürstentum Lübeck (mit Ausschluss der
Häfen) verschickt nur 13000 t Weizen, die zur Hälfte nach den Häfen Rostock
bis Flensburg, zu je 1/4 nach den Elbhäfen, nach der Provinz Hannover und
dem Grossherzogtum Oldenburg bestimmt sind. An Roggen wird noch einmal
soviel ein- als ausgefübrt (6000 t), der in der Hauptsache aus den genannten Häfen
kommt. Die Haferein- und -ausfuhr hebt sich mit ungefähr 6000 t auf. Hin-
gegen wird Gerste in beträchtlicher Menge (38000 t) mehr eingeführt, die wiederum
aus den Hafenorten stammt und zumeist wohl zu Futterzwecken verwandt wird.
Auch an Mehl ist die Einfuhr (25000 t) doppelt so hoch als die Ausfuhr. Bezogen
wird es aus den Häfen und aus der Provinz Hannover und Oldenburg. Die be-
deutende Pferdeausfuhr (19500) bat ihren Bestimmungsort, ausser in den Häfen,
in Hannover, Oldenburg, im Königreich Sachsen, der Provinz Brandenburg und
dem Regierungsbezirk Merseburg und Thüringen. Aus Dänemark werden über
7000 Pferde bezogen. Am hervorragendsten ist neben der Schweineversendung die
von Rindvieh (147000), das seinen Absatz zur Hälfte in den Häfen, mit 17000
8tück im Ruhrrevier (Rheinprovinz) und mit 15000 Stück in Berlin findet. Von
den 83000 Schafen kommen 46000 in die Häfen und 31000 nach Berlin. Fast
eine halbe Million Schweine gehen zur Hälfte nach den Häfen, die andere Hälfte
verteilt sich auf das Ruhrrevier (Rheinprovinz) (73000), Königreich 8achsen
(25000), die Rheinprovinz links des Rheins (20000). Beim Geflügel tritt dieselbe
Erscheinung auf wie in Pommern. Während die Ausfuhr verschwindend gering
ist, ist die Einfuhr (104000 Stück) beträchtlich. An ihr sind beteiligt Branden-
burg, die Hafenbezirke und OstpreusBen.
Der nächste Verkebrsbezirk umfasst die Provinz Hannover und den Kreis
Rinteln des Regierungsbezirks Kassel, sowie das Herzogtum Braunscbweig und
das Grossherzogtum Oldenburg (mit Ausschluss der Häfen), das Fürstentum
Schaumburg-Lippe und von dem Fürstentum Waldeck den Kreis Pyrmont. Er
versendet 22000 t Weizen, die nach dem Regierungsbezirk Magdeburg, Anhalt und
der Provinz Westfalen gehen, und empfängt 32000 t, die zur Hälfte aus dem
Regierungsbezirk Magdeburg und Anhalt kommen. Roggen wird fast nur impor-
tiert (81000 t). Hauptlieferant dafür ist die Provinz Sachsen (62000 t). In ganz
bemerkenswertem Mafse wird Gerste (224000 t), die io der Hauptsache für die
ausgedehnte Schweinemast Verwendung findet, aus den Häfen und dem Regierungs-
bezirk Magdeburg und Anhalt eingeführt. Sehr beträchtlich ist in diesem Bezirke
die Meblausfuhr (128000 t), deren Absatz sich fast über das ganze Deutschland,
mit Ausnahme des Ostens, erstreckt. Die bedeutende Einfuhr von Getreide und
die hohe Ausfuhr von MUhlenfabrikaten deuten auf eine sehr entwickelte M Uhlen-
industrie hin.
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Du Verkehrswesen.
Bei den Pferden hebt sieh Ein- und Ausfuhr (20000 8tück) auf. Beim Rind-
vieh Bteht einem Versand von 285000 eine Einfuhr von 77000 Stück gegenüber.
Hauptabsatzgebiete sind, neben den Elb- und Weserbäfen, das gesamte Rnhrrevier,
Hessen-Naasau und die Provinz Sachsen. Schafe worden 60000 Stück mehr ver-
schickt als empfangen (36000 Stück). Sie gehen in der Hauptsache auch wieder
nach den Häfen und der Rheinprovinz links des Rheine. Ausserordentlich hoch
ist die Zahl der verladenen Schweine (1861 000). Abnehmer dafür ist das Ruhr-
revier (641000), die Provinz Sachsen (344000), die Elb- und Weserhäfen (1 19000)
und die Rheinprovinz links des Rheins (135000). An Geflügel empfängt der Ver-
kehrsbezirk 12 mal soviel als er verschickt (60000 Stück).
Posen ist ausser der Provinz Sachsen das Hauptexportgebiet für Brotgetreide,
besonders für Roggen, entsprechend seinem vorwiegend leichten Boden. Die Weizen-
ausfuhr (17400 t) geht zu 1/8 nach Brandenburg (5200 t), dann nach Ost- und
Westpreussen (4500 t) und nach den Regierungsbezirken Breslau und Liegnitz
(2600 t); die Roggenausfuhr (161000 t) nach Schlesien (69400 t), nach den ost-
und westpreussischen Häfen (37500 t), nach dem Königreich Sachsen (22200 t)
und nach Ost- und Westpreussen (11700 t). Auch für den Haferüberschuss
(25600 t) und für die Gerste (51200 t) bildet Schlesien das Hauptabsatzgebiet, in
zweiter Linie steht dann Berlin und Brandenburg. Dasselbe Verhältnis waltet bei
Mehl und Mühlenfabrikaten (74000 t) ob; 20000 t empfängt es, und zwar zur
Hälfte aus Ost- und Westpreussen. Obengenannte Bezirke sind auch die Märkte
für die Kartoffeln (176000 t). Die erzeugte Wolle (1500 t) nehmen Brandenburg
und Berlin, Schlesien und Hessen-Nassau auf. 7200, die Hälfte aller zum Versand
kommenden Pferde, gelangen nach Brandenburg und Berlin; 4100 liefert Ost- und
Westpreussen. Der Rindviehexport (131000 Stück) richtet sich nach Berlin
(64800 Stück) und Schlesien (24000 Stück); Ostpreussen liefert dafür 30400 Stück.
Für Schafo (97000 Stück) ist Berlin (75000 Stück) der Absatzmarkt, für Schweine
(474000 Stück) Schlesien (217000 Stück) und Berlin (145000 Stück). In beiden
Viehgattungen deckt Ost- und Westpreussen zum grössten Teil den nicht hohen
Einfuhrbedarf (16000 Schafe und 20000 Schweine). Der Geflügelversand nähert
sich mit 2780000 Stück dem Ost- und Westpreussens. Die besten Abnehmer
dafür sind Berlin, Brandenburg und das Königreich Sachsen; eine geringe Einfuhr
(36000 Stück) findet in der Hauptsache von OBt- und Westpreussen statt.
Schlesien ist in 3 Verkehrsbezirke geteilt: 1. den Regierungsbezirk Oppeln,
2. die Stadt Breslau und 3. den Regierungsbezirk Breslau (ausschl. Stadt Breslau)
und den Regierungsbezirk Liegnitz. Die Provinz ist trotz ihrer dichten industriellen
Bevölkerung in der Lage, mancherlei landwirtschaftliche Produkte noch an andere
Bezirke abzugeben. So z. B. werden bei Weizen 8000 t mehr verschickt als er-
halten (6400 t), besonders nach Brandenburg (4800 t), Posen (4100 t), dem König-
reich Sachsen (3500 t). Roggen wird freilich tomal soviel importiert (75000 t) als
exportiert (7600 t); Hauptlieferant dafür ist Posen mit ungefähr 70000 t. An Hafer
wird nur wenig mehr aus- als eingeführt (17000 t gegen 15200 t). An Gerste
werden 9500 t nach ausserhalb der Provinz gelegenen Distrikten verladen und
3100 t entladen, die aus anderen Bezirken stammen, besonders aus dem Königreich
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Da* Verkehrswesen.
199
Sachsen und von Berlin. Mehl und Mühlenfabrikate gelangen jooo t mehr in
die Provinz (43 700 t) als Weggehen (44 700 t). Die Hauptmenge wird nach
dem Königreich Sachsen verfrachtet (16800 t), dann auch nach Bayern (6500 t)
und nach Brandenburg einschl. Berlin (5800 t), die Einfuhr geschieht aus dem be-
nachbarten Posen (30000 t). Den Bedarf an Pferden deckt die Provinz annähernd
selbst. Bindvieh wird 70 °/0 mehr verladen als entladen, 97000 gegenüber 58500
Stück. Absatzgebiete sind das Königreich Sachsen (46000), Berlin und Branden-
burg (13500), Hessen-Kassau (1900) und die Rheinprovinz links des RheinB (1200),
sowie Posen (4600). Dafür liefert Posen 24400, Ostpreussen 8000, Brandenburg
4200, der Regierungsbezirk Merseburg und Thüringen 1300 und die Emshäfen
1100 Stück zurück. Schafe werden mehr bezogen als geliefert, 20200 gegenüber
15600; hier steht Obenfalls Posen als Lieferant an erster Stelle (8800); es folgt
nooh die Provinz Sachsen (3400), Brandenburg und Berlin (2800); auch Ost- und
Westpreussen liefern 1100 Stück. Die Ausfuhr wird von Brandenburg einschl.
Berlin (9300 Stück) und vom Königreich Sachsen (4000 Stück) aufgenommen.
Ganz beträchtlich ist der Bezug von 8chweinen (289000 Stück), deren weitaus
grösster Teil (208000) wiederum von Posen kommt. Aber auch das entfernte
Hannover und Oldenburg werden noch zur Deckung des Bedarfes mit 25000 Stück
herangezogen. Die Ausfuhr an Schweinen beläuft sich auf 51000 Stück, von denen
39300 Stück an das Königreich Sachsen und 6300 an Brandenburg einschl. Berlin
abgegeben werden. Die Geflügelausfuhr ist 3% mal so gross als die Einfuhr,
421000 8tück gegenüber 1 21 000 Stück. Sie geht besonders nach Berlin und dem
Königreich Sachsen. Fast die gesamte Einfuhr kommt aus Posen.
Brandenburg führt 3 mal soviel Brotgetreide ein wie aus. Von den
132000 t ausgeführten Brotgetreides, wovon Uber */, Roggen sind, finden 46000 t
ihren Absatz in Berlin, 12000 t in Pommern und 14000 t in den pommerschen Häfen.
Bei Hafer gleicht sich Ein- und Ausfuhr annähernd aus. Bei Gerste überwiegt
die Ausfuhr (31900 t) bedeutend die Einfuhr (19800 t); abgesetzt wird sie nach
Berlin (18000 t), nach den pommersoben Häfen (7000 t), nach der Provinz Sachsen
(2700 t) und nach der Provinz Pommern (2000 t), bezogen aus Berlin (10500 t)
und aus Posen (5100 t). An Mehl und Mühlenfabrikaten, von denen 74000 t ex-
portiert werden, kommt die Hälfte ebenfalls nach Berlin, der Rest nach dem
Königreich und der Provinz Sachsen und nach Hannover und Oldenburg. Die
Einfuhr in diesem Artikel beträgt 38000 t, die von Berlin (12000 t), aus Nieder-
schlesien (5800 t) und Mecklenburg (4500 t) eintreffen. Der Spiritushandel ist sehr
bedeutend; die Ausfuhr Btellt sich auf 45000 t, die sich verteilen auf Berlin mit
20000 t, die Provinz 8achsen mit 8000 t, und die pommerschen Häfen mit 4000 t.
Von dem importierten Spiritus (17000 t) stammen 9000 t aus Posen, 2700 t aus
Berlin. Die Hälfte der Pferdeausfuhr (14000 Stück) wird nach Berlin verfrachtet.
Von den 23000 Stück eingeführten Pferden stammen je 3 — 4000 aus Berlin, Posen,
Pommern und Ostpreussen. Die Rindviehausfubr (15000 Stück) ist um 5o°,0 höher
als die Einfuhr. Auch von dieser Viehgattung findet die Hälfte ihren Absatz in
Berlin, ein weiteres Viertel im Königreich und der Provinz Sachsen. Der Bezug
erfolgt aus Ost- und Westpreussen mit 33000 Stück, aus Pommern und Mecklen-
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200
Pa» Verkehrswesen.
barg mit je 15000 Stüek. Die Sohafe (j 12000) werden fast alle, von den
Schweinen (250000) die Hälfte auf den Berliner Markt gebracht; der Rest geht
wieder nach dem Königreich und der Provinz Sachsen. Die Einfuhr (309000) ge-
schieht von der Provinz Posen (80000), Berlin (77000), Ost- und Westpreussen
(75000), Hannover und Oldenburg (39000). Absatzgebiete fiir das Geflügel
(480000 Stück) sind in erster Linie das Königreich und die Provinz Sachsen, dann
Hannover und Oldenburg, auch Berlin und Schleswig-Holstein. Die Einfuhr an
Geflügel ist sehr stark; Ost- und Westpreussen liefern 1300000, Posen 484000 Stück.
Die Provinz Sachsen, Anhalt und Thüringen umfassen 2 Verkehrs-
bezirke: 1. den Regierungsbezirk Magdeburg und das Herzogtum Anhalt, 2. die
Regierungsbezirke Merseburg und Erfurt, den Kreis Schmalkalden des Regierungs-
bezirks Kassel und die thüringischen Staaten. Sie bilden das Hauptausfuhrgebiet
für Weizen. Der Export erreicht die Höhe von 97000 t, denen nur 14000 t Einfuhr
gegenüberstehen. Die hauptsächlichsten Abnehmer für Weizen und alle übrigen
Erzeugnisse sind für den nördlichen Teil dieses Bezirkes Hannover und Oldenburg,
für den südlichen das Königreich Sachsen und zu einem geringen Teile Süddeutseh-
land. Vom Weizen erhält das genannte Königreich 44000 t, je 16000 t gelangen
nach Hannover und Oldenburg und nach Suddeutschland. Die bei weitem geringere
Roggenausfuhr sucht wiederum aus den nördlichen Teilen Hannover und Olden-
burg, aus den südlichen Teilen das Königreich Sachsen auf. Die Haferausfuhr
beträgt 20000 t, von denen das Königreich Sachsen 10600 t und Hannover und
Oldenburg 7100 t erhalten; die Einfuhr beläuft sich auf 9400 t. Sehr bedeutend
ist, entsprechend den günstigen Boden- und Klimaverhältnissen und der alten Kultur
des Bodens, der Gersteexport mit 95000 t, denen nur ein Import von 15000 t
gegenübcrsteht; Abnehmer dafür sind Hannover und Oldenburg mit 54000 t, das
Königreich Sachsen mit 16000 t und Bayern mit 4300 t, allerdings liefert letzteres
annähernd dieselbe Menge zurück. Pferde werden, in Anbetracht des grossen Be-
darfes der hochentwickelten Industrie und der intensiven Landwirtschaft und in
Berücksichtigung der bisher ungünstigen Aufzuchtsbedingungen verhältnismässig
wenig (12700) eingeführt; 3000 davon kommen aus Hannover und Oldenburg, 2300
aus den Elbbäfen und 1400 aus der Rheinprovinz links des Rheins. Bei dem
Rindvieh gleicht sich ebenfalls Ein- und Ausfuhr fast bub, 140000 gegen 126000.
Die Verladung geschieht wieder in erster Linie nach dem Königreich Sachsen,
dann aber auch nach Hannover und Oldenburg, nach Brandenburg und Posen
mit je Uber 4000 Stück; dafür gibt Brandenburg irooo, Hannover und Oldenburg
17000 Stück zurück. Die Haupteinfuhr erfolgt aber von Bayern sub mit Uber
47 000 Stück, die hauptsächlich wohl dazu dienen, den hohen Zugochsenbedarf der
grossen Zuckerrübenwirtschaften zu decken. Schafo worden weit mehr exportiert
als importiert, 225000 gegen 150000 Stück. 106000 Stück davon gelangen nach
dem Königreich Sachsen, 55000 nach Berlin, je 8 — 9000 nach der Rheinprovinz
links des Rheins, Hannover und Oldenburg. Lieferanten sind Mecklenburg und
Brandenburg, einschliesslich Berlins. Einer Verladung von 170000 Schweinen Bteht
eine Entladung von 569000 gegenüber. Bestimmungsort für diese Viehgattung ist
in erster Linie wiederum das Königreich Sachsen (107000), Berlin (18000) und
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Dax Verkehrswesen.
201
Hessen-Nassau (ioooo). Bezugsquellen sind Hannover und Oldenburg mit
344000 Stück und Westfalen mit 69000 Stück. Geflügel wird zwar mehr empfangen
(339000 Stück) als abgesandt (77000 Stück), aber im Verhältnis zu den anderen
Verkebrsbezirken ist der Import nur gering. Verschickt werden nach dem König-
reich Saohsen 30000 Stück und bemerkenswerter Weise nach dem ElsasB ioooo.
Lieferanten sind Brandenburg und Berlin mit 125000, Ostprenssen mit 34000 Stück,
ebensoviel liefert Posen.
Die Provinz HesBen-Nassau (mit Ausschluss der Kreise Rinteln nnd
Schmalkalden) ist mit dem Kreise Wetzlar und der Grosaherzoglich Hessichen
Provinz Oberhessen zu einem Verkehrsbezirk vereinigt. Der gesamte landwirt-
schaftliche Güteraustausch vollzieht sich ausschliesslich mit Süddeutschland. Es
werden 20000 t Weizen mehr aus- als eingeführt (37000 t gegenüber 16000 t)
und 7000 t Roggen mehr ein als aus (13000 t gegenüber 6000 t). Diese günstigen
Zahlen lassen auf die gute Bodenbeschaffenheit der Provinz schliessen. Der Hafer-
export beträgt ioooo t, der Import 8000 t; an Gerste werden 3000 t ausgeführt
und 26000 t eingeführt, die zur Hälfte aus dem Grossherzogtum Hessen, weitere
4000 t aus Bayern und 3700 t ans der Provinz Sachsen stammen. Die beträcht-
liche Einfuhr von Mehl und Mühlenfabrikaten (48000 t) stammt zu einem Drittel
ans den Emshäfen, zu den übrigen zwei Dritteln aus der Provinz Sachsen und
aus Süddeutschland. Der Spiritusbedarf wird ebenfalls aus der Provinz Sachsen
gedeckt. Bezugsquellen für den geringen Pferdebedarf Bind Hannover, das Rhein-
land nnd Westfalen. Rindvieh liefern Bayern, Hannover, Westfalen und die Rhein-
provinz. Schafe werden fast alle nach dem Rheinland und Westfalen verschickt.
Das Bemerkenswerte ist, dass such bei den Schweinen die Ausfuhr überwiegt;
zwei Drittel davon gehen nach dem Grossherzogtum Hessen. Die Einfuhr rührt
aus Hannover und Oldenburg, dem Rheinland und Westfalen, von der Provinz
Sachsen und von Bayern her. 307000 Stück Geflügel werden zum grössten Teile
aus dem Grossherzogtum Hessen (214000), aus Bayern, der Rheinprovinz, Branden-
burg nnd Hannover bezogen.
Die folgenden, in der Statistik getrennten Verkehrabezirke, bestehend aus
dem Ruhrrevier (Westfalen), Ruhrrevier (Rheinprovinz), Rheinprovinz
rechts und links des Rheins, Westfalen, Lippe und Saarrevier, sind hier
wegen ihres einheitlichen, überwiegend industriellen Charakters vereinigt. Trotz
des Hervortretens der Industrie ist die Einfuhr an landwirtschaftlichen Artikeln
unbedeutend, da der bäuerliche Besitz dieBer Gegenden so viel erzeugt, dass der
Hauptbedarf gedeckt werden kann. Der Import findet in erster Linie von den
Rheinhäfen aus statt und dürfte wohl meist aus ausländischem Getreide bestehen.
Der Bedarf innerhalb dieses ausgedehnten Bezirks ist naturgemäss sehr verschieden.
So führt der links des Rheins gelegene Teil der Rheinprovinz Roggen mehr aus
wie ein. Von Vieh werden nur Rindvieh und Schwoine in beträchtlicher Zahl
importiert. Der Grund dafür wird darin liegen, dass Westfalen und die Rhein-
provinz links des Rheins den Bedarf davon annähernd decken. Der Hauptteil der
Rindvieheinfuhr kommt auf Hannover, am Rest Bind fast alle deutschen Bezirke
beteiligt.
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202
Da* Verkehrswesen.
Der gesamte geschilderte Verkehr charakterisiert sich dadurch, dass jeder
einzelne Verkehrsbezirk seine bestimmten Bezugs- und Absatzgebiete hat. Einzelne
hervorragende Zuchtbezirke, wie z. B. Ostpreussen, Hannover und Oldenburg,
Schleswig-Holstein, liefern zwar ihr Vieh nach allen Gegenden, aber speziell ffir
Ostpreussen steht doch Berlin und Brandenburg als Abnehmer an erster Stelle.
Ebenso versorgt Posen Brandenburg und Berlio, zum Teil gibt es aber auch
seine Produkte an Schlesien und Sachsen ab. Schlesien hat als Hauptabnehmer
das Königreich Sachsen, Brandenburg und Berlin. Die Provinz Sachsen setzt
ihren Überfluss nach dem Königreich Sachsen, nach Hannover und Oldenburg,
Brandenburg, Berlin und Bayern ab, den Bedarf von Schweinen bezieht sie
von Hannover. Die Provinz Hessen-NasBau gibt ihren Überschuss in der Haupt-
sache nur an das Grossherzogtum Hessen und an Bayern ab und bezieht ihren
Bedarf von diesen beiden Staaten. Rheinland uod Westfalen versorgen sich aus
den Rheinhäfen mit ausländischem Getreide. Das notwendige Vieh wird von
Hannover bezogen.
Ein regelmässiger Bezug findet auch seitens der Grenzprovinzen vom Aus-
lande statt; bisweilen ist er annähernd ebenso gross wie der Absatz dieser
Provinzen in den betreffenden Artikeln nach den Binnenbezirken. Getreide spielt
dabei eine weniger wichtige Rolle, da es mehr die Wasserwege aufsucht, hingegen
werden Hiilsenfrlichte, Futtermittel und Vieh, insbesondere Geflügel in bedeutendem
Umfange auf den Eisenbahnen verfrachtet.
Ost- und Westpreussen empfangen von Russland mit der Eisenbahn 3500 t
an Hirse, Buchweizen und HUlsenfrüchten, 143000 t Kleie, 3679000 Stück Geflügel.
In die Hafenbezirke dieser Provinzen kommen von demselben Lande 40400 t Weizen,
18800 t Roggen, 79600 t Hafer, 39200 t Gerste, 76300 t Hirse, Buchweizen und
Hülsenfrüchte, 121700 t Kleie und 30400 t roher Zucker. Aus Galizieo stammen
9000 t Kleie.
Die Elbhäfen beziehen 6100 t Hülsenfrüchte usw. aus Galizien und Geflügel aus
Ungarn (51000), aus Österreich (6700) und aus Holland (13000 Stück). Hannover
liefert nach Holland 25000 Schafe und empfängt von Ungarn 80000 Stück Geflügel.
Posen deckt seine Minderproduktion an Kleie aus Russland (27400 t) und
aus Galizien (8100 t). Der Regierungsbezirk Oppeln erhält Weizen aus Galizien
(7300 t) und Ungarn (3900 t), Roggen aus Russland (4800 t) und Galizien (4200 t),
Gerste aus Österreich-Ungarn (14800 t), Hülsenfruohte aus Russland (4700 t) und
Galizien (5300 t), Kartoffeln aus Österreich-Ungarn (6900 t) und Galizien (4000 t),
Mehl und Mühlenfabrikate aus Österreich-Ungarn (6800 t), Kleie aus Russland
(25400 t) und Österreich- Ungarn (22500 t), Rinder ebenfalls aus Österreich-Ungarn
(12800 8tück), Schweine aus Russland (66400 Stück), Geflügel aus Galizieo
(250900 Stück), aus Russland (53900 Stück) und aus Ungarn (35300 Stück). Die
Stadt Breslau ist der Bestimmungsort von 5600 t Kleie aus Russland und 2900 t
aus Galizien; 10 100 Stück Geflügel stammen auch uus letztgenanntem Lande. Die
Regierungsbezirke Breslau und Liegnitz beziehen an Kleie 18500 t aus Russland,
16800 t aus Galizien, 15600 t aus Österreich-Ungarn, an Geflügel 13900 Stück
aus Österreich-Uugarn und 8800 Stück aus Galizien.
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Da» Verkehrswesen.
203
Berlin empfangt 3800 1 Kartoffeln an» Österreich-Ungarn und vom Auslande ins-
gesamt 1 802000 Stück Geflügel, das zum grössten Teil Galizien liefert (1 1 i"oooStück),
weiter sind beteiligt Ungarn mit 560000, Russland mit 74000, Holland mit 28000
und Serbien mit 20000 Stück. Brandenburg bekommt 5200 t Kleie aus Russland
und an Geflügel aus Ungarn 31200, aus Österreich 8700 und aus Galizien 21700
Stück. Die Provinz Sachsen verladet nach Holland 9400 t Kartoffeln und 18900
Schafe; sie bezieht aus Österreich-Ungarn 5000 und aus Galizien 3600 Stück
Geflügel. Hessen-NasBau erhält 15500 Rinder aus Österreich-Ungarn und 198000
Stück Geflügel aus Uogarn und Böhmen. Westfalen und die Rheinprovinz liefern
11500 t Roggen und 11500 Stück Geflügel an Holland und 2700 Schafe an
Belgien; sie beziehen 25000 t Kleie und 2400 t Hülsenfrüchte aus Holland, an
Kartoffeln kommen 10000 t aus Holland, 8700 t aus Österreich, 6000 t aus Belgien,
an Pferden 13200 aus Belgien, au Schweinen 20300 aus Luxemburg.
B. Die Wasserstraasen.
Unter Wasserstrassen sind die dem öffentlichen Verkehr dienenden Gewässer
zu verstehen. Während Landstrassen und Kleinbahnen in erster Linie teils dem
lokalen, teils dem Kleinverkehr dienen, herrscht auf den natürlichen und künst-
lichen Wasserstrassen der Grossverkebr vor, weil die Möglichkeit einer rentablen
Beförderung an den Transport grosser Mengen geknüpft ist. Abgesehen von
einigen bestimmten Güterarten, wie z. B. Ziegeln, ist die Konkurrenz von kleineren
Schiffen auf WasserBtrassen, die grössere Schiffe zulassen, sehr erschwert. Auch
ein ausgedehnter Stückgutsverkebr oder Teilladungen sind nur mit grösseren Kosten
durchzuführeu, weil bei ihnen der Laderaum des Schiffes nicht genügend aus-
genutzt und die Fahrt in zu viel kleine Teile zerlegt ist. Dazu kommt, dass nur
im Grosshandel eine genügende Verzinsung der kostspieligen Verlade- und Ent-
ladevorrichtungen möglich ist; auch erhöht die durch Laden und Löschen ver-
ursachte Liegezeit bei grossen Schiffen die Unkosten derart, dass eine Beförderung
im Nahverkehr vielfach als unlohnend angesehen werden muss. Infolgedessen
sind an dem Transport auf den Wasserstrassen nur wenige Landwirte direkt be-
teiligt, da bloss eine sehr geringe Zahl in der Lage ist, 300 — 500 t Kohlen oder
Dünger auf einmal zu beziehen, oder eine ebenso grosse Menge Getreide mit einer
Ladung nach einem Bestimmungsorte zu verfrachten.
Die Bedeutung der Wasserstrassen für die Landwirtschaft als wichtigstes
Meliorationsmittel muss hier ausser Betracht bleiben, obwohl sie weit grösser ist,
wie die als Verkehrsmittel. — Der Hauptvorzug der Wasserstrassen beruht in der
Fähigkeit, den Massentransport auf die billigste Weise zu ermöglichen. Es
können auf ihnen durch die Grosshändler eine erhebliche Zahl landwirtschaftlicher
Erzeugnisse und Bedarfsartikel mit geringeren Kosten verfrachtet werden als auf
den Eisenbahnen. Dadurch sind alle Vorteile und Nachteile die, wie früher aus-
geführt, mit einer VerkebrsverbeBserung für die Landwirte verbunden sind, auch
bei ihnen vorhanden, und gerade bei ihnen besonders scharf hervortretend infolge
der Geringfügigkeit der Transportkosten im Verhältnis zum Wert der beförderten
Güter. Die Billigkeit des Wassertransportes ist in dem geringen Reibungs-
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204
Da* Verkehrswesen
widerstand begründet, so zieht dasselbe Pferd mit i m Geschwindigkeit in der
Sekunde auf horizontaler Chaussee 1,6, auf dem Schienenstrang 15, auf dem Wasser
60 — 100 t; dann auch in dem geringen Eigengewicht des Schilfs, das nur 25 °/0 bis
33% der Last, die e« tragen kann, ausmacbt; weiter in den niedrigen Anschaffungs-
kosten für das Schiff auf die Tonne Laderaum.
Die Wasserstrassen sind mithin besonders bedeutungsvoll für allen Verkehr,
der billig sein muss. Aber auch bei hochwertigen Gütern, bei denen es nicht auf
Schnelligkeit und Pünktlichkeit der Beförderung ankommt, ist besonders in letzter
Zeit eine grössere Inanspruchnahme des Wasserweges zu beobachten.
In Bd. III, S. 239 ff. sind bereits die Vorzüge und Nachteile, die der Wasser-
verkehr gegenüber dem Eisenbahnverkehr hat, hinreichend gewürdigt. Neben der
Billigkeit der Frachten besteht der Hauptvorzug der Wasserstrassen in der leichten
Möglichkeit, überall rasch zu verladen. Die Nachteile sind begründet in der Lang-
samkeit der Beförderung, in dem doppelten Umladen, sobald der Abgangsort und
Bestimmungsort nicht in der Nähe der Wasserstrasse liegen, in der Unsicherheit
der Beförderung, die vielfach von der Witterung abhängig ist. 80 wird in trockenen
Jahren ein grosser Teil unserer Flüsse für beladene Kähne unbefahrbar, dasselbe
ist bei Überschwemmungen der Fall, ausserdem wird durch Frost die Schiffahrt
für einen Teil des Jahres vollkommen verhindert. Durch diesen letzten UmBtand
allein wird der nutzbare Wert der Wasserstrassen in um so höherem Grade ein-
geschränkt, je weiter sie nach Osten liegen; so kann die Schiffahrt in Masuren
nur zio — 230 Tage, in Oberschlesien, Posen und Westpreussen 230 — 240 Tage,
zwischen Oder und Elbe und auf der Elbe Belbst 260—320 Tage, im Westen der
Elbe 288 — 330 Tage im Jahre betrieben werden, so dasB also der Wert der
preussischen Wasserstrassen im Osten ungefähr 30 % geringer ist als im Westen.
Der grösste Nachteil der Wasserstrassen beruht darin, dasB sie bei weitem
nicht eine so grosse Verzweigung zulassen, wie die Eisenbahnen. Sie sind ihrer
Natur nach ungleichmässig auf das Land verteilt und ihrer Entwicklung sind
unabänderliche, natürliche Grenzen gezogen. So z. B. müssen gebirgige Gegenden
wegen der übergroBsen Schwierigkeiten und AnlagekoBten fast ganz auf schiffbare
Wasserstrassen und auf einen wirksamen Ausbau derselben durch Kanäle verzichten.
In wasserarmen Gegenden aber setzt meist die Wasserbeschaffung dem Ausbau
des Wasserstrassennetzes ein Ziel.
Die Eisenbahnen werden deshalb für viele Gegenden immer das Monopol als
Verkehrsmittel behalten. Für die Bezirke, wo WasserBtrassen bestehen oder an-
gelegt werden und ihnen parallel Eisenbahnlinien gehen — nur in solchen Fällen
kann von einem Wettbewerb zwischen beiden die Rede sein — bilden die Wasser-
strassen eine erwünschte Ergänzung der Verkehrsmittel. Es wird zwischen ihnen
nur eine beschränkte Konkurrenz bestehen, und eine Arbeitsteilung wird stattfinden
nach Mafsgabe dos bei jedem einzelnen Artikel und des zu bestimmten Zeiten in
Betracht kommenden Bedürfnisses.
Hinsichtlich der Bedeutung des Massengüterverkehrs auf den Eisen-
bahnen und Wasserstrassen ist von Todt für das Jahr 1884 nachgewiesen,
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Das Verkehrswesen
205
dass auf Kohlen, Holz, Steine, Getreide, einschliesslich Kartoffeln bei den deutschen
Wasserstrassen 67,6 °/0, bei Eisenbahnen 68 °/0, unter Hinzuziehung von Erzen,
EiBen, Petroleum, Erden, Zocker 83,3 °/0 resp. 84,7 °/0 der Gesamtbeförderung
entfallen, wie folgende Tabelle1) zeigt:
Tausend Tonnen
Wasser- | Eisen-
strassen- j bahn-
Beftirderung
Eh entfallen von der
Gesamtbeförderung
(126 Mill. Tonnen)
auf die
Wasser- Eigen-
st rassen- bahn*
Beförderung
0/ 1 0/
70 <0
Zu-
sammen
0/
0
!
2
.1
4
5
6
1. Steinkohlen, Braunkohlen und
Koks
5 So«
51 888
4/35
41, x8
45,53 ‘
z. Holz
3*65
6 220
2.59
♦>»3
7,53
3. Steine
2Z55
8 tot
1/79
6,«
8,32 j
4. Getreide, Hülsenfrüchte, Öl-
saaten, Kartoffeln ....
1 993
6 704
1,5«
5,3*
6,90 j
5. Erze
412
4 376
0,3a
3.«
3,79
6. Eisen, roh und verarbeitet,
sonstige rohe und verarbeitete
Metalle
635
7058
0,50
5>
6,10
7. Petroleum, Öle, Fette . . .
381
700
0,30
0,55
0,85
8. Zement, Kalk, Erden . . .
1 065
4085
0,84
3,*4
4,08
9. Zucker, Sirup, Melasse . . .
597
1 537
0,47
I,JJ
1,68
Zusammen
16 110
90 669
12,74
7',»J
84, *7
— 83,3 °/0 1 = 84,;°/0
der
Wasser- Eisen-
strassen- j bahn-
Befiirderntig
|
Van der Borght*) hat eine entsprechende Zusammenstellung für die Eisen-
bahnen im preussischen Rheingebiete und für den deutschen Teil des Rheines von
1886/87 bis 1890/91 gemacht. Sie ergaben, dass von dem Gesamtverkebre des
RheinB über 70 °/0 und der Eisenbahnen im preussischen Rheingebiete über 60 °/0
in Steinkohlen bestehen, und dass die Schwergüter (Kohlen, Steine, rohes nnd ver-
arbeitetes Eisen, Eisenerz, Erde, Holz, Kalk und Zement)
‘) Zitiert in F. Ulrich, Staffeltarife und Wasserstrassen. Berlin 1894, S. 80.
*) Das Verkehrswesen, Leipzig 1894, S. »38.
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206
Das Verkehrswesen.
beim Rhein bei den genannten Eisenbahnen
1886/87 88,83 °/o 89,67 °/0
»887/88 88,51 „ 90,19 „
1888/89 88,42 „ 90,44 „
»889/90 87,49 „ 89,73 „
1890/91 86,94 „ 88,96 „
des resp. Gesamtverkehres ausmachen. „Trotzdem hier also eine sehr leistungs-
fähige Wasserstrasse in Frage steht, ist doch der Schwergüterverkebr für die Eisen-
bahn relativ noch etwas stärker, als hei der WosserBtrasse. Allerdings ist bei den
Eisenbahnen dieser Anteil geringer geworden, aber bei der Wasserstrasse ist er
ebenfalls gesunken, und zwar noch stärker, so dass hier wohl allgemeine Gründe
mitgesprochen haben. Übrigens zeigen diese Zahlen, dass in der Tat für beide
Verkehrswege sowohl die Massengüter, als auch andere Güter in Betracht kommen,
und dass die Grundlage dos Verkehres auch bei den Eisenbahnen nicht die hoch-
wertigen, sondern die geringwertigen Massenartikel sind, wenn auch die ver-
schiedenen lokalen Verhältnisse dabei manche Abweichungen bedingen.11
Die Unterscheidung der Wasserstrassen in natürliche und künstliche ist
zwar von vornherein gegeben; immerhin sind die Unterschiede insofern verwischt,
als auch für die Flussläufe erhebliche Korrektionen und Aufwendungen stattgefundeu
haben und sie erst dadurch befähigt sind den gegenwärtigen Verkehr zu bewältigen.
Schon die Flössbarkeit erfordert das Entfernen gewisser Hindernisse im Stromlaufe,
wie z B. das Beseitigen von Sandbänken, Klippen, Felsblöcken, Strauchwerk, wilden
Inseln; die Schiffbarkeit macht ausserdem noch nötig das Beseitigen zu scharfer
Krümmungen, Verbauung zu grosser Tiefen, Verbreiterungen und Verengerungen
des Flusslaufes durch Einbauten behufs Erzielung eines regelmässigen möglichst
unverändert bleibenden Strombettes. Ausserdem ist vielfach auch ein Einbau von
Stauwerken mit Schiffsschleusen notwendig zur Mässigung der Stromgeschwindig-
keit und zur Erzielung erforderlicher Fahrtiefen.
Zu den künstlichen Wasser Strassen *) sind ausser den Kanälen, Durch-
stichen usw. die mit Schleusen versehenen Flüsse und diejenigen Binnenaeestrecken
zu rechnen, die durch künstlich hergestellte oder mit Schleusen versehene Wasser-
Strassen untereinander verbunden sind.
Von den Kanälen unterscheidet man:
1. Seekanäle, die ein Binnengewässer mit dem Meere verbinden (Kaiserfahrt,
Königsberger Seekanal);
2. Binnenlandskanäle;
a) Seitenkanäle, d. h. solche, die neben dem Flusse herlaufen, weil die
Regulierung des Flusses zu grosse Schwierigkeiten bereitete (streckenweise
der Dortmund-Emshäfenkanal, der Vosskanal als Seitenkanal der Ems, der
Malzerkanal als solcher der Havel);
b) Wasserscheidenkanäle, die zwei verschiedene Gewässer untereinander ver-
binden, z. B. einen Binnensee mit einem anderen oder einem Flusse oder
zwei Flüsse untereinander, oder einen Fluss oder Binnensee mit einem
l) Yergl. Handwörterbuch der Staatswissenschaften, Artikel „Kanäle“.
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Das Verkehrswegen.
207
Meeresteil oder auch zwei Meeresteile, z. B. der Oder-Spreekanal, der
Weichsel-Haffkanal zwischen der Weichsel und dem frischen Haff.
Eine andere Einteilung der Kanäle bringt den Niveauunterschied zum Aus-
druck; danach teilt mau ein:
a) offene Durchstiche, d. h. Kanäle welche keine wesentlichen Niveauunterschiede
zu überwinden haben,
b) Haltungskanäle, bei denen die verschieden hohen Wasserspiegel durch eine
fortlaufende Folge von durch Stauvorrichtungen voneinander getrennten
Wasserhaltungen durch Schleusen oder Hebewerke überwunden werden.
Über die Abgaben und Gebühren bestimmt der Art. 54 der Reichs-
Verfassung im 3. und 4. Absatz:
„In den Seehäfen und auf allen natürlichen und künstlichen Wasserstrassen
der einzelnen Bundesstaaten werden die Kauffahrteischiffe sämtlicher Bundesstaaten
gleichmässig zugelaasen und behandelt. Die Abgaben, welche in den Seehäfen von
den Seeschiffen oder deren Ladungen für die Benutzung der Schiffahrtaanstalten
erhoben werden, dürfen die zur Unterhaltung und gewöhnlichen Herstellung dieser
Anstalten erforderlichen Kosten nicht übersteigen.
Auf allen natürlichen Wasserstrassen dürfen Abgaben nur für die Benutzung
besonderer Anstalten, die zur Erleichterung des Verkehrs bestimmt sind, erhoben
werden. Diese Abgaben, sowie die Abgaben für die Befahrung solcher künstlichen
Waaserstrassen, welche Staatseigentum sind, dürfen die zur Unterhaltung und ge-
wöhnlichen Herstellung der Anstalten und Anlagen erforderlichen Kosten nicht
übersteigen. Auf die Flösserei finden diese Bestimmungen insoweit Anwendung,
als dieselbe auf schiffbaren Wasseratrassen betrieben wird.“
In neuerer Zeit tritt das Bestreben hervor, auch auf den natürlichen Wasser-
strassen die Abgabenfreiheit aufzuheben unter der Begründung, dass die Auf-
wendung, die der Staat für die Regulierung der Ströme macht, auch eine ange-
messene Verzinsung und Amortisation finde. Nur ist es ungemein schwierig, eine
Trennung dieser Aufwendungen in solche, die im allgemeinen Meliorationsinteresse,
und in solche, die bloss im Interesse der Schiffahrt gemacht sind, vorzunehmen.1)
In der wasserwirtschaftlichen Vorlage vom Jahre 1905 tritt dieses Bestreben deutlich
hervor und findet seinen Ausdruck im § 19 des Gesetzentwurfes, der 8. 212 folgt.
Den in den letzten 25 Jahren zur plan massigen Regulierung der
wichtigeren schiffbaren Flüsse und Ströme Preussens erfolgten Bauaus-
führungen liegen die folgenden, dem Landtage der Monarchie vorgelegten Denk-
schriften zugrunde:
1. die am 3. November 1879 übersandte Denkschrift vom Oktober 1879, be-
treffend die Regulierung der Weichsel, Oder, Elbe, der Weser und des Rheins
(Drucksache No. 24 des Hauses der Abgeordneten, 8ession 1879/80) nebBt den
den Etats der Bauverwaltung für 1885/86 und 1886/87 beigefügten Nachträgen:
*) H. Schumacher, Theoretische Betrachtungen über das Binnenschiffahrtsabgaben-
wesen in Deutschland im Archiv für Eisenbahnwesen 1901, und Victor Kurs, Die Ab-
gabenfreiheit der deutschen Ströme und die deutsche Landwirtschaft in Conrads Jahr-
büchern für Nationalökonomie und Statistik 1899.
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208
Da« Verkehrswesen.
a) betreffend die Regulierung der Weser,
b) betreffend die Regulierung der Weichsel im Regierungsbezirk Danzig;
2. die Denkschrift vom 27. Oktober 1880, betreffend die Regulierung der Spree
und Havel, der Mosel, des Fregels nebst Deime und Alle und der Memel mit
ihren Mündungsarmen Russ, Atmath und Gilge (Drucksache No. 18 des
Hauses der Abgeordneten, Session 1880/81);
3. die am 21. Januar 1882 überreichten drei Denkschriften, betreffend die Re-
gulierung der Warthe, der Unstrut und Saale von Artern bis zur Einmündung
der Saale in die Elbe und der Ems von Greven bis Emden (Drucksache No. 29
des Hauses der Abgeordneten, Session 1882);
4. die am 29. Januar 1894 übersandte Denkschrift vom Dezember 1893, betreffend
die für die Vollendung der planmässigen Regulierung der grösseren schiff-
baren Ströme und Flüsse in Preussen erforderlichen weiteren Aufwendungen.
Die in den Denkschriften zu 1 — 3 vorgesehenen Bauausführungen sind bis
auf die Regulierung der oberen Havel beendet. Die hier geplanten Arbeiten
konnten noch nicht in Angriff genommen werden, weil über den von Mecklenburg-
Strelitz zu tragenden Kostenanteil für den Ausbau und die Unterhaltung der ge-
meinsamen Flussstrecken oine Vereinbarung bisher nicht erzielt ist.
Ober die bis zum 31. Marz 1905 erfolgten Bauausführungen an den Wasser-
strassen, über deren Regulierung dem Landtage besondere Vorlagen gemacht
worden Bind, gibt die Denkschrift vom 2. Januar 1906 Auskunft (Sammlung der
Drucksachen des Hauses der Abgeordneten, 20. Legisl., Session 1905/06 No. 31).
Für die Kanalisierung der Flüsse, zu der geschritten wurde, wenn durch
eine Regulierung die für die Schiffahrt nötige Tiefe und Breite des Fahrwassers
nicht zu erreichen war, wurden im Jahrzehnt 1890 — 1900 ausgegeben : t)
a) für den Main in den Jahren 1891 — 1894 zur Vertiefung der Fahrrinne von
Frankfurt bis zum Rhein für Schiffe bis zu 2,50 m Tiefgang und zur Ver-
längerung der vorhandenen Schleusen 2985000 Mk.;
b) für die Kanalisierung und Regulierung der Fulda in den Jahren 1890 — 1894
3785250 Mk.;
c) für die Kanalisierung der unteren Spree, die seit der im März 1894 erfolgten
Eröffnung der neuen Mühlendammscbleuse eine auch für die Grossschiffahrt
benutzbare WaseerstrasBe geworden ist, 8600000 Mk.;
d) für die Kanalisierung der oberen Oder auf der 85 km langen Strecke von
Koael bis zur Neissemündung auf Grund des Gesetzes vom 6. Juni 1886
231x7 100 Mk.
Beträchtliche Summen sind auch für die Vermehrung der Sicherheit** und
Umschlagsbäfen seitens des Staates ausgegeben. Für den letzteren Zweck haben
ausserdem verschiedene Gemeinden, Erwerbsgesellschaften und Privatbesitzer er-
hebliche Aufwendungen gemacht.
*) Vergl. dazu: Pie Verwaltung der öffentlichen Arbeiten in Preussen 1890 — 1900.
Bericht au Se. Maj. den Kaiser und König, erstattet von dein Minister der öffentlichen
Arbeiten. Berlin 1901.
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Da« Verkehrswesen.
209
Zur Herstellung und Verbesserung künstlicher WasserstrasBen wurden in
demselben Zeiträume verausgabt für Neuanlagen:
1. für Nacharbeiten auf der preussiBchen Strecke des Ems- Jadekanals, der schon
in den 70er Jahren begonnen ist, 351700 Mk. ;
2. für den Dortraund-Emskanal, der durch die Gesetze vom 9. Juli 1886 und
6. Juni 1888 genehmigt ist, aber erst 1892 begonnen und am 11. August
1899 dem Verkehr übergeben wurde. Seine Kosten beliefen sich auf
79430000 Mk., wovon der Staat 74575000 Mk. trug. Dazu kommen noch
die staatlichen Zuschüsse zu verschiedenen Hafenanlagen, die seitens der Ge-
meinden ausgeführt sind;
3. für den Oder-Spreekanal, durch Gesetz vom 9. Juli 1886 bewilligt, von 1887
bis 1891 gebaut. Die Gesamtkosten stellten sich auf 15 394 300 Mk.;
4. zu den Kosten des Elbe-Travekanals, welcher der Stadt Lübeck eine leistungs-
fähige Wasserstrasse nach der Elbe schafft, hat Preussen 7500000 Mk. Bei-
träge geleistet.
Umfangreiche Verbesserungsarbeiten erstreckten sich auf den Spoykanal, den
Plauer- und den Ihlekanal, den Sacrow- Paretzerkanal, den Berlin-Spandauer Schiff-
fahrtBkanal, den Landwehrkanal in Berlin, den Oranienburger Kanal, den Templiner
Kanal, den Werbeliner Kanal, den Bromberger Kanal und den Klodnietzkanal.
Insgesamt sind vom 1. April 1890 bis 31. Marz 1900 für die Anlage und
Verbesserung von Schiffahrtskanälen 87 359 700 Mk. aus den Extraordinarienfonds
der Bauverwaltung oder ausseretatsmässig auf Grund besonderer Gesetze auf-
gewendet worden. Die daneben für die Unterhaltung der Kanäle aufgewendeten
Ausgaben stellten sich im Jahresdurchschnitt auf 600000 Mk.
Für die Ausführung und Verbesserung staatlicher Binnenhäfen und als Bei-
träge zur Anlage von kommunalen Verkebrshäfen sind für daa bezeichnete Jahr-
zehnt aus den im Extraordinariuni des Etats der Bauverwaltung besonders bereit
gestellten Mitteln und ausseretatsmässig 3962500 Mk. verausgabt worden. Daneben
sind verschiedene Erweiterungsbauten und Verbesserungen an bestehenden Häfen
vorgenommen.
Über die in den einzelnen Jahren des genannten Jahrzehntes gemachten
Aufwendungen gibt die Tabelle auf Seite 210 und 21 1 Aufschluss.
Ausserdem sind im Jahre 1898 für die Verwaltung und Unterhaltung des
Dortmund-Emskanals 709100 Mk. aus dem Extraordioarium verausgabt.
Die Entwicklung der preussischen künstlichen Wasserstrassen bis
in die 60 er Jahre des vergangenen Jahrhunderts ist ebenfalls in Bd. III dargestellt.
Die Aera des Kanalbaues begann 1610 mit der erstmaligen Anlage des Finow-
kanals. Bis Ende des 18. Jahrhunderts hatte Preussen eine durchgehende Wasser-
strasBe von der Elbe bis zur Memel und bis zum Pregel erhalten. Die Länge der
damals vorhandenen künstlichen Wasserstrassen betrug etwa 650 km, sie stieg bis
zur Mitte deB vorigen Jahrhunderts auf etwa 1700 km. Nach dem Ausbau des
Eisenbahnnetzes wendete die preussische Regierung sich wieder dem Ausbau des
Wasserstrassennetzes zu, um den gesteigerten Verkehrsbedürfnissen zu genügen.
MeiUen, Boden des preusa. Staat«*. VIII. 14
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210
Das Verkehrswesen.
Die für Wasserbauten veraus-
Aus dem Extraordinarintn:
Begu-
Regu-
Regu-
Jahr.
lierung
lierung
Fluss-
Kanal-
Binnen-
lierung
der
usw. der
kanali-
der
grossen
kleineren
aierungen
bauten
häfen
g-rosaen
Ströme
Flüsse
Ströme
Mk.
Mk.
Mk.
Mk.
Mk.
Mk
1
2
3
4
5
6
7
1890
2 501 800
1 024 OOO
351 600
1 2(6 400
220800
1 12 900
I89I
2 364 600
I 324 IOO
659 000
1 004 400
82 200
220 200
1892
2 002 300
1 931 400
I 285 600
684 200
279 800
290 400
>893
2 319 400
2 367 600
2 352 OOO
■$6 $00
668 400
487 600
1894
2517 IOO
1 $88 200
1 771 IOO
252 600
418 400
198 4OO
1895
3008900
I 600 200
740 800
464900
816 700
70 800
I896
2 794 800
1 739 800
563 200
1 030 700
625 IOO
88 900
1897
2 665 500
2 204 700
242 700
659900
288 500
30400
I898
3477 700
■ 310 300
20 600
714 700
1 14 IOO
6 000
1899
2315 600
957600
134 800
439000
193 700
—
Zusammen
25 967 700
l6 O47 900
ü
8 121 400
6 627 800
3 707 700
I 505 600
Da die Hauptströme Deutschlands von Süden nach Norden fliessen und in
ihrer gegenwärtigen Gestalt wesentlich nur dem Weltverkehr gedient hatten, galt
es zwischen ihnen im norddeutschen Flachland Wasserverkindungen herzustellen,
um sie auch dein inländischen Markt dienstbar zu machen. Durch den Finow- und
Netzekanal war eine Verbindung zwischen Weichsel, Oder und Elbe geschaffen.
Die Bestrebungen richteten sich nun darauf, eine ähnliche Verbindung zwischen
Elbe, WeBer und Rhein berzustellen. Die erste im Verfolg dieser Bestrebungen
zur Ausführung gelangte künstliche Wasserstrasse grossen Stiles war der Dortmund-
Emskanal.1) „Den Gesetzentwurf, betreffend den Bau eines Schiffahrtskanals von
Dortmund nach der unteren Ems zur Verbindung des weBtfälisohen Kohlengebietes
mit den Erashäfen“, legte die Staatsregieruug dem Landtage zuerst am 27. März
1882 vor. Dieser Entwurf wurde vom Abgeordnetenhaus am 9. Juni 1883 ange-
nommen, dagegen vom Herrenhause am 30. Juni 1883 abgelehnt. Das Abgeord-
netenhaus hatte in einer Resolution gefordert die Verbindung des Dortmund-Ems-
kanals mit dem Rhein und der unteren Elbe und die Herstellung einer leistungs-
fähigen Wasserstrasse zwischen den oberschlesischen Montanindustriedistrikten und
Berlin; das Herrenhaus forderte in einer Resolution die Ausarbeitung eines die
Monarchie von Westen nach Osten durchziehenden einheitlichen Kanalnetzes.
') Drucksache No. 594 des Hauses der Abgeordneten, Session 190410$, verfasst von
Dr. am Zebuhoff.
Ha» Verkehrswesen
211
gabten Kosten von 1890 1900.
Ausseretatsmässig :
Aus dem Ordinarium :
Regu-
lierung
osw. der
kleineren
Fltlsse
Fluss*
kanali-
aierungen
Kanal-
bauten
Binnen-
häfen
Binnen-
häfen und
Binnen-
gewässer
Kanäle
nebst
Zubehör
Rnhr-
sdiiffahrts-
ver-
waltung
Mk.
Mk.
Mk.
Mk
Mk.
Mk.
Mk.
8
9
IO
1 I
1*
'3
■ 4
1 O46 IOO
1 817 600
13300
9 9Z7 900
649 200
52* 300
24 500
I 366 IOO
960 600
2 IOO
8 804 100
638 IOO
541 300
—
3 107 300
5 292 400
—
9 55» 300
56I 800
1 324 OOO
5 694 200
10 061 400
—
9 109 200
652 700
I 060 600
—
4 491 400
10 156 700
—
9 186 800
582 700
692 800
—
2 498 600
14673600
—
10 302 200
597 5°o
743900
—
t 947 200
13 190000
—
io 006 IOO
554 400
65' 300
1 608 200
13 121 IOO
143 900
10 435 200
572 200
674 100
—
878 600
6333900
—
■0 568 400
608 600
1 554 200
295 OOO
263 200
5 1 24 600
95 500
1 2 1 44 800
648 700
993 400
319 500
22 900 900
80 731 900
254 800
100 037 OOO
6 065 900
8 756 900
Am 13. März 1886 wurde der Gesetzentwurf nachmals, zugleich mit dem
Entwürfe zur Erbauung des Oder-Spreekanals, vorgelegt und nunmehr von beiden
Häusern des Landtages am 27. Mai und 10. Juni 1886 angenommen, wobei in
dem Gesetze zum Ausdruck gebracht war, dass der Dortmund-Emskanal bestimmt
sei, „den Rhein mit der Ems und in einer den Interessen der mittleren und
unteren Weser und Elbe entsprechenden Weise mit diesen Strumen zu verbinden“.
Der Dortmund-Emskanal wurde für Schiffe von 600 — 700 t eingerichtet. Ein am
17. April 1894 vorgelegter Gesetzentwurf, betreffend den Hau eines Schiffahrts-
kanals vom Dortmund-Emskanal nach dem Rhein (Süd-Emscber Linie), wurde am
18. Mai 1894 vom Abgeordnetenhause abgelehnt.
Darauf legte die Regierung am 15. März 1899 dem Landtage den Entwurf
eines Gesetzes vor, betreffend den Hau eines Schiffahrtskanales vom Rhein bis zur
Elbe. Er umfasst« drei Teile, nämlich:
1. einen Schifiährtskannl vom Rhein in der Gegend von Laar bis zum Dortmund-
Emskanal in der Gegend von Herne;
2. verschiedene Ergänzungsbauten am Dortmund-Emskanal in der Strecke von
Dortmund bis Bevergern, und
3. einen Schiffahrtskanal vom Dortmund-Emskanal in der Gegend von Bevergern
bis zur Elbe in der Gegend von fleinrichsberg (Mittellandkanal) mit Zweig-
kanälen nach Osnabrück, Minden, Linden, Wülfel, Hildesheim, Lehrte, Peine und
Magdeburg einschliesslich der Kanalisierung der Weser von Minden bis Hameln.
14*
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212
I)a« Verkehrswesen.
Auch diese Vorlage wurde am 17. August 1899 abgelehnt. Eine neue Vor-
lage vom Jahre 1901, in die noch einige neue Projekte aufgenommen waren, ver-
fiel einem gleichen Schicksal.
Trotz dieses Misserfolges legte die Staatsregierung am 9. April 1904 dem
Landtage wiederum mehrere diesbezügliche Gesetzentwürfe, betreffend die Her-
stellung und den Ausbau von Wasserst rassen, vor, die im wesentlichen vom Hause
der Abgeordneten am 8. Februar 1905 angenommen wurden.
Der Gesetzentwurf umfasst die Bewilligung:
1. für Herstellung eines Schiffahrtkanals vom Rhein zur Weser, einschliesslich
Kanalisierung der Lippe und Nebenanlagen und zwar:
a) für einen Schiffahrtkanal vom Rhein in der Gegend von Ruhrort oder von
einem nördlicher gelegenen Punkte bis zum Dortmund- Emskanal in der
Gegend von Herne, einschliesslich eines Lippe-Seitenkanals von Datteln
nach Hamm 74500000 Mk.;
b) fUr verschiedene Ergänzungsbauten am Dortmund-Emskanal in der Strecke
von Dortmund bis Bevergern 6150000 Mk.;
c) er) für einen Schiffahrtkanal vom Dortmund-Emskanal in der Gegend von
Bevergern zur Weser in der Gegend von Bückeburg mit Zweigkanälen
nach Osnabrück und Minden, einschliesslich der Herstellung von Stau-
becken im oberen Quellgehiet der Weser und der Vornahme einiger
Regulierungsarbeiten in der Weser unterhalb Hameln 81000000 Mk.;
ß) für einen Anschlusskaual aus der Gegend von Bückeburg nach Hannover
mit Zweigkanal nach Linden 39500000 Mk.;
d) für die Kanalisierung der Lippe oder die Anlage von Lippe-Seitenkanälen
von WeBel bis zum Dortmund-Emskanal bei Datteln und von Hamm bis
Lippstadt 44600000 Mk.;
e) für die Verbesserung der Landeskultur in Verbindung mit den Unter-
nehmungen unter a — d und dem bereits ausgeführten Dortmund-Emskanal
unter Heranziehung der Nächstbeteiligten nach Mafsgabe der bestehenden
Grundsätze 5000000 Mk.;
zusammen für den Kanal vom Rhein zur Weser, einschliesslich der Kanali-
sierung der Lippe und Nebenanlagen;
2. für Herstellung eines Grossschiffahrtweges Berlin-Stettin (Wassers trasse Berlin-
Hohensaathen) 43000000 Mk.;
3. für Verbesserung der Wasserstrasse zwischen Oder und Weichsel, sowie der
Warthe von der Mündung der Netze bis Posen 21 175000 Mk.;
4. für die Kanalisierung der Oder von der Mündung der Glatzer Neisse bis
Breslau, sowie für Versuchsbauten auf der Strecke von Breslau bis Fürsten-
berg a. 0. und für Anlage eines oder mehrerer Staubecken 19650000 Mk.
Zusammen 334575000 Mk.
Die Bauausführung ist davon abhängig gemacht, dass die beteiligten Pro-
vinzen oder andere öffentliche Verbände einen etwaigen Fehlbetrag bei den Be-
triebs- und Unterhaltungskosten erstatten und einen Baukostenanteil verzinsen und
amortisieren.
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Da» Verkehrswesen.
213
Wenn durch die Inbetriebnahme der Grossschiffahrtwege Berlin-Stettin die
Wettbewerbeverhältniaee der aoblesiscben Montanindustrie, insbesondere für Stein-
kohlen und Eisen, trotz der für die Oder vorgesehenen Verbesserungen gegenüber
anderen Montanerzeugnissen ungünstig verschoben worden, sind alsbald weitere
Marsnahmen zu treffen, welche geeignet sind, die vorher vorhanden gewesene
Frachtenspannung in dem Schnittpunkt Berlin zwischen den schlesischen Revieren
einerseits und den konkurrierenden Revieren andererseits aufrecht zu erhalten.
Im § 18 des Gesetzes ist dem Staate das 8ohleppmonopol Vorbehalten. Er
lautet: „Auf dem Kanäle vom Rhein zur Weser, auf dem Anschlüsse nach Hannover,
auf dem Lippekanal und auf den Zweigkanälen dieser Schiffahrtstrassen ist ein
einheitlicher staatlicher Schleppbetrieb einzuriohten. Privaten ist auf diesen Schiff-
fahrtstrassen die meohanisebe Schlepperei untersagt. Zum Befahren dieser Schiff-
fabrtstrassen durch Schiffe mit eigener Kraft, bedarf es besonderer Genehmigung.
Die näheren Bestimmungen über die Einrichtung des 8cbleppmonopols und die
Bewilligung der erforderlichen Geldmittel wird einem besonderem Gesetze Vor-
behalten.“
Auch § 19 ist von weittragender Bedeutung. Er lautet: „Auf den im Inter-
esse der Schiffahrt regulierten Flüssen sind Sohiffahrtabgaben zu erbeben.
Die Abgaben sind so bemessen, dass ihr Ertrag eine angemessene Ver-
zinsung und Tilgung derjenigen Aufwendungen ermöglicht, die der Staat zur Ver-
besserung oder Vertiefung jedes dieser Flüsse Uber das natürliche Mafs hinaus im
Interesse der Schiffahrt gemacht hat.
Die Erhebung dieser Abgaben hat spätestens mit Inbetriebsetzung des Rhein-
Weserkanals oder eines Teiles desselben zu beginnen.“
Diese beiden Paragraphen wurden auf Anregung aus dem Hause heraus in
den Gesetzentwurf aufgenommen. Die Verstaatlichung des Betriebes wurde damit
begründet, dass der Staat die Möglichkeit in der Hand behalten Bollte, auch den
Wasserverkehr den Verkehrsinteressen des Landes dienstbar zu machen. Die
Motivierung der Schiffahrtsabgaben auf regulierten Flüssen geschah unter dem Hin-
weise, dass es inkonsequent sei, auf den Kanälen eine Verzinsung anzustreben und
auf den natürlichen Strömen, die ohnehin vor den Kunstwasserstrassen den Vorzug
hätten, wegen der auf sie im Scbiffahrtsinteresse verwandten meist sehr erheblichen
Kosten auf jede Verzinsung verzichten zu wollen, obwohl sie hier leichter als bei
den Kanälen zu erreichen sei.
Dem Gesetzentwurf wurden noch einige Resolutionen beigefügt, die u. a.
forderten, die Frage der Zweckmässigkeit und Durchführbarkeit einer Kanalisierung
der Mosel, Saar und Lahn einer Prüfung zu unterziehen und gegebenenfalls dem
Landtage einen Gesetzentwurf so frühzeitig vorzulegen, dasB der Betrieb auf den
drei Flusskanälen zu gleicher Zeit mit dem Kanal vom Rhein nach der Weser
eröffnet werden könne. Ebenfalls wurde darin die baldige Vorlegung eiues Gesetz-
entwurfes, betreffend den Bau des masurischen Kanals gefordert.
Die folgende Zusammenstellung zeigt die vorhandenen Wasserstrassen und
ihre Leistungsfähigkeit,
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214
Du Verkehrswesen.
Übersicht über die Längen der
Bezeichnung
der
Gewässer:
Strecken in Ki
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J B> t-o 8
3 0# £ 3 £
“.§>_-■§ | 8
•’» g = ' s = |
Summe von Spalte 2 und 3
der nicht mit Schiffahrtschleusen
versehenen
schiffbaren Flnssstrecken
»O
•0
e
0
*0
44"
V
i
CO
0 *
>
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fl
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3
CO
der schiffbaren Binncnscestrecken
*T3
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S
5
00
r
2 3
4
5
6
7
8
9
10
Gewässer östlich des Weichsel-
gebiete«
134,43 8i,,o
216,33
436,85
653,18
96,95
750, >3
100, 00
8so,n
Gewässer des Weichselgebietes
44,17 29.B0
73,97
447,73
52*, 70
1 19,80
641,50
164,7«
806,*
Gewässer zwischen dein Weichsel-
und dem Odergebiete ....
26,43 —
26,43
3.'»
29,43
—
29.43
—
2*4!
Gewässer des Odergehietes .
IOZ.53 385,77
488,30
1560,10
2 048,40
54,3»
2 102,70
613,80
27163.
Gewässer zwischen dem Oder- und
dem Elbegebiete
140,90 230,50
37',«»
195,00
566,40
44,oo
6 1 0,40
■69,6«
780.1
Gewässer des Elbegebietes . . .
474.7c 949,8o
1424,50
■398,31
2 822,81
39*400
3213,81
78,50
3 *9*J*
Gewässer zwischen dem Elbe- und
dem Weserpebiete
5 1 ,,e* “
Sl.t'7
—
5*, 10
—
5 t, 10
42,00
934,
Gewässer des Wesergebietes .
56,9» 333, «0
390.30
567,00
957,30
—
957,30
102,00
1059«*
Gewässer zwischen dem Weser- und
dem Einsgebiete, einschl. der Jade
114,91 >5,93
*30.84
3.30
134.M
—
>34,i«
260,70
3943.
Gewässer des Emsgebietes einschl
der Vechte
4^3.78 M7.)0
630,98
3°°,65
93 •, «3
—
93».‘3
194,00
1 125,6
Gewässer des Rheingebiete« . .
458, jf, 917,60
1376,16
1 240,07
2 6l6,aj
204,00
2 820,43
—
2 8:0,1-
Gewässer zwischen dem Rhein- and
dem Dunaugebiete
136,40 —
*36,40
—
1 36,40
—
136,40
—
1364-
Gewässer des Donaugebietes
*5.90 32,90
48,80
705.SO
754,3»
8l,00
83S, 30
—
835*"
Zusammen vorhandene Wasser-
Strassen
2240,7t 3124,8a
5365,5i
6S57,5i
12 223,oa
99 *.05
*3 214,07
■725,30
■4939-77
Neu bans trecken der im Bau be-
griffenen Kanäle
250,05 4,80
254
. —
254.85
5,°s
259,9°
—
>594*
Projektierte Kanäle
578,80
578,8-
—
578,80
578,80
—
5fl>
Zusammen
3069,5'. 3129,-0
ÖI99,|6
6857,51
13056,67
996,10
14 052,77
■725,3°
15 77*.*»
Anmerkung. Der Anteil, der von den einzelnen Wasserstrassen auf Prenssen entfällt, findet «ei u
Berlin 18!)7, Seite 6 u. ff.
1 V. Kurs, Tabellarische Nachrichten über die IlBssbaren und die schiffbaren Wasserstrassen ^
Pa« Verkehrswesen.
215
deutschen Binnenwasserstrassen . *)
Strecken in Kilometern
i.
Stimme von Spalte 11 und 12
©
xa
0
2
90
a
o>
P
a
09
a
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x
3
SO
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Im
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TS
Summe von Spalte n, 12 und 14
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5- XI
“ SO
Summe von Spalte u, 12, 14
und 16
(Wiederholung des Inhalts der Spalten 2 —
■7)
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1
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s
s
6
TS
der nur flüssbaren Fluss- un
Bachstrecken
■38 *148 *
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16
'7
18 19
20
21
22 | 23
24
8,00
643.50
651,50
0,70
652,30
652,30
2 16,33 633.80
850,13
> 504,33 —
■ 504,33
4r4*
540,80
545,’"
12,40
557,6"
—
557,6o
73.97 734,03
806, JO
1 363.80 —
' 363.80
—
7S7,«>
7a7,oo
—
747,~
—
747,00
46,43 1 3,00
29,43
747,00
756.« —
756,43
23,00
991,00
1014,00
—
1014,00
—
I0I4,oo
488,30(2228,10
4 716,50
1014,00
3 730,50 , —
3 730,50
—
—
—
—
—
371,40! 408,60
780,00
—
780,00 1 ■ —
780,00
33e»
438,90
271,90
9,6o
281,50
633,00
9*4,5«
1424,50 1867,81
3 292,31
281,50
3 573.8- 633,00
4 206,81
—
—
—
—
—
—
—
51,10! 42,00
93, -o
—
93, -o —
93,io
1 So, 00
180,00
—
I 80, OO
—
1 80 ,00
390,30' 669,00
I 059,30
180,00
' 439,30 —
1 239,30]
-
-
-
-
—
-
—
130,84 264,00
394,84
-
394,84 “
394, «4
-
—
—
—
—
—
—
630,9s 494,65
1 125,63
—
1 125,63 —
' 125,63
I! l8,6o
1 1 18,60
—
1 1 18,60
473,50
*39*,«°
1376,16 1444,07
2 820,13
1 1 1 8,60
3 938,83 1 473,50
4 212,33
—
—
—
—
—
—
136,40 —
136,40
—
136,40 —
136,40
~
997,oo
997,oo
~~
997,oo
SS,«»
1052,00
48,60! 786,50
835.30
997,00
I 832,30 1 55,00
1 887,30
68,40
5436,8o
22,70
5547,90
96 I ,50
6489,40
5365,5-9573,86
M 939,37
5547,90
21 428,7?
~
259,90 —
459,9“
259.90
—
1
—
—
—
578,80 —
578,8o
—
BUBI
578,8o
68,40 5436.80
5505,»
22,70
S547,9«
961,50
6489,40
6204,11 9573,86
<5 7784>7
5547,90
21305,97 961,50 1
44 267.47
„Die Wasserstrassen in Preussen“, bearbeitet im Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.
Deutschen Reiches. — *) Solche Seen, deren Spiegel künstlich gesenkt ist, sind indessen der Spalte 19 zngerechnet.
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216
Das Verkehrs wesen.
Übersicht über die Leistungsfähigkeit
Bezeichnung der
Gewässer:
Schiffbar
für
Fahrzeuge
Ober
400 Tonnen
Schiffbar
für
Fahrzeuge
bis zn
höchstens
400 Tonnen
Schiffbar
fllr
Fahrzeuge
bis zn
höchstens
300 Tonnen
I
2
3
4
Gewässer östlich des Weichselgebietes . .
l8,yo
438.90
Gewässer des Weichselgebietes
'77.50
3*5.9°
Gewässer zwischen dem Weichsel- und dem
Odergebietc
—
—
—
Gewässer des Odergebietes
642,80
1 l6, 50
744,®°
Getvässer zwischen dein Oder- und dem Elbe-
gebiete
225,10
86,60
'77,9°
Gewässer des Elbegebietes
963.0°
404,30
*85,90
Gewässer zwischen dem Elbe- und dem
Wesergebiete
—
—
—
Gewässer des Wesergebietes
'67.90
35','o
79.S»
Gewässer zwischen dein Weser- und dem
Emsgebiete einschliesslich der Jade . .
59,6°
—
—
Gewässer des Emsgebietes einschliesslich der
Vechte
»94.BO
—
—
Gewässer des Kheiugebietes
6l 1,70
—
1530,63
Gewässer zwischen dem Rhein- und dem
Donaugebiete
—
-
—
Gewässer des Donaugebietes
—
—
Zusammen vorhandene Wasserstrassen
3062,20
958.4“
3S8*,9J
Neubaustrecken der im Bau begriffenen
Kanäle
Z 59.90
—
Projektierte Kanüle, Gesamtlänge ungefähr
—
—
Zusammen
33«,»
95®»«°
3S8*,9j
Kein anderes Land hat relativ soviel Wasserst rassen wie Preussen und ebenso
Btebt PreusBen, hinsichtlich der Leistungsfähigkeit der Wasserstrassen, die Schiffe
von über 400 t tragen, allen anderen voran.
Digitized
Google
Das Verkehrswegen
217
der deutschen Binnenwaaseretraeeen.
Schiffbar
für
Fahrzeuge
bis zu
höchstens
150 Tonnen
Schiffbar
für
Fahrzeuge
bi» zu
höchstens
100 Tonnen
Schiffbar
Überhaupt
FlöHsbar
und zum
Flüssen
noch
benutzt
Schiffbare
und zur
Flüsserei
noch
benutzte
Gewässer
zusammen
Nicht
mehr zur
Flüsse re i
benutzte
flüssbare
Gewässer
Schiffbare
und
benutzte
und
unbenutzte
flüssbare
Gewässer
zusammen
5
6
7
8
9
10
1 1
33,5»
358, «3
850,13
652,20
1 502,33
1 502,33
I4»7°
288,10
806,20
557,«»
■ 363,5»
—
■ 363,80
26,30
3,13
29/«
727,00
756,43
—
756,43
573,4»
639,00
2 716,90
1014,00
3 730,5«
—
3 730,50
'5,5»
274,90
780,00
—
780,00
—
780,00
5' 4,»'
1124,90
3 292,3*
281,50
3 573,8i
633,°«
4 206,81
—
93/*«
93,i»
—
93,i»
—
93,1»
'47,9»
3I2,9°
1 059, JO
l80,OO
* 239,30
—
■ 239,3»
87 ,oo
248,24
394/84
-
394/M
-
394,84
2 5,00
9<>5,»3
1 125,63
—
1 125,63
—
■ 125,63
182,10
495,»«
2 8 20, ,3
1118,60
3 938,83
273,5»
4 212,33
136,40
—
1 36,40
—
1 36,40
—
'36,40
481,70
353,«°
835,3»
997,°»
1 832,30
55e»
1 887,30
«37,5'
5098,33
*4 939/37
5527,90
20 467,27
96 1 ,50
21 428,77
259,9»
259,90
259.90
—
—
$78,80
—
578,80
—
568,80
2237,91
5098,33
«5 778,07
5527,90
21 305,97
961,50
22 267,87
Die Bedeutung der Wssserstrassen im wirtschaftlichen Leben geht besonders
deutlich aus der Zunahme dea Güterverkehrs auf ihnen hervor.
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218
Da« Verkehr« wesen.
Nach Sy mp hör1) betrug die tonnenkilometrische Leistung der gesamten
deutschen Binnenschiffahrt in den Jahren:
Davon entfallen auf Es bleiben für die übrigen
1875
2900
Mill.
tkm
den Rhein
30.3 °/o
die Elbe
14.8 °/o
*59°
Wasserstrassen
Mill. tkm — 54,9 °/0
1885
4800
r»
32.9 »
27,1 „
1920
1*
* =40,0 „
1895
7500
n
»
4°>4 n
26,0 „
2520
„
n “ 33»6 n
1900
II 390
n
n
»
n
—
»
n 0=3 r
ln der Hauptsache bewegte sich der Wasserstrassen verkehr auf den sieben
grossen Strömen, auf denen der Verkehr in der Lage ist, sich durch Beschaffung
grosser Fahrzeuge und Verwendung neuer Betriebseinrichtungen den neuzeitlichen
Forderungen anzupassen. Eine ähnliche Verkehrszunahme wie die grossen Ströme
zeigten auch die in grösseren Abmessungen hergeBtellten Kanäle und kanalisierten
Flüsse. So Btiog der kilometrische Verkehr auf dem Plauerkanal um das 3 fache,
auf dem östlichen Ende des Friedrich- Wilhelms- bezw. des Oder-Spreekanals auf
das 7 fache, auf dem Main bei Frankfurt um das 3 fache.
Während so die grösseren Wasserstrassen eine stetige Zunahme des Ver-
kehrs aufzuweisen haben, die nur durch Wasserstandsverhältnisse bedingte
Schwankungen zeigt, ist das Gegenteil bei den meisten kleineren künstlichen und
natürlichen Wasserstrassen der Fall, auf denen ein Stillstand oder gar ein Rück-
schritt des Verkehrs zu konstatieren ist; sie sind infolge ihrer geringen Leistungs-
fähigkeit für den neuzeitlichen Verkehr ungeeignet.
Den grössten Ortsverkehr haben die 3 zusammenliegenden Khein-Ruhrhäfen,
Ruhrort, Duisburg und llochfeld, die besonders Eisenerze, Getreide und Holz
empfangen und Kohlen, Koks und verarbeitetes Eisen verladen; dann folgt Berlin,
welches hauptsächlich Bau- und Brennmaterial auf dem Wasserwege erhält; an
dritter Stelle steht Hamburg, bei dem Ankunft und Abgang der Güter sich unge-
fähr gleich hält, dadurch können billige Frachtsätze bewilligt werden. Der Ham-
burger Verkehr ist ein sehr gemischter; unter den ans dem Binnenlande An-
kommenden Gütern stehen Zucker und Düngemittel in erster Reibe, unter den
nach dem Binnenlande Abgehenden Getreide, Düngemittel und Petroleum. An
vierter Stelle folgt Mannheim, welches meist Steinkohlen, Getreide und Petroleum
empfängt. Einen Ortsverkehr von mehr als 1000000 t weisen noch Magdeburg,
Stettin und Breslau auf.
In der folgenden Tabelle ist die Entwicklung der Schiffahrt an den haupt-
sächlichsten Punkten der deutschen Wasserstrassen von den Jahren an, seitdem ein-
heitliche Aufzeichnungen darüber vorhanden sind, dargestellt. Die Übersicht gibt
für die Jahre 1901, 1902 und 1903 die einzelnen Jahreszahlen, für die Vorjahre
die Durchschnitte, und zwar, soweit möglich, für fünfjährige Zeiträume.
l) Sympher, Die Zunahme der Binnenschiffahrt in Deutschland von 1875—1895.
Berlin 1899.
Digitized by Google
Das Verkehrswesen,
219
Der Schiffsverkehr an den wichtigsten Punkten der deutschen Ströme,
Flüsse und Kanäle,
l'nrch-ii linitt-
Zn Berg
Zu
Tal |
oder
nn-
un-
Ucli jährlich
beiw.
beladene
beladene
beladene
beladene |
11 a f e. n o r t e :
im Jahre
Schiffe
Schiffe
Schiffe
Schifte I
1
2
3
4
5
6 !
Durch gegangen:
1876— 18S0
354
M39
1906
3 >
1S81 — 1885
307
1092
14S9
18
1886 - 1890
«0.;
1085
1290
14
Schmaleningken (Meinel) .
1891 — 1895
1896-1900
100
120
858
874
1047
1086
19
12
1901
7b
1097
1251
3'
1902
90
992
1 1 18
5>
1903
114
788
950
15
Durchgegangen :
1886— 1 890
2922
210
530
2217
1891 — 1895
3*°7
225
672
245°
Labian (Deime) ....
1 896 — 1 900
3997
25°
1322
2905 |
1901
4343
298
1303
3284 |
1902
3335
3 '9
>237
2388 1
*9°3
3479
3n7
1802
>952 i
Angekommen:
|
1882—1885
6008
497
3985
62 1
1
1886 1890
5299
3*5
3434
>3
|
1891 — 1895
5» >3
291
3370
— |
Königsberg (Pregel) . .
1896- 1900
6025
I84
3278
— |
1901
5010
l8o
3449
1902
5330
274
3402
1
*903
5621
238
3649
_
Abgegangen:
1873-1875
bl 3
142
786
73
1876—1880
548
490
909
82 !
1881 — 1885
668
453
873
234 i
1886—1890
745
3*3
858
269
I’illau (Frische» HafTi
1S91 — 1895
596
294
<M3
2 5 4
1896— 1900
1006
'95
57<-
631
1901
1095
180
541
722
1902
773
282
342
711
*903
1066
«39
275
rt>29
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220
Das Verkehrswegen.
Oer Schilisverkehr an den wichtigsten Punkten der deutschen Ströme,
Flüsse und Kanüle.
Durch« a n g » -
oder
Hafenorte:
Durch schnitt*
lieh jährlich
bezw.
im Jahre
Zu Heit:
Zu
Tal
beladene
Schiffe
nn-
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Schiffe
beladene
Schifte
tlD*
beladene
Schiffe
1
2
3
4
5
6
Durchgegangen :
1*73— ‘875
756
>53
*344
6 [
I876— -l880
10.35
266
1467
47
1881 — 1885
864
1 l6
1032
53 j
1 886 — 1 890
469
279
1 119
IO
Thorn (Weichsel) . . . . <
1891 — 1895
430
107
712
10
1896 — 1900
43°
63
488
37
1901
441
232
786
61
1902
495
*44
643
122
»903
547
161
769
72
Durch gegangen :
1873-1875
1222
>55
487
924
1876-1880
767
190
501
518
1881—1885
722
296
5'4
358
1886—1890
445
4*9
379
210
! Bromberg iBroniberg.Kanal)
1891—1895
518
387
198
258
1896—1900
815
558
486
377
1901
922
598
859
666
1902
1077
47*
762
852
1903
902
580
897
628
Angekommen:
1895
9
80
79
-
1896—1900
508
3012
3448
23
Kosel (Oderhafen) ....
190 t
526
3606
4065
24
1902
425
5198
5748
20
1903
735
5375
6043
*4
%
Angekommen:
1890
2416
4844
505
86
1891 — 1895
2999
5652
435
52
1896 — 1900
2563
5102
789
372
Breslau (( Mtr) .....
1901
2688
4298
528
280
1902
1761
3890
3*3
460
1903
2123
4332
530
5*5
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Da» Verkehrswesen.
221
Der Schiffsverkehr an den wichtigsten Punkten der deutschen Ströme,
Flüsse und Kanäle.
Dnrcbgan gs-
o d e r
Hafenorte:
Durchschnitt-
lich jährlich
bezw.
im Jahre
Zn Berg
Zn Tal
beladene
Schiffe
an-
bei adene
Schiffe
beladene
Schiffe
Ull-
beladene
Schiffe
I
2
3
4
5
6
A begangen :
1890
141
637
6083
1051
1891—1895
7«
560
7 440
IO64
1896— 1900
397
2809
4360
M95 1
Breslau (Oder)
1901
369
2894
3646
979 |
1902
3*«
*533
* 779
ioio
1903
407
2023
3613
1 *5°
Pnrchgegangen:
1873-1875
822
'5M
2 3*4
40
1876—1880
«33
1729
2503
* 7°
1881—1885
878
1528
2233
94
■886- 1890
819
I4S9
2 088
92
Küst rm (Warthe) . . . . ■
1891 —1895
880
1535
2 127
89
1896—1900
1 107
2203
3060
98
1901
1 028
1572
2 417
108
1902
8lO
2190
2 961
108
1903
1053
2882
3539
84
Darchgegangen :
1S72— 1875
4 821
116
2753
986
1876—1880
6 186
364
4 887
790
1881-1885
1SS97
919
1397'
1*35
1 886 — 1 890
1 4 868
2954
15036
2408
Hamburg, Entenwtader
1891—1895
12925
8334
13758
4882
(Oberelbe)
1896—1900
>4975
7081
'7 *34
6972
1901
15589
7482
l8 299
8235
1902
15 172
7384
16 906
9492
1903
<5637
7714
l8 89O
73°°
Angekommen :
1877—1880
2 631
235
1 553
268
■881—1885
3 221
425
1 795
5*
1886—1890
4095
710
1 460
307
1891 — 1895
4 193
353
I 28l
153
; Magdeburg (Elbe). . . . •
1896- 1900
5 008
345
I 213
3
1901
45*9
399
I 091
40
1902
4 193
57»
I 240
4
1903
5489
802
1 202
1
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222
Pas Verkehrswesen.
Der Schiffsverkehr an den wichtigsten Punkten der deutschen Ströme,
Flösse und Kanäle.
Durchgangs-
Oder
Hafen orte:
Durchschnitt-
lich jährlich
bezw.
im Jahre
Zn Berg
Zn
beladene
Schiffe
an-
bei iui ene
Schiffe
beladene
Schiffe
I
2
3
4
5
Durchgegangen :
1872—1875
500
191s
3 *42
5
1876-- 1880
429
3363
4 3*4
—
1881—1885
997
4637
6 586
4
1886—I890
1 295
6121
8 122
6
Schandau (Elbe) . . . ,
1891 — 1895
1 57s
6643
8593
s
1896—1900
»336
5866
8 568
34
1901
*557
5420
8304
*4
1902
2 084
5577
8033
20
I903
2 768
6188
9 119
>5
Angekommen :
1873-1875
25 614
1 1 16
11 221
39*
I876—I880
25 146
■433
9655
778
l88l — 18S5
18947
733
11 558
828
1 886— 1890
21 992
1287
>3 704
1247
Berlin (Spree mul Kanäle*.
I89I 1895
19697
1079
>3 97*
>955
1896-1900
19276
1414
11 958
■579
1901
18 602
905
10 150
1020 1
j
1902
>8477
•523
11 666
1267
>9t>3
22053
1121
14651
1510
Abgegangen:
1872 — 1875
37°
689
995
62
187G— 18S0
392
163
467
87
1881 — 18S5
382
>33
446
79
I886—I89O
5» «
380
841
68
Bremen (Oberweser) . . ,
I89I I895
699
422
1 052
82
1 896 — 1 900
1 07S
404
> 367
146
1901
I 201
4*7
> 43»
164
1902
1 194
562
1 610
122
*903
I 320
745
> 959
f 20
Durchgegangen :
1899
454
144
405
*99
Schleuse bei Meppen iPort-
1900
823
112
568
353
mund-Eniskanal) . . .
1901
«53
■68
762
282
1902
1 OÖO
120
845
345
1903
1 452
>>5
1 204
360
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Das Verkehrswesen.
223
Der Schiffsverkehr an den wichtigsten Punkten der deutschen Ströme,
Flösse und Kanäle.
Durchgangs-
oder
Hafenorte:
Durchnclmitt-
lich jährlich
bezw.
im Jahre
Zu Berg
Zn Tal
beladene
Schiffe
un-
beladene
Schiffe
beladene
Schiffe
nn-
>eladene
Schiffe
■
2
3
4
5
6 1
Durchgegangen :
1873-1875
—
—
—
1876—1880
6450
—
13278
— 1
1881— 18S5
7666
75*9
14 822 I
345 1
1886—1890
9419
6387
14 793
893 !
Emmerich (Bhcin)
189I — 1895
11 51 1
474*
■3 952
2179 1
I896 — H)00
16 204
4478
«5 543
5283
1901
16 107
5i>5
16 954
49*3
1902
15 902
5728
18305
3489 1
*903
18 470
6422
22 519
2692
Abgegangen :
1872—1875
—
—
—
—
1876—1880
> 545
830
9 006 .
■75
1881 — 1885
■ 33»
921
IOOI9
211 !
l8S6 — 1890
2 170
783
9609 I
336
Kuhrort (Rhein) ....
1891—1895
3 499
704
9014 1
650 I
1 896 — 1 900
445*
73'
8 159
975
1901
4 47°
588
8 333
943
1902
3869
939
8 784
922
IW
5 584
939
10 460 |
691
Angekoinmen :
geladene Güter (in 1000
t)
1893- 1S95
10
364
1896—I9OO
1865
454
1901
1951
402
1902
1776
42
Duisbnrg-Hochfeld und die
*903
2302
545
am Duisburger Rhein-
Abgegangen:
ufer belesenen gewerb-
geladene Güter (in 1000 t)
liehen Anlagen l) .
1893-1895
1621
297
1896—I9OO
2411
393
1901
3« 5
58
1902
3003
111
»
1903
3793
1529 II
*) Von den Duisburger Hafenanlagen kommen der städtische Hafen, die grösseren
gewerblichen Anlagen des Duisburger Kheinufers und der staatliche Hafen Hochfeld in
Betracht. Die Anschreibungen an den gewerblichen Anlagen waren bisher sehr lücken-
haft, sie bezogen sich meist nur auf die Menge der beförderten Güter. In der Statistik
ist deshalb auch nur diese nachgewieseu.
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Da« Verkehrswesen.
Der Schiffsverkehr an den wichtigsten Punkten der deutschen Ströme,
Flösse und Kanäle.
I'nrrhf’iint'fl'
oder
H ix f e i! <i r t e :
Durchschnitt-
lich jährlich
im Jahre
Zu H. rK Zu Tsl ]
helüScnu beladene
Scbiffe Schiffe **'** Schiffe
Angekomtneu :
Köln (Rhein)
Lndwigshafen (Rhein)
Mannheim (Rhein)
1872 — 1875
70«
—
•59'
—
1876—1880
560
—
1417
—
1881—1885
676
—
•352
—
1886—1890
lofti
—
1726
—
1891 — 1895
1504
—
1451
—
1896—1900
1952
—
■ 652
—
1901
1832
—
•363
1902
2017
—
1510
—
1903
3436
—
1824
—
Angekommen:
1891 — 1895
2519
448
76S
2183
1896 — 1900
3349
550
1203
2622
1901
3673
745
1690
2605
1902
34 1«
945
•955
23*9
1903
4185
1078
• 974
3**7
Angekoramen :
1872—1875
I676
209
624
110
1876 — 1880
2129
239
469
248
1881 — 1885
2954
423
359
2$o
1886—1890
375*
666
93*
160
1891 — 1895
4822
801
960
•34
1896—1900
6591
—
3978
—
1901
8289
—
3764
—
1902
797 ■
—
3>3‘
1903
*913
—
2725
Abgegangen:
1872—1875
2
705
490
•349
1876—1880
1
666
623
1776
1881—1885
1
617
**95
2385
1886—1890
6
•'35
I 568
*935
1891—1895
934
•73»
4015
1896 — 1900
261
3753
•99*
4753
1901
278
3486
2811
5478
1902
413
2718
*•95
5778
1903
740
•9S5
*35*
6561
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Da» Verkehrswesen.
225
Der Schiffsverkehr an den wichtigsten Punkten der deutschen Ströme,
Flüsse und Kanäle.
Zu Berg
Zu Tal
oder ,ich j*hrlich
bezw.
Hafenorte: . T .
im Jalire
beladene
Schiffe
un-
beladene
Schiffe
beladene
Schiffe
un-
beladeue
Schiffe
I 2
3
4
5
6
Abgegaitgen :
|S8| — 1885
1626
813
'347
'*73
l886 I89O
1429
1758
1951
•373
1891 — 1S95
1646
2275
*359
1586
I896 — I9OO
1478
1231
243*
1901
1504
1103
2607
—
1902
1 3*9
898
2227
—
IW
1562
966
2528
—
Dnrchgegangen :
Mannheim (Neckar) . . . 1873—1875
3*86
*4
620
*593
1876—1880
34*9
20
416
*938
I88I—I885
3743
170
679
5" 7
1886—1890
3473
*57
1247
2456
1891—1895
2816
333
'435
1704
I896—I9OO
2451
460
1274
1632
1901
2163
458
999
1725
1902
2172
402
916
1620
1903
2604
392
1099
■9*3
Allgekommen:
1873—1875
540
4
4955
— |
1876—1880
216
3
2631
I
1881—1885
225
I
3020
— |
1886- 1890
1032
26
3064
3*
Frankfurt (Main) . . . 1891—1895
1472
*5
2643
I 1
1896—1900
2041
26
2182
7
1901
2484
<5
*4*3
3
1902
2972
4
*638
2
*9«>3
3938
17
*959
6
Durchgegangen :
1872—1875
—
—
—
1876- 1880
—
—
—
— |
I88I—I885
767
2001
*744
36 <
I886-I89O
1415
880
2092
226 |
Lagardesollgrense (Rhein- 1S91 — 1895
I676
272
'33°
454 i
Harnekanal) 1896-1900
1426
409
'357
4*7 '
1901
1202
531
«303
208 ;
1902
11 1 1
490
1185
208 i
1903
1285
701
1768
99 1
Meitzen, Boden de« preuss. Staates. VIII. 15
Digitized by Google
226
Das Verkehrswesen.
Die Statistik des Güterverkehrs auf den deutschen Wasserstrassen umfasst
62 Warengattungen. Bei dem Wasserverkehr lässt sich nicht der Abgangs- und
Bestimmungsort so genau erfassen wie bei den Eisenbahntransporten, da die Fest-
stellung des Verkehrs sich nicht auf alle Lösch- und Ladeplätze erstreckt, sondern
nur auf die Durchgangsstellen an der Zollgrenze und an den Übergängen aus einem
Strom- und Flussgebiet in das andere, forner auf einige Hafenplätze im Rinneo-
lande, deren Bezeichnung seitens der Landesregierung erfolgt.
üm einigermafsen einen Vergleich des Verkehrs auf den Wasserstrassen mit
dem auf den Eisenbahnen zu ziehen, Bind den folgenden Ausführungen, die den
„Bemerkungen zu den statistischen Übersichten deB Verkehrs auf den deutschen
Wasserstrassen“ von Regierungsrat Koch entnommen sind,1) die Zahlen des Jahres
1903, wie bei der Darstellung des Eisenbahnverkehrs, zugrunde gelegt. Dieses
Jahr ist auch hinsichtlich des Wasserstandes als ein normales zu betrachten.
Die Schiffahrt auf der Memel, auf der Deime und dem unteren Pregel, sowie
auf der Weichsel vermittelt hauptsächlich den Handel der Bafenplätze Memel,
Königsberg und Danzig mit Russland und ist von deu jeweiligen Handelsbeziehungen
zu diesem Staate und von dem Zustand der WasserBtrassen abhängig, der auf
russischem Gebiet wenig günstig ist. Die Memel dient gegenwärtig wesentlich
nur dem allerdings sehr bedeutenden Holzverkehr von Russland nach OatpreuBsen.
Bei 8chmaleningken, wo der Durchgangsverkehr nach und von Russland
Btattfindet, gingen im bezeicbneten Jahre zu Berg 114 beladene Frachtschiffe mit
10000 t Ladung. Den Hauptbestandteil der Ladung bildeten Steinkohlen mit
7200 t und Koks mit 1100 t. Zu Tal wurden auf 950 beladenen Sobiffen 1 17 000 t
Güter befördert. Hauptgegenstände der Einfuhr zu Schiff waren Holz (97 000 t),
Getreide (4500 t), Steine (9100 t), Ölsaat (2400 t), Teer, Pech usw. (1300 t), sowie
Mehl und Müllereierzeugnisso (1200 t). Der Flossverkehr hatte den beträchtlichen
Umfang von 691 000 t erreicht.
An der Labiauer Brücke (Deime) gingen zu Berg 3479, zu Tal 1802 beladene
Schiffe. Das Gewicht der geladenen Güter betrug bei der Bergfahrt 127000 t,
bei der Talfahrt 117000 t; der Flossverkehr zu Berg umfasste 277000 t. Unter den
zu Berg (einscb). Flossholz) durcbgegangenen Gütern (404700 t) nahm die erste
Stelle Holz mit 362800 t ein, sodann sind noch besonders zu nennen Hafer (3800 t),
Kartoffeln (8100t) und Steinkohlen (2600 t). Im Talverkehr (119100 t) wurden
hauptsächlich Steinkohlen (36000 t), Mauersteine usw. (17100 t), Steine und Stein-
waren (11 100 t), Erde, Lehm, Sand, Kies (6700 t), Zement, Trass, Kalk (6000 t),
Holz (4600 t) und Fische (2000 t) befördert. Von den zu Berg durcbgegangenen
Gütern kommt ein grosser Teil aus Russland, der andere aus preussischen Orten
an der Memel und deren Verzweigungen. Unter den Fahrzeugen aus der Memel-
niederung befinden sich 1726 beladene litauische Kartoffelkähne mit einer durch-
schnittlichen Tragfähigkeit von je 2,5 t.
Der obere Pregel vom Ausflusse der Deime bei Tapiau bis zum Anfangs-
punkte der Schiffbarkeit bei Insterburg ist nur für den Ortsverkehr von Bedeutung,
') Statistik des Deutschen Reiches, Rd. 161, Die Binnenschiffahrt im Jahre 1903.
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Das Verkehrswesen.
227
steht jedoch durch seine Hössbaren Quellflusse Angerapp, Pissa und Kominte mit
den ausgedehnten Waldgebieten des preussischen Landrückens in Verbindung und
bildet so den billigsten Abfuhrweg für die forstwirtschaftlichen Erzeugnisse dieses
Gebietes.
Für den Hafen von Königsberg ist nur der Verkehr von Fluss- und Haff-
scbiffen nachgewiesen und filr diesen auch nur die Ankunft von Schiffen zu Berg
und zu Tal. Die Kahl der in Königsberg bei der Bergfahrt auf dem Pregel an-
gekommenen beladenen Schiffe belief sich auf 5621 mit einer Ladung von 236000 t,
bei der Talfahrt auf 3649 Schiffe mit 157000 t Ladung. Unter den zu Tal an-
gekommenen Schiffen befinden sich die schon vorher bei dem Veikehr an der
Labiauer Brücke erwähnten litauischen Kartoffelkähne, ynd beim Bergverkehr alle
die kleinen Fischerboote von durchschnittlich nur 1,5 t Tragfähigkeit, welche von
Pillau aus Königsberg mit Mauersteinen, Steinkohlen, Petroleum usw. versorgen.
Diese kleinen Fahrzeuge, Kartoffelkähne sowohl als Fischerboote, werden Bonst
wegen ihrer geringen Tragfähigkeit unter den Flussfahrzeugen, die nur bei einer
Tragfähigkeit von mindestens 10 t zur Aufzeichnung kommen, nicht aufgeführt.
Der Flossverkehr (die Zufuhr von russischem Holz) betrug rund 246000 t. Unter
den zu Berg angekommenen Gütern (236000 t) sind hervorzuheben Mauersteine usw.
(115000 t), Steinkohlen (45000 t), Petroleum (20300 t), Getreide (11100 t), Mehl
und Müllereierzeugnisse (4400 t) und Zucker usw. (4200 t); zu Tal wurden 403000 t
— einschl. Flossholz — eingeführt, darunter 317700 t = 79 °/0 der Gesamtmenge,
Holz, ausserdem hauptsächlich Mauorsteine (34500 t), Steine und Steinwaren
(12700 t) und Kartoffeln (6000 t).
Die Anschreibungen von Pillau weisen den Verkehr mit den Orten am
Frischen Haff nach. Im Jahre 1903 gingen 1066 beladene Schiffe mit 139000 t
Ladung zu Berg ab, während nur 275 Schiffe mit 11 000 t zu Tal ankamen. Von
den zu Berg gehenden Gütern waren 137100 t — 98 °/0 der Gesamtladnng Stein-
kohlen; unter den zu Tal nngeknmmenen Gütern befanden sich 9400 t (fast 90 °/0)
Baumaterialien.
Der Verkehr auf der Weichsel bei Thorn ist doutBch-russischer Grenzverkehr,
und zwar bedeutet auch hier der Durchgang zu Berg die Ausfuhr nach Russland,
der zu Tal die Einfuhr von dort. Bei der Einfuhr sind 769 beladene Schiffe mit
80000 t Gütern, bei der Ausfuhr 527 beladene Schiffe mit 72000 t Gütern an-
geschrieben worden. An Flossholz gingen 831000 t zu Tal durch.
Die Hauptmenge der in der Talfahrt auf Schiffen und Flössen eingeführten
Güter (911100 t) bestand aus Holz (830800 t), stellt also 91% der Gesamtmenge
dar, im übrigen hauptsächlich aus Mehl (31400 t), Zucker usw. (16300 t) und
Getreide (12100 I). Von den zu Berg ausgeführten 72000 t Gütern Bind hervor-
zuheben 20700 t Salz, 4900 t Teer usw., 4700 t Häute, Felle usw. und 3600 t
Steinkohleu.
Für den Handelsplatz Danzig ist die Weichsel von grosser Bedeutung. Er-
hebliche Mengen Schiffsgüter werden sowohl unmittelbar aus dem fruchtbaren
Weichseldelta, als auch von der Metze durch den Bromberger Kanal und von Osten
her durch den Weichsel-Haffkanal und die Elbinger Weichsel dein Strome zu-
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Das Verkehrswesen.
geführt. Die Menge der zu Tal angekommenen Güter betrug 209000 t; die
Ladungen bestanden neben Baumaterialien hauptsächlich aus Zucker ( 104300 t),
Getreide (23500 t), Holz (16000 t), Mehl und Müllereierzeugnisse (13500 t), Olsaat
und Bier. Beim Abgang zu Berg (269700 t) sind besonders zu nennen: Stein-
kohlen (79200 t), Steine und Steinwaren (28500 t), Petroleum (23400 t), Salz
(21 200 t), verarbeitetes Eisen aller Art (13 100 t) und Borke, Lobe (10100 t). Die
im Flossverkebr stromabwärts beförderten Holzinengen stellten sich auf 427400 cbm.
Der Bromberger Kanal vermittelt den Verkehr zwischen Weichsel und Oder.
Es hat sich auf ihm ein ziemlich reger Verkehr entwickelt, der namentlich von
dem Holzhandel Brombergs belebt wird. Der Flossverkehr machte nach der Netze
385000 t, nach der Weichsel 19000 t aus. In der Richtung nach der Netze gingen
902 beladene Schiffe mit 11 1000 t, nach der Weichsel 897 Schiffe mit 99000 t.
In ersterer Richtung wurde hauptsächlich Holz (465000 t eiuschliessl. Flossholz),
fast. 94 °/0 sämtlicher Güter, durchgeführt, in beträchtlicheren Mengen sonst noch
Mehl und Müllereierzeugnisse (7800 t), Getreide (7400 t), Mauersteine usw. (5900 t)
und Zucker (5500 t). In der Richtung nach der Weichsel wurden hauptsächlich
Zucker (44700 t), Getreide, Holz und Baumaterialien befördert.
Während die beiden grossen Ströme des äuBserBten Ostens der preussischen
Monarchie, Memel und Weichsel, hauptsächlich den Handelsverkehr mit Russland,
und zwar vor allein die Zufuhr der land- und forstwirtschaftlichen Erzeugnisse nach
den an ihren Ausflüssen liegenden grossen Handelsplätzen Memel, Danzig und
Königsberg vermitteln, dienen die Oder und die Elbe mit ihren wichtigen Ver-
bindungskanälen und zahlreichen kleineren NebenstraBsen vorwiegend dem Verkehr
im Innern und hier zuerst der Versorgung der fast in der Mitte dieses weit ver-
zweigten Wasserstrassennetzes gelegenen ReichBhauptstadt. Doch ist auch der
Verkehr auf der Elbe mit Österreich bedeutend, ebenso der Verkehr von und nach
den grossen Handelsplätzen an den Mündungen der beiden Ströme, Hamburg und
Stettin. Zur Hebung dieses Verkehrs trug vor allem das schnelle Anwachsen der
Bevölkerung Berlins und der vielen in seiner näheren Umgebung liegenden Vor-
orte, sowie die bedeutende Entwicklung der Berliner Industrie bei. Schon früh-
zeitig war man deshalb darauf bedacht, durch den Ausbau und die Verbesserung
der vorhandenen und durch Aulage neuer Wasserstrassen für hinreichende und
leistungsfähige Zufuhrwege dahin zu sorgen. Auch wurde durch Hafen- und Kai-
anlagen, durch Verbindungsgeleise mit den Eisenbahnen, Aufstellung von Kranen usw.
für den Schutz der Schiffer und für bequemes und schnelles Laden und Löschen
der Güter Sorgo getragen.
Im Hafen zu Kosel kamen zu Berg 735 beladene Schiffe mit 125000 t Ladung
an bei einer durchschnittlichen Belastung von 170,4 t. Talwärts gingen 6043 be-
ladene Schiffe mit 1377000 t Ladung ab. Der Koseier Hafen dient hauptaächlicb
dem Verkehr von Steinkohlen, wovon im Talverkehr 1215300 t, das sind 88 °/0
des Gesamttalverkehrs, befördert wurden. Zu Tal gingen sonst noch rohe, unedle
Metalle, ausser Eisen (47500 t), Holz (38900 t), verarbeitetes Eisen (24400 t), Ge-
treide (18900 t) uud Mehl (10100 t). Die Zufuhr zu Berg bestand zum grössten
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I)»« Verkehrswesen.
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Teil aus Erzen (71200 t), Düngemitteln (19700 t), Roheisen und Brucheisen (6000 t)
und Fischen (4100 t).
Der Gesamtgüterverkehr auf der Oder in Breslau betrug 2966000 t. Im
Durchgangsverkehr zu Tal waren einschliesslich Flossbolz 1541700 t Güter ver-
frachtet, wovon 83 °/0 Steinkohlen (1281600 t) waren; ferner sind zu erwähnen
Holz (70100 t), unedle Metalle, ausser Eisen (46400 t), verarbeitetes Eisen aller
Art (33400 t), sodann Zement, Getreide, Mehl und Zucker. Zu Berg gingen
104300 t Güter durch, wovon hauptsächlich Erze (66500 t), Düngemittel (16200 t)
und Roheisen (4300 t) zu nennon sind. — Beim Hafenverkehr kamen zu Berg an
2123 beladene Schiffe mit 370000 t Gütern, zu Tal 530 beladene SchifTe mit
70000 t Ladung. Ab gingen zu Berg 407 beladene Schiffe mit 52000 t Gütern,
zu Tal 3613 beladene Schiffe mit 856000 t Ladung. Unter den zu Berg an-
gekommenen Gütern sind besonders zu nennen: Düngemittel (68300 t), Petroleum
(35900 t), fette öle (30500 t), Eisenerz (25100 t), Mauersteine (21500 t), Fische
(18400 t) und Mehl und Müllereierzeugnisse (14000 t). Talwärts wurden haupt-
sächlich Mauersteine (45300 t) und unedle Metalle, ausBer Eisen (11000 t) heran-
gebracht. Beim Abgang zu Berg waren vorwiegend verfrachtet: Erze (7100 t),
fette öle (5600 t), Düngemittel (4300 t), Petroleum (4100 t) und Teer (3700 t).
Von den zu Tal abgegangenen Gütern waren 58 °/0 des Gesamtgewichts Stein-
kohlen (495700 t) und i6°/0 Zucker (138500 t), ausserdem noch in grösseren Mengen
Getreide (79800 t), sowie Mehl und Müllereierzeugnisse (31000 t).
Der Verkehr auf der Warthe ist beim Durchgang durch Küstrin dargestellt,
welcher Ort unmittelbar vor der Einmündung der Warthe in die Oder liegt. Die
zn Berg durchgegangeneu 1053 beladenen Schiffe führten 140500 t Ladung mit
sich; von nahezu der Hälfte der Ladung (66700 t) fehlte in den Nach Weisungen
die Angabe der Warengattung. Unter den näher bezeichneteu Waren nahmen
Steinkohlen mit 21400 t die erste Stelle ein. Bedeutender war der Durchgang zu
Tal (738300 t); der Warengattung nach entfielen auf Holz (einscbl. Fiossholz)
449200 t — 61 ®/0 der Gesamtladung — , Getreide 166300 t, Zucker 77800 t und
Mehl 22500 t.
Der Verkehr auf der Oberelbe bei Hamburg ist für den Punkt nachgewieeen,
an welchem vor dem Zollanschluss (15. Oktober 1888) die Zollgrenze lag. Für die
Anschreibung dieses Verkehrs sind seit dem Jahre 1882 andere, von den früheren
abweichende Grundsätze zur Geltung gekommen, indem von da ab auch die
kleineren Fahrzeuge, die sogen. Markt-Ewer, zur Anschreibung gelangten, was
vorher nicht der Fall war. Bei der geringen Tragfähigkeit dieser Fahrzeuge ist
durch die veränderte Anscbreibungsweise die Vergleichbarkeit betreffs der Güter-
menge viel weniger als betreffs der Schiffszahl gestört worden. Zu Berg gingen
15637 beladene Schiffe mit 2957000 t Gütern durch, talwärts 18890 Schiffe mit
2995000 t Gütern. Der Flossverkehr zu Tal belief sich auf 1S000 t.
Unter den zu Berg durchgegangenen Gütern befinden Bich hauptsächlich
Getreide 815900 t (fast 280/0 des Gesamtgewichts), Düngemittel 291400 t, Petroleum
261 100 t, Steinkohlen 205800 t, Ölsaat 170900 t, Erze 1 13900 t, Mehl und Müllerei-
erzeugnisse 73700 t und Teer, Pech 70100 t. 35% der Gesamtladung waren
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Das Verkehrswesen.
talwärts Zucker (1058700 t). Ferner sind bei der Talfahrt hervorzuheben: Dünge-
mittel (403300 t), Getreide (198100 t), Steiukohleu (165100 t) und Holz (126700 t
einschl. Flossholz).
Für Magdeburg ist nur die Zufuhr auf der Elbe nachgewiesen, da sie bei
weitem bedeutender als die Abfuhr ist. Allerdings hat sich die Abfuhr zu Tal
seit einigen Jahren wesentlich gehoben und betrug im Jahre 1903 795800 t, 70 #/0
dieser Ladung machen Salz (254400 t), Zucker (234000 t) und Getreide (66700 t)
aus. Die Ankunft zu Berg umfasst 5489 beladene Schiffe mit 1038000 t Gütern.
An Flössen kamen zu Tal 30000 t an.
Unter den Warengattungen, die zu Berg angefahren wurden, sind besonders
zu nennen: Getreide (204 100 t), Mehl und Müllereierzeugnisse (178800 t), Steinkohlen
(121100 t), Holz (59000 t), Düngemittel, Salpeter-, Salz-, Schwefelsäure, Petroleum,
Torf und Zucker. Talwärts kamen hauptsächlich, zu 7Ö°/0, Braunkohlen (320900 t)
an, ausserdem noch in grösseren Mengen Baumaterialien, Holz und Getreide.
Für den Durchgangspunkt Schandau sind die Schiffe und Güter nachgewiesen,
welche auf der Elbe die Grenze zwischen dem Deutschen Reiche und Böhmen über-
schritten haben.
Es gingen zu Berg (Ausfuhr) 2768 beladene Schiffe mit 501000 t Ladung
durch. Talwärts kamen zur Einfuhr 9119 beladene Schiffe mit 3 154000t Ladung.
Der Flossverkehr zu Tal steigerte sich auf 344000 t. Die Hauptwarengattung bei
der Einfuhr bildet, zu fast 68 °/0, die Braunkohle mit 2362100 t, ferner ist noch
neben Flossholz bemerkenswert Zucker (354300 t), Getreide (173800 t), Obst, das
naoh Berlin bestimmt ist (9300 t), und Glas (6600 t). Bei der Ausfuhr, die bedeutend
geringer als die Einfuhr ist, sind hervorzuheben: Düngemittel (90400 t), Ölsaat
(63800 t), Erze (51900 t), Roheisen (25200 t), fette öle und Fette, rohe Baum-
wolle, Teer, Salz, Reis, Getreide, Petroleum und Flachs.
Von dem Verkehr auf der Spree ist nur die Zufuhr nach Berlin nachgewiesen,
Durchfuhr und Abfuhr dagegen wegen ihrer verhältnismässig geringfügigen Be-
deutung unberücksichtigt gelassen. Zu Berg kamen 3704000, zu Tal 3059000 t
an. Der Flossverkehr ist sehr gering. Es ist dabei zu bemerken, dass durch die
Lage der jetzigen Anschrcibungsstellen Oberbaum, Unterbaum, Oberschleuse, Unter-
schleuse am Landwebrkanal und Plötzensee-Schleuse am Spandauer Schiffabrtskanal
nur das engere Weichbild Berlins eingeschlossen wird, und die Zufuhren zu den
Lagerplätzen an der Ober- und Unterspree, sowie die zahlreichen Fabriken, die
sioh an der Oberspree in Stralau, Rummelsburg, Köpenick ubw., sowie in Charlotten-
burg und Spandau niedergelassen haben, darin nicht enthalten sind. In Charlotten-
burg allein kamen 1903 758400 t Güter zu Berg und 956000 t zu Tal an; den
Hauptbestandteil dieser Güter bildeten Baumaterialien und Steinkohlen, sie betrugen
im Bergverkehr 667700 bezw. 47200 t und im Talverkehr 727200 bezw. 153900 t.
Auf dem Wasserwege wurden Berlin 3708600 t Güter zu Berg und
3061400 t zu Tal (einschl. Flossholz) zugeführt. Unter den zu Berg angekommenen
Gütern befanden sich 1775 5°° t Mauersteine (48 °/0 aller Güter); unter den sonstigen
verschiedenartigsten Gütern sind besonders hervorzuhehen: Steinkohlen (431700 t),
Holz (278100 t), Getreide (251900 t), Mehl (107900 t), verarbeitetes Eisen aller
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Das Verkehrswesen. 231
Art (74200 t), fette öle (60700 t), Petroleum (46600 t), Zement (47200 t), Zucker
(41300 t), Koks (23400 t), Keffee (20300 t) und Obst (19900 t).
Talwärts kamen neben Baumaterialien, die mit 2095600 t Uber 68°/0der Gesamt-
talzufuhr ausmachten, hauptsächlich an Steinkohlen (561600 t), Getreide (147000 t),
Holz (67200 t), Mehl und Müllereierzeugnisse (63500 t) und Zucker (36100 t).
Oer Verkehr auf der Ober-Weser bei Bremen wird seit dem Zollanschluss
nur noch bei der Ankunft und dem Abgang der Fahrzeuge in und von Bremen
angeschrieben. Zu Tal kamen 1959 beladene Schiffe an und führten Bremen
342000 täüter zu. Zu Berg gingen 1320 beladene Schiffe mit 144000 t Güter uh.
Unter den zu Tal angekommenen Gütern befanden sich hauptsächlich, zu
82 °/0 (279500 t), Baumaterialien, darunter 117800 t Mauersteine, 35900 t Zement.
Ausserdem sind noch erwähnenswert Glas (17900 t), Zucker (11400 t) und Dünge-
mittel (8600 t). Zu Berg gingen von Bremen in bedeutenderen Mengen ab : Ge-
treide (64600 t), Erze (17900 t), Mehl usw. (14800 t), Holz (13800 t), Heia (12300 t)
und Olsaat (5800 t).
Der Schiffsverkehr auf der Ems ist in früheren Jahren durch viele Untiefen,
welche in dem Flusse bei kleinem Wasserstande vielfach hervortraten, und besonders
auoh durch die alte Schleuse bei Rheine wegen der hohen Gage ihres Unter-
drempels sehr behindert gewesen. Durch umfangreiche Bauten, wie besonders
durch die Anlage der Lateralkanäle bei Rheine und zwischen Hanekenfähr und
Meppen, Bowie den Bau des Dortmund-Emskanals ist eine wesentliche Förderung
eingetreten. In früheren Jahren wurden für den Durchgangsverkehr die An-
schreibungen an der Koppelschleuse bei Meppen gemacht, nach Eröffnung des
Dortmund-Emskanals ist jedoch diese Anschreibungsstelle eingegangen; der Verkehr
wird nun an der Schleuse bei Meppen verzeichnet. Zu Berg gingen an dieser
Stelle 1452 beladene Schiffe mit 490000 t Ladung durch und zu Tal 1204 Schiffe
mit 333000 t. Hauptgegenstände der Durchfuhr zu Berg waren Eisenerz (212400 t),
Getreide (172700 t) und Holz (38200 t), während talwärts besonders Steinkohlen
(218700 t) und verarbeitetes Eisen (50500 t) durchgingen.
Der Gesamtverkehr auf dem Dortmund-Emskanal hat sich seit seiner Er-
öffnung dauernd gehoben. Im Jahre 1903 wurden kanalaufwärts 754300 t Güter,
kanalabwärts 494800 t Güter befördert. Davon waren auf Seeleichtern geladen
kanalaufwärts 49500 t, kanalabwärts 33900 t Güter. Auf diesen Seeleichtern
wurden über Emden vornehmlich Kohlen und Koks seewärts ausgefülirt und aus
Häfen der Nord- und Ostsee Holz und Getreide kanalaufwärts gebracht.
Auf dem Rhein betrug nach dem Jahresbericht der Zentralkommission für
die Rheinschiffahrt der GeBamtgüterverkehr einschliesslich des Verkehrs über die
deutsch -niederländische Grenze und des Rhein - See- Verkehrs im Berichtsjahre
50064800 t.
Für den Verkehr auf dem Rhein ist zunächst der Eingang und Ausgang
über die holländische Grenze bei Emmerich nachgewiesen. Es gelangten zur Ein-
fuhr 18470 beladene Schiffe mit 10028000 t Gütern und zur Ausfuhr 22519 be-
ladene Schiffe mit 7212000 t Ladung. Der Flossverkehr in der Ausfuhr belief
sich auf 19800 t.
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Ha* Verkehrswesen.
Die bedeutendsten Waren der Einfuhr bildeten Eisenerz (3741500 t), Ge-
treide (2421000 t), Holz (597000 t), Petroleum (295100 t), Ölsaat (236400 t),
Düngemittel (233600 t), ferner fette öle, Zucker, Teer, Harze, Mehl und Müllerei-
erzeugnisse, Kaffee, Steinkohlen und Fische. Unter den zur Ausfuhr gelangten
Gütern befanden sich 55 °/0 Steinkohlen (3992800 t), ferner 851300 t verarbeitetes
Eisen, 173000 t Roheisen, 160600 t Zement, 86000 t Koks, 75100 t Salz, 40300 t
Düngemittel, 34000 t Wein und 22200 t Glas.
Vom Hafenverkehr in Ruhrort ist nur der Abgang als der erheblich wichtigere
nachgewiesen. Der Abgang zu Berg (3360300 t) umfasste fast ausschliesslich Stein-
kohlen (3287100 t), zu Tal (3086000 t) ebenfalls in erster Linie Steinkohlen
(2494300 t), daneben noch verarbeitetes Eisen (453400 t) nnd Koks (75600 t).
Beim Verkehr von Duisburg ist nur die Menge der beförderten Guter nach-
gewiesen. Im Bergverkehr kamen 2 302000 t Guter an und gingen 3793000 t ab.
Der Talverkehr ist bedeutend geringer; die Ankunft betrug 545000 t, der Abgang
1529000 t. An Flossholz kamen talwärts 93000 t an.
Für die grösseren gewerblichen Anlagen am Rheinufer vor Duisburg fehlen
die Angaben Uber die Gattung der beförderten Güter, jedoch handelt es sich dabei
hauptsächlich um Erzanfuhr und Roheisenabfuhr, sowie für Zwecke der Staats-
eiseubabuverwaltung bestimmte Kiesverladung. Für Duisburg-Hochfeld beträgt der
Abgang zu Tal 1529000 t. Bei der Zufuhr zu Berg bildeten Getreide (671 500 t),
Eisenerz (856900 t) und Holz (145500 t) die Hauptgegenstände der Fracht, bei der
Abfuhr zu Berg fast ausschliesslich Steinkohlen (3589000 t) und Koks (109700 t).
Der Gesamtverkehr im Hafen zu Köln betrug 982500 t, davon kamen auf
die Zufuhr 741 300 t und auf die Abfuhr 241 200 t. In der Statistik ist nur die
Ankunft zu Berg und zu Tal dargestellt, da die ausgeladenen Gütermengen mehr
als dreimal so gross sind wie die eingeladenen. Der Flossverkehr zu Köln ist
nicht bedeutend (17000 t). Unter den zu Berg angekommenen Gütern sind be-
sonders zu nennen: Getreide (122300 1), Steinkohlen (50600 t), Düngemittel (49700 t),
ferner Erze, unedle Metalle, Holz, Kaffee, Zucker, fette Öle und Teer. Zu Tal
kamen hauptsächlich an: Holz (40400 t), Mauersteine (17900 t), Wein (11000 t),
Salz (9300 t) und Mehl (8700 t).
Der unmittelbare Rhein -See -Verkehr, für welchen im Jahre 1888 nur
3 Dampfer mit zusammen 1860 t Tragfähigkeit eingestellt waren, wurde im Jahre
1903 bereits mit 39 Rhein-See-Darapfem von insgesamt 33710 t Tragfähigkeit
betrieben.
Neben diesen 39 Rhein-See-Dampfern waren weiter 52 verschiedene See-
Schleppkähne (Seeleicbter) und See-Segelschiffe für den unmittelbaren Khein-See-
Verkehr eingestellt. Während die Rhein-See-Dampfer und -Schleppkähne aus-
schliesslich deutschen Reedereien angehörten, war bei den See-Segelacliiffen auch
die englische und niederländische Flagge vertreten.
Von den Rhein-See-DampfergeBellschnften zu Köln, Bremen (Neptun & Argo),
Hamburg und Stettin (Stenzei & Rolke), Elbing (Scbichau) wurden im Jahre
1903 zu Berg (Einfuhr) 404 Fahrten mit 136200 t Ladung und zu Tal (Ausfuhr)
406 Fahrten mit 120900 t Ladung ausgeführt.
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Pas Verkehrswesen.
233
Ausser den genannten 6 Gesellschaften vermittelt noch die Gesellschaft für
Brauerei, Spiritus- und Presshefenfabrikation in Grünwinkel (Baden) mit t Tank-
dampfer und 2 Rheintankleichtern den Transport von Sprit von den Ostseehäfen
nach Süddeutschland.
Der Rhein-See-Verkehr mittelst Schleppkähnen (Seeleichtern) wird von zwei
Hamburger Gesellschaften betrieben, und zwar einmal von der vereinigten Bugsier-
Fracbtscbiffahrtsgesellschaft, welche mit etwa 40 Seeleichtern zwischen 500 und
1100 t Ladefähigkeit arbeitet und damit auch den Rhein und den Dortmund-Ems-
kanal befährt, und sodann von der Hamburg- Amerikanischen Paketfabrt-Aktien-
gesellschaft, die in Verbindung mit ihrer Hamburg-Amerika-Linie 8 Seeleichter
für den unmittelbaren Verkehr zwischen Hamburg und Köln bestimmt hat.
Weiterhin wird der Rhein-See-Verkehr noch mit einer grösseren Zahl von
See-Segelschiffen betrieben. Im Jahre 1903 wurden an der Zollgrenze bei Emmerich
im ganzen 52 Stück verschiedene Seekähne und Seesegler gezählt mit einer Trag-
fähigkeit zwischen 1006 und 71 t.
Diese Rhein-See- Kähne und -Segler machten zusammen 115 Fahrten zu Berg
zu den Ruhrhäfen, nach Düsseldorf, Heerdt, Neuss, Köln und oberhalb Köln. Die
Herkunftshäfen waren deutsche Ost- und Nordaeehäfen, sowie englische, dänische,
schwedische und russische Seehäfen. Während die Mehrzahl der Rhein-See-Segler,
gleichwie die Dampfer, den Rhein nur bis Köln herauf befährt, gehen einzelne
kleinere bis Remagen und bei günstigem Wasserstande auch bis Oberlahnstein
herauf, um dort Mineralwasser zu verladen.
Unter den übrigen Rheinhäfen sind diejenigen von Mannheim und Ludwigs-
hafen von grosser Bedeutung, die, günstig am oberen Endpunkte der grossen Rhein-
sebiffabrt gelegen, eine rasche Entwicklung zu verzeichnen haben. Im Hafen zu
Ludwigshafen (Rhein) betrug die Zahl der beladenen Schiffe bei der Ankunft 4185
mit einer Ladung von 1423000 t, zu Tal gingen ab 1974 beladene Schiffe mit
440000 t Gütern. Unter den zu Berg angekommenen Gütern waren 40 °/0 Stein-
kohlen (571800 t), ferner noch in bedeutenden Mengen Getreide (405100 t), Erze
(89300 t), Roheisen (70100 t), Zucker (44900 t) und Petroleum (29400 t). Talwärts
gingen hauptsächlich verarbeitetes Eisen (140300 t), Erze (56700 t) und Roheisen
(49300 t).
Im Hafen zu Mannheim (Rhein) kamen zu Berg 8913 Schiffe mit 4251000 t
Ladung an. Fast die Hälfte der GeBamtladung (2009600 t) machten Steinkohlen
aus, dem Gewioht nach folgt Getreide (1084000 t), Holz (172300 t), Petroleum
(127 400 i), Düngemittel, Zement, Koks, verarbeitetes Eisen, Roheisen, Teer, Zucker
und Mehl. Talwärts kamen 2725 Schiffe mit 138000 t Ladung an. Beim Abgänge
aus Mannheim ist der Talrerkehr der bei weitem bedeutendere, er betrug 646000 t
auf 2352 Schiffen; der Flossverkehr stellte sich auf 63000 t. Der Gattung nach ge-
langte hauptsächlich talwärts zur Abfuhr Salz (171600 t), Holz (155900 t), Zement
(77400 t), verarbeitetes Eisen (28400 t), Mehl (19600 t) und fette öle (15000 t).
Zu Berg gingen 740 beladene Schiffe mit 268000 t Ladung, zumeist Getreide
(189500 t, 70,7 ®/0 der GeBamtladung) ab, sonst sind noch besonders erwähnenswert
Mehl und Müllereierzeugnisse (19900 t), Petroleum (9000 t) uud Holz (9200 t).
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234
Das Verkehrswesen.
Im Verkehr des Mannheimer Hafens mit dem Neckar belief sich die Zahl
der zu Tal angekommenen Schiffe auf 2528 mit einer Ladung von 197000 t; au
Berg gingen ab 1562 Schiffe mit 114000 t. Der Flossverkehr betrug 84000 t.
Fast die Hälfte, 48,5 °jm der Ladung der zu Tal angekommenen Schiffe bestand
aus Salz (136200 t). Unter den zu Berg abgegangenen Gütern befanden sioh
59300 t Steinkohlen und 20200 t ftlsaat.
Die Schiffahrt auf der Saar geht vorzugsweise vom Saarbrücker Kohlenrevier
in das elsässische Kanalsystem, wobei die Anschreibung an der Schleuse zu
Güdingen zwischen Saarbrücken und Saargemünd erfolgt. Es gingen zu Berg 2604
Schiffe mit 658000 t Gütern durch, talwärts 1099 Schiffe mit 268000 t. Die zu
Berg durchgehenden Schiffe hatten fast ausschliesslich Steinkohlen (646000 t) geladen,
zu Tal wurden hauptsächlich Steine (137000 t) und Erze (105600 t) durchgeführt.
Der Schiffs- und Güterverkehr auf der kanalisierten Strecke das Mains von
Frankfurt a. M. bis zur Mündung in den Rhein stellte sich nach den Aufzeichnungen
der Anschreibestelle zu Frankfurt a. M. zu Berg auf 3938 beladene Schiffe mit
1 155000 t Ladung und zu Tal auf 2959 Schiffe mit 150000 t Ladung. Unter den
Gütern des Bergverkehrs waren fast alle Warengattungen des Verzeichnisses ver-
treten, über die Hälfte der Ladung (zu 56 °/o) bestand aus Steinkohlen (651600 t),
ausserdem sind neben Baumaterialien noch besonders zu nennen: Getreide (120700 t),
Koks (37200 t) und Mehl und Müllereierzeugnisse (29000 t). Zu Tal kamen haupt-
sächlich Baumaterialien (115800 t), Holz (34600 t einschl. Flossholz) und Getreide
(9300 t) an. Der Flossverkehr betrug 13000 t.
Beim Grenzverkehr zwischen Frankreich und Deutschland auf dem Rbein-
Marnekanal gingen nach der Anschreibung bei Lagarde-Zollgrenze 1285 beladene
Schiffe mit 335000 t Ladung ein und 1768 Schiffe mit 452000 t Ladung aus.
Hauptgegenstände der Einfuhr waren Steinkohlen (127600 t) und Eisenerz (43200 t).
In der Ausfuhr Uberwiegen bei weitem Steinkohlen (396400 t), das Bind 88 °/0 der
Gesamtausfuhr.
Die Donau überschreitet die Zollgrenze hei Passau. Die Einfuhr, die nach
dem Gewicht der Gütermengen die Ausfuhr um mehr als das Vierfache Ubertrifft,
betrug 261000 t, die Zahl der beladenen Schiffe 834. ln der Ausfuhr wurden
497 Schiffe mit 59000 t Ladung ungeschrieben.
Als Einfuhrgegenstände sind hervorzuheben: Getreide (156900 t), Holz
(43600 t), Mebl und Müllereierzeugnisse (29900 t) und Petroleum (15900 t). Haupt-
gegenstände der Ausfuhr waren Steine und Steinwaren (11300 t), verarbeitetes Eisen
(5800 t), Holzwaren und Möbel (4500 t), Petroleum, Steinkohlen und unedle Metalle.
Ein Vergleich der Anzahl der Schiffe in den Jahren 1872 und 1902, wie er
in der Tabelle auf Seite 236 — 245 zur Darstellung kommt, zeigt, dass eine geringe
Abnahme stattgefunden bat. Die Tendenz geht dahin, weit grössere Schiffe an die
Stelle der kleineren zu Betzen, weil alle Kosten für Anlagen, Betrieb, Verzinsung und
Amortisation bei einem grossen Kahn nicht im Verhältnis seiner Grösse gegenüber
eiuem kleinen Kahn Bteigen. Während ein Kahn von 170 t Tragfähigkeit zwei Mann
Besatzung braucht, bedarf ein solcher von 600 t nur eines Mannes oder im Höchst-
fälle eines Mannes und eines Jungen mehr, obgleich er beinahe viermal soviel Ladung
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Pas Verkehrswesen.
235
übernimmt. Der Anscliaffungswert eines grossen Kahnes ist nicht viel mehr als
höchstens 21/, mal höher als der des kleineren. Die Höhe der regelmässigen Reparaturen
steigt ebenfalls bei einem grösseren Kahn nicht im Verhältnis der Grössendiiferenz.
Die Reisedauer ist bei beiden die gleiche, und in den Lösch- und Ladefristen liegt,
wenn überhaupt, ein so geringer Unterschied, dass der grosso Vorteil des grösseren
Kahnes dadurch in keiner Weise beeinträchtigt wird. 80 ist es erklärlich, dass,
während es im Jahre 1872 nur 63 Schiffe mit einer Tragfähigkeit von 400 t und
darüber gab, es im Jahre 1902 1822 Schiffe waren.
Exaktes Material über die Frachten findet sich in dem „Führer auf den
deutschen Wasserstrassen“ und in verschiedenen Handelskammerberichten, für den
Rhein besonders in den Jahresberichten der Mannheimer Handelskammer. Im
allgemeinen gehen die Wasserfrachten auf grossen Strömen für Massengüter pro
Tonnenkilometer bis zu 0,8 Ff. und noch mehr herunter, so z. B. auf dem Rhein
talwärts bis 0.3 Pf., während für die modernen grossen Kanäle, deren Baukosten
mit etwa 3 °/0 verzinst und mit etwa ‘/s'Yo getilgt werden sollen, die niedrigsten
Sätze etwa zu 1 Pf, die höchsten zu 2 Pf. zu berechnen sind. Demgegenüber betragen
die Eisenbahnfrachten (oiuschliesslich Abfertigungsgebühr) bei Zugrundelegung des
Robstofftarifes etwa 2,62 Pf, im günstigsten Falle 1,6 Pf. Freilich ist dabei zu
berücksichtigen, dass die Wasserstrassen grössere oder geringere Umwege machen.
Der Vergleich der Frachten auf Eisenbahnen und Wasserstrussen gestaltet
sich in folgender Weise.
Vergleich der Frachtkosten auf Eisenbahnen und Wasserstrassen.
Eisenbahnfrachten für Massengüter,
t. Güter in Wagenladungen von tot nach dem Spezialtarif II der preussischen
Staatsbahnen-.
bei der Transportweite von ... 50 100 200 300 600 1000 tkm
Frachtsatz für 1 tkm in Pfennigen 5,4 4,4 4.1 3,9 3,7 3,6
2. Die Frachten nach Spezialtarif I sind um 1,0 Pf. teurer und nach Spezial-
tarif III bis zu 100 km Länge um 1,0 Pf., für längere Transporte um 1,3 Pf.
billiger als nach Spezialtarif II.
3. Niedrigster allgemeiner Frachtsatz auf den preussischen Staatseisen-
babnen für 1 tkm 2,2 Pf.
4. Ausnahmetarife bei 200 — 300 tkm Transportlänge etwa 1,7 „
5. Durchschnittssatz für die gesamte Massengüterbeforderung .... 2,7 „
6. Allgemeiner Frachtsatz, bei welchem noch 3 */„ — 4°/0 für Verzinsung
und Tilgung des Anlagekapitals verdient werden können, eingeschätzt
von Eisenbahnfachmännern 1,9 „
7. Frachtsatz, welcher in besonderen Fällen, wie z. B. für den organisierten
Koblenversand von Dortmund nach den Emshäfen unter der gleichen
Voraussetzung wie bei 6 noch erreichbar sein würde, eingeschätzt auf 1,64 „
8. Niedrigste Frachtsätze auf nordamerikanischen und russischen Eisen-
bahnen unter 1,50 „
(Fortsetzung des Textes siebe Seite 246.)
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236
Da* Verkehrswesen.
Bestand der preossUchen Floss-,
Heimat
Staat
Verwaltungs-
bezirk
lieimataberechtigte Schiffe:
Anzahl
Gattung
Anzahl
1872 1902
unter
10 t
1872 1902
10 bis
unter
20 t
1872 1902
i
2
3
4
5
6
7
8
Regierungsbezirk
i Personen- .
5
42
_
4
9
Königsberg.
Dampfschiffe < Güter- . . .
2
<3
—
—
—
—
1 Schlepp- . .
2
3«
—
5
1
10
Segelschiffe
1916
280
—
38
12
Im ganzen Schiffe
<9*5
366
-
9
39
3<
Regierung« bezirk
Dampfschiffe (Personen' •
3
18
—
3
1
4
Gumbinnen.
\ Schlepp- . .
3
1 1
3
—
—
3
Segelschiffe
593
389
—
—
67
—
Im gauzen Schiffe
599
4l8
3
3
68
7
Regierungsbezirk
i Personen- .
12
3»
—
—
2
4
Danzig.
Dampfschiffe j Güter- . . .
—
24
—
—
—
—
1 Schlepp- . .
7
*3
1
5
4
7
Segelschiffe
35 <
477
—
—
54
<45
Im ganzen Schiffe
37»
562
I
5
60
»5®
Regierungsbezirk
. Personen- .
1
11
—
4
1
2
Marienwerder.
Dampfschiffe j Güter- . . .
—
2
—
—
—
—
* Schlepp- . .
2
—
2
—
—
•Segelschiffe
488
3*8
—
—
*3
M
Im ganzen Schiffe
489
343
6
24
16
Stadt Berlin.
■ Personen- .
12
56
—
4
—
7
Dampfschiffe [ Güter- . . .
6
<9
—
—
—
—
1 Schlepp- . .
8
5°
—
3
I
20
Segelschiffe
501
438
—
6
1
Im ganzen Schiffe
5*7
561
-
7
7
28
1 Regierungsbezirk
j Personen- .
4
6l
—
9
4
<3
Potsdam.
Dampfschiffe j Güter- . . .
2
9
—
—
—
—
1 Schlepp- . .
88
—
7
—
29
Segelschiffe
3040
3300
—
—
122
6
Im ganzen Schiffe
3046
3458
-
16
126
48
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Dm Verkehrswesen.
239
Kanal-, Hall- und Küatenschilfe.
der Schiffe, deren Tragfähigkeit betrug (Tonnen zn
1000 kg):
1
20 bis
unter
50 t
50 bis
unter
(00 t
100 bis
unter
200 t
200 bis
nnter
300 t
300 bis
unter
400 t
400 1
und
darüber
1872
1902
1872
1902
1872
1902
1872
1902
1872
1902
1872
1902
9
10
1 1
12
>3
14
<5
16
17
18
*9
20
IOO
2
5
304
1
l
5
9
37
3
6
192
—
—
472
-
1 14
—
I
61
IOO
7
304
16
37
201
-
47*
-
-.4
-
62
'4
24
1
10
—
—
—
.
—
—
1
5
4
9
1
9
7
2
9
4
*
*
—
*95
•4»
45*
*44
83
280
■ —
396
—
17
6
*14
180
454
171
85
293
—
401
—
'7
—
7
I
7
I
1
-
-
I
-
1
-
-
-
1
216
62
86
1
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1
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—
6
I
—
218
69
88
34
1
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1
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—
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39
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-
39
--
-
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2
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2
I
1
—
_
9
6
47
21
5
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—
•7
_
—
—
9
2
10
3
47
21
6
5
27
2
17
—
204
4
IO
5
205
16
20
27
9
107
—
214
_
1
»47
108
206
22
205
43
»7
118
—
*'5
—
148
—
108
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I
244 Da* Verkehrswesen.
Bestand der prenssischen Floss-,
Heimat
Ileimatsberecktigte Schiffe:
Anzahl
Staat
1
10 bis
Anzahl
unter
unter
Verwaltung*-
Gattung
IO t
20 t
bezirk
1872
1902
1872 1
1902
1872
1902
1
2
3
4
_L_
6
7
8
Regierungsbezirk
Personen- . . .
5
10
4
3
1
Wiesbaden.
Dampf-
Güter-
1
—
—
—
Schlepp- ....
4
>5
—
I
—
6
schiffe i
Dampffahreu . .
—
2
—
2
—
—
Segelschiffe
217
229
—
17
16
Im ganzen Schiffe
221
*57
7
20
23
Regierungsbezirk
f Personen*. .
6
16
—
1
—
4
Koblenz.
Dampfschiffe [ Güter- . . .
—
6
—
—
—
—
' Schlepp- . .
—
3
—
—
—
—
Segelschiffe
20S
165
—
—
3*
I
Im ganzen Schiffe
214
190
-
1
3«
5
Regierungsbezirk
Personen- . . .
18
*7
—
s
2
I
Düsseldorf.
3
_
_
—
Dampf-
schiffe
Schlepp- ....
Tau-, Kelten-,
34
>55
—
12
2
20
Fähren. . . .
—
8
—
—
1
—
Segelschiffe
761
684
—
—
3°
2
Im ganzen Schiffe
814
877
-
>7
35
23
1 Regierungsbezirk
Personen- . . .
*9
35
—
—
3
1
Köln.
Dampf-
schiffe
*7
—
—
—
—
Schlepp- ....
4
,1
—
—
—
2
Dampffahreu . .
I
5
—
I
—
—
Segelschiffe
77
97
—
—
2
Im ganzen Schiffe
101
■66
-
I
5
3
Regierungsbezirk
Dampf-
Personen- . . .
4
1
-
—
—
—
Trier.
schiffe
Dainpfffihren . .
—
1
—
I
—
—
Segelschiffe
384
3°4
—
43
3
Im ganzen Schiffe
388
306
-
•
43
3
1 Summe der Schiffe
Personen- . . .
147
5>o
3
69
3«
92
im Königreich
Preussen.
17
89
176
597
I
2
Dampf-
Schlepp- ....
6
53
19
144
schiffe
Tau-, Ketten- .
7
>3
—
—
—
Dampffähren . .
IO
>7
I
5
3
Segelschiffe
14 807
13 478
4
—
1798
1142
Im ganzen Schiffe
15 077
14 789
M
>»7
1859
1381
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246
Das Verkehrswesen.
Reine Schiffsfrachten für Massengüter.1)
Frachtsatz
ihr i tkm
1. Frachten auf dem Rhein 0,60 Pf.
2. Niedrigste Kohlenfrachten auf dem Rhein 0,45 „
3. Frachten auf der Elbe zu Berg 1,10 „
4- n s» s » Tal 0,90 ,
5. „ zwischen Hamburg und Berlin, 385 km lang 0,95 „
6- * ss Breslau, 800 „ „ 1,00 „
7 s s Stettin „ Berlin, 195 „ 1,15 „
8. „ von Breslau nach Stettin, 495 km lang 0,90 „
9. „ s s s s ausnahmsweise für Steinkohlen . 0,70 r
10. „ auf den französischen und elsäsBischen Kanälen etwa . . 1,20 „
11. „ auf dem Eriekanal mit Schiffen von 23 t Tragfähigkeit mit
Pferdezug oder zu zweien gekuppelt mit Dampfbetrieb 0,80 „
12. Frachten auf älteren deutschen Kanälen mit Schiffen von 500— 600 t
Tragfähigkeit bei Pferdezug geschätzt auf 1,60 Pf.
13. Frachten auf besten Kanälen mit Schiffen von 500 — 600 t Tragfähig-
keit bei Pferdezug geschätzt auf 0,80 „
14. Desgl. bei mechanischem Schiffszug 0,75 „
15. Desgl. mit Schiffen von 150 t Tragfähigkeit bei auskömmlichem Kanal-
querschnitt und Pferdezug 1,10 ,
16. Frachten wie vorher bei mechanischem Scbiffszug 1,05 „
Bisher sind nennenswerte Abgaben nur auf den märkischen Wasserstrassen
erhoben. In den wichtigsten Verkehrsbezirken stellt sich die Abgabe ungefähr
auf 0,20 Pf. für 1 tkm, jedoch bei einer Reihe geringwertiger Güter, für die nur
der halbe Satz erhoben wird, nur auf etwa 0,10 Pf.
Die älteren Kanäle für Schiffe von 100 — 150 t Ladung kosteten 150000 bis
180000 Mk. pro 1 km; boi einer Verzinsung von 3 — 31/j0/0 und einem Aufwand
von 1200 Mk. pro 1 km an Unterhaltungskosten beläuft sich die aufzubringende
Summe auf ungefähr 6500 Mk. Wenn 1000000 tkm befördert werden, kommen
auf 1 tkm an Unkosten ''°° -°^- = o,6? Pf.
1000000
Die Kneten der neueren Kanäle stellen sich höher. So Bind die Kosten des
Mittellandkanals pro 1 km auf 400000 Mk. und die Unterhaltungskosten auf
mindestens 4000 Mk. veranschlagt, was bei obiger Annahme an Verzinsung und
Unterhaltung ungefähr 18000 Mk. ausmacht und zur Deckung bei einem Jabres-
verkehr von 1000000 t eine Abgabe von 1,8 Pf. für 1 tkm erfordert.
*) Vergl. dazu: Kurs im Handbuch der Wirtschaftskundc Deutschlands IV, S. 339,
nnd Tolkmitt, Über den wirtschaftlichen Wert der deutschen Wasserstrassen in der Zeit-
schrift für Binnenschiffahrt 1898, S. 410 ff.
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Prs Verkehrswesen
247
Daraus folgert A. Meitzen1) mit Recht, dass, wenn die Frachtkosten auf
den Kanälen grundsätzlich auf */4 der Eisenbahnfracht zu beschränken sind, noch
0,7 Pf. für das Tonnenkilometer als Kanalabgabe erlegt werden können, ohne die
Konkurrenzfähigkeit des Kanals zn gefährden. — Das gegenseitige Verhältnis
zwischen Eisenbahn und Kanälen ergibt, dass man überall da einen rentablen und
gegen die Eisenbahn konkurrenzfähigen Kanal bauen kann, wo man einen durch-
laufenden Verkehr von 2000000 t erwarten darf; diese Frachtmenge bezeichnet
gleichzeitig die änsserste Grenze, bei der die Verwendung der Eisenbahn noch
wirtschaftlich erscheinen kann, der Kanal hingegen kann mit Leichtigkeit die drei-
fache Warenmasae bewegen.
•4. Der Seeverkehr.
Die hier folgenden Ausführungen sind die Fortsetzung der in Bd. III
S. 269 ff. gegebenen Darstellung über die Entwicklung der Seeschiffahrt bis zum
Jahre 1870.
Durch Artikel 432 des allgemeinen deutschen Handelsgesetzbuches (1857 bis
1861 verfasst), welches im 5. Hauptabschnitt allgemeine Bestimmungen über
Keedereiverhältnisse getroffen hat, ist für die zum Erwerb durch die Seeschiffahrt
bestimmten Schiffe, denen das Recht, die Landeaflagge zu führen, zusteht, die Ein-
tragung in ein öffentliches Schiffsregister vorgeschrieben worden. Diese allgemeine
Bestimmung wurde auch in der Folge im wesentlichen beibehalten, nachdem die
Regelung des Seeschiffahrtwesens zuerst durch Gesetz vom 25. Oktober 1867 in
die Kompetenz des Norddeutschen Bundes übergegangen, dann nach Artikel 54 der
Verfassungsurkunde für das Deutsche Reich dem Reiche selbst übertragen worden
ist. An die Stelle der Landesflagge trat, da die Kauffahrteischiffe aller Bundes-
staaten eine einheitliche Handelsmarine bilden, die deutsche Handelsflagge.
Infolge des BundesratBbeschlusses vom 7. Dezember 1871 § 643 V. ta der
Protokolle (Bd. I, S. 465 ff. der Statistik des Deutschen Reiches) und der ergänzen-
den und modiflzierenden Bestimmungen vom 6. Dezember 1872 und vom 21. De-
zember 1873 sind vom Jahre 1873 an alljährlich Uber den Bestand der deutschen
Seeschiffe nach Heimatshäfen, Grösse und Gattung, Alter und Hauptmaterial, Ver-
bolzung, Beschlag und Chronometerführung, sowie über die Bestandsveränderungen
Naobweisungen aufzustellen, welche alle am 1. Januar des betreffenden Jahres vor-
handenen, in das Schiffsregister eingetragenen Seeschiffe (Kauffahrteischiffe) um-
fassen, sofern sie mehr als 30 cbm (gleich 17,65 Registertonnen) Rruttorauingehalt
haben. Dazu gehören auch die zur grossen Seelischem verwendeten Schiffe, sowie
die zum Schleppen anderer Schiffe bestimmten Fahrzeuge, welche Seeschiffahrt
betreiben. Diese Nacbweisungen werden in jedem Jahre in der Statistik des
Deutschen Reiches veröffentlicht.
Bis zum 1. Januar 1873 wurden die Schiffe in Preussen, mit Ausnahme von
Schleswig-Holstein, nach OstseelaBten zu 4000 Pfd., in Schleswig-Holstein nach
Kommerzlasten zu 5200 Pfd. gemessen.
*) A. Meitzen, Die Frage des Kanalbaues in Preussen im Jahrbuch für Gesetz-
gebung, Verwaltung und Volkswirtschaft 1884, S. 751 ff.
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248
Das Verkehrswesen.
Durch Bundesratsbeschluss vom 21. Dezember 1873 wurde mit Rücksicht
auf die Vergleichbarkeit mit den Handelsmarinen anderer seefahrender Nationen
bestimmt, dass der Grössenbestimmung die Registertonne und der Nettorauingehalt
zugrunde gelegt werden soll, und dass in der Statistik über den Bestand die
Ladungsfähigkeit der Seeschiffe sowohl nach Registertonnen als auch nach Kubik-
metern anzugeben Bei. Bei der Umrechnung der alten Gewichtsmafse in Raum-
malse wurden für 4000 Pfd. 4,42 cbm, für 5200 Pfd. 5,52 cbm eingesetzt.
Abänderungen dieser Schiffsvermessungsordnung von 1873 wurden am
20. Juni 1888 und am 1. März 1895 erlassen (in Kraft getreten am 1. Juli des-
selben Jahres); die Vermessung wurde dem englischen System angepasBt, um eine
Gleichstellung der englischen und deutschen Schiffe hinsichtlich der Abgaben zu
erzielen. Infolge Beschlusses deB Bundesrates vom 29. Oktober 1896 wird neben
dem Netto* auch der Bruttoraumgehalt der Schiffe nachgewieBen uud bei der Ein-
teilung der Schiffe nach Grössenklassen der Bruttoraumgehalt zugrunde gelegt.
Durch diese verschiedenen Vermessungsordnungen ist ein Vergleich des Bestandes
der Seeschiffe für einen längeren Zeitraum sehr erschwert Es ist nach der neuen
Vermessung der Raumgohalt der Segelschiffe um etwa 4 °/0 und der Raumgehalt
der Dampfschiffe um etwa 18 °/0 niedriger als nach dem alten Verfahren.
Immerhin zeigt doch eine Gegenüberstellung des Bestandes der Seeschiffe
für einen längeren Zeitraum die grossen Veränderungen, welche sowohl in bezug
auf die geographische Verteilung auf die einzelnen Küstenstrecken als auch hin-
sichtlich der Leistungsfähigkeit und Zusammensetzung stattgefunden haben.
In der auf Seite 249 folgenden Übersicht findet sich der Bestaud der
preuBsischen Seeschiffe am x. Januar 1873 verglichen mit dem Bestand am
1. Januar 1904.
Zunächst ist das Zurücktreten der Segelschiffe und die Vermehrung der
Dampfschiffe bemerkenswert. Innerhalb dieser drei Jahrzehnte haben sich die
Segelschiffe fast um die Hälfte vermindert, die Dampfschiffe hingegen versechsfacht.
Die Gesamtzahl der Schiffe ist gesunken, ebenso der absolute Raumgehalt in
Registertonnen netto. Wenn man aber annimmt, wie es allgemein üblich ist, dass
die Rauineinheit eines Dampfers mindestens gleich der dreifachen Raumeinbeit
eines Segelschiffes ist, so stellt sich die Zunahme der Leistungsfähigkeit der
preussischen Handelsflotte auf annähernd 40 °/o, die zum grössten Teile auf das
schleswig-holsteinische Ostseegebiet, zum kleineren Teile auf die Nordseeflotte ent-
fällt. Der Bestand in dem Östlichen Teil der Ostsee, in Ost- und Westpreussen
und in Pommern ist nicht unerheblich zurückgegangen. Die preussische Handels-
flotte dient im allgemeinen dem Lokalverkehr der Nord- und Ostseehäfen, während
sich in den grossen IlanBaBtädten der überseeische Verkehr mehr und mehr kon-
zentriert. Infolgedessen wTird auch der Unterschied in den Raummafsen dieser
beiden Arten von Schiffen ein immer erheblicherer. Auch in der Zahl der Be-
satzung ist entsprechend dem Rückgänge der Schiffszahl eine erhebliche Abnahme
zu konstatieren; sie ist um etwa 9000 Köpfe zurückgegangen.
Von den preussischen Häfen hatten, wie aus der Tabelle auf Seite 250
hervorgeht, 56 einen Verkehr von mehr als 25000 Registertonnen im Jahre 1903,
Digitized by Google
Der Bestand der preassischen Handelsflotte am 1. Januar 1873 und 1. Januar 1904.
Das Verkehrswesen,
249
Digitized by Google
250
I'n* Verkehrswesen.
Der Seeverkehr im preussischen Staate und in den Häfen, die im Jahre 1903 einen Ver-
kehr von mindesten» 200000 Registertonnen aufweisen, für die Jahre 1874 und 1903.
liafenplätze:
Jahr
Angekommen:
Abgegftiigeu: j
init Ladung
in Ballast o*l. leer
mit Ladung
in Ballast od. leer |
Schiffe
Register-
tonnen
Schiffe
Register-
tonnen
Schiffe
Register-
tonnen
Schiffe
Register- ,
tonnen j
i
2
3
4
5
6
7
8
9
.0
Memel
1
1874
477
87 *63
7S4
1 18 208
1 3*2
204 750
28
6 768
l
I903
3*8
>02 574
283
104073
536
179 283
97
»9 549
Pillau
f
1874
1 $02
334 7*5
464
82 725
1 996
35» 336
209
60 852 j
1
1903
*53
138 189
288
66 254
60
20 823
142
103 449
Königsberg . .
1
1874
1 30*
205 243
450
59378
• 649
262 Ol8
76
14043
1
*903
1 560
598741
46
17 178
1 862
4S8 137
'36
44 0S5
Neufahrwasser
)
1874
1 407
303 756
440
98 300
.7.7
362 030
99
28 027 1
\
1903
2 I 14
559917
323
120 826
2 004
513029
445
1 88 096
Swinemünde .
1
1874
1 024
161 815
*37
ii 933
266
26 065
397
121 415]
1
I9<>3
545
277447
3 397
262
63 5 ' 5
*3*
'67 575
Stettin
1
1874
2 I64
535 152
16
* 467
1 958
324 361
464
'53 424
1
1903
3 968
1 171 998
16S
50957
34S7
84007.1
667
427 183
Kratzwiek . . .
/
1874
-
-
26 857
-
188 760
1903
307
229 622
6
8354
36
210
Sassnitz
f
1S74
—
—
-
-
-
1
\
«903
2 195
445 753
■75
15 902
* 237
454 575
136
6 966
Kiel
f
1874
3 237
224 054
126
5665
• 352
104 559
2044
130034
1
1903
4 297
573 067
46
5 473
2 009
324 203
■ 837
225 '80
Flensburg . .
/
l
1874
•903
1 381
1 762
72 901
'9* 333
77
107
2 192
19 848
6S4
502
24 295
41 290
542
954
45 489
182 903
Altona
f
1874
650
57 '*4
5«
2 346
429
19*53
154
30 176
1
1903
3 77*
276 851
202
IO 984
626
62 278
3 120
'5*552
Geestemünde . .
l
1874
696
167 275
37
2617
33'
36 829
433
124 067
l
*903
* 394
337 744
158
3* *73
355
<47 583
2 203
232 6lO
Emden
1
\
1874
344
29 925
2
77
90
6428
'75
•7 345
*903
l 501
369 737
271
*33<>9*
1 569
300 493
189
197 161
Staat .
(
1874
25 919
* 715 644
8569
594 795
22 337
2 1 12 162
1035*
1 049 768
1
«903
88 337
S 656 893
8379
824 682
56487
6 183 035
•8 530
2 S13 76S
Digitized by Google
Das Verkehrswesen.
251
darunter die in den letzten Jahren fUr Seeschiffe zugänglich gemachten Rheinhäfen
Emmerich, Wesel, Duisburg, Ürdingen, Düsseldorf und Mülheim a. Rh., ausserdem
Papenburg an einem von der Ems ausgehenden Kanal.
In iz Häfen fand im genannten Jahr ein Verkehr von mindestens 200000
Registertonnen an Ladung statt; es sind dies der (Trosse nach: Stettin, welches
im Reiche an dritter Stelle steht, Königsberg, Neufahrwasser, SaeBnitz, Kiel,
Emden, Geestemünde, Altona, Swinemünde, Memel, Kratzwiek und Flensburg. Als
nächster Hafenort würde Pillau mit 159012 Registertonnen folgen; sein Verkehr
war früher ein weit grösserer als der Königsbergs, da die grösseren Schiffe vor
dem Bau des Königsberger Seekanals in Pillau ableichteru mussten.
Im Jahre 1874 stellte sich die Reihenfolge dieser Häfen: Stettin, Pillau,
Neufahrwasser, Königsberg, Kiel, Memel, Geestemünde, Swinemünde, Flensburg,
Altona, Emden.
Fasst man Pillau und Königsberg als Einheit zusammen, so ist der Verkehr
bei ihnen gleichgeblieben, ebenso in Memel; eine Steigerung um die Hälfte hat in
Swinemünde stattgefunden, um das Doppelte in Geestemünde, um das z1/^ fache
in Stettin und Flensburg, um das 3 fache in Kiel, um das 4*/, fache in Altona, um
das 19 fache in Emden, dem durch den Dortraund-Emskanal ein weites Hinterland
erschlossen ist. Neu hinzugetreten sind Sassnitz und Kratzwiek.
Für die Landwirtschaft hatten in früherer Zeit die Häfen Memel, Königs-
berg und Danzig eine gewisse Bedeutung, da von ihnen aus eine erhebliche Aus-
fuhr von Getreide, freilich auch zum Teil russischer Herkunft rein oder gemischt
mit deutschem, stattfand. In dieser Hinsicht ist ein Umschwung eingetreten,
seitdem das russische Getreide, begünstigt durch billige Eisenbahnfrachtsätze, in
Libau und Riga verladen wird. Besonders Memel hat unter ungünstigen Verhält-
nissen gelitten, da hei ihm die natürlichen Transportwege aus Russland fehlten
und es erst 1873 durch den König-Wilhelmkanal und 1875 durch eine Eisenbahn
Anschluss an Tilsit erhielt. Seine Bedeutung beruht vor allem in dem wachsenden
Holzexport. Im Durchschnitt der Jahre 1872 bis 1874 betrug er 13737000 Mk.,
im Durchschnitt der Jahre 1901 — 1903 19284000 Mk. — NaturgemäBs wird auch
jetzt in den Häfen auf dem billigen Seewege der Überschuss an landwirtschaft-
lichen Produkten verfrachtet und der Bedarf an künstlichen Futter- und Dünge-
mitteln bezogen. Nähere Angaben darüber, sowie auch Uber die in jedem Jahre
gültigen Frachtsätze finden sich in den Berichten der Handelskammern der einzelnen
Hafenorte. — Ostfrieslands Schiffahrt und Seefischerei hat Lübbers besonders
geschildert (Tübingen 1903). Die handelspolitischen Interessen der deutschen Ost-
seestädte 1890—1900 sind von Stephan Jonas dargestellt (Stuttgart. 1902).
(Abgeschlossen im Mai 1905, mit einzelnen Ergänzungen bis Mai 1906.)
Digitized by Google
Die Güterbewegung
voll
landwirtschaftlichen Erzeugnissen
auf den preussiseh -hessischen Eisenbahnen
im Jahre 1903.
Bas Gewicht ist in Tonnen dargestellt. Viehsendungen nach der Stückzahl.
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254
Das Verkehrswesen.
Verkehrsbezirk No. 1. Die Provinzen Ost- und
d
/
2
Bezeichnung
der
Verkehrs bezirke:
Roggen
Hafer
ver-
ent-
ver-
ent-
laden
laden
i
a
3
«
5
6
7
8
i.
Provinz Ost- untl Westpreussen . . .
72767
7* 3^4
22955
2
Ost- nnd weatprenssische Häfen . . .
5° 243
9 73*
56281
$ 218
48 065
"59
i y
Provinz Pommern
33'*
'75
6 295
479
456
773
4
Pommersche Häfen
343
3
4887
7*
163
6
5
Urossherzogtnw Mecklenburg nsw. . .
IO
2
I
1
11
2
6
Häfen Rostock bis Flensburg. . . .
—
—
—
—
—
I
i 7
Provinz Schleswig-Holstein usw. . .
—
—
—
—
—
—
8
Elbhäfen
—
—
—
—
—
—
: 9
Weserhäfeu
—
—
—
—
—
—
[O
Emshäfen
—
—
—
—
—
—
1 1
Provinz Hannover, Oldenburg usw.
—
3
30
—
-
1
12.
Provinz Posen
3608
4 535
5 608
1 1 651
2 292
139*
»3
Reg.-Bez. Oppeln
5
—
3
20
81
—
14
Stadt Breslau
—
—
—
—
—
—
15-
Reg.-Bez. Breslau nnd Liegnitz. . .
39
'39
2
—
21
*
|6
Berlin
3'
—
811
—
8505
7
»7
Provinz Brandenburg
1 IO
187
627
39
838
21
iS.
Reg.-Bez. Magdeburg und Anhalt .
I
47
8
'33
6
19
Reg.-Bez. Merseburg und Thüringen .
—
7
—
12
2
20
Königreich Sachsen
—
I
«
—
4
21
Provinz Hessen-Nassau nnd Oberhessen
3'
—
1
—
—
22
Bnhrrevier (Westfalen)
—
—
—
—
—
-’3
Ruhrrevier (Rheinprovinz)
—
—
—
—
24
Provinz Westfalen, Lippe nsw. . . .
1
28
—
—
—
—
*3
Rheinprovinz rechts de« Rheins usw. .
—
—
—
—
—
—
26
Rheinprovinz links des Rheins usw. .
—
—
—
—
27-
Saarrevier nsw
—
—
—
—
—
—
2S
Rheiuhafcjistationeu
—
—
—
—
—
—
29
Lothringen
IO
—
—
—
—
—
! 30.
—
—
—
—
—
—
3 '
Bayerische Pfalz
—
—
—
—
—
—
i-’
Grosshrzgt. Hessen (ansschl. Oberhessen)
—
—
—
—
—
—
33
Grossherzogtum Baden
—
—
—
—
—
—
34
Mannheim nnd Ludwigshafen . . .
—
—
—
—
—
—
-
Königr. Württemberg mit Hohenzolleru
—
—
—
—
—
—
36
Königreich Bayern
-
—
—
—
1
Zusammen (ohne No. 1)
57750
14963
74 55a
17496
60577
33*9
Auslandsverkehr
1
* 343
s
2 982
—
616
Überhaupt im Jahre 1903
57 75'
17 306
74557
20478
60577
4005
Digitized by Google
ver- | ent-
laden
60 i 479
i*l 639
829
Kartoffeln
Mehl uml
Mühlen fabrikate
(ohne Kleie»
Spiritus, Brannt-
wein, Estrig
ver-
ent-
ver-
ent-
ver-
ent- |
laden
laden
laden
1 1
12
‘3
14
‘5
16
-
IO
*7
l6
—
6
—
—
2
—
22
12
-
-
10
4
—
3
-
-
1
7
45
75
6l
I
—
—
—
I
IO
20
‘5
—
69
I
—
4«3
3304
2 542
l8o
3 »8*
167
*34
6569
I 154
I 241
2 823
9
3
6
*
57
53*
7841
9873
•3 *3‘
5648
13 881
10
5
726
S
46
7
—
3°
44
20
l8o
7
—
•S
—
'57
—
2
—
1 IO
*63
62
1 12
4
35
«S
3037
30
55*
67*
5*
1
7
10
20
-
_
7
1
2
1
6
7
12
-
IO
40
—
-
-
-
-
IO
5
—
—
IO
67
—
1
-
6 502
—
5‘
9*
51 20083
99 -
50 ! 20083
813 1 1461
‘54 j 778
967 1 «39
280
Das Verkehrswesen.
Verkehrsbeiirk No 14.
o
1 *
1 JE
Bezeichnung:
der
Verkehrsbezirke:
Zncker, roh
Pferde
Rindvieh
ver-
ent-
ver-
ent-
ver- i
ent-
laden
laden
laden
: i
2
>9
20
21
22
23
24
i.
Provinz Ost- und Westpreuuen . . .
1 1
*3
4
»5
2.
Ost- und westprenssische Häfen . . .
_ L
—
—
I
—
—
3-
Provinz Pommern
—
—
—
—
—
*4
4-
Pommeracbe Häfen
—
—
»7
4
—
—
5-
Grossherzogtnm Mecklenburg nsw. . .
—
—
—
—
—
6.
Häfen Rostock bis Flensburg. . . .
—
—
—
—
—
—
7
Provinz Schleswig-Holstein nsw. . .
—
—
—
I
—
—
8.
Elbhäfen
—
—
•
l
40
171
9
Weserhäfen
—
—
—
—
*9
1 IO
Emshäfen
—
—
—
—
—
—
1 1.
Provinz Hannover, Oldenburg usw. .
—
—
«9
2
—
4
I 2
Provinz Posen
—
14436
188
430
263
10 752
'3
Reg.-Bez. Oppeln
—
5 577
244
• 597
9 503
10 271
U
Stadt Breslau
241
-
-
-
*5
Reg.-Bez. Breslau und Liegnitz. . .
6
40996
932
4»5
3 5*8
4*9« 7
16.
Berlin
—
—
»3
121
307
2
■7
Provinz Brandenburg
—
—
90
7«
10
21
iS
Reg.-Bez. Magdeburg und Anhalt . .
—
—
29
9
—
—
»9
Reg.-Bez. Merseburg und Thüringen .
—
—
*4
33
125
*9
20
Königreich Sachsen
—
—
62
39
5 421
21
Provinz Hessen -Nassau und Oberhessen
—
6
1
1 893
22
Ruhrrevier (Westfalen)
—
—
—
34
—
23
Ruhrrevier ; Rheinprovinz)
—
—
—
3
—
—
24
Provinz Westfalen, Lippe usw. . . .
—
—
—
1
—
25
Rheinprovinz rechts des Rheins usw. .
—
-
—
—
—
—
2Ö
Rheinprovinz links des Rheins nsw. .
—
—
10
I
—
—
27
Saarrevier usw
—
—
—
—
—
—
28
Rheinhafenstationen
—
—
—
-
—
—
29
Lothringen
-
—
2
649
—
30
Eisass
—
—
—
252
—
31
Baverische Pfalz
—
—
—
-
126
—
32
Grosshrzgt. Hessen (ansschl. Oberhessen)
—
—
3
2
85
—
33
Gross herzogt um Baden
—
—
—
I
104
34
Mannheim und Ludwigshafen
—
—
—
323
—
; 35
Königr. Württemberg mit Hohenzollern
—
—
—
—
—
‘ 3*
Königreich Ravern
—
7
202
Zusammen {ohne No. 14)
6
61 009
1758
2746
22 727
64 447
Auslandsverkehr
—
473
20
662
I
34
Überhaupt im Jahre 1903
6
61 482
1778
3408
22 728
64 461
Digitized by Google
21
DUngeinittel,
auch künstliche
ver-
ent-
laden
3'
3’
106
62
—
47
—
10
—
<38
-
IO
—
347
—
<5
I I
3*3
10677
56
'3 478
22äO
500
75 977
1059
76
3
—
n*4
20
200
85
12 I
-
12
—
5°
19
—
70
—
34
-
442
24
-
18
100 532
637*
5334
*'53
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282
Das Verkehrswesen.
Verkehrsbezirk No. 15. Der Regierungsbezirk Breslau (aus-
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der
Verkehrsbezirke:
Weizen
Roggen
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Provinz Ost- und Westpreussen . . .
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Ost- und westpreussische Häfen . . .
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—
—
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Provinz Pommern
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Pommereche Häfen
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1
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Provinz Schleswig-Holstein usw. . .
—
15
—
—
—
8.
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2
—
—
—
IO
9-
Weserhäfen
—
—
—
—
—
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—
—
—
—
—
1 1.
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—
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Provinz Posen
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1 8.
Reg.-Bez. Magdeburg und Anhalt . .
43
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2
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19
Reg.-Bez. Merseburg und Thüringen .
43
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12
556
•4
20.
Königreich Sachsen
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2 115
5073
I 392
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21.
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—
2
—
—
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I
22.
Ruhrrevier (Westfalen)
—
—
—
—
—
2.)
Ruhrrevier (Rheinprovinz}
—
~
—
—
24.
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—
—
—
—
2
-5
Rheinprovinz rechts des Rheins usw. .
—
—
—
—
~
26.
Rheinprovinz links des Rheins usw. .
12
—
—
—
—
—
-7
»Saarrevier usw
—
—
—
—
—
—
28.
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—
—
—
—
—
—
29.
Lothringen
—
—
—
—
—
—
3°
Elsas«
—
—
—
—
—
—
8 1 -
Bayerische Pfalz
—
—
—
—
—
—
Grosshrzgt. Hessen (ausschl. Oherhessen)
—
—
—
—
—
—
88
Grossherzogtum Badeu
—
—
—
—
—
—
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—
—
—
—
—
—
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Könige, Württemberg mit Hollenzollern
—
—
1
—
—
—
3"
Königreich Bayern
—
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Zusammen (ohne No. 15)
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283
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—
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—
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—
—
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—
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—
—
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_
—
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—
—
—
5-
Grossherzogtum Mecklenburg usw, . .
—
—
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—
11
6.
Hafen Rostock bis Flensburg. . . .
—
—
—
I
—
*7
7
Provinz Schleswig-Holstein usw. . .
—
—
—
29
—
138
8.
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—
—
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—
—
—
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—
—
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—
—
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Reg.-Bez. Magdeburg und Anhalt . .
3*
I
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19.
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5*
12
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I 290
20.
Königreich Sachsen
1 183
—
322
4°3
36 890
557
21.
Provinz Hessen-Nassau und Oberhessen
—
—
II
9
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22.
Rnhrrevier (Westfalen)
—
—
3
*
47
—
23
Ruhrrevier (Rheinprovinz)
—
—
4
—
36
—
24
Provinz Westfalen, Lippe usw. . . .
—
—
12
4
160
—
25.
Rheinprovinz rechts des Rheins usw. .
—
—
I
—
—
—
26.
Rheinprovinz links des Rheins usw. .
—
—
3
37
264
—
27.
Saarrevier usw
—
—
—
—
—
28.
Rheinhafenstationen
—
—
—
—
—
—
29.
Lothringen
—
—
—
2
—
—
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—
—
12
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—
—
31-
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—
-
—
—
—
—
32
Grosshrzgt. Hessen (ausschl. Oberli essen)
—
—
26
—
—
—
33-
Grossherzogtum Baden
—
—
2
—
—
14
34
Mannheim und Ludwigshafen . . .
—
—
I
—
—
—
135
Königr. Württemberg mit Hobenzollern
—
—
4
I
—
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Königreich Bayern
—
—
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—
—
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—
—
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—
—
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—
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—
—
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—
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2 950
21 355
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1 845
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8 183
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—
—
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—
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—
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—
—
—
4*
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—
—
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—
—
—
—
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—
—
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3
199
—
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1
—
—
—
2
1
—
10 166
—
—
28
—
15
-
—
125
2
—
—
—
*9
—
—
17 381
—
—
—
—
850
—
46
IO
24
—
-
3
76
39
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■
—
—
—
—
5
1 678
2
10
20
6
138
1
*36
* 435
483
—
416
286
Dm Verkehrswesen.
Verkehrsbezirk No. 16.
Bezeichnung
der
Verkehrsbezirke:
Weizen
Roggen
Hafer
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ent-
| ver-
ent-
ver-
ent-
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D
2
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4
5
6
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Ll_
i.
Provinz Ost- und Westprenasen . . .
3*
811
7
850s
2.
Ost- und westprenssische Hilfen . , .
—
—
—
—
100
3
Provinz Pommern
16
290
4
212
27
9587
4-
Poinmersehe Häfen
—
—
12
5
1
887
5-
Grogsherzogtum Mecklenburg usw. . .
21
I 299
l
308
18
9605
6,
Hiifcn Rostock bis Flensburg . . .
—
—
6
68
1
«55
7
Provinz Schleswig-Holstein usw. . .
—
6
I
—
—
8.
Elbhäfen
—
—
—
—
—
9
Weserhäfen
—
—
—
__
—
—
IO.
Emshäfen
—
—
—
—
—
—
1 1.
Provinz Hannover, Oldenburg usw. .
—
5
I
IO
—
68
12
Provinz Posen
3»
105
—
2 830
4
4005
■3
Reg.-Bez. Oppeln
—
—
1
—
IO
382
14
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1
—
—
—
—
—
>5.
Reg.-Bez. Breslau und Liegnitz. . .
1
149
—
251
4
4076
16.
Berlin
203
434
44*9
>7
Provinz Brandenburg
458
I84II
1167
37 28S
8229
20 01 I
18.
Reg.-Bez. Magdeburg und Anhalt . .
2
695
22
38
—
275
>9
Reg.-Bez. Merseburg und Thüringen .
11
217
■5
7°
«03
59
20,
Königreich Sachsen
1
*3
6l
238
•—
55
21
Provinz Hessen- Nassau und Oberhessen
—
—
—
—
—
—
22.
Ruhrrevier (Westfalen)
—
—
—
—
—
—
23
Ruhrrevier (Rheinprovinzi
—
—
—
—
—
24
Proviuz Westfalen, Lippe usw . . .
—
5
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1
—
—
-5
Rheinprovinz rechts des Rheins usw. .
—
—
—
>7
—
—
26.
Rheinprovinz links des Rheins usw. .
12
—
—
I
5
IO
-7
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—
—
—
--
—
—
28
Rheinhafenstationen
—
—
—
—
—
29
Lothringen
—
—
—
—
—
>0.
Elsas*
—
—
—
—
—
—
3‘
Bayerische Pfalz
—
—
—
—
—
—
32.
Grosshrxgt. Hessen (ausachl. Oberhessen)
—
—
—
—
—
—
Grossherzogtuin Baden
—
2
—
—
--
—
34
Mannheim und Lndwigshafen . . .
—
—
—
—
—
—
35.
Königr. Württemberg mit Hohenzollern
—
—
—
—
—
—
36.
Königreich Bayern
—
I
2
-
2
12
Zusammen (ohne No. 16)
561
21 239
I298
42 148
841t
57 7*8
Auslatidsverkehr
—
IO
—
—
—
IO
Überhaupt im Jahre 1903
561
21 249
1298
42 148
84II
57728
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Gerste
Kartoffeln
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—
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—
1
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12 502
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'5
68
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43
126
127
338
64 1
» 783
116
4 249
—
90
223
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5
179
—
—
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—
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—
—
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—
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IO
198
—
—
41
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33
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10
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3 092
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10
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2 499
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Spiritus, Brannt-
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30
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—
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—
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I
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“
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56
04 9033
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288
Das Verkehrswesen.
Verkehrsbezirk No. 16.
©
Bezeichnung
der
Verkehrsbezirke:
Zucker, roh
Pferde
Rindvieh
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ent-
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I
2
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'97
" 963
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Ost- und westpreussische Häfen. . .
—
—
98
196
7
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3-
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—
-
9»3
* 307
1 266
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4
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—
—
268
'30
21
11 741
5
Grossherzogtum Mecklenburg usw.. .
—
—
469
795
»34
«5 »74
6.
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4
—
'59
54»
9
* 336
7.
Provinz Schleswig-Holstein usw. . .
—
—
102
S»7
49
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Elbhäfen
s
—
559
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I
—
229
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—
—
—
3
—
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1 1
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3 »»5
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* 4-
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—
—
121
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201
3« 7
556
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Berlin
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Provinz Brandenburg
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Reg.-Bez. Magdeburg und Anhalt .
—
*3
1 862
' 39'
605
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Reg.-Bez. Merseburg und Thüringen .
—
—
1 767
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Königreich Sachsen
—
—
1 Ol8
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—
—
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3»5
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—
—
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—
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—
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-
—
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'35
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I
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IO
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—
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-
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—
—
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—
—
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—
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—
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—
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—
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—
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—
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—
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—
—
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—
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—
—
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—
—
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—
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—
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—
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—
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Provinz Ost- und Westpreussen . . .
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Ost- und westpreussische Häfen. . .
■ 8
—
22
—
3
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1 ^
Pommersclie Häfen
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6
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205
5
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10
3'
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—
—
399
—
42
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1
—
169
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Weserhäfen
—
_
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1
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—
—
10
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24
1 674
—
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1 I
309
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3
24
II
—
—
>5
Reg.-Bez. Breslau und Liegnitz. .
61 1
4 759
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Id
Berlin
18411
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41 899
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14 89I
iS
Reg.-Bez. Magdeburg und Anhalt . .
307
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'9
Reg.-Bez. Merseburg und Thüringen .
480
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"3
299
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20
Königreich Sachsen
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2 89 1
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'93
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55
1
22
—
IO
—
2 2
Ruhrrevier (Westfalen)
—
8
—
26l
—
23
Ruhrrevier i Rheinprovinz
t
—
2
—
249
—
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—
—
61
—
—
40
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Rheinprovinz rechts des Rheins usw.
—
—
—
—
—
—
20
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9
—
44
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—
5
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—
—
—
—
—
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—
—
—
—
—
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—
—
—
—
—
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—
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—
—
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—
—
32
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-
—
2,
—
1
—
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—
11
—
—
33
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-
—
_
_
35
Königr. Württemberg mit Hohenzoileru
—
—
—
—
—
3f'.
Königreich Bayern
—
201
24
Zusammen (ohne No. 17)
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25 760
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>3 479
23 281
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67
19
264
—
10
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3 > 939
25 S27
101 S30
13 743
23 2S1
20 645
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292
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Verkehrsbezirk No. 17.
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Pferde
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2
19
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21
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Ost- und westprenssische Häfen. . .
—
—
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—
—
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Pommersche Häfen
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Grossherzogtnm Mecklenburg usw. . .
3
—
559
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1 570
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, 6.
HSfea Rostock bis Flensburg. . . .
—
—
109
246
17
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i 7
Provinz Schleswig-Holstein usw. . .
—
—
283
1 381
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1
—
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—
—
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—
—
—
—
—
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Provinz Hannover, Oldenburg usw. .
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Provinz Posen
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—
—
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Stadt Breslau
—
—
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Reg.-Bez. Breslau und Liegnitz. . .
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Berlin
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17.
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6173
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Reg.-Bez. Magdeburg und Anhalt . .
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Reg.-Bez. Merseburg und Thüringen
—
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Königreich Sachsen
—
—
1 083
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18257
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Provinz Hessen -Nassau uud Oberhessen
—
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—
_
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1
—
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—
2 5-
Rheinprovinz rechts des Rheins nsw. .
—
—
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—
—
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—
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—
—
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Königr. Württemberg mit Hohenzollern
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—
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124
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—
65
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3« 653
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1 142
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1 686
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1 022
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1
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4*
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1 099
2 693
»» 355
2950
7393
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1 845
5489
90 010
36054
122 527
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48 43 <
44 644
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420953
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369 387
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10 247
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2 622
10 202
39922
278
10 138
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1 421
591
14 107
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49 292
1 8lO
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I 123
20
63 121
406
81 388
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—
3933
5
18 811
129
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—
—
—
12835
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—
—
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—
1
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3
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—
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—
—
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—
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—
21
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—
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—
—
8 512
—
—
—
—
2
15685
—
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IO
—
1
812
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I 119
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—
—
2
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21
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IO
—
—
_
—
—
1
—
5»
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—
■ 646
—
85
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—
—
I
—
8277
—
6 42 1
2 772
1 1
140
112 214 67 3*2
294
Das Verkehrswesen.
Verkehrsbezirk No. 18. Der Regierungsbezirk
©
■ S.
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Bezeichnung
der
Verkehrsbezirke:
Weizen
Roggen
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2
3
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Provinz Ost- und Westprcussen . . .
47
,
8
6
>33
2
Ost- und westpreussisehe Häfen. . .
—
—
—
—
—
>
Provinz Pommern
36
3
5
1
»S
3t
4
Pommersche Häfen
5
4
'3
2
6
5-
Grossherzogtum Mecklenburg usw. . .
631
—
13'
170
48
369
6.
Häfen Rostock bis Flensburg. . . .
3
—
94
37
—
1 1
7-
Provinz Schleswig-Holstein nsw. , .
4*
—
455
—
20
—
8.
Elbhäfen
4
10
296
SS
20
—
9
Weserhüfen
10
—
80
40
—
—
IO.
Emshäfen
12
—
—
—
1 1
—
1 1.
Provinz Hannover, Oldenburg usw.
16 736
7 H3
20 564
542
6474
980
12.
Provinz Posen
57
—
11
20
*9
—
•3
Reg.-Bez. Oppeln
9I
20
12
—
2
—
14
Stadt Breslau
—
—
19
—
—
—
'5
Reg.-Bez. Breslau und Liegnitz. .
124
43
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IO
5°
|6.
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695
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—
17
Provinz Brandenburg
2 974
307
3 281
3829
49'
741
iS
Reg.-Bez. Magdeburg nnd Anhalt . ,
>23 559
35 797
20 21 1
«9
Reg.-Bez. Merseburg und Thüringen .
1+554
11 720
15 020
813
5950
802
20
Königreich Sachsen
1 424
29
813
1 1
2 561
»7
2 I
Provinz Hessen-Nassau und Oberhessen
314
26
20
—
24
«s
22
Ruhrrevier (Westfalen)
36
—
.3
—
2
—
-3
Ruhrrevier (Rheinprovinz)
5b
—
—
2
—
24
Provinz Westfalen, Lippe usw. . . .
56
IO
l8l
IO
44
40
25
Rheinprovinz rechts des Rheins usw. .
—
—
—
—
—
2 6
Rheinprovinz links des Rheins usw. .
IO8
—
6
—
12
—
*7
Saarrevier nsw
—
—
—
—
—
—
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Rheinhafenstationen
—
—
—
—
—
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29
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—
—
l
—
—
—
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183
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io
—
39
—
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Bayerische Pfalz
21
—
2
—
—
—
32
Grosshrzgt. Hessen (ausm-hl. Oberhesaen)
5'
—
—
I
—
33
Grosiherzogtnm Baden
620
—
—
I
—
34
Mannheim und Ludwigshafen . . .
IO
—
—
—
—
—
35
KiSnigr. Württemberg mit Hohenzollern
7
—
-
—
3
—
36
Königreich Bayern
58
—
38
—
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IO
Zusammen (ohne No. 18)
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19 298
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14
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'3
—
Überhaupt im .Jahre 1903
39 153
19 318
41 I40
5365
16073
3225
Digitized by Google
Das Verkehrswesen
295
Magdeburg und daa Herzogtum Anhalt.
Gerste
1 Kartoffeln
Mehl und
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lohne Kiek«)
Spiritus, Brannt-
wein, Essi g
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63 >
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4t 414
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>752
54 >73
2283
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6 633
26 95 •
5286
2 504
5 >07
586
52*
4 675
26
29 214
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6003
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—
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1 227
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—
7 237
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1 700
—
3°
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I
—
749
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—
30
-
—
—
—
—
—
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—
2
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120
—
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—
—
— I
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—
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>23
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-
—
—
380
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123 189
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194656 |
16770
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28085
>5 576 |
>3 75*
14 003
31 18 1
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Da* Verkehrswegen.
296
Verkehrsbezirk No. 18. Der Regierungsbezirk
1
■
Bezeichnung
der
Verkehrsbezirke:
Zucker, roh
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rer-
ent-
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I
2
19
20
21
22
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24
Provinz Ost- und Weatpreussen . . .
1
16
534
43
6 147
2.
Ost- und westpreussischc Häfen. . .
1
—
—
4
—
868
3-
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—
—
37
60
■54
2S28
4-
Pororaerabe Häfen
—
—
—
8
'3
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5-
Grossherzogtum Mecklenburg usw. . .
7
403
62
66
85
2 389
6.
Häfen Rostock bis Flensburg ....
—
—
12
41
8
77
7.
Provinz Schleswig-Holstein usw. . .
—
—
12
468
7
899
s.
Elbhüfen
3243
—
284
633
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9
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—
—
264
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160
IO.
Emshäfen
—
—
1
74
6
1 159
1 1.
Provinz Hannover, Oldenburg usw. .
3411
95 77»
969
2 977
16 85O
<7 303
12.
Provinz Posen
1
—
6
391
*3°
*54
1 >
Reg.-Bez. Oppeln
10
—
1
2
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>4
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—
—
9
29
—
—
'5
Reg.-Bez. Breslau und Liegnitz. . .
I
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467
16
Berlin
>3
—
« 39»
1 862
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17.
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7
302
994
769
5 389
IO 990
■s.
Reg.-Bez. Magdeburg und Anhalt . .
306843
4071
70775
• 9
Reg.-Bez. Merseburg und Thüringen .
4 241
47 353
1602
940
6 476
<< 3*5
20
Königreich Sachsen
161
2 432
664
327
7 702
*97*
21
Provinz Hessen-Nassau urnl Oberhessen
I
—
3°
»7
957
686
ii-
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—
—
—
4
6 503
—
*3
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—
—
>3
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3032
—
1 24
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22
—
14
»3
764
"3
2;
Rheiuprovinz rechts des Rheins usw. .
1
—
I
—
'37
—
26.
Rheinproviuz links des Rheins usw. .
54
—
94
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7 102
1
27
Saarrevier usw
—
—
—
—
—
—
28
Kheinhafeustatiouen
—
-
—
—
96
—
29
Lothringen
—
—
2
—
3
3°
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5'
—
I
I
—
3i
Bayerische Pfalz
I 441
—
—
—
12
32
Grosshrzgt. Hessen (ausschl. Oberhessen)
—
—
M
—
76
—
33
Grossherzogtum Baden
—
—
I
—
*5
24
34
Mannheim und Lndwigshafen . . .
—
—
—
—
18
—
35
Königr. Württemberg mit Hohenzollern
—
20
—
3
—
36
Königreich Bayern
»2
l6
36
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I 1 015
Zusammen (ohne No. 18)
12 749
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11034
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70 563
Auslands verkehr
-
_
4
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—
30
Überhaupt im Jahre 1903
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146 300
6552
1 1 358
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70 593
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Magdeburg und das Herzogtum Anhalt.
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ent-
ver-
ent-
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28
29
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—
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—
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—
—
—
10 337
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2
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1 336
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—
6
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s
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—
—
4
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—
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—
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—
I
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—
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275 622
11550
193 986
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—
-
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—
52
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, 115212
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275 622
“55°
194 038
Düngemittel,
auch künstliche
rer-
ent- I
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3«
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38 508
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—
63948
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33 930
140 792
10 138
605 232
298
I>as Verkehrswesen.
Verkehrsbezirk No. 19 Die Regierungsbezirke Merseburg und Erfurt, der Kreis
d
V*
5
Bezeichnung
der
Verkehrsbezirkc:
Weizen
Roggen
Hafer
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| ent-
ver-
ent-
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ent-
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i
2
3
«
s
6
7
8
i.
Provinz Ost- und Westprenssen . . .
7
2
12
2.
Ost- und westprenssiache Häfen. . .
—
—
—
—
1
—
3-
Prorinz Pommern
11
—
—
10
2
21
4-
Pommersche Häfen
—
—
I
—
2
5'
Grossherzogtum Mecklenburg naw. . .
2
IO
—
»SS
16
7
6.
Häfen Rostock bis Flensburg. . . .
—
—
—
6
—
1
7-
Provinz Schleswig-Holstein nsw. . .
5
—
I
■5
• 7
I
8.
F.lbbäfen
—
I
20
12
—
9
Weserhäfen
—
20
—
—
—
—
IO
Emshäfen
10
—
I
—
—
1 1.
Provinz Hannover, Oldenburg nsw.
2 496
576
1 047
406
596
I IO
12.
Provinz Posen
1 1
112
2
■ 543
3
7«
'3
Reg.-Bcz. Oppeln
—
—
I
—
I
21
1 4
Stadt Breslau
—
—
—
—
1
—
■5-
Reg.-Bez. Breslau und Liegnitz. . .
67
43
12
100
M
55*
i6.
Berlin
217
X 1
70
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59
103
<7
Provinz Brandenburg
4 973
480
..3
5 4Z4
248
299
! iS.
Reg.-Bez Magdeburg und Anhalt . .
11 720
■4 554
S'3
15 020
802
5950
»9
Reg.-Bez. Merseburg und Thüringen .
90521
52 419
28 OOO
20.
Königreich Sachsen
43 9«9
4 75'
33 °44
6 508
8 026
*035
21.
Provinz Hessen-Nassau und Oberhesaen
2 696
96S
46S
543
246
I IOI
22.
Ruhrrevier i Westfalen)
—
—
I
—
42
—
Rnlmrevier (Rheinprovinz]
75
IO
-
—
6
—
24-
Provinz Westfalen, Lippe usw. . . .
77
20
33
5°
3
—
-
Rheinprovinz rechts des Rheins nsw. .
11
—
2
—
—
—
2 6.
Rheinprovinz links des Rheins nsw. .
144
—
20
—
3°
54
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Saarrevier uaw
—
—
—
—
—
—
2 S.
Rheinhafenstationen
—
—
—
—
—
—
29
Lothringen
140
—
—
—
—
—
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Eisass
860
—
—
—
IO
—
31
Bayerische Pfalz
■ 452
—
—
—
—
—
Grosshrzgt. Hessen (ausschl. Oberhessen'
690
IO
—
5
90
—
33
Grossherzogtum Baden
4492
2
—
—
I
—
34
Mannheim und Ludwigshafen . . .
2 230
20
—
—
—
—
33
Künigr. Württemberg mit Hohenzollern
1 881
IO
■°
—
IO,
—
J6-
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4 850
74
579
540
3331
2 570
Zusammen (ohne No. 19)
83 086
21 671
36 218
30 3*1
10 571 ;
12 914
Auslandsverkehr
2873
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I
467
>7
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Überhaupt im Jahre 1903
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22 268
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30 828
10 598
12925
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299
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(ohne Kletej WeiU, Essig
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—
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1 1
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I
2
I
38
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•3
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106
3
—
* 307
I 091
7887
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582
3 973
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—
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112
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48
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52 |
876
«7
58
2 689
787
786
364
124
167
2 I03
6 921
1 1 iS
4 230
178
»83
5 286
26951
5 '°7
! 2 5°4
528
NO
00
*0
86 906
23 394
2702
>9637
34 422
9 029
3897
6871
3 288 j
2 263
3884
3 290
29
354
579
171
20
45
2
—
—
282
—
255
13
14
44
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12
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38
I
74
2
s
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336
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17
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—
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75 j *9
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300
Da« Verkehrswesen.
Verkehrsbezirk No. 19. Die Regierungsbezirke Merseburg und Erfurt, der Kreis
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3
Bezeichnung
der
Verkehrabezirke:
Zucker, roh
Pferde
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2
19
20
2t
22
43
24
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Provinz Ost- nnd Weatprenaaen . . .
■8
1 409
497
4 472
2.
Ost- und westpreussische Häfen. . .
—
—
—
41
—
1 47*
3
Provinz Pommern
—
—
15
3*
419
2 497
4-
Porainersche Häfen
—
—
3
9
>4
—
5-
Gross Herzogtum Mecklenburg usw. . .
—
—
IO
75
437
576
6.
Häfen Rostock bis Flensburg. . . .
—
—
12
«5
9
153
7-
Provinz Schleswig-Holstein usw. . .
—
—
IO
1 128
—
1 398
8.
Klbhäfen
101
—
19
2 254
3
124
9
VVeserhäfen
—
—
I
7
20
394
io.
Emshäfen
—
—
—
2
11
782
1 1.
Provinz Hannover. Oldenburg usw.
295
1105
224
622
4 195
3 *66
12.
Provinz Posen
—
—
'3
591
3965
2 4IO
>3
Reg.-Bez. Oppeln
—
—
14
49
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800
M
Stadt Breslau
—
—
43
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■9
i*S
'5
Reg.-Bez. Breslau nnd Liegnitz. . .
12
5*
386
75
I 290
4 *40
16.
Berlin
—
—
1083
1 767
643
751
17.
Provinz Brandenburg
3
—
462
575
* 393
10 298
iS.
Reg.-Bez. Magdeburg und Anhalt . .
47353
4241
940
I 602
11 3*5
6476
19
Reg.-Bez. Merseburg und Thüringen .
90 014
9159
97 450
20.
Königreich Sachsen
■ 018
3435
3®45
1 630
49 930
4903
21
Provinz Hessen-Nassau nnd Oberhessen
—
—
192
460
5 15*
3 119
22.
Rnhrrevier (Westfalen)
—
—
74
62
77»
.8
43
Ruhrrevier (Rheinprovinz)
—
—
18
43»
I 014
27
Provinz Westfalen, Lippe usw. . . .
—
—
12
1*3
53
88
-5
Rheiuprovinz recht* des Rheins usw. .
—
—
3
563
107
■ 4
26.
Rhciuprovinz links des Rheins nsw. .
—
—
22
1 37*
2037
3
-7
Saarrevier usw
—
—
3
16
—
—
28.
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—
— -
I
—
—
—
29,
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—
—
—
2
—
—
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I
—
39
Bayerische Pfalz
9 105
—
—
—
—
—
3*-
(irosshrzgt. Hessen (ansschl. Oberhessen)
—
7
143
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—
Grossherzogtuin Baden
—
1 1
8
24
2 279
34.
Mannheim und Ludwigshafen . . .
660
—
IO
s
170
—
35
KBnigr. Württemberg mit Hohenzollem
*3*3
—
4
8
45
5*7
36.
Königreich Bayern
1 840
I
383
434
2 991
3609 t
Zusammen (ohne No. 19)
62 80O
8639
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•5435
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—
—
335
—
142
Überhaupt im Jahre 1903
62 SOO
S639
7629
'5 570
»5 57*
87272
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Das Verkehrswesen.
Schmalkalden des Regierungsbezirks Kassel und die tl
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Schweine
Geflügel
ver-
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26
27
28
29
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1 901
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IO
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—
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s
—
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—
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—
21
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176
1 444
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—
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—
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17
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12 944
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11 301
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28 146
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1 879
674
I 294
1 127
515
279
2
9
—
< 247
39
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—
49
I 40I
616
1 504
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*7
37 437
525
163
147
—
10
—
99
9
2 824
8
48
2
560
1S0
8
—
26
33
11
—
275
—
3781
—
s
—
2
—
10 093
—
6
—
11
—
35
—
—
—
36
—
406
2 789
38*
—
88
—
100
1 1
7
—
56
—
5 7 < s
I 816
919
3 366
20 252
20 721
4481
6752
80274
5< 433
90 922
3 < 5 947
68 899
148351
839
—
117
—
3 521
8857
81 113
5< 433
9< °39
3*5 947
72420
1 57 208
302
Das Verkehrswesen.
Verkehrsbezirk No. 21. Die Prov. Hessen-Nassau (mit Ausschluss der Kr. Rinteln
! ©
1 z".
£3
^3
Bezeichnung
der
Verkehrs bezirke:
Weizen
Roggen
Hafer
ver-
ent-
ver-
ent-
ver*
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■
2
3
4
5
6
7
8
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Provinz Ost- und Westpreussen . . .
3'
1
i 2 ■
Ost- und westpreussische Häfen . . .
—
—
—
—
—
—
3
Provinz Pommern
—
—
—
—
—
1
4.
Poinmersche Häfen
—
—
—
1
—
'3
5
Grossherzogtum Mecklenburg usw. . .
—
—
—
—
—
6.
Häfen Rostock bis Flensburg. . . .
—
—
—
--
1
7-
Provinz Schleswig-Holstein nsw. . .
—
—
—
—
—
—
8.
Elbhäfen
—
—
2
—
—
—
9
Weserh&feu
—
—
—
—
—
—
io.
Emshafen
—
—
—
—
—
20
1 1.
Provinz Hannover, Oldenburg nsw.
1S0
I 972
475
618
627
285
I 2.
Provinz Posen
I 1
—
—
to
—
IO
'3
Reg.-Bez. Oppeln
—
—
—
—
—
—
'4
Stadt Breslau
—
—
—
—
—
—
<5
Reg.-Bez. Breslau und Liegnitz. . .
2
—
—
—
1
»3
i6.
Berlin
—
—
—
—
—
—
>7
Provinz Brandenburg
1
55
—
22
—
IO
1 8.
Reg.-Bez. Magdeburg und Anhalt . .
26
3'4
—
20
15
24
»9
Reg.-Bez. Merseburg und Thüringen .
968
2 696
543
468
1 10t
246
20.
Königreich Sachsen
71
3
20
30
2
I
21.
Provinz Hessen-Nassau und Oberhessen
78066
'7855
30348
22.
Ruhrrevier ( Westfalen)
189
—
40
3'
80
-3
Rnhrrevier (Rheinprovinz)
122
5
1 1
IO
'3
l6
24
Provinz Westfalen, Rippe nsw. . . .
2 153
4306
1228
2 129
988
1718
-5
Rheinprovinz rechts des Rheins usw. .
2 I I
2 264
294
3 309
l6l
797
26.
Rheinprovinz links des Rheins usw. .
I 293
2045
680
4679
5»8
633
27
Saarrevier nsw
60
—
—
—
I
—
28.
Rheinhafenstationen
87
40
l
145
IO
120
-9
Lothringen
*5
—
1
—
40
—
3°-
Eisass
105
—
—
—
67
—
3'-
Bayerische Pfalz
2 504
2
—
20
3«
5»
.52-
Grosshrzgt. Hessen (ausschl. Oberhessen)
8 823
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2'5'
' 439
6 103
3580
’<3
Grossherzogtum Baden
7 'Sä
169
'3
—
'»5
203
54-
Mannheim und Ludwigsh&feu . . .
2 545
165
5
—
3*
43
33.
Kiinigr. Württemberg mit Hokenzollern
'44
6
I
—
8
99
36.
Königreich Bayern
8 ! IO
178
854
18
270
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Zusammen (ohne No. 21)
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16 304
6319
12 950
IO 202
8851
Auslands verkehr
40
—
30
—
40
Überhaupt im Jahre 1903
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16 304
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IO 202
SS9I
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Gerste
Kartoffeln
Mehl und
MUhlenfbbrlkate
(ohne Kielet
Spiritus, Brannt-
wein, Essig
Wolle
304
Das Verkehrswesen.
Verkehrsbezirk No. 21. Die Prov. Hessen-Nassau (mit Ausschluss der Kr. Rinteln
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Bezeichnung
Zucker
roh
Pferde
Rind
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Verkehrsbezirke:
ver-
ent-
ver-
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2
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22
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Provinz Ost- und Westpreussen . . .
9
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2.
Ost- und westprenssuche Häfen. . .
—
—
—
—
—
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Provinz Pommern
—
—
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IO
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—
—
1
2
—
—
5
Grosslierzogturo Mecklenburg usw. . .
—
—
1 1
28
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6.
Häfen Rostock bis Flensburg
—
—
—
27
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88
7-
Provinz Schleswig-Holstein usw. . .
—
—
4*
145
—
• 995
8.
Elbhäfen
—
—
53
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2
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9-
Weserhäfen .... *
—
—
12
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Emshäfen
—
—
—
II
—
307
II.
Provinz Hannover, Oldenburg usw*.
635
1154
215
1 16;
3952
24360
12.
Provinz Posen
—
—
'S
21
187
2 542
>3-
Reg.-Bez. Oppeln
—
—
I
—
—
198
14
Stadt Breslau
—
—
1
6
—
' 893
■5-
Reg.-Bez. Breslau und Liegnitz. . .
—
—
9
"
87
979
t6.
Berlin
—
—
325
365
364
944
17
Provinz Brandenburg
—
—
'34
246
74
43«
18,
Reg.-Bez. Magdeburg und Anhalt . .
—
1
27
3°
686
957
19-
Reg.-Bez. Merseburg und Thüringen .
—
—
460
■92
3 1 *9
5 158
20.
Königreich Sachsen
—
—
71
65
9
22
21
Provinz Hessen-Nassau und Oberhesssu
170z
5003
184 098
| 22.
Ruhmvier (Westfalen)
—
109
145
112
1S5
>3-
Ruhrrevier ( Rheinprovinz >
—
495
5'
34'
• 5 234
24
Provinz Westfalen, Lippe usw. . . .
—
41
283
862
3 097
7661
>5-
Rheinprovinz rechts des Rheins usw. .
—
2
261
165
8 2S9
>337
26.
Rheinprovinz links des Rheins usw. .
5°
6
895
3 278
7 349
' 346
>7-
Saarrevier usw
—
—
23
«3
162
—
28.
Rheinhafenstationen .
—
—
54
1
'32
—
29.
Lothringen
—
—
16
30
329
—
3°-
Eisass
111
—
29
*3
268
*4
31
Bayerische Pfalz
6 065
—
98
124
'73
79
32-
Groashrzgt. Hessen ( ausseh 1. Oberhessen)
29
861
980
' 097
16 059
8215
33-
Grossherzogtum Baden
255*
—
477
335
1 674
4853
34
Mannheim und Ludwigshafen . . .
1 S32
—
368
261
I $l6
129
35.
Königr. Württemberg mit Hohenzollern
597
—
206
38
109
6 127
36.
Königreich Bayern
—
—
880
425
1 701
3' 059
Zusammen (ohne No. 21)
1 1 870
2065
6566
IO 089
49 974
122 33«
Auslandsverkehr
-
I96
490
12
'3 943
Cberhanpt im Jahre 1903
1 1 870
2065
| 6762 | 10 579
49 986
'38274
Digitized by Google
Das Verkehrswesen.
305
a. Schmalkalden), der Kr. Wetzlar, sowie die Grosshrzgl. hess. Prov, Oberhessen.
Schafe Schweine Geflügel JSTlZ'l'feh. l
Düngemittel,
anch künstliche
ver-
ent-
ver-
ent-
ver-
ent-
ver-
ent-
laden
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25
16
1 J8
I *9
1 30
Ji
—
560
—
•3 4*4
7*5
79
23
30
422
1 16
—
8266
240
32
165
6 408
—
21
2 I$6
—
10 607
28
47
20
1 566
695
623
219458
4 333
" 527
' 775
8 134
~
—
3
1 1
4
8816
263
21
—
—
—
'
4 754
5°
33
—
—
—
—
3
240
12
—
—
—
5
77
4»
147
437
'5
1 890
238
—
554
49
39
14
60
—
—
5
3 933
129
■8 Sn
274
46
—
2 907
3
9665
' '55
7
236
2 782
1 879
2655
1 294
674
5*5
■ '17
8015
12 286
60
—
4
■ 3
738
847
1 71S
466
11381
<25 435
54870
47 766
424
—
*54
'7
526
73
224
20 982
I 918
—
416
>9 35'
749
2 044
•5'
1097*
1 731
8lO
3019
51 690
789
727
' 933
6 032
I 293
288
918
7 058
279
3«
' 4*7
5 726
8 196
83
I 901
1 846
4 381
19588
3858
*0759
1
—
40
'34
213
661
12 272
1
—
—
34
—
—
* 679
1H0
—
5
260
382
1
"3
6851
—
—
*95
—
3 180
—
526
Sh
25
—
83
16
2 588
t
2 754
4656
2585
235
21 677
2633
26 445
214 3t>7
■5 535
8 1 18
*43
I 299
t 785
2 254
3 219
487
2 539
552
—
—
360
—
7
94
' 345
1 021
—
962
* 877
' 323
111
' 330
4 720
580
10
2 686
2 160
1 894
3 429
21 647
12 1 17
622
21 613
15 016
36 501
370 440
54 488
307 228
60931
122 717
589
—
20
-
11 110
206 714
7 36'
5223
22 202
15 016
36 521
370 440
65 598
S>3 942
68 292
127 940
Meitzt* n, Boden den preatts. Staates. VIII.
Digitized by Google
3or.
Das Verkehrswesen
Verkehrsbezirk No. 22. Du Ruhrrevier,
j o
! ^4
3
-
Bezeichnung
der
Verkehrsbezirke:
Weizen
Roggen
Hafer
ver-
ent-
ver-
ent-
ver-
ent-
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laden
laden
i
2
3
4
5
6
7
8
i.
Provinz Ost- und Westpreussen . . .
2
Ost- nnd westpreussische Hüfen. . .
—
—
—
—
—
_
3-
Provinz Pommern
—
—
—
—
—
—
Pommerscho Häfen
—
—
—
—
—
—
s
Grossherzogtu m Mecklenburg usw. , .
—
—
IO
—
—
—
6.
Häfen Rostock bis Flensburg . . .
—
—
—
—
1
7
Provinz Schleswig-Holstein usw. . .
—
—
IO
-
5
—
8.
ElbhUfen
10
—
1
—
—
—
9-
Weserhäfeu
—
IO
10
—
20
io
Emshäfen
10
—
50
—
—
86
i i
Provinz Hannover, Oldenburg usw. .
86
95*
1044
128
20
190
1 2
Provinz Posen
—
—
—
—
—
>3
Reg.-Bez. Oppeln
—
—
—
—
—
* 4
Stadt Breslau
—
—
—
—
—
>5
Reg.-Bez. Breslau und Liegnitz. . .
—
—
—
—
—
16.
Berlin
—
—
—
—
—
—
>7
Provinz Brandenburg
—
—
—
8
—
261
Reg.-Bez. Magdeburg und Anhalt . .
—
3*
—
>3
—
2
>9
Reg.-Bez. Merseburg und Thüringen .
—
—
—
1
—
42
20.
Königreich Sachsen
—
1
—
—
—
—
2 l ,
Provinz Hessen- Nassau und Oberhessen
—
189
3‘
40
—
80
22
Rnhrrevier (Westfalen)
5469
4*85
3797
2 3
Rnhrrevier (Uheluprovinzj
744
2 068
662
1 *51
455
*387
24
Provinz Westfalen, Lippe usw. . . .
1099
9 574
2429
2 278
777
1 295
25
Rhein pro vinz rechts des Rheins usw. .
85
19
28l
221
108
2'3
2 6
Rheinprovinz links des Rheins usw. .
• *s
935
35
4>7
20
327
•’7
Saarrevier usw
—
—
—
125
—
2*
Rheinhafenstationen
>33'
6l 867
209
2 7 862
12
80745
29-
Lothringen
—
*5
—
—
—
3°
Eisass ....
IO
_
—
-
3*
Baverische Pfalz
—
—
—
—
—
-
3*-
Orosshrzgt. Hessen fansschl. Oberhessen)
3'
—
—
—
1 1
I
33
Grossherzogtum Baden
~
—
—
—
H
Mannheim nnd Ludwigshafen . . .
—
—
—
—
—
3 5
Königr. Württemberg mit Hohenzoliern
—
—
—
—
—
—
Königreich Bayern
—
—
—
—
25
Zusammen (ohne No. 22)
34*'
75 65«
4797
32 229
>533
85 675
Auslands verkehr
—
IO
40
5*
—
•39
Überhaupt im Jahre 1903
34* >
75 661
4837
31 281
>533
$5 814
Digitized by Google
Das Verkehrswesen.
307
soweit dasselbe zn Westfalen gehört
Gerste
Kartoffeln
Mehl uu«l
MUhlenfabrlkate
(ohne Kiele)
Spiritus, Brannt-
wein, Essig
Wolle
ver-
ent-
ver-
ent-
ver-
ent-
ver-
ent-
yer-
ent- I
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9
IO
1 1
12
‘3
*4
'5
16
17
■8
-
—
-
1 230
-
-
-
20
2
-
—
—
—
4 3»o
—
—
—
10
—
—
—
—
—
430
—
—
—
3»
—
—
—
—
—
10 946
—
—
10
2
—
—
—
—
243
1
76
—
—
—
—
—
—
—
71
—
96
—
33
1
—
—
2
—
>3
4*
—
42
1
—
—
—
—
3$
10 193
59
200
I
1
—
26
—
7
s*
441
10717
33
3'2
25
13
_
7520
•'3
20
-
1
—
—
35
6 021
—
—
—
6
:
—
—
—
—
644
—
—
—
622
—
— ;
—
—
—
■ 8 562
—
98
I
316
—
—
I 542
—
39081
—
224
1
1 162
—
1
—
984
9
28 148
20
'7'
2
45
—
—
—
—
IO
7653
—
15
5
«s
—
16
25
—
«7
1 613
327
292
>5
3
3
8
*346
19 357
47 706
25"
3
f 6 1
213
4192
5 »35
20 145
18 795
1412
538
3
193
365
3 947
422
12 736
15 158
19976
499
2139
16
190
*3
227
185
883
1 634
I 050
460
7°
1 1
77
s*
957
602
1 I 251
■ 289
4 770
379
12
161
368
*5
89
'5
47906
342
97
I 606
49 19*
141
I I
-
IO
12
5
5°
136
37
““
2 995
5
33
1
25
—
-
-
-
21
* 43°
-
9
1
2
5
—
*45
55803
5850
168 734
40 699
108 732
3034
5982
94
634
—
21
127
12 896
5
Il6
-
22
-
1
645
55824
5977
iSl 630
40 704
lOS 848
3034
6004
94
635
20*
Digitized by Google
308
Da» Verkehrswesen.
Verkehrsbezirk No. 22. Das Ruhrrevier,
□
1 ^
, 2
Bezeichnung
der
Verkehrsbezirke:
Zucker, roh
Pferde
Rindvieh
ver-
eBt-
ver-
ent-
ver-
ent-
laden
laden
laden
I
2
>9
20
21
22
»3
24
I.
Provinz Ost- und Westprenssen . .
6l
1 917
2.
Ost- und westpreussische Häfen. . .
—
—
—
.6
—
22
3
Provinz Pommern
—
—
—
—
347
4
Pommersclie Häfen
—
—
—
—
IO
5
Grossherzogtiun Mecklenburg; nsw. .
—
—
—
Il6
—
467
6
Häfen Rostock bis Flensburg, . . .
—
—
—
—
—
5 7*4
7
Provinz Schleswig-Holstein usw. . .
—
—
1
3'
—
8 849
8
Elbhäfen
—
—
3
19S
I
577
9
Weserhäfen
—
—
4
—
5
231
IO
Emshäfen
—
—
—
—
69
974
1 1
Provinz Hannover, Oldenburg usw. .
—
609
1 *7
7*7
182
26 206
12
Provinz Posen
—
—
20
3
1 742
13
Reg.-Bez. Oppeln . . %
—
—
—
—
—
—
■4
Stadt Breslau
—
—
—
—
—
34
■5
Reg.-Bez. Breslan und Liegnitz . . .
—
—
I
3
—
47
16
Berlin
—
—
30
70
—
5 876
1?
Provinz Brandenburg
—
—
9
■ S
21
3959
l8
Reg.-Bez. Magdeburg nnd Anhalt . .
—
4
—
—
6 5<>3
*9
Reg.-Bez. Merseburg und Thüringen .
—
—
62
74
■8
778
20.
Königreich Sachsen
—
—
1
4
—
—
21.
Provinz Heesen-Nassau und Oberbessen
—
'45
109
185
1 12
22
Ruhrrevier (Westfalen)
s
358
36 3*>5
23
Ruhrrevier (Rhciuproviuz)
14
12
3*7
662
8 160
" 035
24
Provinz Westfalen, Lippe usw. . . ,
662
555
3284
4 *39
43 851
25
Rheinprovinz rechts des Rheins usw. .
1
—
87
97
2 510
625
26.
Rheinprovinz links des Rheins usw. .
—
—
232
■354
8 504
43*
27
Saarrevier usw
—
2
IO
—
—
28.
Rheiuhafenstationen
—
—
7
18
149
33
29
Lothringen
—
—
,
I
168
—
’>o.
Elsas»
—
—
—
—
55
—
31-
Bayerische Pfalz
~
—
—
—
8
-
32
Orosshrzgt. Hessen (ansschl. Oberhessen)
—
—
—
26
64
IO
53
Grossh erzogt um Baden
—
—
—
l
—
34-
Mannheim nnd Ludwigshafen . . .
—
—
—
—
—
—
ö
Kßnigr. Württemberg mit Hohenzollern
—
—
—
—
—
—
3»
Königreich Bayern
—
—
6
4
4
114
Zusammen (ohne No. 22)
•5
12S3
1584
6900
24 246
120 275
Auslandsverkehr
—
—
I
948
125
■88
Oberhaupt im Jahre 1903
‘5
1283
1585
7S4S
*4 37'
120 463
Digitized by Google
Schweine
Düngemittel,
auch künstliche
ver-
ent-
ver-
ent-
ver-
I ent-
laden
laden
laden
27
28
29
30
3>
3*
—
39
—
224
> *75
—
—
—
21
240
—
2
22
>5*75
—
—
—
—
6
943
—
—
»33
1
I
8834
—
—
3»4
—
I
9*3
>7>
—
8 129
—
4*
6 195
—
—
5 >9»
22
*5
I 281
7*3
—
757
6
42
395
7>7
—
>43
I
304
—
3
119 871
11 415
828
77069
5 590
'3
462
4
691
1 992
—
—
—
9
5 337
22$
—
—
1 657
—
19*
—
—
—
229
4
433
3*3
—
3
1 572
26
»5
5*3
5*7
—
“
11 167
'»*35
20 278
—
4>7
7056
2
2> 3>*
7>7
9
39
> 247
6884
927
—
—
26
267
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—
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—
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Ost- und westpreussische Häfen. . .
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—
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—
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—
—
—
—
—
—
6.
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—
—
—
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—
—
—
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—
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—
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—
—
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—
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—
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—
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—
—
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—
—
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—
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—
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—
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—
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—
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Königr. Württemberg mit Hohenzollern
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101
97
497
—
9
1 702
76
IO
964
5444
43659
71 180
5583
1 43 980
7' 573
51 086
-
-
—
49
5
'5
1 509
3 »45
964
MHtzPU
5344
, Hodr-n de»
1 43 659 1 7*229
1 pretuts. Staat«». VIII.
558s
43 995
73082
54 33'
21
322
Das Verkehrswesen.
Verkehrsbezirk No. 26. Die Rheinprovinz links des Rheins
©
/.
S
Bezeichnung
der
Verkehrsbezirke:
Weizen
Roggen
Hafer
ver-
ent-
ver-
ent-
ver- | ent-
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I
2
3
4
5
6
7 ; 8
I.
Provinz Ost- nnd Westprenssen . . .
—
2.
Ost- und westprenssische Häfen. . .
—
—
—
—
— —
3-
Provinz Pommern
—
— .
—
—
— —
4
Poraraersche Häfen
—
—
—
— —
5-
Grossherzogtum Mecklenburg usw.. .
—
—
—
I
1 20
6,
Häfen Rostock bis Flensburg. . . .
—
1
—
'
— 2
7-
Provinz Schleswig-Holstein usw. . .
—
—
—
—
— —
S.
ElhhÄfen
—
—
—
—
— 26
9
Weserhäfen
9
—
—
—
— —
IO
Emshäfen
10
—
10
—
— 50
i i.
Provinz Hannover, Oldenburg usw. .
13
34
70
2
3 >8
12
Provinz Posen
—
1
—
20
I —
Reg.-Bcz. Oppeln
—
—
—
—
— —
' U
Stadt Breslau
—
—
—
—
— —
‘5
Reg.-Bez. Breslau und Liegnitz. . .
—
12
—
—
— —
16.
Berlin
—
12
1
—
10 5
*7-
Provinz Brandenburg
—
9
—
44
5 —
18.
Reg.-Bez Magdeburg und Anhalt . .
—
108
—
6
— 12
«9
Reg.-Bcz. Merseburg und Thflriugen .
—
144
—
20
54 30
»o
Königreich Sachsen
20
4
5
1
>5 3
21.
Provinz Hessen -Nassau nnd Oberhessen
2045
1 »93
4679
680
633 538
22.
Ruhrrevier 1 Westfalen)
935
35
417
35
337 30
3 3
Ruhrrevier (Rheinprovinz)
10 504
7070
3 570
5283
3 485 3 857
-4-
Provinz Westfalen, Lippe usw. . . .
8*4
201
1 172
17
12.8 5
25
Rheinproviuz rechts des Rheins naw. .
8084
2 902
6375
3 >°3
4 666 | 2 701
26.
Rheinprovinz links des Rheins usw. .
836.5
33 435
26 048
-7-
Saarrevier usw
406
65
522
279
2 102 I 10I
28.
Rheinhafenstationen
1 772
14 767
736
13 567
123 7078
- 9
Lothringen
157
339
165
781
> 67 1 263
30
120
—
30
—
131 1
3 1
Bayerische Pfalz
364
108
97
107
1 96 58
32-
Grosshrzgt. Hessen (anuchl. Oberhessen)
86
5830
42
3 547
443 1073
>3
Grossherzogtum Baden
—
>3
10
—
— 10
34
Mannheim und Ludwigshafen . . .
—
—
—
297
'37
Königr. Württemberg mit Hohenzollern
—
—
—
—
— 3
30
KBnigreich Bayern
<5
—
—
6
6 1 38
Zusammen (ohne No. 16)
35364
32 938
17901
37 797
15090 16029
Auslands verkehr
6339
4 781
>3 338
2 292
I 9<>9 t 490
Überhaupt im Jahre 1903
3« 703
37 709
31 229130089
>6 9991 >7 5'9
Digitized by Google
D»* Verkehrswesen.
323
(mit Ausschluss des Sa&rreriers) und das Fürstentum Birkenield.
Gerste
Kartoffeln
Mehl und
MUlilenfahrikate
ohne Kleie*
Spiritn*
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Braunt-
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Wolle
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—
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—
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14 0S0
1 856
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4 042
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>9 >»3
25 090
91 50s
769*4
44 786
53 847
4*39
12045
7993
10 670
21*
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324
Das Verkehrswesen.
Verkehrsbezirk No. 28. Die Rheinprovini linke dee Rheins
c
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ßeaeicb nung
Zucker, roh
Pferde
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Verkehrsbeairke:
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Provinz Ost- und Westpreussen . .
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3867
2.
Ost- tuitl westprenssische Ulfen. . .
—
—
—
—
—
1 516
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—
23
2
—
934
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—
—
1
—
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1 5-
Grosüberzogtün» Mecklenburg usw. .
—
—
11
4
2
*34
6.
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—
—
19
11
—
2 281
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Provinz Sebleswig-Holitein usw.
—
—
33
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—
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Klbhäfen
—
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Weserhifen
—
—
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—
—
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—
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Provinz Posen
—
—
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I
22
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Reg.-Bez. Oppeln
—
—
19
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.Stadt Breslau
—
—
I
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—
—
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Reg.-Bez. Breslau und Lieguitx. . .
—
—
37
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—
264
10.
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—
—
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4
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—
—
386
121
3'
3 390
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Reg.-Bez. Magdeburg und Anhalt
—
54
* 474
94
I
7 102
ut
Reg.-Bez. Merseburg und Thüringen
—
—
I 372
22
3
2 037
2 U .
Königreich Sachsen .......
—
—
944
JS
—
—
2 I
Provinz Hessen- Nassau und Oberhesseu
6
5»
-’7»
895
1 346
7 349
: ».
Rubrrevier (Westfalen)
—
—
> 354
252
432
S 504
1 2.3
Rubrrevier (Kbeinprovinz)
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37
2 431
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Provinz Westfalen, Lippe nsw. . .
—
4 36*
627
7<>7
643
3875
Rhcinyovinz rechts des Rheins usw.
24
—
962
242
7 010
5 215
20
Rheinprovinz links des Rheins usw. .
34 44 »
0328
*47 039
27.
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—
I
6m
383
15 349
2 5 '-'4
25
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—
—
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—
—
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1 942
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—
—
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Bayerische Pfalz
—
—
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995
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—
435
1 22S
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(Irossherzogtum Baden . . .
—
—
52
49
|
189
34
M i tinheim and Ludwigshefen . .
—
2
245
415
23b
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1 35-
Ktinigr. Württemberg mit Hohenzollern
—
-
68
26
IO
37
3*-
Königreich Bayern .
467
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Zusammen uhne No. 261
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IO
3 872
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Oberhaupt im Jahre 1903
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24 403
24 118
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Digitized by
Du Verkehrswesen.
325
(mit Ausschluss des Sa&rreriers) und das Fürstentum Bixkenfeld.
Schafe
Schweine
Geflügel
Düngemittel,
auch künstliche
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—
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—
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—
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2
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•0759
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1 16
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•* 739
21 927
6763
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124 644
•35 *87
701
*3
*3 566
5 390
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2 287
•3 193
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I
2871
> 403
140
—
86
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—
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952
1 266
—
288
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—
165
—
1 261
—
126
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—
2 I64
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5 334
9
*469
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4
1 067
2 086
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18559
•94 3<>4
2 267
*993
3
* 547
199
—
4 >98
44
546
«3
—
813
7*7
—
3*5
6
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1 j
2 I99
4
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5S08
•45
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2
2 41 I
—
18
30 73*
10 249
626
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mm
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363 679
129 824
*54 745
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•30 '73
*8 157
VI
248
20 258
14*76
77 560
19081
34 606
35 *33
68953
76658
383 937
144 100
33* 3»5
76 774 1
•64 779 1
Digitized by Google
320
Das Verkehrswesen.
Verkehrebezirk No. 27. Das Saarrevier von Neun-
c
/.
5
Bezeichnung
der
Verkehrsbezirke:
Weizen
Roggen
Hafer
ver-
1 ent-
ver-
ent-
ver-
I ent-
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laden
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>
2
3
4
5
6
7
8
i.
Provinz Ost- und Westpreussen . . .
__
2.
Ost- und westprenssische Häfen. . .
—
—
—
3-
Provinz Pommern
—
4-
Pommersche Hilfen
—
5-
Gross)) erzogt um Mecklenburg usw. . .
—
—
—
6.
Hiifen Rostock bis Flensburg. . . .
—
—
7
Provinz Schleswig-Holstein usw. . .
—
8.
Elbhäfen
.
9
Weserhafen
IO.
Einshiifen
—
I I.
Provinz Hannover, Oldenburg usw.
—
—
__
12
Provinz Posen . . .
—
2
_
•3-
Reg.-Bez. Oppeln
—
—
'4
Stadt Breslau
—
—
'5
Reg.-Bez. Breslau und Licgnitz. . .
—
—
1 6.
Berlin
—
'7
Provinz Brandenburg
—
—
—
—
iS
Reg.-Bez. Magdeburg und Anhalt . .
—
—
—
—
—
19
Reg.-Bez. Merseburg und Thüringen .
—
—
_
20
Königreich Sachsen
—
—
21
Provinz Hessen -Nass au und Oberbessen
_
60
t
2 2
Ruhr re vier (Westfalen)
—
—
—
_
«*s
-3
Ruhrrevier i Rheinprovinz
—
—
—
2
—
10
-’t-
Provinz Westfalen, Lippe usw. . . .
—
—
—
3
5
-5
Rheinprovinz rechts des Rheins usw. .
—
—
—
33
—
107
2 f>
Kheinprovinz links des Rheins usw. .
65
406
279
5»»
101
2 102
-:
Saarrevier usw .
470
718
3
12
2 8,
Rheiuhafenstatioucii
—
—
—
36
Lothringen
42
•IO4I
*7«
«309
»03
5 889
i'>
—
»37
—
226
97
3'
Bayerische Pfalz
*5
'37
348
250
31
1 228
i-
Grosshrzgt. Hessen (ausschl. Oberbessen
10
24
—
9»
_
5o
!3
Grossherzogtnni Baden . .
—
Sz
—
1
53
34
Mannheim und Ludwigshafen
—
*599
—
1766
_
4 749
Klinigr. Württemberg mit Ilohenzollern
—
*4
—
—
10
3"
Königreich Bayern
1 1
s
9
—
Zusammen (ohne No, 271
142
6631
803
4204
345
14 462
Analandsverkehr
-
13*
370
—
482
Oberhaupt im Jahre 1903
142
6769
803
4574
345
»4 944
Digitized by Google
328
Das Verkehrswesen.
Yerkehrsbezirk No. 27. Das Saarrevier von Neun-
c
1 y,
1 s
1 t-:
Bezeichnung
der
Verkehrshezirke:
Zncker, roh
Pferde
Rindvieh
ver-
ent-
ver-
ent-
ver-
ent-
laden
laden
laden
I
a
19
20
ZI
22
*3
24
1.
Provinz Ost- und Weatpreussen . . .
2
_
2.
Ost- und westpreussische Hiifen. . .
—
—
—
—
j-
Provinz Pommern
—
—
—
2
•1
Pommersche Häfen
—
—
—
—
—
—
5-
Grossherzogtum Mecklenburg usw.. .
—
—
—
—
—
—
6.
Häfen Rostock bis Flensburg. . . .
—
—
1
7
Provinz Schleswig-Holstein usw. . .
—
*7
353
s.
Elbhäfen
—
—
—
—
—
9-
Weserbäfen
_
—
—
—
—
—
IO.
Einshäfen
—
—
—
—
—
26
1 1 .
Provinz Hannover, Oldenburg usw.
—
10
2
64
_
47
1 2
Provinz Posen
—
—
—
—
—
—
'3
Reg.-Bez. Oppeln
—
—
—
—
—
—
*4
Stadt Breslau
—
—
—
—
—
15
Reg.-Bez. Breslau und Liegnitz. . .
—
—
—
—
—
—
1 6.
Berlin
—
—
1
6
—
7
<7
Provinz Brandenburg
-
—
1
35
—
—
«8
Reg.-Bez. Magdeburg und Anhalt . .
—
—
—
19
Reg.-Bez. Merseburg und Thüringen .
—
—
16
3
20.
Königreich Sachsen
—
—
1
—
—
—
21 .
Provinz Hessen-Nassau und Oberhessen
— .
—
«3
»3
—
162
22.
Rnhrrcvier (Westfalen)
—
—
IO
2
—
-7-
Ruhrrevier (Rheinprovinz)
—
—
>3
*3
—
5*
-4
Provinz Westfalen, Lippe usw. . . .
—
—
7
—
—
4
Rheinprovinz recht* des Rheins usw. .
—
—
•9
—
«
26.
Rbeiuproviuz links des Rheins usw. .
1
—
383
6lO
2504
15349
Siarmier usw
.6
3*4
3819
28.
Rheinhafenstationen
—
—
—
—
—
—
29.
Lothringen
—
1
76
196
uz6
1 238
3"
Elsas»
—
1*3
*5
280
48
30*7
3 1 -
Bayerische Pfalz
—
—
112
38
548
■ 580
Orosshrzgt. Hessen (ausschl. Oberhessen)
—
76
IO
6
*3
—
33-
(! ross h erzog tum Baden
—
—
93
63
2
•37
34
Mannheim und Lndwigshafen . . .
—
IO
z8
*7
>3
3 610
35-
Kiinigr. Württemberg mit Hohenzolleru
—
—
“
2
~
—
36.
Königreich Bayern
—
40
3 °74
Zusammen (ohne No. 27)
1
220
850
1410
4264
28 672
Auslaudsverkebr
—
—
4
<37°
5«
977
Überhaupt im Jahre 1903
1
220
»54
2780
4322
29649
Digitized by Google
Düngemittel,
auch künstliche
ver- I ent-
laden
25 | 26
107
8
23 ; 701
72
- j 30
9 64
5 390 i 23 5«>
13647
ver-
ent-
laden
29
3°
1
—
—
_
7
—
—
—
—
2
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5
30
6
—
__
—
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—
25
—
1
2
I
4
1
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—
33
26
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*'3
134
5°
2 003
60
1
44
103
—
—
483
958
386
2
—
'23
3
125
2
1760
89
210
1 1 902
710
5
3
9
1034
384
330
2 830
ver-
ent-
laden
3'
32
IO
255
70
10
40
10
IO
10
2S2
170
IO 068
—
4 558
-
70
—
10 166
—
7 979
— j
80
41
6 339
656
4633
—
12 272
661
74
32
—
20
• 25
—
212
298
'3 '93
2 287
13 498
171
40
6235
19976
4 553
33
6 908
647
8078
33'
20527
'32
5 °99
.67
20 460
—
24 688
i° |
UI.
Der Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen.
Von
Dr. Carl Hteinbrück,
Privatdozent an der Universität Halle.
Die Entwicklungstendenzen im Handelsgewerbe.
Ähnliche, wenn auch nicht ganz so einschneidende Veränderungen wie beim
Verkehr haben sich beim Handel, dessen wirtschaftliche Tätigkeit in der Ver-
mittelung des Warenausgleiobs zwischen Produzenten und Konsumenten besteht,
in den letzten Jahrzehnten vollzogen. Die Ursachen dieser Entwicklung sind zum
grösseren Teile in der Vervollkommnung der Kommunikationsmittel zu suchen.
Vor allem wurde dadurch der Orosshandel beeinflusst. Während früher
eine Mitteilung, die Antwort auf eine Anfrage Wochen, im Überseeischen Verkehr
sogar Monate brauchte, um an ihren Bestimmungsort zu gelangen, ist heute die
Nachrichten Übermittelung in wenigen Stunden bis in die entferntesten Gegenden
möglich. Die Übersicht Uber die Marktlage ist damit eine allgemeine und klare
geworden. Während früher die Grosshändler genötigt waren, umfangreiche Waren-
mengen in ihren Niederlagen aufzuspeicbern und oft imstande waren, bei ein-
tretender dringender Nachfrage Geschäfte mit hohem Verdienst abzuschliessen,
werden solche günstige Konjunkturen immer seltener, da jeder unvorhergesehene
Bedarf leicht und schnell durch Vermittelung von Eisenbahnen und Dampfschiffen
befriedigt werden kann. Zudem ist die Gefahr der Verzögerung und des Verlustes
von Transporten durch abgeschlossene Versicherungen beseitigt.
Es beschränkt sich daher der Verdienst im Warenhandel auf eine sehr mässige
Provision bei grösstmöglichster Ersparung von Unkosten.
Eine andere Folge der Verkehrserleichterung und der gesicherten Rechts-
pflege in den meisten Handelsländern ist die Tendenz, die Mittelspersonen des
Handels zu umgehen und direkte Beziehungen zwischen dem Erzeuger and Ver-
arbeiter des Produktes herzustellen.
Damit geht das Bestreben zur Spezialisierung und Erweiterung des Handels-
betriebes, xur Erhöhung der Leistungsfähigkeit in Bezug auf Kenntnis des Marktes,
passender Verkaufsstädte, Lager usw. Hand in Hand.
Digitized by Google
332
Der Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen.
Ebenso haben sich im Kleinhandel, das ist dem Handel der Verkäufer
mit den Konsumenten, erhebliche Veränderungen vollzogen. Eine grosse Zahl
ungeeigneter und unvorgebildeter, zum Teil in anderen Berufen gescheiterter
Existenzen hat sich dazu gedrängt, einen Kleinhandel zu begründen. Sie wurden
dazu veranlasst durch die rechtliche und tatsächliche Leichtigkeit, ein solches Unter-
nehmen, welches nur geringe Anforderungen an die Kenntnisse und den Fleiss des
Geschäftsinhabers zu stellen scheint, zu beginnen. Durch die zunehmende Konkurrenz
werden nun nicht etwa die Preise erniedrigt, sondern nur die Gewinne der einzelnen
Händler ermässigt und die Neigung verstärkt, unverhältnismässig hohe Gewinn-
prozente zu nehmen und zu bedenklichen Praktiken, wie Verschlechterung der
Qualität usw. zu schreiten, um den Ausfall an Umsatz wieder auazugloichen.
Diesem übermässigen Zudrang steht eine Tendenz zum Ausschalten des
Kleinhandels gegenüber. Es entwickelt sich eine Erweiterung kleiner Handels-
betriebe zu grossen Warenhäusern und zum Zusammenschluss der Konsumenten zu
Vereinen, den sogen. Konsumvereinen, die durch den gemeinsamen Bezug von
Waren in grösseren Posten und deren Verkauf an ihre Mitglieder den Kleinhandel
gänzlich und zum Teil auch den Grosshandel zu beschränken bestrebt sind.
Die Zahl der Handelsbetriebe. Im Anschluss an die Tabelle in Bd. III,
S. 299 folgt eine Zusammenstellung der in der Berufszählung vom 14. Juni 1895
für Preussen ermittelten Handelsbetriebe mit Waren und ihre Gliederung
auf die einzelnen Warengattungen.
„ , , . Gewerbebetriebe
Handel nut überhaupt
Gewerbtätige
Personen
1 . Tieren
18178
20058
2. landwirtschaftlichen Produkten . .
59088
85 799
3. Brennmaterial
14 IO9
29901
4. Baumaterialien
2787
,233I
5. Metallen und Metallwaren . . .
6550
20384
6. Maschinen und Apparaten . . .
I 227
37io
7. Droguen, Chemikalien
3737
11458
8. Kolonial-, Esu- und Trinkwaren
101 460
174129
9. Wein und Spirituosen
4606
14063
10. Tabak und Zigarren
7199
9155
11. Leder, Wolle, Baumwolle. . . .
3*9®
6664
12. Manufakturwaren
36188
I 12 232
13. Kurz- und Galanteriewaren . . .
IO3IO
19346
14. verschiedenen und anderen Waren
88481
120239
15. Trödelhandel
2123
2841
Zusammen Warenhandel
359341
642310
Der Handel mit Tieren und landwirtschaftlichen Produkten umfasst demnach
ausser dem Handel mit Kolonialwaren die höchste Zahl der Betriebe, besonders
unter Hinzuzäblung der Betriebe, welche Esswaren und Wolle verkaufen, die aber
anderen Gruppen mit zugezählt sind.
Digitized by Google
Der Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen.
333
Beziehungen zwischen Handel und Landwirtschaft.
Die Organisation und Technik eines jeden Handelszweiges wird wesentlich
bedingt durch die Beschaffenheit des gehandelten Artikels. Der Verkehr in Roh-
produkten, die jahraus, jahrein in stets gleicher Qualität gewonnen und erzeugt
werden, gestaltet sich in anderer Weise als der in solchen, die in stets ab-
weichender Beschaffenheit erscheinen. Die landwirtschaftlichen Erzeugnisse gehören
in der Mehrzahl der letzteren Art an. Schon dadurch vollzieht sich der Handel
mit ihnen unter besonderen Usancen. Da sie zudem in der Hauptsache Rohprodukte
siud, die mindestens einer, zuweilen einer mehrfachen Umarbeitung bedürfen,
bevor sie eine für den menschlichen Konsum geeignete Beschaffenheit erlangen,
nnd infolgedessen nicht direkt an die Konsumenten geliefert werden können, so
ist der Landwirt zwecks ihrer Verwertung auf den Händler angewiesen.
Das Getreide musB erst in die Hände des Müllers übergehen und das ber-
gestellte Mehl vom Bäcker zu Brot verarbeitet werden; die Schlachttiere müssen
erst vom Fleischer zugerichtet werden, damit sie in Teilstücken an die Konsumenten
abgegeben werden können. Zwar werden andere Erzeugnisse von dem Landwirt
fertig zum Gebrauch geliefert, z. R. Milch, Butter, frisches Obst, Kartoffeln,
Gemüse ubw., aber auch bei ihnen findet häufig ein Verkauf an Händler statt, die
Bie an die einzelnen Konsumenten abgeben. Sogar der kleine Bauer wird immer
mehr in die Verkehrswirtschaft hineingezogen und ist gezwungen, einen möglichst
grossen Teil seiner Produkte zu verkaufen. Besonders seit der Vermehrung und
dem gewaltigen Anwachsen der Grossstädte wurde der direkte Absatz an die
Konsumenten stetig erschwert. Auch im lokalen Verkehr ist es jetzt für den Pro-
duzenten und Konsumenten bequemer, an eine Mittelsperson zu verkaufen und von
ihr zu kaufen. Da nun der Zwischenhändler mit Recht für seine Mühewaltung
entschädigt werden will, so muss der Konsument, auch wenn keine Umarbeitung
nötig war, einen weit höheren Preis für die Waren bezahlen, als der Landwirt
empfängt. Der Händler nimmt aber dem Bauern das Risiko der Verwertung seiner
Erzeugnisse ab.
Der Verkauf des Haupterzeugnisses der Landwirtschaft, des GetreideB,
vollzieht sich im allgemeinen so, dass der Bauer und auch der grössere Besitzer
sein Getreide auf den nächsten Markt bringt, wo es von den Vertretern und
Agenten der Grosshändler oder von kleinen Zwischenhändlern angenommen wird.
Auch können die in den Dörfern ansässigen kleinen Händler, die wie ein Hetz das
ganze Land überziehen, odor die auf die Dörfer geschickten Agenten der Gross-
häudler es an Ort und Stelle erwerben. Es Bteben sich meist nicht gleich starke
und gleich unterrichtete Parteien gegenüber. Die wirtschaftliche Stärke und
Energie findet sich regelmässig nur auf der Seite des Händlers, auf der anderen
Seite oft Abhängigkeit, Unkenntnis und Gleichgültigkeit. Vor allem fehlt meist
die Energie, die für den Nicbthändler günstigen Momente auszunutzen. Das Geld-
bedürfnis zwingt den Landwirt, unmittelbar nach der Ernte seinen Erdrusch los-
zuschlagen. Niedrigste Preise, höchste Provision, Abgeschnittensein von jeder
Möglichkeit der Ausnutzung der Konjunktur sind die Folgen.
Digitized by Google
334
Der Haudel mit landwirtschaftlichen Erzengnissen.
Der Qetreideverkauf des Grossgrundbesitzers mit bedeutenden Produktions-
mengen gestaltet sich insofern leichter, als dabei ein direkter Verkehr zwischen
Grossgrundbesitzer und Grossbändler stattßndet.
Der Getreideabsatz ist also im allgemeinen durchaus nicht zweckmässig
organisiert, denn der unmittelbare Verkehr zwischen den Produzenten und den
Verarbeitern des Produktes (Müller, Brauer, Proviantamt) ist zu wenig entwickelt.
Zwar sind die Proviantämter nach dem § 61 der Proviantamtsordnung vom 9. Februar
1893 angewiesen, dem Ankäufe aus erster Hand unbedingt den Vorzug zu geben,
soweit es möglich ist, auf diesem Wege ohne Verteuerung der Naturalien und ohne
sonstige wirtschaftliche Nachteile den Bedarf rechtzeitig zu decken. „Wenn voraus-
Zusehen ist, dass der Bedarf infolge örtlicher Verhältnisse nicht ganz durch Bezüge
aus erster Hand gedeckt werden kann, dann ist der Ankauf aus zweiter Hand in
Betracht zu ziehen.“
Die Hindernisse, die sich zum Teil der allgemeinen praktischen Durch-
führung dieser zweckmässigen Anordnung in den Weg stellen, sind dieselben wie
die, welche die grossen Müller und Brauer bestimmen, der Händlerware den Vor-
zug zu geben. Sie beruhen in der Verschiedenheit der Sorten und mangelhaften
Reinigung der gelieferten Waren, in der zu geringen Übereinstimmung zwischen
Probe und Lieferung. Dazu kommt noch ein Krebsschaden, der sich beim Ge-
treidehandel besonders im Osten der Monarchie häufig vorfindet. Es ist die Ver-
quickung des Handelsgeschäftes mit dem Bankiergeschäft. Der Händler gibt dem
kreditbedürftigen Landwirt Vorschüsse auf das zu liefernde Getreide; damit wird
eine für den Landwirt verhängnisvolle wirtschaftliche Abhängigkeit von dem Händler
hergestellt, die noch dadurch vergrössert wird, dass der oft skrupellose Händler
Lieferant aller Gebrauchsartikel des in seine Hände gegebenen Landwirts bleibt.
Die Aufnahmefähigkeit der kleineren Mühlen ist gegenüber dem sich nach
der Ernte überstürzenden Angebote auch nur eine geringe; als industrielle Unter-
nehmungen können sie nicht grössere Lager halten, als zur gleicbmäasigen Fort-
führung ihres Betriebes erforderlich ist.
Beim Verkauf des Viehes ist zu unterscheiden, ob es Bich um Mast- oder
Magervieb, um die Deckung des lokalen Bedarfes oder entfernt gelegener Orte
handelt. Magervieh wird zwar hin und wieder direkt von Landwirt zu Landwirt
bezogen, doch in den weitaus meisten Fällen von Händlern aufgekanft, die es nach
den Märkten bringen, wo Nachfrage dafür besteht.
Der Verkauf des Mastviehes geschieht an die Fleischer oder auch an Auf-
käufer und nur bei Grossbetrieben direkt an die Grosshändler. Die Einwirkung
des Zwischenhandels ist beim Vieh, besonders wenn es sich um die Versorgung der
Schlacbtviebhöfe der Grossstädte handelt, noch einschneidender als beim Getreide.
Der Aufkäufer eines Bezirkes liefert das Tier an den Grosshändler, dieser an den
Kommissionär, dieser wieder an den Grossschlächter, der es an den Grossfleisch-
händler abgibt, von dem es endlich in die Hände des Verkäufers gelangt. In den
Fällen, in denen diese Zwischenstufen nicht durchlaufen werden müssen, ist der
Verdienst der Schlächter entsprechend grösser. Dabei wird wenig Rücksicht auf
die Qualität des Fleisches genommen.
Digitized by Google
Der Hendel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen.
335
Es wäre verfehlt, den Zwischenhandel überhaupt als überflüssig zu bezeichnen.
Die einfachen Formen des Verkehrs, die in der direkten Übermittelung des Viehes
vom Produzenten an den Jjadenfleischer bestehen, sind mit der jetzigen wirtschaft-
lichen Entwicklung vielfach nicht mehr zu vereinigen. Die wachsende Dichtigkeit
der Bevölkerung, die Ausdehnung der Eisenbahnen, die Errichtung von Schlacht-
höfen in allen mittleren und grösseren Städten drängen auf eine Konzentration des
Viehhandels auf den grossstädtischen Viehhöfen hin. Der Zwischenhändler, der
das Vieh aus Ostpreussen und Posen nach Berlin oder aus Schleswig-Holstein nach
den rheinischen Industrieorten bringt, erspart dem Landwirt nicht nur weite Reisen
zum Zwecke des Bezuges und Absatzes und damit Kosten, die viel höher sind als
der Gewinn des Händlers, sondern kennt auch am besten die Märkte, an denen
die betreffende Qualität des Viehes am vorteilhaftesten verwertet werden kann.
Vielfach ist in den grossen Städten auch die Einschaltung des Grosssohlächters
und Grossfleischhändlers zwischen dem Landwirt oder dem Viehhändler und dem
Ladenfleischer berechtigt.
Der Zwischenhandel hat aber auf diesem Gebiete das durch volkswirtschaft-
liche Rücksichten gebotene Mafs überschritten. Die Zahl der Zwischenstufen beim
Viebhandel ist eine zu grosse, zudem ist es häufig einigen wenigen kapitalkräftigen
Firmen gelungen, die kleinen selbständigen Händler in die Rolle von Aufkäufern
hinabzudrücken. Ebensowenig ist es erwünscht, dass unter gewöhnlichen Verhält-
nissen die Ladenschlächter in immer grösserem Umfange nur Detailverkäufer des
von den Grosefleischern geschlachteten Viehes werden und dadurch in Abhängig-
keit von diesen geraten.
Ein Überhandnehmen des Zwischenhandels birgt eine doppelte Gefahr in
sich. Einerseits steigen die Kosten, je mehr Mittelspersonen an dem Handel
beteiligt sind, andererseits bewirkt die Monopolisierung des Handels in wenigen
Händen eine Steigerung der Möglichkeit eines Machtmissbrauches. Zudem neigt
der Grosahändler, im Gegensatz zum kleinen selbständigen Händler, der auf dauernde
Geschäftsbeziehungen mit seinen ständigen Lieferanten Gewicht legt, dazu, ein-
tretende Krisen zu verschärfen und durch künstliche Beeinflussung des Preises
höhere Gewinne zu erzielen.
Die missliche Lage des Landwirts gegenüber der Macht des Händlertums
wird noch durch die Unübersichtlichkeit der Marktverhältnisse verschärft, die eine
vergleichende Beurteilung der Gesamtmarktlage erschweren. Auch naoh Beseitigung
der Ungleichheiten in der Kotierung kann die grosse Mehrzahl der Landwirte den
Marktwert ihres Viehs kaum zuverlässig beurteilen, denn sie verfügen nur in den
seltensten Fällen Uber die nötigen Fachkenntnisse, um die Einreihung ihres Viehes
in die Notiernngsklassen und die Umrechnung des Stallgewichts in Schlachtgewicht
zutreffend vornehmen und die Unkosten der Marktbeschickung richtig veran-
schlagen zu können. Die Landwirte sind daher oft nicht in der Lage, daB Gebot
des Händlers auf seine Angemessenheit zu prüfen.1)
') Die Fleischteuerung im Jahre 1905, berausgegeben vom Ministerium für Land-
wirtschaft, Domänen und Forsten, S. 41 — 42.
Digitized by Google
336 Per Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen.
In vielen (regenden hat sich bis heute noch nicht einmal der Verkauf naoh
Lebendgewicht wegen des geschlossenen Widerstandes der Händler und Schlächter
einfübren lassen; der Verkauf fiudet nach Schätzung statt, die immer eine Gelegen-
heit zur Übervorteilung des Landwirtes bedingt. In manchen Gemeinden fehlt
auch eine Zentesimalwage zur Feststellung des Gewichtes.
Der Landwirt ist indessen nicht bloss bei der Verwertung seiner Produkte
auf den Handel angewiesen, sondern auch beim Einkauf der Bedarfsartikel der
Wirtschaft, die er in immer steigendem Mafse benötigt.
Als Käufer tritt der Landwirt auf hinsichtlich Beiner Gebrauchsartikel, die
vorwiegend Kunstdünger, Kraftfutter, Sämereien, Maschinen und teilweise Vieh
umfassen. Die Art und Weise, wie besonders Kuostdiinger und Kraftfutter in die
Hände des Bauern noch vor zehn Jahren gelangten, war die, dass ein Importeur
an den OroBsbändler am Importplatz lieferte, dieser an den GrosBhändler im In-
lande und dieser wieder an verschiedene Kleinhändler in Dorf und Stadt, deren
Zahl sich noch stärker vermehrte als der überall gestiegene Konsum von Dünge-
mitteln und Futterartikeln. Durch diese drei bis vier Zwischenhändler wurde eine
wirtschaftlich nicht berechtigte Preissteigerung hervorgerufen. Ein anderer noch
grösserer Nachteil bestand in der schwierigen Nachweisung von Qualitätsunter-
schieden bei diesen Artikeln. Nur die chemische Analyse kann Auskunft geben
über den Gehalt an wirksamen Stoffen in ihnen, deshalb lag die Versuchung für
den Händler nahe, durch Verfälschung bei billigem Preise die Käufer an sich zu
locken. Der Nachteil für den Bauern war ein doppelter. Einerseits kaufte er
Stoffe, die minderwertig, ja in manchen Fällen sogar schädlich waren, andererseits
wurde sein Vertrauen zu den empfohlenen Dünge- und Futtermitteln aufs schwerste
erschüttert. Der Vorwurf der Unreellität in diesen Artikeln ist natürlich nur einem
geringen Teile der Händler zu machen. Der solide Händler wurde durch diese
Machinationen ebenfalls schwer geschädigt.
Die landwirtschaftlichen Handelsgenossenschalten.
Diese wirklichen und vermeintlichen Missstände der landwirtschaftlichen
Handelsbeziehungen und die Notwendigkeit, bei der landwirtschaftlichen Produktion
die Unkosten zu erniedrigen, veranlassten Bestrebungen zum genossenschaft-
lichen Zusammenschluss. Drei Männer waren es, die, angeregt durch die
Erfolge, welohe das gewerbliche Genossenschaftswesen in Frankreich und England
in der ersten Hälfte des vergangenen Jahrhunderts aufwies, sich bemühten, das
genossenschaftliche Prinzip in moderner Form in Deutschland wieder aufleben zu
lassen: Victor Aime Huber (1800 — 1869), Schulze-Delitzsch (1808 — 1883)
und Raiffeisen (1818 — 1888); besonders der letztere widmete von vornherein
seine Fürsorge dem kleineren und mittleren Bauernstands. In ungeahnt machtvoller
Weise hat sich das landwirtschaftliche Genossenschaftswesen entwickelt und dadurch
den besten Beweis für seine Zweckmässigkeit und Notwendigkeit geliefert. Die
Bedeutung der landwirtschaftlichen Genossenschaften besteht nicht nur in dem er-
zielten materiellen Erfolge, sondern auch in der Förderung der gesamten wirt-
schaftlichen, geistigen und sittlichen Bildung der mittleren und unteren Schichten
Digitized by Google
Der Haudel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen.
337
der ländlichen Bevölkerung. — Der Schwerpunkt der Genossenschaften liegt in der
nicht geschlossenen Mitgliederzahl, bei welcher Mitglieder neu ein* und austreten
können, solange nicht das gesetzliche Minimum erreicht ist.
Die rechtliche Grundlage der Genossenschaften wurde für Preussen durch das
„Gesetz, betreffend die privatrechtliche Stellung der Erwerbs- und Wirtschafts-
genossense haften“ vom 27. März 1867 (in Kraft getreten am 1. Januar 1868)
geschaffen. Das Gesetz wurde auf Schulze- Delitzsch’ Antrag bereits am 4. Juli
1868 zum norddeutschen Bundesgesetz erhoben, als welches ob am 1. Januar 1869
in Geltung trat.
Die Genossenschaften hatten damit die vermögensrechtliche Persönlichkeit
erlangt und die bis dahin bestehende Solidarhaft war durch Einführung des Um-
lageverfahrens im Konkursfalle gemindert. — Um den Fortschritten des Genossen-
schaftswesens in organisatorischer und geschäftlicher Hinsicht gerecht zu werden,
wurde am 1. Mai 1889 ein neues Reichsgesetz erlassen (in Kraft getreten am
1. Oktober 1889), durch welches neben der unbeschränkten Haftpflicht auch die
beschränkte Haftpflicht, sowie die unbeschränkte Nacbschusspflicht zugelassen
wurde. Durch die Novelle zum Genossenschaftsgesetz vom 12. August 1896
wurden einige geringfügige Abänderungen des Gesetzes vorgenotnmen.
Einen weiteren güustigen Einfluss übte die durch Gesetz vom 31. Juli 1895
(in Kraft getreten am 1. Oktober 1895) für Preussen errichtete Zentral-
genossenschaftskasse aus, die als GeldausgleicliBtelle und zur Befriedigung des
KreditbedürfniBses landwirtschaftlicher Genossenschaften dienen boII. Das anfängliche
Grundkapital, welches der Staat der Kasse zur Verfügung stellte, betrug 5 Mill.
Mark, durch das Ergänzungsgesetz vom 8. Juni 1896 wurde es auf 20 Mill. Mark,
durch Gesetz vom 20. April 1898 auf 50 Mill. Mark erhöht.1)
Viele der bestehenden Genossenschaften erstreben nur ein einzelnes eng
begrenztes Ziel, andere wieder dehuen ihre Wirksamkeit über mehrere Gebiete
aus; deshalb lässt Bich eine scharfe Grenze zwischen den einzelnen Arten der
Genossenschaften nicht ziehen. Im allgemeinen kann man folgende Gruppen
unterscheiden:
1. Kreditgenossenschaften;
2. Bezugs- oder Konsumgenossenschaften zu Ankäufen von Betriebsmitteln, wie
Futter, Dünger, Sämereien, Geräte, Zuchtvieh;
3. Absatz-, Verkaufs- oder Produktionsgenossenschaften, die den gemeinsamen
Verkauf von Produkten mit oder ohne vorherige Verarbeitung zur Auf-
gabe haben;
4. Genossenschaften zur gemeinschaftlichen Benutzung von Betriebsmitteln, z. B.
von Maschinen und Zuchttieren;
5. Meliorationsgenossenschaften ;
6. V erBicherungsgeuossenschaften.
*) Über die Entwicklung der Zentralgenosgenschaftakassc in dem ersten Jahrzehnt
ihrer Wirksamkeit gibt die Denkschrift „Die Preußische Zentral-Geuosgeuschafts-Kasse
von 1895—1905“, Berlin 1906, ein vortreffliches Bild.
Heitzeu, Boden des preuas. Staates. VIU. 22
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338
Der Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen.
Die Kreditgenossenschaften sind die zahlreichsten und die wichtigsten.
Ihr Zweck, „die Verhältnisse ihrer Mitglieder in sittlicher und materieller Be-
ziehung zu verbessern4, wird erreicht durch Darlehnsgewährnng an die kredit-
würdigen Mitglieder, durch Annahme von Spareinlagen und durch Unterstützung
von Genossenschaften anderer Art. Die Kreditvereine bilden die Grundlage des
gesamten Genossenschaftswesens, aus ihnen haben sich erst die anderen Genossen-
schaften entwickelt und finden auch gegenwärtig noch ihre hauptsächlichste Stütze
in ihnen. Sie haben insofern am segensreichsten gewirkt, als sie die Mittel
boten, die Bauern auB den Händen wucherischer Ausbeuter zu befreien und ihnen
gegen niedrige Zinsen und kulante Hückzahlungsbedingungen fehlendes Betriebs-
kapital zur Verfügung zu stellen. Die Betriebsmittel beschaffen sich die Darlehns-
kassenvereine durch Spareinlagen, auch von Nichtmitgliedern, ferner durch Anleihen
und durch Geschäftsanteile. Die Mitglieder haften für alle Passiva solidarisch
untereinander zu gleichen Teilen ; diese Haftung wird dadurch gestärkt, dass
niemand Mitglied mehrerer Darlehnskassen vereine oder anderer auf Bolidarhaft
beruhender Korporationen sein darf.
Die Bedeutung der Bezugsgenossenschaften wuchs in dem Mafse, als es
für jeden Landwirt immer nötiger wurde, Dünge- und Futtermittel, Saatgut,
bessere Geräte und leistungsfähigeres Vieh anzuschaffen. Wenn ihre absoluta
Zahl nicht gemäss ihrer Wichtigkeit gestiegen ist, so liegt das daran, dasB viele
andere Genossenschaften, wie Kredit- und Molkereigenossenschaften die Anschaffung
der genannten Artikel mit besorgen. Die Einkaufsgenossenschaften haben sich
innerhalb der einzelnen Provinzen zu Zentralgenossenschaften vereint, die die
Aufgabe haben, den Einkauf und die Lieferung für ihre Mitglieder zu besorgen,
so dass sie gewissermaßen Grosshandelsgenossenscbaften darstellen, die geschlossen
mit den anderen grossen RezugBorganisationen, z. B. der deutschen Landwirtschafts-
gesellschaft, dem Bunde der Landwirte usw. als „Bezugs Vereinigung der
deutschen Landwirte4 den verschiedenen zu Syndikaten verbundenen Fabrikanten
der Düngemittel gogenüberBtehen. Sie haben iu dieser Hinsicht mit besonders
günstigem Erfolg gearbeitet.
Der Kauf von landwirtschaftlichen Maschinen wird ebenfalls durch die all-
gemeinen Bezugsstellen vermittelt. Es hat sich aber gerade für diese Branche d&B
Bedürfnis gezeigt, eigene Organisationen zu gründen, welche zugleich den Mitgliedern
der Genossenschaften mit fachmännischem Rate zur Seite stoben. Deshalb er-
richtete der Generalverband in Neuwied ain i. Juni 1897 eine „Zentralankaufs-
stelle für landwirtschaftliche Maschinen und Geräte zu Frankfurt a. M.“, der land-
wirtschaftliche Zentralverein der Provinz Sachsen eine ebensolche 1889 in Halle,
die mit einer Reparaturwerkstätte verbunden ist; für Ostpreussen existiert seit dem
1. Juli 1900 die „Ostpreussische Zentralgenossenschaft zum An- und Verkauf land-
wirtschaftlicher Maschinen und Geräte, E. G. m. b. H.4 in Königsberg i. Pr.
Bei den Absatz- und Verkaufsgenossenschaften kann man unter-
scheiden: Genossenschaften zum gemeinsamen Verkauf von Getreide, von Vieb, von
tierischen Produkten und von arideren landwirtschaftlichen Erzeugnissen.
Da gerade beim Getreide, dem Haupterzeugnis der deutschen Landwirtschaft,
der Einfluss der Landwirte auf die Preisbildung ein sehr geringer war und sie
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Der Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen. 339
nicht immer die Möglichkeit hatten, dem Stande dee Weltmarktes entsprechende
Preise zu erzielen, lag der Gedanke nahe, Getreideabsatzgenossenschaften zu
organisieren, die in ihren Lagerhäusern das absatzfähige Getreide ihrer Mitglieder
aufspeichern und gegebenenfalls auch beleihen sollten. Das Getreide kann dann in
grösseren Quantitäten an die bedeutenderen Abnehmer abgesetzt werden. Weitere
Vorzüge einer gemeinsamen Lagerung liegen auch darin, dass sich die Behandlung
und Reinigung des Getreides leichter durchführen lässt. Freilich werden damit
der Genossenschaft auch Arbeiten auferlegt, die der Bauer mit seinen Familien-
angehörigen in arbeitsarmer Zeit vornimmt. Zudem erleidet der kleine Landwirt
eine Einbusse dadurch, dass er die auf seinem Gehöfte vorhandenen Scheunen
nicht mehr benutzen kann. Daneben besteht eine Schwierigkeit der Lagerhäuser
in der grossen Sortenverschiedenheit des gelieferten Getreides, welches die Lagerung
und den Absatz im grossen erschwert.
Der genossenschaftliche Getreideverkauf und damit die Errichtung
von Kornhäusern hat in Preussen erst 1896 weitere Ausdehnung angenommen.
Durch das Gesetz vom 3. Juni 1896 bewilligte der Staat zur Errichtung
von landwirtschaftlichen Getreidelagerhäusern 3 Mill. Mark, durch Gesetz vom
8. Juli 1897 weitere 2 Mill. Mark. Das praktische Vorgehen war ein verschiedenes;
entweder schritt man zur Errichtung zentralisierter Lagerhäuser für grössere Be-
zirke oder zur Errichtung kleinerer, die, wie es in dem Plane lag, wie ein Netz
das Land überziehen sollten. An festem Mietszins waren für die Dauer der ersten
fünfjährigen Pachtperiode im ganzen 8 °/# zu zahlen. Mit den vorhandenen Mitteln
wurden folgende 36 Getreidelagerhäuser errichtet:1)
in Ostpreussen: Tilsit, Rastenburg;
„ Westpreussen: Pelplin;
„ Pommern: Anklam, Barth, Belgard, Kallies, Kolberg, Falkenburg, Gramenz,
Neustettin, Plathe, Pyritz, Schivelbein, Stargard, Stolp;
„ Posen: Janowitz, Louisenhain;
„ Schlesien: NeuBalz a. 0.;
„ Berlin: VersuchskornlagerhauB mit Versuchsmühle und Versuchsbäckerei;
„ Sachsen: Halle a. S., Nordhausen, Worbis;
„ Hannover: Badbergen, Einbeck;
„ Westfalen: Eissen, Münster, Soest;
„ Hessen-Nassau: Bettenhausen, Fulda, Hanau, Hofgeismar, Hoheneiche,
Zierenberg;
„ der Rheinprovinz: Simmern;
„ dem Hohenzollernschen Lande: Ostrach.
') Nachweisnng Uber die bis Ende Dezember 1902 zur Errichtung landwirtschaft-
licher Getreidelagerhäuser bewilligten und verwendeten Beträge, sowie Uber den Fortgang
nnd den Stand dieser Bauten. Dem Haus der Abgeordneten überreicht am 25. April 1903.
Drucksache No. 193. — Nachweisung Uber die Verwendung der zur Errichtung landwirt-
schaftlicher Getreidelagerhäuser bereitgestellten Mittel. Dem Hans der Abgeordneten
Überreicht am 17. Mai 1906. Drucksache No. 336.
22*
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340
Der Handel mit landwirtscliaftlichen Erzeugnissen.
Der Anteil, den die verschiedenen Gruppen der landwirtschaftlichen Be-
völkerung an Kornhausgenoasenschaften nehmen, wird dnrch die folgenden Angaben
gekennzeichnet
Zu den 31 im Jahre 1902 im Betriebe befindlichen Getreidelagerhausern
gehörten 7952 Mitglieder, und zwar 140 Genossenschaften und 7812 Einzelpersonen;
auf jeden Betrieb entfielen hiernach durchschnittlich 257 Mitglieder.
Von den einzelstehenden Mitgliedern batten
393 unter 2 ha im Besitz oder gepachtet,
553 von 2 bis unter 5 ha im Besitz oder gepachtet,
IJ55 n 5 s n 40 „ „ » „ „
H85 » 2° tt n «°° V n n n »
922 über 100 ba im Besitz oder gepachtet.
Die Gesamthaftsumme betrug 9130750 Mk. oder durchschnittlich 294540 Mk.
für jeden Betrieb.
Im Geschäftsjahr 1901/02 wurden
von
rund
1900
Lieferanten
3M375
dz
Weizen,
w
P
2100
p
439292
p
Roggen,
p
P
1150
P
172 107
„
Gerste,
p
P
1800
P
248979
p
Hafer,
p
P
380
P
39858
p
sonstige landwirtschaft-
liche Erzeugnisse,
zusammen von rund 7330 Lieferanten 1214611 dz,
also durchschnittlich 39181 dz für jeden Betrieb eingelagert.
An Bedarfsartikeln wurden:
362996 dz Futtermittel,
594 255 „ Düngemittel,
27266 „ Streumittel,
46429 „ Saatgut,
553356 v und für 9956 Mk. Brennmaterialien,
57275 „ sonstige landwirtschaftliche Bedarfsartikel,
88 Stück landwirtschaftliche Geräte und Maschinen
beschafft.
Die Errichtung neuer Kornhäuser auf Staatskosten ist nicht beabsichtigt, da
ihre Gründung dort, wo das Bedürfnis hervortritt, in der Regel auch ohne staatliche
Unterstützung mit der Kredithilfe der inzwischen wesentlich erstarkten land-
wirtschaftlichen Verbandsgenossenschaften möglich ist. Der staatliche Kornhaus-
versuch kann als abgeschlossen gelten.
Die Verwertung der Getreidelagerhäuser ist in der Weise geschehen, dass
vier Anlagen noch im Betrieb sind auf Grund der ersten über den Bau und die
Vermietung der Getreidelagerhäuser abgeschlossenen kurzfristigen Verträge; die
übrigen sind von neuem vermietet oder verkauft, in letzterem Falle mit einer
Ausnahme an die früheren Mieter. Bemerkenswert ist, dass auch die Genossen-
schaften, welche die staatlichen Kornhäuser aufgegeben haben, mit wenigen Aus-
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Der Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen.
341
nahmen fortbestehen und die gemeinsame Verwertung des von den Mitgliedern
erzeugten Getreides weiter betreiben.
In technischer Hinsicht ist das Ergebnis des abgeschlossenen Kornhaus-
versuches, dass die früher viel umstrittene Frage, ob das Schüttboden- oder das
Silospeichersystem vorzuziehen sei, geklärt ist. Es hat sich gezeigt, dass das in
8ilozelleu eingelagerte Getreide, sobald es einen etwas erhöhten Feuchtigkeits-
gehalt anfweist, entweder überhaupt nicht oder doch nur mit Aufwand von un-
verhältnismässig grosser maschineller Arbeit hinreichend getrocknet und vor dem
Verderben geschützt werden kann. Da bei dem deutschen Klima immer mit dem
feuchten Zustande der eingebrachten Ernte gerechnet werden muss, so bietet das
SchüttbodensyBtem jedenfalls grössere Sicherheit gegen Verluste und Nachteile.
In Verbindung mit grösseren Schüttbodenanlageu haben sich aber auch Silospeicher
als brauchbar und zweckmässig erwiesen. Des weiteren sind hinsichtlich der
Gestaltung der maschinellen Anlagen wertvolle Erfahrungen gesammelt.
In wirtschaftlicher Hinsicht sprechen die gewonnenen Ergebnisse dafür, dass
vor allem eine vorsichtige Bemessung des Grössenumfanges der Anlage und ein
Fernbalten von Spekulationsgeschäften die Grundbedingung für eine befriedigende
Wirksamkeit der Kornhäuser ist. Das Aufgeben mehrerer Kornhäuser bat seinen
Grund darin, dass die genossenschaftlich verbundenen Landwirte der Gegend die
Anlage nicht voll ausnutzten und deshalb mit kleineren Lagerräumen günstiger zu
wirtschaften vermochten. Am deutlichsten ist dies bei der Kornhausgenossenschaft
Halle hervorgetreten.
Feste Regeln über daB Verhältnis des Fassungsvermögens eines Kornbauses
zur angebauten Fläche des von ihm beherrschten Gebietes lassen sich aus den
gemachten Beobachtungen nicht ableiten. Der zu genossenschaftlicher Verwertung
heranzuziehende Teil der Gesamtproduktion ist je nach dem Überwiegen des Gross-,
Mittel- oder Kleingrundbesitzes insofern sehr verschieden, als der kleinere Besitzer
einen grösseren Teil der Ernte für den eigenen Bedarf verbraucht. Sein Umfang
ist auch von zahlreichen, rechnerisch gar nicht zu erfassenden Nebenumständen,
wie z. B. von der Stärke der Verbreitung genossenschaftlichen Sinnes in der Be-
völkerung abhängig. Auch mit der Witterung des Erntejahres ändert sich der
Bedarf an Lagerraum. Eine trocken eingebracbte Ernte kann direkt von der
Tenne auf den Markt gebracht werden, während in nassen Jahren die Bearbeitung
im Kornhause kaum zu entbehren ist. Endlich kommt es nicht allein auf die
Menge des zur Einlagerung gelangenden Getreides im ganzen an, sondern auch
darauf, ob diese Gesamtmenge ratenweise und allmählioh im Laufe des Jahres oder
auf einmal kurz nach der Ernte angeliefert wird. Auch dies richtet sich nach
dem Erntewetter, dem Klima überhaupt, nach den — wiederum beim Gross-
und Kleinbesitz verschiedenen — Betriebseinrichtungen und Hetriebsgewobnheiten.
Andererseits ist bei der Beurteilung des Raumbedarfs auch zu berücksichtigen,
welcher Art die kaufmännische Organisation der Genossenschaft sein soll. Handelt
es sich lediglich um 8ammelstellen, die an ein zentralisiertes Netz von Genossen-
schaften angeschlossen sind und die demgemäss nicht mit teurem Personal arbeiten
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342
Der Handel mit Und wirtschaftlichen Erzeugnissen.
können, wie es zur sorgfältigen Behandlung grösserer Lagerbestände erforderlich
ist, so wird auch hierdurch eine Beschränkung des Lagerraumes bedingt.
Angesichts der Zahl und Unberechenbarkeit dieser Faktoren bietet eine zu-
treffende Schätzung des Raumbedarfes für ein neu zu gründendes Qetreidelagerhaus
die allergrössten Schwierigkeiten. Das sicherste Mittel, Fehlschläge zu vermeiden,
bleibt daher, den Umfang der ersten Anlage nach Möglichkeit zu beschränken,
dabei Erweiterungen von vornherein vorzusehen, ihre Ausführung aber bis zum
erfahrungsmässigen Nachweise des Bedürfnisses aufzuscbieben. Grundsätzlich ist
dabei davon auszugehen, dass sich grössere Getreidespeicher, zumal ihr Betrieb
nicht nur an die Kopfzahl, sondern auch an die Zuverlässigkeit und kaufmännische
Tüchtigkeit des Personals wesentlich erhöhte Ansprüche stellt, nur da rentieren
können, wo entweder ein grösserer Handelsumschlag vorhanden ist oder Neben-
betriebe, wie Mühlen, Bäckereien u. dergl. die Generalnnkosten tragen helfen.
Es muss immer berücksichtigt werden, dass für den Getreidehandel an sich das
Lagern des Getreides und die Beschaffung der dazu erforderlichen Speicherräume
nur ein notwendiges Übel ist, und dass sich grössere Aufwendungen hierfür erst
bei einem gewissen Umfange des Geschäfts lohnen können. Fast alle Misserfolge,
die bei der genossenschaftlichen Getreideverwertung eingetreten sind, beruhen mehr
oder minder auf ungenügender Berücksichtigung dieser Erfahrung.
In Sachen der Organisation und Finanzierung lehren die Betriebsergebnisse
der Genossenschaften mit besonderer Eindringlichkeit, wie unentbehrlich gerade für
diesen Zweig der genossenschaftlichen Tätigkeit ausreichende Betriebskapitalien
sind. Die zu niedrige Bemessung der von den Genossen einzuzahlenden Anteile
und die dadurch erforderlich werdende Inanspruchnahme teuren Kredits haben sich
mehrfach empfindlich gestraft.
Ein allgemein gültiges, vergleichendes Urteil über den Wert der verschiedenen
Formen genossenschaftlicher Getreideverwertnng lässt sich aus den gewonnenen
Erfahrungen nicht mit Sicherheit ableiteu. Vom Kommissionsverkauf und ebenso
von der Lombardierung ist verhältnismässig wenig Gebrauch gemacht worden.
Die grosse Mehrzahl der KornhausgenosBenBchaften hat den Ankauf des Getreides
von den Mitgliedern und den Weiterverkauf auf eigene Rechnung übernommen und
zwar unter Bezahlung fester Preise an die Genossen. Dieses System bat den
Vorteil der Einfachheit und leichtesten Handhabung. Es birgt jedoch die Gefahr,
dass aus Wettbewerbsrücksichten, namentlich da, wo sich das Händlertum als
geschlossene Gegnerschaft gegenüberstellt, den Genossen, um sie festzuhalten oder
neue zu gewinnen, übermässig hohe, verlustbringende Preise zugebilligt werden.
Demgegenüber gewährt das System der Abschlagszahlung, nach dem die Mitglieder
bei der Lieferung nur einen Teil des Preises auf Grund vorläufiger Schätzung er-
halten, der Rest aber erst nachträglich unter Berücksichtigung des durchschnitt-
lichen Erlöses ausgezahlt wird, eine Sicherheit, die sich als unbedingt erstrebenswert
erwiesen hat. Das gleiche gilt von der Einführung eines Lieferungs- oder
wenigstens Anbietungszwanges, der die Genossen nötigt, ihre ganze Produktion,
soweit sie zum Verkauf gelangt, oder wenigstens eine bestimmte Menge Getreides
alljährlich der Genossenschaft zur Verfügung zu stellen. Ohne derartige Bindung
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Der Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen.
343
besteht die Möglichkeit, dass einzelne Mitglieder die Genossenschaft nur zur Ver-
wertung minderwertigen Getreides oder nur bei ungünstiger Konjunktur in Anspruch
nehmen, während sie den besten Teil ihrer Ernte, namentlich bei starker Nachfrage
und hohen Preisen, an Händler überlassen. Unter solchen Umständen kann eine
Genossenschaft, zumal wenn sie ihrerseits zur Abnahme der von den Mitgliedern
angebotenen Ware Batzungsgemäss verpflichtet ist, nicht erfolgreich wirtschaften.
Wenn trotzdem bisher die meisten Genossenschaften auf Lieferzwang und auch auf
Einbehaltung eines Kestkaufgeldes verzichtet haben, so ist dies, abgesehen von der
Schwierigkeit der gerechten Berechnung der Durchschnittspreise, darauf zurück-
Zufuhren, dass selbst die dem Genossenschaftswesen geneigten Landwirte gegen
jede Art von Lieferzwang eine starke Abneigung haben und auf die alsbaldige
volle Auszahlung eines festen Kaufpreises einen unverbältniBmässig grossen
Wert legen.
Ein weiterer wichtiger Punkt hinsichtlich der Rentabilität der Kornhäuser
ist das Fernhalten von Spekulationen, schon wegen der damit verbundenen Be-
lastung des Lagers und wegen der erhöhten Anforderungen, die ein komplizierter
Betrieb an die Geschäftsgewandtheit des Leiters Btellt. Freilich ist nicht zu ver-
kennen, dass ein kaufmännischer Betrieb — und das muss auch die Getreidever-
wertungsgenossenschaft sein — es beim besten Willen nicht unbedingt vermeiden
kann, in der einen oder anderen Richtung ungedeckte Geschäfte zu machen und
damit zu spekulieren. Deshalb ist die Grundvoraussetzung des geschäftlichen Er-
folges auch in der genossenschaftlichen Tätigkeit eine gute kaufmännische Leitung
und ein kaufmännisch richtiger Betrieb.
Von Wichtigkeit ist namentlich eine ausreichende Beweglichkeit des Betriebes.
So hat es sich im Interesse der Rentabilität vielfach als unabweislich heraus-
gestellt, mit dem Kornhausbetriebe die üblichen Gegengeschäfte, namentlich den
Handel mit Dünge- und Futtermitteln, zu verbinden. Andererseits ist die den
Genossenschaften in ihren Mietsverträgen anfänglich vom Staate vorgeschriebene
Beschränkung des Getreideankaufs auf den Kreis der Mitglieder fast überall als
ein kaum erträgliches Bewegungshemmnis empfunden worden. Zur Befriedigung
der Kunden in Zeiten geringen Angebots, zur Auffüllung von Sendungen, welche
die gegebenen Transportmittel nicht genügend ausnützen, namentlich aber zur
Herstellung einer marktgängigen Ware, die oft nur durch Beimischung von
trockenem zu feuchtem, von leichtem zu schwerem Getreide erzielt werden kann,
sind die Genossenschaften unter Umständen in der Tat genötigt, auch von Nicht-
mitgliedern, und zwar gerade aus anderen Produktionsgebieten, Getreide zu
beziehen. In die neu abgeschlossenen Verträge ist ein Verbot dieses Geschäfts-
verkehrs nicht mehr aufgenommen worden.
Den wenigen Misserfolgen, die bei einem ersten Versuche auf fast un-
erforschtem Gebiete nicht zu vermeiden waren, stehen eine weit überwiegende
Anzahl günstiger Betriebsergebnisse gegenüber. Nach den für das Jahr 1905 ver-
öffentlichten Bilanzen der Genossenschaften arbeiteten ZI Getreidelagerhäuser mit
einem Gewinn von zusammen 240133,77 Mk. und nur 3 Getreidelagerhäuser mit
einem Verlust von zusammen 3236,61 Mk.
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344 Der Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen.
Über xi Getreidelagerhäuser fehlen die Angaben, teils weil sie von den Ge*
nossenschaften nicht mehr betrieben werden oder im genannten Jahre nicht mehr
im Betriebe gewesen sind, teils weil die Beziehungen zum Staate aufgehört haben.
Im ganzen erscheint das Urteil gerechtfertigt, dass der genossenschaftliche
Kornhausbetrieb den auf ihn gesetzten Erwartungen im wesentlichen entsprochen
hat. Dass die vervollkommneten Einrichtungen der Kornhäuser und die durch
gemeinsame Lagerung ermöglichte Mischung von Getreide verschiedener Herkunft
die Qualität, besonders die Gleichmässigkeit und damit die Marktfahigkeit der
Ware, namentlich im Vergleich zu der von den kleineren Landwirten in der Kegel
gelieferten, günstig beeinflussen, liegt in der Natur der Sache und wird von allen
Seiten bestätigt. Verschiedentlich, wo nicht die Ungleichartigkeit der Bodenver-
hältnisse hindernd im Wege stand, haben sogar die Koruhausgenossenscbaften
innerhalb ihreB Wirkungskreises ihren Einfluss mit grösserem oder geringerem Er-
folge dahin geltend gemacht, daas auch beim Anbau die Erzielung einer besseren
und gleichmässigeren Qualität angestrebt wird. Vor allem aber haben die Korn-
häuser erwiesenermafsen, indem sie durch Beleihung oder durch bare Bezahlung
des angelieferton Getreides das Geldbedürfnis ihrer Mitglieder befriedigten, diesen
in der Tat die erhoffte Möglichkeit geboten, sich von dem aus augenblicklichem
Geldbedarf erwachsenden Zwange zu vorzeitigem Verkaufe unter ungünstigen Be-
dingungen und von den durch die KreditverhältnisBe begründeten, ihre wirtschaft-
liche Entwicklung hindernden Abhängigkeitsverhältnissen zu befreien.
Schon diese Wahrnehmungen rechtfertigen den Schluss, dass überall da, wo
die oben gekennzeichneten, verlustbringenden Fehler vermieden worden sind und
wo die GenossenschaftBleitung ihrer Aufgabe gewachsen war, auch die gewinn-
bringendere Verwertung dos von den Genossen erzeugten Getreides erzielt wurde.
Das wird nicht nur durch die übereinstimmenden Angaben der Genossenschaften,
die als Wirkung der Kornhausgründungen namentlich eine Verringerung des Preis-
unterschiedes zwischen don grösseren und den kleineren Marktorten znguuBten der
letzteren foststellten, sondern gerade auch durch die Angriffe der gegnerischen
Kreise bestätigt. Ein zahlenmässiger Nachweis lässt sich allerdings nicht führen.
Die finanziellen Ergebnisse der Kornhausbetriebe sind hier nicht entscheidend.
Auch bei Genossenschaften, die mit Verlust arbeiten, kann infolge der Höhe der
den Genossen zugebilligten Preise das Verwertungsergebnis im ganzen genommen
günstig und sogar günstiger sein als bei anderen, die Gewinn verteilen, aber
niedrigere Preise gewähren. Ebensowenig beweist ein Vergleich der von der Ge-
nossenschaft und von den Händlern am gleichen Orte gezahlten Preise. Ein
Unterschied wird hierbei selbst dann, wenn das VerwertungsergebniB der Genossen-
schaft das donkbar günstigste ist, in der Regel niobt wahrnehmbar sein, weil eben
ihr Wettbewerb die Händler nötigt, sich den von ihr gewährten Bedingungen an*
zubequemen. Dadurch gemessen auch die Nichtmitglieder die Vorteile des
genossenschaftlichen Betriebes.
Am besten werden die allgemein landwirtschaftlichen Interessen von der
Genossenschaft wahrgenommen, wenn sie dus Geschäft vom rein Privatwirtschaft-
liehen Standpunkt betreibt, auf direkte Beeinflussung des Marktes verzichtet und
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Der Hendel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen.
345
ihr Bestreben lediglich darauf richtet, das Produkt ihrer Mitglieder möglichst
gewinnbringend zu verwerten. In diesem Sinne geleitet, wirkt die genossenschaft-
liche Tätigkeit zum Vorteil für die Beteiligten und für die nicht angoschlossenen
Landwirte, ohne dem Handel, dem in der weiteren Verteilung der Vorräte sowohl
im kleinen wie im grossen ein weites Feld der Tätigkeit bleibt, zu nahe zu treten.
Viehverkaufsgenossenschaften, die sich den gemeinsamen Viehabsatz
zur Hauptaufgabe gemacht haben, sind bisher nur wenige vorhanden. Zu ihnen
ist die am 14. August 1899 gegründete „Genossenschaft für Viehverwertung“ zu
zählen, die seit dem 7. Februar 190z die Firma „Zentrale flir Viehverwortung
(Viehzentrale)“ führt. Sie wurde von der am 25. Juli 1899 von sämtlichen
preussiseben Landwirtschaftskammern geschaffenen „Zentralstelle für Viehver-
wertung“, deren Hamen am 22. Juli 1902 in „Zentralstelle der preussiseben Land-
wirtschaftskammern (Viehverwertungsstelle)“ umgeändert wurde, ins Leben gerufen.
Sie bezweckt:
a) die Verwertung von Vieh und Viehprodukten der Mitglieder durch gemein-
schaftlichen Verkauf und den Betrieb von Handelsgeschäften an allen deutschen
Viehmärkten;
b) den Betrieb eines Viehkommissionsgeschäftes sowohl am Berliner Markt (mit
eigener Kommissions&rma) wie an allen grösseren Marktplätzen Deutschlands;
c) die Erbauung und den Botrieb eines MagerviehhofeB in Berlin, die sofortige
Einrichtung einer VermittelungBBtelle für Mager-, Jung- und Zuchtvieh, um
das Magerviehgeschäft von Landwirt zu Landwirt in ganz Deutschland zu
fördern.
Weitere Aufgaben der Genossenschaft sind: einen möglichst direkten Ver-
kehr des Landwirts mit den Konsumenten zu ermöglichen; die Viehzufuhren zu
den Märkten zu regulieren; einen Einfluss auf die Kotierungen, Handelsgebräuche
und -gesetze an den Märkten zu gewinnen und den Handel mit Mager- und Zucht-
vieh durch entsprechende Einrichtungen zu regeln.
Die Eröffnung deB Magerviehhofes in Friedrichsfelde bei Berlin fand am
15. Juli 1903 statt. Die Baukosten beliefen sich auf ungefähr 5 Mill. Mark; der
Staat unterstützte das Unternehmen durch die Hergabe eines verzinsbaren
hypothekarischen Darlehna von 2600000 Mk. *) Welche Bedeutung der Handel
auf dem Magerviehhofe bereits gewonnen hat, geht aus den nachstehenden Auf-
triebszablen für das Jahr 1905, also nach noch nicht dreijährigem Bestehen des
Marktes, hervor.
Vom 1. Januar bis 31. Dezember 1905 ist der Magerviehhof beschickt
gewesen mit
40093 Kindern,
283491 Schweinen,
*354547 Gänsen,
1 17 257 Enten,
47806 Hübnern.
*) Denkschrift, betreffend die Errichtung eines Magerviehhofes bei Berlin. Staate-
hanshaltetat für 1902, Anlage IT, No. 19.
346
Der Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen.
Von der Verwaltung des Magerviehhofes werden regelmässig Marktberichte
veröffentlicht.
Während auf diese Weise die Genossenschaftszentrale für Vieh Verwertung
die direkte Wiederbeteiligung der Landwirte am Viehhandel sich zur Aufgabe
gemacht hat, sucht die Zentralstelle die Viehverwertung im Interesse der Land-
wirte zu heben durch die Verbesserung der Gesetzgebung und des Seuchenschutzes,
die Abstellung von Missständen in den Handelsgebräuchen und die bessere
Orientierung über die Produktions- und Marktverhältnisse im In- und Auslands.
Da der einzelne Landwirt selten in der Lage ist, auf einmal eine ganze
Wagenladung Fettvieh an den Markt zu bringen, geht das weitere Bestreben der
Viehzentrale dahin, das ganze Land mit einem Netz von Viehverwertungsgenossen-
schäften, die am zweckmässigsten je einen politischen Kreis umfassen sollen, zu
überziehen. Auf diese Weise soll der lokale Markt versorgt und der Absatz nach
den Grossstädten geregelt werden. In Pommern sind im Sommer 1906 in zwölf
Kreisen derartige Genossenschaften gegründet worden.
Ausserdem existieren eine Reibe mit bemerkenswertem Erfolge arbeitende
Spezialgenossenscbaften für die Aufzucht und Verwertung reinrassiger Zuchttiere.
Unter den Produktionsgenossenschaften haben die Molkereigenossen-
schaften die grösste Bedeutung erlangt. Für viele bäuerliche, aber auch manche
grösseren Besitzer ist dadurch erst die Möglichkeit geboten, das erzeugte Milch-
quantum für einen den Produktionskosten entsprechenden Preis zu verwerten und
damit die Rindvieh- und Schweinehaltung auf den gegenwärtigen Stand auszudehnen.
Die Molkereigenossenschaften einzelner Provinzen haben sich wiederum genossen-
schaftlich zusammengeschlossen.
Einzelne dieser Genossenschaften bezwecken hauptsächlich den Absatz der
frischen Milch. Besonders bekannt geworden ist die Zentrale für Milchverwertung
(sogen. Milchzentrale) in Berlin, eine Genossenschaft märkischer Milchproduzenten.
Sie wurde im Juni 1900 gegründet und umfasste im Februar 1902 204 Gemeinde-
genossenschaften und 508 grössere Besitzer mit einem täglichen Lieferungsquantum
von 420000 1. Ähnliche Organisationen bildeten sich in anderen Grossstädten,
besonders im rheinisch-westfälischen Industriebezirk.
Andere Genossenschaften dieser Gruppe beschäftigen sich mit dem Verkaufe
von frischen Eiern, von GemÜBe, der Herstellung und dem Verkauf von Trauben-
wein, der Bearbeitung und Verwertung des Flachses, Hopfens und Tabaks, mit
dem Vermahlen des Getreides, der Verwertung und Verarbeitung von Kartoffeln
und dem Absatz von Spiritus. Die zuletzt angeführte Genossenschaft, „die
Zentrale für Spiritusverwertung“, vereinigt in sich fast die gesamte Spiritus-
erzeugung. In Rossla in der Provinz Sachsen wird auch eine Zuckerfabrik
genossenschaftlich betrieben.
Als wenig lebensfähig haben sich im allgemeinen Scblächtereigenossen-
schaften, welche frische Ware für den Konsum liefern wollen, gezeigt, weil das
Risiko beim Verkauf frischer Fleischwaren für den direkten Konsum zu gross ist,
weil zudem das Schlachtmaterial meist zu ungleichartig ist, besonders wenn kein
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0er Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen.
347
Lieferzwang besteht, und schliesslich weil die Geschäftsführung ziemlich festgelegt
sein muss und damit jedes geschäftsmässige Handeln sehr erschwert ist.
Auob von den zahlreichen Obstverwertungsgenossenschaften hat noch keine
einen erheblichen Reingewinn erzielt, wie die Ausführungen in Bd. VII, S. 430
beweisen.
Die Zahl der Genossenschaften für gemeinsame Benutzung von
Betriebsmitteln ist verhältnismässig gering, da mancherlei Unzuträglichkeiten
mit einer solchen gemeinsamen Nutzung verbunden sind. Immerhin haben in
dieser Gruppe die Genossenschaften zur Haltung nnd Benutzung von Zuchttieren
weittragende Bedeutung erlangt.
Von den Meliorationsgenossenschaften, die vielfach als staatliche Ge-
nossenschaften mit Staats- und Provinzialmitteln organisiert sind, haben die Be-
und Entwässerungsgenossenschaften eine erhebliche Verbreitung gewonnen. Ebenso
habeo die Versicberungsgenossenschaften gute Erfolge aufzuweisen.
Die Genossenschaften haben sich zum grössten Teile zu Verbänden und
Unterverbänden zusammengetan. Die beiden grössten Verbände sind der all-
gemeine Verband der landwirtschaftlichen Genossenschaften in Deutschland (ge-
gründet 1884) mit dem Sitz in Offenbach a. M. (jetzt Reicbsverband der deutschen
landwirtschaftlichen Genossenschaften mit dem Sitz in Darmstadt) und der Ver-
band ländlicher Genossenschaften in Neuwied. Da durch die gesetzlich festgelegte
Normativbestimmung sich die Unterschiede zwischen beiden verwischt haben, ist
im Jahre 1905 eine Einigung beider Verbände erfolgt, die aber die innern Ver-
waltungsverhältnisse nicht berührt.
Die Zahl und die Verteilung der eingetragenen Genossenschaften in gewerb-
liche und landwirtschaftliche und nach Gruppen gesondert, am 31. Dezember 1901,
zeigt die Tabelle auf Seite 348 — -350.
In Preussen gab es ain 31. Dezember 1901 10914 Genossenschaften, von
denen der grösste Teil landwirtschaftliche waren mit 1575483 Mitgliedern, auf
100000 Personen der Zivilbevölkerung entfielen 4618 Genossen, im Jahre 1898
stellte sich die entsprechende Zahl auf 8242 Genossenschaften mit 1113065 Mit-
gliedern und 3535 Genossen auf 100000 Personen. 7151 Genossenschaften waren
solche mit unbeschränkter Haftpflicht, 1 14 mit unbeschränkter Nachschusspflicht,
3649 mit beschränkter Haftpflicht. — Eine vollständige Statistik aller Genossen-
schaften findet sich in dem von der preussischen Zentralgenoasenschaftskasse
herausgegebenen Genossenschaftskataster für das Deutsche Reich 1904.
Den Zwischenhandel gänzlich zurückdrängen zu wollen, darf nie Zweck und
Ziel der Genossenschaften sein, er bleibt im grossen Umfange nötig im eigenen
Interesse der Landwirte. „Ferner soll man nicht vergessen oder zu niedrig veran-
schlagen,“ sagt von der Goltz, „dass, wenn die Genossenschaften bisher von
den Zwischenhändlern besorgte Geschäfte übernehmen, ihnen daraus ebenso grosse
Kosten erwachsen, wie den letzteren. Beamte oder Beauftragte einer Genossen-
schaft können nie so frei ihre Wirksamkeit entfalten wie ein Händler, der seine
Mafsregeln jeden Augenblick nach den vorhandenen Umständen zu bemessen
iFortsetxung des Textes siehe Seite 351.)
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Stand der eingetragenen Genossenschaften am 31 Dezember 1901 nach dem Gegenetande des Unternehmens.1)
348
Der Handel mit landwirtachaftlicben Erzeugniseen.
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1 ) Zeitschrift de» Königlich Preiisnischen Statistischen Bureaus, Ergftnznngsheft XXI, Mitteilungen zur deutschen Oenossen-
MchaftsaUtistik für 1901.
Stand der eingetragenen Genossenschaften am 31. Dezember 1901 nach dem Gegenstände des Unternehmens.
Der Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen. 349
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*) Zeitschrift des Königlich Preußischen Statistischen Bureaus, Ergünzuugshcft XXI, Mitteilungen zur deutschen Genossen*
schaftsstatistik für 1901.
Stand der eingetragenen Genossensehalten am 31. Dezember 1901 nach dem Gegenstände des Unternehmens.1]
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*) Zeitschrift de» Königlich Preussischen Statistischen Bureaus, Ergänznngsheft XXI, Mitteilungen zur deutschen Genossen-
•chaftsstatistik für 1901.
Der Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen. 351
imstande ist. Ausserdem sind die persönlichen Interessen des letzteren mit dem
Interesse an dem Erfolge des Geschäftes viel enger verbanden bIb bei jenen.“
Sobald vor allem das spekulative Moment bei einem Unternehmen in Betracht
kommt, ist die Genossenschaft nicht am Platze.
Die Angaben über die Literatur des Genossenschaftswesens sind in der
Hauptsache enthalten in den Handbüchern der Staatswissenscbaften und den Lehr-
büchern der Agrarpolitik; von den in neuerer Zeit darüber erschienenen Büchern
sind zu nennen: C. Neumann, Das landwirtschaftliche Genossenschaftswesen in
Deutschland. Friedrich Müller, Die geschichtliche Entwicklung des landwirt-
schaftlichen Genossenschaftswesens in Deutschland von 1848/49 bis zur Gegen-
wart. Leipzig 1901. Speziell den genossenschaftlichen Getreideverkauf behandeln:
Fr. Maier- Bode und C. Neumann, Die Getreideverkaufsgenossenschaften. Stutt-
gart 1902. — M. Grabein, Stand und Erfolge des genossenschaftlichen Getreide-
verkaufs in Deutschland. Darmstadt 1903. — B. Leonhard, Kornhäuser und
Getreidebandel. München 1906.
Der Hausier- und Markthandel.
Ein Hausierhandel mit landwirtschaftlichen Artikeln, besonders mit Butter,
Obst, Spargel, Gemüse, Geflügel usw. durch die Bewohner der Umgegend findet Bich
auch in grösseren Städten noch vielfach, obwohl er zum Teil nicht mehr zeitgemäss
ist, da sich überall Vorkosthandlungen befinden, die alle diese Erzeugnisse führen.
Der Kauf wird den Konsumenten durch die Hausierer Behr bequem gemacht,
andererseits besteht für sie der Nachteil, dass kein Vergleichen der Waren mit
anderen möglich ist. Dieser geringfügige Missstand wird dadurch eingeschränkt,
dass den Verkäufern der Produkte an einer dauernden Kundschaft gelegen ist.
Der Verkauf von selbstgewonnenen Erzeugnissen der Land- und Forstwirtschaft
ist ohne Wandergewerbeschein gestattet; sind die Produkte nicht selbst erzeugt,
bo kommen die Bestimmungen der deutschen Gewerbeordnung über den Wander-
bandel zur Anwendung, die durch das Gesetz vom 1. Juli 1883 und vom 6. August
1896 ergänzt sind.
Der Markthandel bat im allgemeinen noch eine wichtige Stellung in der
Bedarfsversorgung der meisten Städte mit Lebensmitteln. Nahezu alle Wochen-
märkte dienen gleichzeitig dem Kleinhandel und dem Grosshandel, doch überwiegt
bei allen Städten der Kleinhandel.
Vor dem Hausierhandel haben die Märkte den Vorzug, dass ein unmittel-
barer Wettbewerb der Verkäufer Btattfindet. Mau unterscheidet Wochenmärkte
und Jahrmärkte. Die ersteren haben den Zweck, den unmittelbaren Güteraustausch
zwischen den Stadtbewohnern als Konsumenten und der Landbevölkerung der Um-
gegend als Produzenten herzustellen. Die Bedeutung der Märkte ist in zweierlei
Hinsicht bemerkenswert. Einerseits ist es für den Landwirt von grosser Wichtig-
keit, gute Marktgelegenbeiten in der Nähe zu haben, um sowohl seine Erzeugnisse
regelmässig dahin ahsetzen, als auch seine Bedürfnisse möglichst vollständig und
preiswert ebenda decken zu können, andererseits haben namentlich die grösseren
Gemeinden ein erhebliches Interesse daran, durch angemessene Einrichtungen eine
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352
Der Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen.
möglichst gleichmäsBige und reichliche Versorgung ihres Lebensmittelmarktes an*
zuBtreben.
Die meisten Städte über iooooo Einwohner lassen täglich Lebensmittelmärkte
abhalten; nur fünf Markttage hat Duisburg, je vier Hannover, Danzig, Görlitz, je
drei Halle und Posen, ln den Gross- und Mittelstädten wird der offene Wochen-
markt allmählich durch die Markthalle verdrängt. Die erste Markthalle wurde in
Frankfurt a. M. 1879 eröffnet, Berlin folgte im Mai 1886; es hat jetzt 14 Markt-
hallen, darunter 2 Zentralmarkthallen, deren eine nur für den Grosshandel (für
Fleisch, Gemüse, Obst und Räucherwaren) bestimmt ist. Ausser diesen beiden
Städten besasaen 1903 in PreuBsen noch Köln, Krefeld, Danzig, Düsseldorf, Hannover
und Königsberg i. Pr. Markthallen; Breslau und Elberfeld plauten ihre Errichtung.
Eine den Markthallen ähnliche Einrichtung (offeue Halle) gibt es in Barmen. Bei
der Mehrzahl der Städte mit Markthallen sind diese zurzeit nicht zur Aufnahme des
gesamten Wochenmarktverkehrs bestimmt, sondern nur zum Ersätze eines Teiles
desselben; eine Ausnahme machen Berlin und Frankfurt a. M., wo Hallenzwang unter
Aufhebung der offenen Märkte eingeführt ist. Durch das Hallensystem tritt in-
sofern eine bedeutsame Änderung ein, dass der Handelsverkehr in den Gegenständen
des Wochenmarktes nicht nur an den Vormittagen gewisser Tage stattfindet, sondern
täglich vor- und nachmittags. lu Berlin ist in neuester Zeit ein erheblicher Rück-
gang im Markthallenverkebr zu beobachten, da viele der grossen Warenhäuser die
Mehrzahl der Artikel führen, die in den Markthallen feilgehalten werden.
Für die Gegenwart kann es sich hinsichtlich der Regelung des Marktwesens
nur darum handeln, allgemeine polizeiliche Mafsnahmen zu treffen, im übrigen
aber möglichste Freiheit walten zu lassen. Sache der Gemeindebehörden und der
Ortspolizei ist es, für die Aufstellung und Handhabung der Marktordnung, die
sich innerhalb der von der Gewerbeordnung vorgeBchriebenen Grenzen zu halten
hat, unter Berücksichtigung der lokalen Bedürfnisse und Gewohnheiten Sorge zu
tragen. Für den Marktverkebr, jedoch mit Ausschluss der Spezialmärkte, sind
die Bestimmungen der deutscheu Gewerbeordnung §§ 64 — 71 mafsgebend. Diese
Bestimmungen entsprechen dem Grundsätze möglichster Freiheit. Nur § 64
Abs. 2 macht dariu eine Ausnahme. Durch ihn ist der Handel mit Handwerks-
waren, die herkömmlicherweise als Gegenstände des Wochenmarktverkehrs zuge-
lassen sind, auch in Zukunft ausschliesslich den Bewohnern des Marktortes Vor-
behalten. Doch ist diese Einschränkung unerheblich, denn selbst in kleinen Orten
besteht kein Bedürfnis, dass Handwerker den Wochenmarkt beziehen. Die Markt-
gebühren sind so niedrig zu bemessen, dass sie nur als Vergütung für den über-
lassenen Raum, die Buden oder sonstige Einrichtungen erscheinen. Für Preussen
ist ihre Regelung durch Gesetz vom 26. April 1S72 erfolgt.
Die Jahr- und Spezialmärkte finden in längeren Zwischenräumen statt,
erstere führen eine grössere Zahl von Verkäufern verschiedener Waren zusammen,
letztere von Verkäufern einer Warengruppe. Trotzdem eine Verminderung der
Jahrmärkte von mancher Seite angestrebt wird, ist doch kaum eine Abnahme
ihrer Zahl zu konstatieren, weil sie Gelegenheit bieten, für die städtische Be-
völkerung zu Vergnügungen und für die ländliche nach ihrer alten Gewohnheit an
Digitized by Google
Der Handel mit landwirtschaftlichen Erzengnissen. 353
solchen Jahrmarktstagen ihren Bedarf zu decken. Die Städte sind deshalb im
allgemeinen nicht geneigt, ihre Jahrmärkte anfzugeben.
Die Spezialmärkte haben sogar an Zahl zngenommen, ihre Bedeutung
liegt in der Ausstellung der Erzeugnisse einer grosseren Zahl von Produzenten
nebeneinander und in der dadurch ermöglichten besseren Übersicht Uber die
Marktlage.
Unter ihnen sind die Viehmärkte am zahlreichsten. Der Bedarf der Städte
an Vieh, Fleisch usw. führt zu einer ausgebildeten Organisation des Handels mit
diesen Artikeln durch Gross- und Kleinhändler, Kommissionäre, Agenten und
Auktionatoren. Es ist zu beobachten, dass sich wenigstens in den grossen Handels-
plätzen eine Trennung vollzieht; einerseits zwischen Märkten für den Grosshandel
und für den Kleinhandel und andererseits nach den einzelnen Viehgattnngen. So
werden z. B. auf dem neu errichteten Magerviehhof in Friedrichsfelde bei Berlin
seitens der Zentrale für Viehverwertung Magerviehmärkte abgehalten: a) für Schweine
und Ferkel an jedem Mittwoch, b) für Pferde am Donnerstag in der ersten Woche
jeden Monats, c) für Rindvieh und Hammel an jedem Dienstag und Freitag, d) für
Geflügel, besonders Gänse, an allen Wochentagen.
Andere Spezialmärkte dienen dem Verkauf von Wolle, von landwirtschaftlichen
Maschinen — besonders bekannt ist der Breslauer Maschinenmarkt — , von Saatgut,
Flachs, Hanf, Honig usw. — Die Wollmärkte waren seit Einführung der Merinos
bis in die 60 er Jahre des 19. Jahrhunderts von besonderer Bedeutung, da aus-
schliesslich dort alle Wollkäufe abgeschlossen wurden. Die wichtigsten Märkte
waren Paderborn, Königsberg, Thora, Stettin, Stralsund, Magdeburg, Posen, Breslau
und Berlin; die beiden letzten waren die hervorragendsten, Berlin mehr durch die
Quantität, Breslau mehr wegen der Qualität der ihnen zugeführten Wolle. In den
70 er Jahren gingen die Wollmärkte schnell zurück, der grössere Teil von ihnen,
darunter Paderborn, Thora, Magdeburg, Stettin gingen gänzlich ein. In Berlin,
Breslau und Posen ist auch gegenwärtig noch das Geschäft in deutscher Wolle
konzentriert; freilich ist die auf den Märkten angebotene Wolle meist in zweiter
Hand, da zunächst Geschäftsleute jeder Art dem Landwirt die Wolle abnehmen.
Ein genaues Verzeichnis aller Jahrmärkte nach Regierungsbezirken geordnet
findet sich im IL Teil von Mentzel und von Lengerkes landwirtschaftlichem
Hilfs- und Schreibkalender.
Gesetzliche Bestimmungen über den Handel mit Nahrungs- und Genussmitteln.
Es stellte sich die Notwendigkeit heraus, manchen Auswüchsen des Handels
auf gesetzgeberischem Wege entgegenzutreten. Soweit dabei landwirtschaftliche
Interessen in Frage kommen, beziehen Bie sich faBt ausschliesslich auf den Ver-
kehr mit Nahrungs- und Genussmitteln; bei ihnen ist einerseits eine Ver-
fälschung und Täuschung sehr leicht möglich; andererseits kann durch solche
Verfälschungen nicht bloss eine pekuniäre Benachteiligung, sondern eine mehr oder
minder schwere gesundheitliche Schädigung der Konsumenten erfolgen. Die Zu-
ständigkeit des Reichs für die Gesetzgebung auf diesem Gebiete folgt aus Art. 4
Ziff. 15 der Verfassung, wonach „der Beaufsichtigung seitens des Reiches und der
Meltzen, Boden des preuss. Staate». VHL 23
Digitized by Google
354 Der Handel mit landwirtschaftlichen Erzengnissen.
Gesetzgebung deeseiben unterliegen die Maßregeln der Medizinal- und Veterinär-
polizei“.
Da die allgemeinen Bestimmungen, die im Strafrecht Uber diesen Gegen-
stand enthalten sind, sich alB ungenügend erwiesen gegenüber der besonders
in den 70 er Jahren in erheblichem Umfange hervortretenden Verfälschung von
Nahrungs- und Genussmitteln, die sich fast zu einem selbständigen Industriezweige
zu entwickeln im Begriff war, wurde 1876 bei der Gründung des ReichsgeBund-
heitsamtes als hauptsächlichste Aufgabe dieser Behörde mit bezeichnet, der Lebens-
mittelverrälscbung entgegenzuwirken. Ein Mittel dazu war das Gesetz, betreffend
den Verkehr mit Nahrungs- und Genussmitteln und Gebrauchsgegenständen, vom
14. Mai 1875, das sogen. Nahrungsmittelgeaetz. Die orston vier der siebzehn
Paragraphen des Gesetzes treffen Bestimmungen Uber den Umfaug, sowie die Art
und Weise der Beaufsichtigung deB Verkehrs mit Nahrungs- und GenuBsmitteln
und Gebrauchsgegenständen. In §§ 5 — 7 wird vorgesehen, dass mit Zustimmung
des Bundesrates durch kaiserliche Verordnung fUr die Herstellung und Feilhaltung
der erwähnten Gegenstände und solcher, die zur Fälschung von Nahrungs- und
Genussmitteln bestimmt sind, Beschränkungen auferlegt werden können. Die
§§ 8 — 16 enthalten die strafrechtlichen Vorschriften; § 17 Uberweist die Geldstrafen
der Kasse, die die Kosten einer für den Ort der Tat etwa bestehenden öffentlichen
Anstalt zur Untersuchung von Nahrungs- und Genussmitteln trägt.
Für zwei landwirtschaftliche Erzeugnisse, die in sehr grosser Menge her-
gestellt werden und bei denen eine Verfälschung besonders schwer nachweisbar
ist, sind besondere Gesetze erlassen, nämlich zum Schatze der Butter und des
Weines.
Das Gesetz vom 12. Juli 1887, „betreffend den Verkehr mit Ersatzmitteln
für Butter“ (das sogen. Margarinegesetz), und das au seine Stelle getretene Gesetz,
„betreffend den Verkehr mit Butter, KäBe und Schmalz und deren Ersatz-
mitteln“, vom 15. Juni 1897 (in Kraft getreten am 1. Oktober 1897), beschäftigen
sich mit dem Schutze der Naturbutter. Danach müssen alle der Milchbutter oder
dem Butterschmalz ähnliche Zubereitungen, deren Fettgehalt nicht ausschliesslich
der Milch entstammt, als „Margarine“ oder „Kunstspeisefett“ bezw. „Margarine-
käse“ in den Handel gebracht werden. Margarine und Margarinekäse müssen
„eiuen die allgemeine Erkennbarkeit der Waren mittelst chemischer Untersuchung
erleichternden, die Beschaffenheit und Farbe nicht schädigenden Zusatz erhalten“;
durch Bundesratsbeschluss vom 4. Juli 1897 ist als solcher Sesamöl vorgeschrieben,
und zwar mindestens zehn Gewichtsteile auf hundert Gewichtsteile der benutzten
Fette und Oie, bei Margarinekäse mindestens fünf Teile.
Schwieriger gestalten sich die Verhältnisse beim Wein handel, da bei Her-
stellung des Weines ungemein häuffg eine mehr oder minder ausgedehnte kunst-
gemässe Bearbeitung stattfinden muss. Durch die eigentliche Kunstweinfabrikation
werden nicht bloss die Winzer, sondern auch die Konsumenten, die ein minder-
wertiges und häufig auch noch die Gesundheit schädigendes Fabrikat erwerben, in
erheblichem Mafse geschädigt. Das Nahrungsmittelgesetz bot in den §§ 10, iz
bis 14 keinen genügenden Schutz. Deshalb wurde unterm 20. April 1892 ein
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Der Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen. 355
Reicbsgesetz erlassen, betreffend „den Verkehr mit Wein, weinhaltigen und wein-
ähnliohen Getränken“, das sogen. Weingesetz, welches bezweckt, die in dem
Nahrungsmittelgesetz gegebenen Begriffe der Verfälschung und der gesundheits-
schädlichen Beschaffenheit für Wein und verwandte Getränke auf eine feste Grund-
lage zu stellen. Da aber auch dieses Gesetz sich nicht genügend wirksam erwies,
wurde das jetzt geltende „Gesetz, betreffend den Verkehr mit Wein und wein-
ähnlichen Getränken“, vom 24. Mai 1901 erlassen. Die §§ 2 — 8 enthalten
Bestimmungen Uber die bei Herstellung von Wein erlaubten oder unerlaubten Zu-
sätze. Durch die §§ 9 — 12 wird den staatlichen Behörden die Pflicht auferlegt,
eine Kellerkontrolle bei der Behandlung und Herstellung des Weines auszuüben
und den Verkehr mit Wein durch Beamte und Sachverständige daraufhin zu über-
wachen, dass den gesetzlichen Anordnungen Genüge geleistet wird. Getränke,
welche mit Hilfe anderer Zusätze als die in § 2 des Gesetzes gestatteten hergestellt
sind, dürfen nicht unter der Bezeichnung „Wein“ feilgehalten und verkauft werden.
Die Wirksamkeit des Gesetzes kann als eine bisher befriedigende bezeichnet werden.
Unter den für die Behandlung des Weines nicht gestatteten Stoffen befindet
sich auch das Saccharin, ein aus den Abkömmlingen des Steinkohlenteers gewonnener
künstlicher Süssstoff. Da das Saccharin immer ausgedehntere Verwendung fand
auch bei der Herstellung anderer Nahrungs- und Genussmittel, namentlich des
obergärigen Bieres, der Fruchtkonserven, Liköre, Zucker- oder Stärkesirupe, und
damit den Konsumenten statt des nahrhaften Zuckera Stoffe ohne jeden Nährwert
verabfolgt wurden, da ausserdem der Wettbewerb des Saccharins der Zucker-
industrie grossen Schaden zuzufügen in der Lage war, so wurde das „Gesetz, be-
treffend den Verkehr mit künstlichen SüssBtoffen“ (Saccharingesetz), vom
6. Juli 1898 erlassen. In § 1 heisst es: „Künstliche Süssstoffe im Sinne des Ge-
setzes sind alle auf künstlichem Wege gewonnenen Stoffe, welche als Süssmittel
dienen können und eine höhere Süsskraft als raffinierter Kohr- und Rübenzucker,
aber nicht entsprechenden Nährwert besitzen.“ Nach § 2 ist die Verwendung
derartiger Stoffe zur Herstellung von Nahrungs- und Genusamitteln als Verfälschung
im Sinne des NahrungsmittelgeBetzes angesehen und daher dem Deklarationszwange
unterworfen, d. h. der Verkauf oder das Feilhalten solcher Waren ist nur unter
einer entsprechenden Bezeichnung gestattet. Völlig verboten wurde die Verwendung
des Saccharins als Zusatz zu den oben genannten Nahrungs- und Genussmitteln.
Herstellung und Einfuhr von SüBsstoffen ist nur mit Genehmigung des Hundesrates
zulässig und die Abgabe des so hergestellten oder eingeführten SüBsstoffes ist nur
Apotheken und solchen Personen gestattet, denen eine amtliche Erlaubnis zum
Bezüge erteilt ist (§§ 3 und 4). Ein allgemeiner Verkehr mit Süssstoffen ist
damit ausgeschlossen.
Auch beim Vorkauf von Fleisch und Fleischwaren sind dem Handel
im Interesse der Konsumenten Beschränkungen auferlegt worden. Nach § 5 Ziff. 3
des Nahrungsmittelgesetzes ist das Verkaufen und Feilhalten von Tieren, die an
bestimmten Krankheiten leiden, zum Zwecke der Schlachtung, sowie das Verkaufen
und Feilbalten des Fleisches von Tieren, die mit bestimmten Krankheiten behaftet
waren, fUr das ganze Reich verboten. Indessen genügte diese Bestimmung
23*
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356
Der Handel mit landwirtschaftliche!! Erzeugnissen.
durchaus nicht, da das Feststellen dieser Krankheiten und namentlich das Erkennen
des von kranken Tieren herrllhrenden Fleisches fast unmöglich war, wenn nicht
eine sachverständige Untersuchung sowohl der Tiere vor dem Schlachten wie des
Fleisches nach dem Schlachten, und zwar im Zusammenhänge mit den Eingeweiden,
in denen die krankhaften Veränderungen ausschliesslich oder vorzugsweise zum
Ausdruck gelangen, stattfand. Diese Bedingungen waren nur erfüllt in den Orten,
wo öffentliche Schlachthäuser vorhanden waren, die von den Gemeinden auf Grund
der Gesetze vom 18. März 1868 und 9. März 1881 errichtet waren. Diese Gesetze
gestatteten den Gemeinden die Bestimmung zu erlassen, dass das Schlachten
sämtlicher Tiere oder auch einzelner Viehgattungen innerhalb des ganzen Gemeinde-
bezirkes nur im Schlachthofe vorgenommen werden dürfe (Schlachthauszwang),
und dass alles in das Schlachthaus gelangende Vieh gegen eine in die Gemeindekasse
fliessende Gebühr vor und nach der Schlachtung zu untersuchen sei. Während
also in diesen wenigen Gemeinden eine sorgfältige Überwachung des Fleischhandels
verbürgt war, war davon im Übrigen Lande keine Rede; vor allem aber nahm das
aus dem AuBlande eingeführte Fleisch insofern eine bevorzugte Sonderstellung ein,
als bei ihm überhaupt keine ordnungsmässige Untersuchung stattfand und auch
nicht stattfinden konnte.
Diesen übelständen abzuhelfen ist das Reichsgesetz, „betreffend die Schlacht-
vieh- und Fleischbeschau“, vom 3. Juni 1900 bestimmt (in Kraft getreten am
I. April 1903). Die dazu erlassenen Ausführungsbestimmungen des Bundesrates
sind unterm 30. Mai 1902 und die besonderen für Preussen unterm 28. Juni 1902
veröffentlicht. Nach § 1 des Gesetzes unterliegen alle Tiere, deren Fleisch zum
Genüsse für Menschen verarbeitet werden soll, vor und nach der Schlachtung einer
amtlichen Untersuchung. Ausgenommen davon sind die Tiere, deren Fleisch aus-
schliesslich im eigenen Haushalt des Besitzers verwendet werden soll; sofern die
Schlachttiere kein Merkmal einer die Genusstauglichkeit des Fleisches aus-
schliessenden Erkrankung zeigen (§ 2). Untauglich befundenes Fleisch darf als
Nahrungs- und Genussmittel für Menschen überhaupt nicht in den Verkehr gebracht
werden (§ 9). Für bedingt taugliches Fleisch bestimmt die Polizeibehörde, unter
welchen Sicherungsmafsregeln das Fleisch zum Genüsse für Menschen brauchbar
gemacht werden kann (§ 10); der Vertrieb von solchem Fleische darf nur unter
einer dieBe Beschaffenheit erkennbar machenden Bezeichnung erfolgen (§ 11). Die
§§ 12 — 17 enthalten die Vorschriften für aus dem Auslande kommendes Fleisch.
Überhaupt Vorboten ist die Einfuhr von Fleisch in luftdicht verschlossenen Büchsen
oder ähnlichen Gefässen, von Würsten und sonstigen Gemengen aus zerkleinertem
Fleisch in das Zollgebiet. Vorschriften über die Untersuchung und gesundheits-
polizeiliche Behandlung des sonstigen in das Zollinland eingehenden Fleisches
sind in den zu dem Gesetz vom Bundesrat erlassenen Ausführungsbestimmungen
vom 18. Februar 1902 gogeben (mit Ausnahme von § 5 in Kraft getreten am
1. April 1903). Nach § 5 dieser Ausführungsbestimmungen darf frisches B'leiBch,
welches einer amtlichen Untersuchung durch approbierte Tierärzte unterzogen ist,
einer abermaligen Untersuchung auch in Gemeinden mit Schlachthauszwang nur
zu dem Zwecke unterworfen werden, um festzustellen, ob das Fleisch inzwischen
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Der Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen. 357
verdorben ist oder sonst eine gesundheitsschädliche Veränderung seiner Beschaffen-
heit erfahren hat (in Kraft getreten am i. Oktober 1904).
Neben diesen Reichsgesetzen sind in Preuesen noch eine grosse Zahl
Gesetze, Ministerialerlasse und polizeiliche Verordnungen hinsichtlich deB Nabrungs-
mittelverkehrs für kleinere oder grössere Bezirke oder einzelne Städte in Geltung,
so z. B. über die Beschaffenheit und Behandlung der Milch, über die Behandlung
des Mehls, der Backwaren, des Obstes und Gemüses.
Hinsichtlich der Mahl- und Schlachtsteuer, deren nachteiliger Eiufluss
auf den Verkehr und die städtischen Konsumenten in Bd. III, S. 34 und 301 ge-
schildert ist, ist zu bemerken, dass sie durch Gesetz vom 25. Mai 1873 als
StaatBsteuer aufgehoben ist. Die Beibehaltung des städtischen Anteils an derselben
war mit gewissen Einschränkungen statthaft. Die Schlachtsteuer durfte in
solchen Städten als Gemeindeabgabe erhoben worden, in denen ob die Lage des
städtischen Haushaltes erforderte, bezw. die örtlichen Verhältnisse dazu geeignet
befunden wurden. Durch das Kommunalabgabengesetz vom 14. Juli 1893 ist die
Neueinführung von Mahl- und Schlachtsteuern und die Besteuerung von Kartoffeln
und Brennstoffen den Kommunen untersagt.
Im Jahre 1900 wurde eine Abgabe von Vieh, Fleisch, Fleischwaren und
Fett noch erhoben in Potsdam, Posen, Gnesen, Breslau, Göttingen, Auricb, Emden,
Leer, der Stadt Kassel und 55 Gemeinden des Regierungsbezirkes Kassel, der
Stadt Wiesbaden und 32 Gemeinden des Regierungsbezirkes Wiesbaden, in der
ehemaligen Gemeinde Bockenheim, die seit dem 1. April 1895 in Frankfurt a. M.
eingemeindet ist, in Koblenz, Ehrenbreitenstein und Aachen; insgesamt in toi Ge-
meinden. Die Steuer ergab 4568443 Mk.
Eine Abgabe von Getreide, Hülsenfrüchten, Mehl und Backwerk wurde er-
hoben in Güttingen, Emden, Kassel, Wiesbaden und 15 Gemeinden des Regierungs-
bezirkes Wiesbaden, insgesamt in 19 Gemeinden. Der Gesamtbetrag der erhobenen
Steuer stellte sich auf 147641 Mk.1)
Nach § 13 des ZolltarifgesetzeB vom 25. Dezember 1902 dürfen flir Rechnung
von Kommunen oder Korporationen vom 1. April 1910 ab Abgaben auf Getreide,
HülBenfruchte, Mehl und andere Mühlenfabrikate, desgleichen auf Backwaren, Vieh,
Fleisch, Fleischwaren und Fett nicht mehr erhoben werden. Auf die Erhebung
von Abgaben für Malz findet diese Bestimmung keine Anwendung. Die entgegen-
stehenden Bestimmungen unter Ziff. 1 und in § 7 der Ziff. II des Art. 5 des Zoll-
vereinigungBvertrages vom 8. Juli 1867 und des Gesetzes vom 27. Mai 1885,
betreffend die Abänderung des Zollvereinigungsvertrages vom 8. Juli 1867, werden
damit aufgehoben.
Damit die in den Städten mit Schlachthäusern zur Deckung der Kosten der
Anlage, der Kontrolle usw. erhobenen Gebühren, auch wenn sie die Selbstkosten
’) Nach dem Berichte der XVI. Kommission über den Entwurf eines Zolltarifgesetzes,
10. Legislaturperiode, 2. Session, Drucksache 704; soweit die Städte mit mehr als
50000 Einwohnern in Betracht kommen, finden sich die Erträge auch in dem von Neefe
herausgegebenen statistischen Jahrbuch der deutschen Städte.
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358
Der Handel mit landwirtschaftlichen Erzengnissen.
überschreiten, nicht als eine Art Schlacbtsteuer wirken, ist, wie erwähnt, bestimmt,
dass bereits untersuchtes Fleisch von ausserhalb der betreffenden Stadt geschlachteten
Tieren ohne nochmalige Untersuchung eingefUhrt werden darf.
Der Ellektivgrosehandel in landwirtschaftlichen Erzeugnissen.
a) Der Qetreidehandel. Bei einer Schilderung der Entwicklung des Gross-
handels in Preussen ist es unmöglich, sich an die Landesgrenze zu halten, denn
sein Einfluss erstreckt Bich weit darüber hinaus. Bis um die Mitte der 70 er Jahre,
zu einer Zeit, als der Westen und Südwesten Deutschlands Bchon längst nicht
mehr in der Lage waren, ihren Getreidebedarf Belbst zu erzeugen, fand aus den
Ostseehäfen, besonders Königsberg, Elbing, Danzig, Stettin, daneben auch aus
Hamburg ein lebhafter Getreideexport nach England, Holland, Belgien und Skan-
dinavien statt. Im Innern des Landes dienten Breslau und Magdeburg als Stapel-
plätze, von denen aus das Getreide auf den Strömen zu den Meereshäfen trans-
portiert wurde. Königsberg und Danzig teilten sich auch mit Petersburg in die
Ausfuhr des russischen Getreides. Mehl wurde als Handelsartikel von diesen
Plätzen aus nur wenig verfrachtet, da die M Uhlenindustrie sich noch nicht ent-
wickelt hatte. Die genannten Handelspunkte beherrschten den Getreidehandel bis
tief nach Kussland und Polen hinein. Bei der steigenden Einfuhr von Getreide
und Mehl verlieren diese Handelsplätze mehr und mehr den Charakter als Aus-
fuhrhäfen und werden immer ausgeprägtere Vermittlungsstellen des Getreideein-
fuhrhandels. .Überdies kommen als Grosshaudelsplätze Mannheim, Köln und Bremen
in Aufnahme. Gleichzeitig ist dabei zu beobachten, dass sich im Westen eine
starke Zentralisation des Getreidegrosshandels vollzieht, weil die starke Einfuhr
sich nur auf wenige Plätze konzentriert; im Osten hingegen erhalten sich eine
grössere Zahl kleinerer Handelsstätten. Gegenwärtig beherrscht Mannheim den
ganzen Handel Sudwestdeutschlands, Duisburg den des rheinisch-westfälischen
Industriebezirks, Berlin den von Mitteldeutschland; Hamburg und Stettin haben
nur noch als Speditionsplätze Bedeutung. Bemerkenswert ist, dass die Zentralisation
sich nicht nur auf die Plätze bezieht, sondern innerhalb dieser auf einige wenige
Firmen, die somit den gesamten Getreideeffektivhandel in der Hand haben.
Diese Entwicklung findet ihre Erklärung in der mit dem Jahre 1879 ein-
tretenden Schutzzollpolitik des Reiches, die den Ausfuhrhandel eingehen liess, da
der Preisunterschied des zollgeschützten Getreides mit dem auf den Weltmarkt
gelieferten zu erheblich wurde. Der Überfluss an Getreide des preussischen
Ostens und Nordens fand für die verlorenen Absatzgebiete nur einen geringen
Ersatz im getreidebedürftigen Sudwesten, da der Handel und die Mühlenindustrie
des Westens sich an die ausländischen Sorten gowöhnt hatten. Vorübergehend
wurde zwar durch den S. 184 besprochenen Staffeltarif ein lebhafter Absatz nach
dem Westen und Sudwesten Deutschlands ermöglicht.
Um auch die Möglichkeit des Exports nach den alten ausländischen Absatz-
gebieten wieder zu gewinnen, war es nötig, den Preis für das ausgefuhrte Getreide
um den Zollbetrag zu erniedrigen; das konnte geschehen durch die Aufhebung
des Identitätsnachweises. Eine Rückvergütung des bezahlten Zolles fand
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Der Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen.
359
nämlich nur statt, wenn der Nachweis der Identität des ein- und ausgeführten
Getreides erbracht wurde; nur den Inhabern von Mühlen war durch Gesetz vom
23. Juni 1882 der Eingangazoll für eine der Ausfuhr von Mehl entsprechende
Menge des zur Mühle gebrachten ausländischen Getreides erlassen. Erst im Zu-
sammenhang mit dem russischen Handelsvertrag vom 14. April 1894 entschlossen
sich Regierung und Reichstag, vom 1. Mai 1894 ab eine Rückvergütung des im
Getreidepreis erlegten Zolles bei der Ausfuhr von Getreide stattfinden zu lassen.
Der Erfolg dieser Mafsregel war ein befriedigender; die Ausfuhr stieg wieder, wenn-
gleich sie nicht die Höhe der 70er Jahre erreichte.
Zur Aufrechterhaltung des Transithandels, wie ihn namentlich die Ostsee-
häfen treiben, sind Lager gestattet, auf die unter amtlicher Kontrolle, aber nicht
unter Verschluss ausländisches Getreide zollfrei eingeführt werden kann, um hier
verarbeitet und mit inländischem Getreide gemischt zu werden; sie werden reine
Transitlager genannt, wenn nur die Wiederausfuhr der Bestände gestattet ist,
gemischte Lager, wenn sowohl aus- als eingeführt werden kann. Der Zoll ist
dann bei der vierteljährlich erfolgenden Abrechnung zu zahlen. Gegen diese ge-
mischten Transitlager wird seitens der Landwirte mit Recht der Vorwurf erhoben,
dass sie weniger dem Transitverkehr dienen als vielmehr dazu, einen längeren
Zollkredit zu erlangen; denn in der Tat geht der weitaus grösste Teil des aus
den Lagern genommenen Getreides nicht ins Ausland, sondern ins Inland. Aller-
dings kann dieser Kredit auf die Preisbildung nicht von Einfluss sein, da die in
diesen Transitlagern befindlichen Vorräte zu gering sind, um preisdrüokend auf
den Weltmarkt, der ja bestimmend für die Preisbildung ist, zu wirken.
In Preussen befanden sich im Jahre 1900 gemischte Privattransitlager ohne
amtlichen Mitverschluss in Königsberg (34 Lager), Danzig einschliesslich Neufahr-
wasser (15 Lager), Stettin (5 Lager), Altona (4 Lager); weniger wie drei Lager
waren in Frankfurt a. M. und Nordenham.
Die gemischten Transitlager in Königsberg und Danzig dienen zu einem
wesentlichen Teile der Vermittlung der Ausfuhr inländischen Getreides, das geht
aus den folgenden Angaben für das Jahr 1900 hervor. Der Verkehr gestaltete
sich bei ihnen im Vergleich zu den der Einfuhr dienenden süddeutschen Transit-
lagern Mannheim und Ludwigsbafeu folgendermafsen (in Tonnen zu 1000 kg):
Zugang an ausländischem
Ge-
Königsberg
Danzig
Mannheim
Ludwigshafen
treide ubw
Zugang an inländischem
Ge-
202 738
37857
294623
>43455
treide usw
Gesamtzugang einschl. Bestand
110725
>07379
>7535
6461
am Anfänge des Jahres
. .
364007
157886
419033
186147
Davon wieder ausgeführt .
. .
270829
102829
64086
35537
Davon verzollt ....
40509
= >>°/o
8132 256629
= 5 */#
des Gesamtzuganges
>>7773
= 63°/o
(einschl. des Bestandes am Jahresanfänge).
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360
Der Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen.
Hiernach müsste der vielfach befürchtete Preisdruck, der von dem Lager-
verkehr ausgehen soll, gerade für Süd- und Südwestdeutschland eintreten. Das ist
aber nicht der Fall, da, wie bekannt, die süddeutschen Plätze einen erheblich
höheren Preisstand zeigen, wie die ost- und norddeutschen.
b) Der Handel mit Vieh und tierischen Erzeugnissen. Über die
neuere Gestaltung des Viehhandels ist schon oben das Nähere ausgeführt. Auf
den zahlreichen Viebmärkten wird meist nur Magervieh gehandelt; nebenbei
findet ein erheblicher Viehumsatz durch Händler im Umherziehen statt. Von
regelrechten, allgemein gültigen Preisfestsetzungen kann in beiden Fällen keine
Rede sein. Neuerdings bemühen sich die Land wirtschaftskam morn, die bei der-
artigen Geschäften gezahlten Preise übersichtlich zusammenzustellen. Ein wesent-
licher Fortschritt ist in dieser Hinsicht durch die seit dem Jahre 1903 erfolgte
Preisveröffentlichung des Magerviehhofes io Friedrichsfelde erzielt.
Schlachtvieh kaufen in der Provinz die Fleischer auf dem Lande auf; in
den grösseren Städten pflegen mit den Schlachthöfen Fettviehmärkte verbunden zu
sein, die amtliche Preisnotierungen eingerichtet haben. Seit dem 2. Januar 1900
veröffentlicht die Zentrale für Viehverwertung (Viehzentrale) eine Zusammenstellung
dieser SchlachtviehpreiBe nach Lebendgewicht von den grösseren deutschen Vieh-
höfen. Dieser jeden Montag erscheinende Marktbericht wird auf Grund der amt-
lichen Marktberichte und nach eigenen telegraphischen Mitteilungen bearbeitet und
bringt in der 1896 er Klassifikation (nach Alter, Geschlecht und Kondition) nur
Notierungen nach Lebendgewicht. Hiermit wurde ein von jeher seitens der vieh-
produzierenden Landwirtschaft gehegter Wunsch erfüllt, nämlich gegenüber den
Schlachtgewichtsnotierungen der Schlachthofdirektionen Lebendgewichtsnotierungen
zur Durchführung zu bringen, die allein einen Vergleich zwischen den verschiedenen
Marktplätzen gestatten. Dass ein solcher Vergleich sonst unmöglich ist, zeigen
schon die Notierungsverhältnisse an den 13 Märkten der Tabelle. Berlin notiert
Schlachtgewicht, Breslau Schlacht- und Lebendgewicht, Magdeburg Lebendgewicht,
Dortmund-Köln Schlachtgewicht, Frankfurt a. M. Schlachtgewicht (Kälber Schlacht-
und Lebendgewicht), Dresden Schlacht- und Lebendgewicht, Leipzig-Chemnitz-
Zwickau Schlachtgewicht (Kälber und Schafe Lebendgewicht), Mannheim-Hamburg-
Stuttgart Schlachtgewicht.
Von der Zentralstelle sind nun, soweit amtliche Marktnotierungen nach
Lebendgewicht nicht vorliegen, die Schlachtgowichtspreise mittelst sorgfältig fest-
gestellter Schlachtprozente umgereohnet. Nur bei den Schweinen sind amtliche
Lebendgewichtsnotizen, wie sie z. B. in Breslau, Frankfurt a. M., Dresden für diese
Viehgattung eingeführt Bind, auBser Betracht gelassen und durchweg die Schlacht-
gewichtspreise eingesetzt, da der Lebendgewichtspreis bei 8chweinen nichts anderes
ist als Scblachtgewichtspreis abzüglich Tara.
Die weiteren Bestrebungen der Zentralstelle geben darauf hin: 1. dass der
Handel und die Notierung nach Lebendgewicht bei Schlachtvieh allgemein durch-
geführt wird; 2. dass entsprechend den Vorschriften des Landwirtschaftskammer-
gesetzes für Preussen (§ 2 Abs. 4) für alle grösseren Viehmärkte (bei Schlacht-
und Magervieh) unparteiische und sachverständige Marktkommissionen unter
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Der Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen.
361
Heranziehung von Vertretern der Landwirtschaft gebildet werden, denen die Fest-
stellung der amtlichen Preisnotierungen und die sonstige Kontrolle des Markt-
verkehrs obliegt; 3. dass der Handel an den grösseren Viehmärkten nur auf Qrund
von Schlussscheinen sich vollziehen darf, welche auf Verlangen den Markt-
kommissionen vorzulegen Bind; 4. dass auf die Einrichtung von Magerviehmärkten
überall, wo ein Bedürfnis besteht, mehr als bisher Bedacht genommen wird,
besonders auch deshalb, um den aus verschiedenen Gründen schädlichen und un-
wirtschaftlichen Hausierhandel überhaupt zu beseitigen; 5. dass für die Märkte
besondere Marktordnungen sowohl in bezug auf einen geordneten Handelsverkehr,
wie auch anf das veterinäre Interesse erlassen werden; 6. dass in den Markt-
ordnungen auch möglichst einheitliche Normen für die amtliche Preisnotierung
vorgeschrieben werden.
Der Handel mit Milch vollzieht sich in der Weise, dass die Guts- oder Qe-
nossenscbaftsmolkereien entweder ihre Wagen durch die Strassen der Städte fahren
lassen oder in eigenen oder fremden Geschäften die Milch absetzen. In den Gross-
städten haben zum Teil einzelne grosse Firmen den Milchhandel in der Hand; sie
lassen durch ihre Agenten auf dem Lande mit den milchviehhaltenden Landwirten
Jahreskontrakte auf die Lieferung einer bestimmten Milcbmenge absohlieSBen, die
frei Bahnhof des Niederlassungsortes der Firma zu liefern ist.
Auch der Grosshandel mit Butter1) beruhte früher, da man Butter nur
unmittelbar in den Gutswirtschaften herstellte, in denen die dazu erforderliche
Milch erzeugt wurde, auf festen Jahresabschlüssen zwischen den Buttererzeugern
und den Buttergrosshändlern. Die besonders in den 80 er Jahren zahlreich ent-
stehenden GenosBenschaftsmolkereien durchbrachen diese alte Gewohnheit. Die
unabsehbare Entwicklung der Dinge brachte eine derartige Unsicherheit in das
Buttergeschäft, dass man es vorzog, nicht mehr feste Abschlüsse auf Butter zu
machen, sondern Verkaufsvermittelung mit Abrechnung nach Tagespreis eintreten
lies*. Daraus aber erwuchs das Bedürfnis zur Festlegung dieser Preise, das zu-
nächst durch wöchentlich ausgegebene Berichte einzelner Firmen befriedigt wurde.
Ein weiterer Ausbau der Veröffentlichungen erfolgte im Jahre 1886 dadurch, dass
fünf Firmen des Berliner Buttergroeshandels zusammentraten, um die für jede
Woche als mafsgebend anzusehenden Preise festzustellen. Im folgenden Jahre
wurde von Berliner Butter- und Schmalzhändlern zwecks Wahrnehmung ihrer
gemeinsamen Angelegenheiten eine „Ständige Deputation“ aus körperschaftlichen
Börsenmitgliedern ins Leben gerufen und von den Ältesten der Kaufmannschaft
bestätigt; jene freie Vereinigung ober ging in einer von der Deputation erwählten
NotierungBkommission auf, deren Mitgliederzahl allmählich auf elf erhöht wurde.
Die ersteVerüffentlichung der „Amtlichen Notierungen“ der Kommission erfolgte
am 35. Juni 1887. Diese Notierungen sollten, laut ausdrücklich ihnen beigefügter
Erklärung, die Berliner Verkaufspreise, d. h. die Preise angeben', die im Verkehr
zwischen dem Gross- und Kleinhandel Berlins gezahlt worden waren. Da diese
schätzungsweise vereinbarten Angaben nur ungefähr den Durchschnitt der je für
*) Benno Martlny, Die Butterversorguug Berlins durch die Eisenbahn im ersten
Halbjahr 1899. Arbeiten der Deutschen Laudwirtscbafts-GeBellschaft Heft ;S. Berlin 1901.
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362
Der Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen.
die verschiedenen Güteklassen bewilligten Preise darstellten, bo mussten selbst-
verständlich in einer Mehrzahl von Fällen höhere Preise, sogen. Überpreise, erzielt
worden sein, auf Grund deren die Abrechnung mit den betreffenden Butter-
lieferanten erfolgte. Die Kotierung zeigte Preise an, die unter den tatsächlich
gezahlten blieben. Die Unsicherheit des Marktes gab die Veranlassung zur Bildung
mehrerer ButterverkaufBverbände, deren erster der im Jahre 1886 gegründete ost-
preussische war; ihm folgten im Jahre 1S89 zwei andere, einer für die Uckermark
und einer für Pommern und im Jahre 1893 einer für Westpreussen. Im Jahre
1898 wurden „die Vereinigten Pommerschen Meiereien“, Aktiengesellschaft, zu
einem Verkaufsverband norddeutscher Molkereien erweitert, der sich am 1. Januar
1903 in eine eingetragene Genoisenschaft mit beschränkter Haftpflicht umwandelte.
Durch energische Beschwerden seitens dieser Verbände bei den Ältesten der Kauf-
mannschaft wurde von diesen beschlossen, dass vom 1. Januar 1894 ab wieder die
wirklich gezahlten Preise notiert werden sollten. Da aber die Ursache der Über-
preise, nämlich die Kotierung von Durchschnittspreisen, nicht beseitigt war, blieben
auch die Überpreise bestehen, so dass schon nach wenigen Monaten die Spannung
zwischen notierten und tatsächlich gezahlten Preisen erheblich war und im Jahre
1900 10 — iz Mk. für 1 dz ausinachte. Dadurch sahen sich die Ältesten der Kauf-
mannschaft zu einer grundsätzlichen Änderung der Kotierung veranlasst, die mit
dem 1. Januar 1901 in Wirksamkeit getreten ist und nicht mehr geschätzte Durch-
schnittspreise, Bondern von den Mitgliedern des KotierungsausBchusBes wirklich
erzielte Preise angibt. Der Milchwirtschaft ist hierdurch ein grosser Dienst
geleistet, da die Bntterverwertung bei ziemlich gleichmässigen Verhältnissen im
folgenden Jahre um 3 — 4 Pf. für 1 Pfund höher gewesen ist. Für don Berliner
Markt bedeutet das io einem Jahre einen Mehrerlös von 4 Mül. Mark, der den
Landwirten, die Butter dahin liefern, zugefloeseo ist. Da nun aber die Berliner
Kotiz nicht nur für Berlin, sondern für den grösseren Teil der Monarchie sich
Geltung verschafft hat, so ist der Mehrerlös sicher auf das Vielfache der genannten
Summe zu veranschlagen. Am 1. März 1905 ist eine neue Butternotierung ein-
geführt, in der alle Überpreise berücksichtigt werden müssen.
Die offizielle Preisfeststellung bezieht sich auf Hof- und GenossenschafUbutter
Ia, Ha, lila und abfallend.
Keben den oben bezeichneten 4 Butterverkaufsverbänden dienen noch gegen
40 Grosshaudlungen, die im Durchschnitt täglich etwa 25 Ztr. Butter oder mehr
empfangen, dem Butterhandel Berlins. Mit Ausnahme von einem Verband und
zehn Grosshandlungen betreiben sie nur Grosshandel, d. b. verkaufen nur an Klein-
händler. Kebon den Ladengeschäften der Grosshändler, die ausser Butter in der
Kegel mindestens noch Käse und Eier führen, bestehen ähnliche, den Kleinhandel
selbständig betreibende Geschäfte in den 14 seit 1887 eingerichteten Markthallen
der Stadt, und andere, die ihre Kunden meist auch noch mit sonstigen Esswaren
bedienen. Ausserdem führen auch Butter die Geschäfte, die neben diesen Artikeln
noch Landesprodukte und Kolonialwaren feilhalten.
Der zweitwichtigste Buttermarkt ist Hamburg. Hier richtete, um die Miss-
stände der Kotierung zu beseitigen, der im Jahre 1886 gegründete ostholsteinische
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Der Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen.
368
Meiereiverband im Jahre 1889 Butterauktionen ein. Die Butter wird nach zwei
Klaaaen getrennt auageboten. Die II. Klasse ist die fehlerhafte Butter. Die
Wochenresultate der Auktionen werden möglichst rasch bekannt gemacht und da-
durch wird der beste Mafsstab für die tatsächliche Marktlage gewonnen. Die
Hamburger Böraennotierung ist seit September 1898 eine Bruttonotierung, von der
nach Erklärung der Händler etwa 6 — 7 Mk. als kaufmännische Verkaufsunkosten
dem Produzenten abgezogen werden. Die Auktionspreise sind Nettopreise. Man
verlässt den Verkauf nach den amtlichen Hamburger Notierungen und legt die
Ergebnisse der Auktionen zugrunde; auch die Kaiserliche Marine-Intendantur in
Kiel schliesst ihre Butterankäufe jetzt nach den Auktionspreisen ab. — Vom Reichs-
verband der landwirtschaftlichen Genossenschaften wird gegenwärtig angestrebt,
diese Einrichtungen auf den Berliner Markt zu übertragen.
Buttemotierungen erfolgen noch in Halle, Hildesheim, Magdeburg, Frank-
furt a. M. und Königsberg.
Notierungen über den Grosshandel mit Käse in den Zentralmarktballen in
Berlin enthält der amtliche Marktbericht der städtischen Markthallendirektion.
Die im Inlande produzierten Eier, die nur gegen 5 °/0 des Konsums ans-
machen, werden gewöhnlich in den Provinzialgrossstädten der Gegenden, in denen
sie erzeugt werden, auch verzehrt. Um den Bedarf zu decken, findet eine erheb-
liche Einfuhr statt (in Bd. VII, S. 681 ist die Einfuhr bis zum Jahre 1900 dar-
gestellt), die im Durchschnitt der Jahre 1902 — 1905 einen ungefähren Wert von
115 Mill. Mark, mithin doppelt soviel als den Mehrwert der Roggeneinfuhr aus-
macht. Die ersten fremden Eier kamen im Jahre 1842 aus Krakau in Tonnen
und Häcksel verpackt nach Berlin. Die von einer Gesellschaft von galizischen
Händlern verfrachteten Eier mussten von Krakau bis Frankfurt a. 0. mittelst
Achse gebracht, erst von da aus konnten sie mit der Eisenbahn nach Berlin
befördert werden. Nach dem Ausbau der Eisenbahnen sandte nicht nur Galizien,
sondern auch Polen Eier auf den Berliner Markt, wo sich ein bedeutender Um-
scblagshandel nach sämtlichen deutschen Plätzen, insbesondere nach Hamburg, von
wo aus die Eier nach England gingen, entwickelte. Seit der Einführung eines
Zolls auf Eier im Jahre 1879 sank der Durchgangsverkehr auf dem Berliner Platz
auf ein Minimum, hingegen ist Berlin auch heute noch einer der bedeutendsten
Plätze des Eierbandels für Konsignations- oder für feste Kaufware. Es ist die
Zentralstelle des börsenmässig organisierten Eierhandels für ganz Norddeutschland.
Gegenwärtig liefern Südrussland, nnd zwar hauptsächlich die Gegenden am Don
und an der Wolga, Galizien, Ungarn, Italien, Bulgarien, die Türkei und seihst
Kleinasien und Marokko bedeutende Mengen von Eiern an den Berliner Markt. In
jenen Ländern lassen grosse Exporthäuser die Eier durch Agenten in den Dörfern
aufkaufen.
Der Wollhandel.1) Bis um die Mitte des 19. Jahrhunderts entwickelte
sich ein lebhafter Ausfuhrhandel mit Wolle naoh Frankreich Uber Frankfurt a. M.
■) W. Senkel, Wollproduktion und Wollhandel im XIX. Jahrhundert mit besonderer
Berücksichtigung Deutschlands. Tübingen 1901.
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364
Der Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen.
und nach England über Hamburg; seit dieser Zeit sank die Ausfuhrmenge rasch
und seit Ausgang der 70er Jahre beschränkt sich daB Geschäft in deutscher Wolle
wieder wie in früheren Zeiten hauptsächlich auf das Inland, da der eigene Bedarf
Deutschlands gewachsen ist und die überseeische Konkurrenz die deutsche Wolle
von den ausländischen Märkten verdrängt hat.
Während im inländischen Geschäft der direkte Verkehr zwisohen Produzenten
und Verbrauchern die Regel war, machte aioh für den Export die Vermittelung
durch Händler nötig; diese kauften auf eigene Rechnung die Wolle im Inlande auf
und versandton sie sodann in Konsignation ins Ausland, hauptsächlich nach London
an die dortigen wool-Btaplers, die sie an Händler oder Fabrikanten weiter ver-
kauften.
Der Wollhandel erreichte in den 70 er Jahren seinen Höhepunkt infolge des
Aufblühens der deutschen Textilindustrie und der geringen Kapitalkraft der
Fabrikanten, die beim Kauf des Rohmaterials auf das Kreditgeben der Händler
angewiesen waren. Von da an tritt ein rascher Verfall des Wollhandels ein,
hervorgerufen durch die Abnahme der heimischen Schafzucht, die Erhöhung des
Kapitals bei den Fabrikanten, die stärkeren direkten Einkauf ermöglichte, und die
Konkurrenz der überseeischen Erzeugungsgebiete, die sehr bald bewirkte, dass nur
noch wenige Verbraucher ausschliesslich oder überwiegend inländische Wolle ver-
arbeiteten. In den 80 er Jahren hörten deshalb die meisten bedeutenden Handels-
häuser auf, sich mit dem Vertrieb deutscher Wolle zu befassen, und jetzt wird
wieder der grössere Teil der heimischen Wollproduktion durch direkten Verkehr
der Produzenten ' mit den Verbrauchern umgeBetzt. Hingegen nahm der Handel
mit überseeischen Wollen einen gewaltigen Aufschwung, denn man kann an-
nehmen, dass Deutschland seinen Wollbedarf zu mindestens */, aus dem Auslande
decken muss.
Die üblichen beiden Formen des WolleinkaufB vollziehen sich von altersber
so, dass entweder der Käufer zum Produzenten auf das Land geht oder dieser
seine Ware nach der Stadt bringt. Durch die erstere Form entwickelte Bich im
Laufe des 19. Jahrhunderts neben dem bisher üblichen Kauf disponibler Ware der
Kontraktkauf, bei dem die Wolle vor der Schur, also während sie sich noch auf
dem Schafe befindet, gekauft wird. Besonders häufig wurden Kontrakte in den
Zeiten steigender Konjunktur abgeschlossen, wo den Kaufleuten bei dem weniger
entwickelten Nachrichtenverkehr ihre bessere Kenntnis der Marktlage gegenüber
den Landwirten zu statten kam. Jetzt, wo die Übersichtlichkeit des Marktes all-
gemein goworden ist, kommen die Kontraktkäufe häufiger nur noch bei feinen und
hochfeinen Wollen vor, die nur in beschränktem Mafse produziert und gebraucht
werden, so dass Produzent und Verbraucher beiderseits keine grosse Auswahl
haben. Abgeschlossen werden Kontrakte, die in der Hauptsache über Schmutz-
wolle lauten, längere oder kürzere Zeit vor der Schur. Scbmutzwolle wird nach
dem wirklichen Nettogewicht, Schurwolle brutto gehandelt, wobei aber herkömm-
licherweise 4°/0 für Tara und 5 °/0 für die weniger guten Locken vergütet werden.
Diese Bedingungen sind auch bei sonstigen Verkäufen deutscher Wolle, vor allem
im Marktverkehr, allgemein üblich.
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Der Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen.
365
Der Kauf der geschorenen Wolle auf dem Lande geschieht entweder nach
Besichtigung oder auf Muster hin und vollzieht sich unter denselben Bedingungen.
Der Gutsbesitzer hat die Wolle frei nach der nächsten Bahnstation zu liefern.
Die Händler decken auf diese Weise bis auf den heutigen Tag den grössten Teil
ihres Bedarfes.
Neben dem Verkauf der Wolle auf den Spezialmärkten, Uber die das Wesent-
liche auf Seite 353 erwähnt ist, entwickelte sich seit den 20 er Jahren des vorigen
Jahrhunderts eine zweite Art des Platzgeschäftes, das Lagergeschäft, bei dem Händler
die aufgekaufte Wolle in Speichern lagerten und das ganze Jahr hindurch in der
Lage waren, Wolle abzugeben. Besonders in Breslau, Posen und Berlin gewann
dieses Lagergeschäft grosse Ausdehnung und in Berlin sind seit den 70 er Jahren
die Zufuhren anf Lager bedeutender als die zum offenen Markt.
Da die ganze Einrichtung der Wollmärkte nicht mehr den Anforderungen
des modernen Verkehrs entspricht, kommt in neuester Zeit auch für deutsche Wolle
das Auktionssystem zur Anwendung, wie es fUr Überseeische Wolle schon seit
langem geschieht. Ein grosser Teil der SchafzUchter hofft dabei mehr der Markt-
lage entsprechende Preise zu erzielen. Die erste deutsche Scbwoisswollauktion
fand im Jahre 1892 in Berlin statt; seit 1895 werden sie wenigstens zweimal im
Jahre abgehalten.
c) Der Kartoffelhandel. Über den Groashandel mit Kartoffeln sind
wenig Angaben zu machen, da Sorten und Beschaffenheit der Kartoffeln noch nicht
allgemeingiiltig festgelegt sind. Kegelmässige amtliche Notierungen finden in
Berlin, Breslau, Magdeburg und Stettin statt.
d) Der Zuckerhandel.1) Während in dem früheren Stadium der Zucker-
fabrikation der Zucker, infolge der Verschiedenartigkeit der Ware, nach Probe
gehandelt werden musste, konnte man nach der in allen Fabriken gleichmässig
erfolgten Einführung der technischen Fortschritte und einer damit erzielten, fast
vollständigen Übereinstimmung in den Fabrikationserzeugnissen den Rohzucker als
Gattung behandeln. Auch bei dem Konsumzucker sind die individuellen Eigen-
schaften der einzelnen Partien mehr und mehr verschwunden und haben dadurch
die Herausbildung der verschiedenen Arten des Konsumzuckers als Gattung
ermöglicht.
Für den Verkauf des Rohzuckers bedienen sich die Fabriken der Vermittelung
von Agenten; die Fabriken geben selten feste Offerten zu einer bestimmten
Forderung heraus. Sie Btellen in der Regel nur ein bestimmtes Quantum zum
Verkauf, veranlassen ihre Vertreter, ihnen für einen bestimmten Tag und Stunde
fest« Gebote dafür zu machen und sagen dem Vertreter, der ihnen das beste Ge-
schäft vorlogt, zu.
Früher war dieses System sehr unangenehm für die Vertreter und die Käufer.
Erster« hatten den Tag über die höchstmöglichen Gebote zu suchen und diese
gegen Abend den Vorständen der betreffenden Fabriken, die sieb zur Entgegen-
nahme und Beschlussfassung der Angebote versammelten, persönlich vorzulegen.
*) Otto Pilet, Der Zuckerhandel. Leipzig 1905.
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366 Der Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen.
Durch die abgelegene Lage der meisten Zuckerfabriken wurden zahllose Erschwer-
nisse und Weitläufigkeiten verursacht. Auch der Reflektant auf die Ware wusste
nie, ob sein Angebot angenommen wurde. Durch die erleichterte Nachrichten-
übermittelung haben sich die Verhältnisse wesentlich verbessert. Der Vertreter
teilt den Fabriken telephonisch die erhaltenen Angebote mit und verhandelt gleich-
zeitig Uber den Abschluss mit ihnen. Neuerdings wird häufig einem oder mehreren
Vermittlern unter Zugrundelegung eines Minimalpreises der Verkauf im ganzen
oder geteilt übertragen.
Der Sitz des Handels ist Magdeburg mit Rücksicht darauf, dass alle
bedeutenderen Käufer in dieser Stadt ihre Vertreter haben. Als Käufer treten die
wenigen Raffinerien oder Händler, die für das Ausland kaufen, auf. Gehandelt
wird jetzt nur I. Produkt Kornzucker und Nachprodukt. Eine offizielle tägliche
Preisnotierung findet ausser in Magdeburg auch in Hamburg statt. In Magdeburg
besteht die Notierungskommission aus sämtlichen dazu zugelassenen Vertretern von
Rohzuckerfabriken unter dem Vorsitz eines Börsenkommissars. Es werden nur
Preise für greifbare Ware notiert. Hamburg gibt keine eigentlichen offiziellen
Preisnotierungen für effektiven Zucker aus, es werden aber im Anschluss an die
von dem Vorstand der Zuckerbörse veröffentlichten offiziellen Hamburger Zucker-
terminnotierungen noch seitens des Vereins der am Zuckerbandel beteiligten
Firmen Notierungen für Rübenrohzucker I. Produkt veröffentlicht.
Die Raffinerien bedienen sich für den Verkauf ihrer Fabrikate besonderer
Vertreter, die sie für den Ort ihrer Niederlassung, für andere grössere Plätze oder
für grössere Bezirke bestellen. In neuerer Zeit deckt aber jeder Käufer mit etwas
erheblicherem Bedarf sich direkt aus der Raffinerie. Dadurch ist der früher sehr
beträchtliche Grosshandel an den Hauptplätzen sehr zurückgegangen, seine Be-
deutung für den Inlandhandel ist stark erschüttert. Gleichzeitig ist damit die
grosse Aufnahmefähigkeit des Magdeburger Marktes, an dem sich das Geschäft de«
Grosshandels konzentrierte, verloren gegangen.
Alle Preise für raffinierten Zucker gelten unter Einschluss der Verbrauchssteuer.
Täglich werden notiert die Preise für:
Brotraffinade I lose.
Brotraffinade II lose.
Würfelzucker II einscbl. Kiste.
Kristallzucker I einschl. Sack brutto für netto.
Gemahlene Raffinade einschl. Sack brutto für netto.
Gemahlenen Melis I einschl. Sack brutto für netto.
Am Freitag treten noch hinzu:
Brotmelis scharfkörnig (Patentmelis) lose.
Würfelzucker 1 einschl. Kiste (die Würfel sind aus Broten geschnitten,
Würfel II sind Presswürfol).
Gemahlene Brotraffinade einschl. Sack brutto für netto.
Farin einschl. Sack brutto für netto.
Die Preisfeststellung bezieht sich auf die von einer Notierung bis zur anderen
gemachten Geschäfte.
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Der Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen. 367
Für die Zeit vom i. Juni 1900 bis 31. August 1903 wurde die Preisbildung
für Inlandsware stark durch das Kartell der deutschen Rohzuckerfabriken und
durch das Syndikat deutscher Zuckerraffiuerien, die beide unter gemeinsamer Ver-
waltung als deutsches Zuckersyndikat, 6. m. b. H., wirkten, beeinflusst. Die
Grundlage des Kartells bestand darin, dass das Syndikat der deutschen Zucker-
raffinerien für das Quantum, welches aus den Raffinerien in den Konsum überging,
also versteuert wurde, eine bestimmte Abgabe für den Zentner an das Rohzucker-
syndikat zahlte. Dafür wurde bei allen Verkäufen von Rohzucker ausbedungen,
dass die Ware aus einer Kartellfabrik stammen musste und von dem augenblick-
lichen Käufer und allen ferneren Erwerbern an eine Kartellfabrik übereignet oder
in das Ausland ausgefübrt werden musste. Für den raffinierten Zucker batte das
Syndikat den Preis, uuter welchem keine Raffinerie verkaufen, und die Quantitäten,
welche jede Raffinerie verkaufen durfte, festgesetzt. Mit dem Inkrafttreten der
Brüsseler Konvention war die Möglichkeit des Fortbestehens des auf fünf Jahre
geschlossenen Kartells genommen und ea hörte auf, da damit der bis dahin gegen
die ausländische Konkurrenz schützende hohe Überzoll, d. h. der Unterschied
zwischen Steuer und Zoll, wegBel.
e) Der Spiritushandel. In Deutschland wird nur Rohspiritus börsen-
mässig notiert und gehandelt. Die hauptsächlichsten Plätze dafür Bind Berlin,
Stettin, Breslau, Leipzig und Köln; im allgemeinen ist das Termingeschäft üblich,
nur in Berlin macht man seit dem 1. Januar 1897 statt der Termingeschäfte
„handelsrechtliche Lieferungsgeschäfte“. Seit 1887, dem Jahre des Inkrafttretens
deB Gesetzes, betreffend „die Besteuerung des Branntweins“, haben sich die Usancen
des Spiritushandels vielfach geändert. Der früher allgemein übliche Handel mit
Fass ist fast vollständig geschwunden.
Vom 1. Januar 1897 sind für den Spiritusterminhandel an der Berliner Börse
folgende Bedingungen festgestellt:1)
1. Während in den alten Schlussscheinen für Spiritustermingeschäfte eine
einmonatliche Erfüllungsfrist angesetzt war, ist dieselbe durch den neuen Entwurf
auf zwei Monate festgesetzt worden.
2. Während bisher den Abnehmern nur die Berechtigung zuBtand, über die
Vertragsmässigkeit der gelieferten Ware das Urteil der Sachverständigen einzu-
holen, ist jetzt die vorherige Begutachtung jeden Postens durch die Sachverständigen
obligatorisch gemacht.
3. Während bisher sich die Beurteilung der Sachverständigen sowohl auf die
Qualität des gelieferten Spiritus wie auch der Fastagen erstreckte, fällt jetzt die
Qualitätsbeurteilung des Spiritus weg.
4. Während früher der zulässige Minderwert für Gebinde nur auf 10 Mk.
begrenzt war, ist jetzt die Möglichkeit, Gebinde von einem Minderwert bis zu
40 Mk. zu liefern, gegeben, und für die letzten fünf Kündigungstage ist auch ge-
stattet, unter bestimmten Bedingungen Gebinde mit einem noch grösseren Minder-
wert zu liefern.
') ßehrend, Spiritushandel im Handwörterbuch der Staatswisseusohaftcn VI.
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368
Der Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen,
Die Qualität muss mindestens So °/0 Tralles sein. In Hamburg beträgt die
vorgeschriebene Minimalstärke nur 70 °/0 Tralles.
Die Usancen der übrigen deutschen Handelsplätze lehnen sich in der Haupt-
sache an die in Berlin geltenden an.
Infolge der ausserordentlichen Unsicherheit des Spiritushandels, dor be-
deutenden Schwankungen und der grossen Verschiedenheit der 8pirituspreiBe
während der Brennkampagne und nach dieser waren die Schädigungen der
Brennereibesitzer, die zudem überhaupt keinen Einfluss auf die Preisbildung hatten,
Behr grosse. Um hier Abhilfe zu schaffen, lag ein Zusammenschluss der Produ-
zenten und des soliden Handels nahe. Am 29. März 1899 wurde das den deutschen
Spiritusmarkt von nun an beherrschende Verwertungsunternebmen ins Leben
gerufen, dass auf der einen Seite die Vereinigung des branntweinerzeugenden Ge-
werbes, den „Verwertungsverband deutscher Spiritusfabrikanten“, an dem über 90%
der Gesamtspirituserzeugnng beteiligt sind, auf der anderen 8eite die Vereinigung
des branutweinverwertenden Gewerbes, die „Zentrale für Spiritusverwertung“, an der
95 °/o J°r deutschen Spriterzeugung beteiligt sind, umfasst. Die beiden Verbände
schlossen einen Vertrag auf 9 Jahre bis zum 30. September 1908, nach welchem
die Zentrale für Spiritusverwertung den Brennern die Gesamtproduktion abnimmt.
Die Erfolge dieser Vereinbarung sind bisher ausserordentlich befriedigende gewesen.
Die Preise sind seitdem stetige und einträgliche geworden. Die Verbraucher des
denaturierten Spiritus hatten zunächst den Vorteil eiqpr erheblichen Preisherab-
setzung, sodann aber auch die gerade bei 8piritus so wertvolle Garantie, gute
Ware zu erhalten, dadurch, dass Detailverkauf in versiegelten Flaschen oder
Kannen unter Gewährleistung der Menge und Stärko zum festgesetzten Preis
stattfindet.1)
Die Umsätze an der Berliner Börse sind infolge dieser Vereinbarung auf
ein Minimum gesunken, so dass in dor Zeit vom 15. Oktober 1899 bis 30. Dezember
1900 auf jeden Börsentag nur ein Umsatz von 7400 1 kamen, während die Zentrale
für Spiritusverwertung in derselben Zeit im Durchschnitt täglich etwa 900000 1
effektiv abgesotzt hatte.
Der Terminhandel.
Während beim Spiritushandel auf diese Weise der Terminhandel beseitigt
ist, ist er beim Getreide und don Mühleufabrikaten auf gesetzlichem Wege
verboten, und zwar dnreh das Börsengesetz vom 22. Juni 1896. Die Warenbörsen,
die hauptsächlich für den Landwirt Interesse haben, handeln, wie bekannt, im
Unterschied zu den Märkten nach Muster und Proben (Typen), deren charakteristische
Merkmale den Käufern und Verkäufern bekannt sind. Die notierten Börsenpreise
bestimmen den Preis im ganzen Lande; wird bei ihrer Festsetzung nicht mit Ge-
wissenhaftigkeit verfahren, so werden Käufer und Verkäufer irre geführt. Um die
Missstände, die sich bei der Börsenpreisfestsetzung eingeschlichen hatten, zu
beseitigen, wurde daB genannte Gesetz erlassen. Nach demselben ist für die Er-
*) Denkschrift über das Kartellwesen. Bearbeitet im Belchsamt des Innern. 5. Bd.
Spiritus. Berlin 1906.
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Der Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen.
369
richtung einer Börse die Zustimmung der Landesregierung erforderlich. Diese übt
durch einen Staatskommissar Aufsicht Uber die Börsen aus-, sie kann eine Börse
wieder aufheben. Ausserdem trifft das Gesetz zahlreiche Bestimmungen Uber die
Handhabung der Börsengeschäfte, wodurch vorhandene Auswüchse beseitigt, das
Vorkommen neuer verhütet werden soll. Unter anderen enthält es Anordnungen
über die Mitgliedschaft, Uber den Börsenvorstand, Uber Handhabung der Ordnung
an der Börse und Uber Einsetzung eines Börseuschiedsgerichtes, ferner Uber das
Maklerwesen, die Feststellung dor Börsenpreise, über die an der Börse zuzulassenden
Wertpapiere, über den Terminhandel, endlich trifft es Strafbestimmungen gegen
betrügerische oder auf Täuschung berechnete Operationen. Der Terminhandel
wird durch die §§ 48 — 69 des Gesetzes reguliert. Danach entscheiden Uber die
Zulassung von Waren und Wertpapieren zum Börsenterminhandel die Börsenorgane
(§ 49). Der Bundesrat ist befugt, den Bürsenterminbandel von Bedingungen ab-
hängig zu machen oder für bestimmte Waren oder Wertpapiere ganz zu untersagen.
Ein börsenmässiger Terminbandel in Getreide und Muhlenprodukten ist verboten
(§ 56).
Die Wirkungen des Börsengesetzes sind nur zum Teil günstige gewesen.
Manche Plätze, die sich den Vorschriften des Gesetzes nicht fügen wollten, haben
ihre Notierungen gänzlich eingestellt. Unter dem Mangel jeglicher ausreichender
Preisbestimmung leiden aber am meisten die Landwirte der betreffenden Gegend.
Die von privater Seite gesammelten und seitens der Zentralstelle der preussischen
Landwirtachaftskammern veröffentlichten Preise können zurzeit vielfach noch nicht als
ausreichender Ersatz angesehen werden. Der Handel beklagt sich Uber zu grosse
Beschränkungen seiner berechtigten Interessen durch das Börsengesetz, die Land-
wirte darüber, dass die Bestimmungen des Gesetzes häufig umgangen würden. Die
Regierung Btrebt gegenwärtig an, die offenkundigen Nachteile durch eine Novelle
zum Gesetze zu beseitigen.
Hinsichtlich der Literatur ist wiederum auf die ausführlichen Angaben in
den verschiedenen Handbüchern der Staatswissenschaft hinzuweisen. Besonders
eingehend beschäftigt sich mit dem Handel insgesamt R. van der Borght,
Handel und Handelspolitik. Mit dem Getreidehandel Kurt Wiedenfeld in
Conrads Jahrbüchern 1894, S. 161 und 360, 1895, 8. 337 und 641, und im Jahr-
buch fUr Gesetzgebung, Verwaltung und Volkswirtschaft im Deutschen Reiche
1900, S. 623.
Die Preise der land wirtschaftlichen Erzeugnisse.
Die Preisentwicklung und die Konkurrenz des Auslandes. Die Tatsachen der
Konkurrenz.
Durch den gewaltigen Aufschwung der Verkehrsmittel, die dadurch bewirkte
Verbilligung der Frachten und die Erschliessung ausgedehnter Gebiete, besonders
der neuen Welt, wurden der Weltmarkt und speziell die west- und mitteleuropäischen
Länder mit Getreide überschüttet, das unter günstigsten natürlichen Produktions-
bedingungen gewonnen ward und deshalb trotz des ungeheuer weiten Transportes
erfolgreich mit dem im Inlande erzeugten konkurrieren konnte. Während die
Meltzen, Boden des preus«. Staate«. VIII. 24
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370 Der Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen.
Transportkosten für t t Weizen von Chicago nach Liverpool im Jahre 1868 71 Mk.
betrugen, stellten sie sich im Jahre 1900 nur noch anf 21 Mk.
Die Mitte der 70er Jahre ist der Zeitpunkt, in welchem der Druck der aus-
ländischen Konkurrenz sich fühlbar maohte, nachdem in dem vorhergehenden
Vierteljahrhundert die deutsche Landwirtschaft die glücklichste Zeit ihrer Ent-
wicklung gehabt, die durch auseergewöhnliche technische und wirtschaftliche Fort-
schritte bei steigenden Preisen ihrer Erzeugnisse bezeichnet war. In jenen Jahren
machte sich das Üherwiegen der Einfuhr an landwirtschaftlichen Produkten über
die Ausfuhr deutlicher bemerkbar.
Die Statistik des Deutschen Reiches gibt Auskunft über die Menge an land-
wirtschaftlichen Produkten, die jährlich in das Zollgebiet eingeführt werden. Der
Hauptlieferant für Roggen ist Russland, für Weizen die Vereinigten Staaten, Russ-
land uod Argentinien, für üerste Österreich-Ungarn, für Hafer Russland; die Vieh-
einfuhr ist nicht so erheblich wie die der Getreidearten, Jungvieh und Kühe
werden von Österreich- Ungarn und Dänemark, Ochsen von Österreich-Ungarn,
Pferde von Russland, Dänemark, Belgien, Österreich- Ungarn und den Niederlanden,
Schweine aus Russland bezogen. Weit höher an Wert ist die Einfuhr der tierischen
Erzeugnisse. In erster Linie von Wolle, die aus Argentinien,. Australien und
Südafrika atammt, dann aber auch von Eiern und frischem Geflügel, wofür Russ-
land und Österreich-Ungarn Herkunftsländer sind. Für frisches Obst ist der
Hauptlieferant Österreich-Ungarn, für getrocknetes die Vereinigten Staaten. Aus-
fuhrartikel blieben nur Zucker und in geringem Umfange Spiritus und Roggenmehl.
Der Anteil einzelner landwirtschaftlicher Artikel an der Gesamteinfuhr stellte
sioh 1899 dem Werte nach bei;
Schafwolle
5,7 °/o
des Einfuhrwertes.
Weizen
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Mais
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Gerste
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Eier
1,7 *
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1,5 *
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Chilisalpeter
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Gekämmte Wolle
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fl
Koggen
1,1 .
n
«
Fleisch, frisch oder einfach zubereitet
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t*
n
Kleie, Malzkeime
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n
Baumwollsaat
1,0 »
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fl
Leinsaat
1,0 S
»»
„
Die dem Weltmärkte zufliessenden Mengen an landwirtschaftlichen Produkten,
besonders an Getreide, drückten naturgeroäss die Preise herab. Das zeigt die
Statistik der Preise. Allerdings sind die statistischen Angaben darüber, nament-
lich soweit sie sich auf ganze Länder beziehen, mit vielen Fehlern behaftet, weil
es ausserordentlich schwierig ist, brauchbare Durchschnitte zu gewinnen; die Un-
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Der Handel mit laudwirudi »etlichen Erzeugnissen. 371
gleiohartigkeit der Qualität in verschiedenen Gegenden und Jahren muss den Preis
wesentlich beeinflussen. Für die Beurteilung der Preisbildung können allein die
Preise, wie sie im Grosshandel bezahlt werden, in Betracht kommen. Freilich ist
auch ihre Vergleichbarkeit infolge der Verschiedenheit der lieferungsfähigen Qualität
an den Börsen eine beschränkte. Ausserdem finden an derselben Börse im Laufe
der Zeit Veränderungen in der Bestimmung der lieferungsfähigen Qualität statt,
wodurch ein Vergleichen dor Preise für grössere Zeiträume auch an demselben
Platze sehr erschwert wird.
Das Kaiserliche Statistische Amt veröffentlicht seit dem Jahre 1879 Zu-
sammenstellungen von monatlichen Durchschnitten der Grosshandelspreise wichtiger
Waren an mafsgebenden deutschen Plätzen. Sie sind bis zum Jahre 1891 in den
„Monatsheften zur Statistik des Deutschen Reiches“, seit 1892 in jedem Hefte der
monatlichen Nachweise über den auswärtigen Handel enthalten. Eine grosse Reihe
statistischer Zusammenstellungen von Grosshandels- und Marktpreisen an deutschen
und ausländischen Plätzen für Getreide, Mehl, Brot, Kartoffeln, Vieh, Fleisch,
Butter und andere wichtige Waren, die meist Monats- und Jahresdurchschnitte für
längere Zeiträume, auch Wochen- und Tagesdurchschnittspreise für Getreide im
ln- und Auslande geben, findet sich in den Vierteljahrsheften zur „Statistik des
Deutschen Reiches“ unter der gemeinsamen Überschrift „Zur Statistik der Preise“.
Die Nachweise erstrecken sich gegenwärtig, soweit landwirtschaftliche Gegen-
stände in Frage kommen, auf Koggen, Weizen, Hafer, Mais, Gerste, Hopfen,
Kartoffeln, Schlachtvieh, Mehl (Koggen- und Weizenmehl), Butter, Zucker (Roh-
zucker und Raffinade), Melasse, Kartoffelspiritus, Rüböl und Wolle. An der Er-
mittelung der Preise für diese Artikel sind beteiligt eine Reihe von Handels-
kammern, verschiedene Börsenkorporationen und die Direktion des „Städtischen
Vieh- und Schlachthofes“ in Berlin. Die Zeitschrift des Königlich Preussischen
Statistischen Bureaus hat zweimal ausführlich über Getreidebandel und Getreide-
preise berichtet im Jahrgang 1886, S. 215 ff., und Jahrgang 1887, S. 113 ff.
Die Entwicklung der Getreidepreise in den letzten 60 Jahren zeigt die
Zusammenstellung auf Seite 372 — 374, welche die Preise für Weizen und Koggen
für Königsberg, Frankfurt a. M. und Berlin für die Zeit von 1845 — 1905 angibt.
Aus den Zahlen geht zur Genüge hervor, dass für grössere Perioden bis
Mitte der 70 er Jahre ein Steigen und seitdem ein stetiges ZurUckgehen der Preise
stattgefunden bat.
Die Bedeutung der Getreidepreise hat im Laufe der Zeit entschieden ab-
genommen, einerseits weil das Brot bei uns nicht mehr den hohen Prozentsatz der
wirtschaftlichen Ausgaben des Volkes, namentlich auch des sich heute mannigfaltiger
ernährenden Arbeiters, ausmacht wie früher, andererseits weil die günstige Lebens-
lage gegenwärtig weit weniger von dem Preise der notwendigen Lebensmittel als
von der Arbeitsgelegenheit und der Höhe des Lohnes abhängt. W. Roscher sagt:
„Je kultivierter eine Volkswirtschaft ist, je höher namentlich Arbeitslohn und
Arbeitstätigkeit der niederen Klassen, desto reichlicher ist im allgemeinen die
Nahrung. Indessen pflegt gerade ein sehr blühender Volkswohlstand mehr die
Fleisch- als die Brotkonsumtion zu fördern. Auch die neuerdings fast überall so
24*
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372
Der Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen.
Grosshandelapreise für Weizen und Koggen von 1845 1905. *)
Von 1814—1856
0,50 Mk.
für 1 Scheffel.
Von 1857 — 1864
0,20 Hk.
für 1 Scheffel.
Von 1865—1879
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Weizenpreise
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0,50 Hk.
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Von 1865—1879 J
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*) Die Preise von 1S45 — 1879 sind entnommen dem Bericht der XVI. Kommission
über den Entwurf eines Zolltarifgesetzes, 10. Legislaturperiode, II. Session.
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Iler llaudel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen.
Grosahandelepreiee für Weizen und Roggen von 1845 — 1905.')
Zollsatz:
Von 1865—1879
frei.
Vom i/t. 1880
bis 30/6. 18S5
1 Mk. Zoll.
Vom 1/7. 1885
bis 15/11. 1887
3 Mk. Zoll.
Vom 26/11. 1887
bis 31/1. 1892
5 Mk. Zoll.
Vom 1/2. 1892
ab vertragsmiissig
3,50 Mk. Zoll.
(Vom 29/7. 1893
bis 20/3. 1894
gegenüber Russ-
land 7,50 Mk.;
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') Die Preise von 1845 — 1879 sind entnommen dein Bericht der XVI.
über den Entwurf eines Zolltarifgesetzes, 10. Legislaturperiode, II. Session.
Kommission
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374
Der Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen.
Grosshandelspreiee für Weizen nnd Roggen von 1845 - 1904. «)
Durchschnittspreise für die einzelnen Perioden.
Zollsatz:
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1000 kg in Mark
Roggenpreiae Air 1
1000 kg in Mark 1
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Frank-
furt a. M.
Berlin
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Frank-
furt a. M.
Berlin
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Durchschnitte.
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1895/1904
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169
>63
127
142
>36
zehr gesteigerte Verzehrung von Gemüsen, Kartoffeln, Obst, gewissen Kolonial-
waren, als Reis usw. verringert den Kornbedarf, welcher andererseits wiederum
erhöht wird durch Gewöhnung des Volkes an Bier und Kornbranntwein, durch
ansehnliche Zahl und gute Ernährung der Pferde usw. Je feiner endlich das vor-
herrschende Brotkorn ist, mit einer desto geringeren Menge desselben lässt sich
»U8reicben.“
Gleichwohl ist die Statistik der Getreidepreise auch heute noch von aller-
grösster Bedeutung. Je mehr sich die Verkehrswirtschaft ausbreitet und die
Produktion nicht bloss für den lokalen Bedarf arbeitet, um so mehr ist Produktion
und Konsum auf die Beobachtung der Preise angewiesen als den einzigen Führer
und Regulator. Daraus geht die ungeheure Wichtigkeit richtiger Preisbildung
hervor, an der sich vor allem der Handel beteiligt, da er aus dem Unterschied
seinen Vorteil zieht. Er hat vor allem die Aufgabe, einen örtlichen und zeitlichen
Ausgleich der Preise herbeizuführen und das bloss Zufällige im Zusammentreffen von
Angebot und Nachfrage auBzumerzen. Auch der direkte Verkehr von Produzenten
und Konsumenten vollzieht sich auf der vom Handel festgestellten Preisgrundlage.
1 ) Die Preise von 1845—1879 sind entnommen dem Bericht der XVI. Kommission
über den Entwurf eines Zolltarifgesetzes, 10. Legislaturperiode, II. Session.
*) Durchschnitt der Jahre 1857—1864.
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Der Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen.
375
Daher steht unter den Forderungen deg deutschen Landwirtschaftsrateg, der
gesetzmässigen Vertretung der gesamten deutschen Landwirtschaft, die Forderung
nach einem zuverlässigen und umfassenden Nachrichtendienst Aber die Preise der
wichtigsten landwirtschaftlichen Erzeugnisse, sowohl für das Inland als auch filr
die mit Deutschland in engerem Verkehr stehenden ausländischen Staaten, an
hervorragender Stelle.
Seit Anfang der 8oer Jahre werden die Viebpreise in 30 deutschen Städten
ebenfalls veröffentlicht. In Preussen von folgenden 14 Plätzen: Berlin, Danzig,
Königsberg, Breslau, Magdeburg, Hannover, Kiel, Dortmund, Essen, Elberfeld,
Düsseldorf, Köln, Aachen, Frankfurt a. M. Die Gestaltung der Preise seit 1899
an 4 Plätzen, von denen einer im östlichen Teile, zwei im mittleren und einer im
westliohen Teile der Monarchie liegen, zeigt die Tabelle auf Seite 376 und 377.
Die steigende Bewegung der Viehpreise hat Bchon seit einigen Jahrzehnten
eingesetzt und hält infolge der stärkeren Nachfrage an.
In Preussen werden Beit 1811 die Marktpreise für Weizen, Roggen,
Gerste, Hafer, Erbsen, Kartoffeln, Rindfleisch, Schweinefleisch, Butter, Heu und
Stroh erhoben und in der Zeitschrift des Königlichen Statistischen Bureaus ver-
öffentlicht. Die Preisangaben wurden zunächst von 38 Städten eingefordert, deren
Zahl sich bis zum Jahre 1815 auf 43 vermehrte. Von 1816 — 1831 entstammen
die Angaben öo Marktorten, welche bis 1859 und hauptsächlich von 1854 an, auf
82 gebracht wurden. Gegenwärtig beziffert sich die Zahl der berichtenden Städte
auf 165. Die Erhebung ist aber mit solchen Mängeln behaftet, dass ihre Ver-
wendung zu statistischen Zwecken auszuscbliessen ist. Es wird in der Regel von
der Marktpolizei an den Markttagen nur der höchste und der niedrigste Preis eines
bestimmten Mafses oder Gewichtes der einzelnen Warenart erfragt und dann das
arithmetische Mittel als Mittelpreis angegeben. Die Mengen, um die es sich bei
den Umsätzen handelt, sind selten berücksichtigt. Oft sind es ganz kleine Quantitäten
von extrem guter oder extrem schlechter Beschaffenheit, die für die Preisangaben
bestimmend wirken.
Ist damit schon für den einzelnen Platz die Unzuverlässigkeit der Preis-
feststellung offenkundig, so ist das in noch höherem Mafse der Fall bei den Durch-
schnittspreisen für die Provinzen und den Staat. Die Preise für die Provinzen
werden dadurch ermittelt, dass die Zahlen derselben Waren aus allen über die
Preise berichtenden Marktorten als gleiche Faktoren zusammengerechnet und da-
durch der höchste, mittlere und niedrigste Preis des ganzen Gebietes festgestellt
wird. Die geringe Zufuhr der kleinsten Markte erhält also dieselbe Bedeutung
wie die grossen Verkaufsmengen des Hauptmarktes. Dazu kommt, dass die Qualität
der Waren in diesen Preisangaben überhaupt nicht berücksichtigt wird und dass
die Erhebungsmethode gewechselt hat.1)
Aus den Zahlen lässt sich nur der Schluss ziehen, dass sich die Unterschiede
der Preise zwischen dem Osten und Westen der Monarchie im Laufe der Zeit
mehr und mehr ausgleichen.
l) A. Meitzen, in der Deutschen Landwirtschaftlichen Presse 1894, No. 98.
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Viehpreise in Berlin, Königsberg, Magdeburg und Köln in den Jahren 1899 — 1905.
376 Her Handel mit landwimchaft liehen Erzeugnissen.
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Viehpreise in Berlin, Königsberg, Magdeburg und Köln in den Jahren 1899—1905.
Her Hände) mit lamlwirtschaftlMicn Kr/.eugni»*eu.
377
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378
Der Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen.
Ober den Zusammenhang der Grass- und Kleinhandelspreise sind besonders
in den letzten Jahren eine Reihe von Einzeluntersuchungen veröffentlicht, denen
aber immer ein beschränkter Wert innewohnt. Im allgemeinen kann man nur
sagen, dasa die Kleinhandelspreise grössere Stabilität zeigen, selbstverständlich
werden sie aber von den Veränderungen der Grosahandelspreise beeinflusst.
Gleichzeitig mit dem Sinken der Getreidepreise trat eine Erhöhung der
Unkosten des landwirtschaftlichen Betriebes ein; die Löhne, die mindestens 25 °/0
der Gesamtausgaben ausmachen, stiegen bedeutend,1) ebenso die Ausgaben für
die Hilfsmaterialien, die Dünge- und Futtermittel, Kohlen, Maschinen nsw.
Die Erhöhung der Produktionskosten bei gleichzeitiger Verminderung der
Einnahmen musste die Rentabilität des landwirtschaftlichen Betriebes
entsprechend verringern. Einen zablenmässigen Beleg dafür gibt die vom Reichs-
atnf des Innern veranstaltete Erhebung über die Rentabilität typischer landwirt-
schaftlicher Betriebe im Jahre 1898. deren Ergebnis die folgende Zusammen-
stellung zeigt.
Die Verzinsung des Gesamtwertes landwirtschaftlicher Betriebe.
Provinzen:
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1
—
') C. Stoinbrück, Die deutsche Landwirtschaft; im Handbuch der Wirtschaft*-
künde Deutschlands II, S. 41.
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Der Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen.
379
Die Notlage der Landwirtschaft kommt auch zum Ausdruck in der steigenden
Verschuldung der landwirtschaftlichen Besitzer. Nachdem im Jahre 1883
die preussische Regierung in 42 aus den 7 östlichen Provinzen, sowie aus den
Provinzen Schleswig- Holstein, Hannover und dem Regierungsbezirk Wiesbaden als
typisch ausgewählten Amtsgerichtsbezirken Erhebungen Uber die Höhe der hypo-
thekarischen Verschuldung des ländlichen Grundbesitzes veranstaltet hatte, die bei
der Wiederholung im Jahre 1896 sich auf 56 Bezirke erstreckte, ist im Jahre 1903
eine Aufnahme Uber die gesamte landwirtschaftliche Verschuldung nach Regierungs-
bezirken für das Jahr 1902 vorgenommen. Ihre Resultate sind in der Preussisclien
Statistik Heft 19t und 192 veröffentlicht. Die hauptsächlichsten Ergebnisse weist
die Tabelle auf Seite 380 und 381 auf.
Demnach Ut die Verschuldung am grössten in den östlichen Regierungs-
bezirken der Monarchie, am günstigsten Btehen die Regierungsbezirke des Westens.
Die Notlage der Landwirtschaft veranlasste den Übergang des Reiches zur
Schutzzollpolitik. Durch das Tarifgesetz vom 15. Juli 1879 wurde auf Ge-
treide ein Zoll von 1 Mk. pro 100 kg gelegt. Für Gerste, Buchweizen und Mais
betrug der Zoll 0,50 Mk. Am 20. Februar 1885 wurden die Sätze auf 3 Mk., am
26. November 1887 auf 5 Mk. für 100 kg Weizen und Roggen erhöht, für Gerste
und Buchweizen im ersten Jahre auf 1 Mk., im zweiten auf 2,23 und 2 Mk., Hafer
musste mit 4 Mk., HülsenfrUchte mit 2 Mk. verzollt werden. Im Jahre 1892 wurde
der Zoll für Brotgetreide auf 3,50 Mk., Tür Hafer auf 2,80 Mk., für Gerste auf 2 Mk.,
für Mais auf 1,60 Mk., für MUhlenfabrikate auf 7,30 Mk. ermässigt. Der Zolltarif
vom 25. Dezember 1902 brachte eine allgemeine Erhöhung. Die Zollsätze Bollen
durch vertragsmässige Abmachung bei Roggen nicht unter 5 Mk., bei Weizen und
Spelz nicht unter 5,50 Mk., bei Malzgerste nicht unter 4 Mk., bei Hafer nicht unter
5 Mk. für 100 kg herabgesetzt werden. Ebenso werden von fast allen Tieren und
tierischen Erzeugnissen nicht unerhebliche Zölle erhoben. Auf Grund dieses Zoll-
tarifes sind Handelsverträge mit Russland, Österreich-Ungarn, Rumänien, Serbien,
Italien, der Schweiz und Belgien abgeschlossen, die am r. März 1906 in Kraft
getreten sind.
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Oer Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen.
Die landwirtschaftliche Verschuldung in Preussen
Zahl der Grundeigentümer
vom Hundert in der Einkonmiene-
gruppe von ... Mk. (netto)
Regierungsbezirke:
Überhaupt
bis 9°° j “Ä nber 3000
Königsberg
Gumbinnen
3. Dana
4. Marienwerder
5. Stadtkreis Berlin
6. Potsdam . . .
Frankfurt . . .
Stett
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Stralsund
Pose
Bromberg
Breslau .
Lieg
Magdeburg
Merseburg
Schleswig
Hannover
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Sta
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Arnsberg
Ka
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35. Aachen . .
36. Sigmar ingen
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') Statistisch ea Jahrbuch für den preussiseben Staat 1904, S. 237.
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'4,3
IV.
Die ländlichen Arbeiter.
Von
Dr. E. von Kahlden,
Sekretär tles Lanilenkultnrratee tllr du Königreich Sachsen.
Die grösste und wichtigste Veränderung zwischen den landwirtschaftlichen
Zuständen des Staates za der Zeit vor 1866 und der Gegenwart ist ohne Zweifel
in der Umwandlung und Neugestaltung zu sehen, welche die Stellang der länd-
lichen Arbeiter erfahren hat. Als ländliche Arbeiter in diesem Sinne waren in
den ersten Jahrzehnten des 19. Jahrhunderts alle diejenigen teils grundbesitzenden,
teils besitzlosen und unangesessenen Landarbeiter zu verstehen, welche einem meist
mit der Gerichtsbarkeit ausgestatteten Besitzer eines grösseren Gutes zu Diensten
oder wirtschaftlichen Arbeitsleistungen verpflichtet waren.
Der Übergang der dienstpflichtigen, persönlich gebundenen ländlichen Be-
völkerung zu freier Lohnarbeit hat allerdings in allen Teilen des Staatsgebietes
schon im Anfänge des 19. Jahrhunderts begonnen, aber doch erst durch die Ent-
wicklung der allmählich fortschreitenden und nioht vor 1850 zum Abschluss ge-
kommenen Ablösungsgesetzgebung tatsächlich allgemeine Durchführung erlangt.
Die durch die Landeskulturgesetze allgemein geschaffene Lage de« ländlichen Ar-
beiters als eines auf kürzere oder längere Zeit mit oder ohne Kündigungsfrist
Vortragsweise anzunehmenden Gehilfen ist insofern nicht überall gleich, als das
Gesetz den Vertrag eines Lohnarbeiters von dem des Gesindes unterscheidet und
lokalen Rechtsgrundsätzen zu bestimmen überlässt, inwieweit der Arbeitsvertrag
als ein solcher anzusehen ist, der ein Gesindedienstverhältnia begründet, und welche
Festsetzungen für einen solchen Gesindevertrag zulässig sind. Jeder solcher Ge-
sindevertrag aber beruht auf freier Entsohlieasung und auf keiner Art der früheren
Verpflichtungen der Vertragschliessenden.
Die Schwierigkeiten in den ländlichen Arbeiterverhältnissen der Gegenwart
beruhen indes zum geringsten Teil in der Auslegung der gegenseitigen Rechte
und Pflichten, nämlich der Arbeiter bezw. des Gesindes einerseits, der Landwirte,
welche der Arbeitskräfte bedürfen andererseits, als vielmehr in dem ersichtlich
raschen Wechsel, der in der Landwirtschaft durch die allerdings unvermeidliche
Aufhebung der früher bestehenden Dienstverpflichtungen entstanden ist. Die
Wirkungen dieses Wechsels hängen indes notwendig von der Art der landwirt-
schaftlichen Betriebe, welche der Arbeiter bedürfen, ab und müssen deshalb in den
einzelnen Teilen des Staatsgebietes mehr oder weniger verschieden sein.
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384
Die ländlichen Arbeiter.
Der Hauptunterschied beruht auf der Art des Landwirtschaftsbetriebes der
Besitzungen der grosseren Grundherrn im Westen gegenüber dem Osten des Staates
und datiert in Beinern Ursprünge im Westen schon bub den Zeiten der Völker-
wanderung und Karls des Grossen, im Osten aber von der im 5. Jahrhundert er-
folgten Besitznahme eines grossen Teiles Deutschlands durch die Slawen und von
der später durch die Deutschen wieder durcbgeführten Kolonisation dieser Slawen-
länder. Die näheren historischen Gründe sind oben Bd. VI in den beiden Ab-
schnitten II : Erste Besiedelung und Agrarverfassung S. 25 ff. und III: Deutsche
Kolonisation und Grosswirtschaft im deutschen Osten ausführlich dargestellt. Es
dürften deshalb hier wenige Hinweise auf den allgemeinen Zusammenhang genügen.
Im gesamten germanischen Nordwesten Europas war seit der ersten festen
Besiedelung die Art des landwirtschaftlichen Betriebes eine bäuerliche; eine Acker-
wirtschaft umfasste nur so viel Kulturland, als der Besitzer mit seiner Familie und
seinen Hausgenossen zu bearbeiten und von dessen Ertrage er seinen und der
Seimgen Unterhalt und die notwendigen öffentlichen Lasten zu bestreiten vermochte.
Dieser bäuerliche Charakter des Landwirtschaftsbetriebes wurde auch durch den
Einbruch der germanischen Volksstämme in die romanischen Länder nicht ver-
ändert. Die Besitzverhältnisse wurden indes von den deutschen Heereskönigen
völlig umgewandelt, insofern als nur geringe Teile des eroberten Gebietes von den
deutschen Volksgenossen wie in der Heimat besiedelt wurden, alles übrige aber
den Königen als Königsland zur Verfügung blieb. Diese vergaben die Ländereien
in umfangreichen Besitzungen an ihre Gefolgsleute, ihre Beamten oder an die
Geistlichkeit. Dadurch wurde in allen Ländern ein Stand von Grossgrundbesitzem
geschaffen, die indes keine Grosswirtschaft betrieben. An der Führung eines
eigenen Landwirtschaftsbetriebes hinderte sie ihre Lebensstellung; die Ländereien
wurden durch zins- und dienstpflichtige Ansetzung von freien, hörigen oder eigenen,
den herrschaftlichen Villicis unterstellten Bauern verwertet. Die grossen Grund-
besitzer legten Burgen, Schlösser, Gärten mit beschränkten Wirtschaften der Hof-
beamten an, abor keine eigentlichen Landgüter. Den Unterhalt bestritten sie durch
die Naturalzinsungen und sonstigen Lasten der Bauern und Pächter, die seit der
Karolingerzeit mehr und mehr ihre ursprüngliche persönliche und dingliche Voll-
freiheit mit verschiedenen Stufen der Hörigkeit vertauscht hatten. Diese Verhält-
nisse haben in ganz Westeuropa, nicht allein in Deutschland, sondern auch in
Frankreich und England und somit auch in den westlichen älteren und neuereu
Provinzen Preussens mit sehr wenigen zufälligen Ausnahmen bis in die Neuzeit
fortbestanden, so dass die ländlichen Arbeiter, abgesehen von dem Hofgesinde der
Grossgrundherren, im wesentlichen nur aus den Knechten und Mägden der Bauern
und in Westfalen aus den Heuerleuten der Bauern bestanden.
Nahezu entgegengesetzte Verhältnisse, nämlich dio der grossen Gutswirtschaft,
haben sich in Osteuropa und namentlich in den alten östlichen Provinzen des
preussischen Staates entwickelt. Die Grenze zwischen diesem Osten und Westen
ist keine geographische, sondern eine historische und ethnographische. Sie ist
genau bezeichnet durch den limes sorabicus Karls des Grossen von 805, welcher
von der Kieler Föhrde längs der Schwentine, Trave, Delvenau, Ilmenau und Obre
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Die ländlichen Arbeiter.
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lur Elbe, von dieser zur Saale Uber Rudolstadt, Erfurt und den Thüringer Wald
zur Itz und Regnitz, Uber Fürth nach Regenaburg zur Donau und längs dieser
nach Lorsoh und dem Ennslaufe als eine beiderseits nicht zu überschreitende Handels-
grenze zwischen den Deutschen und Slawen gezogen war. Bis zu dieser Grenze
waren die Slawen seit Attila durch die von den Germanen grösstenteils verlassenen
östlichen Landschaften vorgedrungen und hatten sie nicht nur besetzt, sondern auch,
wie es scheint, unter Beseitigung aller germanischen Reste in ihrer eigenartigen
Weise besiedelt. Zahlreiche, in allen alten Provinzen des Staates im Sprach-
gebrauch bis zur Gegenwart erhaltene Ortsnamen weisen durch ihren patronymischen
Inhalt auf den Namen des alten Familienhauptes hin, und einige böhmische und
schlesische Urkunden zeigen, dass die Nachkommen als beredes bezeichnete ge-
meinsame Besitzer der vom Ahn ererbten Dzedzinen waren, was ebenso wie das
gleiche und sehr frühe Vorkommen der Zupen und der Supane bei den Wenden,
Sorben, Polen, Böhmen, Mähren, Slowaken und allen Südslawen vermuten lässt,
dass die bei den Südslawen bis auf unsere Tage fortbestehende Hauskommunion,
Zadruga, ursprünglich als allgemeine Volkssitte aller Slawen bestand. Auch aus
alten wie späteren Zeiten sind die Teilungen von Familiengenossenschaften durch
ihre Supane oder Staressinen urkundlich bekannt, sowie dass solche Genossen-
schaften sich und ihre Ländereien teilten, wenn die Zahl der Familienglieder zu
gross wurde, um an demselben Herde leben zu können.
Diese ältesten volkstümlichen Zustände wurden indes spätestens im 9. und
10. Jahrhundert durch die in allen nördlichen Slawenländern, wie im serbischen
Süden, erfolgte Anerkennung von Landesfürsten umgestaltet. Die slawischen Fürsten
betrachten sich als oberstes Familienhaupt und machten auf Grund der väterlichen
Gewalt den Anspruch gellend, dass alles Land, soweit es nicht von ihnen selbst
oder von ihren Vorgängern vergeben sei, ihnen gehöre. Sie verschenkten das
Land an ihr Gefolge und seit dem um 950 erfolgten Obertritt zum Christentum
vielfach an die Kirche, und zwar vergaben sie ganze, von bäuerlichen heredea
innegehabte Dorffluren samt den Insassen zu höriger oder knechtischer Lage, falls
diese heredes nicht vorzogen, ihre Ländereien unter Mitnahme ihres Anteils an dem
Inventar als freie Leute zu verlassen und als sogen. Lasanki, Herumschweifende, die
unter Aufsicht eines Staroaten gestellt wurden, sich ein Unterkommen als Pächter
zu suchen. Dadurch wurde das Volk in einen allein land besitzenden Adel und in
von diesem abhängige Bauern geschieden. Diese Bauern bildeten einen dienat-
und zinspflichtigen Arbeiterstand auf grundherrlichem Boden, die Pachtleute aber
lebten, wie oben in Bd. VI, 8. 91 ff. näher dargelegt ist, als hospites polonicales,
wie alle Bauern und Bürger, seit mindestens dem 11. Jahrhundert unter schwerem
Drnoke von Steuern und Dienstanforderungen der fürstlichen Kastellane und anderen
Beamten. Oberdies lagen ihnen Zinsen und Arbeiten für ihre Grundherren ob.
Dies bekundet deutlich der reiche Schatz ausführlicher Urkunden aus der Zeit
Heinrichs des Bärtigen von Schlesien (1201 — 1238).
Gegen das Ende des 11. Jahrhunderts sind nun mehrfach sich folgende
Meeresfluten, die in die Niederlande zerstörend einbrachen, bekannt, welche zahl-
reiche Bewohner de« damals hochkultivierten Hollands veranlassten, auszuwandern
Maitzen, Boden des prenaa. Staate*. VJI1. 25
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Die ländlichen Arbeiter.
and im Osten neues Land zur Ansiedelung zu Buchen. Da aber in dieser Zeit in
Westdeutschland sich bereits Mangel an kulturfäbigem Boden geltend machte und
Übervölkerung fühlbar war, bewog die unruhige Bewegung der Kreuzzüge viele
rheinische Franken, sich ihnen anzuschliessen. Diese mit Geräten und Vieh sehr
gut ausgerüsteten Wanderzüge gelangten durch das von den Ottonen inzwischen
eroberte Obersachsen nach der Lausitz, Mittel- und Oberschleaieu. Infolge ihrer
Tüchtigkeit waren sie hier den Fürsten, Bowie auch dem Adel und der Geistlich-
keit sehr willkommen, ihre Rechte aber zunächst kaum bessere als die der oben-
gedachten Lasanken. Sie wurden ausdrücklich bospites polonicales genannt und
blieben Zeitpächter der ihnen zur Kultur in den einzelnen Fluren überlassenen,
von Grenze zu Grenze Uber die besten Lagen durchlaufenden Grundstücke. Um
die Mitte des Jahrhunderts wurde ihre Lage offenbar ungünstiger und wegen der
erhöhten Ansprüche des allein laudbesitzenden Adels unbefriedigend. Bin grosser
Teil von ihnen zog infolge weit günstigerer Anerbietungen Geisas II. (1141 — 1161)
nach Ungarn in die Zips und nach Siebenbürgen. Erst 1204 brachte ein Privileg
Wladislaws von Mähren die Gewährung des jus tbeutonicum für die Kolonisten
der Johanniter, wodurch diese als bospites theutonicaleB von der Gewalt und den
Steuer- und Rechtsansprüchen der einheimischen Beamten befreit und zu persönlich
freien Erbpächtern unter der von ihrem Scholzen ausgeübten Gerichtsbarkeit ihres
Grundherren gemacht wurden. Ihre bisher gänzlich unbestimmten und willkür-
lichen Lasten und Dienste wurden, den ersten Verträgen Bremens mit den hol-
ländischen Ansiedlern entsprechend, in feste Geld-, Getreide- und andere Natural-
abgaben umgewandelt und die Dienstleistungen auf Anfuhr des Zinsgetreides zum
Speicher der Grundherren und gewisse Kriegsfuhren beschränkt.
Diese Lage der deutschen Ansiedler wurde von den slawischen Fürsten
Schlesiens, Grosspolena und Pommerns gleichmässig angenommen, und da sie auch
den den Flämingern in Obersacbsen vertragsmäasig bewilligten Bedingungen ent-
sprach, ebenso auch im wesentlichen allgemein für die Ansiedler geltend, die unter
Adolph von Schauenburg (1132 — 1158) in Wagrien, unter Heinrich dem Löwen
(1135 — 1159) und unter Albrecht dem Bären (1133 — 1170) in Ländergebieten
angesetzt wurden, welche bis 1170 in steten Kämpfen gegen die Slaven verteidigt
werden mussten. Es ist aus dem Gesagten ersichtlich, dass diese Ansiedler nicht
als ländliche Arbeiter, sondern nur als Bauern in das Land gebracht wurden und
ihren eigenen Grundbesitz bearbeiteten, von dem aus ihre Söhne leicht andere
Bauernhöfe erhalten konnten, für welche sie ebenfalls zunächst nur Zinsungen,
nicht Arbeit zu leisten hatten. Diese Bauern wurden sogar anfänglich überall mit
5, 10 — 15 Freijabren angesetzt, in denen sie auch keine Zinsen zu zahlen, sondern
nur ihre nötigen Landkulturen, namentlich die Rodungen der ihnen überwiesenen
Waldungen auszuführen hatten.
Da nun die slawischen Grundberren inzwischen von ihren sonstigen Gütern
Erträge erhoben haben müssen, so können sie diese nur dadurch erzielt haben,
dass sie entweder, wie in Westdeutschland, mit Ausnahme ihrer kleinen mit Hof-
gesinde betriebenen Hofhaltungen, ihre sämtlichen Kulturländereien an slawische
hörige Bauern vergeben hatten, von denen sie die nötigen Natural- und Getreide-
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Die ländlichen Arbeiter.
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leistungen erhielten, oder dass sie Teile ihres Kulturlandes auf ihre eigene Rechnung
von solchen eigenen Leuten bestellen und abernten Hessen. Dazu stand ihnen in
den zahlreichen, an Deutsche überhaupt nicht, oder nur zum Teil überwiesenen
Dorffluren die Menge der aus den alteren heredes hervorgegangenen slawischen
Hörigen, sowie der Lasanlten zur Verfügung.
Auch die nicht geringe Zahl der deutschen Ritter, die an die Höfe der
slawischen Fürsten, namentlich der schlesischen, schon im 12. Jahrhundert herbei-
zogen, kamen bald in die Lage des eingeborenen Adels. Wahrend aber der
slawisohe Adel dem Lehnswesen abgeneigt war und sich ihm erst nach und nach,
zum Teil sehr spät oder gar nicht unterwarf, gingen die deutschen Ritter bereitwillig
auf den Lehndienst von den ihnen deshalb zugewiesenen Gütern ein und gestalteten
dadurch die Höfe der schlesischen llerzöge in kurzer Zeit in durchaus deutsche
Lebenshaltung um. Heinrich IV. von Breslau (1260) gehört zu den anerkannten
Minnesängern. Ein grosser Teil der schlesischen Lehnsritter stammt aus der Mark-
grafschaft Meissen und ihre Namen1) de Sleynitz, de Maltiz, de Miltitz, de Mose-
wiz, de Hawgewicz, de Kokewicz, de Scbulewicz, de Stregewicz, de Moscbewitz, de
Reschwicz, de Coldicz, de Canitz, de Clauschwitz, de Bornewicz, de Cottewicz und
andere weisen anf die Weiler im Gau Nisani und Daleminci zurück, die den ober-
sächsiscben Milites agrarii bei der Eroberung durch die Ottonen zugewiesen wurden
und als deren Besitzer sie sich im Laufe der Jahrhunderte zu Ministerialen und
Rittern emporgeschwungen haben. Die Güter, mit denen diese deutsche Ritterschaft
belehnt wurde, UberliesB sie zum Teil an deutsche Bauern, teib sah sie sich ge-
nötigt, ergiebigere Erträge durch eigene Bewirtschaftung zu erlangen. Dies er-
strebten sie dadurch, dass sie entweder, wie dies die Karte Taf. II oben S. 124
Bd. VI zeigt, mehr oder weniger der an die deutschen Bauern aufzumesBenden
Hufen als ein Allod oder Vorwerk genanntes herrschaftliches Gut (Dominium) sich
vorbehielten (wie in Ujest) oder dass sie die Kolonisation von Bauern überhaupt
nur auf die Hälfte oder einen gewissen Teil ihrer Gutsfläche erstreckten und den
Rest (wie in Slawenticz), wie der slawische Adel, mit den Kräften der ein-
geborenen Bevölkerung entweder als Hofgesinde oder als dienstpflichtige Stellen-
besitzer bearbeiten Hessen. Die Übersicht 1 S. 148 des Bd. VI zeigt aus den
leider nur für einen kleinen Teil der Kolonisationsgebiete in der Zeit Karls IV.
(*347 — 1378) erhobenen Güterregistern der Mark und Schlesiens, dass die Zahl der
grundherrlich bewirtschafteten Güter in 1345 Ortschaften 986 in Hufen Hegende
und 68 ohne Hufen angegebene betrug, und dass die Grfisse dieser Güter durch-
schnittlich 7,4 Hufen, bei 183 aber Uber ro — 43 Hufen betrug. Die Güter ohne
Hufenangabe sind als die grösseren anzuschlagen. Während also in Westdeutsch-
land die eigenen Bewirtschaftungen der Grundherren, abgesehen von den Forsten,
nur kleine, den bäuerlichen wenig überlegene blieben, beginnt im Osten Deutsch-
lands in den Slawengehieten auch die Kolonisation sofort den Charakter der Gross-
wirtschaft anzunehmen, der mehr und mehr mit der Entwicklung des Getreide-
*) Siehe Meitzen, Siedelungs- nnd AgTsrwesen, Bd. II, 8. 433 milites agTarii S. 457,
die Namen der den milites agTarii überlassenen Weiler und der meissenschen Bitter.
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Die ländlichen Arbeiter.
handeU im 14. Jahrhundert die Natur der Erwerbstätigkeit annimmt und den
Grandherrn zum Unternehmer gestaltet.
Albrecht der Bär nahm allerdings, wie dies Bd. VI, 8. 109 ff. im einzelnen
dargestellt ist, nur einen kleinen Teil der nach schweren Kämpfen eroberten Mark
in eigene Verwaltung und bewirkte zunächst für einige Jahrzehnte einen gewissen
Zwischenzustand. Mit den in Besitz genommenen slawischen Dorffluren versorgte
er sofort die Kernigen, die milites agrarii, besitzlose, zum Teil unfreie Leute,
welche sein Heer gebildet hatten. Er sagte ihnen von den Dorffluren 4 — 6 Hufen
zu und Uberliess ihnen die Ländereien einstweilen zur Benutzung. Die Reste der
slawischen Dorfbevölkerung aber liess er als cossati in ihren Häusern und Haus-
gärten gegen die Zahlung eines Zinses, gestattete ihnen auch, ihr Vieh auf den
Gemeindeweiden zu buten; anderes Kulturland zum eigenen Anbau uberliess er
ihnen aber nicht, sondern bestimmte sie zu Dienstpflichtigen der milites. Ihre
Lage war hierdurch eine erbeblich bessere als die der slawischen Dorfinsassen,
welche von den Ottonen in Obersacheen unterworfen worden waren, denn dies«
wurden vollkommen mancipia, Sklaven der milites agrarii, denen die Dörfer zu-
fielen. Die Lage der cossati als ländliche Arbeiter in Brandenburg hat sich
auch dann nicht geändert, als es Albrecht dem Bären und seinen Nachfolgern
gelang, durch locatores genügend deutsche Ansiedler heranzuziehen, so dass die
Dorffluren an die Kolonisten und die milites verteilt und letztere das ihnen zu-
gesicherte Land, wie die Kolonisten, in Hufen bestimmt aufgeteilt und zur üblichen
Dreifelderwirtschaft in Schläge eingeteilt erhalten konnten. Hier gingen also erst
im Laufe des 13. Jahrhunderts die Dörfer durch Schenkung oder Verkauf der
einzelnen Berechtigungen an heranziehende Ritter Uber, denen die Markgrafen die
Gerichtsbarkeit über die deutschen Bauern und Scholzen zugestanden.
Die milites agrarii, welche als eine Art Freigutsbesitzer unter dem Vogt
gestanden hatten, verloren sich, sei es durch Auskauf oder weil sie die Ritterwürde
erlangten. Die cossati aber wurden dienstpflichtige Kleinstelleoinbaber der Guts-
herren, welche, wie uocb die Karten der Gemeinheitsteilung nachweisen, am Hufen-
lande nicht beteiligt waren, sondern stets nur Weideabfindungen aus dem Ge-
meindelande erhielten oder im Laufe der Zeit ein kleines, aus irgend einem zufälligen
Grunde verfügbares StUck Land erwarben, welches dann an einer oder der anderen
Hufe des Gutsbesitzers fehlt (oben Bd. VI, S. 109, Taf. t).
Nach der allgemeinen Verbreitung der Verleihungen des deutschen Rechts
in den Ländern der slawischen Fürsten, in Schlesien, Böhmen und Polen, ging
dasselbe Recht unter Aufgabe der markgräflicben Gerichtsbarkeit auch in den
Marken an die Ritter über, die Gerichtsberren der Bauern wurden-, die Kossäten
aber, wenn sie der Grundherr nicht als Kolonisten zu deutschem Recht ansetzen
liess, blieben dienstpflichtige Leute, und dass sie auch als solche verwendet wurden,
zeigen schon die ältesten Urkunden. Da die Deutschen überall auf deutschen
Hufen Unterkommen konnten und erat in viel späterer Zeit Dienst leisteten, viel-
mehr Freijahre für die Einrichtung erhielten, blieben für den Betrieb der eigenen
Wirtschaft des Gutsherren nur die alten slawischen Insassen, die bortulani, die
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Die ländlichen Arbeiter.
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Kleinatellenbesitzer, welche neben den Kolonisten Vorkommen, als die Örtlichen länd-
lichen Arbeiter übrig.
Durch das ganze Mittelalter kommen daher in den Landbüchern und Guts-
verzeichnissen der Kolonisationsländer Orte vor, in denen nur manai mit Scholtisei
und meist Pfarrei oder allodia mit einer grösseren Zahl manai oder endlich auch
nur allodia ohne Bauernhufen mit keinen anderen als Kleinstellenbesitzern oder
Instleuten vorhanden sind.
Die ersten Anzeichen von Diensten der deutschen Bauern finden sich in
Schlesien 1253, indem ihnen für die Ansetzung, wie üblich, die Anfuhr des Getreide-
zinses zum Speicher des Herren auferlegt wird, wenn sie nicht statt dessen andere
Dienste dem Herren leisten wollten. Noch im 14. Jahrhundert betrugen solche
Dienste nicht mehr als 2 oder 3 Tage im Jahre von der Bauernhufe. In Branden-
burg kommen seit derselben Zeit Ackerdienste der Bauern an Stelle der ihnen für
den Markgrafen obliegenden Kriegsfuhren vor, welche der Herr übernommen hat,
jedoch betrugen auch diese noch im 14. Jahrhundert nur 3 Tage im Jahr für die
Hufe. In Preussen kommen erst im 14. Jahrhundert Dienste der Kolonisten an Stelle
der Kriegsfuhren vor (Bd. VI, 8. 152 ff.).
Eine erhebliche Veränderung trat in den damals noch polnischen Gebieten
des Staates durch den Frieden von Thorn 1462 ein. Der Adel Polens erhielt
durch den Übergang der Weichsel in polnische Hände das Recht, das auf
seinem eigenen Dominiailande erbaute Getreide für den zu dieser Zeit stark auf-
lebenden Handel nach England und Holland ohne Zoll zur See zu bringen.
Der NaohweiB, dass dies zollfrei auszufuhrende Getreide auf adligem Dominial-
land erbaut war, musste aber erbracht werden, und der Adel nahm hieraus
Veranlassung, um möglichst viel Getreide verschiffen zu können, das den Bauern
zum Betriebe auf ihre Rechnung gegen Zins überlassene Land auf etwa
1lt zu beschränken und */, davon zu dem selbstbewirtschafteten Dominialland
zu schlagen.
Den verhängnisvollsten Einfluss auf die Lage der ländlichen Bevölkerung
sowohl in den noch unter Blawischen als auch in den unter deutschen Fürsten
stehenden Ländergebieten übten aber die äusseren politischen Zustände des 16. Jahr-
hunderts aus.
Schon die ersten Jahrzehnte zeigten deutlich den allmählichen Verfall des
Adels und der Klöster. In den spanischen, burgundischen und französischen Erb-
folgekriegen erwiesen sich die geordneten Söldnerscharen, die Landsknechte den
Lehnsritterschaften überlegen. Mit ihrer Hilfe brachen die Landesherren die Macht
des Adels, der notgedrungen vom bisherigen Fehderecht abiassen musste und durch
Hof- und Dienststellungen sein Dasein zu verbessern suchte. DaB moderne Staaten-
system mit einer kraftvollen Landeshoheit und einer durch mehrere Instanzen
geordneten Beamtenhierarchie begann sich zu entwickeln. Zugleich wuchs der
Wohlstand in den Städten, der im Verein mit der ebenfalls zunächst in den Städten
unter dem Einfluss der Renaissance einsetzenden geistigen Bildung ihre Bedeutung
hob, während gleichzeitig diejenige des Adels sank. Seine bisherige Überlegenheit
auf politischem Gebiete erfuhr eine Minderung, seine finanzielle Lage verschlechterte
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Die ländlichen Arbeiter.
■ieb, und da gleichzeitig die Lebensansprüche sich steigerten, trat das Bedürfnis
nach einer Vermehrung der Einnahmen hervor, dem man durch eigene Wirtschafts-
führung zu genügeu suchte. Dieses Bestreben, durch eigene Wirtschaftsführung
die Einnahmen zu erhöhen, hatte im Westen des heutigen Staatsgebietes nur aus-
nahmsweise Erfolg, weil es, wie gezeigt, hier nicht mit den Sitten und bisherigen
Einrichtungen übereinstimmte. In den östlichen, wesentlich auf dem Kolonisations-
boden liegenden Provinzen aber erwies es sich als sehr wirksam und fand grosse
Ausbreitung.
In allen deutschen Staaten zeigte es sich aber, dass die finanzielle Kraft der
neuen Staatsorganisationen nicht ausreichte, den veränderten und beträchtlich ge-
steigerten Anforderungen zu genügen. Die Fürsten waren daher bald und wieder-
holt genötigt, sioh an die aus dem Mittelalter übernommenen Landstände zu wenden.
Der Adel aber berief sich auf seine Steuerfreiheit und seine Dienste als Lehnsritter-
scbaft. Zu Bewilligungen verstand er sich in der Regel nur, wenn er die Mög-
lichkeit zugestanden erhielt, die zu übernehmenden Lasten auf die von ihm grund-
herrlich abhängigen Bauern abzuwälzen. In den östlichen Landesteilen, wo die
Orossgutswirtschaft für eigene Rechnung seit der deutschen Kolonisation allgemeine
Einrichtung geworden war, machten die Landstände als Ersatz für die von ihnen
geforderten Leistungen allgemein agrarreohtliche Ansprüche, namentlich erstrebten
sie eine Vermehrung der ländlichen Arbeitskräfte. Bis um die Mitte des 15. Jahr-
hunderts wurde die Lage des Bauernstandes noch als eine günstige angesehen;
seit dem 16. Jahrhundert beginnt Bein rascher Verfall. Die Schrecken des Bauern-
krieges machten Beamte und Richter ebenso geneigt wie die Gutsherren, die Rechte
der Hintersassen mit möglichster Strenge auszutilgen. Die auf der Gerichtsbarkeit
beruhenden Ansprüche aus dem Verkehr mit Grundstücken, dem Verziehen der
Personen, Verheiratungen, Loslassungen, Vererbungen, wie auch aus den Ver-
schuldungen, namentlich Zinsrückständen, gaben hierzu Veranlassung. Landtags-
beschlösse gestatteten Einziehung der sogen. wüBten Hufen, Niederlegung von
Bauernhufen zur Vergrösserung der Güter, ordneten die Pflicht der Kinder an, in
den Gesindedienst des Gutsherren zu treten, hinderten das Fortzieben zu städtischen
Gewerben, schufen das allgemeine Band der Untertänigkeit und der Verpflichtung
zu bestimmten und unbestimmten Dienstleistungen. Der Wechsel der Generationen
bewirkte unter diesen Umständen leicht einen Wechsel der Rechtslage. Aus der
alten Erbpacht der bäuerlichen Kolonisten wurde zum überwiegenden Teile der
nur durch den Willen des Gutsherrn weiter übertragene Besitz lassitischer Stellen.
Auf diese die Entwicklung und die Gesinnung der ländlichen Bevölkerung
in hohem Grade nachteilig beeinflussenden Zeitläufte folgte der 30jährige Krieg,
dessen Verwüstungen, Kontributionen und Fouragierungen Adel und Bauern in
gleicher Weise je nach der Gegend mehr oder weniger an den Rand des Ver-
derbens brachten. Er verschaffte allerdings auch den Regierungen die Überzeugung,
dass es unbedingt notwendig sei, sich des trostlosen ZuBtandes des Landvolkes,
namentlich seiner persönlichen Behandlung und des Gerichtswesens anzunebmen,
aber die Gebundenheit an den Ort und an die Arbeit, die Dienstverpflichtungen
konnten am wenigsten gemildert werden. Diese erschienen noch durch das ganze
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Die ländlichen Arbeiter.
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18. Jahrhundert so notwendig, dass selbst die Energie Friedrichs des Grossen,
obwohl er bereits ein Gesetz Uber die Befreiung von der Dienstpflicht entworfen
hatte, von dessen Erlasse abzustehen sich genötigt sah.
Erst die Stein-Hardenbergscbe Gesetzgebung zu Beginn des 19. Jahr-
hunderts konnte hierin Wandel schaffen. Die Bauernbefreiung, wie diese Reform
kurz bezeichnet wird, fand im Osten des Staatsgebietes durchaus andere Zustande
vor als im Westen.
Das gutsberrlich-bäuerliche Verhältnis, dessen Entwicklung in vorstehendem
kurz angedeutet wurde, war in den östliohen Provinzen im wesentlichen eine
reine Arbeitsverfassung. Die erbuntertänigen Bauern bildeten die Arbeitskraft der
Güter; ihre Dienste bezw. Fronden waren es, mittelst derer der Gutsherr sein
Areal bestellen konnte. Der Bedarf an Arbeitskräften wurde fast überall durch
die zum Dienst verpflichteten Bauern gedeckt. Daneben wäre ein besonderer freier
landwirtschaftlicher Arbeiterstand gar nicht existenzfähig gewesen.
• Die Leistungen der Bauern waren indes Behr verschieden. Neben Natural-
abgaben, wie sie die Landwirtschaft der Bauern bot, und Geldabgaben waren es
vor allem ihre Hand- und Spanndienste, auf welche sich die Wirtschaft der Guts-
herren stutzte. Neben diesen traten die Naturalabgaben, welche ohnehin keine
grosse Bedeutung hatten, vollständig zurUck. Der Gutsherr lebte nicht wie etwa
der heutige englische landlord von den Renten, welche die an Bauern verpachteten
Ländereien ihm abwarfen, sondern er bewirtschaftete selbst seine Güter, auf
welchen er die ihm von den Bauern geschuldete Arbeitskraft erst in Einkommen
urosetzte. Der Bauer bearbeitete neben seinem eigenen Boden, soweit von einem
eigentlichen Besitzrecht Überhaupt gesprochen werden kann, den seines Grundberren
und erfüllte in letzterer Beziehung die Funktionen eines landwirtschaftlichen Ar-
beiters. Innerhalb des Bauernstandes bestanden jedoch, wenn auch keine Rang-
unterschiede vorhanden waren, gewisse Unterscheidungen, die mehr in der wirt-
schaftlichen Lage ihren Ausdruck fanden. Allen diesen hierdurch Bich ergebenden
Kategorien war eigentümlich, dass sie in einem Untertänigkeitsverhältnis zum
Gutsherrn standen, welches sich in verschiedener Weise äusserte. Sie durften ihren
Wohnsitz nicht verlassen (glebae adscripti), konnten ohne Einwilligung der Herr-
schaft nicht heiraten, waren dieser zu Hand- und Spanndienst verpflichtet (Robot,
Fronden), auch bestand Zwangsgesindedienst, d. h. sie waren gehalten, der Herr-
schaft ihre heranwachsenden Kinder zum Gesindedienst zu überlassen, sie durften
endlich ihre Arbeitskraft ohne Genehmigung des Gutsherren nicht anderweitig ver-
werten, also keine Lohnarbeit annehmen.
Demgegenüber hatten die Gutsherren eine Reihe von sozialen Verpflichtungen,
wie Fürsorge im Alter, in Krankheit, Hilfe bei Kriegsschäden, UnglUcksfällen,
namentlich Misswachs, sie batten endlich für die auf den Untertanen ruhenden
staatlichen Lasten aufzukommen. Alle diese Gegenleistungen der Gutsherren
waren in ihrer Gesamtheit keineswegs so gering zu veranschlagen, wie dies viel-
fach bei der Beurteilung des gutsherrlich- bäuerlichen Verhältnisses geschieht.
Neben diesen in einem Untertänigkeitsverhältnis stehenden Bauern kommen
wohl noch Freibauern wie die schlesischen Lehnschulzen, die Frei- und Erb-
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Pie ländlichen Arbeiter.
echulzen in Pommern, die kölmiechen Bauern oder Kölmer der Provinz Preussen
vor. Ihre Zahl war aber so gering, und der Unterschied ihrer Stellung gegenöber
den untertänigen Bauern so gross, dass sie für die Gesamtheit nur wenig ins
Qewicht fallen. Sie waren zudem nicht eigentliche Bauern, Bondern bildeten viel-
mehr sowohl hinsichtlich des Umfanges ihrer Güter, wie auch nach ihrer sozialen
Lage eine Mittelstufe zwischen Bauer und GroBSgrundbesitzer, Auf welchem
Niveau der eigentliche, also untertänige Bauer stand, erhellt aus den Bestimmungen
des allgemeinen preussischen Landrechtes, welches gegen Ende des 18. Jahrhunderts
erlassen, in seinen §§ 227 — 235 der Herrschaft ein ziemlich weitgehendes ßecht
zu körperlicher Züchtigung gab, bei dem zwar StockBohläge verboten, der Gebrauch
einer ledernen Peitsche aber erlaubt war.
Die bei weitem zahlreichste Kategorie bildeten diejenigen Bauern, welche
sich im Besitze eineB der Gutsherrschaft unterworfenen Grundstückes befanden.
Neben dieser Klasse war eine zweite, die der Schutzuntertanen oder Einlieger,
vorhanden, die zwar persönlich frei, dennoch keineswegs Uber ihre Arbeitskraft
verfügen konnten.
Das allgemeine Landrecbt bestimmte in Teil II Tit. 7 § 118 hinsichtlich
der Einlieger: „Wenn sie sich als Tagelöhner nähren, so Bind sie schuldig, der
Herrschaft für das geaetzmässig bestimmte oder in Mangel einer solohen Bestimmung
für das in der Gegend übliche Tagelohn vorzüglich zu arbeiten. Wenn sie auf
dem Lande ein Handwerk betreiben, so müssen sie auch damit gegen das
obstehendermafsen zu bestimmende Arbeitslohn der Herrschaft vorzüglich vor
Anderen Dienst leisten. — Auch ihre Kinder, insofern dieselben nicht auf ein
Handwerk gegeben sind, müssen der Herrschaft vorzüglich vor Anderen als Ge-
sinde gegen das gesetzmässige fremde Lohn dienen. Dagegen steht es solchen
Einliegern frei, mit ihren Kindern aus dem Dorfe wegzuziehen und sich ander-
wärts niederzulassen, ohne dass sie eine Loslassung bei ihrer Herrschaft zu suchen
sohuldig sind.“
Die Einlieger oder Schutzuntertanen unterschieden sich demnach von den
eigentlichen Untertanen lediglich dadurch, dass sie nicht glebae adscripti waren,
und dass sio als Entschädigung für ihre Dienste, zu welchen sie und ihre Kinder
ebenso wie jene unbedingt verpflichtet waren, Anspruch auf Lohn hatten.
Welche von beiden Kategorien sich in der besseren materiellen Lage befand,
hing in jedem einzelnen Falle von den betreffenden Verhältnissen ab. Ertragreiche
bäuerliche Grundstücke, angemessene Beschränkung der Fronden gaben den Bauern
eine bessere Position, im umgekehrten Falle den Einliegern dadurch, dass sie
günstigere Arbeitsbedingungen aufsuchen konnten, was jenen selbst unter den
drückendsten Verhältnissen nicht möglich war.
Innerhalb dieser beiden Kategorien fand ein häufiger Wechsel Btatt, indem
einerseits der Gutsherr Einliegern einen Bauernhof gab, durch dessen Übernahme
diese in ein vollständiges Untertänigkeitsverhältnis traten, während andererseits
ebenso häufig Bauern ein Unterkommen als Schutzuntertanen suchten.
Gewissermafsen eine Mittelstufe zwischen beiden bildeten die Untertanen,
welche kein herrschaftliches Grundstück besassen, sondern sich lediglich durch
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Die ländlichen Arbeiter.
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Tagelohnarbeit ernährten. Es waren dies in der Hauptsache jüngere Glieder
bäuerlicher Familien, die dann später eine erledigte Bauernstelle annahmen; häufig
waren es auch ehemalige Besitzer von Bauerngütern, welche von der Herrschaft
wegen schlechter Wirtschaft abgesetzt wurden.
Nicolai1) teilt die Untertanen ein in:
i. Bauern, welche wenigstens 4 Pferde halten und gewöhnlich Spanndienste leisten;
1. Kossäten, welche nur ein Paar Pferde oder einige Ochsen zur Bewirtschaftung
ihrer Höfe bedürfen und gewöhnlich nur Handdienste leisten;
3. Dreschgärtner, Büdner, Hausleute, welche bloss ein Haus mit Garten oder
etwas wenigem Ackerland besitzen und dafür eine bare Abgabe zahlen oder
einige Dienste verrichten;
4. Kolonisten, eingewanderte Ausländer oder deren Nachkommen, die als Acker-
wirte und Büdner unter gewissen, nach Ort und Zeit verschiedenen Be-
dingungen, gegen Abgaben und Leistungen angesetzt sind;
5. Altsitzer, Ausgedinger, die zur Bewirtschaftung eines Gutes aus irgend einer
Ursache nicht mehr fähigen Eltern, die sich der Wirtschaftsführung begeben
haben, dagegen von ihren Kindern ernährt werden, oft auch noch gewisse
Dienstleistungen für den Hof übernehmen müssen;
6. Schutzuntertanen, Einlieger, Hausinnen, Instleute, welche mit Vorwissen der
Herrschaften Bich bei Dorfeinwohnern mietsweise niederlassen, selbst kein Gut
übernehmen, sondern siob vom Tagelohn oder auf dem Lande erlaubtem Hand-
werk ernähren, nicht untertänig, aber der Gerichtsbarkeit der Herrschaft
unterworfen sind.
Diese Einteilung ist indes nur bedingungsweise als richtig zu bezeichnen.
Die Benennungen sind in den einzelnen Gegenden verschieden.
In bezug auf das Besitzrecht sind Bauern und Kossäten einerseits, Häusler
bezw. Einlieger andererseits zu unterscheiden. Das preussische allgemeine Land-
recht kennt keine der genannten Bezeichnungen, sondern fasst die gesamte niedere
Bevölkerung als „Bauern“ oder Untertanen zusammen.
In einzelnen Landesteilen bestanden bestimmte, scharf umgrenzte Gruppen, so
die Instleute der Provinz Ostpreussen und die Dreschgärtner Schlesiens. Letztere,
welche vielfach auch nur als Gärtner (hortulani) bezeichnet wurden, hatten nur
Handdienste zu leisten, wofür sie Ackerland bis zu 30 Morgen, meist indes erheb-
lich weniger, 3 — 4 Morgen im Besitz, und zwar in der Mehrzahl der Fälle in
lassitischem Besitz hatten und ausBerdem noch Geld- oder Naturallöhnung erhielten.
Die wichtigste Art der Entlohnung war die Gewährung eines bestimmten Anteiles
am ausgedroschenen Korn.
Die Instleute Preussens bildeten ursprünglich nur die Arbeitskraft der
kölmischen Besitzer, welche von diesen auf ihren Gütern angesiedelt wurden, indem
ihnen ein Stück Land zur Nutzung überlassen wurde, wofür sie täglich mit einer
oder mehreren Personen zur Arbeit kommen mussten. Neben der Landnutzung
hatten sie noch Anteil an dem gedroschenen Getreide, ausserdem zuweilen noch
’) Nicolai, Ökonomisch-juristische Grundsätze vou der Verwaltung des Domänen-
wesens in den preussischen Staaten. Berlin 1802.
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Die ländlichen Arbeiter.
Geld- bezw. Naturallohn. Diese ursprünglich nur bei den kölmiachen Bauern
Qbliobe Arbeitsverfassung wurde später auch von den Rittergütern, welche nicht
genügend untertänige Bauern hatten, nacbgeahmt.
Die in vorstehendem kurz skizzierten Kategorien von Arbeitskräften waren
auf den meisten Gütern in genügender, oft überreichlicher Anzahl in der einen
oder andern Form vorhanden und reichten für die im landwirtschaftlichen Betriebe
vorkommenden Arbeiten vollständig aus, wobei allerdings in Betracht zu ziehen
ist, daSB bei der primitiven Wirtschaftsweise — fast im ganzen nördlichen
Deutschland war Dreifelderwirtschaft üblich — die menschliche Arbeit einen
Produktionsfaktor von verhältnismässig untergeordneter Bedeutung bildete. Es
ergibt sich hieraus, dass ausser den in einem bestimmten Verhältnis zum Guts-
herrn, meist dem der Untertänigkeit stehenden Leuten ein besonderer Stand von
landwirtschaftlichen Arbeitern gar nicht vorhanden sein konnte, weil für ihn eine
der wichtigsten Voraussetzungen für die Existenzfähigkeit, regelmässige, auf das
ganze Jahr verteilte Arbeitsgelegenheit fehlte. Dort, wo die angesessenen Bauern
oder Einlieger etwa zur Zeit der Ernte nicht ausreichten, bot die verhältnismässig
starke Gesindehaltung einen Ersatz, weil sie, gesetzlich sanktioniert, dem Gutsherrn
jederzeit eine genügende Deckung des Bedarfes sicherte.
In der Zeit vor der Bauernbefreiung treten sogen, freie Tagelöhner nur selten
anf und sind dann lediglich Angehörige anderer Gruppen des Bauernstandes.
Entweder waren es Kinder von bäuerlichen Besitzern, die als Gesinde keine Ver-
wendung finden konnten, oder es waren Bauern, die aus irgend welchen Gründen
ihres Hofes verlustig gegangen waren, endlich stellte ein beträchtliches Kontingent
hierzu die weitverbreitete Unsitte, in verhältnismässig jungen Jahren den Hof
bereits abzutreten und dann als Auszügler vielfach noch gegen Entgelt zu arbeiten.
Wo immer aber auoh sogen, freie Tagelöhner auftreten, sind sie niemals als ein
besonderer landwirtschaftlicher Stand aufzufassen, sondern als Glieder des Bauern-
standes, in sozialer Beziehung gleichwertig, wenn auch zuweilen die Versohieden-
artigkeit der Entlohnung materielle Unterschiede hervorrief.
Aus den vorstehend dargelegten Verhältnissen heraus hat sich nun durch
die Bauernbefreiung eine besondere Klasse der ländlichen Bevölkerung gebildet.
Als erstes Glied dieses wichtigen Reformwerkes ist das im Jahre 1763 für die
ostpreussisohen Domänenpächter erlassene Verbot der Zwangsgesindedienstbaltung
anzusehen, welches freilich noch lange Zeit hinduroh nicht streng durcbgefuhrt
wurde. In den Jahren 1799 — 1805 erfolgte dann die Aufhebung der Frondienste
auf den preussischen Domänen, zunächst nur der spannfähigen Bauern und nur
allmählich, indem bestimmt wurde, dass, falls eine Domänenpacht frei würde, mit
denjenigen Bauern, welobe die Ablösung der Hand- und Spanndienste wünschten,
hierüber verhandelt werden sollte. Gleichzeitig erfolgte auch die Eigentums-
verleihung, welche für die Domäneubauern der Provinz Preussen später durch das
Edikt vom 27. Juli 1808 allgemein festgesetzt wurde.
Schon die Aufhebung der Frondienste und der Schollenpflichtigkeit für die
spannfähigen Domänenbauern bewirkte nicht nur eine Scheidung zwischen diesen
und den in die Ablösungsgesetze nicht mit einbezogenen Kossäten und Häuslern,
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Die ländlichen Arbeiter.
395
sondern auch zwischen den Domänenbauern überhaupt und den Privatbauern. Es
ergaben sich durch das Nebeneinanderbestehen untertäniger und dienstpflichtiger
Bauern einerseits, sowie freier, in ihrem Besitzrechte gesicherter Bauern anderer-
seits unhaltbare Zustände, und die notwendige Konsequenz der Befreiung der
Domänenbauern war die Ausdehnung der bezüglichen MafBnabmen auf die Privat-
bauern. Den besonderen Anstoss hierzu gab das nach der Katastrophe von Jena
Uber Preussen hereinbrecbende Unglück, und so erschien am 9. Oktober 1807 das
berühmte Edikt, welches die Qutsuntertänigkeit in sämtlichen preussischen Staaten
und für alle Angehörigen derselben aufhob. Hieraus ergaben sich für den Guts-
herrn eine Reibe von Konsequenzen, welche die ganze Arbeitsverfassung, die ja
auf den Frondiensten und der Schollenpflichtigkeit der erbuntertänigen Bauern
beruhte, von Grund aus änderten oder vielmehr vollständig beseitigten und an
deren Stelle einen besonderen landwirtschaftlichen Stand erforderlich machten.
Die §§ 6 und 7 des Ediktes vom 9. Oktober 1807 halten bestimmt, dass
ein Gutsbesitzer die auf seinem Gute vorhandenen einzelnen Bauernhöfe und länd-
lichen Besitzungen, welche nicht erblich, erbpachts- oder erbzinaweise vergeben
waren, zusammenziehen, d. h. mit dem Gutslande vereinigen dürfe, sofern er der
Meinung war, sie nicht wieder hersteilen oder erhalten zu können. In betreff
der Bauernhöfe, welche in erblichem, erbpachts- oder erbzinsweisem Besitz waren,
wurde bestimmt, dass vor einer Einziehung das Recht des bisherigen Besitzers,
sei es durch Veräusaerung an die Gutsherrscbaft oder auf einem anderen gesetz-
lichen Wege, erloschen sein müsse. Hiermit war das früher so streng fest-
gehaltene Prinzip, dass jeder bäuerliche Hof auch wieder mit einem bäuerlichen
Besitzer zu besetzen sei, durchbrochen worden. Am 14. September 1811 erschien
dann das Edikt, betreffend Regulierung der gutsherrlichen und bäuerlichen Ver-
hältnisse, welches den Besitzern aller zurzeit noch nicht eigentümlichen Höfe un-
eingeschränktes Eigentum an diesen gewährte, wogegen sie dem Gutsherrn eine
Entschädigung meistens in Land, und zwar bei erblichen Bauerngütern ein Drittel,
bei unerblichen die Hälfte zu leisten batten.
Das Edikt blieb indes ohne wesentliche Wirkung und wurde deshalb durch
die Deklaration vom 29. Mai 1816 ersetzt, welche den Kreis der regulierungsfähigen
Bauernstellen bedeutend enger zog. Alle nicht spannfähigen Stellen waren nun-
mehr von der Regulierung ausgeschlossen. Bedingung für die Regulierbarkeit einer
Stelle war nunmehr die, dass sie ihren Inhaber ernähre, dass sie also eine selb-
ständige Ackernabrung bilde. Sie musste ferner als bäuerliche Stelle iu den
Steueranscblägen der Provinz katastriert, schon seit langen Jahren eine bäuerliche
Stelle gewesen sein, und endlich musste für den Gutsherrn bisher die Verpflichtung
bestanden haben, sie mit einem Bauern zu besetzen. Alle diese Beschränkungen
für die Regulierungsfähigkeit bewirkten, dass eine grosse Anzahl kleiner bäuer-
licher, auch spannfähiger Stellen zum Gutslande eingezogen und deren Inhaber zu
besitzlosen ländlichen Arbeitern gemacht wurden, so dass recht eigentlich die
Deklaration von 1816 die Entstehung einer ländlichen Arbeiterschaft im Osten
bezeichnet. Sie blieb auch auf mehrere Jahrzehnte die Grundlage der Gestaltung
der ländlichen Arbeiterverhältnisse. .
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Oie ländlichen Arbeiter.
Eine Verordnung vom 7. Jnni 1821, betreffend Ablösung der Dienste, Geld-
und Naturalleistungen von Grundstücken, welche eigentümlich zu Erbzins oder Erb-
pacht besessen waren, bestimmte die Ausführung der von der Deklaration des
Jahres 1816 unbeachtet gebliebenen Anordnungen des Regulierungsediktes von 1811.
Den wesentlichsten Einfluss übte die Bestimmung betreffs der Nicht-
regulierbarkeit aller nicht spannfabigen Stellen aus. Auf diesen ruhte bisher die
Verpflichtung zu Handdiensten, und es lag im Interesse des Gutsherren, dass die
Handdienste ihm erhalten blieben. Von diesem Gesichtspunkte aus ist dann auch
namentlich die Deklaration von 1816 erlassen worden. Über den Umfang der
Regulierungen gibt der I. Bd. S. 423 ff. Aufschluss.
Die Umwandlung von Bauern in besitzlose ländliche Arbeiter, die, um ihren
Lebensunterhalt zu erwerben, ausschliesslich auf Lohnarbeit angewiesen waren, ist
nur langsam erfolgt ; keineswegs war die Scheidung zwischen Bauer und Arbeiter
eine plötzliche, und vor allem ist nicht anzunehmen, dass der soziale Unterschied
zwischen beiden zunächst sehr scharf hervorgetreten und den Beteiligten zum
Bewusstsein gekommen iBt.
Die Lage der Bauern war nach der Befreiung keineswegs eine glänzende, im
Gegenteil: die geistige Indolenz und Stumpfheit, welche Generationen hindurch
auf ihnen, den Erbuntertänigen gelastet hatte, war nicht mit einmal zu beseitigen.
Die Befreiung konnte zunächst von einem günstigen Einfluss auf die materielle
Lage nicht Bein, diese blieb vielmehr infolge der an die Gutaherrsobaft zu
zahlenden Entschädigungen nach wie vor eine äusserst kümmerliche. Hierzu kamen
die Kontributionen der Napoleonischen Kriege, die Verwüstung der Felder,
Zerstörung von Gebäuden, endlich die grosse Missernte im Jahre 1816 und das
Sinken der Getreidepreise im Jahre 1820, kurz die Lage der Bauern war eine
missliche, vor allem auch dadurch, dass nunmehr die Hilfe und Unterstützung
der Gutsherren, welche früher bei UnglUcksfällen einen immerhin nicht unwichtigen
Faktor gebildet hatte, nicht mehr zur Verfügung stand. Auf der anderen Seite
war die Lage der ländlichen Tagelöhner eine verhältnismässig gute. Durch den
Wegfall der Untertänigkeit und der Fronden war die Nachfrage nach ländlichen
Arbeitern eine starke, und dementsprechend waren die Arbeitslöhne hoch.
Dieses Verhältnis verschob sich erBt um die Mitte des vorigen Jahrhunderts,
nachdem höhere Getreidepreise, Verbesserung des landwirtschaftlichen Betriebes,
namentlich der Übergang von der Dreifelderwirtschaft zur verbesserten Körner-
wirtschaft die materielle Lage der Bauern beträchtlich gehoben batten, während
andererseits die der ländlichen Tagelöhner sich verschlechterte, hauptsächlich infolge
des durch das rasche Wachstum der Bevölkerung verursachten stärkeren Angebotes
von Arbeitskräften.
von der Goltz1) bezeichnet die Jahrzehnte von 1840 — 1860 als diejenigen,
in welchen die Scheidung zwischen Bauern und landwirtschaftlichen Arbeitern zum
deutlicheren Ausdruck und zum Abschluss gelangte. In dieser Zeit führten auch
die Reallastenablösungsgesetze vom 2. Mai 1850 zur Aufhebung der letzten, noch
') von der Goltz, Die ländliche Arbeiterklasse und der preossische Staat. Jena 1893.
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Die ländlichen Arbeiter.
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immer in nicht ganz geringem Umfange bestehen gebliebenen Hand- and Spann-
dienstverpflichtungen.
Von nun an stehen sich zwei scharf gesonderte Gruppen der ländlichen
Bevölkerung gegenüber: die Bauern einerseits, die ländlichen Arbeiter andererseits.
Zwischen beiden sind wohl Übergangsstufen vorhanden, doch nicht in dem Umfange,
dass sie das Bild eines besitzenden Bauernstandes, dem ein besitzloses Proletariat
gegenUbersteht, verwischen könnten.
In welchem Umfange die Regulierung Landarbeiter notwendig machte, ergibt
sich aus der Zahl der abgelösten Handdienste, welche von der Goltz wie folgt
berechnet: „Bis zum Schlüsse des Jahres 1865 wurden in den fünf östlichen Pro-
vinzen in runder Summe 23 Millionen Handdiensttage durch die Ablösung beseitigt.
Nimmt man an, dass jede Familie täglich i*/s Arbeiter stellte, und rechnet man
für die Person 300 Arbeitstage im Jahre, so leistete jede Familie jährlich
500 Arbeitstage. Zum Ersatz der abgelösten Handarbeitstage würden also
46000 Arbeiterfamilien nötig gewesen sein. Dazu kamen dann die aufgehobenen
6 Millionen Spanntage, da jeder Gutsherr nunmehr nicht bloss für die fortgefallene
Leistung der Zugtiere, sondern auch für die mit diesen arbeitenden Menschen Er-
satz zu schaffen hatte. Weiter mussten infolge der Aufhebung des Zwangsgesinde-
dienstes viele Arbeitskräfte eingestellt werden. Endlich ist zu erwägen, daBS
infolge der Regulierung das von den Gutsherren bewirtschaftete Areal erheblich
vergrössert, ja verdoppelt wurde, teils durch die Landentschädigung, welche die
Bauern für Erlangung des freien Eigentums und der Dienstfreiheit geben mussten,
teils durch die Einziehung oder den sonstigen Erwerb von bäuerlichen Besitzungen,
die nicht regulierungsfäbig waren oder von den Bauern freiwillig abgegeben
wurden. Zur Bewirtschaftung der in solcher Weise stark vergrösserten Güter
gehörten viel mehr Arbeitskräfte, als die Grundherren früher nötig hatten, selbst
wenn man in Anschlag bringt, dass die nunmehr freien Arbeiter fieissiger waren
und in derselben Zeit mehr leisteten, als die früheren Fronbauern. Man sieht
hieraus, dass schon die Zahl der unmittelbar durch die Regulierung notwendig
gewordenen und neu anzusetzenden Landarbeiter eine sehr grosse war. Im Laufe
der Zeit steigerten sich die Anforderungen noch erheblich durch die Veränderung
und Verbesserung der Betriebsweise auf den grossen Gütern. Die Brache wurde
eingeschränkt oder ganz beseitigt, der Hackfrucht- und Handelsgewächsbau ein-
geführt oder weiter ausgedehnt, in manchen Gegenden ging man zur 8ommerstall-
füttornng des Rindviehs Uber. Alle diese Neuerungen bedingten eine Erhöhung
des Bedarfs an Handarbeit.“
Die oben hervorgehobenen besseren Leistungen der freien Arbeiter liessen
nach Beseitigung der Fronden zunächst keinen eigentlichen Mangel an Arbeits-
kräften eintreten, was zuvor eine Hauptsorge der Gutsbesitzer gewesen war.
Bezüglich des Gesindes änderte Bich an den bestehenden Verhältnissen überhaupt
wenig. Dieses hatte sich bisher in der Hauptsache aus den zu Hause entbehrlichen
Kindern der Bauern rekrutiert und es lag keine Veranlassung zu Änderungen
in diesem Verhältnis vor.
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Die ländlichen Arbeiter.
Die Lage des Gesindes war im Verhältnis zu der der Bauern im allgemeinen
keine schlechtere, im Gegenteil: Verpflegung und Kleidung waren häufig erheblich
besser. Hierzu kam nach Aufhebung des Zwangsgesindedienstes, ein grosses Mafs
von persönlicher Freiheit, welches es mit sich brachte, dass in bezug auf Behandlung
und Festsetzung des Lohnes die Gutsherren dem Gesinde gegenüber eine ziemlich
weitgehende Rücksicht nehmen mussten, selbst wenn sie an und für sich hierzu
keine Neigung hatten. Es bot also die Beschaffung des zum Wirtschaftsbetriebe
erforderlichen Gesindes keine Schwierigkeiten. Anders war dies in bezug auf die
Tagelöhner. Wohl waren genügend Personen vorhanden, welche hierfür in Betracht
kamen, und das Angebot von Arbeitskräften war fast durchweg dem Bedürfnis ent-
sprechend, allein die Gutsbesitzer waren vielfach nicht in der Lage, die zur Auf-
nahme von Tagelöhnern unbedingt erforderlichen Wohnungen zu stellen. Den
Domänenpächtern war bei Befreiung der Domänonbauern hierbei seitens der Regie-
rung eine weitgehende Hilfe zuteil geworden, die den privaten Gutsbesitzern fehlte.
Gleichwohl mussten auch diese sich zur Errichtung von Arbeiterwohnungen ent-
schlossen, wenn anders sie nicht auf die erforderlichen Arbeitskräfte und damit auf
eine geeignete Bewirtschaftung ihres Grund und Bodens verzichten wollten.
Sobald diese zwar kostspielige, aber unumgänglich notwendige Bedingung
erfüllt war, begegnete die Beschaffung der notwendigen Arbeitskräfte zunächst
keinen Schwierigkeiten. Das Tagelöhnerverhältnis, in welches der Arbeiter zum
Gutsherrn trat, bot jenem einen Schutz und Rückhalt, welcher ihm unbedingt
nötig war, welchen er aber auf andere Weise nur unvollkommen finden konnte.
Die Gemeindeverfassung war nur wenig entwickelt, vor allem aber gewährte das
Tagelöhnerverhältnis dem ländlichen Arbeiter eine sichere und in ihrer Art auch
materiell nicht ungünstige Existenz, die sich in der Mehrzahl der Fälle folgender-
mafsen gestaltete:
Die Basis des Tagelöhnereinkommens bildete einerseits die Naturallöhnung, ein
eigener, wenn auch nur kleiner Landwirtschaftsbetrieb andererseits. Es ist dies
besonders hervorzuheben, weil, wie später darzulegen sein wird, die Verhältnisse
heute wesentlich andere sind.
Zunächst bekam der Tagelöhner vom Gutsherrn eine Wohnung für sich und
seine Familie, die wohl häufig nur einfach, aber kaum schlechter als die Wohnungen
der früheren Fronbauern war; meistens wurden die Gehöfte niedergelegter Bauern
zu Arbeiterwohnungen eingerichtet. Ferner wurde dem Tagelöhner Brennmaterial
geliefert, und zwar teils als Holz, teils konnte er sich im herrschaftlichen Torfstich
den Bedarf gewinnon. Futter bezw. Weide für eine oder mehrere Kühe, für Schafe,
Schweine sowie Geflügel bewirkten infolge des dadurch ermöglichten Konsums von
tierischen Produkten einen relativ hohen Nahrungsstand. Der Bedarf an Vegetabilien
wurde durch Garten- und Ackerland zu eigener Benutzung, auf welchem Gemüse uad
Kartoffeln gezogen wurden, gedeckt. Den Bedarf an Getreide zum Konsum und för
die Viehwirtschaft lieferte der Lohndrusch, der häufig noch im Deputatgetreide eine
Ergänzung fand.
Wenn auch der Naturalauteil am Getreide verschieden hoch war — es wurde
um den n. — 20., meistens 14. — 16. Scheffel gedroschen — , so darf aber doch wohl
angenommen werden, das« er in Jahren mit normaler Ernte für den Konsum in
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Die ländlichen Arbeiter.
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Haus und Wirtschaft genügte, häufig darüber hinaus noch durch Verkauf eine Ver-
wertung ermöglichte. Der Erlös hierfür und der wenn auch nur kleine Geldlohn
genügten dem Bedürfnis an barem Geld, das allerdings gering war, nachdem fast
alle Lebensbedürfnisse — für die nötige Kleidung war durch Schafhaltung und
Flachsland gesorgt — in den Naturalien ihre Deckung fanden.
Der Barlohn fand eine Erhöhung durch den Lohn des Dienstboten, welchen
der Tagelöhner zu stellen verpflichtet war, und der unter dem Namon Hofgänger oder
Scharwerker sehr bald allgemeine Verbreitung fand. Diese Sitte stammte noch aus
dem frühem guteberrlich-bäuerlichen Verhältnis, indem häufig die Bauern ihre
Fronden auf dem Gutshofe durch ihre Kinder, oder in Ermangelung solcher durch
Dienstboten verrichten liessen.
Überhaupt war das ganze Tagelöhnerverhältnis, das wohl auch kurz als Inst-
verhältnis bezeichnet wird, in seinem Wesen nicht viel von dem früheren gutsherr-
lich-bäuerlichen Verhältnis des kleinen StellenbeBitzers verschieden.
Wie der Instmann in seinen ganzen Lebensbedingungen unter der neuen
Arbeitsverfassung gewissermafsen den Bauer der früheren Periode darstellte, so
bildete eine zweite Kategorie der ländlichen Arbeiterklasse, die sogen. Einlieger
oder Losleute, eine Analogie zu den früheren gutsuntertänigen Einliegern. Wie
das Verhältnis dieser zu dem Gutsherrn vor der Befreiung ein minder festes war
als das der Bauern, so stand auch der Einlieger oder Losgänger in einem loseren
Verbände zum Wirtschaftsbetriebe als der lustmann. Er wohnte meist im Dorfe
bei Bauern zur Miete, welche entweder in bar oder durch eine bestimmte Anzahl
von Arbeitstagen entrichtet wurde. Im übrigen aber stand es ihm frei, seine
Arbeitskraft zu verwerten, in welcher Weise er immer wollte. Dies geschah zu-
weilen im Sommer bei einem Gutsherrn gegen höheren Lohn, als ihn der Instmann
bezog. Eine Verwertung war aber auch häufig genug längere Zeit, namentlich
während des Winters, überhaupt nicht möglich; der Einlieger war dann monatelang
ohne Arbeit und Verdienst und befand sich während dieser Zeit in einer überaus
dürftigen Lage, wie überhaupt seine ganze Existenz meist eine unsichere war.
Hierin liegt ein wesentliches Unterscheidungsmerkmal gegenüber dem früheren Zu-
stand: Die Lage der Instleute hat Bich nur wenig gegen die der Bauern, aus denen
sie hervorgegangen sind, geändert, jedenfalls nicht zu ihrem Nachteile, während
der Einlieger der neuen Arbeitsverfassung sich in einer wesentlich schlechteren
Position befand, als der Einlieger der früheren Periode der Gutsuntertänigkeib
Während diesem gegenüber der Gutsherr Verpflichtungen zur Hergabe von Wohnung
und Landnutzung hatte, konnte der Einlieger oder Losgänger nach der Bauern-
befreiung keinerlei Ansprüche erheben; er war ganz auf sich selbst angewiesen und
hierdurch in einer wirtschaftlich ungünstigen Lage.
Aus der Zeit der Gutsuntertänigkeit hatte sich endlich noch eine dritte Gruppe
von landwirtschaftlichen Arbeitern in die neue Arbeitsverfassung eingereiht, die der
Häusler. Diese waren in der Zeit vor der Bauernbefreiung Glieder des Bauern-
standes, wie diese dem Zwangsgesinde- und Frondienst unterworfen. Sie wurden
in die neue Ära nur in kleiner Anzahl mit übernommen, weil ihre Stellen meist
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Die ländlichen Arbeiter.
nicht regulierungBfähig waren und deshalb zum grössten Teile von dem Gutsherrn
eingezogen wurden.
Sie fanden sich in grösserer Anzahl nur in solchen Gegenden, in welchen sie
in neuerer Zeit als Arbeiter eingesetzt worden waren, so namentlich im Oderbruch,
wo Friedrich der Grosse nach dessen Urbarmachung Büdner in grösserer Zahl ein-
gesetzt hatte, mit einem Besitz von sulch geringem Umfange, -dass deren Inhaber
in Lohnarbeit einen Nebenverdienst suchen mussten. Sie erhielten einen Zuwachs
in Gegenden, in welchen der bäuerliche Besitz stark vertreten war, weil sich hier
nicht allzu selten für Tagelöhner Gelegenheit bot, von Bauern einige Morgen Land
zu kaufen.
Die Häusler waren je nach Umfang und Ertragfähigkeit ihres Landes
gezwungen, mehr oder weniger durch Lohnarbeit ihre Existenzmittel zu ergänzen;
wie die Einlieger hatten auch sie nur periodisch Gelegenheit zu Nebenverdienst,
wodurch ihre Position eine ungünstige wurde. Die allgemeine Lage der Häusler
war wohl besser als die der Einlieger, aber meist schlechter als die der Gutstage-
löhner, wozu nicht in letzter Linie ihre meist starke Verschuldung beitrug.
Diese drei Gruppen: Instleute mit festem Kontrakt und in der Hauptsache
Naturallöhnung, Einlieger oder freie Arbeiter gegen Barlohn, der nur vereinzelt
durch gewisse Emolumente ergänzt wird, und Häusler oder kleine Parzellenbesitzer,
die gewissermaßen nur im Nebenberuf Lohnarbeit verrichten, stellten in Verbindung
mit dem Gesinde die landwirtschaftliche Arbeiterschaft dar, wie sie sich aus ihren
Anfängen heraus im Osten entwickelt hat.
Wesentlich anders haben sich die Verhältnisse im Westen gestaltet. Die
Lage der ländlichen Bevölkerung war, wie oben Bd. VI S. 64 ff. eingehender gezeigt
ist, schon im Mittelalter seit der Zeit der Kreuzzüge in den westlichen Teilen des
heutigen Staatsgebietes in Rheinland und Westfalen und in den neuen Provinzen
Hessen-Nassau, Hannover und Schleswig-Holstein, bei der nur ganz ausnahmsweise
erheblich ausgedehnten eigenen Wirtschaft der grösseren Grundherren eine wesentlich
günstigere und selbständigere, als im Osten. In Rheinland und Hessen-Nassau hatte
das fränkische Erbrecht schon in früher Zeit sowohl die eigenen, als die hörigen
bäuerlichen Besitzungen bei jeder Erbteilung in einzelne, nach der Sitte ziemlich
kleine Stücke zerlegt, welche an verschiedene Familien übergingen. Deshalb mussten
nicht nur die Erben, um hinreichend grosse Wirtschaften in Besitz zu bekommen,
verschiedene Landstücke, sei es durch Kauf oder durch Heirat, zu erwerben suchen,
sondern auch die Personen der Besitzer waren mit ihren den Grundherren gegen-
über persönlichen Lasten und Abgaben von den dinglichen Lasten der Grundstücke
völlig geschieden, so dass die Grundstücke zu bestimmten Zinsen- und Gericht*-
barkeitslasten, die Personen aber von völliger Freiheit bis zu sehr verschiedenen,
meist aus der Gerichtsbarkeit folgenden und nur mit Unrecht als Leibeigenschaft
bezeichnet en Verpflichtungen gebunden waren. Westfalen hatte in betreff der
persönlichen Verpflichtungen seiner Hintersassen ebenso grosse Verschiedenheiten,
wie die fränkischen Gebiete, besass aber durch die natürliche Lage seiner in sich
selbst abgeschlossenen Einzelhöfe eine so enge Verknüpfung der persönlichen und
dinglichen Rechtsbeziehungen und stellte dem Her&nziehen zu Dienstleistungen so
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Pie ländlichen Arbeiter.
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grosse Schwierigkeiten entgegen, dass sich seine Bauern einer grossen Selbständig-
keit erfreuten. In Hannover stand Ostfriesland Westfalen gleich. Oie Fries-
ländischen Landwirte waren durch ihre Vorgeschichte und die Natur ihrer Land-
schaft fast ganz selbständig. Der ganze Norden Hannovers war durch das all-
gemein verbreitete Meierverhältnis nur auf durchaus nebensächliche Verpflichtungen
beschränkt, so dass nur in Döttingen und Hildesheim die alten Dorfscliaften der
Sassen vielfach als Villikationeu mit gewissen Dienstverpflicbtungen an ihre Herr-
schaften bestehen geblieben waren. Schleswig-Holstein war in Dithmarsen und den
Inseln von Grundherr lichkeit frei, andere Teile wie ganz Wagrien und Fehmarn
gehörten zu dem früheren slavischen Kolonisationslande. Indes gab es hier Gebiete
der holsteinischen Ritterschaft, in denen eine Dienstpflicht der ihnen zugehörigen
Bauernwirtschaften bestand.
In ganz Niedersachsen, wie fast im gesamten nordwestlichen Deutschland über-
haupt, standen sich zwar auch Rittergut und Bauerngut als die Träger der ländlichen
Organisation gegenüber, das Verhältnis beider zueinander war aber doch in mancher
Beziehung ein anderes als im Osten Deutschlands. Grosse Gutsbezirke ausser von
Forsten bestehen im Nordwesten nur in sehr geringer Zahl. Der grosse Bestand
an Rittergütern beruht nicht auf erheblichen Besitzungen, sondern teils auf alt-
herkömmlicher landständischer Stellung alter Edelinge, teils auf später erworbenem
Recht der Lehnsritterschaften.
Die Bezüge der Rittergüter entstanden nur in beschränktem Mufse aus dem
Wirtscliaftabetrieb als solchem, vielmehr waren ausser dem Forste hauptsächlich
Gefälle, Zehnten und Zinsberechtigungen mannigfacher Art ihre Quellen. Sie stellten
also weniger wie im Osten eine Grosswirtschaft auf eigene Rechnung dar, sondern
hatten mehr ihren ursprünglichen territorialberrlicheu Charakter bewahrt.
Der Besitz eines Rittergutes, worunter hier auch Dominialbesitz und Kloster-
güter verstanden werden sollen, verlieh durchaus nicht immer ein Herrschaftsrecht
über die Bauergüter, wie es im Osten der Fall war. Das Bauergut war im Westen
allerdings ebenfalls nicht mehr ein freies Eigentum und für das Nutzungsrecht war
der Bauer zu Abgaben und Leistungen — worunter auch Frondienste — ver-
pflichtet, allein diese Verpflichtungen bestanden nicht dom Rittergutsbesitzer als
solchem gegenüber, sie bildeten vielmehr eine Substanz für sich, konnten vom
Rittergut abgetrennt, veräussert werden und es gab viele Rittergüter ohne Anspruch
auf solche Berechtigungen, die zusammenfassend als grundherrliche bezeichnet werden
mögen, wie es andererseits auch eine grosse Anzahl von Gruudherren gab, welche
nicht Rittergutsbesitzer waren. Das Besitzrecht des Bauern war mehr ein Nutzungs-
recht, er besass den nof, welchen er bewirtschaftete gegen Verpflichtung zu Abgabeu
gegenüber dem Grundherrn. Neben diesen Abgaben und Leistungen kamen häufig
noch solche an dritte Personen vor, die nicht Eigentümer des Rittergutes waren.
Die Nichtzugehörigkeit dieser Lasten zum Rittergute bildete ein sehr wesentliches
Unterscheidungsmerkmal gegenüber der östlichen Gutsherrschaft.
Das Besitzrecht der Bauern war zwar in bezog auf Einzelheiten verschieden,
in der Hauptsache alter doch immer das gleiche. In ganz Niedersachsen bildete
seine Grundlage das sogen. Meierrecht, kraft dessen der Bauer ein erbliches, ding-
Meitzen, Boden des preuss. Staates. VIII. 26
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Die ländlichen Arbeiter.
liebes Nutzungsrecht am Gute besass, für welches er bestimmte jährliche Leistungen
zu entrichten hatte. Als Uranfang des Meierrechtes kann die Villikationsverfassuug
des xz. und 12. Jahrhunderte gelten, welche eingehender oben in Bd. VI S. 66
behandelt worden ist. Die Yillici der Grundherren sind in der Zeit der Kreuzzüge
in Meier umgewandelt worden, und dieses Moierrecht hat sich mehr und mehr ganz
allgemein in Niedersachsen verbreitet und ist in den einzelnen Landschaften im
16. und 17. Jahrhundert vielfach gesetzlich festgeBtellt und gesichert worden.
Voraussetzung für die Verleihung eines Gutos zu Meierrecht war die Ver-
pflichtung, es in guter bäuerlicher Wirtschaftsführung selbst zu bebauen. Der Meier
durfte ohne Erlaubnis des Grundherrn weder Land verkaufen noch verpachten, er
musste das Gut salva rei substantia gebrauchen.
Sobald diese Voraussetzungen nicht mehr zutrafen, also namentlich bei schlechter
Wirtschaftsführung, war der Eigentümer berechtigt, den Bauern abzuraeiern, dieser
ging des Hofes verlustig. In solchen Fällen war jedoch der Grundherr zur so-
fortigen Wiederbesetzung des Hofes verpflichtet; das Bauergut zum Rittergute zu-
zuschlagen war unzulässig.
Die Erbfolge war ebenfalls gesetzlich geregelt, und zwar meistens derart, dass
das Meiergut an eines der Kinder, den Anerben überging, wozu die Zustimmung
des Grundherrn erforderlich war, welche aber nicht willkürlich verweigert werden
durfte und, falls die Verfügungen des Meiers gesetzlich nicht unzulässige waren,
erforderlichenfalls von der Obrigkeit ergänzt werden konnte. Auch durfte der Meier
sein Gut durch Zukauf von Grundstücken vergrösseru.
Die hauptsächlichsten Leistungen für das Meiergut bestanden in Abgaben an
Getreide, Vieh, Eiern und Goldzinsen. Die Verpflichtung zu Frondiensten war
nur selten und beschränkte sich meist auf Fuhren zum persönlichen Gebrauch des
Grundherrn. Niemals haben sie dieselbe Bedeutung wie im Osten gehabt und waren
vertragsmässig oder gemäss altem Herkommen nach Zahl und Art fixiert, ein wichtiges
Unterscheidungsmerkmal gegenüber den östlichen Zuständen. Die Grosse der Meier-
güter war in den einzelnen Teilen des nordwestlichen Deutschlands verschieden.
In der Regel musste mindestens eine Hufe vorhanden sein; unter Hufe ist ein
Komplex von etwa 7,5 ha Ackerland, Wiese und Weide zu verstehen, nur in ihrer
Gesamtheit, und wenn sie mit Gemeinheitsberechtigung, d. h. Nutzungsrecht an den
Allmenden vorsehen war, machte eine Fläche von dieser Grösse eine Hufe aus.1)
Das Meierverhältnis bildete die Grundlage der ländlichen Verfassung namentlich
in Niedersachsen. Daneben bestanden innerhalb der ländlichen Bevölkerung noch
andere Klassen, die ähnlich wie in Ostdeutschland, hauptsächlich jo nach der Grösse
ihres Besitzes, und dem Umfange, in welchem sie auf Nebenverdienste, d. h. Tage-
lohnarbeit angewiesen waren, sich voneinander unterschieden.
Als zweite Gruppe kamen die Kötter in Betracht, deren Zahl die der Meier
übertraf, wenn auch ihr Besitzauteil am Lande geringer war. Der Landbesitz über-
schritt in der Regel nicht die Grösse von 1 ha, und das Land wurde meist ohne
l) Stüve, Wesen nnd Verfassnng der Landgemeinden. Jena 1851.
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Die ländlichen Arbeiter.
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Pferde bestellt. Dan Besitzrecht war ähnlich dem der Meier und etwaige Fron-
dienste waren stets als Handdienste zu leisten. Die Kleinkötter, d. h. solche mit
einem Besitz von nicht mehr als i ha verdienten ihren Lebensunterhalt zum Teil
als Tagelöhner und Handwerker.
Nächst den Köttern kamen dio Brinksitzer uud Anbauer vor, die sowohl in
rechtlicher wie sozialer Beziehung eine Übergangsstufe von dt*r bäuerlichen zur
nichtbäuerlichen Bevölkerung bildeten. Sie kamen überall in grosser Anzahl vor
und wohnten meist ausserhalb des Dorfes auf dem sogen. Brink. Neben einem
Hause hatten sie Hof und Gartenraum, zusammen meistens */, ha gross. Ihr Besitz-
recht war teils das gleiche wie dasjenige der Meier uud der Kötter, teils beruhte
es auf einem Grundzinsverhältnis.
Nutzungau der Allmende hatten die Brinksitzer ursprünglich nicht, sie erlangten
diese jedoch im Laufe der Zeit, sei es als vollberechtigte Gemeindeglieder, sei es
auf Grund besonderer, mit den Gemeinden abgeschlossener Verträge. Die Grund-
lage ihrer Existenz bildete Verdienst durch Tagelohn und Hausindustrie, namentlich
Verarbeitung des auf dem eignen Grundstück geernteten Flachses.
Gegenüber den eben erwähnten drei Klassen der ländlichen Bevölkerung, deren
gemeinsames Merkmal Landbesitz, meist auf Grund des Meierrechtes, also zu einem
erblichen, dinglichen Nutzungsrecht, war, bestand namentlich in Niedersachsen,
ebenso wie in Ostdeutschland, noch eine vierte Klasse, die der Häuslinge und Ein-
lieger, welche meist bei einem Bauer zur Miete wohnten. Ihnen ähnlich waren die
Abbauer, die an Stelle einer Mietswohnung eine solche zu Meierrecht besassen.
Die Häuslinge sowohl als die Abbauer erhielten sich durch Lohnarbeit; wenn auch
vielfach ein kleiner landwirtschaftlicher Betrieb vorhanden war, in der Regel auf
gepachteten Bauernäckern, so reichte dieser doch bei weitem nicht aus, um eine
Familie zu ernähren, und die Hauptsache blieb somit stets Lohnarbeit.1)
Brinksitzer und Häusling bezw. Abbauer bildeten die ländliche Arbeiterschaft
Niedersachsens. Sie kamen weniger für den Betrieb der Rittergüter in Betracht,
als namentlich für die Bauern, deren Besitzungen zuni Teil recht ansgedehnt waren,
und denen nicht wie den Rittergutsbesitzern Frondienste zur Verfügung standen.
Für den Bauer bildeten die landwirtschaftlichen Tagelöhner einen wichtigen Faktor,
und ihre Unentbehrlichkeit verschaffte letzteren schon früh eine ganz andere soziale
Stellung, als dieselbe Bevölkerungsschicht im Osten inue batte. Dies waren die
Verhältnisse im nordwestlichen Deutschland um die Mitte des achtzehnten Jahr-
hunderts, also ungefähr zu der Zeit, in welcher in Preussen die Bauernbefreiung
oinsetzte.
Die Reformgesetzgebung im Westen griff keineswegs in dem Mafse in die
wirtschaftlichen und politischen Verhältnisse der Ländergebiete ändernd ein, wie im
Osten. Während hier auf gesetzgeberischem Wege gänzlich neue Zustände in ver-
hältnismässig sehr kurzer Zeit geschaffen wurden, hatte die Reformgesetzgebung im
nordwestlichen Deutschland eigentlich nur bereits vorhandene Einrichtungen und
Zustände zu sanktionieren.
l) 8tüve a. a. Ö.
26*
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404
Oie ländlichen Arbeiter.
Die Entwicklung hat deswegen im Westen auch einen ganz anderen Charakter,
es fehlt ihr vor allem das umwälzende und gleichsam plötzliche Moment, welches
die Bauernbefreiung im Osten unverkennbar in sich trägt. Wenn hei Besprechung
der Östlichen Verhältnisse die Bauernbefreiung als Zeitpunkt der Entstehung einer
ländlichen Arbeiterklasse bezeichnet werden konnte, so trifft dies in bezug auf die
Aufhebung der Örundherrschaft für den Westen nicht zu, weil hier eine eigene
ländliche Arbeiterschaft schon von jeher bestanden lind sich in ihrer hauptsächlichsten
Form bis heute erhalten hat. Der Staat beschränkte sich darauf, die Leistungen
der Bauern zu fixieren und willkürlichen Erhöhungen vorzubeugen.
Die Grundherrschaft begann in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts von
selbst zu verschwinden, indem die Bauern durch Verträge mit den Grundherren
das Meierverhältnis lösten und so freie Eigentümer wurden. Wesentlich beeinflusst
wurden die gesetzlichen Maßnahmen durch französische Einflüsse, unter welchen zu
Beginn des 19. Jahrhunderts grosse Gebiete des nordwestlichen Deutschlands standen.
Die Rheinprovinz stand von 1801 — 1814 unter französischer Herrschaft und erhielt
die Landeskulturgesetzo Frankreichs. Von 1807 — 1813 bestand das Königreich
Westfalen, welches im wesentlichen auch über Knrhesseu, Thüringen, Mansfeld,
Stolberg, Braunschweig, die Altmark mit Magdeburg, Güttingen, Hildesheim, Hannover,
Osnabrück und Minden ausgedehnt wurde, von dem zwar 1810 im Westen und
Norden ein breiter Streifon längs der Nordseeküste abgetrennt, jedoch mit Frank-
reich vereinigt wurde. Für Rheinland wurden die Reallästenablösungen nach dem
französischen Gesetz zu Ende geführt. In Westfalen waren zur französischen Zeit
diese Geschäfte nur teilweise in Angriff genommen worden. Es erschien deshalb,
nachdem Preussen das Land wieder übernommen, das Gesetz vom 25. September
1820, die gutsherrlichen und bäuerlichen Verhältnisse in den vormals zum König-
reiche Westfalen, Grossherzogtum Berg und zu den französisch- hanseatischen
Departements gehörigen Landesteilen betreffend, und das Gesetz vom 21. April 1825
Uber die den Grundbesitz betreffenden Rechtsverhältnisse und die Realberechtigungen
in den Landesteilen, welche vormals eine Zeitlang zum Königreiche Westfalen gehört
hatten. In den jetzt zur Provinz Hessen-Nassau gehörigen Gebieten hatten die
Fürsten von Nassau-Usingen und Nassau- Weilburg als Rheinbundsgenossen die Herr-
schaft über ihr Lund nicht eingebüsst. Sie schafften 1808 die Leibeigenschaft und
den grössten Teil der davon herrührenden Fronden und Abgaben ab, hoben die
Strafe der körperlichen Züchtigung auf und stellten 1811 olle Bürger vor dem
Gesetze gleich, gaben auch 1814 die erste konstitutionelle Verfassung. In Kurhessen
sollten 1814 nach der Rückkehr des Kurfürsten alle Einrichtungen und Vorgänge
während der französischen Besitznahme als nicht geschehen behandelt werdet), indes
wurdo bald darauf die Lage der bäuerlichen Bevölkerung wesentlich verbessert,
denn die Verfassungsurkunde vom 3. Januar 1831 stellte in § 25 fest, dass die
Leibeigenschaft aufgehoben bleibe und die von ihr herrühreuden etwa noch be-
stehenden Abgaben durch Gesetz geordnet werden sollten.
§ 33 ordnete an, dass die Jagd-, Waldkultur- und Teichdienste nebst den
Wildpret- und Fischfuhren nicht mehr stattlinden, und die Privatberechtigten, welche
hierdurch Verluste erleiden, vom Staate entschädigt werden sollten. Die dem Staate
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Die ländlichen Arbeiter.
•105
z.u leistenden Fruchtmagazinfuhreu und Hnnddienste auf den Fruchtböden wurden
aufgehoben. Die übrigen ungemessenen Fronden sollten in gemessene umgewandelt
werden und alle gemessenen Fronden ablösbar sein. § 34 erklärte alle Grundzinsen,
Zinsen und übrigen gutsherrlichen Natural- und Geldleistungen und andere Real-
lasteu für ablösbar.
Zur Erfüllung des § 33 erschien das Gesetz vom 29. Februar J832, nach
welchem die dienstberechtigteu Privaten durch den 20 fachen Betrug des Durch-
schnittsertrages vom Staate har entschädigt wurden. Zu §§ 33 und 34 erschien als
Ahlösnngsorduung das Gesetz vom 23. Juni 1832 mit dom Ergiiuzungsgesetz vom
31. März 1835, welche die Renllasten mit Ausnahme der dem Staat, der Kirche, Schule
und Gemeinde zustehenden, uud die Erbpacht auf Antrag des Verpflichteten in
Geldrente wandelbar und zum 20 fachen Betrag in Kapital ablösbar machten, auch
amortisierbare Darlehen hierfür durch die Landeskreditkasse ermöglichten. Dazu
kamen Gesetze vom 3. April 1835 über Ablösung von Triftabgaben, vom 26. August
1848 über Auseinandersetzung der Lehus-, Erbpacht- und sonstiger gutsherrlicher
Verbände, und ein Gesetz vom 20. Juui 1850 über die Ablösung noch bestehender
sonstiger Grundlasten, Veräusserung nur zum vollen Grundeigentum und unter Vor-
behalt der gesetzlichen Ablösbarkeit.
Noch früher, wie in den Gebieten der späteren Provinz Hessen-Nassau, war
die Befreiung und Ablösbarkeit der Verpflichtungen der ländlichen Bevölkerung im
Königreiche Hannover durch gesetzliche Vorschriften ermöglicht worden. Jede
persönliche Unfreiheit des Bauernstandes war für Hannover mit der Verordnung
vom 10. November 1831 beseitigt worden. Diese Verordnung setzte die Gesichts-
punkte fest, wonach bei Ablösung der gruud- und gutsherrlichen Lasten und bei
der Regulierung der bäuerlichen Verhältnisse verfahren werden sollte. Alle Grund-
stücke, welche in einem Meiereigenbchörigkeits-, Meierdings- oder ähnlichem guts-
herrlichen Verbände mit erblichem Rechte des Besitzers standen, desgleichen alle
Erbzins- und Erbpachtgrundstücke konnten durch Ablösung der darauf ruhenden
gutsherrlichen Rechte uud Lasten iu volles Eigentum des Besitzers verwandelt
werden. Diese Ablösung der Lasten und der Eigentumserwerh au erblichen Grund-
stücken war in wenigen Jahren fast vollständig durchgeführt, soweit nicht Velm-
oder Moorländereien in Betracht kamen.
Die Grundsätze der Verordnung vom 10. November 1831 für die Ablösung
der Reallasten wurden durch die Ablösungsordnung vom 23. Juni 1833 ausführlich
festgestellt. Es blieben indes Staats-, Gemeinde-, Pfarr- und Schuldienste und
andere Sozietätslasteu ausgenommen.
Ein Gesetz vom 16. September 1844 ordnete die Rechte dritter Personen und
ein solches vom 17. April 1852 die Zwangs- und Bannrechte. Zur Förderung der
Reallastenablösung wurde 1840 mit beschränkter Staatsgarantio und unter staatlicher
Verwaltung eine durch Statut vom 18. Mai 1842 erweiterte Landeskreditanstalt
errichtet, deren Wirksamkeit durch eine Verordnung vom 26. August 1844 und
Gesetze vom 12. August 1846 und 9. Juni 1848 gefordert wurde. Sie gewährte
Darlehen zur Ablösung bis zu s/4 des Kapitals mit Amortisation. Bis zum Jahre
1849 waren durch die Kreditanstalt 46 Mill. Mark, von 1849 — 1865 25 Mill. Mark
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406
Die ländlichen Arbeiter.
Abfindungskapitalien ausgeliehen worden. Indes ist, namentlich in älterer Zeit, die
Summe der direkt gezahlten Kapitalien eine sehr viel höhere gewesen.
In der Provinz Schleswig-Holstein wurde die Leibeigenschaft in den König-
lichen Distrikten schon 1767 aufgehoben uud nur durch die Aushebungsordnung
zum Militär eine gewisse Gebundenheit aufrecht erhalten. Auf den Gütern und in
den klösterlichen Distrikten wurde sie erst durch die Verordnung vom 19. Dezember
1804 und das Kauzleipatent vom 27. April 1805 ohne Entschädigung beseitigt; auch
die Übernahme ungemesseuer Dienste ist seit dieser Zeit unzulässig. Im übrigen
behielten die angesessenen Leibeigenen an ihren Stellen nur diejenigen Rechte,
welche ihnen bis zur Freilassung zugestandeu hatten, ihre Dienstverhältnisse wurden
durch das Patent vom 25. April 1805 und Verordnung vom 17. Juli 1805 uäher
bestimmt und für die zwischen Gutsherrn und Untergebenen darüber abzuschliessenden
Verträge die schriftliche Form vorgeschrieben. Die persönlichen Abgaben, welche
unter der Bezeichnung Verbittelsgeld, Schätzgeld verkommen, wurden wiederholt
aufgehoben und wiederhergestellt; für die schleswig-holsteinische Staatskasse schafften
sie die Verordnungen vom 28. Oktober und 10. November 1853 ab, für Privat-
berechtigte blieben sie noch bestehen. Über die Ablösung der Reallasten bestehen
nur wenige Bestimmungen. Eine Verordnung vom 17. Dezember 1845 weist die
Rentenkammer an, die Verwandlung von Dominialfuhren in eine billige grundherr-
liche Abgabe zu gestatten, wenn die Mehrzahl der Fuhrenpflichtigen eines Distrikts
dies wünscht.
Das Gesetz vom 10. April 1862 gestattet den Erbpächtern in Schleswig hei
Verwandlung ihrer Hufe in Eigentum die Ablösung des KanotiB zum 25 fachen Be-
itrage. Die Ablösung der Hofdieuste auf den adligen Gütern und den Besitzungen
des St. Johannis-Klosters zu Schleswig ist eingeleitet, aber 1864 suspendiert worden.
Es handelte sich um 771 Eigentümer oder Erbpächter, 38 Festebauern und
1107 Zeitpächter. Den fiskalischen Erbpächtern in Schleswig ist durch Gesetz vom
16. April 1862 gestattet, die Übertragung des vollen Eigentums gegen Erlegung
von 2 °/0 des Steuerwertes der Ländereien und des Brandversicherungswertes der
Gebäude zu verlangen. Dies ist indes nur in wenigen Fällen geschehen. Die zahl-
reichen Festebauern in Eigentümer zu verwandeln ist die Verwaltung schon seit 1805
bestrebt gewesen. Ein Gesetz vom 27. November 1863 dehnte die Bestimmungen
über die Erlangung des Eigentums der Erbpächter auf sie aus.
Bis 1866 sind danach 1552 schleswigsche Festebauem zu Eigentum gelangt.
Von den sonstigen Reallasten sind die Naturalzehnten der Geistlichen sehr verbreitet
und nicht ablösbar gewesen. Die fiskalischen Gefälle in Holstein betrugen an Erb-
pachtzinseu 153900 Mk., an stehenden Gefällen 766150 Mk., in Schleswig an Erb-
pacht 55542 Mk., an stehenden Gefallen 1041000 Mk.; die letzteren sind indes zum
Teil zu den Steuern zu rechnen.
Diese Angaben geben ein ungefähres Bild von der Lage der ländlichen Be-
völkerung zur Zeit des Überganges der neuen Provinzen in die preussische Ver-
waltung. Diese liess, soweit dies ausführbar erschien, die bestehenden Landesgesetze
betreffs der Reallastenablösungen in Geltung und ergänzte sie nur bezüglich der
weitergreifeuden Befreiungen uud Erleichterungen durch entsprechende Gesetzes-
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Die ländlichen Arbeiter.
407
beatimmungeu. So erging für die hessischen Landesteile das Gesetz über die Ab-
lösung der Reallaston im Regierungsbezirk Wiesbaden und in den zum Regierungs-
bezirk Kassel gehörigen vormaligen grossherzoglich hessischen Gebietsteilen vom
15. Januar 1S72 und vom 16. Juni 1876 und das Gesetz vom 5. April 186g über
die Ablösung der aus Erbpachten, Erblelms- und Erbzinsverliältnissen herrührenden
Berechtigungen und Verpflichtungen. Für den Regierungsbezirk Kassel ergingen
Reallastenablösungsgesetze vom 23. Juli 1876 und 2. Februar 1879 und für die
ganze Provinz Hessen-Nassau das Gesetz über Feststellung, Vertoilung und Teilung
der Ablösungsrenten vom 15. Februar 1872. Für alle drei Provinzen ergingen die
Verordnungen über Ablösung der Dominialgefalle vom 5. Juni 1867, über die Bei-
treibung der Kosten in Auseinandersetzungsangelegenheiten vom 22. September 1867,
sowie eine solche über die Erhebung der Gebühren in Auseinandersetzungen vom
27. Februar 1868.
Für Hannover wurden noch einige besondere Bestimmungen erforderlich; eino
Verordnung über die Ablösung vou Realabgaben, welche dem Domänenfiskus zu-
stehen, vom 26. September 1867, allgemeine Bestimmungen über dio Ablösung der
Reallasten durch Gesetze vom 3. April 1869 und 23. Juli 1869, das Gesetz über
das Vorrecht der Ablösungskapitalien vom 8. Juni 1873, über die Ablösung der
Abfindungsrenten für die Weiderechte vom 8. Juli 1873, das Gesetz über die Ab-
lösung der geistlichen und Schulinstituten, sowie milden Stiftungen zustehenden
Realberechtigungen vom 15. Februar 1874 und das Gesetz über die Ablösung der
Erbzins- und Erbpachtberechtigung in den Moor- und Vehnkolonien vom 2. Juli 1876.
Ebenso wurden für Schleswig-Holstein einige besondere Festsetzungen erforder-
lich. Sie ergingen in dem Gesetz über die Ablösung persönlicher Dienste in der
Provinz vom 14. April 1869, in den Gesetzen über die Ablösung der Reallasten
und über die Ablösung der Dienste vom 3. Januar 1873, über die Feststellung,
Verteilung und Teilung der Ablösungsrenten vom 3. Juni 1873 und über die Ab-
lösung der Reallasten in Schleswig-Holstein vom 8. Juni 1874.
Im grossen und ganzen wurde durch die Ausführung dieser Vorschriften, ab-
gesehen von der in den verschiedenen Landesteilen notwendig verschiedenen Be-
wertung der Abgaben und Dienstleistungen oine, wie erstrebt wurde, entsprechend
gleichartige Behandlung der ländlichen Bevölkerung im Staatsgebiete erreicht.
Das wichtigste und entscheidende Moment ist jedoch die allgemeine Lösung
jeder anderen Arbeit« Verbindlichkeit als der durch einen zeitlich begrenzten und
jederzeit kündbaren Arbeitsvertrag begründeten, und damit Schaffung eines Zu-
standes, in dein für die ländlichen Arbeitsverhältnisse alles auf die Zahl der vor-
handenen Arbeitskräfte gegenüber dem örtlich bestehenden Bedürfnisse ankommt,
sowie auf den Entgelt, der für die gewünschte Arbeit gegenüber anderen
konkurrierenden Faktoren geboteu werden kann.
Über die Verteilung der landwirtschaftlichen Bevölkerung im Staate in dieser
Zeit, über das Verhältnis der landwirtschaftlichen Arbeiter und des Gesindes zu
den selbständigen in der Landwirtschaft tätigen Personen gibt die nachstehende Zu-
sammenstellung Aufschluss.
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408
IHe ländlichen Arbeiter.
Bei der Volkszählung und Volksbesclireihung vom 3. Dezember 1867 wurden
gezählt:
a) Guts-, Weinberg- und Gartenbesitzer, Pächter, Administratoren, Inspektoren,
Verwalter und sonstige Beamte:
in den alten in den neuen
Provinzen Provinzen lnl
Selbsttätige .... 108904z 278095 *367*37
Angehörige . ■ . . 3555427 838872 4394299
Zusammen 4644469 1116967 5761436
li) Gehilfen und Lohrlingo, Gesinde und Tagoarbeiter bei der Landwirtschaft und
Viehzucht:
Selbsttätige
Angehörige
in den alten
Provinzen
2197912
2568902
Zusammen 4766814
in den neuen
Provinzen
54«>3*3
458877
999190
2738225
30*7 779
5766004
Es ergibt dies für die ganze Monarchie eine landwirtschaftliche Bevölkerung
von 11 527440 Personen = 48, 1 °/0 der mit 23971337 ermittelten Gesamtbevölkerung,
wovon 4105362 Selbsttätige, 7422078 Angehörige derselben sind.
Die Einkommensverhältnisse der landwirtschaftlichen Arbeiter zur Zeit der
Einverleibung der neuen Provinzen in den preussisehen Staat, sowie die grosse Ver-
schiedenheit, welche damals in der ganzen Monarchie in bezug auf die Lohnhöhe
herrschte, sind aus nachstehendem ersichtlich.
Nach dem Material, welches in den für Zwecke der Gruudsteuerregulicrung
angefertigten Kreisheschreibungen niedergelegt ist, und nach dem, welches
von der Goltz in seinem an den Kongress Deutscher Landwirte im Jahre 1875
erstatteten Bericht gesammelt hat, lässt sich in bezug auf das Lohnniveau Anfang
der 70 er Jahre für die einzelnen Provinzen bezw. Regierungsbezirke nachstehende
Reihenfolge aufstellen:
1. Regierungsbezirk Arnsberg.
2. „ Stade . .
3. „ Stralsund.
4. „ Düsseldorf
5. Provinz Schleswig-Holstein .
6. Regierungsbezirk Aachen .
7. „ Aurich
8. „ Trier . .
9. „ Köln . .
1 o. Hohenzollern
1 1 . Regierungsbezirk Lüneburg
12. „ Magdeburg
13. „ Münster .
14. Provinz Hessen-Nassau . .
15. Regierungsbezirk Potsdam .
. . . 19,0 Sgr. Tagelohn.
■ • • *8,3 n »
- • ■ *8,2 * s
• • • *7.7 »
• • • *6,6 „ *
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. . *4,8 s n
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• • • *4,3 „
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Die ländlichen Arbeiter.
400
16. Regierungsbezirk Hannover ....
>3,9
Sgr. Tagelohn.
>7-
n
Merseburg ....
«3.9
n
n
18.
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Koblenz
13.4
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»
Hildesheim ....
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30.
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n
Königsberg ....
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n
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n
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tt
Breslau
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„
*
32-
n
Oppeln
7,o
r»
»
Die Bauernbefreiung des Ostens und die Beseitigung der Grundherrschaft im
Westen hatten wichtige Änderungen im Landwirtschaftsbetriebe zur Folge, die zu-
nächst freilich im Osten deutlicher zum Ausdruck kamen, weil hier in weit höherem
Mähte eine gänzlich neue Situation geschaffen worden war.
Der Landwirtschaftsbetrieb stand zur Zeit der Gutsuntertänigkeit noch auf
einer verhältnismässig niedrigen Stufe. Dreifelderwirtschaft war noch fast allgemein,
und nur ganz vereinzelt begann sich der Übergang zur Feldgraswirtschaft und ver-
besserten Kürnerwirtschaft zu vollziehen. Bei der Arbeitsvertassung jener Zeit und
dem Flurzwang war auch an eine Verbesserung der landwirtschaftlichen Technik
nicht zu denkeu. Mit den nur lässig und minderwertig ausgeführten Frondiensten
konnte ein rationeller Wirtschaftsbetrieb niemals Platz greifen, ebensowenig wie der
Flurzwang eine zweckmässige Ausnützung der Ländereien zuliess. Wohl hatten
schon Männer wie Thaer, Koppe und Schubart Verbesserungen angebahnt, aber
die Möglichkeit, deren Anregungen in weiterem Umfange Folge zu gehen, scheiterte
an den genannten beiden Faktoren.
Bald nach der Beseitigung dieser Übelstände indes änderten sich die Ver-
hältnisse. Allenthalben, wenn auch im Anfang nur allmählich, traten Fruchtwechsel-
Wirtschaften auf. Der unlängst erst eingeführte Klee, sowie andere Futterpflanzen
und Kartoffeln wurden zwischen die bisher fast ausschliesslich vorhandenen Getreide-
und Grasschläge eingeschoben. Mit der hierdurch ermöglichten stärkeren Vieh-
haltung wuchs die Düngerproduktion, und als man auch dessen Wert Bchätzen
gelernt hatte, steigerten sich die Erträge des Bodens ungemein. Gleichzeitig
gestattete die Einführung vervoUkommneter Ackergeräte eine bessere vor allem
tiefere Bearbeitung des Bodens.
Die Einführung einer intensiveren Betriebsweise ging zwar nicht immer glatt
vor sich, weil sie vielen zu neu war. Auch stand infolge der Freiheitskriege nur
wenig Betriebskapital zur Verfügung und ausserdem waren in dieser Zeit die
410
Hie ländlichen Arbeiter.
Roggenpreise uugeiueiu niedrig, so dass den meisten Landwirten die Mittel fehlten,
uni in ihrem Betriebe die vorteilhaften Änderungen anzuwenden, allein die Jahr-
zehnte von etwa 1821 — 1850 weiseu doch allenthalben einen unverkennbaren Fort-
schritt auf, der noch durch die Einführung der Riibenzuckerfabrikatian und ver-
mehrte Anwendung landwirtschaftlicher Maschinen gesteigert wurde. Als dann von
1850 an dio Roggenpreise beträchtlich stiegen, Chausseebauteu und Eisenbahnen
eine bessere Verwertung der Produkte ermöglichten, begaun eine Periode des wirt-
schaftlichen Aufschwungs, die, wenn sie auch an und für sich höchst segensreich
war, doch nicht ohne minder erfreuliche Rückwirkung auf die ländlichen Arbeits-
Verhältnisse blieb.
Bei niedrigen Getreidepreisen und schlechten Verkehrsverhältnissen war für
den Gutsbesitzer dos Ostens das Institut der Instleute die bei weitem vorteilhafteste
Arbeitsverfassung. Bares Geld, das nur schlecht zu beschaffen war, wurde hierbei
nur wenig gebraucht und die beste Verwertung der Produkte, für welche die Ab-
satzbedingungen ungünstige waren, geschah durch die Umsetzung in Arbeit, d. h.
durch die Form des Naturallohns. Dazu kam noch, dass in der Zeit vorwiegenden
Getreidebaues der Bedarf an Arbeitskräften während des ganzen Jahres ein ziemlich
konstanter war. Wohl war zur Einbringung der Ernte eine grössere Anzahl von
Leuten erforderlich, allein es genügten hierzu meist die Hausfrauen und etwa vor-
handene Einlieger bezw. Häusler. Vor allem aber konnte ein reichlicher Arbeiter-
stand das ganze Jahr über gehalten werden, da der Flegeldrusch während der
Wintermonate, in welchen sonst wenig zu tun war, hinreichend Beschäftigung bot.
Anders gestalteten sich die Verhältnisse unter der Einwirkung der oben an-
gedeutoten Faktoren. Die hohen Getreidepreise und verbesserte Absatzbedingungen
Hessen es dem Gutsbesitzer vorteilhafter erscheinen, den Schwerpunkt nicht mehr
wie früher auf Naturallöhnung zu legen, sondern auf eine Entlohnung iu bar, da
die Löhne verhältnismässig niedrig, die Preise für landwirtschaftliche Produkte
namentlich Getreide dagegen hohe waren.
Hierzu kam noch die Einführung bezw. Vermehrung des Hackfruchtbaues,
der für einen Teil des Jahres oinen ungleich höheren Bedarf an Arbeitern erforderlich
machte als in der übrigen Zeit. Alle diese Momente drängten darauf bin, weniger
Instleute einzusetzen, als vielmehr die Einlieger, welche allenthalben zur Verfügung
standen, in höherem Mafse für die Perioden stärkeren Bedarfes an Arbeitskräften
heranzuziohen. So vermehrten sich die Einlieger oder Losleute, welche keineswegs
als ein wertvoller Bestandteil der ländlichen Arbeiterschaft gelten können, auf Kosten
der Instleute, und in die ländlichen Arbeiterverhältnisse, die sich bis dahin einer
gewissen Stetigkeit erfreut hatten, kam bald eine Fluktuation, die im ganzen keine
erfreulichen Folgen zeitigte.
Gleichfalls und zum Teil aus denselben Gründen nahmen die Häusler zu. Die
Bauern, welche sich vielerorts genötigt sahen, zur Aufbringung der Kosten für die
Gemeinheitsteilnng Stücke ihres Besitzes ahzutreunen und zu veräussern, fanden in
den Häuslern zahlreiche und gute Abnehmer hierfür, insofern als diese durchweg
hohe Preise anlegten. Sie kamen als Arbeiter weniger in Betracht, weil sie au»
dem eben angedeuteteu Grunde sich meist iu Gegenden mit vorwiegend bäuerUcher
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Die ländlichen Arbeiter.
411
Besitzverteilung ansiedelteu, in welchen die Gelegenheit zu Lohnarbeit nur spärlich
vorhanden war. War somit die Gemeinheitsteilnng der Niederlassung von Häuslern
an sich günstig, indem sie Gelegenheit bot, kleine Parzellen käuflich zu erwerben,
so darf anderseits nicht übersehen werden, dass durch sie die Gesamtlage der
Häusler und Einlieger erheblich verschlechtert wurde. Durch die Teilung bezw.
Beseitigung der Gemeindeweiden, Ablösung der Weidenutznug auf der gesamten
Dorfflur, sowie der Holznutzungen Hel für die Häusler und Einlieger, welche vor
der Separation hieran Teil genommen hatten, ein wertvoller Faktor ihrer Existenz-
bedingungen fort, für den gelegentliche kleine Landentschädigungen an einzelne
bereits vorhandene Häusler keinen Ersatz bieten konnten. Für einen grossen Teil
der ländlichen Arbeiterschaft, wurde hierdurch die Kuhhaltung unmöglich gemacht
und die Beschaffung von Brennmaterial ungemein verteuert. Die Häusler und Ein-
lieger wurden sich dann auch bald der Tragweite der Gemeinheitsteilungen bewusst
und ihre Auffassung charakterisiert sich am besten durch die in Pommern unter
ihnen zum Sprichwort ausgebildete Redensart: „Durch die Gemeiuheitsteilungen
sind die Bauern zu Edelleuten geworden, und wir zu Bettlern“. Es erhob Bich
denn auch unter der ländlichen Arbeiterschaft eine Bewegung, die namentlich 1848
zum Ausdruck gelaugte und hier nicht wie anderwärts eine politische Färbung
hatte, sondern lediglich auf irgend welchen Anteil am Grundbesitz gerichtet war.
Die Einfühntng einer konstitutionellen Verfassung war dementsprechend auch
keineswegs geeignet, diese Missstimmung zu beseitigen, sie steigerte sie vielmehr,
denn, wie von der Goltz zutreffend bervorheht, wirtschaftliche Ungleichheiten
werden von den ungünstiger gestellten Yolksklassen um so lebhafter empfunden, je
grössere Gleichheit in bezug auf politische Rechte besteht. *)
Die Bestrebungen der Arbeiter waron also hauptsächlich auf einen Anteil am
Grundbesitz gerichtet; an Bich waren ihre Verhältnisse keineswegs schlechte. In-
folge Verbesserung der landwirtschaftlichen Betriebsweise waren die Roherträge und
mit ihnen die Löhne gestiegen. Ein weiteres Moment für die Steigerung der letzteren
lag in der damals eiusetzenden Abwanderung ländlicher Arbeiter, welche die Guts-
besitzer zur Zahlung höherer Löhne nötigte, um überhaupt die erforderlichen
Arbeitskräfte zu behalten. Namentlich der wirtschaftliche Aufschwung nach dem
Kriege von 1870/71 mit seinen zahllosen Gründungen hatte eiue massenhafte Ab-
wanderung ländlicher Arlieiter nach den Industriebezirken und in die Städte zur Folge.
Die Steigerung der Löhne war für die Gutsherren unschwer möglich; ihre
eigene Lage hatte sich ebenfalls bedeutend gebessert, weil infolge hoher Preise für
landwirtschaftliche Erzeugnisse die Reinerträge bedeutend gestiegen waren. Die
Lohnsätze dieser Zeit sind auf Seite 408 ff. wiedergegeben, von Lengerke4) bezifferte
im Jahre 1849 den Jahresbedarf einer ländlichen Arbeiterfamilie auf m Tir. oder
333 Mk. Im Jahre 1873 betrug das Jahreseinkommen 609 Mk.*)
Wenn auch die beiden Berechnungen nicht ganz nach denselben Grundsätzen
erfolgt und dementsprechend nicht bedingungslos miteinander vergleichbar sind, so
*) von der Goltz a. a. 0.
') von Lengerke, Die ländliche Arbeiterfrage. Berlin 1849.
*) von der Goltz, Die Lage der ländlichen Arbeiter im Deutschen Reiche.
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412
Die ländlichen Arbeiter.
lassen sie doch jedenfalls erkennen, dass sich die Loge der ländlichen Arbeiter
bedeutend gebessert hatte.
In bezug auf die wichtigste Kategorie der ländlichen Arbeiterschaft, die
InBtleute, begann indes eine iieihe von Änderungen einzntreten, die, obgleich die
Löhne absolut gostiegen waren, dennoch in ihren Wirkungen die Gesamtlage ver-
schlechterten. Es wurde bereits oben darauf hingewieseu, dass im ganzen die
Tendenz dahin ging, die Haltung von Instleuten eiuzuschränken und dafür freie
Arbeiter, die Einlieger, heranzuziehen. Aber auch innerhalb der ganzen Tage-
löhnerhaltung veränderten sich die Grundlagen. Der Drescherlohn, welcher bisher
den 14. bis 16. Scheffel betragen hatte, erfuhr eine Beschränkung in erster Linie
durch die Einführung des Maschinendrusches, bei dem nur der 24. bis 30. Scheffel
auf die Arbeiterschaft entfiel. Aber auch diese Quote wurde nicht beibehalten,
sondern vielmehr der Anteillohn gänzlich beseitigt und durch ein bestimmtes
Getreidedeputat ersetzt. Wenn auch hiermit keineswegs immer das Jahresein-
kommen eines Instmannes eine Verminderung erfuhr, so waren im allgemeinen die
Folgen dieser Einschränkung der Naturallöbnung doch ungünstige; sie nahm haupt-
sächlich dem Arbeiter das Gefühl einer gewissen wirtschaftlichen Selbständigkeit.
Dies erfuhr noch eine Verschärfung dadurch, dass auch Kuh-, Schaf- und Geflügel-
haltung eingeschränkt wurden. Der Ersatz der Kuhhaltung durch ein festes Milch-
deputat oder durch Ziegenhaltung war kein vollwertiger, wenn man das ethische
Moment, das in einer derartigen, immerhin nicht unbeträchtlichen wirtschaftlichen
Selbständigkeit liegt, in Rechnung zieht. Eine weitere ungünstige Folgeerscheinung
war in dieser Beziehung die völlige Beseitigung einer Interessengemeinschaft
zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Bei der Naturallöhnung in ihrer alten
Form und ihrem ursprünglichen Umfange bedingten dieselben Momente, welche auf
die Lage des Herrn günstig oder ungünstig eiuwirkten, auch das Wohl und Wehe
des Arbeiters. An einer guten oder schlechten Ernte hatten beide das gleiche
Interesse, und alles dieses verband Arbeitgeber und Arbeitnehmer fester als die
von vornherein bestimmt festgesetzte Bezahlung, welche den Arbeiter freilich vor
den Folgen einer Missernte schützte, ihm andererseits aber auch keinerlei Vorteile
von guten Konjunkturen gewährte.
Ebenfalls nicht ohne Einfluss auf das Instverhältnis ist das Institut der
Scharwerker oder Hofgänger geblieben. Es wurde oben gezeigt, dass die kontrakt-
lich festgelegte Hofgängerhaltung aus dem früheren gutsherrlich-bäuerlichen Ver-
hältnis mit in die neuere Zeit übernommen worden war. Sie verursachte auch im
Anfang keinerlei Schwierigkeit. Arbeitsgelegenheit für die heranwachsenden Kinder
einer Tagelöhnerfamilie war ausser auf dem Gutsbofe kaum vorhanden und dort,
wo keine Kinder oder diese noch nicht in dem betreffenden Alter waren, konnte
eine Tagelöhnerfnmilie leicht einen fremden Hofgänger in Dienst nehmen. So war
die Scbarwerkerhaltuug keine Last für den Instmann, es wurde im Gegenteil als
eine Vergünstigung angesehen, wenn eine Familie ausser dem kontraktlich vor-
gesehenen noch einen zweiten Hofgänger zur Arbeit entsenden konnte.
Mit dem Beginn der Abwanderung vom Lande machte aber die Hofgänger-
baltung Schwierigkeiten. Abgesehen davon, dass dio eigenen Kinder, sobald sie
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Die ländlichen Arbeiter.
413
herangewacbsen waren, meist in die Stadt oder in die Industriebezirke gingen und
ein Ersatz für sie nur schwer zu bekommen war, stiegen auch die Ansprüche derer,
welche etwa noch als Scharwerker sich vermieteten, in bezug auf Lohn und Be-
köstigung in einem Mafse, dass es dem Instmann immer schwieriger wurde, den
Hofgänger, zu dessen Gestellung er kontraktlich verpflichtet war, zu halten. Damit
wurde aber das Instverhältnis als solches in einem wichtigen l’unkte betroffen und
seine Fortdauer, ganz abgesehen von den anderen, oben entwickelten Gesichts-
punkten, ernstlich in Frage gestellt.
Auf Seite 411 wurde darauf hingewiesen, eine wie beträchtliche Steigerung
die Einkommensverbältnisse der ländlichen Arbeiter in der Periode von 1848 bis
1872 erfahren haben. Wenn man diesen Zeitraum einheitlich zusammenfasBen
will, so lässt er sich ungefähr so charakterisieren, dass er von dem Zeitpunkte an
datiert, zu welchem sich die Scheidung zwischen Bauer und Landarbeiter voll-
ständig vollzogen hat und bis zum Beginn eines einsetzenden Mangels an landwirt-
schaftlichen Arbeitern reicht.
Das Jahr 1873 bezeichnet somit gewissermafsen einen Wendepunkt, wenn-
gleich dies nicht so aufzufassen ist, als ob vor dieser Zeit nirgendwo ein Mangel
an Arbeitskräften bestanden habe. Diese sind stellenweise schon früher in einzelnen
Bezirken knapp gewesen; nur die eigentliche Leutenot, welche beute eine der
grössten Schwierigkeiten der Landwirtschaft bildet, kann vom Beginn der 70er Jahre
des vorigen Jahrhunderts an in ihrem Fortscbreiten verfolgt werden.
Die Jahre von 1873 an haben in den Lohnverhältnissen der ländlichen
Arbeiter zunächst nur wenig geändert. Auf der Höhe, welche sie damals erreicht
batten, sind die Löhne, Schwankungen abgerechnet, ziemlich konstant geblieben
und erst in der neuesten Zeit ist wieder eine nennenswerte Steigerung bemerkbar.
Dies trifft im grossen und ganzen auf das gesamte Staatsgebiet zu, mit Aus-
nahme weniger Gegenden, namentlich im nordöstlichen Deutschland, in welchen
der Unterschied gegen früher ein bedeutenderer ist. Gleichfalls eine beträchtliche
Steigerung haben fast durchweg die Gesindelöhne erfahren.
Für die Beurteilung der Lohnniveaus späterer Jahre liegen zwei Erhebungen
vor: Die im Jahre 1884 auf Grund des lieichsgesetzes, betreffend die Kranken-
versicherung der Arbeiter, amtlich festgestellten Löhne und die Erhebungen des
Vereins für Sozialpolitik Uber die Verhältnisse der Landarbeiter in Deutschland
aus den Jahren 1891 und 1892. Eine Aufführung der dort festgestellten Lohn-
sätze scheint untunlich, namentlich deshalb, weil die Verschiedenheiten selbst
innerhalb kleinerer Bezirke so grosse sind, dass, wenn eiu einigermafsen klares
Bild geschaffen werden soll, dies in einem Umfange geschehen müsste, welche den
Rahmen der vorliegenden Darstellung weit überschreiten und selbst dann noch
unvollkommen bleiben würde. Es sei vielmehr in dieser Beziehung auf die beiden
Publikationen selbst verwiesen, aus denen im übrigen über die Einkommensverhält-
nisse der ländlichen Arbeiter und des Gesindes das Nachstehende entnommen ist.
Es wurde bereits angedeutet, dass die Löhne Beit 1873, abgesehen von
einzelnen Gegenden, die früher ausserordentlich niedrige Lohnsätze hatten und in
welchen bei dem allgemeinen wirtschaftlichen Aufschwung diese mehr als ander-
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‘114
Die ländlichen Arbeiter.
wärt« erhöbt wurden, zunächst iin ganzen nur wenig gestiegen waren. Am meisten
ist dies noch im Osten der Monarchie der Fall gewesen und hier wohl in erster
Linie auf eine Besserung der Verkehrsverhältnisse zurückzuführen, die eine grössere
Beweglichkeit der ländlichen Arbeiterschaft bewirkte. Der Osten war bis dahin,
wenigstens soweit das platte Land in Betracht kommt, in bezug auf die Erleichterung
des VerkehrB wesentlich ungünstiger gestellt als der Westen. Dazu kam noch für
weite Distrikte das Fehlen jeglicher Industrie in grösserem Umfange; es lag also
in den Verhältnissen begründet, wenn die ländliche Arbeiterschaft an Ort und
Stelle blieb und sich mit den Löhnen bescheiden musste, die eben gezahlt wurden.
Als dann die Abwanderung der Saisonarbeiter nach dem Westen begann, wo
schon seit längerer Zeit wesentlich höhere Löhne gezahlt wurden, mussten den im
Osten zurückbleibenden Arbeitern, nm sie zu halten, günstigere Bedingungen
bewilligt werden, und unter dem Einfluss dieses Vorganges stiegen dann die Löhne
überhaupt. In einem scheinbaren Widerspruch hiermit stehen die auch heute noch
auffallend niedrigen Löhne der Provinz Schlesien, trotzdem auch von hier die
temporäre Abwanderung eine ziemlich starke ist. Die Erklärung für diese Er-
scheinung liegt in der ausserordentlich grossen Anzahl von Häuslern bezw.
Parzellenbesitzern, die an ihre Scholle gefesselt und genötigt sind, um jeden Preis
in der nächsten Umgegend Lohnarbeit zu suchen.
Die beiden letzten Jahrzehnte haben fast durchweg noch eine weitere Herab-
setzung der Naturallöhnung gebracht, namentlich eine beträchtliche Einschränkung
der Landnutzung, die beute nur noch, und zwar gegen früher auch schon in stark
beschränktem Mafse, als Kartoffelland, meist 0,25 — 0,50 ha, gewährt wird. Dies
hat zur Folge, dass das numerische Verhältnis zwischen Instmann und Einlieger
noch mehr zugunsten des letzteren verschoben wurde.
Indes gilt auch dies nicht ganz ohne Einschränkung. Die niedrigen Getreide-
preise des letzten Jahrzehnts Hessen es im Gegensatz zu der eben geschilderten
Tendenz für die Gutsbesitzer vorteilhafter erscheinen, wieder mehr zur Natural-
löhnung zurückzukehren, allein mit einem negativen Erfolg. Die Neigung der
Arbeiterschaft zum Instverhältnis war nicht mehr in genügendem Mafse vorhanden,
und so stehen denn heute auf vielen Gütern im Osten eine grosse Anzahl von
Arbeiterwohnungen leer.
Eine weitere Verschärfung hat die Schwierigkeit der Gestellung eines Hof-
gängers oder ScbarwerkerB erfahren und scheint die Möglichkeit einer Aufrecht-
erhaltung dieses Systems in grösserem Umfange nur eine Frage noch ganz kurzer
Zeit zu sein. Alle Mafsnahmen, die zwecks einer Beibehaltung des Instituts der
Scharwerker oder Hofgänger gemacht werden — hierhin gehören Erhöhung der
Löhne, Zahlung des Lohnes durch die Gutsbesitzer — dürften nicht imstande sein,
das vollständige Verschwinden dieser Klasse von landwirtschaftlichen Hilfskräften
zu verhindern oder auch nur aufzuhalten.
In neuerer Zeit haben die bedenklichen Zustände auf dem Gebiete des länd-
lichen Arbeiterwesens vereinzelt dazu geführt, Arbeiter als Pächter kleiner Par-
zellen innerhalb des Gutsbezirkes anzusetzen. Soweit es sich hierbei um eigent-
liche Kolonisation handelt, wird später noch darauf zurückzukommen sein. Über
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Die ländlichen Arbeiter.
415
die Erfolge lässt Bich zurzeit noch wenig sagen, dazu sind die Versuche noch zu
vereinzelt; es scheint indes, als seien sie nicht gerade ermutigend. Der aus-
gesprochene Zweck, der damit verfolgt wurde, eine gewisse Gebundenheit an die
Scholle zu erzielen, wird nur selten erreicht; die Arbeiter gehen wohl ein Bolches
Pachtverhältnis ein, ziehen es aber später doch vor, anderwärts lohnendere Arbeit
aufzusuchen, und so stellt in vielen Fällen die Ansiedlung von Arbeitern inner-
halb des Gutsbezirkes für den Besitzer mehr eine Last als einen Vorteil dar.
In die ländlichen Arbeiterverhältnisse ist in der Periode von 1873 bis znr
Gegenwart ein neues Moment eingetreten, das, unter der Gesamtbezeichnung Aus-
und Abwanderung zusammengefasst, innerhalb der ländlichen Arbeitsverfassung
vollständig andere Verhältnisse geschaffen hat.
Was zunächst die Auswanderung, d. h. den Zug in das Ausland, meist nach
überseeischen Ländern, betrifft, so ist diese nicht erst neueren Datums. Bereits
in den 40er und 50er Jahren des 19. Jahrhunderts setzte eine Massenauswanderung
ein. Sie betraf damals aber mehr die westlichen Provinzen. Es darf auch nicht
unerwähnt bleiben, dass die Auswanderung in den letzten Jahren wieder nach-
gelassen hat. Gleichwohl sind die Wirkungen des Zuges in überseeische Länder
hauptsächlich erst bemerkbar geworden, als auch noch aus anderen Gründen die
ländlichen Arbeiterverhältnisse sich verschlechterten.
In welchem Umfange Auswanderung stattgefunden bat, und in welchem Ver-
hältnis die einzelnen Landesteile daran beteiligt sind, ergibt sich aus den nach-
stehenden Zusammenstellungen.
Es wandorten aus Prcussen über See aus:1)
1S45
bis
1854
I867
bis
1871
1S71
bis
1875
1870
bis
18S0
1881
bis
1885
■886
bis
1890
I89I
bis
1895
1896
bis
1900
1901
bis
*903
I
2
3
4
5
6
7
8
9
10
Aua den örtlichen
Provinzen . . .
59 '9'
102 201
155 480
87 270
341 740
195 068
167 645
41 169
32 235
Aua den westlichen
Provinzen , . .
87 462
35 59»
17 522
15 Ol6
56 853
31 OOO
28 742
8862
8953
Aus den neuen Pro-
vinzen ....
-
109 846
66531
37 826
143913
67 902
55010
2 1 267
12 123
Aus dem Staat
146653
247 Ö45
239 533
I40 I 1 2
542 506
293 970
251 397
71 298
53 3"
Der Zeitraum von 1881 — 1885 weist hiernach die grösste Zahl von Aus-
wanderern auf. Die Anordnung der Tabelle nach östlichen und westlichen Pro-
vinzen lässt erkennen, dass die ländliche Bevölkerung von 1871 an ein starkes
Kontingent zur Auswanderung stellt, denn die Zahlen, welche sich auf die östlichen,
‘) Statistisches Jahrbuch für den preuasischen Staat.
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416
Die ländlichen Arbeiter.
vorwiegend ackerbautreibenden Gebietsteile beziehen, übersteigen von diesem Zeit-
punkte an die auf den westlichen Teil der Monarchie bezüglichen. Die Tabelle
zeigt ferner, dass die Landbevölkerung erst später in grossen Massen von der Aus-
wanderung ergriffen worden ist; vor 1854 überwiegt der westliche Teil, der damals
schon stark industriell war.
Gebietsteile
der
Herkunft:
Auf 1 qkm kommen Einwohner
1871
1880
I89O
1895
1900
1871/80
durch-
schnittlich
jährlich
iSSl^O
durch-
schnittlich
jährlich
1
2
3
4
5
6
7
8
Ostprenssen
Westpreussen
Brandenburg mit Berlin
Pommern
Posen
Schlesien
Sachsen
Hannover
Westfalen ......
Schleswig-Holstein . . .
Hessen- Nassau
Rheinland
Hohenzollern
5 Ls
71,8
47,5
54.7
92,0
«3,3
5<>,9
87.8
55.°
89,3
132,6
57,«
58.3
55.«
84,9
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58.8
99.5
91. 6
55,«
101,1
59.8
99,«
■ 5',°
59,«
53.9
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60,5
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102,2
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1 20,3
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54,«
59,°
1 15,1
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106,9
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Königreich Prenssen
70,8
78,3
86,0
91.«
98,4
1,4«
Z,9«
In der Zusammenstellung sind die über französische Häfen ausgewanderten
nicht mit einbegriffen, weil Nachweisungen hierüber nicht vorhanden sind. Man
wird aber annehmen können, dass die ohnehin nur Behr geringe Anzahl von Aus-
wanderern über französische Häfen — im Jahre 1904 nur 2 — hauptsächlich aus
den westlichen Provinzen stammt.
Inwieweit die läudlichen Arbeiter an der Auswanderung beteiligt sind, lässt
sich nicht genau feststellen.
Bödiker1) stellt für die Zeit von 1862 — 1871 folgende Berechnung auf.
Unter der Gesamtheit der Ausgewanderten waren:
1. Gesiudepersonen und Arbeiter in der Landwirtschaft. 19,6 °/0.
2. Dienstboten, Handarbeiter, Tagelöhner 11,9 „
3. Personen ohne Berufsangabe 44,5 „
4. Fabrikarbeiter, Handwerksgesellen und Geholfen 8,5 „
') Zeitschrift des Königlich Prenssisclien Statistischen Bureaus 1873.
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Die ländlichen Arbeiter.
417
Noch deutlicher treten diese Unterschiede in der zweiten Tabelle1) her-
vor, welche neben der Volksdichtigkeit in den einzelnen Provinzen das pro-
zentuale Verhältnis der Auswanderer zur Einwohnerzahl, zugleich aber, abgesehen
von kleinen Schwankungen, die Abnahme der Auswanderung in den letzten
15 Jahren zeigt.
Auf 1000 Einwohner kommen überseeische Auswanderer
Uber deutsche, belgische und holländische
Häfen
1891
1892
1893
1894
1895
1896
1897
1898
1899
1900
1901
1902
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0,36
0,54
0,6 1
0,45
Es ist anzunehmen, dass der auf landwirtschaftliche Arbeiter bezügliche
Prozentsatz in Wirklichkeit grösser sein dürfte. Sicher ist, dass von der unter 2
zusammen gefasst eil Gruppe noch eine Anzahl zu 1 gezogen werden muss, denn die
Bezeichnung Tagelöhner lässt darauf schliessen, dass hierunter auch Teile der
Landbevölkerung einbegriffen sind. Vor allem aber müssen von Gruppe 3, Per-
sonen ohne BerufBangabe, eine ganz beträchtlicho Anzahl als zur ländlichen Be-
völkerung gehörig betrachtet werden.
Diese Gruppe umfasst in der Hauptsache die Angehörigen der übrigen
Kategorien, und namentlich sind hierunter auch die Glieder einer Familie zu
suchen, welche dem bereits vorher ausgewanderten Haupte nachreisen, nachdem
diesem es geglückt ist, in den überseeischen Ländern sich eine Existenz zu
gründen.
*) Statistisches Jahrbuch für das Deutsche Reich.
Meltxen, Boden des preuoa. Staates. VIII. 27
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418
Die ländlichen Arbeiter.
Es durfte also die Annahme von der Goltz’, der den Anteil der ländlichen
Arbeiterbevölkerung an den Auswanderern auf die Hälfte aller Ausgewanderten
überhaupt schätzt, so ziemlich das Richtige treffen.
Spätere Schätzungen, namentlich solche, die in Hamburg angestellt sind,
nehmen den prozentualen Anteil der ländlichen Bevölkerung etwas niedriger, was
in Anbetracht der starken Abnahme derselben im Verhältnis zur Gesamtbevölkerung
überhaupt auch erklärlich und zulässig scheint.
Bezüglich der Gründe, welche eine so starke Beteiligung der ländlichen Ar-
beiterschaft an der Auswanderung verursachen, muss in erster Linie auf die Boden-
besitzverteilung hinge wiesen werden. Die geringe Wahrscheinlichkeit für den
Arbeiter in Gegenden mit vorwiegendem Grossgrundbesitz, eine höhere soziale
Stufe durch Pachtung oder Kauf eines Grundstückes zu erreichen, ist es haupt-
sächlich, welche alle diese Leute über das Meer treibt. Dementsprechend hat auch
die Auswanderung nachgelassen, seitdem der Landerwerb in denjenigen Ländern,
nach welchen früher die Auswanderer vorzugsweise ihre Schritte lenkten, Nord-
amerika und Brasilien, erschwert worden ist. Erst in zweiter Linie dürften die
Lobnverhältnisse mitgewirkt haben, welche dann aber auch in einer gewissen
Wechselwirkung zu der erstgenannten Ursache der Auswanderung stehen, indem
in Gegenden mit vorwiegendem GrossgrundbeBitz für diejenigen Arbeiter, welche
nicht in einem Instverhältnis stehen, und diese sind, wie nachgewiesen wurde, an
Zahl beträchtlich zurückgegangeu, die Gelegenheit zu Lolmverdienst nicht so
regelmässig ist alB dort, wo der Grund und Boden io bäuerliche Besitzungen geteilt
ist. Namentlich bietet Bich hier noch weit mehr als im GroBsbetriebe während
des Winters Gelegenheit zu Flegeldrusch, der einer grösseren Anzahl von Menschen,
die sonst ohne Existenzmittel wären, Gelegenheit zu Verdienst gibt. Die grösseren
Güter dreschen wohl heute mit geringen Ausnahmen alle vermittelst der Maschine,
und, was in dieser Beziehung noch besonders erschwerend in das Gewicht fällt,
bereits im Sommer unmittelbar nach oder schon während der Ernte, wodurch
natürlich im Winter eine Arbeitsgelegenheit von Bedeutung gänzlich wegfällt.
Wie gross nun der Einfluss der Auswanderung auf die Arbeiterverbältnisse
tatsächlich gewesen ist, kann in absoluten Zahlen nicht zum Ausdruck gelangen,
da, abgesehen von den erwähnten Schätzungen, eigentliche Erhebungen nicht ver-
anstaltet worden sind. Man wird nicht fehlgehen, wenn man die Gesamtzahl der
etwa von 1820 an aus Preussen ausgewanderten Landarbeiter mit ihren An-
gehörigen auf i4/a Millionen schätzt. Dass die Entziehung einer derartigen Masse
von Menschen, die, wie nicht unerwähnt bleiben darf, in der Regel den intelligenteren
und wirtschaftlich besseren Teil der Klasse bilden, in ihren Folgen schädigend für
den Betrieb der Landwirtschaft Bein musste, bedarf keiner besonderen Erläuterung.
Neben der Auswanderung hat kaum minder verhängnisvoll die Abwanderung
in Städte und namentlich in die Industriebezirke im Staate selbst gewirkt. Beide
ergänzen sich in gewisser Beziehung, indem sie in umgekehrter Korrelation zuein-
ander stehen. Die Gegenden, welche eine starke Abwanderung aufweisen, zeigen
meist eine minder ausgedehnte Auswanderung. Es ist dies auch erklärlich, denn
dort ist in der Nähe selbst oder in nicht allzu grosser Entfernung in den Städten
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Die ländlichen Arbeiter.
419
und in der Industrie meist Gelegenheit zn Erwerb für die ländlichen Arbeiter vor-
handen, die den doch immerhin nicht ganz leichten Entschlusa, in überseeische
Gebiete auszuwandern, nioht aufkomtnen lässt. Von dem Gesichtspunkte einer
durchaus notwendigen Regeneration der Städte durch den Zuzug der Landbewohner
ist dieser auch bis zu einem gewissen Grade vorteilhaft. Das Bedenkliche an der
ganzen Erscheinung ist nur die absolute Unmöglichkeit, diesen Zuzug regulieren,
ihn auf das erforderliche Mafs beschränken zu können. Die Verhältnisse liegen
heute so, dass bei weitem mehr Menschen abwandern, als daB Land einerseits ab-
geben, die 8tädte andererseits aufnehmen können. Dadurch verfallen in Er-
mangelung ausreichenden Lohnverdienstes eine grosse Anzahl der nach der Stadt
verzogenen Landarbeiter, die auf dem Lande eine Lüoke gelassen haben und hier
mit Sicherheit eine auskömmliche Existenz hätten führen können, dem Proletariat.
Eine Arbeitsverfassung, welche durchaus modern ist, stellt das Wander-
arbeitertum dar. Zwar finden sich Spuren einer temporären Abwanderung schon in
früherer Zeit; es wären hier die ans der Gegend von Osnabrück bereits im 18. Jahr-
hundert alljährlich zur Heuernte nach Holland ziehenden Hollandsgänger zu erwähnen.
Auch sind ganz vereinzelt bereits in den ersten Jahrzehnten des 19. Jahrhunderts,
namentlich im WeBten, während der Ernte Arbeiter aus anderen Gegenden ver-
wendet worden. Eine allgemeine Erscheinung ist die periodische Wanderung von
landwirtschaftlichen Arbeitern aber doch erst io den letzten Jahrzehnten geworden.
Wenn ausBer der eben erwähnten Hollandsgängerei noch Uber andere zu bestimmter
Zeit regelmässig vor sich gehende Wanderungen berichtet wird, so handelt es sich
in diesen Fällen mehr um Verrichtungen, die mit der Landwirtschaft als solcher
doch nur in losem Zusammenhänge stehen, wie etwa die Torfgewinnung im nord-
westlichen Deutschland, die Ziegelfabrikation im LippeBchen und ähnliche Anlagen.
Eine eigentliche Saisonarbeit besteht erst, seitdem der Bau der Zucker-
rüben einen grösseren Umfang angenommen hat. Die Erscheinung, welche in
Erinnerung an die ersten Zeiten, in welchen es sich hauptsächlich um nach der
Provinz Sachsen ziehende Landarbeiter aus den östlichen Provinzen handelte, wohl
auch heute noch kurz als Sachsengängerei bezeichnet wird, ist längst über diese
lokale Begrenzung hinausgegangen und von wesentlichem Einfluss auf die land-
wirtschaftliche Arbeitsverfassung überhaupt geworden. Den ersten Anlass zu einer
temporären Abwanderung von Landarbeitern aus der einen Gegend in eine andere
haben, wie bereits angedeutet wurde, die Rüben wirtschaften gegeben. Diese Wirt-
schaftsweise mit ihrem, im Vergleich zur übrigen Zeit des Jahres während der
Sommermonate ungleich grösseren Bedarf an Arbeitskräften machte eB, sobald der
Rübenbau einen grösseren Umfang erlangt hatte, erforderlich, znr Bearbeitung
Leute zu gewinnen, für die während der übrigen Zeit des Jahres keine ausreichende
Beschäftigung sich bot. Hierzu kam noch die vermehrte Anwendung der Hack-
kultur überhaupt, kurz mit einer Steigerung der Intensität des Ackerbaues ver-
schob sich das Verhältnis zwischen dem Bedarf an Arbeitskräften im Sommer
einerseits, im Winter andererseits immer mehr.
Die erste Bodenstatistik, welche den Anbau von Zuckerrüben nachweiat, ist
die von 1878. Sie gibt für das Deutsche Reich eine Fläche von 1 7 5 5 a 8, 5 ha als
27»
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420
Oie ländlichen Arbeiter.
mit Zuckerrüben bebaut an. 1904 dagegen sind es 416714,5 ha. Von der Rüben-
fläche des Jahres 1904 entfallen auf Preussen 330731 ha und hieran hat die
Provinz Sachsen mit 103795 ha den bei weitem grössten Anteil.
Der Schwerpunkt der gesamten deutschen Rübenproduktion liegt demnach
in Preussen, und zwar in seinem mittleren Teile. Die östlichen Provinzen sind
wohl heute schon ebenfalls stark am Rübenbau beteiligt, doch ist hier die all-
gemeine Ausdehnung erst neueren Datums. Der Intensitätsgrad, mit welchem die
Rübenwirtschaften das Land bestellen, ist in den einzelnen Gegenden Preuasens
nicht überall der gleiche; er ist jedenfalls am stärksten in der Provinz Sachsen,
in welcher heute meist 1js des Areals einer Wirtschaft mit Rüben bestellt wird.
Aber auch dort, wo die Anbauquote der Rübe nicht so Btark ist, wo die Boden-
beschaffenheit die Steigerung der Intensität auch nur bis zu einem gewissen Grade
zulässig erscheinen lässt, ist diese im Verhältnis zu früheren Zeiten eine ausser-
ordentlich starke. Hieraus ergibt sich, dass das Bedürfnis nach landwirtschaft-
lichen Arbeitern steigen musste, während gleichzeitig deren Abnahme eine stetig
fortschreitende war.
Dieser Umstand, sowie ferner die Eigenart der Rübenkultur, als eines Wirt-
schaftszweiges, der wohl eine grosse Summe von Handarbeit, aber nur während
eines verhältnismässig kleinen Teiles im Jahre erforderlich macht, Hessen es schon
früh als vorteilhaft erscheinen, nur für diese Zeit Arbeiter anzunehmen. In der
näheren Umgegend waren solche nicht zu beschaffen; hieraus ergab sich, dass
man die Arbeitskräfte aus entfernteren Gegenden heranzog, wohin sie nach Be-
endigung der Rübenarbeiten wieder zurückkehrten.
Solche Leute waren unschwer zu erlangen. Die Gegenden mit sehr starkem
Parzellenbesitz konnten einen Teil ihrer Arbeitskraft ahgeben, in anderen Gegenden
mit niedrigen Löhnen roizte das notorisch hohe Verdienst, welches die Rübenwirt-
scbaften im Anfänge gewährten und infolge der guten Rübenpreise auch gewähren
konnten, zur Abwanderung während des Sommers, kurz die Beschaffung derartiger
Saisonarbeiter begegnete zunächst keinerlei Schwierigkeiten.
Das Hauptkontingent stellten die Provinzen Posen, Ost- und Westpreussen,
Brandenburg und das Eichsfeld. Kaergor1) schätzt ihre Zahl Ende der 80er Jahre
anf 100000. Da der Rübenbau, wegen dessen die fremden Arbeiter in erster Linie
herangezogen wurden, zur Zeit der Getreideernte wenig Bearbeitung bedarf, so
ergab sich von selbst, dass die von auswärts herangezogenen Arbeitskräfte auch
während der Ernte der Halmfrüchte verwendet wurden.
Rübenarbeit sowohl wie Getreideernte gestatten eine ausgiebige Anwendung
der Akkordarbeit, deshalb trat schon von jeher bei den Saisonarbeitern die Tage-
lohnarbeit in den Hintergrund. Die Entziehung der Arbeiter aus dem Osten, die
Einführung intensiverer Wirtschaftsweisen daselbst, vor allem auch der Rübenkultur
nötigten den Osten, der vorzugsweise die Saisonarbeiter abgab, sich nach einem
Ersatz umzusehen, und so ist heute die auffällige Erscheinung vorhanden, dass
alljährlich zum Beginn des Frühjahres Arbeiter auB einer Gegend wegziehen, an
') Kaerger, Die Sachsengängcrei. Berlin 1890.
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Pie ländlichen Arbeiter.
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deren Stelle ändere herangezogen werden, denen ungefähr der gleiche Lohn gezahlt
wird, welchen die Weggezogenen an ihrer neuen Arbeitsstelle erhalten.
Zu diesem Fluktuieren der Bevölkerung innerhalb des Deutschen Reiches
trat nooh ein neues Moment hinzu, die zeitweise Beschäftigung ausländischer
Arbeiter, die bald an Zahl bei weitem die periodische Wanderung der Inländer
überstieg. Vornehmlich sind es benachbarte Länder mit mehr extensivem Betrieb,
auB welchen die Leute kommen. Russisch-Polen und Galizien stehen darin obenan.
Aus diesen beiden Ländern kommen alljährlich viele Tausende von Saisonarbeitern
in das Deutsche Reich und verteilen sich bis nach dem äuBsersten Westen.
Hierzu sind in den letzten Jahren Ungarn, Serben, Deutsch-Österreicher,
Italiener gekommen, und der immer wachsende Bedarf an ländlichen Arbeitern
lässt es als ziemlich sicher erscheinen, dass auch diese Gebiete nicht mehr zur
Deckung des Bedarfes genügen werden. Die Aufmerksamkeit der beteiligten Kreise
richtet sich schon auf Skandinavien, Bessarabien, die südlichen Donauländer, ja die
Einführung von Kulis ist schon hier und da erörtert worden.
Mit dieser Art der Arbeitsverfassung haben sich die ländlichen Arbeiter-
Verhältnisse von Grund aus umgestaltet, und zwar nicht immer zum besseren. Der
Arbeitgeber steht heute mit seinen Arbeitern nur in ganz loser Fühlung. Er
bedient sich zu deren Anwerbung der Agenten, die bald mit der Ausbreitung der
Wanderarbeit auftraten und heute einen ganz neuen Berufszweig bilden.
Der Agent, welcher in der Heimat der Saisonarbeiter mit den Verhältnissen
genau vertraut sein, dorthin zahlreiche Verbindungen haben muss, besorgt dem
Auftraggeber die gewünschte Anzahl von Leuten, welche mit einem eigenen Auf-
seher unter den verabredeten Bedingungen zur festgesetzten Zeit auf dem betreffenden
Gute antreten und es nach Beendigung allor Erntearbeiten, meist erst im Winter,
wieder verlassen. Irgend welches persönliche Interesse an dem Wohl und Wehe
der Leute zu nehmen liegt für den Arbeitgeber keinerlei Veranlassung vor. Wenn
der versprochene Lohn gezahlt, die Arbeit in der vereinbarten Qualität ausgeführt
ist, hören jegliche Beziehungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer auf.
Die Löhne sind, sofern eB sich um Akkordlöhne bandelt — und diese über-
wiegen bei weitem — , im ganzen Deutschen Reiche ziomlich dieselben, und
Schwankungen, namentlich Erhöhungen, welche in letzter Zeit stattgefunden haben,
machen sich fast überall im gleichen Umfange bemerkbar. Die Tagelöhne dagegen
sind je nach der Heimat der Leute verschieden. In der Kegel sind diejenigen der
aus deutschen Gegenden stammenden Arbeiter höher, allerdings auch doren
Leistungen besser als die der Ausländer und der preussischen Staatsangehörigen
fremder Nationalität. Unter den Saisonarbeitern überwiegen weibliche Personen,
und zwar Mädchen im Alter von 18 — 26 Jahren. Als ein ziemlich typischer
Lohn für diese gilt der Satz von 1 Mk., während für Männer vielfach
1,50 Mk. gezahlt werden. Die Fremden erhalten ausserdem noch Wohnung,
Feuerung und Licht, sowie Kartoffeln, seltener noch andere Naturalien. Die
Unterbringung erfolgt in Massenquartieren, seit einigen Jahren infolge landes-
polizeilicher Bestimmungen nach Geschlechtern getrennt, was früher nicht immer
der Fall war. Die Akkordlöhnung ermöglicht den Arbeitern je nach ihren
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Die ländlichen Arbeiter.
individuellen Leistungen und Eigenschaften einen verhältnismässig hohen Verdienst
und Sparrilcklagen.
Einige Akkordlöhne, die ziemlich weit verbreitet sind, seien nachstehend
angegeben:
Rübenhacken:
I. Hacke 2,50—3,00 Mk. ■>
H. » 2,75 — 3,50 „| für 1 Morgen
III. „ 3,00 — 4,00 „ I gleich rund ’/4 ha.
Rübenverziehen .... 3,00 — 4,00 n J
Die Bearbeitung eines Morgen Rüben stellt Bioli rund auf 12 Mk., wobei
Abweichungen nach unten und oben Vorkommen; in sehr strengem Lehmboden
wird der Satz höher anzunehmen sein. Das Ausnehmen der Rüben wird auf den
Morgen ebenfalls mit durchschnittlich 12 Mk. bezahlt.
Diese Sätze werden nicht selten Änderungen erfahren, je nachdem zwischen
den einzelnen Handarbeiten das Feld noch mit Maschinen bearbeitet wird, so durch
die Hackmaschine, oder beim Ausnahmen durch die Rübenhebemascbine. Mähen,
Binden und Aufsätzen eines Morgen Wintergetreide wird mit 2,50 — 3 Mk. bezahlt.
Die Sätze für Sommergetreide sind um 0,50 — 1 Mk. niedriger.
Kartoffelausnehmen wird mit 8 — 10 Pf. für 50 kg vergütet.
DaB gesamte Verdienst während einer Saison Btellt sich für Mädchen auf
ca. 400 Mk., für Männer auf 550 Mk., wovon ungefähr */», häufig aber auch darüber
erspart und in die Heimat gesandt werden.
Da die Arbeiter freie Hin- und Rückfahrt auf Kosten des Arbeitgebers haben,
dem Agenten pro Kopf ein Werbegeld von 3 — 5 Mk. bezahlt wird, sind die Saison-
arbeiter im ganzen nicht billig.
Über den Umfang, welchen die Wanderarbeit heute erreicht hat, liegen
positive Zahlen nicht vor und sind auch nur schwer aufzustellen. Wenn Kaerger
die Zahl der Leute, welche im Sommer ihre Heimat verlassen, um anderweitig
vorübergehend in der Landwirtschaft zu arbeiten, für Ende der 80 er Jahre auf
100000 annimmt, so wird man sie heute auf Grund der Erfahrungen, welche
namentlich die Eisenbabnverwaltungen hinsichtlich der Bewältigung des Transports
gesammelt haben, auf oa. 450 — 550000 schätzen können; die Zahl der hierunter
befindlichen Ausländer dürfte mit 400 — 500000 Personen kaum zu hoch gegriffen
sein. In welchem Grade die Zuwanderung gerade in der letzten Zeit gestiegen
ist, ergeben von den ruBsiBchen Behörden augestellte Ermittelungen. Danach gingen
aus Russland nach Deutschland im Jahre 1895 56000, 1900 1 19000 und 1901
140000 Personen. In noch stärkerer jährlicher Progression wandern österreichische
Arbeiter ein, die schon an sich von den Arbeitgebern bevorzugt werden, wie auch
das Überschreiten der österreichischen Grenze mit erheblich weniger Schwierig-
keiten verbunden ist als das der russischen Grenze. Unter Berücksichtigung der
oben angeführten Daten bezüglich der Ersparnisse, welche die Leute in die Heimat
zu senden pflegen, gehen jährlich ca. 90 Mill. Mark Lohnverdienst in das Ausland.
Dies Moment scheint auch die Regierungen der auswärtigen Staaten hauptsächlich
zu veranlassen, die temporäre Auswanderung nicht wesentlich zu beschranken, obwohl
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Die ländlichen Arbeiter.
•123
dort infolge des Massonwegzuges die Arbeiter-Verhältnisse kaum minder schwierig filr
die Landwirtschaft sind als hierzulande, und dementsprechend das Verlangen der
dortigen Gutsbesitzer nach Sperrung der Grenzen für den Abzug von landwirt-
schaftlichen Arbeitern immer dringender wird.
Um die Wirkungen, welche die Saisonarbeit in ihrem jetzigen Umfange auf
die heimischen Verhältnisse ausübt, beurteilen zu können, ist einmal zu unter-
scheiden zwischen der Binnenwanderung und dem Zuzug von Ausländern, ferner
zwischen einem Einfluss in sozialer und einem solchen in politischer Beziehung.
Was zunächst die Saisonarbeiter betrifft, welche innerhalb des Deutschen
Reiches ihren Aufenthaltsort zeitweise wechseln, so lässt sich nicht in Abrede
stellen, dass mit dem ganzen System gewisse VorzUgo verbunden sind. Den Land-
wirten ist die Möglichkeit zu intensiver Bewirtschaftungsweise gegeben, ohne dass
sie den kostspieligen Apparat von eigenen Leuten, der hierzu erforderlich wäre,
zu halten brauchen. Die Saisonarbeiter stellen auf diese Weise die billigere
Arbeitskraft dar, wenn auch die absoluten Löhne, welche sie erhalten, diejenigen
der ständigen Arbeiter fibertreffen. Es ist wohl alB sicher anzunehmen, dass bei-
spielsweise der Rübenbau in seinem jetzigen Umfange und in seiner Bedeutung
für die deutsche Landwirtschaft ohne Saisonarbeiter niemals möglich gewesen wäre.
Die Arbeiter selbst haben einen nicht minder grossen Vorteil von dem System.
Sie stammen in der grossen Mehrzahl doch aus ärmlicheren Gegenden, ffir welche
ihre Ersparnisse, die sie fast durchweg machen, einen nicht unerheblichen Faktor
im Gesamtwoblstande auBmachen. Die Intelligenz und Arbeitsamkeit der Leute
erfahren eine nicht unbeträchtliche Vermehrung durch den Aufenthalt iu der
Fremde, in Gegenden mit meist höherer Kultur. Die dort gesammelten Erfahrungen
und Kenntnisse, die Erweiterung ihres Gesichtskreises bewirken häufig eine Hebung
des Wirtschaftsbetriebes in ihrer Heimat.
Gegenüber diesen Vorzügen des Saisonarbeitertums haften ihm aber auch
eine Reihe von Nachteilen an, die, ganz abgesehen von den politischen Er-
wägungen, auf welche noch zurückzukommen ist, bei der Beurteilung schwer in
das Gewicht fallen. Durch den Zuzug fremder Leute fällt für die im Ort und in
der betreffenden Gegend ansässigen Arbeiter manche Gelegenheit zu Verdienst weg.
Es findet dies einmal schon dadurch statt, dass überhaupt weniger eigene Leute
beschäftigt werden, sowie namentlich auoh insofern, alB die meist lohnendere Akkord-
arbeit, durch deren Verrichtung die einheimischen Arbeiter eine willkommene Auf-
besserung ihres Einkommens erfahren würden, meist ausschliesslich den fremden
Leuten zufällt. Die Einwände, welche häufig hiergegen gemacht werden, dass man gorn
eigene Leute halten würde, wenn solche nur zu bekommen wären, sind nicht ganz
zutreffend. Der Mangel an letzteren ist zum Teil eben eine Folge der Heran-
ziehung von Fremden; es ist eine Erscheinung, die sich überall zeigt, dass dort,
wo Saisonarbeiter gehalten werden, die vorhandenen einheimischen Arbeiter ab-
wandern. Dass hiervon schliesslich auch solche Besitzer betroffon werden, die an
sich geneigt wären, lediglich mit eigenen Leuten zu wirtschaften, liegt in der
Natur der Sache. Die ansässigen Arbeiter fühlen sich leicht zurückgesetzt oder
das Zusammenarbeiten mit Sacbsengängern ist ihnen lästig und unangenehm. Dies
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Die ländlichen Arbeiter.
letztere Moment kommt namentlich in Betracht, wenn die ztigezogenen Arbeiter
fremder Nationalilät oder Ausländer sind. Bei weitem das stärkste Kontingent in
den Saisonarbeitern fremder Nationalität stellen die Polen aus Bnssisch-Polen und
Galizien. Auch die aus Posen, Schlesien und Westpreussen kommenden Polen
preussischer Staatsangehörigkeit haben noch alle ihre typischen Lebensgewohnheiten
und Anschauungen beibehalten.
Die Gründe, weshalb die Polen als ländliche Saisonarbeiter weit überwiegen,
sind einmal der Umstand, dass die betreffenden Ländergebiete in erster Linie in
der Lage sind, landwirtschaftliche Arbeiter abzugeben, und der Bezug von Russisch-
Polen und Galizien, als zwei Nachbarländern, das zunächstliegende ist.
Ausserdem erfreuen sich die Polen einer gewissen Bevorzugung als landwirt-
schaftliche Arbeiter, weil sie, wenn auch weniger leistungsfähig als die deutschen
Arbeiter, dafür anspruchsloser und bei geeigneter Behandlung auch willig und
bereit sind, Autorität anzuerkennen. Es ist somit für den Arbeitgeber mit Vor-
teilen verbunden, polnische Arbeiter heranzuziehen. Solange dies sich in gewissen
Grenzen hält, ist — abgesehen von den mit dem Saisonarbeitertum überhaupt ver-
bundenen, oben kurz berührten Nachteilen — darin nichts bedenkliches zu suchen.
Anders wird dies jedoch, sobald die Verwendung polnischer Arbeiter überhand
nimmt, und das scheint heute bereits in dem Mafse der Fall zu sein — allerdings
auch unter starker Beteiligung der Industrie, namentlich im Westen — , dass Bie an-
fangen, eine nationale Gefahr zu werden. Das Verhältnis zwischen deutschen und
polnischen Arbeitern verschiebt sich immer mehr zugunsten der letzteren, man
kann sagen, dass die Deutschen von den Polen verdrängt werden.
Die Bestrebungen der Polen, in grossen Gebietsteilen des preussischen Staates
die germanische Kultur durch die minderwertige slavische zu ersetzen, sind so
offensichtlich und die Erfolge bereits so deutlich, dass ernstliche Bedenken bezüg-
lich der Heranziehung von Arbeitern polnischer Nationalität nicht von der Hand
zu weisen sind. Bekanntlich sind es gerade die von den Arbeitern in der Fremde
gemachten Ersparnisse, welche, in polnischen Banken angelegt, hauptsächlich die
Fonds bilden, mit deren Hilfe eine planmässige Bekämpfung des Deutschtums in
den Ostmarken, und zwar die bei weitem wirksamste, durch Ankauf von Grund-
stücken in den Städten und auf dem Lande, Unterstützung und Kräftigung des
polnischen Mittelstandes und eine zielbewusste Propaganda, vor sich geht.
Gegenüber diesen Gefahren sind denn auch Vorkehrungen getroffen worden,
deren Wirksamkeit indes mit Recht bezweifelt werden darf. Als wichtigste der
getroffenen Maßnahmen ist noch die Beschränkung des Aufenthaltes von polnischen
Arbeitern auf gewisse Monate des Jahres anzusehen. Die Ausländer sollen jedes
Jahr in ihre Heimat zurückkehren und können zudem jederzeit ausgewiesen werden.
Allein die Fristen, welche für die Polen gewissermafsen als verboten gelten, sind
nach und nach derart verkürzt worden, dass die Erreichung des gedachten Zweckes
mehr als fraglich erscheint. Gegenwärtig ist ihnen der Aufenthalt für die Zeit
vom zo. Dezember bis i. Februar, also rund für 6 Wochen verboten. Diese Zeit
iBt so kurz, dass eine Einschränkung des polnischen Einflusses nicht zu erwarten
ist, um so mehr, als selbst diese kurze Aufenthaltsbeschränkung von sehr vielen
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Die ländlichen Arbeiter.
425
nicht beachtet wird, die dauernd ihren Aufenthalt im Deutschen Reiche nehmen.
Namentlich ist dies im Westen der Fall, der auegebreitete polnische Enklaven auf-
weist, in dem zielbewusst auf Polonisierung hingearbeitet wird; allerdings kommen
hierbei hauptsächlich industrielle Arbeiter in den Berg- und Huttendistrikten in
Betracht.
Wie viele Ausländer jährlich dauernd im Deutschen Reiche Zurückbleiben, lässt
sich mit Bestimmtheit nicht angeben. Nach einer von den russischen Behörden für
das Gouvernement Piotrkow, das an Obersclilesien grenzt, vorgenommenen Feststellung
sind von den 1900 nach Preussen gewanderten Arbeitern 42,9 •/«. »9°i 3M°/o
nicht in die Heimat zurUckgekehrt. Wenn nun auch keineswegs anzunebmen ist,
dass diese Bämtlicb im Deutschen Reiche verblieben sind — ein Teil wird über
See ausgewandert sein — , so lassen die Zahlen doch den Schluss zu, daBs die
Menge der Ausländer, welche, als Saisonarbeiter eingewandert, dauernd ihren
WobnBitz in Deutschland nehmen, recht beträchtlich ist.
Eine weitere unerfreuliche Begleiterscheinung des Zuzugs fremder Arbeiter
ist die rapide Zunahme des Kontraktbruches. Die mit den Leuten abgeschlossenen
Verträge berechtigen meistens den Arbeitgeber zur Einbehaltung einer gewissen
Summe vom Arbeitsverdienst des Arbeiters, häufig wöchentlich 2 Mk., bis ein
Höcbstbetrag von etwa 20 — 30 Mk. erreicht ist, der als Konventionalstrafe nament-
lich gegen vorzeitige Aufgabe des Dienstes betrachtet werden boII. Der hiermit
beabsichtigte Zweck, nämlich den Arbeiter von einem Vertragsbruch abzuhalten,
wird indes, wie die Erfahrung zeigt, nur unvollkommen erreicht. Die Leute lassen
die einbehaltene Kaution einfach im Stich, falls sie aus irgend welchen Gründen
den Dienst vor der verabredeten Zeit verlassen wollen. Meist stehen ihnen dann
anderwärts höhere Löhne in Aussicht; ja nicht selten wird ihnen von dem neuen
Arbeitgeber die aus der früheren Arbeitsstelle einbehaltene Kaution ersetzt. So
nimmt denn der Kontraktbruch von Jahr zu Jahr in bedenklichem Mafse zu.
Irgend einem Teil, entweder den Arbeitgebern oder den Arbeitnehmern, kann an
dieser Erscheinung generell die Schuld nicht beigemessen werden, vielmehr sind
es eine ganze Reihe von Ursachen, welche hier einwirken.
Beispielsweise versprechen mitunter die Agenten und Aufseher bei der An-
werbung der Leute diesen weit höhere Löhne, als mit dem Auftraggeber vereinbart
worden sind. Die zu unterschreibenden Kontrakte werden von den Leuten, soweit sie
überhaupt des Lesens mächtig sind, nur selten geprüft, und so ist ein häufiger Anlass
zum Kontraktbruch der, dass die Leute ihre Stellen unter anderen Voraussetzungen
antreten, als nach den mit dem Agenten seitens des Arbeitgebers vereinbarten Be-
dingungen erfüllt werden können. In einem solchen Falle wird man dem Guts-
herrn nicht zumuten können, die vom Agenten den Leuten versprochenen Löhne
ohne weiteres zu zahlen, und man kann es andererseits den Arbeitern nicht ver-
denken, wenn Bie sich nicht ungünstigere Bedingungen gefallen lassen wollen, als
der Agent mit ihnen — oft nur um überhaupt Leute zu bekommen — verein-
bart hatte.
Wenn es somit schwer ist, im einzelnen gegebenen Falle einem der beiden
Teile die Schuld beizumeesen, so muss doch darauf hingewiesen werden, dass an
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Die ländlichen Arbeiter.
den leidigen Verhältnissen überhaupt der ganze Stand der Laudwirte ein gutes
Teil der Schuld trägt. Die Kontraktbrüchigen, und dass sie solche sind, ist
meistens leicht festzustellen, werden vielfach ohne Skrupel von dem Nachbar auf-
genommen. Wenn dies auch häufig im Drange der Not geschieht, so ändert dies
nichts an der Tatsache, dass Kontraktbruch mit in erster Linie deshalb so häufig
vorkommt, weil die Leute sicher sind, anderwärts mit offenen Armen aufgenommen
zu werden.
Bestrebungen, den Kontraktbruch durch Strafen zu vermindern, sind neuer-
dings aufgenommen worden. Die Tendenz geht, entgegen den früheren Grundsätzen,
jetzt dahin, weniger die Kontraktbrüchigen selbst zu bestrafen, als vielmehr die
Verleitung zum Kontraktbruche, die Annahme und Vermittelung der Dienste
Kontraktbrüchiger unter Strafe zu stellen.
Bei der Feststellung der Nachteile, welche mit der Sachsengängerei verbunden
sind, wären auch noch die Schädigungen auf sittlichem Gebiete zu erwähnen,
welche gegen das ganze System geltend gemacht werden.
Die Vermittelung der Dienste von Wanderarbeitern an die Landwirtschaft
ist in neuerer Zeit von den preussischen Landwirtschaftskammern in die Hand
genommen und damit dem überaus Bohädlichen Agenten- und Stellenvermittler-
wesen wirksam begegnet worden.
Die Sorge für hilfsbedürftige Arbeiter, namentlich im Alter, ist in
Preussen schon seit langer Zeit gesetzlich geregelt. Bereits das allgemeine Landrecht
stellte in seinem am 5. Februar 1794 erlassenen Teil II Tit. 19 den Grundsatz auf,
dass „dem Staate es zukommt, für die Ernährung und Verpflegung derjenigen Bürger
zu sorgen, die sich ihren Unterhalt nicht selbst verschaffen und denselben auch
von anderen Privatpersonen, welche nach besonderen Gesetzen dazu verpflichtet
sind, nicht erhalten kennen11.
Hieraus war indes keineswegs das Recht des einzelnen gegenüber dem Staate
auf Unterstützung herzuleiten, die betreffende Bestimmung involvierte vielmehr,
wie aus der Tendenz des ganzen Gesetzes zu entnehmen ist, lediglich die Ver-
pflichtung der Verwaltungsbehörden zum Einschreiten. Als Träger der Unter-
stützungsmafsnahmen bezeichnet § 9: Privilegierte Korporationen, welche einen
besonderen Armenfonds haben oder dergleichen ihrer Verfassung gemäss durch
Beiträge unter sich aufbringen (z. B. Innungen). § 10 bestimmt: dass Stadt- und
Dorfgemeinden für die Ernährung ihrer verarmten Mitglieder und Einwohner
sorgen, § 16 endlich regelt die Mitwirkung des Staates, die sich auf solche Fälle
beschränkt, in denen anderweite, hierzu verpflichtete Organe nicht vorhanden
sind. Es erscheint somit vornehmlich die Gemeinde als Trägerin der Armenlasten.
Dieser Grundsatz ist in der preussischen Gesetzgebung von 1842 aufrecht
erhalten und durch das Unterstiitzungs woh nsitzgesetz vom 6, Juni 1870 auf
das Deutsche Reich mit Ausnahme von Bayern und Elsass-Lothringen ausgedehnt
worden.
Auf Grund dieser Rechtslage war es Sache der Dorfgemeinden und Guts-
bezirke, für verarmte und nicht mehr arbeitsfähige Leute zu sorgen. Für den
Gutsbezirk trat nach Lage der Verhältnisse der betreffende Gutsbesitzer ein.
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Die ländlichen Arbeiter.
427
In den 70 er Jahren des 19. Jahrhunderte bot nun die Arbeiterfürsorge ein
ziemlich verworrene« Bild, allerdings weniger auf dem Lande, wo sie sich in ein-
fachen Formen bewegte, als auf gewerblichem Gebiete. Die mannigfachen Or-
ganisationen und Kassen, welche für den gewerblichen Arbeiter sorgten, genügten
in keiner Weise den Anforderungen, es war zudem ein ausserordentlioh verwickeltes
und umständliches Verfahren, so dass das Bedürfnis nach einer durchgreifenden
Neuordnung immer dringender wurde. Es tauchte damals zuerst der Gedanke
einer Zwangsversicherung auf und als Grundsätze einer einheitlichen Reform der
sozialpolitischen Gesetzgebung wurden aufgostellt: Eingreifen dee Staates sowohl
mittelst des Versicherungsxwanges, als auch organisatorisch und mit eigenen
materiellen Leistnngen; ferner die Heranziehung der Arbeitgeber zu Leistungen,
betreffend die Fürsorge für die von ihnen beschäftigten Arbeiter; endlich das
berufsgenossenscbaftliche Prinzip, die korporative Zusammenfassung einzelner
grösserer Berufsgruppen.
Unter diesen Gesichtspunkten und auf einer den eben entwickelten drei
Grundsätzen entsprechenden Grundlage wurde dann eine reichsgesetzliche Regelnng
der Arbeiterfürsorge vorgenommen, als deren erste Äusserung, Boweit speziell die
landwirtschaftlichen Arbeiter in Betracht kommen, das Gesetz vom 5. Mai 1886
mit dem Abänderungsgesetz vom 30. Juni 1900, betreffend die Unfall- und
Krankenversicherung der in land- und forstwirtschaftlichen Betrieben be-
schäftigten Personen, anzusehen ist.
Als zweiter wichtiger Akt folgte dann das Invaliditäts- und AlterB-
versicherungsgcsetz vom 22. Juni 1889 mit dem Revisionsgesetz vom
1. Januar 1900.
Auf Grund dieser beiden Gesetze gestaltet sich heute die Fürsorge für land-
wirtschaftliche Arbeiter; namentlich die Alters- und Invalidenversicherung, welche
alle Arbeiter umfasst, stellt eine höchst wichtige gesetzgeberische Mafsnahme dar,
indem sie ein gesetzlich fixiertes Recht auf Versorgung im Alter und im Falle
der Invalidität verleiht, das vordem wohl auch bestanden hat, aber dooh nicht in
so bestimmter Weise, und zudem den Arbeiter von dem persönlichen Wohl- oder
Übelwollen mehr oder minder abhängig machte.
So sehr in letzterer Beziehung die Versicherung einen Fortschritt darstellt,
so darf man doch andererseits nicht übersehen, dass damit das Band zwischen
Arbeitgeber und Arbeitnehmer noch weiter gelockert ist; der frühere Zustand war
geeignet, das Verhältnis zwischen beiden zu festigen. Der Arbeiter wusste, dass
er für seine alten Tage auf die Hilfe des Arbeitgebers rechnen konnte, und die
Beziehungen zwischen beiden gestalteten sich infolgedessen gewissermafaen persön-
licher als heute, wo die direkte Fürsorge wegfällt und das ganze Verhältnis mehr
den Charakter eines blossen Arbeitsvertrages hat.
Die Krankenversicherung der landwirtschaftlichen Arbeiter ist zurzeit noch
nicht in der Weise organisiert, wie Unfall-, Alters- und Invalidenversicherung.
In Krankheitsfällen ist noch der betreffende Arbeitgeber verpflichtet, in an-
gemessener Weise für den Erkrankten und dessen Heilung zu sorgen. Es bestehen
zwar vereinzelt landwirtschaftliche Krankenkassen, meist in Anlehnung an kommunale
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Die ländlichen Arbeiter.
städtische Einrichtungen ähnlicher Art, allein ihr Vorhandensein ist so wenig zahl-
reich, dass sie nicht von nennenswerter Bedeutung sind.
Neben dieser zum Teil gesetzlich geregelten, zum Teil durch Herkommen
und Brauch geordneten sozialen Fürsorge gehen neuerdings noch eine Reihe von
Bestrebungen einher, welche bezwecken, den Arbeiter auf dem Lande dadurch zu
fesseln, dass das wenig abwechslungsreiche Leben daselbst nach Möglichkeit an-
genehmer gestaltet wird. Diese Bestrebungen umfassen unter der Bezeichnung
„ländliche Wohlfahrtspflege“ eine Reihe von sozialreformatorischen, gemein-
nützigen und volkspädagogischen Aufgaben auf dem Lande, die bisher grösstenteils
vernachlässigt worden sind und deren ausgesprochener Zweck ist, der Abwanderung
ländlicher Arbeiter vom Lande in die Stadt nach Möglichkeit vorzubeugen.
Von der Durchführung dieser Aufgaben kann wohl erwartet werden, dass sie
mit zur Besserung der ländlichen Arbeiterverhältuisse beiträgt; immerhin wird die
Verwirklichung dieser Wohlfahrtspflege aber ein Faktor bleiben, der erat dann
vollständig zur Geltung kommen kann, wenn es gelingt, die Grundlagen des länd-
lichen Arbeiterwesens so umzugestalten, dass sie einerseits den modernen, voll-
ständig veränderten Verhältnissen Rechnung tragen, andererseits in gewisser Be-
ziehung wieder den alten Verhältnissen ähnlich werden. Ob und inwieweit dies
möglich ist, soll in nachstehendem darzulegen versucht werden.
Die deutsche Landwirtschaft leidet zurzeit an zwei Grundübeln, einmal an
der übermässigen Verschuldung, andererseits an der von Jahr zu Jahr sich immer
schwieriger gestaltenden Beschaffung der notwendigen Arbeitskräfte. Dazu kommt
noch ein dritter Faktor, die Konkurrenz anderer, in mehrfacher Hinsicht günstiger
situierter Länder, die infolge des hierdurch bedingten Druckes auf die Getreide-
preUe mit in erster Linio Ursache der Überschuldung der Landwirte ist. Alle
diese drei Momente stehen untereinander in Beziehung insofern, als, falls es ge-
lingt, eines derselben zu beseitigen, die anderen minder fühlbar werden. Der
Mangel an geeigneten Arbeitskräften dürfte wohl mit Recht als derjenige Faktor
anzusehen sein, der in seiner Wirkung auf die gesamte landwirtschaftliche Pro-
duktion bei weitem der bedenklichste ist. Zu einer Besserung der Verschuldungs-
Verhältnisse sowohl als auch zu einem erfolgreichen Widerstand gegen die aus-
ländische Konkurrenz ist in erster Linie eine fortgesetzte Steigerung der Produktion
erforderlich.
Diese hat lange Zeit mit dem Anwachsen der Bevölkerung Schritt gehalten.
Wenn Thaer1) für den Anfang des 19. Jahrhunderts die Durchschnittserträge pro
Morgen für Weizen auf 5,80 Ztr., Roggen 4,80 Ztr., Gerste 4,20 Ztr. und Hafer
2,50 Ztr. schätzt, so kann heute eine Mittelerute nach den Angaben im Kalender
von Mentzel und von Lengerke bei Weizen von 11,10 Ztr., Roggen 8,20,
Gerste 9,80 und Hafer 11,50 Ztr. auf den Morgen angenommen werden.
Diese sehr erhebliche Steigerung der Ertragsfähigkeit hat es ermöglicht,
daBs, obgleich die Bevölkerungsziffer im Deutschen Reiche von 2629160b im Jahre
1820 auf 60605183 im Jahre 1905 angewachsen ist, auch heute noch der Bedarf an
') Albrecht Thaer, Grundsätze der rationellen Landwirtschaft. Berlin 1812.
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Die ländlichen Arbeiter.
420
Brotgetreide im Deutschen Reiche in einigermafsen normalen Jahren vollständig ge-
deckt werden kann. Wenn demgegenüber auf die starke Mebreinfuhr von ausländischem
Getreide hingewiesen wird, die im Durchschnitt der Jahre 1899/1903 jährlich sich
auf 2 193894 t Brotgetreide (Weizen, Koggen, Spelz und Emmer) belief, so findet sie
ihre Erklärung darin, dass infolge der niedrigen Preise ein grosser Teil des Brot-
getreides — im Jahre 1899 nach einer vom Deutschen Landwirtschaftsrate ver-
anstalteten Erhebung 2 514 147 t — verfüttert worden ist.
Diese Produktionssteigerung war möglich durch die an anderer Stelle
erwähnte Verbesserung der landwirtschaftlichen Betriebsweise: Übergang von der
Dreifelderwirtschaft zur Fruchtwechselwirtschaft, Einschränkung der Brache, Nutz-
barmachung bisher unbebaut gebliebener Landstrecken, sowie durch die bessere
Bearbeitung und Düngung des Bodens und dadurch erzielte höhere Roherträge.
Diese Faktoren müssen aber in ihrer Wirkung auf die Gesamtproduktion nachlassen,
je nachdem sie allgemeiner werden, wie die Verbesserung der landwirtschaftlichen
Betriebsweise, oder überhaupt in Wegfall gekommen sind, wie die Nutzbarmachung
von Odländereien, welche heute nur noch in beschränktem Umfange vorhanden
sind. Dass aber immer noch eine weitere und zwar erhebliche Steigerung der
gesamten Produktion möglich ist, dürfte nach den sehr viel höheren Roherträgen,
welche einzelne, weder durch Klima noch durch besonders guten Boden bevor-
zugte Wirtschaften lediglich durch intensiven Betrieb erzielen, keinem Zweifel
unterliegen.
Zu dieser intensiven Wirtschaftsweise gehören unter anderem bessere Be-
arbeitung des Bodens, reichlichere und zweckmässiger angewandte Düngung, Ver-
wendung besseren und sorgfältiger sortierten Saatgetreides. Dies setzt aber eine
stärkere Verwendung von menschlicher Arbeitskraft voraus; es sei an Drillkultur,
an die Bearbeitung des Getreides während der Vegotationszeit durch Behacken
erinnert. Eine erste Vorbedingung für die Steigerung der Produktion der wichtigsten
Nährfrüchte ist also das Vorhandensein genügender Arbeitskräfte.
Dies ist aber seit langem nicht mehr der Fall, im Gegenteil; trotz des durch
die Verbesserung des landwirtschaftlichen Betriebes hervorgerufenen grösseren Be-
darfes an Arbeitskräften sind diese nicht nur im Verhältnis zur Gesamtbevölkerung,
sondern überhaupt stark zurückgegangen, wie aus der Tabelle Seite 430 er-
sichtlich ist.
Die Angaben umfassen die beiden Zählungen von 1882 und 1893 und lassen
die Verschiebungen, welche innerhalb dieser Zeit stattgefunden haben, erkennen.
Von der Gesamtbevölkerung des Staates, 31490315 Einwohner, welche 1895 gezählt
wurden, gehören zur Landwirtschaft 11375096, also rund 36%. Die Zählung von
1882 wies bei einer Gesamtbevölkerung von 27287860 Personen eine landwirt-
schaftliche Bevölkerung von 11904407 Seelen nach, rund 44 °/0- Die landwirt-
schaftliche Bovölkerungsziifer ist demnach nicht nur relativ, sondern auch absolut
zurüokgegangen, und zwar hauptsächlich infolge der beträchtlichen Verminderung
der landwirtschaftlichen Tagelöhner und sonstigen Arbeiter. Während 1882 von
100 Erwerbstätigen in der Landwirtschaft auf diese Kategorie 35,16 °/0 entfielen,
waren es 1895 nur noch 29,40 #/#.
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Die ländlichen Arbeiter.
431
Einer Steigerung der Produktion, wie sie wünschenswert und erforderlich
wäre, steht also eine rapide Verminderung der die Vorbedingung hierfür bildenden
notwendigen menschlichen Arbeitskraft entgegen. Als eine der wichtigsten agrar-
politischen Mafsnahmen darf demnach die Beseitigung dieses Mangels an landwirt-
schaftlichen Arbeitern bezeichnet werden. Seine Ursache hat er in der starken
Aus- und namentlich Abwanderung, die ihrerseits wieder eine Folge der Un-
zufriedenheit ist, welche unter den Landarbeitern mit wenigen Ausnahmen ganz
allgemein herrscht. Die Gründe für diese Unzufriedenheit haben sich aus dem
vorstehenden ergeben, sie sind teils psychologischer, teils rein materieller Natur.
Es sind vor allem die Unsicherheit ihrer Existenz und ihre persönlich wenig freie
Stellung; in zweiter Linie dürfte die geringe Wahrscheinlichkeit stehen, eine bessere
soziale Position zu erlangen, ein kleines Eigentum zu erwerben. Zu diesen Gründen
allgemeiner Natur treten dann noch solche spezieller Art, vor allem die mit der
Hofgängerhaltung verbundenen Gbelstände.
Als Mittel, um den Zug der Arbeiter vom Lande in die Stadt zu beschränken,
sind eine Reihe von Vorschlägen gemacht und bereits eingehend erörtert worden:
teilweise Beseitigung der Freizügigkeit; Rückkehr zur umfangreicheren Natural-
löbnung und Verleihung von Grundbesitz an die Arbeiter. Namentlich die beiden
letzten Vorschläge, Rückkehr zur Naturallühnung und Sesshaftmachung der Ar-
beiter, sind durchaus beachtenswert, wenn auch bezüglich derselben einige Ein-
schränkungen zu machen sind.
So richtig es unzweifelhaft ist, dass die Naturallöhnung für beide Teile, Ar-
beitgeber wie Arbeitnehmer, ihre grossen Vorzüge hat, so kann es andererseits
keinem Zweifel unterliegen, dass neben ihr dem Arbeiter heute ungleich mehr Bar-
mittel zur Verfügung stehen müssen als früher. Die Lebensbedürfnisse aller Be-
völkerungsschichten sind gestiegen; hiervon konnten auch bei der Entwicklung der
Verkehrs Verhältnisse und bei der Leichtigkeit, mit welcher heute neue An-
schauungen Ubergreifen, die Landarbeiter nicht ausgeschlossen bleiben. Die Be-
dürfnisse eines ländlichen Arbeiters waren früher mit geringen Ausnahmen aus der
eigenen Wirtschaft und den vom Gute bezogenen Naturalien zu decken. Es
wurden hiervon Nahrung, Wohnung, Kloidung und Feuerung bestritten und bares
Geld war eigentlich nur zur Beschaffung von Salz, Brennöl bezw. Petroleum und Stiefeln
notwendig. Unter diesen Umständen hatte der Arbeiter keinen Bedarf an grösseren
Barmitteln. Dies ist heute wesentlich anders; eine Reihe von Bedürfnissen, die früher
kaum gekannt waren, sind unabweisbar geworden. Mit dieser Tatsache muss bei allen
Bestrebungen, die eine Rückkehr zur Naturallöhnung bezwecken, gerechnet werden.
Es dürfte also hierbei nicht der frühere Modus, wonach ausBer Naturalien hares
Geld nur in ganz beschränktem Mafse gegeben wurde, ins Auge gefasst werden,
es wäre vielmehr unbedingt notwendig, einen gegen früher gesteigerten Anteil des
Lohnes in barem Gelds zu geben.
Die Gewährung eines relativ hoben Barlohnes hätte auch noch den Vorteil,
dass bei Vergleichen, welche die Landarbeiter zwischen ihren Einkommensverhält-
nissen und denen städtischer Arbeiter anstellen und wobei sie in der Regel dazu
neigen, den Geldwert ihrer Einkünfte in Form von Naturalien zu gering zu ver-
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Die ländlichen Arbeiter.
anschlagen, ein derartiger Vergleich nicht allzusehr zu unguneten der ländlichen
Verhältnisse ausfiele. Aus demselben Grunde müsste auch der im Sommer gezahlte
Lohn höher als der im Winter gegebene sein, eine Einrichtung, die keineswegs
allgemein üblich ist.
Der Barlohn boII aber gewissermaßen nur eine Ergänzung der Naturalien
bilden; als letztere kommen in Betracht: Kuh- und Schweinehaltung, Gewährung
einer genügend grossen Fläche für Kartoffeln, Garten und Leinland.
Die notwendigen KornfrUchte müssten vorwiegend in Form eines Deputats
gegeben werden, daneben wäre der Dreschanteil beizubehalten bezw. wieder ein-
zuführen. Es scheint unbedenklich, um den Unterschied im Bedarf an Arbeits-
kräften während des Sommers einerseits und im Winter andererseits einigermafsen
auszugleichen, wieder zum Flegeldrusch zurückzukehren, der es ermöglicht, eine
ungleich grössere Zahl von Arbeitern dauernd zu beschäftigen, als bei dem jetzigen
Verfahren, wonach möglichst noch im Herbst sämtliches Getreide mit der Dampf-
dreschmaschine in kurzer Zeit ausgedroschen wird. Dieses mag vielfach vielleicht
als ein Rückschritt betrachtet werden, der durchaus nicht in den modernen Land-
wirtschaftsbetrieb passt, allein wenn man sich darüber klar geworden ist, dass
eine Besserung der ländlichen Arbeiterverhältnisse unter allen Umständen anzu-
streben ist, so wird man jedes Mittel hierzu als einen Fortschritt bezeichnen
müssen. An dem Flegeldrusch könnten auch die Einlieger, also die nicht kontrakt-
lich verpflichteten Arbeiter, teilnehmen, wodurch gleichfalls in vielen Fällen deren
Abwanderung vom Lande in die Stadt zurüokgehalten werden könnte. Bei der Ent-
scheidung der Frage, ob eine Rückkehr zum alten Flegeldrusch zweckmässig ist
oder nicht, Bind neben den Arbeiterverhältnissen noch andere Gesichtspunkte mals-
gebend, namentlich ist das Klima nicht ohne Einfluss. Während im Osten und
Norden der Monarchie die strengen Winter mit lang anhaltendem Frost- und
Scbneewetter die Verteilung des Arbeitsbedarfee ungünstig beeinflussen und für
einen grossen Teil des Jahres Drescharbeit als die einzige Ausnutzung der vor-
handenen Arbeitskraft in Betracht kommen kann, pflegen derartige ununterbrochene
Frostperioden in den mittleren und südlichen Provinzen des Staates, abgesehen
von gebirgigen Gegenden, nicht aufzutreten. Hier können auch während des
Winters häufig Arbeiten im Folde vorgenoramen werden und eine Rückkehr zum
Flegeldrusch wird nicht oder nicht in dem Maße erforderlich sein als im Osten.
Auch kommt die grosse Verschiedenheit in der Leistungsfähigkeit der Dresch-
maschinen in Betracht.
Neben den kleinen Hand- und Göpeldreschmaschinen, deren Bedarf an Ar-
beitskräften nur klein ist, die dementsprechend auch quantitativ nur wenig leisten,
dabei aber die Vorteile des besseren Reindrusches haben, werden die grossen
Dampfdreschapparate mit ihren grossen Tagesleistungen verwendet. Es ist mithin
möglich, die Dauer der Drescbarbeit genau zu regeln und je nach Verwendung
einer grossen Dampfdreschmaschine, einer Göpel- oder Handdreschmaschine oder
ausschliesslicher Verwendung des Flegels den Drusch auf eine beliebige Zeit zu
verteilen, je nachdem die örtlichen Verhältnisse dies erfordern.
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Die ländlichen Arbeiter.
433
Die Kosten für die einzelnen Arten des Dreschens sind annähernd gleich.
Wohl ist der beim Msschinendrusch gewährte Anteillohn erheblich kleiner als beim
Flegeldrusch gegeben wird, dafür sind aber im ersteren Falle noch Leihgebühren
bezw. Verzinsung und Amortisation, Heizung für eine Lokomobile, Bespannungs-
kosten für einen Göpelbetrieb in Ansatz zu bringen, so dass die dem betreffenden
Landwirte erwachsenden Kosten in beiden Fällen ziemlich gleich hoch sind.
Einer Reform bedarf dringend das System der Scharwerker- oder Hofgänger-
haltnng, das in seiner heutigen Form der Verpflichtung für den Instinann, unter
allen Umständen einen Scbarwerker oder Hofgänger zu stellen, nicht mehr aufrecht
zu erhalten ist. Es wäre also dieser Zwang zn beseitigen und die Gestellung eines
Hofgängers an sich zwar beizubehalten, aber zu einer freiwilligen zu machen. Die-
jenigen Familien, welche einen Scbarwerker oder Hofgänger stellen, sind durch
Gewährung von Naturalien, durch höheren Barlohn für sich und den Hofgänger
so viel besser zu lohnen, dass das Halten eines Hofgängers gewissermafsen als ein
Vorteil erscheint, den die Leute wahrnehraen werden, sofern es ihnen möglich ist.
Sämtliche erforderlichen Arbeiter dauernd zu halten, wird nicht möglich sein,
selbst wenn die oben angeführten Haftnahmen zur allgemeinen Durchführung ge-
langten; es sind vielmehr trotzdem im Sommer Arbeitskräfte zu gewinnen, für
welche später keine Verwendung mehr vorhanden ist.
Dies liesse sich zum Teil ohne das System der Saison- bezw. Wanderarbeiter
erreichen, und zwar durch ausgedehntere Beteiligung der eigenen Arbeiter an den
lohnenden Akkordarbeiten. Es ist wohl anzunehmen, dass zu den verhältnismässig
hohen Löhnen, welche den Saisonarbeitern für Rübenarbeit und Getreideernte
gezahlt werden müssen, auch die eigenen Leute mit ihren Angehörigen, namentlich
den Ehefrauen, weit mehr leisten würden als bisher, wie auch in Verbindung mit
der DreBcharbeit im Winter sich hierzu Einlieger finden würden.
Die Entlohnung nach dem Stücke ist noch sehr erweiterungsfähig. Sämt-
liche Arbeiten, bei denen es entweder auf die mehr oder minder grosse Sorgfalt
nicht ankommt, oder die sich hinsichtlich ihrer Güte leicht beurteilen lassen,
könnten im Akkord ausgeführt, und damit nicht nur mit einer kleineren Anzahl
von Arbeitskräften eine ungleich grössere Menge von Arbeit geleistet werden,
sondern auch noch manche Arbeitskraft dem Lande gewonnen bezw. erhalten
werden. Dann könnte der Zuzug von fremden Arbeitern im Sommer wenn auch
nicht ganz entbehrt, doch sicher eingeschränkt werden, namentlich wäre man dann
nicht mehr in dem Mafse wie bisher auf Ausländer angewiesen, deren dauernde
Gewinnung für alle späteren Zeiten doch recht fraglich ist und mit deren Heran-
ziehung eine Reihe bedenklicher Konsequenzen in sozialer und nationalpolitischer
Beziehung sich ergeben.
Neben diesen Bestrebungen stellt die Sesshaftmachung der ländlichen Arbeiter,
welche in letzter Zeit immer allgemeiner als Mittel zur Besserung der Arbeiter-
kalamität in den Vordergrund gestellt wird, eine Mafsnahme von grösserer Trag-
weite dar.
Es ist wohl sicher, dass, falls ob gelingt, eine grössere Masse von landwirt-
schaftlichen Arbeitern dem Lande dauernd zn erhalten, die Arbeiternot wesentlich
M sitzen, Boden des pnuas. Staates. VIII. 28
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434
Die ländlichen Arbeiter.
gemildert wird, und dass die Verleihung von Grundbesitz eine derartige Sesahaft-
machung bedeuten wurde; allein das Bedürfnis der ländlichen Arbeiter nach eigenem
Besitz dürfte doch wohl überschätzt werden, vor allem nach Besitz in einem so
geringen Umfange, dass er ihren Charakter als Lohnarbeiter nicht ändert. Eine
genauere Kenntnis der ländlichen Arbeiter und ihrer Denkweise veranlasst zu der
Überzeugung, dass dieser Wunsch nach eigenem Besitz keineswegs so allgemein
ist, als vielfach angenommen wird, und dort, wo er vorhanden ist, richtet er sich dann
mehr nach einem Besitz in solcher Grösse, die jegliche Lohnarbeit entbehrlich macht.
Gleichwohl ist die Sesshaftmachung in vielen Fällen ein geeignetes, oft das einzige
Mittel, um einem vollständigen Arbeitermangel vorzubeugen oder die Zahl der noch
vorhandenen Arbeitskräfte zu vermehren; aber, und das muss besonders hervor-
gehoben werden, die Art und Weise der Sesshaftmachung muss in den einzelnen
Teilen des Staates je nach den besonderen Verhältnissen eine verschiedene sein,
sie muss sich diesen anpassen und allgemein gültige Kegeln lassen sich dafür nicht
aufstellen.
Die westlichen Provinzen, in denen die Industrie stark vertreten ist, grosse
Städte zahlreich vorhanden Bind, und der Grund und Boden sehr teuer ist, werden
sich kaum zur Verleihung von Besitz an landwirtschaftliche Arbeiter verstehen,
weil diese voraussichtlich, wie die bisherigen Erfahrungen gezeigt haben, doch
bald die ländliche Lohnarbeit aufgeben und sich der Industrie zuwenden würden,
ja dass letztere sich geradezu in solchen Orten und Gegenden, in denen grund-
besitzende ländliche Arbeiter in grösserer Zahl vorhanden sind, niederlassen wird,
weil ihr hier ein gutes Arbeitermaterial zur Verfügung steht.
Im Osten der Monarchie wird man sich eher einen Nutzen von der Sets-
haftmachnng ländlicher Arbeiter versprechen können, weil dort die Gelegenheit
zur Arbeit in industriellen Betrieben minder gross ist. Dagegen ist auch im Osten
die allgemeine Ansicht die, dass die Verleihung von Grundbesitz innerhalb eines
Gutsbezirkes nicht zu befürworten Bei, weil dies zu Unzuträglicbkeiten alter Art
führe; die Parzellenbesitzer kämen wirtschaftlich leicht herunter, Lohnarbeit behage
ihnen nicht mehr oder sie suchten sie anderweitig, uni die Folge für den
betreffenden Gutsbesitzer sei meist die, dass mitten in seinem Bezirk Leute ein-
gesetzt seien, die nicht nur keine Arbeitskraft für ihn abgeben, sondern dem
Proletariat verfallen und mehr Schaden und Nachteil bringen als Nutzen. Eine
Möglichkeit, sich derartiger lästiger Nachbarschaft zu entledigen, sei nicht vor-
handen.
Eine Ansässigmachung innerhalb des Gutsbezirkes könnte demnach nur in
einer Form erfolgen, welche dem Besitzer die Möglichkeit Bicbert, bei Unzuträg-
lichkeiten den Vertrag rückgängig zu machen, und das ist lediglich der Pacht-
vertrag. Für diesen bildet das Instverhaltnis eine Grundlage, aus ihm könnte sich
ein Pachtverhältnis unschwer mit Vorteil für Arbeitgeber wie Arbeitnehmer ent-
wickeln, und eines der wesentlichsten Erfordernisse eines derartigen Pachtverhält-
nisses wäre die Stipulierung der Verpflichtung für den Arbeiter, den Pachtzins in
Arbeit zu entrichten.
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Die ländlichen Arbeiter.
435
Wesentlich ändere liegen die Dinge, wenn es sich darum handelt, Arbeiter
mit kleinem Besitz in Bauerndörfern anzusiedeln.
Durch die prenasisohe Kolonisationsgesetzgebung der letzten Jahrzehnte ist
hierzu die Möglichkeit gegeben. Das Gesetz, betreffend die Förderung deutscher
Ansiedlungen in den Provinzen Westpreussen und PoBen, vom 26. April 1866, das
Rentengutsgesetz vom 27. Juni 1890, Bowie endlich die durch Gesetz vom 7. Juni
1891 ermöglichte Mitwirkung der staatlichen Rentenbanken haben den Weg geebnet,
auf dem eine Schaffung von ländlichen Arbeiterstellen erwartet werden kann. Die
Gesetze betreffen zwar zunächst nur die Schaffung von Bauernstellen — es sei auf
Bd. VI, S. 339 ff. verwiesen — , allein eine weitere Ausdehnung ist doch möglich
und vielleicht auch zu erwarten. Das Rentengutsgesetz lässt schon jetzt die Er-
richtung von Rentenglitern jeglichen, auch des kleinsten Umfanges zu, und es be-
darf nur noch der Erweiterung des Gesetzes vom 7. Juni 1891, welches einstweilen
noch die Vermittelung der staatlichen Rentenbanken bei Errichtung von grösseren
Gütern, sowie kleinen, d. b. für Tagelöhner geeigneten prinzipiell ausscbliesat.
Diese Lücke wird zurzeit teilweise ausgefüllt durch die Alters- und Invaliditäts-
veniicherungsanstalten, welche ihre reichen Mittel unter anderem auch in der Weise
verwenden, dass zu Behr mässigem Zinsfuss über die raündelsichere Beleihungs-
grenze hinaus Darlehen an Gesellschaften gewährt werden, die es sich zur Auf-
gabe gemacht haben, den Arbeitern den Erwerb eigener Wohnhäuser zu ermög-
lichen. Hiervon ist in grossen Städten und industriellen Bezirken schon vielfach
Gebrauch gemacht worden, dagegen in landwirtschaftlichen Kreisen bo gut wie
gar nioht; jedenfalls ist aber hiermit eine Möglichkeit geboten, die Sesshaftmachung
auch ländlicher Arbeiter zu fördern.
Die Errichtung solcher Arbeiterstellen kann aber nur dann einen Erfolg
haben, wenn gewisse Voraussetzungen dabei nicht ausser acht gelassen werden.
Die Stellen müssten vor allem eine Grösse haben derart, dass die Landarbeiter
ihren Charakter als Lohnarbeiter nicht verlieren, im allgemeinen werden dies bei
mittlerem Boden */4 — 1 ha sein.
Es scheint ferner unerlässlich, gewisse Kautelen hinsichtlich der Teilbarkeit,
Verschuldbarkeit, Verbesserung und Vererbung solcher Stellen zu schaffen, die ver-
hindern, dass eine übermässige Belastung mit Schulden oder eine Teilung in un-
zählige kleine Parzellen bei Todesfällen stattfindet, weil hierdurch der eigentliche
Zweck vollständig verfehlt würde. Eine weitere, und zwar die wichtigste Voraus-
setzung wäre die, dass nicht Arbeiterkolonien geschaffen werden, sondern derartige
Stellen immer nur in Anlehnung an grössere Verbände in einer das Bedürfnis nicht
überschreitenden Anzahl errichtet werden. In letzterer Beziehung ist es nament-
lich auch sehr wichtig, dass in Gegenden mit weit überwiegendem Grossgrund-
besitz Dorfgemeinden planmässig eingesprengt werden.
Die Schaffung neuer Bauerngüter auf einem Teile der jetzt vielfach zu
grossen Gutsfläcbe würde zwar nicht unmittelbar für den Augenblick die Arbeits-
kräfte vermehren, wohl aber in nicht allzu ferner Zeit, ohne die erwähnten Übel-
stände einer Proletarierkolonie herbeizuführen.
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436
Die ländlichen Arbeiter.
Fasst man als Ergebnis der vorliegenden Darstellung die heutige Lage der
ländlichen Arbeiterverhältnisse zusammen, so ist vor allem ganz allgemein ein
Mangel an ländlichen Arbeitern festzustellen, der in erster Linie durch die massen-
hafte Abwanderung vom Lande in die Stadt verursacht wird. Es sind weniger un-
zureichende Löhne, welche hierzu Veranlassung geben, als vielmehr eine Unzu-
friedenheit mit ihrer Lage überhaupt, welche die landwirtschaftlichen Arbeiter
ergriffen hat, und die Hoffnung, durch Wechsel des Berufes eine ihren Wünschen
mehr entsprechende Position zu erlangen. Der Reiz, den das städtische Leben
ausübt, wirkt in gleicher Weise wie die Vorstellung, in der Stadt ein in materieller
Beziehung besseres Leben führen zu können. Es ist weiterhin die vermeintliche
Unsicherheit in ihrer gegenwärtigen Stellung, welche Anlass gibt, das Land zu
verlassen, und die mangolnde Fähigkeit, die Lage eines lediglich auf Lohnarbeit
angewiesenen Stadtbewohners genau zu prüfen, und die grossen Mängel, welche
einer Bolcben anhaften, namentlich auch in bezug auf die Sicherung eines be-
stimmten Arbeitseinkommens zu erkennen.
Neben diesen allgemeinen Beweggründen sind es häufig auch noch solche
spezieller Art, welche den Landarbeiter zum Verlassen seiner Arbeitsstätte ver-
anlassen; es Bind mitunter nur die lokalen Verhältnisse, mit welchen er unzufrieden
ist. Das Verhältnis zwischen ihm und dem Arbeitgeber oder dessen Beauftragten
ist ein unerfreuliches; er glaubt sich schlecht uud rauh behandelt, in der Zuweisung
der auBbedungenen Naturalien vernachlässigt, und es wäre unrichtig, wenn man
nicht anerkennen wollte, dass dort, wo derartige Empfindungen den Arbeiter zur
Fortwanderung bewogen haben, vielfach seine Unzufriedenheit gerechtfertigt war.
Eb ist im Qegenteil eine Tatsache, welche durch zahlreiche Beobachtungen und
Erfahrungen bestätigt wird, dass von den Gütern, auf welchen die Arbeiter human
behandelt werden, weit weniger Leute wegziehen, als dort, wo das Gegenteil der
Fall iBt.
Die fehlenden Leute müssen, wie des weiteren gezeigt wurde, durch Saison-
arbeiter ersetzt werden, welche teils ihre Vorzüge haben, teils aber auch, und dies
dürfte wohl überwiegen, durchaus nicht als eine segensreiche Einrichtung gelten
können.
Es zeigte eich endlich, dass eine Besserung des gegenwärtigen Zustandes
durch eine Rückkehr zur alten, aber den modernen Verhältnissen angepassten
Arbeitsverfassung, wie sie sich aus der Bauernbefreiung entwickelt hat, allein mög-
lich ist, dass hierbei der einzelne Landwirt sowohl wie der Staat mitwirken müssen,
dass aber auch beide ein dringendes Interesse an einer Gesundung der gegen-
wärtigen Zustände haben.
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V.
Das landwirtschaftliehe Versicherungswesen.
Hagelversicherung.
Von
Nobbe,
Land»- Ökonomlara t.
Die fUr den technischen Landwirtschaftsbetrieb wichtigsten Versicherungs*
zweige: Feuer-, Hagel- und Viehversicberung haben seit dem Jahre 1866, bis zu
welchem im 39. Kapitel des Bandes III dieses Buchs ihre Entwicklung geschildert
wurde, einen sehr bedeutenden Aufschwung genommen und mehrfache innere wie
äussere Veränderungen erfahren.
Insbesondere ist das Risiko der Feuerversicherung fühlbar durch die Ter- ,
mehrte Verwendung leicht entzündlicher Brennstoffe, Gase und elektrischer Leitungen
in den Wirtschaften beeinflusst worden, so dass die Versicherungsgesellschaften
mehrfach zur Änderung ihrer Tarife und VersioherungsbediDgungen genötigt
worden sind.
Bezüglich der Hagelversicherung, auf die wir uns an dieser Stelle allein
zu beschränken haben, liegen ähnliche Veränderungen des Risikos natürlich nicht
vor, doch hat auch dieser Versicheruogszweig durch den vermehrten Anbau be-
sonders hagelgefährlicher Feldfrüchte — z. B. Rübensamen, Schälweiden, Hopfen
und Wein — eine nicht unwesentliche Gefahrsteigerung erlitten, während er äusser-
lich durch den Wegfall des veralteten Systems staatlicher oder privater Unter-
stützung der Nichtversicherten eine bedeutende Ausdehnung erfahren bat.
Von derartigen, durch den fortschreitenden Gang der Kultur bedingten Ent-
wicklungen abgesehen, haben Beit 1866 die Veränderungen im Hagel- Versicherungs-
wesen hauptsächlich in einer Vervollkommnung der Schadenscbätzung und in ver-
mehrter Benutzung statistischer Ermittlungen bei Aufstellung der Tarife bestanden,
ohne dass in der Zwischenzeit eine der bereits damals bestehenden Grundformen
des Versicherungsbetriebs die Aktiengesellschaft und der Gegenseitigkeitsverein
in ihrer Existenz ernstlich bedroht worden wäre. Beide Betriebsarten sind viel-
mehr — wie wir spater sehen werden — ungeschwächt in das neue Jahrhundert
eingetreten und werden den Konkurrenzkampf auch fernerhin weiter zu führen
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438
Das landwirtschaftliche Versicherungswesen.
haben, ohne dass Aussicht auf den ausschliesslichen Sieg einer der beiden Gesell-
schaftsformen vorhanden wäre.
Bevor hierauf indessen weiter eingegangen und der derzeitige Stand der
einzelnen Hagel-VersicherungBgesellschaften geschildert wird, ist die rechts-
geschichtliche Entwicklung der Hagelversicherung seit 1866 in ihren wichtigsten
Punkten darzustellen.
Die Ereignisse der Jahre 1866 und 1870/71, die zu einem festen und dauernden
Zusammenschluss der deutschen Stämme im Deutschen Keiche führten, sind auch
auf das Versicherungswesen im allgemeinen und damit auch auf das Hagel-Versiche-
rungswesen nicht ohne Einfluss geblieben.
Insbesondere setzte Art. 4 No. 1 der Norddeutschen Bundes- und späteren
Reichsverfassung fest, dass fortan die Bestimmungen über das private Versicherungs-
wesen der Beaufsichtigung und Gesetzgebung des Reichs unterstehen sollten, ein
Grundsatz, der nur dadurch eine Einschränkung erfuhr, dass durch No. 4 des
Versailler Schlussprotokolls vom 23. November 1870 für Bayern festgestellt wurde,
dass, wenn sich die Gesetzgebung des Reichs mit dem Immobiliar-Veraicherungs-
wesen befassen sollte, die vom Bunde (Reiche) zu erlassenden gesetzlichen Be-
stimmungen in Bayern nur mit Zustimmung der Bayrischen Regierung Geltung
erlangen könnten.
Nioht minder war für die Zuständigkeit des Reichs auf dem Gebiete de*
Versicherungsrecbts auch das Gesetz vom 20. Dezember 1873 entscheidend, nach
welchem dem Reiche die Gesetzgebung Uber das ganze Bürgerliche Recht zu-
stehen sollte. Es lag also offenbar von Anfang an in der Absicht der politischen
Faktoren, das gesamte Versicherungswesen sowohl in öffentlich-rechtlioher
als privat-rechtlicher Hinsicht der Gesetzgebung des Reichs zu unterstellen und
dieses auch bezüglich des Versicherungswesens als einheitliches Rechtsgebiet zu
behandeln.
Gleichwohl hat sich die Reichsgesetzgebung — abgesehen von der sozialen
ArbeiterverBicherung — bis zum Jahre 1901 nur gelegentlich mit einzelnen Fragen
des Versicherungsrechts befasst, so dass für das private Versicherungswesen auch
nach Inkrafttreten des Bürgerlichen Gesetzbuchs zunächst noch das jeweilige Landes-
recht mafsgebend bliebe.
Dass diese Verschiedenartigkeit der Rechtslage schwerwiegende Nachteile
zur Folge haben musste, und dass es nicht nur persönliche Wünsche, sondern
wohlberecbtigte Interessen der deutschen Versicherungsgesellschaften waren, die
nach einem planmässigen auf modernen Anschauungen beruhenden einheitlichen
Versicherungsrecht verlangten, das zeigte sich von Jahr zu Jahr deutlicher. Galt
doch nicht einmal innerhalb der einzelnen Bundesstaaten einheitliches Versiche-
rungsrecht, und wichen doch namentlich in Preussen die in den neuen Provinzen
geltenden öffentlich-rechtlichen Bestimmungen vielfach von den für die alten Pro-
vinzen gültigen in wesentlichen Punkten ab.
So kam ob, dass gerade die öffentlich-rechtliche Lage der Versicherungs-
Unternehmungen eine kaum länger erträgliche, den neuzeitlichen Verkehrsverhält-
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Hagelversicherung.
439
nissen oft geradezu hohnsprechende wurde. In einzelnen Ländern des Reichs fehlte
es beispielsweise völlig an verwaltungsrechtlichen Bestimmungen Aber die Zulassung
der Versicherungsunternehmungen zum Geschäftsbetrieb; in andern war nur der
Betrieb bestimmter Versicherungszweige (Feuerversicherung) der staatlichen Ge-
nehmigung unterstellt, während andere Betriebszweige, die in ihren verschiedenen
Gestaltungen der gesetzlichen Regelung in besonders hohem Mafse bedurften —
u. a. die Hagelversicherung — einer solchen gänzlich entbehrten.
Kein Wunder daher, dass die Behörden dem unter dem Sohutze derartiger
Zustände naturgemäss gedeihenden Gründungsschwindel auf dem Gebiete des Ver-
sicherungswesens vielfach ratlos gegenüberstanden und sich darauf beschränken
mussten, den Gesellschaften erst nach bereits geschehenem Unheil mit Hilfe des
Strafgesetzbuchs entgegenzutreten, wenn sie es nicht vorzogen, unter Berufung auf
allgemeine, nirgends kodifizierte staatliche Oberaufsichtsrechte in den Versicherungs-
betrieb einzugreifen und den Versuch zu machen, die grössten Obeistände zu be-
seitigen. Dass aber derartige gut gemeinte Versuche häufig missglücken mussten,
ja, dass sie nur allzusehr geeignet waren, die Verwirrung noch zu vermehren und
das Publikum in den trügerischen Glauben zu versetzen, mit dem Eingreifen der
Staatsbehörde sei nun alles in Ordnung gebracht, dafür bildete die kurze Lebens-
geschicbte der Hagel-Versicherungsgesellsohaft Germania, auf die näher
einzugeben wir uns versagen dürfen, ein geradezu klassisches Beispiel.
Das Mangelhafte dieser Zustände auf dem Gebiete des Versicherungswesens
wurde naturgemäss in Preussen nach der Eingliederung hochentwickelter neuer
Gebietsteile doppelt empfunden und veranlasste die Königliche Regierung, dem
Abgeordnetenhaus bereits am i. Februar 1869 zwei Gesetzentwürfe Uber den
Geschäftsbetriebr der Versicherungsanstalten vorzulegen. Noch bevor diese Ent-
würfe indessen zur Beratung kamen, wurde von verschiedenen Seiten das Verlangen
laut, diese Materie nicht nur für Preussen, sondern für das ganze Gebiet des Nord-
deutschen Bundes geregelt zu sehen, und als dann das Deutsche Reich gegründet
war und das Gefühl der nationalen Zusammengehörigkeit alle anderen Gesichts-
punkte Uberwog, kam man denn auch tatsächlich nicht wieder auf den Weg parti-
kular-gesetzlicher Reform zurück. Hatte doch schon am 1. März 1869 — also im
unmittelbaren Anschluss an das einseitige Vorgehen Preussens — der Bundesrat
das Ersuchen an den Bundeskanzler gerichtet, nach Einziehung der nötigen Aus-
kunft über die in den einzelnen Staaten des Bundes geltenden versicherungsrecht-
lichen Bestimmungen den Entwurf eineB Bundesgesetzes ausarbeiten zu lassen und
dem Bundesrate zur Beschlussfassung vorzulegen.
Gleichwohl schien die Sache nicht in Fluss kommen zu wollen, und erst
nachdem der Reichstag selbst am 14. Mai 1879 die Reichsregierung ersucht
hatte, das Versicherungswesen im Wege der Reicbsgesetzgebung baldmöglichst zu
regeln, stellte der Reichskanzler in zwei ausführlichen Rundschreiben die Grund-
sätze auf, die seiner Ansicht nach bei Erlass eines Versicherungsgesetzes berück-
sichtigt werden müssten.
Fast sämtliche kaufmännische, versicherungstecbnisohe und landwirtschaftliche
Körperschaften sprachen darauf ihre Ansichten und Wünsche öffentlich aus; ins-
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440
Dm landwirtschaftliche Versicherungswesen.
besondere betonte auch der Deutsche Landwirtscbaftsrat wiederhol, auf das nach-
drücklichste die Notwendigkeit einer Regelung des Hagel-Versicberungswesens, und
zwar nicht nur der öffentlich-rechtlichen Verhältnisse, sondern auch der
privat-rechtlichen, insbesondere der den Versicherten im Versicherungsverträge
einzuräumenden Mindestbefugnis und Rechte.
Dennoch drang in der Öffentlichkeit mehr und mehr die Überzeugung von
der Notwendigkeit durch, zunächst die öffentlich-rechtlichen Verhältnisse des
Versicherungswesens gesetzlich zu regeln, um für das gesamte Reichsgebiet eine
gemeinsame wirtscbaflspolizeiliche Basis zu gewinnen und zu einer einheitlichen
Anschauung darüber zu gelangen, unter welchen Voraussetzungen ein Versicbe-
ruugsunternehmen überhaupt zuzulassen sei, welche statutarischen Bedingungen
ferner zur Sicherung eines soliden Geschäftsbetriebs mindestens zu erfüllen seien,
und nach welchen Grundsätzen endlich die obrigkeitliche Überwachung der Gesell-
schaften und Vereine zu handhaben sei.
So beschränkte sich denn das am 12. Mai 1901 zur Verabschiedung gelangte
Gesetz über die privaten Versicherungsunternehmungen grundsätzlich auf die öffent-
lich-rechtliche Seite des Versicherungswesens, während die dem Privatrecht
ungehörigen Verhältnisse zwischen dem Versicherer und dem Versicherten, also
die Rechte und Pflichten, welche beiden aus dem Versicherungsverträge erwachsen,
vorläufig noch ausser Krage blieben. Bei den Verhandlungen über das Gesetz
vom 12. Mai 1901 bestand aber bereits allseitiges Einverständnis darüber, dass die
gesetzliche Festlegung der privat-rechtlichen Verhältnisse eine notwendige Er-
gänzung dos zunächst zu erlassenden Gesetzes bilden, und diesem daher baldmöglichst
nacbfolgen müsse.
Dieses Einverständnis der gesetzgebenden Faktoren mit allen am Versiche-
rungswesen Beteiligten hat denn auch inzwischen dahin geführt, dass im Kaiserl.
Reichs-Justizamt unter Teilnahme zahlreicher Sachkundiger ein „Gesetz Uber den
Versicherungsvertrag“ ausgearbeitet worden ist, das bereits im Jahre 1903 im
Entwürfe veröffentlicht und der allgemeinen Beurteilung unterstellt werden konnte,
ohne indessen vom Reichstage bisher verabschiedet zu sein.
Gehen wir nun zunächst kurz auf den Inhalt des Gesetzes vom 121 Mai 1901,
soweit es die Hagelversicherung betrifft, ein, so haben wir als grundlegenden Ge-
sichtspunkt des Gesetzes hervorzuheben, dass es nicht auf dem Prinzip ausschliess-
licher Normativbestimmungen, soudern des Konzessionssystems und der staatlichen
Aufsicht beruht.
Nachdem das Gesetz bereits seit einer Reihe von Jahren in Wirksamkeit
getreten ist, würde es müssig sein, die nachträgliche Frage aufzuwerfen, ob dem
versichernden Publikum mehr damit gedient gewesen wäre, wenn sich der Gesetz-
geber darauf beschränkt hätte, für die Gründung neuer Gesellschaften den Nach-
weis dos Vorhandenseins gewisser finanzieller Garantiemittel und die Innehaltung
bestimmter äusserer Verfassungsformen von den Gründern zu fordern, statt an dem
Konzessionssystem festzuhalten. Jedenfalls ist nämlich nicht zu verkennen, dMS
die Praxis der letzten Jahrzehnte bereits wesentlich dazu beigetragen hatte, die
Schärfe dieses theoretischen Gegensatzes abzuschwächen, und dass der § 7 des
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Hagelversicherung.
441
Gesetzes die Versagung der Erlaubnis zum Geschäftsbetriebe in so hohem Mafse
einschränkt, dass man bisweilen versucht sein möchte, die Frage aufzuwerfen, ob
der Paragraph in seiner jetzigen Fassung auch wirklich imstande sei, fragwürdige
Gründungen zu verhindern.1)
Im allgemeinen werden diejenigen Recht behalten, die weder in der Kon-
zessiooierung und Beaufsichtigung durch die Behörde noch in der Innebaltung
formaler Normativbestimmungen an sich schon eine Garantie für soliden Geschäfts-
betrieb erblicken, sondern die das Gedeihen einer landw. Versicherungsgesellschaft
und speziell einer Hagelversicherung in erster Linie von der verantwortlichen Ge-
schäftsführung technisch geschulter Organe in Verbindung mit ausgedehnter Selbst-
verwaltung erwarten.
Dass das Gesetz immerhin einer staatlichen Beaufsichtigung und Oberwachung
des Betriebs die Wege offen zu halten sucht und dadurch das Einschleicben von
Missbrauchen oder Abweichungen vom Geschäftsplan zu erschweren Btrebt, kann
nur gebilligt werden. Nur wird man sich nicht darüber täuschen dürfen, dass die
der Aufsichtsbehörde dadurch zufallenden Aufgaben ebenso delikat als verant-
wortungsvoll sind, und dass der in den Motiven zur Gesetzesvorlage ausgesprochene
Grundsatz, die Staatsbehörde werde jedenfalls weit besser in der Lage sein, Übel-
stände aufzudecken und abzuwehren als die private Kritik und die Versicherten
selbst, keineswegs allgemeine Zustimmung findet. Dass wenigstens die Mitwirkung
technischer Sachverständiger dabei unentbehrlich ist, geben die Motive selbst zu.
In Wahrheit hängt hierbei sehr viel von der richtigen Zusammensetzung und
Tüchtigkeit der Aufsichtsbehörde ab. Das Gesetz bat demgemäss, in Überein-
stimmung mit dem Bismarokschen Rundschreiben vom 4. August 1879, die Aufsioht
Uber alle Versicherungsgesellschaften, die ihren Geschäftsbetrieb Uber mehr als
einen Bundesstaat ausdehnen, einem Reichsaufsichtsamte übertragen, daB aus
dem ganzen Reiche die geeignetsten administrativen und technischen Kräfte an
sich zu ziehen berechtigt ist und einen Versicherungsbeirat zur Seite hat, der aus
sachkundigen, im praktischen Leben stehenden Vertretern der verschiedenen Ver-
sicherungszweige zusammengesetzt ist.
Das Reichsaufsichtsamt hat seinen Sitz in Berlin und besteht aus einem Vor-
sitzenden, 6 ständigen und einer Auzabl nichtständiger Mitglieder. Die ständigen
Mitglieder werden vom Kaiser auf Vorschlag des Bundesrats ernannt, die nicht-
ständigen werden vom Bundesrate gewählt.
Nach § 72 des Gesetzes ist zur Mitwirkung an den Arbeiten des Anfsichts-
amts der bereits erwähnte Beirat gebildet, der nach Bedürfnis vom Vorsitzenden
’) Die Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb darf nach § 7 nur versagt werden:
1. wenn der Geschäftsplan gesetzlichen Vorschriften zuwiderläuft;
2. wenn nach dem Geschäftsplan die Interessen der Versicherten nicht hinreichend ge-
wahrt sind oder die Erfüllbarkeit der aus den Versicherungen sich ergebenden Pflichten
nicht genügend dargetan ist;
3. wenn Tatsachen vorliegen, welche die Annahme rechtfertigen, dass der Betrieb den
Gesetzen oder guten Sitten nicht entsprechen werde. Auch kann die Erlaubnis von
der Stellung einer Sicherheit abhängig gemacht werden.
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442
Pas landwirtschaftliche Versicherungswesen.
berufen wird und durch amtliche, daher geheim zu haltende Mitteilungen in fort-
laufender Verbindung mit dem Aufsichtsamte bleibt.
Die Zeit des Bestehens des Gesetzes vom 12. Mai 1901 ist noch zu kurz,
um in eine kritische Erörterung darüber einzutreten, in welchem Umfange das
KaiBerl. Aufsichtsamt die ihm gestellten Aufgaben erfüllt und mit welchem Erfolge
es die Aufsicht Uber den inneren Geschäftsbetrieb der Hagel-Versicherungsgesell-
scbaften ausübt. Die wohlwollende Hilfsbereitschaft aber, mit der es den einzelnen
Gesellschaften und Gegenseitigkeitsvereinen bei Anpassung der Satzungen und
Versicberungsbedingungen an das neue Gesetz entgegenkam, lässt darauf schliessen,
dass die Beziehungen zwischen den Hagel-Versicherungsgesellschaften und dem
Aufsichtsamte auch nach Emanation des zu erwartenden Gesetzes über den Ver-
sicherungsvertrag ein ungetrübtes, auf gegenseitigem Vertrauen beruhendes sein
und bleiben werden.
Nach § 55 des Gesetzes vom 12. Mai 1901 ist die für die Beurteilung einer
Versicherungsgesellschaft unerlässliche Publizität ihres Geschäftsgangs dadurch ge-
währleistet, dass für jedes verflossene Geschäftsjahr ein Rechnungsabschluss und
ein die Verhältnisse sowie die Entwicklung des Unternehmens darstellender Jahres-
bericht anzufertigen und der Aufsichtsbehörde einzureicben ist.
Versicherungs-Aktiengesellschaften und Versicherungsvereine auf Gegen-
seitigkeit sind verpflichtet, innerhalb des auf das Berichtsjahr folgenden Geschäfts-
jahrs jedem Versicherten auf Verlangen ein Exemplar des Rechnungsabschlusses
und des Jahresberichts mitzuteilen. Im übrigen kann die Aufsichtsbehörde darüber
Bestimmung treffen, inwieweit und auf welche Weise alljährlich der Rechnungs-
abschluss und der Jahresbericht den Versicherten zugänglich zu machen oder zu
veröffentlichen sind.
Vor Erlassung von Vorschriften der in den Abs. 2, 3 bezeichneten Art hat
die aufsichtführende Reichsbehörde den Versicheiungsbeirat zu hören.
Diesen Bestimmungen gemäss hat das KaiBerl. Aufsichtsamt für Privat-
versicherung unter dem 2. Juni 1902 für die grösseren Hagel- und Viehversicherungs-
Unternehmungen die folgenden
Vorschrilten über die Rechnungslegung
erlassen :
I. Die nachfolgenden Vorschriften sind für diejenigen im Deutschen Reiche
tätigen, der Beaufsichtigung durch das Kaiser!. Aufsichtsamt für Privatversicherung
unterstehenden grösseren Versicherungs-Unternehmungen mafsgebend, denen sie
seitens dos Aufsichtsamts mit der Aufforderung zur Befolgung übersandt werden.
Es bleibt Vorbehalten, für die übrigen Unternehmungen, namentlich auch für die
kleineren Vereine im Sinne deB § 53 des Reichsgesetzes Uber die privaten Ver-
sicherungs-Unternehmungen vom 12. Mai 1901 später besondere erleichternde
Vorschriften zu orlassen. Ausländische, zum inländischen Geschäftsbetriebe zu-
gelassene Versicherungs-Unternehmungen haben für ihr gesamtes und für das
inländische Geschäft gesondert Rechnung zu legen. Die Rechnungsvorlagen sind
von den ausländischen Versicherungs-Unternehmungen ebenso wie von den in-
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Hagel Versicherung.
443
ländischen in Reichawährung aufzustellon und in deutscher Sprache abzufassen.
Der Umrechnungssatz ist anzugeben.
II. Der gemäss § 55 Abs. 1 a. a. 0. anzufertigende und dem Kaiserl. Auf-
sichtsamt einzureichende Rechnungsabschluss umfasst:
1. die Gewinn- und Verlustrecbnung nebst Verwendung des Überschusses gemäss
Formular H-V 1;
2. die Bilanz gemäss Formular H-V 2.
Die hier und unter V erwähnten Formulare sind auch für das Format
mafsgebend. Soweit einzelne in den Formularen enthaltene Positionen ffir
eine Unternehmung nicht in Frage kommen, sind sie unter anderweiter
Numerierung der übrigen Posten fortzulassen. Eine Zusammenziehung der
einzelnen gesonderten Posten der Formulare ist nicht gestattet. Eine Unter-
nehmung, welche mehrere Versicherungszweige betreibt, hat für jeden Ver-
sicherungszweig die in Betracht kommenden Positionen in dem Rechnungs-
abschlüsse gesondert aufzustellen.
III. Zur Erklärung der Formulare H-V 1 und H-V 2 wird bemerkt:
Als Schadenreserve ist die Summe der am Ende des Geschäftsjahrs
angemeldeten, aber noch nicht bezahlten Schäden in Ausgabe zu stellen und zwar,
wenn di» Schadensumme noch nicht endgültig feststeht, nach gewissenhafter
Schätzung unter Berücksichtigung der Anmeldung durch die Organe des Ver-
sicherungs-Unternehmens bezw. durch die Versicherten selbst, beim RUckversicherungs-
geschäft in voller Hübe der Anmeldung des ersten Versicherers, jedoch abzüglich
des etwa durch Rückversicherung gedeckten Teiles. Prämieneinnahmen sind im
direkten wie im Rückversicherungsgescbäfte nur aus Bolchen Geschäften einzuBtellen,
für welche im Geschäftsjahre schon ein Risiko läuft. Die Ausgaben für Schäden
und Ruckversicherungsprämien sind für dasjenige Jahr zu buchen, in welchem der
Schaden eintrat bezw. die Rückversicherung in Kraft trat. Ausgaben fUr An-
schaffungen sind für das Anschaffungsjahr zu buchen. In gleicher Weise ist zu
verfahren mit den Ausgaben für Provisionen, Verwaltungskosten usw. Die bei
Hagelversicherungs- Unternehmungen entstandenen Regulierungskosten sind, auch
wenn sie zum Teil aus eigenen Mitteln der Unternehmung, zum Teil aus besonderen
Leistungen der Versicherten oder Abzügen von den Entschädigungen bestritten
werden, in voller Höhe in die Gewinn- und Verlustrechnung einzustellen. Die
gegen Wechsel gestundeten Prämien sind in der Bilanz unter Forderungen, nicht
aber unter Kapitalsanlagen aufzuführen.
IV. Der Jahresbericht, welcher gemäss § 55 Abs. 1 a. a. 0. die Verhältnisse
sowie die Entwicklung des Unternehmens in dem abgelaufenen Geschäftsjahre
darzustellen hat und nach § 55 Abs. 3 a. a. 0. jedem Versicherten auf Verlangen
mitzuteilen ist, hat den Rechnungsabschluss zu enthalten und zu den einzelnen
Positionen die erforderlichen Erklärungen zu geben. Das vorgeschriebene Format
deB Rechnungsabschlusses ist für den Jahresbericht nicht bindend. Insbesondere
ist darin mitzu teilen:
a) welche Versicherungszweige und Versichernngsarten im Geschäftsjahre betrieben
worden sind;
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444
Das landwirtschaftliche Versicherungswesen.
b) wie sich Air die einzelnen Versicherungszweige und Versicherungsarten die
OesamtversicherungsBummen des Geschäftsjahres sowie die Prämien und Schäden
gestellt haben, und zwar unter Berücksichtigung der an die Rückversicherer
abgegebenen bezw. von denselben erstatteten Beträge und unter Vergleichung
mit den gegenüber zu stellenden Zahlen des Vorjahres;
c) wie der Gewinn verteilt und ein etwaiger Verlust satzungsmäasig gedeckt
werden soll;
d) wie sich die Kapitalanlagen und der Zinsgenuss aus denselben gestaltet haben;
auch Uber den etwaigen Verkauf oder Ankauf von Grundbesitz sind Angaben
zu machen. Beim Verkauf ist neben dem erzielten Erlöse zugleich auch der
letzte Bilanzwert des Grundstücks mitzuteilen. Die Gewinne und Verluste aus
Kapitalanlagen sind zu erklären;
e) der Grund für eine etwaige wesentliche Vermehrung der Verwaltungskosten;
f) Zahl, Grund und Ausgang der einzelnen im Geschäftsjahre vorgekommenen
gerichtlichen und schiedsgerichtlichen Schadenprozesse, unter Angabe der Höhe
der einzelnen Streitgegenstände. Über die im Geschäftsjahr unerledigt ge-
bliebenen Schadenprozesse ist -in dem nächstjährigen Jahresberichte weitere
Mitteilung zu machen.
Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit haben im Jahresberichte ferner
anzugeben, ob und in welchem Umfange VersicherungsgescbäAe gegen feste Prämien
betrieben werden (§21 Abs. 2 a. a. 0.); im gegebenen Falle sind nähere Er-
klärungen hinsichtlich dieses GeschäAs aufzunehmen. Auch hat der Jahresbericht
der auf Gegenseitigkeit beruhenden Unternehmungen eine genaue Berechnung über
den eingezogenen bezw. einzuziehenden Nachschuss sowie über einen etwa zu ver-
teilenden Überschuss und zwar unter Berücksichtigung etwa bestehender getrennter
Rechnungsklassen zu enthalten.
V. Ausserdem sind dem Kaiserl. Aufsichtsamte besondere Erläuterungen zum
Rechnungsabschluss einzureichen. Diese haben insbesondere zu enthalten:
a) Eine ziflernroässige Darstellung:
1. der Versicherungsbewegung hinsichtlich der Stückzahl der abgeschlossenen
Versicherungen, der Versicherungssumme in Ab- und Zugang, der Prämien
oder Beiträge in Brutto-, Zuschlags-, Abzugs- oder Nettosummen. Bei
Viehversicherungs-Unternehmungen müssen diese Angaben nach Gattungen
bezw. Abteilungen oder Klassen getrennt aufgefübrt werden. Hierbei ist
auch anzugeben, ob und wo während des Geschäftsjahres Geschäfte im
Auslände betrieben sind;
2. der Schadenbewegung hinsichtlich der Stückzahl, der Brutto-, AbzugB- und
Nettoschadensummen; hei Viehversicherungs-Unternehmungen müssen diese
Angaben nach Gattungen bezw. Abteilungen oder Klassen getrennt auf-
geführt werden;
3. der Versicherungssummen und Prämien hinsichtlich der in Rückdeckung
gegebenen bezw. übernommenen Risiken.
b) Eine Nachweisung über die gemäss § 81 a. a. 0. der Berechnung der Gebühren
für die Aufsichtstätigkeit des Kaiserl. Aufsichtsamts zugrunde zu legenden
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Hagelversicherung.
445
Bruttoprämien, die aus den im Inlande abgeschlossenen Versicherungen im
Geschäftsjahr erwachsen Bind, und Uber die zurückgewährten, von diesen Brutto-
prämien in Abzug zu bringenden Oberschüsse oder Gewinnanteile.
0) Eine Erläuterung der Grundsätze für die Berechnung der Prämienüberträge.
d) Eine spezielle Nachweisung der Verwaltungskosteu (Formular H-V i, B 8b),
wobei insbesondere folgende Beträge einzeln anzugeben und gegebenenfalls zu
erläutern sind: i. Gehälter und andere BezUge der Beamten, 2. Iteisekosten,
soweit sie nicht auf Scbadenregulierungen entfallen, 3. Drucksachen, 4. Porto,
5, Insertionsgebühren, 6. ProzeBskosten, 7. anderweite Verwaltungskosten.
e) Eine Angabe Uber die Beträge, welche von den Rückversicherern als Anteile
zu den Provisionen (Formular H-V 1, B 8a) und zu den sonstigen Verwaltungs-
kosten (Formular H-V 1, B 8 b) gezahlt sind.
f) Eine nähere Darstellung der Berechnung der Tantiemen, und zwar: 1. für den
Aufsichtsrat (Verwaltungsrat), 2. für den Vorstand (Direktion), 3. für Haupt-
bevollmächtigte, 4. sonstige Tantiemen.
g) Eine Angabe, aus welchen Jahren die Rückstände der Versicherten herrübren
(Formular H-V 2, A 2 a).
h) Eine Angabe, aus welchen Jahren die einzelnen Ausstände bei Generalagenten
bezw. Agenten herrübren (Formular H-V 2, A 2b).
1) Ein Verzeichnis der in die Aktiva der Bilanz eingestellten Hypotheken und
Grundschuldforderungeu (Formular H-V 2, A 4a) nach Formular H-V 3.
k) Ein Verzeichnis der in die Aktiva der Bilanz eingestellten Wertpapiere (Formular
H-V 2, A 4 b) nach Formular H-V 4.
l) Ein Verzeichnis der einzelnen Grundstücke (Formular H-V 2, A 5) nach
Formular H-V 5.
Versicherungs-Unternehmungen, deren EinrichtUDgskosten noch nicht getilgt
sind, haben über den Stand der Tilgung eingehend zu berichten (§ 36, Abs. 1,
Ziffer 3 a. a. 0.).
VI. Der Rechnungsabschluss nebst Erläuterungen sowie der Jahresbericht
sind vom Vorstand unterschriftlich zu vollziehen und unter Beifügung einer von
dem Vorstande bescheinigten Abschrift des Protokolls, nach welchem das oberste
Organ den Rechnungsabschluss genehmigt hat, binnen zwei Monaten nach der
Genehmigung, jedoch nicht später als sieben Monate nach Schluss des Geschäfts-
jahres dem Kaiser!. Aufsichtsamt einzureichen. In der gleichen Frist hat der
Vorstand auf Kosten der Unternehmung den Rechnungsabschluss (Gewinn- und
Verlustrechnung, Bilanz) im Deutschen Reichs-Anzeiger sowie in den sonstigen zu
den Veröffentlichungen der Unternehmung bestimmten Blättern zu veröffentlichen.
Die Belagsblätter Uber die Veröffentlichung sind dem Kaiser). Aufsichtsamte
zusammen mit den Rechnungsvorlagen einzureichen.
VII. Die Vorschriften Uber die Rechnungslegung finden zuerst für das naoh
dem 31. Dezember 1901 beginnende Geschäftsjahr Anwendung.
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44G
Das landwirtschaftliche Versicherungswesen.
A. Einnahme.
Gewinn- and
für das Geschäftsjahr
i. Vortrag aus dem Vorjahre
i. Überträge (Reserven) ans dem Vorjahre ....
a) fli r noch nicht verdiente Prämien (Prämien-
tiberträge)
b) Schadenreserve
c) sonstige Überträge (getrennt nach Gattaugen
und Summen)
3. Prämieneinnahme abzüglich der Ristorni:
a) Prämien (Vorprämien):
«) für direkt geschlossene Versicherungen . .
ß) für übernommene Rückversicherungen . .
b) Nachsch ttse prämien:
ct) für direkt geschlossene Versicherungen . .
ß) für übernommene Rückversicherungen . .
4. Nebenleistnngen der Versicherten:
a) Legegelder (Sicherheitsleistungen)
b) Eintrittsgelder
c) Policegebühren
d) anderweit
5. Erlös aus verwertetem Vieh
6. Kapitalerträge:
a) Zinsen
b) Mietserträge
7. Gewinn ans Kapitalanlagen:
a) Kursgewinn
«) realisierter
ß) buchmässiger
b) sonstiger Gewinn
8. Sonstige Einnahmen (getrennt nach Gattungen und
Summen)
9. Verlust
Gesamt-Einnahme
4.
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Hagelversicherung.
447
Formular H-V 1.
Verlust-Rechnung
vom bis
B. Ausgabe.
i. Rückversichernngsprämien
i. Entschädigungen abzüglich des Anteils der Rück-
versicherer:
a) für regulierte Schäden
«) aus dem Vorjahre
fl) aus dem laufenden Jahre
b) Schadenreserve
3. Überträge (Reserven) anf das nächste Geschäftsjahr:
a) für noch nicht verdiente Prämien abzüglich des
Anteils der Rückversicherer (Prämienttberträge)
b) sonstige Überträge (getrennt nach Gattungen
und Summen)
4. Regulierungskosten
5. Zum Reservefonds (mit näherer Bezeichnung der
Überweisung
6. Abschreibungen anf:
a) Immobilien
b) Inventar
c) Forderungen
d) Org&nisations- (Einrichtung*-) Kosten des ersten
Geschäftsjahrs (behnfs Amortisation) . . . .
e) anderweit (getrennt nach Gattungen und
Summen)
7. Verlust ans Kapitalanlagen:
a) Kursverlust
o) an realisierten Wertpapieren
ß) buch massiger
b) sonstiger Verlust
8. Verwaltungskosteu abzüglich des Anteils der Rück-
versicherer:
a) Provisionen und sonstige Bezüge der Agenten usw.
b) sonstige Verwaltungskosten
9. Stenern, öffentliche Abgaben und ähnliche Auf-
lagen
to. Sonstige Ausgaben (getrennt nach Gattungen und
Snmmen)
rt. Gewinn (welcher wie folgt verwendet wird) . .
Gesamt-Ausgabe
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448
Das landwirtschaftliche Versicherungswesen.
A. Aktiva.
Bi-
für den Schluss des
1. Forderungen an die Aktionäre für noch nicht ein-
gezahltes Aktienkapital, bezw. bei Gegenseitigkeits-
vereinen Forderungen an die Garantiefondszeichuer
wegen der nicht bar gedeckten Obligos (die Art
der Deckung — Wechsel, Schuldscheine usw. — ist
anzugeben)
2. Sonstige Forderungen:
a) Rückstände der Versicherten
b) Ausstände bei General-Agenten und Agenten .
c) Guthaben bei Banken ...
d) Guthaben bei anderen Versicberuugsnnter-
nehmungen
e) im folgenden Jahre fällige Zinsen, soweit sie
anteilig auf das laufende Jahr treffen . . .
f) anderweit (getrennt nach Gattungen und
Summen)
3. Kassen bestand
4. Kapitalanlagen:
») Hypotheken und Grundschulden
b) Wertpapiere
c) Darlehen auf Wertpapiere
d) Wechsel
e) anderweit (getrennt nach Gattungen und
Summen) . |
5. Grundbesitz
6. Inventar
7. Sonstige Aktiva (getrennt nach Gattungen und
Summen)
8. Noch zu deckende Organisation«- ( Einrichtung*-)
Kosten (bei Gegensei tigkeitsvereineu und von ein-
zelnen Personen betriebenen Anstalten) ....
9. Verlust
Gesamtbetrag
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Hagelversicherung.
449
Formnlar H-V 2.
lani
Geschäftsjahrs 19
B. Passiva.
1. Aktienkapital, bei Gegenseitigkeitsvereinen Betrag
des etwaigen Garantiefonds
2 Überträge auf das nächste Jahr, zu a und b nach
Abzug des Anteils der Rückversicherer:
a) für noch nicht verdiente Prämien (Prämien-
Oberträge)
b) Schadenreserve
c) anderweit (getrennt nach Gattungen und
Summen) I
3. Hypotheken und Grnndschulden sowie sonstige in
Geld zu schätzeude Lasten (Reallasten, Renten usw.)
auf den Grundstücken No. 5 der Aktiva) ....
4. Barkautionen
5. Sonstige Passiva:
a) Guthaben anderer Versicberungsnnteruehmnngen
b) anderweit (getrennt nach Gattungen und
Summen)
6. Reservefonds:
Bestand am 1. Jannar 19 (bei Beginn des
Rechnungsjahrs)
Hierzu sind getreten gemäss § der
Satzung
zusammen
Davon sind gemäss § der Satzung znr
Deckung der Ansgaben verwendet I
bleiben
7. Spezialreserven:
Bestand am 1. Jannar 19
Hierzu sind getreten ■
zusammen
Davon sind verausgabt I
bleiben
8. Gewinn
Gesamtbetrag
Mettzen, Boden des prenss. Staates. VIII. 22
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450
Das landwirtschaftliche Versicherungswesen.
Formular H-T 3.
Verzeichnis der in die Aktiva der Bilanz eingestellten Hypotheken and
Gtrandschaldforderangen
mit den folgenden Rubriken:
1. Laufende Nummer.
2. Bezeichnung der beliehenen Grundstücke.
3. Wert der beliehenen Grundstücke.
4. Unterlagen für die Bewertung der beliehenen Grundstücke.
5. Betrag des Hypotheken-Darlehns.
6. Zinsfusa.
7. Forderungen, welche etwa dem Hypothekcn-Parlehn Torangehen.
8. Bemerkungen.
Formular H-T 4.
Verzeichnis der in die Aktiva der Bilanz eingestellten Wertpapiere
mit den folgenden Rubriken:
1. Laufende Nummer.
2. Genaue Bezeichnung der einzelnen Wertpapiere.
3. Nennwert der einzelnen Wertpapiere.
Die Papiere sind eingekauft:
4. Im Jahre.
5. Damaliger Kurs.
6. Zum Preise (Anschaffungspreis) Mk. Pf.
Kurs am Schlüsse des Geschäftsjahrs:
7. Tageskurs.
8. Gesamtkurswert Mk. Pf.
Die Papiere sind in die Bilanz eingestellt:
9. Zum Kurse von.
10. Mit einem Gesamtkurswerte von Mk. Pf.
11. Bemerkungen. (Hier ist bei den einzelnen Wertpapieren anzugeben, wo sie als Kaution
hinterlegt sind.)
Formular H-T >■
Verzeichnis der einzelnen Grundstücke
mit den folgenden Rubriken:
1. Bezeichnung des Grundstücks.
2. Bilanzwert.
3. Wert des Grundstücks und Unterlagen für die Bewertung.
4. Etwaige hypothekarische Belastung mit Angabe des Zinsfnsses.
5. Art des Grundstücks. (Hier ist anzugeben, wozu das Grundstück dient, insbesondere
ob es Geschäftsräume für die Unternehmung enthält.)
Die Einstellung unrichtiger Angaben in die oben mitgeteilten Formulare für die
Rechnungslegung unterliegen der Strafe gemäss §111 des Reichsgesetzea über die privaten
Versicherungs-Unternehmungen, nach welchem die Mitglieder des Vorstandes und Aufsichts-
rates oder eines ähnlichen Organs sowie die Liquidatoren eines Versicherungsvereius auf
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Hagel Versicherung.
451
Gegenseitigkeit mit Gefängnis bis zn einem Jahre und zugleich mit Geldstrafe bis za
20000 Hk. bestraft werden, wenn sie wissentlich in ihren Darstellungen, in ihren Über-
sichten Aber den Vermügcnsstand des Vereins unwahr darstellen oder verschleiern. Zugleich
kann anf Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte erkannt werden. Sind mildernde Umstände
vorhanden, so kann ausschliesslich auf die Geldstrafe erkannt werden. Betreffs der Aktien-
gesellschaften enthalten ähnliche Bestimmungen der § 314 Ziff. 1 des Handelsgesetzbuches.
In einer Besprechung des Gesetzentwurfs Aber den Versicherungsver-
trag kann hier nur ganz kurz eingetreten werden, da er dem Reichstage erst in
der nächsten Session zur Beschlussfassung vorliegen wird.
Wie bereits angedeutet, bezweckt der neue Gesetzentwurf die einheitliche
Regelung des privaten Versicherungsrecbts und damit die Herbeiführung
einer weiteren Einheit der bürgerlichen Rechtsordnungen im Deutschen Reiche.
Er will, mit anderen Worten, die Lücke ausfüllen, die dos Gesetz vom 12. Mai 1901
gelassen hatte, indem es die dem Privatrechte angehörenden Verhältnisse zwischen
dem Versicherer und dem Versicherten ordnet und die Rechte und Pflichten, welche
beiden aus dem Vertrage erwachsen, zweifellos feststem. Auch die auf die privat-
rechtliche Ordnung des Versicherungswesens gerichteten Bestrebungen reichen der
Zeit nach weit zurück.
8chon der preussische Entwurf zum Handelsgesetzbuche von 1857 hatte nach
dem Vorgänge Württembergs von 1839 eine umfassende Regelung des Versicherungs-
wesens vorgesehen, und der im Jahre 1874 aufgestellte Plan für die Ausarbeitung
eines Bürgerlichen Gesetzbuchs sprach Bich dafür aus, dass die in Verbindung mit
dem Bürgerlichen Gesetzbuche zu bewirkende Revision des Handelsgesetzbuchs
sugleioh das Privat- Versiohernngsrecht reichsgesetzlich regeln solle.
Gleichwohl nahm man davon vorläufig Abstand, um nicht durch stoffliche
Überhäufung die Revision zu erschweren, und beliess das Versicherungsrecht zunächst
der Landesgesetzgebung, wenn man sich auch genötigt sah, einzelne, das handels-
rechtliche Gebiet berührende Fragen bereits durch das Gesetz vom 12. Mai 1901
reichsgesetzlich zu regeln. 80 galten beispielsweise gemäss §§ 16 und 53 dieses
Gesetzes für alle Versicherungsvereioe auf Gegenseitigkeit grösseren Umfangs die
für Kaufleute im ersten und dritten Buche des Handelsgesetzbuchs gegebenen
Vorschriften, mit alleiniger Ausnahme der §§ 1 — 7, und auch sonst sind noch
einige, den Versicherungsvertrag berührende Fragen im Zusammenhangs mit ver-
wandten Gegenständen in dem Gesetze vom 12. Mai 1901 behandelt worden (vergl.
Begründung des Gesetzentwurfs über den Versicherungsvertrag).
Der die Hagelversicherung betreffende Titel 3 des zweiten Abschnittes des
Gesetzentwurfs umfasst nur wenige Paragraphen und ist der kürzeste Titel des Entwurfs.
Man möchte daraus vielleicht auf die Absicht des Gesetzgebers schliessen, hier der
Vertragsfreiheit keine lästigen Schranken zu ziehen und den praktischen Bedürfnissen
im Hagel-Versicherungswesen die grösBtmögliche Freiheit zu gewähren; diese An-
nahme erweist sich indessen bei näherer Betrachtung des Gesetzentwurfs als irrig,
da der Hagel-Versicherungsvertrag andererseits wieder in sehr weitgehendem Mafse
den allgemeinen Vertragsbestimmungen des Entwurfs unterstellt ist, die freilich
29«
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452
Dan landwirtschaftliche Versicherungswesen.
für die Hagelversicherung nur in beschranktem Mafae von Wert Bind. Teils nämlich
wird durch diese Bestimmungen die Vertragsfreiheit unnötig beschränkt, teils wird
der Eigenart des Hagel- VersicherungBzweiga dabei nicht immer Rechnung ge-
tragen.
Von dieser Auffassung ausgehend, haben sowohl die Aktiengesellschaften wie
die Gegenseitigkeitsvereine in besonderen Eingaben ihre Wünsche and Bedenken
geäussert, und insbesondere haben die letzteren in ihrer Eingabe vom 17. März 1904
den dringenden Wunsch ausgesprochen, es mochten dem die Hagelversicherung
speziell behandelnden Abschnitt zwei neue Paragraphen vorangestellt werden,
deren einer alle diejenigen im Entwürfe enthaltenen allgemeinen Bestimmungen
zu bezeichnen habe, welche für den Hagel-VersicherungBvertrag nur partielle
resp. gar keine Geltung haben, während der andere alle diejenigen Bestimmungen
enthalten mOge, die für den Hagel- Versicherungsvertrag nur unter bestimmten
Voraussetzungen gelten sollen.
Da es sich zunächst noch um eine lex ferenda handelt, so kann in diesem
geschichtlich referierenden Bericht in eine Einzelkritik dieser technischen Bedenken
nicht näher eingetreten werden, zumal der Reichstag darüber das entscheidende
Wort noch nicht gesprochen bat.
Nioht unerwähnt mag indessen bleiben, dass der Entwurf ursprünglich im
§ 104 den beachtenswerten Grundsatz aufstellte, die im Versicherungsverträge ge-
nannte Wertsumme des versicherten Objekts habe kurzweg als Taxe zu gelten.
Freilich unterliess er es, die vollen Konsequenzen aus diesem Grundsätze zu ziehen
und bat ihn in dem dem Reichstag schliesslich vorgelegten Entwürfe nicht auf-
recht erhalten. Man wird das aus verschiedenen Gründen bedauern dürfen, doch
ist eine Wiederherstellung des Entwurfs von 1903 ausgeschlossen.
Bekanntlich setzt sich die Versicherungssumme aus 2 Faktoren zusammen:
aus dem zu erwartenden Ernteertrage und aus dem Verkaufswerte der zn
gewinnenden Feldfrüchte. Beides ist bei Abschluss des Vertrages noch nicht mit
Sicherheit zu bestimmen; die Versicherungssumme behält daher in jedem Falle
etwas problematisches und arbiträres. Um nun im Schadenfalle die Schätzung
nicht allzusehr zu erschweren, ist es schon jetzt bei den meisten Gesellschaften
üblich geworden, an dem vom Versicherten im Anträge angegebenen Verkaufs-
werte pro Zentner (oder 100 kg) nicht zu rütteln, dagegen eine Minderung der
Entschädigungsleistung für sich in Anspruch zu nehmen, wenn nach Ansicht der
Schätzer der tatsächliche Fruchtstand dem im Anträge angenommenen
Ernteertrage nicht entspricht. Damit wird natürlich der eigentliche Begriff
einer Taxe nicht verwirklicht, der eben darin besteht, dasB der Versicherungswert
eines Objekts von vornherein durch Vereinbarung auf einen bestimmten Betrag
festgesetzt wird. Von dieser Anschauung ausgehend, haben denn auch schon jetzt
einige Gesellschaften — darunter der grösste Gegenseitigkeitsverein — die Un-
antastbarkeit der bei Abschluss des Vertrags vereinbarten Wertsumme in ihre
Versicherungsbedingungen aufgenoromen (sogen. Nichtreduktion) und damit den
Begriff der Taxe bis in seine Konsequenzen hinein verwirklicht. So weit ging
indessen selbst der Entwurf von 1903 nicht, der im § 52 zwar die prinzipielle Bedeutung
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Hagelversicherung.
453
der „Taxe“ als einer vorweg vereinbarten Wertsumme, die dem versicherten Objekte
bei Eintritt des Schadenfalles beigelegt werden soll, anerkannte, gleichwohl aber
hinzufügte: „es sei denn, dass sie (die vereinbarte Summe) den wirklichen Ver-
sicherungswert in diesem Zeitpunkte erheblich (?) übersteigt“.
Durch diese dehnbare Hegriffsbestimmung wurde natürlich der Wert des früheren
§ 104 des Entwurfs in hohem Mafse in Frage gestellt — ja bedeutungslos.
Abschliessend für die Darstellung der rechtlichen Entwicklung des Hagel-
Versicherungswesens sei an dieser Stelle noch bemerkt, daBs die früher in steigendem
Mafse aus Interessenkreisen auftaucbenden Verstaatlichungavorschliige der Hagel-
versicherung bisher eine Förderung seitens der Regierungen nicht gefunden haben
und dass auch der vor etwa 15 Jahren vom Landfeuersozietätsdirektor von Hülsen
angeregte Gedanke, die Hagelversicherung in den einzelnen Provinzen Preussens
naoh Analogie der Feuersozietäten mit den Provinzialverwaltungen zu verbinden,
die so geschaffenen Hagelsozietäten aber durch einen Zentralverband mit gemein-
samer Kasse zu gegenseitigem Gewinn- und Verlust-Ausgleich vorwalten zu lassen,
mit seinem genialen Autor zu Grabe getragen ist.
Nur im Königreiche Bayern ist der Versuch, eine auf den Grundsätzen der
Gegenseitigkeit beruhende öffentliche Landes-Hagelversicherungsanstalt mit staat-
licher Subvention ins Leben zu rufen, im Jahre 1884 verwirklicht worden. Diese
Anstalt hat während ihres Hestehens mit wechselndem Glücke gearbeitet, hat aber
nach 2ojährigem Bestehen eine sehr erhebliche Versicherungssumme gewonnen, die
nicht nur auf eine korrekte Verwaltung, sondern auch auf das dringende Bedürfnis
schliessen lässt, das im Königreiche Bayern für eine derartige Anstalt vorhanden
ist. Da sie sich nur auf bayerische Landwirte beschränkt, so dürfen sie aus dieser
Besprechung ausscheiden.
Die übrigen süddeutschen Staaten haben diesen Weg nicht beschritten,
vielmehr haben zunächst Württemberg und Baden, später auch die Reichslande und
endlich das Grossherzogtum Hessen Staatsverträge mit der Norddeutschen Hagel-
Versicherungsgesellschaft abgeschlossen, durch welche den versicherungBhedürftigen
Landwirten der bezüglichen Staaten unbeschränkte Gelegenheit geboten ist, bei der
auf Gegenseitigkeit gegründeten Gesellschaft zu versichern. Es ist zu diesem
Zwecke in jedem der genannten Staaten ein behördlich geleiteter Hagelfonds gebildet
worden, der gegen Einzahlung fester Zuschläge die wechselnde Nachschusspflicht
für die Versicherten übernimmt. Das System, welches übrigens die Konkurrenz
andrer Gesellschaften nicht ausschliesst, hat sich bisher bewährt und zu Bedenken
seitens der Kontrahenten keinen Anlass geboten.
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454
Das landwirtschaftliche Versicherungswesen.
Wenden wir uds nun zu einer kurzen Schilderung der faktischen Entwicklung
des Hagel-Versicherungswesens in Deutschland seit 1866, so wird diese Periode
nicht nur durch ein allgemeines Anwachsen des Geschäftsbetriebs, sondern ins-
besondere durch den energischen Aufstieg des Gegenseitigkeitsprinzips charak-
terisiert.
Zwar schien es anfangs, als wolle das Eingehen mehrerer kleiner — selbst
alter — Gegenseitigkeitsvereine auch nach 1866 seinen Fortgang nehmen und als
beweise beispielsweise das Aufhören einer so soliden Gesellschaft, wie der Erfurter,
die Minderwertigkeit des GegenseitigkeitsprinzipB auf dem Gebiete der Hagel-
versicherung; bald aber änderte sich die Lage der Dinge, denn während allerdings
nach wie vor einige, nicht einmal immer ohne das nötige technische Geschick
verwaltete Vereine der Ungunst lokaler Verhältnisse zum Opfer fielen, erhob sich
andererseits die im Jahre 1869 gegründete Norddeutsche Hagel-Versicherungs-
gesellschaft so schnell und nachhaltig, dasB sie zurzeit für sich allein etwa a/4 der
Versicherungssumme aller 5 Aktiengesellschaften zusammen und fast ljt der ge-
samten Hagelversicherung Deutschlands umfasst.
Die Versicherungssumme der bedeutenderen Gegenseitigkeitsvereine betrag
im Jahre 1866 nur 97 Mill. Taler (= 291 Mill. Mark); die der damals bestehenden
sechs Aktiengesellschaften — von denen inzwischen die Preussische eingegangen
und in eine Gegenseitigkeitsgesellschaft umgewandelt ist — dagegen 230 Mill.
Taler = 690 Mill. Mark.
Im Jahre 1906 — dem letzten statistisch abgeschlossenen — dagegen waren
bei den grösseren Gegenseitigkeitsgesellschaften Erntewerte von rot. 1586 Mill.,
bei den fünf noch bestehenden Aktiengesellschaften dagegen nur von rot. 1120 Mill.
Mark versichert, so dass die Versicherungssumme der Gegenseitigkeitsgesellschaften
inzwischen um mehr als 445 °/0, die der Aktiengesellschaften dagegen trotz un-
antastbarer, ja vorzüglicher Verwaltung nur um ca. 60 #/0 angewacbsen ist und,
unter Mitberücksichtigung der lokalen Gegenseitigkeitsverhände, kaum noch */4 der
gesamten, gegen Hagelschaden versicherten Werte umfassen dürfte.
Insbesondere war die Entwicklung der 1869 gegründeten Norddeutschen
Hagel-Versicherungsgesellschaft auf Gegenseitigkeit zu Berlin eine rasch aufsteigende
zu nennen, wie nachstehende Zahlen beweisen;
I.
Geschäftsjahr 1869
2 797
Policen
mit
13,5 Mill. Mark
Ver8.-Summe.
5-
* 1873
12049
n
»
126.8 „ n
n
IO.
„ 1878
23500
T>
n
232.9 -
»»
>5-
* «883
523'5
TT
n
372,9 a a
n
20.
* 1888
57 499
n
n
45°, 1 a
n
*5-
» 1893
75655
n
r
595-7 a
n
38-
„ 1906
162360
T
7»
855,5 a
n
Auch die nächst der „Norddeutschen“ grösste Gegenseitigkeitsgesellschaft,
die Schwedter, welche zugleich Feuerversicherung betreibt, hat seit 1866 und
insbesondere in den letzten Jahrzehnten eine bedeutende Steigerung der Ver-
sicherungssumme erfahren.
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Hagel Versicherung.
455
Sie betrug 1866 noch nicht voll
60 Mill.
Mark,
1889 .'
100 „
*
*899
*°M »
n
1 906
*87,7 „
n ■
Im einzelnen war der Versicberungsstand der grösseren Hagel-Versicherungs-
gesellschaften im Jahre 1906 folgender:
I. Aktiengesellschaften:
Vers.-Summe Zunahme gegen 1905
Magdeburger 380858057 18818489
Die Union 241257929 753*5°
„ Kölnische 252659486 11952369
„ Elberfelder 141285996 954I053
„ Berliner • • 103950179 6756000
Summa 1120011647 47821061
II. Grössere Gegenseitigkeitsgesellschaften:
Vers.-Summe
Zunahme
Abnahme
Die Norddeutsche ...
855590890
11894013
—
„ Schwedter
287680760
25589117
—
, Mecklenburger ....
76111 800
2 385 900
—
„ Preuasische
68307455
—
1 416860
Der Ostdeutsche Verband
68399118
85343*3
—
Di© Ceres
62017070
4443 *9°
—
, Borussia
55«45°87
7090655
—
„ Greifswalder
54904300
5 840400
—
„ Leipziger
58044 060
>35>935°
—
Summa
1 586300540
79*97048
1 416860
(Die kleineren und lokalen Gegenseitigkeitsvereine sind ausser Betracht ge-
lassen.)
Die Verwaltungskosten betrugeu im Jahre 1906 für 100 Mk. Versicherungs-
summe:
I. Bei den Aktiengesellschaften:
x. Bei
der Magdeburger Aktiengesellschaft .
26.37
Pf.
2. Bei
der Union,
„
• • ■ **,73
„
3. Bei
der Kölnischen
. . . 17,17
n
4. Bei
der Elberfelder
r»
. 23,18
n
5. Bei
der Berliner von 1832,
fi
. . . 28,00
n
II. Bei den GegenBeitigkeitsgesellschaften.
A. Bei den zugleich Feuerversicherung betreibenden:
1. Der Schwedter . . rot. 9,9 Pf.
2. Der Mecklenburger „ 5,9 „ exkl. Verzinsung eines Lagegeldes von
1 °/0 der Vers.-Summe.
3. Der Greifswalder . „ 2,0 „ exkl. Verzinsung eines Lagegeldes von
1 °/# der Vers.-Summe.
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456
Das landwirtschaftliche Versicherungswesen.
B. Bei den nur Hagelversicherung betreibenden:
1. Der Norddeutschen . . . . 16,19 Pf.
2. Der PreussiBchen 32,42 „
3. Dem Ostdeutschen Verband 10,82 „
4. Der Ceres 42,51 „
5. Der Borussia 43,43 „
6. Der Leipziger 31,30 „
Was endlich die Höhe der von den einzelnen Gesellschaften er-
hobenen Jahresbeiträge betrifft, so unterlassen wir einen Vergleich derselben
aus dem durchschlagenden Grunde, weil jeder derartige Vergleich unbedingt irre-
fähren muss, wenn er nicht auf gleicher Basis beruht, d. i. wenn niobt das
Geschäftsgebiet, die Entschädigungsgrenze und die Gefahrenstufen der beiderseitigen
Risiken die gleichen sind. Man kann selbstverständlich die Höhe der Durchschnitts-
beiträge einer nur in bagelgünstigen Provinzen arbeitenden Gesellschaft nicht mit
denen einer Uber das ganze Reich verbreiteten vergleichen und ebensowenig die
Prämien einer erst von io°/0 ab entschädigenden mit denen einer schon von 6 °/#
ab Ersatz leistenden usw.
Die Wertschätzung der einzelnen Gesellschaften wird sich daher jeder
Landwirt aus deren Geschäftsberichten und Rechnungsabschlüssen, sowie aus den
Erfahrungen bilden müssen, die er selbst oder seine Nachbarn als Versicherungs-
nehmer machen. So wertvoll daher auch die JahreBtabellen und Zahlenreihen
unserer angesehenen Versicherungskalender für denjenigen sein mögen, der sich
bei ihrem Studium jederzeit der Voraussetzungen bewusst bleibt, unter denen
derartige Zahlen überhaupt mit Vorteil zu loBen sind, so führen eie doch den Laien
zu leicht irre, als dass wir uns veranlasst sehen könnten, auch unsererseits durch
Aufstellung bezüglicher Tabellen die auf diesem Gebiet herrschende, nicht immer
tendenzfreie Zahlenfülle noch zu vermehren.
Nachträglich ist diesen Ausführungen noch hinzuzufügen, dass die Jahre 1905
und 1906 für die Hagelversicherung die schwersten gewesen Bind, die dieser
Versicherungszweig kennt. Die Beiträge, welche die Gegenseitigkeitsvereine durch-
schnittlich für 100 Mk. Versicherungssumme erheben mussten, schwanken zwischen
113 und 204 Pf., während die Mehrzahl der Aktiengesellschaften nicht nur ihre
Reserven, sondern auch erhebliche Teile des Aktienkapitals zur Deckung der Ver-
pflichtungen heranziehen mussten. Nur die Union und die Berliner von 1832
waren im Jahre 1906 in der Lage, ihren Aktionären 25 resp. ö°/0 Dividende zu
zahlen. Dass trotzdem keine der Gesellschaften in Zahlungsschwierigkeiten geraten
ist, zeugt bei den Aktiengesellschaften für ihre solide Fundierung, bei den
Gegen8eitigkeitsvereinen für ihre Kreditwürdigkeit.
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Viehversicherung.
Von
Gans Edlem Herrn zu Putlitz Gross-Pankow.
Die Viehversicherung ist bis zur Gegenwart der am wenigsten entwickelte
Zweig des Versicherungswesens geblieben, obwohl sohon vor sehr langer Zeit Ver-
sicherungen bestanden haben und die Notwendigkeit zur Versicherung bei den
kleinen Viehbesitzern ausserordentlich grosB ist, da der Viehbestand häufig den
grössten und wertvollsten beweglichen Besitz des Viehbesitzers darstellt, und zu
den ViehbeBitxern müssen in allen preussischen Provinzen auch die ländlichen
Arbeiter gezahlt werden, die sich in den östlichen Teilen sogar mit Kuhhaltung,
fast überall aber mit Schweinehaltung befassen.
Die einfachste Form der Versicherung ist der Zusammentritt einer Anzahl
von Viehbesitzern einer Gemeinde oder eines Gutsbezirkes zu einem Verbände, der
sich verpflichtet, bei dem eintretenden Tode eines Stuckes Vieh dieses zu ersetzen.
Meist wird bei Rindvieh eine feste Summe für das Stück angesetzt, und geht ein *
Tier ein, so wird die Summe von den Teilnehmern aufgebracht, nachdem der Erlös
aus der Verwertung des meist notgeschlachteten Tieres abgezogen worden ist.
Derartige Vereinigungen gibt es unzählige, sie unterstehen aber keiner Kontrolle,
haben meist keine geschriebenen Satzungen und lösen sich häufig bald wieder auf,
wenn mehrere Schäden hintereinander den Mitgliedern zu grosse Opfer auferlegt haben.
Die unleugbaren Vorteile eines so einfachen Verfahrens liegen in dem Fehlen
aller Verwaltungskosten und in der Aufsicht, die eine kleine Vereinigung ausUben
kann, um sich vor Betrug zu schützen. Das EinBtellen von krankem Vieh wird
durch diese Aufsicht verhindert; vorsichorungstechnisch aber können solche Ver-
einigungen erfabrungsmässig nichts leisten, weil das Risiko auf eine zu geringe
Anzahl von Schultern verteilt ist, und statistisch ist der Umfang dieser Ver-
sicherungen nioht festzustellen.
Den Kuhkassen, Kubladen usw. haben sich vereinzelt Schweine-Versicherungen
angeechlossen, die sich vielfach auf eine Reihe von Ortschaften oder auf ganze Kreise
erstrecken. Da, wo grössere Besitzer oder der Landrat des Kreises sich dieser
Kassen angenommen haben, konnten sie vereinzelt Tüchtiges leisten, Abschlüsse
kommen aber meist nicht zur öffentlichen Kenntnis, und es ist infolgedessen un-
möglich, eine Zusammenstellung vorzunehmen, die ein vollständiges Bild des kleinen
Vereinswesens gibt.
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458
Pa» landwirtschaftliche Versicherungswesen.
Nach dem Versicherungsgesetze aus dem Jahre 1901 sind alle derartigen
Vereine anzeigepflichtig und bedürfen auch der Konzession, sobald sie geschriebene
Satzungen und derartige Bedingungen haben. Sie unterstehen aber nur dann dem
Kaiserlichen Aufsichtsamte für Privatversicherung, wenn sich ihr Geschäftsbetrieb
auf mehrere Bundesstaaten erstreckt.
Ober die griisseren Versicherungen, die in Preussen arbeiten, geben nach-
folgende Tabellen des Kaiserlichen AufsichtaamteB für Privatversicherung Auskunft.
In diesen Tabellen sind für die Namen der Unternehmungen folgende Ab-
kürzungen verwendet:
Berlin, Allg. Deutsche V.-V.-G. . . für: Allgemeine Deutsche Vieh- Versicherungs-Gesell-
schaft a. G. zu Berlin.
„ Zentral-V.-V.-V „ Zentral-Viehversichemngs-Verein in Berlin.
„ Veritas „ Veritas, Berliner Vieh-Versicherungs-Gesell-
Bchaft a. G.
„ V.-V.-B. für Deutschland . . „ Vieh-Versichernngs-Bank fllr Deutschland von
1861 a. G. in Berlin.
Bremen, Bremer V.-V.-G „ Vieh - Versicherung» - Gesellschaft auf Gegen-
seitigkeit zu Bremen.
Cßthen, Anhaitische V.-V.-B. . .. „ Anhaitische Vieh-Versichernngs-Bank auf Gegen-
seitigkeit in Cöthen.
Dresden, Sächsische V.-V.-B. ... „ Sächsische Vieh-Versichernngs-Bank in Dresden.
„ Vaterländische V.-V.-G. . . „ Vaterländische Vieh-Versicherungs-Gesellschaft
zu Dresden.
Erfurt, Erfurter V.-V.-V „ Erfurter Vieh-Versicherungs-Verein.
Halle, Halensia „ Halensia, Versicherungs-Gesellschaft auf Gegen-
seitigkeit zu Halle a. S.
Hamburg, Norddeutsche V.-V.-G. . . „ Norddeutsche Vieh-Versicherungs-Gesellschaft
auf Gegenseitigkeit zu Hamburg.
Karlsruhe, Badische Pf.-V.-A. ... „ Badische Pferde-Versichernngs-Anstalt zu Karls-
ruhe (Baden).
Kßln, Rheinische V.-V.-G „ Rheinische Vieh-Versichernngs-Gesellschaft auf
Gegenseitigkeit zu Kain a. Rh.
Perleberg, Perleberger V.-V.-Q. . . „ Perleberger Vieh-Versicherungs-Gesellschaft auf
Gegenseitigkeit zu Perleberg.
Plau, Plauer V.-V.-G Vieh- Versicherung»- Gesellschaft auf Gegen-
seitigkeit zu Plan i. Meckl.
Schwerin, Schweriner V.-V.-G. . . „ Vieb-Versicherungs-Gesellscbaft auf Gegen-
seitigkeit zu Schwerin i. Meckl.
Speyer, Pfälzischer V.-V.-V. ... „ Pfälzischer Vieh-Versicherungs-Verein zu Speyer.
Stuttgart, Stuttgarter Pf.-V.-G. . . „ Stuttgarter Pferde-Versicherungs-Gesellschaft.
l.'lzen, Clzener V.-V.-B „ Ülzener Vieh-Versicherungs-Bank a. G. zu Ülzen.
Wittenberge, Prignitzer V.-V.-G. . „ Prignitzer Vieh-Versicherungs-Gesellschaft auf
Gegenseitigkeit zu Wittenberge.
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Umlang der Viehrersicherung im Geschäftsjahre 1902.
Vieh Versicherung.
159
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des Gesamtumfangs in selbstabgeschlossene Versicherungen und in Rttckdeeknng übernomuiene Versicherungen beruht auf Schätzung
nach Malsgabe der für beide Arten von Versicherungen eingenommenen Prämien.
Vergleich des Gegchäftojahra mit dem Vorjahre
460
Das landwirtschaftliche Versicherungswesen.
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Viehversichernng.
401
Gewinn- und Verluetreohnnng für 1902.
Einnahmen.
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Venücheningsuntenieb nmng
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Sonstige Nebenleistungen
der Versicherten
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Berlin . . .
Allg. Deutsche V.-V.-G.
150719
—
3025 1 174
1 462
2.
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Zentral-V.-V.-V. . . .
497 7«
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1 942 4 267
515
i
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Veritas
259 772
—
— 2 648
—
4
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Y.-V.-B. für Deutschland
138215
—
— 9843
—
5.
Bremen . .
Bremer V.-V.-G. . . .
21 744
-
186 383
I 070
6.
Göthen . . .
Anhaltische V.-V.-B.
S> 53*
—
1 108 —
—
7.
Dresden . .
Sächsische V.-V.-B. . .
922 196
-
22 45I 26 701
229711)
8.
„ . .
Vaterländische V.-V.-G.
308 355
—
19980 6444
225
9
Erfurt , . .
Erfurter V.-V.-V. . .
in 317
—
4 226 3 909
465
10
Halle . . .
Halensia
89 501
—
3 9>2 388
—
1 1
Hamborg . .
Norddeutsche V.-V.-G. .
1 88 930
—
4064 5199
«6 545*)
1
Karlsruhe . .
Badische Pf.-V.-A. . .
565 875
—
29 857 2 725
—
■3
Köln . . .
Rheinische V.-V.-G. . .
298 31 I
—
3»33 3 499
—
14
Perleberg . .
Perleberger V.-V.-G.
2 946 851
—
102 118 18 744
3 773
■ 5
Plan . . .
Plauer V.-V.-G. . . .
204 392
—
5 263 2 195
380
16.
Schwerin . .
Schweriner V.-V.-G. . .
272 321
—
"> 375 '389
715
>7
Speyer . . .
Pfälzischer V.-V.-V. . .
98 922
-
3 855 » 045
83
iS
Stuttgart . .
Stuttgarter Pf.-V.-O. .
150 414
—
5 806 1 1 157
—
'9
Ülzen . . .
Ülzener V.-V.-B. . . .
453 024
-
13823!
—
20.
Wittenberge .
Prignitzer V.-V.-G. . .
29 215
—
397 ! 146
1 742
Zusammen
7 759 332
—
235 621 92 856
49 94b
Anmerkungen. Die Gewinn- und Verlustrechnuug bezieht sich nnr anf den
Jahresbetricb; die Überträge sind ansgeschieden oder, wo nötig, mit dem Unterschiede
zwischen Anfang und Schluss des Geschäftsjahrs eingestellt. — Mehrere Gesellschaften haben
die Zinsen nicht nach Einnahme und Ausgabe getrennt gegeben; nm Einheitlichkeit in
der Behandlung zu erhalten, sind hier die Zinsen überall mit dem Saldo verrechnet. —
Bei der Halensia ist das kleine Glasversichernngsgpschäft in die Betriebsrechnung mit
eingeschlossen. — Die Prämien für eigene Rechnung, wie sie in Sp. 4 für das Geschäftsjahr
eingetragen sind, finden sich in Tab. S. 466 u. 467 erläutert ; das Glasgeschäft der Halensia
ist dabei fortgelassen. ^
') Darunter 22 451 Mk. Zahlungen zum Reservefonds.
•) Darunter 4020 Mk. erstattetes Porto und Stempelbeträge sowie 9989 Mk. Aus-
trittsgelder.
Digitized by Google
•162
Pas landwirtschaftliche Versicherungswesen.
Gewinn- and Verlast-
Ei ■ -
Versiolierungsiinternelimung
Ertrag und Gewinn
Erlös
©
Ä
aus ver-
I
werteten!
Sitz
Name
Vieh
Zinsen
Mieten
Mk.
Mk.
Mk
'
2
3
9
IO I II
I.
Berlin ....
Allg. Deutsche V.-V.-fi.
13919
_
2.
Zentral- V.-Y.-V
147808
1 542
—
3-
n ....
Veritas
38 24t
—
—
4-
. ....
V.-V.-B. filr Deutschland .
14645
652
—
5-
Bremen ....
Bremer V.-V.-G
I SOO
—
-
6.
CSthen ....
Anhaitisehe V.-V.-B. , .
1$ 089
462
—
7-
Dresden . . .
Sächsische V.-V.-B. . . .
65 781
8 113
—
8.
. . . .
Vaterländische V.-V.-G.
*5 743
4 930
9-
Erfurt ....
Erfurter V.-V.-V
4 *7»
7 901
10.
Halle ....
Halensia
M3*7
1 885
—
1 1.
Hamburg . . .
Norddeutsche V.-V.-G. . .
l8 094
2 282
-
12.
Karlsruhe . . .
Badische Pf.-V.-A. . . .
1 555
7 191
«3-
Kiiln
Rheinische V.-V.-G. . . .
55656
401
—
14.
Perleberg . . .
Perleberger V.-V.-G. . .
1 074 4l8
—
—
«5-
Plan (Meckl.) . .
Plauer V.-V.-G
7 8m
l6.
Schwerin . . .
Schweriner V.-V.-G. . . .
8 764
2 500
17-
Speyer ....
Pfälzischer V.-V.-V. . . .
36411
1 414
18.
Stuttgart . . .
Stuttgarter Pf.-V.-G. . .
—
I 029
'9-
Ülzen ...
Ülzener V.-V.-B
52259
314
—
20.
Wittenberge . .
Prignitzer V.-V.-G. . . .
6527
-
-
Zusammen
1 663 179
40 6l6
Amnerknngen. Vergl. die Anmerkungen auf S. 461.
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aus Kapitalanlagen
Verlust
404 I)»» landwirtschaftliche Versicherungswesen.
Gewinn- und Verlas t-
A u s-
d
' 2
Veraichernngsnnternehmung
Schäden
für eigene
Rechnung
Mk.
Regu-
lierungs-
kosten
Mk.
Abschreibungen
Sitz
Name
ins-
gesamt
Mk.
darunter
auf
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Mk.
auf
Forde-
rn ngen
Mk.
1
2
3
4
5
6
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1
Berlin . . .
Allg. Deutsche V.-V.-G.
101 242
3 902
464
102
2.
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Zentral-V.-V.-V. . . .
56a 870
10 209
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3 *99
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n ...
Veritas
186393
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9 >79
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V.-V.-B. für Deutschland
105 161
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1067)
10644
5-
Bremen . .
Bremer V.-V.-G. . . .
9270
—
8
-
-
l 6
COthen . . .
Anhaitische V.-V.-B. .
53 *«3
298
—
-
-
7-
Dresden . .
Sächsische V.-V.-B. . .
73 > 309
*749
194
—
*94
8.
n • •
Vaterländische V.-V.-G.
295 890
> >33
9 940
-
8603
9
Erfurt . . .
Erfnrter V.-V.-V. . .
91 672
—
-
I —
—
10.
Halle . . .
Halensia
46 751
832
7 343
6967
1 1.
Hamburg . .
Norddeutsche V.-V.-G. .
148738
7 810
-
-
12.
Karlsruhe . .
Badische Pf.-V.-A. . .
458 93*
5 72*
597
-
—
13
Köln . . .
Rheinische V.-V.-G. . .
288 592
> 593
I 191
-
I 191
14.
Perleberg . ,
Perleberger V.-V.-G.
3 273 5*4
>69 >37
>*373
-
>4779
'5
Flau . . .
Plauer V.-V.-G. . . .
>32 973
2 66l
7 >>3
i -
6940
16
Schwerin . .
Schweriner V.-V.-G.
209 337
438'
75«
—
462
■7
Speyer . . .
Pfälzischer V.-V.-V.
I 13 658
3795
-
-
-
18
Stuttgart . .
Stuttgarter Pf.-V.-G. .
216 233
1 409
42
-
—
19
Ülzen . . .
Ülzener V.-V.-B, . . .
4>4 7*9
2 763
-
—
-
20
Wittenberge .
Prignitxer V.-V -G. . .
34 *44
653
5>
—
5>
Zusammen
7 476 »37
232 093
69 547
-
61 967
Anmerkungen. Siehe Anmerkungen zu Tabelle S. 461. — Die Schäden für eigene
gelassen. — Die Yerwaltungskosten sind ohne den Anteil, den die Rückversicherer davon
■) Darunter 18S45 Mk. Organisationskosten.
*) Der Cberschuss von 417 Mk. ist in der Bilanz bereits heim Reservefonds verrechnet.
Digitized by Google
Verlust
aus Kapital-
anlagen
Verwalt ungs-
kosten
Zuführung zu
Jahres*
übe rach urs
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t-
9
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Mk.
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V
1»
Mk.
dem
Reserve-
fonds
Mk.
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Rück-
lagen
Mk.
Sonstige
Aus-
gaben
Mk.
Summe
der
Jahres-
ausgaben
Mk.
ohne
Gewinn-
vortrag
Mk.
mit Ge-
winn-
vortrag
Mk.
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A
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ij
9
IO
II
12
13
14
'5
16
17
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20
125
254
5*474
13 816
8 548
'9 785 ')
19» 794
—
—
93 3» 7
61 501
—
1 942
73 '08
—
745 086
4'7*>
417
2.
3419
95 594
349»*
—
—
—
—
301 468
—
—
3-
—
—
5' 995
»»*54
—
16388
-
—
•84 37»
—
—
4
—
—
5 216
1 5*5
84
I 271
—
'9 374
35 »»3
—
—
5-
—
—
9 127
3464
—
3*37
—
80
*7 155
1 3»5
1 3»5
6.
—
—
34» *5*
l8C 229
—
33 '44
—
—
1 I 16 252
—
—
7-
—
—
88 314
40 53*
40
3» 3*4
2 381
—
4)0 062
—
—
8.
—
—
15 636
6 ;oi
—
'5 4*4
—
1 210
123 982
8 107
8 107
9-
—
—
5*374
11 049
309
13042
—
—
124 651
—
74'
10.
5
—
76 581
37 333
1 085
13 77»
—
-
247991
—
—
11.
—
—
118971
66 280
—
—
3*3*
-
587 870
23 71*
»3 7'*
12.
—
—
5* 4»'
21 403
374
13831
» 357
1 654
368013
—
—
13.
—
46 510
603 252
»39 349
105
1 2 1 020
—
-
4 »3' 961
—
—
14.
—
3091
59 4*7
30 891
—
8 838
3 5*9
6 803
»»4 535
—
—
iS-
—
—
75 551
»3 >5*
1 370
22 135
—
—
3'3 5»5
—
—
16.
—
—
»4 599
9 >7*
'45
440
14S 949
_
—
17.
—
—
34 006
15 140
—
—
251 69O
—
—
18.
—
—
91 033
57 433
96
905
523 5M
-
-
*9-
—
—
3 997
7»4
B
41 684
—
—
20.
«30
53 m
1 962 791
877 284
10 260 777
33 5*5*)
34 }o6
Rechnung sind in Tabelle S, 466 u. 467 erläutert, dos Olasgeschäft der Halensia ist dabei fort-
vertragsmässig zu übernehmen haben, eingestellt.
Meitzen, Buden des preuaa. Staates. VIII. 30
Digitized by Google
466
Das landwirtschaftliche Versicherungswesen.
Erläuterung der in die Gewinn- und Verluet-
©
Z
2
a-J
V ersicherungsunternehmung
Prä-
Sitz
Name
l’bertrag
ans dem
Vorjahre
Ml
Vor-
Prämien
Mk.
Nach-
schuss-
prämien
Mk.
I
2
3
4
5
6
Berlin ....
Allg. Deutsche V.-V.-G. .
16 076
97961
65 944
2.
„ ....
Zentral-V.-V.-V
45 3*3
45* »so
30901
I 3-
fl ....
Veritas .......
** 157
182 729
74250
l 4'
» ....
V.-V.-B. für Deutschland .
30 17a
>03 >47
36 102
5-
Bremen ....
Bremer V.-V.-G
6 433
>53>l
1 6.
Döthen ....
Anhaitische V.-V.-B. . . .
»4 473
45 335
5 99'
7-
Dresden . . .
Sächsische V.-V.-B. . . .
290734
91307z
-
s.
n ...
Vaterländische V.-V.-G.
121 721
3>* 75*
-
9 •
Erfurt ....
Erfurter V.-V.-V
—
ui 317
IO.
Halle ....
H&lensia
5417
75 9»>
IO 662
1 II.
Hambnrg . . .
Norddeutsche V.-V.-G. . .
-
114905
74 025
12.
Karlsruhe . . .
Badische Pf.-V. A. . . .
215 8l8
581 66;
-
'3-
Köln
Rheinische V.-V.-G. . . .
37450
**3 933
61 259
«4
Perleberg . . .
Perleberger V.-V.-G. . . .
154 >54
z 373 455
4*5 *95
ts.
Flau
Plauer V.-V.-G
40673
89903
110 169
(6.
Schwerin . . .
Schweriner V.-V.-G. . . .
—
*39 55*
3* 765
>7-
Speyer ....
Pfälzischer V.-V.-V. . . .
41 480
104 219
—
■ 8.
Stuttgart . . .
Stuttgarter Pf.-V.-G. . .
-
236 729
—
i «9
C'Uen ....
Ülzener V.-V.-B
_
455 047
—
20.
Wittenberge . .
Prignitzer V.-V.-G. . . .
19425
9 790
Zusammen
1 041 708
679t 759
953 064
Digitized by Google
Viehversichenmg.
4G7
rechnung eingestellten Prämien und Schäden.
mieo
Schäden für eigene Rechnung
Rück-
vereiche-
rnngs-
priunicn
Mk.
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auf da«
folgende
Jahr
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Prämien
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Rechnung
Mk.
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gezahlt für Schäden
der des
. Geschäfts*
Vori,hrc jahrs
Mk. Mk.
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gestellt
Mk.
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8
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IO
11
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'8351
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18361
435
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»6 341
*4 5*4
'59 33»
28 878
—
31 206
138215
252
252
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1 236
-
—
*1 744
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794
9 »70
-
-
•4 *63
5* 536
1 856
■ 856
52 881
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199
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922 I96
59 634
56 344
668 085
66 5 14
2 008
130 1 *4
308355
31 30*
*6 767
270 085
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-
111 317
-
-
91 672
-
5 490
86 510
385
3*5
44 790
410
-
-
1 88 930
8 212
6 799
140 781
9370
13893
*17 715
565 875
27 949
26 542
421 712
38 633
3> 33»
33000
»98311
620
620
287 912
680
-
6653
2 946 85 1
»3 831
l8 030
3*33916
45449
3* 353
»04 39»
12 223
12 223
121 195
11 778
-
-
»7» 3*i
a 085
1 785
206 667
2 970
5 »97
41 480
98 922
1 085
615
113 028
1 100
1 319
84 996
150414
—
-
216 233
-
2 023
—
453 0*4
-
-
4'4 789
—
*9 *15
-
—
34 844
-
6l 038
969 15a
7 756 34*
215 820
I96 761
7 219 508
*74 037
14
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
*3
14
*5
16
*7
18
»9
20
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Lfd. No.
468
Das landwirtschaftliche Versicherungswesen.
Bilanz für den Schloss
Ak-
0
5*4
' 2
Versicherungsnnternelmiung
Noch
nicht ein-
gezahltes
Garantie-
kapital
Mk.
Forde-
rungen
Mk.
Kassen-
bestand
Mk.
Sitz
Name
1
2
3
4
5
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I.
Berlin ....
Allg. Deutsche V.-V.-G.
85 006
2 474
2.
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Zentral- V.-V.-V
—
97 848
3853
3-
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Veritas
—
>5* 379
18 606
1 4-
n ....
V.-V.-B. für Deutschland .
—
47 66t
6988
5-
Bremen ...
Bremer V.-V.-G
—
6 189
> 503
6.
Gütheu ....
Aiihaltische V.-V.-B. . .
—
7 800
7 433
1 7.
Dresden . . .
Sächsische V.-V.-B. . . .
66 000
>43 »57
>7 377
8.
H ...
Vaterländische V.-V.-G.
63 750
70 138
7 34>
9
Erfurt. ....
Erfurter V.-V.-V
—
28 681
950
10.
Halle ....
Halensia
—
43 099
4 S08
11.
Hamburg . . .
Norddeutsche V.-V.-G. . .
—
8816
6 40t
12.
Karlsruhe . . .
Badische Pf.-V.-A. . . .
—
81 147
9 506
13
Küln
Rheinische V.-V.-G.*. . .
—
61 7»9
6567
14
Perleberg . . .
Perleberger V.-V.-G ....
60 OOO
I 532 020
10957
<5-
1‘lati
Planer V.-V.-G
—
>35 601
1 Otl
l6.
»Schwerin . . .
Schweriner V.-V.-G. . . .
—
55 785
4 460
>7
Speyer ....
Pfälzischer V.-V.-V. . . .
-
>0 353
■ 126
18.
Stuttgart . . .
Stuttgarter Pf.-V.-G. . .
—
12957
933
19
IJlzen ....
Ülzener V.-V.-B
—
>3»3°5
8 393
20.
Wittenberge , .
Prignitzer V.-V.-G. . . .
—
10 069
95
Zusammen
189 750
2 721 S40
120 77t
A n merk ungen. Die Forderungen und die Kapitalanlagen sind in Tabelle 8. 47»
aus den vorhandenen Rücklagen gedeckt werden konnte. — Der in Tabelle S. 462 n. 463
durch den Gewinuvurtrag aus dem Vorjahre (776 Mk.i überdeckt ist, die Bilanz weist sonst
versicherungsgesch&ft.
Digitized by Google
Lfd. No.
470
Das landwirtschaftliche Versicherungswesen.
Bilanz für den Schloss
Pas-
Versicherungsuuternehmnng
Garantie- Prämien- Schaden- stige
kapital Übertrüge reserve Ober-
I
2
I.
Berlin . . .
2.
n • * •
3-
tt • * •
4-
n ■ • •
5-
Bremen . .
6.
Cöthen . . .
7-
Dresden . .
8.
n •
9
Erfurt . . .
■ 0.
Halle . . .
11.
Hamburg . .
12.
Karlsruhe . .
>3-
Kein . . .
■4
Perleberg . .
>5-
Plan . . .
16.
Schwerin . .
>7
Speyer . . .
18.
Stuttgart . .
>9-
Glzen . . .
,20.
Wittenberge .
Allg. Deutsche V.-V.-O
Zentral-V.-V.-V. . .
Veritas
V.-V.-B. für Dentschlani
Bremer V.-V.-G. . .
Anba)ti8che V.-V.-B.
Sächsische V.-V.-B. .
Vaterländische V.-V.-G
Erfurter V.-V.-V. .
Halensia
Norddeutsche V.-V.-G.
Badische Pf.-V.-A. .
Rheinische V.-V.-G. .
Perleberger V.-V.-G.
Plauer V.-V.-G. . .
Schweriner V.-V.-G. .
Pfälzischer V.-V.-V. .
Stuttgarter Pf.-V.-G.
ßlzener V.-V.-B. . .
Prignitzer V.-V.-G. .
- »5 56o
— 35 98»
129 000 24 929
31 206
Mk. Mk. Mk
17 386 — —
18 361 J03 —
28 878 — —
1 236 —
14263 932 — -
66000 2814H 66514 — —
85000 1301 14 30340 1275 —
— 6 389äJ 745 — —
— 9 37° — —
— 217715 38633 —
— 33 000 680 — —
90000 6653 45 449 — 100000
— 36 353 >‘ 778 — —
— — 2 970 — —
— 41 480 t 100 439 —
Zusammen I 370000 I 970051
1917! 100 000
Anmerkungen. Die Präraienüberträge nnd die Schadenreserve verstehen sich
H.-G.-B. und § 37 V.-A.-G. vorgeschriebene Reservefonds zu verstehen. — Die Bewegung
die Verteilung des Gewinns in Tabelle S. 478.
>) Darunter 43650 Mk. Darlehen.
*) Darunter 71 016 Mk. Guthaben des Direktors, der Generalagenten und Agenten.
ä) Der Mehrbetrag gegen Tabelle S. 468 u. 469 Sp. 8 kommt auf die Glas-
*) Nach Abzug des Verlustes des Geschäftsjahrs (35 Mk.).
*) Darunter 1 160000 Akzepte.
*) Darunter 47922 Mk. Vorschüsse.
’) Vorausbezahlte Prämien.
Digrtized by Google
472
Da» landwirtschaftliche Versicherungswesen.
Oie Art der Kapital-
Versicherungsunternehinnng
Kapitalanlagen
davon entfallen anf
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2
Ins-
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Name
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Berlin . . .
Allg. Deutsche V.-V.-G.
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Zentral-V.-V.-V. . . .
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—
51 666
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Veritas
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-
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Bremen . .
Bremer V.-V.-G. . . .
—
—
—
—
—
—
6.
Cöthen . . .
Anhaitische V.-V.-B.
>*555
~
>*555
—
—
—
7-
Dresden . .
Sächsische V.-V.-B. . .
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—
**9 343
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-
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n • •
Vaterländische V.-V.-G.
>65 >45
5 500
>59 645
-
—
-
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Erfurt . ♦ .
Erfurter V.-V.-V. . .
165 951
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—
—
-
IO.
Halle . . .
Ilalensia
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—
—
—
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i 1 1.
Hamburg . .
Norddeutsche V.-V.-G. .
60 615
60 615
-
—
-
12
Karlsruhe . .
Badische Pf.-V.-A. . .
>97 624
40 OOO
>57 624
—
—
-
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Kein . . .
Rheinische V.-V.-G. . .
3> 497
2 43*
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—
—
—
14
Perleberg . .
Perleberger V.-V.-G.
3* 308
—
3* 308
—
—
-
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Plan . . .
Plauer V.-V.-G. . . .
13026
—
13 026
—
—
-
16.
Schwerin . .
Schweriner V.-V.-G. . .
46 OOO
—
46 OOO
—
—
—
'7
Speyer . . .
Pfälzischer V.-V.-V. . .
47 534
—
47 534
—
-
18
Stuttgart . .
Stuttgarter Pf.-V.-G. .
30250
—
30 250
—
—
■9
Olzen . . .
ülzener V.-V.-B. . . .
—
—
—
—
—
—
20.
Wittenberge
Prignitzer V.-V.-G. . .
—
—
—
-
—
-
Zusammen
1 217 821
106031
I 106 272
300
5218
*) Rückstände bei den Kaiserl Ober-Postdirektionen.
I
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Aktivforderungeu
davon entfallen auf
Rück- Aub-
Btände stände
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—
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- -
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1000
—
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471
Das landwirtschaftliche Versicherungswesen.
Die Art und der Betrag der Ende 1902
o
S
Yereicheruugs Unternehmung
Inländische
Sitz
Name
Deutsche
Reichs-
anleihe
Hk.
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sche
Konsole
Mk.
Sonstige
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anleihen
Mk.
Staatlich
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Berlin . . .
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Zentral-V.-V.-V. . . .
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„
V.-V.-B. für Deutschland
-
—
—
5-
Bremen . .
Bremer V.-V.-Q. . . .
—
—
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Göthen . . .
Anhaitische V.-V.-B. .
—
-
—
—
7-
Dresden . .
Sächsische V.-V.-B. . .
62 000
55 000
109 000
—
8.
W
Vaterländische V.-V.-G.
2 OOO
—
1 OOO
-
9-
Erfurt . . .
Erfurter V.-V.-V, . .
—
45 000
32 OOO
-
IO.
Halle . . .
Halensia
—
_
—
1 1.
Hamburg . .
Norddeutsche V.-V.-G. .
5 000
—
30000
5000
12.
Karlsruhe . ,
Badische Pf.-V.-A. . .
8 000
—
71 OOO
Kein . . .
Rheinische V.-V.-G. . .
15 700
«3 000
—
—
i i4'
Perleberg , .
Perlehcrger V.-V.-G.
2 000
soo
-
-
■5-
Plan . . .
Plauer V.-V.-G. . . .
—
-
13000
—
io
Schwerin . .
Schweriner V.-V.-G. . .
—
3 000
-
—
■7-
Speyer . . .
Pfälzischer V.-V.-V. . .
10 000
-
36 OOO
-
iS,
Stuttgart , .
Stuttgarter Pf.-V.-G. .
28 OOO
-
>9.
Ülxen . . .
Ülzener V.-V.-B. . . .
—
—
—
—
20.
Wittenberge .
Prignitzer V.-V.-G. . .
-
-
-
-
Zusammen
104 700
177 300
320000
16 500
Anmerkung. Zu den Knmmunalanleiheu sind die Provinzial-, Kreis- und Städte-
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Wertpapiere
Ausländische Wertpapiere
1
Kommn-
Pfandbriefe
nnd Kuinmunai-
obligationen
Sonstige
Schuld-
Aktien
Staat-
liche Ulul
Sonstige
Schuld-
Aktien
Gesamt-
summe
nal-
anleiheu
der Hypo-
theken-
banken ,
sonstiger
An-
stalten
Ver-
schrei-
bungen
kommu-
nale An-
leihen
Ver-
schrei-
bungen
Mk.
Mk.
Mk.
Mk.
Mk.
Mk.
Mk.
Mk.
Mk.
8
9
IO 11
12
13
14
«5
16
—
—
—
—
—
—
30 OOO
-
-
41 300
-
-
-
-
53 300
5 ooo
-
30 OOO
-
-
-
--
-
65 ooo
9 100
—
—
—
9 100
12 6oo
—
— 1
—
—
—
12 600
-
-
12 ooo ,
-
—
-
238 ooo
83 500
1 600
71 ooo
-
-
5650
—
i -
164750
47 200
—
14 ooo
—
—
—
—
—
138 200
20 000
—
—
—
—
—
—
60 OOO
—
75000
—
-
6000
-
-
160 ooo
1 OOO
-
-
-
-
—
-
29 700
—
—
33200
—
—
—
—
—
36 ooo
13 ooo
46 ooo
—
—
43 ooo
—
—
-
—
—
—
500
-
-
46 500
2 ooo
—
—
—
—
—
30 ooo
-
1 -
-
1 "
-
1 _
-
Lfd. No.
476
Da» landwirtschaftliche Versicherungswesen.
Oie Bewegung der Geaellachaita-
Lfd. No.
Versichernngsunternehmung
Kapital-
Sitz
Name
Stand in
der Bilauz
1901
Mk.
Zugang 1902
aus dem
Gewiuue
für 1901
Mk.
anderweit
Mk.
I
2
3
4
5
6
1 1
Berlin ....
Allg. Deutsche V.-V.-G. .
44 546
—
8 547
I 2.
fl ....
Zentral-V.-V.-V
21 012
417
1 944
1 3'
n ...
Veritas
49 470
5 93*
1 4‘
V.-V.-B. für Deutschland .
29 867
—
16388
5-
Bremen ....
Bremer V.-V.-G
4044
-
I 271
6.
Cütlien ....
Anhaitische V.-V.-B. . .
7441
—
3837
7-
Dresden . . .
Sächsische V.-V.-B. . . .
53351
33 >44
8,
„ ...
Vaterländische V.-V.-G.
»4363
-
3*3*4
9
Erfurt .
Erfurter V.-V.-V
161 721
—
15464
10.
Halle ....
Halensia
66718
776
12 266
11.
Hamburg . . .
Norddeutsche V.-V.-G. . .
65 567
—
'3 773
12.
Karlsruhe . . .
Badische Pf.-V.-A . . .
13 5»*
—
—
■3-
Kein
Rheinische V.-V.-Q. . . .
21 193
—
•3831
■4-
Perlebcrg . . .
Perleberger V.-V.-G. . . .
>35 859
'4035
IO6 985
>5-
Plan
Planer V.-V.-G
42 608
—
8838
l6.
Schwerin . . .
Schweriner V.-V.-G. . . .
30 248
2 603
'9 533
'7
Speyer ....
Pfälzischer V.-V.-V. . . .
15 006
-
6 312
18.
Stuttgart . . .
Stuttgarter Pf.-V.-O. . .
52 796
-
—
<9-
Clzen ....
Ülzener V.-V.-B
129 200
—
13928
20,
Wittenberge . .
Prignitzer V.-V.-fl. . . .
7 778
—
2 262
Zusammen
97b 37°
17831
316617
Anmerkung. Die in Spalte 5 eingestellten Beträge sind in der Bilanz bereits
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reserve
Spezialreserven
Abgang
1902
Mk.
Stand in
der Bilanz
1902
Mk.
Stand in
der Bilauz
1901
Mk.
Zugang 1902
ans dem 1
Gewinne anderweit
1 für 1901
Mk. Mk.
Abgang
1902
Mk.
Stand in
der Bilanz
1902
Mk.
7
8
9
IO I II
12
>3
22 l8o
30913
—
940
940
10 027
>3344
20818
73 >o8
79252
>4674
-
55402
-
- -
—
—
14 614
31 641
186
- —
-
1S6
5 3>5
—
—
— -
-
—
—
11 278
-
— —
-
—
•44 443
42 052
-
_ _
-
-
—
56 747
615
— 2381
-
2996
—
177 185
7056
- -
-
7056
U 544
65 2(6
-
- -
-
12 878
! 66 462
-
- —
-
—
—
>358*
—
3636
-
3636
6 362
28662
2 312
2357
-
4669
85 626
>7> *53
12 000
2 000
-
14 OOO
4 >99
47 247
3 000
3 589
589
6 000
17461
34 923
> 473
345
-
1 818
5 324
>5 994
—
— —
—
—
52 796
—
—
—
3 9*3
>39 205
-
—
—
3°°4
7036
—
-
—
478
Das landwirtschaftliche Versicherungswesen.
Die Verteilung des Gewinns Dir das Geschäftsjahr 1902.
6
/.
5
I
Versicherungsunternebmung
Ge-
«amt-
ge-
winn
Mk.
Davon entfallen anf
Sitz
Name
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IO
1 1 j 12
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Göthen . . .
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1 3*5
1 3*5
_
9
Erfurt . . .
Erfurter V.-V.-V. .
8 107
—
-
-
-
—
8107
— —
lo.
Halle . . .
Halens in ....
741
741
—
-
—
—
— —
12.
Karlsruhe . .
Baltische Pf.-V.-A. .
23716
23716
—
—
—
-
-
- j -
Zusammen
33 »89
*5 78*
—
—
8107
— j —
Alle diese Gesellschaften arbeiten nach dem Grundsätze der Gegenseitigkeit,
die meisten erheben eine Vorprämie und, wenn erforderlich, Nacbprämien; sie
entschädigen gegen Tod und notwendig gewordenes Töten, sowie Huf- und Bein-
leiden, welche die Arbeitsunfähigkeit des Tieres zur Folge haben. Nur die beiden
sächsischen Gesellschaften erheben feste Prämien und zahlen je nach dem Stande
des Geschäftes eine Entschädigung von 50 — 85 °/0. Im Verhältnis zum preussischen
Viehbestände ist die Versicherungssumme klein, aber es ist nicht zu übersehen, wieviel
Vieh bei den dem Aufsichtsamte nicht unterstellten Gesellschaften versichert ist.
Die Schwierigkeiten der Viehversicherung liegen
1. darin, dass die schlechtesten Risiken in den Gesellschaften Unterkunft suchen
und infolge davon die Prämien hoch sind;
2. darin, dass die Aufsicht sehr schwierig ist und die Versicherungs-Gesellschaften
sich daher nur schwer gegen Betrug schützen können; die Einstellung von
krankem Vieh wiederholt sich immer wieder, wie zahlreiche Prozesse beweisen;
3. darin, dass die VerwaltungskoBten durch die Bearbeitung einer grossen Menge
von Policen im Verhältnis zur Versicherungssumme teuer werden und dazu
noch die fortwährenden Abänderungen durch den Wechsel im Viehbestände
kommen. Auch hier ist der Betrug nicht ausgeschlossen. Die Bedingung,
dass alle Tiere einer Art versichert Bein müssen, wird nicht innegehalten,
und wenn der Betrug nicht zufällig entdeckt wird, so trägt die Versicherungs-
Gesellschaft häufig ein grösseres Risiko, als sie nach der gezahlten Prämie zu
tragen hätte.
Der Trierer Versicherungsverein hat versucht, den Vorzug der kleinen
Versicherung durch Bildung kleiner Ortsvereine zu erhalten und durch eine Rück-
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Viehversirherung.
479
Versicherung einen versicherungstechnisch richtigen Ausgleich zu schalten; die
Einfachheit der Verwaltung geht aber damit gleichzeitig verloren, denn eB müssen
nun VersicherungBbedingungen und Satzungen aufgestellt werden, und die Ver-
waltungskosten werden durch die Zentrale verteuert.
Die Landwirtschaftskammer der Provinz Sachsen bat eine ähnliche Rück-
versicherung gegründet, jedoch ohne Erfolg, da ein entsprechender Anschluss
kleiner Vereine nicht stattgefunden hat. Die Neigung der kleinen Vereine, wirt-
schaftlich aufmerksam zu sein, hört mit der Abführung der Prämien an eine
Zentrale auf, und das Verlangen, von diesen Prämien für die Mitglieder wieder
etwas zurückzuerobern, kann nur durch verdoppelte Aufsicht hintangehalten werden.
Die Perleberger Viehversicherungs-Gesellschaft hat das Geschäft in Gruppen
und Verbände zerlegt und erhebt, im Falle die Gruppen grössere Verluste haben,
eine zweite Vorprämie. Dadurch soll bezweckt werden, die Gruppen zur Aufsicht
und Sparsamkeit zu zwingen, ein Gesichtspunkt, der sich als richtig erweist, Bobald
die kleine Gruppe sich auf einen Ort beschränkt. Erstrecken sich aber diese
Gruppen auf mehrere Ortschaften oder ganze Kreise, so fällt die gegenseitige
Aufsicht fort und der Zweck kann nicht erreicht werden.
Dass es möglich ist, bei genügender Aufsicht und einigermaisen gleichem
Risiko selbst bei kleinen Versicherten mit billigen Prämien auBzukommen, beweist
der an die Perleberger Viehversicherung angeschlossene Verband der Königlichen
Förster, der nnr einen Teil für die Verwaltungskosten an die Perleberger Vieh-
versicherungs-Gesellschaft abfübrt, sonst aber für sich abrechnet. Die Ver-
sicherungsprämien stellen sich ganz erheblich, über ll/j°/oi billiger, als die
Versicherungsprämien gleicher Tiergattungen bei der Perleberger Viehversicherungs-
Gesellschaft auf Gegenseitigkeit.
Erschwerend wirkt für alle Versicherungen die Notwendigkeit, bei Erkrankungen
von Vieh Tierärzte hinzuzuziehen. Jeder Landwirt weiss, dass die Viebbesitzer
kleinere Störungen in der Gesundheit der Tiere durch Hausmittel zu beseitigen
suchen, besonders da, wo die Tierärzte weit entfernt wohnen. Die Versicherungs-
Gesellschaft aber kann die sofortige Anzeige und Hinzuziehung eines Tierarztes
nioht entbehren, wodurch Kosten entstehen, die der Versicherte häufig als über-
flüssig ansieht. Bei Schweinen lässt sich dieser Grundsatz nicht einmal durchführen,
weil der Wert der eben ins versicherungspflichtige Alter gekommenen jüngeren
Schweine häufig nicht die Kosten des tierärztlichen BesucheB deckt. Dazu kommt
die Furcht, dass die Krankheiten anzeigepflichtig seien und zu Gehöftssperren
führen könnten. Es entstehen daher beständig Konflikte zwischen den Versicherten
und der Versicherungs-Gesellschaft; die Anzeige wird versäumt oder erst dann
vorgenommen, wenn die Krankheit sich verschlimmert; der zugezogene Tierarzt
stellt aber häufig fest, dass der Beginn der Krankheit schon Tage oder Wochen
zurückliegt, und bei dann eintretendem Todesfälle lehnt die Versicherungs-
Gesellschaft die Zahlung der Entschädigung im Interesse der übrigen in einer
Gegenseitigkeitsgesellschaft Versicherten mit Recht ah, wenn die sofortige Zuziehung
eines Tierarztes zur Heilung hätte beitragen können. Derartige Konflikte führen
dann zum Austritt des Versicherten und schädigen häufig das Ansehen der Gesellschaft.
Digitized by Google
480
Das landwirtschaftliche Versicherungswesen.
Schneller entwickelt hat sich in den letzten Jahrzehnten die Schlachtvieh-
versicherung, die mit der Erbauung von Schlachtböfen gleichen Schritt gehalten
hat. Diese Versicherungen wurden meistens durob die Verbände der Fleischer
eingeführt, aber auch grössere Gesellschaften auf Gegenseitigkeit pflegen diesen
Zweig, so dass man heute an jedem Schlachthof sein Vieh gegen Schlachtverlust
versichern kann.
Die Perleberger Gesellschaft übernimmt die SchlachtverBioherung auch bei
jedem ViehbeBitzor, sie verlangt nur eine Bescheinigung, dass das zum Schlachten
bestimmte Vieh gesund war, und verabfolgt dann gegen Zahlung der Prämie
Ohrmarken, die mit dem Ohr und einer Bescheinigung des Fleischbeschauers
darüber oinzusenden sind, dass das mit der betreffenden Marke versehene Stück
Vieh als für den menschlichen Genuss untauglich verworfen wurde.
Neben dieser Versicherung hat eine Reihe von Gesellschaften auf Gegen-
seitigkeit die Transport-, Weide-, Ausstellungs- und Operationsversicberung auf-
genommen. Diese Zweige des Versicherungswesens werden zweifellos noch weiter
ausgebaut werden. Für die SportverBicherung sind Aktiengesellschaften zwar schon
geplant, aber bis jetzt nicht zur Durchführung gekommen.
Die Versicherung mit fester Prämie und die Anlehnung an eine Rück-
versicherung ist von verschiedenen Gesellschaften versucht worden und auch zur
Ausführung gekommen, es scheint aber, als ob die Rückversicherungen keine grosse
Neigung zur Aufrechterhaltung dieses Verhältnisses haben.
Nach Einführung der allgemeinen Fleischbeschau im Jahre 1900 wurde das
Bedürfnis nach einer Schlachtviehversicherung besonders rege, und eine Anzahl
von Abgeordneten brachte im preussiscben Abgeordnetenhause einen Entwurf zur
Verstaatlichung der Schlachtviehversicberung ein. Die Schwierigkeiten zur Ver-
wirklichung eines derartigen Gesetzes zeigten sich bald bei den Beratungen in der
Kommission, und der Entwurf kam gar nicht wieder ins Plenum zurück. 8eitdem
sind auch die Übelstände, welche die Antragsteller zur Begründung eines Entwurfes
als sicher voraussehen wollten, noch nicht eingetreten und ein Bedürfnis zur Ver-
staatlichung dieses Versicherungszweiges hat Bich nioht herausgestellt.
Auf Grund der Ermächtigung durch das Gesetz vom 22. April 1892,
Gesetzsammlung S. 90, ist es den einzelnen Provinzen überlassen, Pferde gegen
Kotz, Rinder gegen Lungenseuche und Rindvieh gegen Milzbrand und Rauschbrand
obligatorisch zu versichern; es folgen hier die Nachweise der einzelnen Provinzen.
In der Provinz Ostpreussen werden Entschädigungen für Milzbrand, Rotz
und Lungenseuche nach Mafsgabe der Reglements
27. Februar ..... ..
a) vom [o jaj. 1900 (Milzbrand),
b) vom - ~\^enibeF (Rotz und L ungenseuche)
gewährt.
Die Entschädigungen der Pferdebesitzer werden aus dem „Pferdeentschädigungs-
fonds“ gezahlt, dessen Reservefonds Ende 1904 987357,88 Mk. betrug. Eine
Abgabe wird von den Pferdebesitzern seit 1894 nicht mehr erhoben.
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Viehvereicherung.
481
Für die Entschädigungen der Rindviehbesitzer dient der „Riudvieh-
entschädigungsfonds“, dessen Reservefonds Ende 1904 die Hohe von 162 100 Mk.
erreichte. In den Jahren 1900, 1901, 190z ist eine Abgabe von den Rindvieh-
besitzern nicht erhoben worden. In den Kalenderjahren 1903 und 1904 brachte#lie
Abgabe — 5 Pf. für jedes Rind — Einnahmen von rund 51500 Mk. und 53200 Mk.
Fälle von Lungenseuche sind nicht zur Anmeldung gelangt.
Die Gesamtbeträge der zur Auszahlung gelangten Entschädigungen ergeben
sich aus der nachstehenden Übersicht.
Zusammenstellung der in den Kalenderjahren 1900 1904 aus ostpreussischen
Provinziallonds gezahlten Entschädigungen für Milzbrand und Rotz.
Auh dem Pferde-Entscliädignngsfouds wurden gezahlt:
Jahr
für milzbrandkranke Pferde
lür
rot zk ranke
Pferde
Summe
der Ent-
Hthädigmigei»
Mk.
Zahl
Betrag
Mk.
Schfttznngs-
kosten
Mk.
Zahl
Betrag
Mk.
i
2
3
4
5
6
7
1900 ....
1 1,40
<7
5 616,15
5 627,65
1901 ....
4
787.5°
54,4°
71
22 299,53
23 141,43
1902 ....
9
2 127,50
157.9°
38
9 307,°°
1 1 592,40
*9<>3 •
12
S 51 '.»5
196,65
23
4 007.75
9 7*5.65
1904 ....
«3
5 060, 00
333.7°
3°
9 574,97
14 968,67
Zusammen
3»
13 486,25
754.°s
>79
50 805,50
65 045,80
2. Aus dem
Kindvieh-Eutschadigungsfond« wurden gezahlt:
für milzbrandkranke Rinder
Summe
Jahr
Zahl
Betrag
Mk.
Schätzung«*
kosten
Mk.
der Ent-
schädigungen
Mk.
•
2
3
4
5
1 900
2*
6 917, «7
764,80
7 682,67
1901
59
•5 034,38
■ 618,80
16 653,15
1902 .......
76
18 1 1 3,36
2 276,50
20 389,86
1903
60
*4 73 *,44
2 35', °s
17 082,49
*904
89
23 486,35
3 351,**
26 837,57
Zusammen
3'Z
78 283,4°
10 362,37
88 645,77
Meltzen, Boden de« preuss. Staaten. VIII. 31
Digitized by Google
482
Das landwirtschaftliche Versicherungswesen.
In der Provinz Westpreussen sind folgende Versicherungsarten obligatorisch
eingeführt:
a) Pferde Versicherung gegen Hotz, Gesetz vom i. April 1882;
b) Kindviehversicherung gegen Lungenseuche, Gesetz vom 1. April 18S2;
c) seit dem 2. Februar 1905 Pferde- und Rindviehversicherung gegen Milzbrand
und Rauschbrand, Gesetz vom 17. März und 3. Mai 1904 und Reglement vom
17. März und 3. Juni 1904.
Die Ausgaben in den letzten 5 Jahren betrugen:
zu c
zu 11
zu b
1. für Pferde
2. für Rinder
Mk.
Mk.
Mk.
Mk.
April 1900/01 .
• • 756>J5
—
—
_
. 1901/02 .
• • 5767,50
—
—
—
„ 1902/03 .
. . —
—
—
—
» 1903/04 •
. . 212,50
--
—
—
* 1904/05 .
• • 5846,25
—
—
3333,20.
Zur Deckung der jährlichen Ausgaben sind von den Landwirten seinerzeit
folgende Abgaben erhoben:
a) zum Pferde- Versicherungsfonds bis zum Jahre 1885 pro Haupt 20 Pf.,
vom Jahre 1886 — 1890 pro Haupt 30 Pf.;
b) zum Rind vieh- Versicherungsfonds biB zum Jahre 1885 pro Haupt 5 Pf.
Durch Erhebung dieser Beiträge hatte sich, ausser dem reglementmässig
gebildeten Reservefonds, und zwar:
a) einem Pferdoversicherungs-Reservefonds von 100000 Mk.,
b) einem Rindviehversicherungs- Reservefonds von 75000 Mk.,
ein hinreichender Barbestand angesammelt, aus welchem die jährlichen Ausgaben
ohne weitere Erhebung von Beiträgen gedeckt werden konnten. Eine Beitrags-
erhebung hat deshalb seit jener Zeit nicht mehr Btattgefunden.
ln der Provinz Brandenburg besteht eine Zwangsversicherung ausser für
Rotz und Lungenseuche auch für Milzbrand auf Grund der Ermächtigung durch
das Gesetz vom 22. April 1892 — Gesetzsammlung 8. 90 — . Die Entschädigung
beträgt bei Lungenseuche 4/ft, sonst. */4 des durchschnittlichen Schätzungswertes,
zu dem beim Milzbrand noch die Schätzungskosten hinzutreten.
Danach sind gezahlt und an Beiträgen ausgeschrieben worden:
(Siehe die Tabelle auf Seite 483.)
In der Provinz Pommern sind Entschädigungen bisher nur für die mit
Rotzkrankheit oder Lungenseuche behafteten Tiere gezahlt worden, wenn durch
die vorgescbriebenc Untersuchung der auf polizeiliche Anordnung getöteten oder
nach Erlass dieser Anordnung gefallenen Tiere diese Krankheiten festgestellt waren.
Eine Versicherung gegen Milzbrandfälle ist erst auf Grund des Reglements
zur Ausführung des Gesetzes vorn 22. Oktober 1892 seit dem 1. Januar 1906 in
Kraft und gilt zunächst für die Dauer von 5 Jahreu nach seinem Inkrafttreten.
Digitized by Google
Vieh Versicherung.
483
Pferde
Entschädigung für
Beitrag
Pferde
Rinder
I
2
3
4
5
6
1904 bei Rotz
26
9 097,50
3
„ I.unyemeuche . .
—
—
—
—
—
„ Milzbrand . . .
>3
—
7 3«3,'5
—
3
n » ...
—
312
—
96 490,75
>3
1903 bei Rotz
19
—
4 662,50
—
2
„ Lungenseuche . .
—
2
—
244,00
—
„ Milzbrand . . .
*9
—
9 073,85
—
4
n » ...
—
3>7
—
93 740,u
>3
1902 bei Rotz
•5
—
4 260,00
—
2
„ Lungenseuche . .
—
—
—
—
—
„ Milzbrand . .
IO
4 025,40
—
1
»5 n ...
—
356
—
99 >13,45
>3
1901 bei Rot*
54
—
23 666,1s
—
9
„ Lungenseuche . .
-
—
—
—
—
„ Milzbrand . . .
9
—
3 756,9°
—
2
» » • •
—
397
—
108003,33
>5
1900 bei Rotz
42
—
*4 221,95
—
5
„ Lnngenseuche .
—
—
—
—
— I
„ Milzbrand . .
12
—
6 >57,ss
—
2
n n ...
—
31z
»3 356,<i5
1 1 1
An Entschädigungen sind in den letzten 5 Jahren gezahlt worden:
a) Für getötete rotzkranke Pferde:
1. im Rechnungsjahre 1900 (1. April 1900 bis 31. März 1901) 9216,25 Mk.,
*• .
«
1901 (1.
„ 1901
» 3>-
n >9°*)
l8l6,2S
3- i*
P
1902 (l.
„ 1902
. 3>-
» >903)
3050,00
4- i)
t*
1903 (1.
» >9«3
» 3>-
„ 1904)
2136,25
5- *
P
1904 (1.
» 1904
» 3>-
» >905)
6064,98
zusammen 22283,73 Mk.
b) Für getötete lungenseuchekranke Rinder: nichts.
In den letzten 5 Jahren sind Versicherungsbeiträge von den Viehbesitzern
nicht erhoben worden.
Die letzte Ausschreibung von Beiträgen hat stattgefunden:
a) im Jahre 2894 für Pferde usw. mit 20 Pf. für den Kopf,
b) im Jahre 1886 für Rindvieh mit 10 Pf. für den Kopf von den Besitzern von
z — 10 Stück; von den Besitzern von 11 — 50 Stück mit 20 Pf. für den Kopf;
von den Besitzern von 51 — 100 Stück mit 30 Pf für den Kopf; von den Be-
sitzern Uber 100 Stück mit 40 Pf. Tür den Kopf.
31*
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484
Das landwirtschaftliche Versicherungswesen.
Für die Provinz Posen sind folgende Zwangsversicherungen gegen Vieh-
Seuchenverluste eingeführt:
a) zur Leistung von Kntschädigungen für auf polizeiliche Anordnung getötete
oder nach dieser Anordnung eingegangene rotzkranke Pferde, sowie für auf
polizeiliche Anordnung getötete oder nach dieser Anordnung eingegangene
lungenseuchekranke Rinder gemäss § 60 des preussischen Gesetzes vom
25. Juni 1875 resp. § 16 des preussischen Gesetzes vom 12. März 1881
seit 1876;
b) zur Leistung von Entschädigungen für an Milz oder Kauschbrand eingegangene
Pferde und Rinder auf Grund des Gesetzes vom 22. April 1892 seit Ende
Juli 1904.
Entschädigungen Bind gezahlt worden:
1. Für auf polizeiliche Anordnung getötete oder nach dieser An-
ordnung eingegangene rotzkranke Pferde:
1900 52945.00 Mk. für 160 Pferde,
>901 7865,00 „ * 37
>9°* 7477.5° r « 24
t9°3 4746.»5 * o >7
>9°4 21871,25 . „ 63 „ .
Seit dem llestehen der Versicherung (1876) sind im ganzen für 6071 Pferde
1301968,85 Mk. Entschädigungen gezahlt worden.
II. Für auf polizeiliche Anordnung getötete oder nach dieser An-
ordnung eingegangene lungensoucbekranke Rinder ist in den letzten
5 Rechnungsjahren nur im Rechnungsjahr 1903 für 2 Rinder eine Entschädigung
von zusammen 593,33 Mk. gezahlt worden. Ein grösseres Auftreten der Lungen-
seuche unter dem Rindvieh war in der Provinz Posen in den letzten 10 Jahren
nur im Jahre 1898/99 zu verzeichnen, wo für 263 Rinder 52188,77 Mk. Ent-
schädigungen gezahlt worden sind.
Seit dem Bestehen der Versicherung (1876) sind im ganzen für 2922 Rinder
495752.50 Mk. Entschädigungen gezahlt worden.
III. Die Versicherung gegen Milzbrandverluste ist Ende Juli 1904
flir die Provinz Posen in Kraft getreten. Von dieser Zeit an bis Ende März
1905 sind
a) für 11 Pferde 3398.9° Mk.,
b) „ 257 Rinder 60756,09 „
Entschädigungen gezahlt worden.
Cher die Beiträge, welche für die einzelnen Tiergattungen für die nnter
I — III genannten Versicherungen von den Viehbesitzern erhoben werden, geben
die Reglements Auskunft.
Die Abgabe für die Versicherung gegen Lungenseuche (§ 6 des Reglements
vom 27. Februar 1883) wird seit dem Jahre 1894 nicht mehr erhoben, da der
Reservefonds der Versicherung die reglementsmässige Höhe erreicht hat. Von den
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Vieh Versicherung.
485
Übrigen Abgaben lind bisher regelmässig die einfachen Beträge erhoben worden
(ofr. § 7 des Reglements vom 27. Februar 1883 und § 12 des Reglements vom
4. März 1904).
In Sohlesien sind auf Grund der preussisohen Gesetze vom 12. März 1881
und 18. Juni 1894, sowie 22. April 1892, betreffend die Ausführung der Reichs-
gesetze über die Abwehr und Unterdrückung von Viehseuchen, sowie die Ent-
schädigung für an Milzbrand gefallene Tiere durch die erlassenen Viehseuchen-
_ .... , . 6. Dezember 1887 , 9. März „ ,, ,
Entscbädigungsreglements vom j6 pe()ruir~i884 und vom X’Maf folgende
VersicherungBarten obligatorisch eingeführt worden, und zwar für Rotz, Lungen-
seuohe und Milzbrand.
An Entschädigungen sind in den letzten 5 Jahren gezahlt worden:
Im Jahre 1900 für Rotz 33113,49 Mk.
„ Lungenseuche 858,33 „
„ Milzbrand «33 799.°7 »
Im Jahre 1901 „ Rotz 45969,90 „
„ Lungenseuche nichts
„ Milzbrand I35352i38 »
Im Jahre 1902 „ Rotz 26770,40 „
„ Lungenseuche 532,00 „
„ Milzbrand 99658,77 „
Im Jahre 1903 „ Rotz 8240,31 „
„ Lungenseuche nichts
„ Milzbrand 99952,23 „
Im Jahre 1904 „ Rotz 58496,71 „
„ Lungenseuche nichts
„ Milzbrand 128953,00 „
An Beiträgen sind von den Viehbesitzern für ein Pferd, Esel, Maultier,
Maulesel und Rind in den letzten 5 Jahren erhoben worden:
Im Jahre 1900 für ein Pferd usw 10,7 Pf.
„ „ Rind 9,0 „
Im Jahre 1901 „ „ Pferd usw 15,0 „
, » Rind 9.5 s
Im Jahre 1902 „ „ Pferd usw 8,7 „
„ „ Rind 7.° *
Im Jahre 1903 „ „ Pferd usw *,7 »
„ „ Rind 6,8 „
Im Jahre 1904 „ n Pferd usw 19,0 „
* n Rind 8,7 n
Tn der Provinz Sache en ist nur die Versicherung gegen Lungenseuche
und Rotzkrankheit obligatorisch eingeführt; die Einführung der Versicherung gegen
Milzbrand hat der Provinzial- Landtag in seiner Sitzung am 7. Marz 1904 vorläufig
abgelehnt.
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I
486 Ha« landwirtschaftliche Versicherungswesen.
Entschädigungen sind gezahlt im Kalenderjahr
a) Für
Pferde .
1900:
2102,50 Mk.
b) .
Rindvieh
8335ji64 »
a) Für
Pferde .
1901 :
300,00 Mk.
b) „
Rindvieh
59493)3° -
a) Für
Pferde .
1902:
43'3.75 Mk
b) *
Rindvieh
22430,99 „
a) Für
Pferde .
1903:
2470,00 Mk.
b) „
Rindvieh
589,00 „
a) Für
Pferde .
1904:
nichts.
b) *
Rindvieh
n
Für den Kopf des
Pferdes
>ezw. für das
Einheitsstück der Rinder
rechnet gemäss § 5 des Provinzial- Viehseuchonreglements, Abänderung vom
8. Februar 1900 — sind eingezogen auf die im vorangegangenen Jahre gezahlten
Entschädigungen im Kalenderjahr
1901 :
a) Für 1 Pferd 1 Pf.
b) „ 1 Rindvieheinheit .... 2 „
1902:
a) Für 1 Pferd 1 Pf.
b) „ 1 Rindvieheinheit .... 2 „
1903:
a) Für 1 Pferd 2 Pf.
b) „ 1 Rindvieheinheit .... 1 „
1904:
a) Für 1 Pferd nichts.
b) „ 1 Rindvieheinheit .... „
1905:
a) Für 1 Pferd nichts.
b) „ j Rindvieheinheit .... „
In den letztgenannten beiden Rechnungskalenderjahren 1904 und 1905 sind
Beiträge nicht ausgeschrieben worden, weil der aus dem Vorjahre 1903 verbliebene
Bestand zur Deckung der Entschädigungszahlungen ausreichte.
Tn der Provinz Schleswig-Holstein wird nach dem Reglement vom
28. Februar 1903 für rotzkranke Pferde und für mit Lungenseuche behaftetes
Rindvieh, sowie bei Milzbrand und Rauschbrand für Pferde und Rindvieh eine
Entschädigung gewährt, deren Höhe sich ans der folgenden Aufstellung ergibt.
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Übersicht über die aas Anlass der Bekämpfung von Tierseuchen in der Provinz Schleswig-Holstein eingeführten
Versicherungsarten und gezahlten Entschädigungen für die letzten fünf Jahre.
Viebversichernng.
487
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Anmerkung. Das Reglement, betreffend die Gewährung von Entschädigungen fllr an Milz- oder Rauschbrand eingegangene
Tiere, ist am 30. Mai 1903 in Kraft getreten.
488 Das landwirtschaftliclie Versicherungswesen.
In der Provinz Hannover werden nur für die an Rotz nnd Lungenseuche
gefallenen oder getöteten 'l'iere Entschädigungen aus Provinzialmitteln gewährt.
An solchen wurden gezahlt:
a) Für rotzkranke Pferde:
. 19°° S737»S° Mlt-
I9°‘ 568,75 „
1902 1 556,25 „
»90 3 4362,50 „
1904 1*74,99 *
Summe 16499,99 Mk.
b) Für an Lungonseuche erkranktes Rindvieh:
Eine Ausschreibung und Erhebung von Beiträgen der Tierbesitzer findet
nicht statt, da die Entschädigungen auf den Provinzialfonds übernommen sind.
In der Provinz Westfalen werden seitens des Provinzialverbandes Ent-
schädigungen geleistet:
a) Für die an Rotz oder an Milz- oder Rauschbrand eingegangenen Pferde.
b) Für die an der Lungenseucbe, an Milz- oder Rauschbrand eingegangenen
Rindviehstucke.
Oie Entschädigung beträgt bei Pferden 3/, und bei Rindvieh 4/6 des durch
Schätzung ermittelten Wertes.
Entschädigungen wurden geleistet für 1900:
a) Pferde.
16 Stück wegen Rotz getötete Pferde . . . 5430,99 Mk.
33 „ an Milzbrand eingegangene Pferde 19136,25 „
b) Rindvieh.
385 Stück Rindvieh (an Milzbrand krepiert). . . 72195,20 „
Rechnungsjahr 1901.
a) Pferde.
56 Stück wegen Rotz getötet 36941,73 Mk.
22 , an Milzbrand eingegangen 11310,00 „
b) Rindvieh.
414 „ „ Milzbrand eingegangen 78790,20 „
Rechnungsjahr 1902.
a) Pferde.
30 Stück wegen Rotz getötete Pferde .... 16245,01 Mk.
23 „ an Milzbrand gefallene 11 767,50 „
b) Rindvieh.
431 an Milzbrand krepierte Rindviehstücke . . . 79332,48 „
Rechnungsjahr 1903.
a) Pferde.
3 Stück wegen Rotz getötete Pferde .... 1443,75 Mk.
36 „ an Milzbrand eingegangene 20295,00 „
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Viehversichernng.
489
b) Rindvieh.
464 an Milzbrand eingegangene Kindviehstücke
Rechnungsjahr 1904.
a) Pferde.
4 Stück wegen Rotz getütete Pferde . . .
29 „ an Milzbrand gefallene Pferde . . .
95039,06 Mk.
1632,50 Mk.
17606,25 „
b) Rindvieh.
513 an Milzbrand krepierte Rindviehstücke . . . 107210,40 „
Je nach Bedarf wird von dem in der Provinz Westfalen vorhandenen Pferde-
und Rindviehhestande eine Abgabe erhoben; dieselbe beträgt
für jedes Pferd, Maultier, jeden Esel, Maulesel ... 30 Pf.,
für jedes Stück Rindvieh 10 „ .
Für den Rindviehversicherungsfonds wurden in den Jahren 1901, 1902 und
1903 eine einfache Abgabe (10 Pf. pro RindviehBtück), in den Jahren 1900 und
1904 eine doppelte Abgabe (20 Pf. pro RindviehstUck) erhoben.
Dagegen wurde für den Pferdeversicberungsfonds in den Jahren 1901, 1902
und 1903 eine Abgabe von 30 Pf. pro Pferd ausgeschrieben.
In der Provinz Hessen-Nassau wird nach den ViebBeuchen-EntachädigungB-
, 7. Dezember 1881 , 7. Dezember 1892 „ .
reglements vom , und vom „ — ^ nur vom Hezirksverbande
6 14. Januar 1882 8. August 1893
des Regierungsbezirks Kassel auf Qrund dieser Reglements eine Entschädigung in
denjenigen Fällen gezahlt, in denen bei einem auf polizeiliche Anordnung getüteten
oder nach erfolgter polizeilicher Anordnung der Tötung, aber vor deren Ausführung
an der Seuche gefallenen Tiere, und zwar bei Pferden usw. Rotzkrankheit, beim
Rindvieh dagegen Lungenseuche festgestellt worden ist, oder aber, wenn diese
Tiere an Milz- oder Rauschbrand gefallen sind. In den Jahren 1900 bis einscbl.
1904 sind an Entschädigungen überhaupt gezahlt worden:
a) Für rotzkranke Pferde usw. in 21 Fällen >4 753:34 Mk.
b) Für milzbrandkranke Pferde in 30 Fällen 25985,00 „
c) Für milz- und ranschbrandkrankes Rindvieh in 509 Fällen 122117,98 „
Ein Fall von Lungenseuche kam in dem vorgedachten Zeitraum nicht vor.
Die einfache Abgabe beträgt für jedes Pferd 20 Pf. und für jedes Stück
Rindvieh 5 Pf.
An Viehseucbenabgaben sind erhoben worden:
a) Für Pferde usw. in 1900 — 1902 keine Abgabe, in 1903 und 1904 je eine ein-
fache Abgabe.
b) Für Rindvieh in 1900 keine Abgabe, in 1901 eine einfache und in 1902 bis
1904 je eine
doppelte Abgabe.
Vorhanden
waren :
In 1900
. . . . 50774 Pferde
usw. und
327586
Stück
Rindvieh.
„ 1901 .
•••• 5*945 e
ff n
335 j84
»1
ff
„ 1902
. ... 52726 „
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324698
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• • ■ • 53 080 »
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» «904 .
• • • • 536*6 s
n ff -
318027
n
ff
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490
Das landwirtschaftliche Versicherungswesen.
Die wahrend dieses fünfjährigen Zeitraums zur Erhebung gekommenen Ab-
gaben beliefen sich zusammen auf 21 339,20 Mk. für Pferde usw. und auf 112 171,20 Mk.
für Kindvieh.
In der liheinprovinz werden auf Grund des vom Minister am 2;. März 1901
genehmigten Reglements Entschädigungen fUr die in der Itheinprovinz an Milz-
und Rauschbrand gefallenen, Bowie für die an Rotz und Lungenseuche eingehenden
Tiere gezahlt, deren Höbe aus der folgenden 2. Tabelle hervorgeht. Die I. Tabelle
gibt eine Zusammenstellung über den iu der Rheinprovinz in den letzten 5 Jahren
vorhandenen Pferde- und Rindviehbestand, für den Viehabgaben erhoben worden sind.
Etatsjahr
Anzahl der
Pferde, Fohlen, Esel,
Maultiere nnd
Maulesel
Anzahl
de* Rindviehs
I
2
3
1900
174 593
1 091 892
1901
l8o 258
1 110 227
1902
179815
I 040 449
1903
182 167
1 067 167
1904
187 309
1 >'5037
Zusammenstellung über die von der Provinzial-Verwaltung der Rheinprovins
in den letzten 5 Jahren gezahlten Viehentschädigungen.
Etatjahr
Pferde:
Rindvieh:
Es sind gezahlt:
Es sind gezahlt:
Rotz
Mk.
Milz-
brand
Mk.
Rauseh-
brand
Mk.
Lungen-
sencbe
Mk.
Milz-
brand
Mk.
Rauscb-
brand
Mk.
■
2
3
4
5
6
7
43
13
2
363
211
1900
23 725.1»
9 046,12
1687,50
—
94 212,04
32 806,03
138
14
5
369
175
1901
72 428,86
9 072,4s
—
272,67
147858,31
23 146,3*
273
10
416
121
1902
»8 533,15
6 838.4,
—
114 053,46
■ 9 278,84
2
16
2
423
118
1903
735.»«
IO 348, tu
1119,99
—
126 799,70
19 98l,oS
16
5
323
167
i 1904.
—
8 456, *2
4 1 98,98
—
150 188,43
28 606,50
Anmerkung. Die Kursiv-Zahlen bedeuten die Anzahl der gefallenen bezw. ge-
tüteten Tiere.
V
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ViehverBiclierung.
491
Durch das Reich sgeeetz vom Jahre 1901 und die nach diesem Gesetze ein«
geführte Aufsicht über das Viehversicherungswesen siud viele bis dahiu vorhandene
Missatände beseitigt worden. Vor diesem Gesetze war die Viehveraicherung in
einzelnen Provinzen konzessionspfliohtig, in anderen nicht. Die Gründung zahl-
reicher Versicherungs-Gesellschaften in den Nachbarstaaten, besonders in Mecklenburg
und der Provinz Schleswig- Holstein, wo es einer Konzession nicht bedurfte, hatte
eine Reihe von Missständen gezeitigt, da die Versicherungs-Gesellschaften auch ohne
Konzession auf preuBsischem Gebiete arbeiteten und die Versicherungen trotz des
Mangels der Konzession RechtsgUltigkeit erlangten. An die preusaischen Ver-
sicherungs-Gesellschaften, die in anderen Staaten arbeiteten, wurden dagegen
Anforderungen gestellt, die häufig nicht gerechtfertigt waren oder aber nicht
erfüllt werden konnten. So verlangten einzelne Staaten von den Gesellschaften
erhebliche Zuschüsse zu ihrer Beaufsichtigung, wodurch diesen Kosten erwachsen
wären, die in gar keinem Verhältnis zu der Zahl der in den Ländern Versicherten
gestanden hätten. Die Gesellschaften lehnten deshalb dieses Verlangen ab und es
wurde nun versucht, durch Strafanträge gegen die Agenten vorzugehen, die die Ver-
sicherungen abgeschlossen. Kamen diese aus Preussen, so konnten die Strafen
natürlich nicht vollstreckt werden.
Es würde zu weit führen, die vielen Unzuträgliohkeiten hier zur Sprache zu
bringen, die aus dem Mangel einer festen Regelung der Aufsicht entsprangen, es
ist aber aU wesentlicher Fortschritt zu bezeichnen, dass heute eine einheitliche
Aufsicht vorhanden ist. Neben dem Kaiserlichen Versicherungsamte besteht ein
aus Sachverständigen des Versicherungswesens gebildeter Beirat, der nach don
hierzu erlassenen Bestimmungen in einer grossen Reihe von Fragen zugezogen
wird. Die stete Fühlung mit der Praxis hat sich als eine zweckmässige Ein»
richtung erwiesen, und es ist zu hoffen, dass das neue Gesetz über den Ver-
sicherungsvertrag, dessen Grundzüge ja bekannt sind, einen weiteren Fortschritt
für das Versicherungswesen und auch ganz besonders für das Viehversicherungswesen
bedeutet.
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Die Feuerversicherung.
Von
l)r. August Meitzeu.
Nach Artikel 4 der Verfassung des Deutschen Reiches unterliegt das Ver-
sicherungswesen der Beaufsichtigung seitens des Reiches und der Gesetzgebung
desselben. Auch ist die Notwendigkeit einer einheitlichen Gesetzgebung auf diesem
Gebiete Tür das Reich durchaus anerkannt. Gleichwohl hat die Reichsgesetzgebung
bis jetzt die Schwierigkeiten, welche teils in der Verschiedenheit der geltenden
Landesgesetzgebungen, teils in dem Bestehen zahlreicher privator wie öffentlicher
bezüglicher Anstalten begründet sind, nooh nicht zu überwinden vermocht. Einzelne,
das Versicherungswesen berührende Bestimmungen aus dem als Reichsrecht über-
nommenen Allgemeinen Deutschen Handelsgesetzbuche vom 24. Juni 1861, ins-
besondere die umfassenden Vorschriften über die Seeversicherung, sowie die
entsprechenden Festsetzungen des neuen Handelsgesetzbuches vom 7. April 1897;
ferner einige Vorschriften der Reichsgewerbeordnung, der Konkursordnung, des
Strafgesetzbuches und die Paragraphen 1127 — 1129 und 1145 und 1146 des
Bürgerlichen Gesetzbuches gehören schon dem allgemeinen Reichsrechte an. Indes
direkt die Materie des Versicherungswesens in Angriff zu nehmen und wenigstens
die zurzeit am wichtigsten erscheinenden Teile für das gesamte Reich gesetzlich
zu bestimmen, ist erst nach vielfachen Beratungen von Fachmännern und sach-
kundigen Praktikern zuerst durch das oben Seite 44off. ausführlich besprochene
Reichsgesetz über die privaten Versicherungsunternehmungen vom 12. Mai 1901
gelungen. Dasselbe umfasst, wie dort gezeigt ist, die seit der Begründung des
Reiches in den eigentlichen landwirtschaftlichen Versicherungszweigen der Hagel-
und Viehversicherung eingetretene Entwicklung beinahe vollständig, weil diese
Versicherungen gegen Hagel- und Viehschäden nur noch durch private Unter-
nehmungen betrieben werden, und der § 6 des Gesetzes ausdrücklich ausspricht,
dass für solche Privatunternebmungen nur Vereine auf Gegenseitigkeit oder Aktien-
unternebmungen zulässig sind.
Die Feuerversicherung, sofern sie duroh eine Privatunternehmung gewährt
wird, ist dem Gesetze vom 12. Mai 1901 zwar im allgemeinen in gleicher Weise
wie die anderen privaten Versicherungsunternehmungen unterworfen, unterliegt
indes nach dem Gesetze selbst verschiedenen besonderen ausnahmsweisen Be-
stimmungen.
Nach § 10 desselben findet auf solche Feuerversicherungen, deren Abschluss
im Börsenverkehr oder nach Börsenusance erfolgt, die Vorschrift keine Anwendung,
dass vor dem Abschluss des Versicherungsvertrages dem Versicherungsnehmer ein
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494
Pas landwirtschaftliche Versicherungswesen.
Exemplar der niafBgebenden allgemeinen Versicherungsbedingungen gegen besondere
Empfangsbescheinigung auszuhändigen ist.
Nach § 120 bleiben unberührt die landesgesetzlichen Vorschriften, nach
denen der Betrieb bestimmter Versicherungsgeschäfte öffentlichen Anstalten Vor-
behalten ist.
Unberührt bleiben nach § 121 die landesherrlichen Vorschriften Uber die
polizeiliche Überwachung der Feuerversicherungsverträge nach ihrem Abschluss
und der Auszahlung von Brandentschädigungen; dagegen werden aufgehoben die
landeBrochtlichen Vorschriften, welche den Abschluss dor Feuerversicherungs-
geschäfte von einer vergänglichen polizeilichen Genehmigung abhängig machen,
sowie die landesrechtlichen Vorschriften, durch welche der unmittelbare Abschluss
von Feuer Versicherungsverträgen mit solchen Vertretungen verboten wird, die sich
nicht im Staatsgebiet befinden.
Unberührt bleiben ferner die landesrechtlichen Vorschriften und die mit
Landesbehörden getroffenen Vereinbarungen über die Verpflichtungen der Feuer-
versicherungBunternehmungen in bezug auf die Leistung von Abgaben für gemein-
nützige Zwecke, insbesondere zur Förderung des Feuerlöschwesens oder der Unter-
stützung von Mitgliedern von Feuerwehren und sonstigen bei Hilfeleistung in
ßrandfällen verunglückten Personen oder ihrer Hinterbliebenen.
Unberührt bleiben auch Verpflichtungen, welche nach dem Stande vom
I. Januar 1901 Feuerversicherungsunternehmungeil in einem Bundesstaat nach
Landesrecht oder auf Grund von Vereinbarungen mit Landesbehörden hinsichtlich
der Übernahme gewisser Versicherungen obliegen, wenn die Unternehmung ihren
Geschäftsbetrieb in dem Bundesstaate fortsetzt oder die Zulassung nach Malsgabe
dieses Gesetzes erlangt. Die Erfüllung dieser Verpflichtungen wird von der Auf-
sichtsbehörde nach Mafsgahe dieses Gesetzes überwacht.
In dem Schlussparagraphen 125, über das Inkrafttreten des Gesetzes vom
12. Mai 1901, wird endlich noch ausgesprochen, dass das Gesetz, soweit es sich
um das Immobilien -Versicherungswesen handelt, im Königreiche Bayern nur mit
Zustimmung der Königlich Bayerischen Regierung in Kraft tritt. Diese Zustimmung
ist bis 1907 noch nicht abgegeben worden.
Mit diesen Vorbehalten gilt also das Gesetz Uber die privaten Feuer-
verBicberungBiinternehmungen für Preussen, wie für die Übrigen Staaten des
Deutschen Reiches mit Ausnahme Bayerns.
Welche Ausdehnung der Geschäftsbetrieb der privaten Feuerversicberungs-
anstalten sowohl der auf Gegenseitigkeit beruhenden, in den Jahren 1865, 1866
und 1867 in den acht alten preussischen Provinzen, als der in Preussen zum
Geschäftsbetriebe zugehiBsenen inländischen als ausländischen Aktiengesellschaften
erreicht hatten, ist oben Bd. II I, S. 66 — 77 ausführlich dargeatellt.
Der Bestand und Geschäftsbetrieb der unter das Gesetz vom 12. Mai 1901
fallenden Privatfeuerversicherungsunternehmungen am Ende des
Jahres 1905 hat das in dem Gesetze angeordnete Kaiserliche Aufsichtsamt für
diese Unternehmungen in seine Geschäftsberichte für 1905 (Berlin 1906) vorschrifts-
gemass in auf Seite 495 bis 521 folgender Weise zusummengestellt.
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Die Feuerversicherung.
495
Vereicherungabestand Ende 1905. l)
o
3
Privatfeuerveraieherungsunternekmuiig
| Inländisches und ausländisches Geschäft
Sitz
N a 111 e
Selbst abgeBchlossei
Bestand Ende 1905
le Versicherungen
Zunahme in 1905
Anzahl
Stimme
1000 Mk.
Anzahl
Summe
1000 Mk.
■
2
3
4
5
6
7
u) Aktiengesellschaften.
i .
Aachen . .
Aachen-Leipziger V.-A.-O. .
196 060
1 033 625
— 10 501
55 776
2.
n *
Aadien-Miinchener F.-V.-O.
593 791
9 9*6 33S
16495
340 814
3-
Berlin . . .
Berlinische F.-V.-A.
334 3**
3 *03 5**
7 068
76S7S
4-
n ...
Deutsche F.-V.-A.-ti. . .
129 707
I 112 166
7075
68 785
5-
1» ...
Preußische F.-V.-A.-G
175059
I 70S 008
13048
15* 379
6.
n ...
Union
*41 399
2 445 260
389*
92 666
7-
« ...
Viktoria F.-V.-A.-G. .
170531
610 003
m 3*9
417 871
: 8.
Breslau . .
Schlesische F.-V.-G. . . .
300 698
3 4** 400
4 161
■15 *95
i 9
Elberfeld . .
Vaterländ. F.-V.-A.-G. . .
421 401
5*15931
— 7*9
I 12 436
, IO.
Erfurt . . .
Thuringia . .
444 955
3 329 082
— 404
17 294
1 1.
Essen . . .
Westdeutsche V.-A.-B.
141 609
2 324 402
2 471
5951*
1 2.
Frankfurt . .
Deutscher Pin mix . .
366 079
4 230 839
8 270
1 1 5 080
'3
„ . .
Providentia ...
371 97*
3054 555
1 866
622 560
1 14.
Hamburg . .
Fener-Ass.-Komp. .
t4 774
99 194
— 336
3 *92
'5
M
Globus V.-A.-G
3 886
36444
— '39
2 054
16.
n •
Hamburg-Bremer F.-V.-G. .
53S 056
3 704 698
*3 941
2 ; 6 408
17.
*
Hanseat. F.-V.-G
b5 34*
6l8 996
4 15'
43 »57
iS.
w *
Norddeutsche F.-V.-G. .
26l 221
2 262 199
1 1 521
176 151
«9
» »
Transatlant. F.-V.-A.-G.
211 700
' 553*63,
12013
4*093
20.
Karlarnhc . .
Badische F.-V.-B
79 9*7
464 407
•4 549
77 99*
21.
Köln . . .
Culonia
304 315
5 433 563
— 1 945
95 176
' 22.
Leipzig . .
Leipziger F.-V.-A. .
322 605
44*5 338
9 140
130 477
’3-
Magdeburg
Magdeb. F.-V.-G
571 166
7 448 626
4 32*
1 57 105
2A
München . .
Bayerische V.-B. . . . .
389 OIO
3 535073
10507
'*5 ”3
*5-
»» •
Süddeutsche F.-V.-B.
'53 955
I 235 94*
5 268
63 940
26.
M.-Olad bacb .
Gladbacher F.-V.-A.-G. .
334 *05
39*6558
12 205
*37 369
1 *7-
Neuss . . .
Rheinland
131 704
1 348 207
7032
7*3*7
2 S
Oldenburg
Oldenburger V.-G. . . .
'35*07
971037
3468
54 4*i
29-
Stettin . . .
Preusa. National -V.-G.
376 *57
3 794 292
I4686
197 9*i
; 3< '■
Strasabnrg
AUatia
26 653
278 807 1
*7
5 600
3>
n
Rhein u. Mosel ....
119 547
1 53* 3*1
I 907
58 448
31 Aktiengesellschaften
8 029 383
84 291 090
306433
4 039 656
’) Einsclil. der an die Rückversicherer (Retroaeasiunärei abgegebenen Sniuineti.
Digitized by Google
496
Das landwirtschaftliche Versicherungswesen,
V eraicherungsbestand
o
s
PrivatfeuerversickerungBuuternehmuug
Inländisches nnd ausländisches Geschäft
In Rfickdecknng Übernommene Versicherungen
Sitz
Name
Bestand Ende 1905
Znnahme
in 1905
Anzahl
Summe
1000 Mk.
Anzahl
Summe
1000 Mk.
■
2
3
8
9
10
11
a) Aktiengesellschaften.
1.
Aachen . .
Aachen-Leipziger V.-A.-G. .
ro 543
70 373'
2 167
— 7 181
2.
>» »
Aachen-Münchener F.-V.-G.
256 026
766 935
29 151
— 30 750
3-
Berlin . . .
Berlinische F.-V.-A. . . .
?
116627
?
— 34421
4
Deutache F.-V.-A. -G.
—
—
—
5-
Preußische F. -V.-A.-G. . .
'3 '75
20 031
— 7 616
—3589
6.
n ...
Union
—
—
—
7-
„ ...
Viktoria F. -V.-A.-G. . . .
—
—
—
8.
Breslau . .
Schlesische F.-V.-G. . . .
37269
64 829
— 10 592
— 13815
9-
Elberfeld . .
Vaterland. F.- V.-A.-G. . .
268 091
211 614
—874'
— 13968
IO.
Erfurt . . .
Thnringia
93 416
474 361
10727
— 170 581
1 1.
Essen . . .
Westdeutsche V.-A.-B. . .
517071
212323
— 1 903
— 19 283
12.
Frankfurt .
Deutscher Phünix ....
»3 561
'03 343
— 19 048
— 32410
'3-
n • •
Providentia
—
—
—
14-
Hamburg . .
Feuer-Ass.-Komp
453 '2*
165923
44963
8 774
'5
n * *
Globus V.-A.-G
396 037
415 837
— 44 388
H3 743
16.
" • •
Hamburg-Bremer F.-V.-G. .
I 88O
794 852
1
6632
17.
Hauseat. F.-V.-G
'45 447
'34 9*4
5490
4 602
18.
n * *
Norddeutsche F.-V.-G. . .
'23 978
281 915
42 154
lOO 8l4
19
* • •
Transatlant. F.-V.-A. -G.
298 980
192 5'5
- 34 565
— 16 999
20.
Karlsruhe . .
Badische F.-V.-B
296 957
211 024
191 3*5
79 264
21.
Köln . . .
Colonia
—
—
—
-
22.
Leipzig . .
Leipziger F.-V.-A. . . .
—
—
-
23.
Magdeburg
Magdeb. F.-V.-G
425 549
4 096 966
3861
195 502
24.
München . .
Bayerische V.-B
166866
446004
25478
40 619
“5-
r
Süddeutsche F.-V.-B. . .
442 107
604 713
- 45 743
— 49 630
26.
M.-filadhaeii .
Gladbacher F.-V.-A -G. . .
V
259005
?
6 850
27-
Nenss . . .
Rheinland
16 800
76559
444
3 425
28.
Oldenburg
Oldenburger V.-G. . . .
—
—
—
*9
Stettin . . .
Prenss. National- V.-fl. .
129 660
160656
5 '54
19 246
30.
Straasbnrg
Alsatia
y
342 79'
V
7 993
31
Rhein n. Mosel . .
y
'99 477
?
— 27 362
31 Aktiengesellschaften
{4 1265351
10423 587
(188 309',
86 237
*) Einschi, der an die Rückversicherer (Retrozesaionäre) abgegebenen Summen.
*) Die von der Gesellschaft im vorigen nnd in diesem .lull re über den Versicherungsbestand
Digitized by Google
Die Feuerversicherung.
497
Ende 1905. 3)
Darunter deutsches Geschäft
9 ;
/.
3
►— <
Selbst abgeschlossene Versicherungen
In Rückdeckung übernommene Versicherungen
Bestand Ende 1905
Zunahme
in 1905
Bestand Ende 1905
Zunahme
in 1905
Anzahl
Summe
1000 Mk.
Anzahl
Su in me
1000 Mk.
Anzahl
Summe
1000 31k.
«Anzahl
Summe
1000 Mk.
12
■3
»4
>5
16
17
.8
»9
20
195 886
1 032 989
— 10 230
58 882
204
1 422
167
793
1.
502 019
9 033 004
6 991
333 '76
682
28 516
47
— 2 141
2.
33 > 7o8
3 160771
6 482
”7 '53
V
37 036
y
1 777
3-
«29 707
■ 112 166
7075
68 785
—
—
—
4-'
375 °59
1 708 008
13 048*7
158 379
—
—
—
5-1
34' 399
2 445 260
3 898
92 666
—
—
—
6.
170531
610 003
121 389
417 871
—
—
—
7-
393 35'
3336 'S»
3 942
106 861
—
—
—
—
8,
4'4 375
5 '33 981
— 719
109 199
313
54 495
- 68
2 541
9 |
444 955
3 339 082
17657
95 933
3613
30 621
<7
8l
10.
14 I 609
2 324 402
2 483
59655
6 135
6751
'5
219
1 1.
366 079
4 230 839
8 270
1 1 5 080
*
737
— 1
22
12
371 976
3 054 S55
1 866
622 560
.
—
1 3*
6 916
36 801
4»7
852
114354
103 46s
— 3464
10255
U
763
'7 >93
354
3 780
50 507
st 919
4 485
39529
15
355 613
2 486 361
20 645
157049
885
624 904
-52
26 747
16.
56 760
471 348
1 839
35 *67
29 901
13416
-232
147
>7-
3 39 130
1 984 682
9 376
145 282
l6 8lO
25 399
- - 58 124
— 120 756
18.
178 >89
1 150489
9 325
74 55»
'3 547
6653
— 429
— 501
1«).
77896
459919
14 547
7S94S
296 957
21 1 024
'9' 3 ' 5
79 264
20
304 199
5 428 509
— 1 933
95 594
2 l
377 433
3 876 953
6874
m 558
2 2
535 861
6 798 764
4 991
150616
1 1
984
— 2
— 242
2 3-
385 539
3 487 690
9902
128555
6265
4885
442
526
24
151 778
1 214 806
5 879
70711
724
759
— 39*
— 4"
25
293 287
3 484 533
9 467
191 741
y
77 5"
y
— 28 198
26. 1
131 628
1 346 475
1 7 3*3
73 252
—
—
— 1 743
4 121
27
133 435
958 792
3543
54 053
—
—
1 ~
-
28.
375 739
3 145693
4 u»
118 149
4 621
22073
— 272
625
2‘).
26638
278 237
22
5 500
—
—
1
—
30
114 709
1519 89O
1 878
58 50
*r
24 716
V
— 21 7 89
.?>
7429256
78 "48 352
i 290 749
3810775
(545533)
' 357 289 (131676)
! —15633
fllr Ende 1904 gemachten Augaben decken sich nicht vollständig.
MeUzea, Boden dee i<reus*. Staate«. VULL 32
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498
Das landwirtschaftliche Versichernngswesen.
T eraichernngsbeatand
©
z'.
S
■J
Privatfeuerveisichernngsmiternebmung
Inländisches uud ausländische*
Sitz
Name
Selbst abgeschlossene Versicherungen
ln Rfick-
übernommene
Bestand Ende 1905 Zunahme in 1905
Bestand Ende 1905
Anzahl
Summe \ An-
1000 Mk. zahl
Summe
1000 Mk.
Anzahl
Summe
1000 Mk.
I
2
3
4
5 1 6
7
8
9
b) Gegenseitigkeitsvereinc.
r '
Altona ...
Fener-Ass.-V
130 480
548 139 4 037
22 266
—
—
33
Berlin ....
Braudvers. Deutsch. Eisen-
bahn-B
■97 463
741 166 15 888
60 304
—
34.
Brandenburg . .
Brandenburger F.-V.-G.
88 124
331 2681 ! 32z
4496
—
35
Dresden . . .
Landwirtscb. F.-V.-Gen. .
94 600
802 856 3 237
34 ■*>
—
36
Düsseldorf . . .
Braudvers. d. Deutschen
Werkmeister-Verb.8) . .
4 986
20 538,1 4 986
20538
—
—
37-
Gotha ....
Gothaer Fener-V.-B. . . .
397637
5 999 448 5 703
91 367
—
3«-
Greifswald . . .
Greifsw. H. n. F.-V.-G.. .
n 849
356 96li; 396
10 1 10
—
39-
Güstrow . . .
Feuer- V.-V. f. Meckleub. .
9 5*4
65 737 — 33
— 1 247
40.
Hannover . . .
Concordia
5z 564
287133' *°3*
15 446
—
41.
Leipzig ....
F.-V.-Gen. Deutsch. Buch-
drucker
958
15982, 67
1 629
—
—
42.
Lübeck ....
Lübecker F.-V.-V. . . .
17 978
98 878 440
57*
—
—
4 3
Xettbraudeubnrg .
Mecklenb. H. n. F.-V.-G.*)
3*4*5
4<>7 623: 7*3
9 <59
*5'
*3 *93
44
Osnabrück . . .
Mühlenvers.-Ges.4) . . .
I 122
22 4*7| 1
225
—
—
45
Rostock. . . .
Vaterland. F.-V.-Soz.*) . .
25 896
840521 3422
■3 3°6
—
—
-\(>.
Schonberg . . .
F.-V.-G. f. d. Fürstent.
Ratzebnrg
5695
54 360 75
1 722
—
—
47
Schwedt . . .
Schwedter H. n. F.-V.-G. .
40 546
1114331, '056
40 055
634
20 364
4*3
Stuttgart . . .
Wttrttemb. Privat-F.-V.
190947
i 396 825 ; 6 170
99 7*1
17 Gegenseitigkeitsvereine
1 308654 iz 347 714 48 58z
423 400
885
44 *57
31 Aktiengesellschaften
8 029 383 84 291 096 306 433
4 °39 656
(4 >*6 535)
104*3 5*7
Zusammen
9 33* 037 96 638 810 35S 01 5
4 463 056
(4 127 42O!
10 467 S44
*) Einschi, der an die Rückversicherer (Retrozeasionäre) abgegebenen Summen.
*) l'mfaast die Zeit vom i. Oktober 1904 bis 31. I>ezembcr 1905.
*) Geschäftsjahr t. November 1904/05.
') Die von der Gesellschaft im Vorjahre gemachten Angaben des Versicherungsbestaadea für Ende
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Die Feuerversicherung
499
Ende 1905. l)
Geschäft
Darunter deutsches Oeachüft
6
’S
2
deckung
Versichern ngen
Selbst abgeschlossene Versicherungen
in Kilckdeckung Übernommene
Versicherungen
Zunahme in 1905
Bestand Ende 190$
Zunahme in 190$
Bestand Eude 1905
Zunahme
in 1905
Anzahl
Summe
1000 Mk.
Anzahl
Summe
1000 Mk.
Anzahl
Summe
1000 Mk.
Anzahl
Summe
1000 Mk.
Anzahl
Summe
1000 Mk.
10
1 1
12
■3
14
■5
'6
17
18
.9
m
—
—
130480
548 139
4037
22 266
—
—
—
—
32.
—
—
197 332
740 24 1
15 an
59 990
—
—
—
—
33-
—
—
88 124
33' 268
322
4 496
—
—
34
—
—
94 600
802 856
3 237
34 121
—
—
—
—
35
—
—
4 980
20538
4986
20538
—
—
—
—
36.
—
—
396 297
5 957 090
5 661
90717
—
—
—
—
37.
—
—
11 849
356 961
396
IO 1 IO
—
— 1
—
—
3*
—
—
9 584
65 737
-33
— 1 247
—
—
—
39-
—
—
52 564
ä»7 '33
2 032
'5 446
—
—
—
—
40.
—
—
958
15 982
67
1 629
—
—
—
—
4*- 1
—
—
17978
98 878
440
57»
—
—
—
—
42
10
4 347
38225
407 623
783
9 '59
251
23*93
10
4347
43
—
—
1 122
22 417
1
225
—
—
—
44
—
25 896
84 052
3422
'3 306
—
—
—
45
—
—
5695
54 360
75
I 722
—
—
—
46.
5si
■ 7 128
40 546
' "4331
1 056
4° 055
634
20 364
58.
17 128
47.
—
190947
> 396825
6 170
99 7*1
—
—
—
—
48.
59>
21 475
I 307 083
12 304431
4* 463
422 436
885
44 257
59 t
2t 475
(188 309)
86 237
7 429256
78648352 290749
3810775
'545 533
1 357289
(131 676)
— '5 633
(188 900)
107 712
8 736 339
90952 783
339212
4233211
(546418)
1 401 546
(132 237)
5 842
1904 weichen von den hierfür in diesem Jahre gemachten Angaben ab.
32*
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500
Das landwirtschaftliche Versicherungswesen.
Gewinn- and Verlast-
E)i-
d
1 z
Privatfeuerversicheruiigsunternehmung
Prämien
Ein-
Überträge
fUr 1905
5
•J
Sitz
Name
nähme*)
in 1905
Mk.
aus 1904
Mk.
auf 1906
Mk.
iSp. 4 ~r 5
-6;
Mk.
1 >
2
3
4
5
6
7
a) Aktiengesellschaften.
1.
Aachen . .
Aachen-Leipziger V.-A.-G.
2 49' 487
621 91 1
63' 5'4
2 481 S84
2.
j. • •
Aacben-M Unebener F.-V.-G.
23 053 '4'
9 165 539
'4 445 '69
•9 773 5"
3.
Berlin . . .
Berlinische F.-V.-A. . . .
5 178825
2 360 340
4374831
5 '64 334
4
Deutsche F. -V.-A.-G. . .
t 752 205
700 000
730 OOO
I 722 205
5-
V ...
Preussische F. -V.-A.-G,
4 755 454
« '63433
1 309 123
2 609 764
6.
Jt ...
Union
3 241 260 :
870 000
900000
3211 260
1 7-
ft ...
Viktoria F.-V.-A.-G. . .
■ 499 872
216483
814 7H
901 644
[ 8.
Breslau . .
Schlesische F.-V.-G. . . .
6 785 016 i'
3 743 2'4l)
3 850 907
6677 323
9
Elberfeld . .
Vaterland. F.-V.-A.-G. . .
9 626 803
2 870 OOO
3003645
9493 158
Io
Erfurt . , .
Thnriiigia
7558823
4479039
2 68l OQO
7 356 774
(1.
Essen . . .
Westdeutsche V.-A.-B. . .
5 18S 804
1 602 063
1 627 750
5 '63 "7
12.
Frankfurt
Deutscher Phönix . . .
6 720 758
3 059 046
3 '27 322
6 652 482
Providentia
3 772 241 1|
1 860 777
> 893355
3 739 663
>4
Hamburg . ,
Feuer-Au.-Komp. . . .
952 998
243 OOO
247 500
948 498
15
n ■ ®
Globus V.-A.-G
2 272 496
709 593
759748
2 222 36t
16.
«
Hamburg-Bremer V.-F.-G.
'3 455 7'5
4 950 000
5 200 OOO
13405715
>7
n . .
Hanseat. F.-V.-G. . . .
4 373 '95
600 000
640 OOO
4 333 «95
18.
r
Norddeutsche F.-V.-G. . .
6 33S 443 1
I 1 12 500
1 394 OOO
6 056 943
j «9-
„ . .
Trausatlant. F.-V.-A.-G. .
6 140 323 I
1 555 600
1 600 OOO
6 095 913
20.
Karlsruhe
Badische F.-V.-B. . .
1 803417
484 916®;
526 700
I 76' 633
21.
Köln . . .
Colooia
7 44° 034
3 OOO 467
3 OOO 467
7 440 034
22.
Leipzig . .
Leipziger F.-V.-A. . . .
7 125 271 !
3334451
3545197
6 912 225
23
Magdeburg .
Magdeb. F. V.-G
45 973 49b
7013353
7438345
25 748 504
24-
MUnchen . .
Bayerische V.-B
6 423 859
2 303 1 18
2 424 836
6 302 141
45-
w • •
Süddeutsche F.-V.-B. . .
4 034 994
766 85 t
87t 581
3 930 264
26,
M. -Gladbach .
Gladbacher F.-V.-A.-G. . .
7 610478
2 226 898
2 568 720
7 268656
27-
Neuss . . .
Rheinland
t 662 422
596 159
640 496
■ 618085
28.
Oldenburg
Oldenburger V.-G. . . .
1 287 59»
I 034 9<>8
1 094 819
■ 227 681
Stettin . .
Preuss. National- V.-G. . .
9059 837
5 *74 4*7
5 700 185
8 634 069
Strassburg .
Alsatia
738 696
455 4*7
480 OOO
713983
3 1
n
Rhein u. Mosel ....
2 548 546
I 330 000
1 420 000
2 458 546
31 Aktiengesellschaften
186 866 501
67 701 163
74 742091
179 *45 573
'} Kür diejenigen Gesellschaften, die mehrere Versichernngszweige betreiben, sind hier nar
ausgewiesen sind, •— *) Ohne den Gewinnvortrag aus 1904. — ®j Abzüglich der Ristorni. —
(und etwa noch zurückgestellten} Beträge. — s) Darunter 203736 Mk. ans dem Gewinne für 1904
— *) Der Geschäftsbetrieb in 190s ergab an sich wohl keinen Verlust, ein solcher dürfte nur
Schäden entstanden sein; vergl. insbesondere Spalte 5,6.
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Die Feuerversicherung.
501
rechnung für 1905. ‘I
nahmen.*)
Neben-
leistungen
der Ver-
sicherten
Hk.
Ertrag flewinn
aus Kapitalanlagen
Mk. | Mk.
Überschuss ')
aus
«l**r Sohadeu-
reserve des
Vorjahrs
Mk.
Sonstige
Ein-
nahmen
Mk.
Summe
(sp.7-12)
Mk.
Überschuss
des
Geschäfts-
jahrs 1 )
Mk.
6
S.
S
s
9
IO
1 1
12
*3
14
15
9333
2 491 217
336427
68 404
—
—
1 066 798
—
20 908 7 1 3
— 799 93'’J
2.
19514
—
—
8a 873
—
5 266 721
776 119
3
4 718
—
—
26 077
—
1 753ooo
355 3*9
4-
* 53°
1*5 497
—
29 299
—
2 767 090
474 3*3
5-
19 174
"4 '37
3* 3*3
—
3 376 894
306 357
6.
177 843
—
—
*7
—
1 079 5°4
3*5 35'
7
54 949
—
162
27 012
9 480
6 768 926
981 097
8.
45 «55
4*7 '96
1 43*
'05 595
*3 '5*
10 096 188
1 037 458
9-
38 220
—
—
32 726
—
74*7 718
1 I 17 8lO
IO.
45 3*8
143 9*8
1 013
35 914
22 872
5 41* *3*
53° 270
11.
83 03 t
—
—
3*095
—
6 767 608
1 050 349
12.
85 73°
75 85*
—
37087
3 938 33*
759 59*
'3
t 88z
—
3 387
—
953 767
' i*5
M
22
~
—
31 241
—
2 253 624
1 io 985
'5-
57 ]6»
—
—
173 139
—
13 436 I 16
814032
16.
7 537
—
—
15 240
•—
* 355 97*
96 357
>7
SO 126
—
—
48215
—
6 185 284
242 289
iS.
10 5S4
178 270
1 966
189944
1 125
6477 782
266 791
19
1 446
44 969
—
12 287
588
1 821 923
56 '55
20
*5 533
—
—
40 260
—
7 5°5 8*7
1 258 795
21
33 369
—
—
54 9<x>
—
7 000 494
970 773
22
133<»»
—
—
413 '64
—
26 294 669
1 680 108
*3-
55 *>6
208 609
8 001
161 271
1 678
6736916
987 559
*4
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—
—
2312
—
3 946 769
83 350
*5
48 265
158623
—
52 229
336
7 52S 109
677 SOI
26.
*9 75»
—
—
13 269
3617
1 664 722
45°29
*7
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—
5*4
—
1 246 659
**4 965
- 8
22 993
316 288
—
i»7 3«>3
9 090 653
1 047 488
20
7 163
65 573
—
59 586
26 664
872 969
1 1 1 285
30.
35 963
*33 »59
435
• 18 736
4 837
* 852 376
521 213
3'
1 228 396
2 092 8ol
13 009
3 024 146
94 349
186 278 774
l6 446 657
diejenigen Einnahmen und Auegahen angegebeu, die von ihnen für die Feuerversicherung gesondert
*) Reserve für unerledigte Schaden Ende 1904, abzüglich der in 1905 für diese Schäden bezahlten
überwiesen. — •) Darunter 167897 Mk. Präuiieniibertrag aus übernommenen Retrozessionsgeschäften.
rechnungsuiässig durch erhebliche Rückstellungen Tür die 1906 in San Francisco eingetretenen
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502
Pas landwirtschaftliche Versicherung!) wesen.
Gewinn- und Verlust-
Elft-
6
1 ^
PrivntfenerTeraicberungsmiternehmndg
Prämien
| Überträge
Ein-
für 1905
Sitz
Name
nähme9) |
in 1905 ■'«» 1904 auf 1906
Mk. Mk. Mk.
{Sp. 4 + S
- 6)
Mk.
l
2
3
4 j| 5 1 *
7
|
b) Gegens
eitigkci titvere 1 ne.
i-’2
Altona ....
Feuer-Ass.-V
S27490. 265432 273073
S i K 749
1 >3-
Berlin ....
Br&ndvers. Deutsch. Eisen-
bahn-B.
290450 — —
290 450
3 t
Brandenburg . .
Brandenburger F.-V.-O.
469152 198150! 197 337
4699*5
35
Dresden . „ .
Landwirtsih. F.-V.-Gen.
122448.« 506991 511547
I 219 927
36.
Düsseldorf . , .
Braudvers. d. Deutschen
Werkmeister-Verb *) . .
17364 —
17 364
37-
Gotha ....
Gothaer Fener-V.-B. . . .
20 2S2 511 .10 559 335 10987 366
19854480
3»-
Greifswald . . .
Ureifsw. H. o F.-V.-G.
717056 4135' 5‘ 982
706 431
39-
Gbutrow
Feuer- V.-V. f. Mecklenb. .
29747» — —
297 470
40.
Hannover
Concordia ....
512083 11931 16363
507 65t
41
Lelpxig ....
F.-V.-Geu. Deutsch. Buch-
dracker ...
20 57 5 5 546 5 S05
20 3 1 6
1 42.
Lübeck . . .
Lübecker F.-V.-V, . . .
269768 59i8o 59224
270 024
| 43
N'eabrandenburg .
Mecklenb. fJ. u. F.-V.-G. .
1088132 93744 95160
1 0S6 716
i 44-
Osnabrück . . .
Mühleuvers.-Ue«.
$1 256, — —
St 256
45
Rostock ...
Vaterland. F.-V.-So*. , .
177672 99 547 110028
167 191
46.
Schönberg . . .
F.-V.J !. f. d. Ftlrstcnt.
Ratzeliurg
321 125 — —
3*1 125
47-
Schwedt . . .
Si h wodt er H. u. F.-V.-G. .
2 829452! 1 270 370 1 303 397
* 796 +25
48.
Stuttgart
Wttrttemb. I'rivat-F.-V.
3 318 2«. 1 S45 15S 2 102 939
3 060 4S5
17 GegtnseitJgkcitsvf ttlne
32 744 331 14 956821 15 715 121
31 0S6031
31 Aktiengesellschaften
186 86t> 501 67 701 163 74 742 091
179**5 573
i
Zusammen
210 610 832 -2 657 984 90 457 2 12
2 1 1 8 1 1 604
*) Ohne den Gewinnvortrag aus 1904.
*) Abzüglich der Ristomi.
1‘) Ausserdem sind an Piusen 16676 Mk. dem Reservefonds und 751 Mk. dem Beamteo-
4) Für die Zeit vom t. Oktober 1904 bis 31. Dezember 1905,
ft) Darunter 90541 Mk. Rückversichernngsgewinnanteile.
*) Darunter 3*304 Mk. Legegelder.
*) Darunter 6S9 Mk. Legegelder.
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T
, Ertrag j Gewinn
Neben-
leiHtungen
der
Versicherten al18
Mk.
Mk.
Mk.
8
9
10
3*3
44535
IO
21 9*9
45 014
—
2 881
9 99*JJ
150
55 **S
113815
11
11 368
21 875
—
1 007 819
—
1 092
54 995
—
*733
3 19*
—
1 411
»4 835
480
'59
5 946
—
3 621
>8 774
2 442
1 508
48 499
61
8468
3 3*7
—
5 048
17 *74
—
3 847
7069
—
1 419
107 079
67 318
612921
75*8
188 341
2 206 96 I
11 182
I 228 896
2 092 8oi
13009
t. bersch nss
ans
der Schaden-
reserve des
Vorjahrs
Sonstige
Ein-
nahmen
Somme
(Sp. 7-12)
Überschuss
des
Geschäfts-
jahrs
6
/.
jrs
Mk.
Mk.
Mk.
Mk.
11
12
>3
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10 864
874 481
78659
3*-
—
366 398
7*33»
33
—
—
482 988
103 605
34
*53
101 n8B)
1 490 239
338 962
35-
—
260
50867
5 335
36
55207
36 1 12
20 953 618
15 264 026
37
—
387*9*)
801 247
—
38.
-
■ 307’)
304 708
-8151
39-
—
1 353
595 731
183*73
40. i
—
5 400
31 821
7 737
41
79
—
294 940
3049
4-’.
4407
42 710
1 183 901
— 90 974
43
7858
—
100 909
4 880
44-
5095
8 518
203 126
71 621
45-
—
*9
33* 070
40556
46.
20 368
9 635
*935 436
200 007
47.
4 418
29 179
3 78i 839
2 238 992
48.
■öS 449
*»3 355
34 784 3*9
18513907
10S 449
3 024 1 46
94 349
34784319 18513907
186278774 16446657
Lfd. No.
504
Das landwirtschaftliche Versicherungswesen.
Gewinn- und Verlust-
Au-
Breslau
Elberfeld
Erfurt .
Essen .
Frankfurt
»
Hamburg
Karlsruhe .
K#ln . .
Leipzig
Magdeburg
München .
M.-Oladbaeh
Neuss . .
Oldenburg
Stettin . .
Strassburg
tiengesellschaften.
Aachen-Leipziger V.-A.-G.
Aacken-Miinchener F.-V.-O
Berlinische F.-V.-A. . .
Deutsche F.- V.-A.-G.
Preußische F.-V.-A .-G. .
Union
Viktoria F.-V.-A.-G. . .
; Schlesische F.-V.-O. . .
Vaterland. F.-V.-A ,-G. .
! Thnringia
Westdeutsche V.-A.-B. .
Deutscher Pbiinix . . .
Providentia
Feuer-Ass.-Komp. . . .
Globus V.-A.-G. . . .
Hamburg-Bremer F.-V.-G.
nanseat. F.-V.-G. . . .
Norddeutsche F.-V.-G. .
! Transatlant. F.-V.-A.-G.
Badische F.-V.-B. . . .
| Colonia
j Leipziger F-V.-A. . .
j Magdeb. F.-V.-G. . . .
Bayerische V.-B. . . .
Süddeutsche F.-V.-B.
Gladbacher F.-V.-A.-G. .
Rheinland
Oldenburger V.-G. . .
Preuss. National- V.-G. .
AUatia
Rhein u. Mosel . . .
1 228 459
10353 >9*
2 023 096
843941
I 009 957
1 686 438
150 920
2 786 240
4 5*3 32»
3098 931
* 178 357
3 224 761
1 464 231
445 575
43* 54*
4 228 087
' 472 563
3 884 234
3 375 745
577 2*2
3912 898
4 291 418
12094 971
3 252 380
2358 S78
3 251 466
785 784
381 948
2 726 299
128 583
779 39$
Schaden*;
des
Geschäfts-
jahre
Mk.
727 616
7 605 064
1 566 828
41 1 462
Krhöbung
|V(imKD-
drrnng — )
der
Reserven
Mk.
31 Aktiengesellschaften | 82 751 837 | — [
779298
—
80t 395
—
263 422
I 922 909
~ 55 549
3 142 560
—
2 182 325
—
1 81 1 873
—
1 502 977
—
834 034
—
3S> 579
—
1 149478
—
5 141 844
—
497 3'5
—
1 382 444
—
' 523823
49 *94
730 548
— 20 700
t 550 971
—
1 214 774
—
9076414
—
' 3*2 759
—
852 740
—
2430404
—
509584
—
305 898
—
2 99' 369
—
380 775
— 14 922
839 1 79
3^586
55 843 461
— 3 39t
*) Vergl, S. 500, Anmerkung 1.
*) Einschi, der Schadenermittelungskosten und der zprttckgestellten Beträge, abzüglich
*) Gratifikationen.
4) Rückgabe an Vereine.
ft) Darunter 75000 Mk. für noch gerichtlicher Entscheidung unterliegende brasilianische
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Verlust
Verwaltuugskosteu
Lüftungen
Kapital-
anlagen
Mk.
i'rovitilom*u
uaw. «1er 1
Agenten
Mk.
sonstige
Kosten
Mk.
Steuern
Mk.
u Übrige
Zwecke
Mk.
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22 l6l
—
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5 ' 5 703
—
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-
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-
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—
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-
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-
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Da« landwirtschaftliche Versicherungswesen.
Gewinn- and Teriaat-
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Privat feuervcrsiehenmgsiintcrnehmung
Sitz Name
Rück
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1
2
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6
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32
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Feoer-Ass.-V
218 662
—
293 '75
—
33
Berlin ....
Brandvers. Deutsch. Eisen-
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—
»7
249 294
—
3 t-
Brandenburg .
Brandenburger F.-V.-O.
74478
4'
146 946
—
35-
Dresden . . .
Landwirtsch. F.-V.-Gen. .
724 353
—
227 3<>5
—
3*
Düsseldorf . . .
Brandvers. d. Deutschen
Werkmeister- Verb.*) . .
—
—
4 529
—
57-
Gotha ....
Gothaer Feuer-V.-B. . . .
401 470
—
2 575 846
200 000
3«.
Greifswald . . .
Greifsw. H. u. F.-V.-G. . .
—
—
570978
129067
59-
Güstrow . . .
Fetter-V.-V. f. Mecklenb. .
-
—
279 663
' 413
40.
Hannover . . .
Concordia
105 634
—
180 887
—
4'
Leipzig ....
F.-V.-Gen. Deutsch. Buch-
drucker
7676
—
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—
42-
Lübeck ....
Lübecker F.-V.-V. . . .
!*7 576
—
52398
30035
43-
Neubrandenbnrg .
Mecklenb. H. n. F.-V.-G. .
54 599
—
952 035
63712
44-
Osnabrück . . .
Mühlenvcrs.-Qes
l6 296
—
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8254
45
Rostock . . .
Vaterland. F.-V.-Soz. . .
20489
—
28 173
—
40.
SehSnberg . . .
F.-V.-O. r. d. Fürstent.
Ratzebnrg .....
—
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269 267
—
47.
Schwedt . . .
Schwedter H. n. F.-V.-G. .
64857
—
2 142 757
66 432
, 48.
Stuttgart . . .
Württemb. Privat-F.-V.
270 808
—
738 747
—
1 7 Gegenseitigkeitsvereine
2 086 898
68
8756919
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31 Aktiengesellschaften
82 751 837
-
55 843 4*'
-3 39'
Zusammen
84 838 735
68
64 600 38O
495 S22
') Kinschl. der Schadenermittelungsknsten und der znrttckgestellten Betrage, abzüglich
’) Vom i. Oktober 1904 bis 31. Dezember 1905.
*) Daranter 31304 Mk. Legegelder.
*) Darunter 210 Mk. Legegelder.
*) Tilgung der vorjährigen Dnterbilanz.
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Verlust
Verwal tu Unkosten
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Schrei-
aus
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bungen
Kapital-
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—
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Süddeutsche F.-V.-B, . .
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—
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7 200
—
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2 400
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1603
’) Gestundete Prämien in der Lebensversicherung. — ' Vorauszahlungen und Darlehen
l’eiisionsfund» der Gesellschaftsbeainten. — 4) Kautionen in Wertpapieren. — J) Bank-Depots
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—
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—
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—
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22.
23.
24.
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26.
27.
28.
29.
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3*-
510
Das landwirtschaftliche Versicherungswesen.
Bilanzen für
Aktiva
1 0
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Privatfeuerver
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Name
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—
—
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Brandenburg . .
Brandenburger F.-V.-G.
—
—
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—
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Dresden . . .
Landwirtsch. F.-V.-Gen. .
1
71
122
203
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Düsseldorf . . .
Brand vers. d. Deutschen
Werkmeister- Verb. . .
—
—
2
—
4
37.
Gotha . . . .
Gothaer Feuer- V.-B. . . .
—
—
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1 577
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Greifswald . .
Greifsw. H. u. F.-V.-G.
—
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—
454
44
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39.
Güstrow . . .
Feuer- V.-V. f. Mecklenb. .
—
142
—
—
—
40.
Hannover . . .
Concordia
—
—
7
176
—
21
41
Leipzig ....
F.-V.-Gen. Deutsch. Buch-
druckcr
825
—
II
—
44.
Lübeck ....
Lübecker F.-V.-V. . . .
728
—
■8
62
—
4
43
Neubrandenburg .
Mecklenb. H. u. F.-V.-G. .
—
743
37
—
—
(6
44-
Osnabrück . . .
Mühlenvcrs.-Ges
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—
—
3
29
—
45
Rostock . . .
Vaterländ. F.-V.-Soz. . .
—
—
>5
24
—
46.
Schlinberg . , .
F.-V.-G. f. d. Fürstent.
Ratzeburg
—
1
—
78
—
—
17-
Schwedt . . .
Scliwedter H. u. F.-V.-G. .
—
1
>75
702
—
I4S.
Stuttgart . . .
Württemb. Privat-F.-V.
—
-
34
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3*
156
17 Gegenseitigkeitsvereine
• 747
884
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3 157
335
450
29 Aktiengesellschaften
«30*33'
1451
17 211
20 727
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1603
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134 5*o
4335
18 162
43884
7757
40S3
') Forderungen an die Aktionlire.
*1 Darunter 2206011 Mk. Darlehen an Gemeinden.
*) Darunter 178514 Mk. Guthaben hei der Hagel Versicherungs-Abteilung.
') Sparkasseneinlagen.
*) Wertpapiere des ßcamteupcnsiousfond*.
Digilized by Google
512
Das landwirtschaftliche Versicherungswesen.
Bilanzen für
Passiva
1 3
PriTatfenerverzichernngaunternchuning
Sitz Name
Prämien-
Überträge
Schaden-
reserve
Sonstige
Überträge
• 1
2
3
4
5
6
7
a) Aktiengesellschaften.
1.
Aachen
Aachen-Leipziger V.-A.-O.
3 000
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—
1 2.
n • •
Aachen-MUncbener F.-V.-O.
9 000
13 *92
2 711
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1 3'
Berlin . .
. Berlinisclie F.-V.-A. . . .
6 000
2 412
156
—
4.
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Deutsche F.-V.-A.-G. . .
3 000
75*
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S°*)
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I'renssische F.-V.-A.-G. . .
3 000
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—
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3000
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—
8.
Breslau
. | Schlesische F.-V.-G. . . .
9 000
4579
743
—
9-
Elberfeld .
i Vaterland, F.-V.-A.-G. . .
6 000
3004
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—
10.
Erfurt. . .
Thtiringia
9 000
5 5'6
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Ensen . .
. 1 Westdeutsche V.-A.-B. . .
6 000
1 62$
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. . Deutscher Phönix . . .
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—
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. | Globus V.-A.-G
4 000
* 939
1 678
—
16.
Hamburg-Bremer F.-V.-G.
7050
5 260
657
IOO
17.
Hanseat. F.-V.-G
3 000
641
119
—
18.
n
Norddeutsche F.-V.-G. . .
7 5 °°
> 453
426
92
19.
n
Transatlant. F.-V.-A.-G. .
6 000
2 173
668
—
20.
Karlsruhe .
. i Badische F.-V.-B
4 000
53°
208
>55
21.
Köln . .
. 1 Colonia
9 000
3 0S2
340
—
22,
Leipzig .
Leipziger F.-V.-A. . . .
3000
3577
127
—
43
Magdeburg
. j Magdeb. F.-V.-G
15 000
7376
»595
81 1*)
24.
München .
Bayerische V.-B
Im Hanptxweig
45
Tt
. 1 Süddeutsche F.-V.-B. . .
4 500
906
169
—
26.
M. -Gladbach
Gladbacher F.-V.-A.-G. . .
6 000
2 744
661
—
27-
Neuss . .
Rheinland ......
9 000
799
186
—
iS.
Oldenbnrg
. . Oldenburger V.-G. . . .
3000
1 320
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Stettin . .
. ' l'reii »s. National- V.-G. . .
9 000
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—
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2 000
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189
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29 Aktiengesellschaften
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■6 804
4« 735
•j Meist Guthaben der Beamtenpensions- nnd Versorgangskasoe usw. — *) Organ isations-
und sonstige Reserven der rufall* und Haftpflicht Versicherung. — 4) L>amnter &00000 Mk. Reserve
425000 Mk. „Konto für unvorhergesehene Fälle“. — 7) Einschi, der Reserven für die Lebeus-
Lebens Versicherung mit Gewinnanteil Versicherten. — 8) Ausschliesslich 754984 Mk. Zuweisung
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Die Feuerversicherung.
513
Ende 1905.
(in 1000 Mk.'i.
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—
—
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—
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—
—
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—
—
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—
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15.
—
—
3 040
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705
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68 1
1 7 S.,6
(6.
—
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—
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—
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—
—
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14 420
22.
—
516
470
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1 4S4
I 929
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Lebensversicherung austtewieseu
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—
—
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—
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—
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1 187
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—
—
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1631
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II 132
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25 si7
39 261
19306
41$ 122
fonds. — *) Davon 40688542 Mk. I’riimienreserven der Lebensversicherung und 328505 Mk, Prämien-
flr ausserordentliche Bedürfnisse. — i) Darunter 201928 ltk. Leibrentenreierve. — •) Darunter
sowie Unfall- und Haftpflichtversicherung, darunter 15828(10 Mk. Gewinnreserven der in der
an die Lebensversicherten vor Abschluss der Bilanz.
Meitzen, Buden des prenss. Staute*. VIII. H3
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Pas landwirtschaftliche Versicherungswesen.
Bilanzen für
Passiva
514
©
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2
—
Privatfeoervci
Sitz
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Name
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5
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—
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—
33.
Berlin ....
Brand vers. Deutsch. Eisen-
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—
—
—
34.
Brandenburg . .
Brandenburger F.-V.-G.
—
197
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—
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LandwirUch. F.-V.-Oen. .
—
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36.
Düsseldorf . . .
Brandvers. d. Deutschen
Werkmeister-Verb. . .
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—
—
,37-
Gotha ....
Gothaer Feuer-V.-B. . . .
—
10 987
43°
—
38
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Greifs»-. H. u. F.-V.-G. .
—
5»
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39
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Feucr-V.-V. f. Mccklenli. .
—
—
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—
40.
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Concordia
—
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9
—
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Leipzig . . . .
F.-V.-Gen. Deutsch. Buch-
dracker
1 000
6
—
—
42.
Lübeck ....
Lübecker F.-V.-V. . . .
972
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—
43
Xeuhraudenburg .
Mecklenb. H. u. F.-V.-G. .
—
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422
12
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Mllhlenvers.ües
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—
*7.
—
45.
Rostock . . .
Vaterländ. F.-V.-Soz. . .
—
1 10
i
—
46.
.Schönberg . . .
F.-V.-O. f. d. Flirstent.
Katzeburg
70
—
24
—
47
Schwedt . . .
Schwedter H. n. F.-V.-G. .
—
1 303
ms
1
4»
Stuttgart . . .
Wflrttemb. Privat-F.-V. .
—
2 103
«34
—
1 7 Gegensei t igkeits vereine
2 727
'5 7>3
1 417
102
29 Aktiengesellschaften
• 7° 459
79 419
16 S04
4*735
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95 '3*
18 221
4*837
*) Legegelder.
*) Darunter 653000 Mit
3) Daninter 395 000 Mk.
Daninter 495 000 Mk.
*) Darunter 414 959 Mk.
Wegegelder.
litlcklagen.
für die Beamtenpcusiongkaase.
ftir den Bcaiutenjiensionsfunds.
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Guthaben
Hypo-
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Bar-
kautionen
anderer
Ver-
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unterneh-
Sonstige
Passiva
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—
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1 000
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—
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—
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—
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1 103
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—
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37- 1
3«-
39
40.
41.
43
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—
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13 581
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1631
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11 132
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35 817
39 261
19306
4*5 *22
Das landwirtschaftliche Versicherungawesen.
51 G
1.
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16.
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21.
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29
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3*
Die allen Zweigen gemeinsamen
1. Einnahmen.
Aachen . .
Aachen-Leipiiger V.-A.-G.
1047
57*44
—
185
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Aachen-Müuchener F.-V.-G.
—
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18 399
544 105*
1 408 066
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Berlinisch« F V A. . . .
—
2" 353
—
—
S" 353
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Deutsche F.-V.-A.-G. . .
1204
73 6*4
17 711
—
9S 579
n ...
I’reussisohc F.-V.-A.-G. . .
—
—
—
—
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Union
—
—
—
—
—
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Viktoria 1 -V.-A.-G. . . .
—
51 918
4 9$J
—
56 870
Breslau
Schlmisclu F.-V.-G. . . .
—
3S» '99
—
I 066
353 **5
Elberfeld
Vaterläud. F.-Y.-A.-G. . .
—
—
—
—
—
Erfurt . . .
Thnringia
—
937
43 S48
27 788
303 573
Essen . . .
Westdeutsche V.-A.*B. .
—
—
—
—
—
Frankfurt
Deutscher J'hSnix . . .
—
3*5 718
—
■85
3*S 90.5
Hamburg
Providentia
Fcner-Ass.-Kumji . . .
18 599
128
Im 1
tatptnveig
727
„ * -
Globus V.-A.-G, ....
37;
146 890
2 905
'S
150 185
* - •
Hambnrg-Bremt-r F.-V.-G. .
s°79
444 331
8 53'
f 600
45* 54'
1»
Hanseat. F.-V.-G
—
8$ 159
212
409
85 780
n
Norddeutsche F.-V.-G. . .
—
1 3 - 308
—
304'
'iS 349
Transatlanl F.-V.-A.-G. .
—
—
—
—
—
Karlsruhe
Badische F.-Y.-B
—
—
—
—
Köln . , .
Colonia
—
530 404
121
—
53° 525
Leipzig . .
L i 1 xi-.-f F.-V.-A. . . .
—
4 7-’ s 45
749
'53
473 737
Magdeburg
Magdeb. F.-V.-ü
—
693 268
14 990
57 8n
746070
München . .
Bayerische V.-B
Süddeutsche F.-V.-B. , .
848
71 68s
_
Im I
6 176
Aaptiwdf
78 706
M.-Oladbat 11
Gladbacher F.-V -A.-G. . .
—
—
—
—
—
Neuss . . .
Rin :i:!and
—
127 860
—
—
1278*0
Oldenburg
Oldenburger V.-G. . . .
»43
135 0**
—
222
136 131
Stettin . .
Preuss. Natioual-Y.-U. . .
—
—
—
—
Strassburg
Alsatia
—
-
—
—
—
*
Rhein u. Mosel
—
—
—
—
—
Zusammen
6396
5 048 397
"2 546
•.22 757
5 79009*
*) Nur fllr Aktiengesellschaften.
*t Darunter 515703 Mk. Kutnahme au« dem gemeinnützigen Fonds.
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Er-
Ab-
Verlust
Verwaltnngskosti-u
Sonstige
Ausgaben
Mk
Summe
(Sp-9 — '5!
Mk.
Überschuss
der
gemeinsamen
Einnahmen
über die
Ansgaben
(3p. 8 u. 1 6)
Mk.
höhung
der Ro-
serven
Mk.
Schrei-
bungen
Mk.
ans
Kapital-
anlagen
Mk.
l'ru-
visiont-n
usw der
Agouti-n
Mk.
sonstige ;
Kosten
Mk.
Steuern
Mk.
9
IO
1 I
12
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16
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174 760 j
10390
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— 137 374
— 890
—
—
—
1
357 555
—
336 «’5
1 07 1 40 1 ’)
10 975
—
32
—
—
55 49'
—
6" 498
'44 »55
26 066
—
* 747
—
272791
8 543
15 716
324 SÖJ
— 442 284
—
—
—
—
— i
—
—
—
—
—
—
—
—
—
—
—
—
—
—
—
—
396 240 1
3 735
—
399 975
- 343 '05
—
—
—
—
—
-
—
—
353 265
—
—
—
—
—
—
—
—
—
—
22 245
37 543
—
644 977
44 9' 7
—
749 682
“ 446 109
—
—
— '
—
- -
—
—
—
Lebensvi
7 977
araJcberw
7711
ig anfgei
riesen.
1 1
s7 146
—
102 834
263 O69
—
—
429
1 93'
—
2 360
* !6 367
_
8 112
35 286
—
44 2.33
—
57 633
92 552
275 000
11 156
74 IO!
—
1
190 757
74 601
625 tis
— 164 57v
—
2 112
4 536
—
—
14 040
' 973
22 661
63 1 19
42 OOf)
4024
17648
—
,
, 48 233
*7 93*
129 836
5 5 ' 3
—
—
—
--
—
—
—
—
—
—
—
—
—
—
—
—
—
—
—
—
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—
—
*39 33»
—
*43 732
3*6 803
—
—
—
—
to6 022
—
106 022
367 7'5
200 OOO
12 402
8h 79 6
-
*45 479
109 638
554 3*5
'9' 735
Lebensversicherung Mage wiesen.
18
1.
2.
3-
4-
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8.
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1 1.
12.
*3-
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21.
32.
n
24-
*5‘
26.
27.
aS.
29.
30.
3*-
I,fd. No.
Das landwirtschaftliche Versicherungswesen.
Zusammenstellung des
(in 1000
1. Aachen
2. „
3. Berlin
8. Breslau
| 9. Elberfeld
I 10. Erfurt .
1 1. Essen .
12. Frankfurt
■3
■ 14. Hamburg
! *9- n
20. Karlsruhe .
1 2 1 . KCln . .
22. Leipzig
23. Magdeburg
24. Mttnchen .
*5-
; 26. M. -Gladbach
27. Neuss . .
28. Oldenburg
29. Stettiu
i 30. Strassburg
Aachen-Leipziger V.-A.-G.
Aachen-Münchener F.-V,
Berlinische F.-V.-A. .
i Deutsche F.-V.-A. pQ,
j Preußische F.-V.-A.-G.
| Union
1 Viktoria F.-V.-A.-G .
Schlesische F.-V.-G, .
Vaterland. F.-V.-A.-G.
Thuringia ....
Westdeutsche V.-A.-B.
Deutscher Phönix
Providentia ....
Fener- Ars.- Komp. . .
Globus V.-A.-G.
Hamburg-Bremer F.-V.«
Hanseat. F.-V.-O. . .
Norddeutsche F.-V.-G.
Transatlant. F.-V.-A.-G
Badische F.-V.-B. . .
Colonia
I Leipziger F.-V.-A. .
: Magdeb. F.-V.-G. . .
Bayerische V.-B. . .
Süddeutsche F.-V.-B.
Gladbacher F.-V.-A.-G.
Rheinland ....
1 Oldenburger V.-G.
Preuss. National-V.-G.
Alsatia
Rhein n. Mosel . .
1 360
-8
I «9
Im Hauptzweig
I 2
57
Im HanpUweig
I 16
Zusammen
*) Nur für Aktiengesellschaften, Gegenseitigkeitsvereine betrieben nur Feuerversicherung.
*) Vergl. Tabelle S. 516 u. 517.
•) Ausschliesslich 754 9S4 Mk. Zuweisung an die Lebensversicherten aus dem Ge-
Digitized by Google
Die Feuerversicherung.
Gewinns für 1905. *)
Mk.)
Veraicherungszweigen
Öl'ersrhua*
der
gemein-
samen Ein-
nahmen
Uber die 1
Auttguhon *)
Gewinn
de.s Jahres
1905
(Sp.4 - 12)
Vortrag
aus 1904
Gesamt-
gewinn
Glas
Wasser-
leitungs-
schäden
1 Kredit
Transport.
$
9
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I 1
12
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222
222
—
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1071
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—
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—
'45
913
7
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—
—
—
—
— 232
136
—
136
—
—
—
—
—
474
46
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—
—
—
—
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4
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—
—
—
— 343
4'
—
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353
I 670
—
1 670
— |
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—
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36
—
6
— 446
1 199“)
105
1 304*)
—
—
—
—
530
—
530
—
— 1
—
263
' 332
—
' 33*
Lebensversicherung ansgewiesen.
—
—
- 1
—
*7
20
1
21
—
—
12
182
92
400
—
400
—
—
—
—
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679
2
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—
—
—
—
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2
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—
5
—
—
6
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IO
271
—
24
—
—
—
380
—
380
—
—
—
—
—
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5
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—
—
—
—
387
' 659
48
1 707
—
—
—
—
367
' 342
56
' 39s
—
—
—
192
I 929
—
I 929
Lebensversicherung ansgewiesen.
Lfd. No.
Lfd. No.
520
Dm I and Wirtschaft liebe Versicherungswesen.
Gewinnverteilung für 1905.
Privat feuerversicherungsuuternehniung
An die
Reserven
Mk.
Tan-
tiemen
Mk.
An die
Aktimiäre
Mk.
s
0
•9 j
a .H
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>
Mk.
Ander-
weit .*)
Mk.
1
Sitz
Name
2
3
4
5
6
7
8
9
a) Aktiengesellschaften.
Aachen . .
Aachen-Leipziger V.-A.-G.
163 960
II JS8
36 000
—
11 212
222 560
« ...
Aachen-Münchener F.-V.-G.
—
28 946
900 000
—
IOO86
939 032
Berlin . . .
Berlinische F.-Y.-A. . . .
370 000 *1
68 043
460 000
—
22 258
920 301
Deutache F.-V.-A.-G. . .
71 824 ä;
4086
60 000
—
—
'35 910]
W ...
Preussische F.-V.-A.-G. . .
265 OOO
44 698
150 000
—
60 179
519 877|
Union
IOO OOO
66 151
1 26 000
—
56655*'
348 8<>6
„ ...
Viktoria F.-V.-A.-G. . . .
40 OOO
-
—
—
1 567
41 5*7|
Breslau . .
Schlesische F.-V.-G. . .
754681=)
'35 161
690 000
90 OOO
1 669 S42
Elberfeld . .
Vaterländ. F.-Y.-A.-G. .
270 OOO5)
97 765
660 000
—
9693
' °37 453
Erfurt . . .
Thnringia
320 OOO
110432
750 000
■)
1=3037*!
1 30346.,
Essen . . .
Westdeutsche V.-A.-B. . .
2IOOOO
57 900
240 000
—
22 370*}
53o=7a
Frankfurt
Deutscher Phönix . . .
193 764
IO8 725
990 000
—
40 OOO*)
1 33= 4*9
» * *
Providentia
Im Hauptzweig Lebensversicherung ausgewiesen.
Hamburg . .
Feuer-Ass.-Komp
4 894
2 740
12 000
—
760
20 394
*
Globus V.-A.-G
100 000
71 OOO
225 000
—
4 000
400 00a
„ • -
Hamburg-Bremer F.-V.-G. .
144015*)
62 040
470 000
—
4 860
680 915
Hanseat. F.-V.-G
70 000
*1 3*7
66 000
—
4756
162 143;
n •
Norddeutsche F.-V.-G. . .
1 50 000
10917
90 000
—
19735
270 652,
n
Trausatlant. F.-V.-A.-G.
210 OOO5;
24 OOO
144 000
—
2 603
3*0 603.
Karlsruhe . .
Badische F.-V.-B
IO OOO
4 155
40 000
—
6 820
60 075]
Köln . . .
Colonia
—
>4* 593
1 290000
—
268 219*1
1 706 812
Leipzig .
Leipziger F.-V.-A. . . .
424 1 68
86732
825 000
—
61 773
' 397 673
Magdeburg
Magdeb. F.-V.-G
526 256
'5=973
1 250000
—
—
1 929 229!
München . .
Bayerische V.-B
Im Hauptzweig Lebensversicherung ausgewiesen.
n • •
.Süddeutsche F.-V.-B. . .
56 60
1 1 230
67 500
—
3= 7=*
167 918
M. -Gladbach .
Gladbacher F.-V.-A.-G. . .
300 000
44 740
240 000
—
123 820'
708 560!
Neuss . . .
Rheinland
19496
19470
156 000
—
—
194 9*6j
Oldenburg
Oldenburger V.-G. . . .
100 000
15 586
2 10 000
—
43 4062
368 992|
Stettin . .
PrensB. National- V.-G. . .
468 207
33 IO«
674 999
—
10 629*
1 186935
Strassburg
Alsalia
22 402
11 =73
65 000
—
22 716
121 39I
Rhein u. Mosel . . . .
78 1»2
64 606
320 000
—
83 872*.
546 66q|
29 Aktiengesellschaften
5 443 399
' 5*7 837
1 1 207 499
—
1 137 754
19306 399>
2
3
4
5
6
7
8
9
10
1 1
112
•3
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18
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' 22
j 23-
24
25
26
27
iS
29
l' 3°-
1 3 1
*) Einschi, des Vortrags auf neue Rechnung.
*) Einschi. Zuwendungen zu Beamtenfonds.
*) Vor Abschluss der Bilanz sind an die Versicherten der Lebensversicherung 754 984 Mk. überwiesen.
Digitized by Google
Die Feuerversicherung.
521
Gewinnverteilung für 1905.
Privatfeuerversicherungsnnternehnmng
Sitz 1 Name
An die
Reserven
Mk.
Tan-
tiemen
Mk
An die
Garanten
Mk.
An die
Ver-
sicherte!»
Mk.
Ander-
weit *)
Mk.
Summe
Mk.
D
2
3
4
5
6
7
8
b) Gegenseitigkeitsvereine.
}*
Altona . .
Feuer-Ass. -V
78659
—
—
—
—
78 65.,
33
Berlin . . .
Brandvers. Deutscher
Eiaenbalm-B. . . .
73 33° *)
—
—
—
—
73330
34
Brandenburg
Brandenburger F.-V.-G.
103 605 s)
—
—
—
—
103 605
35
Dresden . .
Landwirtach. F.-Y.-Gen.
169452
4 S*°
—
155 000
IO OOO2!
338 962
36.
Düsseldorf
Brandvers. d. Deutschen
Werkmeister- Verb. .
5 335
—
—
—
—
5 335
5 7
Gotha . . .
Gothaer Feuer-V.-B.
—
—
—
■ 5 438 358
1 IO 607 *)
15 348965!
3*.
Greifswald
Oreifsw. H. n. F.-V.-G.
—
—
—
—
—
—
39
Güstrow . .
Fener-V.-V. f. Mecklenb.
—
—
—
—
—
40
Hannover
Concordia
I85 OOO
—
—
—
11 572
196 572)
41
Leipzig . .
F.-V.-Gen. Deutscher
Buchdrucker . . .
3 637
—
—
—
4 loo*)
7 737!
44
Labeck . .
Lübecker F.-V.-V. . .
* 744
305
—
—
—
3°49i
43
Neubrandenb.
Mecklenb. H. u. F.-V.-G.
—
—
—
—
—
—
44
Osnabrück
Mühlenvers.-Ges. . . .
4 746
—
—
—
134
4 880
45.
Rosteck . .
Vaterland. F.-V.-So*. .
30J
3073
—
68 246
—
71 6211
46.
Schönberg .
F.-V.-G. f. d. FUrstent.
Ratzeburg ....
40556
—
—
—
—
40556]
4 7
Schwedt ♦ .
Schwedter H, u. F.-V.-G.
10361
—
—
!89 646
—
200 007.
45
Stuttgart
Wilrttemb. Privat-F.-V.
343915
—
—
1 895 077
—
-> 238 992I
17 Gegenseitigkeitsvereine
1 021 642
7 888
-
17 546 327
136413
18712 27<J
29 Aktiengesellschaften
5 443 309
1 517837
11 207 499';
-
I IJ7 754
1 0 306 399
Zusammen
6464951
' 545 725
1 1 207 499
17546327
1 274 167
38 Ol8 66O
*) Einsehl, des Vortrags auf nene Rechnung.
*) Einschi. Zuwendungen zu Beamtenfonds.
*) An die Aktionäre.
Digiüzed by Google
522
Das landwirtschaftliche Versicherungswesen.
Diese Nachweise ergeben, dass 1867 im Gebiet der alten Provinzen
47 Privatfeuerversicherungsanstalten als Gegenseitigkeitsvereine mit einer Ver-
sicherungssumme von zusammen 719343708 Mk. sowie 5 Gegenseitigkeitsvereine
io anderen deutschen Staaten mit einer auf Preussen fallenden Versicherungssumme
von 1141117993 Mk. bestanden, und 21 inländische Aktiengesellschaften mit
21810839541 Mk. Versicherungssumme, ferner 8 Aktiengesellschaften in anderen
deutschen Staaten mit 1955427133 Mk. auf Preussen fallender Versicherungssumme
und 7 ausländische Aktiengesellschaften, die in Preussen zngelassen waren, mit
auf Preussen fallender Versicherungssumme von 719116 128 Mk., 1905 aber waren
an Stelle dieser Anstalten im deutschen Reiche einschliesslich Preussen im Ge-
schäftsbetriebe 17 Gegenseitigkeitsvereine mit einer im deutschen Geschäft ab-
geschlossenen Versicherungssumme von 12348088000 Mk. und 31 inländische
Aktiengesellschaften mit einer im deutschen Geschäft abgeschlossenen Versicherungs-
summe von 80005636000 Mk.
Gegenüber den 1867 in Preussen durch Privatuntemehmungen gegen Feuer
versicherten Werte von 26445749502 Mk., waren 1905 im Deutschen Reiche
Werte von 81 239724000 Mk. durch solche Privatanstalten zur Versicherung gestellt
Damit wurde indess die Summe der gegen Feuerschaden versicherten Werte noch
bei weitem nicht erreicht, denn 1867 waren überdies 5311 792219 Mk. und 1905
32413236021 Mk. Werte in den sogen, öffentlichen Anstalten versichert, von
welchen 1867 28 in Bd. III 8. 60 — 65 als im alten preusaischen Staatsgebiete,
und in dem statistischen Jahrbuch für den preussiBcheu Staat für 1906 die in den
nachstehenden Tabellen S. 524 — 527 als in Preussen mit den neuen Provinzen
bestehend aulgeführt werden.
Solche für einzelne Land- und Stadtkreise, Landschaftsgebiete oder für ganze
Provinzen und Staatsgebiete privilegierte, amtlich verwaltete Feuerversicherungs-
anstalten sind wie in Preussen auch in den meisten anderen deutschen Staaten
errichtet, und ihre meist monopolisierte Mannigfaltigkeit gibt bis jetzt noch geringe
Aussicht, ein einheitliches Reichsgesetz zu erreichen. Nur der § 1 19 des Gesetzes
vom 12. Mai 1901 trifft wie die PrivatversicherungsauBtalten auoh die öffentlichen
Anstalten mit der Bestimmung, dass die auf Grund landeegesetzlicher Vorschriften
errichteten Öffentlichen Versicherungsanstalten den Vorschriften dieses Gesetzes
nicht unterliegen, jedooh verpflichtet sind, nach näherer Anordnung des Bundes-
rates bestimmte statistische Nachrichten über den Geschäftsbetrieb an das Auf-
sichteamt für Privatversicherung einzureichen. Wohl aber ist ein weiterer Schritt
für die Vereinheitlichung der Roichsversicherungsgesetzgebung dadurch geschehen,
dass die Reichsregierung, wie oben Seite 440 erwähnt (in der Drucksache Nr. 22
des Reichstags der 11 Legislaturperiode II. Session 1905/6), unter dem 28. No-
vember 1905 den oben S. 451 besprochenen Entwurf eines Gesetzes über den
Versicherungsvertrag, eineB zugehörigen EinfiihrungsgeBetzes und eines Gesetzes,
betreffend die Änderung der Vorschriften des Handelsgesetzbuches über die Ver-
sicherung dem Reichstage vorgelegt hat, dem die Prüfungskommission in ihrem
Berichte (in Nr. 602 derselben Drucksachen) ira wesentlichen beigestimmt hat.
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Die
öffentlichen Feuerversieherungsanstalten
in Preussen
im Jahre 1905.
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I. Versicherte Werte, Beiträge. Brandentschädigungen und Vermögen.
52
Pa» landwirtschaftliche Versicherungswesen.
r" ' X
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„ „ Land- 2426441795 2845366 2135030 8173966
Städtische F.-S. xn Breslau*) .... 470059400 208634“) 166171 4294450
Provinxial-St8dte-F.-8. d, Provinx Sachsen 1380795100 1461175 763836 6498458
Magdeirargische Land-F.-S 1749643012 2294630“) 1435801 7005117
F.-8. t. d. platte Land dex Herxogt. Sachsen 1 220790710 1702302 722067 7436979
Die Fenerreniichening.
525
fi n 4 »A «o n m ^ o —
N ei fl n n NUN M fO
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fond*4 am Jahresschlüsse.
. Einnahmen und Ausgaben, Guthaben und Schulden, Überschüsse.
Städtische F.-S. za Breslaa
Die Feuerversicherung.
527
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1905. — Ä) Unter Zurechnung von Effekten (zum Kurswerte), Darlehen und Kaasenbestand des Reservefonds zum Guthaben. — •) Vom
Geaamtaoll noch zu zahlen. — 7} Passivüberschuss.
VI.
Das landwirtschaftliche Genossenschaftswesen in Preussen.
Von
Dr. W. WygodzinskI,
Geschäftsführer für Volkswirtschaft an dar Landwlrtschaftakammer für die Rheinprovtnz,
Das landwirtschaftliche Genossenschaftswesen, so herrlich es seine Blüte im
19. Jahrhundert entfaltet hat, reicht in seinen Wurzeln unberechenbar weiter zurück.
Gegründet auf die tiefsten Triebe und Bedürfnisse des Menschen, begleitet es das
Menschengeschlecht, soweit dessen Geschichte bekannt ist. Die ursprüngliche
germanische Wirtschaftsverfassung und zwar sowohl die der Weidewirtschaft wie
des Ackerbaues ist genossenschaftlich und bleibt es lange: gemeine Mark, Gemeinde-
weide, Allmende, Flurzwang reichen bis in unser individualistisches Jahrhundert
herein. Die Zeit um die Wende des 18 zum 19. Jahrhundert scheint freilich
einen tiefen Schnitt in die Entwicklung zu machen und alles genossenschaftliche
Leben zu vernichten; Gründe der Technik, der Ethik, des Rechtsbewusstseins werden
für die Befreiung des wirtschaftlichen wie des sozialen und staatsbürgerlichen
Individuums von allen Schranken ins Feld geführt. Trotzdem ist diese Vernichtung
nur eine scheinbare; uuter dem Schutt der Zerstörung bleiben viele Wurzeln lebens-
kräftig, regen sich die Keime neuen Lebens. Brandgilden, WaidgenoBsenschaften,
wie die Hauberge im Siegenschen und wie die Gehflforschaften an der Saar, Deich-
genossenschaften, Kuhladen und andere genossenschaftliche Institutionen leben
öffentlich oder im Stillen weiter und bewahren den genossenschaftlichen Gedanken.
Bereits in den zwanziger Jahren des 19. Jahrhunderts entstanden auch neue land-
wirtschaftliche Genossenschaften, wie z. B. die Mülilengenossenschaften am Nieder-
rhein und im Hunsrück. Freilich unterscheiden sich die neuen Genossenschaften
von denen der älteren Zeit wesentlich; sie beruhen durchaus auf Freiheit und er-
kennen die Selbständigkeit des Individuums an, soweit sich dieses ihrer nicht
zugunsten der Genossenschaft freiwillig entäussert; die Zwangs- und Bannrechte der
alten Genossenschaften, deren schärfste Ausprägung in den Zünften der Städte
bekannt ist, sind gefallen, und nur der tatsächlich noch immer hier und da bestehende
Flurzwang erinnert auf dem Lande noch daran. Die neue Genossenschaft will
nicht mehr den ganzen Menschen umfassen, wobei sie ihn, indem sie ihn schützt,
zugleich unselbständig macht und lähmt; sie unterstützt ihn nur noch da, wo die
Initiative des Einzelnen, die Einzelkräfte nicht mehr ausreichen. So haben die
Meitzen, Boden des preuaa. Staates. VUI. 34
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530 Das landwirtschaftliche Genossenschaftswesen in Preussen.
neuen Genossenschaften alte und neue Gedanken verbunden und ihre grossen
Erfolge errungen.
Man knüpft die Neuentstehung der landwirtschaftlichen Genossenschaften in
Deutschland an den Namen Kaiffeisen. Mit ltecht insofern, als er durch seinen
unermüdlichen Eifer die Entwicklung im Flusse gehalten hat, mit Unrecht, insofern
man sie ihm allein zuschreibt. Nicht bloss ist die Geschichte des Genossen-
schaftswesens weit älter; auch die Farmen, die er seinen Genossenscbafteu gegeben
hat, sind in der Hauptsache aum Teil Vorgefundenen Gebilden, zum Teil den Ge-
nossenschaften von Schulze-Delitzsch entnommen. Noch wichtiger aber ist, dass
Raiffeisen viele, z. T. ihn überragende Mitarbeiter hatte, deren Tätigkeit im
einzelnen hier nicht nachgegangen werden kann.1) Wir beschränken uns daher
darauf, die Geschichte deB neueren landwirtschaftlichen Genossenschaftswesens im
allgemeinen zu skizzieren.
Die Wiege des neueren landwirtschaftlichen Genossenschaftswesens war die
Rheinprovinz. In den Hungerjahren gegen Ende des 4. Jahrzehnts des verflossenen
Jahrhunderts tauchton an verschiedenen Stellen Hilfsvereine auf, die zuerst rein
charitativer Natur sich int Laufe des 5. und 6. Jahrzehnts unter dem Einflüsse
des in den Städten rascher gediehenen Genossenschaftswesens allmählich zu wirk-
lichen Genossenschaften umwandelten. Die Entwicklung war jedoch zunächst nur
eine sporadische, bis im Jahre 1866 der Generalsekretär des landwirtschaftlichen
Vereins für Rheinpreussen zu Bonn, Landrat a. D. Tbilmany, der selbst schon
im Genossenschaftswesen tätig war, auf Raiffeisens damals erschienene Schrift
über Darlehnskassenvereine aufmerksam wurde. Er setzte sich mit dem ganzen
Gewicht seiner Persönlichkeit und seiner Stellung für Raiffeisens Bestrebungen
ein und erreichte bald, dass die Gründung und Pflege der Darlehnskassenvereine
als eine Angelegenheit des landwirtschaftlichen Vereins für Rheinpreussen
betrachtet wurde. Raiffeisen wurde Beauftragter des landwirtschaftlichen Vereins
und gründete als solcher im Jahre 1868 bereits iz weitere Darlehnskassen, während
vorher 5 Raiffeisensehe und loScliulzesche Kassen in der Rheinprovinz existierten.
Je weiter die landwirtschaftlichen Genossenschaften sich ausbreiteten, um so
weniger war es möglich, die Agitation und Geschäftsführung im Rahmen des
landwirtschaftlichen Vereins für Rheinpreussen weiter zu führen. Am z6. Juni 1877
gründeten 24 Spar- und Darlehnskassenvereine den A nwaltschaftsverband
ländlicher Genossenschaften zu Neuwied, dessen erster Anwalt Raiffeisen
wurde und bis zu seinem Tode blieb. Der Verband erstreckte sich von vornherein
streng zentralistisch, nur durch Unterverbände mit beschränktem Wirkungskreise
gegliedert, Uber ganz Deutschland; erst lange nach Raiffeisens Tode, im Jahre
1899, wurde die straffe Zentralisation gelockert und den Unterverbänden eine
grössere Wirksamkeit gegeben. Die Anwaltschaft hatte nur die Beratung, Förderung
und Verbreitung der Darlehnskassenvereine und ihre Vertretung nach aussen hin
’) Vergl. über die Geschichte des landw. Genossenschaftswesens jetzt insbesondere:
Martin Fassbender, F. W. Raiffeisen in seinem Leben, Denken und Wirken im
Zusammenhänge mit der Gesamtentwicklung des neuzeitlichen Genossenschaftswesens in
Deutschland. Berlin, P. Parey 1902.
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Da» landwirtschaftliche Genossenschaftswesen in Prenssen. 531
zur Aufgabe, und übernahm dazu erst im Jahre 1889 auch die obligatorische
Revision der Genossenschaften.
Um Raiffeisens Schöpfung ganz zu verstehen, muss man wissen, welche
Ideale ihn von vornherein erfüllten. Es waren dies nicht eigentlich genossen-
schaftliche, wie bei Schulze- Delitzsch, sondern charitativ-religiöse. Er wollte, wie
sein langjähriger Mitarbeiter Fassbender berichtet hat, Gesellschaften nach Art
eines klösterlichen Ordens gründen, deren Teilnehmer unter Verzicht auf persön-
lichen Gewinn der Allgemeinheit dienten. Demgemäss sind auch seine ersten
Sohöpfungen keineswegs Genossenschaften im üblichen Sinne des Wortes, sondern
charitative Hilfsvereine, unter dem Einfluss der Brüdergemeinde in Neuwied und
der benachbarten Waldbreitbacher Krankenbrüder gegründet. Das wichtigste
Merkmal, welches diese Wohltätigkeitsvereine von eigentlichen Genossenschaften
unterscheidet, ist, dass ihnen nur solche Leute angeboren, die anderen helfen
wollen, während die Genossenschaft auf der Vereinigung der Hilfsbedürftigen,
dem Prinzips der Selbsthilfe beruht.1) Die erste von ihm gegründete wirk-
liche Genossenschaft ist der Anhausener DarlehnskaBsenvereiu aus
dem Jahre 1862, welcher auf der von Schulze längst verteidigten Solidarhaft
der Schuldner beruhte. Um für seine idealistische Auffassung des Genossen-
schaftswesens nun an anderer Stelle Raum zu finden, führt er den sogen. Stiftungs-
fonds ein, ein Gedanke, der aus sozialistischen Kreisen Btammt. Dieser Stiftungs-
fonds wird aus den Überschüssen der Genossenschaft gespeist; er ist unteilbar und
unangreifbar für die Genossen. Bei einer etwaigen Auflösung der Genossenschaft
fällt er an die Gemeinde, die ihn solange verwaltet, bis sie ihn einer neu ent-
stehenden Genossenschaft überweisen kann. So entstand, aus der Kombination der
Sohulzeschen Darlebnsvereine und des cbaritativen Hilfsvereins Raiffeisens der
Typus der den ländlichen Verhältnissen angepassten Spar- und Darlehnskasaen,
die in allen wesentlichen Punkten das Vorbild jeder späteren landwirtschaftlichen
Genossenschaft geblieben sind. Die Spar- und Darlehnskassenvereine sollen auf
Raiffeisens Wunsch nicht dem Streben nach Gewinn dienen; darum sind die
Geschäftsanteile, die Raiffeisen am liebsten ganz beseitigt hätte, möglichst niedrig.
Die Ämter werden ehrenamtlich verwaltet. Der Spar- und Darlebnskassenrerein
dient nioht nur Kreditzwecken, sondern dem Gesamtbetrieb der bäuerlichen Wirt-
schaft, also auch dem Bezug und Absatz landwirtschaftlicher Hilfsmittel und
Produkte, der Unterhaltung von Maschinen usw. Erst sehr allmählich entschloss
er sich unter der drängenden Konkurrenz der anderen GenossenBchaftsverbände
Spezialgenossenschaften (Winzervereine, Konsumvereine) zuzulassen. Nooh jetzt
bezeichnen die Normalsatzungen der Raiffeisenschen Spar- und Darlehnskassen-
vereine als deren Zweck die Hebung der Wirtschaft und des Erwerbes der Mit-
glieder und Durchführung aller zur Erreichung dieses Zwecks geeigneten Mafs-
nahmen, insbesondere vorteilhafte Beschafl'ung der wirtschaftlichen Betriebsmittel
und günstigen Absatz der WirtschaftserzeugnisBe. Die Annahme von Spareinlagen
l) Vergl. Wygodzinski, Raiffeisen. Notizen zur Geschichte des landw. Ge-
nossenschaftswesens in Deutschland. Jahrbuch für Gesetzgebung, Verwaltung und Volks-
wirtschaft. 1899, 3. 309 ff.
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632
Das landwirtschaftliche Genossenschaftswesen in Prctissen.
und die Bewilligung von Darlehen ist nur unter anderen Mafsregeln zur Durch-
führung dieser Aufgaben genannt. Sehr stark betonen die Satzungen immer noch
die idealen Gesichtspunkte: Tür die Wirksamkeit der Genossenschaft soll neben
ihrem materiellen Zwecke hauptsächlich die Rücksicht auf die geistig-sittliche
Hebung der Mitglieder mafsgebend sein; bei der Bewilligung von Darlehen soll
nicht nur die Kreditfähigkeit, sondern auch die Kreditwürdigkeit in Betracht
gezogen werden; die Genossenschaft „beruht auf christlicher und staatstreuer
Grundlage“. Als weitere Kennzeichen einer Raiffeisengenossenschaft geben die
Satzungen selbst an: möglichst kleiner VereinBbezirk, unbeschränkte Haftpflicht der
Mitglieder, unentgeltliche Mühewaltung des Vorstands und Aufsicbtsrats, Ansammlung
eines gemeinschaftlichen und unteilbaren Genossenachaftsvermögens.
Von gleichem Geiste und gleich stark persönlicher Färbung sind die anderen
Schöpfungen RaiffeisenB durchtränkt, in erster Linie die „Firma Raiffeisen
u. Cons.u, die er 1881 gründete. Diese „Firma“ sollte Handelsgeschäfte treiben,
jedoch nicht um Gowinn für die Teilhaber zu erzielen, sondern um Mittel für den
Ausbau und die Unterstützung des Genossenschaftswesens zu gewinnen. Nach dem
Tode Raiffeisens wurde im Jahre 1899 die Firma, die eine offene Handels-
gesellschaft war und in ihren Geschäftsbetrieb den Genossenschaften keinen Einblick
gestattete, mit Aktiven und Passiven an die „Zentraldarlebnskasse“ übertragen.
Der „Ueneralanwaltschaftsverband“ vereinigte nach Raiffeisens Idee
alle Machtvollkommenheiten; bei der Reform im Jahre 1899 behielt er sich zwar
zunächst noch die Revision vor, überliess aber die Pflege der provinziellen Be-
ziehungen der Genossenschaften den Verbänden. Desgleichen hat die landwirt-
schaftliche Zentral-Darlehnskasse für Deutschland, welche den Kredit-
verkehr und den gemeinschaftlichen Ein- und Verkauf der angescblossenen Ge-
nossenschaften besorgt, sogeD. Filialen, welche den provinziellen Verbänden in
gleicher Weise dienen wie die Zentral-Darlehnskasse dem Generalverband. Nachdem
der Neuwieder Verband sich nunmehr neben den Spar- und Darlebnskassen Ge-
nossenschaften anderer Art (Winzervereine, Molkereigenossenschaften usw.) ange-
gliedert hat, organisiert er jetzt zur Befriedigung der Kreditbedürfnisse dieser
sogen. Betriebsgenossenschaften, ebenfalls auf provinzieller Grundlage, Landes-
Genoasen schaftsbanken.
Raiffeisen hielt an seinen Prinzipien starr feBt; so kam es, dass im Kreise
seiner eigenen Mitarbeiter sich Widersprüche regten. Abgesehen von persönlichen
Motiven bandelte es sich insbesondere um zwei grosse Prinzipienfragen. In erster
Linie wollten die dissentirenden Elemente eine Organisation, die den Bedürfnissen
der einzelnen Landesteile sich besser anschmiegte; sie wünschten ferner neben den
Darlehnskassen andero Genossenschaftsformen zu entwickeln. Naohdem schon im
Jahre 1879 der Kreditverband des Grossherzogtums Hessen, der bereits
einen Konsumvereinsverband neben sich hatte, bub der Neuwieder Organisation
auBgeschieden war, wurde am 6. Juli 1883 die „Vereinigung deutscher land-
wirtsch aftl ich er G enossen Bchaft en“ von 10, zumeist nordost- und süddeutschen
Verbänden gegründet, die 1890 den Namen „Allgemeiner Verband der
Deutschen landwirtschaftlichen Genossenschaften“ und 1903 den Namen
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Da* landwirtschaftliche Genossenschaftswesen in Preussen. 533
„Reichsverband der Dentaohen landwirtachaftlioben Genossenschaften“
annahm. An die Spitze dieses Verbandes trat der hessische Verbandspräsident
Haas, der ihn jetzt noch leitet. Der Verbandssitz war erst Offenbach, jetzt
Darm stadt.
Der Darmstädter Verband schob von Anfang an, im Gegensatz zu den
idealistischen Bestrebungen Raiffeisens, die genossenschaftlich-technischen
Gesichtspunkte in den Vordergrund. Er bezeichnet als Beinen Zweck im wesentlichen
die Förderung und Ausbreitung des landwirtschaftlichen Genossenschaftswesens, die
Wahrung und Vertretung gemeinsamer Interessen, insbesondere auf dem Gebiete
der Gesetzgebung und Verwaltung sowie die Beratung und Förderung der ihm
zugehörigen Verbände und Genossenschaften in allen genossenschaftlichen, recht-
lichen und wirtschaftlichen Fragen. Ebenso rein geschäftsmäseig sind die Normal-
satzungen der verschiedenartigen Genossenschaften des Darmstädter Systems; so
bezeichnen die Spar- und Darlehnskassen als ihren Zweck nur „die Gewährung
von Darlehen an die Genossen für ihren Geschäfts- und Wirtschaftsbetrieb und die
Erleichterung der Geldanlage und Förderung des Sparsinnes“.
An Zentralinstituten besitzt der Reichsverband nur die vor einigen Jahren
gegründete landwirtschaftliche „Reichsgenossenschaftsbank“, die jedoch
im Gegensätze zu der Neuwieder Zentral-Darlehnskasse kein den provinziellen
Zentralkassen übergeordnetes Institut ist, welche vielmehr ihre volle Selbständigkeit
bewahren und die Reichsgenossenschaftsbank nur für einzelne Geschäfte benutzen.
Dem dezentralistischen Zuge des Darmstädter Verbandes, der sich schon in
seiner Entstehungsgeschichte ausprägt, entsprach es, der provinziellen Entwicklung
freien Raum zu lassen. So nehmen denn die provinziellen Verbände an Zahl,
Bedeutung und Umfang ständig zu, namentlich, nachdem ihnen das gleich zu be-
sprechende Genossenschaftsgesetz von 1889 durch die Einführung der obligatorischen
Revision ein wesentliches Feld der Betätigung und zugleich eine gesicherte
juristische Grundlage gegeben hatte. Bald sind alle Teile Preussens mit derartigen
provinziellen Organisationen überzogen. Mit diesem Erstarken der Provinzial-
verbände geht Hand in Hand ein Obergang der Initiative von den grossen Ver-
bänden auf die lokalen Organisationen; die jeweiligen Bedürfnisse einer Gegend
finden nun einen präziseren Ausdruck in neuen genossenschaftlichen Bildungen,
und die Entwicklung des Genossenschaftswesens, die namentlich in den Jahren
der Alleinherrschaft des streng zentralisierten Neuwieder Verbandes in Gefahr
geriet, schablonenhaft zu werden, gewinnt neues individuelles Leben. Zwar schreiten
auch die gemeinsamen Institutionen des Genossenschaftswesens fort; aber sie
nehmen umgekehrt Anregungen zumeist aus den Kreisen der Provinzialverbände.
Das gilt namentlich von dem wichtigsten Institut, welches nach der Schaffung der
beiden grossen Verbände für die Genossenschaften ins Leben gerufen wurde, der
am 1. Oktober 1895 io Tätigkeit getretenen Preussischen Zentralgenossen-
bc h a f t s kas se, die sich durchaus die Erfahrungen der provinziellen Zentralkredit-
kassen nutzbar gemacht hat. Selbst der streng zentralistische Raiffeisenverband
hat sich schliesslich dieser dezentralisierenden Richtung nicht entziehen können
und sich im Jahre 1900 eine neue Verfassung gegeben, in der die „die besonderen
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534
Dos landwirtschaftliche Genossenschaftswesen in Prenssen.
lokalen Verhältnisse berücksichtigenden Landes- und ProTinzialverbände Vertretung
im Vorstand und Aufsichtsrat des Generalverbandes erhalten“. Die beiden grossen
Verbände haben sich jetzt einander so weit genähert, dass ihre Verschmelzung
bereits ernstlich ins Auge gefasst worden ist, der eine Angliederung der isoliert
stehenden kleineren Verbände wohl schliesslich folgen würde.1) Die Einigung ist
im Jahre 1905 zn einem vorläufigen Abschluss gediehen. Danaoh wurden die
Verbandsbezirke des Neuwieder Verbandes zu selbständigen Landes- und Provinzial-
verbänden, mit eigenem Statut und ltevisionsrecbt ausgestattet, die sich ausser dem
Neuwieder auch dem Darmstädter Verband als Mitglieder anscblossen. Zugleich
erhielt der Neuwieder Verband eine entsprechende Vertretung im Gesamtausschuss
des Reichsverbandes.
Es darf aber nicht übersehen werden, dass auch die dem von Schulze-
Delitzsch gegründeten „Allgemeinen Verbände der auf Selbsthilfe be-
ruhenden deutschen Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften“ in
Berlin angeschlosseneu Genossenschaften, insbesondere die Kreditvereine, nicht
ausschliesslich städtischen, sondern auch landwirtschaftlichen Interessen dienen.
Bei 967 im Anfang des Jahres 1906 zu der Verbandsstatistik berichtenden Kredit-
genossenschaften entfiel sogar die grösste Mitgliedergruppe, nämlich 37,28 °/0 auf
selbständige Landwirte, während weitere 2,71 °/0 auf Gehilfen und Arbeiter aus
derselben Erwerbsgruppe entfielen. Erst als zweitstärkste Gruppe folgen die
Handwerker mit 24,26 °/0.*)
Eine Anzahl der jetzt landwirtschaftlichen Verbänden angeschloasenen Kredit-
genossenschaften ist ursprünglich nach dem System Schulze -Delitzsch errichtet.
Umgekehrt zählen natürlich auch die als landwirtschaftlich rubrizierten Spar- und
Darlehnskassen vielfach Nichtlandwirte zu ihren Mitgliedern.
Ein besonderes Verdienst Schulze -Delitzschs ist auch die Schaffung einer
juristischen Grundlage für die Genossenschaften. Als er in der Mitte des
vorigen Jahrhunderts seine ersten Genossenschaften ins Leben rief, gab es keinerlei
gesetzliche Spezialbestimmungen, auf denen sich diese zu neuem Dasein berufenen
Organisationsformen aufbauen konnten. Sie unterstanden einfach den Vorschriften
des Allgemeinen Landrecbts über erlaubte Privatgesellschaften. Diese Rechts-
unsicherheit bot Schwierigkeiten gegenüber den Behörden, die den „Assoziationen“
Schulzes wegen der liberalen Gesinnung ihres Auwalts oft wenig wohl wollten,
wie auch namentlich filr die Geschäftsführung. Nach vielen Kämpfen kam, im
wesentlichen nach einem von Schulze als Abgeordneten eingebracbten Entwurf,
das Gesetz, betreffend die privatrechtliohe Stellung der Erwerbs- und
*) Über die geschichtliche Entwicklung des deutschen Genossenschaftswesens in-
formieren insbesondere gut: Moritz Ertl und Stefan Licht, Das landw. Genossenschafts-
wesen in Deutschland, Wien 1899, und Friedr. Müller, Die geschichtliche Entwicklung
des landw. Genossenschaftswesens in Deutschland von 1848/49 bis zur Gegenwart, Leipzig
1901. Fortlaufend entsprechende Mitteilungen bringt die in Darmstadt erscheinende
„Deutsche landw. Genossenschaftspresse“.
*) Jahrbuch des Allgemeinen Verbandes der auf Selbsthilfe beruhenden deutschen
Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften für 1905. Berlin 1906, 8. LI.
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Das landwirtschaftliche Genossenschaftswesen in Preussen.
535
Wirtsohaftsgenossenschafteu, vom 27. März 1867 zustande. Damit waren
nun die tatsächlichen Verhältnisse kodifiziert. Gesellschaften von nicht geschlossener
Mitgliederzahl, welche die Förderung des Kredits, des Erwerbs oder der Wirtschaft
ihrer Mitglieder mittelst gemeinschaftlichen Geschäftsbetriebes bezwecken, sind
Genossenschaften. Die Genossenschaft erhält einen Vorstand und Aufsicbtsrat,
deren Rechte genau bestimmt und umgrenzt sind; die Generalversammlung ist
höchste Instanz, wie es dem demokratischen Wesen der Genossenschaft entspricht.
Die Mitglieder bürgen solidarisch für alle Verpflichtungen der Genossenschaft.
Das Gesetz wurde, mit einigen Änderungen, auf Schutzes Antrag am
4. Juli 1868 zum norddeutschen Bundesgesetz erhoben und trat als solches
am 1. Januar 1869 in Kraft. 1871 wurde es dann deutsches Reiohsgesetz.
Die fortschreitende Entwicklung des Genossenschaftswesens brachte eine
Fülle von Erfahrungen, die zu zahlreichen Vorschlägen führte, ausBer solchen von
Sohulie selbst zu einem Antrag Mirbach im Jahre 1881 auf Zulassung der
beschränkten Haftpflicht nach österreichischem Vorbilde und zu einem Anträge
Ackermann im gleichen Jahr auf Einführung obligatorischer Revision.
Aus allen diesen Anregungen entstand die bisher letzte grosse Kodifikation des
Genossenschaftsrechts im Jahre 1889.
Das Gesetz, betreffend die Erwerbs- und Wirtschaftsgenossen-
schaften vom 1. Mai 1889 (R.-G.-B1. 8. 55), *) in Kraft getreten am 1. Oktober
1889, schrieb zunächst vor (§ 51), dass die Einrichtungen der Genossenschaft uod
ihre Geschäftsführung in allen Zweigen der Verwaltung mindestens in jedem
zweiten Jahre der Prüfung durch einen der Genossenschaft nicht angehörigen
sachverständigen Revisor zu unterwerfen seien und übertrug (§ 52) den Verbänden
das Recht, diesen Revisor zu bestellen; als Zweck der Verbände bezeichnet das
Gesetz (§ 53) die Revision der ihnen angehörigen Genossenschaften und die ge-
meinsame Wahrnehmung von deren Interessen, insbesondere die Unterhaltung
gegenseitiger Geschäftsbeziehungen. Für Genossenschaften, welche einem Verbände
nicht angeboren, wird der Revisor durch das Gericht bestimmt (§ 59).
Durch die obligatorische Revision der ihnen angeschlossenen Genossen-
schaften erhielten die RevisionBverbände einen Einfluss, der ihre Bedeutung
begründet; sie werden die Ratgeber und Erzieher der Genossenschaften, sie ver-
treten sie gegenüber der Aussenwelt, gegenüber den Gerichten, lehren sie Buch-
führung und Rechnungswesen, bilden ihnen die Beamten aus, machen mit einem
Worte den isoliert stehenden ländlichen Genossenschaften alle Vorteile des modernen
Geschäftsverkehrs zugänglich. Die Revisionsverbände mit den später zu erwähnenden
ZentralgenoBsenschaften sind die stärksten Agentien der genossenschaftlichen Be-
wegung der Gegenwart,
Die zweite grosse Neuerung deB Gesetzes von 1889 war die Zulassung der
beschränkten Haftpflicht. Wenn auch für die Kreditgenossenschaften die
unbeschränkte Haftpflicht nach wie vor die geeignetste Form bleibt, so gibt es
l) Das Gesetz ist vortrefflich durch Parisins nnd Crttger kommentiert; die 5.,
von CrUger bearbeitete Anflage des Kommentars erschieu 1906. (Berlin, J. Gattentag.)
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536 I)a» landwirtschaftliche Genossenschaftswesen in Preussen.
doch Falle, wo die Furcht vor den Folgen der unbeschrankten Haftpflicht im
Falle des Konkurses das Zustandekommen einer Kreditgenossenschaft ganz vereiteln ;
für andere Genossenschaftsformen, wie Tür Molkereigenossenschaften, Winzer-
genosBenschaften, Konsumvereine usw. ist die unbeschränkte Haftpflicht überflüssig.
Je mehr neben der Kaiffeisensclien Organisation, welche die Kreditgenossen-
schaften zum alleinigen Träger aller genossenschaftlichen Aufgaben zu machen
liebte, die andere Kichtung an Kraft gewann, welche die Spezialgenoseenschaften
bevorzugte, um so dringender wurde das Itediirfnis nach einer weniger strengen
Haftform. DaB Gesetz gewährte diese, ausser der gleichfalls neuen Form der
unbeschränkten Nachschusspflicht, welche den Kinzelangriff auf einen Ge-
nossen ausschliesst, in der Form der Genossenschaft mit beschränkter Haft-
pflicht, in welcher die Haftpflicht der Genossen für die Verbindlichkeiten der
Genossenschaft sowohl dieser wie unmittelbar den Gläubigern gegenüber im voraus
auf eine jedesmal durch das Statut zu bestimmende Summe beschränkt ist (§ 2
Ziffer 3). Einige sonstige Änderungen sind unwesentlich; von einiger Bedeutung
ist nur, dass durch § 20 im Interesse der Kaiffeisenschen Genossenschaften
gestattet wurde, die Gewinnverteilung auf 10 Jahre auszuschliessen. ln einer
Novelle vom 12. August 1896, die im wesentlichen eine schärfere Kontrolle
des Geschäftsbetriebes der Konsumvereine und Konsumanstalten brachte, hat in
§ 89a der „unteilbare Stiftungsfonds“ Raiffeisens schliesslich seine gesetz-
liche Anerkennung gefunden; darnach kann durch Statut die Verteilung des Ver-
mögens im Falle der Auflösung ausgeschlossen werden, das dann, sofern kein anderer
Verwendungszweck bestimmt ist, an die Gemeinde fällt, in der die Genossen-
schaft ihren Sitz hat; die Zinsen dieses Fonds sind zu gemeinnützigen Zwecken zu
verwenden.
Der heutige Aufbau des Genossenschaftswesens stellt sich nun in
folgender Form dar:
Die Grundlage bildet nach wie vor die EinzelgenosBenschaft, d. b. ein
Personenverein von mindestens 7 Mitgliedern, den Vorschriften des Genossenschafts-
gesetzes entsprechend konstruiert, dessen Zweck die Förderung des Erwerbs und
der Wirtschaft seiner Mitglieder ist. Jedes Mitglied hat zur Beschaffung der
Betriebsmittel einen, bei Genossenschaften mit beschränkter Haftung auch mehrere
Geschäftsanteile zu nehmen, deren Höhe die Satzungen bestimmen. Ausserdem
haften die Genossen für die Verbindlichkeiten der Genossenschaften. Die Haftung
kann eiue verschiedenartige sein, und zwar im weitesten Falle die unbeschränkte
Haftpflicht; der Gläubiger hat daun das Hecht, jeden beliebigen Genossen bis zur
ganzen Höhe seines Vermögens für die Schulden der Genossenschaft haftbar zu
machen. Bei der unbeschränkten Nachschusspflicht fällt der Einzelangriff fort;
doch müssen die auf Beschluss der Genossenschaft erhobenen Nachschüsse gleich-
falls bis zur Gesamthöbe des Vermögens erfolgen. Bei der beschränkten Haftpflicht
endlich übernimmt der Genosse nur eine durch die Satzungen vorherbestimmte
Haftsumme für jeden Geschäftsanteil.
Die meisten Genossenschaften dienen immer noch der Befriedigung des
Fersonal-Kreditbedürfnisses ihrer Genossen (Kreditgenossenschaften, Spar-
Digilized by Google
Das landwirtschaftliche Genossenschaftswesen in Preussen.
537
und Darlehnskassen vereine). Die Qenoegen zahlen alle überflüssigen Gelder
als Depot oder in laufender Rechnung ein und empfangen im Bedarfsfälle Kredit
gegen Bürgschaft oder gegen Unterpfand, früher auch häufiger gegen Wechsel,
jetzt hauptsächlich in laufender Rechnung. An Wichtigkeit zunäohst kommen den
Kreditgenossenschaften die Bezugs- und Absatzgenossenscbaften (Konsum-
vereine). Diese vermitteln den Genossen in erster Linie den Bezug der notigen
landwirtschaftlichen Produktionsmaterialien (Dungerstoffe, Saatgut, Futtermittel),
gelegentlich auoh von Lebensmitteln, und suchen neuerdings auch den Absatz
landwirtschaftlicher Produkte zu organisieren. Die dritte wichtige Form ist die
der landwirtschaftlichen ProduktivgenoBsenschaften, unter denen die Molkerei-
genossenschaften die erste Rolle spielen. Diese übernehmen von dem Landwirt
die Milob, verarbeiten sie (unter Rückgabe der Magermilch) in maschinellen Be-
trieben zu Butter oder Käse und vermitteln auch gewöhnlich den Absatz dieser
Produkte.
Über der Einzelgenossenscbaft steht der Verband. Nachdem das Gesetz
von 1889 die Revision obligatorisch gemacht hatte, war damit den Verbänden
eine gesicherte Grundlage ihrer Tätigkeit gegeben. Neben der Revision übernehmen
sie die Vertretung aller genossenschaftlichen Interessen, fassen die Erfahrungen
der Einzelgenossenschaften zusammen und vermitteln diesen die Ergebnisse der
fortschreitenden Wissenschaft und Technik.
Endlich erwuchsen, und zwar durch die Tätigkeit der Verbände, als dritte
genossenschaftliche Organisation die Zentralgenossenschaften. Zuerst ent-
standen solche für die Zwecke des GeldverkehrB. Es ergab sich das Bedürfnis,
für eine möglichste Ausgleichung von Geldüberfluss und Geldmangel zu Borgen.
Entsprechend den Phasen des landwirtschaftlichen Betriebs ist der Geldbedarf und
der Geldeingang bei den Genossen und damit zunächst auch bei den Kredit-
genossenschaften nicht gleichmässig über das Jahr verteilt; er wechselt aber auch
nach wirtschaftlichen Konjunkturen, nach geographischer Lage und der dadurch
bedingten Produktionsrichtung. Um den Geldausgleich zu vermannigfachen, wurden
auch die anderen Genossenschaften (Produktiv- und Konsumgenossenschaften) in
die Zentralkassen einbezogen; sie empfingen von diesen ihre Betriebsmittel und
lieferten ihre Überschüsse aus. Der Gedanke der Geldausgleichung führte aber
konsequent zu immer weiteren Bildungen. Während die Neuwieder Genossen-
schaften in der landwirtschaftlichen Zentraldarlehnskasse schon eine Aus-
gleicbstelle für ganz Deutschland hatten, entbehrten die dem Darmstädter
Reichsverbande angehörigen und die unabhängigen Provinzialverbände einer solchen.
Dem Zwecke der Ausgleichung über ganz Preussen diente nun die vom Staat ins
Leben gerufene P re ussische Zentralgenossenschaftskasse. In der Voraussicht,
dass die Landwirtschaft in sich, Ost und West, Nord und Süd des Staates immer
noch nicht differenziert genug sei, um Geldbedarf und Nachfrage ganz auszugleichen,
wurden von vornherein die Handwerkergenossenschaften in den Kreis dieser
Organisation mit hineingezogen. Der Geldausgleich innerhalb der Kassen bleibt
freilioh immer noch ein Ideal; manche der provinziellen Hauptkassen nützen ihren
Kredit bei der Zentralgenossenschaftskasse nur gelegentlich aus, oder haben gar
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D*s landwirtschaftliche Genossenschaftswesen in Preussen.
beträchtliche Guthaben, während andere stets im Vorschuss sind. Schliesslich
folgte dann die Darmstädter „Reichsgenossenschaflsbank“.
Die Konsumvereine schlossen sich gleichfalls zu Zentralbezugsgenosaen-
sohaften zusammen, die sich ihrerseits nicht nur unter sich, sondern auch vorüber-
gehend mit anderen landwirtschaftlichen Organisationen (Deutsche Landwirtschaft*-
gesellscliaft, Bund der Landwirte, Bauernvereine) kartellierten, um die Verhandlungen,
unter Umständen auch den Kampf mit den Händlersyndikaten (Thomsameblsyndikat,
Kalisyndikat, Kohlensyndikat) gemeinschaftlich zu führen. So erwirkten sie den
angeschlossenen Konsumvereinen und damit wieder den EinzelgenoBgen alle Vorteile
des GrosBbezugs sowohl hinsichtlich des Preises wie der Bezugsbedingungen.
Ober die geschichtliche Entwicklung des Genossenschaftswesens
in den einzelnen preussischen Provinzen ist folgendes mitzuteilen:
ln Ostpreussen sind rein landwirtschaftliche Genossenschaften verhältnis-
mässig früh, schon Anfang der 70er Jahre entstanden; sie schlossen sich in der
damals noch ungeteilten Provinz Preussen am rz. Dezember 1872 in Königsberg
zu dem Verbände landwirtschaftlicher Genossenschaften fUr Ost- und
WestpreusBen zusammen. Schon vorher hatten die dem Schulzeschen Verbände
angehürigen Genossenschaften auch zahlreiche Landwirte zu Mitgliedern, wie noch
jetzt daselbst infolge der dünnen Bevölkerung des flachen Landes im Vergleich zu
Mittel- und Westdeutschland und des Mangels an geschlossenen leistungsfähigen
bäuerlichen Gemeinden die Kreditgenossenschaften vielfach eine den Grundsätzen
Schutzes entsprechende Form haben. Mit dem Inkrafttreten des neuen Genossen-
schaftsgesetzes von 1889 schieden die westpreussischen Genossenschaften aus,
während die verbleibenden oBtpreussischen im Jahre 1890 den Namen „Verband
landwirtschaftlicher Genossenschaften für Ostpreussen“ annahmen. Der
Verband ist dem Darmstädter Anwaltschaftsverbande angescblossen. Ihm gehörten
im Jahre 1906 insgesamt 43 Genossenschaften an und zwar 9 landwirtschaftliche
Konsumvereine, 28 Molkereigenossenschaften, 1 Tafelbutter-Produktivgenossenschaft,
t Obstverwertungsgenossenscbaft, 1 Dampfpfluggeuossenschaft und 3 andere Ge-
nossenschaften. Als Zentralgenossenschaft für Ein- und namentlich Verkauf
fungiert der im Jahre 1871 gegründete „Ländliche Wirtechaftsverein zu
Insterburg11, dessen Gesamtumsatz im Jahre 1904 568833 Zentner betrug, bei
einem Verkaufserlös von 1342837 Mk.
Von dem Ost- und Westpreussischen Bauernverein ins Leben gerufen, ent-
standen in Ermland zahlreiche ländliche Spar- und Darlebnskassen, die sich am
22. Oktober 1889 zu dem Verbände wirtschaftlicher Genossenschaften
des Ermlandes zusammentaten. Die Zahl der dem Verbände angehörigen Spar-
und Darlehnskassen ist von 43 im Jahre 1889 auf 68 im Jahre 1905 gestiegen.
Zur Geldausgleichung wurde im Jahre 1892 die Ländliche Zentralkasse
e. G. m. b. H. zu Wormditt gegründet, die ausser dem Geldumsatz auch ge-
meinsame Bezüge besorgt. 1895 trat der Verband dem Darmstädter Anwaltschafts-
verbande bei.
Die Neuwieder Organisation fasste im Jahre 1887 zuerst mit 2 Genossen-
schaften in Ostpreussen Fuss; seitdem stieg die Zahl sehr beträchtlich und belief
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Das landwirtschaftliche Genossenschaftswesen in Preussen.
539
■ieh schon 1895, als die Filiale Königsberg gegründet wurde, auf 90. Im Jahre
1906 umfasste der Verband ländlicher Genossenschaften Raiffeisenscher
Organisation für Ostpreussen 259 Spar- und Darlehnskassen und 49 andere
Genossenschaften. Letzteren dient die Ostpreuasisobe Provinzial-Genosseu-
schaftskasse e. G. m. b. H. zu Königsberg, der im Jahre 1905 39 Genossenschaften
angehörten, während die Spar- und Darlehnskassen mit der landwirtschaft-
lichen Zentral- DarlehnskasBe, Filiale Königsberg arbeiteten.
Der Verband der landwirtschaftlichen Genossenschaften für
Westpreussen bat sich, wie bereits erwähnt, im Jahre 1890 von dem ost- und
westpreusaischen Verbände losgelöst; er gehört gleichfalls dem Darmstädter
Anwaltschaft^ verbände an. Sein Sitz ist in Graudenz. Tm Jahre 1906 besass er
insgesamt 43 Genossenschaften und zwar 1 Zentralgenossenschaft, 1 Bezugs- und
Absatzgenossenschaft, 37 Molkerei- und 4 sonstige Genossenschaften. Der Ver-
band ländlicher Genossenschaften Raiffeisenscher Organisation für
Westpreussen zu Danzig zählte im Jahre 190b 347 Genossenschaften, deren
Geldgeschäfte, soweit sie DarlehnBkassenvereine sind, die Filiale Danzig der
landwirtschaftlichen Zentral-Darlehnskasse für Deutschland, für die Be-
triebsgenossenschaften die Westpreussisohe Zentralgenossenschaftsbank
besorgt.
Das landwirtschaftliche Genossenschaftswesen in Pommern1) datiert aus
dem Ende der 80 er Jahre. Im Jahre 1889 entstand aus einer im Jahre vorher
gegründeten, den ganzen Dramburger Kreis umfassenden freien Organisation eine
Einkaufsgenossenschaft unter dem Namen „Dramburger landwirtschaftlicher Konsum-
Verein“. In den nächsten Jahren wurden eine Anzahl ähnliche Konsumvereine
gebildet. Am 5. April 1892 traten in Stettin die Konsumvereine Dramburg,
Neustettin, Stolp, Colberg-Cöslin und Wilhelmsfelde zu einem Revisionsverbande,
dem Verbände der pommerschen landwirtschaftlichen Konsumvereine
zusammen, welcher alsbald in den Bereich seiner Tätigkeit sämtliche anderen
Richtungen genossenschaftlichen Wirkens zog und dementsprechend auf dem Ver-
bandstage zu 8tolp am 21. April 1894 den Namen „Verband pommeracher
landwirtschaftlicher Genossenschaften“ annahm. In weiterem Ausbau seiner
Tätigkeit gründete er 1894 die Pommerache landwirtschaftliche Haupt*
genossensebaft und 1893 die Pommersche LandesgenosBenschaftskasse.
Der Vorband, der dem Darmstädter Anwaltschaftsverband angeschlosBen ist, zählte
am 1. Juni 1906 403 Genossenschaften, darunter 305 Spar- und Darlehnskassen.
Die grosse Bedeutung der Butterproduktion für Pommern führte schon im Jahre
1890 zur Gründung eines eigenen „Verbandes der Hinterpommerschen
Molkereigenossenschaften“, der im Jahre 1896 den Namen „Molkerei-
Verband der Provinz Pommern“ annahm. Beide Verbände arbeiten Seite an
Seite und sind zur Zeit durch Personalunion des Vorsitzenden verbunden. Im
Jahre 1906 gehörten dem Molkereiverband 92 Molkereigenossenschaften an.
*) Karl Sparr, Das landwirtschaftliche Genossenschaftswesen in der Provinz
Pommern, Stettin 1907.
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I)a« landwirtschaftliche Genossenschaftswesen in Preussen.
Dem in Prenzlau domizilierten, dem Darmstädter Verbände nicht ange-
achlossenen „Molkerei-Revisionsverbande für die Provinzen Branden-
burg, Pommern, Sachsen und die Qrossherzogtümer Mecklenburg“
gehörten im Jahre 1904 im ganzen 68 Genossenschaften an.
Eine dritte genossenschaftliche Organisation zum Zwecke der Verwertung
der Molkereiprodukto ist der von pommerschen Grossgrundbesitzern 1903 gegründete
„Verkaufsvorband norddeutscher Molkereien e. G. m. b. H.“ mit dem
Sitze zu Berlin und einer Zweigniederlassung in Beuthen. . Die Verkaufssumme
des Verbandes belief sich 1905 auf 1 1 */a Mill. Mark; der Verkaufspreis für das
Pfund Butter stellte sich durchschnittlich auf 1,20 Mk. Anfang 1906 batte er
88 Genossen.
Der Neuwieder Verband fasste in Pommern nur langsam Fuss; auch ist es
daselbst noch nicht zur Gründung eines eigenen Unterverbandes gekommen. Dem
„Verbände ländlicher Genossenschaften Raiffeisensoher Organisation
für Brandenburg, Pommern und beide Mecklenburg“ mit dem Sitze zu
Berlin gehörten Ende 1905 in Pommern 107 Spar- und Darlehnskassen und 19
Betriebsgenossenschaften an.
Ausserhalb der sonstigen genossenschaftlichen Organisationen in Pommern
steht die grosse vor 8 Jahren gegründete „Pommersche Spiritusverwertungs-
genossenschaft“, die Ende 1906 265 Mitglieder mit einer Haftsumme von
1459100 Mk. zählte. Die Genossenschaft, deren Umsatz 1905 14,9 Mill. Mark
betrug, achliesst sich mit Beginn des Jahres 1908 mit den beiden grössten Sprit-
fabriken Pommerns zu einer Aktiengesellschaft zusammen, neben der jedoch die
Genossenschaft formell bestehen bleibt.
Der älteste Genossenschaftsverband in Brandenburg ist der bereits erwähnte
Molkerei-Kevisionsverband für die Provinzen Brandenburg, Pommern,
Sachsen und die Grossherzogtümer Mecklenburg zu Prenzlau, der im
Jahre 1889 begründet wurde. Der dem Darmstädter Anwaltscbaftsverbande an-
gescblossene Verband der landwirtschaftlichen Genossenschaften der
Provinz Brandenburg entstand im Jahre 1894 mit 7 Genossenschaften; er
zählte Ende 1906 448 Genossenschaften, darunter 370 Spar- und Darlehnskassen,
38 Molkereigenossenschaften, 40 andere Genossenschaften; den Geldverkehr besorgt
die im Jahre 1895 ins Leben gerufene landwirtschaftliche Provinzial-
genossenschaftskasse für die Mark Brandenburg und die Niederlausitz
e. G. m. b. H. zu Berlin. Die ersten Genossenschaften Raiffeisenschen Systems
in Brandenburg entstanden gleichfalls gegen 1890. Der 1899 begründete Verband
ländlicher Genossenschaften Raitfeisenscber Organisation fürBranden-
burg, Pommern und beide Mecklenburg, dem als Hilfsorganisationen die
Filiale Berlin der landwirtschaftlichen Zentral-Darlehnskasse für
Deutschland und die Brandenburgische Landwirtschaftliche Genossen-
schaftskaBse zur Seite stehen, umfasste Ende 1905 in Brandenburg 237 Spar-
und Darlehnskassen und 24 Betriebsgenossenschaften. Ein sich über ganz Deutschland
erstreckender Zentralverband ist der im Jahre 1896 von dem Bunde der Landwirte
mit dem Sitze in Berlin ins Leben gerufene Kevisionsverband des Bundes
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Da» landwirtschaftliche Genossenschaftswesen in Prenssen.
541
der Landwirte. Im Jahre 1905 erreichte er in ganz Deutschland zusammen
mit dem zu ihm gehörenden „ Pfälzischen Genossensch&ftsverband Wachenheim“
eine Mitgliederzahl von 424 Genossenschaften. Im gleichen Jahre 1896 gründete
er die „Genossenschaftliche Zentralkasse deB Hundes der Landwirte“ zu
Berlin, die Anfang 1906 123 Mitglieder zählte.
Eine besondere Stellung in der genossenschaftlichen Organisation nimmt
die im Jahre 1899 von dem Kuratorium der Zentralstelle für Viehverwertung der
preussischen Landwirtschaftskammern gegründete „Genossenschaft für Vieh-
verwertung in Deutschland e. G. in. b. H.“ zu Berlin ein, die im Jahre 1902
den Namen „Zentrale für Viehverwertung (Viehzentrale) e. G. m. b. H.“
angenommen hat. Die Viehzentrale, die Anfang 1906 aus 2046 Mitgliedern, darunter
151 Genossenschaften besteht, hatte nach ihren Statuten als Zwecke
a) die Verwertung von Vieh und Viehprodukten der Mitglieder durch gemein-
schaftlichen Verkauf und den Betrieb von Uandlungs- und Kommissions-
geschäften,
b) den Betrieb eines Viehkommissionsgeschäftes am Berliner Viehmarkt durch
den Beitritt einer diesbezüglichen Kommanditgesellschaft,
0) die Vermittelung des Ver- und Ankaufs von Mager-, Jung- und Zuchtvieh,
d) die Erbauung und den Betrieb eines Magerviehhofes.
Der letztere Zweck ist durch Erbauung des Magerviehhofes in Friedrichsfelde
erreicht worden.
Die Viehzentrale ist dem Revisionsverbande des Bundes der Landwirte an-
geschlossen; das gleiche ist der Fall mit der 1900 mit grossen Hoffnungen in
Berlin gegründeten „Zentrale für Milchverwertung“, die Anfang 1906 788
Mitglieder, darunter 175 Genossenschaften zählte. Die Milchzentrale hat die auf
sie gesetzte Hoffnung einer Regelung des Milchpreises nicht erfüllt und ist gegen-
wärtig in einem Umbildungsprozess begriffen. >
Auch in Posen hat die grösste Mitgliederzahl, nämlich am 1. Juni 1906
280 Spar- und Darlebnskasson, 40 Molkereigenossenschaften, 19 Ein- und V erkaufs-
genossenschaften, 57 sonstige Genossenschaften, der dem Darmstadter Anw<sehafts-
verbande angeschlossene „Verband der landwirtschaftlichen Genossen-
schaften für die Provinz Posen“. Er ist im Jahre 1890 gegründet; als
Geldinstitut fungiert die Provinzialgenossenschaftskasse für Posen
e. G. m. b. H. zu Posen. Der Verband ländlicher Genossenschaften Raiffeisenscher
Organisation für Posen nennt sieb seit 1905 „Verband deutscher Genossen-
schaften in der Provinz Posen“. Er umfasste im Jahre 1906 251
Genossenschaften; als Hilfsinstitute dienen ihm die Filiale Posen der land-
wirtschaftlichen Zentral- Darlehnskasse für Deutschland und für die
Betriebsgenossenschaften die Posensche Landes-Geuossenscbaftsbank.
Eine besondere Stellung nimmt die als Gesellschaft m. b. H. konstruierte
„Deutsche Mittelstandskasse zu Posen“ ein, der beide Verbände angehören.
Dieses von der Provinzial-GenossenschaftBkasse, der Posenschen Landesgenossenscbafts-
bank, der Ansiedelungskommission und der Landbank mit i1/, Mill. Mark gegründete
Institut hat die Aufgabe, die verworrenen Hypothekenverhältnisse der alten deutschen
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Das landwirtschaftliche Genossenschaftswesen in Prenssen.
Besitzer zu regulieren. Sie verschafft insbesondere den Bauern an Stelle kündbarer
und bochverzinslicher Privathypotheken billige Amortiaationsdarlehen der Landschaft
und wenn nötig, dahinter noch der Ansiedelungskommission. Nach dem am
i. April 1906 abgeschlossenen Geschäftsbericht hat sie den bis dahin regulierten
Bauern rund 20000 Mk. jährliche Zinsen, d. h. 25 °/0 ihrer Schuldenlast erspart.1)
In Absonderung von den deutschen Genossenschaften beginnt in den letzten
Jahren eine eigene polnische Genossenschaftsbewegung. Der im Jahre 1892 ge-
gründete „Verband (polnischer) Erwerbs- und Wirtschaftsgenossen-
schaften für Posen und Westpreussen“ mit dem Sitz in Mogilno trägt zwar
überwiegend städtischen Charakter, doch entfaltet er neuerdings auch eine lebhafte
Tätigkeit zur Gründung von Kreditgenossenschaften und Ein- und Verkaufs-
genossenschaften von überwiegend landwirtschaftlichem Gepräge.1)
In Schlesien hat, von allen Provinzen im Osten der Monarchie, das
landwirtschaftliche Genossenschaftswesen die intensivste Ausbreitung erfahren; die
Zahl der schlesischen Genossenschaften beläuft sich auf rund 1600. Der älteste
Verband in Schlesien1) ist der im Jahre 1890 von dem Schlesischen Bauernverein
ins Leben gerufene „Verband schlesischer ländlicher Genossenschaften,
e. G. m. b. H.“ zu Neisse. Dieser Verband, der im Jahre 1906 397 Genossen-
schaften zählte, diente zuerst nur den Zwecken der Spar- und Darlehnsk&ssen.
Daneben gründete der Bauernverein, gleichfalls im Jahre 1890, als „Wirtschafts-
genossonschaft des schlesischen Bauernvereins“ eine Genossenschaft mit
beschränkter Haftpflicht zum gemeinschaftlichen Einkäufe von landwirtschaftlichen
Betriebsmitteln, die später den Namen „Landwirtschaftliche Zentral-Ein-
und Verkaufsgenossenschaft des Schlesischen Bauernvereins“ annahm.
Im Gegensatz zu den meisten anderen Zentral-Verkaufsgenossenschaften hat die
Wirtschaftsgenossenschaft zumeist nicht genossenschaftliche, sondern Einzelmitglieder.
Die gesamte Mitgliederzahl belief sich am 1. Januar 1906 auf 1177. Im Jahre
1902 hat sich der Neisser Verband dem Darmstädter Anwaltschaftsverbande an-
geschlossen.
Eine durch den Landwirtschaftlichen Zeutralverein für Schlesien im Jahre
1890 gegründete „Hauptgenossenschaft schlesischer Landwirte“ beschloss
1894 zu liquidieren; an ihre Stelle trat 1895 die noch jetzt bestehende land-
wirtschaftliche Ein- und Verkaufsgenossenschaft für Schlesien
e. G. m. b. H.
Einer Anregung des Hauptverbandes der landwirtschaftlichen Lokalvereine
Schlesiens folgend und mit Unterstützung des Darmstädter Anwaltscbaftsverbandea
’) Vergl. Hngenbcrg, Bank- und Kreditwirtschaft des deutschen Mittelstandes.
München 1900, S. 90 ff. Jahresbericht der Landwirtschaftskammer für die Provinz Posen
für die Zeit vom 1. April 190s bis 31. März 1906. Posen 1906, S. 90.
*) Ober die Tätigkeit der polnischen Genossenschaften vergl. auch Geffcken,
Prenssen, Deutschland und die Polen seit dem Untergange des polnischen Reiches. Berlin
1906, S. 124 ff.
*) Der in Bd. III, 8. 155/156 geschilderte llypothekenkreditverein zn Leubus in
Schlesien vom 10. August 1862 ist eine grossere Genossenschaft, kein Verband.
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Da* landwirtschaftliche Genossenschaftswesen in Preussen. 543
wurde Ende 1894 der „Provinzialverban d der Spar- und Darlehnskassen-
vereine Schlesiens“ gegründet. Das Programm des Verbandes war, Spar- und
Darlebnskassen in der ganzen Provinz zu gründen und diese in dem Provinzial-
verbande zu einem Revisionsverbande und in der „Prorinzialgenossenschafts-
kasse für Schlesien“ zu einer Oeldausgleicbstelle zusammen zu fassen. Zwar
traten schon zeitig einzelne Produktivgenossenschaften und sonstige grossere
Genossenschaften wie die Landwirtschaftliche Ein- und Verkaufsgenossenschaft dem
Verbände bei; doch wandte dieser sein Interesse den anderen Genossenschaften
erst von 1899 ab zu. Dies kam äusserlich dadurch zum Ausdruck, dass er am
18. Mürz 1901 seinen jetzigen Namen „Provinzialverband schlesischer
landwirtschaftlicher Genossenschaften“ annahm. Unterstützt wurde das
Bestreben des Verbandes in bezug auf die Aufnahme sunBtiger landwirtschaftlicher
Genossenschaften durch den gegen Ende 1901 erfolgten Beschluss des einige Jahre
vorher gegründeten „Molkereiverbandes für Schlesien und Posen“ sich
aufzulösen und den angeschlossenen schlesischen Genossenschaften den Beitritt zu
dem Provinzialverbande zu empfehlen. Am 1. Juni 1906 umfasste der Verband
737 Genossenschaften, darunter 67t Spar- und Darlehnskassen.
Die erste Neuwieder Genossenschaft in Schlesien wurde 1882 gegründet; doch
ging die Entwicklung in den nächsten Jahren Behr langsam vor sich. 1892 waren
es 31 Genossenschaften, 1893 132. Der 1899 konstituierte „Verband länd-
licher Genossenschaften Raiffeisenscher Organisation für Schlesien“
mit den Hilfsinstituten „Filiale Breslau der landwirtschaftlichen Zentral-
Darlehnskasse für Deutschland“ und der „Schlesischen Genossenschafts-
bank fiir Betriebsgenossenschafteu“ zählte 1906 422 Darlebnskassen und 49
sonstige Genossenschaften.
In der Provinz Sachsen1) dominiert der dem Darmstädter Verbände an-
geschlossene „Verband der landwirtschaftlichen Genossenschaften der
Provinz Sachsen und der angrenzenden Staaten“ zu Halle a. S. Der
Verband wurde 1889 mit 13 Molkereigenossenschaften gegründet und wuchs in
rascher Folge. Im Jahre 1905 zählte er 834 Genossenschaften, von denen 734
auf die Provinz Sachsen entfielen. 448 sind Spar- und Darlehnskassen, 196
Molkereigenossenschaften. Den Geldverkehr besorgt die „Genossenschaftsbank“
e. G. m. b. H., den gemeinsamen Einkauf die „Zentralgenossenschaft zum
Bezüge landwirtschaftlicher Bedarfsartikel“ e. G. m. b. H., beide zu Halle.
Der Neuwieder Verband sieht schon auf eine längere Tätigkeit in der Provinz
Sachsen zurück, bis in den Anfang der 80er Jahre. Spuren genossenschaftlicher
Tätigkeit, wenn auch in freierer Form, lassen sich in Sachsen überhaupt bis in die
Mitte des Jahrhunderts zurückführen, wo die ersten Bemühungen zur Organisierung
des gemeinsamen Ein- und Verkaufs gemacht wurden. Der Neuwieder Verband
ist jedoch bei seiner Reorganisation im Jahre 1899 nicht dazu gelangt, einen
eigenen Filialverband für Sachsen zu bilden; dessen Interessen werden vielmehr
’) Edmund Süchting, Das laudw. Genossenschaftswesen in der Provinz Sachsen.
Halle 1906.
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544
Das landwirtschaftliche Genossenschaftswesen in Preusseu.
durch den „Verband ländlicher Genossenschaften Raiffeisenscher Or-
ganisation für Thüringen'* zu Erfurt mit den Hilfsinstituten „Filiale Erfurt der
Landwirtschaftlichen Zentral-Darlebnskasse für Deutschland“ und der „Thüringer
Genossenschaftsbank“ wahrgenommen.
Abweichend von fast allen anderen Provinzen — nnr in der Rheinprovinz
lassen sieb Analogieen finden — hat sich das landwirtschaftliche Genossenschafts-
wesen in Schleswig-Holstein entwickelt. Hier iBt das genossenschaftliche Leben
seit dem Mittelalter kaum unterbrochen gewesen; als es in anderen Gegenden in
der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts aus einem langen Schlafe neu erwachte,
war Schleswig-Holstein von landwirtschaftlichen Genossenschaften ganz erfüllt.
Die uralte Tradition hatte allerdings zur Folge, dass die meisten dieser Genossen-
schaften es verschmähten und zum grossen Teile noch verschmähen, ihre alt-
bewährte Form aufzugeben und sich den Anforderungen des Genossenschaftsgesetzes
anzupassen; sie ziehen es vor, sogen, freie Genossenschaften zu bleiben. Als im
Jahre 1891 der allgemeine Vereinstag der deutschen landwirtschaftlichen Genossen-
schaften in Kiel statlfand, waren, wie damals mitgeteilt wurde, von den etwa 1500
landwirtschaftlichen Genossenschaften der Provinz nur 186 auf Grund des Genossen-
schaftsgesetzes eingetragen. Der Ursprung vieler Genossenschaften wird früh im
Mittelalter vermntet; urkundliche Erwähnung finden zuerst, soweit bis jetzt bekannt,
die ländlichen Feuerversicherungsgenossenschaften, die sogen. Brand-
gilden. Im Jahre 1442 war in Preetz eine Schützen- und Brandgilde begründet
worden; die Brandgildcn zu Norder- und Süderstapel stammen aus dem Jahre 1446.
Die Brandgilden zu Bordesholm und Bergenhusen- Wohlde werden bereits 1515
und 1521 genannt; aus dem 16. Jahrhundert sind noch 4, aus dem Anfang des
17. Jahrhunderts 2 weitere Brandgilden bekannt. Die meisten entstanden am
Anfang des 19. Jahrhunderts, traten aber dann mit Ausbreitung der grösseren
Feuerversicherungsgesellschaften etwas zurück. Jetzt bestehen noch etwa 30. —
Ausgedehnt ist ferner das genossenschaftliche Hagolversicherungswesen; neben
der grösseren 1812 gegründeten „Hagelassekuranz-Kompagnio“ von Segeberg
existieren nouh etwa 10 kleinere Hagelvorsicherungsgenossenschaften. — Un-
gemein zahlreicher sind die gleichfalls Behr weit zurückgebenden lokalen Vieh-
versicherungsgesellschaften,1) die alle auf dem genossenschaftlichen Prinzip
beruhen; eine im Jahre 1882 aufgenommene Statistik stellte 693 solcher Vieh-
versichorungsgenossenschafteu mit einem Versicherungsbestand von 216000
Stück Vieh zu einem Werte von 52 Mill. Mark fest. — Auch das Kreditwesen
hat schon früh eine eigentümliche genossenschaftliche Ausgestaltung erlangt.
Nachdem im Jahre 1793 die Kieler Spar- und Leihkaase errichtet wurde, deren
Beispiel zunächst eine Anzahl Städte folgten, griff in den 20er Jahren die Bewegung
auf das Land Uber und es wurden etwa 180 ländliche Sparkassen gegründet;
die Gründung von Spar- und Darlehnskassen auf Grund des Genossenschaftsgesetzes
l) Es ist anzunehmen, dnss die Viehgilden, ähnlich wie die Brandgilden, bis in das
11. und 12. Jahrhundert, die Zeit der Anfänge der „freien Einung“, vielleicht auch noch
weiter zurtlckgehen. Vergl. Wilda, Das Gildenwesen im Mittelalter. 1831. GierVe,
Kechtsgeschichte der deutschen Genossenschaft. 186S.
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Da» landwirtschaftliche Genossenschaftswesen in Preussen.
545
setzte erst 1895 ein. — Verhältnismassig jung, d. h. aus der Mitte des 19. Jahr-
hunderts, sind die Bezugs- und Produktivgenossenschaften. Es entstanden zuerst
sogen. Saatgenossenschaften, hauptsächlich für den gemeinsamen Bezug von
Klee- und Orassaat bestimmt, die dann Beit den 70er Jahren zumeist in die all-
mählich entstehenden Konsumvereine für den Einkauf aller landwirtschaftlichen
Bedarfsartikel übergeführt wurden. Gleichfalls anfangs der 70 er Jahre entstanden
in rasch wachsender Zahl Meiereigenossenschaften.
Im Jahre 1884 kam es zu der Gründung des „Verbandes der schleswig-
holsteinischen landwirtschaftlichen Genossenschaften“ zu Kiel, der am
1. Juni 1906 382 Genossenschaften, darunter 257 Kredit-, 75 Bezugs- und Absatz-,
42 Molkerei- und 8 sonstige Genossenschaften umfasste. Dem Geldausgleich dient
die 1896 begründete Schleswig-HolsteinischeLandesgenossenschaftskasse.
Der Verband gehört dem Darmstädter Anwaltschaft» verbände an. — Eine zweite
genossenschaftliche Zusammenfassung bildet der im Jahre 1890 gegründete Be-
zirks-Meiereiverband für Westholstein in Hohenwestedt.
Auch in Hannover hat, ähnlich wie in Schleswig-Holstein, das freie Ge-
nossenschaftswesen eine weitere Ausdehnung erfahren. Es sind dies insbesondere
lokale Viebrersicherungsgesellschaften, sowie zahlreiche Meliorations-, Wald-, Siel-
und Deichgenossenschaften; namentlich letztere haben in Hannover wegen der er-
heblichen Küstenausdehnung Bedeutung. Das moderne Genossenschaftswesen setzt
gleichfalls schon ziemlich zeitig, im Jahre 1873 ein, in welchem Jahre die erste
Molkereigenossenschaft im Hildesheimischen, die erste Kreditgenossenschaft im
Lüneburgischen und der erste Konsumverein, ebenfalls im Hildesheimischen, entstand.
Eine besonders kräftige Förderung dieser Entwicklung war in der Mitte der 80er
Jahre zu verzeichnen, als die Königl. Landwirtschaftsgesellschaft in Hannover in
Verbindung mit den übrigen landwirtschaftlichen Vereinen mit aller Energie an
der Errichtung insbesondere von Kreditgenossenschaften arbeitete. Gleichfalls mit
Unterstützung der Landwirtschaftsgesellschaft entstand 1889 der „Verband
hannoverscher landwirtschaftlicher Genossenschaften“ zu Hannover, der
sich dem Darmstädter Anwaltschaftsverbande anschloss. Im Jahre 1905 gehörten
dem Verbände 829 Genossenschaften an, davon 30 ausserhalb der Provinz (in
Braunschweig, Waldeck, Lippe, Hamburg, Bremen); es waren dies 3 Zentral-
genossenschaften, 326 Sparkassen, 247 Molkereien, 137 Bezugsgenossenschaften,
86 sonstige Genossenschaften. Dem Geldausgleich dient die 1892 gegründete
„Landesgenoasenschaftskasse“ in Hannover. Ein kleinerer im Jahre 1890
gegründeter „Verband landwirtschaftlicher Genossenschaften im Re-
gierungsbezirk Hildesheim und den Kreisen Burgdorf und Springe“
umfasst vorwiegend Molkereigenossenschaften.
In Westfalen hat eich eine ursprünglich von den grossen, den ganzen
Staat überspannenden Verbünden unabhängige Genossenschaftsorganisation heraus-
gebildet. Der älteste Raiffeisenverein wurde zwar schon im Jahre 1869 in Berleburg
gegründet, doch stockte die Bewegung schon nach einigen Jahren und geriet erst
wieder in Fluss, als im Anfang der 80 er Jahre sich der westfälische Bauernverein
der Sache annabm. Schon im Jahre 1884 wurde die „Ländliche Zentralkasse
Meltxen, Boden des preoae. Staates. VU1. 36
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540 Das landwirtschaftliche Genossenschaftswesen in Prenssen.
in Munster11 ins Leben gerufen, die neben dem Zwecke der Geldaasgleichung
auch die Gründlings- und Revisionsarbeit übernahm. Nach dem Erlass des Ge-
nosBenschaftsgesetzes von 1889 entstand dann der „Verband ländlicher Ge-
nossenschaften der Provinz Westfalen“ zu Münster, der der Zentralkasse
dio anwaltschaftliche Tätigkeit abnahm und ihr nur die Funktionen der Geldaus-
gleichstelle überliess. Eine weitere Gründung des Westfälischen Bauernvereins
war die im Jahre 1899 entstandene „AVestfäliBche Zentralgenossenschaft“,
der bei der Gründung zunächst nur 55 Einzelpersonen beitraten, während ihr
anfangs 1906 229 Einzelpersonen, 202 bäuerliche Bezugs- und Absatzgenossenschaiten
und sonstige Vereine angehörten.
Bis zum Jahre 1902 blieb der Westfälische Verband isoliert; erst dann schloss
er sich dem Darmstädtor Anwaltschaftsverbande an. Der Westfälische Verband
zählte am 1. Juni 1906 72t Genossenschaften, und zwar 2 Zentralgenossenscbaften,
514 Spar- und Darlehnskassen, 180 Bezugs- und Absatzgenossenschaften und 25
sonstige Genossenschaften.
Im Anschluss an den Darmstädter Anwaltschaftsverband entstand 1889 der
„Meierei-Verband für Westfalen, Lippe und Waldeck“, dem im Jahre 1906
101 Genossenschaften angehörton.
In der Provinz Hessen • Nassau haben beide Regierungsbezirke, wohl als
Folge ihrer früheren politischen Selbständigkeit, getrennte Verbandsbildungen.
Beide gehören zu den Landesteilen, in denen der Neuwieder Verband am frühesten
Fuss gefasst und die weiteste Ausdehnung erlangt hat, wie sich das aus der
räumlichen Annäherung erklärt.
Im Regierungsbezirk Kassel wurde die erste Raiffeisengenossenschaft
im Jahre 1879 — nach einigen missglückten früheren Versuchen — gegründet;
1882 war die Zahl bereits auf 19 gestiegen; im gleichen Jahre wurde ein Verband
im Anschluss an Neuwied gegründet, der sich 1895 in die „Filiale“ des Neuwieder
Verbandes und 1899 in den „Verband ländlicher Genossenschaften Raiff-
eisenschor Organisation für Hessen“ umwandelte. Dieser Verband umfasst
den Regierungsbezirk Kassel ausser dem Kreis Schmalkalden, den sächsischen Kreis
Heiligenstadt, das Fürstentum Waldeck und die Darmstädtischen Kreise Büdingen
und Friedberg. Als Hilfsorganisationen stehen ihm die „Filiale Cassel der
Landwirtschaftlichen Zentral-Darlehnskasse für Deutschland“ und die
„Hessische Bezirks-Genossenschaftsbank“ zur Seite. Im Juni 1906 umfasste
er 305 Darlehnskassenvereine und 37 sonstige Genossenschaften.
Der 1891 im Anschluss an Darmstadt gegründete „Verband der land-
wirtschaftlichen Genossenschaften des Regierungsbezirks Cassel und
angrenzender Gebiete“ zu Kassel zählte am 1. Juni 1906 96 Genossenschaften,
darunter 66 Spar- und Darlehnskassenvereine.
Im Regierungsbezirk Wiesbaden hatte Neuwied schon 1880 3 Ge-
nossenschaften; zu dem Ende 1899 begründeten „Verband ländlioher Genossen-
schaften Raiffeisenscher Organisation für Nassau zu Wiesbaden“ (mit den
Hilfsorganisationen „Filiale Wiesbaden der landwirtschaftlichen Zentral-
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Da« landwirtschaftliche Genossenschaftswesen in Preussen.
547
Darlehnskasse für Deutschland“ und der „Nassauischen landwirtschaft-
lichen Genossenscbaftskasse“) gehörten Juni 1906 234 Genossenschaften.
Gleichfalls zeitig, schon im Jahre 1888, entstand im Anschluss an Darmstadt
der „Verband der nassauischen landwirtschaftlichen Genossenschaften“
in Wiesbaden. Ihm angeschlossen waren am 1. Juni 1906 2 Zentralgenossenschaften,
117 Spar- und Darlebnskassenvereiue, 75 Bezugs- und Absatzgenossenschaften und
19 sonstige Genossenschaften, insgesamt 213 Genossenschaften. Dem Geldausgleich
dient die „Nassauische Hauptgenossenschaftskasse“ in Wiesbaden, dem
Warenverkehr die „Zentral-Ein- und Verkaufsgenossenschaft .für den
Regierungsbezirk Wiesbaden“.
Da, wo der Baum des modernen landwirtschaftlichen Genossenschaftswesens
seine ersten Wurzeln schlug, hat er auch die meisten Schösslinge getrieben; sowohl
au Zahl der Genossenschaften wie der Genossenschaftsverbände — letztere stiegen
vorübergehend auf 7 (gegen 2 — 3 in anderen Provinzen) übertrifft die Rhein-
provinz alle anderen preussischen Landesteile.
Obgleich in der Rheinprovinz die Gesetzgebung der französischen Eroberer
mit ihrer absolut individualistischen Tendenz besonders stark nivellierend gewirkt
hat, haben sich doch auch hier Reste der älteren Genossenscbaftsbildung Uber die
Zeit der grossen Umwälzung heraus erhalten. Am bekanntesten Bind die bereits
erwähnten, vermutlich aus dem 12. Jahrhundert stammenden Gehöferschaften
an der Saar, die ursprünglich agrarische Genossenschaften mit Gesamteigentum,
aber wechselnder Nutzung des gesamten Grundbesitzes waren. Nach der letzten
Statistik von 1878 existierten noch 20 Gehöferschaften mit 889 ha Ackerbesitz,
sowie 81 Gehöferschaften mit 74192 ha Waldbesitz, von denen inzwischen wahr-
scheinlich ein weiterer Teil der Auflösung verfallen ist. Andere Waldnutzungs-
genossenschaften, Wiesenbaugenossenschaften und Deichgenossen-
schaften mögen sich noch aus der vorfranzösischen Zeit erhalten haben. Schon
in den 20er Jahren des 19. Jahrhunderts setzt das genossenschaftliche Leben neu
ein; es bilden sich Mühlengenossenschaften im Hunsrück und am Niederrhein,
die zum Teil jetzt noch als freie oder eingetragene Genossenschaften bestehen.
Weiter folgen in den 50er Jahren die Vorgänger der Winzervereine, namentlich
an der Mosel (Reil, Cröv, Kinheim, Orzig), die zugleich als Darlehnskasseu wirken,
sowie, zum Teil schon vorher, die ersten genossenschaftlichen DarlehnsinBtitute,
aus denen sich die moderne Form herausgebildet bat. Vor allem aber haben zwei
Formen der. freien Genossenschaften in der Rheinprovinz eine sehr grosse Aus-
breitung erlangt: die Kasinos und die Viehversicherungsvereine. Die Kasinos sind
Organe des landwirtschaftlichen Vereins für Rheinpreussen, die sich nur auf eine
Gemeinde oder Bürgermeisterei erstrecken (im Gegensatz zu den meist einen
politischen Kreis umfassenden Lokalabteilungen). Ursprünglich Zwecken der Be-
lehrung dienend, haben sie allmählich eine grosse Bedeutung für den genossen-
schaftlichen Bezug landwirtschaftlicher Bedarfsartikel und später auch für den
gemeinsamen Absatz landwirtschaftlicher Produkte erlangt; ein Teil hat sich in
eingetragene Bezugs- und Absatzgenossenschaften umgewandelt. Die ersten Mit-
teilungen über die Kasinos stammen aus der Mitte des 19. Jahrhunderts; zurzeit
existieren etwa 1000 in der Rheinprovinz.
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548
Das landwirtschaftliche Genossenschaftswesen in Prenssen.
Die Ortsviehversicherungsvereine (sogen. Kuhladen) lassen sich in
der Rheinprovinz bis 1802 zurückverfolgen; seit den 50er Jahren nahm ihre Zahl
infolge Eintretens des landwirtschaftlichen Vereins fUr sie rasch za. Nach einer
von den Staatsbehörden angestellten Ermittelung betrug die Zahl der rheiniaohen
Ortsviehversicherungsvereine im Jahre 1906 1479 (gegen 712 im Jahre 1883) mit
einem Versicherungsbestand von 248 187 Stück Rindvieh im Werte von 63088953 Mk.,
22026 Pferden, 59540 Schweinen und 10423 Ziegen.
Die Geschichte der eingetragenen Genossenschaften in der Rheinprovinz ist,
wie erwähnt, zuerst identisch mit der Geschichte der Raiffeisenschen Bewegung
und deB landwirtschaftlichen Vereins. Die Trennung der beiden Organisationen
und die Gründung des Neuwieder Anwaltschaftsverbandes, der damals 30 Genossen-
schaften umfasste, vollzogen sich im Jahre 1877. Noch ein Jahrzehnt unterstützte
der landwirtschaftliche Verein nur die Tätigkeit Neuwieds, bis er im Jahre 1887
ein unabhängiges genossenschaftliches Institut als Vereinsorgan, die Bezugs-
kommission, schuf. Die heut noch bestehende Bezugskommission stützte sich im
wesentlichen auf die bereits erwähnten Kasinos; ihre Aufgabe war es, die Bezüge
der einzelnen Kasinos, Genossenschaften und Landwirte nach Möglichkeit zusammen
zu fassen, um einerseits durch die GrösBe der Bestellung billigere Preise für gute
Ware zu erzielen und andererseits den Dünger- und Fnttermittelhandel in geordnete
Bahnen zu lenken.
Im Jahre 1889 erfolgte dann, gleichfalls unter den Auspizien des landwirt-
schaftlichen Vereins, die Gründung des „Verbandes der rheinpreussischen
landwirtschaftlichen Genossenschaften“ zu Bonn mit 7 Genossenschaften,
deren Zahl rasch wuchs (1890 24, 1895 134, 1900 342 Genossenschaften). Am
1. Juni 1906 gehörten ihm 474 Genossenschaften an, und zwar 107 Kredit-,
118 Bezugs- und Absatz-, 134 Molkerei- und 65 sonstige Genossenschaften. Dem
Geldverkehr dient die 1892 ins Leben gerufene „Hauptgenossenschaftskasse
für Rheinpreussen, e. G. m. b. H.“ zu Bonn, eines der ersten genossenschaft-
lichen Provinzialkreditinstitute, welches in seinen Einrichtungen vorbildlich war
und im Jahre 1906 den Namen „Genossenschaftsbank für Rheinpreussen“
angenommen hat. Im Jahre 1898 entstand dann noch die „Haupt-Bezugs- und
Absatzgenossenschaft für Rheinpreussen, e. G. ni. b. H.“ zu Bonn, welcher
die Bezugskommission beitrat. Der Verband gehört dem Darmstädter Reichs-
verbande an.
Das Beispiel genossenschaftlicher Propaganda, welches der Zentralverein gab,
fand auch bei den anderen landwirtschaftlichen Organisationen der Rheinprovinz,
dem Rheinischen und dem Trierer Bauernverein, Nachfolge. Unter der Ägide des
Rheinischen Bauernvereins entstand 1891 der „Rheinische Reviaionsverband*
zu Kempen mit dem „Rheinischen Bauernkredit verein“, später „Rheinische
Bauerngenossenschaftskasse“ als Geldausgleichstelle. Im Jahre 1901 verlegte
der Verband seinen Sitz nach Cöln und nahm den Namen „Verband rheinischer
Genossenschaften“ an. Er umfasste im Jahre 1906 703 Genossenschaften,
darunter 509 Spar- und Darlehnskassenvereine, 58 Molkereigenossenschaften,
75 Bezugs- und Absatzgenossenschaften und 61 sonstige Genossenschaften. Im
Jahre 1903 schloss er sich gleichfalls an Darmstadt an.
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Dm landwirtschaftliche Genossenschaftswesen in l'reussen.
549
Der 1895 von dem TrierUchen Bauernverein ina Leben gerufene „Trierische
Rovisionever band“ zu Trier batte im Jahre 1904 249 Genossenschaften auf-
zuweisen, und zwar eine den Namen „Trierisclier Genossenscbaftsverband, e. G. m. b. 41.“
tragende Zentralkasse, eine Zentral-Bezugs- und Abaatzgenosaenschaft, 223 Spar-
und Darlehnakauenvereine, 13 Winzervereine und 10 sonstige Genossenschaften.
Der alte Neuwieder Verband wuchs gleichfalls im Rheinlands sehr stark, bis
auf 504 Genossenschaften im Jahre 1900. 1899 wurde von dem grossen Verbände
der „Verband ländlicher Genossenschaften Raiffeisenscher Organisation
der Rheinlands* mit den Hilfsorganisationen „Filiale Cöln der landwirt-
schaftlichen Zentral-Darlehnskasse für Deutschland* und der „Rheini-
schen Betriebs-GenossenBchaftskaBse* abgezweigt. Im Jahre 1901 erlitt
der Verband einen grösseren Verlust, indem über 100 Genossenschaften austraten
und vorübergehend einen „Verband ländlicher Genossenschaften der
Rheinprovinz* in Köln bildeten. Ehe diesem Verbände das Revisionsrecht
verliehen wnrde, vereinigte er sich noch im selben Jahre mit dem „Rheinischen
Revisionsverbande* in Kempen, der bei dieser Gelegenheit nach Köln übersiedelto
und, wie schon erwähnt, den Namen „Verband rheinischer Genossen-
schaften* annahm. Desgleichen wurde die Kasse des ephemeren Verbanden mit
dem „Rheinischen Bauernkreditverein* unter dem Namen „Rheinische Bauern-
genossenschaftskaBse* vereinigt. Der Neuwieder Filialverband, der 1905 nach
Koblenz Ubersiedelte, hat seinen Mitgliederbestand bis Juni 1906 wieder auf 433
Genossenschaften erhöht, wovon 390 auf die Spar- und Darlehnekassen entfallen.
Der im Jahre 1890 gegründete „Rheinische Genossenschaftsverband
Cöln*, der im wesentlichen nur Handwerkergenossenschaften umfasst, zählt auch
einige ländliche Kreditgenossenschaften.
Ausserhalb der anderen genossenschaftlichen Organisationen steht die ans der
Initiative der Landwirtschaftskammer für die Rbeinprovinz entsprungene „Vieh-
Ein- und Verkaufsgenossenschaft für die Rheinprovinz* zu Köln aus dom
Jahre 1901.
Eine Feststellung der genauen Gesamtzahl der landwirtschaftlichen
Genossenschaften in Preussen begegnet mancherlei Schwierigkeiten, da die
offizielle Statistik nicht nach Stadt und Land, Sündern nach Verbänden scheidet.
Auch landwirtschaftliche Verbände enthalten gelegentlich städtische Genossen-
schaften und ebenso umgekehrt; desgleichen fehlen Nachrichten Uber die nicht
unbeträchtliche Zahl der keinem Verbaude angeschlossenen Genossenschaften. Setzt
man die den landwirtschaftlichen Verbänden angehörigen gleich den landwirt-
schaftlichen Genossenschaften, so ergibt sich für 1904 folgendes Bild der Verteilung
einerseits auf die Provinzen, andererseits auf den Darmstädter, den Neuwieder
und die sonstigen Verbände:
(Siehe die obere Tabelle auf S. 550.)
Vergleicht man den Stand der landwirtschaftlichen Genossenschaften am
1. Juli 1905, 1900 und 1895 in den einzelnen Provinzen mit der ortsanwesenden
Bevölkerung (nach dem Ergebnis der Volkszählungen vom 1. Dezember 1900 und
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Das landwirtschaftliche Genossenschaftswesen in Preussen.
550
Dannstädter
Verband
Neu wieder Verband
Sonstige
Verbände.
Ins-
gesamt,
Genossen- 1 _
, . Genossen
schäften
Genossen-
schaften
Genossen
Genossen-
schaften1)
Genossen-
schaften
«
* 1 3
4
5
6
7
Oetprenaaen ....
104 13069
279
39 444
88
471 j
West preussen . . .
4* * 73°
303
24 220
5»
403
I Brandenburg ....
3** 20 383
172
10809
3*9
813
j Poinweru
369 26 70X
74
4878
95
538
Posen
364 27 548
225
1596«
75
664
Schlesien
900 6 l 371
436
33 95*
■35
1 47*
Sachsen
609 41 516
«3
5 9*9
122
814
Schleswig-Holstein . .
259 13 400
4
l8l
194
457
Hannover
761 79873
16
1 232
127
904 1
Westfalen .....
685 82 748
—
—
120
805
Hessen-Nassau . . .
240 22 577
597
59 260
6l
S9S |
Kheinprovinz ....
96$ 8687 t
4>3
$o 841
399
• 777
Hohenzolleru ....
~ —
»5
1 920
7
3*
Königreich Preussen
5630 | 478 787
2627
j 248617
1790
10047
*) Einschliesslich der Genossenschaften, die keinem Verbände angeschlossen sind.
Provinzen :
Eine landw. Genossenschaft,
kommt auf Einwohner
am 1. Juli
Eine landw. Genossenschaft
kommt auf Hektar der landw.
benutzten Fläche am 1. Juli
1905
1900
1895
1905
1900
1895
1
2
3
4
5
6
7
Ostpreussen ....
4066
535*
9458
5549
6816
12 748
Westprensseu . . .
3759
5*43
17 787
4*77
5835
20 808
Brandenburg ....
5711
9381
*7 265
2670
4691
*4 3°4
Pommern
*747
474*
12 492
3824
6149
•7 203
Posen
2794
3850
'7 9*3
3168
4167
21 054
Schlesien
2980
4483
•3 337
• 703
2644
8 027
Sachten
3>79
5210
12 73°
2031
3358
7 597
Schleswig-Holstein . .
*743
3995
5*47
2978
4479
6 880
Hannover
2724
3318
5 598
2259
*399
5 046
Westfalen
3935
5097
9031
• 5 1 7
2041
4 100
Hessen-Nassau . . .
206 t
2199
3 32*
94 t
926
■ 645
Kheinprovinz ....
3052
3788
864O
862
1025
2 768
Hohenzollern ....
1S55
4897
8 140
197S
44*8
8987
Königreich Preussen
3*47
4416
9406
2169
2963
6824
Digilized by Google
Das landwirtschaftliche Genossenschaftswesen in Prenssen. 551
Tom 2. Dezember 1895), sowie mit der Grösse der landwirtschaftlich benutzten
Fläche (nach den Erhebungen von 1900 und 1893), so ergibt siob nach den Be-
rechnungen der Darmstädter Anwaltschaft das in der vorstehenden Tabelle
zusammengeBtellte Verhältnis.
(Siehe die untere Tabelle auf S. 550.)
Wie sich die Gesamtzahl der Genossenschaften auf die einzelnen
Genoesenscbaftsarten verteilt, zeigt folgende Übersicht über den Stand der
bis zum 1, Juli 1905 dem Genosseuscbaftsgesetz unterstellten landwirtschaftlichen
Genossenschaften.
Provinzen:
Kredit-
genossen-
schaften
Bezugs-
and
Absatz-
genossen-
schaften
Molkerei-,
ein-
schliesslich
Milch-
Verwertungs-
genossen-
schaften
Sonstige
Genossen-
schaften
Ins-
gesamt
1
2
3
4
5
6
Ostpreussen ....
340
16
80
55
491
Westpreussen . . .
244
3
HO
59
416
Brandenburg ...
553
«5
244
63
875
Pommern
376
28
»33
58
595
Posen
45*
47
75
I06
679
Schlesien
1328
85
93
5«
> 557
Sachsen
556
40
225
70
891
Schleswig-Holstein . .
239
66
«8S
16
506
Hannover
37'
156
305
119
951
Westfalen
445
201
99
65
810
Hessen-Nassau . .
718
9»
39
72
921
Rheinprovinz ....
1273
199
229
186
1 887
llohenzollern . . .
35
—
—
I
3*
Königreich Preussen
69Z9
948
1669
921
10 615
Es Uberwiegt also unter den Genossenschaften die Zahl der Kredit-
genossenschaften. DieB liegt einmal in der Natur der Sache, indem diese Ge-
nossenscbaftsform für die Landwirtschaft die wichtigste ist; es tritt ferner der
historische Grund dazu, dass der Neuwieder Verband bis in die letzten Jahre ganz
Überwiegend Spar- und Darlehnskassenvereine gründete, denen er die Aufgaben der
anderen Genossenschaft Harten mit übertrug. Noch im Jahre 1905 waren von den
4657 überhaupt (in ganz Deutschland) zu Neuwied gehörigen Genossenschaften
4063 Spar- und Darlehnskassenvereine.
Bei den 6708 preussischen Kreditgenossenschaften mit insgesamt 584885 Ge-
nossen, Uber die für 1904 genauere statistische Angaben vorliegen, war die durch-
schnittliche Mitgliederzahl 87. Von den einzelnen Verbänden hatte den höohsten
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552
Da« landwirtschaftliche Genossenschaftswesen in Preussen.
Durchschnitt der Ermländer mit 174, den niedrigsten der Brandenburger mit 47
Mitgliedern. Drei Kassen vegetierten mit der gesetzlichen Mindestzahl von Ge-
nosBen, also 7; ein erspriessliches Arbeiten ist dabei natürlich so gut wie aus-
geschlossen. Den Rekord nach der andern Seite erreichte die rbeinprenssische
Kasse Ludweiler mit 1175 Genossen. — Wie die Mitgliederzahl, so bewegt sich
auch die Geschäftstätigkeit der verschiedenen Kassen in weit voneinander entfernt
liegenden Grenzen. Eine pomtnersche Genossenschaft setzt« ganze 27 Mk., eine
brandenburgische dagegen 28469041 Mk. um. Durchschnittlich betrug io Preussen
der Kassenumsatz für die Kasse 251 941 Mk., für den Genossen 2889 Mk., so dass
sie vermutlich schon einen nicht unbeträchtlichen Teil des gesamten Geldumsatzes
der Genossen in Händen haben. Das eigene Betriebskapital (Reservefonds, Betriebs-
rücklagen, Geschäftsguthaben der Genossen) belief sich 1904 auf 25 Mill. Mark,
gleich 3,5 °/0 des gesamten Betriebskapitals. Zu 96,5 °/0 arbeiten die ländlichen
Kreditgenossenschaften also noch mit fremden Geldern, was vielleicht banktechnisch
nicht ganz einwandfrei ist, aber immerhin für das Vertrauen zeugt, das sie allent-
halben gemessen. Übrigens wird jetzt durchwegs darauf hingearbeitet, die eigenen
Mittel zu stärken, insbesondere durch Erhöhung der Geschäftsanteile, wo diese,
wie bei vielen Raiffeisenkassen, noch zu niedrig sind. Von dem fremden Be-
triebskapital entfällt der Hauptanteil auf Spareinlagen bei den Genossenschaften in
Höhe von 557 Mill. Mark, denen sich weitere 63 Millionen Kontokorrenteinlagen
anschliessen. Der Rest entfällt zum grössten Teile mit rund 73 Mill. Mark aut
Darlehen der Zentralkassen.
Das Kreditgeschäft der Spar- und Darlehnskassenvereine wickelt sich mehr
und mehr in der Form der laufenden Rechnung ab. Es betrugen in Preussen im
Jahre 1904:
Die
Die
Auszahlungen
Einzahlungen
in laufender
in laufender
Rechnung an die
Rechnung von
Genossen
den Genossen
Mk.
Mk.
I
2
3
Zusammen
203 220 713
191 582 310
Durchschnittlich jede Kasse . .
39 376
37 '21
„ jeder Genosse .
434
409
Das Verhältnis der Rückzahlungen zu den Auszahlungen beträgt also 94 °/0l
während es 1896 erst 66 °/0 betrug.
Die Aussenstände bei Genossen in laufender Rechnung betrugen Ende 1904
169017556 Mk., durchschnittlich für jede Kasse 32077 und durchschnittlich für
jeden Genossen 355 Mk.
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Das landwirtschaftliche Genossenschaftswesen in Preussen.
553
Es betragen ferner während des Jahres 1904:
Die
auf feste Fristen
gewährten
Kredite
Mk.
Die
Rückzahlungen
fest befristeter
Darlehen
Mk.
1
2
3
Zusammen
1 10 430 521
65 674775
Durchschnittlich jede Kasse . .
23668
14075
„ jeder Genosse .
24O
143
Die Ausstände bei Genossen von auf feste Zeit gegebenen Darlehen betrugen
Ende 1904 385789800 Mk., durchschnittlich für jede Kasse 79332 und für jeden
Genossen 822 Mk.
Die Darlehen auf Hypotheken und in verwandten Realkreditforinen beliefen
sich immer noch auf rund 56 Mill. Mark.
Die Gesamtsumme der gewährten Kredite (in laufender Rechnung und in
Einzeldarlehen) einerseits und der Rückfluss der ausgeliebenen Gelder zu den
Kassen andererseits betrug im Laufe des Geschäftsjahres 1904:
Kredite
Mk.
Rückzahlungen
Mk.
«
2
3
Zusammen
313651 234
257 257085
Durchschnittlich jede Kasse . .
49 890
40 919
„ jeder GenosBe
555
440
Schon früh stellte sich heraus, dass zwischen den einzelnen Kassen ein
Geldauzgleich stattfinden musste, wenn nicht ein Teil in fortwährende Schwierig-
keiten geraten sollte. Aus diesem Gesichtspunkte heraus gründete Raiffeisen
schon im Jahre 1872 die „Rheinische landwirtschaftliche Bank zu
Neuwied“ als eingetragene Genossenschaft mit provinziellem Wirkungskreis.
Nachdem ebenfalls unter Raiffeisens Einfluss zwei weitere provinzielle Zentral-
kassen, in Westfalen und in Hessen, entstanden waren, vereinigten sich diese drei
1874 zu der „Deutschen landwirtschaftlichen Generalbank“, die gleichfalls
als eingetragene Genossenschaft mit dem Sitze in Neuwied gegründet wurde. Die
Schwierigkeiten, die sich in der Folge insbesondere aus der im Gesetz damals noch
vorgeBchriebenen unbeschränkten Haftpflicht ergaben, führten jedoch dazu, dasB dio
Generalbank koine weitere Tätigkeit entfaltete; sie wurde infolgedessen im Jahre
1876 in eine Aktiengesellschaft unter dem Namen „Landwirtschaftliche
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554
Das landwirtschaftliche Genossenschaftswesen in Preassen.
Zentral- Darlehnskasse“, seit der Statutenänderung von 1890 mit dem Zusätze
„für Deutschland“ umgewandelt. Zur Mitgliedschaft dürfen ausser den zum
Vorstand und Aufsichtsrat gehörenden physischen Personen nur Genossenschaften
mit itaiffeisenschen Grundsätzen zugelassen werden. Den Provinzialverbänden
stehen die bei den einzelnen Provinzen aufgeführten Filialen der Zentral-Darlehns-
kasse und die für die Betriebsgenossenscbaften bestimmten Landesgenossenschafts-
kassen zur Verfügung. Seit 1899 übernahm die Zentral- Darleb nskasse ausser den
Funktionen der Geldausgleichung in einer besonderen Abteilung auch die Regelung
des Warenverkehrs. Der Umsatz der Geldabteilung der Zentralkasse (für die
Geschäfte in ganz Deutschland) betrug 1905 552 Mill. Mark, der Warenumsatz
hatte einen Wert von 52 Mill. Mark. In den preuBsischen Unterverbänden betrug
1905 der Geldumscblag in den Filialen (für die Spar- und Darlehnskassenvereine)
und den LandesgenossenBchaftskassen (für die anderen Genossenschaften):
Gel <3 um schlag
1905 in Mark
Filiale
der
Zentrablarlehnskasse
Landes-
getiossenschafts-
kasse
•
2
3
Berlin
26 626 OOO
4 560 000
Breslau
J3 778 000
8 481 000
Kassel
2 1 848 OOO
7 593«x»
Dauzig
53 690 000
48 104 OOO
Erfurt
45 032 OOO
2 113 OOO
Köln
42 007 OOO
I 842 OOO
Königsberg
42 586 OOO
15 956 OOO
Posen
22 303 OOO
65 845 OOO
Wiesbaden
1 5 805 000
x 133 OOO
Die GenoBsenschaftBverbände, welohe ausserhalb deB Zusammenhanges mit
Neuwied entstanden, fühlten bald das Bedürfnis nach GeldausgleichBtellen, und es
entstanden die bei den einzelnen Provinzen bereits aufgeführten provinzialen
ZentralkaBseri. Über die Verhältnisse der selbständigen Zentralkassen Ende 1904
orientieren die folgenden Zusammenstellungen.
(Siehe die Tabellen auf Seite 555—557.)
Wenn auch aus eigener Initiative der Genossenschaften ein Ausgleich der
Geldmittel erfolgt war, erschien es doch zweckmässig, ein weiteres Institut zu schaffen,
welches den bisher (mit Ausnahme der Neuwieder Zentral- Darieh nskasse) auf die
einzelnen Provinzen in sich beschränkten Ausgleich durch Vereinigung der genossen-
schaftlichen Organisationen des ganzen Staates zu höherer Wirksamkeit brächte,
durch weitere Vereinigung der landwirtschaftlichen und nichtlandwirtschaftliohen
Dos landwirtschaftliche Genossenschaftswesen in Preusseu.
555
Mitgliederzahl Ende 1904:
Firma der Zentralkasse
(abgekürzt):
Sitz
|
fl
M
SS
*o)
ei
N
* £
j. 4/
^ «j;
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1 £
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9 OP
sä 1
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2
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1 1
a
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Korporationen, Vereine
nnd Einzelpersonen
S 1
0
S
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00
er.
e
N
I
2
3
4
5
6
7
s
Ländliche Zentralkasse . .
Wonnditt
67
67
Landw. Geuu&sensehaftskasse
für Westpreussen ....
Neumark
—
—
20
1
—
21
Landw. Provinzial -Genossen-
schaftskasse fiir Brandenburg
Berlin NW.
*9*
4
*5
>4
6
34 •
Pommersche Landeagenossen-
schaftakasac
Stettin
*55
28
16
21
3
3*3
Provinzialgenoesenschaftskasse
fllr Posen
Posen
271
22
15
30
6
344
Provinzialgenossenschaftakasse
fllr Schlesien
Breslau
64O
-
20
20
**
692
Verband schlesischer ländlicher
Genossenschaften ....
Neisae
25z
79
9
10
—
350
Genossenschaftsbank zu Halle
Halle
■»46
26
III
54
14
651 i
i Schleswig-Holsteinische Landes-
genoesenschaftskasse . . .
Kiel
219
19
—
I
28
267 !
Landesgenossenwliaftskasse
Hannover
3*'
6
I
6 t
*9
363
Ländliche Zentrulkasse . . .
Münster i. W.
496
—
—
2
21
519
ZentralgeucMwenachaftskasse für
Kgbzk. Kassel
Kassel
54
1
7
_
5
67
Nassauische Hauptgenossen-
echaftskasse
Wiesbaden
119
♦>
2
2
14
178
Haaptgenossenschaftskasse für
Rhein preussen
Bonn
94
76
37
20
12
*39
Rheinische Bauerngenossen-
sch&ft skasse
Köln
470
40
5*
44
7
612
Trieriacher Genossenschafts-
verband
Trier
-
-
-
*44 i
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556
Das landwirtschaftliche Genossenschaftswesen in Prenssen.
Zur Statistik der Zentrai-
6
! /.
s
Silz
der Zentral-
kasse:
Zahl der
Höhe Ende 1904
der er-
worbenen
Geschäftsanteile
Mk. |
Betrag
der
Haft-
summe
pro
Geschäfts-
anteil
Mk.
Hohe
der
Gesauit-
haft-
smnme
Mk.
Pro
Geschäfts-
anteil
kann
Kredit
gewährt
werden bi»
zum Be-
trage von
Mk.
Summe
der in
laufender
Rechnung
ein-
geräninten
Hüchst-
kredite
Mk.
<
2
3
4
5
6
7
8
! I.
Wormditt . . .
500
99
15 000
1 48$ 000
20 000
2 IOO OOO
2.
Ncumark . . .
5°
<95
4 000
780 000
2 666
389*17
.5-
Berlin NW. . .
20
10495
1 500
15 742 500
1 000
10 495 000
1 4-
Stettin ....
300
3 965
4 000
1 5 860 000
3 000
—
5-
Posen ...
S°
24 S83
I 000
24 883 000
500
12 273 900
6.
Breslau ....
20
19 508
I 000
19 508 000
1 000
19 259 000
7
Xeisse ....
IOOO
719
10 000
7 190000
10 000
7 120 000
8.
Halle ....
IOO
3 »74
6 000
19 644 000
4 5«>
9 605 011
9-
Kiel
500
I 906
4 000
7 624 000
4 000
7528 901
10.
Hannover . . .
IOO
I 012
6 000
6 072 000
10 000
10 120000
1 1 .
Münster . .
500
« 356
5 000
6 780 000
20 000 *)
19 642 200
1 2.
Kassel ....
200
1 3*8
I 000
1 318 000
750
1 020 150
■3-
Wiesbaden . .
5°
3 7*8
I 000
3 768 000
666
2 49S 800
>4
Bonn ....
10
5 33»
1 000
5 332 000
1 000
4900830
'5-
Köln
IOOO
1 494
6 000
8 964 000
15 000
19 474 400
1 16.
Trier . . .
IOO
224
5 000
1 1 20 000
—
—
Qenossenscbaften den Kapitalauegleich aller an der Produktion und dem Handel
beteiligten Bevölkerungsschichten in zweckmässiger Weise ermöglichte und schliesslich
den Mittelklassen, auch wo dies bisher noch nicht der Fall war, genügenden,
zweckmässigen und billigen Kredit gewährte. Aub diesen Erwägungen heraus ent-
stand die „Preussiscbe Zentralgenossenschaftskasse“ *) in Berlin, eine
Schöpfung des Finanzministers von Miquel.
Nach § i des Gesetzes, betr. die Errichtung einer Zentralanstalt
zur Förderung des genossenschaftlichen Personalkredits, vom 31. Juli
1895 (G.-S. S. 310) soll die unter Aufsicht und Leitung des Staates stehende
„Preussiscbe Zentralgenossenschaftskasse“ in Berlin der Förderung des Personal-
kredits, insbesondere des genossenschaftlichen Personalkredits dienen. Die Anstalt
ist nach § 2 befugt, folgende Geschäfte zu betreiben:
*) zoooo Mk. fUr den ersten Geschäftsanteil, 10000 Mk. für jeden weiteren.
*) Die Preussiscbe Zentralgenossenschaftskasse von 1895 — >90$ (.Denkschrift, herans-
gegeben von der Kasse selbst}. Berlin 1906.
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Da» landwirtschaftliche Genossenschaftswesen in Preussen.
557
Kassen Ende 1904.
Gesamt-
umsatz 1904
(Einnahme
und Ausgabe
aller Konten
zusammen)
Mk
Davon
Umsatz
Zinssätze
mit den
Genossen
mit Banken
für
Einlagen
• r
'0
für
Darlehen
7.
Provision
(halbjährlich)
°/o
9
10
11
<2
'3
»4
21 «65 432
6 152 300
■0 285 972
37.-3*/.
4-4 7,
1 1 96 S 2 1 7
2 078 156
2 826 474
3
4
7,0
5a 644 558
24 466 264
25 508 261
37.
4
X'io
156 475 392
79 082 78$
53 5" 481
3-47.
4-5
7«-'
142 84I 29Ö
52 OJI 871
49 825 729
47.
47.-47,
—
130 334 652
46 823 817
67 930 499
3-3 7.
4-47,
'/»
42 933 434
15 002 1 IO
19 OOÖ 624
37.-37«
3,9—4,'
7,.
254 824 950
93814536
95 709 037
37,
4
7,.
190 OOO 550
5* 795 '74
72 004 075
3
47,
—
16» 514 836
37 704691
370x9786
37.-3'/.
4
7,.
'85 767 253
45 066 791
44 575 209
37.
4
7,.
4 419 8t8
2 076 652
t 676 321
37.
4-47.
7.
33 793 352
8 722 916
10 161 766
37.
4
V,0
50 090 268
21 703555
20 O47 612
3-37,
4
*110
99 452 3°7
42 691 151
30852 884
37,.
37,.
'1,0
—
—
—
37.
4—47.
1 wioo der fUllseit*
x. Zinsbare Darlehen za gewähren an
a) solche Vereinigungen und Verbandskassen eingetragener Erwerbs- und
WirtBchaftsgenoBsenschaften, welche unter ihrem Namen vor Gericht klagen
und verklagt werden können;
b) die Tür die Förderung des Personalkredits bestimmten landschaftlichen (ritter-
schaftlichen) Darlehnskassen;
c) die von den Provinzen (Landeskommunalverbänden) errichteten gleichartigen
Institute.
2. Von diesen Vereinigungen usw. Gelder verzinslich anzunehmen.
Zur Erfüllung dieser Aufgaben Bind der Anstalt ein Teil der üblichen
Bankgeschäfte (Annahme von Geldern im Depositen- und Scheckverkehr und von
Spareinlagen, Wechselgeschäfte, Kauf und Verkauf von Effekten im Aufträge der
angeachlossenen juristischen und physischen Persönlichkeiten usw.) gestattet. Auf
Grund einer weiteren Bestimmung des Gesetzes hat die Kasse auch den Verkehr
mit Öffentlichen Sparkassen aufgenommen und seit dem i. Januar 1900 kann auf
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558
Das landwirtschaftliche Genossenschaftswesen in Preussen.
Grund des Art. 76 des Ausführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch vom
20. September 1899 die Anlegung von Mündelgeld, auf Grund des Art. 85 des
Ausführungsgesetzes die Hinterlegung von Wertpapieren bei ihr erfolgen. Der
Staat gewährte der Anstalt (§ 3 des Gesetzes) als Grundkapital eine Einlage von
5 Mill. Mark; diese Zuweisung wurde durch das Ergänzungsgese tz vom
8. Juni 1896 (G.-S. S. 123) auf 20 Millionen und durch das Ergän zungsgesetz
vom 20. April 1898 (G.-8. S. 67) auf 50 Mill. Mark erhöht. Seit dein 1. April
1905 beteiligten sich, wie es das Gesetz vom 31. Juli 1895 in § 5 gestattet,
9 Verbandskassen mit insgesamt 2400000 Mk. Vermögenseinlagen, so dass das
Grundkapital der Preussischen Zentralgenossenschaftskasse auf 52400000 Mk. an-
wuchs. Das eigene Kapital hat zum erheblichen Teile den Charakter eines Reserve-
fonds; die Kasse strebt danach, die Mittel zur Darlehnsgewährung sich im Wege
eigener Passivgeschäfto, wie die englischen Depositenbanken, zu beschaffen.
Die Entwicklung der Preussischen Zentralgenossenschaftskasse erhellt aus den
folgenden Angaben. Dabei ist zu bemerken, dass das Etatsjahr der Kasse vom
1. April bis 31. März läuft; da die Kasse am 1. Oktober 1895 ihren Geschäfts-
verkehr eröffnete, läuft das erste volle Etatsjahr (1896) vom x. April 1896 bis
31. März 1897.
Der Gesamtumsatz der Preussischen Zentralgenossenschaftskasse belief sich
im Etatsjahre in Mark:
Etatsjahr:
1896
1905
1
2
3
flesamtmnsati
1 177335869
■ 2 278 225 957
Davon Kassen-Verkehr
470 286 990
5 050 892 956
Verkehr in Zinsscheinen
2 371 094
17644966
1 Wechsel -Verkehr
46 184 097
521 083 S64
Verkehr in Wertpapieren (anch eigenen) .
100 100 195
25t 863 717
Lombard-Verkehr
47 170 126
82 749 878
Verkehr in „laufender Rechnung“ . . .
156512850
9*3 397 550
Depositen- und Scheck- Verkehr ...
62 625 706
865 049 >43
Sonstiger Verkehr
292 084 801
4 575 543 8*3
Was nun speziell den Verkehr der Zentralgenossenschaftskasse mit
den genossenschaftlichen Verbandskassen betrifft, so erfolgt die Kredit-
gewährung an die Verbandskasse individuell auf Grund jedesmalig zu liefernder
Unterlagen, die von Zeit zu Zeit kontrolliert werden. Die Zentralgenossenschafts-
kasse geht davon aus, dass bei Genossenschaften mit unbeschränkter Haftpflicht
die Mitglieder der Genossenschaft für alle Verbindlichkeiten mit ihrem gesamten
Vermögen solidarisch haften, während bei Genossenschaften mit beschränkter
Haftpflicht kein Genosse über den Betrag seiner H&ftaumme hinaus für die
Schulden der Genossenschaft einzutreten hat. Demgemäss dienen als Unterlagen
V
Digilized by Google
Das landwirtschaftliche Genossenschaftswesen in Prenssen. 559
der von der Zentralgenossenschaftskasse zu gewährenden Kredite hei Genossen-
schäften m. u. H. die nachgewieseneu und ermittelten Vermögen, bei Genossen-
schaften m. b. H. die als vertretbar nachgewiesenen Haftsummen. Die nach diesen
Grundsätzen ermittelte sogen. Haftfähigkeit ist naturgomäss geringer als die
tatsächliche Haft- und Leistungsfähigkeit der Betreffenden. Als reguläre Kredit-
fähigkeit werden nach denselben Grundsätzen angenommen: bei Genossenschaften
m. u. H. io °/0 des Gesamtvermögens der Mitglieder der angeschlossenon Genossen-
schaften, bei Genossenschaften m. b. H. die als vertretbar ermittelten Haftsummen
abzüglich eines Sicherheitsquotienten, der erforderlich ist, da bei beschränkter
Haftpflicht für etwaige Ausfälle kein Mitglied über den Betrag der von ihm über-
nommenen Haftsumme hinaus zu haften hat. Um den vom Gesetzgeber gewollten
möglichst weitgehenden Ausgleich der Kapitalien unter den Verbandskassen und
den diesen angeschloBsenen Genossenschaften zu erreichen, verlangt die Zentral-
genossenschaftskasse hei Kreditgewährung von den Verbandskassen die sogen.
Ausschliesslichkeitserklarung hinsichtlich Verwendung der im Geschäftsbetriebe mit
den eigenen Mitgliedern überschüssigen Mittel, d. h. die Verpflichtung, diese
überschüssigen Mittel nur der Zentralgenossenschaftskasse zuzuführen. Die Aus-
Bchliesslichkeitserklärung hinsichtlich der Kreditentnahmo wird nicht unbedingt
verlangt, doch erhöht sich, wenn sie abgegeben wird, der von der Zentral-
genossenschaftskaBse eingeräumte Kredit. Bei den nicht genossenschaftlich
organisierten Verbandskassen pflegt die Krediteinräumung durch die Zentral-
genoBsenschaftskasse auf Grundlage des bilanzmäsBig nachgewiesenen Reinvermögens
zu erfolgen.
Die Zentralgenossenschaftskasse stand in Verbindung mit Verbandskassen
Überwiegend ländlichen Charakters:
u-
ja
CS
'S
01
S
Zahl
der
Verbands-
kassen
Mitglieder der Verbau
„ Genossen-
schatten mit 1
unbeschränkter > SChaftetl mit
Haft oder beschränkter
Naehnclm*»- rT , ... ,
Pflicht 1 Haftpflicht
lak aasen:
Zusammen
*
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Einzel-
personen
•3 * ä
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Zahl
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nossen
Zahl
Ge-
nossen
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achaften
Genossen
i
2
3
4
5
6
7
8
9
10
1 1
is96
*5
4 471
367 734
444
18691
4916
396 4*5
6
1043
397 474
1905
33
II 318
999 836
i »‘73
*79 539
1349t
1 179375
121
4606
1 184 102
Die den Verbandskassen mit vorwiegend ländlichem Charakter eingeräumten
Kredite ergeben sich aus der folgenden Übersicht:
Digitized by Google
560
Das landwirtschaftliche Genossenschaftswesen in Prenssen.
Etats-
jnlir
Kachgewieaene
Haftsummen der
genoasenacliaftlich
organisierten
Verbandskassen
Hk.
Eingeräumter
für genossenschaftlich organisierte Verbandskassen auf
vertretbare Haftsummen,
für auf kapital! sUscher Grundlage errichtete Verbandskassen
auf deren nachgewiesenes Reinvermögen und auf erbrachte
besondere Unterlagen von Kfnzelgenossenschaften
iu „laufender
Rechnung-'
Mk.
Diskont-Kredit
Mk.
Summe
Hk.
■
2
3
4
5
I896
23 896 800
19 537 4°o
3 170 000
22 707 4OO
1905
1 79 624 700
26 784 IOO
34 165 300
60 949 4OO
Die durchschnittlichen Zinssätze der Zentralgenossenschaftskasse
im Verkehr mit den Verbandskassen ergeben sich aus der folgenden Zu-
Zinssätze der preussischen Zentral-Genossenschaftskasse:
Etatjahr
Vorzngszinssätze in
„lanfeuder Rechnung“
Vorzngs-
zinssätze iui
Bei voller Aus-
nutzung des auf Haft-
summen bewilligten
Kredits (laufende
für
Guthaben
durch-
schnittlich
0;
0
für
Darlehen
durch-
schnittlich
01
JO
Wechsel-
verkelir durch-
schnittlich
OJ
Kredit) Ja
schnitte
zu
Vorzugsbe-
dingungen
%
iresdurch-
Hnssatx
ohne
Vorzugsbe-
dingungen
%
1
2
3
4
5
6
; 1895
(Halbjahr)
2,5
3
3
—
»896
2,5
3
3,7»
3.«
—
1897
2,5
3
3,74
3,05
—
1898
2,75
3.5
4*57
3,«»
—
1899
3
3,5
5,'»
4,°4
-
1900
3
3.5
4,»5
4r®7
—
1901
3
3.5
3.5«
3,55
—
1902
3
3.5
3,33
3^*
3.««
1903
3
3,5
3,70
3,6®
3,9«
1904
3
3.5
3,«»
3.«7
4, *5
1905
3
3,5
3.5»
3,70
4,35
Digilized by Google
Das landwirtschaftliche Genossenschaftswesen in Preussen.
561
Kredit
auf Spezialsiclierheit
im ganzen
in
„laufender
Rechnung“
Diskont -
Kredit
Summe
in
„laufender
Rechnung“
Diskont-
Kredit
Summe
Mk.
Mk.
Mk.
Mk.
Mk.
Mk. 1
6
7
8
9
IO
I I
534 aoo
534 200
20 07 1 600
3 170 000
23 24I 600
2 640 OOO
4 973 7oo
7 61 J 700
29424 IOO
39 139000
68 563 100 |
Biimmenstellung, in der die Zinssätze des Geldmarktes zum Vergleich bei-
gefügt sind.
ZitissRue des Ueldmarktes:
l
Etatjahr
Zinssätze
im Lombard-
verkehr
durch-
schnittlich
°lo
a) der Reichsbank:
Wechsel- Lombard-
Diskontsatz Zinssatz
durch- durch-
schnittlich schnitt! ich
0/ 1 VI
Io Io
b) Privat-
diskontsatz
der Berliner
Burse im
Jahres-
durchschnitt
Ql
IO
7
s
9
IO
1 1
1S95
3
3.5 ■
4; >6
2,«7
(Halbjahr)
3
3*79
4*54
3,. 5
I896
4, >8
3.7«
4,*»
3.°4
1*97
5.57
4.57
5.57
3,88
I898
6, *4
5, »4
6,24
4*57
1*99
6,10
5*‘°
6,10
4**5
1900
4*73
3.75
4*73
2,66
1901
4,4»
3.*»
4*4»
2**7
1902
4,9*
3*9*
4*91
3.>7
1903
5**3
4**3
5**3
2, »4
1904
5**o
4**0
5*>o
3.x
1905
Meltzeu, Boden des preuss. .Staate». VIII.
Digitized by Google
562 Pas landwirtschaftliche Genossenschaftswesen in Prenssen.
Wie man aus dieser Übersicht ersieht, ist es der Preussischen Zentral-
genossenschaft skasse gelungen, fast durchweg ihre VorzugszinsBätze und zwar sowohl
für Darlehen in laufender Rechnung wie im Wecliselverkehr unter dem Reichsbank-
diskontsatze zu halten, — eine Leistung, die sehr hoch zu werten ist. Die starke
Steigerung des Wechselkredits beruht auf dem Wunsche der Preussischen Zentral-
genossenschaftskasse, den von ihr gewährten Kredit zum Teil wieder mit Hilfe
des allgemeinen Geldmarktes flüssig machen zu können, um so vermehrte Mittel
für ihre Tätigkeit zu gewinnen.
Zu erwähnen ist noch, dass die Preussisclie Zentralgenossenschaftskasse auch
die Pflege der Statistik der Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenscliaften
in ihr Arbeitsgebiet mit einbezogen hat.
Die jüngste Erscheinung auf dem Gebiete der Zentralkasseu ist die von dem
Darmstädter Anwaltschaftsverbande im Sommer 1902 ins Leben gerufene „Land-
wirtschaftliche KeicliBgenossenschaftsbank, e. G. m. b. H.“ mit dem Sitz
in Darmstadt, in welche die frühere „Grosshandelsgesellschaft der deutschen
landwirtschaftlichen Ein- und Verkaufsgenossenschafteil-* e. G. tu. b. H. umgewandelt
wurde. Der Gegenstand des Unternehmens ist nach § 2 des Statuts
a) der Betrieb eines Grosshandelsgeschäfts zum Zweck
1. des gemeinschaftlichen Einkaufs von VerbraucliSBtoffen und Gegenständen
des landwirtschaftlichen Betriebs,
2. des gemeinschaftlichen Verkaufs landwirtschaftlicher Erzeugnisse;
b) der Betrieb eines Speditionsgeschäfts zu diesem Behufs;
c) der Betrieb eines Kredit- und Bankgeschäfts.
Infolge Übereinkommens mit der Preussischen Zentralgenossenschaftskasse
beschränkt die Bank ihren Kreditverkehr auf das nicht preussische Deutschland.
Am Schluss des Geschäftsjahres 1905/06 hatte sie 35 Mitglieder mit 138 Geschäfts-
anteilen und 2760000 Mk. Haftsumme. Der Gesamtumsatz belief sich in diesem
Geschäftsjahr auf 358 Mill. Mark. Davon entfielen an Umsatz auf den Konten:
Kasse . 37,65 Mill. Mark.
Wechsel und Wertpapiere .... 18,42 „ „
Laufende Rechnungen 115,06 „ „
Banken 151,42 „ „
Depositen 5,90 „ „
Lombard- und andere Darlehen >3.57 „ „
Waren 8,98 „ „
Sonstiger Verkehr 7,59 „ „
Ähnlich zentralisiert wie das Kreditwesen ist der genossenschaftliche
Bezug. Die unterste Stufe bilden die Konsumvereine, Bezugs- UDd Absatz-
genossenscbaften und ähnlich genanute lokale Genossenschaften; vielfach versehen
deren Funktionen, wie bereits erwähnt, Kreditgenossenschaften (namentlich im
Raifleisenverbande) und sonstige landwirtschaftliche Korporationen. Die zweite
Stufe siud die Zentral-Bezugs- und Absatzgcnossenscbaften der einzelnen Verbände.
Darüber stehen einzelne Organisationen weiteren Umfanges; es ist sogar gelungen,
gelegentlich das gesamte landwirtschaftliche Genossenschaftswesen Deutschlands
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Das landwirtschaftliche Genossenschaftswesen in Preussen.
563
gerade für Zwecke des gemeinsamen Bezugs zu vereinigen. Die Bezugsgenossen-
schäften erstrecken ihre Tätigkeit insbesondere auf die Beschaffung von Dünge*
mittein, Futtermitteln, Saatgut, Kohlen, Maschinen, ah und zu auch anderen
Bedarfsartikeln. Die 704 preussiBchen, dem Darmstädter Anwaltschaftsverbande
berichtenden Bezugs* und AhsatzgenosBenBchaften, welche sich an dessen Statistik
beteiligten, hatten im Jahre 1904 folgenden Warenbezug:
©
3
Verbands-
bezirke:
Zahl der
Wert der
Waren-
bezüge im
Jahre
1904
Mk
Menge
ler im Jahre 1904
bezogenen
Bezugs-
genossen-
schaften
Mit-
glieder
Dünge-
mittel
Ztr.
Futter-
mittel
Ztr.
Säme-
reien
Ztr
1
2
3
4
5
6
7
8
1
Oatprenaaen . . .
8
9J7
220 449
55 279
33 225
3'«
2
WeRtprenssen . .
1
73»
389 608
44 120
19 59»
3 759
3
Brandenburg . . .
S
390
539906
38314
10 581
130
4-
Pommern ....
»3
10387
8 291 286
I 622 412
415 451
33 >23
5.
Posen
22
3 449
4 867 808
626 450
379 540
8 604
6.
Sachsen ...
46
3 7*5
3 232 231
259 512
198 186
2 758
7.
Schleswig * Holstein
SS
2 844
1 069 1 1 2
33831*
50 386
2 969
8.
Hannover ....
I27
12 392
3 4°2 304
985 108
338 534
20 895
9
Westfalen. . . .
170
13 447
5 3-45 9*7
947 003
506 199
5 402
10.
Kurhessen
2
158
<93 32*
1 1 490
21 Ol I
6685
1 1.
Nassau
66
4665
1 105 459
34 810
80 778
3057
12.
Rheinprovinz
(Bonner Verband 1
129
9 388
2 465 1 54
287 108
I96 24O
2405
•3-
Rheinprovinz
(Kölner Verband)
5«
3 254
2 694 9S9
686 802
Die provinziellen ZentralbezugsgenoBsenschaften, welche hei den einzelnen
Provinzen genannt sind, machen naturgemäss keine eigenen Geschäfte, wie dies
die Zentralkassen tun müssen, Bondern vermitteln nur den angeschlossenen
Genossenschaften und Einzelpersonen den Einkauf. Wichtig ist ihre Schutztätigkeit;
sie bekämpfen den unreellen Handel, indem sie Lieferung der Ware nach Garantie
verlangen und mit Hilfe der landwirtschaftlichen Versuchsstationen durchsetzen,
und indem sie den grossen Ringen der Händler und Produzenten von landwirt*
Bchaftlichen Gebrauchsstoffen gegenüber eine einheitliche Politik verfolgen. Zu
diesem Zweck haben weitergehende Zentralisationen stattgefunden; abgesehen von
der Raiffeisenschen Zentrale und der jetzt in die „Reichsgenossenacbaftsbank“
in Darmstadt übernommenen „Grosshandelsgesellschaft der deutschen landwirt-
schaftlichen Ein- und Verkaufgenossenschaften“ in Hamburg war dies besonders
die 1897 gegründete „Bezugsvereinigung der deutschen Landwirte“, welcher
der Darmstädter und der Neuwieder Verband, die Deutsche Landwirtschaft»-
36*
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564 Das landwirtschaftliche Genossenschaftswesen in Preussen.
Gesellschaft, der Bund der Landwirte und eine Reihe von Bauernvereinen eich
anechlossen. Diese bis jetzt geschlossenste Vereinigung deutscher Landwirte
richtete sich insbesondere gegen den King der Tbomasmehlfabrikanten. Über den
Bezug von Kalisalzen ist eine Einigung zwischen den Genossenschaften und dem
Syndikat der Kaliwerke rechtzeitig gelungen. Um sich auch im Salpeterbandel
eine bessere Position zu verschaffen, ist eine Interessenvereinigung mit bedeutenden
Salpeterproduzenten getroffen worden. Die nächste grosse Aufgabe, die ihnen auf
diesem Gebiete bevorBteht, ist die Herstellung geeigneter Beziehungen zu dem
KohleiiByndikat.
Der gemeinsame Verkauf hat bei weitem nicht die Entwicklung erfahren,
wie der genossenschaftliche Eiukauf. Die Organisationen für den V erkauf von Vieh
sind bereits erwähnt. Von grosserer Bedeutung sind nur die Winzervereine und
Getreideabsatzgenossenschafton.
Die Winzervereine, meist am Rhein und an der Ahr gelegen, geboren
zum Teil zu den ältesten Genossenschaften. Sie stellen einen sehr weitgehenden
Typus der Genossenschaft dar, indem sie einen grossen Teil der Produktion (von
der Kelterung ab) und den ganzen Verkauf übernehmen. Gegenwärtig leiden die
Ahrwinzervereine leider au mangelndem Absätze, da der Geschmack des Publikums
sieb von den deutschen Rotweinen abgewendet hat.
Die Getreideabsatzgenossenschaften, die durchweg erst der letzten
Agrarkrisis ihren Ursprung verdanken, haben die Hoffnungen nicht erfüllt, die von
manchen Seiten auf sie gesetzt wurden; immerhin gelingt es ihnen meistens,
den Preis etwas zu heben und vor allem den kleinen Landwirt aus der Ab-
hängigkeit des Händlers zu befreien. Besonderen Erfolg hatte die Verbindung
mit Müllerei- und Bäckereigenossenscbaften, deren eine Anzahl in Schlesien,
Sachsen und am Niederrhein entstanden sind. Die preussisohe Regierung hat
gerade dem genossenschaftlichen Getreideabsatz eine besondere Begünstigung zuteil
werden lassen, indem sie den Bau von Kornhäusern für deren Zwecke unter-
stützte. Bis Mai 1906 hat die Regierung insgesamt 4505195 Mk. für den Bau
von 36 Kornhäusern bewilligt, von denen jedoch 7 in Pommern und das grosse,
mit vielen Hoffnungen erbaute Lagerhaus in Halle leer standen, da die dortigen
Getreideabsatzgenossenschaften sie entsprechend zu verwerten nicht mehr imstande
waren. 21 dieser Getreidelagerhäuser hatten im letzten Geschäftsjahr mit einem
Gewinn von zusammen 240134 Mk,, 3 mit einem Verlust von zusammen 3237 Mk.
gearbeitet; über 11 fehlten die Angaben. Nach einer Schätzung im Jahresberichte
des Darmstädter ReicliBverbandes belief sich die Gesamtmenge des genossen-
schaftlich abgesetzten Getreides in ganz Deutschland auf etwa 10 — 11 Mill. Zentner,
während die deutschen Landwirte alljährlich etwa 180 — 200 Mill. Zentner Getreide
für den Verkauf erzeugen.
Von sonstigen landwirtschaftlichen Erzeugnissen findet eine gemeinschaftliche
Verwertung noch für Eier, Obst, Gemüse, Stärke, Zucker usv.\, namentlich aber
für Butter statt. Die Molkereigenossenschaften, welche die Verarbeitung
von Milch zu Butter, sowie deren Absatz übernehmen, gehören zu den genossen-
schaftlichen Glanzleistungen. Die dem Darmstädter Verbände angehörenden und
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Das landwirtschaftliche Genossenschaftswesen in Preussen.
565
zu seiner Statistik berichtenden Molkereigenossenschaften hatten iui Jahre 1904
folgende Absatzziffern für Butter und Milch aufzuweiseu:
Lfd.
No.
Provinaen:
Verkaufte
.Milchmenge in
Litern
Gewonnene
Buttermenge in
Kilogramm
I I
2
3
4
I.
Ostpreuasen
2 406 2 1 2
1 888 710 1
2.
Westpreussen ....
15g 614
724 893
3-
Brandenburg
16 220 I 1 I
1 718 091
1 4‘
Pommern
5 >05 591
4 447 1J9
5.
Posen
6 849 438
I 682 170
6.
Schlesien
>3 *95 379
• 163 923
7-
Sachsen
8 350 004
9 103 318
8.
Schleswig-Holstein. . .
1 394 356
990 102
9-
Hannover
6 983 529
9 589815
IO.
Westfalen
13 668 226
3 759 407
II.
Hessen-Nassau ....
2 435 487
I 085 209
12.
Rheinprovinz ....
6 793 928
«233653
Der Verkauf der anderen Molkereierzeugnisse, Quark und Käse, ist in dieser
Statistik nicht mit einbegriffen.
Neuester Zeit bilden sich am Niederrhein besondere K äsereigenossen-
schaffen zur Produktion namentlich von Rahmkäse.
Die Landwirte haben es verstanden, die Genossenschaftsform noch einer
Reihe anderer Zwecke dienstbar zu machen. Wir finden in Preussen noch
Genossenschaften mit dem Zwecke der Ilengsthaltung und der Rindvieh- und
Schweinezucht, genossenschaftliche Konservenfabriken und Dreschereigenossen-
schäften, Wasserleitungs-, Ziegelei-, Baugenossenschaften, Elektrizitätswerke, Korb-
Hechtergenossenschaften, Buchführungsgeuossenschaften und andere in bunter Kölle.
So scheint das Genossenschaftswesen kaum eine Grenze seiner Betätigung zu
finden. Und doch ist diese gegeben ; es ist noch nie einer Genossenscftaft gelungen,
den landwirtschaftlichen Betrieb im ganzen auf die Dauer erfolgreich zu führen.
Der Betrieb findet nach wie vor seine Einheit in der individuellen
Persönlichkeit.
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VII.
Die Verwaltung der landwirtschaftliehen Angelegenheiten.
Von
Dr. Carl Steinbruck,
Privatdozent an der Untvernttät Halle.
I. Das Ministerium für Landwirtschaft, Domänen und Forsten.
In Bd. III, S. 449 — 468 ist eine Übersicht der inneren Organisation, der
Einrichtung und Arbeitszwecke und der gegenseitigen Beziehungen sowohl der
Zentralleitung der landwirtschaftlichen Verwaltung und ihrer Ressortbehörden, als
auch des landwirtschaftlichen Vereins- und UnterrichtBwesens bis zum Jahre 1870
gegeben. Gegründet durch den Kfinigl. Erlass vom 17. April 1848, gehörten zum
GeBchäftskreis des Ministeriums von vornherein die gesamte landwirtschaftliche
Polizei, insbesondere die obere Leitung der Regulierungen der gutsherrlich-bäuer-
liehen Verhältnisse, der Gemeinheitsteilung, der Ablösung gutsherrlicher und anderer
Lasten, der Vorflut-, Jagd- und Fischereipolizeisachen, alle Anstalten zur Förde-
rung der landwirtschaftlichen Gewerbe, sowie der landwirtschaftlich-technischen
Lehranstalten und der Oberaufsicht Aber die Verwaltung der Privat- und Gemeinde-
waldungen, ferner die Meliorations-, DiBtnembrations- und Koloniaationsangelegen-
beiten, die Mitwirkung bei der Beaufsichtigung der Provinzialrentenbanken, die
Beaufsichtigung der Hagel- und Viehversiclierungs-Gesellschaften usw. Kurz nach
seiner Entstehung wurden dem Ministerium in den folgenden Jahren auch die
obere Leitung des Gestütwesens und die Bearbeitung der Eindeichungs- und Deich-
Sozietätsangelegenheiten zugewiesen.
Auf diese Gebiete blieb das Ressort des Ministeriums fast ein Vierteljahr-
hundert beschränkt. Eine schnelle Entwicklung zeigen die 70 er Jahre. Durch
Allerhöchsten Erlass vom 27. April 1872 wurde dem Ministerium die gesamte Ver-
waltung des Veterinärwesens mit Einschluss der Veterinärpolizei auf Anregung
des Landes-Okonomie-Kollegiums zugeteilt. Begründet wurde die Veränderung mit
der in der landwirtschaftlichen Bevölkerung nach und nach immer lebhafter sich
kundgebenden Ansicht, dass die enge Beziehung zwischen Theorie und Praxis auf
dem Gebiete der landwirtschaftlichen Tierzucht und Tierpflege nur durch die
Überweisung dieses Verwaltungszweiges vom Ministerium der Unterrichts- und
Medizinalangelegenheiten an das landwirtschaftliche Ministerium genügend gewähr-
leistet wäre.
Ferner wurde durch Allerhöchsten Erlass vom 10. September 1874 (G.-S. 1874,
Stück 23, S. 370) die bis dabin dem Ministerium des Innern zuständig gewesene
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568 Verwaltung der landwirtschaftlichen Angelegenheiten.
Beaufsichtigung der landwirtschaftlichen Kreditanstalten an das Ministerium für die
landwirtschaftlichen Angelegenheiten abgegeben.
Durch Allerhöchsten Erlass vom 7. August 1878 (G.-S. 1879, No. 6, S. 25)
und durch Gesetz vom 13. März 1879 (G.-S. 1879, S. 123) wurde die Verwaltung
der Domänen und Forsten vom Finanzministerium auf das Ministerium für land-
wirtschaftliche Angelegenheiten, dessen Bezeichnung gleichzeitig in „Ministerium
für Landwirtschaft, Domänen und Forsten- umgeändert wurde, übertragen.
Die Amtstätigkeit dos Ministers Dr. Fried enthal von 1874 — 1879 zeichnet
sich aber nicht bloBs durch diese Vergrösserung des Ressorts, sondern auch durch
eine hervorragende Ausgestaltung der Verwaltungszweige aller Gebiete aus. Er
konnte in seinem an Se. Maj. den König im Jahre 1878 erstatteten Berichte sagen:
„Das so gestaltete Ressort umfasst wesentliche Zweige wirtschaftlicher Tätig-
keit, welche der Bodenproduktion und ihrer Verbesserung zugewendet sind.
Innerhalb dieses gegebenen Rahmens und unterstützt durch die Stellung des
Ressort-Chefs als Mitgliedes der kollegialisch gestalteten Staatsregierung hat das
landwirtschaftliche Ministerium sich mehr und mehr zum Träger aller derjenigen Inter-
essen entwickelt, welche sich an die Ausübung der bezüglichen staatlichen Hoheita-
rechte und au die volkswirtschaftliche Stellung der Bodenproduktion mittelbar oder
unmittelbar anknüpfen; es betrachtet als seine Aufgabe für Gegenwart und Zukunft:
„die staatliche Pflege der Landeskultur in der weitesten Bedeutung des Wortes-.1)
Die Abteilungen des Ministeriums sind gegenwärtig:
1. Abteilung für Verwaltung der landwirtschaftlichen und der Gestütangelegen-
heiten, deren Geschäfte drei Direktoren, der Oberlandstallraeister, achtzehn
Vortragende Räte und zehn Hilfsarbeiter besorgeu.
2. Abteilung für Verwaltung der Domänen; der Beamtenkörper besteht aus einem
Direktor, sieben Vortragenden Räten, drei Hilfsarbeitern.
3. Abteilung für Verwaltung der Staatsforsten; die Geschäfte führen ein Direktor,
sechs Vortragende Räte und vier Hilfsarbeiter.
Insgesamt wirken etatsraässig im Ministerium ausser dem Chef 1 Unter-
staatssekretär, 4 Direktoren, x Oberlandstallmeister, 32 Vortragende Räte, 1 Regierungs-
und Forstrat als forsttechnischer, 1 Regierungs- und Baurat als bautechnischer Hilfs-
arbeiter, 3 ständige landwirtschaftlich-technische Hilfsarbeiter und 1 Departements-
tierarzt als ständiger veterinär-technischer Hilfsarbeiter. Preussen besorgt auch die
landwirtschaftlichen Angelegenheiten des Reiches.
Über die Verwaltung des Ministeriums für Landwirtschaft sind für die Jahre
1875 — 1887 sehr eingehende Rechenschaftsberichte unter dem Titel „Preussens
landwirtschaftliche Verwaltung- veröffentlicht (Verlag P. Parey, Berlin). Seit
1. Januar 1905 wird vom Ministerium ein eigenes Ministerialblatt, das „Ministerial-
blatt der Königlich Preussischen Verwaltung für Landwirtschaft, Domänen und
Forsten“ (Verlag P. Parey, Berlin) herausgegehen. 2)
*) Preassens landwirtschaftliche Verwaltung in den Jahren 1875, 1876, 1877. N«d»
einem Sr. Maj. dem König erstatteten Bericht. Berlin 1878, S. 4.
*) Eine genaue Übersicht der landwirtschaftlichen Behörden nebst den einschlägigen
Personalien findet sich nach amtlichen Qnellen bearbeitet in jedeth Jahrgang des landwirt-
schaftlichen Kalenders von Mentzel und v. Lengerke, Teil II.
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Verwaltung der landwirtschaftlichen Angelegenheiten.
569
Im Anschluss an die im Bd. III, 8. 451 angeführten Etats des Ministeriums
vom Jahre 1850, 1860 und 186Ö folgen hier die drei Etats der gesamten land-
wirtschaftlichen Verwaltung für die Jahre 1880, 1900 und 1907, die zugleich
die wesentlichen Veränderungen der Einzelposten und der inneren Organisation
zeigen.
(Siehe die Tabellen anf Sehe 571—593.)
Innerhalb des letzten halben Jahrhunderts haben sich die dauernden Aus-
gaben der eigentlichen landwirtschaftlichen Verwaltung, also ohne Domänen- und
Eorstrerwaltung, jedoch einschliesslich der OestUtverwaltung wie folgt entwickelt:
1850 4 35° 9*7 Bk. 1890 »4894 255 Mk-
1860 6159363 „ 1900 22 864482 „
1870 6982416 „ 1907 34166744 „
1880 10761025 „
Die dauernden Ausgaben haben sich demnach in 50 Jahren verachtfacht.
Eine ähnliche Steigerung weisen auch die ausserordentlichen Ausgaben auf.1)
Vom Ministerium ressortieren :
A. Das Königl. Landes-Ökonomie-Kollegium in Berlin.
Mach 1870 sind die Satzungen des Landes-Okonomie-Kollegiums öfters ge-
ändert; meistens wurden Veränderungen in der Zahl der Mitglieder dadurch be-
wirkt. Das Regulativ vom 24. Mai 1878, das vierte seit Errichtung des Landes-
Okonomie-Kollegiums, bat folgenden Inhalt: § 1 bezeichnet als Bestimmung des
Landes-Okonomie-Kollegiums den Minister für die landwirtschaftlichen Angelegen-
heiten als dessen regelmässigen Beirat in der Förderung der Land- und Forst-
wirtschaft zu unterstützen.
Auch soll es befugt sein, die Interesseu der Land- und Forstwirtschaft durch
selbständige Anträge an den Minister wahrzunehmen.
Das Landes-Okonomie-Kcllegium hat seinen Sitz in Berlin. Es besteht:
1. aus von den landwirtschaftlichen Zentralvereinen von drei zu drei Jahren ge-
wählten Mitgliedern,
2. auB von dem Minister ernannten Mitgliedern.
Sämtliche Mitglieder üben ihre Funktion als Ehrenamt aus (§ 2). § 3 setzt die
Zahl der gewählten Mitglieder, entsprechend dem Statut des deutschen Landwirt-
schaftsrates, auf neunzehn Mitglieder fest, und zwar entfallen je zwei Mitglieder
auf Ostprenssen, Pommern, Brandenburg, Schlesien, Sachsen und die Kheinprovinz,
die übrigen Provinzen und die Hohenzollernacben Lande entsenden jo ein Mitglied.
Für jedes Mitglied ist ein Stellvertreter zu bestellen. Die von den landwirtschaft-
lichen Zentralvereinen in den deutschen Landwirtschaftsrat entsandten Abgeordneten
sollen ihre Vereine gleichzeitig im Landes-Okonomie-Kollegium vertreten (§ 4).
Die Zahl der von dem Minister ernannten Mitglieder soll die Hälfte der gewählten
’) Eine eingehende Darstellung des Etats gibt Ministerialdirektor Dr. H. Thiel
in „Die Förderung der Landwirtschaft durch Staatsmittel in Preusscn“ im 2. Teil von
Mentzel und r. Lengerkes landwirtschaftlichem Kalender 1905.
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570
Verwaltung der landwirtschaftlichen Angelegenheiten.
Mitglieder, zurzeit aUo neun Mitglieder, nicht überschreiten (§ 5). Jede Wahl-
periode der Vereinsvertreter bildet eine Sitzungsperiode des Kollegiums. In der
ersten Sitzung jeder Periode und für die Dauer derselben wählen die Mitglieder
aus ihrer Mitte einen Vorsitzenden und einen Stellvertreter desselben (§ 7). Mit
dem Sekretariat des Kollegiums beauftragt der Minister einen Beamten seines
Ministeriums (§ 9). Die an deu Sitzungen teilnehmenden Mitglieder erhalten
Diäten (§ 12).
Durch dieses Regulativ hatte die Zusammensetzung des LandeB-Okonomie-
Kollegiums eine wichtige Umgestaltung erfahren. Die Zahl der Mitglieder wurde
vermindert und der Zahl der preussischen Mitglieder im deutschen Landwirt-
schaftsrat gleichgesetzt. Da dieselben Personen im Landes-Okouomie- Kollegium
und im Landwirtschaftsrat sitzen, wird von jetzt ab eine organische Verbindung
beider Körperschaften gewährleistet. Das Verhältnis der von den Zentralvereinen
zu wählenden und der vom Minister zu ernennenden Mitglieder wurde geregelt.
Während bisher der Vorsitzende vom Minister ernannt wurde, wurde seine Wahl
nun dem Kollegium überlassen. Die Sekretariatsgeschäfte, die ein eigener Beamter
besorgt hatte, werden einem Beamten des Ministeriums übertragen.
Eine Änderung in der Zahl der Mitglieder brachte das Regulativ vom
14. Februar 1895; es wurden auch den Provinzen Westpreussen, Posen, Westfalen,
Schleswig-Holstein, Hannover, Hessen-Nassau je zwei gewählte Vertreter zugebilligt.
Kür die übrigen Landesteile blieb die Zahl unverändert. Damit entsandte jede
Provinz zwei und die Hohenzollernschen Lande einen Vertreter. Die Gesamtzahl
der gewählten Mitglieder stellte Bich auf fünfundzwanzig; dementsprechend durfte
die Zahl der vom Minister ernannten Mitglieder zwölf nicht überschreiten.
Mittlerweile waren in der Mehrzahl der Provinzen Landwirtscbaftskammern
errichtet und den veränderten Verhältnissen wurde nach Aufhebung des früheren
Regulatives durch die noch jetzt in Kraft befindlichen Satzungen vom 13. Novem-
ber 1898 Rechnung getragen. Nach ihnen hat das L&ndes-Okonomie-Kollegium
die Bestimmung:
a) den Minister für Landwirtschaft, Domänen und Forsten als dessen regel-
mässiger Beirat in der Förderung der Land- und Forstwirtschaft zu unter-
stützen,
h) den Landwirtschaftskammern für die Bearbeitung gemeinschaftlicher An-
gelegenheiten als Geschäftsstelle zu dienen.
Es ist befugt, die Interessen der Land- und Forstwirtschaft durch selb-
ständige Anträge an den Minister wahrzunehmen (§ 1).
Das Landes- Ökonomie» Kollegium hat seinen Sitz in Berlin. Es besteht aus:
1. von den Landwirtscbaftskammern von drei zu drei Jahren gewählten Mit-
gliedern,
2. von dem Minister für die gleiche Zeitdauer ernannten Mitgliedern.
Sämtliche Mitglieder haben gleiche Rechte. Sie üben ihr Amt als Ehren-
amt aus (§ 2).
(Fortsetzung des Textes siehe auf Seite 594.)
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Tabelle I.
Etat der landwirtschaftlichen Verwaltung einschliesslich der Zentralverwaltung des Ministeriums für Landwirtschaft,
Domänen und Forsten und der Gestütverwaltung für die Etatsjahre 1880, 1900 und 1907.
Verwaltung der lan<l Wirtschaft liehen Angelegenheiten.
571
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Tabelle II.
Verwaltung iler 1 atu! wirtsclia f t liclien Angelegenheiten.
57 2
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Summa Kap. ioi 3 473 57$ i — 8 406 940 — 10686660
Banktechnische Revisoren.
Besoldungen.
Bankinspektoren mit einem Kiuheitagehalte bis höchstens 6000 Mk. - — 6 000 — 18 aoo
Summa Tit. 1 für sieh
Sächliche Ausgaben.
Zu Tagegelder!», Reise- und Umzitgskosten .
Verwaltung (1er landwirtschaftlichen Angelegenheiten.
573
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17.— 18. 1 Remunerationen, Unterstützungen und Pensionen.
Noch Tabelle II.
574
Verwaltung der landwiruchaftlichen Angelegenheiten.
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6.-7. Sächliche Ausgaben 3^33* >3 211596 — 432486
8.— 10. Sonstige Ausgaben 381 05B 72 * 55 * 5* 1 — >694441
Summa Kap. 106 516019 44 2284298 — 3048576
107. Allgemeine Ausgaben.
Verwaltung der landwirtschaftlichen Angelegenheiten.
576
Noch Tabelle II.
576
Verwaltung iler lamiwirtachaftliclien Angelegenheiten.
Verwaltung der landwirtschaftlichen Angelegenheiten. 577
Tabelle III.
Kap.
Tit.
B. Einmalige und ausserordentliche
Ausgaben:
1880
Mk. j Pf. S
i
2
3
4
Ii.
Landwirtschaftliche Verwaltung.
I.
Zu verschiedenen Baureparaturen bei der landwirt-
schaftlicken Akademie in Poppelsdorf
7 '90 —
2.
Zu verschiedenen Neu- und Verbesserungsbauten anf
dem Obet- nnd Weinbau-Institut in Geisenheim. .
1 2 8oo —
3-
Für die notwendige Reparatur der Dächer des Öko-
nomie- und Apothekengebändes und der Pferde-
krankenställe der Tierarzneischule in Berlin . . .
13 7oo —
4-
Für den Anschluss der Grundstücke der Tierarznei-
schule in Berlin an die Kanalisation
23 512 —
5-
Für die Um- und Neubauten bei der Tierarzneischule
in Hannover (Ergftnzungsrate)
40 200 ' —
6.
Zur Beschaffung von Instrumenten, Stallutensilien nsw.
1
für die Tierarzneischule in Hannover
2 OOO —
7-
Zur Hebung der Fischerei
52 500 —
8.
Für die im April uud Mai 1880 «tattfindende inter-
nationale Fischereiausstellung
50 OOO 1 —
i
9-
Für das Dttnenwesen in den Provinzen Ost- und West-
preussen und Pommern
73 000 —
IO.
Zur Herstellung von Ufer-Schutzwerken anf dein West-
1
rande der Insel Sjlt (zweite Rate)
50000 —
11.
Zu den Kosten der Vorbereitungen für die Weichsel-
Nogat-Regulierung
30000 —
12.
Zur Forderung der Kanalbauten im mittleren Ems-
gebiete der Provinz Hannover (letzte Ergänzung«-
rate)
500 000 ‘ —
zu übertragen
854 902 ] —
Meitzen, Boden de« prenea. Staate«. V1H. 37
578 Verwaltung der landwirtachaftlichen Angelegenheiten.
Noch Tabelle HL
Kap.
Tit.
B. Einmalige und ausserordentliche
Ausgaben:
n
I
2
3
■ n 1
Übertrag
1
854 902 ! —
• 3-
Zur Vollendung der Meliorationeanlagen im Gebiete
der Elb-Umflut bei Magdeburg
177 000 —
u
Für die Deichanlage zwischen Harbv und Schönebeck
100 000 —
>5-
Für die partielle Regnlierung der Spree oberhalb Cott-
bus (erste Bäte)
41 000 —
16.
Zn ui Ankauf der von dem Geheimen Ober-Regierungs-
rat von Nathusius hinterlassenen Bibliothek und
Sammlung natnrbistorischer, insbesondere osteolo-
gischer (legenstände
62 000 1 —
Summa Kap. n
I 234 902 —
12.
Uestü (.Verwaltung.
I.
Zum Ankauf von Pferden (extraordinärer Zuschuss au
Kap. 108 Tit. 45 des Ordinarinms)
300 000 —
2.
Zum Ankauf des sogenannten neuen Wehr-Saillants
im ehemaligen Brückenkopf zu Cosel für das dortige
Landgestüt
6 265
3-
Zn verschiedenen Reparaturen lind baulichen Her-
Stellungen bei dem Hnuptgestüt ßeberbeck und dem
damit verbundenen Vorwerk Sababurg (Restkosten)
12715 -
4-
Zum Bau eines neuen Beschälerstalles bei dem Litau*
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16 600
5-
Zum Bau eines neuen Beschälerstalles bei dem Litan-
sehen Landgestüt zu Und wallen
44 620 —
Summa Kap. 12
380 200 —
Summa VII
3 785 102 —
1
1
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Tabelle IV.
Verwaltung der landwirtschaftlichen Angelegenheiten.
579
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Noch Tabelle IV.
580
Verwaltung der landwirtschaftlichen Angelegenheiten
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Verwaltung der landwirtschaftlichen Angelegenheiten.
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582 Verwaltung der landwirtschaftlichen Angelegenheiten.
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584
Verwaltung der landwirtschaftlichen Angelegenheiten.
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Tabelle VI. Etat der Domänenverwaltuog.
Verwaltung der land wirtschaftlichen Angelegenheiten.
585
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Tabelle VII.
586
Verwaltung der landwirtschaftlichen Angelegenheiten.
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l) Da Rieb die Titel und ihre Bezeichnungen vermehren und verändern, ist in den Etat» Air 1900 und 1907 die Numerierung nicht
eingehalten worden.
Tabelle VIII.
Verwaltung der landwirtschaftlichen Angelegenheiten.
587
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Tabelle IX. Etat der Forstverwaltung.
588
Verwaltung iler lauilwirtschaftlicheu Angelegenheiten
V
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Tabelle
Verwaltung der landwirtschaftlichen Angelegenheiten. 589
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') Da eich die Titel und ihre Bezeichnungen vermehren und verändern, ist in den Etats für 1900 und 1907 die Numerierung nicht
eingehalten worden.
Noch Tabelle
590
Verwaltung der landwirtschaftlichen Angelegenheiten.
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Verwaltung der landwirtschaftlichen Angelegenheiten.
591
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*) Da sich die Titel und ihre Bezeichnungen vermehren nnd verändern, ist in den Etats für 1900 nnd 1907 die Numerierung nicht
eingehalten worden.
Tabelle
592
Verwaltung der Und wirtschaftlichen Angelegenheiten.
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Verwaltnng der landwirtschaftlichen Angelegenheiten.
593
Meitxen, Hoden des preuas. Slaatoa. VI II.
38
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594 Verwaltung; der landwirtschaftlichen Angelegenheiten.
Von den gewählten Mitgliedern entfallen, entsprechend dem gegenwärtig in
Kraft befindlichen Statut des deutschen Landwirtscbaflsrates, auf jede Provinz zwei
Mitglieder und auf die Hohenzollernschen Lande ein Mitglied. Für jedes Mitglied
ist ein Stellvertreter zu bestellen.
Die Wahlen erfolgen für jede Provinz durch die betreffende Landwirtschafts-
kammer, mit der Mafsgabe, dass von den zwei auf die Provinz Hessen-Nassau
entfallende» Mitgliedern das eine durch die Landwirtschaftskammer für den
Regierungsbezirk Kassel, das andere durch die Landwirtschaftskammer für den
Regierungsbezirk Wiesbaden gewählt wird.
Solange in einer Provinz eine Landwirtschaftskammer noch nicht bestand,
wurden die Wahlen durch den entsprechenden landwirtschaftlichen Zentralverein
vorgenommen (§ 3).
Solange die LandwirtschaftBkammern bezw. landwirtschaftlichen Zentralvereine
im deutschen Landwirtscbaftsrate vertreten sind, vertreten deren dazu gewählte
Abgeordnete und Stellvertreter in der im § 3 festgesetzten Zahl die betreffende
Körperschaft zugleich im Landes-Ökonomio-Kollegium.
Ober etwaige Änderungen in der Zahl der gewählten Vertreter, sowie Uber
die Gewährung einer Vertretung an andere als die oben aufgeführten Körper-
schaften, bestimmt der Minister nach Anhörung des Landes - Ökonomie-Kolle-
giums (§ 4).
Die Zahl der von dein Minister ernannten Mitglieder (§ 2, Ziff. 2) soll ein
Drittel der gewählten Mitglieder nicht überschreiten; bei der Berechnung dürfen
uberschiesseude Bruchteile für voll gerechnet werden (§ 5).
Der Minister kann zu den Beratungen des Landes-Ökonomie-Kollegiunis und
dessen Kommissionen (§ 7) besondere Kommissare entsenden. Die Kommissare
haben nur beratende Stimme. Sie sind ebenso wie der Minister jederzeit nun
Wort zu verstatten (§ 6).
Der Minister kann für die Bearbeitung einzelner Angelegenheiten zu vor-
übergehender oder ständiger Tätigkeit besondere Kommissionen aus der Mitte des
Kollegiums berufen und Sachverständige zu den Beratungen zuziehen.
Die gleiche Befugnis steht dem Kollegium zu (§ 7).
Jede Wahlperiode bildet eine Sitzungsperiode des Landes- Ökonomie-Kolle-
giums (§ 8).
Zur Unterstützung des Vorsitzenden bei Erledigung der Geschäfte kann das
Kollegium einen Generalsekretär anstellen. Die Anstellung erfolgt für die Dauer
der Wahlperiode (§ 2, Abs. 1) und unterliegt der Bestätigung durch den
Minister (§ 10).
Das Landes-Okonomie-Kollegium wird zu seinen Sitzungen im Aufträge des
Ministers durch den Vorsitzenden berufen. Ist seit der letzten Plenarsitzung des
Kollegiums mehr als ein Jahr verflossen, so muss die Berufung erfolgen, wenn die-
selbe von mehr als einem Drittel sämtlicher Mitglieder beantragt wird (§ 11).
Die Beschlüsse des Kollegiums werden nach Stimmenmehrheit gefasst. Bei
Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden (§ 12).
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Verwaltung der landwirtschaftlichen Angelegenheiten.
595
Mit Ausnahme der auf Grund des § 7, Abs. 2 berufenen Kommissions-
sitzungen erhalten filr die Dauer der Flenar- und Kommissionssitzungen die an
diesen teilnehmenden Mitglieder Diäten ans der Staatskasse.
Nach §4 der Geschäftsordnung wählt das Landes- Ökonomie- Kollegium bei
seinem ersten Zusammentreten in jeder dreijährigen Sitzungsperiode eine ständige
Kommission mit der Bezeichnung: „Ständige Kommission des Landes-Okonomie-
Kollegiums (Zentralstelle für die Landwirtschaftskammern)“. Die Kommission, in
welcher jede Landwirtschaftskammer vertreten sein muss, hat das Recht, sich durch
Zuwahl zu ergänzen und Sachverständige zu den Beratungen zuzuziehen.
Die ständige Kommission hat die Aufgabe:
a) aus den EinzelbeschlüsBen und Gutachten der Landwirtschaftskammern Ge-
samtbeschlüsse und Gutachten in geeigneter Bearbeitung zusammenzustellen
und dem Minister für Landwirtschaft, Domänen und Forsten einzureichen;
b) durch eine vorbereitende Sammlung und Zusammenstellung des einschlagenden
Materials den einzelnen Landwirtschaftskammern die Bearbeitang der gemein-
schaftlichen Angelegenheiten zu erleichtern;
c) für die Zeit, wo das Landes-Ökonomie-Kollegium zu einer Sitzung nioht ver-
sammelt ist, die gemeinschaftlichen Angelegenheiten der Landwirtschafts-
kammern zu vertreten und zu dem Zwecke selbständige Anträge und Berichte
an den Minister für Landwirtschaft, Domänen und Forsten zu richten; nament-
lich hat die Kommission die Wahlen von besonderen Vertretern für diese ge-
meinschaftlichen Angelegenheiten vorzunehmen.
Neben dem Landes-Okonomie-Kollegium kommen zIb technische Beiratstellen
in Betracht:
B. Die technische Deputation für das Veterinärwesen.
Die Deputation ist durch Allerhöchste Verordnung vom 21. Mai 1875 in
unmittelbarer Unterordnung unter den Minister für Landwirtschaft, Domänen und
Forsten errichtet. Sie hat die Aufgabe, den Minister in der Leitung des Veterinär-
wesens durch technischen Beirat zu unterstützen. Ihr liegt ferner ob:
1. die Erstattung von Ohergutachten und die Erteilung technischer Auskunft auf
Ersuchen der Gerichte und Verwaltungsbehörden;
2. die Bearbeitung der Vieh- und Viehseuchenstatistik;
3. die Führung der Verhandlungen, welche sich auf die Zulassung approbierter
Tierärzte zu den vorgeschriebenen Prüfungen beziehen, und die Entscheidung
auf die Zulassungsgesuche;
4. die Mitwirkung bei den veterinärpolizeilichen Malsregeln zur Abwehr und
Unterdrückung der Viehseuchen nach Mafsgabe der gesetzlichen Bestimmungen.
Sie ist aus Verwaltungsbeamten, Lehrern der Tierarzneikunde und praktischen
Tierärzten, Männern der Wissenschaft und der landwirtschaftlichen Praxis zu-
sammengesetzt und besteht aus einem Vorsitzenden, sechs ordentlichen Mitgliedern,
fünf Hilfsarbeitern und vierzehn ausserordentlichen Mitgliedern.
38*
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596 Verwaltung der landwirtschaftlichen Angelegenheiten.
C. Die Zeutral-Moor-Kommission.
Die Zentral-Moor-Kommission ist im Jahre 1876 als ein beratendes Organ
von dem Minister für Landwirtschaft usw. ins Lehen gerufen. Sie bildet einen
Mittelpunkt zur Sammlung, Begutachtung und Förderung aller das Moorwesen
betreffenden Maßregeln. Zu diesen Aufgaben tritt seit Anfang 1893 auch
die Förderung aller auf die bessere Kultur des leichten Sandbodens ge-
richteten Bestrebungen hinzu. Der Kommission ist die Moor- Versuchsstation
in Bremen mit ihren Abteilungen in Lingen und Aurich unterstellt. Sie
besteht ausser dem Vorsitzenden aus zwölf Mitgliedern und veröffentlicht regel-
mässig ihre Sitzungsprotokolle.
II, Auseinandersetzungsbehörden.
Die erste Instanz sind:
A. Die König! Gencralkommissionen. ')
Ihre Zuständigkeit erstreckt sich nicht nur auf den Hauptgegenstand der
bei ihnen anhängigen Angelegenheiten, sondern auch auf alle anderweitigen Rechts-
verhältnisse, die bei vorschriftsmässiger Ausführung der Auseinandersetzung in
ihrer bisherigen Lage nicht verbleiben können. Sie treten daher im Laufe eines
Auseinandersetzungsverfahrens durchweg nicht nur an die Stelle der ausserhalb
eines solchen zuständigen ordentlichen Verwaltungsbehörden, sondern auch an die
der Gerichte, und haben also insbesondere entstehende Streitigkeiten richterlich zu
entscheiden.
Hauptgegenstände ihrer Zuständigkeit sind: 1. die Ablösung von Reallasten,
2. die Gemeinheitsteilungen, Servitutablösuugen und Grundstückszusammenlegungen,
3. die Vermittelung bei der Begründung von RentengUtern, 4. die Ausstellung von
UnBchädlicbkeitszeugnissen und die Regulierung der Verwendung, 5. die Mitwirkung
bei der Auszahlung der im Rnteignungsverfahren hinterlegten Entschädigungs-
summen, 6. die Verteilung privatrechtlicher Lasten auf Trennstücke, 7. die Be-
schlussfassung über Teilung gemeinschaftlicher Holzungen, 8. die Bildung öffent-
licher \Vassergenos8euschaften, falls der Oberpräsideut sie damit beauftragt, 9. die
Mitwirkung bei der Gewährung von Darlehen durch die Landeskulturrentenbanken,
10. die Entscheidung über die Zulässigkeit einer Zuteilung von Renten- und An-
siedelungsgütern, 11. die Regelung der Vertretung und Verwaltung gemeinschaft-
licher Angelegenheiten nach beendetem Auseinandersetzungsverfahren, 12. die Aus-
einandersetzung wegen Gemeinde- (Schulzen-) Dienstländereien, 13. die Entgegen-
nahme von Anträgen auf Eintragung in die Hüferolle, 14. die Herbeiführung der
Eintragung oder Löschung der AnerbengutseigenBchaft, sowie die Vermittelung der
Auseinandersetzung der Miterben, 15. die Ordnung der Koppelfischereiverhältnisse
in der Provinz Hannover, 16. die Entscheidung über die rechtliche Natur von ge-
werblichen und Muhlenabgaben. — Die frühere Haupttätigkeit, die Regulierung guts-
herrlich-bäuerlicher Verhältnisse, kann als beendigt gelten. Regelmässig ist die
l) Vergl. dazu Bitter, Handwörterbuch der preussischen Verwaltung. Leipzig 1906.
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Verwaltung der landwirtschaftlichen Angelegenheiten. 597
Generalkommission für edle innerhalb ihres räumlichen Bezirke verkommenden Ge-
schäfte der vorbezeichneten Art zuständig.
Die Organisation und Zuständigkeit der Generalkommission ist in den alten
Provinzen überall gleichmässig geordnet; auch in den neuen Landesteilen ist die
altpreussiscbe Gesetzgebung durchweg eingeführt worden. Eine Ausnahme bildet
nur die Provinz Hannover, wo erhebliche Abweichungen gelten, nicht auch die
gleichfalls zur Generalkommission Hannover gehörende Provinz Schleswig-Holstein.
Die Generalkommissionen bestehen einschliesslich ihres Präsidenten aus
mindestens fünf Mitgliedern. Die Mehrzahl von diesen muss zum ltichterainte be-
fähigt sein und führt den Titel Regierungsrat, die anderen werden aus landwirt-
schaftlich vorgebildeten Technikern entnommen und führen den Titel Regierungs-
und Landeeökonomierat. Präsident und Mitglieder sind richterliche Beamte. Jedes
Mitglied hat bei den Beratungen, ohne Unterschied, ob es sich um richterliche
oder Verwaltungsgeschäfte handelt, eine entscheidende Stimme; bei Stimmengleich-
heit entscheidet die Stimme des Präsidenten. Die Generalkommissionen ent-
scheiden in der Besetzung von mindestens drei Mitgliedern mit Einschluss des
Vorsitzenden.
Die Generalkommissionen haben von AmtB wegen auch die landespolizeilichen
und fiskalischen Interessen des Staates zu wahren.
Als Lokalbeamte der Generalkommissionen sind besondere Spezialkommissare
tätig. Diese haben keine örtlich abgegrenzten festen Geschäftsbezirke, vielmehr
werden Stellen im Verwaltungswege je nach Bedarf eingerichtet. Ausnahmsweise
können auch Staats- und Gemeindebeamte, sowie die Mitglieder der General-
kommissionen mit der Wahrnehmung der Geschäfte eines Spezialkommissars be-
auftragt werden. Die Berufskommissare sind entweder Juristen (Regierungs-
assessoren und -Rät«) oder landwirtschaftliche Techniker (Okonomiekommissare
und -Räte). Die Juristen müssen sich die erforderlichen landwirtschaftlichen
Kenntnisse erwerben und nachweisen. Die Spezialkommissare sind nur Organe
der Generalkommission und unterstehen deren Leitung in jeder Beziehung.
Zur Ausführung der Vermessungsarbeiten werden den Kommissaren von der
Generalkommission besondere Vermessungsbeamte überwiesen, die hinsichtlich der
Leitung der Geschäfte den Kommissaren unterstellt sind, aber zu ihnen in keinem
Disziplinarverhältnis stehen. Wo einem Kommissar mehrere Vermessungsbeamte
zugeteilt sind, wird der Regel nach einem von ihnen die Geschäftsleitung betreffs
der übrigen übertragen (Oberlandmesser). Ihre Rechte und Pflichten sind durch-
weg durch besondere ministerielle Anweisungen geregelt.
In der Provinz Hannover gestaltet sich das Auseinandersetzungsverfahren
in etwas anderer Weise. Früher lag die Oberaufsicht Uber die die Ablösungen
und Gemeinheitateilungen ausführenden Beamten bei den Landdrosteien. Durch die
Verordnung vom 16. August 1867 sind diese Geschäfte auf eine besondere General-
kommiBsion in Hannover übertragen worden, deren Verfassung im allgemeinen
der der übrigen Generalkommissionen entspricht. Ebenso ist die übergeordnete
Berufungsinstanz das Oberlandeskulturgericht geworden. Dagegen liegen in der
Lokalinstanz noch erhebliche Abweichungen vor. Für Realablösungssachen sind
Digitized by Google
598 Verwaltung der landwirtschaftlichen Angelegenheiten.
eine bestimmte Anzahl von Ablösungsdistrikten für jeden Regierungsbezirk gebildet,
und für einen jeden solchen Distrikt wird ein rechtskundiger Ablösnngskommissar
ernannt. Jede Partei kann die Zuziehung eines von ihr gewählten Reisitxers zu
dem Verfahren verlangen, welcher mit dem Kommissar die erforderliche Ent-
scheidung erster Instanz kollegialisch fällt. Diese Kommission ist den Behörden
erster Instanz gleichgestellt und führt unter der oberen Leitung der General-
kommission das ganze Geschäft zu Ende. Für die Gemeinheitsteilungs- und Zu-
sammensetzungssachen bestanden früher Teilungakommiseionen, die aus einem
Rechtskundigen und einem Landwirt bestanden. Ihre Meinungsverschiedenheiten
waren der Landdrostei vorzulegen. Bevor eine Sache der Teilungskommission
überwiesen wurde, musste vor der gewöhnlichen Obrigkeit ein Vorverfahren statt-
finden, in dem über die Zulässigkeit des gestellten Antrags befunden wurde.
Durch das Gesetz vom 17. Januar 1883 sind an die Stelle der Teilungskommissionen
einzelne Kommissare getreten, bo dass jetzt betreffs der Gemeinheitsteilungen an-
nähernd dieselbe Organisation besteht wie in den alten Provinzen.
Durch die folgenden Staatsverträge sind die Auseinandersetzungsgeschäfte
einiger anderer deutschen Staaten ganz oder teilweise an Preussen übertragen
worden. Es besteben Verträge mit Anhalt vom 18. September 1874, Sachsen-
Meiningen vom 18. Juni 1868, 8chwarzburg-Rudolstadt vom 10. Dezember 1855,
Schwarzburg-Sonderehausen vom 9. Oktober 1854, Schaumburg-Lippe vom 20. Oktober
1872 und vom 27. April 1874, Zusatzvertrag von 1907, Waldeck-Pyrmont vom
18. Juli 1867 und das Gesetz vom 25. Januar 1869. Wegen der Bearbeitung der
Geschäfte im Grenzgebiete gegen Braunschweig gilt der Vertrag vom 11. Sep-
tember 1877.
Die Generalkommissionen befinden sich für Ostpreussen in Königsberg i. Pr.;
für Westpreussen und Posen in Bromberg; für Brandenburg und Pommern in
Frankfurt a. O. ; für Schlesien in Breslau; für Sachsen (Provinz), Anhalt, Sachsen-
Meiningen, Sohwarzhurg-Rudolstadt und Schwarzburg-Sonderehausen in Merseburg;
für Hannover und Schleswig-Holstein in Hannover; für Westfalen und die ehemals
landrechtlichen Kreise der Rheinprovinz, sowie für Schaumburg-Lippe (seit 1907)
in Münster i. W.; für Hessen-Kassau, Waldeck-Pyrmont und Schaumburg-Lippe in
Kassel; für die Rheinprovinz (mit Ausnahme der ehemals landrechtlichen Kreise)
und Hohenzollern in Düsseldorf. Die nooh schwebenden Sachen in Schaumburg-
Lippe werden seit 1907 von den Generalkommissionen zu Kassel und Münster i. W.
bearbeitet.
Für 9 Präsidenten, 70 Räte, 152 Spezialkommissare, 13 Vermessungsinspek-
toren, 780 Vermessungsbeamte usw. sind zur Führung der Geschäfte im Etat für 1907
gefordert 1 230140 Mk.
Wenn nun auch die Regulierung der gutsherrlicb-bäuerlichen Verhältnisse
und die Gemeinheitsteilungen fast überall durchgeführt sind, auch die Zusammen-
legungen nur noch in einzelnen Provinzen bemerkenswert hervortreten, so verbleibt
doch den Generalkommissionen auf absehbare Zeit ein recht weites Feld auf dem
Gebiet der neueren Kulturaufgaben. „Man kann zugebenu, sagt Ministerialdirektor
Dr. H. Thiel, „dass die Verfassung der Generalkommissionen mit ihren besonderen
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Verwaltung der landwirtschaftlichen Angelegenheiten. 509
Vorrechten, ihrer Unabhängigkeit von den sonstigen Verwaltungsbehörden, ihrer
Vereinigung von Gerichtsbarkeit und Verwaltung ein Unikum in unserer Behörden-
organisation darstellt; man kann sogar zugeben, dass die Einführung einer solchen
Einrichtung heutzutage kaum mehr die Zustimmung der gesetzgebenden Körper-
schaften finden würde, und doch wird man ihre Erhaltung für durchaus notwendig
erkennen müssen/1) Freilich hat sich die Organisation der Generalkommissionen
den neueren Verhältnissen anzupaasen. Ein Gesetzentwurf über ihre Umgestaltung
ist aufgestellt, die Verhandlungen darüber schweben jedoch noch zwischen den
beteiligten Ressorts.
Die höhere Instanz bildet:
B. Das Ober-Landeskulturgericht.
Das frühere rRevisions-Kollegium für Landeskultur-Sachen“ hat durch das
Gesetz, betr. das Verfahren in Auseinanderaetzungsangelegenheiten vom 18. Februar
1880, § 2 den Namen „Ober-Landeskulturgericbt“ erhalten.
Das Ober-Landeskulturgericht ist zuständig für die Berufung und
das Rechtsmittel der Beschwerde gegen Entscheidungen der Generalkommissionen,
sowie für das Rechtsmittel der weiteren Berufung gegen die von der Generalkom-
mission zu Kassel in Güterkonsolidationssachen (Gesetz vom 21. März 188; und
vom 4. August 1904) erlassenen Berufungsentscheidungen. Ihm kann auch die Ent-
scheidung auf Beschwerden, für welche der Ressortminister zuständig ist, von
diesem in einzelnen Fällen übertragen werden.
L Das Ober-Landeskulturgericht bildet als Berufungsgericht:
a) die zweite Instanz, soweit gegen seine Entscheidung nach §§ 67 und 68 des
Gesetzes vom ]8. Februar 1880 und gemäss der Kaiserlichen Verordnung vom
26. September 1879 (Reichsgesetzblatt S. 287) noch das Rechtsmittel der
Revision bei dem Reichsgericht zulässig ist;
b) die zweite und letzte Instanz in den Streitigkeiten, welche nur Fragen der
Auseinandersetzungs-Gesetzgebung, insbesondere die Zulässigkeit der Ausein-
andersetzung, die Ablösbarkeit, Art oder Höhe der Entschädigung oder den
Abfindungsplan und dessen Ausführung betreffen;
c) die dritte Instanz für die Provinz Hannover (nach den für diese geltenden
besonderen Teilungs- und Ablösungsgesetzen, welche Streitigkeiten Uber Be-
rechtigungen, die unabhängig von einer Teilung hätten entstehen können, bezw.
die rechtliche Existenz der abzulösenden Gerechtsame Belbst betreffen, an die
ordentlichen Gerichte verweisen), in den im Teilungs- und Ablösungsverfahren
erwachsenden Streitigkeiten; und für die im Regierungsbezirke Wiesbaden
stattfindenden GUterkonsolidationen nach dem Gesetz vom 21. März 1887;
d) die zweite und letzte Instanz zur Entscheidung Uber die Beschwerde gegen
die Beschlüsse der Generalkommissionen nach § 10 des Gesetzes, betr. die
durch ein Auseinandersetzungsverfahren begründeten gemeinschaftlichen An-
gelegenheiten vom 2. April 1887.
’) Dr. H. Thiel, Die Förderung der Landwirtschaft durch Staatsmittel in Prenssen
in Mentzel und von Lengerkes landwirtschaftlichem Kalender 1905, Teil II, S. 70.
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600
Verwaltung iler landwirtschaftlichen Angelegenheiten.
II. Ausserhalb des Auseinandersetzungsverfahrens ist das Ober-
Landeskulturgericht zuständig:
1. zur endgültigen Entscheidung auf den Rekurs der Mitglieder der Kommission
zur Feststellung der Normalpreise und der Normalmarktorte gemäss des Real-
lasten-Ablösungsgesetzes vom 2. März 1850, des Gesetzes, betr. die Ablösung
der Reallasten in der Provinz Schleswig-Holstein vom 3. Januar 1873 und des
Gesetzes wegen Ausdehnung des vorgenannten Gesetzes auf den Kreis Herzog-
tum Lauenburg vom 29. Mai 1903;
2. zur endgültigen Entscheidung Uber die gewerbliche Natur der auf MUhlen-
gruudstücken bezw. Grundstücken haftenden Abgaben nach den Gesetzen vom
11. März 1850, 17. März 1868 und 1. Februar 1879;
3. zur Entscheidung letzter Instanz Uber die Statthaftigkeit der Teilung gemein-
schaftlicher Holzungen nach dem Gesetz vom 14. März 1881;
4. zur Entscheidung letzter Instanz in BewäsBerungs- Provokationssachen nach
dem Gesetz vom 28. Februar 1843, der Verordnung vom 9. Januar 1845 und
der Wiesenordnung für den Kreis Siegen vom 28. Oktober 1846;
5. zur Entscheidung letzter Instanz in Streitigkeiten zwischen Gutsherren und
Gemeinden wegen Entschädigung oder Herausgabe der für die Verwaltung
des Schulzenamts gewährten Landdotationen, sowie zwischen Gemeinden und
Schulzengutsbesitzern wegen Zurückgabe der den letzteren von den Gemeinden
für die Amtsverwaltung verliehenen Grundstücke usw. nach der Kreisordnung
vom 13. Dezember 1872 bezw. dem Gesetzo vom 19. März 1881 und der Land-
gemeindeordnung für die sieben östlichen Provinzen vom 3. Juli 1891;
6. zur Entscheidung zweiter Instanz Uber Auszahlung oder Verwendung hinter-
legter Entschädigungsbeträge nach den Gesetzen über den erleichterten Ab-
verkauf bezw. Austausch kleinerer Grundstücke vom 3. März 1850 bezw.
27. Juni 1860, sowie nach den Gesetzen vom 12. April 1885, 22. April 1886,
12. April 1888 und 25. März 1889, und nach dem Gesetz über die Ent-
eignung von Grundeigentum vom 11. Juni 1874;
7. zur Entscheidung letzter Instanz über Ergänzung der Einwilligung zur Zer-
teilung eines Kentenguts und über Befreiung des Besitzers eines Rentenguts
von der Pflicht zur Aufrechterbaltung der wirtschaftlichen Selbständigkeit der
Stelle — nach Mafsgabe des Gesetzes, betr. die Beförderung deutscher An-
siedelungen in den Provinzen Westpreussen und PoBeu, vom 26. April 1S86,
sowie des Gesetzes über Rentengüter vom 27. Juni 1890;
8. zur Entscheidung zweiter bezw. letzter Instanz über Streitigkeiten, die bei
der unter Vermittelung der Generalkommission stattfindenden Begründung von
Rentengütern entstehen, nach § 12 Abs. 4 des Gesetzes, betr. die Förderung
der Errichtung von Rentengütern vom 7. Juli 1891.
Das Ober-Landeskulturgericht besteht aus einem Präsidenten und mindestens
8 Mitgliedern, welche sämtlich mit der Landwirtscbaftslehre vertraut und der
Mehrzahl nach zutn Richteramte befähigt sein müssen. Präsident und Mitglieder
werden vom König ernannt. Das Gericht entscheidet in der Besetzung von min-
destens 5 Richtern mit Einschluss des Vorsitzenden.
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Verwaltung der landwirtschaftlichen Angelegenheiten.
601
III. Landpsmelioratioiicu, Deich- und Dünen wesen.
Die Landesmeliorationen, dag Deich- und Dünenwesen unterstehen dem
Ministerium filr Landwirtschaft usw. In den Fällen jedoch, in denen auch das
Interesse der Schitlahrt und der Strompolizei beteiligt ist, namentlich auch bei
neuen Deichanlagen in der Nähe schiffbarer Ströme, gehören die Eindeichungs-
iind Deichverbandsangelegenheiten zum gemeinschaftlichen Ressort des Ministeriums
für Landwirtschaft ubw. und des Ministeriums der öffentlichen Arbeiten. Die Be-
sonderheit des Meliorationsbaues hat dazu geführt, besondere, dem Ministerium fUr
Landwirtschaft unterstellte Beamtenkategorien fUr diese Geschäfte horanzubilden.
Die Entwicklung dieses Dienstzweiges ist neuerdings sehr raBch fortgeschritten.
Die ersten 4 Stellen für Meliorationsbauinspektoren erschienen im Etat im Jahre
1856, im Jahre 1881 hatte Bich diese Zahl anf 12 vermehrt, der Etat von 1907
weist 14 Regierungs- und Rauräte und 45 Meliorationsbauinspektoren auf, die ent-
weder Vorsteher von Meliorationsbauämtern oder den Oberpräsidenten beigegeben
oder hauptsächlich technische Beiräte von Generalkomtnissionen sind.
IV. Die Landwirtschaftspolizei.
Wie in Bd. III, S. 458 des näheren ausgeführt worden ist, werden die zum
Ressort des Landwirtschaftsministeriums gehörigen Angelegenheiten zum Teil durch
die Organe der allgemeinen Verwaltung des Staates besorgt, besonders ist das der
Fall hinsichtlich der Landwirtschaftspolizei, die sich auf folgende Gebiete erstreckt:
DieFeld- und Forstpolizei. Sie umfasst alle Vorschriften und Verwaltnngs-
mafsregeln, welche den Zweck haben, die Feld- und Forstwirtschaft gegen
Beschädigung durch Menschen und Tiere zu schützen. Während die Feldpolizei-
ordnung vom 1. November 1847 nur *n den Landesteilen Geltung hatte, in denen
das allgemeine Landrecht Gesetzeskraft hatte, sind durch das Feld- und Forst-
polizeigesetz vom 1. April 1880 einheitliche Normen für den ganzen Staat ge-
geben worden, die aber durch örtliche Polizeiverordnungen ergänzt werden können.
Die Gemeinden sind verpflichtet, zur Führung einer ununterbrochenen Aufsicht
über die Feldmark Feldhüter anzustellen, deren Ernennung der staatlichen Ge-
nehmigung bedarf.
Die Tier- und Veterinärpolizei. Die Tierpolizei umfasst die polizeiliche
Ordnung im Gebiete der Tierhaltung in Form staatlicher Prüfung (Körung) der
zur Zucht zu verwendenden Tiere auf ihre Zuchttauglichkeit und einer durch
Strafbestimmung zu erzwingenden Fernhaltung zuchtuntauglicher männlicher Tiere.
Die Veterinärpolizei umfasst die Gesamtheit der auf die Abwehr und Unter-
drückung von Viehseuchen gerichteten polizeilichen Befugnisse. Sie wird ausgeübt
von den Regierungspräsidenten, den Landräten und den Ortspolizeibehörden, aus-
nahmsweise auch durch besonders bestellte Seuchenkommissare, in allen Fälleu
unter sachverständiger Mitwirkung der beamteten Tierärzte. Als Veterinärbeamte
fungieren für jeden Regierungsbezirk ein Departementstierarzt, für jeden Kreis ein
Kreistierarzt, insgesamt 36 Departements- und 472 Kreistierärzte. In der untersten
Instanz werden die veterinärpolizeilichen Obliegenheiten von der Ortspolizeibebörde
wahrgenommeu. Mit dem Veterinärwesen stehen die Schlachtvieh- und Fleiscb-
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602 Verwaltung der landwirtschaftlichen Angelegenheiten.
beschau in engem Zusammenhänge, schon weil den Tierärzten nach der neueren
Gesetzgebung in erster Linie die Ausübung und Beaufsichtigung dazu zusteht
(Gesetz vom 3. Juni 1900).
Die Jagd polizei. Die Aufgabe der Jagdpolizei ist, die Ausübung des jedem
Grundbesitzer auf seinem Grund und Boden durch Gesetz vom 31. Oktober 1848
verliehenen Jagdrechts so zu regeln, wie es der Schutz der Öffentlichen Sicherheit,
die Schonung der Feldfrüchte und die Erhaltung eines regelrechten Wildbestandes
erfordert. Jagdpolizeibehörde ist der Landrat, in städtischen Kreisen die Orts-
polizeibehörde. Von neueren Gesetzen sind die Gesetze vom 26. Februar 1870
und vom 31. Juli 1895 anzuführen.
DieFischereipolizei. Sie umfasst die polizeilichen Vorschriften zum Schutze
der Fischerei im öffentlichen und privatwirtschaftlichen Interesse. Die früher viel-
fach ungleichartigen Bestimmungen sind durch das Fisebereigesetz vom 30. Mai
1874 einheitlich geregelt. § 64 dieses Gesetzes behandelt die Fischereiaufsicht.
Sie liegt bei der Binnenfischerei in den Händen der Orts- und Landespolizei-
behörden. Als Hilfsorgane der ersteren sind staatlicberseits für bestimmte Gebiete
oder Zwecke Beamte angeBtellt, die teils im Hauptamt, teils nebenamtlich als Auf-
seher von Schonrevieren und Fischpässen tätig sind und die Amtsbezeichnung
Fisohmeister tragen. Neben diesen staatlichen Aufsichtsbehörden sind die Fischerei-
genossenschaftsvorstände und die Gemeinde- und Gutsvorsteber mit der Beauf-
sichtigung der Fischerei in ihren Bezirken beauftragt. Sie sind meist amtlich ver-
pflichtet und haben die örtlichen Polizeibehörden bei der Aufsichtsführung zu
unterstützen. Den oberen Aufsichtsbehörden sind nebenamtlich bestellte Beiräte
beigegeben, die die Amtsbezeichnung Oberfischmeister fuhren. Wissenschaftliche
Institute für Untersuchungen im Interesse der Binnenfischerei sind die Biologische
Station in Plön, die Biologische Station am Müggelsee bei Köpenick, die Biologische
Untersuchung der Fischwässer in der Provinz Westpreussen in Danzig und die
Biologische Wanderstation in der Provinz Pommern.
Bei der Küstenfischerei steht die Beaufsichtigung besonderen staatlichen Or-
ganen, den Oberfischmeistern, zu, die die Befugnisse der Ortspolizeibehörden in
Fischereipolizeisachen wahrzunehmen haben. Gegenwärtig gibt es 8 Oberfisch-
meister, denen 43 Fischmeister unterstellt sind. Die beiden wissenschaftlichen In-
stitute für Untersuchungen im Interesse der Fischerei sind die Königl. Ministerial-
kommission zur wissenschaftlichen Untersuchung der deutschen Meere in Kiel und
die Königl. Biologische Anstalt, Nordseemuseum und Aquarium auf Helgoland.
V. Die LumlwirtsHiartskammern.
In den Zentralvereinen hatte die Landwirtschaft keine öffentlich-rechtliche
Vertretung, deshalb traten die Bestrebungen auf eine Umgestaltung der landwirt-
schaftlichen Interessenvertretungskörperschaften immer stärker hervor, je mehr die
Zahl der landwirtschaftlichen Vereine zunahm. Der Wunsch wurde immer stärker,
dass die Kosten der Arbeiten, welche die Zentralvereine zum Segen der gesamten
Landwirtschaft auBführten, auch von allen Landwirten gotragen würden. Die In-
stitute mussten fester fundiert und die Kosten dafür nach der Leistungsfähigkeit
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Verwaltung der landwirtschaftlichen Angelegenheiten. 603
verteilt werden. Vor allen Dingen war es auch das allgemeine Gefühl, dass für
die Zukunft die landwirtschaftlichen Interessenvertretungen anf wirtsohaftspolitischem
Gebiete für die Erfüllung von neuen wichtigen Aufgaben zu sorgen hätten. Es
musste deshalb eine auf gesetzlicher Grundlage beruhende Organisation des land-
wirtschaftlichen BerufsBtandes gefördert werden.
Schon im Jahre 1848 hatte der Zentralverein für die Provinz Sachsen der
Königl. Staatsregierung ein begründetes Gutachten eingereicht mit der Bitte um
Errichtung von Landwirtschaftskammern für den gesamten Umfang der preussischen
Monarchie. Im Jahre 1850 wurde diese Angelegenheit in einer Versammlung von
Vertretern der sämtlichen landwirtschaftlichen Zentralvereine Prenseens, welche zu-
sammen mit dem Landes-Ökonomie-Kollegium einberufen waren, auf Antrag der
pummerschen ökonomischen Gesellschaft und de« Zentralvereins der Provinz
Sachsen verhandelt. Das Ergebnis der Verhandlungen war die Befürwortung der
Errichtung von Landwirtschaftskammern. Die Regierung glaubte aber damals die
Interessen der Landwirtschaft genügend vertreten.
Die mannigfachen Veränderungen der wirtschaftlichen Verhältnisse, wie sie
an anderen Stellen dieses Werkes genügend geschildert sind, erforderten indes
immer dringender die Zusammenfassung aller Kräfte, um der Landwirtschaft die
ihr im Staatsleben gebührende Stellung zu bewahren. Das Landes-Ökonomie-
Kollegium stellte im Jahre 1884 die Frage zur Erörterung: „Welche Malsnahmen
sind zu ergreifen, um die Tätigkeit der landwirtschaftlichen Vereine neu zu be-
leben und namentlich eine regere Beteiligung der bäuerlichen Landwirte an den
landwirtschaftlichen Vereinsbestrebungen berbeizuführen?“ Das Ergebnis der Ver-
handlungen war, dass die Staatsregierung ersucht wurde, eine Umfrage bei den
landwirtschaftlichen Zentralvereinen zu veranstalteo, inwieweit die Verleihung eines
Reeteuerungsrechtes an die Vereine erwünscht sei, um grössere Mittel zu erlangen.
Die meisten Zentralvereine äussorten sich gegen ein derartiges Besteuerungsrecht,
deshalb beschloss das Königl. Landes-Ökonomie-Kollegium im folgenden Jahre,
vorläufig diese Angelegenheit ruhen zu lassen. Wiederum waren es die Landwirte
der Provinz Sachsen, welche im Jahre 1887 von neuem die Staatsregierung baten,
dass an Stelle der Zentralvereine unter Weiterführung der von diesen bisher wahr-
genommenen Pflichten neue Organisationen geschaffen werden möchten. Im Landes-
Ökonomie-Kollegium erklärten sich aber auch im Jahre 1890 die Mehrzahl der
beteiligten Hauptvereine gegen eine derartige Reorganisation. Nur wurde ange-
sichts der Wichtigkeit des Gegenstandes eine Kommission mit der weiteren Aus-
arbeitung des dem sächsischen Anträge zugrunde liegenden Gedankens beauf-
tragt. Der von der Kommission im Jahre 1892 vorgelegte Plan gelangt« zur
Annahme. Am 3. und 4. Juli 1893 nahm auch das Abgeordnetenhaus zu dieser
Frage Stellung und fasste folgenden Beschluss: „Die Königl. Staatsregierung zu
ersuchen, die korporative Organisation des Berufsstandes der Landwirte unter Be-
schaffung eines besonderen, der Natur dieses Standes entsprechenden und die ihm
eigentümlichen Verhältnisse berücksichtigenden Agrarrechts vorzubereiten und den
Häusern des Landtags möglichst bald dahin zielende Vorlagen zu machen.“
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604 Verwaltung der landwirtschaftlichen Angelegenheiten.
Am 18. Januar 1894 wurde ein Gesetzentwurf Uber die Errichtung von Land-
wirtschaftskammern bei dem Landtage eingehraoht. Nachdem in der Kommission
wesentliche Änderungen vorgenannten waren, gelangte das Gesetz in den Parla-
menten zur Annahme und wurde unter dem 30. Juni 1894 bestätigt.
Als den Zweck der Landwirtschaftskammern bezeichnet das Gesetz die kor-
porative Organisation des landwirtschaftlichen Berufsstandes. Die Kammern werden
durch König). Verordnung nach Anhörung des Provinzial-Landtags errichtet und
umfassen in der Regel das Gebiet einer Provinz. Im BedürfnUfalle können für
eine Provinz mehrere Landwirtschaftskammern errichtet werden.
Die Landwirtschaftskammern Bollen die Gesamtinteressen der Land- und
Forstwirtschaft ihres Bezirks wahrnehmen und alle auf die Hebung der Lage des
ländlichen Grundbesitzes abzielende Einrichtungen, insbesondere die weitere kor-
porative Organisation des Berufsstandes der Landwirte, fordern. Sie haben das
Recht, selbständige Anträge zu Btellen.
Die Landwirtschaftskammern haben ferner die Verwaltungsbehörden bei allen
die Land- und Forstwirtschaft betreffenden Fragen durch tatsächliche Mitteilungen
und Erstattung von Gutachten zu unterstützen. Sie haben nicht nur über solche
Maßregeln der Gesetzgebung und Verwaltung sich zu äussern, welche die allge-
meinen Interessen der Landwirtschaft oder die besonderen landwirtschaftlichen In-
teressen der beteiligten Bezirke berühren, sondern auch bei allen Mafsnahmen mit-
zuwirken, welche die Organisation des ländlichen Kredits und sonstige gemeinsame
Aufgaben betreffen.
Die Landwirtschaftskammern haben ausserdem den technischen Fortschritt
der Landwirtschaft durch zweckentsprechende Einrichtungen zu fördern. Zu diesem
Zwecke sind sie namentlich befugt, die Anstalten, das gesamte Vermögen, Bowie
die Rechte und Pflichten der bestehenden landwirtschaftlichen Zentralvereine auf
deren Antrag zur bestimmungsmässigen Verwendung und Verwaltung zu über-
nehmen und mit deren bisherigen lokalen Gliederungen ihrerseits in organischen
Verband zu treten, sowie sonstige Vereine und Genossenschaften, welche die
Förderung der landwirtschaftlichen Verhältnisse zum Zwecke haben, in der Aus-
führung ihrer Aufgaben zu unterstützen.
Den Landwirtschaftskammern wird nach Mafsgabe der für die Börsen und
Märkte zu erlassenden Bestimmungen eine Mitwirkung bei der Verwaltung und den
Preisnotierungen der Produktenbörsen, sowie der Märkte, insbesondere der Vieh-
märkte, übertragen.
Die Mitglieder der Landwirtschaftskammer werden gewählt entweder durch
die landwirtschaftlichen Mitglieder der Kreistage oder von den Landwirten nach
einem nach dem Grundsteuerertrag abgestuften indirekten Wahlrecht. Für die
Beteiligung au den Landwirtschaftskammern gelten folgende Grundsteuerrein-
ertragBsätze : für Ostpreussen 30 Taler, Westpreussen 25 Taler, Pommern
20 Taler, Brandenburg 35 Taler, Sachsen 30 Taler, Schleswig-Holstein 50 Taler,
Kassel 40 Taler, Wiesbaden 20 Taler, Hannover 25 Taler, Westfalen 25 Taler,
Rheinprovinz 50 Taler.
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Verwaltung- der landwirtschaftlichen Angelegenheiten. 605
Die der Landwirtschaftskammer für ihren gesamten Geachäftsumfang ent-
stehenden Kosten werden von ihr, soweit sie niuht durch anderweitige Einnahmen,
insbesondere durch StaatszuschUsse gedeckt werden, auf die Besitzungen, welche
eine selbständige Ackernabrang bilden, nach dem Verhältnis deB Grundsteuer-
reinertrags verteilt. Die Umlagen dürfen l/s°/0 l*es Grundsteuerreinertrags ohne
Genehmigung nicht übersteigen. Die von den Landwirtschaftakammern ausge-
schriebenen Umlagen bewegen sich zwischen l/t und 4/s °/„ des Grundsteuer-
reinertrags. Im Jahre 1906 betrugen die eigenen Einnahmen hieraus 6445059 Mk.
= 59,4 °/0 der Gesamteinnahmen. Dagegen waren an staatlichen Beihilfen aus den
verschiedenen Dispositionsfonds den Provinzen zur ausschliesslichen Verwendung
durch die Landwirtscbaftskammern überwiesen 3043185 Mk. = 28,16 °/0 der Gesamt-
einnahmen der Kammern, die sich auf 10842066 Mk. stellten.
Über den Geschäftsumfang der Landwirtscbaftskammern gibt die folgende
Zusammenstellung Auskunft:
(Siehe die Tabelle auf Seite 606 und 607.)
Über 1 Million stellt sich der Etat bei den Kammern von Schlesien, Sachsen,
Pommern, Hannover und Brandenburg. Die Hauptausgaben kommen auf die
Förderung von wissenschaftlichen und Lehrzwecken, von Viehzucht, von Vereins-
wesen und Landkultur im allgemeinen. Der grösste Anteil der Ausgaben für
Viehzucht entfällt auf Rindviehzucht uud Molkereiwesen. In grossem AbBtand
folgen die Aufwendungen für das Veterinärwesen, die 6,67 °/0 der Gesamtausgaben
umfassen, in den einzelnen Kammern sich aber sehr verschieden gestalten, während
sie in der Provinz Brandenburg 243 145 Mk. betragen, geben zwei Kammern
nichts dafür auB. Die geringsten Summen wurden aufgewandt für die Förderung
des Obst-, Wein- und Gartenbaues und schliesslich der Fischerei mit nur 0,58 °/0
der Gesamtausgaben.
Die Landwirtschaftskammer hat die rechtliche Stellung einer Korporation.
Sie wird nach aussen durch ihren Vorsitzenden oder dessen Stellvertreter vertreten.
Das staatliche Aufsichtsrecht wird durch den Laudwirtschaftsminister ausgeübt.
Bis zum 1. Mai jeden Jahres haben die Landwirtschaftskammern dem Minister
über die Lage der Landwirtschaft ihreB Bezirks zu berichten. Von 5 zu 5 Jahren
haben sie einen umfassenden Bericht Uber die gesamten landwirtschaftlichen Zu-
stände ihreB Bezirks an den Minister zu erstatten.
Die Landwirtscbaftskammern haben seit ihrer Errichtung eine umfangreiche
Tätigkeit in ihrer Doppelstellung als Vertretung der Landwirtschaft und als Organ
der landwirtschaftlichen Verwaltung entwickelt. Sie haben nicht nur die Tätig-
keit der landwirtschaftlichen Zentralvereine weiter ausgedehnt, sondern auch viele
neue Arbeitsgebiete auf allen Zweigen der landwirtschaftlichen Produktion in An-
griff genommen. Sehr wirksam hat sich das Recht der Kammern, Ausschüsse, die
auch Nichtmitglieder der Landwirtscbaftskammern in beliebiger Zahl kooptieren
können, für die einzelnen Aufgaben zu bilden, erwiesen. Nur hierdurch ist es den
Kammern möglich, nicht bloBS mit den interessierten Landwirten, sondern auch mit
hervorragenden anderen Fachmännern in direkter Berührung zu bleiben. An den
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606 Verwaltung der landwirtschaftlichen Angelegenheiten.
Tabelle XII. Der Geschäfteamlang der preaseiechen L&nd-
Einnahmen:
Darunter:
Landwirtpcliaftskammer für
Gesamt
Staats-
beihilfen
Eigene
Ein-
nahmen
Gesamt
Mk.
Hk.
Mk.
Mk
1
2
3
4
5
1. Ostprenssen
860 59$
373380
236 720
781 563
2. Westprenssen
562 8 1 7
182 S20
337 5«'
554 849
3. Pommern
I I I 2 002
300 6l I
7«5 »*3
1 078 787
4. Posen
814 761
»54 737
506474
764053
5. Schlesien
1366344
282 095
788 740
1 139708
6. Brandenburg
I 041 421
272852
687 689
1 125947
7. Sachsen
1 207 777
227 130
903982
1 175 450
8. Schleswig-Holstein
8ll 911
• 75 900
549 690
749 5 «7
9. Hannover
1 091 679
342 009
676 846
I 110635
! 10. Westfalen
702 958
170 577
480 l6l
627 251
11. Regierungsbezirk Kassel ....
335 906
125 523
162 639
3*5 736
I 12. „ Wiesbaden . .
203 200
1 19 450
66 300
170977
| 13. Kheinprovinz
73° 695
217 toi
333084
603015
Summa:
10 842 066
3 043 >*5
6445059
10 207 388
In Prozenten der Gesamteinnahmen
bezw. Ausgaben
28,1s
59,«
*) Za der Tabelle ist zn bemerken, dass neben den Staatsbeihilfen und eigenen Ein-
in den Gesamteinnahmen (Sp. z) enthalten sind. Anch die Gesamtausgaben ;Sp. 5) decken
Gesamtausgaben anch die einmaligen nnd ausserordentlichen Aasgaben einbegriffen sind,
gabten Summen, Rest gebliebene oder reservierte Posten ftlr die einzelnen Kapitel sind
Im übrigen ist noch darauf hinzuweisen, dass für Sachsen nnd die Rheinprovinz die
nicht in den Jahresberichten veröffentlicht sind. Anch für die übrigen Kammern sind znm
später noch etwas verschieben.
Für Oatprensseu nnd den Regierungsbezirk Wiesbaden schliesslich mnssten die
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Verwaltung der landwirtschaftlichen Angelegenheiten.
607
wirtachafUkammem im Rechnungsjahre 1906. ')
Ausgaben:
Darunter:
Wissen-
schaftliche
und Lehr-
zwecke
Mk.
I I
1
Veterin&r-
wesen
Mk.
Förde-
rung der
Vieh-
zucht
Mk.
Förde-
rung der
Fischerei
Mk.
Forde-
rung der
Wald-
kultur
Mk.
Förderung
des Obst-,
Wein- und
Garten-
baues
Mk.
Land«-.
Vereine
und Land-
kultur
Im allge-
meinen
Mk.
Ver-
waltung
Mk.
*
7
8
9
10
1 I
12
■3
100 298
94 570
232853
259
1 1 400
196367
111 482
94 006
60 322
169 653
450
1 018
12315
37935
165 181
271 160
57 246 1
236 394
2 390
30695
38 829
318 971
116643
234805
34040
144 549
■♦750
17 878
44 238
176 688
• 04873
367325
29 3*7
202 586
6843
1 666
20 499
295 215
177 128
267 899
243 145
196 274
2054
.95 623
40 922
100 724
183 306
357 5*7
65 792
140 367
600
14 800
IO 94S
• 25095
229 129
251 814
52436
•5*3*9
5 000
5 022
■ 7 Ol8
73 '30
1 to 030
»93 3*3
20 204
23a 896
H4 996
*933
•' 3*7
202 1$2
269159
146 835
20 994
188 148
2 000
9 493
10 080
I40047
102 028
•23 5*3
3 041
61 304
150
- !
22 8lO
47 335
46 502
21 530
62 602
-
6 481
12673
63 554
201 496
—
198 708
- l
—
37 309
29 150
•05 355
2 73« 59'
68l 107
2 244 663
59 233
•24 387
284 196
• 745 ■»**
1 784 370
26,76
1
t
6,67
|
21, W
0,58
1
1,31
1
2,78
•7,.«
1
*7,48
nahmen der Kammern noch Beihilfen der Provinzen, der Kreise und sonstige Einnahmen
sich nicht genau mit der Summe der EinzelnachweisnDgen der Spalten 6 — 13, da in den
die aber in den Einzelposten fehlen. Die Ausgaben umfassen nnr die tatsächlich veraus-
also nicht darin enthalten.
Rechnungsabschlüsse fUr 1905 zugrunde gelegt sind, da die Abrechnungen für 1906 noch
Teil die vorläufigen Rechnungslegungen zugrunde gelegt, die sich also möglicherweise
Einzelangaben in Spalte 3 und 4 aus den vorjährigen Voranschlägen entnommen werden.
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608
Verwaltung: der landwirtschaftlichen Angelegenheiten.
Laudwirtschaftskammern bestehen hauptsächlich folgende Abteilungen, die zum
Teil wieder Unterabteilungen gebildet haben: Landeskultur- und Versuchswesen,
Anerkennung von Saatgutwirtschatten, Obst- und Gartenbau, Tierzucht, Veterinär-
und Seucbenwesen, Forstwirtschaft, Abteilungen für Maschinenwesen, Bauabteilungen,
Abteilungen für Volkswirtschaft, Versicherungswesen, Rechnungswesen, Rechts-
schutz, Arbeiterwesen. An besonderen Anstalten, die häufig mit den Kammern
verbunden sind, sind zu nennen: agrikulturchemiscbe Kontroll- und Versuchs-
stationen, landwirtschaftliche Versuchswirtschaften und Versuchsstationen, Moor-
und Wiesenkulturstationen, Versuchsstationen für Pflanzenschutz und Pflanzen-
krankheiten, Milchwirtschaftliche Institute, Bakteriologische Institute, Ankaufs- und
Prüfungsstationen flir landwirtschaftliche Maschinen und Geräte, spezielle Tier-
zuchtanstalten.
Ausserdem untersteht den Landwirtschaftskammern der grösste Teil der
mittleren und niederen landwirtschaftlichen Lehranstalten, sowie das landwirt-
schaftliche Wanderlehrwesen.1)
Nach der durch das Gesetz bestimmten Anhörung der Provinzial-Landtage
wurden durch König!. Verordnung vom 3. August 1895 für dio Provinzen Ostpreussen,
Westpreussen, Pommern, Posen, Schlesien, Brandenburg, Sachsen, Schleswig-Hol-
stein und die Regierungsbezirke Kassel und Wiesbaden Landwirtschaftakammern
begründet. Als erste Landwirtschaftskammer wurde am 30. Januar 1896 die für
die Provinz Sachsen eingerichtet. Die Landwirtschaftskammer der Provinz West-
falen wurde durch König). Verordnung vom 28- April 1898, die der Provinz
Hannover und der Rbeinprovinz durch Künigl. Verordnung vom 15. März 1899
ins Leben gerufen. Gegenwärtig bestehen mithin in allen Provinzen, ausser in
den Hohenzollernscben Landen, Landwirtschaftekammern, und zwar in jeder Provinz
eine und in Hessen-Nassau zwei, für jeden Regierungsbezirk eine.
VI. Das staatliche Gestiitwcsen.
Das Btaatliohe Gestüt wesen bildet innerhalb der landwirtschaftlichen Ver-
waltung einen selbständigen Zweig und hat einen eigenen Etat. An der Spitze
stebt als technischer Leiter der Oberlandstallmeister. Die Gestüte werden in
Haupt- oder Zuchtgestüte und in Landgestüte eingeteilt. Die Hauptgestüte be-
treiben die Zucht von Vollblut und von solchem Halbblut, welches zur Erzielung
von Militärpferden geeignet ist, sie beschränken sich also im wesentlichen auf die
Zuckt edler Pferde. Die Landgestüte sind Hengstdepots, deren Material in der
Deckperiode auf die Deckstationen verteilt wird. Sie üben einen weit grösseren
direkten Einfluss auf die Landespferdezucht aus, als die Hauptgestüte. Bei der
Auswahl ihrer Hengste ist im allgemeinen jetzt die Rücksicht auf bestimmte, für
*) Nähere Auskunft Uber die Organisation und Ansgestaltung der Landwirtschafts-
kammern geben: H. Twiesselmann, Ein Beitrag zur Geschichte und Kritik der preussi-
scheu Landwirtschaftskammern, Inaug.-Diss., Tübingen 1906. — A. Reimann, Die Organe
der landwirtschaftlichen Verwaltung, die landwirtschaftlichen Vereine und Körperschaften
Preussens, in ihrer historischen Entwicklung und in ihren Beziehungen zur Entwicklung
der Landwirtschaft, Inaug.-Diss., Breslau 1901.
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Verwaltung der landwirtschaftlichen Angelegenheiten. 609
die betreffende Gegend wirklich passende Zuchtrichtung vorherrschend Eine Aus-
nahme machen die Provinzen Ost- und Westpreussen, Posen und Hannover, mit
Ausnahme des Regierungsbezirks Hildesheim, die zu Remonteprovinzen erklärt
sind. In diesen Provinzen werden nur solche Landbeschäler aufgestellt, welche
sich zur Zucht von Armeepferden eignen. Auch die staatlichen Mittel zur Pferde-
zucht kommen in diesen Bezirken ausschliesslich der Militärpferdezucht zugute.
Es sind vorhanden 5 Hauptgestüte : 1. Trakehnen mit 15 Hauptbeschälern,
350 Mutteratuten, 2. Graditz mit 10 Hauptbeschälern, 190 Mutterstuten, 3. Beber-
beck mit 5 Hauptbeschälern, 100 Mutterstuten, 4. Neustadt a. D. mit 3 Haupt-
beschälern, 50 Mutterstuten, 5. Zwion- Georgenburg mit 1 Hauptbeschäler,
50 Mutterstuten; und 18 Landgestüte: 1. Ostpreussisches in Kastenburg mit
180 Landbeschälern, 2. Ostpreussisches in Rraunsberg mit 160, 3. Litauisches in
Georgenburg mit 210, 4. Litauisches in Gudwallen mit 200, 5. Westpreuasiscbes
in Marienwerder mit 133, 6. Westpreussisches bei Pr.-8targard mit 155,
7. Brandenburgisches (Fried rieh- Wilhelms- Gestüt bei Neustadt a. D.) mit 227,
8. Pommersches in Labes mit 170, 9. Posensches in Zirke mit 184, 10. Posensches
in Gnesen mit 200, 11. Niederschlesisches in Leubus mit 172, 12. Oberschlesisches
in Kosel mit 198, 13. Sächsisches in Kreuz bei Halle a. S. mit 150, 14. Schleswig-
Holsteinisches in Traventhal mit 130, 15. Hannoversches in Celle mit 275,
16. Westfälisches in Warendorf mit 170, 17. Hessen-NassauischeB in Dillenburg
mit 132, 18. Rheinisches in Wickrath mit 200 Landbeschälern. Insgesamt beträgt
der etatsmässige Bestand 3268, der wirkliche 3293 Landbeschäler, von ihnen sind
2504 Warmblüter und 789 Kaltblüter.
An der Spitze der Hauptgestüte stehen Landstallmeister, an der Spitze der
Landgestüte Gestütdirektoren. Die Gestüte stehen unmittelbar unter dem Land-
wirtschaftsministerium.
Meitzes. Hoden des prettss. Staates. VIII.
;t9
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VIII.
Landwirtschaftliches Unterrichts- und Versuehswesen.
Von
Dr. ('arl Stelnbrtick,
Privatdozeat an der Universität Halle.
Der Entwicklungsgang des landwirtschaftlichen Unterrichtswesens und seinei
einzelnen Abteilungen ist in Bd. III, S. 499 und folgende bis zum Jahre 1870
geschildert. Hier gilt es, die Veränderungen seit jener Zeit festzulegen und nur
Fragen, die sich seither geklärt haben, rtlckwärtsechauend zu berühren.
In der Berichtsperiode nimmt zunächst die durch Liebig hervorgerufene
Bewegung, den höheren landwirtschaftlichen Unterricht an die Universitäten zu
verlegen, und die schon in dem vorhergehenden Jahrzehnt gegründeten landwirt-
schaftlichen Universitätsinstitute auszubauen, ihren Fortgang. Gegen die isolierten
landwirtschaftlichen Akademien hatte man mit Berechtigung den Einwand erhoben,
dass sie nicht im Verhältnis zu den ausserordentlioh gesteigerten Fortschritten
der naturwissenschaftlichen Grundwissenschaften ausgedehnt werden könnten, dass
aus Mangel an Mitteln die Gewinnung und Festhaltung guter Lehrkräfte ausser-
ordentlich erschwert, und dass Mangel an wissenschaftlicher Anregung für die
Lehrkräfte vorhanden sei. Diese offenkundigen Nachteile der damaligen Zeit
führten die landwirtschaftliche Verwaltung dazu, eine Anzahl der landwirtschaft-
lichen Akademien eingeben zu lassen, um die Aufwendungen dafür auf einige
audere zu konzentrieren.
Infolgedesseu wurden, wie das schon mit einigen auderen isolierten Akademien
geschehen war, die in Eldena und Proskau im Jahre 1877 bezw. 1880 auf-
gehoben. DafUr wurden landwirtschaftliche Universitätsinstitute in Königsberg
im Jahre 1876, in Breslau im Jahre tS8i und ebenfalls im letzteren Jahre
ein Lehrstuhl für Landwirtschaft an der Universität Kiel eingerichtet. Die
Akademie Weende wurde mit der Universität Göttingen verschmolzen. Nur die
landwirtschaftliche Akademie Poppelsdorf, die einen gewissen, wenn auch losen
Zusammenhang mit der Universität Bonn aufrecht erhielt, blieb besteben. Damit
traten die höheren landwirtschaftlichen Unterrichtsanstalten mit Ausnahme von
Poppelsdorf in das Kesaort des Kultusministeriums Uber.
Immerhin hatte die Hoohschulriohtung einflussreiche Befürworter behalten,
infolgedessen wurde schon im selben Jahre (1881) das vereinigte Lehrinstitut und
39*
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612
Landwirtschaftliches Unterricht*- und Versuchswesen.
Museum zu Berlin zu einer landwirtschaftlichen Hochschule ausgebaut. Ein
weiterer Schritt in dieser Richtung geschah durch die im Jahre 1906 durch das
Landwirtscbafteministerium erfolgte Gründung des Kaiser Wilhelm-Instituts für
Landwirtschaft in Bromberg. Ministerialdirektor Dr. Hugo Thiel1) bemerkt zu
dieser Entwicklung: Die landwirtschaftliche Verwaltung hat sich nicht davon über-
zeugen können, „dass der landwirtschaftliche Universitätsunterricht der ausschliesslich
rechte sei, Bondern an der Ansicht festgehalten, dass in gleichem Mafse, wie neben
den Universitäten die technischen Hochschulen so auch landwirtschaftliche Hoch-
schulen vollständig berechtigt seien, wenn sie nur genügend ausgestattet und durch
ihre Lage in Verbindung mit dem grösseren wissenschaftlichen Verkehr erhalten seien.
Unter diesen Bedingungen können sie dem studierenden Landwirt die Grund- und
Hilfswissenschaften in streng wissenschaftlicher und doch für Beine Zwecke und die
beschränkte Zeit seines Studiums besser angepasster Form und Ausdehnung
bieten, und gleichzeitig wird hiermit ein Lehrpersonal auch in den nicht direkt
landwirtschaftlichen Fächern gewonnen, dessen wissenschaftliche Forschungstätigkeit
in besonderem Mafse der Landwirtschaft zugute kommen kann“. 80 stehen nun
dem Landwirtschaftsministerium je eine grosse Forschungs- und Unterricbtsanstalt
im Osten, im Zentrum und im Westen der Monarchie zur Verfügung. Vom
Unterrichtsministerium ressortieren die landwirtschaftlichen Institute an den
Universitäten in Königsberg, Rreelau, Halle, Kiel und Göttingen.
Zurzeit besteht kein grundsätzlicher Unterschied mehr zwischen den rein
landwirtschaftlichen Universitätsinstituten und den landwirtschaftlichen Hoch-
schulen, die sich am Sitz einer Universität befinden, aber gesonderte Verwaltung
haben, in dem Lehrstoff, in der Lehrweise, in den dem Unterricht dienenden
Hilfsmitteln und in der Zahl und Beschaffenheit der wirkenden Lehrkräfte.
Als besonderen Vorzug der landwirtschaftlichen Universitits-
institute für die Dozenten kann man ansehen, dass die naturwissenschaftlichen
Disziplinen durch die hervorragendsten Kräfte vertreten sind. Bezeichnend ist,
dass wühl fast ausnahmslos jeder Vertreter der naturwissenschaftlichen Disziplinen
an einer Hochschule einen an ihn seitens einer Universität ergehenden Ruf ao-
nimmt. Die Lehrtätigkeit an der Universität wird eben noch immer, schon wegen
ihrer grossen Unabhängigkeit und ihrer vielseitigeren Lehrtätigkeit, bevorzugt.
Zwischen den Naturwissenschaftlern und den landwirtschaftlichen Fachdozenten
findet ein lebhafter Austausch von Anregungen statt.
Um die äussere Gleichstellung der etatmässigen Professoren der beiden
Anstaltsarten zu kennzeichnen, ist durch Allerhöchste Kabinettsorder vom 20. April
1892 den etatmässigen Lehrern der landwirtschaftlichen Hochschulen Poppelsdorf
und Berlin der Rang von Räten 4. Klasse verliehen. Auch bat ihre Ernennung
vom König zu erfolgen.
Die Entwicklung der Landwirtschaft in den letzten 40 Jahren hat es mit
sich gebracht, dass ihre wissenschaftliche Lehre derart an Umfang und Tiefe
*) Die Förderung der Landwirtschaft durch Staatsmittel in Preussen in Mentzel
und v. Lengerkes landwirtschaftlichem Hilf»- und Scbreibkalender 190$, II. Teil, S. 7z.
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Lau<I Wirtschaft liclies Itnterricbts- nud Versnchswesen. ß]3
zugenommtm bat, dass ein Einzelner nicht mehr imstande ist, das ganze Gebiet
akademisch zu vertreten. Zweckmassig und notwendig iBt es, dass an allen in
Betracht kommenden Lehrstätten die natürliche Dreiteilung der Landwirtschafts-
Wissenschaft in Betriebslehre, Acker- und Pflanzenbaulehre und Tierzuchtlehre
durchgeführt wird. Ebenso wünschenswert wäre es, dass in allen Landesteilen
mit Lehrstätten verbundene Forschungsstätten vorhanden wären. Die Bedeutung
der Landwirtschaft und ihre Entwicklungsmüglichkeit ist eine so unabsehbare,
dass dergleichen Institute trotz ihrer hohen Unkosten sich reichlich verzinsen
würden.
H. Thiel1) führt eingehend aus, dass eB sich nicht darum handeln kann,
allein dem nächstliegendeu Bedürfnis zu genügen, sondern dass es auch im
Interesse des Nachwuchses tüchtiger Lehrkräfte für den landwirtschaftlichen
Unterricht nötig ist, die Zahl der disponiblen Stellen nicht zu sehr zu beschränken.
Denn bei einer zu geringen Anzahl von Lehrstellen werden gerade die tüchtigsten
Elemente wenig Lust haben, sich einer Laufbahn zu widmen, welche zu geringe
Chancen der Anstellung und Beförderung bietet. Auch darf nicht übersehen
werden, dass in den Fncbarbeiten strebsamer Dozenten eine Förderung des Ge-
werbes liegt, welche unter Umständen den Erfolg der direkten Lehrtätigkeit auf
die Studierenden noch übertreffen kann.
AlsVorzug für die Landwirtschaft an der Universität Studierenden
wird hingestellt, dass sie keine für ihr Fach besonders zugeschnittenen Vor-
lesungen in den Naturwissenschaften hören, sondern io das gesamte Gebiet ein-
geführt werden. Sie können tiefer in die betreffenden Wissenschaften eindringen
und neue Arbeiten und neue Anschauungen in den einzelnen Fächern gründlicher
kennen lernen. Sie gewinnen dadurch einen grossen Erfolg für ihre innere
Entwicklung. Dabei haben sie im weitesten Umfange die Gelegenheit, allgemein
bildende Vorlesungen zu hören, soweit Neigung und Befähigung sie dazu veran-
lassen. Wenn auch, wie bei den am Sitze einer Universität befindlichen Hoch-
schulen, den Studierenden die Möglichkeit gegeben ist, an der Universität Vor-
lesungen zu hören, so sind sie doch zu sehr in dem in Bich geschlossenen,
selbständigen Lehrorganismus ihrer Fachanstalt befangen. Andererseits erleichtert
ein landwirtschaftliches Universitätsinstitut den sich für die Landwirtschaft
interessierenden Angehörigen auderer Disziplinen den Besuch landwirtschaftlicher
Vorlesungen.
L Die höheren landwirtschaftlichen I nterrichtsanstalten. -)
1. Die landwirtschaftlichen Institute an den Universitäten.
Die landwirtschaftlichen Institute der Universitäten gehören zum Ressort
des Ministeriums der geistlichen, Unterrichts- und Medizinalangelegenheiten und
') Die landwirtschaftliche Hochschule in Berlin in Thiels Landwirtschaftlichen
Jahrbüchern, 1881.
*) Bei der Schilderung der einzelnen Untcrrichtsanstnltsarten habe ich in der Hanpt-
sache als Material benutzt: Statistik der landwirtschaftlichen und zweckverwandten
Untemchtsanstalten Preusseus für die Jahre 1903, 1904 und 1905. Bearbeitet im Königl.
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614
Landwirtschaftliches Unterrichts- uml Versuchswesen.
bilden in gleicher Weise, wie es bei den Übrigen Instituten der Universitäten der
Fall ist, den Vereinigungspunkt aller Unterrichts- und Hilfsmittel für Demonstration,
Übung und Forschung auf dem Gebiete der landwirtschaftlichen Fachdisziplin.
Hinsichtlich der Zulassung von Studierenden zu dem Studium der Landwirtschaft
an den landwirtschaftlichen Instituten gelten dieselben Bestimmungen, wie für
andere, auf den betreffenden Universitäten vertretenen Lehrfächer.
Das landwirtschaftliche Institut an der Königl. Friedrichs-Universität
Halle- Wittenberg zu Halle (Saale).1)
Das Institut ist das älteste; es bildet eine Abteilung der philosophischen
Fakultät der Universität. Nooh immer wirkt der Gründer des Instituts und damit
gleichzeitig des modernen landwirtschaftlichen Universitätssludiums, Julius Kuhn,
als Direktor des Instituts.
Die Gründung und Entwicklung dieser Lehranstalt bis zum Jahre 1870 ist
in Band III, S. 525 und 526 geschildert. Alle Veränderungen seitdem zielten auf
den inneren und äusseren Ausbau des Instituts ab, ohne an dem von vornherein
aufgestellten Programm viel zu ändern. „Das Hallenser Institut“, sagt von der
Goltz,8) „hat den späteren Universitätsinstituten mehr oder weniger als Vorbild
gedient“ Das landwirtschaftliche Institut umfasst das landwirtschaftliche physio-
logische Laboratorium, daB eine diesem Institut eigentümliche Einrichtung ist.
Während in den rein naturwissenschaftlichen Übungsanstalten es die exakte Methode
an sich ist, welche die Studierenden sich anzueignen haben, müssen die Praktikanteo
dieses Laboratoriums die Kenntnis dieser Methode mitbringen, um sie hier im
Dienste der Fachwissenschaft zu erweitern und für die praktischen Berufszwecke
zu verwerten. Alles, was irgend Bezug auf Pflanzenbau und Tierzucht hat, wo
irgendwie die Wissenschaft durch ihre Untersuchung dem Landwirt klarere Ge-
sichtspunkte und schärfere Urteile ermöglichen kann, das muss in diesem Labora-
torium mit direkter Rücksicht auf wirtschaftliche Anwendung und praktische
Brauchbarkeit geübt werden, es erfordert das strikte Eingehen in die Bedürfnisse
des Fachs. Hierbei müssen alle naturwissenschaftlichen Disziplinen zur Unter-
suchung praktisch wichtiger Objekte die Hilfsmittel bieten.
Der landwirtschaftliche Pflanzengarten dient in der Hauptsache dem Anbau
zahlreicher Varietäten landwirtschaftlicher Kulturpflanzen der gemässigten Zone.
Preuss. Ministerium für Landwirtschaft, Domänen und Forsten. Berlin 1906. — Mentzel
nnd v. Lengerkes landw. Hilf«- und Schreibkalender. II. Teil. Herausgegeben von
Dr. Hugo Thiel, Wirklicher Geh. Ober-Keg.-Rat und Ministerialdirektor im Königl.
Ministerium für Landwirtschaft, Domänen und Forsten. Verlag von Paul Parey, Berlin.
l) Vergl. dazu Jnlins Kühn, Das Studium der Landwirtschaft an der Universität
Halle. Geschichtliche Entwicklung nnd Organisation desselben. — Eine Festschrift znr
Feier des 25 jährigen Bestehens des landwirtschaftlichen Instituts der Universität
Halle 1888. — Derselbe, Programm für das Studium der Landwirtschaft an der Uni-
versität Halle. Halle 1905.
*) Festschrift znr Feier des 50 jährigen Bestehens der Königl. Prenssischen Akademie
Poppelsdorf. Bonn 1897, S. 91.
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Landwirtschaftliche* Unterricht*- und Versuchs wesen.
615
E* sollen hierbei ebenso neuere Korten in ihrer Nutzbarkeit geprüft, wie ältere
»Sorten in ihrer Eigentümlichkeit Tür wissenschaftliche Untersuchung und Ver-
gleichung erhalten werden. Auch ein Kulturhaus für Nutzpflanzen wärmerer
Klim&te ist darin vorhanden.
Der landwirtschaftliche Tiorgarten bezweckt die möglichst vielseitige Ver-
einigung von Repräsentanten der Rassen unserer Haustiere und der diesen näcliBt-
verwandten wildlebenden Tierarten. Zur Zeit der Errichtung (Erlass des Ministeriums
der geistlichen usw. Angelegenheiten vom 14. April 1865) war eine derartige
öffentliche Stätte für systematisch tierzüchterische Forschungen völlig neu und
noch an keiner landwirtschaftlichen Lehranstalt vorhanden. Als Bestandteil des
landwirtschaftlichen Tiergartens ist auch das Bienenhaus und das Fischzucht-
häuschen zu erwähnen.
Die im Jahre 1875 erbaute, später erweiterte Maschinenhalle umfasst die
Sammlung landwirtschaftlicher Geräte, sowie den Modell- und Zeichensaal. ln
Verbindung damit steht die am 19. März 1887 gemeinsam mit dem Halleschen
landwirtschaftlichen Verein errichtete Mascbinenprüfungsstation.
Das Molkereigebäude ward im Jahre 1883 erbaut und in neuerer Zeit
wesentlich erweitert.
Die anatomisch -physiologische Abteilung und Tierklinik wurde im Jahre
1872 und 1902 durch ansehnliche Neubauten vergrössert.
Das Versuchsfeld umfasst 113,8 ha, auf einem Teile davon wird seit 1878
ein statischer Versuch durchgeführt. Tn diesen statischen Versuchsparzellen ist
ein überaus reiches und einzigartiges Auschauungs- und Demonstrationsmaterial
für die Dünger- und Betriebslehre gegeben.
Ein weiterer Bestandteil des Instituts ist die meteorologische 8tation.
Von dem ausserhalb des Instituts gebotenen Demonstrationsmaterial ist die
Versuchsstation der Landwirtschaftskammer der Provinz Sachsen und die zu ihr
gehörige Versuohswirtschaft Lauchstädt zu nennen. Ihre bisherigen Leiter waren
gleichzeitig die Vertreter der Agrikulturchemie au der Universität. Ebenso sind
die Leiter des Provinzialobst mustergartons und der Zentralgeflügelzuchtanstalt
Lektoren an der Universität für die betreffenden Fächer.
Halle vereinigt durch seine Loge inmitten der intensivsten und blühendsten
landwirtschaftlichen Provinz, durch die in der Nähe gelegene Versuohswirtschaft
Lauchstädt und die übrigen vorbildlichen praktischen Anstalten der Landwirt-
schaftskammer in seltener Weise die Möglichkeit eines gründlichen Studiums der
Wissenschaft mit der reichsten Gelegenheit zu einer steten innigen Beziehung zum
praktischen Landwirtschaftsbetriebe.
Zurzeit lesen an der Universität Uber landwirtschaftliche Disziplinen 8 Fach-
dozenten und 6 Lektoren, ausser den Dozenten für Tierheilkunde, für Agrikultur-
chemie und für Kulturtechnik. Ober die Ausdehnung der Aufgaben gibt die Ent-
wicklung des Etats des Instituts Auskunft.
Er betrug im Jahre:
1864 8100 Mk. aus Staatsfonds,
1866 10500 „ „ „
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616
Landwirtschaftliches Unterrichts- uml Versnchswesen.
Im Durchschnitt iler Jahre:
1872/74 20400 Mk. aus Staatsfonds,
1881/83 55068 „ „ „
1884/87 75668 „ „ „
1887/90 83088 „ „ „
i9<>5/07 118169 „ „ r
ausser den Gehältern für die Professoren und Lektoren.
Die Frequenz stellt sich im Durchschnitt von 10 Semestern für die Zeit von
Wintersemester
1862/63 bis Sommersemester
1867
für
das
Semester auf
92
n
1867/68
»1
P
1872
P
„
P
178
t»
1872/73
P
„
1877
»
P
IT
P
186
p
1877/78
P
P
1882
P
P
P
P
177
p
1882/83
P
P
1887
P
P
P
»
200
p
1887/88
P
P
1892
P
P
P
P
*23
n
1892/93
P
P
1897
P
P
P
P
283
n
1897/98
P
P
1902
„
P
P
P
284
p
1902/03
P
P
1907
P
„
P
P
275
p
1907/08
34t-
Das letzte Semester zeigt die höchste Zahl von Studierenden, die bisher an
einer deutschen, höheren landwirtschaftlichen Lehranstalt erreicht wurde.
Das landwirtschaftliche Institut an der Königlichen Georg-August*
Universität zu Göttingen. *)
Bereits im Jahre 1770 war in Göttingen ein Lehrstuhl für Landwirtschaft er-
richtet und dem Professor Johann Beckmann veiliehen worden. 1851 wurde auf
Veranlassung des Professors Haussen ein vollständiger landwirtschaftlicher Lehr-
kursus an der Universität eingerichtet und 1857 eine Verbindung mit dem
Klostergut Weende und der dortigen Versuchsstation hergestellt; der landwirt-
schaftliche Lehrkursus erhielt durch König). Verfügung die Bezeichnung: Land-
wirtschaftliche Akademie Göttingen-Weende. Die studierenden Landwirte wurden
an der Universität immatrikuliert und von der zur Leitung der Angelegenheiten
des landwirtschaftlichen Studiums eingesetzten Direktiou war Vorsorge getroffen,
dass alle für den Landwirt nötigen wissenschaftlichen Disziplinen an der Univer-
sität gehört werden konnten.
Im Jahre 1869 genehmigte die Regierung die Einrichtung eines landwirt-
schaftlichen Instituts, sowie die Verlegung der Versuchsstation von Weende nach
Göttingen.
Vom 15. Mai 1872 an wurde die Bezeichnung „landwirtschaftliche Akademie“
aufgehoben, und das landwirtschaftliche Institut aU Universitätsinstitut eröffnet.
1873 kamen Garten und Versuchsfeld hinzu. 1874 fand die Übersiedelung
*) Vergl. Gustav Drechsler, Das landwirtschaftliche Studium au der Universität
Güttingen, Berlin 1885.
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Landwirtschaftliche* Unterricht»- mid Versuchswesen.
617
der Versuchsstation von Weende nach Güttingen statt; sie erhielt neben der Aus-
rüstung zu Untersuchungen filr praktische Zwecke die Einrichtung eines ..tier-
chemischen Instituts1'; 1875 wurde das Tierarzneiinstitut in seinen Einrichtungen
verbessert und erweitert; es dient nicht mehr, wie ehedem, zur Ausbildung von
Tierärzten, sondern lediglich dem Unterrichte der Landwirte in Anatomie, Physio-
logie, Pathologie der Haustiere, Kassenkunde und Züchtungslehre. Infolge der
Verkoppelung der Göttinger Feldmark konnte 1879 das Versuchsfeld zu einer zu-
sammenhängenden Fläche arrondiert werden. 1884 wurde für eine volle Ver-
tretung der kulturtechnischen Disziplinen Vorsorge getroffen.
Gegenwärtig ist mit dem landwirtschaftlichen Institut verbunden das Labo-
ratorium für Chemie und Bakteriologie der Milch, das landwirtschaftliche Versuchs-
feld (6,2 ha umfassend) mit landwirtschaftlich-physiologischem Laboratorium, land-
wirtschaftlich-botanischem Garten von 1 ha Grosse und mit Vegetationshaus, das
agrikulturchemische Laboratorium, das Tierarzneiinstitut, das landwirtschaftlich-
bakteriologische Institut und die tierphysiologische Versuchsstation.
Die Anstalten gehören als Universitätsinstitute zum Ressort des Königl.
Ministeriums der geistlichen, Unterrichts- und Medizinalangelegenheiten, mit Aus-
nahme der tierphysiologischen Versuchsstation der Landwirtschaftskammer für die
Provinz Hannover, welche dem Ministerium für Landwirtschaft, Domänen und
Forsten unterstellt ist.
Es wirken an der Universität 2 Fachdozenten und 7 Dozenten der Hilfs-
wissenschaften.
Die Frequenz stellte sich im Durchschnitt der letzten 10 Semester vom
Sonuneraemester 1903 bis Wintersemester 1907/08 im Semester auf 33 Landwirte.
Die Unterhaltungszuscbüsse für 1905 betrugen 36032 Mk.t ausschliesslich
der Gehälter der Professoren.
Das landwirtschaftliche Institut an der Königlichen Albertus-
Universität zu Königsberg i.Pr.
Das landwirtschaftliche Institut wurde mit Beginn des Sommersemesters 1876
nach der Herstellung des Institutsgebäudcs eröffnet, nachdem bereits von 1869 ab
Vorlesungen über Landwirtschaft und von 1872 ab auch Uber Tierheilkunde au
der Universität gehalten worden waren. Das agrikulturchemische Laboratorium
wurde mit Beginn des Wintersemesters 1875/76 eröffnet.
Mit dem landwirtschaftlichen Institut verbunden ist das agrikultur-cbemiBche
Laboratorium, das landwirtschaftlich - physiologische Laboratorium, der landwirt-
schaftlich-botanische Garten (51,5 ha umfassend) und die Tierklinik.
Es wirken an der Universität 2 Fachdozenten und 3 Dozenten der Hilfs-
wissenschaften.
Die Frequenz stellte sich im Durchschnitt der letzten 6 Semester vom
8ommersemester 1905 bis Wintersemester 1907/08 im Semester auf 51 Studierende.
Die Unterhallungszuscbüsse für 1905 betrugen 30769 Mk., ausschliesslich
der Gehälter für Dozenten.
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618
Landwirtschaftliches Unterrichts- und Versuchsweseu.
Das landwirtschaftliche Institut der Königlichen Universität
su Breslau.
Das Studium der Landwirtschaft an der Universität begann im HerbBt 1881
durch Errichtung eines Ordinariates fiir Landwirtschaft, welches mit einem land-
wirtschaftlichen Institut ausgestattet wurde, und eines Extraordinariates für Land-
wirtschaft. Im Sommer 1898 erreichte die bis dahin geltende Organisation ihren
Abschluss durch die Aufteilung des alten landwirtschaftlichen Instituts in drei
selbständige Spezialinstitute für landwirtschaftliche Pflanzonproduktionalehre, land-
wirtschaftliche Tierproduktionslehre und Kulturtechnik, während das frühere tier-
chemische (jetzt agrikulturcbemische und -bakteriologische) und das landwirt-
schaftlich-technologische Institut schon Beit 1891 ihre volle Selbständigkeit erhalten
hatten. Im Herbst 1903 wurde die Tierklinik von dem Institut für landwirt-
schaftliche Tierproduktionslehre losgelöst und unter der Bezeichnung „Veterinär-
institut“ selbständig gemacht; ferner wurde am 1. April 1904 das „Institut für
Wirtschaftslehre des Landbaues“ errichtet. Das landwirtschaftliche Versuchsfeld
umfasst 32,6 ha.
Es wirken an der Universität 4 Facbdozenten und 6 Dozenten der Hilfs-
wissenschaften.
Als Landwirte waren an der Universität immatrikuliert im Durchschnitt des
iosemestrigen Zeitraums von Wintersemester 1897/98 bis Sommersemester 1902 41
und von Wintersemester 1902/03 bis Sommersemester 1907 68 Studierende.1)
Die Unterhaltungszuschüsse für 1905 betrugen 45075 Mk., ausschliesslich
der Gehälter der Professoren.
Das landwirtschaftliche Institut an der Königlichen Christian-
Albrechts-Universität zu Kiel.
Es wurde am 16. Mai 1873 eröffnet. An der Universität lehrt t Fachdozent.
Es studierten an dem landwirtschaftlichen Institut im Jahre 1903 10,
1904 7 und 1905 6, zusammen 23 Personen.
Die Unterhaltungszuschüsse für 1905 betrugen 4740 Mk., ausschliesslich der
Besoldung des Direktors.
2. Landwirtschaftliche akademische Lehranstalten.
Sie haben den Zweck:
1. der wissenschaftlichen Forschung in der Landwirtschaft und den mit ihr in
Verbindung stehenden Grund- und Hilfswissenschaften zu dienen,
2. Landwirten durch Erteilung von wissenschaftlichem Unterricht die Grundlage
zum vorteilhaften Betriebe ihres Gewerbes zu verleihen,
3. den Aspiranten im geodätischen und kulturtechniBchen Berufe die Mittel zu
ihrer Ausbildung zu gewähren und
*) Die Zahlen sind dem amtlichen Personalverzeichnis der Universität Breslau
entnommen.
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Landwirtschaftliches Unterrichts- und Versnchswesen.
619
4. den Studierenden der Universitäten, der technischen und tierärztlichen Hoch-
schulen die Gelegenheit zu verschaffen, sich mit der Landwirtscbaftslehre
und den einschlägigen Hilfswissenschaften in dem Umfange vertraut zu
machen, als es für ihr Wirken im späteren Berufsleben wünschenswert
erscheint.
Königliche landwirtschaftliche Akademie zu Bonn-Poppelsdorf in
Verbindung mit der Königlichen Rheinischen Friedrich-Wilbelms-
Universität zu Bonn.
Die Akademie Poppelsdorf1) hatte sich im ersten Yierteljahrhundert ihres
Bestehens (1857 — 187z) aus den kleinsten Anfängen heraus allmählich zu einer
reich mit Lehrkräften und Lehrmitteln ansgestatteten Hochschule entwickelt. Im
zweiten Vierteljahrhundert traten die Fortschritte in der landwirtschaftlichen
Abteilung äusserlich weniger hervor. Sie bezogen sich mehr auf den inneren
Ansbau und die weitere Vervollkommnung. Allerdings fand auch eine Vermehrung
der landwirtschaftlichen Lehrkräfte und Lehrmittel statt, so dass dadurch der
Unterricht reichhaltiger und den Bedürfnissen der Studierenden entsprechend ge-
staltet werden konnte. Hingegen wurde der Wirkungskreis der Akademie
bedeutend erweitert durch die anf die Initiative des Direktors Prof. Dr. DUnkel-
berg zurückzufübrende Aufnahme des Unterrichts in der Landeskultnrtechnik im
Jahre 1876 und durch den im Jahre 1880 angeschlossenen Unterricht in der
Geodäsie.
Auf das Rektorat von Prof. Dr. Dünkelberg, der volle 25 Jahre (vom
1. April 1871 bis 31. März 1896) an der Spitze der Akademie stand, folgte als
Rektor Prof. Freiherr von der Goltz vom 1. April 1896 bis zu seinem am
6. November 1905 erfolgten Tode. Der gegenwärtige Rektor ist Prof. Dr. Kreusler.
Von der Goltz übernahm gleichzeitig die neu errichtete ordentliche Professur
für Landwirtschaft an der Universität Bonn mit dem Lehrauftrag für Landwirt-
schafts- und Agrarpolitik. Damit wurde die Personalunion, welche zwischen der
Akademie und der Universität unter Sturm und Schweitzer bestanden batte,
wieder hergestellt.
An bemerkenswerten Abschnitten und Vorkommnissen sind aufzuzäblen die
im Jahre 1876 erfolgte Errichtung eines eigenen Gebäudes für die Versuchs-
station, die ihre Tätigkeit erheblich erweiterte. Im Jahre 1877 wurde in Ver-
bindung mit dem landwirtschaftlichen Verein für Rheinpreussen eine Maechinen-
Prüfungsstation an der Akademie eingerichtet, deren Aufgabe es ist, neue und
verbesserte Maschinen und Geräte der Landwirtschaft auf ihre Leistungsfähigkeit
zn prüfen.
1894 wurde eine etatsmässige Professur für Tierphysiologie begründet und
1880 eine besondere Lehrkraft für Fischzucht gewonnen. Im Jahre 1897, dem
50. Jahre des Bestehens der Akademie, waren 8 ordentliche Lehrer für Landwirt-
') Vergl. dazu Festschrift zur Feier des 50jährigen Bestehens der KSnigl. preussischen
landwirtschaftlichen Akademie Poppelsdorf, Bonn 1897, und die Jahresberichte.
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620
Landwirtschaftliches Unterrichts- und Versuchsweisen.
Schaft und ihre Nebenfächer und 1 2 Hilfslehrer, d. b. solche Dozenten, die keine
ordentliche Lehrerstelle an der Akademie selbst bekleiden, sondern ihre Tätigkeit
im Nebenamt ausüben, tätig. Die Zahl der etatraässigen Professoren ist noch
gegenwärtig die gleiche, an Hilfslehrern Bind zwei mehr vorhanden.
Tn dem Areal der GutswirtBchaft sind im Laufe der Jahre manche Ver-
änderungen eingetreten. Ein Teil davon wurde für Neubauten benutzt, ausserdem
fanden mancherlei Zukäufe und Abverkäufe statt. Hei der immerhin noch
ziemlich zerstückelten Lage der nutzbaren Fläche muss ein freies Wirtschafts-
system innegehalten werden. Der Schwerpunkt liegt in der Milchviehhaltung und
im Futterbau. Das Gut Annaberg wurde im Jahre 1875 wieder verkauft und
damit gleichzeitig die dort bestehende Ackerbauschule aufgelöst. Man war zu
der Überzeugung gekommen, dass es zu weit von Poppelsdorf entfernt liege, um
für den Dnterricht genügend ausgenutzt werden zu können; auch waren die
Anlagekosten so gross gewesen und die laufenden Bewirtschaftungskosten stellten
sioh so hoch, dass aus finanziellen Gründen der Verkauf angezeigt erschien.
Am 1. März 1904 wurde als Versuchswirtscbaft. das Gut Dikopshof bei
Sechtem erworben und am 1. April 1905 die akademische Gutswirtschaft im
Umfang von 124,20 ba eingerichtet. Unter dem 12. Februar 1900 wurden neue
Satzungen gegeben. Gleichzeitig wurde eine BefähigungsprUfung für das Amt
eines Tierzuchtinspektors und im darauffolgenden Jahre ein Ausbildungsgang von
Weinbergsverwaltern eingerichtet. Gegenwärtig gehören als Zweiginstitute der
Akademie an: Das geodätische Institut, das physikalische Institut, das chemische
Laboratorium, das tierphysiologische Institut, das botanische Institut, das milch-
wirtschaftliche Laboratorium, das Institut für Boden- und Pflanzenlehre und die
Maschinen-Prüfungsstation.
Jeder an der Akademie als ordentlicher Hörer Aufgenommene muss sich
der Immatrikulation bei der philosophischen Fakultät der Universität Bonn
unterwerfen. Durch dieBe Mafsnalime und durch die Einrichtung, dass ein
ordentlicher Professor der Akademie gleichzeitig Professor an der Universität ist,
und ebenso einige Universitätslehrer als Hilfslehrer an der Akademie wirken, ist
den Lehrern der Hochschule die Möglichkeit geboten, von allen persönlichen und
sächlichen wissenschaftlichen Hilfsmitteln der Universität Gebrauch zu machen.
Den studierenden Landwirten gewährt die Universität die häufig benutzte
Gelegenheit, Vorlesungen aus anderen als rein landwirtschaftlichen Wissensgebieten,
die nicht zum Bereich des täglichen landwirtschaftlichen Studiums gehören, zu
besuchen.
Über den Besuch der Akademie in 10 semestrigen Durchschnitten geben
die folgenden Zahlen Aufschluss:
Hospitanten,
Land- einschl. Studierende
w'rte der Universität Bonn
Sommersemester 1847 bis Wintersemester 1851/52 . . . 23 . . . . 4
, 185* V , *856/57 ... 39 .... 10
„ 1857 „ „ 1861/62 ... 60 .... 14
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Landwirtschaftliches Unterrichts- und Venrachswesen.
621
Hospitanten,
*UI ’ einschl. Studierende
"'r,e der Universität Bonn
8ommerscmester 1862 bis Wintersemester
1866/67 .
. . 65 . . .
7
ft
1867 „
ff
1871/72 .
. . 47 • • •
8
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1876/77 .
• • 31 . . -
6
ft
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1881/82 .
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1906/07 .
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21
Königliche landwirtschaftliche Hochschule zu Berlin.1)
Die landwirtschaftliche Lehranstalt zu Berlin, deren Vorgeschichte sich in
Bd. III, 8. 533 befindet, entwickelte sich in den 70er Jahren sehr günstig.
Während 1863 die Zahl sämtlicher Lehrer nur 4 betrug, war sie bis zum Sommer-
Semester 1880 auf 22 gestiegen. Eingehende Erörterungen des Abgeordneten-
hauses im Jahre 1874 führten dazu, das Institut in der bisherigen Weise unter
dem Ressort des Ministers für Landwirtschaft zu belassen, aber die enge Ver-
bindung mit der Universität dadurch aufrecht zu erhalten, dass ein Vertreter
des Ministeriums für Landwirtschaft und ein Vertreter des Ministeriums der
geistlichen usw. Angelegenheiten das Kuratorium bildeten. Mit einem ge-
samten Kostenaufwand von 2523000 Mk. wurde während der Jahre von 1876 bis
1880 eine Reihe neuer Gebäude errichtet.. Im Winter 1880/81 wurde die Ver-
einigung der landwirtschaftlichen Lehranstalt mit dem landwirtschaftlichen Museum
durchgeführt und durch Allerhöchste Order vom 14. Februar 1881 bestimmt, dass
die beiden vereinigten Institute den Namen „Landwirtschaftliche Hochschule“
führen sollten. Das landwirtschaftliche Museum war im Jahre 1867 unter be-
sonderer Mitwirkung von L. Wittmack begründet. Der Grundstock dazu war
aus Ankäufen, die Air 5000 Taler auf der Weltausstellung in Paris vorgenommen
waren, gebildet. Viele Geschenke und vor allem die Sammlungen der 1877 bezw.
1880 aufgelösten Akademien von Eldena und Proskau hatten den Bestand erheblich
vergrÖBsert. Während in den ersten Jahren des Bestehens des Museums die
Kosten aus einmaligen aussergewöhnlichen Zuwendungen bestritten wurden, erhielt
das Museum seit 1869 einen eigenen Etat.
Der erste kommissarische Direktor der neuen Lehranstalt war Geh. Reg.-Rat
Dr. H. Thiel. Um Erfahrungen zu sammeln, wurden zunächst provisorische
Statuten erlassen, an deren Stelle erat am 20. Januar 1897 endgültige Satzungen
traten. Von vornherein war die Dreiteilung der Lehrstellen für die eigentliche
') Die landwirtschaftliche Hochschule zu Berlin in Thiels Landwirtschaftlichen
Jahrbüchern 1881. — Die Königliche landwirtschaftliche Hochschule in Berlin. Festschrift
zur Feier des 25 jährigen Bestehens, herausgegeben vom Lehrerkollegium unter Redaktion
von Prof. Dr. L. Wittmack. Berlin 1906.
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622
Landwirtschaftliches Unterrichte- tmd Versnchswesen.
Landwirtschaftswissenschaft in Aussicht genommen für Betriebslehre, Pflanzen-
und Tierproduktionslehre. Daneben wurde noch je eine Lehrstelle für National-
ökonomie, Botanik, Pflanzen physiologie , Zoologie, Tierphysiologie, Physik,
Chemie und eine Dir Mineralogie und Bodenkunde errichtet. Mit dem Institut
wurde gleichzeitig das Laboratorium des Vereins der Spiritusfabrikanten und das
Laboratorium des Vereins für Zuckerindustrie des deutschen Reiches verbunden,
so dass die wichtigsten landwirtschaftlichen Nebengewerbe eine besondere Pflege
fanden. Für die übrigen in das Gebiet der Landwirtschaft einschlageuden Facher,
landwirtschaftliches Bau- und Meliorationswesen, Agrikulturgesetzgebungs- und
Landwirtschaftsrecht, Tierarzneikunde, Entomologie, Forstwissenschaft, Gartenbau,
Gerate- und Maschinenkunde, Molkereiwesen usw. war die Anstellung von geeigneten
Lehrkräften im Nebenamt in Aussicht genommen.
Im Jahre 1883 wurde die Abteilung für Geodäsie und Kulturtechnik, 1897
eine besondere landwirtschaftlich-technische Abteilung eingerichtet. Unter finanzieller
Unterstützung des Vereins „Versuohs- und Lehranstalt für Brauerei11 wurde eine
Lehr- und Versuchsanstalt für Brauerei angegliedert, die 1893 ein eigenes Ge-
bäude mit einer Versuchs- und Lehrbrauerei erhielt. Ein weiterer Vertrag wurde
seitens des Landwirtschaftsministeriums am 27. Februar 1896 mit dem genannten
Verein und 2 weiteren, dem „Verein der Spiritusfabrikanten in Deutschland'1 und
dem „Verein der Stärkeintereasenten in Deutschland“ abgeschlossen, zwecks
Gründung einer Lehr- und Versuchsanstalt für die Gärungsgewerbe. Der Neubau
dieses Instituts für Gärungsgewerbe und Stärkefabrikation war 1897 vollendet.
Dem Vorsteher dieses Instituts ist ein Versucbskornhaus unterstellt, das sich
der Versuchsanstalt für Getreideverarbeitung, G. m. b. H. angliedert.
Die Versuchsanstalt für Getreideverarbeitung Ut, nachdem die bisherige
Versuchsanstalt des Verbandes deutscher Müller am 1. April 1897 aufgehoben
ist, ins Leben getreten. Sie wird beaufsichtigt und erhält Zuschüsse vom
Reich und von Preussen. Die Gesellschafter sind die 13 preussischen Landwirt-
schaftskammern und der Verband deutscher Müller in Berlin. Sie besteht ans
einer Versuchsbäckerei, einer Versuchamühle und verschiedenen Laboratorien.
Am 8. Mai 1904 ist das mit allen Mitteln moderner Technik ausgestattete
neue Institut flir Zuckerindustrie eröffnet worden. Ebenso wurde ein zootechnisches
und ein Institut für Mineralogie und Bodenkunde neu erbaut. Weitere Neubauten
für das physikalische Institut und das Institut für Tierphysiologie sind im Gange.
Im Jahre 1905 wurde die agrikulturchemische Versuchsstation der Land-
wirtschaftskammer für die Provinz Brandenburg, die bis dahin in Dahme ihren
8itz hatte, auf Veranlassung des Herrn Ministerialdirektors Dr. H. Thiel in der
Weise mit der landwirtschaftlichen Hochschule vereinigt, dass das einige Jahre
vorher eingerichtete Institut für landwirtschaftliches Versuchswesen und Bakteriologie
mit ihr verbunden wurde.
Von inneren Veränderungen ist zu erwähnen, daBs unter dem 30. Januar 1894
die bisherige Bezeichnung des pflanzenphysiologischen Instituts in Institut für
Pflanzenphysiologie und Pflanzenschutz umgeändert wurde, ln den letzten Jahren
ist auch eine besondere Professur für Binnenfischerei begründet worden. Mit
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Landwirtschaftliche« Unterricht«- und Versuchswesen.
623
Beginn dea Wintersemesters 1905/06 wurde die Versuchsanstalt für landwirtschaft-
liche Maschinen eröffnet. Sie bat die Aufgabe, landwirtschaftliche Maschinen
einer Oebrauchspriifung zu unterziehen und zu begutachten und ist von der Land-
wirtschaftskammer für die Provinz Brandenburg ins Leben gerufen. Mit ihr
organisch verbunden ist das maschinentechnische Laboratorium der Hochschule.
Auf der Domäne Dahlem ist nahe dern Versuchsfeld der Kaiserlich biologischen
Anstalt für Land- und Forstwirtschaft ein Versuchsfeld für die agrikulturchemische
und biologische Versuchsstation und für Demonstrationen in der Kulturtechnik ein
Stück Land zur Anlage einer Kieselwiese der Hochschule überlassen.
Gegenwärtig besteht also die Hochschule aus 3 Abteilungen: 1. der land-
wirtschaftlichen, z. der geodätisch-kulturtechnischen und 3. der landwirtschaftlich-
technischen Abteilung, die folgende Institute umfasst: a) Institut für Gärungs-
gewerbe und Stärkefabrikation, b) Institut für ZuckerinduBtrie, c) Versuchsanstalt
für Getreideverarbeitung. An Unterabteilungen weist das Institut für Gärungs-
gewerbe auf: 1. Versuchsanstalt des Vereins der Spiritusfabrikanten in Deutsch-
land, 2. Versuchsanstalt des Vereins der Stärkeinteressenten in Deutschland, 3. Ver-
suchsanstalt des Vereins der Kornbrennereibesitzer und der Presshefefabrikanten
Deutschlands, 4. Versuchsanstalt des Verbandes deutscher Essigfabrikanten, 5. Ver-
suchs- und Lehranstalt für Brauerei, 6. Versuchsanstalt des Vereins deutscher
Kartoffeltrockner, 7. bau- und maschinentechnische Abteilung, 8. feuerungstech-
niscbe Abteilung, 9. deutsche Kartoffelkulturstation , 10. Gerstenkulturstation,
11. Hopfenkulturstation.
Die Organe für die Leitung der Hochschule sind: 1. das Kuratorium, 2. der
Rektor, 3. das engere und weitere Lehrerkollegium. Die Mitglieder des Kurato-
riums werden tom Minister ernannt. Um eine enge Fühlung mit der Universität
zu erhalten, ist neben einem Mitglieds des Ministeriums für Landwirtschaft stets
auch ein Mitglied des Unterrichtsministeriums zum Kurator ernannt. Seit Gründung
des Instituts ist Ministerialdirektor Dr. H. Thiel der Vorsitzende des Kuratoriums,
neben ihm steht als Vertreter des Kultusministeriums seit 188z der Ministerial-
direktor Dr. Althoff.
An der Hochschule wirken 17 etatmässige Professoren, von denen 4 gleich-
zeitig Universitätslehrer sind, 19 sonstige Dozenten (Hilfslehrer) und 9 Privat-
dozenten, insgesamt 45 Dozenten. Die Zahl der Studierenden der landwirtschaft-
lichen Abteilung stellt sich im iosemestrigen Durchschnitt folgendermafsen :
Gesamtzahl
davon ordentliche
der Hörer
Hörer
Sommersemester
1881 bis Wintersemester 1885/86
. . 80
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1886 „
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Sommersemester
1906 . .
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Wintersemester
1906/0; .
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280
Somm ersemester
1907 . .
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«49
Wintersemester
1907/08 .
- • 3*8
288
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624
Landwirtschaftliche* Unterrichts- und Versuchswesen.
Das Kaiser Wilhelms-Institut für Landwirtschaft in Bromberg.1)
Die Errichtung des Instituts gehört zu den Maßnahmen, welche von der
Staatsregicrung zur wirtschaftlichen und kulturellen Hebung des Ostens und zur
Stärkung des Deutschtums in den ehemals polnischen Landesteilen in Aussicht
genommen sind. Durch wissenschaftliche Forschungen und praktische Versuchs-
tätigkeit sollen die Bedingungen ermittelt werden, nach denen unter den besonderen
klimatischen, Boden- und Waeserverhältnissen der östlioben Provinzen die Land-
wirtschaft in ihren verschiedenen Zweigen am wirksamsten gefördert werden kann.
Ferner soll durch regelmässig wiederkehrende Vortragskurse, durch Demonstration
und durch Anregung, Anstellung und Überwachung von Versuchen in den Wirt-
schaften der Landwirte gleichzeitig unmittelbar praktische Förderung der östlichen
Landwirtschaft erfolgen. Das Institut wurde am iz. Juni 1906 eröffnet und unter-
steht dem Ministerium für Landwirtschaft, Domänen und Foreten. Es gliedert
sich in die Abteilungen: 1. Agrikulturcbemie, Bakteriologie und Saatzucht,
2. Meliorationswesen, der die neu errichtete öffentliche Wetterdienststelle zugeteilt
ist, die gleichzeitig auch Beobachtungsstation des Königl. preussischen meteoro-
logischen Instituts ist, 3. Pilanzenkrankheiten, 4. Tierhygiene. Ausserdem sind
llörsäle vorhanden, in welchen Vorträge und Kurse für Landwirte abgehalten
worden.
Die Gesamtleitung liegt in den Händen des Direktors. An der Spitze jeder
Abteilung steht ein Abteilungsvorsteher. Um das Institut in Berührung mit den
Behörden und landwirtschaftlichen Kroisen des Ostens zu bringen, ist ein
Kuratorium aus Landwirten, den Veriretern der beiden Oberpräsidenten von West-
preussen und Posen und dem Direktor der Anstalt gebildet worden. Vorsitzender
des Kuratoriums ist der jeweilige Regierungspräsident von Bromberg.
Das Institut liegt im Osten der Stadt Bromberg und besitzt ein 7,5 ha
grosses Grundstück.
Der Rechnungsvoransohlag für das Jahr 1907 setzt aus:
in Einnahme 29514 Mk.
„ Ausgabe ■ ■ , 220262 „
Der Staatszuschuss beträgt mithin: 190748 Mk.
II. Forst wissenschaftliche akademische Lehranstalten (Forstakademien).
Die Forstakademien haben den Zweck, Unterricht in der Forstwissenschaft,
sowie in den grundlegenden und Nebenfächern zu erteilen, insbesondere eine um-
fassende theoretische und praktische Vorbildung flir den Dienst in der Staats-
forstverwaltung zu gewähren und die Fortbildung der Forstwissenschaft zu fördern.
Es gibt ihrer zwei in Eberswalde und Münden. Sie unterstehen dem
Ministerium filr Landwirtschaft, Domänen und Forsten. Die erstere war von 182t
bis Frühjahr 1830 mit der Universität Berlin vereinigt. Am 1. Mai 1830 wurde
sie nach Eberswalde verlegt. Die letztere ist am 27. April 1868 eröffnet. Der
Besuch stellte sich in den Jahren 1903 — 1905 folgendermaßen :
M ßerlacb in Thiels Landwirtschaftlichen Jahrbüchern 1908. S. 181.
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Landwirtschaftliches Unterrichts- und Yersuchsweseu.
625
■903
1904
1905
Eberswalde . .
. . . 68
66
60
Münden . . .
. . . 67
68
77
An Staatszuschüssen waren im Jahre 1905 in Eberswalde erforderlich
131549 Mk. 13 Pf. und in Münden 82846 Mk. 70 Pf.
III. Tierärztliche Hochschulen.
Die tierärztlichen Hochschulen sollen dem Unterricht und der Forschung
im Gesamtbereicbe der Tierheilkunde und ihrer Hilfswissenschaften dienen.
Die beiden vorhandenen Hochschulen befinden sich in Berlin und Hannover
und gebären zum Ressort des Ministeriums für Landwirtschaft, Domänen und
Forsten. Die erstere wurde am 1. Juni 1790 als Anstalt zur Ausbildung von
Fahnenschmieden für die Armee und von Beamten und Rossärzten für die Gestüte
und Marställe errichtet, ging im Jahre 1817 (Kabinettsorder vom 9. Juni 1817)
von dem Obermarschallamt, welches bis dahin die spezielle Aufsicht über sie
führte, in das Ressort der Ministerien des Krieges und des Innern, und im Jahre
1822 (Kabinettsorder vom 21. Dezember 1821) in das ItesBort des Ministeriums
der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal-Angelegenheiten über. Seit 1872
(Kabinettsorder vom 27. April 1872) ist die Anstalt dem Ministerium für Land-
wirtschaft, Domänen und Forsten unterstellt. Durch die Allerhöchste Order vom
20. Juni 1887 wurde die Schale zur „Tierärztlichen Hochschule*1 erhoben.
Die tierärztliche Hochschule in Hannover ist im Jahre 1777 von der vormals
hannoverschen Regierung unter Georg III., König von England und Kurfürst von
Hannover errichtet und 1778 eröffnet worden. Durch Allerhöchste Order vom
20. Juni 1887 wurde die frühere Tierarzneischule zur „Tierärztlichen Hochschule“
erhoben.
Der Besuoh auf den beiden Hochschulen stellte sich in den Jahren 1903
bis 1905 folgendermaßen:
1903
1904
1905
Berlin
• 534
482
416
Hannover ....
. 260
222
218
An Staatszuschiisseu waren
77 Pf. und in Hannover 140232
im .lahre 1905
Mk. 86 Pf.
in Berlin
erforderlich
IV. Land wirt.schaftssehulen.
1. Sogenannte landwirtschaftliche Mittelschulen.
Die mittleren landwirtschaftlichen Lehranstalten sind erst ungefähr 40 Jahre
alt. Sie gingen hervor aus den theoretisch- praktischen Schulen, wie sie in Bd. III,
S. 527 geschildert sind. Den Schülern dieser Anstalten, meist Söhnen aus dem
Bauernstand, wurde Unterricht in der landwirtschaftlichen Theorie und Praxis er-
teilt. In den Gegenden, wo ein zahlreicher, wohlhabender und intelligenter Bauern-
stand mit der Zeit sich herausbildete, genügten vielen Bauern diese Schulen nicht
mehr. Sie glaubten, ihre Söhne könnten eine rationelle Praxis besser zu Hause
Metu.ni. Bodea des prenss. Staates. VIII. 4U
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626
Landwirtschaftliche!* Unterrichts- lind Versuchswesen.
oder in anderen privaten Betrieben lernen; dagegen wünschten sie einen aus-
giebigeren theoretischen Unterricht, als die Ackerbauschulen ihn gewährten. Es
entwickelten sich infolgedessen mit der Zeit Lehranstalten, die die praktischen
Unterweisungen einBchränkten und an deren Stelle den theoretischen Unterricht
setzten, bis schliesslich die Verbindung mit der Landwirtschaft ganz aufgegeben,
ihre Erlernung einer besonderen Lehrzeit überlassen und die rein theoretischen
Landwirtschaftsschulen ausgebildet wurden, in denen dann zugleich der Unterricht
in den allgemein bildenden Fächern eine starke Ausdehnung erhielt.
Die erste landwirtschaftliche Mittelschule gründete Michelsen im Jahre
185S in Hildesheim. Nach der Annektion von Hannover durch Preussen gelang
es ihm, für seine Schule die Berechtigung zu erwerben, den Abiturienten gültige
Zeugnisse für den einjährig-freiwilligen Militärdienst auszustellen. Diese Ver-
günstigung wurde dann später auf andere nach dem Muster von Hildesheim ge-
gründete Schulen ausgedehnt, unter der Bedingung, dass diese Schulen in der
allgemeinen Bildung genau dasselbe leisten mussten, was durch die vom Reiche
erlassenen Prüfungsvorschriften für das Examen zum einjährig-freiwilligen Dienst
allgemein vorgeschrieben ist. Diese Schulen erhielten offiziell den Namen Land-
wirtschaftsscbulen. Ihr Lehrplan wurde durch das Reglement vom 10. August
1875 und vom 11. November 189z geordnet, ln betreff der Ausbildung der
Lehrer der Landwirtschaft für diese Schulen wurden unter dem 9. Mai 187;,
17. November 1877, 3. Juni 1891, 38. März 1903 und 14. März 1904 gemein-
schaftliche Verfügungen der Minister für die landwirtschaftlichen Angelegenheiten
und der geistlichen, Unterrichts- und Medizinalangelegenheiten erlassen.1) Die
Rangverbältnisse der Direktoren und Lehrer der Landwirtschaftsschulen wurden
durch Allerhöchsten Erlass vom 37. Mai 1895 geregelt.
Die Landwirtschaftsschulen charakterisieren sich als landwirtschaftliche Real-
schulen. Sofern sie nicht mit einer Vorschule verbunden sind, haben sie 3 Klassen,
die der Untertertia, Obertertia und Untersekunda einer Realschule entsprechen.
Der Lehrplan erstreckt Bich auf Religion, Deutsch und eine neue fremde Sprache,
entweder Englisch oder Französisch, Geographie und Geschichte, Mathematik,
Naturwissenschaften und Landwirtschaftslehre, der in der 3. und z. Klasse je 4,
in der 1. Klasse 6 Stunden wöchentlich eingeräumt sind. Die Naturwissenschaften
erhalten in der 3. Klasse 8, in der 3. 10 und in der 1. wieder 8 Stunden.
Die Landwirtschaftsschulen sind der Regel nach nicht staatliche An-
stalten, sondern vom Staate nur subventionierte städtische, landwirtschaftliche
Vereins-, Kreis- oder Provinzialinstitute. Sie ressortieren gemeinschaftlich von
dem Ministerium für die landwirtschaftlichen Angelegenheiten und dem Kultus-
ministerium und Bind für ihren ganzen dienstlichen Verkehr den Königl. Regierungen,
in deren Bezirken sie liegen, unterstellt.
Die Landwirtschaftsschulen stehen meist unter einem Kuratorium, welches
die direkte Aufsicht ausübt und die Verwaltungsgescbäfte, soweit sie nicht dem
9 Unterm 39. Februar 1908 sind neue Bestimmungen für die Ausbildung und die
Prüfung der Landwirtscbaftslehrer an Landwirtschaftsschulen und an landwirtschaftlichen
Winterschulen erlassen worden, die am r. April 1911 resp. am 1. April 1909 in Kraft treten.
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Landwirtschaftliches Unterrichts- und Versuchsweisen.
627
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Direktor übertragen sind, besorgt. In dem Kuratorium sind die verschiedenen bei
den Schulen interessierten Körperschaften und die Staatsregierung durch ein oder
mehrere Mitglieder vertreten. Durch Allerhöchsten Erlass vom 8. Mai 1895 sind
die Inhaber von Keifezeugnissen der Landwirtscbaftsschulen in bezug auf die Zu-
lassung zum Subalterndienst den Inhabern der Reifezeugnisse der höheren Bürger-
schulen und sonstigen realistischen Lehranstalten mit 6 jährigem Lehrgang gleich-
gestellt.
Über die Verteilung der Landwirtschaftsschulen auf die Provinzen, ihre
Schttlerzahl und die Gesamtsumme der Aufwendungen für sie gibt die folgende
Zusammenstellung Aufschluss.
Die Landwirtschaftsschulen im Etatsjahre 1906.
Provinz:
P
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Ort:
Zahl der Schiller
in den
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Weltpreisen . .
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Brandenburg . . .
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Pommern ....
2
Eldena. Schivelbein . . .
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160
108 882
Posen
1
Samter
113
66
48 196
Schlesien ....
2
Krieg, Liegnitz ....
*79
21s
i«5 295
Sachsen
I
Salzwedel
—
63
16 170
Schleswig-Holstein .
I
Flensburg
79
7*
36 000
Hannover ....
I
Hildesheim
124
66
70 206
Westfalen ...
2
Herford, Lindiiigliausen
178
86
104 410
Hessen-Nassau . .
I
Weilburg
9*
47
55 498
Rheinprovinz , . .
2
Cleve, Bitbnrg ....
390
*49
132 661
Staat:
17
«899
1208
Sa.:
3107
2. Niedere landwirtschaftliche Lehranstalten.
Man unterscheidet: 1. Ackerhauscbulen, z. landwirtschaftliche Winterscbulen.
Die Pflege des niederen landwirtschaftlichen Unterrichts ist durch das Provinzial-
Dotationsgesetz vom 8. Juli 1875 den Provinzialverwaltungen übertragen.
A. Ackerbauschulen.
Die Ackerbauschulen sind niedere landwirtschaftliche UnterrichtsanBtalten,
welche die Kenntnisse der absolvierten Volksschule voraussetzen. Sie haben die
Aufgabe, in einem theoretischen bezw. theoretisch-praktischen Kursus von i1/, bis
2 Jahren solchen Schülern, welche auf eine tüchtige Berufsbildung bedacht sind
und die Berechtigung zum einjährig-freiwilligen Militärdienst niobt erwerben wollen
oder bereits auf einer anderen nichtlandwirtschaftlicheu Lehranstalt erworben
40»
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628
Landwirtschaftliches Unterricht*- und Versuchs wesen.
haben, Gelegenheit zum Erwerbe der notigen Kenntnisse zn geben, welche zu
einem rationellen, den Zeitverhältnissen entsprechenden Betriebe der Landwirt-
schaft erforderlich sind.
Die Entwicklung der Ackerbauscbulen bis zum Jahre 1867 findet sich in
Bd. III, S. 527. Nach 1870 ist die Mehrzahl der Ackerbauschulen eingegangen
durch das Aufkommen der Landwirtschaftaschulen und der landwirtschaftlichen
Winterschulen. Im Etatjahr 1905 waren nur noch 21 Schulen mit 725 Schülern
vorhanden. Einige der Anstalten mussten wegen Mangel an Schülern im ge-
nannten Jahr den Unterricht einstellen.
B. Landwirtschaftliche Winterschulen.
Eine besondere Bedeutung und Verbreitung haben in den letzten beiden
Jahrzehnten die landwirtschaftlichen Winterschulen erlangt. Sie sind auf der
Volks- und Fortbildungsschule weiterbauende Fachschulen, in der Kegel auf zwei
Winterkurse berechnet. Die Anstalten haben die Aufgabe, den Söhnen solcher
Landwirte, welche die Arbeitskraft derselben wahrend des Sommerhalbjahres nicht
entbehren können, oder denjenigen jungen Landwirten, welche sich nicht in der
Lage befinden, den zweijährigen Kursus einer Ackerbauschule zu absolvieren, das-
jenige Mafs von praktisch verwertbaren Kenntnissen zu verleihen, dessen sie be-
dürfen, um die Landwirtschaft mit Vorteil zu betreiben und ihre künftige Stellung
im Uemeindeleben den gesetzlichen Voraussetzungen und Anforderungen entsprechend
ansfUllen zu können.
Der Unterricht ist ein rein theoretischer, er erstreckt sich auf Land- und
Volkswirtschaft, auf die Naturwissenschaft und auf die Elementarfächer. Ein geprüfter
Lehrer der Landwirtschaft ist als Direktor angestellt, neben dem noch meistens
ein zweiter Lehrer der Landwirtschaft und eiue Keilte von Lehrern, die an anderen
Anstalten beschäftigt sind, im Nebenamt wirken. Der Direktor der Anstalt pflegt
gleichzeitig als Wanderlehrer für den Bezirk, in dem die 8chule liegt, seitens der
Landwirtschaftskammer angestellt zu sein. Dadurch findet eine günstige Wechsel-
beziehung Btatt zwischen Beiner Lehrtätigkeit und den praktischen Verhältnissen
seines Bezirkes. Die Opfer, die die Eltern der Schüler zu bringen haben, sind
gering. Zudem erfordern diese Schulen auch wenig Aufwand für ihre Unterhaltung.
Ihre Errichtung erfolgt meist auf Anregung von Kommunalbehörden, oder der
Landwirtschaftskammer, oder von landwirtschaftlichen Vereinen. Dementsprechend
liegt auch die direkte Beaufsichtigung in den Händen der beteiligten Verbände
oder Vereine. Häufig ist der Landrat Vorsitzender des Kuratoriums. Der Er-
folg der Winterschulen zeigt, dass ihre Einrichtungen den Bedürfnissen in voll-
kommenster Weise entsprechen.
Im Jahre 1870 gab es in Preussen noch keine landwirtschaftliche Winter-
schule, im Jahre 1905 bestanden 139; davon entfielen auf Ostpreussen 11, West-
preussen 5, Brandenburg 5, Pommern 4, Posen 8, Schlesien 8, Sachsen 10, Schleswig-
Holstein 8, Hannover 23, Westfalen 16, Hessen-Nassau 8, Rheinprovinz 32, Hohen-
zollern 1, zusammen 139.
Den Stand des gesamten niederen landwirtschaftlichen Unterrichtswesens im
Etatjahre 1906 zeigt die folgende Zusammenstellung.
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Landwirtschaftliches Unterricht«- und Veranchswesen.
629
Ackerbauschulen und landwirtschaftliche Winterschulen im Etatjahre 1906.
Provinz:
Zahl der
bestehenden
Schulen
Zahl der
Sch öl er
Gesa int* |
summe der
Aufwendungen
Mk.
«
2
3
4
Ostpreusseu
12
458
82 320
Weatpreussen
9
279
61 228
Brandenburg
9
349
124277
Pommern
6
239
5840
Posen
8
267
53 °7>
Schlesien
9
560
107 160
Sachsen
12
59z
130 *92
Schleswig-Holstein
8
535
96 754
Hannover
33
1584
244 800
Westfalen
18
984
l6l 097
Hessen-Nassau
10
3°3
82 484
Rheinprovinz
34
861
208 654
Hohenzollern
2
41
II 715
Staat:
170
7052
1 422 I69
Die Tafel III im Atlas zur zweiten Abteilung, die Herr Geh. Ober-Keg.-Kat
Dr. 'l'raugott Müller entworfen hat, zeigt in übersichtlichster Weise die Ver-
teilung der niederen landwirtschaftlichen Unterrichtsanstalten (Ackerbau- und
Winterschulen) nach dem Stande vom Jahre 1903.
3. Die ländlichen Fortbildungsschulen.1)
Durch die §§ 106 und 142 der Gewerbeordnung vom 21. Juni 1869 war
für die Einrichtung gewerblicher Fortbildungsschulen eine gesetzliche Grundlage
geboten und dadurch Veranlassung gegeben, Staatsmittel für sie flüssig zu machen. —
Angeregt durch die Erfolge des gewerblichen FortbildungsschulwesenB war man
von privater Seite zur Errichtung von ländlichen Fortbildungsschulen über-
gegangen. Die ersten ländlichen Fortbildungsschulen entstanden in der Rheinprovinz
und verbreiteten sich von da aus Uber die angrenzenden Gebiete. Im Regierungs-
bezirk Wiesbaden, Uber den in dieser Beziehung die genauesten Zahlen vorliegen,
bestanden im Winter 1874/75 91 Fortbildungsschulen mit 1450 Schülern von 14
bis 20 Jahren, 108 Schülern von 21 — 30 Jahren und 12 Schülern von 31 — 40 Jahren,
also im ganzen mit 1570 Schülern, von denen am Schluss des Halbjahres noch
1412 am Unterricht teilnahmen. Die Gemeinden zahlten Beiträge von 50 — 120 Mk.
als Pauschquantum oder honorierten den Unterricht für den Abend oder die Stunde.
Erst vom Jahre 1875 ab sind den ländlichen Fortbildungsschulen aus den
zur Forderung des FortbildungBSchulwesens ausgesetzten Fonds Staatsunterstützungen
‘) Stand und Entwicklung der ländlichen Fortbildungsschulen in Prenssen, 1902.
Bearbeitet im Ministerium flir Landwirtschaft, Domänen und Forsten, Berlin 1904.
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630 Landwirtschaftliches Unterrichts- lind Versuchswesen.
zuteil geworden, wenn die Gemeinden, Kreise oder Private die erforderlichen Auf-
wendungen zur Errichtung und Unterhaltung ländlicher Fortbildungsechulen nur
teilweise oder gar nicht zu leisten vermochten.
Eine erstmalige einheitliche Regelung des Unterrichtes an ländlichen Fort-
bildungsschulen erfolgte durch den gemeinsamen Erlass des Ministers des Innern,
des Ministers der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal-Angelegenheiten und des
Ministers für die landwirtschaftlichen Angelegenheiten, betreffend die Einrichtung
und Beaufsichtigung ländlichor Fortbildungsschulen, vom 2. Februar 1876.
In der Anlage zu diesem Erlass sind die Grundzilge für die Einrichtung
der ländlichen Fortbildungsschule niedergelegt. Als ihre Aufgabe ist hingestellt,
die Volksschulbildung ihrer Zöglinge zu befestigen, zu ergänzen und, soweit sich
die Möglichkeit dazu bietet, mit besonderer Rücksicht auf die ländlichen Gewerbe
und den Betrieb der Landwirtschaft zu erweitern. Die ländliche Fortbildungs-
schule soll unmittelbar an die Arbeit der Volksschule anknüpfen. Die Volks-
schullebrer des Ortes sind, soweit irgend tunlich, auch die Lehrer an der
Fortbildungsschule. Doch kann auch ausnahmsweise ein dafür besonders befähigter
anderer Fachmann den Unterricht übernehmen, namentlich, wo es sich um tech-
nische Gegenstände handelt. Der Unterricht erstreckt sich vorzugsweise auf die
Elementarfächer: Lesen, Schreiben und Rechnen, die aber mit besonderer An-
wendung auf die landwirtschaftlichen Verhältnisse und Bedürfnisse gelehrt werden;
ferner auf einzelne Gebiete der Naturwissenschaft und der Landwirtschaftslehre.
Hierbei ist besonders zu berücksichtigen, dass entsprechend dem Charakter der
ländlichen Bevölkerung das Experiment eindringlicher wirkt als der blosse Vortrag.
Die Wahl der Fächer bängt von der Vorbildung der Schüler, der Befähigung der
Lehrer, den besonderen örtlichen Verhältnissen und von der wöchentlichen
Stundenzahl ab. Die Zahl der wöchentlichen Unterrichtsstunden soll mindestens
4 betragen. Die Wahl der Schultage ist der Gemeinde bezw. den Schulvorständen
überlassen. Zunächst waren die ländlichen Fortbildungsschulen der Aufsicht
der Königl. Regierung, in der Provinz Hannover der König). Konsistorien des
bezüglichen Bezirks bezw. der in ihrem Aufträge handelnden Kreis- und Lokal-
schulinspektoren unterstellt. Diese hatten, wo es anging, zu den Prüfungen und
zu Revisionen bewährte Landwirte des Bezirks und Mitglieder der Vorstände der
landwirtschaftlichen Vereine hinzuzuziehen.
Als Schullokal dient in der Regel die Volksschule.
Die Grundzüge für die Einrichtung ländlicher Fortbildungsschulen, welche
mit diesem Erlass aufgeBtellt wurden, sind bisher mafsgebend für die Gestaltung
des ländlichen Fortbilduugsunterrichts gewesen. Öfters ist indessen aus landwirt-
schaftlichen Kreisen die Anregung ergangen, von diesen Grundzügen nach der
Richtung abzuweichen, dass auch im ländlichen Fortbildungsunterricbt mehr der
praktischen Richtung, der Anknüpfung an die Interessen und Bedürfnisse des
zukünftigen Berufes der Zöglinge Rücksicht gotragen werde. Das Königl. Landes-
ökonomie-Kollegium hat in wiederholten Beschlüssen die darauf abzielenden
Wünsche der Landwirtschaft zum Ausdruck gebracht.
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landwirtschaftliche!. Unterricht*- und Versuchs wesen. ß3]
Xu der Sitzung de* Jahre* 1890 schlug das König). Landesökonomie-
Kollegium unter Berücksichtigung, dass wegen der Verschiedenheit der wirtschaft-
lichen Verhältnisse und Anschauungen der Bevölkerung in den einzelnen Provinzen
eine allgemeine Einführung des obligatorischen Fortbildungsunterrichts unüber-
windlichen Hindernissen begegnen würde, vor, den Fortbildungsunterricht dadurch
nutzbringender zu gestalten, dass die hierzu befähigten und geneigten Lehrer
entweder j schon auf dem 8eminar oder später in besonderen Klassen mit den
eigentümlichen Aufgaben und Methoden dieses Unterrichts vertraut gemacht
würden. Ausserdem sollte den landwirtschaftlichen Zentralvereinen Gelegenheit
gegeben werden, in betreff der Auswahl des Unterrichtsstoffes ihre Wünsche
geltend zu machen und von den Leistungen der Schule durch von ihnen ab-
zuordnende Sachverständige Kenntnis zu nehmen.
Im Jahre 1895 fasste das König). Landesökonomie-Kollegium unter Aufrecht-
erbaltung des vorigen Beschlusses seine Wunsche, betreffend das ländliche Fort-
bildungsschulwesen, noch genauer zusammen. Die Hauptpunkte betonen, dass der
Unterricht den praktischen Bedürfnissen der kleinen Landwirte mehr entsprechen
und in allen Unterrichtsfächern darauf Rücksicht genommen werden solle, dass
die Schüler bereits in der Landwirtschaft tätig sind und man ihnen für ihren
Beruf nützliche Kenntnisse vermitteln wolle. — Es wird empfohlen, dass zwischen
den Fortbildungsschulen und älteren praktischen Landwirten oine nähere Be-
ziehung hergestellt würde dadurch, dass in dem Schulvorstand befindliche Land-
wirte öfter dem Unterricht beiwohnen. Mit der Leitung der landwirtschaftlichen
Fortbildungsschulen müsse in jedem Regierungsbezirk ein sachverständiger Schul-
mann betraut werden, welcher die regelmässige Inspektion vorzunehmen oder
durch andere geeignete Persönlichkeiten zu veranlassen habe.
Das ländliche Fortbildungsschulwesen wurde im Jahre 1895 auf das land-
wirtschaftliche ResBort übernommen. Unter dem 30. Oktober 1895 wurden unter
Berücksichtigung der Beschlüsse des Landesökonomie-Kollegiums in einem gemein-
samen Erlass des Ministers der geistlichen usw. Angelegenheiten und des Ministers
für Landwirtschaft, Domänen und Forsten die Ziele des Unterrichts in diesen
Schulen näher präzisiert, ohne im wesentlichen von den Grundzügen von 1876
abzuweichen. Es wurde die Einführung besonderer organisatorischer Einrichtungen
zur Förderung des ländlichen Fortbildungsschulwesens in Aussicht genommen. In
einem weiteren Erlass des Landwirtsobaftsministers vom 23. November 1897 sind
die Grundsätze für die Verwendung des Fonds zur Gewährung von Zuschüssen
für ländliche Fortbildungsschulen niedergelegt ; sie sind seit dem Rechnungsjahr
1897/98 maßgebend. Die Regierungspräsidenten haben für jedes Rechnungsjahr
eine Obersicht über den Stand der im Regierungsbezirke vorhandenen ländliohen
Fortbildungsschulen und die Verwendung der Staatshilfen einzureichen.
Für die Provinz Hessen-Nassau wurde durch Gesetz vom 8. August 1904
der Besuch ländlicher Fortbildungsschulen obligatorisch gemacht. Der einzige
Paragraph des Gesetzes besagt, dass durch statutarische Bestimmung einer
Gemeinde für die nicht mehr schulpflichtigen, unter 18 Jahr alten männlichen
Personen für drei aufeinanderfolgende Winterhalbjahre die Verpflichtung zum
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632 Landwirtschaftliches 1'nterrichts- und Versuchewesen.
Besuch eiuer ländlichen Fortbildungsschule begründet werde. Befreit davon sind
die, welche die Berechtigung zum einjährig-freiwilligen Militärdienst erworben haben
oder eine Innungsfach- oder andere Fortbildungsschale besuchen. Die Bestimmung
weiterer Ausnahmen ist zulässig. An Sonntagen darf Unterricht nicht erteilt
werden. Der Erlass eines ähnlichen Gesetzes für die Provinz Hannover steht in
Aussicht.
Die Entwicklung der Zahl der ländlichen Fortbildungsschulen, der Höbe der
für sie gemachten ßaraufwendungen, der Staatszuschüsse und der Oesamtzahl der
Schüler im Zeitraum von 1896 — 1906 für die Monarchie zeigt die folgende
Zusammenstellung :
Jahr
Gesamtzahl
der ländlichen
Fortbildungs-
schulen
Höhe der
gesamten Bar-
aufwenduugen
Mk.
Davon
aus Staats-
mitteln
Gesamtzahl
der
Schüler
Mk.
I
2
3
4
5
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930
'3 3°7
1897
969
100 804
34233
14059
1898
1041
1 1 2 740
45 757
'4563
1899
1046
128 067
57 m
14823
1900
1139
'44 777
66869
16 225
1901
1281
162 879
76 138
18854
1902
1421
182 236
96522
20 666
1903
1664
220 944
122 280
23 026
1904
2019
278 124
161 663
28333
1905
2617
379 797
228 708
37445
1906
2991
426 663
262 614
42 607
Den Stand und die Verhältnisse des ländlichen Fortbildungsschulwesena
im Jahre 1906 für die Provinzen und den Staat zeigt die folgende Tabelle.
(Siehe die Tabellen auf Seite 634 — 637.)
Auf Tafel IV int Atlas zur zweiten Abteilung ist der Stand von 1903 nach
Regierungsbezirken dargestellt. Die Zahl der Schulen ist in den Provinzen recht
verschieden, in Brandenburg, Sachsen, VVestpreussen und Pommern wäre ihre Ver-
mehrung zu wünschen. Die Einrichtung und Unterhaltung einer Fortbildungs-
schule beansprucht nur unbedeutende Unkosten. Der Zeitaufwand des Schülers ist
gering, die Vorteile für ihn sind erheblich.
Neuerdings sind Bestrebungen im Gange, Fortbildungsschulen für die weib-
liche Jugend der kleinbäuerlichen und landwirtschaftlichen Arbeiterklassen einzu-
richten, um sie besser in den mancherlei Aufgaben des ländlichen Haushalts
auszuhilden.
Dip (iesanitaurw endungen fiir das lanilw irtschaftliche Schulwesen be-
trugen im Etaljahr 1906:
f
Laii<l\virtscliaftliclies Unterrichts- und Versuchswesen.
633
Ostpreußen 2S3999 Mk.
WestpreusHen 154992 „
Brandenburg 210693 »
Pommern „ 179196 n
Posen i25 44S „
Schlesien 260203 »
Sachsen 155*74 *
Schleswig-Holstein 163020 „
Hannover 370488 „
Westfalen 303406 „
Hessen-Nassau 215409 „
Rheinprovinz 383276 „
Ilolienzollem 19051 »
Staat: 2794855 Mk.
Y. Spezialfachsehulen.
Neben diese verschiedenen Schularten treten noch die mannigfachsten
Spezialfachschulen.
t. Königl. pomologische Institute und Gärtner-Lehranstalten.
(Höhere Fachschulen.)
Sie haben den Zweck, ihre Zöglinge zu Kunst- und Handelsgärtnern und zu
Landscbaftsgärtneru auszubilden. Fe gibt deren 3:
a) Die Königl. Gärtner-Lehranstalt zu Dahlem.
Sie ist im Jahre 1824 errichtet. Die Anstalt Bteht unter der Oberaufsicht
des Landwirtschaftsministeriums. Der KursuB dauert 2 Jahre. Im Jahr« 1905
hatte sie 44 Schüler.
b) Das pomologische Institut zu Proskau.
Es wurde am 15. Oktober 1868 eröffnet. Ressortverhältnisse und Dauer des
KursuB sind dieselben wie in Dahlem. Im Jahre 1905 waren daselbst 28 Schüler
Vom April 1908 an werden auch Schülerinnen als Hospitantinnen zugelaseen.
c) Königl. Lehranstalt für Wein-, Obst- und Gartenbau zu Geisenheim,
Rheingaukreis, Regierungsbezirk Wiesbaden.
Die Anstalt soll vorzugsweise einen möglichst vollkommenen Betrieb des
Obst- und Weinbaues, sowie des ganzen Gartenbaues, gestützt auf naturwissen-
schaftliche Grundsätze, lehren und darstellen. Die Lehranstalt verfolgt die Auf-
gabe, in einem mehrjährigen Lehrgänge solche Gärtner auszubilden, welche
öffentlichen Anstalten, grösseren Privatgärten oder Handelsgärtnereien vorstebeu
können. Ausserdem sollen in einem kürzeren Zeiträume Gärtner, welche schon
mindestens zwei Jahre in einer Handelsgärtneroi oder grösseren Privatgärtnerei
gearbeitet haben, weitere Ausbildung im Obst-, W’ein- und Gartenbau erlangen.
Hieran schliesst Bich ein Lehrgang für Obst- und Weinhauschüler* von einjähriger
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634
Landwirtschaftliches Unterrichts- und Venuchswesen.
Übersicht über den Stand und die Verhältnisse der
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Gesamtzahl der ländlichen Fortbildungsschulen
402
95
•3*
Von den Schulen wurden errichtet durch:
s) Kreise
—
•3
1
b) Gemeinden
•43
12
55
c) landwirtschaftliche Vereine
8
I
2
d) Private und auf jede andere Weis«
251
69
78
Zahl der ländlichen Fortbildungsschulen, deren Unterhaltungs-
kosten bestritten wurden durch:
a) Kreise allein
—
4
2
b) Gemeinden allein
—
—
4
c) landwirtschaftliche Vereine allein
—
—
—
d) den Staat allein
334
84
-
e) den Staat in Verbindung mit auderen Beteiligten . .
68
1
”5
f) Private und auf jede andere Weise
—
—
5
Zahl der ländlichen Fortbildungsschulen, die keine Kosten er-
forderten
—
—
—
Höhe der gesamten Baranfwendungen Hk.
60 578
12 834
19742
Die Aufwendungen wurden bestritten durch:
a) Schulgeld
169
—
3 446
b] Private, Stiftungen, Legate, andere als laudwirtschaft-
liehe Vereine
886
—
2915
c) landwirtschaftliche Vereine
448
—
90
d) Gemeinden
526
86
• 377
e) Kreise
1 724
437
1 897
f) Provinzen
—
—
4»5
g) den Staat:
i. aus Kap. 102 Tit. 15 b des Etats der land Wirtschaft-
liehen Verwaltung Mk.
12 050
it 750
9 612
2. ans anderen Fonds *
44 775
561
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Landwirtschaftliches l'incrrichtt- mul Versnchswcseu
635
ländlichen Fortbildungsschulen im Jahre 1906.
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18
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6136
Landwirtschaftliches Unterrichts- und Versuchswesen.
Übersicht über den Stand und die Verhältnisse der
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Ausserdem wurden vom Staate für Heizung, Beleuchtung nnd
Reinhaltung de» .Schul lokal» verausgabt Mk.
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—
—
Gesamtzahl der Schiller
3 595
1040
>494
Zahl der Schulen, in denen Schiller unterrichtet wurden:
a) bis 10 Schüler
304
5«
73
b) von ii — 20 Schüler
9'
39
55
c) über 20 Schüler
7
5
8
Zahl der Lehrer
547
II I
213
Von den Lehrern waren:
a) Geistliche
»9
I
41
b) landwirtschaftliche Lehrer
—
—
—
c) Volksschullehrer
526
1 10
17a
d) andere Personen (Landwirte, Tierärzte usw.) ....
2
-
-
Zahl der Schulen, in denen unterrichtete:
a) ein Lehrer
282
79
70
b) mehr als ein Lehrer
120
16
66
Zahl der Unterrichtsstunden im Laufe des Jahres
32 IOO
8308
«o 123
Zahl der Schulen, in deneu unterrichtet wurde:
n) nur im Winter
400
90
136
b) während des ganzen Jahres
2
5
—
Dauer. Kr ist an Stelle des halbjährigen Spezialkursus Tür Obst- und Wein-
bau, und zwar für diejenigen eingerichtet worden, welche, ohne gärtnerische
Vorbildung zu besitzen, die Anstalt besuchen und sich gründliche theoretische
und praktische Kenntnisse und Fertigkeiten im Obst- und Weinbau sowie iin
Gemüsebau erwerben wollen. Endlich soll die Lehranstalt Obstgärtnern, Baum-
wärtern, Schullehrern, Landwirten, Garten- und Weiugutsbesitzern, Weinhändlern.
Winzern usw. Gelegenheit bieten, als Hospitanten am Unterricht teilzunehmen,
um dadurch für ihre praktischen Anschauungen eine wissenschaftliche Grundlage
zu erhalten.
Die Lehranstalt untersteht ebenfalls demLandwirtsohaftsministerium. Sie wurde
eröffnet am 19. Oktober 1872. Der Besuch stellte sich im Jahre 1905 aul 113 Schüler.
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Landwirtschaftliches Unterrichts- und Versuchs wesen.
637
ländlichen Fortbildungsschulen im Jahre 1906.
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3
—
1
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—
3
4
—
47
I
47 1
2. Obst-, Wein- und Gartenbauschulen. (Niedere Fachschulen.)
Die Obst- und Gartenbauechulen haben die Aufgabe, junge Leute zu Obst*
haumzüchtern und Gärtnern heranzubilden. Es bestehen deren 14, mit 381 Schülern
im Jahre 1905.
3. Wiesenbauschulen.
Die Wiesenbauschulen bezwecken die theoretische und praktische Ausbildung
von jungen Leuten, insbesondere von Bauernsöhnen, auf dem Gebiete des Wiesen-
baues und der Drainage. Es gibt deren 5, mit 533 Schülern im Jahre 1905.
4. Molkereischulen.
Die Molkereischulen verfolgen den Zweck, jungen Männern und Mädchen,
welche sich dem Molkereifache widmen wollen, diejenige theoretische und praktische
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638
Landwirtschaftliches Unterrichts- und Versuchs wesen.
Ausbildung zu versc baffen, die sie befähigt, später als Meier bezw. Meierin oder
als Vorsteher grösserer Molkereien mit Erfolg tätig zu sein. Auch erhalten die
jungen Mädchen an einzelneu Schulen Unterweisung und Übung in der Führung
eines ländlichen Haushalts.
Die Molkereikurse sind für Bolche Personen bestimmt, die schon in der
Molkerei Bescheid wissen und nur weitere theoretische und praktische Belehrung
in allen Teilen der Milchwirtschaft erwerben wollen. Es sind 15 Molkereischulen
vorhanden, die im Jahre 1905 345 Schüler hatten.
5. Landwirtschaftliche Haushaltungsschulen.
Die Haushaltungsschulen verfolgen den Zweck, den Töchtern der besser
situierten ländlichen Bevölkerung diejenigen Fertigkeiten und Kenntnisse zu ver-
leihen, welche zur gedeihlichen Führung einer ländlichen Haushaltung notwendig
sind. Der Unterricht umfasst daher Bowohl theoretische als praktische Unter-
weisungen und Anleitungen in allen Verrichtungen und Arbeiten, welche in das
Tätigkeitsgebiet einer ländlichen Hausfrau fallen.
Die wirtschaftlichen Frauenschulen dienen zur Ausbildung der erwachsenen
weiblichen Jugend höherer Stände für den Beruf der Hausfrau oder ihrer Stell-
vertreterin, der Lehrerin an ländlichen liaushaltungs- oder Frauenschulen, der
Landpflegerio, der wirtschaftlichen ßetriebsleiterin oder Ansiedlerin.
Es bestehen deren von beiden Arten zusammen 53, die 1905 einen Besuch
von 1621 Schülerinnen aufwiesen.
6. WanderhaushaltungBschulen.
Der Zweck der WanderhaushaltungBschulen, d. h. solcher Haushaltungs-
Schulen, welche nicht an einem bestimmten Orte ihren Sitz haben, Bondern von
Ort zu Ort auf bestimmte Zeit zur Ausübung ihrer Tätigkeit herumziehen, besteht
darin, den heranwachsenden Töchtern der kleineren und mittleren Landwirte,
sowie sonstiger kleiner Gewerbetreibenden auf dem Lande auf möglichst billigem
und bequemem Wege die Ausbildung in den wichtigsten hauswirtschaftlichen
Arbeiten zu geben, die ihnen in der elterlichen Wirtschaft meist nicht zuteil
werden kann.
Es gibt davon 19, mit einem Besuch von 1626 Schülerinnen im Jahre 1905.
7. Hufbeschlag-Lehrschmieden.
Die Lehrscbraieden haben den Zweck:
a) Schmieden Gelegenheit zu bieten, sich im Hufbeschlag und in der gesamten
Hufpflege gründliche Kenntnisse und Fertigkeiten zu erwerben, damit sie
befähigt werden, den Pferdezüchtern und Pferdebesitzern bei der Aufzucht
und Haltung ihrer Pferde durch sachgemässe Einwirkung auf die Erhaltung
und Entwicklung normaler Hufe, Stellungen und Gangarten zu helfen;
b) die nach dem Gesetze vom 1$. Juni 1884 für den Betrieb des Hufbeschlag-
gewerbes erforderlichen Prüfungszeugnisse zu erteilen;
c) den Pferdebesitzern und Schmieden die Anschaffung brauchbarer und guter
Hufbescblagsmaterialien durch Vermittelung zu erleichtern;
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Landwirtschaftliches Unterrichts- und Versuchswesen.
639
d) den Pferdebesitzern einen allen Anforderungen entsprechenden guten Huf-
beschlag zu bieten.
Es bestehen 58 Anstalten, die 1905 von 61 1 Schülern besucht waren.
8. Lehrinstitut für Zuckerfabrikation, Brennerei- und Brauereischule.
Das Institut für Zuckerindustrie in Berlin bezweckt die weitere Ausbildung
der wissenschaftlichen Grundlagen der Rübenzuckerfabrikation, die Ausbildung von
Chemikern für die Zuckerfabriken, ist gleichzeitig Untersuchungsstelle für Fabrik-
produkte und Prüfungsstation für die in den Fabriklaboratorien angewendeten
Präzisionsinstrumente, insbesondere Polarisationsapparate.
Das Institut ist ein Unternehmen des Vereins der deutschen Zuckerindustrie.
Gebäude und Grundstück Bind Staatseigentum. Als Lehrinstitut ist es der land-
wirtschaftlichen Hochschule angegliedert und dem Ministerium für Landwirtschaft
unterstellt. Es wurde 1867 gegründet als Laboratorium des Vereins für die
Rübenzuckerindustrie des Deutschen Reiches; 1880 in die landwirtschaftliche
Hochschule verlegt; am 8. Mai 1904 als Institut für Zuckerindustrie in das eigene
Gebäude fibergesiedelt.
Der Besuch stellte sich im Jahre 1905 auf 26 Teilnehmer und 10 Teil-
nehmerinnen.
Die Brennereisqjiule des Vereins der Spiritus-Fabrikanten in
Deutschland zu Berlin verfolgt den Zweck, Brennereibesitzern, Stärkefabrikanten,
Brenn- und Stärkemeistern und Landwirteu Gelegenheit zu geben, sich auf dem
Gebiete des Brennerei wesens und der Stärkefabrikation weiter auszubilden, ins-
besondere auch sich in der Behandlung der Maschinen und der Benutzung der
Kontrollapparate für den Brennereibotrieb zu vervollkommnen.
Die Anstalt ist ein Unternehmen des Vereins der Spiritus-Fabrikanten in
Deutschland, verbunden (seit 1889) mit dem Verein der Stärke- Interessenten in
Deutschland.
Sie wurde am 1. Juli 1876 eröffnet.
Der Zweck der Brauerschule des Vereins „Versuchs- und Lehr-
anstalt für Brauerei in Berlin“ ist der Betrieb einer kleinen Brauerei als
Lehr- und Demonstrationsmittel und zur Ausbildung von Brauereitechnikern höheren
und niederen Grades, sowie die Anstellung von Versuchen zur Prüfung neuer
Apparate und Methoden der Brauerei.
Die Anstalt ist ein Unternehmen des Vereins „Versuchs- und Lehranstalt
für Brauerei“.
Sie wurde am 1. Mai 1899 eröffnet.
9. Imkerschulen.
Die Imkerschulen haben die Aufgabe, Imkern usw. Gelegenheit zu geben,
sich in allen Teilen der rationellen Bienenzucht theoretisch und praktisch auszubilden.
Es gibt deren 2, die im Jahre 1905 von 39 Schülern besucht wurden.
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Landwirtschaftliches Unterrichts- und Versuchs wesen.
io. Fnrstlehrlingsscliulen.
Die 5 Forstlehrlingsschulen haben den Zweck, jungen Leuten, welche sich
für die unteren Stellen des königlichen Forstdienstes ausbilden wolle», die regulativ*
inässige Lehr/eit ganz oder teilweise zu ersetzen.
Im Jahre 1905 stellte sich der Besuch auf 212 Schüler.’
11. Landwirtschaftlich-technische Anstalten und Uuterrichts-
und Spezialkurse.
Daneben finden sich noch eine Reihe landwirtschaftlich-technische Anstalten
und Unterrichtskurse aller Art über Buchführung, Acker- und Wiesenbau, Tier-
zucht, Obst-, Garten- und Gemüsebau, Obstverwertung, Weinbau und Kellerwirtschaft,
Haushaltung, Brennerei, Molkerei usw. Von letzteren sind besonders die von den
höheren landwirtschaftlichen Lehranstalten für praktische Landwirte eingerichteten
bemerkenswert. Zum grossen Teil ist jetzt die Durchführung dieser Kurse auf die
LamlwirtschafUkammern übergegangen. Sie werden in der zweiten Hälfte des
Wintersemesters alljährlich oder ein Jahr um das andere abgehalteu. Solange diese
Kurse genügend Vorgebildete mit den neueren Errungenschaften vertraut machen,
wirken sie auf jeden Fall günstig, die Wirkung kann aber bei ungenügend Vor*
gebildoten sehr zweifelhaft sein.
12. Wanderlehrer.
Neben den Direktoren und Lehrern der landwirtschaftlichen Schulen und
den Beamten der Landwirtschaftskammern wirken noch besonders augestellte
Wanderlehrer, die die Aufgabe haben, durch Vorträge während des gauzeu Jahres
aufklärend und fördernd zu wirken, Diingungs- und Anbauversuche anzuregeu und
zu überwachen. Gerade durch die Anschauung des Erfolges rationeller Mai'simhmen
kann ihre Wirksamkeit hervorragend sein. Alles in allem sind gegenwärtig weit
über 200 Wanderlehrer tätig.
VI. Die landwirtschaftlichen kontroll- und Versuchsstationen.
Die Versuchs- und Kontrollstatiouen,1) deren Errichtung und Entwicklung
bis zum Jahre 1869 in Bd. III, S. 553 und folgende dargestellt ist, übten besonders
seit den siebziger Jahren einen grossen Einfluss auf die landwirtschaftliche Technik
aus. Da die Vorwendung der käuflichen Dünger- und Futtermittel gerade seit
1870 einen ungeahnten Umfang angenommen hat, war eiue Überwachung des
Handels in diesen Artikeln nötig, weil der einzelne Landwirt, und sei er noch so
gut vorbereitet für sein Fach, nicht in der Lage ist, die einschlägigen Analysen,
deren Methoden Veränderungen unterworfen sind, auszuführen. Gerade durch die
dauernde Kontrolle der Stationen sind gegenwärtig die Missbrauche des Handels
fast vollkommen geschwunden. Der dem kaufenden Landwirt garantierte Gehalt der
*) Yergl. dazu die Landwirtschaftlichen Versuchs-Stationen Bd. XXII, Entwicklung
und Tätigkeit der land- und forstwirtschaftlichen Versuchsstationen in den ersten 25 Jahren
ihrer Tätigkeit. Berlin 1877. ~- E. Sierig, Das landwirtschaftliche Versuchswesen in
Deutschland. Berlin 1905.
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Landwirtschaftliches Unterrichts- und Versuchswesen.
641
wertvollen Bestandteile muss geliefert werden, wenn nicht ein entsprechender Abzug
erfolgen soll.
Die Kontrolltätigkeit erstreckte sich zunächst nur auf die Düngemittel. Die
Samenkontrolle gelangte zuerst in Tharandt, die Futtermittelkontrolle seit 1876 an
verschiedenen Stationen zur Ausführung. Bis Anfang der achtziger Jahre bezog
sich die Futtorkontrolle nur auf den Nährstoffgehalt, seitdem wurde daneben die
mikroskopische Untersuchung ausgebildet und zur Anwendung gebracht. Aus
diesen Bedürfnissen heraus hat sich gerade in den siebziger Jahren die Zahl der
Versuchsstationen bedeutend vermehrt.
Wie sehr die Zahl der ausgeführteu Analysen an den preussischeu Kontroll-
stationen gestiegen ist, zeigt sich bei einem Vergleich zwischen den Jahren 1892
und 1900. Iin erstgenannten Jahre wurden 65223, im letztgenannten 248226 aus-
geführt. £b hatte sich mithin die Zahl der Analysen in diesen wenigen Jahren
vervierfacht.
Die Kontrollstationen führen die Untersuchungen gegen Gebühren aus,
infolgedessen arbeiten wenigstens die grosseren unter ihnen mit Überschüssen und
bedürfen keiner finanziellen Unterstützung. Da au der Arbeit der Kontrollstatiouen
die landwirtschaftlichen Vereine das grösste Interesse haben, haben zumeist die
Landwirtschaftskammern die Kontrollstationen übernommen.
Eine weitere Bedeutung bat die Mehrzahl der Versuchsstationen in jüngster
Zeit noch damit erhalten, dass sio an der Ausbildung von Nahrungsmittelchoraikern
mitwirken. Schon früher wurden die Versuchsstationen häufig mit der Unter-
suchung von Nahrungsmitteln, wie Milch, Butter, Wein, Obstfabrikate, beauftragt.
Nach dem Reichsgesetz vom 14. Mai 1879, betreffend den Verkehr mit Nahrungs-
mitteln und Gebrauchsgegeustäuden, kann die im Gesetz vorgesehene chemisch-
technische Kontrolle nur von Personen vorgenommen werden, die den Befähigungs-
nachweis von der Landeshehörde erhalten haben. Die Leiter der meisten
Versuchsstationen, die den Befähigungsnachweis haben, buben die Berechtigung,
Nahrungsmittelcliomiker auszubilden. Die au den Versuchsstationen verbrachte Zeit
wird den Bewerbern- als Ausbildungszeit angerechnet.
Die Tätigkeit der Versuchsstationen, die zumeist mit den Kontrollstatiouen
verbunden zu sein pHegen, ist eine rein wissenschaftliche und forschende. Auf
allen Gebieten des landwirtschaftlichen Betriebes sowohl der Pflanzen- und Tier-
ernährung, als auch der Bodenkunde und der Dungerlehre haben sie außergewöhn-
liche Erfolge errungen, und jo mehr neue Fragen in der Landwirtscliaftswissenscbaft
aufgetaucht sind, desto grösser sind ihre Aufgaben geworden. Infolge ihrer rein
wissenschaftlichen Tätigkeit sind allen landwirtschaftlichen Universitätsinstituten
und landwirtschaftlichen Hochschulen Versuchsstationen »»geschlossen und, wie
erwähnt, ebenso den Kontrollstatiouen. Die Verbindung zwischen Kontroll- und
Versuchsstationen ist insofern vou Vorteil, als ihre Leiter mit den praktischen
Bedürfnissen besser in Fühlung bleiben und nicht in mechanischer Tätigkeit
erstarren, was leicht der Fall ist, wenn sie nur der Koutrollstatiou verstehe».
Einzelne Stationen sind zur Erforschung von Soiidergchieten gegründet, so
z. B. Breslau, Kiel, Aremlsee zur Lösung von Fragen auf dem Gebiete der
Meltzen, Boden des preuss. Staates. VIII. 41
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Landwirtschaftliches Unterricht»- und Versnehsweaen.
Agrikulturbotanik, der Samonkunde und des Sainenliandols : Halle für die Erforschung
und Bekämpfung von 1‘flnnzenkrankheiten; Prnskau, Kiel, Hameln, Kleinhof-Tapiau
und Wreechen für Molkereiwesen; Berlin besitzt je eine Station für Gärungsgewerlte,
Brauerei und Getreideverarbeitung; Geisenheim für Weinbau und Weiubereitung.
Brei Versuchsstationen, Halle, Posen und Königsberg, sind mit Versuchs-
wirtschaften verbunden. Max Maercker, der verdienstvolle Leiter der Hallescheu
Versuchsstation hatte die Vorzüge dieser Vereinigung in den Vereinigten Staaten
von Nordamerika kennen gelernt und bemüht« sich, der ihm unterstellten Versuchs-
station ein Versuchsgut anzugliedern. Bas Landwirtschaftsministerium bewilligte
ihm die Mittel dazu, und seit dem i. Oktober 1895 ist die Versuchswirtscbaft Lauch-
städt (51 1m) der Versuchsstation Halle überwiesen; diesem Vorbild folgend wurde
im Jahre 1900 das Versuchsgut Pentkowo (58,31 ha) für Posen und im Jahre
1901 Waldgarten für Königsberg eingerichtet. Bromberg wurde das Versuchsgut
Moschein überwiesen.
Die Aufsicht über die Versuchsstationen führt gewöhnlich ein Kuratorium,
das sich bei den an die Landwirtschaftskammern angeschlossenen Stationen in der
Hegel aus einigen praktischen Landwirten, dem Birektor der Kammer und dem
Vorsteher der Versuchsstation zusammensetzt. Bie mit einer landwirtschaftlichen
Hochschule verbundenen Versuchsstationen unterstehen dem Birektor des Instituts.
Seit 1863 fanden regelmässige „Wauderversammlungen deutscher Agrikultur-
chemiker, Physiologen und Vorstände der Versuchsstationen“ statt, um die Vor-
steher der Versuchsstationen miteinander in Berührung zu bringen. Im Jahre 1872
wurdon diese Zusammenkünfte den Versammlungen deutscher Naturforscher und
Ärzte als „Sektion für Agrikulturchemie“ augegliedert. Seit 1876 führt die
Sektion die Bezeichnung „Sektion für landwirtschaftliche V orsuchsstationen“.
Banebeu besteht, um innere organisatorische Angelegenheiten zu erledigen, der im
Jahre 1888 gegründete „Verband der deutschen landwirtschaftlichen
Versuchsstationen“, dessen Zweck „die gemeinsame Förderung der Angelegen-
heiten und Aufgaben dieser Anstalten auf wirtschaftlichem und praktischem
Gebiet«, insbesondere auch die Vereinbarung eines tunlichst einheitlichen Vorgehens
in der Untersuchung bezw. der Kontrolle der Güngemittel, Futtermittel, Saatwaren
und sonstiger landwirtschaftlicher wichtiger Gegenstände“ ist. Offizielles Organ des
Verbandes sind die „Landwirtschaftlichen Versuchs-Stationen“, Verlag von Paul Parey
in Berlin.
Seit 1901 hat sich von dem Vorhand eine zweite Organisation abgesondert
„Bie Vereinigung der landwirtschaftlichen Versuchsstationen“, deren Organ „Bie
Mitteilungen der Vereinigung deutscher landwirtschaftlicher Versuchsstationen“ sind.
In Thiels Landwirtschaftlichen Jahrbüchern erscheinen regelmässig Berichte über
die Tätigkeit der Versuchsstationen.
Bie folgende Zusammenstellung über Gründung, Untersucbungsgebiete und
Etat der einzelnen landwirtschaftlichen Versuchs- und Kontrollstationeu und agri-
kulturchemischen Laboratorien, provinzweise geordnet, ist der von Friedrich
Nobbe in Mentzel und v. Lengerkos landwirtschaftlichem Kulcnder, Teil 1, ver-
fassten Aufstellung entnommen.
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Landwirtschaftliches Unterrichts- und Versuch» wesen.
643
1. Provinz Ostpreussen.
1. Landwirtschaftliche Kontrollstation zu Insterburg. Gegründet 1857 vom
landwirtschaftlichen Zentralverein für Litauen und Masuren für Düngungsversuche,
Untersuchungen von Dünge- und Futtermitteln und Samen; amtliche Kontrolle von
Nahrung«- und Genussmitteln. Einnahmen: 14800 Mk. (von der Provinz 2000 Mk.,
vom Zentralverein 800 Mk., durch Analysen ca. 12000 Mk.).
2. Landwirtschaftliche Versuchsstation zu Königsberg i. Pr. Gegründet 1875
durch den ostpreussischen landwirtschaftlichen Zentralverein für wissenschaftliche
Arbeiten und Kontrolle über Dünge- und Futtermittel und Saatwaren, seit 1907
Institut der Landwirtschaftskammer für die Provinz. Subventionen: 60000 Mk.
(5000 Mk. vom Staate, 2000 Mk. von der Provinz und ca. 53000 Mk. durch Analysen).
3. Milchwirtschaft! iches Laboratorium am landwirtschaftlichen Institut der
Universität Königsberg i. Pr. Gegründet 1887 für Molkerei- und tierphysiologische
Versuche.
4. Die Abteilung für Pflanzenbau des landwirtschaftlichen Instituts der Uni-
versität Königsberg i. Pr. ist mit Laboratorien für pflauzenzüchterische, bodenkund-
liche und bakteriologische Arbeiten, mit landwirtschaftlich-botanischen und maschinen-
technischen Sammlungen und mit einem Auditorium ausgestattet. Zu ihr gehört
forner ein Vegetationshaus und ein 1/2 ha grosser landwirtschaftlich-botanischer
Garten. Die Abteilung dient vorzugsweise der Sortenzüchtung und -prüfung unter
Berücksichtigung ostpreussischer Verhältnisse und wissenschaftlichen Arbeiten auf
dem Gebiete der Bodenkunde.
5. Abteilung flir Pflanzenpathologie des landwirtschaftlichen Instituts der
Universität Königsberg i. Pr. mit einem 4 ha grossen Versuchsfelde und kleinem
Vegetationshause.
6. Das agrikulturchemische Institut der Universität Königsberg i. Pr., über
das sich die näheren Angaben auf S. 617 finden.
7. Versuchsstation für Molkerei zu Kleinhof-Tapmu. Gegründet von dem
Königl. Ministerium für Landwirtschaft, der Provinz Ostpreussen und den 3 land-
wirtschaftlichen Zentralvereiuen für Litauen und die Provinz Ost- und Westpreussen.
Eröffnet nm 1. Mai 1887 als Versuchsmolkerei, zur Versuchsstation erweitert am
1. Januar 1893. Seit 1. April 1907 Institut der Landwirtschaftskammer.
2. Provinz Westpreussen.
8. Landwirtschaftliche Versuchs- und Samenkontndlstation zu Danzig. Ge-
gründet 1877 durch den Zentralverein westpreussischer Landwirte für Kontrolle
und wissenschaftliche Arbeiten; gegenwärtig Institut der Landwirtscliaftskam 111er für
Westpreussen. Subventionen: 36280 Mk. (vom Staut 10050 Mk., von der Provinz
4300 Mk. und aus Houorarunulysen usw. 21930 Mk.).
3. Provinz Pommern.
9. Agrikulturchemische Versuchs- und Samenkontndlstation der Landwirt-
schaftskammor für die Provinz Pommern zu Köslin. Gegründet 1863 von der
pommerschen ökonomischen Gesellschaft für Pilanzenphysiolugie und Bodenkunde
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Landwirtschaftliches Unterrichts- und Versuchs wesen.
zu Regenwalde, 1893 nach Köslin verlegt. Einnahmen: 55900 Ult. (vom Staat
6700 Mk., von der Provinz 1200 Mh\, von der Lundwirtschaftsknmmer 3000 Mk.,
aus Honuraninalysen ca. 45 000 Mk.). Der Versuchsstation ist seit 1903 eiue Feld-
versuchswirtschaft von 9 ha in Stargard angegliedert.
4. Provinz Posen.
10. Landwirtschaftliche Versuchsstation der Landwirtschaftskammer für die Pro-
vinz Posen. Errichtet 1877 in der Stadt Posen durch Vereinigung der früheren Versuchs-
stationen zu Kuschen (begründet 1861) und zu Brumberg (begründet 1873). Für
Untersuchungen über Tierernährung, landwirtschaftliche Nebengewerbe und Pflanzen-
bau, Kontrolle über Düngemittel, Futtermittel und Saatwaren. Das Kuratorium ist
vom Vorstand der Landwirtschaftskammer gewählt. Einnahmen: 74128 Mk. Ver-
suchsgut Pentkowo, Einnahmen: 55286 Mk. Der Station ist die Leitung des Ver-
suchsgutes Pentkowo übertragen.
11. Agrikulturche misch -bakteriologische Abteilung des Kaiser Wilhelms-
Instituts für Landwirtschaft in Bromberg. Errichtet 1906 durch das landwirtschaft-
liche Ministerium. Für Forschungen über Tierernährung, landwirtschaftliche Neben-
gewerhe, Pflanzenzüchtung, Düngung, Bodenhakteriologie. Verbunden sind hiermit
das Versuchsgut Mocheln bei Bromberg, ein Vegetationshaus und Versuclisfelder in
Bromberg. Das Kuratorium ist vom Minister für Landwirtschaft berufen.
5. Provinz Schlesien.
12. Landwirtschaftliche Versuchs- und Kontrollstation zu Breslau. Ge-
gründet 1856 vom landwirtschaftlichen Zentralverein der Provinz Schlesien in
ida-Marieuhütte, 1877 nach Breslau verlegt. Die Anstalt gehört zum Hessort
der Landwirtschaftskammer für die Provinz Schlesien und besitzt im eigenen
Gebäude ein vollständig eingerichtetes Laboratorium für wissenschaftliche Unter-
suchungen über Tier- und Pflanzenernährung, Kontrolle von Dünge- und Futter-
mitteln, sowie eine in Rosenthal hei Breslau gelegene Vegetationsstation. Etat fiir 1907
stellt sich in Einnahme und Ausgabe 85150 Mk. Das Kuratorium bilden: 1 Vertreter
der allgemeinen Chemie an der Universität, 2 praktische Landwirte, der General-
sekretär der Landwirtschaftskummer und der Stationsleiter. An die Statiou ist der
Wetterdienst in der Provinz augeschlossen, deren Leiter den Charakter eines Ab-
teilungsvorstehers hat. Die Station besitzt die Berechtigung zur Ausbildung von
Nahrungsmittelchemikeru.
13. Agrikulturchemisches und bakteriologisches Institut der Universität zu
Breslau. Gegründet 1869 als tierphysiologische Versuchsstation zu Proskau; 1881
nach Breslau verlegt; 1898 zu dem jetzigen Institut für chemische und bakterio-
logische Arbeiten erweitert. Laboratorium, Versuchsstall uud Vegetationsstation
sind vorhanden. Die Subvention beträgt 61000 Mk. (für sächliche Ausgaben).
14. Agrikultur- botanische Versuchs- und Samenkontrollstation der Landwirt -
schaftskammer für die Provinz (1905 von letzterer übernommen) in Breslau. Er-
richtet 1875 von dem landwirtschaftlichen Verein zu Breslau. Die staatliche Sub-
vention stellt sich auf 2000 Mk. Die Station bestellt aus 2 Abteilungen: 1. für Samen-
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Landwirtschaftliches Unterrichts- und Versuchs wesen.
645
kontrollo (jährlich ca. 4000 Samenprüfungen), 2. für Pfhinzcnkrnnkheiton bezw
Pflanzenschutz. Das Kuratorium bilden: 1 Vertreter der allgemeinen Botanik an
der Universität, 2 praktische Landwirte, der Generalsekretär der Landwirtschafts-
kammer und der Stationsleiter.
15. Pflanzenphysiologische Versuchsstation des Konigl. Pomologischen Instituts
zu Proskau für Chemie und Physiologie, besonders der Obstbäume, und gärtnerische
Kulturpflanzen. Gegründet 1873 vom Staate, Einnahmen: die Versuchsstation
wird vom Staate unterhalten. Für das Versuch s wesen sind 2150 Mk. ausgeworfen.
Diensträume, Beleuchtung, Hoizung, Bibliothek, Besoldung der Leiter, Assistenten usw.
werden vom pomologischen Institut gestellt.
16. Milch wirtschaftliches Institut zu Proskau. Gegründet 1878 vom landwirt-
schaftlichen Zentralverein für Schlesien für wissenschaftliche und praktische Arbeiten
im Laboratorium und in der Versuchsmolkerci, Unterrichtskurse, Auskunft und
Vereinsvorträge auf dem Gebiete des Molkereiwesens. Subvention: 11600 Mk.
(5700 Mk. vom »Staate, 5900 Mk. vom Provinzial- Landtage). Das Institutsgebäude
ist fiskalisch. Das Kuratorium besteht aus 5 Mitgliedern. Dio Anstalt besitzt unter
anderem eine Sammlung von Plänen, Modellen, Apparaten und eine vollständig ein-
gerichtete Molkerei, der ein Käsor vorsteht, und in welcher täglich ca. 500 — 700 1
Milch auf Butter und Käse verarbeitet werden.
6. Provinz Brandenburg.
17. Institut für Gärungsgewerbe zu Berlin N., »Seestrasse, mit 11 Abteilungen,
die auf S. 623 aufgeführt sind.
18. Landwirtschaftliche Versuchsstation zu Berlin, Invalidenstr. 42 (früher in
Dahme, seit 1905 hierher verlegt). Gegründet 1857 durch Landwirte des Jüter-
bog- Lucken walder Kreises. Am 1. Juli 1889 übernommen vom landwirtschaftlichen
Provinzial verein, 1897 von der Landwirtschaftskammer für dio Mark Brandenburg
und die Niederlausitz; seit 1905 zugleich Institut für Versuchswesen und Bakterio-
logie an der Konigl. landwirtschaftlichen Hochschule. Subventionen: 40104 Mk.
(vom Staat 27704 Mk. [von der Kammer 12400 Mk.], 28000 Mk. durch Honorar-
aualysen). Die Station ist hauptsächlich für pflanzenphysiologische Arbeiten be-
stimmt, beschäftigt sich aber auch mit anderen Fragen und führt sogen. Honorar-
analysen von Düngemitteln, Futterstoffen, Sämereien usw. aus. Die oberste Leitung
hat das Ilauptdirektoriura der Landwirtschaftskammer.
19. Die bisherige Versuchsanstalt dos Verbandes deutscher Müller an der
Königl. landwirtschaftlichen Hochschule zu Berlin ist am 1. April 1907 aufgehoben
und ist dafür die Versuchsanstalt für Getreideverarbeitung G. m. b. H. zu Berlin N.,
Seestrasse 4, ins Leben getreten. Sie wird beaufsichtigt und erhält Zuschüsse vom
Reich und von Preussen. Die Gesellschafter sind dio 13 preussischcn Landwirt-
schaftskammern und der Verband deutscher Müller in Berlin. Der Zentralvorband
der Bäckerinnung Germanin in Berlin ist im Aufsichtsrat vertreten.
7. Provinz Schleswig-Holstein.
20. Landwirtschaftliche Versuchsstation dor Landwirtschaftskammer für die
Provinz Schleswig- Holstein zu Kiel. Gegründet 1870 von dem Schleswig-Holstein-
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Landwirtschaftliches Unterrichts- und Versnchswesen.
sehen landwirtschaftlichen Genossenschaftsvorein; reorganisiert und erweitert 1877,
umfasst 4 Abteilungen: I. Agrikulturohemische Versuchsstation. Kontrolle über
Düngemittel, Futterstoffe, Honoraranalyse. pflanzenphysiologisch -chemisch 6 Unter-
suchungen, Feldversuche. — II. Versuchsstation für Molkereiwesen. Wissenschaft-
liche und praktische Versuche über Milchwirtschaft und Molkereiwesen. Milchwirt-
schaftliche Untersuchnngs- und Lehranstalt. Untersuchungen von Molkereiprodukten
und sonstigen das Mnlkereiwesen betreffenden Gegenständen, Unterrichtserteilung
an Schüler und Hospitanten. 2 Laboratorien; eine modern eingerichtete Ver-
suchs- und Lehrmeierei mit Käserei und grösseren Käselagern; Verarbeitung
von ca. 3000 1 Milch pru Tag. — III, Nahrungsmittel-Untersuohungsamt für
die Provinz Schleswig-Holstein (Abteilung der Landwirtschaftskammer, gegründet
1898). Anstalt im Sinne des § 17 des Nahrungsmittelgesetzes und des § 16 1
der Prüfungsordnung. Einschlägige Untersuchungen für die Polizeibehörden der
Provinz, mit Ausnahme von Altona und Flensburg, sowie für andere Behörden
und Private. — IV. Bakteriologisches Institut für Tierseuchen. Bekämpfung der
Tierseuchen, besonders der Tuberkulose und Kälberruhr. Bakteriologische Unter-
suchung, Herstellung und Versand der verschiedenen Sera gegen Tierseuchen.
Subventionen: Die Bedürfnisse der 4 Abteilungen erfordern 104840 Mk., welche
durch den Staat (16000 Mk.), durch die Provinz (10000 Mk.) und durch Kontroll-
und Honoraranalysen (bezw. 33000, 13500, 35000, 14300 Mk.) teilweise ge-
deckt worden.
21. Samenkontrollstation zu Kiel, in Verbindung mit dem landwirtschaftlichen
Institut daselbst. Subvention: 300 Mk. von der Landwirtschaftskammer. Die Aus-
gaben werden von dem wechselnden Analysenhonorar bestritten.
8. Provinz Hannover.
22. Landwirtschaftliche Versuchsstation zu Göttingen. Gegründet zu Weende
1857 von der Künigl. Landwirtschafts-Gesellschaft zu Celle, unter Mitwirkung des
Staates, für Versuche über Ernährung der landwirtschaftlichen Haustiere. Hoch
Göttingen verlegt 1874. Subventionen: zgoooMk. vom Staate und Bäumlichkeiten
(Wohnung des technischen Vorstandes usw.). Pettenkoferscher Respirations-
apparat, Ställe für Rindvieh, Schafe und Schweine usw.
23. Agrikulturchemisches Laboratorium der Universität Göttingen. Ge-
gründet 1872 — 1875 vom Staate.
24. Das Versuchsfeld der Universität Göttingen.
25. Landwirtschaftliche Versuchsstation zu llildesheim. Gegründet 1870 vom
laud- und forstwirtschaftlichen Hauptverein Hildesheim, seit 1878 Institut der König!.
Landwirtschafts-Gesellschaft zu Celle und seit Juni 1899 der Landwirtsehnftakunimer
für die Provinz Hannover.
I. Landwirtschaftliche Abteilung. Für Kontrolle von Dünge- und Futter-
mitteln und Sämereien; technisch-analytische Untersuchungen. Versuche für land-
wirtschaftliche Technik. Düngungsvorsuche.
II. Nahrungsmittel - Untersuchungsamt für den Regierungsbezirk Hildesheim.
Öffentliche Anstalt zur Untersuchung von Nabruugs- und Geuussmitteln und Ge-
brauchsgegenständen. Einnahme: 58000 Mk.
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Landwirtschaftliches Unterrichts- nnd Versuchs wesen.
647
26. Versuchsstation der Landwirtschaftskammer für die Provinz Hannover am
milchwirtschuftlichen Iustitut zu Hameln. Gegründet 1893 vom Zentralausachuss
der Künigl. Laudwirtschafts-Gesellschaft zu Celle für selbständige Versuche und für
Milchuntersuchungeu im Literesse Privater, sowie als Auskunftsstation. Subventionen
des milchwirtschaftlichen Instituts: 16500 Mk. (davon aus Honoraranalysen 1000 Mk.).
27. Samenkontrollstation an der Ackerbauschule zu Bremervörde. Gegründet
1876 vom landwirtschaftlichen Provinzialverein für den Regierungsbezirk Stade.
9. Provinz Sachsen.
28. Agrikulturchemische Versuchsstation Halle a. S. der Landwirtschaftskammer
für die Provinz Sachsen und die der Landwirtschaftskammer angeschlossenen Staaten.
Gegründet 1855 in Grosskmehlon, 1859 von da nach Salzmünde, 1865 nach Halle
verlegt. Kuratorium: Die Landwirtschaftskammer. Einnahmen: Vom landwirt-
schaftlichen Ministerium 12000 Mk., von der Landwirtschaftskammer 14000 Mk.,
von der Deutschen Landwirtschafts-Gesellschaft 9000 Mk. Wissenschaftliche Unter-
suchungen über die Tier- und Pilanzenernährung und für die landwirtschaftlichen
Nebengewerbe (ein Teil der für die Versuchstatigkeit erforderlichen Analysen wird
durch die agrikulturchemischo Kontrollstation ausgeführt). 1. Agrikulturchemische
Abteilung. 2. Bakteriologische Abteilung. 3. Versuehswirtschaft Lauchstädt. 1 Hof-
uud 1 Feldaufseher, 24 Arbeiter und Arbeiterinnen; dieselbe umfasst 50 ha Acker
und 5 ha Wiesen, ein Gehöft mit Leutew'ohnungen, Stallungen für Fütterungs- und
Düngerprodukt ions versuche. Jährliche Subvention von dem Künigl. Preussischen
landwirtschaftlichen Ministerium 20000 Mk. 4. Vegetationsstation (der Versuchs-
wirtschaft angegliedert), Zuschuss vom landwirtschaftlichen Ministerium 2000 Mk.
5. Bakteriologisches Versuchsfeld, Zuschuss vom landwirtschaftlichen Ministerium
1500 Mk.
29. Agrikulturchomische Kontrollstation der Landwirtschaftskammer für die
Provinz Sachsen und dio der Landwirtschaftskammer angeschlossenen Staaten zu
Halle a. S. In Verbindung mit der Versuchsstation gegründet 1855 zu Grosskmehlen,
uach Salzmünde verlegt 1859, nach Halle a. S. 1865; seit 1902 getrennt von der
Versuchsstation; Untersuchung uud Bewertung landwirtschaftlicher Vorbrauchs-
stoffe, sowie landwirtschaftlicher und gewerblicher Erzeugnisse, insbesondere Dünge-
mittel, Futtermittel, Milch und Molkereiprodukte, Sämereien, Xahrungs- und Ge-
nussmittel. Subventionen: vom Staat 2000 Mk., von der Provinz 3000 Mk., Summe
der Einnahmen 1 15 000 Mk.
30. Physiologisches Laboratorium, Versuchsfeld und Haustiergarten des land-
wirtschaftlichen Instituts der Universität Halle a. S. Gegründet 1863 — 1865 vom
Künigl. preussischen Kultusministerium. Subventionen: 1200 Mk. (die sonst erforder-
lichen Mittel aus dem Etat dos landwirtschaftlichen Instituts).
31. Versuchsstation für Pflanzenkrankheiten durch die Landwirtschaftskammer
für die Provinz Sachsen zu Hallo a. S., gegründet 1889. Arbeitsfeld: Alle Krank-
heiten landwirtschaftlicher Kulturpflanzen, insbesondere der Zuckerrüben. Ein-
nahmen: 17350 Mk. (vom Staat 5500, von der Landwirtschaftskammer 5500, von
dem Verein der deutschen Zuckerindustrie 5800, Untersuchungsgelder 550 Mk.).
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Laudnirtschaftlicbes Unterrichts- und Versuehsweseu.
32. Koutrullstatinn für Sümereion, verbunden mit der 1875 gegründeten land-
wirtschaftlichen Winterscliule zu Arendsee (Altmark). Die Anstalt wird vuu der
Wintorscliulo untcrhulton.
10. Provinz Hessen-Nassau.
33. Landwirtschaftliche Versuchsstation zu Marburg. Gegründet 1857 zu
Haydau-Altmurscheu (1880 nach Marburg verlegt) von der Laudwirtschaftskammer
für den Regierungsbezirk Cassel. Kontrolle von Düngemitteln, Futterstoßen, Saat-
wnren, Bodenanalyscn. Untersuchung von Milch für Molkereien usw. Wissen-
schaftliche Vegetationsversuche im Glaslmusc zur Ermittelung der Düngerbedürftigkeit
hessischer Bodenarten. Versuche über dio Verwitterung* fall i gk e i t der in Hessen
auftretenden Gesteine. Erforschung der Beziehungen von Bakterien zum Pflanzen-
wachstum usw. Seit 1881 amtliche Untersuchungsstellc für Nahrungsmittel und
Gehrauclisgegenstiinde für den Regierungsbezirk Cassel. Die Statien ist berechtigt
zur Ausbildung von Nahrungsmittelcheinikern. Einnahmen: 65340 Mk. (vom Staate
17400, von den Kommunalständen 3900, von der lauidwirtschaftskammer 5700,
durch Honorarannlvsen 36600 Mk.). Die Laudwirtschaftskammer hat am 22. Januar
1908 die Mittel bewilligt zur Verlegung der Versuchsstation nach Cassel.
34. Versuchsstation zu Wiesbaden. Gegründet 1882 von dem Verein Nassauischer
Land- und Forstwirte für Dünge- und Futtermittelkontrolle und wissenschaftliche
Arbeiten; jetzt Anstalt der Landwirtschaftskammor für den Regierungsbezirk Wies-
baden. Einnahmen: 4900 Mk. (vom Staat 0 2400, aus Kontrollanalysen 2500 Mk.).
35. Pflnnzeupathologische Versuchsstation der Künigl. Lehranstalt für Obst-,
Wein- uml Gartenbau zu Geisenheim a. Rh. Gegründet von dem Künigl. preussischen
landwirtschaftlichen Ministerium. Einnahmen: 6831 Mk. vom Staate.
36. Pflanzcnpliysiülogischo Versuchsstation an der Künigl. Lehranstalt für
Wein-, Obst- und Gartenbau zu Geisenheim a. Rh. Gegründet 1872 von dem
Künigl. preussischen landwirtschaftlichen Ministerium. Seit 1905 vereinigt mit der
wissenschaftlichen Abteilung der Rebenveredlungsstation Geiseuheim-Eibingcn. Ein-
nahmen: 6650 Mk. vom Staate.
37. önochemische Versuchsstation an der Künigl. Lehranstalt für Wein-,
Obst- und Gartenbau zu Geisenheim a. Rh. Gegründet von dem Künigl. preussischen
landwirtschaftlichen Ministerium. Einnahmen 1906: 10430 Mk. (vom Staate 9250,
aus Honoraranalysen 1180 Mk.).
38. Hefereinzuchtstation an der Künigl. Lohranstalt für Obst- und Weinbau
zu Geisenheim a. Rh. Gegründet 1894 mit Unterstützung des Künigl. preussischen
landwirtschaftlichen Ministeriums. Einnahmen: 11 000 Mk.
11. Rheinprovinz.
39. Landwirtschaftliche Versuchsstation zu Bonn. Gegründet 1856 von dem
landwirtschaftlichen Verein für Bheinpreussen. Seit 1898 in 3 Allteilungen ge-
gliedert: I. für Prüfung von Dünger- und Bodenproben; IL von Futtermitteln und
Sämereien ; III. von Milch und Molkereiprodukten. Wissenschaftliche Unter-
suchungen im Interesse der Landwirtschaft. Anskunftstelle über Pflanzenkrauk-
heiten. Einnahmen: 70000 Mk. (von der Provinz 3000, aus eigener Tätigkeit
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Landwirtschaftliches Unterrichts- und Versuchswesen.
649
67000 Mk.). Die Station besitzt die Berechtigung zur Ausbildung vun Nahrungs-
mittelchemikern.
40. Tierphysiologisches Institut dor landwirtschaftlichen Akademie zu Boim-
Poppolsdorf. Erbaut 1901 vom Staat für tiorphysiologische Untersuchungen und
anatomisch-physiologischen Unterricht sowie für Hygiene. Staatliche Betriebsfonds
6550 Mk. und 150 Mk. für die Handbibliothek. Das Institut ist in Verwaltungs-
aiigelegenhoiten der Akademie-Direktion unterstellt. Grosses Kespirations-Kalorimcter,
Stall- und Laboratoriumsrüume für Stoffwechsel-, tierchemisclie und physiologische
Versuche.
41. Institut für Bodenlehre und Pflanzenbau nebst Versuchsfeld der land-
wirtschaftlichen Akademie Bonn-Poppelsdorf. Gegründet 1901. Das Institut hat
eineu Betriebsfonds von ca. 13000 Mk. sowie einen Besohlungsfoiids für Assistenten
und Hilfskräfte von rund 6000 Mk. (Beleuchtungs-, Heiznngs-, Bureau- und
Bililiothekaufwand aus Mitteln der Akademie), besitzt chemisches, botanisches und
bakteriologisches Laboratorium, Scheune, Lagerräume, Vegetationshnus, Versuchs-
felder und Wetterwarte. Die Arbeiten erstrecken sich auf das Gosamtgebiet der
landwirtschaftlichen Bodenbenutzung und dos Pflanzenbaues.
42. Landwirtschaftlich-chemische Versuchsstation zu Kempen a. Bh. Gegründet
1883 durch den rheinischen Bauernverein für wissenschaftliche Untersuchungen
und Kontrolle des Handels mit Dünge- und Futtermitteln, Samen usw., Unter-
suchung landwirtschaftlicher Produkte. Einnahmen: 57000 Mk. (von der Provinz
3000, aus Houoraranalysen 54000 Mk.).
12. Provinz Westfalen.
43. Landwirtschaftliche Versuchsstation zu Münster. Gegründet 1871 vom
landwirtschaftlichen Provinzialverein für Westfalen und Lippe für wissenschaftliche
Untersuchungen, Kontrolle der Düngestoffe, Futtermittel und Saatwaren. Ein-
nahmen: 98933 Mk. (vom Staat 14300, durch dio Provinzial- Verwaltung 13300,
Landwirtschaftskammer 4000, Dünger- und Futterstoffkoutrolle 700, Honorar-
unalysen 67833 Mk.).
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Register der
Albert VII 646.
Albert, Werner um! VII 544.
VIII 71. 88. 89. 93. 95.
Aszewski VI 129.
Backhaus VII 619. 678.
Baeyer, A. v. VII 5.
Baldanius VII 683.
Banmbach, v. VI 267,
Beckmann VI 91.
Behagei, 0. VI 11.
ßeheitn-Schwarzbnch VI 137.
Bchmer VII 652.
Behrend VIII 367.
Bening VI 322.
Beyrink Vll 11.
Bibow VII 683.
Bilow, F. v. VI 102.
Bindewald VI 627.
Bitter VIII 596.
Bittmaun, E. VIII 138.
Blaramberg VI 25.
Bleicher VI 616. 617. 618.
Boczek VI 86. 121.
Buch liier VI 87.
Boekh, Richard VI 20.
Biitzow VI 592. 624.
Bukoruy VII 5.
Bolle VII 695.
Borchgrave, Emile de VI 88.
Borght, ran der VIII 205.
Bornhak, C. VI 114.
Boysen VII 565.
Brunner, H. VI 56.
Buchenberger VIII 2.
Buchkoltz VI 119.
Autoren, Gesetze
(Zu Bd. VI, VII, VIII.)
I, Autoren.
BUlow, r. nud Hageniann VI
220.
Bnrnieister, II. VIII 181.
Bnsch, Fd. VI 170.
Biisching VI 85.
Canstein, v. VI 266.
Caron VII 297.
Conrad, J. VI 551. 557. VII
S18.
Crnaius, Heinrich VIII 1.
Delbrück, M. VII 41. VIII
5. 11. 12. 13. 16. 17. 48.
49- 5°-
Diepenbrock VII 410.
Drechsler, Gustav VIII 616.
Dronp VII 298.
Dürigen VII 682.
IHising VI 616.
Dzierzon VII 691.
Edler VII 296.
Effront, J. VII 7.
Elster VI 453. 609.
Engel VI 407. 4«. 455- 479-
592. VIII 8. 9.
Erben VI 86. 168.
Ertl VIII 534.
Evert, O. VI 451,
Fejer VI 88.
Fidlcin, E. VI 147. 155. 165.
Fircks, Frhr. v. VI 21. 605.
617. 625. 630.
Fleischer VII 16. 408. 410. 412.
413. 4Z0. 423.
und Sachen.
Frank, A. B. VII 11. 324.
Fuchs, 0. J. VI 102. 105. 173.
Gauss VII 683.
Geffckeu VIII 542.
Gerlach VIII 624.
Germershausen, A. VIII 138.
Gierke VIII 544.
Glatzel und Sterneberg VI 225.
Goldbeck VII 583. 604.
Gollmert, L. VI 147.
Goltz, von der VIII 396. 411.
Grabein, M VIII 351.
Gravenhorst VII 691.
Greif! V'I 196.
Grossmann, Fr. VI 65. 66. 112.
154. 165. 169. 173. 174.
>75 5*4-
Grünhagen VI 86.
Haannann, A. VIII 147.
Haberlandt VII 695.
Hagen, v., bearb. von Donner
VII 467. 486. 492. 501.
Hager, S. C. VIII 109.
Hnnsen-Zwiitzen VII 564.
Haussen VI 213.
llasselbacb und Kosegarten VI
101.
liecht VI 209. 367. 368. 384.
3«7- 437-
Hecke!, M. v. VIII 24.
Hellriegel und Wilfarth VII 11.
Helmold V'I 99.
Hermes VI 392.
Herter VII 828.
Hirsch, R. VI 65. 325.
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652
Register der Autoren, Gesetze und Sachen.
Hochstetter VII 691.
HofTmann, Joh. Gottfr. VI 20.
lloilrnng, M. VII 324.
Holzapfel VI 65. 320.
Homeyer VI 152 Anm.
llngenberg, A. VII 410. 412.
VIII 542.
Inania, Th. v. VI 59.
Judeich VI 196.
Just VI 304.
Justinus VII 543.
Kaerger VTIII 420.
Kaltenegger VII 547.
Kantzow, Th. VI 170.
Katzenstein, Willy VIII 89.
96. 100. 102. tu.
Kehr, P. VI 83.
Kcintzel, J. VI 93.
Keller VII 543.
Kellner, 0. VII 30. 37. 553.
Hirstein VII 582.
Kleine VII 691.
Knapp VI 241. 276.
Knispel, 0. VII 586. 616. 622.
676.
Knispel nud Wölbliug VII
614. 617.
König VI 336.
Körte VIII 15.
Krhtner VII 547.
Kllhn, J. VII 41. 820. VIII
614.
Knlmert, R. VIII 4.
Kurs, Victor VIII 207. 214.
Kwiatkowsky VII 691.
I.aniprecht VI 59. 62. 63.
Langhans, P. VI 345.
Laurent VII 11.
Lehmann-Berlin VII 522.
Lengerke, von VIII 411.
Lenthe, v. VI 393.
Leonhard, R. VIII 351.
Leske VI 363.
Lette, A. und L, v. Rönne VI
■75-
Liebig VII 549.
Liesegang, E. VI 90 Anui.
Lintner, S. VIII 10. 14. 88.
91- 93- 94- 95-
Lippmann, I)r. Edmund 0. v.
VIII 88. 96. 98. 102. ui.
Lilbe VII 691.
Ludwig, Tb. VI 65.
LOntzel VI 87.
Lydtin VII 547.
Lydtin und Werner VII 547.
642.
Maereker, M. VII 15. 324.
VIII 7.' 11.
Maier-Bode, Fr. und C. Neu-
tnann VIII 351.
Mannich VIII 165. 169.
Marcand, E. VII 410. 411. 413.
Marienburg, Fr. VI 93.
Marpmaun VII 14.
Martiny, Benno VIII 361.
Meier, E. V. VI 75.
Meitzen, August VI 3. 53. 97-
98. 172. 451. 468. VIU 247.
375- 387.
Mentzel und t. Lengerke VII
39. 580. VIII 568. 569. 599.
612. 614. 642.
Middendorf!, A. v. VI 25.
Mitschke-Collande, v. VII 665.
Molisch Vll 20.
Mttller et Wiltvogel VI 159.
Müller, Friedrich VIII 351.
534-
Müller, Traugott VIII 86.
Natbusius, H. v. VI 267. VII
543- 579-
Nathnsius, II. v. und C. v.
Prathen VII 575.
Neumann, C. VIII 351.
Neunianu-Stettin VII 668.
Nicolai VIII 393.
Nobbe VII II. VIII 642.
Oberdieck VII 429.
Öfele VII 683.
Oppenheimer, C. VII 7.
Orth, A. VII 19,
Osius VI 195. 388.
Ostertag VII 782.
Otto VIII 15.
Peltzer VI 351.
Pcrlbach VI toi. 141.
Petersen, J. Vll 686.
Pilet, Otto VIII 365.
Poschinger, v. VI 389.
Pribyl VII 682.
Pufendorf, Ferd. VI 75.
Kadlul!, W. VI 25.
Kakowski, Kasimir v. VI 166.
167.
Reitnann, A. VIII 608.
Richthofen, F. v. VI 6. Anm.
Riedel, A. Fr. VI 107. 117.
119. 154. 159
Rimpan, W. Vll 8t8.
Rimpier VI 335. 338. 479.
Ringklib VI 307.
Rodbertns-Jagetzow, v. VI 459.
Römer VII 683.
1 Könne, v. VI 288.
1 Rüpell, R. VI 84.
Rüpetl, R. und Caro VI 126.
129.
Roth, v. und Meibobm VI 192.
Rümker, v. VII 322.
Ruprecht VI 336.
Saare, 0. VIII 69. 70. 73. 75-
76. 81.
Snlfeld VII 408.
Salings VI 392.
Saur, M. VI 75.
Schenk VI 181.
Scbeplitz VI t73-
Schlitte VI 201. 266. 270. 271.
Schlözer, A. L. VI 88.
Schmekel, A. VII 303. 325.
Schtnid und Kleine VII 691.
Schmidt, Georg VII 7S9.
Schmoller VI 333.
Schneider VI 268.
Schroeter VII 789.
Schnitze VII 565. 683.
Schumacher, H. VIII 207.
Scbwartz, v. und Krocker VII
593- 6«3-
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Register der Antoren, Gesetze and Sachen.
«53
Schwarzwalder VIII 15.
Schweikart, S. VI 130.
Schwerin, v. VI 336. 358.
Senkel, W. VIII 363.
Sering, M. VI 65. 336. 337.
343- 35«- 36i- 4*4- 5'4-
Settegast, H. VII 543. 547.
Sierig, E. VIII 640.
Süchting, Edumnd VIII $43.
Sombart VI 338.
Spangenberg VI 221.
Sparr, Karl 539.
Spee, Grf. v. VI 65. 71.
Steinbrllck, C. VIII 378.
Stenzei, G. A. VI 98. 147.
>57-
Stoklasa VII 16.
Stüve VIII 402. 403.
Stutzer VII 30.
Syropher VIII 218.
Tentsch nnd Firnhaber VI 88.
Thaer, Albrecht VIII 428.
Thiel, H. VI 338. VII 548.
VIII 5. 86. 569. 599. 613. 614.
621. 624.
Tolkmitt VIII 246.
Tschoppe nnd Stenzei VI 83.
91. 93. 94. 123. 124. 126.
■53- '57- >60. 161. 168.
Twieaselmann, H. VIII 608.
Ulrich, F. VIII 205.
Vibrans, C. Vll 820.
Viebalm VII 582.
Völlscbau VII 682.
Vogel VII 691.
Voigt VI 162.
Wächter, M. VIII 147.
Waitz, G. VI 56.
Waldhecker VI 343. 356.
| Warnkönig, L. A. VI 89.
Weckherlin VII 543.
Wegener VI 394.
Werner VII 547. 575. 654.
Werner nnd Albert VII 544.
VIII 71. 88. 89. 90. 91. 93. 95.
Wilda VIII 544.
Wilhelm; VI 183.
Willems, F. F. VI 89.
Wissmann VI 185.
Wittich, Wern. VI 72. 74, 20s.
Wittmack VIII 621.
Wülbling und Kuispel VII 583.
588. 591. 592. 602. 605. 609.
Woclky und Saage VI 116.
Wohlbrück VI «58.
Wolff, E. VII 33.
Wygodzinski VIII 531.
Zimmermanu, Fr. VI 93.
; Zuntz Vll 552.
II. Gesetze und
1700 -1NOO.
Landtagsabschied für das Herzogtum I.auenbnrg,
VerkoppelnngBgesetzgebnng, 15. September
1702 VI 221.
Verordnung für das Herzogtum Lanenbnrg, die
Versetzung der Bauern betr., 14 /25. März
1727 VI 221.
Königliche Resolution über Niederlegung der
Domänen zu Erbverpachtnng unter Freikanf
der Hauern in Schleswig-Holstein, 15. August
1763 VII 217.
Verordnung für das Herzogtum Schleswig, betr.
Beförderung der Einkoppelting, 10. Februar
1766 VI 214.
Verordnung für Schleswig-Holstein über Er-
leichterung der Einkoppelungen, 26. Januar
1770 VI 214.
Patent für Schleswig-Holstein, Ausdehnung der
Verkoppelung auf die im Gemenge liegenden
adeligen Unterthaneu, 5. Juli 1771 VI 215.
Verordnung des Fürsten Wilhelm von Nassait-
Oranien über Zusammenlegung der Äcker,
2. Mai 17S4 VI tSt.
Verordnungen.
1N00-18I0.
Lüneburgische Genieinhcitsteilungs -Ordnung,
25. Juni 1802 VI 200.
Verordnung über Aufhebung der Leibeigenschaft
in Schleswig-Holstein, 19. Dezember 1804
VI 218.
Verordnung für die Bewirtschaftung der Ilau-
berge im Herzogtum Nassau, 3. Juli 1S05
VI 246.
Dienstordnung für Schleswig-Holstein, 11. Juli
1805 VI 219.
Edikt, betr. Bauernhöfe, 9. Oktober 1807 VIII 395.
Herzogi. Nassauisches Edikt über die Aufhebung
der Leibeigenschaft, 1. Januar 1S08 VI 187.
1810-1820.
Gesetz über Aufhebung der Leibeigenschaft für
das Amt Hessen-Homburg, 25. Mai 181 1 VI 198.
Edikt, betr. Regulierung der gutsherrlichen nnd
bäuerlichen Verhältnisse, 14. September 1S11
VIII 395-
Herzog). Nassauisches Edikt Uber die Steuer-
reform, 3. September 1812 VI 187.
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654
Register der Autoren, Gesetze nnd Sachen.
Kulturedikt für das Herzogtum Nassau, ketr.
Weideberechtigungen, 7J9. November 181a
VI 181.
Gesetz Uber Gemeiuheitsteilungeu in den Gross-
bcrzogl. -Hessischen, von Preussen 1866 annek-
tierten Gebietsteilen, 7. September 1814 VI 196.
Deklaration, Bauernstellen betr., 19. Mai 1816
VIII 395-
Kabinettsorder, betr. Tierärztliche Hochschule
in Berlin, 9. Juni 1817 VIII 615.
Ilerzogl. Nassauisches Edikt Uber Aufhebung
des Neubruchszehuten, 14. September 1817
VI 188.
VerfnssuiigsurknndedesGrossherzogt ums Hessen,
Aufhebung der Leibeigenschaft in den Domi-
niallanden betr., 17. Dezember 1820 VI 197.
1820 -1830.
Verordnung, betr. Ablesung der Dienste usw.,
7. Juni 1821 VIII 396.
Kabinettsortier, betr. Tierärztliche Hochschule
in Berlin, 21. Dezember 1821 VIII 625.
(iemeinbeitsteilnngsordnnng für das Fürstentum
Osnabrück, 25. Juni 1822 VI 200.
Gesetz Über Bildung der Provinzialstände,
5. Juni 1S23 VI 2S7.
Genieinheitsteilungsordnungen filr Kalenberg,
Gflttingcn nnd Gmbcnhagen, fUr Hildesheini,
Hoya nnd Diepholz, 30. April 1824 VI 200.
Für das Herzogtum Bremen nnd Verden,
26. Juli 1825 VI 200.
Herzogi. Nassauisches Gesetz über die Auf-
hebung der Strassennnterhaltungsdienste,
8. April 1826 VI 188.
Ilerzogl. Nassauische Verordnung Uber Er-
richtung einer Landeskreditkasse und der
Zehntablösungskommission, 29. Jannar 1840
VI 188.
Leibeigenschaft im Grossherzogtnm Hessen in
den standesherrlichen Bezirken in Itenten-
gefalle umgewandelt, 5. Juni 1827 VI 197. '
Verordnung beseitigt den GUtersehluss, Be-
stimmung des Parzellenininiinnms in Alt-
Hessen, 17. Juni 1828 VI 320.
Verordnung des Ilerzogl. Nassauiscben Staats-
ministerinme, die GUterkonsolidation betr., ,
12. September 1829 VI 182.
Verordnung Uber das Parzellenminimnm im
Herzogtnm Nassau, 12. September 1829 VI 320.
Verordnung für das Königreich Hannover über
Ablösung der grund- nnd gutsherrlichen
Lasten und Regulierung der bäuerlichen Ver-
hältnisse, to. November 1830 VI 20s. VIII 40;.
1830— 1840.
Gesetz für die in der Knrhessischen Verfaasnngs-
nrktinde vom 3. Jannar 1832 zugesicherte
Ablösbarkeit der Reallasten, 29. Februar 1832
VI 192.
Kurhessisches Gesetz über die Ablösung der
Grundzinsen, Zehnten, Dienste nnd anderen
Keallasten, gutsherrlichen Natural- und Geld-
abgaben mit verschiedenen Ausnahmen,
23. Juli 1832 VI 193.
Kurhessischea Gesetz über Begründung der
Landeskreditkasse in Kassel, welche die
Kapitalien für die Ablösung lieh, 23. Juli
1832 VI 194.
Reallastenablösungsgesetz für Knrhessen, 23. Juli
1832 VIII 405.
Verordnung über Einführung des Allgem. Land-
rechts für die Verwaltung der Landgemeinden
in der Provinz Sachsen, 31. März 1833 VI 287.
Ablösnngsordnung für das Königreich Hannover,
23. Juli 1833 VI 205.
Die kurhessische Landeskreditkasse hat statt
hypothekarische Eintragung nur gerichtliche
Schuldverschreibungen für die Ablösnngs-
auleihen zu erhalten, 31. Oktober 1833 VI 194.
Kurhessischea Geeetz, betr. die Verkoppelung
der Grundstücke, 28. August 1834 VI 191.
Gemeindeordnnng für Kurhessen, 23. Oktober
1834 VI 311.
Kurhessischea Gesetz über Teilnng der Hnt-
geuieinscliaften, 25. Oktober 1834 VI 19t.
Kurhessisches Gesetz über Beseitigung von
Hindernissen des Acker- und Wiesenbaues,
28. Oktober 1834 VI 191.
Kurhessisches Gesetz über die Ablösung der
Triftabgaben, 2. April 1835 VI 194.
Gemeinheitsteilnngsordnnng für das Herzogtnui
Arenberg-Meppen, Grafschaft Bentheim, Vogt ei
Emsbüren nnd Niedergrafscbaft Lingen,
18. August 1835 VI 200.
Grossberzogl. Hessisches Ablösungsgesetz für
Geld- mul Naturalabgaben, Vermittelung durch
die Staatsschuldentilgnngskasse, 27. Jnni
1836 VI 197.
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Register der Autoren, Gesetze und Sachen.
f>55
Eisenbahngesetz, 3 November 1838 VIII 144.
Verordnung Ober das Parzelleiiiimiimiim im
Herzogtum Nassau, 16. Angust 1839 VI 320.
Herrogi. Nassauisclies Gesetz Ober Ablösung
der Zehnten und anderer Reallasten, 21.
Januar 1840 VI 188.
Landesverfassungsgesetz für Hannover, 6. Au-
gust 1S40 VI 322.
Landeskrediiaustalt für das Königreich Hannover
errichtet, 18. September 1840 VI 20S.
1840-1S50.
Statut der Landeskreditanstalt für Hannover,
18. Mai 1842 VIII 40s.
Gesetz Ihr das Königreich Hannover über das
Auseinaudersetzungsverfahreu, 30. Jnni 1842
VI 2ot. 203.
Gesetz, betr. die Zerteilung von Grundstücken
und die Gründung neuer Ansiedelungen,
3. Januar 184$ VI 319.
Verordnung, Bewässerung betr., 9. Januar 1S45
VIII 600.
Gemeindeordnung für die Rheinprovinz, 23. Jnli
1845 VI 307.
Wiesenordnung für den Kreis Siegen, 28. Ok-
tober 1846 VIII 600.
Herzogi. Nassauisclies Gesetz über Ablösung
aller noch bestehenden Zehnten von land-
wirtschaftlichen Erzengnissen, 24. Dezember
1848 VI 188.
Herzogi. Nassauisclies Gesetz über unentgelt-
liche Aufhebung der Strassennmbaudieuste,
22. Marz 1848 VI 188.
König!. Erlass, Ministerium für Landwirtschaft
betr., 17. April 1848 VIII 567.
Kurhessisches Gesetz Ober Auseinandersetzung
der Lehns-, Meier- nnd sonstigen gutsherr-
lichen Verhältnisse, 26. Angust 1848 VI 194.
Gesetz des Grossherzogtums Hessen Ober Ab-
lösung der den Standesherren zustehenden
Realtasten und ihre Gerichtsbarkeit nud Polizei,
7. Angust 1848 VI 197.
Verfassungsurkunde, 5. Dezember 1848 VI 288.
Verordnung, beseitigt die Patrimonialgerichts-
barkeit, 3. Januar 1849 VI 290.
Gesetz, überträgt die Polizeiverwaltnug den
Gemeindevorstehern, 3. Januar 1849 VI 290.
Herzogi. Nassauisclies Gesetz Uber Umwandlung
der Landeskreditkasse in eine Landesbank,
16. Februar 1849 VI 189.
Herzog). Nassauisclies Gesetz Ober zwangsweise
Ablösung aller Gnindabgabeu nnd GOlten an
Geld, Früchten nnd Wein, 14. April 1849
VI 189.
Gesetz Uber Aufhebung, Verwendung und Ab-
lösung der Weideberechtignngen in den gross-
herzoglicb-bessischen, 1866 von Preitssen an-
nektierten Gebietsteilen, 7. Mai 1849 VI 196.
Gesetz für Hessen-Homburg Uber Ablösung der
noch bestehenden Reallasten, 25. Mai 1849
VI 198.
Gesetz des Grossherzogtnms Hessen Olier Ab-
lösung aller noch bestehenden Reallasten, 3.
Oktober 1S49 VI 197.
Verfassungsurkunde des Staates, 31. Januar
1S50 VI 288.
1850— 1800.
Reallastenablösnngsgesetz, 2. Februar 1 S 5 o V 1 1 1
600.
Gesetz für das Königreich Hannover über Ab-
lösung der markenrichterlichen, holzgericht-
lichen und markeuherrlicheu Berechtigungen,
13. Februar 1850 VI 207.
Kreis-, Bezirks- und Provinztalordnung. 11. März
1850 VI 290.
Gemelndeordnnug, 12. März 1S50 VI 289.
Reallaslcnablösnngsgesetze, 2, Mai 1850 VIII 396.
Kurhessisches Gesetz Olier Ablösung der noch
bestehenden Grundlasten, Erbleilien und Rolt-
zinsen, 20. Jnli 1850 VI 19;.
Gemeinheitsteilnngsordnung flir die Rhein-
provinz, 19. Mai 1851 VI 224.
Gesetz Uber die Ablösung der Weidcrechtc auf
den bayerischen Gebietsteifen, 28. Mai 1852
VI 199.
Verordnung des Herzogi. Naasauischen Staats-
ministeriums Ober die Oflterreguliemng,
22. März 1852 VI 185.
Gesetz Uber die Bildung der ersteu Kammer,
7. Mai 1853 VI 29t.
Stfidteordnuug für die östlichen Provinzen,
30. Mai 1853 VI 291.
Patent über Aufhebung der Patrimonialgerichts-
barkeit im Herzogtum Schleswig, 3. Juni 1853
VI 220.
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656
Register der Autoren, Gesetze und Sachen.
Gesetz «her Aufhebung der Gemeinde-, Kreis-,
Bezirks- und Provinzialordnung von 1S50,
*9. November 1853 VI 29t.
Staatsvertrag mit Schwarzburg-Soudershaueen,
Auseinaudersetzungsgescbitftc auf Preussen
übertragen, 9. Dezember 1854 VIII 598.
Gemeindegesetz für Nassau, 26. Juli 1854 VI 31 1.
Staatsvertrag mitSchwarzbnrg-Rudolstadt, Ans-
cinandersetzungsgescbäfte auf I’reussea über-
tragen, 10. Dezember 1855 VIII 598.
Gesetz Ober Ablösung der Weidebgrechtiguugen
auf dem Gebiet der Stadt Frankfurt a. M.,
18. Mürz 1836 VI 199.
Gesetze Uber die Landgemeindeordnungen,
14. April 1856 VI 291.
Gesetz, betr. die Gemeindeverfassung in der
Rbeinproviuz, 15. Mai 1836 VI 307.
Gesetz für das Königreich Hannover über Auf-
hebung der Weideberechtigungen, 8. November
1856 VI 202.
Gesetz Uber Zusammenlegungen in den gross-
lierzogl. hessischen, 1866 vou Preussen annek-
tierten Gebietsteilen, 24. Dezembnr 1857 VI
196. 197.
Gesetz, betr. dritte Erhöhung der Zuckermaterial-
stener, 31. Mai 1838 VIII 96.
1880— 18J0.
Gesetz, betr. die Abiinderung des Gesetzes vom
13. April 1841 Uber den erleichterten Aus-
tausch einzelner Parzellen von Grundstücken,
27. Juni 1860 VI 319.
Gesetz über Umwandlung der Erbpachtungen
in freies Eigentum in Schleswig-Holstein,
16. April 1862 VI 217.
Gesetz zur Verbesserung des Kontrakten- und
Hypothekenwesens im Bezirk des Justizsenates
zu Ehreubreitstein, 2. Februar 1864 VI 228.
Ministerialerlass, das landw. Institut au der
Universität Halle-Wittenberg betr., 14. April
1863 VIII 613.
Ansiedlungsgesetz für Posen und Westprenssen,
26. April 1866 VIII 435.
Gesetz, betr. die privatrechtliche Stellung der
Erwerbs- und Wirtscbaftsgenossenscbaften,
27. März 1867 VIII 534.
Verordnung über Einführung der preussischen
direkten Steuern in Schleswig -Holstein,
28. April 1867 VI 300.
Verordnung verfügt die Aufhebung des Güter-
schlusses in Hanau und Fulda, 13. Mai 1S67
VI 314-
Verordnung Uber die Gemeinheitsteilungen im
früheren KnrfÜrsteutnm Hessen, 13. Mai 1867
VI 248.
Staatsvertrag mit Waldeck-Pjrmont, An-ein-
andersetzungsgescbäfte auf Preussen über-
tragen, 18. Juni 1867 VIII 398.
Verordnung, betr. Gemeinbeitsteilnugen in Han-
nover, 16. Juli 1867 VIII 595.
Verordnung Uber Beseitigung der Patrimonial-
gerichtsbarkeit und den eximierten Gerichts-
stand der Rittergutsbesitzer in Holstein,
20. Juli 1867 VI 300.
Verordnung, Auseinandersetzungsgcschäfte in
Hannover betr., 16. August 1867 V'III 597.
Verordnung beseitigt das Parzellenminimum der
vorher Grossberzoglich und landgTiiflich Hessi-
schen Landesteile, 2. September 1867 VI 321.
Verordnung Uber Woiterbearbeitnng der Konsoli-
dationen im früheren Herzogtum Nassau,
a. September 1867 VI 242.
Verordnung, betr. die Reallastenablösnngen im
früheren Königreich Hannover, 28. September
1867 VI 256.
Prenssisches Schlachthansgesetz, iS. März 1868
VII 784. VIII 356.
Staatsvertrag mit Sachsen-Meiningen, Ausein-
andersetzungsgeschäfte auf Preussen über-
tragen, 18. Juni 1868 VIII 398.
Bnndesgesetz Uber Genossenschaften, 1. Januar
1869 VIII 337.
Bundesgesetz, betr. die privatrechtlicbe Stellung
der Erwerbs- nnd Wirtschaftsgenosscnsehaften
1. Januar 1869 VIII 333.
Gesetz , Auseinandersetzungegescbüfte betr.,
23. Januar 1869 VIII 398.
Gesetz Uber Ablösung der Reallasten in
Hannover, 3. April 1869 V’III 407.
Gesetz Uber Ablösung der uicht fiskalischen
Reallasten im früheren Königreich Hannover,
3. April 1S69 VI 256.
Gesetz lieht im Bezirk des Justizsenats von
Ehreubreitstein sämtliche noch bestehende
partiknlarrechtliche Beschränkungen der Teil-
barkeit anf, 5. April tS6y VI 324.
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Register der Antoren, Gesetze und Sachen.
657
(jesetz über Ablösung der aus Erbpachten, Erh-
ielten und Erbiinsverhäl wissen herrlthrenden
Rechte und Pflichten in Hessen-Nassau, 5. April
1869 VIII 407.
(iemeinheitsteilungsordnnng für den Regierungs-
bezirk Wiesbaden mit Ausnahme des Kreises
Biedenkopf, 5. April 1869 VI 146.
Gesetz über die Erzwingbarkeit der wirtschaft-
lichen Zusammenlegung der Grundstücke im
Bezirk des ehemaligen JuBtizsenats zu Ehrcn-
breitsteiu, 5. April 1869 VI 229.
Gesetz, betr. die Umwandlung des Erbleih-,
Lantlsiedelleih-, Erbzins- und Erbpachtsver-
hiiltnisses in Eigentnm im Regierungsbezirk
Wiesbaden, 5. April 1869 VI 247.
Gesetz, betr. Mafsregeln gegen die Rinderpest,
7. April 1869 VII 755.
Reichsgewcrbcordnung, § 29, § 147, betr, Be-
stimmungen Uber Tierärzte, 21. Juni 1869
VII 742.
Gewerbeordnung, betr. gewerbliche Fortbildungs-
schulen, 21. Juni 1869 VIII 629.
Keichsgesetz, betr. Zuckersteuererhöhung auf
1,60 M. für Poppelzentner Rüben, Bonifikation
von 18,80 bezw. 23 M. für Doppelzentner Roh-
zuckerausfnhr, 26. Juni 1869 VIII 97.
Bundes rate Vorschriften über Prüfung und Appro-
bation der Tierärzte, 25. September 1869
VII 742-
Gesetz über Umwandlung der Landesbank in
eine kommunalstüudischc Anstalt für das
frühere Herzogtum Nassau, 25. Dezember
1869 VI 247.
1870— 18S0.
Gesetz Uber die Grundsteuerveranlagung für die
neuen Provinzen, 11. Februar 1870 VI 300.
Gesetz, betr. die Aufhebungen der Schaum-
burgischen und Knrhessischen MeiergUter in
Hinsicht auf Teilung und Vereinigung unter
Lebenden und von Todeswegen, 21. Februar
1870 VI 324.
Gesetz über Unterstützuugswohnsitz, 6. Juni
1870 VIII 426.
Versailler Scblussprotokoll, 23. November 1870
VIII 438.
Verfassung des deutschen Reichs, Artikel 44
und 45, das Eisenbahnwesen betr., 16. April
1871 VIII 1S1.
Meitzpu, Buden des |vreuBH. Staate*. VIII.
Reallostenablösungsgesetz für den Regierungs-
bezirk Wiesbaden und die früher Grossherzog-
lich Hessischen Landesteile, 15. Januar 1872
VIII 407.
Gesetz, betr. eine Ablösung der Reallasten im
Gebiet des Regierungsbezirks Wiesbaden und
der vormals Grossherzoglich Hessischen Ge-
bietsteile, 15. Febrnar 1872 VI 248.
Gesetz, betr. Gebühren, Reise- und Tagegelder
der Kreistierärzte, 7. Mürz 1872 VII 753.
Gesetz, betr. die Ausdehnung der Gemeiuheits-
teilnngsordnnng vom 7. Juni 1821 auf zwangs-
weise Ausdehnung der Zusammenlegung auf
Grundstücke ohne gemeinschaftliche Be-
nutzung, 2. April 1872 VI 229. 230.
Kabinettsorder, betr. Tierärztliche Hochschule
in Berlin, 27. April 1872 VIII 625.
Veterinärverwaltung an das Laudwirtschafts-
ministerium übertragen. 27. April 1872 VII
74i.
Gesetz, betr. die Ablösung der geistlichen und
Schulinstituten und milden Stiftungen zu-
steheuden Realberechtigungen, 27. April 1872
VII 240.
Gesetz über die Form der Verträge, durch
welche Grundstücke zerteilt werden, 5. Mai
1872 VI 325.
3 Gesetze, a) über Eigeutumserwerb und ding-
liche Belastung desselben, b) die Grnudbuch-
ordnnng, c) die Stempelabgabe für Grnud-
buchanträge, 5. Mai 1872 VI 361.
Künigl. Erlass, betr. Ministerium für Landwirt-
schaft, 27. Mai 1S72 VIII 567.
Gesetz, betr. die Umwandlung des Meier-, Erb-
zins- und Erbpnchtsverliiiltnisses in Eigentum
und die Ablösung der betr. Leistungeu für
das Herzogtums Laucnbnrg, 14. Anglist 1872
VI 260.
Kreisordming für die östlichen Provinzen, 13. De-
zember 1872 VI 292.
Gesetz über Ablösung der Reallasten und Dienste
in Schleswig-Holstein, 3. Januar 1873 VI 258.
VIII 407. 600.
Gesetz, betr. die Gebühren der Kreistierärzte,
24. März 1873 VII 754.
Amts- und Landesordnung für Hoheuzolleru,
2. April 1873 VI 312.
42
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658
Register der Antoren, Gesetze nnd Sachen.
Grnndbuchordnung beseitigt in Althessen das
Parzellenniinimani, 29. Mai 1S73 VI 321.
Gesetz Uber Abänderung nnd Ergänzung des
Hannoverischen Gesetzes vom 8. November
«856, betr. Anfhebnng von Weiderechten,
8. Juni 1873 VI 254.
Instruktion, betr. die Rinderpest, 9. Juni 1873
VII 755-
Gesetz Uber Abstellung der im früheren König-
reiche Hannover anf Forsten haftenden Be-
rechtigungen und Teilung gemeinschaftlicher
Forsten, 13. Jnni 1873 VI 254.
Gesetz über Ablösung der Renten für Weide-
rechte in Hannover, 8. Juli 1873 VIII 407.
Gesetz Uber die Bildung des Reichseisenbahn-
amtes, 27. Juli 1873 VIII 171.
Gesetz, betr. das Bürgerliche Recht im Reiche,
20. Dezember 1873 VIII 438.
Gesetz, betr. die Ablösung der den geistlichen
nnd Üchnlinstituten sowie den milden Stiftungen
in Hannover zustehenden Realberechtignngen
15. Februar 1874 VI 257.
Staatsvertrag mit Schaumburg-Lippe, Ausein-
andersetznngsgeschäfte auf Preusseu über-
tragen, 27. April 1874 VIII 598.
Gesetz Uber Regelung der Fischerei, 30. Mai
1874 VII 794. VIII 602.
Gesetz, Enteigung von Grundeigentum betr.,
11. Jnni 1874 VIII 600.
Künigl. Erlass, betr. Ministerium für Landwirt-
schaft, 10. September 1874 VIII 567.
Staatsvertrag mit Anhalt, Auseinamlersetznngs-
geschäfte auf Prcnssen Übertragen, iS. Sep-
tember 1874 VIII 598.
Ergiinznngsgesetz zum Gesetz vom 14. August
1872 für Lanenburg, 7. Dezember 1874 VI
260.
Nahrungsmittelgesetz, 14. Mai 1875 VIII 354.
Verordnung, betr. technische Deputation für
das Veteriuärwesen, 21. Mai 1875 VII 749.
VIII 595-
Gesetz Über das Kostenwesen in Anseinander-
setxuDgisacben, 24. Juni 1875 VI 225.
Gesetz, betr. Abwehr von Viehseuchen, 25. Juni
1875 VII 758.
Provinzialordnung, 29. Juni 187s VI 292.
Gesetz, betr. Sclmtzwaldnngen nnd Waldge-
nossenscliaften, 6. Juli 1875 VII 490.
Dotationsgesetz, 8. Juli 1875 VII 383. 391. 392.
Gesetz, betr. niederen landwirtschaftlichen
Unterricht, 8. Juli 1875 VIII 627.
Dotationsgesetz Uberweist den Provinzen den
Staatschansseebau, 8. Juli 1S75 VIII 13S.
Prorinzial-Dotierungsgesetz, 8. Juli 1875 VI 294.
Ministerialerlass, betr. ländliche Fortbildungs-
schulen, 2. Februar 1876 VIII 630.
Reichsgesetz, betr. Desinfektion von Viehtrans-
portwagen der Eisenbahnen, 25. Februar 1876
VII 756-
Instruktion, betr. Abwehr von Viehseuchen,
6. Mai 1876 VII 758.
Gesetz Uber Reallastenablüsung im Regierungs-
bezirk Kassel, 23. Juli 1876 VUI 407.
Gesetz, betr. die Regelung der Erbzins- nnd
Erbpacht Verhältnisse in den Moor- nnd Vehn-
kolonien von Hannover, 2. Juli 1876 VI 257.
Gesetz Uber Ablösung der Reallasten im Gebiete
des Regierungsbezirks Kassel, 23. Juli 1876
VI 252.
Ergänznngsgesetz zur Gemeinheitsteilnngsord-
niing fUr das frühere KurfUrstentnm Hessen,
25. Juli 1876 VI 253.
Gesetz, betr. die Verwaltung der den Ge-
meinden nnd öffentlichen Anstalten gehörigen
Holzungen, 14. August 1876 Vll 492.
Gesetz, betr. die Ablösnng der Servitnten, die
Teilung der Gemeinheiten nnd die Zusammen-
legung der Grundstücke in Schleswig-
Holstein, 17. August 1876 VI 2S7.
Gesetz Uber die Lastenverteilung bei Grnnd-
stttcksteilungeu nnd neuen Ansiedelnngen in
den östlichen Provinzen, 25. August 1876
VI 326.
Kabinettsorder, betr. die Gebühren der Kreis-
tierärzte, 17. September 1876 VII 753.
Reicbszivilprozessordnnng, Bestimmungen Uber
das Anseinandersctzungsverfahren, 30. Januar
1877 VI 224.
Ergänzungsgesetz über das Kostenwesen in
Anseinandersetznngssachen, 3. März 1877
VI 225.
Gesetz teilt die Provinz Prenssen in 2 Provinzen.
19. März 1877 VI 291.
Vertrag mit Braunscbweig, Auseinandersetznngs-
gescliäfte anf Prcnssen übertragen, 11. Sep-
tember 1877 VHl 598.
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Register der Autoren, Gesetze und Sachen.
659
Beschluss des Bandesrates über die allgemeinen
Bestimmungen für Ermittelung des Ernte-
ertrages, 8. November 1877 VII 800.
Gesetz, betr. die Ablösung der Servituten,
die Teilnng der Gemeinheiten und die Zu-
sammenlegung der Grundstücke in Lauen-
burg, 2 5. Februar 1878 VI 260.
Vorschriften, betr. Approbation der Tierärzte.
27. März 1878 VII 742.
Reichsgesetz, betr. Strafen »egen Verletzung
des Einfuhrverbotes, 21. Mai 1878 VII 756.
Regulativ des Landes-Ökonomie-Kollegiums,
24. Mai 1878 VIII 569.
Gesetz, betr. die Übertragung der Auseinander-
setzungen in Schleswig-Holstein und Lauen-
burg auf die Generalkommissiou zu Hannover,
1. Februar 1879 VI 261.
Gesetz, Abgaben auf Mflhlengrundstücken betr.,
1. Februar 1879 VIII 600.
Gesetz Uber die Ablösbarkeit der früher dem
bayerischen Staate znstehenden Reallasten in
den früher bayerischen Landesteilen, 2. Februar
1879 VI 254.
Gesetz, überträgt Verwaltung der Domänen und
Forsten auf das Ministerium für landwirt-
schaftliche Angelegenheiten, 13. Mätz 1879
VIII 568.
Gesetz über Wassergenossenschaften, 1. April
1879 VII 368. 371.
Reichsgesetz, betr. den Verkehr mit Nahrungs-
mitteln und Gebrauchsgegenständen, 14. Mai
1879 VIII 641.
Gesetz, Prenssen erwirbt die erste Privatbahn,
20. Dezember 1879.
1S80— IS90.
Gesetz Uber das Verfahren in Allseinander-
setzungssachen, Abiindernngen und Er-
gänzungen, 18. Februar 1880 VI 225.
Gesetz, Ober-Landeskulturgericht betr., 18. Fe-
bruar 1880 VIII 599.
Feld- und Forstpolizeigesetz, 1. April 18S0 VIII
601.
Reichsgesetz, betr. Abwehr von Viehseuchen,
30. Juni 1880 VII 758.
Gesetz, betr. die Gebühren der Kreistierärzte,
2. Februar 1881 VII 753.
Kabinettsorder, betr. Vereinigung der landwirt-
schaftlichen Lehranstalt und des landwirt-
schaftlichen Museums zu Berlin, 14. Februar
1881 VIII 621.
I’reussisclies Schlachthausgesetz, 9. März 1881
vu 784. vrn 356.
Gesetz über gemeinschaftliche Holzungen,
14. März 1881 VII 491, VUl 600.
Kreisordnung, 19. März 18S1 VI 292.
Provinzialordnung, 22. März 1SS1 VI 292.
Gesetz, betr. Versicherung von Rindvieh gegen
Lungenseuche, von Pferden gegen Kotz für
die Provinz Westprenssen, 1. April 1S82
VIII 482.
Reglement, betr. Versicherung gegen Rotz und
Lungensenche für die Provinz Ostprenssen,
8. Mai und 7. November 1882 VIII 480.
Gesetz, betr. die Abänderung des Hannoverschen
Gesetzes vom 30. Juli 1842, 17. Januar 1883
VI 255.
Kreisordnnng für Hannover, 6. Mai 1884 VI 30$.
Provinzialordnung für Hannover, 7. Mai 18S4
VI 30s.
Kreisordnung für Hessen-Nassau, 7. Juni 1SS4
1 VI 305.
Gesetz über die Bestimmung des Wohnsitzes
in der Rheinprovinz, 30. Juni 1884 VI 307.
Gewerbeordnuugsnovelle, 56a, Tierärzte betr.,
I. Juli 1883 VII 742.
Gesetz, betr. Herabsetzung der Zuckerstener-
Bonifikation, 7. Juli 1883 VIII 103.
Gesetz Uber die allgemeine Landesverwaltung,
30. Juli 1883 VI 292,
Gesetz Uber die Zuständigkeit der Verwaltungs-
und Verwaltungsgerichtsbehorden, 1. Oktober
| 1883 VI 292.
j Gesetz Uber die Abstellung von Berechtigungen
zum Hanen und Stechen von Plaggen, Heide,
Rasen, Bülten oder Torf im früheren König-
reich Hannover, 13. April 1885 VI 254.
Gesetz über die Zusammenlegung der Grund-
stücke, Ablösung der Servituten und Gemein*
hcitsteiluug in Hohenzollern, 23. Mai 18S5
VI 232.
Gesetz über das Zwangsverfahren zur Zu-
sammenlegung der Grundstücke im Gebiete
des rheinischen Rechtes, 24. Mai 1885 VI 231.
Gesetz, betr. Ergänzung und Abänderung der
Bestimmungen über die Aussonderung de»
stenerartigen Teiles aus den sogeiiaunteu
42*
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660
Register der Antaren, Gesetze mul Sachen.
stehenden Gefällen in .Schleswig-Holstein.
1 5. Mai 1883 VI 260.
Provinzialordnnng für Hessen-Nassau, 8. Juni
1885 VI 305.
Gesetz über die Beförderung deutscher An-
siedelungen in den Provinzen Westprenssen
nnd Posen, 26. April 1886 VI 339. VIII 600.
Ansiedelungsgesetz, 26. April 1886 VI 335.
Gesetz, betr. Unfall- und Krankenversicherung,
5. Mai 1886 VIII 427.
Gesetz, betr. weitere Erhöhung der Zncker-
stener nnd Herabsetzung der Zuckersteuer-
Bonilikation, 1. Juli 188ö VIII 103.
Kreieordnung für Westfalen, 31. Juli 18S6
VI 305.
Provinzialordnnng fllr Westfalen, 1. Angnst
18S6 VI 305.
Gesetz über Vcrfahreu und Kastenwesen bei
den Güterkonsoliilationen im früheren Herzog-
tumc Nassau, 21. März 1887 VI 242. VIII 599.
Gesetz über die Vertretung dnrch Auseinander-
setzungen begründeter gemeinschaftlicher
Angelegenheiten, 2. April 1887 VI 226. VIII
599-
Kreisordnnng für die Rheinprovinz, 30. Mai
1887 VI 305.
Provinzialordnung für die Rheinprovinz, 1. Juni
1S87 VI 305.
Kahinettsorder, betr. tierärztliche Hochschule in
Berlin, 20. Juni 18S7 VII 744. VIII 623.
Gesetz, betr. die Besteuerung des Branntweins,
24. Juni 1887 VIII 30.
Gesetz, Zuckerstener auf die Hälfte herabge-
setzt und Verbrauchssteuer eingeführt, Zncker-
zoll erhöht, 3. Juli 1887 VIII 103.
Gesetz über die Lastenverteilnng bei Grund-
stücksverteilung und Anlage neuer An-
siedelungen in Hannover, 4. Juli 1S87 VI 32S.
Gesetz, betr. den Verkehr mit Ersatzmitteln
für Butter, 12. Juli 1887 VIII 354.
Gesetz, betr. Verkehr mit Butter, Käse nnd
.Schmalz und deren Ersatzmitteln, 12. Juli
1887 VIII 354.
Gesetz, betr. die Kreisordnnng für Schleswig-
Holstein, 26. Mai tSSS VI 300.
Gesetz, betr. dieProviuzialordunng fürSehleswig-
llolstein, 27. Mai 18S8 VI 300.
Gesetz Uber Verteilung der Lasten bei Grnnd-
stückszerteilnng nnd Gründung neuer An-
siedelungen in Schleswig-Holstein, 12. Juli
1888 VI 328.
Gesetz, betr. Abverkauf bezw, Austausch
kleinerer Grundstücke, 25. März 18S9 VIH600.
Verordnung hebt den Reinignngszwang von
Fnssöl (nicht mehr als 3 •/,) auf, 7. April
1S89 VIII 14.
Reichsgesetz, betr. die Erwerbs- und Wirt-
schaftsgenossenschaften, 11. Mai 1889 VIII 535.
Invalidität«- und Altersversicherungsgesetx,
22. Juni 1889 VIII 427.
Bekanntmachung, betr. Approbation der Tier-
ärzte, 13. Juli 1889 Vll 742.
Verordnung Uber die Verwaltung des provinzial-
ständischen Verbandes der Provinz Posen,
5. November 1889 VI 295.
18BO-IBOO.
Gesetz über die Lastenverteilnng bei Teilung
von Grundstücken nnd Anlage neuer An-
siedelungen in Hessen-Nassau, 11. Juni 1890
VI 329.
Rentengntsgesetz für die ganze Monarchie.
27. Juni 1890 VI 335. 340. VIII 600.
Renteugutsgesetz, 27. Juni 1890 VIII 435.
Gesetz über die staatliche Verwaltung der
Insel Helgoland, iS. Februar 1S91 VI 300.
Gesetz, Verbrauchsabgabe von 12 Mk. auf
Doppelzentner Zucker, fallende Bonitätssätze,
31. Mai 1891 VLQ 106.
Städtcordnung für den Regierungsbezirk Wies-
baden, 8. Juni 1891 VI 311.
Gesetz Uber die Landgemeindeordtmng in den
östlichen Provinzen, 3. Juli 1891 VI 196.
Rentengntsgesetz, 7. Juli tSgi VI 241. 335.
340. 350. VUl 435. 600.
Vichseuchenabkominen mit Österreich-Ungarn,
6. Dezember 1891 VII 756.
Reichsgesetz über das Telegraphenwesen, 6. April
1892 VIII 164.
Kahinettsorder, hetz, die Stellung der etat-
mässigen Professoren der landw. Hochschulen
zu Poppelsdorf und Berlin, 20. April 1892
VIII 612.
Gesetz, betr. den Verkehr mit Wein, 20. April
1892 VIII 354.
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Register der Autoreu, Gesetze nnil Sachen.
661
Gesetz, betr. Versicherung gegen Viehseuchen,
22. April 1893 VIII 480. 482.
Gesetz über Ansdehnung der Ablösungsgesetze
auf Neuvorpommcru und Rügen, 11. Juni 1892
VI 241.
Gesetz Uber Kleinbahnen nnd Privatanschluss-
bahnen, 28. Juli 1892 VIII 145.
Koinmunnlbeamtengesetz, 13. Juli 1893 VI 299.
Kommunalabgabengesetz, 14. Juli 1893 VIII 357.
Russischer Handelsvertrag, 14. April 1894
VIII 359.
Novelle, betr. Abwehr von Viehseuchen, 1. Mai
1894 VII 758.
AnsfUhrungsgesetz, betr. Abwehr von Vieh-
seuchen, 18. Juni 1894 VII 758.
Gesetz, betr. Einrichtung von LandwirtschafU-
kammern, 30. Juni 1894 VIII 604.
Erlass, Verwaltungsordnnng für die prenssischen
Eisenbahnen, 21 Direktionen betr., 15. De-
zember 1894 VIII 173.
Regulativ des Landes- Ökonomie- Kollegiums,
14. Februar 1895 VIII 570.
Kabinettsorder, betr. Laudwirtschaftsschulen,
27. Mai 1895 VIII 626.
Notgesetz, betr. Beibehaltung der Ansfnhr-
prämien, 30. Mai 1895 VIII 108.
Gesetz, betr. Errichtung der Zeutral-Genossen-
schaftskasse, 31. Juli 1895 VIII 337. 556.
Gesetz, Jagdpolizei betr., 31. Juli 1895 VIU602.
Gesetz, betr. das Grundbucbwcsen im Gebiet der
vormals freien Stadt Frankfurt a. M., sowie
der vormals grossherzoglicb, sowie landgräf-
lich hessischen Landesteile, 19. August 1895
VI 362.
Künigl. Verordnung, Begründung von Laud-
wirtscbaftskainmern betr., 3. August 1895
VIII 608.
Gesetz, betr. das Pfandrecht an Privateisen-
bahnen und die Zwangsvollstreckung an ihnen,
19, August 1895 VIII 146.
Ministerialerlass, betr. ländliche Fortbildungs-
schulen, 30. Oktober 1895 VIII 631.
Gesetz, betr. Abänderung des Zuckerstener-
gesetzes, 37. Mai 1896 VIII 109.
Gesetz, betr. das Grnndbnchwesen im Herzog-
tum Laueuburg, 8. Juni 1896 VI 362.
Gesetz, betr. das Anerbenrecht bei Renten- und
Ausiedeluugsgütern, 8. Juni 1S96 VI 341.
Staatsvertrag, betr. Vereinigung der prenssischen
und hessischen Staatseisenbabneu, 23. Juli
1896 VIII 172.
Gewerbeordnungsnovelle, betr. Viehbandel im
Umherziehen, 6. August 1896 VII 759.
Reichsgesetz, betr. die Zwangsversteigerung und
Zwangsverwaltung, 24. März 1897 VI 366.
Grutidbuchordnung, 24. März 1897 VI 364. 365.
Gesetz, betr. den Verkehr mit Butter, Käse
nnd Schmalz und deren Ersatzmitteln, 15.
Juni 1897 VIII 354.
Gesetz, betr. die Gebühren der Kreistierärzte,
zi. Juni 1897 VII 753.
Gesetz, betr. die Zwangsvollstreckung ans
Forderungen öffentlicher Kreditanstalten, 3.
August 1S97 VI 366.
Gemeinderecht für Hessen-Nassau ohne Frank-
furt a. M., 4. Angnst 1897 VI 311.
Ministerialerlass, betr. ländliche Fortbildnngs-
schnlen, 23. November 1897 VIII 631.
Novelle znm Branntweinstenergesetz, 4. April
1898 VIII 30. 37.
Gesetz, betr. den Verkehr mit künstlichen Süss-
stoffen, 8. Juli 1898 VIII 355.
Ausführuugsanweisung für das Kleinbakugesetz,
13. August 1898 VIII 145.
Bnndesratsbeschluss über Abänderungen der
Erntestatistik, 19. Januar 1899 VII 809.
Reichshjpothekenbankgesetz, 13. Juli 1899 VI
410.
Gesetz über Anstellung und Versorgung der
Kommunalbeamten, 30. Juli 1899 VI 299.
Verordnung, betr. die Anlegung der Grund-
bücher im vormaligen Herzogtum Nassau,
11. Dezember 1899 VI 362.
Telegrapheuwegegesetz, 18. Dezember 1899
VIII 165.
190« 1 floh.
Gesetz, betr. Tierärzte, 3. Juni 1900 VIII 6o2.
Reglement, betr. Versicherung gegen Milzbrand
für die Provinz Ostpreussen, 27. Februar und
10. Juli 1900 VIII 480.
Reicbsgesctz, betr. Schlachtvieh- und Fleisch-
beschau, 3. Juni 1900 VII 782. 785. VIII 356.
Gesetz, betr. l'nfall- und Krankenversicherung,
30. Juni 1900 VIII 427.
Reichsgesetz, betr. die Schlachtvieh- und Fleisch-
beschau, 3. Juli 1900.
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662
Register der Autoren, Gesetze mul Sacken.
Gesetz über die privaten Versicherungsanstalten,
■ 2. Mai 1901 VIII 440.
Gesetz, betr. den Verkehr mit Wein und wein-
ähnlichen Getränken, 24. Mai 1901 VIII 355.
Kcichsgesetz, betr. den Verkehr mit Wein und
weinähulichen Getränken, 24. Mai 1901 VIII
355-
AusfUhrungsbestimmnngen zum Gesetz ither
Schlachtvieh- und Fleischbeschau, 18. Februar
1902 VIII 356.
Novelle zum Branntwcinatenergesetz, Erhöhung
der Steuer, 1. Juli t9o2 VIII 57. 58.
Zolltarifgesetz, 25. Dezember 1902 VIII 357.
Fleischbeschaugesetz, 28. Juni 1902 VII 789.
Beschluss des Bnndesrats über die Erntestatistik
von 1893 und Ausführung* bestiimnungon,
7. Juli 1902 VII 800.
Gesetz, betr. den Verkehr mit Süssstoffen, 7. Juli
1902 VIII 11 7.
Bekanntmachung, betr. Approbation der Tier-
ärzte, 26. Juli 1902 VII 742. 743.
Zolltarifgesetz, 23. Dezember 1902 VIII 357.
Gesetz, betr. die durch die Brüsseler Konvention
gegebenen Abänderungen der Zuckersteuer-
und Zollgesetze, 6. Januar 1903 VIII 118.
Reichsgesetz Uber Fleischbeschau, 1. April 1903
VII 788.
I
I
Verordnung, betr. Militär- Veterinär-Akademie,
27. August 1903.
Reglement, betr. landwirtschaftliche Mittel-
schnlen, 14. März 1904 VIII 626.
Gesetz und Reglement, betr. Pferde- nud Rind-
viehversicherung gegen Milzbrand nnd Rausch-
brand für die Provinz Westpreussen, 17. März
und 3. Mai, 17, März und 3. Juni 1904 VIII
482.
Gesetz, betr. die Dicnstbezflgc der Kreistier-
ärzte, 24. Juli 1904 VII 752. 733. 734.
Bekanntmachung, betr. Beseitigung von An-
stecknngsstoffen auf Eisenbahntransporten von
Vieh und Geflügel, 16. Juli 1904 VII 757.
Bekanntmachung Uber Desinfektion, 17. Juli
1904 VII 757.
Gesetz, betr. Ober-Landesknlturgericbt, 4, August
1904 VIII 599.
Gesetz, betr. ländliche Fortbildungsschulen in
Hessen-Nassau, 8. August 1904 VIII 631.
Kabinettsorder, betr. die Vetcrinäriirzte, 25. Juni
1905 VII 751. 734.
Reichsgesetz, betr. Anordnungen gegen das Aus-
land wegen Viehseuchen, 22. Juli 1903 VII
760.
III. Sachregister.
Ahfallstoffe der Stiirkefabrikution. Nutzbarkeit
VIII 76.
Abfindungsbeträge, welche für geistliche und
Schulinstitute zu zahlen waren VI 283.
Ablindungskapital , Höhe desselben iiu Staate
überhaupt, Kenten und Landabfindung zu
Geld Angeschlagen VI 278.
Ablösung der Erbleihen im Herzogtum Nassau
VI 190.
Ablösung der Festequalität der Kauern in
Schleswig-Holstein 1805. Durchführung bis
1866 VI 217.
Ahlösungsgesotzgebung VIII 383.
Abmeierung VI 70.
Abraum salze, Stassfurter VII 16.
Absatz- und Verkaufgenossenschaften VIII 338.
Abwanderung der Kindlichen Arbeiter in Stadt«
und Industriebezirke VIII 411. 4*8.
Abwanderung, Vorschläge zur Beschränkung
VUI 431.
Ackerbauschulen VIII 627.
Adel in Polen VI 125.
Adel in Polen führt seit Thorner Frieden 1466
auf eigenem Gute gebaute» Getreide Ausfuhr*
zollfrei aus, deshalb zieht er den Bauern
etwa */Ä ihres Ackerlandes zum Rittergut«
ein VI 166. 167.
Adel, slawischer VI 83.
Adel sucht seit Anfang des 16. Jahrhunderts
im modernen Staate Dienststellen und ver-
bessert seine Guts wirtschaften VI 163.
Adel stand VI 64.
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Register der Autoreu, Gesetze und Sachen.
663
Adolf vou Schau ui bürg VI 98.
Agaricus campestris VII 451.
Agrarkrisis. Mittel zur Abhilfe VI 471 — 474.
Agrarpolitik, preussische, bezüglich der Moore
seit 1871 VII 413.
Agrarrecht im wesentlichen für die alten und
neuen Provinzen des Staates einheitlich ge-
staltet VI 261.
Agrarreform im Herzogtum Nassau seit 1772
VI 181.
Agrikulturchemie, Justus von Liebigs Lehre
VII 1. 2.
Akkordarbeiten VIII 433.
Albrecht der Bär VI 92. 107.
Aldii VI 56.
Alinit VII 12.
Alkohol aus Holz durch Schwefelsäure VIII 67.
Alkoholerzeugung pro Kopf der ländlichen Be-
völkerung VIII 28.
Alkoholmengen zur Kssigfabrikation, 1887,88 bis
1903/04 in Preussen, in Deutschland VIII
40. 41.
Allod oder Vorwerk (Dominium) VIII 387.
Almenden VI 34.
Alter der Strafmündigkeit, der Grossjährigkeit,
der Wahlberechtigung, der Wehrpflicht, des
Landsturms VI 607. 608.
Altersgliederung der männlichen, der weib-
lichen Bevölkerung VI 598 — 599.
Altersklassen nach dom Familienstande VI 604.
Alters Verteilung der Bewohner von Stadt und
Land 1875, l88°, ,89° VI 626. 627.
Althoff, Ministerialdirektor, Dr. VIII 623.
Ammern VI 8.
Amrigau VI 8.
Amtmann in Westfalen VI 309.
Amtsbezirke und Anitsvorsteher sowie Amts-
ausBchuss VI 293.
Amide und AmiduBÜuren, stickstoffhaltige Deri-
vate des Ammoniaks VII 7.
Analphabeten VI 605—609.
Ananas VII 449.
Anbau der Feldfrüchte 1878 — 1900, statistische
Erhebungen VII 49.
Anbauflächen nach den ( 5 rössenk lassen VI 530
bis 53*- 542-544-
Anbau in jedem Kreise 1878 und i9°°i Ge*
samtfläche, Acker und Gartenland, #/0 der 1
Gesamtfläche, Weizen und Spelz, °/0 der Ge-
samtfläche, Winter- und Sommerroggen, °/0 der
Gesamtfläche, Gerste, °/# der Gesamtfläche,
Hafer, °j0 der Gesamtfläche, Kartoffeln, °/0 der
Gesamtfläche, Handelsfrüchte, °/0 der Gesamt-
fläche, Futterpflanzen, °/0 der Gesamtfläche,
Nebonfrüchto, °/0 der Gesamtfläche, Brache,
°/0 der Gesamtfläche, Wiesen, a/0 der Gesamt-
fläche, Weiden, #/# der Gesamtfläche VII
144—205.
Angili VI 8.
Angoiv&ren VI 8.
Anlagen, ältester Zusammenhang mit der Gegen-
wart VI 27.
Ansiedler, Anforderungen an die Persönlichkeit
VI 347-
Ansiedelungen auf Domänen- und Forstgrund-
stücken, Zahl VI 357.
Ansiedelungen, Kosten und Verschuldung VI
Ansiedelungsgebiet erhalten die Siedler ver-
tragsweise VI 36.
Ansiedelungsgüter und Rentengütor bis 1899,
Statistik VI (520).
Ansiedelungskommission, ihr Verfahren bis 1899
VI 344-
Ansiedel imgBwescn VI 319.
Ansivaren VI 8.
Anwaltschaftsverband, Darmstädter VIII 563.
Anwaltschaftsverhand ländlicher Genossen-
schaften zu Neuwied VIII 530.
Anweisung für die Tätigkeit der Meliorations-
baubeamten VII 400.
Arbeiter, hilfsbedürftige VIII 426.
Arbeiter, ländliche VIII 383.
Arbeiterschaft im Osten, Entstehung einer länd-
lichen VIII 395.
Arbeiterverhältnisse im Westen VIII 400.
Arendsco (Altmark), Kontrollstation für Säme-
reien VIII 648.
Arier VI 6.
Ariovist VI 9.
Armenpflege in den Gemeinden VI 318.
Artischocka VII 449.
Asparngin VII 8.
Aspidiotus oHtreneforrois VII 438.
Aspidiotus peraiosus VII 438.
Auseinandersetzungen in den neuen Provinzen,
Stand von 1866 VI 223.
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Register der Autoren, Gesetze und Sachen.
064
Auseinandersetzung» • Beihilfen für Folgeein-
richtungBk osten und anderen Bedarf der Be-
* tciligten VI 227. 228.
Auseinandersetzungssachen, Abänderungen und
Ergänzungen der 1866 geltenden Bestim-
mungen VI 224. 22z.
Ausstellungen für Apparate zur Spiritusvcr-
wendung und Garungszwooke VIII (dL
Auswanderung der liiiidliclieii Arbeiter 1891 bis
1904 VIII 415— 417.
Auswanderung freier Bauern VI 63.
Auswanderung, überseeische VI S73. 576—577.
578—579.
Auswanderung und Zuwanderung, Binnen-
wanderung VI 578. 580.
Bäuerlicher Betrieb im Westen Deutschlands
VIII 184.
Bakterienfortichung VII 292 ff.
Bakterien, geformte Fermente, einzellige Orga-
nismen VII <L
Banken mit Inhaberpfandbriefprivileg 1865 bis
1897, Betrag, .labresverzinsung der Pfand-
briefe VI 412— 413.
Bannmeile der Stadt, auf der jeder Kretscham*
und Gewerbebetrieb verboten ist, ausser dem
der Schmiede VI i6q. 161 .
Bastarnen VI 9.
Bataven VI tL
Bauertiadel (Mobiles pauperi) in Polen VI 12s.
Bauernaufstände und Bauernkrieg 1462—1525
VI 169. VI 1 1 390.
Bauernbefreiung VIII 391. 394.
Bauernbefreiung im Königreich Hannover VI 205.
Bauern, freie, in Cleve und Friesland VI 629
in Dithmarschen VI 26.
Bauerngüter niederzulegen verboten VI 176.
Bauerngüter, Schaffung VIII 43S.
Bauerngüter, Verminderung in Posen und Brom-
berg 1843—1880, in Brandenburg 1859—1880.
in Schlesien 1850 — 1880 VI 48t. 482. 483. 485.
Bauern, Kleinbauern im Süden, G rossbauern im
Norden und Westen Deutschlands VI 179.
Bauernsöhne, die in Städten Krwerb suchen,
euriiekzufurdern wird beschränkt VI 176.
Baumschulen VII 432,
Bayerische Landes- Hagelversicherung«- Anstalt
VIII 453.
Beckmann, Professor Johann VIII 616.
Behandlung der Arbeiter VIII 436.
Beihilfen der Provinzen für Landesniclio-
rationell VII 391. 395- 397.
Beihilfen des Staates für Laridesmeliorntinnen
VII 3S3. 390,
Benutzung von Betriebsmitteln, Genomen-
schäften für gemeinsame VIII 347-
Berlin, landwirtschaftliche Hochschule VIII 621.
landwirtschaftliche Versuchsstation VIII 621.
645, tierärztliche Hochschule VIII 625. Ver-
suchsanstalt für Getreideverarbeitung VIII
6 12* 645.
Berufsgliederung der Bevölkerung, Statistik
VI (402).
Bcrufsstelliing VI 636. 637. 638. 639. 640. 641.
Berufstätigkeit nach Hauptberufsarten VI 630.
§1L 632. 633.
Beschäftigung ausländischer Arbeiter VIII 421.
Beschäftigungslose in den Berufsgruppen und
nach Altersklassen VI 64S. 649. 650. 651.
Besitzer, welche an Gemeinheitsteilungen im
Staate beteiligt waren, und Fläche ihrer Be-
sitzungen VI 265 ff. 269.
I Besitzrechte im Staate, Verhältnis von Eigen-
tum und Pachtrecht an landwirtschaftlichen
Besitzungen VI 284.
| Besitze erhidtnisse im Betrieb, eigenes Land.
Pachtland, Deputat land, Dienstland, Ge-
meindeland VI 523- $27. 529.
ßontzverliflltnisse in den markgräflichen Ge-
bieten von Brandenburg VI 149.
Besitzwcchselstatistik VI 459-
Hest’dlungsperioden, Arbeiten in den einzelnen
VII 263.
Bestimmungen über Deichstatute VII 364.
Betrieb, Entwickelung des landwirtschaftlichen,
seit 1866 VII 207 ff.
Betriebe, Größenklassen VI 644. 645. 646, 647.
Betriehsumgestaltung durch die Landeskultur
gesetze VIII 409—410.
Betriebsverschiedenheit im Westen und Osten
des Staatsgebiets VIII 384.
Beunden VI 63.
Bevölkerung auf gutem, auf schlechtem Boden
VI 593.
Bevölkcruiigsoltersklassen unter 13, 15 — 40.
40—60, (ki und mehr Jahren VI 600— 60t.
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Register der Antoren, Gesetze und Sachen.
665
Bevölkerungsbewegung, Zu- und Abzug VT
588. 589.
Hevölkerungsdichtigkeit 1871 — 1895 VI 591.
Revölkenmgssesshaftigkeit VI 581. 587.
Bevölkern ngsstand und -hewegung 1816 — 1895
VII 565- 573-
Bevölkerungsvennohning erstrebt VI 333.
Bevölkern ngswachstum VI 590.
Bewässerungen VII 361.
Bewüsseningsgenossensehsften, Bildung von
VII 367. 368.
Bewegung des Grundeigentums von 1878—1893,
Zu- und Abnahme der Zahl der Reinertrags-
klasscn VI 512—518.
Bewohner in Gemeinden von 2000 Einwohnern
und mehr, in Gemeinden von weniger als
2000 Einwohnern, Zahl und Prozente VI 620.
621. 622.
Bewohner von Stadt und Land auf gutem und
schlechtem Buden VI 624. 625.
Bezug, genossenschaftlicher VIII 562.
Rezugsgenossenschaften VIII 338.
Bienenzucht, Zahl der Bienenstöcke in den
Provinzen VII 691—694.
Bilanz der Privatversicherungsanstalten, vorge*
scliriehene Hypotheken, Wertpapiere, Grund-
stücke VIII 448. 449. 450.
Binnengrossverkelir VIII 170.
Binnenschiffahrt, deutsche, leistet Tonnenkilo-
meter VIII 218.
Rinnenwasserstnissen, Länge der deutschen
vm 214. 215.
Binnen wasserstrassen, Leistungsfähigkeit der
deutschen VIII 216. 217.
Biologische Anstalt auf Helgoland, Biologische
Stationen am Müggelsee und in München
VII 796.
Biologische Stationen für Fischerei VIII 602,
Blanc vierge VII 452.
Blasenpauschalierungssteuer VIII 25.
Blattfallkrankheit VII 465.
BleichHollerie VII 448.
Blindliolz VII 4$6.
Blockförmige Feldeinteilung der grundherrlichen
Ländereien VI 50.
Blumenkohl VII 440.
Blumenzwiebeln VII 444.
Blutfarbstoff, roter (Hämoglobin) Vll 27.
Blutlaus VII 438.
Bodenbearbeitung VII 262 ff.
Bodenbenutzung in den Jahren 1878 bis 1900,
statistische Erhebungen VII 49. 336 ff.
Hodengnhre VII 263.
Bodenkreditanstalten VI 368.
Bonifikation für ausgeführten Rohzucker 1861
erlangt VIII 96.
Bonn, landwirtschaftl. Versuchsanstalt VIII 648.
Bonn-Poppelsdorf, landwirtschaftliche Akademie
VIII 619. tierphysiologisches Institut, Institut
für Hodeulelire und Pflanzenbau nebst Ver-
suchsfeld VIII 620. 649.
Bordelaiser Brühe VII 464.
ßrachbestellung VI 176.
Brachrübe VII 446.
Branntweinbrennereien, Zahl, Betriebseinrich-
tungen, Branntweinvergütung, Materialien-
verbrauch und Steuererträge 1872 bezw.
1890 — 1905 in den einzelnen Provinzen VIII
119— 129.
Branntweinmonopol VIII 29.
Branntweinstouercrtrige 1834—1885 VIII 25
bis 27.
1 Branntweinsteiiercrträge von 1887/88 — 1894/95
VIII 34-
ßranntweinstcuergcsotzgebung nach 1895 VIII
39-
Brassica Rapa VII 446.
Brauerei- Anlagekapital VIII 2.
Bremervörde, Samenkontrollstation VIII 647.
Brennerei- Anlagekapital VIII 3.
Brennereien, gewerbliche, Zuschlag zur Ver-
hrauchsahgabe VIII 32.
Brennereien, landwirtschaftliche, Besteuerung
vm 31. 3*
Brennereischule des Voreins der Spiritusfabri-
kanten VIII 12.
Brennerei- und Brauereischule VIII 639.
Brennerei von Wein, Ehreschen, Runkelrüben,
Obstresten, Melasse, Wachholderbeercn, Mais,
Maisstängeln und anderen Stoffen VIII 10.
ßrennnmlzbereitung. Gerate, Kraftlaugmalz VIII
54.
Brennsteuer-Erfolge VIII 54.
Brennsteuer hörte 1. Oktober 1901 auf VIII 56.
Breslau, agrikulturbotanische Versuchs- und
Samenkontrollstation der Landwirtschaft*-
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666
Register der Autoren, Gesetze und Sachen.
kammer VIII 644, agrikulturchemisches und
bakteriologisches Institut der Universität
VIII 618. 644, landwirtschaftliche Versuchs-
und Kontrollstation VIII 644.
Breslau, das landwirtschaftliche Institut an der
Universität VIII 61 1. 6i8.
Brinksitzer, Anbauer VIII 403.
Brody, Beschreibung der Herrschaft VII 334.
Bromberg, Kaiser Wilhelms-Institut für Land-
wirtschaft VI II 612. 624, agrikulturchemische,
bakteriologische Abteilung VIII 624. 644.
Brüsseler Konvention, betr. den internationalen
Verkehr in Zucker v. 5. 3. 1901 VIII 117.
Bureau kretische Gestaltung der fürstlichen Re-
gierung erfordert grössere Mittel VI 163,
Bürgerschaftsorganisation der neuen Stadt,
Rat, Schöffen und Gilden VII 160.
Burgwälle (gorod) der Slawen VI 81.
Buschbaum VII 431.
Camerarii VI 85.
Cainpi der Preussen VI 136.
Cardone VII 449.
Casimir der Grosse von Polen VI 125.
Castell an es VI 8$.
Centrallandschaft für die preussischcn Staaten
VI 395-
Chamaven VI 8.
Champignon VII 451.
Chatten VI 9.
Chauken VI 8.
Chausseebautenlüngo (Kilometer) in den ein-
zelnen Provinzen, Provinzialchausseen, Kreis-,
Gemeinde-, Aktien-, Privatwege Anfang 1876.
1891 und 1900 VIII 142. 143.
Cherusker VI 9.
Chlorophyll VII 4.
Chlorophyll, Phosphorhildung VII 16.
Chlor, Pflanzennäh rstoff VII 17.
Christian von Oliva, Bischof VI 129.
Christian II. von Polen VI 129.
Cilicium. Pflanzonnährstoff VII 17.
Cimbern VI 9.
Civitates der Slawen VI go. 85.
Coccus conchaeformis VII 438.
Colonate VI 70.
Condrusen VI 8.
Consensprinzip VI 361.
Cossati VIII 388.
Crioceri« Asparagi und duodecimpunctata VII
446.
Culmer Land VI 129.
Cynara Cardunculus VII 449.
Cynara Scolyinus VII 449.
j Cytase verwandelt Zellulose in Zuckerarten
VII 7.
('zechen VI 15.
Dänen in Livland VI 129.
Dahlem, Domäne VIII 623.
Dampfpflugarbeit, Kosten der VII 266.
Dampfpflug VII 269.
Dampfpflug, Tiefkultur VIII 88.
| Danzig, landwirtschaftliche Versuchs- und
Samenkontrollstation VIII 643.
I Deicbgesetz VII 364.
Deichgesetz, Geltungsbereich des D. VII 365.
Deichstatuten, Bestimmungen über D. VII 364.
Denaturierungspflicht VIII 55.
Denitrifikation VII 14.
Destillutionsapparat, kontinuierlicher VIII 14.
Deutsche Geistlicho und Kaufleute VI 85.
Deutsche Kolonisten, hatten nur Zinsgetreide
zum Speicher des Gutsherrn zu fahren und
Kriegsfuhren zu leisten, erst Ende des
13. Jahrhunderts im Ackerdieuste verwendet
VI 151.
Deutsche Landhank 1 895, Zahl derParzellicrungen
bis 1899 VI 359.
Deutscher Orden VI 129, erhält Livland VI
133, Niederlage vor Balga 1238 VI 133.
Deutsches Recht in Polen VI 126.
Dialektunterschiede der Deutschen VI 11.
Diastase, Amylase führt Stärke in Malzzucker
über VII 7.
Dienste der deutschen Bauern VIII 389.
Dienstverpflichtungen der Bauern VI 62.
Diffusionsrückatände, Schnitzel, getrocknet
vm 92.
Di ffusionsv erfahren, seit 1S60 praktisch ge-
worden, bis 1880 fast ausschliesslich VIII
90, 91.
| Dismembration VI 319.
Distriktskommissare wurden 1836 zur Ver-
waltung der Polizei in den Landgemeinden
der Provinz Posen eingesetzt VI 287.
Dörfer in Frankreich sind von eingewanderten
I Deutschen angelegt VI 41.
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Register der Antoren, Gesetze und Sachen.
667
Dolmengrabstatten VI 3.
Domänenhauern VIII 394.
Domänen, Meliorationen auf VII 263.
Domänenamortisationsrenten und grundherrliche
Gefälle, jährliche Beträge bis 1900 VI 284.
Domänenparzellierungen 1702 und später VI
335-
Dorfhandwerker der doutschon Kolonisten VI
161.
Drainagen VII 362.
Drescharbeit VIII 432.
Drescherlohn, Getreidedeputnt VIII 412.
Dreschgärtner VIII 393.
Dreschmaschinen VII 281.
Drillkultur VII 317.
Drillmaschine VII 275.
Düngemittel, künstliche VII 29t.
Düngen der Weinberge VII 457.
Düngererzeugung durch Brennerei VIII 18.
Düngorstreuinoschiue VII 276.
Düngung, Phosphorsäure VIII 88, 89.
Düngung VII 290 ff.
Dunkelberg, Professor Dr. VIII 619.
Durchsclmittsernteerträge in Schianstedt auf
1 Morgen 1836—1903 VII 818.
Durchschnittserträge'pro Morgen VIII 428.
Durchschnittspreis für Kartoffelspiritus au den
deutschen Handelsplätzen 1895—1899 VIII 45.
Dzedzinen VIII 385.
Eberswalde, Forstakademie VIII 624.
Kburonen VI 8.
Edelinge, sächsische VI 71.
Edelpilz = Champignon VII 451.
Effektivgrossbandcl mit landwirtschaftlichen Er-
zeugnissen VIII 358.
Eheschliessungen und Geburten 1871 — 1897 VI.
Eichenrinde, Verkauf aus den Staatsfursten,
Preise VII 537.
Eigenbohörige Bauern VI 58.
Eigentumsverleihung in Schleswig- Holstein VIII
406.
Eingetragene Genossenschaften, Stand am
31. Dezember 1901 VIII 348. 349.
Einlieger VIII 392. 399.
Ein- und Ausfuhr des Schafviehs VII 663.
Einwanderer, erste, in Europa VI 2.
Einzelhöfc, deutsche, in Westfalen, vorher von
Kelten besiedelt VI 40.
• Einseih ftfe in Frankreich sind keltisch VI 41.
Eisenbahn-Einnahmen aus Personen- und aus
Güterverkehr 1904 VIII 180.
Eisenbahnen VIII 170.
Eisenbahnen, Haupt-, Neben-, Klein-, Stnuwen-
bahnen, Länge km auf 100 qkm, auf 10000 Ein-
wohner der einzelnen Provinzen 1904 VIII
179.
Eisenbahnen, seit 1873 durch den Staat über-
nommen VIII 1 7 1 .
Eisenbahnen, Übersicht der von Preussen und
Hessen erworbenen Eisenbahnen, Länge, 1850
bis 1904 VIII 173—175.
Eisenbahnfracht an landwirtschaftlichen Er-
zeugnissen 1901 — 1903 in 20 Verkehrsbezirken
i vm 188-195.
Eisenbahn-Gütertarife VIII 180.
Eisenbahn! im go in den einzelnen Provinzen
Preussens 1903 auf 100 qkm, auf jo 10000 Ein-
wohner VIII 178.
Eisenbahnnetz Preussens und Hessens, Haupt-
bahnen, Nebenbahnen, Neubau und Erwerb
1870—1905 VIII 176.
Eisenbahn tarifkomm iRsion, ständige VIII 186.
Eisenbahnverkehr der einzelnen Verkehrehezirke
untereinander VIII 196 — 202.
Eisen, Ptiauzennährstoff VII 19.
Eiszeit VI 1.
Eiweisskörper in der Pflanze VII 7.
Eiweirasparende Wirkung der Fette und Kohlen-
hydrate VH 25.
Elbing, 1236 gegründet VI 132.
Elbwische der Altmark, flämisch kolonisiert
VI 107,
Eldena, landwirtschaftliche Akademie VIII
611. 621.
Elektrizität, Verwendung der Elektrizität zum
Pflügen VII 270.
Elevator VH 287.
Energie (selbsterzielte und aktuelle) im Tier-
körper VII 28.
Entschädigung für Verluste bei Bekämpfung
von Viehseuchen 1900—1904 in der Provinz
Hannover VIII 488, desgl. in Westfalen VIII
488. 489, desgl. in Hessen-Nassau VIII 489,
desgl. in der Uheinprovinz VIII 490, desgl.
in Posen VIII 484, desgl. in Schlesien VIII
485.
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668
Register der Autoren, Gesetze und Sachen.
Entschädigung für Verluste durch Bekämpfung |
von Tieraeuchen in den Jahren 1904 — 1905
in Schleswig-Holstein VHI 487.
Ent- und Bewässerungen. Bruchmeliorationen
VI 176.
Entwässerungen VH 361.
Entwässeningsgenossensehaftcn, Bildung von
VII 367. 368.
Enzyme (Diastase) VHI 6.
Erbseholzen VI 67.
Erbteilung VI 178.
Erbzinspachtdörfer VI 71.
Erbzinsrecht VI 120.
Erdbücher für die Neumark, die Mark grätl ich en
Gebiete von Brandenburg und die Fürsten-
tümer Breslau und Neumarkt VI 147.
Ernteertrago der wichtigsten landwirtschaftl.
Erzeugnisse 1878 — 1904 in den einzelnen
Regierungsbezirken und ira Staate VII 832
bis 901.
Ernteerträge in der Provinz Sachsen 1873 bis
1893 VII 819.
Ernteerträge, mittlere und höchste, 1896 — 1903,
für die Provinz Sachsen VII 819, 820.
Ernteortrüge nach Regierungsbezirken VII 817.
Emteerträge, Schwankungen in den einzelnen
Regierungsbezirken 1899 — 1903 VII 816.
817.
Emteertragsermittelung von 1878, Methode,
»bändernde Konnnissionsboschlüsse von 1902
VII 800. 805.
Ernteertragssteigorung auf west preußischen
Gütern 1800—1894 VII 819.
Ernteertragssteigonings-Ursachon VII 818.
Erntestatistik, Ausbau 1873, allgemeine Be-
stimmungen VII 800,
Erste Kammer, Herrenhaus, Zusammensetzung
VI 288.
Ertraglose Liegenschaften 187S VII 112.
Ertragssteigerung für 100 ha in VVestpreussen
1800—1894 VU 819.
Erwerbstätige im Beruf nach Alter und Familien-
stand VTI 64a — 643.
Erwerbstätige in der Landwirtschaft (Tabelle)
vm 430-
Erziehungsarten de« Weinstockes VHI 455.
Etat des Ministeriums für Landwirtschaft 1880,
1900 und 1907 VIII 571 ff.
Extraktstoffe, stickstofffreie VII 31.
Enzyme des Speichels VHI 24.
Fabrikenzahl, Rübenvemrbeitung und Roh-
zucker 1892—1895 VHI 107.
Familienangehörige im Betriebe VI 646. 647.
Familienanwartschnft in Pommerellcn V’I 127.
Familienstand VI 606. 607. 608.
Federviehzucht, Bestand in den Provinzen VHI
680 — 690.
Feldeinteilung und Regulierung der Reallasten
in Schleswig-Holstein mit Aufhebung der
Leibeigenschaft VH 215 — 216.
Fcldgeschworene, bäuerliche, ordneu Grcnzver-
wirrung VI 32.
Feldgraswirtschaft VI 31.
Fold- und Forstpolizei VHI 601.
Fernsprech wesen VIII 168.
Festo Ansiedelung nach Tacitu« VI 2S.
Feststellungen der Nationalitäten, zahlen massige
VrI 20.
Fettbildung im Tierkörper VHI 25.
Fettgehalt der Futtermittel VHI 31.
Feuerversicherung, Beaufsichtigung und Gesetz-
gebung des Reichs VIII 493. 494.
Feuerversicherung, öffentliche Anstalten VIII
522. Die Öffentlichen Fouerversicherung*-
anstalten in Preussen im Jahre 1905 VIII
523. Versicherte Werte, Beiträge, Brand-
entschädigungen und Vermögen VIII 524.
525. Einnahmen und Ausgaben, Guthaben
und Schulden, Überschüsse VIII 526. 527.
Feuerversicherung, Privat feuervcrsicherung, Ein-
nahmen und Ausgaben allen Zweigen gemein-
same VIU 5x6. 517.
Feuerversicherung, Privatfeuerversicherung«-
untemehmen, 31 Aktiengesellschaften, Bilanz
für Ende 1905, Aktiva VHI 508. 509.
17 Gegenseitigkeitsvereine, desgl. VIII 510.
51 1. Bilanzen für Ende 1905, Passiva.
31 Aktiengesellschaften VIII 512. 513.
17 Gogenseitigkeitsvereine, degl. VIII 514- 5*5*
Feuerversicherung, Privatfeuerversieherung*-
unternchmen, 3 (Aktiengesellschaften, Gewinn*
und Verlustreehnung für 1905. Einnahme
VIII 500. 501. 17 Gogenseitigkeitsvereine.
desgl. Einnahme VIU 502. 503. 31 Aktien-
gesellschaften. Gewinn- und Verlustreehnung
für 1905, Ausgaben VIU 504. 505. 17 Gegen-
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Register der Antoren, Gesetze und Sachen.
669
seitigkeitsvereine, desgl. Ausgaben VIII $06.
507.
Feuerversicherung, Privatfeuerversicherungs-
untemehmen, 31 Aktiengesellschaften 1905,
Versichorungsanzahl, Versicherungssummen,
Bestand Ende 190s, Zunahme 1905 VIII 49$.
I11 Uückdeckung übernommen, Anzahl Ende
1905, Summen 1905, Zunahme der Anzahl der
Summen 1908 VI 11 496. Davon deutsches
Geschäft desgl., davon selbstubgesclilossen
desgl., in Uückdeckung übernommen desgl.
VIII 497-
Feuerversicherung , Privatfeuerversicherungs-
unternehmen, 17 Gegenseitigkeitsvereine,
selbstabgeschlossene Versicherungen, Anzahl
1905, Summe 1905, Bestand 1905, Zunahme
1905 VIII 498. Darunter deutsches Geschäft
desgl. Vin 499.
Feuerversicherung, Privatvorsichorungsunter-
nehmen, Gewinnverteilung für 1905, 31 Aktien-
gesellschaften VIII 520. 17 Gegenseitigkeits-
vereine VIII 521.
Feuerversicherung, Privatfeuerversicherungs-
unternehmen, Zusammenstellung des Gewinns
für 1905 VIA 518. 519.
Fibrine, Kleberstoffe VII 6.
Fideikommisse, Fläche 1895—1898, Grösscn-
k lassen, Fideikommissinhaber VI 548—554.
Finnen, ihre Verbreitung VI 5.
Fische in ihren Lehensbedingungen beschränkt
durch Industrie und Schiffahrt VII 793.
Fischerei VII 793.
Fischorei, Aufsichtsbeamte, Oberfischmoister,
Fischmeister VII 795. 796. VIII 602.
Fischereigenossenschaften VII 795.
Fischerei in Strandgewässern, Stör, Hering.
Plattfische, Schellfisch, Garneelen VII 797. 798.
Fischereipolizei VIII 602.
Fischereischonreviere VII 795.
Fischerzahl in Haupt- und Nebenberuf VII 794.
Fischpässo. Aalleitern VII 795.
Fischverwertung zu Tran, Schweinefutter,
Dünger, künstlichen Perlen VII 798.
Fläche weder land- noch forstwirtschaftlich be-
nutzt, 1900 VII 112.
Flachskultur. Hindernisse VIII 4.
Flaminger VIII 386.
Flämische Maile VI 94.
Flämisches Familienrecht VI 95.
Flämisches Recht in Preussen VI 131.
Flämische Wanderung VI 87.
Fleisch, ausländische*, Untersuchung desselben
VII 789.
Fleisch, bedingt taugliches und minderwertiges,
FroihlLnke VII 790.
Fleischbeschauer, Befähigungsnachweis, Prü-
fungen VII 782. 783.
Fleischbeschaugebühren VH 791.
Fleischbeschaupersonul, Statistik desselben VII
788.
Fleischbeschaustatistik VII 791.
Fleischbildung VII 25.
Fleischproduktion 1883, 1S98 — 1900 VII 827.
Fleischschafe, Schaflleischverbrauch VII 657
bis 659.
Fleisch und Fleischwaren, Verkauf VIII 355.
Fleischwaren, Ein- und Ausfuhr VII 567. 569.
Flurzwang VI 32. 177.
Fluss-, Kanal-, Haff- und Küstenschiffe, Bestand
der preußischen 1872, 1902, in den Re-
gierungsbezirken, nach 8 Größenklassen der
Tragfähigkeit VIII 236 — 245.
Flussregulierungsfonds VI J 386.
Formaldehyd VII 5.
Forstbesitz in den Regierungsbezirken des
Staat«, Kronforsten, Staatsforstei 1, Gemeinde-
forsten, Stiftungsforsten, Genossenschafts-
forsten, Privatforsten VII 488.
Forstbetrieb der Grundherren VI 61.
Forsteinrichtungsbureau für das Forstkarten-
wesen VII 498.
Forsten, Bestand und Bewirtschaftung VII 467.
Forsten, Heiden und Weidon gegenüber den
Bauern besser und strenger genutzt VI 174.
Forsten und Holzungen, 1878, 1883, 1893 und
1900, mit landwirtschaftlicher Nebennutzung
bestellt, 1883 mit Roggen, Hafer, Buch-
weizen, Kartoffeln, 1893 mit Roggen, Hafer,
Buchweizen, Kartoffeln, sonstigen Früchten,
1900 im Sommer vorübergehend zu land-
wirtschaftlicher Nutzung bestollt VII 110
bis in.
Forstlehrlingsschulen VIII 640.
Forstrohertrag, Ausgabe und Reinertrag für 1 Im
in den einzelnen Provinzen des preußischen
Staats VLI 536.
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Register der Autoren, Gesetze und Sachen.
Forsttaxation, Taxationskommission, Betriebs-
plan, Ertragsborechnung VI 499.
Fortbildungsschulen, landwirtsch. VIII 629.
Kosen VI 9.
Frachtkosten auf Eisenbahnen und auf Wasser-
strassen. Vergleich VIII 235, 246. 247.
Frachtkosten der Schiffer VIII 234. 235.
Fränkische Einwanderung in die Slawengebiote
VI 12.
Fränkische Waldhufen in den Sudeten und
Karpathen VI 95.
Franken VI 8.
Franken, niederrheiniscbe, wandern mit den
Flämingern VI 87.
Frankreich ist keltisch besiedelt, auch wo
Deutsche zur Tertia aufgonomraen wurden,
wie in Burgund und Aquitanien VI 41.
Franzbau m VII 430.
Französische Ablosungsgesetzgebung im König-
reich Hannover wieder aufgehobon VI 205.
Französische Agrargesetze in den Gebieten der
Rhoinbuiidsstaaten VIII 404.
Französische Herrschaft in den westlichen Ge-
bieten des Staates und Einfluss VI 302.
Freibauern VIII 391.
Freie Tagelöhner V1H 394.
Freihöfe VI 69.
Friedenthal, Minister Dr. VIII 568.
Friedrich Wilhelm I., Ansiedlungeti in Litauen
*7*4 — *739 VI 137.
Friesen VI 8. 12.
Frisonofeld VT 8.
Frohnhöfo VI 62.
Fruchtfolgen VH 313.
Frucht folgovorteile durch Brennerei VIII 18.
Frühkultur VII 450.
Fürsten, slavische VIII 385.
Fuselöl VIII 14.
Fusicladium dcndriticutn und pirinum VII 438.
Futtermittel (Heuwerte) VII 29.
Futtermittel, Niihrwertstabelle VII 549. 551.
554—556.
Futtermittelerzeugung durch die Brennerei.
Vergleich mit Koggenbau VU 17.
Futterpflanzen, Anbau 1878, 1883, 1893 und
i9°o VII 98—104.
Fütterung« leb re VII, 302.
Fütterungsnoruion VH 304.
Ffltterungsnormen für die verschiedenen Zwecke
der landwirtschaftlichen Tierhaltung VII 37.
38. 39-
Gärungsgewerhe, Institut für VIII 622. 645.
Gärungstechnik, Reinlichkeit VIII 14. 15.
G&rungstheorie VIII 65. 66.
Gärtnerlehranstalten VHI 634.
Galindien VT 129.
Gartenbau VII 425.
Gurtenbaulehranstalten VII 436.
Gebäudestatistik VI 487 — 496.
Gebrechliche (Blinde, Taubstumme, Geistes-
kranke) VI 605.
Gebundenheit der bäuerlichen Bevölkerung VT
178.
Geburtenziffer 1876 — 1897 "1 Stadt und Land
VT 614—617.
Geflügelzucht VII 311.
Gehöferschaftcn VT 68, an der Saar VIII 547.
Geisenheim a. Rh., pflansenpathologische Ver-
suchsstation, önochemische de» gl. und Hefen -
reinzuchtetation VIII 648.
Gemeindeeinheiten, Bevölkerung nach Zahl.
Dichtigkeit 1871 — 1896, Stadt und Land,
Alter, Religionsbekenntnis nach Kreis, Bezirk
und Provinz VT (142).
1 Gemeinde-, Kreis- und Provinzial-Verfassung
VI 285.
Gemeindepflanzungen VII 437.
Gemeinfreie in Sachsen VI 73.
GemeinheiUteilungen VI 177.
Gemeinheitsteilungen, Ausdehnung im König-
reich Hannover 1869 VI 204.
Gemeinheitsteilungen, Folgen der VIII 411.
Gemeinheitsteilungen, private, im Königreich
Hannover VT 204.
Gemeinheitsteilungn- und Servitutsablösungs-
gesetzgebung im früheren Königreich Han-
nover seit 1866 VI 254.
Gemeinheitsteilungs- und Zusammenlegung«-
ergebnisse, sowie Ergebnisse der Regulierungen
und Ablösungen im Staate VI 263 ff.
Gemüsebau VH 425. 439, Erfurter VII 440,
in Lübbenau VH 441.
Gemüsekunsum VII 444.
Geinüserüben VH 446.
Gemüsetreiberei VII 449.
Geueralkointnifisionen, Königliche VHI 396.
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Register der Autoren,
Oener&lkommitcsionen, Sitz der VIII 598.
üeueralkommission, ihre Befugnisse als An-
siedelungsbehörde, ist Kolonialhehörde für
die Rentengütcr VI 353.
Genossenschaften, eingetragene, Bestand am
31. Dezember 1901 VIII 348 — 350.
Genossenschaften, freie, Öffentliche VIII 369.
Genossenschaften, neue landwirtschaftliche, seit
1820 VIII 529.
Genossenschaftlicher Weide-, Wold- und Acker-
baubetrieb VIII 529.
( ienossenschafUbrennereien, landwirtschaftliche
VIII 39-
Genossenschaftswesen, das landwirtschaftliche,
in Preussen VIII 529.
Genossenschaftswesen, heutiger Aufbau VIII 536.
Gerichtsbarkeit VI 75.
Gerichtsbarkeit der Grundberren VIII 388.
Gerichtsbarkeit der Scholzen in Brandenburg J
VI 114.
Germanen VI 7.
Geschlossenheit der Bauerngüter in Hannover
und Schleswig-Holstein durch die Grundbuch-
ordnung von 1872 beseitigt VI 326.
Gesinde VIII 397.
Gesindedienst der Bauemkinder VI 164.
Gestütwesen, das staatliche VIII 608. 609.
Getrcideabsatsgenossenschaften VIII 564.
Oetreidebrennerei VIII 10.
Getreidegrosshandel VIII 358.
Getreidehandel VIII 333. 334. 35®.
Getreidebandel Polens und des Ordenslundes
VI 167.
Getreidehandel des polnischen Adels VIII 389.
Getreidepreise VIII 371.
Getreidereinigungsmaschinen VII 285.
Getreide und Hülsenfrüchte, Anbau 1878, 1883,
1893 und 1900 VII 66—82.
Getreide Verwertung, genossenschaftliche VI II
242.
Gewanneinteilung der Felder VI 30.
Gewerbe, mit der Landwirtschaft verknüpfte
VIII «.
Gewerbewesen der Stadtgründung, auf Ein-
nahmen des Fürsten oder Grundherrn be-
rechnet VI 159.
Gewerblicher Besitz, Einfluss in Stadt- und
Landverwaltung VI 315.
Gesetze und Sachen. 671
Gewinn- und Verlustrechnung der Privat -Ver-
sicherungsanstalten, vorgeschrieben«! VIII 416.
417.
Glebae adscripti VIII 391.
Globuline VII 6.
Glykogen VII 26.
Gnesener Synode 1262 VI 126.
Göttingen, agrikulturcbemisches Institut der
Universität VIH 1 17. 646, landwirtschaftliches
Institut an der Universität VIII 616. land-
wirtschaftliche Versuchsstation VIII 646.
Goltz, von der, Prof. Frhr. VIII 619.
Grabumen der Germanen VI 27.
Gronauerhof (Beschreibung) VII 332.
Großgrundbesitz ohne Gross Wirtschaft in West-
Deutschland VIH 384.
Grossbandel, begünstigt durch Beschleunigung
der Kommunikation VIII 331.
Großhandel mit landwirtschaftlichen Produkten
VIII 331.
Großhandelspreise für Weizen und Roggen von
1845—1905 VIII 372. 373. 374-
Gross Wirtschaft der Grundherren beginnt in
allen Gebieten mit der deutschon Kolonisation
VI 147.
Grosswirtschaft in Ostdeutschland, soweit es
die Slawen in Besitz genommen haben VIII
384.
Gründüngung VII 295.
Grundbesitz, fester, Ausdehnung desselben VI
546—549.
GrundeigentumsBtatistik VI (350).
Gruudeigentumsverteiluug 1858, 1866, 1831,
1867 VI 475- 476. 477-
Grundeigentumsverteilung, allgemeine in
Preussen und im Deutschen Reiche VI 559
bis 564.
Grundherren verwerteten ihre Ländereien durch
Ansetzung von freien Höngen oder unfreien
Bauern in Zinshufen zu Erbe, Pacht oder
Leihe VI 48.
ürundhorrlicho Verfassung, reformiert in Schles-
wig-Holstein VI 217.
Grundherrlichkeit wurde Rentenbezug VI 178.
Grundherrschaftsgebiete, zerstückelte Lage VI
59.
Grundherrschaft verschwindet VIII 404.
Gru lidschuld VI 361. 363.
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Register der Autoren, Gesetze und Sachen.
Grundstoffe, zum Pflanzenieben unentbehrliche i
VII 2.
Gnindstüeksvertrüge, Form derselben VI 325. 1
Grund- und GebaudeNteuor- Veranlagung, Kr- I
gebnisse der VII 257.
Grundverschuldung und Einkommenverschul-
dung VI 458.
Gruppe narb eit VII 383.
Güterbewegung von landwirtschaftlichen Er- |
Zeugnissen, auf den preußisch-hessischen
Eisenbahnen 1903, nach 27 Verkehrsbezirken
VIII 253— 329.
Güterschluss bestand in Hanau und Fuldu bis
1867 VI 320.
Gugernen VI 8.
Gurke VII 441. 442.
Gutsherr ernannte den Schulzen der Land-
gemeinde und beaufsichtigte die Verwaltung
derselben VI 286.
Gutsherrfichar Wirtschaftsuni fang VI 147.
Hackfrüchte und Gemüse, Anbau 1870, 1883,
1893 und 1900 VII 83—89.
Hackfruchtkultur VI 176.
Hackmaschine VII 276.
Hämoglobin VII 5.
Uuusler VIII 399. 403*
Häusler und Einlieger, statt Instleuten VIII 410.
Haftpflicht, beschränkte der Kreditgenossen-
schaften VIII 535.
Hagelversicherung VIII 437.
Hagelversicherung, Höhe der J ah resbei träge
VIII 456.
Hagelversicherung, Norddeutsche, Steigerung
der Policen und der Versicherungssummen
von 1869—1906 VIII 454.
Hagelversicherung, rechtsgeschichtliche Ent-
wickelung VIII 438.
Hagelversicherung, Schwedter, Steigerung der
Versicherungssummen von 1866—1906 VIII
455-
Hagelversicherung, schwierige Jahre 1905, 1906.
Pberwiiiduiig der Lage VIII 456.
1 lagel v ersicheru ngsanstal ten, V erwaltungskosten
bei 5 Aktiengesellschaften und 9 Gegcnseitig-
kcitsgesellschaften VIII 455. 456.
Hagel Versicherungsanstalten, Wünsche und Be-
denken bezgl. des Gesetzentwurfs über den
Versicherungsvertrag VIII 452.
Hagelversicherung* - Aktiengesellschaften, Zu-
nahme der fünf gegen 1905 VIII 455.
Hagelversicherung* - G egensei tigkeits - G »Seil-
schaften, VersicherungNsummen und Zu- und
Abnahme von neuen gegen 1905 VIII 455.
Hagelversicherungsvertrag, Schätzung des Ernte-
ertrag* und des Verkaufswertes der Feld-
früchte VIII 452.
HagelverRicherungswosen, Entwickelung seit
1866 VIII 454.
Halbbau VI 67.
Halle a. S., Versuchsstation für Pflan zeu krank -
heiten und agrikulturchemische Kontroll-
atation der Landwirtschaf Ukuminer VIII 647.
Halle-Wittenberg, landwirtschaftliches Institut
an der Universität VIII 614, physiologisches
Laboratorium VIII 615. 617.
Hamburger Hallig VII 382.
Hameln, Versuchsstation «1er Landwirtschaft»-
kam m er VIII 647.
Handel mit landwirt schaf fliehen Erzeugnissen
VIII 33«-
Handel mit Nahrung»- und Genussmitteln VII 1
353-
Handel und Landwirtschaft, Beziehungen VIII
333
Handelsbetriebe, Zahl und Gliederung VIII 332.
Handelsflotte, deutsche, Leistungsfähigkeit VIII
248.
Handelsflotte, preußische, Bestand 1873 und
1904 VIII 249.
Handelsgenossenschaften, landwirtschaftliche
VIII 336.
Handelsge wüchse, Anbau 1878, 1883, 1893 und
1900 VII 90—97.
Hand- und Spanndienste VI 179. VIII 391.
Hannover VII 227 ff.
Hannover, AuseinandersetzungKverfahren in
VIII 597.
Hannover, Bodenbearbeitung VII 232, Boden-
meliorationen VII 233, Düngung VII 234.
Hannover, Forstflache, Staats-, Gemeinde-.
Privatbesitz, Bodenbeschaffenheit. Waldarten,
Klima, Absatzverhältuisse VII 474 — 478.
Hannover, Klima, Kulturböden VII 227, Kultur-
gewächse VII 236.
Hannover, Marschen, Bewirtschaftung der
VII 231.
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Register der Autoren, Gesetze und Sachen.
673
Hannover, Maschinen und (»ernte VII 233, j
Bewirtschaftung der Moore VII 229, Obstbau
VII 241.
Hannover, Tierärztliche Hochschule VIII 625.
Hannover traf Maßregeln zur Erhaltung
leistungsfähiger Bauerngüter, Teilungen be-
durftet! Genehmigung des Gutsherrn und der
Regierung VI 321.
Hannover, Wlesenflichen Vll 241, Wirtschafts-
systeme VII 227.
Haussen, Professor VIII 616.
Hardgau VI 8.
Hnrnbestandtcilo (stickstoffhaltige) VII 25.
Harnstoff VII 13.
Haruden VI 8. 9.
Harz VI 8.
Huubergsbetrieb VII 212.
Hauländereien in Posen VI 128.
Hassngau VI 8.
Hauptberufsarten der Bevölkerung in Kreis,
Bezirk und Provinz 1882 und 1895, Berufs-
stellung der Landwirte 1895 VI (182).
Hauptgestüte, 5 in Preussen VIII 609.
Haus, das sächsische, ist von den Kelten Über-
nommen VI 41.
llausgürten, Obstgärten, Ackerweide, Brache,
zum Unterpflflgen gebaute Früchte 1878.
1883, 1893 und 1900 VII 105. 106.
IlaushaltungHscbulen, landwirtschaftliche VIII
638.
Hausierhandel VUI 351.
H au skomm union VIII 385.
Hauskonununion aufgehoben VI 84.
Hauskoiiimunion der Slawen VI 79.
Hausschlachtungen, nach Zählung vom t. 12.
1904 VII 829.
Haus- und llofräume 1872, 1883, 1893, *9°°
VII 113.
llefenpilzzüchtung und Gärungsführung VIII 15.
Hefenrassen VIII 66.
Hefenreinzucht, natürl., nach Delbrück VIII 17.
Ilefensäuorung, Milchsäure, Schwefelsäure VIII
66.
Hefenzuchtanstalt, Berliner VIII 17.
Heinrich der Löwe VI 98.
Heinrich I. von Schlesien VI 12 1.
Hellriegels Forschungen über die Bakterien an
der Leguminosen wurzel Vll 10.
Meitzeu, Boden de» preuse. Staates. VUI.
Hengstkörungen Vll 581.
Heredos, slavische VUI 385. 387.
Hermann Balk zieht 1237 «len Schwertbrüdern
zu Hilfe VI 133.
Hermann von Salza VI 129.
Hermunduren VI 9.
Hessen-Nassau VII 209 ff.. Baulichkeiten Vll
226.
Hessen-Nassau, bis 1867 ausgeführte Konsul i
dationen und Regulierungen VI 186.
Hessen-Nassau, Bodenbearbeitung Vll 213,
Düngung VII 216, Flächeninhalt VII 209.
Hessen-Nas-aii, ForstÜäehe, Staats-, Gemeinde-,
Privatbesitz, Botlcnbescbaffenheit, Waldart*,»»,
Klima, Absatz Verhältnisse Vll 467—473.
.Hessen-Nassau, Klima VH 210, Kulturboden
VH 209, Kulturgewaehse Vll 218.
Hessen-Nassau, Maschinen und Geräte VU 214.
Hessen -Nassau, Weiden VII 226, Weinbau VII
223, Wiesen VU 224, Wirtschaftssystem VH
2 io.
Heuwender VII 286.
Heu wurm Vll 463.
Hildesheim, landwirtschaftliche Versuchsstation
VIII 646.
Hintersassen in Polen VI 129.
Hochdruck- Dämpfapparut VIII (2.
Hochmoorbildung VII 407.
Hoclmioork«»loni*ationen, private VI 1 421.
Hochschule, Landwirtschaftliche, in Berlin ge-
grün«let VIII 611.
Hochsoefischereientwickelung, Fischdampfer seit
18S5 VU 793-
Hochstamm Vll 430.
Hochwasserschutz VII 361.
Hofgänger schwieriger zu erlangen VIII 412
bis 414.
Hofgesinde VIII 387.
Hohenzollern gehört zu keiner Provinz, sondern
bildet einen eigenen Regierungsbezirk VI 311.
Holländische Ansiedler VIII 386.
Hollefreundlicher Maisch-, Dampf- und Kühl-
apparat VHl 13.
Holzpreise, Durchschnitt für den Fostmeter
VU 487.
Holzverkauf au» den Staatsforsten und Preise
für Bau-, Nutz- und Brennholz Vll 539 — 541.
Hopfenernte Ton 1899—1904 Vll 822.
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674
Register der Autoren, Gesetze nnd Sachen.
Hopfenernte, Krtmgserhebungen VII 814.
815.
Hopfenertrag 1899 — 1904 VII 824.
Hospitca polonicales VIII 385.
Hospites polonicales in Schlesien VI 9t.
Hospites theutonicales VIII 386.
Hufbeschlag-Lehrftchtnieden VIII 638.
Hufenanteile wurden in Preusseu häufig nicht
für jedes Gewann besonders ausgelost, sondern
für alle nur einmal VI 143.
Hufemlörfer, deutsche VI 30.
llufengüter sind alle in demselben Dorfe gleich
VI 3«.
Hufen, mimische Marschhufen VI 52.
Hufen, fränkische Waldhufen VI 53.
Hufenmaß VI 53.
Hufenmaße in Polen VI 128.
Hufensteuer in Polen VI 125. 126.
Hufen, vermessene, der (irundherren VI 50.
Hundertschaften VI 26.
Hüttenbilder der Antoninus- und Hadrianasaule
VI 27.
Hülfsmittel zur Bestimmung der Leistung«-
fiihigkeit, Messen, Probemelken, Scheren,
Schlachten, Zugleistung VII 547.
HfllfskaKsen, öffentliche VI 370.
Huniusguhstaiiseii VII 12.
Hypothekenbanken VI 407.
Hypothekenbanken, ländliche, Darlehen 1880
bi« 1890 VI 417.
Hypothekenbanken, jährlicher Bestand an
städtischen und ländlichen Darlehen 1870
bis 1897 VI 414. 415.
Hypothekenbanken, preußische und ausser-
prcussische, Darlehnsbestand, Pfandbriefe,
Aktienkapital, lieserven, Dividenden, länd-
liche, städtische Darlehne mit oder ohne
Amortisation VI 418—421.
Hypothekenhewcgungastatistik VI 455.
llypothekenkfindiguug auf länger als 20 Jahre
auszuschiiesHen. ist unzulässig VI 332.
Hypotheken Verfassung VI 35 1.
Hypothek, Vorkohrshypothek VI 361. 363.
Hypothekarische Verschuldung in einer Anzahl
Anitsgerichtsbezirke 1883 — 1896, Bewegung
1886 — 1897, Zwangsversteigerung ländlicher
Grundstücke 1891 — 1897 und Besitzweehael
im Grundbesitz 1896/97 VI (314).
| Identitätsnachweis im Getreidehandel VIII 358.
Imkerschulen VIII 639.
Imprägnieren der Weinbergspfähle VU 455.
Ingvaeonenhund VI 8.
InnungNstatuten der Stadt Halle, Weistum von
1235 VI 160.
Innungsstatuten in Breslau 1290 VI 161.
Insterburg, landwirtschaftliche Koutrollstation
VIII 643.
Institute, landwirtschaftliche, an den Univer-
sitäten VIII 613.
Institut für G&rutigsgoworbe und Stärkefabri-
kation in Berlin VII 45. VIU 12.
Instleuto VIII 393. 399.
Invertase verwandelt Rohrzucker in Trauben-
zucker VII 7.
Irlands Besiedelung erweist die keltische An-
lage der Einzelhöfe in Westfalen und Nieder-
■ rbein VI 41.
Isodynamie der Nährstoffe, ihr Gesetz Vll 28.
Istvconenhund VI 8.
Italer VI 6.
Jagddienste 1831 in Kurhessen aufgehoben
VIII 404.
Jagdpolizei VIU 602.
Jahreseinkommen einer ländlichen Arbeiter-
familie VIII 411.
Jahrmärkte VIII 352.
Johannitcrorden VI 12 1.
Judicea VI 85.
Jungfernbrut VII 452.
Jurten der Kirgisen und Turkmenen entsprechen
den deutschen Graburnen VI 27.
Jus teutonicuiu VI 120. VIII 386.
Juthungen VI 8.
Kttseroigenosftcnscbaften VIII 565.
Kalium, Pfianzennährstoff VII 17.
Kalorienwert der Nährstoffo VII 28.
Kalzium VIJ 18.
Kalzium phosphat, tertiäres VII 16.
Kammwolle, Erzeugung VII 656.
' Kanalentwürfe, Dortmund-Ems und vom Rhein
zur Elbe 1882—1899 VIII 210—212.
Kanalprojekte im Odergebiete 1886 — 1904,
Oder- Spree-Kanal, Stettin-Berlin VIII 21 1
bis 213.
Kaninchenzucht, zahme VII 691.
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Register der Autoreu,
Kapitalbeschaffung. Steigerung 1866 — 1897 VI |
436.
Kartoffelerntemaschinen VII 279.
Kartoffelfrühkultur VII 450.
Kartoffelbandel VIII 365.
Kartoffelkulturförderung VIII 72.
Kartoffelkultur, Fortschritte, Neuzüchtungen
vin 10.
Kartoffelkulturstation bei der Berliner Versuchs-
station des Vereins der SpiritiiHfahrikantcn
VIII II.
Kartoffelmehl und Starke, Stärkezucker- und
Dextrinexport und Kartoffelernte 1886 — 1897
bis 1905 VIII 78. 79.
Kaitoffelstärkefabrikation , Produktionsmenge
VIII 68. Landwirtschaftliche Bedeutung
VIII 70.
Kartoffelverbrauch der norddeutschen Brenne-
reien und Ernten 1887/88—1894/95 VUL 36.
Kassuben VI 22.
Kaufpreise ländlicher Besitzungen ermittelt
1871 — 1881 und 1884 — 1893 VI 468. 469.
Kelten VI 6.
Kempen a. Ith., landwirtschaftlich-chemische
Versuchsstation VIII 649.
Kiel, das landwirtschaftliche Institut nn der
rniversität VIII 618, landwirtschaftliche
Versuchsstation der Landwirtschaftskammer
VIII 645, Samenkontrollstation VIII 646.
Klee, Anreicherung des Bodens an Stickstoff
VII 10.
Kleinbahnen VIII 142.
Kleinbahnen-Anlagokapital bis Schluss 1904
VIII 161.
Kleinlmhnbaii-Förderungsinittel in den einzelnen
Provinzen, technische und finanzielle Beihilfe ,
VIII 147 — 160.
Kleinbahnen, Staatsunterstützung 1895-— 1905
VIII 161.
Kleinbahnen, Zahl und Länge 1903 in den
einzelnen Provinzen, bes. landwirtschaftlich,
industriell VIII 163.
Kleine Stellen, Anwachsen in Posen 1873 — 1880,
in Brandenburg 1850 — 1880, in Kassel bis
1881 VI 481- 484.
Kleinhandel mit landwirtschaftlichen Produkten
Vffl 332.
Gesetze und Sachen. 675
Kleinhof-Tapiau (Ostpreunsen), Versuchsstation
für Molkerei VIII 643.
Klettergurke VII 441.
Knoblauch VII 441.
Kochsalz VII 26.
Königsberg i. Pr., das landwirtsch. Institut an
der Universität VIII 61 1. 617. 643, land-
wirtschaftliche Versuchsstation VIII 643.
Königshuid, das von den deutschen Königen
in Besitz genommen wurde, überlicssen diese
an Gefolge, Beamte oder Kirche als Grund-
herren VI 48.
König Waldemar durch Rewal, Harrien und
Wirland abgefunden VI 133.
Köslin, agrikulturchemische Versuchs- und
Samenkontrollstation VIII 643.
Kötter VIII 402.
Kohlbau, Einfuhr VII 439.
Koblendioxjdausntiiiung (Kespirationsapparnt)
VII 32-33.
Kohlenhydrate der Fette VII 24.
Kohlenstoffverhinduugen, als organische Sub-
stanz aufgefasst, verbrennlich VII 2.
KohJow, Beschreibung der Herrschaft VII 325.
Kolonialgebiet der Deutschen in Ostdeutschland
VI 179.
Kolonialuiiternehmuugen in Hochmooren, frühere
VU 409.
Kolonien auf Gütern von Privaten ungelegt,
Beispiele VI 358.
Kolonisation durch deutsche Bauern VI 86.
Kolonisation, innere VI 314. 333.
Kolonisationszahl und Kosten unter Friedrich
dem Grossen VI 334.
Kormnunalstündische Verbände in Brandenburg
und Schlesien für Altmark, Kurniark, Nieder-
uud Oberlausitz VI 296.
Kontingentierung der Spiritusprodiiktion VIII 30.
Kontraktbruch der Saisonarbeiter VIII 425.
Kontroll* und Versuchsstationen, landwirt-
schaftliche VIII 640.
Koppelwirtschaft in Schleswig- Holstein VI 213.
Kornhäuser VIII 564.
Kornhäuser, Getreidehigerhüuscr VIII 339 — 344
Kossäten in Brandenburg, die Koste der Slawen
auf ihren Gehöften dienstpflichtig VI 150.
Kraflfu Herrn ittcl VII 301.
Kraftproduktion VII 29.
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Register der Autoren, Gesetze und Sachen.
Krebshscherei, Krebshandel VII 798.
Kreditanstalten VI 367.
Kreditanstalten, historische Entwickelung VI 435.
Kreditgenossenschaften VIII 338.
Kreditgenossenschaften, preussische VIII 551
bis 553.
Kreditinstitute in Heßsen-Nassau und Hannover
vi 383—39*.
Kreditwesen des ländlichen Grundbesitzes VI 360.
Kreis ist Kommunal verband mit Selbstver-
waltung, Kreistag und KrcisauMschuss VI 293.
Kreissteuern zu erheben, wird den Kreistagen
1841 gestattet VI 287.
Kreisverwaltung, Rechte der Rittergutsbesitzer
VI 286.
Kreiswandergärtner VII 437.
Kreuzzüge VI 64. 88.
Krieg, 30 jähriger VI 175.
Kuhhaltungsbeschränkung VIII 412.
Kul mische Handfeste VI 130.
Kultivierung der fiskalischen Moore in Aus-
legung von Steilen VI 357.
Kulturarten, Anbau der verschiedenen iin
Staatsgebiet VII 257 ff.
Kunsthefe V 1 II 66.
Ku 11 stet rossen (Chausseen) VIII 138.
Kupfervitriolbrühe VII 464.
Kurhessen, Umfang der Ablösungen von 1853
bis 1869 VI 195. 196.
Lachsschonzeit für Rhein, Forellen- und Sal-
monidenaussetzung VII 796. 797.
Läden zum Verkauf von Apparaten zur Ver-
wendung denaturierten Spiritus VIII 68.
Länge der Kleinbahnen in den einzelnen Pro-
vinzen am I. Oktober 1892 und 31. Mürz
1903 mit Schmal-, mit Vollspur und andere
auf je 1000 Kopf Einwohner Kilometer VIII
162.
Laeti der Römer, teilten ihr Land nach Ge-
wannen VI 47.
Landesbanken VI 370.
Landesbank, nassauisebe Lamieskreditkasse in
Kassel , hannoversche Landeskreditanstalt,
Geschäftstätigkeit von deren Einrichtung bis
1897 VI (266).
Landeseinteilung im Staate 1895 VI 436.
Landeshoheit der F ürsteii, schreitet zum modernen
Staats wesen fort VI 163.
Landeskulturrentenbanken VII 394.
Landesineliorationeii, Deich- und Düneuwesen
VIII 601.
Landes-Okonomie-Kollegium, König!., in Berlin
VIII 569.
I*andgemeinde, Abhängigkeit vom Gutsherrn
und gutsherrliche Polizei aufgehoben VI
292.
Lamlgemeindcver&ndorungen zwischen 1892 und
1898 in den 7 östlichen Provinzen VI 297.
Landgemeindeverwallung , Gemeindeniitglicd
VI 298.
Landgemeinden wurden politisch selbständige
Kommunal verbände VI 286.
Landgestüte und Remontodepots, Zahl der
Remonten VII 580. 581. 582.
I Landgestüte, 18 in Preussen VIII 609, Zahl
und Bestand, Stutendeckung 1876, 1883, 1895
VII 738. 739.
; Landgewinnungsarbeiten VII 382.
Landgüter, Bestand im Regierungsbezirk Kassel
1881 VI 486.
Landschnfe und deren Kreuzungen VII 660 — 662.
Landschaften VI 392 — 394.
Landschaften, 7 ständische in Hannover VI 306.
Landschaftliche Organisation und Geschäfts-
grundsätze VI 396 — 400.
Landschaftlicher Kredit, Ausbreitung VI 401
bis 406.
Landstände VIII 390.
Landstünde bewilligen Abgaben gegen ver-
mehrte Lasten der Bauern VI 164.
Landstände herrschen im 16. Jahrh. VI 169.
Landstände kommen für die steigeuden Be-
dürfnisse des modernen Staates auf VI 164.
1 Landstrassen VIII 137.
Landwirte, selbständige, mit und ohne Neben-
beruf nach Größenklasse VI 544. 545.
I Landwirte, selbsttätige, Zahl am 3. Dezember
1867 VIII 408.
, Landwirtschaftliche Besitzer nach Hauptberuf
VI 533-54°
Landwirtschaft liehe Betriebsstatistik, zuerst
1882 ohne, dann 1895 mit Forstbetrieb VI
518—523.
Landwirtschaftliche Brennerei, Begriff VIII 59-
Landwirtschaftliche Gehilfen, Gesinde und Tage-
löhner, am 3. Dezember 1867 VIII 408.
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Register der Autoren, Gesetze nud Sachen.
fi 77
Landwirtschaftliche Genossenschaften in
PreusRen, Tabellen VIII 550. 551.
Landwirtschaftliche Handelsgenossenschaften
VIII 336.
Landwirtschaftliche Produktion, Durchschnitts*
ertrüge für den Morgen 1830 — 1903 VII 818.
Landwirtschaftliche Produktion VII 799.
Landwirtschaftlicher Wohlstand der Koloni-
sationsgeldete seit dem Kampfe Polens gegon
den deutschen Orden und seit den Hussitcn-
Kriegen erschüttert VI 162.
Landwirtschaftliche Vereine in Rheinland unter
Thilmany und Raiffeisen VIII 530.
Landwirtschaftlich-technische Anstalten VIII
640.
Landwirtschaftsbetriebe, Anzahl, Flache nach
Kreisen, Bezirken, Provinzen, dazu Fidei-
komraisso VI (66)«
Landwirtschaftsbetrieb zur Zeit der Landes*
kulturgosetze VIII 409.
Landwirtschaftskammern VIII 570. 602.
Landwirtschaftskammern, Gesch&ftsumfang 1906
VIII 605-607, Wahlen VIII 594.
Landwirtschaftskammern, Etats der VIII 605.
Landwirtschaftskuinmorn, Unterabteilungen und
Anstalten der VIII 608.
Landwirtschaftspolizei VIII 601.
Landwirtschaftaschulen VIII 625.
Longoharden VI 9.
Lasanken, polnische VI 125.
Lasanki, Herumschweifende VI 84. VIU 385.
387.
Lassbauern, Lassiten VI 159. 173.
Lassen, Laten VI 56.
• Lassi tische Stellen VIII 390.
Lastentransport im landwirtschaftlichen Betriebe
VII 288.
Latendttrfcr VI 7t.
Latifundienbcsitzer nach Stünden und Provinzen
VI 555-562.
liatifundien unter und über 1000 ha Grössen-
verteilung VI 554—558.
Lauenburg, die Teilung von Bauergütern hing
von der Genehmigung des Gutsherrn ab VI
324.
Lautverschiebung VI tl. 12.
Lebendgewicht des Rindviehs und der Schweine
1892—1900 VII 827.
1 Lechen VI 16.
Legitimation zur Fischerei VII 795.
1 Leguminosen sind Stickstoffsaramler VI 1 10.
Lehn*, Frei- und Erbscholzengüter VI 171.
Lahn, Reiterlehne VI 58.
Lehnsritterschaften erwiesen sich in den
grossen Kriegen am Ausgang des 14. Jahr-
hunderts als ungenügend; stehende Heere,
Artillerie und Landsknechte gefordert VI 163.
Lehnsritter, schlesische VIII 387.
Lehranstalten, landwirtschaftliche akademische
VIII 618.
Lehranstalten, niedere landwirtschaftliche VIII
627.
Leibeigenschaft VI 173. 178. 179.
Leibeigenschaft in Kurhessen gegen Endo des
18. Jahrhunderts aufgehoben VI 191.
Leibeigenschaftslasten, verschiedene, im Herzog-
tum Nassau VI 187.
Leinwandweherei-Leggeanstalten VIII 3.
Lcslauische* Mafs VI 13 1.
Liebig VIII 616.
Limes Sorabicus, Karls des Grossen von 805
Vill 384. 385.
Litauer VI 15.
Locatores VIII 388.
| Locatores der Mark Brandenburg VI 113.
Lohnarbeit und Gesindedienst VIII 383.
| Lohnsteigerung seit 1850 VIII 411.
Lokal verkehr VIII 137.
Lokalverwaltung auf dem platten Lande VI 2S5.
Lokationsvertrage der Scholzen VI 158.
Luxusgesetze in Polen VI 129.
Lypose spaltet Fette in Glyzerin und Fett-
säuren VH 7.
Xfthcmaschinen VII 277.
Magerviehhof in Friedrichsfelde VIU 345.
Magnesium VII 19.
Maid- und Schlachtsteuer VIII 357.
Mairübe VII 446.
Maischbottich Steuer VIII 25.
Maischekphlung VIII 16.
Malz, Luft- und Wasserweiehe VIII 66. 67.
Mancipia in Obersachsen VIII 388.
Mansi regales, Königshufen VI 50.
Marburg, landwirtschaftliche Versuchsstation
vm 648.
Margarine VII 649, VIU 354.
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678
Register iler Autoren, Gesetze und Sachen.
Mark Brandenburg in Ge wann lagen deutsch
besiedelt VI 109.
Marken VI 177.
Mark, gemeine VI 85.
Markgenossenschaften VI 35.
Marknmnnen VI 9.
Markthallen VIII 352.
Markthandel VIII 351.
Marktpreise für landwirtschaftliche Erzeugnisse
VIII 375.
Maschineniudustrie, deutsche VII 208.
Maschinen, landwirtschaftliche VII 273 ff.
Massengtiterbeförderniig, Prozentanteil mit
Wasserverkehr, mit der Eisenbahn VIII 205.
Masscngüterverkehr 1885 — 1891, Prozent auf
dem Rhein und auf den rheinischen Eisen-
bahnen VIII’ 206.
Masuren VI 15.
Material- oder Fahrikationssteuer für Brennerei
aus Bier V 111 25.
Materialsteuer der Brennerei VIII 25.
Maximalernte in Pentkowo, Provinz Posen VII
820.
Maximilian I. verkündet 1495 den Landfrieden
von Worms und setzt das Ucirhskam mor-
gen eh t zur Aburteilung der Friedensbrüche
ein VI 163.
Meeresfluten VI 88.
Meerrettich VII 441. 442.
Meltau, falscher VII 465.
Meier VI 69.
Meiorrocht VI 178, VIII 401. 402.
Meistheerhte in der Gemeinde VI 308.
Melasseentzuckerung seit 1896 wie Rohzucker
bereitung besteuert VIII 110.
Melasse Verarbeitung zu Spiritus, zu Zucker
VIII 94.
Melasse verfüttern ng VIII 95.
Meliorationen, Gesamtzahl VII 377. 381.
Meliorationshauhcamte VII 395, Anweisung für
ihre Tätigkeit VII 397. 400.
Meliorationsfonds, Alt* Pom morsche VII 385,
der Neumark VII 385, der Provinz Preussen
VII 385, Köslinor VII 385, staatlicher VII
383. 384, Westfälische VII 385.
Meliorationsgenossenschaften VIII 347.
Meliorationsgenossenschaften der Regierungs-
bezirke, der Provinzen Vll 373.
| Meliorationsgenossenschaften, öffentliche, Um-
fang VII 372.
Melionit ionskosten auf Staatsdomänen Vll 363.
Michelsen gründet die erste landwirtschaftliche
Mittelschule 1858 in Hildesheim VQI 626.
MiessmuscheLchihllaua (Coccus com-hnefornns)
VII 438-
Mikroorganismen, Einfluss im Darme VII 24.
Milchnutzung, Butter- und Käsebereitung, Ge-
schichte des Molkereiwesens Vll 644. 64s.
Milch- und Butterhandel VIII 361.
Militärtauglichkeit in Stadt und Land VI 627
bis 629.
Militär- Veterinär- Akademie VII 745.
Milites agrarii VI 82. VIII 388.
Milites agrarii AlbrechU des Bären VI 112.
Milzbrand und Rotz, aus ostpreussischcn Pro*
vinzialfowL gezahlte Entschädigungen 1900
bis 1904 VIII 481.
Minemlstoffe, für dio Ticrcmährung erforder-
lich Vll 26.
j Ministerium für Landwirtschaft, Domänen und
Forsten VIII 567.
Ministerium für Landwirtschaft u«w., Ab-
teilungen desselben VIII 568.
Mittelfranken VI 12.
Mittelsachsen VI 12.
Mittelschulen, landwirtschaftliche VIII 625.
Mittelstamm VII 430.
! Mittel waldbetrieb VII 500.
• Molkerei VIII 2.
Molkereigenossenschaften VIII 346. 564.
Molkereigenossenschaften, Handel mit Molkerei-
erzeugnissen VII 646—649.
Molkerei-Revisionsverband für dio Provinzen
Brandenburg, Pommern, Sachsen und die
Grossherzogtümer Mecklenburg VIII 540.
Molkereischulen VIII 637.
Molkerei wesen VII 309.
Monarchische Organisationen der grossen wie
kleinen Staaten steigern die Finanzbedürf-
nisso VI 163.
Monatsdurchschnittspreise für unversteuerten
Kartoffelspiritus an der Berliner Börse 1895
bis 1899 VIII 44.
Monilia VLI 438.
Muoraufforstung VII 422.
Moorbrennen, Vereine dagegen Vll 413.
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Register der Autoreu, Gesetze und Sachen.
Moorbruchkolonien, ost p reu ssi sehe VII 418.
Moorflächen im Staate VII 408.
Moorkolonien, nordwestdeutsche, ältere, ihre
Erfolge VII 415.
Muorkolonisntionsiiriternohmungen, neuere VII
418. 419.
Moorkultur VII 407. -
Moorversuchsstation VII 415.
Motore VII 284.
Maller, Dr. Traugott, Geh. Ober- Heg. -Hat
VIII 629.
Müllerei VIII 2.
Münden, Forstakadcmie VIII 624.
Münster, landwirtschaftliche Versuchsstation
vm 649.
Museum, landwirtschaftliches zu Berlin VIII
612. 621.
Muskeltutigkeit, Vorgänge dabei VII 29.
Nachschusspflicht, unbeschränkte VIII 536.
Nachzerkleinerungsapparate VIII 74.
Nährstoffe der Pflanzen, unorganische VII 1.
Nährwert von Stärke, dargestollt in Stickstoff,
Kohlenstoff und Energiebilanz VII 34. 35.
Nährwertseinheiten, Berechnung VII 40, 41.
Natrium VII 18.
Nebenberufstätigkeit VI 634.
Nebenfrucht, durch Mischfrucht 1878, durch
Mengegetreide, durch Mischfrucht 1883, durch
Wintormengegetreide, durch Sommermeuge-
gotreide 1893, 1900, durch nicht besonders
genannte Arten 1893 — 1900 VII 120. 121.
Nebenfrucht neben Futterpflanzen, Klee 1878,
1883 und Klee, Luzerne, Esparsette gern.
1900, Luzerne, Esparsette 1870, 1883, Serra-
della, Spargel, Hanf 1878, 1883, 1893, 1900, j
Grassaat 1878, Timothce, Schafschwingel.
Raigrn«, Honiggras, Knaulgras aller Art 1883,
sonstige zu Futterzwecken gebaute Frucht-
arten, Mais, Wicken, Luzerne, Misehfrucht
1S93, *9<>o, Hdlsenfruchtgomenge 1900, an-
dere Futterpflanzen zusammengefasst 1878,
1893 VII 129 — 133.
Nebenfrucht neben Hackfrüchten und Gemüsen,
Topinambur, Runkelrüben, Mohrrüben, weisso
Rühen, Kohlrüben, Kraut und Feldkohl 1878, j
1883, 1893, *9oo, Zwiebeln 1878, 1900,
Kohlrüben 1900, Salat 1878, Blumenkohl
19c», Gurken 1900, andere Hackfrüchte und '
679
Gemüse 1878, 1883, 1893, 1900 VII 122 bis
125.
Nebenfrucht neben Handelsgewichsen, Dotter,
Senf, Flachs, Hanf. Tabak, Zichorie, andere
HandelsgcwächsO 1878, 1883, 1893, 1900
VII 126—128.
Nebenfrucht zu Grünfutter-Nutzung, Sommer-
weizen, Sommerroggen, Sommergerste, Hafer,
Buchweizen, Mais, Ackerbohnen, Wicken,
Lupinen, Mischfrucht, Mengegetreide 1878,
1883 VII 134—136.
Nebenfrucht zum Unterpilügen. Lupinen 1893
bis 1900, Erbsen, Ackerbohnen, Wicken,
Hülsenfruchtgeinenge, Senf, Serradella, Spar-
gel 1900 VII 142. «
Nebenfrucht zu Samcngewinnung, Zuckerrüben,
I Runkelrüben. Mohrrüben 1878, 1883, weisse
Rüben, Kohlrüben, Kehl 1878, Gurken,
Zwiebeln, Petersilie, Salat 1878, 1883, Sellerie,
andere Hackfrüchte und Gemüse 1878, Flachs,
Hanf, Zichorie, Klee, Luzerne, Esparsette,
Serradella, Spörgel 1878, 1883, Grassaat.
Tiinothee, Schafschwingol, Raigra», Knaul-
gras, Grassaat anderer Art 1878, 1883, andere
Futterpflanzen und Futterpflanzen im Ge-
menge 1878 VII 137—141.
Nebengewerbe, landwirtschaftliche, durch
Wissenschaft und Staatsgesetze gefördert,
Besteuerung solidarischer Vereinsorganisation
vm 5, 6.
Nebengewerbe, landwirtschaftliche Spiritus-,
Zucker- und Kartoffelstflrkefahrikation VIII 2.
Nebennutzung von Acker- und Gartenland
durch Sommerroggen. Sommergerste, Hafer,
Buchweizen, Hirse, Mais, Erbsen, Linsen,
Speisebohnen, Ackerbohnen, Wicken 1S78,
1883. 1893, 1900, Lupine zum Unterpflügen,
Lupine zu Futter 1878, 1883 VII 115. 119.
Ncmeter VI 9.
Neubegründung kulturschädlichcr Rechtsver-
hältnisse und unablösbmrer Geldrcntcn aus-
geschlossen VI 332.
Nichtreduktion heim II ugelversicbcruiigsv ertrag
vm 452.
Niederfranken VI 12.
Niederlassung» vertrüge der Flöminger VI 88.
Niedersachsen VI 12.
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ß$0 Register der Autorei
Niedorsächsische Einwanderung in die Slaven-
Iruider VI 12.
Niederstamm VII 430.
Niedcrungsinooro VII 407.
Niederwaldbetrieb VII 500.
Niodrignioorkulturen seit 1877 VII 422.
Nitragin VII 12.
Nitrilikation VII 13.
Nomadenleben in Europa VI 25.
Nordfrnnken VI 12.
Nuklcino VII 6.
Nutzeffekt, physiologischer des Futters, be-
rechnet VII 35. 36.
Nymphe VII 460.
Obcramtsbezirke, 4 in Hobenaolleni VI 311.
Oberdeutsche VI 12.
Oberfiechmeister VJII 602.
Oborförsteroien , Oberförster, Forstkassenren-
danten, Forstschutzbeamte : a) Förster und
Wald wftrter, b) Forsthilfsaufseher VII 495.
Oberhöfe VI 69.
Oberlandeskulturgericht VIII 599, Zuständigkeit
desselben V 111 600.
Obersächsische Einwanderung in die Slaven-
länder VI 12.
Obersachsen kolonisiert VI 82.
Obstausfuhr und Einfuhr VII 430.
OhstAUKstellungcn VII 437.
Obstbau VII 425. 429, Förderung auf Domänen
VII 437, durch Staatsmittel VII 436.
Obstbaulebranatalten VII 436.
Obstbauin VII 430.
Obsthaumdüngung VII 435.
Obst bau in fei nde Vll 438.
Obstbauin preise Vll 433.
Ohsthaumziihlung Vll 435.
Obstbörsen VII 437.
Obstbusch VII 430.
Obstmärkte VII 437.
Obstpflanzungen, verschiedene Arten VII 434
Obstsortenauswahl Vll 432. 433.
Obstsortimente VII 429.
Obststrauch VII 430.
Obstverwertung VII 430.
Obst-, Wein- und Oartenbauachulen Vlll 637.
Odel bauern VI 76.
öd- und Unland 1878, 1883, 1893 und *9°°
VU 112.
i, Gesetze und Sachen.
; Oidium Tücken VII 465.
Organeiweis (lebendes Kiweis) Vll 25.
Ortsnamen, pntronymische, slavischo VIII 385.
Osmosevorfahren für Melasse zu Zucker VIII 95.
Ostgermanen VI 7.
Ottokar I. von Höbmen, gründet 1255 Königs-
berg i. Pr. VI 134.
| Oxydase, sauerstoffübertragende Enzyme VII 7.
Oxydation, Snuerstoffzuffihrung bei der Tier-
erriäbning VII 27.
Paketpostverkebr VIII 163.
Parze llenniiniina bestehen nur noch im Re-
gierungsbezirk Wiesbaden und im Fürstentum
Hohenzollerii-Siginaringen VI 225.
Parzellierungsfreiheit in den früher grossherzogl.
hessischen und hesscn-hombttrgiechen Landes-
teilen VI 320.
Patrimonialgerichtsbarkeit der Grunclherren im
Deutschen Ordensland VI 146.
Pentosen oder Pentaglykosen Vll 31.
Peptone Vll 6. 24.
, Pepton führt Kiweiskörper in peptonartige
Substanzen über Vll 7.
Perlzwiebeln Vll 441.
Peronoepora viticola VII 465.
, Pfahlbauten VI 3.
Pfandbriefe VI 398.
Pfandhricfschuld, nach Verteilung, Zinsfuss.
Zahl der Güter, höchsten und niedrigsten
Ultimokursoii 1866 — 1897 VI (278).
Pferde, Ein- und Ausfuhr, Preise der Pferde
VII 577. 57».
Pferde, Gestützwesen, Zuchterfolge Vll 568.
569. 57°-
Pferdeschläge Vll 574. 575. 576.
Pfordeschlägoverteilung nach 1898 Vll 736.
737.
Pferde, Warmblut, Kaltblut Vll 571, 572.
| Pferdezucht VII 305.
Pferdezucht der einzelnen Provinzen Vll 588
bis 610.
Pferdezucht, öffentliche Maßnahmen zur För-
derung, Zucht Vereinigungen VU $83—587.
Ptlanzenhestandteile, stickstofffreie Kohlen-
hydrate, Fette, organische Säuren VII 3. 4.
Ptlanzeuernährung VII 1.
Ptlanzenkrankhoiten Vll 324.
Pflanzen, Sand- und Wasserkultur Vll 2.
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Register der Autoren, Gesetze und Sachen.
681
Pflanzennahrstoffe. entzieht eine Mittelernte
von i ha Boden in Kilogramm VII 20.
PUanzenorgnnismuK, Vergüngo darin, Oxy-
dationen, Reduktionen, Hydrolysen, Atmung*-
prozess VII 2. 3.
Pflanzenzüchtung VII 321.
Pflüge VII 265.
Phosphor, Lezithin VII 15.
Phylloxera vaatatrix VII 460—462.
Phismopara viticola VII 46s.
Plent erwähl betrieh VII 500.
Polartiere VI 2.
Polen VI t6.
Polen, angosiedelt durch polnische Landbanken
VI 358.
Polizei auf dem Lande VI 286.
Polnische Arbeiter VIII 424.
Pomologenverein VII 429.
Pomologische Institute VIII 634.
Poppelsdorf, landwirtschaftliche Akademie VIII |
61 1.
Posen, landwirtschaftliche Versuchsstation der j
LandwirtschafUkamnier VIII 644.
Postpakete von Butter und Käse 1893 — 1901 '
VUI 164.
Post, Telegraphen und Fernsprecher VIII 163. i
Preise der landwirtschaftlichen Erzeugnisse VIII |
369.
Preisdifferenz zwischen Berlin und Hamburg,
namentlich 1892—1898 und 1883—1894 VIII
46.
Preisnotierungen von Butter, Käse usw. VIII
361-363.
Preiswürdigkeit der auf dem Markte angebotenen
Futtermittel VII 40.
Preussenaufstände VI 131. 133.
Preussen, Deutschen Reich und Nachbarstaaten,
Vergleich der Bevölkerung und der Erwerbs-
tätigen VI 652 — 654.
Preussen leben unter dem Griwe, Oberprioster
und unter Häuptlingen, Reiks, Königen VI 136.
Preussische« Ordeuslaud VI 129.
Privatbesitzungen, ländliche, Statistik derselben
1893, *878 VI 496 -500.
Privat versicheningsanstalten , Jahresberichte
VIII 443. 445.
Proskau, landwirtschaftliche Akademie VIU
611. 621, milchwirtschaftliches Institut VUI
645, pflanzcnphysiologische Versuchsstation
des Kgl. Pomologischen Instituts VIII 645.
Protein (Rohprotein und Roinprotein) VH 30.
Proteinstoffe, Eiweisskörper VII 6.
Provinzialhilfskassen VI 37 1 — 382.
Provinziallandtage borieton Über Gesetze, die
die Provinz allein betrafen VI 288.
Provinzialrat, Beirat des OborpriUi deuten in der
allgemeinen Landesverwaltung VI 295.
Provinzialverfassung, jede Provinz bildet einen
Kommunalverband mit Selbstverwaltung und
Besteuerung, Provinzial landtag und Ausschuss
VI 294.
Provinzialverwaltung steht unter einem Lande«*
direktor oder Landeshauptmann mit eigenen
Beamten VI 295.
Prügel man date, Schutz vor Misshandlungen VI
176.
Pulpe, Futterwert VIII 78.
Pulpe, Kompression zu Knöpfen, Tellern,
Broschen, Papier, Brennmaterial VIII 76.
Pülpe, Viehfutter VIU 70. 74. 75.
Pyralis vitana VII 465.
Quedlinburg VII 441.
Raiffeisen, Gründer landwirtschaftlicher Dar-
IdtmkMMO VUI 530. 533.
Rauchfeuer VII 465.
Reallastenahlösungen VI 177.
Ileallastenablösungen , Zahl der Beteiligten,
Spann- und Handdiensttago, Amortisations-
renten und Kapitulabtindungeii im Staate VI
272—275.
Roallostcnablösungsergebnis im Königreich
Hannover VI 209. 210.
Reallasten, Stand derselben 1864 im Königreich
Hannover VI 212. 213.
Ilcallasten, Umfang der 1878 noch bestehenden
VI 279.
Reblaus VII 460.
Rechnunghlegungsvorschriften für die Privat-
v ersieh erongsanstalten und Erläuterungen
d»*u VIU 442. 444. 445.
Rechtsverhältnisse des Grund besitze« in Preussen
VI 138.
Red&nzslawen VI 15.
Reebningverfahren der nordischen Hardes-
gerichte VI 33.
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682
Register der Antoren. Gesetze und Sachen.
Refaktien VIII 180.
ReformgesoUgebung, bäuerliche im Westen und
Osten VIII 403.
Reformtarif der Generalkonferenz der preussi-
sehen Eisenbahnverwnltungen vom 12. 2. 1877
VIII 182.
Registertonnen seit 1873 VIII 248.
Regulierungen VI 177.
R eichsau fsichtsanit für die privaten Versiche-
rungsanstalten VIII 441.
Reichsausländer, männliche, weibliche, nach
Heimatsländern VI 594. 595.
ReichsgenossenschafUbank. Darmstädtische VIII
538.
Reichsgenosseuschaftsbank, landwirtschaftliche
VIII 562.
Reichsverband der landwirtschaftlichen Ge-
nossenschaften in Darmstadt VIII 347.
Rcichsviebseuchengesetz, neues, im Werke VII
781.
Religionsbekenntnis der Erwerbstätigen VI 643. j
Religionsbekenntnis männlicher und weiblicher
Personen VI 610. 612.
Remonte- Ankaufs-Kommissionen, angekaufte
Pferdezahl 1884 — 1898 VII 738. 739.
Rentenbanken VI 369.
Rentenbankrenten, welcho 1895 als Ablösung
noch zu zahlen waren VI 283. 284.
Rentengutsanlagen bis 1899. Zahl, Verfahren
VI 250, 254.
Rentengutsanlagen, Staatsheihilfe dabei VI 354.
Rentengutsbegründungen hat die General -
koniinissioii zu genehmigen VI 326.
Rentenschuld VI 363.
Reste des alten Kolonialrechtes erhalten VI
170.
Revisionsverhändo der Genossenschaften VIII
535-
Rhabarber VII 448.
Rheinfranken VI 12.
Kheuni rhnponticum VII 448.
Rieselfelder VII 443.
Riga, von Bischof Albert 1 199 gegründet VI
*3*.
Rihderpestbekämpfung, Desinfektion der Eisen-
bahn-Vieh wagen VII 755. 756.
Rinder, Schlachtverkehr und Fleiscbnutzung
VII 640 —644.
1 Hinderstatistik, Auswahl der Schläge nach
Klima, Roden und Wirtsehaftsverliältnisse
VII 614.
Rinder, Zahlung, Haltung und Nutzungen VII
611-613.
J Rinderzucht, in den einzelnen Provinzen des
Staates VII 617 — 639.
| Rindviehzucht VII 307.
Ritter Christi zu Dobrxin VI 129.
Rittergüter in West- und Ost-Dcutschlaml VIII
401.
Rittergüter und Brennereien, Anzahl VIII 28.
I Rittergutsbesitzer, noch bestehende Vorrechte
I VI 313.
Rohfaserbestimmung VII 31.
Rohzuckererzeugung der einzelnen Produktions-
länder 1890—1895 VIII 107.
Rohzuckersyndikat, deutsches, 1896 gegründet
VIII 112.
Rübe, märkische oder Teil« wer VII 446.
Rübe, weine VII 446.
Rübenbau -Feldbestellung VIII 89.
Rabenheber VII 280.
Rübenkulturtläche im Reich und Ertrag vorn
ha 1876—1900 VIII 89. 90.
Rübenkultur und Rohzuckerausbeute, Fortschritt
1869—1883 VIII 98.
Rühenmüdigkeit der Äcker VIII 90.
Rflbenpreise, nach Zuckergehalt gezahlt VIII
106.
Rübenverarbeitung in 12 ständiger Schicht
1876 90 Tonnen, 1900 221 Tonnen VIII 92.
Rübcnzuckerhesteucrung, Entwicklung VIII 95.
Rübenzuckerfabrikation VIII 85. Anlagekapital
VIII 3-
Rübenzuckerfabriken nach Zahl, Arbeitszeit,
Verarbeitung der Rüben und Gewinnung,
Aus- und Einfuhr. Verbrauch und Abgahcn-
ertrag von Zucker im deutschen Zollgebiet
von 1884 bezw. 1894 bis 1903,04 V 1 11 131
bis 135.
Rübenzuckerimlustrie im Zollverein, Verein fflr
die, 1841 begründet, 1850 konsolidiert, 1871
Verein für die Zuckerindustrie im Reiche
VIII 96.
Kücktlügelwündc zum Waschen der Kartoffeln
VIII 74.
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Register der Autoreu, Gesetze und Sachen.
683
Saatgut, Kit) fl 11 ss des auf den Ertrag VII 320.
Saccharin VIII 355.
Saccharimetrie VIII 90.
Sachsen VI 8. 10.
SacliKcnlnnd in Siebenbürgen, zu freiem Eigen*
tum gegen solidarischen Lnndzin» und Grenz-
verteidigung VI 92.
Säftekreislauf im Tierkörpor VII 24.
Sägeblattreibe, Flügelreibe zur Kartoffclzor-
kleinerung VIII 74.
Saisonarbeiter VIII 423.
Salpetersäure VII 8.
Sam nitgemeinden in dor Rheinprovinz VI 317,
in Westfalen VI 309, in Hannover VI 310.
San Josl-Schildlaus VII 438.
Saucrwunn VU 463.
Schafbestand, Statistik 1892 VII 654.
Schafzucht VII 309.
Schafzucht und ihre Erfolge, Wolle und Woll-
handel VII 650, 653.
Schalotten VII 441.
Scharwerkerstellung, Reform Vorschlag VIII 433.
Schiffahrtsabgaben Vlll 207. 213.
Sehiffuhrtskan&le in den Mooren seit 1871 VII
4*3-
Schiffbare Fl Üsse und Ströme, ihre Regulierungen
und Kosten VIII 207. 208.
Schiffsregister, öffentliche, für Seeschiffe über
50 Tonnen Raumgehalt VIII 247.
Schiffsverkehr an den wichtigsten Punkten der
deutschen Wasserstrassen 1873 — 1903, An-
kunft, Durchgang, Abgang VIII 219—225.
Schizoneurn lanigera VII 438.
Schlachtgewicht der gewerblichen Schlachtungen
VH 830.
Schlachthäuser, öffentliche VIII 356.
Schlachtvieh VIII 360.
Schlachtvieh- und Fleischbeschau vom I. Juli
1904 bis 30. Juni 1905 an Zahl und Wert
VII 829—830.
Schlachtviehversicherung, Verstaatlichung der
VIII 480.
Schlanstcdt, Beschreibung von VII 330.
8chlempeerzeugung durch Brennerei VIII 19.
Schleppmonopol, des Staats Vorbehalten VIII
213.
Schlesien hat niedrige Löhne wegen der grossen
Zahl ansässiger Häusler VUl 414.
Schleswig-Holstein VH 241 ff., Bodenbear-
beitung VH 244, Düngung VII 247, Flächen-
inhalt VII 241.
Schleswig-Holstein, Forstfläche, Staats-, Ge-
meinde-, Privatbesitz, Bodenbeschaffenheit,
Waldarten, Klima, AbBatzverhältnisse VII
479—482.
Schleswig-Holstein, Gartenbau VII 255, Klima
VU 242, Kulturgewächse VU 250, Maschinen
und Geräte VII 245, Nutzviehhaitung VII
243, Obstbau VII 255, Weiden VII 254,
Wiesen VII 254, Wirtschaftssysteme VH 242.
248, Wohn- und Wirtschaftsgebäude VII 255.
Schleswig-Holstein, die Bauernstellen dürfen
nur geteilt werden, wenn jeder Teil eine
! leistungsfähige Wirtschaft bleibt VI 323.
Schleswig-Holstein, Teilung und Einziehung
bäuerlicher Stellen nur in den Marschen frei
VI 322.
! Schollenpflicht der Bauern 1656, 1658 VI 176.
1 Scholzengüter früh eingezogen VI 150.
! Scholzen wurden nur mit der Ansetzung
weniger bestimmter Gewerbe im Dorfe pri-
vilegiert VI 159.
1 Schorfkrankbeit des Kernobstes VII 438.
Schossregister der Mark Brandenburg von 1450
bis 1481 und aus 1624 VI 165.
Schutzzollpolitik VIII 379.
I Schwarzwurzeln VII 444. 447.
! Schwefel VII 15. 16.
Schwefelkohlenstoff VII 462.
Schweinehandel, Mastverhältnisse, Mastbetrieb,
Schlachtgewicht VII 674. 675.
Schweinehaltung und Züchtung, Zahl in den
Provinzen VII 670. 671.
Scbweinesehläge VII 672. 673.
Schweinezucht VII 31 1.
SchweinezuchtgenossenKchaften VII 676—679.
Schwertbrüder in Lievland VI 129.
Seefisohvorbrauch VII 794.
Seeverkehr VIII 247, in den preußischen
Haupthäfen 1874 und 1903 VIII 250. 251.
Seewarte in Hamburg VIII 166.
Segni VI 8.
Seidenzucht VII 695.
Selbständige Gutsbezirke VI 287.
Selbständige und unselbständige Besitzungen
VI 501 — 507.
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684
Register der Autoren, Gesetze und Sachen.
Somiionea VI 8.
Sesshaft mach ung der Arbeiter VL11 433—435.
Setzscholzen VI 164.
Seuchenkomtnission V1LI 601.
Sicherungshypothek VI 363.
Siebe, ßürstenaiob, Schüttelsieb und Zylinder-
sieb für Stärke VIII 74.
Sigambrcu VI 8,
Simplon VI 9.
Sklaven VI 56.
Slawen VI 10. 79.
Slawenbevölkerung im preußischen Staats-
gebiet VI 15.
Slawische Kossäten der Mark Brandenburg VI
112.
Slawische dienstpilichtige kleine Stellen VI 166.
Slawische Fürsten in Mecklenburg und West-
pommern erhalten, getauft, kolonisieren VI 99.
Solanum Lycopersicum VII 449.
Sonnenlicht und Warme, Wirkung auf die
Ptlanze VII 4.
Sorben, Srp. VI 15.
Spannfähige bäuerliche Nahrungen, Verände-
rungen der Zahl 1865 — 1867 VI 478 — 480.
Spargol VII 444.
SpargelÜiege VII 446.
Spargelkoster VII 446.
Sparkassen VI 422.
Sparkassenvermögen, Anlagen Millionen Mark
zinsbar 1885 — 1897, Hypotheken, städtische,
ländliche, Schuldscheine, Wechsel, Faust-
pfänder, Kenten, V] 432. 438.
Sparkassen wesen, Entwickelung 1839—1897,
nach Provinzen, Sparstellen, Sparkassenbücher,
Betrag der Einlagen, Sparfonds, Kcserve,
eigenes Vermögen, Zinsüberschflsso, Ver-
waltung5kosten, Anlage in städtischen, länd-
lichen Hypotheken, Wechsel, Faustpfänder,
bei Korporationen Zinsfuss VI 426. 427.
Spczialfachscbulen VIII 633.
Spezialkommis.säre VIII 597.
Spezialmärkte VIII 352. 353.
Spiritusapparate, Industrie der V1H 20.
Spiritusbesteuerung, Förderung des Brennerei-
gewerbes durch Steuereinrichtungen Vlil 24.
Spiritusbrennerei von 1900 — 1905 VIII 53.
Spiritus, denaturierter im Flaschenverkauf VIII
67.
Spiritusexport 1895—1904 VIII 40.
Spirilusexport Deutschlands und anderer Staaten
1885 — 1894 VIII 35.
Spiritus-Fabrikantenverein, Versuchsstation des
VIII 12.
Spiritusfabrikation, besondere Wichtigkeit, Er-
haltung des Mastfutters VIII 7. 8.
Spiritus für technische Zwecke, denaturiert
steuerfrei VIII 20.
Spiritus, Glühlicht mich Hayduck VIII 22.
Spiritushandel VIII 367.
Spiritus-Motoren- Versuchsanstalt, Spiritusloko-
mobile VIII 23.
Spirituspreise, hörsenmässige, 1896—1898
VIII 42.
Spirituspreisherabsetzung und Denaturierung
für Leucht- und Motorzwecke VIII 67.
Spiritusproduktionsheschränkuug. Agitation für
freiwillige VUI 61—63.
Spiritus, technische Verwendung als Wärme,
Licht und Kraft VIII 9, Überproduktion im
J all re 1901 '02 VIII 57- Verb rau ebsabgnbe
VIII 30.
Spiritusverbrauch zu technischen und gewerb-
lichen Zwecken, Förderung VIII 50 — 53.
Spiritusvorwertung durch den Handel VIII 43.
Spiritus zur Essigfabrikation VIII 21, zu Leucht-
zwecken und Kniftorzeugung VIII 21, zu
technischen Zwecken, Entwickelung de« Be-
darfes VIII 64.
Springwurmwickler VII 465.
Staatensystem, modernes VIII 389.
Staatsbahnen. Gütervorkehr 1879— 1902 VIII 177.
Staatsbeihilfen für Meliorationen VII 383. 390.
Staatsforsten, prcussischc. nach Bestandsver-
hältnisgen, Holz- und Gelderträgen, Ausgaben
und Reinerträgen in den Jahren 1830 bis
1848. 1849—1897 VII 501—521, in den ein-
zelnen Regierungsbezirken VII 522—535.
S tan tsforat Verwaltung und Bewirtschaftung,
ZentraJdirektion ira Ministerium für Land-
wirtschaft, Domänen und Forsten, Lokal -
1 direktion hei den Regierungen durch Oher-
forstmeister, Regierungs- und Forstrüte VH
495-
: Stsiatsmafsrcgeln zur Förderung der Viehzucht.
Hengsthaltung, Körordnungen. Aufzuchts-
anstalten VII 548.
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Register der Antoren, Gesetze nnd Sachen.
f> 85
Stoatsverfassung, Reform durch Agrarverfassung
# des 19. Jahrb. VI 285.
Stadtkreise VI 293.
Stadtrecht, erstes, des Herzogs von Schlesien
für Löwenberg 1217 VI 160.
Stadtrecht Heinrichs I., 1235 für Neumerkt in
Schlesien weit verbreitet VI 160.
Stadt- und Landgemeinde, Gutsbezirke VI 612.
613.
Städte, Art der Anlage im Kofouisntionsgebiet
VI 160.
Städte erlangen Wohlstand, Bildung und Walil-
f&higkeit VI 162.
Städtegründung, Befestigung, Gerichtsbarkeit,
Markt, Knufmannsgilde, Handwerker, Innun-
gen, Rechte der Fürsten in den Kolonial-
gebieten VI 159.
Stärke VII 4
Stärkefabrikation. Anlagekapital VIII 3, Syn-
dikat der holländischen VIII 83.
Stärkefabrikationstechnik, maschinelle Fort-
schritte VIII 73.
Stärkefabriken, Betriebszahl, landwirtschaftliche
Betriebe auf Nussstärke VIII 71.
Stärkegehalt der Kartoffeln VIII 73.
Stärkebandel VIII 78.
Stärke- Industriestatistik des Reichs 1898/99,
1901 — 1904 VlU 82.
Sturkepreise 1895—1905 VIII 81.
Stärkepreise der Verkaufs-Genossenschaft VlU 84.
Stürkereinigungs- und Troeknungsnpparate VIII
74-
Stärkesirup VIII 79.
Stärkcumwandlung im Brennerei protee* VIII 12,
Stärke-Verkaufs-Genossonschaft, deutsche, 1901
VIU 83.
Stärkezucker-, Sirup- und Couleurproduktion
1888—1905 VIII 80.
Stärke zur Herstellung von Stärkezucker,
Stärkesirup, Zuckercouleur, Dextrin VIII 70.
Staffeltarife VIII 184.
Stalldünger VII 13.
Statik VII 292.
Statistik der Erwerbe- und Wirtschaftsgenossen-
schaften VIII $62.
Stehende Gefälle 1866 in Schleswig- Holstein,
Betrag VI 218.
Stein* Hardenbergsche Gesetzgebung VIII 391.
| Sterbeziffer in Stadt und Land VI 615. 618.
619.
Steuern und Lasten der slawischen Bürger
und Bauern VI 85.
i Stickstoff VH 6.
1 Stickstoffgleichgewicht VII 25.
I Stickstoff, grosserund kleiner Kreislauf VII 15.
I Stiftungsfonds, unteilbarer, Raiffeisens VIII 531.
536-
I Stoff- und Energicwechsol in der Tierernährung
VII 24.
Stoppel rübe VII 446.
Straßenbahnen, städtische VIII 145.
Strohpresse VII 284.
Strontianverffthreii für Melasse in Zucker VIII 95.
j Sudauen VI 129.
Sflssstoffe, künstliche Erzeugung 1895 — 1900
VIII 1 16, 1 17.
Sueven, herminoniseke VI 9.
j Supane VI 81. VlU 385.
, Tagelöhner, ländliche VIII 396. 398.
Tagelohn im Jahre 1875 nach den einzelnen
Regierungsbezirken VIII 408. 409.
Toxordnung und Dispensierrecht der Tierärzte
VH 748.
Technische Deputation für das Veterinär* e*en
VIII 595-
I Teichwirtschaft VII 794. 797.
Teilung der Grundstücke war frei in Ostfries-
land, den Elb- und Wesertnarsclien und in
Hildesheim VI 321.
Telegraphenwesen, Entwickelung 1879 — 1901,
Linien, Zahl, Länge, Anstalten, Telegramm-
zahl VIII 165.
| Telegraphie VUI 164.
! Telegraphische Lufallmeldestellen VIII 165.
I TelephonYormittelungsatellen, Verhindungsaii-
lagen, Zahl, Länge 1890, 1895, 1900 VIII 169.
1 Tenkterer VI 9.
Tenninhandel in Getreide und Mühlenfahrik<in
VIU 368.
Teutonen VI 8. 9.
Thiel, Dr. H., Ministerialdirektor VI II 621.
622. 623.
Thilmony, Gründer landwirtschaftlicher Vereine
VIII 530.
Thomasschlacke VII 16.
Thom VI 129.
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686
Register der Autoren, Gesetze und Sachen.
Tiefkultur, Vorteile der VII 273.
Tierärzte bei Vieh Versicherung VIII 479.
Tierärzte, staatlich beamtete, Prüfung derselben,
DepartemenUtierärste, Kreistierärzte, Ein-
kommen, Pension, Gebühren VII 749. 750. 1
752.
Tierärzte, Standesverhältnisse, technische De-
putation für das Veterinärwesen VII 746. 748. |
Tierärztliche Hochschulen in lJerlin und
Hannover VII 744.
Tierärztliches Studium, Vorbildung VII 743.
Tierernährung. Justus von Liebigs Lehre VII 23.
Tierheilkunde, Ausübung, Approbation und
tierärztliche Prüfungen VII 742.
Tierkalorimeter VII 29.
Tierpolizei VIII 601.
Tierschauer VII 543.
Tierseuchonerrcger, Arbeiten damit VII 759.
Ticrseuchcnstatistik, Alter und Geschlecht VII
759. 779.
Tilgungskosten VI 369.
Todesursachen 1890—1895 VI 575.
Törper (Anbaucr) in Schleswig-Holstein VI 76.
Tomate VH 449.
Torfverwertung VII 429.
Tortrix ambiguella VII 463.
Transitläger, reine für Getreide, Verkehr der-
selben 1900 VIII 359.
Traubenkrankheit VII 465.
Traubenwickler VII 463.
Triboker VI 9.
Trichinenschau VII 783.
Trinkbranntweinverbrauch 18S7188 bis 1894,95
via 35.
Trvpeta fuhninaiis VII 446.
Tu hauten VI 9.
Tuch wolle, hochfeine Erzeugung VII 655.
Üb ergangsiuoore VII 407.
Übergang zum Anbau nach Caesar und Strubo
VI 28.
Ujest, Alt- und Markt VI 123.
nnM'hädlichkeitsatteste, Einführung derselben
in den neuen Provinzen VT 329. 331.
Untertänigkeit der Hauern VI 164, VIII 390.
Urbare, Rotuli VI 61.
Usipier VT 9.
Vangionen VT 9.
Vasallen Albrecht des Hären VT 114.
Venedi des Tacitus VI 15.
Verband, allgemeiner, der auf Selbsthilfe be-
ruhenden deutschen Erwerbs- und Wirtschafts-
genossensebaften, gegründet von Schulze-
Delitzsch VIII 534.
Verband der landwirtschaftlichen Genossen-
schaften der Provinz Sachsen und der an-
grenzenden Staaten VT 11 543.
V erhand der landwirtschaftlichen Genossen-
schaften für die Provinz Posen VIII 541.
Verband der pommerechen landwirtschaftlichen
Konsumvereine VIII 539.
V erbond hannoverscher landwirtschaftlicher Ge-
nossenschaften VIII 545, Schleswig- holstein-
ischer VIII 545, rheinpreuttiScher VIII 54S.
Verband ländlicher Genossenschaften der Provinz
Westfalen VIII 546.
Verband landwirtschaftlicher Genossenschaften
für Ost- und VVestpreussen VT II 538.
Verband ländlicher Genossenschaften in Neuwied
VIII 547-
Verband ländlicher Genossenschaften Haiff-
eisenscher Organisation für Hessen VT II
546.
Verband schlesischer ländlicher Genossenschaften
e. G. m. b. H. VIII 542.
Verbesserungen in der Lago de* Uauemstandee
seit dem westfälischen Frieden von den
Staatsverwaltungen angestrebt VT 176.
Verdampfungsverfahren, Dünnsaft zu Füllmasse,
diese zu Rohzucker VIEL 90. 93. 94.
Verdauungsprozess VII 24.
Verein der deutschen Zuckerimlustrie. Organi-
sierung der Selbsthilfe, rationelle Verkaufs-
usäncen VT II ui.
Verein der Stärkeinteressenten VIII 69.
Verein zur Spiritusverwertung, gegen Über-
produktion, 1885 Plan, Versuch 1887—1899,
Zuziehung der Spritfabriken, Hegrflndung des
Gesamtverbandes der Spiritusgewerbe 29. März
1899 VIII 47. 48.
Verfall des Landadels und der geistlichen
Stifter im 15. Jahrhundert VT 162.
Vergrößerung der grundherrlichcn Güter durch
Niederlegung von Hauergütern VI 164.
Verkauf, genossenschaftlicher VIII 564.
Verkehrswesen VIII 137.
Vermcssungsbeamte VTU 597.
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Register der Autoren, Gesetze und Sachen.
687
Verschuldung der landwirtschaftlichen Besitzer
VW 379—381.
Verschuldung des ländlichen Grundbesitzes VI
360.
Verschuldung des ländlichen Grundbesitzes, 1892
Berichte der landwirtschaftlichen Zentral-
vereine VI 439 — 449.
Verschuldung, hypothekarische, des ländlichen
Grundbesitzes verschiedener Grösse 1883 und |
1896 VI 4 So.
Verschuldungsheschränkungen des ländlichen
Grundbesitzes VI 3 so.
Versicherungsgenossenschaften VIII 347-
V crsicheru ngs Vertragsgesetzentwurf , Be-
sprechung VIII 4SI.
Versicherungswesen VII 437.
Versuchsfabrik der Stdrkeintercssenten zu Berlin
VIII 77.
Versuchsstationen, Verband landwirtschaftlicher,
im Deutschen Reich, Zahl 1901 VII 41. 42.
1 45 48.
Verzinsung des Gesamtwertes landwirtschaft-
licher Betriebe VIII 378.
Veterinärpolizei VIII 6ni.
Veterinärwesen VH 741.
Vieharten, Verhältnis derselben 1897 VII 363.
S64.
Viehbe-stands-tjunlitüt, Verkauf-wert und Lobend*
gewicht der Tiere 1883 und 1892 Vll 733
his 735
Vieh-Kin- und Ausfuhr VH 366.
Viehcrnälirung, Fortschritte der Theorie VII 549.
Viehgattungen im Verhältnis zur Einwohnerzahl
1873 — 1897 VII 730. 731, Zu- und Abnahme
in den Provinzen 1873—1897 VH 732. 733.
ViehhaltungsfortschriUe nach Zahl und Wert
vn il
Viehhandel VIII 334. 335.
Viehhandel, Gewähr dabei VII 749.
Viehhandel und Handel mit tierischen Erzeug- I
nissen VIII 360.
Viehpreise VHI 373.
Viehpreise in Berlin, Königsberg. Magdeburg
und Köln in den Jahren 1899 — 1905 VIU
*26; 377-
Viehseuchen, die wichtigsten: Milzbrand, Rausch-
hraml, Tollwut, Rotz, Lungenseuche, —
mihlere: Maul- und Klauenseuche, Pocken,
Schafräude, Rotlauf und Schweinescuche,
Schweinepest, GeÜfigelcholera, Hühnerpest,
Tuberkulose des Rindviehs und der Schwoine
VH 764—779.
Viehseuchenpolizei VII 755.
Viehseuchen, Verluste durch Seuchen VH 362.
Viehsorten, Verkaufswert VH 565.
Viehstand in Staat, Provinzen, Regierungs-
bezirken, Stadt und Land, Statistik 1867 bis
1897 VII 696—727.
Viebstatistik, Viehzählungen in Preussen. Zahl
des Viehs auf je iqq ha VH 558 — 560.
Viehverkaufsgenossenschaften VW 343.
Viehversicherung, Art der Prümienerhebung
VHI 478,
Viehversiclierung, Entschädigungen und Bei-
träge, Provinz Brandenburg VIU 483.
Viehversicherung, Schwierigkeiten VIU 478.
Vi ehverti ehern ng (Transport-, Weide-, Aus-
stellung»-, Operation8-) VHI 480.
Vieh Versicherung, zahlreiche einfache Verbände
ohne Satzungen VIU 437.
Viehversicherungsanstalten, 70 grössere in
Preussen YI1I 438. 439.
Viehversicherungsanstalten 2^ Bilanz ffir 1902,
Aktiva VHI 468. 469. Passiva VHI 470. 471.
die Art der Kapitalanlagen und der Aktiv-
forderungen VIU 472. 473. Art und Betrag
der Ende 1902 vorhandenen Wertpapiere VIU
474* 475« Bewegung der Gesellschaftsfonds
im Geschäftsjahre VW 476. 477.
Viehversicherungsanstalten 20j Erläuterung der
Prämien und Schäden, Übertrag aus dem
Vorjahr, Vorprämien, Nachschussprümien,
ROckversicherungspräiiiien, übertrag auf «las
folgende Jahr, Prämien für eigene Rechnung,
Schäden für eigene Rechnung, Reserve ge-
zahlt für Schäden der Vorjahre, für dos Ge-
schäftsjahr VIII 466. 467.
Viehversicherungsanstalten 20j Gewinn- und
Verlustrechnung für 1 902, Ausgaben: Schäden,
Regulierungskosten, Abschreibungen. Kapitals-
verluste, Verwaltungskosten, Steuern zum
Reservefonds, Summe der Jabresausgabe,
Überschuss VIU 464. 463.
Viehversicherungsanstalten 20j Gewinn- und
Verlustrechnung für 1902, Einnahmen:
Prämien, Nebenleiatungen. Erlös* aus ver-
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088
Register der Autoren, Gesetze und Sachen.
werteten) Vieh, aus Kapitalanlagen, Zinsen,
Mieten, Kursgewinn und Rücklagensumme,
Verluste VIII 461 — 463.
Vieh Versicherungsanstalten 20. i in Jahre 1902, Ver-
sicherungssumme, Prämiensumme, Schaden-
summe im Vorjahr, im Geschäftsjahr VIII 460.
Viehversicherungsanstalten 4, Verteilung des
Gewinnes für das Geschäftsjahr 1902 VIII
478.
Vieh Versicherung« wesen, Missstände, beseitigt
durch das Reichsgeset* vom 12. Mai 1901.
Viehzahl in Staat und Provinzen auf je 100 ha
1873 — 1897 VII 728. 729.
Viehzählungen 1867, 1900, 1902 und 1904 VII
826. 827.
Viehzuchtgenossenschaften, ihre Entwickelung
VII 545-
Vi eh zuchtgeschi chte VII 543.
Viehzucht, Veränderungen auf dein Gebiete der
VII 300 ff.
Villikationsverträge mit Ritten) VI 67.
Villici der (Jrundherren VI 50.
Villici in Pächter gewandelt VI 66.
VorarbciUkostenfonds VII 389.
Vorlluigesetz vom 15. November 1811 VII 371.
Vorwerke der Grundherren VI 123.
Wärmeproduktion und Arbeitsleistung des Or-
ganismus VII 29.
Wagrien, deutsch besiedelt VI 98.
Waldtläche im Staate nach Bezirken, jährlicher
Holxertrag vom Hektar auf den Kopf der
Bevölkerung in Fe*tinetern, Grundsteuerrein»
ertrag auf den Hektar, Bevölkerungszald 1890,
Wnldilächc auf den Kopf der Bevölkerung
VII 484. 485.
Waldsiedelrecht VI 67.
Waldsiedelrecht der Kolonisten in Branden-
burg VI 113.
Wallonen VI 87.
Wanderarbeitertu m VIII 419. 420.
Wanderhaushaltungsschulen VIII 638.
Wanderlehrer VIII 640.
Wanderung nach Ungarn VI 91.
Warenofeld VI 8.
Warenverkehr zwischen den einzelnen Strom-
gebieten der deutschen Wasserst rossen 1903
VIU 226- 234.
Warnen VI 8.
Wasserbauten, Kostenbetrag 1890 — 1900 VIII
210. 211.
Wassergenosseiischaftsgesetz, Gelt ungsbereieh
VII 369.
Wasserrübe VII 446.
Wasserst rissen, besonders für Gross- und
Massenverkehr VIII 203, künstliche, in
Preussen seit 1610 VIII 209, natürliche und
künstliche VIII 206. 207.
Wasserwerk ehr, Vorteile und Nachteile VIII
203. 204.
Weende, landwirtschaftliche Akademie VIII
611. 616.
Weender-Mcthode, Futterwert zu bestimmen
VH 30.
Wege, spät angelegt VI 32.
Wegehauaufwendungen der einzelnen Provinzen
für Provinzialchnussecn, zu Krcischaussecn. zu
Gomeiudewegen 1891-— 1900 VIII 141.
Wegehauaufwendungen des Staates, Ordinurium,
Kxtrnordinarium 1890—1903 VIII 140.
Wegebauordnung für die Provinz Sachsen
VIII 139.
WegehauverpÜichtung VIII 138.
Wegeland, Friedhöfe, öffentliche Parkanlagen.
Gewässer usw. 1883, 1893, 1900 VII 113.
Weiden, reiche, geringere und Hutungen, 1S78,
1883, 1893 und 1900 VII 10S.
Weinbau VII 425. 452.
Weinbauverhreitung VII 453. 454, Statistische
Tabelle VH 455.
Weinberge und Weingärten 1878, 1883, 1S93
und 1900 VII 109.
Weinernte 1902—1904 VII 822.
Weinertrag vom Hektar und Wert des Hekto-
liters VII 824.
Weinhandel VIII 354.
Weinmostemte, Sondererhehung VII 814. 815.
Wein Verfälschung VII 458.
Weistümer VI 62.
Weisungen VI 61.
Wenden VI 15.
Wendenländer von deutschen Fürsten erobert
VI 98.
Wert des ScblachU ichbestnndes 1892 und 1900
VII 827.
Westerwald, Bewirtschaftung des VII 21 1.
Westgermanen VI 7.
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Register der Autoren, Gesetze und Sachen.
689
Wetterkarten VIII 166.
Wcttertelegranune, Luftdruck, Wind. Bewölkung,
Temperatur, Abonnement VIII 165.
Wettervorhersage VIII 166. 167.
Wiborgphosphat VII 17.
Wichmann, Erzbischof von Magdeburg VI 120.
Wiesbaden, Versuchsstation VIII 648.
Wiesen 1878, 1883, 1893 und 1900 VII 107.
WiesenbauKchulen VII 397, VIII 637.
Wiesenbauwarte VII 398.
Wiesenheuunter Huchung VII 31. 32.
Wiesenkultur VI 176.
Wie&cuordnung für den Kreis Siegen VII 365.
369-
Wilhelm von Modena, Legat ordnet 1254 die
Rechtsverhältnisse VI 13 1.
Winterbau von Kohlarten VII 450-
Winterschulen, landwirtschaftliche VIII 627.
Winzergenossenschaften Vll 455.
Winzervereine VI U 564.
Wirtacbaftsbetrieb, bäuerlicher VI 77.
Wirtschaftsbilder VII 325 ff.
Wirtschaftsführung, eigene des Adels VIII 390.
Wirtschaftsführung im Dorfe notwendig gleich
VI 32.
Wirtschaft, viehlose VII 300.
Wladislaus Lokietek von Polen VI 125.
Wladislaus von Mähren VI 121.
Wochenmärktc VIII 351.
Wohlfahrtspflege, ländliche VIII 428
Wollauktioneu Vll 669.
Wollhandel VIII 363.
Wollhandel, Bewegung, Ein- und Ausfuhr von
Wolle, Wollniärkte, Preise Vll 614. 665.
667. 668.
Wollschafe VII 654.
Wüste Hufen, Einziehung zu den Vorwerken
VI 164.
Wurzelreben Vll 456.
Xuntophyll VII 4.
Zellulose, Verdauung VII 24.
Zentralbezugsgenossenschaften VIII 538.
Zentrai-Dmrlehnskasse, landwirtschaftliche VIII
537
Zentral -Darlehnskasse, landwirtschaftliche VI II
554, Tabelle VIII 555, Statistik der Zentral-
kassen Ende 1904 VIII 556. 557.
Meilsen, Buden des preuss. Staates. VIII.
Zentrale für Spiritusverwertung, Gesellschaft
VIII 48, Organisation VIII 49. 50.
Zentrale für Viehverwertung, e. G. m. 1». H.
VIII 541.
Zentralgenossenschaften VIII 537.
i Zentrulgenossenschaftskasse, preussische VIII
537.
Zentral genossenschaftskasse , preussische, Ge«
samtuuisatz 1896 und 1905 V1U 558, Zahl
der Mitglieder 1896 und 1905 VIII 559,
Zinssätze 1895—1905 VIII 560. 561.
Zentnilinoorkommission VII 415, VIII 596.
Ziegen und Ziegenzucht VII 61 1. 623. 629. 632.
Zinssätze des Geldmarkts 1895 — 1905 VIII 561.
Zips deutsch besiedelt VI 94.
Zirkulationseiweiss (totes Eiweiss) VII 25.
Zucht auf Leistung, Züehtungsschläge VII
546. 547-
Züchtervereinigungen und Zahl der eingetragenen
Tiere VII 615. 616. 617.
Züchtung der verschiedenen Tiergattungen VII
304 ff.
ZuckerausfuhrzuschuBR VIII 109.
Zuckeruus- und Einfuhr und Preis 1872 — 1887
VIII 101.
Zuckerauswaschsystem , Scheiblers Raffin&te-
bestimniung VIII 102.
Zucker, Durchschnittspreis für Rohzucker 1896
bis 1900 VU1 115. 116.
Zucker, Einfuhr, Produktion, Ausfuhr und
Konsum pro Kopf 1860—1865 VIII 96. 97.
Zucker, Ein- und Ausfuhr, Tonnen, Mark, 1892
bis 1896, 1897—1900 VIII 115.
Zuckerfabrikation, Lohrinstitut für VIII 639.
Zuckerfabrikation, Organisierung der Selbst-
hilfe, Veroinswesen, börsenmässige Fundierung
des Zuckerhandeis, Lagerhäuser, Bankbe-
leihung des Zuckers VIII tu.
Zuckerfabrikationsbetriebsahgnbe VIII 109.
Zuckerfabriken, Ertrag und Steuerstatistik
1887—1892 VIII 105.
Zuckerfabrikenzahl, Rübenmasse und Rohzucker
1871 — 1887 VIII 99. 100.
Zuckerfabrikenzahl, verarbeitete Rüben, ge-
wonnenes Produkt, 1895/96 — 1900 VIII 115.
Zuekcrhandel VIII 365.
Zucker-Inlandsnormalpreis VIII 113.
Zucker-Inlandspreis für Raffinade VIII 114.
44
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690
Register der Autoren, Gesetze nnd Sacken.
Zuckerkartell VIII 112.
Zuckerkartellklausel VIII 113.
Zuckerkontingentierung, Gesamt', Einzel-
kontingent, Superkontingent VU1 109.
Zuckerkonsumsteuer VIII 109.
Zuokerpreiwiturs 1889 VIII 101.
Zuckerraffinerien syndiziert VIII 112.
Zuckerrüben Produktion und Rohzucker, 1871
bis 1904 VII 822. 823.
Zuckerrüben, verarbeitete Menge und ge-
wonnener Rohzucker in den Jahren 1871
bis 1904 VII 822. 823.
Zuckersteuerbonifikationserhöhuiig vom 1. Sep-
tember 1866 VIII *97.
Zuckersteuer, Soll- und Isteinnahme, 1883 bis
1886 VIII 102.
Zuckersteuer- und Zoll -Ertrag, 1866 — 1887
VIII 102.
Zuckersteuer und -Zoll, 1896 — 1900 VIII 115*
Zuckersyndikat, deutsches, G. m. b. H. VIII 367.
Zuckerverbrauch in Deutschland, auf den Kopf
1890—1900 VUi 116.
Zuckerverbrauch, inländischer, Hebung des VIII
1 16.
Zumessung der Hufen an die Kolonen nach
Ablauf der Freyahre ira Ordenslande VI
158.
Zusammenleben als Einzellebende, in Familien
und in Anstalten VI 594— 596.
Zusammenlegungen VI 177.
Zusammenlegungen seit dem 16. Jahrhundert
in Schleswig-Holstein VI 212.
Zwangsversteigerungen , Statistik 1881 — 1898
nach Fläche, Reinertrag, zu geringem Gebot«.
Grössenklansen in» Staate uud den einaelnen
Provinzen VI 459—465.
Zweckverbände in Landgemeinden, ihre Statuten
VI 299.
Zweite Kammer, Abgeordnetenhaus, Zusammen-
setzung VI 288.
Zwergbau tn VH 430.
Zwiebeln VII 441.
Zwischenfruchthau VII 263.
; Zwischenhandel VUI 335.
Zyanwassorstoffsäure VII 8.
Zymase, spaltet Zucker in Alkohol und Kohlen-
säure VU 7.
Zymase nach Büchner VUI 65.
Dn<k
fr.
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