Skip to main content

Full text of "Der boden und die landwirthschaftlichen verhältnisse des Preussischen staates. Im auftrage des Kgl. ministeriums der finanzen und des Kgl. ministeriums für landwirthschaft"

See other formats


B 1.420,006 


UBRAnr%£Jä£r  OF  THE 


IW»»»»0«' 


1 f ' » 

! J/[  _ #7  y 

[ |/|  _ t f 

ßlx^/IvnJ 

0 - • 7 <_X 

i V 

1 jf*  \ r^r' 

jj^6§§ 

• - ra[; 

/ • . l/t7  i 

V» _ m 

xn  / »>1/C  j 

Y*  rj ' 

J V»  - |v|! 

H L> 

I <?  feo 

.?<? 


Digitized  by  Google 


Der  Boden 

und 

die  landwirtschaftlichen  Verhältnisse 

d« 

Preussischen  Staates. 


Achter  (Schluss-)  Band. 

{Nach  dem  Gebietsumfange  der  Gegenwart.) 

Ira  Auftrag#  des 

Kgl.  Ministeriums  der  Finanzen  und  des  Kgl.  Ministeriums  ftir  Landwirtschaft,  Domänen  und  Forsten 

dargeatelit 

ron  Dr.  W.  Behrend,  Beamter  ftlr  wirtschaftliche  Angelegenheiten  lieim  Verein  der  Spiritusfabrikanten  in  Deutsch- 
land au  Berlin,  l>r.  E.  »ein  Kahlden  in  Dresden,  Landes-Okonomierat  Nolihe  in  Berlin,  Hans  Edler  Herr  zu 
Putlltz-Gross-Paukow  in  Berlin.  Dr.  f . SteiubrUek,  Privatdozent  an  der  Universität  Halle.  Professor  Dr.  Emil  Strafe, 
Vorsteher  der  wirtschaftlichen  Abteilung  des  Instituts  ftir  GSrungsgewerbc  in  Berlin,  Dr.  W.  Wygodztnikl, 
Gesehäftsflibrer  ftir  Volkswirtschaft  an  der  Landwirtscliaftskomiuer  für  die  Rheinproviuz  iu  Bonn 

und  dem  Herausgeber 

August  Melt/.eii, 

Dr.  phIL,  Dr.  jor,  rq.  pnbh,  Kaiserlicher  0 ehe! wer  Regierung*- Rat  a.  I).,  or*l.  Honorar- Professor  an  der  Krfeilr.  Wllhelma-Uuiverwltüt 

zu  Berlin. 


BERLIN. 

Verlagsbuchhandlung  Paul  Parf.y. 

SW.,  lledenunioirdSiiC  lo. 

190H. 


Digitized  by  Google 


Alle  Rechte,  auch  da«  der  Übersetzung.  Vorbehalten. 


i 


Digitized  by  Google 


Schlussbemerkung. 


Der  Verfasser  hat  schon  im  Jahre  1865  den  ministeriellen  Auftrag 
erhalten,  den  Boden  und  dio  landwirtschaftlichen  Verhältnisse  des 
Preussischen  Staates  nach  seinem  damaligen  Umfange  darzustelleu,  und  in 
Erledigung  desselben  1868  den  ersten  Band,  1869  den  zweiten  und  den 
statistische  Anlagen  enthaltenden  vierten,  1871  aber  den  abschliessenden 
dritten  Band  herausgegeben,  welchem  zugleich  die  erste  Abteilung  des 
Atlasses  von  20  Karten  beigefügt  wurde.  Der  dritte  Band  gibt  zum 
Schluss  ausser  einigen  Ergänzungen  und  Nachträgen,  welche  zum  Teil 
über  das  Jahr  1866  hinausgreifen,  die  Register  über  Autoren,  Gesetze, 
Namen  und  Sachen  für  die  Bände  I — IV. 

Im  Jahre  1882  wurde  auf  Anregung  des  Landtages  der  ministerielle 
Auftrag  auf  die  entsprechende  Darstellung  der  weiteren  Entwickelung  des 
Staatsgebietes,  also  einschliesslich  der  neuen  Provinzen  Hessen-Nassau, 
Hannover  und  Schleswig-Holstein,  erweitert.  Es  wurde  deshalb  in  Band  V 
dio  politische  Einteilung  und  die  Geschichte  der  neu  erworbenen  Terri- 
torien bearbeitet,  dann  die  Ausdehnung  der  Grund-  und  Gebäudesteuer- 
veranlagung, der  Vermessungen  und  der  Grundbücher  auf  die  neuen 
Provinzen.  Fenier  wurde  dio  geologische  Beschaffenheit  der  Gebirge  und 
des  Flachlandes,  die  Stromgebiete  nach  ihrer  Höhenlage,  der  Kulturboden, 
die  technisch  nutzbaren  Mineralien  und  die  Witterungsverhältnisse  be- 
schrieben. Band  V konnte  mit  statistischen  Anlagen  und  Registern  über 
Autoren,  Personennamen,  Gesetze  und  Sachen  1894  erscheinen.  Die  letzten 
Bände  VI,  VII  und  VHI,  welche  die  landwirtschaftliche  Bevölkerung  uud 
ihre  Geschichte,  sowie  den  Betrieb  und  seine  Bedingungen,  die  landwirt- 
schaftliche Verwaltung  und  den  landwirtschaftlichen  Unterricht  behandeln, 
sind  vom  Herausgeber  und  von  einer  grösseren  Anzahl  sachkundiger  Mit- 
arbeiter bearbeitet,  deren  Namen  die  Titelblätter  angeben.  Der  sechste 
Band  ist  1901,  der  siebente,  zugleich  mit  der  zweiten  Abteilung  des  At- 
lasses von  27  Karten,  1906  erschienen.  Der  vorliegende  letzte  Band  gibt 
am  Schluss  für  die  Bände  VI,  V1J  und  VIU  das  Autoren-,  Gesetz-,  und 
Sachregister. 


185313 


Digitized  by  Google 


Inhalt  des  achten  Bandes, 


I.  Landwirtschaftliche  Nebengewerbe. 

Spiritusfabrikation  — Kartoffelstärkefabrikation  - Rübenzuckerfabrikation. 

Von  Professor  Rr.  Emil  StruTe, 

Vorsteher  der  wirtschaftlichen  Abteilung  de»  Instituts  für  (Järunffftgewerbe. 

gelte 

1.  l'berblick  Uber  dt«  mit  der  Landwirtschaft  rcrknüpfton  Gewerbe.  i 


Spiritus-,  Zncker-  mul  Kartoffeistärkefabrikation,  Molkerei,  Müllerei,  Brauerei;  Be-  2 

deutung  der  Brauerei  als  Abnehmer  (1er  landwirtschaftlichen  Erzeugnisse  und  als  3 

Lieferantin  von  Futter.  Flachskultur,  deren  Rückgang;  Begriffsbestimmung  und 
wirtschaftliche  Bedeutung  der  landwirtschaftlichen  Nehengewerue.  4 

2.  Die  Sptritnsfabrtkatton.  Wirtschaftliche  Bedeutung,  Rohstoffe,  Kartoffel-  7 
kultur  und  deren  Fortschritte.  Die  Entwicklung  der  Technik  der  Spiritusfabrikation  10 
und  deren  wissenschaftlichen  Grundlagen.  Umwandlung  der  Stärke  im  Brennerei-  12 
prozess.  Maischapparat  von  Henze,  Hollefreud  und  Rohm.  Gärung,  Reinheit 
der  Gärung.  Erfolge  der  technischen  Fortschritte  und  ihre  wirtsehaftlicbc  Bedeutung.  17 
Entwicklung  des  Verbrauches  von  technischem  Spiritus.  20 


3.  Die  Besteuerung  de«  Spiritus  und  die  wirtschaftliche  Förderung  des 
Brennereigewerbes  durch  die  Steuereinrichtungen. 

A.  Die  Zeit  vor  1887.  Die  verschiedenen  Besteuerungen.  Erträge  der  Brannt-  24 
weinstener  in  den  einzelneu  .Tahren.  Entwicklung  der  Brauutweinerzeugung  und 


des  Branntweinverbrauches.  Entwurf  eines  Branntweinmonopols.  26 

B.  Die  Zelt  naoh  1887—1895.  Das  Gesetz  vom  24.  Juni  1887,  Verbrauchs- 

abgabe, Kontingentierung,  Maischrauinstener,  Zuschlag  znr  Verbrauchsabgabe.  Ertrag  30 
der  Branntweinsteuer  von  1887—1895,  Entwicklung  der  Erzeugung  und  des  Ver- 
brauches von  Spiritus.  34 

C.  Die  Gesetzgebung  naoh  1895.  Die  Brennsteuer.  Entwicklung  der  Er-  39 
zeugung  nnd  des  Verbrauches  von  Spiritus  nach  1895.  Steigerung  des  Verbrauches 

von  technischem  Spiritus.  Preisentwicklung  des  Spiritus.  Einignngsbesirebungeti  im 
Brennereigewerbe.  Provinziale  Genossenschaften.  Gründung  der  Zentrale  für  Spiritus-  48 


Verwertung  nnd  des  VerwertungsverbandeB  deutscher  Spiritnsfabrikanten.  Organisation 
der  Verwertungsnnternehmer.  Bestrebnngen  znr  Förderung  des  Verbrauchs  von  50 

technischem  Spiritns.  Gesetzentwurf  betreffend  den  Denatnrierungszwang. 

Nachtrag.  Die  Entwicklung  der  Splrituabrennerei  von  1900-  1905.  Von 
Dr.  Wilhelm  Behrend,  Beamter  für  wirtschaftliche  Angelegenheiten  beim  Verein 
der  Spiritusfabrikanten  in  Deutschland.  Wirkung  der  Brenusteuer;  wirtschaft- 
liche Trennung  des  technischen  Spiritus  vom  Trinkbranntwein.  Gesetzentwurf 
betreffend  die  Denaturiernngspflicht.  Folgen  des  Fortfalles  der  Brennsteuer.  53 

Novelle  von  1902  zum  Branntweinstenergesetz.  Neuregelung  der  Brennsteuer. 
Bestimmungen  betreffend  landwirtschaftliche  nnd  Genossenschaftsbrennereien. 
Steuerherabsetzung  für  kleine  Brennereien.  Produktionsbindungen.  Ablauf  der  57 
Verträge  im  Jahre  1908.  62 

Technische  nnd  wissenschaftliche  Fortschritte  im  Brennereigewerbe, 
Büchners  Entdeckung  der  Zymase,  Hcfenreiuzüchtnng  von  Rasse  II  und  XII. 


Digitized  by  Google 


VT 


Inhalt. 


Seit« 

Kunsthefebereitungsverfahren  von  Bttcliler  und  Bauer.  Luft-  und  Wasser- 
weiche  nach  Windisch.  Herstellung  ran  Alkohol  aus  Holz.  65 

Bestrebungen  betreffend  die  Förderung  der  Ausbreitung  von  technischem 
Spiritus.  Preisfestsetzungen  fUr  Leucht-  nnd  Motorspiritns.  Einrichtung  von 
Böden  filr  Spiritusapparate.  Flaschenverkauf,  Ausstellungen.  67 

4.  Kartoffelstärkefabrlkatlou.  Verteilung  der  Stärkefabriken  nach  (legenden. 
Fabrikationszweck  (Trockenstärke.  Nassstärke)  und  Betriebsart  (Einzelbetriebe, 
(lenossen8chafts-  und  Aktiengesellschaften,  landwirtschaftliche  nnd  industrielle  Be-  68 
triebe).  Züchtung  geeigneter  Kartoffclsortcn.  Fortschritte  in  der  Fabrikationstecbnik. 
Erhöhung  der  quantitativen  und  qualitativen  Ausbente.  Nutzbarmachung  der  Abfall-  73 
Stoffe.  Dextrin-,  Stärkezncker-  und  Stärkesirupfabrikation. 

Wirtschaftliche  Entwicklung,  Erzeugung  nnd  Ausfuhr  von  Stärke  nnd  Stärke- 
fabrikaten. Gründung  der  Deutschen  Stärkeverkaufsgenossenschaft.  83 

&.  Dir  Kttbenxuckerfabrikatlon.  Allgemeines.  Steigerung  des  Ertrages  des  85 
Rübenbaues  und  der  Zuckeransbeute  ans  den  Rüben,  Fortschritte  des  Rübenbaues. 
Steigerung  der  Anbaufläche  für  Rüben.  Fortschritte  der  Technik  der  Zuckerge- 
winnung. Diffusionsverfahren.  Mehrleistung  der  Fabriken.  Schnitzeltrocknnng,  Saft-  90 
reinigung  und  Eindickung.  Melasseverarbeitung.  Melasseverfütterung. 

5.  Die  Entwicklung  der  Rttbenznckerbesteuerung.  Materialsteuer.  Aus-  95 

fuhrvergiitung.  Entwicklung  der  Ausfuhr  Entwicklung  der  Erzeugung.  Ein- 
schränkung der  Rübenkultur.  Rückgang  der  Stenerertriige.  Herabsetzung  der  toi 
Materialsteller  nnd  Einfühlung  der  Verbrauchsabgabe  durch  Gesetz  vom  9.  Juli  1S87. 
Entwicklung  der  Stencrerträge,  der  Erzeugung  und  der  Ausfuhr  von  1887/88 — 1891/92.  106 

Abschaffung  der  Materialstcuer  und  Erhöhung  der  Verbranchsabgabe  durch  Gesetz 
vom  31.  Mai  1891.  Ausfuhrzuschuss.  Notgesetz  vom  1.  August  1895.  Beibehaltung 

des  Ansfnhrzuschusses.  Gesetz  vom  27.  Mai  1896.  Verbraucbsabgabe.  Gestaffelte  109 
Betriebsabgabe.  Koutingent-Ausfuhrzuschuss.  Organisation  der  Selbsthilfe,  „Verein 
der  Deutschen  Zuckerindustrie“.  Gründung  des  Ztickerkartells  durch  Vereinigung  des 
Deutschen  Rohzuckersyndikats  mit  der  syndizierten  Znckenraftinations-Iudustrie  im 
Jahre  1900.  Organisation  des  Syndikat«.  Entwicklung  der  Produktion,  des  Handels,  112 
der  Preise,  des  Verbrauches  nnd  des  Stenerertrages  des  Zucken  seit  Bestehen  der 


neuen  Steuergesetzgebung.  11; 

Nachtrag.  Die  Brüsseler  Konvention.  117 

Anhang  zu  No.  4:  Nachweisung  der  in  den  Jahren  1S72  hezw.  1890- 190s 
in  den  einzelnen  Provinzen  des  Staates  vorhandenen  Branntweinbrennereien,  ihrer 
Betrlebseinrlehtungen,  ihrer  Branntweinerzeugung,  ihre«  Materialverbrauches  uud  ihrer 
Steuererträge.  119 

Anlage  zu  No.  B:  Nachwelsungen  Uber  Zahl,  Einrichtung  nnd  Arbeitszeit  der 
Riibenzuckerfabriken.  Gewinnung  und  Verarbeitung  der  Rüben  und  Gewinnung,  Ein- 
uud  Ausfuhr,  Verbrauch  und  Abgabenertrag  von  Zucker  im  deutschen  Zollgebisi  von 
1884/83  hezw.  1894/95  bis  1903/04  nach  Dr.  R.  Stemmers  Jahresbericht  über  die 
Untersuchungen  und  Fortschritte  auf  dem  Gesamtgebiete  der  Zuckerfabrikation.  131 


II,  Das  Verkehrswesen, 

Von  Dr.  C.  StelnbrUck, 

Privatdozent  an  der  Universität  Halle. 

I.  Per  Lokaherkolir.  A.  Die  Landstrassen.  Während  die  Landstraßen  früher  137 
dem  Fernverkehr  dienten,  dienen  nie  jetzt  unmittelbar  nur  noch  dem  Lokalrerkehr. 

Mit  der  Ausdehnung  der  Eisenbahnen  nahm  nach  die  Länge  der  Landstraßen  zu,  da 
die  Landst fassen  als  die  Nährmutter  der  Eisenbahn  zu  bezeichnen  «iud.  Einteilung 
der  Laudstraßeu  in  KnnBtstraßen  nnd  Landstraßen  im  engeren  Sinne.  Durch  da» 
Dotationsgeaetz  vom  8.  Juli  1875  wurde  die  l'nterhaltnng  der  Landstraßen  den 
Provinzen  überwiesen.  Eine  allgemeine  Wegeordnung  für  die  ganze  Monarchie  ist 


Digitized  by  Google 


Inhalt. 


VII 


Seit® 

noch  nicht  erlassen.  Nur  für  die  Provinz  Sachsen  ist  eine  Neuordnung  durch  das 
Gesetz  vom  ■ i . Juli  1891  erfolgt  mit  dem  Grundsatz,  dass  die  Unterhaltung  der  nicht 

als  Knnststrassen  anerkannten  Wege  und  Strassen  eine  flemeindelast  ist 139 

Die  Aufwendungen  für  die  Wegebauten  seitens  des  Staates  von  1890 — 1903 

nnd  die  seitens  der  Provinzialverbände  von  1891  — 1900 140 

Die  Länge  der  Chausseen  Anfang  1876,  1891  und  1900 142 

B.  Die  Kleinbahnen.  Ihre  Vorteile  gegenüber  den  Chausseen.  Ihre  Bedeutung 
für  den  Landwirt.  Erst  nach  dem  Ansban  der  Vollbahnen  konnte  man  an  den  Bau 

von  Kleinbahnen  gehen 142 

Das  Gesetz  Uber  Kleinbahnen  nnd  Privatanschlussbahnen  vom  28.  Juli  1892 

nnd  die  Ansführnngsanweisungen  dazu  vom  13.  August  1893 143 

Die  Mittel  zur  Förderung  der  Kleinbaunen  seitens  der  Provinzen 147 

Die  Bestimmungen  zu  den  Unterstützungen  derKleinbahnen  seitens  der  Provinzen: 

OstpreusBen 147 

Westpreussen 149 

Brandenburg 149 

Pommern 150 

Posen 151 

Schlesien 152 

Sachsen 153 

Schleswig-Holstein 154 

Hannover 134 

Westfalen 156 

Hessen -Nassau 157 

Rheinprovinz 159 

Die  Hohenzollernschen  Lande  160 

Die  vom  Staate  znr  Förderung  des  Baues  von  Kleinbahnen  bewilligten  Mittel  160 

Das  Anlagekapital  sämtlicher  nebeubahnähnliclien  Kleinbahnen 161 

Die  Zunahme  nnd  Verteilung  der  nebeubahnälmlichen  Kleinbahnen  ....  161 

Die  Verteilung  der  Kleinbahnen  nach  ihrer  Interessenzngehürigkeit  ....  162 

2.  Das  Post-,  Telegraphen-  und  Fernsprechwesen.  A.  Der  Paketpostverkehr. 

Seine  Bedeutung  für  den  landwirtschaftlichen  Betrieb.  Die  Einführung  des  Einheits- 
portos durch  das  Gesetz  vom  17.  Mai  1873 163 

B.  Die  Telegraphie.  Das  Telegraphengesetz  vom  18.  Dezember  1899.  Die  ein- 
heitliche Regelung  des  telegraphischen  Wasserstandsmeldedienstes  im  Jahre  1877. 

Die  telegraphische  Übermittelung  der  Wettervoraussage 164 

C.  Das  Ferntprechwesen.  Seine  Vorteile  für  die  Landbevölkerung.  Die  Fern- 

sprechgebührenordnung  vom  20.  Dezember  1899.  Die  Entwicklnug  nnd  Zunahme  der 
Fernsprechanlagen.  Die  Grundsätze  für  die  weitere  Ausgestaltung  der  Fernsprech- 
einrichtnngen  für  das  flache  Land t68 

8.  Der  Binnengrossverkehr.  A.  Die  Eisenbahnen.  Die  durch  die  Eisenbahnen 
bewirkte  Umwandlung  in  der  Erzeugung  und  Verwertung  der  Güter.  Die  Nachteile 
des  Privatbetriebes,  die  die  Übernahme  der  Eisenbahnen  durch  den  Staat  veranlasstcn. 

Die  Gründung  des  Reichseisenhahnamtes  durch  das  Gesetz  vom  27.  Juli  1873.  Der 
Beginn  der  Verstaatlichung  der  Eisenbahnen  durch  den  Prenssischen  Staat  durch  die 
Gesetze  vom  20.  Dezember  1879,  vom  14.  Februar,  23.  Februar  nnd  7.  März  1880  . 170 

Die  Erweiterung  des  Prenssischen  Staatscisenbahnnetzes  durch  Neubau  und 
dnreli  Erwerb  seit  dem  Jahre  1870.  Die  Versuche  znr  Betriebsmittelgemeinschaft 

der  verschiedenen  deutschen  Eisenbahnverbände 172 

Die  Verteilung  und  Entwicklung  des  preussischen  Eisenbahnnetzes.  Die  Ent- 
wicklung des  Güterverkehrs  besonders  der  landwirtschaftlichen  Artikel  auf  den 

preussischen  Staatsbahnen 177 

Die  Gütertarife.  Ihre  Ermässigung  für  landwirtschaftliche  Bedarfsgegenstände  180 
Die  Güterbewegung  von  landwirtschaftlichen  Erzeugnissen  anf  den  deutschen 

Eisenbahnen  in  den  Jahren  1901  — 1903 188 

B.  Die  Wasserstraaaen.  Sie  dienen  direkt  vor  allem  dem  Grosshandel  und 
Fernverkehr,  indirekt  durch  die  Verbilligung  der  Transportkosten  für  landwirtschaft- 


Digitized  by  Google 


In  halt. 


vm 


Seit« 


liehe  Erzeutriiis«e  und  Bedarfsartikel  den  Landwirten.  Ihre  Vorzüge  und  Nachteile. 
Vergleich  des  Maasengiiterverkehrs  auf  den  Eisenbahnen  und  den  Wasserst  rossen. 

Die  Unterscheidung  der  Wasserstrassen  in  natürliche  und  künstliche 203 

Die  Abgaben  und  Gebühren.  Die  Denkschriften  über  die  in  den  letzten  25  Jahren 
erfolgte  Regulierung  der  wichtigeren  schiffbaren  Flüsse  und  Ströme.  Die  Entwick- 
lung der  preussiacheu  künstlichen  Wasserstrassen.  Die  für  Wasserbauten  verausgabten 
Summen  von  1890—1900.  übersieht  Uber  die  Längen  und  die  Leistungsfähigkeit  der 

deutschen  Binneuwasserstrassen  . . 207 

Die  Zunahme  des  Verkehrs  auf  den  grösseren  Wasserstrassen  und  die  Abnahme 
bei  den  meisten  kleineren.  Der  Schiffsverkehr  an  den  wichtigsten  Punkten  der 

deutschen  Ströme,  Flüsse  und  Kanäle 218 

Die  Statistik  des  Güterverkehrs  auf  den  deutschen  Wasserstrassen 226 

Die  Frachten  auf  den  Wasserstrassen  und  Vergleich  der  Frachtkosten  auf 
Eisenbahnen  und  Wasserstrassen.  Bestand  der  preussischen  Fluss-,  Kanal-,  Haff-  und 
Küstenschiffe.  Voraussetzung  der  Konkurrenzfähigkeit  zwischen  Kanal  und  Eisen- 
bahnen   . 235 


4,  Der  Seeverkehr.  Die  Abänderung  der  im  Jahre  1873  erlassenen  Schiffs- 
vermessnngsordnnng  vom  20.  Juni  1888.  1.  März  1895  QD(1  29 ■ Oktober  1896.  Ver- 
gleich des  Bestandes  der  preussischen  Handelsflotte  am  1.  Januar  1873  uud  1.  Januar  1904. 

Die  Zunahme  der  Leistungsfähigkeit  der  preussischen  Handelsflotte  stellt  sieh  iu  diesem 
Zeitraum  auf  annähernd  40%.  Die  preußische  Handelsflotte  dient  im  allgemeinen 
dem  Lokalverkehr  der  Nord-  und  Ostseehäfen.  Vergleich  des  Verkehrs  in  den 
preussischen  Häfen,  die  im  Jahre  1903  einen  Verkehr  von  mindestens  200000  Register- 
tonnen aufweisen,  in  den  Jahren  1874  und  1903  247 

Anhang.  Die  Statistik  der  Oüterbewegung  von  landwirtschaftlichen  Erzeug- 
nissen auf  den  preußisch-hessischen  Eisenbuhuen  im  Jahre  1903  nach  den  27  Ver- 
kehrsbezirken   254—329 


III.  Der  Handel  mit  landwirtschaftlichen  Erzeugnissen. 

Von  Dr.  C.  StelnbrUck, 

Prlvutduzcnt  an  der  Universität  Hall«. 

Die  Entwicklungstendenzen  im  Hamlelsgewerbe  Die  Zahl  der  Handels-  331 
betriebe  nach  der  Berufszählung  vom  14.  Juni  1895.  Danach  umfasst  der  Handel 
mit  Tieren  und  landwirtschaftlichen  Produkten,  ausser  dem  Handel  mit  Kolonial- 
waren, die  höchste  Zahl  der  Betriebe 332 

Beziehung  zwischen  Handel  und  Landwirtschaft.  Da  die  landwirtschaft- 
lichen Erzeugnisse  in  der  Hauptsache  Rohprodukte  sind,  die  einer  Umarbeitung  be- 
dürfen, um  Konsnmgegenstftnde  zu  werden,  so  ist  der  Landwirt  zwecks  ihrer  Ver- 
wertung auf  den  Händler  angewiesen.  Dasselbe  ist  auch  beim  Bezug  seiner  Bedarfs- 
artikel der  Pall.  Der  Zwischenhandel  hat  vielfach  das  volkswirtschaftlich  zulässige 
Mals  überschritten.  Die  wirklichen  und  vermeintlichen  Missstände  der  landwirtschaft- 
lichen Handelsbeziehungen  und  die  Notwendigkeit,  bei  der  landwirtschaftlichen 
Produktion  die  Kosten  zu  erniedrigen,  veranlassten  Bestrebungen  zum  genossenschaft- 
lichen Zusammenschluss  . 333 

Die  landwirtschaftlichen  Handelsgenossenschaften.  Die  rechtliche  Grund- 
lage der  Genossenschaften  wurde  für  Prenssen  durch  das  Gesetz  vom  27.  März  1867 
geschaffen.  Der  weitere  Anshau  erfolgte  durch  das  Reichsgesetz  vom  1.  Mai  1889 
und  12.  August  1896.  Die  Gründung  der  Zentraigenossensehaftskasse  durch  das 
Gesetz  vom  31.  Juli  189$  und  die  Ergänznngsgesetze  vom  8.  Juni  1896  und 


20.  April  1898 336 

Einteilung  der  Genossenschaften 337 

Der  genossenschaftliche  Getreldevorkauf  und  die  Errichtung  von  Korn- 
hhnsern.  Die  Gesetze  vom  3.  Juni  1896  und  8.  Juli  1897.  Die  Erfolge  der 
Getreidclagerhäuser 339 


Digitized  by  Google 


Inhalt. 


IX 


Seite 


Vlehvorkanfsgenosscnschaften.  Per  Magerviehlwf  in  Friedrichsfelde  bei  Berlin  345 

Pie  Molkereigenossenschaften 346 

Pie  Genossenschaften  für  gemeinsame  Benutzung  von  Betriebsmitteln.  Pie 

Melioration»-  and  Versichernngsgenossenschaften 347 

Pie  Zahl  nnd  die  Verteilung  der  eingetragenen  Genossenschaften  nach  dem 
Gegenstände  des  Unternehmens  am  31.  Dezember  1901.  Den  Zwischenhandel  gänzlich 
zurückdrängen  zu  wollen,  darf  nie  Zweck  nnd  Ziel  der  Genossenschaften  sein,  er 
bleibt  im  grossen  Umfange  nötig  im  eigenen  Interesse  der  Landwirtschaft  ....  347 
Der  Hausier-  und  Markthandel  mit  landwirtschaftlichen  Artikeln  findet  sich 
vielfach  bei  der  Versorgung  der  Städte  mit  Lebensmitteln.  Woehenmärkte,  ihre 
Regelung  durch  das  Gesetz  vom  26.  April  1872.  Markthallen,  Spezialmärkte  . . 35 1 


Gesetzliche  Bestimmungen  Uber  den  Handel  mit  Nahrungs-  nnd  Genius- 
mitteln. Pas  Nahrnugsmittelgesetz  vom  14.  Mai  1875.  Das  Margarinegesetz  vom 
12.  Juli  1887  nnd  vom  15.  Juni  1897.  Das  Weingesetz  vom  20.  April  1892  nnd 
24.  Mai  1901.  Sacharingesetz  vom  6.  Juli  1898.  Pas  Gesetz,  betreffend  die  Schlacht- 
vieh- nnd  Fleischbeschau  vom  3.  Juni  1900  und  die  ftlr  Prenssen  dazu  erlassenen 


AnsfUhrungsbestimmungeu  vom  28.  Juni  1902 353 

Die  Mahl-  und  Sehlaehtsteuer  - 357 

Der  Eftektlvgrosshandel  in  landwirtschaftlichen  Erzeugnissen: 

a)  Oer  Getreidehandel.  Per  Identitätsnachweis  bei  der  Ausfuhr  nnd  seine 

Aufhebung.  Pie  Transitlager 358 

b)  Der  Handel  mit  Vieh  und  tlerlsohen  Erzeugnissen.  Per  Handel  mit 
Schlachtvieh.  Die  Zentrale  ftlr  Vieh  Verwertung.  Pie  Marktnotieruugen. 

— Per  Handel  mit  Milch.  Der  Grosshaudel  mit  Butter,  mit  Käse 

nnd  Eiern.  Per  Wollhandel 360 

c)  Der  Kartoffelhandel 365 

d)  Der  Zuekerhandel 365 

e)  Der  Spiritnshandel 367 

Der  Terminhandel  368 


Die  Preise  der  landwirtschaftlichen  Erzeugnisse.  Pie  Preiseutwicklung 
und  die  Konkurrenz  des  Anslandes.  Pie  Tatsachen  der  Konkurrenz.  Die  Entwick- 
lung nnd  Bedeutung  der  Oetreidcpreise.  Die  Viehpreise.  Pie  Marktpreise  und  ihre 
Unzuverlässigkeit.  Pas  Sinken  der  Getreidepreise  und  Erhöhung  der  Unkosten  ver- 
ringerten die  Rentabilität  des  landwirtschaftlichen  Betriebes.  Pie  Verzinsung  des 
Gesamtwertes  der  landwirtschaftlichen  Betriebe.  Pie  Notlage  der  Landwirtschaft 
kam  zum  Ansdruck  in  dor  steigenden  Verschuldung  der  landwirtschaftlichen  Besitzer. 

Pie  .Statistik  der  landwirtschaftlichen  Verschuldung  nach  Regierungsbezirken  im 
Jahre  1902.  Der  Übergang  des  Reiches  zur  Schutzzollpolitik.  Die  Veränderungen 
der  Zolltarifgesetze 369 


IV.  Die  ländlichen  Arbeiter. 

Von  Dr.  E.  von  Kahlden. 

Der  Übergang  der  dienstpflichtigen,  persönlich  gebundenen  ländlichen  Be-  383 
volkenmg  zu  freier  Lohnarbeit  hat  in  allen  Teilen  des  Staatsgebietes  schon  iin  Anfang 
des  19.  Jahrhunderts  begonnen,  aber  doch  erst  durch  die  Ablösungsgesetzgebung  all- 
gemeine Durchführung  erlangt.  Der  heutige  Gesindevertrag  beruht  auf  freier  Ent- 
schiiessung  und  auf  keiner  Art  der  früheren  Verpflichtungen  der  Vertragschliessenden. 

Die  Schwierigkeiten  in  den  ländlichen  Arbeiter  Verhältnissen  der  Gegenwart  beruhen 
vornehmlich  in  dem  raschen  Wechsel,  der  in  der  Landwirtschaft  dnreh  die  Aufhebung 
der  früher  bestehenden  Dienstverpflichtnngen  entstanden  ist. 

Die  Art  des  landwirtschaftlichen  Betriebes  war  iui  gesamten  germanischen  384 
Nordwesten  seit  der  ersten  Besiedelung  eine  bäuerliche.  Dies  erfahr  auch  durch  den 


Digitized  by  Google 


X 


Inhalt. 


Einbruch  der  germanischen  Volksstämme  in  die  romanischen  Länder  keine  Änderung, 
dagegen  wurden  die  Besitzverhältnisse  völlig  umgewandelt,  insofern  als  die  deutschen 
Heereskönige  die  eroberten  Ländereien  zum  grossen  Teile  in  umfangreichen  Besitzungen 
au  ihre  Gefolgsleute,  ihre  Beamten  oder  die  Geistlichkeit  vergaben.  Diese  Grossgrund- 
besitzer betrieben  indess  keine  Grosswirtschaft,  verwerteten  vielmehr  die  Ländereien 
dnrch  Ansetzung  von  zins-  und  dienstpflichtigen  Bauern. 

Entgegengesetzte  Verhältnisse  haben  sich  in  den  östlichen  Provinzen  des 
preiissischen  Staates  entwickelt.  Die  Grenze  zwischen  Osten  und  Westen  wird  durch 
den  limes  sorabicus  Karls  des  Grossen  von  805  bezeichnet.  Bis  hierher  waren  die 
Slaven  seit  Attila  vorgedrungen  und  hatten  das  Land  iu  ihrer  eigenartigen  Weise 
besiedelt.  Die  slavischen  Fürsten  verschenkten  das  Land  an  ihr  Gefolge  und  seit 
dem  um  950  erfolgten  Übertritt  zum  Christentum  vielfach  an  die  Kirche,  und  zwar 
vergaben  sie  ganze  Dorffluren  samt  den  Insassen.  Letztere  bildeten  einen  dienst- 
und  zinspflichtigen  Arbeiterstand  auf  grundherrlich em  Boden.  Hiermit  wnrde  die 
Bevölkerung  in  einen  allein  landbesitzendeu  Adel  und  in  unfreie  Bauern  geschieden. 
Auch  die  deutschen  Ritter,  die  seit  dem  12.  Jahrhundert  in  nicht  geringer  Zahl  an 
die  Höfe  der  slavischen  Fürsten,  namentlich  der  schlesischen  zogen,  sachten  durch 
eigene  Bewirtschaftung  des  ihnen  überwiesenen  Landes  ergiebigere  Erträge  zu 
erlangen,  als  dnrch  Vergebung  an  ßanern  möglich  war. 

Vom  16.  Jahrhundert  an  verschlechterte  sich  die  Lage  der  ländlichen  Bevölkerung. 
Die  Überlegenheit  des  Adels  anf  politischem  Gebiete  erfnhr  eine  Minderung,  seine 
materielle  Lage  verschlechterte  sich  und  bei  gleichzeitiger  Steigerung  der  Lebens- 
ansprüche  trat  das  Bedürfnis  nach  einer  Vermehrung  der  Einnahmen  hervor,  dem  man 
durch  eigene  Wirtschaftsführung  zu  genügen  suchte.  Dies  Bestreben  hatte  im  Westen 
nur  ausnahmsweise  Erfolg,  weil  es  hier  nicht  mit  den  Sitten  und  bisherigen  Ein- 
richtungen übereinstimmte,  fand  dagegen  in  den  östlichen  Provinzen  grosse  Aus- 
breitung. Die  gesteigerten  finanziellen  Anforderungen  nötigten  die  Fürsten,  behnfs 
Stenerbewilligung  sicn  nunmehr  an  die  ans  dem  Mittelalter  übernommenen  Land- 
Stände  zu  wenden.  Der  Adel  verstand  sich  nur  dann  zu  solchen  Bewilligungen, 
wenn  er  die  Möglichkeit  zngestanden  erhielt,  die  übernommenen  Lasten  auf  die  von 
ihm  grundherrlich  abhängigen  Bauern  abzuwälzen.  Die  hierdurch  bewirkte  Ver- 
schlechterung der  Lage  des  Bauernstandes  erfahr  eine  weitere  Verschärfung  dnrch 
den  Bauernkrieg  und  den  30jährigen  Krieg.  Der  trostlose  Znstand  des  Landvolkes 
veranlagte  allerdings  anch  die  Regiemngen,  sich  seiner  anznnehmen,  eine  Milderung 
der  Dienstverpflichtungen  war  jedoch  zunächst  nicht  zu  erreichen. 

Erst  die  Steiu-Hardcnbergsche  Gesetzgebung  zu  Beginn  des  19.  Jahr- 
hunderts schaffte  hierin  Wandel. 

Im  Jahre  1763  erfolgte  als  erstes  Glied  dieses  Reformwerkes  für  die  ost- 
preuHNischen  Domänenpächter  das  Verbot  der  Zwangsgesliuledlensthaltung.  Von 
1799  bis  1805  wurden  die  Frondienste  auf  den  preiissischen  Domänen  aufgehoben. 
Im  Jahre  1807  erfolgte  die  Aufhebung  der  Gntsnntertänlgkelten  im  gesamten 
preussischen  Staate,  zugleich  aber  auch  für  den  Gutsbesitzer  die  Füglichkeit,  die 
auf  seinem  Gute  vorhandenen  einzelneu  Bauernhöfe  unter  bestimmten  Voraussetzungen 
mit  dem  Gutslande  zn  vereinigen.  Die  Deklaration  vom  29.  Mai  1816  erweiterte 
diese  Möglichkeit  nnd  hatte  zur  Folge,  dass  eine  grosse  Anzahl  bänerlicher  Stellen 
zum  Gutslande  eiugezogen  und  deren  Inhaber  zu  besitzlosen,  ländlichen  Arbeitern 
gemacht  wurden,  so  dass  erst  eigentlich  die  Deklaration  von  1816  die  Entstehung 
einer  ländlichen  Arbeiterschaft  im  Osten  bezeichnet.  Diese  zerfällt  nuumehr, 
abgesehen  vom  Gesinde,  in  Iustlente,  in  der  Hauptsache  auf  Natnrallöhnung  ange- 
wiesene, in  einem  festen  Verhältnis  zum  Gutsherrn  stehende  Arbeiter,  iu  Häusler, 
d.  h.  mit  eigenem  Grundbesitz  ausgestattete,  nur  gelegentlich  Lohnverdienst  suchende 
Arbeiter,  und  Einlieger  oder  Losleute,  grnndbesitzlose,  lediglich  auf  Lohnverdienst 
angewiesene,  meist  bei  bäuerlichen  Besitzern  zur  Miete  wohnende  Arbeiter. 

Wesentlich  anders  haben  sich  die  Verhältnisse  im  Westen  entwickelt.  Hier 
hestaud  schon  seit  lange  eine  eigene  bäuerliche  Arbeiterschaft,  die  sich  in  ihrer  haupt- 
sächlichsten Form  bis  heute  erhalten  hat. 

Die  Grandherrschaft  begann  im  Westen  in  der  zweiten  Hälfte  des  18.  Jahr- 
hunderts von  selbst  zu  schwinden,  indem  die  Bauern  durch  Verträge  mit  den  Grund- 
herren das  Meierverhältnis,  welches  die  Grundlage  der  ländlichen  Verfassung  bildete, 
lösten  und  so  freie  Eigentümer  wurden. 


Seite 


385 

387 

389 

390 

39  * 

394 

395 

399 

400 
404 


Digitized  by  Google 


Inhalt. 


XI 


Die  Bauernbefreiung  den  Omens  und  die  Beseitigung  der  Griindherrscbaft  im 
Westen  hatten  wichtige  Änderungen  im  Landwirtschaftsbetriebe  zur  Folge.  Mit  den 
lässig  nnd  minderwertig  betriebenen  Frondiensten  nud  nnter  dem  Flurzwange  war 
ein  rationeller  Wirtschaftsbelrieb  unmöglich.  Bald  nach  Beseitigung  dieser  hindern- 
den Faktoren  Anderten  sich  die  Verhältnisse  nud  eine  intensive  Betriebsweise  griff, 
weun  auch  nur  allmählich.  Platz.  Mit  der  Verbesserung  der  Verkehrsverhältmsse 
etwa  von  1 850  an  war  eine  günstigere  Verwertung  der  Produkte  möglich.  Die 
hohen  Getreidepreise  Hessen  es  vorteilhafter  erscheinen,  mehr  als  bisher  die  Entlohnung 
in  bar  vorzunehmeu  nnd  die  Gewährung  von  Naturalien  einzuschränken,  weil  die 
Preise  für  letztere  hoch,  die  Löhne  dagegen  verhältnismässig  gering  waren. 

Die  Einführung  bezw.  Vermehrung  des  llackfruchtbaues,  der  für  einen  Teil 
des  Jahres  einen  sehr  viel  höheren  Bedarf  an  Arbeitern  erforderlich  machte,  als  in 
der  Übrigen  Zeit,  drängte  gleichfalls  darauf  hin,  weniger  Instleute  einzusetzen  und 
dafür  mehr  die  nnr  gegen  Barlohn  beschäftigten  Einlieger  bezw.  Häusler  heranzuziehen. 
Die  Lage  der  letzteren  hatte  sich  durch  die  Gemeinheitsteilung  insofern  verschlechtert, 
als  damit  sowohl  Weidenntzung  auf  der  gesamten  Dorfflnr,  wie  Holznntznngen 
aufhorten. 

Der  wirtschaftliche  Aufschwung  nach  dein  Kriege  1870/71  zog  viele  landwirt- 
schaftliche Arbeiter  nach  den  Indnstnebezirken  und  in  die  Städte.  Hierdurch,  wie 
durch  die  Verbesserung  der  landwirtschaftlichen  Betriebsweise  stiegen  die  Löhne  der 
auf  dem  Lande  zmückbleibenden  Arbeiter  sehr  erheblich.  Das  Jahr  1873  lässt  sich 
als  Beginn  der  eigentlichen  Lentenot  bezeichnen,  die  von  diesem  Zeitpunkt  an  all- 
mählich immer  schärfere  Formen  angenommen  hat. 

Die  Auswanderung,  d.  b.  der  Zng  in  das  Ausland,  meist  nach  überseeischen 
Ländern  ist  von  1881  — 1885  am  stärksten  gewesen.  Der  Anteil  der  ländlichen 
Arbeiter  beträgt  ungefähr  soV^  insgesamt  sind  seit  1820  etwa  i*|s  Millionen  land- 
wirtschaftliche Arbeiter  einschliesslich  deren  Angehörigen  ans  Prenssen  ausgewandert. 

Die  Abwanderung  im  Staate  selbst  vom  Lande  in  Städte  und  namentlich 
in  die  Industriebezirke  ist  gleichfalls  sehr  erheblich  gewesen. 

Mit  der  Einführung  des  Anbaues  von  Zuckerrüben  begann  das  Wanderarbeiter- 
tuni.  Zunächst  zogen  aus  den  östlichen  Provinzen  Arbeiter  nach  den  RUbendistrikten. 
Hierzu  kam  bald  die  Heranziehung  ansländischer  Arbeiter,  die  bald  an  Zahl  die 
periodische  Beschäftigung  der  Inläuder  bei  weitem  überstieg.  Die  Zahl  der  alljährlich 
als  landwirtschaftliche  Arbeiter  zeitweise  beschäftigten  Ausländer  beläuft  sich  auf 
400—500000  Personen. 

Das  Raison-  oder  Wanderarbeitertnm  hat  neben  grossen  Vorzügen  auch  sehr 
erhebliche  Nachteile.  Vor  allem  ist  damit  eine  rapide  Zunahme  dea  Kontraktbruches 
verbunden. 

Die  Sorge  für  hilfsbedürftige  Arbeiter  ist  in  Prenssen  schon  seit  langer  Zeit 
gesetzlich  geregelt.  Mit  der  Gründung  des  Deutschen  Reiches  sind  die  bezüglichen 
Massnahmen  auf  dieses  übergegangeu  und  kommen  als  solche  in  Betracht:  das  l'ntcr- 
stütznngswohnsitzgesetz  vom  6.  Juni  1870,  das  Gesetz  vom  5.  Mai  1886  mit  dem 
Abäuderungsgesetz  vom  30.  Juni  1900,  betr.  die  Unfall-  nnd  Krankenversicherung 
der  in  land-  nnd  forstwirtschaftlichen  Betrieben  beschäftigten  Arbeiter,  und  das  In- 
validität- und  Altersversicherungsgesetx  vom  22.  Juni  1889  mit  dem  Revisionsgesetz 
vom  t.  Januar  1900. 

Die  deutsche  Landwirtschaft  leidet  zurzeit  an  zwei  Grandübeln:  an  der  über- 
mässigen Verschuldung  einerseits,  der  von  Jahr  zu  Jahr  sich  immer  schwieriger 
gestaltenden  Beschaffung  der  notwendigen  Arbeitskräfte  andererseits.  Dazu 
kommt  noch  als  dritter  Faktor  die  Konkurrenz  anderer  Länder. 

Zu  einer  Besserung  der  Verschuldungsverhältnisse  wie  zu  einem  erfolgreichen 
Widerstande  gegen  die  ausländische  Konkurrenz  ist  in  erster  Linie  eine  fortgesetzte 
Steigerung  der  Produktion  erforderlich,  deren  allgemeine  Durchführung  aber  eine 
stärkere  Verwendung  von  menschlicher  Arbeitskraft  voranssetzt.  Dies  ist  aber  seit 
langem  nicht  mehr  möglich.  Die  landwirtschaftlichen  Arbeiter  sind  nicht  nur  im 
Verhältnis  znr  Gesamtbevülkerung,  sondern  überhaupt  stark  zurüekgegangen. 

Als  Mittel,  um  den  Wegzug  der  Arbeiter  vom  Lande  zu  beschränken,  kommen 
namentlich  deren  Sesshaftmachnng  durch  Verleihung  von  Grundbesitz  und  Rückkehr 
znr  umfangreicheren  Naturallöhnung  in  Betracht. 


Seite 

409 

410 

411 

413 

41$ 

418 

419 

420 

421 

422 

4*3 

426 

428 

429 
431 


Digitized  by  Google 


XII 


Inhalt. 


Eine  ausgedehntere  Beteiligung  der  ländlichen  Arbeiter  sowie  deren  Ange-  433 
hörigen  an  den  lohnenderen  Akkordarbeiten  ist  gleichfalls  in  Erwägung  zu  ziehen. 

Die  Sessbaftmaehung  landwirtschaftlicher  Arbeiter  wird  nur  itn  Osten  der  434 
Monarchie  einigermasacn  Erfolg  haben.  Durch  die  preuasische  Kolonisationsgesetz- 
gebung der  letzten  Jahrzehnte  ist  hierzu  die  Möglichkeit  gegeben. 

Die  Errichtung  ron  Arbeitersteilen  kann  nur  Aussicht  anf  Erfolg  haben,  wenn  43s 
ihr  Umfang  derart  bemessen  wird,  dass  die  Inhaber  ihren  Charakter  als  Lohnarbeiter 
nicht  rerlieren.  Es  müssen  ferner  Kanteten  geschaffen  werden,  die  eine  übermässige 
Belastung  mit  Schulden  oder  eine  Teilung  in  allzn  kleine  Parzellen  verhindern.  Sie 
dürfen  endlich  nicht  als  Arbeiterkolonien,  sondern  immer  nnr  in  Anlehnung  an 
grössere  Verbände,  an  Dorfgemeinden,  errichtet  werden. 


V.  Das  landwirtschaftliche  Versicherungswesen. 

Hagelversicherung. 

Von  Mobbe, 

Landesökonomlerat 

Die  wichtigsten  Yersicherungszweige  des  technischen  Landwirtschaftsbetriebes  . . 437 

Innere  Veränderungen  seit  1866 437 

Rechtsgeschichtliche  Entwicklung 438 

Die  preußischen  Gesetzentwürfe  vorn  1.  Februar  1869.  Gesuch  des  Bundesrats  vom 

x.  März  1869  und  des  Reichstags  vom  14.  Mai  1879 439 

Regelung  der  Öffentlich-rechtlichen  Verhältnisse  des  Versicherungswesens  durch 

Gesetz  vom  12.  Mai  1901 * 440 

Kritische  Besprechung.  Das  Reichsaufsichtsamt 441 

Vorschriften  für  Rechnnngslegung 442 

Formulare  für  Gewinn-  und  Verlustrechnung  und  für  die  Bilanz 443 — 450 

Regelung  der  privatrechtlichen  Verhältnisse.  Gesetzentwurf  Uber  den  privaten 

Versicherungsvertrag 451 

Abschnitt  II  Tit.  3 des  Entwurfs  (Hagelversicherung).  Wünsche  der  Gesellschaften  452 
Taxbcgriff  aufgegeben.  Verstaatlichung* wünsche.  Bayrische  Landesbagel-Versiche- 
rungsanstalt.  v.  Hü  Isen  scher  Plan.  Vorgehen  von  Württemberg,  Baden,  Eisass- 

Lothringen  und  Grossherzogtu  in  Hessen . 453 

Versicheruugsbestand  der  grösseren  Gesellschaften  im  Jahre  1906.  L Aktiengesell- 
schaften. II.  Gegenseitigkeitsvereine.  Verwaltungskosten.  Die  Jahre  1905 
und  1906 454—456 

Viehversicherung. 

Von  Gans  Edlem  Herrn  zu  Pntlitz-Grosg-Pankow. 

Die  einfachste  Form  der  Vieh  Versicherung;  ihre  Vorteile  und  Nachteile 457 

Die  grösseren  Versicherungs-Gesellschaften 458 

Umfang  der  Versicherung  im  Geschäftsjahre  1902  459 

Vergleich  der  Jahre  1901  und  1902 460 

Gewinn-  und  Verlustrechnung  1902 461 

Bilanz  für  den  Schluss  1902 468 

Art  der  Kapitalsanlage  und  Aktivforderungen 472 

Art  und  Betrag  der  Ende  1902  vorhandenen  Wertpapiere 474 

Bewegung  der  Gesellschaftsfonds  1902 476 

Verteilung  des  Gewinnes  für  1902.  Schwierigkeiten  bei  der  Viehversicherung. 

Trierer  Versicherungs-Verein 478 

Viehversicherung  durch  die  von  der  Lamlwirtschaftskaminer  für  die  Provinz  Sachsen 
gegründeten  Vereine.  Perleberger  Vieh  Versicherung«- Gesellschaft.  Versicheruugs- 
Verbaud  der  Königl.  Förster.  Konflikt  zwischen  den  Gesellschaften  und  Ver- 
sicherten. Zuziehung  des  Tierarztes 479 


Digitized  by  Google 


Inhalt. 


XIII 


Schlachtvieh  Versicherung , Transportversicherung,  Weideversicherung,  Ansstcllnngs- 
versiehcrung,  Operationaversicherung,  Sportversichernng.  Versicherung  der  Pferde 
gegen  Kotz,  des  Rindviehs  gegen  Lungenseuche,  Milzbrand  und  Rauschbrand  in 

den  einzelnen  prenssischen  Provinzen 

Wirkung  des  Reichsgesetzes  vom  Jahre  1901 ; Versichemngsbeirat 


Seite 


480 

49t 


Feuerversicherung. 

Von  August  Meiden. 

Pas  Versicherungswesen  unterliegt  nach  Art.  4 der  Verfassung  des  deutschen  493 
Reiches  der  Beaufsichtigung  und  Gesetzgebung  des  Reiches.  Gleichwohl  sind  die 
Schwierigkeiten  der  Verschiedenheit  der  geltenden  Landesgesetzgebnngen  und  der 
öffentlichen  Anstalten  bisher  nicht  fiberwunden.  Nur  einzelne  Bestimmungen  des 
Handelsgesetzbuches,  des  Strafgesetzbuches  und  des  Bürgerlichen  Gesetzbuches  be- 
treffen das  Versicherungswesen,  aber  direkt  ist  dasselbe  nur  durch  das  Gesetz  vom 
ta.  Mai  1901  Uber  die  privaten  Versicherungsnntemehmungen  in  Angriff  genommen. 

Dies  Gesetz  betrifft  auch  die  Feuerversicherung,  es  bleiben  aber  von  demselben  die  493 
Yersicherungsgesch&fte  öffentlicher  Anstalten  unberührt.  Ebenso  die  polizeiliche  494 
Überwachung  der  Verträge  und  Entzch&digungszahlungen.  Die  landesherrlichen 
Vorschriften  Uber  Leistungen  zu  gemeinnützigen  Zwecken  nnd  das  Gesetz  vom 
12.  Mai  1901,  soweit  es  sich  nm  das  Immobiliarversichemngswesen  handelt,  bedarf 
in  Bayern  besonderer  Zustimmung  der  Regierung.  Fllr  jede  der  unter  das  Gesetz 
von  1901  fallenden  Privatfenerversicliernngen  hat  das  Keichsversichernngsamt  die 
Rechnungslegung  Uber  1905  veröffentlicht.  Dieser  Nachweis  ergibt  a)  fllr  31  Aktien- 
gesellschaften den  Versicherungsbestaud  nach  Anzahl  und  Summe,  Zunahme  in  1905,  493 
im  deutschen  Geschäft  abgeschlossene  Versicherungen,  in  RUckdecknng  Übernommene ; 
b)  fllr  17  Gegenseitigkeitsvereine  abgeschlossene  Versicherungen,  Anzahl  nnd  Summe,  498 
in  Rückdeckuug  Übernommene,  deutsches  Geschäft,  selbst  abgeschlossene  Versicherungen, 
in  Rßckdeckung  Übernommene.  Für  a)3i  Aktiengesellschaften  Gewinn-  und  Verlust-  500 
rechnnng.  Einnahme.  Prämien,  Nebenleistnngen  der  Versicherten,  Ertrag,  Gewinn 
ans  Kapitalanlagen,  Überschuss  ans  der  Schadeureaerve,  Summe;  für  b)  17  Gegen-  502 
seitigkeitsvereine  dieselben  Angaben.  Ausgaben  für  a)  31  Aktiengesellschaften.  504 
Rllckvorsichcrnngsprämien,  Zuschuss  zur  Schadcureserve,  Schäden  des  Geschäftsjahres, 
Verlust  an  Kapitalanlagen,  Verwaltnngskosten,  Leistungen  fUr  gemeinnützige  Zwecke.  506 
Summe;  für  b)  17  Gegenseitigkeitsvereine  dieselben  Angaben.  Bilanzen.  Aktiva.  508 
a)  Für  31  Aktiengesellschaften ; b)  für  17  Gegenseitigkeitavereine.  Passiva,  a)  FUr  510 
31  Aktiengesellschaften;  b)  fllr  17  Gegenseitigkeitavereine.  Die  allen  Zweigen  51z— 514 
gemeinsamen  Einnahmen  und  Ausgaben  für  die  31  Aktiengesellschaften.  Zusammen-  516 
Stellung  des  Gewinns  fllr  dieselben.  Gewinnverteilung  für  a)  die  Aktiengesell-  518 
schäften;  für  b)  die  Gegenseitigkeitavereine.  Die  Privatfcuerversichernngsnnter-  520 — 521 
nehmnngen  sind  seit  1867  an  Zahl  wesentlich  verringert,  in  der  Versicherungssumme  522 
aber  erheblich  gestiegen.  Zn  diesem  Geschäftsbetriebe  kommt  aber  noch  der  der 
sogen,  öffentlichen  Anstalten  hinzu,  deren  Geschäftsbetrieb  nicht  unter  das  Gesetz 
von  1901  fällt.  Solche  öffentliche  Fenerversichernngsanstalteu  waren  1905  31  in 
Prenssen  vorhanden,  welche  eine  Versicherungssumme  von  Uber  32000  Millionen  Mk. 
nachwiesen,  deren  versicherte  Werte,  Beiträge,  llraudentschiidigungen  nnd  Vermögen  524 
Tabelle  1,  und  Einnahmen  nnd  Aasgaben,  Guthaben  und  Schulden,  Überschüsse  526 
Tabelle  2 im  einzelnen  angibt. 


VI.  Das  landwirtschaftliche  Genossenschaftswesen  in  Preussen. 

Von  Dr.  W.  Wygodzinskl, 

UeBck&ftafUbrer  Air  Volkswirtschaft  an  der  Landwlrtsckaftskammer  Air  die  Itheinprovinz. 


Der  Ursprung  de»  landwirtschaftlichen  Genossenschaftswesens 519 

Unterschied  der  älteren  und  neueren  Genossenschaften 529 


Digitized  by  Google 


XIV 


Inhalt. 


Raiffeisen  und  Schulze -Delitzsch 

Seite 

«;io 

Die  Anfänge  des  neueren  landwirtschaftlichen  Genossenschaftswesens  in  der  Rheinprovinz 

Tätigkeit  des  landwirtschaftlichen  Vereins  für  Rheinpren&sen 

S,1° 

Begründung  des  Anwaltschafts  verbände«  in  Neuwied  1877 

M» 

Begründung  des  Keichsverbande*  der  deutschen  landwirtschaftlichen  Genossenschaften 

in  Darmstadt 

SM 

Entstehung  der  Provinzialverbände  I 7 t t 7 I 1 7 7 7 I ~ ’ I 7 7 7 T 

SM 

Die  Bedeutung  der  Schnlzeschen  Genossenschaften  fUr  die  Landwirtschaft  7 " 7 

S A4 

Die  gesetzliche  Grundlage  des  Genossenschaftswesen» 

S AS 

Der  heutige  Aufbau  des  landwirtschaftlichen  Genossenschaftswesens 

SS6 

Die  Entwicklung  des  Genossenschaftswesens  in  den  einzelnen  Provinzen 

St» 

Ostpreußen 

538 

Westnreussen  . I . . . I . . I . . . . . . . . . . . . . . 7 

SV? 

Pommern . 

SW 

Brandenburg  

S40 

Posen 

54* 

Schlesien  

SM 

Sachsen 

> 4 s 

Schleswig-Holstein 

S44 

Hannover 

S4S 

Westfalen  . . . TT- 7 . . . . 

MS 

Hessen-Nassau 

546 

Kheinnrovinz  7 7 7 7 7 7 7 7 7 7 7 7 7 7 7 7 7 7 7 7 7 7 7 7 

S47 

Übersicht  und  Statistik  des  gesamten  landwirtschaftlichen  Genossenschaftswesens  . . 

547 

Verhältnis  zur  Einwohnerzahl  und  zur  landwirtschaftlich  genutzten  Fläche  . 

S4i 

Verteilung  nach  Genosseuschaftsarten 

55* 

Die  Kreditgenossenschaften 

SS* 

Leistungen  der  Kreditgenossenschaften  7 7 7 7 7 7 7 7 7 7 7 7 7 7 7 

5S2 

Die  genossenschaftlichen  Zeutralkreditinatitute: 

landwirtschaftliche  Zentraldarlehnskasse  Ihr  Deutschland  zn  Neuwied  . . 

SSI 

Die  provinziellen  Zcntralkassen 

154 

Preussieche  Zentralgenossenschnftskassc 

M8 

Landwirtschaftliche  Beichsgenosseuschaftshank  zn  Dnrmstadt 

,6o 

Die  Bezugsgenossenschaften 

S62 

Die  Winzervereine 

5<>4 

Die  Getreuleabsatxgenosseuschaften  und  Komliäuser  . 7 7 7 7 7 7 7 7 7 7 7 

S'>4 

Die  Molkereigenossenschaften 

564 

Sonstige  landwirtschaftliche  Genossenschaften.  Die  Zukunft  des  landwirtschaftlichen 

Genossenschaftswesens  . 7 7 7 7 7 7 7 7 7 7 7 7 7 7 7 7 . . 7 

_5**5 

VII.  Die  Verwaltung  der  landwirtschaftlichen  Angelegenheiten. 

Von  l)r.  C.  Stelnhrllck, 

PrlvatiloMnt  an  l'nivursilHt  Halle. 

I.  Das  Ministerium  für  Landwirtschaft,  Domänen  und  Porsten.  Pie  Zunahme 


mul  der  gegenwärtige  Stand  seines  Geschäftskreise» $67 

Vom  Ministerinm  ressortieren: 

A.  Da»  Kijniql.  Landes- Ökonomie -Kollenluwi  in  Berlin.  Die  Regulative 


Seine  Uewh&ftaonlimng . • • - ~ ■ ■ ....  ■ ■ . ■ . / ■ 

Der  Etat  der  landwirtschaftlichen  Verwaltung  oinnclilieMMlicIi  iler 
Zentralverwaltnng  de»  Ministeriums  fiir  Landwirtschaft,  Dmniinen 


Tabelle  1.  Einnahmen.  571 

II.  Dauernde  Ausgaben S72 

. ITE  Einmalige  und  ausserordentliche  Ausgaben  im  Etat- 

Jahr  iss» .— . 57; 


Digitized  by  Google 


Iuli  alt. 


XV 


Seit» 

Tabelle  IV.  Einmalige  uml  ausserordentliche  Ausgaben  im  Etat- 

lobt  1900  ■ ■ ■ . ■ ■ ■ ■ . . . ■ ■ ■ ■ WO 

. V.  Einmalige  und  ausserordentliche  Ausgaben  im  Etat- 

ialir  1007 <8a 

Etat  der  Domänenverwaltiing  in  den  Etatjahren  1880,  1000  und  1007. 
Tabelle  VI.  Einnahmen  . • • • • • • . . ■■  ■ ■ ■ ■ 

» .X!?'  btauerade  Ansgaben  . . . . - • ■ ■ 

. Vltl.  Einmalige  u.ansserordentliche  Ausgaben  nebst  Abschluss  5S7 

Etat  aer  Forstverwaltuno  in  den  Etatjahren  1SK0,  1900  nna  1907. 

Tabelle  IX,  Einnahmen.  . . . . . ...  . ...  . s88 

- X.  Dauernde  Ausgaben  . ■ ■ ■ ■ ■ ■ ■ ■ ■ . 589 

“ XI.  Einmalige  u.  ausserordentliche  Ausgaben  nebst  Abschluss  so  2 

B.  Die  technische  Deputation  für  das  Veterinärwesen.  Ihre  flrltndnng 
ilnrch  Erlass  vom  11.  Mai  187s;  ihre  Aufgaben  nnil  Zusammensetzung  <;<>«; 

C.  Die  Zentral  Moor-Kommlaalon.  Hir  Zweck  und  ihre  Zusammensetzung  S96 

II.  AngclnandfraetzungsbehSrden. 

A.  Die  Konifll,  Beneralkommlsslonen.  Ihre  Zuständigkeit,  ihre  Lokalbeamten. 

Das  Auseinandersetzungsverfahren  in  der  E'rorinz  Hannover.  Hie  Staats- 
Verträge  mit  einigen  anderen  deutschen  Staaten  zwecks  Übertragung 
der  Anseinandersetzungsgescbitfte  an  Urensaen.  Iler  Sitz  und  das  Personal 

der  (jeneralkonunisaionen.  Die  weiteren  Anfgaben  der  üeneralkomniissionen  soG 

B,  Da»  Qber-Landesknlturgericht.  (iesetz  Tom  18.  Februar  1880.  Seine  Zn- 

stfindigkeit  nnd  sein  Personal  . • • • • . . . • • too 

III.  LanUesmelioratlonen,  Deich-  und  DUncnwesen.  Zuständigkeit  und  Beamten- 

kntegorien  • . . ■ . . ■ • • • ■ . . ■ • ■ • . . ......  6oi 

IV.  I)le  LandwlrUchnfUnollzel.  Die  Feld-  nnd  Forstpolizei  nach  dem  Gesetz 
vum  I April  1880.  — Die  Tier-  und  Veterinärpolizei.  Llie  Veterinär  beamten. 

Das  Gesetz  Tom  3.  Juni  1900.  — Pie  Jagdpolizei.  Die  Gesetze  vom  zö.  Februar 
1870  und  vom  ti.  Juli  igqt.  — Die  Fischereipolizei.  l>as  (Iesetz  vom  |o  Mai 
1874.  Die  wissenschaftlichen  Institute  filr  die  Binnen-  und  Küstenfischerei . . 601 

V,  Ille  Landwlrtschaftskammem.  Ihre  Vorgeschichte,  tto  (iesetz  toiii  jo.  JönT 

1894.  Ihr  Geschiiftsnmfang  im  Kechnnngsjahre  1906.  Ihr  Tätigkeitsbereich  60z 

VI.  Das  staatliche  Gestlltwescn.  Seine  Organisation,  Hie  Hamit-  nnd  LnliiT 

gestttte  nnd  ihr  Besatz 608 


VIII.  Landwirtschaftliches  Unterrichts-  und  Versuchs  wesen. 

Von  Dr.  C.  StelnbrOck. 

Prlvatdorent  an  der  Universität  [lalle. 

Entwicklungsgang  der  Anschauungen  Uber  den  höheren  landwirtschaftlichen  Unterricht.  (>1 1 
Seit  1870  setzten  sich  die  Bestrebungen  tort,  den  landwirtschaftlichen  höheren  Unter- 
rieht  an  die  rniversitiiteii  zu  Terlegen  bis  1881,  in  welchem  Jahr  die  Landwirt- 
schaftliche Hochschule  in  Berlin  gegründet  wnrde  6 1 1 

f.  Die  höheren  landwirtscliaftliclien  Unterrichtsanstaltcn . (i  1 ; 

1.  Die  landwirtschaftlichen  Institute  an  den  Universitäten  . • ■ • - ■ ■ ■ 614 

Das  landwirtschaftliche  Institut  an  der  Friedrichs-Universität  llalle-Wittenbcrg 

M*U*  ■ . . ■ ■ , • • • . . . . ■ ■ ■ ■ 6 >4 

Das  landwirtschaftliche  Institut  an  der  Georg-August-Universitat  zu  Döttingen  616 
Pas  landwirtschaftliche  Institut  an  der  Alhcrtns-Universität  zu  Königsberg  i.  l’r,  617 
Pul  iaadwirtehftftlkhe.il  Institute  an  der  Universität  in  Breslau  , ■ V . . 618 

Das  landwirtschaftliche  Institut  an  der  l'hristiau-Albrechta-UniverBität  zu  Kiel  61S 

2,  Landwirtschaftlich-akademische  Lehranstalten.  Ihr  Zweck ■ 618 

Die  landwirtschaftliche  Akademie  zu  Bonn-Poppelsdorf 619 

PTe  landwirtschaftliche  Hochschule  zu  Berlin  6ji 

Das  Kaiser  Wilhelnis-Institnt  für  Landwirtschaft  in  Bromberg.  • ■ . ■ 6a.i 

II,  Die  Forstwisseiiscliaftlichen  akademischen  Lehranstalten  (hWstakademieii)  ~iü 

Kberswalde  und  Mtlndeu , 624 


Digitized  by  Google 


XVI 


Inhalt, 


III.  Die  Tierärztlichen  Hochschulen  in  Berlin  nnd  Hannover 


■Seite 

6*3 


IV.  Laudwirtschaftsschulen 

1.  Die  sogenannten  landwirtschaftlichen  Mittelschulen 

2.  Die  niederen  landwirtschaftlichen  Lehranstalten 

627 

A.  Ackerbauschulen 

B-  Landwirtschaftliche.  Wintejschnlen. 7 . . . . . . 

- - 62S 

Ländliche  Fortbildungsschulen.  Ihre  Entwicklung  nnd  die  Grundzllge  für 
ihre  Einrichtung.  Ihre  Übernahme  auf  das  Ressort  des  Landwirtschafts- 
ministerinms  im  Jahre  1895.  Das  Gesetz  vom  8.  April  1904  macht  den  Be- 
snch  landwirtschaftlicher  Fortbildungsschulen  fllr  die  Provinz  Hessen-Nassau 
obligatorisch.  Zusammenstellung  Ober  die  Entwicklung  der  Zahl  der  Schulen, 
der  Schiller  nnd  die  Hühe  der  ßaraufwendnngen  nnd  der  Staatszuschüsse  von 

1896—1906 

Die  Gesamtanfwendnngen  fllr  das  landwirtschaftliche  Schulwesen  im  Etats- 


)ahr  10 


629 

_6J2 


Der  Stand  nnd  die  Verhältnisse  der  ländlichen  Fortbildungsschulen  im  Jahre  1906  643 
V,  Spezialfachschulen . ■ . . - ■ ■ ■ ■ ■ ■ ■ - - - 63Ä 

Pomologische  Institute  und  Gärtnerleliranstalten  1 höhere  Fachschülern.  . . 634 

637 


2.  Pirat-,  Wein-  nnd  Gartenbauschnlen 

j.  W iesenbanachulen 


_ *17 

4.  Molkereischnlen  ........ 637 

3.  Landwirtschaftliche  Hanshaltnngasehnlen 638 

k 


. Wanderhanshaltnngsschnlen 6t 8 

■ Hnfbeschlag  — Lenrechinieden 61B 


Lehriustitut  fllr  Znckerfabrikation,  Brennerei-  nnd  Branereiscluile- 
Imkerschulen 


J2 

_6J2 

1 5ä 

10.  Forstlehrlingsschnlen  , . . , , . . . ■ ■ . ■ ■ . , . . . ■ . 640 

11.  Landwirtschaftlich-technische  Anstalten  und  Unterrichts-  nud  Spezialanstalten  640 

12.  Wanderlehrer 640 

VI.  Die  landwirtschaftlichen  Kontroll-  und  Versuchsstationen  Die  Entwicklung 

dieser  Stationen  seit  i86g,  Ihre  wachsende  Bedeutung  infolge  der  Zunahme  der 
Verwendung  der  käuflichen  Dünger-  und  Futtermittel,  Versachswirtschaften.  — 

Die  regelmässigen  Versammlungen  der  Vertreter  der  Versuchsstationen  7 I I 640 

" — — Zn ' »■  ■■  ■■  ■-  


Provmzweise 


Zusammenstellung  Uber  Gründung, 
der  einzelnen  Versuchs-  und  Koutrollstatii 


Untersuctiungsgebiete  und  Mat 
oneu  und  agriknltnrchemisclien 


1.  Provinz  Ostnreusseu 

*43 

*. 

Westpreussen 

3- 

Pommern  7 7 7 7 7 7 ' 7 7 1 ' 

643 

Posen.  7 : 7 : 7 : : : : : : ; 

*44 

Schlesien  7 7 . 7 . . 1 7 1 . I 

*44 

l . 

Brandenburg  7 7 7 7 7 7 7 7 1 1 

7-  n 

Schleswig-Holstein  . I I 7 7 1 7 7 

*45 

«.  . 

Hannover  1 7 7 7 1 7 7 7 7 7 7 

9 

Sachsen  . . . . . . . . . . . . 

IO. 

Hessen-Nassau 

II. 

Itheinprovinz 

12. 

Westfalen  . 7 7 7 7 7 7 7 7 7 7 

*49 

Register. 


Register  der  Autoren . . . . 650 

Register  der  Gesetze  lind  Verordnungen b\j 

Sachregister  662 


Digitized  by  Google 


I. 

Landwirtschaftliche  Nebengewerbe. 

Spirituslabrikation  Kartoffelstärketabrikation  — Rübenzuckerlabrikation. 

Von 

Professor  Dr.  Emil  Strure, 

Vorsteher  der  wirtschaftlichen  Abteilung  de»  Institute  fUr  Garongsgewerbe. 


1.  Überblick  Aber  die  mit  der  Landwirtschaft 
verknüpften  Gewerbe. 

Die  Entwicklung  der  landwirtschaftlichen  Nebengewerbe  bat  im  letzten 
Drittel  des  abgelaufenen  Jahrhunderts  zum  Teil  völlig  neue  B&bnen  eingeschlagen 
und  ihre  Bedeutung  fUr  den  Landwirtschaftsbetrieb  überhaupt  wesentlich  verändert. 
Die  Ausbildung  der  Technik,  hervorgegangen  aus  der  neueren  wissenschaftlichen 
Forschung,  die  ausserordentliche  Ausdehnung  des  Verkehrs  mit  einer  tiefgreifenden 
Umwälzung  der  Handels-  und  Msrätverhältnisse  im  Gefolge,  die  diesen  Wandlungen 
Rechnung  tragende,  teils  in  der  Niederlegung  hemmend  gewordener  Schranken, 
teils  in  der  Aufrichtung  neuer,  gewerhe-  und  sozialpolitisch  gebotener  Scbutzwehren 
sich  betätigende  Gesetzgebung  haben  hierbei  zusammengewirkt. 

Unter  Ausscheidung  aller  derjenigen  technischen,  überwiegend  liandwerks- 
mässig  betriebenen  hauBwirtschaftlichen  Hervorbringungen,  die  entweder  dem  über- 
kommenen eigenwirtschaftlichen  — ökonomisch  nicht  immer  gerade  zweckmässigen  — 
Bedürfnis  des  Landwirtschaftsbetriebes  nach  Selbstversorgung  gewisser  Gebraucbs- 
und  Verbrauchsgegenstände  dienen,  wie  Backen,  Schlachten,  Rad-  oder  Stell- 
macherei, Spinnen,  Weben,  Walken,  Schneidern,  Gerben,  Seifemachen  u.  a.  m., 
oder  die  ohne  allgemeineren  und  unmittelbaren  landwirtschaftlichen  Zusammenhang 
nur  nach  den  jeweils  zufällig  dazu  auflordernden  Umständen  ausgeübt  werden, 
sofern  sie  nicht  überhaupt  rein  industriell  geworden  sind  (z.  B.  Torfstich,  Stein- 
bruch, Ziegelei,  Kalkbrennerei,  Presshefen-  und  Essigfabrikation,  Obstdarren  und 
Obstweinkelterei,  Zichoriendarreu,  Leinschlägereien,  Gips-,  Knochen-,  Mehl-  und 
Ölmühlen),  haben  sich  in  der  Gegenwart  als  landwirtschaftliche  Neben- 
gewerbe1) im  engeren  Wortsinne  von  allgemeinerer  Bedeutung  erhalten  bezw. 

')  Zur  Systematik  des  Begriffs  derselben  vergl.  Heinrich  Crnsius,  „Die  technischen 
Gewerbe  in  der  Landwirtschaft“,  Leipziger  Iuangural-Dissertation,  18S5;  desgl.  auch  den 
Artikel  „Nebengewerbe“  im  Landwirtschafts-Lexikon,  3.  Autl..  Berlin  1899. 

Meitzeu,  Boden  des  preuss.  Staates.  VIII.  1 


Digitized  by  Google 


2 


Landwirtschaftliche  Nebengewerbe. 


herausgebildet,  nur  die  Spiritus-,  Zucker-  und  Kartoffelstärkefabrikation 
auf  dem  Boden  des  Ackerbaues  und  auf  dem  Boden  der  Viehzucht  die  Molkerei. 

Die  Molkerei  nimmt  jedoch  den  anderen  landwirtschaftlichen  Qewerbeu 
gegenüber  insofern  eine  Sonderstellung  ein,  als  sie  nicht,  wie  jene,  eine  technisch 
besonders  geartete  anderweitige,  ökonomisch  vorteilhaftere  Verwertung  des  im 
Landwirtschaftsbetriebe  erzeugten  Rohstoffs,  sondern  eine  aus  der  Viehzucht  sich 
unmittelbar  ergebende  technische  Weiterverwertung  eines  Teils  ihrer  Erzeugnisse 
darstellt,  sonach  keine  den  landwirtschaftlichen  Hauptbetrieb  ergänzende  gewerb- 
liche Betriebsabspaltung,  sondern  eine  im  Wesen  desselben  begründete  Betriebs- 
form ist.  Die  Molkerei  findet  daher  kesser  ihre  Stelle  bei  der  Erörterung  der 
Viehzncht  selbst,  von  der  sie  lediglich  eine  Seite  ihrer  praktischen  Nutzung 
bedeutet  (Schlachtvieh  — Milchvieh). 

Die  ursprünglichen  bezw.  älteren  landwirtschaftlichen  Nebengewerbe,  wie  die 
Müllerei  und  die  Brauerei,  haben  sich  im  Laufe  des  Jahrhunderts  entweder  zu 
selbständigen,  vorwiegend  in  den  Städten  konzentrierten  Industrien  abgespalten 
und  entwickelt,  oder  sie  sind,  wie  die  uralte  Flachskultur  und  Hausspinnerei  und 
-Weberei,  infolge  der  Ungunst  der  Absatzkonjunkturen  zur  Bedeutungslosigkeit 
herabgesunken. 

Die  Müllerei  als  landwirtschaftliches  Nebengewerbe  ist  gänzlich  in  den 
Hintergrund  getreten,  zumal  Beit  die  Kornfrucht  bauenden  Landwirte  immer  allge- 
meiner dazu  übergingen,  ihre  Gesamternte  — ausser  dem  Saatgut  — zu  verkaufen 
und  das  für  die  Wirtschaft  benötigte  Mehl  zurückzukaufen  — ein  ökonomisch  wenig 
vorteilhafter  Vorgang.1)  Den  ausserordentlich  ins  Grosse  gegangenen,  mit  dem  Handel 
zusammen  kapitalistisch  wirtschaftenden  Dampfmühlenbetrieben  gegenüber  haben 
die  Kleinmüller,  die  ohnedem  meist  reine  Gewerbetreibende  sind  und  höchstens  nur 
nebenher  noch  etwas  Landwirtschaft  treiben,  einen  wenig  aussichtsvollen  Stand; 
ihre  Zahl  und  Bedeutung  geht  ständig  zurück  trotz  aller  Organisationsbestrebungen. 

Die  Brauerei  bat  sich  mehr  und  mehr  zu  einem  rein  städtischen  Gewerbe 
umgewandelt,  nachdem  die  Verkehrsentwicklung  dazu  aufgefordert  hatte,  die  Be- 
triebe mehr  in  den  grossen  Konsumtionzentren  anzusiedeln  und  sie  von  der  Material 
liefernden  Landwirtschaft  loszulösen.  Das  grosse  Kapitalbedürfnis  des  Brauerei- 
betriebes der  Gegenwart,  das  besonders  in  bezug  auf  das  Anlagekapital  erheblich 
anwuchs  (im  grossen  Durchschnitt  ca.  30  Mk.  für  100  Liter  erzeugten  Bieres),  lieas 
die  Verkuppelung  desselben  mit  der  Landwirtschaft  nur  in  besonders  günstig  ge- 
legenen Ausnahraefällen  als  angebracht  erscheinen.  Um  so  mehr  ist  dafür  die 
Bedeutung  der  Brauindustrie  als  Abnehmer  der  Kohstoffe  und  Rücklieferant  wert- 
voller Futtermittel  für  die  Landwirtschaft  geworden.  Bei  der  derzeitigen,  1905  auf 
etwas  über  70  Mill.  Hektoliter  Bier  angewachsenen  Produktion  beträgt  der  Gersten- 
bedarf der  Brauereien  in  Deutschland  ca.  20  Mill.  Doppelzentner  im  Werte  von 
etwa  320 — 340  Mill.  Mark,  wovon  nahezu  ein  Drittel  vom  Auslande,  besonders 
Österreich-Ungarn,  bezogen  wird.  Der  Hopfeubedarf  der  deutschen  Brauereien  kann 

*)  Buchenberger,  Agrarpolitik  S.  40.  Auch  Conrads  Jahrbücher  1900:  Die 
deutsche  Kleinmüllerei,  III.  Folge,  20.  Bd..  1900,  8.  543 — 549. 


Digitized  by  Google 


Landwirtschaftliche  Nebengewerbe. 


3 


auf  Aber  150000  D.-Ztr.  bemessen  werden,  wovon  etwa  der  zehnte  Teil  vom  Auelande 
bezogen  wird.  Der  Gesamtwert  des  Hopfenbedarfs  der  deutschen  Brauindustrie 
beträgt  mindestens  48  Mill.  Mark,  da,  sehr  massig  gerechnet,  1 D.-Ztr.  Hopfen  im 
grossen  Durchschnitt  320  Mk.  kostet.  Auch  der  Verbrauch  von  Weizen  zu  be- 
stimmten obergärigen  Bieren  kann  auf  mindestens  4,5 — 6 Mill.  Mark  Wert  ver- 
anschlagt werden.  Demgegenüber  ist  der  Wert  der  Rohstoffverwendung  bei  den 
anderen  landwirtschaftlich  wichtigen  Gewerben  erheblich  geringer-,  bei  der 
Brennerei  beträgt  er  für  Kartoffeln  und  Brenngerste  65 — 70  Mill.  Mark,  bei  der 
Stärkefabrikation  für  Kartoffeln  vermutlich  50  Mill.  Mark,  bei  der  Kornbrannt- 
wein- und  Presshefefabrikation  etwa  20 — 30  Mill.  Mark  und  bei  der  Rübenzucker- 
fabrikation (ca.  12,4  Mill.  Tonnen  Rüben  ä 18  Mk.  Wert)  223  Mill.  Mark.  Die 
Brauerei  ist  sonach  der  bei  weitem  grösste  und  wertvollste  Abnehmer  der  Land- 
wirtschaft. Auch  bezüglich  des  Wertes  der  an  diese  zu  Futterzwecken  zurück- 
gelieferten Abfallstoffe  steht  sie  au  erster  Stelle.  Es  betrug  gegen  1901  und  folgende 


Jahre  der  Wert  der  Abfallstoffe: 

1.  für  die  Brauerei: 

a)  Treber  20  Mill.  D.-Ztr.  ä 2,00  Mk 40,0  Mill.  Mb. 

b)  Malzkeime  750000  D.-Ztr.  a 8,00  Mk 6,0  „ „ 

2.  für  die  Brennerei: 

Kartoffelschlempe  ca.  25  Mill.  D.-Ztr.  ä 0,60  Mk.  . 1 5 ,0  „ „ 

3.  für  die  Stärkefabrikation: 

Pülpe  ca.  1 Mill.  D.-Ztr.,  lufttrocken  ä 6,00  Mk.  . . 6,0  „ „ 

4.  Kornbranntweinschlempe: 

ca.  600000  D.-Ztr.,  lufttrocken  ä 9,00  Mk.  ...  5,4  „ „ 

5.  für  die  Rübenzuckerfabrikation: 

Rübenschnitzel  und  Melasse  ca 30,0  „ „ 


Die  nicht  zu  gewerblichen,  sondern  zu  eigenwirtscbaftliohen  Zwecken  übliche 
Herstellung  von  Bier  findet  allerdings  noch  in  zahlreichen  ländlichen  Haushaltungen 
statt.  Nach  der  Brausteuerstatistik  gab  es  steuerfreie  Hausbrauereien,  d.  b.  Haus- 
haltungen mit  weniger  als  10  über  14  Jahre  alten  Angehörigen,  in  denen  für  den 
Eigenverbrauch  und  ohne  Verwendung  besonderer  Brauereigeräte  gegen  Erlaubnis- 
schein steuerfrei  Bier  bergestellt  werden  darf,  im  Rechnungsjahr  1904  28019 
(gegen  29114  im  Jahre  vorher);  davon  entfielen  16948  auf  Preussen  und  nicht 
weniger  als  10489  auf  Mecklenburg.  11205  solcher  Brauereien  befanden  sich  in 
Schleswig-Holstein,  2395  in  der  Provinz  Hannover,  1462  in  Pommern,  71 1 in 
Westfalen,  375  in  Ostpreussen,  523  in  Thüringen,  397  in  den  Hohenzollernschen 
Landen  und  319  in  der  Provinz  Sachsen. 

Wohl  den  stärksten  Rückgang  hat  die  ehedem  als  landwirtschaftliches  Neben- 
gewerbe von  alters  her  so  bedeutende  Flachskultur  und  -Spinnerei  und  Leinen- 
weberei erfahren. 

Nachdem  1875  durch  das  Gesetz  vom  15.  Mai  bestimmt  wurde,  dass  die 
Leggeanstalten  durch  den  Handelsminister  nach  Anhörung  der  Kreistage  oder 
Amtsversammlungen  aufgelöst  werden  konnten,  soweit  ein  Verkehrsbedürfnis  für 
sie  nicht  mehr  als  vorhanden  anzunehmen  sei,  haben  sich  die  in  Hannover,  Kur- 

1* 


Digitized  by  Google 


4 


Landwirtschaftliche  Nebengewerbe. 


besäen  und  im  Regierungsbezirk  Minden  noch  vorhanden  gewesenen  Leinenschau- 
anstalten weiter  vermindert.  So  wurde  die  Legge  und  die  für  sie  gültige  Leggen- 
ordnung vom  18.  Mai  1853  für  die  Kreise  Bielefeld,  Halle  und  Herford  (mit 
Ausnahme  von  zwei  Ämtern)  bereits  sofort  nach  diesem  Gesetze  aufgehoben.  In 
der  Provinz  Hannover  bestanden  um  die  Mitte  der  90er  Jahre  noch  einige  Leggen, 
für  deren  Personal  (1  Leggeinspektor,  16  [später  15]  Leggemeister  und  3 Legge- 
diener)  im  Staatsetat  von  1892/93  noch  20650  Mk.  ausgesetzt  waren. 

In  neuerer  Zeit  sind  von  Staats  wegen  und  seitens  führender  landwirtschaft- 
licher Korporationen  verschiedentliche  Versuche  zur  Wiederaufnahme  der 
Flachskultur  unternommen.  So  besteht  seit  1898  in  Lauban  eine  Flachsbau- 
genossenschaft, welcher  von  der  Staatsregiernng  für  ihre  Zwecke  100000  Mk.  zur 
Verfügung  gestellt  wurden,  und  in  Poppelau  bei  Rybnik  ist  in  Verbindung  mit 
der  Ackerbauscbule  eine  Flachsaufbereitungsanstalt  errichtet.  Auch  die  Deutsche 
Landwirtschafts-GeBellsobaft  hat  seit  1898  die  systematische  Anstellung  von  Flachs- 
anbauversuchen, die  in  Schlesien  ausgeführt  werden,  in  die  Hand  genommen. 
Über  den  Erfolg  dieser  Bestrebungen  ist  zurzeit  noch  kein  abschliessendes  Urteil 
möglich-,  jedenfalls  wird  man  nach  den  bisher  vorliegenden  Berichten  keine  be- 
sonderen Hoffnungen  für  absehbare  Zeit  hegen  dürfen.1)  Abgesehen  von  den  un- 
mittelbaren zeitraubenden  Schwierigkeiten,  die  das  Anlernen  der  Arbeiter  zum 
Brechen  und  Schwingen  des  Flachses  bereitet,  und  der  infolge  der  üblichen  reich- 
lichen Verwendung  ausländischer  Kunstdünger  immer  ungünstiger  beeinflussten 
Qualität  der  gewonnenen  Flachse  bilden  neben  der  übermächtigen  Baumwollen- 
einfuhr auch  die  grossen  Zufuhren  billigen  russischen  Flachses  und  die  unbillig 
hohen,  vom  Zwischenhandel  beanspruchten  Gewinne  von  30  °/0  und  darüber  ein 
Haupthindernis  für  die  Rentabilität  und  damit  Wiederausbreitung  der  Flachskultur.*) 
Siebe  hierzu  den  Jahresbericht  der  Laubaner  Handelskammer  für  1898. 

Heben  der  fundamentalen  Voraussetzung,  dass  die  landwirtschaftlichen  Neben- 
gewerbe durch  die  Aufnahme  und  ökonomisch  vorteilhaftere  technische  Verarbeitung 
von  Rohstoffen  und  durch  die  Rückgabe  von  nutzbaren  Nebenprodukten  und  Rück- 
ständen eine  wertvolle  Ergänzung  und  Stärkung  des  landwirtschaftlichen  Haupt- 
betriebes darBtellen,  lag  ein  Hauptgrund  ihres  Betriebes,  besonders  im  18.  Jahr- 
hundert, „in  den  aus  ihnen  zu  ziehenden,  wenn  auch  oll  geringen,  unter  den 
bestehenden  Verhältnissen  sehr  erwünschten  baren  Einnahmen“.  Dabei  wurde 
aber  stets  mit  Betonung  daran  festgehalten,  dass  sie  immer  nur  Mittel  zum  Zweck 
seien  und  der  landwirtschaftliche  Hauptbetrieb  durch  sie  „nicht  der  Gefahr  aus- 
gesetzt  werden  dürfe,  die  zu  ihrem  ruhigen  Gange  erforderlichen  Kapitalien  durch 
Spekulation  mit  den  Fabrikprodukten  opfern  zu  müssen“.8)  Gerade  hierin  sind 
nun  in  der  neueren  Zeit  Wandlungen  erfolgt,  welche  in  manchen  Punkten  zu  einer 
völligen  Umwälzung  der  Stellung  der  in  Rede  stehenden  Gewerbe  zum  eigentlichen 
Landwirtschaftsbetriebe  führten  und,  wenn  auch  durch  zeitweise  sehr  bedenkliche 
kritische  Zustände,  ihnen  schliesslich  für  die  gesamte  heimische  Landwirtschaft 

lj  siehe  auch  Zeitschrift  der  Landwirtschaftskammer  f.  d.  Prov. Schlesien,  1903,  Heft  51. 

*)  Über  die  Technik  der  Flachskultnr  vergl.  R.  Kuhnert,  Flachsbau  und  Ver- 
arbeitung. Thaer-Bibliothek.  Verlag  von  Paul  Parey,  Berlin. 

*)  Siehe  Band  II,  S.  388. 


Digitized  by  Google 


Landwirtschaftliche  Nebengewerbe. 


5 


und  deren  Betriebsführung  eine  noch  vor  einem  Menechenalter  nicht  zu  ahnende 
fruchtbare  und  vielseitige  Bedeutung  verliehen  haben.  Diese  scheint  auch  für  die 
Zukunft  noch  keineswegs  erschöpft  zu  sein.1)  Das  Verdienst,  diesen  Fortschritt 
trotz  aller  Fährnisse  zuwege  gebracht  zu  haben,  gebührt  einesteils  der  Beit  den 
70  er  Jahren  mit  Hochdruck  einsetzenden,  zielbewusst  auf  die  Bedürfnisse  der 
Praxis  gerichteten  und  mit  ihr  Hand  in  Hand  gehenden  Bestrebungen  der  Wissen- 
schaft, insbesondere  der  angewandten  Chemie,  deren  vorwiegend  in  Deutschland  ge- 
zeitigte Ergebnisse  alsbald  Tür  die  einschlägige  Technik  aller  Länder  bahnbrechend  und 
massgebend  wurden.  Zum  anderen  Teil  ist  aber  auch  dem  Staat  ein  wesentliches 
Verdienst  zuzuerkennen,  indem  es  ihm  in  erster  Linie  vermittels  der  Steuergesetz- 
gebung gelang,  sowohl  reiche  und  steigende  Einnahmen  aus  dem  Betriebe  der 
beiden  hauptsächlichen  landwirtschaftlichen  Nebengewerbe,  der  Brennerei  und 
Zuckerfabrikation,  zu  ziehen,  als  auch  ihren  notwendigen  und  erspriesalichen  Zu- 
sammenhang mit  der  heimischen  Landwirtschaft  zu  erhalten  und  sicher  zu  stellen. 

„Die  mit  der  Landwirtschaft  in  Beziehung  stehenden  technischen  Gewerbe  — 
die  Brauerei,  die  Brennerei  mit  der  Pressbefenfabrikation,  die  Stärke-  und  die 
Rübenzuckerindustrie  — nehmen  das  öffentliche  Interesse  in  einem  ungewöhnlichen 
Mafse  in  Anspruch,  weil  sie  neben  ihrem  technisch-wissenschaftlichen  Gehalt,  ihrer 
hervorragenden  wirtschaftlichen,  speziell  landwirtschaftlichen  Bedeutung  einen  der 
Grundpfeiler  der  finanziellen  Gebarung  des  Deutschen  Reiches  bilden.  An  der 
Gesamteinnahme  des  Reiches  von  etwas  über  einer  Milliarde  sind  die  Zölle  und 
Verbrauchssteuern  mit  635  Mill.  Mark  beteiligt,  und  von  diesen  fallen  223  Mill. 
auf  die  Steuern,  welche  aus  dem  Zucker,  dem  Bier  und  dem  Branntwein  gewonnen 
werden.  Einschliesslich  des  aus  dem  inländischen  Tabak  erzielten  Betrages  von 
11  Mill.  Mark  sind  die  mit  der  Landwirtschaft  in  Beziehung  stehenden  Gewerbe 
mit  fast  40  °/0  an  den  Einnahmen  aus  Zöllen  und  Verbrauchssteuern  beteiligt.  — 
Es  mag  dahingestellt  bleiben,  ob  alle  genannten  Gewerbe  sich  zur  Besteuerung 
eignen  — die  Stärkeindustrie  mit  ihren  Nebenzweigen  der  Stärkezucker-  und 
Dextrinfabrikation  ist  steuerfrei  belassen  — , in  jedem  Falle  war  und  ist  bei  Er- 
wägung über  die  Steuerforra  und  Steuerhöhe  das  Wohl  und  Wehe  nicht  nur  der 
Industriezweige  Belbst,  unter  heutigen  Verhältnissen  vielmehr  in  noch  erhöhtem 
Mafse  dasjenige  der  die  Rohstoffe  liefernden  Landwirtschaft  zu  erwägen.*) 

*)  Aus  diesem  Gründe  erscheint  auch  die  Bezeichnung  „landwirtschaftliche  Neben- 
gewerbe1* vielfach  nicht  mehr  ganz  zutreffend  und  es  dürfte  die  Benennung  derselben 
als  .landwirtschaftlich  technische  Gewerbe“  für  die  Zukunft  vielleicht  vorzuzieben  sein, 
ln  dem  unter  der  Leitung  von  Dr.  Thiel  herausgegebeneu  Werk:  „Die  Deutsche  Land- 
wirtschaft auf  der  Pariser  Weltaustellnng  1900“,  Bonn  1900,  werden  die  Spiritusindnstrie 
und  die  Stärkefabrikat iou  treffend  als  landwirtschaftliche  Grossgewerbe  bezeichnet.  S.  49. 
— Wo,  wie  überwiegend  bei  der  Rühenzuckerfabrikation,  aber  aiteh  bei  der  Brennerei  und 
Stärkefabrikation,  dieselben  in  so  grosser  Ansdehnung  betrieben  werden,  dass  sie  den  ge- 
samten landwirtsehaftlichen  Betrieb  beeinflussen  und  ihren  Zwecken  unterordnen,  greift 
mit  Recht  die  Bezeichnung  solcher  Gutsbetriebe  als  „Industriewirtscbaften“  Platz. 

*)  M.  Delbrück,  Gärnngsgewerbe  und  Stärkefabrikation  in  ihrer  Entwicklung  und 
Beziehung  znr  Landwirtschaft.  Festrede  zur  Kaiser-Geburtstagsfeier  an  der  landwirtschaft- 
lichen Hochschule.  Berlin  1897. 


Digitized  by  Google 


6 


Landwirtschaftliche  Nebengewerbe. 


Die  angesichts  des  natürlichen  landwirtschaftlichen  Expansionsbedürfnisses 
des  Kartoffel-  und  Zuckerrübenbaues  und  der  fortschreitenden  Technik  alsbald  die 
Grenzen  des  heimischen  Bedarfs  überschreitende  Erzeugung  an  Spiritus  und  Zucker, 
die  notgedrungen  für  ihren  Überschuss  auf  den  Weltmarkt  angewiesen  war  und 
bei  dessen  anfänglich  grosser  Aufnahmefähigkeit  zu  immer  weiterer  Steigerung  der 
Produktion,  damit  aber  Vergröeserung  und  rein  industrieller  Ausgestaltung  der 
Produktionsstätten  reizte,  hätte  aber  notwendig  schliesslich  dahin  führen  müssen, 
sie  ihres  Charakters  als  landwirtschaftliches  Nebengewerbe  zu  entkleiden  und  ihrer 
eigentlichen  Aufgabe,  der  Stärkung  der  die  Rohstoffe  liefernden  Landwirtschaft  zu 
dienen,  allmählich  zu  entfremden.  Mehr  als  einmal  stand  diese  Gefahr  auch  un- 
mittelbar vor  der  Tür,  als  nach  den  unausbleiblichen  Rückschlägen  die  industriellen 
Grossbetriebe  mit  der  Wuoht  ihrer  Überproduktion  auf  die  kleineren,  teuerer  pro- 
duzierenden landwirtschaftlichen  Betriebe  drückten  und  durch  die  Versperrung 
ihres  Absatzes  den  auf  diese  Nebengewerbe  angewiesenen  Teil  der  Landwirtschaft 
in  seinen  Grundlagen  bedrohten.  Bei  der  Rübenzuckerfabrikation  hatten  zwar  die 
bei  ihr  erforderlichen  höheren  Anlagekosten  schon  früher  vielfach  zum  rein 
industriellen  bezw.  Grossbetrieb  geführt,  so  besonders  in  Ostdeutschland  (s.  u.),  und 
die  organische  Symbiose  mit  dem  Landwirtschaftsbetriebe  war  hier  insofern  etwas 
gelockert,  als  die  Verknüpfung  mit  derselben  meist  durch  genossenschaftliche 
Organe  bezw.  durch  Aktienbeteiligung  vermittelt  wurde.  Dennoch  hatte  auch  hier 
die  immer  weitergehende  Unterordnung  der  Rohstoff  liefernden  Landwirtschaft 
unter  die  ausschliesslichen  Produktionsinteressen  der  Zuckerfabriken,  die  ihrerseits 
von  den  schwankenden,  von  der  internationalen  Terminspekulation  diktierten  Kon- 
junkturen des  Weltmarktes  abhängig  waren,  zeitweilig  eine  schwere  Krisis  für  sie 
im  Gefolge. 

In  rettender  Weise  bewährte  sich  hier  das  Eingreifen  der  Staatsgewalt,  die, 
wie  ohne  Übertreibung  behauptet  werden  darf,  auf  diesem  Gebiete  durch  die 
Branntwein-  und  ZuckerBteuergesetzgebung  eines  der  schwersten  volke-  und 
staatswissenscbaftlichen  Probleme  gelöst  oder  wenigstens  der  Lösung  nahe  ge- 
bracht hat. 

Als  Drittes  ist  für  die  Erhaltung  und  erspriesslichen  Weiterentwicklung 
der  landwirtschaftlichen  Nebengewerbe  noch  getreten  ein  ungemein  lebhaftes  wirt- 
schaftliches Solidaritätsbewusstsein  ihrer  Vertreter,  das  sich  bereits  in  Or- 
ganisationsformen  umfassendster  Art  einen  wirkungsreichen  Boden  geschaffen  hat. 
Die  vorliegenden,  in  schneller  Aufeinanderfolge  geschaffenen  Verbände  der  Spiritus-, 
Zucker-  und  Stärkefabrikation,  auch  der  Molkerei,  behufs  einheitlicher  und  selb- 
ständiger Verwertung  ihrer  Erzeugnisse  haben  die  Aufmerksamkeit  aller  landwirt- 
schaftlichen Kreise  auf  sich  gezogen,  und  es  steht  der  Annahme  nichts  entgegen, 
dass  mit  ihnen  der  erste  erfolgreiche  Anstoss  zu  weiteren,  die  wirtschaftliche 
SelbBtändigmachung  der  gesamten  Landwirtschaft  in  der  Verwertung  ihrer  Er- 
zeugnisse begründenden  Organisationen  gegeben  ist.  „Die  deutsche  Spiritusindustrie, 
indem  sie  auf  dem  Kartoffelbau  basiert  und  indem  sie  den  Kartoffelbau  zu  seiner 
heutigen  Technik  emporgehoben  hat,  ist  eine  Dienerin  der  Landwirtschaft  gewesen, 
und  sie  ist  die  Führerin  der  Landwirtschaft,  die  Führerin  in  doppeltem  Sinne, 


Digitized  by  Google 


Landwirtschaftliche  Nebengewerbe. 


7 


indem  eie  auch  gezeigt  hat,  dass  die  Zusammenfassung  zum  Absatz  die  Grundlage, 
der  zukünftigen  Entwicklung  der  deutschen  Landwirtschaft  sein  muss.“1) 

Im  Hinblick  hierauf  sind  die  landwirtschaftlichen  Nebengewerbe  in  ihrer 
Bedeutung  für  die  Landwirtschaft  wie  für  die  gesamte  Volkswirtschaft  in  ein  neues 
und  glänzendes  Licht  getreten. 

2.  Die  Spirihisfabrikation. 

An  Umfang  und  Wichtigkeit  steht  die  Spiritusfabrikation  von  allen  land- 
wirtschaftlichen Nebengewerben  nach  wie  vor  an  erster  Stelle,  wie  dies  Maercker1) 
in  klassischer  Weise  wie  folgt  darstellt: 

„Das  Brennereigewerbe  Überragt  im  Nutzen  für  die  Landwirtschaft  alle 
übrigen  ähnlichen  Gewerbe,  insbesondere  die  Zucker-  und  Kartoffelstärke-Fabrikation. 
Es  ist  eine  alte  Erfahrung,  dass  diejenigen  Landgüter,  welche  seit  längeren  Jahren 
einen  Brennereibetrieb  haben,  sich  durch  die  alte  Kraft  und  hohe  Ertragsfäbigkeit 
ihrer  Acker  auszeichnen.  Dies  kommt  daher,  dass  beim  Brennereibetrieb  nicht 
allein  sämtliche  Nährstoffe,  welche  in  den  für  die  Fabrikation  benutzten  Roh- 
materialien, insbesondere  den  Kartoffeln  enthalten  waren,  mit  Ausnahme  der 
gärungsfähigen  Kohlehydrate  in  die  Schlempe  übergehen,  mit  der  Schlempe  an 
die  Tiere  verfüttert  werden  und  als  Dünger  wiederum  dem  Acker  zugute  kommen, 
sondern  auch  für  die  Verarbeitung  der  stärkemehlhaltigen  Rohmaterialien  an- 
sehnliche Mengen  von  Gerste  oder  anderem  Malzgetreide  verwendet  werden  müssen, 
deren  Nährstoffe  wiederum  der  Schlempe  und  indirekt  dem  Dünger  zugute  kommen, 
und  endlich  für  die  Ernährung  der  mit  Schlempe  gefütterten  Tiere  ausserdem 
entweder  in  der  eigenen  Wirtschaft  erzeugte  Kraftfuttermittel  verfüttert  oder 
solche  anderweit  zugekauft  werden  müssen.  Von  den  Bestandteilen  der  Roh- 
materialien gehen  also  für  die  Fütterung  und  Düngung  nur  diejenigen  Mengen 
verloren,  welche  in  Form  der  Kohlehydrate  durch  die  Gärung  zersetzt  werden; 
— diese  werden  aber  lediglich  aus  der  Kohlensäure  der  Luft  unter  Mitwirkung 
derjenigen  Bestandteile,  welche  dem  Acker  wiederum  im  Dünger  zurückkehren, 
erzeugt.  In  einer  Brennereiwirtschaft  kehrt  somit  das  gesamte  Nährstoffkapital, 
bestehend  aus  den  stickstoffhaltigen  und  mineralischen  Nährstoffen,  soweit  solche 
nicht  zur  Produktion  des  Tierkörpers  gedient  haben  (dies  ist  ein  verhältnismässig 
kleiner  Anteil),  ausserdem  aber  verstärkt  durch  das  verwendete  Malzgetreide  und 
die  zugekauften  Kraftfuttermittel,  zurück,  — dem  Boden  werden  also  grössere 
Nährstoffmengen  wiedergegeben,  als  zur  Produktion  der  in  der  Brennerei  ver- 
arbeiteten Rohmaterialien  erforderlich  waren.  Daraus  folgt,  dass  eine  Brennerei- 
wirtschaft von  Jahr  zu  Jahr  ihren  Boden  au  Nährstoffen  anreichert  und  infolge- 
dessen an  Ertragsfähigkeit  zunehmen  muss.  Dies  erfolgt  nicht  in  demselben  Mafse 
in  der  Zocker-  und  Stärkefabrikation.  Bei  der  Zuckerfabrikation  geht  ein  grosser 
Teil  der  mineralischen  und  stickstoffhaltigen  Bestandteile  der  Zuckerrüben  in  die 

')  Delbrück  auf  der  Generalversammlung  des  Vereins  der  Spiritusfabrikanten 
Deutschlands,  16.  Februar  1900, 

*)  Maercker,  Brennerei-Leitfaden,  Berlin  1898,  S.  1 79 ff. 


Digitized  by  Google 


8 


Landwirtschaftliche  Nebengewerbe. 


Melasse  Uber  und  kommt  der  Landwirtschaft  nur  insoweit  zugute,  als  die  Melasse, 
in  der  eigenen  Wirtschaft  verfüttert  wird,  was  allerdings  allgemein  anzustreben  ist. 
Im  günstigsten  Kalle  findet  also  bei  der  Zuckerfabrikation  unter  der  Voraussetzung 
einer  vollständigen  Verfütterung  der  erzeugten  Melasse  kein  Nährstoffverlust,  unter 
keinen  Umständen  aber  ein  Gewinn  statt.  Bei  der  Starkefabrikation  aus  Kartoffeln 
wäscht  man  die  zerriebenen  Kartoffeln  zur  Gewinnung  der  Stärke  mit  WasBer  aus 
und  dieses  Wasser  mit  den  löslichen  stickstoffhaltigen  Bestandteilen  und  Mineral- 
stoffen  der  Kartoffeln  kann  höchstens  zur  Berieselung  von  Wiesen  benutzt  werden; 
aber  auch  in  diesem  Falle  wird  es  nicht  vollständig,  sondern  nur  zum  Teil  aus- 
genutzt, so  dass  also  mit  der  Kartoffelstärke-Fabrikation  ansehnliche  Verluste  von 
stickstoffhaltigen  und  mineralischen  Nährstoffen  verbunden  sind. 

Es  zeigt  sich  also  in  landwirtschaftlicher  Beziehung  eine  sichere  Überlegenheit 
der  Brennereiwirtschaften  über  die  Zucker-  und  ßtärkefabrikswirtschaften,  welche 
letztere  dadurch  ausgleichen  müssen,  dass  sie  für  teures  Geld  grosse  Mengen 
stickstoffhaltiger  und  mineralischer  Düngemittel  zukaufen,  während  solche  in 
den  Brennereiwirtschaften  in  grösseren  Mengen  sozusagen  von  selbst  zur  Ver- 
fügung stehen.“ 

Die  Bezeichnung  „Spiritusfabrikation“  anstatt  „Branntweinbrennerei“,  die 
noch  das  Stichwort  für  die  Bearbeitung  dieses  Gegenstandes  im  II.  Band  dieses 
Werkes  (1869)  abgab,  ist  die  sachlich  zutreffendere  und  bringt  zugleich  den 
wesentlichen  Abstand  zwischen  früher  und  jetzt  in  der  Brennerei  zum  Aus- 
druck.1) Unverändert  gilt  auch  für  die  Gegenwart,  was  Ernst  Engel  schon  vor 
jo  Jahren  wohl  als  Erster  in  vortrefflicher  Weise  als  Zweck  und  Bedeutung  des 
landwirtschaftlichen  Brennereigewerbes  bezeichnete.  „.  . . Wenn  die  Nachteile  der 
allzu  vorherrschenden  Kartoffelnahrung  nicht  abgeleugnet  werden  hönnen,  so  ist 
es  gleichwohl  in  einem  so  dicht  bevölkerten  Lande  wie  Sachsen  ebenso  unmöglich, 
sich  der  geschilderten  Vorteile  deB  Kartoffelbaues  nur  im  schwächsten  Grade  zu 
begeben.  Die  Mittel  sind  daher  erwünscht  und  hoch  und  teuer  zu  erhalten,  die 
im  wahren  Sinne  des  Wortes  eine  chemische  Umwandlung  oder  Abscheidung  der 
stickstofffreien  und  eine  Konzentration  der  plastischen,  für  die  Blut-  und  Fleisch- 
bildung bestimmten  Nahrungsmittel  bewerkstelligen.  Eins  dieser  grossartigsten 
bis  jetzt  bekannten  Mittel  ist  die  Branntweinbrennerei.  Der  deutsche  Landwirt 
treibt  die  Branntweinbrennerei  nicht  des  Branntweins  wegen,  sondern  brennt 
Branntwein,  um  das  ihm  unentbehrliche  Mastfutter,  in  welchem  die  Protein- 
substanzen  im  Verhältnis  zu  den  übrigen  wie  1 : 5 gemischt  sein  sollen,  zu  ge- 
winnen.“*) 

Aber  wenn  derselbe  Autor  weiterhin  sich  bemüht,  mit  dem  ethisch  und 
sozial  unliebsamen  Endprodukt  der  Brennerei,  dem  Branntwein,  sich  abzufinden, 

')  Nach  dem  Landwirtschafts-Lexikon,  III.  Aull.,  Berlin  1900,  versteht  man  unter 
Sprit  90—97  vol.-prozentigen  Alkohol,  unter  Spiritus  solchen  mit  75—90  Vol.-Proz., 
unter  Weingeist  solchen  mit  80 — 85  Vol.-Proz.,  unter  Branntwein  solchen  mit 
40 — 50  Vol.-Proz. 

’)  E.  Engel,  „Die  Branntweinbrennerei  in  ihren  Beziehungen  znr  Landwirtschaft, 
zur  Steuer  und  zum  öffentlichen  Wohl“.  Dresden  1853,  S.  3940. 


Digitized  by  Google 


Landwirtschaftliche  Nebengewerbe. 


9 


and  seine  Hoffnung  darauf  setzt,  dass  es  der  Chemie  gelingen  möge,  an  Stelle  von 
Alkohol  und  Schlempe1)  unmittelbar  zur  menschlichen  Nahrung  geeignete  protein- 
und  zuckerhaltige  Stoffe  bub  der  Kartoffel  zu  gewinnen,  und  zu  diesem  Behufs  sich 
des  Weiteren  Uber  die  damals  von  Balling  in  das  öffentliche  Interesse  geruckte 
Herstellung  Ton  Kartoffelbier  als  mutmafsliche  Lösung  des  Problems  verbreitet, 
so  kennzeichnet  dieses  treffend  die  ausserordentliche  seither  erfolgte  Wandlung. 
Dieselbe  gipfelt  vielmehr  in  der  geradezu  gegenteiligen  Anschauung,  dass  nioht 
nur  in  der  von  ihr  ermöglichten  intensiven  Bodenkultur  und  rentablen  Viehhaltung 
auf  den  an  sich  wenig  ertragreichen  leichten  Sandböden  besonders  des  deutschen 
Ostens,  sondern  in  ebenso  hohem  Mafse  die  grosse  Bedeutung  der  Brennerei  in 
ihrem  Endprodukt,  dem  Spiritus  beruht,  der  nunmehr  in  Gestalt  des  tech- 
nischen Spiritus  als  eine  für  die  gesamte  Volkswirtschaft  in  ihrem  Wert  und 
ihrer  nutzbaren  Ausdehnung  noch  gar  nicht  abzuschätzende,  Wärme,  Licht  und 
Kraft  spendende  Quelle  erkannt  worden  ist,  dass  demgegenüber  die  oft  erbeblich 
überschätzte,  ungünstige  Bedeutung  des  Spiritus  als  Trinkbranntwein  völlig  in  den 
Hintergrund  getreten  ist.  Diese  hat  vielmehr  ihren  Stachel  vollends  verloren,  als 
es  für  die  Zukunft  nur  mehr  eines  einfachen  Aktes  der  Gesetzgebung  bedarf,  um 
das  fUr  den  menschlichen  Konsum  als  volkswirtschaftlich  zuträglich  erachtete 
Erzeugnngsqusntum  an  Trinkbranntwein  festzulegen,  ohne  dass  deshalb  die  Gesamt- 
erzeugung von  Spiritus  und  damit  die  aus  allgemeinen  Gründen  der  Landeskultur 
gebotene  Förderung  des  Kartoffelbaues  auf  leichten  Böden  irgendwie  beschränkt 
zu  werden  braucht. 

Diese  eine  völlig  neue  Phase  der  Spiritusbrennerei  eröffnende  Nutzbar- 
machung des  entsprechend  denaturierten  Spiritus  zu  technischen  Zwecken  im  grossen 
Mafsstabe  ist  als  ein  Kind  der  Not,  hervorgegangen  aus  dem  Widerstreit  der 
Produktionsentwicklung  mit  der  unter  dem  Druck  der  8teuerbelastung  und  rück- 
gängigen Absatzverhältnisse  allgemein  verschlechterten  Wirtschaftslage. 

Die  mit  Beginn  der  70er  Jahre  anhebende  ausserordentliche  Produktions- 
entwioklung  der  deutschen  Spiritusbrennerei  ist  in  erster  Linie  durch  die 
gleichzeitig  in  ein  neues  Stadium  getretene  Technik  bedingt  worden.  Die 
Signatur  dieser  bildet  eine  bis  dahin  unbekannte  wissenschaftliche  Erforschung, 
Durchdringung  und  exakte  Beherrschung  aller  den  Betrieb  der  Brennerei  um- 
fassenden Operationen  und  Verfahren.  Ihr  ökonomischer  Effekt  dokumentierte  sich 
io  einer  durchgängigen,  von  der  Kultur  der  Brennereikartoffeln  an  bis  zum  definitiven 
Inverkehrsetzen  des  Spiritus  bezw.  bis  zur  Verwertung  der  Schlempe  durch 
bessere  und  sparsamere  Ausnutzung  der  Materialien  und  Einrichtungen  und 
durch  quantitativ  und  qualitativ  gesteigerte  Ausbeute,  also  in  einer  allgemeinen 
Verbilligung  bezw.  Erhöhung  der  Produktion. 

*)  Engel  hielt  nach  damaliger  Überzeugung  auch  die  Schlempe  nicht  für  ein  be- 
sonders hochznschätzendes  Futtermittel,  als  welches  sie  in  der  Gegenwart  mit  an  erster 
Stelle  steht.  Nach  den  neueren  Untersuchungen  von  Maercker,  Behrend  und  Morgen 
bedeutet  die  Gärung  für  die  in  der  Kartoffel  enthaltenen  Futtermittel  eine  unmittelbare 
Veredelnng,  indem  durch  sic  Amide,  die  für  die  Stickstoffernährung  des  Tierkürpcrs 
nur  geringen  Wert  besitzen,  zum  grossen  Teil  in  Eiweissstoffe  umgesetzt  werden. 


Digitized  by  Google 


10 


Landwirtschaftliche  Nebengewerbe. 


Die  deutsche  Spiritusbrennern  basiert  bekanntlich  zum  grössten  Teil  auf  der 
Verarbeitung  von  Kartoffeln,  in  der  auch  ihre  hohe  landwirtschaftliche  Bedeutung 
wurzelt.  Doch  ist  auch  der  Verbrauch  anderer  stärkehaltiger  Rohmaterialien 
vornehmlich  von  Getreide,  Roggen,  sowie  besonders  von  Gerste  zur  Verarbeitung 
von  Malz  nicht  unerheblich.1)  Nach  den  statistischen  Angaben  in  Band  IV  dieses 
Werks  (Tab.  P 2)  wurden  in  Preussen  1865  im  ganzen  27177893  Scheffel  Kar- 
toffeln und  4690300  Scheffel  Getreide  für  Brennereizwecke  verarbeitet  und  nur 
unwesentliche  Mengen  „sonstige  Substanzen  (Honigwasser,  Ebereschen,  Bitterbier, 
Wein,  Woinhefe,  Runkelrüben,  Obsttrester,  Melasse,  Wacholderbeere,  Steinobst, 
Hefenwiirze,  Mais  und  Maisstengel  im  ganzen  20744  Eimer,  1054  Scheffel  und 
625696  Ztr.).  Ungefähr  85 °/0  aller  Brennereirohstoffe  waren  demnach  Kartoffeln.  Im 
Betriebsjahre  1903/04  wurden  in  ganz  Deutschland  verbraucht  26310000  D.-Ztr. 
Kartoffeln,  3800000  D.-Ztr.  Getreide  und  sonstige  mehlige  Stoffe,  360000  D.-Ztr. 
Melasse  und  RUbensaft  und  1 007  000  hl  verschiedene  Stoffe  (Brauereiabfälle,  Hefen- 
brühe, Kernobst  und  Kernobsttreber,  Steinobst,  Obst-  und  Traubenwein,  Weinhefe, 
Weintreber  u.  a.  Stoffe).  Das  Verhältnis  des  Kartoffelverbrauchs  zu  den  gesamten 
Rohmaterialien  der  Brennerei  betrug  hiernach  ebenfalls  fast  85  °/0.  Von  der 
Gesamt-Alkoholerzeugung  Deutschlands  im  Jahre  1903/04  mit  3854299  hl  ent- 
fielen allein  3045605  hl  oder  80 °/„  auf  Kartoffelspiritus;  dieselben  wurden  fast 
ausschliesslich  (3039883  hl)  in  landwirtschaftlichen  Brennereien  hergestellt.  Auf 
die  Verarbeitung  von  Kartoffeln  zu  Spiritus  beziehen  sich  daher  auch  in  der 
Hauptsache  die  seit  Anfang  der  70  er  Jahre  erfolgten  technischen  Fortschritte  in 
der  Brennerei.*) 

Die  grossen  Fortschritte,  welche  auf  dem  Gebiete  der  deutschen  Kartoffel- 
kultur als  die  Grundlage  der  Brennerei  zu  verzeichnen  sind,  empfingen  ihre 
Impulse  vorwiegend  durch  die  regen  technisch  - wissenschaftlichen  Bestrebungen 
auf  dem  Gebiete  der  8piritusfabrikation,  die  zwar  nur  ca.  8°/0  des  gesamten 
deutschen  Kartoffelbaues  aufnimmt,  für  deren  weitere  rationelle  Förderung  aber 
eine  systematische  Pflege  der  Kurtoffelkultur  bald  als  unumgänglich  erkannt  wurde. 
Vor  allem  notwendig  erwies  sich  eine  kritische  Sichtung  des  vorhandenen,  vielfach 
vom  Auslande  (England  und  Amerika)  wahllos  übernommenen  Sortenmaterials  und 
daran  ankniipfend  die  Begründung  einer  eigenen  nationalen  Saatgut-  und  Dauer- 
sorten-ZUchtung.  Unter  der  Ägide  von  Maerckers  Forschungen  und  Heines 
(Hadmorsleben)  mustergültig  vorgezeichneten  Sortenversuchen  gelang  es  in  vor- 

*)  Auf  50  kg  Kartoffeln  kommen  in  der  Brennerei  einschliesslich  Hefenmalz  3 kg 
Grflnmalz  oder  auf  100  I Maisch  raum  4.5  kg  Malz.  100  kg  Gerste  entsprechen  im 
Durchschnitt  75  kg  Trockenmalz.  Bei  einer  Verarbeitung  von  28000000  D.-Ztr.  Kar- 
toffeln zu  Brennereizwecken  in  Deutschland  im  Betriebsjahr  1903/04  wurden  demnach  ca. 
3360000  D.-Ztr.  Gerste  als  Brenn-  und  Hefenmalz  benötigt.  Der  gesamte  Getreide- 
verbranch  der  deutschen  Brennerei  im  gleichen  Jahre  betrug  3800000  D.-Ztr. 

*)  Für  die  Herstellung  des  Spiritus  aus  anderen  stärkemehlhaltigen  Stoffen  als 
Kartoffeln  gelten  nattirgemüas  im  ganzen  technisch  dieselben  Grundsätze,  sie  ist  also  in 
den  die  Kartoffelspiritiiscrzeugnng  betreffenden  technischen  Fortschritten  mit  inbegriffen. 
8.  Lintner,  „Handbuch  der  landwirtschaftlichen  Gewerbe“.  Berlin  1893,  8.  259. 


Digitized  by  Google 


Landwirtschaftliche  Nebengewerbe. 


11 


hältnismäasig  kurzer  Zeit,  wertvolle  Neuzüchtungen  zu  erzielen,  die  mit  den  Namen 
Richter-Zwickau,  PauUen-Nassegrund,  Cymbal-Frauenadorf,  Zer  ach -Köstritz, 
Pflug- Brody  u.  a.,  auch  ausländischen  Züchtern  eng  verknüpft  sind.1)  Eine 
wesentliche  Förderung  dieser  Beetrebungen  für  die  Allgemeinheit  bedeutete  es, 
als  auf  Maerckera  und  Delbrücks  Anregung  im  Jahre  1887  im  Anschluss  an  die 
Berliner  Versuchsstation  des  Vereins  der  Spiritusfabrikanten  in  Deutsch- 
land (S.  u.)  die  deutsche  Kartoffelkulturstation  errichtet  wurde,  die  seitdem 
unter  der  Leitung  von  Professor  v.  Eckenbrecher  ihre  Wirksamkeit  Uber  das 
ganze  Reich  erstreckt  hat.  Mit  Unterstützung  verschiedener  Bundesstaaten  wurde 
ein  Netz  von  25  Versuchsfeldern  über  ganz  Deutschland  angelegt,  auf  denen  unter 
steter  Kontrolle  von  der  Zentrale  Sorten-  und  Düngungsversucbe  ausgeführt  und 
deren  Ergebnisse  alljährlioh  durch  Analysen  festgestellt  und  samt  den  sonstigen 
gesammelten  Erfahrungen  den  Interessenten  im  weitesten  Umfange  bekannt  ge- 
geben werden.*) 

Die  seit  ihrem  Bestehen  gezeitigten  Ergebnisse  dieser  Bestrebungen  lassen 
sich  zusammenfassen  in  einer  durchschnittlichen  Steigerung  der  Erträge  vom  Morgen 
wohl  um  20 — 25 °/0  (*/)),  ohne  Beeinträchtigung  des  Stärkegehalts,  die  sich  unter 
günstigen  Verhältnissen  in  manchen  Gegenden  sogar  bis  zu  50 °/0  entwickelt  hat. 
In  einer  durchschnittlichen  Steigerung  des  Stärkegehalts  um  wobei  auf 

Maerckera  Anraten  noch  besonders  darauf  Bedacht  genommen  wurde,  bei  der 
Züchtung  neuer  Sorten  nioht  nur  ausschliesslich  auf  die  Erhöhung  derselben, 
sondern  auch  in  Rücksicht  auf  den  nicht  unwichtigen  Futterwert  der  resultierenden 
Schlempen  auch  den  Gehalt  der  Kartoffeln  an  sonstigen,  besonders  stickstoffhaltigen 
Nährstoffen  möglichst  günstig  zu  gestalten.  Weitere  Erfolge  waren  ferner  die 
Erzielung  einer  gewissen  GleichmäsBigkeit  in  den  Ernten  und  vermehrte  Halt- 
barkeit, — zwei  Momente,  deren  Mangel  in  früheren  Jahren  für  die  deutsche  Kartoffel- 
stärke-Fabrikation verhängnisvoll  geworden  ist,  indem  dieser  durch  Kartoffelmissernten 
mit  zeitweise  übermässiger  Preissteigerung  der  Kartoffelerzeugnisse  im  Gefolge 
der  englische  Markt  an  die  billige  amerikanische  Maisstärke-Konkurrenz  verloren 
ging.  Möglichste  Gleicbmässigkeit  im  Ernteausfall  ist  eine  wichtige  Grundlage 
der  kartoffelverarbeitenden  Industrien.*) 

Die  nach  jahrzehntelanger  Ruhe  und  Empirie  den  grossartigen  Aufschwung 
des  Brennereigewerbos  einleitenden,  in  rascher  Folge  einsetzenden  und  wissen- 
schaftlich, technisch  wie  organisatorisch  zusammenwirkenden  Ereignisse  waren  in 

*)  „Der  Betrieb  der  deutschen  Landwirtschaft  am  Schloss  des  XIX.  Jahrhunderts.“ 
Arbeiten  der  Deutschen  Landwirtschafts-Gesellschaft  Heft  51,  Berlin  1900,  8.  24.  Ferner 
Maercker,  Festvortrag  auf  der  Generalversammlung  des  Vereins  der  Spiritusfabrikautcn  in 
Deutschland.  Berlin  1896.  Bericht  8.  1 9 f. 

*)  Dies  geschieht  sowohl  durch  die  alljährlich  auf  den  Generalversammlungen  des 
Vereins  der  Spiritnsfabrikanten  in  Deutschland  erstatteten,  der  Öffentlichkeit  durch  den 
Druck  zugänglich  gemachten  Berichte,  wie  auch  durch  Ausstellung  der  Ernteerzengnisse. 

*)  S.  M.  Delbrück,  „Gärnngsgewerbe  und  Btärkefabrikation  in  ihrer  Entwicklung 
und  Beziehung  zur  Landwirtschaft“.  Festrede  zur  Kaiser- Geburtstags-Vorfeier  in  der 
landwirtsch.  Hochschule  zu  Berlin  1897,  8.  5. 


Digitized  by  Google 


12 


Landwirtschaftliche  Nebengewerbe. 


Kürze:1)  Im  Winter  1870  begannen  E.  Schulze  und  M.  Maercker,  damals  in 
Göttingen,  ihre  aus  Forschungen  in  der  Praxis  gezogenen,  epochemachenden 
„Studien  Uber  den  Brennereiprozess“.  1871  wurde  Hollefreunds  Maisch-,  Dämpf- 
und  Vakuumapparat,  der  Pionier  unter  den  daa  neue,  der  Vorbereitung  und  Auf- 
sobliessung  des  Rohstoffs  für  den  MaischprozeBS  dienenden  Dämpfverfahren  unter 
Hochdruck  einführenden  Apparaten  bekannt.  Im  Februar  1873  hielt  Maercker 
auf  der,  einen  Wendepunkt  bedeutenden  Generalversammlung  des  Vereins  der 
Spiritusfabrikanten  seinen  ersten  Vortrag  über  seine  neuen  methodischen  Forsch- 
ungen und  das  neue  Hochdruckverfahren.  Auf  derselben  Generalversammlung 
schenkte  der  Rittergutsbesitzer  Henze  auf  Weichnitz  in  Schlesien  der  Brennerei 
der  Welt  seine  Erfindung,  den  nach  ihm  benannten  Hochdruckdämpf- 
apparat, der  fortan  bis  zur  Gegenwart  den  bedeutendsten  Fortschritt  in  der 
Technik  der  Brennerei  bedeutet.  1874  wurde  die  in  der  Folge  zu  fruchtbarster 
und  ausschlaggebender  Förderung  des  Gewerbes  berufene  Berliner  Versuchs- 
station des  Vereins  der  Spiritusfabrikanten,  der  Ursprung  des  naobmaligen 
Instituts  für  Gärungsgewerbe,  mit  M.  Delbrüok  als  Leiter  gegründet. 
1875  schuf  dieser  die  Brennereischule  des  genannten  Vereins,  1876  erschien 
Maerckers  Handbuch  der  Spiritusfabrikation,  das  Standardwerk  derselben,  in  erster 
Auflage  (Verlag  von  Paul  Parey,  Berlin;  1905:  9.  Auflage).  1878  übernahmen 
Maercker  und  Delbrück  die  Herausgabe  und  Redaktion  der  Zeitschrift  für 
Spiritusindustrie  (Verlag  von  Paul  Parey,  Berlin).  1879  Begründung  der  Versuchs- 
brennerei in  Biesdorf  bei  Berlin.  1882  fand  die  erste  Ausstellung  für  Spiritua- 
industrie,  vom  Verein  der  Spiritusfabrikanten  in  Deutschland  veranstaltet,  statt,  in 
der  das  Fazit  der  zehnjährigen  neuen  technischen  Entwicklung  gezogen  werden 
konnte.  In  diesem  Jahre  erreichte  die  Spiritusproduktion  zugleich  ihren  Kulmi- 
nationspunkt. 

Die  Basis  für  die  gesamte  technisch-wissenschaftliche  Entwicklung  bildete  — 
auch  zeitlich  zuerst  einsetzend  — die  von  Maercker  und  Schulze  angebahnte 
chemische  Klarlegung  der  Umwandlung  der  Stärke  im  Brennereiprozess. 
Durch  Begründung  exakter  Untersucbungsmethoden  und  damit  Gewinnung  fester 
Zahlen,  gelang  es  nunmehr,  die  Arbeitsweise  in  der  Brennerei  auf  bestimmte 
Normen  zu  bringen,  die  Bilanz  aus  ihr  zu  ziehen  und  der  in  Wirklichkeit  vor- 
handenen Ausbeute  die  theoretisch  mögliche  als  das  zu  erreichende  Ziel  gegenüber 
zu  stellen  und  zugleich  die  Art  der  Ausbeuteverluste  und  die  Möglichkeit  ihrer 
Beseitigung  festzustellen.  Der  nach  damaliger  Betriebsführung  gewöhnliche  Verlust 
an  unaufgeschlossener  Stärke,  ferner  der  Verlust  in  Form  von  Dextrin  vermöge 
mangelhafter  Zuckerbildung  und  mangelhafter  Nachwirkung  der  Diastase  und  endlich 
der  Verlust  durch  Nebengärung  infolge  „Unreinlichkeit  der  Gärung“,  durch  die 
allein  über  20  °/0  des  während  der  Gärung  verschwindenden  Zuckers  in  anderer 

')  Nach  M.  Delbrück,  25  Jahre  Brenuereibetrieb.  Jnbiläumsnunimer  der  Deutschen 
Landwirtschaftlichen  Presse  vom  7.  Dezember  1894.  Berlin.  — Kerner:  Derselbe,  Die 
technische  Entwicklung  des  Brennereigewerbes  seit  1871.  Festvortrag  auf  der  General- 
versammlung des  Vereins  der  Spiritusfabrikanteu  in  Deutschland  anlässlich  der  Maercker- 
Feier  am  ai.  Februar  1896. 


Digitized  by  Google 


Landwirtschaftliche  Nebengewerbe. 


13 


Richtung  als  der  der  alkoholischen  Garung  dnroh  Spaltpilzgäraug  der  Zersetzung 
anbeimfallen  konnten,  wurde  ziffernmässig  nachgewiesen.1)  Die  Erkenntnis  der 
grossen  Tragweite  dieser  von  Maercker  festgestellten  Tatsachen  für  die  gesamte 
Spiritnsbrennerei  in  den  Kreisen  mafsgebender  Vertreter  derselben  gab  den  Anstoss 
zur  Errichtung  einer  besonderen  Versuchsstation  für  die  SpirituBfabrikation  behufs 
Schaffung  einer  ständigen  Vermittelung  und  gegenseitigen  Befruchtung  zwischen  der 
theoretischen  Arbeit  und  der  gewerblichen  Praxis. 

Die  prompte  und  bereitwillige  Aufnahme  dieser  erstmaligen  wissenschaft- 
lichen Betätigung  seitens  des  Brennereigewerbes  war  allerdings  mit  begünstigt  durch 
das  gleichzeitige  Bekanntwerden  der  mit  dem  Hollefreundschen  Apparat  ange- 
bahnten technischen  Neuerung,  die  die  Aufmerksamkeit  in  den  beteiligten  Kreisen 
erregt  und  damit  überhaupt  das  Interesse  an  der  technisch-wissenschaftlichen 
Hebung  und  Reform  des  Brennereibetriebes  geweckt  hatte. 

Wenn  sich  zwar  die  zunächst  mit  der  ersten  Überraschung  auf  den  „Henze“ 
— der  den  Hollefreundschen9)  und  den  ihm  nacbgefolgten  Bohmschen  Maisch-, 
Dampf-  und  Kühlapparat  alsbald  überholt  und  allgemein  verdrängt  hatte  — ge- 
setzten Erwartungen  als  übertrieben  erwiesen,  so  war  doch  die  durch  denselben 
erzielte,  auf  etwa  5—8  °/0  zu  schätzende  Rohstoffersparnis  sehr  bedeutend,  zumal 
der  Apparat  in  der  Folge  noch  mehrfach  durch  Pauksch  vervollkommnet  wurde, 
und  seine  naturgemässe  Ergänzung  fand  io  der  Konstruktion  ihm  gleichwertiger 
Maischapparate,  durch  die  es  ermöglicht  wurde,  in  schneller  und  vollkommener 
Weise  die  Mischung  des  Malzes  mit  der  aus  dem  „Henze“  unter  zwei  AtmoBphären- 
druck  ausgeblasenen  Dämpfinasse  unter  genauer  Wahrung  der  dabei  erforderlichen 
Temperatur  zu  bewirken.  Dies  geschah  in  der  Folge  durch  das  sich  bald  allge- 
mein verbreitende  Zentrifugalmaisch-System  von  Joh.  Hampel  - Dresden,  das  in 
der  Folge  durch  die  Zunahme  des  konzentrierten  Dickmaischverfahrens  eine  Ab- 
änderung erfuhr  (eine  Kombination  von  Henze  und  dem  Vormaischapparat  mit 
horizontalen  Achsen),  die  auch  der  schnelleren  Herabküblung  der  Maische  — durch 
starke  Bewegung  derselben  — auf  die  Gärtemperatur  zugute  kam.  Gleichzeitig  mit 
der  das  alte  Kühlschiff  ersetzenden  Wasserkühlung  gelang  es  durch  diese  maschinen- 
technischen Neuerungen,  den  ganzen  Maischbereitungsprozess  so  zu  vereinfachen 
und  zu  beschleunigen,  dass  die  Fertigstellung  einer  Maische,  die  ehedem  6 — 8 
Stunden  erfordert  hatte,  nunmehr  in  2 — 3 Stunden  bewerkstelligt  werden  konnte. 
Durch  diese  Abkürzung  der  Arbeitszeit  wurde  auch  der  Mehraufwand  an  Brenn- 
material, den  das  Hochdruckdämpfverfahren  und  die  Maischbottiche  mit  Btarker 
Rührwirkung  erforderten,  wieder  ausgeglichen  — abgesehen  davon,  dass  auch  für 
den  Brennmaterialverbrauch  ersparende  Einrichtungen  und  Änderungen  an  den 
Apparaten  ausprobiert  und  eingeführt  wurden.  Die  grössere  Ersparnis  an  Rohstoff, 
die  der  besseren  Vergärbarkeit  der  so  erzeugten  Maischen  und  der  sicheren  Ge- 
winnung ihres  Alkoholgehalts  entsprachen,  kamen  somit  dem  Brenner  voll  zugute.*) 

*)  In  Maerckers  ausführlichen  Publikationen  in  Hennebergs  Journal  für  Land- 
wirtschaft 187z,  und  weiterhin  in  Thiels  Landwirtschaftlichen  Jahrbüchern  1877.  — 
Delbrück  a.  a.  0. 

*}  Der  eigentliche  Erfinder  soll  ein  gewisser  Schulze  in  Ungarn  gewesen  sein. 

*)  Delbrück,  1.  c.  in  der  Deutschen  Landwirtschaftlichen  Presse  1894. 


Digitized  by  Google 


14 


Landwirtschaftlich«  Nebengewerbe. 


Auf  dem  Gebiete  der  Destillation  waren  wesentliche  maschinentechnische 
bezw.  konstruktive  Neuerungen  vor  1870  nicht  zu  verzeichnen.  Der  Pistoriussche 
von  1817,  vervollkommnet  1830  durch  Hall,  war  nach  wie  vor  der  mafsgebende 
Typus.  Nur  allmählich  faud  das  in  Frankreich  angesichts  der 'dortigen  besonderen 
Fabrikations-  und  Steuerverhältnisse  zuerst  anfgekommene  Prinzip  der  konti- 
nuierlichen Destillation  (Champonnois,  Savalleu.  a.)  Eingang,  gefordert  durch 
den  „deutschen  kontinuierlichen  Destillierapparat“  von  Bo  hm  -Fredersdorf.  Die 
zumeist  unter  der  Ägide  der  Berliner  Versuchsstation  eingefUhrten  Verbesserungen 
an  den  Apparaten  erstreckten  sich  zunächst  auf  Verringerung  ihres  Dampfverbrauchs 
und  geeignete  Verwendung  des  RetourdampfeB,  dergestalt,  dass  gegenüber  einem 
Verbrauch  von  250  1 Kühlwasser  für  100  1 Maische  bei  den  älteren  Apparaten  man 
nunmehr  mit  nur  60 — 70  Liter  Kühlwasser  reichte. 

Ein  durchgreifender  Fortschritt  vollzog  Bich,  als  es  der  Erfindertätigkeit 
gelang,  auch  feinere  Ware  direkt  aus  der  Maische  zu  ziehen.1)  Man  kam 
schliesslich  dahin,  90er,  92er,  93er  Spiritus  mit  einem  Fnselgehalt  von  nur  o,I_°/o 
zu  erzielen,  und  die  Krönung  aller  dieser  Bestrebungen  bedeutete  es,  als  es  Ilges 
endlich  dahin  brachte,  wirklichen  Feinsprit  in  kontinuierlicher  Arbeit  durch  auto- 
matisches Verfahren  aus  der  Maische  zu  ziehen  und  dabei  das  Fuselöl  als  ein 
besonders  verwertbares  Nebenprodukt  (als  Beleuchtungsmaterial  u.  a.  m.)  abzu- 
scheiden. *)  Nebenher  ging  die  Erfindung  des  Traubeschen  EntfuBelungsverfabrens, 
welohes  durch  seine  Methode  der  Schichtenbildung  (von  Pottaschelösung  und  Sprit) 
gute  Resultate  lieferte. 

Auch  die  physikalisch-theoretische  Grundlage  des  Destillationsprozesses  wurde 
weiter  ausgestaltet  durch  die  Arbeiten  von  Louis  Siemens,  Pampe,  Haus- 
brand u.  a. 

Die  durch  diese  Vervollkommnungen  der  Destillation  erzielte  Verbesserung 
der  Stärke  und  der  Reinheit  des  Spiritus  sind  insgemein  so  bedeutend  gewesen, 
dass  der  bislang  gesetzlich  bestehende  Reinigungszwang^ (wonach  in  Verkehr 
gebrachter  Branntwein  nicht  mehr  als  3 °/0  Fuselöl  enthalten  durfte),  durch  die 
gesetzliche  Verordnung  vom  7.  April  1889  (R.-B1.  S.  49), '[weil  überflüssig  geworden, 
aufgehoben  werden  konnte. 

Das  dritte  und  bedeutendste  Glied  der  wissenschaftlich-technischen  Entwicklung 
der  Spiritusfabrikation  bildet  die  Gärungstechnik,  durch  deren  theoretische  Be- 
gründung und  praktische  Umsetzung  überhaupt  erst  der  moderne  Begriff  der 
Gärungsgewerbe  und  ihre  derzeitige  Bedeutung  geschaffen  worden  ist,  und  durch 
die  in  erster  Linie  auch  der  Brennereibotrieb  auf  einen  völlig- neuen  Boden  über- 
geführt wurde. 

*)  Nach  J.  Lintner,  Handbuch  der  landwirtschaftlichen  Gewerbe,  Berlin  1893, 
S.  336,  erzielt  man  z.  B.  aus  einer  Maische  mit  10  Vol.-Proz.  Alkohol  (in  den  60  er  Jahren 
rechnete  man  nur  6 Alkohol)  durch  4 Destillationen  einen  80°/oigen  Spiritus,  wobei 
das  t.  Destillat  etwa  28  Vol.-Proz.,  das  2.  etwa  50  Vol.-Proz.,  das  3.  etwa  70  Vol.-Proz. 
und  das  4.  etwa  80  Vol.-Proz.  enthält. 

*)  Siehe  hierzu  auch  die  wissenschaftlichen  Arbeiten  der  Berliner  Versuchsstation 
Uber  den  Alkohol-Keinigungszwaug. 


Digitized  by  Google 


Landwirtschaftliche  Nebengewerbe. 


15 


Den  Ausgang  hierfür  bildete  daa  schon  erwähnte,  von  Maeroker  zuerst  auf- 
geetellte  Postulat  der  Keinlichkeit  der  Gärung.  Einen  in  gleicher  Sichtung  wirkenden, 
auch  ökonomisch  bald  als  wiohtig  erkannten  Fortschritt  bezeichnete  daneben  die 
von  Delbrück  und  seinen  Mitarbeitern  (Hayduck  u.  a.)  inaugurierte  durch- 
greifende Änderung  der  ßrennmalzbereitung.  Nachdem  zunächst  die  auch 
für  die  Gerstenkultur  wichtigen  Erfordernisse  einer  guten  Brenngerste1)  festgestellt 
waren,  wurde  für  die  notwendige  Verzuckerung  der  Kartoffelmaische  am  geeignetsten 
das  sogenannte  Kraftlangmalz  erkannt  und  die  Technik  seiner  zweckmässigen 
Herstellung  für  die  PraxiB  des  Gewerbes  durch  mehrere  vom  Verein  der  Spiritus- 
fabrikanten erlassene  Preisausschreiben  gefordert  und  ausgebildet.9)  Der  damit 
erzielte  Fortschritt  beruhte  in  der  Tatsache,  dass  durch  die  nun  auf  30  Tage  aus- 
gedehnte Mälzung  gegenüber  der  früheren  kurzen  Mälzung  von  6 — 7 Tagen  die 
zur  Verzuckerung  erforderliche  Diastasemenge  bei  Gersten  mit  verhältnismässig 
geringem  Proteiugebalt  von  100  auf  128,5,  bei  einer  leichten,  proteinreichen  Gerste 
aber  sogar  von  100  auf  160,5  gesteigert  werden  konnte,  wodurch  für  den  Zentner 
einzumaischender  Kartoffeln  fortab  nur  2 — 3 Pfund  Gerste  gegen  früher  6 — 8 Pfund 
gebraucht  wurden.  Im  ganzen  kann  die  durch  passende  Gerstenauswabl  und 
rationelle  Vermälzung  erzielte  Malzereparnis  in  der  Brennerei  auf  66  °/0  ver- 
anschlagt werden. 

Die  tatsächlichen  Feststellungen  Uber  das  Wesen  der  Alkoholgärung 
lagen  zwar  schon  weit  vor  den  70  er  Jahren  vor.  1837  bereits  hatte  der  Deutsche 
Schwann  und  der  Franzose  Cagniard  de  Latour  die  Pilznatur  der  Hefe  und 
die  Gärung  als  einen  VegetationBprozess  erkannt,  doch  blieb  diese  Entdeckung, 
wenn  auch  von  den  die  wissenschaftliche  Entwicklung  des  Brennereigewerbes  an- 
babnenden  Männern  wie  Balling  als  richtig  anerkannt,  in  weiteren  Kreisen  un- 
bekannt, bis  sie  gewissermafsen  zum  zweiten  Male  von  Pasteur  in  Paris  1857 
gemacht  wurde.  In  Deutschland  blieb  diese  Feststellung  der  neuen  Tatsachen, 
wenn  sie  auch  in  der  Literatur  und  in  einigen  der  beBten  Lehrbücher  der  Brennerei 
(Otto,  Lehrbuch  der  landwirtschaftlichen  Gewerbe  1865,  Schwarzwällers  Lehr- 
buch der  Branntweinbrennerei  1874  und  das  Lehrbuch  von  Körte  aus  dem 
gleichen  Jahre)  Eingang  fand,  auch  weiterhin  zunächst  ohne  jede  praktische 
Nutzbarkeit.  Aber  erst  den  Forschungen  Maerckers  blieb  es  Vorbehalten,  ihre 
Nutzbarmachung  für  die  Praxis  anzubahnen.  Im  Verfolg  der  Bestrebungen  behufs 
Beseitigung  der  verlustbringenden  Unreinlicbkeit  wurde  für  die  Einrichtung  der 
Hefenzüchtung  und  die  Gärungsführung  in  den  Jahren  1879/80  von  Delbrück 
der  Grundsatz  der  Säuerung  des  Hefenguts  bei  einer  die  Wirkung  der  dabei  ins 
Spiel  tretenden  Hefengifte  (Butter-  und  Ameisensäure)  ausschliessenden  Temperatur 


*)  Als  solche  kommen  besonders  die  Nicht-Braugersten,  d.  h.  die  eiweissreichen,  also 
die  leichten,  dunklen,  kleinkörnigen,  flachen  Gersten  in  Betracht.  Die  vier-  und  sechs- 
zeiligen Gersten,  wie  auch  die  Wintergersten,  scheinen  sich  zur  Brcnnmalzverarbeitung 
vorzüglich  zn  eignen. 

*)  Besonders  eingefübrt  bst  sich  das  Verfahren  der  Kraftlaugmalzbereitnng  von 
Knackfuss. 


Digitized  by  Google 


16 


Landwirtschaftliche  Nebengewerbe. 


(40  0 R.),  die  Notwendigkeit,  dicker  an  maischen,1)  und  die  von  Maercker  theoretisch 
vorbereitete  Gärbottichkühlung3)  proklamiert.  Unter  Verwertung  der  Forschungen 
von  Rees,  Brefeld  und  Nägeli  entwickelte  Delbrück  im  Anschluss  hieran  ein 
System  der  Gärungaführung,  das  in  den  drei  Punkten  gipfelte:  Herstellung 
eines  der  Hefe  günstigen  Klimas  neben  der  für  den  Hefenpilz  passenden  Er- 
nährung, ein  für  die  Reinhaltung  der  Gärung  passendes  und  behufs  vollständiger 
Durchmischung  von  Maische  und  Hefe  möglichst  zeitig  gegebenes  Aussaatquantum 
der  Hefe  und  drittens  Bewegung  der  Hefe  alB  Förderung  des  Hefenlebens.  Durch 
weitere  grundlegende  Studien  von  Hayduck  (über  Hefenernährung,  Wachstuma- 
bedingungen  der  Hefe,  Hefenzäblung,  Gärkraft  der  Hefe  und  Hefenregeneration), 
sowie  durch  erfolgreiche  Preisausschreiben  über  die  beste  Art  der  Hefenführung 
wurde  die  allgemeine  Einführung  dieses  Systems  in  die  Praxis  rege  gefördert. 

Als  mit  dem  Jahre  1882/83  der  Kulminationspunkt  des  Brennereigewerbes 
überschritten  war,  gab  die  rückgängige  wirtschaftliche  Konjunktur  neue  Impulse 
zur  weiteren  technischen  Steigerung  der  Erträge.  Im  Zusammenhänge  mit  den 
zu  diesem  Behufs  unternommenen  Versuchen,  die  Dickmaischen  zu  steigern,  um 
ohne  Materialverschwendung  an  der  Steuer  zu  sparen,  entwickelte  Delbrück  1886 
die  Lehre  von  den  „indifferenten  Stoffen“  und  ihrem  Einfluss  auf  die  Gärung.*) 
Durch  alles  dieses  konnte  zuversichtlich  auf  eine  Steigerung  der  Ausbeute  bis 
zu  11,  ja  12  °/0  vom  Maiscbraum  gerechnet  werden. 

Ihren  Höhepunkt  erreichte  die  Entwicklung  der  Gärungsteohnik  aber  erst 
mit  Übernahme  und  Nutzbarmachung  der  von  Emil  Christian  Hansen  in 
Kopenhagen  aufgestellten  neuen  und  epochemachenden  Lehre  von  der  Hefen- 
reinzucht, wonach  das  Bestehen  bestimmter  Hefenrassen  mit  bestimmten  Eigen- 
schaften festgestellt  und  die  Möglichkeit  nachgewiesen  wurde,  aus  einer  einzigen 
Mutterhefenzelle  eine  bestimmte  Rasse  in  voller  Reinheit  planmässig  weiterzuzüchten. 

l)  Nach  der  von  Traube  festgestellten  Tatsache,  dass  der  Alkohol  ein  hervor- 
ragendes .Spaltpilzgift  sei,  ergab  sich  die  Konsequenz,  dass  dicke  Maischen,  also  mit  hohem 
Alkoholgehalt  der  Säuerung,  d.  h.  der  Entwicklung  der  für  die  Hefen  giftigen  Spaltpilze 
nicht  unterliegen.  Dünne  Maischen  mussten  daher  mehr  Verloste  durch  Säuerung  erleiden 
als  die  konzentrierten. 

*)  Nach  Macrckers  Feststellungen  mussten  die  Dickmaischen,  um  gut  zu  vergären, 
kälter  und  kälter  angestellt  werden,  bis  zur  Grenze,  die  das  Kühlwasser  erlaube. 

*)  Eine  gewisse  Trebermenge  ist  für  normale  Gärungen  erforderlich;  ein  Zuviel 
stört  die  Gärung,  ein  Zuwenig  ist  schädlich.  Das  Zuviel  kann  ausgeglichen  werden 
durch  die  Entschalnng  der  Treber,  für  welche  1887  der  erste  Apparat  von  Müller-Brom- 
berg  konstruiert  wurde,  oder  das  Zuviel  kann  auch  durch  Bewegung  überwunden  werden. 
Letztere  schafft  zugleich  die  von  Foth  als  Hefengift  erkannte  Kohlensäure  ans  der  Maische. 
Dabei  muss  eine  sehr  energische  Kühlung  angewendet  werden.  Eine  weitere  hierher  ge- 
hörige Erfindung  war  Hessen  Gärverfahren  mit  beweglichen,  die  Kohlensäure  herans- 
schaffeuden  Wärme-  und  Kühlschlangen.  Durch  diese  Verbesserungen  wurde  die  Führung 
der  Hefe  wesentlich  vervollkommnet,  indem  sie  der  Lehre  von  den  indifferenten  bezw.  toten 
Punkten  entsprachen,  wonach  solche,  wo  der  ßärungsorgauismns  nicht  tätig  nnd  daher 
schädlichen  Einflüssen  ausgesetzt  ist,  bei  der  Hefenbereitnng  nicht  Vorkommen  dürfen.  — 
Nach  Delbrück  a.  a.  0. 


Digitized  by  Google 


Landwirtschaftliche  Nebengewerbe. 


17 


Die  damit  eingeleitete  neue  Epoche  der  Hefenforschung,  die  an  die  Namen 
Pasteur,  Hansen,  Delbrück,  Lindner  u.  a.  m.  geknüpft  ist,  zeitigte  bald 
wirksame  praktische  Fortschritte  für  das  Gewerbe.  Die  Versuchsanstalt  des  Vereins 
der  Spiritusfabrikanten  hatte  die  für  die  Bedürfnisse  der  Spiritusfabrikation  ge- 
eignetste Kasse  aus  dem  io  der  Praxis  vorhandenen  Material  ermittelt  und  diese 
dann  duroh  die  unter  Lindners  Leitung  stehende  Abteilnng  für  Hefenreinzuoht 
in  grossem  Mafsstabe  weitergezüchtet  und  dem  Gewerbe  zugänglioh  gemacht. 
Dieselbe  (Rasse  11)  ist  gegenwärtig  allgemein  in  der  deutschen  Kartoffelbreunerei 
verbreitet.  Bis  1896  hatte  die  Berliner  Hefenzuchtanstalt  allein  10000  kg  derselben 
abgesetzt.  1897  betrug  dor  Absatz  4900  kg,  1899  5995  kg,  1900  stieg  er  auf 
6787  kg,  1901  auf  7850  kg  und  stieg  bis  1904  auf  9955  kg. 

Die  so  auf  neue  Basis  gestellte  Versorgung  der  Brennerei  mit  Saathefe  führte 
weiterhin  zu  einer  systematischen  Ausbildung  der  Behandlung  und  Reinerhaltung 
der  Hefe  im  Betriebe,  welche  ihren  Ausdruck  in  den  von  Delbrück  aufgestellten 
„Gesetzen  der  natürlichen  Hefenreinzucht“  im  Gegensatz  bezw.  in  Ergänzung 
zu  Hansens  künstlicher  Hefenreinzucbt  fand. 

Der  Erfolg  dieser  auch  gegenwärtig  noch  im  ständigen  wissenschaftlichen 
und  technischen  Ausbau  begriffenen  Entwicklung  gab  sich  in  einer  „erheblichen 
Steigerung  der  Erträge  an  Spiritus  in  den  Brennereien  kund,  die  sich  sowohl 
aus  der  Ausnutzung  der  Rohstoffe  als  auch  des  Inhalts  der  Gärbottiche,  welcher 
der  Besteuerung  unterliegt,  bezieht.  Man  kann  sagen,  dass  die  Mehrausbeute  nach 
beiden  Richtungen,  die  Vorteile  des  Dämpfens  unter  Hochdruck  hinzugezogen,  sich 
auf  mehr  als  35  °/0  beläuft.“  *)  „Konnte  man  früher  kaum  50  Liter- Proz.  Alkohol 
aus  r kg  Stärke  gewinnen,  so  ist  dies  heute  bis  Uber  60  Liter-Proz.  möglich  und 
dabei  werden  fast  90  °/0  der  eingemaischten  Stärke  in  Alkohol  verwandelt. “*) 

Wie  unter  dem  Zusammenwirken  von  Wissenschaft  und  Technik  die  land- 
wirtschaftliche Bedeutung  der  Brennerei  zugenommen  hat,  zeigt  auch  nachstehender 
rechnerischer  Vergleich.8) 

a)  Hinsichtlich  der  Erzeugung  von  Futterwerten:  Die  Durch- 

sohnittsernte  einer  ertragreichen  Kartoffelernte  beträgt  auf  1 ha  300  D.-Ztr. 
Dieselben  enthalten  430  kg  stickstoffhaltige  Nährstoffe  und  4500  kg  stickstofffreie 
Nährstoffe.  Eine  Roggenernte  produziert  auf  derselben  Fläche  nur  330  kg  stick- 
stoffhaltige und  1300  kg  stickstofffreie  Nährstoffe,  von  ersteren  also  nur  die  Hälfte, 
von  letzteren  gar  nur  ein  Drittel  wie  die  Kartoffel. 

Bei  Verarbeitung  der  Kartoffeln  zu  Spiritus,  wobei  vorwiegend  die  stickstoff- 
haltigen Stoffe  in  Betracht  kommen,  die  beim  Kartoffelbau  und  der  Spiritus- 
fabrikation unversehrt  dem  Boden  wiedergegeben  werden,  ergibt  sich  — nach  dem 
Werte  der  üblichen  Futtermittel  gerechnet  — für  den  Hektar  durch  die  Kartoffel 
eine  Nährwerterzeugung  im  Betrage  von  356  Mk.,  bei  dem  zu  Brotkorn  oder 

l)  Delbrück,  1897  a.  a.  0.  8.  9. 

*)  Der  Betrieb  der  deutschen  Landwirtschaft  am  Schluss  des  19.  Jahrhunderts  8.  63. 

*)  Der  volkswirtschaftliche  Wert  der  kartoffelverarbeitenden  Industrien.  Vortrag 
von  Maercker  auf  der  General  Versammlung  des  Vereins  der  Spiritnsfabrikanten  am 
30.  Februar  189a. 

Msltzen,  Boden  des  preua*.  Staate«.  VIII.  2 


Digitized  by  Google 


18 


Landwirtschaftliche  Nebengewerbe. 


Futter  verwendeten  Koggen  dagegen  nur  von  196  Mk.,  so  dass  also  die  Produktion 
durch  die  Kartoffel  nach  Abzug  desjenigen,  was  zu  Spiritus  geworden  ist,  noch 
einen  um  60  Mk.  höheren  Ertrag  liefert,  als  durch  eiue  Roggenernte  auf  derselben 
Fläche  zu  erzielen  iBt.  Nach  den  in  Halle  augestellten  Fütterungsversuchen  ergibt 
sich  ferner,  dass  durch  1,25  kg  rund  3360  1 Milch  von  1 ha  auf  Spiritus  ver- 
arbeiteter Kartoffeln  produziert  werden  können,  durch  Roggen  dagegen  nur  1 760  1. 
Da  nach  den  Mästungsversuchen  1,5  kg  stickstoffhaltige  Nährstoffe  1,5  kg  Lebend- 
gewicht erzeugen  können,  so  können  oIbo  durch  die  auf  1 ha  Kartoffelland  erzeugte 
Schlempe  210  kg  Lebendgewicht  bei  Masttieren  produziert  werden,  von  1 ha 
Roggenareal  bei  Verfütterung  aber  nur  110  kg. 

b)  Nach  der  Seite  der  Düngererzeugnng  hin  ergibt  die  Rechnung 
folgendes:  Die  Kartoffel  entzieht  dem  Roden  an  Nährstoffen  auf  1 ha: 


68  kg  Stickstoff  ä 1,20  Mk 81,6  Mk., 

120  „ Kali  ä 0,12  Mk 14,4  „ 

32  „ Phosphorsäure  ä 0,50  Mk 16,0  „ 


zusammen  112,0  Mk., 

die  zugleich  dem  durch  die  Brennerei  erzeugten  Düngerwert  entsprechen. 

Der  Roggen  liefert  dagegen  auf  1 ha  nur  82,7  Mk.  Düngerwert,  der  zudem 
durch  Verkauf  des  Roggens  aus  der  Wirtschaft  ausgefiihrt,  also  dem  Boden  ent- 
zogen wird,  während  die  Brennerei  ihm  die  entzogenen  Nährwerte  wieder- 
erstattet. Es  ergibt  sich  also  beim  Körnerbau  ein  Minus  an  Nährstoffen  von 
82,7  Mk.  auf  den  Hektar,  das  alljährlich  durch  Düngemittel  gedeckt  werden  muss, 
wenn  nicht  das  Bodenkapital  aufgezebrt  werden  soll. 

c)  In  bezug  auf  die  Fruchtfolge:  Eine  Wirtschaft,  die  ursprünglich  haupt- 
sächlich Koggenbau  betrieben  hat,  würde,  nachdem  sie  eine  Brennerei  errichtet 
und  etwa  */,  des  Areals  dem  Kartoffelbau  auf  Kosten  des  bisherigen  Roggenareals 
zugewendet  hat,  trotzdem  in  der  Folge  auf  dem  um  verminderten  Roggenareal 
mehr  Roggen  ernten  als  vordem  auf  dem  grösseren  Areal.  Zunächst  wird  durch 
die  Ausdehnung  des  Kartoffolbaus,  die  Vertilgung  des  Unkrauts,  die  Anwendung 
der  künstlichen  Düngemittel  usw.  die  ganze  Landwirtschaft  gehoben.  Nach  den 
zuverlässigen  Wirtschaftsausweisen  eines  grösseren  märkischen  Ritterguts  mit  Sand- 
boden1) wurden  bei  gleich  bleibendem  Areal  von  7 zu  7 Jahren  in  dem  Zeitraum 
von  1863  bis  1891  geerntet  3885  Ztr.  Roggen  — 4750  Ztr.  — 5208  Ztr.  — 
6760  Ztr.,  also  im  Laufe  von  28  Jahren  eine  Steigerung  von  100  zu  170.  Die 
Kartoffelerträge  haben  sich  gleichfalls  gehoben,  und  zwar  von  882  Wispel  in  den 
ersten  7 Jahren  auf  1620  Wispel  in  den  letzten,  bis  1891  reichenden;  sio  haben 
sich  also  nahezu  verdoppelt;  allerdings  wurde  der  Kartoffelbau  anfänglich  nioht 
ganz  so  stark  betrieben  als  in  den  letzten  Jahren.  — In  einer  anderen  Wirtschaft 
wurden  vor  Einführung  der  Brennerei  5,25  Ztr.  Roggen  und  nach  Einführung  der- 
selben 7,73  Ztr.  geerntet;  trotz  der  Verminderung  des  Roggenareals  im  Verhältnis 
von  7,75 : 5,25  wurde  dennoch  dieselbe  Roggenmenge  orzielt.  Bei  einer  dritten 

')  Besitzer  Neubauss-Selcbow. 


Digitized  by  Google 


Landwirtschaftliche  Nebengewerbe. 


19 


Wirtschaft  stieg  der  Ertrag  von  4,75  auf  7,25  Ztr.,  bei  einer  anderen  von  6,50 
auf  9,50  Ztr.,  also  im  Verhältnis  von  100 : 150,  was  auch  dem  allgemeinen  Durch- 
schnitt am  nächsten  kommen  dürfte.  — 

Von  welcher  Bedeutung  die  landwirtschaftliche  Brennerei  für  die  Viehhaltung 
durch  die  8chlempeerzeugung  ist,  erhellt  aus  nachstehendem:1)  Das  Brennerei- 
gewerbe erzengt  auf  1 ha  nur  in  Form  seines  Abfalls  an  Schlempe1)  so  grosse 
Futterwerte,  dass  dadurch  z.  B.  rund  10  D.-Ztr.  Baumwollsaatmehl,  ein  sehr  be- 
liebtes Kraftfuttermittel,  welches  wir  jetzt  für  die  MäBtung  und  Milcherzeugung 
zur  Ergänzung  der  fehlenden  Futtermenge  einführen  müssen,  vorteilhaft  ersetzt 
werden  können.  Man  kann  nun  ungefähr  annehmen,  dass  3 — 4 kg  Kraftfutter 
neben  dem  üblichen  Grundfutter,  welches  die  Landwirtschaft  selbst  erzeugt,  1 kg 
tägliche  Lebendgewichtszunahme  von  einem  Stück  Orossvieh  erzeugen.  Die 
Schlempe  von  1 ha  Kartoffelland  — 10  D.-Ztr.  Kraftfutter  kann  demnach  rund 
3 D.-Ztr.  LebendgewichtBzuwachs  oder,  wenn  wir  uus  geläufiger  ausdrücken  wollen, 
6 Ztr.  Schlachtware  erzeugen  zum  Verkaufswert  von  reichlich  400  Mk. 

Jede  Verminderung  des  Brennereigewerbes  vermindert  die  heimische  Fleisch- 
erzeugung, erhöht  den  Bezug  ausländischer  Kraftfuttermittel  oder  begünstigt  die 
leider  noch  vielfach  vorkommende  Verfütterung  von  Brotgetreide  und  steigert 
damit  die  ausländische  Getreideeinfuhr.  Umgekehrt  würde  die  Erhaltung  des 
Brennereigewerbes  auf  seinem  derzeitigen  Stande  bei  entsprechender  Erhöhung  der 
noch  Bteigerungsfähigen  Kartoffelernten  Deutschland  in  den  Stand  setzen,  mit  der 
Zeit  nicht  nur  seinen  FleiBchbedarf  überreichlich  selbst  zu  erzeugen,  sondern  es 
auch  allmählich  von  dem  Zukauf  ausländischer  Kraftfuttermittel  unabhängig 
machen.  — « 

Der  für  die  Brennerei  spezifische  und  wichtige  Charakter,  dass  sie  tatsächlich 
mehr  Volksnahruug  zu  erzeugen  vermag  als  die  einfache  Landwirtschaft,  hat  nun 
in  neuerer  Zeit  noch  eine  besonders  wertvolle  Ergänzung  dadurch  erfahren,  dass 


*)  Nach  Maercker  in  einem  Artikel  zur  BranntweinsteuernoTelle  in  der  „Illustrierten 
Landwirtschaftlichen  Zeitung“  vom  1.  Mai  1901.  Über  dasselbe  Thema  ausführlicher  im 
Vortrag  von  Maercker  vom  Jahre  1897  auf  der  Generalversammlung  des  Vereins  der 
Spiritusfabrikanten. 

*)  Nach  Maercker  besitzt  die  Schlempe  ein  ziemlich  enges  Nährstoffverhältnis, 
indem  auf  1 Teil  stickstoffhaltige  Nährstoffe  a1/, — 3 stickstofffreie  kommen.  Sie  ist  somit, 
ein  Futtermittel  (besonders  im  Winter),  das  den  Tieren  gerade  die  für  sie  so  notwendigen 
stickstoffhaltigen  Nährstoffe  in  reichlicher  Menge  znführt,  daneben  aber  auch  eine  ansehn- 
liche Menge  leicht  verdaulicher  Kohlehydrate  enthält,  die  aber  für  eine  rationelle  Er- 
nährung nicht  ausreicht,  weshalb  solche  in  reichlichen  Mengen  neben  der  Schlempe 
gereicht  werden  müssen.  Hauptgrundsatz  der  für  die  Milchproduktion  wie  Mästnng  gleich 
geeigneten  Schlempefütterung  ist,  dass  sie  in  beissem,  vorher  unter  Drnck  (im  sogen. 
„Montejus“)  ausgekochtem  Zustande  verfüttert  wird,  da  sie  sonst  der  Gefahr  der  Säuerung 
ansgeaetzt  ist  und  dann  leicht  zur  sogen.  „Schlempemauke“  beim  Vieh  disponiert.  In 
diesem  Zustande  ist  auch  ihre  Verdaulichkeit  am  grössten.  Man  rechnet  pro  Haupt  Gross- 
vieh bei  Mastochsen  höchstens  70 — 73,  am  besten  60—70  1 und  bei  Milchkühen  höchstens 
60,  am  besten  40 — 50  1 tägliche  Schlempegabe. 

2* 


Digitized  by  Google 


20 


Landwirtschaftliche  Nebengewerbe. 


sie  in  ihrem  Erzeugnis,  dem  technischen  Spiritus,  eine  in  ihrer  vollen  Grösse 
noch  keineswegs  abzuschätzende  Bereicherung  der  Volkswirtschaft  auf  dem  Gebiete 
deB  Wärme-,  Licht-  und  Kraftbedarfs  darstellt  Die  fruchtbare  Auslösung 
dieser  neuen  Seite  der  Spiritusfabrikation  wurde  für  die  Technik  erst  ermöglicht, 
nachdem  durch  die  Gesetzgebung  von  1887  der  Weg  für  eine  erweiterte  Ver- 
wendung des  Spiritus  für  technische  Zwecke  gebahnt  war,  indem  durch  sie  der 
Grundsatz  der  Steuerfreiheit  für  denaturierten  Spiritus  proklamiert  wurde.1) 
In  der  Folge  bedurfte  es  allerdings  noch  eine  Reihe  weiterer  gesetzgeberischer 
Malsnahmen  (Befreiung  des  Kleinhandels  mit  denaturiertem  Spiritus  von  der  ge- 
werblichen Konzessionspflicht,  Främiengewäbrung  für  die  Spiritusdenaturierung 
aus  den  Erträgen  der  1895  eingeführten  Brennsteuer,  Festsetzung  eines  gesetz- 
lichen Minimalgehalts  — 87  Vol.-Proz.  — an  Alkohol  für  Brennspiritus,  Ver- 
billigung der  Eisenbalinfraobten  u.  a.,  s.  unten),  um  das  in  der  Preishöhe  und  der 
ausserordentlichen  Preisverteuerung  durch  den  Zwischenhandel  (s.  u.)  liegende 
Haupthindernis  für  die  Verbreitung  der  technischen  Spiritusverwertung  zu  ver- 
ringern. Mit  weiter  reichendem  Erfolge  konnte  aber  erst  die  auf  dem  Grundsätze 
der  Selbsthilfe  beruhende  Betätigung  der  Interessenten  selbst  diese  Hindernisse  aus 
dem  Wege  räumen.  Der  eine  neue  wirtschaftliche  Ära  des  Brennereigewerbes 
bedeutende  Zusammenschluss  derselben  empfing  seine  entscheidenden  Impulse  gerade 
aus  der  Notwendigkeit,  vornehmlich  die  Preisgestaltung  für  den  technischen 
Spiritus  selbständig  regeln  zu  können,  um  besonders  dem  bedeutendsten  Kon- 
kurrenten derselben,  dem  Petroleum,  erfolgreich  die  Spitze  zu  bieten.  Doch  auch 
hiermit  konnte  das  Ziel  noch  nicht  völlig  erreicht  werden,  und  es  wird  noch  einen 
ergänzenden,  organischen  Akt  der  Gesetzgebung  erfordern,  durch  Einführung  des 
Grundsatzes  der  Denaturierungspflicbt  für  die  das  Konsumbedürfnis  nach  Trink- 
branntwein übersteigende  Alkoholproduktion,  die  Preisgestaltung  für  den  technischen 
Spiritus  von  der  des  Trinkspiritus  völlig  unabhängig  zu  machen  und  damit  der 
unabsehbaren  Ausbreitung  des  Verbrauchs  an  technischem  Spiritus  ganz  die 
Schleusen  zu  öffnen. 

Dennoch  sind  die  in  verhältnismässig  kurzem  Zeitraum,  seit  1887  erzielten 
Erfolge  für  die  Steigerung  des  Verbrauchs  von  technischem  Spiritus  schon  sehr 
beachtenswert,  und  die  Technik  hat  Hand  in  Hand  mit  einer  durch  die  Organisation 
des  Brennereigewerbes  vorzüglich  ausgebildeten  Propaganda  bereits  überraschende 
Fortschritte  gezeitigt  und  den  Anlass  zu  einer  aussichtsreichen  Hilfsindustrie,  der 
Industrie  der  Spiritusapparate,  gegeben.  W'ährend  in  den  üoer  Jahren  der 
Verbrauch  von  Spiritus  zu  technischen  Zwecken  noch  minimal  war  (zum  Kochen 
und  event.  für  pharmazeutische  und  chemische  Zwecke)  und  sich  im  Durch- 
schnitt der  Jahre  1880/81  bis  1886/87  erst  auf  14  Mill.  Liter  belief,  stieg  er 
unmittelbar  noch  1887  bereits  auf  fast  40  Mill.,  um  dann  anhaltend  weiter  zu 

l)  Seit  1880  wurde  zwar  für  zu  technischen  Zwecken  verwendeten  Spiritus  die 
Steuer  vergütet  (s.  unten),  doch  war  das  Kückvergütungsverfahrcn  noch  nicht  hierauf  als 
auf  eine  allgemeine  und  regelmässige  besondere  Verwendungsart  des  Spiritus  ein- 
gerichtet. 


Digitized  by  Google 


Landwirtschaftliche  Nebengewerbe. 


21 


steigen,1)  bis  er  im  Betriebsjabre  1899/1900  die  stattliche  Höhe  von  105  Mill. 
Liter  erreicht  hatte.  Seitdem  nahm  der  Verbrauch  wie  folgt  zu: 


1900/01  . . . 

. . . 116 

Mill. 

Liter 

1901/02  . . . 

. . . 111 

W 

n 

1902/03  . . . 

. . . 127 

„ 

n 

1903/04  . . . 

...  139 

r 

n 

1904/05  . . . 

. . . 140 

V 

* 

Der  durch  die  ausserordentlich  hohe  Steuerbelastung  von  1887  bewirkte 
empfindliche  Rückgang  in  der  Spiritusproduktion  konnte  in  der  Folge  allein  dank 
dieser  Steigerung  des  Verbrauchs  von  denaturiertem  Spiritus  bei  gleichbleibendem 
Konsum  von  Trinkbranntwein  wieder  mehr  als  ausgeglichen  werden.  Zu  der 
ursprünglich  alleinigen  Verwendung  von  denaturiertem  Spiritus  als  Brenn- 
spiritus, welche  sowohl  durch  wesentliche  Verbesserungen  des  Denaturierungs- 
Verfahrens,1)  wie  durch  zahlreiche  konstruktive  Fortschritte  der  Heizapparate  und 
neuerdings  durch  die  Herstellung  von  sogenantem  feuersicheren  Hartspiritus  immer 
mehr  erleichtert  wurde,  trat  in  den  90  er  Jahren  als  ganz  neu  die  Ausnutzung 
desselben  zu  Leuchtzwecken  und  zur  Krafterzeugung  hinzu. 

Daneben  wurde  auch  duroh  gesetzgeberische  und  organisatorische  Mafs- 
nahmen  des  Vereins  der  Spiritusfabrikanten,  vom  Verein  der  Essigfabrikanten 
Deutschlands  entsprechend  unterstützt,  die  Verwendung  von  Alkohol  zur  Essig- 
fabrikation  eifrig  erstrebt,  wenn  auch  zunächst  nur  mit  dem  Erfolge,  die  Ver- 
wendung des  Alkoholessigs  nicht  zurückdrängen  zu  lassen,  da  hier  eine  sehr 
schwerwiegende  Konkurrenz  der  aus  vom  Auslände  eingeführtem  essigssuren  Kalk 
gewonnenen,  vielfach  als  gesundheitsgefährlich  erkannten  Essigessenz  auszuhalten 
war.  — Für  die  Verwendung  von  Spiritus  in  der  chemischen  Industrie  wurde 
hingegen  eine  Erweiterung  des  Absatzes  durch  gewisse  Preiskonzessionen  seitens 
des  Verwertungsverbandes  der  deutschen  Spirituszentrale  ermöglicht. 

Die  erfolgreiche  Überwindung  der  hier  im  Wege  stehenden  technischen 
Schwierigkeiten  in  der  kurzen  Zeit  von  kaum  sechs  Jahren  und  die  überraschend 
schnelle  Einführung  dieser  Verwendungsart  in  die  Praxis  kann  ohne  Übertreibung 


>)  Es  wurden  zu  gewerblichen  Zwecken  steuerfrei  abgegeben  in  den  Etatsjahren : 


1880/81 9,32  Hill.  Liter 

>881/82  10,90  „ „ 

>882/83 >3.oo  „ „ 

1883/84 15,82  „ „ 

„ 

>885/86 16,32  „ „ 

1886/87  • • >8,31  „ 


im  Durchschnitt:  14,01  Hill.  Liter. 

•j  Als  deren  wesentlichste  für  die  Hebung  der  Heiz-  bezw.  Leuchtkraft  des  Spiritus 
erwies  sich  die  auf  Antrag  des  Vereins  der  Spiritusfabrikanten  1899  erfolgte  Einführung 
des  Benzols  als  Zusatz  zur  Denaturierung.  Ein  Zusatz  von  20°/0  Benzol  bewirkt,  eine 
namhafte  Verminderung  des  Spiritusbedarfs  pro  Stunde  und  Pferdekraft  („Pferdestunde“). 


Digitized  by  Google 


22 


Landwirtschaftliche  Nebengewerbe. 


&1r  ein  Ruhmesblatt  der  rastlos  arbeitenden  theoretisoh-wissensohaftlichen  Forschung 
und  technischen  Erfindertatigkeit  genannt  werden.  Schöpferische  Verdienste  erwarb 
eich  hierbei  der  Verein  der  Spiritusfabrikanten  mit  seiner  Berliner  Versuchsstation 
an  der  Spitze.  Auch  die  Deutsche  Landwirtschafts-Gesellschaft  und  angesichts  der 
wachsenden  Überzeugung  von  der  ausserordentlichen  nationalwirtschaftlichen  Be- 
deutung dieses  Gebiets  neuerdings  besonders  die  deutsche  Reiohsregierung  *)  unter 
der  persönlichen  Initiative  des  Kaisers  haben  mächtige  Impulse  flir  die  erfolgreiche 
Betreibung  der  hier  zu  lösenden  Aufgaben  gegeben.  Im  Jahre  1896  wurden  auf 
der  Generalversammlung  deB  Vereins  der  Spiritusfabrikanten  zum  ersten  Male  die 
Ergebnisse  der  Untersuchungen  Hayducks  über  den  Leuchtspiritus  und  seine 
Konkurrenzfähigkeit  bekannt  gegeben,  nachdem  schon  1895  die  erste  Spiritus- 
glllhlichtlampe  konstruiert  war.  Die  Frage  der  technischen  Verwertung  des  Spiritus 
bildete  in  der  Folge  einen  ständigen  Punkt  der  Tagesordnung  der  General- 
versammlungen des  genannten  Vereins.  Trotzdem  die  beim  Gliihlicht  allein  in 
Betracht  kommende  Hoizkraft  des  Spiritus  an  sich  geringer  ist  als  die  des  Petroleums 
(6:10),  gelang  ob  doch  den  fortgesetzten,  durch  Preisausschreibungen8)  wirksam 
angeregten  Bestrebungen,  schon  in  den  nächsten  Jahren  sowohl  flir  die  Aussen- 
und  Grossbeleuchtung  (Strassen,  öffentliche  Gebäude,  Bahnhofshallen  u.  a.  m.),  wie 
auch  für  den  Hausbedarf  eine  grosse  Anzahl  immer  vervollkommneter,  durchaus 
leistungs-  und  konkurrenzfähiger  Lampen  in  den  Verkehr  zu  bringen. 

Nach  Hayducks  Untersuchungen  stellte  sich  (1897)  der  Preis  der  Beleuchtung 
für  die  Stunde  und  10  Hefnerkerzen  beim 

Auer-Gaaglühlicht  auf 0,36 — 0,40  Mk. 

Spiritus-GlUhlioht  auf 0,40—0,30  „ 

Petroleum-Licht  auf 0,60 — 0,70  „ 

Azetylen-Licht  auf 0,90  „ 

elektrischen  Bogenlicht  auf 0,95  „ 

elektrischen  Glühlicht  auf 2,24  ., 

Die  zeitweiligen,  als  Konkurrenz  auf  den  Markt  gebrachten  Petroleum- 
Glühlichtlampen  haben  der  Weiterausbreitung  des  Spiritus-GlUhliclites  keinen  Ein- 
trag zu  tun  vermocht. 

Noch  glänzender  waren  die  Erfolge  der  auf  Nutzbarmachung  des  technischen 
Spiritus  zu  Kraftzwecken  gerichteten  Bestrebungen.  Noch  1898  hegte  man  auf 
seiten  der  mafsgebenden  Autoritäten  Zweifel  über  die  Möglichkeit  eines  für  die 
Allgemeinheit  nutzbar  zu  machenden  Erfolges.  Bereits  zwei  Jahre  später  konnte 

*)  1895  bewilligte  das  Reich  »Schatzamt  dem  Verein  der  Spiritusfabrikanten  einen 
Zuschuss  von  10000  Mk.  zur  Förderung  der  Zwecke  der  technischen  Spiritusverwertung. 

*)  Schon  1897  konnte  der  Verein  der  Spiritnsfabrikanten  3000  Mk.  an  Prämien  ver- 
teilen, darunter  1500  Mk.  als  ersten  Preis  für  die  Ph  6 buslampe.  Auf  den  Wander- 
Ausstellungen  der  Deutschen  Landwirtschafts-Gesellschaft  (1900  in  Posen  und  1901  in 
Halle  a.  >8.)  war  ferner  ein  vom  Kaiser  gestifteter  Ehrenpreis  ansgesetzt,  der  indessen 
damals  noch  nicht  znr  Verleihung  gelangte,  für  die  beste  Spirituslokomobile.  Derselbe 
konnte  erst  1903  an  die  Zentrale  für  Spiritus-lndnstrie  verlieben  werden. 


Digitized  by  Google 


Landwirtschaftliche  Nebengewerbe. 


23 


der  Verein  der  8piritusfabrikanten  in  Verbindung  mit  der  technischen  Abteilung 
der  Zentrale  für  Spiritusverwertung  eine  eigene  Spiritus motoren-Versuchs- 
anstalt  begründen.  1894  stellte  eine  Leipziger  Firma,  Grob  & Co.,  versuchs- 
weise den  ersten  Spiritusmotor  auf.  Zu  Beginn  des  Jahres  1901  waren  bereits 
163  Spiritusmotoren  verschiedener  Systeme  von  1 — 20  Pferdekräften  (Obertfrsel, 
Körting-Hannover,  Daimler,  Kühlstein,  Marienfelde  A.-G.,  Dürr-Berlin,  Deutz)  im 
Betriebe.  Neben  Spiritus-Automobilen  für  Personen-1)  und  Lastentransport  hat  in 
neuester  Zeit  besonders  für  den  Landwirtschaftsbetrieb  die  Spirituslokomobile 
eine  erhebliche  Bedeutung  gewonnen. 

Nach  den  Untersuchungen  von  Oelkers  u.  a.  stellen  sich  die  Unkosten  für 
die  verschiedenen  konkurrierenden  Motorarten  wie  folgt:  Ein  Benzinmotor  ver- 

braucht im  Mittel  0,35  kg  Benzin  für  eine  Pferdestunde,  entsprechend  einer  Aus- 
gabe von  12,25  Pf.  bei  einem  Preise  von  35  Mk.  für  100  kg  Benzin.  — Ein 
Petroleummotor  verbraucht  im  Mittel  0,4  kg  Petroleum  für  eine  Pferdestunde, 
entsprechend  einer  Ausgabe  von  10  Pf.  bei  einem  Preise  von  25  Mk.  für  100  kg 
Petroleum.  Ein  Leuchtgasmotor  verbraucht  8 — 9 Pf.  in  der  Pferdestunde.  Ein 
Spiritusmotor  endlich  verbraucht  im  Mittel  0,45  kg  Spiritus  für  die  Pferdestunde, 
entsprechend  einer  Ausgabe  von  10,3  Pf.  bei  einem  Preise  von  23  Mk.  für  100  kg 
SpirituB  einsohliesslich  Benzolzusatz.  — Der  Preis  einer  Dampflokomohile  für  eine 
Leistung  von  10  Pferden  beträgt  6900  Mk.  Eine  dieser  Maschine  entsprechende 
Spirituslokomobile  dagegen  kostet  nur  5800  Mk.;  eine  Benzinlokomobile  kostet 
zwar  auch  nur  5700  Mk.  und  eine  Gas-Petroleumlokomobile  nur  5600  Mk.  Be- 
sonders letzteren  beiden  gegenüber  gewährt  aber  die  Spirituslokomobile  — abgesehen 
von  dem  ihr  innewohnenden  Vorteil  der  grösseren  Reinlichkeit,  der  Geruchlosigkeit 
und  der  geringeren,  so  gut  wie  ausgeschlossenen  Feuersgefahr  — den  nur  ihr  zu- 
kommenden elementaren  Vorteil,  dass  sie  es  dem  Landwirt  ermöglicht,  seinen 
selbsterzeugten  Spiritus  zu  Kraftzwecken  nutzbar  zu  machen,  ln  dieser  Hinsicht 
eröffnet  die  Verwendung  des  technischen  Spiritus  in  der  Landwirtschaft  für  diese 
eine  ausserordentlich  verlockende  Perspektive.*) 

Eine  interessante  Darstellung  des  schon  gegenwärtig  hieraus  abzuleitenden 
ökonomischen  Effekts  für  den  Landwirtschaftsbetrieb  findet  eich  in  der  Zeitschrift 
für  Spiritusindustrie  in  Form  der  Beantwortung  der  Frage:  Wieviel  Licht  und 
wieviel  Kraft  liefert  ein  Hektar  Kartoffelland?  „Ein  mit  guten  Industrie- 
kartoffeln bepflanztes  Hektar  liefert  50  D.-Ztr.  Stärkemehl.  Diese  liefern  rund 
3000  1 Spiritus.  Das  Licht  einer  Petroleum- Kamilien-Tiscblampe  mit  1500  Brenn- 

')  Neuerdings  beginnt  man  auch  den  Spiritus-Selbstfahrer  für  militärische  Zwecke 
ins  Ange  zu  fassen.  Desgleichen  sind  in  Berlin  und  anderwärts  schon  zahlreiche  Spiritus- 
motordroschken im  öffentlichen  Verkehr.  Auch  in  Frankreich  und  anderen  Landern  wird 
die  Einführung  des  Spiritns  für  Brenn-,  Leucht-  nud  Krnftzwecke  rege  betrieben. 

*)  Schon  im  Jahre  18S5  wurde  anlässlich  der  damaligen  Notlage  des  Brcnnerci- 
gewcrbes  von  beteiligter  Seile  der  prophetische  Vorschlag  gemacht,  die  landwirtschaftlichen 
Brenner  sollten  einen  Teil  ihres  Spiritus,  mit  1 •/„  Petroleum  denaturiert,  zum  Heizen 
ihrer  Brennereikesse!  verwenden.  (Zeitschrift  für  Spiritnsiudustrie  1885,  No.  31.) 


Digitized  by  Google 


24 


Landwirtschaftliche  Nebengewerbe. 


stunden  im  Jahre  wird  geliefert  von  75  1 Spiritus.  Ein  Hektar  Kartoffelland  liefert 
somit  den  Jahresbedarf  von  40  Familien-Tischlampen.  — Ferner,  ein  guter  Spiritus- 
motor gebraucht  für  die  Fferdekraft  und  Stunde  0,4  1 Spiritus.  Eine  iopferdige 
Spirituelokomobile  braucht  für  die  Arbeitsstunde  4 1 und  für  den  Arbeitstag  von 
10  Stunden  40  1 Spiritus.  Ein  Hektar  Kartoffelland  liefert  somit  den  Spiritus  für 
75  Arbeitstage  einer  iopferdigen  Spirituelokomobile.  Deutschland  ist  mit  seinem 
Jahresbedarf  von  Uber  1000  Mill.  Liter  Petroleum  vom  Auslande  abhängig,  — indem 
wir  Wärme,  Licht  und  Kraft  aus  der  Kartoffel  nehmen,  ersetzen  wir  das  ameri- 
kanische Petroleum  durch  die  Sonne,  welche  unsere  Felder  bescheint.  Ihr  Licht 
und  ihre  Wärme  und  ihre  Kraft  stecken  heimlich  in  der  Kartoffel.“  — 

Die  für  die  bedeutende  Ausbreitung  der  technischen  Spiritusverwendung 
grundlegende  Organisation  der  Propaganda  und  Absatzregulierung  für  denselben 
durch  den  Verwertungsverband  der  deutschen  Spiritus-Zentrale  ist  weiterhin  dar- 
gestellt. — 

3.  Die  Besteuerung  des  Spiritus  und  die  wirtschaftliche  Förderung 
des  Brennereigewerbes  durch  die  Steuereinrichtungen. 

a)  Die  Zeit  vor  1887. 

Bis  1887  bildete  das  die  „Konstituierung  der  Maischraumsteuer“  betreffende 
Kegulativ  für  die  Preussisohen  Staaten  vom  1.  Dezember  1820  (in  Kraft  getreten 
1822)  den  Ausgangspunkt  für  die  Besteuerung  des  Branntweins.  Dem  damaligen 
Stande  der  Technik  entsprechend  betrug  unter  der  Voraussetzung  einer  Ausbeute 
von  2 °/0  die  Steuer  1 Sgr.  für  je  20  Quart  Maischraum.1)  Schon  1824  erwies 
sieb  dies  AuBbeuteverhältnis  als  nicht  zutreffend  und  der  Steuersatz  wurde  (Kabinetts- 
Order  vom  10.  Januar)  auf  1 Sgr.  6 Pf.  pro  20  Quart  erhöht,  entsprechend  einer 
Ausbeute  von  2i4  %,  wobei  jedoch  für  die  weniger  leistungsfähigen  landwirtschaft- 
lichen Brennereien,  die  im  Jahre  nur  in  der  Zeit  vom  1.  November  bis  30.  April 
in  Betrieb  waren  und  den  Tag  nicht  über  900  Quart  bemaischten,  ein  Nachlass 
von  8 °/0  festgesetzt  wurde. 

Mit  der  Begründung  des  Deutschen  Zollvereins  erweiterte  sieb  auch  das 
Steuergebiet,  indem  die  zum  „Steuerverein“  unter  dem  1.  Januar  1834  zusammen- 
tretenden Staaten  die  preussische  Besteuerung  übernahmen,  dem  sich  in  den 
folgenden  Jahrzehnten  noch  weitere  Staaten  anschlossen,  so  dass  1868  das  Brannt- 
weinsteuergebiet sich  mit  dem  des  Norddeutschen  Bundes  deckte.  Angesichts 
des  inzwischen  abermals  von  der  Technik  überhulten  Ausbeuteverhältnisses,  das 
1838  sich  auf  3,33  °/0  normierte,  wurde  unter  dem  19.  Juni  dieses  Jahres  die 
Steuer  auf  2 Sgr.  pro  20  Quart  erhöht,  die  für  landwirtschaftliche  Brennereien 
jedoch  nur  mit  */,  dieses  Satzes  erhoben  wurde.  Endlich  fand  durch  Gesetz  vom 
19.  April  1854  eine  weitere  Steuererhöhung  statt,  entsprechend  einer  Erhöhung 
der  Ausbeute  auf  5 °/0,  und  blieb  fortab  bis  1887  auf  dieser  Höhe  unverändert  be- 

')  Dies  und  das  Folgende  nach  M.  v.  Hecket,  Art.  „Branntweinsteuer“  in  Conrads 
Handwörterbuch  der  Staatswissenscliaften,  II.  Aufl.  1899,  II.  Bd.,  S.  1056—1082, 


Digitized  by  Google 


Landwirtschaftliche  Nebengewerbe. 


25 


stehen,  naohdem  die  Steuer  durch  das  Bundesgesetz  vom  8.  Juli  1868  zur  Nord- 
deutschen Bandessteuer  und  1871  durch  Artikel  35  der  Reichsverfassung  zur 
Reichssteuer  erklärt  war  mit  der  Maßgabe,  dass  Bayern,  Württemberg  und  Raden 
ihre  bisherige  eigene  Besteuerung  des  Branntweins  einstweilen  als  Reservatrecht 
behielten,  während  es  in  den  Reichslanden  zunächst  noch  bei  der  bisherigen  fran- 
zösischen Gesetzgebung  verbleiben  sollte.  Durch  Gesetz  vom  16.  Mai  1873  erfolgte 
jedoch  bereits  die  Einverleibung  Elsass- Lothringens  in  das  ReichB-Branntweinsteuer- 
Gebiet.  Die  inzwischen  auoh  nach  den  neuen  Münz-  und  Mafs-  und  Gewichts- 
verhältnissen umgeänderte  Steuer  gliederte  sich: 

a)  in  eine  Maischbottiobsteuer  mit  einem  Satz  von  40  Pf.  für  23,90  1 
Bottichraum  und  von  35  Pf.  für  die  landwirtschaftlichen  Brennereien, 

b)  in  eine  Materialsteuer  flir  die  nicht  stärkemehlhaltige,  sondern  zuckerhaltige 
Materialien  verarbeitenden  Brennereien  (mit  40  Pf.  fUr  68,70  1), 

e)  in  eine  Blasenpauschalierungssteuer  für  die  Verarbeitung  von  Honig- 
wasser usw., 

d)  in  eine  Material-  oder  Fabrikationsateuer  für  die  Verarbeitung  von 
ungeschlagenem  Bier. 

Letztere  beiden  Steuerarten  waren  von  untergeordneter  Bedeutung.  Bei  einer 
Ausfuhr  von  mindestens  68,60  1 Branntwein  von  mindestens  35  Tralles  fand  eine 
Rückvergütung  von  8,58  Mk.  für  1 bl  zu  50°  Tralles  gerechnet  statt.  Die  gleiche 
Rückvergütung  wurde  durch  das  Gesetz  vom  19.  Juli  1879  (und  BundeeratebeschluBS 
vom  23.  Dezember  1879)  ausgedehnt  auch  für  den  Fall  der  technischen  Verwendung 
des  Spiritus. 

Über  die  Entwicklung  der  Steuererträge  unter  dem  alten  Regime  vor  1887 
bringt  v.  Heckei  (a.  a.  0.)  nachstehende,  für  den  Vergleich  zu  den  neuzeitlichen 
Erträgen  der  Spiritusbesteuerung  interessante  Zusammenstellungen. 


I.  Vor  1871: 


Brutto-Ertrag  der  Brannt- 
weinsteuer im  Nord- 

Ausfuhr- 

Netto-Ertrag 

Steuerjahr: 

deutschen  Steuergebiet 
Mill.  Taler 

Vergütungen 
Mill.  Taler 

der  Steuer 
Mill.  Taler 

1834  . . . 

....  s, 86t 

0,323 

5,535 

1838  . . . 

....  6,324 

0,223 

6,107 

1842  . . . 

....  7,084 

o,5i9 

6,564 

1852  . . . 

• • • • 5.315 

0,310 

5,oo4 

1855  . . . 

....  7,407 

1,003 

6,404 

1860  . . . 

....  9.630 

i,578 

8,103 

1865  . . . 

• • • ■ 11,553 

2,417 

9,136 

1868  . . . 

....  13,238 

1,834 

ii,749 

1871  . . . 

....  14,232 

2,569 

11,636 

Digitized  by  Google 


26 


Landwirtschaftliche  Nebenerwerbe. 


IT.  Von  1871  bis  1887  (in  Millionen  Mark): 


Steuerjahr: 

Brutto- 

Übergangs- 
u.  Ansgleicha- 

Zoll 

Rück- 

Netto- 

Ertrag 

Abgabe 

Vergütungen 

Ertrag 

1871 — 75  (Burhackn.) 

49,788 

0,071 

*.546 

7,076 

44,33° 

1876 

53.40» 

0,13« 

>•93' 

6,402 

49,069 

1877/78  . . . . 

5*.5J9 

0,112 

1,621 

9,061 

45,2°3 

1878/79  . . . . 

54,616 

0,111 

1,642 

8,963 

47,410 

1879/80  . . . . 

53.39» 

o.*33 

2,085 

9,872 

45,474 

1880/81  . . . . 

57.271 

0,121 

«.7»1 

12,077 

47,098 

1881/82  . . . . 

64,002 

0,120 

»,97» 

»7,533 

48,510 

1882/83  . . . . 

58,824 

0,119 

»>974 

»4,955 

45,966 

1883/84  . . . . 

61,176 

0,114 

2,101 

14,484 

48,911 

1884/85  . . . . 

62.435 

0,129 

4,824 

»4,3»° 

53,°»2 

1885/86  . . . . 

65,852 

0,105 

1,987 

»7, »55 

50,092 

1886/87  . . . . 

57,188 

0,100 

3.609 

»4,895 

46,005 

Die  Entwicklung  der  Branntweinbrennerei 

selbst  seit  1839  zeigt  folgende 

Zusammenstellung  in 

grossen  ZUgen  auf.1)  Es  betrug  im 

Branntweinsteuergebiet: 

Produktion 

Export  und 
industrieller 

Trink- 

Kartoffelernte 
in  Preussen, 

Preise 

In  den  Jahren: 

hl 

Verbrauch 

konsum 

i,oo  = gute 

auf  Mark 

10000  Lit.-Proz.  hl 

hl 

Ernte 

reduziert 

1839—45  . . . 

I 65I  OOO 

80  000 

t 571000 

? 

43,7 

1846—56  . . . 

I 327000 

106  OOO 

1 221000 

0,66 

63,5 

1857—60  . . . 

I 681  OOO 

261  OOO 

1 421 OOO 

0,87 

54,2 

1861 — 70  . . . 

2 205  OOO 

423000 

1 782000 

0,81 

55.3 

1871 — 80  . . . 

3 178000 

496  OOO 

2 682  OOO 

0,84 

5»,5 

1881—84  . . . 

3816  OOO 

947000 

2869OOO 

0,99 

50,1 

1885 — 86  . . über 

0 

8 

0 

0 

0 

1 000  000  Uber  3 000  000 

1,08 

43,» 

Die  allgemeinen  Warenpreise  in  der  Gegenwart  sind  gleich  100  gesetzt,  für 
die  sechs  Perioden  (nach  Soetbeer)  die  Preise  im  Verhältnis  hierzu  auf 
75,96  — 110  — 113  — 117  — 107  angesetzt.  — 

Die  Entwicklung  der  Ausfuhr  und  der  gewerbliche  Verbrauch  von  8prit, 
Spiritus  und  Branntwein  des  Branntweiu-Steuergebiets  gestaltete  sich  nach  den 
Aufstellungen  von  Emil  Meyer  wie  folgt:  Im  Durchschnitt  von 

1839—50  . . . . 86100  hl  Alkohol  (10000  Lit.-Proz.). 

1851—60  ....  173000  „ 

1861 — 70  ....  422000  „ „ 

1871 — 1880/81  , . 496000  „ „ 

1881/82 — 1885/86  . 946000  „ „ 

*)  Theod.  Laves.  Die  Entwicklung  der  Brennerei  und  der  Branntweinbestenerung 
in  Deutschland,  insbesundere  das  neue  Branntweinsteuergesetz  vom  24.  Jnni  1887;  Jahrbuch 
für  Gesetzgebung,  Verwaltung  und  Volkswirtschaft  XI.  Jalirg.,  Leipzig  1887,  S.  430—542. 
Die  Arbeit  bietet  statistisch  gute  Materialien,  ist  aber  in  manchen,  besonders  technischen 
Teilen  nnr  mit  Vorsicht  zu  benutzen. 


Digitized  by  Google 


Landwirtschaftliche  Nebengewerbe. 


27 


Der  Export  ohne  den  gewerblichen  Verbrauch  betrog: 


1872 — 73 401000  hl  Alkohol. 

>874—75 463000  „ 

1876—1877/78 483000  „ „ 

1878/79 — 1879/80 588000  „ „ 

1880/81 — 1881/82 843000  „ „ 

1882/83—1883/84 845000  „ 

1884/85 — 1885/86*) 860000  „ „ 


Den  grossen,  besonders  durch  die  Entwicklung  der  Technik  bewirkten 
Abstand  zwischen  der  Brennerei  im  ersten  Drittel  des  Jahrhunderts  und  einige 
50  Jahre  spater  zeigt  sich  aus  nachstehender  Gegenüberstellung:*)  Bei  einer  Aus- 
beute von  4 °/0  des  Maischraumes  im  ersten  Zeitraum  berechnete  sich  die  Steuer 
auf  16  Mk.  für  1 hl  Alkohol,  so  dass  ein  unmittelbarer  Vergleich  der  gleichen 
Steuerstufen  von  1831  und  1885/86  bezüglich  der  Höhe  der  Produktion  möglich 
ist.  In  Altpreussen  stellten  1831  12788  Brennereien  aus  mehligen  Stoffen 
900000  hl  Alkohol  oder  durchschnittlich  jeder  Betrieb  70  hl  her.  Im  Jahre  1885/86 
hatte  Bich  die  Zahl  der  Brennereien  im  gleichen  Gebiet  auf  */&  (5214)  verringert, 
die  Produktion  sich  aber  auf  3550000  hl  Alkohol  oder  die  Durchschnittserzeugung 
je  einer  Brennerei  auf  682  hl  gehoben,  also  fast  verzehnfacht.  Im  einzelnen  gab 
es  Maischraumsteuer  zahlende  Brennereien  mit  einer  jährlichen  Steuerleistung 


1831  1885/86  1831  1885/86 

bis  150  Mk 2488  488  = 1*/,%  0,1  °/0 

>50—150°  Mk 7505  1057  = 3O°/0  2,0  „ 

1500 — 3000  Mk 1613  616  = 21  „ 3,0  „ 

über  3000  Mk 1182  3053  = 48  „ 95,0  „ 


Die  mittlere  Steuerleistung  pro  Brennereibetrieb  mit  Uber  3000  Mk.  Steuer- 
leistung betrug  1831  6400  Mk.,  1885/86  16700  Mk.  Einen  Betrag  von  25000 
bis  39000  Mk.  zahlten  1831  nur  8,  1885/86  aber  600  Brennereien. 

In  der  Zeit  von  1871 — 1887,  welche  sich  durch  das  Einsetzen  der  modernen, 
die  Produktion  ausserordentlioh  fördernden  technischen  Entwicklung  charakterisiert, 
gestaltete  sich  das  Verhältnis  der  verschiedenen  Produktionskategorien  bei  den 
Kartoffelbrennereien  wie  folgt: 


In  den  Jahren; 

bis 

600  Mk. 

600  bis 
3600  Mk. 

3600  bis 
6000  Mk. 

6000  bis 
12000  Mk. 

Uber 

12000  Mk. 

>87*— 73  • • • • 

• 553 

>163 

5*2 

993 

>°73 

1874—75  .... 

. 638 

>*35 

S*° 

975 

«3>4 

1876—1877/78  . . 

. 481 

1060 

545 

1041 

1214 

1878/79 — 1879/80 

- 458 

856 

477 

977 

>3°> 

1880/81 — 1881/82  . 

• 579 

95* 

434 

853 

1566 

1882/83 — 1883/84  . 

• 455 

860 

428 

93° 

>570 

1884/85  — 1885/86  . 

• 448 

862 

409 

828 

>73* 

■)  4 Zehntel  der  ganzen  dentseben  Spiritus-  und  Sprit-Ausfuhr  gingen  allein  über 
Hamburg,  2 Zehntel  über  Stettin,  1 */,  Zehntel  über  Danzig.  1 Zehntel  über  andere  Häfeu 
und  nur  1 */,  Zehntel  Uber  die  Landgrenzen.  Nahezu  die  Hälfte  alles  in  den  Aussenhandel 
aller  Staaten  der  Erde  gelangenden  Alkohols  wurde  (1885/86)  seitens  Ostdeutschland  ge- 
liefert. (Laves  a.  a.  0.) 

*)  Nach  Laves  a.  a.  0. 


Digitized  by  Google 


28 


Landwirtschaftliche  Nebengewerbe. 


Die  Alkoholerzeugung  stieg  in  diesem  Zeitraum  um  2 Drittel. 

Über  den  Zusammenhang  zwischen  der  Brennerei  und  dem  Bestände  der 
Rittergüter  und  damit  deren  landwirtschaftlichen  Bedeutung  überhaupt  gibt  folgende 


Zusammenstellung  (nach  Levob  a.  a.  0.)  ein  Bild. 

Im  Jahre  18S2,  das  zugleich 

den  Höhepunkt  der  Brennerei  bezeichnete,  betrug  die  Zahl  der 

Ritterguts- 
Rittergüter  Brennereien 

diese  in  Prozenten 
der  ersteren 

im 

Königreich  Sachsen  .... 

232 

176 

76 

in 

der  Provinz  Brandenburg . . . 

1444 

37« 

26 

n 

Bayern  rechts  des  Rheins  . . 

83 

«9 

43 

n 

der  Provinz  Sachsen  und  Anhalt 

94z 

«74 

18 

n 

Schlesien 

»837 

3«« 

«7 

* 

Rheinland  und  den  beiden  Hessen 

126 

22 

«7 

n 

Westpreussen 

*3*7 

«77 

«3 

n 

Posen  

1967 

*3* 

12 

n 

Pommern 

zii3 

244 

11 

r> 

» 

Ostpreussen 

Südwestdeutachland  (Baden, 

Württemberg,  Reichslande, 

1647 

186 

II 

Hohenzollen) 

Hannover,  Westfalen,  Braun- 

76 

S 

IO 

schweig,  Lippe,  Waldeck  . 

374 

45 

7 

Thüringen 

«43 

8 

6 

n 

den  beiden  Mecklenburg  . . . 

1*85 

18 

«.5 

•» 

Schleswig-Holsteih  und  Lübeck 

387 

4 

I 

in  Deutschland 

«3  958 

«974 

«4.5 

Setzt  man  die  (reBamt-Alkoholproduktion  pro  Kopf  der  landwirtschaftlichen 
Bevölkerung  in  Altpreuseen  gleich  100,  so  stellt  sich  die  in  den  einzelnen  Provinzen 
auf  den  Kopf  der  dortigen  landwirtschaftlichen  Bevölkerung  entfallende  Alkohol- 
erzeugung wie  folgt: 

1833/38  1885/86 


in  Brandenburg 182  184 

„ der  Provinz  Sachsen  ....  134  112 

„ Schlesien 102  96 

Rheinland 99  27 

„ Pommern 97  131 

„ Westfalen 91  55 

l Ostpr.  34 

» Ost-  und  Westprenssen.  . . . 7 * | Wegtpr- ?6 

„ Posen  . ♦ . . 56  154 


Aus  den  vorstehenden  Zusammenstellungen  ist  nach  verschiedenen  Richtungen 
hin  erkennbar,  wie  die  Steigerung  der  Produktion  auch  eine  Yergrösserung  der 
Betriebe  bedingte.  Das  Schwergewicht  der  Produktion  lag  zwar  nach  wie  vor  bei 
den  landwirtschaftlichen  Brennereien,  die  mit  einer  Durchschnittserzeugung  von 


Digitized  by  Google 


Landwirtschaftliche  Nebengewerbe. 


29 


ca.  600  bl1)  einen  mittleren  Betrieb  darstellten  und  damit  besondere  gegenüber  der 
ausserordentlichen  Ausdehnung  der  Zuckerfabriken  sich  noch  innerhalb  des  Rahmens 
des  landwirtschaftlichen  Nebenbetriebes  hielten. 

Nichtsdestoweniger  ist  besonders  seit  Beginn  der  80  er  Jahre,  wo  die  Pro- 
duktion und  die  Ausfuhr  mit  fast  4 Mill.  beiw.  1 Mill.  Hektoliter  ihren  Höhepunkt 
erreichte,  eine  schnellere  Konzentration  der  Produktion  auf  die  gewerblich  grösseren, 
fast  die  ganze  Produktionssteigerung  seit  187z  auf  sich  vereinigenden  Betriebe 
unverkennbar.  Im  Zusammenwirken  der  mit  dem  allmählichen  Nachlassen  des 
Exports*)  drückend  fühlbaren  Überproduktion  und  dem  Sinken  der  Preise3)  trat 
die  Gefahr  einer  Minderung  und  Zurückdrängung  der  landwirtschaftlichen  Brennerei- 
betriebe durch  die  rein  gewerblichen  Grossbetriebe  und  damit  eine  Schädigung  der 
in  manchen  östlichen  Gebieten  bis  zu  50  °/0  ihres  Kartoffelbauea  auf  die  Brennerei 
angewiesenen  Landwirtschaft  mehr  und  mehr  in  den  Vordergrund.  Dazu  kamen 
gleichzeitig  erheblich  gesteigerte  finanzielle  Bedürfnisse  des  Reichs,  die  den  schon 
lange  gehegten  Wunsch  nahe  legen  mussten,  aus  der  Brennerei  höhere  steuerliche 
Erträge  zu  erzielen  als  bisher,  zumal  diese  gegen  die  Ergebnisse  der  Branntwein- 
besteuerung in  anderen  Ländern  (Frankreich,  Österreich,  Russland,  Schweiz)  weit 
zurückstanden. 

Das  durch  die  Produktionskrisis  komplizierte  Problem  einer  finanziellen  und 
wirtschaftspolitisch  fruchtbaren  Reform  der  Branntweinbesteuerung  drängte  notwendig 
einer  radikalen  Lösung  zu.  1886  trat  die  Reichsregierung  mit  dem  ersten  Ent- 
wurf eines  Branntweinmonopols  hervor,  das  sich  auf  die  Verarbeitung, 
Reinigung  und  den  Vertrieb  desselben  erstrecken  sollte,  während  die  Erzeugung 
der  Rohware  der  privaten  Tätigkeit  überlassen  bleiben  sollte.  Gegenüber  einem 
auf  30 — 40  Mk.  pro  Hektoliter  reinen  Alkohols  angeeetzten  Ankaufspreise  für  die 
Rohware  wurde  auf  einen  durch  die  staatlichen  Kleinverschleisser  zu  erzielenden 
KleinverkaufspreiB  von  zoo — 300  Mk.  für  1 hl  Alkohol  gerechnet.  Die  ver- 
bleibende Differenz  abzüglich  der  Kosten  für  Raffination  und  Verarbeitung  ergab 
einen  Ertrag  von  insgesamt  669  Mill.  Mark,  wovon  noch  366  Mill.  Mark  für  die 
Kosten  der  Monopolverwaltung  und  EntBchädigungsleistungen  abgingen,  so  dass 
ein  Reinertrag  von  303  Mill.  Mark  = 48  °/0  aller  damaligen  Reichseinnahmen  verblieb. 

Diese,  sowie  drei  nachfolgende  Entwürfe  Bcheiterten  jedoch  an  dem  Wider- 
stande der  Reichstagsmehrheit*)  und  es  kam  schliesslich  als  Kompromiss  das 

')  Was  bei  zoo  Arbeitstagen  einer  Erzeugung  von  ca.  300  1 täglich  entspricht,  wozu 
ausser  dem  Betriebsleiter  durchschnittlich  3 — 4 Arbeiter  benötigt  werden. 

*)  Besonders  unter  der  gesteigerten  Konkurrenz  der  dnreh  Exportprämien  geförderten 
Spiritusansfuhr  Österreichs  und  Russlands. 

*)  Der  Jahresdurclischnittspreis  für  Spiritus  (10000  Lit.-Proz.)  betrug  beispielsweise 
an  der  Berliner  Börse  loco  ohne  Fass: 

1879  ....  54,00  Mk.  1883  ....  53,40  Mk. 

1880  ....  60,70  „ 1884  ....  47,60  „ 

■ 881  ....  55,00  „ 1S85  ....  41,60  „ 

1882  ....  48,80  „ 1886  ....  37,00  „ 

*)  Die  Schweiz  batte  unter  dem  23.  Dezember  1886  dm)  Alkoholmonopol  mit 
Erfolg  eingeführt. 


Digitized  by  Google 


30 


Landwirtschaftliche  Nebengewerbe. 


Gesetz  vom  24.  Juni  1887,  betreffend  die  Besteuerung  des  Brannt- 
weins (K.-G.-B1.  8.  253),  zustande. 

B.  Die  Zeit  nach  1887  bis  1895. 

Das  neue  Gesetz,  das  am  1.  Oktober  1887  in  Kraft  trat,  beseitigte  zunächst 
die  landesgesetzliche  Sonderbesteuerung  der  Spiritnsproduktion  in  Bayern,  Württem- 
berg und  Baden.  A1b  hauptsächliche  Besteuerungsart  wurde  1.  die  VerbrauchB- 
abgabe  von  fertigem  Spiritus  eingeführt,  die  fortab  den  weitaus  grössten  Teil 
des  Steuerertrages  der  gesamten  Spirituserseugung  ausmachte.  Nach  der  Novelle 
vom  4.  April  1898  wurde  die  für  die  unterschiedliche  Bemessung  der  Verbrauchs- 
abgabe geschaffene  Kontingentierung  der  Produktion  in  der  Weise  fest- 
gelegt, dass  der  niedrigere  Betrag  auf  0,50  Mk.  für  das  Liter  reinen  Alkohols  für 
die  Dauer  von  5 Jahren  von  derjenigen  Jahresmenge  der  Produktion  bemessen 
wurde,  die  der  im  Durchschnitt  der  jeweils  letzten  5 Jahre  in  den  verbrauchs- 
abgabepflichtigen InlandBverbrauch  übergegangenen  Branntweinmenge  entsprach.1) 
Für  die  darüber  hinaus  hergestellte  Branntweinmenge  wurde  ein  erhöhter  Abgaben- 
satz  von  0,70  Mk.  bestimmt.  Für  Branntwein,  der  im  freien  Verkehr  einer 
weiteren  Verarbeitung  zum  Zwecke  des  Genusses  unterworfen  wird,  kann  nach 
näherer  Bestimmung  des  Bundesrats  die  Abgabe  bis  zu  5 °/0  erlassen  werden.*) 
Die  Bemessung  des  auf  die  einzelne  Brennerei  entfallenden  Kontingentsspiritus 
geschieht  anteilig  nach  dem  Durohsohnitt  ihrer  bisherigen  Produktion  in  den  letzten  5 
(ursprünglich  3)  Jahren,  wobei  für  besondere  Fälle  (Nichterreichen  des  zuerteilten 
Kontingents,  längerer  Betriebsstillstand,  Betriebswechsel  u.  a.)  entsprechende 
Modifikationen  vorgesehen  sind.  Für  neu  entstehende  Brennereien  findet  eine 
Kontingentierung  nur  statt,  wenn  sie  landwirtschaftliche  oder  Materialbrennereien 
waren,  und  auch  nur  bis  zum  Betrage  von  80000  1 für  erstere  und  8000  1 für 
letztere.  Gehen  landwirtschaftliche  oder  Materialbrennereien  zum  „gewerblichen 
Betriebe“  Uber,  so  verlieren  sie  die  Berechtigung,  Spiritus  zum  niedrigeren 
Abgabensatz  herzuBtellen.  Bei  Brennereien,  deren  für  die  Kontingentierung  ent- 
fallende Erzeugungsmenge  150000  1 Ubersteigt,  wird  dieselbe  um  jedoch 

nicht  unter  150000  1 herabgesetzt.  Umgekehrt  können  nach  BundesratsbescblusB 
solchen  landwirtschaftlichen  und  Materialbrennereien,  die  in  einem  Betriebsjahr 
nicht  mehr  als  10  hl  reinen  Alkohols  herstellen,  ihre  Gesamterzeuguug  zum 
niedrigeren  Abgabensatz  herstellen.  Ferner  kann  bei  solchen  Brennereien,  die  jähr- 
lich nicht  mehr  als  1500  hl  Bottichraum  bemaischen,  oder  bei  Bierabfällen  ver- 

')  Anfänglich  (bis  1898)  war  als  „GeBamtkontingent*  die  Jahreserzeugungsmenge 
bestimmt,  welche  einem  Verbrauch  von  4,5  1 reinen  Alkohols  auf  den  Kopf  der  bei  der 
jedesmaligen  letzten  Volkszählung  ermittelten  Bevölkerung  desBeichssteuergebiets  gleichkam. 
Die  Neufeststellnng  desselben  und  des  davon  erhobenen  niedrigeren  Abgabensatzes  sollte 
alle  5 Jahre  erfolgen. 

*)  Von  der  zum  niedrigeren  Abgabensatz  zugelassenen  Branntweinmenge  wird  der 
Anteil,  der  in  Bayern,  Württemberg,  Baden  und  Hohenzollern  hergestellt  werden  darf,  in 
der  Weise  ermittelt,  dass  ihnen  nur  '/,  der  für  das  ganze  ßeich  pro  Kopf  der  Bevölkerung 
zugelassenen  Menge  auf  den  Kopf  ihrer  Bevölkerung  angerechnet  wird. 


Digitized  by  Google 


Landwirtschaftliche  Nebengewerbe. 


31 


arbeitenden  Brennereien  gleicher  Grösse  und  bei  den  Materialbrennereien  von 
Lande«  wegen  die  Abgabe  im  Wege  der  Abfindung  erhoben  werden  und  das  System 
der  steuerlichen  Kontrolle  in  wesentlichen  Punkten  vereinfacht  und  erleichtert 
werden.  Dasselbe  gilt  filr  diese  Brennereien  auch  bezüglich  der  Maisohbottich- 
und  Materialsteuer. 

Die  Erhebung  der  Verbrauchsabgabe  erfolgt,  sobald  der  Branntwein  aus  der 
steuerlichen  Kontrolle  in  den  freien  Verkehr  tritt,  und  wird  von  demjenigen  erhoben, 
der  ihn  zur  freien  Verfügung  erhält,  wobei  jedoch  die  Zahlung  der  Abgabe  bis 
zu  3 Monaten  und  gegen  Sicherstellung  auch  darüber  hinaus  gestundet  werden 
kann.1)  Der  Sicherung  des  Steuerertrages  dient  ein  ansgedehntes  System  von 
Kontrollmalsregeln  gegen  heimliche  Ableitung  oder  Entnahme  von  alkoholhaltigen 
Dämpfen,  Lutter  oder  Branntwein  und  Bestimmungen  Uber  Lagerung  und  Steuor- 
verschluss  des  Branntweins. 

Von  der  Verbrauchsabgabe  befreit  und  bei  Feststellung  des  Gesamtkontin- 
gents ausser  Ansatz  bleibt  der  in  den  Ausfuhrhandel  gelangte  und  zu  gewerb- 
lichen und  technischen  Zwecken,  zur  Essigbereitung  und  (mit  Genehmigung  des 
Bundesrates)  wissenschaftlichen  und  Heilzwecken  verwandte  Spiritus.  Die  Brennerei- 
besitzer sind  berechtigt,  gegen  Übernahme  der  Kosten  die  amtliche  Denaturierung 
ihres  Branntweins  in  ihren  Brennereien  zu  verlangen. 

2.  Als  organische,  besonders  auch  steuertechnisch  wichtige  Ergänzung  der 
Verbrauchsabgabe  blieb  die  Maischbottich-  und  Materialsteuer  in  Kraft 
bestehen,  erstere  jedoch  fortab  mit  der  Beschränkung  auf  landwirtschaftliche 
Brennereien.  Der  Begriff  derselben  erfuhr  gegen  früher  eine  bemerkenswerte  Er- 
weiterung. Zunächst  sollten  als  solche  gelten  „diejenigen  während  des  ganzen 
Betriebsjahres  ausschliesslich  Getreide  oder  Kartoffeln  (jedoch  nicht  notwendig 
selbstgebaute)  verarbeitenden  Brennereien,  bei  deren  Betrieb  die  sämtlichen  Rück- 
stände in  einer  oder  mehreren  den  Eigentümern  oder  Besitzern  der  Brennerei 
gehörenden  oder  von  denselben  betriebenen  Wirtschaften  verfüttert  werden  und  der 
erzeugte  Dünger  vollständig  auf  dem  den  Eigentümern  oder  Besitzern  der  Brennerei 
gehörigen  oder  von  denselben  bewirtschafteten  Grund  und  Boden  verwendet  wird“. 
Ferner  kann  nach  näherer  Bestimmung  des  Bundesrats  der  Brennereibetrieb  fortab 
auch  dann  noch  als  landwirtschaftlicher  behandelt  werden,  „wenn  eine  vorüber- 
gehende Verausserung  von  Schlempe  oder  Dünger  erfolgt  oder  wenn  neben  Kar- 
toffeln und  Getreide  im  Zwischenbetriebe  selbstgewonnene  nichtmehlige  Stoffe 
allein  verwendet  werden“. 

Der  bisherige  Satz  der  Maischbottichsteuer  mit  1,31  Mk.  für  jedes  Hektoliter 
Rauminhalt  der  Maischbottiche  und  für  jede  Eiumaischung  wurde  beibehalten, 
jedoch  zugunsten  der  kleineren  landwirtschaftlichen  Brennereien  derart  abgestuft, 
dass,  Bofern  sie  nur  während  der  Zeit  vom  16.  September  bis  15.  Juni  nicht  länger 
als  81/,  Monate  im  Betriebe  sind,  nur  erhoben  werden: 

*)  Der  Reinertrag  der  Verbrauchsstener  wird  den  Einzelstaaten  nach  Mafsgabe  der 
matrikularraässigen  Bevölkerung,  mit  der  sie  zmn  Gebiet  der  Branntweinsteuer-Gemeinschaft 
gehören,  überwiesen. 


Digitizeä  by  Google 


32 


Landwirtschaftliche  Nebengewerbe. 


a)  */10  der  Steuer,  wenn  an  einem  Tage  durchachnittlich  nicht  mehr  als  1050  1 
Bottichraum  bemaiacht  werden, 

b)  bei  einer  täglichen  Durchschnittabemaiachung  bia  1500  1, 

c)  ®/M  bei  einer  durchachnittlichen  täglichen  Bemaiachnng  von  1500 — 3000  1 
Bottichraum.1) 

Für  die  Materialbrennereien,  d.  h.  solche,  die  während  des  ganzen  Betriebs- 
jabres  lediglich  nichtmehlige  8toffe  mit  Ausnahme  von  Melasse,  Rüben  und  Rübensaft 
verarbeiten,  schwankt  je  nach  den  verwendeten  Materialien  der  Steuersatz  für  den 
Hektoliter  von  0,25 — 0,85  Mk.  und  ist  ebenfalls  abgestuft,  indem  die  Steuer  von 
den  im  ganzen  Jahre  nicht  mehr  als  50  1 reinen  Alkohol  erzeugenden  Brennereien 
mit  nur  */10  und  von  den  50 — 100  1 im  Jahre  erzeugenden  Brennereien  mit  nur 
®/10  erhoben  wird. 

Bei  der  Ausfuhr  von  Branntwein  wird  die  Maischbottich-  und  Materialsteuer 
in  Gestalt  einer  nach  näherer  Festsetzung  des  Bundesrats  gewährten  Bonifikation 
von  16,01  Mk.  für  10000  Lit.-Proz.  rückvergütet.  Desgleichen  findet  sie  auch  bei 
Denatnrierung  des  zu  gewerblichen  und  technischen  Zwecken,  wie  des  zu  Heil-  und 
wissenschaftlichen  Zwecken  verwendeten  Spiritus  statt,  wofür  vom  Bundesrat  be- 
sondere Bestimmungen  erlassen  aind. 

3.  Infolge  des  im  Gesetz  von  1887  bestimmten  Wegfalls  der  Maischbottich- 
und  Branntweinmaterialsleuer  für  die  gewerblichen  Brennereien  wurde  der  zum 
steuerlichen  Ausgleich  notwendige  Ersatz  durch  einen  Zuschlag  zur  Verbrauchs- 
abgabe geschaffen,  der  für  den  in  solchen  Brennereien  hergestellten  Branntwein, 
soweit  er  der  Verbrauchsabgabe  unterliegt,  0,20  Mk.  für  das  Liter  reinen  Alkohol 
beträgt,  jedoch  für  kleinere  gewerbliche  Brennereien  unter  gewissen  Voraus- 
setzungen bis  auf  0,16  Mk.  für  das  Liter  abgestuft  ist. 

Im  Interesse  der  besonders  auch  von  den  Brennereien  selbst  oft  erwünschten 
Einheitlichkeit  der  Besteuerung  kann  dieser  Zuschlag  zur  Verbrauchsabgabe  auch 
von  den  landwirtschaftlichen  Brennereien  auf  deren  Antrag  an  Stelle  der  Maisch- 
bottichsteuer,  sowie  an  Stelle  der  Materialsteuer  von  den  Materialbrennereien  er- 
hoben werden  (bei  diesen  jedoch  auch  ohne  deren  Antrag  aus  allgemeinen  Zweck- 
mässigkeitsgründen), wobei  ebenfalls  entsprechende  Abstufungen  des  Steuersatzes 
für  die  verschiedenen  Betriebskategorieen  zugunsten  der  kleineren  Brennereien  vor- 
gesehen sind.  Für  die  landwirtschaftlichen  Brennereien  ist  die  hiernach 
geltende  Abstufung  des  an  Stelle  der  Maischbottichsteuer  erhobenen  Zuschlages  zur 
Verbrauchssteuer  folgende: 

a)  In  Bronnereien,  die  in  oinem  Jahr  nicht  mehr  als  100  hl  reinen  Alkohol  er- 
zeugen, während  derjenigen  Monate,  in  denen  sie  ohne  Hefenerzeugung  betrieben 
werden,  0,12  Mk.  für  das  Liter  reinen  Alkohol  und  während  derjenigen  Monate, 
in  denen  sie  mit  Hefenerzeugung  betrieben  werden,  0,16  Mk. 

')  Gelangen  jedoch  während  eines  Kalendermonats  in  einer  der  bezeichncten 
Brennereien  mehr  als  1050,  1500  oder  3000  l Bottichranm  durchschnittlich  täglich  zur 
Bemaisehung,  so  wird  für  den  Monat  der  entsprechend  höhere  Steuersatz  erhoben.  Wird 
die  Betriebefrist  von  8 */,  Monaten  überschritten,  so  ist  der  volle  Maischbottichstenersatz 
für  die  ganze  Betriebszeit  zu  entrichten. 


Digitized  by  Google 


Landwirtschaftliche  Nebengewerbe. 


33 


b)  In  Brennereien,  die  in  einem  Jahr  mehr  als  roo,  aber  nicht  mehr  als  150  hl 
reinen  Alkohol  erzeugen,  während  derjenigen  Monate,  in  denen  sie  ohne  Hefen- 
erzeugung betrieben  werden,  0,14  Mk.  und  in  denjenigen  Monaten,  in  denen 
sie  mit  Hefenerzeugung  betrieben  werden,  0,18  Mk.  für  dae  Liter. 

c)  In  Brennereien,  die  in  einem  Jahr  mehr  als  150  hl  reinen  Alkohol  erzengen, 

0. 16  oder  0,18  Mk.  _für  das  Liter,  sofern  sie  vor  dem  1.  April  1887  bereits 
bestanden  haben  und  an  einem  Tage  nicht  mehr  als  toooo  1 bezw.  10000  hiB 
20000  1 Bottichraum  bemaischen,  und  zwar  nur  für  den  Umfang  des  vor  dem 

1.  Oktober  1887  geübten  Betriebes.  Für  diejenigen  Monate,  in  denen  Hefe 
erzeugt  oder  Melasse,  Rüben  oder  Rübensaft  verarbeitet  wird,  fallt  die  Steuer- 
ermäBsigung  fort.1) 

DaB  Gesetz  von  1887  bedeutete  nach  der  fiskalischen  Seite  einen  durch- 
schlagenden Erfolg.  Es  betrugen  die  Branntweinsteuer  - Erträge  von  1887/88 
bis  1894/95: 

(Siehe  Tabelle  Seite  34). 

Allein  dnrch  die  Yerbrauchsabgabe  stieg  der  jährliche  BrauntweinBteuer- 
ertrag  auf  Uber  100  Mill.  Mark  und  dem  Reich  ist  seitdem  eine  neue  grosse  Steuer- 
quelle erschlossen. 

Wirtsobaftspolitisch  erwies  sich  die  Einführung  des  Grundsatzes  der  Kontin- 
gentierung der  Produktion  als  eine  „geniale  Konzeption“  des  Gesetzgebers.  Durch 
den  Steuerzuschlag  von  20  Mk.  für  den  Hektoliter  auf  die  Uber  daa  Kontingent 
erzeugten  Spiritusmengen  wurde  die  Trennung  des  In-  und  Auslandspreises  bewirkt 
und  den  am  Kontingent  beteiligten  Brennereien  der  ihnen  gebührende  Anteil  an 
der  Versorgung  des  Inlandsmarktes  sicher  gestellt.  Desgleichen  trugen  die  elasti- 
schere Fassung  und  Anwendung  deB  steuerlichen  Begriffs  der  landwirtschaftlichen 
Brennereien  und  die  den  kleineren  unter  ihnen  gewährte  Schonung  mittels  der 
jeweiligen  Steuerabstufungen  wesentlich  dazu  bei,  ihren  gefährdeten  Bestand  gegen- 
über den  energisch  vorwärts  drängenden  gewerblichen  Grossbetrieben  sicher  zu  stellen. 

Wenn  dennoch  in  der  Folge  diese  durch  die  87  er  Gesetzgebung  gewähr- 
leisteten Vorteile  der  Brennerei  nur  in  beschränktem  Mafse  zugute  kamen  und 
schliesslich  in  der  Gesamtwirkung  zu  einer  schweren  Schädigung  der  Spiritus- 
produktion führten,  die  auch  für  die  landwirtschaftlichen  Betriebe  durch  die  er- 
wähnten Sicherstellungen  relativ  gemildert,  aber  nicht  aufgehoben  werden  konnten, 
so  war  dies  in  erster  Linie  duroh  die  in  Anbetracht  der  ohnehin  ungünstigen 
Absatzkonjunkturen  zu  starke  Steuerbelastung  verschuldet. 

Gegenüber  der  bisherigen  Steuerbelastung  von  z.  B.  16  Mk.  auf  daB  Hekto- 
liter Alkohol,  welche  bei  einem  Durchschnittspreise  von  50  Mk.  fUr  das  Hekto- 
liter = 32  °/0,  also  fast  ein  Drittel  vom  Werte  ausmachte,  war  nun  durch  den 
Hinzutritt  des  fUr  die  Preisbildung  mafsgebenden  Verbrauchsabgabesatzes  von 
70  Mk.  die  Belastung  für  1 bl  Alkohol  auf  86  Mk.  gestiegen;  wenn  man  die 
duroh  die  technisch  vervollkommnete  Betriebsführung,  speziell  daB  Dickmaisch- 
verfabren,  inzwischen  erzielte  grössere  Alkoholausbeute  und  die  Ermässigungen  des 

*)  Die  Abstufung  unter  c ist  analog  der  fllr  die  gewerblichen  Brennereien  vorge- 
sehenen Abstufung. 

Meltzso,  Boden  des  preusa.  Staates.  Till.  3 


Digitized  by  Google 


*)  Auf  Grund  der  Bundesratabeschlüase  vom  3.  November  1887,  12.  Juli  1888,  14.  März  1889  und  7.  November  1889  kann  auf 
Antrag  der  Breuner  Kontingentabranntwein  statt  mit  50  Mk.  mit  70  Mk.  pro  Hektoliter  abgefertigt  werden,  wofür  denselben 
Berechtigungsscheine  erteilt  werden,  die  auf  die  Differenz  zwischen  dein  niedrigeren  und  höheren  Steuersatz  lauten  und  zu  allen 
Zahlungen  der  geschuldeten  Branntweinsteuern  verwendet  werden  können. 


34 


Landwirtschaftliche  Nebengewerbe. 


Digitized  by  Google 


Branntweinsteuer-Erträge  von  1887/88  bis  1894;'%. 


Landwirtschaftliche  Nebengewerbe. 


35 


Steueraatzei  für  die  kleineren  Brennereien  mit  berücksichtigt,  wenigstens  auf 
84  Mk.  (14  + 70  Mk.).  Bei  gleichbleibendem  Preisniveau,  dem  nunmehr  ein  Preis 
von  120  Mk.  (50  + 70  Mk.)  für  das  Hektoliter  entspraob,  stellte  sich  somit  die 
neue  Stenerbelaatung  (84  Mk.)  auf  70  °/0  des  Verkaufswerts  des  Spiritus.  In 
Wirklichkeit  aber  erhob  Bich  infolge  des  nach  der  Steuererhöhung  eingetretenen 
anhaltenden  Preissturzes  zu  einem  Durchschnittspreis  von  rund  37  Mk.  (in  den  Jahren 
1888 — 1895  an  der  Berliner  Börse)  die  steuerliche  Belastung  noch  viel  höher, 
nämlich  auf  fast  79  °/0!  Auf  den  unversteuerten  Wert  des  Erzeugnisses  bezogen, 
stellte  sich  die  neue  Steuerlast  sogar  auf  rund  365  °j0,  gegen  47  °/0  vor  1887! 

Der  Verbrauch  speziell  von  Trinkbranntwein  ging  infolgedessen  erheblich 
zurück.  Derselbe  betrug  in  den  Betriebsjahren: 


1887/88 168,4  Mill.  Liter.1) 

1 888/89 2ih9  . 

1889/90 226,6  „ „ 

«890/9« 215,6  e 

«89«/9* 216,2  „ „ 

«892/93 221,5  » 

1893/94  222,6  n „ 

1894/9S 218,4  „ 


Vor  1887  betrug  der  Trinkverbranch  noch  oa.  300  Mill.  Liter,  sein  Rück- 
gang betrug  daher  trotz  der  inzwischen  erfolgten  Bevölkerungszunahme  in  diesem 
Zeitraum  etwa  ein  Drittel. 

Am  empfindlichsten  ging  der  ehedem  auf  ein  Viertel  der  Produktion  sich  be- 
laufende Export  zurück,  der  besonders  mit  dem  am  1.  Februar  1892  erfolgten 
Ablauf  des  Deutsch-Spanischen  Handelsvertrages  vollends  zur  Bedeutungslosigkeit 
zusammen  schrumpfte. 

Deutschlands  Spiritus-Export  betrug:*) 


1885  87,70  Mill.  Liter. 

1886  74,60  „ „ 

1887  53,20  „ „ 

«888  32,30  „ * 

1889  24,20  „ „ 

1890  29,10  „ „ 

189« «5»00  * 

1892  8,33  „ „ 

1893  9.70  n „ 

1894  7.70  „ „ 


’)  Das  Jahr  1887/88  ist  als  EinfUbrungsj&hr  der  neuen  Besteuerung  statistisch 
nicht  verwendbar. 

*)  Im  Gegensatz  hierzu  entwickelte  sich  infolge  ihrer  PrämiennnterstUtznng  die 
Spiritus-Ausfuhr  Österreich-Ungarns  von  188S/89  bis  1894/95  von  109000  hl  auf 
243000  bl  und  die  Russlands  in  der  Zeit  von  1891/92  bis  1895/96  von  14,72  Mill.  Liter 
anf  19,17  Mill.  Liter.  Die  Branntwein-Ausfuhr  Grossbritanniens  und  Irlands  stieg 
in  den  Jahren  1884/85  bis  1895/96  von  4,44  Mill.  Liter  auf  11,09  Mill.  Liter. 

3* 


Digitized  by  Google 


36 


Landwirtschaftliche  Nebengewerbe. 


Die  ungünstige  Rückwirkung  auf  den  landwirtschaftlich  wichtigen  Rohstoff- 
verbrauch der  Brennereien  blieb  denn  auch  nicht  aus.  Der  Kartoffelverbrauch 
der  Brennereien  in  der  früheren  (Norddeutschen)  Steuergemeiuschait  betrug: 


1887/88 19,39  Mill.  D.-Ztr. 

1888/89 16,39  n 

1889/90 30,06  „ „ 

1890/91 16,15  x s 

1891/92 12,73  X x 

1892/93 ,8>45  X X 

1893/94 *0,43  X X 

1894/95  • • • 17.15  - X 


im  Durchschnitt:  17,60  Mill.  D.-Ztr. 

Es  ist  hiernach  der  Kartoffelverbrauch  speziell  der  Norddeutschen  Brennereien 
gegen  den  während  der  Jahre  1881/82  bis  1885/86  (27,00  Mill.  D.-Ztr.)  um  mehr 
als  ein  Drittel  zurückgegangen!  Angesichts  der  durch  die  technischen  Verbesse- 
rungen ohnehin  ertragreicher  gestalteten  Kartoffelernten1)  musste  dieser  Rückgang 
in  der  landwirtschaftlich  wichtigsten  Verwertungsart  der  Kartoffel,  besonders  in  den 
darauf  in  erheblichem  Mafse  angewiesenen  Gebieten  des  deutschen  Ostens  als  eine 
gTosse  Beeinträchtigung  ihrer  natürlichen  Existenzbedingungen  fühlbar  werden. 

Das  unaufhaltsame  Sinken  der  Preise  beschleunigte  den  wirtschaftlichen 
Niedergang  des  Gewerbes.  Der  Jahresdurchschnittspreis  für  Spiritua  (zu  10000 
Lit.-Proz.)  loco  ohne  Fass  an  der  Berliner  Börse  batte  im  Mittel  der  Jahre  von  1879  bis 
1886  noch  49,90  31k.,  also  fast  5oMk.  betragen.  Nach  1887  entwickelte  er  sich  wie  folgt: 


1888 32,81  Mk. 

>889 33,52  „ 

•890 37-92  „ 

>89« 52x37  »’) 

2892 38,60  ,, 

>893 34,81  x 

2894 32,46  X 

im  Durohschnitt:  34,85  Mk. 

*)  Es  betrug  der  Ertrag  der  Kartoffelernten 

in  Deutschland  in  Preussen 

1887  252,7  Mill.  D.-Ztr.  161,6  Mill.  D.-Ztr. 

1888  219,1  X n >40,0  „ „ 

'889 266,0  „ „ 169,3  X X 

'890 233,0  „ „ 141,8  » „ 

185,6  „ „ 113,0  X 

1892  279,6  „ „ 169,0  „ 

1893  322,8  „ „ 206,7  „ „ 

1894  290,5  „ „ 189,5  . 

1*95 3*7,9  , » 217,3  » 


*)  Das  Jahr  1891  zeigte  infolge  der  abnorm  schlechten  Kartoffelernte  von  1890/91 
ausnahmsweise  hohe  Preise  und  ist  daher  zu  Vergleichen  nicht  geeignet  nnd  deshalb  auch 
fUr  die  Dnrcbschuitteberechuung  ausser  Rechnung  gelassen. 


Digitized  by  Google 


Landwirtschaftliche  Nebengewerbe. 


37 


Die  fUr  du  Brennereigewerbe  in  diesem  Jahre  hieraus  erwachsene  Minderung 
ihrer  Rentabilität  ist  auf  mindestens  50  Mill.  Mark  im  Jahresdurchschnitt  zu  schätzen. 

Die  Voraussetzung,  dass  das  Kontingent  in  der  Regel  kleiner  als  der  volle 
Inlandsbedarf  sein  und  somit  der  Inlandspreis  sich  nach  den  Produktionskosten  des 
hfiher  versteuerten,  zur  Deckung  des  Inlandsbedarfs  noch  heranzuziehenden  Brannt- 
weins richten  und  um  20  Mk.  steigen  werde,  erwies  sich  freilich  angesichts  der 
alsbald  eintretenden  Verbrauchsminderung  als  unzutreffend,  und  es  musste  schliess- 
lich, um  du  Verhältnis  wieder  ins  richtige  Qieichgewicht  zu  bringen,  dazu  ge- 
schritten werden,  die  Bemessung  des  Kontingents  auf  einer  anderen  Basis  zu 
bewirken,  was  dann  durch  die  oben  erwähnte  Novelle  vom  4.  April  1898 
geschah. 

Es  gelang  nur,  die  Preisdifferenz  von  20  Mk.  zwischen  Kontingent  und 
Snperkontingent  zu  fixieren,1)  im  übrigen  fiel  der  Preis  für  den  Superkontingents' 
Spiritus  um  ca.  20  Mk.,  während  der  Kontingentsspiritus  vor  weiterem  Preissturz 
bewahrt  blieb.  Von  etwaigem  Mehrerlös  aus  ihm  infolge  des  Kontingents  und 
irgend  welcher  darauB  resultierenden  konkreten  Zuwendung  für  die  Kontingents- 
brennereien konnte  überhaupt  nicht  die  Rede  sein.  Die  insgesamt  40  Mill.  Mark 
ausmachende  steuerliche  Ertragsminderung  durch  Wiederbelastung  des  Kontingents- 
spiritus wurde  vielmehr  völlig  absorbiert  durch  die  infolge  des  Preissturzes  ge- 
zeitigte Minderung  der  Rentabilität  der  Produktion.*)  Den  Gesamtverlust  des 


*)  Diese  „Inlandsprämie“  wurde  mit  Hilfe  der  Berechtigungsscheine  ge- 
sichert. Da  Kartoffelspiritus  gemeinhin  unversteuert  gehandelt  wird,  so  wurde  der  (billigere) 
70er  Spiritus  vornehmlich  zur  Ausfuhr  und  zu  technischen  Zwecken  und  der  (teurere) 
50er  Spiritus  zum  inländischen  Trinkverbrauch  verwendet.  Jener  hat  daher  einen  weiteren, 
dieser  einen  engeren  Markt.  Durch  die  Berechtigungsscheine  wird  nun  eine  Überftlllnng 
des  Markts  mit  50er  Spiritus  und  damit  die  Gefahr  eines  Preisdrucks  verhütet,  denn  der 
Brenner  kann  seinen  50er  Sprit  jederzeit  in  einen  70er  umwandeln,  wenn  dieser  zurzeit 
mehr  gesucht  ist,  und  dafür  über  einen  auf  die  Steuerkasse  lautenden  Gutschein  von 
20  Mk.  für  jedes  Hektoliter  „umgewandelten“  Spiritus  verfügen,  (v.  Heckei  a.  a.  0.) 

*)  Es  betrug  in  den  Betriebsjahren 


1887/88 

1888/89 

1889/90 

1890/91 

1891/92 

1892/93 

i*93/94 

1894/95 


die  Geuunt- 
Alkohol-Krzeugung 
hl 

. 3058025 

. 2727061 

3144801 
2969149 
. 2948244 

. 3028920 

. 3262685 

2951671 


das  für  die  Im  Betriebe 
gewesenen  Kartoffel- Brennereien 
festgesetzte  Kontingent 

* 935  537 
1990257 
1977032 

1 923441 

2134427 

2031877 
2 145040 
2 188762 


im  Jahresmittel:  3011320  2040797 

Da*  Kontingentaqnantnm  stellt  daher  durchschnittlich  2 Drittel  der  Gesamterzeugung 
dar.  Auf  die  Gesamterzeugung  nmgelegt  würde  sich  deshalb  der  auf  das  Hektoliter  Kou- 
tingentbranntweins  20  Mk.  betragende  Steuererlass  auf  13,33  Mk.  reduzieren.  Nach  Berech- 
nungen von  WittelshOfer  (Zeitschrift  für  Spirit usindustrie  1894)  stellt  sich  die  höchste 


-Digitized  by  Google 


38 


Landwirtschaftliche  Nebengewerbe. 


Gewerbes  vermochte  vielmehr  die  relativ  bessere  Verwertung  des  Kontingents- 
spiritos  nioht  annähernd  auszugleichen. 

Immerhin  reichte  sie  aber  aus,  besonders  die  kleineren  landwirtschaftlichen 
Brennereien  wenigstens  in  ihrem  Bestände  zu  erhalten,  und  der  Druck  der  neuen 
Steuerauflage  war  vormöge  der  Kontingentierung  geschickt  verteilt,  so  daBS  trotz  der 
Beseitigung  der  Steuergrenze  nach  Sflddeutschland  der  billiger  produzierende  Osten 
für  die  süddeutsche  Brennerei  nicht  den  anfangs  befürchteten  Wettbewerb  im 
Gefolge  hatte. 

Je  länger,  desto  mehr  drohte  aber  die  Stagnation  der  Spirituserzeugung  dem 
Gesamtgewerbe  gefährlich  zu  werden  und  zur  Verhütung  weiterer  Schädigungen 
der  auf  die  Brennerei  angewiesenen  Landwirtschaft  erschien  es  unabweislich,  neue 
Bahnen  für  die  Produktionsentwicklung  zu  eröffnen.  Die  Möglichkeit  hierzu  bot 
die  Förderung  in  der  technischen  und  gewerblichen  Verwendung  des  Spiritus, 
deren  rasche  Zunahme  in  diesem  Zeitraum  den  einzigen  Lichtblick  in  der  allge- 
meinen Depression  der  Brennerei  bedeutete.  Während  sie  1886/87  our  >8,31  Mill. 
Liter  betragen  hatte,  stieg  sie  nunmehr  in  folgender  Weise: 


1887/88 3fli75  Mill.  Liter. 

1888/89 431*3  » » 

1889/90 53, 14  „ . 

1890/91 51,91  „ 

1891/92 55.13 

1892/93 60,67  * r 

1893/94 66,44  ■ r 

1894/95 71,88  „ „ 


Von  1886/87  bis  1894/95  betrug  hiernach  die  Zunahme  in  der  technischen 
und  gewerblichen  Verwendung  des  Spiritus  etwa  64  Mill.  Hektoliter;  die  Abnahme 
des  Trinkverbrauchs  von  Branntwein  betrug  im  gleichen  Zeitraum  gegen  80  Mill. 
Hektoliter,  wurde  also  zu  fast  ®/(  wettgemacht  durch  die  in  der  kurzen  Zeit  von 
8 Jahren  bewirkte  Steigerung  der  technischen  Spiritusverwertung.  Es  musste  aus- 
sichtsreich erscheinen,  die  Verwertung  der  Spirituserzeugung  nach  dieser  Richtung 
hin  weiter  zu  entwickeln.  Auch  für  die  wünschenswerte  Wiederbelebung  des  ehe- 
mals hocbgediehenen,  qualitativ  in  erster  Linie  stehenden  deutschen  Spiritusexports 
lag  es  nabe,  nach  dem  Vorgänge  der  erfolgreich  konkurrierenden  Staaten  ent- 
sprechende fördernde  Mittel  zur  Verfügung  zu  stellen. 

Verwertung  fllr  1 Ztr.  Kartoffeln  bei  einem  Spirituspreise  von  50  Mk.  auf  1,40  Mk.  und  bei 
einem  Preise  von  38  Mk.  auf  o,68  Mk.  Bei  einem  Bedarf  von  18  Ztr.  Kartoffeln  auf  1 hl 
reinen  Alkohol  würde  sich  sonach  die  Gesamtverwertnng  dieser  Kartoffelmenge  bei  einem 
Spiritnspreise  von  50  Mk.  auf  25,20  Mk.  (=  18  . 1,40)  und  bei  einem  Preise  von  38  Mk.  und 
weniger  auf  etwa  12  Mk.  (=18.0,68)  stellen.  Die  durch  den  Preisrückgang  von  50  auf 
38  Mk.  und  weniger  für  das  Hektoliter  .Spiritus  bewirkte  Minderung  in  der  Verwertung 
der  dazu  verwandten  Kartoffeln  beträgt  mithin  Uber  13  Mk.,  also  genau  so  viel,  als  der 
für  die  Spiritusproduktion  im  Gesamtdurchschnitt  sich  auf  13,30  Mk.  stellende  Kontingenta- 
Steuern  ach  lass. 


Digitized  by  Google 


Landwirtschaftliche  Nebengewerbe. 


89 


C.  Die  Gesetzgebung  nach  1896. 

Diesen  Zweck  verfolgte  die  unter  dem  16.  Juni  1895  als  ein  besonderer 
Zusoblag  zur  Verbrauchsabgabe  eingefilhrte  Brennsteuer,  welche  in  der  Haupt- 
sache nur  von  den  grosseren,  zur  Überspannung  der  Produktion  immer  zuerst 
neigenden  Brennereien  erhoben,  in  ihrem  Ertrage  ausschliesslich  verwendet  werden 
sollte,  sowohl  für  die  Förderung  des  Exports  wie  der  gewerblichen  und  technischen 
Verwendung  des  Spiritus  die  Mittel  zu  liefern.  Auf  etwaige  besondere  Mehrein- 
nahmen daraus  für  die  Keiobskaase  wurde  verzichtet.1) 

Das  Gros  der  landwirtschaftlichen  Brennereien  (1895/96  stellten  11800 
Brennereien  nur  je  250 — 300  hl  reinen  Alkohol  her)  blieb  von  der  Steuer,  die  erst 
bei  einer  Alkoholerzeugung  von  Aber  300  hl  einsetzte,  unberührt.  Den  ver- 
schiedenen Kategorien  der  der  Steuer  unterworfenen  Brennereien  entsprechend  war 
sie  in  progressiv  steigender  Weise  gestaffelt. 

Es  waren  unterschieden:  1.  landwirtschaftliche  und  gewerbliche  Brennereien, 
die  während  des  ganzen  Betriebsjahres  weder  Hefe  erzeugen,  noch  Melasse,  Baben 
oder  Rübensaft  verarbeiten.  Die  Steuer  steigt  hier  bei  300 — 1800  hl  Erzeugung 
füt  je  300  hl  um  0,50  Mk.  für  das  Hektoliter,  bei  1800 — 3000  hl  für  je  200  hl 
um  desgleichen  und  beträgt  bei  Uber  3000  hl  Produktion  für  das  Hektoliter  6 Mk. 
2.  Brennereien,  die  Hefe  erzeugen,  gewerbliche  Brennereien,  die  Melasse,  Rüben 
oder  Rabensaft  verarbeiten,  und  Materialbrennereien:  FQr  sie  steigt  die  Steuer  um 
0,50  Mk.  für  das  Hektoliter  von  300—1000  hl  Erzeugung  für  je  200  hl,  von 
1000 — 1700  hl  für  je  100  hl  und  beträgt  bei  1700  hl  Erzeugung  und  mehr  6 Mk. 
für  den  Hektoliter  reinen  Alkohol.  In  landwirtschaftlichen  Genossenschafts- 
brennereien, die  schon  vor  dem  1.  April  1895  bestanden  haben,  wird  die  Brenn- 
steuer für  den  Umfang  des  bisherigen  Betriebes  nur  zu  “/4  der  vorstehenden  Sätze 
erhoben.  3.  Die  landwirtschaftlichen  (über  300  hl  Alkohol  erzeugenden),  Maisch- 
bottichsteuer entrichtenden  Brennereien.  Für  jedes  vom  16.  Juni  bis  15.  September 
hergestellte  Hektoliter  Alkohol  wird  eine  für  das  Hektoliter  um  1 Mk.  steigende 
Steuer  erhoben  bei  einer  täglichen,  in  dieser  Zeit  durchschnittlichen  Bottich- 
bemaiscbung  von  1050 — 1500  1,  bei  1500 — 3000  1 und  bei  über  3000  L Dieselbe 
Erhebung  findet  statt,  wenn  solche  Brennereien  in  der  Zeit  vom  16.  September 
bis  15.  Juni  über  8%  Monate  im  Betriebe  sind.  4.  Die  Melasse,  Rüben  oder 
Rübensaft  verarbeitenden,  am  Kontingent  beteiligten  gewerblichen  Brennereien: 
Überschreiten  sie  das  Kontingent  um  mehr  als  ’/g,  so  erhöht  sich  für  sie  die 
Brennsteuer  um  15  Mk.  für  jedes  weitere  Hektoliter.  Die  gleiche  Erhöhung  greift 
bei  nicht  kontingentierten  Brennereien  bei  einer  Gesamterzeugung  von  Uber  20000  hl 
Alkohol  Platz.  Beim  Übergang  solcher  Brennereien  zur  Hefenerzeugung  wird  die 
Alkoholmenge,  welche  der  um  15  Mk.  erhöhten  Brennsteuer  nicht  unterliegt,  um 
die  Hälfte  gekürzt.  Neu  entstehende,  Melasse,  Rüben  oder  Rübensaft  verarbeitende 
Brennereien  unterliegen  für  ihre  gesamte  Erzeugung  der  Erhöhung  der  Brenn- 
steuer,  wobei  auch  für  die  ersten  300  hl  je  15  Mk.  vom  Hektoliter  reinen  Alkohols 

*)  Für  die  Erhebung  und  Verwaltung  der  Brennsteuer  wird  vom  1.  Oktober  1898 
ab  eine  besondere  Vergütung  an  die  EiuzeDtaaten  nicht  gezahlt. 


Digitized  by  Google 


40 


Landwirtschaftliche  Nebengewerbe. 


erhoben  werden.  Eine  Stundung  der  Brennsteuer  fand  nicht  atatt.  Die  Entrichtung 
derselben  erfolgte,  sobald  die  erzeugte  Alkoholmenge  amtlich  festgeatellt  war. 

Nach  Mafsgabe  der  Jahreserträge  der  Brennsteuer,1)  die  sich  durchschnitt- 
lich auf  4 Mill.  Mark  beliefen,  wurden  für  die  Ausfuhr  von  Spiritus  und  für  die 
Verwendung  desselben  zur  Essigbereitung  Prämien  von  6 Mk.  für  den  Hekto- 
liter bewilligt.  Aua  dem  danaoh  verbleibenden  Überschuss  wurden  auch  für  die 
Verwendung  von  Spiritus  zu  anderen  „steuerfreien“  (technischen,  gewerblichen) 
Zweoken  Vergütungen  bewilligt,  die  anfänglich  1,50  Mk.  auf  den  Hektoliter  betrugen 
und  in  der  Folge  bis  auf  4,50  Mk.  erhöht  werden  konnten. 

Die  wirtschaftlichen  Verhältnisse  des  Brennereigewerbes  schienen  nach  1895 
in  der  Tat  einen  Anlauf  zum  Bessern  nehmen  zu  wollen.  Zwar  konnte  der  Export 
nicht  dauernd  gekräftigt  werden;  die  erheblichen  Schwankungen  in  den  jährlichen 
Ausfuhrmengen  sind  ausser  von  der  Brennsteuerprämie  ersichtlich  noch  in  höherem 
Mafse  von  den  jeweiligen  Konjunkturen  des  Weltmarkts  bedingt.  Deutschlands 
Spiritus-Export  betrug,  nachdem  er  1894  mit  7,70  Mill.  Liter  seinen  tiefsten 
Stand  erreicht  hatte: 


>895 

. . . 16,76 

Mill.  Liter. 

1 896 

. . . 18,24 

n O 

>897 

. . . 22,82 

fl  14 

1898  . 

. . . 6,02 

n 1* 

1899 

• • • *5,97 

r « 

1900  ...... 

• - • 14,43 

n n 

1901 

. . . 21,96 

n r» 

1902 

• • • 37,64 

w « 

1903 

. . . 74,99 

fi  « 

1904 

• 42,59 

ti  r 

Auoh  die  Verarbeitung  von 

Spiritus 

zu  Essig  hielt  sich  ziemlich  stabil, 

gleich  hier  die  Prämie  jedenfalls  ' 

von  Einfluss  gewesen  sein 

dürfte.  Es  betru, 

die  zur  Essigfabrikation  benutzten  Alkoholmengen: 

in  den  Jahren 

in 

Preussen 

in  Deutschland 

1887/88 

• 7,94 

Mill.  Liter 

13,24  Mill.  Liter. 

1888/89  

• 7,9« 

1*  n 

13,42  * 

I 889/9O  

• 8,50 

n n 

14.57  r 

1890/91  

. 8,10 

n n 

>3,89  a * 

’)  Dieselben  beliefen  sich 


'896/97  .... 

. ...  auf 

3009488 

Mk. 

1897/98  .... 

■ ...  „ 

3 140444 

1898/99  .... 

. . . . „ 

4 180  768 

1» 

I899/I9OO  . . . 

. . . . „ 

3694354 

fl 

1900/01  .... 

. . . . „ 

3223067 

„ 

1901/02  .... 

....  n 

603  280 

1902/03  .... 

. . . . „ 

7 232698 

n 

»9O3.O4  .... 

. • • . * 

7763961 

rt 

Digitized  by  Google 


Landwirtschaftliche  Nebengewerbe. 


41 


in  den  Jahren  in  Prenssen  in  Deutschland 

1891/92 7,91  Mill.  Liter  13,50  Mill.  Liter. 

1892/93 8,78  „ „ 14,50  „ 

«893/94  9 >46  * . «5i49  » v 

«894/95 9,26  , „ «5,03  s » 

1895/98 IO, XI  „ „ 16,64  I.  „ 

1896/97 9,78  „ „ 16,25  „ 

1897/98 9.60  » » «6,03  „ „ 

«898/99 9.93  « > *6,36  „ „ 

1900/0« «0,38  „ „ 17,13  » » 

1901/02 10,01  Ä „ 16,14  * * 

«902/03 9,48  „ „ 15,58  „ „ 

«903/04 9.  *3  fi  n «5.25  * n 


Insgesamt  betrug  die  Zunahme  des  Verbrauchs  seit  1887/88  bis  1898/99  in 
Preussen  21,2  °/0  und  im  Deutschen  Reioh  21,1  °/0. 

Eine  nnr  unbedeutende  Steigerung  zeigte  ferner  der  Spiritusverbrauch  zu 
chemischen  Zwecken.  Eine  erhebliche  und  anhaltende  Zunahme  zeigte  dagegen 
der  Verbranch  von  denaturiertem  Spiritus,  der  ausser  durch  die  Brennsteuerprämie 
inzwischen  duroh  eine  Reihe  anderer  staatlicher  Maßnahmen  wirksame  Unter- 
stützung gefunden  hatte.«) 

Von  71,88  Mill.  Liter  im  Betriebsjahre  1894/95  hob  sioh  der  8piritus- 
verbrauch  zu  gewerblichen  Zwecken  im  Jahre 


1895/96 auf  80,83  Mill.  Liter. 

«896/97 . 86,75  » • 

1897/98 „ 88,94  „ 

»898/99 „ 99.oo  „ „ 

«899/1900 „ 104,74  „ B 


Wirklich  entscheidend  für  den  raschen  Aufschwung  des  technischen  Spiritus- 
Verbrauchs  erwies  sich  jedoch  die  Verbilligung  seines  Preises.  Diese  bis  auf  die 
Basis  des  Preises  für  Petroleum,  als  des  stärksten  Konkurrenten,  weiterzuführen 
und  mit  allen  Mitteln  dauernd  zu  sichern,  war,  wie  bald  erkannt  wurde,  die 
wichtigste  Voraussetzung  für  den  wünschenswerten  weiteren  Fortschritt  in  der 
gewerblichen  Verwertung  des  heimischen  Spiritus.  Die  Hauptschwierigkeit,  an  der 
sohliesslich  jeder  weitergehende  Versuch  in  dieser  Riohtung  scheiterte,  war  aber 
die  einstweilen  nooh  allen  Beeinflnsaungen  unzugängliche  Gestaltung  des  Preises 
für  denaturierten  Spiritus  im  Kleinverkauf  durch  den  Zwischenhandel,  die  nach 
Ausweis  verschiedener,  auf  umfassendster  Unterlage  bewirkter  Enqueten  des  Vereins 
der  Spiritusfabrikanten  eine  Verteuerung  bis  zu  200  °/0  zur  Folge  hatte  und  im 


')  Befreiung  des  Kleinverkaufs  von  der  Konzessionspflicht;  Verbot,  Brennspiritns 
mit  weniger  als  87  Vol.-Proz.  Qehalt  feil  zu  halten;  Gewährung  billiger  Eisenbahn- 
frachten. 


Digitized  by  Google 


42 


Landwirtschaftliche  Nebengewerbe, 


einzelnen  eine  ansserordentlicbe  Willkür  anfwies.1)  Ein  ferneres  Hemmnis  bildete  un- 
abhängig hiervon  der  noch  unlösliche  Zusammenhang  zwischen  der  Preisbildung 
für  denaturierten  und  anderen  Spiritus,  indem  die  an  sich  bo  notwendige  Ver- 
billigung des  ersteren  auch  die  Preise  für  letzteren  in  bedenklicher,  die  Gesamt- 
rentabilität der  Produktion  in  Frage  stellender  Weise  mit  herabdrückte.  Die  Gefahr 
einer  ertragsgefährdenden  Preisgestaltung  bestand  ohnehin  nach  wie  vor,  als  die 
hohe  steuerliche  Belastung  des  Gewerbes  trotz  des  Hinzukommens  der  Betriebs- 
Steuer  von  1895  das  bei  allen  Kartoffelbrennereien  elementare,  im  Interesse  der 
Landeskultur  auch  an  sich  wohl  erklärliche  und  gerechtfertige  Bedürfnis  nach 
Betriebserweiterung,  sowie  nach  Erbauung  neuer  Brennereien  in  Gegenden,  deren 
Bodenverhältnisse  auf  Neueinführung  oder  Erweiterung  des  Hackfruchtbaues  hin- 
wiesen, nicht  hatte  ersticken  können.  Das  Gespenst  der  Überproduktion  tauchte 
bei  jeder  momentanen  Besserung  der  allgemeinen  Konjunktur  auf  und  drohte  die 
sich  allmählich  vollziehende  Besserung  in  der  Lage  des  Gewerbes  nun  wieder  in 
Frage  zu  stellen. 

Aus  den  Berliner  Jahr  osdurch  sch  nittspreisen  *)  ist  diese  Sachlage  nioht  ohne 
weiteres  zu  erkennen.  Auch  die  Daten  der  Produktionsentwicklung  bieten  an  sich 


*)  Das  Ergebnis  dieser  Erhebungen  war  folgendes: 

Börsenmässiger  Spirituspreis  für  10000  Lit.-Proz. 


April-Mai  1896 

Febrnar 

1897 

Januar 

1898 

33,5o  Mk. 

38,00 

Mk. 

39—40 

Mk. 

davon 

(452  Angaben) 

(622  Angaben) 

(616  Angaben) 

zo— 24  Pf.  für  das  Liter 

4,4  0/*  } 14,6  "1, 

»,9#/.  | 

•4,9  °/o 

*,3  ®/o  } 

8,7°/, 

*5 — *9  „ - 

«7 

n 

'0,2  * J 

'3,o  „ / 

6,4  - / 

3°  34  . » 

35-39  » . 

»» 

n 

t? 

Z2,6  „ t 

.4,4 ; } 37-°  ■ 

*7,2  „ \ 
'8,4  „ / 

45,6  „ 

*4,2  „ 1 
*3,4  „ / 

47,9  * 

40—44  „ » 

« 

,, 

\6o  ■ } 30.«  . 
4,0  „ ) 

*6,4  - 1 

*9,4  0 

*9,8  - \ 

33,4  . 

45—49  „ „ 

n 

1» 

3,o  „ / 

3,6  . I 

5°  71  t» 

über  50  „ „ 

7» 

n 

w 

12,2  „ \ 

is : } ,7’7  - 

7,4  „ 1 
*,4  „ / 

10,0  „ 

6,6  „ t 
3,5  „ / 

IO,'  tl 

oder 

*0—34  „ „ 

7» 

71 

37,*  °lo 

42,1  °/o 

3*. 9*/, 

35—50  „ „ 

n 

7, 

45,*  „ 

47,8  . 

56,8  „ 

50  u.  mehr  „ 

„ 

ff 

'7,7  „ 

10,0  „ 

10,1  ff 

Von  obigem  Börsenpreis  kommt  noch  die  Maischbottichrückvergfltnng  von  16  Mk. 
auf  das  Hektoliter  und  die  Brennstenerprämie  mit  1,50  Mk.  im  Jahre  1896,  2,50  Mk.  im 
Jahre  1897  und  4 Mk.  im  Jahre  1898  in  Abzug. 


•)  Dieselben  betrugen,  nachdem  1894  mit  31,46  Mk.  der  Tiefstand  erreicht  war: 


1895  34, 7>  Mk.  fllr  10000  Lit.-Proz. 

1896  35,00  „ „ 10000  „ 

1897  40,18  „ „ 10000  „ 

1898  47,7z  „ _ 10000  „ 

1899  42,4z  „ „ 10000 


Von  1900  ab  sind  die  Berliner  Börsenpreise  nicht  mehr  maßgebend;  von  nun  ab 
ist  der  Verwertungspreia  der  Zentrale  für  Spiritnsverwertung  der  Mafsstab  für  den 
Spirituspreis. 


Digitized  by  Google 


Landwirtschaftliche  Nebengewerbe. 


43 


keinen  ganz  zareichenden  Males tab  für  die  trotz  aller  legielatorieeher  Bemühungen 
and  Verbeeserangen  immer  wieder  za  kritischen  Komplikationen  neigende  Lage 
des  Spiritasgewerbes. 

Die  Alkoholerzengang  hob  sioh  von  295,2  Mill.  Liter  im  Betriebsjahre  1894/95 
im  Jahre  1895/96  auf  333,4  Mill.  Liter  und  betrug 


1896/9; 310,0  Mill.  Liter. 

1897/98 328,8  „ „ 

1898/99 381,6  „ 

1899/1900  365,5  „ 


Die  wahre  Ursache  dafür,  dass  für  die  Spiritusbrennerei  die  mannigfachen 
an  und  für  sich  wirkungsvollen  staatlichen  Fördernngsmittel  schliesslich  immer 
wieder  verkümmert  wurden  und  ihr  die  positiven  Erfolge  der  grossartigen  technisch- 
wissenschaftlichen  Entwicklung  eher  zum  Unsegen  als  zum  Segen  aasschlugen, 
wurzelte  in  dem  je  länger,  desto  weniger  damit  im  Einklänge  stehenden  System 
der  Spiritusverwertung  durch  den  Handel.  „Die  Zusammendrängung  der 
Produktion  auf  einen  Teil  des  Jahres  und  die  Notwendigkeit,  den  erzeugten 
Branntwein  nach  der  Abfertigung  in  der  Brennerei  alsbald  zu  veräussern,  mussten 
notwendig  die  Gestaltung  der  Marktverhältnisse  vielfach  dem  Zufall  und  der 
Spekulation  überantworten. l) 

Besonders  in  den  landwirtschaftlichen  Kreisen  der  Spiritusbrenner  empfand 
man  diese  Gebundenheit  der  Lage,  den  auch  im  landwirtschaftlichen  Interesse  un- 
zulänglichen Einfluss  auf  die  Preisgestaltung  ihres  Erzeugnisses  sehr  schwer, 

„Bisher  schob  man  das  Risiko  des  Preises  filr  ungeheuere  Mengen  auf  die 
8chultern  verhältnismässig  weniger  Spritfabriken  und  Händler  ab,  deshalb  konnte 
man  sich  nioht  wundern,  wenn  diese  zu  einer  Zeit,  wo  die  zukünftige  Produktion, 
der  Absatz,  die  nächste  Ernte  noch  gänzlich  in  Dunkel  gehüllt  waren,  ihren 
Einfluss  auf  die  Preisgestaltung  benutzen  mussten,  um  das  Risiko  tunliohst  zu  ver- 
ringern und  sich  eine  Anwartschaft  auf  Gewinn  zu  schaffen.“  — 

Die  Fungibilität  des  Spiritus  und  die  häufig  schwankenden  Konjunkturen  am 
Weltmarkt,  ergänzt  auf  der  anderen  Seite  durch  die  Schwankungen  in  den  Kartoffel- 
ernten und  der  dadurch  bedingten  Spiritusproduktion,  tateu  das  ihrige,  den  Handel 
mit  Spiritus  mehr  und  mehr  auf  die  Bahn  der  Börsenspekulation  zu  drängen  und 
die  Ware  vielfaeh  zu  einem  beliebten  Spielobjekt  zu  machen.  Wie  dadurch  die 
natnrgemässe  Entwicklung  der  Preisbildung  durchkreuzt  und  wichtige  Faktoren, 
wie  die  Berücksichtigung  der  Parität,  willkürlich  umgeworfen  werden,  zeigt  deutlich 
ein  näherer  Einbliek  in  die  nachfolgenden  monatlichen  Preisnotierungen  der 
Berliner  Börse. 

(Siehe  Tabelle  Seite  44.) 

An  den  höheren  Sommerpreisen,  vom  Mai  ab  beginnend,  sind  die  Produzenten 
nicht  mehr  beteiligt,  da  sie  die  Rohware  bereits  in  den  Wintermonaten  an  den 

Siehe  Jahresbericht  des  Verwertnngsverbandes  deutscher  Spiritusfabrikanten, 
Zentrale  für  Spiritosverwertnng,  G.  m.  b.  H.,  Berlin  1901. 


Digitized  by  Google 


44 


Landwirtschaftliche  Nebengewerbe. 


Monntsdurchschnittspreis  des  unversteuerten  Kartoffelspiritus, 
fiir  10000  Llt.-Proz.  Tralles  ohne  Fass,  an  der  Berliner  Börse. 


1896/97: 

•897/98: 

50  er 
Spiritus 

Mk. 

70  er 
Spiritus 
Mk. 

jo  er 
Spiritus 

Mk. 

70  er 
Spiritus 
Mk. 

Oktober  . 
November 
Dezember 
Januar  . . 
Februar  . 
Mürz  . . . 
April . . . 


Mai  

53,53  I 33,8* 

60,88  4 1 ,to 

73,58 

54,13 

— 

40, »6 

Juni 

5 3.°?  34,0* 

— 40, JO 

— 

53,13 

— 

40,5» 

Juli 

— 34, r* 

— 41,8» 

— 

54,»1 

— 

4 >,99 

August  .... 

— 34,53 

— 42,53 

— 

54,0* 

— 

43, *7 

September  . . . 

— 37,33 

— 44,39 

— 

54,09 

— 

43,9* 

Handel  abgefertigt  haben.  Wenn  auoh  infolge  Schwund,  Lagerzinsen  und  Ver- 
sicherungsprämien Zinsen  gegen  Preisschwankungen  ein  gewisses  Plus  bei  den 
Sommerpreisen  an  sich  wobl  gerechtfertigt  erscheinen  lassen,  so  geht  doch  einmal 
die  Höhe  des  AbstandeB  zwischen  Sommer-  und  Winterpreis  vielfach  erheblich 
über  das  normale  Mals  hinaus  und  begründet  besonders  durch  ihre  jeweiligen 
Schwankungen  die  Annahme,  dass  neben  den  berechtigten  Faktoren  auch  spekula- 
tive Interessen  wesentlich  an  dor  Höherstellung  der  Sommerpreise  auf  Kosten  der 
den  Produzenten  bewilligten  Winterpreise  mitbeteiligt  sind.  Es  betrug  die  jeweils 
grösste  Differenz  zwischen  Sommer-  und  Winterpreisen  bei  70er  Spiritus  in  den 

Jahren  1895/96 4-78  Mk. 

1896/97 7>«4  * 

•897/98 13,63  „ 

1898/99 5,89  „ 

Der  durchschnittliche  Sommerpreis  (Mai  bis  September)  für  70er  Spiritus 
überstieg  den  durchschnittlichen  Winterpreis  (Oktober  bis  April)  im  Jahre 

1895/96  ....  um  ],68  Mk. 

•896/97  ....  „ 3,7*  n 

1897/98  ....  „ 11,97  - 

•898/99  ....  „ 1,15  * 

Qleiche,  nur  durch  anormale  bezw.  spekulative  Einflüsse  zu  erklärende 
Schwankungen  zeigt  nachstehende  Zusammenstellung  der  Jahresdurchschnittspreise 
fiir  Kartoffelspiritus  (10000  Lit.-Proz.)  an  den  wichtigsten  deutschen  Handels- 
plätzen von  189$ — 1899. 


Digitized  by  Google 


Durchschnittspreise  für  Kartoffelspiritus  (für  10000  Liter-Prozent  Tralles  ohne  Fass) 
an  den  wichtigsten  deutschen  Handelsplätzen  im  Jahrfünft  1895  bis  1899. 


Landwirtschaftliche  Nebengewerbe. 


45 


Digitized  by  Google 


4)  In  Posen  finden  auf  Beschloss  der  Handelskammer  Preisnotiernngen  für  Spiritus  seit  dem  i.  Juli  189;  nicht  mehr  statt. 
Der  Durchschnitt  fUr  Januar  bis  Juni  189;  berechnet  sich  auf  51,91  Mk.  für  50  er  und  auf  32,19  Mk.  für  70  er  Spiritus. 


46 


Landwirtschaftliche  Nebengewerbe. 


Die  sich  hiernach  zwischen  den  einzelnen  Handelsplätzen  ergebenden  Preis- 
differenzen, die  wegen  der  dafür  maßgebenden  Parität  im  Grunde  gleich  bleiben 
mussten,  weisen  beispielsweise  folgende  Differenzen  auf: 

Für  joer  Spiritus 

zwischen  Breslau  und  Berlin  oder  zwischen  Danzig  und  Berlin 


1895  1,67  Mk.  1895 1,05  Mk. 

1896  2,ot  „ 1896 1,44  „ 

1897  1,44  * 1897 1,12  r 

1898  i,4S  „ 1898 1,17  „ 

• 899 2,99  „ «899 2,18  „ 


Ein  besonders  gutes  Beispiel  bietet  aber  nachstehende  Aufmachung  über  die 
Differenz  zwischen  deu  Berliner  Loco-  ohne  Fasspreisen  und  den  Hamburger  Preisen  für 
Fassspiritus  (nach  Ergänzungsheft  Ild.  Zeitschrift  f.  Spiritusindustrie,  Berlin  1900,  S.  45). 

Differenz  zwischen  den  Berliner  Loco-  ohne  Fasspreisen  und  den 
Hamburger  Preisen  für  Fassware. 

Die  normale  Differenz  zwischen  Berlin  und  Hamburg  berechnet  sich  folgender- 
maßen: 

Vom  Berliner  Preise  sind  abzuziehen  pro  Hektoliter  r.  A.: 


für  MaischraumsteuerriickvergUtung  abzüglich  Zinsen  für 

6 Monate 15,50  Mk. 

für  die  Elzportprämie  . . 6,oo  „ 

also  abzuziehen  im  Ganzen 21,50  Mk. 

Dagegen  sind  zuzuschlagen : 

für  Fracht,  Spesen  etc 1,50  Mk. 

für  Fasswert 4,25 — 4,50  „ 5,75 — 6,00  Mk. 

ee  beträgt  also  die  normale  Differenz  zwischen  Berlin 

und  Hamburg rund  16,00  Mk. 


Da  seit  1898  auch  eine  Hamburger  Notiz  für  Ware  ohne  Fass  besteht,  so 
ist,  um  das  Rendementverhältnis  zwischen  dieser  und  der  Berliner  Loco-Notiz  zu 
berechnen,  nur  der  Betrag  von  20,00  Mk.  abzuziehen. 


Die  Differenzen  zwischen  dem  Berliner  und  Hamburger  Preise  betrugen : 


1898 

1*97 

1896 

1895 

1894 

«893 

1892 

1SS4 

1883 

Januar  . . 

15,03 

>9.52 

16,16 

>3,43 

«*, *3 

9,99 

n,o8 

7,55 

«0,83 

Februar 

15,98 

19,89 

«7.«5 

14,21 

««,85 

11,06 

10,38 

8,80 

11,40 

März 

«9.45 

17,09 

«4,95 

11,48 

12,72 

11,22 

8,95 

10,60 

April  . . 

21,10 

20,11 

16,93 

>5,35 

«1.75 

13,26 

11»59 

8,16 

«2,70 

Mai  . . . 

»4,65 

20,83 

17,07 

17,01 

«>,33 

«3, «3 

x *>39 

9,93 

12,20 

Juni . . . 

25,26 

**»*3 

«7,3« 

18,01 

«3, *9 

12,99 

”>03 

10,15 

i«,57 

Juli  . . . 

26,40 

*a,45 

17,46 

«7,i9 

«3,«  7 

«2,33 

12,00 

9,98 

«2,13 

August  . . 

26,64 

23,03 

17,16 

16,81 

«2,57 

««,52 

13,28 

11,06 

«i,43 

September. 

24,09 

24,02 

18,21 

16,94 

«2,5* 

««,5* 

«3,26 

10,00 

9,73 

Oktober 

20,68 

21,61 

18,04 

16,27 

12,71 

1 1,20 

«>,92 

9,80 

7,60 

November  . 

15,66 

17,06 

19,00 

15,54 

«2,5« 

10,49 

10,13 

7,80 

7,50 

Dezember  . 

15,78 

15,52 

19,07 

15,88 

12,86 

10,67 

9,63 

8,65 

7,13 

Die  cursiv  gedruckten  Zahlen  geben  die  Monate  an,  in  welcheu  der  Berliner 
Looopreis  mit  dem  Hamburger  Preise  annähernd  im  Bendement  war. 


Digitized  by  Google 


I-and wirtschaftliche  Nebengewerbe. 


47 


Nur  in  34  von  im  ganzeu  108  Emzelnotierungen  war  daher  der  Berliner 
Locopreii  annähernd  im  Rendement  mit  den  Hamburger  Preisen. 

Die  Erkenntnis  dieser  Tatsache  der  allgemeinen  Unsicherheit,  die  Abhängig- 
keit von  willkürlichen  Preisverachiebungen  durch  den  Handel  hatte  schon  längst 
in  den  Kreisen  des  Brennereigewerbes  zu  der  Überzeugung  geführt,  dass  unter 
der  Herrschaft  des  freien  Marktes  eine  durchgreifende  Wandlung  nicht  zu  erwarten 
war  und  dass  es  hierzu  einer  grundsätzlichen  Änderung  des  ganzen  Systems  der 
Spiritusrerwertung  bedürfe. 

Schon  als  mit  Beginn  der  80er  Jahre  die  Spiritusproduktion  ihren  Höhepunkt 
erreicht  hatte  und  der  Export  und  die  Preise  langsam  abzubröckeln  begannen,  war 
die  Idee  der  Selbsthilfe  aufgetaucht  und  gewann,  nachdem  in  dem  Organ  der 
Produzenten,  der  Zeitschrift  für  Spiritusindustrie,  die  darüber  sich  schlüssig  werden- 
den Meinungen  in  ausgiebigster  Weise  zu  Wort  gekommen  waren,  bereits  im  Jahre 
1885  ihre  erste  greifbare  Fassung  in  den  Plan  eines  speziell  die  Überproduktion 
hintanhaltenden  Zusammenschlusses  des  Gewerbes.  Im  Jahre  1887  war  man 
bereits  nabe  daran,  das  Projekt  einer  durch  umfassendste  Agitation  vorbereiteten 
Aktiengesellschaft  unter  dem  Namen  „Verein  zur  Spirituaverwertung“  zu  ver- 
wirklichen. 

Ein  abermaliger  Versuch  erfolgte  zu  Beginn  der  90  er  Jahre.  Mit  Ausgang 
der  90er  Jahre  wurden  die  Bestrebungen  zum  dritten  Male  aufgenommen,  und 
nunmehr  mit  Erfolg.  Trotz  anscheinend  steigender  Preise  wurde  mit  der  1898/99 
beginnenden  neuen  Kontingentierungsperiode  die  Gefahr  einer  Überproduktion  be- 
sonders bedrohliob,  welche  die  Übelstände  der  Preisbildungen  am  freien  Markt  er- 
heblich verschärfen  musste.  Kurz  zuvor  waren  etwa  300  neue  Brennereien,  meist 
grösseren  Umfanges,  entstanden,  die  bereits  in  der  Kampagne  1897/98  zur  Steige- 
rung der  Produktion  um  18  Mill.  Liter  gegen  das  Vorjahr  beigetragen  hatten,  trotz- 
dem sie  bisher  ohne  Kontingent  gearbeitet  hatten,  an  dem  sie  Dir  die  Folge 
mitbeteiligt  wurden.  Die  neue  Kampagne  setzte  denn  auch  mit  einer  ausserordent- 
lichen Produktionssteigerung  ein,1)  deren  deroutierende  Wirkungen  auf  die  Preis- 
bildung nur  durch  das  Zusammentreffen  ausserordentlicher  Umstände  (äusserst 
geringer  Bestand  zu  Anfang  der  Kampagne  und  starker  Verbrauch  in  den  ersten 
Monaten)  verhütet  wurde.  Mit  allem  Nachdruck  wurde  daher  der  Zusammenschluss 
des  Gewerbes  von  den  leitenden  Persönlichkeiten  betrieben,  in  denen  der  Verein 
der  Spiritusfabrikanten  seine  natürliche  8pitze  fand. 

Im  Unterschied  von  den  früheren  Bestrebungen  waren  es  diesmal  nicht  allein 
die  Produzenten  des  Spiritus,  sondern  auch  die  mit  seiner  Reinigung  und  Verede- 
lung befassten  Spritfabriken,  welche  sich  in  gleicher  Richtung  denselben  an- 
schlossen. Auch  dieser  Zweig  der  Spiritusindustrie  war,  besonders  seit  der  auch 
für  ihn  grosse  Lasten  bedingenden  Steuergesetzgebung  von  1887,  in  seinen  Be- 
triebsverhältnissen erheblich  beeinträchtigt.  Der  anfänglich  bedeutende  Rückgang 

1 ) Vom  Oktober  bis  Dezember  1898  allein  124,4  Mill.  Liter  gegen  103,6  Mill.  Liter 
im  gleichen  Zeitraum  des  Vorjahres  und  nur  93,4  Mill.  Liter  im  Jahre  1896,  also  insge- 
samt etwa  34  °l„  Zunahme  in  zwei  Jahren. 


Digitized  by  Google 


48 


Landwirtschaftliche  Nebeugewerbe. 


der  Alkoholproduktion  and  des  Exports  bat  den  gegenseitigen  Wettbewerb,  der 
sieb  in  der  Hauptsache  auf  den  eingeschränkten  inländischen  Trinkbranntwein 
stützte,  mehr  und  mehr  verschärft.  Das  Überwuchern  der  reinen  Spekulation  mit 
den  jede  Kalkulation  erschwerenden  Preisschwankungen  im  Gefolge  gefährdete  an- 
dauernd die  Fortführung  ihres  bedeutende  Anlagen  investierenden  Betriebes. 

Die  Möglichkeit,  gerade  einem  erneuten  Ansturm  der  Produktion  gegenüber 
Rückendeckung  zu  finden,  war  für  den  soliden  Fabrikanten  verringert  oder  ge- 
schwunden.1) 

Nachdem  es  unter  dem  Druck  der  im  Norden  bestehenden  Verhältnisse  seit 
der  Brennereikrise  in  den  Jahren  1896/97  bereits  zu  einer  Reihe  von  provinzialen 
Genossenschaften  (zuerst  in  Westpreussen,  dann  in  Pommern,  später  in  der  Provinz 
Sachsen)  gekommen  war,  die  jedoch  nur  fUr  ihren  Bezirk  einige  Verbesserung  im 
Absatz  erzielen  konnten,  auf  die  Gesamtlage  des  Marktes  aber  ohne  Einfluss  bleiben 
mussten,  und  nachdem  ferner  im  Jahre  1897  eine  Anzahl  meist  grösserer  Spritfabriken 
sich  zu  einer  gemeinsamen  „Verkaufsstelle“  konsolidiert  hatten,  kam  endlich  die 
Begründung  des  Verwertungsverbandes  deutscher  Spiritusfabrikanten  und  der  Zen- 
trale für  Spiritusverwertung  0.  m.  b.  H.  zustande.  Am  29.  März  1899  wurden 
zwisohen  den  Bevollmächtigten  des  Brennereigewerbes  und  denjenigen  der  vereinigten 
Spritiabriken  die  den  Gesamt-Verband  der  Spiritusgewerbe  begründenden 
Verträge  ausgetausoht.  Statt  der  als  Bedingung  des  Zustandekommens  geforderten 
Mindestmenge  von  80  Mill.  Liter  waren  zu  diesem  Zeitpunkt  etwa  135  Mill.  Liter 
Brennerei-Kontingent  dem  VerwertungBverbande  beigetreten,  während  der  Zentrale 
sioh  72,  d.  i.  die  Mehrzahl  der  Spritfabriken  angeschlossen  hatten,  wozu  im  Laufe 
der  nächsten  Monate  einerseits  noch  31  Millionen  Brennerei-Kontingent  und  28 
Spritfabriken  hinzukamen.1)  Bei  einem  Mitgliederbestände  von  4000  Uber  das  ganze 
Reich  verteilter,  hauptsächlich  aber  im  Osten  liegender  Brennereien  stellt  der  Ver- 
wertungsverband deutscher  Spiritusfabrikanten  die  grösste  wirtschaftliche  genossen- 
schaftliche Vereinigung  von  Landwirten  dar,  welche  es  gibt.*)  Der  Menge  nach 
werden  75  °/0  der  Spirituserzeugung  durch  den  Verband  abgesetzt,  der  Zahl  nach 
sind  an  dem  Verbände  ungetähr  5 °/0  aller  Brennereien  beteiligt.4)  Die  vereinigten 
Spritfabriken  verarbeiten  etwa  90  °/0  der  gesamten  Alkoholerzeugung  Deutschlands. 


*)  Jahresbericht  der  Zentrale  für  Spiritusverwertung. 

*)  Ausserdem  hatte  Bich  noch  der  weitaus  grösste  Teil  der  nichtkontingentierten 
Melasse-  und  Getreidebrennereien  dem  Verbände  augeschlossen;  eine  grosse  Anzahl  Brenne- 
reien aller  Art  war  ferner  auf  kürzere  Zeit  als  9 Jahre  zur  Lieferung  ihrer  Erzeugnisse 
verpflichtet  worden. 

*)  Delbrück,  Die  Lage  des  Brennereigewerbes.  Vortrag,  Berlin  1901. 

4)  Im  Betriebsjahr  1898/99  wurden 

von  5571  Kartoffeln  verarbeitenden  Brennereien  3106734  hl, 

. 8901  Getreide  „ „ 580944  „ 

„ 29  Melasse  „ „ 102889  „ 

and  „46425  andere  Materialien  „ „ nur  25002  „ 

reiner  Alkohol  erzeugt.  Delbrück  a.  a.  0. 


Digitized  by  Google 


Landwirtschaftliche  Nebeugewerbe. 


49 


Der  organisatorische  Aufbau  des  in  Anbetracht  der  zum  Teil  bedeutenden 
Kapitalanlagen  und  Einrichtungen  zunächst  auf  9 Jahre  begründeten  Unternehmens 
ist  folgender:1) 

Der  Verwertungsverband  ist  in  11  geographisch  gegliederte  Abteilungen 
eingoteilt,  welche  zusammen  den  aus  etwa  100  Personen  bestehenden  llaupt- 
vorstand  wählen.  Dieser  wählt  aus  seiner  Mitte  einen  Ausschuss  von  7 Personen, 
den  sogenannten  „Brennerausschuss“.  Dieser  stellt  einen  Bevollmächtigten  und 
einen  kaufmännischen  Vertreter  an  für  die  Prüfung  der  Vertragsinnehaltung. 

An  der  Spitze  der  von  den  Spritfabriken  gebildeten  Zentrale  für  Spiritus- 
verwertung steht  ein  Aufsichtsrat,  der  3 Direktoren  zu  (Geschäftsführern  anstellt. 
Diese  3 zusammen  mit  den  beiden  Bevollmächtigten  des  Brennerausschusses  bilden 
die  Hauptgeschäftsstelle  der  so  gebildeten  Gemeinschaft.  Über  dieser  steht,  vom 
Brennerausschuss  und  den  7 Mitgliedern  des  Aufsichtsrats  der  Zentrale  gebildet, 
der  GesamtaussohuBs,  der  das  eigentlich  leitende  Organ  des  gesamten  Unter- 
nehmens ist.  Er  setzt  die  Preise  fest,  sowie  die  laufend  an  die  Brenner  für  ge- 
lieferten Spiritus  zu  gewährenden  Anzahlungen  und  besobliesst  über  die  aus  den 
bestehenden  Verträgen  abzuleitenden  Ausfübrungsbestimmungen.  Für  etwaige 
Streitigkeiten  sind  Schiedsgerichte  vorgesehen,  Bowie  für  besonders  geartet«  Fälle 
ein  besonderes  Obmannsverfahren. 

Der  Wahrung  der  beiderseitigen  Interessengemeinschaft  dient  der  Grundsatz 
gemeinschaftlicher  Verwertung  derart,  dass  sich  die  Spritprämie  für  die  Sprit- 
fabriken nach  der  Höbe  des  für  die  Brenner  erzielten  Preises  richtet,  wobei  jedoch 
die  Höhe  der  Prämie  nicht  einfach  proportional,  sondern  progressiv  und  degressiv 
normiert  ist,  da  der  Gewinn  des  Brenners  mit  den  Preisen  ebenfalls  progressiv  steigt.  *) 

Dieser  in  Form  der  Reinigungsprämie  bezogene  Anteil  der  Zentrale  am 
Gesamt-Jahresdurchschnittserlös  gilt  zugleich  sIb  Entschädigung  für  den  von  ihr 
für  ihre  Gesellschaft  zugestaudenen  Verzicht  auf  den  Spiritushandel  und  für  die 
sonstigen  von  ihr  eingegangenen  Verpflichtungen.*) 

Der  Brenner  erhält  den  nach  Abzug  des  erwähnten,  der  Zentrale  zufallenden 
Anteils  verbleibenden  vollen  durchschnittlichen  Jahreserlös  für  den  von  ihm 
gelieferten  Spiritus,  und  zwar  kann  er  sofort  nach  jeder  Lieferung  eine  Abschlags- 
zahlung beanspruchen;  die  endgültige  Abrechnung  erfolgt  nach  Fertigstellung  des 

*)  Nach  Delbrück  a.  a.  0. 

*)  Die  Reinigungspräiuie  beträgt  mindestens  7,5  °/e  des  Durchsclmittajahreserlöses 
und  bei  einem  Jahresdurchschnittserlöse  von  mehr  als  45  Mk.  für  das  Hektoliter  9,6 
jedoch  nicht  mehr  als  4,80  Mk.  für  das  Hektoliter.  Die  Prämien  erhöhen  sich  ferner  hei 
Zunahme  der  Menge  des  mit  dem  allgemeinen  Mittel  denaturierten  Spiritus,  sowie  bei 
Abnahme  der  Menge  des  gereinigten  Branntweins  und  ermässigt  sich  entsprechend,  wenn 
der  umgekehrte  Fall  eintritt. 

r)  Sicherung  des  derzeitigen  Bestandes  der  Gesellschaft;  Haftung  der  Steuerbehörde 
gegenüber  für  die  Verbranchsabgabe  für  den  von  den  Brennereien  gelieferten  Branntwein; 
Übernahme  des  Transports  der  Rohware  von  den  Anknnftsbahnhöfen  oder  Quais  zn  den 
Reinigungsanstalten;  Übernahme  des  bei  der  Reinigung  entstehenden  Schwundes,  der 
Feuerversicherung  und  des  Delkrederes,  sowie  die  geschäftlich  Üblichen  Garantien  für  die 
Güte  des  gereinigten  Sprits. 

Meltau,  Boden  dee  pretu*.  Staate«.  VIII.  4 


Digitized  by  Google 


50 


Landwirtschaftliche  Nebengewerbe. 


Jahresabschlusses.  Der  Absclilagapreis  erleidet  durch  die  sogenannten  Paritäts- 
plätze, durch  welche  der  Preisdifferenz  zwischen  Osten  und  WesteD  gebührend 
Rechnung  getragen  ist,  eine  entsprechende  Modifikation,  indem  für  jeden  dieser  in 
einem  Anhang  zum  Hauptvertrage  aufgeführten  Plätze  ein  Auf-  oder  üntergeld 
normiert  ist,  das  bei  der  Preisberechnung  den  Brennern  zu-  oder  abgescbrieben 
wird.1)  Die  Fracht  für  seinen  Spiritus  von  der  Brennerei  zu  dem  im  übrigen  von 
ihm  selbst  zu  wählenden  Paritätsplatz  hat  der  Brenner  zu  tragen,  gleichviel,  ob 
der  gelieferte  Spiritus  von  der  Zentrale  dorthin  dirigiert  wird  oder  nicht. 

Im  übrigen  ist  als  Qeschäftsgrundsatz  möglichste  Beibehaltung  der  alten 
Verkehrsverhältnisse  aufgestellt.  Die  Lieferung  des  Spiritus  erfolgt  durch  Ver- 
mittelung der  am  Handel  früher  beteiligten  Personen;  der  Verkauf  erfolgt  unter 
Benutzung  bestehender  Firmen.  Das  börsenmässige  Geschäft  ist  aufgehoben. 

Jede  Einwirkung  auf  die  Produktion  der  einzelnen  Mitglieder  ist,  im  Gegen- 
satz zu  früheren  Bestrebuugen,  ausgeschlossen,  wodurch  sich  die  Vereinigung 
wesentlich  und  günstig  von  der  Mehrzahl  der  sonstigen  Kartelle  und  Ringe  unter- 
scheidet, worin  aber  auch  andererseits  die  Hauptschwierigkeiten  für  die  Verbands- 
leitung, der  die  rentable  Unterbringung  des  gesamten  Angebots  obliegt,  beruht. 

Die  Vorteile  der  Vereinigung  liegen  hiernach  „einmal  in  der  Möglichkeit, 
den  Inlands-  vom  Auslandspreis  zu  trennen,-)  zweitens,  den  Preis  von  Trinkbrannt- 
wein und  denaturiertem  Spiritus9)  zu  differenzieren,  drittens  in  der  Möglichkeit, 
vorübergehend  grössere  Bestände  zu  übernehmen,  ohne  den  Preis  sofort  sinken  zu 
lassen9.1)  Eine  besonders  wichtige  und  umfassende  Wirksamkeit,  um  den  Absatz 
jederzeit  tunlichst  der  Produktion  anzupassen,  entwickelte  die  Vereinigung  in  der 
Förderung  des  Verbrauchs  von  Spiritus  zu  technischen  und  gewerb- 
lichen Zwecken.  Die  erfolgreiche  Organisation  dieser  Tätigkeit  stellt  unbestritten 
das  grösste  Verdienst  des  Verwertungsverbandes  dar.  Sie  ist  konzentriert  in  der  be- 
sonders errichteten,  unter  der  Leitung  von  Prof.  Wittelshöfer  stehenden  technischen 
Abteilung  der  Spiritus-Zentrale,  die  in  idealer  Konkurrenz  mit  der  Versuchsanstalt 
des  Vereins  der  Spiritusfabrikanten,  der  die  technisch-wissenschaftliche  Förderung 
der  technischen  Spiritusverwendung  obliegt,  die  kaufmännisch-industrielle  Forde- 
rung desselben  bezweckt.  Die  hierzu  angewandten  Mittel  sind:6)  i.  Zweckmässige 
Verfrachtung  des  denaturierten  Spiritus;  derselbe  wird  in  den  Produktionsgebieten, 
wo  Ware  von  geeigneter  Ilochprozentigkeit  vorhanden  ist,  denaturiert  und  zu  den 
neuen  billigen  Frachtsätzen  an  die  Verbrauchsstelle  befördert.  Durch  grosse  Ab- 
schlüsse wird  die  Bereitstellung  des  begrenzten  Denaturierungsmittels  sicher  ge- 
stellt. 2.  wird  die  Preisstellung  für  denaturierten  Spiritus  nicht  mechanisch,  sondern 

*)  Die  Beträge  der  Auf-  oder  Untergelder  schwanken  im  einzelnen  zwischen  + 2 Mk. 
fllr  1 hl  reinen  Alkohol. 

*)  Die  Förderung  der  Ausfuhr  wurde  durch  eine  Herabsetzung  des  Ausfuhrpreises  bewirkt. 

*)  Auch  für  zur  Essigfabrikation  bestimmten  Spiritus  wurden  bestimmte  Preis- 
ermässigungen  zugestauden. 

*)  „Die  Vereinigung  der  Spiritusinteressenten  in  Deutschland“,  Vortrag  von  C.  G.  E.  B. 
zu  Puttlitz,  abgedruckt  in  No.  5 der  Monatlichen  Nachrichten  des  internationalen  Bureaus 
zur  Hegnlierung  der  Getreidepreise.  Freiburg  (Schweiz)  1900. 

•)  Nach  Delbrück  1.  c.  1901. 


Digitized  by  Google 


Landwirtschaftliche  Nebengewerbe. 


51 


je  nach  der  xu  überwindenden  Konkurrenz  gehandhabt.  Ausser  den  fUr  die  Essig- 
fahrikanten  gewahrten  Rabatten  sind  besonders  für  den  mit  dem  Petroleum  kon- 
kurrierenden Koch-  und  Leuchtspiritus  weitergehende  Konzessionen  vorgesehen. 
Während  der  Preis  desselben  vor  Begründung  des  Verbandes  zwischen  40  und 
60  Pf.  für  das  Liter  schwebte,  hat  derselbe  filr  das  ganze  Reich  einen  einheitlichen 
Preis  von  30  Pf.  geschaffen.  Noch  weiter  ging  die  Preisherabsetzung  bei  der 
neuesten  und  aussichtsreichsten  Verwendung  deB  Spiritus  zur  Krafterzeugung.  Für 
diesen  hat  der  Verband  den  Preis  sogar  auf  20  Pf.  festgesetzt.  Für  die  Zukunft 
sind  noch  weitere  Preisermässigungen  geplant.  Zur  Popularisierung  des  tech- 
nischen Spiritus  hat  der  Gesamtausschuss  für  eine  Reihe  von  Jahren  einen  Propaganda- 
fonds von  jährlich  >/4  Mill.  Mark  zur  Verfügung  gestellt.  Diese  Propaganda  wird 
durch  grössere  Ausstellungen  1900/1901  — Posen,  München,  Halle  a.  S.  — *)  durch 
repräsentable  Verkaufsstellen  für  die  techniscb-gewerbliohe  Verwendung  des  Spiritus 
und  den  dafür  in  Betracht  kommenden  Apparaten,  so  in  Berlin  (Friedrichstr.  96), 
Leipzig,  Stuttgart,  München,  Stettin,  Posen  u.  a.  0.  erzielt,  ausserdem  sind  ständig 
Preisausschreiben  für  konstruktive  Verbesserungen  der  Spiritus-Heizung,  -Beleuchtung 
und  -Krafterzeugung  im  Gange.*) 

Das  1900  abgelaufene  erste  Betriebsjahr  hat  die  auf  den  Zusammenschluss 
des  Spiritusgewerbes  gesetzten  Erwartungen  voll  erfüllt  und  zugleich  seine  Leistungs- 
fähigkeit auf  eine  ernste  Probe  gestellt.  Die  Zunahme  der  Produktion  und  die  damit  be- 
wirkte Anhäufung  von  Lagerbeständen  — die  bisher  nur  in  erster  Linie  das  willkür- 
liche Schwanken  und  Fallen  der  Preise  durch  die  stets  empfindliche  Spekulation  ver- 
schuldet hatte  — war  seit  1891/92  noch  nie  so  gross  gewesen.3)  Diese  hierdurch 

l)  1902  fand  eine  grosse  Sonderausstellung  in  Berlin  statt. 

*)  Die  technische  Abteilung  des  Verbandes  hat  vor  allem  auch  die  Aufgabe,  die 
Technik  für  alle  Gegenstände,  die  mit  Spiritus  Zusammenhängen,  zu  prüfen,  das  Brauch- 
bare auszusuchen,  das  Unbrauchbare  aber  sofort  zu  unterdrücken.  Letzteres  erwies  sich 
um  so  notwendiger,  als  in  den  letzten  Jahren  zahlreiche  Konstruktionen  von  Spiritus- 
Heizapparaten,  -Lampen  n.  a.  111.  inzwischen  von  vervollkommneten  Neuerungen  überholt 
sind  und  als  gerade  diese  noch  vielfach  im  Handel  vorkommenden  unbrauchbaren  Gegen- 
stände der  wirksamen  Popularisierung  der  technischen  Spiritusverwertnng  sehr  hindernd 
im  Wege  standen. 

*)  Die  Zunahme  der  Bestände  betrug  in  der  Zeit  der  eigentlichen  Produktion  (Ende 


Oktober  biB  Ende  April)  in 
1S91/92 

den  Kampagnen: 
64,4  Kill.  Liter 

>896/97  • • 

• • 77,6 

Mill.  Liter 

>892/93  

67,6  „ 

1897/98  . . 

■ - 78,3 

fi  n 

>893/94 

9», 8 „ 

1898/99  . . 

• • • 90,4 

n n 

>894/95  

74*5  * rt 

1899/1900 

. . . 101,0 

» r» 

>895/96  

Die  Bestände  selbst 

88,7  „ 

waren  gleichfalls  die  höchsten  je  um 

diese  Zeit  erreichten.  Sie 

betrugen  Ende  April: 

1892 

80  Mill.  Liter 

1897  • ■ ■ 

...  97 

Mill.  Liter 

1893 

86  „ 

1898  . . 

...  90 

1t  »t 

1894 

IO8  ,9 

1899  . . . 

...  107 

tl  »» 

1895 

>05 

»900  . . . 

. . . 121 

» t 1t 

1896 

' >0  „ » 

4* 


Digitized  by  Google 


52 


Landwirtschaftliche  Nebengewerbe. 


für  die  Preishaltung  verursachten  grossen  Schwierigkeiten  des  neuen  Unternehmens 
wurden  noch  verschärft  durch  die  schon  vor  Begründung  des  Verbandes  ungemein 
rege  betriebene  Gegenagitation  der  dadurch  in  ihrer  Existenz  bedrohten  Spiritus- 
Spekulanten  und  der  Zwischenhandels-Interessenten  des  Trinkbranntweins,  die  mit 
Kecht  in  der  Verteuerung  desselben  eine  erhebliche  Schmälerung  ihrer  bisherigen 
Gewinne  befürchteten.  Der  gemeinsame  Mittelpunkt  dieser  Agitation  war  die 
Horliner  Spiritusbürse,  an  der  man  nichts  unterliess,  um  den  Zusammenschluss  des 
Spiritusgewerbes  zu  diskreditieren  und  wirtschaftlich  zu  Fall  zu  bringen.  Der 
für  die  Brenner  trotzdem  erzielte  Durchschnittspreis  für  das  erste  Betriebsjahr  der 
Kampagne  betrug  41,50  Mk.  für  10000  Lit.-Proz. 

Eröffnet?  so  die  neue  Organisation  des  Brennereigewerbes  für  die  fernere 
Gestaltung  seiner  Wirtschaftslage  unzweifelhaft  bessere  Aussichten,  so  bedurfte  es 
doch  für  die  völlige  Sicherstellung  seiner  im  landwirtschaftlichen  Interesse  fort- 
dauernd entwicklungsfähig  zu  haltenden  Betriebsführung  noch  einer  Aktion  der 
Gesetzgebung,  die  den  Bestrebungen  des  Verbandes  nach  der  wichtigsten  Seite 
hin  den  erforderlichen  Rückhalt  gewährt.  Der  auch  in  Zukunft  mit  steigender 
Bevölkerung  intensivere  Ackerbau  und  die  Hebung  der  Viehhaltung  weisen  not- 
wendig auf  eine  entsprechende  Ausdehnung  des  Kartoffelbaues  hin,  für  deren 
jeweilige  mehr  oder  weniger  erhebliche  Überschüsse  die  Spiritusbrennerei  stets 
aufnahmefähiger  erhalten  werden  muss.  Die  schädigenden  Rückwirkungen  von 
zeitweilig  sich  stauendem,  als  Überproduktion  empfundenem  Angebot  sind  aber 
auch  durch  die  Koalition  dor  Spiritusproduktion  nicht  immer  ausgeschlossen.  Trotz 
erfreulich  steigenden  Verbrauchs  von  technischem  Spiritus  ist  bei  der  zu  ge- 
wärtigenden Zunahme  der  Alkoholerzeugung  mit  der  Möglichkeit  zu  rechnen,  dass 
wegen  der  Grösse  des  zu  technischen  Zwecken  abzustossenden  Überschusses  die 
hierzu  erforderliche  Preissenkung  die  gesamte  Spirituserzeugung  in  Mitleidenschaft 
ziehen  und  für  sie  einen  Preisfall  bis  auf  das  Konkurrenzniveau  des  Petroleums  im 
Gefolge  haben  kann.  Die  Wirkung  eines  solchen  allgemeinen  Preisfalles,  der  mit 
10  Mk.  für  das  Hektoliter  Alkohol  nicht  zu  hoch  geschätzt  ist,  würde  nicht  minder 
bedenkliche  Folgen  für  das  Gewerbe  haben  als  die,  welche  man  angesichts  der 
ähnlichen  Sachlage  1895  befürchtete  und  denen  man  mit  der  Einführung  der  Brenn- 
steuer vorbeugte.  Durch  deren  Erträge  wollte  man  die  Ausfuhr  und  den  tech- 
nischen Verbrauch  von  Spiritus  heben  und  damit  den  Markt  von  der  auf  ihm 
lastenden  Überproduktion  befreien.  Dasselbe  Mittel  zum  zweiten  Male  angewendet, 
müsste  nach  längerer  oder  kürzerer  Frist  versagen,  bis  wieder  der  Sättigungspunkt 
erreicht  wäre,  an  dem  der  Produktiousüberschuss  zu  einer  allgemeinen  Preisdepression 
und  deren  weiteren  Folgeerscheinungen  führen  würde.  Auch  wäre  die  Belastung 
der  einzelnen  Brennereien  bei  der  Erhöhung  der  Brennsteuer  zu  hoch,  da  sie  etwa 
eine  Verdreifachung  derselben  bedingen  müsste,  um  wirksam  zu  sein.  Eine  orga- 
nische, auf  die  Dauer  vorhaltende  Lösung  kann  daher  nur  in  einer  entsprechenden 
Anwendung  des  Kontingentgrundsatzes  auf  den  Trinkbedarf  Deutschlands  überhaupt 
gefunden  werden,  indem  schon  an  der  Produktionsstätte,  an  der  Brennblase,  die 
nach  Mafsgabe  des  Gesamtbedarfs  umzulegende  Menge  von  Trinkbranntwein  fest- 
gestellt  und  von  dem  überscliiessenden  Teil  der  Alkoholproduktion  durch  den  für 
diesen  einzuführenden  gesetzlichen  Denaturierungszwang  geschieden  wird. 


Digitized  by  Google 


Landwirtschaftliche  Nebengewerbe. 


53 


Dadurch  würde  die  Überproduktion  über  den  Trinkverbrauch  ein  für  alle- 
mal auf  seine  eignen  Wege  gewiesen  und  aus  der  Preisbildung  für  Trinkspiritus 
ausgescbaltet.  Jede  Übererzeugung  von  Spiritus  hätte  dann  damit  zu  rechnen,  zu 
Konkurrenzpreisen  des  Petroleums  seine  Verwertung  zu  suchen,  und  die  zunächst 
noch  unabsehbar  ausdebnungsfähige  technische  Nutzbarmachung  des  Spiritus  würde 
dann  der  Herstellungsmenge  und  Preisbildung  desselben  in  einer  dem  natürlichen 
Zusammenhänge  wirklich  entsprechenden  Weise  Mals  und  Richtung  geben. 

Nach  diesen  Grundsätzen  gelangte  zu  Beginn  1901  ein  amtlicher  Gesetz- 
entwurf an  den  Reichstag,  der  jedoch  einstweilen  nioht  zur  Verabschiedung  kam. 
Vielmehr  wurde  durch  ein  widriges  Zusammentreffen  von  Umständen  auch  das  vor 
Schluss  der  Sessionsperiode  eingebrachte  Notgesetz  abgelehnt,  welches  wenigstens 
die  Weitererhebung  der  ursprünglich  nur  bis  zum  1.  Juli  1901  vorgesehenen 
Brennsteuer  sicherstellen  sollte. 

Damit  ist  zunächst  unleugbar  die  Entwicklung  der  wirtschaftlichen  Verhält- 
nisse der  Spiritusbrennerei,  soweit  sie  durch  die  Gesetzgebung  bedingt  Bind,  wieder 
um  ein  gut  Teil  zurückgeworfen.  Es  steht  aber  zu  erwarten,  dass  das  inzwischen 
in  dem  Kreise  des  Gewerbes  in  so  erfolgreicher  Weise  zum  Durchbruch  gelangte 
Solidaritätagefühl  angesichts  der  möglicherweise  zu  gewärtigenden  Verschlechterung 
der  Lage  die  Interessengemeinschaft  noch  fester  zusammenfügen  und  nach  aussen 
hin  noch  weiter  auBbauen  wird.  Auf  alle  Fälle  aber  kann  mit  Zuversioht  darauf 
gerechnet  werden,  dass  die  gesetzgeberischen  Faktoren  des  Reiches  sich  schliess- 
lich der  Verpflichtung  nicht  werden  entziehen  können,  die  im  Laufe  der  letzten 
30  Jahre  durch  technisch-wissenschaftliche  Entwicklung  so  hochgediehene  wirt- 
schaftliche Bedeutung  der  Spiritusbrennerei  für  die  Landwirtschaft  wie  für  die  ge- 
samte Volkswirtschaft  Deutschlands  und  besonders  Preussens  auf  der  Höhe  zu 
halten  und  dauernd  sicher  zu  stellen. 

(Abgeschlossen  im  Sommer  190z,  mit  Ergänznngen  bis  1905.) 


Nachtrag. 

Die  Entwicklung  der  Spiritusbrennerei  von  1900—1905. 

Von 

Dr.  Wilhelm  Behrend, 

Beamter  für  wirtschaftliche  Angelegenheiten  beim  Verein  der  Spiritus-Fabrikanten 
ln  Deutschland. 


Die  Bestimmungen  der  Novelle  von  1895  zum  Branntweinsteuergesetze  waren, 
soweit  sie  sich  auf  die  Brennsteuer  bezogen,  als  ein  Provisorium  gedacht  gewesen 
und  zunächst  auf  einen  Zeitraum  vou  sechs  Jahren  erlassen,  so  dass  sie,  falls 
nichts  anderes  bestimmt  wurde,  mit  dem  1.  Oktober  1901  ausser  Kraft  treten  mussten. 


Digitized  by  Google 


54 


Landwirtschaftliche  Nebeugewerbe. 


Die  Brennsteuer,  deren  eigentliches  Wesen  darin  lag,  dass  sie  eine  Stener 
im  fiskalischen  Sinne  des  Wortes  nicht  darstellte,  dass  vielmehr  aus  ihren  durch 
das  Brennereigewerbe  selbst  aufgebrachten  Erträgen  die  Mittel  genommen  werden 
sollten,  um  für  die  stete  steigende  Erzeugung  an  Spiritus  eine  volkswirtschaftlich 
nützliche  Verwertung  zu  sichern,  war  ein  solches  gesetzgeberisches  Novum,  dass 
eine  derartige  Probezeit  wohl  berechtigt  erschien. 

Man  wird  sagen  können,  dass  die  Brennsteuer  die  auf  sie  gesetzten  Er- 
wartungen wohl  erfüllt  hat.  Der  Verbrauch  von  Spiritus  zu  technischen  Zwecken, 
dessen  Förderung  eine  der  vornehmsten  Aufgaben  der  Brennsteuer  war,  stieg  in 
der  Zeit  vom  Betriebsjahre  1894/95  bis  zum  Betriebsjahre  1900/01  von  71,88  Mill. 
Liter  auf  116,31  Mill.  Liter.  Es  kann  allerdings  nioht  geleugnet  werden,  dass  das 
Hauptverdienst  an  der  Steigerung  dieses  Verbrauches  dem  Verwertungsunternehmen 
zuzuschreiben  ist,  und  hier  ist  der  technischen  Abteilung  der  Zentrale  für  Spiritus- 
verwertung ganz  besonders  zu  gedenken.  Der  Spiritusverbrauch  zu  technischen 
Zwecken  hob  sich  sofort  nach  der  Gründung  des  Verwertungsunternehmens  von 
88,49  Mill.  Liter  im  Jahre  1897/98  auf  99  Mill.  Liter  im  Jahre  1898/99.  Anderer- 
seits steht  es  fest,  dass  ohne  das  Bestehen  der  Brennsteuer  die  Tätigkeit  der 
Zentrale  einen  annähernden  Erfolg  nicht  hätte  erzielen  können. 

Inwieweit  die  Brennsteuer  ihre  zweite  Aufgabe,  die  Einschränkung  der 
Überproduktion,  erfüllt  hat,  lässt  sich  schwer  sagen.  Die  statistische  Lage  gibt 
hierüber  keinen  sicheren  Aufschluss.  Die  Gesamterzeugung  an  Spiritus  ist  unter 
der  Herrschaft  des  Brennsteuergesetzes  beständig  gestiegen.  Zweifellos  sind  die 
in  der  gleichen  Zeit  ständig  steigenden  Kartoffelernten  in  erster  Linie  als  Ursache 
dieser  Erscheinung  anzusprechen. 

Von  1895 — 1900  stieg  die  Kartoffelernte  Deutschlands  von  377,86  Mill. 
D.-Ztr.  auf  405  Mill.  D.-Ztr.,  wobei  zu  bemerken  ist,  dass  die  Ernte  des  Jahres 
1895  für  die  damaligen  Verhältnisse  bereits  als  recht  hoch  anzusehen  war,  und 
dass  bereits  im  darauffolgenden  Jahre  die  Ernte  auf  3Z3,29  D.-Ztr.  zuriickging. 

Es  ist  mit  Sicherheit  anzunohmen,  dass  die  Produktionssteigerung  an  Spiritus 
eine  nooh  viel  erheblichere  geworden  wäre,  wenn  die  Brennsteuer  nicht  gewirkt 
hätte,  und  dass  vor  allem  beim  Fehlen  der  durch  die  BrennsteuerrückvergUtung 
bewirkten  Förderung  des  Verbrauches  von  technischem  Spiritus  eine  gefahrbringende 
Überproduktion  Platz  gegriffen  hätte. 

Es  galt  in  den  Kreisen  der  Brennerei- Interessenten  als  eine  feststehende 
Tatsache,  dass  es  als  ein  harter,  schwer  zu  verwindender  Schlag  für  das  ganze 
Brennereigewerbe  angesehen  werden  müsBe,  wenn  mit  dom  I.  Oktober  1901  die 
Brennsteuer  wirklich  ausser  Kraft  gesetzt  werden  sollte.  Die  Überzeugung  war 
sogar  eine  allgemeine,  dass  ein  einfaches  Fortbestehen  der  bisherigen  Brennsteuer- 
sätze nicht  ausreichend  sein  würde,  um  einer  über  das  wirtschaftlich  gerechtfertigte 
Mafs  hinausgehenden  Steigerung  der  Spiritusproduktion  entgegen  zu  wirken  und 
auch  für  die  wirtschaftlich  gerechtfertigte,  stets  wachsende  Mehrerzeugung  einen 
Absatz  zu  sichern.  Es  galt  daher  der  Zeitpunkt,  in  welchem  sich  die  Gesetzgebung 
an  sich  schon  mit  der  Branntweinsteuer  zu  beschäftigen  hatte,  wenn  an  Stelle  der 
am  1.  Oktober  ausser  Kraft  tretenden  Brennsteuer  nicht  eine  Lücke  ointreten  sollte, 


Digitized  by  Google 


Landwirtschaftliche  Nebengewerbe. 


55 


»1»  eine  günstige  Gelegenheit  zum  weiteren  Ausbau  der  Branntweinsteuergesetz- 
gebung im  vorbesprochenen  Sinne. 

Aus  der  Erkenntnis,  dass  eine  Enweiterung  des  Absatzes  für  Spiritus  aus 
ethischen  und  wirtschaftlichen  Grtinden  nur  auf  dem  Gebiete  der  technischen  Ver- 
wendung zu  suchen  sei,  entsprang  der  Gedanke,  auf  dem  Wege  der  Gesetzgebung 
dafür  Sorge  zu  tragen,  dass  aller  über  das  Trinkbedürfnis  hinaus  erzeugte  Brannt- 
wein, soweit  er  nicht  zur  Ausfuhr  kommt,  dieser  Verwendung  zugeführt  wird,  d.  h. 
es  entsprang  hieraus  der  Gedanke  der  Denaturierungspflicht,  d.  h.  der  Ver- 
pflichtung für  den  Brennereibesitzer,  einen  Teil  des  erzeugten  Produktes  durch 
Denaturierung  dem  Markte  für  Trinkbranntwein  zu  entziehen. 

Durch  eine  derartige  Mafsnahme  wäre  eine  vollständige  wirtschaftliche 
Trennung  des  zur  Befriedigung  des  Trinkhedürfnieses  erforderlichen  Spiritus  von 
dem  über  dieseB  Bedürfnis  hinausgehenden  zu  denaturierenden  Branntwein  bewirkt 
worden  und  eine  gesunde  Preisbildung  für  den  Trinkbranntwein  wäre  die  Folge 
davon  gewesen. 

Eine  solche  wirtschaftliche  Trennung  konnte  durch  die  Brennsteuer,  so  sehr 
sie  auch  als  Anreiz  zur  Denaturierung  wirkte,  niemals  erreicht  werden;  es  blieb 
immer  die  Frage  offen,  ob  der  durch  die  Brennsteuer  bewirkte  Anreiz  zur  Dena- 
turierung je  nach  den  Konjunkturen  stark  genug  wäre,  um  die  tatsächliche  Dena- 
turierung zur  Folge  zu  haben,  und  die  Preisbildung  konnte  der  Einwirkung  der 
Uber  das  Trinkbedürfnis  hinaus  erzeugten  Mengen  nicht  entzogen  werden. 

Die  verbündeten  Regierungen  verschlossen  sich  nicht  den  für  die  Einführung 
der  Denaturierungspflicht  sprechenden  Gründen. 

Es  wurde  dem  Reichstag  ein  Gesetzentwurf  vorgelegt,  nach  welchem  vom 
1.  Oktober  1901  ab  neben  der  beizubehaltenden  bisherigen  Brennsteuer  allen 
Kartoffeln,  MaiB,  Melasse  oder  Urauereiabfälle  verarbeitenden  oder  Hefe  im  Lüftungs- 
verfahren erzeugenden  Brennereien  von  über  150  hl  Erzeugung  für  einen  alljähr- 
lich vom  Bundesrat  zu  bestimmenden  Bruchteil  ihres  Erzeugnisses  eine  weitere 
Brennsteuer  von  15  Mk.  auferlegt  werden  sollte,  die  jedoch  nicht  zu  entrichten 
wäre,  soweit  eine  entsprechende  Branntweinmenge  entweder  durch  den  Brennerei- 
besitzer oder  an  seiner  Stelle  durch  andere  vollständig  denaturiert  wurde. 

Der  Regierungsentwurf  enthielt  also  formell  keine  Denaturierungspflicht,  wohl 
aber  materiell.  Es  war  selbstverständlich,  dass  die  für  einen  Teil  der  Produktion 
zu  zahlende  Brennsteuer  von  15  Mk.  nicht  gezahlt,  sondern  durch  die  Denaturie- 
rung abgelöst  werden  würde. 

Ausser  den  Bestimmungen  über  die  Denaturierungspflicht,  oder  genauer  ge- 
nommen über  die  durch  Denaturierung  abzulösende  Brennsteuer,  und  der  Bestim- 
mung, dass  die  bisherige  Brennsteuer  bestehen  bleiben  sollte,  enthielt  der  Gesetzentwurf 
noch  eine  weitere  Bestimmung  über  den  neu  zu  errichtenden  Brennereien  zu  ge- 
währenden Hücbstkontingentsfuss.  Xach  den  bisherigen  Bestimmungen  sollte  für 
neu  zu  errichtende  Brennereien  der  Kontingentsfuss,  d.  h.  diejenige  Monge  Spiritus, 
nach  Mafsgabe  welcher  der  Brennerei  ihr  Kontingent  zugewiosen  wird,  für  land- 
wirtschaftliche Brennereien  höchstens  80000  1 und  für  Matorialbrennereien,  d.  h.  für 


Digitized  by  Google 


56 


Landwirtschaftliche  Nebengewerbe. 


nicht  mehlige  Stoffe  verarbeitende  Brennereien  höchstens  8000  1 betragen.  Der 
Gesetzentwurf  setzte  diese  Mengen  auf  50000  bezw.  5000  1 herunter.  Es  war  hier- 
für die  Erwägung  maßgebend,  dass  man  einen  durch  die  gerade  vorliegenden  wirt- 
schaftlichen Verhältnisse  nicht  gerechtfertigten  und  nur  durch  den  Wunsch  nach 
der  Erlangung  eines  Kontingentes  motivierten  Bau  von  Brennereien  einen  gewissen 
Damm  entgegensetzen  wollte,  und  zweitens  auch  die,  dass  die  ursprünglichen  Kon- 
tingente der  alten  Brennereien  im  Laufe  der  Kontingentsperioden  eben  infolge 
des  ausserordentlich  starken  Neubaues  von  Brennereien  erheblich  gekürzt  worden 
waren  und  es  als  ein  Akt  ausgleichender  Gerechtigkeit  angesehen  wurde,  wenn  der 
Höchst kontingent8fus8  auch  der  neu  zu  errichtenden  Brennereien  einer  Kürzung 
unterworfen  wurde. 

Es  gelang  nicht,  den  Regierungsentwurf  durchzubringen,  auch  der  Vor- 
schlag, die  bestehende  Brennsteuer  auf  da«  Eineinhalbfache  zu  erhöhen,  für  den 
eine  Mehrheit  vorhanden  war,  erhielt  nicht  Gesetzeskraft,  weil  bei  der  Scliluss- 
ahstimmung  sich  die  ßeschlussunfahigkeit  des  Hauses  ergab  und  die  Session  abge- 
schlossen war.  Der  Reichstag  ging  daher  auseinander,  ohne  dass  ein  rechtskräftiger 
Beschluss  zustande  gekommen  wäre. 

Die  Bestimmung  von  1895,  nach  welcher  die  Brennsteuer  mit  dem  1.  Oktober 
1901  aufhören  sollte,  musste  somit  in  Kraft  treten  und  das  Brennereigewerbe  sich 
darauf  einrichteu,  von  diesem  Zeitpunkte  ab  ohne  Brennsteuer  auszukommen. 

Die  Folgen  dieses  Umstandes  liessen  nicht  auf  sich  warten.  Das  Fehlen  der 
Brennsteuer  machte  sich  in  höchstempfindlicher  Weise  geltend.  Die  Erfahrungen 
des  Betriebsjahres  1901/02  haben  den  Beweis  erbracht,  dass  die  beiden  der  Brenn- 
steuer zugeschriebenen  Wirkungen,  die  produktionseinschränkende  und  die  auf  eine 
Erweiterung  des  Verbrauchs  von  denaturiertem  Spiritus  abzielenden  ihr  tatsächlich 
innewohnen.  Die  Spirituserzeugung  des  Jahres  1901/02  betrug  nicht  weniger  als 
4,24  Mill.  Hektoliter,  d.  i.  eine  Menge,  wie  sie  in  früheren  Jahren  auch  nicht  an- 
nähernd erreicht  worden  war.  Im  Durchschnitte  der  vorangegangenen  fünf  Jahre 
waren  jährlich  nur  3,57  Mill.  Hektoliter  produziert,  und  das  Jahr,  das  bisher  die 
höchste  Produktion  gezeigt  hatte,  nämlich  das  Jahr  1900/01,  stand  mit  4,06  Mill. 
Hektoliter  gegen  das  Betriebsjahr  1901/02  in  seiner  Branntweinerzeugung  noch  um 
0,18  Mill.  Hektoliter  zurück. 

Allerdings  wurde  die  Wirkung  der  Aufhebung  der  Brennsteuer  durch  die 
geradezu  beispiellos  hohe  Kartoffelernte  verstärkt,  die  im  Jahre  1901  gemacht  wurde. 
Es  wurden  in  Deutschland  in  diesem  Jahre  486  Mill.  Doppelzentner  Kartoffeln  ge- 
erntet, gegen  364  Mill.  Doppelzentner  im  Durchschnitte  der  fünf  vorangegangenen 
Jahre  und  gegen  406  Mill.  Doppelzentner  gegen  das  Jahr  1900,  das  bis  dahin  die 
höchste  Ernte  gehabt  hatte.  Der  Überschuss  an  Kartoffeln,  der  geerntet  worden 
war,  drängte  zum  grossen  Teil  in  die  Brennereien,  die,  durch  keine  Brennsteuer  ge- 
hindert, da«  ihnen  zugeführte  Material  Aufnahmen  und  zu  Spiritus  verarbeiteten. 
Auch  die  Maßnahmen  der  Zentrale  für  Spiritusverwertung  zur  Ausbreitung  des 
Verbrauches  von  technischem  Spiritus  konnten  nicht  in  vollem  Mafso  zur  Wirkung 
kommen;  dieser  Verbrauch  sank  im  Betriebsjahre  1901/02  auf  111  Mill.  Liter  gegen 
116  Mill.  Liter  im  vorangegangenen  Jahre. 


Digitized  by  Google 


Landwirtschaftliche  Nebengewerbe. 


57 


Eine  ausserordentliche  Überproduktion  und  ein  geradezu  beispielloses  Anwachsen 
der  nicht  verkäuflichen  Spiritusmengen  waren  die  Folgen  dieser  Verhältnisse.  Die 
unter  Bteueramtlicher  Kontrolle  lagernden  Bestände  schwollen  in  besorgniserregen- 
dem Grade  an. 

Am  t.  Oktober  1902  betragen  diese  Bestände  rund  100  Mill.  Liter  und  über- 
ragten damit  das  normale  Mals  um  50 — 60  Mill.  Liter. 

Kur  die  rücksichtslose  Herabsetzung  der  Spirituspreise  durch  die  Zentrale  für 
Spiritnsverwertung  konnte  es  bewirken,  dass  die  Überproduktion  und  das  An- 
schwellen der  Lagerbestände  nicht  noch  viel  bedrohlichere  Dimensionen  annahmen. 

Im  Laufe  des  Jahres  1902  beschäftigten  sich  nun  die  gesetzgebenden  Körper- 
schaften eingehend  mit  der  Regelung  der  Branntweinsteuergesetzgebung.  Am  1.  Juli 
kam  endlich  eine  Novelle  zum  Branntweineteuergesetz  im  Reichstage  zur  Verab- 
schiedung und  erhielt  einige  Zeit  darauf  die  kaiserliche  Bestätigung. 

Die  Novelle  beruhte  nicht  auf  der  Grundlage  der  Denaturierungspflicht,  ihr 
wesentlicher  Inhalt  bestand  in  der  Ausgestaltung  der  Brennsteuer. 

Die  Differenzierung  der  Brennsteuersätze  zwischen  den  nicht  Hefe  erzeugen- 
den Kartoffel-  und  Getreidebrennereien  einerseits  nnd  den  Material-,  Hefe-  und 
Melassebrennereien  andererseits  wurde  fallen  gelassen  und  die  Brennsteuersätze  selbst 
bedeutend  erhöht.  Auch  die  Menge  der  Brennsteuer  für  bleibende  Produktion  wurde 
herabgesetzt,  denn  während  früher  nur  für  die  300  hl  übersteigende  Erzeugung 
Brennstener  gezahlt  wurde,  setzte  nach  dem  neuen  Gesetze  die  Brennsteuer  bereits 
bei  200  hl  ein. 

Die  alte  BrennBteuer  setzte  bei  300  bl  mit  50  Pf.  ein  und  stieg  bei  den 
nicht  Hefe  erzeugenden  Getreide-  und  Kartoffelbrennereien  bis  zur  Erzeugung  von 
1800  hl  in  Abstufungen  von  je  300  hl  und  von  da  ab  bis  3000  hl  in  Abstufungen 
von  200  hl  um  je  50  Pf.;  bei  den  Hefe-,  Melasse-  und  Materialbrennereien  be- 
trugen die  Abstufungen  bis  900  hl  je  200  hl  und  von  da  bis  1700  hl  je  100  1.  Der 
höchste  Brennsteuersatz  betrug  somit  hei  beiden  Kategorien  6 Mk.  für  das  Hektoliter. 

Die  neue  Brennsteuer  setzt  bei  200  hl  Erzeugung  und  sofort  mit  2 Mk.  ein, 
steigert  sich  in  Abstufungen  von  anfänglich  100,  später  200  hl  um  je  50  Pf.  und 
erreicht  ihre  grösste  Höhe  mit  6,50  Mk.  pro  Hektoliter  bei  einer  Erzeugung  von 
1800  hl. 

Es  ist  also  eine  ausserordentliche  Steigerung  der  Brennsteuersätze,  die  vor- 
liegt, und  die  Brennsteuererträge  zeigten  dementsprechend  auch  eine  orhebliohe 
Steigerung. 

Im  letzten  Jahre  unter  der  Herrschaft  der  alten  Brennsteuer,  also  im  Jahre 
1900/01  waren  an  Brennsteuer  eingekommen  3,22  Mill.  Mark,  im  ersten  Jahr 
unter  der  Herrschaft  der  neuen  Brennsteuer,  also  1902/03,  betrug  dagegen  der  Brenn- 
steuerertrag 7,23  Mill.  Mark. 

Diese  Erhöhung  der  Brennsteuer  machte  den  wesentlichsten  Inhalt  der  No- 
velle von  1902  aus;  daneben  enthielt  sie  jedoch  eine  grosse  Anzahl  sonstiger 
Änderungen  der  bisherigen  Bestimmungen,  die  sich  auf  alle  möglichen  Paragraphen 
des  Gesetzes,  zum  grossen  Teil  jedoch  auch  weiterhin  auf  die  Breunsteuer  und  die 
Art  ihrer  Verwendung  bezogen.  Zunächst  wurde  den  ausschliesslich  die  einheitni- 


Digitized  by  Google 


58 


Landwirtschaftliche  Nebengewerbe. 


sehen  Getreidearten  verarbeitenden  Brennereien  eine  ausserordentliche  Erleichterung 
dadurch  gewährt,  dass  von  ihnen  die  Brennsteuer  bei  einer  Branntweinerzeugung  bis 
zu  300  hl  überhaupt  nicht  und  von  300 — 600  hl  nur  zur  Hälfte  erhoben  werden  sollte. 

Eine  weitere  sich  auf  die  Brennsteuer  beziehende  Veränderung  lag  darin, 
dass  die  von  den  Melassebrennereien  bei  der  Überschreitung  ihres  Kontingentes  um 
mehr  als  ein  Fünftel  bisher  erhobene  besondere  Brennsteuer  von  15  Mk.  pro 
Hektoliter  auf  6 Mk.  herabgesetzt  wurde,  und  dass  gleichzeitig  die  Produktionshöhe, 
bei  welcher  diese  Brennsteuer  einzutreten  hatte,  die  bisher  mit  den  zurückgehenden 
Kontingenten  der  Melassebrennereien  ebenfalls  zurück  gegangen  war,  auf  ein  be- 
stimmtes Mafs  festgelegt  wurde. 

Nach  dem  Gesetze  werden  nämlich  die  über  150000  1 betragenden  Kontingente 
der  Brennerei  beim  Eintritt  jeder  neuen  Kontingentsperiode  um  ein  Fünftel  gekürzt, 
bis  sie  die  Hohe  von  150000  1 erreicht  haben.  Um  die  durch  diese  Bestimmung 
bedingte  allmähliche  Herabsetzung  auch  der  Produktionsgrenze,  bei  welcher  die 
Zahlungspflicht  für  die  Brennsteuer  eintrat,  zu  vermeiden,  wurde  die  Bestimmung 
getroffen,  dass  nicht  für  die  ein  Fünftel  des  jeweiligen  Kontingentes  überschreitenden, 
sondern  für  die  ein  Fünftel  des  Kontingents  des  Betriebsjahres  1894/95  erreichende 
Produktion  die  erhöhte  Brennsteuer  zu  zahlen  ist.  Für  neu  zu  errichtende  Melasse- 
brennereien und  solche,  die  den  Spiritus  aus  Zollstoff  herstellen  würden,  wurde  — 
und  zwar  in  der  Absicht,  ihr  Entstehen  zu  verhindern  — bestimmt,  dass  ihre  ge- 
samte Produktion  neben  der  gewöhnlichen  Brennsteuer  einer  besonderen  Brennsteuer 
von  15  Mk.  für  das  Hektoliter  unterworfen  werde.  Ferner  wurde  die  früher  von 
allen  landwirtschaftlichen  Brennereien  je  nach  ihrem  Betriebsumfange  in  der  Höhe 
von  1,  2 oder  3 Mk.  für  das  Hektoliter  erhobene  Brennsteuer  für  die  Erzeugung  in 
den  Sommermonaten,  d.  h.  vom  16.  Juli  bis  15.  September,  den  ausschliesslich  ein- 
heimisches Getreide  verarbeitenden  Brennereien  erlassen  und  ohne  Erhebung  von 
Kartoffeln  oder  Mais  verarbeitenden  Brennereien  Vorbehalten. 

Von  grosser  Bedeutung  war  dagegen  die  durch  die  Novelle  von  1902  getroffene 
Änderung  in  bezug  auf  die  Verwendung  der  Erträge  aus  der  Brennsteuer;  denn 
während  früher  die  Brennsteuer  in  erster  Linie  verwandt  wurde  zu  Vergütungen 
für  die  Ausfuhr  von  Branntwein  und  erst,  wenn  etwas  übrig  blieb,  nach  näheren 
Bestimmungen  des  Bundesrates  zunächst  für  die  Essigfabrikat  iou  und  sodann  für  deu 
vollständig  denaturierten  Spiritns,  bestimmte  die  Novelle  von  1902,  dass  die  Brenn- 
steuerrückvorgütungen  gleichmäßig  für  sämtliche  steuerfreien  Zwecke  gewährt  würden. 

Als  Vergütungssatz  wurden  zunächst  6 Mk.  für  das  Hektoliter  bestimmt,  doch 
sollte  dieser  Satz  je  nach  den  Brennsteuereinnahmeu  durch  den  Bundesrat  ent- 
sprechend herauf-  oder  herabgesetzt  werden,  unter  Wahrung  des  Grundsatzes,  dass 
die  Gesamtausgabe  an  Vergütungen  bis  zum  30.  September  1912  den  Einnahmen 
entspreche. 

Ausser  den  geschilderten  Bestimmungen  über  die  Brennsteuer  enthält  die 
Novelle  von  1902  noch  eine  Anzahl  andere  Bestimmungen,  von  denen  jedoch  nur 
die  wichtigsten  hier  aufgeführt  werden  sollen. 

Zunächst  wurde  die  Bestimmung,  dass  im  Falle  der  Neubeteiligung  einer  land- 
wirtschaftlichen Brennerei  am  Kontingente  oder  der  Kontingentserhöhung  die  Bräunt- 


Digitized  by  Google 


Landwirtschaftliche  Nebengewerb«. 


59 


weinmenge,  nach  Maisgabe  derer  die  Brennerei  am  Kontingent  zu  beteiligen  ist  (der 
sogenannte  Kontingentafnss),  nicht  mehr  als  80000  1 betragen  sollte,  dabin  abgeändert, 
daes  dieses  Maximalquantum  auf  50000  1 herabgesetzt  wurde.  Allerdings  hatte  diese 
Herabsetzung  nach  dem  Wortlaute  de«  Gesetzes  zunächst  nur  Gültigkeit  für  die 
nächste  Kontingenteperiode  (1903/04 — 1907/08),  doch  wurde  bereits  bei  der  Beratung 
des  Gesetzes  in  Aussicht  genommen,  dieser  Bestimmung  später  eine  dauernde  Kraft 
zu  verleihen;  ein  entsprechendes  gesetzgeberisches  Vorgehen  ist  auch  mit  Bestimmt- 
heit zu  erwarten. 

Des  weiteren  wurde  durch  die  Novelle  von  1902  der  Begriff  der  landwirt- 
schaftlichen Brennerei  modifiziert.  Eine  zweckmässigere  Bestimmung  des  Begriffes 
für  landwirtschaftliche  Brennerei  erscheint  aus  dem  Grunde  erforderlich,  weil  von 
neu  entstandenen  Brennereien  nur  die  landwirtschaftlichen  und  die  Materialbrenne- 
reien am  Kontingente  beteiligt  werden,  und  eine  Brennerei,  die  der  gesetzlichen  Be- 
dingung, unter  der  sie  als  landwirtschaftliche  oder  als  Materialbrennerei  angesehen 
werden  soll,  nicht  mehr  genügt,  Branntwein  zum  niedrigen  Steuersätze  nicht  mehr 
hersteilen  darf,  d.  h.  ihr  Kontingent  verliert. 

Vor  1902  genügte  es  für  eine  Brennerei,  um  als  landwirtschaftliche  angesehen 
zu  werden,  dass  die  Rückstände  des  Betriebes  (die  Schlempe)  in  der  zur  Brennerei 
gehörigen  Wirtschaft  verfüttert  und  der  erzeugte  Dünger  vollständig  anf  dem  be- 
treffenden Grund  und  Boden  verwendet  wurde.  Es  war  somit  die  Möglichkeit  ge- 
geben, den  Betrieb  vollständig  oder  doch  wenigstens  zum  grossen  Teil  auf  die 
Verarbeitung  gekaufter  Rohstoffe  zu  basieren.  Zweifellos  lag  das  nicht  in  der  Ab- 
sicht dee  Gesetzgebers.  Die  wirtschaftliche  Bedeutung  des  landwirtschaftlichen 
Brennereigewerbes,  besonders  insoweit  es  sich  auf  die  Verarbeitung  von  Kartoffeln 
stützt,  beruht  darin,  dass  es  den  betreffenden  Wirtschaften  eine  passende  Verwertung 
ihrer  selbstgebauten  Kartoffeln  ermöglicht.  Es  wurde  daher  für  neu  zu  erbauende 
Brennereien  bestimmt,  dass  die  erforderlichen  Kartoffeln  in  der  Hauptsache  selbst 
gewonuen  sein  sollten.  Auch  wurde  durch  die  Fassung  der  betreffenden  Bestimmung 
eine  ansgedehnte  Verwendung  von  zugekanftem  Mais  in  neu  zu  errichtenden 
Brennereien  ausgeschlossen. 

Für  Genossenschaftsbrennereien  gilt  die  Bestimmung  der  Verwendung  selbst- 
gewonnener Rohstoffe  mit  der  Mafsgabe,  dass  diese  von  den  einzelnen  Genossen 
nach  dem  Verhältnis  ihrer  Beteiligung  an  der  Brennerei  geliefert  werden  müssen. 
Aach  haben  die  einzelnen  Genossen  die  Rückstände  nach  dem  gleichen  Verhältniss 
zu  verfuttern. 

Neben  einer  Anzahl  weniger  wichtigen  Bestimmungen  bringt  die  Novelle  nnr 
noch  eine  erhebliche  Herabsetzung  der  meisten  8ätze  für  die  unter  gewissen  Um- 
ständen an  Stelle  der  Maischraum-  oder  Branntweinmaterialsteuer  zu  erhebenden 
Zuschläge,  besonders  für  die  kleinen  and  kleinsten  Brennereien. 

Die  Bestimmungen  der  Novelle  sind  nnr  zum  Teil  als  ein  Difinitivum  erlassen 
worden.  Die  wichtigsten  Bestimmungen  nämlich,  die  von  der  Brennsteaer  handeln- 
den, sind  dagegen  nur  auf  eine  bestimmte  Zeit,  nämlich  bis  zum  30.  September 
1912  in  Kraft  gesetzt  worden,  so  dass  sie  mit  dem  1.  Oktober  des  genannten  Jahres,  falle 
bis  dahin  sich  der  Reichstag  nicht  von  neuem  mit  der  Materie  beschäftigt,  ihre 


Digitized  by  Google 


60 


Landwirtschaftliche  Nebengewerbe. 


Wirksamkeit  verlieren  und  alsdann,  ähnlich  wie  es  am  i.  Oktober  1901  der  Fall 
war,  eine  Lücke  in  der  Branntweinsteuergesetzgebung  entstehen  wird. 

Es  ist  jedoch  nicht  wahrscheinlich,  dass  dieser  Fall  eintritt,  es  ist  vielmehr 
zu  hoffen,  dass  die  gesetzgebenden  Faktoren  rechtzeitig  in  die  Frage  der  Neu- 
regelung der  Branntweinsteuer  eintreten  werden  und  entweder  durch  Weiter- 
ausgestaltung des  Prinzips  der  Brennsteuer  oder  durch  Einführung  der  Denaturierungs- 
pflicht den  berechtigten  Wünschen  des  Brennereigewerbes  entgegen  kommen. 


Es  steht  wohl  ausser  Frage,  dass  das  gesamte  deutsche  Brennereigewerbe 
ohne  das  Zustandekommen  der  Branntweinsteuernovelle  einer  schweren  Krisis  ent- 
gegengegangen wäre,  die  die  Vernichtung  zahlreicher  wirtschaftlicher  Existenzen 
zur  Folge  gehabt  hätte. 

Das  Brennereigewerbe  stand  mit  dem  Beginne  des  Betriebsjahres  1902/03 
unter  dem  Zeichen  einer  bisher  noch  nicht  dagewesenen  Überproduktion,  hervor- 
gerufen  durch  die  ständig  wachsenden  Kartoffelernten,  namentlich  die  ausserordentlich 
hohe  Ernte  des  Jahres  1902  und  durch  das  Fehlen  der  Brennsteuer  im  Betriebs- 
jahre  1901/02.  Eine  zahlen  massige  Darstellung  der  Verhältnisse  ist  weiter  oben 
bereits  gegeben  worden.  Wenn  nun  auch  zu  hoffen  war,  dass  die  erhöhte  Bronn- 
steuer in  bezug  auf  die  Eindämmung  der  Überproduktion  einigermafsen  wirksam 
sein  würde,  so  war  doch  in  den  maßgebenden  Kreisen  des  Brennereigewerbes  die 
Anschauung  vorherrschend,  dass  die  Wirkung  der  Novelle  nicht  ausreichend  sein 
würde,  um  eine  schnelle,  durchgreifende  und  dauernde  Gesundung  der  Verhältnisse 
herbeizuführen.  Es  reifte  daher  der  Plau,  die  Brennereibesitzer  zu  veranlassen, 
durch  freiwillige  Beschränkung  ihrer  Produktion  zur  Erreichung  dieses  Zieles  bei- 
zutragen. 

Die  Schwierigkeiten,  die  sich  einem  derartigen  Plane  entgegen  stellten,  waren 
grosse  und  wurden  auch  nicht  unterschätzt. 

Zwei  Umstände  lagen  jedoch  vor,  die  die  Durchführbarkeit  einer  Produktions- 
einschränkung zu  erleichtern  geeignet  waren:  1.  das  nunmehr  zur  Tatsache  gewordene 
Zustandekommen  der  Novelle  zum  Branntweinsteuergesetz  mit  ihren  erhöhten 
Brennsteuersätzen  und  2.  das  Vorhandensein  des  Verwertungsunternehmens  und 
seiner  Organe,  des  Verwertungsverbandes  deutscher  Spiritusfabrikanten  und  der 
Zentrale  für  Spiritusverwertung. 

Die  hohen  Brennsteuersätze  mussten  au  sich  Bchon  einschränkend  auf  die 
höheren  Produktionen  einwirken,  so  dass  das  Opfer,  das  der  einzelne  durch  die 
Beschränkung  seiner  Erzeugung  brachte,  weniger  fühlbar  wurde.  Ohne  das  Vor- 
handensein des  Verwertungsunternehmens  wäre  aber  die  Produktionseinschränkung 
überhaupt  nicht  durchführbar  gewesen,  denn  es  hätte  an  einem  Vereinigungspunkte 
sowohl  für  die  Agitation  als  auch  für  die  Festsetzung  und  Durchführung  der  Be- 
dingungen gefehlt.  Namentlich  in  bezug  auf  den  letzteren  Punkt  war  das  richtig, 
deun  wenn  dem  einzelnen  Brenner  zugemutet  wurde,  durch  Beschränkung  seiner 
Produktion  ein  Opfer  seiner  Bewegungsfreiheit  zu  bringen,  so  musste  ihm  notge- 
drungen auf  der  anderen  Seite  ein  gewisses  Äquivalent  dafür  geboteu  werden,  und 


Digitized  by  Google 


Landwirtschaftliche  Nebengewerbe. 


61 


dieses  Äquivalent  konnte  ausschliesslich  in  der  Gewährleistung  eines  ausreichenden 
Preises  bestehen.  Nur  eine  Vereinigung  von  dem  Charakter  des  Verwertungsunter- 
nehmens, das  die  Preisfestsetzung  für  das  erzeugte  Produkt  im  wesentlichen  in  der 
Hand  hatte,  konnte  aber  derartige  Preisgarantien  liefern. 

Nachdem  nun  die  Vorarbeiten  durch  die  innerhalb  des  Verwertungsunter- 
nehmens tätigen  Kräfte  im  wesentlichen  erledigt  waren,  konstituierte  sich  im  Juni 
1902  ein  Komitee  von  über  300  Mitgliedern  aus  den  Kreisen  der  Brenuereibesitzer 
aller  deutschen  Gegenden  zu  dem  Zwecke,  die  Produktionseinschränkung  in  Kraft 
zu  setzen.  Nicht  nur  Mitglieder  des  Verworlungsverbnndes  deutscher  Spiritus- 
fabrikanten, sondern  auch  ausserhalb  desselben  stehende  Brennereibesitzer  gehörten 
diesem  Komitee  an.  Es  wurde  beschlossen,  an  sämtliche  Besitzer  landwirtschaft- 
licher Kartoffelbrennereien  die  Aufforderung  ergehen  zu  lassen,  sich  durch  Unter- 
zeichnung eines  besonderen  Verpflichtungsscheines  dazu  zu  verpflichten,  im  Betriebs- 
jahre 1902/03  nicht  mehr  Spiritus  herzustellen,  als  der  um  i8°/0  verminderten 
durchschnittlichen  Jahreserzeugung  der  Betriebsjahre  1897/98 — 1901/02  entsprach. 
Bei  der  Berechnung  dieses  Durchschnittes  Bollte  es  jedem  Brenner  frei  stehen,  das- 
jenige Jahr,  in  welchem  am  wenigsten  Branntwein  hergestellt  worden  war,  ausser 
Ansatz  zu  lassen;  ferner  sollte  das  Kontingent  der  einzelnen  Brennereien  von  vorn- 
herein von  jeder  Einschränkung  frei  bleiben,  so  dass  ein  Brenner,  der  auf  Grund 
der  in  den  mafsgebenden  Jahren  im  Durchschnitte  erzeugten  Branntweinmengeu 
vielleicht  weniger  als  sein  Kontingent  hätte  brennen  sollen,  doch  unter  allen  Um- 
ständen zur  Erledigung  seines  Kontingentes  berechtigt  sein  sollte. 

Das  Komitee  hatte  sich  bis  zum  15.  September  darüber  zu  erklären,  ob  die 
Verpflichtungsscheine  in  Kraft  treten  sollten  oder  nicht;  es  war  verpflichtet,  diese 
Erklärung  abzugeben,  Bobald  die  Vertreter  von  95  °/0  des  Kontingentes  der  landwirt- 
schaftlichen Kartofl'elbrenuereieu  die  Verpllichtungsscheine  vorbehaltlos  unterschrieben 
hatten.  W enn  weniger  als  95  u/0,  jedoch  90  °/0  oder  mehr  die  vorbehaltlose  Ver- 
pflichtung eingegangen  waren,  so  sollte  die  Produktionseinschränkung  mit  einer 
Majorität  von  drei  Viertel  der  Stimmen  durch  das  Komitee  iu  Kraft  gesetzt  werden 
können.  Voraussetzung  hierbei  sollte  allerdings  sein,  dass  gewisse  Garantien  da- 
gegen geboten  würden,  dass  die  Wirkung  der  Produktionseinschränkung  nicht  durch 
die  übermässige  Produktion  anderer  Brennereigattungen  illusorisch  gemacht  würde. 
Hier  kommen  zunächst  die  neu  zu  erbauenden  Kartoffelbrennereien,  sodann  die  grossen 
gewerblichen  Hefebrennereien  und  schliesslich  die  Melaasebrennereien  in  Betracht. 

Der  Gesamtausschuss  des  Verwertungsverbaudes  deutscher  Spiritusfabrikanten 
übernahm  es  vom  1.  Oktober  ab  für  den  Fall,  dass  die  Produktionseinschränkung 
mit  einer  Beteiligung  von  93  °/0  des  landwirtschaftlichen  Kartoffelkontingentes  oder 
darüber  zustande  kommen  würde,  den  Abschlagspreis  für  Spiritus  auf  38  Mk.  für 
das  Hektoliter  festzusetzen;  sollte  jedoch  die  Produktionseinschränkung  mit  einer 
Beteiligung  von  nur  90 — 95  °/0  zustande  kommen,  so  sollte  der  Absohlagspreis 
36  Mk.  betragen. 

Eine  eifrige  Agitation  setzte  sofort  ein,  an  der  sich  in  erster  Linie  der 
Verwertungsverband  deutscher  Spiritusfabrikanten  und  die  Zentrale  für  Spiritusver- 
wertung und  weiterhin  die  Brennereibesitzer  im  Lande  lebhaft  beteiligten. 


Digitized  by  Google 


62 


Landwirtschaftliche  Nebengewerbe. 


Es  musste  einleuciiteu.  dass  es  vorteilhafter  sein  würde,  eine  verhältnismässig 
geringe  Menge  Branntwein  zu  dem  immerhin  annehmbaren  Preise  von  36  Mk.  für 
das  Hektoliter  herzustellen,  als  eine  grössere  Menge  zu  30  Mk.,  auf  welchen  Stand 
der  Spirituspreis  zweifellos  gesunken  wäre,  wenn  die  Einschränkung  nicht  zustande 
gekommen  wäre. 

Es  wurde  berechnet,  dass  bei  einer  Einschränkung  von  18  °/0  im  ersten  Falle 
allein  der  bare  Ertrag  einer  Brennerei  erheblich  höher  werden  würde  als  im  letzten 
Falle  ohne  Einschränkung.  Dieser  Mehrerlös  belief  sich  bei  einer  Erzeugung  von 
1000  bezw.  820  hl  auf  über  4000  Mk.,  abgesehen  von  der  Ersparnis  au  Kartoffeln. 
Der  Richtigkeit  dieser  Rechnung  konnten  sich  die  Brenner  nicht  entziehen,  und  so 
kam  es,  dass,  als  der  Termin  herangekommen  war,  wenigstens  die  erforderlichen 
90  °/0  des  Kontingentes  der  landwirtschaftlichen  Kartoffelbrennereien  bedingungslos 
ihre  Beteiligung  zugesagt  hatten. 

Eine  erhebliche  Beeinträchtigung  der  Wirkung  der  Produktionseinschränkung 
durch  andere  Brennereigattungen  war  nicht  zu  befürchten,  denn  die  Erzeugung  der 
gewerblichen  Hefebrennereien  war  im  wesentlichen  bestimmt  durch  den  Hefebedarf, 
und  eine  nennenswerte  Ausdehnung  der  8pirituserzeugung  aus  Melasse  war  durch 
die  hohe  prohibitive  Brennsteuer  für  die  Melassebrennerei  ausgeschlossen  und  mit 
den  neuerbauten  Brennereien  waren  bestimmte,  die  Produktion  festlegende  Verein- 
barungen getroffen  worden.  Ausserdem  lagen  noch  Verpilichtungsscheine  von 
Brennereien  vor  in  der  Höhe  von  51/,  °/0  des  Kontingentes  der  landwirtschaftlichen 
Kartoffelbrennereien,  die  jedoch  nicht  bedingungslos  den  vom  Komitee  festgesetzten 
Modalitäten  entsprachen  und  daher  nicht  mitgezählt  werden  konnten,  die  jedoch  die 
betreffenden  Brennereien  bezüglich  der  Höhe  ihrer  Erzeugung  auf  ein  bestimmtes 
Mafs  festlegten. 

80  konnte  denn  das  Komitee  zum  bestimmten  Termine  die  Verpflichtung  zur 
Produktionseinschränkung  in  Kraft  setzen;  gleichzeitig  setzte  der  Gesamtausschuss 
des  Verwertungsverbandes  deutscher  Spiritusfabrikanten  und  der  Zentrale  für  Spiritus- 
verwertuug  vom  1.  Oktober  1901  den  Preis  auf  36  Mk.  für  das  Hektoliter  fest. 


Infolge  des  Zustandekommens  der  Produktionseinschränkung  ging  das  deutsche 
Brennereigewerbe  unter  erheblich  günstigen  Aussichten  in  die  neue  Kampagne.  Der 
erzielte  Preis  war  zwar  nicht  hoch,  aber  ausreichend,  um  eine  einigermafsen  be- 
friedigende Verwertung  der  gebauten  Kartoffeln  zu  erzielen.  Es  war  Aussicht  vor- 
handen, dass  die  am  Marke  des  Gewerbes  zehrenden  übertrieben  grossen  Vorräte 
sich  im  Laufe  des  Betriebsjahres  auf  ein  sich  dem  normalen  nähernden  Mafs  zurück- 
gehen würden.  Diese  Hoffnung  hat  sich  in  vollem  Mafse  erfüllt;  die  Gesamtproduktion 
des  Betriebsjahres  1902/03  betrug  338  Mill.  Liter  gegen  eine  Erzeugung  von  424 
Mill.  Liter  im  vorangegangenen  Betriebsjahre.  Die  Bestände,  die  noch  am  1.  Oktober 
1902  die  Höhe  von  101  Mill.  Liter  betragen  hatten,  waren  am  1.  Oktober  1903  auf 
30  Millionen  herabgegangen. 

Obgleich  damit  gesunde  Zustände  auf  dem  deutschen  Spiritusmarkte  wieder 
bewirkt  worden  waren,  war  doch  in  den  Kreisen  des  Brennereigewerbes  die  Über- 


Digitized  by  Google 


Landwirtschaftliche  Nebelige  werbe. 


63 


Zeugung  befestigt,  dass  in  Zukunft  die  Gestaltung  der  Produktionsverhältnisse  nicht 
mehr  wie  früher  dem  Zufall  überlassen  bleiben  dürfe,  und  dass  eine  feste  Begrenzung 
der  Produktion  auch  iu  Zukunft  zur  Sicherung  der  Verhältnisse  nicht  entbehrt 
werden  könne. 

Am  27.  August  1903  wurde  durch  den  Hauptvorstand  des  Verwertung»  ver* 
bandes  deutscher  Spiritusfabrikanten  beschlossen,  in  die  Agitation  für  eine  Produktions* 
hiudung  für  das  Betriebsjahr  1903/04  einzutreteu,  uud  zwar  entsprechend  den  ver- 
änderten Verhältnissen  unter  wesentlich  andern  Bedingungen. 

Zunächst  sollte  es  sich  dieses  Mal,  da  von  einer  vorhandenen  Überproduktion 
nicht  gesprochen  werden  konnte,  um  keine  Produktionseinschränkung,  sondern  uur 
um  eine  Produktiousfestlegung  oder  -bindung  handeln.  Es  sollte  die  ganze  im  Durch- 
schnitt der  Jahre  1897/98 — 1901/02  hergestellto  Menge  produziert  werden  dürfen, 
wobei  es  wiederum  jedem  Brennereibesitzer  frei  stand,  das  Jahr,  in  welchem  er  die 
geringste  Produktion  gehabt  hatte,  ausser  Rechnung  zu  lassen.  Sodann  sollte  der 
Prozentsatz  der  Beteiligung,  der  als  Voraussetzung  des  Inkrafttretens  der  Produktions- 
bindung gelten  sollte,  ein  grosserer  sein  als  das  Jahr  vorher;  nur  wenn  mindestens 
die  Vertreter  von  92  °/0  des  Kontingentes  der  landwirtschaftlichen  Kartoffelbrenne- 
reien sich  zur  Bindung  ihrer  Erzeugung  auf  das  vorgeschriebene  Mals  verpflichteten, 
sollte  die  Produktioushindung  in  Kraft  treten. 

Für  die  neuen,  erst  im  Oktober  1903  kontingentierten  Brennereien,  deren  ge- 
stattete Erzeugung  natürlich  nicht  nach  der  Durchschnittserzeugnng  der  maßgebenden 
Jahre  bemessen  werden  konnte  und  mit  denen  im  Jahre  vorher  mit  jeder  einzelnen 
über  die  Hübe  der  ihnen  zustehendeu  Produktion  besondere  Abmachungen  getroffen 
worden  waren,  wurden  nunmehr  feste  Prinzipien  aufgestellt.  Ihnen  sollt©  je  nach 
der  Gegend,  in  welcher  sie  sich  befanden,  ein  bestimmter  Prozentsatz  über  ihr 
Kontingent  herzustellen  gestattet  sein. 

In  jedem  Falle  sollte  es  wiederum  der  einzelnen  Brennerei  gestattet  sein,  ihr 
staatliches  Kontingent  voll  herzustellen. 

In  Fällen,  in  denen  durch  bestimmt©  vorgesehene  Umstände,  wie  Arealsver- 
grosserung,  elementare  Störungen  des  Betriebes,  Besitz-  oder  Pachtwechsel  während 
der  tnafsgebenden  Jahre,  die  nach  den  festgesetzten  Prinzipien  zur  Erzeugung  ge- 
statteten Mengen  nicht  als  ausreichend  erscheinen  werden,  sollt©  die  Prüfungsstelle 
des  Verwertungsverbaudes  befugt  sein,  mit  diesen  Breunereieu  besondere  Verein- 
barungen zu  treffen,  und  soweit  sich  die  vereinbart©  Produktionsmenge  höher  stellen 
würde,  als  nach  den  allgemeinen  Bestimmungen  zulässig  sein  würde,  sollte  für  den 
überschreitenden  Teil  der  Erzeugung  ein  geringer  Preisabzug  von  2 Mk.  für  das 
Hektoliter  treten.  Im  übrigen  sollte  es  den  einzelnen  Brennereien  gestattet  Bein, 
gegen  einen  Preisabzug  von  4 Mk.  für  da©  Hektoliter  ihr  Produktionsrecht  bis  zu 
io°/0  und  darüber  hinaus  gegen  einen  Preisabzug  von  10  Mk.  zu  überschreiten. 
Weiter  Bollt©  dem  Gesamtausschuss  des  Verwert nngsunternehmeus  das  Recht  zu- 
stehen, falls  es  die  Umstäude  erfordern,  eine  allgemeine  Erhöhung  der  Produktions- 
quote  eintreten  zu  lassen. 

Von  besonderer  Bedeutung  war  jedoch  die  Bestimmung,  aus  der  es  sich  deutlich 
aussprach,  dass  die  Regelung  der  Produktionshöhe  als  eine  dauernde  Einrichtung  an- 


Digitized  by  Google 


64 


Landwirtschaftliche  Nebengewerbe. 


gegeben  werden  sollte,  nämlich  die,  dass  die  Verpflichtung  zur  Bindung  der  eigenen 
Produktion  jedesmal  auf  das  nächste  Jahr  weiter  laufen  sollte,  falls  nicht  bis  zum 
i.  Juli  eines  jeden  Jahres  eine  Kündigung  erfolgen  sollte,  und  wenn  gleichzeitig 
in  eino  allgemeine  Produktionsbindung  eingetreten  werden  sollte. 

Die  Verpflichtung  der  Brennereien  sollte  nur  in  Kraft  treten,  wenn  bis 
spätestens  den  16.  Oktober  1903  der  Abschlagspreis  für  die  Mitglieder  des  Ver- 
wortungsverbandes  deutscher  Spiritusfabrikanten  auf  mindestens  40  Mk.  für  das  Hekto- 
liter reinen  Alkokols  festgesetzt  würde. 

Nachdem  bis  zu  diesem  Zeitpunkte  auf  Grund  dieser  Bedingungen  die  Be- 
teiligung nicht  nur  die  erforderlichen  92  °/0  des  Kontingentes  der  landwirtschaftlichen 
Kartoffel brennereien,  sondern  von  fast  5 °/Q  mehr  sich  herausgestellt  hatte,  nachdem 
der  Gesamtausschuss  des  Verwertungsverbandes  deutscher  Spiritusfabrikanten  und 
der  Zentrale  für  Spiritusverwertung  den  Abschlagspreis  auf  40  Mk.  festgesetzt  hatte, 
nachdem  die  Kommission  zu  der  Überzeugung  gelaugt  war,  dass  eine  wesentliche 
Beeinträchtigung  der  Wirkung  der  Produktionsbindung  durch  die  erhöhte  Produktion 
deijenigen  Brennereien,  die  sich  der  Bindung  nicht  angeschlossen  hatten,  nicht  ein- 
treten  würde,  wurde  die  Produktionsbindung  für  das  Betriebsjahr  1904  unter  den 
geschilderten  Bedingungen  in  Kraft  gesetzt. 

Es  war  ein  Zeichen  weiser  Vorsicht  gewesen,  in  die  Bedingungen  der  Pro- 
duktionsbindung die  Möglichkeit  zur  weiteren  Ausdehnung  der  Erzeugung  hineinzu- 
bringen. Der  Bedarf  an  Spiritus  zu  technischen  Zwecken  entwickelte  Bich  in  einer 
Weise,  dass  eine  Erweiterung  des  Produktionsrech  tos  bereits  im  Anfauge  des  neuen 
Betriebsjahres  zunächst  um  10  °/0  unbedenklich  erschien.  Weitere  Heraufsetzungen 
des  Prodoktionsrechtes  erfolgten,  so  dass  es  im  Laufe  des  Betriebsjahres  allmählich  um 
80  °/0  erweitert  wurde. 

Trotz  dieser  Heraufsetzungen  und  trotz  einer  im  Laufe  des  Betriebsjahres 
wiederholt  erfolgenden  Steigerung  des  Abschlagspreises  war  die  Jahreserzeugung  des 
Betriebsjahres  1903/04  eiue  recht  niedrige.  Das  bewirkte  zusammen  mit  dem  er- 
höhten Verbrauch  an  denaturiertem  Spiritus,  dass  die  Bestände,  die  am  1.  Oktober 
1904  vorhanden  waren,  im  Grunde  als  knapp  angesehen  werden  mussten. 

Das  Jahr  1904  zeigte  gleichzeitig  eine  beispiellos  niedrige  Kartoffelernte,  so 
dass  nicht  die  Sorge,  dass  eine  Überproduktion  entstehen  konnte,  wohl  aber  die  ent- 
gegengesetzte Sorge  entstand,  dass  nicht  genug  Spiritus  zur  Versorgung  des 
Konsums  geschaffen  werden  konnte. 

Nichtsdestoweniger  wurde  auch  für  das  Betriebsjahr  1904/05  wiederum  eine 
Produktionsbindung  festgesetzt.  Die  Zahl  der  Brennereibesitzer,  die  von  dem 
Kündigungsrecht,  der  Verpflichtung  zur  lunehaltung  einer  Maximalproduktion  Gebrauch 
gemacht  hatte,  war  eine  geringe,  und  von  denjenigen,  die  gekündigt  hatten,  zog  die 
Mehrzahl  ihre  Kündigung  wieder  zurück,  so  dass  mit  dem  Beginne  des  neuen  Be- 
triebsjahres wiederum  die  Vertreter  von  über  92  °/0  des  Kontingentes  der  landwirt- 
schaftlichen Kartoffelbrennereien  sich  zur  Produktionsbindung  verpflichtet  hatten. 
Die  Kommission  konnte  somit  das  Inkrafttreten  der  Produktionsbindung  erklären. 

Allerdings  handelte  es  sich  im  vorliegenden  Falle  nur  formell  um  eine  Bindung. 
Das  freigegebeue  Produktionsmaximum  betrug  180  °/0  der  Durcbschnittsproduktion 


Digitized  by  Google 


Landwirtschaftliche  Nebengewerbe. 


65 

der  auch  für  die  früheren  Bindungen  maßgebenden  Jahre,  war  somit  so  erheblich, 
dass  von  einer  Produktionsbindung  materiell  nicht  gesprochen  werden  konnte. 

Auch  für  das  Betriebsjahr  1905/06  gelang  es,  eine  Bindung  der  Produktion 
zustande  zu  bringen,  und  zwar  auf  der  Basis  von  100  °/0  der  stets  maßgebend  ge- 
wesenen Durchschnittsproduktionen. 

Mit  dem  1.  Oktober  1908  laufen  die  Vertrage,  durch  welche  das  Brennerei- 
gewerbe zusamraengeschlossen  ist,  ab;  die  maßgebenden  Faktoren  sind  bereits  an 
der  Arbeit,  die  Grundlagen  neuer  Verträge  auszuarbeiten.  Ob  es  gelingen  wird, 
eine  alle  Teile  befriedigende  Form  des  Zusammenschlusses  zu  finden,  bleibt  abzu- 
warten. Es  wird  dazu  notwendig  sein,  dass  einmal  das  Brennereigewerbe  in  diesem 
Zusammenschluss  eine  wesentlich  bessere  Position  haben  wird  als  heute,  und  dass 
zweitens  die  Vorteile  der  Aussenstehenden  beseitigt  werden. 


Unterdessen  waren  Wissenschaft  und  Technik  nicht  miissig  und  bedeutende 
Fortschritte  in  bezug  auf  die  Entwicklung  der  Gärungsgewerbe  wurden  gemacht. 

Bekanntlich  war  der  alte  Streit  auf  gährungstheoretischem  Gebiete,  ob  die 
Gärung,  wie  Liebig  meinte,  ein  rein  chemischer  Vorgang  sei,  bei  dem  die  Hefe 
nur  eine  sekundäre  Rolle  spielte,  oder  ob  sie,  wie  von  Schwann,  Pasteur  u.  a. 
behauptet  wurde,  als  ein  mehr  physiologischer,  direkt  durch  die  Lebenstätigkeit  der 
lebenden  Zellen  bedingter  Vorgang  anzusehen  sei,  von  neueren  Forschern  in  dem 
Sinne  der  letzteren  Auffassung  entschieden  worden. 

Bio  Anschauungen  über  das  Wesen  der  Gärung  haben  jedoch  durch  die 
epochemachenden  Büchner  sehen  Entdeckungen  eine  wesentliche  Modifikation  erfuhren. 

Es  gelang  Büchner  im  Jahre  1902,  aus  der  lebenden  Hefezelle  einen  Stoff 
abzuscheiden,  dem  dieselbe  gärungserregende  Wirkung  zukommt,  wie  der  Hefezelle 
selbst,  d.  h.  die  Wirkung,  Zucker  in  Kohlensäure  und  Alkohol  zu  zerlegen.  Diesen 
Stoff  nannte  Büchner  „die  Zymase“;  er  ist  als  ein  Enzym  anzusehen,  d.  h.  als  ein 
Stoff,  der  imstande  ist,  organische  Körper  von  verwickelter  Zusammensetzung  in  ein- 
facher konstituierte  Verbindungen  zu  zerlegen. 

Die  Buchn ersehe  Entdeckung  bildet  gewissem assen  einen  Vereinigungspunkt 
der  früher  miteinander  in  Widerstreit  stehenden  Theorien.  Die  Gärung  ist  danach 
nicht  direkt  abhängig  von  der  lebenden  Hefezelle,  sondern  kann  auch  ohne  diese 
unter  der  Einwirkung  der  Zymase  auf  Zucker  vor  sich  gehen  und  ist  in  sofern  als 
ein  rein  chemischer  Vorgang  aufzufassen;  andererseits  entsteht  die  Zymase  nur  in 
der  lebenden  Hefezelle,  und  diese  ist  somit  als  die  eigentliche  Ursache  der  Gärung 
anzusehen. 

Die  Buchn  ersehe  Entdeckung  war  insofern  von  höchster  Bedeutung  für  die 
Praxis,  als  durch  sie  auf  den  Gehalt  der  Hefe  an  Zymase  als  eigentlichen  Gärunga- 
erreger  hingewiesen  wurde.  Es  wurde  bald  erkannt,  dass  die  spezifischen  Eigen- 
schaften der  einzelnen  Heferassen  im  wesentlichen  auf  ihrem  verschiedenen  Gehalt 
an  Zymase  und  anderen  Enzymen  beruhen.  Delbrück  unterscheidet  hitzige  Hefen, 
d.  h.  solche  mit  hohem  Enzymgehalt,  die  eine  starke,  stürmisch  verlaufeudo  Gärung 
hervorrufen  und  überhaupt  einen  zu  starker  Tätigkeit,  aber  auch  zu  inneren  Ver- 
Meltien,  Boden  de«  preus*.  Staate«.  VIII.  & 


06  Landwirtschaftliche  Nebengewerbe. 

Änderungen  neigenden  Zustand  zeigen,  und  nicht  hitzige  Hefen  mit  den  entgegen- 
gesetzten Eigenschaften. 

Die  Erkenntnis  der  Tatsachen  musste  auch  von  Einfluss  auf  die  Hefenzüchtung 
sein  und  hatte  den  praktischen  Erfolg,  dass  in  der  Hefenzuchtanstalt  de«  Institutes 
für  Gärungsgewerbo  neben  dor  bis  dahin  in  der  Brennerei  meist  verwandten  Uefe- 
rasse  II  eine  neue  Kasse  XII  gezüchtet  und  in  der  Brennerei  eingeführt  wurde. 

Die  Rasse  XII  zeichnet  sich  durch  einen  geringeren  Enzymgehalt  gegenüber 
der  Rasse  II  aus;  die  Folge  davon  ist,  dass  einerseits  die  durch  Rasse  XII  hervor- 
gerufene Gärung  eine  weniger  energische  ist,  dass  aber  andererseits  die  durch 
eine  allzu  stürmische  Gärung  bedingten  Übelstände  vermieden  werden. 

Ein  weiterer  technischer  Fortschritt  im  Brennereiwesen  ist  auf  dem  Gebiete 
der  Herstellung  sogenannter  Kunstbefe  zu  suchen. 

Einer  der  wichtigsten  Vorgänge  bei  der  Hefebereitung  ist  die  Säuerung  des 
Hefengutes,  durch  die  die  Entwicklung  schädlicher  Spaltpilze  zurückgehalten  wird. 
Gewöhnlich  wird  die  Säuerung  der  Hefe  durch  die  natürliche  Milcbsäuregärung 
bewirkt,  die  durch  den  Milcbsäurepilz  hervorgerufen  wird.  Eine  richtige  Säuerung 
hervorzurufen  ist  äusserst  schwierig  und  erfordert  ein  hervorragendes  Geschick 
des  Bronnereileiters.  Man  hat  deshalb  versucht,  die  natürliche  Säuerung  durch 
den  Zusatz  gewisser  technischer  Säuren  zu  ersetzen.  Als  gebräuchliche  technische 
Säuren  sind  hier  zu  erwähnen:  Milchsäure,  ferner  Milchsäure  mit  einem  Zusatz  von 
io  °/0  Buttersäure.  Von  unorganischen  Säuren  werden  Schwefelsäure,  Phosphor- 
säure, Salzsäure  etc.  verwandt.  Mit  der  Anwendung  solcher  künstlich  gesäuerter 
Hefen  sind  zufriedenstellende  Resultate  erzielt  worden.  Die  Bereitungsdauer  der 
Hefe  konnte  dadurch  von  48  Stunden  auf  14  Stunden  herabgesetzt  werden. 

Zu  erwähnen  siod  hier  die  beiden  Kunsthefebereitungsverfahren  von  Büchler 
und  von  Bauer,  die  beide  auf  der  Verwendung  von  Schwefelsäure  beruhen.  Bei 
beiden  Verfahren  wird  durch  die  zugeeetzte  Schwefelsäure  organische  Säure  in  der 
Maische  in  Freiheit  gesetzt,  wogegen  freie  Schwefelsäure  nicht  vorhanden  sein 
darf.  Hach  dem  Bauerechen  Verfahren  wird  noch  ein  Zusatz  von  Hefenextrakt 
gegeben,  der  durch  Selbstgärung  der  Hefe  gewonnen  ist.  Hierdurch  soll  eine 
kräftigere  Ernährung  der  Hefe  bewirkt  werden.  Hervorragende  Resultate  sind  bis 
jetzt  mit  beiden  Verfahren  noch  nicht  erzielt  worden.  Aber  nicht  nur  auf  dem 
Gebiete  der  Gärung  und  Hefenbereitung  sind  technische  Fortschritte  zu  ver- 
zeichnen, sondern  auch  auf  anderen  Gebieten. 

Zur  Herstellung  des  für  die  Brenuerei  erforderlichen  Malzes  ist  neuerdings 
das  von  Windisch  für  die  Brauerei  empfohlene  Verfahren  der  abwechselnden 
Luft-  und  Wasserweiohe  verschiedentlich  in  Anwendung  gekommen.  Hach  dem  ge- 
wöhnlichen Verfahren  wird  die  zur  Herstellung  des  Malzes  bestimmte  Gerste 
mehrere  Tage  in  Wasser  eingeweicht  und  alsdann  zum  Keimen  auf  der  Tenne  aus- 
gebreitet. Durch  den  lang  andauernden  Luftabschluss  wird  der  Keimling  dem  Er- 
sticken nabe  gebracht,  und  das  Malzgut  bedarf  einer  mehrtägigen  Erholungszeit, 
ehe  es  zu  keimen  beginnt.  Das  kann  vermieden  werden,  indem  man  während  des 
Erweichens  die  Gerste  zeitweise  mit  Luft  in  Berührung  bringt,  entweder  duroh 
abwechselndes  Lagern  au  der  Luft  und  unter  Wasser  io  Zwischeuräumeu  von  4 — J 


Digitized  by  Google 


Landwirtschaftliche  Nebengewerbe. 


67 


Stunden  oder  durch  den  Ersatz  des  EinquellenB  durch  Überbrausen,  oder  durch 
Einpumpen  von  Lnft  in  den  Quellstab.  Die  durch  ein  solches  Verfahren  erzielten 
Vorteile  liegen  einerseits  in  einer  schnellen  Fertigstellung  des  Malzes  und  dadurch 
bedingten  Ersparnis  an  Tennenraum  und  andererseits  in  der  Gewinnung  eines 
kräftigen,  gesunden,  reinen  und  möglichst  bakterien-  und  scbimmelfreien  Malzes. 

Unter  den  technischen  Fortschritten,  die  die  Herstellung  von  Alkohol  aus 
anderen  Stoffen  als  den  Kartoffeln  zum  Ziele  haben,  ist  vornehmlich  das  Verfahren 
von  A.  Klassen  zu  nennen,  das  die  Verwendung  von  Holz  oder  anderen  zellstoff- 
haltigen Substanzen  bezweckt.  Der  Zellstoff  wird  durch  Behandeln  mit  verdünnter 
Schwefelsäure  zunächst  in  Zucker  übergeführt,  der  dann  vergoren  wird.  Die  er- 
zielten Resultate  sollen  zufriedenstellend  sein,  doch  hat  bisher  das  Klassensche 
Verfahren  eine  einigerinaasen  ausgedehnte  Anwendung  nicht  gefunden. 

Es  dürfte  nur  noch  erforderlich  sein,  kurz  Notiz  zu  nehmen  von  den  Be- 
strebungen zur  Förderung  des  Verbrauches  von  Spiritus  zu  technischen  Zwecken. 

Das  Hauptverdienst  in  dieser  Hinsicht  gebührt,  wie  bereits  mehrfach  erwähnt, 
der  Zentrale  für  Spiritusverwertung,  und  zwar  ist  hier  in  erster  Linie  die  eigen- 
artige Preisfestsetzung  für  den  den  verschiedenen  Verwendungszwecken  dienenden 
Spiritus  wirksam  gewesen.  Das  hier  beobachtete  Prinzip  lag  darin,  für  die  einzelnen 
in  Betracht  kommenden  Zwecke  den  Preis  derart  festzusotzen,  dass  eine  Konkurrenz 
mit  den  anderen  den  gleichen  Zwecken  dienenden  Stoffen,  also  in  erster  Linie  mit 
dem  Petroleum  möglich  ist. 

Aus  diesem  Grunde  wurde  der  Preis  für  Leuchtspiritus  seinerzeit  auf  35  bis 
30  Pf.  für  das  Liter  festgesetzt.  Für  Spiritus  zu  motorischen  Zwecken  musste  der 
Preis  niedriger  festgesetzt  werden.  Die  Zentrale  für  Spiritusverwertung  Bchloss 
daher  mit  allen  denjenigen,  die  sich  verpflichteten,  bis  zum  Jahre  1908  ihren  zum 
Betriebe  von  Motoren  aller  Art  gebrauchten  Spiritus  zum  Preise  von  15  Pf.  für 
das  Liter  von  ihr  zu  entnehmen,  einen  Vertrag  ab,  durch  den  sie  sich  ihrerseits 
zur  Lieferung  zu  diesem  Preise  verpflichtete. 

Die  Trennung  von  Leucht-  und  Motorspiritns  wurde  noch  besonders  dadurch 
erleichtert,  dass  ebenfalls  auf  Anregung  der  technischen  Abteilung  der  Zentrale 
neben  der  besonders  für  Leuchtzwecke  geeigneten  vollständigen  Denaturierung  durch 
Holzgeist  und  Pyridinbasen  noch  die  ebenfalls  als  vollständig  angesehene  Dena- 
turierung vermittels  Holzgeist,  Benzol  und  Methylverbindungen  vom  Buodesrat 
zugelassen  wurde. 

Der  nach  der  letztgenannten  Methode  denaturierte  Spiritus  ist  zu  Leucht- 
zwecken nicht  zu  gebrauchen,  zeichnet  sich  aber  durch  eine  hohe  Verwendbarkeit 
zu  motorischen  Zwecken  aus.  Die  Zentrale  war  damit  in  den  Stand  gesetzt,  durch 
Lieferung  von  Benzolspiritus  für  motorische  Zwecke  sich  gegen  missbräuchliche 
Verwendung  zu  Leuohtzwecken  zu  sichern. 

Von  sonstigen  Veranstaltungen  der  Zentrale  für  Spiritusverwertung  zum 
Zwecke  der  Förderung  des  Verbrauches  wäre  noch  zu  erwähnen  die  Einführung 
des  Flaschenverkaufes  von  denaturiertem  Spiritus  durch  die  Kleinhändler  in  ganz 
Deutschland.  Den  Kleinhändlern,  besonders  den  Materialwarenhändlern,  wird  der 
Spiritus  in  verschlossenen  Flaschen  unter  Gewährleistung  der  Menge  und  der 

6* 


Digitized  by  Google 


68 


Landwirtschaftliche  Nebengewerbe. 


Gradstärke  geliefert,  und  diese  übernehmen  die  Verpflichtung,  die  Flaschen  za 
einem  bestimmten  Preise  an  das  Publikum  weiterzugeben,  wobei  der  Aufschlag, 
den  die  Kleinhändler  nehmen  dürfen,  diesen  einen  ausreichenden  Vorteil  gewährt. 
Das  Publikum  bat  durch  diese  Einrichtung  die  Sicherheit,  stets  Spiritus  von  guter 
Qualität  zu  einem  bestimmten  Preise  zu  erhalten.  Es  ist  dieses  eines  der  wichtigsten 
Förderungsmittel  zur  Verbreitung  der  Beliebtheit  der  Spiritusbeleuchtung.  Ferner 
iBt  die  Errichtung  von  Läden,  die  über  ganz  Deutschland  verbreitet  sind,  hervor- 
zuheben. In  diesen  Läden  wird  dem  Publikum  Gelegenheit  geboten,  die  neuesten 
und  praktischsten  Apparate  für  Verwendung  von  denaturiertem  Spiritus  und  die 
Vorzüge  dieser  Verwendung  kennen  zu  lernen.  Mit  den  Läden  sind  vielfach 
Reparaturwerkstätten  für  Spiritusapparate  verbunden. 

Zum  Schluss  sei  noch  einer  Anzahl  von  Ausstellungen  Erwähnung  getan,  die 
unter  der  Ägide  des  Vereins  der  Spiritusfabrikanten,  des  Verwertungsverbandes 
deutscher  Spiritusfabrikanten  und  der  Zentrale  für  Spiritusverwertung  ins  Leben 
gerufen  wurden  und  die  in  hohem  Mafse  für  die  weitere  Ausbreitung  der  Idee 
der  technischen  Vorwertung  von  Spiritus  beigetragen  haben. 

Zu  nennen  sind  hier  die  Ausstellung  für  SpirituBverwertung  im  Februar  1902, 
die  Ausstellung  für  Kartoffelverwertung  im  Februar  1903  und  die  Ausstellung  für 
Gärungsgewerbe,  die  gelegentlich  des  in  Berlin  stattgefundenen  internationalen 
Chemikerkongresses  im  Juli  1903  veranstaltet  wurde.  Sämtliche  drei  Ausstel- 
lungen wurden  in  der  grossen  Ausstellungshalle  des  Institutes  für  Qärungsgewerbe 
abgehalten. 

Auch  die  grosse  internationale  Ausstellung  für  Gärungsgewerbe  in  Wien  im 
Juni  1904  diente  zum  grossen  Teil  denselben  Zwecken  und  wurde  von  deutscher 
Seite  reichlich  beschickt. 


4.  Die  Kartoffel  Stärkefabrikation. 

Die  Bedeutung  derselben  als  landwirtschaftliches  Nebengewerbe,  das  ungefähr 
ebensoviel  Kartoffeln  für  seine  Zwecke  benötigt  wie  die  Spiritusbrennerei,  und 
dessen  Produktion  mit  Uber  2 Mill.  Doppelzentnern  im  Werte  von  60 — 70  MilL 
Mark,  die  Fabrikation  der  sonstigen  Stärkearten  — Reis-,  Mais-  und  Weizenstärke  von 
zusammen  etwa  4 — 500000  D.-Ztr.  — weit  übertrifft,  iat  durchaus  neueren  Datums.1) 
Ihre  derzeitige,  von  der  wissenschaftlich-technischen  Forschung  und  Erfindertätig- 
keit sorgsamst  begründete  und  ausgebildete  Teohnik  geht  in  ihrer  derzeitigen 
Ausgestaltung  kaum  über  die  Mitte  der  70er  Jahre  des  19.  Jahrhunderts  zurück. 
Die  in  der  Frage  auf  die  Hebung  und  technische  Verwertung  der  Kartoffelkultur 
überhaupt  sich  ausdehneude  Wirksamkeit  des  Vereins  der  Spiritusfabrikanten  in 
Deutschland  führte  im  Jahre  1883  zur  Schaffung  eines  besonderen,  ihm  organisch 

*)  Besonders  namhafte  Verdienste  haben  sich  um  das  Gewerbe  erworben:  von  seiten 
der  Wissenschaft:  Scheibler,  Delbrück,  Maercker,  Saare,  von  seiten  der  Vertreter 
des  Gewerbes  selbst:  Kette,  Wahl,  Pantel,  lloffmann  n.  a.,  von  seiten  der  Maschinen- 
technik: Angele,  Anton,  Fesca,  Schmidt-Küstrin  und  Uhland-Leipzig. 


Digitized  by  Google 


Landwirtschaftliche  Nebengewerbe. 


69 


angegliederten  Vereins  der  Stärke-Interessenten  in  Deutschland,1)  der  mittelst  der 
unter  M.  Delbrücks  Leitung  stehenden  wissenschaftlichen  Station  die  technische 
und  wirtschaftliche  Entwicklung  der  Kartoffelstärkefabrikation  in  gleicher  Weise 
beeinflusste  und  förderte,  wie  dies  für  die  Spiritusbrennerei  durch  den  Spiritus- 
fabrikanten-Verein geschah. 

Die  sohon  aus  dem  Anfänge  des  18.  Jahrhunderts  stammende  Technik  der 
Stärkegewinnung  aus  Kartoffeln,  deren  Bekanntwerden  im  Interesse  einer  besseren 
Verwertung  und  damit  Verbreitung  deB  Kartoffelbaues  sioh  besonders  Friedrich  der 
Grosse  angelegen  sein  liees,9)  hatte  zwar  schon  im  Laufe  desselben  Jahrhunderte 
die  besonderen  maschinellen  Einrichtungen  aufkommen  lassen  behufs  fabrikmäasiger 
Erzeugung  der  Stärke,  neben  der  aber  auch  die  Eigenbereitung  der  Stärke  für 
den  Haushalt  besonders  auf  dem  Lande  durch  viele  Hausfrauen  ohne  besondere 
technische  Hilfsmittel  bis  zur  Gegenwart  gepflegt  wurde.  Der  in  der  ersten  Hälfte 
des  19.  Jahrhunderts  sich  anbahnende  Aufschwung  der  deutschen  Textil-  und 
Papierindustrie,  sowie  vor  allem  die  in  den  50er  Jahren  von  B.  Gail  aufgebrachte 
Verwendung  des  aus  der  Kartoffelstärke  bereiteten  Stärkezuokers  zum  Verbessern 
des  Weines  (das  „Gallisieren“)  erschlossen  der  industriellen  Nutzbarmachung  der 
Kartoffelstärke  ein  weites  Feld,  und  im  Westen  Deutschlands  entstanden  demzu- 
folge die  ersten  grösseren  Fabrikbetriebe  zur  Herstellung  von  Kartoffelstärke  und 
der  aus  ihr  erzeugten  Fabrikate. 

')  Im  Jahre  1867  hatte  sich  allerdings  auch  schon  ein  „Verein  der  Stärke-,  Stärke- 
sirup- und  Stärkezuckerfabriken  Deutschlands“  gebildet,  der  um  1870  an  150  Mitglieder 
anfwies  und  namhafte  Vertreter  der  Wissenschaft  und  Technik  in  seiner  Mitte  zählte, 
dennoch  aber  um  die  Mitte  der  70  er  Jahre  wieder  verschwand. 

*)  Wegen  ihrer  grundlegenden  historischen  Bedeutung  für  die  Kartoffelstärke- 
fabrikation sei  hier  der  Wortlaut  der  an  alle  preussischen  Landräte  gerichteten  Kammer- 
verordnnng  vom  10.  Dezember  1765  wiedergegeben  (entnommen  ans  0.  Saare:  „Die 
Fabrikation  der  Kartoffelstärke“,  Berlin  1897,  8.  if.):  „Friedrich,  KBnig  etc.  etc.  etc. 

Unsere  etc.  Wir  zweifeln  nicht,  es  werde  euch  nicht  unbekannt  seyn,  dass  ans  den  Erd- 
toffeln eine  sehr  gute  Stärke,  die  der  von  Weizen  zubereiteten  nichts  nachgibt,  verfertiget 
werden  könne.  Da  nun  Unserer  Krieges-  und  Domänen-Kammer  dieser  Tage  eine  Probe 
von  solcher  gut  zubereiteten  Stärke,  wovon  hier  etwas  beygefligct  wird,  vorgclcget  worden, 
welche  hieselbst  in  der  Art,  wie  der  abschriftlich  mitkommende  Aufsatz  mit  mehrerem 
zeigt,  verfertigt  ist  und  es  dahero  dem  Publiko  allerdings  sehr  nützlich  seyu  würde,  wenn 
dergleichen  Stärke  ans  Erdtoffeln,  deren  starken  Anban  man  ohnedem  schon  wegen  ihres 
grossen  Nutzens  dem  Lande  zum  öfteren  eingeschärft,  auch  in  Schlesien,  gleich  solches 
bekanntermasfen  in  der  Lausitz  ganz  häufig  geschieht,  zum  Gebrauch  gebracht  und  dadurch 
eine  ansehnliche  Quantität  von  Weitxeu  zum  Backen  und  Branen  ersparet  würde:  als 
wird  euch  anbefohlen,  euch  zu  bemühen,  die  Verfertigung  von  dergleichen  Stärke  aus 
Erdtoffeln  in  dortiger  Gegend,  da  die  Leinwandfabrique  eine  grosse  Consumtion  dieses 
Materialis  erfordert,  einzuschärfen  und  davon  gleichfalls  Proben  machen  zu  lassen.  Zu- 
gleich habt  ihr  die  dortige  mit  appretirter  Leinwand  handelnde  Kanflcnte.  auch  Bleicher 
mit  ihren  Gutachten  zu  vernehmen,  wohin  dasselbe  sowohl  wegen  des  Gebrauchs  solcher 
Stärke  bey  der  Leinwand  gebe,  als  auch  wie  die  Intention  darunter  am  täglichsten  zu 
erreichen  seyn  werde.  Uebrigeus  wird  auch  nfithig  seyn,  darauf  zu  attendiren  und  rorzu- 
schlagen,  wie  es  mit  der  Acciseabgabe  von  solcher  Stärke  gegen  die  von  Weitzen  cin- 
xurichten,“  usw. 


Digitized  by  Google 


70 


Landwirtschaftliche  Nebengewerbe. 


Zur  vollen  Entfaltung  ihrer  Leistungsfähigkeit  und  vor  allem  zur  Begründung 
ihrer  landwirtschaftlich  wichtigen  Bedeutung  gelangte  die  Kartoffelstärkefabrikation 
aber  erat,  als  sie,  von  Westen  nach  Osten  fortschreitend,  hier  im  unmittelbaren 
Anschluss  an  die  Kartoffelkultur  der  leichten  Sandböden  ihren  natürlichen  Standort 
fand.1)  Als  die  Kartoffelstärkefabriken  dank  der  Verkehrsentwicklung  ihren 
Schwerpunkt  von  den  für  den  Verbrauch  der  Stärke  vorwiegend  in  Betracht 
kommenden  westlichen  Industriebezirken  nach  dem  Osten  verlegen  konnten,  ge- 
wannen sie  den  doppelten  Vorteil,  einmal  der  Ersparung  der  sehr  erheblichen 
Transportkosten  für  die  im  Vergleich  zur  Stärke  viel  umfangreicheren  und  durch 
ihren  Wassergehalt  schwereren  und  wenig  haltbaren  Kartoffeln,  wie  auch  der  z.  T. 
feuchten  Stärke  zum  Zwecke  der  Trocknung  und  andererseits  der  besseren  Ver- 
wertung ihrer  festen  und  flüssigen  Abfallstoffe,  der  Pulpe  und  der  Abwässer. 

Indem  es  sich  bei  der  auf  dieser  Grundlage  betriebenen  Stärkefabrikation  wie 
bei  der  Zuckerfabrikation  um  die  Gewinnung  von  Kohlehydraten  handelt,  die  der 
Wirtschaft  ohne  Schaden  für  den  Kraftzustand  des  Ackers  entzogen  werden  können, 
und  die  zugleich  eine  erheblich  vielseitigere  und  wertvollere  Ausnützung  des 
Bodenprodukts  darstellen  als  der  direkte  Verbrauch  desselben,  indem  auch  durch 
die  Verwendung  der  Pülpe  als  Viehfutter  und  der  Abwässer  für  Rieselxwecke  der 
Boden  die  entzogenen  Nährstoffe  grösstenteils  wieder  ersetzt  erhält,  reiht  sich  die 
Kartoffelstärkefabrikation  der  Brennerei  als  ein  Nebengewerbe  an,  welches  sowohl 
der  Kräftigung  und  Förderung  des  Kartoffel baues,  als  auch  mittelbar  dem  Haltn- 
fruebtbau  und  der  Viehwirtschaft  zugute  kommt.*) 

Nach  Saare  a.  a.  O.  gibt  es  im  Jahre  1897  in  Deutschland  663  Kartoffel- 
starkefabriken einschliesslich  der  Stärkezucker-,  Stärkesirup-  und  Dextrinfabriken, 
die  ausser  diesen  Fabrikaten  auch  Kartoffelstärke  und  Kartoffelmehl,  sei  es  aus 
Kartoffeln,  sei  es  aus  feuchter  Stärke,  in  grösseren  Mengen  heratellen.  Von  diesen 
663  Betrieben  beschränken  sich  441  nur  auf  die  Herstellung  nasser  oder  feuchter 
Stärke,  d.  h.  des  Rohmaterials  der  Stärkezucker-  und  Stärkesirupfabriken  und  auch 
mancher  Dextrinfabriken.  222  Betriebe  Btellen  trockene  Stärke  her,  und  zwar  194 
nur  trockene  Kartoffelstärke  und  Kartoffelmehl  und  28  daneben  auch  noch  Stärke- 
fabrikate, wie  Stärkezucker,8)  Stärkesirup,  Zuckercouleur  und  Dextrin. 

*)  So  verlegte  die  bisher  grösste  Kartoffelmehlfabrfk  des  Westens,  die  Badische 
Kartoffelmehlfabrik,  im  Jahre  1871  ibren  Sitz  nach  Küstrin,  woselbst  sie  seitdem  unter 
der  Firma  „Norddeutsche  Kartoffelmehlfabrik“  besteht. 

*)  Es  haben  sich  noch  in  der  Gegenwart  auf  den  ursprünglichen  Gebieten  der 
Kartoffelstärkefabrikation  in  der  Rheinprovinz,  Rheinhessen  nnd  Baden  mehrere  meist 
grössere  Fabriken  von  früher  her  erhalten,  die  jedoch  reine  Industriebetriebe  sind  nnd  die 
Kartoffeln  zum  Teil  von  weither  beziehen.  Auch  im  Osten  gibt  es  einige  solcher 
industrieller  Grossbetriebe,  die  ihre  Kartoffeln  vereinzelt  sogar  aus  dem  Auslande  beziehen. 

*)  Nach  dem  Statistischen  Jahrbuch  für  das  Deutsche  Reich  gab  es: 


1895/96  . . ■ 

. . 29  Stärkezuckerfabriken. 

1896/97  . . . 

• • *7 

1897/98  . . . 

. . 28  „ 

1898/99  . . . 

. . 26  „ 

1899/1900  . . 

. . 26 

Digitized  by  Google 


Landwirtschaftliche  Nebengewerbe. 


71 


Auf  die  einzelnen  Teile  des  Reioha  verteilten  sich  1897  die  Kartoffelstärke 
erzeugenden  Betriebe  wie  folgt: 

Gesamt 
zahl 


Länder  bezw.  Provinzen: 


Nasse 

Stärke- 


Davon: 

Trocken- 

Stärke- 


Trockcn-Stfcrke. 
nebcn  Sirup«, 
Dextrin-  n.  a. 


Betriebe 

Fabriken 

OstpreusBen 

»5 

12 

3 

— 

Westpreussen 

52 

45 

7 

— 

Posen 

97 

7« 

a3 

3 

Pommern 

98 

83 

12 

3 

Brandenburg 

225 

188 

29 

8 

Schlesien 

82 

35 

4° 

7 

Sachsen  

5* 

1 

49 

2 

Hannover 

9 

— 

9 

— 

Königreich  Preussen: 

630 

435 

172 

23 

Grosaberzogtum  Mecklenburg  . 

*5 

6 

7 

2 

Herzogtum  Anhalt 

8 

— 

8 

— 

„ Braunschweig.  . . 

4 

— 

4 

— 

Königreich  Bayern 

I 

— 

1 

— 

Grossherzogtuin  Hessen  . . . 

4 

— 

2 

2 

„ Baden  . . . 

X 

— 

— 

X 

Deutsches  Reich: 

663 

441 

194 

28 

Die  441  Nassstärkefabriken  waren,  wie  Saare  bemerkt,  sämtlich  land- 
wirtschaftliche Betriebe.  Ihre  tägliche  Kartoffelverarbeitung  schwankt  im 
allgemeinen  zwischen  200 — 500  Ztr.;  eine  derselben  war  eine  landwirtschaftliche 
Genossenschafts-Fabrik  von  1000 — 1250  Ztr.  täglicher  Kartoffelverarbeitung.  — Von 
den  194  Trockenstärkefabriken,  die  nur  trockene  Stärke  und  Kartoffelmehl  erzeugten, 
waren  123  landwirtschaftliche  Betriebe  einzelner  Besitzer,  7 landwirtschaftliche 
Genossenschaften  und  4 Aktiengesellschaften  in  landwirtschaftlichen  Händen.  60  Be- 
triebe waren  rein  industriell.  — Von  den  28  auch  Stärkefabrikate  berstellenden 
Fabriken  waren  24  industriell  und  4 landwirtschaftliche  Genossenschaften.  Es 
waren  demnach  von  sämtlichen  Kartoffelstärke  erzeugenden  Betrieben  Deutschlands 
579  oder  87  °/0  landwirtschaftliche  und  84  oder  1 3 °/0  industrielle  Betriebe,1)  Die 
meisten  dieser  Betriebe,  speziell  die  landwirtschaftlichen,  und  unter  diesen  be- 


1900/01 25  Stärkezuckerfabriken. 

1901/02 27  „ 

1902/03 27 


Von  den  27  Fabriken  im  letzten  Jahre  entfielen  allein  21  anf  Prensscn  nnd  hiervon  10  anf 
die  Provinz  Brandenburg.  2 auf  Pommern  nnd  je  3 auf  Posen,  Schlesien  und  Sachsen. 

*)  Einen  näheren  Einblick  in  die  Grfissenstrnkiur  der  Stärkefabriken  gewährt  die 
gewerbliche  Betriebszählung  vom  14.  Juni  1895,  deren  Ergebnisse  auch  für  die  Gegenwart 
in  der  Hauptsache  noch  zulrcffen  dürften.  Danach  bestanden  (mitgeteilt  nach  Albert 
a.  a.  0.  S.  64)  im  ganzen  578  Gewerbebetriebe,  die  sich  mit  Starkefabrikatiou  befassten. 
Von  diesen  waren  533  sogenannte  Hauptbetriebe,  und  zwar: 


Digitized  by  Google 


72 


Landwirtschaftliche  Nebengewerbe. 


sondere  wieder  die  genossenschaftlichen  stammen  erst  aus  den  letzten  Jahrzehnten 
bezw.  Jahren. 

Die  Form  dee  Genossenschaftsbetriebes  ist  nach  Saare  für  die  Kartoffel- 
starkefabrikation besonders  zu  empfehlen,  um  so  den  daran  beteiligten  Landwirten 
einerseits  die  Vorteile  des  billiger  arbeitenden  Grossbetriebes  und  Wahrung  seines 
landwirtschaftlichen  Charakters  zukommen  zu  lassen,  änderet  seit«  ihnen  die  Hand- 
habung des  Absatzes  zu  erleichtern. 

Wie  für  die  Spiritusbrennerei,  ist  auch  für  die  Stärkefabrikation  die  syste- 
matische Förderung  der  Kartoffelkultur  Tür  ihre  wirtschaftliche  Sicherstellung 
und  technische  Weiterbildung  von  grundlegender  Iledeutung  geworden.  In  der  im 
Laufe  der  Zeit  ermöglichten  grösseren  Gleichmässigkeit  der  Kartoffelernten,  wie 
in  der  Erzielung  haltbarer  Sorten  gewann  besonders  die  Stärkefabrikation  eine 
wertvolle  wirtschaftliche  Unterlage  ihrer  Existenz.  Es  ist  nach  Delbrück1)  fest- 
gestellt worden,  dass  gerade  durch  die  infolge  der  früher  häufigen  Kartoffelmiss- 
ernten  eingetretene  zeitweise  übermässige  Preissteigerung  der  Kartoffelerzeugnisse 
der  deutschen  Kartoffelstärke-Industrie  der  wichtige  englische  Markt  verloren  ge- 
gangen ist,  indem  die  Amerikaner,  mit  billigen  Maiserzeugnissen  einsetzend,  dieses 
bedeutende  Absatzgebiet  für  sich  eroberten.  Solche  Einbussen  sind  für  die  Folge 
dank  der  allgemeinen  Hebung  des  Kartoffelbaues  nicht  mehr  zu  fürchten. 

Eine  wesentliche  Voraussetzung  für  den  allgemeinen  Fortschritt  der  Fabri- 
kationstechnik  in  der  Stärke-Industrie  bildete  ferner  die  erfolgreiche  Züchtung 
anBbeute-,  d.  h.  stärkereicher  Kartoffeln.  Exakte  Feststellung  der  für  die  Stärke- 
erzeugung besonders  notwendigen  Eigenschaften  der  Kartoffeln  und  Aussonderung 
der  zur  Ausbildung  derselben  speziell  geeigneten  Sorten  und  möglichste  Anpassung 
der  Fabrikationsweise  an  daB  jeweils  für  die  Verarbeitung  zur  Verfügung  stehende 
Rohmaterial  kamen  hierbei  vornehmlich  in  Betracht.  Die  Erkenntnis,  dass  Kar- 
toffelsorten, die  für  Rrennerei-  oder  Speisezwecke  wohl  geeignet  waren,  durchaus 
nicht  immer  auch  zur  Stärkefabrikation  sich  eigneten,  ferner  dass  nicht  nur  der 
Stärkereiohtum,  sondern  auch  die  Grösse  der  Stärkekörner  in  den  Kartoffeln  für 
deren  Verarbeitung  von  Wichtigkeit  und  für  die  besondere  Technik  derselben 
richtunggebend  war,  sodann  die  für  die  handelsmässige  Bewertung  der  Kartoffeln 
und  besonders  die  Bezahlung  nach  dem  spezifischen  Gewicht  mafagebend  gewordene 
Beachtung  der  zwischen  Stärkegehalt  und  spezifischem  Gewicht,  sowie  dem  Hektar- 
ertrage bestehenden  Beziehungen,-)  endlich  der  rechnerisch  ermöglichte  genaue 


9 Alleinbetriebe, 

62 

Betriebe  mit 

21—50  Personen. 

24  Betriebe  mit  1 

Person.  20 

« r 

51—100  „ 

7«  „ * z 

Personen.  3 

n * 

101 — 200  „ 

'6l  - „ 3-5 

» * 

Betrieb  „ 

201  — 500  „ 

88  „ „ 6 — 10 

r 2 

Betriebe  „ 

501  — 1000  r 

85  > n II— ZO 

')  Güruugsgewerhe  und  Stärkefabrikation.  Berlin  1897. 

*)  Es  gelang  in  der  Folge,  das  bisher  allgemein  umgekehrt  vorgestellte  Verhältnis 
zwischen  Stärkegehalt  und  Hektarertrag  derart  zu  Andern,  dass  auch  ein  bi»  zu  20 — 25  •/, 
gesteigerter  Hektarertrag  sich  mit  höherem  Stärkegehalt  wohl  zu  Tereinen  vermag,  eine 
für  die  Praxis  der  KartoffelzUchtung  wichtige  Tatsache. 


Digitized  by  Google 


Landwirtschaftliche  Nebengewerbe. 


73 


Nachweis  der  jeweiligen  Rentabilität  der  Kartoffelverwertung  durch  die  Stärke- 
erzeugung für  den  gesamten  Landwirtschaftsbetrieb  kamen  sämtlich  der  Fabrikation 
auch  der  kleineren  Betriebsstätten  zugute. 

Eine  für  die  Stärkefabrikation  gut  geeignete  Kartoffel  muss  nach  Saare  a.  a.  ().: 

1.  stärkereich  und  reich  an  grossen  Stärkekörnern, 

2.  flachäugig  und  glattschalig, 

3.  dünnschalig  und  wasserarm, 

4.  gut  ausgereift  und  nicht  krank  und 

5.  arm  an  löslichen  Eiweissstoffen  Bein. 

Als  für  die  Stärkefabrikation  besonders  geeignete  Kartoffeln  gelten  hiernach 
u.  a.  Paulsens  Blaue  Kiesen  und  Richters  Imperial. 

Der  Stärkegehalt  der  Kartoffeln  kann  28—29  °/o  erreichen  und  unter  un- 
günstigen Verhältnissen  auf  13 — 14 °/0  herabgehen;  18 — 20 °/0  gelten  als  mittlerer 
Stärkegehalt,  was  gegen  früher  eine  Durchschnittssteigerung  um  1 — 2 °/0  bedeutet. 
Dabei  ist  aber  zu  berücksichtigen,  dass  die  bei  der  Fabrikation  sich  ergebenden 
Verluste  — in  der  Hauptsache  die  auf  Vorhandensein  von  Zucker  in  den  Kartoffeln 
zurückzuführende  Höhenangabe  des  Stärkepertes  durch  die  Kartoffelwage  und  die 
in  der  Pulpe  verbleibende  Stärke  — bei  geringem  Stärkegehalt  der  Kartoffeln 
nicht  prozentisch  gleich  sind  denen  bei  Kartoffeln  mit  hohem  Stärkegehalt,  sondern 
sprungweise  grösser  werden,  je  stärkeärmer  die  Kartoffeln  sind.1) 

Wie  sehr  die  Einträglichkeit  einer  Stärkefabrik  abhängig  ist  von  dem  Um- 
stande, ob  sie  stärkearme  oder  stärkereiche  Kartoffeln  verarbeitet,  erläutert  Saare 
(a.  a.  0.  8.  488)  an  nachstehendem  Beispiele:  Zur  Herstellung  von  100  Ztr.  trockener 
Stärke  sind  bei  guter  Arbeit  460  Ztr.  22°/0iger  oder  670  Ztr.  1 6 °/üigor  Kartoffeln 
erforderlich.  In  beiden  Fällen  betragen  die  Arbeitsunkosten  für  100  Ztr.  Kartoffeln 
100  Mk.,  also  für  100  Ztr.  Stärke  bei  22  °/0 igen  Kartoffeln  184  Mk.  und  bei 
i6°/0igen  268  Mk.,  also  84  Mk.  mehr.  Davon  ist  aber  in  Abzug  zu  bringen  der 
Wert  der  grösseren  Pülpemenge,  die  man  bei  der  Mehrverarbeitung  der  schlechteren 
Kartoffeln  erhält.  Der  Pülpewert  beträgt  auf  1 Ztr.  Kartoffeln  0,04  Mk. , auf 
zio  Ztr.  Mehrverarbeitung  bei  den  stärkearmen  Kartoffeln  also  8,40  Mk.  Also 
sind  erspart  75,60  Mk.  für  je  100  Ztr.  produzierter  Stärke  oder  bei  einer  Kam- 
pagne von  12000  Ztr.  Stärke,  was  der  Erzeugung  eines  mittleren  Betriebes  ent- 
spricht, 9072  Mk.  Der  landwirtschaftliche  Stärkefabrikant  bat  ausserdem  noch  die 
erhöhten  Erntekosten  bei  den  grösseren  Beblechten  Kartoffelmengen  in  Betracht 
zu  ziehen. 

Die  Fortschritte  in  der  FabrikationBtechnik  liegen  vorwiegend  auf 
maschinentechnischem  und  auf  baulichem  Gebiete.  Die  Errichtung  vollständiger 
Stärkefabrikanlagen  ist  eine  besondere  und  bochgediehene  Spezialität  bestimmter 
Unternehmungen  geworden.  Die  Erzeugung  der  Kartoffelstärke  stellt  an  und  für 
sich  einen  ziemlich  einfachen  technischen  Prozess  dar;  in  dieser  Einfachheit  und 
Billigkeit  der  Produktion  beruht  auch  im  wesentlichen  das  wirtschaftliche  Über- 
gewicht der  Kartoffelstärkefabrikation  in  Deutschland  gegenüber  der  Fabrikation 
von  Mais-,  Reis-  und  Weizenslärke. 

')  Saare  a.  a.  0. 


Digitized  by  Google 


74 


Landwirtschaftliche  Nebengewerbe. 


Dessenungeachtet  weisen  die  Stärkefabriken  nnter  eich  nicht  nur  nach  Grösse, 
8itaation  and  Intensität  des  Betriebes,  sondern  vor  allem  auch  in  bezug  aof 
Spezialisierung  der  Produktion  bezw.  auf  das  Endprodukt  — ob  sie  nur  feuohte 
Stärke  oder  auch  Trockenstärke  und  Kartoffelmehl  oder  nur  Trockenstärke  und 
Mehl  oder  auch  weitere  Stärkefabrikate,  wie  Stärkezucker,  Dextrin,  Sirup,  Couleur 
herstellen  — eine  grosse  Mannigfaltigkeit  auf,  die  auch  auf  die  technische  Aus- 
stattung der  Betriebe  dergestalt  zurückwirkt,  dass  Fortschritte  und  Verbesserungen 
an  Apparaten  u.  dergl.  nach  den  jeweils  vorliegenden  Betriebszwecken  zu  spezi- 
alisieren und  zu  bewerten  sind  und  umgekehrt  manche  ältere  Verfahren  und  Kon- 
struktionen für  bestimmte,  jeweils  im  Vordergründe  stehende  Verhältnisse  nach  wie 
vor  sich  oft  besser  oder  ebensogut  eignen  können  wie  neu  einge führte  und  vervoll- 
kommnete. 

An  die  technische  Vorarbeit,  das  Reinigen  oder  Waschen  der  Kartoffeln,  für 
welches  an  Stelle  der  alten  Waschtrommel  sogenannte  Rührfliigelwände  in  ver- 
schiedenen Abarten  traten,  schliesst  sich  zunächst  die  Zerkleinerung  der  Kartoffeln, 
um  durch  Öffnung  der  Zellen  das  in  ihnen  befindliche  Stärkemehl  freizulegen.  Die 
schon  von  früher  her  überkommenen  maschinellen  Reibvorrichtungen  erfuhren 
wesentliche  Umgestaltungen.  Die  an  ältere  Formen  sich  anschliessende  Raspel- 
hiebreibe und  die  Fescasche  Reibe  wurden  überholt  durch  die  Sägeblattreibe 
in  verschiedenen  Anordnungen,  wie  durch  die  Flügelreibe  (Champonnoie).  Für 
grössere  Betriebe  wurden  noch  besondere  Nachzerkleinerungsapparate,  Mahlgänge 
oder  Breimühlen  (Unterläufer  von  Angele- Berlin,  auch  die  Kegelmühle  von 
Uhl  and -Leipzig  und  die  Schmidtsche  Feinfasermühle)  konstruiert.  Eine  noch 
weitergehende  Zerkleinerung  der  Kartoffelfasorn  dürfte  nach  dem  derzeitigen  Stande 
der  Technik  ausgeschlossen  und  nach  Saare  auch  nicht  erwünscht  sein,  weil  zu 
grosse  Feinheit  der  Fasern  das  nachfolgende  Durchsieben  des  Keibsels  erschweren 
und  die  Qualität  des  Endproduks  beeinträchtigen  können.  Zur  Trennung  der  Stärke 
von  den  Schalen,  Fasern  etc.,  der  „Pülpe“,  das  sogen.  Ausbringen  der  Stärke  aus 
dem  ReibBel,  dienen  beute  drei  Siebsysteme:  das  Schüttelsieb,  die  Bürstenbottioh- 
siebe  und  das  Zylindersieb,  dies  entweder  als  Bürstenhalbzylinder  oder  rotierender 
Vollzylinder  (Angele- Berlin). 

Die  sich  hieran  Bchliessende  Gewinnung  und  Reinigung  der  Rohstärke  ge- 
schieht besonders  in  kleineren  Fabriken  in  AbBatzkästen  und  Aufwaschbottichen 
oder  mit  grösserem  Erfolge  in  Vorflut-  und  Reinflutvorrichtungen,  wobei  zwischen 
beiden  Systemen  mannigfache  Verknüpfungen  bestehen.  Erhebliche  Vervoll- 
kommnungen erfuhren  ferner  die  zum  Entwässern  und  Trocknen  der  Stärke  be- 
stehenden Apparate,  so  für  ersteres  durch  Zentrifugen  (Rudolph  & Co.- Magdeburg), 
für  letzteres  neben  den  bisherigen  Trockenstuben  und  -kammern,  die  durch  die 
Einfügung  der  Hordentrocknung  nutzbarer  gemacht  wurden,  durch  die  sogen. 
Kanaltrocknung  (Uhland),  sowie  besonders  durch  spezielle  neue  Einrichtungen 
(kontinuierlicher  Trocknungsapparat  von  Uhland-Leipzig,  Schmidt-Küstrin, 
das  Tuch  ohne  Ende  von  Angele-Berlin  und  der  Feldm an nsche  Trockenapparat, 
der  zurzeit  als  der  beste  gilt).  Diese  in  zweckmäBsigerer  Disposition  der  Gesamt- 
anlage und  in  einer  durchgebildeten  Betriebskontrolle  bestehenden  Fortschritte  treten 


Digitized  by  Google 


j 


Landwirtschaftliche  Nebengewerbe. 


75 


beeonder8  in  der  Verarbeitung  der  Abfallstärke  hervor  und  in  der  Verwertung  bezw. 
Beseitigung  der  Abfalle.1) 

Die  Verwendung  der  Piilpe  als  Viehfuttermittel  ist  ebenfalls  durch  geeignete 
Apparate  (zum  Kochen,  Entwässern,  Einsäuern,  Pressen  u.  a.  m.)  verbessert,1) 


’)  Nachstehende  gut  orientierende  schematische  Übersicht  Uber  die  Technik  der 
Kartoffelstärkefabrikation,  Uber  ihre  verschiedenen  Produkte  und  der  bei  ihr  sich  ergebenden 
festen  und  flüssigen  Abfallstoffe  bietet  Saare  in  seinem  erwähnten  Handbuch: 


Kartoffel  wäseho 

4 


Reibe 


I 


ltohstarkemilch  4— -Vorsieb 


I 

Superiorstärke 

Zentrlfu^enqulrl 


Schl&mmstärke  Waschwasser 

4 

Schlammquirl  < 


Feinsieb 

4 4 

Rohstärkcmilch  Faser  — 

4 

Absatzkästen  (Fluten) 
Kohstarke  Fruchtwasser  — 

4 

— Waschquirl  ^ 

Schlamm  starke  Waschwasser 

I 


Relbeel 

4 

Mahlstein 

4 

Auswaschsieb 

4 4 

Roh  starkem  lieh  PUIpe 


i i 

Plllpegrube 


Zentrifuge 

Trocknerei 

I 

MUhlo 


HchJii  nunsieb 

4 4 

Stiirkemilch  Faser 

4 

Schlamm  rinnen 

4 


4 

Stärke  Abwasser  • 

4 

Waschqtilrl 

4 4 

Stärke  .Schlamm  - 

4 4 

Prltuastärke  Schlamm 


Zentrifugen- 

quirl 

Zentrifuge 

Trocknerei 


11m 

Auasengraben  fUr 
Abwässer 


*)  Die  mittlere  Zusammensetzung  der  Pulpe  ist  nach  Maercker: 


Wasser 86, o »/„. 

Asche  0,4  „ 

Faaer 1,8  „ 

Fett  (Ätherextraktl o,  t „ 

Protein 0,7  „ 


Stickstofffreie  Eitraktstoffe  (Stärke  u.  a.)  . 11,0  „ 


Digitized  by  Google 


76 


Landwirtschaftliche  Nebengewerbe. 


wenngleich  Ober  die  beste  Art  der  Pülpeverfütterung  auch  heute  noch  die  An- 
sichten im  einzelnen  weit  auseinandergehen. 

Die  landwirtschaftliche  Nutzbarkeit  der  flüssigen  Abfallstoffe1)  der  Stärke- 
fabrikation hat  gegeu  früher,  wo  sie  fast  allgemein  als  lästige  Zugabe  empfunden 
wurden,  entschieden  an  Verbreitung  gewonnen,  wobei  jedoch  im  einzelnen  die  Lage 
der  Fabrik  nnd  die  Art  des  landwirtschaftlichen  Hauptbetriebes  bezw.  die  um- 
gebenden ßodenbewirtschaftungsverhältnisBe  entscheidend  für  die  Möglichkeit  und 
Ausdehnung  derselben  sind.  Bei  im  allgemeinen  günstiger  Veranlagung  der  in 
Betracht  kommenden  lokalen  Verhältnisse  kann  die  Ausnutzung  der  Abwässer,  die 
wegen  ihres  relativ  hohen  Gehalts  an  löslichen  Pflanzennährstoffen  ein  ausge- 
zeichnetes Düngemittel  sind,  oft  zu  einem  „Hauptfaktor  für  die  Ertragsfähigkeit 
einer  Stärkefabrik“  werden.  (Saare.)  Die  durch  Berieselung  von  Wiesen  (am  besten 
Timotheegras)  erzielten  Erfolge  sind  nach  den  von  Saare  beigebrachten  Beispielen 

Wegen  des  weiten  Nährstoffverhältnisses,  1 : 14,6,  ist  daher  stets  eine  Zugabe  von  Kraft- 
fnttermitteln  zu  empfehlen,  um  das  Nährstoffverhältnis  anf  1 : 4 oder  1 : 7 zu  bringen. 

Der  Futterwert  der  Pulpe  berechnet  sich  wie  folgt  (nach  Saare  a.  a.  0.  S.  37s): 
100  kg  Kartoffelu  geben  75  kg  Pttlpe  mit  6%  Trockensubstanz  oder  also  4,5  kg  wasser- 
freie Pülpe.  — Nach  ihrer  mittleren  Zusammensetzung  enthält  die  Pülpe: 

5,3  • „ Protein,  also  4,5  kg  Pülpe  = 0,24  kg  Protein. 

0,7  „ Faser,  « 4,5  » . = °.°3  „ Faser. 

78,0  „ stickstofffreie  Extraktivstoffe  ) 

” „ , ....  } = 4,11  - Faser. 

13,3  „ Faser  (verdaulich)  1 

Es  wird  theoretisch  1 kg  Protein  mit  33  Pf., 

» . Fett  „ 2»  „ 

■ „ Kohlenhydrate  „ 11  „ 

berechnet,  also  sind  anzusetzeu  flir  die  Fntterbewertung:  Protein  7,92  -f-  Fett  0,66  -)-  Kohlen- 
hydrate 45,21  = 54  Pf.  In  gleicher  Weise  würde  sich  dagegen  der  Kntterwert  der 
Branntweinschlempe  auf  132  Pf.  berechnen;  die  Pttlpe  hat  also  einen  wesentlich  geringeren 
Futterwert  als  diese.  — In  gleicher  Weise  berechnet  E.  Wolff  den  Futterwert  von  1 Ztr. 
Pülpe  mit  14  ®/0  Trockensubstanz  anf  80  Pf.  Dieser  theoretische  Futterwert  wird  aber 
tatsächlich  von  Stärkefabrikanten,  die  ihre  Pülpe  verkaufen  müssen,  fast  nie  erreicht.  Nur 
in  sehr  futterarmen  Jahren,  wie  1893,  sind  ausnahmsweise  für  1 Ztr.  Pülpe  bis  zu  75  Pf. 
bezahlt  worden.  Im  allgemeinen  erhält  der  Stärkefabrikant  für  den  Zentner  abgetropfte 
I’UIpe  mit  to— 14  •/„  Trockensubstanz  10  Pf.  bis  höchstens  40  Pf,  meist  nur  10 — 20  Pf.  — 
Versuche,  aus  Pülpe  im  komprimierten  Zustande  anderweitige  Oebrauchsgegenstände  her- 
zustellen (Knöpfe,  Broschen,  Teller,  Papierfabrikation,  Brennmaterial),  sind  verschiedentlich 
unternommen  worden. 

*)  Dieselben  setzen  sich  zusammen  aus:  KartofTelwaschwasser,  Fruchtwasser,  Stärke- 
waschwasser, Abwässer  ans  der  Pttlpegruhe  oder  Pulpepresse,  Abwässer  der  Schlamm- 
verarbeitung.  Die  tiesamtmenge  dieser  Abwässer  kann  man  zu  50—120  cbm  auf  je 
100  Ztr.  verarbeiteter  Kartoffeln  annehmen,  je  nach  der  (Jrösse  nnd  Art  der  Fabrikation. 
Während  kleine  .Stärkefabriken,  die  uur  nasse  Stärke  herstellen,  mit  60  cbm  auskommen 
werden,  brauchen  grosse  Trockenstärkefabriken  fast  das  Doppelte,  da  sie  zur  Kartoffel- 
wäsche  und  -schwemme  reichlicher  Wasser  bedürfen  und  auch  die  Rohstärke  mit  weit  mehr 
Wasser  waschen  müssen.  — Je  nach  der  Herkunft  der  Abwässer  erfordert  ihre  Behandlung 
bezw.  Reinigung  verschiedene,  oft  z.  T.  kostspielige  Maßnahmen.  (Saare  a.  a.  0.) 


Digitized  by  Google 


Landwirtschaftliche  Nebenerwerbe.  77 

ans  der  Praxis  sehr  bedeutend  und  verdienen  für  die  weitere  Ausdehnung  dieser 
landwirtschaftlichen  Nebeunutzung  der  Stärkefabrikation  volle  Beachtung.1) 

Die  technischen  Fortschritte,  die  auch  Uber  die  eigentliche  8tärkefabrikation 
und  ihre  Nebennutzungen  hinaus  in  gleicher  Weise  sich  auf  die  weitere  Verarbeitung 
der  Stärke  zu  Dextrin  und  Stärkezucker  erstreckten,  sind  auf  der  einen  Seite  auoh 
der  grossen  Zahl  der  kleineren,  vorwiegend  landwirtschaftlichen  Stärkefabriken 
zugute  gekommen  und  haben  sie  auf  das  Niveau  des  maschinell  ausgestatteten 
Industriebetriebes  gehoben,  ohne  sie  jedoch  deshalb  ihres  landwirtschaftlichen 
Charakters  zu  entkleiden;  andererseits  aber  haben  sie  auch  die  Fabrikation  in  immer 
grösserem  Mafsstabe  ermöglicht.  Besonders  fruchtbar  wurde  dabei  das  Zusammen- 
arbeiten der  Konstruktionstechnik  mit  der  die  Leistungsfähigkeit  ihrer  Neuerungen 
ständig  unter  Kontrolle  haltenden  technisch-wissenschaftlichen  Station  des  Vereins 
der  Stärke-Interessenten,  der  zu  Ende  der  90er  Jahre  sogar  zur  Errichtung  einer 
eigenen  Versuchsfabrik  im  Anschluss  an  die  Versuchsbrennerei  des  Spiritus- 
fabrikauten- Vereins  in  Berlin  sohreiten  konnte. 

Diese  fast  ausschliesslich  in  Deutschland  erwachsenen  technischen  Fortschritte 
haben  nicht  nur  eine  für  alle  Kreise  der  Stärkefabriken  erhebliche  Steigerung  in 
der  quantitativen  Ausbeute  zuwege  gebracht,  die  unter  Berücksichtigung  der 
zur  Verfügung  stehenden  besseren  Kartoffeln  für  die  letzten  zwanzig  Jahre  auf 
reichlich  ao — 25  °/0  gegen  früher  veranschlagt  werden  kanD,  sondern  vor  allem 
anch  die  Qualität  des  Produkts  durchweg  auoh  bei  den  kleineren  Fabriken  so 
verfeinert  und  das  Fabrikationsniveau  allgemein  so  gehoben,  dass  Deutschland 
hierin  alle  Länder  zurzeit  überragt,  und  nur  hierdurch  in  erster  Linie  der 
deutschen  Stärkefabrikation  es  ermöglichen  konnte,  angesichts  der  sehr  kritisch  ge- 
wordenen Absatzverbältnisse  infolge  des  bedeutenden  Rückganges  der  Ausfuhr  von 
Stärke  und  Stärkefabrikaten  sich  ohne  wesentliche  Einbusse  auf  der  Höhe  zu  er- 
halten. Trotz  des  gesunkenen  Exports  wurde  ihr  Absatzgebiet  wieder  erheblich 
sowohl  im  Inlande  und,  trotz  des  höheren  Preises  des  deutschen  Produktes,  im 
Auslände  erweitert. 

Die  wirtschaftliche  Entwickelung  der  deutschen  Kartoffelstärkefabri- 
kation bat  mit  der  technischen  allerdings  nicht  gleichen  Schritt  gehalten.  Wie 
die  Spiritusbrennerei  und  Rübenzuckerfabrikation  hat  auch  die  Stärkefabrikation 
seit  30  Jahren  manche  Wandlungen  und  Krisen  durchgemacht,  und  erst  in  den 
letzten  Jahren  ist  es  gelungen,  nach  dem  Vorgänge  der  beiden  anderen  landwirt- 
schaftlichen Gewerbe  auoh  für  die  Stärkefabrikation  durch  den  entsprechend  or- 
ganisierten Zusammenschluss  des  Gewerbes  einen  sicheren  Boden  zu  schaffen, 

1 ) In  der  vom  Reichsamt  des  Innere  1900  bewirkten  Prodnktionsstatistik  war  anch 
die  Grösse  der  mit  Stärkeabwässern  gespeisten  Kieselflächen,  insgesamt  10000  Morgen 
(gleich  2340  ha  20  a und  21  qm),  mitgeteilt.  Bei  einem  Bestände  von  etwa  500  land- 
wirtschaftlichen Stärkefabriken  entfallen  somit  mir  auf  eine  Stärkefabrik  20  Morgen 
Rieselfläche,  was  Dberans  wenig  ist  und  — sofern  die  betreffenden  Angaben  nicht  doch 
hinter  der  Wirklichkeit  Zurückbleiben  sollten  — dartun  würde,  dass  für  diese  landwirt- 
schaftlich sehr  wichtige  Ausnutzung  der  Stärkefabrikation  noch  viel  zu  tun  ist. 


Digitized  by  Google 


78 


Landwirtschaftliche  Nebengewerbe. 


auf  dem  sie  auch  ihrer  landwirtschaftlichen  Bedeutung  in  steigendem  Mafse  wird 
gerecht  werden  können. 

Bio  besonders  in  früheren  Jahren  erheblichen  Schwankungen  der  jeweiligen 
Kartoffelernten  nach  Quantität  und  Qualität,  der  völlige  Mangel  an  zuverlässigen 
statistischen  Unterlagen  für  die  Abschätzung  der  Produktion  und  ihres  Verhältnisses 
zum  Konsumbedarf  im  In-  und  Auslande,  die  zunehmende  Konkurrenz  des  Aus- 
landes am  Weltmarkt,  besonders  Hollands  für  Kartoffelstärke  und  Amerikas  duroh 
seine  billige  Maisstärke,  endlich  die  Zwangslage  zahlreicher,  meist  kleinerer  Stärke- 
fabriken, bereits  vor  der  Kartoffelernte  Abschlüsse  auf  Lieferung  feuchter  Stärke 
zu  machen,  was  naturgemäss  an  den  Haupthandelsplätzen  (Berlin,  Magdeburg, 
Hamburg)  zu  einer  spekulativen  Ausnutzung  der  Situation  führte  und  in  der  Folge 
den  Stärkehandel  überhaupt  zum  grossen  Teil  zum  Objekt  des  Börsenspiels  ausarteo 
Hess  — alles  dieses  wirkte  zusammen,  der  deutschen  Kartoffelstärkefabrikation  den 
wirtschaftlichen  Erfolg  zu  verkümmern.  Dazu  kam  seit  Mitte  der  70er  Jahre  ein 
von  interessierter  Seite  genährtes  und  verbreitetes  Misstrauen  gegen  mannigfache 
Verwendungen  der  Kartoffelstärkefabrikate,  die,  wenn  auch  der  damalige  Stand  der 
Fabrikationstechnik  noch  bei  weitem  nicht  die  durchgängige  Güte  des  Fabrikats 
wie  in  der  Gegenwart  gezeitigt  hatte,  sachlich  nicht  gerechtfertigt  waren,  dennoch 
dem  Gewerbe  bis  in  die  letzten  Jahre  Abbruoh  getan  haben.  So  bedeutete  es 
eine  erhebliche  Einbusse  für  die  Fabrikation,  als  infolge  dieser  Bestrebungen  durch 
das  Weingesetz  von  1892  die  Verwendung  von  Stärkezucker  zur  Weiubereitung 
untersagt  wurde.  Von  einschneidendster  Bedeutung  wurde  jedoch  der  ständige 
Rückgang  des  ehedem  erheblichen  Exports  infolge  der  Verdrängung  der  besonders 
in  schlechten  Kurtoffeljahren  zu  teuren  deutschen  Kartoffelstärke  durch  die  billige 
amerikanische  Maisstärke  am  englischen  Markt. 


Es  betrug  der  Export  von  Kartoffelfabrikaten:1) 


Kartoffel* 

Starke- 

im 

Kartoffel 

ernte 

im 

mehl  und 

zucker  and 

Dextrin 

in  Prem 

etsen 

Jahre 

Stärke 

D.-Ztr. 

Sirup 

D.-Ztr. 

D.- 

Ztr. 

ganzen 

D.-Ztr. 

Hill.  D.-Ztr. 

im 

Jahre 

1886 

398  000 

241  000 

90 

000 

708  000 

t68,o 

^85 

1S87 

439  000 

269  000 

69 

000 

798  000 

162,5 

1886 

1888 

416  000 

2 1 2 000 

72 

000 

700  000 

161,6 

1887 

1889 

439  000 

1 40  000 

86 

000 

665  000 

140,0 

1888 

1890 

513  000 

197  000 

94 

000 

804  000 

169,4 

1889 

1891 

147  000 

60  500 

60 

000 

3°7  5 00 

141,8 

1890 

1892 

1 29  000 

22  000 

44 

000 

195  000 

1130 

1891 

>893 

305  000 

42  000 

74 

000 

421  000 

169,0 

1892 

1894 

370  000 

57  7 00 

73 

0 

0 

sC 

501  300 

207.0 

«893 

*895 

304  200 

45  000 

87 

250 

43645° 

•89.5 

1894 

1896 

339  364 

40  708 

110 

871 

49°  943 

2 »7-3 

1895 

1897 

141 518 

24  495 

98 

765 

264  778 

201,2 

1896 

*)  Nach  dem  Jahrbuch  des  Vereins  der  Spiritusfabrikanten  in  Deutschland  I.  Bd. 
Berlin  190t.  S.  210. 


Digitized  by  Google 


Landwirtschaftliche  Nebengewerbe. 


79 


Kartoffel- 

Stärke- 

im 

Kartoffelernte 

im 

mehl  nnd 

zuckerund 

Dextrin 

in  Prenssen 

Jahre 

Stärke 

D.-Ztr. 

Sirup 

D.-Ztr. 

D.-Ztr. 

ganzen 

D.-Ztr. 

Mill.  D.-Ztr. 

im 

Jahre 

1898 

173  28t 

23  3 > 3 

80855 

274  449 

202,0 

1897 

>899 

339  >93 

25  668 

99  842 

464  703 

218,5 

1889 

1900 

217  921 

23  640 

>oi  673 

343  234 

259,3 

0 

0 

CO 

1901 

245  449 

24  764 

>>>  525 

381  886 

27S, 6 

1900 

1902 

457  7°f> 

><>5  665 

140  478 

705  849 

340,0 

1901 

*9<>3 

279  950 

42  649 

140772 

464  971 

296,5 

1902 

«9°4 

>75  >2<> 

>9  >73 

1 2 > 275 

3 > 5 574 

287,6 

1903 

«9<>5 

132  870 

*3  323 

93  781 

239  974 

246,6 

*9°4 

Demgegenüber  konnte  auch  die  infolge  der  technischen  Vervollkommnung 
erhebliche  Steigerung  deB  inländischen  Verbrauchs  von  Stärkefabrikaten  keinen 
vollen  Ersatz  bieten,  wenngleich  Bie  gerade  in  den  letzten  Jahren  von  wachsender 
Bedeutung  geworden  iBt  und  jedenfalls,  Schritt  haltend  mit  der  natürlichen  Zunahme 
der  Bevülkerung  im  Deutschen  Reioh  (um  ca.  600000  Seelen  jährlich),  die  sicherste 
Aussicht  bietet,  dass  auch  trotz  deB  Ausfalls  im  Export  die  deutsohe  Kartoffel- 
stärkefabrikation im  Interesse  der  Landwirtschaft  ihre  Produktion  auch  ferner  wird 
auf  der  Hübe  halten  können.  So  betrug  die  Erzeugung  von  Stärkesirup  — als 
dos  hauptsächlichste  UDd  wichtigste  Fabrikat  der  deutschen  Stärkefabrikatiou  — 
1886/87  475000  D.-Ztr.,  die  Ausfuhr  betrug  270000  D.-Ztr.,  der  inländische  Ver- 
brauch belief  sich  mithin  auf  205000  D.-Ztr.  Zehn  Jahre  später,  1896/97,  dagegen 
betrug  die  Produktion  453000  D.-Ztr.,  die  Ausfuhr  nur  noch  24000  D.-Ztr.,  der 
Verbrauch  im  Inlande  war  mithin  auf  429000  D.-Ztr.  oder  mehr  als  das  Doppelte 
in  diesem  Zeitraum  gestiegen.  Diese  Steigerung  und  Vervielfältigung  des  Inlands- 
verbrauchs an  Stärkefabrikaten  bedeutet  einen  volkswirtschaftlich  wie  landwirt- 
schaftlich sehr  hoch  zu  veranschlagenden  Erfolg,  dem  sich  fUr  die  Zukunft  noch 
viel  weiter  gehende  Aussichten  eröffnen,  wenn  man  bedenkt,  dass  der  Stärke- 
zucker- und  Sirupverbrauch  auf  den  Kopf  der  Bevölkerung  in  Deutschland  nur 
o,7  kg,  in  Nordamerika  aber  4 kg  beträgt,  wobei  zugleich  der  Verbrauch  an 
Rohr-  und  Rübenzucker  daselbst  gegen  30  kg  auf  den  Kopf  und  bei  uns  erst  etwa 
14  kg  beträgt.1)  Im  einzelnen  betrug  die  Erzeugung: 

*)  Indem  der  Verein  der  Stärke-Interessenten  die  Technik  auf  die  Förderung  der 
gewerblichen  Weiterverarbeitung  der  Stärke  zu  Zucker,  Sirup  nnd  Dextrin  angeregt  bat, 
gebührt  ihm  hierbei  ein  besonderes  Verdienst.  Bedeutsam  hierfür  war  vor  allem  eine  von 
Prof.  Saare  im  Jahre  1895  im  Aufträge  des  Vereins  unternommene  Studienreise  nach 
Amerika  und  England,  die  anch  für  diese  wichtige  Seite  der  Förderung  der  Stärke-Indnstric 
von  bahnbrechendem  Erfolge  war.  Die  Einbürgerung  der  billigen  Obstgelees  nnd  Frucht- 
manueladen,  die  in  England  und  Amerika  eine  so  grosse  und  schätzbare  Rolle  in  der 
Volksernährung  spielen,  steht  hierbei  im  Vordergründe,  womit  zugleich  dem  heimischen 
Obstban  eine  wertvolle  Unterstützung  geboten  wird.  Der  deutsche  Stärkesirup  ist  heute 
ein  Produkt  von  unerreichter  Eigenart  und  Feinheit.  Ansscr  als  Verbesserungsmittel  für 
die  an  sich  wegen  ihres  Salzgehalts  nicht  genussfähigen  Kandis-  nnd  Strontianmelassesirupe 
der  KUbenzuckcriudustrie  ist  der  Stärkesirup  unerlässlich  geworden  für  die  VersÜBsuug  der 


Digitized  by  Google 


im  ganzen 
D.-Ztr. 

382  000 
550  000 
430  000 
1 7 2 500 
399  000 
37g  500 
35°  000 
449  249 
453  722 
471  467 
495  6j3 
495  59° 

522  058 

633  395 
681  454 
580  160 
412  029 

Der  Mangel  an  zuverlässigen  Unterlagen  für  die  Erzeugung  an  feuchter  und 
trockener  Kartoffelstärke  war  für  die  Produzenten  eine  Quelle  verfehlter  Kon- 
junkturen und  ständiger  Unsicherheit;  die  Erlangung  Bolcber  Unterlagen  war  ein 
langjähriges  Ziel  des  Vereins  der  Stärke-Interessenten. 

Die  jährlichen  unausbleiblichen  Schwankungen  in  den  mehr  oder  weniger 
unsicheren  Schätzungen  der  Kartoffelernten  trugen  natürlich  das  ihrige  zur  Un- 
sicherheit der  Sachlage  bei.  Die  verschiedentlich  unternommenen  Versuche,  durch 
Schaffung  eigener  Preisnotierungen  — nachdem  die  amtlichen  Notierungen  infolge 
des  überhandnehmenden  spekulativen  Charakters  des  Stärkehandels  an  der  Berliner 
Börse  schon  zu  Anfang  der  90  er  Jahre  eingestellt  waren  — die  Preisgestaltung 
besser  unter  Kontrolle  zu  bekommen,  befriedigten  in  der  Folge  ebensowenig  wie 
die  nachmals  vorn  Stärke-Interessenten- Verein  veranstalteten  Stärkemärkte  und  die 
von  Handels  wegen  versuchten  Auktionen  (Hamburg).  Schon  1895  hatte  unter 

an  sich  zu  sauren  Apfolgelees  und  sonstiger  Fruchtmarmeladen,  ferner  für  die  llerstellnng 
fester  und  halbfester  feiner  Zucker-  und  Kunditonvaren  Bonbons,  Karamellen,  schaumige 
Dessertware,  Pralines  u.  dgl.),  die  erst  hierdurch  den  bisher  allein  renommierten  aus- 
ländischen Erzeugnissen  (bei  denen  dieser  Sirnp  längst  regelmässig  verwandt  wurde) 
gegenüber  konkurrenzfähig  wurden.  Dabei  wird  dem  Rübenzucker  und  dessen  Präparaten 
hierdurch  kein  Abbruch  im  Absatz  bereitet,  weil  die  Stärkesirupe  und  -zncker  trotz  vierfach 
geringerer  Süsskraft  den  einzigen  Vorzug  haben,  dass  sie  nicht  kristallisieren,  daher  keine 
Krusten  bilden  und  den  mit  ihnen  bereiteten  Erzeugnissen  jede  erwünschte  balbfeste  oder 
feste,  lionig-  oder  teigartige  bezw.  kristallklare  und  dauernde  Durchsichtigkeit  verleihen. 
Besonders  die  billigen,  in  offenen  Blecheiincrn  in  den  Massenkonsum  gelangenden  Marme- 
laden und  Obstkonserven  sind  erst  durch  die  Verwendung  des  Stärkesirups  ermöglicht 
worden. 


gO  Landwirtschaftliche  Nebengewerbe. 


im  Betriebsjahr: 
1888/89  . 

festen  Stärkezncker 
D.-Ztr. 

. . 110  000 

Sirnp 
D.-Ztr. 
249  000 

Couleur 
D.-Ztr. 
23  000 

1889/90  . 

176  000 

347  °°° 

27  000 

1 890/9 1 . 

1 08  000 

278  000 

44  000 

1891/92  . 

35000 

1 1 7 000 

20  000 

1892/93  . 

87  000 

281  000 

31  000 

1893/94  . 

79  200 

263  300 

37  °°° 

1894/95  . 

68  700 

237  500 

33  800 

1895/96  . 

95  414 

316675 

37  *60 

1896/97  . 

63  «37 

348  754 

47  «3« 

1897/98  . 

75  266 

354  «27 

42  °74 

1898/99  . 

81  961 

369  622 

44  °49 

1899/1900 

86813 

359  °«9 

49  758 

1900/01  . 

»5  959 

39°  °76 

46  023 

1901/02  . 

99  4«7 

492  694 

41  284 

1902/03  . 

96  170 

545  3°3 

39  981 

1 903/04  . 

75651 

469  461 

35  648 

1904/05  . 

52999 

324  34° 

34  690 

Digitized  by 


Landwirtschaftliche  Nebengewerbe. 


81 


diesen  Umständen  Saare'd&B  Schlussergebnis  seiner  in  bezug  auf  die  deutsche 
Stärkefabrikation  gesammelten  Reiseerfahrungen  in  dem  Satz  niedergelegt: 

„Die  Anbahnung  besserer  Produktionsbedingungen  können  die  deutschen 
Fabriken  nur  erlangen,  wenn  sie  sich  zusammentun  und  eine  gemeinsame  kauf- 
männische und  technische  Kontrollstelle  bilden,  welche  ihr  Fabrikat  günstig  ver- 
treibt und  durch  Überwachung  und  Verbesserung  der  Technik  der  einzelnen 
Betriebe  dafür  sorgt,  dass  daB  Fabrikat  überall  gleichmässig  und  vorzüglich  ausfällt.u 

Für  die  kaufmännische  Organisierung  des  Produktionsangebots  bildeten  be- 
sonders die  zahlreichen  kleinen  Betriebe  ein  grosses  Hindernis,  zumal  diese  gerade 
durch  die  von  ihnen  vorzugsweise  geübten  Vorverkäufe  und  die  oft  noch  mindere 
Qualität  ihres  Produkts  die  Konjunkturen  für  das  ganze  Gewerbe  ungünstig  be- 
einflussten. 

Die  oft  sehr  unbefriedigende,  ein  Rendement  kaum  noch  erübrigende  Spannung 
zwischen  den  Preisen  für  feuchte  und  trockene  Kartoffelstärke  ist  hierfür  be- 
zeichnend. Der  theoretische,  sich  aus  dem  Stärkegehalt  ergebende  Wert  der 
Trockenstärke  ist  um  etwa  */8  höher  als  der  jedesmalige  Preis  für  feuchte  Stärke. 
Der  Überschuss  des  für  den  Doppelzentner  gezahlten  Preises  für  Trocken  stärke 


über  ihren  theoretischen 

enthält 

die  Verarbeitungs- 

bezw.  Trocknungskiisten  und 

den  etwa  verbleibenden 

Gewinn. 

Ea  betrug  (nach 

dem  Jahrbuch 

dee  Spirit  U8- 

fabrikauten-Vereins)  der  ßurchschnittapreis: 

für 

der  theoretische 

der  wirkliche 

der 

in  den  Jahren: 

feuchte 

Wert  für 

Preis  der 

Stärke 

Trocken»  türke 

Trockenstärke 

Überschuss 

Mk. 

Mk. 

Mk. 

Mk. 

'895 

8,35 

13,90 

16,40 

2,50 

i8y6 

8,50 

14,15 

15,70 

',55 

«»97 

10,20 

17,00 

17,25 

0,25 

1898 

*2.3° 

20,50 

22,60 

2,10 

>899 

10,95 

18,25 

20,50 

1,25 

1900 

*o,35 

17,25 

19,20 

i,9S 

190t 

8,75 

13,55 

16,70 

3,1° 

1902 

8,05 

13,40 

16,00 

2,60 

iW 

io,8o 

18,00 

19,85 

1,85 

«9°4 

'4-5° 

24,10 

*4,15 

0,05 

>9«>5 

*2-35 

20,40 

25,00 

4,60 

ln  der  Mehrzahl  der  «Jahre  wurde  der  Betrag  der  Trocknungskosten,  aber 
kein  nennenswerter  Gewinn  bei  der  Trockenstärke  erlöst;  1897  und  1904  war  der 
Preis  direkt  verlustbringend. 

An  diesen  Verhältnissen  scheiterten  auch  alle  Versuche  einer  sicheren  Pro- 
duktionsschätziing.  Nach  Saare  und  Delbrück  berechnete  man  in  der  zweiten 
Hälfte  der  90er  «Jahre  eine  durchschnittliche  Erzeugung  von  insgesamt  3,4  Mill. 
D.-Ztr.  trockene  Kartoffelstärke  oder  -mehl  (100  D.-Ztr.  Kartoffeln  zu  1 8°/0  Stärke- 
gehalt = 17  D.-Ztr.  trockene  Stärke  gerechnet),  was  einem  Kartoifelverbrauch  von 
etwa  20  Mill.  D.-Ztr.  entsprochen  würde.  Davon  waren  etwa  400000  D.-Ztr.  für 
Meltzen,  Boden  de«  p reime.  Staate«.  VIII.  6 


Digitized  by  Google 


82 


Landwirtschaftliche  Nebengewerbe. 


Stärke  in  Abzug  zu  setzen,  die  in  Stärkezucker,  Sirup  und  Couleur,  und  200000  D.-Ztr., 
die  in  Dextrin  umgewandelt  wurden,1)  bo  dass  etwa  2800000  D.-Ztr.  als  mittlere 
jährliche  Produktion  an  Trockenstärke  und  Kartoffelmehl  verblieben. 

Ein  bedeutend  geringeres  Resultat  wies  jedoch  demgegenüber  die  vom  Reichs- 
amt  des  Innern  1898/99  bewirkte  Produktionsstatistik  auf,  deren  Aufnahme  be- 
züglich der  Stärkefabrikation  allerdings  gerade  in  ein  sehr  ungünstiges  Produktionsjahr 
fiel.  Nach  dieser  Statistik  betrug  die  in  den  Konsum  gelangende  Fabrikation  von 
trockener  Stärke  und  Kartoffelmehl  nur  780000  D.-Ztr.  für  die  Kampagne  1897/98, 
doch  sind  hierin  die  zur  Ergänzung  von  Stärkezucker  und  anderen  Fabrikaten  ver- 
wendeten Mengen  nicht  mit  eingerechnet,  so  dass  die  Gesamtproduktion  sich 
erheblich  höher  stellen  dürfte.2)  Gegenüber  den  immerhin  zu  hohen  früheren 
Schätzungen  hatte  diese  Feststellung  doch  das  Gute,  dass  man  damit  eine  feste 


')  Das  genaue  Ergebnis  war: 


D.-Ztr. 

Wert,  in  Mk. 

Kartoffelstärke,  grüne  . . 

. . . . 556 140 

5 55o  7*0 

„ trockene 

- - - • 77*  543 

15073  236 

„ Schlamm 

....  9 *95 

42  864 

Kartoffelsago 

. . . . 415* 

116  734 

KartoffelgTaupen  .... 

. . . . 1 500 

46  500 

Stärkezucker  ..... 

- - - - 71  733 

t 749  362 

Stärkesirup 

. . . . 34*021 

8 293  456 

Couleur 

4*113 

> 556  593 

Dextrin  und  Stärkegnniini  . 

. . . . 189588 

3 33*  069 

Die  Erzeugung  von  Stärke-Abfällen  belief  sich: 

D.-Ztr. 

Mk. 

für  trockene  Abfälle  anf  . 

. . . . 49 >5* 

492  178 

„ feuchte  Abfälle  auf.  . 

. . . . 322  698 

238  821 

„ Pülpe  auf 

■ ■ • 449  >7* 

227  550 

Unter  trockenen  Abfällen  sind  die  gesamten  Abfälle  für  Getreide-  und  Kartoffelstärke- 

fabrikation  tu  verstehen.  Feuchte  Abfälle  beziehen  sich  nur  auf  Getreidestärke,  Pulpe  nur 

anf  Kartoffelstärke. 

*)  Auch  Aber  die  Produktion  von 

Stärke  und  Stärkefabrikaten  in  den  Geschäftsjahren 

1901/02,  1902/03  und  1903/04  sind  vom 

Reichsamt  des  Innern  Erhebungen  veranstaltet,  die 

folgendes  Ergebnis  lieferten: 

A.  Kartoffelstärke-Industrie. 

1.  Produktion  der  Kartoffelstärkefabri 

iken. 

Durchschnittliche  Jahresproduktion : 

D.-Ztr. 

Mk 

Grilne  Kartoffelstärke  . . 

- - - 595  5*5 

5 346  5*6 

Trockene  Kartoffelstärke 

. . . 114*633 

20  O44  836 

Sc  hl  am  m stärke 

...  3 609 

12  546 

Stärkesirup 

. . . 418004 

8253  528 

Stärkezucker  

- - - 44  973 

896452 

Dextrin  nnd  Stärkegummi  . 

- . - 122347 

2 799  154 

Couleur  

. . . «3267 

377  97* 

Kartoffelgranpen  und  -griess 

...  >754 

47016 

Digitized  by  Google 


Landwirtschaftliche  Nebengewerbe. 


83 


Basis  gewonnen  hatte,  auf  der  man  eine  etwaige  Organisation  des  Produktions- 
angebots oder  wenigstens  eines  überwiegenden  TeileB  desselben  in  Erwägung  ziehen 
konnte.  Die  hierauf  abzielenden  Bestrebungen  erhielten  eine  erwünschte  Förderung, 
als  im  Sommer  des  Jahres  1898  sich  in  aller  Stille  das  Syndikat  der  hollän- 
dischen Stärkefabrikation  vollzogen  hatte,  das  die  bedeutendste  Konkurrenz 
für  den  in  Hamburg  domilizierten  Ausaenhandel  bildete.  Besonders  die  bald  in 
die  Erscheinung  tretenden  günstigen  Folgen  dieses  Syndikats  für  die  holländische 
kartoffelliefernde  Landwirtschaft,  die  durch  höhere  Lieferungspreise  an  den  besseren, 
vom  Syndikat  geschaffenen  Preisen  partizipierte,  musste  in  dieser  Richtung  be- 
stärkend wirken.  Als  dann  infolge  drohender  Überproduktion  ein  bedenklicher 
Druck  am  Markte  durch  das  holländische  Syndikat  zu  befürchten  stand,  anderer- 
seits der  1899  erfolgte  Zusammenschluss  der  Brennereien  als  ein  glänzendes  Vorbild 
für  die  Erspriesslichkeit  solcher  Bestrebungen  zur  Nachahmung  anreizte,  gelang  es 
endlich,  unter  eifriger  Mitarbeit  der  Berliner  Geschäftsstelle  des  Vereins  der  Stärke- 
Interessenten  das  Ziel  zu  erreichen.  Gelegentlich  der  am  14.  Februar  1901  statt- 
gehabten Generalversammlung  des  genannten  Vereins  erfolgte  unter  weit  stärkerer 
Beteiligung,  auch  seitens  der  grösseren  Fabriken,  die  Gründung  der  „Deutschen 
Stärke-Verkaufs-Genossenschaft,  e.  G.  m.  b.  H.“  mit  dem  Sitz  in  Berlin, 
durch  die  nunmehr  auch  die  Kartoffelstärkefabrikation  sich  einen  neuen  Boden  für 
ihre  wirtschaftliche  Weiterentwicklung  geschaffen  hat. 

Die  Organisation  der  Genossenschaft  ist  in  Kürze  folgende:  Die  Vertretung 
und  Geschäftsführung  liegt  in  den  Händen  der  nach  Mafsgabe  des  Geuossenschafs- 
gesetzes  vorgesehenen  Organe  (Vorstand,  Aufsiclitsrat,  Generalversammlung).  Der 
Geschäftsanteil  eines  jeden  Genossen  ist  auf  10  Mk.  bemessen,  und  zwar  ist  für 
jede  angefangenen  100  D.-Ztr.  trockene  oder  160  D.-Ztr.  feuchte,  während  eines 
Geschäftsjahres  hergestellten  Stärke  ein  Geschäftsanteil  zu  erwerben,  doch  darf  die 
Gesamtanzabl  aller  von  einem  Genossen  erworbenen  Geschäftsanteile  nicht  über 
400  betragen.  Die  nach  Mafsgabe  des  Genossenschaftsgesetzes  auf  den  Geschäfts- 
anteil entfallende  Haftsumme  beträgt  500  Mk.  Jeder  Genosse  ist  verpflichtet,  Beine 

2.  Produkte  der  Fabriken,  die  Stärke  weiter  verarbeiten. 


Trockene  Kartoffelstärke  . . 

- - 4* 996 

771  322 

Stärkesirup 

- - >36903 

2 799  154 

Stärkezncker  

47  99« 

1 052  186 

Dextrin  nnd  Stärkezncker  . . 

154140 

3 659 '73 

Couleur 

. . 34  288 

969  493 

ß.  Weizen-  und 

Maisstärke-Industrie. 

Weizenstärke,  einseh  1.  Kleber 

. . 15697t 

5 339  349 

Maisstärke 

93  072 

2 540  530 

Stärkesirup 

3 789 

93  425 

Stärkezucker  

. . 298 

6 860 

Dextrin  nnd  iStärkegumnii  . . 

. . 8 202 

360  766 

Andere  Fabrikate 

■ • '5*33 

227  004 

C.  Reisstärke-Industrie. 

Reisstärke-Industrie 224041 


6* 


Digitized  by  Google 


84 


Landwirtschaftliche  Nebengewerbe. 


gesamte  Produktion  während  seiner  Mitgliedschaft  bei  der  Genossenschaft  aus* 
schliesslich  durch  diese  verkaufen  zu  lassen;  Befreiungen  hiervon  können  nur  aus 
besonderen  Gründen  vom  Vorst&ude  zugelassen  werden.  Zuwiderhandlungen  hier* 
gegen  unterliegen  einer  Vertragsstrafe  von  3 Mk.  für  jeden  dem  Verkauf  durch  die 
Genossenschaft  entzogenen  Doppelzentner  Stärke.  Bis  zum  15.  November  eines 
jeden  Jahres  ist  der  Geschäftsstelle  die  voraussichtliche  Produktion  während  der 
Kampagne  und  bis  zum  1.  Juli  des  folgenden  Jahres  die  tatsächliche  Produktion 
in  der  abgelaufenen  Kampagne  anzuzeigen.  Zum  gleichen  Termin  hat  auch  jeder 
Genosse  seine  gesamte  Produktion  der  Genossenschaft  zur  Verfügung  zu  stellen, 
anderenfalls  ist  eine  Vertragsstrafe  von  1000  Mk.  zu  entrichten.  Befreiungen  von 
diesen  Verpflichtungen  können  vom  Aufsichtsrat  für  einen  bestimmten  Zeitraum 
zugelaBsen  werden.  An  dem  Gesamt absatz  der  Genossenschaft  sind  die  einzelnen 
Genossen  tunlichst  unter  Berücksichtigung  der  geographischen  Lage  ihrer  Pro- 
duktionsstellen und  entsprechend  ihrer  Produktion  zu  beteiligen.  Für  die  Preise, 
zu  denen  der  Geschäftsführer  der  Genossenschaft  zu  verkaufen  ermächtigt  ist, 
ist  nach  der  zum  Statut  erlassenen  Geschäftsordnung  ein  Spielraum  von  etwa 
*/4  Mark  nach  unten  durch  den  Gesamtvorstand  festgesetzt;  doch  steht  jedem  Mit- 
glied e frei,  auf  sein  Risiko  Miuimalpreise  zu  bestimmen,  unter  denen  sein  Fabrikat 
nicht  verkauft  werden  darf.  Im  übrigen  hat  der  Verkauf  nach  den  geltenden 
Börsen -Usancen  möglichst  zu  festen  Preisen  oder  nach  den  in  der  Spiritus- 
Zeitschrift  veröffentlichten  Durchschnittsnotizen  zu  erfolgen.  Für  grössere  Bezirke 
können  für  den  Verkauf  Generalvertreter  bestellt  werden.  Für  Verkäufe  durch 
Agenten,  welche  vom  Geschäftsführer  anzustellen  sind,  ist  dem  Lieferanten  der 
Ware  1 °/0  für  Provision  anzurechnen- 

Bei  den  Verkäufen  wird,  soweit  tunlich,  den  Wünschen  der  Genossen  im 
weitesten  Umfange  Rechnung  getragen.  Insbesondere  sind  die  bei  einzelnen  Kunden 
eingeführten  Marken  denselben  in  erster  Linie  anzubieten,  damit  den  einzelnen 
Fabriken  der  erworbene  Kundenkreis  nach  Möglichkeit  erhalten  bleibt.  Der  von 
der  Genossenschaft  erlöste  Nettopreis  wird  nach  Abzug  des  zur  Deckung  der 
gemeinsamen  Lasten  einzubehaltenden  Teils  — der  alljährlich  für  das  laufende 
Jahr  durch  Beschluss  des  Aufsichtsrats  festgesetzt  wird  — den  Genossen  gut- 
geschrieben, ihnen  vom  15.  Tage  an  nach  dem  Tage  der  Abnahme  verzinst  und 
sogleich  nach  Eingang  ausgezahlt.  Gegen  entsprechende  Lombardierung  der  Ware 
werden  Vorschüsse  gewährt. 

Der  Gewinn,  welcher  nach  Deckung  der  gemeinsamen  Lasten,  der  an  die 
Genossen  auszuzahlenden  Zinsen  (bis  zu  4 °/0)  ihrer  Geschäftsguthaben  und  nach 
Abzug  der  gesetzlich  und  statutarisch  vorgeschriebenen  Rücklagen  (mindestens  10  °/# 
des  jährlichen  Reingewinns  zum  Reservefonds,  biB  derselbe  die  Höhe  sämtlicher 
Geschäftsanteile  erreicht  hat,  und  weitere  10  °/0  zur  Ansammlung  einer  zu  etwaigen 
ausserordentlichen  Verlustdeckungeu  bestimmten,  auf  10000  Mk.  zu  bringenden  und 
zu  erhaltenden  Betriebsrücklage)  verbleibt,  wird  unter  die  Genossen  nach  Verhältnis 
der  von  ihnen  während  des  Geschäftsjahrs  abgelieferten  Menge  Stärke  verteilt. 

Um  eudlich  der  Geschäftsführung  einen  ausreichenden  Überblick  über  die 
Ernteaussichten  und  die  Produktion  der  Fabrikate  zu  geben,  welche  sie  am  Markt 


Digitized  by  Google 


Landwirtschaftliche  Nebengewerbe. 


85 


unterzubringen  hat,  sind  die  Genossen  verpflichtet,  die  hierzu  erforderlichen  An- 
gaben zu  machen,  was  in  der  Kegel  durch  Versendung  und  Ausfüllung  von  Frage- 
bogen geschieht.  Ferner  werden  während  der  Kampagne  allmonatlich  Angaben 
über  die  bisher  angefertigten,  noch  vorhandenen  und  voraussichtlich  noch  fertig 
werdenden  Warenmengen  eingefordert,  um  so  jederzeit  die  gesamte  Marktlage  klar 
übersehen  und  sich  den  jeweiligen  Konjunkturen  derselben  anpassen  zu  können.  — 
Auch  ist  für  eine  regelmässige  Berichterstattung  über  die  Marktverhältnisse  an  die 
Genossen  Vorsorge  getroffen. 

Oie  Genossenschaft  hat  ihre  Tätigkeit  im  Sommer  1901  begonnen  und  in 
den  darauffolgenden  Jahren  zur  Zufriedenheit  ihrer  Mitglieder  gearbeitet.  Vom 
November  190z  ab  sind  die  offiziellen  Marktberichte  und  die  Preisnotierungen  über 
8tärke  und  Stärkefabrikate,  die  fUr  den  wichtigsten  Marktplatz  Berlin  allwöchent- 
lich in  der  Zeitschrift  für  Spiritusindustrie  erscheinen,  ebenfalls  von  der  Deutschen 
Stärke-Verkaufs-Genossenschaft  veröffentlicht  worden. 

5.  Die  K&benzuckcrfabrikaiion. 

Trotz  ihres  späten,  in  die  erste  Hälfte  des  XIX.  Jahrhunderts  fallenden 
Ursprungs  war  die  Rübenzuckerfabrikation  schon  in  den  60er  Jahren  zu  hoher 
Blüte  gelangt  und  hatte  durch  die  ihr  zugrunde  liegende  Kultur  der  Rüben  eine 
weit  Uber  den  Kreis  der  ihr  gewidmeten  Landwirtschaftsbetriebe  reichende  Bedeutung 
für  die  Intensivierung  des  Ackerbaues  und  die  Hebung  der  Viehzucht  gewonnen. 
Auch  die  vermöge  der  grossen  zur  Verfügung  stehenden  Mittel  und  des  früh 
erwachten  und  regen  Vereinswesens  fruchtbar  einsetzende  technisch-wissenschaftliche 
Förderung  der  Produktion  war  um  diese  Zeit,  wie  oben  ßd.  II  8.  396  gezeigt  ist, 
bereits  in  vollem  Gange.  Dennoch  sind  seither  noch  ausserordentliche  Fortschritte 
sowohl  für  die  unmittelbare  Entwicklung  der  Zuckererzeugung,  wie  für  die  weiter- 
reichende mittelbare  Befruchtung  der  heimischen  Landwirtschaft  zu  verzeichnen 
und  der  dadurch  gezeitigte  Abstand  zwischen  ehedem  und  jetzt  ist  ein  bedeutender. 
Diesen  in  aßen  Punkten  einer  ökonomischen  Gestaltung  der  Produktion  quantitativ 
wie  qualitativ  ermöglichenden  Fortschritten  der  Rübenkultur  und  der  Fabrikations- 
technik ist  es  überhaupt  zu  verdanken,  dass  die  deutsche  Rübenzucker-InduBtrie 
die  durch  den  unaufhaltsamen  Preissturz  herbeigeführte  Verschlechterung  der 
Produktionsbedingungen  überdauern  und  trotz  der  geschmälerten  Rentabilität  sich 
kräftig  weiter  entwickeln  konnte.  Dabei  darf  mit  Genugtuung  hervorgehoben  werden, 
dass  die  hierfür  wirksam  gewesenen  Faktoren,  ebenso  wie  bei  der  Spiritusfabrikation, 
fast  ausschliesslich  daB  Ergebnis  deutscher  Forschung  und  Erfindertätigkeit  ge- 
wesen sind;  doch  haben  auch  österreichische,  belgische  und  französische  Forscher 
und  Techniker  in  verdienstvoller  Weise  hierbei  mitgewirkt.  Zwar  hat  die  Zucker- 
fabrikation und  die  ihr  vorausgehende  Rübenkultur  einen  fast  übermächtigen  Einfluss 
auf  den  gesamten  landwirtschaftlichen  Wirtschaftsbetrieb  geübt  und  ihn  vielfach 
sich  völlig  untergeordnet,  so  daBs  die  Bezeichnung  ah  landwirtschaftliches  Neben- 
gewerbe im  herkömmlichen  Sinne  kaum  noch  zutrifft;  dabei  ist  ihre  örtliche  Ver- 
breitung in  Deutschland  verhältnismässig  sehr  beschränkt,  indem  nur  1 ,34  °/0  der 
Ackerbau-  und  Gartenlandfläche  dem  Zuckerrübenbau  gewidmet  sind.  Aber  trotzdem 


Digitized  by  Google 


86 


Landwirtschaftliche  Nebengewerbe. 


ist,  wie  Trangott  Müller  es  treffend  ausdrückt,1)  „die  Herausbildung  dieser 
Industrie  zu  einem  mächtig  fördernden  Faktor  in  der  Anbahnung  des  allgemeinen 
landwirtschaftlichen  Fortschrittes  geworden.  Die  Durchführung  der  Tiefbearbeitung 
des  Bodens,  die  Verfeinerung  in  der  Bearbeitung  des  Bodens  überhaupt,  die  An- 
wendung deB  Drillens  und  oft  wiederholten  Hackens,1)  die  vielseitige  und  wachsende 
Verwendung  künstlichen  Düngers,  die  verstärkte  Benutzung  künstlicher  Futtermittel, 
die  Herausbildung  der  Hochmast  und  die  damit  in  Verbindung  stehende  Heran- 
züchtung frühreifer  und  mastfähiger  Vielischläge  ebensowohl  wie  die  der  Züchtung 
und  Verwendung  arbeitskräftiger,  schwerer  Schläge  von  Zugtieren  hat  aus  den 
intensiv  betriebenen  Zuckerrübenwirtscbafteu  überhaupt  erat  den  Anfang  genommen 
und  jedenfalls  aus  ihnen  dauernd  neue  Anregung,  neue  Erfahrung  und  Ver- 
vollkommnung geschöpft“. 

Die  organische  Verbindung  mit  dem  Landwirtschaftsbetriebe  wird  bei  der 
Zuckerrübenfabrikation  in  gedeihlicher  Werne  aufrechterhalten  vermittelst  der  in 
neuerer  Zeit  besonders  in  Aufnahme  gekommenen  gesellschaftlichen  Betriebaform 
der  Fabrikation.  Die  nahezu  die  Regel  bildenden  festen  Lioferungsverträge  zwischen 
den  Rübenbauern  und  den  Zuckerfabriken,  betreffend  Abnahme  der  Rüben  und 
Rückgabe  der  Abfallstoffe  (Rübenschnitzel  und  meist  auch  Melasse),*)  bilden  in 
gleicher  Richtung  ein  wirksames  Band  zwischen  beiden  und  ermöglichen  es  be- 
sonders, dass  auch  kleineren  Landwirten  die  Vorteile  der  Rübenkultur  zugute 
kommen  können.*) 

*)  Die  deutsche  Landwirtschaft  auf  der  Welt-Ausstellung  in  Paris  1900.  I.  Bd. 
Bonn  1900.  „Deutschlands  Landwirtschaft;  ihre  Entwicklung  im  19.  Jahrhundert  und  ihre 
wirtschaftliche  Gesamtbedeutung  in  der  Gegenwart“  von  Dr.  Trangott  Müller,  Geh. 
Regierungsrat. 

*)  „Es  muss  der  Zncker  in  die  Rübe  gehackt  werden“  ist  eine  allgemeine  Regel  der 
Rübenbaner. 

*)  „Die  in  die  Wirtschaften  der  Rübenliefcranten  zurttckgehendcn  RUbenschnitzel 
fördern  in  diesen  Wirtschaften  eine  intensivere  Fütterung  nnd  bessere  Verwertung  des 
Viehes.  Neuerdings  dient  diesem  Zwecke  auch  ein  grosser  Teil  der  Melasse,  welche  in 
Form  von  besonders  bereitetem  Melassefutter  Verwendung  in  den  Wirtschaften  findet.“ 
Tr.  Müller  a.  a.  0. 

4)  Die  1892  gesetzlich  geschaffene  neue  Form  der  Gesellschaft  mit  beschränkter 
Haftung  hat  inzwischen  bei  zahlreichen  Zuckerfabriken,  neu  gegründeten  sowohl  wie  für 
frühere  Aktienbetriebe,  Anwendung  gefunden.  Der  Rübenbedarf  der  deutschen  Zucker- 
fabriken verteilte  sich  in  nachstehender  Weise  auf  durch  Eigenbau  bezw.  vertragsmässig 
gebaute  und  gelieferte  Rüben  und  auf  sog.  Kaufrüben. 


Eigene 

Andere 

Eigene 

Andere 

188s  . 

• • 59,5  °l. 

40,6  */„. 

1890  . 

• - 48, z ®/„ 

5 1 ,8  */#■ 

1886  . 

• - 53,4  „ 

46,6  „ 

I89I 

• • 48,9  „ 

5M  „ 

1887  . 

■ • 54,5  „ 

45,5  „ 

1892  . 

• • 49,0  - 

5',o  „ 

I8S8  . 

• ■ 53,3  - 

46,7  „ 

1893  • 

- • 45,0  „ 

55,o  „ 

1889  . 

• • 5', 8 „ 

48,2  „ 

1894 

• - 40,8  „ 

59.*  „ 

Die  Zunahme  des  Anteils  der  Kaufrttben 

ist  viellei 

cht  ein  Anzeichen  för  die  Verall 

gemeinerung  der  fortgeschrittenen  Rübenknltnr  auch  bei  kleineren  Landwirtschaftsbetrieben. 


Digitized  by  Google 


Landwirtschaft  liehe  Nebengewerbe. 


87 


Oie  seit  Ende  der  6oer  Jahre  bewirkten  Fortschritte  in  der  für  die 
Zuokergewinnung  grundlegenden  Räbenkultur  gipfeln  nicht  so  sehr  in  der 
Steigerung  der  Ernteerträge  aU  vornehmlich  in  der  grösseren  Zucker-Anreicherung 
der  Rübe.  Der  mittlere  Ertrag  auf  dem  Hektar  schwankt  in  Deutschland  neuer- 
dings ziemlich  gleichförmig  zwischen  300  und  325  D.-Ztr.  Im  ergiebigsten  Rüben- 
jabr  (1882/83)  >tiog  der  Hektarertrag  auf  344  D.-Zlr.  und  im  schlechtesten  Jahr 
(1879/80)  sank  er  auf  252  D.-Ztr. 

Desto  grösser  war  dagegen  die  Steigerung  des  Zuckergehalts  der  Rüben,  der 
nach  Prof.  Albert1)  in  der  Zeit  von  1875/76  bis  1897/98  stieg  von  8,60  kg  Roh- 
zucker auf  12,81  kg  aus  100  kg  Rüben.  Von  1890/91  ab  berechnet  sich  die 
Entwicklung  der  Rohzuckerausbeute  aus  100  kg  Rüben  wie  folgt: 


1890/91 

. . . 12,58  kg. 

«895/96  . 

. . 14,02  kg. 

1891/92 

. . . 12,63  s 

«896/97  . 

• • «3.3°  * 

1892/93 

• - • «2.55  - 

1897/98  . 

••  • «3i4Ö  „ 

«893/94 

. . . 12,84  „ 

1898/99  . 

. . 14,18  „ 

«894/95 

. . . 12,60  „ 

1899/1900 . 

• • «4,43  1, 

Diese  im  ganzen  seit  Anfang  der  70er  Jahre  auf  etwa  50  °/0  zu  veran- 
schlagende Steigerung  der  Zuckerausbeute  ist  vielleicht  zu  gleichen  Teilen  den 
technischen  Neuerungen  in  der  Zuckerfabrikation,  wie  den  Fortschritten  der  Rüben- 
kultur zuzuschreiben,  die  in  der  Hauptsache  hervorgegangen  sind  aus  der  Ent- 
wicklung der  RubenzUchtung.  Schon  in  den  60er  Jahren  war  die  grundlegende 
Bedeutung  der  Züchtung  von  ertragsreicherem,  widerstandsfähigem  Saatgut  für  die 
Gewinnung  zuckerreicher  Rüben  voll  anerkannt,  und  unter  der  Anleitung  der  Deutschen 
Knauer,  Rabbethge  und  des  Franzosen  Vilmorin  in  lebhaftem  aber  förderlichem 
Widerstreit  der  Meinungen  über  die  geeigneten  Bewertungsmethoden  auf  Grund- 

')  „Die  landwirtschaftlichen  N'ebengewerbe  im  letzten  Viertel  des  19.  Jahrhunderts.“ 
Abschnitt  C in  Heft  51  der  Arbeiten  der  Deutschen  Landwirtschafts-Gesellschaft:  „Der 
Betrieb  der  deutschen  Landwirtschaft  am  Schluss  des  19.  Jahrhunderts.“  Berlin  1900. 
Im  einzelnen  betrug  hiernach  die  Znckerausbeute  von  100  kg  Rüben: 


«875/76  • • 

8,60  kg. 

■887/88  . 

13,08  kg. 

1876/77  . . 

8,15  , 

1888/89 

. . 11,96  „ 

1877/78  . . 

9,24  „ 

1889,90 

• • *2,36  „ 

1878/79 

• 9,2«  „ 

1890/91 

. . 12,09  „ 

1879/80  . . 

8,52  „ 

1891/92 

. . 12,06  „ 

■880/81  . . 

8,79  „ 

1892,93 

• 11,94  * 

1881/82  . . 

9,56  „ 

189394 

«2,37  „ 

1882/83  - - 

9,5«  „ 

1894/95 

• «2,17  „ 

1S83/84  . . 

«o,54  „ 

1895/96 

«3, «7  . 

1884:85  . . 

• «0,79  . 

1896/97  . 

■ • «2.67  „ 

1 885:86  . . 

'«.43  * 

1897/98  . 

12,81  „ 

1886/87  . . 

■ «1,87  „ 

Die  Zahlen  weichen 

von  1890/91  ab  von  den  obigen, 

direkt  ans  der  Reichsstatistik 

berechneten  etwas  ab.  Für  dio  Gestaltung 

der  Auwbente 

in  den  einzelnen  Jahren  ist 

natürlich  auch  der  jeweilige  Ernteausfall  von 

Bedeutung.  Im  ersten  Entwicklungsstadinm 

der  Rübenzuckerfabrikatiou 

betrug  der  aua  der  Rübe  gewonnene  Zuckergehalt  nur  5 kg. 

Digitized  by  Google 


88 


Landwirtschaftliche  Nebengewerbe. 


eätze  gebracht,  entwickelte  aicb  die  Praxis  der  Bubenzüchtung  aus  Samen  im 
Laufe  der  70er  Jahre  zu  einem  Sondergebiet,  dessen  Pflege  die  Tätigkeit  der  Züchter 
voll  in  Anspruch  nahm.1) 

Die  von  jeher  mit  grösster  Sorgfalt  betriebene  zweckentsprechende  Boden- 
bearbeitung erfuhr  eine  Forderung  durch  die  Zuhilfenahme  der  Dampfkraft  in 
Gestalt  des  Dampfpfiuges,  vor  allem  als  willkommene  Ergänzung  bei  nicht  aus- 
reichend zu  Gebote  stehenden  eigenen  Gespannen.  Damit  war  das  rechtzeitige 
UmpflUgen  der  Felder  im  IlerbBt,  das  für  den  Ertrag  des  nächsten  Jahres  von 
grosser  Wichtigkeit  ist,*)  völlig  sicher  gestellt.  Mit  der  Einführung  des  Dampf- 
pfluges und  der  damit  erleichterten  Tiefkultur  ist  die  Zuckerrübenkultur  bahn- 
brechend der  gesamten  Landwirtschaft  Deutschlands  vorangegangen.  1868  wurde 
der  erste  Fow ler sehe  Dampfpflug  in  Deutschland  auf  den  Gütern  Freises  nächst 
Magdeburg-Neustadt  in  Tätigkeit  gesetzt,  1873  arbeiteten  bereits  47,  1877  107 
Dampfpflüge,  wovon  nur  22  im  Lohne  pflügten.9)  Um  1900  waren  nach  Dr. 
Th.  Müller  1696  Dampfpflüge  in  der  deutschen  Landwirtschaft  in  Anwendung. 

Auch  die  rationelle  Handhabung  der  Düngung,  für  welche  neben  Stickstoff 
reichliche  Gaben  löslicher  Phosphorsäure  in  Betracht  kommen,  erfuhr  neuerdings 
erhebliche  Verbesserungen.4) 

*)  Vielfach  angebaute  und  beliebte  KUbensorten  Bind  nach  Lintner  a.  a.  0.  die 
Knanerschen,  Imperial-  und  Elektoralrüben,  die  Klcinwanzlebener  Rüben,  die  von  Besteborn, 
Vilmorin  und  die  weisse  schlesische  Kilbe. 

Die  Bewertungsmethode  für  die  RUbenzucht,  um  deren  Ausbildung  auch  Maercker, 
Proskowetz  und  Herzfeld  sich  grosse  Verdienste  erwarben,  erstrecken  sich  auf  die 
Auswahl  der  Rüben  nach  Form  und  Blattwuchs,  an  die  sich  die  Untersuchung  auf  Zucker- 
gehalt anschliesst,  indem  ein  Bohrkem  ans  deu  zur  Samengewinnung  bestimmten  Mutter- 
rüben genommen  und  der  Untersuchung  auf  Zuckergehalt  unterworfen  wird.  Die  weniger 
zuckerhaltigen  Rüben  werden  danach  ansgeschaltet.  — (Albert  a.  a.  0.)  — Der  Kauf- 
wert der  Zuckerrübe  ist  übrigens  nicht  nur  abhängig  von  ihrem  Zuckergehalt,  sondern 
auch  von  der  Reinheit  des  Saftes,  ausgedrückt  in  einer  Zahl,  dem  sogenannten  Reinheits- 
quotienten, welche  angibt,  wieviel  Zucker  in  100  (fewichtateileu  Safttrockensnbstanz 
enthalten  ist.  Ist  die  Safttrockensubstanz  z.  IS.  — 1 8,35  °/0  und  der  Zuckergehalt  der 
Rübe  -=  14,93,  80  ist  der  Reinheitsquotieut  = 81,4  nach  der  Proportion  18,35 : '4,93  -=  100 : Q. 
— Lintner  a.  a.  0.  S.  150  ff. 

*)  Auf  Acker,  der  nicht  im  Herbste,  sondern  erst  im  Frühjahr  gepflügt  wurde,  konnte 
z.  B.  eine  Minderernte  von  20,9t  D.-Ztr.  Rüben  und  3,2  D.-Ztr.  Zucker  auf  da«  Hektar 
in  der  Versuchswirtschaft  Lauchstädt  bei  Halle  a.  S.  festgestellt  werden.  — Prof. 
Albert  a.  a.  0. 

*)  „Die  Entwicklung  der  deutschen  Zuckerindustrie  von  1850  bis  1900.“  Festschrift 
zum  50jährigen  Bestände  des  Vereins  der  deutschen  Zuckerindnstrie.  Im  Aufträge  des 
Direktoriums  verfasst  von  Dr.  F.dinuud  0.  v.  Lippmann.  Leipzig  1900. 

4)  Die  Phosphorsäuregaben  bat  man  in  letzter  Zeit  wieder  beschränkt,  höchstens 
auf  3 D.-Ztr.  Snperphosphat  für  1 ha,  während  dafür  bis  zu  6 D.-Ztr.  Chilisalpeter  auf 
gleicher  Fläche  angewandt  werden.  Die  Zuführung  von  Kali,  die  von  ganz  wesentlichem 
Vorteil  für  den  Anbau  der  Rübe  sein  musste,  ist  durch  das  neue  Erzeugnis  des  4opro- 
zentigen  Salzes  für  alle  Bodenarteu  möglich  geworden,  und  schon  die  ersten  Versuche 
lassen  hier  eine  grosse  Zukunft  Voraussagen.  — Albert  a.  a.  0. 


V 


Digitized  by  Google 


Landwirtschaftliche  Nebengewerbe. 


89 


Die  gleiche  8orgfalt  in  der  Feldbestellung  endlich  hat  es  für  die  Gegen- 
wart zuwege  gebracht,  dass  die  mit  Rücksicht  auf  die  Bekämpfung  des  Unkrautes 
noch  vor  25  Jahren  gebotene  weite  Stellung  der  Rüben  — behufs  Schaffung  ge- 
nügenden Platzes  für  das  Hacken  — sich  erübrigt  bat,  da  man  Unkraut  heute 
dank  der  hergebrachten  hohen  Feldkultur  nicht  mehr  zu  befürchten  hat.  Die 
daher  wieder  ermöglichte  und  gebotene  Engerstellung  der  Rüben  (30  om  Drillweite 
und  20 — 25  cm  in  den  Reihen)  kommt  natürlich  wieder  der  Steigerung  des  Hektar- 
ertrages zugute.  Die  angesichts  der  andauernden  ländlichen  Arbeiternot,  die 
gerade  auch  für  die  Rübenwirtschaften  den  empfindlichsten  Faktor  bildet,  oft  grosse 
Erschwerung  und  Verzögerung  der  Erntearbeiten  hat  die  Einführung  von  Rüben- 
bebern  behufs  Lockerung  der  zu  ziehenden  Rüben  allgemein  zur  Folge  gehabt.1) 

Die  sorgfältige,  nahezu  gärtnerische  Pflege  des  Rübenbaues  erforderte  natur- 
gemäss  sehr  erhebliche  Aufwendungen,  die  aber  nicht  nur  unmittelbar  durch  die  höhere 
Zuckerausbeute  für  das  Hektar,  sondern  auch  mittelbar  der  ganzen  Wirtschaft 
zugute  kommen,  sowohl  durch  die  unkrautsäuhernde  Feldbestellung  wie  besonders 
auch  infolge  der  Tiefkultur  durch  die  Ertragssteigerung  der  übrigen  in  der  Frucht- 
folge  gebauten  Erzeugnisse  (Getreide  etc.).  Die  in  den  Rübenbau  treibenden  Gegenden 
so  auffällige  Steigerung  des  Bodenwertes  findet  in  der  Höhe  dieser  Aufwendungen 
und  den  damit  bewirkten  allgemeinen  Feldverbesserungen  ihre  hauptsächliche 
Rechtfertigung.9) 

Trotzdem  heute  der  Rübenbau  mit  den  gesunkenen  Zuckerpreisen  rechnen 
muss  und  die  zu  schnellen  grossen  Vermögensbild ungen  Anlass  gebenden  hohen 
Erträge  der  50er  Jahre  uuter  den  gegenwärtigen  Verhältnissen  fast  zur  Sage 
geworden  sind,  konute  dennoch  dank  der  stattgebabten  Verbesserungen  der  Rüben- 
kultur der  Anbau  der  Rüben  noch  gesteigert  werden.  Derselbe  betrug: 

1 Sv>a/93 rt)  ....  35Z015  ha  mit  einem  Hektarertrage  von  279  D.-Ztr. 

'893/94  ....  386481  „ „ , * 275  » 

>894/9S  • ...  44>44«  » n n „ n 329  » 

*)  Über  die  Entwicklung  der  Znckerrilbenkultnr  in  neuerer  Zeit  besonders  unter  dem 
Einfluss  der  neuen  Fahrikatstener  vom  ji.  Mai  1891.  S.  auch  Willy  Katzenstein:  „Die 
deutsche  Zuckerindustric  und  Znckerbesteuerung  in  ihrer  geschichtlichen  Entwicklung.“ 
Berlin  1897,  S.  89—99. 

*)  Gut  rechnende  Landwirte  Mitteldeutschlands  schätzen  den  Wert,  welcher  durch 
Tiefkultur,  Unkrautreinigung  und  verstärkten  DUnguugsznstaud  in  den  Acker  gebracht  ist, 
auf  1200  Mk.  für  ein  Hektar.  — Albert  a.  a.  0. 

*)  Bis  1891/92  waren  nur  die  Anbauflächen  der  von  den  Fabriken  selbst  gewonnenen 
Rüben  ermittelt.  Der  Hektarertrag  betrug: 


1880/81.  . . 

327  D.-Ztr. 

1886/87.  . . 

300  D.-Ztr. 

■881/82.  . . 

*83  > 

1887/88.  . . 

zÖ4  * 

1882/83.  • • 

344  „ 

1888/89.  . . 

*8* 

1883/84.  . . 

*99  „ 

1 889/90 . . . 

329  * 

1884/85 . . . 

3*9  „ 

■ 890  91  . . . 

3«  „ 

1885/86.  . . 

302  „ 

1891/92.  . . 

282  „ 

ln  den  30er  Jahren,  im  ersten  Entwicklungsstadinm  der  RUbeukultur,  erzielte  man 
durchschnittlich  uur  26  1>.-Ztr,  auf  dein  Hektar. 


Digitized  by  Google 


90 


Landwirtschaftliche  Nebengewerbe. 


1895/9«  . . . 

. 376669  ha  mit 

einem  Hektarertrage 

von  310 

D.-Ztr. 

1896/97  . . . 

. 414881  „ „ 

n n 

- 323 

1» 

1897/98  . . . 

■ 437  "74  » » 

n n 

- 3>3 

r 

1898/99  . . . 

• 426458  „ „ 

» n 

* 285 

it 

1899/1900.  . . 

426732  „ „ 

n n 

„ 292 

n 

Auf  der  anderen  Seite  hat  freilich  die  oft  den  ganzen  Betrieb  umgestaltende 
einseitige  Bevorzugung  und  forcierte  Betreibung  deB  Rübenbaues  zu  einer  Aus- 
artung desselben  geführt,  die  sich  durch  schliessliche  Ertragslosigkeit  der  Böden 
rächte  und  in  der  sog.  Ruhenmüdigkeit  äusserte.  Als  Ursache  hierfür  wurde  von 
der  Wissenschaft  die  Rübennematode  festgestellt  und  alsbald  in  grossem  Umfange 
der  Kampf  gegen  diesen  Schädling  aufgenommen.  Trotz  der  bahnbrechenden 
Versuche  von  Jul.  Kühn  in  Halle  a.  8.  ist  derselbe  aber  gegenwärtig  noch  keines- 
wegs abgeschlossen.1) 

In  der  Zuckerfabrikation  haben  sich  ausser  zahlreichen  konstruktiven 
und  maschinellen  Verbesserungen  aller  Betriebseinrichtungen  und  der  Vervielfältigung 
und  Verfeinerung  der  Saccharimetrie  und  der  sonstigen  wissenschaftlichen  Unter- 
suchungsmethoden besonders  zwei  wichtige  Neuerungen  im  Laufe  der  letzten 
30  Jahre  vollzogen.  Die  eine,  die  Saftgewinnung  aus  der  Rübe  betreffend,  war 
das  sog.  Diffusionsvorfahren,  die  andere,  die  Konzentrierung  des  Saftes  betreffend, 
die  wesentliche  Vervollkommnung  des  Verdampfungsverfahrens.  Durch  beide 
wurde  die  Leistungsfähigkeit  der  Zuckerfabrikation  nach  der  quantitativen  8eite 
(Material-  und  Zeitersparniss),  durch  letzteres  ausserdem  auch  naoh  der  qualitativen 
wesentlich  gehoben. 

Das  Diffusionsverfahren,  schon  1846  in  Beinen  ersten  Anfängen  aus  Ver- 
vollkommnungsversuuhen  dos  damals  allgemeinen  heiBsen  Mazerationsverfahrens  von 
Fl.  Robert  uud  dessen  Sohn  hervorgegangen,  wurde  nach  jahrzehntelangen  Be- 
mühungen Ende  der  60er  Jahre  zum  ersten  Male  von  diesem  in  seiner  Fabrik 
in  Seelowitz  praktisch  dnrcbgeführt.  Dies  Verfahren  beruht  darauf,  dass  alle 
kristallisierenden  Körper  (Kristalloide  im  Gegensatz  zu  den  schwer  oder  gar  nicht 
diffusiblen  „Kolloiden“)  wie  der  Zucker  Membranen  zu  durchdringen  vermögen 
(Osmose,  Membrandiffusion).  Die  entsprechend  zerkleinerten  (vorher  gut  gewaschenen) 
Rüben  werden  deshalb  mit  heissem  Wasser  UbergoBsen,  worauf  der  Zucker  aus 
den  Zellen  in  die  umgebende  Flüssigkeit  diffundiert.  Selbstverständlich  kann 
hierbei  nicht  jede  einzelne  Zelle  direkt  mit  dem  Wasser  in  Berührung  kommen. 
Letzteres  findet  nur  statt  an  der  Oberfläche  einer  aus  zahlreichen  über-  und  neben- 
einander liegenden  Zellen  bestehenden  Schnitte.  In  den  obenauf  befindlichen  Zellen 
beginnt  zunächst  die  Diffusion.  Mit  der  hierdurch  bedingten  Verminderung  in  der 
Konzentration  des  Zellsaftes  beginnt  die  Diffusion  in  der  folgenden  tieferliegenden 
8chicht,  und  so  pflanzt  sich  die  Bewegung  von  Zelle  zu  Zelle  fort,  bis  die  Flüssig- 
keit in  allen  Zellen  und  ausserhalb  derselben  die  gleiche  Konzentration  besitzt. 
Wird  dann  die  äussere  Flüssigkeit  durch  Wasser  ersetzt,  so  beginnt  die  Diffusion 
von  neuem.  Durch  Wiederholung  dieser  Operation  lässt  sich  allmählich  fast  aller 

l)  Albert  a.  a.  0. 


Digitized  by  Google 


Landwirtschaftliche  Nebengewerbe. 


91 


Zuoker  der  Rübe  entziehen,  während  Wasser  an  dessen  Stelle  in  die  Zellen  tritt.  — 
In  der  Praxis  wird  das  Verfahren  in  verschiedener  Weise  ausgeübt,  namentlich 
in  bezug  auf  die  Temperaturregulierung  und  den  Saftabtrieb.  Das  Prinzip  ist 
jedoch  natürlich  stets  das  gleiche,  auf  einer  systematischen  Auslaugung  beruhend, 
wobei  im  regelmässigen  Betriebe  die  frischen  Rübensohnitzel  (die  Art  der  Zer- 
kleinerung der  Rübe  in  Schnitzel  ist  für  das  gute  Funktionieren  des  Verfahrens 
von  grösster  Bedeutung)  jedesmal  mit  dem  konzentriertesten  Saft,  die  am  meisten 
ausgelaugten  Sobnitzel  mit  Wasser  in  Berührung  gebracht  werden.1) 

Trotz  der  augenscheinlichen  Vorteile  für  die  Erhöhung  der  Zuckerausbeute 
anfänglich  zögernd  eingeführt,  gewann  das  neue  Verfahren  nach  einigen  weiteren 
Verbesserungen  mit  Anfang  der  70er  Jahre  rasch  an  Verbreitung  und  verdrängte 
bis  zur  Mitte  der  80er  Jahre  nahezu  alle  bisherigen  Methoden  vollständig.  Während 
1871/72  in  Deutschland  von  31 1 Fabriken  erst  32  nach  dem  Diffusionsverfahren 
und  noch  241  mit  hydraulischen  Pressen  und  Mazeration  und  18  mit  Zentrifugen 
arbeiteten,  konnte  1876  das  Mazerationsveriahren  in  der  einschlägigen  technischen 
Literatur  schon  als  „beinahe  ausgestorben*1  bezeichnet  werden.  1890/91  arbeiteten 
von  401  Fabriken  398  mit  Diffusion.*) 

Der  grosse  Vorteil  des  Diffusionsverfahrens  gegen  die  vor  einem  Viertel- 
jahrhundert üblichen  beruht  vornehmlich  in  der  verhältnismässig  raschen  Verar- 
beitung von  RUben  mit  vollem  Zuckergehalt,  während  früher  die  bald  nach  der 
Ernte  beginnende  Verarbeitungszeit  gelegentlich  bis  in  den  März  ausgedehnt 
werden  musste. 

Eine  wie  bedeutende  Mehrleistung  der  Fabriken  zum  wesentlichen  Teile 
dadurch  ermöglicht  wurde,  ergibt  folgende  Zahlenreihe.9) 

■)  Lintner  a.  a.  0. 

*)  Es  arbeiteten: 


Fabriken 

davon  mit 

davon  mH  Pressen, 

Difihsion 

Mazerieren  etc. 

1871/7*  . ■ 

. • • 3« ■ 

5* 

*59 

■872/73  . . 

...  3*4 

«3 

261 

■873/74  . . 

...  337 

80 

*57 

■874/75  ■ • 

• • • 333 

■■3 

220 

■875/76  . . 

• ■ • 33* 

■57 

■75 

1876/77  • . 

...  3*8 

■ 97 

■3> 

■877/78  . . 

...  3*9 

224 

■05 

■878/79  . . 

...  3*4 

*58 

66 

1879/80  . . 

...  3*8 

*91 

37 

1880/81  . . 

■ • • 333 

3°9 

24 

1881/82  . . 

• ••  343 

3*4 

*9 

1882/83  • • 

...  358 

343 

‘5 

1883/84  . . 

...  376 

368 

8 

1884/85  . . 

. . . 408 

402 

6 

1885/86  . . 

• • • 399 

395 

4 

Albert  a.  a.  0. 

*)  Mitbestimmend  ist  hierfür  natürlich  anch  der  im  Laufe  der  Jahre  allgemein 
gesteigerte  Zuckergehalt  der  Rüben  (s.  0.)  und  im  einzelnen  der  jeweilige  Ernteausfall. 


Digitized  by  Google 


92 


Landwirtschaftliche  Nebengewerbe. 


Während  einer  I28tilndigen 
tet  in  Deutschlund: 

Arbeitsschicht 

wurden 

Rüben 

1876/77  • 

. . 50  Tonnen. 

1 888/89  . . 

. 1 18 

Tonnen. 

1877/78  . 

• • 54 

1 8817/90  . . 

129 

n 

1878/7«;  . 

• . 61 

18(70/91  . . 

■ >34 

„ 

187(7/80  . 

. . 68 

1891/92  . . 

• >45 

»! 

1880/81  . 

■ • 77 

1 892/93  . . 

■ >57 

n 

1881/82  . 

. . 82 

1893/94  . . 

. 168 

m 

1882/83  . 

• • 9» 

1894/95  . . 

. 181 

n 

1883/84  . 

•99  * 

1895/96  . . 

• >97 

„ 

1884/85  . 

• • 107 

1896/97  . . 

. 200 

* 

1885/86  . 

• • 108  „ 

1897/98  . . 

. 216 

n 

1886/87  . 

• ■ 114  « 

'S98/«7U  . . 

■ 2 >5 

n 

1887/88  . 

. . 116  „ 

1 899  / 1 900 

221 

n 

ln  landwirtschaftlicher  Beziehung  von  Wichtigkeit  waren  auch  die  im  An- 
schluss au  das  Diffusionsverfahren  ausgehildeten  Vervollkommnungen  in  der  ent- 
sprechenden Behandlung  der  DiffusionsrUckstände,  die  in  dem  ursprünglichen 
wasserreichen  Zustande2)  nur  ein  in  beschränktem  Mafse  zu  verwertendes  Futter- 
mittel8) darstellen.  Das  anfängliche  Verfahren,  den  grossen  Überfluss  an  nur 
allmählich  zu  verfütternden  Schnitzeln  zu  konservieren,  Hab  Einmieten  derselben 
in  Qruben  oder  Mieten  erwies  sich  als  ziemlich  verlustbringend.  Durch  die  infolge 
Säuerung  eintretende  Zersetzung  von  NahrungsstolTen  gingen  mitunter,  wie 
Maerckers  umfangreiche  Versuche  in  Benkemlorf  dartaten,  oft  28 — 45  °/0  und 
noch  mehr  derselben  verloren.  Auch  das  Pressen  der  Schnitzel  befriedigte  auf  die 
Dauer  nicht  genügend,  bis  es  zu  Anfang  der  90er  Jahre  endlich  gelang,  Trocken- 
vorrichtungen zu  konstruieren,  die  in  kurzer  Zeit  sehr  bedeutende  Mengen  von 
Schnitzeln  zu  trocknen  und  damit  zu  konservieren  imstande  waren.  Der  von 
Büttner  und  Meyer  konstruierte  Apparat,  welchem  auch  der  von  dem  Verein 
der  deutschen  Hübenzuckerfabrikanten  ausgesetzte  Preis  zuerkannt  wurde,  hat  sich 
seither  in  der  Praxis  gut  eingeführt  und  wurde  um  1900  in  58  Fabriken  angewendet. 
Andere  Systeme  (von  Petri  und  Heyking,  Mackensen,  Schulze,  Wernicke 

*)  Die  aus  den  Diffuseuren  kommenden  Rübenschnitzel  enthalten  nur  5 °/0  Trocken- 
substanz und  machen  etwa  80—90 °/0  vom  Gewicht  der  Rüben  aus. 

a)  100  Teile  frischer  Diffnsionsrückstände  enthalten  nach  Maercker: 


Maximum 

Minimum 

Mittel 

Ei  weissstoffe ...  ... 

1,26 

0.63 

0,89 

Rohfaser 

3^5 

1.73 

».39 

Fett 

0.07 

0,03 

0.05 

Sonstige  stickstofffreie  Stoffe  . 

8.94 

4>»7 

6,3» 

Asche 

0,70 

0,31 

0,58 

Wasser 

• 93-o  > 

88,59 

8977 

Die  zunehmende  Zuckeransbeute  hat  übrigens  dem  Futterwerte  der  Schnitzel  keinen 
merklichen  Eintrag  getan,  da  der  hierfür  maßgebende  Gehalt  an  Kalisalzen  and  Stickstoff 
hiervon  nur  w enig  berührt  wird  und  dem  Boden  diese  Stoffe  durch  die  Dünge-  und  Futter- 
mittel wieder  zugeführt  werden. 


v 


Digitized  by  Google 


Landwirtschaft]  iclie  Nebengewerbe. 


93 


und  Hallesche  Maschinenfabrik)  folgten.  Im  ganzen  waren  1900  89  Fabriken  mit 
Trockenanlagen  für  Diffusionsröckstände  vorhanden,  deren  Zahl  inzwischen  erheblich 
zugenommen  haben  dürfte.  Sie  führten  an  ihre  Genossenschafter  oder  sonstigen 
landwirtschaftlichen  Teilhaber  und  Rübenlieferanten  die  ganze  Menge  oder  einen 
grossen  Teil  der  Rückstände  als  „Trockenschnitzel“  ab.  Die  nicht  auf  diesem 
Wege  unterzubringenden  Mengen  sind  am  Futtormarkt  ein  sehr  gesuchter  Artikel 
und  der  Handel  mit  Trockenschnitzeln  bildet  heute  einen  rege I massigen  Teil  der 
Futtermittelverkäufe.1)  Neben  diesen  DiiTusionsrückständen  finden  auch  die  Rüben- 
abfälle  (Blätter  und  Köpfe)  zu  Futterzwecken  landwirtschaftliche  Verwertung.2) 

Nach  der  Reinigung  des  Rübensaftes  durch  KalkBcheidung  und  Saturation 
sowie  durch  Filtration  — wobei  ebenfalls  mehrfache  technische  Verbesserungen 
eingeführt  wurden  — erfolgt  die  Konzentration  desselben  durch  die  Ver- 
dampfung und  Verkochung.  Durch  erstere  wird  aus  dem  Dünnsaft  der  Dicksaft 
mit  einem  Trockensubstanzgehalt  von  etwa  50  Saccharometergraden  gewonnen; 
durch  die  Verkochung  wird  der  Dicksaft  zur  Füllmasse  verarbeitet,  der  je  nach 
der  angewendeten  Arbeitsweise  einen  Kristallbrei  oder  eine  übersättigte  Zucker- 
lüsung  mit  90 — 94%  Trockensubstanzgehalt  darstellt.  Wie  Lintner  zeigt,8) 
geben  bei  einem  durchschnittlichen  Trockensubstanzgehalt  des  Dünnsaftes  von  9 °/0 
100  Gewichtsteile  desselben  9,6  Gewichtsteile  Füllmasse  von  94  °/0  Trockensubstanz, 
wobei  90,4  Gewichtsteile  Wasser  zu  verdampfen  sind.  Da  sich  auf  100  kg  Rüben  eine 
Saftmenge  von  170  kg  annehmen  lässt,  ergibt  sich  für  eine  tägliche  Verarbeitung  von 
3000  D.-Ztr.  Rüben  eine  in  der  gleichen  Zeit  zu  verdampfende  Wassermenge  von 
4600  D.-Ztr.  Hieraus  erhellt  zur  Genüge,  welche  grosse  Bedeutung  eine  rationelle 
Verdampfung  für  den  Betrieb  hat.  Es  konnte  daher  auch  nicht  ausbleiben,  dass 
die  der  Konzentrierung  des  Saftes  dienenden  Apparate  mannigfache  Änderungen 
und  Verbesserungen  erfuhren,  wie  noch  gegenwärtig  die  Technik  unablässig  be- 
strebt ist,  diesen  hervorragenden  Teil  des  Betriebes  zu  vervollkommnen. 

„Die  wesentlichsten  Fortschritte“,  sagt  Lintner  (a.  a.  O.),  „welche  die  Zucker- 
industrie in  den  letzten  Jahren  gemacht  hat,  liegen  auf  dem  Gebiete  der  Ver- 
dampfung. Durch  möglichst  zweckmässige  Verwendung  des  Dampfes  war  man 
bestrebt,  den  Aufwand  an  Kohlen  zu  verringern  und  dadurch  die  Produktionskosten 
herabzusetzen;  denn  das  Kohlenkonto  spielt  eine  hervorragende  Rolle  in  den  Aus- 
gaben der  Fabriken.  Durch  die  Einführung  des  Drei-  und  Vierkörper- Verdampf- 
systems wandte  man  eine  drei-  und  vierfache  Wiederbenutzung  der  im  Retourdampf 
der  Maschine  disponiblen  Dämpfe  an.  Ausserdem  benutzte  man  die  Saftdämpfe 

*)  Albert  a.  a.  0. 

•)  Die  schöne  Zeit,  zu  der  „noch  allein  iu  der  Provinz  Sachsen  jährlich  10000  D.-Ztr. 
Rübenblätter  als  Tabak  verkauft  wurden“,  wie  Hellfeld  erzählt,  war  gegen  1850  bereits 
vorüber,  auch  das  Liegenlassen  der  Blätter  auf  den  Feldern  gewährte  keinen  ausreichenden 
Nutzen,  v.  Lippinann  a.  a.  0.  Auch  der  Zichorieukaffee  aus  Rühenahnillen,  Frickes 
Sauerkohl  aus  UUbenschnitteu,  der  Rübenwein  von  Siemens,  das  Rübenbier  von  Smith, 
der  RHbenessig  von  Leplay  und  der  Rüben-  und  Melasserutn  von  Herzfeld  erlangten 
keine  weitere  Verbreitung. 

Lintner  a.  a.  0.  S.  185. 


Digitized  by  Google 


94 


Landwirtschaftliche  Nebenerwerbe. 


rum  Anwannen  und  teilweise  zum  weiteren  Verkochen  der  Dämpfe.  Einen 
weiteren  Fortschritt  bekundet  in  den  letzten  Jahren  ferner  das  von  Pauly  einge- 
führte  System  der  Anwendung  gespannter  Dämpfe. 

Anch  in  der  an  die  Saftkocfaung  anschliessenden  Verarbeitung  der  Füllmasse 
zu  Rohzuoker*)  und  der  weiteren  Verarbeitung  dieses  zu  Konsum-Zucker  sind 
mannigfache  Verbesserungen  in  den  letzten  30  Jahren  erfolgt.  Besonders  die 
Konsumzucker-Arbeit,  die  Raffination,  die  seitens  der  Rohzuckerfabrikanten  vielfach 
selbst  bewirkt  werden  musste,  da  die  ursprünglich  nur  Kolonialzucker  verarbeitenden 
Raffinerien  sich  lange  sträubten,  auch  den  Rübenzucker  in  Verarbeitung  zu  nehmen, 
hat  grosse  Fortschritte  gemacht.  Noch  1867  wurde  die  Kunst,  Kristallzucker 
bezw.  Farin&de*)  in  Rohzuckerfabriken  darzustellen,  als  ein  Geheimnis  bezeichnet, 
„das  zu  einer  öffentlichen  Verhandlung  ungeeignet  sei“,  (v.  Lippmann  a.  a.  0.) 
Erst  Fesca  beschrieb  1873  in  Deutschland  das  Verfahren  der  Weisszuckerbereitung 
öffentlich  und  machte  es  dadurch  der  Allgemeinheit  zugänglich. 

Weitere  ökonomisch  inB  Gewicht  fallende  Vervollkommnungen  erfuhr  endlich 
die  Verarbeitung  der  Melasse. 

Im  einzelnen  nach  der  Beschaffenheit  der  Rüben  verschieden  zusammen- 
gesetzt, enthält  die  Melasse  im  Durchschnitt  50  °/0  Zucker,  30  °/0  Nichtzucker  (zu 
>/,  aus  unorganischen  und  zu  IJ/3  aus  organischen,  teils  stickstoffhaltigen,  teils 
stickstofffreien  Stoffen  bestehend)  und  20  °/0  Wasser.  Der  noch  beträchtliche  Roh- 
xuckergehalt  der  Melasse  findet  entweder  Verwendung  in  der  Brennerei  zur 
Spirituserzeugung  oder  wird  mittelst  eines  besonderen  Verfahrens  eztrahiert.  Die 
Verarbeitung  der  Melasse  auf  Spiritus  datiert  im  allgemeineren  Umfange  erst  aus 
dem  Anfang  der  60er  Jahre  und  hat  seit  dor  ßranntweinsteuergesetzgebung  von 
1887  wieder  nachgelassen,  so  dass  sie  zurzeit  nur  geringfügig  im  Verhältnis  zur 
Gesamtgewinnung  der  Melasse  ist.*)  Dagegen  kam  die  Entzuckerung  der  Melasse, 

')  Zur  Gewinnung  desselben  müssen  die  Kristalle  der  Füllmasse  von  dem  Sirup 
möglichst  befreit  werden,  was  nach  geeigneter  Vorbereitung  (das  sog.  Maischen)  der  Masse 
durch  Zentrifugeu  geschieht.  Der  aus  der  Füllmasse  gewonnene  Kohzueker  heisst  I. 
Produkt.  Der  dabei  ablanfende  Sirnp  („Orünsimp“)  wird  nochmals  verkocht  ond  ergibt 
das  II.,  etwas  unreinere  Produkt.  Anch  der  vom  II.  Produkt  abgesehlenderte  Sirnp  wird 
meist  noch  einmal  verkocht;  der  danach  verbleibende,  nicht  mehr  zmn  Verkochen  geeignete 
Sirnp  ist  die  Melasse,  die  entweder  dnreb  besondere  Verfahren  auf  Zucker  weiter  ver- 
arbeitet oder  zur  Spiritnafabrikation  verwendet  wird.  Lintner  a.  a.  0. 

*)  Farineaui  in  Lille  soll  1853  das  neue  Verfahren  mittelst  Benutzung  von  warmer 
feuchter  Luft  oder  Dampf  (Innendampf)  als  Deckmittel  beim  Zentrifugieren  der  Füllmasse 
zuerst  entdeckt  habeu.  Unabhängig  davon  kam  ans  Russland  zunächst  als  Fabrikations- 
geheimnis die  Erfindung  der  russischen  oder  Aussendampfdecke.  v.  Lippmann  a.  a.  0. 

*)  Es  wurde  in  Deutschland  Melasse  erzengt: 

davon  zur  Spiritmserzeugnng  in  •/» 


>895/96  • . 

328000  Tonnen 

43000  Tonnen 

>3 

1896/97  . . 

342000  * 

45000  „ 

■3 

>897/98  . . 

344ooo 

47000  „ 

>3.7 

1898/99  . . 

306000  n 

35000  * 

",4 

1899/1900  . 

307000 

3 5 000  „ 

>>,4 

"V 


Digitized  by  Google 


Landwirtschaftliche  Nebengewerbe. 


05 


begünstigt  durch  die  Zuckersteuergesetzgebung,  seit  1887  allerdings  nur  mehr  in 
beschränktem  Mai'se,  immer  mehr  in  Aufnahme.  Von  den  zahlreichen  seit  den 
70er  Jahren  auftauchenden  Verfahren  haben  sich  in  der  Folge  allgemeiner  einge- 
führt und  bewährt  nur  das  Osmoseverfahren,  wobei  ein  Teil  der  Nichtzucker- 
stoffe durch  Osmose  aus  der  Melasse  entfernt  wird,  ferner  das  Kalksaccharat- 
Verfahren  (a  mit  und  b ohne  Anwendung  von  Alkohol)  und  drittens  das  Strontian- 
verfahren,  ursprünglich  als  Fabrikationsgeheimnis,  dann  von  Soheiblerselbständig 
erfunden  und  durch  1’ateuUchutz  1881  der  Öffentlichkeit  zuerst  zugänglich  gemacht 
und  nachmals  von  ihm  weiter  vervollkommnet.  Letzteres  Verfahren  liefert  die 
beste  Zuckerausbeute,  nämlich  42 — 44  °/0.  Es  gestattet,  den  Zucker  in  kristallisierter 
Form  zu  gewinnen,  weshalb  es  vorwiegend  in  Raffinerien  Anwendung  findet.1) 

Eine  gesteigerte  Bedeutung  hat  in  den  letzten  Jahren  die  Verfütterung 
der  Melasse  erlangt.  Alle  Versuche  mit  der  Einführung  der  Melasse  in  die 
Futtergaben  haben  zu  den  günstigsten  Ergebnissen  geführt,  und  dadurch  ist  dieses 
Futtermittel  nicht  nur  zu  allgemeiner  Anwendung  entweder  allein  oder  als  Misch- 
futter  gekommen,  sondern  auch  wesentlich  im  Preise  gestiegen.  Trotz  der  erhebliohen 
Verteuerung  der  Melasse,  welche  den  Zuckerfabriken  zugute  kommt,  ist  dieselbe 
noch  heut  als  die  billigste  Quelle  für  die  Einführung  der  stickstofffreien  Bestand- 
teile in  die  Futtergaben  anzusehen. J) 

Die  endgültige  Betriebsausbeute  in  der  Zuckerfabrikation  stellt  sich  für  die 
Gegenwart  unter  dem  Zusammenwirken  aller  technischen  Fortschritte  nach  Lintner 


(a.  a.  0.)  wie  folgt: 

Rüben  geerntet  auf  das  Hektar 329  D.-Ztr. 

Rüben  in  i2Stündiger  Arbeitszeit  verarbeitet  . . 1285  „ 

Aus  100  kg  versteuerter  Rüben  wurden  gewonnen: 

a)  Füllmasse 15,06  kg. 

b)  Rohzucker  aller  Produkte 12.36  „ 

c)  Melasse 2.45  „ 

Den  verwendeten  Rüben  gegenüber  beträgt  der  Prozentsatz  an  Rückständen 
und  Rübenabschnitten  51,69  °/0. 

Aus  100  kg  Füllmasse  wurden  erzielt: 

a)  Rohzucker  aller  Produkte 82,03  hg- 

b)  Melasse 16,28  „ 


Zu  100  kg  Rübenzucker  sind  an  Hüben  ertorderlich  8,09  D.-Ztr. 

6.  Die  Entwicklung  der  Rübcnzuckerbesteucrung. 

An  dem  frühen  und  bedeutenden  Aufschwünge  der  Zuckerfabrikation,  der 
erfolgreichen  Züchtung  zuckerreicher  Rüben,  der  Ausdehnung  der  Riibenkultur  und 
der  fortgesetzten  technischen  Verbesserungen  in  der  Betriebsausbeute  hat  die  in 
ihrer  ursprünglichen  Form  bis  1881  nahezu  unverändert  beibehaltene  Zucker- 
Materialsteuer  unzweifelhaft  einen  wesentlichen  Anteil.  Im  einzelnen  befanden 
sieb  zwar  die  fiskalischen  Interessen  und  die  wirtschaftlichen  des  Gewerbes  oft 

•)  Li  ntuer  a.  a.  0. 

*)  Albert  a.  a.  0. 


Digitized  by  Google 


96 


Landwirtschaftliche  Nebengewerbc. 


genug  im  Widerstreit,  und  im  weiteren  Verlauf  der  70er  Jahre  hatte  sich  dieser 
allmählich  so  verschärft,  dass  eine  durchgreifende  Änderung  des  Steuersystems 
schliesslich  unabwendbar  erschien. 

Mit  der  durch  Gesetz  vom  31.  Mai  1858  erfolgten  drittmaligen  Erhöhung 
der  Steuer  auf  1,50  Mk.  für  den  Doppelzentner  Rüben,  welche  den  Ertrag  der 
Steuer  allerdings  erheblich  steigerte,  von  der  Industrie  aber  als  schwere  Belastung 
empfunden  wurde,  nahmen  die  schon  vorher  betriebenen  Bestrebungen  auf  Erlangung 
der  Stcuerbnnifikation  bei  der  Ausfuhr  von  Zucker  aus  dem  Zollvereinsgebiet  einen 
erneuten  Aufschwung.  Dabei  lag  die  Vertretung  der  wirtschaftlichen  Interessen 
der  Industrie  schon  damals  wie  auch  für  die  ganze  Folgezeit  bei  dem  in  seinen 
Anfängen  bereits  auf  das  .fahr  1841  zurückgehenden,  1850  konsolidierten  „Verein 
für  die  Rübenzuckerindustrie  im  Zollverein“.1)  Die  Abgeneigtheit  der 
Regierung,  die  1853  überhaupt  noch  kein  Bedürfnis  für  einen  RUbenzuckerexport 
anzuerkennen  vermochte  und  wegen  der  schwierigen  Definition  des  Begriffs  „Roh- 
zucker“ und  der  unsicheren  Berechnung  der  Bonifikation  daraus  das  Entstehen 
einer  Prämie  fürchtete,  auch  das  Aufkommen  eines  umfangreichen  Rückschmuggels 
des  exportierten  Zuckers  über  die  Landesgrenzen  besorgte,  bestand  auch  zu  dieser 
Zeit  unverändert  fort. 

ErBt  nach  weiteren,  mit  grösster  Beharrlichkeit  fortgesetzten  Bemühungen 
gelang  es  schliesslich  im  Jahre  1861,  für  ausgeführten  Rohzucker  eine  Bonifikation*) 
von  16,40  Mk.  und  für  Raffinade  von  20  Mk.  einstweilen  bis  zum  1.  September  1866 
zu  erlangen,  was  einem  Ausbeuteverhältnis  von  11 — 12  Ztr.  Rüben  auf  1 Ztr. 
Rohzucker  entsprach.  Die  Wirkung  dieser  Neuerung  trat  bald  in  die  Erscheinung. 
Schon  1864  hatte  der  für  Bonifikationen  gezahlte  Betrag  die  Höbe  von  1 Mill. 
Mark  überschritten,  was  allerdings  gegenüber  dem  gleichzeitigen  Steuerertrage  von 
ca.  33  Mill.  Mark  noch  nicht  erheblich  inB  Gewicht  fiel. 

Es  betrug:®) 


in  den  Jahren 


die  Einfuhr 


die  inländ.  , der  Konsnui 

r.  j 1 ••  die  Ausfuhr 

Produktion  per  Kopf 


D.-Ztr. 


D.-Ztr.  D.-Ztr.  Pfd. 


1860 

1861 


>°7  739  *79°3°*  77**7  8.3* 

168479  *574887  50966  7,85 


*)  Seit  1871  „Verein  fUr  die  RUbenzuckerindustrie  des  Deutschen  Reiches“  genannt, 
nahm  der  Verein  1894  anlässlich  der  weitgreifendeu  wirtschaftlichen  nnd  steuerlichen 
Wandlungen  den  neuen,  auch  die  Znckerraffinerie  umfassenden  Namen  „Verein  der  deutschen 
Zuckerindustrie“  an.  S.  v.  Li  pp  mann,  Festschrift  a.  a.  0. 

*)  Von  seiten  der  Finanzbehörden  wurde  ihr  bis  zum  letzten  Augenblick  besonders 
hinsichtlich  des  Rohzuckers  Widerstand  bereitet,  „da  sie  bei  diesem  nach  allen  Begriffen 
der  Steuerbehörden  eine  vollständige  Neuheit  vorstelle,  v.  Lippmnnn,  Festschrift.  Ans* 
schlaggebend  war  demgegenüber  schliesslich  die  Furcht  vor  einer  Überproduktion  nnd 
damit  Schwächung  der  Steuerkraft  der  Zuckerindnstrie  gewesen,  die  insofern  nicht  unbe- 
rechtigt war,  als  damals  die  Produktion  den  inländischen  Bedarf  schon  nahezu  deckte, 
weshalb  es  geboten  schien,  der  ferneren  Produktionsentwicklung  durch  Erleichterung  der 
Ausfuhr  deu  Weg  zu  ebnen. 

3)  Hirths  Annalen  1868  8.  334,  nach  Katzen  stein  a.  a.  O.  S.  19. 


Digitized  by  Google 


Landwirtschaftliche  Nebengewerbe. 


97 


in  den  Jahren 

die  Einfahr 

die  inländ. 
Produktion 

die  Ausfuhr 

der  Konsum 
per  Kopf 

D.-Ztr. 

D.-Ztr. 

D.-Ztr. 

Pfd. 

1862  . . 

. . 506452 

2553826 

74840 

8,61 

1863  . . 

. . 468592 

2863163 

7*859 

9.0  > 

1864  . . 

. . 288269 

3 >93 '23 

>58776 

9.37 

1865  . . 

• 284  554 

3683744 

130292 

10,69 

Die  Entwicklung  der  Ausfuhr  blieb  allerdings  zunächst  hinter  den  Erwar- 
tungen zurück,  weshalb  der  Bonifikationssatz  vom  i.  September  1866  ab  aut 
17,20  Mk.  bezw.  21  Mk.  für  den  Doppelzentner  Rohzucker  bezw.  Raffinade  erhöht 
wurde.1)  Im  Hinblick  auf  die  durch  hohe  Prämien  unterstützte  Ausfuhr  von 
Raffinadezucker  aus  Frankreich  war  besonders  die  Bonifikation  für  Rohzucker 
stärker  erhöht  worden.  Schon  im  selben  Jahre  1866  überstieg  die  deutsche 

Zuckerausfuhr  zum  erstenmal  die  Einfuhr,  wobei  es  fortab  — mit  einziger  Aus- 
nahme der  Jahre  1871 — 75  — in  steigendem  Mafse  verblieb. 

Unter  diesen  Umständen  glaubte  die  Regierung  eine  geringe  Erhöhung  der 
Rubensteuer  eintreten  lassen  zu  können,  da  die  Frage  des  Zollschutzes  infolge  der 
kräftigen  Produktionsentwicklung  und  der  sich  steigernden  technischen  Ausbeuten, 
besonders  auch  bei  der  Raffination,  nicht  mehr  die  Bedeutung  wie  ehedem  hatte, 
auch  der  Steuerertrag  bei  dem  Anwachsen  der  Bonifikationen  zu  Behr  zurück- 
zubleiben drohte.  Durch  Bundesgesetz  vom  26.  Juni  1869  wurde  daher  die 
Steuer  von  1,50  auf  1,60  Mk.  für  den  Doppelzentner  Rüben  erhöht.  Die  Ausfuhr- 
bonifikation wurde  demgemäss  festgesetzt  auf  18,80  bezw.  23  Mk.  für  den  Doppel- 
zentner Rohzucker  (von  mindestens  88  °/0  Gehalt)  bezw.  Raffinade  (Kandis  und 
Zucker  in  vollen  weissen  Brocken).  Auf  Andrängen  der  Interessenten  wurde  noch 
eine  dritte  Bonifikationsklasse  für  allen  übrigen  Zucker  über  98  °/0  mit  21,60  Mk. 
hinzugefügt.*) 

Gelangte  die  Zuckersteuer-Gesetzgebung  hiermit  auch  auf  eine  Reihe  von 
Jahren  — bis  1883  bezw.  1887  — äusserlich  zum  Abschluss,  so  verliefen  doch 
die  nun  folgenden  Jahre  nichts  weniger  als  ruhig  und  waren  erfüllt  von  einem  sich 
immer  schärfer  herauBhildenden  und  komplizierenden  Konflikt  der  fiskalischen 

*)  Allerdings  war  schon  bald  nach  Einführung  der  Bonifikationen  eine  besonders 
vom  Irnporthandel  und  agitatorischen  Wortführern  der  Konsum-Interessen  ausgehende 
Bewegung  behufs  Wiederaufhebung  derselben  aufgekonunen,  Die  berechtigten  Interessen 
der  an  einer  blühenden  Produktion»-  und  Abaatzentwickluug  de»  Zuckers  beteiligten  Kreise 
der  Landwirtschaft  nnd  Industrie  gewannen  aber  die  Oberhand.  Des  ferneren  trog 
der  besonders  durch  Frankreichs  Verschulden  ergebnislose  Verlauf  der  ersten  internationalen 
Konferenz  (Paris  1864)  behufs  Vereinheitlichung  der  Zuckerbesteuerung  nnd  Ansfnhr- 
bonifikationen  nnd  das  Ergebnis  der  von  internationaler  wie  auch  von  deutscher  .Seite  unter- 
nommenen Raffiuations versuche  in  Köln  zur  Ermittlung  der  wirklichen  Raffinat ionsansbeute 
dazu  bei,  das  System  der  Bonifikationen  nicht  nur  beizubehalteu,  sondern  noch  weiter 
anszubanen. 

*)  In  Betracht  kamen  hier  besonders  gemahlene  Raffinade,  Melis,  Chrusbed  und 
dergl.  weisse  Zucker,  in  denen  besonders  Belgien  nnd  Holland  die  Vorhand  am  Welt- 
markt hatten. 

Mel  treu.  Boden  des  preoaii.  SIaiUfh,  VI II.  7 


Digitized  by  Google 


98 


Land  wirtschaftliche  Nchenge  werbe. 


Interessen  und  der  der  Zuckerindustrie,  die  ihrerseits  wieder  von  mannigfachen 
Interessengegensätzen  durchzogen  und  erschüttert  wurde.  Kann  inan  auch  die 
Bchon  Beit  Ende  der  50er  Jahre  auftretenden  krisenartigen  Spannungen  innerhalb 
der  Zuckerindustrie1)  als  die  ihrem  noch  jugendlichen  Entwicklungsstadium  natürlich 
anhaftenden  Kinderkrankheiten  bezeichnen,  so  traten  doch  die  im  Wesen  der 
Materialsteuer  und  der  Ausfuhrverglitung  liegenden  divergierenden  Tendenzen 
schon  frühzeitig  in  die  Erscheinung.  Bereits  anlässlich  der  geplanten  Veränderung 
der  Steuer-  und  Bonifikationssätze  regte  sich  der  Widerstreit  gegen  das  System 
der  RohstolThesteuerung  und  der  aus  ihr  folgenden  Rückvergütung,  welches  trotz 
der  noch  verhältnismässig  unentwickelten  Technik  für  die  besser  eingerichteten 
grösseren  und  für  den  Export  günstiger  gelegenen  Fabriken  zu  einer  Ausfuhrprämie 
— besonders  bei  der  Ausfuhr  geringwertigen  Zuckers  — führte  und  überhaupt 
den  bevorzugteren  Rübenbaudistrikten  infolge  der  in  ihnen  leichter  zu  erzielenden 
höheren  Zuckerausbeute  eine  Monopolstellung  verschaffte.  Schon  1867  wurde  aus 
diesem  Grunde  wiederholt  der  Einführung  der  Fabrikat-  bezw.  Verbrauchssteuer 
an  Stelle  der  Materialsteuer  das  Wort  geredet.*) 

Man  kann  es  allerdings  heute  nur  als  ein  Glück  bezeichnen,  wenn  diese  schon 
damals  auftauchenden  Gegenströmungen  fürs  erste  ohne  Folgen  blieben,  denn 
gerade  das  mit  1870  anhebende  Jahrzehnt  war  — im  Hinblick  auf  die  Gesamt  - 
industrie  der  deutschen  Rühenzuckererzeugung  betrachtet  — ein  Zeitalter  der 
Blüte  derselben  wie  keins  zuvor  oder  nachher.  Unter  dem  fruchtbaren,  wechsel- 
seitig bedingten  Zusammenwirken  der  für  das  Gewerbe  im  höchsten  Mafse  erzieh- 
lichen ProduktionBtechnik,  der  zu  einer  immer  intensiveren  Ausbeutung  des  Rohstoffs 
stimulierenden  Materialsteuer  einerseits  und  der  ihre  klassischen  Triumphe  feiernden, 
ihre  Erfolge  potenzierenden  Fortschritte  sowohl  der  Rühenkultur  wie  der  Zucker- 
fabrikation andererseits  nahm  die  deutsche  Zuckerindustrie  in  dieser  Zeit  einen  ungeahn- 
ten glänzenden  Aufschwung.  Mit  über  40  °/0  der  Gesamt-Zuckererzeugung  der  Welt 
stand  Deutschland  zu  Anfang  der  80er  Jahre  an  der  Spitze  aller  Länder,  wobei 
4/a  seiner  Produktion  allein  auf  Preussen  entfielen.  Sein  Zuckerexport  war  der 
grösste  aller  Länder  und  betrug  allein  20  °/0  seiner  gesamten  Warenausfuhr.  Dabei 
hatte  sich  der  Eigeukousum  (1871/72  5.41  kg  auf  den  Kopf  der  Bevölkerung, 
1884/85  10,36  kg)  faBt  verdoppelt.  So  gewiss  diese  rapide,  z.  T.  forcierte  Auf- 
wärtsentwicklung für  die  Folge  den  Keim  zu  schweren,  das  ganze  Gewerbe  und 
besonders  die  an  ihm  beteiligte  Landwirtschaft  erschütternden  und  gefährdenden 
Krisen  und  Kämpfen  barg  und  gross  zog,  so  überwogen  doch,  im  grossen  und 
ganzen  betrachtet,  die  Lichtseiten  bedeutend. 

*)  So  glaubte  man  schon  1860  der  drohenden  Überproduktion  durch  eine  gemeinsame 
freiwillige  Produktionseinschränkung  begegnen  zu  sollen,  die  freilich  nicht  zustande  kam 
und  sich  in  der  Folge  auch  erübrigte,  als  mit  Einführung  der  Steuerbonifikation  das 
Ausfuhr-Ventil  erfolgreich  zn  funktionieren  begann.  Derselbe  Vorgang  wiederholte  sich 
1867,  wo  ebenfalls  auf  eine  Konvention  — den  5.  Teil  der  Produktion  zu  exportieren  — 
hingearbeitet  wurde.  Die  Novelle  von  1869  und  die  nach  1870  ausserordentliche  Steigerung 
des  Konsums  brachten  aber  dann  diese  Bestrebungen  von  selbst  in  Wegfall. 

*)  v.  Li  pp  mann,  Festschrift  S.  11. 


Digitized  by  Google 


Landwirtschaftliche  Nebengewerbe. 


99 


Du  mächtige  Emporkommen  der  deutschen  Zuckerfabrikation  in  den  70er 
Jahren  ist  mit  den  nachfolgenden  Leidenszeiten  nicht  zu  teuer  erkauft  worden. 
Die  mit  den  70er  Jahren  angebahnte  Preisrevolution  wäre  ohne  die  groBsartige 
technische  Entwicklung  gar  nicht  zu  uberstehen  gewesen.  Die  grosse  kulturelle 
und  volkswirtschaftliche  Bedeutung  der  Zuckerindustrie  in  der  Gegenwart  wäre 
ohne  die  Ära  der  70er  Jahre  nicht  denkbar.  Trotz  vieler  zurzeit  noch  anstehender, 
der  Besserung  und  Sicherung  bedürftiger  Zustände  und  Bedingungen  der  deutschen 
Zuckerproduktion  kann  ein  Ausblick  in  die  Zukunft  nicht  die  Gewissheit  beein- 
trächtigen, dass  ihr  unter  dem  EinlluBs  der  Materialsteuer  und  der  Exportprämien 
gezeitigter  Aufschwung  von  dauernder  Wirkung  sein  und  sie  ihre  hervorragende 
Stellung  in  unserm  Wirtschaftsleben  unvermindert  bewahren  wird. 

Neben  der  grundlegenden  Tatsache,  dass  die  dem  Steuer-  und  Riickvergütungs- 
satz  von  1869  zugrunde  gelegte  Anuahme  einer  Ausbeute  von  1 Ztr.  Rohzucker 
von  93,7$%  Rendement  aus  12%  Ztr.  Rüben  schon  in  den  nächsten  Jahren 
allgemein  technisch  überholt  war,  wurde  die  Produktionsentwicklung  der  Folgezeit 
besonders  gefordert  durch  die  ausserordentliche  Zunahme  des  Konsums  in  den  dem 
Kriege  von  1870/71  und  der  Gründung  des  Deutschen  Reiches  folgenden  Jahren 
infolge  der  durch  den  allgemeinen  wirtschaftlichen  Aufschwung  gesteigerten  Kauf- 
kraft und  der  raschen  Zunahme  der  Bevölkerung.  Von  weittragender  Bedeutung 
wurde  ferner  das  grossartige  Anwachsen  der  Zuckerausfuhr,  dio  Aufhebung  aller 
Zuckerzölle  in  Grossbritannien  im  Jahre  1874,  wodurch  der  Absatz  nach  England 
und  die  Preisbildung  am  Londoner  Weltmarkt  zum  ausschlaggebenden  Faktor  für 
die  deutsche  Zuckerproduktion  wurde,  was  sich  freilich  für  die  Folge  als  die  Quelle 
aller  ihrer  Krisen  erwies. 


Es  betrug  (nach  dem  Statistischen  Jahrbuch  für  das  Deutsche  Reich): 


im  Betriebsjahr 

Zahl  der 
Fabriken 

Menge  der  ver- 
arbeiteten Rüben 

Menge  der  ge- 
wonnenen Rohzucker 
aller  Produkte1) 

Tonnen 

Tonnen 

1871/72  . . 

. . . 311 

2 250918 

186442 

1872/73  . . 

...  324 

3 >8i 55* 

262551 

>873/74  • • 

• • • 337 

3 5*8  764 

291041 

1874/75  • ■ 

• • • 333 

2 756745 

256412 

1875/76  . . 

• • • 33* 

4 161 284 

358048 

1876/77  . . 

...  328 

3550037 

289423 

1877/78  . . 

...  329 

4090968 

378009 

1878/79  . . 

• • • 3*4 

4628748 

426155 

1879/80  . . 

...  328 

4805  262 

409415 

l88c/8t  . . 

• • • 333 

6322  203 

555915 

1881/82  . . 

• • • 343 

6271 948 

599722 

1882/83  ■ • 

• • ■ 358 

8747154 

831995 

')  Hier  ist  die  gesamte  Znckergewinnung  der  Fabriken,  die  Rüben  verarbeitet  haben, 
nachgewiesen,  einschliesslich  des  in  diesen  Fahriken  durch  Entznekernng  von  Melasse 
gewonnenen  Zuckers.  Alle  Zncker  sind  auf  Rohzucker  nmgerechnet. 

7* 


Digitized  by  Google 


100 


Land wi rtschaftl iche  Nebengewerbe. 


im  Betriebajahr 

Zahl  der 
Fabriken 

Menge  der  ver- 
arbeiteten Rüben 

Menge  der  ge- 
wonnenen Rohzucker 
aller  Produkte 

Tonnen 

Tonnen 

1883/84  . . . 

■ • 376 

8918 130 

940109 

1884/85  . . . 

. . 408 

10402688 

1 123030 

1885/86  . . . 

• • 399 

7070317 

808  105 

1886/87  • • ■ 

. . 401 

8306671 

985628 

In  der  eteigenden  Zahl  der  Zuckerfabriken,  besondere  aber  in  der  bedeutenden 
Zunahme  der  auf  einen  Betrieb  durchschnittlich  entfallenden  jährlichen  Produktions- 
menge (1871/72  600  Tonnen,  1886/87  2458  Tonnen)  dokumentiert  sich  der  Auf- 
schwung des  Gewerbes.  Die  Steigerung  der  Zuckerausbeute  — 1871/72  waren  zu 
1 Ztr.  Rohzucker  noch  12,07  Ztr.  Rüben,  1886/87  deren  nur  noch  8,43  Ztr.  im 
grossen  Durchschnitt  erforderlich1)  — gibt  den  Mafsstab  für  die  Intensität,  mit 
der  die  Materialsteuer  und  die  Exportbonifikation  als  eine  direkte  Prämie  auf  die 
Steigerung  der  Produktion  wirkten. 

Naturgemäss  partizipierten  hieran  in  erster  Linie  die  Fabriken  der  Provinz 
Sachsen,  dem  klassischen  Boden  der  deutschen  Rübenkultur,  sowie  die  des  Herzog- 
tums Braunschweig,  Anhalt,  einiger  Teile  Thüringens  und  erst  in  zweiter  Linie 
Schlesien  und  die  anderen  Gebiete.  Während  sich  auf  die  erstgenannten  Gebiete 
ein  Hauptteil  der  Rübenproduktion  und  -Verarbeitung  konzentrierte,1)  ging  dieselbe 
in  anderen,  besonders  für  den  Export  ungünstiger  gelegenen  Gebieten  sogar  zurück, 
so  in  Bayern,  wo  1863/64  nooh  6 Zuckerfabriken  bestanden  hatten,  die  1871/72 
bis  auf  3 und  1890/91  bis  auf  1 eingegangen  waren.8)  Das  Aufkommen  der 
Rübenzuckerfabrikation  in  den  östlichen  Provinzen,  besonders  in  Schlesien,  Posen 
und  Westpreussen,  in  denen  Bich  heute  die  grössten  Fabriken  vorfinden,  datiert  erst 
aus  den  80er  Jahren  und  später.  Noch  1882  bezeiohnete  ein  so  hervorragender 
Rübenkenner  wie  Knauer  die  preuBsischen  Ostprovinzen  für  klimatisch  ganz  un- 
geeignet zur  Rübenkultur;  dennoch  konnte  dieses  nicht  bindern,  dass  gerade  um 
diese  Zeit,  angereizt  durch  den  glänzenden  Aufschwung  der  Zuckerindustrie,  der 
Anfang  gemacht  wurde,  sie  auch  in  diese  Landesteile  zu  verpflanzen,  und  zwar  von 
vornherein  auf  der  Basis  eines  ausgedehnten  Grossbetriebs.4)  Zweifellos  ging  man 

*)  Im  einzelnen  und  in  günstigen  Rttbenjahren  stellt  sich  das  Ausbeuteverhältnis 
noch  erheblich  günstiger. 

*)  Die  Zahl  der  Fabriken  in  der  Provinz  Sachsen  betrug: 


1870  71 141  1879/80 139 

1873/74 151  1884,185 130 


Die  Verminderung  ihrer  Zahl  ist  ein  Symptom  ihrer  Konzentration  zum  leistungs- 
fähigeren Grossbetriebe.  Während  1873/74  die  151  Fabriken  17  Mill.  Doppelzentner  Rüben 
verarbeiteten,  verbrauchten  die  im  Jahre  1884/85  bestandenen  130  Fabriken  36  Mill.  Doppel- 
zentner. Katzenstein  a.  a.  0.  8.  35. 

•)  Katzenstein  a.  a.  0.  8.  35. 

*)  Allerdings  kam  auch  ein  gewisses,  landwirtschaftlich  „natürliches*  Expansions- 
bedürfuis  der  Rübenkultur  hierfür  in  Betracht,  da  die  sich  erheblich  verschlechternde 
Rentabilität  des  Kßrnerbanes  gerade  in  diesen  Distrikten  zu  einer  Erweiterung  der  Kultur 
auf  andere  Bodeufrüchte  aufforderte. 


Digitized  by  Google 


Landwirtschaftliche  Nebeugewerbe. 


101 


hier  vielfach  übereilt  vor  und  die  Folgen  Hessen  nicht  auf  sich  warten.  Als  von 
1883/84  auf  1884/85  die  Zahl  der  Zuckerfabriken  plötzlich  von  376  auf  408  und 
die  Kübenverarbeitung  infolge  einer  reichen  Ernte  von  89  auf  104  Mill.  Doppel- 
zentner anstieg,  rächte  sich  die  trotz  der  erheblichen  Steigerung  der  Ausfuhr  und 
des  Verbrauchs  infolgedessen  ausbrechende  Überproduktion  schwer  an  der  Industrie. 
Der  Preissturz  von  z6 */4  Mk.  auf  21  Mk.  und  darunter  für  den  Zentner  Rohzucker 
und  von  85  Mk.  auf  60  Mk.  fiir  den  Doppelzentner  Raffinade  I wirkte  ruinös  und 
eine  Anzahl  Zusammenbrüche  erfolgte.  Nur  die  von  der  Industrie  als  Akt  der 
Selbsthilfe,  wenn  auch  nicht  ohne  Widerstreben  durchgeführte  vorübergehende 
Einschränkung  der  Rübenkultur  bezw.  -Verarbeitung,  die  im  Betrago  von  zo°/0 
ihres  bisherigen  Umfanges  beschlossen,  in  Wirklichkeit  aber  fast  bis  zu  einem 
Drittel  desselben  (3Z°/o)  erfolgte,  ermöglichte  es,  diese  Krisis  verhältnismässig 
rasch  zu  überwinden.  Zu  einer  durchgreifenden,  Produktion  und  Absatz,  Verbrauch 
und  Preisgestaltung  dauernd  in  Einklang  setzenden  und  sicherstellenden  Sanierung 
der  Verhältnisse  führte  diese  einmalige  Gesamtaktion  des  Gewerbes  leider  nicht; 
die  hierzu  führenden  Wege  anzubahnen,  blieb  erst  nach  weiteren  wiederholten 
Leidensjahren  der  letzten  Vergangenheit  Vorbehalten. 

Die  mit  dem  Aufschwünge  der  Produktion  zusammenhängende  Entwicklung 
des  Zuckerhandels  gestaltete  sich  wie  folgt: 

Deutschlands  Ausfuhr  und  Einfuhr  an  Zucker  (in  Tonnen): 

Ausfuhr  Einfuhr 


Jahre 

Tonnen 

Millionen  Mark 

Tonnen 

Millionen  Mark 

1872  . . 

. • 13*9<> 

9,5 

43900 

29,1 

1873  . . 

. . 13110 

8,9 

24600 

15,6 

1874  . . 

• • 19930 

>i,7 

21  210 

13,0 

1875  . . 

. . 20220 

>1,9 

21  460 

13,1 

1876  . . 

. . 66380 

38,6 

■337° 

9,3 

1877  . . 

. • 54*00 

34,2 

7 73° 

5,9 

1878  . . 

. . 118023 

7i.5 

5 '46 

3, 6 

1879  . . 

. . 125 100 

79,6 

5520 

3,8 

1880  . . 

. . 260870 

1 10,6 

4216 

2,6 

1881  . . 

■ • 3°8367 

144,1 

4191 

2,5 

1882  . . 

- - 348840 

>56,9 

4491 

2,6 

1883  . . 

. . 512582 

208,7 

39'° 

2,0 

1884  . . 

. . 638629 

184,3 

3388 

1,4 

1885  . . 

• • 529547 

i57,o 

37ii 

',4 

1886  . . 

. . 5683176 

141,2 

3 293 

M 

1887  . . 

. . 619462 

180,9 

44' ' 

',5 

Das  siegreiche  Vordringen  des  deutschen  Zuckers  am  Weltmarkt  war  aber 
in  steigendem  Mafse  mit  den  fiskalischen  Interessen  des  Reichs  erkauft,  deren 
Befriedigung  damit  in  völlig  umgekehrtem  Verhältnis  stand,  zumal  auch  die  Zoll- 
erträge bei  dem  rapiden  Rückgänge  der  Einfuhr  immer  mehr  zusammenachrumpfteu. 
Annähernd  bis  1882/83  hielt  sich  der  Nettoertrag  des  Zolls  und  der  Steuer  meist 
noch  auf  über  50  Mill.  Mark,  daun  aber  fiel  der  Zoll  unaufhaltsam,  bis  er 


Digitized  by  Google 


102 


Landwirtschaftliche  Nebengewerbe. 


1885/86  auf  24  Mil).  Mark  herabaank.  Der  Nettoertrag  der  Steuer  und  des  Zolls 
hatte  betragen  im  jährlichen  Durchschnitt  in  der  Zeit  von 

1866 — 70  . . 35338,9  Mill.  Mark  oder  0,94  Mk.  auf  den  Kopf  der  Bevölkerung. 

1871/72—75/76  . 54713,5  „ „ „ 1,3*  * * * « * 

1876/77—80/81  . 4985°,«  rer  «>«6  „ „ * , * „ 

1881/82—85/86  . 47  «62,7  „ „ „ «,04  „ * „ „ „ „ 

1886/87  • • ■ 3*624,2  „ „ „ OJ2  * „ „ „ „ „ 

Um  die  Mitte  der  80er  Jahre  war  daher  der  Ertrag  der  Zuckerbesteuerung 
unter  das  Niveau  der  Zeit  von  20  Jahren  zuvor  gesunken,  trotzdem  der  inländische 
Verbrauch  an  Zucker  sioh  im  gleichen  Zeitraum  für  den  Kopf  der  Bevölkerung 
verdoppelt  hatte. 

Wie  dieser  Rückgang  des  Steuerertrages  fortgesetzt  empfindlich  in  die  Etats- 
festsetzuog  des  Reioha  eingriff,  ist  ans  nachstehenden  Zahlen  ersicbtlioh.  *)  Es 
betrug  die 

Soll-Einnahme  Ist-Einnahme 

1883/84  ....  44  Mill.  Mark  37  Mill.  Mark. 

1884/85  ....  46  „ . 3*  » * 

1885/86  ....  38  , „ «8  „ „ 

Schoo  zu  Anfang  dar  70er  Jahre  war  man  im  Schosse  der  ReictiBregierung 
in  Erwägungen  eingetreten,  wie  das  Problem  der  Zuckerbesteuerung  auch  für  das 
Reichsinteresse  nutzbarer  zu  gestalten  sei.  Die  durch  die  Materialsteuer  im  (be- 
werbe selbst  grossgezogene  IntereBBendivergenz  zwischen  den  mehr  oder  weniger 
günstig  gestellten  Fabriken  und  Rübengegenden  Hess  die  Frage  nach  dem  Ersatz 
der  Materialsteuer  durch  die  Verbrauchssteuer  nicht  zur  Ruhe  kommen,  zumal  das 
gerade  damals  erfundene  Scheiblersche  Auswaschsystem2)  eine  einfache  und 
zutreffende  Wertbemessung  des  Rohzuckers  und  damit  eine  zweckmässige  Hand* 
habung  der  Fabrikatssteuer  in  Aussicht  stellte. 

Bereits  hatte  daraufhin  1874  eine  Komission  des  Bundesrata  mit  8 gegen  3 
Stimmen  sich  ftir  die  Fabrikatssteuer  unter  Anwendung  der  Scheiblerschen  Be* 
wertungsmetbode  entschieden,  die  in  der  Folge  zur  weiteren  Durchprüfung  im 
grossen  Angestellten  Raffinationsvorsucho  in  Charlottenburg  ergaben  jedoch  keine 
befriedigenden  Resultate.  Auch  hatte  sieb  durch  die  in  dieser  Zeit  von  Oross- 
britannien  proklamierte  Zollbefreiung  des  Zuckers  für  die  Steigerung  der  deutschen 

*)  Mitgeteilt  vom  Staatssekretär  des  Reichsschatzanits  Dr.  Jakobi  gelegeutlich  der 
Verhandlungen  im  Reichstage  über  den  Znckersteuerentwurf  ira  Jahre  1887.  Cit.  nach 
Katzenstein  a.  a.  0.  S.  40. 

*)  Dies  Verfahren,  ans  einem  vom  Verein  der  RUbenzuckerfabrikanten  gestellten 
Preisausschreiben  als  Sieger  kervorgegangen,  ermöglichte  durch  Anwendung  zucker- 
gesättigter,  schwach  essigsaurer  oder  salzsanrer  alkoholischer  Losungen  die  experimentelle 
Abscheidnng  des  vorhandenen  kristallisierten  Zuckers  und  damit  die  Fetsstellung  des 
theoretischen  Ausbeutemaximums,  also  die  Bestimmung  des  Rafdnationswert.es  des  Roh- 
zuckers. Sch  ei  hier,  der  auf  Grund  seines  Verfahrens  von  Anfang  an  lebhaft  fUr  die 
Einführung  der  Fabrikatssteuer  eintrat,  begegnete  dabei  jedoch  einem  weitreichenden  Wider- 
spruch der  Interessenten  und  hatte  infolgedessen  schwere  Anfechtungen  zu  erleiden, 
v.  Li  pp  mann,  Festschrift. 


Digitized  by  Google 


Landwirtschaftliche  Nebelige  werbe. 


103 


Zuckerausfuhr  und  damit  für  die  der  Produktion  überhaupt  eine  so  grossartige 
Perspektive  eröffnet,  dass  es  empfehlenswert  schien,  etwaige  Reformpläne  einst- 
weilen zurfickzustellen  und  die  weitere  Entwicklung  abzuwarten.  Der  Streit  der 
Meinungen  über  Material-  oder  Verbrauchssteuer  nahm  indess  innerhalb  der 
beteiligten  Interessentenkreise  seinen  weiteren  Fortgang. 

Die  mit  Beginn  der  8oer  Jahre  bedrohlicher  werdende  Minderung  der  Reichs- 
einnabmen  führte  zunächst  im  Jahre  1883  zu  einer  Herabsetzung  der  Ausfubr- 
bonifikation.  Durch  das  Gesetz  vom  7.  Juni  1883  (in  Kraft  getreten  am  1.  August 
1883)  wurde  dieselbe  für  den  Doppelzentner  Rohzucker  auf  18  Mk.,  für  Raffinade 
(Kandis  etc.)  auf  22  Mk.  nur  für  alle  übrigen  harten  Zucker  auf  20,80  Mk.  normiert, 
was  gegen  den  bisherigen  Betrag  eine  Herabsetzung  um  80  Pfg.  auf  den  Doppel- 
zentner bedeutete.  Zugleich  wurde  von  Reichswegen  eine  umfassende  Enquete  ins 
Werk  gesetzt,  die  über  die  unbefriedigenden  steuerlichen  Verhältnisse  Klarheit 
bringen  und  den  Weg  weisen  sollte,  wie  ohne  Schädigung  der  Industrie  und  der 
beteiligten  Landwirtschaft  die  8teuer  wieder  ertragreicher  gemacht  werden  könne. 

Die  Ergebnisse  dieser  angeblich  überhaupt  nicht  glücklioh  angelegten  Enquete 
vermochten  hierzu  jedoch  nicht  beizutragen,  und  die  Regierung  versuchte  einst- 
weilen nur  durch  eine  mechanische  Änderung  des  Steuersatzes  die  missliche  Lage 
aufzubessern.  Durch  Gesetz  vom  1.  Juli  1886  erfuhr  die  Steuer  mit  1,70  Mk. 
für  den  Doppelzentner  Rüben  eine  Erhöhung  von  10  Pfg.  Hiernach  war  Rohzucker 
von  93,75  °/0  Reud.  mit  17,84  Mk.  belastet,  die  Ausfuhrvergütung  wurde  jedoch  — 
vom  1.  Oktober  ab  laufend  — auf  17,25  Mk.  für  Rohzucker  von  mindestens  90  °/0 
herabgesetzt,  während  für  Raffinaden  die  Vergütung  mit  21,50  Mk.  bezw.  20,15  Mk. 
(vom  1.  November  1887  ab  laufend)  im  Vergleich  hierzu  etwaB  günstiger  normiert 
wurde.  Die  Ausfuhrprämie,  besonders  für  Raffinaden,  bestand  angesichts  der 
fortschreitenden  Ausbeuten  auch  hiernach  noch  in  ziemlicher  Höhe,  und  eine 
dauernde  Verbesserung  der  Ertragsfähigkeit  der  Steuer  konnte  schon  damals  nicht 
erwartet  werden.  Noch  ehe  das  Gesetz  in  Kraft  trat  (1.  August  1887)  wurden 
die  gesetzgeberischen  Faktoren  des  Reichs  bereits  mit  einem  neuen  Gesetzentwurf 
betraut,  in  dem  die  Regierung  zum  ersten  Mal  den  Versuch  einer  entscheidenden 
8ystemändening  der  bisherigen  Besteuerung  inachte. 

Auch  in  den  Kreisen  der  Industrie  batte  im  Laufe  der  Zeit  die  Überzeugung 
an  Boden  gewonnen,  dass  unbeschadet  ihres  hohen  erziehlichen  Wertes  der 
Materialbesteuerung  ein  allmählicher  Ersatz  derselben  durch  die  Verbrauchssteuer 
zu  empfehlen  soi,  nachdem  die  durch  die  Prämienwirtschaft  gross  gezogenen  Gegen- 
sätze der  Interessen  für  das  Gesamtgewerbe  wie  für  die  Reichsfinanzeu  immer 
unerträglicher  zu  werden  drohten.  Voraussetzung  war  freilich  dabei,  dass  auch 
die  anderen  Staaten  dem  Vorgänge  Deutschlands,  die  Exportprämien  allmählich 
zu  beseitigen,  sich  anschliessen  würden,  um  so  aus  den  auch  bei  ihnen  höchst  un- 
leidlich gewordenen  Verhältnissen  herauBZukommen.  In  diesem  Sinne  erfolgte  das 
Gesetz  vom  9.  Juli  1887,  welches  am  1.  August  1888  in  Kraft  trat. 

Die  Rübensteuer  wurde  auf  über  die  Hälfte,  auf  0,80  Mk.  für  den  Doppel- 
zentner herabgesetzt.  Daneben  wurde  eine  Verbrauchsabgabe  von  12  Mk.  für 
jeden  in  den  freien  Verkehr  gelangenden  Doppelzentner  Zucker  eiugefuhrt.  Bei 


Digitized  by  Google 


104 


Landwirtschaftliche  Nebengewerbe. 


einer  Ausfuhr  von  mindestens  500  D.-Ztr.  (früher  nur  10  D.-Ztr.)  betrug  die 
Steuerrückvergütung  für  Zucker  der  Klasse  a 8,50  Mk.,  für  solchen  der  Klasse  b 
10,65  Mk.  und  für  solchen  der  Klasse  c 10  Mk.  Der  Zuckerzoll  wurde  gleichzeitig 
von  24  auf  30  Mk.  für  100  kg.  erhöht. 

Das  Gesetz,  das  eben  nur  einen  Versuch  darstellte,  fand  keine  sonderlich 
günstige  Aufnahme,  obgleich  die  Prämien  im  Gninde  genommen  nioht  geschmälert 
waren.  # Einen  heftigen  Streitpunkt,  der  in  ihm  noch  keineswegs  zum  Austr&g 
gelangt  war,  bildete  hierbei  die  Frage  der  steuerlichen  Behandlung  des  aus  der 
Melasse  gewonnenen  Zuckers.  Infolge  der  erwähnten  mehrfach  technischen  Ver- 
besserungen war  die  Melassenentzuckerung  ein  ziemlich  bedeutender  Faktor  für 
die  Erhöhung  der  Betriebsrentabilität  bei  vielen  Fabriken  geworden,  zumal  der 
dabei  gewonnene  Zucker  steuerfrei  war.  Die  wachsende  Bedeutung  dieser  teilweise 
zur  besonderen  Spezialität  ausgebildeten  Überproduktion  bildete  sowohl  für  den 
Fiskus  wie  für  zahlreiche  Kreise  des  Gewerhes  den  Gegenstand  lebhafter  Be- 
schwerden. 

Vor  allem  aber  erwies  sich  die  Hoffnung  auf  das  Ausland  als  illusorisch. 
Die  1887  nach  London  berufene  internationale  Konferenz,  deren  Erfolg  man 
anfänglich  ziemlich  bestimmt  erwartet  hatte,  schlug  wiederum  infolge  der  Weigerung 
Frankreichs,  der  in  Aussicht  genommenen  internationalen  Konvention  beizutreten, 
fehl.1)  Vielmehr  erfolgte  seitens  mehrerer  Länder  wieder  eine  Heraufsetzung  der 
Export-Prämien,  wodurch  naturgemäss  die  deutsche  auf  ihren  hocbgetriebenen 
Export  angewiesene  Zuckerindustrie  in  eine  prekäre  Lage  kam. 

Finanziell  hatte  sich  die  gemischte  Besteuerungsform  zunächst  ziemlich 
günstig  angelassen. 

')  Schon  die  1864  von  Frankreich,  England,  Holland  und  Belgien  anf  10  Jahre 
geschlossene  Konvention  war  in  Wirklichkeit  nicht  zustande  gekommen.  Als  England  1874 
durch  die  Aufhebung  der  Zuckerzülle  der  Prämienwirtschaft  bei  sich  radikal  ein  Ende 
bereitet  hatte,  allerdings  unter  Daransetzen  der  Interessen  der  englischen  Raffinerien,  waren 
es  besonders  Belgien  und  vorübergehend  auch  Frankreich,  die  das  Bedürfnis  empfanden, 
eine  erneute  gleichartige  Basis  in  Form  einer  Konvention  mit  Reciprozit&tsbedingnng  zu 
schaffen,  doch  verliefen  die  1875  nach  Brüssel,  1876  nach  Paris  und  1877  wieder  nach 
Brüssel  berufenen  Konferenzen  ergebnislos.  Nachdem  inzwischen  auch  iu  Englang  trotz 
der  billigen  Zuckerversorgung  durch  das  Prämiensystem  der  Koutinentalstaaten  eine  erbeb- 
liche Gegnerschaft  gegen  dasselbe  angewachsen  war,  die  sich  auf  die  Zurückdrüugung  des 
eigeuen  Kolonialzuckers  durch  den  Rübenzucker  stützte  und  in  der  Bevölkerung  einen 
lebhaften  nationalen  Widerhall  fand,  wurden  von  hier  aus  die  Versuche  für  Begrüudung 
einer  Konvention  wieder  aufgenommen,  doch  wurden  weder  die  18S0  nach  London,  wie  die 
1884  nach  Brüssel  berufene  Konferenz,  zu  denen  znui  ersten  mal  auch  Deutschland  und 
Österreich  geladen  waren,  beschickt.  Die  1887  in  London  atattgehabte  Konferenz  schien 
anfänglich  Erfolg  zu  haben.  Cher  die  allgemeine  Einführung  der  Verbranch sstener  und 
der  Ausschluss  jeder  offnen  oder  versteckten  Prämie  sowie  von  Differenzialzöllen  zugunsten 
von  Kolonialzucker  war  anscheinend  volles  Einverständnis  erzielt.  Alle  Staaten  hatten  die 
Konvention  ratifiziert  bis  auf  Frankreich,  das  auch  den  weit  hinansgeschobenen  Schluss- 
termin ( 1 . August  1890)  verstreichen  liess,  ohne  seinen  Beitritt  zu  erklären.  Damit  ging 
alles  wieder  auseinander. 


V 


Digitized  by  Google 


Landwirtschaftliche  Nebengewerbe, 


105 


Es  betrug  in  1000  Mk.  (naob  dem  Statist.  Jahrbuch): 


in  den  Jahren 

der  Gesamtertrag  von 
Zoll  uud  Steuer 

Rückvergütung 

Nettoertrag 

1887/88  . 

. . . 120245 

105568 

14677') 

1888^89  • 

. . . 110171 

80076 

30095 

1889/90  . 

• . ♦ *42475 

61915 

80  559 

1890/91  . 

. . . 154**5 

78355 

75  759  - 

1891/92  . 

. . . 146652 

74611 

72041 

Die  Befürchtung  jedoch,  dass  die  Steuerertrage  bald  wieder  in  unverbältuis- 
mässiger  Weise  durch  die  Bonifikationen,  die  auch  jetzt  noch  ihren  Charakter  als 


Prämien  wirkungsvoll  betätigten,  aufgehoben  werden  würden,  Hess  die  Reichs- 
regierung,  nachdem  auch  die  Hoffnungen  auf  die  internationale  Beseitigung  des 
Prämienwesens  geschwunden  waren,  alsbald  auf  weiterausgreifende  Pläne  bedacht 


nehmen.  Angesichts  der 

fortschreitenden 

Produktion 

und  Ausfuhr  erschienen 

diese  Befürchtungen  wohl  erklärlich. 

Es  betrug  in  Deutschland: 

Zahl  der 

Meuge  der 

Meuge  des  ge- 

in  den  Jahren 

verarbeiteten 

wounenen  Rohzuckers 

Fabriken 

Rüben 

aller  Produkte 

Tonnen 

Tonnen 

1887/88  . . . 

• • 39* 

6963961 

910698 

1888/89  . . . 

• • 396 

7896183 

944505 

1889/90  . . . 

. . 401 

9822635 

1 213689 

1890/91  . . . 

. . 406 

10623319 

1284485 

1891/92  . . . 

• • 4°3 

9488002 

1 144 368 

Deutschlands  Ausseuhandel  mit  Zucker  betrug: 

Ausfuhr 

Einfuhr 

in  den  Jahren 

Tonnen  Mill.  Mark 

Tonnen  Mill.  Mark 

1888 

52'893 

•58,9 

5341  »»9 

1889 

522148 

162,8 

3668  1,4 

1890 

796425 

216,1 

599°  2,1 

1891 

784085 

227,8 

5238  1,8 

Für  daa  Betriebsjahr 

1888/89  berechuete  die  Regierung  in  den  „Motiven“ 

zum  Gesetzentwurf  von  1891  die  den  exportierenden  Fabriken  allein  für  den  von 
ihnen  exportierten  Zucker  zugeflossenen  Prämien  auf  insgesamt  15  Mil!.  Mark  und 
für  1889/90  auf  19,5  Mill.  Mark. 

Unter  diesen  Umständen  glaubte  man  nicht  zögern  zu  sollen,  die  weiteren 
Konsequenzen  aus  der  Gesetzgebung  von  1887  zu  ziehen,  d.  b.  in  Anbetracht  des 
nicht  mehr  erziehungs-  und  schutzbedürftigen  Zustandes  der  Zuckerrübenfabrikation 
die  Materialsteuer  ganz  zu  beseitigen  und  auf  die  Gewährung  von  Prämien  zu 
verzichten.  In  dieser  weitgehenden  Form  drang  die  Regierung  allerdings  mit 
ihren  Plänen  nicht  durch  und  es  bedeutete  schon  einen  bemerkenswerten  Erfolg, 

*)  Der  niedrige  Nettoertrag  vou  1887/88  erklärt  sich  in  der  Hauptsache  durch  die 
entsprechend  stärkere  Versteuerung  im  Vorjahre,  das  einen  Reinertrag  von  Uber  33  Mill. 
Mark  geliefert  hatte. 


Digitized  by  Google 


106 


Landwirtschaftliche  Nebelige werbe. 


als  es  endlich  nach  äusserst  heftigem  Widerstreit  gelang,  mit  nur  geringer  Mehr* 
heit  im  Reichstage  die  reinen  Verbrauchssteuern  durchzubringen.  Die  sofortige 
Beseitigung  der  in  der  Exportbonifikation  steckenden  Prämie  war  jedoch  nicht  zu 
ermöglichen,  vielmehr  wurde  dieselbe  ausdrücklich  als  offene  Prämie  (sog.  „Aus* 
fuhrzuschus8u)  beibelmlten  mit  der  Malsgabe,  dass  sie  in  fallender  Skala  bis  zum 
Jahre  1897  bestehen,  dann  aber  in  Wegfall  kommen  sollte,  wobei  man  sich  der 
Annahme  hingab,  dass  die  auch  im  Auslande  sich  immer  Bchärfer  zuspitzenden 
Verhältnisse  innerhalb  dieses  Zeitraumes  notwendig  auf  dieselbe  Bahn,  die  Prämien 
schliesslich  zu  beseitigen,  führen  müssten. 

Nach  dem  Gesetz  vom  31.  Mai  1891  wurde  die  Verbrauchsabgabe  auf 
18  Mark  für  den  Doppelzentner  Zucker  festgesetzt.  Die  Prämien  wurden  normiert 
bis  zum  31.  Juli  1895  für  Zucker  der  Klasse  a auf  1,25  Mk.,  der  Klasse  b auf 
2,00  Mk.,  der  Klasse  c auf  1,65  Mk.  und  vom  1.  August  1895  bis  zum  31.  Juli 
1897  auf  1,75  und  1,40  Mk.  Zur  Sicherung  der  Steuerertrage  wurde  ein  System 
neuer  Kontrollbestimmungeu  geschaffen,  das  in  der  Hauptsache  in  der  ständigen 
Überwachung  der  Fabriken  gipfelnd,  noch  gegenwärtig  in  Kraft  ist. 

Die  Wirkung  der  neuen  Besteuerungsart  erwies  sich  in  vieleu  Punkten  anders 
als  erwartet.  Finanziell  war  ihr  Erfolg  allerdings  in  die  Augon  springend.  Der 
Nettoertrag  an  Steuer  und  Zoll  stieg,  nachdem  er  im  ÜbergangBjahr  1892/93 
zunächst  auf  52215000  Mk.  zurückgegangen  war,  im  Jahre: 


1893/94 auf  82231000  Mk. 

1894/95 „ 85714000  „ 

An  „Ausfuhrzuschüssen“  wurden  gewährt: 

1892/93 34451000  Mk. 

1893/94 11401000  . 

1894/95 i5°38oo°  » 

Gerade  diese  steigenden  Steuererträge  aber  waren  bezeichnend  dafür,  dass 


die  neue  Steuer  ihren  Hauptzweck,  die  Produktionsentwicklung  im  Hinblick  auf  den 
ausländischen  Absatz  und  den  Eigenverbrauch  behufs  Sicherung  einer  auskömmlichen 
Preisgestaltung  in  normale  Bahnen  zu  lenken  bezw.  zu  zügeln,  verfehlt  hatte. 

Die  von  der  neuen  Änderung  erwartete  Einschränkung  des  Rübenbaues  trat 
keineswegs  ein.  Es  zeigte  sich  vielmehr  immer  deutlicher,  dass  für  die  seinerzeit 
durch  die  Besteuerung  des  Rohstoffs  bewirkte  Intensivierung  der  Rübenkultur  in 
der  Folge  das  Sinken  der  RübenpreiBe,  sowie  vor  allem  das  zu  Anfang  der  70er 
Jahre  technisch  ausgebildete  und  allgemeiner  aufkommende  Verfahren,  die  Rüben 
direkt  nach  ihrem  leicht  feststellbaren  Zuckergehalt  zu  bezahlen,  von  ausschlag- 
gebender Bedeutung  geworden  war,  die  auch  nach  der  Beseitigung  der  Material- 
steuer durch  die  Fabrikatsteuer  unvermindert  fort  wirkte.  80  erreichte  beispiels- 
weise 1893/94  die  Ausbeute  aub  den  Rüben  den  sehr  hohen  Stand  von  12,36  ®/0 
der  bis  dahin  nur  einmal  (1887/88)  übertroffeu  war. 

Der  andauernde  Tiefstand  der  Zuckerpreise  war  es  auch,  der  die  Fabriken 
zu  immer  weiter  gehender  groBsindustrieller  Konzentration  und  Anspannung  ihrer 
Betriebskräfto  zwang,  um  die  verminderte  Rentabilität  durch  die  Forcierung  der 
Produktion  und  des  Absatzes  nach  Möglichkeit  auszugleichen.  Es  betrug: 


Digitized  by  Google 


Land  Wirtschaft  liehe  Nebengewerbe. 


107 


r Menge  der  Menge  des  ge- 

in  den  Jahren  verarbeiteten  wonnenen  Rohzuckers 

abriken  Rüben  aller  Produkte 

Tonnen  Tonnen 

1892/93 401  9811940  1171843 

1893/94 405  10644352  1 316665 

1894/95 405  14521030  1766805 


In  der  Steigerung  der  in  i2stündiger  Arbeitsscbicht  durchschnittlich  ver- 
arbeiteten Kühen  menge  (s.  0.),  die  eich  in  der  Zeit  vor  Mitte  der  80  er  bis  zur 
Mitte  der  90er  Jahre  nahezu  verdoppelte,  dokumentiert  Bich  deutlich  die  groas- 
induatrielle  Ausgestaltung  der  Betriebe.1) 

Besonders  heftig  setzt  sich  der  Wettbewerb  am  Weltmarkt  fort,  zumal  in 
allen  zuckererzeugenden  Ländern  die  Produktion  und  der  Export  mit  allen  Mitteln 
gefördert  wurden,1)  andererseits  von  den  Vereinigten  Staaten  Nordamerikas  durch 
die  Mac  Kinley  Bill  von  1890  und  besonders  durch  die  Wilson  Bill*)  vom 


*)  In  der  amtlichen  Begründung  des  Notgesetz-Entwurfs  von  1895  linden  sich  nach- 
stehende Angaben:  In  der  untersten  Klasse,  mit  jährlich  weniger  als  40000  D.-Ztr.  Rilben- 
verarbeitnng  befanden  sich  1880/81  noch  2 (von  333),  1881/82  noch  4 (von  343),  1894/95 
keine  mehr.  In  der  zweiten,  dritten  und  vierten  Stufe  mit  40—80000,  bezw.  80—120000 
bexw.  120—160000  D.-Ztr.  Rübenverarbeituug  befanden  sich: 

1880  81  ....  noch  24,  4;  und  64  Fabrikeu 

1881/82  ....  . 17,  56  . 75 

1894/95  ....  „ 4,  14  „ 15 

Die  grössten  vorhandenen  Fabriken  hatten  eine  Rübenverarbeitnng  von: 


1880/81  . 

560000 — 

600000  D.-Ztr. 

1887/88  . 

1000000 — 1040000 

■882/83 

720000- 

760000  „ 

1889/90 

1 120000—1  160000 

1884/85 

800000— 

840000  „ 

1890/91 

1280000—1320000 

1885/86 

920000- 

960000  „ 

1894/95  • 

. 1480000—1520900 

1886/87  . 

960000— 

1 000000 

Lber  eine  Rtlbenverarbeitung  von  440000  D.-Ztr.  gingen  1880/81  u.  1881/82  unr  je 
3,  1894/95  nicht  weniger  als  104  Fabriken  hinaus. 

*)  Es  betrug  die  Rohzuckererzeugung  in  1000  D.-Ztr. : 


in  den  Jahren: 

Js 

8 *2 
0 8 
v — • 
£ 

Js  _ 
'S  2 

£ M 

a>  s 

Frankreich  1 

T3 

0 

'S 

£ 

0 

0) 

M 

£ 

Niederlande 

gij 

■0  -=  s 

<p 

4P 

a 

« 

S 

E 

et 

0 

NJ 

I89O  91  .... 

13400 

7700 

68OO 

5400 

2100 

800 

800 

37000 

l89l/92  . . . . 

12000 

7800 

64OO 

5500 

1800 

500 

900 

34900 

1892/93  .... 

12  300 

8000 

5800 

4600 

1800 

700 

900 

34IOO  j 

'893/94  .... 

13700 

8400 

5700 

6500 

2300 

800 

1 lOO 

38500 

1894  95  .... 

18300 

10600 

7800 

6200 

2800 

900 

IJOO 

48  lOO 

')  Nach  derselben  wurde  Zucker  jeder  Art  mit  einem  Wertzoll  von  40  */,  belegt 
und  ausserdem  der  durch  die  Mac  Kinley  Bill  eingeführte  Zuschlagszoll  von  '/„  l’ts.  auch  auf 
solchen  Rohzucker  ausgedehnt,  der  in  seinem  Ursprungslands  keine  Itaftinationsprämie 
erhalten  hatte. 


Digitized  by  Google 


108 


Laud  Wirtschaft  liehe  Nebengewerbe. 


28.  August  1894  eine  in  erster  Linie  für  Deutschland  sehr  empfindliche  Schädigung 
deB  Zuckerexports  erfolgte. 

So  kam  es  nicht  Überraschend,  als  nach  der  sehr  reichen  Rübenernte 
(329  D.-Ztr.  Hektarertrag,  gogen  275  D.-Ztr.  im  Vorjahr)  ira  Jahre  1894,  in 
welchem  ausserdem  der  Anbau  eine  ungewöhnlich  starke  Zunahme  (55000  ha!) 
erfahren  hatte,  die  Überproduktion  wieder  zu  einer  schweren  Krisis  der  Industrie 
führte.  Nachstehende  Zusammenstellung  von  Magdeburger  Durchschnittspreisen 
für  Rohzucker  von  92  °/0  Rendement,  ohne  Ausfuhrvergütung  uud  unversteuert 
gibt  eine  anschauliche  Illustration  der  zum  schliesslicben  Ausbruch  der  Krisis 
führenden  Entwicklung.  Dieselben  betrugen: 


1884/85  . 

26.30  Mk.  für  den  D.-Ztr. 

1 890/9 1 . 

27  00  Mk.  Tür  den  D.-Ztr. 

1885/86  . 

• *8.61  „ „ „ 

n 

1891/92  . 

• 27,97  „ „ „ „ 

1886/87  - 

• 25,29  „ „ „ 

n 

1892/93  . 

• 3°-22  „ „ . 

1887/88  . 

• *9, >7  „ v „ 

n 

1893/94  . 

. 27,28  „ „ „ 

1888/89  • 

• 32,.i6  „ „ „ 

n 

1894/95  . 

. 20,90  „ „ „ 

1889/90  . 

• 25,25  „ „ „ 

n 

Unter  diesen  Umständen  wäre  es  für  die  Industrie  ein  kaum  zu  überwindender 
Schlag  gewesen,  hätte  man  die  nach  dem  Steuergesetz  von  1891  vom  1.  August 
1895  ab  erhebliche  Herabsetzung  der  Ausfuhrzuschiisse  eintreteu  lassen  und  die- 
selben 1897  vollends  Bistieren  wollen.  Durch  das  Notgesetz  vom  20.  Mai  1895 
wurde  daher  diese  Bestimmung  des  Gesetzes  von  1891  beseitigt  und  der  Ausfuhr- 
Zuschuss  einstweilen  bis  zum  31.  Juli  1897  in  seiner  bisherigen  Höhe  beibehalten. 

Zugleich  wurde  aber  angesichts  der  Unmöglichkeit,  es  bei  diesen  Zuständen 
zu  belassen  und  offen  Ausfuhrzuschüsse  bei  Btetig  wachsender  Produktion  in  un- 
begrenztem Mafse  gewähren  zu  müssen,  in  dringende  Erwägungen  über  durch- 
greifende Reformen  eingetreten,  und  alle  in  Betracht  kommenden  mafsgebenden 
Instanzen  und  sachverständige  Korporationen  in  weitestem  Umfange  mit  dem  eine 
baldige  LöBung  dringend  erheischendem  Problem  betraut.  Das  Ziel  der  hierauf 
gerichteten  gesetzgeberischen  Bestrebungen  lag  1.  in  der  Erhaltung  der  Konkurrenz- 
fähigkeit der  für  die  landwirtschaftlich  wichtige  Bedeutung  der  Zuckerfabrikation 
besonders  wertvollen  kleineren  und  mittleren  Betriebe  mit  den  grossen  Fabriken;1) 
2.  in  der  Erhaltung  der  Konkurrenzfähigkeit  der  deutschen  Zuckerindustrie  mit 
derjenigen  anderer  Länder;  3.  in  der  Verhütung  einer  übermässigen  und  sprung- 
weisen Vermehrung  der  Zuckerproduktion;  4.  in  der  Sicherstellung  der  Reichskasse 
gegen  Mindereinnahmen. 

*)  „Diese  fortgesetzte  Aufsaugung  der  kleineren  und  mittleren  Fabriken  liegt  weder 
im  Interesse  der  rUbenlieferoden  Landwirtschaft  noch  der  Arbeiterbevölkernng.  Einmal 
ist  für  diese  Berufsklassen  die  Konzentration  der  Rüben  Verwertung  und  der  Arbeits- 
gelegenheit auf  einzelne  wenige  Plätze  an  sich  nicht  erwünscht,  sodann  aber  sind  die  kleinen 
Fabriken  auch  genötigt,  eine  verhältnismässig  höhere  Zahl  von  Arbeitern,  und  diese  für 
längere  Zeit,  zu  beschäftigen  als  die  grossen  Unternehmungen.  Ausserdem  liegt  bei  den 
ersteren  die  Gefahr  einer  Überproduktion  an  Zucker  weniger  nahe,  als  bei  den  letzteren.“ 
(Yergl.  die  Begründung  des  Gesetzentwurfs  von  1895).  — Die  kleineren  Zuckerfabriken 
stehen  auch  überwiegend  in  Privatbesitz  von  Landwirten,  während  die  grösseren  meist  in 
Händen  von  Aktiengesellschaften  siud. 


Digitized  by  Google 


Landwirtschaftliche  Nebengewerbe. 


109 


In  bezug  auf  Punkt  i führten  die  unter  mannigfachen  Kontroversen  gepflogenen 
Erwägungen  zu  dem  Vorschläge,  nach  Analogie  der  Branntweinsteuer  die  Ver- 
brauchssteuer durch  eine  gestaffelte  Betriebssteuer  zu  ergänzen.  Punkt  2 sollte 
angesichts  der  Aussichtslosigkeit  etwaiger  internationaler  Vereinbarungen  oder 
Änderungen  in  der  Prämienpolitik  des  Auslandes  durch  Erhöhung  der  Ausfuhr- 
zuschüsse gesichert  werden.  Zu  Punkt  3 hoffte  man  durch  Einschränkung  der 
Gewährung  des  vollen  Zuschusses  auf  eine  bestimmte  im  Laufe  der  Jahre  nur 
allmählich  sich  steigernde  Zuokermenge,  d.  h.  durch  Einführung  des  neuen  Grund- 
satzes der  Kontingentierung  der  Produktion1)  einer  etwaigen  Überproduktion 
vorzubeugen.  In  bezug  auf  Punkt  4 sollte  die  Sicherung  durch  Bildung  eines 
begrenzten  Zuschussfonds  aus  der  Betriebssteuer  und  der  Erhöhung  der  Zucker- 
steuer erreicht  werden. 

Nach  heftigem  Widerstreit  und  vielfachen  Abänderungen  kam  schliesslich 
ein  Kompromiss  zustande,  das  Gesetz  betreffend  Abänderung  des  Zucker- 
steuergesetzes vom  27.  Mai  1896  (Reichsgesetzblatt  No.  12),  welches  bereits 
am  1.  August  1896  in  Kraft  trat.1) 

Die  hauptsächlichen  Neuerungen  dieses  Gesetzes  bestehen  in  folgendem:11) 

Die  Konsumsteuer  beträgt  20  Mk.  für  den  Doppelzentner  Bohzucker,  der 
Eingangszoll  40  Mk.  Zu  der  Konsumsteuer  tritt  als  Zuschlag  eine  gestaffelte 
Betriebsabgabe  von  10  Pfg.  für  den  Doppelzentner  bei  einer  jährlichen  Zucker- 
erzeugung bis  zu  40000  D.-Ztr.,  von  0,125  Mk.  für  den  Doppelzentner  bei  40000 
bis  50000  D.-Ztr.,  von  0,15  Mk.  bei  50000 — 60000  D.-Ztr.  und  von  da  ab  um 
0,25  Mk.  für  den  Doppelzentner  von  10000  zu  10000  D.-Ztr  jährlicher  Zucker- 
erzeugung steigend.  Es  wird  ein  Gesamtkontingent  von  17  Mill.  Doppelzentner 
festgesetzt.  Der  Ausfuhrzuschuss  beträgt  für  Zucker  der  Klasse  a,  b und  c 

a)  Rohzucker  bis  90  °/0  und  raffinierter  Zucker  von  90 — 98  °/0  Zuckergehalt, 

b)  Kandis  und  c)  sonstiger  Zucker  mit  mehr  als  98  °/0)  2,50  Mk.,  3,55  Mk.  und 
3,00  Mk.  Die  Einzelkontingentierung  der  Fabriken  erfolgt  für  1896/97  und 
die  folgenden  Jahre  auf  Grund  des  Durchschnitts  der  höchsten  beiden  Jahresmengen 
der  letzten  drei  Betriebsjkhre ; für  die  hiernach  unter  40000  D.-Ztr.  Produktion 
verbleibenden  Fabriken  wird  die  in  einem  der  letzten  5 Jahre  produzierte  höchste 
Menge,  jedoch  nicht  über  den  Betrag  vou  40000  D.-Ztr.  zugrunde  gelegt.  FUr 
das  Superkontingent  erhöht  Bich  die  Betriebsabgabe  um  den  Betrag  des  Aus- 
fuhrzuschusses. Die  jährliche  Vermehrung  des  Gesamtkontingen ts  beträgt 
stets  die  doppelte  Verbrauchszunahme  des  Inlandes.  Die  für  die  einzelnen  Fabriken 
ermittelten  Kontingentsmengen  werden  nach  Mafsgabe  des  jeweiligen  Gesamt- 
kontingente  vermehrt  oder  vermindert.  Neu  entstehende  Fabriken  erhalten  im 
ersten  Jahr  noch  kein  und  im  zweiten  Jahr  erst  die  Hälfte  deB  ihnen  zustehenden 

*)  Dieser  Gedanke  war  zuerst  1892  im  Organ  des  Vereins  der  Deutschen  Zocker- 
fabrikanten entwickelt  worden. 

*)  Die  Bestimmungen  über  den  Steuer-  und  Zollsatz  traten  nnmittelbar  nach  der 
Verkündigung  des  Gesetzes  ain  30.  Mai  1896  in  Kraft. 

*j  8.  C.  Hager,  Das  Zuckerstenergesetz  vom  27.  Mai  1896  mit  Ausfllhrungs- 
bestimmungen.  Berlin  1896,  Vorwort. 


Digitized  by  Google 


110 


Landwirtschaftliche  Nebengewerbe. 


Kontingents.  Eine  Ausnahme  ist  nnr  zugunsten  solcher  Fabriken  zugelasaen,  deren 
Teilhabern  die  Verpflichtung  obliegt,  selbst  eine  ihrer  Beteiligung  entsprechende 
Menge  Hüben  zu  bauen  und  zu  liefern;  sie  erhalten  schon  im  ersten  Jahr  das 
halbe  Kontingent,  sofern  sie  ausschliesslich  Rüben  von  Teilhabern  verarbeiten.1) 

Bezüglich  der  Melasseentzuckerung  endlich,  wegen  deren  steuergesetzlicher 
Normierung  die  Interessengegensätze  im  Oewerbe  besonders  lebhaft  aufeinander 
gestossen  waren,  hat  das  neue  Gesetz  unter  Verwerfung  der  verschiedenen  sich  z.  T. 
direkt  entgegenstehenden  Vorschläge  deren  völlig  gleichartige  steuerliche  Behandlung 
mit  dem  Rübenzucker  festgestellt  und  nur  zugunsten  der  Melasseentzuckerungs- 
anstalten die  Erhöhung  ihres  jeweiligen  Gesamtkontingents  um  2 °/0  durch  Bundes- 
ratsbeschluss zugelasgen. 

Soweit  sich  seit  Bestehen  der  neuen  Gesetzgebung  von  1896  die  Entwicklung 
der  Zuckerindustrie  übersehen  lässt,  hat  dieselbe  die  beabsichtigte  endgültige  wirt- 
schaftliche Sicherstellung  der  Produktions-  und  Absatzverhältnisse  des  Zuckers 
zwar  nicht  zu  Wege  gebracht;  nichts  destoweniger  bedeutet  sie  einen  wesentlichen 
Fortschritt  gegen  früher  und  viele  der  anfänglich  gegen  dieses  „Kompromiss“- 
Gesetz  gehegten  Befürchtungen,  nicht  zum  wenigsten  die  der  Interessenten  des 
Gewerbes  selbst,  haben  sich  unleugbar  als  übertrieben  erwiesen.  Der  mit  der  Ein- 
führung des  Kontingentierungsprinzips  — dessen  praktische  Durchführung  aller- 
dings noch  manche  Unvollkommenheiten  aufweist  — unternommene  Versuch,  in 
der  durch  die  internationale  Prämienwirtscbaft  geschaffenen  schiefen  Lage  einen 
Halt  zu  Bchaffen,  und  soweit  dies  unter  den  ausserhalb  des  Machtbereichs  der 
staatlichen  Gesetzgebung  befindlichen  Verhältnissen  überhaupt  möglich,  der  immer 
weiter  greifenden  Verwicklung  wenigstens  für  den  Inlandsmarkt  eine  Grenze  zu 
setzen  — ist  zweifellos  ein  schöpferischer  Gedanke  von  dauerndem  Werte  gewesen. 
Das  gleiche  gilt  bezüglich  der  Einführung  des  staffelförmigen  Betriebssteuer- 
Znschlages  und  der  steuerlichen  Behandlung  des  Superkontingents,  die  besonders 
zur  Wahrung  des  landwirtschaftlichen  Charakters  der  Rübenzuckerfabrikation  von 
Bedeutung  sind.  Die  bedenklichste  Frage,  auch  dieses  Versuchs  des  so  ausser- 
ordentlich schwierigen,  weil  international  bedingten  Steuer-  und  Wirtschaftsproblems 
Herr  zu  werden,  bildet  freilich  nach  wie  vor  die  Exportprämie,  der  „Ausfuhr- 
Zuschuss“.  Angesichts  der  völligen  Aussichtslosigkeit  hier  zu  einem  internationalen 
Ausgleich  zu  gelangen  — ein  1898  unternommener  Versuch  in  Brüssel  scheiterte 
abermals  — muss  die  Wirkung  dieses  Zuschusses  als  einer  „Kampfesprämie“ 
notgedrungen  in  Kauf  genommen  werden.*)  Nach  Lage  der  Dinge  muss  hier  der 

l)  Im  Interesse  von  Retriebsverbessernngen  war  ferner  bei  Zusammenlegungen 
mehrerer  Fabriken  und  im  landwirtschaftlichen  Interesse  besonders  auch  bei  zn  erwartenden 
Steigerungen  der  Rübenznfuhr  und  -Verarbeitung  unter  gewissen  Voraussetzungen  eine 
entsprechende  Verschmelzung  bezw.  Erweiterung  der  Kontingente  vorgesehen,  mit  der 
Einschränkung,  dass  diese  Zusammenlegungen  bezw.  die  ihretwegen  erfolgte  Betriebs- 
einstellnng  einer  Fabrik  im  Laufe  der  Betriebajabre  1893/94  bis  1895/96  erfolgt  sein 
musste  (§  73  des  Gesetzes). 

*)  Seit  1898  England  wieder  einen  Zuckerxoll  zugunsten  seiner  Raffinerien  und  des 
Kolonialznckers  eingeführt  hat,  ist  die  Sachlage  eher  noch  schlimmer  geworden,  [m  Herbst 


Digitized  by  Google 


Landwirtschaftliche  Neben  bewerbe. 


111 


Kampf  weitergefUbrt  werden,  und  die  volkswirtschaftliche  Notwendigkeit,  dass  die 
deutsche  Zuckerindustrie,  als  die  stärkste  Partei  in  diesem  Kampfe,  sich  erhalte 
lind  als  Sieger  daraus  hervorgehe,  um  ihre  Rivalen  zur  schliesslichen  Anerkennung 
vernünftiger  wirtschaftlicher  Grundsätze,  wenn  nicht  anders,  durch  Zwang,  zu  be- 
kehren, muss  auch  die  dafür  zu  bringenden  Opfer  verscherzen  lassen,  zumal  wenn 
dabei  nach  Möglichkeit  das  Interesse  des  heimischen  Konsums  geschont  wird,  was 
nach  den  steigenden  Verhrauchsziffern  zu  schliessen,  auch  soweit  möglich  geschieht. 

Eine  notwendige  und  wertvolle  Ergänzung  in  diesem  Kampfe  um  Erhaltung 
ihrer  weitgediebenen  Bedeutung  und  Leistungsfähigkeit  bildet  für  die  deutsche 
Rübenzuckerfabrikation  neben  der  staatlichen  Fürsorge  die  Organisierung  der 
Selbst  hülfe.  Wie  das  Brennereigewerbe,  so  besitzt  auch  die  Zuckerindustrie  in 
einem  seit  Jahrzehnten  kräftig  entwickelten  und  wohl  disziplinierten  Vereinswesen 
einen  natürlichen  Stützpunkt  für  ein  einheitliches,  die  etwaigen  Gegensätze  im 
Interesse  der  Gesamtheit  überbrückendes  Vorgehen.  Der  im  Jahre  1900  auf  ein 
fünfzigjähriges  Bestehen  zurückhlickende  „Verein  der  deutschen  Zuckerindustrie“ 
der  stets  die  bedeutendsten  Vertreter  des  Gewerbes  an  führender  Stelle  hatte,  kann 
sich  auf  wirtschaftlichem,  wie  technisch  wissenschaftlichem  Gebiete  ein  hervor- 
ragendes Verdienst  an  der  glänzenden  Entwicklung  der  deutschen  Zuckerindustrie, 
ja  der  Rübenzuckerfabrikation  der  ganzen  Welt  beimessen.  Auf  speziell  wirtschaft- 
lichem Gebiete  hat  er  ausser  der  Interessenwabrung  in  bezug  auf  die  Zucker- 
besteuerung,  seine  Tätigkeit  in  mannigfacher  Weise  entwickelt.  Mit  in  erster 
Linie  standen  dabei  die  schon  auf  die  50er  Jahre  zurückgehenden  Bestrebungen, 
durch  Schaffung  rationeller  Verkaufsusancen  und  gesunder  börsenmässiger  Fundierung 
des  Zuckerhandels  gerichteten  Bestrebungen,1)  die  Schaffung  von  Einrichtungen 
zur  gleichmässigen  Verteilung  des  Zuckerangebots  über  das  ganze  Jahr  durch 
Lagerhäuser  und  steuerfreie  Exportmagazine,  die  wünschenswerte  Organisation 
von  Beleihung  der  ZuckervorTnte  durch  Einführung  eines  geregelten  Entrepöt  und 
Belehnungswesens  durch  Zuckerbanken,  -Märkte,  und  -Börsen  nahmen  einen  grossen 
Teil  der  Bemühungen  in  Anspruch.  Mit  auf  sein  Betreiben  wurde  im  März  1895 
mit  Genehmigung  des  Finanzministeriums  die  Beleihung  des  in  Privatlagern  der 
Fabriken  unter  steueramtlichem  Verschluss  lagernden  Zuckers  durch  die  Reichsbank 
zugelassen  mit  der  Mafsgabe,  dass  den  Organeu  der  Verwaltung  der  indirekten 
Steuern  eine  Mitwirkung  bei  der  Übertragung  des  Pfandbesitzes  an  die  Keichsbank 
und  bei  der  Erhaltung  desselben  zusteht.  Die  Beleihung  des  Zuckers  (nur  „gesunden 
Zuckersu  und  nicht  der  Lagerscheine)  erfolgt  bis  zu  60  °/0  des  Marktpreises  nach 
Magdeburger  Notiz  und  durch  sämtliche  Reichshankstellen  Preussens  sowie  denen 
in  Hamburg,  Bremeu,  Gera  und  Metz.*) 

1901  sollen  »ich  allerdings  angeblich  die  Aussichten  für  eine  internationale  Regelung  des 
Exports  wieder  gebessert  haben,  da  in  Frankreich,  dem  bisher  hauptsächlichsten  Gegner 
aller  solcher  Bestrebungen,  infolge  der  dort  immer  bedenklicher  werdenden  Minderung  des 
Steuerertrages  wegen  der  Prämien  Wirtschaft,  ein  Umschwung  der  Meinungen  sich  anbahnen 
soll.  Doch  dürfte  es  damit  im  allgemeinen  noch  weite  Wege  haben. 

l)  S.  hierzu  v.  Lippmann,  Festschrift  S.  16—25. 

*)  Katzenstein  a a.  0.  8.  176. 


Digitized  by  Google 


112 


Landwirtschaftliche  Nebeugewerbe. 


Zu  einer  für  die  gesamten  Produktionsverhältnisse  grundlegenden  Zusammen- 
fassung der  im  Gewerbe  wirksamen  Bestrebungen  kam  es  aber  erst,  als  unter  der 
Wirkung  des  pessimistischen  Eindrucks  des  neuen  ZuckersteuergesetzeB  die  schon 
mehrfach  in  den  letzten  Jahren  anfgetauchten,  besonders  von  Hager,  Sickel 
und  anderen  gegebenen  Anregungen  zum  Zusammenschluss  der  Zuckerindustrie 
greifbare  Gestalt  annahmen.  Dies  geschah  in  dem  Beschluss  der  Generalver- 
sammlung des  „Vereins  der  Rohzuckerfabrikanten“  am  25.  September  1896 
behufs  Gründung  eines  Deutschen  Rohzuckersyndikats,  nachdem  bereits 
auch  das  Ausland,  besonders  Nordamerika,  auf  diesem  Gebiete  in  einer  für  die 
deutschen  Zuckerinteressen  nicht  ungefährlichen  Weise  erfolgreich  vorgegangen 
war.  In  Ergäuzung  hierzu  wurde  gleichzeitig  die  Syndizierung  der  Zucker- 
raffinerien angeregt  und  im  Jahre  1897  neben  der  Kartellierung  der  Rohzucker- 
fabriken durchgefiihrt.  Nachdem  dieses  gelungen  war,  galt  es  als  letztes  Ziel,  den 
geeigneten  Zusammenschluss  dieser  beiden  Syndikate  berbeizuführen,  um  so  einen 
einheitlich  funktionierenden  wirtschaftlichen  Organismus  zu  schaffen.  Im  Sommer 
1900  kam  auch  dieser  Gedanke  zu  praktischer  Erfüllung  und  es  war  damit  die 
deutsche  Zuckerrübenindustrie  in  eine  neue  wirtschaftliche  Aera  eingetreten,  die 
zusammen  mit  der  reformierten,  in  manchen  Punkten  allerdings  noch  vervoll- 
kommnungsbedürftigeu  Steuergesetzgebung  ihre  fernere  hervorragende  Stellung  in 
der  Volkswirtschaft  und  am  Weltmarkt  auch  für  die  Zukunft  gewährleistet. 

Über  die  Organisation  dieses  Zuckerkartells  sei  nachstehendes  mitgeteilt:1) 

Ähnlich  wie  bei  dem  grossen  genossenschaftlichen  Unternehmen,  welches  die 
Verwertung  des  Spiritus  bezweckt,  beruht  auch  das  Zuckerkartell  auf  einer  Ver- 
einigung des  ländlichen,  die  Rohware  herstellenden  Gewerbes  mit  derjenigen 
Industrie,  die  das  Erzeugnis  verbrauchsfähig  macht,  also  der  direkt  Rüben  ver- 
arbeitenden Rolizuckerfabriken  einerseits  mit  den  Raffinerien  und  Melasse-Ent- 
zuckerungsanstalten  andererseits.  Die  Weisszuckerfabriken,  welche  marktfähige 
Ware  direkt  aus  den  Rüben  herstellen,  nehmen  bei  dieser  Vereinigung  eine 
Doppelstellung  ein,  indem  sie,  insofern  sie  Rüben  verarbeiten,  zu  der  ersten 
Gruppe  und  insofern  sie  marktfähige  Ware  liefern,  zur  zweiten  Gruppe  ge- 
rechnet werden.  Auch  insofern  ist  eine  Ähnlichkeit  mit  der  Spiritusverwertungs- 
genossenscliaft  vorhanden,  als  nicht  beabsichtigt  wird,  durch  Erzwingung  übertrieben 
hoher  Preise  den  Konsum  zu  vergewaltigen,  sondern  nur  einen  mittleren  Preis  zu 
erzielen,  der  die  Produktionskosten  deckt  und  daneben  dem  Fabrikanten  einen 
bescheidenen  Nutzen  lässt. 

Damit  ist  die  Ähnlichkeit  des  Zuckerkartells  mit  dem  Spiritusverwertungs- 
Unternehmen  jedoch  erschöpft,  denn  arährend  es  sich  bei  diesem  um  eine  genossen- 
schaftliche Vereinigung  handelt,  die  die  geschäftliche  Verwertung  des  Spiritus 
selbständig  in  die  Hand  nimmt,  ist  bei  jenem  die  Organisation  eine  wesentlich 
andere.  Durch  das  Zuckersyndikat  soll  den  Produzenten  eine  gewisse  Preisgarantie 
gegeben  werden,  dadurch,  dass  den  Rohzuckerfabriken,  sobald  der  Weltmarktpreis 
unter  ein  bestimmtes  Niveau  siukt,  eine  mit  fallenden  Preiseu  wachsende  Ent- 
schädigung gewährt  wird. 

*)  Alis  der  Zeitschrift  fiir  Spiritusindnatrie  1900  No.  33. 


Digitized  by  Google 


Landwirtschaftliche  Nebeugewerbe. 


113 


Dieses  Niveau,  der  sog.  Inlandsnormalpreis  beträgt  12,75  Mk.  den  Zentner, 
entsprechend  dem  vom  österreichischen  Zuckerkartell  angenommenen  Normalpreis 
von  15  fl.  für  100  kg.  Das  Kartell  beschränkt  sich  also  nur  darauf,  auf  den 
InlandBkonsuinpreis  einzuwirken,  während  auf  eine  Einwirkung  auf  den  Weltmarkts- 
preis ausdrücklich  verzichtet  wird.  — Als  Weltmarktpeis  wird  der  Monatsdurch- 
schnitt der  Magdeburger  Börsennotiz  angesehen. 

Die  in  Rede  stehende  Entschädigung  wird  nun  in  der  Weise  aufgebracht, 
dass  allmonatlich  die  Raffinerien,  die  Weiaszuckerfabriken  und  die  Melasseent- 
zuckerungsanBtalten  für  jeden  Zentner  raffinierten  Zucker,  den  sie  dem  Inlands- 
konsum Zufuhren,  die  Differenz  zwischen  Inlandsnormalpreis  und  Weltmarktpreis 
mit  einem  Zuschläge  von  10  °/0  an  das  „Syndikat  Deutscher  Zuckerraffinerien“ 
abführen.  Die  auf  diese  Weise  zusammenkommende  Gesamtsumme  bildet  den  sog. 
„Kartellnutzen“  und  wird  an  das  von  den  Rohzuckerfabriken  gebildete  „Deutsche 
Zuckersyndikat“  weiter  bezahlt  und  auf  die  dem  Syndikat  angeschlossenen  Roh- 
zuckerfabriken nach  dem  VerhältnisB  ihres  von  der  Steuerbehörde  festgesetzten 
Kontingentes  verteilt. 

Wenn  also  z.  B.  innerhalb  eines  Monats  der  Durchschnittspreis  für  Rohzucker 
an  der  Magdeburger  Börse  10,60  Mk.  betragen  hätte,  so  hätten  die  Raffinerien  und 
sonstigen  weissen  Zucker  hers. eilenden  Fabriken  Air  jeden  dem  Inlandsverbrauche 
zugefübrten  Zentner  die  Differenz  gegen  den  Inlandsnormalpreis  von  12,75  Mk., 
d.  i.  2,15  mit  einem  Aufschläge  von  10  °/0  mit  21,5  Pf.  also  im  ganzen  2 Mk. 
36 */,  Pf.  zu  zahlen.  Wenn  der  angenommene  Durchschnittspreis  gleichzeitig  den 
Jahresdurchschnitt  darstellt,  so  würde  bei  einer  Menge  von  13 */,  Mill.  Zentner 
raffiniertem  Zucker,  die  in  den  Inlandsverbrauch  übergegangen  ist,  der  Gesamt- 
betrag des  Kartellnutzens  für  die  Zuckerfabriken  die  Höhe  von  31927500  Mk. 
erreichen  und  bei  einer  Produktionshöhe  von  37  Mill.  Zentner  eine  Vergütung  von 
rund  85  Pf.  für  den  Zentner  eutfallen.  Das  würde  einer  Verwertung  des  Zentners 
Zucker  in  der  Höhe  von  10,60  0,85  = 11,45  Mk.  entsprechen. 

Den  Rohzuckerfabriken  liegt  dagegen  die  Verpflichtung  ob,  erstens  selbst 
keine  raffinierte  Ware  für  das  Inland  berzustellen  und  zweitens  den  Verkauf  von 
Rohzucker  und  Melasse  nur  zu  bewerkstelligen  gegen  Ausstellung  eines  Schluss- 
soheines,  auf  welchem  die  sog.  Kartellklausel  enthalten  ist,  und  welchem  ein  Ver- 
zeichnis sämtlicher  dem  Kartell  angehöriger  Fabriken  (sowohl  Rohzuckerfabriken 
als  auch  Fabriken  raffinierter  Waren)  angehängt  ist.  Nach  der  Kartellklausel  muss 
der  gekaufte  Zucker  entweder  in  daB  Ausland  ausgeführt  oder  an  eine  der  dem 
Kartell  angeschlossenen  Fabriken  verkauft  werden. 

Beim  Verkaufe  in  dritte  Hand  ist  der  Eigentümer  jedesmal  verpflichtet,  den 
Abnehmer  seinerseits  auf  die  Kartellklausel  zu  verpflichten.  Auf  keinen  Fall  darf 
der  Zucker  in  eine  dem  Kartell  nicht  angeschlossene  Raffinerie  gelangen. 

Im  übrigen  ist  der  Handel  mit  Rohzucker  ein  durchaus  freier  geblieben,  jeder 
Fabrik  bleibt  es  vollkommen  unbenommen,  ihr  Fabrikat  zu  welchem  Preise  und  an  wen 
sie  will,  zu  verkaufen,  wenn  nur  die  soeben  genannten  Redingungen  erfüllt  werden. 

Eine  entsprechende  Verpflichtung,  Rohzucker  nur  zu  kaufen,  wenn  seine 
Provenienz  aus  einer  dem  Kartell  angeschlosBenen  Rohzuckerfabrik  stammt,  liegt 
MeiUen,  Boden  des  pretus.  Staate».  VIII.  8 


Digitized  by  Google 


114 


f.arid Wirtschaft liclie  Nebengewerbc. 


den  Raffinerien  etc.  ob.  Ferner  iat  bestimmt,  dass  die  für  den  Zentner  Rohzuckei 
gezahlte  Vergütung  3,40  Mk.  nicht  übersteigen  darf.  Sinkt  also  der  Weltmarktpreis 
unter  9,35  Mk.,  so  hat  das  auf  die  weitere  Erhöhung  des  Kartellnutzens  keinen  Einfluss. 

Schliesslich  ist  noch  festgesetzt,  dass  im  Interesse  des  Konsums  und  zur 
Erleichterung  des  Oberganges  im  ersten  Jahre  nur  die  Hälfte  und  im  zweiten 
Jahre  nur  s/4  der  Vergütungen  zur  Auszahlung  gelangen  sollen.  Steigt  der  Weltmarkt- 
preis Mb  zur  Höhe  des  festgesetzten  Inlandsnormalpreises,  so  fällt  eine  Wirkung 
des  Kartells  fort. 

Der  Kartellnutzen  der  Zuckerfabriken  für  den  Zentner  ist  um  so  grösser,  je 
niedriger  der  Weltmarktpreis,  je  höher  der  lnlandskonsum  und  je  niedriger  die 
Produktion  ist. 

Es  könnte  somit  den  Anschein  haben,  als  ob  die  Rohzuckerfabriken  gar  kein 
Interesse  an  der  Höhe  der  Preise  hätten,  da  ihnen  durch  den  Kartellnutzen  ein 
Inlandsnormalpreis  gewisBermaläen  garantiert  wird.  Diese  Auffassung  iat  jedoch 
irrtümlich,  denn  ein  hoher  Weltmarktpreis  kommt  schliesslich  auch  den  Robzucker- 
fahriken  zugute,  und  zwar  für  ihre  ganze  Produktion,  während  der  Kartellnutzen 
nur  für  den  im  Inlande  verbleibenden  Teil  ihres  Erzeugnisses  in  Kraft  tritt.  Auch 
ein  möglichst  hoher  Verkauf  im  einzelnen  Falle  liegt  im  Interesse  der  Rob- 
zuckerfabrik,  da  der  Kartellnutzen  nach  der  Durchschnittsnotierung  und  nicht  nach 
dem  im  einzelnen  Falle  erzielten  Preise  berechnet  wird. 

Durch  das  Kartell  sind  nun  die  Raffinerien,  Weisszuckerfabriken  und  Melaese- 
Entzuckerungsanstalten  ihrerseits  in  der  Lage,  einen  festen  Inlandspreis  festzuhalten, 
da  die  Konkurrenz  von  ausserhalb  des  Kartells  stehenden  Fabriken,  sowie  eventuell 
weisse  Ware  herstellender  Rohzuckerfabriken  fortfällt. 

Dieser  feste  Inlandspreis  soll  sich  für  Raffinade  aus  folgenden  Bestandteilen 
zusammensetzen : 

1.  Inlandsroh zuckerpreiB  einschliesslich  Kartellnutzen. 

2.  4 Mk.  Preisspannung  fttr  den  Zentner  zwischen  Rohzucker  und  Raffinade, 

3.  50  Pf.  für  den  Zentner  Kartellnutzen  für  die  Raffinerien  und 

4.  10  Mk.  Verbrauchsabgabe  für  den  Zentner. 

Wenn  demnach  der  Weltmarktpreis,  um  bei  unserem  vorigen  Beispiele  zu 
bleiben,  durchschnittlich  10,60  Mk.  gewesen  wäre,  so  würde  der  Kartellnutzen 
2,15  Mk.  betragen,  im  ersten  Jahre  soll  derselbe  jedooh  nur  zur  Hälfte  bezahlt 
werden,  würde  sich  Bomit  auf  1 Mk.  71/,  Pf.  stellen;  als  InlandBrohzuckerpreis 
würden  somit  10,60-1-1,075  Mk.  = 11,675  Mk.  anzusehen  sein. 

Es  würde  sich  der  Inlandsraffinadepreis  somit  stellen: 

1.  Rohzuckerpreis 11  Mk.  67 */,  Pf. 

2.  Spannung 4„  — „ 

3.  Kartellnutzen .........  — s 5°  „ 

4.  Verbrauchsabgabe 10  „ — „ 

26  Mk.  17 '/,  Pf. 

Nach  zwei  Jahren  wird  der  Kartellnutzen  voll  ausgezablt,  so  dass  der  Inland- 
rohzuckerpreis unabhängig  vom  Weltmarktpreise  12,75  Mk.  beträgt.  Der  Inland- 
raffinadepreis beträgt  sodann: 


Digitized  by 


Landwirtschaftliche  Nebengewerbe.  115 

1.  Bohzuckerpreis 12,75  Mk- 

2.  Spannung 4,00  „ 

3.  Kartellnutzeu 0,50  „ 

4.  Verbrauchsabg&bH 10,00  . 


27,25  Mk. 

Das  ist  der  Inlandsraffinadepreis,  der  festgehalten  werden  soll,  so  lange  der 
Weltmarktpreis  nicht  Uber  12,75  Mk.  steigt  und  nicht  unter  9,35  Mk.  fallt. 

Im  ersten  Falle  hört  eine  Wirkung  des  Kartells  Überhaupt  auf,  und  das 
freie  Spiel  der  Konkurrenz  tritt  wieder  in  Tätigkeit;  im  zweiten  Falle  wird,  gleich- 
gültig, wie  tief  der  Weltmarktpreis  auch  Bteht,  ein  Kartellnutzen  von  nicht  mehr 
als  3,40  Mk.  gezahlt,  und  um  einen  entsprechenden  Betrag  erniedrigt  sich  auch 
der  Inlandsraffinadepreis,  welcher  somit  um  soviel  niedriger  als  27,25  Mk.  gehalten 
wird,  als  der  Weltmarktpreis  niedriger  ist  als  9,35  Mk. 

Durch  die  vorstehend  geschilderte  Organisation  des  Zuckerkartells  wird  be- 
absichtigt, eine  grössere  Stabilität  in  den  Verhältnissen  des  ZuckermarkteB  zu  be- 
wirken. — 

Ober  die  Entwicklung  der  Produktion,  des  Handels,  der  Preise  des  Verbrauchs- 
und des  Steuerertrages  des  Zuckers  seit  Bestehen  des  neuen  Zuckersteuergesetzes 
geben  folgende  Zusammenstellungen  ein  Bild: 

Es  betrug: 

die  Menge  der  Menge  des  ge- 
rn den  Jahren  <*'e  **er  verarbeiteten  wouneneu  Rohzuckers 

Fabriken  Rüben  aller  Produkte 


Tonnen 

Tonnen 

1895/96  . . 

• • • 397 

1 1 672816 

1 537522 

1896/97  . . 

• • • 399 

13721601 

1738885 

1897/98  . . 

. . . 402 

13697892 

'755  “9 

1898/99  . . 

. . . 402 

12 150642 

1 627072 

1899/1900 

• • • 399 

»2 4393° « 

1691  258 

Deutschlands  Znrker-Ausfuhr 

Kinfnhr 

in  den  Jahren 

Tonnen 

Milk  Mark  Tonnen 

Mill.  Mark 

1892  . . . 

607611 

179,8  5244 

1,8 

1893  . . . 

705638 

221,2  1482 

0,6 

1894  . . . 

829259 

209,2  1155 

°.5 

1895  ... 

894O48 

192,9  1051 

0,4 

1896  . . . 

988821 

236,4  n68 

0.4 

1897  . . . 

I 141097 

229,9  >636 

°.5 

1898  . . . 

I032S2I 

212,4  1098 

°i4 

1899  . . . 

939307 

203,6  1127 

0,4 

1900  . . . 

1 006  466 

216,3  , 1238 

o,5 

Der  Nettoertrag 

der  Zuckeratouer  und  des  Zolls 

betrug  in  Tausend 

; 

1896/97  . . 

. 86894,1 

1898/99  . . . 

109232,5 

1897/98  . . 

. 100871,4 

1899/1900  . . 

126724,4 

Die  Durchschnittspreise  für 

Rohzucker  (88^  Rend.  I Korn)  Magde- 

burger  Notiz  betrugen: 

8* 


Digitized  by  Google 


116 


Land  Wirtschaft  liehe  Nebengewerbe. 


kg 


1896  22,1  Mk.  für  1 D.-Ztr. 

1897  *9»4  n • » 

1898  20,8  „ „ „ 

1899  21,8  „ „ „ 

19°° “>*  » » r 

Der  Zuckerverbraueb  Deutschlands  auf  den  Kopf  der  Bevölkerung 
betrug:  1890/91  ...  9,5  kg  1895/96  1 

1891/92  ...  9,5  „ 1896/97  / 

1892/93  ...  9,9  „ 1897/98  . . . n,8  „ 

1893/94  . . . io,i  „ 1898/99  . . . 12,4  „ 

1894/95  . . . 10,7  „ 1899/1900  . . 13,7 

Hand  in  Hand  mit  dieser  Organisation  der  Zuckergewerbe  geht  die  neuer- 
dings in  grossem  Mafsstabe  betriebene  Propaganda  des  Vereins  der  deutschen 
Rübenzuckerindustrie  zur  Hebung  des  inländischen  Zuckerverbrauches. 
Diese  Bestrebungen  sind  angesichts  der  zunehmenden  Konkurrenz  nicht  nnr  der 
Kubenzuckerindustrie  anderer  Länder,  sondern  auch  der  Kolonialzucker- 
erzeugung der  Ausaenländer,  der  die  technischen  Fortschritte  der  Rübenzucker- 
industrie ebenfalls  in  ganz  erheblichem  Mafse  inbezug  auf  Ausbeute  und  Raffination 
etc.  zugute  gekommen  sind,  für  die  Erhaltung  unserer  heimischen  Rübenzucker- 
induetrie  von  grösster  Bedeutung.  Sie  zielen  in  der  Hauptsache  darauf  ab,  neben 
der  durch  die  Kartellierung  angestrebten,  der  normalen  Ausbreitung  des  Konsums 
förderlichen  Preisgestaltung  in  der  Bevölkerung  die  Einsicht  in  den  grossen  Nähr- 
wert des  Zuckers  zu  fördern.  Sowohl  für  die  wissenschaftlich  physiologische 
Fundierung  dieser  Tatsache  wie  für  die  Propaganda  ihrer  ausreichenden  Würdigung 
wurden  zahlreiche  and  umfassende  Aufwendungen  gemacht.  Auch  im  Auslande 
wurden  nach  dem  Vorgänge  Deutschlands  diese  Bestrebungen  lebhaft  betrieben 
und  von  den  Regierungen  gefördert.  Für  Deutschland  bildete  besonders  die  auf 
Betreiben  Hägers  erfolgte  Einführung  des  Zuckers  als  wesentlichen  Bestandteil 
in  der  Armeeverpfieguog  eine  wertvolle  Förderung  für  die  allgemeine  Zunahme 
der  Wertschätzung  des  Zuckerverbrauchs  besonders  in  den  breiten  Volksschichten. 
Die  hierauf  gerichteten  Bestrebungen  sind  um  so  zeitgemäaser  und  notwendiger, 
als  seit  Anfang  der  90er  Jahre  in  überraschend  schneller  Weise  die  Industrie 
der  künstlichen  Süssstoffe  in  Deutschland  emporgekommen  ist.  Dieser  nioht 
nur  vom  Standpunkt  der  Volksemäbrung  wertlose,  sondern  auch  nicht  immer 
unschädliche  Ersatzstoff  des  Zuckers  ist  wegen  des  notorisch  verderblichen  Wett- 
bewerbes, den  er  der  Ausbreitung  des  Zuckers  zu  bereiten  imstande  ist,  inzwischen 
in  allen  Kulturstaaten  Gegenstand  scharfer  behördlicher  Überwachung  geworden. 
Auch  in  Deutschland  wurde  hinter  reger  Mitwirkung  des  Vereins  der  Zuckerindustrie 
im  Jahre  1898  ein  Schutzgesetz  gegen  die  Verwendung  von  Saccharin  und  ver- 
wandten Süssstoffen  zur  gewerblichen  Herstellung  von  Nahrungs-  und  Genussmitteln 
erlassen,  welches  sich  jedoch  in  der  Folge  wegen  der  verbliebenen  Möglichkeit 


*)  Vor  dem  1.  August  1896,  an  dem  das  neue  Znckersteuergcsetz  in  Kraft  trat, 
sind  grosse  Zuckennengen  in  den  freien  Verkehr  gesetzt  worden,  die  erst  später  verbraucht 
wurden.  Bei  der  Berechnung  des  Verbrauchs  sind  daher  die  Betriebsjahre  1S95/96  und 
1896/97  znsammengefasst  worden. 


Digitized  by  Google 


Landwirtschaftliche  Neben  bewerbe. 


117 


mannigfacher  Umgehungen  als  unwirksam  erwiesen  hat,  wie  sich  aus  der  andauernd 
steigenden  Erzeugung  künstlicher  Süsastoffo  ergibt.  Dieselbe  betrug: 

«89S/96  335*8  kg. 

1896/97 34968  „ 

# 1897/98 86868  , 

1898/99 146206  „ 

1899/1900 159383  » 

Es  erwies  sich  daher  eine  wirksamere  Fassung  der  Gesetzgebung  als  un- 
umgänglich. 

Nach  schweren  Kämpfen  und  hartnäckigem  Widerstande  von  seiten  der 
Fabrikanten  von  Süssstoffen  gelang  es,  ein  Gesetz  zustande  zu  bringen,  das  den 
berechtigten  Forderungen  der  Zuckerindustrie  entsprach. 

Nach  dem  Gesetz  vom  7.  Juli  1902,  betreffend  den  Verkehr  mit  Süssstoffen, 
das  am  1.  April  1903  in  Wirkung  trat,  ist  der  Handel  mit  künstlichen  SUssstoffen 
und  deren  Herstellung  und  die  Verwendung  derselben  zur  gewerblichen  Nahrungs- 
mittelbereitung im  allgemeinen  verboten,  und  nur  unter  besonderen,  im  Gesetze 
ausdrücklich  benannten  Umständen  gestattet.  Der  Handel  mit  Süssstoffen  ist  den 
Apotheken  Vorbehalten,  und  zwar  unter  gewissen  einschränkenden  Bedingungen. 
Im  wesentlichen  sollen  ausser  zu  wissenschaftlichen  Zweoken  künstliche  Süssstoffe 
nur  zur  Versüssung  der  für  Zuckerkranke  bestimmten  8peisen  verwandt  werden. 

Ausserdem  ist  es  niemandem  gestattet,  eine  grössere  Menge  künstlicher 
Süssstoffe  in  Verwahrung  zu  haben  als  50  g.  Diesen  Bestimmungen  ist  es  zu 
verdanken,  dass  die  innerlich  unberechtigte  Verwendung  künstlicher  Süssstoffe 
fast  ganz  aufgehört  hat. 

* • 
e 

Nachtrag. 

Eins  der  wichtigsten  und  einschneidendsten  Ereignisse  für  die  Zuckerindustrie 
ist  der  Abschluss  der  sog.  Brüsseler  Konvention. 

Am  5.  März  1901  wurde  zu  Brüssel  zwischen  dem  Deutschen  Reich,  Öster- 
reich-Ungarn, Frankreich,  Grossbritannien,  Belgien,  den  Niederlanden,  Italien, 
Schweden  und  Spanien  ein  Abkommen  geschlossen,  durch  das  der  internationale 
Verkehr  in  Zucker  geregelt  werden  sollte. 

Der  wichtigste  Inhalt  der  Brüsseler  Konvention  bestand  in  der  Aufhebung 
der  von  den  vertragschliessenden  Staaten  bisher  gewährten  Begünstigungen  der 
Produktion  und  der  Ausfuhr  von  Zucker. 

In  erster  Linie  gehört  hierher  die  Beseitigung  aller  direkten  oder  indirekten 
Exportprämien,  und  dieser  Teil  dor  Brüsseler  Konvention  wurde  auch  als  deren 
einschneidendste  Bestimmung  angesehen.  Ferner  bestimmte  dieselbe,  dass  auch 
die  unmittelbar  der  Produktion  zugewendeten  Vergütungen,  die  gänzlich  oder  teil- 
weise einem  Teile  der  Erzeugung  gewährten  Steuerbefreiungen  fortfallen  sollen. 

Die  sogenannte  Übertaxe,  d.  h.  der  Überschuss  des  von  dem  einzelnen  Staate 
zn  erhebenden  Einfuhrzolles  auf  Zucker  über  die  inländische  Zuckersteuer  soll  den 
Betrag  von  6 Franken  per  100  kg  für  raffinierten  Zucker  uud  diesem  gleichgestellte 
Zuckersorten  und  von  5,5  Franken  für  andere  Zuckeraorten  nicht  übersteigen. 


Digitized  by  Google 


118 


Landwirtschaftliche  Nebengewerbe. 


Weiterhin  verpflichteten  sich  die  Vertragsstaaten,  den  Zucker,  der  aus  den- 
jenigen Ländern  stammt,  die  Ausfuhr-  oder  Produktionspramien  gewähren  mit  einem 
besonderen  Zoll  zu  belegen,  der  nicht  niedriger  sein  darf  als  die  vom  Herkunfts- 
lands gewährten  mittelbaren  und  unmittelbaren  Prämien. 

Das  durch  den  Abschluss  der  Brüsseler  Konvention,  die  am  i.  September 
1901  in  Kraft  trat,  angestrebte  Ziel  war  die  Beseitigung  der  dem  internationalen 
Verkehr  mit  Zucker  vielfach  entgegenstehenden  Schranken.  Die  einzelnen  Staaten 
konnten  sich  aber  zu  einer  Beseitigung  dieser  Schranken  nur  dann  verstehen,  wenn 
die  übrigen  Vertragsstaaten  ihrerseits  auf  eine  besondere  Begünstigung  der  Aus- 
fuhr und  der  Produktion  verzichteten. 

Es  war  somit  der  Zweck  der  Brüsseler  Konvention  die  Beseitigung  eines  im 
Gründe  unnatürlichen  Zustandes,  auf  der  einen  Seite  eine  Mauer  von  Zollschranken, 
mit  denen  sich  die  einzelnen  Staaten  umgaben,  auf  der  anderen  Seite,  um  der 
Wirkung  dieser  Zollschranken  entgegen  zu  arbeiten,  eine  Begünstigung  der  Aus- 
fuhr des  jedesmaligen  eigenen  Landes. 

Insoweit  die  Brüsseler  Konvention  der  Erleichterung  des  internationalen 
Verkehrs  in  Zucker  dienen  sollte,  hätte  die  deutsche  Zuckerindustrie  in  ihrer 
Eigenschaft  aL  wesentlich  ausführcndes  Gewerbe  wohl  Ursache  gehabt,  mit  dem 
neu  geschaffenen  Zustande  zufrieden  zu  sein;  trotzdem  herrschte  in  den  Kreisen 
der  Zuokerindustriellen  keine  Befriedigung  Uber  die  Konvention. 

Durch  den  Fortfall  der  Ausfuhrprämien  musste  der  Export  naturgemüss  sehr 
erschwert  werden.  Die  Erleichterung  der  Zollschranken  der  einführenden  Länder 
konnte  keine  genügende  Kompensation  bieten,  weil  einmal  auch  den  übrigen  aua- 
führenden  Ländern  diese  Erleichterungen  zugute  kamen,  vor  allen  Dingen  aber 
weil  eine  Anzahl  wichtiger  Länder,  wie  Russland  und  Mord-Amerika,  der  Kon- 
vention nicht  beigetreten  waren.  Die  Ausfuhr  dorthin  blieb  somit  nach  wie  vor 
erschwert  und  die  Erleichterungen  des  Exportes  durch  die  Prämien  fielen  fort. 

Dass  diese  Anschauungen  begründet  waren,  ergibt  sich  aus  der  sofort  nach 
dem  Inkrafttreten  der  Brüsseler  Konvention  eingetretenen  Verringerung  der  Zucker- 
ausfuhr, die  noch  im  Jahre  1902/03  11,8  Mill.  Doppelzentner  (allerdings  für  die 
Dauer  von  17  Monaten)  betragen  hatte,  im  Jahre  1903/04  aber  auf  8,7  Mill. 
Doppelzentner  zurückging. 

Der  Abschluss  der  Brüsseler  Konvention  machte  eine  Abänderung  unserer 
Zuckersteuergesetzgebung  notwendig  und  diese  Abänderung  wurde  durch  das  Gesetz 
vom  6.  Januar  1903  bewirkt.  Der  wesentliche  Inhalt  dieses  Gesetzes  bestand 
in  der  Aufhebung  der  Paragraphen  65 — 79  des  bis  dahin  gültigen  Zuckersteuer- 
gesetzes vom  27.  Mai  1896,  das  sind  die  Bestimmungen  über  den  nach  der  Höhe 
des  Fabrikationsbetriebes  der  einzelnen  Fabriken  zu  erhebenden  Zuschlag  zur  Zucker- 
Bteuer,  über  die  Kontingentierung  der  Zuckerfabriken  und  Uber  die  Ausfuhrprämien. 

Ferner  wurde  die  Verbrauchsabgabe  von  20  Mk.  auf  14  Mk.  für  100  kg 
Nettogewicht  herabgesetzt.  Der  Einfuhrzoll  für  Zucker  wird  nach  dem  Gesetz 
von  1906  im  höchsten  durch  die  Brüsseler  Konvention  gestatteteu  Satze  erhoben. 
Das  Gesetz  ist  gleichzeitig  mit  dem  Inkrafttreten  der  Brüsseler  Konvention, 
d.  h.  am  1.  September  1903  in  Kraft  getreten. 


Digitized  by  Google 


Anbau«:  zu  No.  1. 


Nachweisung 

der 


in  den  Jahren  1872  bezw.  1890 — 1905  in  den  einzelnen 
Provinzen  des  Staates  vorhandenen 


Branntwein-Brennereien, 

ihrer  Betriebseinriebtungen, 
ihrer  Branntweinerzeugung,  ihres  Materialverbrauches 
und  ihrer  Steuererträge.1) 


*)  Nach  den  „Vierteljahrsheften  bezw.  Monatsheften  zur  Statistik  des  Deutschen 
Reiches“. 


Digitized  by  Google 


120 


Landwirtschaftliche  Nebelige  werbe. 


Nachweisung  der  in  den  Jahren  1872  bezw.  1890  1905  in  den  ein- 


Preussen 

Preussen 

barg 

Pommern 

Posen 

Schlesien 

Jahr 

cg 
- Z 

a e 

fc-J 

C“ 

o>  Z 

I« 

cg 

•O-Ö 

o2 

3 V 

V “3 

a g 

u 

cg 
4-  Z 

3 «. 

cg 

S-8 

äs 

~le 

az 

?! 

s! 

sS 

?! 

?! 

S z 

?! 

"X 

* 

a 

V3 

1 

2 

3 

4 

s 

6 

7 

8 

9 

10 

1 1 

12 

'3 

•4 

Gesamtzahl  der 

1872 

43 

371 

5 

212 

77 

565 

23 

279 

5 

341 

196 

946 

verhandelten 

1875 

37 

374 

6 

229 

75 

35° 

22 

3*7 

4 

377 

187 

939 

Brennereien. 

1 880/81 

24 

378 

6 

245 

75 

564 

21 

33' 

8 

409 

192 

901 

1885/86 

20 

36* 

6 

272 

74 

576 

20 

353 

5 

444 

188 

874 

1890/91 

333 

*77 

623 

375 

448 

983 

1895/96 

306 

270 

617 

379 

453 

95' 

I900j0l 

306 

316 

650 

459 

500 

938 

1904/05 

310 

343 

655 

481 

545 

955 

i 

£ 

■* 

■) 

u 

i 

£ 

•f 

S 1 

£ 

* 

£ 

3 

rs 

a 

m 

1 

•v 

§ 

a 

I 

*3 

a 

m 

S 

T 3 

3 

3 

•O 

5 

i 

•9 

* 

Brennereien  im 

1872 

194 

'93 

4 

207 

54 

325 

7 

288 

4 

333 

200 

825 

Betriebe 

t»75 

169 

233 

2 

231 

45 

574 

4 

332 

6 

37' 

ms 

870 

(vom  Jahre  1887  ab 

1SS0/S1 

*44 

229 

3 

247 

3' 

573 

4 

333 

7 

400 

108 

841 

gölten  »Amtliche 
Brennereien,  die  die 

1885, 86 

1 18 

231 

1 

270 

29 

589 

4 

361 

2 

44* 

93 

867 

errengte  Schlempe 

1890,91 

305 

5 

268 

4 

5*7 

37 

354 

*9 

445 

3 

717 

'S» 

in  tlerelgeueu  Wir! 
m- ■ hart  verwerten. 

1895/96 

287 

5 

263 

5 

559 

39 

359 

*9 

447 

3 

712 

• 63 

uh  lamlwlrtuchufl- 

1900/01 

^93 

4 

308 

♦ 

588 

37 

420 

21 

493 

3 

733 

•53 

1904/05 

295 

8 

332 

6 

ÖOÖ 

42 

456 

21 

535 

7 

758 

'47 

Von  den  iui  Be- 

1872 

1 I 

2 

54 

24 

4 

361 

trieb  gewesenen 

1875 

II 

3 

54 

25 

2 

334 

Brennereien  ha* 

188081 

IO 

2 

67 

23 

1 

340 

ben  verarbeitet: 

1885/86 

4 

2 

55 

20 

1 

339 

i.  Getreide. 

|890;9I 

6 

3 

43 

21 

1 

274 

1895/96 

S 

3 

44 

'9 

2 

270 

1900/01 

s 

2 

36 

21 

2 

»54 

1904/05 

s 

2 

33 

20 

3 

250 

2.  Kartoffeln. 

1872 

376 

206 

*57 

271 

333 

656 

1875 

391 

229 

565 

3" 

377 

677 

1880  81 

3*3 

247 

537 

3*4 

406 

602 

1S85/86 

344 

268 

562 

345 

44* 

619 

1890/91 

304 

267 

548 

35° 

445 

588 

1895,96 

286 

262 

546 

359 

446 

586 

1900/01 

292 

307 

578 

420 

493 

6l  1 

1904/05 

294 

33' 

597 

456 

535 

633 

Digitized  by 


0 Schleswig 

N“l,5tu  Ho|*iein 


125  I 361  305  438 

124  1 343  209  | 459 

121  1 321  219  1 499 

125  | 283  226  I 533 


83  512  460  2428  41  514  1484  7304  87SS 

79  510  456  2403  48  507  1460  7370  $330 

75  j 37°  47J  ' 23S1  4"  4S1  '446  7*93  SÖ39; 

70  446  491  i 2198  41  | 434  1435  7064  S499 

452  2359  397  7721 

422  2264  362  7445 

400  2110  268  7313 

400  2062  223  7326 


15  ui  17  18 


150  I 285 
1$2  j 288 
145  2f>7 

'33  239 

353 
344 
34<3 
34  = 


51  ; 3S2  24  ] 80  112  ’ 341  117  446  24s  234  290)1365  299  230  160115450  7051 

37  377  '»  75  90  336  97  5 = 4 253  271  367  1667  293  231  1526  | 6092  7618 

26  334  13  58  72  1 333  77  600  2li  ,223  226  1540  T99  277  112115991  7Ui' 

17  333  4 49  67  1 321  Sl  633  >97  440  2111787  235  20S  1059)633°  7389' 

233  83  21  18  275,  66  502  149  297)  84  348  1199  59  107  439'  j >9=6  63)7 

232  87  19  | 18  259  1 66  4S1  150  2S9  68  329  1373  69  78  4305  2074  6379 

=33  87  17  | iS  243.  70  478  157  282  I 70  342  1347  63  82  4492  =054  6546 

239  87  16,  17  240  64  456  155  2791  °S  350  1437  75  1 57  4f'35  ='=3  6758 


m 

* t 

'*  ’ § 

ji  ! £ 

i 

1 

T3  ■ fl» 

= *g 

1 1 i 

fcJ 

2 § 

oC  Ö 

— | et 

3 ■ nt 

.1 

SS 


le 


J24  Landwirtschaftliche  Nebengewerbe. 


Noch:  N&chweiBiing  der  in  den  Jahren  1872  bezw.  1890  1905  in  den  ein- 


Jahr 

B 

V 

J.  S 
« 3 
O g 

CU 

a 

1 i 

B 

* u 

Ü 

2 s 
2 
« 

Pommern 

B 

m 

■ 

0 

O. 

I 

2 

3 

4 

5 

6 

7 

2.  Mit  Blase  und  Dampf- 

1872 

384 

>93 

500 

264 

301 

a p parat. 

1875 

39» 

167 

416 

246 

307 

1880/81 

38» 

>39 

3»9 

»33 

»83 

■885/86 

338 

119 

»39 

>79 

*15 

1890/91 

286 

IOI 

183 

>5« 

17» 

1895/96 

250 

86 

163 

•37 

•4> 

1900/01 

207 

7* 

>30 

119 

9« 

1904/05 

182 

62 

107 

IOI 

58 

3.  Mit  Blase  ohne  Dampf- 

1872 

— 

7 

7 

— 

>5 

apparat. 

1875 

— 

8 

5 

— 

I 

1880/81 

— 

2 

5 

I 

1 

1885/86 

— 

— 

3 

I 

I 

1891/92 

— 

1 

2 

1 

1 

1895/96 

— 

— 

I 

— 

— 

1900/01 

— 

— 

7 

— 

— 

1904/05 

1 

— 

2 

1 

2 

11.  Die  üranntweinbereitnng  iu 

1872 

— 

— 

12 

6 

— 

einer  Destillation  nicht  be- 

1875 

— 

— 

16 

IO 

— 

endigt  und  gearbeitet: 

1880/81 

— 

- 

>3 

9 

I 

t.  Mit  Maisch-  oder  Vor- 

ISS 5 so 

2 

— 

II 

8 

— 

wärmer. 

1890/91 

— 

— 

s 

— 

— 

1895/96 

— 

— 

9 

— 

— 

2.  Ohne  Maisch-  und  Vor- 

1872 





4» 

I 

— 

wärmer. 

1875 

1880/81 

38 

I 



a)  Mit  flachen  Klasen,d.h. 
mit  solchen,  die  mehr 

— 

- 

46 

1 

1 

breit  als  hoch  sind. 

1885/86 

40 

b)  Mit  tiefen  Blasen,  d.  h. 

1872 









— 

solchen,  die  mehr  hoch 





als  breit  sind. 

«)  Mit  eckigem  oderge- 

■880(81 

- 

- 

- 

- 

- 

wnndenem  Ktihlroiir. 

1885/86 

— 

2 

ß)  Mit  geradem  Ktthl- 

■ 872 

— 

1 

— 

— 

— 

rohr  (Stichrohr). 

1875 

— 

— 

— 

— 

— 

1880/81 

— 

— 

— 

— 

— 

1885/86 

— 

— 

— 

~ 

126 


I.amlwirtwlmdlirlip  Nebenerwerbe. 


Noch:  Nachweisung  der  in  den  Jahren  1872  bezw.  1890—1905  in  den  ein- 


Jahr 

a 

V 
1 v; 

Je  S 
0 t 

fiu 

1 3 

X * 

® 0 
£ t 
CU 

1 ® 

£ 

cs 

Pommern 

a 

0) 

8 

0- 

I 

2 

3 

4 

5 

6 

7 

3.  Ohne  Maisch-  und  Vor- 

1890  91 

2 

35 

2 

wärmer,  zusammen. 

1 895 ,96 

1 

3 

30 

3 

III.  Brennereien  mit  wieder- 

1900  Ol 



3 

32 

2 

1 

holt  ein  Abtrieb. 

<904  05 

5 

4 

39 

3 

2 

Von  den  im  Betriebe  geweseneu 

1S90/91 

1 

1 

22 



, 

Brennereien  haben  1111  reinem 

1 8145,96 

1 

1 

20 

— 

2 

Alkohol  erzeugt: 

1900/01 

2 

2 

19 

2 

1 

Bis  io  hl. 

1904  05 

2 

4 

23 

2 

2 

Über  io— ioo  hl. 

I890/9I 

65 

6 

3b 

7 

4 

1895/96 

21 

2 

23 

4 

3 

1900  Ol 

3 

2 

26 

2 

2 

1904/05 

S 

2 

22 

3 

3 

Über  ioo— iooo  hl. 

1890,91 

221 

216 

3S2 

285 

289 

I895/96 

228 

173 

354 

241 

229 

IQOO  Ol 

24O 

183 

275 

201 

221 

1904,05 

248 

186 

426 

249 

308 

Über  iooo  hl. 

I890  91 

23 

49 

I64 

81 

'54 

1895/96 

42 

92 

201 

'33 

216 

1900/01 

S* 

125 

305 

236 

272 

1904/05 

45 

146 

'77 

2 23 

229 

Von  den  im  Betriebe  gewesenen 

tSOO  9I 

•1  8l  1 066 

1 580076 

3 420  093 

1 985  55S 

3 459  425 

Brennereien  sind  verarbeitet 

I895  96 

1 165  249 

1 950227 

4 126  521 

2 6S1  571 

4 085  201 

worden  Doppelzentner: 

1900  Ol 

' 413655 

2 342  387 

5 471 973 

4°4'  533 

4 894 1 16 

a)  Kartoffeln. 

1904  05 

' 376  394 

2 642  505 

4 127  129 

3 *73  467 

4 648  262 

b)  Getreide. 

1890  91 

79  459 

IO6  169 

297  397 

219  628 

»39  573 

I895  96 

83  671 

89  246 

214  427 

203652 

186  962 

1900  Ol 

75  5S0 

72647 

23'  355 

242  221 

160414 

I904  05 

73*'6 

84  OI  J 

190477 

262  666 

203083 

c)  Melasse. 

1890  91 

— 

_ 

864 

— 

196 

I89596 

— 

— 

1900  Ol 

— 

— 

— 

— 

1 904,05 

Digitized  by  Google 


128 


Landwirtschaftliche  Nebengewerbe. 


Noch:  Nachweieong  der  in  den  Jahren  1872  bezw.  1890 — 1905  in  den  ein- 


1 

Jahr 

0«t r 

Preussen 

Mk. 

West- 

Prensscii 

Mk. 

Brauiliii- 

Imrg 

Mk 

Pominorn 

Mk. 

Pinien 

Mt 

I 

2 

3 

4 

5 

6 

7 

Ks  wnrde  an  Branntwein- 

■ 890  9 1 

■ 443  853 

a 455  774 

5 770300 

3 261 S79 

5 387  359 

»teuer  erhoben: 

1895/96 

1 708  200 

2 945  389 

6 240  251 

4 064  I06 

6097  472 

a)  Maischraamsteiier. 

1900/01 

1 990083 

3 44»  64S 

7 727  9X6 

5 75'  554 

6 8H3  807 

1904/05 

1 872  084 

3 669  648 

5 94=  751 

5 405  6.!* 

6 262  516 

b)  Branntwein -Material- 

1890/91 

5 53-' 

<33 

137 

— 

65 

Steuer. 

<*95/96 

93 

4*7 

— 

22 

e)  Verbranchsabgube, 

1890,91 

7 5°'  789 

5 258033 

15  SS2  534 

7 588  263 

7 567  *29 

1895,96 

7 927  823 

6 260  800 

l6  466  746 

IO  225  901 

9 903  102 

1900/01 

8 764  408 

7 105 196 

iS  X5S  232 

9 8.19  X49 

10  259  696 

1904  05 

7 413 198 

5 883  81  2 

17  163  946 

S 605  254 

8 613  SiS 

d(  Zuschlag  mr  Ver- 

1890,  )i 

19  916 

20  945 

79  507 

'4,1  979 

4 834 

hraucbsabgabe. 

1X95,96 

17  028 

7 573 

59  1 7* 

1 17  226 

330 

1900/01 

2 221 

9 633 

41  825 

149  8ä' 

ÖO 

1904/05 

21  195 

n 258 

63  916 

182  8l  1 

33* 

e)  Brennstencr. 

■895/96 

8653' 

164  3=5 

381  23< 

340  019 

440  020 

1900/01 

10S  500 

214  918 

656  126 

5 77  090 

559  84' 

1904  05 

369  988 

912  999 

1 230  413 

1 515  694 

1 497  60S 

Von  d.  erhob.  Branntwein- 

1890  91 

329  47^ 

955  * 83 

4 *54  744 

' 854  227 

3023  494 

steoer  sind  abznrJehen: 

■895/96 

97-111 

■ 74873= 

6 129  54' 

3 toi  398 

5 219  213 

a>  An  Berechtigung»- 

1900/01 

! 843  106 

2 899  234 

807505, 

4S79927 

5 723  254 

scheinen. 

"104  *>5 

2 080  586 

3 5*o  250 

7 453  596 

5 '53  7.1» 

6 554  832 

b)  An  rünkvergtiteter 

1895/96 

3=3955 

43*on 

2 809  462 

762  029 

784  014 

Maischbottich-  nnd 

1900/01 

■84  >7= 

504  233 

9 547  503 

1 i;<>  521 

930  635 

Material  «teuer. 

"'<>4  ,15 

83  863 

I900I5 

*3  217  5* 1 

569  999 

3*5  022 

et  An  rllckwrgüteter 

1895/96 

383 

156 

44  023 

4 956 

4$  246 

Verbranchsabgnbe. 

I900/0I 

5 9°7 

I 366 

106  877 

6525 

ao  128 

1904/05 

496 

3 274 

202  256 

2 1Ö2 

" 53* 

d)  An  rück  vergüteter 

1895/96 

21  046 

72  959 

340  24 1 

229  973 

S2  74O 

Brcnnstcner 

1900/01 

65  499 

157035 

2 962  203 

399  842 

113011 

1904/05 

48  240 

73  79o 

5 945 108 

283  036 

I46  2S4 

Digitized  by  Google 


Landwirtschaftliche  Nebengewerbe. 


129 


zelnen  Provinzen  des  Staates  vorhandenen  Branntwein-Brennereien  etc. 


Schlesien 

Mk 

Sachsen 

Mk 

Schien«  ig- 

Holtuin 

31  k. 

Hannover 

Mk 

Westfalen 

Mk. 

Hessen« 

N&S8«U 

Mk. 

Ivhüinhunl 

Mk. 

Hoben - 
zollern 

Mk. 

Staat 

Mk.  ! 

8 

9 

IO 

1 I 

12 

'3 

»4 

'5 

l6  1 

5 290  696 

2 579  95' 

22  916 

644  696 

88  060 

83  40» 

ioi  360 

1 

27  130  *47 

5 &09  301 

I 605  705 

<9  3' 7 

" 3 893 

102  641 

65044 

108  50S 

— 

28  S79  88  7! 

6 794  026 

1 790  785 

35  83» 

‘35  <>7° 

203  g»7 

8-  S17 

191 158 

— 

35  097  »“3 

4 862  021 

1 493  1S9 

35  999 

164  7»5 

363  506 

77  95» 

475  2‘8 

— 

30  3*5  »47 

6 586 

— 

4 

843 

1612 

‘4  485 

30  704 

389 

60  489' 

7 tön 

iS 

3*9 

>73 

"77 

6696 

.34  199 

5 

>0  €>89 

16  923  049 

19495  857 

3 ,s* 571 

6 651  192 

6 680  227 

2 222  122 

7 44'J  750 

11  924 

106  413  520 

20  026  172 

|8  890  O10 

3 196550 

6 S13  682 

7 568  49» 

1 997  767 

7 378  128 

12  488 

I 16  46768I 

»i  476  293 

1837942» 

+ 598  097 

7 'S,  559 

II  401  212 

2 668  852 

10  368  877 

13  ‘56 

139  658  749 

19  57 1 997 

15  35+  459 

5 172  465 

7 034  15» 

11  361  165 

2 959  OOI 

10  707  226 

20  501 

l IO  96l  O58 

2-6  076 

127  282 

296  942 

1 308  893 

1 341  380 

' 46  94» 

9 83  088 

3070 

4 S52  856 

»14  570 

10S  541 

'57  725 

1 377  4*2 

I 626  68-0 

141  830 

982  365 

3 »33 

4 S13  701 

■95  173 

84  007 

98  203 

1 416  146 

2 015  996 

152  311 

* 1 43  399 

3 369 

5 3‘*  »54 

»I»  0S7 

109  793 

5<’  ‘793 

1 215  501 

I 90I  023 

160  502 

1 127  S;S 

4 184 

5 067  079 

475  &*9 

165  n7 

227  542 

215  061 

68  031 

4216 

42367 

— 

2611  0S6 

613  869 

»»3  &°3 

' 49  496 

204  188 

‘39  '4* 

5 380 

81  5 ' 5 

— 

3 594  37»' 

1 076  317 

473  09» 

274  J22 

361  804 

400  576 

»»  557 

324  589 

is 

8 459  987 

2 236035 

1 522  4*7 

170  ;>•  7 

4°9  493 

6,  49» 

55  "96 

200  6 1 0 

— 

‘4  983  766! 

4 768  920 

» 366  4 1 5 

517  509 

642  600 

17652 

65  316 

S4  141 

— 

26  73S  54S! 

6 291  871 

1 962  S03 

326  168 

4 7"  55 ' 

12  125 

86.357 

5504J 

— 

3»  ; 1 579. 

5 753  440 

2315  Sjo 

33"  033 

3°5  5‘0 

»3  497 

6"  55» 

240  017 

— 

33  866  88?; 

1 75467» 

894  605 

176  077 

125  40! 

4»  705 

“9  3»3 

569915 

— 

8 501  369 

1 44  3 792 

761  786 

9 793 

73  762 

17  212 

161  50S 

‘94  573 

‘4  985  7S7 

226  770 

6 1 8 290 

7 609 

20  029 

9 W 

46  797 

64  99I 

— 

1 5 368  200 

IO  967 

8 202 

10 106 

1 056 

. 3 s, 

2 300 

43  633 

— 

‘55  3'5 

6 228 

26  340 

16853 

543« 

»565 

16685 

93  » ■'> 

— 

3<»8  143J 

7 433 

17  679 

15  j‘f> 

3°5‘ 

8843 

5 ' »7 

88  626 

— 

365  »sJ 

231  006 

107  715 

121  225 

23 136 

S 764 

6 560 

4»  155 

— 

1 »87  720I 

46«  745 

3°3  382 

Ss  40-1 

50  720 

*3  844 

30062 

77  278 

— 

4 8S30251 

76093 

274  529 

50  628 

5‘  956 

52  518 

45  666 

179  5” 

7 **7  359 

iieUxea,  Boden  dr»  preuea  Stuten.  VIII.  ü 


Digitized  by  Google 


Anlage  in  No.  6. 


Nach  Weisungen 

Uber 

Zahl,  Einrichtung  und  Arbeitszeit  der  Rübenzuekerfabriken, 
Gewinnung  und  Verarbeitung  der  Rüben 

und 

Gewinnung,  Ein-  und  Ausfuhr,  Verbrauch  und  Abgabenertrag 

von  Zueker 

im  deutschen  Zollgebiet 

von  1884/85  bezw.  1894/95  bis  1903/04 

nach 

Dr.  R.  Stammers  Jahresbericht  über  die  Untersuchungen  und 
Fortschritte  auf  dem  Gesamtgebiete  der  Zuckerfabrikation. 


Digitized  by  Google 


132 


Land w i rtachaft  1 icli e Nebe n^e werbe . 


_■§__! 

»C  ^ < v c ocooocoo»a©oo»ococooooocoooo 

O o 0 C SO  O «O  sC  O C vO  «C  O C 7-  y.  « V-  /.  * 

U M ö OC  **  9k  Wl  ^ U 1-  - o *0  / ^ O ut  4k 

cf  - o o -o  'C  o'  <o  ' « « c'  <o  «o  <b  ^ oo  ao  oc  c»  oo 

4-  t-J  M — g 'O  CK  M ^ Ul  ••  <M  M — OVO  OG  — 1 0>  Ul 

- 

00 

ei 

s. 

ft 

1 

1 

•t 

CO  -O  s£J  »O  O 0 0 SO  'O  O O O 0 O O'O'OO'O  0 

4.  W u>  Ul  C >4  W « -1  ln  — O.  9 — 9 — — -c  oc 

Kl 

Zahl  der  im  Betriebe 
gewesenen  Fabriken 

u<viuiv(inuiuiuiMuiuiuiJ>  i-  4-  4-  4-  4*4-4- 

00  » *4  VI  ffi  CI  ’4>  4 l«  OJ  14  — CK  *4  '41  U Kt  Kt  — — 

Kl  — 00  U 4*  Oi  9 4-  W II  71  W v|  - 0 9 -O  *4  OC  O 

4*  — ‘O  OC  wt  O w 9 0 4-  Ol  M <6  O«  <6  Ul  t-  0>  00  Oi 

Ui 

4- 

» gS- 

- „ p i“ 

2.  sr  2 §• 

2 er  " — ' ~ sr 

b rsf| 
ah"  f|s 

a • 

4 (M  U »4  Kl  Kl  — o O -O  CK  CK  "4  Ol  Ol  O Ul  U<  Ul  Ul 

o OC  4*  C«ff>04ui*44.s  — Ul  0004  o « CK  v|  9 

K!  O d»  —1  Ui  4.  U *1  -o  c 4.  U»  Kl  O *4  W U *4  — M 

»O  Kl  9-4  4-  9 — CK  "4  W»  Kl>©  - iC  in  — N «4  IO  — 

mO"4WiOin»a*4M«  Oi-xUUtuiQ'K'O 

U Ui  U Im  U ^ 4*  Ul  Ul  4»  4*  4*  4k  4*  Ul  Ul  U Im  U 4i 

CO  O 43  <C  O O C'C'CCOOCOO'.CCOnCvCO 

4-  Ui  Ui  in  ’C  Kl  M O v)  Ui  Ul  — OU*  CK  U *4  M Ui  Kl 

Ul 

7.  ^ »Jj 

Diffusion  £,g  g.^. 

I 1 2,  g" 

4*|  | | | | | | | | | | Ul  U Ui  Ui  4>  4 4»  9 

9 

anderer  5 a §• 
Verfahren  3T  g ” 

Kl  — Ol  Ul  Kl  M Ui  Ui  — 4-  o-o-o  0 vC  -4  9 oc  -j  o 

9 Kl  o K4  4*  — 9-4  9 Ui  9 OC  4*  9 OO  OC  O Ui  0 4- 

— J »4  — ln  Ui  «-H  <0  »4  —4  Kl  4-  — OK  Kl  Kt  o 9 O — J O 

*-»OKIU400  '-J  — W—  4--QCUiK19Ui90KI 

o o er.  -c  ui  o ce  o « o ui  « Out  a»  — o 9 ui  9 

»0-4  9 0 0 4-0  0 — M Ul  U o ••  U CK  O »4  — OO 

OC  "J  !>  Cfl  - Kt  — — 9 »C  — o Kl  »O  Kn  Ui  o — 9 00 

O 9»  QO  O 4*  N Ui  4-  4i  UI  Ul  M Kl  4-  Kt  o 9»  Kl  OC  Ul 

-J 

I ► 
o 5 i» 

n l § g 

S J f 

7 B 

t t ft  t t t ^ t S t Bin  189l/9f' waren  nur 

9-4  00-4  (7-  *4  4*  o>  — 9 ki  die  Anbauflächen  «1er 

oo  9 *4  9-J4.  — oo  9 4-  4.  o von  den  Fabriken  selbst 

^ iS  g,  *S  2 ~ S t ™ £ uewonnenen  Rüben 

ermittelt. 

OO 

Die  verarbeiteten 
Kilben  wurden 
geerntet  auf 

Ul  Kl  Ul  Kl  Kt  Kl  Ul  U»  m Ul  Kl  Kl  Kl  Ul  Ul  Kl  Kl  Ul  Ul  Ul 

O Ol  Ul  <0  C CT-  — >4  — »4-4-4  OC  Kl  Kl  er  9 O o K4 

4-4-4-  o U Ui  Ut  Ul  o C Ul  43  *4  Kl  -O  >44-  0 Ki  -O 

c 

p Anf  i ha 

wurden  Kilben 
^ gewonnen 

4-  4k  9 ui  u»  ui  9 9m  »999— *— 4 9m  — * 9 ^ 

VO  00  Ul  OC  9 9 Un  OC  >C  OUt  *4  m «O  9 9 »ö  Kl  Ul»  -4 

U in  Ui  4-  Ul  9 4*  --J  4.  — Kl  Ui  4-  — 4-  — l OC  O»  90 

Ui  C 4>  U Ui  14  4-  14%  — oc  ■O  m ut  Ui  4»  u ui  C 4-  9 

O - M O — — »4-4-41^14.-40  00  —4  —4  9 U*  Kl  Ul 

o 

Dir  Vcrarbrltun^ 
•Irr  Kliliru  rrfolyte  in 
läntünd  Arbpita- 
achichtpn 

Ul  U 4-  »1  »4  — — O vC  y.  Ol  Ul  4-  U Kl  — — — o O 

-4  II  Ul  9 O 4-  m «C  9 — CK  -J  u»  4-  x y.  O 4*  •>, 

ui»  0 — OC  » 9 ■O  9 u»  — ft  4-  O M ln  Ui  Ut  4-  — 4 Kl 

- 

“7  In  ISstilnd  .Arbeit*- 
>«5  srhlcht  wurdrn 
^ Uübrn  vr rarbeitet 

CK  O - 0099— 4— *m— JUi  — — Kl  u <0  C C » — 

Kl  4.  00-40  »4  Ul  Ut  Ul  9 — -4  4-  CÄ  — 4-  — OCO  Kl 

Kl  Ul  1 Kl  4-  — — J CI»  er  -J  9 9 — 4-4-U44.  0 Ul  CT  Ui 

4-4-Ui— l Kl  o KI  CK  Ul  er  9 Cr  Ui  4-  9 m 9 9—  O 

0 4-  9—  un-4  Ki  er  *4  o 94-  9 OC  er  0 -O  Ki  0 Ut 

— Ut  o Ul  -4  — OC  4-  W in  i-  Ul  *l  ln  C 4-  OC  — 14-  O 

O u»  ui  0 90C-I90  — 9 0 9 Ut  ki  94-  QC  O Ui 

»4 

— Aus  den  ver- 

rr  arbeiteten  Kiibpn 
jsj  wurde  KKWonurn 
2 RohaucVer  aller 
Produkte 

4-  4*  Ul  4»  Ui  Ul  Kt  Kl  Ui  »4  »4  — >4  14  M - Ut  » » O 

li  tt  V - ^ 'd  « « w i O { u i 0 • * I| 

aefitei*  :n  -t  43  l>  ••  Ul  — ■ t»  (-><6  o*  C»  « kJ  Ul  «C 

u« 

»2  Au»  l I».  Ztr.  Rüben 
% wurde  gewonnen 

Rohzucker  aller 
Produkte 

99-4-4-4-4-1-4-4  creroeocoeoeoc— 4 er  er  o 
i1  oo  w c ut  * ’V»  i "<>.  %i  w 4 *w  *o  w V i ^t  w 

> w * 1 S m o 0 Ui  u<  0 kt  43  kt  43  O u»  Ul  lf  O» 

4- 

— Zur  Herstellung 
’•  von  1 D.-Ztr.  Roh-| 
i?  zucker  wurm  an 
"t  Kilben  erforderlich 

ts 


5 

s* 


P 

B 

* 

B 

B 

P. 


7 


55 

b: 

5 S 

•1  s 
er  s 
® « 
!•  B* 
e 2 
63  2. 
CK5  5* 
_ er 


w b 

Sf  g- 
S a 


® 

B 

ff 


N 

O 


o; 

5* 

ff 


© 

* 

* 

B* 

B 

E 

■ 

»5 


a 

& 


Digitized  by  Google 


Ein-  und  Ausfuhr  von  Zucker  in  Doppelzentner. 


Landwirtschaftliche  Nebengewerbe. 


133 


Digitized  by  Google 


134 


Landwirtschaftliche  Nebengewerbe. 


Digitized  by  Googli 


Gewinnung,  Einfuhr,  Ausfuhr,  Verbrauch  und  Abgabenertrag  von  Zucker. 


T.aii<l  wirtschaftliche  Nebengewcrbe. 


135 


Noch : Gewinnung,  Einfuhr,  Ausfuhr,  Verbrauch  und  Abgabenertrag 

von  Zucker. 

ln  Verbrauchszneker  ausgedrückt: 


Betriehsjahr 

Im  ganzen 
(100  kg) 

Verbrauch  auf 
•len  Kopf  der 
Bevölkerung 

kg 

Betriebsjahr 

Im  ganzen 
(100  kg) 

Verbrauch  auf 
den  Kopf  der 
Bevölkerung 

kg 

1 

2 

3 

. 

2 

3 

« *94)95 

5 5*6947 

10,6« 

1 899  1 900 

7 640445 

13*6» 

1895/96 

6 688  596 

1900/01 

6 965  656 

12,  J9 

1896/97 

5 050  780 

j .... 

1901/02 

6 692  609 

1 1,64 

1897  98 

6 363  989 

.1,75 

1902/03 

7 286 103 

12,45 

I89899 

6 803  306 

12,38 

190304 

10  206  203 

>7, '7 

Betriebsjahr 

Beviilkerungsziffer  für  die 
Kitte  des  Betriebsjahres 

Aaf  den 
Kopf  der  Be- 
völkerung ent- 
fallen ln  Roh- 
zucker be- 
rechnet 

U il  B 

S fc  ■ i 2 fa 

r * a r v 
A i x ts 
n j:  0 a .3  0 
t!  b a 13  es 
AN  £ a N 

kg 

Gesamter  Abgabeacrtrag: 

• Qh  > 

M P£3  J- 

u p £ 

sjf!sa 

as2s§ 

j-ossf 

•P  q © » » 

P L,  O « 

mß  3hfl 

4) 

<5 

N3 

Zusammen 

, ja 
v «2 

sj 
SS*.  % 
* “1 

= &g 

0 c - 

> p 
u 

£ 2 
o> 

Bleibt  Netto-Ertrag  der 
Abgaben 

»1 

V 

Z u 

§•§ 
US  1; 

<u 

s-  « 
■< 

Mk. 

1000  Mk. 

1 

2 

3 1 4 

5 

6 

7 

8 

9 

10  i 

1894  95 

51  817  OOO 

11,84  1 1,87 

100  228 

5*4 

100  752 

150.1s 

35  7.4 

1 ,65 

.895/96 

52  569  OOO 

\ \ 

.2.  558 

55° 

122  10S 

18  407 

»03  701 

..77 

1896/97 

53  254  000 

j 1 2, j»  12,14  j 

1 I 1 946 

510 

1.2  456 

25  562 

86  894 

•,63 

1897,98 

54  I6SOOO 

'3, »S  I3r»7 

.37  085 

445 

'37  530 

36659 

100  871 

1,86 

1898,99 

54938000 

13.7«  '3.7* 

H3  644 

416 

144  OÖO 

34  827 

'09  *33 

>,99 

1899,  1900 

55  835000 

■5.’',  '5.*3 

.59  565 

429 

159994 

33*70 

126  724 

2,^7 

1900/01 

56  697  OOO 

*3^5|  13^7 

I46  685 

456 

147  UI 

3. 450 

1 15  69I 

2/*4 

1901/02 

57  478000 

12^4  12,97 

.43618 

7>4 

*44  332 

40739 

'03  593 

l,8o 

1902  03 (Ul., 

58  512  OOO 

13,84  13,8« 

>54  163 

776 

154939 

37  346 

”7  593 

2,oi  ! 

1903,04 

59432000 

I9/>*.9,U 

>4.  699 

1219 

142  918 

13  211 

1*9  707 

2.18  | 

Digitized  by  Google 


II. 

Das  Verkehrswesen. 


Von 

Dr.  Carl  Steinbruck, 

Prlvatdozent  an  der  Universität  Halle. 


Die  Verkehrsmittel. 

Kein  anderes  Moment  ist  von  so  weittragendem  Einfluss  auf  die  Veränderung 
der  landwirtschaftlichen  Betriebsrichtung  geworden,  als  der  gewaltige  Aufschwung 
der  Transportmoglichkeit  und  die  Verbesserung  der  Verkehrsmittel. 

Es  sind  zu  unterscheiden  solche  Verkehrsmittel:  i.  die  hauptsächlich  dem 
Lokalverkehr  dienen,  wie  die  Strassen  und  die  Kleinbahnen,  2.  die  vom  Binnen- 
verkehr benutzt  werden,  wie  die  Post,  die  Eisenbahnen  und  die  Flüsse  und  Kanäle, 
und  3.  die  den  Seeverkehr  vermitteln. 

I.  Der  Lokalverkehr. 

A.  Die  Landstraasen. 

Das  gesteigerte  Bedürfnis  des  Landwirts,  sich  günstige  Absatzmöglichkeiten 
zu  schaffen,  fand  seine  Vorbedingungen  darin,  jederzeit  gute  Verbindungswege  zur 
nächsten  Station  bezw.  zum  nächsten  Marktort  zu  haben.  Der  Weg  zum  Markte 
bedingt  in  den  meisten  Fällen  für  den  Landwirt  den  Weg  zur  Eisenbahnstation. 
Ein  weiter  Weg  dahin  macht  viele  voluminöse,  wenig  Wert  repräsentierende  Pro- 
dukte unabsetzbar;  ein  schlechter  Weg  erfordert  bei  geringerer  Ladung  viel  mehr 
Zeit  und  verursacht  grössere  Abnutzung  an  Zugtieren  und  Qeschirr. 

Während  die  Landstrassen  früher  dem  Fernverkehr  dienten  und  den  Durch- 
gangsverkehr vermittelten,  dienen  sie  jetzt  unmittelbar  nur  noch  dem  Lokalverkehr, 
dem  Verkehr  zu  den  Eisenbahnstationen  und  Häfen  mit  ihrer  Umgebung.  Bei  der 
Ausdehnung  des  Eisenbahnnetzes  nimmt  die  Notwendigkeit  der  Anlage  guter 
Strassen  eher  zu  als  ab,  denn  die  Strassen  sind  sehr  zutreffend  als  die  Nährmutter 
der  Eisenbahn  bezeichnet.  Sie  sind  die  Saug-  und  Verteilungsadern  im  Verkehrs- 
organismus; auf  die  Strasse  ist  der  einzelne  Verkehrsakt  regelmässig  angewiesen, 
weil  fast  alle  Personen  und  Güter,  die  ein  Verkehrsmittel  höherer  Ordnung  benutzen, 
es  nur  mittelst  der  Strassen  erreichen  können  und  dann  wieder  über  die  Strasse 
an  ihren  speziellen  Bestimmungsort  befördert  werden  müssen.  Durch  die  erweiterte 
Transportmöglichkeit,  die  durch  die  Eisenbahn  hervorgerufen  wurde,  wurde  auch  in 


Digitized  by  Google 


138 


Das  Verkehrswesen 


den  abseits  liegenden  Gegenden  der  bis  dahin  ruhende  Verkehr  geweckt,  und  auch 
solche  Orte  wurden  in  das  Strassen  netz  hiueingezogen,  die  früher  kaum  einer 
Strassenverhinduug  bedurften.  Durch  den  Fernverkehr  wurde  der  Lokalverkehr 
ungemein  gesteigert,  deun  jede  Eisenbahnstation  wurde  zu  einem  wichtigen  Ver- 
kehrsmittelpunkt, zu  dem  die  umliegenden  Ortschaften  die  kürzeste  und  billigste 
Verbindung  anstrebten.  Zudem  hatte  die  Landstrasse  den  grossen  Vorzug,  sich  dem 
individuellen  Bedürfnis  des  einzelnen  besser  anzupassen  als  jedes  andere  Verkehrs- 
mittel. Aus  diesem  Grunde  üben  die  Landstrassen  ihren  Einfluss  auf  die  Preis- 
gestaltung und  die  Hebung  der  Werte  auf  dein  platten  Lande  aus.  Sie  werden 
deshalb  ihren  selbständigen  Platz  neben  der  Eisenbahn,  neben  Fluss  uud  Kanal  be- 
haupten, und  andererseits  sind  diese  Verkehrsmittel  auf  die  Landstrassen  angewiesen, 
wenn  ihr©  Wirksamkeit  nicht  bloss  auf  die  von  ihnen  direkt  berührten  Orte  be- 
schränkt bleihon  soll.  Infolge  der  Erkenntnis  der  Bedeutung  der  Strassen  wuchs 
gleichzeitig  mit  dem  Eisenbahnnetz  auch  das  Landstrassenuetz.  Der  auf  die  Land- 
strassen fallende  Verkehr  ist  dauernd  gewachsen. 

Man  pflegt  die  Landstrassen  einzuteilen  in  Strassen  erster  Ordnung,  Kunst- 
strassen (Chausseen),  und  Strassen  zweiter  Ordnung,  LandstrasBen,  Feldwege  u.  a. 

Über  die  Wegebauverpflichtung  bis  zu  Ende  der  6oer  Jahre  ist  in  Bd.  III, 
S.  218  das  Bemerkenswerte  mitgeteilt.  Durch  das  Dotationsgesetz  vom  8.  Juli  1875 
wurde  die  Unterhaltung  der  Staatschausseen  den  einzelnen  Provinzen  unter  Ge- 
währung einer  entsprechenden  Jahresrente  überwiesen.  Die  Gesamtsumme,  die  den 
Provinzialverbäudeu  jährlich  zuerteilt  wird,  beläuft  sich  auf  13440000  Mk.;  ihre 
Verteilung  erfolgt  zu  einer  Hälfte  nach  dem  Mafsstabe  des  Flächeninhalts,  zur 
anderen  Hälfte  nach  dem  Mafsstabe  der  Zahl  der  Zivilbevölkerung  nach  der  Volks- 
zählung von  1875. Dem  Ministerium  der  öffentlichen  Arbeiten  steht  nur  noch 
die  Vorbereitung  der  Wegegesetzgebung  und  die  Oberaufsicht  über  das  gesamte 
Wegewesen  einschliesslich  der  Wegepolizei  zu.  Man  ging  von  dem  Standpunkte 
aus,  dass  die  Dezentralisation  hei  der  Einrichtung  und  der  Verwaltmig  der  Strassen 
ganz  besonders  am  Platze  ist,  weil  die  Kommunal  verbände  am  bdMn  die  Bedürfnis- 
frage  prüfen  können,  da  sie  den  örtlichen  Verhältnissen  näher  stehen  als  der  Staat. 
Deshalb  können  Bie  auch  mit  einem  geringeren  Kostenaufwand  alB  dieser  die  Unter- 
haltungsverpflichtungen erfüllen. 

Spoziell  in  Preussen  ist  die  fiskalische  Wegebau  Verpflichtung  sehr  aogefochten, 
hauptsächlich  weil  sie  zwischen  Osten  und  Westen  sehr  ungleich  verteilt  war.  Das 
extreme  Beispiel  in  dieser  Beziehung  bildet  die  Lage  der  Regierungsbezirke  Königs- 
berg und  Gumbinnen  im  Vergleich  zu  der  der  Regierungsbezirke  Aachen  und 
Düsseldorf. 

Zur  Durchführung  einer  allgemeinen  Wegeordnung  für  die  ganze  Monarchie 
ist  es  noch  nicht  gekommen.  Nur  für  die  Provinz  Sachsen  wurde  durch  das  Gesetz 

*)  Näheres  findet  sich  bei  E.  ßittmanu,  Handbuch  der  gesetzlichen  Bestimmungen 
über  die  Provinzial-,  Kreis-  und  Aktienchausseen  der  preußischen  Monarchie,  Berlin  1891, 
und  bei  A.  Germersh ausen,  Das  Wegerecht  und  die  Wegeverwaltung  in  Preussen, 
2.  Aufl.,  Berlin  1900. 


Digitized  by  Google 


Das  Verkehrswesen. 


139 


vom  ii.  Juli  1891  eine  einheitliche  Neuordnung  eingeführt  unter  Beseitigung  der 
vielfach  veralteten  unsicheren  Bestimmungen.  Die  Wegeordnung  beruht  auf  dem 
Grundsätze,  dass,  soweit  nicht  auf  besonderem  öffentlichen  Titel  begründete  Rechte 
oder  Verpflichtungen  bestellen,  die  Unterhaltung  der  nicht  als  Kunststrassen  an- 
erkannten Wege  und  Strassen  eine  Gemeindelast  ist.  Provinzen  und  Kreise  kommen 
somit  nur  so  weit  als  Träger  der  Unterhaltungspflicht  in  Betracht,  als  sie  diese 
selbst  übernommen  haben.  Nur  bei  Leistungsunfähigkeit  der  Gemeinde  hat  der  Kreis 
helfend  einzutreten.  Insoweit  ist  die  Wegeordnung  für  die  Provinz  Sachsen 
vorbildlich  für  die  Neuordnung  des  Wegerechtes  in  den  übrigen  Teilen  des  Staates. 
Von  besonderem  provinziellen  Charakter  sind  neben  der  Übertragung  der  bisher 
vom  Staate  unterhaltenen  Land-  und  Heerstrassen  nnd  gewisser  sonstiger  Wege  auf 
die  Provinzen  noch  die  Bostimmungen  über  Aufhebung  der  für  diese  Strassen  zu 
leistenden  Hand-,  Spann-  und  Frondienste  und  die  Ablösung  dieser  in  Geld  um- 
gewandelten Verpflichtungen. 

Im  Jahre  1892  erfolgte  daher  die  Übertragung  der  besonders  zahlreichen 
fiskalischen  Landstrassen  und  Wege  auf  den  Provinzialverband  mit  der  Ermächtigung 
zur  Weiterübertragung  an  Kreise  und  Gemeinden.  Die  Gesamtlänge  der  übertragenen 
Wege  und  Landstrassen  betrug  ca.  1100  Kilometer.  Die  Rente,  die  die  Provinz 
für  die  Übernahme  der  fiskalischen  Baulast  erhielt,  wurde  auf  rund  527000  Mk. 
festgesetzt  und  demnächst  durch  Zahlung  einer  im  Wege  der  Anleihe  beschafften 
Summe  von  13176000  Mk.  abgelüBt. 

Es  liegt  in  der  Absicht  der  Staatsrogierung  — nach  dom  Vorgang  der  Pro- 
vinz Sachsen  — auch  in  den  übrigen  älteren  Provinzen  das  Wegerecht  provinziell 
nach  Mafsgahe  des  Bedürfnisses  neu  zu  ordnen.  Die  Entwürfe  zu  Wegeordnungen 
für  die  Provinzen  Westprenssen,  Brandenburg,  Pommern  und  Schlesien  sind  bereits 
im  Jahre  1893  in  den  Grundzügen  ausgearbeitet.  Ihre  weitere  Ausgestaltung  hat 
jedoch  wegen  der  ablehnenden  Haltung  der  Provinziallandtage  der  drei  letztgenannten 
Provinzen  vorläufig  unterbleiben  müssen.  Ebenso  in  der  Rheinprovinz,  wo  die 
gleichfalls  nach  dem  Muster  der  sächsischen  Wegeordnung  aufgestellten  Grundzüge 
bei  den  vorbereitenden  Erörterungen  in  einzelnen  Punkten  auf  Bedenken  stiessen. 
Besondere  Erwägungen  führten  dazu,  sie  einstweilen  zurückzustellen.  In  erster 
Linie  ist  demnächst  die  Neuregelung  des  Wegerechts  in  den  Provinzen  Ost-  nnd 
Westprenssen  in  Aussicht  genommen,  sobald  die  Verhandlungen  wegen  Übertragung 
der  Unterhaltung  der  Landstrassen  auf  die  Kommuualverbäude  zum  Abschluss  ge- 
langt sind. 

Durch  Übertragung  der  wegefiskalischen  Unterhaltungslasten  auf  die  Kommunal- 
verbände hat  Bich  die  Anzahl  der  vom  Fiskus  zu  unterhaltenden  Wogo  und  Wege- 
teile und  dementsprechend  auch  der  Aufwand  dafür  wesentlich  vermindert.  Be- 
sondere staatliche  Wegebaubeamte  sind  nicht  mehr  vorhanden.  Die  erforderlichen 
technischen  Anordnungen  worden  meist  von  den  Kreisbaubeamten,  zum  Teil  von  den 
Lokalbeamten  der  Wasserbauverwaltung  getroffen.  Neben  den  regelmässig  im  Etat 
erscheinenden  Kosten  der  Wegeunterhaltung  sind  verschiedentlich  auch  Zuschüsse 
im  Extraordinarium  bereitgestellt,  und  zwar  in  dem  Jahrzehnt  von  1890—1900: 


Digitized  by  Google 


140 


Das  Verkehrswesen. 


1892  . 
■893  I 
1897  / 
I896  . 


zusammen  1 1 10000  Alk. 


580000  Alk.  zur  Herstellung  der  Wege  in  der  Provinz  Sachsen, 
460000  „ zu  Wegebauten  im  Regierungsbezirk  Posen, 

70000  „ zu  Wegehauten  im  Regierungsbezirk  Bromberg, 


I)io  Aufwondungon  für  die  Wegebauten  seitens  des  Staates  haben  betragen: 


Im  Jahre 

Alls  dem 
Ordinariuin 

Mk. 

Ans  dem 
Extra- 
ordinarium 

Mk. 

Ansser- 

etats- 

mässig 

Mk. 

Im 

ganzen 

Mk. 

Bemerkungen : 

1 

2 

3 

4 

5 

6 

1890 

1 I99  600 

19  300 

1218  900 

1891 

1 227  900 

54  900 

— 

1 282  800 

1892 

857  IOO 

595  800 

— 

1 452  900 

■*93 

658  200 

100  OOO 

— 

758  200 

1894 

583  600 

82  200 

25  000 

690  800 

Die  fttr  das  Jahr  1894 

1895 

644  200 

112  OOO 

— 

756  200 

ansseretatsmässig  voraus- 

I896 

619  900 

113  IOO 

— 

733°<M 

gabteu  25000  Mk.  sind  fUr 

1897 

$S8  100 

29  800 

— 

617  900 

die  Herstellung  von  nach- 

1898 

543  200 

— 

— 

543  200 

irüglich  au  die  Pruvinr. 

1899 

527  OOO 

— 

527  000 

Sachsen  übergegnngeuen 

1900 

482  OOO 

47  000 

— 

529  000 

Brücken  aufgewendet. 

1901 

442  OOO 

22  900 

— 

464  900 

1902 

400  OOO 

1 800 

— 

401  800 

IW 

340  OOO 

500 

340  500 

Zusammen 

9112  800 

1 1 79  300 

25  000 

10  317  100 

Mithin  im  Durchschnitt  dieser  Periode  jährlich 

737000  Mk. 

Für  den  Rau  und  die  Unterhaltung  der  Chausseen  und  Lundstrassen  haben 
die  Provinzial  verbände  usw.  vom  1.  April  1891  bis  31.  März  1900  die  in  der 
Tabelle  auf  Seite  141  nachgewiesenen  Aufwendungen  gemacht. 

I)io  bedeutenden  Unterschiede  in  der  Hohe  der  Aufwendung  der  einzelnen 
Provinzen  beruhen  zum  grossen  Teile  auf  abweichender  Rogelung  der  Bau-  und 
I nterhaltungspflicbt.  Während  in  der  Rheinprovinz,  sowie  in  den  Provinzen 
Schleswig-Holstein  und  Posen  die  Chausseen  vorwiegend  von  der  Provinz  verwaltet 
und  unterhalten  worden,  sind  in  den  anderen  Provinzen  die  Kreise  die  hauptsäch- 
lichsten Träger  der  Chausseehaulasten.  In  mehreren  Provinzen  sind  daneben  aus- 
gedehnte ('hausseestrecken  von  Guts-  und  Gemeindeverbändon  angelegt.  Die  Auf- 
wendungen der  Kreise  und  der  kleineren  Kommunal  verbände  gehen  in  den  meisten 
Provinzen  über  die  nachgewiesene  Ausgabe  der  Provinzial  verbände  erheblich  hiuaus. 


I 


Digitized  by  Google 


Da«  Verkehr« wesen. 


141 


Aufwendungen  der  Provinzialverbände  für  den  Bau  und  die  Unterhaltung  der 
Chausseen  und  Landstrassen  in  der  Zeit  vom  1.  April  1891  bis  31.  März  1900. 


Staat 

Provinzen 

£ £ * > £ 
£j.il  I 

d &=  i-S 

. SC-  f.3 
Si  ”3  £ « 

Mk. 

e S 

N C 95 

= > 1 
■s  B ~ 

||| 
« i§ 

Mk. 

S»  g C 

S > • S 

s - . ii 

| s!  | 
e | 1 J 

Sl  S 

Mk. 

Sj  X 

So  £ 

ST 

•5  u 

r,  a v <d 
< ~ u u- 
•o*SP‘ 

; » 5 
Mk. 

U 

• c 
— 0 
6 'S 
2 S 

M > 
0 's 

Mk. 

1 

2 

3 

4 

5 

6 

Rheinprovinz  . . . 

46  504  OOO 

3 642  400 

235  200 

50  381  600 

Hoheniollern  . . . 

I 083  600 

1 1 3 800 

76  000 

1 58  600 

1 432  000 

Hessen-Nassau  . . , 

16  26l  200 

1 372  900 

4 571  700 

387  OOO 

22  592  800 

Westfalen  .... 

21 545  900 

635  900 

2 878  80O 

193  800 

25  254  400  | 

Hannover  .... 

l8  003  800 

8 605  000 

I 266  OOO 

2 39I  200 

30  266  000  | 

Schleswig- Holstein 

t 1 902  SOO 

780  500 

814  800 

1 2l8  IOO 

14716  200  1 

Sachsen  

1 5 064  800 

3 645  600 

3 786  400 

77  5«> 

22  574  300  : 

Hrantlenbnrg  . . . 

1 I O56  300 

6 900  600 

I 636  300 

35  000 

19  62S  200 

Schlesien 

1 8 308  900 

7516  600 

2 137  3«> 

— 

27  962  800 

Pommern 

9 737  000 

3 485  900 

— 

21  900 

13  244  Soo 

Posen 

16  252  800 

I 937  200 

2 084  300 

416  400 

20  690  700 

Westpreussen  . . . 

6 238  100 

5 048  500 

■ 35«  Joo 

102  OOO 

12  739  900 

Ostpreussen  .... 

■I 623000 

4 547  5°o 

I 872  OOO 

949  3°o 

1 8 99 1 800 

Staat 

203  582  200 

44  590  000 

26117  300 

6 (86  000 

280  475  500 

Durchschnittlich  sind  in  jedem  Jahre  in  der  Monarchie  uugefähr  28000000  Mk. 
aufgewendet;  diese  Summe  würde  einem  Kapital  von  750000000  Mk.  entsprechen, 
wovon  96000  km  Chausseen  erhalten  werden.  Kuhrt1)  schätzt  die  Kosten  des  Raues 
der  Kuuststrassen  in  Preussen  auf  2 Milliarden  Mark,  wohingogen  die  Kosten  sämt- 
licher normalspurigen  deutschen  Staats-  und  Privateisenbahnen  etwas  über  10  Milliarden 
Mark  betragen  haben,  die  sich  jedoch  mit  41/* — S1lt°lo  verzinsen. 

Die  Tabelle  auf  Seite  142  und  143  zeigt  die  Entwicklung  der  Kunststrassen 
erster  Ordnung  zu  Anfang  der  Jahre  1876,  1891  und  1900. 

Mit  Ausnahme  von  Schlesien  weist  der  Osten  bei  der  Berechnung  der  Chausseen 
auf  1000  qkm  grosse  Unterschiede  gegenüber  dom  Wösten  auf.  Eine  besonders 
geringe  Zahl  Chausseen  zeigen  Posen,  Ostpreussen,  Pommern,  Brandenburg  und 
Westpreussen.  Schlesien,  Sachseu,  Hannover,  Westfalen,  Rheinland  haben  etwa 
zweimal,  Hessen-Nassau  sogar  dreimal  soviel  Kuuststrassen  wie  die  zuerst  genannten 
östlichen  Provinzen,  die  nur  bis  zu  etwa  a/6  die  Durchschnittszahl  des  Staates  er- 
reichen. In  dieser  Hinsicht  ist  der  Osten,  besonders  der  Nordosten  der  preußischen 

Jahrbuch  der  Deutschen  Landwirtschafts-Gesellschaft  1892,  S.  11. 


Digitized  by  Google 


142 


Du  Verkehrswesen. 


Die  Chausseen  Anfang 


.Staat 

Provinzen 

Provinz-  und  Bezirks- 

Kreis- 

1876 

1891 

1900 

1876 

1891 

1900 

Oiansseeu  Länge 

1 

2 

3 

4 

5 

6 

OMprcnssen 

1 573,. 

■ «75,! 

* 863 

2 190,2 

3 362.5 

4 3*<> 

Westprenssen  .... 

901,9 

985,? 

985 

■ 755,“ 

2 93‘.< 

3 723 

B raiidenburg  finiti  1.  Berl  in 

1 397,. 

1 423,0 

■ 423 

t 803,6 

4 1S5.7 

5 588 

Pommern 

1 605,7 

1 640,8 

1 631 

1 468,6 

2 4I9r5 

3 380 

Posen 

3 004,0 

3 598,» ') 

4 1 04 / 

603.. 

13  1,0 

17 

Schlesien  

2 124,9 

2 181, 3 

2 199 

8 031,6 

5 759.1 

7695 

Sachsen  ...... 

1 993.' 

■ 947,7 

1 932 

1 -26, > 

J 59'.7 

3 596 

Schleswig-Holstein  . . 

1 429fo 

= 503,» 

2 805 

-*> 

11,1 

690 

Hannover 

3 *«9,4 

3 2äS,n 

3 28s 

4 463,. 

6 803,, 

8 572 

Westfalen 

2 4 55.» 

2 483," 

2 48s 

1 414,6 

2 303,! 

3 '7* 

Hessen-Nassau  .... 

2 O^S.r 

2 814,7 

2 814 

4 574,3') 

5 022,,  ‘) 

5 »'9') 

Rheinland 

6 416,9 

6 856,, 

6 910 

*49.* 

"9,7 

*34 

Hohenzolloni  .... 

217,« 

228,$ 

229 

68., 

89.« 

96 

Staat 

29  096,5 

31  826,6 

32  73' 

»7  74S,s 

35  7ior, 

46  19S 

Monarchie,  stark  im  Nachteil;  allerdings  ist  dabei  zu  berücksichtigen,  dass  die  Rau- 
und  Unterhaltungskosten  der  Chausseen  im  norddeutschen  Flachland  infolge  des 
mangelnden  geeigneten  Wegebaumaterials  weit  höhere  sind  als  in  den  west-  und 
mitteldeutschen  Distrikten. 

Ein  zahlenmasBiger  Beleg  über  die  Zunahme  der  Strassen  zweiter  Ordnung 
(Landstrassen,  Feldwege  usw.)  und  des  für  sie  gemachten  steigenden  Aufwandes  und 
der  damit  erzielten  Verkehrsverbesserung  lasst  sich  nicht  erbringen.  Ihre  Zunahme 
dürfte  der  der  Chausseen  proportinal  erfolgt  sein. 

B.  Die  Kleinbahnen. 

Wie  die  Strassen,  so  dienen  auch  die  Kleinbahnen  dem  lokalen  Verkehr. 
Zweck  beider  ist,  eine  weniger  schnelle  Beförderung  von  Personen  und  einen 
minder  umfangreichen  Transport  von  Gütern  auf  kleinere  Entfernungen  zu  er- 
möglichen. 


’)  Von  den  in  Spalte  2 aufgefübrten  Provinzialcbansseen  liegen  in  Schlesien  6 km 
13  km.  — ’)  Für  die  Ausfüllung  der  Spalten  5,  8,  11  fehlt  es  an  zuverlässigen  Angaben, 
nnd  Gemeinden  unterhalten  werden.  — b)  Unter  den  in  Spalte  9 anfgeführten  Gemeinde- 
waltet nnd  nnterhftlt  ansser  den  nachgewiesenen  Chausseen  noch  zahlreiche  Landstrassen 
sind.  Von  den  zu  Beginn  der  Berichtszeit  vorhandenen  1095  km  Landstrassen  sind  in  den 
noch  898  km  derartige  Provinzialslrassen  vorhanden  waren.  — •'  Hauptversammlung  der 
Landwirtschafts-Gesellschaft  1892,  S.  n. 


Digitized  by  Google 


Dm  Verkehrswegen. 


143 


1876,  1891  und  1900. 


Gemeinde- 

Privat-,  Forst-,  Aktien-, 
Bergwerks-,  Militär- 

Insgesamt 

is 

1876 

1S91 

1900 

1876 

1891 

1900 

I876 

1891 

1900 

in  Kilometer 

8 

9 

10 

1 1 

12 

'3 

'4 

'S 

l6 

>7 

M,4 

20,3 

”3 

36,9 

5/9 

5 

3814,9 

5 264,0 

6 291 

170 

41,9 

"5,®*) 

244 

— 

0/9 

28 

* 759,® 

4 033,1 

4980 

•95 

190,3 

438,1 

453 

492,9 

1*9/4 

"7 

3 884,1 

6 166,. 

7 58« 

*90 

>3.“ 

129,3 

203 

2,3 

5,® 

7 

3 089,5 

4 '94,5 

5 221 

173 

19,0 

162,0 

8 

30,0 

43,® 

— 

3 656.0 

3 934,® 

4 '89 

•45 

«3.» 

37',r 

758 

'*93,1 

'433, ‘ 

1356 

" 533,* 

9 745,9 

12  008 

218  i 

1193.6 

1 512,  a 

2 803 

353,9 

3 ‘5,e 

*51 

4 766,8 

6 367,» 

8585*) 

340 

-*) 

994/5 

713 

44/8 

«$ 

1 429,0 

3 554, J 

4 223 

222  ! 

1240,9 

2 506,6 

3907 

70,6 

10O,o 

'57 

9 044/3 

'2697,8 

15  9*4 

4M 

>35»,» 

1 982,8 

* 7*4 

69,6 

75,i 

88 

5 »97,1 

6 844,4 

8468 

419 

— 

— 

— 

— 

— 

— 

7 ***, 9 

7 837,1 

8033 

512 

967,1 

1 270,0 

2 805 

'30,7 

'39,5 

268 

7 664,1 

8 385,6 

10  117 

375 

53', 3 

564,5 

— 

— 

— 

816,9 

882,3 

3*5 

285 

5652,8 

10  066,6 

14  721 

*480,1 

*283,1 

2295 

64  978,0 

79  906,5 

95  945 

*75 

Die  Vorteile  der  Kleinbahnen  gegenüber  den  Chausseen  bestellen  zunächst  in 
einer  Verbilligung  der  Transportkosten  für  Güter  und  Personen  und  in  einer  Be- 
schleunigung des  Verkehrs  bei  grösserer  Sicherheit.  Sodann  sind  die  Anlage-  und 
Unterhaltungskosten  geringere  nls  die  der  Chausseen,  zudem  werden  sie  teilweise 
durch  Einnahmen  gedeckt.  Denn  während  bei  den  Chausseen  nur  aus  der  Ver- 
pachtung der  Grasnutzuug  der  Gräben  und  der  Obstbäume  ein  Erlös  gewonnen 
wird,  der  kaum  nennenswert  ist,  bringen  die  Kleinbahnen  dauernd  Einnahmen  aus 
dem  Personen-  und  Güterverkehr,  die  ausser  den  Betriebs-  und  Unterhaltungskosten 
noch  eine  Verzinsung  des  Anlagekapitals  bieten. 

So  haben  die  Baukosten  der  Chausseen  in  Preussen  ungefähr  1250  Mill.  Mark 
betragen  und  die  Unterhaltungskosten  stellen  sich  alljährlich  auf  mindestens  30  Mill. 
Mark, 7)  beide  Summen  sind  ä fonds  perdu  zu  rechnen. 

Den  Kleinbahnen  wohnt  zugleich  die  Kraft  und  Fähigkeit  inne,  den  Vorkehr  bis 
in  die  kleinsten  Kanäle  aufzusuchen  und  an  sich  zu  ziehen.  Sie  vermindern  wesent- 

und  in  Westpreussen  13  km.  — *)  Desgleichen  in  Schlesien  6 km  und  in  Westprenssen 
— *)  Die  in  Spalte  5 aufgeführten  Chausseen  sind  sog.  Landwege,  die  von  den  Kreisen 
Chausseen  befinden  sich  15,84  km  forstfiskalische  Chausseen.  — *)  Die  Provinz  Sachsen  ver- 
nnd  Wege,  die  im  Jahre  189a  vom  Wegefiskns  auf  den  Provinzialverband  übergegangen 
letzten  5 Jahren  197  km  an  engere  Verbände  abgetreten  worden,  so  dass  am  1.  April  1900 
Deutschen  Landwirtschafts-Gesellschaft  am  18.  Februar  1892  im  Jahrbuch  der  Deutschen 


Digitized  by  Google 


144 


Da«  Verkehrswesen. 


lieh  die  Kosten  des  landwirtschaftlichen  Betriebes,  indem  sie  die  Gespannhaltung  für 
die  Zu-  und  Abfuhr  zu  den  Eisenbahnen  erübrigen,  und  sio  gleichen  die  bisherigen 
Unterschiede  der  Preise  in  den  Städten  und  auf  dem  Lande  aus.  Sie  setzen  den 
Landwirt  in  die  Lage,  billige  Stoffe  zur  rationellen  Düngung  des  Bodens  zu  be- 
ziehen, sie  bewirken  damit  eine  Steigerung  der  Intensität  des  Anbaues  und  ermög- 
lichen vor  allem  einen  den  natürlichen  Verhältnissen  augepassten  Betrieb.  Ebenso 
gestaltet  sich  die  Herheischaffung  der  im  landwirtschaftlichen  Betriebe  notigen 
Brenn-  und  Baumaterialien  billiger.  Auch  erleichtert  die  Kleinbahn  dem  Landwirt 
die  vielfachen  persönlichen,  ausserhalb  der  eigenen  Wirtschaft  liegenden  Geschäfte. 
Der  Anschluss  an  das  Schienennetz  der  grossen  Bahnen,  der  durch  sie  auf  billigste 
Weise  vermittelt  wird,  befähigt  den  Landwirt,  seine  voluminösen  Erzeugnisse  auch 
auf  entfernten  Märkten  anzubieteu.  Ein  weiterer  Vorteil  ist  die  Möglichkeit,  die 
landwirtschaftlich  technischen  Nebengeworbo,  wie  Molkerei,  Brennerei,  Stärke-  und 
Zuckerfabrikation,  Ziegelei,  Müllerei,  mit  höherem  Gewinn  zu  betreiben. 

Durch  die  Erweiterung  des  Absatzgebietes  bei  gleichzeitiger  Verbilligung  der 
Produktionskosten  und  Steigerung  der  Erträge  infolge  der  Möglichkeit  zweckmässiger 
Düngung  und  Meliorationen  hebt  sich  Handel  und  Wandel  und  die  Rentabilität  des 
Betriebes.  Die  Folge  davon  ist  eine  Steigerung  der  Bodenwerte  im  Bahngebiete. 

Deshalb  erschallte  der  Kotruf  nach  Kleinbahnen  mit  vollem  Recht,  nament- 
lich aus  den  Kreisen  der  Landwirtschaft,  denn  die  Gegenden  des  Landes,  in  denen 
eine  lebhafte  gewerbliche  und  industrielle  Tätigkeit  herrscht,  waren  mit  Eisenbahnen 
im  allgemeinen  reichlich  versehen,  weil  jene  Tätigkeiten  mit  dichter  Bevölkerung 
und  lebhafter  Bewegung  von  Menschen-  und  Gütermassen  verbunden  sind,  zu  deren 
Bewältigung  die  Eisenbahn  das  vorzüglichste  Mittel  bietet.  Die  Kleinbahnen  allein 
waren  imstande,  die  Nachteile,  welche  die  nicht  mit  Vollbahnen  bedachten  Gegenden 
erlitten  hatten,  zu  mindern. 

Naturgemäss  aber  entwickelte  sich  zunächst  der  Fernverkehr;  man  musste 
damit  erst  zu  einem  gewissen  Abschlüsse  gelangt  sein,  ehe  man  an  eine  Hebung 
dos  Lokalverkehrs  durch  Kleinbahnen  gehen  konnte.  Nach  Errichtung  der  Haupt- 
bahnen versuchte  mau  durch  Sekundärbahneu  die  Lücken  dor  Verkehrsmittel  aus- 
zufüllen. Aber  diese  Buhnen  erfüllten  nur  zu  einem  geringen  Teile  die  in  sie  ge- 
setzten Hoffnungen.  Während  der  Verstaatlichungsperiode  der  Eisenbahnen  nahm 
mau  in  Preussen  den  Standpunkt  ein,  dass  in  der  Regel  auch  die  Nebenbahnen  einen 
integrierenden  Teil  der  Hauptbahnen  zu  bilden  hatten  und  dalter  wie  diese  vom 
Staat  gebaut  und  betrieben  werden  müssten,  besonders  um  aus  technischen  und 
strategischen  Gründen  den  Übergang  der  Betriebsmittel  von  der  einen  Bahn  auf  die 
andere  möglich  zu  machen.  So  wurden  in  Gemüssheit  der  Vorschriften  des  Eisen- 
bahngesetzes vom  3.  November  1838  die  Nebenbahnen  den  Hauptbahnen  nach- 
gebildet und  erforderten  deshalb  erhebliche  Kosten  in  Anlage  und  Betrieb,  ver- 
mochten aber  selten  die  Einnahmen  der  Hauptbahnen  zu  erreichen. 

Hierdurch  kam  es,  dass  die  Sekundärbahnen  nur  eine  ganz  geringe  Ausdehnung 
annahmen,  zudem  war  der  Staat  wenig  geneigt,  die  Betriebseinnahmen  der  Staats- 
bahn zugunsten  wirtschaftlicher  luteresseu  kleinerer  Verbände  wesentlich  zu  schmälern. 
Seit  Jahrzehnten  war  der  Bau  der  Eisenbahnen  rüstig  fortgeschritten.  Kaum  gab 


Digitized  by  Google 


Da«  Verkehrswegen. 


145 


es  noch  eine  Stadt  von  über  5000  Einwohnern  ohne  Eisenbahnverbindung,  aber  noch 
immer  fehlte  es  dem  flachen  Laude  an  bequemen  Anschlussverbindungen  an  die 
grossen  Eisenbahnlinien,  die  über  seine  Fluren  giugen. 

Auch  die  wenigen  bereits  bestehenden,  nicht  dem  Eisenbahngesetz  unter- 
liegenden, mit  Pferden  oder  Dampf  betriebenen  Strassen  bahnen  waren  nicht  geeignet, 
dem  Bedürfnis  kleinerer  Kotnmuualverhände  nach  Anschluss  an  den  durchgehenden 
Verkehr  der  Hauptbahnen  zu  entsprechen.  Ihr  weiterer  Ausbau  war  gehemmt,  da 
ihr  Zustandekommen  von  der  nicht  erzwiugbaren  Zustimmung  zu  vieler  Faktoren 
abhängig  war  und  namentlich  durch  polizeiliche  Bevormundung  in  hohem  Grade 
erschwert  wurde. 

Allmählich  erst  drang  die  Einsicht  in  breitere  Schichten,  dass  neben  einer 
Ermässiguug  der  Anforderungen  betreffs  der  Konstruktions-  und  Betriebsverhältnisse 
eino  Beteiligung  des  Staates,  der  Kommunalverbäude  und  Privatinteressenten  not- 
wendig sei,  um  das  Kleinbahnwesen  entwicklungsfähig  zu  gestalten.  Dass  man  also 
ein  Gesetz  schaffen  müsse,  das  die  Errichtung  von  Verkehrsmitteln,  die  die  in  der 
Benutzung  des  Schienenwegs  liegenden  Vorteile  der  Schnelligkeit  und  Leichtigkeit 
des  Transportes  ohne  die  bei  der  Hauptbahn  unvermeidliche  Kostspieligkeit  der  An- 
lage und  dos  Betriebes  ermögliche. 

Dieses  mit  allseitig  freudiger  Zustimmung  aufgenommene  Gesetz  über  Klein- 
bahnen und  Privatanschlussbahnen  kam  am  28.  Juli  1892  zustande  und  trat  am 
1.  Oktober  desselben  Jahres  in  Kraft;  os  schuf  für  die  Bahnen  unterster  Ordnung 
eine  feste  Grundlage. 

Kleinbahnen  im  Sinne  dieses  Gesetzes  sind  nach  § 1 die  dem  öffentlichen 
Verkehr  dienenden  Eisenbahnen,  welche  wegen  ihrer  geringen  Bedeutung  für  den 
allgemeinen  Eisenbahnverkehr  dem  Gesetze  über  die  Kiseubahnunternehmungen  vom 
3.  November  1838  nicht  unterliegen. 

Insbesondere  sind  Kleinbahnen  der  Regel  nach  solche  Bahnen,  welche  haupt- 
sächlich den  örtlichen  Verkehr  innerhalb  eines  Gemeindebezirkes  oder  benachbarter 
Gemeindebezirke  vermitteln,  sowie  Bahnen,  welche  nicht  mit  Lokomotiven  betrieben 
werden. 

Ob  die  Voraussetzung  für  die  Anwendbarkeit  des  Gesetzes  vom  3.  November 
1838  vorliegt,  entscheidet  auf  Anrufen  der  Beteiligten  das  Staatsministeriura. 

Die  Ausführungsanweisungen  vom  13.  August  1898  gestatteten  ausser  der 
Normalspur  nur  Spurweiten  von  0,600,  0,750  und  1,000  m,  auch  wurde  darin  be- 
stimmt, dass,  sofern  die  Kleinbahnen  au  andere  Bahnen  anschliessen  und  ein  Über- 
gang der  Wageu  nicht  angängig  ist,  zweckentsprechende  Vorrichtungen  zum  Um- 
laden herzustelleu  wären.  Die  zum  Betriebe  mit  Maschinenkraft  eingerichteten 
Kleinbahnen  werden  in  den  Ausführungsanweisungen  nach  ihrer  Zweckbestimmung 
in  2 Klassen  eingeteilt.  Die  eine  umfasst  die  städtischen  Strassenbahnen  und 
solche  Unternehmungen,  welche  trotz  der  Verbindung  vou  Nachbarorten  infolge  ihrer 
hauptsächlichen  Bestimmung  für  den  Personenverkehr  und  ihrer  baulichen  und  Be- 
triebseinrichtuogen  einen  den  städtischen  Strassenbahnen  ähnlichen  Charakter  habet). 
Der  zweiten  Klasse  sind  diejenigen  Kleinbahnen  zuzurechneu,  welche  darüber  hinaus 
den  Personen-  und  Güterverkehr  von  Ort  zu  Ort  vermitteln  und  sich  nach  ihrer 
Meltzen,  Boden  des  preuaa.  Staate».  VIII.  10 


Digitized  by  Google 


146 


Das  Verkehrswesen. 


Ausdehnung,  Anlage  und  Einrichtung  der  Bedeutung  der  nach  dem  Gesetze  über 
die  Eisenbahnunternehmungen  vom  3.  November  1838  konzessionierten  Nebeneisen- 
bahnen nähern  (nobenbahnähnliche  Kleinbahnen). 

Für  die  landwirtschaftlichen  Interessen  kommt  hier  nur  die  letztgenannte 
Gattung  in  Betracht. 

Von  günstigstem  Einfluss  auf  die  Entwicklung  des  Kleinbahnwesens  war  noch 
die  Regelung  ihrer  privatrechtlichen  Stellung  durch  dos  Gesetz,  betreffend  das 
Pfandrecht  an  Privateisenbahnen  und  die  Zwangsvollstreckung  in  dieselben,  vom 
19.  August  1895.  Bis  dahin  konnte  die  Verpfändung  einer  Kleinbahn  nach  dem 
allgemeinen  Rechte  nicht  als  Ganzes,  sondern  nur  durch  Pfand bestellung  an  allen 
einzelnen  ihr  ein  verleibten  Grundstücken  rechtswirksam  erfolgen.  Eine  Verpfändung 
der  Einzelwerte  war  aber  nur  in  sehr  beschränktem  Umfange  ausführbar.  Obiges 
Gesetz  bestimmte,  dass  jede  Privateisenbahn  und  jede  Kleinbahn  einschliesslich  des 
dazu  gehörigen  Betriebsapparats  ein  wirtschaftliches  und  rechtliches  Ganzes,  die  sog. 
Bahneinheit  bildet  mit  der  Wirkung,  dass  dieselbe  nunmehr  als  Ganzes  zum  Gegen- 
stände von  Rechtsgeschäften  und  von  Zwangsvollstreckungen  gemacht  und  insbesondere 
als  Ganzes  verpfändet  werden  kann.  Eine  weitere  Sicherheit  für  den  Gläubiger 
gibt  die  Bestimmung,  dass  ein  Ausscheiden  einzelner  Teile  aus  der  Bahn  nur  dann 
zulässig  ist,  wenn  die  ßetriebsfähigkeit  des  Unternehmens  hierdurch  nicht  beein- 
trächtigt wird.  Derartige  Verpfändungen  sind  in  das  von  den  zuständigen  Amts- 
gerichten geführte  Bahugrundbuch  einzutragen. 

Nachdem  auf  diese  Weise  die  gesetzlichen  Grundlagen  für  das  Kleinbahnwesen 
geschaffen  waren,  kam  es  darauf  an,  die  zum  Bau  notigen  Kapitalien  aufzubringen. 
Das  Privatkapital  zeigte  sich  wenig  geneigt,  diesen  gemeinnützigen  Zwecken  zu 
dienen;  es  baute  nur  die  guten  und  voraussichtlich  rentabeln  Linien.  In  höherem 
Grade  waren  die  Kreise  die  gegebenen  Verbände,  die  ein  starkes  Interesse  an  dem 
Ausbau  voii  Kleinbahnen  hatten.  Die  Kreise  sind  in  der  Lage,  die  Anteilnahme  in 
den  direkt  berührten  Gemeinden  wachzurufen;  sie  können  durch  billige  Abtretung 
von  Grund  und  Boden,  durch  Anlegung  von  Haltestellen  auf  eigene  Kosten,  durch 
unentgeltliche  oder  doch  zu  einem  geringen  Preise  erfolgende  Anlieferung  von 
Baumaterial  das  Unternehmen  kräftig  fordern.  Weitere  wesentliche  Vorteile,  die 
den  Kreisen  und  Gemeinden  als  Unternehmer  innewohnen,  sind  die  Aufnahme  von 
Geld  zu  einem  niedrigen  Ziusfuss  und  die  seitens  der  Interessenten  selbst  aufgestellte 
Bestimmung  über  den  Bau,  die  Lago  der  Bahn  und  der  Bahnhöfe  und  die  Fest- 
setzung der  Tarife  für  den  Personen-  und  Güterverkehr. 

Bei  der  vielfach  unzureichenden  finanziellen  Leistungsfälligkeit  der  beteiligten 
Kreise  und  Gemeinden  stellte  sich  immer  mehr  das  Bedürfnis  heraus,  dass  auch  die 
Provinzialverbäude  und  der  Staat  helfend  eingriffen.  Ausnahmslos  erklärten  sich 
die  Provinziallandtage  für  nachdrückliche  Förderung  der  Kloinbahnunternehmungen, 
besonders  auch  im  Hinblick  auf  den  Nutzen,  den  sie  in  erster  Linie  der  Landwirt- 
schaft zu  gewähren  imstande  sind.  Mit  Recht  wurde  in  der  in  dieser  Frage  dem 
hannoverschen  Provinziallandtage  vorgelegten  Denkschrift  hervorgehobon,  dass  durch 
den  Bau  von  Kleinbahnen  den  ärmeren  Gegenden  aufgeholfen  und  den  reicheren 
neuer  und  erleichterter  Absatz  ihrer  Produkte  verschafft  werden  solle. 


Digitized  by  Google 


Dm  Verkehrswesen. 


147 


Die  Kesseler  Konferenz  der  Landesdirektoren  vom  18.  und  19.  August  1893 
äueserte  sich  in  ähnlichem  Sinne  und  fasste  entsprechende  Resolutionen,  die  fast 
einstimmig  zur  Annahme  gelangten.  Danach  sollte  der  Forderung  von  Kleinbahnen 
nach  Kräften  Vorschub  geleistet  werden,  jedoch  unter  möglichster  Fernhaltung  jeder 
Spekulation.  Allgemein  trat  bei  den  Beratungen  der  eingebrachten  Vorlagen  die 
Ansicht  hervor,  dass  sich  die  Provinzen  selbst  vom  Bau  und  Betrieb  der  Kleinbahnen 
fernzuhalten  hätten,  da  diese  Tätigkeit  ausserhalb  des  Rahmens  des  ihnen  zu* 
gewiesenen  Wirkungskreises  liege.  Aber  im  Interosse  einer  schnellen  und  wirk- 
samen Erledigung  der  eingegangenen  Anträge  auf  Gewährung  einer  Unterstützung 
liege  es,  dass  der  ProviuzialausscbusB  nach  den  vom  Provinziallandtag  aufgestellten 
leitenden  Grundsätzen  den  Entscheid  treffe.  Dieser  Gesichtspunkt  ist  auch  Überall 
malsgebend  geworden  mit  Ausnahme  von  Schleswig-Holstein,  wo  die  Entscheidung 
dem  Pruvinziallandtage  Vorbehalten  ist. 

Im  allgemeinen  kommen  als  geeignete  Mittel  zur  Unterstützung  der  Klein- 
bahnen in  Betracht: 

L technische  Beihilfe, 

II.  Erlaubnis  zur  Benutzung  der  Provinzialwege  und  -grundstücke  und 
III.  finanzielle  Förderung  in  Gestalt  von 

a)  Darlehen, 

b)  Übernahme  der  Zinsen  für  das  Baukapital  oder  Leistung  von  Betriebszuschüssen, 

c)  Beihilfen  (ä  fouds  perdu)  ohne  RückerBtattungspflicht  oder  Übernahme  eines 
Teils  der  Anlagekosten, 

d)  direkte  Beteiligung  durch  Übernahme  von  Aktien. 

Für  diese  Beihilfen  ist  in  der  Regel  ein  Anspruch  uuf  gowisse  Gegenleistungen, 
nämlich  Anteil  an  Bau  und  Verwaltung,  an  der  Feststellung  der  Tarife  und  an  den 
Erträgen  zu  gewähren,  ln  den  einzelnen  Provinzen  bestehen  mannigfache  Ver- 
schiedenheiten in  der  Art  der  Gewährung  von  Beihilfen. 

Die  Bestimmungen  der  einzelnen  Provinzen  sind  in  der  Hauptsache  folgende.1) 

Die  Provinz  Ostpreussen  gewährt  folgende  Unterstützungen: 

I.  Technische  Beihilfe.  Der  Provinzialausschuss  ist  ermächtigt,  die  Vor- 
arbeiten für  den  Bau  von  Kleinbahnen  in  dem  Umfange,  wie  solche  nach  § 3 des 
KJeinbahngesetzes  mit  dem  Antrag  auf  Genehmigung  der  Kloinbahnanlage  vorgelegt 
werden  müssen,  auf  Kosten  des  Provinzialverbandes  mit  der  Mafsgabe  ausführen  zu 
lassen,  dass  die  Antragsteller  verpflichtet  sind,  die  Hälfte  der  durch  die  Ausführung 
der  Vorarbeiten  entstehenden  Kosten  zu  erstatten.  Im  Falle  der  Bauausführung 
kommen  die  Ausgaben  für  die  Vorarbeiten  zur  Rückerstattung. 

II.  Provinzialchausseon  werden  in  der  Regel  unentgeltlich  dann  zur  Ver- 
fügung gestellt,  wenn  der  Bau  der  Bahn  im  öffentlichen  Interesso  ist.  Für  Be- 
nutzung vormaliger  Staatschausseen  werden  Beiträge  überhaupt  nicht  erhoben. 

III.  Finanzielle  Unterstützungen.  Nach  Beschluss  des  Provinzialland- 
tages vom  24.  Februar  1897  und  vom  7.  März  1906  besteht  die  Beihilfe  in  der 

*)  Vergl.  A.  Haarmann,  Die  Kleinbahnen,  Berlin  1896,  M.  Wächter,  Die  Klein- 
bahnen in  Preussen,  Berlin  1902,  nnd  die  Julihefte  der  Zeitschrift  für  Kleinbahnen  „Über 
die  Förderung  des  Baues  von  Kleinbahnen  durch  die  Provinzial  verbände“. 

10* 


Digitized  by  Google 


148 


Das  Verkehrswesen. 


Bewilligung  fortlaufender  Zuschüsse  oder  in  der  Gewährung  von  Anlagekapital, 
Übernahme  von  Aktien  usw. 

Innerhalb  der  zur  Verfügung  stehenden  Mittel  kann  der  Provinzialausschuss 
jährliche  Zuschüsse  von  in  der  Hegel  i1/^0^  bis  höchstens  i1/,  °/0  des  Anlage- 
kapitals mit  der  Mafsgabe  auf  den  Provinzialverband  übernehmen,  dass  dieselben  bis 
zur  Tilgung  des  Anlagekapitals,  aber  nicht  über  die  Dauer  von  43  Jahren  zur 
Zahlung  gelangen. 

Die  Beteiligung  mit  Kapital,  Aktien  usw.  darf  in  der  Hegel  mit  */4  bis 
höchstens  1/g  des  Anlagekapitals  erfolgen.  Findet  eine  derartige  Beteiligung  statt, 
so  werden  Zuschüsse  nur  in  der  Weise  bewilligt,  dass  ein  Kapital  von  1000  Mk. 
einem  Zinszuschuss  von  45  Mk.  entspricht.  Grunderwerbskosten  und  Nutzungsent- 
schädigungeu  werden  bei  Berechnung  des  Anlagekapitals  nur  berücksichtigt,  sofern 
sich  auch  der  Staat  an  der  Aufbringung  dieser  Kosten  beteiligt.  Ursprünglich 
(10.  März  1894)  war  als  Gesamthöchstbetrag  für  bare  Zuwendungen  15000  Mk. 
festgesetzt.  Diese  Summe  wurde  durch  Beschluss  vom  27.  Januar  1896  auf 
300000  Mk.,  am  24.  Februar  1897  um  weitere  100000  Mk.  erhöht,  und  dieser  Be- 
trag dom  Provinzialausschuss  mit  der  Festsetzung  zur  Verfügung  gestellt,  dass  in 
den  5 Etatsjahren  1897/98 — 1901/02  hiervon  neben  den  früher  bewilligten  30000  Mk. 
weitere  je  20000  Mk.  in  den  Hauptetat  der  einzelnen  Jahro  zur  Einstellung  gelangen 
dürfen.  Eine  weitere  Erhöhung  dieses  Betrages  von  130000  Mk.  fand  durch 
Beschluss  des  Proviuziallandtages  vom  24.  Februar  1897  um  80000  Mk.  statt,  so 
dass  in  den  4 Hechnungsjahren  1902 — 1905  neben  den  früher  bewilligten  120000  Mk. 
je  30000  Mk.  in  die  Haushaltungsrechnung  der  einzelnen  Jahre  eingestellt  werden 
dürfen. 

Der  Beschluss  des  Provinziallandtages  vom  24.  Februar  1902  vermehrte  die 
dem  Provinzialausschuss  jährlich  zur  Verfügung  gestellte  Summe  um  weitere 
40000  Mk.  Dieser  Betrag  wurde  dem  Provinzialausschuss  mit  der  Festsetzung  zur 
Verfügung  gestellt,  dass  in  den  zwoi  Rechnungsjahren  1906  und  1907  hiervon  neben 
den  früher  bewilligten  20000  Mk.  weitere  20000  Mk.  in  den  Haushaltungsplan  der 
einzelnen  Jahre,  mithin  im  Jahre  1906  230000  Mk.,  1907  und  in  den  weiteren 
Jahren  250000  Mk.  zur  Einstellung  gelangen  dürfen.  Ein  Beschluss  des  Provinzial« 
landtages  vom  25.  Februar  1902  ergänzt  das  Reglement  für  die  Verwaltung  der 

Provinzialhilfskasse  von  Ostpreussen  vom  ~~j  TimT  dahin,  dass  die  Provinzial- 

hilfskasse auch  an  Unternehmer  vou  Kleinbahnen  Darlehen  gewähren  kann,  indes 
mit  der  Mafsgabe,  dass  die  Darlehen  durch  Eintragung  als  sogenannte  Bahnpfand- 
schuld in  das  Bahngrundbuch,  und  zwar  innerhalb  der  Hälfte  dos  Wertes  des  Grund 
und  Bodens  und  der  Wohngebäude,  sowie  innerhalb  der  Hälfte  des  Materialienwertes 
der  Betriebsbaulichkeiten  und  derjenigen  zur  Bahneinheit  gehörigen  Gegenstände, 
welche  auch  bei  einer  Einstellung  des  Betriebes  einen  Veräusserungswert  behalten, 
sicher  zu  stellen  sind. 

Au  einen  Kreis  dürfen  in  der  Regel  nicht  mehr  als  15000  Mk.  an  jährlichen  Zu- 
schüssen und  333333  Mk.  an  Kapitalzahlungen  von  dem  Provinzialausschusse  bewilligt 
werden.  Überschreitungen  unterliegen  der  Genehmigung  des  Provinziallandtages. 


Digitized  by  Google 


Dm  Verkehrswesen. 


149 


Für  die  Provinz  Westpreusaen  sind  die  Beschlüsse  des  Provinziallandtages 
vom  i.  März  1896  — ergänzt  durch  den  Beschluss  vom  18.  März  1898  — mafsgebend. 

Voraussetzung  für  die  Unterstützung  eines  Kleinbahnunternehmens  ist  die 
Ausbauwürdigkeit  der  Linie  im  öffentlichen  Verkehrsinteresse  und  die  Beteiligung 
der  Kreisverbände  oder  der  Kreise  angehöriger,  öffentlicher  Korporationen  mit 
Leistungen,  deren  Jahreswert  mindestens  der  von  dem  Provinzialverbande  gewährten 
Beihilfe  gleichkommt. 

I.  und  II.  Über  technische  Beihilfe  und  Benutzung  der  Provinzial- 
wege  sind  keine  besonderen  Bestimmungen  getroffen. 

III.  Die  finanzielle  Unterstützung  von  Kleinbahnunternehmungen  erfolgt: 
1.  durch  Übernahme  von  Zinsgarantien  in  der  Weise,  dass  der  Provinzialverband 
von  der  Verzinsung  des  wirklich  verwendeten  vollen  Anlagekapitals  (aus- 
schliesslich  der  Kosten  für  den  Grunderwerb  und  für  Nutzungsentschädigungen, 
sowie  der  ohne  Anspruch  auf  Rückzahlung  hergegebenen  Beihilfen)  einen  in 
jedem  Falls  festzusetzenden  'Teilbetrag,  jedoch  höchstens  auf  eine 

43  Jahre  nicht  übersteigende  Dauer  übernimmt. 

Die  Höhe  der  jährlichen  Leistungen  der  Provinz  ist  abhängig  von  dem 
Reinerträge  der  Bahn.  Falls  der  Reinertrag  der  Bahn  den  8atz  von  41/t% 
des  Anlagekapitals  nicht  erreicht,  so  übernimmt  die  Provinz  den  aus  der  Höhe 
der  Gesamtgarantien  sich  ergebenden  verhältnismässigen  Anteil  mit  der  Mafs- 
gabe,  dass  ihre  Leistung  den  Satz  der  übernommenen  Zinsgarantie  nicht  über- 
steigen darf  (Beschluss  des  Provinziallandtages  vom  6.  März  1896). 
z.  Durch  Übernahme  von  Aktien,  Geschäftsanteilen  oder  durch  Kapitalsbeiträge 
in  sonst  goeigneter  Form  bis  zu  1/1  des  Anlagekapitals,  abzüglich  der 
Kosten  für  Grunderwerb  und  Nutzungsentschädigungen,  unter  sinngemässer 
Beachtung  der  für  die  Gewährung  der  Zinsgarantien  aufgestellten  Grundsätze. 
(Beschluss  des  Provinziallandtages  vom  18.  März  1898). 

Der  Provinz ialausschnss  hat  bei  seinen  Bewilligungen  derartige  Bedingungen 
zu  stellen,  dass  die  Wahrung  eines  dem  öffentlichen  Interesse  entsprechenden  Ein- 
flusses auf  den  Bau,  den  Betrieb  und  die  sonstigen,  die  Rentabilität  des  Unter- 
nehmens bedingenden  Einrichtungen  sichergestellt  wird. 

Im  Jahre  1896/97  wurde  die  Einstellung  von  20000  Mk.  für  Unterstützung 
von  Kleinbahnen  genehmigt. 

Dem  Provinzialausschuss  wurde  durch  Beschluss  vom  18.  März  1898  der 
Höchstbetrag  von  70000  Mk.  für  Zinsgarantien  und  für  Übernahme  von  Aktien  usw. 
ein  Kredit  von  1000000  Mk.  bewilligt. 

In  der  Provinz  Brandenburg  wird  geleistet: 

I.  Technische  Beihilfe.  In  der  Bauverwaltung  des  Provinzialverbandes 
ist  eine  Kleinbahnabteilung  eingerichtet,  die  unter  der  Oberleitung  des  Landes- 
direktors durch  den  Landesbaurat  für  den  Strassenbau  die  obere  Betriebsleitung 
für  Kleinbahnen  führt  und  zur  weiteren  Förderung  des  Kleinhahnwesens  auf  An- 
trag kommunaler  Verbände  oder  sonstiger  Interessengruppen  für  neugeplante  Klein- 
bahnen die  Anfertigung  von  Vorarbeiten,  Plänen  und  Kostenanschlägen,  sowie  auch 
die  obere  Bauleitung  übernimmt.  Jedoch  ist  in  der  Kegel  keinem  Kleinbahuunter- 


Digitized  by  Google 


150 


Das  Verkehrswesen. 


nehtner  wider  seinen  Willen  die  obere  Betriebsleitung  zugunsten  dieser  Kleinbahn- 
abteilung zu  nehmen  oder  zu  beschränken  (Beschluss  des  Provinziallandtages  vom 
4.  März  1903). 

II.  Die  Bedingungen  fär  Benutzung  der  Provinzialwege  sind  in  jedem 
einzelnen  Falle  vom  Provinzialaussohuss  festzusetzen.  Bei  gemeinnützigen  Unter- 
nehmungen soll  die  Hergabe  in  der  Regel  eine  unentgeltliche  sein. 

III.  Finanzielle  Unterstützung  wird  gewährt: 

1.  an  kommunale  Verbände  (Kreise,  Gemeinden  usw.)  bis  zu  */,  des  zur 
betriebsfähigen  Herstellung  und  Ausrüstung  der  Bahn  — abgesehen  von 
den  Kosten  des  Grunderwerbs  — erforderlichen  Kapitals  unter  der  Be- 
dingung, dass 

a)  von  dem  Reingewinn  zunächst  dem  kommunalen  Unternehmer  2 °/0  seines 
Bahnaufwands  (ausschliesslich  der  Kosten  des  Grunderwerbs,  soweit  diese 
nicht  ausnahmsweise  unter  Zustimmung  des  Staates  und  der  Provinz  ein- 
zurechnen sind)  zufallen, 

b)  der  Überschuss  den  beteiligten  Öffentlichen  Verbänden  verhältnismässig  bis 
zu  z °/0  ihrer  Beihilfen  überwiesen  wird, 

c)  der  weitere  Überschuss  bis  zu  1 */a  °/0  ihrer  Anteile  am  Bauaufwand  unter 
die  mit  Beihilfen  beteiligten  Verbände  und  den  Unternehmer  verteilt  wird, 
endlich 

d)  ein  noch  weiterer  Überschuss  so  verteilt  wird,  dass  sich  alle  Anteile  am 
Bauaufwand  in  gleicher  Weise  vermindern  (Beschluss  des  Provinzialland- 
tages vom  6.  März  1893  und  vom  4.  Februar  1899); 

2.  an  Aktiengesellschaften  und  Gesellschaften  mit  beschränkter  Haftung  durch 
Übernahme  von  Aktien  bezw.  Geschäftsanteilen  bis  zu  */8  (bei  wesent- 
lich kommunalem  Charakter  des  Unternehmens  bis  zu  1ji)  des  Gesell- 
schaftskapitale, sofern  nicht  Uber  die  Hälfte  dieses  Kapitals  hinaus  be- 
vorzugte Aktien  (Stammpriorilätsaktien)  oder  Geschäftsanteile  ausgegeben 
werden;  durch  Übernahme  von  nicht  bevorzugten  Aktien  bezw.  Geschäfts- 
anteilen unter  der  Bedingung,  dass  die  Aufbringung  des  Gesellschaftskapitals 
und  die  ordnungsmässige  Durchführung  des  Unternehmens  mit  demselben  vom 
Provinzialausschusse  für  ausreichend  gesichert  erachtet  und  der  Provinz  der 
von  dem  Provinzialausschusse  beanspruchte  Einfluss  auf  den  Betrieb  und  die 
Verwaltung  der  Bahn  (einschliesslich  Tarifbildung,  Überlassung  an  Dritte  usw.) 
eingeräumt  wird  (Beschluss  des  Provinziallandtages  vom  6.  März  1893); 

3.  in  Form  von  Darlehen  an  Gemeinden  oder  Gutsbesitzer  und  Kreise  bis  zur 
Höhe  der  von  denselben  für  Eieenbnlinunternehmungen  aufzuwendenden  Kosten 
mit  der  Mafsgabe,  dass  die  Darlehen  in  derselben  Höhe  zu  verzinsen  und  zu 
amortisieren  sind,  wie  die  Prcvinzialanleihe,  für  welche  die  Amortisation  — 
sofern  dies  von  dem  Herrn  Minister  verlangt  wird  — auf  i°/0  (mit  den  durch 
frühere  Tilgung  ersparten  Zinsbeträgen)  erhöht  wird  (Beschluss  des  Provinzial- 
landtages vom  25.  Februar  1895). 

Für  die  Provinz  Pommern  gilt  folgendes: 

I.  Technische  Beihilfe  wird  nicht  gewährt. 


Digitized  by  Google 


Das  Verkehrswesen. 


151 


II.  Die  unentgeltliche  Benutzung  der  Provinzialchausseen  kann  ge- 
stattet werden. 

III.  Finanzielle  Beihilfe  betreffend  heisst  es:  Leistungsfähigen  Unter- 
nehmern von  Kleinbahnen,  die  den  öffentlichen  Verkehr  in  der  Provinz  zu  fördern 
geeignet  sind,  kann  eine  Beteiligung  des  Provinzialverbandes  an  der  Aufbringung 
des  Anlagekapitals  in  einer  gewissen  Höhe  zugesagt  werden  — jedoch  nicht  über 
8000  Mk.  für  das  Kilometer  (Zusatz  vom  z.  Marz  1894)  — , wenn  sich  die  in- 
teressierten engeren  Kommunalverbände  mit  mindestens  derselben  Summe  beteiligen 
und  dem  Unternehmen  keine  Kosten  für  Grunderwerb  oder  an  Entschädigungen  für 
Nutzungen  oder  Wirtschaftserechwernisse  erwachsen. 

Zur  Beschaffung  der  erforderlichen  Geldmittel  (Bildung  eines  Kleinbahnfonds) 
wurde  durch  den  Beschluss  vom  18.  März  1893  eioe  Anleihe  von  2000000  Mk. 
aufgenommen. 

Durch  den  Beschluss  vom  9.  März  1894  wurde  bestimmt,  dass  jährlioh 
15000  Mk.  dem  Kleinbahnfonds  aus  allgemeinen  Fonds  zugeführt  würden,  des- 
gleichen die  Aufnahme  einer  Anleihe  von  6000000  Mk.  Der  Zeitpunkt  und  die 
Bedingungen  für  die  Aufnahme  sollen  dem  Provinzialausschusse  überlassen  bleiben. 

Am  9,  Mars  1899  wurden  dazu  noch  1500000  Mk.  bewilligt.  Am  8.  März 
1900  und  am  15.  März  1906  wurde  durch  Beschluss  im  Provinziallandtag  der  Pro- 
vinzialausschuBa  ermächtigt,  aus  den  Mitteln  des  Kleinbahnfonds  an  bereite  im  Be- 
triebe befindliche  Kleinbahnen  zur  Tilgung  von  Schulden,  Erweiterung  dos  Unter- 
nehmens und  in  geeigneten  Fällen  auch  zur  Abstossung  von  Vorzugsaktien  Tilgungs- 
darlehen bis  zur  Höhe  von  */4  des  zum  Bau  und  zur  Ausrüstung  der  Kleinbahn 
verwendeten  Kapitals  zu  gewähren,  wenn  der  betreffende  Kreis- Kommunalverband 
für  die  Verzinsung  und  Tilgung  des  Darlehns  selbstschuldnerische  Bürgschaft  über- 
nimmt oder  das  Darlehn  zur  ersten  Stelle  in  daB  Bahngrundbuch  eingetragen  wird. 
Im  letzteren  Falle  ist  die  Sicherheit  nur  dann  als  ausreichend  anzusehen,  wenn  die 
betreffende  Kleinbahngesellschaft  in  jedem  der  letzten  2 vor  der  Darlehnshergabe 
abgeschlossenen  Betriebsjahre  aus  dem  Betriebe  der  zu  verpfändenden  Bahn 
wenigstens  einen  derartigen  Überschuss  erzielt  hat,  dass  daraus  ein  Darlehen  von 
der  doppelten  Höhe  des  zu  gewährenden  und  der  etwa  voreingetragenen  Darlehen 
mit  den  für  diese  festgesetzten  oder  festzusetzenden  Zins-  und  Tilgungsraten  hätten 
verzinst  und  getilgt  werden  können,  und  wenn  aus  den  sonstigen  in  Betracht  zu 
ziehenden  Umständen  zu  schliessen  ist,  dass  die  Entwicklung  des  Kleinbahnunter- 
nehmens eine  dauernde  und  günstige  bleiben  werde. 

Die  Höbe  des  von  dem  ProvinzialauBschuss  festzusetzenden  Zins-  und 
Amort isatioussatzeB  muss  denjenigen  Sätzen  entsprechen,  welche  der  Provinzial- 
verband für  seine  Anleihen  zu  geben  hat. 

Durch  Beschluss  vom  12.  März  1903  sind  weitere  1500000  Mk.  bewilligt, 
die  ebenfalls  durch  eine  Anleihe  aufzubringen  sind. 

Für  die  Provinz  Posen  gelten  folgende  Bestimmungen: 

I.  Technische  Beihilfe.  Von  1895  an  bis  30.  Juni  1904  bestand  ein 
Provinzialbureau  zur  Ausarbeitung  von  Kleinbahnprojekten,  zu  dessen  Unterhaltung 
die  Interessenten,  die  es  in  Anspruch  nahmen,  */,  beizutragen  hatten. 


Digitized  by  Google 


152 


Das  Verkehrswesen. 


II.  Die  unentgeltliche  Benutzung  der  Provinzialchausseen  wird  geBtattet. 

III.  Finanzielle  Unterstützung.  Der  Provinzialausschuss  ist  ermächtigt, 
den  Bau  von  Kleinbahnen  finanziell  in  der  ihm  für  den  jeweiligen  Fall  geeignet 
erscheinenden  Form  zu  unterstützen.  Durch  Beschluss  vom  19.  März  1893  wurden 
für  Kleinbahnen  jährlich  50000  Mk.  aus  dem  Kapitalfonds  der  Provinz  bewilligt. 
Durch  Beschluss  vom  4.  März  1895  wurden  daneben  noch  die  Mittel,  welche  in- 
folge Nichtverwendung  bewilligter  Chausseebauprämien  und  Wegebaubeibilfen  im 
Chaussee-  und  Wegebaufonds  flüssig  worden,  dem  Bau  von  Kleinbahnen  zugefUbrt. 
Weiterhin  wurden  für  denselben  Zweck  durch  Beschluss  vom  26.  Februar  1897 
1000000  Mk.  und  durch  Beschluss  vom  18.  März  1899  2000000  Mk.,  die  auf  dem 
Wege  der  Anleihe  beschafft  wurden,  dem  Kleinbahnbaufonds  überwiesen. 

In  der  Provinz  Schlesien  wird 

I.  technische  Beihilfe  nicht  gewährt. 

II.  Für  die  Benutzung  der  Provinzialchausseen  ist  eine  Entschädigung 
von  100  Mk.  für  das  Kilometer  und  das  Jahr  zu  entrichten.  Im  Bedürfnisfalle 
kann  eine  Ermässigung  eintreten. 

III.  Zur  finanziellen  Unterstützung  des  Baues  von  Kleinbahnen  wird 
ein  Fonds  dadurch  gebildet,  dass  vom  Etatsjahr  1893/94  einschliesslich  an  gerechnet 
jährlich  zunächst  50000  Mk.  vorweg  aus  dem  Dotationsfonds  zur  Unterstützung 
des  Kreis*  und  Gemeindewegebaues  entnommen  werden.  Desgleichen  fliessen  diesem 
Fonds  zu: 

a)  die  Entschädigungsgelder,  welche  der  Provinzialverband  für  die  Gestattung  der 
Benutzung  von  Provinzialchausseen  zu  Kleinbahnzwecken  auf  Grund  des  § 6 
des  Kleiubahngesetzes  zu  verlangen  berechtigt  ist  und  deren  Einforderung 
und  Hohe  in  jedem  einzelnen  Falle  dem  Ermessen  des  Provinzialausschusses 
unterliegt, 

b)  die  Ersparnisse,  welche  sich  bei  dem  ßauhilfBgelderfonds  für  den  Bau  von 
Eisenbahnen  niederer  Ordnung  in  der  Provinz  Schlesien  ergeben,  sofern  das 


Reglement  vom 


27.  Oktober  1887 
10.  März  1891  * 


insbesondere  der  § 3 desselben  durch  den 


Provinziallandtag  nicht  entsprechend  abgeändert  wird, 


c)  die  Beträge,  welche  gemäss  § 5 dieses  Reglements  seitens  der  Unternehmer 


von  Kleinbahnen  aus  den  Geschäftsüberschüssen  an  den  Provinzialverband 


zurückzuerstatten  sind. 

Durch  Beschluss  vom  13.  März  1901  wurde  eine  Abänderung  obiger  Be- 
stimmung dahin  getroffen,  dasH  vom  Etatsjabre  1903  an  gerechnet  jährlich 
85000  Mk.  vorweg  aus  dem  Dotationsfonds  zur  Unterstützung  deB  Kreis-  und  Ge- 
meindewegehAues  entnommen  und  dem  Kleinbahnfonds  zugeführt  werden. 

Am  16.  Januar  1899  wurde  beschlossen,  das?  die  Gesamtsumme  der  zu  ge- 
währenden Kloinbahndarlehen  mit  erleichterten  Zinsbedingungen  bis  auf  weiteres 
den  Betrag  von  2750000  Mk.  nicht  übersteigen  solle. 

Aus  genannten  Fonds  werden  nach  Wahl  deB  Darlehnsnehmers  entweder  in 
3-,  31/*-  oder  4 prozentigen  Provinzialhilfakassenobligationen  gegen  3 1/4  resp.  3*/4 
resp.  41/4°/o  Zinsen  und  mit  einer  mindestens  1 °/0  des  Darlehnskapitals  betragenden 


Digitized  by  Google 


Da»  Verkehrswesen. 


153 


Amortisation  hergeliehen.  Zu  der  dem  Darlehnsnehmer  obliegenden  Zinsenleistung 
schiesst  der  Provinzialverband  ans  eigenen  Mitteln  für  die  Dauer  der  Tilgungszeit 
,•/,•/,  des  ursprünglichen  Darlehnskapitals  jährlich  zu,  jedoch  unter  der  Bedingung, 
dass,  wenn  die  Kleinbahn  Reinerträge  abwirft,  die  dem  Darlehnsnehmer  auf  das 
Darlehnskapital  zufallenden  Erträge  zwischen  Provinz  und  Darlehnsnehmer  gleich- 
massig  verteilt  und  zur  Herabminderung  der  in  dem  Etatsjahre  gezahlteu  Zinsen- 
zuschüsse der  Provinz  verwendet  werden.  Steigt  der  Reinertrag  der  Bahn  über 
31/*  °/ot  so  ist  der  nach  den  vorstehenden  Bestimmungen  der  Provinz  zuBtehende 
halbe  Überschuss  zur  stärkeren  Tilgung  des  Darlehens  zu  verwenden. 

An  Stelle  der  Hergabe  von  Darlehen  mit  Zinsenzuschüssen  ist  wahlweise 
seitens  der  Provinz  die  Aktivbeteiliguug  an  den  Kleinbabnunternehmungen  durch 
Zeichnung  von  Aktien  zulässig  unter  der  Voraussetzung,  dass  die  Provinz  sich 
einen  entsprechenden  Einfluss  auf  Bau  und  Betrieb  der  Kleinbahn  sichert. 

Die  Kleinbahndarlehen  können  bis  zu  */4  der  anschlagsmässig  ermittelten 
Baukosten  gewährt  werden,  wobei  die  Grunderwerbskosten  — abgesehen  von  Aus- 
nabmefällen  — ausser  Berechnung  bleiben. 

Die  Höbe  des  Aktienkapitals  wird  in  jedem  Falle  von  dem  Provinzialaus- 
schuss  festgesetzt. 

Die  Gewährung  von  Bauhilfsgeldern  findet  in  Zukunft  nicht  mehr  statt 
(Beschluss  des  Provinziallandtages  vom  13.  März  1901). 

In  der  Provinz  Sachsen  wird  ebenfalls 

I.  technische  Beihilfe  nicht  geleistet. 

II.  Der  Provinzialausschuss  ist  ermächtigt,  die  Provinzialchausseen  und 
Strassen  mit  Einschluss  der  Gräben,  Sicberheitsstreifen,  Materialienbanketts  und 
die  neben  den  Provinzialchausseen  und  Strassen  liegenden,  der  Provinz  gehörenden 
Grundstücke  den  Kleinbahnen  einzuräumen  (Beschluss  vom  7.  März  1896). 

III.  Die  finanzielle  Unterstützung  der  Provinz  erfolgt: 

1.  durch  Gewährung  von  Darlehen  gegen  Verzinsung  und  Tilgung  mit  der  Be- 
fugnis, Kreisen  und  anderen  Korporationen  gegenüber  ausnahmsweise  auf  Ver- 
zinsung zeitweilig  zu  verzichten,  sowie  die  Tilgungsfristen  zu  verlängern.  Bei 
Gewährung  von  Darlehen  an  andere  Unternehmer  bedarf  es  der  Sicherstellung; 

2.  durch  Übernahme  von  Aktien  bis  1/s  des  Anlagekapitals; 

3.  durch  Übernahme  einer  Bürgschaft  für  Verzinsung  und  Tilgung  zusammen  bis 
zu  höchstens  4 °/0  oder  auch  unter  Beschränkung  auf  eine  bestimmte  Reihe 
von  Jahren  für  die  Verzinsung  allein  bis  zu  höchstens  31/,°/0)  und  zwar  in 
beiden  Fällen  bis  zur  Hälfte  des  Anlagekapitals. 

Eine  Bürgschaft  gedachter  Art  tritt  erst  mit  dem  Tage  der  Betriebseröffnung 
in  Kraft  (Beschluss  vom  7.  März  1896) 

Durch  Beschluss  des  Provinziallandtages  vom  1.  März  1902  ist  der  Provinzial- 
ausscbuss  ermächtigt,  KleinbahngeBellschaften,  au  denen  der  Provinzialverband  als 
Aktionär  oder  als  Gesellschafter  beteiligt  ist,  neben  der  Beteiligung  durch  Über- 
nahme von  Aktien  oder  Gesellschaftsanteilen  auch  durch  Gewähtung  von  Darlehen, 
die  als  erste  Bahnhypotheken  einzutragen  sind,  zu  unterstützen,  sofern  der  Ge- 
samtbetrag der  Beteiligung  des  Proviuzialverbandes  einschliesslich  der  gewährten 


Digitized  by  Google 


154 


Das  Verkehrswesen. 


Darlehen  */,  des  Anlagekapitals  nicht  überschreitet.  — Die  Darlehen  müssen 
angemessen  verzinst  und  amortisiert  werden. 

Die  Mittel  zur  Förderung  des  Kleinbahnbaues  — bisher  8000000  Mk.  — 
sind  aus  Beständen  des  Provinzialfonds  II  (Strassenunterbaltungsfonda)  genommen 
(Beschloss  vom  7.  März  1896,  6.  Februar  1900  und  vom  10.  März  1904). 

In  der  Provinz  Schleswig-Holstein  gestalten  sich  diese  Verhältnisse 
folgendermafsen : 

I.  Technische  Beihilfe  wird  nicht  gewährt. 

II.  Die  Benutzung  der  Pro vinzialstrassen  unterliegt  den  vom  Provinzial- 
ausschuss unter  Berücksichtigung  der  gesetzlichen  Vorschriften  zu  erlassenden  Be- 
stimmungen. 

III.  Finanzielle  Unterstützung.  Über  die  Beteiligung  der  Provinz 
an  Kleinbahnunternehmungen  entscheidet  der  Provinziallandtag.  Sie  erfolgt 
durch  Gewährung  eines  zinsfreien  Darlehens  an  die  Kommunalverbände  von  1/4 
des  anschlagsraässigen  Anlagekapitals  ohne  Grunderwerbskosten  und  NutzungB- 
entschädigungen,  sowie  der  Kosten  der  Uber  den  Zweck  der  Kleinbahn  etwa  hinaus- 
gehenden Hochbauten.  Wird  der  Bau  unter  dem  Kostenanschlag  ausgefuhrt,  so 
wird  das  eine  Viertel  nur  nach  den  wirklich  verausgabten  Kosten  festgesetzt.  Das 
Darlehen  wird  dergestalt  getilgt,  dass  die  Leistung  der  Provinz  einem  endgültigen 
Verlust  in  Höhe  von  1/8  der  vorerwähnten  Kosten  entspricht.  Der  Beginn, 
die  Höchstdauer  und  der  Betrag  der  Tilgung  wird  von  dem  Provinzialsus- 
sohusBe  mit  dem  Kommunalverbande  vereinbart.  An  den  etwaigen  Überschüssen  der 
Bahnen  nimmt  die  Provinz  verhältnismässig  teil  (Beschluss  vom  23.  Februar  1900). 
Durch  Beschluss  des  Provinziallandtages  vom  20.  März  1902  wurde  in  das  Regulativ 
eine  Ergänzung  anfgenommen,  dementsprechend  die  den  Kreisen  zu  gewährenden 
Darlehen  auch  dann,  wenn  es  Bich  um  den  Bau  von  vollspurigen  Kleinbahnen 
handelt,  regelmässig  nur  nach  Maisgabe  einer  Bausumme,  wie  die  Veranschlagung 
für  eine  Bahn  von  1 m Spurweite  Bie  ergeben  würde,  zu  bemessen  sind. 

Wesentliche  Förderungen  gewährt  die  Provinz  Hannover. 

I.  Technische  Beihilfe.  Hannover  war  die  erste  Provinz,  welche  durch 
Beschluss  des  Provinziallandtages  vom  Februar  1894  die  Anstellung  eines  sach- 
verständigen Technikers  einführte,  der  das  KleinbahnweBen  beaufsichtigen  und  die 
neuen  Pläne  und  Projekte  prüfen  sollte. 

II.  Die  Benutzung  von  Provinzial  wegen  musB  möglichst  begünstigt  werden. 

III.  Finanzielle  Unterstützung.  Bauunternehmern  von  Kleinbahnen 
(Kreisen,  Gemeinden,  Privaten  und  Gesellschaften  usw.)  kann,  wenn  dieselben  die 
Genehmigung  zu  einer  Kleinbahnanlage  erlangt  haben,  und  danach  der  für  den 
Bau  und  Betrieb  der  Bahn  erforderliche  Kostenaufwand  feststeht,  seitens  der 
Provinzialverwaltung  bis  zu  */,  des  gesamten  Bau-  und  Betriebskapitals  unter 
folgenden  Bedingungen  dargeliehen  werden: 

1.  das  Baukapital  wird  unkündbar  gegen  Verzinsung  und  Amortisation  und  gegen 
genügendo  Sicherheit  dem  Unternehmer  vom  Provinzialverbande  geliehen; 

2.  für  das  Darlehn  sind  Zinsen  zu  zahlen,  deren  Betrag  */,  °/0  hinter  dem  Zins- 
fusse  der  betreffenden  Eisenbahnanleihe  der  Provinz  zurückbleibt.  Auch  ist 


Digitized  by  Google 


Dm  Verkehrswesen. 


155 


das  Darlehen  mindestens  ebenso  stark  wie  die  betreffende  Eisenbahnanleihe  zu 
tilgen.  Zins-  und  Tilgungszahlungen  sind  halbjährlich  postnumerando  fällig. 
Die  Zinsen  des  Kapitalabtrages  wachsen  der  Amortisation  zu.  Ergibt  jedoch 
der  Betrieb  nach  Abrechnung  der  Beträge  für  Verzinsung  und  Amortisation 
einen  Reinertrag,  bo  ist  dieser  zur  Erhöhung  der  zu  zahlenden  Zinsen,  und 
zwar  bis  zu  demjenigen  Zinsfusse  zu  verwenden,  welchen  die  Provinz  selbst 
für  ihre  betreffende  Eisenbahnanleihe  zu  zahlen  hat.  Ergibt  sich  naoh  Er- 
höhung der  Zinsen  bis  zu  diesem  Betrage  nooh  ein  weiterer  Überschuss,  so 
ist  solcher  zur  Hälfte  behufs  rascherer  Amortisation  der  Schuld  an  die  Provinz 
einzuzahlen. 

Hat  ein  Kreis  mehrere  Kleinbahnen  gebaut,  so  kommen  die  vorstehend 
wegen  Erhöhung  der  Zinsen  und  der  Amortisationsraten  getroffenen  Be- 
stimmungen nur  dann  zur  Anwendung,  wenn  aus  dem  Betriebe  dieser  Bahnen 
znsammengenommen  ein  Reinertrag  erzielt  ist; 

3.  die  Amortisation  beginnt  in  der  Regel  mit  der  Inbetriebsetzung  der  Bahn- 
anlage. Der  Provinzialausschuss  kann  in  besonderen  Fällen  die  Amortisation 
auf  einen  späteren  Zeitraum  hinausschieben  (Beschluss  des  Provinziallandtages 
vom  Februar  1900). 

Durch  Beschluss  vom  21,  Februar  1903  erhielten  diese  Bestimmungen  noch 
folgende  Ergänzungen  und  Zusätze: 

Der  Provinzialausschuss  wird  ermächtigt,  eine  Erhöhung  des  ZinsfusseB  für 
die  provinziellen  Darlehen  erst  dann  vorzuuehmen,  wenn  das  ganze  in  dem  Klein- 
babnunternehmen  investierte  Kapital  eine  den  ermässigten  Zinsfues  des  provinziellen 
Darlehens  Ubersteigende  Rente  ergibt. 

Ansserdem  wird  der  Provinzialaussohuss  ermächtigt,  unter  besonderen  Um- 
ständen eine  höhere  Zinsunterstützung,  jedooh  nicht  über  1 °/0,  zu  gewähren,  oder 
auch  Kleinbahnen  anstatt  durch  Gewährung  von  Darlehen  durch  Übernahme  von 
Aktien,  Gesellschaftsanteilen  usw.  unter  folgenden  Bedingungen  zu  unterstützen : 

1.  der  Ausbau  muss  im  öffentlichen  Verkehrsinteresse  liegen; 

2.  die  Bahnanlage  muss  eine  solche  Wirtschaftlichkeit  versprechen,  dass  durch 
die  Betriebseinnahmen  mindestens  die  Betriebsausgaben  gedeckt  werden; 

3.  die  Leistung  der  Provinz  durch  Übernahme  von  Aktien,  Gesellschaftsanteilen 
usw.  darf  nicht  mehr  betragen  als  diejenige  des  Staates; 

4.  die  Provinz  soll  mit  ihrem  eingeschossenen  Kapital  rücksicbtlich  Verteilung 
des  Reinertrags  nicht  schlechter  gestellt  sein,  als  irgend  ein  anderer  Teil- 
nehmer des  Bahnunternehmens; 

5.  die  Genehmigung  der  Provinzialverwaltung  in  gewissen  Punkten  ist  in  dem 
Statut  der  Gesellschaft  sicher  zu  stellen  oder  auch  durch  besonderen  Vertrag 
zu  regeln.  Der  Genehmigung  unterliegen: 

a)  die  Pläne  für  den  Bau  und  die  Ausrüstung  der  Bahn  samt  den  Kosten- 
anschlägen, sowie  alle  künftigen  Veränderungen  und  Erweiterungen,  soweit 
die  Kosten  aus  den  laufenden  Einnahmen  oder  aus  dem  Reservefonds  ge- 
deckt werden  sollen, 

b)  die  Verträge  mit  Unternehmern  über  die  Herstellung  und  Ausrüstung  der  Bahn, 


Digitized  by  Google 


156 


Pas  Verkehrswesen. 


c)  die  Zahl  der  einzustellenden  Züge  und  die  Beförderungspreise  im  Personen- 
und  Güterverkehr, 

d)  die  Aufnahme  einer  Anleihe  und  Verpfandung  des  Bahnunternehmens, 

e)  die  Verträge,  durch  welche  der  Betrieb  einer  Bahn  einem  Dritten  Über- 
tragen oder  mit  einem  anderen  Unternehmen  vereinigt  werden  soll; 

6.  soweit  die  Königliche  Staatsregierung  rUcksichtlich  ihrer  Beteiligung  an  dem 
Bahnunternehraen  noch  weitere  Kautelen,  insbesondere  wegen  der  Kontrolle 
der  Bauausführung  und  des  Betriebes,  sowie  betreffs  der  Beförderungspreise 
und  der  Zahl  der  Züge,  fordern  sollte,  sind  die  gleichen  Befugnisse  auch  der 
Provinzialverwaltung  einzuräumen. 

Auch  kann,  unabhängig  von  dem  Umfange  der  staatsseitig  verlangten 
Kontrolle,  zur  Bedingung  gemacht  werden,  dass  wegen  der  Vorbereitung  und 
der  Ausführung  des  Baues  und  der  Überwachung  des  Betriebes  gemäss  der 
Bestimmungen  vom  21.  Februar  1900  verfahren  wird; 

7.  durch  Statut  oder  besonderen  Vertrag  ist  sicher  zu  stellen,  dass  der  Provinzial- 
verwaltung ein  ihrem  eingeschossenen  Kapital  entsprechender  Einfluss  ein- 
geräumt wird. 

Uber  Anträge  auf  Bewilligung  von  Darlehen  und  Übernahme  von  Aktien, 
Gesellschaftsanteilen  usw.  beschliesst  der  Provinzialausschuss.  Gegen  dessen  ab- 
lehnenden Beschluss  ist  Beschwerde  beim  Provinziallandtag  zulässig. 

Der  Provinzialaussohuss  logt  dem  Landtage  alljährlich  eine  Übersicht  vor, 
aus  welcher  die  ausgeliehenen  Kapitalbeträge,  die  übernommenen  Aktien  usw.  und 
deren  Verzinsung,  sowie  die  Kosten  für  die  ausgefübrten  Vorarbeiten  ersichtlich  sind. 

Die  Ausgaben,  welche  dem  Provinzialverbande  durch  Gewährung  der  Dar- 
lehen, Übernahme  von  Aktien  usw.  und  Ausführung  der  Vorarbeiten  erwachsen, 
sind  alljährlich  im  llaushaltungsplane  kenntlich  zu  machen. 

Die  aus  der  Beteiligung  an  Aktiengesellschaften  usw.  dem  Provinzialverbande 
zufliessenden  Einnahmen  werden  zunächst  verwendet  zur  Verzinsung  und  fest- 
gesetzten Tilgung  der  Anleihen;  ein  dann  verbleibender  Überschuss  wird  an- 
gesammelt zu  einem  Kleinbahufonds,  aus  welchem  etwaige  Fehlbeträge  der  Vor- 
jahre gedeckt  werden. 

Für  die  Provinz  Westfalen  lauten  die  Beschlüsse; 

I.  Technische  Beihilfe  wird  nicht  gewährt. 

II.  Hinsichtlich  der  Benutzung  von  Provinzialchausseen  verbleibt  es 
bei  den  gesetzlichen  Bestimmungen. 

HI.  Die  Unterstützung  der  Provinz  besteht: 

r.  in  der  Übernahme  eines  Teils  der  Anlagekosten; 

2.  in  der  Hingabe  von  Geldmitteln  als  Beihilfen  ä fonds  perdu  (die  Zurückzahlung 
erfolgt  ohne  Zinsen  und  in  Raten,  Bofern  und  sobald  die  Bahn  eine  bestimmte 
Rentabilität  erreicht); 

3.  in  der  Beteiligung  an  dem  Unternehmen  durch  Übernahme  von  Obligationen, 
Aktien  usw.; 

4.  in  der  Gewährung  von  Darlehen. 


Digitized  by  Googl 


Pas  Verkehrswesen. 


157 


Hinaichtlich  das  Punktes  4 sind  folgende  Gesichtspunkte  maßgebend: 

a)  die  Darlehen  werden  zu  3 1'/*%  Zinsen  und  1 °/0  Tilgung  aus  Mitteln  der 
Landesbank  gewährt, 

b)  von  den  hiernach  zusammen  mit  4%%  zu  zahlenden  Zinsen  und  Tilgungs- 
beträgen zahlen  die  Darlehnsnehmer  3*/,  °/0>  die  restlichen  1 lj^  °/0  übernimmt 
der  Provinzialverband  auf  den  von  ihm  zur  Unterstützung  von  Kleinbahnen 
gebildeten  Fonds  nach  Mafsgabe  eines  auf  vorgedachter  Grundlage  aufgeBtellten 
Verzinsungs-  und  Tilgungsplanes, 

0)  falls  der  JahreBertrag  der  Kleinbahn  eine  mehr  als  21/,°/0ige  Verzinsung  des 
Anlagekapitals  ergibt,  sind  die  bewilligten  Darlehen  bis  zu  einer  Verzinsung 
der  letzteren  mit  höchstens  3*/1°/0  von  dem  Überschüsse  im  Verhältnis  ihrer 
Höhe  zum  Gesamtanlagekapital  für  die  nach  dem  Plane  sich  ergebende 
Tilgungszeit  gleichmässig  beteiligt  (Beschluss  des  Provinziallandtages  vom 
17.  Februar  1894). 

Der  gebildete  Kleinbahnfonds  hatte  durch  Überweisung  der  Wegebauüber- 
schüsse, Betriebsüberschüsse  bestehender  Bahnen  usw.  am  30.  März  1896  einen 
Bestand  von  170000  Mk.;  1898  erreichte  er  die  vorgesehene  Hohe  von  400000  Mk. 
Am  4.  Februar  1899  wurde  beschlossen,  dass  vom  4.  April  1899  ab  dem  Provin- 
zialausschuss ein  ausserordentlicher  Kredit  von  2000000  Mk.  zur  Verfügung  ge- 
stellt wird  mit  der  Mafsgabe,  dass  von  diesem  nur  von  Fall  zu  Fall  Gebrauch 
gemacht  werden  darf,  und  dass  der  jedesmalige  Einzelbetrag  bei  der  provinziellen 
Landesbank  als  tilgbares  Darlehen  zu  dem  für  Gemeindedarlehen  bei  der  Landes- 
bank üblichen  Zinssätze  aufgenommen  wird.  Ausserdem  ist  dem  Provinzialland- 
tage über  das  Geschehene  alljährlich  Bericht  zu  erstatten. 

In  der  Provinz  Hessen-Nassau  sind  für  die  Regierungsbezirke  Kassel  und 
Wiesbaden  besondere  Regelungen  der  Kleinbahnfrage  vorgenommen. 

A.  Der  Regierungsbezirk  Kassel  gewahrt: 

I.  keine  technische  Beihilfe, 

II.  die  Benutzung  der  Provinzialwege  unentgeltlich, 

IH.  finanzielle  Beihilfe.  Der  Landesausschuss  wird  ermächtigt,  unkünd- 
bare Darlehen  bis  zur  Höhe  von  einem  Drittel  (331/, °/0)  des  Bau-  und  Betriebs- 
kapitals (ohne  Grunderwerbskosten  usw.)  gegen  Jahresleistungen  von  mindestens 
1 */* °/0  Jahreszinsen  und  1/s°/0  jährlichen  Abtrags  der  gegebenen  Summe  zu  gewähren. 

Erzielt  der  Betrieb  einer  Bahn  nach  Abrechnung  einer  Verzinsung  von  4 °/0 
des  sonstigen  Anlagekapitals  einen  Reinertrag,  so  ist  seitens  der  Darlehnsnehmer 
die  Zinsleistung  an  den  Bezirksverband  in  den  Grenzen  dieses  Reinertrages,  jedoch 
nur  bis  zu  demjenigen  Zinsbeträge  zu  erhöhen,  welchen  der  Bezirksverband  selbst 
für  die  betreffende  Eisenbahnanleihe  zu  zahlen  hat  (Beschluss  des  Kommunalland- 
tages vom  22.  November  1895  und  vom  25.  Februar  1899). 

Zur  Beschallung  der  erforderlichen  Mittel  sind  Anleihen  bis  zum  Höchst- 
betrage von  51/,  Mill.  Mk.  aufzunehmen.  Den  Zeitpunkt  und  die  Bedingungen  für 
die  Aufnahme  der  Anleihen  und  die  näheren  Bedingungen  für  die  Gewährung  von 
Unterstützungen  in  jedem  einzelnen  Falle  bestimmt  der  Landesausschuss  (Beschluss 
des  Kommunallandtages  vom  22.  November  1905  und  vom  22.  Marz  1906). 


Digitized  by  Google 


158 


Das  Verkehrswesen. 


Dutch  Beschluss  des  Kommunallandtages  vom  30.  November  1896  wurde 
vom  1.  Januar  1897  an  die  Bildung  eines  Kleinbahnfonds  und  dessen  gesonderte 
Verwaltung  verwirklicht.  Diesem  Fonds  wurde  für  das  Etatsjahr  1897  ein  Betrag 
von  30000  Mk.  zugeführt. 

B.  Bezirksverband  des  Regierungsbezirks  Wiesbaden. 

I.  Technische  Beihilfe.  Der  Bezirksverband  behält  sich  daB  Recht  vor, 
durch  seinen  technischen  Beamteu  die  Bauausführung  zu  überwachen  und  nach  der 
Betriebseröffnung  die  Beaufsichtigung  des  baulicheu  Zustandes  der  Bahn  und  die 
Kontrolle  der  Betriebsmittel  auszuüben.  Ausserdem  stellt  dem  Bezirksverbande 
auch  das  Recht  zur  Übernahme  deB  vollen  Betriebes  der  Kleinbahn  zu,  wenn  die 
ßetriebsführung  aus  irgend  welchem  Grunde  und  zu  irgend  welcher  Zeit  auf  andere 
Weise  nicht  ausreichend  gesichert  werden  kann,  oder  wenn  eine  Rahn  mehrere 
Kreise  berührt.  Der  Bezirksverband  übernimmt  auch  gegebenenfalls  die  betriebs- 
fähige Herstellung,  also  den  Bau  und  die  erstmalige  Beschaffung  der  Betriebsmittel, 
wenn  Kreise,  Gemeinden  und  die  uächsten  Privatbeteiligten  sich  mit  dem  Bezirks- 
verband darüber  vereinigen. 

II.  Über  die  Benutzung  der  Provinzialwege  Bind  Beschlüsse  nicht  ge- 
fasst. Es  verbleibt  daher  bei  den  gesetzlichen  Bestimmungen. 

III.  Finanzielle  Beihilfe.  Wenn  Kreise,  Gemeinden  und  die  nächsten 
Privatbeteiligten  sich  mit  dem  Bezirksverband  zu  dem  Zwecke  vereinigen,  eine 
Kleinbahn  zu  bauen,  so  beteiligt  sich  der  Bezirksverband  in  der  Regel  mit  einem 
Drittel  (33l/t%)  des  für  das  Unternehmen  erforderlichen  Anlagekapitals,  sofern 
die  Aufbringung  des  Restes  durch  die  Beteiligten  gesichert  ist.  Wenn  die  Be- 
teiligten nicht  imstande  sind,  die  ihnen  obliegenden  zwei  Drittel  (66 */g0/0)  des 
Anlagekapitals  ohne  zu  schwere  finanzielle  Belastung  aufzubringen,  oder  wenn  die 
Grunderwerbskosten  sich  ausnahmsweise  hoch  stellen,  dann  wird  der  Landes- 
ausschuBB  ermächtigt,  eine  höhere  Beteiligung  des  Bezirksverbandes  bis  zum  Höchst- 
betrage  von  50 °fot  also  der  Hälfte  des  Anlagekapitals,  vorbehaltlich  der  Genehmigung 
des  Kommunallandtages,  zuzusichern.  Der  Bezirksverband  nimmt  in  diesem  Falle 
nach  der  Höhe  seiner  Beteiligung  an  dem  Gewinn  oder  Verlust  des  Unter- 
nehmens teil. 

Wenn  der  Bezirksverband  mit  einem  leistungsfähigen  Unternehmer  einen  Ver- 
trag wegen  BaueB  und  eventuell  auch  Betriebes  einer  Kleinbahn  ahschliesst,  so  kann 
eine  finanzielle  Beteiligung  des  Bezirksverbandes  in  folgenden  Formen  erfolgen: 

a)  Beteiligung  bei  Aktiengesellschaften  bezw.  Gesellschaften  mit  beschränkter 
Haftung  durch  Übernahme  von  Aktien  und  Geschäftsanteilen  oder  Vereinigung 
mit  einem  Privatunternehmer  in  beiden  Fällen  bis  zu  lL  des  Anlagekapitals 
und  erforderlichenfalls  unter  Einräumung  von  Vorzugsrechten  für  das  fremde 
Kapital; 

b)  in  Darlehen  bis  zu  1ja  des  Anlagekapitals,  nach  der  Betriebseröffhung  auch  zu 
Erweiterungen  und  Ergänzungen.  Diese  Darlehen  sind  mindestens  mit  2 °/0 
zn  verzinsen  und  1/9°/0  zu  tilgen; 

c)  der  Bezirksverhand  kann  in  gleicher  Höhe  und  zu  denselben  Bedingungen  wie 
zu  b auch  festverzinsliche  Obligationen  einer  Gesellschaft  (a)  übernehmen. 


Digitized  by  Google 


Da*  Verkehrswesen. 


159 


Wenn  Kreise  and  Gemeinden  den  Bau  und  gegebenen  Falls  auoh  den  Betrieb 
einer  Kleinbahn  einem  Unternehmer  unter  eigener  Beteiligung,  aber  ohne  Beteiligung 
des  Bezirk  «verband  es  übertragen,  so  kann  der  BezirkBverband  den  Kreisen  und  Ge- 
meinden Darlehen  bis  zu  */,  des  Anlagekapitals  gewähren,  welche  mit  mindestens 
i °l0  zu  verzinsen  und  1/t°/0  zu  tilgen  sind. 

Wenn  sich  eine  Aktiengesellschaft  oder  eine  Gesellschaft  mit  beschränkter 
Haftung  zu  dem  besonderen  Zwecke  der  Erbauung  und  des  Betriebes  einer  Klein- 
bahn bildet,  bei  welcher  sich  Kreise  oder  Gemeinden  oder  Privatinteressenten  be- 
teiligen, kann  der  Bezirks  verband : 

a)  Aktien  bezw.  Geschäftsanteile  bis  zu  1/l  des  Anlagekapitals  übernehmen, 
erforderlichenfalls  unter  Einräumung  von  Vorzugsrechten,  oder 

b)  Darlehen  gewahren  bis  zu  1/3  des  Anlagekapitals,  nach  der  Betriebseröffnung 
auch  zu  Erweiterungen  und  Ergänzungen.  Diese  Darlehen  sind  mindestens 
mit  2 °l0  zu  verzinsen  und  1/t  °/0  zu  tilgen,  oder 

o)  in  gleicher  Höhe,  zu  gleichen  Zwecken  und  Bedingungen  wie  zu  b fest- 
verzinsliche Obligationen  der  Gesellschaft  übernehmen. 

Wenn  ein  Privatunternehmer  oder  eine  Aktiengesellschaft  oder  Gesellschaft 
mit  beschränkter  Haftung  den  Bau  und  Betrieb  einer  Kleinbahn  auf  eigene  Kosten 
und  Gefahr  ohne  Mitbeteiligung  des  Bezirksverbaudes  übernimmt,  kann  demselben 
ein  unverzinsliches  Darlehen  bis  zur  Höhe  des  mit  25  kapitalisierten  Betrages  der 
jährlichen  Ersparnis  an  Chausseeunterhaltungskosten  gewährt  werden.  Sobald  das 
Unternehmen  eine  Rente  über  5 °/0  ab  wirft,  ist  der  überscbiessende  Betrag  zur 
Tilgung  dieses  Darlehens  zu  verwenden,  nach  Aufrechnung  der  durch  das  bisherige 
Zurückbleiben  der  Rente  hinter  5 °j0  erwachsenen  Zinsverluste.  (Unter  Anlage- 
kapital sind  die  zur  Herstellung  der  Bahn  in  betriebsfähigem  Zustand  notwendigen 
Mittel  zu  verstehen.) 

Wenn  Kreise  dem  Bezirksverbande  gegenüber  als  Unternehmer  von  Klein- 
bahnen anftreten  und  sich  verpflichten,  dem  Bezirksverbande  alle  Aufwendungen 
abzunehmen  bezw.  zu  ersetzen,  welche  dieser  selbst  für  die  Aufnahme  des  von 
ihm  darzuleihenden  Geldes  machen  muss,  so  kann  einem  solchen  Kreise  bei  ge- 
nügender Garantie  für  Verzinsung  and  Amortisation  auch  das  volle  Baukapital 
vom  Bezirksverbande  dargeliehen  werden. 

Zur  Beschaffung  der  erforderlichen  Mittel  wird  vom  Etatsjahre  1896/97  ab 
alljährlich  ein  Anteil  an  der  Chausseebaurente  von  319500  Mk.  in  der  Höhe  von 
100000  Mk.  zur  Verfügung  gestellt.  Dieser  Betrag  kann  entweder  alljährlich  un- 
mittelbar verwendet  werden,  oder  sofern  sich  ein  Bedürfnis  nach  Kleinbahnen  in 
grösserem  Umfange  geltend  macht,  ganz  oder  teilweise  zur  Verzinsung  einer  bis 
zum  Höchstbetrage  von  2500000  Mk.  aufzunehmenden  Anleihe  dienen.  Ausserdem 
wird  ein  Kleinbahnfonds  gebildet,  in  welchen  sämtliche  Betriebsübersobüsse,  Zinsen 
und  Amortisationsbeiträge  der  Kleinbahnen,  an  denen  der  Bezirksverband  beteiligt 
ist,  fliessen. 

Die  Rheinprovinz  gewährt: 

I.  Technische  Beihilfe.  Der  Provinzialausachuss  ist  ermächtigt,  auf  An- 
trag derjenigen,  für  deren  Rechnung  Bahnen  gebaut  und  betrieben  werden,  gegen 


Digitized  by  Google 


160 


Da«  Verkehrswesen. 


eine  näher  zu  vereinbarende  Vergütung  die  Vorarbeiten  für  den  Bau  der  Bahn 
oder  die  Prüfung  bereits  angefertigter  Projekte  und  Kostenanschläge  durch  Organe 
der  Provinzialverwaltung  vornehmen  zu  lassen,  und  die  zu  dem  vorgedachten 
Zwecke  erforderlichen  Beamten  anzustellen. 

II.  Hinsichtlich  der  Benutzung  der  Provinzialuhausseen  zeigt  die 
Provinz  ein  weitgehendes  Entgegenkommen,  indem  hierfür  ein  Entgelt  von  den 
dem  öffentlichen  Verkehr  dienenden  Bahnen  nur  dann  erhoben  werden  soll,  wenn 
die  betreffende  Kahn  einen  Reingewinn  von  mehr  als  6 °/0  abwirft.  Die  Vergütung 
beträgt  alsdann  zo°/0  de»  Überschüsse»  über  6°/0  Reingewinn. 

III.  Finanzielle  Beihilfe.  Kommunalverbände  oder  Bahnunternehmungen, 
für  welche  Kommunalverbände  volle  Gewähr  leisten,  erhalten  die  zur  Herstellung 
und  Ausrüstung  einer  Kleinbahn  erforderlichen  Geldmittel  aus  Mitteln  der  Landes- 
bank unter  den  jeweiligen  für  ländliche  Darlehen  geltenden  Bedingungen,  andere 
Unternehmer  von  Bahnen  dagegen  die  erforderlichen  Darlehen  zu  den  von  der 
Landesbank  besonders  festzusetzenden  Bedingungen.  Weniger  leistungsfähige 
Kommunalverbände  erhalten  einen  Teil  der  zur  Herstellung  und  Ausrüstung  von 
Kleinbahnen  erforderlichen  Geldmittel  unter  den  Bedingungen,  die  zur  Zeit  bei 
der  Königlichen  Staatsregierung  für  die  finanzielle  Förderung  von  Kloinbnhuen  gelten, 
und  unter  der  Voraussetzung,  dass  auch  seitens  des  Staates  eine  entsprechende 
Beihilfe  für  das  Unternehmen  gegeben  wird. 

Der  Provinzialausschuss  wird  ermächtigt: 

a)  bis  auf  weiteres  an  finanziell  ungünstig  gestellte  Gemeinden,  Kreise  oder  für 
diese  eintretende  Erwerbsgesellschaften,  Bowie  in  sonst  geeigneten  Fällen, 
unter  anderen  günstigeren  Bedingungen  Darlehen  für  Kleinbabnuntemehmungen 
zu  bewilligen, 

b)  insbesondere  die  aus  dem  18  Millionenfonds  bisher  nicht  begebenen  Beträge, 
sowie  die  bereits  wieder  eingezogenen  und  die  ferner  eingehenden  Ainorti- 
sationsrenten  unter  Bewilligung  eines  Zinszuschusses  bis  zur  Höhe  von  1/t°/0 
zu  den  bei  der  Landesbank  für  ländliche  Darlehen  geltenden  Bewilligungen 
für  Kleinbahnunternehmungen  als  Darlehen  auszugeben  (Beschluss  des  Provin- 
ziallandtages vom  3.  Februar  1899  und  12.  Februar  (901). 

Die  Hohenzollernschen  Lande 

I.  behalten  Bich  die  Übernahme  des  Baues  und  Betriebes  von  Eisenbahnen 
vor,  ebenso  die  Ausübung  des  Rückfallrechtes  hei  solchen  Kleinbahnen,  welche 
unter  Mitbenutzung  von  Landstrassen  erbaut  werden. 

II.  Die  Mitbenutzung  der  Landstrassen  ist  gestattet  und  wird  von  dem 
Nachweis  abhängig  gemacht,  dass  das  erforderliche  Baukapital  sowie  die  Beschaffung 
von  Grund  und  Boden  in  rechtsverbindlicher  WeiBe  sicbergestellt  sind. 

III.  Der  Kommunallandtag  ist  bereit,  den  Bau  von  Kleinbahnen  für  Hohen- 
zollern  durch  namhafte  Beihilfen  aus  Mitteln  des  Landes-Kommunalverbandes  zu 
fördern.  Die  Höhe  der  Beihilfen  soll  von  den  Verhältnissen  im  einzelnen  Fall 
abhängen  (Beschluss  des  Kommunallandtages  vom  21.  Dezember  1896). 

Seitens  des  Staates  wurdon  zur  Förderung  des  Baues  von  Kleinbahnen  an 
Mittelu  bewilligt: 


Digitized  by  Google 


Das  Verkehrswesen. 


161 


durch 

das 

Gesetz 

vom 

8.  April  1895  . 

s 

Mill. 

Mark, 

n 

f» 

fl 

if 

3- 

Juni  1896  . 

8 

fl 

fl 

„ 

fl 

11 

8. 

Juni  1897 

8 

ff 

n 

» 

n 

fl 

w 

20. 

Mai  1898 

8 

ff 

ft 

1» 

n 

n 

ft 

J5- 

Mai  1900 

20 

11 

ff 

it 

n 

» 

» 

20. 

Mai  1902 

20 

ff 

ff 

» 

1 1 

n 

if 

18. 

Mai  1903 

S 

fl 

fi 

n 

it 

fi 

„ 

*5- 

Juni  1904  . 

s 

11 

if 

» 

» 

if 

ft 

27- 

Juni  1905 

s 

fl 

n 

iu 

Summa 

84  Mill. 

Mark. 

Die  bis  zum  Schlüsse  des  Jahres  1904  bewilligten  und  in  Aussicht  gestellten 
Staatsbeihilfen  verteilen  sich  auf  14z  vornehmlich  für  Zwecke  der  Landwirtschaft 
bestimmte  nebenbahnähnliche  Kleinbahnen  mit  $814,7  km  Länge. 

Das  Anlagekapital  sämtlicher  nebenbahnähnlichen  Kleinbahnen  stellt  sich  bis 
zum  Schlüsse  des  Jahres  1904  auf  411782221  Mk.;  es  entfallen  auf  1 km  durch- 
schnittlich 53957  Mk.,  1 km  Vollspur  kostet  72940  Mk.,  1 km  Schmalspur  45492  Mk. 
Von  dem  Gesamtanlagekapital  sind  oder  werden  aufgebracht: 


vom  Staate 60119557  Mk., 

von  den  Provinzen 51870176  „ 

» , Kreisen 92254040  „ 

„ „ Zunächstbeteiligten 39459328  „ 

in  sonstiger  Weise 168079120  „ 


in  Summa  411782221  Mk. 

Das  Nähere  über  die  Beteiligung  der  Kreise  ist  aus  den  Denkschriften  Uber 
die  Entwicklung  der  nebenbahnäbnlichen  Kleinbahnen  in  Preussen  (Drucksache  des 
Hauses  der  Abgeordneten,  20.  Legisl.,  L Session  1904/05,  No.  885,  und  II.  Session 
1905/06,  No.  256)  zu  ersehen. 

Die  Zunahme  und  die  Verteilung  der  nebenbahnäbnlichen  Kleinbahnen 
geht  aus  der  auf  Seite  162  gegebenen  Zusammenstellung  hervor. 

Die  grösste  Längenausdehnung  hat  das  Netz  der  nebenbahnähnlichen  Klein- 
bahnen in  der  Provinz  Pommern.  Ihr  folgt  die  Provinz  Brandenburg,  die  Khein- 
provinz  und  die  Provinz  Posen,  die  geringste  haben  ausser  den  Hohenzollernschen 
Landen  Hessen-Nassau,  Westfalen  und  Westpreussen. 

Bei  Zugrundelegung  der  Bevölkerungsziffer  weisen  die  günstigsten  Verhält- 
nisse Pommern,  die  Hohenzollernschen  Lande,  Schleswig-Holstein,  Posen  und  Ost- 
preussen  auf,  die  ungünstigsten  Schlesien,  Westfalen  und  die  Kheinprovinz.  Nach 
dem  Flächeninhalt  stehen  am  besten  Pommern  und  die  Hohenzollernschen  Lande, 
am  ungünstigsten  Schlesien,  Westpreussen  und  Hannover. 

Der  Umfang  der  einzelnen  Unternehmungen  bewegt  sich  zwischen  263,850  km 
(Bahnen  der  Insterburger  Kleinbahnaktiengesellschaft  in  Königsberg  i.  Pr.)  und 
1,500  km  (Bahn  der  Eupener  Kleinbahngesellschaft,  Regierungsbezirk  Aachen). 
Im  Durchschnitt  entfallen  auf  eine  nebenbahnähnliche  Kleinbahn  32,4  km. 
iteiUeo,  Mod -11  des  preURS.  Staates.  VIII.  11 


Digitized  by  Google 


162 


Da*  Verkehrswesen. 


Entwicklung  und  Verteilung  der  nebenbahnähnlichen  Kleinbahnen. 


Provinzen 

Staat 

Am 

Am 

Auf  je  10000  Ein- 
wohner entfallen: 

Auf  je  10000  ba 
entfallen : 

1.  Oktober 
1892 
waren 
vorhanden 

Anukl  km 

31.  Mürz 
1903 
waren 
vorhanden 

Aiubl  kiu 

s 

"5 

u 

6 

Ja 

0 

CG 

km 

• 

'S 

- 1 
i 1 

<K 

'S 

> 

km 

fl 

• 1 

Hs 

SS  5 

«2 

SS 

=3 

km 

5 

'S 

J 

e! 

H 

ja 

cn 

km 

s 

% 1 
■ 
— 
0 
> 

km 

iL 

a-a  3 

■SfJS 

-=  — u 

-bC  5 

v ~ 

SS 

km 

I 

2 

3 

< 

5 

6 

7 

8 

9 

10 

1 1 

Ostprenssen 

8 

636,1 

2,6a 

0,56 

3,i« 

»*4* 

0,30 

* ,7* 

Westpreussen  . . 

— 

— 

8 

357,4 

0,86 

2fa8 

0,87 

0*53 

»*40 

Brandenburg  .... 

1 

6,1 

24 

698,7 

0,66 

0.74 

»*4° 

0,83 

0,9. 

* *75 

Pommern 

1 

59,0 

*5 

1317,» 

6,4» 

I*«3 

8,05 

3,4« 

0*89 

4,37 

Posen 

1 

1 4*o 

11 

662,9 

3**9 

0,11 

3,51 

2**5 

0**4 

Z,>9 

Schlesien  

— 

— 

•5 

490, > 

0,66 

0,39 

'*»5 

0,77 

°,4S 

1*33 

Sachsen  

2 

'5,7 

*5 

604,» 

l,aa 

0*91 

2**3 

**37 

2,39 

Schleswig-Holstein  . . 

1 

22.5 

18 

622,3 

3.28 

0,60 

4*48 

2,84 

0,43 

3,17 

Hannover 

2 

22,4 

'9 

547, » 

Mi 

0,48 

2,ii 

I,io 

0,3» 

*,4* 

Westfalen 

— 

— 

'7 

353,4 

1,05 

0,06 

I,n 

',«5 

Orlo 

1,75 

Hessen-Nassau.  . . . 

— 

— 

'7 

309.» 

0,88 

0*75 

',«3 

>,o« 

0,91 

* *97 

Kheinprovinz  .... 

3 

19*4 

38 

689,9 

0,77 

0,43 

1,30 

',«4 

0,9' 

2,55 

Hoheuzollernsche  Lamle 

— 

— 

1 

38,4 

— 

5,7s 

5,73 

— 

3,3« 

3,3« 

Staat 

1 1 

'59,1 

226 

7378*« 

»rS4 

0,58 

2,19 

**5» 

0,5« 

2,io 

und  zwar  in  den 

östlichen  Provinzen  . . 

»*73 

0,70 

3*43 

*,5o 

0,60 

2,*« 

westlichen  Provinzen 

1 ,38 

0,44 

»*7* 

',37 

0,34 

2,1. 

Die  Verteilung  der  nebenbalinäbnlichen  Kleinbahnen  nach  ihrer  Interessen- 
Zugehörigkeit  wird  durch  nachstehende  Obersicht  veranschaulicht. 

Es  dienten: 

im  Jahre  1903 

a)  dem  Personenvorkehr  vorzugsweise  in  den 


Städten  und  deren  Umgebung 

3 

Bahnen 

mit 

5«.7 

km, 

»>) 

dem  Fremden- (Bade-)  Verkehr 

S 

n 

n 

57.° 

« 

c) 

vorzugsweise  dem  Handel  und  der  Industrie 

62 

n 

1088,7 

»* 

d) 

vorzugsweise  landwirtschaftlichen  Zwecken  . 

108 

* 

•» 

4922,2 

« 

•) 

annähernd  in  gleichem  Mafse  dem  Handel 
und  der  Industrie,  sowie  landwirtschaftlichen 

Zwecken 

48 

1209,0 

1»  ’ 

Digitized  by  Google 


Da«  Verkehrswesen. 


163 


Auf  die 

östlichen  westlichen 

Provinzen 


entfallen  von  den  Bahnen  zu 

a 

1 

mit 

31,8 

km, 

2 

mit 

»9.9 

km, 

7» 

b 

1 

rt 

6,9 

» 

4 

« 

50,1 

rt 

» 

c 

*9 

rt 

485.5 

n 

43 

tl 

603,2 

n 

n 

d 

0 

co 

n 

384».* 

rt 

28 

rt 

1081,0 

rt 

n 

e 

15 

n 

401,5 

33 

n 

807,5 

zusammen 

116 

mit 

4766,9 

km. 

[ I IO 

mit 

2561,7 

km. 

Die  vorzugsweise  landwirtschaftlichen  Zwecken  und  annähernd  in  gleichem 
Mafse  dem  Handel,  der  Industrie  und  der  Landwirtschaft  dienenden  nebenbahn- 
ähnlichen  Kleinbahnen  verteilen  sich  auf  die  einzelnen  Provinzen  wie  folgt: 


vorzugsweise  land-  annähernd  in  gleichem  Mafse 
wirtschaftlichen  dem  Handel,  der  Industrie  nnd 
Zwecken  dienend  der  Landwirtschaft  dienend 


Ostpreussen 7 

Westpreussen  ....  7 

Brandenburg  ....  15 

Pommern 21 

Posen 11 

Schlesien 5 

Sachsen 14 

Schleswig-Holstein  . . 10 

Hannover 14 

Westfalen 1 

Hessen-Nassau  ....  1 

Rheinprovinz  ....  2 


Hobenzollernsche  Lande  — 
Zusammen  108 


587,8 

1 

48,3 

346,4 

— 

— 

493,8 

4 

«»3,2 

* >56,1 

3 

»59,0 

662,9 

— 

— 

169,7 

— 

— 

424,5 

7 

81,0 

446,5 

4 

127,2 

442,4 

2 

75,4 

46,1 

8 

243,» 

7,5 

7 

»3°, 7 

»38,5 

12 

23*,» 

4922,2 

48 

1209,0 

2.  Da»  Post-,  Telegraphen-  und  Per  nspreeh  wesen. 

A Der  Paketpostverkehr. 

In  hervorragendem  Mafse  dient  anch  die  Paketpost  dem  Kleinverkehr.  Ihre 
Tätigkeit  kann  eine  ausserordentliche  Bedeutung  für  den  landwirtschaftlichen  Betrieb 
dadurch  erlangen,  dass  ganze  Wirtschaftszweige  erst  durch  den  Versand  ihrer  Er- 
zeugnisse in  Postpaketen  im  unmittelbaren  Absatz  au  die  Konsumenten  eine  Rente 
abwerfen. 

Als  charakteristisches  Beispiel  dafür  kann  der  Paketversand  von  Butter 
und  Käse  des  Regierungsbezirks  Gumbinnen  dienen,  über  dessen  Um- 
fang eine  Reihe  von  Jahren  hindurch  die  Oberpostdirektion  üiunbiunen  dem 
Königlich  Preussischeu  Laudes- Ökonomie- Kollegium  zahlenmässige  Belege  über- 
reichte. Der  Versand  in  Postpaketen,  enthaltend  Butter  und  Käse,  stellte  sich  in 
don  Jahren: 

II* 


Digitized  by  Google 


1Ö4  Dm  Verkehrswesen. 

Butter  Kitee 

«893  429271  8396 

1894 398840  8788 

,895l) — — 

»896 367  9J5  13  375 

1897  400616  15881 

1898  4*8365  24508 

1899  409639  21222 

1900  394260  20  820 

190« 367  91 2 21733 


Aus  dem  Oberpostdirektionsbezirk  Königsberg  gingen  im  Jahre  1900 
236776  Butter-  und  7450  Käsesendungen  per  Post  ab;  die  ganze  Provinz  Ost- 
preussen  lieferte  mithin  631036  Butter-  und  28270  Käsesendungen  bei  der  Post 
auf.  In  der  Annahme,  dass  jedes  Paket  9 Pfund  nett«  an  Butter  und  Käse  ent- 
hält, beträgt  der  Gosamtversand  28396,62  I).-Ztr.  Butter  und  1272,15  D.-Ztr.  Käse. 

Unter  Zugrundelegung  eines  Preises  von  200  Mk.  für  1 D.-Ztr.  Butter*)  und 
40  Mk.  für  1 I).-Ztr.  Käse  stellt  sieh  der  Gesamtwert  von  beiden  Produkten  auf 
5730210  Mk.  In  Wirklichkeit  ist  der  Wert  ein  höherer,  weil  ein  grosser  Teil  von 
Paketen  nach  dem  Bericht  der  Oberpostdirektion  auf  ausserhalb  des  Regierangs- 
bezirkes Gumbinnen  gelegenen  Poststationen  aufgegeben  wird.8) 

Um  die  berechnete  Summe  zu  würdigen,  ist  es  angebracht,  darauf  hinzuweisen, 
dass  durch  den  Verkauf  von  Remonten  auch  nur  ein  nicht  wesentlich  höherer  Be- 
trag nach  Ostpreussen  fliesst;  denn  im  Jahre  1900  wurden  von  der  preussischen 
Heeresverwaltung  5695,  von  der  bayerischen  und  sächsischen  ungefähr  1700  Re- 
monten,  zusammen  7395  zu  einem  Durchschnittspreise  von  830  Mk.  angekauft,  das 
ergibt  einen  Gesamtpreis  von  6137850  Mk. 

Die  Möglichkeit  des  Absatzes  der  Molkereiprodukte  im  kleinen  veranlasst«  die 
Ausdehnung  der  Milchviehhaltung  und  damit  wieder  der  Schweinehaltung  in  Ost- 
preusseu.  Diese  Möglichkeit  war  aber  erst  gogeben  nach  Einführung  des  Einbeits- 
portos für  Pakete  bis  zum  Gewicht  von  5 kg  einschliesslich,  welches  durch  das 
Gesetz  vom  17.  Mai  1873  mit  der  Wirkung  vom  1.  Januar  1874  oingeführt  wurde. 

Von  den  andoren  postalischen  Verkehrseinrichtungen  kommen  für  die  Land- 
wirtschaft insbesondere  noch  die  Telegraphie  uud  das  Fernsprechwesen  in  Betracht. 

B Die  Telegraphie. 

Die  betreffenden  rechtlichen  Verhältnisse  sind  durch  das  Gesetz  über  das 
Telegraphenwesen  des  Deutschen  Reiches  vom  6.  April  1892  geregelt.  Durch 
dieses  Gesetz  wird  das  Recht,  Telegraphen-  und  Fernsprechaulagen  zu  errichten  und 
zu  betreiben,  mit  geringfügigen  Ausnahmen  ausschliesslich  dem  Reiche  Vorbehalten.  — 

*)  Für  das  Jahr  1895  sind  die  Zahlen  nicht  veröffentlicht  und  konnten  auch  nicht  durch 
Anfragen  liei  den  mit  der  Ermittelung  betrauten  Behörden  in  Erfahrung  gebracht  werden. 

*)  Iiu  betreffenden  Jahre  betrug  der  Durchschnittspreis  im  Grosshandel  in  Berlin 
für  Butter  I.  Sorte  220,7  Mk.f  für  Butter  II.  Sorte  208,«  Mk. 

*)  Die  |ier  Bahn  nnd  zu  Schiff  verfrachteten  Mengen  an  Bntter  und  Käse  können 
schätzungsweise  mindestens  zu  dem  gleichen  Betrage  angenommen  werden. 


Digitized  by  Google 


Pas  Verkehrswesen. 


165 


Um  die  Anlage  von  Telegraphenleitungen  zu  erleichtern,  entstand  das  Telegraphen- 
wegegesetz vom  18.  Dezember  1899  und  die  dazu  erlassenen  Ausfährungsbestimmungen 
vom  26.  Januar  1900.  Durch  dieses  Gesetz  hat  die  Telegraphenverwaltung  die  Be- 
fugnis, die  Verkehrswege  für  ihre  den  öffentlichen  Zwecken  dienenden  Telegraphen- 
und  Fernsprechlinien  zu  benutzen,  sofern  nicht  dadurch  der  Gemeingebrauch  der 
Verkehrswege  dauernd  beschrankt  wird;  auch  auf  Grundstücken,  die  nicht  Verkehrs- 
wege im  Sinne  des  Gesetzes  sind,  können  die  Leitungen  geführt  werden,  wenn  nicht 
die  Benutzung  der  Grundstücke  dadurch  wesentlich  beeinträchtigt  wird.  Zur  Vor- 
nahme notwendiger  Arbeiten  steht  den  Beauftragten  der  Telegraphenverwaltung  das 
Hecht  zu,  die  Grundstücke  zu  betreten  (§  12). 

Freilich  dienen  im  allgemeinen  die  Telegraphen  vornehmlich  dem  Grosshandel 
und  der  Grossindustrie,  namentlich  für  die  Beförderung  von  Drahtnachrichten  auf 
weite  Strecken;  aber  alle  Vorzüge  dieser  Einrichtung  kommen  auch  in  vollem  Mafse 
den  weit  ab  vom  geschäftlichen  Mittelpunkte  wohnenden  Landwirten  zugute,  sobald 
sie  am  Wohnort  eine  Telegraphenstation  haben.  Die  Entwicklung  des  Telegraphen- 
wesens in  Deutschland  in  den  letzten  beiden  Jahrzehnten  zeigen  die  folgenden  Zahlen:1) 

1879  1901 

Länge  der  Telegraphenlinien km  66855  131010 

Länge  der  Telegraphenleitungen  ....  km  238426  483542 

Gesamtzahl  der  Telegraphenanstalten  ....  9292  25621 

In  Deutschland  entfällt  eine  Telegraphenanstalt 

auf  Kilometer 58,1  21,1 

In  Deutschland  entfällt  eine  Telegraphenanstalt 

auf  Einwohner 4598  2202 

Gesamtzahl  der  beförderten  Telegramme  . . . 14920762  45346281 

Davon  innerhalb  Deutschlands 10954453  32663692 

Im  allgemeinen  öffentlichen  Interesse  ist  seit  1877  ein  telegraphischer  Wasser- 
staudsmeldedienst  in  den  deutschen  Stromgebieten  einheitlich  geregelt,  der  natur- 
gemäas  in  erster  Linio  landwirtschaftlichen  Interessen  dient.  Im  gleichen  Jahre  ist 
ein  telegraphischer  Unfallmeldedienst  eingerichtet,  durch  den  es  den  Bewohnern  des 
platten  Landes  ermöglicht  ist,  auf  telegraphischem  Wege  bei  Unglücksfällen  (Er- 
krankungen und  Todesfällen  von  Menschen,  Erkrankungen  von  Vieh,  bei  Feuer-  und 
Wassergefahr  usw.)  Hilfe  zu  jeder  Tages-  und  Nachtzeit  aus  Nachbarorten  herbei- 
zurufen. Im  Jahre  1899  bestanden  12450  Unfallmeldestellen,  die  täglich  durch- 
schnittlich 80  Unfallmeldungen  vermittelten. 

Im  besonderen  Interesse  der  Landwirtschaft  ist  die  Telegraphie  nutzbar  ge- 
macht zur  Übermittlung  der  Wettervoraussage.  Seit  1876  steht  die  Hamburger 
Seewarte  in  telegraphischer  Verbindung  mit  einer  grösseren  Reihe  in-  und  aus- 
ländischer meteorologischer  Stationen  und  versendet  die  auf  Grund  dieser  Be- 
obachtungen zusammengestellten  Wetterprognosen  telegraphisch  an  Abonnenten. 

Es  besteht  jetzt  ein  Abonnement  auf  vier  Wetterdopesclien  folgenden  Inhalts: 
a)  Erste  Abonnementsdepesche  (Preis  20 Mk.  monatlich):  Luftdruck,  Wind,  Bewölkung, 
Temperatur  des  Beobachtungstages  von  35  Stationen,  darunter  16  deutschen. 

*)  Mannicb,  Post,  Telegraphie  und  Fernsprechwesen  im  Handbuch  der  Wirtschafta- 
knnde  Deutschlands  IV. 


Digitized  by  Google 


166 


I)a*  Verkehrswesen. 


b)  Zweite  AbonnementsdepeBche  (io  Mk.  monatlich):  Kurz  gehaltene  Witterungs- 
übersicht in  Worten  mit  Anfügung  einer  allgemein  gehaltenen  Prognose. 

c)  Extradepesche  (8  Mk.  monatlich):  Angaben  von  8 deutschen  Stationen  über 
Niederschlagsmengen  und  Wettorcharakter  in  den  letzten  24  Stunden;  ferner 
Beobachtungen  aus  Österreich,  Süd-  und  Westeuropa  und  etwaige  verspätete 
Meldungen  aus  dem  Stationsnetze  der  ersten  Abonnementsdepesche. 

d)  Ergänzungsdepesche  (5  Mk.  monatlich):  Mitteilung  von  2 englischen  Stationen 
und  1 russischen,  sowie  etwaige  verspätete  Meldungen. 

Die  ersten  drei  Depeschen  werden  zwischen  9 und  10  Uhr  vormittags,  die 
vierte  in  der  Regel  gegen  12  Uhr  mittags  aufgegeben. 

Schon  mit  Hilfe  der  Wetterdepeschen  a bis  c lässt  sich  überall  im  Deutschen 
Reiche,  wo  telegraphische  Verbindung  besteht,  vormittags  eine  Wetterkarte  zeichnen 
und  eine  Prognose  aufstellen;  erstere  kann  eventuell  gleich  nachmittags  durch  die 
Depesche  zu  d ergänzt  werden. 

Freilich  kann  diese  Wettervoraussage  nur  allgemein  gehalten  sein,  da  sie  für 
ganz  Deutschland  bestimmt  ist.  Infolgedessen  muss  das  weitere  Bestreben  darauf 
gerichtet  sein,  Prognosen  für  engere  WitteruugBgebiete  uuter  Benutzung  sachver- 
ständiger lokaler  Beobachtungen  aufzustellen,  da  gerade  die  lokalen  Beobachtungen 
besonders  wichtige  Anhaltspunkte  liefern.  Die  hierüber  auf  Veranlassung  des  deutschen 
Landwirtschaftsrates  zwischen  dem  Reichspostamt,  dem  preussischen  Ministerium  für 
Landwirtschaft,  Domänen  und  Forsten  und  dem  Ministerium  der  geistlichen,  Unter- 
richts- und  Medizinalaugelegenheiten  stattgefundenen  Beratungen  haben  dazu  geführt, 
zunächst  versuchsweise  die  Einrichtung  eines  besonderen  Wetternachrichtendienstes 
für  die  Provinz  Brandenburg  und  für  einige  kleinere  Bezirke  einzurichten. 

ln  der  Provinz  Brandenburg  wurde  im  Sommer  190:  (vom  15.  Mai  bis 
15.  Oktober)  auf  Grund  des  Beobachtungsmaterials  der  deutschen  Seewarte  und  der 
in  zahlreichen  Orten  der  Provinz  von  sachkundiger  Seite  angestellten  örtlichen  Be- 
obachtungen ein  Witterungsdieust  durchgeführt.  Das  Königliche  Ministerium  für 
Landwirtschaft,  Domänen  und  Forsten  schloss  zu  dem  Zweck  einen  Vertrag  mit  dem 
Berliner  Wetterbureau  ab,  wonach  dieses  verpflichtet  wurde,  bis  n Uhr  vormittags 
eine  von  Mittag  zu  Mittag  gültige  Prognose  an  85  von  Berlin  ausgehende  Tele- 
graphenlinien zu  liefern.  Die  telegraphische  Beförderung  war  so  geregelt,  dass,  falls 
nicht  Leitungsstörungen  usw.  bindernd  dazwischen  traten,  alle  1062  in  Frage 
kommenden  Telegraphenanstalten  der  Provinz  die  Wettervorhersage  noch  vor  12  Uhr 
mittags  erhielten.  Boi  den  Telegraphennnstalten  wurde  die  Wettervorhersage  sofort 
nach  dem  Eintreffen  im  Schaltorraum  ausgehängt.  Für  diejenigen,  welchen  der 
öffentliche  Anschlag  nicht  genügte,  war  ein  Abonnement  eröffnet. 

Für  einen  kleinen  Teil  der  Provinz  Sachsen  wurde  seitens  der  dortigen  Land- 
wirtschaftskammer ein  ähnlicher  Wetternachrichtendienst  auf  Grund  der  ersten  beiden 
Hamburger  Abormementadepeschen  und  nach  der  Beobachtung  der  Apparate  des 
landwirtschaftlichen  Instituts  der  Universität  Halle  vom  15.  Juli  bis  Ende  September 
1901  eingerichtet. 

Besondere  Würdigung  hat  der  Wetterdienst  im  Lnhngehiete,  der  seit  dem 
Sommer  1900  von  der  Landwutschaftsschule  Weil  bürg  durchgefiihrt  wird,  gefunden. 


Digitized  by  Google 


Da«  Verkehrswesen. 


167 


Die  Kosten  einer  dauernden  Einrichtung  des  Witterungsdienstes  sind  auf 
Grund  dieser  Versuche  auf  eine  halbe  Million  Mark  jährlich  für  ganz  Deutschland 
veranschlagt. *) 

Im  Sommer  1906,  vom  15.  Juni  an,  gelangt  ein  öffentlicher  Wetterdienst  zur 
Einführung,  der  durch  Ausgabe  von  Wettervorhersagen  und  rasche  Verbreitung  von 
Witterungsnachrichten  in  erster  Linie  den  Landwirten  Gelegenheit  geben  soll, 
das  jeweils  bevorstehende  Wetter  bei  ihren  Arbeiten  besser  zu  beachteu  als  bisher. 

Das  Gebiet  Norddeutschlands  wird  zu  diesem  Zwecke  in  9 Bezirko  geteilt, 
deren  jeder  eine  Wetterdienststelle  erhält;  vorläufig  sind  dafür  in  Aussicht  genommen 
die  Orte  Königsberg  i.  Pr.,  Bromberg,  Breslau,  Berlin,  Magdeburg,  Hamburg,  Weil- 
burg,  Aachen  und  Ilmenau.  Alle  diese  Dienststellen  worden  an  jedem  Morgen 
durch  Vermittelung  der  Hamburger  Seewarte  telegraphisch  die  Wetterbeobachtungen 
empfangen,  welche  um  8 Uhr  morgens  an  etwa  70  über  ganz  Europa  verteilten 
Wetterstationen  angestellt  sind.  Ausserdem  erhalten  die  Dienststellen  telegraphische 
Morgenberichte  von  einigen  wichtigen  Orten  ihres  Bezirks  und  Postkarten  von  (im 
Sommer)  etwa  30  über  Deutschland  verteilten  Stationen,  welche  das  Wetter  des 
Vortages  melden. 

Mittelst  dieser  verschiedenen  Angaben  werden  Karten  über  die  Witterungs- 
verteilung in  Europa  hergestellt.  Auf  Grund  von  Vergleichungen  dieser  Karten  mit 
denen  der  vorangegangenen  Tage,  sowie  auf  Grund  genauer  Beobachtungen  der 
Witterungsvorgänge  am  Orte  der  Wetterdienststelle  werden  alsdann  „Wettervor- 
hersagen“ für  den  Nachmittag  und  den  nächsten  Tag  aufgestellt.  Dieso  Vorher- 
sagen, welche  nach  den  klimatischen  Unterschieden  innerhalb  des  Bezirks  für  ver- 
schiedene Gebietsteile  eine  verschiedene  Fassung  erhalten  können,  werden  der 
nächstgelegenen  Telegrapbenanstalt  bis  1 1 Uhr  vormittags  mitgeteilt,  sofort  tele- 
graphisch an  alle  Telegraphenanstalten  des  Bezirks  weitergegeben  und  dort  vor 
12  Uhr  mittags  öffentlich  ausgehängt.  Sie  sollen  ausserdem  gogen  mässige 
Abonnementsgebühren  durch  Telephon  oder  Briefträger  verbreitet  werden.  Die 
Vorhersagen  sollen  das  Wetter  kurz  kennzeichnen  und  ausserdem  regelmässig  aus- 
sprechen, ob  bis  zum  nächsten  Mittag  Niederschläge  zu  erwarten  sind.  Dabei  wird 
in  den  Angaben  übor  Eintrittszeit,  Dauer  und  Stärke  der  erwarteten  Niederschläge 
immer  grössere  Bestimmtheit  angestrebt  werden. 

Ausser  der  Vorhersage  wird  noch  eine  gedruckte  „Wetterkarte“  in  den 
Vormittagsstunden  hergestellt  und  baldmöglichst  durch  die  Pust  verbreitet.  Die 
Wetterkarte  ist  eine  Landkarte,  welche  mit  einfachen  und  auf  jedem  Blatt  erklärten 
Zeichen  die  Verteilung  des  Luftdrucks  über  Europa  darstellt  und  Angaben  über 
Temperatur,  Bewölkung,  Niederschlag  und  Wind  au  den  einzelnen  Beobachtungs- 
Stationen  enthält.  Sie  gibt  also  einen  Überblick  über  die  Wetterlage  in  Europa  um 
8 Uhr  vormittags.  Ausserdem  enthält  die  Karte  eine  kurze,  sachliche  Schilderung 

■)  Denkschrift  über  die  Organisation  eines  Wetternachrichtendienstes  anf  Grund  der 
Beratungen  einer  vom  Königlichen  Preussischen  Ministerium  für  Landwirtschaft,  Domänen 
and  Forsten  einbernfenen  Kommission,  her  ansgegeben  am  t.  Juni  1903.  Genauere  Angaben 
finden  sich  im  „Archiv  des  deutschen  Landwirtschaftsrats“,  XXVI.  Jahrgang  1902,  und  in 
fortlaufender  Weise  in  der  Zeitschrift  „Das  Wetter“. 


Digitized  by  Google 


168 


Das  Verkehrswesen. 


der  Witterungsverteilung  und  eine  allgemein  gehaltene  Wettervorhersage.  Diese 
Karten  erleichtern  somit  dem  Leser  das  Verständnis  für  die  am  eigenen  Wohnorte 
beobachteten  Witterungsvorgänge  und  geben  ihm  die  Möglichkeit,  seine  eignen  An- 
schauungen über  das  kommende  Wetter  zu  vervollkommnen.  Es  wird  erstrebt,  die 
Wetterkarte  an  allen  Telegrapheuanstalten,  Amtshäusern,  Schulen  usw.  öffentlich 
auszuhängen  und  ausserdem  durch  ein  billiges  Abonnement  (monatlich  0,50  Mk.) 
möglichst  weit  zu  verbreiten. 

Zur  Deckung  der  Unkosten  für  die  Vorbereitung  und  Durchführung  eines  all- 
gemeinen Wettornachriclitendienstes  sind  vom  Preussischen  Landtage  im  Extra- 
ordinarium  des  Etat«  1906/07  96000  Mk.  zur  Verfügung  gesteht,  von  denen  aber 
12480  Mk.  von  den  beteiligten  angrenzenden  kleineren  Bundesstaaten,  die  im  Ver- 
hältnis zum  Flächeninhalt  an  deu  Kosten  teilnehmen,  zurückerstattet  werden. 

C.  Das  Fernsprechwesen. 

Weit  grössere  Bedeutung  als  die  Telegraphie  hat  für  die  Landwirtschaft  das 
Fernsprechwesen  erlangt,  denn  es  gestattete  die  Verästelung  und  grössere  Aus- 
dehnung der  schnellsten  Nachrichtenübermittlung.  Während  hei  dem  Betriebe  von 
Telegraphen  nur  gelernte  Beamte  mit  komplizierten  Apparaten  den  Dienst  versehen 
können,  ist  heim  Fernsprecher  die  Möglichkeit  gegeben,  alle  Vorzüge  des  Telegraphen 
ohne  besondere  Vorkenntnis  jedem  einzelnen  zugänglich  zu  machen.  Das  Telephon 
übermittelt  mit  Hilfe  der  Elektrizität  das  gesprochene  Wort  von  einem  Ort  an  einen 
anderen  in  einer  verschwindend  kleinen  Zeit.  Es  ermöglicht  dadurch  die  mündliche 
Verständigung  zweier  Personen,  die  an  weit  auseinanderliegenden  Orten  sich  befinden. 

Der  Erfinder  des  Telephons  war  Philipp  Reis  in  Friedrichsdorf  bei  Hom- 
burg vor  der  Höhe,  der  in  den  Jahren  1861 — 1868  einen  elektrischen  Tonüberträger 
konstruierte,  der  aber  don  praktischen  Anforderungen  nicht  geuügte.  Einen  Apparat, 
mit  welchem  es  möglich  wurde,  gesprochene  Worte  zu  übertragen,  liess  Alexander 
Graham  Bell  am  7.  März  1876  patentieren.  Das  Telephon  von  Bell  eignet  sich 
hauptsächlich  als  Empfänger.  Als  Sender  werden  meistens  die  stärker  wirkenden 
Mikrophone  verwendet,  deren  wichtigste  Formen  im  Jahre  1877  von  Edison  und 
1878  von  Hughes  und  von  Hunnings  erfunden  wurden. 

Die  erste  Fernsprechanlage  wurde  am  12.  November  1877  in  Friedrichsberg 
bei  Berlin  eröffnet.  Die  Vorzüge  des  Fernsprechers  traten  in  so  auffallender  Weise 
zutage,  dass  die  Neuanlage  derart  gefördert  wurde,  dass  bis  Ende  1901  im  deutschen 
Reichspostgebiete  11271  Telegraphenanstalten  für  Fernsprech  betrieb  eingerichtet 
waren.  Um  vor  allem  die  Vorteile  der  Fernsprecheinrichtung  für  das  flache  Land 
nutzbar  zu  machen,  errichtete  man  besonders  seit  1897  vielfach  Telegraphenhilfs- 
Btellen  mit  Fernsprechbetrieb  als  Zweigstellen  im  Bestellbezirk  einer  Telegraphen- 
anstalt; als  Inhaber  solcher  Stellen  fungieren  Gastwirte,  Kaufleute,  Förster,  Gemeinde- 
und  Gutsvorsteher  u.  a.,  die  persönlich  oder  durch  ein  Familienmitglied  jederzeit  in 
der  Lage  sind,  Mitteilungen  vom  Vermittlungsamt  entgegenzunehmon. 

Man  will  auf  diese  Weise  ermöglichen,  dass  die  kleineren  Orte  mit  ihrem 
nächsten  wirtschaftlichen  Hauptorte  (Kreisstadt),  sodann  aber  auch  tunlichst  mit  dem 
Mittelpunkt  eines  grösseren  landwirtschaftlichen  Vorbandes  (Bezirks-  oder  Provinzial- 


Digitized  by  Google 


Da#  Verkehrswesen. 


169 


hauptatadt)  bequem  verkehren  können.  Den  glänzenden  Aufschwung,  den  das  Fern* 
sprechwesen  durch  die  Ausgestaltung  der  Fernsprecheinrichtungen  auf  dem  flachen 
Lande  und  durch  dio  Einführung  der  jetzt  gültigen  Fernsprechgebührenordnuug  vom 
20.  Dezember  1899  nahm,  veranschaulichen  folgende  Angaben.1) 

Es  waren  im  Keichstelegraphengebiet  vorhanden: 


Ende 

Zunahme 

I89O 

1895 

1900 

1S95 

gegen  1890 
i>«  °lo 

1900 

gegen  1895 
in  % 

I 

2 

3 

4 

5 

6 

Orte  mit  Vermittlnngsanstalt 

*33 

448 

2 157 

92,3 

3*1,5 

Öffentliche  Sprechstellen  mit 

Anschluss  an  Ortsnetze  und 

Verbindungsanlageu  . . . 

97 

215 

12951 

121,6 

5923,7 

Sprechstellen 

5'  4*9 

114057 

247676 

121,8 

11 7,* 

Zahl  der  Verbindnngsanlagen 

250 

5*3 

2 423 

*33.» 

3*5,« 

I.KngederVerbindungsanlagcn 

in  Kilometern 

17  *55 

59087 

189  092 

244f4 

220,0 

Im  Jahre  1895  waren  in  Landorten  unter  2000  Einwohnern  284  Ortsfernsprech- 
netze vorhanden,  im  Jahre  1900  1768.  Die  Zahl  der  öffentlichen  Fernsprechstellen 
dos  flachen  Landes  betrug  Ende  1899  7200,  die  der  in  den  ersten  5 Monaten  des 
Jahres  1899  geführten  Gespräche  rund  123000. 

Für  die  weitere  Ausgestaltung  der  Fernsprecheinrichtungen  für  das  flache 
Land  sind  im  wesentlichen  die  folgenden  Grundsätze  maßgebend:*) 

1.  Die  Herstellung  der  zum  Anschluss  eines  Ortes  an  das  allgemeine  Fern- 
sprechnetz erforderlichen  Leitung  und  die  Einrichtung  einer  öffentlichen  Fernsproch- 
stelle  in  diesem  Ort  kann  ins  Auge  gefasst  werden,  wenn  das  Bedürfnis  hierzu  vor- 
liegt und  die  Interessenten  bereit  sind,  eine  angemossone  Jahrosoinuahme  auf  die 
Dauer  von  3 Jahren  zu  gewährleisten. 

2.  Im  allgemeinen  soll  die  Höhe  der  zu  gewährleistenden  Jahreseinnahme 
10  °/0  der  wirklich  entstandenen  Anlagekosten  betragen. 

3.  Um  die  Anlagekoston  zu  ermäßigen,  ist  bei  der  Herstellung  eine  Mitwirkung 
der  Interessenten  durch  unentgeltliche  Übernahme  von  Lieferungen  oder  Leistungen 
gestattet,  z.  B.  durch  Hergabe  von  Hölzern  zu  Stangen  und  Streben,  durch  Leistung 
von  Arbeit,  Hergabe  von  Fuhrwerk  usw. 

4.  Für  Gespräche,  die  von  den  Öffentlichen  Femsprechstellen  aus  geführt 
werden,  sind  Einzelgebühren  nach  Mafsgahe  der  allgemeinen  Bestimmungen  über  den 
Verkehr  auf  den  Stadt  fernsproch-  oder  Fernsprechverbindungsanlagen  zu  erheben. 

*)  Archiv  für  Post  und  Telegraphie  1902,  S.  755. 

a)  Mann  ich,  Post,  Telegraphie  und  Femsprech  wesen  im  Handbuch  der  Wirtschafts- 
kunde Deutschlands  IV. 


Digitized  by  Google 


170 


Das  Verkehrswesen. 


5.  Ausser  bei  den  Verkehrsanatalten  können  öffentliche  Fernsprechstellen  auch 
beim  Ortsvorsteher,  in  Kurhäusern,  Hotels  oder  sonst  bei  zuverlässigen  Privatpersonen 
eingerichtet  und  an  die  nächste  Stadtfenisprecheinrichtung  angeschlossen  werden. 

6.  Auf  Verlangen  eines  Anrufenden  haben  die  Verwalter  der  öffentlichen 
Sprechstellen  Bewohner  des  Ortes  oder  seiner  näheren  Umgebung  zum  Zweck  eine« 
Ferngesprächs  gegen  eine  vom  Aurufenden  zu  entrichtende  Qebühr  von  25  Pf.  her- 
beiholen zu  lassen. 

Zur  Durchführung  der  geplanten  Maßnahmen  sind  für  das  Reicbspostgebiet 
10  Mill.  Mark  zur  Verfügung  gestellt,  von  denen  in  jedem  Jahre  1 Mill.  Mark  ver- 
wendet werden  soll. 

Durch  alle  diese  Vorteile  sind  die  in  abseits  gelegenen  Dörfern  und  Guts- 
bezirken  wohnenden  Landwirte  in  die  Lage  versetzt,  nicht  bloss  die  schon  bei  dem 
Telegraphen  erwähnten  Vorzüge  auf  die  schnellste  und  bequemste  Weise  sich  zu 
eigen  zu  machen,  sondern  sie  können  auch  Verhandlungen  über  abzuschiiessende 
Ein-  und  Verkaufsgeschäfte  durch  Rücksprache  erledigen.  Mancher  weite  Weg  und 
manche  Reise  kann  dadurch  erspart  werden. 

Für  grosse  Wirtschaftsbetriebe  ist  ein  weiterer  Vorteil  einer  Fernsprech&nlage 
damit  gegeben,  dass  die  Betriebsleitung,  wenn  eine  telephonische  Verbindung  mit 
den  Vorwerken  besteht,  ausserordentlich  erleichtert  wird. 

3.  Der  Binnengrossverkebr. 

A.  Die  Eisenbaiinen. 

Seit  1867,  bis  zu  welchem  Jahre  sich  im  Bd.  111,  S.  230  die  Angaben  über 
die  Entwicklung  des  Eisenbahnwesens  finden,  sind  gewaltige  Fortschritte  hinsicht- 
lich der  Ausdehnung  der  Eisenbahnanlageu  zu  konstatieren.  Zurzeit  kann  man 
annehmen,  dass  diese  Entwicklung  zu  einem  gewissen  Abschluss  gelangt  ist.  Die 
Eisenbahnen  haben  eine  völlige  Umwandlung  in  der  Erzeugung  und  Verwertung 
der  Güter  hervorgerufen.  Dadurch,  dass  durch  sie  Massentransporte  zu  niedrigen 
Beförderungspreisen  möglich  wurden,  konnten  nun  selbst  ganz  geringwertige  Güter 
noch  mit  Nutzen  auf  weite  Entfernungen  versendet  werden.  Die  Urproduktionen 
wurden  von  ihrer  bisherigen  Gebundenheit  an  die  Stätte  ihrer  Entstehung  befreit  und 
in  die  Weltwirtschaft  eingezogen.  Somit  ist  zwar  einerseits  eine  Erweiterung  des 
Absatzgebietes  ermöglicht,  andererseits  aber  sind  die  Produzenten,  die  bisher  den 
lokalen  Markt  versorgten,  durch  die  eindringeude  Konkurrenz  anderer,  bis  dahin 
unter  ungünstigen  Verhältnissen  produzierenden  Gegenden  geschädigt.  Von  be- 
sonderer Bedeutung  ist  diese  Entwicklung  für  die  landwirtschaftlichen  Erzeugnisse, 
die,  schwankend  in  ihrem  Ertrage,  an  den  einzelnen  Orten  jetzt  einen  Ausgleich 
erfahren  durch  Zufuhr  aus  anderen  Bezirken,  die  eine  reiche  Ernte  gehabt  haben. 
Es  wird  also  ein  Preisausgleich  in  den  einzelnen  Jahren  und  in  allen  Ländern 
herbeigeführt.  Vor  allem  treten  nun  Gebiete  auf,  die  unter  besonders  günstigen 
Verhältnissen  produzieren.  Sie  können  manche  Erzeugnisse  weit  billiger  hersteilen 
und  infolge  der  geringen  Transportkosten  auf  allen  Märkten  anbieten.  Die  Folge 
davon  ist,  dass  die  ganze  Betriebseinrichtung  und  -intensität  sowohl  hinsichtlich 
des  Ackerbaues,  als  auch  der  Viehzucht  eine  vollständig  andere  wird.  Gleichzeitig 


Digitized  by  Google 


Da«  Verkehrswesen. 


171 


werden  damit  die  Grundrente  und  die  Besitzverhältnisse  beeinflusst.  Auch  ein 
Ausgleich  in  der  Höhe  der  Löhne  tritt  ein,  da  die  Arbeiter  leicht  dorthin  gelangen 
können,  wo  sie  besser  entlohnt  werden.  Diese  Veränderungen,  die  schon  seit  den 
50  er  Jahren  des  vorigen  Jahrhunderts  eingesetzt  batten,  verschärften  sich  seit 
Mitte  der  70  er  Jahre,  als  ungeheure  Überseeische  landwirtschaftliche  Produktions- 
gebiete durch  Eisenbahnen  erschlossen  wurden,  immer  mehr. 

Seit  der  Mitte  des  vorigen  Jahrhunderts  existierten  in  Preussen  neben  vielen 
Privatbahnen  einige  grosse  staatliche  Bahnen.  Im  Laufe  der  Jahre  traten  die 
Nachteile  dieses  gemischten  Systems  fühlbarer  hervor.  Das  Privatkapital  war  nicht 
geneigt,  einen  einheitlichen  Ausbau  und  allseitiges  Verzweigen  der  Linien  vorzu- 
nehmen. Nur  durch  ein  sehr  kompliziertes  Abrechnungssystem  war  die  gegen- 
seitige Benutzung  des  Fahrparkes  möglich;  eine  unwirtschaftliche  Konkurrenz  der 
einzelnen  Gesellschaften  war  vorauszusehen. 

Die  Folge  dieser  merkbaren  Übelstände  war  eine  wachsende  Bewegung,  die 
die  Übernahme  der  Eisenbahnen  durch  den  Staat  bezweckte,  lin  Jahre  1873 
wurde  eine  parlamentarische  Untersuohungskommission  eingesetzt,  die  sich  in  ihrem 
Gutachten  für  den  Übergang  zum  reinen  Staatsbahnsystem  aussprach.  Der  Ver- 
such der  Übernahme  auf  das  Reich  missglückte  aus  wesentlich  politischen  Gründen. 
Dagegen  wurde  durch  das  Gesetz  vom  27.  Juli  1873  das  Heichseisenbahnamt  als 
ständige  Zentralbehörde  eingesetzt,  die  das  Aufsichtsrecht  über  das  Eisenbahn- 
wesen nach  Malsgabe  der  Zuständigkeit  des  Reiches  und  die  Sorge  über  die  Aus- 
führung der  bezüglichen  gesetzlichen  und  verfassungsmässigen  Bestimmungen  hat. 
Nun  beschritt  Preussen  den  Weg  der  Verstaatlichung  aller  Bahnen  durch  die  Ge- 
setze vom  20.  Dezember  1879,  vom  14.  Februar,  25.  Februar  und  7.  März  1880. 
Die  Denkschrift  zur  Begründung  der  Verstaatlichungsvorlage  vom  29.  Oktober  1879 
fasst  die  Vorteile  des  erstrebten  StaatsbahnBystems  in  den  Sätzen  zusammen: 

„Unter  allen  Gestaltungsformen,  welche  das  Eisenbahnwesen  in  den  modernen 
Kulturstaaten  gefunden  hat,  ist  das  reine  Staatsbabnsystem  allein  dasjenige,  welches 
die  Aufgabe  der  Eisenbahnpolitik  des  Staates,  die  einheitliche  Regelung  innerhalb 
des  Staatsgebietes  und  die  Förderung  der  beteiligten  öffentlichen  Interessen  vollauf 
zu  erfüllen  vermag.  Nur  in  dieser  Form  ist  eine  wirtschaftliche  Verwendung  des 
Nationalkapitals,  welches  durch  die  Anlage  und  den  Betrieb  der  Eisenbahnen  in 
bo  grossartigem  Mafsstabe  in  Anspruch  genommen  wird,  möglich;  nur  in  dieser 
Form  ist  zugleich  die  unmittelbare  und  wirksame  Fürsorge  des  Staates  für  die 
seinem  Schutze  auvertrauten  öffentlichen  Interessen  denkbar;  nur  in  dieser  Form 
bietet  sich  endlich  die  Möglichkeit  einfacher,  billiger  und  rationeller  Transport- 
tarife, die  sichere  Verhinderung  schädlicher  Differenzialtarife,  eine  gerechte,  rasche 
und  tüchtige,  auf  das  allgemeine  Wobl  bedachte  Verwaltung.  Es  muss  daher  das 
Staatsbahnsystem  als  der  Abschluss  der  Entwicklung  des  Eisenbahnwesens  an- 
gesehen werden.“ 

Durch  die  oben  erwähnten  preussischen  Gesetze  wurden  sechs  grosso  Eisen- 
bahnen: die  Berlin-Stettiner,  Magdeburg-ITalberstädter  nebst  Hannover- Altenbekener, 
Köln-Mindener-Rheinische  und  Berlin-Potsdam-Magdeburger,  ferner  die  Homburger 
Eisenbahn  uud  der  Hessische  Anteil  au  der  Main- Weserbahn,  im  ganzen  5002  km 


Digitized  by  Google 


172 


Das  Verkehrswesen. 


Privatbahnen  erworben.  Durch  eine  Reihe  weiterer  Gesetze  vom  38.  März  und 
13.  Mai  1883,  vom  34.  Januar  und  17.  Mai  1884,  vom  33.  Februar  1885,  vom 
8.  April  1889,  vom  9.  Mai  1890  und  vom  16.  Juli  1895  sind  noch  35  Bahnen 
mit  einer  Gesamtlänge  von  9371  km  in  Staatseigentum  übergegangen.  Durch  die 
weiteren  Gesetze  vom  30.  Mai  1903  und  18.  Mai  1903  wurde  das  Staatseisenbahn- 
netz weiterhin  um  965  km  vergrüssert.  Die  Erwerbungen  des  Staates  zeigt  die 
auf  Seite  173 — 175  folgende  Aufstellung. 

Seit  dem  Jahre  1870  gestaltet  sich  die  Erweiterung  des  preussischen  Staats- 
eisenbahnnetzes  teils  durch  Neubau,  teils  durch  Erwerb  in  der  auf  Seite  176  dar- 
gestellten Weise. 

Unter  den  erworbenen  Linien  waren  solche,  die  sich  über  alle  von  Preussen 
eingescblossenen  Bundesstaaten  erstreckten.  — Auf  Grund  des  Staatsvertrages  vom 
33.  Juli  1896  kam  eine  Vereinigung  des  preussischen  und  hessischen  Staatseisen  - 
bahnbesitzes,  der  951,30  km  umfasste,  zustande.  Die  Einkünfte  des  gesamten 
preussischen  und  hessischen  Eisenbahnbesitzes  werden  nach  bestimmten,  im  Ver- 
trage festgestellten  Grundsätzen  zwischen  Preussen  und  Hessen  geteilt.  Auch 
durch  zahlreiche  Neubauten  vergrosserte  sich  das  Staatseisenbahnnetz  beträchtlich, 
besonders  durch  Herstellung  von  Zweig-  und  Nebenbahnen.  Der  prozentische 
Anteil  der  Nebenbahnen  wächst  stetig.  So  wurden  die  Maschen  des  Eisen- 
bahnnetzes immer  enger  geknüpft  und  abgelegene  Landesteile  dem  grossen  Ver- 
kehr erschlossen.  Diese  Neubauten  wurden  in  verhältnismässig  hohem  Mafse  in 
den  Gebieten  mit  vorwiegend  landwirtschaftlichem  Charakter,  besonders  im  Osten, 
ausgeführt,  da  in  den  dicht  bevölkerten  gewerbereichen  Teilen  der  Monarchie 
Eisenbahnen  von  vornherein  zahlreicher  vorhanden  waren.  Die  Staatsbahnen 
Btellen  jetzt  ein  festgefügtes,  einheitliches  Ganzes  dar.  Am  1.  April  1895  trat 
die  durch  Erlass  vom  15.  Dezember  1894  genehmigte  Verwaltungsordnung  für  die 
Staatseisenbahnen  in  Kraft,  nach  welcher  die  preussischen  StaatBcisenbahnen  von 
zz  Direktionen,  die  dem  Minister  der  öffentlichen  Arbeiten  unterstehen,  verwaltet 
werden.  Der  Sitz  der  Direktionen  ist  in  Altona,  Berlin,  Breslau,  ßromberg,  Cassel, 
Cöln,  Danzig,  Elberfeld,  Erfurt,  Essen  a.  Ruhr,  Frankfurt  a.  M.,  Halle  a.  S., 
Hannover,  Kattowitz,  Königsberg  i.  Pr.,  Magdeburg,  Mainz,  Münster  i.  Westfalen, 
Posen,  St,  Johann-Saarbrücken,  Stettin. 

Durch  die  im  Januar  1905  in  Berlin  stattgefundenen  Verhandlungen  der 
verschiedenen  deutschen  Eisenbahnverbände  ist  eine  Betriebsmittelgemeinschaft 
angebahnt,  die  wesentlich  die  wirtschaftlichere  Ausnutzung  der  Betriebsmittel  und 
eine  Vereinfachung  des  komplizierten  Abrechnungswesens  zum  Ziele  hat.  Der  auf- 
gestellte  Entwurf  schlägt  oine  Gemeinschaft  der  Lokomotiven,  der  Personen-,  Ge- 
päck- und  Güterwagen  mit  Ausrüstungs-  und  Lademitteln,  sowie  der  Werkstätten- 
verwaltung vor,  ferner  eine  einheitliche  Unterhaltung,  Erneuerung  und  Beschaffung 
der  Betriebsmittel,  und  endlich  eine  gemeinsame  Beschaffung  der  Betriebs- 
materialien unter  Achtung  der  Eigentumsrechte  der  einzelnen  vertragschliessenden 
Verwaltungen. 

Die  preussische  Eisenbahnpolitik  mit  ihrer  zielbewussten,  durch  das  allge- 
meine Interesse  beeinflussten  Tätigkeit  ist  vorbildlich  geworden  für  die  Eisenbahn- 
politik fast  aller  europäischen  Staaten. 


Digitized  by  Google 


Übersicht  der  A.  von  Preasaen,  B.  von  Hessen  erworbenen  Eisenbahnen. 


Das  Verkehrswesen, 


173 


Digitized  by  Google 


■ 


Das  Verkehrswesen. 


175 


!■  I 


Digitized  by  Google 


176 


Pas  Verkehrswesen. 


Erweiterung  des  preussischen  Staatseiscnbahnnetzes  seit  dem  Jahre  1870,  des 
hessischen  seit  dem  1.  April  1897  und  des  badischen  Anteils  an  der  Main- 
Neckarbahn  seit  dem  1.  Oktober  1902. 


Jahr 


Bahnliiugc 
zu  Anfang 
des  Jahres 

km 


Pavun  Nebenbahnen 

km "l. 


Zugang  im  Laufe  des  Jahres 

durch  Neubau 
km 

durch  Erwerb 
km 

5 

6 

49,86 

301,36 

— 

*24.49 

49,97 

149,8« 

— 

— 

— 

230,18 

— 

*4.43 

223,54 

394,99 

— 

451.48 

— 

794, '4 

— 

»93, »9 
'53," 

5 OOt, *7 

212,58 

4 224,30 

465, '7 

931,34 

55», 77 

3 394,88 

43»,  7. 

1 108,41 

361,34 

— 

600,78 

5,5,48 

555,8s 

— 

683,29 

*7, »8 

5 »0,90 

464,59 

302.09 

— 

3**,34 

— 

310, «1 

»72,3» 

422,90 

— 

5'7,‘7 

37*,36 

486,69 

,3,<>9 

5*2,76 

69,.94 

603,58 

7,<>7 

3*5.m 

— 

4*Z,'3 

— 

623,03 

— 

547,«» 

24,78 

336,3» 

95*,97 

5°3.<s 

55,34 

— 

— 

1870 

1871 
187z 
i*73 

1874 

1875 

1876 

1877 

1878 

1879 

■ 880 
1881 

■ 882 

■ 883 
1884 
1883 

1886 

1887 

1888 
18S9 
1890 

1591 

1592 

1593 

1894 

1895 

1896 

1897 

!89S 

!»99 

1900 

1901 

1902 

IW 

1904 

1905 


3 *95.«7 
3 245.03 
3 546,39 
3 720,85 
3 870,66 

3 870/« 

4 100,84 
4 408,81 

4 803,80 

5 255,*s 

6 049,4a 
11  244,58 
* 1 397, 
»4034,57 

*5  43».o8 
»9  377,73 

20  918,56 

21  279,35 

22  405,58 

22  961,33 

23  732.«« 

24  708,38 

25  0 « * ,°3 

25  399,^ 

25  881,84 

26  304,38 

27  *99,8» 
27  966,75 
29  172,6» 

29  785.« 

30  170,48 
30  653, ,3 
3*  394, w 
3»  967,13 
33  263,3, 
33  «22, 5* 


Hie  Unterscheidung 
nach  Haupt-  und 
Nebenbahnen  besteht 
erst  seit  1880. 


» 279, «1 

> 430,30 

1 923,*7 

2 379,75 

3 » » 4,6a 
3 490,91 

3 896,73 

4 642,69 

5 »99.36 

5 888,80 

6 309,49 

6 616,7a 

7 043,99 
7 342,44 

7 719,75 

8 265,56 

8 705. 87 

9 227,85 

9 798,»4 

10  182,87 
10  640,^1 
i 1 240,66 
* * 625,39 
»2  394.57 
12  687,85 


11.38 
*2,55 
*3.7« 
»5.41 

»6,07 

16,69 

18,31 

20,7a 

22,64 

24,8» 

25.54 

26,46 

27,73 

28.37 

29,35 

30.39 
3», 47 
31,63 
32,9« 
33.76 
34,7» 
35.V4 

36.37 
37,3* 
37.5* 


*3722,4» 


16  479,04 


Digitized  by  Google 


Da«  Verkehrswesen. 


177 


Die  Verteilung  und  Entwicklung  des  preussischen  Eisenbahnnetzes  ergibt 
sich  aus  der  auf  Seite  178  folgenden  Zusammenstellung. 

Im  Verhältnis  zur  Fläche  sind  die  östlichen  Provinzen  Ostpreussen,  West- 
preussen  und  Pommern  am  schwächsten  mit  Eisenbahnen  versehen.  Diese  drei 
Provinzen  haben  im  Durchschnitt  nur  */g  der  Eisenbahnausdehnung  des  Gesamt- 
durchschnittes  des  Staates.  Posen  hingegen  weist  ebensoviel  Dahnen  wie  Hannover 
auf.  Im  Verhältnis  zur  Einwohnerzahl  ist  der  Osten  etwaB  reicher  ausgestattet  als 
der  Westen.  Immerhin  muss  das  Eisenbahnwesen  für  den  Osten  als  gering  ent- 
wickelt bezeichnet  werden;  seine  Förderung  dürfte  ein  erstrebenswertes  Ziel  dar- 
stellen.  In  Masuren  und  Hinterpommern  gibt  es  noch  Ortschaften,  die  fast  25  km 
von  jeder  Eisenbahnverbindung  entfernt  liegen.  Derartige  Verkehrslücken  Bind  kaum 
in  dem  eisenbahnärmsten  Distrikte  des  Westens  — im  nördlichen  Hannover  — 
vorhanden. 

Das  Verhältnis  der  gesamten  Eisenbahnlängen,  einschliesslich  der  Klein- 
und  Strasseubahneu,  gestaltet  sich  nach  dem  Staude  von  1904  in  der  auf  Seite  179 
dargestellten  Weise. 

Der  Güterverkehr  der  Staatsbahnen1)  stieg  von  1879 — 1902 
von  8903091000  tkm 
auf  25059080000  „ 

um  16155989000  tkm  = 182%  (7,9°/0  im  Jahres- 
durchschnitt), während  die  Bruttoeinnahmen  aus  dem  Güterverkehr  sich  in  der 
gleichen  Zeit  nur 

von  378749000  Mk. 
auf  897132000  „ 

um  518383000  Mk.  = 137  °/0  (6°/0  im  Jahresdurch- 
schnitt) vermehrten. 

Das  Steigen  ist  fortdauernd  gewesen,  nur  kleine  Rückgänge  infolge  ein- 
getretener wirtschaftlicher  Krisen  waren  zu  konstatieren. 

Von  1885  (dem  ersten  vergleichsfähigen  Jahre  der  Statistik  der  Güterbewegung) 
bis  1903  wuchs  die  Beförderungsmenge  auf  den  deutschen  Eisenbahnen 

im  Jahresdurchschnitt 

von  Düngemitteln 

„ Kartoffeln 

„ Mehl  und  Mublenfabrikaten . . . . 

„ Rüben 

„ raffiniertem  Zucker 

„ Nutzholz 

„ Grubenholz,  Brennholz  und  Schwellen 

„ Steinkohlen  und  Koks 

„ Braunkohlen  usw 

*)  Deutscher  Reichsanzeiger  1904,  No.  282. 

Meltzen,  Boden  des  prenes.  Staate».  VIII. 


um 

405  °/o 

22>5  °/o> 

n 

>94 

fl 

*°,5  » 

» 

190 

7» 

>o»5  * 

n 

168 

» 

9.3  » 

n 

>73 

n 

9.5  * 

n 

126 

n 

7,0  n 

» 

>45 

n 

8,0  „ 

» 

» >7 

n 

6,5  „ 

184 

1» 

>o,3  „ • 

12 


Digitized  by  Google 


178 


T'«s  Verkehrswesen. 


Verteilung  der  Eisenb&hnl&ngen  au!  die  einzelnen  Landesteile  in  Preussen  1903. 

Gesamt-  und  Verhältniszahlen. 


1 — 

Länge  der 

Es  entfallen 
auf 

Provinzen 

Staat 

dJ 

ü 

CT'  X> 
SA 

’S 

a 

!l 

t-  s 

CU  w 
*33 

e 

£ S 
a a 

1 ^ 
PC  ss 

N 

s f 
'S- 3 
§ i 

0 

je  10000 
Einwohner 

km 

km 

km 

kin 

km 

■ 

2 

3 

4 

5 

6 

I.  Ostprenssen  . . 

f Hauptbahnen 
‘ \ Nebenbahnen 

866,40 

l 406,03 

48,69 

| 2321,1. 

6,47 

",59 

II.  Westpreussen  . 

J Hauptbahnen 
\ Nebenbahnen 

878,34 
1 040,85 

[ 1 9'9,®9 

7,5» 

**,9i 

III.  Brandenburg . . 

f Hauptbahnen 
' \ Nebenbahnen 

2 481,68 
767,33 

541,88 

} 3 790,78 

9,5" 

7,»s 

f Hauptbahnen 

735.» 

— 

j 2 008,7a 

6,67 

1 2,00 

\ Nebenbalinen 

1 189,3* 

84,73 

( Hauptbahnen 

• 015,87 

- 

} 2 099,54 

7, »5 

10,83 

\ Nebenbahnen 

■ 018,68 

64,99 

f Hauptbahnen 

2 652,6« 

1 4 004,41 

9,93 

8,3a 

\ Neben  bah  uen 

■ >54,3« 

197,«! 

VII.  Sachsen 

/ Hauptbahnen 
‘ \ Nebenbahnen 

1 878,3« 
730,38 

164,93 

} * 773, «7 

10,98 

9,54 

VIII.  Schleswig-Hol- 

f Hauptbahnen 

75',«» 

49',9=> 

' 755-»3 

93,71 

22,01 

} ' 4*4,53 

7,50 

9,3" 

1 Hauptbahnen 

} 2 840,45 

7,38 

10,56 

\ Nebenbahnen 

874,10 

188,91 

X.  Westfalen  . . . 

< Hauptbahnen 
\ Nebenbahnen 

' 833, >9 
658,35 

379,98 

} *871,5. 

14, a. 

8,37 

! XI.  Hessen-Nassau. 

f Hauptbahnen 
’ \ Nebenbahnen 

1 119,50 
6*3,71 

16,36 

j ' 759,57 

II,  »l 

8,9a 

| XII.  Rheinland  . . . 

1 Hauptbahnen 
' \ Nebenbahnen 

2 437,8o 
* 353«°° 

50,04 

68,71 

} 3 909,53 

14,48 

6,4* 

XIII.  Huhenzollern  . 

f Hauptbahnen 
‘ \ Nebenbahnen 

65,  r> 

*4,9! 

— 

} 90,«8 

7,94 

13.43 

f Hauptbahnen 

18471,7. 

'59,35 

i 

f 31  813,60 

9, 1» 

8,87 

1 Nebenbahnen 

II 

11  33*, ?« 

1849,80 

Digitized  by  Google 


Verteilung  der  Eisenbahnl&ngen  einschliesslich  der  Kleinbahnen  au!  die  einzelnen  Landesteile  in  Preussen  1904. 

Gesamt-  und  VerhKltniszahleu. 


Zusammen  I 18631,0«  13182.5«  I 31813,60  465,87  8981,1g  I 41260,56  1 1 ,83  11,50 


180 


Das  Verkehrswesen. 


Dass  die  Verkehrssteigeiung  nicht  nur  auf  die  dichtere  Ausgestaltung  des 
Babnnetzes  durch  Neubau  von  Bahnen  zurückzuführen  ist,  ergibt  sich  daraus,  dass 
die  Verkebrsdichtigkeit  auf  i km  Bahn  erheblich  (um  92°/0)  gestiegen  ist.  Sie  betrug: 

1879 443860  tkm. 

1902 853068  „ . 

Im  Vergleich  mit  anderen  grossen  Bahnen  betrug  die  Verkehrsdichtigkeit: 

1902  auf  bayerischen  Bahnen 498742  tkm. 

„ sächsischen  Bahnen 615208  „ 

„ württembergischen  Bahnen 421 228  „ 

„ badischen  Bahnen 600268  „ 

1901  „ den  französischen  Hauptbahnen  (ohne 

Fahrzeuge  und  Vieh) 418433  „ 

„ den  österreichisch-ungarischen  Bahnen 

(ohne  Fahrzeuge  und  Vieh)  . . . 435035  „ 

Im  Jahre  1904  entßelen  aus  dem  Personen-  und  Gepüekverkehr  29,43 °/0,  aus  dem 
Güterverkehr  70,57  °/0  der  Verkebrseinnalime;  auf  1 km  durchschnittlicher  Betriebs- 
länge betrugen  die  Einnahmen  für  den  Personenverkehr  13410  Mk.,  für  den  Güter- 
verkehr 31349  Mk.  Die  ganze  VerkehrBeinnahme  belief  sich  auf  1498714916  Mk. 

Von  besonderer  Bedeutung  für  die  Absatzfäbigkeit  der  Erzeugnisse  sind  die 
Gütertarife.  Infolge  des  anfänglich  lokalen  Charakters  der  Eisenbahnen  waren 
die  ersten  Gütertarife  äusserst  einfach.  Sie  enthielten  neben  den  Beförderungs- 
bedingungen meist  nur  wenige,  nach  Zentner  und  Meile  berechnete  Tarifsätze  für 
Güter  aller  Art  (die  sogenannten  Kaufmannsguter)  und  daneben  für  eine  Anzahl 
minderwertiger  Rohprodukte  ermässigte  Sätze,  deren  Anwendung  von  der  Aufgabe 
einer  bestimmten  MindeBtmenge  abhängig  gemacht  wurde.  Diese  Erleichterungen 
betrafen  Artikel,  die  in  jedem  Bahngebiete  verschieden  waren;  es  war  das  Be- 
dürfnis des  Verkehrsgebietes  mafsgebend.  Wiederholten  Anträgen  aus  den  Kreisen 
der  Produzenten  stattgebend,  ging  man  zu  Tarifermässigungen  Uber,  die  teile  eine 
Erhöhung  der  Versandfähigkeit  bestimmter  Artikel  bezweckte,  teils  andere  Artikel 
überhaupt  erst  versandfähig  machte.  Die  naturgemäfse  Folge  war  eine  Steigerung 
des  Verkehrs.  Hieraus  entwickelte  sich  allmählich  der  Grundsatz  der  Frachtpreis- 
bemessung  nach  der  BelastungBfähigkeit,  d.  b.  nach  dem  Tauschwert  der  Güter. 
Dies  führte  zu  einer  immer  weitergehenden  Sonderung  der  Güter  nach  ihrem  Werte 
und  damit  zu  einer  ausgebildeten  Klassifikation  in  dem  Lokaltarife  der  einzelnen 
Bahnen,  und  zwar  je  nach  den  Besonderheiten  der  wirtschaftlichen  Verhältnisse 
jedes  Bahngebietes. 

Trotz  der  Bestrebungen  der  Bahnverwaltungen,  den  Obergang  von  Gütern  der 
einen  Bahn  auf  die  andere  zu  erleichtern,  kounte  eine  Vereinbarung  infolge  ihrer 
verschiedenartigen  Klassifikation  der  Güter  im  allgemeinen  nicht  zustande  kommen. 
Es  entstand  nur  neben  den  Lokaltarifen  ein  direkter  Tarif  für  gewisse  Artikel 
und  Stationsverbindungen.  Der  weitere  Zuwachs  an  neuen  Linien  und  die  Be- 
rührung ihrer  Interressengebiete  rief  eine  Konkurrenz  in  den  Knotenpunkten  her- 
vor und  Bchliesslich  fortgesetzte  offene  und  geheime  Frachtnacblässe  (sogenannte 
Refaktien).  Dies  führte  teils  zum  Ankauf,  teils  zur  Verschmelzung  der  kon- 


Digitized  by  Google 


Da«  Verkehrswesen. 


181 


kurrierenden  Linien  und  schliesslich  zu  Eisen  bahn  verbänden.  Oer  älteste  der- 
artige Verband  war  der  norddeutsche,  welcher,  1847/48  gegründet,  die  wichtigeren 
Handelsplätze  Nord-  und  Mitteldeutschlands  — Berlin,  Magdeburg,  Dresden, 
Leipzig  u.  a.  — einerseits  mit  den  Seeplätzen  Bremen  und  Hamburg  verband, 
andererseits  mit  einer  Anzahl  braunschweigischer,  hannoverscher  und  rheinisch- 
westfälischer Plätze  in  direkten  Verkehr  setzte.  Ihm  folgte  der  mitteldeutsche, 
der  rheinische,  der  thüringische,  der  westfälische  usw.  Verband.  Diese  Verbände 
wurden  die  Träger  der  weiteren  Entwicklung  des  deutschen  Tarifwesens.  Neben 
diesen  Verbandstarifen  blieben  die  lokalen  und  direkten  Tarife  mit  ihren  besonderen 
Klassifikationen  und  den  verschiedenartigen  Ausnahmetarifen  bestehen.  Zudem 
unterlagen  die  Frachtpreise  infolge  der  Konkurrenz  der  verschiedenen  Verbände, 
der  heimischen  Flussscbiffahrt  und  der  Seeschiffahrt  fortwährenden  Schwankungen. 
Das  Tarifwesen  ermangelte  jeglicher  Übersicht;  hieraus  erwuchsen  den  Verkehrs- 
interessenten eine  Menge  Unzuträglichkeiten  und  Erschwernisse.1) 

Auch  der  im  Jahre  1868  gegründete  Tarifverband,  welchem  fast  alle  Stuats- 
nnd  Privateisenbahnen  Norddeutscblands  beitraten,  erwieB  sich  nicht  stark  genug, 
um  eine  grossere  Einheitlichkeit  in  dem  Tarifwesen  dauernd  aufrecht  zu  erhalten. 

Durch  die  Verfassung  des  deutschen  Reiches  vom  16.  April  1871  wurde 
dem  Reiche  neben  dem  — bisher  noch  nicht  zur  Anwendung  gebrachten  — Rechte, 
im  Interesse  der  Verteidigung  oder  des  gemeinsamen  Verkehrs  Gesetze  zu  geben 
nnd  Eisenbahnen  selbst  anzulegen  oder  zu  genehmigen,  eine  Einwirkung  auf  den 
Betrieb  und  das  Tarifwesen  der  deutschen  Bahnen  übertragen. 

Der  das  Tarifwesen  behandelnde  Abschnitt  VII  der  Reicbsverfassung  bat 
folgenden  Wortlaut:*) 

Art.  44.  Die  Eisenbahnverwaltungen  sind  verpflichtet,  die  für  den  durch- 
gehenden Verkehr  und  zur  Herstellung  ineinander  greifender  Fahrpläne  nötigen 
Personenzüge  mit  entsprechender  Fahrgeschwindigkeit,  desgleichen  die  zur  Be- 
wältigung des  Güterverkehrs  nötigen  Güterzüge  einzuführen,  auch  direkte 
Expeditionen  im  Personen-  und  Güterverkehr,  unter  Gestattung  des  Überganges 
der  Transportmittel  von  einor  Bahn  auf  die  andere,  gegen  die  übliche  Vergütung 
einzurichten. 

Art.  45.  Dem  Reiche  steht  die  Kontrolle  über  das  Tarifwesen  zu.  Das- 
selbe wird  namentlich  dabin  wirken: 

1.  dass  baldigst  auf  allen  deutschen  Eisenbahnen  übereinstimmende  Betriebs- 
reglements eingefübrt  werden; 

2.  dass  die  möglichste  Gleichmässigkeit  und  Herabsetzung  der  Tarife  erzielt, 
insbesondere,  dass  bei  grösseren  Entfernungen  für  den  Transport  von  Kohlen, 
Koks,  Holz,  Erzen,  Steinen,  Salz,  Roheisen,  Düngungsmitteln  und  ähnlichen 
Gegenständen  ein  dem  Bedürfnis  der  Landwirtschaft  und  Industrie  ent- 
sprechender ermässigter  Tarif,  und  zwar  tunliohst  der  Einpfennigtarif  ein- 
geführt werde. 

’)  H.  ßnrmeister,  Geschichtliche  Entwicklung  des  Gütertarifwesens  der  deutschen 
Eisenbahnen.  Leipzig  1899. 

*,i  Auf  Bayern  finden  diese  Bestimmungen  keine  Anwendung. 


Digitized  by  Google 


182 


Da«  Verkehrswesen. 


Art.  46.  Bei  eintretendeo  Notständen,  insbesondere  bei  ungewöhnlicher 
Teuerung  der  Lebensmittel,  sind  die  Eisenbahnverwaltungen  verpflichtet,  für  den 
Transport,  namentlich  von  Getreide,  Mehl,  HUlsenfriicliten  und  Kartoffeln,  zeitweise 
einen  dem  Bedürfnis  entsprechenden,  von  dem  Kaiser  auf  Vorschlag  des  betreffen- 
den BundesratsausschuBSes  festzuBtellenden,  niedrigen  Spezialtarif  einzuführen, 
welcher  jedoch  nicht  unter  den  niedrigsten  auf  der  betreffenden  Bahn  für  Roh- 
produkte geltenden  Satz  herabgehen  darf. 

Zur  Wahrnehmung  dieser  Rechte  besteht  das  dem  Reichskanzler  unterstellte 
Reichseisenbahnamt. 

Die  Notwendigkeit  einer  Reform  des  Tarifwesens  veranlasste  das  Reichs- 
eisenbabnamt,  eine  Denkschrift  auszuarbeiten,  welche  die  Grundlage  für  die  Be- 
schlussfassung des  Bundesrates  bilden  sollte.  Der  Versuch,  auf  diesem  Wege  zu 
einer  erfolgreichen  Lösung  zu  gelangen,  schlug  an  dem  Widerstande  der  Privat- 
bahnen fehl.  Erst  eine  vom  prenBsischen  HandelBminister  auf  den  13.  Februar 
1877  einberufene  Generalkonferenz  sämtlicher  deutschen  Eisenbahnverwaltungen 
gelangte  zur  Annahme  des  noch  jetzt  geltenden  Tarifsystems,  des  sogenannten 
Reformtarifes,  der  eine  Versohmelzuug  des  Wert-  und  WagenrauniBystems  darstellt. 

Für  Stückgut  sind  drei  Klassen  vorgesehen,  und  zwar  je  eine  für  Eilgut, 
für  gewöhnliches  Stückgut  und  für  die  Artikel,  welche  den  billigeren  Spezialtarif 
geniessen. 

Für  Wagenlad ungsgüter  bestehen  vier  Hauptklassen  und  drei  Nebenklassen. 

Die  HauptklasBen  treten  in  Geltung  bei  Aufgabe  von  mindestens  10000  kg, 
die  Nebenklassen  bei  Aufgabe  von  mindestens  5000  kg.  Die  HauptklasBen  sind: 

1.  Wagenladungsklasse  B mit  der  Nebenklasse  Ai;  in  diese  Klasse  gehören  die 
Güter  höheren  Wertes,  welche  in  der  Klassifikation  der  Spezialtarife  nicht 
besonders  benannt  sind; 

2.  Spezialtarif  I,  dio  teuerste  Klasse  der  Spezialtarife,  hauptsächlich  für  Fabrikate, 
mit  der  Nebenklasse  A 2; 

3.  Spezialtarif  II,  hauptsächlich  für  Halbfabrikate,  mit  der  Nebenklasse  A 2; 

4.  Spezialtarif  111,  hauptsächlich  für  Rohprodukte  mit  der  Nebenklasse  Spezial- 
tarif II. 

Hieran  schliesst  sich  ein  in  das  Schema  mit  aufgenommener  Ausnahmetarif 
für  Holz. 

Zu  den  Sätzen  der  Wagenladungsklassen  werden  die  Güter  befördert,  welohe 
der  Absender  mit  einem  Frachtbriefe  für  einen  Wagen  als  Wagenladung  auf- 
gibt. Der  Frachtberechnung  nach  den  Sätzen  der  Hauptklasse  wird  ein  Gewicht 
von  mindestens  10000  kg  für  jeden  verwendeten  Wagen,  der  Frachtberechnung 
nach  den  Sätzen  der  Nebenklasse  ein  Gewicht  von  mindestens  5000  kg  für  jeden 
verwendeten  Wagen  zugrunde  gelegt,  auch  wenn  das  wirkliche  Gewicht  weniger 
als  10000  kg  bezw.  3000  kg  beträgt. 

Die  Güter  werden  auf  Grund  ihres  Wertes  und  der  volkswirtschaftlichen 
Bedeutung  unter  Berücksichtigung  der  Tara  und  der  historischen  Entwicklung  in 
die  drei  Klassen,  die  zu  den  verschiedenen  Spczialtarifen  befördert  werden,  geteilt. 
Sperrgüter  unterstehen  besonderen  Tarifeu. 


Digitized  by  Google 


Da»  Verkehrswesen. 


183 


Da»  Tarifschema  mit  den  N or  malst  recken  Ratzen  für  das  Tonnenkilometer  ge- 
staltet eich  folgendermafsen: 

1.  Eilgut: 

a)  Eilgut  bei  einer  Streckenlänge  von i — 50  km  22  Pf. 

51—200  „ 20  „ 

201—300  „ 18  „ 

301—400  „ 16  „ 

401—500  „ 14  „ 

über  500  „12  „ 

b)  in  Wagenladungen  zu  5 bezw.  10  t . . . . 13,4  Pf.  bezw.  12,0  „ 

2.  Allgemeine  Stfickgutsklasse: 

Frachtstückgut  bei  einer  Streckenlänge  von.  . . 1 — 50  km  11  Pf. 

51—200  „ 10  „ 

201—300  „ 9 „ 

301 — 400  „ 8 „ 

401—500  „ 7 „ 

über  500  „ 6 „ 


3.  Spezialtarif  für  bestimmte  Stückgüter  (geringeren 


Wertes) 8,0  „ 

4.  Allgemeine  Wagenladungsklasse: 

A 1 für  Güter  aller  Art  in  Wagenladungen  von  5 t 6,7  „ 

B für  Güter  aller  Art  in  Wagenladungen  von  10  t 6,0  „ 

5.  Spezialtarif  für  bestimmte  Arten  von  Gütern  bei 
Aufgabe  von  mindestens  10  t: 

I.  Hauptsächlich  für  Fabrikate 4,5  „ 

II.  „ „ Halbfabrikate 3,5  „ 


III.  „ „ Rohstoffe  und  Massengüter  2,6  Pf.  bezw.  2,2  „ 

(bei  Entfernungen  über  100  km). 

6.  Wagenladungsklasse  A 2 für  Güter  der  Spezial- 
tarife I und  II  bei  Aufgabe  von  weniger  als  10, 

aber  mindestens  5 t 5,0  „ 

Für  den  Transport  von  explodierbaren  Gegenständen,  sperrigen  Gütern, 
Fahrzeugen,  gebrauchten  Emballagen,  Flüssigkeiten  in  Kessel-  oder  anderen  Gefäss- 
wagen,  Langholz  und  Fischen  bestehen  besondere  Vorschriften  und  Sätze.  Neben 
den  Streckensätzen  sind  dann  aber  noch  Expeditione-  oder  Abfertigungsgebühren 
zu  zahlen,  welche  in  Preussen  für  100  kg  in  folgender  Weise  berechnet  werden: 

1.  Güter  der  Spezialtarife  I,  II  und  III  und  der  Wagenladungsklasse  A 2 je 
nach  der  Entfernung  bis  zu  10  km,  it  — 100  km  und  über  100  km  8,  9 und 
12  Pf.; 

2.  Güter  der  Wagenklasse  B je  nach  der  Entfernung  bis  10  km,  11 — 20  km,  21 
bis  30  km,  31 — 40  km  und  Uber  40  km  8,  9,  10,  11  und  12  Pf.; 

3.  Güter  der  Wagenladungsklasse  A 1 und  Stückgut  je  nach  der  Entfernung  bis 
zu  100  km  in  um  10  km  ansteigenden  Abstufungen  10 — 19  Pf.  und  Uber 
100  km  20  Pf.; 


Digitized  by  Google 


184 


Das  Verkehrswesen. 


4.  Für  Eilgut  in  Wagenladungen  die  doppelten  Sätze  der  Wagenladungsklassen 
A 1 und  B ; 

5.  Für  Eilstückgut  die  doppelten  Sätze  der  allgemeinen  Stückgutsklasse. 

Sogleich  nach  der  Übernahme  der  zuerst  verstaatlichten  grossen  Privat- 
babnen  im  Jahre  1880  wurden  übereinstimmende  Einheitssätze  für  alle  Staats- 
bahnen in  den  Normaltarifklassen  festgesetzt  und  zwischen  sämtlichen  Stationen 
des  Staatseisenbahnnetzes  direkte  Tarife  und  direkte  Abfertigung  eingeführt.  Die 
Ermässigungen,  die  sich  aus  der  Übertragung  der  Staatsbahntaxen  auf  die  ver- 
staatlichten Privatbahnen  ergaben,  wurden  seinerzeit  auf  etwa  3500000  Mk.  jähr- 
lich berechnet.  Noch  erheblich  hoher  waren  die  Frachtvorteile  durch  die  Ein- 
führung der  direkten  Tarife  und  durch  die  Beseitigung  von  Strecken-  und 
Brückenzuschlägen. 

Neben  dem  Normaltarif  mussten  zur  Schonung  bestehender  Verhältnisse  von 
wirtschaftlicher  Bedeutung  Ausnahmetarife,  d.  h.  solche,  welohe  für  einzelne  Artikel 
in  Abweichung  der  für  die  betreffende  regelrechte  Tarifklasse  festgesetzten  Normal- 
grundtaxe gebildet  werden,  beibebalten  oder  auch  neu  eingeführt  werden.  A1b 
leitende  Gesichtspunkte  hierfür  galten: 

1.  die  Förderung  der  gewerblichen  oder  landwirtschaftlichen  Produktion  durch 
erleichterte  Zufuhr  notwendiger  Roh-  und  Hilfsstoffe; 

2.  die  Forderung  des  Absatzes  einheimischer  Erzeugnisse  in  den  durch  fremde 
Konkurrenz  bedrohten  Bezirken  des  Landes,  sowie  — in  besonders  bemerkens- 
wertem Grade  — zur  Erleichterung  der  Ausfuhr  deutscher  Erzeugnisse  in 
das  Ausland; 

3.  die  Unterstützung  des  Handels  deutscher  Handelsplätze  — namentlich  der 
deutschen  Seehäfen  — gegen  den  Wettbewerb  fremder  Plätze; 

4.  die  Unterstützung  einheimischer  VerkehrsanBtalten  — insbesondere  der  Staats- 
eisenbahnen  — gegen  den  Wettbewerb  fremder  Eisenhahnen  und  Wasser- 
strassen. 

Für  den  grösseren  Teil  dieser  Ausnahmetarife  wurde  gleichzeitig  der  Staffel- 
tarif hinzugefügt,  d.  h.  sie  wurden  bei  steigender  Entfernung  mit  fallender  Staffel 
gebildet.  Zu  den  unter  solchen  Vergünstigungen  beförderten  Gütern  gehören  neben 
Kohlen,  Brennstoffen,  Eisen,  Petroleum  die  besonders  im  Interesse  der  Landwirt- 
schaft ausgewählten:  1.  Düngemittel,  2.  Getreide,  Hülsenfrüchte,  Olsamen,  Malz- 
und  Mühlenfabrikate,  3.  Feld-,  Wiesen-  und  GartenerzeugnUse,  4.  Holz,  5.  Spiritus, 
Sprit,  6.  Stärke,  7.  Zucker,  8.  Häute  und  Felle. 

Die  Staffeltarife  sind  an  und  für  sich  deswegen  gerechtfertigt,  weil  die  Trans- 
porte der  Eisenbahnen  auf  den  längsten  Strecken  am  billigsten  werden,  die  Selbst- 
kosten mit  der  Entfernung  und  Kilonieterzahl  nicht  proportional  steigen,  da  nur 
die  Zugkosten  bei  längerem  Transport  zunehmen,  die  festen  Selbstkosten,  zu  denen 
die  Verzinsung  und  Tilgung  des  Anlagekapitals  ganz  und  die  Betriebskosten  (Be- 
nutzung der  Anlage,  Hahnbewegung,  Stationsdienst , Arbeitskosten)  zur  Hälfte 
gehören,  von  dem  Umfange  des  Verkehrs  unabhängig  sind. 

Die  Staffeltarife  werden  unter  allen  Umständen  günstig  wirken,  sobald  es 
sich  um  Güter  handelt,  die  nur  an  bestimmten  Stellen  erzeugt,  aber  überall  ge- 


Digitized  by  Google 


Das  Verkehrswesen. 


185 


braucht  werden,  wie  es  z.  B.  bei  den  künstlichen  Düngemitteln  der  Fall  ist.  Anders 
aber  wird  die  Wirkung  bei  Gütern  sein,  die  überall  erzeugt  werden.  Für  die 
Konsumenten  wirken  sie  auch  in  diesem  Falle  günstig;  für  die  Produzenten  des 
Bezirkes  aber,  in  den  die  Güter  von  weither  einfliessen,  nachteilig  durch  eine 
ungünstige  Beeinflussung  der  Preise.  So  war  es  bei  den  Staffeltarifen  für  Getreide- 
und  Mühlenfabrikate  und  für  Malz,  die  rom  i.  September  1891  bis  r.  August  1894 
in  Wirksamkeit  waren.  Ihre  Einführung  war  veranlasst  durch  eiue  Teuerungs- 
gefahr, die  dem  Westen  Deutschlands  drohte,  andererseits  sollte  damit  der  preussi- 
sehe  Osten  und  Nordosten  in  die  Lage  versetzt  werden,  seinen  Getreideüberschuss 
nach  dem  Süden  und  dem  Südwesten  des  Reiches  abzusetzen.  Die  erstgenannten 
Distrikte  hatten  vor  Einführung  des  Getreideachutzzolles  Getreide  auf  dem  billigen 
Wasserwege  nach  Dänemark,  Schweden  und  Norwegen,  Grossbritannien,  Belgien 
und  Holland  exportiert.  Sie  konnten  diese  Märkte  nicht  mehr  aufsuchen,  nachdem 
durch  Einführung  höherer  Zölle  seitens  Deutschlands  die  Spannung  zwischen 
dem  Weltmarktpreis,  der  in  jenen  Ländern  zur  Geltung  kam,  und  dem  Inlandspreis 
grösser  geworden  war.  Deshalb  auch  versuchte  man  durch  Einführung  des  Staffel- 
tarifs den  ostdeutschen  Landwirten  die  Möglichkeit  zu  verschaffen,  ihr  Getreide  auf 
den  süddeutschen  Märkten  anzubieten,  die  dauernd  höhere  Preise  notierten  und 
mit  überseeischem  Getreide  versorgt  wurden.  Die  Nachteile  zeigten  sich  aber 
bald.  Durch  die  Ablenkung  des  Handels  entging  den  norddeutschen  Getreide- 
händlern in  den  Hafenplätzen  der  bisherige  Verdienst;  ebenso  wurden  die  süd- 
deutschen Koggenmüliereien  arg  gesohädigt,  auch  die  süddeutschen  Landwirte 
beklagten  sich  Uber  die  eingetretene  Unsicherheit  der  Preise,  die  durch  das  ver- 
mehrte Angebot  des  norddeutschen  Roggens  veranlasst  war.  Die  westdeutschen 
Landwirte  schlossen  sich  diesen  Klagen  an.  Zudem  kamen  die  Staffeltarife  nun 
aber  auch  dem  ausländischen  Getreide  zugute.  Aus  diesen  Erwägungen  heraus 
entschloss  sich  der  Landeseisenbahnrat  in  der  Sitzung  vom  5.  September  1893 
dazu,  der  Regierung  die  Aufhebung  der  Staffeltarife  zu  empfehlen.  Infolgedessen 
wurde  ihre  Aufhebung  von  der  Regierung  im  April  1894  verfügt  mit  dem  Inkraft- 
treten vom  i.  August  1894.  — Hiusichtlich  der  Wirkung  der  Staffeltarife  lässt 
sich  konstatieren,  dass  die  Hoffnungen  der  Landwirtschaft  des  Ostens  übertrieben 
gewesen  waren. 

Der  grössere  Teil  des  Güterverkehrs  — mehr  als  60 °/0  der  Tonnenkilometer 
— vollzieht  sich  nach  dem  Ausnahmetarif.  Die  finanzielle  Tragweite  aller  Er- 
mässigungen,  die  auf  dem  Gebiete  der  Ausnahmetarife  im  Laufe  der  Zeit  gewährt 
sind,  lässt  sich  in  Zahlen  schwer  feststellen.  Bei  den  wichtigeren  Mafsregeln  wurde 
versucht,  den  Jahresausfall  — in  der  Regel  unter  Zugrundelegung  der  im  Jahre 
zuvor  beförderten  Frachtmenge  — zu  berechnen.  Er  betrug  z.  B.  bei  Einführung 
der  20  prozentigen  Ermässigung  für  Düngemittel  im  Jahre  1895  2350000  Mk., 
bei  Einführung  des  Ausfuhrtarifs  für  Zucker  im  Jahre  1901  1 100000  Mk. 

Wie  in  Wirklichkeit  die  Frachtsätze  für  einige  Düngemittel  ermässigt  worden 
sind,  lässt  sich  aus  nachstehenden  Zahlen'erkeunen.  *) 

')  Deutscher  Reicbsauzeiger  1904,  Ko.  282. 


Digitized  by  Google 


186 


Das  Verkehrswesen. 


i.  Kalisalze: 


Fracht  für  die  Tonne  in  Mark 


1S82 

*9°3 

■9° 3 gegen  1882 

Stassfurt-Stettin  . . 

• 7.9° 

5.52 

3°  °/o- 

„ -PoBen  . 

. 10,60 

6,80 

— 36  , 

„ -Bromberg 

■ "2,3° 

7.44 

— 4°  „ 

„ -Allenstein  . 

16,90 

9,04 

— 47  r 

„ -Hannover 

• 5>*° 

3.6° 

— 29  . 

„ -Münster  . . 

8,80 

6,24 

— 29  s 

„ -Trier  . . . 

• •3i6° 

8,00 

— 42  „ 

tbei  stieg  die  Förderung 

von  Kalisalzen  von  661673  1 (‘679)  »®f  3630964  t 

+ 549  °/o- 
Thomasaohlacke : 

Fracht  fUr  die  Tonne 

in  Mark 

1882 

1903 

1903  gegen  1882 

Oberhausen-Magdeburg 

10,00 

7,20 

-*8°/o. 

„ -Stettin 

15,80 

10,00 

— 37  * 

„ -Posen  . . 

1 8,40 

11,44 

-38  , 

„ -Allenstein 

• *4.7° 

14,56 

— 4i  „ 

Düngekalk: 

1879 

>903 

*9° 3 gegen  1879 

Gogolin-Löwen  . . . 

. 2,60 

»,44 

— 44.6  <>/„. 

„ -Brieg  . . . 

■ 3.*° 

1,92 

-4°,°  » 

„ -Breslau  . . . 

■ 4.8° 

2.3* 

— 52,0  n 

„ -Posen  . . . 

■ 9.3° 

4,24 

— S4.°  . 

ganzen  ermässigte  sich 

der  Einheitssatz 

für  daa  Tonnenkilometer  auf  den 

Staatsbahnen  von  4,35  Pf.  im  Jahre  1879  auf  3,58  Pf.  im  Jahre  1902,  mithin  um 
0,67  Pf.  oder  um  j6  °/0.  Hei  Berechnung  des  früheren  Durchschnittssatzes  von 
1879  würde  sich  flir  die  in  der  Zwischenzeit  beförderten  Transporte  eine  Mehr- 
fracht von  nahezu  2000000000  Mk.  ergeben  haben. 

Zur  weiteren  Fortbildung  des  Tarifwesens  wurde  eine  ständige  Tarifkommission 
auf  Antrag  der  preussischen  Regierung  unter  dem  Vorsitz  einer  preussiscben  Staats- 
bahndirektion  eingesetzt,  der  nach  dem  Vorschläge  der  Reichseisenbabnverwaltung 
ein  „Ausschuss  der  Verkehrsinteressenten“  beigegeben  wurde.  Erstere  setzt  sich 
zusammen  aus  den  Vertretern  von  14  deutschen  Staats-  und  Privatbahnen,  letzterer 
besteht  aus  13  Mitgliedern,  die  von  den  Regierungen  aus  den  Kreisen  der  Land- 
wirtschaft, der  Industrie  und  des  Handels  ernannt  werden.  Von  dieser  Kommission 
werden  alle  Anträge  auf  Änderung  der  allgemeinen  Tarifvorschriften  und  der  Güter- 
klassifikation  vorberaten  und  der  Generalkonferenz  der  deutschen  Bahnen  zur  Be- 
schlussnahme  vorgelegt..  Die  Wirksamkeit  der  Kommission  ist  von  der  offen- 
kundigen Tendenz  getragen,  ein  gleichmässiges  Hinühergleiten  der  Güter  zu  einer 
billigeren  Tarifklasse  herbeizuführen. 

Über  die  Art,  die  Menge  und  den  BestimmungB-  oder  Herkunftsbezirk  der 
zur  Versendung  kommenden  Waren  gibt  die  seit  dem  Jahre  1883  erscheinende 
„Statistik  der  Guterbewegung  auf  deutschen  Eisenbahnen“  Auskunft.  Das  gesamte 


Digitized  by  Google 


Das  Verkehrswesen. 


187 


Reich  ist  in  36  Verkebrshezirke  geteilt,  die  freilich  mit  den  politiechen  Bezirken 
nicht  fibereinetimmen,  so  umfasst  der  erste  die  Provinzen  Ost-  und  Westpreussen, 
ohne  die  Häfen,  die  Häfen  bilden  eigene  Verkehrsbezirke,  der  elfte  die  Provinz 
Hannover  und  den  Kreis  Rinteln  des  Regierungsbezirks  Kassel,  sowie  das  Herzog- 
tum Braunschweig  und  das  Grossherzogtum  Oldenburg  (mit  Ausschluss  der  Häfen), 
das  Fürstentum  Schaumburg-Lippe  und  von  dem  Fürstentum  Waldeck  den  Kreis 
Pyrmont.  Das  Ausland  umfasst  15  Verkehrsbezirke.  — Die  verfrachteten  Gegen- 
stände sind  in  76  Klassen  unterschieden,  von  denen  die  letzten  5 für  lebende  Tiere 
verbleiben. 

Zur  Orientierung  über  die  Rolle,  welche  die  Eisenbahnen  hei  dem  Absatz 
der  landwirtschaftlichen  Produkte  spielen,  ist  die  beifolgende  Zusammenstellung 
aus  der  Statistik  der  Gäterbewegung  auf  deutschen  Eisenbahnen  ausgezogen.  Ein 
vollständiges  Bild  Uber  die  Güterbewegung  der  einzelnen  Bezirke  ist  freilich  damit 
nicht  gegeben,  da  in  den  Gegenden,  in  denen  sich  Wasserwege  befinden,  auf  diesen 
eine  erhebliche  Verfrachtung  staltfindet.  So  wird  z.  B.  ein  Fünftel  der  ganzen 
Roggenausfuhr  und  ein  Viertel  der  gesamten  Zuckerfabrikation  der  Provinz  Posen 
auf  der  Warthe  exportiert. 

In  der  Tabelle  auf  Seite  188 — 195  ist  der  Güterverkehr  für  die  drei  Jahre 
1901  — 1903  zur  Darstellung  gebracht,  um  zufällig  auftretende  Unterschiede  eines 
Jahres  auszugleichen. 

Besonders  stark  ist  die  Ausfuhr  von  Weizen  aus  der  Provinz  Sachsen,  An- 
halt und  Thüringen  und  aus  Ostpreussen.  Roggen  liefert  hauptsächlich  Posen, 
ebenso  Ostpreussen  und  Brandenburg.  Mehl  und  Mühlenfabrikate  versenden  am 
meisten  Hannover,  Oldenburg,  Provinz  Sachsen,  Anhalt  und  Thüringen  und  das 
Königreich  Sachsen. 

Pferde  liefern  Ostpreussen,  das  Rheinland,  Hannover,  Oldenburg  und  Schles- 
wig-Holstein; Rindvieh  OstpreusBen,  Hannover  und  Oldenburg.  Die  meisten  Schafe 
versendet  die  Provinz  Sachsen  und  Anhalt,  dann  Ostpreussen  und  Pommern; 
Schweine  Hannover,  Oldenburg  und  Posen.  Bei  Geflügel  steht  als  Lieferant  Ost- 
preussen an  ereter,  Posen  an  zweiter  Stelle. 

Um  ein  genaueres  Bild  Uber  die  Absatzgebiete  und  die  Bezugsquellen  von 
landwirtschaftlichen  Artikeln  der  einzelnen  Verkehrsbezirke  zu  erhalten,  ist  es 
nötig,  im  einzelnen  auf  die  Bestimmungsorte  der  Verladungsgegenstände  einzugehen. 
Den  folgenden  Ausführungen  sind  die  Zahlen  des  Jahres  1903  zugrunde  gelegt, 
wie  sie  des  Näheren  die  im  Anbange  dieses  Kapitels  dnrgestellte  Übersicht  aufweist. 
Zwar  kommen  in  den  einzelnen  Jahren,  wie  die  Tabelle  auf  Seite  188  ff.  zeigt, 
Abweichungen  vor,  im  wesentlichen  aber  sind  die  aufgesuchten  Märkte  dieselben. 

Von  den  57750  t Weizen,  die  aus  den  Provinzen  Ost-  und  Westpreussen 
herausgehen,  kommen  Uber  50000  t nach  den  ost-  und  westpreussischen  Häfen,  je 
3500  t nach  Pommern  und  Posen;  dafür  bezieht  Ostpreussen  aus  Posen  4500  t. 
Von  74600  t Koggen  wird  ebenfalls  der  weitaus  grösste  Teil,  nämlich  56300  t nach 
den  ost-  und  westpreussischen  Häfen  verfrachtet,  ausserdem  finden  6300  t in 
Pommern  und  5600  t in  Posen  ihren  Absatz.  Auch  in  diesem  Falle  liefert  Posen 
(Fortsetzung  des  Testes  siehe  Seit«  196.) 


Digitized  by  Google 


188 


Da«  Verkehrswegen. 


Die  Güterbewegung  von  landwirtschaftlichen  Erzeugnissen 


Bezeichnung 

der 

Verkehrs  bezirke : 

Jahr 

Weizen 

Roggen 

Hafer 

ver- 

ent- 

ver- 

ent- 

ver- 

eut- 

laden 

laden 

laden 

I 

2 

.1 

4 

5 

6 

7 

8 

Provinzen  Ot-  lind  West 

I9C1 

51  039 

is  981 

I 14  24! 

18  560 

107  785 

1 3236 

preossen  ( mit  Auwchlna*  ! 

1902 

4.1  0S7 

33674 

68  35  7 

30  794 

78  119 

2 998 

i der  Häfen) 1 

>9"  3 

37  75° 

M '.63 

74  352 

17496 

60577 

3 389 

Provinz  Pommern  (mit  1 

1901 

ld  586 

'9  727 

48077 

4 501 

32  984 

2 146 

Ausschluss  der  Häfen)  . | 

1903 

12  68t 

l8  OÖO 

24  446 

15643 

25  675 

' 783 

1 903 

(4  125 

20  200 

36  556 

16  781 

29  303 

2 835 

Provinz  Schltwig-TTolstein  | 
; mit  dem  Fürstentum  Lii  j 

1901 

* 934 

8 624 

8 140 

6093 

20  089 

6 333 

beck  mit  AmwUIuiui  der  | 

1902 

9 773 

3 973 

6 346 

10  886 

12  I3I 

7 130 

Häfen) 1 

■903 

13 

3 341 

5 S25 

n s4- 

5981 

7674 

Prwlru  Hauer»  o.  der  Kr.  Hinein  d r flq. -Btz.  j 
KuseI.  w*ie  in  ÖerreqtümFr  äracr.nhvei;  1 

1901 

13  151 

57  449 

8 182 

45969 

12  183 

27  462 

and  Oldtnbonj  Iit.i1  kwMim  der  Xätei),  J 

1902 

7 770 

43  256 

7 234 

73  520 

" 533 

19  S49 

in  FänrcDtuDi  SJiiumiupj  Lippe  tut  von  1 
de»  füßlmhfl  Wilder k der  Kr.  Pymaid  1 

1903 

33  3 i3 

31  995 

7 694 

Si  063 

8 877 

2S  333 

1901 

20  935 

12  Ol8 

63  224 

25  448 

16  156 

6 91t 

Proviu*  Fünen  . . . . J 

1902 

10  316 

9 t‘lS 

»23  433 

7029 

28  500 

3586 

«903 

■7358 

8 380 

16  1 42; 

7 189 

25  590 

3 001 

1901 

3 808 

2 559 

3 35' 

4 *43 

'5  449 

394 

Reg.- Be«.  Oppeln  . . . ' 

1Q02 

3 647 

2 734 

-1  -t'-2 

10  1 12 

16  132 

77i 

'903 

7090 

3 795 

2 45I 

25  484 

'8  533 

962 

1901 

1 ; 646 

15032 

2218 

2 8 S41 

604 

2 ' 539 

Stadt  Brealau .....  1 

1902 

10  334 

n>  977 

1 651 

39  398 

864 

39  854 

1903 

4 390 

3"  '>54 

76s 

40  036 

170 

44  '93 

Reg.-Bez.  Breslau  (aus-  . 

1901 

20353 

33  43S 

13997 

42  475 

'S  373 

IO  406 

echliewl.  Stadt  Brenlan) ) 

1902 

23  905 

23  874 

30  246 

30  300 

37  636 

10  109 

und  Licgnitx  . . . . 1 

1903 

50247 

'4  394 

39  959 

44  665 

38  74' 

10  496 

1901 

2 402 

17  17» 

* 793 

16  619 

S 761 

60  428 

Berlin 1 

1902 

3 °93 

l6  625 

2 652 

33  437 

9 683 

64  270 

1 

*S»3 

561 

21  239 

■ 298 

42  148 

8411 

57  7*8 

1901 

2.;  -62 

19657 

67  469 

M 441 

25  914 

15  452 

Provinz  Brandenburg  . . > 

1902 

20  993 

'8338 

58  607 

19  007 

25  803  , 

21  615 

) 

1903 

3>  939 

25  760 

101  817 

'3  479 

23  281  , 

20635 

Digitized  by  Google 


Das  Verkehrswesen, 


189 


auf  deutschen  Eisenbahnen  in  den  Jahren  1901 — 1903. 


Gerste 

Kartoffeln 

Mehl  und 
MÜlilenfabrikate 
(ohne  Kleie) 

Spiritus 

Wolle 

ver* 

ent- 

ver- 

ent- 

ver- 

ent- 

ver- 

ent- 

ver- 

ent- 

laden 

laden 

laden 

laden 

laden 

9 

IO 

1 I 

.2 

'3 

*4 

'5 

• 6 

'7 

18 

57  3*5 

9 147 

48  774 

9 579 

50  966 

'3  '70 

30  798 

3 476 

2 070 

718 

37  065 

13670 

70  438 

12  079 

40  637 

21855 

27  925 

3 822 

*523 

881 

16  719 

1945» 

45  832 

3>  55' 

39  998 

■ 6 88o 

22  485 

4015 

' 757 

879 

21585 

5879 

81  755 

5 893 

27  666 

IO  205 

42  511 

2 34® 

2 756 

344 

•5  »3» 

10655 

78  028 

9 5*3 

'7  370 

16304 

39  256 

3 »43 

2963 

441 

12673 

9883 

88  074 

7 5*' 

'7  590 

'4  954 

33  993 

3 930 

2 062 

420 

4 3*o 

*3  301 

12  851 

4619 

10715 

21  637 

3 '62 

3623 

1 075 

■ 761 

1653 

37  3*3 

14007 

6865 

'3  3*' 

*3  831 

366s 

4 400 

I 302 

1 906 

»55 

38  112 

'3  555 

7 5*7 

12  212 

25326 

3 737 

3903 

1 219 

2 038 

3 771 

102  191 

62  593 

22  065 

■ 16018 

64  Ol8 

5 820 

'*  330 

3'  *54 

3*  449 

3 '76 

(64  880 

8l  768 

24  750 

'»5  957 

66  964 

6966 

"370 

37  5*2 

38913 

4 261 

2 24  362 

77  501 

39  742 

128  105 

73925 

4988 

11  510 

33  026 

40  338 

60  140 

3 7»7 

73  »3' 

4*  739 

42  846 

19  8S9 

35  679 

5 '9' 

I 685 

257 

55995 

3 3»3 

'»5  5'3 

47614 

44  7*4 

22383 

35  57' 

5 59* 

1 766 

338 

51 164 

1 504 

'75*74 

3*493 

74  033 

20979 

50017 

3 544 

I 505 

3*9 

6 041 

* 592 

9 '9* 

9 688 

3 5*o 

30  669 

I I 649 

2 017 

200 

396 

3995 

1 891 

» 73» 

38052 

2 886 

33  *»' 

9 '58 

2 526 

'3* 

437 

5 35» 

3 075 

1 181 

75*30 

» 372 

48  705 

4982 

2 521 

'35 

247 

3 »3« 

30  029 

3*' 

6 420 

21 883 

*8  430 

II  132 

25  200 

' 834 

1 890 

»993 

22  967 

587 

4901 

2*  543 

>7  393 

9 184 

22  726 

I 84I 

1 756 

2 168 

»7  893 

860 

8648 

30305 

■ 8 151 

8 251 

20  083 

1 813 

1 461 

40  719 

»'  993 

47  841 

19  986 

5'  *53 

26994 

25  339 

12  480 

1 805 

507' 

35  7°i 

iS  486 

56  614 

34  821 

50  933 

24  276 

22  880 

13  208 

' 775 

5657 

3®  948 

17  088 

86  679 

43  892 

56  377 

23  162 

19  566 

II  I08 

I 911 

4 943 

9 794 

38  326 

3 682 

> 55  4*9 

23  *79 

59  3 «4 

10  882 

47 123 

7 448 

7 6S4 

8 048 

31  691 

3 598 

182  406 

2*  032 

6l  803 

I I 076 

37  201 

8 534 

9215 

1 1 027 

27  9io 

5 586 

169  7 82 

19855 

63  5°4 

9033 

3' 035 

7 397 

8085 

38955 

22  950 

224  850 

7*  994 

71  *77 

37  '84 

62  049 

16  220 

6647 

16  293 

»9  597 

21  429 

242  475 

105  344 

68  710 

38  208 

51885 

1 5 988 

7 875 

16  53s 

31  9io 

19  803 

259  601 

82917 

73891 

37  619 

44957 

17  005 

7 304 

15 129 

Digitized  by  Google 


190 


Das  Verkehrswesen. 


Die  Güterbewegung  von  landwirtschaftlichen  Erzeugnissen 


Bezeichnung 

der 

Verkehrs  bezirke: 


Provinzen  Ost-  und  West- 
prenssen  (mit  Ausschluss 
der  Häfen) 

Provinz  Pommern  (mit 
Ausschluss  der  Häfen)  . 

Provinz  Schleswig-Holstein 
mit  dem  Fürstentum  Lü- 
beck (mit  Ausschluss  der 
Häfen) 

Promi  Kumntr  a.  6tt  Kr.  Knttle  des  Rtg -Bk. 
Kasai.  a*w  die  Henogrißie  Bnunulnraii 
und  Olfentarf  (mit  Amuhtuu  dB  HHei), 
in  Funltntum  SiMirrur;  Li:pt  und  ra 
dnr  Fflottttnm  Wj;d«k  dir  Kr.  Pjrment 


Provinz  Posen 


Reg.-Bez.  Oppeln 


Stadt  Breslau 

Reg. -Bez.  Breslau  (aus- 
schliessl.  Stadt  Breslau) 
und  Liegnitz  .... 


Provinz  Brandenburg  . . 


Jahr 

Zucker,  roh 

Pferde 

Rindvieh 

ver-  ent- 

ver- 

ent- 

ver- 

ent- 

laden 

laden 

laden 

2 

19  | 20 

21 

22 

43 

24 

1901 

1 *7  379  j 6689 

35  '46 

5 736 

297  00S 

6536 

1902 

86  636  8 505 

32  126 

4 553 

299  7*7 

n 113 

1903 

75 107  11 281 

37  774 

4 OOI 

263  516 

12  710 

1901 

32876  11 

5851 

8 094 

164  423 

41  131 

1902 

34  787  30 

6924 

10  228 

162  411 

>9  395 

1903 

27  999  i 4 332 

6837 

10  588 

161  895 

*4  5*4 

1901 

2001 1 10426 

15482 

4 787 

117663 

>4  379 

1902 

56«  4 335 

>7  757 

4 928 

124  260 

>3669 

«903 

2 985 

19  529 

4833 

1 46  805 

12  064 

1901 

458  341  1 753 

16423 

18875 

276  964 

64  596 

1902 

218  441  | 4 261 

16  5O4 

20  094 

306899 

70699 

*903 

170  502  j 4932 

I8388 

20  092 

*84 155 

76806 

1901 

98359  1961 

14  970 

34*5 

163844 

22  444 

1902 

87613  3527 

>7  357 

4 539 

1 10  276 

56  706 

1903 

80907  12786 

14  960 

6259 

*3*  005 

56995 

1901 

12  491  3156 

4 >*5 

' 304 

*9  443 

34  373 

1902 

19486  — 

5002 

I 041 

47  738 

24  033 

1903 

10  496  1 836 

5 73* 

904 

35610 

15918 

1901 

5"  67444 

4*63 

2 161 

35935 

78  420 

1902 

50  75813 

1653 

2 661 

45673 

68  281 

1903 

6 61  009 

1 758 

* 746 

22  727 

64  4*7 

1901 

46  398  29  300 

4 589 

7041 

120  712 

34  S67 

1902 

53666  31763 

1 767 

9 549 

105  907 

41  229 

*903 

45  269  29  726 

3 034 

8478 

103  094 

48429 

1901 

6 1 546 

>>  439 

3>  >97 

74 176 

470  289 

1902 

5 337 

20  404 

30  043 

66  899 

413380 

1903 

21  1 422 

l8  428 

35  >*6 

59708 

416  562 

1901 

32383  13507 

>5034 

>9431 

156  981 

96879 

1902 

24  163  15  388 

• 3785 

20  412 

143  *67 

IOO  919 

1903 

28  925  | 13  90I 

>4  3>* 

43074 

1 50  1 2 1 

107  380 

Digitized  by  Google 


I)a»  Verkehrswesen 


191 


aal  deutschen  Eisenbahnen  in  den  Jahren  1901—1903. 


Schafe 

Schweine 

Geflügel 

Düngemittel, 
auch  künstliche 

ver- 

ent- 

ver- 

ent- 

ver- 

ent- 

ver- 

ent- 

laden 

laden 

laden 

laden 

*5 

26 

27 

28 

29 

30 

31 

3* 

*'*  383 

3 529 

749  686 

>4657 

4054  754 

18  716 

3 264 

195  597 

174  *25 

5 »67 

806  814 

17  364 

2 341  422 

8342 

4 299 

'97  773 

179  401 

9 2$2 

860 152 

19636 

4 082  764 

■ 2 284 

5443 

■95  '57 

'33  7*7 

10  993 

469  022 

118070 

26  163 

680  446 

54  202 

'95  899 

147  482 

1 1 804 

434  400 

102  317 

27948 

376  655 

60634 

189  154 

'33  990 

14  626 

496  992 

100  567 

47  747 

414  774 

70  189 

'95  7S6 

84  I98 

3806 

309995 

3*  207 

19  329 

31  700 

8551 

161  126 

90  672 

S 419 

35'  015 

35  «84 

21  157 

343  947 

14045 

176  017 

82983 

4 3 ' 7 

489  752 

64  241 

7 5'4 

104  308 

12  961 

140  680 

77  390 

3»  »73 

1 41 1 IOO 

93  83' 

60  801 

625  574 

496  934 

33'  368 

89  2*5 

34  983 

1 631  054 

103  710 

68S60 

592  541 

574  016 

333  261 

94  548 

36  164 

I 860  701 

112  444 

60  083 

701  721 

616  667 

35«  350 

136665 

12  428 

456  695 

18  200 

2 435  583 

SO  125 

16  So  2 

*95  484 

99  206 

16  407 

405  485 

23883 

2 648  638 

■ 9 271 

21  668 

270  871 

96676 

16  421 

473  460 

30  305 

2 777  368 

36003 

22  326 

297  923 

4 211 

' 933 

85850 

■ 3 886 

224  246 

9 618 

96425 

74  250 

4 576 

2 154 

128  525 

5 230 

'35  578 

13482 

102  431 

68  254 

4839 

2 258 

93  900 

3'  502 

169578 

7439 

106971 

74613 

1 415 

26  747 

487s 

86  533 

234 

46  524 

74  559 

7087 

775 

23804 

6 973 

59  901 

I46 

53581 

88538 

7 >76  . 

77' 

l8  122 

23  854 

75098 

3 348 

49801 

100  522 

6372 

31  029 

12  442 

76  509 

357  39' 

335  6o6 

85  207 

44  757 

216997 

23300 

"836 

76  3°3 

397  588 

3*0  237 

96637 

42  134 

223  020 

»3  585 

13438 

99  592 

348  413 

»9'  553 

127  109 

43  699 

252497 

113  468 

562  921 

268  099 

1 095  I iS 

1 213045 

3 407  074 

366  383 

'5  '03 

102  895 

546  686 

260  1 76 

1 088977 

1 692  066 

3 '15598 

400474 

13  OSO 

87  009 

5»3  3»7 

207  483 

1 188  214 

177058 

3477  353 

47°  735 

13629 

121  948 

75  599 

'97  796 

306  799 

43  765 

1 S46  627 

29  157 

596  339 

' '°  763 

70  606 

183  790 

340  264 

91  696 

■ 476  322 

3»439 

627  1 10 

112  214 

67  362 

250  807 

309089 

477  885 

1 SSo  S75 

32  807 

732076  : 

Digitized  by  Google 


1<)2 


Das  Verkehrswesen. 


Die  Güterbewegung  von  landwirtschaftlichen  Erzeugnissen 


Weizen 

Rog 

gen 

Hafer 

Bezeichnung 

der 

Jahr 

Verkehrsbezirke: 

ver- 

ent- 

ver- 

ent- 

ver- 

ent- 

laden 

laden 

laden 

> 

2 

3 

4 

5 

6 

7 

8 

Reg.-Bez.  Magdeburg  und  | 

1901 

85915 

5 75‘ 

36  900 

7 744 

27  357 

10  003 

Herzogtum  Anhalt  . . | 

1902 

52  496 

6 078 

34  3*1 

6 163 

•3  °77 

5 871 

«903 

38  8S2 

19  298 

41  126 

5365 

16  OÖO 

3 225 

Reg.-Bez.  Merseburg  und  Kr-  j 
nirt,  der  Kreis  Schinnlkal- 

1901 

50585 

37 155 

23  453 

46  739 

5 757 

27  583 

den  des  Reg.-Bez.  Kiihsel  •[ 
und  die  Thüringischen 

1902 

5°  474 

26  113 

29  914 

392*7 

6 922 

16477 

Staaten  1 

» 903 

83  OS6 

21  671 

36  21S 

30  361 

10571 

12  9*4 

! Prwin:  Hbhh  Nuwb  (mit  Auithlms  de.  | 

1901 

37  4fi4 

18  501 

3 375 

14059 

16  449 

10  070 

1902 

42  487 

8751 

kalderl.  dar  Krell  Wctrtar.  snie  die  | 

•4  477 

5 47» 

*4  *23 

9656 

Grashtnql.  Hnsinln  Prorm  Oüetiesci  1 

1903 

56  684 

16  304 

6 3'9 

12  950 

10  202 

8851 

Ruhrrevier,  soweit  dasselbe  | 

1901 

3 636 

58  009 

34>° 

25  254 

> 253 

81  229 

zu  Westfalen  gehört  . | 

1902 

1 885 

95  325 

3 7°7 

3°  >32 

1 414 

73  33' 

1903 

3 42! 

75651 

4 797 

32  229 

• 533 

85675 

Rnhrrevier,  soweit  dasselbe  | 

1901 

8 207 

40  632 

6325 

40  610 

8475 

63  009 

zur  Rheinprovinz  gehört  | 

1902 

10  862 

44  262 

8 163 

46  419 

6 989 

62485 

'903 

99S1 

44  576 

11  659 

47  220 

8 S50 

65416 

Provinz  Westfalen  < mir  Au«?-  i 
hi'IiIush  des  Ruhrreviers)  1 

1901 

23807 

48  961 

8380 

17  256 

11  417 

27072 

und  die  KüratenlUmer  < 
LI|»|m-. Detmold  u.  Waldeck 

1 902 

21  882 

53  S5 1 

I I 229 

18627 

5 369 

24  940 

(Arolsen) 1 

1903 

22  643 

53494 

8 890 

22  103 

7 607 

25  3*8 

Rheinprovln/,  rechte  d.  Rhein«  | 
(mit  AusscIiIubb  de«  Ruhr- 

I90I 

4 3*4 

•2  935 

9 7°9 

•°  343 

6 252 

12525 

reviem,  den  Krehe»  Wetz-  <[ 
l»r  und  der  Rheiuhufou- 

1902 

4 666 

" 53° 

10  398 

8 286 

7 191 

94*2 

Stationen!  ....  .1 

1903 

5 868 

1 1 25S 

12  59S 

10731 

7 221 

9332 

| Rhelnprovlnz  link*  d Rhein»  j 

1901 

26  391 

27  75° 

22315 

18  196 

19425 

15  249 

revlerxj  uud  da»  Fürsten • i 

1902 

29  223 

31  805 

24  603 

20  S30 

12  638 

17  725 

tum  lilrkenleld  ....  1 

»903 

25  364 

32  928 

17901 

27  797 

1$  090 

16  029 

I SaarreviervonNeunkirclien  . 

1901 

59 

9876 

335 

4 228 

298 

16 157 

teinschliessl.)  bis  Trier 

1902 

114 

9 904 

366 

4 jSo 

235 

13093 

(ansschliessl.)  ....  1 

1903 

142 

6631 

803 

4 204 

345 

14462 

Rbeinhafenstationen  Pnis-  . 

1901 

123  646 

2 977 

71  53' 

3666 

154  308 

1 °94 

bürg,  Puisbnrg-Hochfeld, 

1902 

143  828 

3 44° 

82  163 

6 862 

149  368 

7»5 

Rulirort  .... 

1903 

M9  5°4  ) 

3890 

90  84O 

3 798 

>65  356 

576 

Gerste 


Kartoffeln 


Hebt  und 
Mühlenfabrikate 
(ohne  Kleie) 


Spiritus 


Wolle 


rer-  ent- 
laden 

9 I 1° 


ver-  ent-  rer-  ent- 
laden laden 


n j '2  | 13  | '4 


120  999 

10  290 

73  545 

26  572 

139800 

8 200 

62  061 

3'  401 

189413 

16  647 

63  997 

28  085 

56  002 

16  421 

43569 

85  50S 

67  1 1 1 

16  904 

44 153 

»7  519 

123  626 

15526 

50  249 

87  323 

18  581 

18  874 

27919 

49  404 

20  750 

9 727 

29  01 1 

46  498 

1045» 

35943 

26  596 

48411 

536« 

128  544 

28885 

97  404 

3 077 

124  678 

30  961 

94  447 

5850 

■ 68  734 

40  699 

108  732 

8816 

■ 50  121 

26  032 

93  802 

5 7»8 

148  251 

24  35 1 

91  865 

io  »35 

1 86  040 

28  660 

103  482 

22  127 

'S  »46 

45  &<>5 

48438 

12  772 

'3  929 

45  600 

52  722 

I8384 

22  570 

47  433 

6'  247 

18  168 

16  421 

16681 

27  360 

14  563 

14489 

19  608 

*6315 

9421 

29  536 

19  1 1 1 

27  973 

IOO  64I 

25  448 

39  823 

46  443 

114  019 

17465 

41 403 

53  634 

*3  7*3 

50  233 

42  779 

51  113 

942 

'3  833 

2693 

30  433 

1 469 

HS55 

3316 

29  510 

2 318 

19  3«> 

3 '97 

32922 

446 

14  IOI 

IOI  524 

7 127 

685 

11817 

IOI  46I 

5 627 

1 255 

16  078 

>*3  534 

6 443 

rer-  ent-  I rer-  ent- 


laden I laden 


'5 

16 

17 

18 

17  824 

16  S09 

9S32 

1 8Sl 

l6  989 

'3524 

11  472 

2 907 

'5  576 

13758 

13623 

3 *06 

30674 

24  106 

6986 

12802 

22  523 

20  202 

7887 

12  407 

23021 

23  3'<> 

9072 

11  868 

3 380 

13  257 

2831 

6826 

3 178 

12  401 

4076 

6 562 

3 155 

12  566 

3607 

7 3*5 

2 I42 

5 812 

'95 

475  1 

2 821 

5 732 

130 

668 

3<>34 

5 982 

94 

634 

2 33* 

9 900 

1 442 

3 °24 

2 324 

9 921 

' 517 

2875 

1 889 

10342 

1 $68 

2 806 

5 161  : 

6054 

1 762 

1 074 

4 622 

5 84' 

I 301 

1 487 

5 280 

5 205 

1 991 

1 213 

2 626 

2 748 

1 308 

I 417 

2 548 

2441 

1 568 

983 

2983 

2 559 

3 162 

1 456 

3391 

"053 

3 815 

4030 

3581 

11  958 

4 183 

4 294 

3840 

10544 

4 703 

5 '5' 

207 

2 254 

2 

30 

272 

2 023 

60 

35 

429 

2 438 

— 

97 

461 

875 

37 

7 

326 

727 

47 

1 1 

371 

693 

1 18 

5° 

I 


preuss.  Staate».  VIII. 


13 


194 


Da*  Verkehrswesen. 


Die  Güterbewegung  von  landwirtschaftlichen  Erzeugnissen 


Zucker,  roh 

Pferde 

Rindvieh 

Bezeichnung- 

der 

Verkehrsbezirke: 

Jahr 

Ter- 

ent- 

ver- 

ent- 

ver- 

ent- 

laden 

laden 

ladeu 

i 

2 

■9 

20 

21 

22 

*3 

*4 

Reg.-Bez.  Magdeburg  und  ) 

1901 

12037 

*34  3*1 

5 43* 

9 324 

60  546 

68  580 

, Herzogtum  Anhalt  . . | 

1902 

12  686 

223  225 

5 738 

10  008 

60 178 

70486 

>903 

u 749 

146  300 

6 548 

" 034 

58652 

70  563 

1 Merseburg  und  Er-  i 

furt,  der  Kreis  Schmalkal-  1 

1901 

72  726 

'3  '37 

6442 

15232 

73  436 

79  861 

den  de»  Reg.-Bez.  Kussel  { 
und  die  Thüringischen  1 
Staaten 1 

1902 

1903 

95  55» 
62  800 

15650 

8639 

6897 
7 618 

'5  393 
«5*35 

88448 

»s  57* 

83  737 
87  130 

Prorleu  HtDtD-ltaMi  (nit  famdiliiu  de  | 

1901 

■7  5*4 

' *53 

5 5'6 

10  024 

49  936 

99  309 

Krtisa  fctliia  m d de  Krtiso  fcftmal-  1 
tildrn),  der  Krch  Wetilar . w»n  de  | 

1902 

12  720 

4 103 

7 004 

9 53' 

5*034 

122  818 

Gnuhfmgl.  Htuiiüe  Prwiu  Obtrteua  1 

*903 

1 1 870 

2 065 

6566 

10089 

49  974 

1**33' 

Ruhrre  Fier,  soweit  dasselbe  | 

1901 

- 

1 470 

1 981 

6041 

17484 

«3*  790 

zu  Westfalen  gehört  . | 

1902 

1 989 

1 707 

5812 

**  338 

1*9  536 

'9°3 

•5 

1 283 

■ 584 

6 900 

24  246 

120  275 

i Ruhrrevier,  soweit  dasselbe  ) 

190! 

26 

9 704 

3505 

7 193 

59  4 'O 

*39  53* 

| zur  Rheinprovinz  gebürt  | 

1902 

1903 

124 

59 

5612 

' *33 

3899 

3869 

7 240 
7 806 

60  927 

61  693 

*45  4'o 

*30  793 

Provinz  Westfalen  (mit  Au»-  t 
Schluss  de»  Rubrrevier«)  1 

1901 

10  580 

2 803 

843' 

6725 

1 26  047 

39  475 

und  die  Fürstentümer«: 

1902 

12  680 

3453 

8 130 

5 783 

136  098 

41  62t 

(Arolsen) 1 

1903 

6 795 

3 498 

8 865 

6 500 

1*5034 

4'  48* 

Rheinprovinz  recht» d.  Rheins  j 
(mit  Ausschluss  de»  Ruhr-  1 

1901 

44 

3 004 

' 570 

• 899 

17  180 

*3  807 

reviers,  de»  Kreises  Wetz-  < 

1902 

12 

4 620 

I 627 

1 7*7 

18  716 

*9  894 

Stationen) 1 

1903 

2 

3973 

1 838 

2 264 

18  169 

27  708 

Rheinprox  Jnz  Unk»  d.  Rheins  i 

1901 

7 *74 

22  326 

•5  445 

6 770 

66  102 

135  904 

(mit  Ausschluss  des  Saar-  ) 
revlers)  und  da»  Fürsten-  1 

1902 

3 964 

1*  37' 

tS  386 

7 437 

66  747 

'54  702 

tum  Birkenfeld  ....  1 

I9<>3 

738 

27  103 

*0  531 

7 983 

60  664 

141  158 

Saarrevier  von  Nennkirchen  , 

190! 

— 

211 

769 

I 032 

* '77 

34016 

(einscblieaal.)  bis  Trier  { 

1902 

I 

30 

1 109 

94' 

3 5*4 

3*  5*8 

(ausschliessl.)  ....  1 

1903 

I 

220 

850 

I 410 

4 264 

28672 

Rheinhafenstationen  Dnis-  . 

1901 

2 916 

' 538 

75 

206 

58. 

10095 

bürg,  Duisburg-Hochfeld,  J 

1902 

781 

1 44I 

112 

209 

540 

1075a 

Rnhrort * 

1903 

6 

81 

701 

5*4 

9 53® 

V 


Digitized  by  Google 


Da*  Verkehrswesen. 


195 


au!  deutschen  Eisenbahnen  in  den  Jahren  1901  -1903. 


Schafe 

Sehweine 

Oeflllgel 

Düngemittel, 
auch  künstliche 

ver- 

ent- 

ver- 

ent- 

ver- 

ent- 

ver- 

ent- 

laden 

loden 

1 a<len 

laden 

25 

26 

*7 

28 

29 

30 

3» 

3* 

149  2*3 

»3*  5*3 

125  891 

220  720 

2418 

260  36I 

754  880 

330510 

152  502 

118  752 

98653 

263  830 

5 911 

275  808 

659  805 

339  659 

151  017 

115  212 

101  584 

275  622 

»» 55° 

»93  986 

73»  »63 

401  190 

69  042 

5»  3»* 

»04  235 

228  591 

37612 

153  228 

»4*  743 

204  093 

76  301 

46  93» 

9»  34* 

293  74° 

35  238 

244  383 

»79  »24 

216812  i 

So  274 

5»  433 

90  922 

3 »5  947 

68  899 

»4835» 

212557 

264  212 

*3  577 

9 54» 

43  786 

274488 

42  220 

288  209 

56  012 

8l  310 

3*  54» 

»3368 

3»  549 

297491 

48 187 

338  308 

6*  232 

90  880 

21  613 

»5  016 

36  JOl 

370  44° 

54  4*8 

307  228 

60931 

122  717 

13408 

9846 

»3  230 

274  014 

26  550 

65  27» 

183  661 

31  606  1 

11  84I 

9 322 

13  606 

266  432 

54  OOO 

89991 

199  507 

31  698 

1*915 

9 590 

12  329 

334  4»* 

58  918 

8»  35* 

266  931 

45  s » * 

4 5*3 

53  578 

3*2  »03 

708  277 

32  583 

60  250 

»55  7*9 

18438  1 

4 76» 

50  35* 

320425 

765  7»6 

46  203 

7»  468 

18S  1 19 

22815 

3*7* 

41  746 

35»  337 

845  126 

44  672 

7»  45» 

212  418 

32637 

47  733 

3604 

495  811 

51  603 

4*359 

73  397 

64  030 

173892 

50  OOI 

4981 

493  *5* 

59290 

38  886 

105  165 

73  950 

189531 

49  688 

5 657 

570856 

70  lÖO 

49  073 

90514 

74  934 

200  877 

1 *58 

7 39« 

39  »94 

73  559 

9 492 

43  »34 

60  778 

45370  1 

622 

7 49» 

39  298 

78858 

3 875 

45  5'* 

69  909 

59  206 

964 

5 444 

43  659 

71  180 

5 583 

43  980 

71 573 

51 086 

5 *54 

66  445 

73  »23 

3496»» 

167  729 

169  966 

53  835 

110  242 

5 565 

75016 

66  035 

316314 

183314 

285  855 

69  405 

128  290 

7076 

68  891 

76  410 

363  679 

129  824 

*54  745 

57  693 

»3°  »73 

304 

961 

39  784 

26  109 

5 »45 

iS  246 

152  006 

26  269 

957 

■ 169 

42  362 

23807 

2 991 

16595 

178  569 

21  161  I 

35 

1 092 

4»  337 

3°  »43 

5 363 

18615 

167  »55 

*5  53» 

— 

269 

286 

34  3<>5 

4 

8938 

84  921 

9 479 

— 

»»3 

77* 

26  770 

4 

4 577 

88  909 

14  760 

I 

625 

1 45» 

35  537 

— 

10  066 

30  740 

13* 


Digitized  by  Google 


196 


Das  Verkehrswesen. 


mehr  zurück  als  es  empfängt,  nämlich  12000  t.  Ähnlich  ist  es  bei  Hafer  und 
Gerste.  Von  den  60600  t ausgeführten  Hafer  geben  48100  t nach  den  ost-  und 
westpreussischen  Häfen.  Der  Empfang  von  nafer  ist  äusserst  gering.  Von  den 
16700  t Gerste  werden  ungefähr  14000  t nach  den  Häfen  transportiert,  ebensoviel 
kommen  aus  den  Häfen  zurück.  Von  40000  t ausgefubrtem  Mehl  und  Mühlen- 
fabrikaten sind  26500  t ebenfalls  für  die  Provinzialbäfen  bestimmt;  vom  Rest  er- 
hält Posen  11000  t.  Entladen  werden  17000  t,  und  zwar  10000  t aus  den  Häfen 
und  6000  t aus  Posen  berrilhrend.  Von  45800  t Kartoffeln  erhalten  die  Häfen 
13600  t,  Posen  17000  t,  Brandenburg  und  Berlin  10300  t;  Posen  liefert  aber 
10000  t mehr  zurück  als  es  empfängt. 

Von  den  37800  ausgeführten  Pferden  kommen  nach  Berlin  12000,  nach 
Pommern  5400,  nach  Posen  4100;  der  Rest  verteilt  sich  auf  alle  übrigen  Bezirke. 
Ein  nennenswerter  Import  findet  nur  von  den  Häfen  mit  1800  Stück  statt.  An 
Rindvieh  werden  263500  Stück  verladen,  davon  gehen  95000  nach  Berlin,  36000 
nach  den  ost-  und  westpreussischen  Häfen,  33000  nach  Brandenburg  und  30000 
nach  Posen.  Eine  Einfuhr  findet  kaum  statt.  Von  den  179000  Schafen,  die  zur 
Versendung  gelangen,  haben  100000  Berlin,  je  21000  die  ost-  und  westpreussischen 
Häfen  nnd  den  Regierungsbezirk  Magdeburg  und  Anhalt  als  Bestimmungsort. 
860000  Schweine  werden  versendet,  davon  392000  nach  Berlin,  je  80000 — 90000 
nach  dem  Königreich  Sachsen,  den  ost-  und  westpreussischen  Häfen  und  der 
Provinz  Brandenburg.  Von  den  4083000  Stück  Geflügel  kommen  auf  Berlin  und 
Brandenburg  3200000  und  auf  Pommern  365000.  Annähernd  ebensoviel  Geflügel, 
wie  insgesamt  ausgeführt  wird,  wird  aus  Russland  bezogen. 

Der  pommersche  Weizen,  von  dem  14000  t ausgefübrt  werden,  geht  fast 
ausschliesslich  nach  Stettin  zur  Verschiffung.  Von  den  in  Pommern  eingeführten 
20000  t kommen  8000  t aus  Brandenburg  und  5700  t aus  den  Provinzialhäfen. 
Dasselbe  Ziel  haben  33000  t Roggen  von  der  GeBamtausfuhr  von  36500  t.  Ein- 
geführt werden  an  Roggen  6300  t von  Ost-  und  Westpreussen  und  je  3 — 4000  t 
von  Brandenburg,  Posen  und  den  pommerschen  Häfen.  Vom  Hafer  (29300  t)  findet 
die  reichliche  Hälfte  in  Stettin  (16000  t),  ausserdem  11000  t in  Brandenburg 
Absatz.  Fast  die  gesamte  Gerste  (12700  t)  wird  nach  Stettin  verfrachtet,  von  wo 
ca.  4000  t zurückkommen.  Je  1jl  der  exportierten  Kartoffeln  (88000  t)  gelangen 
nach  den  Provinzialhäfen,  nach  Brandenburg  und  nach  Berlin.  Die  Hälfte  des 
Mehles  und  der  Mühlenfabrikate  (17600  t)  wird  nach  Stettin  verfrachtet,  von  wo 
aber  6000  t zurüokgegeben  werden;  je  3500  t gehen  nach  Berlin  und  Brandenburg. 
Die  Hälfte  der  ausgeführten  2000  t Wolle  kommen  auf  den  Berliner  Markt.  Die 
gesamte  Produktion  an  Zucker  wird  nach  den  Hafenorten  versendet.  An  Pferden 
und  Rindvieh  nnd  auch  Geflügel  wird  mehr  ein-  als  ausgeführt.  Die  Pferde 
(6800  Stück)  gehen  in  der  Hauptsache  nach  Brandenburg  und  Berlin.  Bezogen 
werden  sie  aus  OBtpreussen  (5800  Stück);  eben  dasselbe  Verhältnis  besteht  beim 
Rindvieh.  Hingegen  ist  die  Schafausfuhr  mit  134000  Stück  gegenüber  der  Einfuhr 
von  14600  Stück  sehr  beträchtlich.  Hauptabsatzgebiete  sind  Berlin  (83000),  die 
pommerschen  Häfen  (21000),  der  Regierungsbezirk  Magdeburg  nnd  Anhalt  (10000). 
Ebenso  werden  von  den  Schweinen  5 mal  so  viel  verladen  (500000)  als  entladen; 


Digitized  by  Google 


rinn  Verkehrswesen. 


197 


362000  von  ihnen  gehen  nach  Berlin,  42000  naoh  dem  Königreich  Sachsen  and 
37000  nach  den  Provinzialhäfen.  Der  Bezug  an  Geflügel,  413000  Stück,  rührt 
in  der  Hauptsache  von  Ostpreussen  (365000)  her;  man  ersieht  daraus,  welche 
Unmenge  Geflügel  in  Pommern  Belbst  gemästet  wird,  um  dann  als  Gänsebrust  usw. 
versendet  zu  werden. 

Schleswig-Holstein  mit  dem  Fürstentum  Lübeck  (mit  Ausschluss  der 
Häfen)  verschickt  nur  13000  t Weizen,  die  zur  Hälfte  nach  den  Häfen  Rostock 
bis  Flensburg,  zu  je  1/4  nach  den  Elbhäfen,  nach  der  Provinz  Hannover  und 
dem  Grossherzogtum  Oldenburg  bestimmt  sind.  An  Roggen  wird  noch  einmal 
soviel  ein-  als  ausgefübrt  (6000  t),  der  in  der  Hauptsache  aus  den  genannten  Häfen 
kommt.  Die  Haferein-  und  -ausfuhr  hebt  sich  mit  ungefähr  6000  t auf.  Hin- 
gegen wird  Gerste  in  beträchtlicher  Menge  (38000  t)  mehr  eingeführt,  die  wiederum 
aus  den  Hafenorten  stammt  und  zumeist  wohl  zu  Futterzwecken  verwandt  wird. 
Auch  an  Mehl  ist  die  Einfuhr  (25000  t)  doppelt  so  hoch  als  die  Ausfuhr.  Bezogen 
wird  es  aus  den  Häfen  und  aus  der  Provinz  Hannover  und  Oldenburg.  Die  be- 
deutende Pferdeausfuhr  (19500)  bat  ihren  Bestimmungsort,  ausser  in  den  Häfen, 
in  Hannover,  Oldenburg,  im  Königreich  Sachsen,  der  Provinz  Brandenburg  und 
dem  Regierungsbezirk  Merseburg  und  Thüringen.  Aus  Dänemark  werden  über 
7000  Pferde  bezogen.  Am  hervorragendsten  ist  neben  der  Schweineversendung  die 
von  Rindvieh  (147000),  das  seinen  Absatz  zur  Hälfte  in  den  Häfen,  mit  17000 
8tück  im  Ruhrrevier  (Rheinprovinz)  und  mit  15000  Stück  in  Berlin  findet.  Von 
den  83000  Schafen  kommen  46000  in  die  Häfen  und  31000  nach  Berlin.  Fast 
eine  halbe  Million  Schweine  gehen  zur  Hälfte  nach  den  Häfen,  die  andere  Hälfte 
verteilt  sich  auf  das  Ruhrrevier  (Rheinprovinz)  (73000),  Königreich  8achsen 
(25000),  die  Rheinprovinz  links  des  Rheins  (20000).  Beim  Geflügel  tritt  dieselbe 
Erscheinung  auf  wie  in  Pommern.  Während  die  Ausfuhr  verschwindend  gering 
ist,  ist  die  Einfuhr  (104000  Stück)  beträchtlich.  An  ihr  sind  beteiligt  Branden- 
burg, die  Hafenbezirke  und  OstpreusBen. 

Der  nächste  Verkebrsbezirk  umfasst  die  Provinz  Hannover  und  den  Kreis 
Rinteln  des  Regierungsbezirks  Kassel,  sowie  das  Herzogtum  Braunscbweig  und 
das  Grossherzogtum  Oldenburg  (mit  Ausschluss  der  Häfen),  das  Fürstentum 
Schaumburg-Lippe  und  von  dem  Fürstentum  Waldeck  den  Kreis  Pyrmont.  Er 
versendet  22000  t Weizen,  die  nach  dem  Regierungsbezirk  Magdeburg,  Anhalt  und 
der  Provinz  Westfalen  gehen,  und  empfängt  32000  t,  die  zur  Hälfte  aus  dem 
Regierungsbezirk  Magdeburg  und  Anhalt  kommen.  Roggen  wird  fast  nur  impor- 
tiert (81000  t).  Hauptlieferant  dafür  ist  die  Provinz  Sachsen  (62000  t).  In  ganz 
bemerkenswertem  Mafse  wird  Gerste  (224000  t),  die  io  der  Hauptsache  für  die 
ausgedehnte  Schweinemast  Verwendung  findet,  aus  den  Häfen  und  dem  Regierungs- 
bezirk Magdeburg  und  Anhalt  eingeführt.  Sehr  beträchtlich  ist  in  diesem  Bezirke 
die  Meblausfuhr  (128000  t),  deren  Absatz  sich  fast  über  das  ganze  Deutschland, 
mit  Ausnahme  des  Ostens,  erstreckt.  Die  bedeutende  Einfuhr  von  Getreide  und 
die  hohe  Ausfuhr  von  MUhlenfabrikaten  deuten  auf  eine  sehr  entwickelte  M Uhlen- 
industrie hin. 


Digitized  by  Google 


198 


Du  Verkehrswesen. 


Bei  den  Pferden  hebt  sieh  Ein-  und  Ausfuhr  (20000  8tück)  auf.  Beim  Rind- 
vieh Bteht  einem  Versand  von  285000  eine  Einfuhr  von  77000  Stück  gegenüber. 
Hauptabsatzgebiete  sind,  neben  den  Elb-  und  Weserbäfen,  das  gesamte  Rnhrrevier, 
Hessen-Naasau  und  die  Provinz  Sachsen.  Schafe  worden  60000  Stück  mehr  ver- 
schickt als  empfangen  (36000  Stück).  Sie  gehen  in  der  Hauptsache  auch  wieder 
nach  den  Häfen  und  der  Rheinprovinz  links  des  Rheine.  Ausserordentlich  hoch 
ist  die  Zahl  der  verladenen  Schweine  (1861 000).  Abnehmer  dafür  ist  das  Ruhr- 
revier (641000),  die  Provinz  Sachsen  (344000),  die  Elb-  und  Weserhäfen  (1 19000) 
und  die  Rheinprovinz  links  des  Rheins  (135000).  An  Geflügel  empfängt  der  Ver- 
kehrsbezirk 12  mal  soviel  als  er  verschickt  (60000  Stück). 

Posen  ist  ausser  der  Provinz  Sachsen  das  Hauptexportgebiet  für  Brotgetreide, 
besonders  für  Roggen,  entsprechend  seinem  vorwiegend  leichten  Boden.  Die  Weizen- 
ausfuhr (17400  t)  geht  zu  1/8  nach  Brandenburg  (5200  t),  dann  nach  Ost-  und 
Westpreussen  (4500  t)  und  nach  den  Regierungsbezirken  Breslau  und  Liegnitz 
(2600  t);  die  Roggenausfuhr  (161000  t)  nach  Schlesien  (69400  t),  nach  den  ost- 
und  westpreussischen  Häfen  (37500  t),  nach  dem  Königreich  Sachsen  (22200  t) 
und  nach  Ost-  und  Westpreussen  (11700  t).  Auch  für  den  Haferüberschuss 
(25600  t)  und  für  die  Gerste  (51200  t)  bildet  Schlesien  das  Hauptabsatzgebiet,  in 
zweiter  Linie  steht  dann  Berlin  und  Brandenburg.  Dasselbe  Verhältnis  waltet  bei 
Mehl  und  Mühlenfabrikaten  (74000  t)  ob;  20000  t empfängt  es,  und  zwar  zur 
Hälfte  aus  Ost-  und  Westpreussen.  Obengenannte  Bezirke  sind  auch  die  Märkte 
für  die  Kartoffeln  (176000  t).  Die  erzeugte  Wolle  (1500  t)  nehmen  Brandenburg 
und  Berlin,  Schlesien  und  Hessen-Nassau  auf.  7200,  die  Hälfte  aller  zum  Versand 
kommenden  Pferde,  gelangen  nach  Brandenburg  und  Berlin;  4100  liefert  Ost-  und 
Westpreussen.  Der  Rindviehexport  (131000  Stück)  richtet  sich  nach  Berlin 
(64800  Stück)  und  Schlesien  (24000  Stück);  Ostpreussen  liefert  dafür  30400  Stück. 
Für  Schafo  (97000  Stück)  ist  Berlin  (75000  Stück)  der  Absatzmarkt,  für  Schweine 
(474000  Stück)  Schlesien  (217000  Stück)  und  Berlin  (145000  Stück).  In  beiden 
Viehgattungen  deckt  Ost-  und  Westpreussen  zum  grössten  Teil  den  nicht  hohen 
Einfuhrbedarf  (16000  Schafe  und  20000  Schweine).  Der  Geflügelversand  nähert 
sich  mit  2780000  Stück  dem  Ost-  und  Westpreussens.  Die  besten  Abnehmer 
dafür  sind  Berlin,  Brandenburg  und  das  Königreich  Sachsen;  eine  geringe  Einfuhr 
(36000  Stück)  findet  in  der  Hauptsache  von  OBt-  und  Westpreussen  statt. 

Schlesien  ist  in  3 Verkehrsbezirke  geteilt:  1.  den  Regierungsbezirk  Oppeln, 
2.  die  Stadt  Breslau  und  3.  den  Regierungsbezirk  Breslau  (ausschl.  Stadt  Breslau) 
und  den  Regierungsbezirk  Liegnitz.  Die  Provinz  ist  trotz  ihrer  dichten  industriellen 
Bevölkerung  in  der  Lage,  mancherlei  landwirtschaftliche  Produkte  noch  an  andere 
Bezirke  abzugeben.  So  z.  B.  werden  bei  Weizen  8000  t mehr  verschickt  als  er- 
halten (6400  t),  besonders  nach  Brandenburg  (4800  t),  Posen  (4100  t),  dem  König- 
reich Sachsen  (3500  t).  Roggen  wird  freilich  tomal  soviel  importiert  (75000  t)  als 
exportiert  (7600  t);  Hauptlieferant  dafür  ist  Posen  mit  ungefähr  70000  t.  An  Hafer 
wird  nur  wenig  mehr  aus-  als  eingeführt  (17000  t gegen  15200  t).  An  Gerste 
werden  9500  t nach  ausserhalb  der  Provinz  gelegenen  Distrikten  verladen  und 
3100  t entladen,  die  aus  anderen  Bezirken  stammen,  besonders  aus  dem  Königreich 


Digitized  by  Google 


Da*  Verkehrswesen. 


199 


Sachsen  und  von  Berlin.  Mehl  und  Mühlenfabrikate  gelangen  jooo  t mehr  in 
die  Provinz  (43  700  t)  als  Weggehen  (44  700  t).  Die  Hauptmenge  wird  nach 
dem  Königreich  Sachsen  verfrachtet  (16800  t),  dann  auch  nach  Bayern  (6500  t) 
und  nach  Brandenburg  einschl.  Berlin  (5800  t),  die  Einfuhr  geschieht  aus  dem  be- 
nachbarten Posen  (30000  t).  Den  Bedarf  an  Pferden  deckt  die  Provinz  annähernd 
selbst.  Bindvieh  wird  70  °/0  mehr  verladen  als  entladen,  97000  gegenüber  58500 
Stück.  Absatzgebiete  sind  das  Königreich  Sachsen  (46000),  Berlin  und  Branden- 
burg (13500),  Hessen-Kassau  (1900)  und  die  Rheinprovinz  links  des  RheinB  (1200), 
sowie  Posen  (4600).  Dafür  liefert  Posen  24400,  Ostpreussen  8000,  Brandenburg 
4200,  der  Regierungsbezirk  Merseburg  und  Thüringen  1300  und  die  Emshäfen 
1100  Stück  zurück.  Schafe  werden  mehr  bezogen  als  geliefert,  20200  gegenüber 
15600;  hier  steht  Obenfalls  Posen  als  Lieferant  an  erster  Stelle  (8800);  es  folgt 
nooh  die  Provinz  Sachsen  (3400),  Brandenburg  und  Berlin  (2800);  auch  Ost-  und 
Westpreussen  liefern  1100  Stück.  Die  Ausfuhr  wird  von  Brandenburg  einschl. 
Berlin  (9300  Stück)  und  vom  Königreich  Sachsen  (4000  Stück)  aufgenommen. 
Ganz  beträchtlich  ist  der  Bezug  von  8chweinen  (289000  Stück),  deren  weitaus 
grösster  Teil  (208000)  wiederum  von  Posen  kommt.  Aber  auch  das  entfernte 
Hannover  und  Oldenburg  werden  noch  zur  Deckung  des  Bedarfes  mit  25000  Stück 
herangezogen.  Die  Ausfuhr  an  Schweinen  beläuft  sich  auf  51000  Stück,  von  denen 
39300  Stück  an  das  Königreich  Sachsen  und  6300  an  Brandenburg  einschl.  Berlin 
abgegeben  werden.  Die  Geflügelausfuhr  ist  3%  mal  so  gross  als  die  Einfuhr, 
421000  8tück  gegenüber  1 21 000  Stück.  Sie  geht  besonders  nach  Berlin  und  dem 
Königreich  Sachsen.  Fast  die  gesamte  Einfuhr  kommt  aus  Posen. 

Brandenburg  führt  3 mal  soviel  Brotgetreide  ein  wie  aus.  Von  den 
132000  t ausgeführten  Brotgetreides,  wovon  Uber  */,  Roggen  sind,  finden  46000  t 
ihren  Absatz  in  Berlin,  12000  t in  Pommern  und  14000  t in  den  pommerschen  Häfen. 
Bei  Hafer  gleicht  sich  Ein-  und  Ausfuhr  annähernd  aus.  Bei  Gerste  überwiegt 
die  Ausfuhr  (31900  t)  bedeutend  die  Einfuhr  (19800  t);  abgesetzt  wird  sie  nach 
Berlin  (18000  t),  nach  den  pommersoben  Häfen  (7000  t),  nach  der  Provinz  Sachsen 
(2700  t)  und  nach  der  Provinz  Pommern  (2000  t),  bezogen  aus  Berlin  (10500  t) 
und  aus  Posen  (5100  t).  An  Mehl  und  Mühlenfabrikaten,  von  denen  74000  t ex- 
portiert werden,  kommt  die  Hälfte  ebenfalls  nach  Berlin,  der  Rest  nach  dem 
Königreich  und  der  Provinz  Sachsen  und  nach  Hannover  und  Oldenburg.  Die 
Einfuhr  in  diesem  Artikel  beträgt  38000  t,  die  von  Berlin  (12000  t),  aus  Nieder- 
schlesien  (5800  t)  und  Mecklenburg  (4500  t)  eintreffen.  Der  Spiritushandel  ist  sehr 
bedeutend;  die  Ausfuhr  Btellt  sich  auf  45000  t,  die  sich  verteilen  auf  Berlin  mit 
20000  t,  die  Provinz  8achsen  mit  8000  t,  und  die  pommerschen  Häfen  mit  4000  t. 
Von  dem  importierten  Spiritus  (17000  t)  stammen  9000  t aus  Posen,  2700  t aus 
Berlin.  Die  Hälfte  der  Pferdeausfuhr  (14000  Stück)  wird  nach  Berlin  verfrachtet. 
Von  den  23000  Stück  eingeführten  Pferden  stammen  je  3 — 4000  aus  Berlin,  Posen, 
Pommern  und  Ostpreussen.  Die  Rindviehausfubr  (15000  Stück)  ist  um  5o°,0  höher 
als  die  Einfuhr.  Auch  von  dieser  Viehgattung  findet  die  Hälfte  ihren  Absatz  in 
Berlin,  ein  weiteres  Viertel  im  Königreich  und  der  Provinz  Sachsen.  Der  Bezug 
erfolgt  aus  Ost-  und  Westpreussen  mit  33000  Stück,  aus  Pommern  und  Mecklen- 


Digitized  by  Google 


200 


Pa»  Verkehrswesen. 


barg  mit  je  15000  Stüek.  Die  Sohafe  (j  12000)  werden  fast  alle,  von  den 
Schweinen  (250000)  die  Hälfte  auf  den  Berliner  Markt  gebracht;  der  Rest  geht 
wieder  nach  dem  Königreich  und  der  Provinz  Sachsen.  Die  Einfuhr  (309000)  ge- 
schieht von  der  Provinz  Posen  (80000),  Berlin  (77000),  Ost-  und  Westpreussen 
(75000),  Hannover  und  Oldenburg  (39000).  Absatzgebiete  fiir  das  Geflügel 
(480000  Stück)  sind  in  erster  Linie  das  Königreich  und  die  Provinz  Sachsen,  dann 
Hannover  und  Oldenburg,  auch  Berlin  und  Schleswig-Holstein.  Die  Einfuhr  an 
Geflügel  ist  sehr  stark;  Ost-  und  Westpreussen  liefern  1300000,  Posen  484000  Stück. 

Die  Provinz  Sachsen,  Anhalt  und  Thüringen  umfassen  2 Verkehrs- 
bezirke: 1.  den  Regierungsbezirk  Magdeburg  und  das  Herzogtum  Anhalt,  2.  die 
Regierungsbezirke  Merseburg  und  Erfurt,  den  Kreis  Schmalkalden  des  Regierungs- 
bezirks Kassel  und  die  thüringischen  Staaten.  Sie  bilden  das  Hauptausfuhrgebiet 
für  Weizen.  Der  Export  erreicht  die  Höhe  von  97000  t,  denen  nur  14000  t Einfuhr 
gegenüberstehen.  Die  hauptsächlichsten  Abnehmer  für  Weizen  und  alle  übrigen 
Erzeugnisse  sind  für  den  nördlichen  Teil  dieses  Bezirkes  Hannover  und  Oldenburg, 
für  den  südlichen  das  Königreich  Sachsen  und  zu  einem  geringen  Teile  Süddeutseh- 
land.  Vom  Weizen  erhält  das  genannte  Königreich  44000  t,  je  16000  t gelangen 
nach  Hannover  und  Oldenburg  und  nach  Suddeutschland.  Die  bei  weitem  geringere 
Roggenausfuhr  sucht  wiederum  aus  den  nördlichen  Teilen  Hannover  und  Olden- 
burg, aus  den  südlichen  Teilen  das  Königreich  Sachsen  auf.  Die  Haferausfuhr 
beträgt  20000  t,  von  denen  das  Königreich  Sachsen  10600  t und  Hannover  und 
Oldenburg  7100  t erhalten;  die  Einfuhr  beläuft  sich  auf  9400  t.  Sehr  bedeutend 
ist,  entsprechend  den  günstigen  Boden-  und  Klimaverhältnissen  und  der  alten  Kultur 
des  Bodens,  der  Gersteexport  mit  95000  t,  denen  nur  ein  Import  von  15000  t 
gegenübcrsteht;  Abnehmer  dafür  sind  Hannover  und  Oldenburg  mit  54000  t,  das 
Königreich  Sachsen  mit  16000  t und  Bayern  mit  4300  t,  allerdings  liefert  letzteres 
annähernd  dieselbe  Menge  zurück.  Pferde  werden,  in  Anbetracht  des  grossen  Be- 
darfes der  hochentwickelten  Industrie  und  der  intensiven  Landwirtschaft  und  in 
Berücksichtigung  der  bisher  ungünstigen  Aufzuchtsbedingungen  verhältnismässig 
wenig  (12700)  eingeführt;  3000  davon  kommen  aus  Hannover  und  Oldenburg,  2300 
aus  den  Elbbäfen  und  1400  aus  der  Rheinprovinz  links  des  Rheins.  Bei  dem 
Rindvieh  gleicht  sich  ebenfalls  Ein-  und  Ausfuhr  fast  bub,  140000  gegen  126000. 
Die  Verladung  geschieht  wieder  in  erster  Linie  nach  dem  Königreich  Sachsen, 
dann  aber  auch  nach  Hannover  und  Oldenburg,  nach  Brandenburg  und  Posen 
mit  je  Uber  4000  Stück;  dafür  gibt  Brandenburg  irooo,  Hannover  und  Oldenburg 
17000  Stück  zurück.  Die  Haupteinfuhr  erfolgt  aber  von  Bayern  sub  mit  Uber 
47  000  Stück,  die  hauptsächlich  wohl  dazu  dienen,  den  hohen  Zugochsenbedarf  der 
grossen  Zuckerrübenwirtschaften  zu  decken.  Schafo  worden  weit  mehr  exportiert 
als  importiert,  225000  gegen  150000  Stück.  106000  Stück  davon  gelangen  nach 
dem  Königreich  Sachsen,  55000  nach  Berlin,  je  8 — 9000  nach  der  Rheinprovinz 
links  des  Rheins,  Hannover  und  Oldenburg.  Lieferanten  sind  Mecklenburg  und 
Brandenburg,  einschliesslich  Berlins.  Einer  Verladung  von  170000  Schweinen  Bteht 
eine  Entladung  von  569000  gegenüber.  Bestimmungsort  für  diese  Viehgattung  ist 
in  erster  Linie  wiederum  das  Königreich  Sachsen  (107000),  Berlin  (18000)  und 


Digitized  by  Google 


Dax  Verkehrswesen. 


201 


Hessen-Nassau  (ioooo).  Bezugsquellen  sind  Hannover  und  Oldenburg  mit 
344000  Stück  und  Westfalen  mit  69000  Stück.  Geflügel  wird  zwar  mehr  empfangen 
(339000  Stück)  als  abgesandt  (77000  Stück),  aber  im  Verhältnis  zu  den  anderen 
Verkebrsbezirken  ist  der  Import  nur  gering.  Verschickt  werden  nach  dem  König- 
reich Saohsen  30000  Stück  und  bemerkenswerter  Weise  nach  dem  ElsasB  ioooo. 
Lieferanten  sind  Brandenburg  und  Berlin  mit  125000,  Ostprenssen  mit  34000  Stück, 
ebensoviel  liefert  Posen. 

Die  Provinz  HesBen-Nassau  (mit  Ausschluss  der  Kreise  Rinteln  nnd 
Schmalkalden)  ist  mit  dem  Kreise  Wetzlar  und  der  Grosaherzoglich  Hessichen 
Provinz  Oberhessen  zu  einem  Verkehrsbezirk  vereinigt.  Der  gesamte  landwirt- 
schaftliche Güteraustausch  vollzieht  sich  ausschliesslich  mit  Süddeutschland.  Es 
werden  20000  t Weizen  mehr  aus-  als  eingeführt  (37000  t gegenüber  16000  t) 
und  7000  t Roggen  mehr  ein  als  aus  (13000  t gegenüber  6000  t).  Diese  günstigen 
Zahlen  lassen  auf  die  gute  Bodenbeschaffenheit  der  Provinz  schliessen.  Der  Hafer- 
export beträgt  ioooo  t,  der  Import  8000  t;  an  Gerste  werden  3000  t ausgeführt 
und  26000  t eingeführt,  die  zur  Hälfte  aus  dem  Grossherzogtum  Hessen,  weitere 
4000  t aus  Bayern  und  3700  t ans  der  Provinz  Sachsen  stammen.  Die  beträcht- 
liche Einfuhr  von  Mehl  und  Mühlenfabrikaten  (48000  t)  stammt  zu  einem  Drittel 
ans  den  Emshäfen,  zu  den  übrigen  zwei  Dritteln  aus  der  Provinz  Sachsen  und 
aus  Süddeutschland.  Der  Spiritusbedarf  wird  ebenfalls  aus  der  Provinz  Sachsen 
gedeckt.  Bezugsquellen  für  den  geringen  Pferdebedarf  Bind  Hannover,  das  Rhein- 
land nnd  Westfalen.  Rindvieh  liefern  Bayern,  Hannover,  Westfalen  und  die  Rhein- 
provinz. Schafe  werden  fast  alle  nach  dem  Rheinland  und  Westfalen  verschickt. 
Das  Bemerkenswerte  ist,  dass  such  bei  den  Schweinen  die  Ausfuhr  überwiegt; 
zwei  Drittel  davon  gehen  nach  dem  Grossherzogtum  Hessen.  Die  Einfuhr  rührt 
aus  Hannover  und  Oldenburg,  dem  Rheinland  und  Westfalen,  von  der  Provinz 
Sachsen  und  von  Bayern  her.  307000  Stück  Geflügel  werden  zum  grössten  Teile 
aus  dem  Grossherzogtum  Hessen  (214000),  aus  Bayern,  der  Rheinprovinz,  Branden- 
burg nnd  Hannover  bezogen. 

Die  folgenden,  in  der  Statistik  getrennten  Verkehrabezirke,  bestehend  aus 
dem  Ruhrrevier  (Westfalen),  Ruhrrevier  (Rheinprovinz),  Rheinprovinz 
rechts  und  links  des  Rheins,  Westfalen,  Lippe  und  Saarrevier,  sind  hier 
wegen  ihres  einheitlichen,  überwiegend  industriellen  Charakters  vereinigt.  Trotz 
des  Hervortretens  der  Industrie  ist  die  Einfuhr  an  landwirtschaftlichen  Artikeln 
unbedeutend,  da  der  bäuerliche  Besitz  dieBer  Gegenden  so  viel  erzeugt,  dass  der 
Hauptbedarf  gedeckt  werden  kann.  Der  Import  findet  in  erster  Linie  von  den 
Rheinhäfen  aus  statt  und  dürfte  wohl  meist  aus  ausländischem  Getreide  bestehen. 
Der  Bedarf  innerhalb  dieses  ausgedehnten  Bezirks  ist  naturgemäss  sehr  verschieden. 
So  führt  der  links  des  Rheins  gelegene  Teil  der  Rheinprovinz  Roggen  mehr  aus 
wie  ein.  Von  Vieh  werden  nur  Rindvieh  und  Schwoine  in  beträchtlicher  Zahl 
importiert.  Der  Grund  dafür  wird  darin  liegen,  dass  Westfalen  und  die  Rhein- 
provinz links  des  Rheins  den  Bedarf  davon  annähernd  decken.  Der  Hauptteil  der 
Rindvieheinfuhr  kommt  auf  Hannover,  am  Rest  Bind  fast  alle  deutschen  Bezirke 
beteiligt. 


Digitized  by  Google 


202 


Da*  Verkehrswesen. 


Der  gesamte  geschilderte  Verkehr  charakterisiert  sich  dadurch,  dass  jeder 
einzelne  Verkehrsbezirk  seine  bestimmten  Bezugs-  und  Absatzgebiete  hat.  Einzelne 
hervorragende  Zuchtbezirke,  wie  z.  B.  Ostpreussen,  Hannover  und  Oldenburg, 
Schleswig-Holstein,  liefern  zwar  ihr  Vieh  nach  allen  Gegenden,  aber  speziell  ffir 
Ostpreussen  steht  doch  Berlin  und  Brandenburg  als  Abnehmer  an  erster  Stelle. 
Ebenso  versorgt  Posen  Brandenburg  und  Berlio,  zum  Teil  gibt  es  aber  auch 
seine  Produkte  an  Schlesien  und  Sachsen  ab.  Schlesien  hat  als  Hauptabnehmer 
das  Königreich  Sachsen,  Brandenburg  und  Berlin.  Die  Provinz  Sachsen  setzt 
ihren  Überfluss  nach  dem  Königreich  Sachsen,  nach  Hannover  und  Oldenburg, 
Brandenburg,  Berlin  und  Bayern  ab,  den  Bedarf  von  Schweinen  bezieht  sie 
von  Hannover.  Die  Provinz  Hessen-NasBau  gibt  ihren  Überschuss  in  der  Haupt- 
sache nur  an  das  Grossherzogtum  Hessen  und  an  Bayern  ab  und  bezieht  ihren 
Bedarf  von  diesen  beiden  Staaten.  Rheinland  uod  Westfalen  versorgen  sich  aus 
den  Rheinhäfen  mit  ausländischem  Getreide.  Das  notwendige  Vieh  wird  von 
Hannover  bezogen. 

Ein  regelmässiger  Bezug  findet  auch  seitens  der  Grenzprovinzen  vom  Aus- 
lande statt;  bisweilen  ist  er  annähernd  ebenso  gross  wie  der  Absatz  dieser 
Provinzen  in  den  betreffenden  Artikeln  nach  den  Binnenbezirken.  Getreide  spielt 
dabei  eine  weniger  wichtige  Rolle,  da  es  mehr  die  Wasserwege  aufsucht,  hingegen 
werden  Hiilsenfrlichte,  Futtermittel  und  Vieh,  insbesondere  Geflügel  in  bedeutendem 
Umfange  auf  den  Eisenbahnen  verfrachtet. 

Ost-  und  Westpreussen  empfangen  von  Russland  mit  der  Eisenbahn  3500  t 
an  Hirse,  Buchweizen  und  HUlsenfrüchten,  143000  t Kleie,  3679000  Stück  Geflügel. 
In  die  Hafenbezirke  dieser  Provinzen  kommen  von  demselben  Lande  40400  t Weizen, 
18800  t Roggen,  79600  t Hafer,  39200  t Gerste,  76300  t Hirse,  Buchweizen  und 
Hülsenfrüchte,  121700  t Kleie  und  30400  t roher  Zucker.  Aus  Galizieo  stammen 
9000  t Kleie. 

Die  Elbhäfen  beziehen  6100  t Hülsenfrüchte  usw.  aus  Galizien  und  Geflügel  aus 
Ungarn  (51000),  aus  Österreich  (6700)  und  aus  Holland  (13000  Stück).  Hannover 
liefert  nach  Holland  25000  Schafe  und  empfängt  von  Ungarn  80000  Stück  Geflügel. 

Posen  deckt  seine  Minderproduktion  an  Kleie  aus  Russland  (27400  t)  und 
aus  Galizien  (8100  t).  Der  Regierungsbezirk  Oppeln  erhält  Weizen  aus  Galizien 
(7300  t)  und  Ungarn  (3900  t),  Roggen  aus  Russland  (4800  t)  und  Galizien  (4200  t), 
Gerste  aus  Österreich-Ungarn  (14800  t),  Hülsenfruohte  aus  Russland  (4700  t)  und 
Galizien  (5300  t),  Kartoffeln  aus  Österreich-Ungarn  (6900  t)  und  Galizien  (4000  t), 
Mehl  und  Mühlenfabrikate  aus  Österreich-Ungarn  (6800  t),  Kleie  aus  Russland 
(25400  t)  und  Österreich- Ungarn  (22500  t),  Rinder  ebenfalls  aus  Österreich-Ungarn 
(12800  8tück),  Schweine  aus  Russland  (66400  Stück),  Geflügel  aus  Galizieo 
(250900  Stück),  aus  Russland  (53900  Stück)  und  aus  Ungarn  (35300  Stück).  Die 
Stadt  Breslau  ist  der  Bestimmungsort  von  5600  t Kleie  aus  Russland  und  2900  t 
aus  Galizien;  10 100  Stück  Geflügel  stammen  auch  uus  letztgenanntem  Lande.  Die 
Regierungsbezirke  Breslau  und  Liegnitz  beziehen  an  Kleie  18500  t aus  Russland, 
16800  t aus  Galizien,  15600  t aus  Österreich-Ungarn,  an  Geflügel  13900  Stück 
aus  Österreich-Uugarn  und  8800  Stück  aus  Galizien. 


Digitized  by  Google 


Da»  Verkehrswesen. 


203 


Berlin  empfangt  3800 1 Kartoffeln  an»  Österreich-Ungarn  und  vom  Auslande  ins- 
gesamt 1 802000  Stück  Geflügel,  das  zum  grössten  Teil  Galizien  liefert  (1 1 i"oooStück), 
weiter  sind  beteiligt  Ungarn  mit  560000,  Russland  mit  74000,  Holland  mit  28000 
und  Serbien  mit  20000  Stück.  Brandenburg  bekommt  5200  t Kleie  aus  Russland 
und  an  Geflügel  aus  Ungarn  31200,  aus  Österreich  8700  und  aus  Galizien  21700 
Stück.  Die  Provinz  Sachsen  verladet  nach  Holland  9400  t Kartoffeln  und  18900 
Schafe;  sie  bezieht  aus  Österreich-Ungarn  5000  und  aus  Galizien  3600  Stück 
Geflügel.  Hessen-NasBau  erhält  15500  Rinder  aus  Österreich-Ungarn  und  198000 
Stück  Geflügel  aus  Uogarn  und  Böhmen.  Westfalen  und  die  Rheinprovinz  liefern 
11500  t Roggen  und  11500  Stück  Geflügel  an  Holland  und  2700  Schafe  an 
Belgien;  sie  beziehen  25000  t Kleie  und  2400  t Hülsenfrüchte  aus  Holland,  an 
Kartoffeln  kommen  10000  t aus  Holland,  8700  t aus  Österreich,  6000  t aus  Belgien, 
an  Pferden  13200  aus  Belgien,  au  Schweinen  20300  aus  Luxemburg. 

B.  Die  Wasserstraasen. 

Unter  Wasserstrassen  sind  die  dem  öffentlichen  Verkehr  dienenden  Gewässer 
zu  verstehen.  Während  Landstrassen  und  Kleinbahnen  in  erster  Linie  teils  dem 
lokalen,  teils  dem  Kleinverkehr  dienen,  herrscht  auf  den  natürlichen  und  künst- 
lichen Wasserstrassen  der  Grossverkebr  vor,  weil  die  Möglichkeit  einer  rentablen 
Beförderung  an  den  Transport  grosser  Mengen  geknüpft  ist.  Abgesehen  von 
einigen  bestimmten  Güterarten,  wie  z.  B.  Ziegeln,  ist  die  Konkurrenz  von  kleineren 
Schiffen  auf  WasserBtrassen,  die  grössere  Schiffe  zulassen,  sehr  erschwert.  Auch 
ein  ausgedehnter  Stückgutsverkebr  oder  Teilladungen  sind  nur  mit  grösseren  Kosten 
durchzuführeu,  weil  bei  ihnen  der  Laderaum  des  Schiffes  nicht  genügend  aus- 
genutzt und  die  Fahrt  in  zu  viel  kleine  Teile  zerlegt  ist.  Dazu  kommt,  dass  nur 
im  Grosshandel  eine  genügende  Verzinsung  der  kostspieligen  Verlade-  und  Ent- 
ladevorrichtungen möglich  ist;  auch  erhöht  die  durch  Laden  und  Löschen  ver- 
ursachte Liegezeit  bei  grossen  Schiffen  die  Unkosten  derart,  dass  eine  Beförderung 
im  Nahverkehr  vielfach  als  unlohnend  angesehen  werden  muss.  Infolgedessen 
sind  an  dem  Transport  auf  den  Wasserstrassen  nur  wenige  Landwirte  direkt  be- 
teiligt, da  bloss  eine  sehr  geringe  Zahl  in  der  Lage  ist,  300 — 500  t Kohlen  oder 
Dünger  auf  einmal  zu  beziehen,  oder  eine  ebenso  grosse  Menge  Getreide  mit  einer 
Ladung  nach  einem  Bestimmungsorte  zu  verfrachten. 

Die  Bedeutung  der  Wasserstrassen  für  die  Landwirtschaft  als  wichtigstes 
Meliorationsmittel  muss  hier  ausser  Betracht  bleiben,  obwohl  sie  weit  grösser  ist, 
wie  die  als  Verkehrsmittel.  — Der  Hauptvorzug  der  Wasserstrassen  beruht  in  der 
Fähigkeit,  den  Massentransport  auf  die  billigste  Weise  zu  ermöglichen.  Es 
können  auf  ihnen  durch  die  Grosshändler  eine  erhebliche  Zahl  landwirtschaftlicher 
Erzeugnisse  und  Bedarfsartikel  mit  geringeren  Kosten  verfrachtet  werden  als  auf 
den  Eisenbahnen.  Dadurch  sind  alle  Vorteile  und  Nachteile  die,  wie  früher  aus- 
geführt,  mit  einer  VerkebrsverbeBserung  für  die  Landwirte  verbunden  sind,  auch 
bei  ihnen  vorhanden,  und  gerade  bei  ihnen  besonders  scharf  hervortretend  infolge 
der  Geringfügigkeit  der  Transportkosten  im  Verhältnis  zum  Wert  der  beförderten 
Güter.  Die  Billigkeit  des  Wassertransportes  ist  in  dem  geringen  Reibungs- 


Digitized  by  Google 


204 


Da*  Verkehrswesen 


widerstand  begründet,  so  zieht  dasselbe  Pferd  mit  i m Geschwindigkeit  in  der 
Sekunde  auf  horizontaler  Chaussee  1,6,  auf  dem  Schienenstrang  15,  auf  dem  Wasser 
60 — 100  t;  dann  auch  in  dem  geringen  Eigengewicht  des  Schilfs,  das  nur  25 °/0  bis 
33%  der  Last,  die  e«  tragen  kann,  ausmacbt;  weiter  in  den  niedrigen  Anschaffungs- 
kosten für  das  Schiff  auf  die  Tonne  Laderaum. 

Die  Wasserstrassen  sind  mithin  besonders  bedeutungsvoll  für  allen  Verkehr, 
der  billig  sein  muss.  Aber  auch  bei  hochwertigen  Gütern,  bei  denen  es  nicht  auf 
Schnelligkeit  und  Pünktlichkeit  der  Beförderung  ankommt,  ist  besonders  in  letzter 
Zeit  eine  grössere  Inanspruchnahme  des  Wasserweges  zu  beobachten. 

In  Bd.  III,  S.  239  ff.  sind  bereits  die  Vorzüge  und  Nachteile,  die  der  Wasser- 
verkehr gegenüber  dem  Eisenbahnverkehr  hat,  hinreichend  gewürdigt.  Neben  der 
Billigkeit  der  Frachten  besteht  der  Hauptvorzug  der  Wasserstrassen  in  der  leichten 
Möglichkeit,  überall  rasch  zu  verladen.  Die  Nachteile  sind  begründet  in  der  Lang- 
samkeit der  Beförderung,  in  dem  doppelten  Umladen,  sobald  der  Abgangsort  und 
Bestimmungsort  nicht  in  der  Nähe  der  Wasserstrasse  liegen,  in  der  Unsicherheit 
der  Beförderung,  die  vielfach  von  der  Witterung  abhängig  ist.  80  wird  in  trockenen 
Jahren  ein  grosser  Teil  unserer  Flüsse  für  beladene  Kähne  unbefahrbar,  dasselbe 
ist  bei  Überschwemmungen  der  Fall,  ausserdem  wird  durch  Frost  die  Schiffahrt 
für  einen  Teil  des  Jahres  vollkommen  verhindert.  Durch  diesen  letzten  UmBtand 
allein  wird  der  nutzbare  Wert  der  Wasserstrassen  in  um  so  höherem  Grade  ein- 
geschränkt, je  weiter  sie  nach  Osten  liegen;  so  kann  die  Schiffahrt  in  Masuren 
nur  zio — 230  Tage,  in  Oberschlesien,  Posen  und  Westpreussen  230 — 240  Tage, 
zwischen  Oder  und  Elbe  und  auf  der  Elbe  Belbst  260—320  Tage,  im  Westen  der 
Elbe  288 — 330  Tage  im  Jahre  betrieben  werden,  so  dasB  also  der  Wert  der 
preussischen  Wasserstrassen  im  Osten  ungefähr  30  % geringer  ist  als  im  Westen. 

Der  grösste  Nachteil  der  Wasserstrassen  beruht  darin,  dasB  sie  bei  weitem 
nicht  eine  so  grosse  Verzweigung  zulassen,  wie  die  Eisenbahnen.  Sie  sind  ihrer 
Natur  nach  ungleichmässig  auf  das  Land  verteilt  und  ihrer  Entwicklung  sind 
unabänderliche,  natürliche  Grenzen  gezogen.  So  z.  B.  müssen  gebirgige  Gegenden 
wegen  der  übergroBsen  Schwierigkeiten  und  AnlagekoBten  fast  ganz  auf  schiffbare 
Wasserstrassen  und  auf  einen  wirksamen  Ausbau  derselben  durch  Kanäle  verzichten. 
In  wasserarmen  Gegenden  aber  setzt  meist  die  Wasserbeschaffung  dem  Ausbau 
des  Wasserstrassennetzes  ein  Ziel. 

Die  Eisenbahnen  werden  deshalb  für  viele  Gegenden  immer  das  Monopol  als 
Verkehrsmittel  behalten.  Für  die  Bezirke,  wo  WasserBtrassen  bestehen  oder  an- 
gelegt werden  und  ihnen  parallel  Eisenbahnlinien  gehen  — nur  in  solchen  Fällen 
kann  von  einem  Wettbewerb  zwischen  beiden  die  Rede  sein  — bilden  die  Wasser- 
strassen eine  erwünschte  Ergänzung  der  Verkehrsmittel.  Es  wird  zwischen  ihnen 
nur  eine  beschränkte  Konkurrenz  bestehen,  und  eine  Arbeitsteilung  wird  stattfinden 
nach  Mafsgabe  dos  bei  jedem  einzelnen  Artikel  und  des  zu  bestimmten  Zeiten  in 
Betracht  kommenden  Bedürfnisses. 

Hinsichtlich  der  Bedeutung  des  Massengüterverkehrs  auf  den  Eisen- 
bahnen und  Wasserstrassen  ist  von  Todt  für  das  Jahr  1884  nachgewiesen, 


Digitized  by  Google 


Das  Verkehrswesen 


205 


dass  auf  Kohlen,  Holz,  Steine,  Getreide,  einschliesslich  Kartoffeln  bei  den  deutschen 
Wasserstrassen  67,6 °/0,  bei  Eisenbahnen  68 °/0,  unter  Hinzuziehung  von  Erzen, 
EiBen,  Petroleum,  Erden,  Zocker  83,3  °/0  resp.  84,7  °/0  der  Gesamtbeförderung 
entfallen,  wie  folgende  Tabelle1)  zeigt: 


Tausend  Tonnen 
Wasser-  | Eisen- 
strassen- j bahn- 
Beftirderung 

Eh  entfallen  von  der 
Gesamtbeförderung 
(126  Mill.  Tonnen) 
auf  die 

Wasser-  Eigen- 
st rassen-  bahn* 
Beförderung 

0/  1 0/ 

70  <0 

Zu- 

sammen 

0/ 

0 

! 

2 

.1 

4 

5 

6 

1.  Steinkohlen,  Braunkohlen  und 
Koks 

5 So« 

51  888 

4/35 

41, x8 

45,53  ‘ 

z.  Holz 

3*65 

6 220 

2.59 

♦>»3 

7,53 

3.  Steine  

2Z55 

8 tot 

1/79 

6,« 

8,32  j 

4.  Getreide,  Hülsenfrüchte,  Öl- 
saaten, Kartoffeln  .... 

1 993 

6 704 

1,5« 

5,3* 

6,90  j 

5.  Erze 

412 

4 376 

0,3a 

3.« 

3,79 

6.  Eisen,  roh  und  verarbeitet, 
sonstige  rohe  und  verarbeitete 
Metalle 

635 

7058 

0,50 

5> 

6,10 

7.  Petroleum,  Öle,  Fette  . . . 

381 

700 

0,30 

0,55 

0,85 

8.  Zement,  Kalk,  Erden  . . . 

1 065 

4085 

0,84 

3,*4 

4,08 

9.  Zucker,  Sirup,  Melasse . . . 

597 

1 537 

0,47 

I,JJ 

1,68 

Zusammen 

16  110 

90  669 

12,74 

7',»J 

84, *7 

— 83,3  °/0  1 = 84,;°/0 
der 

Wasser-  Eisen- 
strassen- j bahn- 
Befiirderntig 

| 

Van  der  Borght*)  hat  eine  entsprechende  Zusammenstellung  für  die  Eisen- 
bahnen im  preussischen  Rheingebiete  und  für  den  deutschen  Teil  des  Rheines  von 
1886/87  bis  1890/91  gemacht.  Sie  ergaben,  dass  von  dem  Gesamtverkebre  des 
RheinB  über  70  °/0  und  der  Eisenbahnen  im  preussischen  Rheingebiete  über  60  °/0 
in  Steinkohlen  bestehen,  und  dass  die  Schwergüter  (Kohlen,  Steine,  rohes  nnd  ver- 
arbeitetes Eisen,  Eisenerz,  Erde,  Holz,  Kalk  und  Zement) 

‘)  Zitiert  in  F.  Ulrich,  Staffeltarife  und  Wasserstrassen.  Berlin  1894,  S.  80. 

*)  Das  Verkehrswesen,  Leipzig  1894,  S.  »38. 


Digitized  by  Google 


206 


Das  Verkehrswesen. 


beim  Rhein  bei  den  genannten  Eisenbahnen 


1886/87 88,83  °/o  89,67  °/0 

»887/88 88,51  „ 90,19  „ 

1888/89 88,42  „ 90,44  „ 

»889/90 87,49  „ 89,73  „ 

1890/91 86,94  „ 88,96  „ 


des  resp.  Gesamtverkehres  ausmachen.  „Trotzdem  hier  also  eine  sehr  leistungs- 
fähige Wasserstrasse  in  Frage  steht,  ist  doch  der  Schwergüterverkebr  für  die  Eisen- 
bahn relativ  noch  etwas  stärker,  als  hei  der  WosserBtrasse.  Allerdings  ist  bei  den 
Eisenbahnen  dieser  Anteil  geringer  geworden,  aber  bei  der  Wasserstrasse  ist  er 
ebenfalls  gesunken,  und  zwar  noch  stärker,  so  dass  hier  wohl  allgemeine  Gründe 
mitgesprochen  haben.  Übrigens  zeigen  diese  Zahlen,  dass  in  der  Tat  für  beide 
Verkehrswege  sowohl  die  Massengüter,  als  auch  andere  Güter  in  Betracht  kommen, 
und  dass  die  Grundlage  dos  Verkehres  auch  bei  den  Eisenbahnen  nicht  die  hoch- 
wertigen, sondern  die  geringwertigen  Massenartikel  sind,  wenn  auch  die  ver- 
schiedenen lokalen  Verhältnisse  dabei  manche  Abweichungen  bedingen.11 

Die  Unterscheidung  der  Wasserstrassen  in  natürliche  und  künstliche  ist 
zwar  von  vornherein  gegeben;  immerhin  sind  die  Unterschiede  insofern  verwischt, 
als  auch  für  die  Flussläufe  erhebliche  Korrektionen  und  Aufwendungen  stattgefundeu 
haben  und  sie  erst  dadurch  befähigt  sind  den  gegenwärtigen  Verkehr  zu  bewältigen. 
Schon  die  Flössbarkeit  erfordert  das  Entfernen  gewisser  Hindernisse  im  Stromlaufe, 
wie  z B.  das  Beseitigen  von  Sandbänken,  Klippen,  Felsblöcken,  Strauchwerk,  wilden 
Inseln;  die  Schiffbarkeit  macht  ausserdem  noch  nötig  das  Beseitigen  zu  scharfer 
Krümmungen,  Verbauung  zu  grosser  Tiefen,  Verbreiterungen  und  Verengerungen 
des  Flusslaufes  durch  Einbauten  behufs  Erzielung  eines  regelmässigen  möglichst 
unverändert  bleibenden  Strombettes.  Ausserdem  ist  vielfach  auch  ein  Einbau  von 
Stauwerken  mit  Schiffsschleusen  notwendig  zur  Mässigung  der  Stromgeschwindig- 
keit und  zur  Erzielung  erforderlicher  Fahrtiefen. 

Zu  den  künstlichen  Wasser  Strassen  *)  sind  ausser  den  Kanälen,  Durch- 
stichen usw.  die  mit  Schleusen  versehenen  Flüsse  und  diejenigen  Binnenaeestrecken 
zu  rechnen,  die  durch  künstlich  hergestellte  oder  mit  Schleusen  versehene  Wasser- 
Strassen  untereinander  verbunden  sind. 

Von  den  Kanälen  unterscheidet  man: 

1.  Seekanäle,  die  ein  Binnengewässer  mit  dem  Meere  verbinden  (Kaiserfahrt, 

Königsberger  Seekanal); 

2.  Binnenlandskanäle; 

a)  Seitenkanäle,  d.  h.  solche,  die  neben  dem  Flusse  herlaufen,  weil  die 
Regulierung  des  Flusses  zu  grosse  Schwierigkeiten  bereitete  (streckenweise 
der  Dortmund-Emshäfenkanal,  der  Vosskanal  als  Seitenkanal  der  Ems,  der 
Malzerkanal  als  solcher  der  Havel); 

b)  Wasserscheidenkanäle,  die  zwei  verschiedene  Gewässer  untereinander  ver- 
binden, z.  B.  einen  Binnensee  mit  einem  anderen  oder  einem  Flusse  oder 
zwei  Flüsse  untereinander,  oder  einen  Fluss  oder  Binnensee  mit  einem 

l)  Yergl.  Handwörterbuch  der  Staatswissenschaften,  Artikel  „Kanäle“. 


Digitized  by  Google 


Das  Verkehrswegen. 


207 


Meeresteil  oder  auch  zwei  Meeresteile,  z.  B.  der  Oder-Spreekanal,  der 
Weichsel-Haffkanal  zwischen  der  Weichsel  und  dem  frischen  Haff. 

Eine  andere  Einteilung  der  Kanäle  bringt  den  Niveauunterschied  zum  Aus- 
druck;  danach  teilt  mau  ein: 

a)  offene  Durchstiche,  d.  h.  Kanäle  welche  keine  wesentlichen  Niveauunterschiede 
zu  überwinden  haben, 

b)  Haltungskanäle,  bei  denen  die  verschieden  hohen  Wasserspiegel  durch  eine 
fortlaufende  Folge  von  durch  Stauvorrichtungen  voneinander  getrennten 
Wasserhaltungen  durch  Schleusen  oder  Hebewerke  überwunden  werden. 

Über  die  Abgaben  und  Gebühren  bestimmt  der  Art.  54  der  Reichs- 
Verfassung  im  3.  und  4.  Absatz: 

„In  den  Seehäfen  und  auf  allen  natürlichen  und  künstlichen  Wasserstrassen 
der  einzelnen  Bundesstaaten  werden  die  Kauffahrteischiffe  sämtlicher  Bundesstaaten 
gleichmässig  zugelaasen  und  behandelt.  Die  Abgaben,  welche  in  den  Seehäfen  von 
den  Seeschiffen  oder  deren  Ladungen  für  die  Benutzung  der  Schiffahrtaanstalten 
erhoben  werden,  dürfen  die  zur  Unterhaltung  und  gewöhnlichen  Herstellung  dieser 
Anstalten  erforderlichen  Kosten  nicht  übersteigen. 

Auf  allen  natürlichen  Wasserstrassen  dürfen  Abgaben  nur  für  die  Benutzung 
besonderer  Anstalten,  die  zur  Erleichterung  des  Verkehrs  bestimmt  sind,  erhoben 
werden.  Diese  Abgaben,  sowie  die  Abgaben  für  die  Befahrung  solcher  künstlichen 
Waaserstrassen,  welche  Staatseigentum  sind,  dürfen  die  zur  Unterhaltung  und  ge- 
wöhnlichen Herstellung  der  Anstalten  und  Anlagen  erforderlichen  Kosten  nicht 
übersteigen.  Auf  die  Flösserei  finden  diese  Bestimmungen  insoweit  Anwendung, 
als  dieselbe  auf  schiffbaren  Wasseratrassen  betrieben  wird.“ 

In  neuerer  Zeit  tritt  das  Bestreben  hervor,  auch  auf  den  natürlichen  Wasser- 
strassen  die  Abgabenfreiheit  aufzuheben  unter  der  Begründung,  dass  die  Auf- 
wendung, die  der  Staat  für  die  Regulierung  der  Ströme  macht,  auch  eine  ange- 
messene Verzinsung  und  Amortisation  finde.  Nur  ist  es  ungemein  schwierig,  eine 
Trennung  dieser  Aufwendungen  in  solche,  die  im  allgemeinen  Meliorationsinteresse, 
und  in  solche,  die  bloss  im  Interesse  der  Schiffahrt  gemacht  sind,  vorzunehmen.1) 
In  der  wasserwirtschaftlichen  Vorlage  vom  Jahre  1905  tritt  dieses  Bestreben  deutlich 
hervor  und  findet  seinen  Ausdruck  im  § 19  des  Gesetzentwurfes,  der  8.  212  folgt. 

Den  in  den  letzten  25  Jahren  zur  plan  massigen  Regulierung  der 
wichtigeren  schiffbaren  Flüsse  und  Ströme  Preussens  erfolgten  Bauaus- 
führungen liegen  die  folgenden,  dem  Landtage  der  Monarchie  vorgelegten  Denk- 
schriften zugrunde: 

1.  die  am  3.  November  1879  übersandte  Denkschrift  vom  Oktober  1879,  be- 
treffend die  Regulierung  der  Weichsel,  Oder,  Elbe,  der  Weser  und  des  Rheins 
(Drucksache  No.  24  des  Hauses  der  Abgeordneten,  8ession  1879/80)  nebBt  den 
den  Etats  der  Bauverwaltung  für  1885/86  und  1886/87  beigefügten  Nachträgen: 

*)  H.  Schumacher,  Theoretische  Betrachtungen  über  das  Binnenschiffahrtsabgaben- 
wesen in  Deutschland  im  Archiv  für  Eisenbahnwesen  1901,  und  Victor  Kurs,  Die  Ab- 
gabenfreiheit der  deutschen  Ströme  und  die  deutsche  Landwirtschaft  in  Conrads  Jahr- 
büchern für  Nationalökonomie  und  Statistik  1899. 


Digitized  by  Google 


208 


Da«  Verkehrswesen. 


a)  betreffend  die  Regulierung  der  Weser, 

b)  betreffend  die  Regulierung  der  Weichsel  im  Regierungsbezirk  Danzig; 

2.  die  Denkschrift  vom  27.  Oktober  1880,  betreffend  die  Regulierung  der  Spree 
und  Havel,  der  Mosel,  des  Fregels  nebst  Deime  und  Alle  und  der  Memel  mit 
ihren  Mündungsarmen  Russ,  Atmath  und  Gilge  (Drucksache  No.  18  des 
Hauses  der  Abgeordneten,  Session  1880/81); 

3.  die  am  21.  Januar  1882  überreichten  drei  Denkschriften,  betreffend  die  Re- 
gulierung der  Warthe,  der  Unstrut  und  Saale  von  Artern  bis  zur  Einmündung 
der  Saale  in  die  Elbe  und  der  Ems  von  Greven  bis  Emden  (Drucksache  No.  29 
des  Hauses  der  Abgeordneten,  Session  1882); 

4.  die  am  29.  Januar  1894  übersandte  Denkschrift  vom  Dezember  1893,  betreffend 
die  für  die  Vollendung  der  planmässigen  Regulierung  der  grösseren  schiff- 
baren Ströme  und  Flüsse  in  Preussen  erforderlichen  weiteren  Aufwendungen. 

Die  in  den  Denkschriften  zu  1 — 3 vorgesehenen  Bauausführungen  sind  bis 
auf  die  Regulierung  der  oberen  Havel  beendet.  Die  hier  geplanten  Arbeiten 
konnten  noch  nicht  in  Angriff  genommen  werden,  weil  über  den  von  Mecklenburg- 
Strelitz  zu  tragenden  Kostenanteil  für  den  Ausbau  und  die  Unterhaltung  der  ge- 
meinsamen Flussstrecken  oine  Vereinbarung  bisher  nicht  erzielt  ist. 

Ober  die  bis  zum  31.  Marz  1905  erfolgten  Bauausführungen  an  den  Wasser- 
strassen,  über  deren  Regulierung  dem  Landtage  besondere  Vorlagen  gemacht 
worden  Bind,  gibt  die  Denkschrift  vom  2.  Januar  1906  Auskunft  (Sammlung  der 
Drucksachen  des  Hauses  der  Abgeordneten,  20.  Legisl.,  Session  1905/06  No.  31). 

Für  die  Kanalisierung  der  Flüsse,  zu  der  geschritten  wurde,  wenn  durch 
eine  Regulierung  die  für  die  Schiffahrt  nötige  Tiefe  und  Breite  des  Fahrwassers 
nicht  zu  erreichen  war,  wurden  im  Jahrzehnt  1890 — 1900  ausgegeben : t) 

a)  für  den  Main  in  den  Jahren  1891 — 1894  zur  Vertiefung  der  Fahrrinne  von 
Frankfurt  bis  zum  Rhein  für  Schiffe  bis  zu  2,50  m Tiefgang  und  zur  Ver- 
längerung der  vorhandenen  Schleusen  2985000  Mk.; 

b)  für  die  Kanalisierung  und  Regulierung  der  Fulda  in  den  Jahren  1890 — 1894 
3785250  Mk.; 

c)  für  die  Kanalisierung  der  unteren  Spree,  die  seit  der  im  März  1894  erfolgten 
Eröffnung  der  neuen  Mühlendammscbleuse  eine  auch  für  die  Grossschiffahrt 
benutzbare  WaseerstrasBe  geworden  ist,  8600000  Mk.; 

d)  für  die  Kanalisierung  der  oberen  Oder  auf  der  85  km  langen  Strecke  von 
Koael  bis  zur  Neissemündung  auf  Grund  des  Gesetzes  vom  6.  Juni  1886 
231x7  100  Mk. 

Beträchtliche  Summen  sind  auch  für  die  Vermehrung  der  Sicherheit**  und 
Umschlagsbäfen  seitens  des  Staates  ausgegeben.  Für  den  letzteren  Zweck  haben 
ausserdem  verschiedene  Gemeinden,  Erwerbsgesellschaften  und  Privatbesitzer  er- 
hebliche Aufwendungen  gemacht. 

*)  Vergl.  dazu:  Pie  Verwaltung  der  öffentlichen  Arbeiten  in  Preussen  1890 — 1900. 
Bericht  au  Se.  Maj.  den  Kaiser  und  König,  erstattet  von  dein  Minister  der  öffentlichen 
Arbeiten.  Berlin  1901. 


Digitized  by  Google 


Da«  Verkehrswesen. 


209 


Zur  Herstellung  und  Verbesserung  künstlicher  WasserstrasBen  wurden  in 
demselben  Zeiträume  verausgabt  für  Neuanlagen: 

1.  für  Nacharbeiten  auf  der  preussiBchen  Strecke  des  Ems- Jadekanals,  der  schon 
in  den  70er  Jahren  begonnen  ist,  351700  Mk. ; 

2.  für  den  Dortraund-Emskanal,  der  durch  die  Gesetze  vom  9.  Juli  1886  und 
6.  Juni  1888  genehmigt  ist,  aber  erst  1892  begonnen  und  am  11.  August 
1899  dem  Verkehr  übergeben  wurde.  Seine  Kosten  beliefen  sich  auf 
79430000  Mk.,  wovon  der  Staat  74575000  Mk.  trug.  Dazu  kommen  noch 
die  staatlichen  Zuschüsse  zu  verschiedenen  Hafenanlagen,  die  seitens  der  Ge- 
meinden ausgeführt  sind; 

3.  für  den  Oder-Spreekanal,  durch  Gesetz  vom  9.  Juli  1886  bewilligt,  von  1887 
bis  1891  gebaut.  Die  Gesamtkosten  stellten  sich  auf  15 394 300  Mk.; 

4.  zu  den  Kosten  des  Elbe-Travekanals,  welcher  der  Stadt  Lübeck  eine  leistungs- 
fähige Wasserstrasse  nach  der  Elbe  schafft,  hat  Preussen  7500000  Mk.  Bei- 
träge geleistet. 

Umfangreiche  Verbesserungsarbeiten  erstreckten  sich  auf  den  Spoykanal,  den 
Plauer-  und  den  Ihlekanal,  den  Sacrow- Paretzerkanal,  den  Berlin-Spandauer  Schiff- 
fahrtBkanal,  den  Landwehrkanal  in  Berlin,  den  Oranienburger  Kanal,  den  Templiner 
Kanal,  den  Werbeliner  Kanal,  den  Bromberger  Kanal  und  den  Klodnietzkanal. 

Insgesamt  sind  vom  1.  April  1890  bis  31.  Marz  1900  für  die  Anlage  und 
Verbesserung  von  Schiffahrtskanälen  87  359  700  Mk.  aus  den  Extraordinarienfonds 
der  Bauverwaltung  oder  ausseretatsmässig  auf  Grund  besonderer  Gesetze  auf- 
gewendet worden.  Die  daneben  für  die  Unterhaltung  der  Kanäle  aufgewendeten 
Ausgaben  stellten  sich  im  Jahresdurchschnitt  auf  600000  Mk. 

Für  die  Ausführung  und  Verbesserung  staatlicher  Binnenhäfen  und  als  Bei- 
träge zur  Anlage  von  kommunalen  Verkebrshäfen  sind  für  daa  bezeichnete  Jahr- 
zehnt aus  den  im  Extraordinariuni  des  Etats  der  Bauverwaltung  besonders  bereit 
gestellten  Mitteln  und  ausseretatsmässig  3962500  Mk.  verausgabt  worden.  Daneben 
sind  verschiedene  Erweiterungsbauten  und  Verbesserungen  an  bestehenden  Häfen 
vorgenommen. 

Über  die  in  den  einzelnen  Jahren  des  genannten  Jahrzehntes  gemachten 
Aufwendungen  gibt  die  Tabelle  auf  Seite  210  und  21 1 Aufschluss. 

Ausserdem  sind  im  Jahre  1898  für  die  Verwaltung  und  Unterhaltung  des 
Dortmund-Emskanals  709100  Mk.  aus  dem  Extraordioarium  verausgabt. 

Die  Entwicklung  der  preussischen  künstlichen  Wasserstrassen  bis 
in  die  60  er  Jahre  des  vergangenen  Jahrhunderts  ist  ebenfalls  in  Bd.  III  dargestellt. 
Die  Aera  des  Kanalbaues  begann  1610  mit  der  erstmaligen  Anlage  des  Finow- 
kanals. Bis  Ende  des  18.  Jahrhunderts  hatte  Preussen  eine  durchgehende  Wasser- 
strasBe  von  der  Elbe  bis  zur  Memel  und  bis  zum  Pregel  erhalten.  Die  Länge  der 
damals  vorhandenen  künstlichen  Wasserstrassen  betrug  etwa  650  km,  sie  stieg  bis 
zur  Mitte  deB  vorigen  Jahrhunderts  auf  etwa  1700  km.  Nach  dem  Ausbau  des 
Eisenbahnnetzes  wendete  die  preussische  Regierung  sich  wieder  dem  Ausbau  des 
Wasserstrassennetzes  zu,  um  den  gesteigerten  Verkehrsbedürfnissen  zu  genügen. 

MeiUen,  Boden  des  preusa.  Staat«*.  VIII.  14 


Digitized  by  Google 


210 


Das  Verkehrswesen. 


Die  für  Wasserbauten  veraus- 


Aus  dem  Extraordinarintn: 

Begu- 

Regu- 

Regu- 

Jahr. 

lierung 

lierung 

Fluss- 

Kanal- 

Binnen- 

lierung 

der 

usw.  der 

kanali- 

der 

grossen 

kleineren 

aierungen 

bauten 

häfen 

g-rosaen 

Ströme 

Flüsse 

Ströme 

Mk. 

Mk. 

Mk. 

Mk. 

Mk. 

Mk 

1 

2 

3 

4 

5 

6 

7 

1890 

2 501  800 

1 024  OOO 

351 600 

1 2(6  400 

220800 

1 12  900 

I89I 

2 364  600 

I 324  IOO 

659  000 

1 004  400 

82  200 

220  200 

1892 

2 002  300 

1 931 400 

I 285  600 

684  200 

279  800 

290  400 

>893 

2 319  400 

2 367  600 

2 352  OOO 

■$6  $00 

668  400 

487  600 

1894 

2517  IOO 

1 $88  200 

1 771  IOO 

252  600 

418  400 

198  4OO 

1895 

3008900 

I 600  200 

740  800 

464900 

816  700 

70  800 

I896 

2 794  800 

1 739  800 

563  200 

1 030  700 

625  IOO 

88  900 

1897 

2 665  500 

2 204  700 

242  700 

659900 

288  500 

30400 

I898 

3477  700 

■ 310  300 

20  600 

714  700 

1 14  IOO 

6 000 

1899 

2315  600 

957600 

134  800 

439000 

193  700 

— 

Zusammen 

25  967  700 

l6  O47  900 

ü 

8 121  400 

6 627  800 

3 707  700 

I 505  600 

Da  die  Hauptströme  Deutschlands  von  Süden  nach  Norden  fliessen  und  in 
ihrer  gegenwärtigen  Gestalt  wesentlich  nur  dem  Weltverkehr  gedient  hatten,  galt 
es  zwischen  ihnen  im  norddeutschen  Flachland  Wasserverkindungen  herzustellen, 
um  sie  auch  dein  inländischen  Markt  dienstbar  zu  machen.  Durch  den  Finow-  und 
Netzekanal  war  eine  Verbindung  zwischen  Weichsel,  Oder  und  Elbe  geschaffen. 
Die  Bestrebungen  richteten  sich  nun  darauf,  eine  ähnliche  Verbindung  zwischen 
Elbe,  WeBer  und  Rhein  berzustellen.  Die  erste  im  Verfolg  dieser  Bestrebungen 
zur  Ausführung  gelangte  künstliche  Wasserstrasse  grossen  Stiles  war  der  Dortmund- 
Emskanal.1)  „Den  Gesetzentwurf,  betreffend  den  Bau  eines  Schiffahrtskanals  von 
Dortmund  nach  der  unteren  Ems  zur  Verbindung  des  weBtfälisohen  Kohlengebietes 
mit  den  Erashäfen“,  legte  die  Staatsregieruug  dem  Landtage  zuerst  am  27.  März 
1882  vor.  Dieser  Entwurf  wurde  vom  Abgeordnetenhaus  am  9.  Juni  1883  ange- 
nommen, dagegen  vom  Herrenhause  am  30.  Juni  1883  abgelehnt.  Das  Abgeord- 
netenhaus hatte  in  einer  Resolution  gefordert  die  Verbindung  des  Dortmund-Ems- 
kanals mit  dem  Rhein  und  der  unteren  Elbe  und  die  Herstellung  einer  leistungs- 
fähigen Wasserstrasse  zwischen  den  oberschlesischen  Montanindustriedistrikten  und 
Berlin;  das  Herrenhaus  forderte  in  einer  Resolution  die  Ausarbeitung  eines  die 
Monarchie  von  Westen  nach  Osten  durchziehenden  einheitlichen  Kanalnetzes. 

')  Drucksache  No.  594  des  Hauses  der  Abgeordneten,  Session  190410$,  verfasst  von 
Dr.  am  Zebuhoff. 


Ha»  Verkehrswesen 


211 


gabten  Kosten  von  1890  1900. 


Ausseretatsmässig : 

Aus  dem  Ordinarium : 

Regu- 
lierung 
osw.  der 
kleineren 
Fltlsse 

Fluss* 

kanali- 

aierungen 

Kanal- 

bauten 

Binnen- 

häfen 

Binnen- 
häfen und 
Binnen- 
gewässer 

Kanäle 

nebst 

Zubehör 

Rnhr- 

sdiiffahrts- 

ver- 

waltung 

Mk. 

Mk. 

Mk. 

Mk 

Mk. 

Mk. 

Mk. 

8 

9 

IO 

1 I 

1* 

'3 

■ 4 

1 O46  IOO 

1 817  600 

13300 

9 9Z7  900 

649  200 

52*  300 

24  500 

I 366  IOO 

960  600 

2 IOO 

8 804  100 

638  IOO 

541  300 

— 

3 107  300 

5 292  400 

— 

9 55»  300 

56I  800 

1 324  OOO 

5 694  200 

10  061  400 

— 

9 109  200 

652  700 

I 060  600 

— 

4 491  400 

10  156  700 

— 

9 186  800 

582  700 

692  800 

— 

2 498  600 

14673600 

— 

10  302  200 

597  5°o 

743900 

— 

t 947  200 

13  190000 

— 

io  006  IOO 

554  400 

65'  300 

1 608  200 

13  121  IOO 

143  900 

10  435  200 

572  200 

674  100 

— 

878  600 

6333900 

— 

■0  568  400 

608  600 

1 554  200 

295  OOO 

263  200 

5 1 24  600 

95  500 

1 2 1 44  800 

648  700 

993  400 

319  500 

22  900  900 

80  731  900 

254  800 

100  037  OOO 

6 065  900 

8 756  900 

Am  13.  März  1886  wurde  der  Gesetzentwurf  nachmals,  zugleich  mit  dem 
Entwürfe  zur  Erbauung  des  Oder-Spreekanals,  vorgelegt  und  nunmehr  von  beiden 
Häusern  des  Landtages  am  27.  Mai  und  10.  Juni  1886  angenommen,  wobei  in 
dem  Gesetze  zum  Ausdruck  gebracht  war,  dass  der  Dortmund-Emskanal  bestimmt 
sei,  „den  Rhein  mit  der  Ems  und  in  einer  den  Interessen  der  mittleren  und 
unteren  Weser  und  Elbe  entsprechenden  Weise  mit  diesen  Strumen  zu  verbinden“. 
Der  Dortmund-Emskanal  wurde  für  Schiffe  von  600 — 700  t eingerichtet.  Ein  am 

17.  April  1894  vorgelegter  Gesetzentwurf,  betreffend  den  Hau  eines  Schiffahrts- 
kanals vom  Dortmund-Emskanal  nach  dem  Rhein  (Süd-Emscber  Linie),  wurde  am 

18.  Mai  1894  vom  Abgeordnetenhause  abgelehnt. 

Darauf  legte  die  Regierung  am  15.  März  1899  dem  Landtage  den  Entwurf 
eines  Gesetzes  vor,  betreffend  den  Hau  eines  Schiffahrtskanales  vom  Rhein  bis  zur 
Elbe.  Er  umfasst«  drei  Teile,  nämlich: 

1.  einen  Schifiährtskannl  vom  Rhein  in  der  Gegend  von  Laar  bis  zum  Dortmund- 
Emskanal  in  der  Gegend  von  Herne; 

2.  verschiedene  Ergänzungsbauten  am  Dortmund-Emskanal  in  der  Strecke  von 
Dortmund  bis  Bevergern,  und 

3.  einen  Schiffahrtskanal  vom  Dortmund-Emskanal  in  der  Gegend  von  Bevergern 
bis  zur  Elbe  in  der  Gegend  von  fleinrichsberg  (Mittellandkanal)  mit  Zweig- 
kanälen nach  Osnabrück,  Minden,  Linden,  Wülfel,  Hildesheim,  Lehrte,  Peine  und 
Magdeburg  einschliesslich  der  Kanalisierung  der  Weser  von  Minden  bis  Hameln. 

14* 


Digitized  by  Google 


212 


I)a«  Verkehrswesen. 


Auch  diese  Vorlage  wurde  am  17.  August  1899  abgelehnt.  Eine  neue  Vor- 
lage vom  Jahre  1901,  in  die  noch  einige  neue  Projekte  aufgenommen  waren,  ver- 
fiel einem  gleichen  Schicksal. 

Trotz  dieses  Misserfolges  legte  die  Staatsregierung  am  9.  April  1904  dem 
Landtage  wiederum  mehrere  diesbezügliche  Gesetzentwürfe,  betreffend  die  Her- 
stellung und  den  Ausbau  von  Wasserst rassen,  vor,  die  im  wesentlichen  vom  Hause 
der  Abgeordneten  am  8.  Februar  1905  angenommen  wurden. 

Der  Gesetzentwurf  umfasst  die  Bewilligung: 

1.  für  Herstellung  eines  Schiffahrtkanals  vom  Rhein  zur  Weser,  einschliesslich 
Kanalisierung  der  Lippe  und  Nebenanlagen  und  zwar: 

a)  für  einen  Schiffahrtkanal  vom  Rhein  in  der  Gegend  von  Ruhrort  oder  von 
einem  nördlicher  gelegenen  Punkte  bis  zum  Dortmund- Emskanal  in  der 
Gegend  von  Herne,  einschliesslich  eines  Lippe-Seitenkanals  von  Datteln 
nach  Hamm  74500000  Mk.; 

b)  fUr  verschiedene  Ergänzungsbauten  am  Dortmund-Emskanal  in  der  Strecke 
von  Dortmund  bis  Bevergern  6150000  Mk.; 

c)  er)  für  einen  Schiffahrtkanal  vom  Dortmund-Emskanal  in  der  Gegend  von 

Bevergern  zur  Weser  in  der  Gegend  von  Bückeburg  mit  Zweigkanälen 
nach  Osnabrück  und  Minden,  einschliesslich  der  Herstellung  von  Stau- 
becken im  oberen  Quellgehiet  der  Weser  und  der  Vornahme  einiger 
Regulierungsarbeiten  in  der  Weser  unterhalb  Hameln  81000000  Mk.; 
ß)  für  einen  Anschlusskaual  aus  der  Gegend  von  Bückeburg  nach  Hannover 
mit  Zweigkanal  nach  Linden  39500000  Mk.; 

d)  für  die  Kanalisierung  der  Lippe  oder  die  Anlage  von  Lippe-Seitenkanälen 
von  WeBel  bis  zum  Dortmund-Emskanal  bei  Datteln  und  von  Hamm  bis 
Lippstadt  44600000  Mk.; 

e)  für  die  Verbesserung  der  Landeskultur  in  Verbindung  mit  den  Unter- 
nehmungen unter  a — d und  dem  bereits  ausgeführten  Dortmund-Emskanal 
unter  Heranziehung  der  Nächstbeteiligten  nach  Mafsgabe  der  bestehenden 
Grundsätze  5000000  Mk.; 

zusammen  für  den  Kanal  vom  Rhein  zur  Weser,  einschliesslich  der  Kanali- 
sierung der  Lippe  und  Nebenanlagen; 

2.  für  Herstellung  eines  Grossschiffahrtweges  Berlin-Stettin  (Wassers trasse  Berlin- 
Hohensaathen)  43000000  Mk.; 

3.  für  Verbesserung  der  Wasserstrasse  zwischen  Oder  und  Weichsel,  sowie  der 
Warthe  von  der  Mündung  der  Netze  bis  Posen  21 175000  Mk.; 

4.  für  die  Kanalisierung  der  Oder  von  der  Mündung  der  Glatzer  Neisse  bis 
Breslau,  sowie  für  Versuchsbauten  auf  der  Strecke  von  Breslau  bis  Fürsten- 
berg a.  0.  und  für  Anlage  eines  oder  mehrerer  Staubecken  19650000  Mk. 
Zusammen  334575000  Mk. 

Die  Bauausführung  ist  davon  abhängig  gemacht,  dass  die  beteiligten  Pro- 
vinzen oder  andere  öffentliche  Verbände  einen  etwaigen  Fehlbetrag  bei  den  Be- 
triebs- und  Unterhaltungskosten  erstatten  und  einen  Baukostenanteil  verzinsen  und 
amortisieren. 


Digitized  by  Google 


Da»  Verkehrswesen. 


213 


Wenn  durch  die  Inbetriebnahme  der  Grossschiffahrtwege  Berlin-Stettin  die 
Wettbewerbeverhältniaee  der  aoblesiscben  Montanindustrie,  insbesondere  für  Stein- 
kohlen und  Eisen,  trotz  der  für  die  Oder  vorgesehenen  Verbesserungen  gegenüber 
anderen  Montanerzeugnissen  ungünstig  verschoben  worden,  sind  alsbald  weitere 
Marsnahmen  zu  treffen,  welche  geeignet  sind,  die  vorher  vorhanden  gewesene 
Frachtenspannung  in  dem  Schnittpunkt  Berlin  zwischen  den  schlesischen  Revieren 
einerseits  und  den  konkurrierenden  Revieren  andererseits  aufrecht  zu  erhalten. 

Im  § 18  des  Gesetzes  ist  dem  Staate  das  8ohleppmonopol  Vorbehalten.  Er 
lautet:  „Auf  dem  Kanäle  vom  Rhein  zur  Weser,  auf  dem  Anschlüsse  nach  Hannover, 
auf  dem  Lippekanal  und  auf  den  Zweigkanälen  dieser  Schiffahrtstrassen  ist  ein 
einheitlicher  staatlicher  Schleppbetrieb  einzuriohten.  Privaten  ist  auf  diesen  Schiff- 
fahrtstrassen  die  meohanisebe  Schlepperei  untersagt.  Zum  Befahren  dieser  Schiff- 
fabrtstrassen  durch  Schiffe  mit  eigener  Kraft,  bedarf  es  besonderer  Genehmigung. 
Die  näheren  Bestimmungen  über  die  Einrichtung  des  8cbleppmonopols  und  die 
Bewilligung  der  erforderlichen  Geldmittel  wird  einem  besonderem  Gesetze  Vor- 
behalten.“ 

Auch  § 19  ist  von  weittragender  Bedeutung.  Er  lautet:  „Auf  den  im  Inter- 
esse der  Schiffahrt  regulierten  Flüssen  sind  Sohiffahrtabgaben  zu  erbeben. 

Die  Abgaben  sind  so  bemessen,  dass  ihr  Ertrag  eine  angemessene  Ver- 
zinsung und  Tilgung  derjenigen  Aufwendungen  ermöglicht,  die  der  Staat  zur  Ver- 
besserung oder  Vertiefung  jedes  dieser  Flüsse  Uber  das  natürliche  Mafs  hinaus  im 
Interesse  der  Schiffahrt  gemacht  hat. 

Die  Erhebung  dieser  Abgaben  hat  spätestens  mit  Inbetriebsetzung  des  Rhein- 
Weserkanals  oder  eines  Teiles  desselben  zu  beginnen.“ 

Diese  beiden  Paragraphen  wurden  auf  Anregung  aus  dem  Hause  heraus  in 
den  Gesetzentwurf  aufgenommen.  Die  Verstaatlichung  des  Betriebes  wurde  damit 
begründet,  dass  der  Staat  die  Möglichkeit  in  der  Hand  behalten  Bollte,  auch  den 
Wasserverkehr  den  Verkehrsinteressen  des  Landes  dienstbar  zu  machen.  Die 
Motivierung  der  Schiffahrtsabgaben  auf  regulierten  Flüssen  geschah  unter  dem  Hin- 
weise, dass  es  inkonsequent  sei,  auf  den  Kanälen  eine  Verzinsung  anzustreben  und 
auf  den  natürlichen  Strömen,  die  ohnehin  vor  den  Kunstwasserstrassen  den  Vorzug 
hätten,  wegen  der  auf  sie  im  Scbiffahrtsinteresse  verwandten  meist  sehr  erheblichen 
Kosten  auf  jede  Verzinsung  verzichten  zu  wollen,  obwohl  sie  hier  leichter  als  bei 
den  Kanälen  zu  erreichen  sei. 

Dem  Gesetzentwurf  wurden  noch  einige  Resolutionen  beigefügt,  die  u.  a. 
forderten,  die  Frage  der  Zweckmässigkeit  und  Durchführbarkeit  einer  Kanalisierung 
der  Mosel,  Saar  und  Lahn  einer  Prüfung  zu  unterziehen  und  gegebenenfalls  dem 
Landtage  einen  Gesetzentwurf  so  frühzeitig  vorzulegen,  dasB  der  Betrieb  auf  den 
drei  Flusskanälen  zu  gleicher  Zeit  mit  dem  Kanal  vom  Rhein  nach  der  Weser 
eröffnet  werden  könne.  Ebenfalls  wurde  darin  die  baldige  Vorlegung  eiues  Gesetz- 
entwurfes, betreffend  den  Bau  des  masurischen  Kanals  gefordert. 

Die  folgende  Zusammenstellung  zeigt  die  vorhandenen  Wasserstrassen  und 
ihre  Leistungsfähigkeit, 


Digitized  by  Google 


214 


Du  Verkehrswesen. 


Übersicht  über  die  Längen  der 


Bezeichnung 

der 

Gewässer: 

Strecken  in  Ki 

1 0 m e t e r n 

4 a i 2.  £ 

, 0 % ti 
u er-*  0 

X < g a £ 2 

£%  ■ nfä 
«g  .2  & *2  ec  0 

5 * 5 , S .■ t:  x 

'-£~  *3  g a 

„ £.2  | Z S 

3 ~ ü 

s-  — 1 , T3  .c 

J B>  t-o  8 
3 0#  £ 3 £ 
“.§>_-■§  | 8 

•’»  g = ' s = | 

Summe  von  Spalte  2 und  3 

der  nicht  mit  Schiffahrtschleusen 
versehenen 

schiffbaren  Flnssstrecken 

»O 

•0 

e 

0 

*0 

44" 

V 

i 

CO 

0 * 

> 

o> 

fl 

= 

3 

CO 

der  schiffbaren  Binncnscestrecken 

*T3 

■ 

B 

10 

« 

« 

H 

Ca 

CO 

3 

I 

> 

1 

= 

0 

CO 

® a 
S ® 

Ifl 

o * .2 

5.11 

et  — 17 

sc  "o 

b a 

9 

•0 

r» 

« 

ii 

0 

0 

> 

9 

= 

S 

5 

00 

r 

2 3 

4 

5 

6 

7 

8 

9 

10 

Gewässer  östlich  des  Weichsel- 

gebiete« 

134,43  8i,,o 

216,33 

436,85 

653,18 

96,95 

750, >3 

100, 00 

8so,n 

Gewässer  des  Weichselgebietes 

44,17  29.B0 

73,97 

447,73 

52*, 70 

1 19,80 

641,50 

164,7« 

806,* 

Gewässer  zwischen  dein  Weichsel- 

und  dem  Odergebiete  .... 

26,43  — 

26,43 

3.'» 

29,43 

— 

29.43 

— 

2*4! 

Gewässer  des  Odergehietes  . 

IOZ.53  385,77 

488,30 

1560,10 

2 048,40 

54,3» 

2 102,70 

613,80 

27163. 

Gewässer  zwischen  dem  Oder-  und 

dem  Elbegebiete 

140,90  230,50 

37',«» 

195,00 

566,40 

44,oo 

6 1 0,40 

■69,6« 

780.1 

Gewässer  des  Elbegebietes  . . . 

474.7c  949,8o 

1424,50 

■398,31 

2 822,81 

39*400 

3213,81 

78,50 

3 *9*J* 

Gewässer  zwischen  dem  Elbe-  und 

dem  Weserpebiete 

5 1 ,,e*  “ 

Sl.t'7 

— 

5*, 10 

— 

5 t, 10 

42,00 

934, 

Gewässer  des  Wesergebietes  . 

56,9»  333, «0 

390.30 

567,00 

957,30 

— 

957,30 

102,00 

1059«* 

Gewässer  zwischen  dem  Weser-  und 

dem  Einsgebiete,  einschl.  der  Jade 

114,91  >5,93 

*30.84 

3.30 

134.M 

— 

>34,i« 

260,70 

3943. 

Gewässer  des  Emsgebietes  einschl 

der  Vechte 

4^3.78  M7.)0 

630,98 

3°°,65 

93  •, «3 

— 

93».‘3 

194,00 

1 125,6 

Gewässer  des  Rheingebiete«  . . 

458, jf,  917,60 

1376,16 

1 240,07 

2 6l6,aj 

204,00 

2 820,43 

— 

2 8:0,1- 

Gewässer  zwischen  dem  Rhein-  and 

dem  Dunaugebiete 

136,40  — 

*36,40 

— 

1 36,40 

— 

136,40 

— 

1364- 

Gewässer  des  Donaugebietes 

*5.90  32,90 

48,80 

705.SO 

754,3» 

8l,00 

83S, 30 

— 

835*" 

Zusammen  vorhandene  Wasser- 

Strassen 

2240,7t  3124,8a 

5365,5i 

6S57,5i 

12  223,oa 

99  *.05 

*3  214,07 

■725,30 

■4939-77 

Neu  bans  trecken  der  im  Bau  be- 

griffenen  Kanäle 

250,05  4,80 

254 

. — 

254.85 

5,°s 

259,9° 

— 

>594* 

Projektierte  Kanäle 

578,80 

578,8- 

— 

578,80 

578,80 

— 

5fl> 

Zusammen 

3069,5'.  3129,-0 

ÖI99,|6 

6857,51 

13056,67 

996,10 

14  052,77 

■725,3° 

15  77*.*» 

Anmerkung.  Der  Anteil,  der  von  den  einzelnen  Wasserstrassen  auf  Prenssen  entfällt,  findet  «ei  u 
Berlin  18!)7,  Seite  6 u.  ff. 

1 V.  Kurs,  Tabellarische  Nachrichten  über  die  IlBssbaren  und  die  schiffbaren  Wasserstrassen  ^ 


Pa«  Verkehrswesen. 


215 


deutschen  Binnenwasserstrassen . *) 


Strecken  in  Kilometern 

i. 

Stimme  von  Spalte  11  und  12 

© 

xa 

0 

2 

90 

a 

o> 

P 

a 

09 

a 

© 

cS 

x 

3 

SO 

<0 

Im 

o> 

TS 

Summe  von  Spalte  n,  12  und  14 

p 

Mf  0> 

£ *ü 
£ 2 
3 Ü 

iS  ar. 

ÖÜ  S 

«3 

S g £ 
“S~ 

JS  O S 

d a 

!JI 

2 S 
a ä 

5-  XI 

“ SO 

Summe  von  Spalte  u,  12,  14 
und  16 

(Wiederholung  des  Inhalts  der  Spalten  2 — 

■7) 

® 

s3 

a 

es 

X 

8 

c 

« 

X 

1 

ss 

c 

k 

s 

s 

6 

TS 

der  nur  flüssbaren  Fluss-  un 
Bachstrecken 

■38  *148  * 
§Stei  32 

sl  11  “ܧ 
fti*  ifl- 

I » t £ - s * 
r5- ; aaS^i 

•“■KCt  ; rfop* 
€ = S|l|gg» 
3£-i'=sa-r 

1*1*  JiU 

Zsi?  HliJ 

!*  L,  w fci  k t.  »W 

* B s e «4  * 

T3-3  Xi  j *a  >» 

00 

& 

ff-° 
!>CO  2 
0 p 

B > £• 

V VG0 

li  II 

t 5 CT. 

iS  03  " 
u 

® p X 
*-  x 5 

© OQ 
T3  g 

SB 

© ? 

s « 
«1 

r 0 S 
2« 

k*  N .. 

SS  II 
= 1 1 

lli 

0 ID 

- ß 

•S  Ei 

•g  i £ oi« 

g 41  k*  D 

ö äü  "p  * « © 

k.  .oS  5 J — 

•0  S - s § 11 

§ 3 s 3 ö II 

X ~ . X - 

a w ® d 

2 SO  £ ©:£•* 

x ||  B C 

fc  P H P *7 

!5  © - X i 

" *4  fl  rj  P 

*3  K © .BND 

S «J  * fl  «-*  « 

*33  P £ 

p g k.  p £ 

i.  © 4-4  i O ü 

"C  X » *3  X «1 

g § 

s t'4i 
II*" 

«=  3 11 

4.  CO  II  - 
© _ N I 

'S  a « 

0 _r 

, s - " 
tapp, 
iS  2 N Cb 
£ £ « . 

2 ec  ~5  'S', 

11 

12 

•3 

*4 

■5 

16 

'7 

18  19 

20 

21 

22  | 23 

24 

8,00 

643.50 

651,50 

0,70 

652,30 

652,30 

2 16,33  633.80 

850,13 

> 504,33  — 

■ 504,33 

4r4* 

540,80 

545,’" 

12,40 

557,6" 

— 

557,6o 

73.97  734,03 

806,  JO 

1 363.80  — 

' 363.80 

— 

7S7,«> 

7a7,oo 

— 

747,~ 

— 

747,00 

46,43 1 3,00 

29,43 

747,00 

756.«  — 

756,43 

23,00 

991,00 

1014,00 

— 

1014,00 

— 

I0I4,oo 

488,30(2228,10 

4 716,50 

1014,00 

3 730,50  , — 

3 730,50 



— 

— 

— 

— 

— 

371,40!  408,60 

780,00 

— 

780,00  1 ■ — 

780,00 

33e» 

438,90 

271,90 

9,6o 

281,50 

633,00 

9*4,5« 

1424,50  1867,81 

3 292,31 

281,50 

3 573.8-  633,00 

4 206,81 

— 

— 

— 

— 

— 

— 

— 

51,10!  42,00 

93, -o 

— 

93, -o  — 

93,io 

1 So, 00 

180,00 

— 

I 80, OO 

— 

1 80 ,00 

390,30'  669,00 

I 059,30 

180,00 

' 439,30  — 

1 239,30] 

- 

- 

- 

- 

— 

- 

— 

130,84  264,00 

394,84 

- 

394,84  “ 

394, «4 

- 

— 

— 

— 

— 

— 

— 

630,9s  494,65 

1 125,63 

— 

1 125,63  — 

' 125,63 

I!  l8,6o 

1 1 18,60 

— 

1 1 18,60 

473,50 

*39*,«° 

1376,16  1444,07 

2 820,13 

1 1 1 8,60 

3 938,83  1 473,50 

4 212,33 

— 

— 

— 

— 

— 

— 

136,40  — 

136,40 

— 

136,40  — 

136,40 

~ 

997,oo 

997,oo 

~~ 

997,oo 

SS,«» 

1052,00 

48,60!  786,50 

835.30 

997,00 

I 832,30  1 55,00 

1 887,30 

68,40 

5436,8o 

22,70 

5547,90 

96  I ,50 

6489,40 

5365,5-9573,86 

M 939,37 

5547,90 

21  428,7? 

~ 











259,90  — 

459,9“ 



259.90 



— 

1 

— 

— 

— 

578,80  — 

578,8o 

— 

BUBI 

578,8o 

68,40  5436.80 

5505,» 

22,70 

S547,9« 

961,50 

6489,40 

6204,11  9573,86 

<5  7784>7 

5547,90 

21305,97  961,50 1 

44  267.47 

„Die  Wasserstrassen  in  Preussen“,  bearbeitet  im  Ministerium  für  Handel,  Gewerbe  und  öffentliche  Arbeiten. 
Deutschen  Reiches.  — *)  Solche  Seen,  deren  Spiegel  künstlich  gesenkt  ist,  sind  indessen  der  Spalte  19  zngerechnet. 


Digitized  by  Google 


216 


Das  Verkehrs  wesen. 


Übersicht  über  die  Leistungsfähigkeit 


Bezeichnung  der 
Gewässer: 

Schiffbar 

für 

Fahrzeuge 

Ober 

400  Tonnen 

Schiffbar 

für 

Fahrzeuge 
bis  zn 
höchstens 
400  Tonnen 

Schiffbar 

fllr 

Fahrzeuge 
bis  zn 
höchstens 
300  Tonnen 

I 

2 

3 

4 

Gewässer  östlich  des  Weichselgebietes  . . 

l8,yo 

438.90 

Gewässer  des  Weichselgebietes 

'77.50 

3*5.9° 

Gewässer  zwischen  dem  Weichsel-  und  dem 

Odergebietc 

— 

— 

— 

Gewässer  des  Odergebietes 

642,80 

1 l6, 50 

744,®° 

Getvässer  zwischen  dein  Oder-  und  dem  Elbe- 

gebiete 

225,10 

86,60 

'77,9° 

Gewässer  des  Elbegebietes 

963.0° 

404,30 

*85,90 

Gewässer  zwischen  dem  Elbe-  und  dem 

Wesergebiete 

— 

— 

— 

Gewässer  des  Wesergebietes 

'67.90 

35','o 

79.S» 

Gewässer  zwischen  dein  Weser-  und  dem 

Emsgebiete  einschliesslich  der  Jade  . . 

59,6° 

— 

— 

Gewässer  des  Emsgebietes  einschliesslich  der 

Vechte 

»94.BO 

— 

— 

Gewässer  des  Kheiugebietes 

6l  1,70 

— 

1530,63 

Gewässer  zwischen  dem  Rhein-  und  dem 

Donaugebiete 

— 

- 

— 

Gewässer  des  Donaugebietes  

— 

— 

Zusammen  vorhandene  Wasserstrassen 

3062,20 

958.4“ 

3S8*,9J 

Neubaustrecken  der  im  Bau  begriffenen 

Kanäle 

Z 59.90 

— 

Projektierte  Kanüle,  Gesamtlänge  ungefähr 

— 

— 

Zusammen 

33«,» 

95®»«° 

3S8*,9j 

Kein  anderes  Land  hat  relativ  soviel  Wasserst rassen  wie  Preussen  und  ebenso 
Btebt  PreusBen,  hinsichtlich  der  Leistungsfähigkeit  der  Wasserstrassen,  die  Schiffe 
von  über  400  t tragen,  allen  anderen  voran. 


Digitized 


Google 


Das  Verkehrswegen 


217 


der  deutschen  Binnenwaaseretraeeen. 


Schiffbar 

für 

Fahrzeuge 
bis  zu 
höchstens 
150  Tonnen 

Schiffbar 

für 

Fahrzeuge 
bi»  zu 
höchstens 
100  Tonnen 

Schiffbar 

Überhaupt 

FlöHsbar 
und  zum 
Flüssen 
noch 
benutzt 

Schiffbare 
und  zur 
Flüsserei 
noch 
benutzte 
Gewässer 
zusammen 

Nicht 
mehr  zur 
Flüsse re i 
benutzte 
flüssbare 
Gewässer 

Schiffbare 

und 

benutzte 

und 

unbenutzte 

flüssbare 

Gewässer 

zusammen 

5 

6 

7 

8 

9 

10 

1 1 

33,5» 

358, «3 

850,13 

652,20 

1 502,33 

1 502,33 

I4»7° 

288,10 

806,20 

557,«» 

■ 363,5» 

— 

■ 363,80 

26,30 

3,13 

29/« 

727,00 

756,43 

— 

756,43 

573,4» 

639,00 

2 716,90 

1014,00 

3 730,5« 

— 

3 730,50 

'5,5» 

274,90 

780,00 

— 

780,00 

— 

780,00 

5' 4,»' 

1124,90 

3 292,3* 

281,50 

3 573,8i 

633,°« 

4 206,81 

— 

93/*« 

93,i» 

— 

93,i» 

— 

93,1» 

'47,9» 

3I2,9° 

1 059, JO 

l80,OO 

* 239,30 

— 

■ 239,3» 

87  ,oo 

248,24 

394/84 

- 

394/M 

- 

394,84 

2 5,00 

9<>5,»3 

1 125,63 

— 

1 125,63 

— 

■ 125,63 

182,10 

495,»« 

2 8 20, ,3 

1118,60 

3 938,83 

273,5» 

4 212,33 

136,40 

— 

1 36,40 

— 

1 36,40 

— 

'36,40 

481,70 

353,«° 

835,3» 

997,°» 

1 832,30 

55e» 

1 887,30 

«37,5' 

5098,33 

*4  939/37 

5527,90 

20  467,27 

96  1 ,50 

21 428,77 





259,9» 



259,90 



259.90 

— 

— 

$78,80 

— 

578,80 

— 

568,80 

2237,91 

5098,33 

«5  778,07 

5527,90 

21 305,97 

961,50 

22  267,87 

Die  Bedeutung  der  Wssserstrassen  im  wirtschaftlichen  Leben  geht  besonders 
deutlich  aus  der  Zunahme  dea  Güterverkehrs  auf  ihnen  hervor. 


Digitized  by  Google 


218 


Da«  Verkehr« wesen. 


Nach  Sy  mp  hör1)  betrug  die  tonnenkilometrische  Leistung  der  gesamten 
deutschen  Binnenschiffahrt  in  den  Jahren: 

Davon  entfallen  auf  Es  bleiben  für  die  übrigen 


1875 

2900 

Mill. 

tkm 

den  Rhein 
30.3  °/o 

die  Elbe 

14.8  °/o 

*59° 

Wasserstrassen 
Mill.  tkm  — 54,9  °/0 

1885 

4800 

r» 

32.9  » 

27,1  „ 

1920 

1* 

* =40,0  „ 

1895 

7500 

n 

» 

4°>4  n 

26,0  „ 

2520 

„ 

n “ 33»6  n 

1900 

II 390 

n 

n 

» 

n 

— 

» 

n 0=3  r 

ln  der  Hauptsache  bewegte  sich  der  Wasserstrassen verkehr  auf  den  sieben 
grossen  Strömen,  auf  denen  der  Verkehr  in  der  Lage  ist,  sich  durch  Beschaffung 
grosser  Fahrzeuge  und  Verwendung  neuer  Betriebseinrichtungen  den  neuzeitlichen 
Forderungen  anzupassen.  Eine  ähnliche  Verkehrszunahme  wie  die  grossen  Ströme 
zeigten  auch  die  in  grösseren  Abmessungen  hergeBtellten  Kanäle  und  kanalisierten 
Flüsse.  So  Btiog  der  kilometrische  Verkehr  auf  dem  Plauerkanal  um  das  3 fache, 
auf  dem  östlichen  Ende  des  Friedrich- Wilhelms-  bezw.  des  Oder-Spreekanals  auf 
das  7 fache,  auf  dem  Main  bei  Frankfurt  um  das  3 fache. 

Während  so  die  grösseren  Wasserstrassen  eine  stetige  Zunahme  des  Ver- 
kehrs aufzuweisen  haben,  die  nur  durch  Wasserstandsverhältnisse  bedingte 
Schwankungen  zeigt,  ist  das  Gegenteil  bei  den  meisten  kleineren  künstlichen  und 
natürlichen  Wasserstrassen  der  Fall,  auf  denen  ein  Stillstand  oder  gar  ein  Rück- 
schritt des  Verkehrs  zu  konstatieren  ist;  sie  sind  infolge  ihrer  geringen  Leistungs- 
fähigkeit für  den  neuzeitlichen  Verkehr  ungeeignet. 

Den  grössten  Ortsverkehr  haben  die  3 zusammenliegenden  Khein-Ruhrhäfen, 
Ruhrort,  Duisburg  und  llochfeld,  die  besonders  Eisenerze,  Getreide  und  Holz 
empfangen  und  Kohlen,  Koks  und  verarbeitetes  Eisen  verladen;  dann  folgt  Berlin, 
welches  hauptsächlich  Bau-  und  Brennmaterial  auf  dem  Wasserwege  erhält;  an 
dritter  Stelle  steht  Hamburg,  bei  dem  Ankunft  und  Abgang  der  Güter  sich  unge- 
fähr gleich  hält,  dadurch  können  billige  Frachtsätze  bewilligt  werden.  Der  Ham- 
burger Verkehr  ist  ein  sehr  gemischter;  unter  den  ans  dem  Binnenlande  An- 
kommenden Gütern  stehen  Zucker  und  Düngemittel  in  erster  Reibe,  unter  den 
nach  dem  Binnenlande  Abgehenden  Getreide,  Düngemittel  und  Petroleum.  An 
vierter  Stelle  folgt  Mannheim,  welches  meist  Steinkohlen,  Getreide  und  Petroleum 
empfängt.  Einen  Ortsverkehr  von  mehr  als  1000000  t weisen  noch  Magdeburg, 
Stettin  und  Breslau  auf. 

In  der  folgenden  Tabelle  ist  die  Entwicklung  der  Schiffahrt  an  den  haupt- 
sächlichsten Punkten  der  deutschen  Wasserstrassen  von  den  Jahren  an,  seitdem  ein- 
heitliche Aufzeichnungen  darüber  vorhanden  sind,  dargestellt.  Die  Übersicht  gibt 
für  die  Jahre  1901,  1902  und  1903  die  einzelnen  Jahreszahlen,  für  die  Vorjahre 
die  Durchschnitte,  und  zwar,  soweit  möglich,  für  fünfjährige  Zeiträume. 

l)  Sympher,  Die  Zunahme  der  Binnenschiffahrt  in  Deutschland  von  1875—1895. 
Berlin  1899. 


Digitized  by  Google 


Das  Verkehrswesen, 


219 


Der  Schiffsverkehr  an  den  wichtigsten  Punkten  der  deutschen  Ströme, 
Flüsse  und  Kanäle, 


l'nrch-ii  linitt- 

Zn  Berg 

Zu 

Tal  | 

oder 

nn- 

un- 

Ucli  jährlich 

beiw. 

beladene 

beladene 

beladene 

beladene  | 

11  a f e.  n o r t e : 

im  Jahre 

Schiffe 

Schiffe 

Schiffe 

Schifte  I 

1 

2 

3 

4 

5 

6 ! 

Durch  gegangen: 

1876—  18S0 

354 

M39 

1906 

3 > 

1S81  — 1885 

307 

1092 

14S9 

18 

1886  - 1890 

«0.; 

1085 

1290 

14 

Schmaleningken  (Meinel)  . 

1891  — 1895 
1896-1900 

100 

120 

858 

874 

1047 

1086 

19 

12 

1901 

7b 

1097 

1251 

3' 

1902 

90 

992 

1 1 18 

5> 

1903 

114 

788 

950 

15 

Durchgegangen : 

1886—  1 890 

2922 

210 

530 

2217 

1891  — 1895 

3*°7 

225 

672 

245° 

Labian  (Deime)  .... 

1 896  — 1 900 

3997 

25° 

1322 

2905  | 

1901 

4343 

298 

1303 

3284  | 

1902 

3335 

3 '9 

>237 

2388  1 

*9°3 

3479 

3n7 

1802 

>952  i 

Angekommen: 

| 

1882—1885 

6008 

497 

3985 

62  1 

1 

1886  1890 

5299 

3*5 

3434 

>3 

| 

1891  — 1895 

5»  >3 

291 

3370 

— | 

Königsberg  (Pregel)  . . 

1896-  1900 

6025 

I84 

3278 

— | 

1901 

5010 

l8o 

3449 



1902 

5330 

274 

3402 

1 

*903 

5621 

238 

3649 

_ 

Abgegangen: 

1873-1875 

bl  3 

142 

786 

73 

1876—1880 

548 

490 

909 

82  ! 

1881  — 1885 

668 

453 

873 

234  i 

1886—1890 

745 

3*3 

858 

269 

I’illau  (Frische»  HafTi 

1S91  — 1895 

596 

294 

<M3 

2 5 4 

1896—  1900 

1006 

'95 

57<- 

631 

1901 

1095 

180 

541 

722 

1902 

773 

282 

342 

711 

*903 

1066 

«39 

275 

rt>29 

Digitized  by  Google 


220 


Das  Verkehrswegen. 


Oer  Schilisverkehr  an  den  wichtigsten  Punkten  der  deutschen  Ströme, 
Flüsse  und  Kanüle. 


Durch«  a n g » - 
oder 

Hafenorte: 

Durch  schnitt* 
lieh  jährlich 
bezw. 
im  Jahre 

Zu  Heit: 

Zu 

Tal 

beladene 

Schiffe 

nn- 

beladelie 

Schiffe 

beladene 

Schifte 

tlD* 

beladene 

Schiffe 

1 

2 

3 

4 

5 

6 

Durchgegangen : 

1*73—  ‘875 

756 

>53 

*344 

6 [ 

I876— -l880 

10.35 

266 

1467 

47 

1881  — 1885 

864 

1 l6 

1032 

53  j 

1 886  — 1 890 

469 

279 

1 119 

IO 

Thorn  (Weichsel)  . . . . < 

1891 — 1895 

430 

107 

712 

10 

1896  — 1900 

43° 

63 

488 

37 

1901 

441 

232 

786 

61 

1902 

495 

*44 

643 

122 

»903 

547 

161 

769 

72 

Durch  gegangen : 

1873-1875 

1222 

>55 

487 

924 

1876-1880 

767 

190 

501 

518 

1881—1885 

722 

296 

5'4 

358 

1886—1890 

445 

4*9 

379 

210 

! Bromberg  iBroniberg.Kanal) 

1891—1895 

518 

387 

198 

258 

1896—1900 

815 

558 

486 

377 

1901 

922 

598 

859 

666 

1902 

1077 

47* 

762 

852 

1903 

902 

580 

897 

628 

Angekommen: 

1895 

9 

80 

79 

- 

1896—1900 

508 

3012 

3448 

23 

Kosel  (Oderhafen) .... 

190  t 

526 

3606 

4065 

24 

1902 

425 

5198 

5748 

20 

1903 

735 

5375 

6043 

*4 

% 

Angekommen: 

1890 

2416 

4844 

505 

86 

1891 — 1895 

2999 

5652 

435 

52 

1896 — 1900 

2563 

5102 

789 

372 

Breslau  (( Mtr)  ..... 

1901 

2688 

4298 

528 

280 

1902 

1761 

3890 

3*3 

460 

1903 

2123 

4332 

530 

5*5 

Digitized  by  Google 


Da»  Verkehrswesen. 


221 


Der  Schiffsverkehr  an  den  wichtigsten  Punkten  der  deutschen  Ströme, 
Flüsse  und  Kanäle. 


Dnrcbgan  gs- 
o d e r 

Hafenorte: 

Durchschnitt- 
lich jährlich 
bezw. 
im  Jahre 

Zn  Berg 

Zn  Tal 

beladene 

Schiffe 

an- 
bei adene 
Schiffe 

beladene 

Schiffe 

Ull- 

beladene 

Schiffe 

I 

2 

3 

4 

5 

6 

A begangen : 

1890 

141 

637 

6083 

1051 

1891—1895 

7« 

560 

7 440 

IO64 

1896— 1900 

397 

2809 

4360 

M95  1 

Breslau  (Oder) 

1901 

369 

2894 

3646 

979  | 

1902 

3*« 

*533 

* 779 

ioio 

1903 

407 

2023 

3613 

1 *5° 

Pnrchgegangen: 

1873-1875 

822 

'5M 

2 3*4 

40 

1876—1880 

«33 

1729 

2503 

* 7° 

1881—1885 

878 

1528 

2233 

94 

■886-  1890 

819 

I4S9 

2 088 

92 

Küst  rm  (Warthe) . . . . ■ 

1891  —1895 

880 

1535 

2 127 

89 

1896—1900 

1 107 

2203 

3060 

98 

1901 

1 028 

1572 

2 417 

108 

1902 

8lO 

2190 

2 961 

108 

1903 

1053 

2882 

3539 

84 

Darchgegangen : 

1S72— 1875 

4 821 

116 

2753 

986 

1876—1880 

6 186 

364 

4 887 

790 

1881-1885 

1SS97 

919 

1397' 

1*35 

1 886  — 1 890 

1 4 868 

2954 

15036 

2408 

Hamburg,  Entenwtader 

1891—1895 

12925 

8334 

13758 

4882 

(Oberelbe) 

1896—1900 

>4975 

7081 

'7  *34 

6972 

1901 

15589 

7482 

l8  299 

8235 

1902 

15 172 

7384 

16  906 

9492 

1903 

<5637 

7714 

l8  89O 

73°° 

Angekommen : 

1877—1880 

2 631 

235 

1 553 

268 

■881—1885 

3 221 

425 

1 795 

5* 

1886—1890 

4095 

710 

1 460 

307 

1891 — 1895 

4 193 

353 

I 28l 

153 

; Magdeburg  (Elbe).  . . . • 

1896-  1900 

5 008 

345 

I 213 

3 

1901 

45*9 

399 

I 091 

40 

1902 

4 193 

57» 

I 240 

4 

1903 

5489 

802 

1 202 

1 

Digitized  by  Google 


222 


Pas  Verkehrswesen. 


Der  Schiffsverkehr  an  den  wichtigsten  Punkten  der  deutschen  Ströme, 
Flösse  und  Kanäle. 


Durchgangs- 

Oder 

Hafen  orte: 

Durchschnitt- 
lich jährlich 
bezw. 
im  Jahre 

Zn  Berg 

Zn 

beladene 

Schiffe 

an- 
bei iui  ene 
Schiffe 

beladene 

Schiffe 

I 

2 

3 

4 

5 

Durchgegangen : 

1872—1875 

500 

191s 

3 *42 

5 

1876-- 1880 

429 

3363 

4 3*4 

— 

1881—1885 

997 

4637 

6 586 

4 

1886—I890 

1 295 

6121 

8 122 

6 

Schandau  (Elbe)  . . . , 

1891 — 1895 

1 57s 

6643 

8593 

s 

1896—1900 

»336 

5866 

8 568 

34 

1901 

*557 

5420 

8304 

*4 

1902 

2 084 

5577 

8033 

20 

I903 

2 768 

6188 

9 119 

>5 

Angekommen : 

1873-1875 

25  614 

1 1 16 

11  221 

39* 

I876—I880 

25 146 

■433 

9655 

778 

l88l  — 18S5 

18947 

733 

11 558 

828 

1 886— 1890 

21 992 

1287 

>3  704 

1247 

Berlin  (Spree  mul  Kanäle*. 

I89I 1895 

19697 

1079 

>3  97* 

>955 

1896-1900 

19276 

1414 

11  958 

■579 

1901 

18  602 

905 

10  150 

1020  1 

j 

1902 

>8477 

•523 

11  666 

1267 

>9t>3 

22053 

1121 

14651 

1510 

Abgegangen: 

1872 — 1875 

37° 

689 

995 

62 

187G—  18S0 

392 

163 

467 

87 

1881  — 18S5 

382 

>33 

446 

79 

I886—I89O 

5» « 

380 

841 

68 

Bremen  (Oberweser)  . . , 

I89I I895 

699 

422 

1 052 

82 

1 896  — 1 900 

1 07S 

404 

> 367 

146 

1901 

I 201 

4*7 

> 43» 

164 

1902 

1 194 

562 

1 610 

122 

*903 

I 320 

745 

> 959 

f 20 

Durchgegangen : 

1899 

454 

144 

405 

*99 

Schleuse  bei  Meppen  iPort- 

1900 

823 

112 

568 

353 

mund-Eniskanal)  . . . 

1901 

«53 

■68 

762 

282 

1902 

1 OÖO 

120 

845 

345 

1903 

1 452 

>>5 

1 204 

360 

Digitized  by  Google 


Das  Verkehrswesen. 


223 


Der  Schiffsverkehr  an  den  wichtigsten  Punkten  der  deutschen  Ströme, 
Flösse  und  Kanäle. 


Durchgangs- 

oder 

Hafenorte: 

Durchnclmitt- 
lich  jährlich 
bezw. 
im  Jahre 

Zu  Berg 

Zn  Tal 

beladene 

Schiffe 

un- 

beladene 

Schiffe 

beladene 

Schiffe 

nn- 

>eladene 

Schiffe 

■ 

2 

3 

4 

5 

6 1 

Durchgegangen : 

1873-1875 

— 

— 

— 

1876—1880 

6450 

— 

13278 

— 1 

1881— 18S5 

7666 

75*9 

14  822  I 

345  1 

1886—1890 

9419 

6387 

14  793 

893  ! 

Emmerich  (Bhcin) 

189I  — 1895 

11  51 1 

474* 

■3  952 

2179  1 

I896 — H)00 

16  204 

4478 

«5  543 

5283 

1901 

16  107 

5i>5 

16  954 

49*3 

1902 

15  902 

5728 

18305 

3489  1 

*903 

18  470 

6422 

22  519 

2692 

Abgegangen : 

1872—1875 

— 

— 

— 

— 

1876—1880 

> 545 

830 

9 006  . 

■75 

1881  — 1885 

■ 33» 

921 

IOOI9 

211  ! 

l8S6 — 1890 

2 170 

783 

9609  I 

336 

Kuhrort  (Rhein)  .... 

1891—1895 

3 499 

704 

9014  1 

650  I 

1 896  — 1 900 

445* 

73' 

8 159 

975 

1901 

4 47° 

588 

8 333 

943 

1902 

3869 

939 

8 784 

922 

IW 

5 584 

939 

10  460  | 

691 

Angekoinmen : 

geladene  Güter  (in  1000 

t) 

1893- 1S95 

10 

364 

1896—I9OO 

1865 

454 

1901 

1951 

402 

1902 

1776 

42 

Duisbnrg-Hochfeld  und  die 

*903 

2302 

545 

am  Duisburger  Rhein- 

Abgegangen: 

ufer  belesenen  gewerb- 

geladene  Güter  (in  1000  t) 

liehen  Anlagen l)  . 

1893-1895 

1621 

297 

1896—I9OO 

2411 

393 

1901 

3«  5 

58 

1902 

3003 

111 

» 

1903 

3793 

1529  II 

*)  Von  den  Duisburger  Hafenanlagen  kommen  der  städtische  Hafen,  die  grösseren 
gewerblichen  Anlagen  des  Duisburger  Kheinufers  und  der  staatliche  Hafen  Hochfeld  in 
Betracht.  Die  Anschreibungen  an  den  gewerblichen  Anlagen  waren  bisher  sehr  lücken- 
haft, sie  bezogen  sich  meist  nur  auf  die  Menge  der  beförderten  Güter.  In  der  Statistik 
ist  deshalb  auch  nur  diese  nachgewieseu. 


Digitized  by  Google 


Da«  Verkehrswesen. 

Der  Schiffsverkehr  an  den  wichtigsten  Punkten  der  deutschen  Ströme, 
Flösse  und  Kanäle. 


I'nrrhf’iint'fl' 

oder 

H ix  f e i!  <i  r t e : 


Durchschnitt- 
lich jährlich 

im  Jahre 


Zu  H.  rK  Zu  Tsl  ] 

helüScnu  beladene 

Scbiffe  Schiffe  **'**  Schiffe 


Angekomtneu : 


Köln  (Rhein) 


Lndwigshafen  (Rhein) 


Mannheim  (Rhein) 


1872 — 1875 

70« 

— 

•59' 

— 

1876—1880 

560 

— 

1417 

— 

1881—1885 

676 

— 

•352 

— 

1886—1890 

lofti 

— 

1726 

— 

1891  — 1895 

1504 

— 

1451 

— 

1896—1900 

1952 

— 

■ 652 

— 

1901 

1832 

— 

•363 

1902 

2017 

— 

1510 

— 

1903 

3436 

— 

1824 

— 

Angekommen: 

1891 — 1895 

2519 

448 

76S 

2183 

1896 — 1900 

3349 

550 

1203 

2622 

1901 

3673 

745 

1690 

2605 

1902 

34 1« 

945 

•955 

23*9 

1903 

4185 

1078 

• 974 

3**7 

Angekoramen : 

1872—1875 

I676 

209 

624 

110 

1876 — 1880 

2129 

239 

469 

248 

1881  — 1885 

2954 

423 

359 

2$o 

1886—1890 

375* 

666 

93* 

160 

1891  — 1895 

4822 

801 

960 

•34 

1896—1900 

6591 

— 

3978 

— 

1901 

8289 

— 

3764 

— 

1902 

797  ■ 

— 

3>3‘ 

1903 

*913 

— 

2725 

Abgegangen: 

1872—1875 

2 

705 

490 

•349 

1876—1880 

1 

666 

623 

1776 

1881—1885 

1 

617 

**95 

2385 

1886—1890 

6 

•'35 

I 568 

*935 

1891—1895 

934 

•73» 

4015 

1896 — 1900 

261 

3753 

•99* 

4753 

1901 

278 

3486 

2811 

5478 

1902 

413 

2718 

*•95 

5778 

1903 

740 

•9S5 

*35* 

6561 

Digitized  by  Goo 


Da»  Verkehrswesen. 


225 


Der  Schiffsverkehr  an  den  wichtigsten  Punkten  der  deutschen  Ströme, 
Flüsse  und  Kanäle. 


Zu  Berg 

Zu  Tal 

oder  ,ich  j*hrlich 

bezw. 

Hafenorte:  . T . 

im  Jalire 

beladene 

Schiffe 

un- 

beladene 

Schiffe 

beladene 

Schiffe 

un- 

beladeue 

Schiffe 

I 2 

3 

4 

5 

6 

Abgegaitgen : 

|S8|  — 1885 

1626 

813 

'347 

'*73 

l886 I89O 

1429 

1758 

1951 

•373 

1891  — 1S95 

1646 

2275 

*359 

1586 

I896  — I9OO 

1478 

1231 

243* 

1901 

1504 

1103 

2607 

— 

1902 

1 3*9 

898 

2227 

— 

IW 

1562 

966 

2528 

— 

Dnrchgegangen : 

Mannheim  (Neckar)  . . . 1873—1875 

3*86 

*4 

620 

*593 

1876—1880 

34*9 

20 

416 

*938 

I88I—I885 

3743 

170 

679 

5"  7 

1886—1890 

3473 

*57 

1247 

2456 

1891—1895 

2816 

333 

'435 

1704 

I896—I9OO 

2451 

460 

1274 

1632 

1901 

2163 

458 

999 

1725 

1902 

2172 

402 

916 

1620 

1903 

2604 

392 

1099 

■9*3 

Allgekommen: 

1873—1875 

540 

4 

4955 

— | 

1876—1880 

216 

3 

2631 

I 

1881—1885 

225 

I 

3020 

— | 

1886-  1890 

1032 

26 

3064 

3* 

Frankfurt  (Main)  . . . 1891—1895 

1472 

*5 

2643 

I 1 

1896—1900 

2041 

26 

2182 

7 

1901 

2484 

<5 

*4*3 

3 

1902 

2972 

4 

*638 

2 

*9«>3 

3938 

17 

*959 

6 

Durchgegangen : 

1872—1875 

— 

— 

— 



1876-  1880 

— 

— 

— 

— | 

I88I—I885 

767 

2001 

*744 

36  < 

I886-I89O 

1415 

880 

2092 

226  | 

Lagardesollgrense  (Rhein-  1S91  — 1895 

I676 

272 

'33° 

454  i 

Harnekanal) 1896-1900 

1426 

409 

'357 

4*7  ' 

1901 

1202 

531 

«303 

208  ; 

1902 

11  1 1 

490 

1185 

208  i 

1903 

1285 

701 

1768 

99 1 

Meitzen,  Boden  de«  preuss.  Staates.  VIII.  15 


Digitized  by  Google 


226 


Das  Verkehrswesen. 


Die  Statistik  des  Güterverkehrs  auf  den  deutschen  Wasserstrassen  umfasst 
62  Warengattungen.  Bei  dem  Wasserverkehr  lässt  sich  nicht  der  Abgangs-  und 
Bestimmungsort  so  genau  erfassen  wie  bei  den  Eisenbahntransporten,  da  die  Fest- 
stellung des  Verkehrs  sich  nicht  auf  alle  Lösch-  und  Ladeplätze  erstreckt,  sondern 
nur  auf  die  Durchgangsstellen  an  der  Zollgrenze  und  an  den  Übergängen  aus  einem 
Strom-  und  Flussgebiet  in  das  andere,  forner  auf  einige  Hafenplätze  im  Rinneo- 
lande, deren  Bezeichnung  seitens  der  Landesregierung  erfolgt. 

üm  einigermafsen  einen  Vergleich  des  Verkehrs  auf  den  Wasserstrassen  mit 
dem  auf  den  Eisenbahnen  zu  ziehen,  Bind  den  folgenden  Ausführungen,  die  den 
„Bemerkungen  zu  den  statistischen  Übersichten  deB  Verkehrs  auf  den  deutschen 
Wasserstrassen“  von  Regierungsrat  Koch  entnommen  sind,1)  die  Zahlen  des  Jahres 
1903,  wie  bei  der  Darstellung  des  Eisenbahnverkehrs,  zugrunde  gelegt.  Dieses 
Jahr  ist  auch  hinsichtlich  des  Wasserstandes  als  ein  normales  zu  betrachten. 

Die  Schiffahrt  auf  der  Memel,  auf  der  Deime  und  dem  unteren  Pregel,  sowie 
auf  der  Weichsel  vermittelt  hauptsächlich  den  Handel  der  Bafenplätze  Memel, 
Königsberg  und  Danzig  mit  Russland  und  ist  von  deu  jeweiligen  Handelsbeziehungen 
zu  diesem  Staate  und  von  dem  Zustand  der  WasserBtrassen  abhängig,  der  auf 
russischem  Gebiet  wenig  günstig  ist.  Die  Memel  dient  gegenwärtig  wesentlich 
nur  dem  allerdings  sehr  bedeutenden  Holzverkehr  von  Russland  nach  OatpreuBsen. 

Bei  8chmaleningken,  wo  der  Durchgangsverkehr  nach  und  von  Russland 
Btattfindet,  gingen  im  bezeicbneten  Jahre  zu  Berg  114  beladene  Frachtschiffe  mit 
10000  t Ladung.  Den  Hauptbestandteil  der  Ladung  bildeten  Steinkohlen  mit 
7200  t und  Koks  mit  1100  t.  Zu  Tal  wurden  auf  950  beladenen  Sobiffen  1 17  000  t 
Güter  befördert.  Hauptgegenstände  der  Einfuhr  zu  Schiff  waren  Holz  (97  000  t), 
Getreide  (4500  t),  Steine  (9100  t),  Ölsaat  (2400  t),  Teer,  Pech  usw.  (1300  t),  sowie 
Mehl  und  Müllereierzeugnisso  (1200  t).  Der  Flossverkehr  hatte  den  beträchtlichen 
Umfang  von  691  000  t erreicht. 

An  der  Labiauer  Brücke  (Deime)  gingen  zu  Berg  3479,  zu  Tal  1802  beladene 
Schiffe.  Das  Gewicht  der  geladenen  Güter  betrug  bei  der  Bergfahrt  127000  t, 
bei  der  Talfahrt  117000  t;  der  Flossverkehr  zu  Berg  umfasste  277000  t.  Unter  den 
zu  Berg  (einscb).  Flossholz)  durcbgegangenen  Gütern  (404700  t)  nahm  die  erste 
Stelle  Holz  mit  362800  t ein,  sodann  sind  noch  besonders  zu  nennen  Hafer  (3800  t), 
Kartoffeln  (8100t)  und  Steinkohlen  (2600  t).  Im  Talverkehr  (119100  t)  wurden 
hauptsächlich  Steinkohlen  (36000  t),  Mauersteine  usw.  (17100  t),  Steine  und  Stein- 
waren (11 100  t),  Erde,  Lehm,  Sand,  Kies  (6700  t),  Zement,  Trass,  Kalk  (6000  t), 
Holz  (4600  t)  und  Fische  (2000  t)  befördert.  Von  den  zu  Berg  durcbgegangenen 
Gütern  kommt  ein  grosser  Teil  aus  Russland,  der  andere  aus  preussischen  Orten 
an  der  Memel  und  deren  Verzweigungen.  Unter  den  Fahrzeugen  aus  der  Memel- 
niederung befinden  sich  1726  beladene  litauische  Kartoffelkähne  mit  einer  durch- 
schnittlichen Tragfähigkeit  von  je  2,5  t. 

Der  obere  Pregel  vom  Ausflusse  der  Deime  bei  Tapiau  bis  zum  Anfangs- 
punkte der  Schiffbarkeit  bei  Insterburg  ist  nur  für  den  Ortsverkehr  von  Bedeutung, 

')  Statistik  des  Deutschen  Reiches,  Rd.  161,  Die  Binnenschiffahrt  im  Jahre  1903. 


Digitized  by  Google 


Das  Verkehrswesen. 


227 


steht  jedoch  durch  seine  Hössbaren  Quellflusse  Angerapp,  Pissa  und  Kominte  mit 
den  ausgedehnten  Waldgebieten  des  preussischen  Landrückens  in  Verbindung  und 
bildet  so  den  billigsten  Abfuhrweg  für  die  forstwirtschaftlichen  Erzeugnisse  dieses 
Gebietes. 

Für  den  Hafen  von  Königsberg  ist  nur  der  Verkehr  von  Fluss-  und  Haff- 
scbiffen  nachgewiesen  und  filr  diesen  auch  nur  die  Ankunft  von  Schiffen  zu  Berg 
und  zu  Tal.  Die  Kahl  der  in  Königsberg  bei  der  Bergfahrt  auf  dem  Pregel  an- 
gekommenen  beladenen  Schiffe  belief  sich  auf  5621  mit  einer  Ladung  von  236000  t, 
bei  der  Talfahrt  auf  3649  Schiffe  mit  157000  t Ladung.  Unter  den  zu  Tal  an- 
gekommenen Schiffen  befinden  sich  die  schon  vorher  bei  dem  Veikehr  an  der 
Labiauer  Brücke  erwähnten  litauischen  Kartoffelkähne,  ynd  beim  Bergverkehr  alle 
die  kleinen  Fischerboote  von  durchschnittlich  nur  1,5  t Tragfähigkeit,  welche  von 
Pillau  aus  Königsberg  mit  Mauersteinen,  Steinkohlen,  Petroleum  usw.  versorgen. 
Diese  kleinen  Fahrzeuge,  Kartoffelkähne  sowohl  als  Fischerboote,  werden  Bonst 
wegen  ihrer  geringen  Tragfähigkeit  unter  den  Flussfahrzeugen,  die  nur  bei  einer 
Tragfähigkeit  von  mindestens  10  t zur  Aufzeichnung  kommen,  nicht  aufgeführt. 
Der  Flossverkehr  (die  Zufuhr  von  russischem  Holz)  betrug  rund  246000  t.  Unter 
den  zu  Berg  angekommenen  Gütern  (236000  t)  sind  hervorzuheben  Mauersteine  usw. 
(115000  t),  Steinkohlen  (45000  t),  Petroleum  (20300  t),  Getreide  (11100  t),  Mehl 
und  Müllereierzeugnisse  (4400  t)  und  Zucker  usw.  (4200  t);  zu  Tal  wurden  403000  t 
— einschl.  Flossholz  — eingeführt,  darunter  317700  t = 79  °/0  der  Gesamtmenge, 
Holz,  ausserdem  hauptsächlich  Mauorsteine  (34500  t),  Steine  und  Steinwaren 
(12700  t)  und  Kartoffeln  (6000  t). 

Die  Anschreibungen  von  Pillau  weisen  den  Verkehr  mit  den  Orten  am 
Frischen  Haff  nach.  Im  Jahre  1903  gingen  1066  beladene  Schiffe  mit  139000  t 
Ladung  zu  Berg  ab,  während  nur  275  Schiffe  mit  11 000  t zu  Tal  ankamen.  Von 
den  zu  Berg  gehenden  Gütern  waren  137100  t — 98  °/0  der  Gesamtladnng  Stein- 
kohlen; unter  den  zu  Tal  nngeknmmenen  Gütern  befanden  sich  9400  t (fast  90  °/0) 
Baumaterialien. 

Der  Verkehr  auf  der  Weichsel  bei  Thorn  ist  doutBch-russischer  Grenzverkehr, 
und  zwar  bedeutet  auch  hier  der  Durchgang  zu  Berg  die  Ausfuhr  nach  Russland, 
der  zu  Tal  die  Einfuhr  von  dort.  Bei  der  Einfuhr  sind  769  beladene  Schiffe  mit 
80000  t Gütern,  bei  der  Ausfuhr  527  beladene  Schiffe  mit  72000  t Gütern  an- 
geschrieben worden.  An  Flossholz  gingen  831000  t zu  Tal  durch. 

Die  Hauptmenge  der  in  der  Talfahrt  auf  Schiffen  und  Flössen  eingeführten 
Güter  (911100  t)  bestand  aus  Holz  (830800  t),  stellt  also  91%  der  Gesamtmenge 
dar,  im  übrigen  hauptsächlich  aus  Mehl  (31400  t),  Zucker  usw.  (16300  t)  und 
Getreide  (12100  I).  Von  den  zu  Berg  ausgeführten  72000  t Gütern  Bind  hervor- 
zuheben 20700  t Salz,  4900  t Teer  usw.,  4700  t Häute,  Felle  usw.  und  3600  t 
Steinkohleu. 

Für  den  Handelsplatz  Danzig  ist  die  Weichsel  von  grosser  Bedeutung.  Er- 
hebliche Mengen  Schiffsgüter  werden  sowohl  unmittelbar  aus  dem  fruchtbaren 
Weichseldelta,  als  auch  von  der  Metze  durch  den  Bromberger  Kanal  und  von  Osten 
her  durch  den  Weichsel-Haffkanal  und  die  Elbinger  Weichsel  dein  Strome  zu- 

15» 


Digitized  by  Google 


228 


Das  Verkehrswesen. 


geführt.  Die  Menge  der  zu  Tal  angekommenen  Güter  betrug  209000  t;  die 
Ladungen  bestanden  neben  Baumaterialien  hauptsächlich  aus  Zucker  ( 104300  t), 
Getreide  (23500  t),  Holz  (16000  t),  Mehl  und  Müllereierzeugnisse  (13500  t),  Olsaat 
und  Bier.  Beim  Abgang  zu  Berg  (269700  t)  sind  besonders  zu  nennen:  Stein- 
kohlen (79200  t),  Steine  und  Steinwaren  (28500  t),  Petroleum  (23400  t),  Salz 
(21  200  t),  verarbeitetes  Eisen  aller  Art  (13  100  t)  und  Borke,  Lobe  (10100  t).  Die 
im  Flossverkebr  stromabwärts  beförderten  Holzinengen  stellten  sich  auf  427400  cbm. 

Der  Bromberger  Kanal  vermittelt  den  Verkehr  zwischen  Weichsel  und  Oder. 
Es  hat  sich  auf  ihm  ein  ziemlich  reger  Verkehr  entwickelt,  der  namentlich  von 
dem  Holzhandel  Brombergs  belebt  wird.  Der  Flossverkehr  machte  nach  der  Netze 
385000  t,  nach  der  Weichsel  19000  t aus.  In  der  Richtung  nach  der  Netze  gingen 
902  beladene  Schiffe  mit  11 1000  t,  nach  der  Weichsel  897  Schiffe  mit  99000  t. 
In  ersterer  Richtung  wurde  hauptsächlich  Holz  (465000  t eiuschliessl.  Flossholz), 
fast.  94  °/0  sämtlicher  Güter,  durchgeführt,  in  beträchtlicheren  Mengen  sonst  noch 
Mehl  und  Müllereierzeugnisse  (7800  t),  Getreide  (7400  t),  Mauersteine  usw.  (5900  t) 
und  Zucker  (5500  t).  In  der  Richtung  nach  der  Weichsel  wurden  hauptsächlich 
Zucker  (44700  t),  Getreide,  Holz  und  Baumaterialien  befördert. 

Während  die  beiden  grossen  Ströme  des  äuBserBten  Ostens  der  preussischen 
Monarchie,  Memel  und  Weichsel,  hauptsächlich  den  Handelsverkehr  mit  Russland, 
und  zwar  vor  allein  die  Zufuhr  der  land-  und  forstwirtschaftlichen  Erzeugnisse  nach 
den  an  ihren  Ausflüssen  liegenden  grossen  Handelsplätzen  Memel,  Danzig  und 
Königsberg  vermitteln,  dienen  die  Oder  und  die  Elbe  mit  ihren  wichtigen  Ver- 
bindungskanälen  und  zahlreichen  kleineren  NebenstraBsen  vorwiegend  dem  Verkehr 
im  Innern  und  hier  zuerst  der  Versorgung  der  fast  in  der  Mitte  dieses  weit  ver- 
zweigten Wasserstrassennetzes  gelegenen  ReichBhauptstadt.  Doch  ist  auch  der 
Verkehr  auf  der  Elbe  mit  Österreich  bedeutend,  ebenso  der  Verkehr  von  und  nach 
den  grossen  Handelsplätzen  an  den  Mündungen  der  beiden  Ströme,  Hamburg  und 
Stettin.  Zur  Hebung  dieses  Verkehrs  trug  vor  allem  das  schnelle  Anwachsen  der 
Bevölkerung  Berlins  und  der  vielen  in  seiner  näheren  Umgebung  liegenden  Vor- 
orte, sowie  die  bedeutende  Entwicklung  der  Berliner  Industrie  bei.  Schon  früh- 
zeitig war  man  deshalb  darauf  bedacht,  durch  den  Ausbau  und  die  Verbesserung 
der  vorhandenen  und  durch  Aulage  neuer  Wasserstrassen  für  hinreichende  und 
leistungsfähige  Zufuhrwege  dahin  zu  sorgen.  Auch  wurde  durch  Hafen-  und  Kai- 
anlagen, durch  Verbindungsgeleise  mit  den  Eisenbahnen,  Aufstellung  von  Kranen  usw. 
für  den  Schutz  der  Schiffer  und  für  bequemes  und  schnelles  Laden  und  Löschen 
der  Güter  Sorgo  getragen. 

Im  Hafen  zu  Kosel  kamen  zu  Berg  735  beladene  Schiffe  mit  125000  t Ladung 
an  bei  einer  durchschnittlichen  Belastung  von  170,4  t.  Talwärts  gingen  6043  be- 
ladene Schiffe  mit  1377000  t Ladung  ab.  Der  Koseier  Hafen  dient  hauptaächlicb 
dem  Verkehr  von  Steinkohlen,  wovon  im  Talverkehr  1215300  t,  das  sind  88  °/0 
des  Gesamttalverkehrs,  befördert  wurden.  Zu  Tal  gingen  sonst  noch  rohe,  unedle 
Metalle,  ausser  Eisen  (47500  t),  Holz  (38900  t),  verarbeitetes  Eisen  (24400  t),  Ge- 
treide (18900  t)  uud  Mehl  (10100  t).  Die  Zufuhr  zu  Berg  bestand  zum  grössten 


Digitized  by  Google 


I)»«  Verkehrswesen. 


229 


Teil  aus  Erzen  (71200  t),  Düngemitteln  (19700  t),  Roheisen  und  Brucheisen  (6000  t) 
und  Fischen  (4100  t). 

Der  Gesamtgüterverkehr  auf  der  Oder  in  Breslau  betrug  2966000  t.  Im 
Durchgangsverkehr  zu  Tal  waren  einschliesslich  Flossbolz  1541700  t Güter  ver- 
frachtet, wovon  83  °/0  Steinkohlen  (1281600  t)  waren;  ferner  sind  zu  erwähnen 
Holz  (70100  t),  unedle  Metalle,  ausser  Eisen  (46400  t),  verarbeitetes  Eisen  aller 
Art  (33400  t),  sodann  Zement,  Getreide,  Mehl  und  Zucker.  Zu  Berg  gingen 
104300  t Güter  durch,  wovon  hauptsächlich  Erze  (66500  t),  Düngemittel  (16200  t) 
und  Roheisen  (4300  t)  zu  nennon  sind.  — Beim  Hafenverkehr  kamen  zu  Berg  an 
2123  beladene  Schiffe  mit  370000  t Gütern,  zu  Tal  530  beladene  SchifTe  mit 
70000  t Ladung.  Ab  gingen  zu  Berg  407  beladene  Schiffe  mit  52000  t Gütern, 
zu  Tal  3613  beladene  Schiffe  mit  856000  t Ladung.  Unter  den  zu  Berg  an- 
gekommenen Gütern  sind  besonders  zu  nennen:  Düngemittel  (68300  t),  Petroleum 
(35900  t),  fette  öle  (30500  t),  Eisenerz  (25100  t),  Mauersteine  (21500  t),  Fische 
(18400  t)  und  Mehl  und  Müllereierzeugnisse  (14000  t).  Talwärts  wurden  haupt- 
sächlich Mauersteine  (45300  t)  und  unedle  Metalle,  ausBer  Eisen  (11000  t)  heran- 
gebracht. Beim  Abgang  zu  Berg  waren  vorwiegend  verfrachtet:  Erze  (7100  t), 
fette  öle  (5600  t),  Düngemittel  (4300  t),  Petroleum  (4100  t)  und  Teer  (3700  t). 
Von  den  zu  Tal  abgegangenen  Gütern  waren  58  °/0  des  Gesamtgewichts  Stein- 
kohlen (495700  t)  und  i6°/0  Zucker  (138500  t),  ausserdem  noch  in  grösseren  Mengen 
Getreide  (79800  t),  sowie  Mehl  und  Müllereierzeugnisse  (31000  t). 

Der  Verkehr  auf  der  Warthe  ist  beim  Durchgang  durch  Küstrin  dargestellt, 
welcher  Ort  unmittelbar  vor  der  Einmündung  der  Warthe  in  die  Oder  liegt.  Die 
zn  Berg  durchgegangeneu  1053  beladenen  Schiffe  führten  140500  t Ladung  mit 
sich;  von  nahezu  der  Hälfte  der  Ladung  (66700  t)  fehlte  in  den  Nach  Weisungen 
die  Angabe  der  Warengattung.  Unter  den  näher  bezeichneteu  Waren  nahmen 
Steinkohlen  mit  21400  t die  erste  Stelle  ein.  Bedeutender  war  der  Durchgang  zu 
Tal  (738300  t);  der  Warengattung  nach  entfielen  auf  Holz  (einscbl.  Fiossholz) 
449200  t — 61  ®/0  der  Gesamtladung  — , Getreide  166300  t,  Zucker  77800  t und 
Mehl  22500  t. 

Der  Verkehr  auf  der  Oberelbe  bei  Hamburg  ist  für  den  Punkt  nachgewieeen, 
an  welchem  vor  dem  Zollanschluss  (15.  Oktober  1888)  die  Zollgrenze  lag.  Für  die 
Anschreibung  dieses  Verkehrs  sind  seit  dem  Jahre  1882  andere,  von  den  früheren 
abweichende  Grundsätze  zur  Geltung  gekommen,  indem  von  da  ab  auch  die 
kleineren  Fahrzeuge,  die  sogen.  Markt-Ewer,  zur  Anschreibung  gelangten,  was 
vorher  nicht  der  Fall  war.  Bei  der  geringen  Tragfähigkeit  dieser  Fahrzeuge  ist 
durch  die  veränderte  Anscbreibungsweise  die  Vergleichbarkeit  betreffs  der  Güter- 
menge viel  weniger  als  betreffs  der  Schiffszahl  gestört  worden.  Zu  Berg  gingen 
15637  beladene  Schiffe  mit  2957000  t Gütern  durch,  talwärts  18890  Schiffe  mit 
2995000  t Gütern.  Der  Flossverkehr  zu  Tal  belief  sich  auf  1S000  t. 

Unter  den  zu  Berg  durchgegangenen  Gütern  befinden  Bich  hauptsächlich 
Getreide  815900  t (fast  280/0  des  Gesamtgewichts),  Düngemittel  291400  t,  Petroleum 
261 100  t,  Steinkohlen  205800  t,  Ölsaat  170900  t,  Erze  1 13900  t,  Mehl  und  Müllerei- 
erzeugnisse 73700  t und  Teer,  Pech  70100  t.  35%  der  Gesamtladung  waren 


Digitized  by  Google 


230 


Das  Verkehrswesen. 


talwärts  Zucker  (1058700  t).  Ferner  sind  bei  der  Talfahrt  hervorzuheben:  Dünge- 
mittel (403300  t),  Getreide  (198100  t),  Steiukohleu  (165100  t)  und  Holz  (126700  t 
einschl.  Flossholz). 

Für  Magdeburg  ist  nur  die  Zufuhr  auf  der  Elbe  nachgewiesen,  da  sie  bei 
weitem  bedeutender  als  die  Abfuhr  ist.  Allerdings  hat  sich  die  Abfuhr  zu  Tal 
seit  einigen  Jahren  wesentlich  gehoben  und  betrug  im  Jahre  1903  795800  t,  70  #/0 
dieser  Ladung  machen  Salz  (254400  t),  Zucker  (234000  t)  und  Getreide  (66700  t) 
aus.  Die  Ankunft  zu  Berg  umfasst  5489  beladene  Schiffe  mit  1038000  t Gütern. 
An  Flössen  kamen  zu  Tal  30000  t an. 

Unter  den  Warengattungen,  die  zu  Berg  angefahren  wurden,  sind  besonders 
zu  nennen:  Getreide  (204 100  t),  Mehl  und  Müllereierzeugnisse  (178800  t),  Steinkohlen 
(121100  t),  Holz  (59000  t),  Düngemittel,  Salpeter-,  Salz-,  Schwefelsäure,  Petroleum, 
Torf  und  Zucker.  Talwärts  kamen  hauptsächlich,  zu  7Ö°/0,  Braunkohlen  (320900  t) 
an,  ausserdem  noch  in  grösseren  Mengen  Baumaterialien,  Holz  und  Getreide. 

Für  den  Durchgangspunkt  Schandau  sind  die  Schiffe  und  Güter  nachgewiesen, 
welche  auf  der  Elbe  die  Grenze  zwischen  dem  Deutschen  Reiche  und  Böhmen  über- 
schritten haben. 

Es  gingen  zu  Berg  (Ausfuhr)  2768  beladene  Schiffe  mit  501000  t Ladung 
durch.  Talwärts  kamen  zur  Einfuhr  9119  beladene  Schiffe  mit  3 154000t  Ladung. 
Der  Flossverkehr  zu  Tal  steigerte  sich  auf  344000  t.  Die  Hauptwarengattung  bei 
der  Einfuhr  bildet,  zu  fast  68 °/0,  die  Braunkohle  mit  2362100  t,  ferner  ist  noch 
neben  Flossholz  bemerkenswert  Zucker  (354300  t),  Getreide  (173800  t),  Obst,  das 
naoh  Berlin  bestimmt  ist  (9300  t),  und  Glas  (6600  t).  Bei  der  Ausfuhr,  die  bedeutend 
geringer  als  die  Einfuhr  ist,  sind  hervorzuheben:  Düngemittel  (90400  t),  Ölsaat 
(63800  t),  Erze  (51900  t),  Roheisen  (25200  t),  fette  öle  und  Fette,  rohe  Baum- 
wolle, Teer,  Salz,  Reis,  Getreide,  Petroleum  und  Flachs. 

Von  dem  Verkehr  auf  der  Spree  ist  nur  die  Zufuhr  nach  Berlin  nachgewiesen, 
Durchfuhr  und  Abfuhr  dagegen  wegen  ihrer  verhältnismässig  geringfügigen  Be- 
deutung unberücksichtigt  gelassen.  Zu  Berg  kamen  3704000,  zu  Tal  3059000  t 

an.  Der  Flossverkehr  ist  sehr  gering.  Es  ist  dabei  zu  bemerken,  dass  durch  die 

Lage  der  jetzigen  Anschrcibungsstellen  Oberbaum,  Unterbaum,  Oberschleuse,  Unter- 
schleuse  am  Landwebrkanal  und  Plötzensee-Schleuse  am  Spandauer  Schiffabrtskanal 
nur  das  engere  Weichbild  Berlins  eingeschlossen  wird,  und  die  Zufuhren  zu  den 
Lagerplätzen  an  der  Ober-  und  Unterspree,  sowie  die  zahlreichen  Fabriken,  die 
sioh  an  der  Oberspree  in  Stralau,  Rummelsburg,  Köpenick  ubw.,  sowie  in  Charlotten- 
burg und  Spandau  niedergelassen  haben,  darin  nicht  enthalten  sind.  In  Charlotten- 
burg allein  kamen  1903  758400  t Güter  zu  Berg  und  956000  t zu  Tal  an;  den 
Hauptbestandteil  dieser  Güter  bildeten  Baumaterialien  und  Steinkohlen,  sie  betrugen 
im  Bergverkehr  667700  bezw.  47200  t und  im  Talverkehr  727200  bezw.  153900  t. 

Auf  dem  Wasserwege  wurden  Berlin  3708600  t Güter  zu  Berg  und 

3061400  t zu  Tal  (einschl.  Flossholz)  zugeführt.  Unter  den  zu  Berg  angekommenen 
Gütern  befanden  sich  1775 5°°  t Mauersteine  (48  °/0  aller  Güter);  unter  den  sonstigen 
verschiedenartigsten  Gütern  sind  besonders  hervorzuhehen:  Steinkohlen  (431700  t), 
Holz  (278100  t),  Getreide  (251900  t),  Mehl  (107900  t),  verarbeitetes  Eisen  aller 


Digitized  by  Google 


Das  Verkehrswesen.  231 

Art  (74200  t),  fette  öle  (60700  t),  Petroleum  (46600  t),  Zement  (47200  t),  Zucker 
(41300  t),  Koks  (23400  t),  Keffee  (20300  t)  und  Obst  (19900  t). 

Talwärts  kamen  neben  Baumaterialien,  die  mit  2095600  t Uber  68°/0der  Gesamt- 
talzufuhr ausmachten,  hauptsächlich  an  Steinkohlen  (561600  t),  Getreide  (147000  t), 
Holz  (67200  t),  Mehl  und  Müllereierzeugnisse  (63500  t)  und  Zucker  (36100  t). 

Oer  Verkehr  auf  der  Ober-Weser  bei  Bremen  wird  seit  dem  Zollanschluss 
nur  noch  bei  der  Ankunft  und  dem  Abgang  der  Fahrzeuge  in  und  von  Bremen 
angeschrieben.  Zu  Tal  kamen  1959  beladene  Schiffe  an  und  führten  Bremen 
342000  täüter  zu.  Zu  Berg  gingen  1320  beladene  Schiffe  mit  144000  t Güter  uh. 

Unter  den  zu  Tal  angekommenen  Gütern  befanden  sich  hauptsächlich,  zu 
82  °/0  (279500  t),  Baumaterialien,  darunter  117800  t Mauersteine,  35900  t Zement. 
Ausserdem  sind  noch  erwähnenswert  Glas  (17900  t),  Zucker  (11400  t)  und  Dünge- 
mittel (8600  t).  Zu  Berg  gingen  von  Bremen  in  bedeutenderen  Mengen  ab : Ge- 
treide (64600  t),  Erze  (17900  t),  Mehl  usw.  (14800  t),  Holz  (13800  t),  Heia  (12300  t) 
und  Olsaat  (5800  t). 

Der  Schiffsverkehr  auf  der  Ems  ist  in  früheren  Jahren  durch  viele  Untiefen, 
welche  in  dem  Flusse  bei  kleinem  Wasserstande  vielfach  hervortraten,  und  besonders 
auoh  durch  die  alte  Schleuse  bei  Rheine  wegen  der  hohen  Gage  ihres  Unter- 
drempels sehr  behindert  gewesen.  Durch  umfangreiche  Bauten,  wie  besonders 
durch  die  Anlage  der  Lateralkanäle  bei  Rheine  und  zwischen  Hanekenfähr  und 
Meppen,  Bowie  den  Bau  des  Dortmund-Emskanals  ist  eine  wesentliche  Förderung 
eingetreten.  In  früheren  Jahren  wurden  für  den  Durchgangsverkehr  die  An- 
schreibungen an  der  Koppelschleuse  bei  Meppen  gemacht,  nach  Eröffnung  des 
Dortmund-Emskanals  ist  jedoch  diese  Anschreibungsstelle  eingegangen;  der  Verkehr 
wird  nun  an  der  Schleuse  bei  Meppen  verzeichnet.  Zu  Berg  gingen  an  dieser 
Stelle  1452  beladene  Schiffe  mit  490000  t Ladung  durch  und  zu  Tal  1204  Schiffe 
mit  333000  t.  Hauptgegenstände  der  Durchfuhr  zu  Berg  waren  Eisenerz  (212400  t), 
Getreide  (172700  t)  und  Holz  (38200  t),  während  talwärts  besonders  Steinkohlen 
(218700  t)  und  verarbeitetes  Eisen  (50500  t)  durchgingen. 

Der  Gesamtverkehr  auf  dem  Dortmund-Emskanal  hat  sich  seit  seiner  Er- 
öffnung dauernd  gehoben.  Im  Jahre  1903  wurden  kanalaufwärts  754300  t Güter, 
kanalabwärts  494800  t Güter  befördert.  Davon  waren  auf  Seeleichtern  geladen 
kanalaufwärts  49500  t,  kanalabwärts  33900  t Güter.  Auf  diesen  Seeleichtern 
wurden  über  Emden  vornehmlich  Kohlen  und  Koks  seewärts  ausgefülirt  und  aus 
Häfen  der  Nord-  und  Ostsee  Holz  und  Getreide  kanalaufwärts  gebracht. 

Auf  dem  Rhein  betrug  nach  dem  Jahresbericht  der  Zentralkommission  für 
die  Rheinschiffahrt  der  GeBamtgüterverkehr  einschliesslich  des  Verkehrs  über  die 
deutsch -niederländische  Grenze  und  des  Rhein  - See- Verkehrs  im  Berichtsjahre 
50064800  t. 

Für  den  Verkehr  auf  dem  Rhein  ist  zunächst  der  Eingang  und  Ausgang 
über  die  holländische  Grenze  bei  Emmerich  nachgewiesen.  Es  gelangten  zur  Ein- 
fuhr 18470  beladene  Schiffe  mit  10028000  t Gütern  und  zur  Ausfuhr  22519  be- 
ladene Schiffe  mit  7212000  t Ladung.  Der  Flossverkehr  in  der  Ausfuhr  belief 
sich  auf  19800  t. 


Digitized  by  Google 


232 


Ha*  Verkehrswesen. 


Die  bedeutendsten  Waren  der  Einfuhr  bildeten  Eisenerz  (3741500  t),  Ge- 
treide (2421000  t),  Holz  (597000  t),  Petroleum  (295100  t),  Ölsaat  (236400  t), 
Düngemittel  (233600  t),  ferner  fette  öle,  Zucker,  Teer,  Harze,  Mehl  und  Müllerei- 
erzeugnisse, Kaffee,  Steinkohlen  und  Fische.  Unter  den  zur  Ausfuhr  gelangten 
Gütern  befanden  sich  55  °/0  Steinkohlen  (3992800  t),  ferner  851300  t verarbeitetes 
Eisen,  173000  t Roheisen,  160600  t Zement,  86000  t Koks,  75100  t Salz,  40300  t 
Düngemittel,  34000  t Wein  und  22200  t Glas. 

Vom  Hafenverkehr  in  Ruhrort  ist  nur  der  Abgang  als  der  erheblich  wichtigere 
nachgewiesen.  Der  Abgang  zu  Berg  (3360300  t)  umfasste  fast  ausschliesslich  Stein- 
kohlen (3287100  t),  zu  Tal  (3086000  t)  ebenfalls  in  erster  Linie  Steinkohlen 
(2494300  t),  daneben  noch  verarbeitetes  Eisen  (453400  t)  nnd  Koks  (75600  t). 

Beim  Verkehr  von  Duisburg  ist  nur  die  Menge  der  beförderten  Guter  nach- 
gewiesen. Im  Bergverkehr  kamen  2 302000  t Guter  an  und  gingen  3793000  t ab. 
Der  Talverkehr  ist  bedeutend  geringer;  die  Ankunft  betrug  545000  t,  der  Abgang 
1529000  t.  An  Flossholz  kamen  talwärts  93000  t an. 

Für  die  grösseren  gewerblichen  Anlagen  am  Rheinufer  vor  Duisburg  fehlen 
die  Angaben  Uber  die  Gattung  der  beförderten  Güter,  jedoch  handelt  es  sich  dabei 
hauptsächlich  um  Erzanfuhr  und  Roheisenabfuhr,  sowie  für  Zwecke  der  Staats- 
eiseubabuverwaltung  bestimmte  Kiesverladung.  Für  Duisburg-Hochfeld  beträgt  der 
Abgang  zu  Tal  1529000  t.  Bei  der  Zufuhr  zu  Berg  bildeten  Getreide  (671  500  t), 
Eisenerz  (856900  t)  und  Holz  (145500  t)  die  Hauptgegenstände  der  Fracht,  bei  der 
Abfuhr  zu  Berg  fast  ausschliesslich  Steinkohlen  (3589000  t)  und  Koks  (109700  t). 

Der  Gesamtverkehr  im  Hafen  zu  Köln  betrug  982500  t,  davon  kamen  auf 
die  Zufuhr  741 300  t und  auf  die  Abfuhr  241  200  t.  In  der  Statistik  ist  nur  die 
Ankunft  zu  Berg  und  zu  Tal  dargestellt,  da  die  ausgeladenen  Gütermengen  mehr 
als  dreimal  so  gross  sind  wie  die  eingeladenen.  Der  Flossverkehr  zu  Köln  ist 
nicht  bedeutend  (17000  t).  Unter  den  zu  Berg  angekommenen  Gütern  sind  be- 
sonders zu  nennen:  Getreide  (122300 1),  Steinkohlen  (50600  t),  Düngemittel  (49700  t), 
ferner  Erze,  unedle  Metalle,  Holz,  Kaffee,  Zucker,  fette  Öle  und  Teer.  Zu  Tal 
kamen  hauptsächlich  an:  Holz  (40400  t),  Mauersteine  (17900  t),  Wein  (11000  t), 
Salz  (9300  t)  und  Mehl  (8700  t). 

Der  unmittelbare  Rhein -See -Verkehr,  für  welchen  im  Jahre  1888  nur 
3 Dampfer  mit  zusammen  1860  t Tragfähigkeit  eingestellt  waren,  wurde  im  Jahre 
1903  bereits  mit  39  Rhein-See-Darapfem  von  insgesamt  33710  t Tragfähigkeit 
betrieben. 

Neben  diesen  39  Rhein-See-Dampfern  waren  weiter  52  verschiedene  See- 
Schleppkähne  (Seeleicbter)  und  See-Segelschiffe  für  den  unmittelbaren  Khein-See- 
Verkehr  eingestellt.  Während  die  Rhein-See-Dampfer  und  -Schleppkähne  aus- 
schliesslich deutschen  Reedereien  angehörten,  war  bei  den  See-Segelacliiffen  auch 
die  englische  und  niederländische  Flagge  vertreten. 

Von  den  Rhein-See-DampfergeBellschnften  zu  Köln,  Bremen  (Neptun  & Argo), 
Hamburg  und  Stettin  (Stenzei  & Rolke),  Elbing  (Scbichau)  wurden  im  Jahre 
1903  zu  Berg  (Einfuhr)  404  Fahrten  mit  136200  t Ladung  und  zu  Tal  (Ausfuhr) 
406  Fahrten  mit  120900  t Ladung  ausgeführt. 


Digitized  by  Google 


Pas  Verkehrswesen. 


233 


Ausser  den  genannten  6 Gesellschaften  vermittelt  noch  die  Gesellschaft  für 
Brauerei,  Spiritus-  und  Presshefenfabrikation  in  Grünwinkel  (Baden)  mit  t Tank- 
dampfer und  2 Rheintankleichtern  den  Transport  von  Sprit  von  den  Ostseehäfen 
nach  Süddeutschland. 

Der  Rhein-See-Verkehr  mittelst  Schleppkähnen  (Seeleichtern)  wird  von  zwei 
Hamburger  Gesellschaften  betrieben,  und  zwar  einmal  von  der  vereinigten  Bugsier- 
Fracbtscbiffahrtsgesellschaft,  welche  mit  etwa  40  Seeleichtern  zwischen  500  und 
1100  t Ladefähigkeit  arbeitet  und  damit  auch  den  Rhein  und  den  Dortmund-Ems- 
kanal  befährt,  und  sodann  von  der  Hamburg- Amerikanischen  Paketfabrt-Aktien- 
gesellschaft,  die  in  Verbindung  mit  ihrer  Hamburg-Amerika-Linie  8 Seeleichter 
für  den  unmittelbaren  Verkehr  zwischen  Hamburg  und  Köln  bestimmt  hat. 

Weiterhin  wird  der  Rhein-See-Verkehr  noch  mit  einer  grösseren  Zahl  von 
See-Segelschiffen  betrieben.  Im  Jahre  1903  wurden  an  der  Zollgrenze  bei  Emmerich 
im  ganzen  52  Stück  verschiedene  Seekähne  und  Seesegler  gezählt  mit  einer  Trag- 
fähigkeit zwischen  1006  und  71  t. 

Diese  Rhein-See- Kähne  und  -Segler  machten  zusammen  115  Fahrten  zu  Berg 
zu  den  Ruhrhäfen,  nach  Düsseldorf,  Heerdt,  Neuss,  Köln  und  oberhalb  Köln.  Die 
Herkunftshäfen  waren  deutsche  Ost-  und  Nordaeehäfen,  sowie  englische,  dänische, 
schwedische  und  russische  Seehäfen.  Während  die  Mehrzahl  der  Rhein-See-Segler, 
gleichwie  die  Dampfer,  den  Rhein  nur  bis  Köln  herauf  befährt,  gehen  einzelne 
kleinere  bis  Remagen  und  bei  günstigem  Wasserstande  auch  bis  Oberlahnstein 
herauf,  um  dort  Mineralwasser  zu  verladen. 

Unter  den  übrigen  Rheinhäfen  sind  diejenigen  von  Mannheim  und  Ludwigs- 
hafen von  grosser  Bedeutung,  die,  günstig  am  oberen  Endpunkte  der  grossen  Rhein- 
sebiffabrt  gelegen,  eine  rasche  Entwicklung  zu  verzeichnen  haben.  Im  Hafen  zu 
Ludwigshafen  (Rhein)  betrug  die  Zahl  der  beladenen  Schiffe  bei  der  Ankunft  4185 
mit  einer  Ladung  von  1423000  t,  zu  Tal  gingen  ab  1974  beladene  Schiffe  mit 
440000  t Gütern.  Unter  den  zu  Berg  angekommenen  Gütern  waren  40  °/0  Stein- 
kohlen (571800  t),  ferner  noch  in  bedeutenden  Mengen  Getreide  (405100  t),  Erze 
(89300  t),  Roheisen  (70100  t),  Zucker  (44900  t)  und  Petroleum  (29400  t).  Talwärts 
gingen  hauptsächlich  verarbeitetes  Eisen  (140300  t),  Erze  (56700  t)  und  Roheisen 
(49300  t). 

Im  Hafen  zu  Mannheim  (Rhein)  kamen  zu  Berg  8913  Schiffe  mit  4251000  t 
Ladung  an.  Fast  die  Hälfte  der  GeBamtladung  (2009600  t)  machten  Steinkohlen 
aus,  dem  Gewioht  nach  folgt  Getreide  (1084000  t),  Holz  (172300  t),  Petroleum 
(127  400  i),  Düngemittel,  Zement,  Koks,  verarbeitetes  Eisen,  Roheisen,  Teer,  Zucker 
und  Mehl.  Talwärts  kamen  2725  Schiffe  mit  138000  t Ladung  an.  Beim  Abgänge 
aus  Mannheim  ist  der  Talrerkehr  der  bei  weitem  bedeutendere,  er  betrug  646000  t 
auf  2352  Schiffen;  der  Flossverkehr  stellte  sich  auf  63000  t.  Der  Gattung  nach  ge- 
langte hauptsächlich  talwärts  zur  Abfuhr  Salz  (171600  t),  Holz  (155900  t),  Zement 
(77400  t),  verarbeitetes  Eisen  (28400  t),  Mehl  (19600  t)  und  fette  öle  (15000  t). 
Zu  Berg  gingen  740  beladene  Schiffe  mit  268000  t Ladung,  zumeist  Getreide 
(189500  t,  70,7  ®/0  der  GeBamtladung)  ab,  sonst  sind  noch  besonders  erwähnenswert 
Mehl  und  Müllereierzeugnisse  (19900  t),  Petroleum  (9000  t)  uud  Holz  (9200  t). 


Digitized  by  Google 


234 


Das  Verkehrswesen. 


Im  Verkehr  des  Mannheimer  Hafens  mit  dem  Neckar  belief  sich  die  Zahl 
der  zu  Tal  angekommenen  Schiffe  auf  2528  mit  einer  Ladung  von  197000  t;  au 
Berg  gingen  ab  1562  Schiffe  mit  114000  t.  Der  Flossverkehr  betrug  84000  t. 
Fast  die  Hälfte,  48,5  °jm  der  Ladung  der  zu  Tal  angekommenen  Schiffe  bestand 
aus  Salz  (136200  t).  Unter  den  zu  Berg  abgegangenen  Gütern  befanden  sioh 
59300  t Steinkohlen  und  20200  t ftlsaat. 

Die  Schiffahrt  auf  der  Saar  geht  vorzugsweise  vom  Saarbrücker  Kohlenrevier 
in  das  elsässische  Kanalsystem,  wobei  die  Anschreibung  an  der  Schleuse  zu 
Güdingen  zwischen  Saarbrücken  und  Saargemünd  erfolgt.  Es  gingen  zu  Berg  2604 
Schiffe  mit  658000  t Gütern  durch,  talwärts  1099  Schiffe  mit  268000  t.  Die  zu 
Berg  durchgehenden  Schiffe  hatten  fast  ausschliesslich  Steinkohlen  (646000  t)  geladen, 
zu  Tal  wurden  hauptsächlich  Steine  (137000  t)  und  Erze  (105600  t)  durchgeführt. 

Der  Schiffs-  und  Güterverkehr  auf  der  kanalisierten  Strecke  das  Mains  von 
Frankfurt  a.  M.  bis  zur  Mündung  in  den  Rhein  stellte  sich  nach  den  Aufzeichnungen 
der  Anschreibestelle  zu  Frankfurt  a.  M.  zu  Berg  auf  3938  beladene  Schiffe  mit 
1 155000  t Ladung  und  zu  Tal  auf  2959  Schiffe  mit  150000  t Ladung.  Unter  den 
Gütern  des  Bergverkehrs  waren  fast  alle  Warengattungen  des  Verzeichnisses  ver- 
treten, über  die  Hälfte  der  Ladung  (zu  56  °/o)  bestand  aus  Steinkohlen  (651600  t), 
ausserdem  sind  neben  Baumaterialien  noch  besonders  zu  nennen:  Getreide  (120700  t), 
Koks  (37200  t)  und  Mehl  und  Müllereierzeugnisse  (29000  t).  Zu  Tal  kamen  haupt- 
sächlich Baumaterialien  (115800  t),  Holz  (34600  t einschl.  Flossholz)  und  Getreide 
(9300  t)  an.  Der  Flossverkehr  betrug  13000  t. 

Beim  Grenzverkehr  zwischen  Frankreich  und  Deutschland  auf  dem  Rbein- 
Marnekanal  gingen  nach  der  Anschreibung  bei  Lagarde-Zollgrenze  1285  beladene 
Schiffe  mit  335000  t Ladung  ein  und  1768  Schiffe  mit  452000  t Ladung  aus. 
Hauptgegenstände  der  Einfuhr  waren  Steinkohlen  (127600  t)  und  Eisenerz  (43200  t). 
In  der  Ausfuhr  Uberwiegen  bei  weitem  Steinkohlen  (396400  t),  das  Bind  88  °/0  der 
Gesamtausfuhr. 

Die  Donau  überschreitet  die  Zollgrenze  hei  Passau.  Die  Einfuhr,  die  nach 
dem  Gewicht  der  Gütermengen  die  Ausfuhr  um  mehr  als  das  Vierfache  Ubertrifft, 
betrug  261000  t,  die  Zahl  der  beladenen  Schiffe  834.  ln  der  Ausfuhr  wurden 
497  Schiffe  mit  59000  t Ladung  ungeschrieben. 

Als  Einfuhrgegenstände  sind  hervorzuheben:  Getreide  (156900  t),  Holz 
(43600  t),  Mebl  und  Müllereierzeugnisse  (29900  t)  und  Petroleum  (15900  t).  Haupt- 
gegenstände der  Ausfuhr  waren  Steine  und  Steinwaren  (11300  t),  verarbeitetes  Eisen 
(5800  t),  Holzwaren  und  Möbel  (4500  t),  Petroleum,  Steinkohlen  und  unedle  Metalle. 

Ein  Vergleich  der  Anzahl  der  Schiffe  in  den  Jahren  1872  und  1902,  wie  er 
in  der  Tabelle  auf  Seite  236 — 245  zur  Darstellung  kommt,  zeigt,  dass  eine  geringe 
Abnahme  stattgefunden  bat.  Die  Tendenz  geht  dahin,  weit  grössere  Schiffe  an  die 
Stelle  der  kleineren  zu  Betzen,  weil  alle  Kosten  für  Anlagen,  Betrieb,  Verzinsung  und 
Amortisation  bei  einem  grossen  Kahn  nicht  im  Verhältnis  seiner  Grösse  gegenüber 
eiuem  kleinen  Kahn  Bteigen.  Während  ein  Kahn  von  170  t Tragfähigkeit  zwei  Mann 
Besatzung  braucht,  bedarf  ein  solcher  von  600  t nur  eines  Mannes  oder  im  Höchst- 
fälle eines  Mannes  und  eines  Jungen  mehr,  obgleich  er  beinahe  viermal  soviel  Ladung 


Digitized  by  Google 


Pas  Verkehrswesen. 


235 


übernimmt.  Der  Anscliaffungswert  eines  grossen  Kahnes  ist  nicht  viel  mehr  als 
höchstens  21/,  mal  höher  als  der  des  kleineren.  Die  Höhe  der  regelmässigen  Reparaturen 
steigt  ebenfalls  bei  einem  grösseren  Kahn  nicht  im  Verhältnis  der  Grössendiiferenz. 
Die  Reisedauer  ist  bei  beiden  die  gleiche,  und  in  den  Lösch-  und  Ladefristen  liegt, 
wenn  überhaupt,  ein  so  geringer  Unterschied,  dass  der  grosso  Vorteil  des  grösseren 
Kahnes  dadurch  in  keiner  Weise  beeinträchtigt  wird.  80  ist  es  erklärlich,  dass, 
während  es  im  Jahre  1872  nur  63  Schiffe  mit  einer  Tragfähigkeit  von  400  t und 
darüber  gab,  es  im  Jahre  1902  1822  Schiffe  waren. 

Exaktes  Material  über  die  Frachten  findet  sich  in  dem  „Führer  auf  den 
deutschen  Wasserstrassen“  und  in  verschiedenen  Handelskammerberichten,  für  den 
Rhein  besonders  in  den  Jahresberichten  der  Mannheimer  Handelskammer.  Im 
allgemeinen  gehen  die  Wasserfrachten  auf  grossen  Strömen  für  Massengüter  pro 
Tonnenkilometer  bis  zu  0,8  Ff.  und  noch  mehr  herunter,  so  z.  B.  auf  dem  Rhein 
talwärts  bis  0.3  Pf.,  während  für  die  modernen  grossen  Kanäle,  deren  Baukosten 
mit  etwa  3 °/0  verzinst  und  mit  etwa  ‘/s'Yo  getilgt  werden  sollen,  die  niedrigsten 
Sätze  etwa  zu  1 Pf,  die  höchsten  zu  2 Pf.  zu  berechnen  sind.  Demgegenüber  betragen 
die  Eisenbahnfrachten  (oiuschliesslich  Abfertigungsgebühr)  bei  Zugrundelegung  des 
Robstofftarifes  etwa  2,62  Pf,  im  günstigsten  Falle  1,6  Pf.  Freilich  ist  dabei  zu 
berücksichtigen,  dass  die  Wasserstrassen  grössere  oder  geringere  Umwege  machen. 

Der  Vergleich  der  Frachten  auf  Eisenbahnen  und  Wasserstrussen  gestaltet 
sich  in  folgender  Weise. 

Vergleich  der  Frachtkosten  auf  Eisenbahnen  und  Wasserstrassen. 

Eisenbahnfrachten  für  Massengüter, 
t.  Güter  in  Wagenladungen  von  tot  nach  dem  Spezialtarif  II  der  preussischen 
Staatsbahnen-. 

bei  der  Transportweite  von  ...  50  100  200  300  600  1000  tkm 

Frachtsatz  für  1 tkm  in  Pfennigen  5,4  4,4  4.1  3,9  3,7  3,6 

2.  Die  Frachten  nach  Spezialtarif  I sind  um  1,0  Pf.  teurer  und  nach  Spezial- 
tarif III  bis  zu  100  km  Länge  um  1,0  Pf.,  für  längere  Transporte  um  1,3  Pf. 


billiger  als  nach  Spezialtarif  II. 

3.  Niedrigster  allgemeiner  Frachtsatz  auf  den  preussischen  Staatseisen- 

babnen  für  1 tkm 2,2  Pf. 

4.  Ausnahmetarife  bei  200 — 300  tkm  Transportlänge  etwa 1,7  „ 

5.  Durchschnittssatz  für  die  gesamte  Massengüterbeforderung  ....  2,7  „ 

6.  Allgemeiner  Frachtsatz,  bei  welchem  noch  3 */„ — 4°/0  für  Verzinsung 
und  Tilgung  des  Anlagekapitals  verdient  werden  können,  eingeschätzt 

von  Eisenbahnfachmännern 1,9  „ 


7.  Frachtsatz,  welcher  in  besonderen  Fällen,  wie  z.  B.  für  den  organisierten 
Koblenversand  von  Dortmund  nach  den  Emshäfen  unter  der  gleichen 
Voraussetzung  wie  bei  6 noch  erreichbar  sein  würde,  eingeschätzt  auf  1,64  „ 

8.  Niedrigste  Frachtsätze  auf  nordamerikanischen  und  russischen  Eisen- 
bahnen unter 1,50  „ 

(Fortsetzung  des  Textes  siebe  Seite  246.) 


Digitized  by  Google 


236 


Da*  Verkehrswesen. 


Bestand  der  preossUchen  Floss-, 


Heimat 

Staat 

Verwaltungs- 

bezirk 

lieimataberechtigte  Schiffe: 

Anzahl 

Gattung 

Anzahl 
1872  1902 

unter 
10  t 

1872  1902 

10  bis 
unter 
20  t 

1872  1902 

i 

2 

3 

4 

5 

6 

7 

8 

Regierungsbezirk 

i Personen-  . 

5 

42 

_ 

4 



9 

Königsberg. 

Dampfschiffe  < Güter-  . . . 

2 

<3 

— 

— 

— 

— 

1 Schlepp-  . . 

2 

3« 

— 

5 

1 

10 

Segelschiffe 

1916 

280 

— 

38 

12 

Im  ganzen  Schiffe 

<9*5 

366 

- 

9 

39 

3< 

Regierung«  bezirk 

Dampfschiffe  (Personen'  • 

3 

18 

— 

3 

1 

4 

Gumbinnen. 

\ Schlepp-  . . 

3 

1 1 

3 

— 

— 

3 

Segelschiffe 

593 

389 

— 

— 

67 

— 

Im  gauzen  Schiffe 

599 

4l8 

3 

3 

68 

7 

Regierungsbezirk 

i Personen-  . 

12 

3» 

— 

— 

2 

4 

Danzig. 

Dampfschiffe  j Güter-  . . . 

— 

24 

— 

— 

— 

— 

1 Schlepp-  . . 

7 

*3 

1 

5 

4 

7 

Segelschiffe 

35  < 

477 

— 

— 

54 

<45 

Im  ganzen  Schiffe 

37» 

562 

I 

5 

60 

»5® 

Regierungsbezirk 

. Personen-  . 

1 

11 

— 

4 

1 

2 

Marienwerder. 

Dampfschiffe  j Güter-  . . . 

— 

2 

— 

— 

— 

— 

* Schlepp-  . . 

2 

— 

2 

— 

— 

•Segelschiffe 

488 

3*8 

— 

— 

*3 

M 

Im  ganzen  Schiffe 

489 

343 



6 

24 

16 

Stadt  Berlin. 

■ Personen-  . 

12 

56 

— 

4 

— 

7 

Dampfschiffe  [ Güter-  . . . 

6 

<9 

— 

— 

— 

— 

1 Schlepp-  . . 

8 

5° 

— 

3 

I 

20 

Segelschiffe 

501 

438 

— 

6 

1 

Im  ganzen  Schiffe 

5*7 

561 

- 

7 

7 

28 

1 Regierungsbezirk 

j Personen-  . 

4 

6l 

— 

9 

4 

<3 

Potsdam. 

Dampfschiffe  j Güter-  . . . 

2 

9 

— 

— 

— 

— 

1 Schlepp-  . . 

88 

— 

7 

— 

29 

Segelschiffe 

3040 

3300 

— 

— 

122 

6 

Im  ganzen  Schiffe 

3046 

3458 

- 

16 

126 

48 

Digitized  by  Google 


Dm  Verkehrswesen. 


239 


Kanal-,  Hall-  und  Küatenschilfe. 


der  Schiffe,  deren  Tragfähigkeit  betrug  (Tonnen  zn 

1000  kg): 

1 

20  bis 
unter 
50  t 

50  bis 
unter 
(00  t 

100  bis 
unter 
200  t 

200  bis 
nnter 
300  t 

300  bis 
unter 
400  t 

400 1 
und 

darüber 

1872 

1902 

1872 

1902 

1872 

1902 

1872 

1902 

1872 

1902 

1872 

1902 

9 

10 

1 1 

12 

>3 

14 

<5 

16 

17 

18 

*9 

20 

IOO 

2 

5 

304 

1 

l 

5 

9 

37 

3 

6 

192 

— 

— 

472 

- 

1 14 

— 

I 

61 

IOO 

7 

304 

16 

37 

201 

- 

47* 

- 

-.4 

- 

62 

'4 

24 

1 

10 

— 

— 

— 

. 

— 

— 

1 

5 

4 

9 

1 

9 

7 

2 

9 

4 



* 

* 

— 





*95 

•4» 

45* 

*44 

83 

280 

■ — 

396 

— 

17 



6 

*14 

180 

454 

171 

85 

293 

— 

401 

— 

'7 

— 

7 

I 

7 

I 

1 

- 

- 

I 

- 

1 

- 

- 

- 

1 

216 

62 

86 

1 

32 

1 

*3 

— 

6 

I 

— 

218 

69 

88 

34 

1 

'< 

1 

— 

7 

— 

I 

— 

— 

*9 

1 

6 

»53 

7 

3* 

150 

- 

39 

— 

— 

— 

— 

*9 

7 

*53 

7 

3* 

>5' 

- 

39 

-- 

- 

— 

- 

, 

2 

I 

: 

4 

__ 

: 

: 

_ 

. 



2 



I 

1 



— 

_ 



9 

6 

47 

21 

5 

*3 

— 

•7 

_ 

— 

— 

9 

2 

10 

3 

47 

21 

6 

5 

27 

2 

17 

— 

204 

4 
IO 

5 

205 

16 

20 

27 

9 

107 

— 

214 

_ 

1 

»47 

108 

206 

22 

205 

43 

»7 

118 

— 

*'5 

— 

148 

— 

108 

Digitized  by  Google 


I 


244  Da*  Verkehrswesen. 


Bestand  der  prenssischen  Floss-, 


Heimat 

Ileimatsberecktigte  Schiffe: 

Anzahl 

Staat 

1 

10  bis 

Anzahl 

unter 

unter 

Verwaltung*- 

Gattung 

IO  t 

20  t 

bezirk 

1872 

1902 

1872  1 

1902 

1872 

1902 

1 

2 

3 

4 

_L_ 

6 

7 

8 

Regierungsbezirk 

Personen-  . . . 

5 

10 

4 

3 

1 

Wiesbaden. 

Dampf- 

Güter- 



1 



— 

— 

— 

Schlepp-  .... 

4 

>5 

— 

I 

— 

6 

schiffe  i 

Dampffahreu . . 

— 

2 

— 

2 

— 

— 

Segelschiffe 

217 

229 

— 

17 

16 

Im  ganzen  Schiffe 

221 

*57 

7 

20 

23 

Regierungsbezirk 

f Personen*.  . 

6 

16 

— 

1 

— 

4 

Koblenz. 

Dampfschiffe  [ Güter-  . . . 

— 

6 

— 

— 

— 

— 

' Schlepp-  . . 

— 

3 

— 

— 

— 

— 

Segelschiffe 

20S 

165 

— 

— 

3* 

I 

Im  ganzen  Schiffe 

214 

190 

- 

1 

3« 

5 

Regierungsbezirk 

Personen-  . . . 

18 

*7 

— 

s 

2 

I 

Düsseldorf. 

3 



_ 

_ 

— 

Dampf- 

schiffe 

Schlepp-  .... 
Tau-,  Kelten-, 

34 

>55 

— 

12 

2 

20 

Fähren.  . . . 

— 

8 

— 

— 

1 

— 

Segelschiffe 

761 

684 

— 

— 

3° 

2 

Im  ganzen  Schiffe 

814 

877 

- 

>7 

35 

23 

1 Regierungsbezirk 

Personen-  . . . 

*9 

35 

— 

— 

3 

1 

Köln. 

Dampf- 

schiffe 



*7 

— 

— 

— 

— 

Schlepp-  .... 

4 

,1 

— 

— 

— 

2 

Dampffahreu . . 

I 

5 

— 

I 

— 

— 

Segelschiffe 

77 

97 

— 

— 

2 

Im  ganzen  Schiffe 

101 

■66 

- 

I 

5 

3 

Regierungsbezirk 

Dampf- 

Personen-  . . . 

4 

1 

- 

— 

— 

— 

Trier. 

schiffe 

Dainpfffihren . . 

— 

1 

— 

I 

— 

— 

Segelschiffe 

384 

3°4 

— 

43 

3 

Im  ganzen  Schiffe 

388 

306 

- 

• 

43 

3 

1 Summe  der  Schiffe 

Personen-  . . . 

147 

5>o 

3 

69 

3« 

92 

im  Königreich 
Preussen. 

17 

89 

176 

597 





I 

2 

Dampf- 

Schlepp-  .... 

6 

53 

19 

144 

schiffe 

Tau-,  Ketten-  . 

7 

>3 

— 

— 

— 

Dampffähren . . 

IO 

>7 

I 

5 

3 

Segelschiffe 

14  807 

13  478 

4 

— 

1798 

1142 

Im  ganzen  Schiffe 

15  077 

14  789 

M 

>»7 

1859 

1381 

Digitized  by  Google 


246 


Das  Verkehrswesen. 


Reine  Schiffsfrachten  für  Massengüter.1) 

Frachtsatz 
ihr  i tkm 


1.  Frachten  auf  dem  Rhein 0,60  Pf. 

2.  Niedrigste  Kohlenfrachten  auf  dem  Rhein 0,45  „ 

3.  Frachten  auf  der  Elbe  zu  Berg 1,10  „ 

4-  n s»  s » Tal 0,90  , 

5.  „ zwischen  Hamburg  und  Berlin,  385  km  lang 0,95  „ 

6-  * ss  Breslau,  800  „ „ 1,00  „ 

7 s s Stettin  „ Berlin,  195  „ 1,15  „ 

8.  „ von  Breslau  nach  Stettin,  495  km  lang 0,90  „ 

9.  „ s s s s ausnahmsweise  für  Steinkohlen  . 0,70  r 

10.  „ auf  den  französischen  und  elsäsBischen  Kanälen  etwa  . . 1,20  „ 

11.  „ auf  dem  Eriekanal  mit  Schiffen  von  23  t Tragfähigkeit  mit 

Pferdezug  oder  zu  zweien  gekuppelt  mit  Dampfbetrieb 0,80  „ 

12.  Frachten  auf  älteren  deutschen  Kanälen  mit  Schiffen  von  500— 600  t 

Tragfähigkeit  bei  Pferdezug  geschätzt  auf 1,60  Pf. 

13.  Frachten  auf  besten  Kanälen  mit  Schiffen  von  500 — 600  t Tragfähig- 
keit bei  Pferdezug  geschätzt  auf 0,80  „ 

14.  Desgl.  bei  mechanischem  Schiffszug 0,75  „ 

15.  Desgl.  mit  Schiffen  von  150  t Tragfähigkeit  bei  auskömmlichem  Kanal- 

querschnitt  und  Pferdezug 1,10  , 

16.  Frachten  wie  vorher  bei  mechanischem  Scbiffszug 1,05  „ 


Bisher  sind  nennenswerte  Abgaben  nur  auf  den  märkischen  Wasserstrassen 
erhoben.  In  den  wichtigsten  Verkehrsbezirken  stellt  sich  die  Abgabe  ungefähr 
auf  0,20  Pf.  für  1 tkm,  jedoch  bei  einer  Reihe  geringwertiger  Güter,  für  die  nur 
der  halbe  Satz  erhoben  wird,  nur  auf  etwa  0,10  Pf. 

Die  älteren  Kanäle  für  Schiffe  von  100 — 150  t Ladung  kosteten  150000  bis 
180000  Mk.  pro  1 km;  boi  einer  Verzinsung  von  3 — 31/j0/0  und  einem  Aufwand 
von  1200  Mk.  pro  1 km  an  Unterhaltungskosten  beläuft  sich  die  aufzubringende 
Summe  auf  ungefähr  6500  Mk.  Wenn  1000000  tkm  befördert  werden,  kommen 

auf  1 tkm  an  Unkosten  ''°°  -°^-  = o,6?  Pf. 

1000000 

Die  Kneten  der  neueren  Kanäle  stellen  sich  höher.  So  Bind  die  Kosten  des 
Mittellandkanals  pro  1 km  auf  400000  Mk.  und  die  Unterhaltungskosten  auf 
mindestens  4000  Mk.  veranschlagt,  was  bei  obiger  Annahme  an  Verzinsung  und 
Unterhaltung  ungefähr  18000  Mk.  ausmacht  und  zur  Deckung  bei  einem  Jabres- 
verkehr  von  1000000  t eine  Abgabe  von  1,8  Pf.  für  1 tkm  erfordert. 

*)  Vergl.  dazu:  Kurs  im  Handbuch  der  Wirtschaftskundc  Deutschlands  IV,  S.  339, 
nnd  Tolkmitt,  Über  den  wirtschaftlichen  Wert  der  deutschen  Wasserstrassen  in  der  Zeit- 
schrift für  Binnenschiffahrt  1898,  S.  410  ff. 


Digitized  by  Google 


Prs  Verkehrswesen 


247 


Daraus  folgert  A.  Meitzen1)  mit  Recht,  dass,  wenn  die  Frachtkosten  auf 
den  Kanälen  grundsätzlich  auf  */4  der  Eisenbahnfracht  zu  beschränken  sind,  noch 
0,7  Pf.  für  das  Tonnenkilometer  als  Kanalabgabe  erlegt  werden  können,  ohne  die 
Konkurrenzfähigkeit  des  Kanals  zn  gefährden.  — Das  gegenseitige  Verhältnis 
zwischen  Eisenbahn  und  Kanälen  ergibt,  dass  man  überall  da  einen  rentablen  und 
gegen  die  Eisenbahn  konkurrenzfähigen  Kanal  bauen  kann,  wo  man  einen  durch- 
laufenden Verkehr  von  2000000  t erwarten  darf;  diese  Frachtmenge  bezeichnet 
gleichzeitig  die  änsserste  Grenze,  bei  der  die  Verwendung  der  Eisenbahn  noch 
wirtschaftlich  erscheinen  kann,  der  Kanal  hingegen  kann  mit  Leichtigkeit  die  drei- 
fache Warenmasae  bewegen. 

•4.  Der  Seeverkehr. 

Die  hier  folgenden  Ausführungen  sind  die  Fortsetzung  der  in  Bd.  III 
S.  269  ff.  gegebenen  Darstellung  über  die  Entwicklung  der  Seeschiffahrt  bis  zum 
Jahre  1870. 

Durch  Artikel  432  des  allgemeinen  deutschen  Handelsgesetzbuches  (1857  bis 
1861  verfasst),  welches  im  5.  Hauptabschnitt  allgemeine  Bestimmungen  über 
Keedereiverhältnisse  getroffen  hat,  ist  für  die  zum  Erwerb  durch  die  Seeschiffahrt 
bestimmten  Schiffe,  denen  das  Recht,  die  Landeaflagge  zu  führen,  zusteht,  die  Ein- 
tragung in  ein  öffentliches  Schiffsregister  vorgeschrieben  worden.  Diese  allgemeine 
Bestimmung  wurde  auch  in  der  Folge  im  wesentlichen  beibehalten,  nachdem  die 
Regelung  des  Seeschiffahrtwesens  zuerst  durch  Gesetz  vom  25.  Oktober  1867  in 
die  Kompetenz  des  Norddeutschen  Bundes  übergegangen,  dann  nach  Artikel  54  der 
Verfassungsurkunde  für  das  Deutsche  Reich  dem  Reiche  selbst  übertragen  worden 
ist.  An  die  Stelle  der  Landesflagge  trat,  da  die  Kauffahrteischiffe  aller  Bundes- 
staaten eine  einheitliche  Handelsmarine  bilden,  die  deutsche  Handelsflagge. 

Infolge  des  BundesratBbeschlusses  vom  7.  Dezember  1871  § 643  V.  ta  der 
Protokolle  (Bd.  I,  S.  465  ff.  der  Statistik  des  Deutschen  Reiches)  und  der  ergänzen- 
den und  modiflzierenden  Bestimmungen  vom  6.  Dezember  1872  und  vom  21.  De- 
zember 1873  sind  vom  Jahre  1873  an  alljährlich  Uber  den  Bestand  der  deutschen 
Seeschiffe  nach  Heimatshäfen,  Grösse  und  Gattung,  Alter  und  Hauptmaterial,  Ver- 
bolzung, Beschlag  und  Chronometerführung,  sowie  über  die  Bestandsveränderungen 
Naobweisungen  aufzustellen,  welche  alle  am  1.  Januar  des  betreffenden  Jahres  vor- 
handenen, in  das  Schiffsregister  eingetragenen  Seeschiffe  (Kauffahrteischiffe)  um- 
fassen, sofern  sie  mehr  als  30  cbm  (gleich  17,65  Registertonnen)  Rruttorauingehalt 
haben.  Dazu  gehören  auch  die  zur  grossen  Seelischem  verwendeten  Schiffe,  sowie 
die  zum  Schleppen  anderer  Schiffe  bestimmten  Fahrzeuge,  welche  Seeschiffahrt 
betreiben.  Diese  Nacbweisungen  werden  in  jedem  Jahre  in  der  Statistik  des 
Deutschen  Reiches  veröffentlicht. 

Bis  zum  1.  Januar  1873  wurden  die  Schiffe  in  Preussen,  mit  Ausnahme  von 
Schleswig-Holstein,  nach  OstseelaBten  zu  4000  Pfd.,  in  Schleswig-Holstein  nach 
Kommerzlasten  zu  5200  Pfd.  gemessen. 

*)  A.  Meitzen,  Die  Frage  des  Kanalbaues  in  Preussen  im  Jahrbuch  für  Gesetz- 
gebung, Verwaltung  und  Volkswirtschaft  1884,  S.  751  ff. 


Digitized  by  Google 


248 


Das  Verkehrswesen. 


Durch  Bundesratsbeschluss  vom  21.  Dezember  1873  wurde  mit  Rücksicht 
auf  die  Vergleichbarkeit  mit  den  Handelsmarinen  anderer  seefahrender  Nationen 
bestimmt,  dass  der  Grössenbestimmung  die  Registertonne  und  der  Nettorauingehalt 
zugrunde  gelegt  werden  soll,  und  dass  in  der  Statistik  über  den  Bestand  die 
Ladungsfähigkeit  der  Seeschiffe  sowohl  nach  Registertonnen  als  auch  nach  Kubik- 
metern anzugeben  Bei.  Bei  der  Umrechnung  der  alten  Gewichtsmafse  in  Raum- 
malse  wurden  für  4000  Pfd.  4,42  cbm,  für  5200  Pfd.  5,52  cbm  eingesetzt. 

Abänderungen  dieser  Schiffsvermessungsordnung  von  1873  wurden  am 
20.  Juni  1888  und  am  1.  März  1895  erlassen  (in  Kraft  getreten  am  1.  Juli  des- 
selben Jahres);  die  Vermessung  wurde  dem  englischen  System  angepasBt,  um  eine 
Gleichstellung  der  englischen  und  deutschen  Schiffe  hinsichtlich  der  Abgaben  zu 
erzielen.  Infolge  Beschlusses  deB  Bundesrates  vom  29.  Oktober  1896  wird  neben 
dem  Netto*  auch  der  Bruttoraumgehalt  der  Schiffe  nachgewieBen  uud  bei  der  Ein- 
teilung der  Schiffe  nach  Grössenklassen  der  Bruttoraumgehalt  zugrunde  gelegt. 
Durch  diese  verschiedenen  Vermessungsordnungen  ist  ein  Vergleich  des  Bestandes 
der  Seeschiffe  für  einen  längeren  Zeitraum  sehr  erschwert  Es  ist  nach  der  neuen 
Vermessung  der  Raumgohalt  der  Segelschiffe  um  etwa  4 °/0  und  der  Raumgehalt 
der  Dampfschiffe  um  etwa  18 °/0  niedriger  als  nach  dem  alten  Verfahren. 

Immerhin  zeigt  doch  eine  Gegenüberstellung  des  Bestandes  der  Seeschiffe 
für  einen  längeren  Zeitraum  die  grossen  Veränderungen,  welche  sowohl  in  bezug 
auf  die  geographische  Verteilung  auf  die  einzelnen  Küstenstrecken  als  auch  hin- 
sichtlich der  Leistungsfähigkeit  und  Zusammensetzung  stattgefunden  haben. 

In  der  auf  Seite  249  folgenden  Übersicht  findet  sich  der  Bestaud  der 
preuBsischen  Seeschiffe  am  x.  Januar  1873  verglichen  mit  dem  Bestand  am 
1.  Januar  1904. 

Zunächst  ist  das  Zurücktreten  der  Segelschiffe  und  die  Vermehrung  der 
Dampfschiffe  bemerkenswert.  Innerhalb  dieser  drei  Jahrzehnte  haben  sich  die 
Segelschiffe  fast  um  die  Hälfte  vermindert,  die  Dampfschiffe  hingegen  versechsfacht. 
Die  Gesamtzahl  der  Schiffe  ist  gesunken,  ebenso  der  absolute  Raumgehalt  in 
Registertonnen  netto.  Wenn  man  aber  annimmt,  wie  es  allgemein  üblich  ist,  dass 
die  Rauineinheit  eines  Dampfers  mindestens  gleich  der  dreifachen  Raumeinbeit 
eines  Segelschiffes  ist,  so  stellt  sich  die  Zunahme  der  Leistungsfähigkeit  der 
preussischen  Handelsflotte  auf  annähernd  40 °/o,  die  zum  grössten  Teile  auf  das 
schleswig-holsteinische  Ostseegebiet,  zum  kleineren  Teile  auf  die  Nordseeflotte  ent- 
fällt. Der  Bestand  in  dem  Östlichen  Teil  der  Ostsee,  in  Ost-  und  Westpreussen 
und  in  Pommern  ist  nicht  unerheblich  zurückgegangen.  Die  preussische  Handels- 
flotte dient  im  allgemeinen  dem  Lokalverkehr  der  Nord-  und  Ostseehäfen,  während 
sich  in  den  grossen  IlanBaBtädten  der  überseeische  Verkehr  mehr  und  mehr  kon- 
zentriert. Infolgedessen  wTird  auch  der  Unterschied  in  den  Raummafsen  dieser 
beiden  Arten  von  Schiffen  ein  immer  erheblicherer.  Auch  in  der  Zahl  der  Be- 
satzung ist  entsprechend  dem  Rückgänge  der  Schiffszahl  eine  erhebliche  Abnahme 
zu  konstatieren;  sie  ist  um  etwa  9000  Köpfe  zurückgegangen. 

Von  den  preussischen  Häfen  hatten,  wie  aus  der  Tabelle  auf  Seite  250 
hervorgeht,  56  einen  Verkehr  von  mehr  als  25000  Registertonnen  im  Jahre  1903, 


Digitized  by  Google 


Der  Bestand  der  preassischen  Handelsflotte  am  1.  Januar  1873  und  1.  Januar  1904. 


Das  Verkehrswesen, 


249 


Digitized  by  Google 


250 


I'n*  Verkehrswesen. 


Der  Seeverkehr  im  preussischen  Staate  und  in  den  Häfen,  die  im  Jahre  1903  einen  Ver- 
kehr von  mindesten»  200000  Registertonnen  aufweisen,  für  die  Jahre  1874  und  1903. 


liafenplätze: 

Jahr 

Angekommen: 

Abgegftiigeu:  j 

init  Ladung 

in  Ballast  o*l.  leer 

mit  Ladung 

in  Ballast  od.  leer  | 

Schiffe 

Register- 

tonnen 

Schiffe 

Register- 

tonnen 

Schiffe 

Register- 

tonnen 

Schiffe 

Register- , 
tonnen  j 

i 

2 

3 

4 

5 

6 

7 

8 

9 

.0 

Memel 

1 

1874 

477 

87  *63 

7S4 

1 18  208 

1 3*2 

204  750 

28 

6 768 

l 

I903 

3*8 

>02  574 

283 

104073 

536 

179  283 

97 

»9  549 

Pillau 

f 

1874 

1 $02 

334  7*5 

464 

82  725 

1 996 

35»  336 

209 

60  852  j 

1 

1903 

*53 

138 189 

288 

66  254 

60 

20  823 

142 

103  449 

Königsberg . . 

1 

1874 

1 30* 

205  243 

450 

59378 

• 649 

262  Ol8 

76 

14043 

1 

*903 

1 560 

598741 

46 

17 178 

1 862 

4S8  137 

'36 

44  0S5 

Neufahrwasser 

) 

1874 

1 407 

303  756 

440 

98  300 

.7.7 

362  030 

99 

28  027  1 

\ 

1903 

2 I 14 

559917 

323 

120  826 

2 004 

513029 

445 

1 88  096 

Swinemünde  . 

1 

1874 

1 024 

161  815 

*37 

ii  933 

266 

26  065 

397 

121 415] 

1 

I9<>3 

545 

277447 

3 397 

262 

63  5 ' 5 

*3* 

'67  575 

Stettin  

1 

1874 

2 I64 

535 152 

16 

* 467 

1 958 

324  361 

464 

'53  424 

1 

1903 

3 968 

1 171 998 

16S 

50957 

34S7 

84007.1 

667 

427  183 

Kratzwiek  . . . 

/ 

1874 

- 

- 

26  857 

- 

188  760 

1903 

307 

229  622 

6 

8354 

36 

210 

Sassnitz  

f 

1S74 

— 

— 

- 

- 

- 

1 

\ 

«903 

2 195 

445  753 

■75 

15  902 

* 237 

454  575 

136 

6 966 

Kiel 

f 

1874 

3 237 

224  054 

126 

5665 

• 352 

104  559 

2044 

130034 

1 

1903 

4 297 

573  067 

46 

5 473 

2 009 

324  203 

■ 837 

225  '80 

Flensburg  . . 

/ 

l 

1874 

•903 

1 381 
1 762 

72  901 
'9*  333 

77 

107 

2 192 
19  848 

6S4 

502 

24  295 

41  290 

542 

954 

45  489 
182  903 

Altona 

f 

1874 

650 

57  '*4 

5« 

2 346 

429 

19*53 

154 

30  176 

1 

1903 

3 77* 

276  851 

202 

IO  984 

626 

62  278 

3 120 

'5*552 

Geestemünde . . 

l 

1874 

696 

167  275 

37 

2617 

33' 

36  829 

433 

124  067 

l 

*903 

* 394 

337  744 

158 

3*  *73 

355 

<47  583 

2 203 

232  6lO 

Emden 

1 

\ 

1874 

344 

29  925 

2 

77 

90 

6428 

'75 

•7  345 

*903 

l 501 

369  737 

271 

*33<>9* 

1 569 

300  493 

189 

197  161 

Staat  . 

( 

1874 

25  919 

* 715  644 

8569 

594  795 

22  337 

2 1 12  162 

1035* 

1 049  768 

1 

«903 

88  337 

S 656  893 

8379 

824  682 

56487 

6 183  035 

•8  530 

2 S13  76S 

Digitized  by  Google 


Das  Verkehrswesen. 


251 


darunter  die  in  den  letzten  Jahren  fUr  Seeschiffe  zugänglich  gemachten  Rheinhäfen 
Emmerich,  Wesel,  Duisburg,  Ürdingen,  Düsseldorf  und  Mülheim  a.  Rh.,  ausserdem 
Papenburg  an  einem  von  der  Ems  ausgehenden  Kanal. 

In  iz  Häfen  fand  im  genannten  Jahr  ein  Verkehr  von  mindestens  200000 
Registertonnen  an  Ladung  statt;  es  sind  dies  der  (Trosse  nach:  Stettin,  welches 
im  Reiche  an  dritter  Stelle  steht,  Königsberg,  Neufahrwasser,  SaeBnitz,  Kiel, 
Emden,  Geestemünde,  Altona,  Swinemünde,  Memel,  Kratzwiek  und  Flensburg.  Als 
nächster  Hafenort  würde  Pillau  mit  159012  Registertonnen  folgen;  sein  Verkehr 
war  früher  ein  weit  grösserer  als  der  Königsbergs,  da  die  grösseren  Schiffe  vor 
dem  Bau  des  Königsberger  Seekanals  in  Pillau  ableichteru  mussten. 

Im  Jahre  1874  stellte  sich  die  Reihenfolge  dieser  Häfen:  Stettin,  Pillau, 
Neufahrwasser,  Königsberg,  Kiel,  Memel,  Geestemünde,  Swinemünde,  Flensburg, 
Altona,  Emden. 

Fasst  man  Pillau  und  Königsberg  als  Einheit  zusammen,  so  ist  der  Verkehr 
bei  ihnen  gleichgeblieben,  ebenso  in  Memel;  eine  Steigerung  um  die  Hälfte  hat  in 
Swinemünde  stattgefunden,  um  das  Doppelte  in  Geestemünde,  um  das  z1/^  fache 
in  Stettin  und  Flensburg,  um  das  3 fache  in  Kiel,  um  das  4*/,  fache  in  Altona,  um 
das  19  fache  in  Emden,  dem  durch  den  Dortraund-Emskanal  ein  weites  Hinterland 
erschlossen  ist.  Neu  hinzugetreten  sind  Sassnitz  und  Kratzwiek. 

Für  die  Landwirtschaft  hatten  in  früherer  Zeit  die  Häfen  Memel,  Königs- 
berg und  Danzig  eine  gewisse  Bedeutung,  da  von  ihnen  aus  eine  erhebliche  Aus- 
fuhr von  Getreide,  freilich  auch  zum  Teil  russischer  Herkunft  rein  oder  gemischt 
mit  deutschem,  stattfand.  In  dieser  Hinsicht  ist  ein  Umschwung  eingetreten, 
seitdem  das  russische  Getreide,  begünstigt  durch  billige  Eisenbahnfrachtsätze,  in 
Libau  und  Riga  verladen  wird.  Besonders  Memel  hat  unter  ungünstigen  Verhält- 
nissen gelitten,  da  hei  ihm  die  natürlichen  Transportwege  aus  Russland  fehlten 
und  es  erst  1873  durch  den  König-Wilhelmkanal  und  1875  durch  eine  Eisenbahn 
Anschluss  an  Tilsit  erhielt.  Seine  Bedeutung  beruht  vor  allem  in  dem  wachsenden 
Holzexport.  Im  Durchschnitt  der  Jahre  1872  bis  1874  betrug  er  13737000  Mk., 
im  Durchschnitt  der  Jahre  1901  — 1903  19284000  Mk.  — NaturgemäBs  wird  auch 
jetzt  in  den  Häfen  auf  dem  billigen  Seewege  der  Überschuss  an  landwirtschaft- 
lichen Produkten  verfrachtet  und  der  Bedarf  an  künstlichen  Futter-  und  Dünge- 
mitteln bezogen.  Nähere  Angaben  darüber,  sowie  auch  Uber  die  in  jedem  Jahre 
gültigen  Frachtsätze  finden  sich  in  den  Berichten  der  Handelskammern  der  einzelnen 
Hafenorte.  — Ostfrieslands  Schiffahrt  und  Seefischerei  hat  Lübbers  besonders 
geschildert  (Tübingen  1903).  Die  handelspolitischen  Interessen  der  deutschen  Ost- 
seestädte 1890—1900  sind  von  Stephan  Jonas  dargestellt  (Stuttgart.  1902). 

(Abgeschlossen  im  Mai  1905,  mit  einzelnen  Ergänzungen  bis  Mai  1906.) 


Digitized  by  Google 


Die  Güterbewegung 

voll 

landwirtschaftlichen  Erzeugnissen 

auf  den  preussiseh -hessischen  Eisenbahnen 

im  Jahre  1903. 

Bas  Gewicht  ist  in  Tonnen  dargestellt.  Viehsendungen  nach  der  Stückzahl. 


Digitized  by  Google 


254 


Das  Verkehrswesen. 


Verkehrsbezirk  No.  1.  Die  Provinzen  Ost-  und 


d 

/ 

2 

Bezeichnung 

der 

Verkehrs bezirke: 

Roggen 

Hafer 

ver- 

ent- 

ver- 

ent- 

laden 

laden 

i 

a 

3 

« 

5 

6 

7 

8 

i. 

Provinz  Ost-  untl  Westpreussen . . . 

72767 

7*  3^4 

22955 

2 

Ost-  nnd  weatprenssische  Häfen . . . 

5°  243 

9 73* 

56281 

$ 218 

48  065 

"59 

i y 

Provinz  Pommern 

33'* 

'75 

6 295 

479 

456 

773 

4 

Pommersche  Häfen 

343 

3 

4887 

7* 

163 

6 

5 

Urossherzogtnw  Mecklenburg  nsw.  . . 

IO 

2 

I 

1 

11 

2 

6 

Häfen  Rostock  bis  Flensburg.  . . . 

— 

— 

— 

— 

— 

I 

i 7 

Provinz  Schleswig-Holstein  usw.  . . 

— 

— 

— 

— 

— 

— 

8 

Elbhäfen 

— 

— 

— 

— 

— 

— 

: 9 

Weserhäfeu 

— 

— 

— 

— 

— 

— 

[O 

Emshäfen 

— 

— 

— 

— 

— 

— 

1 1 

Provinz  Hannover,  Oldenburg  usw. 

— 

3 

30 

— 

- 

1 

12. 

Provinz  Posen 

3608 

4 535 

5 608 

1 1 651 

2 292 

139* 

»3 

Reg.-Bez.  Oppeln 

5 

— 

3 

20 

81 

— 

14 

Stadt  Breslau 

— 

— 

— 

— 

— 

— 

15- 

Reg.-Bez.  Breslau  nnd  Liegnitz.  . . 

39 

'39 

2 

— 

21 

* 

|6 

Berlin 

3' 

— 

811 

— 

8505 

7 

»7 

Provinz  Brandenburg 

1 IO 

187 

627 

39 

838 

21 

iS. 

Reg.-Bez.  Magdeburg  und  Anhalt  . 

I 

47 

8 

'33 

6 

19 

Reg.-Bez.  Merseburg  und  Thüringen  . 

— 

7 

— 

12 

2 

20 

Königreich  Sachsen 

— 

I 

« 

— 

4 

21 

Provinz  Hessen-Nassau  nnd  Oberhessen 

3' 

— 

1 

— 

— 

22 

Bnhrrevier  (Westfalen) 

— 

— 

— 

— 

— 

-’3 

Ruhrrevier  (Rheinprovinz) 

— 

— 

— 

— 

24 

Provinz  Westfalen,  Lippe  nsw.  . . . 

1 

28 

— 

— 

— 

— 

*3 

Rheinprovinz  rechts  de«  Rheins  usw.  . 

— 

— 

— 

— 

— 

— 

26 

Rheinprovinz  links  des  Rheins  usw.  . 

— 

— 

— 

— 

27- 

Saarrevier  nsw 

— 

— 

— 

— 

— 

— 

2S 

Rheiuhafcjistationeu 

— 

— 

— 

— 

— 

— 

29 

Lothringen 

IO 

— 

— 

— 

— 

— 

! 30. 

— 

— 

— 

— 

— 

— 

3 ' 

Bayerische  Pfalz 

— 

— 

— 

— 

— 

— 

i-’ 

Grosshrzgt.  Hessen  (ansschl.  Oberhessen) 

— 

— 

— 

— 

— 

— 

33 

Grossherzogtum  Baden 

— 

— 

— 

— 

— 

— 

34 

Mannheim  nnd  Ludwigshafen  . . . 

— 

— 

— 

— 

— 

— 

- 

Königr.  Württemberg  mit  Hohenzolleru 

— 

— 

— 

— 

— 

— 

36 

Königreich  Bayern 

- 

— 

— 

— 

1 

Zusammen  (ohne  No.  1) 

57750 

14963 

74  55a 

17496 

60577 

33*9 

Auslandsverkehr 

1 

* 343 

s 

2 982 

— 

616 

Überhaupt  im  Jahre  1903 

57  75' 

17  306 

74557 

20478 

60577 

4005 

Digitized  by  Google 


ver-  | ent- 
laden 


60  i 479 
i*l  639 
829 


Kartoffeln 

Mehl  uml 

Mühlen  fabrikate 

(ohne  Kleie» 

Spiritus,  Brannt- 
wein, Estrig 

ver- 

ent- 

ver- 

ent- 

ver- 

ent-  | 

laden 

laden 

laden 

1 1 

12 

‘3 

14 

‘5 

16 

- 

IO 

*7 

l6 

— 

6 

— 

— 

2 

— 

22 

12 

- 

- 

10 

4 

— 

3 

- 

- 

1 

7 

45 

75 

6l 

I 

— 

— 

— 

I 

IO 

20 

‘5 

— 

69 



I 

— 

4«3 

3304 

2 542 

l8o 

3 »8* 

167 

*34 

6569 

I 154 

I 241 

2 823 

9 

3 

6 

* 

57 

53* 

7841 

9873 

•3  *3‘ 

5648 

13  881 

10 

5 

726 

S 

46 

7 

— 

3° 

44 

20 

l8o 

7 

— 

•S 

— 

'57 

— 

2 

— 

1 IO 

*63 

62 

1 12 

4 

35 

«S 

3037 

30 

55* 

67* 

5* 

1 

7 

10 

20 

- 

_ 

7 

1 

2 

1 

6 

7 

12 

- 

IO 

40 

— 

- 

- 

- 

- 

IO 

5 

— 

— 

IO 

67 

— 

1 

- 

6 502 

— 

5‘ 

9* 

51  20083 

99  - 

50  ! 20083 


813  1 1461 
‘54  j 778 
967  1 «39 


280 


Das  Verkehrswesen. 


Verkehrsbeiirk  No  14. 


o 

1 * 
1 JE 

Bezeichnung: 

der 

Verkehrsbezirke: 

Zncker,  roh 

Pferde 

Rindvieh 

ver- 

ent- 

ver- 

ent- 

ver-  i 

ent- 

laden 

laden 

laden 

: i 

2 

>9 

20 

21 

22 

23 

24 

i. 

Provinz  Ost-  und  Westpreuuen . . . 





1 1 

*3 

4 

»5 

2. 

Ost-  und  westprenssische  Häfen . . . 

_ L 

— 

— 

I 

— 

— 

3- 

Provinz  Pommern 

— 

— 

— 

— 

— 

*4 

4- 

Pommeracbe  Häfen 

— 

— 

»7 

4 

— 

— 

5- 

Grossherzogtnm  Mecklenburg  nsw. . . 

— 

— 

— 

— 

— 

6. 

Häfen  Rostock  bis  Flensburg.  . . . 

— 

— 

— 

— 

— 

— 

7 

Provinz  Schleswig-Holstein  nsw.  . . 

— 

— 

— 

I 

— 

— 

8. 

Elbhäfen 

— 

— 

• 

l 

40 

171 

9 

Weserhäfen 

— 

— 

— 

— 

*9 

1 IO 

Emshäfen 

— 

— 

— 

— 

— 

— 

1 1. 

Provinz  Hannover,  Oldenburg  usw.  . 

— 

— 

«9 

2 

— 

4 

I 2 

Provinz  Posen 

— 

14436 

188 

430 

263 

10  752 

'3 

Reg.-Bez.  Oppeln 

— 

5 577 

244 

• 597 

9 503 

10  271 

U 

Stadt  Breslau 

241 

- 

- 

- 

*5 

Reg.-Bez.  Breslau  und  Liegnitz.  . . 

6 

40996 

932 

4»5 

3 5*8 

4*9«  7 

16. 

Berlin 

— 

— 

»3 

121 

307 

2 

■7 

Provinz  Brandenburg 

— 

— 

90 

7« 

10 

21 

iS 

Reg.-Bez.  Magdeburg  und  Anhalt  . . 

— 

— 

29 

9 

— 

— 

»9 

Reg.-Bez.  Merseburg  und  Thüringen  . 

— 

— 

*4 

33 

125 

*9 

20 

Königreich  Sachsen 

— 

— 

62 

39 

5 421 

21 

Provinz  Hessen -Nassau  und  Oberhessen 

— 

6 

1 

1 893 

22 

Ruhrrevier  (Westfalen) 

— 

— 

— 

34 

— 

23 

Ruhrrevier  ; Rheinprovinz) 

— 

— 

— 

3 

— 

— 

24 

Provinz  Westfalen,  Lippe  usw.  . . . 

— 

— 

— 

1 

— 

25 

Rheinprovinz  rechts  des  Rheins  usw.  . 

— 

- 

— 

— 

— 

— 

2Ö 

Rheinprovinz  links  des  Rheins  nsw.  . 

— 

— 

10 

I 

— 

— 

27 

Saarrevier  usw 

— 

— 

— 

— 

— 

— 

28 

Rheinhafenstationen 

— 

— 

— 

- 

— 

— 

29 

Lothringen 

- 

— 

2 

649 

— 

30 

Eisass 

— 

— 

— 

252 

— 

31 

Baverische  Pfalz 

— 

— 

— 

- 

126 

— 

32 

Grosshrzgt.  Hessen  (ansschl.  Oberhessen) 

— 

— 

3 

2 

85 

— 

33 

Gross  herzogt  um  Baden 

— 

— 

— 

I 

104 

34 

Mannheim  und  Ludwigshafen 

— 

— 

— 

323 

— 

; 35 

Königr.  Württemberg  mit  Hohenzollern 

— 

— 

— 

— 

— 

‘ 3* 

Königreich  Ravern  

— 

7 

202 

Zusammen  {ohne  No.  14) 

6 

61  009 

1758 

2746 

22  727 

64  447 

Auslandsverkehr 

— 

473 

20 

662 

I 

34 

Überhaupt  im  Jahre  1903 

6 

61 482 

1778 

3408 

22  728 

64  461 

Digitized  by  Google 


21 


DUngeinittel, 
auch  künstliche 

ver- 

ent- 

laden 

3' 

3’ 

106 

62 

— 

47 

— 

10 

— 

<38 

- 

IO 

— 

347 

— 

<5 

I I 

3*3 

10677 

56 

'3  478 

22äO 

500 

75  977 

1059 

76 

3 

— 

n*4 

20 

200 

85 

12  I 

- 

12 

— 

5° 

19 

— 

70 

— 

34 

- 

442 

24 

- 

18 

100  532 

637* 

5334 

*'53 

105  856 

»5*5 

Digitized  by  Google 


282 


Das  Verkehrswesen. 


Verkehrsbezirk  No.  15.  Der  Regierungsbezirk  Breslau  (aus- 


6 

|s 

' »J 

Bezeichnung 

der 

Verkehrsbezirke: 

Weizen 

Roggen 

Hafer 

ver- 

ent- 

ver- 

ent- 

ver- 

ent- 

laden 

laden 

laden 

rr 

2 

3 

4 

5 

6 

7 

8 

i. 

Provinz  Ost-  und  Westpreussen . . . 

>39 

39 



2 

* 

21 

1 2. 

Ost-  und  westpreussische  Häfen . . . 

- 

- 

— 

— 

3- 

Provinz  Pommern 

•4 

4* 

— 

9 

5 

1 4- 

Pommereche  Häfen 

IO 

s 

$ 

7 

3« 

17 

5- 

Grossherzogtum  Mecklenburg  nsw. . . 

10 

— 

— 

1 

— 

«4 

6. 

Häfen  Rostock  bis  Flensburg.  . . . 

1 

3 

20 

13 

•3 

7- 

Provinz  Schleswig-Holstein  usw.  . . 

— 

15 

— 

— 

— 

8. 

Elbhäfen 

2 

— 

— 

— 

IO 

9- 

Weserhäfen 

— 

— 

— 

— 

— 

to. 

Einshäfen  

— 

— 

— 

— 

— 

1 1. 

Provinz  Hannover,  Oldenburg  usw.  . 

— 

IO 

10 

«5 

5 

4* 

12. 

Provinz  Posen 

3 070 

* 55z 

337 

3®  893 

398 

7 >84 

1 3 

Reg.-Bez.  Oppeln 

3 Z77 

4 744 

7920 

2093 

447 

2 5*5 

14 

»Stadt  Breslau 

35  >*s 

4 034 

24674 

625 

22  280 

«45 

‘5- 

Reg.-Bez.  Breslau  und  Liegnitz.  . . 

70 

'3' 

57  1*0 

*0257 

16. 

Berlin 

149 

I 

251 

— 

4076 

4 

■7 

Provinz  Brandenburg 

4 759 

6ll 

1 566 

3 575 

3*7» 

240 

1 8. 

Reg.-Bez.  Magdeburg  und  Anhalt  . . 

43 

124 

2 

28 

5» 

10 

19 

Reg.-Bez.  Merseburg  und  Thüringen  . 

43 

67 

IOO 

12 

556 

•4 

20. 

Königreich  Sachsen 

3530 

2 115 

5073 

I 392 

7 »90 

>45 

21. 

Provinz  Hessen-Nassau  und  Oberhessen 

— 

2 

— 

— 

*3 

I 

22. 

Ruhrrevier  (Westfalen) 

— 

— 

— 

— 

— 

2.) 

Ruhrrevier  (Rheinprovinz} 

— 

~ 



— 

— 

24. 

Provinz  Westfalen,  Lippe  usw,  . . . 

— 

— 

— 

— 

2 

-5 

Rheinprovinz  rechts  des  Rheins  usw.  . 

— 

— 

— 

— 

~ 

26. 

Rheinprovinz  links  des  Rheins  usw.  . 

12 

— 

— 

— 

— 

— 

-7 

»Saarrevier  usw 

— 

— 

— 

— 

— 

— 

28. 

Rheinliafenstatiunen 

— 

— 

— 

— 

— 

— 

29. 

Lothringen 

— 

— 

— 

— 

— 

— 

3° 

Elsas« 

— 

— 

— 

— 

— 

— 

8 1 - 

Bayerische  Pfalz 

— 

— 

— 

— 

— 

— 

Grosshrzgt.  Hessen  (ausschl.  Oherhessen) 

— 

— 

— 

— 

— 

— 

88 

Grossherzogtum  Badeu 

— 

— 

— 

— 

— 

— 

.34 

Mannheim  und  Ludwigsliafen  . . . 

— 

— 

— 

— 

— 

— 

'85 

Könige,  Württemberg  mit  Hollenzollern 

— 

— 

1 

— 

— 

— 

3" 

Königreich  Bayern 

— 

>4 

Zusammen  (ohne  No.  15) 

39959 

44  065 

39  959 

44  665 

38  74> 

10  496 

Auslandsverkehr 

6 

5*7 

102 

1 1 1 

6 

78 

Überhaupt,  im  Jahre  1903 

5°  *53 

■4881 

40  06l 

44  77b 

38  747 

«o  574 

Digitized  by  Google 


283 


schliesslich  Stadt  Breslau)  und  der  Regierungsbezirk  Liegnits. 


| Kartoffeln 

Mehl  und 
Miihlenfabrikat« 
(ohne  Kleie) 

Spiritus,  Brannt- 
wein, Essig 

Wolle 

ver- 

ent- 

ver- 

ent- 

ver- 

ent- 

ver- 

ent- 

laden 

laden 

laden 

laden 

" 

12 

'3 

<4 

>5 

16 

■7 

■8 

40 

20 

5 

20 

6 

3 

3 

1 

86 

— 

— 

— 

— 

— 

5* 

>37 

2 

70 

1 

3 

439 

1 

«7 

11 

— 

— 

1 

— 

3 

36 

21 

— 

— 

— 

8 

2 

17 

*7 

46 

— 

— 

28 

— 

— 

II 

10 

1 148 

— 

— 

5 

— 

4 

4' 

705 

359 

11 

178 

— 

— 

— 

— 

1 

3 

124 

4* 

— 

424 

8 

1 

to6 

353 

1 47* 

38  852 

4 046 

6786 

648 

3047 

'3 

'34 

40  828 

639 

13615 

910 

773 

1 366 

'4 

5 

7 *41 

53* 

'3*3' 

9873 

13  881 

5648 

358 

460 

54  3*7 

45  70* 

6771 

1103 

825 

7* 

3 361 

167 

216 

194 

204 

355 

5013 

3*33 

5 76o 

3 '58 

595 

*73 

680 

<3<>9 

64 

1 16 

24 

184 

'93 

6 

5 

'5 

6l6 

59 

*93 

38* 

876 

5* 

56 

'7 

9 098 

240 

15  561 

1 224 

2 076 

56 

264 

879 

5*3 

— 

3*3 

— 

45 

— 

50 

82 

6 021 

— 

— 

— 

6 

— 

— 

— 

5 874 

— 

22 

— 

6 

— 

1 

84 

1 070 

— 

— 

— 

11 

— 

1 

22 

867 

— 

6 

- 

3 

— 

1 

'3 

*634 

91 

250 

3*o 

108 

339 

347 

- 

. - 

- 

12 

1 

9 

53 

- 

30 

— 

— 

— 

- 

35 

— 

— 

— 

— 

— 

— 

1 1 

'39 

— 

— 

— 

12 

— 

1 

— 

45 

— 

— 

— 

II 

3 

— 

5 

3* 1 

30 

172 

9 

61 

83 

86  679 

4389* 

56  377 

23  162 

■9  566 

11  108 

1911 

4943 

3018 

59 

22 

'»3 

IO 

I 

299 

9*5 

89  697 

43  95' 

56399 

*3  345 

19576 

11  109 

2210 

5868 

Gerste 


ver-  | ent- 
laden 


io 


162 


130  [ 9969 

* 743  3 69z 

25  761  | 2 084 

34  «59 

309a  I 3* 


1 404 
2 

494 
3 106 
49  ' 


4*7 

7 

« 

866 


36  948  17  088 

2 1 779 

36950  18867 


284 


Dm  Verkehrswege:]. 


Verkehrsbezirk  No.  15.  Der  Regierungsbezirk  Breslau  (aus- 


© 

1 s 

hJ 

.... 

Bezeichnung 

der 

Verkehrsbezirks: 

Zucker,  roh 

Pferde 

Rindvieh 

ver- 

ent- 

ver- 

ent- 

ver- 

ent- 

laden 

laden 

laden 

1 

2 

'9 

20 

21 

22 

*3 

24 

, 

Provinz  Ost-  und  Westprenssen . . . 

354 

«7 

364 

37 

6986 

2. 

Ost-  und  westpreussiscbe  Häfen.  . . 

— 

— 

1a 

1 

— 

1 3*0 

3- 

Provinz  Pommern 

— 

— 

• 7 

5 

97 

1 (6 

4 

Pommersche  Häfen 

_ 

— 

7 

— 

— 

— 

5- 

Grossherzogtum  Mecklenburg  usw, . . 

— 

— 

13 

*3 

— 

11 

6. 

Hafen  Rostock  bis  Flensburg.  . . . 

— 

— 

— 

I 

— 

*7 

7 

Provinz  Schleswig-Holstein  usw.  . . 

— 

— 

— 

29 

— 

138 

8. 

Elbhäfen 

— 

— 

II 

12 

*°3 

*4 

9 

Weser  häfen 

— 

— 

— 

>9 

IO 

S08 

IO. 

Emshäfen 

— 

— 

2 

— 

7 

■ 138 

1 1. 

Provinz  Hannover,  Oldenburg  usw. 

— 

— 

42 

40 

40 

94* 

I 2. 

Provinz  Posen 

I 070 

24  43° 

448 

2585 

2 048 

■2  567 

■3. 

Reg.-Bez.  Oppeln 

1 726 

49'9 

209 

3018 

363* 

*3  °99 

'■1 

Stadt  Breslau 

40  996 

6 

4*5 

93* 

4*9*7 

3588 

ij. 

Reg.-Bez.  Breslau  und  Liegnitz.  . . 

69522 

2698 

55  774 

l6. 

Berlin 

201 

~ 

556 

3*7 

7*3* 

*5* 

17. 

Provinz  Brandenburg 

IO 

4 

717 

270 

3 787 

4 200 

iS. 

Reg.-Bez.  Magdeburg  und  Anhalt  . . 

3* 

I 

75 

18 

467 

162 

19. 

Reg.-Bez.  Merseburg  und  Thüringen  . 

5* 

12 

75 

386 

4 240 

I 290 

20. 

Königreich  Sachsen 

1 183 

— 

322 

4°3 

36  890 

557 

21. 

Provinz  Hessen-Nassau  und  Oberhessen 

— 

— 

II 

9 

979 

87 

22. 

Rnhrrevier  (Westfalen) 

— 

— 

3 

* 

47 

— 

23 

Ruhrrevier  (Rheinprovinz) 

— 

— 

4 

— 

36 

— 

24 

Provinz  Westfalen,  Lippe  usw.  . . . 

— 

— 

12 

4 

160 

— 

25. 

Rheinprovinz  rechts  des  Rheins  usw.  . 

— 

— 

I 

— 

— 

— 

26. 

Rheinprovinz  links  des  Rheins  usw.  . 

— 

— 

3 

37 

264 

— 

27. 

Saarrevier  usw 

— 

— 

— 

— 

— 

28. 

Rheinhafenstationen 

— 

— 

— 

— 

— 

— 

29. 

Lothringen 

— 

— 

— 

2 

— 

— 

3° 

Eisass 

— 

— 

12 

I 

— 

— 

31- 

Bayerische  Pfalz 

— 

- 

— 

— 

— 

— 

32 

Grosshrzgt.  Hessen  (ausschl.  Oberli  essen) 

— 

— 

26 

— 

— 

— 

33- 

Grossherzogtum  Baden 

— 

— 

2 

— 

— 

14 

34 

Mannheim  und  Ludwigshafen  . . . 

— 

— 

I 

— 

— 

— 

135 

Königr.  Württemberg  mit  Hobenzollern 

— 

— 

4 

I 

— 

! 3<’ 

Königreich  Bayern 

— 

— 

II 

7 

2 

* 134 

Zusammen  (ohne  Xo.  15) 

45 

29  726 

3034 

8478 

103  O94 

48  4*9 

Anslandsverkehr 

— 

— 

16 

57* 

*7 

6 

Überhaupt  im  Jahre  1903 

45  >69 

29  726 

305° 

9050 

103  IM  | 48435 

Digitized  by  Google  ' 


Schafe 


Schweine 


Geflügel 


iHiugemittel, 
auch  kUnat liehe 


ver- 

ent- 

ver- 

ent- 

ver- 

ent- 

ver- 

ent- 

laden 

laden 

laden 

laden 

»5 

26 

*7 

28 

29 

30 

31 

3* 

67 

634 

9 

— 

370 

1 398 

734 

556 

— 

— 

— 

204 

4*3 

3 

40 

«*7 

7 

I 142 

3 

12 

1 iS 

89 

1 385 

1 122 

*9 

— 

— 

— 

45 

1 

60 

1 362 

2 

288 

2 

23 

87 

3 

— 

— 

— 

— 

— 

2 

21 

— 

40 

— 

1 

— 

99 

40 

7 

42 

17 

— 

— 

— 

— 

164 

2 795 

10 

6 456 

— 

“* 

— 

*5 

3 

2 

— 

3° 

— 

30 

— 

— 

39 

1 

— 

— 

56 

84O 

1 

25  303 

136 

*35 

22 

6918 

733 

3 863 

408 

*99  396 

1 579 

77  062 

*2  236 

4 5 « 7 

328 

1 820 

6 891 

77  543 

893 

30900 

4 959 

38  759 

9 346 

36* 

50  77* 

4 95o 

7*5* 

26 

1 059 

75  977 

iS  597 

58  *33 

44676 

75  537 

6*77 

I 794 

2 271 

1 258 

2 1 3 568 

*543 

50 

37° 

2693 

l 099 

2 950 

21  355 

4990 

7393 

5489 

1 845 

7 

1 055 

219 

60 

360 

75 

250 

63  948 

35 

*7 

166 

272 

1 082 

■ 314 

575 

8 183 

3788 

352 

35  356 

17639 

54  *79 

2 222 

16  691 

1*773 

— 

— 

77 

5 

■47 

48 

*5 

437 

2 

— 

229 

— 

433 

4 

— 

383 

2 

— 

— 

— 

4* 

2 

— 

— 

$0 

— 

10 

»43 

146 

16 

— 

3° 

— 

— 

— 

— 

99 

— 

— 

400 

I64 

3 

199 

— 

'*4 

*03 

5 

95 

1 

— 

— 

— 

2 

1 

— 

10  166 

— 

— 

28 

— 

15 

- 

— 

125 

2 

— 

— 

— 

*9 

— 

— 

17  381 

— 

— 

— 

— 

850 

— 

46 

IO 

24 

— 

- 

3 

76 

39 

460 

■ 

— 

— 

— 

— 

5 

1 678 

2 

10 

20 



6 

138 

1 

*36 

* 435 

483 

— 

416 

286 


Dm  Verkehrswesen. 


Verkehrsbezirk  No.  16. 


Bezeichnung 

der 

Verkehrsbezirke: 

Weizen 

Roggen 

Hafer 

ver- 

ent- 

| ver- 

ent- 

ver- 

ent- 

laden 

laden 

laden 

D 

2 

3 

4 

5 

6 

7 

Ll_ 

i. 

Provinz  Ost-  und  Westprenasen . . . 



3* 



811 

7 

850s 

2. 

Ost-  und  westprenssische  Hilfen . , . 

— 

— 

— 

— 

100 

3 

Provinz  Pommern 

16 

290 

4 

212 

27 

9587 

4- 

Poinmersehe  Häfen 

— 

— 

12 

5 

1 

887 

5- 

Grogsherzogtum  Mecklenburg  usw. . . 

21 

I 299 

l 

308 

18 

9605 

6, 

Hiifcn  Rostock  bis  Flensburg  . . . 

— 

— 

6 

68 

1 

«55 

7 

Provinz  Schleswig-Holstein  usw.  . . 

— 

6 

I 

— 

— 

8. 

Elbhäfen 

— 

— 

— 

— 

— 

9 

Weserhäfen 

— 

— 

— 

__ 

— 

— 

IO. 

Emshäfen 

— 

— 

— 

— 

— 

— 

1 1. 

Provinz  Hannover,  Oldenburg  usw.  . 

— 

5 

I 

IO 

— 

68 

12 

Provinz  Posen 

3» 

105 

— 

2 830 

4 

4005 

■3 

Reg.-Bez.  Oppeln 

— 

— 

1 

— 

IO 

382 

14 

Stadt  Breslau 

1 

— 

— 

— 

— 

— 

>5. 

Reg.-Bez.  Breslau  und  Liegnitz.  . . 

1 

149 

— 

251 

4 

4076 

16. 

Berlin 

203 

434 

44*9 

>7 

Provinz  Brandenburg 

458 

I84II 

1167 

37  28S 

8229 

20  01  I 

18. 

Reg.-Bez.  Magdeburg  und  Anhalt  . . 

2 

695 

22 

38 

— 

275 

>9 

Reg.-Bez.  Merseburg  und  Thüringen  . 

11 

217 

■5 

7° 

«03 

59 

20, 

Königreich  Sachsen 

1 

*3 

6l 

238 

•— 

55 

21 

Provinz  Hessen- Nassau  und  Oberhessen 

— 

— 

— 

— 

— 

— 

22. 

Ruhrrevier  (Westfalen) 

— 

— 

— 

— 

— 

— 

23 

Ruhrrevier  (Rheinprovinzi 

— 

— 

— 

— 

— 

24 

Proviuz  Westfalen,  Lippe  usw  . . . 

— 

5 

S 

1 

— 

— 

-5 

Rheinprovinz  rechts  des  Rheins  usw. . 

— 

— 

— 

>7 

— 

— 

26. 

Rheinprovinz  links  des  Rheins  usw.  . 

12 

— 

— 

I 

5 

IO 

-7 

Saarrevier  ubw 

— 

— 

— 

-- 

— 

— 

28 

Rheinhafenstationen 

— 

— 

— 

— 

— 

29 

Lothringen 

— 

— 

— 

— 

— 

>0. 

Elsas*  

— 

— 

— 

— 

— 

— 

3‘ 

Bayerische  Pfalz 

— 

— 

— 

— 

— 

— 

32. 

Grosshrxgt.  Hessen  (ausachl.  Oberhessen) 

— 

— 

— 

— 

— 

— 

Grossherzogtuin  Baden 

— 

2 

— 

— 

-- 

— 

34 

Mannheim  und  Lndwigshafen  . . . 

— 

— 

— 

— 

— 

— 

35. 

Königr.  Württemberg  mit  Hohenzollern 

— 

— 

— 

— 

— 

— 

36. 

Königreich  Bayern 

— 

I 

2 

- 

2 

12 

Zusammen  (ohne  No.  16) 

561 

21  239 

I298 

42  148 

841t 

57  7*8 

Auslatidsverkehr 

— 

IO 

— 

— 

— 

IO 

Überhaupt  im  Jahre  1903 

561 

21  249 

1298 

42 148 

84II 

57728 

Digitized  by  Google 


Gerste 


Kartoffeln 


Wolle 


rer-  ent- 
laden 


9 

to 

«■ 

12 

'3 

«4 

_ 

157 

21 

3859 

6 

344 

— 

| — 

‘7 

— 

1 

'3 

>5 

496 

3 

12  502 

166 

3 370 

'5 

68 

84 

133 

43 

126 

127 

338 

64  1 

» 783 

116 

4 249 

— 

90 

223 

1 

5 

179 

— 

— 

56 

4 

— 

<3 

— 

— 

633 

1 061 

250 

356 

5 

— 

63 

IO 

198 

— 

— 

41 

14 

— 

34 

'33 

808 

7 

5 33* 

50 

8 221 

333 

4 570 

— 

587 

30 

— 

33 

47 

— 

s 

10 

5 

726 

3>  1 

3 092 

7* 

835 

167 

3 361 

774 

44ii 

6lO 

10  475 

! <7  746 

1755 

136769 

1 1 849 

32  988 

214 

9 

375 

2 188 

187 

3 567 

124 

22 

64  : 

2 180 

787 

2 689 

— i 

83 

196  | 

291 

3 3*3 

6378 

— i 

— 

77 

— 

IO 

24 

— 

— 

644 

— 

— 

— 

— 

— 

373 

3° 

— 

— 

— * 

— 

I 16 

11 

3° 

49 

— 

- 

221 

43 

34 

6 

- 

— 

— 

40 

30 

- 

10 

- 

- 

- 

20 

37 

— 

26 

— 

12  1 

549 

— 

10 

79 

so 

2 499 

IO 

Spiritus,  Brannt- 
wein, Essig 

ver- 

ent-  | 

laden 

'5 

16 

33 

2 117 

IO 

89 

40 

3 839 

35 

I 130 

22 

"3 

30 

12 

*4 

20 

250 

27 

37 

3 

12 

— 

485 

I I 

30 

3 776 

42 

'3 

7 

46 

194 

216 

1321 

2676 

19  441 

235 

109 

364 

786 

459 

33 

302 

39 

622 

— 

857 

16 

472 

63 

66 

29 

421 

22 

I 

82 

— 

435 

26 

25 

I 

286 

1 

142 

“ 

36 

1 

3*o 

56 

04  9033 

83  139 

87  927» 


ver-  | ent- 
laden 


288 


Das  Verkehrswesen. 


Verkehrsbezirk  No.  16. 


© 

Bezeichnung 

der 

Verkehrsbezirke: 

Zucker,  roh 

Pferde 

Rindvieh 

ver- 

ent- 

ver- 

ent- 

ver- 

ent- 

laden 

laden 

laden 

I 

2 

«9 

20 

21 

22 

*3 

I- 

Provinz  Ost-  und  Weltpreisen . 





'97 

" 963 

»19 

94  769 

2. 

Ost-  und  westpreussische  Häfen.  . . 

— 

— 

98 

196 

7 

2 488 

3- 

Provinz  Pommern 

— 

- 

9»3 

* 307 

1 266 

104  898 

4 

Poinmersehe  Häfen 

— 

— 

268 

'30 

21 

11  741 

5 

Grossherzogtum  Mecklenburg  usw..  . 

— 

— 

469 

795 

»34 

«5  »74 

6. 

Häfen  Rostock  bis  Flensburg.  . . . 

4 

— 

'59 

54» 

9 

* 336 

7. 

Provinz  Schleswig-Holstein  usw.  . . 

— 

— 

102 

S»7 

49 

14928 

8 

Elbhäfen 

s 

— 

559 

1 109 

90 

2 778 

9 

Weaerhftfen 

I 

— 

229 

84 

424 

477 

IO. 

EmshSfen 

— 

— 

— 

3 

— 

I O64 

1 1 

Provinz  Hannover,  Oldenburg  nsw.  . 

650 

2 388 

1 409 

561 

2 229 

1 2. 

Provinz  Posen 

356 

136 

3 »»5 

766 

64  750 

'3 

Reg.-Bez.  Oppeln 





'*3 

»83 

»5 

' 599 

* 4- 

Stadt  Breslau 

— 

— 

121 

'•3 

2 

307 

'5 

Heg.-Bez.  Breslan  und  I.iegnitz.  . . 

201 

3«  7 

556 

»5» 

7 »3* 

1 6. 

Berlin 

77 

47 

656 

Provinz  Brandenburg 

ti 

202 

4 967 

7 210 

IO  O56 

82  157 

1 8. 

Reg.-Bez.  Magdeburg  und  Anhalt  . 

— 

*3 

1 862 

' 39' 

605 

2 181 

>9- 

Reg.-Bez.  Merseburg  und  Thüringen  . 

— 

— 

1 767 

1 083 

75' 

643 

20. 

Königreich  Sachsen 

— 

— 

1 Ol8 

88z 

" 44' 

'63 

21, 

Provinz  Hessen-Nassan  und  Oberhessen 

— 

— 

3*5 

3»5 

944 

3*4 

22. 

Rnhrrcvier  (Westfalen) 

— 

— 

70 

3o 

5 876 

— 

-3 

Ruhrrevier  (Rheinprovinz) 

— 

474 

605 

19  189 

— 

24 

Provinz  Westfalen,  Lippe  nsw.  . . . 

- 

— 

759 

'35 

468 

I 

-3 

Rheinprovinz  recht«  des  Rheins  usw.  . 

~ 

IO 

43 

469 

— 

26. 

Rheinprovinz  links  des  Rheins  usw.  . 

- 

398 

982 

4 030 

4 

Saarrevier  nsw 

— 

— 

6 

1 

7 

— 

2S. 

Rheinliafeustationen 

— 

— 

— 

— 

308 

— 

1 29- 

Lothringen 

— 

— 

24 

5« 

54 

— 

30. 

Elsas» 

— 

— 

86 

7 

69 

— * 

3'- 

Bayerische  Pfalz 

— 

— 

8 

1 

— 

— 

.32- 

Grosshrzgt.  Hessen  (ausschl.  Oberhessen ) 

— 

— 

105 

42 

1 408 

— 

33 

Grossherzogtum  Baden 

— 

70 

'3 

10 

— 

34- 

Mannheim  und  Ludwigsh&fen  . . . 

— 

11 

«5 

3« 

— 

35- 

KCnigr.  Württemberg  mit  Hohenzollern 

— 

— 

109 

l6 

— 

20 

36. 

Königreich  Bayern 

— 

— 

130 

5» 

67 

5 160 

Zusammen  (ohne  No.  16) 

21 

1422 

18  428 

35  126 

59  708 

416  562 

Auslands  verkehr 

— 

— 

4412 

2885 

7« 

HO 

Überhaupt  im  Jahre  1903 

21 

1422 

22  840 

38011 

59  784 

416  672 

Digitized  by  Google 


Geflügel 


Düngemittel, 
auch  künstliche 


ver-  | ent- 


*5  | 

26 

*7 

29 

30 

3> 

3* 

224 

99  *5' 

1 IO 

39'  74* 

142 

i 981  668 

360 

— 

— 

539 

9 49* 

*3 

12 

*3 

40 

I 819 

83  OSO 

815 

361  876 

9* 

2 156 

1 *99 

>5 

3*1 

7 999 

106 

18951 

49 

3° 

1 12 

I 12 

354 

48  933 

*3' 

65  434 

1 428 

* *35 

300 

16 

— 

x 422 

— 

1 776 

*5 

82 

— 

3* 

— 

30  990 

— 

8 393 

*37 

77 

69 

IO 

206 

794 

■ 6l 

822 

' 575 

sh 

*4 

289 

40 

691 
186 
9 754 

3*4 

— 

4»  | 

99 

— 

18  , 

3 746 

286 

*'  SS* 

61  848 

13092 

3837 

I 726  | 

567 

74  70 

85* 

*45  2*9 

48 

1 174  386 

227  j 

18 

»7« 

33* 

a 386 

105 

IOI 

16  224 

60 

99 

— 

S 

— 

54* 

»7 

40 

— 

— 

1 794 

6*77 

1 *58 

2 271 

*543 

213  5*8 

370  | 

50 

J50 

190 

1584 

25  790 

3*054  1 

90010 

76  574 

122  517 

44644  1 

48  431 

420953  \ 

7 404 

10  149 

4*  *S6 

5670 

7640 

35  78i 

74 

33930 

*077 

16  054 

'*944 

12  6ll 

226 

4 99* 

876 

4 000 

265  1 

II 970 

543 

68692 

239 

3 5*7 

289 

673 

120 

*3» 

I 89O 

554 

— 

39 

49 

60 

24 

* 14 

478 

1 57* 

3 

*5 

26  1 

587 

563 

* '37 

294 

I 284 

— 

36 

262 

* ss* 

21  i 

3*3 

355 

45« 

29  405 

'0*35 

17937 

189 

6 I 

30 

381 

— 

3 

3 

2X6 

— 

I 708 

l6l 

304 

— 

243 

128 

s* 

74 

— 

— 

76* 

— 

4 

I 

— 

— 

— 

— 

3*7 

— 

— 

— 

— 

485 

— 

— 

— 

8 

— 

3 

40 

— 

— 

1 648 

I 164 

— 

— 

* 

— 

— 

84 

— 

5 

— 

— 

10 

— 

1 

4*7 

291 

1075 

43 

— 

— 

*45 

— 

4 

55 

423 

2 

— 

— 

1 228 

12 

3 

221 

11 

— 

2 I40 

-- 

— 

6 650 

66 

“ 

34 

7 *85 

*8  ' 53 

1 3*1 

4 895 

■58 

68 

13629 

53 

| 13682 

19 


Digitized  by  Google 


290 


Das  Verkehrswes«!). 


Verkehrsbezirk  No.  17. 


o* 

1 S. 

1 s 

ßezeich  nung 
der 

Yerkehrsbezirke: 

Weizen 

Roggen 

Hafer 

ver- 

ent- 

ver- 

| ent- 

ver- 

| ent- 

laden 

laden 

laden 

1 

2 

3 

4 

5 

6 

7 

8 

, 

Provinz  Ost-  und  Westpreussen . . . 

287 

j 1 to 

39 

1 627 

21 

838 

2. 

Ost-  und  westpreussische  Häfen.  . . 

■ 8 

— 

22 

— 

3 

54 

3 

Provinz  Pommern 

7 913 

1 215 

4 001 

270 

268 

1 43* 

1 ^ 

Pommersclie  Häfen 

2023 

405 

11 958 

'*3 

267 

715 

5 

Grosskerzogtuiu  Mecklenburg  usw  . . 

975 

2 602 

2 206 

990 

44* 

2487 

6 

Hilfen  Rostock  bis  Flensburg.  . . . 

205 

5 

100 

44 

10 

3' 

7. 

Provinz  Schleswig-Holstein  usw. 

— 

— 

399 

— 

42 

8. 

Elhhiifen 

1 

— 

169 



25 



9- 

Weserhäfen 

— 

_ 

t 

1 

20 

IO 

Emshäfen 

— 

— 

10 



10 

1 1 

Provinz  Hannover,  Oldenburg  usw. 

<5 

24 

1 674 

— 

”3 

26 

I 2 

Provinz  Poseu 

270 

5237 

797 

4598 

60 

1 832 

■3 

Reg.-Bez.  Oppelu 

40 

82 

45 

II 

1 I 

309 

•4 

Stadt  Breslau 

3 

24 

II 

— 

— 



>5 

Reg.-Bez.  Breslau  und  Liegnitz.  . 

61 1 

4 759 

3575 

1 566 

240 

3672 

Id 

Berlin 

18411 

458 

37  288 

1 167 

20  Ol  1 

8 229 

‘7 

Provinz  Brandenburg 

41 899 

66  468 

14  89I 

iS 

Reg.-Bez.  Magdeburg  und  Anhalt  . . 

307 

2 974 

3 629 

3 281 

741 

491 

'9 

Reg.-Bez.  Merseburg  und  Thüringen  . 

480 

4973 

5 424 

"3 

299 

248 

20 

Königreich  Sachsen 

3*3 

2 89 1 

30  294 

649 

'93 

167 

2 I 

Provinz  Hessen -Nassau  und  Oberhessen 

55 

1 

22 

— 

IO 

— 

2 2 

Ruhrrevier  (Westfalen) 

— 

8 

— 

26l 

— 

23 

Ruhrrevier  i Rheinprovinz 

t 

— 

2 

— 

249 

— 

24. 

Provinz  Westfalen,  Lippe  usw.  . . 

— 

— 

61 

— 

— 

40 

■>5 

Rheinprovinz  rechts  des  Rheins  usw. 

— 

— 

— 

— 

— 

— 

20 

Rheinprovin/.  links  des  Rheins  usw. 

9 

— 

44 

-- 

— 

5 

■: 

Saarrevier  usw 

— 

— 

— 

— 

— 

iS. 

Klieinhafeiistntionen 

— 

— 

— 

— 

— 

1 1 

29 

Lothringen 

— 

— 

— 

— 

— 

■>« 

— 

5 

— 

— 

3' 

Bayerische  Pfalz 

— 

— 





32 

ürossbrzgt.  Hessen  (ausschl.  Oberhessen 

- 

— 

2, 

— 

1 

— 

3 3 

Grossberzogtuni  Baden 

— 

11 

— 

— 

33 

Mannheim  und  Lndwigshafen 

- 

— 

_ 

_ 





35 

Königr.  Württemberg  mit  Hohenzoileru 

— 

— 

— 

— 

— 

3f'. 

Königreich  Bayern 

— 

201 

24 

Zusammen  (ohne  No.  17) 

31 939 

25  760 

IOI  8t7 

>3  479 

23  281 

20635 

Anslaudsverkelir 

67 

19 

264 

— 

10 

Oberhaupt  iui  Jalirc  1903 

3 > 939 

25  S27 

101 S30 

13  743 

23  2S1 

20  645 

Digitized  by  Google 


292 


Pas  Verkehrswesen. 


Verkehrsbezirk  No.  17. 


c 

/. 

Bezeichnung 

der 

Verkehrsbezirke: 

Zocker,  roh 

Pferde 

Rindvieh 

ver-  | ent- 
laden 

ver- 

ent- 

ver- 

ent- 

laden 

laden 

I 

2 

19 

20 

21 

22 

23 

24 

I 

Provinz  Ost-  und  Westpreossen.  . . 





■■3 

3399 

407 

32  786 

2. 

Ost-  und  westprenssische  Häfen.  . . 

— 

— 

34 

128 

7 

537 

i 

Provinz  Pommern 

— 

— 

838 

3569 

2 920 

15  080 

4 

Pommersche  Häfen 

28  401 

~ 

70 

129 

55» 

1 113 

1 5 

Grossherzogtnm  Mecklenburg  usw. . . 

3 

— 

559 

627 

1 570 

15  486 

, 6. 

HSfea  Rostock  bis  Flensburg.  . . . 

— 

— 

109 

246 

17 

539 

i 7 

Provinz  Schleswig-Holstein  usw.  . . 

— 

— 

283 

1 381 

392 

703 

! S 

Elbbftfen 

1 

— 

7S6 

699 

286 

2 

9 

Weserhäfeu 

— 

— 

20 

76 

'59 

292 

IO 

Emshäfen 

— 

— 

— 

— 

— 

1 263 

1 1 . 

Provinz  Hannover,  Oldenburg  usw.  . 

1 1 

320 

305 

492 

3 '84 

4 704 

i :• 

Provinz  Posen 

— 

'3  550 

436 

3996 

3092 

8728 

■ 

Reg.-Bez.  Oppeln 

— 

— 

28 

99 

52 

1 092 

*4- 

Stadt  Breslau 

— 

— 

7« 

90 

21 

10 

■5. 

Reg.-Bez.  Breslau  und  Liegnitz.  . . 

4 

IO 

270 

7*7 

4 200 

3787 

1 6. 

Berlin 

202 

t I 

7 210 

4967 

82 157 

10  056 

17. 

Provinz  Brandenburg 

25658 

6173 

90594 

iS 

Reg.-Bez.  Magdeburg  und  Anhalt  . . 

302 

7 

769 

994 

10  990 

5 389 

>9 

Reg.-Bez.  Merseburg  und  Thüringen 

— 

3 

575 

462 

10  298 

2 393 

20. 

Königreich  Sachsen 

— 

— 

1 083 

343 

18257 

647 

2 1 

Provinz  Hessen -Nassau  uud  Oberhessen 

— 

— 

246 

■34 

438 

74 

22. 

Rnhrrevier  (Westfalen) 

— 

_ 

•5 

9 

3 959 

21 

23 

Ruhrrevier  (Rheinprovinz) 

1 

— 

88 

9 

2 549 

>3 

24 

Provinz  Westfalen,  Lippe  nsw.  . . . 



4 

21 

33» 

— 

2 5- 

Rheinprovinz  rechts  des  Rheins  nsw.  . 

— 

— 

3 

8 

IO6 

6 

26. 

Rheinprovinz  links  des  Rheins  usw.  . 

— 

— 

121 

386 

3 390 

3' 

-7 

Saarrevier  usw 

— 

- 

35 

I 

— 

— 

28. 

Rheinhafenstationen 

— 

-— 

— 

— 

— 

29- 

Lothringen 

— 

— 

*>5 

*4 

38 

V’ 

Elsas* 

— 

— 

78 

20 

62 

— 

3' 

Bayerische  Pfalz 

— 

— 

— 

3 

— 

U- 

Grosshrzgt.  Hessen  (aussehl.  < »berhessen ) 

— 

— 

1 

8 

89 

— 

33 

(irossherzogtum  Baden 

— 

- 

20 

19 

37 

47 

34 

Mannheim  and  Ludwigsh&fen  . . . 

— 

I 

— 

~ 

— 

35- 

Königr.  Württemberg  mit  Hohenzollern 

— 

'5 

14 

8 

— 

Königreich  Bayern 

— 

— 

6l 

• 7 

549 

2 562 

Zusammen  (ohne  No.  17) 

28925 

13901 

<4  3'2 

23074 

150  121 

107  380 

Auslands  verkehr 

— 

— 

9 

”3 

— 

— 

Überhaupt  im  Jahre  1903 

28  925 

13  901 

14321 

23  187 

150  121 

107  380 

Digitized  by  Google 


293 


Schafe 

Schweine 

Geflügel 

Düngemittel,  j 

auch  künstliche 

rer- 

ent- 

ver- 

ent- 

ver- 

ent- 

ver- 

ent-  ( 

laden 

laden 

laden 

laden 

*5 

26 

27 

28 

29 

30 

3' 

32 

570 

5 765 

597 

74  664 

743 

1 296  240 

273 

156 

— 

5 

— 

964 

.6 

886 

349 

2 599 

4 >3» 

2 663 

6455 

'4  724 

11  052 

3 '79 

23012 

2 186 

I 024 

• 164 

3° 

287 

54 

263 

5 482 

596 

9 582 

2409 

10  676 

28  165 

'73 

7" 

' '53 

— 

592 

3 

3 

3691 

13 

2 

386 

3 

■ * 5 

372 

3°  3*7 

1 l6 

124 

459 

86 

— 

2297 

855 

4 536 

IO  O78 

121 

23  894  | 

— 

IO 

— 

65 

4 

48 

— 

211  \ 

— 

49 

29 

— 

*4 

22 

20 

— i 

871 

1 041 

3'» 

3«  653 

85  829 

201 

1 142 

23847 

1 283 

4 709 

1 686 

80  298 

1 022 

483  746 

3 4*7 

1 281 

— 

1 

163 

375 

928 

8435 

4* 

4596 

— 

— 

~ 

29 

3 

262 

3 

76 

1 099 

2 693 

»»  355 

2950 

7393 

4 990 

1 845 

5489 

90  010 

36054 

122  527 

76574 

48  43  < 

44  644 

7404 

420953 

17  7'6 

1*99*9 

369  387 

90  882 

10  247 

940 

2 622 

10  202 

39922 

278 

10  138 

140792  j 

1 421 

591 

14  107 

4212 

49  292 

1 8lO 

2 283 

18266  i 

I 123 

20 

63 121 

406 

81 388 

686 

l 380 

4 701 

— 

3933 

5 

18  811 

129 

46 

274 

— 

— 

— 

— 

12835 

II  167 

— 

co  27S 

— 

— 

— 

>5 

791 

I 41  1 

1 1 

3 249 

2 

*44 

3 

1 286 

561s 

78 

129 

2 710 

— 

— 

1 

— 

54 

12 

20 

382 

120 

7 

467 

— 

12  *9* 

423 

59 

' °S7 

— 

— 

3 

— 

7 

I 

— 

7 979 

— 

— 

426 

— 

— 

— 

7013 

— 

— 

59 

— 

21 

— 

— 

8 761 

— 

— 

— 

8 512 

— 

— 

— 

— 

2 

15685 

— 

105 

IO 

— 

1 

812 

57 

I 119 

20 

— 

— 

— 

2 

— 

21 

— 

IO 

— 

— 

_ 

— 

— 

1 

— 

5» 

120 

— 

— 

■ 646 

— 

85 

29 

— 

— 

I 

— 

8277 

— 

6 42 1 

2 772 

1 1 

140 

112  214  67  3*2 


294 


Das  Verkehrswesen. 


Verkehrsbezirk  No.  18.  Der  Regierungsbezirk 


© 

■ S. 

-r 

Bezeichnung 

der 

Verkehrsbezirke: 

Weizen 

Roggen 

Hafer 

ver- 

ent- 

ver- 

ent- 

ver-  | 

ent- 

laden 

laden 

laden 

i I 

2 

3 

4 

5 

6 

7 

8 

Provinz  Ost-  und  Westprcussen . . . 

47 

, 

8 



6 

>33 

2 

Ost-  und  westpreussisehe  Häfen.  . . 

— 

— 

— 

— 



— 

> 

Provinz  Pommern 

36 

3 

5 

1 

»S 

3t 

4 

Pommersche  Häfen 

5 

4 

'3 

2 

6 

5- 

Grossherzogtum  Mecklenburg  usw. . . 

631 

— 

13' 

170 

48 

369 

6. 

Häfen  Rostock  bis  Flensburg.  . . . 

3 

— 

94 

37 

— 

1 1 

7- 

Provinz  Schleswig-Holstein  nsw.  , . 

4* 

— 

455 

— 

20 

— 

8. 

Elbhäfen 

4 

10 

296 

SS 

20 

— 

9 

Weserhüfen  

10 

— 

80 

40 

— 

— 

IO. 

Emshäfen 

12 

— 

— 

— 

1 1 

— 

1 1. 

Provinz  Hannover,  Oldenburg  usw. 

16  736 

7 H3 

20  564 

542 

6474 

980 

12. 

Provinz  Posen  

57 

— 

11 

20 

*9 

— 

•3 

Reg.-Bez.  Oppeln 

9I 

20 

12 

— 

2 

— 

14 

Stadt  Breslau 

— 

— 

19 

— 

— 

— 

'5 

Reg.-Bez.  Breslau  und  Liegnitz.  . 

124 

43 

28 

2 

IO 

5° 

|6. 

Berlin 

695 

2 

38 

22 

275 

— 

17 

Provinz  Brandenburg 

2 974 

307 

3 281 

3829 

49' 

741 

iS 

Reg.-Bez.  Magdeburg  nnd  Anhalt  . , 

>23  559 

35  797 

20  21 1 

«9 

Reg.-Bez.  Merseburg  und  Thüringen  . 

1+554 

11  720 

15  020 

813 

5950 

802 

20 

Königreich  Sachsen 

1 424 

29 

813 

1 1 

2 561 

»7 

2 I 

Provinz  Hessen-Nassau  und  Oberhessen 

314 

26 

20 

— 

24 

«s 

22 

Ruhrrevier  (Westfalen) 

36 

— 

.3 

— 

2 

— 

-3 

Ruhrrevier  (Rheinprovinz) 

5b 

— 

— 

2 

— 

24 

Provinz  Westfalen,  Lippe  usw.  . . . 

56 

IO 

l8l 

IO 

44 

40 

25 

Rheinprovinz  rechts  des  Rheins  usw.  . 

— 

— 

— 

— 

— 

2 6 

Rheinprovinz  links  des  Rheins  usw.  . 

IO8 

— 

6 

— 

12 

— 

*7 

Saarrevier  nsw 

— 

— 

— 

— 

— 

— 

zS 

Rheinhafenstationen 

— 

— 

— 

— 

— 

IO 

29 

Lothringen 

— 

— 

l 

— 

— 

— 

30 

Elsas«  

183 

— 

io 

— 

39 

— 

3' 

Bayerische  Pfalz 

21 

— 

2 

— 

— 

— 

32 

Grosshrzgt.  Hessen (ausm-hl.  Oberhesaen) 

5' 

— 

— 

I 

— 

33 

Grosiherzogtnm  Baden 

620 

— 

— 

I 

— 

34 

Mannheim  und  Ludwigshafen  . . . 

IO 

— 

— 

— 

— 

— 

35 

KiSnigr.  Württemberg  mit  Hohenzollern 

7 

— 

- 

— 

3 

— 

36 

Königreich  Bayern 

58 

— 

38 

— 

l8 

IO 

Zusammen  (ohne  No.  18) 

3888z 

19  298 

41  126 

5365 

l6  OÖO 

3225 

Anslands  verkehr 

271 

20 

14 

— 

'3 

— 

Überhaupt  im  .Jahre  1903 

39  153 

19  318 

41  I40 

5365 

16073 

3225 

Digitized  by  Google 


Das  Verkehrswesen 


295 


Magdeburg  und  daa  Herzogtum  Anhalt. 


Gerste 

1 Kartoffeln 

Mehl  und 
MUhlenfabrlkate 
lohne  Kiek«) 

Spiritus,  Brannt- 
wein, Essi  g 

Wolle 

ver- 

[ ent- 

ver* 

ent- 

ver- 

ent- 

ver- 

ent- 

ver- 

| ent-  II 

laden 

laden 

laden 

laden 

laden 

9 

.0 

1 1 

,2 

>3 

14 

>5 

16 

>7 

18  | 

>7 

3° 

61 

21 

1 



572 



* i 

2 

— 

— 

— 

— 

— 

8 

52 

164 

6 

j 

2 

335 

24 

100 

5 

508 

— 

7 

4 

I 

1 1 

26 

102 

— 

— 

140 

2 

2 

63 

— 

10 

102 

>3' 

> 303 

6 

— 

8 

— 

64 

— 

73 

— 

3> 

40 

>3 

12 

4 

4 

*5 

— 

120 

1 

6 

10 

196 

— 

6 

1 ' 

>75 

>5 

20  178 

128 

164 

*37 

7 

140 

43  I 

265 

— 

4 *45 
220 
24  850 

1 

12 

3> 

2 

8 

4 

106  I 

52  928 

3 

00 

646 

13996 

>0  735 

3*57 

9> 

536 

u 50 

18 

3° 

>9 

*57 

*5 

227 

21 

3 203 

2 

— 

— 

55 

10 

20 

2 

— 

— 

— j 

— 

— 

>5 

— 

>57 

— 

2 

— 

71 

18 

7 

2 

Il6 

64 

I84 

24 

6 

>93 

'5 

5 

9 

214 

2 188 

375 

2567 

>*7 

109 

»35 

>37 

205 

1 0S9 

5>7 

63  > 

6675 

3 >73 

9 097 

256 

3 376 

360 

226 

loo  158 

44  487 

4t  414 

9019 

>752 

54  >73 

2283 

8858 

6 633 

26  95  • 

5286 

2 504 

5 >07 

586 

52* 

4 675 

26 

29  214 

924 

6003 

716 

255 

l6l 

II  103 

298 

421 

I 

3 997 

6 

2 522 

24 

*33 

1 

3*2 

75 

1 5*2 

— 

39081 

— 

224 

— 

■ 162 

I 

I 

— 

• 403 

— 

34  750 

1 1 

134 

— 

1 227 

8 

7 

21 

4 453 

— 

7 237 

3> 

741 

I 

1 700 

— 

3° 

140  I 

302 

— 

I 869 

— 

5 

— 

247 

2 

I 

— 

749 

— 

4 986 
53  > 
2919 

— 

'55 

55 

2858 

— 

21 

99  | 

3" 

IO 

— 

— 

30 

- 

— 

— 

— 

— 

— 

720 

— 

35 

— 

— 

2 

— 

70 

— 

120 

— 

8 

— 

— 

— 

— I 

9 1 

3 

— 

5'9 

— 

— 

— 

2 

— | 

4 

20 

— 

3*2 

1 

24 

— 

28 

— 

I°I 

27 

— 

>5> 

21 

105 

— 

102 

IO 

296 

5 

"1 

— 

2 I 

33 

40 

— 

3* 

10  > 

2 

3 

U 

164 

3* 

579 

— 

6 3x8 

»4 

2! 

77 

36  1 

9 1 

123  030 

3938 

189413 

l6  647 

*3  997 

28085 

>5  576 

>3  75* 

>3**3 

3106 

>59 

844 

5 243 

>23 

5 

- 

— 

— 

380 

12  1 

123  189 

47*2 

194656  | 

16770 

64  002 

28085 

>5  576  | 

>3  75* 

14  003 

31 18  1 

Digitized  by  Google 


Da*  Verkehrswegen. 


296 


Verkehrsbezirk  No.  18.  Der  Regierungsbezirk 


1 

■ 

Bezeichnung 

der 

Verkehrsbezirke: 

Zucker,  roh 

Pferde 

Rindvieh 

ver- 

ent- 

rer- 

ent- 

ver- 

ent- 

laden 

laden 

laden 

I 

2 

19 

20 

21 

22 

Z3 

24 

Provinz  Ost-  und  Weatpreussen . . . 

1 



16 

534 

43 

6 147 

2. 

Ost-  und  westpreussischc  Häfen.  . . 

1 

— 

— 

4 

— 

868 

3- 

Provinz  Pommern 

— 

— 

37 

60 

■54 

2S28 

4- 

Pororaerabe  Häfen 

— 

— 

— 

8 

'3 

9< 

5- 

Grossherzogtum  Mecklenburg  usw. . . 

7 

403 

62 

66 

85 

2 389 

6. 

Häfen  Rostock  bis  Flensburg .... 

— 

— 

12 

41 

8 

77 

7. 

Provinz  Schleswig-Holstein  usw.  . . 

— 

— 

12 

468 

7 

899 

s. 

Elbhüfen 

3243 

— 

284 

633 

88 

144 

9 

Weserhäfen 

— 

— 

264 

98 

291 

160 

IO. 

Emshäfen 

— 

— 

1 

74 

6 

1 159 

1 1. 

Provinz  Hannover,  Oldenburg  usw.  . 

3411 

95  77» 

969 

2 977 

16  85O 

<7  303 

12. 

Provinz  Posen 

1 

— 

6 

391 

*3° 

*54 

1 > 

Reg.-Bez.  Oppeln 

10 

— 

1 

2 

80 

46 

>4 

Stadt  Breslau 

— 

— 

9 

29 

— 

— 

'5 

Reg.-Bez.  Breslau  und  Liegnitz.  . . 

I 

3* 

18 

75 

162 

467 

16 

Berlin 

>3 

— 

« 39» 

1 862 

2 l8l 

605 

17. 

Provinz  Brandenburg 

7 

302 

994 

769 

5 389 

IO  990 

■s. 

Reg.-Bez.  Magdeburg  und  Anhalt  . . 

306843 

4071 

70775 

• 9 

Reg.-Bez.  Merseburg  und  Thüringen  . 

4 241 

47  353 

1602 

940 

6 476 

<<  3*5 

20 

Königreich  Sachsen 

161 

2 432 

664 

327 

7 702 

*97* 

21 

Provinz  Hessen-Nassau  urnl  Oberhessen 

I 

— 

3° 

»7 

957 

686 

ii- 

Ruhrrevier  (Westfalen) 

— 

— 

— 

4 

6 503 

— 

*3 

Ruhrrevier  (Rheinproviuz) 

— 

— 

>3 

UI 

3032 

— 

1 24 

Provinz  Westfalen,  Lippe  usw.  . . . 

22 

— 

14 

»3 

764 

"3 

2; 

Rheiuprovinz  rechts  des  Rheins  usw.  . 

1 

— 

I 

— 

'37 

— 

26. 

Rheinproviuz  links  des  Rheins  usw.  . 

54 

— 

94 

1 474 

7 102 

1 

27 

Saarrevier  usw 

— 

— 

— 

— 

— 

— 

28 

Kheinhafeustatiouen 

— 

- 

— 

— 

96 

— 

29 

Lothringen 

— 

— 

2 

— 

3 

3° 

Eisass  

5' 

— 

I 

I 

— 

3i 

Bayerische  Pfalz 

I 441 

— 

— 

— 

12 

32 

Grosshrzgt.  Hessen  (ausschl.  Oberhessen) 

— 

— 

M 

— 

76 

— 

33 

Grossherzogtum  Baden 

— 

— 

I 

— 

*5 

24 

34 

Mannheim  und  Lndwigshafen  . . . 

— 

— 

— 

— 

18 

— 

35 

Königr.  Württemberg  mit  Hohenzollern 

— 

20 

— 

3 

— 

36 

Königreich  Bayern 

»2 

l6 

36 

<59 

I 1 015 

Zusammen  (ohne  No.  18) 

12  749 

146  300 

6548 

11034 

58652 

70  563 

Auslands  verkehr 

- 

_ 

4 

3« 

— 

30 

Überhaupt  im  Jahre  1903 

ia  749 

146  300 

6552 

1 1 358 

S8652 

70  593 

Digitized  by  Google 


2‘ 


Magdeburg  und  das  Herzogtum  Anhalt. 


Schafe 

Schweine 

Geflügel 

ver-  1 

ent- 

ver- 

ent- 

ver- 

ent- 

laden 

laden 

laden 

*5 

26 

27 

28 

29 

30 

S 

21037 



3976 

21 

21 278 

— 

S07 

— 

658 

— 

— 

— 

10  337 

7‘ 

204 

2 

'49 

— 

1 336 

12 

6 

— 

6 

7 

36  735 

136 

I 803 

2 

7 

s 

2 48  t 

— 

2 532 

12 

4* 

ISO 

*59 

460 

I *73 

— 

33 

9 102 

4 

7 ‘*4 

11  $68 

1 

62 

3*2 

47 

47 

3 161 

— 

48 

— 

46 

— 

— 

— 

4 

7 957 

7435 

1*769 

[98  262 

2929 

3505 

370 

I 867 

— 

5*3 

— 

74576 

— 

— 

l6 

190 

— 

*4 

a 174 

— 

‘55 

811 

— 

88 

«°55 

7 

ÖO 

219 

75  ! 

360 

43  356 

10  149 

7 640 

5670 

74 

3S78‘ 

940 

10247 

10  202 

2 622 

278 

39  922 

46  903 

**S  924 

8 144 

4 929 

11  llo 

II  301 

II  120 

150 

3 ‘86 

64817 

240 

25  280 

75  ‘ 

61 

64O 

3907 

— 

9665 

3 

7 

« "5 

659 

— 

4*7 

— 

2 

7056 

3 234 

— 

4 5*2 

713 

3 

1 8ll 

123 

723 

21 

30  *97 

1 

84 

9 472 

4 

49 

— 

7 929 

439 

107 

— 

31 

— 

— 

59 

*59 

206 

‘50 

- 

I 

- 

- 

— 

90 
5 527 

- 

I 

2 052 

— 

— 

4 *47 

— 

— 

— 

— 

— 

— 

— 

I 

623 

— 

I 

I 222 

— 

1 005 

■5 1 °‘7 

115213 

■01 584 

275  622 

11550 

193  986 

18855 

— 

- 

- 

— 

52 

169872 

, 115212 

>01 584 

275  622 

“55° 

194  038 

Düngemittel, 
auch  künstliche 

rer- 

ent-  I 

laden 

3« 

32 

38  508 

21 

2 43‘ 

35 

57  493 

3‘ 

3 965 

IO 

22  68l 

538 

'873 

433 

14  760 

837 

2675 

14  3»6 

I 096 

8 706 

266 

— 

41 264 

236  590 

89476 

20 

24  063 

■ 627 

I 124 

— 

63948 

250 

2077 

33  930 

140  792 

10 138 

605  232 

298 


I>as  Verkehrswesen. 


Verkehrsbezirk  No.  19  Die  Regierungsbezirke  Merseburg  und  Erfurt,  der  Kreis 


d 

V* 

5 

Bezeichnung 

der 

Verkehrsbezirkc: 

Weizen 

Roggen 

Hafer 

ver- 

| ent- 

ver- 

ent- 

ver- 

ent- 

laden 

laden 

laden 

i 

2 

3 

« 

s 

6 

7 

8 

i. 

Provinz  Ost-  und  Westprenssen  . . . 

7 







2 

12 

2. 

Ost-  und  westprenssiache  Häfen.  . . 

— 

— 

— 

— 

1 

— 

3- 

Prorinz  Pommern 

11 

— 

— 

10 

2 

21 

4- 

Pommersche  Häfen 

— 

— 

I 

— 

2 

5' 

Grossherzogtum  Mecklenburg  naw.  . . 

2 

IO 

— 

»SS 

16 

7 

6. 

Häfen  Rostock  bis  Flensburg.  . . . 

— 

— 

— 

6 

— 

1 

7- 

Provinz  Schleswig-Holstein  nsw.  . . 

5 

— 

I 

■5 

• 7 

I 

8. 

F.lbbäfen 

— 

I 

20 

12 

— 

9 

Weserhäfen 

— 

20 

— 

— 

— 

— 

IO 

Emshäfen 

10 

— 

I 

— 

— 

1 1. 

Provinz  Hannover,  Oldenburg  nsw. 

2 496 

576 

1 047 

406 

596 

I IO 

12. 

Provinz  Posen 

1 1 

112 

2 

■ 543 

3 

7« 

'3 

Reg.-Bcz.  Oppeln 

— 

— 

I 

— 

I 

21 

1 4 

Stadt  Breslau 

— 

— 

— 

— 

1 

— 

■5- 

Reg.-Bez.  Breslau  und  Liegnitz.  . . 

67 

43 

12 

100 

M 

55* 

i6. 

Berlin 

217 

X 1 

70 

>5 

59 

103 

<7 

Provinz  Brandenburg 

4 973 

480 

..3 

5 4Z4 

248 

299 

! iS. 

Reg.-Bez  Magdeburg  und  Anhalt  . . 

11  720 

■4  554 

S'3 

15  020 

802 

5950 

»9 

Reg.-Bez.  Merseburg  und  Thüringen  . 

90521 

52  419 

28  OOO 

20. 

Königreich  Sachsen 

43  9«9 

4 75' 

33  °44 

6 508 

8 026 

*035 

21. 

Provinz  Hessen-Nassau  und  Oberhesaen 

2 696 

96S 

46S 

543 

246 

I IOI 

22. 

Ruhrrevier  i Westfalen) 

— 

— 

I 

— 

42 

— 

Rnlmrevier  (Rheinprovinz] 

75 

IO 

- 

— 

6 

— 

24- 

Provinz  Westfalen,  Lippe  usw.  . . . 

77 

20 

33 

5° 

3 

— 

- 

Rheinprovinz  rechts  des  Rheins  nsw.  . 

11 

— 

2 

— 

— 

— 

2 6. 

Rheinprovinz  links  des  Rheins  nsw.  . 

144 

— 

20 

— 

3° 

54 

■7 

Saarrevier  uaw 

— 

— 

— 

— 

— 

— 

2 S. 

Rheinhafenstationen 

— 

— 

— 

— 

— 

— 

29 

Lothringen 

140 

— 

— 

— 

— 

— 

V' 

Eisass 

860 

— 

— 

— 

IO 

— 

31 

Bayerische  Pfalz 

■ 452 

— 

— 

— 

— 

— 

Grosshrzgt.  Hessen  (ausschl.  Oberhessen' 

690 

IO 

— 

5 

90 

— 

33 

Grossherzogtum  Baden 

4492 

2 

— 

— 

I 

— 

34 

Mannheim  und  Ludwigshafen  . . . 

2 230 

20 

— 

— 

— 

— 

33 

Künigr.  Württemberg  mit  Hohenzollern 

1 881 

IO 

■° 

— 

IO, 

— 

J6- 

Königreich  Bavem 

4 850 

74 

579 

540 

3331 

2 570 

Zusammen  (ohne  No.  19) 

83  086 

21 671 

36  218 

30  3*1 

10  571  ; 

12  914 

Auslandsverkehr 

2873 

597 

I 

467 

>7 

n 

Überhaupt  im  Jahre  1903 

*5959 

22  268 

36  219 

30  828 

10  598 

12925 

Digitized  by  Google 


299 


MUh“  nhbrik.t.  Spiritus,  9 rannt 
(ohne  Kletej  WeiU,  Essig 


'3 

'4 

•5 

16 

• 7 

18 

— 

20 

— 

335 

IO 

9 

— 

3» 

5 

~ 

3' 

2 

761 

— 

12 

'35 

— 

3 

583 

2 

5 

IO  1 

165 

•3 

45 

— 

5 

58 

I 

— 

— 

*7 

IO 

1 1 

5 

2 

I 

2 

I 

38 

68 

28 

9 

84 

991 

•3 

69 

106 

3 

— 

* 307 

I 091 

7887 

I 5<>9 

3' 

582 

3 973 

33 

2668 

I 

9 191 

3 

— 

*7 

23 

1 18 

I 

— 

263 

HO 

112 

62 

48 

30 

382 

293 

52  | 

876 

«7 

58 

2 689 

787 

786 

364 

124 

167 

2 I03 

6 921 

1 1 iS 

4 230 

178 

»83 

5 286 

26951 

5 '°7 

! 2 5°4 

528 

NO 

00 

*0 

86  906 

23  394 

2702 

>9637 

34  422 

9 029 

3897 

6871 

3 288  j 

2 263 

3884 

3 290 

29 

354 

579 

171 

20 

45 

2 

— 

— 

282 

— 

255 

13 

14 

44 

70 

105 

"4 

12 

«9 

106 1 

38 

I 

74 

2 

s 

>93 

336 

41 

412 

17 

55 

90 

_78 

IO 

I I 

I 



8 ! 
110  | 

1 

1 

46 

92  1 

55 

— 

— 

— 

I 

616  1 

825 

48 

4 

— 

6t 

378 

6ll 

"3 

5° 

5 

25 

'37 

136 

47 

— 

— 

— 

668 

'03 

30 

3 

29 

U 

'3  238 

■1  '34 

69O 

358 

127 

106 

49  | »7  3*3 
75  j *9 
24  I 87412 


300 


Da«  Verkehrswesen. 


Verkehrsbezirk  No.  19.  Die  Regierungsbezirke  Merseburg  und  Erfurt,  der  Kreis 


© 

3 

Bezeichnung 

der 

Verkehrabezirke: 

Zucker,  roh 

Pferde 

Rindvieh 

ver- 

ent- 

ver- 

ent- 

ver- 

ent- 

laden 

laden 

laden 

i 

2 

19 

20 

2t 

22 

43 

24 

i. 

Provinz  Ost-  nnd  Weatprenaaen . . . 





■8 

1 409 

497 

4 472 

2. 

Ost-  und  westpreussische  Häfen.  . . 

— 

— 

— 

41 

— 

1 47* 

3 

Provinz  Pommern 

— 

— 

15 

3* 

419 

2 497 

4- 

Porainersche  Häfen 

— 

— 

3 

9 

>4 

— 

5- 

Gross  Herzogtum  Mecklenburg  usw. . . 

— 

— 

IO 

75 

437 

576 

6. 

Häfen  Rostock  bis  Flensburg.  . . . 

— 

— 

12 

«5 

9 

153 

7- 

Provinz  Schleswig-Holstein  usw.  . . 

— 

— 

IO 

1 128 

— 

1 398 

8. 

Klbhäfen 

101 

— 

19 

2 254 

3 

124 

9 

VVeserhäfen 

— 

— 

I 

7 

20 

394 

io. 

Emshäfen 

— 

— 

— 

2 

11 

782 

1 1. 

Provinz  Hannover.  Oldenburg  usw. 

295 

1105 

224 

622 

4 195 

3 *66 

12. 

Provinz  Posen 

— 

— 

'3 

591 

3965 

2 4IO 

>3 

Reg.-Bez.  Oppeln 

— 

— 

14 

49 

210 

800 

M 

Stadt  Breslau 

— 

— 

43 

24 

■9 

i*S 

'5 

Reg.-Bez.  Breslau  nnd  Liegnitz.  . . 

12 

5* 

386 

75 

I 290 

4 *40 

16. 

Berlin 

— 

— 

1083 

1 767 

643 

751 

17. 

Provinz  Brandenburg 

3 

— 

462 

575 

* 393 

10  298 

iS. 

Reg.-Bez.  Magdeburg  und  Anhalt  . . 

47353 

4241 

940 

I 602 

11  3*5 

6476 

19 

Reg.-Bez.  Merseburg  und  Thüringen  . 

90  014 

9159 

97  450 

20. 

Königreich  Sachsen 

■ 018 

3435 

3®45 

1 630 

49  930 

4903 

21 

Provinz  Hessen-Nassau  nnd  Oberhessen 

— 

— 

192 

460 

5 15* 

3 119 

22. 

Rnhrrevier  (Westfalen) 

— 

— 

74 

62 

77» 

.8 

43 

Ruhrrevier  (Rheinprovinz) 

— 

— 

18 

43» 

I 014 

27 

Provinz  Westfalen,  Lippe  usw.  . . . 

— 

— 

12 

1*3 

53 

88 

-5 

Rheiuprovinz  recht*  des  Rheins  usw.  . 

— 

— 

3 

563 

107 

■ 4 

26. 

Rhciuprovinz  links  des  Rheins  nsw.  . 

— 

— 

22 

1 37* 

2037 

3 

-7 

Saarrevier  usw 

— 

— 

3 

16 

— 

— 

28. 

Rbcinliafenstationen 

— 

— - 

I 

— 

— 

— 

29, 

Lothringen 

— 

— 

— 

2 

— 

— 

jo. 

Elsas« 

IOO 

6 

— 

I 

— 

39 

Bayerische  Pfalz 

9 105 

— 

— 

— 

— 

— 

3*- 

(irosshrzgt.  Hessen  (ansschl.  Oberhessen) 

— 

7 

143 

>S 

— 

Grossherzogtuin  Baden 

— 

1 1 

8 

24 

2 279 

34. 

Mannheim  und  Ludwigshafen  . . . 

660 

— 

IO 

s 

170 

— 

35 

KBnigr.  Württemberg  mit  Hohenzollem 

*3*3 

— 

4 

8 

45 

5*7 

36. 

Königreich  Bayern 

1 840 

I 

383 

434 

2 991 

3609  t 

Zusammen  (ohne  No.  19) 

62  80O 

8639 

7618 

•5435 

»5  574 

87  130 

Auslands  verkehr 

— 

— 

335 

— 

142 

Überhaupt  im  Jahre  1903 

62  SOO 

S639 

7629 

'5  570 

»5  57* 

87272 

Digitized  by  Google 


Das  Verkehrswesen. 


Schmalkalden  des  Regierungsbezirks  Kassel  und  die  tl 


Schafe 

Schweine 

Geflügel 

ver- 

ent- 

ver- 

ent- 

ver- 

ent- 

laden 

lailen 

laden 

»5 

26 

27 

28 

29 

30 

821 

6979 

<55 

25231 

307 

13  290 

21 

1 901 

48 

194 

<5 

12 

3» 

3033 

6l 

55< 

1 I I 

25 

3 

938 

<3 

I 

66 

IO 

18 

2 085 

33 

592 

So 

17 

— 

336 

I 

4 573 

54 

*5 

50 

896 

40 

12  509 

75 

86 

1 695 

s 

— 

<2  405 

324 

1 I 

244 

<24 

I64 

< 553 

74 

<35 

— 

118 

— 

21 

2 

1 727 

2305 

765 

145  646 

I I30 

842 

176 

1 444 

<33 

2 I64 

730 

33957 

14 

— 

<4 

5 

57 

2 <55 

4 

— 

<5 

3<  < 

17 

35 

272 

166 

1 314 

1 082 

12  944 

16054 

226 

12  6l  1 

876 

4991 

591 

1 421 

4 212 

14  107 

1 8lO 

49  292 

1!  HO 

4929 

II  120 

11  301 

3 <86 

<5° 

50316 

153409 

44  5«>7 

40  883 

3425 

52  <38 

11 483 

29817 

28  146 

2655 

1 879 

674 

I 294 

1 127 

515 

279 

2 

9 

— 

< 247 

39 

941 

— 

49 

I 40I 

616 

1 504 

742 

<50 

*7 

37  437 

525 

163 

147 

— 

10 

— 

99 

9 

2 824 

8 

48 

2 

560 

1S0 

8 

— 

26 

33 

11 

— 

275 

— 

3781 

— 

s 

— 

2 

— 

10  093 

— 

6 

— 

11 

— 

35 

— 

— 

— 

36 

— 

406 

2 789 

38* 

— 

88 

— 

100 

1 1 

7 

— 

56 

— 

5 7 < s 

I 816 

919 

3 366 

20  252 

20  721 

4481 

6752 

80274 

5<  433 

90  922 

3 < 5 947 

68  899 

148351 

839 

— 

117 

— 

3 521 

8857 

81 113 

5<  433 

9<  °39 

3*5  947 

72420 

1 57  208 

302 


Das  Verkehrswesen. 


Verkehrsbezirk  No.  21.  Die  Prov.  Hessen-Nassau  (mit  Ausschluss  der  Kr.  Rinteln 


! © 

1 z". 

£3 

^3 

Bezeichnung 

der 

Verkehrs  bezirke: 

Weizen 

Roggen 

Hafer 

ver- 

ent- 

ver- 

ent- 

ver* 

eut- 

laden 

laden 

laden 

■ 

2 

3 

4 

5 

6 

7 

8 

r 

Provinz  Ost-  und  Westpreussen . . . 



3' 



1 



i 2 ■ 

Ost-  und  westpreussische  Häfen . . . 

— 

— 

— 

— 

— 

— 

3 

Provinz  Pommern 

— 

— 

— 

— 

— 

1 

4. 

Poinmersche  Häfen 

— 

— 

— 

1 

— 

'3 

5 

Grossherzogtum  Mecklenburg  usw.  . . 

— 

— 

— 

— 

— 

6. 

Häfen  Rostock  bis  Flensburg.  . . . 

— 

— 

— 

-- 

1 

7- 

Provinz  Schleswig-Holstein  nsw.  . . 

— 

— 

— 

— 

— 

— 

8. 

Elbhäfen 

— 

— 

2 

— 

— 

— 

9 

Weserh&feu 

— 

— 

— 

— 

— 

— 

io. 

Emshafen 

— 

— 

— 

— 

— 

20 

1 1. 

Provinz  Hannover,  Oldenburg  nsw. 

1S0 

I 972 

475 

618 

627 

285 

I 2. 

Provinz  Posen 

I 1 

— 

— 

to 

— 

IO 

'3 

Reg.-Bez.  Oppeln 

— 

— 

— 

— 

— 

— 

'4 

Stadt  Breslau 

— 

— 

— 

— 

— 

— 

<5 

Reg.-Bez.  Breslau  und  Liegnitz.  . . 

2 

— 

— 

— 

1 

»3 

i6. 

Berlin 

— 

— 

— 

— 

— 

— 

>7 

Provinz  Brandenburg 

1 

55 

— 

22 

— 

IO 

1 8. 

Reg.-Bez.  Magdeburg  und  Anhalt  . . 

26 

3'4 

— 

20 

15 

24 

»9 

Reg.-Bez.  Merseburg  und  Thüringen  . 

968 

2 696 

543 

468 

1 10t 

246 

20. 

Königreich  Sachsen 

71 

3 

20 

30 

2 

I 

21. 

Provinz  Hessen-Nassau  und  Oberhessen 

78066 

'7855 

30348 

22. 

Ruhrrevier  ( Westfalen) 

189 

— 

40 

3' 

80 

-3 

Rnhrrevier  (Rheinprovinz) 

122 

5 

1 1 

IO 

'3 

l6 

24 

Provinz  Westfalen,  Rippe  nsw.  . . . 

2 153 

4306 

1228 

2 129 

988 

1718 

-5 

Rheinprovinz  rechts  des  Rheins  usw.  . 

2 I I 

2 264 

294 

3 309 

l6l 

797 

26. 

Rheinprovinz  links  des  Rheins  usw.  . 

I 293 

2045 

680 

4679 

5»8 

633 

27 

Saarrevier  nsw 

60 

— 

— 

— 

I 

— 

28. 

Rheinhafenstationen 

87 

40 

l 

145 

IO 

120 

-9 

Lothringen 

*5 

— 

1 

— 

40 

— 

3°- 

Eisass 

105 

— 

— 

— 

67 

— 

3'- 

Bayerische  Pfalz 

2 504 

2 

— 

20 

3« 

5» 

.52- 

Grosshrzgt.  Hessen  (ausschl.  Oberhessen) 

8 823 

»053 

2'5' 

' 439 

6 103 

3580 

’<3 

Grossherzogtum  Baden 

7 'Sä 

169 

'3 

— 

'»5 

203 

54- 

Mannheim  und  Ludwigsh&feu  . . . 

2 545 

165 

5 

— 

3* 

43 

33. 

Kiinigr.  Württemberg  mit  Hokenzollern 

'44 

6 

I 

— 

8 

99 

36. 

Königreich  Bayern 

8 ! IO 

178 

854 

18 

270 

957 

Zusammen  (ohne  No.  21) 

36  684 

16  304 

6319 

12  950 

IO  202 

8851 

Auslands  verkehr 

40 

— 

30 

— 

40 

Überhaupt  im  Jahre  1903 

3®  7»4 

16  304 

6349 

12950 

IO  202 

SS9I 

Digitized  by  Google 


Gerste 


Kartoffeln 


Mehl  und 
MUhlenfbbrlkate 
(ohne  Kielet 


Spiritus,  Brannt- 
wein, Essig 


Wolle 


304 


Das  Verkehrswesen. 


Verkehrsbezirk  No.  21.  Die  Prov.  Hessen-Nassau  (mit  Ausschluss  der  Kr.  Rinteln 


© 

y. 

Bezeichnung 

Zucker 

roh 

Pferde 

Rind 

vielt 

Verkehrsbezirke: 

ver- 

ent- 

ver- 

ent- 

ver- 

ent- 

ladeu 

laden 

laden 

i 

2 

>9 

20 

ZI 

22 

23 

24 

i. 

Provinz  Ost-  und  Westpreussen . . . 





9 

164 

76 

3395 

2. 

Ost-  und  westprenssuche  Häfen.  . . 

— 

— 

— 

— 

— 

93o 

3- 

Provinz  Pommern 

— 

— 

7 

IO 

62 

359 

4 

Pommersehe  Hilfen 

— 

— 

1 

2 

— 

— 

5 

Grosslierzogturo  Mecklenburg  usw. . . 

— 

— 

1 1 

28 

*9 

344 

6. 

Häfen  Rostock  bis  Flensburg 

— 

— 

— 

27 

26 

88 

7- 

Provinz  Schleswig-Holstein  usw.  . . 

— 

— 

4* 

145 

— 

• 995 

8. 

Elbhäfen 

— 

— 

53 

748 

2 

'52 

9- 

Weserhäfen  ....  * 

— 

— 

12 

7 

3' 

IO 

Emshäfen 

— 

— 

— 

II 

— 

307 

II. 

Provinz  Hannover,  Oldenburg  usw*. 

635 

1154 

215 

1 16; 

3952 

24360 

12. 

Provinz  Posen 

— 

— 

'S 

21 

187 

2 542 

>3- 

Reg.-Bez.  Oppeln 

— 

— 

I 

— 

— 

198 

14 

Stadt  Breslau 

— 

— 

1 

6 

— 

' 893 

■5- 

Reg.-Bez.  Breslau  und  Liegnitz.  . . 

— 

— 

9 

" 

87 

979 

t6. 

Berlin 

— 

— 

325 

365 

364 

944 

17 

Provinz  Brandenburg 

— 

— 

'34 

246 

74 

43« 

18, 

Reg.-Bez.  Magdeburg  und  Anhalt  . . 

— 

1 

27 

3° 

686 

957 

19- 

Reg.-Bez.  Merseburg  und  Thüringen  . 

— 

— 

460 

■92 

3 1 *9 

5 158 

20. 

Königreich  Sachsen 

— 

— 

71 

65 

9 

22 

21 

Provinz  Hessen-Nassau  und  Oberhesssu 

170z 

5003 

184  098 

| 22. 

Ruhmvier  (Westfalen) 

— 

109 

145 

112 

1S5 

>3- 

Ruhrrevier  ( Rheinprovinz  > 

— 

495 

5' 

34' 

• 5 234 

24 

Provinz  Westfalen,  Lippe  usw.  . . . 

— 

41 

283 

862 

3 097 

7661 

>5- 

Rheinprovinz  rechts  des  Rheins  usw.  . 

— 

2 

261 

165 

8 2S9 

>337 

26. 

Rheinprovinz  links  des  Rheins  usw.  . 

5° 

6 

895 

3 278 

7 349 

' 346 

>7- 

Saarrevier  usw 

— 

— 

23 

«3 

162 

— 

28. 

Rheinhafenstationen . 

— 

— 

54 

1 

'32 

— 

29. 

Lothringen 

— 

— 

16 

30 

329 

— 

3°- 

Eisass 

111 

— 

29 

*3 

268 

*4 

31 

Bayerische  Pfalz 

6 065 

— 

98 

124 

'73 

79 

32- 

Groashrzgt.  Hessen  ( ausseh  1.  Oberhessen) 

29 

861 

980 

' 097 

16  059 

8215 

33- 

Grossherzogtum  Baden 

255* 

— 

477 

335 

1 674 

4853 

34 

Mannheim  und  Ludwigshafen  . . . 

1 S32 

— 

368 

261 

I $l6 

129 

35. 

Königr.  Württemberg  mit  Hohenzollern 

597 

— 

206 

38 

109 

6 127 

36. 

Königreich  Bayern 

— 

— 

880 

425 

1 701 

3'  059 

Zusammen  (ohne  No.  21) 

1 1 870 

2065 

6566 

IO  089 

49  974 

122  33« 

Auslandsverkehr 

- 

I96 

490 

12 

'3  943 

Cberhanpt  im  Jahre  1903 

1 1 870 

2065 

| 6762  | 10  579 

49  986 

'38274 

Digitized  by  Google 


Das  Verkehrswesen. 


305 


a.  Schmalkalden),  der  Kr.  Wetzlar,  sowie  die  Grosshrzgl.  hess.  Prov,  Oberhessen. 

Schafe  Schweine  Geflügel  JSTlZ'l'feh.  l 


Düngemittel, 
anch  künstliche 


ver- 

ent- 

ver- 

ent- 

ver- 

ent- 

ver- 

ent- 

laden 

laden 

laden 

laden 

25 

16 

1 J8 

I *9 

1 30 

Ji 

— 

560 

— 

•3  4*4 

7*5 

79 

23 

30 

422 

1 16 

— 

8266 

240 

32 

165 

6 408 

— 

21 
2 I$6 

— 

10  607 

28 

47 

20 

1 566 

695 

623 

219458 

4 333 

" 527 

' 775 

8 134 

~ 

— 

3 

1 1 

4 

8816 

263 

21 

— 

— 

— 

' 

4 754 

5° 

33 

— 

— 

— 

— 

3 

240 

12 

— 

— 

— 

5 

77 

4» 

147 

437 

'5 

1 890 

238 

— 

554 

49 

39 

14 

60 

— 

— 

5 

3 933 

129 

■8  Sn 

274 

46 

— 

2 907 

3 

9665 

' '55 

7 

236 

2 782 

1 879 

2655 

1 294 

674 

5*5 

■ '17 

8015 

12  286 

60 

— 

4 

■ 3 

738 

847 

1 71S 

466 

11381 

<25  435 

54870 

47  766 

424 

— 

*54 

'7 

526 

73 

224 

20  982 

I 918 

— 

416 

>9  35' 

749 

2 044 

•5' 

1097* 

1 731 

8lO 

3019 

51  690 

789 

727 

' 933 

6 032 

I 293 

288 

918 

7 058 

279 

3« 

' 4*7 

5 726 

8 196 

83 

I 901 

1 846 

4 381 

19588 

3858 

*0759 

1 

— 

40 

'34 

213 

661 

12  272 

1 

— 

— 

34 

— 

— 

* 679 

1H0 

— 

5 

260 

382 

1 

"3 

6851 

— 

— 

*95 

— 

3 180 

— 

526 

Sh 

25 

— 

83 

16 

2 588 

t 

2 754 

4656 

2585 

235 

21  677 

2633 

26  445 

214  3t>7 

■5  535 

8 1 18 

*43 

I 299 

t 785 

2 254 

3 219 

487 

2 539 

552 

— 

— 

360 

— 

7 

94 

' 345 

1 021 

— 

962 

* 877 

' 323 

111 

' 330 

4 720 

580 

10 

2 686 

2 160 

1 894 

3 429 

21  647 

12  1 17 

622 

21 613 

15  016 

36  501 

370  440 

54  488 

307  228 

60931 

122  717 

589 

— 

20 

- 

11  110 

206  714 

7 36' 

5223 

22  202 

15  016 

36  521 

370  440 

65  598 

S>3  942 

68  292 

127  940 

Meitzt* n,  Boden  den  preatts.  Staates.  VIII. 


Digitized  by  Google 


3or. 


Das  Verkehrswesen 


Verkehrsbezirk  No.  22.  Du  Ruhrrevier, 


j o 

! ^4 

3 

- 

Bezeichnung 

der 

Verkehrsbezirke: 

Weizen 

Roggen 

Hafer 

ver- 

ent- 

ver- 

ent- 

ver- 

ent- 

laden 

laden 

laden 

i 

2 

3 

4 

5 

6 

7 

8 

i. 

Provinz  Ost-  und  Westpreussen . . . 









2 

Ost-  nnd  westpreussische  Hüfen.  . . 

— 

— 

— 

— 

— 

_ 

3- 

Provinz  Pommern 

— 

— 

— 

— 

— 

— 

Pommerscho  Häfen 

— 

— 

— 

— 

— 

— 

s 

Grossherzogtu m Mecklenburg  usw. , . 

— 

— 

IO 

— 

— 

— 

6. 

Häfen  Rostock  bis  Flensburg  . . . 

— 

— 

— 

— 

1 

7 

Provinz  Schleswig-Holstein  usw.  . . 

— 

— 

IO 

- 

5 

— 

8. 

ElbhUfen 

10 

— 

1 

— 

— 

— 

9- 

Weserhäfeu 

— 

IO 

10 

— 

20 

io 

Emshäfen 

10 

— 

50 

— 

— 

86 

i i 

Provinz  Hannover,  Oldenburg  usw.  . 

86 

95* 

1044 

128 

20 

190 

1 2 

Provinz  Posen 

— 

— 

— 

— 

— 

>3 

Reg.-Bez.  Oppeln 

— 

— 

— 

— 

— 

* 4 

Stadt  Breslau 

— 

— 

— 

— 

— 

>5 

Reg.-Bez.  Breslau  und  Liegnitz.  . . 

— 



— 

— 

— 

— 

16. 

Berlin 

— 

— 

— 

— 

— 

— 

>7 

Provinz  Brandenburg 

— 

— 

— 

8 

— 

261 

Reg.-Bez.  Magdeburg  und  Anhalt  . . 

— 

3* 

— 

>3 

— 

2 

>9 

Reg.-Bez.  Merseburg  und  Thüringen  . 

— 

— 

— 

1 

— 

42 

20. 

Königreich  Sachsen 

— 

1 

— 

— 

— 

— 

2 l , 

Provinz  Hessen- Nassau  und  Oberhessen 

— 

189 

3‘ 

40 

— 

80 

22 

Rnhrrevier  (Westfalen) 

5469 

4*85 

3797 

2 3 

Rnhrrevier  (Uheluprovinzj 

744 

2 068 

662 

1 *51 

455 

*387 

24 

Provinz  Westfalen,  Lippe  usw.  . . . 

1099 

9 574 

2429 

2 278 

777 

1 295 

25 

Rhein  pro  vinz  rechts  des  Rheins  usw.  . 

85 

19 

28l 

221 

108 

2'3 

2 6 

Rheinprovinz  links  des  Rheins  usw.  . 

• *s 

935 

35 

4>7 

20 

327 

•’7 

Saarrevier  usw 

— 

— 

— 

125 

— 

2* 

Rheinhafenstationen 

>33' 

6l  867 

209 

2 7 862 

12 

80745 

29- 

Lothringen 

— 

*5 

— 

— 

— 

3° 

Eisass ....  

IO 

_ 



— 

- 

3* 

Baverische  Pfalz 

— 

— 

— 

— 

— 

- 

3*- 

Orosshrzgt.  Hessen  fansschl.  Oberhessen) 

3' 

— 

— 

— 

1 1 

I 

33 

Grossherzogtum  Baden 

~ 

— 

— 

— 

H 

Mannheim  nnd  Ludwigshafen  . . . 

— 

— 

— 

— 

— 

3 5 

Königr.  Württemberg  mit  Hohenzoliern 

— 

— 

— 

— 

— 

— 

Königreich  Bayern 

— 

— 

— 

— 

25 

Zusammen  (ohne  No.  22) 

34*' 

75  65« 

4797 

32  229 

>533 

85  675 

Auslands  verkehr 

— 

IO 

40 

5* 

— 

•39 

Überhaupt  im  Jahre  1903 

34*  > 

75  661 

4837 

31  281 

>533 

$5  814 

Digitized  by  Google 


Das  Verkehrswesen. 


307 


soweit  dasselbe  zn  Westfalen  gehört 


Gerste 

Kartoffeln 

Mehl  uu«l 
MUhlenfabrlkate 
(ohne  Kiele) 

Spiritus,  Brannt- 
wein, Essig 

Wolle 

ver- 

ent- 

ver- 

ent- 

ver- 

ent- 

ver- 

ent- 

yer- 

ent-  I 

laden 

laden 

laden 

laden 

laden  | 

9 

IO 

1 1 

12 

‘3 

*4 

'5 

16 

17 

■8 

- 

— 

- 

1 230 

- 

- 

- 

20 

2 

- 

— 

— 

— 

4 3»o 

— 

— 

— 

10 

— 

— 

— 

— 

— 

430 

— 

— 

— 

3» 

— 

— 

— 

— 

— 

10  946 

— 

— 

10 

2 

— 

— 

— 

— 

243 

1 

76 

— 

— 

— 

— 

— 

— 

— 

71 

— 

96 

— 

33 

1 

— 

— 

2 

— 

>3 

4* 

— 

42 

1 

— 

— 

— 

— 

3$ 

10 193 

59 

200 

I 

1 

— 

26 

— 

7 

s* 

441 

10717 

33 

3'2 

25 

13 





_ 

7520 

•'3 



20 

- 

1 

— 

— 

35 
6 021 

— 

— 

— 

6 

: 

— 

— 

— 

— 

644 

— 

— 

— 

622 

— 

— ; 

— 

— 

— 

■ 8 562 

— 

98 

I 

316 

— 

— 

I 542 

— 

39081 

— 

224 

1 

1 162 

— 

1 

— 

984 

9 

28  148 

20 

'7' 

2 

45 

— 

— 

— 

— 

IO 

7653 

— 

15 

5 

«s 

— 

16 

25 

— 

«7 

1 613 

327 

292 

>5 

3 

3 

8 

*346 

19  357 

47  706 

25" 

3 

f 6 1 

213 

4192 

5 »35 

20 145 

18  795 

1412 

538 

3 

193 

365 

3 947 

422 

12  736 

15 158 

19976 

499 

2139 

16 

190 

*3 

227 

185 

883 

1 634 

I 050 

460 

7° 

1 1 

77 

s* 

957 

602 

1 I 251 

■ 289 

4 770 

379 

12 

161 

368 

*5 

89 

'5 

47906 

342 

97 

I 606 

49  19* 

141 

I I 

- 

IO 

12 

5 

5° 

136 

37 

““ 

2 995 
5 

33 

1 

25 

— 

- 

- 

- 

21 
* 43° 

- 

9 

1 

2 

5 

— 

*45 

55803 

5850 

168  734 

40  699 

108  732 

3034 

5982 

94 

634 

— 

21 

127 

12  896 

5 

Il6 

- 

22 

- 

1 

645 

55824 

5977 

iSl  630 

40  704 

lOS  848 

3034 

6004 

94 

635 

20* 


Digitized  by  Google 


308 


Da»  Verkehrswesen. 


Verkehrsbezirk  No.  22.  Das  Ruhrrevier, 


□ 
1 ^ 

, 2 

Bezeichnung 

der 

Verkehrsbezirke: 

Zucker,  roh 

Pferde 

Rindvieh 

ver- 

eBt- 

ver- 

ent- 

ver- 

ent- 

laden 

laden 

laden 

I 

2 

>9 

20 

21 

22 

»3 

24 

I. 

Provinz  Ost-  und  Westprenssen  . . 







6l 



1 917 

2. 

Ost-  und  westpreussische  Häfen.  . . 

— 

— 

— 

.6 

— 

22 

3 

Provinz  Pommern 

— 

— 

— 

— 

347 

4 

Pommersclie  Häfen 

— 

— 

— 

— 

IO 

5 

Grossherzogtiun  Mecklenburg;  nsw. . 

— 

— 

— 

Il6 

— 

467 

6 

Häfen  Rostock  bis  Flensburg,  . . . 

— 

— 

— 

— 

— 

5 7*4 

7 

Provinz  Schleswig-Holstein  usw.  . . 

— 

— 

1 

3' 

— 

8 849 

8 

Elbhäfen 

— 

— 

3 

19S 

I 

577 

9 

Weserhäfen 

— 

— 

4 

— 

5 

231 

IO 

Emshäfen 

— 

— 

— 

— 

69 

974 

1 1 

Provinz  Hannover,  Oldenburg  usw.  . 

— 

609 

1 *7 

7*7 

182 

26  206 

12 

Provinz  Posen 

— 

— 

20 

3 

1 742 

13 

Reg.-Bez.  Oppeln  . . % 

— 

— 

— 

— 

— 

— 

■4 

Stadt  Breslau 

— 

— 

— 

— 

— 

34 

■5 

Reg.-Bez.  Breslan  und  Liegnitz . . . 

— 

— 

I 

3 

— 

47 

16 

Berlin 

— 

— 

30 

70 

— 

5 876 

1? 

Provinz  Brandenburg 

— 

— 

9 

■ S 

21 

3959 

l8 

Reg.-Bez.  Magdeburg  nnd  Anhalt  . . 

— 

4 

— 

— 

6 5<>3 

*9 

Reg.-Bez.  Merseburg  und  Thüringen  . 

— 

— 

62 

74 

■8 

778 

20. 

Königreich  Sachsen 

— 

— 

1 

4 

— 

— 

21. 

Provinz  Heesen-Nassau  und  Oberbessen 

— 

'45 

109 

185 

1 12 

22 

Ruhrrevier  (Westfalen) 

s 

358 

36  3*>5 

23 

Ruhrrevier  (Rhciuproviuz) 

14 

12 

3*7 

662 

8 160 

" 035 

24 

Provinz  Westfalen,  Lippe  usw.  . . , 

662 

555 

3284 

4 *39 

43  851 

25 

Rheinprovinz  rechts  des  Rheins  usw.  . 

1 

— 

87 

97 

2 510 

625 

26. 

Rheinprovinz  links  des  Rheins  usw.  . 

— 

— 

232 

■354 

8 504 

43* 

27 

Saarrevier  usw 

— 

2 

IO 

— 

— 

28. 

Rheiuhafenstationen 

— 

— 

7 

18 

149 

33 

29 

Lothringen 

— 

— 

, 

I 

168 

— 

’>o. 

Elsas» 

— 

— 

— 

— 

55 

— 

31- 

Bayerische  Pfalz 

~ 

— 

— 

— 

8 

- 

32 

Orosshrzgt.  Hessen  (ansschl.  Oberhessen) 

— 

— 

— 

26 

64 

IO 

53 

Grossh  erzogt  um  Baden 

— 

— 

— 

l 

— 

34- 

Mannheim  nnd  Ludwigshafen  . . . 

— 

— 

— 

— 

— 

— 

ö 

Kßnigr.  Württemberg  mit  Hohenzollern 

— 

— 

— 

— 

— 

— 

3» 

Königreich  Bayern 

— 

— 

6 

4 

4 

114 

Zusammen  (ohne  No.  22) 

•5 

12S3 

1584 

6900 

24  246 

120  275 

Auslandsverkehr 

— 

— 

I 

948 

125 

■88 

Oberhaupt  im  Jahre  1903 

‘5 

1283 

1585 

7S4S 

*4  37' 

120  463 

Digitized  by  Google 


Schweine 


Düngemittel, 
auch  künstliche 


ver- 

ent- 

ver- 

ent- 

ver- 

I ent- 

laden 

laden 

laden 

27 

28 

29 

30 

3> 

3* 

— 

39 

— 

224 

> *75 

— 

— 

— 

21 

240 

— 

2 

22 

>5*75 

— 

— 

— 

— 

6 

943 

— 

— 

»33 

1 

I 

8834 

— 

— 

3»4 

— 

I 

9*3 

>7> 

— 

8 129 

— 

4* 

6 195 

— 

— 

5 >9» 

22 

*5 

I 281 

7*3 

— 

757 

6 

42 

395 

7>7 

— 

>43 

I 

304 

— 

3 

119  871 

11  415 

828 

77069 

5 590 

'3 

462 

4 

691 

1 992 

— 

— 

— 

9 

5 337 

22$ 

— 

— 

1 657 

— 

19* 

— 

— 

— 

229 

4 

433 

3*3 

— 

3 

1 572 

26 

»5 

5*3 

5*7 

— 

“ 

11 167 

'»*35 

20  278 

— 

4>7 

7056 

2 

2>  3>* 

7>7 

9 

39 

> 247 

6884 

927 

— 

— 

26 

267 

1 603 

7 

17 

>54 

73 

526 

20  982 

224 

3'  5<>7 

18397 

33  668 

10797 

55065 

3»7 

IO  67I 

5 039 

*033 

! I 16 

>37  350 

>4*53 

363* 

47037 

3 3'9 

102 

> 775 

3603 

44O 

6 449 

3 400 

>°3 

1 032 

4 3>2 

6057 

9 59» 

> 5*7 

— 

— 

2 003 

5° 

3» 

74 

84 

— 

1 

— 

3 7*7 

1*974 

— 

— 

2 132 

— 

102 

— 

— 

— 

I 6oi 

— 

40 

— 

2 

208 

33  »65 

692 

ö3 

191 

— 

— 

14 

— 

3504 

— 

9> 

— 

_ 

— 

2 208 

96 

— 

— 

3 

780 

IOI 

3» 

— 

IO 

3679 

406 

— 

310 


Da»  Verkehrswesen. 


Verkehrsbezirk  No.  23.  Das  Ruhrrevier, 


6 

/. 

3 

Bezeichnung 

Weizen 

Roggen 

Hafer 

Verkehrsbczirke: 

ver- 

eilt-  I 

ver- 

ent- 

ver- 

ent- 

laden  | 

laden 

laden 

i 

2 

3 

4 

5 

6 

7 

8 

i 

Provinz  Ost-  und  Westprenssen . . . 













2 

Oßt-  und  westpreussische  Häfen.  . . 

— 

— 

— 

— 

— 

— 

3- 

Provinz  Pommern 

— 

— 



— 

— 

— 

4 

Pominerache  Häfen 

— 

— 

— 

— 

— 

— 

5 

Grossherzogtuin  Mecklenburg  usw. . 

— 

— 

— 

— 

— 

IO 

6. 

Häfen  Rostock  bis  Flensburg.  . . . 

— 

— 

— 

— 

— 

— 

7- 

Provinz  Schleswig-Holstein  nsw.  . . 

— 

— 

— 

— 

— 

s. 

Elbhäfen 

— 

>3 

— 

— 

— 

— 

9 

Weserhäfen 

— 

— 

— 

— 

— 

— 

IO. 

Emshäfen 

— 

— 

— 

— 

— 

IO 

11. 

Provinz  Hannover,  Oldenburg  usw. 

10 

3>° 

*5 

81 

— 

96 

1 2. 

Provinz  Posen 

— 

— 

— 

10 

— 

— 

' ' 

Reg.-Bez.  Oppeln 

— 

— 

— 

— 

— 

— 

*4 

Stadt  Breslau 

— 

— 

— 

— 

— 

— 

>5 

Reg.-Bez.  Breslau  nnd  I.iegnitz,  . . 

— 

— 

— 

— 

— 

— 

I 16 

Berlin 

— 

— 

— 

— 

— 

— 

'7 

Provinz  Brandenburg 

— 

I 

— 

2 

— 

249 

18 

Iteg.-Bez.  Magdeburg  und  Anhalt  . . 

— 

56 

— 

— 

— 

2 

■9- 

Reg.-Bez.  Merseburg  und  Thüringen  . 

10 

75 

— 

_ 

__ 

6 

20. 

Königreich  Sachsen 

— 

— 

20 

— 

— 

1 

21. 

Provinz  Hessen-Nassau  nnd  Oberhessen 

s 

122 

IO 

I 1 

l6 

•3 

22 

Rubrrevier  (Westfalen) 

2068 

744 

1 251 

662 

23*7 

455 

23 

Rnhrrevier  (Rheinprovinz) 

II 

891 

8162 

9864 

2 4 

Provinz  Westfalen,  Lippe  nsw.  . , . 

*75 

2 842 

730 

5*3 

65O 

2*3 

25 

Rheinprovinz  rechts  des  Rheins  nsw.  . 

>43 

243 

I 669 

1 738 

1610 

7*5 

20 

Rheinprovinz  links  des  Rheins  nsw.  . 

7070 

10  504 

5 2*3 

3 57° 

3857 

3 4*5 

27 

.Saarrevier  usw.  ....... 

— 

— 

2 

IO 

— 

28 

Rheinhafenstationen 

290 

29  668 

2 476 

40573 

3«o 

60  039 

29 

Lothringen 

— 

— 

•47 

— 

— 

— 

30 

Elsas» 

IO 

— 

46 

— 

— 

3> 

Bayerische  Pfalz 

— 

— 

— 

— 

— 

32 

Grosshrzgt.  Hessen  (ansschl.  Oberhessen) 

— 

— 

— 

— 

IO 

— 

3- 

Grossherzogtum  Baden 

— 

— 

— 

— - 

- 

— 

34 

Mannheim  und  Ludwigshafen  . . . 

— 

— 

— 

— 

— 

— 

35 

Künigr.  Württemberg  mit  Hohenzollern 

— 

— 

— 

— 

39 

Königreich  Bayern 

— 

— 

— 

IO 

— 

2 

Zusammen  (ohne  No.  23) 

9981 

i 44  57* 

11  6S9 

47  220 

8850 

65416 

Auslandsverkehr 

— 

IO 

339 

— 

10 

*4 

Überhaupt  im  Jahre  1903 

9981 

44  588 

1 1 998 

47  220 

8860 

65  500 

Digitized  by  Google 


312 


Das  Verkehrswesen. 


Verkehrsbezirk  No.  23.  Das  Ruhrrevier, 


o 

Y, 

;o 
t— i 

Bezeichnung 

der 

Verkehrsbezirke: 

Zucker,  roh  | 

Rindvieh 

ver- 

ent- 

ver-  ' 

ent- 

laden 

laden 

i 

2 

>9 

20 

21 

22 

43  j 

24 

i 

Provinz  Ost-  and  Westpreussen . , . 





5 

107 



4 963 

2. 

Ost-  und  westpreussische  Häfen . . . 

— 

— 

— 

— 

— 

498 

3 

Provinz  Pomineru 

— 

— 

2 

— 

516 

4 

Poromersche  Häfen 

— 

— 

2 

— 

— 

5- 

Grosshcrzogtum  Mecklenburg  usw. . . 

— 

— 

— 

— 

— 

2 007 

6. 

Häfen  Rostock  bis  Flensburg.  . . . 

— 

— 

— 

3 

— 

5 94* 

; 7- 

Provinz  Schleswig-Holstein  usw.  . . 

— 

— 

I 

3 

— 

17  >5» 

1 8. 

Elbhäfcn 

— 

— 

II 

168 

2 

9 088 

9 

Weserhäfen 

— 

— 

3* 

7 

22 

1 999 

IO. 

Emsh&fen 

— 

— 

— 

52 

— 

4 399 

1 1. 

Provinz  Hannover,  Oldenburg  usw.  . 

— 

IO32 

128 

477 

209 

52  007 

' 12. 

Provinz  Posen 

— 

— 

S 

301 

— 

6 21$ 

>3 

Reg.-Bez.  Oppeln 

— 

— 

— 

— 

— 

77 

>4 

Stadt  Breslau 

— 

3 

— 

— 

— 

IS 

Reg.-Bez.  Breslau  und  Liegnitz.  . . 

— 

— 

4 

— 

3* 

16. 

Berlin 

— 

605 

474 

— 

19  189 

■7 

Provinz  Brandenburg 

— 

I 

9 

88 

■3 

4 549 

18 

Reg.-Bez.  Magdeburg  und  Anhalt  . . 

— 

— 

I I 1 

• 3 

— 

3 034 

'9 

Reg.-Bez.  Merseburg  und  Thüringen  . 

— 

— 

43» 

iS 

*7 

1 014 

20 

Königreich  Sachsen 

— 

— 

22 

9 

5 

I 

21 

Provinz  Hessen-Nassau  und  Oberliessen 

— 

5' 

495 

>5  434 

34« 

22 

Rnhrrevier  (Westfalen) 

12 

«♦ 

662 

3>7 

11  035 

8 160 

Rubrrcvier  (Rheinprovinz) 

70 

>093 

37  998 

24 

Provinz  Westfalen,  I.ippe  usw.  . . . 

1 

7» 

398 

175z 

1 690 

59  n8 

23 

Rheinprovinz  rechts  des  Rheins  usw.  . 

8 

— 

399 

275 

4 177 

7 242 

26 

Rheinprovinz  links  des  Rheins  nsw.  . 

37 

708 

l«<7 

»43 ' 

*7  455 

28  811 

27 

Saarrevier  usw 

— 

— 

»3 

>3 

5> 

— 

28 

Rheiuhafenstationen 

1 

— 

26 

7 

2 286 

222 

29 

Lothringen 

— 

— 

1 

I 

121 

3° 

Elsas« 

— 

— 

I 

I 

207 

si 

Bayerische  Pfalz 

— 

— 

3 

2 

l8l 

3 

ir 

Orosshrzgt.  Hessen  (ausseh  1.  Oberhessen) 

— 

— 

9 

15 

I 103 

35 

3. 

Grossheraogtum  Baden 

— 

— 

s 

8 

9 

— 

34 

Mannheim  und  Ludwigshafen  . . . 

— 

— 

1 

840 

62 

— 

35 

KCnigr.  Württemberg  mit  Hohenzollern 

— 

— 

1 

>5 

— 

— 

' 36 

Königreich  Bavern 

— 

2 

ICKi 

4 

109 

Zusammen  (ohne  No.  23) 

59 

'*33 

3869 

7806 

61 693 

430  739 

Auslands  verkehr 

1 

»7 

8 

46I 

42 

981 

überhaupt  im  Jahre  1903 

60 

| 1860 

3*77 

8267 

8>  735 

231 720 

W 'V 


Digitized  by  Google 


Schafe 


Schweine 


üeflügel 


Düngemittel, 
auch  künstliche 


ver- 

ent- 

ver- 

ent- 

ver- 

ent-  j 

laden 

laden 

laden 

*s 

26 

*7 

28 

29 

3® 

3« 

3* 







1 870 

1 

'53 

625 

— 

— 

— 

— 

— 

> 5*3 

1 

20 

— 

— 

127 

— 

I 462 

7 

5 

5029 

— 

— 

— 

— 

— 

— 

3 

583  ! 

— 

— 

40 

— 

64*3 

1 

5 

8547 

— 

— 

9*3 

— 

5 38* 

14 

— 

1738 

3° 

— 

6 

I 

73  '0* 

252 

68 

6 918 

— 

— 

— 

9 75° 

6 

47 

208 

302 

— 

158 

— 

21  857 

— 

4» 

747 

442 

— 

65 

— 

1 287 

5 

— 

1 003 

— 

— 

7013 

59* 

521  825 

57*7 

577 

42  992 

3432 

— 

386 

— 

165 

1 146 

382 

*7* 

— 

— 

— 

— 

— 

— 

102 

3*9 

42 

10 

1 



2 



2 



— 

294 

' '37 

— 

1 284 

262 

36 

21 

» 556 

— 

— 

»5 

— 

l 411 

79' 

3 249 

1 1 

— 

3 *34 

7*3 

4 58* 

1 81 1 

3 

2 282 

' *33 

— 

94' 

1 401 

49 

1 504 

6l6 

1 100 

*75 

— 

— 

171 

— 

8 

l80 

263 

63 

— 

I 9l8 

'9  35' 

416 

2 O44 

749 

1097' 

'5'  | 

134 

* 795 

55065 

10  797 

10671 

3*7 

8033 

5039 

1629 

6l 

IO 

2050 

20  073 

'75 

t8  865 

9*43 

13S  406 

6687 

3500 

41  942 

423 

l >4 

**5 

29  291 

18538 

2 064 

994 

17038 

4 '9'  1 

3161 

I O69 

1 60  8 1 7 

*7  784 

1 582 

6881 

3«  **o 

4*57 

— 

1 

7*3 

— 

I 

60 

20 

— 

— 

— 

3079 

47 

277 

— 

*5  738 

13 

272 

10  059 

— 

— 

266 

— 

1 

— 

4 

~ 

— 

20  923 

— 

3 

— 

— 

10 

— 

18 

37  570 

— 

353 

49  244 

43' 

50 

— 

— 

2 022 

— 

5 

*5 

120 

— 

— 

— 

1 142 

— 

— 

I 

807 

60 

— 

'59 

1 696 

— 

6 

2045 

204 

'9 

— 

2 664 

7 *55 

— 

7 304 

4 254 

! 12 

29 

3878 

4'  746 

35'  337 

845  126 

44  672 

7145' 

212  418 

32637 

1242 

40 

- 

(8 

*4 

*4  373 

•0  75' 

» 736 

5120 

1 4'  788 

35'  337 

845  '44 

44  696 

! 95  8*4 

223  169 

35  373 

314 


Dax  Verkehrswesen. 


Verkehrsbezirk  No.  24.  Die  Provinz  Westfalen  (mit  Aasschiass  des 


c 

Z'. 

s 

Bezeichnung 

der 

Verkehrsbezirke: 

Weizen 

Roggen 

Hafer 

ver- 

ent- 

ver- 

ent- 

ver- 

ent- 

laden 

laden 

laden 

I 

2 

3 

4 

5 

6 

7 

8 

I. 

Provinz  Ost-  und  Westpreussen . . . 

38 

1 









2. 

Ost-  und  westpreuBsische  Häfen.  . . 

— 

— 

— 

— 

— 

— 

3 

Provinz  Pommern 

— 

— 

— 

5 

— 

1 

; 4- 

Pommersche  Häfen 

— 

— 

— 

1 

1 

— 

5- 

Grossherzogtum  Mecklenburg  usw. . . 

— 

— 

11 

— 

— 

6. 

Häfen  Rostock  bis  Flensburg.  . . . 

— 

1 

— 

<5 

— 

73 

7 ■ 

Provinz  Schleswig-Holstein  usw.  . . 

— 

17 

40 

— 

IO 

8. 

Glbhäfen 

— 

— 

— 

— 

12 

9 

Weserhäfen 

— 

499 

10 

1 169 

2 

1 791 

IO. 

Emshäfen 

— 

20 

— 

3 

— 

Il8 

1 1. 

Provinz  Hannover,  Oldenburg  usw. 

3 878 

6 190 

3604 

4 882 

3837 

2 966 

I 2. 

Provinz  Posen 

— 

— 

10 

l 

— 

— 

1 3 

Reg.-Bez.  Oppeln 

— 

— 

— 

— 

— 

— 

*4 

Stadt  Breslau 

— 

— 

— 

— 

— 

— 

■5 

Reg.-Bez.  Breslau  und  Liegnitz.  . . 

_ 

— 

— 

— 

2 

— 

16. 

Berlin 

5 

— 

1 

5 

— 

— 

>7. 

Provinz  Brandenburg 

— 

— 

— 

61 

40 

— 

18. 

Reg.-Bez.  Magdeburg  und  Anhalt  . . 

IO 

56 

10 

181 

40 

44 

*9 

Reg.-Bez.  Merseburg  und  Thüringen  . 

20 

77 

s® 

33 

3 

20. 

Königreich  Sachsen 

1 

2 

40 

— 

5« 

— 

21. 

Provinz  Hessen-Nassau  und  Oberheasen 

4 306 

* <53 

2129 

■ 228 

1718 

988 

22. 

Rnhrrevier  (Westfalen) 

9 574 

1 099 

3378 

2 429 

t*95 

777 

ty 

Ruhrrevier  (Rheinprovinz) 

2 842 

*75 

563 

730 

283 

650 

24- 

Provinz  Westfalen,  Lippe  nsw.  . . . 

30  006 

31  528 

*5 

128 

Rhcinprovinz  rechts  des  Rheins  usw.  . 

120 

336 

1 I 1 

3 707 

105 

2452 

26. 

Rheinprovinz  links  des  Rheins  nsw.  . 

201 

824 

»7 

1 172 

5 

■ 218 

-7- 

Saarrevier  usw 

— 

— 

3 

— 

5 

— 

28. 

Rheinhafenstationeu 

307 

41  9S1 

*7 

6431 

IO 

<4  <36 

29 

Lothringen 

— 

— 

— 

— 

IO 

20 

1 30. 

Elsas« 

70 

— 

— 

— 

— 

— 

1 3*. 

Bayerische  Pfalz 

664 

— 

— 

— 

— 

5- 

Grosshrzgt.  Hessen  (ansschl,  Oberhesseu) 

4*3 

— 

— 

— 

203 

33 

Orossherzogtum  Baden 

653 

— 

— 

— 

— 

34- 

Mannheim  und  Ludwigshafen  . . 

420 

— 

— 

— 

~ 

35 

Königr.  Württemberg  mit  Hohenzollern 

21 

— 

— 

— 

— 

— 

\6. 

Königreich  Bayern 

4« 

— 

20 

— 

59 

Zusammen  (ohne  Ko.  34) 

**643 

53  494 

8890 

22  103 

7607 

*5  3'8 

Auslands  verkehr 

— 

440 

— 

580 

- 

354 

1 

überhaupt  im  Jahre  1903 

32643 

53  934 

8890 

22683 

7607 

»5*7* 

Digitized  by  Google 


Gerate 


KartofTelu 


Mehl  und 
M Uhlen  fabrlkat« 
(oho«  Kiele» 


Spiritus,  Brannt- 
wein, Essig; 


ver-  | ent* 
laden 


ver-  I ent- 
laden 


ver-  | ent- 
laden 


9 

IO 

11 

12 

■3 

*4 

'5 

16 

- 

- 

— 

166 

I 

IO 

1 1 

- 

— 

— 

625 

3 

5 

— 

— 

10 

— 

— 

24 

349 

1 

— 

— 

66 

— 

IO 

I 

2 ! 

IOI 

, 

— 

— 

— 

— 

1 

3*4 

2 

*7 

— 

— 

1 

10 

40 

200 

20 

12 

— 

* 53* 

18 

— 

244 

2 428 

3 

— 

105 

2 

3 

24 

20 

I 

6877 

2 I49 

439 

3 »45 

6 1 24 

»3*39 

I48 

1254 

_ 



939 

3* 

I 

3°» 



”3 

' 

I 070 

7 

1 | 

II 

— 

— 

11 

t l6 

49 

30 

63 

472 

— 

3' 

IO 

2677 

— 

120 

I 

374 

— 

4 453 

31 

7 »37 

1 

74' 

— 

1700 

7° 

1 556 

1 I 

2 243 

105 

7° 

12 

«14 

5 

— 

3 

5»7 

65 

6 

*5 

"7 

129 

431 

271 

l 069 

877 

* 9*3 

41 

47 

3 947 

3*5 

12  736 

422 

19976 

15 158 

2139 

499 

37 

775 

4 1*7 

42 

" *93 

2 020 

1448 

95 

66  685 

4*73 

33*55 

2295 

27 

4 175 

347 

754 

3 3*4 

3 »33 

35* 

44 

— 

, 995 

>79 

7 26 

4 060 
20 
44 1 

2 4OI 

780 

170 

3' 

18944 

124 

7 '*3 

24 

40 

- 

- 

1 

1 *9 

- 

5 

8 

— 

3> 

3 

75 

2 

2 

67 

3 

— 

““ 

2 

*3 

IO 

64 

55 

! 16 

26 

e 

— 

— 

I 

IO 

20 

12 

20 

> 

93 

7» 

> 

9 

20 

3 365 

o 6 


18384  22 

89 

18473  *3 


>3 


316 


Da»  Verkehrswesen. 


Verkehrsbezirk  No.  24.  Die  Provin*  Westfalen  (mit  Aosschloss  des 


6 

/ 

je 

Bezeichnung 

der 

Verkehrsbezirke: 

Zucke 

ver- 

r,  roh 

Pferde 

Rindvieh 

ent- 

ver- 

ent-  | 

ver- 

ent- 

laden 

laden 

laden 

{ ■ 

2 

19 

20 

21 

22 

*3 

*4 

i 

Provinz  Ost-  und  Wcstpreusson . . . 





3 

604 

«9 

2970 

2 

Ost*  and  west  preußische  Häfen.  . . 

— 

— 

— 

9 

— 

■25 

3 

Provinz  Pommern 

— 

— 

— 

— 

— 

97 

4 

Pommerscke  Hafen 

— 

— 

1 

— 

— 

— 

-V 

Grossh erzogt  um  Mecklenburg  usw. . . 

— 

— 

— 

23 

2 

574 

0. 

Häfen  Rostock  bis  Flensburg.  . . . 

— 

— 

4 

43 

33 

224 

7- 

Provinz  Schleswig-Holstein  nsw.  . . 

— 

— 

5 

121 

— 

2 583 

s. 

Elbhäfcn 

— 

— 

■3 

345 

'35 

1 665 

9 

WeBerhäfen 

248 

— 

*9 

72 

20 

4»3 

! io. 

Emshäfen 

«3 

— 

99 

22 

99 

938 

1 1. 

Provinz  Hannover,  Oldenburg  nsw. 

493 

3475 

1294 

2326 

5 217 

17  S04 

12. 

Provinz  Posen 

— 

— 

4 

29 

— 

«3 

' '.V 

Reg.-Bez.  Oppeln 

— 

— 

3 

— 

— 

— 

| M 

Stadt  Breslau 

— 

— 

l 

— 

— 

— 

'5 

Reg.-Bez.  Breslau  und  Liegnitz.  . . 

— 

— 

4 

12 

— 

160 

16. 

Berlin 

— 

— 

'35 

759 

1 

468 

>7- 

Provinz  Brandenburg 

~ 

— 

21 

4 

— 

33* 

18 

Reg.-Bez.  Magdeburg  und  Anhalt  . . 

— 

22 

*3 

14 

"3 

764 

19- 

Reg.-Bez.  Merseburg  und  Thüringen  . 

— 

— 

'23 

12 

88 

53 

20 

Königreich  Sachsen 

— 

— 

951 

'5 

l 

*5 

21. 

Provinz  Hessen-Nassau  und  Oberheasen 

4' 

— 

862 

283 

7 661 

3 097 

22 

Ruhrrevicr  (Westfalen) 

662 

3284 

555 

43  «5' 

4 '39 

23 

Uuhrrevier  (Rheinprovinz) 

7* 

1 

1752 

398 

59  128 

I 690 

24 

Provinz  Westfalen,  Lippe  usw.  . . 

79J 

2992 

48844 

*5 

Rheinprovinz  rechts  des  Rheins  usw.  . 

689 

— 

237 

187 

4079 

' 589 

z( 

Rheinprovinz  links  des  Rheins  usw.  . 

4368 

— 

767 

627 

3875 

843 

27 

Saarrevier  usw 

— 

— 

7 

4 

— 

2b 

Rheinhafenstationen 

5 

— 

5» 

•3 

348 

4 

29 

Lothringen 

— 

— 

5 

— 

— 

— 

30 

Eisass 

85 

— 

1 

IO 

— 

— 

3' 

Bayerische  Pfalz 

IOI 

— 

5 

— 

■ 8 

— 

3- 

Grosslirzgt.  Hessen  (ausschl.  Oberhessen} 

12 

— 

21 

1 

5»9 

9 

33 

(irossherzogtum  Baden 

— 

— 

— 

— 

— 

— 

34 

Mannheim  und  Lndwigshafen  . . . 

— 

— 

I 

I 

— 

— 

35 

Königr.  Württemberg  mit  Hohenzollern 

— 

— 

2 

— 

— 

— 

3* 

Königreich  Bayern 

— 

13 

8 

• 3 

1 045 

Zusammen  (ohne  No.  24) 

6795 

3498 

8865 

65OO 

1*5  °34 

41 482 

Auslandsverkehr 

— 

— 

40 

936 

- 

465 

Überhaupt  im  Jahre  1903 

6795 

1 3498 

8905 

7436 

■25034 

1 4»  947 

Digitized  by  Google 


und  WaMeck  (Arolsen). 


ver-  [ ent- 
laden 


Schweine 

O 

rs 

ab 

ligel 

Pflni 
auch  1 

remitte), 

künstliche 

ver- 

ent- 

ver- 

ent- 

ver- 

ent- 

laden 

laden 

laden 

*7 

28 

29 

30 

31 

3*  | 

5' 

754 

50 

3 601 

- 

196 

— 

1 

39 

950 

— 

— 

12 

'4 

170 

24 

194 

44 

47 

740 

7' 

— 

"5 

2 

*5 

122 

11 

— 

1 036 

28s 

444 

5 79' 

16 

— 

3895 

32 

97 

153 

6 707 

— 

99 

IO 

«7 

91 

II  8l6 

— 

29 

181 

— 

' 336 

73  659 

47  386 

3618 

2 179 

30  568 

60399 

27 

9 

9 

6466 

3» 

— 

6 

— 

2 

'*853 

— 

— 

•43 

IO 

16 

146 

3° 

— 

29  405 

4$8 

17937 

10235 

6 

I89 

1 286 

3 

7» 

5 618 

2 710 

129 

30  897 

21 

84 

1 

8748 

3 261 

37437 

17 

'63 

5*5 

I 720 

1 915 

786 

4 

94 

371 

I 123 

169 

51 690 

3019 

727 

789 

6032 

' 933 

'37  35° 

l 1 16 

3638 

14853 

3 3'9 

47  037 

1 38  406 

9 443 

3500 

6687 

423 

1 4'  94* 

100  97* 

7894 

3' 45* 

21  711 

2 316 

4297 

312 

2853 

16  302 

12  605 

266 

9071 

6653 

4 930 

4*73 

3° 

— 

io3 

44 

— 

'*5 

2 438 

— 

4667 

— 

*7 

* 925 

168 

170 

36 

— 

— 

99 

2 

— 

3° 

— 

— 

— 

‘3 

— 

IO 

— 

I 292 

5° 

663 

— 

185 

13425 

5S2 

896 

109 

8 

5* 

210 

— 

IO 

— 

“ 

40 

1 585 

— 

64 

I 921 

7* 

192 

30  169 

— 

109 

2 988 

*74 

170 

318 


Da*  Verkehrswesen. 


Verkehrsbezirk  No.  26.  Die  Rheinprovinz  rechts  des  Rheins  (mit  Ans- 


o 
1 Z 

2 

Bezeichnung 

der 

Verkelirsbezirke: 

Weizen 

Roggen 

Hafer 

ver- 

ent- 

ver- 

ent- 

ver- 

ent- 

laden 

laden 

laden 

' 

2 

3 1 

4 

s 

6 

7 

8 

Provinz  Ost-  und  Westpreussen . . . 











2 

Ost-  und  westpreussische  Häfen.  . . 

— 

— 

— 

— 

— 

— 

3- 

Provinz  Pommern 

— 

— 

— 

— 

— 

— 

4- 

Pommersche  Häfen 

— 

— 

— 

— 

— 

— 

5- 

G ross h erzogt  um  Mecklenburg  usw  . . 

— 

— 

— 

— 

— 

— 

6. 

Häfen  Rostock  bis  Flensburg.  . . . 

— 

— 

— 

— 

— 

I 

7- 

Provinz  Schleswig-Holstein  usw  . . 

— 

— 

— 

— 

— 

— 

8 

Elbhäfen 

— 

— 

8 

— 

— 

— 

9 

Weserhäfen 

— 

— 

— 

— 

— 

— 

io. 

Emshäfen  

— 

— 

— 

— 

— 

1 1. 

Provinz  Hannover,  Oldenburg  usw 

— 

37 

IO 

— 

•7 

12. 

Provinz  Poeen 

— 

— 

— 

— 

— 

— 

'3 

Reg.-Bez.  Oppeln 

— 

— 

— 

— 

— 

M 

Stadt  Breslau 



— 

— 

— 

— 

— 

'5 

Reg.-Bez.  Breslau  und  Liegnitz.  . . 

— 

— 

— 

— 

— 

— 

16 

Berlin 

— 

— 

17 

— 

— 

— 

'7 

Provinz  Brandenburg 

— 

— 

— 

— 

— 

— 

1 8 

Reg.-Bez.  Magdeburg  und  Anhalt  . . 

— 

— 

— 

— 

— 

— 

‘9- 

Reg.-Bez.  Merseburg  und  Thüringen  . 

— 

1 1 

— 

2 

— 

— 

20 

Königreich  Sachsen 

— 

— 

3» 

— 

— 

— 

21 

Provinz  Hesseu-Nassau  und  Oberhessen 

2264 

2 113 

3 309 

294 

797 

l6l 

22 

Ruhrrevier  (Westfalen) 

*9 

»s 

221 

28l 

213 

108 

23 

Ruhrrevier  (Rheinprovinz' 

243 

243 

1 738 

1 669 

765 

l6lO 

24 

Provinz  Westfalen,  Lippe  usw.  . . . 

33® 

120 

3 707 

ui 

2452 

i°5 

25 

Rheinprovinz  rechts  des  Rheins  usw.  . 

1953 

4OI4 

2320 

26 

Rheinprovinz  links  des  Rheins  usw.  . 

2902 

8 084 

3 103 

6375 

2701 

4666 

27 

Saarrevier  usw 

— 

33 

— 

IOJ 

— 

28 

Rheinhafenstationen 

73 

546 

349 

1 989 

1 I 1 

»654 

29 

Lothringen 

1 

— 

1 

— 

IO 

— 

30 

Eisaas 

3° 

— 

— 

— 

2 

— 

3> 

Bayerische  Pfalz 

— 

— 

1 

— 

— 

— 

32 

Orosshrzgt.  Hessen  (ausschl.  Oberhessen) 

— 

— 

12 

— 

46 

IO 

33 

Grossherzogtum  Baden 

— 

9 

— 

— 

— 

— 

34 

Mannheim  und  Lndwigshafen  . . . 

— 

— 

— 

— 

— 

35 

Kdnigr.  Württemberg  mit  Hohenzollem 

— 

to 

— 

— 

17 

— 

3<> 

Königreich  Bayern 

— 

6l 

— 

— 

Zusammen  (ohne  No.  25) 

$868 

11 258 

12  59s 

IO  731 

7221 

933* 

Auslandsverkehr 

26l 

5» 

50 

— 

14 

IO 

Überhaupt  im  Jahre  1903 

6129 

n 308 

12  648 

10731 

7*35 

9342 

Digitized  by  Google 


3 


schlau  des  Ruhrreviers,  des  Kreises  Wetslar  un 


G erste 

Kartoffeln 

Mehl  und 
MUhlenfabrikate 
(ohne  Kleie) 

Ter- 

ent- 

ver- 

ent- 

ver- 

ent- 

laden 

laden 

laden 

9 

10 

1 1 

12 

«3 

*4 

- 

2 

124 

230 

30 

638 

*■7 

8 

1 

1 1 

10 

944 

714 

256 

— 

1 

— 

7 

867 

6 

— 

— 

1 

20 

— 

— 

— 

— 

t 

1 368 

— 

— 

— 

3<>9 

— 

1 869 

— 

5 

— 

73« 

— 

2 897 

1 

3« 

— 

— 

1 

586 

— 

I 

29 

16 

55* 

« 35« 

1 112 

I 380 

227 

*3 

883 

185 

1050 

1 634 

694 

111 

49*3 

' 536 

3 75« 

2 219 

4175 

»7 

754 

347 

3*33  1 

33*4 

«*°5 

5611 

8517 

«347 

375° 

I856 

14  OSO 

9210  | 

8049 

2 

— 

18 

— 

— 

— 

- 

1184 

377 

22 

728  1 

9908 

I 

— 

43 

10 

*5 

IO 

— 

1 

**3 

— 

— 

— 

7 

9*4 

5 

75 

- 

2 

412 

1 

66 

35 

_ 

- 

- 

128 

75« 

— 

6485 

6144 

9421 

*9  536 

*7  973 

— 

70 

ns 

688 

20 

6485 

6214 

9539 

30224 

320 


Pa«  Verkehrswesen. 


Verkehrsbezirk  No.  25.  Die  Rheinprovinz  rechts  des  Rheins  (mit  Aus- 


o 

Ä 

2 

Bezeichnung 

der 

Verkehrsbezirke: 

Zocker,  roh 

Pferde 

Rindvieh 

ver- 

ent- 

ver- 

ent- 

ver- 

ent- 

laden 

laden 

laden 

i 

2 

19 

20 

21 

22 

»3 

24 

l. 

Provinz  Ost-  und  Westpreussen . . . 



1 

'35 



228 

2. 

Ost-  und  westprenssische  Häfen.  . . 

— 

— 

— 

— 

— 

43 

3 

Provinz  Pommern 

— 

— 

— 

— 

— 

4- 

Pom  m ersehe  Häfen 

— 

— 

— 

— 

— 

24 

5- 

Grossherzogtum  Mecklenburg  usw..  . 

— 

— 

9 

— 

— 

— 

e. 

Häfen  Rostock  bis  Flensburg.  . . . 

— 

— 

- 

— 

— 

1 

■ 7. 

Provinz  Schleswig-Holstein  nsw.  . . 

— 

— 

— 

1 

— 

868 

! s 

Elbhäfen 

— 

— 

10 

3» 

— 

»3 

1 9' 

Weserhäfen 

— 

— 

1 

— 

— 

278 

IO. 

Emshäfen 

— 

— 

— 

— 

— 

291 

1 I. 

Provinz  Hannover,  Oldenburg  nsw 

— 

3250 

70 

32 

16 

704 

12. 

Provinz  Posen 

— 

— 

— 

57 

10 

I64 

>3 

Reg.-Bez.  Oppeln 

— 

— 

— 

— 

— 

■4 

Stadt  Breslan 

— 

— 

— 

— 

— 

— 

'5 

Reg.-Bez.  Breslau  und  Liegnitz.  . . 

— 

— 

— 

1 

— 

— 

■ 6 

Berlin 

— 

— 

43 

IO 

— 

469 

'1 

Provinz  Brandenburg 

— 

— 

8 

3 

6 

106 

18. 

Reg.-Bez.  Magdeburg  und  Anhalt  . . 

— 

1 

— 

I 

— 

'37 

19. 

Reg.-Bez.  Merseburg  und  Thüringen  . 

— 

— 

563 

3 

12 

107 

20. 

Königreich  Sachsen 

— 

— 

3* 

I 

— 

21. 

Provinz  Hessen-Nassau  und  Oberhessen 

2 

— 

165 

26l 

»337 

8 289 

2 2, 

Rnhrrevicr  (Westfalen) 

— 

I 

97 

87 

625 

2 510 

! 23. 

Ruhrrevier  (Rheinprovinz) 

— 

8 

»75 

399 

7 242 

2 '77 

24 

Provinz  Westfalen,  Lippe  nsw.  . . . 

689 

187 

»37 

1569  4079 

2? 

Rheinprovinz  rechts  des  Rheins  usw.  . 

* 

»93 

1 1 

*57 

26, 

Rheinprovinz  links  des  Rheins  usw.  . 

— 

»4 

242 

96» 

5»'5 

7 010 

27- 

Saarrevier  usw.  ...  .... 

— 

— 

— 

«9 

6 

— 

28. 

Rheinhafenstationen 

— 

— 

4 

— 

1 109 

8 

•*9- 

Lothringen 

— 

— 

— 

— 

_ 

30. 

Elsass 

— 

— 

109 

2 

— 

3‘ 

Bayerische  Pfalz 

— 

— 

— 

— 

— 

4 

3 2 

Grosshrzgt.  Hessen  (ausschl.  Oberhessen) 

— 

— 

2 

6 

5 

III 

i.i 

Grossherzogtum  Baden 

— 

— 

4 

1 

«• 

34- 

Mannheim  und  Ludwigshafen  . . . 

— 

— 

2 

l6 

— 

1 35- 

Königr.  Württemberg  mit  Hohenzollern 

— 

— 

— 

10 

— 

3 

3». 

Königreich  Bayern 

— 

— 

*4 

4 

I 

33 

Zusammen  (ohne  No.  *5) 

2 

3973 

1838 

2264 

iS  169 

27  708 

Auslands  verkehr 

1 

— 

226 

*9 

140 

*73 

Überhaupt  im  Jahre  1903 

3 

3973 

2064 

2283 

18  309 

27981 

Digitized  by  Google 


32 


schloss  des  Ruhrreriers,  des  Kreises  Wetzlar  und  der  Rheinhafenstationen). 


Schafe 

Schweine 

Geflügel 

Düngemittel, 
auch  künstliche 

ver- 

ent- 

rer- 

ent- 

?er- 

ent- 

ver- 

ent- 

laden 

laden 

laden 

laden 

’S  1 

26 

>7 

28 

29 

30 

3' 

3» 







21 









— 

— 

— 

— 

— 

— 

— 

— 

— 

— 

— 

— 

— 

76 

ISO 

- 

— 

1 

— 

— 

— 

— 

12 

— 

— 

— 

2 

— 

1 

55 

— 

— 

— 

— 

— 

— 

»5 

— 

22 

— 

34 

— 

3657 

2 

21 

20 

— 

— 

— 

— 

3'5 

— 

26 

3° 

658 

— > 

— 

— 

3° 

— . 

1 

— 

80 

— 

21 

— 

— 

— 

— 

36o 

IO 

— 

460 

1 

8 026 

23*7 

22 

9 >74 

4 979 

— 

— 

- 1 

— 

— 

56 

'93 

— 

— 

1 • 

— 

— 

— 

21 

5° 

— 

— 

— 

— 

— 

t 

— 

— 

— 

— 

— 

— 

— 

— 

99 

400 

— 

— 

3° 

— 

381 

3 

3 

— 

216 

— 

— 

— 

I 

12 

54 

38» 

20 

— 

— 

— 

— 

2 

— 

1 616 

986 

— 

»47 

— 

IO 

9 

99 

6073 

57s 

— 

— 

85 

_ 

33 

4* 

261  | 

21 

288 

1*93 

7058 

918 

3» 

279 

5 7*6 

I 4*7 

2 

634 

1 775 

102 

440 

3603 

3 400  | 

6 449 

«5 

114 

18538 

29  291 

994 

2 064  | 

4 19* 

17038 

12 

1791 

2 316 

21  711 

312 

4 297  ' 

16  302 

2853 

232 

8029 

887 

20  828 

436 

141 

7 308 

6 715 

929 

17095 

21 927 

'2  739 

— 

2 

— 

— 

— 

— 

298 

212 

- 

l — 

6453 

— 

206 

- 

20 

2 179 

— 

1 — 

— 

— 

— 

— 

20 

'43 

I 

— 

— 

— 

— 

— 

>5 

— 

- 

— 

4 

— 

471 

— 

291 

— 

— 

90 

121 

— 

4 

'3  445 

303 

'45 

— 

6° 

-- 

— 

3 

— 

81 

42 

— 

130 

— 

— 

— 

— 

IO 

192 

— 

— 

— 

— 

5 

944 

101 

97 

497 

— 

9 

1 702 

76 

IO 

964 

5444 

43659 

71 180 

5583 

1 43  980 

7'  573 

51  086 

- 

- 

— 

49 

5 

'5 

1 509 

3 »45 

964 

MHtzPU 

5344 

, Hodr-n  de» 

1 43  659  1 7*229 

1 pretuts.  Staat«».  VIII. 

558s 

43  995 

73082 

54  33' 
21 

322 


Das  Verkehrswesen. 


Verkehrsbezirk  No.  26.  Die  Rheinprovinz  links  des  Rheins 


© 

/. 

S 

Bezeichnung 

der 

Verkehrsbezirke: 

Weizen 

Roggen 

Hafer 

ver- 

ent- 

ver- 

ent- 

ver-  | ent- 

laden 

laden 

laden 

I 

2 

3 

4 

5 

6 

7 ; 8 

I. 

Provinz  Ost-  nnd  Westprenssen . . . 

— 





2. 

Ost-  und  westprenssische  Häfen.  . . 

— 

— 

— 

— 

— — 

3- 

Provinz  Pommern 

— 

— . 

— 

— 

— — 

4 

Poraraersche  Häfen 

— 

— 

— 

— — 

5- 

Grossherzogtum  Mecklenburg  usw..  . 

— 

— 

— 

I 

1 20 

6, 

Häfen  Rostock  bis  Flensburg.  . . . 

— 

1 

— 

' 

— 2 

7- 

Provinz  Schleswig-Holstein  usw.  . . 

— 

— 

— 

— 

— — 

S. 

ElhhÄfen 

— 

— 

— 

— 

— 26 

9 

Weserhäfen 

9 

— 

— 

— 

— — 

IO 

Emshäfen 

10 

— 

10 

— 

— 50 

i i. 

Provinz  Hannover,  Oldenburg  usw.  . 

13 

34 

70 

2 

3 >8 

12 

Provinz  Posen 

— 

1 

— 

20 

I — 

Reg.-Bcz.  Oppeln 

— 

— 

— 

— 

— — 

' U 

Stadt  Breslau 

— 

— 

— 

— 

— — 

‘5 

Reg.-Bez.  Breslau  und  Liegnitz.  . . 

— 

12 

— 

— 

— — 

16. 

Berlin 

— 

12 

1 

— 

10  5 

*7- 

Provinz  Brandenburg 

— 

9 

— 

44 

5 — 

18. 

Reg.-Bez  Magdeburg  und  Anhalt  . . 

— 

108 

— 

6 

— 12 

«9 

Reg.-Bcz.  Merseburg  und  Thflriugen  . 

— 

144 

— 

20 

54  30 

»o 

Königreich  Sachsen 

20 

4 

5 

1 

>5  3 

21. 

Provinz  Hessen -Nassau  nnd  Oberhessen 

2045 

1 »93 

4679 

680 

633  538 

22. 

Ruhrrevier  1 Westfalen) 

935 

35 

417 

35 

337  30 

3 3 

Ruhrrevier  (Rheinprovinz) 

10  504 

7070 

3 570 

5283 

3 485  3 857 

-4- 

Provinz  Westfalen,  Lippe  usw.  . . . 

8*4 

201 

1 172 

17 

12.8  5 

25 

Rheinproviuz  rechts  des  Rheins  naw.  . 

8084 

2 902 

6375 

3 >°3 

4 666  | 2 701 

26. 

Rheinprovinz  links  des  Rheins  usw.  . 

836.5 

33  435 

26  048 

-7- 

Saarrevier  usw 

406 

65 

522 

279 

2 102  I 10I 

28. 

Rheinhafenstationen 

1 772 

14  767 

736 

13  567 

123  7078 

- 9 

Lothringen 

157 

339 

165 

781 

> 67 1 263 

30 

120 

— 

30 

— 

131  1 

3 1 

Bayerische  Pfalz 

364 

108 

97 

107 

1 96  58 

32- 

Grosshrzgt.  Hessen  (anuchl.  Oberhessen) 

86 

5830 

42 

3 547 

443  1073 

>3 

Grossherzogtum  Baden 

— 

>3 

10 

— 

— 10 

34 

Mannheim  und  Ludwigshafen  . . . 

— 

— 

— 

297 

'37 

Königr.  Württemberg  mit  Hohenzollern 

— 

— 

— 

— 

— 3 

30 

KBnigreich  Bayern 

<5 

— 

— 

6 

6 1 38 

Zusammen  (ohne  No.  16) 

35364 

32  938 

17901 

37  797 

15090  16029 

Auslands  verkehr 

6339 

4 781 

>3  338 

2 292 

I 9<>9  t 490 

Überhaupt  im  Jahre  1903 

3«  703 

37  709 

31  229130089 

>6  9991  >7  5'9 

Digitized  by  Google 


D»*  Verkehrswesen. 


323 


(mit  Ausschluss  des  Sa&rreriers)  und  das  Fürstentum  Birkenield. 


Gerste 

Kartoffeln 

Mehl  und 
MUlilenfahrikate 
ohne  Kleie* 

Spiritn* 

wein, 

Braunt- 

EKsif? 

Wolle 

ver- 

ent- 

ver- 

ent- 

ver- 

ent- 

ver- 

ent- 

ver- 

eut- 

laden 

laden 

laden 

laden 

laden 

9 

IO 

11 

12 

>3 

>4 

>5 

16 

>7 

■ 8 

— 

— 

>54 

>95 

12 

— 

— 

102 

177 

— 

— 



— 

— 

— 

1 

10 

5 

39 

— 





63 

— 



, 

7* 

208 

1 

I 

— 

— 

— 

764 

— 

— 

— 

124 

— 

— 

— 

— 

— 

— 

5 

— 

2 

544 

2 

- 

— 

— 

— 

— 

10 

— 

226 

622 

6 

— 

— 

1 1 

22 

40 

>5 

3° 

>77 

176 

194 

— 

— 

1 

— 

— 

»9 

1 

7 

184 

190 

43 

6t 

3°5 

3» 

1 649 

3' 

561 

43 

t 463 

— 



— 

* >55 

— 

339 

— 

7*> 

3* 

1 

< 

— 

— 

— 

to 

1 

— 

6 

2 

10 

18 

— 

“ 

»634 

— 

— 

1 

12 

53 

9 

— 

221 

— 

34 

22 

421 

126 

155 

— 

— 

336s 

3 

1 

— 

**3 

57* 

162 

- 

749 

— 

4 986 

55 

>55 

— 

2858 

99 

21 

— 

95» 

7 

10  502 

41 

336 

*7 

412 

90 

55 

— 

— 

111 

2 086 

28 

29 

*7 

242 

400 

>38 

1 478 

56O 

5°5 

■ 362 

I 310 

6 190 

44 

442 

>7* 

268 

957 

56 

11  251 

602 

477° 

1 289 

368 

379 

89 

*5 

3 43* 

» 948 

46  856 

1 8ll 

20  486 

5 >54 

>*49 

7" 

337 

5°3 

995 

— 

726 

>79 

2 401 

4 060 

170 

780 

286 

677 

3 75° 

' 347 

14  0S0 

1 856 

8049 

9 210 

858 

I 013 

59» 

77° 

32  689 

78  34* 

89857 

6943 

4670 

1 425 

I 

3 978 

38» 

2 147 

536 

*77 

44 

35 

>55 

>°  397 

484* 

54 

1 44I 

"433 

1 l8 

— 

IO 

>5  1 

54 

>3° 

869 

55 

1 083 

335 

201 

I 

— 

IO 

60 

- 

22 

l8l 

91 

41 

2 

57 

3* 

2 250 

884 

44 

1 166 

55° 

4 042 

26 

19 

7 

«4 

3 202 

* 5*5 

<>3 

»°95 

141 

4 464 

12 

*15 

20 

129 

420 

— 

3 

I 147 

40 

393 

*s 

340 

36 

46 

180 

Il8 

1 

142 

— 

>433 

230 

37 

5 

10 

20 

— 

■8 

1 888 

5« 

I 

28 

36 

8 

162 

IO 

>‘5 

121 

9 219 

l 

— 

»4 

>5* 

87 

37 

18578 

20  815 

83  7*3 

5°  »33 

4»  779 

5*  "3 

3840 

IO  544 

47°3 

5 >5> 

605 

4 »75 

7 785 

26  69t 

2 007 

» 734 

399 

1 501 

3290 

5 5>9 

>9  >»3 

25  090 

91 50s 

769*4 

44  786 

53  847 

4*39 

12045 

7993 

10  670 

21* 


Digitized  by  Google 


324 


Das  Verkehrswesen. 


Verkehrsbezirk  No.  28.  Die  Rheinprovini  linke  dee  Rheins 


c 

?. 

ßeaeicb  nung 

Zucker,  roh 

Pferde 

Rindvieh 

i 

I ^ 

Verkehrsbeairke: 

ver- 

ent* 

ver- 

ent- 

ver- 

ent- 

laden 

laden 

laileu 

I 

3 

19 

20 

2t 

23 

23 

24 

I. 

Provinz  Ost-  und  Westpreussen . . 

__ 

14« 

"3 

3867 

2. 

Ost-  tuitl  westprenssische  Ulfen.  . . 

— 

— 

— 

— 

— 

1 516 

I 3. 

Provinz  Pommern 

— 

23 

2 

— 

934 

• 4- 

Poinmersche  Häfen 

— 

— 

1 

— 

90 

1 5- 

Grosüberzogtün»  Mecklenburg  usw. . 

— 

— 

11 

4 

2 

*34 

6. 

HUfen  Rostock  bis  Flensburg 

— 

— 

19 

11 

— 

2 281 

?■ 

Provinz  Sebleswig-Holitein  usw. 

— 

— 

33 

41 

— 

■1  975 

i * 

Klbhäfen 

— 

ta 

205 

405 

6 

802 

i 9- 

Weserhifen 

— 

— 

.57 

15 

2 

4 948 

' iO. 

Einshäfen 

— 

— 

4 

2 

— 

3 ois 

i i 

Provinz  Hannover,  Oldenburg  naw. 

— 

22  M4 

2 460 

681 

9 

39  372 

t a 

Provinz  Posen 

— 

— 

5 

I 

22 

' 4>3 

[•.'>■ 

Reg.-Bez.  Oppeln 

— 

— 

19 

4 

— 

1 210 

U 

.Stadt  Breslau 

— 

— 

I 

io 

— 

— 

■ ; 

Reg.-Bez.  Breslau  und  Lieguitx.  . . 

— 

— 

37 

3 

— 

264 

10. 

Berlin 

— 

— 

uS; 

39» 

4 

4 030 

Provinz  Brandenburg  . . . 

— 

— 

386 

121 

3' 

3 390 

US. 

Reg.-Bez.  Magdeburg  und  Anhalt 

— 

54 

* 474 

94 

I 

7 102 

ut 

Reg.-Bez.  Merseburg  und  Thüringen 

— 

— 

I 372 

22 

3 

2 037 

2 U . 

Königreich  Sachsen  ....... 

— 

— 

944 

JS 

— 

— 

2 I 

Provinz  Hessen- Nassau  und  Oberhesseu 

6 

5» 

-’7» 

895 

1 346 

7 349 

: ». 

Rubrrevier  (Westfalen) 

— 

— 

> 354 

252 

432 

S 504 

1 2.3 

Rubrrevier  (Kbeinprovinz) 

708 

37 

2 431 

l>>7 

2b  Kl  1 

27255 

Provinz  Westfalen,  Lippe  nsw.  . . 

— 

4 36* 

627 

7<>7 

643 

3875 

Rhcinyovinz  rechts  des  Rheins  usw. 

24 

— 

962 

242 

7 010 

5 215 

20 

Rheinprovinz  links  des  Rheins  usw.  . 

34  44 » 

0328 

*47  039 

27. 

Saarrevier  nsw 

— 

I 

6m 

383 

15  349 

2 5 '-'4 

25 

Rheinhafonstatiunen 

— 

— 

244 

42 

■ 733 

257 

20 

Lothringen . . 

— 

— 

102 

1 55' 

1 942 

371 

Eisass 

— 

— 

42 

28 

9' 

36 

3‘. 

Bayerische  Pfalz 

— 

— 

683 

178 

* 343 

995 

u 

Örosshr/gt.  Hessen  (ausschl.  Ober  besäen) 

— 

435 

1 22S 

l8l 

' 559 

690 

yy 

(Irossherzogtum  Baden  . . . 

— 

— 

52 

49 

| 

189 

34 

M i tinheim  and  Ludwigshefen  . . 

— 

2 

245 

415 

23b 

«37 

1 35- 

Ktinigr.  Württemberg  mit  Hohenzollern 

— 

- 

68 

26 

IO 

37 

3*- 

Königreich  Bayern . 

467 

31 

79 

1 631 

Zusammen  uhne  No.  261 

73« 

27  I03 

20531 

7 “53 

60  664 

141  158 

Aaslandsverkehr 

- 

IO 

3 872 

16  135 

2518 

■ IS2 

Oberhaupt  im  Jahre  1903 

73» 

27  uj 

24  403 

24  118 

63 182 

142  34u 

Digitized  by 


Du  Verkehrswesen. 


325 


(mit  Ausschluss  des  Sa&rreriers)  und  das  Fürstentum  Bixkenfeld. 


Schafe 

Schweine 

Geflügel 

Düngemittel, 
auch  künstliche 

ver- 

ent- 

ver- 

ent- 

ver- 

ent- 

ver- 

ent-  [ 

laden 

laden 

laden 

laden 

*5 

16 

*7 

28 

29 

30 

3' 

3* 

2 

- 

- 

1 132 

214 

5' 

207 

- 

2 

5i 

— 

462 

26 

54 

2 034 

— 

1 

— 

— 

— 

17 

1 

IOO 

— 

7 

— 

- 

852 

61 

3 

2 566 

IO 

- 

- 

— 

256 

12 

7 

3* 1 

30 

3 

3 

— 

19 138 

156 

*9 

2 43* 

224 

~ 

— 

5670 

'7* 

34 

67 

949 

1 

6 

— 

2 203 

9 

263 

37 

674 

— 

54 

— 

6975 

112 



5 

_ 

3> 

1 1 161 

— 

134  968 

2 310 

*54 

3 ”4 

14  896 

6 

— 

5* 

14 

171 

•95 

— 

— 

— 

24 

34* 

40 

40 

— 

— 

220 

— 

408 

»9 

50 

3 

164 

— 

199 

*03 

124 

95 

5 

1 6 1 

1 708 

— 

304 

128 

*43 

74 

5* 

7 

120 

— 

467 

4*3 

12  191 

• 057 

59 

4 

947* 

— 

49 

439 

7 9*9 

900 

3 066 

8 

2 824 

2 

48 

180 

560 

1 628 

4 73* 

6 

5 

— 

3 

246 

911 

246 

63 

»3 

8 196 

1 846 

1 901 

19  588 

4 381 

•0759 

3858 

1 16 

8 848 

1 032 

'<■3 

6057 

4 3*2 

• 587 

9 59* 

i o6g 

3 161 

*7  784 

160817 

6 881 

■ 582 

4 *57 

31  110 

98 

13  621 

266 

12  605 

6653 

9071 

4*73 

4 930 

l4l 

436 

6715 

7 308 

17095 

929 

•*  739 

21  927 

6763 

148953 

124  644 

•35  *87 

701 

*3 

*3  566 

5 390 

958 

483 

2 287 

•3 193 

576 

I 

2871 

> 403 

140 

— 

86 

5 406 

3683 

— 

69S7 

952 

1 266 

— 

288 

8 004 

3 

— 

165 

— 

1 261 

— 

126 

73 

354 

— 

2 I64 

63 

5 334 

9 

*469 

3682 

4 

1 067 

2 086 

•'7 

18559 

•94  3<>4 

2 267 

*993 

3 

* 547 

199 

— 

4 >98 

44 

546 

«3 

— 

813 

7*7 

— 

3*5 

6 

I 12 

•34 

1 j 

2 I99 

4 

6 132 

5S08 

•45 

26l 

2 

2 41  I 

— 

18 

30  73* 

10  249 

626 

77 

7076 

mm 

76  4IO 

363  679 

129  824 

*54  745 

57693 

•30  '73 

*8  157 

VI 

248 

20  258 

14*76 

77  560 

19081 

34  606 

35  *33 

68953 

76658 

383  937 

144  100 

33*  3»5 

76  774  1 

•64  779  1 

Digitized  by  Google 


320 


Das  Verkehrswesen. 


Verkehrebezirk  No.  27.  Das  Saarrevier  von  Neun- 


c 

/. 

5 

Bezeichnung 

der 

Verkehrsbezirke: 

Weizen 

Roggen 

Hafer 

ver- 

1 ent- 

ver- 

ent- 

ver- 

I ent- 

laden 

laden 

laden 

> 

2 

3 

4 

5 

6 

7 

8 

i. 

Provinz  Ost-  und  Westpreussen . . . 

__ 

2. 

Ost-  und  westprenssische  Häfen.  . . 

— 

— 

— 







3- 

Provinz  Pommern 

— 











4- 

Pommersche  Hilfen 

— 











5- 

Gross))  erzogt  um  Mecklenburg  usw. . . 

— 

— 

— 







6. 

Hiifen  Rostock  bis  Flensburg.  . . . 

— 

— 









7 

Provinz  Schleswig-Holstein  usw.  . . 

— 









8. 

Elbhäfen 





. 





9 

Weserhafen 









IO. 

Einshiifen 

— 











I I. 

Provinz  Hannover,  Oldenburg  usw. 

— 

— 







__ 

12 

Provinz  Posen  . . . 

— 





2 



_ 

•3- 

Reg.-Bez.  Oppeln 

— 

— 









'4 

Stadt  Breslau 

— 

— 









'5 

Reg.-Bez.  Breslau  und  Licgnitz.  . . 

— 

— 









1 6. 

Berlin 

— 











'7 

Provinz  Brandenburg 

— 

— 

— 

— 





iS 

Reg.-Bez.  Magdeburg  und  Anhalt  . . 

— 

— 

— 

— 

— 



19 

Reg.-Bez.  Merseburg  und  Thüringen  . 

— 

— 

_ 







20 

Königreich  Sachsen 

— 

— 









21 

Provinz  Hessen -Nass au  und  Oberbessen 

_ 

60 







t 

2 2 

Ruhr  re  vier  (Westfalen) 

— 

— 

— 

_ 



«*s 

-3 

Ruhrrevier  i Rheinprovinz 

— 

— 

— 

2 

— 

10 

-’t- 

Provinz  Westfalen,  Lippe  usw.  . . . 

— 

— 

— 

3 



5 

-5 

Rheinprovinz  rechts  des  Rheins  usw.  . 

— 

— 

— 

33 

— 

107 

2 f> 

Kheinprovinz  links  des  Rheins  usw.  . 

65 

406 

279 

5»» 

101 

2 102 

-: 

Saarrevier  usw . 

470 

718 

3 

12 

2 8, 

Rheiuhafenstatioucii 

— 

— 

— 



36 

Lothringen 

42 

•IO4I 

*7« 

«309 

»03 

5 889 

i'> 

— 

»37 

— 

226 

97 

3' 

Bayerische  Pfalz 

*5 

'37 

348 

250 

31 

1 228 

i- 

Grosshrzgt.  Hessen  (ausschl.  Oberbessen 

10 

24 

— 

9» 

_ 

5o 

!3 

Grossherzogtnni  Baden  . . 

— 

Sz 

— 



1 

53 

34 

Mannheim  und  Ludwigshafen 

— 

*599 

— 

1766 

_ 

4 749 

Klinigr.  Württemberg  mit  Ilohenzollern 

— 

*4 

— 

— 



10 

3" 

Königreich  Bayern 

1 1 

s 

9 

— 

Zusammen  (ohne  No,  271 

142 

6631 

803 

4204 

345 

14  462 

Analandsverkehr 

- 

13* 

370 

— 

482 

Oberhaupt  im  Jahre  1903 

142 

6769 

803 

4574 

345 

»4  944 

Digitized  by  Google 


328 


Das  Verkehrswesen. 


Yerkehrsbezirk  No.  27.  Das  Saarrevier  von  Neun- 


c 

1 y, 

1 s 

1 t-: 

Bezeichnung 

der 

Verkehrshezirke: 

Zncker,  roh 

Pferde 

Rindvieh 

ver- 

ent- 

ver- 

ent- 

ver- 

ent- 

laden 

laden 

laden 

I 

a 

19 

20 

ZI 

22 

*3 

24 

1. 

Provinz  Ost-  und  Weatpreussen . . . 



2 

_ 

2. 

Ost-  und  westpreussische  Hiifen.  . . 

— 

— 

— 

— 

j- 

Provinz  Pommern 

— 

— 

— 

2 

•1 

Pommersche  Häfen 

— 

— 

— 

— 

— 

— 

5- 

Grossherzogtum  Mecklenburg  usw..  . 

— 

— 

— 

— 

— 

— 

6. 

Häfen  Rostock  bis  Flensburg.  . . . 

— 

— 

1 

7 

Provinz  Schleswig-Holstein  usw.  . . 

— 

*7 

353 

s. 

Elbhäfen 

— 

— 

— 

— 

— 

9- 

Weserbäfen 

_ 

— 

— 

— 

— 

— 

IO. 

Einshäfen 

— 

— 

— 

— 

— 

26 

1 1 . 

Provinz  Hannover,  Oldenburg  usw. 

— 

10 

2 

64 

_ 

47 

1 2 

Provinz  Posen 

— 

— 

— 

— 

— 

— 

'3 

Reg.-Bez.  Oppeln 

— 

— 

— 

— 

— 

— 

*4 

Stadt  Breslau 

— 

— 

— 



— 

— 

15 

Reg.-Bez.  Breslau  und  Liegnitz.  . . 

— 

— 

— 

— 

— 

— 

1 6. 

Berlin 

— 

— 

1 

6 

— 

7 

<7 

Provinz  Brandenburg 

- 

— 

1 

35 

— 

— 

«8 

Reg.-Bez.  Magdeburg  und  Anhalt  . . 

— 

— 

— 

19 

Reg.-Bez.  Merseburg  und  Thüringen  . 

— 

— 

16 

3 

20. 

Königreich  Sachsen 

— 

— 

1 

— 

— 

— 

21  . 

Provinz  Hessen-Nassau  und  Oberhessen 

— . 

— 

«3 

»3 

— 

162 

22. 

Rnhrrcvier  (Westfalen) 

— 

— 

IO 

2 

— 

-7- 

Ruhrrevier  (Rheinprovinz) 

— 

— 

>3 

*3 

— 

5* 

-4 

Provinz  Westfalen,  Lippe  usw.  . . . 

— 

— 

7 

— 

— 

4 

Rheinprovinz  recht*  des  Rheins  usw.  . 

— 

— 

•9 

— 

« 

26. 

Rbeiuproviuz  links  des  Rheins  usw.  . 

1 

— 

383 

6lO 

2504 

15349 

Siarmier  usw 

.6 

3*4 

3819 

28. 

Rheinhafenstationen 

— 

— 

— 

— 

— 

— 

29. 

Lothringen 

— 

1 

76 

196 

uz6 

1 238 

3" 

Elsas»  

— 

1*3 

*5 

280 

48 

30*7 

3 1 - 

Bayerische  Pfalz 

— 

— 

112 

38 

548 

■ 580 

Orosshrzgt.  Hessen  (ausschl.  Oberhessen) 

— 

76 

IO 

6 

*3 

— 

33- 

(!  ross  h erzog  tum  Baden 

— 

— 

93 

63 

2 

•37 

34 

Mannheim  und  Lndwigshafen  . . . 

— 

IO 

z8 

*7 

>3 

3 610 

35- 

Kiinigr.  Württemberg  mit  Hohenzolleru 

— 

— 

“ 

2 

~ 

— 

36. 

Königreich  Bayern 

— 

40 

3 °74 

Zusammen  (ohne  No.  27) 

1 

220 

850 

1410 

4264 

28  672 

Auslaudsverkebr 

— 

— 

4 

<37° 

5« 

977 

Überhaupt  im  Jahre  1903 

1 

220 

»54 

2780 

4322 

29649 

Digitized  by  Google 


Düngemittel, 
auch  künstliche 


ver-  I ent- 
laden 


25  | 26 


107 

8 


23  ; 701 

72 

- j 30 

9 64 


5 390  i 23  5«> 

13647 


ver- 

ent- 

laden 

29 

3° 

1 



— 

— 

_ 

7 

— 

— 

— 

— 

2 

2 

I 

5 

30 

6 

— 

__ 

— 

»7 

47 

— 

25 

— 

1 

2 

I 

4 

1 

7 

59 

— 

33 

26 

>9 

40 

*'3 

134 

5° 

2 003 

60 

1 

44 

103 

— 

— 

483 

958 

386 

2 

— 

'23 

3 

125 

2 

1760 

89 

210 

1 1 902 

710 

5 

3 

9 

1034 

384 

330 

2 830 

ver- 

ent- 

laden 

3' 

32 

IO 

255 

70 

10 

40 

10 

IO 

10 

2S2 

170 

IO  068 

— 

4 558 

- 

70 

— 

10  166 

— 

7 979 

— j 

80 

41 

6 339 

656 

4633 

— 

12  272 

661 

74 

32 

— 

20 

• 25 

— 

212 

298 

'3  '93 

2 287 

13  498 

171 

40 

6235 

19976 

4 553 

33 

6 908 

647 

8078 

33' 

20527 

'32 

5 °99 

.67 

20  460 

— 

24  688 

i°  | 

UI. 

Der  Handel  mit  landwirtschaftlichen  Erzeugnissen. 

Von 

Dr.  Carl  Hteinbrück, 

Privatdozent  an  der  Universität  Halle. 


Die  Entwicklungstendenzen  im  Handelsgewerbe. 

Ähnliche,  wenn  auch  nicht  ganz  so  einschneidende  Veränderungen  wie  beim 
Verkehr  haben  sich  beim  Handel,  dessen  wirtschaftliche  Tätigkeit  in  der  Ver- 
mittelung des  Warenausgleiobs  zwischen  Produzenten  und  Konsumenten  besteht, 
in  den  letzten  Jahrzehnten  vollzogen.  Die  Ursachen  dieser  Entwicklung  sind  zum 
grösseren  Teile  in  der  Vervollkommnung  der  Kommunikationsmittel  zu  suchen. 

Vor  allem  wurde  dadurch  der  Orosshandel  beeinflusst.  Während  früher 
eine  Mitteilung,  die  Antwort  auf  eine  Anfrage  Wochen,  im  Überseeischen  Verkehr 
sogar  Monate  brauchte,  um  an  ihren  Bestimmungsort  zu  gelangen,  ist  heute  die 
Nachrichten  Übermittelung  in  wenigen  Stunden  bis  in  die  entferntesten  Gegenden 
möglich.  Die  Übersicht  Uber  die  Marktlage  ist  damit  eine  allgemeine  und  klare 
geworden.  Während  früher  die  Grosshändler  genötigt  waren,  umfangreiche  Waren- 
mengen in  ihren  Niederlagen  aufzuspeicbern  und  oft  imstande  waren,  bei  ein- 
tretender dringender  Nachfrage  Geschäfte  mit  hohem  Verdienst  abzuschliessen, 
werden  solche  günstige  Konjunkturen  immer  seltener,  da  jeder  unvorhergesehene 
Bedarf  leicht  und  schnell  durch  Vermittelung  von  Eisenbahnen  und  Dampfschiffen 
befriedigt  werden  kann.  Zudem  ist  die  Gefahr  der  Verzögerung  und  des  Verlustes 
von  Transporten  durch  abgeschlossene  Versicherungen  beseitigt. 

Es  beschränkt  sich  daher  der  Verdienst  im  Warenhandel  auf  eine  sehr  mässige 
Provision  bei  grösstmöglichster  Ersparung  von  Unkosten. 

Eine  andere  Folge  der  Verkehrserleichterung  und  der  gesicherten  Rechts- 
pflege in  den  meisten  Handelsländern  ist  die  Tendenz,  die  Mittelspersonen  des 
Handels  zu  umgehen  und  direkte  Beziehungen  zwischen  dem  Erzeuger  and  Ver- 
arbeiter des  Produktes  herzustellen. 

Damit  geht  das  Bestreben  zur  Spezialisierung  und  Erweiterung  des  Handels- 
betriebes, xur  Erhöhung  der  Leistungsfähigkeit  in  Bezug  auf  Kenntnis  des  Marktes, 
passender  Verkaufsstädte,  Lager  usw.  Hand  in  Hand. 


Digitized  by  Google 


332 


Der  Handel  mit  landwirtschaftlichen  Erzeugnissen. 


Ebenso  haben  sich  im  Kleinhandel,  das  ist  dem  Handel  der  Verkäufer 
mit  den  Konsumenten,  erhebliche  Veränderungen  vollzogen.  Eine  grosse  Zahl 
ungeeigneter  und  unvorgebildeter,  zum  Teil  in  anderen  Berufen  gescheiterter 
Existenzen  hat  sich  dazu  gedrängt,  einen  Kleinhandel  zu  begründen.  Sie  wurden 
dazu  veranlasst  durch  die  rechtliche  und  tatsächliche  Leichtigkeit,  ein  solches  Unter- 
nehmen, welches  nur  geringe  Anforderungen  an  die  Kenntnisse  und  den  Fleiss  des 
Geschäftsinhabers  zu  stellen  scheint,  zu  beginnen.  Durch  die  zunehmende  Konkurrenz 
werden  nun  nicht  etwa  die  Preise  erniedrigt,  sondern  nur  die  Gewinne  der  einzelnen 
Händler  ermässigt  und  die  Neigung  verstärkt,  unverhältnismässig  hohe  Gewinn- 
prozente zu  nehmen  und  zu  bedenklichen  Praktiken,  wie  Verschlechterung  der 
Qualität  usw.  zu  schreiten,  um  den  Ausfall  an  Umsatz  wieder  auazugloichen. 

Diesem  übermässigen  Zudrang  steht  eine  Tendenz  zum  Ausschalten  des 
Kleinhandels  gegenüber.  Es  entwickelt  sich  eine  Erweiterung  kleiner  Handels- 
betriebe zu  grossen  Warenhäusern  und  zum  Zusammenschluss  der  Konsumenten  zu 
Vereinen,  den  sogen.  Konsumvereinen,  die  durch  den  gemeinsamen  Bezug  von 
Waren  in  grösseren  Posten  und  deren  Verkauf  an  ihre  Mitglieder  den  Kleinhandel 
gänzlich  und  zum  Teil  auch  den  Grosshandel  zu  beschränken  bestrebt  sind. 

Die  Zahl  der  Handelsbetriebe.  Im  Anschluss  an  die  Tabelle  in  Bd.  III, 
S.  299  folgt  eine  Zusammenstellung  der  in  der  Berufszählung  vom  14.  Juni  1895 
für  Preussen  ermittelten  Handelsbetriebe  mit  Waren  und  ihre  Gliederung 
auf  die  einzelnen  Warengattungen. 


„ , , . Gewerbebetriebe 

Handel  nut  überhaupt 

Gewerbtätige 

Personen 

1 . Tieren 

18178 

20058 

2.  landwirtschaftlichen  Produkten  . . 

59088 

85  799 

3.  Brennmaterial 

14  IO9 

29901 

4.  Baumaterialien 

2787 

,233I 

5.  Metallen  und  Metallwaren  . . . 

6550 

20384 

6.  Maschinen  und  Apparaten  . . . 

I 227 

37io 

7.  Droguen,  Chemikalien 

3737 

11458 

8.  Kolonial-,  Esu-  und  Trinkwaren 

101 460 

174129 

9.  Wein  und  Spirituosen 

4606 

14063 

10.  Tabak  und  Zigarren 

7199 

9155 

11.  Leder,  Wolle,  Baumwolle.  . . . 

3*9® 

6664 

12.  Manufakturwaren 

36188 

I 12 232 

13.  Kurz-  und  Galanteriewaren  . . . 

IO3IO 

19346 

14.  verschiedenen  und  anderen  Waren 

88481 

120239 

15.  Trödelhandel 

2123 

2841 

Zusammen  Warenhandel 

359341 

642310 

Der  Handel  mit  Tieren  und  landwirtschaftlichen  Produkten  umfasst  demnach 
ausser  dem  Handel  mit  Kolonialwaren  die  höchste  Zahl  der  Betriebe,  besonders 
unter  Hinzuzäblung  der  Betriebe,  welche  Esswaren  und  Wolle  verkaufen,  die  aber 
anderen  Gruppen  mit  zugezählt  sind. 


Digitized  by  Google 


Der  Handel  mit  landwirtschaftlichen  Erzeugnissen. 


333 


Beziehungen  zwischen  Handel  und  Landwirtschaft. 

Die  Organisation  und  Technik  eines  jeden  Handelszweiges  wird  wesentlich 
bedingt  durch  die  Beschaffenheit  des  gehandelten  Artikels.  Der  Verkehr  in  Roh- 
produkten, die  jahraus,  jahrein  in  stets  gleicher  Qualität  gewonnen  und  erzeugt 
werden,  gestaltet  sich  in  anderer  Weise  als  der  in  solchen,  die  in  stets  ab- 
weichender Beschaffenheit  erscheinen.  Die  landwirtschaftlichen  Erzeugnisse  gehören 
in  der  Mehrzahl  der  letzteren  Art  an.  Schon  dadurch  vollzieht  sich  der  Handel 
mit  ihnen  unter  besonderen  Usancen.  Da  sie  zudem  in  der  Hauptsache  Rohprodukte 
siud,  die  mindestens  einer,  zuweilen  einer  mehrfachen  Umarbeitung  bedürfen, 
bevor  sie  eine  für  den  menschlichen  Konsum  geeignete  Beschaffenheit  erlangen, 
nnd  infolgedessen  nicht  direkt  an  die  Konsumenten  geliefert  werden  können,  so 
ist  der  Landwirt  zwecks  ihrer  Verwertung  auf  den  Händler  angewiesen. 

Das  Getreide  musB  erst  in  die  Hände  des  Müllers  übergehen  und  das  ber- 
gestellte  Mehl  vom  Bäcker  zu  Brot  verarbeitet  werden;  die  Schlachttiere  müssen 
erst  vom  Fleischer  zugerichtet  werden,  damit  sie  in  Teilstücken  an  die  Konsumenten 
abgegeben  werden  können.  Zwar  werden  andere  Erzeugnisse  von  dem  Landwirt 
fertig  zum  Gebrauch  geliefert,  z.  R.  Milch,  Butter,  frisches  Obst,  Kartoffeln, 
Gemüse  ubw.,  aber  auch  bei  ihnen  findet  häufig  ein  Verkauf  an  Händler  statt,  die 
Bie  an  die  einzelnen  Konsumenten  abgeben.  Sogar  der  kleine  Bauer  wird  immer 
mehr  in  die  Verkehrswirtschaft  hineingezogen  und  ist  gezwungen,  einen  möglichst 
grossen  Teil  seiner  Produkte  zu  verkaufen.  Besonders  seit  der  Vermehrung  und 
dem  gewaltigen  Anwachsen  der  Grossstädte  wurde  der  direkte  Absatz  an  die 
Konsumenten  stetig  erschwert.  Auch  im  lokalen  Verkehr  ist  es  jetzt  für  den  Pro- 
duzenten und  Konsumenten  bequemer,  an  eine  Mittelsperson  zu  verkaufen  und  von 
ihr  zu  kaufen.  Da  nun  der  Zwischenhändler  mit  Recht  für  seine  Mühewaltung 
entschädigt  werden  will,  so  muss  der  Konsument,  auch  wenn  keine  Umarbeitung 
nötig  war,  einen  weit  höheren  Preis  für  die  Waren  bezahlen,  als  der  Landwirt 
empfängt.  Der  Händler  nimmt  aber  dem  Bauern  das  Risiko  der  Verwertung  seiner 
Erzeugnisse  ab. 

Der  Verkauf  des  Haupterzeugnisses  der  Landwirtschaft,  des  GetreideB, 
vollzieht  sich  im  allgemeinen  so,  dass  der  Bauer  und  auch  der  grössere  Besitzer 
sein  Getreide  auf  den  nächsten  Markt  bringt,  wo  es  von  den  Vertretern  und 
Agenten  der  Grosshändler  oder  von  kleinen  Zwischenhändlern  angenommen  wird. 
Auch  können  die  in  den  Dörfern  ansässigen  kleinen  Händler,  die  wie  ein  Hetz  das 
ganze  Land  überziehen,  odor  die  auf  die  Dörfer  geschickten  Agenten  der  Gross- 
häudler  es  an  Ort  und  Stelle  erwerben.  Es  Bteben  sich  meist  nicht  gleich  starke 
und  gleich  unterrichtete  Parteien  gegenüber.  Die  wirtschaftliche  Stärke  und 
Energie  findet  sich  regelmässig  nur  auf  der  Seite  des  Händlers,  auf  der  anderen 
Seite  oft  Abhängigkeit,  Unkenntnis  und  Gleichgültigkeit.  Vor  allem  fehlt  meist 
die  Energie,  die  für  den  Nicbthändler  günstigen  Momente  auszunutzen.  Das  Geld- 
bedürfnis zwingt  den  Landwirt,  unmittelbar  nach  der  Ernte  seinen  Erdrusch  los- 
zuschlagen. Niedrigste  Preise,  höchste  Provision,  Abgeschnittensein  von  jeder 
Möglichkeit  der  Ausnutzung  der  Konjunktur  sind  die  Folgen. 


Digitized  by  Google 


334 


Der  Haudel  mit  landwirtschaftlichen  Erzengnissen. 


Der  Qetreideverkauf  des  Grossgrundbesitzers  mit  bedeutenden  Produktions- 
mengen gestaltet  sich  insofern  leichter,  als  dabei  ein  direkter  Verkehr  zwischen 
Grossgrundbesitzer  und  Grossbändler  stattßndet. 

Der  Getreideabsatz  ist  also  im  allgemeinen  durchaus  nicht  zweckmässig 
organisiert,  denn  der  unmittelbare  Verkehr  zwischen  den  Produzenten  und  den 
Verarbeitern  des  Produktes  (Müller,  Brauer,  Proviantamt)  ist  zu  wenig  entwickelt. 
Zwar  sind  die  Proviantämter  nach  dem  § 61  der  Proviantamtsordnung  vom  9.  Februar 
1893  angewiesen,  dem  Ankäufe  aus  erster  Hand  unbedingt  den  Vorzug  zu  geben, 
soweit  es  möglich  ist,  auf  diesem  Wege  ohne  Verteuerung  der  Naturalien  und  ohne 
sonstige  wirtschaftliche  Nachteile  den  Bedarf  rechtzeitig  zu  decken.  „Wenn  voraus- 
Zusehen  ist,  dass  der  Bedarf  infolge  örtlicher  Verhältnisse  nicht  ganz  durch  Bezüge 
aus  erster  Hand  gedeckt  werden  kann,  dann  ist  der  Ankauf  aus  zweiter  Hand  in 
Betracht  zu  ziehen.“ 

Die  Hindernisse,  die  sich  zum  Teil  der  allgemeinen  praktischen  Durch- 
führung dieser  zweckmässigen  Anordnung  in  den  Weg  stellen,  sind  dieselben  wie 
die,  welche  die  grossen  Müller  und  Brauer  bestimmen,  der  Händlerware  den  Vor- 
zug zu  geben.  Sie  beruhen  in  der  Verschiedenheit  der  Sorten  und  mangelhaften 
Reinigung  der  gelieferten  Waren,  in  der  zu  geringen  Übereinstimmung  zwischen 
Probe  und  Lieferung.  Dazu  kommt  noch  ein  Krebsschaden,  der  sich  beim  Ge- 
treidehandel besonders  im  Osten  der  Monarchie  häufig  vorfindet.  Es  ist  die  Ver- 
quickung des  Handelsgeschäftes  mit  dem  Bankiergeschäft.  Der  Händler  gibt  dem 
kreditbedürftigen  Landwirt  Vorschüsse  auf  das  zu  liefernde  Getreide;  damit  wird 
eine  für  den  Landwirt  verhängnisvolle  wirtschaftliche  Abhängigkeit  von  dem  Händler 
hergestellt,  die  noch  dadurch  vergrössert  wird,  dass  der  oft  skrupellose  Händler 
Lieferant  aller  Gebrauchsartikel  des  in  seine  Hände  gegebenen  Landwirts  bleibt. 

Die  Aufnahmefähigkeit  der  kleineren  Mühlen  ist  gegenüber  dem  sich  nach 
der  Ernte  überstürzenden  Angebote  auch  nur  eine  geringe;  als  industrielle  Unter- 
nehmungen können  sie  nicht  grössere  Lager  halten,  als  zur  gleicbmäasigen  Fort- 
führung ihres  Betriebes  erforderlich  ist. 

Beim  Verkauf  des  Viehes  ist  zu  unterscheiden,  ob  es  Bich  um  Mast-  oder 
Magervieb,  um  die  Deckung  des  lokalen  Bedarfes  oder  entfernt  gelegener  Orte 
handelt.  Magervieh  wird  zwar  hin  und  wieder  direkt  von  Landwirt  zu  Landwirt 
bezogen,  doch  in  den  weitaus  meisten  Fällen  von  Händlern  aufgekanft,  die  es  nach 
den  Märkten  bringen,  wo  Nachfrage  dafür  besteht. 

Der  Verkauf  des  Mastviehes  geschieht  an  die  Fleischer  oder  auch  an  Auf- 
käufer und  nur  bei  Grossbetrieben  direkt  an  die  Grosshändler.  Die  Einwirkung 
des  Zwischenhandels  ist  beim  Vieh,  besonders  wenn  es  sich  um  die  Versorgung  der 
Schlacbtviebhöfe  der  Grossstädte  handelt,  noch  einschneidender  als  beim  Getreide. 
Der  Aufkäufer  eines  Bezirkes  liefert  das  Tier  an  den  Grosshändler,  dieser  an  den 
Kommissionär,  dieser  wieder  an  den  Grossschlächter,  der  es  an  den  Grossfleisch- 
händler abgibt,  von  dem  es  endlich  in  die  Hände  des  Verkäufers  gelangt.  In  den 
Fällen,  in  denen  diese  Zwischenstufen  nicht  durchlaufen  werden  müssen,  ist  der 
Verdienst  der  Schlächter  entsprechend  grösser.  Dabei  wird  wenig  Rücksicht  auf 
die  Qualität  des  Fleisches  genommen. 


Digitized  by  Google 


Der  Hendel  mit  landwirtschaftlichen  Erzeugnissen. 


335 


Es  wäre  verfehlt,  den  Zwischenhandel  überhaupt  als  überflüssig  zu  bezeichnen. 
Die  einfachen  Formen  des  Verkehrs,  die  in  der  direkten  Übermittelung  des  Viehes 
vom  Produzenten  an  den  Jjadenfleischer  bestehen,  sind  mit  der  jetzigen  wirtschaft- 
lichen Entwicklung  vielfach  nicht  mehr  zu  vereinigen.  Die  wachsende  Dichtigkeit 
der  Bevölkerung,  die  Ausdehnung  der  Eisenbahnen,  die  Errichtung  von  Schlacht- 
höfen in  allen  mittleren  und  grösseren  Städten  drängen  auf  eine  Konzentration  des 
Viehhandels  auf  den  grossstädtischen  Viehhöfen  hin.  Der  Zwischenhändler,  der 
das  Vieh  aus  Ostpreussen  und  Posen  nach  Berlin  oder  aus  Schleswig-Holstein  nach 
den  rheinischen  Industrieorten  bringt,  erspart  dem  Landwirt  nicht  nur  weite  Reisen 
zum  Zwecke  des  Bezuges  und  Absatzes  und  damit  Kosten,  die  viel  höher  sind  als 
der  Gewinn  des  Händlers,  sondern  kennt  auch  am  besten  die  Märkte,  an  denen 
die  betreffende  Qualität  des  Viehes  am  vorteilhaftesten  verwertet  werden  kann. 
Vielfach  ist  in  den  grossen  Städten  auch  die  Einschaltung  des  Grosssohlächters 
und  Grossfleischhändlers  zwischen  dem  Landwirt  oder  dem  Viehhändler  und  dem 
Ladenfleischer  berechtigt. 

Der  Zwischenhandel  hat  aber  auf  diesem  Gebiete  das  durch  volkswirtschaft- 
liche Rücksichten  gebotene  Mafs  überschritten.  Die  Zahl  der  Zwischenstufen  beim 
Viebhandel  ist  eine  zu  grosse,  zudem  ist  es  häufig  einigen  wenigen  kapitalkräftigen 
Firmen  gelungen,  die  kleinen  selbständigen  Händler  in  die  Rolle  von  Aufkäufern 
hinabzudrücken.  Ebensowenig  ist  es  erwünscht,  dass  unter  gewöhnlichen  Verhält- 
nissen die  Ladenschlächter  in  immer  grösserem  Umfange  nur  Detailverkäufer  des 
von  den  Grosefleischern  geschlachteten  Viehes  werden  und  dadurch  in  Abhängig- 
keit von  diesen  geraten. 

Ein  Überhandnehmen  des  Zwischenhandels  birgt  eine  doppelte  Gefahr  in 
sich.  Einerseits  steigen  die  Kosten,  je  mehr  Mittelspersonen  an  dem  Handel 
beteiligt  sind,  andererseits  bewirkt  die  Monopolisierung  des  Handels  in  wenigen 
Händen  eine  Steigerung  der  Möglichkeit  eines  Machtmissbrauches.  Zudem  neigt 
der  Grosahändler,  im  Gegensatz  zum  kleinen  selbständigen  Händler,  der  auf  dauernde 
Geschäftsbeziehungen  mit  seinen  ständigen  Lieferanten  Gewicht  legt,  dazu,  ein- 
tretende Krisen  zu  verschärfen  und  durch  künstliche  Beeinflussung  des  Preises 
höhere  Gewinne  zu  erzielen. 

Die  missliche  Lage  des  Landwirts  gegenüber  der  Macht  des  Händlertums 
wird  noch  durch  die  Unübersichtlichkeit  der  Marktverhältnisse  verschärft,  die  eine 
vergleichende  Beurteilung  der  Gesamtmarktlage  erschweren.  Auch  naoh  Beseitigung 
der  Ungleichheiten  in  der  Kotierung  kann  die  grosse  Mehrzahl  der  Landwirte  den 
Marktwert  ihres  Viehs  kaum  zuverlässig  beurteilen,  denn  sie  verfügen  nur  in  den 
seltensten  Fällen  Uber  die  nötigen  Fachkenntnisse,  um  die  Einreihung  ihres  Viehes 
in  die  Notiernngsklassen  und  die  Umrechnung  des  Stallgewichts  in  Schlachtgewicht 
zutreffend  vornehmen  und  die  Unkosten  der  Marktbeschickung  richtig  veran- 
schlagen zu  können.  Die  Landwirte  sind  daher  oft  nicht  in  der  Lage,  daB  Gebot 
des  Händlers  auf  seine  Angemessenheit  zu  prüfen.1) 

')  Die  Fleischteuerung  im  Jahre  1905,  berausgegeben  vom  Ministerium  für  Land- 
wirtschaft, Domänen  und  Forsten,  S.  41 — 42. 


Digitized  by  Google 


336  Per  Handel  mit  landwirtschaftlichen  Erzeugnissen. 

In  vielen  (regenden  hat  sich  bis  heute  noch  nicht  einmal  der  Verkauf  naoh 
Lebendgewicht  wegen  des  geschlossenen  Widerstandes  der  Händler  und  Schlächter 
einfübren  lassen;  der  Verkauf  fiudet  nach  Schätzung  statt,  die  immer  eine  Gelegen- 
heit  zur  Übervorteilung  des  Landwirtes  bedingt.  In  manchen  Gemeinden  fehlt 
auch  eine  Zentesimalwage  zur  Feststellung  des  Gewichtes. 

Der  Landwirt  ist  indessen  nicht  bloss  bei  der  Verwertung  seiner  Produkte 
auf  den  Handel  angewiesen,  sondern  auch  beim  Einkauf  der  Bedarfsartikel  der 
Wirtschaft,  die  er  in  immer  steigendem  Mafse  benötigt. 

Als  Käufer  tritt  der  Landwirt  auf  hinsichtlich  Beiner  Gebrauchsartikel,  die 
vorwiegend  Kunstdünger,  Kraftfutter,  Sämereien,  Maschinen  und  teilweise  Vieh 
umfassen.  Die  Art  und  Weise,  wie  besonders  Kuostdiinger  und  Kraftfutter  in  die 
Hände  des  Bauern  noch  vor  zehn  Jahren  gelangten,  war  die,  dass  ein  Importeur 
an  den  OroBsbändler  am  Importplatz  lieferte,  dieser  an  den  GrosBhändler  im  In- 
lande und  dieser  wieder  an  verschiedene  Kleinhändler  in  Dorf  und  Stadt,  deren 
Zahl  sich  noch  stärker  vermehrte  als  der  überall  gestiegene  Konsum  von  Dünge- 
mitteln und  Futterartikeln.  Durch  diese  drei  bis  vier  Zwischenhändler  wurde  eine 
wirtschaftlich  nicht  berechtigte  Preissteigerung  hervorgerufen.  Ein  anderer  noch 
grösserer  Nachteil  bestand  in  der  schwierigen  Nachweisung  von  Qualitätsunter- 
schieden bei  diesen  Artikeln.  Nur  die  chemische  Analyse  kann  Auskunft  geben 
über  den  Gehalt  an  wirksamen  Stoffen  in  ihnen,  deshalb  lag  die  Versuchung  für 
den  Händler  nahe,  durch  Verfälschung  bei  billigem  Preise  die  Käufer  an  sich  zu 
locken.  Der  Nachteil  für  den  Bauern  war  ein  doppelter.  Einerseits  kaufte  er 
Stoffe,  die  minderwertig,  ja  in  manchen  Fällen  sogar  schädlich  waren,  andererseits 
wurde  sein  Vertrauen  zu  den  empfohlenen  Dünge-  und  Futtermitteln  aufs  schwerste 
erschüttert.  Der  Vorwurf  der  Unreellität  in  diesen  Artikeln  ist  natürlich  nur  einem 
geringen  Teile  der  Händler  zu  machen.  Der  solide  Händler  wurde  durch  diese 
Machinationen  ebenfalls  schwer  geschädigt. 

Die  landwirtschaftlichen  Handelsgenossenschalten. 

Diese  wirklichen  und  vermeintlichen  Missstände  der  landwirtschaftlichen 
Handelsbeziehungen  und  die  Notwendigkeit,  bei  der  landwirtschaftlichen  Produktion 
die  Unkosten  zu  erniedrigen,  veranlassten  Bestrebungen  zum  genossenschaft- 
lichen Zusammenschluss.  Drei  Männer  waren  es,  die,  angeregt  durch  die 
Erfolge,  welohe  das  gewerbliche  Genossenschaftswesen  in  Frankreich  und  England 
in  der  ersten  Hälfte  des  vergangenen  Jahrhunderts  aufwies,  sich  bemühten,  das 
genossenschaftliche  Prinzip  in  moderner  Form  in  Deutschland  wieder  aufleben  zu 
lassen:  Victor  Aime  Huber  (1800 — 1869),  Schulze-Delitzsch  (1808 — 1883) 
und  Raiffeisen  (1818 — 1888);  besonders  der  letztere  widmete  von  vornherein 
seine  Fürsorge  dem  kleineren  und  mittleren  Bauernstands.  In  ungeahnt  machtvoller 
Weise  hat  sich  das  landwirtschaftliche  Genossenschaftswesen  entwickelt  und  dadurch 
den  besten  Beweis  für  seine  Zweckmässigkeit  und  Notwendigkeit  geliefert.  Die 
Bedeutung  der  landwirtschaftlichen  Genossenschaften  besteht  nicht  nur  in  dem  er- 
zielten materiellen  Erfolge,  sondern  auch  in  der  Förderung  der  gesamten  wirt- 
schaftlichen, geistigen  und  sittlichen  Bildung  der  mittleren  und  unteren  Schichten 


Digitized  by  Google 


Der  Haudel  mit  landwirtschaftlichen  Erzeugnissen. 


337 


der  ländlichen  Bevölkerung.  — Der  Schwerpunkt  der  Genossenschaften  liegt  in  der 
nicht  geschlossenen  Mitgliederzahl,  bei  welcher  Mitglieder  neu  ein*  und  austreten 
können,  solange  nicht  das  gesetzliche  Minimum  erreicht  ist. 

Die  rechtliche  Grundlage  der  Genossenschaften  wurde  für  Preussen  durch  das 
„Gesetz,  betreffend  die  privatrechtliche  Stellung  der  Erwerbs-  und  Wirtschafts- 
genossense  haften“  vom  27.  März  1867  (in  Kraft  getreten  am  1.  Januar  1868) 
geschaffen.  Das  Gesetz  wurde  auf  Schulze- Delitzsch’  Antrag  bereits  am  4.  Juli 
1868  zum  norddeutschen  Bundesgesetz  erhoben,  als  welches  ob  am  1.  Januar  1869 
in  Geltung  trat. 

Die  Genossenschaften  hatten  damit  die  vermögensrechtliche  Persönlichkeit 
erlangt  und  die  bis  dahin  bestehende  Solidarhaft  war  durch  Einführung  des  Um- 
lageverfahrens im  Konkursfalle  gemindert.  — Um  den  Fortschritten  des  Genossen- 
schaftswesens in  organisatorischer  und  geschäftlicher  Hinsicht  gerecht  zu  werden, 
wurde  am  1.  Mai  1889  ein  neues  Reichsgesetz  erlassen  (in  Kraft  getreten  am 

1.  Oktober  1889),  durch  welches  neben  der  unbeschränkten  Haftpflicht  auch  die 
beschränkte  Haftpflicht,  sowie  die  unbeschränkte  Nacbschusspflicht  zugelassen 
wurde.  Durch  die  Novelle  zum  Genossenschaftsgesetz  vom  12.  August  1896 
wurden  einige  geringfügige  Abänderungen  des  Gesetzes  vorgenotnmen. 

Einen  weiteren  güustigen  Einfluss  übte  die  durch  Gesetz  vom  31.  Juli  1895 
(in  Kraft  getreten  am  1.  Oktober  1895)  für  Preussen  errichtete  Zentral- 
genossenschaftskasse  aus,  die  als  GeldausgleicliBtelle  und  zur  Befriedigung  des 
KreditbedürfniBses  landwirtschaftlicher  Genossenschaften  dienen  boII.  Das  anfängliche 
Grundkapital,  welches  der  Staat  der  Kasse  zur  Verfügung  stellte,  betrug  5 Mill. 
Mark,  durch  das  Ergänzungsgesetz  vom  8.  Juni  1896  wurde  es  auf  20  Mill.  Mark, 
durch  Gesetz  vom  20.  April  1898  auf  50  Mill.  Mark  erhöht.1) 

Viele  der  bestehenden  Genossenschaften  erstreben  nur  ein  einzelnes  eng 
begrenztes  Ziel,  andere  wieder  dehuen  ihre  Wirksamkeit  über  mehrere  Gebiete 
aus;  deshalb  lässt  Bich  eine  scharfe  Grenze  zwischen  den  einzelnen  Arten  der 
Genossenschaften  nicht  ziehen.  Im  allgemeinen  kann  man  folgende  Gruppen 
unterscheiden: 

1.  Kreditgenossenschaften; 

2.  Bezugs-  oder  Konsumgenossenschaften  zu  Ankäufen  von  Betriebsmitteln,  wie 
Futter,  Dünger,  Sämereien,  Geräte,  Zuchtvieh; 

3.  Absatz-,  Verkaufs-  oder  Produktionsgenossenschaften,  die  den  gemeinsamen 
Verkauf  von  Produkten  mit  oder  ohne  vorherige  Verarbeitung  zur  Auf- 
gabe haben; 

4.  Genossenschaften  zur  gemeinschaftlichen  Benutzung  von  Betriebsmitteln,  z.  B. 
von  Maschinen  und  Zuchttieren; 

5.  Meliorationsgenossenschaften ; 

6.  V erBicherungsgeuossenschaften. 

*)  Über  die  Entwicklung  der  Zentralgenosgenschaftakassc  in  dem  ersten  Jahrzehnt 
ihrer  Wirksamkeit  gibt  die  Denkschrift  „Die  Preußische  Zentral-Geuosgeuschafts-Kasse 
von  1895—1905“,  Berlin  1906,  ein  vortreffliches  Bild. 

Heitzeu,  Boden  des  preuas.  Staates.  VIU.  22 


Digitized  by  Google 


338 


Der  Handel  mit  landwirtschaftlichen  Erzeugnissen. 


Die  Kreditgenossenschaften  sind  die  zahlreichsten  und  die  wichtigsten. 
Ihr  Zweck,  „die  Verhältnisse  ihrer  Mitglieder  in  sittlicher  und  materieller  Be- 
ziehung zu  verbessern4,  wird  erreicht  durch  Darlehnsgewährnng  an  die  kredit- 
würdigen Mitglieder,  durch  Annahme  von  Spareinlagen  und  durch  Unterstützung 
von  Genossenschaften  anderer  Art.  Die  Kreditvereine  bilden  die  Grundlage  des 
gesamten  Genossenschaftswesens,  aus  ihnen  haben  sich  erst  die  anderen  Genossen- 
schaften entwickelt  und  finden  auch  gegenwärtig  noch  ihre  hauptsächlichste  Stütze 
in  ihnen.  Sie  haben  insofern  am  segensreichsten  gewirkt,  als  sie  die  Mittel 
boten,  die  Bauern  auB  den  Händen  wucherischer  Ausbeuter  zu  befreien  und  ihnen 
gegen  niedrige  Zinsen  und  kulante  Hückzahlungsbedingungen  fehlendes  Betriebs- 
kapital zur  Verfügung  zu  stellen.  Die  Betriebsmittel  beschaffen  sich  die  Darlehns- 
kassenvereine durch  Spareinlagen,  auch  von  Nichtmitgliedern,  ferner  durch  Anleihen 
und  durch  Geschäftsanteile.  Die  Mitglieder  haften  für  alle  Passiva  solidarisch 
untereinander  zu  gleichen  Teilen ; diese  Haftung  wird  dadurch  gestärkt,  dass 
niemand  Mitglied  mehrerer  Darlehnskassen  vereine  oder  anderer  auf  Bolidarhaft 
beruhender  Korporationen  sein  darf. 

Die  Bedeutung  der  Bezugsgenossenschaften  wuchs  in  dem  Mafse,  als  es 
für  jeden  Landwirt  immer  nötiger  wurde,  Dünge-  und  Futtermittel,  Saatgut, 
bessere  Geräte  und  leistungsfähigeres  Vieh  anzuschaffen.  Wenn  ihre  absoluta 
Zahl  nicht  gemäss  ihrer  Wichtigkeit  gestiegen  ist,  so  liegt  das  daran,  dasB  viele 
andere  Genossenschaften,  wie  Kredit-  und  Molkereigenossenschaften  die  Anschaffung 
der  genannten  Artikel  mit  besorgen.  Die  Einkaufsgenossenschaften  haben  sich 
innerhalb  der  einzelnen  Provinzen  zu  Zentralgenossenschaften  vereint,  die  die 
Aufgabe  haben,  den  Einkauf  und  die  Lieferung  für  ihre  Mitglieder  zu  besorgen, 
so  dass  sie  gewissermaßen  Grosshandelsgenossenscbaften  darstellen,  die  geschlossen 
mit  den  anderen  grossen  RezugBorganisationen,  z.  B.  der  deutschen  Landwirtschafts- 
gesellschaft, dem  Bunde  der  Landwirte  usw.  als  „Bezugs Vereinigung  der 
deutschen  Landwirte4  den  verschiedenen  zu  Syndikaten  verbundenen  Fabrikanten 
der  Düngemittel  gogenüberBtehen.  Sie  haben  iu  dieser  Hinsicht  mit  besonders 
günstigem  Erfolg  gearbeitet. 

Der  Kauf  von  landwirtschaftlichen  Maschinen  wird  ebenfalls  durch  die  all- 
gemeinen Bezugsstellen  vermittelt.  Es  hat  sich  aber  gerade  für  diese  Branche  d&B 
Bedürfnis  gezeigt,  eigene  Organisationen  zu  gründen,  welche  zugleich  den  Mitgliedern 
der  Genossenschaften  mit  fachmännischem  Rate  zur  Seite  stoben.  Deshalb  er- 
richtete der  Generalverband  in  Neuwied  ain  i.  Juni  1897  eine  „Zentralankaufs- 
stelle  für  landwirtschaftliche  Maschinen  und  Geräte  zu  Frankfurt  a.  M.“,  der  land- 
wirtschaftliche Zentralverein  der  Provinz  Sachsen  eine  ebensolche  1889  in  Halle, 
die  mit  einer  Reparaturwerkstätte  verbunden  ist;  für  Ostpreussen  existiert  seit  dem 
1.  Juli  1900  die  „Ostpreussische  Zentralgenossenschaft  zum  An-  und  Verkauf  land- 
wirtschaftlicher Maschinen  und  Geräte,  E.  G.  m.  b.  H.4  in  Königsberg  i.  Pr. 

Bei  den  Absatz-  und  Verkaufsgenossenschaften  kann  man  unter- 
scheiden: Genossenschaften  zum  gemeinsamen  Verkauf  von  Getreide,  von  Vieb,  von 
tierischen  Produkten  und  von  arideren  landwirtschaftlichen  Erzeugnissen. 

Da  gerade  beim  Getreide,  dem  Haupterzeugnis  der  deutschen  Landwirtschaft, 
der  Einfluss  der  Landwirte  auf  die  Preisbildung  ein  sehr  geringer  war  und  sie 


Digitized  by  Google 


Der  Handel  mit  landwirtschaftlichen  Erzeugnissen.  339 

nicht  immer  die  Möglichkeit  hatten,  dem  Stande  dee  Weltmarktes  entsprechende 
Preise  zu  erzielen,  lag  der  Gedanke  nahe,  Getreideabsatzgenossenschaften  zu 
organisieren,  die  in  ihren  Lagerhäusern  das  absatzfähige  Getreide  ihrer  Mitglieder 
aufspeichern  und  gegebenenfalls  auch  beleihen  sollten.  Das  Getreide  kann  dann  in 
grösseren  Quantitäten  an  die  bedeutenderen  Abnehmer  abgesetzt  werden.  Weitere 
Vorzüge  einer  gemeinsamen  Lagerung  liegen  auch  darin,  dass  sich  die  Behandlung 
und  Reinigung  des  Getreides  leichter  durchführen  lässt.  Freilich  werden  damit 
der  Genossenschaft  auch  Arbeiten  auferlegt,  die  der  Bauer  mit  seinen  Familien- 
angehörigen in  arbeitsarmer  Zeit  vornimmt.  Zudem  erleidet  der  kleine  Landwirt 
eine  Einbusse  dadurch,  dass  er  die  auf  seinem  Gehöfte  vorhandenen  Scheunen 
nicht  mehr  benutzen  kann.  Daneben  besteht  eine  Schwierigkeit  der  Lagerhäuser 
in  der  grossen  Sortenverschiedenheit  des  gelieferten  Getreides,  welches  die  Lagerung 
und  den  Absatz  im  grossen  erschwert. 

Der  genossenschaftliche  Getreideverkauf  und  damit  die  Errichtung 
von  Kornhäusern  hat  in  Preussen  erst  1896  weitere  Ausdehnung  angenommen. 

Durch  das  Gesetz  vom  3.  Juni  1896  bewilligte  der  Staat  zur  Errichtung 
von  landwirtschaftlichen  Getreidelagerhäusern  3 Mill.  Mark,  durch  Gesetz  vom 
8.  Juli  1897  weitere  2 Mill.  Mark.  Das  praktische  Vorgehen  war  ein  verschiedenes; 
entweder  schritt  man  zur  Errichtung  zentralisierter  Lagerhäuser  für  grössere  Be- 
zirke oder  zur  Errichtung  kleinerer,  die,  wie  es  in  dem  Plane  lag,  wie  ein  Netz 
das  Land  überziehen  sollten.  An  festem  Mietszins  waren  für  die  Dauer  der  ersten 
fünfjährigen  Pachtperiode  im  ganzen  8 °/#  zu  zahlen.  Mit  den  vorhandenen  Mitteln 
wurden  folgende  36  Getreidelagerhäuser  errichtet:1) 

in  Ostpreussen:  Tilsit,  Rastenburg; 

„ Westpreussen:  Pelplin; 

„ Pommern:  Anklam,  Barth,  Belgard,  Kallies,  Kolberg,  Falkenburg,  Gramenz, 
Neustettin,  Plathe,  Pyritz,  Schivelbein,  Stargard,  Stolp; 

„ Posen:  Janowitz,  Louisenhain; 

„ Schlesien:  NeuBalz  a.  0.; 

„ Berlin:  VersuchskornlagerhauB  mit  Versuchsmühle  und  Versuchsbäckerei; 

„ Sachsen:  Halle  a.  S.,  Nordhausen,  Worbis; 

„ Hannover:  Badbergen,  Einbeck; 

„ Westfalen:  Eissen,  Münster,  Soest; 

„ Hessen-Nassau:  Bettenhausen,  Fulda,  Hanau,  Hofgeismar,  Hoheneiche, 
Zierenberg; 

„ der  Rheinprovinz:  Simmern; 

„ dem  Hohenzollernschen  Lande:  Ostrach. 

')  Nachweisnng  Uber  die  bis  Ende  Dezember  1902  zur  Errichtung  landwirtschaft- 
licher Getreidelagerhäuser  bewilligten  und  verwendeten  Beträge,  sowie  Uber  den  Fortgang 
nnd  den  Stand  dieser  Bauten.  Dem  Haus  der  Abgeordneten  überreicht  am  25.  April  1903. 
Drucksache  No.  193.  — Nachweisung  Uber  die  Verwendung  der  zur  Errichtung  landwirt- 
schaftlicher Getreidelagerhäuser  bereitgestellten  Mittel.  Dem  Hans  der  Abgeordneten 
Überreicht  am  17.  Mai  1906.  Drucksache  No.  336. 

22* 


Digitized  by  Google 


340 


Der  Handel  mit  landwirtscliaftlichen  Erzeugnissen. 


Der  Anteil,  den  die  verschiedenen  Gruppen  der  landwirtschaftlichen  Be- 
völkerung an  Kornhausgenoasenschaften  nehmen,  wird  dnrch  die  folgenden  Angaben 
gekennzeichnet 

Zu  den  31  im  Jahre  1902  im  Betriebe  befindlichen  Getreidelagerhausern 
gehörten  7952  Mitglieder,  und  zwar  140  Genossenschaften  und  7812  Einzelpersonen; 
auf  jeden  Betrieb  entfielen  hiernach  durchschnittlich  257  Mitglieder. 

Von  den  einzelstehenden  Mitgliedern  batten 

393  unter  2 ha  im  Besitz  oder  gepachtet, 

553  von  2 bis  unter  5 ha  im  Besitz  oder  gepachtet, 

IJ55  n 5 s n 40  „ „ » „ „ 

H85  » 2°  tt  n «°°  V n n n » 

922  über  100  ba  im  Besitz  oder  gepachtet. 

Die  Gesamthaftsumme  betrug  9130750  Mk.  oder  durchschnittlich  294540  Mk. 
für  jeden  Betrieb. 

Im  Geschäftsjahr  1901/02  wurden 


von 

rund 

1900 

Lieferanten 

3M375 

dz 

Weizen, 

w 

P 

2100 

p 

439292 

p 

Roggen, 

p 

P 

1150 

P 

172 107 

„ 

Gerste, 

p 

P 

1800 

P 

248979 

p 

Hafer, 

p 

P 

380 

P 

39858 

p 

sonstige  landwirtschaft- 
liche Erzeugnisse, 

zusammen  von  rund  7330  Lieferanten  1214611  dz, 
also  durchschnittlich  39181  dz  für  jeden  Betrieb  eingelagert. 

An  Bedarfsartikeln  wurden: 

362996  dz  Futtermittel, 

594  255  „ Düngemittel, 

27266  „ Streumittel, 

46429  „ Saatgut, 

553356  v und  für  9956  Mk.  Brennmaterialien, 

57275  „ sonstige  landwirtschaftliche  Bedarfsartikel, 

88  Stück  landwirtschaftliche  Geräte  und  Maschinen 

beschafft. 

Die  Errichtung  neuer  Kornhäuser  auf  Staatskosten  ist  nicht  beabsichtigt,  da 
ihre  Gründung  dort,  wo  das  Bedürfnis  hervortritt,  in  der  Regel  auch  ohne  staatliche 
Unterstützung  mit  der  Kredithilfe  der  inzwischen  wesentlich  erstarkten  land- 
wirtschaftlichen Verbandsgenossenschaften  möglich  ist.  Der  staatliche  Kornhaus- 
versuch  kann  als  abgeschlossen  gelten. 

Die  Verwertung  der  Getreidelagerhäuser  ist  in  der  Weise  geschehen,  dass 
vier  Anlagen  noch  im  Betrieb  sind  auf  Grund  der  ersten  über  den  Bau  und  die 
Vermietung  der  Getreidelagerhäuser  abgeschlossenen  kurzfristigen  Verträge;  die 
übrigen  sind  von  neuem  vermietet  oder  verkauft,  in  letzterem  Falle  mit  einer 
Ausnahme  an  die  früheren  Mieter.  Bemerkenswert  ist,  dass  auch  die  Genossen- 
schaften, welche  die  staatlichen  Kornhäuser  aufgegeben  haben,  mit  wenigen  Aus- 


Digitized  by  Google 


Der  Handel  mit  landwirtschaftlichen  Erzeugnissen. 


341 


nahmen  fortbestehen  und  die  gemeinsame  Verwertung  des  von  den  Mitgliedern 
erzeugten  Getreides  weiter  betreiben. 

In  technischer  Hinsicht  ist  das  Ergebnis  des  abgeschlossenen  Kornhaus- 
versuches, dass  die  früher  viel  umstrittene  Frage,  ob  das  Schüttboden-  oder  das 
Silospeichersystem  vorzuziehen  sei,  geklärt  ist.  Es  hat  sich  gezeigt,  dass  das  in 
8ilozelleu  eingelagerte  Getreide,  sobald  es  einen  etwas  erhöhten  Feuchtigkeits- 
gehalt anfweist,  entweder  überhaupt  nicht  oder  doch  nur  mit  Aufwand  von  un- 
verhältnismässig  grosser  maschineller  Arbeit  hinreichend  getrocknet  und  vor  dem 
Verderben  geschützt  werden  kann.  Da  bei  dem  deutschen  Klima  immer  mit  dem 
feuchten  Zustande  der  eingebrachten  Ernte  gerechnet  werden  muss,  so  bietet  das 
SchüttbodensyBtem  jedenfalls  grössere  Sicherheit  gegen  Verluste  und  Nachteile. 
In  Verbindung  mit  grösseren  Schüttbodenanlageu  haben  sich  aber  auch  Silospeicher 
als  brauchbar  und  zweckmässig  erwiesen.  Des  weiteren  sind  hinsichtlich  der 
Gestaltung  der  maschinellen  Anlagen  wertvolle  Erfahrungen  gesammelt. 

In  wirtschaftlicher  Hinsicht  sprechen  die  gewonnenen  Ergebnisse  dafür,  dass 
vor  allem  eine  vorsichtige  Bemessung  des  Grössenumfanges  der  Anlage  und  ein 
Fernbalten  von  Spekulationsgeschäften  die  Grundbedingung  für  eine  befriedigende 
Wirksamkeit  der  Kornhäuser  ist.  Das  Aufgeben  mehrerer  Kornhäuser  bat  seinen 
Grund  darin,  dass  die  genossenschaftlich  verbundenen  Landwirte  der  Gegend  die 
Anlage  nicht  voll  ausnutzten  und  deshalb  mit  kleineren  Lagerräumen  günstiger  zu 
wirtschaften  vermochten.  Am  deutlichsten  ist  dies  bei  der  Kornhausgenossenschaft 
Halle  hervorgetreten. 

Feste  Regeln  über  daB  Verhältnis  des  Fassungsvermögens  eines  Kornbauses 
zur  angebauten  Fläche  des  von  ihm  beherrschten  Gebietes  lassen  sich  aus  den 
gemachten  Beobachtungen  nicht  ableiten.  Der  zu  genossenschaftlicher  Verwertung 
heranzuziehende  Teil  der  Gesamtproduktion  ist  je  nach  dem  Überwiegen  des  Gross-, 
Mittel-  oder  Kleingrundbesitzes  insofern  sehr  verschieden,  als  der  kleinere  Besitzer 
einen  grösseren  Teil  der  Ernte  für  den  eigenen  Bedarf  verbraucht.  Sein  Umfang 
ist  auch  von  zahlreichen,  rechnerisch  gar  nicht  zu  erfassenden  Nebenumständen, 
wie  z.  B.  von  der  Stärke  der  Verbreitung  genossenschaftlichen  Sinnes  in  der  Be- 
völkerung abhängig.  Auch  mit  der  Witterung  des  Erntejahres  ändert  sich  der 
Bedarf  an  Lagerraum.  Eine  trocken  eingebracbte  Ernte  kann  direkt  von  der 
Tenne  auf  den  Markt  gebracht  werden,  während  in  nassen  Jahren  die  Bearbeitung 
im  Kornhause  kaum  zu  entbehren  ist.  Endlich  kommt  es  nicht  allein  auf  die 
Menge  des  zur  Einlagerung  gelangenden  Getreides  im  ganzen  an,  sondern  auch 
darauf,  ob  diese  Gesamtmenge  ratenweise  und  allmählioh  im  Laufe  des  Jahres  oder 
auf  einmal  kurz  nach  der  Ernte  angeliefert  wird.  Auch  dies  richtet  sich  nach 
dem  Erntewetter,  dem  Klima  überhaupt,  nach  den  — wiederum  beim  Gross- 
und Kleinbesitz  verschiedenen  — Betriebseinrichtungen  und  Hetriebsgewobnheiten. 
Andererseits  ist  bei  der  Beurteilung  des  Raumbedarfs  auch  zu  berücksichtigen, 
welcher  Art  die  kaufmännische  Organisation  der  Genossenschaft  sein  soll.  Handelt 
es  sich  lediglich  um  8ammelstellen,  die  an  ein  zentralisiertes  Netz  von  Genossen- 
schaften angeschlossen  sind  und  die  demgemäss  nicht  mit  teurem  Personal  arbeiten 


Digitized  by  Google 


342 


Der  Handel  mit  Und  wirtschaftlichen  Erzeugnissen. 


können,  wie  es  zur  sorgfältigen  Behandlung  grösserer  Lagerbestände  erforderlich 
ist,  so  wird  auch  hierdurch  eine  Beschränkung  des  Lagerraumes  bedingt. 

Angesichts  der  Zahl  und  Unberechenbarkeit  dieser  Faktoren  bietet  eine  zu- 
treffende Schätzung  des  Raumbedarfes  für  ein  neu  zu  gründendes  Qetreidelagerhaus 
die  allergrössten  Schwierigkeiten.  Das  sicherste  Mittel,  Fehlschläge  zu  vermeiden, 
bleibt  daher,  den  Umfang  der  ersten  Anlage  nach  Möglichkeit  zu  beschränken, 
dabei  Erweiterungen  von  vornherein  vorzusehen,  ihre  Ausführung  aber  bis  zum 
erfahrungsmässigen  Nachweise  des  Bedürfnisses  aufzuscbieben.  Grundsätzlich  ist 
dabei  davon  auszugehen,  dass  sich  grössere  Getreidespeicher,  zumal  ihr  Betrieb 
nicht  nur  an  die  Kopfzahl,  sondern  auch  an  die  Zuverlässigkeit  und  kaufmännische 
Tüchtigkeit  des  Personals  wesentlich  erhöhte  Ansprüche  stellt,  nur  da  rentieren 
können,  wo  entweder  ein  grösserer  Handelsumschlag  vorhanden  ist  oder  Neben- 
betriebe, wie  Mühlen,  Bäckereien  u.  dergl.  die  Generalnnkosten  tragen  helfen. 
Es  muss  immer  berücksichtigt  werden,  dass  für  den  Getreidehandel  an  sich  das 
Lagern  des  Getreides  und  die  Beschaffung  der  dazu  erforderlichen  Speicherräume 
nur  ein  notwendiges  Übel  ist,  und  dass  sich  grössere  Aufwendungen  hierfür  erst 
bei  einem  gewissen  Umfange  des  Geschäfts  lohnen  können.  Fast  alle  Misserfolge, 
die  bei  der  genossenschaftlichen  Getreideverwertung  eingetreten  sind,  beruhen  mehr 
oder  minder  auf  ungenügender  Berücksichtigung  dieser  Erfahrung. 

In  Sachen  der  Organisation  und  Finanzierung  lehren  die  Betriebsergebnisse 
der  Genossenschaften  mit  besonderer  Eindringlichkeit,  wie  unentbehrlich  gerade  für 
diesen  Zweig  der  genossenschaftlichen  Tätigkeit  ausreichende  Betriebskapitalien 
sind.  Die  zu  niedrige  Bemessung  der  von  den  Genossen  einzuzahlenden  Anteile 
und  die  dadurch  erforderlich  werdende  Inanspruchnahme  teuren  Kredits  haben  sich 
mehrfach  empfindlich  gestraft. 

Ein  allgemein  gültiges,  vergleichendes  Urteil  über  den  Wert  der  verschiedenen 
Formen  genossenschaftlicher  Getreideverwertnng  lässt  sich  aus  den  gewonnenen 
Erfahrungen  nicht  mit  Sicherheit  ableiteu.  Vom  Kommissionsverkauf  und  ebenso 
von  der  Lombardierung  ist  verhältnismässig  wenig  Gebrauch  gemacht  worden. 
Die  grosse  Mehrzahl  der  KornhausgenosBenBchaften  hat  den  Ankauf  des  Getreides 
von  den  Mitgliedern  und  den  Weiterverkauf  auf  eigene  Rechnung  übernommen  und 
zwar  unter  Bezahlung  fester  Preise  an  die  Genossen.  Dieses  System  bat  den 
Vorteil  der  Einfachheit  und  leichtesten  Handhabung.  Es  birgt  jedoch  die  Gefahr, 
dass  aus  Wettbewerbsrücksichten,  namentlich  da,  wo  sich  das  Händlertum  als 
geschlossene  Gegnerschaft  gegenüberstellt,  den  Genossen,  um  sie  festzuhalten  oder 
neue  zu  gewinnen,  übermässig  hohe,  verlustbringende  Preise  zugebilligt  werden. 
Demgegenüber  gewährt  das  System  der  Abschlagszahlung,  nach  dem  die  Mitglieder 
bei  der  Lieferung  nur  einen  Teil  des  Preises  auf  Grund  vorläufiger  Schätzung  er- 
halten, der  Rest  aber  erst  nachträglich  unter  Berücksichtigung  des  durchschnitt- 
lichen Erlöses  ausgezahlt  wird,  eine  Sicherheit,  die  sich  als  unbedingt  erstrebenswert 
erwiesen  hat.  Das  gleiche  gilt  von  der  Einführung  eines  Lieferungs-  oder 
wenigstens  Anbietungszwanges,  der  die  Genossen  nötigt,  ihre  ganze  Produktion, 
soweit  sie  zum  Verkauf  gelangt,  oder  wenigstens  eine  bestimmte  Menge  Getreides 
alljährlich  der  Genossenschaft  zur  Verfügung  zu  stellen.  Ohne  derartige  Bindung 


Digitized  by  Google 


Der  Handel  mit  landwirtschaftlichen  Erzeugnissen. 


343 


besteht  die  Möglichkeit,  dass  einzelne  Mitglieder  die  Genossenschaft  nur  zur  Ver- 
wertung minderwertigen  Getreides  oder  nur  bei  ungünstiger  Konjunktur  in  Anspruch 
nehmen,  während  sie  den  besten  Teil  ihrer  Ernte,  namentlich  bei  starker  Nachfrage 
und  hohen  Preisen,  an  Händler  überlassen.  Unter  solchen  Umständen  kann  eine 
Genossenschaft,  zumal  wenn  sie  ihrerseits  zur  Abnahme  der  von  den  Mitgliedern 
angebotenen  Ware  Batzungsgemäss  verpflichtet  ist,  nicht  erfolgreich  wirtschaften. 
Wenn  trotzdem  bisher  die  meisten  Genossenschaften  auf  Lieferzwang  und  auch  auf 
Einbehaltung  eines  Kestkaufgeldes  verzichtet  haben,  so  ist  dies,  abgesehen  von  der 
Schwierigkeit  der  gerechten  Berechnung  der  Durchschnittspreise,  darauf  zurück- 
Zufuhren,  dass  selbst  die  dem  Genossenschaftswesen  geneigten  Landwirte  gegen 
jede  Art  von  Lieferzwang  eine  starke  Abneigung  haben  und  auf  die  alsbaldige 
volle  Auszahlung  eines  festen  Kaufpreises  einen  unverbältniBmässig  grossen 
Wert  legen. 

Ein  weiterer  wichtiger  Punkt  hinsichtlich  der  Rentabilität  der  Kornhäuser 
ist  das  Fernhalten  von  Spekulationen,  schon  wegen  der  damit  verbundenen  Be- 
lastung des  Lagers  und  wegen  der  erhöhten  Anforderungen,  die  ein  komplizierter 
Betrieb  an  die  Geschäftsgewandtheit  des  Leiters  Btellt.  Freilich  ist  nicht  zu  ver- 
kennen, dass  ein  kaufmännischer  Betrieb  — und  das  muss  auch  die  Getreidever- 
wertungsgenossenschaft  sein  — es  beim  besten  Willen  nicht  unbedingt  vermeiden 
kann,  in  der  einen  oder  anderen  Richtung  ungedeckte  Geschäfte  zu  machen  und 
damit  zu  spekulieren.  Deshalb  ist  die  Grundvoraussetzung  des  geschäftlichen  Er- 
folges auch  in  der  genossenschaftlichen  Tätigkeit  eine  gute  kaufmännische  Leitung 
und  ein  kaufmännisch  richtiger  Betrieb. 

Von  Wichtigkeit  ist  namentlich  eine  ausreichende  Beweglichkeit  des  Betriebes. 
So  hat  es  sich  im  Interesse  der  Rentabilität  vielfach  als  unabweislich  heraus- 
gestellt, mit  dem  Kornhausbetriebe  die  üblichen  Gegengeschäfte,  namentlich  den 
Handel  mit  Dünge-  und  Futtermitteln,  zu  verbinden.  Andererseits  ist  die  den 
Genossenschaften  in  ihren  Mietsverträgen  anfänglich  vom  Staate  vorgeschriebene 
Beschränkung  des  Getreideankaufs  auf  den  Kreis  der  Mitglieder  fast  überall  als 
ein  kaum  erträgliches  Bewegungshemmnis  empfunden  worden.  Zur  Befriedigung 
der  Kunden  in  Zeiten  geringen  Angebots,  zur  Auffüllung  von  Sendungen,  welche 
die  gegebenen  Transportmittel  nicht  genügend  ausnützen,  namentlich  aber  zur 
Herstellung  einer  marktgängigen  Ware,  die  oft  nur  durch  Beimischung  von 
trockenem  zu  feuchtem,  von  leichtem  zu  schwerem  Getreide  erzielt  werden  kann, 
sind  die  Genossenschaften  unter  Umständen  in  der  Tat  genötigt,  auch  von  Nicht- 
mitgliedern, und  zwar  gerade  aus  anderen  Produktionsgebieten,  Getreide  zu 
beziehen.  In  die  neu  abgeschlossenen  Verträge  ist  ein  Verbot  dieses  Geschäfts- 
verkehrs nicht  mehr  aufgenommen  worden. 

Den  wenigen  Misserfolgen,  die  bei  einem  ersten  Versuche  auf  fast  un- 
erforschtem Gebiete  nicht  zu  vermeiden  waren,  stehen  eine  weit  überwiegende 
Anzahl  günstiger  Betriebsergebnisse  gegenüber.  Nach  den  für  das  Jahr  1905  ver- 
öffentlichten Bilanzen  der  Genossenschaften  arbeiteten  ZI  Getreidelagerhäuser  mit 
einem  Gewinn  von  zusammen  240133,77  Mk.  und  nur  3 Getreidelagerhäuser  mit 
einem  Verlust  von  zusammen  3236,61  Mk. 


Digitized  by  Google 


344  Der  Handel  mit  landwirtschaftlichen  Erzeugnissen. 

Über  xi  Getreidelagerhäuser  fehlen  die  Angaben,  teils  weil  sie  von  den  Ge* 
nossenschaften  nicht  mehr  betrieben  werden  oder  im  genannten  Jahre  nicht  mehr 
im  Betriebe  gewesen  sind,  teils  weil  die  Beziehungen  zum  Staate  aufgehört  haben. 

Im  ganzen  erscheint  das  Urteil  gerechtfertigt,  dass  der  genossenschaftliche 
Kornhausbetrieb  den  auf  ihn  gesetzten  Erwartungen  im  wesentlichen  entsprochen 
hat.  Dass  die  vervollkommneten  Einrichtungen  der  Kornhäuser  und  die  durch 
gemeinsame  Lagerung  ermöglichte  Mischung  von  Getreide  verschiedener  Herkunft 
die  Qualität,  besonders  die  Gleichmässigkeit  und  damit  die  Marktfahigkeit  der 
Ware,  namentlich  im  Vergleich  zu  der  von  den  kleineren  Landwirten  in  der  Kegel 
gelieferten,  günstig  beeinflussen,  liegt  in  der  Natur  der  Sache  und  wird  von  allen 
Seiten  bestätigt.  Verschiedentlich,  wo  nicht  die  Ungleichartigkeit  der  Bodenver- 
hältnisse hindernd  im  Wege  stand,  haben  sogar  die  Koruhausgenossenscbaften 
innerhalb  ihreB  Wirkungskreises  ihren  Einfluss  mit  grösserem  oder  geringerem  Er- 
folge dahin  geltend  gemacht,  daas  auch  beim  Anbau  die  Erzielung  einer  besseren 
und  gleichmässigeren  Qualität  angestrebt  wird.  Vor  allem  aber  haben  die  Korn- 
häuser erwiesenermafsen,  indem  sie  durch  Beleihung  oder  durch  bare  Bezahlung 
des  angelieferton  Getreides  das  Geldbedürfnis  ihrer  Mitglieder  befriedigten,  diesen 
in  der  Tat  die  erhoffte  Möglichkeit  geboten,  sich  von  dem  aus  augenblicklichem 
Geldbedarf  erwachsenden  Zwange  zu  vorzeitigem  Verkaufe  unter  ungünstigen  Be- 
dingungen und  von  den  durch  die  KreditverhältnisBe  begründeten,  ihre  wirtschaft- 
liche Entwicklung  hindernden  Abhängigkeitsverhältnissen  zu  befreien. 

Schon  diese  Wahrnehmungen  rechtfertigen  den  Schluss,  dass  überall  da,  wo 
die  oben  gekennzeichneten,  verlustbringenden  Fehler  vermieden  worden  sind  und 
wo  die  GenossenschaftBleitung  ihrer  Aufgabe  gewachsen  war,  auch  die  gewinn- 
bringendere Verwertung  dos  von  den  Genossen  erzeugten  Getreides  erzielt  wurde. 
Das  wird  nicht  nur  durch  die  übereinstimmenden  Angaben  der  Genossenschaften, 
die  als  Wirkung  der  Kornhausgründungen  namentlich  eine  Verringerung  des  Preis- 
unterschiedes zwischen  don  grösseren  und  den  kleineren  Marktorten  znguuBten  der 
letzteren  foststellten,  sondern  gerade  auch  durch  die  Angriffe  der  gegnerischen 
Kreise  bestätigt.  Ein  zahlenmässiger  Nachweis  lässt  sich  allerdings  nicht  führen. 
Die  finanziellen  Ergebnisse  der  Kornhausbetriebe  sind  hier  nicht  entscheidend. 
Auch  bei  Genossenschaften,  die  mit  Verlust  arbeiten,  kann  infolge  der  Höhe  der 
den  Genossen  zugebilligten  Preise  das  Verwertungsergebnis  im  ganzen  genommen 
günstig  und  sogar  günstiger  sein  als  bei  anderen,  die  Gewinn  verteilen,  aber 
niedrigere  Preise  gewähren.  Ebensowenig  beweist  ein  Vergleich  der  von  der  Ge- 
nossenschaft und  von  den  Händlern  am  gleichen  Orte  gezahlten  Preise.  Ein 
Unterschied  wird  hierbei  selbst  dann,  wenn  das  VerwertungsergebniB  der  Genossen- 
schaft das  donkbar  günstigste  ist,  in  der  Regel  niobt  wahrnehmbar  sein,  weil  eben 
ihr  Wettbewerb  die  Händler  nötigt,  sich  den  von  ihr  gewährten  Bedingungen  an* 
zubequemen.  Dadurch  gemessen  auch  die  Nichtmitglieder  die  Vorteile  des 
genossenschaftlichen  Betriebes. 

Am  besten  werden  die  allgemein  landwirtschaftlichen  Interessen  von  der 
Genossenschaft  wahrgenommen,  wenn  sie  dus  Geschäft  vom  rein  Privatwirtschaft- 
liehen  Standpunkt  betreibt,  auf  direkte  Beeinflussung  des  Marktes  verzichtet  und 


Digitized  by  Google 


Der  Hendel  mit  landwirtschaftlichen  Erzeugnissen. 


345 


ihr  Bestreben  lediglich  darauf  richtet,  das  Produkt  ihrer  Mitglieder  möglichst 
gewinnbringend  zu  verwerten.  In  diesem  Sinne  geleitet,  wirkt  die  genossenschaft- 
liche Tätigkeit  zum  Vorteil  für  die  Beteiligten  und  für  die  nicht  angoschlossenen 
Landwirte,  ohne  dem  Handel,  dem  in  der  weiteren  Verteilung  der  Vorräte  sowohl 
im  kleinen  wie  im  grossen  ein  weites  Feld  der  Tätigkeit  bleibt,  zu  nahe  zu  treten. 

Viehverkaufsgenossenschaften,  die  sich  den  gemeinsamen  Viehabsatz 
zur  Hauptaufgabe  gemacht  haben,  sind  bisher  nur  wenige  vorhanden.  Zu  ihnen 
ist  die  am  14.  August  1899  gegründete  „Genossenschaft  für  Viehverwertung“  zu 
zählen,  die  seit  dem  7.  Februar  190z  die  Firma  „Zentrale  flir  Viehverwortung 
(Viehzentrale)“  führt.  Sie  wurde  von  der  am  25.  Juli  1899  von  sämtlichen 
preussiseben  Landwirtschaftskammern  geschaffenen  „Zentralstelle  für  Viehver- 
wertung“, deren  Hamen  am  22.  Juli  1902  in  „Zentralstelle  der  preussiseben  Land- 
wirtschaftskammern  (Viehverwertungsstelle)“  umgeändert  wurde,  ins  Leben  gerufen. 
Sie  bezweckt: 

a)  die  Verwertung  von  Vieh  und  Viehprodukten  der  Mitglieder  durch  gemein- 
schaftlichen Verkauf  und  den  Betrieb  von  Handelsgeschäften  an  allen  deutschen 
Viehmärkten; 

b)  den  Betrieb  eines  Viehkommissionsgeschäftes  sowohl  am  Berliner  Markt  (mit 
eigener  Kommissions&rma)  wie  an  allen  grösseren  Marktplätzen  Deutschlands; 

c)  die  Erbauung  und  den  Botrieb  eines  MagerviehhofeB  in  Berlin,  die  sofortige 
Einrichtung  einer  VermittelungBBtelle  für  Mager-,  Jung-  und  Zuchtvieh,  um 
das  Magerviehgeschäft  von  Landwirt  zu  Landwirt  in  ganz  Deutschland  zu 
fördern. 

Weitere  Aufgaben  der  Genossenschaft  sind:  einen  möglichst  direkten  Ver- 
kehr des  Landwirts  mit  den  Konsumenten  zu  ermöglichen;  die  Viehzufuhren  zu 
den  Märkten  zu  regulieren;  einen  Einfluss  auf  die  Kotierungen,  Handelsgebräuche 
und  -gesetze  an  den  Märkten  zu  gewinnen  und  den  Handel  mit  Mager-  und  Zucht- 
vieh durch  entsprechende  Einrichtungen  zu  regeln. 

Die  Eröffnung  deB  Magerviehhofes  in  Friedrichsfelde  bei  Berlin  fand  am 
15.  Juli  1903  statt.  Die  Baukosten  beliefen  sich  auf  ungefähr  5 Mill.  Mark;  der 
Staat  unterstützte  das  Unternehmen  durch  die  Hergabe  eines  verzinsbaren 
hypothekarischen  Darlehna  von  2600000  Mk. *)  Welche  Bedeutung  der  Handel 
auf  dem  Magerviehhofe  bereits  gewonnen  hat,  geht  aus  den  nachstehenden  Auf- 
triebszablen  für  das  Jahr  1905,  also  nach  noch  nicht  dreijährigem  Bestehen  des 
Marktes,  hervor. 

Vom  1.  Januar  bis  31.  Dezember  1905  ist  der  Magerviehhof  beschickt 
gewesen  mit 

40093  Kindern, 

283491  Schweinen, 

*354547  Gänsen, 

1 17  257  Enten, 

47806  Hübnern. 

*)  Denkschrift,  betreffend  die  Errichtung  eines  Magerviehhofes  bei  Berlin.  Staate- 
hanshaltetat  für  1902,  Anlage  IT,  No.  19. 


346 


Der  Handel  mit  landwirtschaftlichen  Erzeugnissen. 


Von  der  Verwaltung  des  Magerviehhofes  werden  regelmässig  Marktberichte 
veröffentlicht. 

Während  auf  diese  Weise  die  Genossenschaftszentrale  für  Vieh  Verwertung 
die  direkte  Wiederbeteiligung  der  Landwirte  am  Viehhandel  sich  zur  Aufgabe 
gemacht  hat,  sucht  die  Zentralstelle  die  Viehverwertung  im  Interesse  der  Land- 
wirte zu  heben  durch  die  Verbesserung  der  Gesetzgebung  und  des  Seuchenschutzes, 
die  Abstellung  von  Missständen  in  den  Handelsgebräuchen  und  die  bessere 
Orientierung  über  die  Produktions-  und  Marktverhältnisse  im  In-  und  Auslands. 

Da  der  einzelne  Landwirt  selten  in  der  Lage  ist,  auf  einmal  eine  ganze 
Wagenladung  Fettvieh  an  den  Markt  zu  bringen,  geht  das  weitere  Bestreben  der 
Viehzentrale  dahin,  das  ganze  Land  mit  einem  Netz  von  Viehverwertungsgenossen- 
schäften,  die  am  zweckmässigsten  je  einen  politischen  Kreis  umfassen  sollen,  zu 
überziehen.  Auf  diese  Weise  soll  der  lokale  Markt  versorgt  und  der  Absatz  nach 
den  Grossstädten  geregelt  werden.  In  Pommern  sind  im  Sommer  1906  in  zwölf 
Kreisen  derartige  Genossenschaften  gegründet  worden. 

Ausserdem  existieren  eine  Reibe  mit  bemerkenswertem  Erfolge  arbeitende 
Spezialgenossenscbaften  für  die  Aufzucht  und  Verwertung  reinrassiger  Zuchttiere. 

Unter  den  Produktionsgenossenschaften  haben  die  Molkereigenossen- 
schaften die  grösste  Bedeutung  erlangt.  Für  viele  bäuerliche,  aber  auch  manche 
grösseren  Besitzer  ist  dadurch  erst  die  Möglichkeit  geboten,  das  erzeugte  Milch- 
quantum für  einen  den  Produktionskosten  entsprechenden  Preis  zu  verwerten  und 
damit  die  Rindvieh-  und  Schweinehaltung  auf  den  gegenwärtigen  Stand  auszudehnen. 
Die  Molkereigenossenschaften  einzelner  Provinzen  haben  sich  wiederum  genossen- 
schaftlich zusammengeschlossen. 

Einzelne  dieser  Genossenschaften  bezwecken  hauptsächlich  den  Absatz  der 
frischen  Milch.  Besonders  bekannt  geworden  ist  die  Zentrale  für  Milchverwertung 
(sogen.  Milchzentrale)  in  Berlin,  eine  Genossenschaft  märkischer  Milchproduzenten. 
Sie  wurde  im  Juni  1900  gegründet  und  umfasste  im  Februar  1902  204  Gemeinde- 
genossenschaften und  508  grössere  Besitzer  mit  einem  täglichen  Lieferungsquantum 
von  420000  1.  Ähnliche  Organisationen  bildeten  sich  in  anderen  Grossstädten, 
besonders  im  rheinisch-westfälischen  Industriebezirk. 

Andere  Genossenschaften  dieser  Gruppe  beschäftigen  sich  mit  dem  Verkaufe 
von  frischen  Eiern,  von  GemÜBe,  der  Herstellung  und  dem  Verkauf  von  Trauben- 
wein, der  Bearbeitung  und  Verwertung  des  Flachses,  Hopfens  und  Tabaks,  mit 
dem  Vermahlen  des  Getreides,  der  Verwertung  und  Verarbeitung  von  Kartoffeln 
und  dem  Absatz  von  Spiritus.  Die  zuletzt  angeführte  Genossenschaft,  „die 
Zentrale  für  Spiritusverwertung“,  vereinigt  in  sich  fast  die  gesamte  Spiritus- 
erzeugung. In  Rossla  in  der  Provinz  Sachsen  wird  auch  eine  Zuckerfabrik 
genossenschaftlich  betrieben. 

Als  wenig  lebensfähig  haben  sich  im  allgemeinen  Scblächtereigenossen- 
schaften,  welche  frische  Ware  für  den  Konsum  liefern  wollen,  gezeigt,  weil  das 
Risiko  beim  Verkauf  frischer  Fleischwaren  für  den  direkten  Konsum  zu  gross  ist, 
weil  zudem  das  Schlachtmaterial  meist  zu  ungleichartig  ist,  besonders  wenn  kein 


Digitized  by  Google 


0er  Handel  mit  landwirtschaftlichen  Erzeugnissen. 


347 


Lieferzwang  besteht,  und  schliesslich  weil  die  Geschäftsführung  ziemlich  festgelegt 
sein  muss  und  damit  jedes  geschäftsmässige  Handeln  sehr  erschwert  ist. 

Auob  von  den  zahlreichen  Obstverwertungsgenossenschaften  hat  noch  keine 
einen  erheblichen  Reingewinn  erzielt,  wie  die  Ausführungen  in  Bd.  VII,  S.  430 
beweisen. 

Die  Zahl  der  Genossenschaften  für  gemeinsame  Benutzung  von 
Betriebsmitteln  ist  verhältnismässig  gering,  da  mancherlei  Unzuträglichkeiten 
mit  einer  solchen  gemeinsamen  Nutzung  verbunden  sind.  Immerhin  haben  in 
dieser  Gruppe  die  Genossenschaften  zur  Haltung  nnd  Benutzung  von  Zuchttieren 
weittragende  Bedeutung  erlangt. 

Von  den  Meliorationsgenossenschaften,  die  vielfach  als  staatliche  Ge- 
nossenschaften mit  Staats-  und  Provinzialmitteln  organisiert  sind,  haben  die  Be- 
und  Entwässerungsgenossenschaften  eine  erhebliche  Verbreitung  gewonnen.  Ebenso 
habeo  die  Versicberungsgenossenschaften  gute  Erfolge  aufzuweisen. 

Die  Genossenschaften  haben  sich  zum  grössten  Teile  zu  Verbänden  und 
Unterverbänden  zusammengetan.  Die  beiden  grössten  Verbände  sind  der  all- 
gemeine Verband  der  landwirtschaftlichen  Genossenschaften  in  Deutschland  (ge- 
gründet 1884)  mit  dem  Sitz  in  Offenbach  a.  M.  (jetzt  Reicbsverband  der  deutschen 
landwirtschaftlichen  Genossenschaften  mit  dem  Sitz  in  Darmstadt)  und  der  Ver- 
band ländlicher  Genossenschaften  in  Neuwied.  Da  durch  die  gesetzlich  festgelegte 
Normativbestimmung  sich  die  Unterschiede  zwischen  beiden  verwischt  haben,  ist 
im  Jahre  1905  eine  Einigung  beider  Verbände  erfolgt,  die  aber  die  innern  Ver- 
waltungsverhältnisse  nicht  berührt. 

Die  Zahl  und  die  Verteilung  der  eingetragenen  Genossenschaften  in  gewerb- 
liche und  landwirtschaftliche  und  nach  Gruppen  gesondert,  am  31.  Dezember  1901, 
zeigt  die  Tabelle  auf  Seite  348 — -350. 

In  Preussen  gab  es  ain  31.  Dezember  1901  10914  Genossenschaften,  von 
denen  der  grösste  Teil  landwirtschaftliche  waren  mit  1575483  Mitgliedern,  auf 
100000  Personen  der  Zivilbevölkerung  entfielen  4618  Genossen,  im  Jahre  1898 
stellte  sich  die  entsprechende  Zahl  auf  8242  Genossenschaften  mit  1113065  Mit- 
gliedern und  3535  Genossen  auf  100000  Personen.  7151  Genossenschaften  waren 
solche  mit  unbeschränkter  Haftpflicht,  1 14  mit  unbeschränkter  Nachschusspflicht, 
3649  mit  beschränkter  Haftpflicht.  — Eine  vollständige  Statistik  aller  Genossen- 
schaften findet  sich  in  dem  von  der  preussischen  Zentralgenoasenschaftskasse 
herausgegebenen  Genossenschaftskataster  für  das  Deutsche  Reich  1904. 

Den  Zwischenhandel  gänzlich  zurückdrängen  zu  wollen,  darf  nie  Zweck  und 
Ziel  der  Genossenschaften  sein,  er  bleibt  im  grossen  Umfange  nötig  im  eigenen 
Interesse  der  Landwirte.  „Ferner  soll  man  nicht  vergessen  oder  zu  niedrig  veran- 
schlagen,“ sagt  von  der  Goltz,  „dass,  wenn  die  Genossenschaften  bisher  von 
den  Zwischenhändlern  besorgte  Geschäfte  übernehmen,  ihnen  daraus  ebenso  grosse 
Kosten  erwachsen,  wie  den  letzteren.  Beamte  oder  Beauftragte  einer  Genossen- 
schaft können  nie  so  frei  ihre  Wirksamkeit  entfalten  wie  ein  Händler,  der  seine 
Mafsregeln  jeden  Augenblick  nach  den  vorhandenen  Umständen  zu  bemessen 
iFortsetxung  des  Textes  siehe  Seite  351.) 


Digitized  by  Google 


Stand  der  eingetragenen  Genossenschaften  am  31  Dezember  1901  nach  dem  Gegenetande  des  Unternehmens.1) 


348 


Der  Handel  mit  landwirtachaftlicben  Erzeugniseen. 


a 

, A> 

J3p9l[ä 

■Jik 

N 1 

O r^i  0 f « tn  ® O » « 

«O  N | »O  | O 1 

sO  Ni 

Os  0 

Os  Os 

Ü 

(S 

"V 

■s 

a 
0 
a r. 

O 

a 

V 

St 

u. 

ä 5 

— ”0 

«1 

uajjutp« 

-uassouafj 

N 

|X  r*l  j N}  | 20  | N N SD  Ni  sO  | 

f Os 

»O  00 

•a 

3 

fa 

•idpdü# 

•3!W 

- 

vr»  «J  -t  50  — Ni  v»  00  sO  N « 

lAOtr*  - X » "il/tw  1 

I f »x  « « <o  n>  ""1 

NM*"  ** 

00  00 

Ni  O 

N sO 

Os  0 

■£ 

& 

uaijwps 

•II9S8OU90 

O 

| | n>  n>  ~ ns  f 30  N O N Ni  ni  | 

sO  N 

N>  tx 

a 4 a 

<u  fl  3 

£ = 2 
® 

aapat|ä 

-*!K 

O 

D.  — >C  N C O»  N >ö  " 

1 u:  1 | | 

0 0 

SO  00 

CO  N 

udljvtps 

-II9SSOU9*) 

50 

| | »X  \C  | ■"  ■■*■**"  Ni  N j 

rx  n> 

N Ni 

a 

- 

es 

[ — 
£ 

a 

Ob 

s 

, Jj 

p 

g J 

J5  S 

X. 

J9pai|d 

-m 

r- 

fx  -o  0 N — f 5>  O - ONNIX 

00  n fr x Q c f O n>  ns  n n.  nj 

N CO  N}  00  NIxsO  N “ Os  f *x  | 

» gONNN«**«Orotx 

ix  aO 

Os  00 

NJ  O 

O O 

«A  »x 

uajjuips 

•uassouaQ 

<5 

f N - CO  N Ix  Ni  f N 00  0 r*i  sO 

••  NN  r*>  f •*  — »O  — | 

O - 

sO  N 

Ni  00 

s 

te 

0 

* 

£ 

“ü 

j»p3i|S 

•HK 

1A 

f 0O'NMfxf**»r»r^fO-* 

n | NixNitxOsooNiooosvnNii 

1 sO  f f f >0  f ro  ; 

*•  Ni 

— Os 

00  so 

Ni  f 

* 0 

) « 

V 

* 

0> 

Sf 

uatjetps 

-udüsonai) 

f 

— | NifNjNifNNOOsNieS| 

rx  Ni 

IX  £ 

Kredit* 

s 

e 

Vs 

«S 

ja 

c» 

X 

1 

a 

u 

bC 

iapdi|3 

-m 

»sO  rxfrooO  fO  eO  sO  *-oo  OaO 
N — — C ONifMNvixNiOOsO 

fN  — ö N ^ "t  tO  'fl  0>  — N tn  in 

00  <X>  f n.  f O»  Os  rx  «•  — sO  N f — 

|x  f*)  w in  N SO  *f  *t  10  «Ofl  fN 

so  NI 

N NJ 

Os  00 

f 00 

Os  N 

UdJJ^ipg 

•uassouat) 

N 

X f f f ■*  fx  fx  N <0  50  SO  O N «n 

N'CO  Cs  sO  N>  N>  **i  Os  O f Ix  O*  — 

»A  « f N NS  « f — fftxO 

f Ni 

f O 

Sil  Nl 

*0  00 

- 

ö 

‘ ■U 

. s ; «»  ; ' ' 1 ' I ’ 

<u  Jji  s T.  . - # «g 

| c a 1 S ■ .1  s * 1 1 1 ! 
IfllllllllSile 

« t>  i 0 es  0 ^ > ij  r;  ü 

0?*«a.AiC(ja)cr.  ÄS>SÄ  = 

fl  .5  M 0 

> r.  — > s 1 t t t t t t t ^ 

2?2  O 

0*  OS  fi  — 

5 g 
1 | ' 
e i • 
- ^ 
c • 

1 s 

g § . 

00  5 

= .s  ^ 
S sr 

•*  B x 

Sd  « 

® S 

w Ci 

*J  86 

.2  J3 

__aj 

Digitized  by  Google 


1 ) Zeitschrift  de»  Königlich  Preiisnischen  Statistischen  Bureaus,  Ergftnznngsheft  XXI,  Mitteilungen  zur  deutschen  Oenossen- 
MchaftsaUtistik  für  1901. 


Stand  der  eingetragenen  Genossenschaften  am  31.  Dezember  1901  nach  dem  Gegenstände  des  Unternehmens. 


Der  Handel  mit  landwirtschaftlichen  Erzeugnissen.  349 


a 

4* 

2 

1 

a 

OJ 

1 

a 

V 

Sb 

u- 

Sc 

0 

V 

£ 

1 ^ 

s « 
5*5 

X 

jep»i|S 

>!K 

»ft 

e-t 

— OOftN-^ftO-  — OCT»“  — 

CO  'CT  vO  »O  00  >/l  >/i  O r^l  \©  fi  f«1  »O 

0 00  — r^ro-to  O 0 C»  >9  tc  - : 

mro  •»^»'jMaoCT'-»»«« 

~ — m — ri 

- v© 

OO 

\o  <o 

r«  -r 

fO  SO 

UO)JV(|t)S 

■u^sson.)«) 

•* 

fi 

cO  co  r-«  sr>  sn  »o  0 *-  oc  CT» 

CO—  cOf«0«^»CT»'OCT'0'00  I 

— «i  *■»  — — — fi  *-  « 1 

w -r 

— SO 

CT»  M 

•-  fi 

41 

•I 

ä 

(U 

5c 

& 

jjii.mi.i 

-HK 

*•»  Q "•  VO  — fO'OvOOO'CT  1^*0  « 

JiNC  - Nt9M  t*5iAW^N 
— 'O-NOfl'CT-M  — ’O  | 

— *f>  fi 

CT»  «-> 

r-  — 

CT»  so 

CTs  »O 

sr>  ft 

CT»  fO 

uajjwps 

-uaifwoiMj) 

fi 

•<(hMO\iAt9N0«O'«'9'O  | 

5 

'S  'S 

a r. 

5 a 

4> 

te  i 

2 c 
* 0 
.C  U 

0 S 

SS  *2 

6 
aS 

» 

• £ 
~ "1“ 

11 

■S-S 

-J«k 

fi 

o »o  n so  ao  **  o 

'SSvS’l  I °»  I " I 1 ? 1 “ 1 

O « 

-r  ft 

— N 

uaijvipM 

-UOsiHOUdf) 

O 

Pi 

" " “ 1 l-l-l  1 “ 1 “ 1 

CT»  O 

£ 

2 

4) 

* 

4) 

t£ 

J9pai|ä 

•m 

CT» 

O»  sr»  **>  CT»  sr>  *f-  »O  O *i  O» 

1 1 « « * 1 « 2»  = 5,  1 

M so 

f*>  fi 

N ^ 

— fi 

U9jjvq.>s 

-uanbotia«) 

CO 

*•  — «|  | 50  •*  wi  | f*»  »CT  « «O  | 

s/>  fi 

srt  »O 

a 

41 

•5 

-a 

s 

1 

8 

B 

Ol 

&0 

_a 

N 

cS 

1 4> 

w .8 
•—  .£ 
je  ^ 

— ■ V- 

5 * 

J3p3I|Ü 

>!K 

r^. 

o N X <r  to  fO  N tfl  - ^ N 

n m ps  O wisO  CT»  »CT  ~f  T 

rO  -*  !•*>  »O  M -O  fO  fO  - 

f>  — •&  — 

O 

<i 

US  N 

n r- 

naijeips 

-adiismi^Q 

»CT 

NN-  W tfl  o»  M o « CT»  O O»  to  " 
— « - 

CT»  so 

CTs  fO 

<D 

JB 

U 

JO 

J3p3||JI 

VK 

1^1 

©SO*-  , -r,  f*>  — , O -CT  O . . 

f«)  <*>  «A  | N.  1 — 0 | MM-f 

ff  f 

Os  Q 

fO  so 

es 

S 

4> 

Sc 

« 

Ul 

tldlJWipü 

-n.wsoiwf) 

1- 

fi  *»  fi  | r^j  •—  ft  | - ro  « | j 

N*  CT» 

- fi 

■ 

- 

Ö 

[ 2 ‘ ‘ % 

8 • * 8 ’ ’ ’ 7,  . a S x 

1 S c 'S  E * 2 8 « » g • 

C—  * <£  - jj  Ü — JS  — q 4 3 

»I-1IJ0  s -g 1 1? 5 1 1 

4)  O 

N U,  N M 

a J fl  e 

*►  S 35  ’>  CK«*:CCKCe£ 

2 « * ■© 

C-  (»  3-  ® 

S £ 

* ffi  ' 

fl  - 

2 ? • 
p | 4> 

^ 2 • 
2 E 
.&  2 * 
fl  .5  ^ 

S Ss 

<u  •" 

u « 

5 5 

w c 
.£  •« 

1 s 

Digitized  by  Google 


*)  Zeitschrift  des  Königlich  Preußischen  Statistischen  Bureaus,  Ergünzuugshcft  XXI,  Mitteilungen  zur  deutschen  Genossen* 
schaftsstatistik  für  1901. 


Stand  der  eingetragenen  Genossensehalten  am  31.  Dezember  1901  nach  dem  Gegenstände  des  Unternehmens.1] 


350 


Her  Handel  mit  landwirtschaftlichen  Erzeugnissen. 


ö3 

« <A 
U 

.Sr  u 
«-»  0 0 

? B 

I9pai[3 

-mw 

ui 

t*i 

©«  o©  «l  — — 0 X — 0 *©  « so 

« «©  r-  (?>  » io  io  t «fl  « h>  . 

- ^ fO  N ©'(*}  — «fl  O co  •-  OC 

!*>  « - *A  fS 

«fl  pr> 

P«  an 

« 00 

30 

**  PS 

O » 
«J  | 
fl 
6 
C 

-uasHonaf) 

f 

e© 

« »■*©>«  «0030  0 «o  <0  <c  -rr»  , 
— - « - -»•  | 

r»  h. 

m O 

- « 

“ c 

i 1 

O 

« 

iS 

-a 

B 

B 

*> 

i3pai|9 

MW 

r+> 

r^i 

«O«  0 » fO  ac  oc  O ©<  -f  *- 

OfiflNO'liO'On'flO  | r-~  1 

— « «~  1 «fl  N - l>  l'J-l 

**  « 

r*  — 

-t-  00 

(fl  PO 

uajjcqos 

-U9KS0U9Q 

M 

P-l 

- - n ffl  n 1 « co  « — | «o  | 

vO  O 

PO  «*• 

|1 
E a 

PQ 

«1 

a 

«0 

"3 

ispagä 

-MW 

— — *•'•'♦•'0»  ^-v©  »*•<■*>  — ■*■  Q 
~ «f  » «no  « t 00  - 0 ©»  ©*  , 
«fl  «»  NO'O'^OMO't’O'O  [ 
— CO  « — «-  t M 0 i»0'mro 

©I  SO 

•©  « 

«r»  *« 

R 5 

UdJJUqD* 

-ua«Hoiia*j 

O 

ro 

«flONO-auO-OifflOO  - , 

(1  N M ffl  0 N ^ 

©s  nO 

f ©v 

CO  CP» 

V 

fl 

i 

0 

► 

£ 

iapai|h 

-MW 

O 

« 

t-"  so  ©v©  «fl  n >t  n n «0  in  oo 

*/■»  c*fl  »©  re  — -T*fwiO'©  flt 

N'COO'OO'NMCCNO’t-lfl 
— ffl  O«  (fl  « c->  -f  Q «*>  so  »"•  — r->  ' 

PO«  POOO  Sf  « *-  W1 

O <© 

“ an» 

— « 

(fl  U-l 

r-fl  so 

3 

0 

UJ 

uajjuqos 

-uassoua*) 

00 

N 

— »fl  N Ch  » <ö  M N O«  N (fl  00  ^ 

PO  CI  O ar»  »>*  ^ f*  j 

v/%  i© 

— t 

N (1 

= bc  ^ 

di  ? g ,3 

C - - 11 

! 's  1 'S 
ll  || 

8 s ► 

C N g 

40|>3!|S 

-MW 

N 

« 0©  1>0  Oi’t'-cO  (fl«-»0 

" p»  - - ihcooo  . 

rr>  — | (fl<00''fl«N«f>»lflN 

O 00 

*n»  in 

n «n 

— « 

uaijuips 

-u<n»*oud«j 

■O 

P» 

»p»v©  - - *-«*>*-*•  00  - a>  <o 

- | -t  - « « | 

O «n 

an  vO 

- 

c 

1 1 .s  1 s • s „ jr  M * l • 
lill  1 |!!l  |l  il e 

O ? ® Ä Ps  0*  «i  M £»  5 ? S 2i  ^ 

N £ hi  g 

3 m 9 g 

> f *C  t-  eccEtcercJ{ 

2*2  0 

ö-  a 'ft*  Ä 

g B ‘ 

1 l • 

CL  v 

^ c • 

-a  a 
.2  8 • 
u a 

& 3 ‘ 

*3  a _ 
0 *5  3 
^ E * 

4> 

«*  Ä 
i*  « 
ja,  « 

.S  1 

1 * 
0 

Digitized  by  Google 


*)  Zeitschrift  de»  Königlich  Preussischen  Statistischen  Bureaus,  Ergänznngsheft  XXI,  Mitteilungen  zur  deutschen  Genossen- 
•chaftsstatistik  für  1901. 


Der  Handel  mit  landwirtschaftlichen  Erzeugnissen.  351 

imstande  ist.  Ausserdem  sind  die  persönlichen  Interessen  des  letzteren  mit  dem 
Interesse  an  dem  Erfolge  des  Geschäftes  viel  enger  verbanden  bIb  bei  jenen.“ 
Sobald  vor  allem  das  spekulative  Moment  bei  einem  Unternehmen  in  Betracht 
kommt,  ist  die  Genossenschaft  nicht  am  Platze. 

Die  Angaben  über  die  Literatur  des  Genossenschaftswesens  sind  in  der 
Hauptsache  enthalten  in  den  Handbüchern  der  Staatswissenscbaften  und  den  Lehr- 
büchern der  Agrarpolitik;  von  den  in  neuerer  Zeit  darüber  erschienenen  Büchern 
sind  zu  nennen:  C.  Neumann,  Das  landwirtschaftliche  Genossenschaftswesen  in 
Deutschland.  Friedrich  Müller,  Die  geschichtliche  Entwicklung  des  landwirt- 
schaftlichen Genossenschaftswesens  in  Deutschland  von  1848/49  bis  zur  Gegen- 
wart. Leipzig  1901.  Speziell  den  genossenschaftlichen  Getreideverkauf  behandeln: 
Fr.  Maier- Bode  und  C.  Neumann,  Die  Getreideverkaufsgenossenschaften.  Stutt- 
gart 1902.  — M.  Grabein,  Stand  und  Erfolge  des  genossenschaftlichen  Getreide- 
verkaufs  in  Deutschland.  Darmstadt  1903.  — B.  Leonhard,  Kornhäuser  und 
Getreidebandel.  München  1906. 

Der  Hausier-  und  Markthandel. 

Ein  Hausierhandel  mit  landwirtschaftlichen  Artikeln,  besonders  mit  Butter, 
Obst,  Spargel,  Gemüse,  Geflügel  usw.  durch  die  Bewohner  der  Umgegend  findet  Bich 
auch  in  grösseren  Städten  noch  vielfach,  obwohl  er  zum  Teil  nicht  mehr  zeitgemäss 
ist,  da  sich  überall  Vorkosthandlungen  befinden,  die  alle  diese  Erzeugnisse  führen. 
Der  Kauf  wird  den  Konsumenten  durch  die  Hausierer  Behr  bequem  gemacht, 
andererseits  besteht  für  sie  der  Nachteil,  dass  kein  Vergleichen  der  Waren  mit 
anderen  möglich  ist.  Dieser  geringfügige  Missstand  wird  dadurch  eingeschränkt, 
dass  den  Verkäufern  der  Produkte  an  einer  dauernden  Kundschaft  gelegen  ist. 
Der  Verkauf  von  selbstgewonnenen  Erzeugnissen  der  Land-  und  Forstwirtschaft 
ist  ohne  Wandergewerbeschein  gestattet;  sind  die  Produkte  nicht  selbst  erzeugt, 
bo  kommen  die  Bestimmungen  der  deutschen  Gewerbeordnung  über  den  Wander- 
bandel zur  Anwendung,  die  durch  das  Gesetz  vom  1.  Juli  1883  und  vom  6.  August 
1896  ergänzt  sind. 

Der  Markthandel  bat  im  allgemeinen  noch  eine  wichtige  Stellung  in  der 
Bedarfsversorgung  der  meisten  Städte  mit  Lebensmitteln.  Nahezu  alle  Wochen- 
märkte dienen  gleichzeitig  dem  Kleinhandel  und  dem  Grosshandel,  doch  überwiegt 
bei  allen  Städten  der  Kleinhandel. 

Vor  dem  Hausierhandel  haben  die  Märkte  den  Vorzug,  dass  ein  unmittel- 
barer Wettbewerb  der  Verkäufer  Btattfindet.  Mau  unterscheidet  Wochenmärkte 
und  Jahrmärkte.  Die  ersteren  haben  den  Zweck,  den  unmittelbaren  Güteraustausch 
zwischen  den  Stadtbewohnern  als  Konsumenten  und  der  Landbevölkerung  der  Um- 
gegend als  Produzenten  herzustellen.  Die  Bedeutung  der  Märkte  ist  in  zweierlei 
Hinsicht  bemerkenswert.  Einerseits  ist  es  für  den  Landwirt  von  grosser  Wichtig- 
keit, gute  Marktgelegenbeiten  in  der  Nähe  zu  haben,  um  sowohl  seine  Erzeugnisse 
regelmässig  dahin  ahsetzen,  als  auch  seine  Bedürfnisse  möglichst  vollständig  und 
preiswert  ebenda  decken  zu  können,  andererseits  haben  namentlich  die  grösseren 
Gemeinden  ein  erhebliches  Interesse  daran,  durch  angemessene  Einrichtungen  eine 


Digitized  by  Google 


352 


Der  Handel  mit  landwirtschaftlichen  Erzeugnissen. 


möglichst  gleichmäsBige  und  reichliche  Versorgung  ihres  Lebensmittelmarktes  an* 
zuBtreben. 

Die  meisten  Städte  über  iooooo  Einwohner  lassen  täglich  Lebensmittelmärkte 
abhalten;  nur  fünf  Markttage  hat  Duisburg,  je  vier  Hannover,  Danzig,  Görlitz,  je 
drei  Halle  und  Posen,  ln  den  Gross-  und  Mittelstädten  wird  der  offene  Wochen- 
markt allmählich  durch  die  Markthalle  verdrängt.  Die  erste  Markthalle  wurde  in 
Frankfurt  a.  M.  1879  eröffnet,  Berlin  folgte  im  Mai  1886;  es  hat  jetzt  14  Markt- 
hallen, darunter  2 Zentralmarkthallen,  deren  eine  nur  für  den  Grosshandel  (für 
Fleisch,  Gemüse,  Obst  und  Räucherwaren)  bestimmt  ist.  Ausser  diesen  beiden 
Städten  besasaen  1903  in  PreuBsen  noch  Köln,  Krefeld,  Danzig,  Düsseldorf,  Hannover 
und  Königsberg  i.  Pr.  Markthallen;  Breslau  und  Elberfeld  plauten  ihre  Errichtung. 
Eine  den  Markthallen  ähnliche  Einrichtung  (offeue  Halle)  gibt  es  in  Barmen.  Bei 
der  Mehrzahl  der  Städte  mit  Markthallen  sind  diese  zurzeit  nicht  zur  Aufnahme  des 
gesamten  Wochenmarktverkehrs  bestimmt,  sondern  nur  zum  Ersätze  eines  Teiles 
desselben;  eine  Ausnahme  machen  Berlin  und  Frankfurt  a.  M.,  wo  Hallenzwang  unter 
Aufhebung  der  offenen  Märkte  eingeführt  ist.  Durch  das  Hallensystem  tritt  in- 
sofern eine  bedeutsame  Änderung  ein,  dass  der  Handelsverkehr  in  den  Gegenständen 
des  Wochenmarktes  nicht  nur  an  den  Vormittagen  gewisser  Tage  stattfindet,  sondern 
täglich  vor-  und  nachmittags.  lu  Berlin  ist  in  neuester  Zeit  ein  erheblicher  Rück- 
gang im  Markthallenverkebr  zu  beobachten,  da  viele  der  grossen  Warenhäuser  die 
Mehrzahl  der  Artikel  führen,  die  in  den  Markthallen  feilgehalten  werden. 

Für  die  Gegenwart  kann  es  sich  hinsichtlich  der  Regelung  des  Marktwesens 
nur  darum  handeln,  allgemeine  polizeiliche  Mafsnahmen  zu  treffen,  im  übrigen 
aber  möglichste  Freiheit  walten  zu  lassen.  Sache  der  Gemeindebehörden  und  der 
Ortspolizei  ist  es,  für  die  Aufstellung  und  Handhabung  der  Marktordnung,  die 
sich  innerhalb  der  von  der  Gewerbeordnung  vorgeBchriebenen  Grenzen  zu  halten 
hat,  unter  Berücksichtigung  der  lokalen  Bedürfnisse  und  Gewohnheiten  Sorge  zu 
tragen.  Für  den  Marktverkebr,  jedoch  mit  Ausschluss  der  Spezialmärkte,  sind 
die  Bestimmungen  der  deutscheu  Gewerbeordnung  §§  64 — 71  mafsgebend.  Diese 
Bestimmungen  entsprechen  dem  Grundsätze  möglichster  Freiheit.  Nur  § 64 
Abs.  2 macht  dariu  eine  Ausnahme.  Durch  ihn  ist  der  Handel  mit  Handwerks- 
waren,  die  herkömmlicherweise  als  Gegenstände  des  Wochenmarktverkehrs  zuge- 
lassen  sind,  auch  in  Zukunft  ausschliesslich  den  Bewohnern  des  Marktortes  Vor- 
behalten. Doch  ist  diese  Einschränkung  unerheblich,  denn  selbst  in  kleinen  Orten 
besteht  kein  Bedürfnis,  dass  Handwerker  den  Wochenmarkt  beziehen.  Die  Markt- 
gebühren sind  so  niedrig  zu  bemessen,  dass  sie  nur  als  Vergütung  für  den  über- 
lassenen Raum,  die  Buden  oder  sonstige  Einrichtungen  erscheinen.  Für  Preussen 
ist  ihre  Regelung  durch  Gesetz  vom  26.  April  1S72  erfolgt. 

Die  Jahr-  und  Spezialmärkte  finden  in  längeren  Zwischenräumen  statt, 
erstere  führen  eine  grössere  Zahl  von  Verkäufern  verschiedener  Waren  zusammen, 
letztere  von  Verkäufern  einer  Warengruppe.  Trotzdem  eine  Verminderung  der 
Jahrmärkte  von  mancher  Seite  angestrebt  wird,  ist  doch  kaum  eine  Abnahme 
ihrer  Zahl  zu  konstatieren,  weil  sie  Gelegenheit  bieten,  für  die  städtische  Be- 
völkerung zu  Vergnügungen  und  für  die  ländliche  nach  ihrer  alten  Gewohnheit  an 


Digitized  by  Google 


Der  Handel  mit  landwirtschaftlichen  Erzengnissen.  353 

solchen  Jahrmarktstagen  ihren  Bedarf  zu  decken.  Die  Städte  sind  deshalb  im 
allgemeinen  nicht  geneigt,  ihre  Jahrmärkte  anfzugeben. 

Die  Spezialmärkte  haben  sogar  an  Zahl  zngenommen,  ihre  Bedeutung 
liegt  in  der  Ausstellung  der  Erzeugnisse  einer  grosseren  Zahl  von  Produzenten 
nebeneinander  und  in  der  dadurch  ermöglichten  besseren  Übersicht  Uber  die 
Marktlage. 

Unter  ihnen  sind  die  Viehmärkte  am  zahlreichsten.  Der  Bedarf  der  Städte 
an  Vieh,  Fleisch  usw.  führt  zu  einer  ausgebildeten  Organisation  des  Handels  mit 
diesen  Artikeln  durch  Gross-  und  Kleinhändler,  Kommissionäre,  Agenten  und 
Auktionatoren.  Es  ist  zu  beobachten,  dass  sich  wenigstens  in  den  grossen  Handels- 
plätzen eine  Trennung  vollzieht;  einerseits  zwischen  Märkten  für  den  Grosshandel 
und  für  den  Kleinhandel  und  andererseits  nach  den  einzelnen  Viehgattnngen.  So 
werden  z.  B.  auf  dem  neu  errichteten  Magerviehhof  in  Friedrichsfelde  bei  Berlin 
seitens  der  Zentrale  für  Viehverwertung  Magerviehmärkte  abgehalten:  a)  für  Schweine 
und  Ferkel  an  jedem  Mittwoch,  b)  für  Pferde  am  Donnerstag  in  der  ersten  Woche 
jeden  Monats,  c)  für  Rindvieh  und  Hammel  an  jedem  Dienstag  und  Freitag,  d)  für 
Geflügel,  besonders  Gänse,  an  allen  Wochentagen. 

Andere  Spezialmärkte  dienen  dem  Verkauf  von  Wolle,  von  landwirtschaftlichen 
Maschinen  — besonders  bekannt  ist  der  Breslauer  Maschinenmarkt  — , von  Saatgut, 
Flachs,  Hanf,  Honig  usw.  — Die  Wollmärkte  waren  seit  Einführung  der  Merinos 
bis  in  die  60  er  Jahre  des  19.  Jahrhunderts  von  besonderer  Bedeutung,  da  aus- 
schliesslich dort  alle  Wollkäufe  abgeschlossen  wurden.  Die  wichtigsten  Märkte 
waren  Paderborn,  Königsberg,  Thora,  Stettin,  Stralsund,  Magdeburg,  Posen,  Breslau 
und  Berlin;  die  beiden  letzten  waren  die  hervorragendsten,  Berlin  mehr  durch  die 
Quantität,  Breslau  mehr  wegen  der  Qualität  der  ihnen  zugeführten  Wolle.  In  den 
70  er  Jahren  gingen  die  Wollmärkte  schnell  zurück,  der  grössere  Teil  von  ihnen, 
darunter  Paderborn,  Thora,  Magdeburg,  Stettin  gingen  gänzlich  ein.  In  Berlin, 
Breslau  und  Posen  ist  auch  gegenwärtig  noch  das  Geschäft  in  deutscher  Wolle 
konzentriert;  freilich  ist  die  auf  den  Märkten  angebotene  Wolle  meist  in  zweiter 
Hand,  da  zunächst  Geschäftsleute  jeder  Art  dem  Landwirt  die  Wolle  abnehmen. 

Ein  genaues  Verzeichnis  aller  Jahrmärkte  nach  Regierungsbezirken  geordnet 
findet  sich  im  IL  Teil  von  Mentzel  und  von  Lengerkes  landwirtschaftlichem 
Hilfs-  und  Schreibkalender. 

Gesetzliche  Bestimmungen  über  den  Handel  mit  Nahrungs-  und  Genussmitteln. 

Es  stellte  sich  die  Notwendigkeit  heraus,  manchen  Auswüchsen  des  Handels 
auf  gesetzgeberischem  Wege  entgegenzutreten.  Soweit  dabei  landwirtschaftliche 
Interessen  in  Frage  kommen,  beziehen  Bie  sich  faBt  ausschliesslich  auf  den  Ver- 
kehr mit  Nahrungs-  und  Genussmitteln;  bei  ihnen  ist  einerseits  eine  Ver- 
fälschung und  Täuschung  sehr  leicht  möglich;  andererseits  kann  durch  solche 
Verfälschungen  nicht  bloss  eine  pekuniäre  Benachteiligung,  sondern  eine  mehr  oder 
minder  schwere  gesundheitliche  Schädigung  der  Konsumenten  erfolgen.  Die  Zu- 
ständigkeit des  Reichs  für  die  Gesetzgebung  auf  diesem  Gebiete  folgt  aus  Art.  4 
Ziff.  15  der  Verfassung,  wonach  „der  Beaufsichtigung  seitens  des  Reiches  und  der 
Meltzen,  Boden  des  preuss.  Staate».  VHL  23 


Digitized  by  Google 


354  Der  Handel  mit  landwirtschaftlichen  Erzengnissen. 

Gesetzgebung  deeseiben  unterliegen  die  Maßregeln  der  Medizinal-  und  Veterinär- 
polizei“. 

Da  die  allgemeinen  Bestimmungen,  die  im  Strafrecht  Uber  diesen  Gegen- 
stand enthalten  sind,  sich  alB  ungenügend  erwiesen  gegenüber  der  besonders 
in  den  70  er  Jahren  in  erheblichem  Umfange  hervortretenden  Verfälschung  von 
Nahrungs-  und  Genussmitteln,  die  sich  fast  zu  einem  selbständigen  Industriezweige 
zu  entwickeln  im  Begriff  war,  wurde  1876  bei  der  Gründung  des  ReichsgeBund- 
heitsamtes  als  hauptsächlichste  Aufgabe  dieser  Behörde  mit  bezeichnet,  der  Lebens- 
mittelverrälscbung  entgegenzuwirken.  Ein  Mittel  dazu  war  das  Gesetz,  betreffend 
den  Verkehr  mit  Nahrungs-  und  Genussmitteln  und  Gebrauchsgegenständen,  vom 
14.  Mai  1875,  das  sogen.  Nahrungsmittelgeaetz.  Die  orston  vier  der  siebzehn 
Paragraphen  des  Gesetzes  treffen  Bestimmungen  Uber  den  Umfaug,  sowie  die  Art 
und  Weise  der  Beaufsichtigung  deB  Verkehrs  mit  Nahrungs-  und  GenuBsmitteln 
und  Gebrauchsgegenständen.  In  §§  5 — 7 wird  vorgesehen,  dass  mit  Zustimmung 
des  Bundesrates  durch  kaiserliche  Verordnung  fUr  die  Herstellung  und  Feilhaltung 
der  erwähnten  Gegenstände  und  solcher,  die  zur  Fälschung  von  Nahrungs-  und 
Genussmitteln  bestimmt  sind,  Beschränkungen  auferlegt  werden  können.  Die 
§§  8 — 16  enthalten  die  strafrechtlichen  Vorschriften;  § 17  Uberweist  die  Geldstrafen 
der  Kasse,  die  die  Kosten  einer  für  den  Ort  der  Tat  etwa  bestehenden  öffentlichen 
Anstalt  zur  Untersuchung  von  Nahrungs-  und  Genussmitteln  trägt. 

Für  zwei  landwirtschaftliche  Erzeugnisse,  die  in  sehr  grosser  Menge  her- 
gestellt werden  und  bei  denen  eine  Verfälschung  besonders  schwer  nachweisbar 
ist,  sind  besondere  Gesetze  erlassen,  nämlich  zum  Schatze  der  Butter  und  des 
Weines. 

Das  Gesetz  vom  12.  Juli  1887,  „betreffend  den  Verkehr  mit  Ersatzmitteln 
für  Butter“  (das  sogen.  Margarinegesetz),  und  das  au  seine  Stelle  getretene  Gesetz, 
„betreffend  den  Verkehr  mit  Butter,  KäBe  und  Schmalz  und  deren  Ersatz- 
mitteln“, vom  15.  Juni  1897  (in  Kraft  getreten  am  1.  Oktober  1897),  beschäftigen 
sich  mit  dem  Schutze  der  Naturbutter.  Danach  müssen  alle  der  Milchbutter  oder 
dem  Butterschmalz  ähnliche  Zubereitungen,  deren  Fettgehalt  nicht  ausschliesslich 
der  Milch  entstammt,  als  „Margarine“  oder  „Kunstspeisefett“  bezw.  „Margarine- 
käse“ in  den  Handel  gebracht  werden.  Margarine  und  Margarinekäse  müssen 
„eiuen  die  allgemeine  Erkennbarkeit  der  Waren  mittelst  chemischer  Untersuchung 
erleichternden,  die  Beschaffenheit  und  Farbe  nicht  schädigenden  Zusatz  erhalten“; 
durch  Bundesratsbeschluss  vom  4.  Juli  1897  ist  als  solcher  Sesamöl  vorgeschrieben, 
und  zwar  mindestens  zehn  Gewichtsteile  auf  hundert  Gewichtsteile  der  benutzten 
Fette  und  Oie,  bei  Margarinekäse  mindestens  fünf  Teile. 

Schwieriger  gestalten  sich  die  Verhältnisse  beim  Wein handel,  da  bei  Her- 
stellung des  Weines  ungemein  häuffg  eine  mehr  oder  minder  ausgedehnte  kunst- 
gemässe  Bearbeitung  stattfinden  muss.  Durch  die  eigentliche  Kunstweinfabrikation 
werden  nicht  bloss  die  Winzer,  sondern  auch  die  Konsumenten,  die  ein  minder- 
wertiges und  häufig  auch  noch  die  Gesundheit  schädigendes  Fabrikat  erwerben,  in 
erheblichem  Mafse  geschädigt.  Das  Nahrungsmittelgesetz  bot  in  den  §§  10,  iz 
bis  14  keinen  genügenden  Schutz.  Deshalb  wurde  unterm  20.  April  1892  ein 


Digitized  by  Google 


Der  Handel  mit  landwirtschaftlichen  Erzeugnissen.  355 

Reicbsgesetz  erlassen,  betreffend  „den  Verkehr  mit  Wein,  weinhaltigen  und  wein- 
ähnliohen  Getränken“,  das  sogen.  Weingesetz,  welches  bezweckt,  die  in  dem 
Nahrungsmittelgesetz  gegebenen  Begriffe  der  Verfälschung  und  der  gesundheits- 
schädlichen Beschaffenheit  für  Wein  und  verwandte  Getränke  auf  eine  feste  Grund- 
lage zu  stellen.  Da  aber  auch  dieses  Gesetz  sich  nicht  genügend  wirksam  erwies, 
wurde  das  jetzt  geltende  „Gesetz,  betreffend  den  Verkehr  mit  Wein  und  wein- 
ähnlichen Getränken“,  vom  24.  Mai  1901  erlassen.  Die  §§  2 — 8 enthalten 
Bestimmungen  Uber  die  bei  Herstellung  von  Wein  erlaubten  oder  unerlaubten  Zu- 
sätze. Durch  die  §§  9 — 12  wird  den  staatlichen  Behörden  die  Pflicht  auferlegt, 
eine  Kellerkontrolle  bei  der  Behandlung  und  Herstellung  des  Weines  auszuüben 
und  den  Verkehr  mit  Wein  durch  Beamte  und  Sachverständige  daraufhin  zu  über- 
wachen, dass  den  gesetzlichen  Anordnungen  Genüge  geleistet  wird.  Getränke, 
welche  mit  Hilfe  anderer  Zusätze  als  die  in  § 2 des  Gesetzes  gestatteten  hergestellt 
sind,  dürfen  nicht  unter  der  Bezeichnung  „Wein“  feilgehalten  und  verkauft  werden. 
Die  Wirksamkeit  des  Gesetzes  kann  als  eine  bisher  befriedigende  bezeichnet  werden. 

Unter  den  für  die  Behandlung  des  Weines  nicht  gestatteten  Stoffen  befindet 
sich  auch  das  Saccharin,  ein  aus  den  Abkömmlingen  des  Steinkohlenteers  gewonnener 
künstlicher  Süssstoff.  Da  das  Saccharin  immer  ausgedehntere  Verwendung  fand 
auch  bei  der  Herstellung  anderer  Nahrungs-  und  Genussmittel,  namentlich  des 
obergärigen  Bieres,  der  Fruchtkonserven,  Liköre,  Zucker-  oder  Stärkesirupe,  und 
damit  den  Konsumenten  statt  des  nahrhaften  Zuckera  Stoffe  ohne  jeden  Nährwert 
verabfolgt  wurden,  da  ausserdem  der  Wettbewerb  des  Saccharins  der  Zucker- 
industrie grossen  Schaden  zuzufügen  in  der  Lage  war,  so  wurde  das  „Gesetz,  be- 
treffend den  Verkehr  mit  künstlichen  SüssBtoffen“  (Saccharingesetz),  vom 
6.  Juli  1898  erlassen.  In  § 1 heisst  es:  „Künstliche  Süssstoffe  im  Sinne  des  Ge- 
setzes sind  alle  auf  künstlichem  Wege  gewonnenen  Stoffe,  welche  als  Süssmittel 
dienen  können  und  eine  höhere  Süsskraft  als  raffinierter  Kohr-  und  Rübenzucker, 
aber  nicht  entsprechenden  Nährwert  besitzen.“  Nach  § 2 ist  die  Verwendung 
derartiger  Stoffe  zur  Herstellung  von  Nahrungs-  und  Genusamitteln  als  Verfälschung 
im  Sinne  des  NahrungsmittelgeBetzes  angesehen  und  daher  dem  Deklarationszwange 
unterworfen,  d.  h.  der  Verkauf  oder  das  Feilhalten  solcher  Waren  ist  nur  unter 
einer  entsprechenden  Bezeichnung  gestattet.  Völlig  verboten  wurde  die  Verwendung 
des  Saccharins  als  Zusatz  zu  den  oben  genannten  Nahrungs-  und  Genussmitteln. 
Herstellung  und  Einfuhr  von  SüBsstoffen  ist  nur  mit  Genehmigung  des  Hundesrates 
zulässig  und  die  Abgabe  des  so  hergestellten  oder  eingeführten  SüBsstoffes  ist  nur 
Apotheken  und  solchen  Personen  gestattet,  denen  eine  amtliche  Erlaubnis  zum 
Bezüge  erteilt  ist  (§§  3 und  4).  Ein  allgemeiner  Verkehr  mit  Süssstoffen  ist 
damit  ausgeschlossen. 

Auch  beim  Vorkauf  von  Fleisch  und  Fleischwaren  sind  dem  Handel 
im  Interesse  der  Konsumenten  Beschränkungen  auferlegt  worden.  Nach  § 5 Ziff.  3 
des  Nahrungsmittelgesetzes  ist  das  Verkaufen  und  Feilhalten  von  Tieren,  die  an 
bestimmten  Krankheiten  leiden,  zum  Zwecke  der  Schlachtung,  sowie  das  Verkaufen 
und  Feilbalten  des  Fleisches  von  Tieren,  die  mit  bestimmten  Krankheiten  behaftet 
waren,  fUr  das  ganze  Reich  verboten.  Indessen  genügte  diese  Bestimmung 

23* 


Digitized  by  Google 


356 


Der  Handel  mit  landwirtschaftliche!!  Erzeugnissen. 


durchaus  nicht,  da  das  Feststellen  dieser  Krankheiten  und  namentlich  das  Erkennen 
des  von  kranken  Tieren  herrllhrenden  Fleisches  fast  unmöglich  war,  wenn  nicht 
eine  sachverständige  Untersuchung  sowohl  der  Tiere  vor  dem  Schlachten  wie  des 
Fleisches  nach  dem  Schlachten,  und  zwar  im  Zusammenhänge  mit  den  Eingeweiden, 
in  denen  die  krankhaften  Veränderungen  ausschliesslich  oder  vorzugsweise  zum 
Ausdruck  gelangen,  stattfand.  Diese  Bedingungen  waren  nur  erfüllt  in  den  Orten, 
wo  öffentliche  Schlachthäuser  vorhanden  waren,  die  von  den  Gemeinden  auf  Grund 
der  Gesetze  vom  18.  März  1868  und  9.  März  1881  errichtet  waren.  Diese  Gesetze 
gestatteten  den  Gemeinden  die  Bestimmung  zu  erlassen,  dass  das  Schlachten 
sämtlicher  Tiere  oder  auch  einzelner  Viehgattungen  innerhalb  des  ganzen  Gemeinde- 
bezirkes nur  im  Schlachthofe  vorgenommen  werden  dürfe  (Schlachthauszwang), 
und  dass  alles  in  das  Schlachthaus  gelangende  Vieh  gegen  eine  in  die  Gemeindekasse 
fliessende  Gebühr  vor  und  nach  der  Schlachtung  zu  untersuchen  sei.  Während 
also  in  diesen  wenigen  Gemeinden  eine  sorgfältige  Überwachung  des  Fleischhandels 
verbürgt  war,  war  davon  im  Übrigen  Lande  keine  Rede;  vor  allem  aber  nahm  das 
aus  dem  AuBlande  eingeführte  Fleisch  insofern  eine  bevorzugte  Sonderstellung  ein, 
als  bei  ihm  überhaupt  keine  ordnungsmässige  Untersuchung  stattfand  und  auch 
nicht  stattfinden  konnte. 

Diesen  übelständen  abzuhelfen  ist  das  Reichsgesetz,  „betreffend  die  Schlacht- 
vieh- und  Fleischbeschau“,  vom  3.  Juni  1900  bestimmt  (in  Kraft  getreten  am 
I.  April  1903).  Die  dazu  erlassenen  Ausführungsbestimmungen  des  Bundesrates 
sind  unterm  30.  Mai  1902  und  die  besonderen  für  Preussen  unterm  28.  Juni  1902 
veröffentlicht.  Nach  § 1 des  Gesetzes  unterliegen  alle  Tiere,  deren  Fleisch  zum 
Genüsse  für  Menschen  verarbeitet  werden  soll,  vor  und  nach  der  Schlachtung  einer 
amtlichen  Untersuchung.  Ausgenommen  davon  sind  die  Tiere,  deren  Fleisch  aus- 
schliesslich im  eigenen  Haushalt  des  Besitzers  verwendet  werden  soll;  sofern  die 
Schlachttiere  kein  Merkmal  einer  die  Genusstauglichkeit  des  Fleisches  aus- 
schliessenden  Erkrankung  zeigen  (§  2).  Untauglich  befundenes  Fleisch  darf  als 
Nahrungs-  und  Genussmittel  für  Menschen  überhaupt  nicht  in  den  Verkehr  gebracht 
werden  (§  9).  Für  bedingt  taugliches  Fleisch  bestimmt  die  Polizeibehörde,  unter 
welchen  Sicherungsmafsregeln  das  Fleisch  zum  Genüsse  für  Menschen  brauchbar 
gemacht  werden  kann  (§  10);  der  Vertrieb  von  solchem  Fleische  darf  nur  unter 
einer  dieBe  Beschaffenheit  erkennbar  machenden  Bezeichnung  erfolgen  (§  11).  Die 
§§  12 — 17  enthalten  die  Vorschriften  für  aus  dem  Auslande  kommendes  Fleisch. 
Überhaupt  Vorboten  ist  die  Einfuhr  von  Fleisch  in  luftdicht  verschlossenen  Büchsen 
oder  ähnlichen  Gefässen,  von  Würsten  und  sonstigen  Gemengen  aus  zerkleinertem 
Fleisch  in  das  Zollgebiet.  Vorschriften  über  die  Untersuchung  und  gesundheits- 
polizeiliche Behandlung  des  sonstigen  in  das  Zollinland  eingehenden  Fleisches 
sind  in  den  zu  dem  Gesetz  vom  Bundesrat  erlassenen  Ausführungsbestimmungen 
vom  18.  Februar  1902  gogeben  (mit  Ausnahme  von  § 5 in  Kraft  getreten  am 
1.  April  1903).  Nach  § 5 dieser  Ausführungsbestimmungen  darf  frisches  B'leiBch, 
welches  einer  amtlichen  Untersuchung  durch  approbierte  Tierärzte  unterzogen  ist, 
einer  abermaligen  Untersuchung  auch  in  Gemeinden  mit  Schlachthauszwang  nur 
zu  dem  Zwecke  unterworfen  werden,  um  festzustellen,  ob  das  Fleisch  inzwischen 


Digitized  by  Google 


Der  Handel  mit  landwirtschaftlichen  Erzeugnissen.  357 

verdorben  ist  oder  sonst  eine  gesundheitsschädliche  Veränderung  seiner  Beschaffen- 
heit erfahren  hat  (in  Kraft  getreten  am  i.  Oktober  1904). 

Neben  diesen  Reichsgesetzen  sind  in  Preuesen  noch  eine  grosse  Zahl 
Gesetze,  Ministerialerlasse  und  polizeiliche  Verordnungen  hinsichtlich  deB  Nabrungs- 
mittelverkehrs  für  kleinere  oder  grössere  Bezirke  oder  einzelne  Städte  in  Geltung, 
so  z.  B.  über  die  Beschaffenheit  und  Behandlung  der  Milch,  über  die  Behandlung 
des  Mehls,  der  Backwaren,  des  Obstes  und  Gemüses. 

Hinsichtlich  der  Mahl-  und  Schlachtsteuer,  deren  nachteiliger  Eiufluss 
auf  den  Verkehr  und  die  städtischen  Konsumenten  in  Bd.  III,  S.  34  und  301  ge- 
schildert ist,  ist  zu  bemerken,  dass  sie  durch  Gesetz  vom  25.  Mai  1873  als 
StaatBsteuer  aufgehoben  ist.  Die  Beibehaltung  des  städtischen  Anteils  an  derselben 
war  mit  gewissen  Einschränkungen  statthaft.  Die  Schlachtsteuer  durfte  in 
solchen  Städten  als  Gemeindeabgabe  erhoben  worden,  in  denen  ob  die  Lage  des 
städtischen  Haushaltes  erforderte,  bezw.  die  örtlichen  Verhältnisse  dazu  geeignet 
befunden  wurden.  Durch  das  Kommunalabgabengesetz  vom  14.  Juli  1893  ist  die 
Neueinführung  von  Mahl-  und  Schlachtsteuern  und  die  Besteuerung  von  Kartoffeln 
und  Brennstoffen  den  Kommunen  untersagt. 

Im  Jahre  1900  wurde  eine  Abgabe  von  Vieh,  Fleisch,  Fleischwaren  und 
Fett  noch  erhoben  in  Potsdam,  Posen,  Gnesen,  Breslau,  Göttingen,  Auricb,  Emden, 
Leer,  der  Stadt  Kassel  und  55  Gemeinden  des  Regierungsbezirkes  Kassel,  der 
Stadt  Wiesbaden  und  32  Gemeinden  des  Regierungsbezirkes  Wiesbaden,  in  der 
ehemaligen  Gemeinde  Bockenheim,  die  seit  dem  1.  April  1895  in  Frankfurt  a.  M. 
eingemeindet  ist,  in  Koblenz,  Ehrenbreitenstein  und  Aachen;  insgesamt  in  toi  Ge- 
meinden. Die  Steuer  ergab  4568443  Mk. 

Eine  Abgabe  von  Getreide,  Hülsenfrüchten,  Mehl  und  Backwerk  wurde  er- 
hoben in  Güttingen,  Emden,  Kassel,  Wiesbaden  und  15  Gemeinden  des  Regierungs- 
bezirkes Wiesbaden,  insgesamt  in  19  Gemeinden.  Der  Gesamtbetrag  der  erhobenen 
Steuer  stellte  sich  auf  147641  Mk.1) 

Nach  § 13  des  ZolltarifgesetzeB  vom  25.  Dezember  1902  dürfen  flir  Rechnung 
von  Kommunen  oder  Korporationen  vom  1.  April  1910  ab  Abgaben  auf  Getreide, 
HülBenfruchte,  Mehl  und  andere  Mühlenfabrikate,  desgleichen  auf  Backwaren,  Vieh, 
Fleisch,  Fleischwaren  und  Fett  nicht  mehr  erhoben  werden.  Auf  die  Erhebung 
von  Abgaben  für  Malz  findet  diese  Bestimmung  keine  Anwendung.  Die  entgegen- 
stehenden Bestimmungen  unter  Ziff.  1 und  in  § 7 der  Ziff.  II  des  Art.  5 des  Zoll- 
vereinigungBvertrages  vom  8.  Juli  1867  und  des  Gesetzes  vom  27.  Mai  1885, 
betreffend  die  Abänderung  des  Zollvereinigungsvertrages  vom  8.  Juli  1867,  werden 
damit  aufgehoben. 

Damit  die  in  den  Städten  mit  Schlachthäusern  zur  Deckung  der  Kosten  der 
Anlage,  der  Kontrolle  usw.  erhobenen  Gebühren,  auch  wenn  sie  die  Selbstkosten 

’)  Nach  dem  Berichte  der  XVI.  Kommission  über  den  Entwurf  eines  Zolltarifgesetzes, 
10.  Legislaturperiode,  2.  Session,  Drucksache  704;  soweit  die  Städte  mit  mehr  als 
50000  Einwohnern  in  Betracht  kommen,  finden  sich  die  Erträge  auch  in  dem  von  Neefe 
herausgegebenen  statistischen  Jahrbuch  der  deutschen  Städte. 


Digitized  by  Google 


358 


Der  Handel  mit  landwirtschaftlichen  Erzengnissen. 


überschreiten,  nicht  als  eine  Art  Schlacbtsteuer  wirken,  ist,  wie  erwähnt,  bestimmt, 
dass  bereits  untersuchtes  Fleisch  von  ausserhalb  der  betreffenden  Stadt  geschlachteten 
Tieren  ohne  nochmalige  Untersuchung  eingefUhrt  werden  darf. 

Der  Ellektivgrosehandel  in  landwirtschaftlichen  Erzeugnissen. 

a)  Der  Qetreidehandel.  Bei  einer  Schilderung  der  Entwicklung  des  Gross- 
handels in  Preussen  ist  es  unmöglich,  sich  an  die  Landesgrenze  zu  halten,  denn 
sein  Einfluss  erstreckt  Bich  weit  darüber  hinaus.  Bis  um  die  Mitte  der  70  er  Jahre, 
zu  einer  Zeit,  als  der  Westen  und  Südwesten  Deutschlands  Bchon  längst  nicht 
mehr  in  der  Lage  waren,  ihren  Getreidebedarf  Belbst  zu  erzeugen,  fand  aus  den 
Ostseehäfen,  besonders  Königsberg,  Elbing,  Danzig,  Stettin,  daneben  auch  aus 
Hamburg  ein  lebhafter  Getreideexport  nach  England,  Holland,  Belgien  und  Skan- 
dinavien statt.  Im  Innern  des  Landes  dienten  Breslau  und  Magdeburg  als  Stapel- 
plätze, von  denen  aus  das  Getreide  auf  den  Strömen  zu  den  Meereshäfen  trans- 
portiert wurde.  Königsberg  und  Danzig  teilten  sich  auch  mit  Petersburg  in  die 
Ausfuhr  des  russischen  Getreides.  Mehl  wurde  als  Handelsartikel  von  diesen 
Plätzen  aus  nur  wenig  verfrachtet,  da  die  M Uhlenindustrie  sich  noch  nicht  ent- 
wickelt hatte.  Die  genannten  Handelspunkte  beherrschten  den  Getreidehandel  bis 
tief  nach  Kussland  und  Polen  hinein.  Bei  der  steigenden  Einfuhr  von  Getreide 
und  Mehl  verlieren  diese  Handelsplätze  mehr  und  mehr  den  Charakter  als  Aus- 
fuhrhäfen und  werden  immer  ausgeprägtere  Vermittlungsstellen  des  Getreideein- 
fuhrhandels.  .Überdies  kommen  als  Grosshaudelsplätze  Mannheim,  Köln  und  Bremen 
in  Aufnahme.  Gleichzeitig  ist  dabei  zu  beobachten,  dass  sich  im  Westen  eine 
starke  Zentralisation  des  Getreidegrosshandels  vollzieht,  weil  die  starke  Einfuhr 
sich  nur  auf  wenige  Plätze  konzentriert;  im  Osten  hingegen  erhalten  sich  eine 
grössere  Zahl  kleinerer  Handelsstätten.  Gegenwärtig  beherrscht  Mannheim  den 
ganzen  Handel  Sudwestdeutschlands,  Duisburg  den  des  rheinisch-westfälischen 
Industriebezirks,  Berlin  den  von  Mitteldeutschland;  Hamburg  und  Stettin  haben 
nur  noch  als  Speditionsplätze  Bedeutung.  Bemerkenswert  ist,  dass  die  Zentralisation 
sich  nicht  nur  auf  die  Plätze  bezieht,  sondern  innerhalb  dieser  auf  einige  wenige 
Firmen,  die  somit  den  gesamten  Getreideeffektivhandel  in  der  Hand  haben. 

Diese  Entwicklung  findet  ihre  Erklärung  in  der  mit  dem  Jahre  1879  ein- 
tretenden Schutzzollpolitik  des  Reiches,  die  den  Ausfuhrhandel  eingehen  liess,  da 
der  Preisunterschied  des  zollgeschützten  Getreides  mit  dem  auf  den  Weltmarkt 
gelieferten  zu  erheblich  wurde.  Der  Überfluss  an  Getreide  des  preussischen 
Ostens  und  Nordens  fand  für  die  verlorenen  Absatzgebiete  nur  einen  geringen 
Ersatz  im  getreidebedürftigen  Sudwesten,  da  der  Handel  und  die  Mühlenindustrie 
des  Westens  sich  an  die  ausländischen  Sorten  gowöhnt  hatten.  Vorübergehend 
wurde  zwar  durch  den  S.  184  besprochenen  Staffeltarif  ein  lebhafter  Absatz  nach 
dem  Westen  und  Sudwesten  Deutschlands  ermöglicht. 

Um  auch  die  Möglichkeit  des  Exports  nach  den  alten  ausländischen  Absatz- 
gebieten wieder  zu  gewinnen,  war  es  nötig,  den  Preis  für  das  ausgefuhrte  Getreide 
um  den  Zollbetrag  zu  erniedrigen;  das  konnte  geschehen  durch  die  Aufhebung 
des  Identitätsnachweises.  Eine  Rückvergütung  des  bezahlten  Zolles  fand 


Digitized  by  Google 


Der  Handel  mit  landwirtschaftlichen  Erzeugnissen. 


359 


nämlich  nur  statt,  wenn  der  Nachweis  der  Identität  des  ein-  und  ausgeführten 
Getreides  erbracht  wurde;  nur  den  Inhabern  von  Mühlen  war  durch  Gesetz  vom 
23.  Juni  1882  der  Eingangazoll  für  eine  der  Ausfuhr  von  Mehl  entsprechende 
Menge  des  zur  Mühle  gebrachten  ausländischen  Getreides  erlassen.  Erst  im  Zu- 
sammenhang mit  dem  russischen  Handelsvertrag  vom  14.  April  1894  entschlossen 
sich  Regierung  und  Reichstag,  vom  1.  Mai  1894  ab  eine  Rückvergütung  des  im 
Getreidepreis  erlegten  Zolles  bei  der  Ausfuhr  von  Getreide  stattfinden  zu  lassen. 
Der  Erfolg  dieser  Mafsregel  war  ein  befriedigender;  die  Ausfuhr  stieg  wieder,  wenn- 
gleich sie  nicht  die  Höhe  der  70er  Jahre  erreichte. 

Zur  Aufrechterhaltung  des  Transithandels,  wie  ihn  namentlich  die  Ostsee- 
häfen treiben,  sind  Lager  gestattet,  auf  die  unter  amtlicher  Kontrolle,  aber  nicht 
unter  Verschluss  ausländisches  Getreide  zollfrei  eingeführt  werden  kann,  um  hier 
verarbeitet  und  mit  inländischem  Getreide  gemischt  zu  werden;  sie  werden  reine 
Transitlager  genannt,  wenn  nur  die  Wiederausfuhr  der  Bestände  gestattet  ist, 
gemischte  Lager,  wenn  sowohl  aus-  als  eingeführt  werden  kann.  Der  Zoll  ist 
dann  bei  der  vierteljährlich  erfolgenden  Abrechnung  zu  zahlen.  Gegen  diese  ge- 
mischten Transitlager  wird  seitens  der  Landwirte  mit  Recht  der  Vorwurf  erhoben, 
dass  sie  weniger  dem  Transitverkehr  dienen  als  vielmehr  dazu,  einen  längeren 
Zollkredit  zu  erlangen;  denn  in  der  Tat  geht  der  weitaus  grösste  Teil  des  aus 
den  Lagern  genommenen  Getreides  nicht  ins  Ausland,  sondern  ins  Inland.  Aller- 
dings kann  dieser  Kredit  auf  die  Preisbildung  nicht  von  Einfluss  sein,  da  die  in 
diesen  Transitlagern  befindlichen  Vorräte  zu  gering  sind,  um  preisdrüokend  auf 
den  Weltmarkt,  der  ja  bestimmend  für  die  Preisbildung  ist,  zu  wirken. 

In  Preussen  befanden  sich  im  Jahre  1900  gemischte  Privattransitlager  ohne 
amtlichen  Mitverschluss  in  Königsberg  (34  Lager),  Danzig  einschliesslich  Neufahr- 
wasser (15  Lager),  Stettin  (5  Lager),  Altona  (4  Lager);  weniger  wie  drei  Lager 
waren  in  Frankfurt  a.  M.  und  Nordenham. 

Die  gemischten  Transitlager  in  Königsberg  und  Danzig  dienen  zu  einem 
wesentlichen  Teile  der  Vermittlung  der  Ausfuhr  inländischen  Getreides,  das  geht 
aus  den  folgenden  Angaben  für  das  Jahr  1900  hervor.  Der  Verkehr  gestaltete 
sich  bei  ihnen  im  Vergleich  zu  den  der  Einfuhr  dienenden  süddeutschen  Transit- 
lagern Mannheim  und  Ludwigsbafeu  folgendermafsen  (in  Tonnen  zu  1000  kg): 


Zugang  an  ausländischem 

Ge- 

Königsberg 

Danzig 

Mannheim 

Ludwigshafen 

treide  ubw 

Zugang  an  inländischem 

Ge- 

202  738 

37857 

294623 

>43455 

treide  usw 

Gesamtzugang  einschl.  Bestand 

110725 

>07379 

>7535 

6461 

am  Anfänge  des  Jahres 

. . 

364007 

157886 

419033 

186147 

Davon  wieder  ausgeführt  . 

. . 

270829 

102829 

64086 

35537 

Davon  verzollt  .... 

40509 
= >>°/o 

8132  256629 

= 5 */# 

des  Gesamtzuganges 

>>7773 
= 63°/o 

(einschl.  des  Bestandes  am  Jahresanfänge). 


Digitized  by  Google 


360 


Der  Handel  mit  landwirtschaftlichen  Erzeugnissen. 


Hiernach  müsste  der  vielfach  befürchtete  Preisdruck,  der  von  dem  Lager- 
verkehr ausgehen  soll,  gerade  für  Süd-  und  Südwestdeutschland  eintreten.  Das  ist 
aber  nicht  der  Fall,  da,  wie  bekannt,  die  süddeutschen  Plätze  einen  erheblich 
höheren  Preisstand  zeigen,  wie  die  ost-  und  norddeutschen. 

b)  Der  Handel  mit  Vieh  und  tierischen  Erzeugnissen.  Über  die 
neuere  Gestaltung  des  Viehhandels  ist  schon  oben  das  Nähere  ausgeführt.  Auf 
den  zahlreichen  Viebmärkten  wird  meist  nur  Magervieh  gehandelt;  nebenbei 
findet  ein  erheblicher  Viehumsatz  durch  Händler  im  Umherziehen  statt.  Von 
regelrechten,  allgemein  gültigen  Preisfestsetzungen  kann  in  beiden  Fällen  keine 
Rede  sein.  Neuerdings  bemühen  sich  die  Land  wirtschaftskam  morn,  die  bei  der- 
artigen Geschäften  gezahlten  Preise  übersichtlich  zusammenzustellen.  Ein  wesent- 
licher Fortschritt  ist  in  dieser  Hinsicht  durch  die  seit  dem  Jahre  1903  erfolgte 
Preisveröffentlichung  des  Magerviehhofes  io  Friedrichsfelde  erzielt. 

Schlachtvieh  kaufen  in  der  Provinz  die  Fleischer  auf  dem  Lande  auf;  in 
den  grösseren  Städten  pflegen  mit  den  Schlachthöfen  Fettviehmärkte  verbunden  zu 
sein,  die  amtliche  Preisnotierungen  eingerichtet  haben.  Seit  dem  2.  Januar  1900 
veröffentlicht  die  Zentrale  für  Viehverwertung  (Viehzentrale)  eine  Zusammenstellung 
dieser  SchlachtviehpreiBe  nach  Lebendgewicht  von  den  grösseren  deutschen  Vieh- 
höfen. Dieser  jeden  Montag  erscheinende  Marktbericht  wird  auf  Grund  der  amt- 
lichen Marktberichte  und  nach  eigenen  telegraphischen  Mitteilungen  bearbeitet  und 
bringt  in  der  1896  er  Klassifikation  (nach  Alter,  Geschlecht  und  Kondition)  nur 
Notierungen  nach  Lebendgewicht.  Hiermit  wurde  ein  von  jeher  seitens  der  vieh- 
produzierenden Landwirtschaft  gehegter  Wunsch  erfüllt,  nämlich  gegenüber  den 
Schlachtgewichtsnotierungen  der  Schlachthofdirektionen  Lebendgewichtsnotierungen 
zur  Durchführung  zu  bringen,  die  allein  einen  Vergleich  zwischen  den  verschiedenen 
Marktplätzen  gestatten.  Dass  ein  solcher  Vergleich  sonst  unmöglich  ist,  zeigen 
schon  die  Notierungsverhältnisse  an  den  13  Märkten  der  Tabelle.  Berlin  notiert 
Schlachtgewicht,  Breslau  Schlacht-  und  Lebendgewicht,  Magdeburg  Lebendgewicht, 
Dortmund-Köln  Schlachtgewicht,  Frankfurt  a.  M.  Schlachtgewicht  (Kälber  Schlacht- 
und  Lebendgewicht),  Dresden  Schlacht-  und  Lebendgewicht,  Leipzig-Chemnitz- 
Zwickau  Schlachtgewicht  (Kälber  und  Schafe  Lebendgewicht),  Mannheim-Hamburg- 
Stuttgart  Schlachtgewicht. 

Von  der  Zentralstelle  sind  nun,  soweit  amtliche  Marktnotierungen  nach 
Lebendgewicht  nicht  vorliegen,  die  Schlachtgowichtspreise  mittelst  sorgfältig  fest- 
gestellter  Schlachtprozente  umgereohnet.  Nur  bei  den  Schweinen  sind  amtliche 
Lebendgewichtsnotizen,  wie  sie  z.  B.  in  Breslau,  Frankfurt  a.  M.,  Dresden  für  diese 
Viehgattung  eingeführt  Bind,  auBser  Betracht  gelassen  und  durchweg  die  Schlacht- 
gewichtspreise eingesetzt,  da  der  Lebendgewichtspreis  bei  8chweinen  nichts  anderes 
ist  als  Scblachtgewichtspreis  abzüglich  Tara. 

Die  weiteren  Bestrebungen  der  Zentralstelle  geben  darauf  hin:  1.  dass  der 
Handel  und  die  Notierung  nach  Lebendgewicht  bei  Schlachtvieh  allgemein  durch- 
geführt wird;  2.  dass  entsprechend  den  Vorschriften  des  Landwirtschaftskammer- 
gesetzes  für  Preussen  (§  2 Abs.  4)  für  alle  grösseren  Viehmärkte  (bei  Schlacht- 
und  Magervieh)  unparteiische  und  sachverständige  Marktkommissionen  unter 


Digitized  by  Google 


Der  Handel  mit  landwirtschaftlichen  Erzeugnissen. 


361 


Heranziehung  von  Vertretern  der  Landwirtschaft  gebildet  werden,  denen  die  Fest- 
stellung der  amtlichen  Preisnotierungen  und  die  sonstige  Kontrolle  des  Markt- 
verkehrs obliegt;  3.  dass  der  Handel  an  den  grösseren  Viehmärkten  nur  auf  Qrund 
von  Schlussscheinen  sich  vollziehen  darf,  welche  auf  Verlangen  den  Markt- 
kommissionen vorzulegen  Bind;  4.  dass  auf  die  Einrichtung  von  Magerviehmärkten 
überall,  wo  ein  Bedürfnis  besteht,  mehr  als  bisher  Bedacht  genommen  wird, 
besonders  auch  deshalb,  um  den  aus  verschiedenen  Gründen  schädlichen  und  un- 
wirtschaftlichen Hausierhandel  überhaupt  zu  beseitigen;  5.  dass  für  die  Märkte 
besondere  Marktordnungen  sowohl  in  bezug  auf  einen  geordneten  Handelsverkehr, 
wie  auch  anf  das  veterinäre  Interesse  erlassen  werden;  6.  dass  in  den  Markt- 
ordnungen auch  möglichst  einheitliche  Normen  für  die  amtliche  Preisnotierung 
vorgeschrieben  werden. 

Der  Handel  mit  Milch  vollzieht  sich  in  der  Weise,  dass  die  Guts-  oder  Qe- 
nossenscbaftsmolkereien  entweder  ihre  Wagen  durch  die  Strassen  der  Städte  fahren 
lassen  oder  in  eigenen  oder  fremden  Geschäften  die  Milch  absetzen.  In  den  Gross- 
städten haben  zum  Teil  einzelne  grosse  Firmen  den  Milchhandel  in  der  Hand;  sie 
lassen  durch  ihre  Agenten  auf  dem  Lande  mit  den  milchviehhaltenden  Landwirten 
Jahreskontrakte  auf  die  Lieferung  einer  bestimmten  Milcbmenge  absohlieSBen,  die 
frei  Bahnhof  des  Niederlassungsortes  der  Firma  zu  liefern  ist. 

Auch  der  Grosshandel  mit  Butter1)  beruhte  früher,  da  man  Butter  nur 
unmittelbar  in  den  Gutswirtschaften  herstellte,  in  denen  die  dazu  erforderliche 
Milch  erzeugt  wurde,  auf  festen  Jahresabschlüssen  zwischen  den  Buttererzeugern 
und  den  Buttergrosshändlern.  Die  besonders  in  den  80  er  Jahren  zahlreich  ent- 
stehenden GenosBenschaftsmolkereien  durchbrachen  diese  alte  Gewohnheit.  Die 
unabsehbare  Entwicklung  der  Dinge  brachte  eine  derartige  Unsicherheit  in  das 
Buttergeschäft,  dass  man  es  vorzog,  nicht  mehr  feste  Abschlüsse  auf  Butter  zu 
machen,  sondern  Verkaufsvermittelung  mit  Abrechnung  nach  Tagespreis  eintreten 
lies*.  Daraus  aber  erwuchs  das  Bedürfnis  zur  Festlegung  dieser  Preise,  das  zu- 
nächst durch  wöchentlich  ausgegebene  Berichte  einzelner  Firmen  befriedigt  wurde. 
Ein  weiterer  Ausbau  der  Veröffentlichungen  erfolgte  im  Jahre  1886  dadurch,  dass 
fünf  Firmen  des  Berliner  Buttergroeshandels  zusammentraten,  um  die  für  jede 
Woche  als  mafsgebend  anzusehenden  Preise  festzustellen.  Im  folgenden  Jahre 
wurde  von  Berliner  Butter-  und  Schmalzhändlern  zwecks  Wahrnehmung  ihrer 
gemeinsamen  Angelegenheiten  eine  „Ständige  Deputation“  aus  körperschaftlichen 
Börsenmitgliedern  ins  Leben  gerufen  und  von  den  Ältesten  der  Kaufmannschaft 
bestätigt;  jene  freie  Vereinigung  ober  ging  in  einer  von  der  Deputation  erwählten 
NotierungBkommission  auf,  deren  Mitgliederzahl  allmählich  auf  elf  erhöht  wurde. 

Die  ersteVerüffentlichung  der  „Amtlichen  Notierungen“  der  Kommission  erfolgte 
am  35.  Juni  1887.  Diese  Notierungen  sollten,  laut  ausdrücklich  ihnen  beigefügter 
Erklärung,  die  Berliner  Verkaufspreise,  d.  h.  die  Preise  angeben',  die  im  Verkehr 
zwischen  dem  Gross-  und  Kleinhandel  Berlins  gezahlt  worden  waren.  Da  diese 
schätzungsweise  vereinbarten  Angaben  nur  ungefähr  den  Durchschnitt  der  je  für 

*)  Benno  Martlny,  Die  Butterversorguug  Berlins  durch  die  Eisenbahn  im  ersten 
Halbjahr  1899.  Arbeiten  der  Deutschen  Laudwirtscbafts-GeBellschaft  Heft  ;S.  Berlin  1901. 


Digitized  by  Google 


362 


Der  Handel  mit  landwirtschaftlichen  Erzeugnissen. 


die  verschiedenen  Güteklassen  bewilligten  Preise  darstellten,  bo  mussten  selbst- 
verständlich in  einer  Mehrzahl  von  Fällen  höhere  Preise,  sogen.  Überpreise,  erzielt 
worden  sein,  auf  Grund  deren  die  Abrechnung  mit  den  betreffenden  Butter- 
lieferanten erfolgte.  Die  Kotierung  zeigte  Preise  an,  die  unter  den  tatsächlich 
gezahlten  blieben.  Die  Unsicherheit  des  Marktes  gab  die  Veranlassung  zur  Bildung 
mehrerer  ButterverkaufBverbände,  deren  erster  der  im  Jahre  1886  gegründete  ost- 
preussische  war;  ihm  folgten  im  Jahre  1S89  zwei  andere,  einer  für  die  Uckermark 
und  einer  für  Pommern  und  im  Jahre  1893  einer  für  Westpreussen.  Im  Jahre 
1898  wurden  „die  Vereinigten  Pommerschen  Meiereien“,  Aktiengesellschaft,  zu 
einem  Verkaufsverband  norddeutscher  Molkereien  erweitert,  der  sich  am  1.  Januar 
1903  in  eine  eingetragene  Genoisenschaft  mit  beschränkter  Haftpflicht  umwandelte. 
Durch  energische  Beschwerden  seitens  dieser  Verbände  bei  den  Ältesten  der  Kauf- 
mannschaft wurde  von  diesen  beschlossen,  dass  vom  1.  Januar  1894  ab  wieder  die 
wirklich  gezahlten  Preise  notiert  werden  sollten.  Da  aber  die  Ursache  der  Über- 
preise, nämlich  die  Kotierung  von  Durchschnittspreisen,  nicht  beseitigt  war,  blieben 
auch  die  Überpreise  bestehen,  so  dass  schon  nach  wenigen  Monaten  die  Spannung 
zwischen  notierten  und  tatsächlich  gezahlten  Preisen  erheblich  war  und  im  Jahre 
1900  10 — iz  Mk.  für  1 dz  ausinachte.  Dadurch  sahen  sich  die  Ältesten  der  Kauf- 
mannschaft zu  einer  grundsätzlichen  Änderung  der  Kotierung  veranlasst,  die  mit 
dem  1.  Januar  1901  in  Wirksamkeit  getreten  ist  und  nicht  mehr  geschätzte  Durch- 
schnittspreise, Bondern  von  den  Mitgliedern  des  KotierungsausBchusBes  wirklich 
erzielte  Preise  angibt.  Der  Milchwirtschaft  ist  hierdurch  ein  grosser  Dienst 
geleistet,  da  die  Bntterverwertung  bei  ziemlich  gleichmässigen  Verhältnissen  im 
folgenden  Jahre  um  3 — 4 Pf.  für  1 Pfund  höher  gewesen  ist.  Für  don  Berliner 
Markt  bedeutet  das  io  einem  Jahre  einen  Mehrerlös  von  4 Mül.  Mark,  der  den 
Landwirten,  die  Butter  dahin  liefern,  zugefloeseo  ist.  Da  nun  aber  die  Berliner 
Kotiz  nicht  nur  für  Berlin,  sondern  für  den  grösseren  Teil  der  Monarchie  sich 
Geltung  verschafft  hat,  so  ist  der  Mehrerlös  sicher  auf  das  Vielfache  der  genannten 
Summe  zu  veranschlagen.  Am  1.  März  1905  ist  eine  neue  Butternotierung  ein- 
geführt,  in  der  alle  Überpreise  berücksichtigt  werden  müssen. 

Die  offizielle  Preisfeststellung  bezieht  sich  auf  Hof-  und  GenossenschafUbutter 
Ia,  Ha,  lila  und  abfallend. 

Keben  den  oben  bezeichneten  4 Butterverkaufsverbänden  dienen  noch  gegen 
40  Grosshaudlungen,  die  im  Durchschnitt  täglich  etwa  25  Ztr.  Butter  oder  mehr 
empfangen,  dem  Butterhandel  Berlins.  Mit  Ausnahme  von  einem  Verband  und 
zehn  Grosshandlungen  betreiben  sie  nur  Grosshandel,  d.  b.  verkaufen  nur  an  Klein- 
händler. Kebon  den  Ladengeschäften  der  Grosshändler,  die  ausser  Butter  in  der 
Kegel  mindestens  noch  Käse  und  Eier  führen,  bestehen  ähnliche,  den  Kleinhandel 
selbständig  betreibende  Geschäfte  in  den  14  seit  1887  eingerichteten  Markthallen 
der  Stadt,  und  andere,  die  ihre  Kunden  meist  auch  noch  mit  sonstigen  Esswaren 
bedienen.  Ausserdem  führen  auch  Butter  die  Geschäfte,  die  neben  diesen  Artikeln 
noch  Landesprodukte  und  Kolonialwaren  feilhalten. 

Der  zweitwichtigste  Buttermarkt  ist  Hamburg.  Hier  richtete,  um  die  Miss- 
stände der  Kotierung  zu  beseitigen,  der  im  Jahre  1886  gegründete  ostholsteinische 


Digitized  by  Google 


Der  Handel  mit  landwirtschaftlichen  Erzeugnissen. 


368 


Meiereiverband  im  Jahre  1889  Butterauktionen  ein.  Die  Butter  wird  nach  zwei 
Klaaaen  getrennt  auageboten.  Die  II.  Klasse  ist  die  fehlerhafte  Butter.  Die 
Wochenresultate  der  Auktionen  werden  möglichst  rasch  bekannt  gemacht  und  da- 
durch wird  der  beste  Mafsstab  für  die  tatsächliche  Marktlage  gewonnen.  Die 
Hamburger  Böraennotierung  ist  seit  September  1898  eine  Bruttonotierung,  von  der 
nach  Erklärung  der  Händler  etwa  6 — 7 Mk.  als  kaufmännische  Verkaufsunkosten 
dem  Produzenten  abgezogen  werden.  Die  Auktionspreise  sind  Nettopreise.  Man 
verlässt  den  Verkauf  nach  den  amtlichen  Hamburger  Notierungen  und  legt  die 
Ergebnisse  der  Auktionen  zugrunde;  auch  die  Kaiserliche  Marine-Intendantur  in 
Kiel  schliesst  ihre  Butterankäufe  jetzt  nach  den  Auktionspreisen  ab.  — Vom  Reichs- 
verband der  landwirtschaftlichen  Genossenschaften  wird  gegenwärtig  angestrebt, 
diese  Einrichtungen  auf  den  Berliner  Markt  zu  übertragen. 

Buttemotierungen  erfolgen  noch  in  Halle,  Hildesheim,  Magdeburg,  Frank- 
furt a.  M.  und  Königsberg. 

Notierungen  über  den  Grosshandel  mit  Käse  in  den  Zentralmarktballen  in 
Berlin  enthält  der  amtliche  Marktbericht  der  städtischen  Markthallendirektion. 

Die  im  Inlande  produzierten  Eier,  die  nur  gegen  5 °/0  des  Konsums  ans- 
machen, werden  gewöhnlich  in  den  Provinzialgrossstädten  der  Gegenden,  in  denen 
sie  erzeugt  werden,  auch  verzehrt.  Um  den  Bedarf  zu  decken,  findet  eine  erheb- 
liche Einfuhr  statt  (in  Bd.  VII,  S.  681  ist  die  Einfuhr  bis  zum  Jahre  1900  dar- 
gestellt),  die  im  Durchschnitt  der  Jahre  1902 — 1905  einen  ungefähren  Wert  von 
115  Mill.  Mark,  mithin  doppelt  soviel  als  den  Mehrwert  der  Roggeneinfuhr  aus- 
macht.  Die  ersten  fremden  Eier  kamen  im  Jahre  1842  aus  Krakau  in  Tonnen 
und  Häcksel  verpackt  nach  Berlin.  Die  von  einer  Gesellschaft  von  galizischen 
Händlern  verfrachteten  Eier  mussten  von  Krakau  bis  Frankfurt  a.  0.  mittelst 
Achse  gebracht,  erst  von  da  aus  konnten  sie  mit  der  Eisenbahn  nach  Berlin 
befördert  werden.  Nach  dem  Ausbau  der  Eisenbahnen  sandte  nicht  nur  Galizien, 
sondern  auch  Polen  Eier  auf  den  Berliner  Markt,  wo  sich  ein  bedeutender  Um- 
scblagshandel  nach  sämtlichen  deutschen  Plätzen,  insbesondere  nach  Hamburg,  von 
wo  aus  die  Eier  nach  England  gingen,  entwickelte.  Seit  der  Einführung  eines 
Zolls  auf  Eier  im  Jahre  1879  sank  der  Durchgangsverkehr  auf  dem  Berliner  Platz 
auf  ein  Minimum,  hingegen  ist  Berlin  auch  heute  noch  einer  der  bedeutendsten 
Plätze  des  Eierbandels  für  Konsignations-  oder  für  feste  Kaufware.  Es  ist  die 
Zentralstelle  des  börsenmässig  organisierten  Eierhandels  für  ganz  Norddeutschland. 
Gegenwärtig  liefern  Südrussland,  nnd  zwar  hauptsächlich  die  Gegenden  am  Don 
und  an  der  Wolga,  Galizien,  Ungarn,  Italien,  Bulgarien,  die  Türkei  und  seihst 
Kleinasien  und  Marokko  bedeutende  Mengen  von  Eiern  an  den  Berliner  Markt.  In 
jenen  Ländern  lassen  grosse  Exporthäuser  die  Eier  durch  Agenten  in  den  Dörfern 
aufkaufen. 

Der  Wollhandel.1)  Bis  um  die  Mitte  des  19.  Jahrhunderts  entwickelte 
sich  ein  lebhafter  Ausfuhrhandel  mit  Wolle  naoh  Frankreich  Uber  Frankfurt  a.  M. 

■)  W.  Senkel,  Wollproduktion  und  Wollhandel  im  XIX.  Jahrhundert  mit  besonderer 
Berücksichtigung  Deutschlands.  Tübingen  1901. 


Digitized  by  Google 


364 


Der  Handel  mit  landwirtschaftlichen  Erzeugnissen. 


und  nach  England  über  Hamburg;  seit  dieser  Zeit  sank  die  Ausfuhrmenge  rasch 
und  seit  Ausgang  der  70er  Jahre  beschränkt  sich  daB  Geschäft  in  deutscher  Wolle 
wieder  wie  in  früheren  Zeiten  hauptsächlich  auf  das  Inland,  da  der  eigene  Bedarf 
Deutschlands  gewachsen  ist  und  die  überseeische  Konkurrenz  die  deutsche  Wolle 
von  den  ausländischen  Märkten  verdrängt  hat. 

Während  im  inländischen  Geschäft  der  direkte  Verkehr  zwisohen  Produzenten 
und  Verbrauchern  die  Regel  war,  machte  aioh  für  den  Export  die  Vermittelung 
durch  Händler  nötig;  diese  kauften  auf  eigene  Rechnung  die  Wolle  im  Inlande  auf 
und  versandton  sie  sodann  in  Konsignation  ins  Ausland,  hauptsächlich  nach  London 
an  die  dortigen  wool-Btaplers,  die  sie  an  Händler  oder  Fabrikanten  weiter  ver- 
kauften. 

Der  Wollhandel  erreichte  in  den  70  er  Jahren  seinen  Höhepunkt  infolge  des 
Aufblühens  der  deutschen  Textilindustrie  und  der  geringen  Kapitalkraft  der 
Fabrikanten,  die  beim  Kauf  des  Rohmaterials  auf  das  Kreditgeben  der  Händler 
angewiesen  waren.  Von  da  an  tritt  ein  rascher  Verfall  des  Wollhandels  ein, 
hervorgerufen  durch  die  Abnahme  der  heimischen  Schafzucht,  die  Erhöhung  des 
Kapitals  bei  den  Fabrikanten,  die  stärkeren  direkten  Einkauf  ermöglichte,  und  die 
Konkurrenz  der  überseeischen  Erzeugungsgebiete,  die  sehr  bald  bewirkte,  dass  nur 
noch  wenige  Verbraucher  ausschliesslich  oder  überwiegend  inländische  Wolle  ver- 
arbeiteten. In  den  80  er  Jahren  hörten  deshalb  die  meisten  bedeutenden  Handels- 
häuser auf,  sich  mit  dem  Vertrieb  deutscher  Wolle  zu  befassen,  und  jetzt  wird 
wieder  der  grössere  Teil  der  heimischen  Wollproduktion  durch  direkten  Verkehr 
der  Produzenten ' mit  den  Verbrauchern  umgeBetzt.  Hingegen  nahm  der  Handel 
mit  überseeischen  Wollen  einen  gewaltigen  Aufschwung,  denn  man  kann  an- 
nehmen, dass  Deutschland  seinen  Wollbedarf  zu  mindestens  */,  aus  dem  Auslande 
decken  muss. 

Die  üblichen  beiden  Formen  des  WolleinkaufB  vollziehen  sich  von  altersber 
so,  dass  entweder  der  Käufer  zum  Produzenten  auf  das  Land  geht  oder  dieser 
seine  Ware  nach  der  Stadt  bringt.  Durch  die  erstere  Form  entwickelte  Bich  im 
Laufe  des  19.  Jahrhunderts  neben  dem  bisher  üblichen  Kauf  disponibler  Ware  der 
Kontraktkauf,  bei  dem  die  Wolle  vor  der  Schur,  also  während  sie  sich  noch  auf 
dem  Schafe  befindet,  gekauft  wird.  Besonders  häufig  wurden  Kontrakte  in  den 
Zeiten  steigender  Konjunktur  abgeschlossen,  wo  den  Kaufleuten  bei  dem  weniger 
entwickelten  Nachrichtenverkehr  ihre  bessere  Kenntnis  der  Marktlage  gegenüber 
den  Landwirten  zu  statten  kam.  Jetzt,  wo  die  Übersichtlichkeit  des  Marktes  all- 
gemein goworden  ist,  kommen  die  Kontraktkäufe  häufiger  nur  noch  bei  feinen  und 
hochfeinen  Wollen  vor,  die  nur  in  beschränktem  Mafse  produziert  und  gebraucht 
werden,  so  dass  Produzent  und  Verbraucher  beiderseits  keine  grosse  Auswahl 
haben.  Abgeschlossen  werden  Kontrakte,  die  in  der  Hauptsache  über  Schmutz- 
wolle lauten,  längere  oder  kürzere  Zeit  vor  der  Schur.  Scbmutzwolle  wird  nach 
dem  wirklichen  Nettogewicht,  Schurwolle  brutto  gehandelt,  wobei  aber  herkömm- 
licherweise 4°/0  für  Tara  und  5 °/0  für  die  weniger  guten  Locken  vergütet  werden. 
Diese  Bedingungen  sind  auch  bei  sonstigen  Verkäufen  deutscher  Wolle,  vor  allem 
im  Marktverkehr,  allgemein  üblich. 


Digitized  by  Googli 


Der  Handel  mit  landwirtschaftlichen  Erzeugnissen. 


365 


Der  Kauf  der  geschorenen  Wolle  auf  dem  Lande  geschieht  entweder  nach 
Besichtigung  oder  auf  Muster  hin  und  vollzieht  sich  unter  denselben  Bedingungen. 
Der  Gutsbesitzer  hat  die  Wolle  frei  nach  der  nächsten  Bahnstation  zu  liefern. 
Die  Händler  decken  auf  diese  Weise  bis  auf  den  heutigen  Tag  den  grössten  Teil 
ihres  Bedarfes. 

Neben  dem  Verkauf  der  Wolle  auf  den  Spezialmärkten,  Uber  die  das  Wesent- 
liche auf  Seite  353  erwähnt  ist,  entwickelte  sich  seit  den  20  er  Jahren  des  vorigen 
Jahrhunderts  eine  zweite  Art  des  Platzgeschäftes,  das  Lagergeschäft,  bei  dem  Händler 
die  aufgekaufte  Wolle  in  Speichern  lagerten  und  das  ganze  Jahr  hindurch  in  der 
Lage  waren,  Wolle  abzugeben.  Besonders  in  Breslau,  Posen  und  Berlin  gewann 
dieses  Lagergeschäft  grosse  Ausdehnung  und  in  Berlin  sind  seit  den  70  er  Jahren 
die  Zufuhren  anf  Lager  bedeutender  als  die  zum  offenen  Markt. 

Da  die  ganze  Einrichtung  der  Wollmärkte  nicht  mehr  den  Anforderungen 
des  modernen  Verkehrs  entspricht,  kommt  in  neuester  Zeit  auch  für  deutsche  Wolle 
das  Auktionssystem  zur  Anwendung,  wie  es  fUr  Überseeische  Wolle  schon  seit 
langem  geschieht.  Ein  grosser  Teil  der  SchafzUchter  hofft  dabei  mehr  der  Markt- 
lage entsprechende  Preise  zu  erzielen.  Die  erste  deutsche  Scbwoisswollauktion 
fand  im  Jahre  1892  in  Berlin  statt;  seit  1895  werden  sie  wenigstens  zweimal  im 
Jahre  abgehalten. 

c)  Der  Kartoffelhandel.  Über  den  Groashandel  mit  Kartoffeln  sind 
wenig  Angaben  zu  machen,  da  Sorten  und  Beschaffenheit  der  Kartoffeln  noch  nicht 
allgemeingiiltig  festgelegt  sind.  Kegelmässige  amtliche  Notierungen  finden  in 
Berlin,  Breslau,  Magdeburg  und  Stettin  statt. 

d)  Der  Zuckerhandel.1)  Während  in  dem  früheren  Stadium  der  Zucker- 
fabrikation der  Zucker,  infolge  der  Verschiedenartigkeit  der  Ware,  nach  Probe 
gehandelt  werden  musste,  konnte  man  nach  der  in  allen  Fabriken  gleichmässig 
erfolgten  Einführung  der  technischen  Fortschritte  und  einer  damit  erzielten,  fast 
vollständigen  Übereinstimmung  in  den  Fabrikationserzeugnissen  den  Rohzucker  als 
Gattung  behandeln.  Auch  bei  dem  Konsumzucker  sind  die  individuellen  Eigen- 
schaften der  einzelnen  Partien  mehr  und  mehr  verschwunden  und  haben  dadurch 
die  Herausbildung  der  verschiedenen  Arten  des  Konsumzuckers  als  Gattung 
ermöglicht. 

Für  den  Verkauf  des  Rohzuckers  bedienen  sich  die  Fabriken  der  Vermittelung 
von  Agenten;  die  Fabriken  geben  selten  feste  Offerten  zu  einer  bestimmten 
Forderung  heraus.  Sie  Btellen  in  der  Regel  nur  ein  bestimmtes  Quantum  zum 
Verkauf,  veranlassen  ihre  Vertreter,  ihnen  für  einen  bestimmten  Tag  und  Stunde 
fest«  Gebote  dafür  zu  machen  und  sagen  dem  Vertreter,  der  ihnen  das  beste  Ge- 
schäft vorlogt,  zu. 

Früher  war  dieses  System  sehr  unangenehm  für  die  Vertreter  und  die  Käufer. 
Erster«  hatten  den  Tag  über  die  höchstmöglichen  Gebote  zu  suchen  und  diese 
gegen  Abend  den  Vorständen  der  betreffenden  Fabriken,  die  sieb  zur  Entgegen- 
nahme und  Beschlussfassung  der  Angebote  versammelten,  persönlich  vorzulegen. 

*)  Otto  Pilet,  Der  Zuckerhandel.  Leipzig  1905. 


Digitized  by  Google 


366  Der  Handel  mit  landwirtschaftlichen  Erzeugnissen. 

Durch  die  abgelegene  Lage  der  meisten  Zuckerfabriken  wurden  zahllose  Erschwer- 
nisse und  Weitläufigkeiten  verursacht.  Auch  der  Reflektant  auf  die  Ware  wusste 
nie,  ob  sein  Angebot  angenommen  wurde.  Durch  die  erleichterte  Nachrichten- 
übermittelung haben  sich  die  Verhältnisse  wesentlich  verbessert.  Der  Vertreter 
teilt  den  Fabriken  telephonisch  die  erhaltenen  Angebote  mit  und  verhandelt  gleich- 
zeitig Uber  den  Abschluss  mit  ihnen.  Neuerdings  wird  häufig  einem  oder  mehreren 
Vermittlern  unter  Zugrundelegung  eines  Minimalpreises  der  Verkauf  im  ganzen 
oder  geteilt  übertragen. 

Der  Sitz  des  Handels  ist  Magdeburg  mit  Rücksicht  darauf,  dass  alle 
bedeutenderen  Käufer  in  dieser  Stadt  ihre  Vertreter  haben.  Als  Käufer  treten  die 
wenigen  Raffinerien  oder  Händler,  die  für  das  Ausland  kaufen,  auf.  Gehandelt 
wird  jetzt  nur  I.  Produkt  Kornzucker  und  Nachprodukt.  Eine  offizielle  tägliche 
Preisnotierung  findet  ausser  in  Magdeburg  auch  in  Hamburg  statt.  In  Magdeburg 
besteht  die  Notierungskommission  aus  sämtlichen  dazu  zugelassenen  Vertretern  von 
Rohzuckerfabriken  unter  dem  Vorsitz  eines  Börsenkommissars.  Es  werden  nur 
Preise  für  greifbare  Ware  notiert.  Hamburg  gibt  keine  eigentlichen  offiziellen 
Preisnotierungen  für  effektiven  Zucker  aus,  es  werden  aber  im  Anschluss  an  die 
von  dem  Vorstand  der  Zuckerbörse  veröffentlichten  offiziellen  Hamburger  Zucker- 
terminnotierungen noch  seitens  des  Vereins  der  am  Zuckerbandel  beteiligten 
Firmen  Notierungen  für  Rübenrohzucker  I.  Produkt  veröffentlicht. 

Die  Raffinerien  bedienen  sich  für  den  Verkauf  ihrer  Fabrikate  besonderer 
Vertreter,  die  sie  für  den  Ort  ihrer  Niederlassung,  für  andere  grössere  Plätze  oder 
für  grössere  Bezirke  bestellen.  In  neuerer  Zeit  deckt  aber  jeder  Käufer  mit  etwas 
erheblicherem  Bedarf  sich  direkt  aus  der  Raffinerie.  Dadurch  ist  der  früher  sehr 
beträchtliche  Grosshandel  an  den  Hauptplätzen  sehr  zurückgegangen,  seine  Be- 
deutung für  den  Inlandhandel  ist  stark  erschüttert.  Gleichzeitig  ist  damit  die 
grosse  Aufnahmefähigkeit  des  Magdeburger  Marktes,  an  dem  sich  das  Geschäft  de« 
Grosshandels  konzentrierte,  verloren  gegangen. 

Alle  Preise  für  raffinierten  Zucker  gelten  unter  Einschluss  der  Verbrauchssteuer. 

Täglich  werden  notiert  die  Preise  für: 

Brotraffinade  I lose. 

Brotraffinade  II  lose. 

Würfelzucker  II  einscbl.  Kiste. 

Kristallzucker  I einschl.  Sack  brutto  für  netto. 

Gemahlene  Raffinade  einschl.  Sack  brutto  für  netto. 

Gemahlenen  Melis  I einschl.  Sack  brutto  für  netto. 

Am  Freitag  treten  noch  hinzu: 

Brotmelis  scharfkörnig  (Patentmelis)  lose. 

Würfelzucker  1 einschl.  Kiste  (die  Würfel  sind  aus  Broten  geschnitten, 
Würfel  II  sind  Presswürfol). 

Gemahlene  Brotraffinade  einschl.  Sack  brutto  für  netto. 

Farin  einschl.  Sack  brutto  für  netto. 

Die  Preisfeststellung  bezieht  sich  auf  die  von  einer  Notierung  bis  zur  anderen 
gemachten  Geschäfte. 


Digitized  by  Google 


Der  Handel  mit  landwirtschaftlichen  Erzeugnissen.  367 

Für  die  Zeit  vom  i.  Juni  1900  bis  31.  August  1903  wurde  die  Preisbildung 
für  Inlandsware  stark  durch  das  Kartell  der  deutschen  Rohzuckerfabriken  und 
durch  das  Syndikat  deutscher  Zuckerraffiuerien,  die  beide  unter  gemeinsamer  Ver- 
waltung als  deutsches  Zuckersyndikat,  6.  m.  b.  H.,  wirkten,  beeinflusst.  Die 
Grundlage  des  Kartells  bestand  darin,  dass  das  Syndikat  der  deutschen  Zucker- 
raffinerien für  das  Quantum,  welches  aus  den  Raffinerien  in  den  Konsum  überging, 
also  versteuert  wurde,  eine  bestimmte  Abgabe  für  den  Zentner  an  das  Rohzucker- 
syndikat  zahlte.  Dafür  wurde  bei  allen  Verkäufen  von  Rohzucker  ausbedungen, 
dass  die  Ware  aus  einer  Kartellfabrik  stammen  musste  und  von  dem  augenblick- 
lichen Käufer  und  allen  ferneren  Erwerbern  an  eine  Kartellfabrik  übereignet  oder 
in  das  Ausland  ausgefübrt  werden  musste.  Für  den  raffinierten  Zucker  batte  das 
Syndikat  den  Preis,  uuter  welchem  keine  Raffinerie  verkaufen,  und  die  Quantitäten, 
welche  jede  Raffinerie  verkaufen  durfte,  festgesetzt.  Mit  dem  Inkrafttreten  der 
Brüsseler  Konvention  war  die  Möglichkeit  des  Fortbestehens  des  auf  fünf  Jahre 
geschlossenen  Kartells  genommen  und  ea  hörte  auf,  da  damit  der  bis  dahin  gegen 
die  ausländische  Konkurrenz  schützende  hohe  Überzoll,  d.  h.  der  Unterschied 
zwischen  Steuer  und  Zoll,  wegBel. 

e)  Der  Spiritushandel.  In  Deutschland  wird  nur  Rohspiritus  börsen- 
mässig  notiert  und  gehandelt.  Die  hauptsächlichsten  Plätze  dafür  Bind  Berlin, 
Stettin,  Breslau,  Leipzig  und  Köln;  im  allgemeinen  ist  das  Termingeschäft  üblich, 
nur  in  Berlin  macht  man  seit  dem  1.  Januar  1897  statt  der  Termingeschäfte 
„handelsrechtliche  Lieferungsgeschäfte“.  Seit  1887,  dem  Jahre  des  Inkrafttretens 
deB  Gesetzes,  betreffend  „die  Besteuerung  des  Branntweins“,  haben  sich  die  Usancen 
des  Spiritushandels  vielfach  geändert.  Der  früher  allgemein  übliche  Handel  mit 
Fass  ist  fast  vollständig  geschwunden. 

Vom  1.  Januar  1897  sind  für  den  Spiritusterminhandel  an  der  Berliner  Börse 
folgende  Bedingungen  festgestellt:1) 

1.  Während  in  den  alten  Schlussscheinen  für  Spiritustermingeschäfte  eine 
einmonatliche  Erfüllungsfrist  angesetzt  war,  ist  dieselbe  durch  den  neuen  Entwurf 
auf  zwei  Monate  festgesetzt  worden. 

2.  Während  bisher  den  Abnehmern  nur  die  Berechtigung  zuBtand,  über  die 
Vertragsmässigkeit  der  gelieferten  Ware  das  Urteil  der  Sachverständigen  einzu- 
holen, ist  jetzt  die  vorherige  Begutachtung  jeden  Postens  durch  die  Sachverständigen 
obligatorisch  gemacht. 

3.  Während  bisher  sich  die  Beurteilung  der  Sachverständigen  sowohl  auf  die 
Qualität  des  gelieferten  Spiritus  wie  auch  der  Fastagen  erstreckte,  fällt  jetzt  die 
Qualitätsbeurteilung  des  Spiritus  weg. 

4.  Während  früher  der  zulässige  Minderwert  für  Gebinde  nur  auf  10  Mk. 
begrenzt  war,  ist  jetzt  die  Möglichkeit,  Gebinde  von  einem  Minderwert  bis  zu 
40  Mk.  zu  liefern,  gegeben,  und  für  die  letzten  fünf  Kündigungstage  ist  auch  ge- 
stattet, unter  bestimmten  Bedingungen  Gebinde  mit  einem  noch  grösseren  Minder- 
wert zu  liefern. 

')  ßehrend,  Spiritushandel  im  Handwörterbuch  der  Staatswisseusohaftcn  VI. 


Digitized  by  Google 


368 


Der  Handel  mit  landwirtschaftlichen  Erzeugnissen, 


Die  Qualität  muss  mindestens  So °/0  Tralles  sein.  In  Hamburg  beträgt  die 
vorgeschriebene  Minimalstärke  nur  70 °/0  Tralles. 

Die  Usancen  der  übrigen  deutschen  Handelsplätze  lehnen  sich  in  der  Haupt- 
sache an  die  in  Berlin  geltenden  an. 

Infolge  der  ausserordentlichen  Unsicherheit  des  Spiritushandels,  dor  be- 
deutenden Schwankungen  und  der  grossen  Verschiedenheit  der  8pirituspreiBe 
während  der  Brennkampagne  und  nach  dieser  waren  die  Schädigungen  der 
Brennereibesitzer,  die  zudem  überhaupt  keinen  Einfluss  auf  die  Preisbildung  hatten, 
Behr  grosse.  Um  hier  Abhilfe  zu  schaffen,  lag  ein  Zusammenschluss  der  Produ- 
zenten und  des  soliden  Handels  nahe.  Am  29.  März  1899  wurde  das  den  deutschen 
Spiritusmarkt  von  nun  an  beherrschende  Verwertungsunternebmen  ins  Leben 
gerufen,  dass  auf  der  einen  Seite  die  Vereinigung  des  branntweinerzeugenden  Ge- 
werbes, den  „Verwertungsverband  deutscher  Spiritusfabrikanten“,  an  dem  über  90% 
der  Gesamtspirituserzeugnng  beteiligt  sind,  auf  der  anderen  8eite  die  Vereinigung 
des  branutweinverwertenden  Gewerbes,  die  „Zentrale  für  Spiritusverwertung“,  an  der 
95  °/o  J°r  deutschen  Spriterzeugung  beteiligt  sind,  umfasst.  Die  beiden  Verbände 
schlossen  einen  Vertrag  auf  9 Jahre  bis  zum  30.  September  1908,  nach  welchem 
die  Zentrale  für  Spiritusverwertung  den  Brennern  die  Gesamtproduktion  abnimmt. 
Die  Erfolge  dieser  Vereinbarung  sind  bisher  ausserordentlich  befriedigende  gewesen. 
Die  Preise  sind  seitdem  stetige  und  einträgliche  geworden.  Die  Verbraucher  des 
denaturierten  Spiritus  hatten  zunächst  den  Vorteil  eiqpr  erheblichen  Preisherab- 
setzung, sodann  aber  auch  die  gerade  bei  8piritus  so  wertvolle  Garantie,  gute 
Ware  zu  erhalten,  dadurch,  dass  Detailverkauf  in  versiegelten  Flaschen  oder 
Kannen  unter  Gewährleistung  der  Menge  und  Stärko  zum  festgesetzten  Preis 
stattfindet.1) 

Die  Umsätze  an  der  Berliner  Börse  sind  infolge  dieser  Vereinbarung  auf 
ein  Minimum  gesunken,  so  dass  in  dor  Zeit  vom  15.  Oktober  1899  bis  30.  Dezember 
1900  auf  jeden  Börsentag  nur  ein  Umsatz  von  7400  1 kamen,  während  die  Zentrale 
für  Spiritusverwertung  in  derselben  Zeit  im  Durchschnitt  täglich  etwa  900000 1 
effektiv  abgesotzt  hatte. 

Der  Terminhandel. 

Während  beim  Spiritushandel  auf  diese  Weise  der  Terminhandel  beseitigt 
ist,  ist  er  beim  Getreide  und  don  Mühleufabrikaten  auf  gesetzlichem  Wege 
verboten,  und  zwar  dnreh  das  Börsengesetz  vom  22.  Juni  1896.  Die  Warenbörsen, 
die  hauptsächlich  für  den  Landwirt  Interesse  haben,  handeln,  wie  bekannt,  im 
Unterschied  zu  den  Märkten  nach  Muster  und  Proben  (Typen),  deren  charakteristische 
Merkmale  den  Käufern  und  Verkäufern  bekannt  sind.  Die  notierten  Börsenpreise 
bestimmen  den  Preis  im  ganzen  Lande;  wird  bei  ihrer  Festsetzung  nicht  mit  Ge- 
wissenhaftigkeit verfahren,  so  werden  Käufer  und  Verkäufer  irre  geführt.  Um  die 
Missstände,  die  sich  bei  der  Börsenpreisfestsetzung  eingeschlichen  hatten,  zu 
beseitigen,  wurde  daB  genannte  Gesetz  erlassen.  Nach  demselben  ist  für  die  Er- 

*)  Denkschrift  über  das  Kartellwesen.  Bearbeitet  im  Belchsamt  des  Innern.  5.  Bd. 
Spiritus.  Berlin  1906. 


Digitized  by  Google 


Der  Handel  mit  landwirtschaftlichen  Erzeugnissen. 


369 


richtung  einer  Börse  die  Zustimmung  der  Landesregierung  erforderlich.  Diese  übt 
durch  einen  Staatskommissar  Aufsicht  Uber  die  Börsen  aus-,  sie  kann  eine  Börse 
wieder  aufheben.  Ausserdem  trifft  das  Gesetz  zahlreiche  Bestimmungen  Uber  die 
Handhabung  der  Börsengeschäfte,  wodurch  vorhandene  Auswüchse  beseitigt,  das 
Vorkommen  neuer  verhütet  werden  soll.  Unter  anderen  enthält  es  Anordnungen 
über  die  Mitgliedschaft,  Uber  den  Börsenvorstand,  Uber  Handhabung  der  Ordnung 
an  der  Börse  und  Uber  Einsetzung  eines  Börseuschiedsgerichtes,  ferner  Uber  das 
Maklerwesen,  die  Feststellung  dor  Börsenpreise,  über  die  an  der  Börse  zuzulassenden 
Wertpapiere,  über  den  Terminhandel,  endlich  trifft  es  Strafbestimmungen  gegen 
betrügerische  oder  auf  Täuschung  berechnete  Operationen.  Der  Terminhandel 
wird  durch  die  §§  48 — 69  des  Gesetzes  reguliert.  Danach  entscheiden  Uber  die 
Zulassung  von  Waren  und  Wertpapieren  zum  Börsenterminhandel  die  Börsenorgane 
(§  49).  Der  Bundesrat  ist  befugt,  den  Bürsenterminbandel  von  Bedingungen  ab- 
hängig zu  machen  oder  für  bestimmte  Waren  oder  Wertpapiere  ganz  zu  untersagen. 
Ein  börsenmässiger  Terminbandel  in  Getreide  und  Muhlenprodukten  ist  verboten 
(§  56). 

Die  Wirkungen  des  Börsengesetzes  sind  nur  zum  Teil  günstige  gewesen. 
Manche  Plätze,  die  sich  den  Vorschriften  des  Gesetzes  nicht  fügen  wollten,  haben 
ihre  Notierungen  gänzlich  eingestellt.  Unter  dem  Mangel  jeglicher  ausreichender 
Preisbestimmung  leiden  aber  am  meisten  die  Landwirte  der  betreffenden  Gegend. 
Die  von  privater  Seite  gesammelten  und  seitens  der  Zentralstelle  der  preussischen 
Landwirtachaftskammern  veröffentlichten  Preise  können  zurzeit  vielfach  noch  nicht  als 
ausreichender  Ersatz  angesehen  werden.  Der  Handel  beklagt  sich  Uber  zu  grosse 
Beschränkungen  seiner  berechtigten  Interessen  durch  das  Börsengesetz,  die  Land- 
wirte darüber,  dass  die  Bestimmungen  des  Gesetzes  häufig  umgangen  würden.  Die 
Regierung  Btrebt  gegenwärtig  an,  die  offenkundigen  Nachteile  durch  eine  Novelle 
zum  Gesetze  zu  beseitigen. 

Hinsichtlich  der  Literatur  ist  wiederum  auf  die  ausführlichen  Angaben  in 
den  verschiedenen  Handbüchern  der  Staatswissenschaft  hinzuweisen.  Besonders 
eingehend  beschäftigt  sich  mit  dem  Handel  insgesamt  R.  van  der  Borght, 
Handel  und  Handelspolitik.  Mit  dem  Getreidehandel  Kurt  Wiedenfeld  in 
Conrads  Jahrbüchern  1894,  S.  161  und  360,  1895,  8.  337  und  641,  und  im  Jahr- 
buch fUr  Gesetzgebung,  Verwaltung  und  Volkswirtschaft  im  Deutschen  Reiche 
1900,  S.  623. 


Die  Preise  der  land wirtschaftlichen  Erzeugnisse. 

Die  Preisentwicklung  und  die  Konkurrenz  des  Auslandes.  Die  Tatsachen  der 

Konkurrenz. 

Durch  den  gewaltigen  Aufschwung  der  Verkehrsmittel,  die  dadurch  bewirkte 
Verbilligung  der  Frachten  und  die  Erschliessung  ausgedehnter  Gebiete,  besonders 
der  neuen  Welt,  wurden  der  Weltmarkt  und  speziell  die  west-  und  mitteleuropäischen 
Länder  mit  Getreide  überschüttet,  das  unter  günstigsten  natürlichen  Produktions- 
bedingungen gewonnen  ward  und  deshalb  trotz  des  ungeheuer  weiten  Transportes 
erfolgreich  mit  dem  im  Inlande  erzeugten  konkurrieren  konnte.  Während  die 
Meltzen,  Boden  des  preus«.  Staate«.  VIII.  24 


Digitized  by  Google 


370  Der  Handel  mit  landwirtschaftlichen  Erzeugnissen. 

Transportkosten  für  t t Weizen  von  Chicago  nach  Liverpool  im  Jahre  1868  71  Mk. 
betrugen,  stellten  sie  sich  im  Jahre  1900  nur  noch  anf  21  Mk. 

Die  Mitte  der  70er  Jahre  ist  der  Zeitpunkt,  in  welchem  der  Druck  der  aus- 
ländischen Konkurrenz  sich  fühlbar  maohte,  nachdem  in  dem  vorhergehenden 
Vierteljahrhundert  die  deutsche  Landwirtschaft  die  glücklichste  Zeit  ihrer  Ent- 
wicklung gehabt,  die  durch  auseergewöhnliche  technische  und  wirtschaftliche  Fort- 
schritte bei  steigenden  Preisen  ihrer  Erzeugnisse  bezeichnet  war.  In  jenen  Jahren 
machte  sich  das  Üherwiegen  der  Einfuhr  an  landwirtschaftlichen  Produkten  über 
die  Ausfuhr  deutlicher  bemerkbar. 

Die  Statistik  des  Deutschen  Reiches  gibt  Auskunft  über  die  Menge  an  land- 
wirtschaftlichen Produkten,  die  jährlich  in  das  Zollgebiet  eingeführt  werden.  Der 
Hauptlieferant  für  Roggen  ist  Russland,  für  Weizen  die  Vereinigten  Staaten,  Russ- 
land uod  Argentinien,  für  üerste  Österreich-Ungarn,  für  Hafer  Russland;  die  Vieh- 
einfuhr ist  nicht  so  erheblich  wie  die  der  Getreidearten,  Jungvieh  und  Kühe 
werden  von  Österreich- Ungarn  und  Dänemark,  Ochsen  von  Österreich-Ungarn, 
Pferde  von  Russland,  Dänemark,  Belgien,  Österreich- Ungarn  und  den  Niederlanden, 
Schweine  aus  Russland  bezogen.  Weit  höher  an  Wert  ist  die  Einfuhr  der  tierischen 
Erzeugnisse.  In  erster  Linie  von  Wolle,  die  aus  Argentinien,.  Australien  und 
Südafrika  atammt,  dann  aber  auch  von  Eiern  und  frischem  Geflügel,  wofür  Russ- 
land und  Österreich-Ungarn  Herkunftsländer  sind.  Für  frisches  Obst  ist  der 
Hauptlieferant  Österreich-Ungarn,  für  getrocknetes  die  Vereinigten  Staaten.  Aus- 
fuhrartikel blieben  nur  Zucker  und  in  geringem  Umfange  Spiritus  und  Roggenmehl. 

Der  Anteil  einzelner  landwirtschaftlicher  Artikel  an  der  Gesamteinfuhr  stellte 
sioh  1899  dem  Werte  nach  bei; 


Schafwolle 

5,7  °/o 

des  Einfuhrwertes. 

Weizen 

3G  „ 

n 

Mais 

2t3  f» 

r> 

fl 

Gerste 

a 

»• 

Eier 

1,7  * 

n 

fl 

Pferde 

1,5  * 

n 

Rindshäute 

1,4  * 

n 

fl 

Schmalz  und  schmalzartige  Fette . . 

1,4  * 

w 

fl 

Chilisalpeter 

M . 

w 

fl 

Gekämmte  Wolle 

B 

« 

fl 

Koggen  

1,1  . 

n 

« 

Fleisch,  frisch  oder  einfach  zubereitet 

1,1  „ 

t* 

n 

Kleie,  Malzkeime 

1,0  r. 

fl 

n 

Baumwollsaat 

1,0  » 

fl 

fl 

Leinsaat 

1,0  S 

»» 

„ 

Die  dem  Weltmärkte  zufliessenden  Mengen  an  landwirtschaftlichen  Produkten, 
besonders  an  Getreide,  drückten  naturgeroäss  die  Preise  herab.  Das  zeigt  die 
Statistik  der  Preise.  Allerdings  sind  die  statistischen  Angaben  darüber,  nament- 
lich soweit  sie  sich  auf  ganze  Länder  beziehen,  mit  vielen  Fehlern  behaftet,  weil 
es  ausserordentlich  schwierig  ist,  brauchbare  Durchschnitte  zu  gewinnen;  die  Un- 


Digitized  by  Google 


Der  Handel  mit  laudwirudi »etlichen  Erzeugnissen.  371 

gleiohartigkeit  der  Qualität  in  verschiedenen  Gegenden  und  Jahren  muss  den  Preis 
wesentlich  beeinflussen.  Für  die  Beurteilung  der  Preisbildung  können  allein  die 
Preise,  wie  sie  im  Grosshandel  bezahlt  werden,  in  Betracht  kommen.  Freilich  ist 
auch  ihre  Vergleichbarkeit  infolge  der  Verschiedenheit  der  lieferungsfähigen  Qualität 
an  den  Börsen  eine  beschränkte.  Ausserdem  finden  an  derselben  Börse  im  Laufe 
der  Zeit  Veränderungen  in  der  Bestimmung  der  lieferungsfähigen  Qualität  statt, 
wodurch  ein  Vergleichen  dor  Preise  für  grössere  Zeiträume  auch  an  demselben 
Platze  sehr  erschwert  wird. 

Das  Kaiserliche  Statistische  Amt  veröffentlicht  seit  dem  Jahre  1879  Zu- 
sammenstellungen von  monatlichen  Durchschnitten  der  Grosshandelspreise  wichtiger 
Waren  an  mafsgebenden  deutschen  Plätzen.  Sie  sind  bis  zum  Jahre  1891  in  den 
„Monatsheften  zur  Statistik  des  Deutschen  Reiches“,  seit  1892  in  jedem  Hefte  der 
monatlichen  Nachweise  über  den  auswärtigen  Handel  enthalten.  Eine  grosse  Reihe 
statistischer  Zusammenstellungen  von  Grosshandels-  und  Marktpreisen  an  deutschen 
und  ausländischen  Plätzen  für  Getreide,  Mehl,  Brot,  Kartoffeln,  Vieh,  Fleisch, 
Butter  und  andere  wichtige  Waren,  die  meist  Monats-  und  Jahresdurchschnitte  für 
längere  Zeiträume,  auch  Wochen-  und  Tagesdurchschnittspreise  für  Getreide  im 
ln-  und  Auslande  geben,  findet  sich  in  den  Vierteljahrsheften  zur  „Statistik  des 
Deutschen  Reiches“  unter  der  gemeinsamen  Überschrift  „Zur  Statistik  der  Preise“. 

Die  Nachweise  erstrecken  sich  gegenwärtig,  soweit  landwirtschaftliche  Gegen- 
stände in  Frage  kommen,  auf  Koggen,  Weizen,  Hafer,  Mais,  Gerste,  Hopfen, 
Kartoffeln,  Schlachtvieh,  Mehl  (Koggen-  und  Weizenmehl),  Butter,  Zucker  (Roh- 
zucker und  Raffinade),  Melasse,  Kartoffelspiritus,  Rüböl  und  Wolle.  An  der  Er- 
mittelung der  Preise  für  diese  Artikel  sind  beteiligt  eine  Reihe  von  Handels- 
kammern, verschiedene  Börsenkorporationen  und  die  Direktion  des  „Städtischen 
Vieh-  und  Schlachthofes“  in  Berlin.  Die  Zeitschrift  des  Königlich  Preussischen 
Statistischen  Bureaus  hat  zweimal  ausführlich  über  Getreidebandel  und  Getreide- 
preise berichtet  im  Jahrgang  1886,  S.  215  ff.,  und  Jahrgang  1887,  S.  113  ff. 

Die  Entwicklung  der  Getreidepreise  in  den  letzten  60  Jahren  zeigt  die 
Zusammenstellung  auf  Seite  372 — 374,  welche  die  Preise  für  Weizen  und  Koggen 
für  Königsberg,  Frankfurt  a.  M.  und  Berlin  für  die  Zeit  von  1845 — 1905  angibt. 

Aus  den  Zahlen  geht  zur  Genüge  hervor,  dass  für  grössere  Perioden  bis 
Mitte  der  70  er  Jahre  ein  Steigen  und  seitdem  ein  stetiges  ZurUckgehen  der  Preise 
stattgefunden  bat. 

Die  Bedeutung  der  Getreidepreise  hat  im  Laufe  der  Zeit  entschieden  ab- 
genommen, einerseits  weil  das  Brot  bei  uns  nicht  mehr  den  hohen  Prozentsatz  der 
wirtschaftlichen  Ausgaben  des  Volkes,  namentlich  auch  des  sich  heute  mannigfaltiger 
ernährenden  Arbeiters,  ausmacht  wie  früher,  andererseits  weil  die  günstige  Lebens- 
lage gegenwärtig  weit  weniger  von  dem  Preise  der  notwendigen  Lebensmittel  als 
von  der  Arbeitsgelegenheit  und  der  Höhe  des  Lohnes  abhängt.  W.  Roscher  sagt: 
„Je  kultivierter  eine  Volkswirtschaft  ist,  je  höher  namentlich  Arbeitslohn  und 
Arbeitstätigkeit  der  niederen  Klassen,  desto  reichlicher  ist  im  allgemeinen  die 
Nahrung.  Indessen  pflegt  gerade  ein  sehr  blühender  Volkswohlstand  mehr  die 
Fleisch-  als  die  Brotkonsumtion  zu  fördern.  Auch  die  neuerdings  fast  überall  so 

24* 


Digitized  by  Google 


372 


Der  Handel  mit  landwirtschaftlichen  Erzeugnissen. 


Grosshandelapreise  für  Weizen  und  Koggen  von  1845  1905.  *) 


Von  1814—1856 
0,50  Mk. 
für  1 Scheffel. 


Von  1857 — 1864 
0,20  Hk. 
für  1 Scheffel. 


Von  1865—1879 
frei. 


Weizenpreise 
für  1000  kg 
in  Mark 

tu 

c 

’S 

fad 

• 5r 

ff  «s 
■ 

£ c 

Berlin 

3 4 

5 

150 

'75 

18t 

248 

22Ö 

299 

146 

165 

— 

139 

144 

— 

■39 

129 

— 

'53 

I64 

1 76 

202 

— 

216 

234 

— 

250 

304 

— 

292 

298 

3*5 

271 

— 

209  1 

217 

198 

I64 

'79 

187 

«5» 

'73 

178 

205 

»35 

221 

214 

245 

226 

200  j 

227 

216 

167 

200 

188 

*36 

l8o 

'63 

'55 

166 

168 

'79 

203 

188 

252 

274 

261 

255 

254 

251 

I89 

203 

200 

188 

2 «3 

199 

225 

256 

216 

237 

267 

23» 

247 

287 

25' 

227 

265 

233 

l8l 

2U 

'93 

0,50  Hk. 


Von  1857—  1864 
0,05  Mk. 
für  1 Scheffel. 


Von  1865—1879  J 
frei. 


Roggen  preise 
für  1000  kg 
in  Mark 

bi 

| 

J5r 

’S 

£ 

Frank- 
fnrt  a.  M. 

Berlin 

7 

8 

9 ! 

■27 

140 

I 

147 

220 

— 

180 

244 

— ! 

»7 

112 

— 1 

68 

96 

— 

75 

93 

— | 

1 12 

142 

— 

■45 

'75 

162 

187 

1 

1S5 

259 

— 

215 

264 

— 

232 

2*4 

— 

118 

'72 

>37  I 

125 

'47 

128 

108 

>3» 

128 

128 

'72 

I48 

*30 

186 

•45  1 

■40 

*87 

■53 

118 

«49 

'3' 

90 

128 

104 

1 IO 

129 

125 

■23 

154 

142 

170 

213 

190 

200 

203 

»85 

'45 

162 

'54 

'23 

'75 

*44 

140 

'93 

‘59 

'44 

•79 

'83 

162 

204 

'75 

162 

206 

170 

'37 

172 

'5' 

*)  Die  Preise  von  1S45 — 1879  sind  entnommen  dem  Bericht  der  XVI.  Kommission 
über  den  Entwurf  eines  Zolltarifgesetzes,  10.  Legislaturperiode,  II.  Session. 


Digitized  by  Google 


Iler  llaudel  mit  landwirtschaftlichen  Erzeugnissen. 


Grosahandelepreiee  für  Weizen  und  Roggen  von  1845 — 1905.') 


Zollsatz: 


Von  1865—1879 
frei. 


Vom  i/t.  1880 
bis  30/6.  18S5 
1 Mk.  Zoll. 

Vom  1/7.  1885 
bis  15/11.  1887 
3 Mk.  Zoll. 

Vom  26/11.  1887 
bis  31/1.  1892 
5 Mk.  Zoll. 


Vom  1/2.  1892 
ab  vertragsmiissig 
3,50  Mk.  Zoll. 
(Vom  29/7.  1893 
bis  20/3.  1894 
gegenüber  Russ- 
land 7,50  Mk.; 


■lahr 

Weizenpreise 
für  1000  kg 
in  Mark 

Roggen  preise 
für  1000  kg 
in  Mark 

hm 

ü 

& 

3 

t4 

« S 

. 

a ee 

Berlin 

bt 

hm 

nfi 

6 

s 

£ 

Frank- 
furt a.  M. 

2 

3 

4 

5 

6 

7 

8 

9 

1H76 

202 

237 

206 

I46 

•79 

<54 

1877 

222 

252 

227 

Von  1865—1879 

•49 

'93 

>53 

1878 

197 

216 

'94 

frei. 

121 

<59 

<3< 

1879 

192 

214 

198 

123 

'53 

<33 

l88o 

206 

>37 

2lS 

176 

200 

188 

1881 

209 

242 

220 

182 

2'3 

<95  | 

1882 

I96 

23b 

204 

Wie  bei 

138 

179 

>52 

1883 

■8i 

205 

186 

Weizen. 

'3' 

158 

'45 

1884 

164 

188 

162 

'32 

160 

■43 

1885 

158 

l8l 

l6l 

130 

<55 

•4»  | 

■ 886 

>54 

•74 

■5' 

Wie  bei 

119 

<43 

■3' 

18S7 

■59 

180 

164 

Weizen.  1 

104 

<37 

121 

188S 

166 

188 

'7» 

"7 

I46 

■35 

1889 

177 

'97 

188 

Wie  bei 

»42 

l6l 

156 

1890 

186 

209 

<95 

Weizen. 

* 5 * 

<74 

170 

I89I 

222 

234 

224 

•99 

215 

211 

1892 

(84 

•95 

176 

168 

l8l 

176 

1893 

'43 

163 

'S* 

120 

<47 

>34 

1894 

127 

'43 

'3b 

107 

•25 

1 l8 

1895 

140 

'5' 

■43 

112 

<25 

120 

1896 

148 

162 

156 

107 

t 28 

"9 

1897 

168 

178 

'74 

Il8 

<37 

• 30 

1898 

‘83 

200 

186 

Wie  bei 

I40 

<55 

146  , 

1899 

'5' 

103 

'55 

Weizen. 

•39 

<52 

I46 

IQOO 

•44 

162 

152 

130 

< 5 < 

■43 

1901 

'SS 

I69 

I64 

130 

•44 

141  j 

1902 

'59 

168 

163 

138 

146 

144 

1903 

'54 

165 

l6l 

>25 

141 

'32 

1904 

168 

176 

'74 

'3' 

<39 

'35  | 

1905 

165 

l82 

■75 

140 

<54 

<5*  | 

')  Die  Preise  von  1845  — 1879  sind  entnommen  dein  Bericht  der  XVI. 
über  den  Entwurf  eines  Zolltarifgesetzes,  10.  Legislaturperiode,  II.  Session. 


Kommission 


Digitized  by  Google 


374 


Der  Handel  mit  landwirtschaftlichen  Erzeugnissen. 


Grosshandelspreiee  für  Weizen  nnd  Roggen  von  1845  - 1904.  «) 
Durchschnittspreise  für  die  einzelnen  Perioden. 


Zollsatz: 

Jahr 

Weizenpreiae  Air 
1000  kg  in  Mark 

Roggenpreiae  Air  1 

1000  kg  in  Mark  1 

Königsberg 

Frank- 
furt a.  M. 

Berlin 

SP 

8 

•Q 

1 

3 

■-o 

M 

Frank- 
furt a.  M. 

Berlin 

I 

2 

3 

4 

5 

6 

7 

8 

Zollfreie  Periode  . . 

1865/79 

210 

*35 

215 

144 

>78 

.56  , 

1 Mk.  Zollperiode . 

1 880,85 

186 

ns 

192 

148 

>78 

161  j 

3 n n • • 

1885/87 

156 

177 

>57 

III 

140 

126  ' 

j 5 >T  H • 

1887/91 

188 

207 

>95 

152 

>74 

168 

3,$o  Mk.  „ 

1891/1905 

156 

170 

162 

129 

'45 

>38 

1 845/54 

178 

206 

— 

129 

167 

— 

1855,64 

206 

223 

158«) 

140 

176 

107') 

10  jährige 

1865/74 

*•5 

»39 

221 

148 

182 

l6l 

Durchschnitte. 

1875.84 

«95 

224 

201 

144 

>77 

>55 

1885/94 

168 

186 

172 

136 

>5» 

*49 

1895/1904 

«57 

169 

>63 

127 

142 

>36 

zehr  gesteigerte  Verzehrung  von  Gemüsen,  Kartoffeln,  Obst,  gewissen  Kolonial- 
waren, als  Reis  usw.  verringert  den  Kornbedarf,  welcher  andererseits  wiederum 
erhöht  wird  durch  Gewöhnung  des  Volkes  an  Bier  und  Kornbranntwein,  durch 
ansehnliche  Zahl  und  gute  Ernährung  der  Pferde  usw.  Je  feiner  endlich  das  vor- 
herrschende Brotkorn  ist,  mit  einer  desto  geringeren  Menge  desselben  lässt  sich 
»U8reicben.“ 

Gleichwohl  ist  die  Statistik  der  Getreidepreise  auch  heute  noch  von  aller- 
grösster  Bedeutung.  Je  mehr  sich  die  Verkehrswirtschaft  ausbreitet  und  die 
Produktion  nicht  bloss  für  den  lokalen  Bedarf  arbeitet,  um  so  mehr  ist  Produktion 
und  Konsum  auf  die  Beobachtung  der  Preise  angewiesen  als  den  einzigen  Führer 
und  Regulator.  Daraus  geht  die  ungeheure  Wichtigkeit  richtiger  Preisbildung 
hervor,  an  der  sich  vor  allem  der  Handel  beteiligt,  da  er  aus  dem  Unterschied 
seinen  Vorteil  zieht.  Er  hat  vor  allem  die  Aufgabe,  einen  örtlichen  und  zeitlichen 
Ausgleich  der  Preise  herbeizuführen  und  das  bloss  Zufällige  im  Zusammentreffen  von 
Angebot  und  Nachfrage  auBzumerzen.  Auch  der  direkte  Verkehr  von  Produzenten 
und  Konsumenten  vollzieht  sich  auf  der  vom  Handel  festgestellten  Preisgrundlage. 

1 ) Die  Preise  von  1845—1879  sind  entnommen  dem  Bericht  der  XVI.  Kommission 
über  den  Entwurf  eines  Zolltarifgesetzes,  10.  Legislaturperiode,  II.  Session. 

*)  Durchschnitt  der  Jahre  1857—1864. 


Digitized  by  Google 


Der  Handel  mit  landwirtschaftlichen  Erzeugnissen. 


375 


Daher  steht  unter  den  Forderungen  deg  deutschen  Landwirtschaftsrateg,  der 
gesetzmässigen  Vertretung  der  gesamten  deutschen  Landwirtschaft,  die  Forderung 
nach  einem  zuverlässigen  und  umfassenden  Nachrichtendienst  Aber  die  Preise  der 
wichtigsten  landwirtschaftlichen  Erzeugnisse,  sowohl  für  das  Inland  als  auch  filr 
die  mit  Deutschland  in  engerem  Verkehr  stehenden  ausländischen  Staaten,  an 
hervorragender  Stelle. 

Seit  Anfang  der  8oer  Jahre  werden  die  Viebpreise  in  30  deutschen  Städten 
ebenfalls  veröffentlicht.  In  Preussen  von  folgenden  14  Plätzen:  Berlin,  Danzig, 
Königsberg,  Breslau,  Magdeburg,  Hannover,  Kiel,  Dortmund,  Essen,  Elberfeld, 
Düsseldorf,  Köln,  Aachen,  Frankfurt  a.  M.  Die  Gestaltung  der  Preise  seit  1899 
an  4 Plätzen,  von  denen  einer  im  östlichen  Teile,  zwei  im  mittleren  und  einer  im 
westliohen  Teile  der  Monarchie  liegen,  zeigt  die  Tabelle  auf  Seite  376  und  377. 

Die  steigende  Bewegung  der  Viehpreise  hat  Bchon  seit  einigen  Jahrzehnten 
eingesetzt  und  hält  infolge  der  stärkeren  Nachfrage  an. 

In  Preussen  werden  Beit  1811  die  Marktpreise  für  Weizen,  Roggen, 
Gerste,  Hafer,  Erbsen,  Kartoffeln,  Rindfleisch,  Schweinefleisch,  Butter,  Heu  und 
Stroh  erhoben  und  in  der  Zeitschrift  des  Königlichen  Statistischen  Bureaus  ver- 
öffentlicht. Die  Preisangaben  wurden  zunächst  von  38  Städten  eingefordert,  deren 
Zahl  sich  bis  zum  Jahre  1815  auf  43  vermehrte.  Von  1816 — 1831  entstammen 
die  Angaben  öo  Marktorten,  welche  bis  1859  und  hauptsächlich  von  1854  an,  auf 
82  gebracht  wurden.  Gegenwärtig  beziffert  sich  die  Zahl  der  berichtenden  Städte 
auf  165.  Die  Erhebung  ist  aber  mit  solchen  Mängeln  behaftet,  dass  ihre  Ver- 
wendung zu  statistischen  Zwecken  auszuscbliessen  ist.  Es  wird  in  der  Regel  von 
der  Marktpolizei  an  den  Markttagen  nur  der  höchste  und  der  niedrigste  Preis  eines 
bestimmten  Mafses  oder  Gewichtes  der  einzelnen  Warenart  erfragt  und  dann  das 
arithmetische  Mittel  als  Mittelpreis  angegeben.  Die  Mengen,  um  die  es  sich  bei 
den  Umsätzen  handelt,  sind  selten  berücksichtigt.  Oft  sind  es  ganz  kleine  Quantitäten 
von  extrem  guter  oder  extrem  schlechter  Beschaffenheit,  die  für  die  Preisangaben 
bestimmend  wirken. 

Ist  damit  schon  für  den  einzelnen  Platz  die  Unzuverlässigkeit  der  Preis- 
feststellung offenkundig,  so  ist  das  in  noch  höherem  Mafse  der  Fall  bei  den  Durch- 
schnittspreisen für  die  Provinzen  und  den  Staat.  Die  Preise  für  die  Provinzen 
werden  dadurch  ermittelt,  dass  die  Zahlen  derselben  Waren  aus  allen  über  die 
Preise  berichtenden  Marktorten  als  gleiche  Faktoren  zusammengerechnet  und  da- 
durch der  höchste,  mittlere  und  niedrigste  Preis  des  ganzen  Gebietes  festgestellt 
wird.  Die  geringe  Zufuhr  der  kleinsten  Markte  erhält  also  dieselbe  Bedeutung 
wie  die  grossen  Verkaufsmengen  des  Hauptmarktes.  Dazu  kommt,  dass  die  Qualität 
der  Waren  in  diesen  Preisangaben  überhaupt  nicht  berücksichtigt  wird  und  dass 
die  Erhebungsmethode  gewechselt  hat.1) 

Aus  den  Zahlen  lässt  sich  nur  der  Schluss  ziehen,  dass  sich  die  Unterschiede 
der  Preise  zwischen  dem  Osten  und  Westen  der  Monarchie  im  Laufe  der  Zeit 
mehr  und  mehr  ausgleichen. 

l)  A.  Meitzen,  in  der  Deutschen  Landwirtschaftlichen  Presse  1894,  No.  98. 


Digitized  by  Google 


Viehpreise  in  Berlin,  Königsberg,  Magdeburg  und  Köln  in  den  Jahren  1899 — 1905. 


376  Her  Handel  mit  landwimchaft liehen  Erzeugnissen. 


Digitized  by  Google 


Viehpreise  in  Berlin,  Königsberg,  Magdeburg  und  Köln  in  den  Jahren  1899—1905. 


Her  Hände)  mit  lamlwirtschaftlMicn  Kr/.eugni»*eu. 


377 


Digitized  by  Google 


378 


Der  Handel  mit  landwirtschaftlichen  Erzeugnissen. 


Ober  den  Zusammenhang  der  Grass-  und  Kleinhandelspreise  sind  besonders 
in  den  letzten  Jahren  eine  Reihe  von  Einzeluntersuchungen  veröffentlicht,  denen 
aber  immer  ein  beschränkter  Wert  innewohnt.  Im  allgemeinen  kann  man  nur 
sagen,  dasa  die  Kleinhandelspreise  grössere  Stabilität  zeigen,  selbstverständlich 
werden  sie  aber  von  den  Veränderungen  der  Grosahandelspreise  beeinflusst. 

Gleichzeitig  mit  dem  Sinken  der  Getreidepreise  trat  eine  Erhöhung  der 
Unkosten  des  landwirtschaftlichen  Betriebes  ein;  die  Löhne,  die  mindestens  25  °/0 
der  Gesamtausgaben  ausmachen,  stiegen  bedeutend,1)  ebenso  die  Ausgaben  für 
die  Hilfsmaterialien,  die  Dünge-  und  Futtermittel,  Kohlen,  Maschinen  nsw. 

Die  Erhöhung  der  Produktionskosten  bei  gleichzeitiger  Verminderung  der 
Einnahmen  musste  die  Rentabilität  des  landwirtschaftlichen  Betriebes 
entsprechend  verringern.  Einen  zablenmässigen  Beleg  dafür  gibt  die  vom  Reichs- 
atnf  des  Innern  veranstaltete  Erhebung  über  die  Rentabilität  typischer  landwirt- 
schaftlicher Betriebe  im  Jahre  1898.  deren  Ergebnis  die  folgende  Zusammen- 
stellung zeigt. 


Die  Verzinsung  des  Gesamtwertes  landwirtschaftlicher  Betriebe. 


Provinzen: 

5 

| 

£ 

*c 

v 

1 fij 

ii!i! 

8lsS| 

« es.  a 

«1 

- - -= 

Q fS  « 

01 

Zulil  der  ermittelten  Betriebe  mit  einer 
Verzinsung  de»  Gesamtwert»  von 

0«/. 

der 

Pelizit 

Ul,t‘r  , Ins 
obiS; 

■ .r u 

2 bis 

7 0 1 

3 Io 

3 bis  1 4 bis 

4 */o  I 5 °/o 

5 bis 
8% 

6 bis 

7 % 

7 bis 
8% 

I 

2 

3 

4 

S | 6 

7 

8 9 

10 

1 1 

12 

Regierungsbezirk  Königsberg . 

100 

1,8 

•3 

19  29 

21 

10  5 

3 





„ Gumbinnen . 

3* 

2,6 

1 

4 8 

>3 

6 2 

4 

— 

— 

Provinz  WestprensÄen  . . . 

37 

2,9 

5 

6 4 

10 

7 5 

— 

— 

— 

j „ Brandenburg  . . . 

97 

1,8 

-7 

19  1 21 

16 

9 4 

— 

„ Pommern 

70 

2,5 

5 

13  I 20 

19 

12  1 

— 

Posen 

42  | 

3.3 

4 

3 i 12 

9 

8 5 

I 

— 

— | 

n Schlesien 

58 

».9 

7 

12  15 

10 

12  1 

1 

— 

— 

„ Sachsen  . 

59 

Ir7 

8 

S 2! 

12 

S 3 

1 

1 

_ 

„ Srtil« -wie-  Holstein 

57 

2,o 

4 

9 1$ 

*7 

7 1 

— 

— 

— 

Hannover  . 

37 

2ro 

— 

3 *< 

<5 

2 1 

— 

— 

— I 

| „ Westfalen  . . . 

200 

1,3 

28 

49  70 

33 

>3  3 

4 

— 

— 

Regierungsbezirk  Korse)  . . 

22 

*s3 

5 

5 6 

4 

f 1 

— 

— 

— 

„ Wiesbaden  . 

3 9 

1,1 

2 

IO  IO 

4 

3 — 

— 

— 

— 

Provinz  Rheinland  ... 

96 

24 

16  th 

37 

s 

I 

___ 

— 

j H henzollern 

<5 

2.» 

— 1 5 

6 

1 3 

I 

— 

— 

Königreich  Pretunes 

957 

2,1 

«33 

'7«  =73 

2t6 

104  36 

'7 

1 

— 

')  C.  Stoinbrück,  Die  deutsche  Landwirtschaft;  im  Handbuch  der  Wirtschaft*- 
künde  Deutschlands  II,  S.  41. 


Digitized  by  Google 


Der  Handel  mit  landwirtschaftlichen  Erzeugnissen. 


379 


Die  Notlage  der  Landwirtschaft  kommt  auch  zum  Ausdruck  in  der  steigenden 
Verschuldung  der  landwirtschaftlichen  Besitzer.  Nachdem  im  Jahre  1883 
die  preussische  Regierung  in  42  aus  den  7 östlichen  Provinzen,  sowie  aus  den 
Provinzen  Schleswig- Holstein,  Hannover  und  dem  Regierungsbezirk  Wiesbaden  als 
typisch  ausgewählten  Amtsgerichtsbezirken  Erhebungen  Uber  die  Höhe  der  hypo- 
thekarischen Verschuldung  des  ländlichen  Grundbesitzes  veranstaltet  hatte,  die  bei 
der  Wiederholung  im  Jahre  1896  sich  auf  56  Bezirke  erstreckte,  ist  im  Jahre  1903 
eine  Aufnahme  Uber  die  gesamte  landwirtschaftliche  Verschuldung  nach  Regierungs- 
bezirken für  das  Jahr  1902  vorgenommen.  Ihre  Resultate  sind  in  der  Preussisclien 
Statistik  Heft  19t  und  192  veröffentlicht.  Die  hauptsächlichsten  Ergebnisse  weist 
die  Tabelle  auf  Seite  380  und  381  auf. 

Demnach  Ut  die  Verschuldung  am  grössten  in  den  östlichen  Regierungs- 
bezirken der  Monarchie,  am  günstigsten  Btehen  die  Regierungsbezirke  des  Westens. 

Die  Notlage  der  Landwirtschaft  veranlasste  den  Übergang  des  Reiches  zur 
Schutzzollpolitik.  Durch  das  Tarifgesetz  vom  15.  Juli  1879  wurde  auf  Ge- 
treide ein  Zoll  von  1 Mk.  pro  100  kg  gelegt.  Für  Gerste,  Buchweizen  und  Mais 
betrug  der  Zoll  0,50  Mk.  Am  20.  Februar  1885  wurden  die  Sätze  auf  3 Mk.,  am 
26.  November  1887  auf  5 Mk.  für  100  kg  Weizen  und  Roggen  erhöht,  für  Gerste 
und  Buchweizen  im  ersten  Jahre  auf  1 Mk.,  im  zweiten  auf  2,23  und  2 Mk.,  Hafer 
musste  mit  4 Mk.,  HülsenfrUchte  mit  2 Mk.  verzollt  werden.  Im  Jahre  1892  wurde 
der  Zoll  für  Brotgetreide  auf  3,50  Mk.,  Tür  Hafer  auf  2,80  Mk.,  für  Gerste  auf  2 Mk., 
für  Mais  auf  1,60  Mk.,  für  MUhlenfabrikate  auf  7,30  Mk.  ermässigt.  Der  Zolltarif 
vom  25.  Dezember  1902  brachte  eine  allgemeine  Erhöhung.  Die  Zollsätze  Bollen 
durch  vertragsmässige  Abmachung  bei  Roggen  nicht  unter  5 Mk.,  bei  Weizen  und 
Spelz  nicht  unter  5,50  Mk.,  bei  Malzgerste  nicht  unter  4 Mk.,  bei  Hafer  nicht  unter 
5 Mk.  für  100  kg  herabgesetzt  werden.  Ebenso  werden  von  fast  allen  Tieren  und 
tierischen  Erzeugnissen  nicht  unerhebliche  Zölle  erhoben.  Auf  Grund  dieses  Zoll- 
tarifes  sind  Handelsverträge  mit  Russland,  Österreich-Ungarn,  Rumänien,  Serbien, 
Italien,  der  Schweiz  und  Belgien  abgeschlossen,  die  am  r.  März  1906  in  Kraft 
getreten  sind. 


Digitized  by  Google 


Oer  Handel  mit  landwirtschaftlichen  Erzeugnissen. 

Die  landwirtschaftliche  Verschuldung  in  Preussen 


Zahl  der  Grundeigentümer 

vom  Hundert  in  der  Einkonmiene- 
gruppe  von  ...  Mk.  (netto) 


Regierungsbezirke: 


Überhaupt 


bis  9°°  j “Ä  nber  3000 


Königsberg 
Gumbinnen 

3.  Dana 

4.  Marienwerder 

5.  Stadtkreis  Berlin 

6.  Potsdam  . . . 
Frankfurt  . . . 
Stett 
Küsli 

Stralsund 
Pose 

Bromberg 
Breslau  . 

Lieg 


Magdeburg 

Merseburg 


Schleswig 
Hannover 
Hildesheim 
Lüneburg 
Sta 
Osnabrück 
Au 
Mii 
Mi: 

Arnsberg 
Ka 

Wiesbaden 
Koblenz 
Düsseldorf 


35.  Aachen  . . 

36.  Sigmar  ingen 


Staat  | 720067  I 31,0  6 

')  Statistisch ea  Jahrbuch  für  den  preussiseben  Staat  1904,  S.  237. 


40,. 

53rS 

60 

34,« 

60, a 

5.' 

32,7 

58,4 

9,' 

3*,» 

6», 5 

So 

2,8 

'3,5 

83,7 

18,6 

70,6 

10,3 

34,« 

60,7 

4,7 

29,» 

62,6 

8,4 

3°,« 

b3,J 

6,1 

30,« 

S7,o 

'2,3 

4*, 3 

50,3 

3.1 

41,» 

53.5 

4,5 

39,3 

7.» 

48,4 

47,i 

4,5 

46,» 

49,= 

4,« 

t6,s 

66,7 

16,8 

23,« 

63.7 

'2,7 

34,7 

56,6 

8,7 

30,i 

59,' 

10,8 

20,7 

68,s 

'°,7 

27.5 

61,9 

«0,7 

>3,« 

78,6 

70 

27,9 

64,1 

8,0 

23,* 

70,0 

6,6 

>9,4 

59.7 

21,4 

'5.» 

730 

12,1 

19,8 

72,4 

70 

14,4 

70,« 

15,= 

36.4 

58,6 

So 

34.7 

57,« 

7,5 

29,0 

b5.9 

S.' 

'5,9 

66,0 

t8,i 

26,8 

61, j 

12,4 

29,0 

66, » 

4.9 

32,6 

59,' 

8,4 

42,0 

53.« 

40 

3',» 

60,5 

8,5 

Durch- 
schnittlicher 
Umfang  des 
Grundbesitzes 


Durch- 
schnittliches 
Gesamt  - 
(Brutto-) 
Vermögen 


Durch- 
schnitts- 
betrag  der 
Schulden 


Die  Schnitten  der  Eigentümer  betrugen 

. . . Hundertteile  des 

Oesamt- 

(Brutto-) 

Grund- 

Kapital- 

des  Grund- 
steuerrein- 

Vermögens 

ertrage» 

I ,o 

" 

12 

>3 

*3  *37 

29,8 

36,' 

221,9 

3*,° 

22  735 

3«, 4 

46,4 

*93,° 

36.9 

19  $89 

40,3 

47,* 

3*6,7 

45,4 

50  428 

39,5 

4*, 7 

*67,9 

23,6 

15336 

37,5 

43,° 

341,7 

3»,s 

*3  °59 

49,1 

54,7 

642,3 

44,7 

**  177 

3«, 7 

44,3 

138,® 

37,« 

6 679 

(6ro 

22,3 

75,5 

»',3 

16  199 

3°,' 

37,3 

184,3 

22,1 

9 292 

16,0 

20, 0 

99,7 

»3,9 

9 *70 

17,» 

2I,o 

129,0 

32,0 

7 536 

'5,9 

19,0 

121,0 

'6,5 

7476 

20, > 

25,« 

*27,. 

'5,4 

4842 

12,6 

*5,8 

72,9 

»3,> 

'4  545 

22,7 

28,7 

128,1 

'7,* 

6959 

12,. 

*6,4 

67,3 

>4,8 

6379 

'S,“ 

*8,5 

101,3 

18,1 

to  Joo 

14,6 

22,3 

60,1 

*4,3 

5 937 

16,3 

21,  a 

95,3 

22, a 

5 599 

7,5 

*4,7 

17,9 

*8,3 

1 538 

5,* 

7,0 

»4.7 

8,9 

■5°35 

«5,7 

29,. 

45,7 

3*, 4 

7 842 

10,7 

18,3 

3<V 

*1,5 

1 365 

4,7 

6,3 

26,0 

8,4 

3 406 

7,3 

12,8 

20,3 

'0,4 

4 '38 

»4,5 

29,8 

276,7 

'4,3 

IV. 

Die  ländlichen  Arbeiter. 


Von 

Dr.  E.  von  Kahlden, 

Sekretär  tles  Lanilenkultnrratee  tllr  du  Königreich  Sachsen. 


Die  grösste  und  wichtigste  Veränderung  zwischen  den  landwirtschaftlichen 
Zuständen  des  Staates  za  der  Zeit  vor  1866  und  der  Gegenwart  ist  ohne  Zweifel 
in  der  Umwandlung  und  Neugestaltung  zu  sehen,  welche  die  Stellang  der  länd- 
lichen Arbeiter  erfahren  hat.  Als  ländliche  Arbeiter  in  diesem  Sinne  waren  in 
den  ersten  Jahrzehnten  des  19.  Jahrhunderts  alle  diejenigen  teils  grundbesitzenden, 
teils  besitzlosen  und  unangesessenen  Landarbeiter  zu  verstehen,  welche  einem  meist 
mit  der  Gerichtsbarkeit  ausgestatteten  Besitzer  eines  grösseren  Gutes  zu  Diensten 
oder  wirtschaftlichen  Arbeitsleistungen  verpflichtet  waren. 

Der  Übergang  der  dienstpflichtigen,  persönlich  gebundenen  ländlichen  Be- 
völkerung zu  freier  Lohnarbeit  hat  allerdings  in  allen  Teilen  des  Staatsgebietes 
schon  im  Anfänge  des  19.  Jahrhunderts  begonnen,  aber  doch  erst  durch  die  Ent- 
wicklung der  allmählich  fortschreitenden  und  nioht  vor  1850  zum  Abschluss  ge- 
kommenen Ablösungsgesetzgebung  tatsächlich  allgemeine  Durchführung  erlangt. 
Die  durch  die  Landeskulturgesetze  allgemein  geschaffene  Lage  de«  ländlichen  Ar- 
beiters als  eines  auf  kürzere  oder  längere  Zeit  mit  oder  ohne  Kündigungsfrist 
Vortragsweise  anzunehmenden  Gehilfen  ist  insofern  nicht  überall  gleich,  als  das 
Gesetz  den  Vertrag  eines  Lohnarbeiters  von  dem  des  Gesindes  unterscheidet  und 
lokalen  Rechtsgrundsätzen  zu  bestimmen  überlässt,  inwieweit  der  Arbeitsvertrag 
als  ein  solcher  anzusehen  ist,  der  ein  Gesindedienstverhältnia  begründet,  und  welche 
Festsetzungen  für  einen  solchen  Gesindevertrag  zulässig  sind.  Jeder  solcher  Ge- 
sindevertrag aber  beruht  auf  freier  Entsohlieasung  und  auf  keiner  Art  der  früheren 
Verpflichtungen  der  Vertragschliessenden. 

Die  Schwierigkeiten  in  den  ländlichen  Arbeiterverhältnissen  der  Gegenwart 
beruhen  indes  zum  geringsten  Teil  in  der  Auslegung  der  gegenseitigen  Rechte 
und  Pflichten,  nämlich  der  Arbeiter  bezw.  des  Gesindes  einerseits,  der  Landwirte, 
welche  der  Arbeitskräfte  bedürfen  andererseits,  als  vielmehr  in  dem  ersichtlich 
raschen  Wechsel,  der  in  der  Landwirtschaft  durch  die  allerdings  unvermeidliche 
Aufhebung  der  früher  bestehenden  Dienstverpflichtungen  entstanden  ist.  Die 
Wirkungen  dieses  Wechsels  hängen  indes  notwendig  von  der  Art  der  landwirt- 
schaftlichen Betriebe,  welche  der  Arbeiter  bedürfen,  ab  und  müssen  deshalb  in  den 
einzelnen  Teilen  des  Staatsgebietes  mehr  oder  weniger  verschieden  sein. 


Digitized  by  Google 


384 


Die  ländlichen  Arbeiter. 


Der  Hauptunterschied  beruht  auf  der  Art  des  Landwirtschaftsbetriebes  der 
Besitzungen  der  grosseren  Grundherrn  im  Westen  gegenüber  dem  Osten  des  Staates 
und  datiert  in  Beinern  Ursprünge  im  Westen  schon  bub  den  Zeiten  der  Völker- 
wanderung und  Karls  des  Grossen,  im  Osten  aber  von  der  im  5.  Jahrhundert  er- 
folgten Besitznahme  eines  grossen  Teiles  Deutschlands  durch  die  Slawen  und  von 
der  später  durch  die  Deutschen  wieder  durcbgeführten  Kolonisation  dieser  Slawen- 
länder. Die  näheren  historischen  Gründe  sind  oben  Bd.  VI  in  den  beiden  Ab- 
schnitten II : Erste  Besiedelung  und  Agrarverfassung  S.  25  ff.  und  III:  Deutsche 
Kolonisation  und  Grosswirtschaft  im  deutschen  Osten  ausführlich  dargestellt.  Es 
dürften  deshalb  hier  wenige  Hinweise  auf  den  allgemeinen  Zusammenhang  genügen. 

Im  gesamten  germanischen  Nordwesten  Europas  war  seit  der  ersten  festen 
Besiedelung  die  Art  des  landwirtschaftlichen  Betriebes  eine  bäuerliche;  eine  Acker- 
wirtschaft umfasste  nur  so  viel  Kulturland,  als  der  Besitzer  mit  seiner  Familie  und 
seinen  Hausgenossen  zu  bearbeiten  und  von  dessen  Ertrage  er  seinen  und  der 
Seimgen  Unterhalt  und  die  notwendigen  öffentlichen  Lasten  zu  bestreiten  vermochte. 
Dieser  bäuerliche  Charakter  des  Landwirtschaftsbetriebes  wurde  auch  durch  den 
Einbruch  der  germanischen  Volksstämme  in  die  romanischen  Länder  nicht  ver- 
ändert. Die  Besitzverhältnisse  wurden  indes  von  den  deutschen  Heereskönigen 
völlig  umgewandelt,  insofern  als  nur  geringe  Teile  des  eroberten  Gebietes  von  den 
deutschen  Volksgenossen  wie  in  der  Heimat  besiedelt  wurden,  alles  übrige  aber 
den  Königen  als  Königsland  zur  Verfügung  blieb.  Diese  vergaben  die  Ländereien 
in  umfangreichen  Besitzungen  an  ihre  Gefolgsleute,  ihre  Beamten  oder  an  die 
Geistlichkeit.  Dadurch  wurde  in  allen  Ländern  ein  Stand  von  Grossgrundbesitzem 
geschaffen,  die  indes  keine  Grosswirtschaft  betrieben.  An  der  Führung  eines 
eigenen  Landwirtschaftsbetriebes  hinderte  sie  ihre  Lebensstellung;  die  Ländereien 
wurden  durch  zins-  und  dienstpflichtige  Ansetzung  von  freien,  hörigen  oder  eigenen, 
den  herrschaftlichen  Villicis  unterstellten  Bauern  verwertet.  Die  grossen  Grund- 
besitzer legten  Burgen,  Schlösser,  Gärten  mit  beschränkten  Wirtschaften  der  Hof- 
beamten an,  abor  keine  eigentlichen  Landgüter.  Den  Unterhalt  bestritten  sie  durch 
die  Naturalzinsungen  und  sonstigen  Lasten  der  Bauern  und  Pächter,  die  seit  der 
Karolingerzeit  mehr  und  mehr  ihre  ursprüngliche  persönliche  und  dingliche  Voll- 
freiheit mit  verschiedenen  Stufen  der  Hörigkeit  vertauscht  hatten.  Diese  Verhält- 
nisse haben  in  ganz  Westeuropa,  nicht  allein  in  Deutschland,  sondern  auch  in 
Frankreich  und  England  und  somit  auch  in  den  westlichen  älteren  und  neuereu 
Provinzen  Preussens  mit  sehr  wenigen  zufälligen  Ausnahmen  bis  in  die  Neuzeit 
fortbestanden,  so  dass  die  ländlichen  Arbeiter,  abgesehen  von  dem  Hofgesinde  der 
Grossgrundherren,  im  wesentlichen  nur  aus  den  Knechten  und  Mägden  der  Bauern 
und  in  Westfalen  aus  den  Heuerleuten  der  Bauern  bestanden. 

Nahezu  entgegengesetzte  Verhältnisse,  nämlich  dio  der  grossen  Gutswirtschaft, 
haben  sich  in  Osteuropa  und  namentlich  in  den  alten  östlichen  Provinzen  des 
preussischen  Staates  entwickelt.  Die  Grenze  zwischen  diesem  Osten  und  Westen 
ist  keine  geographische,  sondern  eine  historische  und  ethnographische.  Sie  ist 
genau  bezeichnet  durch  den  limes  sorabicus  Karls  des  Grossen  von  805,  welcher 
von  der  Kieler  Föhrde  längs  der  Schwentine,  Trave,  Delvenau,  Ilmenau  und  Obre 


Digitized  by  Googl 


Die  ländlichen  Arbeiter. 


385 


lur  Elbe,  von  dieser  zur  Saale  Uber  Rudolstadt,  Erfurt  und  den  Thüringer  Wald 
zur  Itz  und  Regnitz,  Uber  Fürth  nach  Regenaburg  zur  Donau  und  längs  dieser 
nach  Lorsoh  und  dem  Ennslaufe  als  eine  beiderseits  nicht  zu  überschreitende  Handels- 
grenze zwischen  den  Deutschen  und  Slawen  gezogen  war.  Bis  zu  dieser  Grenze 
waren  die  Slawen  seit  Attila  durch  die  von  den  Germanen  grösstenteils  verlassenen 
östlichen  Landschaften  vorgedrungen  und  hatten  sie  nicht  nur  besetzt,  sondern  auch, 
wie  es  scheint,  unter  Beseitigung  aller  germanischen  Reste  in  ihrer  eigenartigen 
Weise  besiedelt.  Zahlreiche,  in  allen  alten  Provinzen  des  Staates  im  Sprach- 
gebrauch bis  zur  Gegenwart  erhaltene  Ortsnamen  weisen  durch  ihren  patronymischen 
Inhalt  auf  den  Namen  des  alten  Familienhauptes  hin,  und  einige  böhmische  und 
schlesische  Urkunden  zeigen,  dass  die  Nachkommen  als  beredes  bezeichnete  ge- 
meinsame Besitzer  der  vom  Ahn  ererbten  Dzedzinen  waren,  was  ebenso  wie  das 
gleiche  und  sehr  frühe  Vorkommen  der  Zupen  und  der  Supane  bei  den  Wenden, 
Sorben,  Polen,  Böhmen,  Mähren,  Slowaken  und  allen  Südslawen  vermuten  lässt, 
dass  die  bei  den  Südslawen  bis  auf  unsere  Tage  fortbestehende  Hauskommunion, 
Zadruga,  ursprünglich  als  allgemeine  Volkssitte  aller  Slawen  bestand.  Auch  aus 
alten  wie  späteren  Zeiten  sind  die  Teilungen  von  Familiengenossenschaften  durch 
ihre  Supane  oder  Staressinen  urkundlich  bekannt,  sowie  dass  solche  Genossen- 
schaften sich  und  ihre  Ländereien  teilten,  wenn  die  Zahl  der  Familienglieder  zu 
gross  wurde,  um  an  demselben  Herde  leben  zu  können. 

Diese  ältesten  volkstümlichen  Zustände  wurden  indes  spätestens  im  9.  und 
10.  Jahrhundert  durch  die  in  allen  nördlichen  Slawenländern,  wie  im  serbischen 
Süden,  erfolgte  Anerkennung  von  Landesfürsten  umgestaltet.  Die  slawischen  Fürsten 
betrachten  sich  als  oberstes  Familienhaupt  und  machten  auf  Grund  der  väterlichen 
Gewalt  den  Anspruch  gellend,  dass  alles  Land,  soweit  es  nicht  von  ihnen  selbst 
oder  von  ihren  Vorgängern  vergeben  sei,  ihnen  gehöre.  Sie  verschenkten  das 
Land  an  ihr  Gefolge  und  seit  dem  um  950  erfolgten  Obertritt  zum  Christentum 
vielfach  an  die  Kirche,  und  zwar  vergaben  sie  ganze,  von  bäuerlichen  heredea 
innegehabte  Dorffluren  samt  den  Insassen  zu  höriger  oder  knechtischer  Lage,  falls 
diese  heredes  nicht  vorzogen,  ihre  Ländereien  unter  Mitnahme  ihres  Anteils  an  dem 
Inventar  als  freie  Leute  zu  verlassen  und  als  sogen.  Lasanki,  Herumschweifende,  die 
unter  Aufsicht  eines  Staroaten  gestellt  wurden,  sich  ein  Unterkommen  als  Pächter 
zu  suchen.  Dadurch  wurde  das  Volk  in  einen  allein  land besitzenden  Adel  und  in 
von  diesem  abhängige  Bauern  geschieden.  Diese  Bauern  bildeten  einen  dienat- 
und  zinspflichtigen  Arbeiterstand  auf  grundherrlichem  Boden,  die  Pachtleute  aber 
lebten,  wie  oben  in  Bd.  VI,  8.  91  ff.  näher  dargelegt  ist,  als  hospites  polonicales, 
wie  alle  Bauern  und  Bürger,  seit  mindestens  dem  11.  Jahrhundert  unter  schwerem 
Drnoke  von  Steuern  und  Dienstanforderungen  der  fürstlichen  Kastellane  und  anderen 
Beamten.  Oberdies  lagen  ihnen  Zinsen  und  Arbeiten  für  ihre  Grundherren  ob. 
Dies  bekundet  deutlich  der  reiche  Schatz  ausführlicher  Urkunden  aus  der  Zeit 
Heinrichs  des  Bärtigen  von  Schlesien  (1201 — 1238). 

Gegen  das  Ende  des  11.  Jahrhunderts  sind  nun  mehrfach  sich  folgende 
Meeresfluten,  die  in  die  Niederlande  zerstörend  einbrachen,  bekannt,  welche  zahl- 
reiche Bewohner  de«  damals  hochkultivierten  Hollands  veranlassten,  auszuwandern 
Maitzen,  Boden  des  prenaa.  Staate*.  VJI1.  25 


Digitized  by  Google 


386 


Die  ländlichen  Arbeiter. 


and  im  Osten  neues  Land  zur  Ansiedelung  zu  Buchen.  Da  aber  in  dieser  Zeit  in 
Westdeutschland  sich  bereits  Mangel  an  kulturfäbigem  Boden  geltend  machte  und 
Übervölkerung  fühlbar  war,  bewog  die  unruhige  Bewegung  der  Kreuzzüge  viele 
rheinische  Franken,  sich  ihnen  anzuschliessen.  Diese  mit  Geräten  und  Vieh  sehr 
gut  ausgerüsteten  Wanderzüge  gelangten  durch  das  von  den  Ottonen  inzwischen 
eroberte  Obersachsen  nach  der  Lausitz,  Mittel-  und  Oberschleaieu.  Infolge  ihrer 
Tüchtigkeit  waren  sie  hier  den  Fürsten,  Bowie  auch  dem  Adel  und  der  Geistlich- 
keit sehr  willkommen,  ihre  Rechte  aber  zunächst  kaum  bessere  als  die  der  oben- 
gedachten  Lasanken.  Sie  wurden  ausdrücklich  bospites  polonicales  genannt  und 
blieben  Zeitpächter  der  ihnen  zur  Kultur  in  den  einzelnen  Fluren  überlassenen, 
von  Grenze  zu  Grenze  Uber  die  besten  Lagen  durchlaufenden  Grundstücke.  Um 
die  Mitte  des  Jahrhunderts  wurde  ihre  Lage  offenbar  ungünstiger  und  wegen  der 
erhöhten  Ansprüche  des  allein  laudbesitzenden  Adels  unbefriedigend.  Bin  grosser 
Teil  von  ihnen  zog  infolge  weit  günstigerer  Anerbietungen  Geisas  II.  (1141 — 1161) 
nach  Ungarn  in  die  Zips  und  nach  Siebenbürgen.  Erst  1204  brachte  ein  Privileg 
Wladislaws  von  Mähren  die  Gewährung  des  jus  tbeutonicum  für  die  Kolonisten 
der  Johanniter,  wodurch  diese  als  bospites  theutonicaleB  von  der  Gewalt  und  den 
Steuer-  und  Rechtsansprüchen  der  einheimischen  Beamten  befreit  und  zu  persönlich 
freien  Erbpächtern  unter  der  von  ihrem  Scholzen  ausgeübten  Gerichtsbarkeit  ihres 
Grundherren  gemacht  wurden.  Ihre  bisher  gänzlich  unbestimmten  und  willkür- 
lichen Lasten  und  Dienste  wurden,  den  ersten  Verträgen  Bremens  mit  den  hol- 
ländischen Ansiedlern  entsprechend,  in  feste  Geld-,  Getreide-  und  andere  Natural- 
abgaben umgewandelt  und  die  Dienstleistungen  auf  Anfuhr  des  Zinsgetreides  zum 
Speicher  der  Grundherren  und  gewisse  Kriegsfuhren  beschränkt. 

Diese  Lage  der  deutschen  Ansiedler  wurde  von  den  slawischen  Fürsten 
Schlesiens,  Grosspolena  und  Pommerns  gleichmässig  angenommen,  und  da  sie  auch 
den  den  Flämingern  in  Obersacbsen  vertragsmäasig  bewilligten  Bedingungen  ent- 
sprach, ebenso  auch  im  wesentlichen  allgemein  für  die  Ansiedler  geltend,  die  unter 
Adolph  von  Schauenburg  (1132 — 1158)  in  Wagrien,  unter  Heinrich  dem  Löwen 
(1135 — 1159)  und  unter  Albrecht  dem  Bären  (1133 — 1170)  in  Ländergebieten 
angesetzt  wurden,  welche  bis  1170  in  steten  Kämpfen  gegen  die  Slaven  verteidigt 
werden  mussten.  Es  ist  aus  dem  Gesagten  ersichtlich,  dass  diese  Ansiedler  nicht 
als  ländliche  Arbeiter,  sondern  nur  als  Bauern  in  das  Land  gebracht  wurden  und 
ihren  eigenen  Grundbesitz  bearbeiteten,  von  dem  aus  ihre  Söhne  leicht  andere 
Bauernhöfe  erhalten  konnten,  für  welche  sie  ebenfalls  zunächst  nur  Zinsungen, 
nicht  Arbeit  zu  leisten  hatten.  Diese  Bauern  wurden  sogar  anfänglich  überall  mit 
5,  10 — 15  Freijabren  angesetzt,  in  denen  sie  auch  keine  Zinsen  zu  zahlen,  sondern 
nur  ihre  nötigen  Landkulturen,  namentlich  die  Rodungen  der  ihnen  überwiesenen 
Waldungen  auszuführen  hatten. 

Da  nun  die  slawischen  Grundberren  inzwischen  von  ihren  sonstigen  Gütern 
Erträge  erhoben  haben  müssen,  so  können  sie  diese  nur  dadurch  erzielt  haben, 
dass  sie  entweder,  wie  in  Westdeutschland,  mit  Ausnahme  ihrer  kleinen  mit  Hof- 
gesinde betriebenen  Hofhaltungen,  ihre  sämtlichen  Kulturländereien  an  slawische 
hörige  Bauern  vergeben  hatten,  von  denen  sie  die  nötigen  Natural-  und  Getreide- 


Digitized  by  Google 


Die  ländlichen  Arbeiter. 


387 


leistungen  erhielten,  oder  dass  sie  Teile  ihres  Kulturlandes  auf  ihre  eigene  Rechnung 
von  solchen  eigenen  Leuten  bestellen  und  abernten  Hessen.  Dazu  stand  ihnen  in 
den  zahlreichen,  an  Deutsche  überhaupt  nicht,  oder  nur  zum  Teil  überwiesenen 
Dorffluren  die  Menge  der  aus  den  alteren  heredes  hervorgegangenen  slawischen 
Hörigen,  sowie  der  Lasanlten  zur  Verfügung. 

Auch  die  nicht  geringe  Zahl  der  deutschen  Ritter,  die  an  die  Höfe  der 
slawischen  Fürsten,  namentlich  der  schlesischen,  schon  im  12.  Jahrhundert  herbei- 
zogen,  kamen  bald  in  die  Lage  des  eingeborenen  Adels.  Wahrend  aber  der 
slawisohe  Adel  dem  Lehnswesen  abgeneigt  war  und  sich  ihm  erst  nach  und  nach, 
zum  Teil  sehr  spät  oder  gar  nicht  unterwarf,  gingen  die  deutschen  Ritter  bereitwillig 
auf  den  Lehndienst  von  den  ihnen  deshalb  zugewiesenen  Gütern  ein  und  gestalteten 
dadurch  die  Höfe  der  schlesischen  llerzöge  in  kurzer  Zeit  in  durchaus  deutsche 
Lebenshaltung  um.  Heinrich  IV.  von  Breslau  (1260)  gehört  zu  den  anerkannten 
Minnesängern.  Ein  grosser  Teil  der  schlesischen  Lehnsritter  stammt  aus  der  Mark- 
grafschaft Meissen  und  ihre  Namen1)  de  Sleynitz,  de  Maltiz,  de  Miltitz,  de  Mose- 
wiz,  de  Hawgewicz,  de  Kokewicz,  de  Scbulewicz,  de  Stregewicz,  de  Moscbewitz,  de 
Reschwicz,  de  Coldicz,  de  Canitz,  de  Clauschwitz,  de  Bornewicz,  de  Cottewicz  und 
andere  weisen  anf  die  Weiler  im  Gau  Nisani  und  Daleminci  zurück,  die  den  ober- 
sächsiscben  Milites  agrarii  bei  der  Eroberung  durch  die  Ottonen  zugewiesen  wurden 
und  als  deren  Besitzer  sie  sich  im  Laufe  der  Jahrhunderte  zu  Ministerialen  und 
Rittern  emporgeschwungen  haben.  Die  Güter,  mit  denen  diese  deutsche  Ritterschaft 
belehnt  wurde,  UberliesB  sie  zum  Teil  an  deutsche  Bauern,  teib  sah  sie  sich  ge- 
nötigt, ergiebigere  Erträge  durch  eigene  Bewirtschaftung  zu  erlangen.  Dies  er- 
strebten sie  dadurch,  dass  sie  entweder,  wie  dies  die  Karte  Taf.  II  oben  S.  124 
Bd.  VI  zeigt,  mehr  oder  weniger  der  an  die  deutschen  Bauern  aufzumesBenden 
Hufen  als  ein  Allod  oder  Vorwerk  genanntes  herrschaftliches  Gut  (Dominium)  sich 
vorbehielten  (wie  in  Ujest)  oder  dass  sie  die  Kolonisation  von  Bauern  überhaupt 
nur  auf  die  Hälfte  oder  einen  gewissen  Teil  ihrer  Gutsfläche  erstreckten  und  den 
Rest  (wie  in  Slawenticz),  wie  der  slawische  Adel,  mit  den  Kräften  der  ein- 
geborenen Bevölkerung  entweder  als  Hofgesinde  oder  als  dienstpflichtige  Stellen- 
besitzer  bearbeiten  Hessen.  Die  Übersicht  1 S.  148  des  Bd.  VI  zeigt  aus  den 
leider  nur  für  einen  kleinen  Teil  der  Kolonisationsgebiete  in  der  Zeit  Karls  IV. 
(*347 — 1378)  erhobenen  Güterregistern  der  Mark  und  Schlesiens,  dass  die  Zahl  der 
grundherrlich  bewirtschafteten  Güter  in  1345  Ortschaften  986  in  Hufen  Hegende 
und  68  ohne  Hufen  angegebene  betrug,  und  dass  die  Grfisse  dieser  Güter  durch- 
schnittlich 7,4  Hufen,  bei  183  aber  Uber  ro — 43  Hufen  betrug.  Die  Güter  ohne 
Hufenangabe  sind  als  die  grösseren  anzuschlagen.  Während  also  in  Westdeutsch- 
land die  eigenen  Bewirtschaftungen  der  Grundherren,  abgesehen  von  den  Forsten, 
nur  kleine,  den  bäuerlichen  wenig  überlegene  blieben,  beginnt  im  Osten  Deutsch- 
lands in  den  Slawengehieten  auch  die  Kolonisation  sofort  den  Charakter  der  Gross- 
wirtschaft anzunehmen,  der  mehr  und  mehr  mit  der  Entwicklung  des  Getreide- 

*)  Siehe  Meitzen,  Siedelungs-  nnd  AgTsrwesen,  Bd.  II,  8.  433  milites  agTarii  S.  457, 
die  Namen  der  den  milites  agTarii  überlassenen  Weiler  und  der  meissenschen  Bitter. 

25* 


Digitized  by  Google 


388 


Die  ländlichen  Arbeiter. 


handeU  im  14.  Jahrhundert  die  Natur  der  Erwerbstätigkeit  annimmt  und  den 
Grandherrn  zum  Unternehmer  gestaltet. 

Albrecht  der  Bär  nahm  allerdings,  wie  dies  Bd.  VI,  8.  109  ff.  im  einzelnen 
dargestellt  ist,  nur  einen  kleinen  Teil  der  nach  schweren  Kämpfen  eroberten  Mark 
in  eigene  Verwaltung  und  bewirkte  zunächst  für  einige  Jahrzehnte  einen  gewissen 
Zwischenzustand.  Mit  den  in  Besitz  genommenen  slawischen  Dorffluren  versorgte 
er  sofort  die  Kernigen,  die  milites  agrarii,  besitzlose,  zum  Teil  unfreie  Leute, 
welche  sein  Heer  gebildet  hatten.  Er  sagte  ihnen  von  den  Dorffluren  4 — 6 Hufen 
zu  und  Uberliess  ihnen  die  Ländereien  einstweilen  zur  Benutzung.  Die  Reste  der 
slawischen  Dorfbevölkerung  aber  liess  er  als  cossati  in  ihren  Häusern  und  Haus- 
gärten gegen  die  Zahlung  eines  Zinses,  gestattete  ihnen  auch,  ihr  Vieh  auf  den 
Gemeindeweiden  zu  buten;  anderes  Kulturland  zum  eigenen  Anbau  uberliess  er 
ihnen  aber  nicht,  sondern  bestimmte  sie  zu  Dienstpflichtigen  der  milites.  Ihre 
Lage  war  hierdurch  eine  erbeblich  bessere  als  die  der  slawischen  Dorfinsassen, 
welche  von  den  Ottonen  in  Obersacheen  unterworfen  worden  waren,  denn  dies« 
wurden  vollkommen  mancipia,  Sklaven  der  milites  agrarii,  denen  die  Dörfer  zu- 
fielen. Die  Lage  der  cossati  als  ländliche  Arbeiter  in  Brandenburg  hat  sich 
auch  dann  nicht  geändert,  als  es  Albrecht  dem  Bären  und  seinen  Nachfolgern 
gelang,  durch  locatores  genügend  deutsche  Ansiedler  heranzuziehen,  so  dass  die 
Dorffluren  an  die  Kolonisten  und  die  milites  verteilt  und  letztere  das  ihnen  zu- 
gesicherte  Land,  wie  die  Kolonisten,  in  Hufen  bestimmt  aufgeteilt  und  zur  üblichen 
Dreifelderwirtschaft  in  Schläge  eingeteilt  erhalten  konnten.  Hier  gingen  also  erst 
im  Laufe  des  13.  Jahrhunderts  die  Dörfer  durch  Schenkung  oder  Verkauf  der 
einzelnen  Berechtigungen  an  heranziehende  Ritter  Uber,  denen  die  Markgrafen  die 
Gerichtsbarkeit  über  die  deutschen  Bauern  und  Scholzen  zugestanden. 

Die  milites  agrarii,  welche  als  eine  Art  Freigutsbesitzer  unter  dem  Vogt 
gestanden  hatten,  verloren  sich,  sei  es  durch  Auskauf  oder  weil  sie  die  Ritterwürde 
erlangten.  Die  cossati  aber  wurden  dienstpflichtige  Kleinstelleoinbaber  der  Guts- 
herren, welche,  wie  uocb  die  Karten  der  Gemeinheitsteilung  nachweisen,  am  Hufen- 
lande nicht  beteiligt  waren,  sondern  stets  nur  Weideabfindungen  aus  dem  Ge- 
meindelande erhielten  oder  im  Laufe  der  Zeit  ein  kleines,  aus  irgend  einem  zufälligen 
Grunde  verfügbares  StUck  Land  erwarben,  welches  dann  an  einer  oder  der  anderen 
Hufe  des  Gutsbesitzers  fehlt  (oben  Bd.  VI,  S.  109,  Taf.  t). 

Nach  der  allgemeinen  Verbreitung  der  Verleihungen  des  deutschen  Rechts 
in  den  Ländern  der  slawischen  Fürsten,  in  Schlesien,  Böhmen  und  Polen,  ging 
dasselbe  Recht  unter  Aufgabe  der  markgräflicben  Gerichtsbarkeit  auch  in  den 
Marken  an  die  Ritter  über,  die  Gerichtsberren  der  Bauern  wurden-,  die  Kossäten 
aber,  wenn  sie  der  Grundherr  nicht  als  Kolonisten  zu  deutschem  Recht  ansetzen 
liess,  blieben  dienstpflichtige  Leute,  und  dass  sie  auch  als  solche  verwendet  wurden, 
zeigen  schon  die  ältesten  Urkunden.  Da  die  Deutschen  überall  auf  deutschen 
Hufen  Unterkommen  konnten  und  erat  in  viel  späterer  Zeit  Dienst  leisteten,  viel- 
mehr Freijahre  für  die  Einrichtung  erhielten,  blieben  für  den  Betrieb  der  eigenen 
Wirtschaft  des  Gutsherren  nur  die  alten  slawischen  Insassen,  die  bortulani,  die 


Digitized  by  Googlt 


Die  ländlichen  Arbeiter. 


389 


Kleinatellenbesitzer,  welche  neben  den  Kolonisten  Vorkommen,  als  die  Örtlichen  länd- 
lichen Arbeiter  übrig. 

Durch  das  ganze  Mittelalter  kommen  daher  in  den  Landbüchern  und  Guts- 
verzeichnissen der  Kolonisationsländer  Orte  vor,  in  denen  nur  manai  mit  Scholtisei 
und  meist  Pfarrei  oder  allodia  mit  einer  grösseren  Zahl  manai  oder  endlich  auch 
nur  allodia  ohne  Bauernhufen  mit  keinen  anderen  als  Kleinstellenbesitzern  oder 
Instleuten  vorhanden  sind. 

Die  ersten  Anzeichen  von  Diensten  der  deutschen  Bauern  finden  sich  in 
Schlesien  1253,  indem  ihnen  für  die  Ansetzung,  wie  üblich,  die  Anfuhr  des  Getreide- 
zinses zum  Speicher  des  Herren  auferlegt  wird,  wenn  sie  nicht  statt  dessen  andere 
Dienste  dem  Herren  leisten  wollten.  Noch  im  14.  Jahrhundert  betrugen  solche 
Dienste  nicht  mehr  als  2 oder  3 Tage  im  Jahre  von  der  Bauernhufe.  In  Branden- 
burg kommen  seit  derselben  Zeit  Ackerdienste  der  Bauern  an  Stelle  der  ihnen  für 
den  Markgrafen  obliegenden  Kriegsfuhren  vor,  welche  der  Herr  übernommen  hat, 
jedoch  betrugen  auch  diese  noch  im  14.  Jahrhundert  nur  3 Tage  im  Jahr  für  die 
Hufe.  In  Preussen  kommen  erst  im  14.  Jahrhundert  Dienste  der  Kolonisten  an  Stelle 
der  Kriegsfuhren  vor  (Bd.  VI,  8.  152  ff.). 

Eine  erhebliche  Veränderung  trat  in  den  damals  noch  polnischen  Gebieten 
des  Staates  durch  den  Frieden  von  Thorn  1462  ein.  Der  Adel  Polens  erhielt 
durch  den  Übergang  der  Weichsel  in  polnische  Hände  das  Recht,  das  auf 
seinem  eigenen  Dominiailande  erbaute  Getreide  für  den  zu  dieser  Zeit  stark  auf- 
lebenden Handel  nach  England  und  Holland  ohne  Zoll  zur  See  zu  bringen. 
Der  NaohweiB,  dass  dies  zollfrei  auszufuhrende  Getreide  auf  adligem  Dominial- 
land  erbaut  war,  musste  aber  erbracht  werden,  und  der  Adel  nahm  hieraus 
Veranlassung,  um  möglichst  viel  Getreide  verschiffen  zu  können,  das  den  Bauern 
zum  Betriebe  auf  ihre  Rechnung  gegen  Zins  überlassene  Land  auf  etwa 
1lt  zu  beschränken  und  */,  davon  zu  dem  selbstbewirtschafteten  Dominialland 
zu  schlagen. 

Den  verhängnisvollsten  Einfluss  auf  die  Lage  der  ländlichen  Bevölkerung 
sowohl  in  den  noch  unter  Blawischen  als  auch  in  den  unter  deutschen  Fürsten 
stehenden  Ländergebieten  übten  aber  die  äusseren  politischen  Zustände  des  16.  Jahr- 
hunderts aus. 

Schon  die  ersten  Jahrzehnte  zeigten  deutlich  den  allmählichen  Verfall  des 
Adels  und  der  Klöster.  In  den  spanischen,  burgundischen  und  französischen  Erb- 
folgekriegen erwiesen  sich  die  geordneten  Söldnerscharen,  die  Landsknechte  den 
Lehnsritterschaften  überlegen.  Mit  ihrer  Hilfe  brachen  die  Landesherren  die  Macht 
des  Adels,  der  notgedrungen  vom  bisherigen  Fehderecht  abiassen  musste  und  durch 
Hof-  und  Dienststellungen  sein  Dasein  zu  verbessern  suchte.  DaB  moderne  Staaten- 
system mit  einer  kraftvollen  Landeshoheit  und  einer  durch  mehrere  Instanzen 
geordneten  Beamtenhierarchie  begann  sich  zu  entwickeln.  Zugleich  wuchs  der 
Wohlstand  in  den  Städten,  der  im  Verein  mit  der  ebenfalls  zunächst  in  den  Städten 
unter  dem  Einfluss  der  Renaissance  einsetzenden  geistigen  Bildung  ihre  Bedeutung 
hob,  während  gleichzeitig  diejenige  des  Adels  sank.  Seine  bisherige  Überlegenheit 
auf  politischem  Gebiete  erfuhr  eine  Minderung,  seine  finanzielle  Lage  verschlechterte 


Digitized  by  Google 


390 


Die  ländlichen  Arbeiter. 


■ieb,  und  da  gleichzeitig  die  Lebensansprüche  sich  steigerten,  trat  das  Bedürfnis 
nach  einer  Vermehrung  der  Einnahmen  hervor,  dem  man  durch  eigene  Wirtschafts- 
führung zu  genügeu  suchte.  Dieses  Bestreben,  durch  eigene  Wirtschaftsführung 
die  Einnahmen  zu  erhöhen,  hatte  im  Westen  des  heutigen  Staatsgebietes  nur  aus- 
nahmsweise Erfolg,  weil  es,  wie  gezeigt,  hier  nicht  mit  den  Sitten  und  bisherigen 
Einrichtungen  übereinstimmte.  In  den  östlichen,  wesentlich  auf  dem  Kolonisations- 
boden liegenden  Provinzen  aber  erwies  es  sich  als  sehr  wirksam  und  fand  grosse 
Ausbreitung. 

In  allen  deutschen  Staaten  zeigte  es  sich  aber,  dass  die  finanzielle  Kraft  der 
neuen  Staatsorganisationen  nicht  ausreichte,  den  veränderten  und  beträchtlich  ge- 
steigerten Anforderungen  zu  genügen.  Die  Fürsten  waren  daher  bald  und  wieder- 
holt genötigt,  sioh  an  die  aus  dem  Mittelalter  übernommenen  Landstände  zu  wenden. 
Der  Adel  aber  berief  sich  auf  seine  Steuerfreiheit  und  seine  Dienste  als  Lehnsritter- 
scbaft.  Zu  Bewilligungen  verstand  er  sich  in  der  Regel  nur,  wenn  er  die  Mög- 
lichkeit zugestanden  erhielt,  die  zu  übernehmenden  Lasten  auf  die  von  ihm  grund- 
herrlich  abhängigen  Bauern  abzuwälzen.  In  den  östlichen  Landesteilen,  wo  die 
Orossgutswirtschaft  für  eigene  Rechnung  seit  der  deutschen  Kolonisation  allgemeine 
Einrichtung  geworden  war,  machten  die  Landstände  als  Ersatz  für  die  von  ihnen 
geforderten  Leistungen  allgemein  agrarreohtliche  Ansprüche,  namentlich  erstrebten 
sie  eine  Vermehrung  der  ländlichen  Arbeitskräfte.  Bis  um  die  Mitte  des  15.  Jahr- 
hunderts wurde  die  Lage  des  Bauernstandes  noch  als  eine  günstige  angesehen; 
seit  dem  16.  Jahrhundert  beginnt  Bein  rascher  Verfall.  Die  Schrecken  des  Bauern- 
krieges machten  Beamte  und  Richter  ebenso  geneigt  wie  die  Gutsherren,  die  Rechte 
der  Hintersassen  mit  möglichster  Strenge  auszutilgen.  Die  auf  der  Gerichtsbarkeit 
beruhenden  Ansprüche  aus  dem  Verkehr  mit  Grundstücken,  dem  Verziehen  der 
Personen,  Verheiratungen,  Loslassungen,  Vererbungen,  wie  auch  aus  den  Ver- 
schuldungen, namentlich  Zinsrückständen,  gaben  hierzu  Veranlassung.  Landtags- 
beschlösse  gestatteten  Einziehung  der  sogen.  wüBten  Hufen,  Niederlegung  von 
Bauernhufen  zur  Vergrösserung  der  Güter,  ordneten  die  Pflicht  der  Kinder  an,  in 
den  Gesindedienst  des  Gutsherren  zu  treten,  hinderten  das  Fortzieben  zu  städtischen 
Gewerben,  schufen  das  allgemeine  Band  der  Untertänigkeit  und  der  Verpflichtung 
zu  bestimmten  und  unbestimmten  Dienstleistungen.  Der  Wechsel  der  Generationen 
bewirkte  unter  diesen  Umständen  leicht  einen  Wechsel  der  Rechtslage.  Aus  der 
alten  Erbpacht  der  bäuerlichen  Kolonisten  wurde  zum  überwiegenden  Teile  der 
nur  durch  den  Willen  des  Gutsherrn  weiter  übertragene  Besitz  lassitischer  Stellen. 

Auf  diese  die  Entwicklung  und  die  Gesinnung  der  ländlichen  Bevölkerung 
in  hohem  Grade  nachteilig  beeinflussenden  Zeitläufte  folgte  der  30jährige  Krieg, 
dessen  Verwüstungen,  Kontributionen  und  Fouragierungen  Adel  und  Bauern  in 
gleicher  Weise  je  nach  der  Gegend  mehr  oder  weniger  an  den  Rand  des  Ver- 
derbens brachten.  Er  verschaffte  allerdings  auch  den  Regierungen  die  Überzeugung, 
dass  es  unbedingt  notwendig  sei,  sich  des  trostlosen  ZuBtandes  des  Landvolkes, 
namentlich  seiner  persönlichen  Behandlung  und  des  Gerichtswesens  anzunebmen, 
aber  die  Gebundenheit  an  den  Ort  und  an  die  Arbeit,  die  Dienstverpflichtungen 
konnten  am  wenigsten  gemildert  werden.  Diese  erschienen  noch  durch  das  ganze 


Digitized  by  Googkj 


Die  ländlichen  Arbeiter. 


391 


18.  Jahrhundert  so  notwendig,  dass  selbst  die  Energie  Friedrichs  des  Grossen, 
obwohl  er  bereits  ein  Gesetz  Uber  die  Befreiung  von  der  Dienstpflicht  entworfen 
hatte,  von  dessen  Erlasse  abzustehen  sich  genötigt  sah. 

Erst  die  Stein-Hardenbergscbe  Gesetzgebung  zu  Beginn  des  19.  Jahr- 
hunderts konnte  hierin  Wandel  schaffen.  Die  Bauernbefreiung,  wie  diese  Reform 
kurz  bezeichnet  wird,  fand  im  Osten  des  Staatsgebietes  durchaus  andere  Zustande 
vor  als  im  Westen. 

Das  gutsberrlich-bäuerliche  Verhältnis,  dessen  Entwicklung  in  vorstehendem 
kurz  angedeutet  wurde,  war  in  den  östliohen  Provinzen  im  wesentlichen  eine 
reine  Arbeitsverfassung.  Die  erbuntertänigen  Bauern  bildeten  die  Arbeitskraft  der 
Güter;  ihre  Dienste  bezw.  Fronden  waren  es,  mittelst  derer  der  Gutsherr  sein 
Areal  bestellen  konnte.  Der  Bedarf  an  Arbeitskräften  wurde  fast  überall  durch 
die  zum  Dienst  verpflichteten  Bauern  gedeckt.  Daneben  wäre  ein  besonderer  freier 
landwirtschaftlicher  Arbeiterstand  gar  nicht  existenzfähig  gewesen. 

• Die  Leistungen  der  Bauern  waren  indes  Behr  verschieden.  Neben  Natural- 
abgaben, wie  sie  die  Landwirtschaft  der  Bauern  bot,  und  Geldabgaben  waren  es 
vor  allem  ihre  Hand-  und  Spanndienste,  auf  welche  sich  die  Wirtschaft  der  Guts- 
herren stutzte.  Neben  diesen  traten  die  Naturalabgaben,  welche  ohnehin  keine 
grosse  Bedeutung  hatten,  vollständig  zurUck.  Der  Gutsherr  lebte  nicht  wie  etwa 
der  heutige  englische  landlord  von  den  Renten,  welche  die  an  Bauern  verpachteten 
Ländereien  ihm  abwarfen,  sondern  er  bewirtschaftete  selbst  seine  Güter,  auf 
welchen  er  die  ihm  von  den  Bauern  geschuldete  Arbeitskraft  erst  in  Einkommen 
urosetzte.  Der  Bauer  bearbeitete  neben  seinem  eigenen  Boden,  soweit  von  einem 
eigentlichen  Besitzrecht  Überhaupt  gesprochen  werden  kann,  den  seines  Grundberren 
und  erfüllte  in  letzterer  Beziehung  die  Funktionen  eines  landwirtschaftlichen  Ar- 
beiters. Innerhalb  des  Bauernstandes  bestanden  jedoch,  wenn  auch  keine  Rang- 
unterschiede vorhanden  waren,  gewisse  Unterscheidungen,  die  mehr  in  der  wirt- 
schaftlichen Lage  ihren  Ausdruck  fanden.  Allen  diesen  hierdurch  Bich  ergebenden 
Kategorien  war  eigentümlich,  dass  sie  in  einem  Untertänigkeitsverhältnis  zum 
Gutsherrn  standen,  welches  sich  in  verschiedener  Weise  äusserte.  Sie  durften  ihren 
Wohnsitz  nicht  verlassen  (glebae  adscripti),  konnten  ohne  Einwilligung  der  Herr- 
schaft nicht  heiraten,  waren  dieser  zu  Hand-  und  Spanndienst  verpflichtet  (Robot, 
Fronden),  auch  bestand  Zwangsgesindedienst,  d.  h.  sie  waren  gehalten,  der  Herr- 
schaft ihre  heranwachsenden  Kinder  zum  Gesindedienst  zu  überlassen,  sie  durften 
endlich  ihre  Arbeitskraft  ohne  Genehmigung  des  Gutsherren  nicht  anderweitig  ver- 
werten, also  keine  Lohnarbeit  annehmen. 

Demgegenüber  hatten  die  Gutsherren  eine  Reihe  von  sozialen  Verpflichtungen, 
wie  Fürsorge  im  Alter,  in  Krankheit,  Hilfe  bei  Kriegsschäden,  UnglUcksfällen, 
namentlich  Misswachs,  sie  batten  endlich  für  die  auf  den  Untertanen  ruhenden 
staatlichen  Lasten  aufzukommen.  Alle  diese  Gegenleistungen  der  Gutsherren 
waren  in  ihrer  Gesamtheit  keineswegs  so  gering  zu  veranschlagen,  wie  dies  viel- 
fach bei  der  Beurteilung  des  gutsherrlich- bäuerlichen  Verhältnisses  geschieht. 

Neben  diesen  in  einem  Untertänigkeitsverhältnis  stehenden  Bauern  kommen 
wohl  noch  Freibauern  wie  die  schlesischen  Lehnschulzen,  die  Frei-  und  Erb- 


Digitized  by  Google 


392 


Pie  ländlichen  Arbeiter. 


echulzen  in  Pommern,  die  kölmiechen  Bauern  oder  Kölmer  der  Provinz  Preussen 
vor.  Ihre  Zahl  war  aber  so  gering,  und  der  Unterschied  ihrer  Stellung  gegenöber 
den  untertänigen  Bauern  so  gross,  dass  sie  für  die  Gesamtheit  nur  wenig  ins 
Qewicht  fallen.  Sie  waren  zudem  nicht  eigentliche  Bauern,  Bondern  bildeten  viel- 
mehr sowohl  hinsichtlich  des  Umfanges  ihrer  Güter,  wie  auch  nach  ihrer  sozialen 
Lage  eine  Mittelstufe  zwischen  Bauer  und  GroBSgrundbesitzer,  Auf  welchem 
Niveau  der  eigentliche,  also  untertänige  Bauer  stand,  erhellt  aus  den  Bestimmungen 
des  allgemeinen  preussischen  Landrechtes,  welches  gegen  Ende  des  18.  Jahrhunderts 
erlassen,  in  seinen  §§  227 — 235  der  Herrschaft  ein  ziemlich  weitgehendes  ßecht 
zu  körperlicher  Züchtigung  gab,  bei  dem  zwar  StockBohläge  verboten,  der  Gebrauch 
einer  ledernen  Peitsche  aber  erlaubt  war. 

Die  bei  weitem  zahlreichste  Kategorie  bildeten  diejenigen  Bauern,  welche 
sich  im  Besitze  eineB  der  Gutsherrschaft  unterworfenen  Grundstückes  befanden. 
Neben  dieser  Klasse  war  eine  zweite,  die  der  Schutzuntertanen  oder  Einlieger, 
vorhanden,  die  zwar  persönlich  frei,  dennoch  keineswegs  Uber  ihre  Arbeitskraft 
verfügen  konnten. 

Das  allgemeine  Landrecbt  bestimmte  in  Teil  II  Tit.  7 § 118  hinsichtlich 
der  Einlieger:  „Wenn  sie  sich  als  Tagelöhner  nähren,  so  Bind  sie  schuldig,  der 
Herrschaft  für  das  geaetzmässig  bestimmte  oder  in  Mangel  einer  solohen  Bestimmung 
für  das  in  der  Gegend  übliche  Tagelohn  vorzüglich  zu  arbeiten.  Wenn  sie  auf 
dem  Lande  ein  Handwerk  betreiben,  so  müssen  sie  auch  damit  gegen  das 
obstehendermafsen  zu  bestimmende  Arbeitslohn  der  Herrschaft  vorzüglich  vor 
Anderen  Dienst  leisten.  — Auch  ihre  Kinder,  insofern  dieselben  nicht  auf  ein 
Handwerk  gegeben  sind,  müssen  der  Herrschaft  vorzüglich  vor  Anderen  als  Ge- 
sinde gegen  das  gesetzmässige  fremde  Lohn  dienen.  Dagegen  steht  es  solchen 
Einliegern  frei,  mit  ihren  Kindern  aus  dem  Dorfe  wegzuziehen  und  sich  ander- 
wärts niederzulassen,  ohne  dass  sie  eine  Loslassung  bei  ihrer  Herrschaft  zu  suchen 
sohuldig  sind.“ 

Die  Einlieger  oder  Schutzuntertanen  unterschieden  sich  demnach  von  den 
eigentlichen  Untertanen  lediglich  dadurch,  dass  sie  nicht  glebae  adscripti  waren, 
und  dass  sio  als  Entschädigung  für  ihre  Dienste,  zu  welchen  sie  und  ihre  Kinder 
ebenso  wie  jene  unbedingt  verpflichtet  waren,  Anspruch  auf  Lohn  hatten. 

Welche  von  beiden  Kategorien  sich  in  der  besseren  materiellen  Lage  befand, 
hing  in  jedem  einzelnen  Falle  von  den  betreffenden  Verhältnissen  ab.  Ertragreiche 
bäuerliche  Grundstücke,  angemessene  Beschränkung  der  Fronden  gaben  den  Bauern 
eine  bessere  Position,  im  umgekehrten  Falle  den  Einliegern  dadurch,  dass  sie 
günstigere  Arbeitsbedingungen  aufsuchen  konnten,  was  jenen  selbst  unter  den 
drückendsten  Verhältnissen  nicht  möglich  war. 

Innerhalb  dieser  beiden  Kategorien  fand  ein  häufiger  Wechsel  Btatt,  indem 
einerseits  der  Gutsherr  Einliegern  einen  Bauernhof  gab,  durch  dessen  Übernahme 
diese  in  ein  vollständiges  Untertänigkeitsverhältnis  traten,  während  andererseits 
ebenso  häufig  Bauern  ein  Unterkommen  als  Schutzuntertanen  suchten. 

Gewissermafsen  eine  Mittelstufe  zwischen  beiden  bildeten  die  Untertanen, 
welche  kein  herrschaftliches  Grundstück  besassen,  sondern  sich  lediglich  durch 


Digitized  by  GooglJ 


Die  ländlichen  Arbeiter. 


393 


Tagelohnarbeit  ernährten.  Es  waren  dies  in  der  Hauptsache  jüngere  Glieder 
bäuerlicher  Familien,  die  dann  später  eine  erledigte  Bauernstelle  annahmen;  häufig 
waren  es  auch  ehemalige  Besitzer  von  Bauerngütern,  welche  von  der  Herrschaft 
wegen  schlechter  Wirtschaft  abgesetzt  wurden. 

Nicolai1)  teilt  die  Untertanen  ein  in: 

i.  Bauern,  welche  wenigstens  4 Pferde  halten  und  gewöhnlich  Spanndienste  leisten; 

1.  Kossäten,  welche  nur  ein  Paar  Pferde  oder  einige  Ochsen  zur  Bewirtschaftung 
ihrer  Höfe  bedürfen  und  gewöhnlich  nur  Handdienste  leisten; 

3.  Dreschgärtner,  Büdner,  Hausleute,  welche  bloss  ein  Haus  mit  Garten  oder 
etwas  wenigem  Ackerland  besitzen  und  dafür  eine  bare  Abgabe  zahlen  oder 
einige  Dienste  verrichten; 

4.  Kolonisten,  eingewanderte  Ausländer  oder  deren  Nachkommen,  die  als  Acker- 
wirte  und  Büdner  unter  gewissen,  nach  Ort  und  Zeit  verschiedenen  Be- 
dingungen, gegen  Abgaben  und  Leistungen  angesetzt  sind; 

5.  Altsitzer,  Ausgedinger,  die  zur  Bewirtschaftung  eines  Gutes  aus  irgend  einer 
Ursache  nicht  mehr  fähigen  Eltern,  die  sich  der  Wirtschaftsführung  begeben 
haben,  dagegen  von  ihren  Kindern  ernährt  werden,  oft  auch  noch  gewisse 
Dienstleistungen  für  den  Hof  übernehmen  müssen; 

6.  Schutzuntertanen,  Einlieger,  Hausinnen,  Instleute,  welche  mit  Vorwissen  der 
Herrschaften  Bich  bei  Dorfeinwohnern  mietsweise  niederlassen,  selbst  kein  Gut 
übernehmen,  sondern  siob  vom  Tagelohn  oder  auf  dem  Lande  erlaubtem  Hand- 
werk ernähren,  nicht  untertänig,  aber  der  Gerichtsbarkeit  der  Herrschaft 
unterworfen  sind. 

Diese  Einteilung  ist  indes  nur  bedingungsweise  als  richtig  zu  bezeichnen. 
Die  Benennungen  sind  in  den  einzelnen  Gegenden  verschieden. 

In  bezug  auf  das  Besitzrecht  sind  Bauern  und  Kossäten  einerseits,  Häusler 
bezw.  Einlieger  andererseits  zu  unterscheiden.  Das  preussische  allgemeine  Land- 
recht kennt  keine  der  genannten  Bezeichnungen,  sondern  fasst  die  gesamte  niedere 
Bevölkerung  als  „Bauern“  oder  Untertanen  zusammen. 

In  einzelnen  Landesteilen  bestanden  bestimmte,  scharf  umgrenzte  Gruppen,  so 
die  Instleute  der  Provinz  Ostpreussen  und  die  Dreschgärtner  Schlesiens.  Letztere, 
welche  vielfach  auch  nur  als  Gärtner  (hortulani)  bezeichnet  wurden,  hatten  nur 
Handdienste  zu  leisten,  wofür  sie  Ackerland  bis  zu  30  Morgen,  meist  indes  erheb- 
lich weniger,  3 — 4 Morgen  im  Besitz,  und  zwar  in  der  Mehrzahl  der  Fälle  in 
lassitischem  Besitz  hatten  und  ausBerdem  noch  Geld-  oder  Naturallöhnung  erhielten. 
Die  wichtigste  Art  der  Entlohnung  war  die  Gewährung  eines  bestimmten  Anteiles 
am  ausgedroschenen  Korn. 

Die  Instleute  Preussens  bildeten  ursprünglich  nur  die  Arbeitskraft  der 
kölmischen  Besitzer,  welche  von  diesen  auf  ihren  Gütern  angesiedelt  wurden,  indem 
ihnen  ein  Stück  Land  zur  Nutzung  überlassen  wurde,  wofür  sie  täglich  mit  einer 
oder  mehreren  Personen  zur  Arbeit  kommen  mussten.  Neben  der  Landnutzung 
hatten  sie  noch  Anteil  an  dem  gedroschenen  Getreide,  ausserdem  zuweilen  noch 

’)  Nicolai,  Ökonomisch-juristische  Grundsätze  vou  der  Verwaltung  des  Domänen- 
wesens in  den  preussischen  Staaten.  Berlin  1802. 


Digitized  by  Google 


394 


Die  ländlichen  Arbeiter. 


Geld-  bezw.  Naturallohn.  Diese  ursprünglich  nur  bei  den  kölmiachen  Bauern 
Qbliobe  Arbeitsverfassung  wurde  später  auch  von  den  Rittergütern,  welche  nicht 
genügend  untertänige  Bauern  hatten,  nacbgeahmt. 

Die  in  vorstehendem  kurz  skizzierten  Kategorien  von  Arbeitskräften  waren 
auf  den  meisten  Gütern  in  genügender,  oft  überreichlicher  Anzahl  in  der  einen 
oder  andern  Form  vorhanden  und  reichten  für  die  im  landwirtschaftlichen  Betriebe 
vorkommenden  Arbeiten  vollständig  aus,  wobei  allerdings  in  Betracht  zu  ziehen 
ist,  daSB  bei  der  primitiven  Wirtschaftsweise  — fast  im  ganzen  nördlichen 
Deutschland  war  Dreifelderwirtschaft  üblich  — die  menschliche  Arbeit  einen 
Produktionsfaktor  von  verhältnismässig  untergeordneter  Bedeutung  bildete.  Es 
ergibt  sich  hieraus,  dass  ausser  den  in  einem  bestimmten  Verhältnis  zum  Guts- 
herrn, meist  dem  der  Untertänigkeit  stehenden  Leuten  ein  besonderer  Stand  von 
landwirtschaftlichen  Arbeitern  gar  nicht  vorhanden  sein  konnte,  weil  für  ihn  eine 
der  wichtigsten  Voraussetzungen  für  die  Existenzfähigkeit,  regelmässige,  auf  das 
ganze  Jahr  verteilte  Arbeitsgelegenheit  fehlte.  Dort,  wo  die  angesessenen  Bauern 
oder  Einlieger  etwa  zur  Zeit  der  Ernte  nicht  ausreichten,  bot  die  verhältnismässig 
starke  Gesindehaltung  einen  Ersatz,  weil  sie,  gesetzlich  sanktioniert,  dem  Gutsherrn 
jederzeit  eine  genügende  Deckung  des  Bedarfes  sicherte. 

In  der  Zeit  vor  der  Bauernbefreiung  treten  sogen,  freie  Tagelöhner  nur  selten 
anf  und  sind  dann  lediglich  Angehörige  anderer  Gruppen  des  Bauernstandes. 
Entweder  waren  es  Kinder  von  bäuerlichen  Besitzern,  die  als  Gesinde  keine  Ver- 
wendung finden  konnten,  oder  es  waren  Bauern,  die  aus  irgend  welchen  Gründen 
ihres  Hofes  verlustig  gegangen  waren,  endlich  stellte  ein  beträchtliches  Kontingent 
hierzu  die  weitverbreitete  Unsitte,  in  verhältnismässig  jungen  Jahren  den  Hof 
bereits  abzutreten  und  dann  als  Auszügler  vielfach  noch  gegen  Entgelt  zu  arbeiten. 
Wo  immer  aber  auoh  sogen,  freie  Tagelöhner  auftreten,  sind  sie  niemals  als  ein 
besonderer  landwirtschaftlicher  Stand  aufzufassen,  sondern  als  Glieder  des  Bauern- 
standes, in  sozialer  Beziehung  gleichwertig,  wenn  auch  zuweilen  die  Versohieden- 
artigkeit  der  Entlohnung  materielle  Unterschiede  hervorrief. 

Aus  den  vorstehend  dargelegten  Verhältnissen  heraus  hat  sich  nun  durch 
die  Bauernbefreiung  eine  besondere  Klasse  der  ländlichen  Bevölkerung  gebildet. 
Als  erstes  Glied  dieses  wichtigen  Reformwerkes  ist  das  im  Jahre  1763  für  die 
ostpreussisohen  Domänenpächter  erlassene  Verbot  der  Zwangsgesindedienstbaltung 
anzusehen,  welches  freilich  noch  lange  Zeit  hinduroh  nicht  streng  durcbgefuhrt 
wurde.  In  den  Jahren  1799 — 1805  erfolgte  dann  die  Aufhebung  der  Frondienste 
auf  den  preussischen  Domänen,  zunächst  nur  der  spannfähigen  Bauern  und  nur 
allmählich,  indem  bestimmt  wurde,  dass,  falls  eine  Domänenpacht  frei  würde,  mit 
denjenigen  Bauern,  welobe  die  Ablösung  der  Hand-  und  Spanndienste  wünschten, 
hierüber  verhandelt  werden  sollte.  Gleichzeitig  erfolgte  auch  die  Eigentums- 
verleihung, welche  für  die  Domäneubauern  der  Provinz  Preussen  später  durch  das 
Edikt  vom  27.  Juli  1808  allgemein  festgesetzt  wurde. 

Schon  die  Aufhebung  der  Frondienste  und  der  Schollenpflichtigkeit  für  die 
spannfähigen  Domänenbauern  bewirkte  nicht  nur  eine  Scheidung  zwischen  diesen 
und  den  in  die  Ablösungsgesetze  nicht  mit  einbezogenen  Kossäten  und  Häuslern, 


Digitized  by  Google 


Die  ländlichen  Arbeiter. 


395 


sondern  auch  zwischen  den  Domänenbauern  überhaupt  und  den  Privatbauern.  Es 
ergaben  sich  durch  das  Nebeneinanderbestehen  untertäniger  und  dienstpflichtiger 
Bauern  einerseits,  sowie  freier,  in  ihrem  Besitzrechte  gesicherter  Bauern  anderer- 
seits unhaltbare  Zustände,  und  die  notwendige  Konsequenz  der  Befreiung  der 
Domänenbauern  war  die  Ausdehnung  der  bezüglichen  MafBnabmen  auf  die  Privat- 
bauern. Den  besonderen  Anstoss  hierzu  gab  das  nach  der  Katastrophe  von  Jena 
Uber  Preussen  hereinbrecbende  Unglück,  und  so  erschien  am  9.  Oktober  1807  das 
berühmte  Edikt,  welches  die  Qutsuntertänigkeit  in  sämtlichen  preussischen  Staaten 
und  für  alle  Angehörigen  derselben  aufhob.  Hieraus  ergaben  sich  für  den  Guts- 
herrn eine  Reibe  von  Konsequenzen,  welche  die  ganze  Arbeitsverfassung,  die  ja 
auf  den  Frondiensten  und  der  Schollenpflichtigkeit  der  erbuntertänigen  Bauern 
beruhte,  von  Grund  aus  änderten  oder  vielmehr  vollständig  beseitigten  und  an 
deren  Stelle  einen  besonderen  landwirtschaftlichen  Stand  erforderlich  machten. 

Die  §§  6 und  7 des  Ediktes  vom  9.  Oktober  1807  halten  bestimmt,  dass 
ein  Gutsbesitzer  die  auf  seinem  Gute  vorhandenen  einzelnen  Bauernhöfe  und  länd- 
lichen Besitzungen,  welche  nicht  erblich,  erbpachts-  oder  erbzinaweise  vergeben 
waren,  zusammenziehen,  d.  h.  mit  dem  Gutslande  vereinigen  dürfe,  sofern  er  der 
Meinung  war,  sie  nicht  wieder  hersteilen  oder  erhalten  zu  können.  In  betreff 
der  Bauernhöfe,  welche  in  erblichem,  erbpachts-  oder  erbzinsweisem  Besitz  waren, 
wurde  bestimmt,  dass  vor  einer  Einziehung  das  Recht  des  bisherigen  Besitzers, 
sei  es  durch  Veräusaerung  an  die  Gutsherrscbaft  oder  auf  einem  anderen  gesetz- 
lichen Wege,  erloschen  sein  müsse.  Hiermit  war  das  früher  so  streng  fest- 
gehaltene Prinzip,  dass  jeder  bäuerliche  Hof  auch  wieder  mit  einem  bäuerlichen 
Besitzer  zu  besetzen  sei,  durchbrochen  worden.  Am  14.  September  1811  erschien 
dann  das  Edikt,  betreffend  Regulierung  der  gutsherrlichen  und  bäuerlichen  Ver- 
hältnisse, welches  den  Besitzern  aller  zurzeit  noch  nicht  eigentümlichen  Höfe  un- 
eingeschränktes Eigentum  an  diesen  gewährte,  wogegen  sie  dem  Gutsherrn  eine 
Entschädigung  meistens  in  Land,  und  zwar  bei  erblichen  Bauerngütern  ein  Drittel, 
bei  unerblichen  die  Hälfte  zu  leisten  batten. 

Das  Edikt  blieb  indes  ohne  wesentliche  Wirkung  und  wurde  deshalb  durch 
die  Deklaration  vom  29.  Mai  1816  ersetzt,  welche  den  Kreis  der  regulierungsfähigen 
Bauernstellen  bedeutend  enger  zog.  Alle  nicht  spannfähigen  Stellen  waren  nun- 
mehr von  der  Regulierung  ausgeschlossen.  Bedingung  für  die  Regulierbarkeit  einer 
Stelle  war  nunmehr  die,  dass  sie  ihren  Inhaber  ernähre,  dass  sie  also  eine  selb- 
ständige Ackernabrung  bilde.  Sie  musste  ferner  als  bäuerliche  Stelle  iu  den 
Steueranscblägen  der  Provinz  katastriert,  schon  seit  langen  Jahren  eine  bäuerliche 
Stelle  gewesen  sein,  und  endlich  musste  für  den  Gutsherrn  bisher  die  Verpflichtung 
bestanden  haben,  sie  mit  einem  Bauern  zu  besetzen.  Alle  diese  Beschränkungen 
für  die  Regulierungsfähigkeit  bewirkten,  dass  eine  grosse  Anzahl  kleiner  bäuer- 
licher, auch  spannfähiger  Stellen  zum  Gutslande  eingezogen  und  deren  Inhaber  zu 
besitzlosen  ländlichen  Arbeitern  gemacht  wurden,  so  dass  recht  eigentlich  die 
Deklaration  von  1816  die  Entstehung  einer  ländlichen  Arbeiterschaft  im  Osten 
bezeichnet.  Sie  blieb  auch  auf  mehrere  Jahrzehnte  die  Grundlage  der  Gestaltung 
der  ländlichen  Arbeiterverhältnisse.  . 


Digitized  by  Google 


396 


Oie  ländlichen  Arbeiter. 


Eine  Verordnung  vom  7.  Jnni  1821,  betreffend  Ablösung  der  Dienste,  Geld- 
und  Naturalleistungen  von  Grundstücken,  welche  eigentümlich  zu  Erbzins  oder  Erb- 
pacht besessen  waren,  bestimmte  die  Ausführung  der  von  der  Deklaration  des 
Jahres  1816  unbeachtet  gebliebenen  Anordnungen  des  Regulierungsediktes  von  1811. 

Den  wesentlichsten  Einfluss  übte  die  Bestimmung  betreffs  der  Nicht- 
regulierbarkeit  aller  nicht  spannfabigen  Stellen  aus.  Auf  diesen  ruhte  bisher  die 
Verpflichtung  zu  Handdiensten,  und  es  lag  im  Interesse  des  Gutsherren,  dass  die 
Handdienste  ihm  erhalten  blieben.  Von  diesem  Gesichtspunkte  aus  ist  dann  auch 
namentlich  die  Deklaration  von  1816  erlassen  worden.  Über  den  Umfang  der 
Regulierungen  gibt  der  I.  Bd.  S.  423  ff.  Aufschluss. 

Die  Umwandlung  von  Bauern  in  besitzlose  ländliche  Arbeiter,  die,  um  ihren 
Lebensunterhalt  zu  erwerben,  ausschliesslich  auf  Lohnarbeit  angewiesen  waren,  ist 
nur  langsam  erfolgt ; keineswegs  war  die  Scheidung  zwischen  Bauer  und  Arbeiter 
eine  plötzliche,  und  vor  allem  ist  nicht  anzunehmen,  dass  der  soziale  Unterschied 
zwischen  beiden  zunächst  sehr  scharf  hervorgetreten  und  den  Beteiligten  zum 
Bewusstsein  gekommen  iBt. 

Die  Lage  der  Bauern  war  nach  der  Befreiung  keineswegs  eine  glänzende,  im 
Gegenteil:  die  geistige  Indolenz  und  Stumpfheit,  welche  Generationen  hindurch 
auf  ihnen,  den  Erbuntertänigen  gelastet  hatte,  war  nicht  mit  einmal  zu  beseitigen. 
Die  Befreiung  konnte  zunächst  von  einem  günstigen  Einfluss  auf  die  materielle 
Lage  nicht  Bein,  diese  blieb  vielmehr  infolge  der  an  die  Gutaherrsobaft  zu 
zahlenden  Entschädigungen  nach  wie  vor  eine  äusserst  kümmerliche.  Hierzu  kamen 
die  Kontributionen  der  Napoleonischen  Kriege,  die  Verwüstung  der  Felder, 
Zerstörung  von  Gebäuden,  endlich  die  grosse  Missernte  im  Jahre  1816  und  das 
Sinken  der  Getreidepreise  im  Jahre  1820,  kurz  die  Lage  der  Bauern  war  eine 
missliche,  vor  allem  auch  dadurch,  dass  nunmehr  die  Hilfe  und  Unterstützung 
der  Gutsherren,  welche  früher  bei  UnglUcksfällen  einen  immerhin  nicht  unwichtigen 
Faktor  gebildet  hatte,  nicht  mehr  zur  Verfügung  stand.  Auf  der  anderen  Seite 
war  die  Lage  der  ländlichen  Tagelöhner  eine  verhältnismässig  gute.  Durch  den 
Wegfall  der  Untertänigkeit  und  der  Fronden  war  die  Nachfrage  nach  ländlichen 
Arbeitern  eine  starke,  und  dementsprechend  waren  die  Arbeitslöhne  hoch. 

Dieses  Verhältnis  verschob  sich  erBt  um  die  Mitte  des  vorigen  Jahrhunderts, 
nachdem  höhere  Getreidepreise,  Verbesserung  des  landwirtschaftlichen  Betriebes, 
namentlich  der  Übergang  von  der  Dreifelderwirtschaft  zur  verbesserten  Körner- 
wirtschaft die  materielle  Lage  der  Bauern  beträchtlich  gehoben  batten,  während 
andererseits  die  der  ländlichen  Tagelöhner  sich  verschlechterte,  hauptsächlich  infolge 
des  durch  das  rasche  Wachstum  der  Bevölkerung  verursachten  stärkeren  Angebotes 
von  Arbeitskräften. 

von  der  Goltz1)  bezeichnet  die  Jahrzehnte  von  1840 — 1860  als  diejenigen, 
in  welchen  die  Scheidung  zwischen  Bauern  und  landwirtschaftlichen  Arbeitern  zum 
deutlicheren  Ausdruck  und  zum  Abschluss  gelangte.  In  dieser  Zeit  führten  auch 
die  Reallastenablösungsgesetze  vom  2.  Mai  1850  zur  Aufhebung  der  letzten,  noch 

')  von  der  Goltz,  Die  ländliche  Arbeiterklasse  und  der  preossische  Staat.  Jena  1893. 


Digitized  by  Google 


Die  ländlichen  Arbeiter. 


397 


immer  in  nicht  ganz  geringem  Umfange  bestehen  gebliebenen  Hand-  and  Spann- 
dienstverpflichtungen. 

Von  nun  an  stehen  sich  zwei  scharf  gesonderte  Gruppen  der  ländlichen 
Bevölkerung  gegenüber:  die  Bauern  einerseits,  die  ländlichen  Arbeiter  andererseits. 
Zwischen  beiden  sind  wohl  Übergangsstufen  vorhanden,  doch  nicht  in  dem  Umfange, 
dass  sie  das  Bild  eines  besitzenden  Bauernstandes,  dem  ein  besitzloses  Proletariat 
gegenUbersteht,  verwischen  könnten. 

In  welchem  Umfange  die  Regulierung  Landarbeiter  notwendig  machte,  ergibt 
sich  aus  der  Zahl  der  abgelösten  Handdienste,  welche  von  der  Goltz  wie  folgt 
berechnet:  „Bis  zum  Schlüsse  des  Jahres  1865  wurden  in  den  fünf  östlichen  Pro- 
vinzen in  runder  Summe  23  Millionen  Handdiensttage  durch  die  Ablösung  beseitigt. 
Nimmt  man  an,  dass  jede  Familie  täglich  i*/s  Arbeiter  stellte,  und  rechnet  man 
für  die  Person  300  Arbeitstage  im  Jahre,  so  leistete  jede  Familie  jährlich 
500  Arbeitstage.  Zum  Ersatz  der  abgelösten  Handarbeitstage  würden  also 
46000  Arbeiterfamilien  nötig  gewesen  sein.  Dazu  kamen  dann  die  aufgehobenen 
6 Millionen  Spanntage,  da  jeder  Gutsherr  nunmehr  nicht  bloss  für  die  fortgefallene 
Leistung  der  Zugtiere,  sondern  auch  für  die  mit  diesen  arbeitenden  Menschen  Er- 
satz zu  schaffen  hatte.  Weiter  mussten  infolge  der  Aufhebung  des  Zwangsgesinde- 
dienstes  viele  Arbeitskräfte  eingestellt  werden.  Endlich  ist  zu  erwägen,  daBS 
infolge  der  Regulierung  das  von  den  Gutsherren  bewirtschaftete  Areal  erheblich 
vergrössert,  ja  verdoppelt  wurde,  teils  durch  die  Landentschädigung,  welche  die 
Bauern  für  Erlangung  des  freien  Eigentums  und  der  Dienstfreiheit  geben  mussten, 
teils  durch  die  Einziehung  oder  den  sonstigen  Erwerb  von  bäuerlichen  Besitzungen, 
die  nicht  regulierungsfäbig  waren  oder  von  den  Bauern  freiwillig  abgegeben 
wurden.  Zur  Bewirtschaftung  der  in  solcher  Weise  stark  vergrösserten  Güter 
gehörten  viel  mehr  Arbeitskräfte,  als  die  Grundherren  früher  nötig  hatten,  selbst 
wenn  man  in  Anschlag  bringt,  dass  die  nunmehr  freien  Arbeiter  fieissiger  waren 
und  in  derselben  Zeit  mehr  leisteten,  als  die  früheren  Fronbauern.  Man  sieht 
hieraus,  dass  schon  die  Zahl  der  unmittelbar  durch  die  Regulierung  notwendig 
gewordenen  und  neu  anzusetzenden  Landarbeiter  eine  sehr  grosse  war.  Im  Laufe 
der  Zeit  steigerten  sich  die  Anforderungen  noch  erheblich  durch  die  Veränderung 
und  Verbesserung  der  Betriebsweise  auf  den  grossen  Gütern.  Die  Brache  wurde 
eingeschränkt  oder  ganz  beseitigt,  der  Hackfrucht-  und  Handelsgewächsbau  ein- 
geführt oder  weiter  ausgedehnt,  in  manchen  Gegenden  ging  man  zur  8ommerstall- 
füttornng  des  Rindviehs  Uber.  Alle  diese  Neuerungen  bedingten  eine  Erhöhung 
des  Bedarfs  an  Handarbeit.“ 

Die  oben  hervorgehobenen  besseren  Leistungen  der  freien  Arbeiter  liessen 
nach  Beseitigung  der  Fronden  zunächst  keinen  eigentlichen  Mangel  an  Arbeits- 
kräften eintreten,  was  zuvor  eine  Hauptsorge  der  Gutsbesitzer  gewesen  war. 
Bezüglich  des  Gesindes  änderte  Bich  an  den  bestehenden  Verhältnissen  überhaupt 
wenig.  Dieses  hatte  sich  bisher  in  der  Hauptsache  aus  den  zu  Hause  entbehrlichen 
Kindern  der  Bauern  rekrutiert  und  es  lag  keine  Veranlassung  zu  Änderungen 
in  diesem  Verhältnis  vor. 


Digitized  by  Google 


398 


Die  ländlichen  Arbeiter. 


Die  Lage  des  Gesindes  war  im  Verhältnis  zu  der  der  Bauern  im  allgemeinen 
keine  schlechtere,  im  Gegenteil:  Verpflegung  und  Kleidung  waren  häufig  erheblich 
besser.  Hierzu  kam  nach  Aufhebung  des  Zwangsgesindedienstes,  ein  grosses  Mafs 
von  persönlicher  Freiheit,  welches  es  mit  sich  brachte,  dass  in  bezug  auf  Behandlung 
und  Festsetzung  des  Lohnes  die  Gutsherren  dem  Gesinde  gegenüber  eine  ziemlich 
weitgehende  Rücksicht  nehmen  mussten,  selbst  wenn  sie  an  und  für  sich  hierzu 
keine  Neigung  hatten.  Es  bot  also  die  Beschaffung  des  zum  Wirtschaftsbetriebe 
erforderlichen  Gesindes  keine  Schwierigkeiten.  Anders  war  dies  in  bezug  auf  die 
Tagelöhner.  Wohl  waren  genügend  Personen  vorhanden,  welche  hierfür  in  Betracht 
kamen,  und  das  Angebot  von  Arbeitskräften  war  fast  durchweg  dem  Bedürfnis  ent- 
sprechend, allein  die  Gutsbesitzer  waren  vielfach  nicht  in  der  Lage,  die  zur  Auf- 
nahme von  Tagelöhnern  unbedingt  erforderlichen  Wohnungen  zu  stellen.  Den 
Domänenpächtern  war  bei  Befreiung  der  Domänonbauern  hierbei  seitens  der  Regie- 
rung eine  weitgehende  Hilfe  zuteil  geworden,  die  den  privaten  Gutsbesitzern  fehlte. 
Gleichwohl  mussten  auch  diese  sich  zur  Errichtung  von  Arbeiterwohnungen  ent- 
schlossen, wenn  anders  sie  nicht  auf  die  erforderlichen  Arbeitskräfte  und  damit  auf 
eine  geeignete  Bewirtschaftung  ihres  Grund  und  Bodens  verzichten  wollten. 

Sobald  diese  zwar  kostspielige,  aber  unumgänglich  notwendige  Bedingung 
erfüllt  war,  begegnete  die  Beschaffung  der  notwendigen  Arbeitskräfte  zunächst 
keinen  Schwierigkeiten.  Das  Tagelöhnerverhältnis,  in  welches  der  Arbeiter  zum 
Gutsherrn  trat,  bot  jenem  einen  Schutz  und  Rückhalt,  welcher  ihm  unbedingt 
nötig  war,  welchen  er  aber  auf  andere  Weise  nur  unvollkommen  finden  konnte. 
Die  Gemeindeverfassung  war  nur  wenig  entwickelt,  vor  allem  aber  gewährte  das 
Tagelöhnerverhältnis  dem  ländlichen  Arbeiter  eine  sichere  und  in  ihrer  Art  auch 
materiell  nicht  ungünstige  Existenz,  die  sich  in  der  Mehrzahl  der  Fälle  folgender- 
mafsen  gestaltete: 

Die  Basis  des  Tagelöhnereinkommens  bildete  einerseits  die  Naturallöhnung,  ein 
eigener,  wenn  auch  nur  kleiner  Landwirtschaftsbetrieb  andererseits.  Es  ist  dies 
besonders  hervorzuheben,  weil,  wie  später  darzulegen  sein  wird,  die  Verhältnisse 
heute  wesentlich  andere  sind. 

Zunächst  bekam  der  Tagelöhner  vom  Gutsherrn  eine  Wohnung  für  sich  und 
seine  Familie,  die  wohl  häufig  nur  einfach,  aber  kaum  schlechter  als  die  Wohnungen 
der  früheren  Fronbauern  war;  meistens  wurden  die  Gehöfte  niedergelegter  Bauern 
zu  Arbeiterwohnungen  eingerichtet.  Ferner  wurde  dem  Tagelöhner  Brennmaterial 
geliefert,  und  zwar  teils  als  Holz,  teils  konnte  er  sich  im  herrschaftlichen  Torfstich 
den  Bedarf  gewinnon.  Futter  bezw.  Weide  für  eine  oder  mehrere  Kühe,  für  Schafe, 
Schweine  sowie  Geflügel  bewirkten  infolge  des  dadurch  ermöglichten  Konsums  von 
tierischen  Produkten  einen  relativ  hohen  Nahrungsstand.  Der  Bedarf  an  Vegetabilien 
wurde  durch  Garten-  und  Ackerland  zu  eigener  Benutzung,  auf  welchem  Gemüse  uad 
Kartoffeln  gezogen  wurden,  gedeckt.  Den  Bedarf  an  Getreide  zum  Konsum  und  för 
die  Viehwirtschaft  lieferte  der  Lohndrusch,  der  häufig  noch  im  Deputatgetreide  eine 
Ergänzung  fand. 

Wenn  auch  der  Naturalauteil  am  Getreide  verschieden  hoch  war  — es  wurde 
um  den  n. — 20.,  meistens  14. — 16.  Scheffel  gedroschen  — , so  darf  aber  doch  wohl 
angenommen  werden,  das«  er  in  Jahren  mit  normaler  Ernte  für  den  Konsum  in 


Digitized  by  Googli 


Die  ländlichen  Arbeiter. 


399 


Haus  und  Wirtschaft  genügte,  häufig  darüber  hinaus  noch  durch  Verkauf  eine  Ver- 
wertung ermöglichte.  Der  Erlös  hierfür  und  der  wenn  auch  nur  kleine  Geldlohn 
genügten  dem  Bedürfnis  an  barem  Geld,  das  allerdings  gering  war,  nachdem  fast 
alle  Lebensbedürfnisse  — für  die  nötige  Kleidung  war  durch  Schafhaltung  und 
Flachsland  gesorgt  — in  den  Naturalien  ihre  Deckung  fanden. 

Der  Barlohn  fand  eine  Erhöhung  durch  den  Lohn  des  Dienstboten,  welchen 
der  Tagelöhner  zu  stellen  verpflichtet  war,  und  der  unter  dem  Namon  Hofgänger  oder 
Scharwerker  sehr  bald  allgemeine  Verbreitung  fand.  Diese  Sitte  stammte  noch  aus 
dem  frühem  guteberrlich-bäuerlichen  Verhältnis,  indem  häufig  die  Bauern  ihre 
Fronden  auf  dem  Gutshofe  durch  ihre  Kinder,  oder  in  Ermangelung  solcher  durch 
Dienstboten  verrichten  liessen. 

Überhaupt  war  das  ganze  Tagelöhnerverhältnis,  das  wohl  auch  kurz  als  Inst- 
verhältnis  bezeichnet  wird,  in  seinem  Wesen  nicht  viel  von  dem  früheren  gutsherr- 
lich-bäuerlichen Verhältnis  des  kleinen  StellenbeBitzers  verschieden. 

Wie  der  Instmann  in  seinen  ganzen  Lebensbedingungen  unter  der  neuen 
Arbeitsverfassung  gewissermafsen  den  Bauer  der  früheren  Periode  darstellte,  so 
bildete  eine  zweite  Kategorie  der  ländlichen  Arbeiterklasse,  die  sogen.  Einlieger 
oder  Losleute,  eine  Analogie  zu  den  früheren  gutsuntertänigen  Einliegern.  Wie 
das  Verhältnis  dieser  zu  dem  Gutsherrn  vor  der  Befreiung  ein  minder  festes  war 
als  das  der  Bauern,  so  stand  auch  der  Einlieger  oder  Losgänger  in  einem  loseren 
Verbände  zum  Wirtschaftsbetriebe  als  der  lustmann.  Er  wohnte  meist  im  Dorfe 
bei  Bauern  zur  Miete,  welche  entweder  in  bar  oder  durch  eine  bestimmte  Anzahl 
von  Arbeitstagen  entrichtet  wurde.  Im  übrigen  aber  stand  es  ihm  frei,  seine 
Arbeitskraft  zu  verwerten,  in  welcher  Weise  er  immer  wollte.  Dies  geschah  zu- 
weilen im  Sommer  bei  einem  Gutsherrn  gegen  höheren  Lohn,  als  ihn  der  Instmann 
bezog.  Eine  Verwertung  war  aber  auch  häufig  genug  längere  Zeit,  namentlich 
während  des  Winters,  überhaupt  nicht  möglich;  der  Einlieger  war  dann  monatelang 
ohne  Arbeit  und  Verdienst  und  befand  sich  während  dieser  Zeit  in  einer  überaus 
dürftigen  Lage,  wie  überhaupt  seine  ganze  Existenz  meist  eine  unsichere  war. 
Hierin  liegt  ein  wesentliches  Unterscheidungsmerkmal  gegenüber  dem  früheren  Zu- 
stand: Die  Lage  der  Instleute  hat  Bich  nur  wenig  gegen  die  der  Bauern,  aus  denen 
sie  hervorgegangen  sind,  geändert,  jedenfalls  nicht  zu  ihrem  Nachteile,  während 
der  Einlieger  der  neuen  Arbeitsverfassung  sich  in  einer  wesentlich  schlechteren 
Position  befand,  als  der  Einlieger  der  früheren  Periode  der  Gutsuntertänigkeib 
Während  diesem  gegenüber  der  Gutsherr  Verpflichtungen  zur  Hergabe  von  Wohnung 
und  Landnutzung  hatte,  konnte  der  Einlieger  oder  Losgänger  nach  der  Bauern- 
befreiung keinerlei  Ansprüche  erheben;  er  war  ganz  auf  sich  selbst  angewiesen  und 
hierdurch  in  einer  wirtschaftlich  ungünstigen  Lage. 

Aus  der  Zeit  der  Gutsuntertänigkeit  hatte  sich  endlich  noch  eine  dritte  Gruppe 
von  landwirtschaftlichen  Arbeitern  in  die  neue  Arbeitsverfassung  eingereiht,  die  der 
Häusler.  Diese  waren  in  der  Zeit  vor  der  Bauernbefreiung  Glieder  des  Bauern- 
standes, wie  diese  dem  Zwangsgesinde-  und  Frondienst  unterworfen.  Sie  wurden 
in  die  neue  Ära  nur  in  kleiner  Anzahl  mit  übernommen,  weil  ihre  Stellen  meist 


Digitized  by  Googl 


e 


400 


Die  ländlichen  Arbeiter. 


nicht  regulierungBfähig  waren  und  deshalb  zum  grössten  Teile  von  dem  Gutsherrn 
eingezogen  wurden. 

Sie  fanden  sich  in  grösserer  Anzahl  nur  in  solchen  Gegenden,  in  welchen  sie 
in  neuerer  Zeit  als  Arbeiter  eingesetzt  worden  waren,  so  namentlich  im  Oderbruch, 
wo  Friedrich  der  Grosse  nach  dessen  Urbarmachung  Büdner  in  grösserer  Zahl  ein- 
gesetzt hatte,  mit  einem  Besitz  von  sulch  geringem  Umfange,  -dass  deren  Inhaber 
in  Lohnarbeit  einen  Nebenverdienst  suchen  mussten.  Sie  erhielten  einen  Zuwachs 
in  Gegenden,  in  welchen  der  bäuerliche  Besitz  stark  vertreten  war,  weil  sich  hier 
nicht  allzu  selten  für  Tagelöhner  Gelegenheit  bot,  von  Bauern  einige  Morgen  Land 
zu  kaufen. 

Die  Häusler  waren  je  nach  Umfang  und  Ertragfähigkeit  ihres  Landes 
gezwungen,  mehr  oder  weniger  durch  Lohnarbeit  ihre  Existenzmittel  zu  ergänzen; 
wie  die  Einlieger  hatten  auch  sie  nur  periodisch  Gelegenheit  zu  Nebenverdienst, 
wodurch  ihre  Position  eine  ungünstige  wurde.  Die  allgemeine  Lage  der  Häusler 
war  wohl  besser  als  die  der  Einlieger,  aber  meist  schlechter  als  die  der  Gutstage- 
löhner, wozu  nicht  in  letzter  Linie  ihre  meist  starke  Verschuldung  beitrug. 

Diese  drei  Gruppen:  Instleute  mit  festem  Kontrakt  und  in  der  Hauptsache 
Naturallöhnung,  Einlieger  oder  freie  Arbeiter  gegen  Barlohn,  der  nur  vereinzelt 
durch  gewisse  Emolumente  ergänzt  wird,  und  Häusler  oder  kleine  Parzellenbesitzer, 
die  gewissermaßen  nur  im  Nebenberuf  Lohnarbeit  verrichten,  stellten  in  Verbindung 
mit  dem  Gesinde  die  landwirtschaftliche  Arbeiterschaft  dar,  wie  sie  sich  aus  ihren 
Anfängen  heraus  im  Osten  entwickelt  hat. 

Wesentlich  anders  haben  sich  die  Verhältnisse  im  Westen  gestaltet.  Die 
Lage  der  ländlichen  Bevölkerung  war,  wie  oben  Bd.  VI  S.  64  ff.  eingehender  gezeigt 
ist,  schon  im  Mittelalter  seit  der  Zeit  der  Kreuzzüge  in  den  westlichen  Teilen  des 
heutigen  Staatsgebietes  in  Rheinland  und  Westfalen  und  in  den  neuen  Provinzen 
Hessen-Nassau,  Hannover  und  Schleswig-Holstein,  bei  der  nur  ganz  ausnahmsweise 
erheblich  ausgedehnten  eigenen  Wirtschaft  der  grösseren  Grundherren  eine  wesentlich 
günstigere  und  selbständigere,  als  im  Osten.  In  Rheinland  und  Hessen-Nassau  hatte 
das  fränkische  Erbrecht  schon  in  früher  Zeit  sowohl  die  eigenen,  als  die  hörigen 
bäuerlichen  Besitzungen  bei  jeder  Erbteilung  in  einzelne,  nach  der  Sitte  ziemlich 
kleine  Stücke  zerlegt,  welche  an  verschiedene  Familien  übergingen.  Deshalb  mussten 
nicht  nur  die  Erben,  um  hinreichend  grosse  Wirtschaften  in  Besitz  zu  bekommen, 
verschiedene  Landstücke,  sei  es  durch  Kauf  oder  durch  Heirat,  zu  erwerben  suchen, 
sondern  auch  die  Personen  der  Besitzer  waren  mit  ihren  den  Grundherren  gegen- 
über persönlichen  Lasten  und  Abgaben  von  den  dinglichen  Lasten  der  Grundstücke 
völlig  geschieden,  so  dass  die  Grundstücke  zu  bestimmten  Zinsen-  und  Gericht*- 
barkeitslasten,  die  Personen  aber  von  völliger  Freiheit  bis  zu  sehr  verschiedenen, 
meist  aus  der  Gerichtsbarkeit  folgenden  und  nur  mit  Unrecht  als  Leibeigenschaft 
bezeichnet en  Verpflichtungen  gebunden  waren.  Westfalen  hatte  in  betreff  der 
persönlichen  Verpflichtungen  seiner  Hintersassen  ebenso  grosse  Verschiedenheiten, 
wie  die  fränkischen  Gebiete,  besass  aber  durch  die  natürliche  Lage  seiner  in  sich 
selbst  abgeschlossenen  Einzelhöfe  eine  so  enge  Verknüpfung  der  persönlichen  und 
dinglichen  Rechtsbeziehungen  und  stellte  dem  Her&nziehen  zu  Dienstleistungen  so 


Digitized  by  Google 


Pie  ländlichen  Arbeiter. 


401 


grosse  Schwierigkeiten  entgegen,  dass  sich  seine  Bauern  einer  grossen  Selbständig- 
keit erfreuten.  In  Hannover  stand  Ostfriesland  Westfalen  gleich.  Oie  Fries- 
ländischen  Landwirte  waren  durch  ihre  Vorgeschichte  und  die  Natur  ihrer  Land- 
schaft fast  ganz  selbständig.  Der  ganze  Norden  Hannovers  war  durch  das  all- 
gemein verbreitete  Meierverhältnis  nur  auf  durchaus  nebensächliche  Verpflichtungen 
beschränkt,  so  dass  nur  in  Döttingen  und  Hildesheim  die  alten  Dorfscliaften  der 
Sassen  vielfach  als  Villikationeu  mit  gewissen  Dienstverpflicbtungen  an  ihre  Herr- 
schaften bestehen  geblieben  waren.  Schleswig-Holstein  war  in  Dithmarsen  und  den 
Inseln  von  Grundherr lichkeit  frei,  andere  Teile  wie  ganz  Wagrien  und  Fehmarn 
gehörten  zu  dem  früheren  slavischen  Kolonisationslande.  Indes  gab  es  hier  Gebiete 
der  holsteinischen  Ritterschaft,  in  denen  eine  Dienstpflicht  der  ihnen  zugehörigen 
Bauernwirtschaften  bestand. 

In  ganz  Niedersachsen,  wie  fast  im  gesamten  nordwestlichen  Deutschland  über- 
haupt, standen  sich  zwar  auch  Rittergut  und  Bauerngut  als  die  Träger  der  ländlichen 
Organisation  gegenüber,  das  Verhältnis  beider  zueinander  war  aber  doch  in  mancher 
Beziehung  ein  anderes  als  im  Osten  Deutschlands.  Grosse  Gutsbezirke  ausser  von 
Forsten  bestehen  im  Nordwesten  nur  in  sehr  geringer  Zahl.  Der  grosse  Bestand 
an  Rittergütern  beruht  nicht  auf  erheblichen  Besitzungen,  sondern  teils  auf  alt- 
herkömmlicher landständischer  Stellung  alter  Edelinge,  teils  auf  später  erworbenem 
Recht  der  Lehnsritterschaften. 

Die  Bezüge  der  Rittergüter  entstanden  nur  in  beschränktem  Mufse  aus  dem 
Wirtscliaftabetrieb  als  solchem,  vielmehr  waren  ausser  dem  Forste  hauptsächlich 
Gefälle,  Zehnten  und  Zinsberechtigungen  mannigfacher  Art  ihre  Quellen.  Sie  stellten 
also  weniger  wie  im  Osten  eine  Grosswirtschaft  auf  eigene  Rechnung  dar,  sondern 
hatten  mehr  ihren  ursprünglichen  territorialberrlicheu  Charakter  bewahrt. 

Der  Besitz  eines  Rittergutes,  worunter  hier  auch  Dominialbesitz  und  Kloster- 
güter verstanden  werden  sollen,  verlieh  durchaus  nicht  immer  ein  Herrschaftsrecht 
über  die  Bauergüter,  wie  es  im  Osten  der  Fall  war.  Das  Bauergut  war  im  Westen 
allerdings  ebenfalls  nicht  mehr  ein  freies  Eigentum  und  für  das  Nutzungsrecht  war 
der  Bauer  zu  Abgaben  und  Leistungen  — worunter  auch  Frondienste  — ver- 
pflichtet, allein  diese  Verpflichtungen  bestanden  nicht  dom  Rittergutsbesitzer  als 
solchem  gegenüber,  sie  bildeten  vielmehr  eine  Substanz  für  sich,  konnten  vom 
Rittergut  abgetrennt,  veräussert  werden  und  es  gab  viele  Rittergüter  ohne  Anspruch 
auf  solche  Berechtigungen,  die  zusammenfassend  als  grundherrliche  bezeichnet  werden 
mögen,  wie  es  andererseits  auch  eine  grosse  Anzahl  von  Gruudherren  gab,  welche 
nicht  Rittergutsbesitzer  waren.  Das  Besitzrecht  des  Bauern  war  mehr  ein  Nutzungs- 
recht, er  besass  den  nof,  welchen  er  bewirtschaftete  gegen  Verpflichtung  zu  Abgabeu 
gegenüber  dem  Grundherrn.  Neben  diesen  Abgaben  und  Leistungen  kamen  häufig 
noch  solche  an  dritte  Personen  vor,  die  nicht  Eigentümer  des  Rittergutes  waren. 
Die  Nichtzugehörigkeit  dieser  Lasten  zum  Rittergute  bildete  ein  sehr  wesentliches 
Unterscheidungsmerkmal  gegenüber  der  östlichen  Gutsherrschaft. 

Das  Besitzrecht  der  Bauern  war  zwar  in  bezog  auf  Einzelheiten  verschieden, 
in  der  Hauptsache  alter  doch  immer  das  gleiche.  In  ganz  Niedersachsen  bildete 
seine  Grundlage  das  sogen.  Meierrecht,  kraft  dessen  der  Bauer  ein  erbliches,  ding- 
Meitzen,  Boden  des  preuss.  Staates.  VIII.  26 


Digitized  by  Google 


402 


Die  ländlichen  Arbeiter. 


liebes  Nutzungsrecht  am  Gute  besass,  für  welches  er  bestimmte  jährliche  Leistungen 
zu  entrichten  hatte.  Als  Uranfang  des  Meierrechtes  kann  die  Villikationsverfassuug 
des  xz.  und  12.  Jahrhunderte  gelten,  welche  eingehender  oben  in  Bd.  VI  S.  66 
behandelt  worden  ist.  Die  Yillici  der  Grundherren  sind  in  der  Zeit  der  Kreuzzüge 
in  Meier  umgewandelt  worden,  und  dieses  Moierrecht  hat  sich  mehr  und  mehr  ganz 
allgemein  in  Niedersachsen  verbreitet  und  ist  in  den  einzelnen  Landschaften  im 
16.  und  17.  Jahrhundert  vielfach  gesetzlich  festgeBtellt  und  gesichert  worden. 

Voraussetzung  für  die  Verleihung  eines  Gutos  zu  Meierrecht  war  die  Ver- 
pflichtung, es  in  guter  bäuerlicher  Wirtschaftsführung  selbst  zu  bebauen.  Der  Meier 
durfte  ohne  Erlaubnis  des  Grundherrn  weder  Land  verkaufen  noch  verpachten,  er 
musste  das  Gut  salva  rei  substantia  gebrauchen. 

Sobald  diese  Voraussetzungen  nicht  mehr  zutrafen,  also  namentlich  bei  schlechter 
Wirtschaftsführung,  war  der  Eigentümer  berechtigt,  den  Bauern  abzuraeiern,  dieser 
ging  des  Hofes  verlustig.  In  solchen  Fällen  war  jedoch  der  Grundherr  zur  so- 
fortigen Wiederbesetzung  des  Hofes  verpflichtet;  das  Bauergut  zum  Rittergute  zu- 
zuschlagen  war  unzulässig. 

Die  Erbfolge  war  ebenfalls  gesetzlich  geregelt,  und  zwar  meistens  derart,  dass 
das  Meiergut  an  eines  der  Kinder,  den  Anerben  überging,  wozu  die  Zustimmung 
des  Grundherrn  erforderlich  war,  welche  aber  nicht  willkürlich  verweigert  werden 
durfte  und,  falls  die  Verfügungen  des  Meiers  gesetzlich  nicht  unzulässige  waren, 
erforderlichenfalls  von  der  Obrigkeit  ergänzt  werden  konnte.  Auch  durfte  der  Meier 
sein  Gut  durch  Zukauf  von  Grundstücken  vergrösseru. 

Die  hauptsächlichsten  Leistungen  für  das  Meiergut  bestanden  in  Abgaben  an 
Getreide,  Vieh,  Eiern  und  Goldzinsen.  Die  Verpflichtung  zu  Frondiensten  war 
nur  selten  und  beschränkte  sich  meist  auf  Fuhren  zum  persönlichen  Gebrauch  des 
Grundherrn.  Niemals  haben  sie  dieselbe  Bedeutung  wie  im  Osten  gehabt  und  waren 
vertragsmässig  oder  gemäss  altem  Herkommen  nach  Zahl  und  Art  fixiert,  ein  wichtiges 
Unterscheidungsmerkmal  gegenüber  den  östlichen  Zuständen.  Die  Grosse  der  Meier- 
güter war  in  den  einzelnen  Teilen  des  nordwestlichen  Deutschlands  verschieden. 
In  der  Regel  musste  mindestens  eine  Hufe  vorhanden  sein;  unter  Hufe  ist  ein 
Komplex  von  etwa  7,5  ha  Ackerland,  Wiese  und  Weide  zu  verstehen,  nur  in  ihrer 
Gesamtheit,  und  wenn  sie  mit  Gemeinheitsberechtigung,  d.  h.  Nutzungsrecht  an  den 
Allmenden  vorsehen  war,  machte  eine  Fläche  von  dieser  Grösse  eine  Hufe  aus.1) 

Das  Meierverhältnis  bildete  die  Grundlage  der  ländlichen  Verfassung  namentlich 
in  Niedersachsen.  Daneben  bestanden  innerhalb  der  ländlichen  Bevölkerung  noch 
andere  Klassen,  die  ähnlich  wie  in  Ostdeutschland,  hauptsächlich  jo  nach  der  Grösse 
ihres  Besitzes,  und  dem  Umfange,  in  welchem  sie  auf  Nebenverdienste,  d.  h.  Tage- 
lohnarbeit angewiesen  waren,  sich  voneinander  unterschieden. 

Als  zweite  Gruppe  kamen  die  Kötter  in  Betracht,  deren  Zahl  die  der  Meier 
übertraf,  wenn  auch  ihr  Besitzauteil  am  Lande  geringer  war.  Der  Landbesitz  über- 
schritt in  der  Regel  nicht  die  Grösse  von  1 ha,  und  das  Land  wurde  meist  ohne 

l)  Stüve,  Wesen  nnd  Verfassnng  der  Landgemeinden.  Jena  1851. 


Digitized  by  Google 


Die  ländlichen  Arbeiter. 


403 


Pferde  bestellt.  Dan  Besitzrecht  war  ähnlich  dem  der  Meier  und  etwaige  Fron- 
dienste waren  stets  als  Handdienste  zu  leisten.  Die  Kleinkötter,  d.  h.  solche  mit 
einem  Besitz  von  nicht  mehr  als  i ha  verdienten  ihren  Lebensunterhalt  zum  Teil 
als  Tagelöhner  und  Handwerker. 

Nächst  den  Köttern  kamen  dio  Brinksitzer  uud  Anbauer  vor,  die  sowohl  in 
rechtlicher  wie  sozialer  Beziehung  eine  Übergangsstufe  von  dt*r  bäuerlichen  zur 
nichtbäuerlichen  Bevölkerung  bildeten.  Sie  kamen  überall  in  grosser  Anzahl  vor 
und  wohnten  meist  ausserhalb  des  Dorfes  auf  dem  sogen.  Brink.  Neben  einem 
Hause  hatten  sie  Hof  und  Gartenraum,  zusammen  meistens  */,  ha  gross.  Ihr  Besitz- 
recht war  teils  das  gleiche  wie  dasjenige  der  Meier  uud  der  Kötter,  teils  beruhte 
es  auf  einem  Grundzinsverhältnis. 

Nutzungau  der  Allmende  hatten  die  Brinksitzer  ursprünglich  nicht,  sie  erlangten 
diese  jedoch  im  Laufe  der  Zeit,  sei  es  als  vollberechtigte  Gemeindeglieder,  sei  es 
auf  Grund  besonderer,  mit  den  Gemeinden  abgeschlossener  Verträge.  Die  Grund- 
lage ihrer  Existenz  bildete  Verdienst  durch  Tagelohn  und  Hausindustrie,  namentlich 
Verarbeitung  des  auf  dem  eignen  Grundstück  geernteten  Flachses. 

Gegenüber  den  eben  erwähnten  drei  Klassen  der  ländlichen  Bevölkerung,  deren 
gemeinsames  Merkmal  Landbesitz,  meist  auf  Grund  des  Meierrechtes,  also  zu  einem 
erblichen,  dinglichen  Nutzungsrecht,  war,  bestand  namentlich  in  Niedersachsen, 
ebenso  wie  in  Ostdeutschland,  noch  eine  vierte  Klasse,  die  der  Häuslinge  und  Ein- 
lieger, welche  meist  bei  einem  Bauer  zur  Miete  wohnten.  Ihnen  ähnlich  waren  die 
Abbauer,  die  an  Stelle  einer  Mietswohnung  eine  solche  zu  Meierrecht  besassen. 
Die  Häuslinge  sowohl  als  die  Abbauer  erhielten  sich  durch  Lohnarbeit;  wenn  auch 
vielfach  ein  kleiner  landwirtschaftlicher  Betrieb  vorhanden  war,  in  der  Regel  auf 
gepachteten  Bauernäckern,  so  reichte  dieser  doch  bei  weitem  nicht  aus,  um  eine 
Familie  zu  ernähren,  und  die  Hauptsache  blieb  somit  stets  Lohnarbeit.1) 

Brinksitzer  und  Häusling  bezw.  Abbauer  bildeten  die  ländliche  Arbeiterschaft 
Niedersachsens.  Sie  kamen  weniger  für  den  Betrieb  der  Rittergüter  in  Betracht, 
als  namentlich  für  die  Bauern,  deren  Besitzungen  zuni  Teil  recht  ansgedehnt  waren, 
und  denen  nicht  wie  den  Rittergutsbesitzern  Frondienste  zur  Verfügung  standen. 
Für  den  Bauer  bildeten  die  landwirtschaftlichen  Tagelöhner  einen  wichtigen  Faktor, 
und  ihre  Unentbehrlichkeit  verschaffte  letzteren  schon  früh  eine  ganz  andere  soziale 
Stellung,  als  dieselbe  Bevölkerungsschicht  im  Osten  inue  batte.  Dies  waren  die 
Verhältnisse  im  nordwestlichen  Deutschland  um  die  Mitte  des  achtzehnten  Jahr- 
hunderts, also  ungefähr  zu  der  Zeit,  in  welcher  in  Preussen  die  Bauernbefreiung 
oinsetzte. 

Die  Reformgesetzgebung  im  Westen  griff  keineswegs  in  dem  Mafse  in  die 
wirtschaftlichen  und  politischen  Verhältnisse  der  Ländergebiete  ändernd  ein,  wie  im 
Osten.  Während  hier  auf  gesetzgeberischem  Wege  gänzlich  neue  Zustände  in  ver- 
hältnismässig sehr  kurzer  Zeit  geschaffen  wurden,  hatte  die  Reformgesetzgebung  im 
nordwestlichen  Deutschland  eigentlich  nur  bereits  vorhandene  Einrichtungen  und 
Zustände  zu  sanktionieren. 


l)  8tüve  a.  a.  Ö. 


26* 


Digitized  by  Google 


404 


Oie  ländlichen  Arbeiter. 


Die  Entwicklung  hat  deswegen  im  Westen  auch  einen  ganz  anderen  Charakter, 
es  fehlt  ihr  vor  allem  das  umwälzende  und  gleichsam  plötzliche  Moment,  welches 
die  Bauernbefreiung  im  Osten  unverkennbar  in  sich  trägt.  Wenn  hei  Besprechung 
der  Östlichen  Verhältnisse  die  Bauernbefreiung  als  Zeitpunkt  der  Entstehung  einer 
ländlichen  Arbeiterklasse  bezeichnet  werden  konnte,  so  trifft  dies  in  bezug  auf  die 
Aufhebung  der  Örundherrschaft  für  den  Westen  nicht  zu,  weil  hier  eine  eigene 
ländliche  Arbeiterschaft  schon  von  jeher  bestanden  lind  sich  in  ihrer  hauptsächlichsten 
Form  bis  heute  erhalten  hat.  Der  Staat  beschränkte  sich  darauf,  die  Leistungen 
der  Bauern  zu  fixieren  und  willkürlichen  Erhöhungen  vorzubeugen. 

Die  Grundherrschaft  begann  in  der  zweiten  Hälfte  des  18.  Jahrhunderts  von 
selbst  zu  verschwinden,  indem  die  Bauern  durch  Verträge  mit  den  Grundherren 
das  Meierverhältnis  lösten  und  so  freie  Eigentümer  wurden.  Wesentlich  beeinflusst 
wurden  die  gesetzlichen  Maßnahmen  durch  französische  Einflüsse,  unter  welchen  zu 
Beginn  des  19.  Jahrhunderts  grosse  Gebiete  des  nordwestlichen  Deutschlands  standen. 
Die  Rheinprovinz  stand  von  1801 — 1814  unter  französischer  Herrschaft  und  erhielt 
die  Landeskulturgesetzo  Frankreichs.  Von  1807 — 1813  bestand  das  Königreich 
Westfalen,  welches  im  wesentlichen  auch  über  Knrhesseu,  Thüringen,  Mansfeld, 
Stolberg,  Braunschweig,  die  Altmark  mit  Magdeburg,  Güttingen,  Hildesheim,  Hannover, 
Osnabrück  und  Minden  ausgedehnt  wurde,  von  dem  zwar  1810  im  Westen  und 
Norden  ein  breiter  Streifon  längs  der  Nordseeküste  abgetrennt,  jedoch  mit  Frank- 
reich vereinigt  wurde.  Für  Rheinland  wurden  die  Reallästenablösungen  nach  dem 
französischen  Gesetz  zu  Ende  geführt.  In  Westfalen  waren  zur  französischen  Zeit 
diese  Geschäfte  nur  teilweise  in  Angriff  genommen  worden.  Es  erschien  deshalb, 
nachdem  Preussen  das  Land  wieder  übernommen,  das  Gesetz  vom  25.  September 
1820,  die  gutsherrlichen  und  bäuerlichen  Verhältnisse  in  den  vormals  zum  König- 
reiche Westfalen,  Grossherzogtum  Berg  und  zu  den  französisch- hanseatischen 
Departements  gehörigen  Landesteilen  betreffend,  und  das  Gesetz  vom  21.  April  1825 
Uber  die  den  Grundbesitz  betreffenden  Rechtsverhältnisse  und  die  Realberechtigungen 
in  den  Landesteilen,  welche  vormals  eine  Zeitlang  zum  Königreiche  Westfalen  gehört 
hatten.  In  den  jetzt  zur  Provinz  Hessen-Nassau  gehörigen  Gebieten  hatten  die 
Fürsten  von  Nassau-Usingen  und  Nassau- Weilburg  als  Rheinbundsgenossen  die  Herr- 
schaft über  ihr  Lund  nicht  eingebüsst.  Sie  schafften  1808  die  Leibeigenschaft  und 
den  grössten  Teil  der  davon  herrührenden  Fronden  und  Abgaben  ab,  hoben  die 
Strafe  der  körperlichen  Züchtigung  auf  und  stellten  1811  olle  Bürger  vor  dem 
Gesetze  gleich,  gaben  auch  1814  die  erste  konstitutionelle  Verfassung.  In  Kurhessen 
sollten  1814  nach  der  Rückkehr  des  Kurfürsten  alle  Einrichtungen  und  Vorgänge 
während  der  französischen  Besitznahme  als  nicht  geschehen  behandelt  werdet),  indes 
wurdo  bald  darauf  die  Lage  der  bäuerlichen  Bevölkerung  wesentlich  verbessert, 
denn  die  Verfassungsurkunde  vom  3.  Januar  1831  stellte  in  § 25  fest,  dass  die 
Leibeigenschaft  aufgehoben  bleibe  und  die  von  ihr  herrühreuden  etwa  noch  be- 
stehenden Abgaben  durch  Gesetz  geordnet  werden  sollten. 

§ 33  ordnete  an,  dass  die  Jagd-,  Waldkultur-  und  Teichdienste  nebst  den 
Wildpret-  und  Fischfuhren  nicht  mehr  stattlinden,  und  die  Privatberechtigten,  welche 
hierdurch  Verluste  erleiden,  vom  Staate  entschädigt  werden  sollten.  Die  dem  Staate 


Digitized  by  Google 


Die  ländlichen  Arbeiter. 


•105 


z.u  leistenden  Fruchtmagazinfuhreu  und  Hnnddienste  auf  den  Fruchtböden  wurden 
aufgehoben.  Die  übrigen  ungemessenen  Fronden  sollten  in  gemessene  umgewandelt 
werden  und  alle  gemessenen  Fronden  ablösbar  sein.  § 34  erklärte  alle  Grundzinsen, 
Zinsen  und  übrigen  gutsherrlichen  Natural-  und  Geldleistungen  und  andere  Real- 
lasteu  für  ablösbar. 

Zur  Erfüllung  des  § 33  erschien  das  Gesetz  vom  29.  Februar  J832,  nach 
welchem  die  dienstberechtigteu  Privaten  durch  den  20  fachen  Betrug  des  Durch- 
schnittsertrages vom  Staate  har  entschädigt  wurden.  Zu  §§  33  und  34  erschien  als 
Ahlösnngsorduung  das  Gesetz  vom  23.  Juni  1832  mit  dom  Ergiiuzungsgesetz  vom 
31.  März  1835,  welche  die  Renllasten  mit  Ausnahme  der  dem  Staat,  der  Kirche,  Schule 
und  Gemeinde  zustehenden,  uud  die  Erbpacht  auf  Antrag  des  Verpflichteten  in 
Geldrente  wandelbar  und  zum  20  fachen  Betrag  in  Kapital  ablösbar  machten,  auch 
amortisierbare  Darlehen  hierfür  durch  die  Landeskreditkasse  ermöglichten.  Dazu 
kamen  Gesetze  vom  3.  April  1835  über  Ablösung  von  Triftabgaben,  vom  26.  August 

1848  über  Auseinandersetzung  der  Lehus-,  Erbpacht-  und  sonstiger  gutsherrlicher 
Verbände,  und  ein  Gesetz  vom  20.  Juui  1850  über  die  Ablösung  noch  bestehender 
sonstiger  Grundlasten,  Veräusserung  nur  zum  vollen  Grundeigentum  und  unter  Vor- 
behalt der  gesetzlichen  Ablösbarkeit. 

Noch  früher,  wie  in  den  Gebieten  der  späteren  Provinz  Hessen-Nassau,  war 
die  Befreiung  und  Ablösbarkeit  der  Verpflichtungen  der  ländlichen  Bevölkerung  im 
Königreiche  Hannover  durch  gesetzliche  Vorschriften  ermöglicht  worden.  Jede 
persönliche  Unfreiheit  des  Bauernstandes  war  für  Hannover  mit  der  Verordnung 
vom  10.  November  1831  beseitigt  worden.  Diese  Verordnung  setzte  die  Gesichts- 
punkte fest,  wonach  bei  Ablösung  der  gruud-  und  gutsherrlichen  Lasten  und  bei 
der  Regulierung  der  bäuerlichen  Verhältnisse  verfahren  werden  sollte.  Alle  Grund- 
stücke, welche  in  einem  Meiereigenbchörigkeits-,  Meierdings-  oder  ähnlichem  guts- 
herrlichen Verbände  mit  erblichem  Rechte  des  Besitzers  standen,  desgleichen  alle 
Erbzins-  und  Erbpachtgrundstücke  konnten  durch  Ablösung  der  darauf  ruhenden 
gutsherrlichen  Rechte  uud  Lasten  iu  volles  Eigentum  des  Besitzers  verwandelt 
werden.  Diese  Ablösung  der  Lasten  und  der  Eigentumserwerh  au  erblichen  Grund- 
stücken war  in  wenigen  Jahren  fast  vollständig  durchgeführt,  soweit  nicht  Velm- 
oder  Moorländereien  in  Betracht  kamen. 

Die  Grundsätze  der  Verordnung  vom  10.  November  1831  für  die  Ablösung 
der  Reallasten  wurden  durch  die  Ablösungsordnung  vom  23.  Juni  1833  ausführlich 
festgestellt.  Es  blieben  indes  Staats-,  Gemeinde-,  Pfarr-  und  Schuldienste  und 
andere  Sozietätslasteu  ausgenommen. 

Ein  Gesetz  vom  16.  September  1844  ordnete  die  Rechte  dritter  Personen  und 
ein  solches  vom  17.  April  1852  die  Zwangs-  und  Bannrechte.  Zur  Förderung  der 
Reallastenablösung  wurde  1840  mit  beschränkter  Staatsgarantio  und  unter  staatlicher 
Verwaltung  eine  durch  Statut  vom  18.  Mai  1842  erweiterte  Landeskreditanstalt 
errichtet,  deren  Wirksamkeit  durch  eine  Verordnung  vom  26.  August  1844  und 
Gesetze  vom  12.  August  1846  und  9.  Juni  1848  gefordert  wurde.  Sie  gewährte 
Darlehen  zur  Ablösung  bis  zu  s/4  des  Kapitals  mit  Amortisation.  Bis  zum  Jahre 

1849  waren  durch  die  Kreditanstalt  46  Mill.  Mark,  von  1849 — 1865  25  Mill.  Mark 


Digitized  by  Google 


406 


Die  ländlichen  Arbeiter. 


Abfindungskapitalien  ausgeliehen  worden.  Indes  ist,  namentlich  in  älterer  Zeit,  die 
Summe  der  direkt  gezahlten  Kapitalien  eine  sehr  viel  höhere  gewesen. 

In  der  Provinz  Schleswig-Holstein  wurde  die  Leibeigenschaft  in  den  König- 
lichen Distrikten  schon  1767  aufgehoben  uud  nur  durch  die  Aushebungsordnung 
zum  Militär  eine  gewisse  Gebundenheit  aufrecht  erhalten.  Auf  den  Gütern  und  in 
den  klösterlichen  Distrikten  wurde  sie  erst  durch  die  Verordnung  vom  19.  Dezember 
1804  und  das  Kauzleipatent  vom  27.  April  1805  ohne  Entschädigung  beseitigt;  auch 
die  Übernahme  ungemesseuer  Dienste  ist  seit  dieser  Zeit  unzulässig.  Im  übrigen 
behielten  die  angesessenen  Leibeigenen  an  ihren  Stellen  nur  diejenigen  Rechte, 
welche  ihnen  bis  zur  Freilassung  zugestandeu  hatten,  ihre  Dienstverhältnisse  wurden 
durch  das  Patent  vom  25.  April  1805  und  Verordnung  vom  17.  Juli  1805  uäher 
bestimmt  und  für  die  zwischen  Gutsherrn  und  Untergebenen  darüber  abzuschliessenden 
Verträge  die  schriftliche  Form  vorgeschrieben.  Die  persönlichen  Abgaben,  welche 
unter  der  Bezeichnung  Verbittelsgeld,  Schätzgeld  verkommen,  wurden  wiederholt 
aufgehoben  und  wiederhergestellt;  für  die  schleswig-holsteinische  Staatskasse  schafften 
sie  die  Verordnungen  vom  28.  Oktober  und  10.  November  1853  ab,  für  Privat- 
berechtigte blieben  sie  noch  bestehen.  Über  die  Ablösung  der  Reallasten  bestehen 
nur  wenige  Bestimmungen.  Eine  Verordnung  vom  17.  Dezember  1845  weist  die 
Rentenkammer  an,  die  Verwandlung  von  Dominialfuhren  in  eine  billige  grundherr- 
liche Abgabe  zu  gestatten,  wenn  die  Mehrzahl  der  Fuhrenpflichtigen  eines  Distrikts 
dies  wünscht. 

Das  Gesetz  vom  10.  April  1862  gestattet  den  Erbpächtern  in  Schleswig  hei 
Verwandlung  ihrer  Hufe  in  Eigentum  die  Ablösung  des  KanotiB  zum  25  fachen  Be- 
itrage. Die  Ablösung  der  Hofdieuste  auf  den  adligen  Gütern  und  den  Besitzungen 
des  St.  Johannis-Klosters  zu  Schleswig  ist  eingeleitet,  aber  1864  suspendiert  worden. 
Es  handelte  sich  um  771  Eigentümer  oder  Erbpächter,  38  Festebauern  und 
1107  Zeitpächter.  Den  fiskalischen  Erbpächtern  in  Schleswig  ist  durch  Gesetz  vom 
16.  April  1862  gestattet,  die  Übertragung  des  vollen  Eigentums  gegen  Erlegung 
von  2 °/0  des  Steuerwertes  der  Ländereien  und  des  Brandversicherungswertes  der 
Gebäude  zu  verlangen.  Dies  ist  indes  nur  in  wenigen  Fällen  geschehen.  Die  zahl- 
reichen Festebauern  in  Eigentümer  zu  verwandeln  ist  die  Verwaltung  schon  seit  1805 
bestrebt  gewesen.  Ein  Gesetz  vom  27.  November  1863  dehnte  die  Bestimmungen 
über  die  Erlangung  des  Eigentums  der  Erbpächter  auf  sie  aus. 

Bis  1866  sind  danach  1552  schleswigsche  Festebauem  zu  Eigentum  gelangt. 
Von  den  sonstigen  Reallasten  sind  die  Naturalzehnten  der  Geistlichen  sehr  verbreitet 
und  nicht  ablösbar  gewesen.  Die  fiskalischen  Gefälle  in  Holstein  betrugen  an  Erb- 
pachtzinseu  153900  Mk.,  an  stehenden  Gefällen  766150  Mk.,  in  Schleswig  an  Erb- 
pacht 55542  Mk.,  an  stehenden  Gefallen  1041000  Mk.;  die  letzteren  sind  indes  zum 
Teil  zu  den  Steuern  zu  rechnen. 

Diese  Angaben  geben  ein  ungefähres  Bild  von  der  Lage  der  ländlichen  Be- 
völkerung zur  Zeit  des  Überganges  der  neuen  Provinzen  in  die  preussische  Ver- 
waltung. Diese  liess,  soweit  dies  ausführbar  erschien,  die  bestehenden  Landesgesetze 
betreffs  der  Reallastenablösungen  in  Geltung  und  ergänzte  sie  nur  bezüglich  der 
weitergreifeuden  Befreiungen  uud  Erleichterungen  durch  entsprechende  Gesetzes- 


Digitized  by  Google 


Die  ländlichen  Arbeiter. 


407 


beatimmungeu.  So  erging  für  die  hessischen  Landesteile  das  Gesetz  über  die  Ab- 
lösung der  Reallaston  im  Regierungsbezirk  Wiesbaden  und  in  den  zum  Regierungs- 
bezirk Kassel  gehörigen  vormaligen  grossherzoglich  hessischen  Gebietsteilen  vom 
15.  Januar  1S72  und  vom  16.  Juni  1876  und  das  Gesetz  vom  5.  April  186g  über 
die  Ablösung  der  aus  Erbpachten,  Erblelms-  und  Erbzinsverliältnissen  herrührenden 
Berechtigungen  und  Verpflichtungen.  Für  den  Regierungsbezirk  Kassel  ergingen 
Reallastenablösungsgesetze  vom  23.  Juli  1876  und  2.  Februar  1879  und  für  die 
ganze  Provinz  Hessen-Nassau  das  Gesetz  über  Feststellung,  Vertoilung  und  Teilung 
der  Ablösungsrenten  vom  15.  Februar  1872.  Für  alle  drei  Provinzen  ergingen  die 
Verordnungen  über  Ablösung  der  Dominialgefalle  vom  5.  Juni  1867,  über  die  Bei- 
treibung der  Kosten  in  Auseinandersetzungsangelegenheiten  vom  22.  September  1867, 
sowie  eine  solche  über  die  Erhebung  der  Gebühren  in  Auseinandersetzungen  vom 
27.  Februar  1868. 

Für  Hannover  wurden  noch  einige  besondere  Bestimmungen  erforderlich;  eino 
Verordnung  über  die  Ablösung  vou  Realabgaben,  welche  dem  Domänenfiskus  zu- 
stehen, vom  26.  September  1867,  allgemeine  Bestimmungen  über  dio  Ablösung  der 
Reallasten  durch  Gesetze  vom  3.  April  1869  und  23.  Juli  1869,  das  Gesetz  über 
das  Vorrecht  der  Ablösungskapitalien  vom  8.  Juni  1873,  über  die  Ablösung  der 
Abfindungsrenten  für  die  Weiderechte  vom  8.  Juli  1873,  das  Gesetz  über  die  Ab- 
lösung der  geistlichen  und  Schulinstituten,  sowie  milden  Stiftungen  zustehenden 
Realberechtigungen  vom  15.  Februar  1874  und  das  Gesetz  über  die  Ablösung  der 
Erbzins-  und  Erbpachtberechtigung  in  den  Moor-  und  Vehnkolonien  vom  2.  Juli  1876. 

Ebenso  wurden  für  Schleswig-Holstein  einige  besondere  Festsetzungen  erforder- 
lich. Sie  ergingen  in  dem  Gesetz  über  die  Ablösung  persönlicher  Dienste  in  der 
Provinz  vom  14.  April  1869,  in  den  Gesetzen  über  die  Ablösung  der  Reallasten 
und  über  die  Ablösung  der  Dienste  vom  3.  Januar  1873,  über  die  Feststellung, 
Verteilung  und  Teilung  der  Ablösungsrenten  vom  3.  Juni  1873  und  über  die  Ab- 
lösung der  Reallasten  in  Schleswig-Holstein  vom  8.  Juni  1874. 

Im  grossen  und  ganzen  wurde  durch  die  Ausführung  dieser  Vorschriften,  ab- 
gesehen von  der  in  den  verschiedenen  Landesteilen  notwendig  verschiedenen  Be- 
wertung der  Abgaben  und  Dienstleistungen  oine,  wie  erstrebt  wurde,  entsprechend 
gleichartige  Behandlung  der  ländlichen  Bevölkerung  im  Staatsgebiete  erreicht. 

Das  wichtigste  und  entscheidende  Moment  ist  jedoch  die  allgemeine  Lösung 
jeder  anderen  Arbeit« Verbindlichkeit  als  der  durch  einen  zeitlich  begrenzten  und 
jederzeit  kündbaren  Arbeitsvertrag  begründeten,  und  damit  Schaffung  eines  Zu- 
standes, in  dein  für  die  ländlichen  Arbeitsverhältnisse  alles  auf  die  Zahl  der  vor- 
handenen Arbeitskräfte  gegenüber  dem  örtlich  bestehenden  Bedürfnisse  ankommt, 
sowie  auf  den  Entgelt,  der  für  die  gewünschte  Arbeit  gegenüber  anderen 
konkurrierenden  Faktoren  geboteu  werden  kann. 

Über  die  Verteilung  der  landwirtschaftlichen  Bevölkerung  im  Staate  in  dieser 
Zeit,  über  das  Verhältnis  der  landwirtschaftlichen  Arbeiter  und  des  Gesindes  zu 
den  selbständigen  in  der  Landwirtschaft  tätigen  Personen  gibt  die  nachstehende  Zu- 
sammenstellung Aufschluss. 


Digitized  by  Google 


408 


IHe  ländlichen  Arbeiter. 


Bei  der  Volkszählung  und  Volksbesclireihung  vom  3.  Dezember  1867  wurden 
gezählt: 

a)  Guts-,  Weinberg-  und  Gartenbesitzer,  Pächter,  Administratoren,  Inspektoren, 
Verwalter  und  sonstige  Beamte: 

in  den  alten  in  den  neuen 

Provinzen  Provinzen  lnl 

Selbsttätige  ....  108904z  278095  *367*37 

Angehörige  . ■ . . 3555427 838872 4394299 

Zusammen  4644469  1116967  5761436 

li)  Gehilfen  und  Lohrlingo,  Gesinde  und  Tagoarbeiter  bei  der  Landwirtschaft  und 
Viehzucht: 


Selbsttätige 

Angehörige 


in  den  alten 
Provinzen 
2197912 
2568902 


Zusammen  4766814 


in  den  neuen 
Provinzen 
54«>3*3 
458877 
999190 


2738225 
30*7  779 
5766004 


Es  ergibt  dies  für  die  ganze  Monarchie  eine  landwirtschaftliche  Bevölkerung 
von  11  527440  Personen  = 48, 1 °/0  der  mit  23971337  ermittelten  Gesamtbevölkerung, 
wovon  4105362  Selbsttätige,  7422078  Angehörige  derselben  sind. 

Die  Einkommensverhältnisse  der  landwirtschaftlichen  Arbeiter  zur  Zeit  der 
Einverleibung  der  neuen  Provinzen  in  den  preussisehen  Staat,  sowie  die  grosse  Ver- 
schiedenheit, welche  damals  in  der  ganzen  Monarchie  in  bezug  auf  die  Lohnhöhe 
herrschte,  sind  aus  nachstehendem  ersichtlich. 

Nach  dem  Material,  welches  in  den  für  Zwecke  der  Gruudsteuerregulicrung 
angefertigten  Kreisheschreibungen  niedergelegt  ist,  und  nach  dem,  welches 
von  der  Goltz  in  seinem  an  den  Kongress  Deutscher  Landwirte  im  Jahre  1875 
erstatteten  Bericht  gesammelt  hat,  lässt  sich  in  bezug  auf  das  Lohnniveau  Anfang 
der  70  er  Jahre  für  die  einzelnen  Provinzen  bezw.  Regierungsbezirke  nachstehende 
Reihenfolge  aufstellen: 


1.  Regierungsbezirk  Arnsberg. 

2.  „ Stade  . . 

3.  „ Stralsund. 

4.  „ Düsseldorf 

5.  Provinz  Schleswig-Holstein  . 

6.  Regierungsbezirk  Aachen  . 

7.  „ Aurich 

8.  „ Trier  . . 

9.  „ Köln  . . 

1 o.  Hohenzollern 

1 1 . Regierungsbezirk  Lüneburg 

12.  „ Magdeburg 

13.  „ Münster  . 

14.  Provinz  Hessen-Nassau  . . 

15.  Regierungsbezirk  Potsdam  . 


. . . 19,0  Sgr.  Tagelohn. 

■ • • *8,3  n » 

- • ■ *8,2  * s 

• • • *7.7  » 

• • • *6,6  „ * 

• • • *6,4  * s 

• • • *5, 8 „ 

• • • *5,8  * 

*5,7  n r 

■ ■ ■ *5,2  „ * 

• • - *5,*  a 

• • - *4,8  r 

. . *4,8  s n 

■ ■ *4,4  s s 

• • • *4,3  „ 


Digitized  by  Google 


Die  ländlichen  Arbeiter. 


400 


16.  Regierungsbezirk  Hannover  .... 

>3,9 

Sgr.  Tagelohn. 

>7- 

n 

Merseburg  .... 

«3.9 

n 

n 

18. 

» 

Koblenz 

13.4 

» 

n 

19. 

» 

Hildesheim  .... 

>3.3 

n 

n 

30. 

n 

Stettin 

*3,° 

n 

n 

31. 

1» 

Köslin 

>2.S 

n 

n 

33. 

n 

Bromberg  .... 

,2>5 

n 

n 

23- 

» 

Minden 

I2>5 

n 

n 

34. 

n 

Frankfurt  .... 

11,9 

n 

n 

25- 

n 

Marienwerder  . . . 

11,8 

n 

» 

36. 

* 

Danzig 

11,2 

n 

* 

»7- 

n 

Königsberg  .... 

>o,7 

n 

n 

38. 

n 

Posen  

9,6 

n 

n 

39. 

„ 

Liegnitz 

9,* 

7* 

n 

30. 

„ 

Gumbinnen  .... 

8,9 

n 

n 

3>- 

tt 

Breslau 

8,6 

„ 

* 

32- 

n 

Oppeln 

7,o 

r» 

» 

Die  Bauernbefreiung  des  Ostens  und  die  Beseitigung  der  Grundherrschaft  im 
Westen  hatten  wichtige  Änderungen  im  Landwirtschaftsbetriebe  zur  Folge,  die  zu- 
nächst freilich  im  Osten  deutlicher  zum  Ausdruck  kamen,  weil  hier  in  weit  höherem 
Mähte  eine  gänzlich  neue  Situation  geschaffen  worden  war. 

Der  Landwirtschaftsbetrieb  stand  zur  Zeit  der  Gutsuntertänigkeit  noch  auf 
einer  verhältnismässig  niedrigen  Stufe.  Dreifelderwirtschaft  war  noch  fast  allgemein, 
und  nur  ganz  vereinzelt  begann  sich  der  Übergang  zur  Feldgraswirtschaft  und  ver- 
besserten Kürnerwirtschaft  zu  vollziehen.  Bei  der  Arbeitsvertassung  jener  Zeit  und 
dem  Flurzwang  war  auch  an  eine  Verbesserung  der  landwirtschaftlichen  Technik 
nicht  zu  denkeu.  Mit  den  nur  lässig  und  minderwertig  ausgeführten  Frondiensten 
konnte  ein  rationeller  Wirtschaftsbetrieb  niemals  Platz  greifen,  ebensowenig  wie  der 
Flurzwang  eine  zweckmässige  Ausnützung  der  Ländereien  zuliess.  Wohl  hatten 
schon  Männer  wie  Thaer,  Koppe  und  Schubart  Verbesserungen  angebahnt,  aber 
die  Möglichkeit,  deren  Anregungen  in  weiterem  Umfange  Folge  zu  gehen,  scheiterte 
an  den  genannten  beiden  Faktoren. 

Bald  nach  der  Beseitigung  dieser  Übelstände  indes  änderten  sich  die  Ver- 
hältnisse. Allenthalben,  wenn  auch  im  Anfang  nur  allmählich,  traten  Fruchtwechsel- 
Wirtschaften  auf.  Der  unlängst  erst  eingeführte  Klee,  sowie  andere  Futterpflanzen 
und  Kartoffeln  wurden  zwischen  die  bisher  fast  ausschliesslich  vorhandenen  Getreide- 
und  Grasschläge  eingeschoben.  Mit  der  hierdurch  ermöglichten  stärkeren  Vieh- 
haltung wuchs  die  Düngerproduktion,  und  als  man  auch  dessen  Wert  Bchätzen 
gelernt  hatte,  steigerten  sich  die  Erträge  des  Bodens  ungemein.  Gleichzeitig 
gestattete  die  Einführung  vervoUkommneter  Ackergeräte  eine  bessere  vor  allem 
tiefere  Bearbeitung  des  Bodens. 

Die  Einführung  einer  intensiveren  Betriebsweise  ging  zwar  nicht  immer  glatt 
vor  sich,  weil  sie  vielen  zu  neu  war.  Auch  stand  infolge  der  Freiheitskriege  nur 
wenig  Betriebskapital  zur  Verfügung  und  ausserdem  waren  in  dieser  Zeit  die 


410 


Hie  ländlichen  Arbeiter. 


Roggenpreise  uugeiueiu  niedrig,  so  dass  den  meisten  Landwirten  die  Mittel  fehlten, 
uni  in  ihrem  Betriebe  die  vorteilhaften  Änderungen  anzuwenden,  allein  die  Jahr- 
zehnte von  etwa  1821 — 1850  weiseu  doch  allenthalben  einen  unverkennbaren  Fort- 
schritt auf,  der  noch  durch  die  Einführung  der  Riibenzuckerfabrikatian  und  ver- 
mehrte Anwendung  landwirtschaftlicher  Maschinen  gesteigert  wurde.  Als  dann  von 
1850  an  dio  Roggenpreise  beträchtlich  stiegen,  Chausseebauteu  und  Eisenbahnen 
eine  bessere  Verwertung  der  Produkte  ermöglichten,  begaun  eine  Periode  des  wirt- 
schaftlichen Aufschwungs,  die,  wenn  sie  auch  an  und  für  sich  höchst  segensreich 
war,  doch  nicht  ohne  minder  erfreuliche  Rückwirkung  auf  die  ländlichen  Arbeits- 
Verhältnisse  blieb. 

Bei  niedrigen  Getreidepreisen  und  schlechten  Verkehrsverhältnissen  war  für 
den  Gutsbesitzer  dos  Ostens  das  Institut  der  Instleute  die  bei  weitem  vorteilhafteste 
Arbeitsverfassung.  Bares  Geld,  das  nur  schlecht  zu  beschaffen  war,  wurde  hierbei 
nur  wenig  gebraucht  und  die  beste  Verwertung  der  Produkte,  für  welche  die  Ab- 
satzbedingungen ungünstige  waren,  geschah  durch  die  Umsetzung  in  Arbeit,  d.  h. 
durch  die  Form  des  Naturallohns.  Dazu  kam  noch,  dass  in  der  Zeit  vorwiegenden 
Getreidebaues  der  Bedarf  an  Arbeitskräften  während  des  ganzen  Jahres  ein  ziemlich 
konstanter  war.  Wohl  war  zur  Einbringung  der  Ernte  eine  grössere  Anzahl  von 
Leuten  erforderlich,  allein  es  genügten  hierzu  meist  die  Hausfrauen  und  etwa  vor- 
handene Einlieger  bezw.  Häusler.  Vor  allem  aber  konnte  ein  reichlicher  Arbeiter- 
stand das  ganze  Jahr  über  gehalten  werden,  da  der  Flegeldrusch  während  der 
Wintermonate,  in  welchen  sonst  wenig  zu  tun  war,  hinreichend  Beschäftigung  bot. 

Anders  gestalteten  sich  die  Verhältnisse  unter  der  Einwirkung  der  oben  an- 
gedeutoten  Faktoren.  Die  hohen  Getreidepreise  und  verbesserte  Absatzbedingungen 
Hessen  es  dem  Gutsbesitzer  vorteilhafter  erscheinen,  den  Schwerpunkt  nicht  mehr 
wie  früher  auf  Naturallöhnung  zu  legen,  sondern  auf  eine  Entlohnung  iu  bar,  da 
die  Löhne  verhältnismässig  niedrig,  die  Preise  für  landwirtschaftliche  Produkte 
namentlich  Getreide  dagegen  hohe  waren. 

Hierzu  kam  noch  die  Einführung  bezw.  Vermehrung  des  Hackfruchtbaues, 
der  für  einen  Teil  des  Jahres  oinen  ungleich  höheren  Bedarf  an  Arbeitern  erforderlich 
machte  als  in  der  übrigen  Zeit.  Alle  diese  Momente  drängten  darauf  bin,  weniger 
Instleute  einzusetzen,  als  vielmehr  die  Einlieger,  welche  allenthalben  zur  Verfügung 
standen,  in  höherem  Mafse  für  die  Perioden  stärkeren  Bedarfes  an  Arbeitskräften 
heranzuziohen.  So  vermehrten  sich  die  Einlieger  oder  Losleute,  welche  keineswegs 
als  ein  wertvoller  Bestandteil  der  ländlichen  Arbeiterschaft  gelten  können,  auf  Kosten 
der  Instleute,  und  in  die  ländlichen  Arbeiterverhältnisse,  die  sich  bis  dahin  einer 
gewissen  Stetigkeit  erfreut  hatten,  kam  bald  eine  Fluktuation,  die  im  ganzen  keine 
erfreulichen  Folgen  zeitigte. 

Gleichfalls  und  zum  Teil  aus  denselben  Gründen  nahmen  die  Häusler  zu.  Die 
Bauern,  welche  sich  vielerorts  genötigt  sahen,  zur  Aufbringung  der  Kosten  für  die 
Gemeinheitsteilnng  Stücke  ihres  Besitzes  ahzutreunen  und  zu  veräussern,  fanden  in 
den  Häuslern  zahlreiche  und  gute  Abnehmer  hierfür,  insofern  als  diese  durchweg 
hohe  Preise  anlegten.  Sie  kamen  als  Arbeiter  weniger  in  Betracht,  weil  sie  au» 
dem  eben  angedeuteteu  Grunde  sich  meist  iu  Gegenden  mit  vorwiegend  bäuerUcher 


Digitized  by  Google 


Die  ländlichen  Arbeiter. 


411 


Besitzverteilung  ansiedelteu,  in  welchen  die  Gelegenheit  zu  Lohnarbeit  nur  spärlich 
vorhanden  war.  War  somit  die  Gemeinheitsteilnng  der  Niederlassung  von  Häuslern 
an  sich  günstig,  indem  sie  Gelegenheit  bot,  kleine  Parzellen  käuflich  zu  erwerben, 
so  darf  anderseits  nicht  übersehen  werden,  dass  durch  sie  die  Gesamtlage  der 
Häusler  und  Einlieger  erheblich  verschlechtert  wurde.  Durch  die  Teilung  bezw. 
Beseitigung  der  Gemeindeweiden,  Ablösung  der  Weidenutznug  auf  der  gesamten 
Dorfflur,  sowie  der  Holznutzungen  Hel  für  die  Häusler  und  Einlieger,  welche  vor 
der  Separation  hieran  Teil  genommen  hatten,  ein  wertvoller  Faktor  ihrer  Existenz- 
bedingungen fort,  für  den  gelegentliche  kleine  Landentschädigungen  an  einzelne 
bereits  vorhandene  Häusler  keinen  Ersatz  bieten  konnten.  Für  einen  grossen  Teil 
der  ländlichen  Arbeiterschaft,  wurde  hierdurch  die  Kuhhaltung  unmöglich  gemacht 
und  die  Beschaffung  von  Brennmaterial  ungemein  verteuert.  Die  Häusler  und  Ein- 
lieger wurden  sich  dann  auch  bald  der  Tragweite  der  Gemeinheitsteilungen  bewusst 
und  ihre  Auffassung  charakterisiert  sich  am  besten  durch  die  in  Pommern  unter 
ihnen  zum  Sprichwort  ausgebildete  Redensart:  „Durch  die  Gemeiuheitsteilungen 
sind  die  Bauern  zu  Edelleuten  geworden,  und  wir  zu  Bettlern“.  Es  erhob  Bich 
denn  auch  unter  der  ländlichen  Arbeiterschaft  eine  Bewegung,  die  namentlich  1848 
zum  Ausdruck  gelaugte  und  hier  nicht  wie  anderwärts  eine  politische  Färbung 
hatte,  sondern  lediglich  auf  irgend  welchen  Anteil  am  Grundbesitz  gerichtet  war. 

Die  Einfühntng  einer  konstitutionellen  Verfassung  war  dementsprechend  auch 
keineswegs  geeignet,  diese  Missstimmung  zu  beseitigen,  sie  steigerte  sie  vielmehr, 
denn,  wie  von  der  Goltz  zutreffend  bervorheht,  wirtschaftliche  Ungleichheiten 
werden  von  den  ungünstiger  gestellten  Yolksklassen  um  so  lebhafter  empfunden,  je 
grössere  Gleichheit  in  bezug  auf  politische  Rechte  besteht.  *) 

Die  Bestrebungen  der  Arbeiter  waron  also  hauptsächlich  auf  einen  Anteil  am 
Grundbesitz  gerichtet;  an  Bich  waren  ihre  Verhältnisse  keineswegs  schlechte.  In- 
folge Verbesserung  der  landwirtschaftlichen  Betriebsweise  waren  die  Roherträge  und 
mit  ihnen  die  Löhne  gestiegen.  Ein  weiteres  Moment  für  die  Steigerung  der  letzteren 
lag  in  der  damals  eiusetzenden  Abwanderung  ländlicher  Arbeiter,  welche  die  Guts- 
besitzer zur  Zahlung  höherer  Löhne  nötigte,  um  überhaupt  die  erforderlichen 
Arbeitskräfte  zu  behalten.  Namentlich  der  wirtschaftliche  Aufschwung  nach  dem 
Kriege  von  1870/71  mit  seinen  zahllosen  Gründungen  hatte  eiue  massenhafte  Ab- 
wanderung ländlicher  Arlieiter  nach  den  Industriebezirken  und  in  die  Städte  zur  Folge. 

Die  Steigerung  der  Löhne  war  für  die  Gutsherren  unschwer  möglich;  ihre 
eigene  Lage  hatte  sich  ebenfalls  bedeutend  gebessert,  weil  infolge  hoher  Preise  für 
landwirtschaftliche  Erzeugnisse  die  Reinerträge  bedeutend  gestiegen  waren.  Die 
Lohnsätze  dieser  Zeit  sind  auf  Seite  408  ff.  wiedergegeben,  von  Lengerke4)  bezifferte 
im  Jahre  1849  den  Jahresbedarf  einer  ländlichen  Arbeiterfamilie  auf  m Tir.  oder 
333  Mk.  Im  Jahre  1873  betrug  das  Jahreseinkommen  609  Mk.*) 

Wenn  auch  die  beiden  Berechnungen  nicht  ganz  nach  denselben  Grundsätzen 
erfolgt  und  dementsprechend  nicht  bedingungslos  miteinander  vergleichbar  sind,  so 

*)  von  der  Goltz  a.  a.  0. 

')  von  Lengerke,  Die  ländliche  Arbeiterfrage.  Berlin  1849. 

*)  von  der  Goltz,  Die  Lage  der  ländlichen  Arbeiter  im  Deutschen  Reiche. 


Digitized  by  Google 


412 


Die  ländlichen  Arbeiter. 


lassen  sie  doch  jedenfalls  erkennen,  dass  sich  die  Loge  der  ländlichen  Arbeiter 
bedeutend  gebessert  hatte. 

In  bezug  auf  die  wichtigste  Kategorie  der  ländlichen  Arbeiterschaft,  die 
InBtleute,  begann  indes  eine  iieihe  von  Änderungen  einzntreten,  die,  obgleich  die 
Löhne  absolut  gostiegen  waren,  dennoch  in  ihren  Wirkungen  die  Gesamtlage  ver- 
schlechterten. Es  wurde  bereits  oben  darauf  hingewieseu,  dass  im  ganzen  die 
Tendenz  dahin  ging,  die  Haltung  von  Instleuten  eiuzuschränken  und  dafür  freie 
Arbeiter,  die  Einlieger,  heranzuziehen.  Aber  auch  innerhalb  der  ganzen  Tage- 
löhnerhaltung veränderten  sich  die  Grundlagen.  Der  Drescherlohn,  welcher  bisher 
den  14.  bis  16.  Scheffel  betragen  hatte,  erfuhr  eine  Beschränkung  in  erster  Linie 
durch  die  Einführung  des  Maschinendrusches,  bei  dem  nur  der  24.  bis  30.  Scheffel 
auf  die  Arbeiterschaft  entfiel.  Aber  auch  diese  Quote  wurde  nicht  beibehalten, 
sondern  vielmehr  der  Anteillohn  gänzlich  beseitigt  und  durch  ein  bestimmtes 
Getreidedeputat  ersetzt.  Wenn  auch  hiermit  keineswegs  immer  das  Jahresein- 
kommen eines  Instmannes  eine  Verminderung  erfuhr,  so  waren  im  allgemeinen  die 
Folgen  dieser  Einschränkung  der  Naturallöbnung  doch  ungünstige;  sie  nahm  haupt- 
sächlich dem  Arbeiter  das  Gefühl  einer  gewissen  wirtschaftlichen  Selbständigkeit. 
Dies  erfuhr  noch  eine  Verschärfung  dadurch,  dass  auch  Kuh-,  Schaf-  und  Geflügel- 
haltung eingeschränkt  wurden.  Der  Ersatz  der  Kuhhaltung  durch  ein  festes  Milch- 
deputat oder  durch  Ziegenhaltung  war  kein  vollwertiger,  wenn  man  das  ethische 
Moment,  das  in  einer  derartigen,  immerhin  nicht  unbeträchtlichen  wirtschaftlichen 
Selbständigkeit  liegt,  in  Rechnung  zieht.  Eine  weitere  ungünstige  Folgeerscheinung 
war  in  dieser  Beziehung  die  völlige  Beseitigung  einer  Interessengemeinschaft 
zwischen  Arbeitgeber  und  Arbeitnehmer.  Bei  der  Naturallöhnung  in  ihrer  alten 
Form  und  ihrem  ursprünglichen  Umfange  bedingten  dieselben  Momente,  welche  auf 
die  Lage  des  Herrn  günstig  oder  ungünstig  eiuwirkten,  auch  das  Wohl  und  Wehe 
des  Arbeiters.  An  einer  guten  oder  schlechten  Ernte  hatten  beide  das  gleiche 
Interesse,  und  alles  dieses  verband  Arbeitgeber  und  Arbeitnehmer  fester  als  die 
von  vornherein  bestimmt  festgesetzte  Bezahlung,  welche  den  Arbeiter  freilich  vor 
den  Folgen  einer  Missernte  schützte,  ihm  andererseits  aber  auch  keinerlei  Vorteile 
von  guten  Konjunkturen  gewährte. 

Ebenfalls  nicht  ohne  Einfluss  auf  das  Instverhältnis  ist  das  Institut  der 
Scharwerker  oder  Hofgänger  geblieben.  Es  wurde  oben  gezeigt,  dass  die  kontrakt- 
lich festgelegte  Hofgängerhaltung  aus  dem  früheren  gutsherrlich-bäuerlichen  Ver- 
hältnis mit  in  die  neuere  Zeit  übernommen  worden  war.  Sie  verursachte  auch  im 
Anfang  keinerlei  Schwierigkeit.  Arbeitsgelegenheit  für  die  heranwachsenden  Kinder 
einer  Tagelöhnerfamilie  war  ausser  auf  dem  Gutsbofe  kaum  vorhanden  und  dort, 
wo  keine  Kinder  oder  diese  noch  nicht  in  dem  betreffenden  Alter  waren,  konnte 
eine  Tagelöhnerfnmilie  leicht  einen  fremden  Hofgänger  in  Dienst  nehmen.  So  war 
die  Scbarwerkerhaltuug  keine  Last  für  den  Instmann,  es  wurde  im  Gegenteil  als 
eine  Vergünstigung  angesehen,  wenn  eine  Familie  ausser  dem  kontraktlich  vor- 
gesehenen noch  einen  zweiten  Hofgänger  zur  Arbeit  entsenden  konnte. 

Mit  dem  Beginn  der  Abwanderung  vom  Lande  machte  aber  die  Hofgänger- 
baltung  Schwierigkeiten.  Abgesehen  davon,  dass  dio  eigenen  Kinder,  sobald  sie 


Digitized  by  Google 


Die  ländlichen  Arbeiter. 


413 


herangewacbsen  waren,  meist  in  die  Stadt  oder  in  die  Industriebezirke  gingen  und 
ein  Ersatz  für  sie  nur  schwer  zu  bekommen  war,  stiegen  auch  die  Ansprüche  derer, 
welche  etwa  noch  als  Scharwerker  sich  vermieteten,  in  bezug  auf  Lohn  und  Be- 
köstigung in  einem  Mafse,  dass  es  dem  Instmann  immer  schwieriger  wurde,  den 
Hofgänger,  zu  dessen  Gestellung  er  kontraktlich  verpflichtet  war,  zu  halten.  Damit 
wurde  aber  das  Instverhältnis  als  solches  in  einem  wichtigen  l’unkte  betroffen  und 
seine  Fortdauer,  ganz  abgesehen  von  den  anderen,  oben  entwickelten  Gesichts- 
punkten, ernstlich  in  Frage  gestellt. 

Auf  Seite  411  wurde  darauf  hingewiesen,  eine  wie  beträchtliche  Steigerung 
die  Einkommensverbältnisse  der  ländlichen  Arbeiter  in  der  Periode  von  1848  bis 
1872  erfahren  haben.  Wenn  man  diesen  Zeitraum  einheitlich  zusammenfasBen 
will,  so  lässt  er  sich  ungefähr  so  charakterisieren,  dass  er  von  dem  Zeitpunkte  an 
datiert,  zu  welchem  sich  die  Scheidung  zwischen  Bauer  und  Landarbeiter  voll- 
ständig vollzogen  hat  und  bis  zum  Beginn  eines  einsetzenden  Mangels  an  landwirt- 
schaftlichen Arbeitern  reicht. 

Das  Jahr  1873  bezeichnet  somit  gewissermafsen  einen  Wendepunkt,  wenn- 
gleich dies  nicht  so  aufzufassen  ist,  als  ob  vor  dieser  Zeit  nirgendwo  ein  Mangel 
an  Arbeitskräften  bestanden  habe.  Diese  sind  stellenweise  schon  früher  in  einzelnen 
Bezirken  knapp  gewesen;  nur  die  eigentliche  Leutenot,  welche  beute  eine  der 
grössten  Schwierigkeiten  der  Landwirtschaft  bildet,  kann  vom  Beginn  der  70er  Jahre 
des  vorigen  Jahrhunderts  an  in  ihrem  Fortscbreiten  verfolgt  werden. 

Die  Jahre  von  1873  an  haben  in  den  Lohnverhältnissen  der  ländlichen 
Arbeiter  zunächst  nur  wenig  geändert.  Auf  der  Höhe,  welche  sie  damals  erreicht 
batten,  sind  die  Löhne,  Schwankungen  abgerechnet,  ziemlich  konstant  geblieben 
und  erst  in  der  neuesten  Zeit  ist  wieder  eine  nennenswerte  Steigerung  bemerkbar. 

Dies  trifft  im  grossen  und  ganzen  auf  das  gesamte  Staatsgebiet  zu,  mit  Aus- 
nahme weniger  Gegenden,  namentlich  im  nordöstlichen  Deutschland,  in  welchen 
der  Unterschied  gegen  früher  ein  bedeutenderer  ist.  Gleichfalls  eine  beträchtliche 
Steigerung  haben  fast  durchweg  die  Gesindelöhne  erfahren. 

Für  die  Beurteilung  der  Lohnniveaus  späterer  Jahre  liegen  zwei  Erhebungen 
vor:  Die  im  Jahre  1884  auf  Grund  des  lieichsgesetzes,  betreffend  die  Kranken- 
versicherung der  Arbeiter,  amtlich  festgestellten  Löhne  und  die  Erhebungen  des 
Vereins  für  Sozialpolitik  Uber  die  Verhältnisse  der  Landarbeiter  in  Deutschland 
aus  den  Jahren  1891  und  1892.  Eine  Aufführung  der  dort  festgestellten  Lohn- 
sätze scheint  untunlich,  namentlich  deshalb,  weil  die  Verschiedenheiten  selbst 
innerhalb  kleinerer  Bezirke  so  grosse  sind,  dass,  wenn  eiu  einigermafsen  klares 
Bild  geschaffen  werden  soll,  dies  in  einem  Umfange  geschehen  müsste,  welche  den 
Rahmen  der  vorliegenden  Darstellung  weit  überschreiten  und  selbst  dann  noch 
unvollkommen  bleiben  würde.  Es  sei  vielmehr  in  dieser  Beziehung  auf  die  beiden 
Publikationen  selbst  verwiesen,  aus  denen  im  übrigen  über  die  Einkommensverhält- 
nisse der  ländlichen  Arbeiter  und  des  Gesindes  das  Nachstehende  entnommen  ist. 

Es  wurde  bereits  angedeutet,  dass  die  Löhne  Beit  1873,  abgesehen  von 
einzelnen  Gegenden,  die  früher  ausserordentlich  niedrige  Lohnsätze  hatten  und  in 
welchen  bei  dem  allgemeinen  wirtschaftlichen  Aufschwung  diese  mehr  als  ander- 


Digitized  by  Google 


‘114 


Die  ländlichen  Arbeiter. 


wärt«  erhöbt  wurden,  zunächst  iin  ganzen  nur  wenig  gestiegen  waren.  Am  meisten 
ist  dies  noch  im  Osten  der  Monarchie  der  Fall  gewesen  und  hier  wohl  in  erster 
Linie  auf  eine  Besserung  der  Verkehrsverhältnisse  zurückzuführen,  die  eine  grössere 
Beweglichkeit  der  ländlichen  Arbeiterschaft  bewirkte.  Der  Osten  war  bis  dahin, 
wenigstens  soweit  das  platte  Land  in  Betracht  kommt,  in  bezug  auf  die  Erleichterung 
des  VerkehrB  wesentlich  ungünstiger  gestellt  als  der  Westen.  Dazu  kam  noch  für 
weite  Distrikte  das  Fehlen  jeglicher  Industrie  in  grösserem  Umfange;  es  lag  also 
in  den  Verhältnissen  begründet,  wenn  die  ländliche  Arbeiterschaft  an  Ort  und 
Stelle  blieb  und  sich  mit  den  Löhnen  bescheiden  musste,  die  eben  gezahlt  wurden. 

Als  dann  die  Abwanderung  der  Saisonarbeiter  nach  dem  Westen  begann,  wo 
schon  seit  längerer  Zeit  wesentlich  höhere  Löhne  gezahlt  wurden,  mussten  den  im 
Osten  zurückbleibenden  Arbeitern,  nm  sie  zu  halten,  günstigere  Bedingungen 
bewilligt  werden,  und  unter  dem  Einfluss  dieses  Vorganges  stiegen  dann  die  Löhne 
überhaupt.  In  einem  scheinbaren  Widerspruch  hiermit  stehen  die  auch  heute  noch 
auffallend  niedrigen  Löhne  der  Provinz  Schlesien,  trotzdem  auch  von  hier  die 
temporäre  Abwanderung  eine  ziemlich  starke  ist.  Die  Erklärung  für  diese  Er- 
scheinung liegt  in  der  ausserordentlich  grossen  Anzahl  von  Häuslern  bezw. 
Parzellenbesitzern,  die  an  ihre  Scholle  gefesselt  und  genötigt  sind,  um  jeden  Preis 
in  der  nächsten  Umgegend  Lohnarbeit  zu  suchen. 

Die  beiden  letzten  Jahrzehnte  haben  fast  durchweg  noch  eine  weitere  Herab- 
setzung der  Naturallöhnung  gebracht,  namentlich  eine  beträchtliche  Einschränkung 
der  Landnutzung,  die  beute  nur  noch,  und  zwar  gegen  früher  auch  schon  in  stark 
beschränktem  Mafse,  als  Kartoffelland,  meist  0,25 — 0,50  ha,  gewährt  wird.  Dies 
hat  zur  Folge,  dass  das  numerische  Verhältnis  zwischen  Instmann  und  Einlieger 
noch  mehr  zugunsten  des  letzteren  verschoben  wurde. 

Indes  gilt  auch  dies  nicht  ganz  ohne  Einschränkung.  Die  niedrigen  Getreide- 
preise  des  letzten  Jahrzehnts  Hessen  es  im  Gegensatz  zu  der  eben  geschilderten 
Tendenz  für  die  Gutsbesitzer  vorteilhafter  erscheinen,  wieder  mehr  zur  Natural- 
löhnung zurückzukehren,  allein  mit  einem  negativen  Erfolg.  Die  Neigung  der 
Arbeiterschaft  zum  Instverhältnis  war  nicht  mehr  in  genügendem  Mafse  vorhanden, 
und  so  stehen  denn  heute  auf  vielen  Gütern  im  Osten  eine  grosse  Anzahl  von 
Arbeiterwohnungen  leer. 

Eine  weitere  Verschärfung  hat  die  Schwierigkeit  der  Gestellung  eines  Hof- 
gängers oder  ScbarwerkerB  erfahren  und  scheint  die  Möglichkeit  einer  Aufrecht- 
erhaltung dieses  Systems  in  grösserem  Umfange  nur  eine  Frage  noch  ganz  kurzer 
Zeit  zu  sein.  Alle  Mafsnahmen,  die  zwecks  einer  Beibehaltung  des  Instituts  der 
Scharwerker  oder  Hofgänger  gemacht  werden  — hierhin  gehören  Erhöhung  der 
Löhne,  Zahlung  des  Lohnes  durch  die  Gutsbesitzer  — dürften  nicht  imstande  sein, 
das  vollständige  Verschwinden  dieser  Klasse  von  landwirtschaftlichen  Hilfskräften 
zu  verhindern  oder  auch  nur  aufzuhalten. 

In  neuerer  Zeit  haben  die  bedenklichen  Zustände  auf  dem  Gebiete  des  länd- 
lichen Arbeiterwesens  vereinzelt  dazu  geführt,  Arbeiter  als  Pächter  kleiner  Par- 
zellen innerhalb  des  Gutsbezirkes  anzusetzen.  Soweit  es  sich  hierbei  um  eigent- 
liche Kolonisation  handelt,  wird  später  noch  darauf  zurückzukommen  sein.  Über 


Digitized  by  Google 


Die  ländlichen  Arbeiter. 


415 


die  Erfolge  lässt  Bich  zurzeit  noch  wenig  sagen,  dazu  sind  die  Versuche  noch  zu 
vereinzelt;  es  scheint  indes,  als  seien  sie  nicht  gerade  ermutigend.  Der  aus- 
gesprochene Zweck,  der  damit  verfolgt  wurde,  eine  gewisse  Gebundenheit  an  die 
Scholle  zu  erzielen,  wird  nur  selten  erreicht;  die  Arbeiter  gehen  wohl  ein  Bolches 
Pachtverhältnis  ein,  ziehen  es  aber  später  doch  vor,  anderwärts  lohnendere  Arbeit 
aufzusuchen,  und  so  stellt  in  vielen  Fällen  die  Ansiedlung  von  Arbeitern  inner- 
halb des  Gutsbezirkes  für  den  Besitzer  mehr  eine  Last  als  einen  Vorteil  dar. 

In  die  ländlichen  Arbeiterverhältnisse  ist  in  der  Periode  von  1873  bis  znr 
Gegenwart  ein  neues  Moment  eingetreten,  das,  unter  der  Gesamtbezeichnung  Aus- 
und  Abwanderung  zusammengefasst,  innerhalb  der  ländlichen  Arbeitsverfassung 
vollständig  andere  Verhältnisse  geschaffen  hat. 

Was  zunächst  die  Auswanderung,  d.  h.  den  Zug  in  das  Ausland,  meist  nach 
überseeischen  Ländern,  betrifft,  so  ist  diese  nicht  erst  neueren  Datums.  Bereits 
in  den  40er  und  50er  Jahren  des  19.  Jahrhunderts  setzte  eine  Massenauswanderung 
ein.  Sie  betraf  damals  aber  mehr  die  westlichen  Provinzen.  Es  darf  auch  nicht 
unerwähnt  bleiben,  dass  die  Auswanderung  in  den  letzten  Jahren  wieder  nach- 
gelassen hat.  Gleichwohl  sind  die  Wirkungen  des  Zuges  in  überseeische  Länder 
hauptsächlich  erst  bemerkbar  geworden,  als  auch  noch  aus  anderen  Gründen  die 
ländlichen  Arbeiterverhältnisse  sich  verschlechterten. 

In  welchem  Umfange  Auswanderung  stattgefunden  bat,  und  in  welchem  Ver- 
hältnis die  einzelnen  Landesteile  daran  beteiligt  sind,  ergibt  sich  aus  den  nach- 
stehenden Zusammenstellungen. 

Es  wandorten  aus  Prcussen  über  See  aus:1) 


1S45 

bis 

1854 

I867 

bis 

1871 

1S71 

bis 

1875 

1870 

bis 

18S0 

1881 

bis 

1885 

■886 

bis 

1890 

I89I 

bis 

1895 

1896 

bis 

1900 

1901 

bis 

*903 

I 

2 

3 

4 

5 

6 

7 

8 

9 

10 

Aua  den  örtlichen 
Provinzen  . . . 

59  '9' 

102  201 

155  480 

87  270 

341 740 

195  068 

167  645 

41  169 

32  235 

Aua  den  westlichen 
Provinzen  , . . 

87  462 

35  59» 

17  522 

15  Ol6 

56  853 

31  OOO 

28  742 

8862 

8953 

Aus  den  neuen  Pro- 
vinzen .... 

- 

109  846 

66531 

37  826 

143913 

67  902 

55010 

2 1 267 

12  123 

Aus  dem  Staat 

146653 

247  Ö45 

239  533 

I40  I 1 2 

542  506 

293  970 

251 397 

71 298 

53  3" 

Der  Zeitraum  von  1881 — 1885  weist  hiernach  die  grösste  Zahl  von  Aus- 
wanderern auf.  Die  Anordnung  der  Tabelle  nach  östlichen  und  westlichen  Pro- 
vinzen lässt  erkennen,  dass  die  ländliche  Bevölkerung  von  1871  an  ein  starkes 
Kontingent  zur  Auswanderung  stellt,  denn  die  Zahlen,  welche  sich  auf  die  östlichen, 

‘)  Statistisches  Jahrbuch  für  den  preuasischen  Staat. 


Digitized  by  Google 


416 


Die  ländlichen  Arbeiter. 


vorwiegend  ackerbautreibenden  Gebietsteile  beziehen,  übersteigen  von  diesem  Zeit- 
punkte an  die  auf  den  westlichen  Teil  der  Monarchie  bezüglichen.  Die  Tabelle 
zeigt  ferner,  dass  die  Landbevölkerung  erst  später  in  grossen  Massen  von  der  Aus- 
wanderung ergriffen  worden  ist;  vor  1854  überwiegt  der  westliche  Teil,  der  damals 
schon  stark  industriell  war. 


Gebietsteile 

der 

Herkunft: 

Auf  1 qkm  kommen  Einwohner 

1871 

1880 

I89O 

1895 

1900 

1871/80 

durch- 

schnittlich 

jährlich 

iSSl^O 

durch- 

schnittlich 

jährlich 

1 

2 

3 

4 

5 

6 

7 

8 

Ostprenssen 

Westpreussen 

Brandenburg  mit  Berlin 

Pommern 

Posen 

Schlesien 

Sachsen  

Hannover 

Westfalen  ...... 

Schleswig-Holstein  . . . 

Hessen- Nassau 

Rheinland 

Hohenzollern 

5 Ls 
71,8 
47,5 

54.7 
92,0 
«3,3 
5<>,9 

87.8 
55.° 

89,3 

132,6 

57,« 

58.3 

55.« 

84,9 

S1.* 

58.8 

99.5 

91. 6 
55,« 

101,1 

59.8 
99,« 
■ 5',° 

59,« 

53.9 
56,* 
*03,3 

5°,s 

60,5 

104,8 

102,2 

59,’ 

1 20,3 
64.4 
106,1 
<74,5 

57.9 

54,« 
59,° 
1 15,1 
58.5 
63.* 

109.5 
106,9 

62,9 

133.5 

68.0 

tu* 

181,« 

46.0 

54,° 

61,1 

125.1 

54.3 
«5, ■ 
11 5,8 

1 12.1 

67.3 
■57,7 

73,° 

120,9 

zi  3.« 
58.5 

| 2,l8 

0,83 

4.33 

3.34 
0,44 
0,46 
2,3« 
0,74 
3,«7 

3,47 

0,45 

0,90 

0,99 
9 ,fc> 

*,«4 

8,78 
7, »9 
0,88 
0,98 

4,38 

1,57 

6.10 

2,99 

1.11 

*,57 

Königreich  Prenssen 

70,8 

78,3 

86,0 

91.« 

98,4 

1,4« 

Z,9« 

In  der  Zusammenstellung  sind  die  über  französische  Häfen  ausgewanderten 
nicht  mit  einbegriffen,  weil  Nachweisungen  hierüber  nicht  vorhanden  sind.  Man 
wird  aber  annehmen  können,  dass  die  ohnehin  nur  Behr  geringe  Anzahl  von  Aus- 
wanderern über  französische  Häfen  — im  Jahre  1904  nur  2 — hauptsächlich  aus 
den  westlichen  Provinzen  stammt. 

Inwieweit  die  läudlichen  Arbeiter  an  der  Auswanderung  beteiligt  sind,  lässt 
sich  nicht  genau  feststellen. 

Bödiker1)  stellt  für  die  Zeit  von  1862 — 1871  folgende  Berechnung  auf. 

Unter  der  Gesamtheit  der  Ausgewanderten  waren: 

1.  Gesiudepersonen  und  Arbeiter  in  der  Landwirtschaft.  19,6  °/0. 

2.  Dienstboten,  Handarbeiter,  Tagelöhner 11,9  „ 

3.  Personen  ohne  Berufsangabe 44,5  „ 

4.  Fabrikarbeiter,  Handwerksgesellen  und  Geholfen  8,5  „ 

')  Zeitschrift  des  Königlich  Prenssisclien  Statistischen  Bureaus  1873. 


Digitized  by  Google 


Die  ländlichen  Arbeiter. 


417 


Noch  deutlicher  treten  diese  Unterschiede  in  der  zweiten  Tabelle1)  her- 
vor, welche  neben  der  Volksdichtigkeit  in  den  einzelnen  Provinzen  das  pro- 
zentuale Verhältnis  der  Auswanderer  zur  Einwohnerzahl,  zugleich  aber,  abgesehen 
von  kleinen  Schwankungen,  die  Abnahme  der  Auswanderung  in  den  letzten 
15  Jahren  zeigt. 


Auf  1000  Einwohner  kommen  überseeische  Auswanderer 

Uber  deutsche,  belgische  und  holländische 

Häfen 

1891 

1892 

1893 

1894 

1895 

1896 

1897 

1898 

1899 

1900 

1901 

1902 

I 

IO03  | I904 

9 

IO 

1 I 

12 

<3 

14 

** 

16 

■7 

18 

*9 

20 

21 

22 

*,37 

*,*  7 

1,00 

0,35 

0,33 

0,33 

0,33 

0,*7 

0,38 

0,34 

0,16 

0,26 

0,33 

0,a6 

10,94 

9.33 

4,39 

l,*3 

* ,3° 

1 ,a8 

0,63 

0,6i 

0,84 

°,9* 

0,79 

1 ,*5 

',«5 

1,0* 

■,3» 

1,60 

1,48 

0,6j 

O,6o 

0,6o 

0.44 

0,4a 

0,47 

0,31 

0,3a 

0,44 

0,40 

0,53 

6,40 

6,44 

3, »9 

1 ,60 

1,03 

0,87 

0,61 

0,49 

0,4* 

0,31 

0,53 

0,74 

0,78 

0,63 

10,41 

8,63 

4,34 

>,49 

',36 

l,8o 

0,84 

0.74 

*,°5 

*,18 

1,36 

*,°7 

2,56 

1,55 

0,63 

0,76 

0,64 

0,»4 

0,ai 

O,ao 

0,16 

°,'3 

0,13 

0,13 

0,10 

o,*s 

0,»7 

0.1« 

0,74 

0,93 

0,96 

0,46 

0,39 

0,3* 

0,*6 

0,15 

0,30 

0,16 

0,16 

0,37 

0,38 

0,31 

*,«« 

3, *4 

2,6o 

*,95 

*,44 

*,*4 

0,94 

0,87 

0,78 

0,69 

0,68 

0,8. 

0,94 

0,84 

0,93 

L«s 

I,o6 

0,43 

0,33 

0,38 

°,*7 

0,<7 

o... 

0,18 

0,19 

0,55 

0,6 1 

0,36 

3,43 

3**7 

2,6a 

1,90 

1 ,aS 

l,aS 

0,88 

0,9* 

0,94 

0,7a 

0,81 

0,96 

1 ,04 

0,8» 

I,8i 

1,66 

1,65 

0,83 

0,81 

<3,50 

0,5* 

0,34 

0,37 

0,3* 

°,*3 

0,3* 

0,3* 

0,36 

I,o6 

I,” 

<3,93 

0,36 

0,36 

0,33 

0,33 

0,31 

0,19 

0,*5 

0,16 

0,a6 

0,3* 

0,26 

0.93 

0,90 

*,3» 

0.34 

0.49 

0,3' 

0,31 

0,39 

0,39 

0,2  l 

0,12 

0,30 

0,38 

O,«  0 

J,39 

2,49 

*,73 

0,78 

0,65 

0,6l 

0,41 

0,37 

0,4* 

0,37 

0,36 

0,54 

0,6 1 

0,45 

Es  ist  anzunehmen,  dass  der  auf  landwirtschaftliche  Arbeiter  bezügliche 
Prozentsatz  in  Wirklichkeit  grösser  sein  dürfte.  Sicher  ist,  dass  von  der  unter  2 
zusammen  gefasst  eil  Gruppe  noch  eine  Anzahl  zu  1 gezogen  werden  muss,  denn  die 
Bezeichnung  Tagelöhner  lässt  darauf  schliessen,  dass  hierunter  auch  Teile  der 
Landbevölkerung  einbegriffen  sind.  Vor  allem  aber  müssen  von  Gruppe  3,  Per- 
sonen ohne  BerufBangabe,  eine  ganz  beträchtlicho  Anzahl  als  zur  ländlichen  Be- 
völkerung gehörig  betrachtet  werden. 

Diese  Gruppe  umfasst  in  der  Hauptsache  die  Angehörigen  der  übrigen 
Kategorien,  und  namentlich  sind  hierunter  auch  die  Glieder  einer  Familie  zu 
suchen,  welche  dem  bereits  vorher  ausgewanderten  Haupte  nachreisen,  nachdem 
diesem  es  geglückt  ist,  in  den  überseeischen  Ländern  sich  eine  Existenz  zu 
gründen. 

*)  Statistisches  Jahrbuch  für  das  Deutsche  Reich. 

Meltxen,  Boden  des  preuoa.  Staates.  VIII.  27 


Digitized  by  Google 


418 


Die  ländlichen  Arbeiter. 


Es  durfte  also  die  Annahme  von  der  Goltz’,  der  den  Anteil  der  ländlichen 
Arbeiterbevölkerung  an  den  Auswanderern  auf  die  Hälfte  aller  Ausgewanderten 
überhaupt  schätzt,  so  ziemlich  das  Richtige  treffen. 

Spätere  Schätzungen,  namentlich  solche,  die  in  Hamburg  angestellt  sind, 
nehmen  den  prozentualen  Anteil  der  ländlichen  Bevölkerung  etwas  niedriger,  was 
in  Anbetracht  der  starken  Abnahme  derselben  im  Verhältnis  zur  Gesamtbevölkerung 
überhaupt  auch  erklärlich  und  zulässig  scheint. 

Bezüglich  der  Gründe,  welche  eine  so  starke  Beteiligung  der  ländlichen  Ar- 
beiterschaft an  der  Auswanderung  verursachen,  muss  in  erster  Linie  auf  die  Boden- 
besitzverteilung hinge  wiesen  werden.  Die  geringe  Wahrscheinlichkeit  für  den 
Arbeiter  in  Gegenden  mit  vorwiegendem  Grossgrundbesitz,  eine  höhere  soziale 
Stufe  durch  Pachtung  oder  Kauf  eines  Grundstückes  zu  erreichen,  ist  es  haupt- 
sächlich, welche  alle  diese  Leute  über  das  Meer  treibt.  Dementsprechend  hat  auch 
die  Auswanderung  nachgelassen,  seitdem  der  Landerwerb  in  denjenigen  Ländern, 
nach  welchen  früher  die  Auswanderer  vorzugsweise  ihre  Schritte  lenkten,  Nord- 
amerika und  Brasilien,  erschwert  worden  ist.  Erst  in  zweiter  Linie  dürften  die 
Lobnverhältnisse  mitgewirkt  haben,  welche  dann  aber  auch  in  einer  gewissen 
Wechselwirkung  zu  der  erstgenannten  Ursache  der  Auswanderung  stehen,  indem 
in  Gegenden  mit  vorwiegendem  GrossgrundbeBitz  für  diejenigen  Arbeiter,  welche 
nicht  in  einem  Instverhältnis  stehen,  und  diese  sind,  wie  nachgewiesen  wurde,  an 
Zahl  beträchtlich  zurückgegangeu,  die  Gelegenheit  zu  Lolmverdienst  nicht  so 
regelmässig  ist  alB  dort,  wo  der  Grund  und  Boden  io  bäuerliche  Besitzungen  geteilt 
ist.  Namentlich  bietet  Bich  hier  noch  weit  mehr  als  im  GroBsbetriebe  während 
des  Winters  Gelegenheit  zu  Flegeldrusch,  der  einer  grösseren  Anzahl  von  Menschen, 
die  sonst  ohne  Existenzmittel  wären,  Gelegenheit  zu  Verdienst  gibt.  Die  grösseren 
Güter  dreschen  wohl  heute  mit  geringen  Ausnahmen  alle  vermittelst  der  Maschine, 
und,  was  in  dieser  Beziehung  noch  besonders  erschwerend  in  das  Gewicht  fällt, 
bereits  im  Sommer  unmittelbar  nach  oder  schon  während  der  Ernte,  wodurch 
natürlich  im  Winter  eine  Arbeitsgelegenheit  von  Bedeutung  gänzlich  wegfällt. 

Wie  gross  nun  der  Einfluss  der  Auswanderung  auf  die  Arbeiterverbältnisse 
tatsächlich  gewesen  ist,  kann  in  absoluten  Zahlen  nicht  zum  Ausdruck  gelangen, 
da,  abgesehen  von  den  erwähnten  Schätzungen,  eigentliche  Erhebungen  nicht  ver- 
anstaltet worden  sind.  Man  wird  nicht  fehlgehen,  wenn  man  die  Gesamtzahl  der 
etwa  von  1820  an  aus  Preussen  ausgewanderten  Landarbeiter  mit  ihren  An- 
gehörigen auf  i4/a  Millionen  schätzt.  Dass  die  Entziehung  einer  derartigen  Masse 
von  Menschen,  die,  wie  nicht  unerwähnt  bleiben  darf,  in  der  Regel  den  intelligenteren 
und  wirtschaftlich  besseren  Teil  der  Klasse  bilden,  in  ihren  Folgen  schädigend  für 
den  Betrieb  der  Landwirtschaft  Bein  musste,  bedarf  keiner  besonderen  Erläuterung. 

Neben  der  Auswanderung  hat  kaum  minder  verhängnisvoll  die  Abwanderung 
in  Städte  und  namentlich  in  die  Industriebezirke  im  Staate  selbst  gewirkt.  Beide 
ergänzen  sich  in  gewisser  Beziehung,  indem  sie  in  umgekehrter  Korrelation  zuein- 
ander stehen.  Die  Gegenden,  welche  eine  starke  Abwanderung  aufweisen,  zeigen 
meist  eine  minder  ausgedehnte  Auswanderung.  Es  ist  dies  auch  erklärlich,  denn 
dort  ist  in  der  Nähe  selbst  oder  in  nicht  allzu  grosser  Entfernung  in  den  Städten 


Digitized  by  Google 


Die  ländlichen  Arbeiter. 


419 


und  in  der  Industrie  meist  Gelegenheit  zn  Erwerb  für  die  ländlichen  Arbeiter  vor- 
handen, die  den  doch  immerhin  nicht  ganz  leichten  Entschlusa,  in  überseeische 
Gebiete  auszuwandern,  nioht  aufkomtnen  lässt.  Von  dem  Gesichtspunkte  einer 
durchaus  notwendigen  Regeneration  der  Städte  durch  den  Zuzug  der  Landbewohner 
ist  dieser  auch  bis  zu  einem  gewissen  Grade  vorteilhaft.  Das  Bedenkliche  an  der 
ganzen  Erscheinung  ist  nur  die  absolute  Unmöglichkeit,  diesen  Zuzug  regulieren, 
ihn  auf  das  erforderliche  Mafs  beschränken  zu  können.  Die  Verhältnisse  liegen 
heute  so,  dass  bei  weitem  mehr  Menschen  abwandern,  als  daB  Land  einerseits  ab- 
geben, die  8tädte  andererseits  aufnehmen  können.  Dadurch  verfallen  in  Er- 
mangelung ausreichenden  Lohnverdienstes  eine  grosse  Anzahl  der  nach  der  Stadt 
verzogenen  Landarbeiter,  die  auf  dem  Lande  eine  Lüoke  gelassen  haben  und  hier 
mit  Sicherheit  eine  auskömmliche  Existenz  hätten  führen  können,  dem  Proletariat. 

Eine  Arbeitsverfassung,  welche  durchaus  modern  ist,  stellt  das  Wander- 
arbeitertum  dar.  Zwar  finden  sich  Spuren  einer  temporären  Abwanderung  schon  in 
früherer  Zeit;  es  wären  hier  die  ans  der  Gegend  von  Osnabrück  bereits  im  18.  Jahr- 
hundert alljährlich  zur  Heuernte  nach  Holland  ziehenden  Hollandsgänger  zu  erwähnen. 
Auch  sind  ganz  vereinzelt  bereits  in  den  ersten  Jahrzehnten  des  19.  Jahrhunderts, 
namentlich  im  WeBten,  während  der  Ernte  Arbeiter  aus  anderen  Gegenden  ver- 
wendet worden.  Eine  allgemeine  Erscheinung  ist  die  periodische  Wanderung  von 
landwirtschaftlichen  Arbeitern  aber  doch  erst  io  den  letzten  Jahrzehnten  geworden. 
Wenn  ausBer  der  eben  erwähnten  Hollandsgängerei  noch  Uber  andere  zu  bestimmter 
Zeit  regelmässig  vor  sich  gehende  Wanderungen  berichtet  wird,  so  handelt  es  sich 
in  diesen  Fällen  mehr  um  Verrichtungen,  die  mit  der  Landwirtschaft  als  solcher 
doch  nur  in  losem  Zusammenhänge  stehen,  wie  etwa  die  Torfgewinnung  im  nord- 
westlichen Deutschland,  die  Ziegelfabrikation  im  LippeBchen  und  ähnliche  Anlagen. 

Eine  eigentliche  Saisonarbeit  besteht  erst,  seitdem  der  Bau  der  Zucker- 
rüben einen  grösseren  Umfang  angenommen  hat.  Die  Erscheinung,  welche  in 
Erinnerung  an  die  ersten  Zeiten,  in  welchen  es  sich  hauptsächlich  um  nach  der 
Provinz  Sachsen  ziehende  Landarbeiter  aus  den  östlichen  Provinzen  handelte,  wohl 
auch  heute  noch  kurz  als  Sachsengängerei  bezeichnet  wird,  ist  längst  über  diese 
lokale  Begrenzung  hinausgegangen  und  von  wesentlichem  Einfluss  auf  die  land- 
wirtschaftliche Arbeitsverfassung  überhaupt  geworden.  Den  ersten  Anlass  zu  einer 
temporären  Abwanderung  von  Landarbeitern  aus  der  einen  Gegend  in  eine  andere 
haben,  wie  bereits  angedeutet  wurde,  die  Rüben  wirtschaften  gegeben.  Diese  Wirt- 
schaftsweise mit  ihrem,  im  Vergleich  zur  übrigen  Zeit  des  Jahres  während  der 
Sommermonate  ungleich  grösseren  Bedarf  an  Arbeitskräften  machte  eB,  sobald  der 
Rübenbau  einen  grösseren  Umfang  erlangt  hatte,  erforderlich,  znr  Bearbeitung 
Leute  zu  gewinnen,  für  die  während  der  übrigen  Zeit  des  Jahres  keine  ausreichende 
Beschäftigung  sich  bot.  Hierzu  kam  noch  die  vermehrte  Anwendung  der  Hack- 
kultur überhaupt,  kurz  mit  einer  Steigerung  der  Intensität  des  Ackerbaues  ver- 
schob sich  das  Verhältnis  zwischen  dem  Bedarf  an  Arbeitskräften  im  Sommer 
einerseits,  im  Winter  andererseits  immer  mehr. 

Die  erste  Bodenstatistik,  welche  den  Anbau  von  Zuckerrüben  nachweiat,  ist 
die  von  1878.  Sie  gibt  für  das  Deutsche  Reich  eine  Fläche  von  1 7 5 5 a 8, 5 ha  als 

27» 


Digitized  by  Google 


420 


Oie  ländlichen  Arbeiter. 


mit  Zuckerrüben  bebaut  an.  1904  dagegen  sind  es  416714,5  ha.  Von  der  Rüben- 
fläche des  Jahres  1904  entfallen  auf  Preussen  330731  ha  und  hieran  hat  die 

Provinz  Sachsen  mit  103795  ha  den  bei  weitem  grössten  Anteil. 

Der  Schwerpunkt  der  gesamten  deutschen  Rübenproduktion  liegt  demnach 
in  Preussen,  und  zwar  in  seinem  mittleren  Teile.  Die  östlichen  Provinzen  sind 
wohl  heute  schon  ebenfalls  stark  am  Rübenbau  beteiligt,  doch  ist  hier  die  all- 
gemeine Ausdehnung  erst  neueren  Datums.  Der  Intensitätsgrad,  mit  welchem  die 

Rübenwirtschaften  das  Land  bestellen,  ist  in  den  einzelnen  Gegenden  Preuasens 
nicht  überall  der  gleiche;  er  ist  jedenfalls  am  stärksten  in  der  Provinz  Sachsen, 
in  welcher  heute  meist  1js  des  Areals  einer  Wirtschaft  mit  Rüben  bestellt  wird. 
Aber  auch  dort,  wo  die  Anbauquote  der  Rübe  nicht  so  Btark  ist,  wo  die  Boden- 
beschaffenheit die  Steigerung  der  Intensität  auch  nur  bis  zu  einem  gewissen  Grade 
zulässig  erscheinen  lässt,  ist  diese  im  Verhältnis  zu  früheren  Zeiten  eine  ausser- 
ordentlich starke.  Hieraus  ergibt  sich,  dass  das  Bedürfnis  nach  landwirtschaft- 
lichen Arbeitern  steigen  musste,  während  gleichzeitig  deren  Abnahme  eine  stetig 
fortschreitende  war. 

Dieser  Umstand,  sowie  ferner  die  Eigenart  der  Rübenkultur,  als  eines  Wirt- 
schaftszweiges, der  wohl  eine  grosse  Summe  von  Handarbeit,  aber  nur  während 
eines  verhältnismässig  kleinen  Teiles  im  Jahre  erforderlich  macht,  Hessen  es  schon 
früh  als  vorteilhaft  erscheinen,  nur  für  diese  Zeit  Arbeiter  anzunehmen.  In  der 
näheren  Umgegend  waren  solche  nicht  zu  beschaffen;  hieraus  ergab  sich,  dass 
man  die  Arbeitskräfte  aus  entfernteren  Gegenden  heranzog,  wohin  sie  nach  Be- 
endigung der  Rübenarbeiten  wieder  zurückkehrten. 

Solche  Leute  waren  unschwer  zu  erlangen.  Die  Gegenden  mit  sehr  starkem 
Parzellenbesitz  konnten  einen  Teil  ihrer  Arbeitskraft  ahgeben,  in  anderen  Gegenden 
mit  niedrigen  Löhnen  roizte  das  notorisch  hohe  Verdienst,  welches  die  Rübenwirt- 
scbaften  im  Anfänge  gewährten  und  infolge  der  guten  Rübenpreise  auch  gewähren 
konnten,  zur  Abwanderung  während  des  Sommers,  kurz  die  Beschaffung  derartiger 
Saisonarbeiter  begegnete  zunächst  keinerlei  Schwierigkeiten. 

Das  Hauptkontingent  stellten  die  Provinzen  Posen,  Ost-  und  Westpreussen, 
Brandenburg  und  das  Eichsfeld.  Kaergor1)  schätzt  ihre  Zahl  Ende  der  80er  Jahre 
anf  100000.  Da  der  Rübenbau,  wegen  dessen  die  fremden  Arbeiter  in  erster  Linie 
herangezogen  wurden,  zur  Zeit  der  Getreideernte  wenig  Bearbeitung  bedarf,  so 
ergab  sich  von  selbst,  dass  die  von  auswärts  herangezogenen  Arbeitskräfte  auch 
während  der  Ernte  der  Halmfrüchte  verwendet  wurden. 

Rübenarbeit  sowohl  wie  Getreideernte  gestatten  eine  ausgiebige  Anwendung 
der  Akkordarbeit,  deshalb  trat  schon  von  jeher  bei  den  Saisonarbeitern  die  Tage- 
lohnarbeit in  den  Hintergrund.  Die  Entziehung  der  Arbeiter  aus  dem  Osten,  die 
Einführung  intensiverer  Wirtschaftsweisen  daselbst,  vor  allem  auch  der  Rübenkultur 
nötigten  den  Osten,  der  vorzugsweise  die  Saisonarbeiter  abgab,  sich  nach  einem 
Ersatz  umzusehen,  und  so  ist  heute  die  auffällige  Erscheinung  vorhanden,  dass 
alljährlich  zum  Beginn  des  Frühjahres  Arbeiter  auB  einer  Gegend  wegziehen,  an 

')  Kaerger,  Die  Sachsengängcrei.  Berlin  1890. 


Digitized  by  Googli 


Pie  ländlichen  Arbeiter. 


421 


deren  Stelle  ändere  herangezogen  werden,  denen  ungefähr  der  gleiche  Lohn  gezahlt 
wird,  welchen  die  Weggezogenen  an  ihrer  neuen  Arbeitsstelle  erhalten. 

Zu  diesem  Fluktuieren  der  Bevölkerung  innerhalb  des  Deutschen  Reiches 
trat  nooh  ein  neues  Moment  hinzu,  die  zeitweise  Beschäftigung  ausländischer 
Arbeiter,  die  bald  an  Zahl  bei  weitem  die  periodische  Wanderung  der  Inländer 
überstieg.  Vornehmlich  sind  es  benachbarte  Länder  mit  mehr  extensivem  Betrieb, 
auB  welchen  die  Leute  kommen.  Russisch-Polen  und  Galizien  stehen  darin  obenan. 
Aus  diesen  beiden  Ländern  kommen  alljährlich  viele  Tausende  von  Saisonarbeitern 
in  das  Deutsche  Reich  und  verteilen  sich  bis  nach  dem  äuBsersten  Westen. 

Hierzu  sind  in  den  letzten  Jahren  Ungarn,  Serben,  Deutsch-Österreicher, 
Italiener  gekommen,  und  der  immer  wachsende  Bedarf  an  ländlichen  Arbeitern 
lässt  es  als  ziemlich  sicher  erscheinen,  dass  auch  diese  Gebiete  nicht  mehr  zur 
Deckung  des  Bedarfes  genügen  werden.  Die  Aufmerksamkeit  der  beteiligten  Kreise 
richtet  sich  schon  auf  Skandinavien,  Bessarabien,  die  südlichen  Donauländer,  ja  die 
Einführung  von  Kulis  ist  schon  hier  und  da  erörtert  worden. 

Mit  dieser  Art  der  Arbeitsverfassung  haben  sich  die  ländlichen  Arbeiter- 
Verhältnisse  von  Grund  aus  umgestaltet,  und  zwar  nicht  immer  zum  besseren.  Der 
Arbeitgeber  steht  heute  mit  seinen  Arbeitern  nur  in  ganz  loser  Fühlung.  Er 
bedient  sich  zu  deren  Anwerbung  der  Agenten,  die  bald  mit  der  Ausbreitung  der 
Wanderarbeit  auftraten  und  heute  einen  ganz  neuen  Berufszweig  bilden. 

Der  Agent,  welcher  in  der  Heimat  der  Saisonarbeiter  mit  den  Verhältnissen 
genau  vertraut  sein,  dorthin  zahlreiche  Verbindungen  haben  muss,  besorgt  dem 
Auftraggeber  die  gewünschte  Anzahl  von  Leuten,  welche  mit  einem  eigenen  Auf- 
seher unter  den  verabredeten  Bedingungen  zur  festgesetzten  Zeit  auf  dem  betreffenden 
Gute  antreten  und  es  nach  Beendigung  allor  Erntearbeiten,  meist  erst  im  Winter, 
wieder  verlassen.  Irgend  welches  persönliche  Interesse  an  dem  Wohl  und  Wehe 
der  Leute  zu  nehmen  liegt  für  den  Arbeitgeber  keinerlei  Veranlassung  vor.  Wenn 
der  versprochene  Lohn  gezahlt,  die  Arbeit  in  der  vereinbarten  Qualität  ausgeführt 
ist,  hören  jegliche  Beziehungen  zwischen  Arbeitgeber  und  Arbeitnehmer  auf. 

Die  Löhne  sind,  sofern  eB  sich  um  Akkordlöhne  bandelt  — und  diese  über- 
wiegen bei  weitem  — , im  ganzen  Deutschen  Reiche  ziomlich  dieselben,  und 
Schwankungen,  namentlich  Erhöhungen,  welche  in  letzter  Zeit  stattgefunden  haben, 
machen  sich  fast  überall  im  gleichen  Umfange  bemerkbar.  Die  Tagelöhne  dagegen 
sind  je  nach  der  Heimat  der  Leute  verschieden.  In  der  Kegel  sind  diejenigen  der 
aus  deutschen  Gegenden  stammenden  Arbeiter  höher,  allerdings  auch  doren 
Leistungen  besser  als  die  der  Ausländer  und  der  preussischen  Staatsangehörigen 
fremder  Nationalität.  Unter  den  Saisonarbeitern  überwiegen  weibliche  Personen, 
und  zwar  Mädchen  im  Alter  von  18 — 26  Jahren.  Als  ein  ziemlich  typischer 
Lohn  für  diese  gilt  der  Satz  von  1 Mk.,  während  für  Männer  vielfach 
1,50  Mk.  gezahlt  werden.  Die  Fremden  erhalten  ausserdem  noch  Wohnung, 
Feuerung  und  Licht,  sowie  Kartoffeln,  seltener  noch  andere  Naturalien.  Die 
Unterbringung  erfolgt  in  Massenquartieren,  seit  einigen  Jahren  infolge  landes- 
polizeilicher  Bestimmungen  nach  Geschlechtern  getrennt,  was  früher  nicht  immer 
der  Fall  war.  Die  Akkordlöhnung  ermöglicht  den  Arbeitern  je  nach  ihren 


Digitized  by  Google 


422 


Die  ländlichen  Arbeiter. 


individuellen  Leistungen  und  Eigenschaften  einen  verhältnismässig  hohen  Verdienst 
und  Sparrilcklagen. 

Einige  Akkordlöhne,  die  ziemlich  weit  verbreitet  sind,  seien  nachstehend 
angegeben: 

Rübenhacken: 

I.  Hacke 2,50—3,00  Mk.  ■> 

H.  » 2,75 — 3,50  „|  für  1 Morgen 

III.  „ 3,00 — 4,00  „ I gleich  rund  ’/4  ha. 

Rübenverziehen  ....  3,00 — 4,00  n J 

Die  Bearbeitung  eines  Morgen  Rüben  stellt  Bioli  rund  auf  12  Mk.,  wobei 
Abweichungen  nach  unten  und  oben  Vorkommen;  in  sehr  strengem  Lehmboden 
wird  der  Satz  höher  anzunehmen  sein.  Das  Ausnehmen  der  Rüben  wird  auf  den 
Morgen  ebenfalls  mit  durchschnittlich  12  Mk.  bezahlt. 

Diese  Sätze  werden  nicht  selten  Änderungen  erfahren,  je  nachdem  zwischen 
den  einzelnen  Handarbeiten  das  Feld  noch  mit  Maschinen  bearbeitet  wird,  so  durch 
die  Hackmaschine,  oder  beim  Ausnahmen  durch  die  Rübenhebemascbine.  Mähen, 
Binden  und  Aufsätzen  eines  Morgen  Wintergetreide  wird  mit  2,50 — 3 Mk.  bezahlt. 
Die  Sätze  für  Sommergetreide  sind  um  0,50 — 1 Mk.  niedriger. 

Kartoffelausnehmen  wird  mit  8 — 10  Pf.  für  50  kg  vergütet. 

DaB  gesamte  Verdienst  während  einer  Saison  Btellt  sich  für  Mädchen  auf 
ca.  400  Mk.,  für  Männer  auf  550  Mk.,  wovon  ungefähr  */»,  häufig  aber  auch  darüber 
erspart  und  in  die  Heimat  gesandt  werden. 

Da  die  Arbeiter  freie  Hin-  und  Rückfahrt  auf  Kosten  des  Arbeitgebers  haben, 
dem  Agenten  pro  Kopf  ein  Werbegeld  von  3 — 5 Mk.  bezahlt  wird,  sind  die  Saison- 
arbeiter im  ganzen  nicht  billig. 

Über  den  Umfang,  welchen  die  Wanderarbeit  heute  erreicht  hat,  liegen 
positive  Zahlen  nicht  vor  und  sind  auch  nur  schwer  aufzustellen.  Wenn  Kaerger 
die  Zahl  der  Leute,  welche  im  Sommer  ihre  Heimat  verlassen,  um  anderweitig 
vorübergehend  in  der  Landwirtschaft  zu  arbeiten,  für  Ende  der  80  er  Jahre  auf 
100000  annimmt,  so  wird  man  sie  heute  auf  Grund  der  Erfahrungen,  welche 
namentlich  die  Eisenbabnverwaltungen  hinsichtlich  der  Bewältigung  des  Transports 
gesammelt  haben,  auf  oa.  450 — 550000  schätzen  können;  die  Zahl  der  hierunter 
befindlichen  Ausländer  dürfte  mit  400 — 500000  Personen  kaum  zu  hoch  gegriffen 
sein.  In  welchem  Grade  die  Zuwanderung  gerade  in  der  letzten  Zeit  gestiegen 
ist,  ergeben  von  den  ruBsiBchen  Behörden  augestellte  Ermittelungen.  Danach  gingen 
aus  Russland  nach  Deutschland  im  Jahre  1895  56000,  1900  1 19000  und  1901 
140000  Personen.  In  noch  stärkerer  jährlicher  Progression  wandern  österreichische 
Arbeiter  ein,  die  schon  an  sich  von  den  Arbeitgebern  bevorzugt  werden,  wie  auch 
das  Überschreiten  der  österreichischen  Grenze  mit  erheblich  weniger  Schwierig- 
keiten verbunden  ist  als  das  der  russischen  Grenze.  Unter  Berücksichtigung  der 
oben  angeführten  Daten  bezüglich  der  Ersparnisse,  welche  die  Leute  in  die  Heimat 
zu  senden  pflegen,  gehen  jährlich  ca.  90  Mill.  Mark  Lohnverdienst  in  das  Ausland. 
Dies  Moment  scheint  auch  die  Regierungen  der  auswärtigen  Staaten  hauptsächlich 
zu  veranlassen,  die  temporäre  Auswanderung  nicht  wesentlich  zu  beschranken,  obwohl 


Digitized  by  Google 


Die  ländlichen  Arbeiter. 


•123 


dort  infolge  des  Massonwegzuges  die  Arbeiter-Verhältnisse  kaum  minder  schwierig  filr 
die  Landwirtschaft  sind  als  hierzulande,  und  dementsprechend  das  Verlangen  der 
dortigen  Gutsbesitzer  nach  Sperrung  der  Grenzen  für  den  Abzug  von  landwirt- 
schaftlichen Arbeitern  immer  dringender  wird. 

Um  die  Wirkungen,  welche  die  Saisonarbeit  in  ihrem  jetzigen  Umfange  auf 
die  heimischen  Verhältnisse  ausübt,  beurteilen  zu  können,  ist  einmal  zu  unter- 
scheiden zwischen  der  Binnenwanderung  und  dem  Zuzug  von  Ausländern,  ferner 
zwischen  einem  Einfluss  in  sozialer  und  einem  solchen  in  politischer  Beziehung. 

Was  zunächst  die  Saisonarbeiter  betrifft,  welche  innerhalb  des  Deutschen 
Reiches  ihren  Aufenthaltsort  zeitweise  wechseln,  so  lässt  sich  nicht  in  Abrede 
stellen,  dass  mit  dem  ganzen  System  gewisse  VorzUgo  verbunden  sind.  Den  Land- 
wirten ist  die  Möglichkeit  zu  intensiver  Bewirtschaftungsweise  gegeben,  ohne  dass 
sie  den  kostspieligen  Apparat  von  eigenen  Leuten,  der  hierzu  erforderlich  wäre, 
zu  halten  brauchen.  Die  Saisonarbeiter  stellen  auf  diese  Weise  die  billigere 
Arbeitskraft  dar,  wenn  auch  die  absoluten  Löhne,  welche  sie  erhalten,  diejenigen 
der  ständigen  Arbeiter  fibertreffen.  Es  ist  wohl  alB  sicher  anzunehmen,  dass  bei- 
spielsweise der  Rübenbau  in  seinem  jetzigen  Umfange  und  in  seiner  Bedeutung 
für  die  deutsche  Landwirtschaft  ohne  Saisonarbeiter  niemals  möglich  gewesen  wäre. 

Die  Arbeiter  selbst  haben  einen  nicht  minder  grossen  Vorteil  von  dem  System. 
Sie  stammen  in  der  grossen  Mehrzahl  doch  aus  ärmlicheren  Gegenden,  ffir  welche 
ihre  Ersparnisse,  die  sie  fast  durchweg  machen,  einen  nicht  unerheblichen  Faktor 
im  Gesamtwoblstande  auBmachen.  Die  Intelligenz  und  Arbeitsamkeit  der  Leute 
erfahren  eine  nicht  unbeträchtliche  Vermehrung  durch  den  Aufenthalt  iu  der 
Fremde,  in  Gegenden  mit  meist  höherer  Kultur.  Die  dort  gesammelten  Erfahrungen 
und  Kenntnisse,  die  Erweiterung  ihres  Gesichtskreises  bewirken  häufig  eine  Hebung 
des  Wirtschaftsbetriebes  in  ihrer  Heimat. 

Gegenüber  diesen  Vorzügen  des  Saisonarbeitertums  haften  ihm  aber  auch 
eine  Reihe  von  Nachteilen  an,  die,  ganz  abgesehen  von  den  politischen  Er- 
wägungen, auf  welche  noch  zurückzukommen  ist,  bei  der  Beurteilung  schwer  in 
das  Gewicht  fallen.  Durch  den  Zuzug  fremder  Leute  fällt  für  die  im  Ort  und  in 
der  betreffenden  Gegend  ansässigen  Arbeiter  manche  Gelegenheit  zu  Verdienst  weg. 
Es  findet  dies  einmal  schon  dadurch  statt,  dass  überhaupt  weniger  eigene  Leute 
beschäftigt  werden,  sowie  namentlich  auoh  insofern,  alB  die  meist  lohnendere  Akkord- 
arbeit, durch  deren  Verrichtung  die  einheimischen  Arbeiter  eine  willkommene  Auf- 
besserung ihres  Einkommens  erfahren  würden,  meist  ausschliesslich  den  fremden 
Leuten  zufällt.  Die  Einwände,  welche  häufig  hiergegen  gemacht  werden,  dass  man  gorn 
eigene  Leute  halten  würde,  wenn  solche  nur  zu  bekommen  wären,  sind  nicht  ganz 
zutreffend.  Der  Mangel  an  letzteren  ist  zum  Teil  eben  eine  Folge  der  Heran- 
ziehung von  Fremden;  es  ist  eine  Erscheinung,  die  sich  überall  zeigt,  dass  dort, 
wo  Saisonarbeiter  gehalten  werden,  die  vorhandenen  einheimischen  Arbeiter  ab- 
wandern. Dass  hiervon  schliesslich  auch  solche  Besitzer  betroffon  werden,  die  an 
sich  geneigt  wären,  lediglich  mit  eigenen  Leuten  zu  wirtschaften,  liegt  in  der 
Natur  der  Sache.  Die  ansässigen  Arbeiter  fühlen  sich  leicht  zurückgesetzt  oder 
das  Zusammenarbeiten  mit  Sacbsengängern  ist  ihnen  lästig  und  unangenehm.  Dies 


Digitized  by  Google 


424 


Die  ländlichen  Arbeiter. 


letztere  Moment  kommt  namentlich  in  Betracht,  wenn  die  ztigezogenen  Arbeiter 
fremder  Nationalilät  oder  Ausländer  sind.  Bei  weitem  das  stärkste  Kontingent  in 
den  Saisonarbeitern  fremder  Nationalität  stellen  die  Polen  aus  Bnssisch-Polen  und 
Galizien.  Auch  die  aus  Posen,  Schlesien  und  Westpreussen  kommenden  Polen 
preussischer  Staatsangehörigkeit  haben  noch  alle  ihre  typischen  Lebensgewohnheiten 
und  Anschauungen  beibehalten. 

Die  Gründe,  weshalb  die  Polen  als  ländliche  Saisonarbeiter  weit  überwiegen, 
sind  einmal  der  Umstand,  dass  die  betreffenden  Ländergebiete  in  erster  Linie  in 
der  Lage  sind,  landwirtschaftliche  Arbeiter  abzugeben,  und  der  Bezug  von  Russisch- 
Polen  und  Galizien,  als  zwei  Nachbarländern,  das  zunächstliegende  ist. 

Ausserdem  erfreuen  sich  die  Polen  einer  gewissen  Bevorzugung  als  landwirt- 
schaftliche Arbeiter,  weil  sie,  wenn  auch  weniger  leistungsfähig  als  die  deutschen 
Arbeiter,  dafür  anspruchsloser  und  bei  geeigneter  Behandlung  auch  willig  und 
bereit  sind,  Autorität  anzuerkennen.  Es  ist  somit  für  den  Arbeitgeber  mit  Vor- 
teilen verbunden,  polnische  Arbeiter  heranzuziehen.  Solange  dies  sich  in  gewissen 
Grenzen  hält,  ist  — abgesehen  von  den  mit  dem  Saisonarbeitertum  überhaupt  ver- 
bundenen, oben  kurz  berührten  Nachteilen  — darin  nichts  bedenkliches  zu  suchen. 
Anders  wird  dies  jedoch,  sobald  die  Verwendung  polnischer  Arbeiter  überhand 
nimmt,  und  das  scheint  heute  bereits  in  dem  Mafse  der  Fall  zu  sein  — allerdings 
auch  unter  starker  Beteiligung  der  Industrie,  namentlich  im  Westen  — , dass  Bie  an- 
fangen,  eine  nationale  Gefahr  zu  werden.  Das  Verhältnis  zwischen  deutschen  und 
polnischen  Arbeitern  verschiebt  sich  immer  mehr  zugunsten  der  letzteren,  man 
kann  sagen,  dass  die  Deutschen  von  den  Polen  verdrängt  werden. 

Die  Bestrebungen  der  Polen,  in  grossen  Gebietsteilen  des  preussischen  Staates 
die  germanische  Kultur  durch  die  minderwertige  slavische  zu  ersetzen,  sind  so 
offensichtlich  und  die  Erfolge  bereits  so  deutlich,  dass  ernstliche  Bedenken  bezüg- 
lich der  Heranziehung  von  Arbeitern  polnischer  Nationalität  nicht  von  der  Hand 
zu  weisen  sind.  Bekanntlich  sind  es  gerade  die  von  den  Arbeitern  in  der  Fremde 
gemachten  Ersparnisse,  welche,  in  polnischen  Banken  angelegt,  hauptsächlich  die 
Fonds  bilden,  mit  deren  Hilfe  eine  planmässige  Bekämpfung  des  Deutschtums  in 
den  Ostmarken,  und  zwar  die  bei  weitem  wirksamste,  durch  Ankauf  von  Grund- 
stücken in  den  Städten  und  auf  dem  Lande,  Unterstützung  und  Kräftigung  des 
polnischen  Mittelstandes  und  eine  zielbewusste  Propaganda,  vor  sich  geht. 

Gegenüber  diesen  Gefahren  sind  denn  auch  Vorkehrungen  getroffen  worden, 
deren  Wirksamkeit  indes  mit  Recht  bezweifelt  werden  darf.  Als  wichtigste  der 
getroffenen  Maßnahmen  ist  noch  die  Beschränkung  des  Aufenthaltes  von  polnischen 
Arbeitern  auf  gewisse  Monate  des  Jahres  anzusehen.  Die  Ausländer  sollen  jedes 
Jahr  in  ihre  Heimat  zurückkehren  und  können  zudem  jederzeit  ausgewiesen  werden. 
Allein  die  Fristen,  welche  für  die  Polen  gewissermafsen  als  verboten  gelten,  sind 
nach  und  nach  derart  verkürzt  worden,  dass  die  Erreichung  des  gedachten  Zweckes 
mehr  als  fraglich  erscheint.  Gegenwärtig  ist  ihnen  der  Aufenthalt  für  die  Zeit 
vom  zo.  Dezember  bis  i.  Februar,  also  rund  für  6 Wochen  verboten.  Diese  Zeit 
iBt  so  kurz,  dass  eine  Einschränkung  des  polnischen  Einflusses  nicht  zu  erwarten 
ist,  um  so  mehr,  als  selbst  diese  kurze  Aufenthaltsbeschränkung  von  sehr  vielen 


Digitized  by  GoogltJ 


Die  ländlichen  Arbeiter. 


425 


nicht  beachtet  wird,  die  dauernd  ihren  Aufenthalt  im  Deutschen  Reiche  nehmen. 
Namentlich  ist  dies  im  Westen  der  Fall,  der  auegebreitete  polnische  Enklaven  auf- 
weist, in  dem  zielbewusst  auf  Polonisierung  hingearbeitet  wird;  allerdings  kommen 
hierbei  hauptsächlich  industrielle  Arbeiter  in  den  Berg-  und  Huttendistrikten  in 
Betracht. 

Wie  viele  Ausländer  jährlich  dauernd  im  Deutschen  Reiche  Zurückbleiben,  lässt 
sich  mit  Bestimmtheit  nicht  angeben.  Nach  einer  von  den  russischen  Behörden  für 
das  Gouvernement  Piotrkow,  das  an  Obersclilesien  grenzt,  vorgenommenen  Feststellung 
sind  von  den  1900  nach  Preussen  gewanderten  Arbeitern  42,9  •/«.  »9°i  3M°/o 
nicht  in  die  Heimat  zurUckgekehrt.  Wenn  nun  auch  keineswegs  anzunebmen  ist, 
dass  diese  Bämtlicb  im  Deutschen  Reiche  verblieben  sind  — ein  Teil  wird  über 
See  ausgewandert  sein  — , so  lassen  die  Zahlen  doch  den  Schluss  zu,  daBs  die 
Menge  der  Ausländer,  welche,  als  Saisonarbeiter  eingewandert,  dauernd  ihren 
WobnBitz  in  Deutschland  nehmen,  recht  beträchtlich  ist. 

Eine  weitere  unerfreuliche  Begleiterscheinung  des  Zuzugs  fremder  Arbeiter 
ist  die  rapide  Zunahme  des  Kontraktbruches.  Die  mit  den  Leuten  abgeschlossenen 
Verträge  berechtigen  meistens  den  Arbeitgeber  zur  Einbehaltung  einer  gewissen 
Summe  vom  Arbeitsverdienst  des  Arbeiters,  häufig  wöchentlich  2 Mk.,  bis  ein 
Höcbstbetrag  von  etwa  20 — 30  Mk.  erreicht  ist,  der  als  Konventionalstrafe  nament- 
lich gegen  vorzeitige  Aufgabe  des  Dienstes  betrachtet  werden  boII.  Der  hiermit 
beabsichtigte  Zweck,  nämlich  den  Arbeiter  von  einem  Vertragsbruch  abzuhalten, 
wird  indes,  wie  die  Erfahrung  zeigt,  nur  unvollkommen  erreicht.  Die  Leute  lassen 
die  einbehaltene  Kaution  einfach  im  Stich,  falls  sie  aus  irgend  welchen  Gründen 
den  Dienst  vor  der  verabredeten  Zeit  verlassen  wollen.  Meist  stehen  ihnen  dann 
anderwärts  höhere  Löhne  in  Aussicht;  ja  nicht  selten  wird  ihnen  von  dem  neuen 
Arbeitgeber  die  aus  der  früheren  Arbeitsstelle  einbehaltene  Kaution  ersetzt.  So 
nimmt  denn  der  Kontraktbruch  von  Jahr  zu  Jahr  in  bedenklichem  Mafse  zu. 
Irgend  einem  Teil,  entweder  den  Arbeitgebern  oder  den  Arbeitnehmern,  kann  an 
dieser  Erscheinung  generell  die  Schuld  nicht  beigemessen  werden,  vielmehr  sind 
es  eine  ganze  Reihe  von  Ursachen,  welche  hier  einwirken. 

Beispielsweise  versprechen  mitunter  die  Agenten  und  Aufseher  bei  der  An- 
werbung der  Leute  diesen  weit  höhere  Löhne,  als  mit  dem  Auftraggeber  vereinbart 
worden  sind.  Die  zu  unterschreibenden  Kontrakte  werden  von  den  Leuten,  soweit  sie 
überhaupt  des  Lesens  mächtig  sind,  nur  selten  geprüft,  und  so  ist  ein  häufiger  Anlass 
zum  Kontraktbruch  der,  dass  die  Leute  ihre  Stellen  unter  anderen  Voraussetzungen 
antreten,  als  nach  den  mit  dem  Agenten  seitens  des  Arbeitgebers  vereinbarten  Be- 
dingungen erfüllt  werden  können.  In  einem  solchen  Falle  wird  man  dem  Guts- 
herrn nicht  zumuten  können,  die  vom  Agenten  den  Leuten  versprochenen  Löhne 
ohne  weiteres  zu  zahlen,  und  man  kann  es  andererseits  den  Arbeitern  nicht  ver- 
denken, wenn  Bie  sich  nicht  ungünstigere  Bedingungen  gefallen  lassen  wollen,  als 
der  Agent  mit  ihnen  — oft  nur  um  überhaupt  Leute  zu  bekommen  — verein- 
bart hatte. 

Wenn  es  somit  schwer  ist,  im  einzelnen  gegebenen  Falle  einem  der  beiden 
Teile  die  Schuld  beizumeesen,  so  muss  doch  darauf  hingewiesen  werden,  dass  an 


Digitized  by  Google 


426 


Die  ländlichen  Arbeiter. 


den  leidigen  Verhältnissen  überhaupt  der  ganze  Stand  der  Laudwirte  ein  gutes 
Teil  der  Schuld  trägt.  Die  Kontraktbrüchigen,  und  dass  sie  solche  sind,  ist 
meistens  leicht  festzustellen,  werden  vielfach  ohne  Skrupel  von  dem  Nachbar  auf- 
genommen. Wenn  dies  auch  häufig  im  Drange  der  Not  geschieht,  so  ändert  dies 
nichts  an  der  Tatsache,  dass  Kontraktbruch  mit  in  erster  Linie  deshalb  so  häufig 
vorkommt,  weil  die  Leute  sicher  sind,  anderwärts  mit  offenen  Armen  aufgenommen 
zu  werden. 

Bestrebungen,  den  Kontraktbruch  durch  Strafen  zu  vermindern,  sind  neuer- 
dings aufgenommen  worden.  Die  Tendenz  geht,  entgegen  den  früheren  Grundsätzen, 
jetzt  dahin,  weniger  die  Kontraktbrüchigen  selbst  zu  bestrafen,  als  vielmehr  die 
Verleitung  zum  Kontraktbruche,  die  Annahme  und  Vermittelung  der  Dienste 
Kontraktbrüchiger  unter  Strafe  zu  stellen. 

Bei  der  Feststellung  der  Nachteile,  welche  mit  der  Sachsengängerei  verbunden 
sind,  wären  auch  noch  die  Schädigungen  auf  sittlichem  Gebiete  zu  erwähnen, 
welche  gegen  das  ganze  System  geltend  gemacht  werden. 

Die  Vermittelung  der  Dienste  von  Wanderarbeitern  an  die  Landwirtschaft 
ist  in  neuerer  Zeit  von  den  preussischen  Landwirtschaftskammern  in  die  Hand 
genommen  und  damit  dem  überaus  Bohädlichen  Agenten-  und  Stellenvermittler- 
wesen wirksam  begegnet  worden. 

Die  Sorge  für  hilfsbedürftige  Arbeiter,  namentlich  im  Alter,  ist  in 
Preussen  schon  seit  langer  Zeit  gesetzlich  geregelt.  Bereits  das  allgemeine  Landrecht 
stellte  in  seinem  am  5.  Februar  1794  erlassenen  Teil  II  Tit.  19  den  Grundsatz  auf, 
dass  „dem  Staate  es  zukommt,  für  die  Ernährung  und  Verpflegung  derjenigen  Bürger 
zu  sorgen,  die  sich  ihren  Unterhalt  nicht  selbst  verschaffen  und  denselben  auch 
von  anderen  Privatpersonen,  welche  nach  besonderen  Gesetzen  dazu  verpflichtet 
sind,  nicht  erhalten  kennen11. 

Hieraus  war  indes  keineswegs  das  Recht  des  einzelnen  gegenüber  dem  Staate 
auf  Unterstützung  herzuleiten,  die  betreffende  Bestimmung  involvierte  vielmehr, 
wie  aus  der  Tendenz  des  ganzen  Gesetzes  zu  entnehmen  ist,  lediglich  die  Ver- 
pflichtung der  Verwaltungsbehörden  zum  Einschreiten.  Als  Träger  der  Unter- 
stützungsmafsnahmen  bezeichnet  § 9:  Privilegierte  Korporationen,  welche  einen 
besonderen  Armenfonds  haben  oder  dergleichen  ihrer  Verfassung  gemäss  durch 
Beiträge  unter  sich  aufbringen  (z.  B.  Innungen).  § 10  bestimmt:  dass  Stadt-  und 
Dorfgemeinden  für  die  Ernährung  ihrer  verarmten  Mitglieder  und  Einwohner 
sorgen,  § 16  endlich  regelt  die  Mitwirkung  des  Staates,  die  sich  auf  solche  Fälle 
beschränkt,  in  denen  anderweite,  hierzu  verpflichtete  Organe  nicht  vorhanden 
sind.  Es  erscheint  somit  vornehmlich  die  Gemeinde  als  Trägerin  der  Armenlasten. 

Dieser  Grundsatz  ist  in  der  preussischen  Gesetzgebung  von  1842  aufrecht 
erhalten  und  durch  das  Unterstiitzungs woh nsitzgesetz  vom  6,  Juni  1870  auf 
das  Deutsche  Reich  mit  Ausnahme  von  Bayern  und  Elsass-Lothringen  ausgedehnt 
worden. 

Auf  Grund  dieser  Rechtslage  war  es  Sache  der  Dorfgemeinden  und  Guts- 
bezirke, für  verarmte  und  nicht  mehr  arbeitsfähige  Leute  zu  sorgen.  Für  den 
Gutsbezirk  trat  nach  Lage  der  Verhältnisse  der  betreffende  Gutsbesitzer  ein. 


Digitized  by  Googhp 


Die  ländlichen  Arbeiter. 


427 


In  den  70  er  Jahren  des  19.  Jahrhunderte  bot  nun  die  Arbeiterfürsorge  ein 
ziemlich  verworrene«  Bild,  allerdings  weniger  auf  dem  Lande,  wo  sie  sich  in  ein- 
fachen Formen  bewegte,  als  auf  gewerblichem  Gebiete.  Die  mannigfachen  Or- 
ganisationen und  Kassen,  welche  für  den  gewerblichen  Arbeiter  sorgten,  genügten 
in  keiner  Weise  den  Anforderungen,  es  war  zudem  ein  ausserordentlioh  verwickeltes 
und  umständliches  Verfahren,  so  dass  das  Bedürfnis  nach  einer  durchgreifenden 
Neuordnung  immer  dringender  wurde.  Es  tauchte  damals  zuerst  der  Gedanke 
einer  Zwangsversicherung  auf  und  als  Grundsätze  einer  einheitlichen  Reform  der 
sozialpolitischen  Gesetzgebung  wurden  aufgostellt:  Eingreifen  dee  Staates  sowohl 
mittelst  des  Versicherungsxwanges,  als  auch  organisatorisch  und  mit  eigenen 
materiellen  Leistnngen;  ferner  die  Heranziehung  der  Arbeitgeber  zu  Leistungen, 
betreffend  die  Fürsorge  für  die  von  ihnen  beschäftigten  Arbeiter;  endlich  das 
berufsgenossenscbaftliche  Prinzip,  die  korporative  Zusammenfassung  einzelner 
grösserer  Berufsgruppen. 

Unter  diesen  Gesichtspunkten  und  auf  einer  den  eben  entwickelten  drei 
Grundsätzen  entsprechenden  Grundlage  wurde  dann  eine  reichsgesetzliche  Regelnng 
der  Arbeiterfürsorge  vorgenommen,  als  deren  erste  Äusserung,  Boweit  speziell  die 
landwirtschaftlichen  Arbeiter  in  Betracht  kommen,  das  Gesetz  vom  5.  Mai  1886 
mit  dem  Abänderungsgesetz  vom  30.  Juni  1900,  betreffend  die  Unfall-  und 
Krankenversicherung  der  in  land-  und  forstwirtschaftlichen  Betrieben  be- 
schäftigten Personen,  anzusehen  ist. 

Als  zweiter  wichtiger  Akt  folgte  dann  das  Invaliditäts-  und  AlterB- 
versicherungsgcsetz  vom  22.  Juni  1889  mit  dem  Revisionsgesetz  vom 
1.  Januar  1900. 

Auf  Grund  dieser  beiden  Gesetze  gestaltet  sich  heute  die  Fürsorge  für  land- 
wirtschaftliche Arbeiter;  namentlich  die  Alters-  und  Invalidenversicherung,  welche 
alle  Arbeiter  umfasst,  stellt  eine  höchst  wichtige  gesetzgeberische  Mafsnahme  dar, 
indem  sie  ein  gesetzlich  fixiertes  Recht  auf  Versorgung  im  Alter  und  im  Falle 
der  Invalidität  verleiht,  das  vordem  wohl  auch  bestanden  hat,  aber  dooh  nicht  in 
so  bestimmter  Weise,  und  zudem  den  Arbeiter  von  dem  persönlichen  Wohl-  oder 
Übelwollen  mehr  oder  minder  abhängig  machte. 

So  sehr  in  letzterer  Beziehung  die  Versicherung  einen  Fortschritt  darstellt, 
so  darf  man  doch  andererseits  nicht  übersehen,  dass  damit  das  Band  zwischen 
Arbeitgeber  und  Arbeitnehmer  noch  weiter  gelockert  ist;  der  frühere  Zustand  war 
geeignet,  das  Verhältnis  zwischen  beiden  zu  festigen.  Der  Arbeiter  wusste,  dass 
er  für  seine  alten  Tage  auf  die  Hilfe  des  Arbeitgebers  rechnen  konnte,  und  die 
Beziehungen  zwischen  beiden  gestalteten  sich  infolgedessen  gewissermafaen  persön- 
licher als  heute,  wo  die  direkte  Fürsorge  wegfällt  und  das  ganze  Verhältnis  mehr 
den  Charakter  eines  blossen  Arbeitsvertrages  hat. 

Die  Krankenversicherung  der  landwirtschaftlichen  Arbeiter  ist  zurzeit  noch 
nicht  in  der  Weise  organisiert,  wie  Unfall-,  Alters-  und  Invalidenversicherung. 
In  Krankheitsfällen  ist  noch  der  betreffende  Arbeitgeber  verpflichtet,  in  an- 
gemessener Weise  für  den  Erkrankten  und  dessen  Heilung  zu  sorgen.  Es  bestehen 
zwar  vereinzelt  landwirtschaftliche  Krankenkassen,  meist  in  Anlehnung  an  kommunale 


Digitized  by  Google 


428 


Die  ländlichen  Arbeiter. 


städtische  Einrichtungen  ähnlicher  Art,  allein  ihr  Vorhandensein  ist  so  wenig  zahl- 
reich, dass  sie  nicht  von  nennenswerter  Bedeutung  sind. 

Neben  dieser  zum  Teil  gesetzlich  geregelten,  zum  Teil  durch  Herkommen 
und  Brauch  geordneten  sozialen  Fürsorge  gehen  neuerdings  noch  eine  Reihe  von 
Bestrebungen  einher,  welche  bezwecken,  den  Arbeiter  auf  dem  Lande  dadurch  zu 
fesseln,  dass  das  wenig  abwechslungsreiche  Leben  daselbst  nach  Möglichkeit  an- 
genehmer gestaltet  wird.  Diese  Bestrebungen  umfassen  unter  der  Bezeichnung 
„ländliche  Wohlfahrtspflege“  eine  Reihe  von  sozialreformatorischen,  gemein- 
nützigen und  volkspädagogischen  Aufgaben  auf  dem  Lande,  die  bisher  grösstenteils 
vernachlässigt  worden  sind  und  deren  ausgesprochener  Zweck  ist,  der  Abwanderung 
ländlicher  Arbeiter  vom  Lande  in  die  Stadt  nach  Möglichkeit  vorzubeugen. 

Von  der  Durchführung  dieser  Aufgaben  kann  wohl  erwartet  werden,  dass  sie 
mit  zur  Besserung  der  ländlichen  Arbeiterverhältuisse  beiträgt;  immerhin  wird  die 
Verwirklichung  dieser  Wohlfahrtspflege  aber  ein  Faktor  bleiben,  der  erat  dann 
vollständig  zur  Geltung  kommen  kann,  wenn  es  gelingt,  die  Grundlagen  des  länd- 
lichen Arbeiterwesens  so  umzugestalten,  dass  sie  einerseits  den  modernen,  voll- 
ständig veränderten  Verhältnissen  Rechnung  tragen,  andererseits  in  gewisser  Be- 
ziehung wieder  den  alten  Verhältnissen  ähnlich  werden.  Ob  und  inwieweit  dies 
möglich  ist,  soll  in  nachstehendem  darzulegen  versucht  werden. 

Die  deutsche  Landwirtschaft  leidet  zurzeit  an  zwei  Grundübeln,  einmal  an 
der  übermässigen  Verschuldung,  andererseits  an  der  von  Jahr  zu  Jahr  sich  immer 
schwieriger  gestaltenden  Beschaffung  der  notwendigen  Arbeitskräfte.  Dazu  kommt 
noch  ein  dritter  Faktor,  die  Konkurrenz  anderer,  in  mehrfacher  Hinsicht  günstiger 
situierter  Länder,  die  infolge  des  hierdurch  bedingten  Druckes  auf  die  Getreide- 
preUe  mit  in  erster  Linio  Ursache  der  Überschuldung  der  Landwirte  ist.  Alle 
diese  drei  Momente  stehen  untereinander  in  Beziehung  insofern,  als,  falls  es  ge- 
lingt, eines  derselben  zu  beseitigen,  die  anderen  minder  fühlbar  werden.  Der 
Mangel  an  geeigneten  Arbeitskräften  dürfte  wohl  mit  Recht  als  derjenige  Faktor 
anzusehen  sein,  der  in  seiner  Wirkung  auf  die  gesamte  landwirtschaftliche  Pro- 
duktion bei  weitem  der  bedenklichste  ist.  Zu  einer  Besserung  der  Verschuldungs- 
Verhältnisse  sowohl  als  auch  zu  einem  erfolgreichen  Widerstand  gegen  die  aus- 
ländische Konkurrenz  ist  in  erster  Linie  eine  fortgesetzte  Steigerung  der  Produktion 
erforderlich. 

Diese  hat  lange  Zeit  mit  dem  Anwachsen  der  Bevölkerung  Schritt  gehalten. 
Wenn  Thaer1)  für  den  Anfang  des  19.  Jahrhunderts  die  Durchschnittserträge  pro 
Morgen  für  Weizen  auf  5,80  Ztr.,  Roggen  4,80  Ztr.,  Gerste  4,20  Ztr.  und  Hafer 
2,50  Ztr.  schätzt,  so  kann  heute  eine  Mittelerute  nach  den  Angaben  im  Kalender 
von  Mentzel  und  von  Lengerke  bei  Weizen  von  11,10  Ztr.,  Roggen  8,20, 
Gerste  9,80  und  Hafer  11,50  Ztr.  auf  den  Morgen  angenommen  werden. 

Diese  sehr  erhebliche  Steigerung  der  Ertragsfähigkeit  hat  es  ermöglicht, 
daBs,  obgleich  die  Bevölkerungsziffer  im  Deutschen  Reiche  von  2629160b  im  Jahre 
1820  auf  60605183  im  Jahre  1905  angewachsen  ist,  auch  heute  noch  der  Bedarf  an 

')  Albrecht  Thaer,  Grundsätze  der  rationellen  Landwirtschaft.  Berlin  1812. 


Digitized  by  Google 


Die  ländlichen  Arbeiter. 


420 


Brotgetreide  im  Deutschen  Reiche  in  einigermafsen  normalen  Jahren  vollständig  ge- 
deckt werden  kann.  Wenn  demgegenüber  auf  die  starke  Mebreinfuhr  von  ausländischem 
Getreide  hingewiesen  wird,  die  im  Durchschnitt  der  Jahre  1899/1903  jährlich  sich 
auf  2 193894  t Brotgetreide  (Weizen,  Koggen,  Spelz  und  Emmer)  belief,  so  findet  sie 
ihre  Erklärung  darin,  dass  infolge  der  niedrigen  Preise  ein  grosser  Teil  des  Brot- 
getreides — im  Jahre  1899  nach  einer  vom  Deutschen  Landwirtschaftsrate  ver- 
anstalteten Erhebung  2 514 147  t — verfüttert  worden  ist. 

Diese  Produktionssteigerung  war  möglich  durch  die  an  anderer  Stelle 
erwähnte  Verbesserung  der  landwirtschaftlichen  Betriebsweise:  Übergang  von  der 
Dreifelderwirtschaft  zur  Fruchtwechselwirtschaft,  Einschränkung  der  Brache,  Nutz- 
barmachung bisher  unbebaut  gebliebener  Landstrecken,  sowie  durch  die  bessere 
Bearbeitung  und  Düngung  des  Bodens  und  dadurch  erzielte  höhere  Roherträge. 
Diese  Faktoren  müssen  aber  in  ihrer  Wirkung  auf  die  Gesamtproduktion  nachlassen, 
je  nachdem  sie  allgemeiner  werden,  wie  die  Verbesserung  der  landwirtschaftlichen 
Betriebsweise,  oder  überhaupt  in  Wegfall  gekommen  sind,  wie  die  Nutzbarmachung 
von  Odländereien,  welche  heute  nur  noch  in  beschränktem  Umfange  vorhanden 
sind.  Dass  aber  immer  noch  eine  weitere  und  zwar  erhebliche  Steigerung  der 
gesamten  Produktion  möglich  ist,  dürfte  nach  den  sehr  viel  höheren  Roherträgen, 
welche  einzelne,  weder  durch  Klima  noch  durch  besonders  guten  Boden  bevor- 
zugte Wirtschaften  lediglich  durch  intensiven  Betrieb  erzielen,  keinem  Zweifel 
unterliegen. 

Zu  dieser  intensiven  Wirtschaftsweise  gehören  unter  anderem  bessere  Be- 
arbeitung des  Bodens,  reichlichere  und  zweckmässiger  angewandte  Düngung,  Ver- 
wendung besseren  und  sorgfältiger  sortierten  Saatgetreides.  Dies  setzt  aber  eine 
stärkere  Verwendung  von  menschlicher  Arbeitskraft  voraus;  es  sei  an  Drillkultur, 
an  die  Bearbeitung  des  Getreides  während  der  Vegotationszeit  durch  Behacken 
erinnert.  Eine  erste  Vorbedingung  für  die  Steigerung  der  Produktion  der  wichtigsten 
Nährfrüchte  ist  also  das  Vorhandensein  genügender  Arbeitskräfte. 

Dies  ist  aber  seit  langem  nicht  mehr  der  Fall,  im  Gegenteil;  trotz  des  durch 
die  Verbesserung  des  landwirtschaftlichen  Betriebes  hervorgerufenen  grösseren  Be- 
darfes an  Arbeitskräften  sind  diese  nicht  nur  im  Verhältnis  zur  Gesamtbevölkerung, 
sondern  überhaupt  stark  zurückgegangen,  wie  aus  der  Tabelle  Seite  430  er- 
sichtlich ist. 

Die  Angaben  umfassen  die  beiden  Zählungen  von  1882  und  1893  und  lassen 
die  Verschiebungen,  welche  innerhalb  dieser  Zeit  stattgefunden  haben,  erkennen. 
Von  der  Gesamtbevölkerung  des  Staates,  31490315  Einwohner,  welche  1895  gezählt 
wurden,  gehören  zur  Landwirtschaft  11375096,  also  rund  36%.  Die  Zählung  von 
1882  wies  bei  einer  Gesamtbevölkerung  von  27287860  Personen  eine  landwirt- 
schaftliche Bevölkerung  von  11904407  Seelen  nach,  rund  44  °/0-  Die  landwirt- 
schaftliche Bovölkerungsziifer  ist  demnach  nicht  nur  relativ,  sondern  auch  absolut 
zurüokgegangen,  und  zwar  hauptsächlich  infolge  der  beträchtlichen  Verminderung 
der  landwirtschaftlichen  Tagelöhner  und  sonstigen  Arbeiter.  Während  1882  von 
100  Erwerbstätigen  in  der  Landwirtschaft  auf  diese  Kategorie  35,16  °/0  entfielen, 
waren  es  1895  nur  noch  29,40  #/#. 


Digitized  by  Google 


Die  ländlichen  Arbeiter. 


431 


Einer  Steigerung  der  Produktion,  wie  sie  wünschenswert  und  erforderlich 
wäre,  steht  also  eine  rapide  Verminderung  der  die  Vorbedingung  hierfür  bildenden 
notwendigen  menschlichen  Arbeitskraft  entgegen.  Als  eine  der  wichtigsten  agrar- 
politischen  Mafsnahmen  darf  demnach  die  Beseitigung  dieses  Mangels  an  landwirt- 
schaftlichen Arbeitern  bezeichnet  werden.  Seine  Ursache  hat  er  in  der  starken 
Aus-  und  namentlich  Abwanderung,  die  ihrerseits  wieder  eine  Folge  der  Un- 
zufriedenheit ist,  welche  unter  den  Landarbeitern  mit  wenigen  Ausnahmen  ganz 
allgemein  herrscht.  Die  Gründe  für  diese  Unzufriedenheit  haben  sich  aus  dem 
vorstehenden  ergeben,  sie  sind  teils  psychologischer,  teils  rein  materieller  Natur. 
Es  sind  vor  allem  die  Unsicherheit  ihrer  Existenz  und  ihre  persönlich  wenig  freie 
Stellung;  in  zweiter  Linie  dürfte  die  geringe  Wahrscheinlichkeit  stehen,  eine  bessere 
soziale  Position  zu  erlangen,  ein  kleines  Eigentum  zu  erwerben.  Zu  diesen  Gründen 
allgemeiner  Natur  treten  dann  noch  solche  spezieller  Art,  vor  allem  die  mit  der 
Hofgängerhaltung  verbundenen  Gbelstände. 

Als  Mittel,  um  den  Zug  der  Arbeiter  vom  Lande  in  die  Stadt  zu  beschränken, 
sind  eine  Reihe  von  Vorschlägen  gemacht  und  bereits  eingehend  erörtert  worden: 
teilweise  Beseitigung  der  Freizügigkeit;  Rückkehr  zur  umfangreicheren  Natural- 
löbnung  und  Verleihung  von  Grundbesitz  an  die  Arbeiter.  Namentlich  die  beiden 
letzten  Vorschläge,  Rückkehr  zur  Naturallühnung  und  Sesshaftmachung  der  Ar- 
beiter, sind  durchaus  beachtenswert,  wenn  auch  bezüglich  derselben  einige  Ein- 
schränkungen zu  machen  sind. 

So  richtig  es  unzweifelhaft  ist,  dass  die  Naturallöhnung  für  beide  Teile,  Ar- 
beitgeber wie  Arbeitnehmer,  ihre  grossen  Vorzüge  hat,  so  kann  es  andererseits 
keinem  Zweifel  unterliegen,  dass  neben  ihr  dem  Arbeiter  heute  ungleich  mehr  Bar- 
mittel zur  Verfügung  stehen  müssen  als  früher.  Die  Lebensbedürfnisse  aller  Be- 
völkerungsschichten sind  gestiegen;  hiervon  konnten  auch  bei  der  Entwicklung  der 
Verkehrs  Verhältnisse  und  bei  der  Leichtigkeit,  mit  welcher  heute  neue  An- 
schauungen Ubergreifen,  die  Landarbeiter  nicht  ausgeschlossen  bleiben.  Die  Be- 
dürfnisse eines  ländlichen  Arbeiters  waren  früher  mit  geringen  Ausnahmen  aus  der 
eigenen  Wirtschaft  und  den  vom  Gute  bezogenen  Naturalien  zu  decken.  Es 
wurden  hiervon  Nahrung,  Wohnung,  Kloidung  und  Feuerung  bestritten  und  bares 
Geld  war  eigentlich  nur  zur  Beschaffung  von  Salz,  Brennöl  bezw.  Petroleum  und  Stiefeln 
notwendig.  Unter  diesen  Umständen  hatte  der  Arbeiter  keinen  Bedarf  an  grösseren 
Barmitteln.  Dies  ist  heute  wesentlich  anders;  eine  Reihe  von  Bedürfnissen,  die  früher 
kaum  gekannt  waren,  sind  unabweisbar  geworden.  Mit  dieser  Tatsache  muss  bei  allen 
Bestrebungen,  die  eine  Rückkehr  zur  Naturallöhnung  bezwecken,  gerechnet  werden. 
Es  dürfte  also  hierbei  nicht  der  frühere  Modus,  wonach  ausBer  Naturalien  hares 
Geld  nur  in  ganz  beschränktem  Mafse  gegeben  wurde,  ins  Auge  gefasst  werden, 
es  wäre  vielmehr  unbedingt  notwendig,  einen  gegen  früher  gesteigerten  Anteil  des 
Lohnes  in  barem  Gelds  zu  geben. 

Die  Gewährung  eines  relativ  hoben  Barlohnes  hätte  auch  noch  den  Vorteil, 
dass  bei  Vergleichen,  welche  die  Landarbeiter  zwischen  ihren  Einkommensverhält- 
nissen und  denen  städtischer  Arbeiter  anstellen  und  wobei  sie  in  der  Regel  dazu 
neigen,  den  Geldwert  ihrer  Einkünfte  in  Form  von  Naturalien  zu  gering  zu  ver- 


Digitized  by  Google 


432 


Die  ländlichen  Arbeiter. 


anschlagen,  ein  derartiger  Vergleich  nicht  allzusehr  zu  unguneten  der  ländlichen 
Verhältnisse  ausfiele.  Aus  demselben  Grunde  müsste  auch  der  im  Sommer  gezahlte 
Lohn  höher  als  der  im  Winter  gegebene  sein,  eine  Einrichtung,  die  keineswegs 
allgemein  üblich  ist. 

Der  Barlohn  boII  aber  gewissermaßen  nur  eine  Ergänzung  der  Naturalien 
bilden;  als  letztere  kommen  in  Betracht:  Kuh-  und  Schweinehaltung,  Gewährung 
einer  genügend  grossen  Fläche  für  Kartoffeln,  Garten  und  Leinland. 

Die  notwendigen  KornfrUchte  müssten  vorwiegend  in  Form  eines  Deputats 
gegeben  werden,  daneben  wäre  der  Dreschanteil  beizubehalten  bezw.  wieder  ein- 
zuführen. Es  scheint  unbedenklich,  um  den  Unterschied  im  Bedarf  an  Arbeits- 
kräften während  des  Sommers  einerseits  und  im  Winter  andererseits  einigermafsen 
auszugleichen,  wieder  zum  Flegeldrusch  zurückzukehren,  der  es  ermöglicht,  eine 
ungleich  grössere  Zahl  von  Arbeitern  dauernd  zu  beschäftigen,  als  bei  dem  jetzigen 
Verfahren,  wonach  möglichst  noch  im  Herbst  sämtliches  Getreide  mit  der  Dampf- 
dreschmaschine in  kurzer  Zeit  ausgedroschen  wird.  Dieses  mag  vielfach  vielleicht 
als  ein  Rückschritt  betrachtet  werden,  der  durchaus  nicht  in  den  modernen  Land- 
wirtschaftsbetrieb passt,  allein  wenn  man  sich  darüber  klar  geworden  ist,  dass 
eine  Besserung  der  ländlichen  Arbeiterverhältnisse  unter  allen  Umständen  anzu- 
streben ist,  so  wird  man  jedes  Mittel  hierzu  als  einen  Fortschritt  bezeichnen 
müssen.  An  dem  Flegeldrusch  könnten  auch  die  Einlieger,  also  die  nicht  kontrakt- 
lich verpflichteten  Arbeiter,  teilnehmen,  wodurch  gleichfalls  in  vielen  Fällen  deren 
Abwanderung  vom  Lande  in  die  Stadt  zurüokgehalten  werden  könnte.  Bei  der  Ent- 
scheidung der  Frage,  ob  eine  Rückkehr  zum  alten  Flegeldrusch  zweckmässig  ist 
oder  nicht,  Bind  neben  den  Arbeiterverhältnissen  noch  andere  Gesichtspunkte  mals- 
gebend, namentlich  ist  das  Klima  nicht  ohne  Einfluss.  Während  im  Osten  und 
Norden  der  Monarchie  die  strengen  Winter  mit  lang  anhaltendem  Frost-  und 
Scbneewetter  die  Verteilung  des  Arbeitsbedarfee  ungünstig  beeinflussen  und  für 
einen  grossen  Teil  des  Jahres  Drescharbeit  als  die  einzige  Ausnutzung  der  vor- 
handenen Arbeitskraft  in  Betracht  kommen  kann,  pflegen  derartige  ununterbrochene 
Frostperioden  in  den  mittleren  und  südlichen  Provinzen  des  Staates,  abgesehen 
von  gebirgigen  Gegenden,  nicht  aufzutreten.  Hier  können  auch  während  des 
Winters  häufig  Arbeiten  im  Folde  vorgenoramen  werden  und  eine  Rückkehr  zum 
Flegeldrusch  wird  nicht  oder  nicht  in  dem  Maße  erforderlich  sein  als  im  Osten. 
Auch  kommt  die  grosse  Verschiedenheit  in  der  Leistungsfähigkeit  der  Dresch- 
maschinen in  Betracht. 

Neben  den  kleinen  Hand-  und  Göpeldreschmaschinen,  deren  Bedarf  an  Ar- 
beitskräften nur  klein  ist,  die  dementsprechend  auch  quantitativ  nur  wenig  leisten, 
dabei  aber  die  Vorteile  des  besseren  Reindrusches  haben,  werden  die  grossen 
Dampfdreschapparate  mit  ihren  grossen  Tagesleistungen  verwendet.  Es  ist  mithin 
möglich,  die  Dauer  der  Drescbarbeit  genau  zu  regeln  und  je  nach  Verwendung 
einer  grossen  Dampfdreschmaschine,  einer  Göpel-  oder  Handdreschmaschine  oder 
ausschliesslicher  Verwendung  des  Flegels  den  Drusch  auf  eine  beliebige  Zeit  zu 
verteilen,  je  nachdem  die  örtlichen  Verhältnisse  dies  erfordern. 


Digitized  by  Googld 


Die  ländlichen  Arbeiter. 


433 


Die  Kosten  für  die  einzelnen  Arten  des  Dreschens  sind  annähernd  gleich. 
Wohl  ist  der  beim  Msschinendrusch  gewährte  Anteillohn  erheblich  kleiner  als  beim 
Flegeldrusch  gegeben  wird,  dafür  sind  aber  im  ersteren  Falle  noch  Leihgebühren 
bezw.  Verzinsung  und  Amortisation,  Heizung  für  eine  Lokomobile,  Bespannungs- 
kosten  für  einen  Göpelbetrieb  in  Ansatz  zu  bringen,  so  dass  die  dem  betreffenden 
Landwirte  erwachsenden  Kosten  in  beiden  Fällen  ziemlich  gleich  hoch  sind. 

Einer  Reform  bedarf  dringend  das  System  der  Scharwerker-  oder  Hofgänger- 
haltnng,  das  in  seiner  heutigen  Form  der  Verpflichtung  für  den  Instinann,  unter 
allen  Umständen  einen  Scbarwerker  oder  Hofgänger  zu  stellen,  nicht  mehr  aufrecht 
zu  erhalten  ist.  Es  wäre  also  dieser  Zwang  zn  beseitigen  und  die  Gestellung  eines 
Hofgängers  an  sich  zwar  beizubehalten,  aber  zu  einer  freiwilligen  zu  machen.  Die- 
jenigen Familien,  welche  einen  Scbarwerker  oder  Hofgänger  stellen,  sind  durch 
Gewährung  von  Naturalien,  durch  höheren  Barlohn  für  sich  und  den  Hofgänger 
so  viel  besser  zu  lohnen,  dass  das  Halten  eines  Hofgängers  gewissermafsen  als  ein 
Vorteil  erscheint,  den  die  Leute  wahrnehraen  werden,  sofern  es  ihnen  möglich  ist. 

Sämtliche  erforderlichen  Arbeiter  dauernd  zu  halten,  wird  nicht  möglich  sein, 
selbst  wenn  die  oben  angeführten  Haftnahmen  zur  allgemeinen  Durchführung  ge- 
langten; es  sind  vielmehr  trotzdem  im  Sommer  Arbeitskräfte  zu  gewinnen,  für 
welche  später  keine  Verwendung  mehr  vorhanden  ist. 

Dies  liesse  sich  zum  Teil  ohne  das  System  der  Saison-  bezw.  Wanderarbeiter 
erreichen,  und  zwar  durch  ausgedehntere  Beteiligung  der  eigenen  Arbeiter  an  den 
lohnenden  Akkordarbeiten.  Es  ist  wohl  anzunehmen,  dass  zu  den  verhältnismässig 
hohen  Löhnen,  welche  den  Saisonarbeitern  für  Rübenarbeit  und  Getreideernte 
gezahlt  werden  müssen,  auch  die  eigenen  Leute  mit  ihren  Angehörigen,  namentlich 
den  Ehefrauen,  weit  mehr  leisten  würden  als  bisher,  wie  auch  in  Verbindung  mit 
der  DreBcharbeit  im  Winter  sich  hierzu  Einlieger  finden  würden. 

Die  Entlohnung  nach  dem  Stücke  ist  noch  sehr  erweiterungsfähig.  Sämt- 
liche Arbeiten,  bei  denen  es  entweder  auf  die  mehr  oder  minder  grosse  Sorgfalt 
nicht  ankommt,  oder  die  sich  hinsichtlich  ihrer  Güte  leicht  beurteilen  lassen, 
könnten  im  Akkord  ausgeführt,  und  damit  nicht  nur  mit  einer  kleineren  Anzahl 
von  Arbeitskräften  eine  ungleich  grössere  Menge  von  Arbeit  geleistet  werden, 
sondern  auch  noch  manche  Arbeitskraft  dem  Lande  gewonnen  bezw.  erhalten 
werden.  Dann  könnte  der  Zuzug  von  fremden  Arbeitern  im  Sommer  wenn  auch 
nicht  ganz  entbehrt,  doch  sicher  eingeschränkt  werden,  namentlich  wäre  man  dann 
nicht  mehr  in  dem  Mafse  wie  bisher  auf  Ausländer  angewiesen,  deren  dauernde 
Gewinnung  für  alle  späteren  Zeiten  doch  recht  fraglich  ist  und  mit  deren  Heran- 
ziehung eine  Reihe  bedenklicher  Konsequenzen  in  sozialer  und  nationalpolitischer 
Beziehung  sich  ergeben. 

Neben  diesen  Bestrebungen  stellt  die  Sesshaftmachung  der  ländlichen  Arbeiter, 
welche  in  letzter  Zeit  immer  allgemeiner  als  Mittel  zur  Besserung  der  Arbeiter- 
kalamität in  den  Vordergrund  gestellt  wird,  eine  Mafsnahme  von  grösserer  Trag- 
weite dar. 

Es  ist  wohl  sicher,  dass,  falls  ob  gelingt,  eine  grössere  Masse  von  landwirt- 
schaftlichen Arbeitern  dem  Lande  dauernd  zn  erhalten,  die  Arbeiternot  wesentlich 
M sitzen,  Boden  des  pnuas.  Staates.  VIII.  28 


Digitized  by  Google 


434 


Die  ländlichen  Arbeiter. 


gemildert  wird,  und  dass  die  Verleihung  von  Grundbesitz  eine  derartige  Sesahaft- 
machung  bedeuten  wurde;  allein  das  Bedürfnis  der  ländlichen  Arbeiter  nach  eigenem 
Besitz  dürfte  doch  wohl  überschätzt  werden,  vor  allem  nach  Besitz  in  einem  so 
geringen  Umfange,  dass  er  ihren  Charakter  als  Lohnarbeiter  nicht  ändert.  Eine 
genauere  Kenntnis  der  ländlichen  Arbeiter  und  ihrer  Denkweise  veranlasst  zu  der 
Überzeugung,  dass  dieser  Wunsch  nach  eigenem  Besitz  keineswegs  so  allgemein 
ist,  als  vielfach  angenommen  wird,  und  dort,  wo  er  vorhanden  ist,  richtet  er  sich  dann 
mehr  nach  einem  Besitz  in  solcher  Grösse,  die  jegliche  Lohnarbeit  entbehrlich  macht. 
Gleichwohl  ist  die  Sesshaftmachung  in  vielen  Fällen  ein  geeignetes,  oft  das  einzige 
Mittel,  um  einem  vollständigen  Arbeitermangel  vorzubeugen  oder  die  Zahl  der  noch 
vorhandenen  Arbeitskräfte  zu  vermehren;  aber,  und  das  muss  besonders  hervor- 
gehoben werden,  die  Art  und  Weise  der  Sesshaftmachung  muss  in  den  einzelnen 
Teilen  des  Staates  je  nach  den  besonderen  Verhältnissen  eine  verschiedene  sein, 
sie  muss  sich  diesen  anpassen  und  allgemein  gültige  Kegeln  lassen  sich  dafür  nicht 
aufstellen. 

Die  westlichen  Provinzen,  in  denen  die  Industrie  stark  vertreten  ist,  grosse 
Städte  zahlreich  vorhanden  Bind,  und  der  Grund  und  Boden  sehr  teuer  ist,  werden 
sich  kaum  zur  Verleihung  von  Besitz  an  landwirtschaftliche  Arbeiter  verstehen, 
weil  diese  voraussichtlich,  wie  die  bisherigen  Erfahrungen  gezeigt  haben,  doch 
bald  die  ländliche  Lohnarbeit  aufgeben  und  sich  der  Industrie  zuwenden  würden, 
ja  dass  letztere  sich  geradezu  in  solchen  Orten  und  Gegenden,  in  denen  grund- 
besitzende ländliche  Arbeiter  in  grösserer  Zahl  vorhanden  sind,  niederlassen  wird, 
weil  ihr  hier  ein  gutes  Arbeitermaterial  zur  Verfügung  steht. 

Im  Osten  der  Monarchie  wird  man  sich  eher  einen  Nutzen  von  der  Sets- 
haftmachnng  ländlicher  Arbeiter  versprechen  können,  weil  dort  die  Gelegenheit 
zur  Arbeit  in  industriellen  Betrieben  minder  gross  ist.  Dagegen  ist  auch  im  Osten 
die  allgemeine  Ansicht  die,  dass  die  Verleihung  von  Grundbesitz  innerhalb  eines 
Gutsbezirkes  nicht  zu  befürworten  Bei,  weil  dies  zu  Unzuträglicbkeiten  alter  Art 
führe;  die  Parzellenbesitzer  kämen  wirtschaftlich  leicht  herunter,  Lohnarbeit  behage 
ihnen  nicht  mehr  oder  sie  suchten  sie  anderweitig,  uni  die  Folge  für  den 
betreffenden  Gutsbesitzer  sei  meist  die,  dass  mitten  in  seinem  Bezirk  Leute  ein- 
gesetzt seien,  die  nicht  nur  keine  Arbeitskraft  für  ihn  abgeben,  sondern  dem 
Proletariat  verfallen  und  mehr  Schaden  und  Nachteil  bringen  als  Nutzen.  Eine 
Möglichkeit,  sich  derartiger  lästiger  Nachbarschaft  zu  entledigen,  sei  nicht  vor- 
handen. 

Eine  Ansässigmachung  innerhalb  des  Gutsbezirkes  könnte  demnach  nur  in 
einer  Form  erfolgen,  welche  dem  Besitzer  die  Möglichkeit  Bicbert,  bei  Unzuträg- 
lichkeiten den  Vertrag  rückgängig  zu  machen,  und  das  ist  lediglich  der  Pacht- 
vertrag. Für  diesen  bildet  das  Instverhaltnis  eine  Grundlage,  aus  ihm  könnte  sich 
ein  Pachtverhältnis  unschwer  mit  Vorteil  für  Arbeitgeber  wie  Arbeitnehmer  ent- 
wickeln, und  eines  der  wesentlichsten  Erfordernisse  eines  derartigen  Pachtverhält- 
nisses wäre  die  Stipulierung  der  Verpflichtung  für  den  Arbeiter,  den  Pachtzins  in 
Arbeit  zu  entrichten. 


Digitized  by  GoogltJ 


Die  ländlichen  Arbeiter. 


435 


Wesentlich  ändere  liegen  die  Dinge,  wenn  es  sich  darum  handelt,  Arbeiter 
mit  kleinem  Besitz  in  Bauerndörfern  anzusiedeln. 

Durch  die  prenasisohe  Kolonisationsgesetzgebung  der  letzten  Jahrzehnte  ist 
hierzu  die  Möglichkeit  gegeben.  Das  Gesetz,  betreffend  die  Förderung  deutscher 
Ansiedlungen  in  den  Provinzen  Westpreussen  und  PoBen,  vom  26.  April  1866,  das 
Rentengutsgesetz  vom  27.  Juni  1890,  Bowie  endlich  die  durch  Gesetz  vom  7.  Juni 
1891  ermöglichte  Mitwirkung  der  staatlichen  Rentenbanken  haben  den  Weg  geebnet, 
auf  dem  eine  Schaffung  von  ländlichen  Arbeiterstellen  erwartet  werden  kann.  Die 
Gesetze  betreffen  zwar  zunächst  nur  die  Schaffung  von  Bauernstellen  — es  sei  auf 
Bd.  VI,  S.  339  ff.  verwiesen  — , allein  eine  weitere  Ausdehnung  ist  doch  möglich 
und  vielleicht  auch  zu  erwarten.  Das  Rentengutsgesetz  lässt  schon  jetzt  die  Er- 
richtung von  Rentenglitern  jeglichen,  auch  des  kleinsten  Umfanges  zu,  und  es  be- 
darf nur  noch  der  Erweiterung  des  Gesetzes  vom  7.  Juni  1891,  welches  einstweilen 
noch  die  Vermittelung  der  staatlichen  Rentenbanken  bei  Errichtung  von  grösseren 
Gütern,  sowie  kleinen,  d.  b.  für  Tagelöhner  geeigneten  prinzipiell  ausscbliesat. 

Diese  Lücke  wird  zurzeit  teilweise  ausgefüllt  durch  die  Alters-  und  Invaliditäts- 
veniicherungsanstalten,  welche  ihre  reichen  Mittel  unter  anderem  auch  in  der  Weise 
verwenden,  dass  zu  Behr  mässigem  Zinsfuss  über  die  raündelsichere  Beleihungs- 
grenze hinaus  Darlehen  an  Gesellschaften  gewährt  werden,  die  es  sich  zur  Auf- 
gabe gemacht  haben,  den  Arbeitern  den  Erwerb  eigener  Wohnhäuser  zu  ermög- 
lichen. Hiervon  ist  in  grossen  Städten  und  industriellen  Bezirken  schon  vielfach 
Gebrauch  gemacht  worden,  dagegen  in  landwirtschaftlichen  Kreisen  bo  gut  wie 
gar  nioht;  jedenfalls  ist  aber  hiermit  eine  Möglichkeit  geboten,  die  Sesshaftmachung 
auch  ländlicher  Arbeiter  zu  fördern. 

Die  Errichtung  solcher  Arbeiterstellen  kann  aber  nur  dann  einen  Erfolg 
haben,  wenn  gewisse  Voraussetzungen  dabei  nicht  ausser  acht  gelassen  werden. 
Die  Stellen  müssten  vor  allem  eine  Grösse  haben  derart,  dass  die  Landarbeiter 
ihren  Charakter  als  Lohnarbeiter  nicht  verlieren,  im  allgemeinen  werden  dies  bei 
mittlerem  Boden  */4 — 1 ha  sein. 

Es  scheint  ferner  unerlässlich,  gewisse  Kautelen  hinsichtlich  der  Teilbarkeit, 
Verschuldbarkeit,  Verbesserung  und  Vererbung  solcher  Stellen  zu  schaffen,  die  ver- 
hindern, dass  eine  übermässige  Belastung  mit  Schulden  oder  eine  Teilung  in  un- 
zählige kleine  Parzellen  bei  Todesfällen  stattfindet,  weil  hierdurch  der  eigentliche 
Zweck  vollständig  verfehlt  würde.  Eine  weitere,  und  zwar  die  wichtigste  Voraus- 
setzung wäre  die,  dass  nicht  Arbeiterkolonien  geschaffen  werden,  sondern  derartige 
Stellen  immer  nur  in  Anlehnung  an  grössere  Verbände  in  einer  das  Bedürfnis  nicht 
überschreitenden  Anzahl  errichtet  werden.  In  letzterer  Beziehung  ist  es  nament- 
lich auch  sehr  wichtig,  dass  in  Gegenden  mit  weit  überwiegendem  Grossgrund- 
besitz Dorfgemeinden  planmässig  eingesprengt  werden. 

Die  Schaffung  neuer  Bauerngüter  auf  einem  Teile  der  jetzt  vielfach  zu 
grossen  Gutsfläcbe  würde  zwar  nicht  unmittelbar  für  den  Augenblick  die  Arbeits- 
kräfte vermehren,  wohl  aber  in  nicht  allzu  ferner  Zeit,  ohne  die  erwähnten  Übel- 
stände einer  Proletarierkolonie  herbeizuführen. 

28* 


Digitized  by  Google 


436 


Die  ländlichen  Arbeiter. 


Fasst  man  als  Ergebnis  der  vorliegenden  Darstellung  die  heutige  Lage  der 
ländlichen  Arbeiterverhältnisse  zusammen,  so  ist  vor  allem  ganz  allgemein  ein 
Mangel  an  ländlichen  Arbeitern  festzustellen,  der  in  erster  Linie  durch  die  massen- 
hafte Abwanderung  vom  Lande  in  die  Stadt  verursacht  wird.  Es  sind  weniger  un- 
zureichende Löhne,  welche  hierzu  Veranlassung  geben,  als  vielmehr  eine  Unzu- 
friedenheit mit  ihrer  Lage  überhaupt,  welche  die  landwirtschaftlichen  Arbeiter 
ergriffen  hat,  und  die  Hoffnung,  durch  Wechsel  des  Berufes  eine  ihren  Wünschen 
mehr  entsprechende  Position  zu  erlangen.  Der  Reiz,  den  das  städtische  Leben 
ausübt,  wirkt  in  gleicher  Weise  wie  die  Vorstellung,  in  der  Stadt  ein  in  materieller 
Beziehung  besseres  Leben  führen  zu  können.  Es  ist  weiterhin  die  vermeintliche 
Unsicherheit  in  ihrer  gegenwärtigen  Stellung,  welche  Anlass  gibt,  das  Land  zu 
verlassen,  und  die  mangolnde  Fähigkeit,  die  Lage  eines  lediglich  auf  Lohnarbeit 
angewiesenen  Stadtbewohners  genau  zu  prüfen,  und  die  grossen  Mängel,  welche 
einer  Bolcben  anhaften,  namentlich  auch  in  bezug  auf  die  Sicherung  eines  be- 
stimmten Arbeitseinkommens  zu  erkennen. 

Neben  diesen  allgemeinen  Beweggründen  sind  es  häufig  auch  noch  solche 
spezieller  Art,  welche  den  Landarbeiter  zum  Verlassen  seiner  Arbeitsstätte  ver- 
anlassen; es  Bind  mitunter  nur  die  lokalen  Verhältnisse,  mit  welchen  er  unzufrieden 
ist.  Das  Verhältnis  zwischen  ihm  und  dem  Arbeitgeber  oder  dessen  Beauftragten 
ist  ein  unerfreuliches;  er  glaubt  sich  schlecht  uud  rauh  behandelt,  in  der  Zuweisung 
der  auBbedungenen  Naturalien  vernachlässigt,  und  es  wäre  unrichtig,  wenn  man 
nicht  anerkennen  wollte,  dass  dort,  wo  derartige  Empfindungen  den  Arbeiter  zur 
Fortwanderung  bewogen  haben,  vielfach  seine  Unzufriedenheit  gerechtfertigt  war. 
Eb  ist  im  Qegenteil  eine  Tatsache,  welche  durch  zahlreiche  Beobachtungen  und 
Erfahrungen  bestätigt  wird,  dass  von  den  Gütern,  auf  welchen  die  Arbeiter  human 
behandelt  werden,  weit  weniger  Leute  wegziehen,  als  dort,  wo  das  Gegenteil  der 
Fall  iBt. 

Die  fehlenden  Leute  müssen,  wie  des  weiteren  gezeigt  wurde,  durch  Saison- 
arbeiter ersetzt  werden,  welche  teils  ihre  Vorzüge  haben,  teils  aber  auch,  und  dies 
dürfte  wohl  überwiegen,  durchaus  nicht  als  eine  segensreiche  Einrichtung  gelten 
können. 

Es  zeigte  eich  endlich,  dass  eine  Besserung  des  gegenwärtigen  Zustandes 
durch  eine  Rückkehr  zur  alten,  aber  den  modernen  Verhältnissen  angepassten 
Arbeitsverfassung,  wie  sie  sich  aus  der  Bauernbefreiung  entwickelt  hat,  allein  mög- 
lich ist,  dass  hierbei  der  einzelne  Landwirt  sowohl  wie  der  Staat  mitwirken  müssen, 
dass  aber  auch  beide  ein  dringendes  Interesse  an  einer  Gesundung  der  gegen- 
wärtigen Zustände  haben. 


Digitized  by  Google 


V. 


Das  landwirtschaftliehe  Versicherungswesen. 


Hagelversicherung. 

Von 

Nobbe, 

Land»-  Ökonomlara  t. 


Die  fUr  den  technischen  Landwirtschaftsbetrieb  wichtigsten  Versicherungs* 
zweige:  Feuer-,  Hagel-  und  Viehversicberung  haben  seit  dem  Jahre  1866,  bis  zu 
welchem  im  39.  Kapitel  des  Bandes  III  dieses  Buchs  ihre  Entwicklung  geschildert 
wurde,  einen  sehr  bedeutenden  Aufschwung  genommen  und  mehrfache  innere  wie 
äussere  Veränderungen  erfahren. 

Insbesondere  ist  das  Risiko  der  Feuerversicherung  fühlbar  durch  die  Ter-  , 
mehrte  Verwendung  leicht  entzündlicher  Brennstoffe,  Gase  und  elektrischer  Leitungen 
in  den  Wirtschaften  beeinflusst  worden,  so  dass  die  Versicherungsgesellschaften 
mehrfach  zur  Änderung  ihrer  Tarife  und  VersioherungsbediDgungen  genötigt 
worden  sind. 

Bezüglich  der  Hagelversicherung,  auf  die  wir  uns  an  dieser  Stelle  allein 
zu  beschränken  haben,  liegen  ähnliche  Veränderungen  des  Risikos  natürlich  nicht 
vor,  doch  hat  auch  dieser  Versicheruogszweig  durch  den  vermehrten  Anbau  be- 
sonders hagelgefährlicher  Feldfrüchte  — z.  B.  Rübensamen,  Schälweiden,  Hopfen 
und  Wein  — eine  nicht  unwesentliche  Gefahrsteigerung  erlitten,  während  er  äusser- 
lich  durch  den  Wegfall  des  veralteten  Systems  staatlicher  oder  privater  Unter- 
stützung der  Nichtversicherten  eine  bedeutende  Ausdehnung  erfahren  bat. 

Von  derartigen,  durch  den  fortschreitenden  Gang  der  Kultur  bedingten  Ent- 
wicklungen abgesehen,  haben  Beit  1866  die  Veränderungen  im  Hagel- Versicherungs- 
wesen hauptsächlich  in  einer  Vervollkommnung  der  Schadenscbätzung  und  in  ver- 
mehrter Benutzung  statistischer  Ermittlungen  bei  Aufstellung  der  Tarife  bestanden, 
ohne  dass  in  der  Zwischenzeit  eine  der  bereits  damals  bestehenden  Grundformen 
des  Versicherungsbetriebs  die  Aktiengesellschaft  und  der  Gegenseitigkeitsverein 
in  ihrer  Existenz  ernstlich  bedroht  worden  wäre.  Beide  Betriebsarten  sind  viel- 
mehr — wie  wir  spater  sehen  werden  — ungeschwächt  in  das  neue  Jahrhundert 
eingetreten  und  werden  den  Konkurrenzkampf  auch  fernerhin  weiter  zu  führen 


Digitized  by  Google 


438 


Das  landwirtschaftliche  Versicherungswesen. 


haben,  ohne  dass  Aussicht  auf  den  ausschliesslichen  Sieg  einer  der  beiden  Gesell- 
schaftsformen vorhanden  wäre. 

Bevor  hierauf  indessen  weiter  eingegangen  und  der  derzeitige  Stand  der 
einzelnen  Hagel-VersicherungBgesellschaften  geschildert  wird,  ist  die  rechts- 
geschichtliche Entwicklung  der  Hagelversicherung  seit  1866  in  ihren  wichtigsten 
Punkten  darzustellen. 

Die  Ereignisse  der  Jahre  1866  und  1870/71,  die  zu  einem  festen  und  dauernden 
Zusammenschluss  der  deutschen  Stämme  im  Deutschen  Keiche  führten,  sind  auch 
auf  das  Versicherungswesen  im  allgemeinen  und  damit  auch  auf  das  Hagel-Versiche- 
rungswesen  nicht  ohne  Einfluss  geblieben. 

Insbesondere  setzte  Art.  4 No.  1 der  Norddeutschen  Bundes-  und  späteren 
Reichsverfassung  fest,  dass  fortan  die  Bestimmungen  über  das  private  Versicherungs- 
wesen der  Beaufsichtigung  und  Gesetzgebung  des  Reichs  unterstehen  sollten,  ein 
Grundsatz,  der  nur  dadurch  eine  Einschränkung  erfuhr,  dass  durch  No.  4 des 
Versailler  Schlussprotokolls  vom  23.  November  1870  für  Bayern  festgestellt  wurde, 
dass,  wenn  sich  die  Gesetzgebung  des  Reichs  mit  dem  Immobiliar-Veraicherungs- 
wesen  befassen  sollte,  die  vom  Bunde  (Reiche)  zu  erlassenden  gesetzlichen  Be- 
stimmungen in  Bayern  nur  mit  Zustimmung  der  Bayrischen  Regierung  Geltung 
erlangen  könnten. 

Nioht  minder  war  für  die  Zuständigkeit  des  Reichs  auf  dem  Gebiete  de* 
Versicherungsrecbts  auch  das  Gesetz  vom  20.  Dezember  1873  entscheidend,  nach 
welchem  dem  Reiche  die  Gesetzgebung  Uber  das  ganze  Bürgerliche  Recht  zu- 
stehen sollte.  Es  lag  also  offenbar  von  Anfang  an  in  der  Absicht  der  politischen 
Faktoren,  das  gesamte  Versicherungswesen  sowohl  in  öffentlich-rechtlioher 
als  privat-rechtlicher  Hinsicht  der  Gesetzgebung  des  Reichs  zu  unterstellen  und 
dieses  auch  bezüglich  des  Versicherungswesens  als  einheitliches  Rechtsgebiet  zu 
behandeln. 

Gleichwohl  hat  sich  die  Reichsgesetzgebung  — abgesehen  von  der  sozialen 
ArbeiterverBicherung  — bis  zum  Jahre  1901  nur  gelegentlich  mit  einzelnen  Fragen 
des  Versicherungsrechts  befasst,  so  dass  für  das  private  Versicherungswesen  auch 
nach  Inkrafttreten  des  Bürgerlichen  Gesetzbuchs  zunächst  noch  das  jeweilige  Landes- 
recht mafsgebend  bliebe. 

Dass  diese  Verschiedenartigkeit  der  Rechtslage  schwerwiegende  Nachteile 
zur  Folge  haben  musste,  und  dass  es  nicht  nur  persönliche  Wünsche,  sondern 
wohlberecbtigte  Interessen  der  deutschen  Versicherungsgesellschaften  waren,  die 
nach  einem  planmässigen  auf  modernen  Anschauungen  beruhenden  einheitlichen 
Versicherungsrecht  verlangten,  das  zeigte  sich  von  Jahr  zu  Jahr  deutlicher.  Galt 
doch  nicht  einmal  innerhalb  der  einzelnen  Bundesstaaten  einheitliches  Versiche- 
rungsrecht, und  wichen  doch  namentlich  in  Preussen  die  in  den  neuen  Provinzen 
geltenden  öffentlich-rechtlichen  Bestimmungen  vielfach  von  den  für  die  alten  Pro- 
vinzen gültigen  in  wesentlichen  Punkten  ab. 

So  kam  ob,  dass  gerade  die  öffentlich-rechtliche  Lage  der  Versicherungs- 
Unternehmungen  eine  kaum  länger  erträgliche,  den  neuzeitlichen  Verkehrsverhält- 


Digitized  by  Google 


Hagelversicherung. 


439 


nissen  oft  geradezu  hohnsprechende  wurde.  In  einzelnen  Ländern  des  Reichs  fehlte 
es  beispielsweise  völlig  an  verwaltungsrechtlichen  Bestimmungen  Aber  die  Zulassung 
der  Versicherungsunternehmungen  zum  Geschäftsbetrieb;  in  andern  war  nur  der 
Betrieb  bestimmter  Versicherungszweige  (Feuerversicherung)  der  staatlichen  Ge- 
nehmigung unterstellt,  während  andere  Betriebszweige,  die  in  ihren  verschiedenen 
Gestaltungen  der  gesetzlichen  Regelung  in  besonders  hohem  Mafse  bedurften  — 
u.  a.  die  Hagelversicherung  — einer  solchen  gänzlich  entbehrten. 

Kein  Wunder  daher,  dass  die  Behörden  dem  unter  dem  Sohutze  derartiger 
Zustände  naturgemäss  gedeihenden  Gründungsschwindel  auf  dem  Gebiete  des  Ver- 
sicherungswesens vielfach  ratlos  gegenüberstanden  und  sich  darauf  beschränken 
mussten,  den  Gesellschaften  erst  nach  bereits  geschehenem  Unheil  mit  Hilfe  des 
Strafgesetzbuchs  entgegenzutreten,  wenn  sie  es  nicht  vorzogen,  unter  Berufung  auf 
allgemeine,  nirgends  kodifizierte  staatliche  Oberaufsichtsrechte  in  den  Versicherungs- 
betrieb einzugreifen  und  den  Versuch  zu  machen,  die  grössten  Obeistände  zu  be- 
seitigen. Dass  aber  derartige  gut  gemeinte  Versuche  häufig  missglücken  mussten, 
ja,  dass  sie  nur  allzusehr  geeignet  waren,  die  Verwirrung  noch  zu  vermehren  und 
das  Publikum  in  den  trügerischen  Glauben  zu  versetzen,  mit  dem  Eingreifen  der 
Staatsbehörde  sei  nun  alles  in  Ordnung  gebracht,  dafür  bildete  die  kurze  Lebens- 
geschicbte  der  Hagel-Versicherungsgesellsohaft  Germania,  auf  die  näher 
einzugeben  wir  uns  versagen  dürfen,  ein  geradezu  klassisches  Beispiel. 

Das  Mangelhafte  dieser  Zustände  auf  dem  Gebiete  des  Versicherungswesens 
wurde  naturgemäss  in  Preussen  nach  der  Eingliederung  hochentwickelter  neuer 
Gebietsteile  doppelt  empfunden  und  veranlasste  die  Königliche  Regierung,  dem 
Abgeordnetenhaus  bereits  am  i.  Februar  1869  zwei  Gesetzentwürfe  Uber  den 
Geschäftsbetriebr  der  Versicherungsanstalten  vorzulegen.  Noch  bevor  diese  Ent- 
würfe indessen  zur  Beratung  kamen,  wurde  von  verschiedenen  Seiten  das  Verlangen 
laut,  diese  Materie  nicht  nur  für  Preussen,  sondern  für  das  ganze  Gebiet  des  Nord- 
deutschen Bundes  geregelt  zu  sehen,  und  als  dann  das  Deutsche  Reich  gegründet 
war  und  das  Gefühl  der  nationalen  Zusammengehörigkeit  alle  anderen  Gesichts- 
punkte Uberwog,  kam  man  denn  auch  tatsächlich  nicht  wieder  auf  den  Weg  parti- 
kular-gesetzlicher Reform  zurück.  Hatte  doch  schon  am  1.  März  1869  — also  im 
unmittelbaren  Anschluss  an  das  einseitige  Vorgehen  Preussens  — der  Bundesrat 
das  Ersuchen  an  den  Bundeskanzler  gerichtet,  nach  Einziehung  der  nötigen  Aus- 
kunft über  die  in  den  einzelnen  Staaten  des  Bundes  geltenden  versicherungsrecht- 
lichen  Bestimmungen  den  Entwurf  eineB  Bundesgesetzes  ausarbeiten  zu  lassen  und 
dem  Bundesrate  zur  Beschlussfassung  vorzulegen. 

Gleichwohl  schien  die  Sache  nicht  in  Fluss  kommen  zu  wollen,  und  erst 
nachdem  der  Reichstag  selbst  am  14.  Mai  1879  die  Reichsregierung  ersucht 
hatte,  das  Versicherungswesen  im  Wege  der  Reicbsgesetzgebung  baldmöglichst  zu 
regeln,  stellte  der  Reichskanzler  in  zwei  ausführlichen  Rundschreiben  die  Grund- 
sätze auf,  die  seiner  Ansicht  nach  bei  Erlass  eines  Versicherungsgesetzes  berück- 
sichtigt werden  müssten. 

Fast  sämtliche  kaufmännische,  versicherungstecbnisohe  und  landwirtschaftliche 
Körperschaften  sprachen  darauf  ihre  Ansichten  und  Wünsche  öffentlich  aus;  ins- 


Digitized  by  Google 


440 


Dm  landwirtschaftliche  Versicherungswesen. 


besondere  betonte  auch  der  Deutsche  Landwirtscbaftsrat  wiederhol,  auf  das  nach- 
drücklichste die  Notwendigkeit  einer  Regelung  des  Hagel-Versicberungswesens,  und 
zwar  nicht  nur  der  öffentlich-rechtlichen  Verhältnisse,  sondern  auch  der 
privat-rechtlichen,  insbesondere  der  den  Versicherten  im  Versicherungsverträge 
einzuräumenden  Mindestbefugnis  und  Rechte. 

Dennoch  drang  in  der  Öffentlichkeit  mehr  und  mehr  die  Überzeugung  von 
der  Notwendigkeit  durch,  zunächst  die  öffentlich-rechtlichen  Verhältnisse  des 
Versicherungswesens  gesetzlich  zu  regeln,  um  für  das  gesamte  Reichsgebiet  eine 
gemeinsame  wirtscbaflspolizeiliche  Basis  zu  gewinnen  und  zu  einer  einheitlichen 
Anschauung  darüber  zu  gelangen,  unter  welchen  Voraussetzungen  ein  Versicbe- 
ruugsunternehmen  überhaupt  zuzulassen  sei,  welche  statutarischen  Bedingungen 
ferner  zur  Sicherung  eines  soliden  Geschäftsbetriebs  mindestens  zu  erfüllen  seien, 
und  nach  welchen  Grundsätzen  endlich  die  obrigkeitliche  Überwachung  der  Gesell- 
schaften und  Vereine  zu  handhaben  sei. 

So  beschränkte  sich  denn  das  am  12.  Mai  1901  zur  Verabschiedung  gelangte 
Gesetz  über  die  privaten  Versicherungsunternehmungen  grundsätzlich  auf  die  öffent- 
lich-rechtliche Seite  des  Versicherungswesens,  während  die  dem  Privatrecht 
ungehörigen  Verhältnisse  zwischen  dem  Versicherer  und  dem  Versicherten,  also 
die  Rechte  und  Pflichten,  welche  beiden  aus  dem  Versicherungsverträge  erwachsen, 
vorläufig  noch  ausser  Krage  blieben.  Bei  den  Verhandlungen  über  das  Gesetz 
vom  12.  Mai  1901  bestand  aber  bereits  allseitiges  Einverständnis  darüber,  dass  die 
gesetzliche  Festlegung  der  privat-rechtlichen  Verhältnisse  eine  notwendige  Er- 
gänzung dos  zunächst  zu  erlassenden  Gesetzes  bilden,  und  diesem  daher  baldmöglichst 
nacbfolgen  müsse. 

Dieses  Einverständnis  der  gesetzgebenden  Faktoren  mit  allen  am  Versiche- 
rungswesen Beteiligten  hat  denn  auch  inzwischen  dahin  geführt,  dass  im  Kaiserl. 
Reichs-Justizamt  unter  Teilnahme  zahlreicher  Sachkundiger  ein  „Gesetz  Uber  den 
Versicherungsvertrag“  ausgearbeitet  worden  ist,  das  bereits  im  Jahre  1903  im 
Entwürfe  veröffentlicht  und  der  allgemeinen  Beurteilung  unterstellt  werden  konnte, 
ohne  indessen  vom  Reichstage  bisher  verabschiedet  zu  sein. 

Gehen  wir  nun  zunächst  kurz  auf  den  Inhalt  des  Gesetzes  vom  121  Mai  1901, 
soweit  es  die  Hagelversicherung  betrifft,  ein,  so  haben  wir  als  grundlegenden  Ge- 
sichtspunkt des  Gesetzes  hervorzuheben,  dass  es  nicht  auf  dem  Prinzip  ausschliess- 
licher Normativbestimmungen,  soudern  des  Konzessionssystems  und  der  staatlichen 
Aufsicht  beruht. 

Nachdem  das  Gesetz  bereits  seit  einer  Reihe  von  Jahren  in  Wirksamkeit 
getreten  ist,  würde  es  müssig  sein,  die  nachträgliche  Frage  aufzuwerfen,  ob  dem 
versichernden  Publikum  mehr  damit  gedient  gewesen  wäre,  wenn  sich  der  Gesetz- 
geber darauf  beschränkt  hätte,  für  die  Gründung  neuer  Gesellschaften  den  Nach- 
weis dos  Vorhandenseins  gewisser  finanzieller  Garantiemittel  und  die  Innehaltung 
bestimmter  äusserer  Verfassungsformen  von  den  Gründern  zu  fordern,  statt  an  dem 
Konzessionssystem  festzuhalten.  Jedenfalls  ist  nämlich  nicht  zu  verkennen,  dMS 
die  Praxis  der  letzten  Jahrzehnte  bereits  wesentlich  dazu  beigetragen  hatte,  die 
Schärfe  dieses  theoretischen  Gegensatzes  abzuschwächen,  und  dass  der  § 7 des 


Digitized  by  Google 


Hagelversicherung. 


441 


Gesetzes  die  Versagung  der  Erlaubnis  zum  Geschäftsbetriebe  in  so  hohem  Mafse 
einschränkt,  dass  man  bisweilen  versucht  sein  möchte,  die  Frage  aufzuwerfen,  ob 
der  Paragraph  in  seiner  jetzigen  Fassung  auch  wirklich  imstande  sei,  fragwürdige 
Gründungen  zu  verhindern.1) 

Im  allgemeinen  werden  diejenigen  Recht  behalten,  die  weder  in  der  Kon- 
zessiooierung  und  Beaufsichtigung  durch  die  Behörde  noch  in  der  Innebaltung 
formaler  Normativbestimmungen  an  sich  schon  eine  Garantie  für  soliden  Geschäfts- 
betrieb erblicken,  sondern  die  das  Gedeihen  einer  landw.  Versicherungsgesellschaft 
und  speziell  einer  Hagelversicherung  in  erster  Linie  von  der  verantwortlichen  Ge- 
schäftsführung technisch  geschulter  Organe  in  Verbindung  mit  ausgedehnter  Selbst- 
verwaltung erwarten. 

Dass  das  Gesetz  immerhin  einer  staatlichen  Beaufsichtigung  und  Oberwachung 
des  Betriebs  die  Wege  offen  zu  halten  sucht  und  dadurch  das  Einschleicben  von 
Missbrauchen  oder  Abweichungen  vom  Geschäftsplan  zu  erschweren  Btrebt,  kann 
nur  gebilligt  werden.  Nur  wird  man  sich  nicht  darüber  täuschen  dürfen,  dass  die 
der  Aufsichtsbehörde  dadurch  zufallenden  Aufgaben  ebenso  delikat  als  verant- 
wortungsvoll sind,  und  dass  der  in  den  Motiven  zur  Gesetzesvorlage  ausgesprochene 
Grundsatz,  die  Staatsbehörde  werde  jedenfalls  weit  besser  in  der  Lage  sein,  Übel- 
stände aufzudecken  und  abzuwehren  als  die  private  Kritik  und  die  Versicherten 
selbst,  keineswegs  allgemeine  Zustimmung  findet.  Dass  wenigstens  die  Mitwirkung 
technischer  Sachverständiger  dabei  unentbehrlich  ist,  geben  die  Motive  selbst  zu. 

In  Wahrheit  hängt  hierbei  sehr  viel  von  der  richtigen  Zusammensetzung  und 
Tüchtigkeit  der  Aufsichtsbehörde  ab.  Das  Gesetz  bat  demgemäss,  in  Überein- 
stimmung mit  dem  Bismarokschen  Rundschreiben  vom  4.  August  1879,  die  Aufsioht 
Uber  alle  Versicherungsgesellschaften,  die  ihren  Geschäftsbetrieb  Uber  mehr  als 
einen  Bundesstaat  ausdehnen,  einem  Reichsaufsichtsamte  übertragen,  daB  aus 
dem  ganzen  Reiche  die  geeignetsten  administrativen  und  technischen  Kräfte  an 
sich  zu  ziehen  berechtigt  ist  und  einen  Versicherungsbeirat  zur  Seite  hat,  der  aus 
sachkundigen,  im  praktischen  Leben  stehenden  Vertretern  der  verschiedenen  Ver- 
sicherungszweige zusammengesetzt  ist. 

Das  Reichsaufsichtsamt  hat  seinen  Sitz  in  Berlin  und  besteht  aus  einem  Vor- 
sitzenden, 6 ständigen  und  einer  Auzabl  nichtständiger  Mitglieder.  Die  ständigen 
Mitglieder  werden  vom  Kaiser  auf  Vorschlag  des  Bundesrats  ernannt,  die  nicht- 
ständigen werden  vom  Bundesrate  gewählt. 

Nach  § 72  des  Gesetzes  ist  zur  Mitwirkung  an  den  Arbeiten  des  Anfsichts- 
amts  der  bereits  erwähnte  Beirat  gebildet,  der  nach  Bedürfnis  vom  Vorsitzenden 

’)  Die  Erlaubnis  zum  Geschäftsbetrieb  darf  nach  § 7 nur  versagt  werden: 

1.  wenn  der  Geschäftsplan  gesetzlichen  Vorschriften  zuwiderläuft; 

2.  wenn  nach  dem  Geschäftsplan  die  Interessen  der  Versicherten  nicht  hinreichend  ge- 
wahrt sind  oder  die  Erfüllbarkeit  der  aus  den  Versicherungen  sich  ergebenden  Pflichten 
nicht  genügend  dargetan  ist; 

3.  wenn  Tatsachen  vorliegen,  welche  die  Annahme  rechtfertigen,  dass  der  Betrieb  den 
Gesetzen  oder  guten  Sitten  nicht  entsprechen  werde.  Auch  kann  die  Erlaubnis  von 
der  Stellung  einer  Sicherheit  abhängig  gemacht  werden. 


Digitized  by  Google 


442 


Pas  landwirtschaftliche  Versicherungswesen. 


berufen  wird  und  durch  amtliche,  daher  geheim  zu  haltende  Mitteilungen  in  fort- 
laufender Verbindung  mit  dem  Aufsichtsamte  bleibt. 

Die  Zeit  des  Bestehens  des  Gesetzes  vom  12.  Mai  1901  ist  noch  zu  kurz, 
um  in  eine  kritische  Erörterung  darüber  einzutreten,  in  welchem  Umfange  das 
KaiBerl.  Aufsichtsamt  die  ihm  gestellten  Aufgaben  erfüllt  und  mit  welchem  Erfolge 
es  die  Aufsicht  Uber  den  inneren  Geschäftsbetrieb  der  Hagel-Versicherungsgesell- 
scbaften  ausübt.  Die  wohlwollende  Hilfsbereitschaft  aber,  mit  der  es  den  einzelnen 
Gesellschaften  und  Gegenseitigkeitsvereinen  bei  Anpassung  der  Satzungen  und 
Versicberungsbedingungen  an  das  neue  Gesetz  entgegenkam,  lässt  darauf  schliessen, 
dass  die  Beziehungen  zwischen  den  Hagel-Versicherungsgesellschaften  und  dem 
Aufsichtsamte  auch  nach  Emanation  des  zu  erwartenden  Gesetzes  über  den  Ver- 
sicherungsvertrag ein  ungetrübtes,  auf  gegenseitigem  Vertrauen  beruhendes  sein 
und  bleiben  werden. 

Nach  § 55  des  Gesetzes  vom  12.  Mai  1901  ist  die  für  die  Beurteilung  einer 
Versicherungsgesellschaft  unerlässliche  Publizität  ihres  Geschäftsgangs  dadurch  ge- 
währleistet, dass  für  jedes  verflossene  Geschäftsjahr  ein  Rechnungsabschluss  und 
ein  die  Verhältnisse  sowie  die  Entwicklung  des  Unternehmens  darstellender  Jahres- 
bericht anzufertigen  und  der  Aufsichtsbehörde  einzureicben  ist. 

Versicherungs-Aktiengesellschaften  und  Versicherungsvereine  auf  Gegen- 
seitigkeit sind  verpflichtet,  innerhalb  des  auf  das  Berichtsjahr  folgenden  Geschäfts- 
jahrs jedem  Versicherten  auf  Verlangen  ein  Exemplar  des  Rechnungsabschlusses 
und  des  Jahresberichts  mitzuteilen.  Im  übrigen  kann  die  Aufsichtsbehörde  darüber 
Bestimmung  treffen,  inwieweit  und  auf  welche  Weise  alljährlich  der  Rechnungs- 
abschluss und  der  Jahresbericht  den  Versicherten  zugänglich  zu  machen  oder  zu 
veröffentlichen  sind. 

Vor  Erlassung  von  Vorschriften  der  in  den  Abs.  2,  3 bezeichneten  Art  hat 
die  aufsichtführende  Reichsbehörde  den  Versicheiungsbeirat  zu  hören. 

Diesen  Bestimmungen  gemäss  hat  das  KaiBerl.  Aufsichtsamt  für  Privat- 
versicherung unter  dem  2.  Juni  1902  für  die  grösseren  Hagel-  und  Viehversicherungs- 
Unternehmungen  die  folgenden 

Vorschrilten  über  die  Rechnungslegung 

erlassen : 

I.  Die  nachfolgenden  Vorschriften  sind  für  diejenigen  im  Deutschen  Reiche 
tätigen,  der  Beaufsichtigung  durch  das  Kaiser!.  Aufsichtsamt  für  Privatversicherung 
unterstehenden  grösseren  Versicherungs-Unternehmungen  mafsgebend,  denen  sie 
seitens  dos  Aufsichtsamts  mit  der  Aufforderung  zur  Befolgung  übersandt  werden. 
Es  bleibt  Vorbehalten,  für  die  übrigen  Unternehmungen,  namentlich  auch  für  die 
kleineren  Vereine  im  Sinne  deB  § 53  des  Reichsgesetzes  Uber  die  privaten  Ver- 
sicherungs-Unternehmungen vom  12.  Mai  1901  später  besondere  erleichternde 
Vorschriften  zu  orlassen.  Ausländische,  zum  inländischen  Geschäftsbetriebe  zu- 
gelassene Versicherungs-Unternehmungen  haben  für  ihr  gesamtes  und  für  das 
inländische  Geschäft  gesondert  Rechnung  zu  legen.  Die  Rechnungsvorlagen  sind 
von  den  ausländischen  Versicherungs-Unternehmungen  ebenso  wie  von  den  in- 


Digitized  by  Google 


Hagel  Versicherung. 


443 


ländischen  in  Reichawährung  aufzustellon  und  in  deutscher  Sprache  abzufassen. 
Der  Umrechnungssatz  ist  anzugeben. 

II.  Der  gemäss  § 55  Abs.  1 a.  a.  0.  anzufertigende  und  dem  Kaiserl.  Auf- 
sichtsamt einzureichende  Rechnungsabschluss  umfasst: 

1.  die  Gewinn-  und  Verlustrecbnung  nebst  Verwendung  des  Überschusses  gemäss 
Formular  H-V  1; 

2.  die  Bilanz  gemäss  Formular  H-V  2. 

Die  hier  und  unter  V erwähnten  Formulare  sind  auch  für  das  Format 
mafsgebend.  Soweit  einzelne  in  den  Formularen  enthaltene  Positionen  ffir 
eine  Unternehmung  nicht  in  Frage  kommen,  sind  sie  unter  anderweiter 
Numerierung  der  übrigen  Posten  fortzulassen.  Eine  Zusammenziehung  der 
einzelnen  gesonderten  Posten  der  Formulare  ist  nicht  gestattet.  Eine  Unter- 
nehmung, welche  mehrere  Versicherungszweige  betreibt,  hat  für  jeden  Ver- 
sicherungszweig die  in  Betracht  kommenden  Positionen  in  dem  Rechnungs- 
abschlüsse gesondert  aufzustellen. 

III.  Zur  Erklärung  der  Formulare  H-V  1 und  H-V  2 wird  bemerkt: 

Als  Schadenreserve  ist  die  Summe  der  am  Ende  des  Geschäftsjahrs 
angemeldeten,  aber  noch  nicht  bezahlten  Schäden  in  Ausgabe  zu  stellen  und  zwar, 
wenn  di»  Schadensumme  noch  nicht  endgültig  feststeht,  nach  gewissenhafter 
Schätzung  unter  Berücksichtigung  der  Anmeldung  durch  die  Organe  des  Ver- 
sicherungs-Unternehmens bezw.  durch  die  Versicherten  selbst,  beim  RUckversicherungs- 
geschäft  in  voller  Hübe  der  Anmeldung  des  ersten  Versicherers,  jedoch  abzüglich 
des  etwa  durch  Rückversicherung  gedeckten  Teiles.  Prämieneinnahmen  sind  im 
direkten  wie  im  Rückversicherungsgescbäfte  nur  aus  Bolchen  Geschäften  einzuBtellen, 
für  welche  im  Geschäftsjahre  schon  ein  Risiko  läuft.  Die  Ausgaben  für  Schäden 
und  Ruckversicherungsprämien  sind  für  dasjenige  Jahr  zu  buchen,  in  welchem  der 
Schaden  eintrat  bezw.  die  Rückversicherung  in  Kraft  trat.  Ausgaben  fUr  An- 
schaffungen sind  für  das  Anschaffungsjahr  zu  buchen.  In  gleicher  Weise  ist  zu 
verfahren  mit  den  Ausgaben  für  Provisionen,  Verwaltungskosten  usw.  Die  bei 
Hagelversicherungs-  Unternehmungen  entstandenen  Regulierungskosten  sind,  auch 
wenn  sie  zum  Teil  aus  eigenen  Mitteln  der  Unternehmung,  zum  Teil  aus  besonderen 
Leistungen  der  Versicherten  oder  Abzügen  von  den  Entschädigungen  bestritten 
werden,  in  voller  Höhe  in  die  Gewinn-  und  Verlustrechnung  einzustellen.  Die 
gegen  Wechsel  gestundeten  Prämien  sind  in  der  Bilanz  unter  Forderungen,  nicht 
aber  unter  Kapitalsanlagen  aufzuführen. 

IV.  Der  Jahresbericht,  welcher  gemäss  § 55  Abs.  1 a.  a.  0.  die  Verhältnisse 
sowie  die  Entwicklung  des  Unternehmens  in  dem  abgelaufenen  Geschäftsjahre 
darzustellen  hat  und  nach  § 55  Abs.  3 a.  a.  0.  jedem  Versicherten  auf  Verlangen 
mitzuteilen  ist,  hat  den  Rechnungsabschluss  zu  enthalten  und  zu  den  einzelnen 
Positionen  die  erforderlichen  Erklärungen  zu  geben.  Das  vorgeschriebene  Format 
deB  Rechnungsabschlusses  ist  für  den  Jahresbericht  nicht  bindend.  Insbesondere 
ist  darin  mitzu teilen: 

a)  welche  Versicherungszweige  und  Versichernngsarten  im  Geschäftsjahre  betrieben 
worden  sind; 


Digitized  by  Google 


444 


Das  landwirtschaftliche  Versicherungswesen. 


b)  wie  sich  Air  die  einzelnen  Versicherungszweige  und  Versicherungsarten  die 
OesamtversicherungsBummen  des  Geschäftsjahres  sowie  die  Prämien  und  Schäden 
gestellt  haben,  und  zwar  unter  Berücksichtigung  der  an  die  Rückversicherer 
abgegebenen  bezw.  von  denselben  erstatteten  Beträge  und  unter  Vergleichung 
mit  den  gegenüber  zu  stellenden  Zahlen  des  Vorjahres; 

c)  wie  der  Gewinn  verteilt  und  ein  etwaiger  Verlust  satzungsmäasig  gedeckt 
werden  soll; 

d)  wie  sich  die  Kapitalanlagen  und  der  Zinsgenuss  aus  denselben  gestaltet  haben; 
auch  Uber  den  etwaigen  Verkauf  oder  Ankauf  von  Grundbesitz  sind  Angaben 
zu  machen.  Beim  Verkauf  ist  neben  dem  erzielten  Erlöse  zugleich  auch  der 
letzte  Bilanzwert  des  Grundstücks  mitzuteilen.  Die  Gewinne  und  Verluste  aus 
Kapitalanlagen  sind  zu  erklären; 

e)  der  Grund  für  eine  etwaige  wesentliche  Vermehrung  der  Verwaltungskosten; 

f)  Zahl,  Grund  und  Ausgang  der  einzelnen  im  Geschäftsjahre  vorgekommenen 
gerichtlichen  und  schiedsgerichtlichen  Schadenprozesse,  unter  Angabe  der  Höhe 
der  einzelnen  Streitgegenstände.  Über  die  im  Geschäftsjahr  unerledigt  ge- 
bliebenen Schadenprozesse  ist  -in  dem  nächstjährigen  Jahresberichte  weitere 
Mitteilung  zu  machen. 

Versicherungsvereine  auf  Gegenseitigkeit  haben  im  Jahresberichte  ferner 
anzugeben,  ob  und  in  welchem  Umfange  VersicherungsgescbäAe  gegen  feste  Prämien 
betrieben  werden  (§21  Abs.  2 a.  a.  0.);  im  gegebenen  Falle  sind  nähere  Er- 
klärungen hinsichtlich  dieses  GeschäAs  aufzunehmen.  Auch  hat  der  Jahresbericht 
der  auf  Gegenseitigkeit  beruhenden  Unternehmungen  eine  genaue  Berechnung  über 
den  eingezogenen  bezw.  einzuziehenden  Nachschuss  sowie  über  einen  etwa  zu  ver- 
teilenden Überschuss  und  zwar  unter  Berücksichtigung  etwa  bestehender  getrennter 
Rechnungsklassen  zu  enthalten. 

V.  Ausserdem  sind  dem  Kaiserl.  Aufsichtsamte  besondere  Erläuterungen  zum 
Rechnungsabschluss  einzureichen.  Diese  haben  insbesondere  zu  enthalten: 

a)  Eine  ziflernroässige  Darstellung: 

1.  der  Versicherungsbewegung  hinsichtlich  der  Stückzahl  der  abgeschlossenen 
Versicherungen,  der  Versicherungssumme  in  Ab-  und  Zugang,  der  Prämien 
oder  Beiträge  in  Brutto-,  Zuschlags-,  Abzugs-  oder  Nettosummen.  Bei 
Viehversicherungs-Unternehmungen  müssen  diese  Angaben  nach  Gattungen 
bezw.  Abteilungen  oder  Klassen  getrennt  aufgefübrt  werden.  Hierbei  ist 
auch  anzugeben,  ob  und  wo  während  des  Geschäftsjahres  Geschäfte  im 
Auslände  betrieben  sind; 

2.  der  Schadenbewegung  hinsichtlich  der  Stückzahl,  der  Brutto-,  AbzugB-  und 
Nettoschadensummen;  hei  Viehversicherungs-Unternehmungen  müssen  diese 
Angaben  nach  Gattungen  bezw.  Abteilungen  oder  Klassen  getrennt  auf- 
geführt werden; 

3.  der  Versicherungssummen  und  Prämien  hinsichtlich  der  in  Rückdeckung 
gegebenen  bezw.  übernommenen  Risiken. 

b)  Eine  Nachweisung  über  die  gemäss  § 81  a.  a.  0.  der  Berechnung  der  Gebühren 
für  die  Aufsichtstätigkeit  des  Kaiserl.  Aufsichtsamts  zugrunde  zu  legenden 


Digitized  by  Google 


Hagelversicherung. 


445 


Bruttoprämien,  die  aus  den  im  Inlande  abgeschlossenen  Versicherungen  im 
Geschäftsjahr  erwachsen  Bind,  und  Uber  die  zurückgewährten,  von  diesen  Brutto- 
prämien in  Abzug  zu  bringenden  Oberschüsse  oder  Gewinnanteile. 

0)  Eine  Erläuterung  der  Grundsätze  für  die  Berechnung  der  Prämienüberträge. 

d)  Eine  spezielle  Nachweisung  der  Verwaltungskosteu  (Formular  H-V  i,  B 8b), 
wobei  insbesondere  folgende  Beträge  einzeln  anzugeben  und  gegebenenfalls  zu 
erläutern  sind:  i.  Gehälter  und  andere  BezUge  der  Beamten,  2.  Iteisekosten, 
soweit  sie  nicht  auf  Scbadenregulierungen  entfallen,  3.  Drucksachen,  4.  Porto, 
5,  Insertionsgebühren,  6.  ProzeBskosten,  7.  anderweite  Verwaltungskosten. 

e)  Eine  Angabe  Uber  die  Beträge,  welche  von  den  Rückversicherern  als  Anteile 
zu  den  Provisionen  (Formular  H-V  1,  B 8a)  und  zu  den  sonstigen  Verwaltungs- 
kosten (Formular  H-V  1,  B 8 b)  gezahlt  sind. 

f)  Eine  nähere  Darstellung  der  Berechnung  der  Tantiemen,  und  zwar:  1.  für  den 
Aufsichtsrat  (Verwaltungsrat),  2.  für  den  Vorstand  (Direktion),  3.  für  Haupt- 
bevollmächtigte,  4.  sonstige  Tantiemen. 

g)  Eine  Angabe,  aus  welchen  Jahren  die  Rückstände  der  Versicherten  herrübren 
(Formular  H-V  2,  A 2 a). 

h)  Eine  Angabe,  aus  welchen  Jahren  die  einzelnen  Ausstände  bei  Generalagenten 
bezw.  Agenten  herrübren  (Formular  H-V  2,  A 2b). 

1)  Ein  Verzeichnis  der  in  die  Aktiva  der  Bilanz  eingestellten  Hypotheken  und 
Grundschuldforderungeu  (Formular  H-V  2,  A 4a)  nach  Formular  H-V  3. 

k)  Ein  Verzeichnis  der  in  die  Aktiva  der  Bilanz  eingestellten  Wertpapiere  (Formular 
H-V  2,  A 4 b)  nach  Formular  H-V  4. 

l)  Ein  Verzeichnis  der  einzelnen  Grundstücke  (Formular  H-V  2,  A 5)  nach 
Formular  H-V  5. 

Versicherungs-Unternehmungen,  deren  EinrichtUDgskosten  noch  nicht  getilgt 
sind,  haben  über  den  Stand  der  Tilgung  eingehend  zu  berichten  (§  36,  Abs.  1, 
Ziffer  3 a.  a.  0.). 

VI.  Der  Rechnungsabschluss  nebst  Erläuterungen  sowie  der  Jahresbericht 
sind  vom  Vorstand  unterschriftlich  zu  vollziehen  und  unter  Beifügung  einer  von 
dem  Vorstande  bescheinigten  Abschrift  des  Protokolls,  nach  welchem  das  oberste 
Organ  den  Rechnungsabschluss  genehmigt  hat,  binnen  zwei  Monaten  nach  der 
Genehmigung,  jedoch  nicht  später  als  sieben  Monate  nach  Schluss  des  Geschäfts- 
jahres dem  Kaiser!.  Aufsichtsamt  einzureichen.  In  der  gleichen  Frist  hat  der 
Vorstand  auf  Kosten  der  Unternehmung  den  Rechnungsabschluss  (Gewinn-  und 
Verlustrechnung,  Bilanz)  im  Deutschen  Reichs-Anzeiger  sowie  in  den  sonstigen  zu 
den  Veröffentlichungen  der  Unternehmung  bestimmten  Blättern  zu  veröffentlichen. 
Die  Belagsblätter  Uber  die  Veröffentlichung  sind  dem  Kaiser).  Aufsichtsamte 
zusammen  mit  den  Rechnungsvorlagen  einzureichen. 

VII.  Die  Vorschriften  Uber  die  Rechnungslegung  finden  zuerst  für  das  naoh 
dem  31.  Dezember  1901  beginnende  Geschäftsjahr  Anwendung. 


Digitized  by  Google 


44G 


Das  landwirtschaftliche  Versicherungswesen. 


A.  Einnahme. 


Gewinn-  and 

für  das  Geschäftsjahr 


i.  Vortrag  aus  dem  Vorjahre 

i.  Überträge  (Reserven)  ans  dem  Vorjahre  .... 

a)  fli r noch  nicht  verdiente  Prämien  (Prämien- 
tiberträge)   

b)  Schadenreserve  

c)  sonstige  Überträge  (getrennt  nach  Gattaugen 

und  Summen) 

3.  Prämieneinnahme  abzüglich  der  Ristorni: 

a)  Prämien  (Vorprämien): 

«)  für  direkt  geschlossene  Versicherungen  . . 

ß)  für  übernommene  Rückversicherungen  . . 

b)  Nachsch ttse prämien: 

ct)  für  direkt  geschlossene  Versicherungen  . . 
ß)  für  übernommene  Rückversicherungen  . . 

4.  Nebenleistnngen  der  Versicherten: 

a)  Legegelder  (Sicherheitsleistungen) 

b)  Eintrittsgelder 

c)  Policegebühren 

d)  anderweit 

5.  Erlös  aus  verwertetem  Vieh 

6.  Kapitalerträge: 

a)  Zinsen  

b)  Mietserträge 

7.  Gewinn  ans  Kapitalanlagen: 

a)  Kursgewinn 

«)  realisierter  

ß)  buchmässiger 

b)  sonstiger  Gewinn 

8.  Sonstige  Einnahmen  (getrennt  nach  Gattungen  und 

Summen) 

9.  Verlust 


Gesamt-Einnahme 


4. 


Digitized  by  Google 


Hagelversicherung. 


447 


Formular  H-V  1. 


Verlust-Rechnung 

vom  bis  

B.  Ausgabe. 


i.  Rückversichernngsprämien 

i.  Entschädigungen  abzüglich  des  Anteils  der  Rück- 
versicherer: 

a)  für  regulierte  Schäden 

«)  aus  dem  Vorjahre 

fl)  aus  dem  laufenden  Jahre 

b)  Schadenreserve 

3.  Überträge  (Reserven)  anf  das  nächste  Geschäftsjahr: 

a)  für  noch  nicht  verdiente  Prämien  abzüglich  des 
Anteils  der  Rückversicherer  (Prämienttberträge) 

b)  sonstige  Überträge  (getrennt  nach  Gattungen 

und  Summen) 

4.  Regulierungskosten 

5.  Zum  Reservefonds  (mit  näherer  Bezeichnung  der 

Überweisung 

6.  Abschreibungen  anf: 

a)  Immobilien 

b)  Inventar  

c)  Forderungen 

d)  Org&nisations-  (Einrichtung*-)  Kosten  des  ersten 
Geschäftsjahrs  (behnfs  Amortisation)  . . . . 

e)  anderweit  (getrennt  nach  Gattungen  und 

Summen) 

7.  Verlust  ans  Kapitalanlagen: 

a)  Kursverlust 

o)  an  realisierten  Wertpapieren 

ß)  buch  massiger 

b)  sonstiger  Verlust 

8.  Verwaltungskosteu  abzüglich  des  Anteils  der  Rück- 
versicherer: 

a)  Provisionen  und  sonstige  Bezüge  der  Agenten  usw. 

b)  sonstige  Verwaltungskosten 

9.  Stenern,  öffentliche  Abgaben  und  ähnliche  Auf- 
lagen   

to.  Sonstige  Ausgaben  (getrennt  nach  Gattungen  und 

Snmmen) 

rt.  Gewinn  (welcher  wie  folgt  verwendet  wird)  . . 

Gesamt-Ausgabe 


Digitized  by  Google 


448 


Das  landwirtschaftliche  Versicherungswesen. 


A.  Aktiva. 


Bi- 

für  den  Schluss  des 


1.  Forderungen  an  die  Aktionäre  für  noch  nicht  ein- 

gezahltes Aktienkapital,  bezw.  bei  Gegenseitigkeits- 
vereinen Forderungen  an  die  Garantiefondszeichuer 
wegen  der  nicht  bar  gedeckten  Obligos  (die  Art 
der  Deckung  — Wechsel,  Schuldscheine  usw.  — ist 
anzugeben)  

2.  Sonstige  Forderungen: 

a)  Rückstände  der  Versicherten 

b)  Ausstände  bei  General-Agenten  und  Agenten  . 

c)  Guthaben  bei  Banken ... 

d)  Guthaben  bei  anderen  Versicberuugsnnter- 

nehmungen 

e)  im  folgenden  Jahre  fällige  Zinsen,  soweit  sie 
anteilig  auf  das  laufende  Jahr  treffen  . . . 

f)  anderweit  (getrennt  nach  Gattungen  und 

Summen) 

3.  Kassen  bestand  

4.  Kapitalanlagen: 

»)  Hypotheken  und  Grundschulden 

b)  Wertpapiere 

c)  Darlehen  auf  Wertpapiere  

d)  Wechsel 

e)  anderweit  (getrennt  nach  Gattungen  und 

Summen) . | 

5.  Grundbesitz 

6.  Inventar 

7.  Sonstige  Aktiva  (getrennt  nach  Gattungen  und 

Summen) 

8.  Noch  zu  deckende  Organisation«-  ( Einrichtung*-) 

Kosten  (bei  Gegensei tigkeitsvereineu  und  von  ein- 
zelnen Personen  betriebenen  Anstalten)  .... 


9.  Verlust 


Gesamtbetrag 


Digitized  by  Google 


Hagelversicherung. 


449 


Formnlar  H-V  2. 


lani 

Geschäftsjahrs  19 

B.  Passiva. 


1.  Aktienkapital,  bei  Gegenseitigkeitsvereinen  Betrag 

des  etwaigen  Garantiefonds 

2 Überträge  auf  das  nächste  Jahr,  zu  a und  b nach 
Abzug  des  Anteils  der  Rückversicherer: 

a)  für  noch  nicht  verdiente  Prämien  (Prämien- 

Oberträge) 

b)  Schadenreserve 

c)  anderweit  (getrennt  nach  Gattungen  und 

Summen) I 

3.  Hypotheken  und  Grnndschulden  sowie  sonstige  in 
Geld  zu  schätzeude  Lasten  (Reallasten,  Renten  usw.) 
auf  den  Grundstücken  No.  5 der  Aktiva)  .... 

4.  Barkautionen 

5.  Sonstige  Passiva: 

a)  Guthaben  anderer  Versicberungsnnteruehmnngen 

b)  anderweit  (getrennt  nach  Gattungen  und 

Summen) 

6.  Reservefonds: 

Bestand  am  1.  Jannar  19 (bei  Beginn  des 

Rechnungsjahrs) 

Hierzu  sind  getreten  gemäss  § der 

Satzung  

zusammen 

Davon  sind  gemäss  § der  Satzung  znr 

Deckung  der  Ansgaben  verwendet I 

bleiben 

7.  Spezialreserven: 

Bestand  am  1.  Jannar  19  

Hierzu  sind  getreten ■ 

zusammen 

Davon  sind  verausgabt  I 

bleiben 

8.  Gewinn 


Gesamtbetrag 


Mettzen,  Boden  des  prenss.  Staates.  VIII.  22 


Digitized  by  Google 


450 


Das  landwirtschaftliche  Versicherungswesen. 


Formular  H-T  3. 

Verzeichnis  der  in  die  Aktiva  der  Bilanz  eingestellten  Hypotheken  and 
Gtrandschaldforderangen 

mit  den  folgenden  Rubriken: 

1.  Laufende  Nummer. 

2.  Bezeichnung  der  beliehenen  Grundstücke. 

3.  Wert  der  beliehenen  Grundstücke. 

4.  Unterlagen  für  die  Bewertung  der  beliehenen  Grundstücke. 

5.  Betrag  des  Hypotheken-Darlehns. 

6.  Zinsfusa. 

7.  Forderungen,  welche  etwa  dem  Hypothekcn-Parlehn  Torangehen. 

8.  Bemerkungen. 

Formular  H-T  4. 

Verzeichnis  der  in  die  Aktiva  der  Bilanz  eingestellten  Wertpapiere 

mit  den  folgenden  Rubriken: 

1.  Laufende  Nummer. 

2.  Genaue  Bezeichnung  der  einzelnen  Wertpapiere. 

3.  Nennwert  der  einzelnen  Wertpapiere. 

Die  Papiere  sind  eingekauft: 

4.  Im  Jahre. 

5.  Damaliger  Kurs. 

6.  Zum  Preise  (Anschaffungspreis)  Mk.  Pf. 

Kurs  am  Schlüsse  des  Geschäftsjahrs: 

7.  Tageskurs. 

8.  Gesamtkurswert  Mk.  Pf. 

Die  Papiere  sind  in  die  Bilanz  eingestellt: 

9.  Zum  Kurse  von. 

10.  Mit  einem  Gesamtkurswerte  von  Mk.  Pf. 

11.  Bemerkungen.  (Hier  ist  bei  den  einzelnen  Wertpapieren  anzugeben,  wo  sie  als  Kaution 
hinterlegt  sind.) 

Formular  H-T  >■ 

Verzeichnis  der  einzelnen  Grundstücke 

mit  den  folgenden  Rubriken: 

1.  Bezeichnung  des  Grundstücks. 

2.  Bilanzwert. 

3.  Wert  des  Grundstücks  und  Unterlagen  für  die  Bewertung. 

4.  Etwaige  hypothekarische  Belastung  mit  Angabe  des  Zinsfnsses. 

5.  Art  des  Grundstücks.  (Hier  ist  anzugeben,  wozu  das  Grundstück  dient,  insbesondere 
ob  es  Geschäftsräume  für  die  Unternehmung  enthält.) 


Die  Einstellung  unrichtiger  Angaben  in  die  oben  mitgeteilten  Formulare  für  die 
Rechnungslegung  unterliegen  der  Strafe  gemäss  §111  des  Reichsgesetzea  über  die  privaten 
Versicherungs-Unternehmungen,  nach  welchem  die  Mitglieder  des  Vorstandes  und  Aufsichts- 
rates oder  eines  ähnlichen  Organs  sowie  die  Liquidatoren  eines  Versicherungsvereius  auf 


Digitized  by  Google 


Hagel  Versicherung. 


451 


Gegenseitigkeit  mit  Gefängnis  bis  zn  einem  Jahre  und  zugleich  mit  Geldstrafe  bis  za 
20000  Hk.  bestraft  werden,  wenn  sie  wissentlich  in  ihren  Darstellungen,  in  ihren  Über- 
sichten Aber  den  Vermügcnsstand  des  Vereins  unwahr  darstellen  oder  verschleiern.  Zugleich 
kann  anf  Verlust  der  bürgerlichen  Ehrenrechte  erkannt  werden.  Sind  mildernde  Umstände 
vorhanden,  so  kann  ausschliesslich  auf  die  Geldstrafe  erkannt  werden.  Betreffs  der  Aktien- 
gesellschaften enthalten  ähnliche  Bestimmungen  der  § 314  Ziff.  1 des  Handelsgesetzbuches. 


In  einer  Besprechung  des  Gesetzentwurfs  Aber  den  Versicherungsver- 
trag kann  hier  nur  ganz  kurz  eingetreten  werden,  da  er  dem  Reichstage  erst  in 
der  nächsten  Session  zur  Beschlussfassung  vorliegen  wird. 

Wie  bereits  angedeutet,  bezweckt  der  neue  Gesetzentwurf  die  einheitliche 
Regelung  des  privaten  Versicherungsrecbts  und  damit  die  Herbeiführung 
einer  weiteren  Einheit  der  bürgerlichen  Rechtsordnungen  im  Deutschen  Reiche. 
Er  will,  mit  anderen  Worten,  die  Lücke  ausfüllen,  die  dos  Gesetz  vom  12.  Mai  1901 
gelassen  hatte,  indem  es  die  dem  Privatrechte  angehörenden  Verhältnisse  zwischen 
dem  Versicherer  und  dem  Versicherten  ordnet  und  die  Rechte  und  Pflichten,  welche 
beiden  aus  dem  Vertrage  erwachsen,  zweifellos  feststem.  Auch  die  auf  die  privat- 
rechtliche  Ordnung  des  Versicherungswesens  gerichteten  Bestrebungen  reichen  der 
Zeit  nach  weit  zurück. 

8chon  der  preussische  Entwurf  zum  Handelsgesetzbuche  von  1857  hatte  nach 
dem  Vorgänge  Württembergs  von  1839  eine  umfassende  Regelung  des  Versicherungs- 
wesens vorgesehen,  und  der  im  Jahre  1874  aufgestellte  Plan  für  die  Ausarbeitung 
eines  Bürgerlichen  Gesetzbuchs  sprach  Bich  dafür  aus,  dass  die  in  Verbindung  mit 
dem  Bürgerlichen  Gesetzbuche  zu  bewirkende  Revision  des  Handelsgesetzbuchs 
sugleioh  das  Privat- Versiohernngsrecht  reichsgesetzlich  regeln  solle. 

Gleichwohl  nahm  man  davon  vorläufig  Abstand,  um  nicht  durch  stoffliche 
Überhäufung  die  Revision  zu  erschweren,  und  beliess  das  Versicherungsrecht  zunächst 
der  Landesgesetzgebung,  wenn  man  sich  auch  genötigt  sah,  einzelne,  das  handels- 
rechtliche Gebiet  berührende  Fragen  bereits  durch  das  Gesetz  vom  12.  Mai  1901 
reichsgesetzlich  zu  regeln.  80  galten  beispielsweise  gemäss  §§  16  und  53  dieses 
Gesetzes  für  alle  Versicherungsvereioe  auf  Gegenseitigkeit  grösseren  Umfangs  die 
für  Kaufleute  im  ersten  und  dritten  Buche  des  Handelsgesetzbuchs  gegebenen 
Vorschriften,  mit  alleiniger  Ausnahme  der  §§  1 — 7,  und  auch  sonst  sind  noch 
einige,  den  Versicherungsvertrag  berührende  Fragen  im  Zusammenhangs  mit  ver- 
wandten Gegenständen  in  dem  Gesetze  vom  12.  Mai  1901  behandelt  worden  (vergl. 
Begründung  des  Gesetzentwurfs  über  den  Versicherungsvertrag). 

Der  die  Hagelversicherung  betreffende  Titel  3 des  zweiten  Abschnittes  des 
Gesetzentwurfs  umfasst  nur  wenige  Paragraphen  und  ist  der  kürzeste  Titel  des  Entwurfs. 
Man  möchte  daraus  vielleicht  auf  die  Absicht  des  Gesetzgebers  schliessen,  hier  der 
Vertragsfreiheit  keine  lästigen  Schranken  zu  ziehen  und  den  praktischen  Bedürfnissen 
im  Hagel-Versicherungswesen  die  grösBtmögliche  Freiheit  zu  gewähren;  diese  An- 
nahme erweist  sich  indessen  bei  näherer  Betrachtung  des  Gesetzentwurfs  als  irrig, 
da  der  Hagel-Versicherungsvertrag  andererseits  wieder  in  sehr  weitgehendem  Mafse 
den  allgemeinen  Vertragsbestimmungen  des  Entwurfs  unterstellt  ist,  die  freilich 

29« 


Digitized  by  Google 


452 


Dan  landwirtschaftliche  Versicherungswesen. 


für  die  Hagelversicherung  nur  in  beschranktem  Mafae  von  Wert  Bind.  Teils  nämlich 
wird  durch  diese  Bestimmungen  die  Vertragsfreiheit  unnötig  beschränkt,  teils  wird 
der  Eigenart  des  Hagel- VersicherungBzweiga  dabei  nicht  immer  Rechnung  ge- 
tragen. 

Von  dieser  Auffassung  ausgehend,  haben  sowohl  die  Aktiengesellschaften  wie 
die  Gegenseitigkeitsvereine  in  besonderen  Eingaben  ihre  Wünsche  and  Bedenken 
geäussert,  und  insbesondere  haben  die  letzteren  in  ihrer  Eingabe  vom  17.  März  1904 
den  dringenden  Wunsch  ausgesprochen,  es  mochten  dem  die  Hagelversicherung 
speziell  behandelnden  Abschnitt  zwei  neue  Paragraphen  vorangestellt  werden, 
deren  einer  alle  diejenigen  im  Entwürfe  enthaltenen  allgemeinen  Bestimmungen 
zu  bezeichnen  habe,  welche  für  den  Hagel-VersicherungBvertrag  nur  partielle 
resp.  gar  keine  Geltung  haben,  während  der  andere  alle  diejenigen  Bestimmungen 
enthalten  mOge,  die  für  den  Hagel- Versicherungsvertrag  nur  unter  bestimmten 
Voraussetzungen  gelten  sollen. 

Da  es  sich  zunächst  noch  um  eine  lex  ferenda  handelt,  so  kann  in  diesem 
geschichtlich  referierenden  Bericht  in  eine  Einzelkritik  dieser  technischen  Bedenken 
nicht  näher  eingetreten  werden,  zumal  der  Reichstag  darüber  das  entscheidende 
Wort  noch  nicht  gesprochen  bat. 

Nioht  unerwähnt  mag  indessen  bleiben,  dass  der  Entwurf  ursprünglich  im 
§ 104  den  beachtenswerten  Grundsatz  aufstellte,  die  im  Versicherungsverträge  ge- 
nannte Wertsumme  des  versicherten  Objekts  habe  kurzweg  als  Taxe  zu  gelten. 
Freilich  unterliess  er  es,  die  vollen  Konsequenzen  aus  diesem  Grundsätze  zu  ziehen 
und  bat  ihn  in  dem  dem  Reichstag  schliesslich  vorgelegten  Entwürfe  nicht  auf- 
recht erhalten.  Man  wird  das  aus  verschiedenen  Gründen  bedauern  dürfen,  doch 
ist  eine  Wiederherstellung  des  Entwurfs  von  1903  ausgeschlossen. 

Bekanntlich  setzt  sich  die  Versicherungssumme  aus  2 Faktoren  zusammen: 
aus  dem  zu  erwartenden  Ernteertrage  und  aus  dem  Verkaufswerte  der  zn 
gewinnenden  Feldfrüchte.  Beides  ist  bei  Abschluss  des  Vertrages  noch  nicht  mit 
Sicherheit  zu  bestimmen;  die  Versicherungssumme  behält  daher  in  jedem  Falle 
etwas  problematisches  und  arbiträres.  Um  nun  im  Schadenfalle  die  Schätzung 
nicht  allzusehr  zu  erschweren,  ist  es  schon  jetzt  bei  den  meisten  Gesellschaften 
üblich  geworden,  an  dem  vom  Versicherten  im  Anträge  angegebenen  Verkaufs- 
werte pro  Zentner  (oder  100  kg)  nicht  zu  rütteln,  dagegen  eine  Minderung  der 
Entschädigungsleistung  für  sich  in  Anspruch  zu  nehmen,  wenn  nach  Ansicht  der 
Schätzer  der  tatsächliche  Fruchtstand  dem  im  Anträge  angenommenen 
Ernteertrage  nicht  entspricht.  Damit  wird  natürlich  der  eigentliche  Begriff 
einer  Taxe  nicht  verwirklicht,  der  eben  darin  besteht,  dasB  der  Versicherungswert 
eines  Objekts  von  vornherein  durch  Vereinbarung  auf  einen  bestimmten  Betrag 
festgesetzt  wird.  Von  dieser  Anschauung  ausgehend,  haben  denn  auch  schon  jetzt 
einige  Gesellschaften  — darunter  der  grösste  Gegenseitigkeitsverein  — die  Un- 
antastbarkeit der  bei  Abschluss  des  Vertrags  vereinbarten  Wertsumme  in  ihre 
Versicherungsbedingungen  aufgenoromen  (sogen.  Nichtreduktion)  und  damit  den 
Begriff  der  Taxe  bis  in  seine  Konsequenzen  hinein  verwirklicht.  So  weit  ging 
indessen  selbst  der  Entwurf  von  1903  nicht,  der  im  § 52  zwar  die  prinzipielle  Bedeutung 


Digitized  by  Google 


Hagelversicherung. 


453 


der  „Taxe“  als  einer  vorweg  vereinbarten  Wertsumme,  die  dem  versicherten  Objekte 
bei  Eintritt  des  Schadenfalles  beigelegt  werden  soll,  anerkannte,  gleichwohl  aber 
hinzufügte:  „es  sei  denn,  dass  sie  (die  vereinbarte  Summe)  den  wirklichen  Ver- 
sicherungswert in  diesem  Zeitpunkte  erheblich  (?)  übersteigt“. 

Durch  diese  dehnbare  Hegriffsbestimmung  wurde  natürlich  der  Wert  des  früheren 
§ 104  des  Entwurfs  in  hohem  Mafse  in  Frage  gestellt  — ja  bedeutungslos. 

Abschliessend  für  die  Darstellung  der  rechtlichen  Entwicklung  des  Hagel- 
Versicherungswesens  sei  an  dieser  Stelle  noch  bemerkt,  daBs  die  früher  in  steigendem 
Mafse  aus  Interessenkreisen  auftaucbenden  Verstaatlichungavorschliige  der  Hagel- 
versicherung bisher  eine  Förderung  seitens  der  Regierungen  nicht  gefunden  haben 
und  dass  auch  der  vor  etwa  15  Jahren  vom  Landfeuersozietätsdirektor  von  Hülsen 
angeregte  Gedanke,  die  Hagelversicherung  in  den  einzelnen  Provinzen  Preussens 
naoh  Analogie  der  Feuersozietäten  mit  den  Provinzialverwaltungen  zu  verbinden, 
die  so  geschaffenen  Hagelsozietäten  aber  durch  einen  Zentralverband  mit  gemein- 
samer Kasse  zu  gegenseitigem  Gewinn-  und  Verlust-Ausgleich  vorwalten  zu  lassen, 
mit  seinem  genialen  Autor  zu  Grabe  getragen  ist. 

Nur  im  Königreiche  Bayern  ist  der  Versuch,  eine  auf  den  Grundsätzen  der 
Gegenseitigkeit  beruhende  öffentliche  Landes-Hagelversicherungsanstalt  mit  staat- 
licher Subvention  ins  Leben  zu  rufen,  im  Jahre  1884  verwirklicht  worden.  Diese 
Anstalt  hat  während  ihres  Hestehens  mit  wechselndem  Glücke  gearbeitet,  hat  aber 
nach  2ojährigem  Bestehen  eine  sehr  erhebliche  Versicherungssumme  gewonnen,  die 
nicht  nur  auf  eine  korrekte  Verwaltung,  sondern  auch  auf  das  dringende  Bedürfnis 
schliessen  lässt,  das  im  Königreiche  Bayern  für  eine  derartige  Anstalt  vorhanden 
ist.  Da  sie  sich  nur  auf  bayerische  Landwirte  beschränkt,  so  dürfen  sie  aus  dieser 
Besprechung  ausscheiden. 

Die  übrigen  süddeutschen  Staaten  haben  diesen  Weg  nicht  beschritten, 
vielmehr  haben  zunächst  Württemberg  und  Baden,  später  auch  die  Reichslande  und 
endlich  das  Grossherzogtum  Hessen  Staatsverträge  mit  der  Norddeutschen  Hagel- 
Versicherungsgesellschaft  abgeschlossen,  durch  welche  den  versicherungBhedürftigen 
Landwirten  der  bezüglichen  Staaten  unbeschränkte  Gelegenheit  geboten  ist,  bei  der 
auf  Gegenseitigkeit  gegründeten  Gesellschaft  zu  versichern.  Es  ist  zu  diesem 
Zwecke  in  jedem  der  genannten  Staaten  ein  behördlich  geleiteter  Hagelfonds  gebildet 
worden,  der  gegen  Einzahlung  fester  Zuschläge  die  wechselnde  Nachschusspflicht 
für  die  Versicherten  übernimmt.  Das  System,  welches  übrigens  die  Konkurrenz 
andrer  Gesellschaften  nicht  ausschliesst,  hat  sich  bisher  bewährt  und  zu  Bedenken 
seitens  der  Kontrahenten  keinen  Anlass  geboten. 


Digitized  by  Google 


454 


Das  landwirtschaftliche  Versicherungswesen. 


Wenden  wir  uds  nun  zu  einer  kurzen  Schilderung  der  faktischen  Entwicklung 
des  Hagel-Versicherungswesens  in  Deutschland  seit  1866,  so  wird  diese  Periode 
nicht  nur  durch  ein  allgemeines  Anwachsen  des  Geschäftsbetriebs,  sondern  ins- 
besondere durch  den  energischen  Aufstieg  des  Gegenseitigkeitsprinzips  charak- 
terisiert. 

Zwar  schien  es  anfangs,  als  wolle  das  Eingehen  mehrerer  kleiner  — selbst 
alter  — Gegenseitigkeitsvereine  auch  nach  1866  seinen  Fortgang  nehmen  und  als 
beweise  beispielsweise  das  Aufhören  einer  so  soliden  Gesellschaft,  wie  der  Erfurter, 
die  Minderwertigkeit  des  GegenseitigkeitsprinzipB  auf  dem  Gebiete  der  Hagel- 
versicherung; bald  aber  änderte  sich  die  Lage  der  Dinge,  denn  während  allerdings 
nach  wie  vor  einige,  nicht  einmal  immer  ohne  das  nötige  technische  Geschick 
verwaltete  Vereine  der  Ungunst  lokaler  Verhältnisse  zum  Opfer  fielen,  erhob  sich 
andererseits  die  im  Jahre  1869  gegründete  Norddeutsche  Hagel-Versicherungs- 
gesellschaft so  schnell  und  nachhaltig,  dasB  sie  zurzeit  für  sich  allein  etwa  a/4  der 
Versicherungssumme  aller  5 Aktiengesellschaften  zusammen  und  fast  ljt  der  ge- 
samten Hagelversicherung  Deutschlands  umfasst. 

Die  Versicherungssumme  der  bedeutenderen  Gegenseitigkeitsvereine  betrag 
im  Jahre  1866  nur  97  Mill.  Taler  (=  291  Mill.  Mark);  die  der  damals  bestehenden 
sechs  Aktiengesellschaften  — von  denen  inzwischen  die  Preussische  eingegangen 
und  in  eine  Gegenseitigkeitsgesellschaft  umgewandelt  ist  — dagegen  230  Mill. 
Taler  = 690  Mill.  Mark. 

Im  Jahre  1906  — dem  letzten  statistisch  abgeschlossenen  — dagegen  waren 
bei  den  grösseren  Gegenseitigkeitsgesellschaften  Erntewerte  von  rot.  1586  Mill., 
bei  den  fünf  noch  bestehenden  Aktiengesellschaften  dagegen  nur  von  rot.  1120  Mill. 
Mark  versichert,  so  dass  die  Versicherungssumme  der  Gegenseitigkeitsgesellschaften 
inzwischen  um  mehr  als  445  °/0,  die  der  Aktiengesellschaften  dagegen  trotz  un- 
antastbarer, ja  vorzüglicher  Verwaltung  nur  um  ca.  60  #/0  angewacbsen  ist  und, 
unter  Mitberücksichtigung  der  lokalen  Gegenseitigkeitsverhände,  kaum  noch  */4  der 
gesamten,  gegen  Hagelschaden  versicherten  Werte  umfassen  dürfte. 

Insbesondere  war  die  Entwicklung  der  1869  gegründeten  Norddeutschen 
Hagel-Versicherungsgesellschaft  auf  Gegenseitigkeit  zu  Berlin  eine  rasch  aufsteigende 
zu  nennen,  wie  nachstehende  Zahlen  beweisen; 


I. 

Geschäftsjahr  1869 

2 797 

Policen 

mit 

13,5  Mill.  Mark 

Ver8.-Summe. 

5- 

* 1873 

12049 

n 

» 

126.8  „ n 

n 

IO. 

„ 1878 

23500 

T> 

n 

232.9  - 

»» 

>5- 

* «883 

523'5 

TT 

n 

372,9  a a 

n 

20. 

* 1888 

57  499 

n 

n 

45°, 1 a 

n 

*5- 

» 1893 

75655 

n 

r 

595-7  a 

n 

38- 

„ 1906 

162360 

T 

7» 

855,5  a 

n 

Auch  die  nächst  der  „Norddeutschen“  grösste  Gegenseitigkeitsgesellschaft, 
die  Schwedter,  welche  zugleich  Feuerversicherung  betreibt,  hat  seit  1866  und 
insbesondere  in  den  letzten  Jahrzehnten  eine  bedeutende  Steigerung  der  Ver- 
sicherungssumme erfahren. 


Digitized  by  Googlt 


Hagel  Versicherung. 


455 


Sie  betrug  1866  noch  nicht  voll 

60  Mill. 

Mark, 

1889  .' 

100  „ 

* 

*899  

*°M  » 

n 

1 906 

*87,7  „ 

n ■ 

Im  einzelnen  war  der  Versicberungsstand  der  grösseren  Hagel-Versicherungs- 
gesellschaften im  Jahre  1906  folgender: 

I.  Aktiengesellschaften: 


Vers.-Summe  Zunahme  gegen  1905 

Magdeburger 380858057  18818489 

Die  Union 241257929  753*5° 

„ Kölnische 252659486  11952369 

„ Elberfelder 141285996  954I053 

„ Berliner • • 103950179 6756000 


Summa  1120011647  47821061 


II.  Grössere  Gegenseitigkeitsgesellschaften: 


Vers.-Summe 

Zunahme 

Abnahme 

Die  Norddeutsche  ... 

855590890 

11894013 

— 

„ Schwedter 

287680760 

25589117 

— 

, Mecklenburger  .... 

76111 800 

2 385  900 

— 

„ Preuasische 

68307455 

— 

1 416860 

Der  Ostdeutsche  Verband 

68399118 

85343*3 

— 

Di©  Ceres 

62017070 

4443 *9° 

— 

, Borussia 

55«45°87 

7090655 

— 

„ Greifswalder 

54904300 

5 840400 

— 

„ Leipziger 

58044 060 

>35>935° 

— 

Summa 

1 586300540 

79*97048 

1 416860 

(Die  kleineren  und  lokalen  Gegenseitigkeitsvereine  sind  ausser  Betracht  ge- 
lassen.) 

Die  Verwaltungskosten  betrugeu  im  Jahre  1906  für  100  Mk.  Versicherungs- 
summe: 

I.  Bei  den  Aktiengesellschaften: 


x.  Bei 

der  Magdeburger  Aktiengesellschaft  . 

26.37 

Pf. 

2.  Bei 

der  Union, 

„ 

• • ■ **,73 

„ 

3.  Bei 

der  Kölnischen 

. . . 17,17 

n 

4.  Bei 

der  Elberfelder 

r» 

. 23,18 

n 

5.  Bei 

der  Berliner  von  1832, 

fi 

. . . 28,00 

n 

II.  Bei  den  GegenBeitigkeitsgesellschaften. 

A.  Bei  den  zugleich  Feuerversicherung  betreibenden: 

1.  Der  Schwedter  . . rot.  9,9  Pf. 

2.  Der  Mecklenburger  „ 5,9  „ exkl.  Verzinsung  eines  Lagegeldes  von 

1 °/0  der  Vers.-Summe. 

3.  Der  Greifswalder  . „ 2,0  „ exkl.  Verzinsung  eines  Lagegeldes  von 

1 °/#  der  Vers.-Summe. 


Digitized  by  Google 


456 


Das  landwirtschaftliche  Versicherungswesen. 


B.  Bei  den  nur  Hagelversicherung  betreibenden: 


1.  Der  Norddeutschen . . . . 16,19  Pf. 

2.  Der  PreussiBchen 32,42  „ 

3.  Dem  Ostdeutschen  Verband 10,82  „ 

4.  Der  Ceres 42,51  „ 

5.  Der  Borussia 43,43  „ 

6.  Der  Leipziger 31,30  „ 


Was  endlich  die  Höhe  der  von  den  einzelnen  Gesellschaften  er- 
hobenen Jahresbeiträge  betrifft,  so  unterlassen  wir  einen  Vergleich  derselben 
aus  dem  durchschlagenden  Grunde,  weil  jeder  derartige  Vergleich  unbedingt  irre- 
fähren  muss,  wenn  er  nicht  auf  gleicher  Basis  beruht,  d.  i.  wenn  niobt  das 
Geschäftsgebiet,  die  Entschädigungsgrenze  und  die  Gefahrenstufen  der  beiderseitigen 
Risiken  die  gleichen  sind.  Man  kann  selbstverständlich  die  Höhe  der  Durchschnitts- 
beiträge einer  nur  in  bagelgünstigen  Provinzen  arbeitenden  Gesellschaft  nicht  mit 
denen  einer  Uber  das  ganze  Reich  verbreiteten  vergleichen  und  ebensowenig  die 
Prämien  einer  erst  von  io°/0  ab  entschädigenden  mit  denen  einer  schon  von  6 °/# 
ab  Ersatz  leistenden  usw. 

Die  Wertschätzung  der  einzelnen  Gesellschaften  wird  sich  daher  jeder 
Landwirt  aus  deren  Geschäftsberichten  und  Rechnungsabschlüssen,  sowie  aus  den 
Erfahrungen  bilden  müssen,  die  er  selbst  oder  seine  Nachbarn  als  Versicherungs- 
nehmer machen.  So  wertvoll  daher  auch  die  JahreBtabellen  und  Zahlenreihen 
unserer  angesehenen  Versicherungskalender  für  denjenigen  sein  mögen,  der  sich 
bei  ihrem  Studium  jederzeit  der  Voraussetzungen  bewusst  bleibt,  unter  denen 
derartige  Zahlen  überhaupt  mit  Vorteil  zu  loBen  sind,  so  führen  eie  doch  den  Laien 
zu  leicht  irre,  als  dass  wir  uns  veranlasst  sehen  könnten,  auch  unsererseits  durch 
Aufstellung  bezüglicher  Tabellen  die  auf  diesem  Gebiet  herrschende,  nicht  immer 
tendenzfreie  Zahlenfülle  noch  zu  vermehren. 

Nachträglich  ist  diesen  Ausführungen  noch  hinzuzufügen,  dass  die  Jahre  1905 
und  1906  für  die  Hagelversicherung  die  schwersten  gewesen  Bind,  die  dieser 
Versicherungszweig  kennt.  Die  Beiträge,  welche  die  Gegenseitigkeitsvereine  durch- 
schnittlich für  100  Mk.  Versicherungssumme  erheben  mussten,  schwanken  zwischen 
113  und  204  Pf.,  während  die  Mehrzahl  der  Aktiengesellschaften  nicht  nur  ihre 
Reserven,  sondern  auch  erhebliche  Teile  des  Aktienkapitals  zur  Deckung  der  Ver- 
pflichtungen heranziehen  mussten.  Nur  die  Union  und  die  Berliner  von  1832 

waren  im  Jahre  1906  in  der  Lage,  ihren  Aktionären  25  resp.  ö°/0  Dividende  zu 
zahlen.  Dass  trotzdem  keine  der  Gesellschaften  in  Zahlungsschwierigkeiten  geraten 
ist,  zeugt  bei  den  Aktiengesellschaften  für  ihre  solide  Fundierung,  bei  den 
Gegen8eitigkeitsvereinen  für  ihre  Kreditwürdigkeit. 


Digitized  by  Google 


Viehversicherung. 

Von 

Gans  Edlem  Herrn  zu  Putlitz  Gross-Pankow. 


Die  Viehversicherung  ist  bis  zur  Gegenwart  der  am  wenigsten  entwickelte 
Zweig  des  Versicherungswesens  geblieben,  obwohl  sohon  vor  sehr  langer  Zeit  Ver- 
sicherungen bestanden  haben  und  die  Notwendigkeit  zur  Versicherung  bei  den 
kleinen  Viehbesitzern  ausserordentlich  grosB  ist,  da  der  Viehbestand  häufig  den 
grössten  und  wertvollsten  beweglichen  Besitz  des  Viehbesitzers  darstellt,  und  zu 
den  ViehbeBitxern  müssen  in  allen  preussischen  Provinzen  auch  die  ländlichen 
Arbeiter  gezahlt  werden,  die  sich  in  den  östlichen  Teilen  sogar  mit  Kuhhaltung, 
fast  überall  aber  mit  Schweinehaltung  befassen. 

Die  einfachste  Form  der  Versicherung  ist  der  Zusammentritt  einer  Anzahl 
von  Viehbesitzern  einer  Gemeinde  oder  eines  Gutsbezirkes  zu  einem  Verbände,  der 
sich  verpflichtet,  bei  dem  eintretenden  Tode  eines  Stuckes  Vieh  dieses  zu  ersetzen. 

Meist  wird  bei  Rindvieh  eine  feste  Summe  für  das  Stück  angesetzt,  und  geht  ein  * 
Tier  ein,  so  wird  die  Summe  von  den  Teilnehmern  aufgebracht,  nachdem  der  Erlös 
aus  der  Verwertung  des  meist  notgeschlachteten  Tieres  abgezogen  worden  ist. 
Derartige  Vereinigungen  gibt  es  unzählige,  sie  unterstehen  aber  keiner  Kontrolle, 
haben  meist  keine  geschriebenen  Satzungen  und  lösen  sich  häufig  bald  wieder  auf, 
wenn  mehrere  Schäden  hintereinander  den  Mitgliedern  zu  grosse  Opfer  auferlegt  haben. 

Die  unleugbaren  Vorteile  eines  so  einfachen  Verfahrens  liegen  in  dem  Fehlen 
aller  Verwaltungskosten  und  in  der  Aufsicht,  die  eine  kleine  Vereinigung  ausUben 
kann,  um  sich  vor  Betrug  zu  schützen.  Das  EinBtellen  von  krankem  Vieh  wird 
durch  diese  Aufsicht  verhindert;  vorsichorungstechnisch  aber  können  solche  Ver- 
einigungen erfabrungsmässig  nichts  leisten,  weil  das  Risiko  auf  eine  zu  geringe 
Anzahl  von  Schultern  verteilt  ist,  und  statistisch  ist  der  Umfang  dieser  Ver- 
sicherungen nioht  festzustellen. 

Den  Kuhkassen,  Kubladen  usw.  haben  sich  vereinzelt  Schweine-Versicherungen 
angeechlossen,  die  sich  vielfach  auf  eine  Reihe  von  Ortschaften  oder  auf  ganze  Kreise 
erstrecken.  Da,  wo  grössere  Besitzer  oder  der  Landrat  des  Kreises  sich  dieser 
Kassen  angenommen  haben,  konnten  sie  vereinzelt  Tüchtiges  leisten,  Abschlüsse 
kommen  aber  meist  nicht  zur  öffentlichen  Kenntnis,  und  es  ist  infolgedessen  un- 
möglich, eine  Zusammenstellung  vorzunehmen,  die  ein  vollständiges  Bild  des  kleinen 
Vereinswesens  gibt. 


Digitized  by  Google 


458 


Pa»  landwirtschaftliche  Versicherungswesen. 


Nach  dem  Versicherungsgesetze  aus  dem  Jahre  1901  sind  alle  derartigen 
Vereine  anzeigepflichtig  und  bedürfen  auch  der  Konzession,  sobald  sie  geschriebene 
Satzungen  und  derartige  Bedingungen  haben.  Sie  unterstehen  aber  nur  dann  dem 
Kaiserlichen  Aufsichtsamte  für  Privatversicherung,  wenn  sich  ihr  Geschäftsbetrieb 
auf  mehrere  Bundesstaaten  erstreckt. 

Ober  die  griisseren  Versicherungen,  die  in  Preussen  arbeiten,  geben  nach- 
folgende Tabellen  des  Kaiserlichen  AufsichtaamteB  für  Privatversicherung  Auskunft. 

In  diesen  Tabellen  sind  für  die  Namen  der  Unternehmungen  folgende  Ab- 
kürzungen verwendet: 

Berlin,  Allg.  Deutsche  V.-V.-G.  . . für:  Allgemeine  Deutsche  Vieh- Versicherungs-Gesell- 
schaft a.  G.  zu  Berlin. 

„ Zentral-V.-V.-V „ Zentral-Viehversichemngs-Verein  in  Berlin. 

„ Veritas „ Veritas,  Berliner  Vieh-Versicherungs-Gesell- 

Bchaft  a.  G. 

„ V.-V.-B.  für  Deutschland  . . „ Vieh-Versichernngs-Bank  fllr  Deutschland  von 

1861  a.  G.  in  Berlin. 

Bremen,  Bremer  V.-V.-G „ Vieh  - Versicherung»  - Gesellschaft  auf  Gegen- 

seitigkeit zu  Bremen. 

Cßthen,  Anhaitische  V.-V.-B.  . ..  „ Anhaitische  Vieh-Versichernngs-Bank  auf  Gegen- 

seitigkeit in  Cöthen. 

Dresden,  Sächsische  V.-V.-B.  ...  „ Sächsische  Vieh-Versichernngs-Bank  in  Dresden. 

„ Vaterländische  V.-V.-G.  . . „ Vaterländische  Vieh-Versicherungs-Gesellschaft 

zu  Dresden. 

Erfurt,  Erfurter  V.-V.-V „ Erfurter  Vieh-Versicherungs-Verein. 

Halle,  Halensia „ Halensia,  Versicherungs-Gesellschaft  auf  Gegen- 

seitigkeit zu  Halle  a.  S. 

Hamburg,  Norddeutsche  V.-V.-G.  . . „ Norddeutsche  Vieh-Versicherungs-Gesellschaft 

auf  Gegenseitigkeit  zu  Hamburg. 

Karlsruhe,  Badische  Pf.-V.-A.  ...  „ Badische  Pferde-Versichernngs-Anstalt  zu  Karls- 

ruhe (Baden). 

Kßln,  Rheinische  V.-V.-G „ Rheinische  Vieh-Versichernngs-Gesellschaft  auf 

Gegenseitigkeit  zu  Kain  a.  Rh. 

Perleberg,  Perleberger  V.-V.-Q.  . . „ Perleberger  Vieh-Versicherungs-Gesellschaft  auf 

Gegenseitigkeit  zu  Perleberg. 

Plau,  Plauer  V.-V.-G Vieh- Versicherung»- Gesellschaft  auf  Gegen- 

seitigkeit zu  Plan  i.  Meckl. 

Schwerin,  Schweriner  V.-V.-G.  . . „ Vieb-Versicherungs-Gesellscbaft  auf  Gegen- 

seitigkeit zu  Schwerin  i.  Meckl. 

Speyer,  Pfälzischer  V.-V.-V.  ...  „ Pfälzischer  Vieh-Versicherungs-Verein  zu  Speyer. 

Stuttgart,  Stuttgarter  Pf.-V.-G.  . . „ Stuttgarter  Pferde-Versicherungs-Gesellschaft. 

l.'lzen,  Clzener  V.-V.-B „ Ülzener  Vieh-Versicherungs-Bank  a.  G.  zu  Ülzen. 

Wittenberge,  Prignitzer  V.-V.-G.  . „ Prignitzer  Vieh-Versicherungs-Gesellschaft  auf 

Gegenseitigkeit  zu  Wittenberge. 


Digitized  by  Google 


Umlang  der  Viehrersicherung  im  Geschäftsjahre  1902. 


Vieh  Versicherung. 


159 


ft 

u 

t£ 


2 

US 


3J 


£ 


t* 


»- 

S> 

e 


n 


Oj 

5 


i 


*7. 


'5 


i 

T 

ü 

* 

1 


s 

03 

■o 

‘5 


Ö 

= 


Digitized  by  Google 


des  Gesamtumfangs  in  selbstabgeschlossene  Versicherungen  und  in  Rttckdeeknng  übernomuiene  Versicherungen  beruht  auf  Schätzung 
nach  Malsgabe  der  für  beide  Arten  von  Versicherungen  eingenommenen  Prämien. 


Vergleich  des  Gegchäftojahra  mit  dem  Vorjahre 


460 


Das  landwirtschaftliche  Versicherungswesen. 


Digitized  by  Google 


Viehversichernng. 


401 


Gewinn-  und  Verluetreohnnng  für  1902. 
Einnahmen. 


r 

Venücheningsuntenieb  nmng 

<u  a 

JS 

.a  * 

Sonstige  Nebenleistungen 
der  Versicherten 

d 
! 3 

La 

Sitz 

Name 

ftir 

eigene 

Uechuuug 

Mk. 

HL  a 

u « 

•S  2 
% 2 
Sfs 

sr" 

ij 

Mk. 

Ein-  j Police- 
tritts-  ! ge- 
gelder  i bühreu 

Mk.  | Mk. 

ander- 

weit 

Mk. 

■ 

2 

3 

4 

5 

6 7 

8 

Berlin  . . . 

Allg.  Deutsche  V.-V.-G. 

150719 

— 

3025  1 174 

1 462 

2. 

r>  ... 

Zentral-V.-V.-V.  . . . 

497  7« 

— 

1 942  4 267 

515 

i 

„ ... 

Veritas 

259  772 

— 

— 2 648 

— 

4 

n ... 

Y.-V.-B.  für  Deutschland 

138215 

— 

— 9843 

— 

5. 

Bremen  . . 

Bremer  V.-V.-G.  . . . 

21 744 

- 

186  383 

I 070 

6. 

Göthen  . . . 

Anhaltische  V.-V.-B. 

S>  53* 

— 

1 108  — 

— 

7. 

Dresden  . . 

Sächsische  V.-V.-B.  . . 

922  196 

- 

22  45I  26  701 

229711) 

8. 

„ . . 

Vaterländische  V.-V.-G. 

308  355 

— 

19980  6444 

225 

9 

Erfurt  , . . 

Erfurter  V.-V.-V.  . . 

in  317 

— 

4 226  3 909 

465 

10 

Halle  . . . 

Halensia 

89  501 

— 

3 9>2  388 

— 

1 1 

Hamborg  . . 

Norddeutsche  V.-V.-G.  . 

1 88  930 

— 

4064  5199 

«6  545*) 

1 

Karlsruhe . . 

Badische  Pf.-V.-A.  . . 

565  875 

— 

29  857  2 725 

— 

■3 

Köln  . . . 

Rheinische  V.-V.-G.  . . 

298  31  I 

— 

3»33  3 499 

— 

14 

Perleberg  . . 

Perleberger  V.-V.-G. 

2 946  851 

— 

102  118  18  744 

3 773 

■ 5 

Plan  . . . 

Plauer  V.-V.-G.  . . . 

204  392 

— 

5 263  2 195 

380 

16. 

Schwerin  . . 

Schweriner  V.-V.-G. . . 

272  321 

— 

">  375  '389 

715 

>7 

Speyer  . . . 

Pfälzischer  V.-V.-V. . . 

98  922 

- 

3 855  » 045 

83 

iS 

Stuttgart  . . 

Stuttgarter  Pf.-V.-O.  . 

150  414 

— 

5 806  1 1 157 

— 

'9 

Ülzen  . . . 

Ülzener  V.-V.-B.  . . . 

453  024 

- 

13823! 

— 

20. 

Wittenberge  . 

Prignitzer  V.-V.-G.  . . 

29  215 

— 

397  ! 146 

1 742 

Zusammen 

7 759  332 

— 

235  621  92  856 

49  94b 

Anmerkungen.  Die  Gewinn-  und  Verlustrechnuug  bezieht  sich  nnr  anf  den 
Jahresbetricb;  die  Überträge  sind  ansgeschieden  oder,  wo  nötig,  mit  dem  Unterschiede 
zwischen  Anfang  und  Schluss  des  Geschäftsjahrs  eingestellt.  — Mehrere  Gesellschaften  haben 
die  Zinsen  nicht  nach  Einnahme  und  Ausgabe  getrennt  gegeben;  nm  Einheitlichkeit  in 
der  Behandlung  zu  erhalten,  sind  hier  die  Zinsen  überall  mit  dem  Saldo  verrechnet.  — 
Bei  der  Halensia  ist  das  kleine  Glasversichernngsgpschäft  in  die  Betriebsrechnung  mit 
eingeschlossen.  — Die  Prämien  für  eigene  Rechnung,  wie  sie  in  Sp.  4 für  das  Geschäftsjahr 
eingetragen  sind,  finden  sich  in  Tab.  S.  466  u.  467  erläutert ; das  Glasgeschäft  der  Halensia 
ist  dabei  fortgelassen.  ^ 

')  Darunter  22  451  Mk.  Zahlungen  zum  Reservefonds. 

•)  Darunter  4020  Mk.  erstattetes  Porto  und  Stempelbeträge  sowie  9989  Mk.  Aus- 
trittsgelder. 


Digitized  by  Google 


•162 


Pas  landwirtschaftliche  Versicherungswesen. 


Gewinn-  and  Verlast- 
Ei  ■ - 


Versiolierungsiinternelimung 

Ertrag  und  Gewinn 

Erlös 

© 

Ä 

aus  ver- 

I 

werteten! 

Sitz 

Name 

Vieh 

Zinsen 

Mieten 

Mk. 

Mk. 

Mk 

' 

2 

3 

9 

IO  I II 

I. 

Berlin  .... 

Allg.  Deutsche  V.-V.-fi. 

13919 

_ 

2. 



Zentral- V.-Y.-V 

147808 

1 542 

— 

3- 

n .... 

Veritas 

38  24t 

— 

— 

4- 

. .... 

V.-V.-B.  filr  Deutschland  . 

14645 

652 

— 

5- 

Bremen  .... 

Bremer  V.-V.-G 

I SOO 

— 

- 

6. 

CSthen  .... 

Anhaitisehe  V.-V.-B.  , . 

1$  089 

462 

— 

7- 

Dresden  . . . 

Sächsische  V.-V.-B.  . . . 

65  781 

8 113 

— 

8. 

. . . . 

Vaterländische  V.-V.-G. 

*5  743 

4 930 

9- 

Erfurt  .... 

Erfurter  V.-V.-V 

4 *7» 

7 901 

10. 

Halle  .... 

Halensia 

M3*7 

1 885 

— 

1 1. 

Hamburg  . . . 

Norddeutsche  V.-V.-G.  . . 

l8  094 

2 282 

- 

12. 

Karlsruhe  . . . 

Badische  Pf.-V.-A.  . . . 

1 555 

7 191 



«3- 

Kiiln 

Rheinische  V.-V.-G.  . . . 

55656 

401 

— 

14. 

Perleberg  . . . 

Perleberger  V.-V.-G.  . . 

1 074  4l8 

— 

— 

«5- 

Plan  (Meckl.) . . 

Plauer  V.-V.-G 

7 8m 





l6. 

Schwerin  . . . 

Schweriner  V.-V.-G.  . . . 

8 764 

2 500 



17- 

Speyer  .... 

Pfälzischer  V.-V.-V.  . . . 

36411 

1 414 



18. 

Stuttgart  . . . 

Stuttgarter  Pf.-V.-G.  . . 

— 

I 029 



'9- 

Ülzen  ... 

Ülzener  V.-V.-B 

52259 

314 

— 

20. 

Wittenberge  . . 

Prignitzer  V.-V.-G.  . . . 

6527 

- 

- 

Zusammen 

1 663  179 

40  6l6 

Amnerknngen.  Vergl.  die  Anmerkungen  auf  S.  461. 


Digitized  by  Google 


aus  Kapitalanlagen 


Verlust 


404  I)»»  landwirtschaftliche  Versicherungswesen. 


Gewinn-  und  Verlas  t- 
A u s- 


d 

' 2 

Veraichernngsnnternehmung 

Schäden 
für  eigene 
Rechnung 

Mk. 

Regu- 

lierungs- 

kosten 

Mk. 

Abschreibungen 

Sitz 

Name 

ins- 

gesamt 

Mk. 

darunter 

auf 

Immo- 

bilien 

Mk. 

auf 
Forde- 
rn ngen 

Mk. 

1 

2 

3 

4 

5 

6 

7 

8 

1 

Berlin  . . . 

Allg.  Deutsche  V.-V.-G. 

101  242 

3 902 

464 



102 

2. 

n ... 

Zentral-V.-V.-V.  . . . 

56a  870 

10  209 

3630 

! — 

3 *99 

3- 

n ... 

Veritas 

186393 

6**3 

9 >79 

8*35 

4- 

»?  . « » 

V.-V.-B.  für  Deutschland 

105 161 

>57 

1067) 

10644 

5- 

Bremen  . . 

Bremer  V.-V.-G.  . . . 

9270 

— 

8 

- 

- 

l 6 

COthen  . . . 

Anhaitische  V.-V.-B.  . 

53  *«3 

298 

— 

- 

- 

7- 

Dresden  . . 

Sächsische  V.-V.-B.  . . 

73  > 309 

*749 

194 

— 

*94 

8. 

n • • 

Vaterländische  V.-V.-G. 

295  890 

> >33 

9 940 

- 

8603 

9 

Erfurt  . . . 

Erfnrter  V.-V.-V.  . . 

91  672 

— 

- 

I — 

— 

10. 

Halle  . . . 

Halensia 

46  751 

832 

7 343 

6967 

1 1. 

Hamburg  . . 

Norddeutsche  V.-V.-G.  . 

148738 

7 810 

- 

- 

12. 

Karlsruhe . . 

Badische  Pf.-V.-A.  . . 

458  93* 

5 72* 

597 

- 

— 

13 

Köln  . . . 

Rheinische  V.-V.-G. . . 

288  592 

> 593 

I 191 

- 

I 191 

14. 

Perleberg  . , 

Perleberger  V.-V.-G. 

3 273  5*4 

>69  >37 

>*373 

- 

>4779 

'5 

Flau  . . . 

Plauer  V.-V.-G.  . . . 

>32  973 

2 66l 

7 >>3 

i - 

6940 

16 

Schwerin  . . 

Schweriner  V.-V.-G. 

209  337 

438' 

75« 

— 

462 

■7 

Speyer  . . . 

Pfälzischer  V.-V.-V. 

I 13  658 

3795 

- 

- 

- 

18 

Stuttgart  . . 

Stuttgarter  Pf.-V.-G.  . 

216  233 

1 409 

42 

- 

— 

19 

Ülzen  . . . 

Ülzener  V.-V.-B,  . . . 

4>4  7*9 

2 763 

- 

— 

- 

20 

Wittenberge  . 

Prignitxer  V.-V  -G.  . . 

34  *44 

653 

5> 

— 

5> 

Zusammen 

7 476  »37 

232  093 

69  547 

- 

61  967 

Anmerkungen.  Siehe  Anmerkungen  zu  Tabelle  S.  461.  — Die  Schäden  für  eigene 
gelassen.  — Die  Yerwaltungskosten  sind  ohne  den  Anteil,  den  die  Rückversicherer  davon 
■)  Darunter  18S45  Mk.  Organisationskosten. 

*)  Der  Cberschuss  von  417  Mk.  ist  in  der  Bilanz  bereits  heim  Reservefonds  verrechnet. 


Digitized  by  Google 


Verlust 
aus  Kapital- 
anlagen 


Verwalt  ungs- 
kosten 


Zuführung  zu 


Jahres* 
übe  rach  urs 


s 

t- 

9 

> 

i 

0 

W 

Mk_ 

§ 

V 

> 

t* 

<u 

Ja 

« 

ca 

0 

m 

Hk. 

ins- 

gesamt 

Mk. 

darunter 
Bezüge 
(Provi- 
sionen 
us  w.)  der 
Agenten 

Mk. 

<d 

fco 

x> 

< 

-3 

a 

3 

E 

0 

V 

1» 

Mk. 

dem 

Reserve- 

fonds 

Mk. 

son- 

stigen 

Rück- 

lagen 

Mk. 

Sonstige 

Aus- 

gaben 

Mk. 

Summe 

der 

Jahres- 

ausgaben 

Mk. 

ohne 

Gewinn- 

vortrag 

Mk. 

mit  Ge- 
winn- 
vortrag 

Mk. 

d 

A 

s 

ij 

9 

IO 

II 

12 

13 

14 

'5 

16 

17 

■8 

'9 

20 

125 

254 

5*474 

13  816 



8 548 

'9  785 ') 

19»  794 

— 

— 

93  3»  7 

61 501 

— 

1 942 

73  '08 

— 

745  086 

4'7*> 

417 

2. 

3419 

95  594 

349»* 

— 

— 

— 

— 

301 468 

— 

— 

3- 

— 

— 

5'  995 

»»*54 

— 

16388 

- 

— 

•84  37» 

— 

— 

4 

— 

— 

5 216 

1 5*5 

84 

I 271 

— 

'9  374 

35  »»3 

— 

— 

5- 

— 

— 

9 127 

3464 

— 

3*37 

— 

80 

*7  155 

1 3»5 

1 3»5 

6. 

— 

— 

34»  *5* 

l8C  229 

— 

33  '44 

— 

— 

1 I 16  252 

— 

— 

7- 

— 

— 

88  314 

40  53* 

40 

3»  3*4 

2 381 

— 

4)0  062 

— 

— 

8. 

— 

— 

15  636 

6 ;oi 

— 

'5  4*4 

— 

1 210 

123  982 

8 107 

8 107 

9- 

— 

— 

5*374 

11  049 

309 

13042 

— 

— 

124  651 

— 

74' 

10. 

5 

— 

76  581 

37  333 

1 085 

13  77» 

— 

- 

247991 

— 

— 

11. 

— 

— 

118971 

66  280 

— 

— 

3*3* 

- 

587  870 

23  71* 

»3  7'* 

12. 

— 

— 

5*  4»' 

21  403 

374 

13831 

» 357 

1 654 

368013 

— 

— 

13. 

— 

46  510 

603  252 

»39  349 

105 

1 2 1 020 

— 

- 

4 »3'  961 

— 

— 

14. 

— 

3091 

59  4*7 

30  891 

— 

8 838 

3 5*9 

6 803 

»»4  535 

— 

— 

iS- 

— 

— 

75  551 

»3  >5* 

1 370 

22  135 

— 

— 

3'3  5»5 

— 

— 

16. 

— 

— 

»4  599 

9 >7* 

'45 

440 

14S  949 

_ 

— 

17. 

— 

— 

34  006 

15  140 

— 

— 

251  69O 

— 

— 

18. 

— 

— 

91  033 

57  433 

96 

905 

523  5M 

- 

- 

*9- 

— 

— 

3 997 

7»4 

B 

41  684 

— 

— 

20. 

«30 

53  m 

1 962  791 

877  284 

10  260  777 

33  5*5*) 

34  }o6 

Rechnung  sind  in  Tabelle  S,  466  u.  467  erläutert,  dos  Olasgeschäft  der  Halensia  ist  dabei  fort- 
vertragsmässig  zu  übernehmen  haben,  eingestellt. 


Meitzen,  Buden  des  preuaa.  Staates.  VIII.  30 


Digitized  by  Google 


466 


Das  landwirtschaftliche  Versicherungswesen. 


Erläuterung  der  in  die  Gewinn-  und  Verluet- 


© 

Z 

2 

a-J 

V ersicherungsunternehmung 

Prä- 

Sitz 

Name 

l’bertrag 
ans  dem 
Vorjahre 

Ml 

Vor- 

Prämien 

Mk. 

Nach- 

schuss- 

prämien 

Mk. 

I 

2 

3 

4 

5 

6 

Berlin  .... 

Allg.  Deutsche  V.-V.-G.  . 

16  076 

97961 

65  944 

2. 

„ .... 

Zentral-V.-V.-V 

45  3*3 

45*  »so 

30901 

I 3- 

fl  .... 

Veritas  ....... 

**  157 

182  729 

74250 

l 4' 

» .... 

V.-V.-B.  für  Deutschland  . 

30  17a 

>03  >47 

36  102 

5- 

Bremen .... 

Bremer  V.-V.-G 

6 433 

>53>l 

1 6. 

Döthen  .... 

Anhaitische  V.-V.-B. . . . 

»4  473 

45  335 

5 99' 

7- 

Dresden  . . . 

Sächsische  V.-V.-B.  . . . 

290734 

91307z 

- 

s. 

n ... 

Vaterländische  V.-V.-G. 

121  721 

3>*  75* 

- 

9 • 

Erfurt  .... 

Erfurter  V.-V.-V 

— 

ui  317 

IO. 

Halle  .... 

H&lensia 

5417 

75  9»> 

IO  662 

1 II. 

Hambnrg  . . . 

Norddeutsche  V.-V.-G.  . . 

- 

114905 

74  025 

12. 

Karlsruhe  . . . 

Badische  Pf.-V.  A.  . . . 

215  8l8 

581  66; 

- 

'3- 

Köln 

Rheinische  V.-V.-G.  . . . 

37450 

**3  933 

61  259 

«4 

Perleberg  . . . 

Perleberger  V.-V.-G. . . . 

154  >54 

z 373  455 

4*5  *95 

ts. 

Flau 

Plauer  V.-V.-G 

40673 

89903 

110  169 

(6. 

Schwerin  . . . 

Schweriner  V.-V.-G.  . . . 

— 

*39  55* 

3*  765 

>7- 

Speyer  .... 

Pfälzischer  V.-V.-V.  . . . 

41 480 

104  219 

— 

■ 8. 

Stuttgart  . . . 

Stuttgarter  Pf.-V.-G.  . . 

- 

236  729 

— 

i «9 

C'Uen  .... 

Ülzener  V.-V.-B 

_ 

455  047 

— 

20. 

Wittenberge  . . 

Prignitzer  V.-V.-G.  . . . 

19425 

9 790 

Zusammen 

1 041  708 

679t  759 

953  064 

Digitized  by  Google 


Viehversichenmg. 


4G7 


rechnung  eingestellten  Prämien  und  Schäden. 


mieo 

Schäden  für  eigene  Rechnung 

Rück- 

vereiche- 

rnngs- 

priunicn 

Mk. 

Übertrag 
auf  da« 
folgende 
Jahr 

Hk. 

Prämien 
filr  eigene 
Rechnung 

Mk. 

Reaerve 
ans  dem 
Vorjahre 

Mk. 

gezahlt  für  Schäden 

der  des 

. Geschäfts* 

Vori,hrc  jahrs 

Mk.  Mk. 

znrilck- 

gestellt 

Mk. 

7 

8 

9 

IO 

11 

■ 2 

'J 

3 703 

»5  560 

I50  7«9 

1835» 

'8351 

83  856 

17386 

830 

3598a 

497  7»» 

900 

874 

544  535 

18361 

435 

24  929 

»59  77» 

»6  341 

*4  5*4 

'59  33» 

28  878 

— 

31  206 

138215 

252 

252 

103  9»5 

1 236 

- 

— 

*1  744 

794 

794 

9 »70 

- 

- 

•4  *63 

5*  536 

1 856 

■ 856 

52  881 

93* 

199 

28l  41  I 

922  I96 

59  634 

56  344 

668  085 

66  5 14 

2 008 

130  1 *4 

308355 

31  30* 

*6  767 

270  085 

30340 

- 

111  317 

- 

- 

91  672 

- 

5 490 

86  510 

385 

3*5 

44  790 

410 

- 

- 

1 88  930 

8 212 

6 799 

140  781 

9370 

13893 

*17 715 

565  875 

27  949 

26  542 

421  712 

38  633 

3>  33» 

33000 

»98311 

620 

620 

287  912 

680 

- 

6653 

2 946  85 1 

»3  831 

l8  030 

3*33916 

45449 

3*  353 

»04  39» 

12  223 

12  223 

121  195 

11 778 

- 

- 

»7»  3*i 

a 085 

1 785 

206  667 

2 970 

5 »97 

41  480 

98  922 

1 085 

615 

113  028 

1 100 

1 319 

84  996 

150414 

— 

- 

216  233 

- 

2 023 

— 

453  0*4 

- 

- 

4'4  789 

— 

*9  *15 

- 

— 

34  844 

- 

6l  038 

969 15a 

7 756  34* 

215  820 

I96  761 

7 219  508 

*74  037 

14 

1 

2 

3 

4 

5 

6 

7 

8 
9 

10 

11 

12 
*3 
14 
*5 
16 
*7 
18 
»9 
20 


Digitized  by  Google 


Lfd.  No. 


468 


Das  landwirtschaftliche  Versicherungswesen. 


Bilanz  für  den  Schloss 
Ak- 


0 

5*4 

' 2 

Versicherungsnnternelmiung 

Noch 
nicht  ein- 
gezahltes 
Garantie- 
kapital 

Mk. 

Forde- 

rungen 

Mk. 

Kassen- 

bestand 

Mk. 

Sitz 

Name 

1 

2 

3 

4 

5 

! 6 

I. 

Berlin  .... 

Allg.  Deutsche  V.-V.-G. 



85  006 

2 474 

2. 

r .... 

Zentral- V.-V.-V 

— 

97  848 

3853 

3- 

n .... 

Veritas 

— 

>5*  379 

18  606 

1 4- 

n .... 

V.-V.-B.  für  Deutschland  . 

— 

47  66t 

6988 

5- 

Bremen  ... 

Bremer  V.-V.-G 

— 

6 189 

> 503 

6. 

Gütheu  .... 

Aiihaltische  V.-V.-B.  . . 

— 

7 800 

7 433 

1 7. 

Dresden  . . . 

Sächsische  V.-V.-B.  . . . 

66  000 

>43  »57 

>7  377 

8. 

H ... 

Vaterländische  V.-V.-G. 

63  750 

70  138 

7 34> 

9 

Erfurt.  .... 

Erfurter  V.-V.-V 

— 

28  681 

950 

10. 

Halle  .... 

Halensia 

— 

43  099 

4 S08 

11. 

Hamburg  . . . 

Norddeutsche  V.-V.-G.  . . 

— 

8816 

6 40t 

12. 

Karlsruhe  . . . 

Badische  Pf.-V.-A.  . . . 

— 

81  147 

9 506 

13 

Küln 

Rheinische  V.-V.-G.*.  . . 

— 

61  7»9 

6567 

14 

Perleberg  . . . 

Perleberger  V.-V.-G .... 

60  OOO 

I 532  020 

10957 

<5- 

1‘lati 

Planer  V.-V.-G 

— 

>35  601 

1 Otl 

l6. 

»Schwerin  . . . 

Schweriner  V.-V.-G.  . . . 

— 

55  785 

4 460 

>7 

Speyer  .... 

Pfälzischer  V.-V.-V.  . . . 

- 

>0  353 

■ 126 

18. 

Stuttgart  . . . 

Stuttgarter  Pf.-V.-G.  . . 

— 

12957 

933 

19 

IJlzen  .... 

Ülzener  V.-V.-B 

— 

>3»3°5 

8 393 

20. 

Wittenberge  , . 

Prignitzer  V.-V.-G.  . . . 

— 

10  069 

95 

Zusammen 

189  750 

2 721  S40 

120  77t 

A n merk ungen.  Die  Forderungen  und  die  Kapitalanlagen  sind  in  Tabelle  8.  47» 
aus  den  vorhandenen  Rücklagen  gedeckt  werden  konnte.  — Der  in  Tabelle  S.  462  n.  463 
durch  den  Gewinuvurtrag  aus  dem  Vorjahre  (776  Mk.i  überdeckt  ist,  die  Bilanz  weist  sonst 
versicherungsgesch&ft. 


Digitized  by  Google 


Lfd.  No. 


470 


Das  landwirtschaftliche  Versicherungswesen. 


Bilanz  für  den  Schloss 
Pas- 


Versicherungsuuternehmnng 


Garantie-  Prämien-  Schaden-  stige 
kapital  Übertrüge  reserve  Ober- 


I 

2 

I. 

Berlin  . . . 

2. 

n • * • 

3- 

tt  • * • 

4- 

n ■ • • 

5- 

Bremen  . . 

6. 

Cöthen . . . 

7- 

Dresden  . . 

8. 

n • 

9 

Erfurt  . . . 

■ 0. 

Halle  . . . 

11. 

Hamburg  . . 

12. 

Karlsruhe . . 

>3- 

Kein  . . . 

■4 

Perleberg  . . 

>5- 

Plan  . . . 

16. 

Schwerin  . . 

>7 

Speyer  . . . 

18. 

Stuttgart  . . 

>9- 

Glzen  . . . 

,20. 

Wittenberge  . 

Allg.  Deutsche  V.-V.-O 
Zentral-V.-V.-V.  . . 

Veritas 

V.-V.-B.  für  Dentschlani 
Bremer  V.-V.-G.  . . 
Anba)ti8che  V.-V.-B. 
Sächsische  V.-V.-B.  . 
Vaterländische  V.-V.-G 
Erfurter  V.-V.-V.  . 

Halensia 

Norddeutsche  V.-V.-G. 
Badische  Pf.-V.-A.  . 
Rheinische  V.-V.-G.  . 
Perleberger  V.-V.-G. 
Plauer  V.-V.-G.  . . 
Schweriner  V.-V.-G. . 
Pfälzischer  V.-V.-V. . 
Stuttgarter  Pf.-V.-G. 
ßlzener  V.-V.-B.  . . 
Prignitzer  V.-V.-G.  . 


- »5  56o 

— 35  98» 

129  000  24  929 

31  206 


Mk.  Mk.  Mk 


17  386  — — 

18  361  J03  — 

28  878  — — 

1 236  — 


14263  932  — - 

66000  2814H  66514  — — 

85000  1301 14  30340  1275  — 

— 6 389äJ  745  — — 

— 9 37°  — — 

— 217715  38633  — 

— 33  000  680  — — 

90000  6653  45  449  — 100000 

— 36  353  >‘  778  — — 

— — 2 970  — — 

— 41  480  t 100  439  — 


Zusammen  I 370000  I 970051 


1917!  100  000 


Anmerkungen.  Die  Präraienüberträge  nnd  die  Schadenreserve  verstehen  sich 
H.-G.-B.  und  § 37  V.-A.-G.  vorgeschriebene  Reservefonds  zu  verstehen.  — Die  Bewegung 
die  Verteilung  des  Gewinns  in  Tabelle  S.  478. 

>)  Darunter  43650  Mk.  Darlehen. 

*)  Darunter  71 016  Mk.  Guthaben  des  Direktors,  der  Generalagenten  und  Agenten. 
ä)  Der  Mehrbetrag  gegen  Tabelle  S.  468  u.  469  Sp.  8 kommt  auf  die  Glas- 
*)  Nach  Abzug  des  Verlustes  des  Geschäftsjahrs  (35  Mk.). 

*)  Darunter  1 160000  Akzepte. 

*)  Darunter  47922  Mk.  Vorschüsse. 

’)  Vorausbezahlte  Prämien. 


Digrtized  by  Google 


472 


Da»  landwirtschaftliche  Versicherungswesen. 


Oie  Art  der  Kapital- 


Versicherungsunternehinnng 

Kapitalanlagen 

davon  entfallen  anf 

ö 

rs 

£ 

0 

2 

Ins- 

B •§ 

£ 

Sitz 

Name 

gesamt. 

J1 

Wert- 

sl 

00 

M 

a 

< 

1 3 
l 1 

papiere 

0 « 
fi» 
JZ 

* 

& 

h 

eS 

0 

Q 

Mk. 

Mk. 

Mk. 

Mk. 

Mk. 

Mk. 

i 

2 

3 

4 

5 

6 

7 

8 

9 

i. 

Berlin  . . . 

Allg.  Deutsche  V.-V.-G. 

30913 



30  >3» 



775 

2. 

» • . . 

Zentral-V.-V.-V.  . . . 

51  666 

— 

51  666 

— 

— 

- 

3 

n ... 

Veritas 

65  524 

— 

655*4 

— 

- 

— 

4 

w ... 

Y.-Y.-B.  für  Deutschland 

9 3*7 

— 

9027 

— 

300 

- 

5 

Bremen  . . 

Bremer  V.-V.-G.  . . . 

— 

— 

— 

— 

— 

— 

6. 

Cöthen . . . 

Anhaitische  V.-V.-B. 

>*555 

~ 

>*555 

— 

— 

— 

7- 

Dresden  . . 

Sächsische  V.-V.-B.  . . 

**9  343 

— 

**9  343 

- 

- 

8. 

n • • 

Vaterländische  V.-V.-G. 

>65  >45 

5 500 

>59  645 

- 

— 

- 

y. 

Erfurt  . ♦ . 

Erfurter  V.-V.-V.  . . 

165  951 

34  000 

>3>95> 

— 

— 

- 

IO. 

Halle  . . . 

Ilalensia 

*8  543 

24  IOO 

— 

— 

— 

4443 

i 1 1. 

Hamburg  . . 

Norddeutsche  V.-V.-G.  . 

60  615 

60  615 

- 

— 

- 

12 

Karlsruhe  . . 

Badische  Pf.-V.-A.  . . 

>97  624 

40  OOO 

>57  624 

— 

— 

- 

■3 

Kein  . . . 

Rheinische  V.-V.-G.  . . 

3>  497 

2 43* 

29  066 

— 

— 

— 

14 

Perleberg  . . 

Perleberger  V.-V.-G. 

3*  308 

— 

3*  308 

— 

— 

- 

■5 

Plan  . . . 

Plauer  V.-V.-G.  . . . 

13026 

— 

13  026 

— 

— 

- 

16. 

Schwerin  . . 

Schweriner  V.-V.-G. . . 

46  OOO 

— 

46  OOO 

— 

— 

— 

'7 

Speyer  . . . 

Pfälzischer  V.-V.-V. . . 

47  534 

— 

47  534 

— 

- 

18 

Stuttgart  . . 

Stuttgarter  Pf.-V.-G.  . 

30250 

— 

30  250 

— 

— 

■9 

Olzen  . . . 

ülzener  V.-V.-B.  . . . 

— 

— 

— 

— 

— 

— 

20. 

Wittenberge 

Prignitzer  V.-V.-G.  . . 

— 

— 

— 

- 

— 

- 

Zusammen 

1 217  821 

106031 

I 106  272 

300 

5218 

*)  Rückstände  bei  den  Kaiserl  Ober-Postdirektionen. 


I 


Digitized  by  Google 




Aktivforderungeu 


davon  entfallen  auf 


Rück-  Aub- 

Btände  stände 
der  Ver-  bei 
sicherten  Agenten 


I Guthaben  bei 


a 2-äa 

spce  73 
2 p ec  a T3 

Banken  ~~t  s S = 

sfP  I = 


n 2 sonstige 
«>  .2  ** 
ji0  53  Forde- 


Von  iooo  Mk.  Kapital- 1 
anlagen  kommen  anf 

73 

s 

3 

o 

■3  c 
a ® 

g J: 

S c 
* * 
J3 
= 
p. 

Mk. 

5 Wertpapiere 

jj5  Darlehen  auf  Wertpapiere 

1 a 

a> 

_ ■ 1 
0 : a 

£ 1 < 

4J  ' V 
> , ** 
^ ! '3 
i * 

1 a 
0 

Mi 

Mk.  Mk. 

piubipb 

— 

975 

_ 

- j *5 

— 

IOOO 



— — 

~ 

1000 

— 

— — 

_ 

96S 

“ 

3*  1 — 

IOOO 

- 

— | — 

— 

IOOO 

— — 

33 

967 

- 

- - 

20$ 

S44 

795 

1 1 

vn  1 
0\  1 

— 

IOOO 

— 

_ _ 

202 

798 

- 

- - 

77 

9*3 

— 

— - 

— 

IOOO 

— 

— — 

— 

IOOO 

- 

- - 

- 

IOOO 

— 

- — 

- 

IOOO 

- 

- - 

— 

1000 

— 

— ~ 

471 


Das  landwirtschaftliche  Versicherungswesen. 


Die  Art  und  der  Betrag  der  Ende  1902 


o 

S 

Yereicheruugs  Unternehmung 

Inländische 

Sitz 

Name 

Deutsche 

Reichs- 

anleihe 

Hk. 

Preusei- 

sche 

Konsole 

Mk. 

Sonstige 

Staats- 

anleihen 

Mk. 

Staatlich 

garan- 

tierte 

Anleihen 

Mk. 

i 

2 

3 

4 

5 

6 

7 

i. 

Berlin  . . . 

Allg.  Deutsche  V.-V.-G. 

— 

l8  500 

11  500 

2. 

n • • 

Zentral-V.-V.-V.  . . . 

— 

12  OOO 

— 

- 

3- 

n ... 

Veritas 

- 

30  OOO 

— 

- 

4- 

„ 

V.-V.-B.  für  Deutschland 

- 

— 

— 

5- 

Bremen  . . 

Bremer  V.-V.-Q.  . . . 

— 

— 

- 

6. 

Göthen  . . . 

Anhaitische  V.-V.-B.  . 

— 

- 

— 

— 

7- 

Dresden  . . 

Sächsische  V.-V.-B.  . . 

62  000 

55  000 

109  000 

— 

8. 

W 

Vaterländische  V.-V.-G. 

2 OOO 

— 

1 OOO 

- 

9- 

Erfurt  . . . 

Erfurter  V.-V.-V,  . . 

— 

45  000 

32  OOO 

- 

IO. 

Halle  . . . 

Halensia 

— 

_ 

— 

1 1. 

Hamburg  . . 

Norddeutsche  V.-V.-G.  . 

5 000 

— 

30000 

5000 

12. 

Karlsruhe . , 

Badische  Pf.-V.-A.  . . 

8 000 

— 

71  OOO 

Kein  . . . 

Rheinische  V.-V.-G.  . . 

15  700 

«3  000 

— 

— 

i i4' 

Perleberg  , . 

Perlehcrger  V.-V.-G. 

2 000 

soo 

- 

- 

■5- 

Plan  . . . 

Plauer  V.-V.-G.  . . . 

— 

- 

13000 

— 

io 

Schwerin  . . 

Schweriner  V.-V.-G. . . 

— 

3 000 

- 

— 

■7- 

Speyer  . . . 

Pfälzischer  V.-V.-V.  . . 

10  000 

- 

36  OOO 

- 

iS, 

Stuttgart  , . 

Stuttgarter  Pf.-V.-G.  . 

28  OOO 

- 

>9. 

Ülxen  . . . 

Ülzener  V.-V.-B.  . . . 

— 

— 

— 

— 

20. 

Wittenberge  . 

Prignitzer  V.-V.-G.  . . 

- 

- 

- 

- 

Zusammen 

104  700 

177  300 

320000 

16  500 

Anmerkung.  Zu  den  Knmmunalanleiheu  sind  die  Provinzial-,  Kreis-  und  Städte- 


Digitized  by  Google 


Wertpapiere 


Ausländische  Wertpapiere 


1 

Kommn- 

Pfandbriefe 
nnd  Kuinmunai- 
obligationen 

Sonstige 

Schuld- 

Aktien 

Staat- 
liche Ulul 

Sonstige 

Schuld- 

Aktien 

Gesamt- 

summe 

nal- 

anleiheu 

der  Hypo- 
theken- 
banken , 

sonstiger 

An- 

stalten 

Ver- 

schrei- 

bungen 

kommu- 
nale An- 
leihen 

Ver- 

schrei- 

bungen 

Mk. 

Mk. 

Mk. 

Mk. 

Mk. 

Mk. 

Mk. 

Mk. 

Mk. 

8 

9 

IO  11 

12 

13 

14 

«5 

16 

— 

— 

— 

— 

— 

— 

30  OOO 

- 

- 

41  300 

- 

- 

- 

- 

53  300 

5 ooo 

- 

30  OOO 

- 

- 

- 

-- 

- 

65  ooo 

9 100 

— 

— 

— 

9 100 

12  6oo 

— 

— 1 

— 

— 

— 

12  600 

- 

- 

12  ooo  , 

- 

— 

- 

238  ooo 

83  500 

1 600 

71  ooo 

- 

- 

5650 

— 

i - 

164750 

47  200 

— 

14  ooo 

— 

— 

— 

— 

— 

138  200 

20  000 

— 

— 

— 

— 

— 

— 

60  OOO 

— 

75000 

— 

- 

6000 

- 

- 

160  ooo 

1 OOO 

- 

- 

- 

- 

— 

- 

29  700 

— 

— 

33200 

— 

— 

— 

— 

— 

36  ooo 
13  ooo 
46  ooo 

— 

— 

43  ooo 

— 

— 

- 

— 

— 

— 

500 

- 

- 

46  500 

2 ooo 

— 

— 

— 

— 

— 

30  ooo 

- 

1 - 

- 

1 " 

- 

1 _ 

- 

Lfd.  No. 


476 


Da»  landwirtschaftliche  Versicherungswesen. 


Oie  Bewegung  der  Geaellachaita- 


Lfd.  No. 

Versichernngsunternehmung 

Kapital- 

Sitz 

Name 

Stand  in 
der  Bilauz 
1901 

Mk. 

Zugang  1902 

aus  dem 
Gewiuue 
für  1901 

Mk. 

anderweit 

Mk. 

I 

2 

3 

4 

5 

6 

1 1 

Berlin  .... 

Allg.  Deutsche  V.-V.-G.  . 

44  546 

— 

8 547 

I 2. 

fl  .... 

Zentral-V.-V.-V 

21  012 

417 

1 944 

1 3' 

n ... 

Veritas 

49  470 

5 93* 

1 4‘ 



V.-V.-B.  für  Deutschland  . 

29  867 

— 

16388 

5- 

Bremen .... 

Bremer  V.-V.-G 

4044 

- 

I 271 

6. 

Cütlien  .... 

Anhaitische  V.-V.-B.  . . 

7441 

— 

3837 

7- 

Dresden  . . . 

Sächsische  V.-V.-B.  . . . 

53351 

33  >44 

8, 

„ ... 

Vaterländische  V.-V.-G. 

»4363 

- 

3*3*4 

9 

Erfurt  . 

Erfurter  V.-V.-V 

161  721 

— 

15464 

10. 

Halle  .... 

Halensia 

66718 

776 

12  266 

11. 

Hamburg  . . . 

Norddeutsche  V.-V.-G.  . . 

65  567 

— 

'3  773 

12. 

Karlsruhe  . . . 

Badische  Pf.-V.-A  . . . 

13  5»* 

— 

— 

■3- 

Kein 

Rheinische  V.-V.-Q.  . . . 

21  193 

— 

•3831 

■4- 

Perlebcrg  . . . 

Perleberger  V.-V.-G. . . . 

>35  859 

'4035 

IO6  985 

>5- 

Plan 

Planer  V.-V.-G 

42  608 

— 

8838 

l6. 

Schwerin  . . . 

Schweriner  V.-V.-G.  . . . 

30  248 

2 603 

'9  533 

'7 

Speyer  .... 

Pfälzischer  V.-V.-V.  . . . 

15  006 

- 

6 312 

18. 

Stuttgart  . . . 

Stuttgarter  Pf.-V.-O.  . . 

52  796 

- 

— 

<9- 

Clzen  .... 

Ülzener  V.-V.-B 

129  200 

— 

13928 

20, 

Wittenberge  . . 

Prignitzer  V.-V.-fl.  . . . 

7 778 

— 

2 262 

Zusammen 

97b  37° 

17831 

316617 

Anmerkung.  Die  in  Spalte  5 eingestellten  Beträge  sind  in  der  Bilanz  bereits 


Digitized  by  Google 


reserve 


Spezialreserven 


Abgang 

1902 

Mk. 

Stand  in 
der  Bilanz 
1902 

Mk. 

Stand  in 
der  Bilauz 
1901 

Mk. 

Zugang  1902 
ans  dem  1 

Gewinne  anderweit 
1 für  1901 

Mk.  Mk. 

Abgang 

1902 

Mk. 

Stand  in 
der  Bilanz 
1902 

Mk. 

7 

8 

9 

IO  I II 

12 

>3 

22  l8o 

30913 

— 

940 

940 

10  027 

>3344 

20818 

73  >o8 

79252 

>4674 

- 

55402 

- 

- - 

— 

— 

14  614 

31 641 

186 

- — 

- 

1S6 

5 3>5 

— 

— 

— - 

- 

— 

— 

11 278 

- 

— — 

- 

— 

•44  443 

42  052 

- 

_ _ 

- 

- 

— 

56  747 

615 

— 2381 

- 

2996 

— 

177 185 

7056 

- - 

- 

7056 

U 544 

65  2(6 

- 

- - 

- 

12  878 

! 66  462 

- 

- — 

- 

— 

— 

>358* 

— 

3636 

- 

3636 

6 362 

28662 

2 312 

2357 

- 

4669 

85  626 

>7> *53 

12  000 

2 000 

- 

14  OOO 

4 >99 

47  247 

3 000 

3 589 

589 

6 000 

17461 

34  923 

> 473 

345 

- 

1 818 

5 324 

>5  994 

— 

— — 

— 

— 

52  796 

— 

— 

— 

3 9*3 

>39  205 

- 

— 

— 

3°°4 

7036 

— 

- 

— 

478 


Das  landwirtschaftliche  Versicherungswesen. 


Die  Verteilung  des  Gewinns  Dir  das  Geschäftsjahr  1902. 


6 

/. 

5 

I 

Versicherungsunternebmung 

Ge- 

«amt- 

ge- 

winn 

Mk. 

Davon  entfallen  anf 

Sitz 

Name 

• « 
3 8 

u{ 

* V 

X > 

i i 

Mk. 

E 

Qi 

i 

4» 

* 

Ql 

X 

Qi 

U 

0 

0 

Mk 

■v» 

O 

a 

2 

■ 

t 

X 

a 

V 

•0 

Mk 

0 

1 

« 

0 

Mk 

0 

«p> 

a 

Qi 

1 
fc" 

Mk. 

® die  Versicherten 

l « 

5 

0 

i n 
1 if 

§ s 

0 

* 

Mk.  Mk. 

1 

2 

3 

4 

s 

6 

7 

8 

9 

IO 

1 1 j 12 

6. 

Göthen  . . . 

Animi  tische  V.-V.-B. 

1 3*5 

1 3*5 





_ 

9 

Erfurt  . . . 

Erfurter  V.-V.-V.  . 

8 107 

— 

- 

- 

- 

— 

8107 

— — 

lo. 

Halle  . . . 

Halens  in  .... 

741 

741 

— 

- 

— 

— 

— — 

12. 

Karlsruhe  . . 

Baltische  Pf.-V.-A.  . 

23716 

23716 

— 

— 

— 

- 

- 

- j - 

Zusammen 

33  »89 

*5  78* 

— 

— 

8107 

— j — 

Alle  diese  Gesellschaften  arbeiten  nach  dem  Grundsätze  der  Gegenseitigkeit, 
die  meisten  erheben  eine  Vorprämie  und,  wenn  erforderlich,  Nacbprämien;  sie 
entschädigen  gegen  Tod  und  notwendig  gewordenes  Töten,  sowie  Huf-  und  Bein- 
leiden, welche  die  Arbeitsunfähigkeit  des  Tieres  zur  Folge  haben.  Nur  die  beiden 
sächsischen  Gesellschaften  erheben  feste  Prämien  und  zahlen  je  nach  dem  Stande 
des  Geschäftes  eine  Entschädigung  von  50 — 85  °/0.  Im  Verhältnis  zum  preussischen 
Viehbestände  ist  die  Versicherungssumme  klein,  aber  es  ist  nicht  zu  übersehen,  wieviel 
Vieh  bei  den  dem  Aufsichtsamte  nicht  unterstellten  Gesellschaften  versichert  ist. 

Die  Schwierigkeiten  der  Viehversicherung  liegen 

1.  darin,  dass  die  schlechtesten  Risiken  in  den  Gesellschaften  Unterkunft  suchen 
und  infolge  davon  die  Prämien  hoch  sind; 

2.  darin,  dass  die  Aufsicht  sehr  schwierig  ist  und  die  Versicherungs-Gesellschaften 
sich  daher  nur  schwer  gegen  Betrug  schützen  können;  die  Einstellung  von 
krankem  Vieh  wiederholt  sich  immer  wieder,  wie  zahlreiche  Prozesse  beweisen; 

3.  darin,  dass  die  VerwaltungskoBten  durch  die  Bearbeitung  einer  grossen  Menge 
von  Policen  im  Verhältnis  zur  Versicherungssumme  teuer  werden  und  dazu 
noch  die  fortwährenden  Abänderungen  durch  den  Wechsel  im  Viehbestände 
kommen.  Auch  hier  ist  der  Betrug  nicht  ausgeschlossen.  Die  Bedingung, 
dass  alle  Tiere  einer  Art  versichert  Bein  müssen,  wird  nicht  innegehalten, 
und  wenn  der  Betrug  nicht  zufällig  entdeckt  wird,  so  trägt  die  Versicherungs- 
Gesellschaft  häufig  ein  grösseres  Risiko,  als  sie  nach  der  gezahlten  Prämie  zu 
tragen  hätte. 

Der  Trierer  Versicherungsverein  hat  versucht,  den  Vorzug  der  kleinen 
Versicherung  durch  Bildung  kleiner  Ortsvereine  zu  erhalten  und  durch  eine  Rück- 


Digitized  by  Google 


Viehversirherung. 


479 


Versicherung  einen  versicherungstechnisch  richtigen  Ausgleich  zu  schalten;  die 
Einfachheit  der  Verwaltung  geht  aber  damit  gleichzeitig  verloren,  denn  eB  müssen 
nun  VersicherungBbedingungen  und  Satzungen  aufgestellt  werden,  und  die  Ver- 
waltungskosten werden  durch  die  Zentrale  verteuert. 

Die  Landwirtschaftskammer  der  Provinz  Sachsen  bat  eine  ähnliche  Rück- 
versicherung gegründet,  jedoch  ohne  Erfolg,  da  ein  entsprechender  Anschluss 
kleiner  Vereine  nicht  stattgefunden  hat.  Die  Neigung  der  kleinen  Vereine,  wirt- 
schaftlich aufmerksam  zu  sein,  hört  mit  der  Abführung  der  Prämien  an  eine 
Zentrale  auf,  und  das  Verlangen,  von  diesen  Prämien  für  die  Mitglieder  wieder 
etwas  zurückzuerobern,  kann  nur  durch  verdoppelte  Aufsicht  hintangehalten  werden. 

Die  Perleberger  Viehversicherungs-Gesellschaft  hat  das  Geschäft  in  Gruppen 
und  Verbände  zerlegt  und  erhebt,  im  Falle  die  Gruppen  grössere  Verluste  haben, 
eine  zweite  Vorprämie.  Dadurch  soll  bezweckt  werden,  die  Gruppen  zur  Aufsicht 
und  Sparsamkeit  zu  zwingen,  ein  Gesichtspunkt,  der  sich  als  richtig  erweist,  Bobald 
die  kleine  Gruppe  sich  auf  einen  Ort  beschränkt.  Erstrecken  sich  aber  diese 
Gruppen  auf  mehrere  Ortschaften  oder  ganze  Kreise,  so  fällt  die  gegenseitige 
Aufsicht  fort  und  der  Zweck  kann  nicht  erreicht  werden. 

Dass  es  möglich  ist,  bei  genügender  Aufsicht  und  einigermaisen  gleichem 
Risiko  selbst  bei  kleinen  Versicherten  mit  billigen  Prämien  auBzukommen,  beweist 
der  an  die  Perleberger  Viehversicherung  angeschlossene  Verband  der  Königlichen 
Förster,  der  nnr  einen  Teil  für  die  Verwaltungskosten  an  die  Perleberger  Vieh- 
versicherungs-Gesellschaft abfübrt,  sonst  aber  für  sich  abrechnet.  Die  Ver- 
sicherungsprämien stellen  sich  ganz  erheblich,  über  ll/j°/oi  billiger,  als  die 
Versicherungsprämien  gleicher  Tiergattungen  bei  der  Perleberger  Viehversicherungs- 
Gesellschaft  auf  Gegenseitigkeit. 

Erschwerend  wirkt  für  alle  Versicherungen  die  Notwendigkeit,  bei  Erkrankungen 
von  Vieh  Tierärzte  hinzuzuziehen.  Jeder  Landwirt  weiss,  dass  die  Viebbesitzer 
kleinere  Störungen  in  der  Gesundheit  der  Tiere  durch  Hausmittel  zu  beseitigen 
suchen,  besonders  da,  wo  die  Tierärzte  weit  entfernt  wohnen.  Die  Versicherungs- 
Gesellschaft  aber  kann  die  sofortige  Anzeige  und  Hinzuziehung  eines  Tierarztes 
nioht  entbehren,  wodurch  Kosten  entstehen,  die  der  Versicherte  häufig  als  über- 
flüssig ansieht.  Bei  Schweinen  lässt  sich  dieser  Grundsatz  nicht  einmal  durchführen, 
weil  der  Wert  der  eben  ins  versicherungspflichtige  Alter  gekommenen  jüngeren 
Schweine  häufig  nicht  die  Kosten  des  tierärztlichen  BesucheB  deckt.  Dazu  kommt 
die  Furcht,  dass  die  Krankheiten  anzeigepflichtig  seien  und  zu  Gehöftssperren 
führen  könnten.  Es  entstehen  daher  beständig  Konflikte  zwischen  den  Versicherten 
und  der  Versicherungs-Gesellschaft;  die  Anzeige  wird  versäumt  oder  erst  dann 
vorgenommen,  wenn  die  Krankheit  sich  verschlimmert;  der  zugezogene  Tierarzt 
stellt  aber  häufig  fest,  dass  der  Beginn  der  Krankheit  schon  Tage  oder  Wochen 
zurückliegt,  und  bei  dann  eintretendem  Todesfälle  lehnt  die  Versicherungs- 
Gesellschaft  die  Zahlung  der  Entschädigung  im  Interesse  der  übrigen  in  einer 
Gegenseitigkeitsgesellschaft  Versicherten  mit  Recht  ah,  wenn  die  sofortige  Zuziehung 
eines  Tierarztes  zur  Heilung  hätte  beitragen  können.  Derartige  Konflikte  führen 
dann  zum  Austritt  des  Versicherten  und  schädigen  häufig  das  Ansehen  der  Gesellschaft. 


Digitized  by  Google 


480 


Das  landwirtschaftliche  Versicherungswesen. 


Schneller  entwickelt  hat  sich  in  den  letzten  Jahrzehnten  die  Schlachtvieh- 
versicherung, die  mit  der  Erbauung  von  Schlachtböfen  gleichen  Schritt  gehalten 
hat.  Diese  Versicherungen  wurden  meistens  durob  die  Verbände  der  Fleischer 
eingeführt,  aber  auch  grössere  Gesellschaften  auf  Gegenseitigkeit  pflegen  diesen 
Zweig,  so  dass  man  heute  an  jedem  Schlachthof  sein  Vieh  gegen  Schlachtverlust 
versichern  kann. 

Die  Perleberger  Gesellschaft  übernimmt  die  SchlachtverBioherung  auch  bei 
jedem  ViehbeBitzor,  sie  verlangt  nur  eine  Bescheinigung,  dass  das  zum  Schlachten 
bestimmte  Vieh  gesund  war,  und  verabfolgt  dann  gegen  Zahlung  der  Prämie 
Ohrmarken,  die  mit  dem  Ohr  und  einer  Bescheinigung  des  Fleischbeschauers 
darüber  oinzusenden  sind,  dass  das  mit  der  betreffenden  Marke  versehene  Stück 
Vieh  als  für  den  menschlichen  Genuss  untauglich  verworfen  wurde. 

Neben  dieser  Versicherung  hat  eine  Reihe  von  Gesellschaften  auf  Gegen- 
seitigkeit die  Transport-,  Weide-,  Ausstellungs-  und  Operationsversicberung  auf- 
genommen. Diese  Zweige  des  Versicherungswesens  werden  zweifellos  noch  weiter 
ausgebaut  werden.  Für  die  SportverBicherung  sind  Aktiengesellschaften  zwar  schon 
geplant,  aber  bis  jetzt  nicht  zur  Durchführung  gekommen. 

Die  Versicherung  mit  fester  Prämie  und  die  Anlehnung  an  eine  Rück- 
versicherung ist  von  verschiedenen  Gesellschaften  versucht  worden  und  auch  zur 
Ausführung  gekommen,  es  scheint  aber,  als  ob  die  Rückversicherungen  keine  grosse 
Neigung  zur  Aufrechterhaltung  dieses  Verhältnisses  haben. 

Nach  Einführung  der  allgemeinen  Fleischbeschau  im  Jahre  1900  wurde  das 
Bedürfnis  nach  einer  Schlachtviehversicherung  besonders  rege,  und  eine  Anzahl 
von  Abgeordneten  brachte  im  preussiscben  Abgeordnetenhause  einen  Entwurf  zur 
Verstaatlichung  der  Schlachtviehversicberung  ein.  Die  Schwierigkeiten  zur  Ver- 
wirklichung eines  derartigen  Gesetzes  zeigten  sich  bald  bei  den  Beratungen  in  der 
Kommission,  und  der  Entwurf  kam  gar  nicht  wieder  ins  Plenum  zurück.  8eitdem 
sind  auch  die  Übelstände,  welche  die  Antragsteller  zur  Begründung  eines  Entwurfes 
als  sicher  voraussehen  wollten,  noch  nicht  eingetreten  und  ein  Bedürfnis  zur  Ver- 
staatlichung dieses  Versicherungszweiges  hat  Bich  nioht  herausgestellt. 

Auf  Grund  der  Ermächtigung  durch  das  Gesetz  vom  22.  April  1892, 
Gesetzsammlung  S.  90,  ist  es  den  einzelnen  Provinzen  überlassen,  Pferde  gegen 
Kotz,  Rinder  gegen  Lungenseuche  und  Rindvieh  gegen  Milzbrand  und  Rauschbrand 
obligatorisch  zu  versichern;  es  folgen  hier  die  Nachweise  der  einzelnen  Provinzen. 

In  der  Provinz  Ostpreussen  werden  Entschädigungen  für  Milzbrand,  Rotz 
und  Lungenseuche  nach  Mafsgabe  der  Reglements 

27.  Februar  .....  .. 

a)  vom  [o  jaj.  1900  (Milzbrand), 

b)  vom  - ~\^enibeF  (Rotz  und  L ungenseuche) 

gewährt. 

Die  Entschädigungen  der  Pferdebesitzer  werden  aus  dem  „Pferdeentschädigungs- 
fonds“  gezahlt,  dessen  Reservefonds  Ende  1904  987357,88  Mk.  betrug.  Eine 
Abgabe  wird  von  den  Pferdebesitzern  seit  1894  nicht  mehr  erhoben. 


Digitized  by  Google 


Viehvereicherung. 


481 


Für  die  Entschädigungen  der  Rindviehbesitzer  dient  der  „Riudvieh- 
entschädigungsfonds“,  dessen  Reservefonds  Ende  1904  die  Hohe  von  162 100  Mk. 
erreichte.  In  den  Jahren  1900,  1901,  190z  ist  eine  Abgabe  von  den  Rindvieh- 
besitzern nicht  erhoben  worden.  In  den  Kalenderjahren  1903  und  1904  brachte#lie 
Abgabe  — 5 Pf.  für  jedes  Rind  — Einnahmen  von  rund  51500  Mk.  und  53200  Mk. 

Fälle  von  Lungenseuche  sind  nicht  zur  Anmeldung  gelangt. 

Die  Gesamtbeträge  der  zur  Auszahlung  gelangten  Entschädigungen  ergeben 
sich  aus  der  nachstehenden  Übersicht. 


Zusammenstellung  der  in  den  Kalenderjahren  1900  1904  aus  ostpreussischen 
Provinziallonds  gezahlten  Entschädigungen  für  Milzbrand  und  Rotz. 


Auh  dem  Pferde-Entscliädignngsfouds  wurden  gezahlt: 

Jahr 

für  milzbrandkranke  Pferde 

lür 

rot  zk  ranke 
Pferde 

Summe 
der  Ent- 

Hthädigmigei» 

Mk. 

Zahl 

Betrag 

Mk. 

Schfttznngs- 

kosten 

Mk. 

Zahl 

Betrag 

Mk. 

i 

2 

3 

4 

5 

6 

7 

1900  .... 





1 1,40 

<7 

5 616,15 

5 627,65 

1901  .... 

4 

787.5° 

54,4° 

71 

22  299,53 

23  141,43 

1902  .... 

9 

2 127,50 

157.9° 

38 

9 307,°° 

1 1 592,40 

*9<>3  • 

12 

S 51 '.»5 

196,65 

23 

4 007.75 

9 7*5.65 

1904  .... 

«3 

5 060, 00 

333.7° 

3° 

9 574,97 

14  968,67 

Zusammen 

3» 

13  486,25 

754.°s 

>79 

50  805,50 

65  045,80 

2.  Aus  dem 

Kindvieh-Eutschadigungsfond«  wurden  gezahlt: 

für  milzbrandkranke  Rinder 

Summe 

Jahr 

Zahl 

Betrag 

Mk. 

Schätzung«* 

kosten 

Mk. 

der  Ent- 
schädigungen 

Mk. 

• 

2 

3 

4 

5 

1 900 

2* 

6 917, «7 

764,80 

7 682,67 

1901 

59 

•5  034,38 

■ 618,80 

16  653,15 

1902  ....... 

76 

18  1 1 3,36 

2 276,50 

20  389,86 

1903 

60 

*4  73 *,44 

2 35', °s 

17  082,49 

*904 

89 

23  486,35 

3 351,** 

26  837,57 

Zusammen 

3'Z 

78  283,4° 

10  362,37 

88  645,77 

Meltzen,  Boden  de«  preuss.  Staaten.  VIII.  31 


Digitized  by  Google 


482 


Das  landwirtschaftliche  Versicherungswesen. 


In  der  Provinz  Westpreussen  sind  folgende  Versicherungsarten  obligatorisch 
eingeführt: 

a)  Pferde  Versicherung  gegen  Hotz,  Gesetz  vom  i.  April  1882; 

b)  Kindviehversicherung  gegen  Lungenseuche,  Gesetz  vom  1.  April  18S2; 

c)  seit  dem  2.  Februar  1905  Pferde-  und  Rindviehversicherung  gegen  Milzbrand 
und  Rauschbrand,  Gesetz  vom  17.  März  und  3.  Mai  1904  und  Reglement  vom 
17.  März  und  3.  Juni  1904. 

Die  Ausgaben  in  den  letzten  5 Jahren  betrugen: 


zu  c 


zu  11 

zu  b 

1.  für  Pferde 

2.  für  Rinder 

Mk. 

Mk. 

Mk. 

Mk. 

April  1900/01  . 

• • 756>J5 

— 

— 

_ 

. 1901/02  . 

• • 5767,50 

— 

— 

— 

„ 1902/03  . 

. . — 

— 

— 

— 

» 1903/04  • 

. . 212,50 

-- 

— 

— 

* 1904/05  . 

• • 5846,25 

— 

— 

3333,20. 

Zur  Deckung  der  jährlichen  Ausgaben  sind  von  den  Landwirten  seinerzeit 
folgende  Abgaben  erhoben: 

a)  zum  Pferde- Versicherungsfonds  bis  zum  Jahre  1885  pro  Haupt  20  Pf., 
vom  Jahre  1886 — 1890  pro  Haupt  30  Pf.; 

b)  zum  Rind vieh- Versicherungsfonds  biB  zum  Jahre  1885  pro  Haupt  5 Pf. 

Durch  Erhebung  dieser  Beiträge  hatte  sich,  ausser  dem  reglementmässig 
gebildeten  Reservefonds,  und  zwar: 

a)  einem  Pferdoversicherungs-Reservefonds  von  100000  Mk., 

b)  einem  Rindviehversicherungs- Reservefonds  von  75000  Mk., 

ein  hinreichender  Barbestand  angesammelt,  aus  welchem  die  jährlichen  Ausgaben 
ohne  weitere  Erhebung  von  Beiträgen  gedeckt  werden  konnten.  Eine  Beitrags- 
erhebung hat  deshalb  seit  jener  Zeit  nicht  mehr  Btattgefunden. 

ln  der  Provinz  Brandenburg  besteht  eine  Zwangsversicherung  ausser  für 
Rotz  und  Lungenseuche  auch  für  Milzbrand  auf  Grund  der  Ermächtigung  durch 
das  Gesetz  vom  22.  April  1892  — Gesetzsammlung  8.  90  — . Die  Entschädigung 
beträgt  bei  Lungenseuche  4/ft,  sonst.  */4  des  durchschnittlichen  Schätzungswertes, 
zu  dem  beim  Milzbrand  noch  die  Schätzungskosten  hinzutreten. 

Danach  sind  gezahlt  und  an  Beiträgen  ausgeschrieben  worden: 

(Siehe  die  Tabelle  auf  Seite  483.) 

In  der  Provinz  Pommern  sind  Entschädigungen  bisher  nur  für  die  mit 
Rotzkrankheit  oder  Lungenseuche  behafteten  Tiere  gezahlt  worden,  wenn  durch 
die  vorgescbriebenc  Untersuchung  der  auf  polizeiliche  Anordnung  getöteten  oder 
nach  Erlass  dieser  Anordnung  gefallenen  Tiere  diese  Krankheiten  festgestellt  waren. 

Eine  Versicherung  gegen  Milzbrandfälle  ist  erst  auf  Grund  des  Reglements 
zur  Ausführung  des  Gesetzes  vorn  22.  Oktober  1892  seit  dem  1.  Januar  1906  in 
Kraft  und  gilt  zunächst  für  die  Dauer  von  5 Jahreu  nach  seinem  Inkrafttreten. 


Digitized  by  Google 


Vieh  Versicherung. 


483 


Pferde 

Entschädigung  für 

Beitrag 

Pferde 

Rinder 

I 

2 

3 

4 

5 

6 

1904  bei  Rotz 

26 

9 097,50 

3 

„ I.unyemeuche . . 

— 

— 

— 

— 

— 

„ Milzbrand  . . . 

>3 

— 

7 3«3,'5 

— 

3 

n » ... 

— 

312 

— 

96  490,75 

>3 

1903  bei  Rotz 

19 

— 

4 662,50 

— 

2 

„ Lungenseuche . . 

— 

2 

— 

244,00 

— 

„ Milzbrand  . . . 

*9 

— 

9 073,85 

— 

4 

n » ... 

— 

3>7 

— 

93  740,u 

>3 

1902  bei  Rotz 

•5 

— 

4 260,00 

— 

2 

„ Lungenseuche . . 

— 

— 

— 

— 

— 

„ Milzbrand  . . 

IO 

4 025,40 

— 

1 

»5  n ... 

— 

356 

— 

99  >13,45 

>3 

1901  bei  Rot* 

54 

— 

23  666,1s 

— 

9 

„ Lungenseuche . . 

- 

— 

— 

— 

— 

„ Milzbrand  . . . 

9 

— 

3 756,9° 

— 

2 

» » • • 

— 

397 

— 

108003,33 

>5 

1900  bei  Rotz 

42 

— 

*4  221,95 

— 

5 

„ Lnngenseuche . 

— 

— 

— 

— 

— I 

„ Milzbrand  . . 

12 

— 

6 >57,ss 

— 

2 

n n ... 

— 

31z 

»3  356,<i5 

1 1 1 

An  Entschädigungen  sind  in  den  letzten  5 Jahren  gezahlt  worden: 
a)  Für  getötete  rotzkranke  Pferde: 

1.  im  Rechnungsjahre  1900  (1.  April  1900  bis  31.  März  1901)  9216,25  Mk., 


*•  . 

« 

1901  (1. 

„ 1901 

» 3>- 

n >9°*) 

l8l6,2S 

3-  i* 

P 

1902  (l. 

„ 1902 

. 3>- 

» >903) 

3050,00 

4-  i) 

t* 

1903  (1. 

» >9«3 

» 3>- 

„ 1904) 

2136,25 

5-  * 

P 

1904  (1. 

» 1904 

» 3>- 

» >905) 

6064,98 

zusammen  22283,73  Mk. 

b)  Für  getötete  lungenseuchekranke  Rinder:  nichts. 

In  den  letzten  5 Jahren  sind  Versicherungsbeiträge  von  den  Viehbesitzern 
nicht  erhoben  worden. 

Die  letzte  Ausschreibung  von  Beiträgen  hat  stattgefunden: 

a)  im  Jahre  2894  für  Pferde  usw.  mit  20  Pf.  für  den  Kopf, 

b)  im  Jahre  1886  für  Rindvieh  mit  10  Pf.  für  den  Kopf  von  den  Besitzern  von 
z — 10  Stück;  von  den  Besitzern  von  11 — 50  Stück  mit  20  Pf.  für  den  Kopf; 
von  den  Besitzern  von  51 — 100  Stück  mit  30  Pf  für  den  Kopf;  von  den  Be- 
sitzern Uber  100  Stück  mit  40  Pf.  Tür  den  Kopf. 

31* 


Digitized  by  Google 


484 


Das  landwirtschaftliche  Versicherungswesen. 


Für  die  Provinz  Posen  sind  folgende  Zwangsversicherungen  gegen  Vieh- 
Seuchenverluste  eingeführt: 

a)  zur  Leistung  von  Kntschädigungen  für  auf  polizeiliche  Anordnung  getötete 
oder  nach  dieser  Anordnung  eingegangene  rotzkranke  Pferde,  sowie  für  auf 
polizeiliche  Anordnung  getötete  oder  nach  dieser  Anordnung  eingegangene 
lungenseuchekranke  Rinder  gemäss  § 60  des  preussischen  Gesetzes  vom 
25.  Juni  1875  resp.  § 16  des  preussischen  Gesetzes  vom  12.  März  1881 
seit  1876; 

b)  zur  Leistung  von  Entschädigungen  für  an  Milz  oder  Kauschbrand  eingegangene 
Pferde  und  Rinder  auf  Grund  des  Gesetzes  vom  22.  April  1892  seit  Ende 
Juli  1904. 

Entschädigungen  Bind  gezahlt  worden: 

1.  Für  auf  polizeiliche  Anordnung  getötete  oder  nach  dieser  An- 
ordnung eingegangene  rotzkranke  Pferde: 


1900 52945.00  Mk.  für  160  Pferde, 

>901 7865,00  „ * 37 

>9°* 7477.5°  r « 24 

t9°3  4746.»5  * o >7 

>9°4 21871,25  . „ 63  „ . 


Seit  dem  llestehen  der  Versicherung  (1876)  sind  im  ganzen  für  6071  Pferde 
1301968,85  Mk.  Entschädigungen  gezahlt  worden. 

II.  Für  auf  polizeiliche  Anordnung  getötete  oder  nach  dieser  An- 
ordnung eingegangene  lungensoucbekranke  Rinder  ist  in  den  letzten 
5 Rechnungsjahren  nur  im  Rechnungsjahr  1903  für  2 Rinder  eine  Entschädigung 
von  zusammen  593,33  Mk.  gezahlt  worden.  Ein  grösseres  Auftreten  der  Lungen- 
seuche unter  dem  Rindvieh  war  in  der  Provinz  Posen  in  den  letzten  10  Jahren 
nur  im  Jahre  1898/99  zu  verzeichnen,  wo  für  263  Rinder  52188,77  Mk.  Ent- 
schädigungen gezahlt  worden  sind. 

Seit  dem  Bestehen  der  Versicherung  (1876)  sind  im  ganzen  für  2922  Rinder 
495752.50  Mk.  Entschädigungen  gezahlt  worden. 

III.  Die  Versicherung  gegen  Milzbrandverluste  ist  Ende  Juli  1904 
flir  die  Provinz  Posen  in  Kraft  getreten.  Von  dieser  Zeit  an  bis  Ende  März 
1905  sind 

a)  für  11  Pferde 3398.9°  Mk., 

b)  „ 257  Rinder 60756,09  „ 

Entschädigungen  gezahlt  worden. 

Cher  die  Beiträge,  welche  für  die  einzelnen  Tiergattungen  für  die  nnter 
I — III  genannten  Versicherungen  von  den  Viehbesitzern  erhoben  werden,  geben 
die  Reglements  Auskunft. 

Die  Abgabe  für  die  Versicherung  gegen  Lungenseuche  (§  6 des  Reglements 
vom  27.  Februar  1883)  wird  seit  dem  Jahre  1894  nicht  mehr  erhoben,  da  der 
Reservefonds  der  Versicherung  die  reglementsmässige  Höhe  erreicht  hat.  Von  den 


Digitized  by  Google 


Vieh  Versicherung. 


485 


Übrigen  Abgaben  lind  bisher  regelmässig  die  einfachen  Beträge  erhoben  worden 
(ofr.  § 7 des  Reglements  vom  27.  Februar  1883  und  § 12  des  Reglements  vom 
4.  März  1904). 

In  Sohlesien  sind  auf  Grund  der  preussisohen  Gesetze  vom  12.  März  1881 
und  18.  Juni  1894,  sowie  22.  April  1892,  betreffend  die  Ausführung  der  Reichs- 
gesetze über  die  Abwehr  und  Unterdrückung  von  Viehseuchen,  sowie  die  Ent- 
schädigung für  an  Milzbrand  gefallene  Tiere  durch  die  erlassenen  Viehseuchen- 
_ ....  , . 6.  Dezember  1887  , 9.  März  „ ,,  , 

Entscbädigungsreglements  vom  j6  pe()ruir~i884  und  vom  X’Maf  folgende 

VersicherungBarten  obligatorisch  eingeführt  worden,  und  zwar  für  Rotz,  Lungen- 
seuohe  und  Milzbrand. 


An  Entschädigungen  sind  in  den  letzten  5 Jahren  gezahlt  worden: 


Im  Jahre  1900  für  Rotz 33113,49  Mk. 

„ Lungenseuche 858,33  „ 

„ Milzbrand «33  799.°7  » 

Im  Jahre  1901  „ Rotz 45969,90  „ 

„ Lungenseuche nichts 

„ Milzbrand I35352i38  » 

Im  Jahre  1902  „ Rotz 26770,40  „ 

„ Lungenseuche 532,00  „ 

„ Milzbrand 99658,77  „ 

Im  Jahre  1903  „ Rotz 8240,31  „ 

„ Lungenseuche nichts 

„ Milzbrand 99952,23  „ 

Im  Jahre  1904  „ Rotz 58496,71  „ 

„ Lungenseuche nichts 

„ Milzbrand 128953,00  „ 


An  Beiträgen  sind  von  den  Viehbesitzern  für  ein  Pferd,  Esel,  Maultier, 
Maulesel  und  Rind  in  den  letzten  5 Jahren  erhoben  worden: 


Im  Jahre  1900  für  ein  Pferd  usw 10,7  Pf. 

„ „ Rind 9,0  „ 

Im  Jahre  1901  „ „ Pferd  usw 15,0  „ 

, » Rind 9.5  s 

Im  Jahre  1902  „ „ Pferd  usw 8,7  „ 

„ „ Rind 7.°  * 

Im  Jahre  1903  „ „ Pferd  usw *,7  » 

„ „ Rind 6,8  „ 

Im  Jahre  1904  „ n Pferd  usw 19,0  „ 

* n Rind 8,7  n 


Tn  der  Provinz  Sache en  ist  nur  die  Versicherung  gegen  Lungenseuche 
und  Rotzkrankheit  obligatorisch  eingeführt;  die  Einführung  der  Versicherung  gegen 
Milzbrand  hat  der  Provinzial- Landtag  in  seiner  Sitzung  am  7.  Marz  1904  vorläufig 
abgelehnt. 


Digitized  by  Google 


I 


486  Ha«  landwirtschaftliche  Versicherungswesen. 

Entschädigungen  sind  gezahlt  im  Kalenderjahr 


a)  Für 

Pferde  . 

1900: 

2102,50  Mk. 

b)  . 

Rindvieh 

8335ji64  » 

a)  Für 

Pferde  . 

1901 : 

300,00  Mk. 

b)  „ 

Rindvieh 

59493)3°  - 

a)  Für 

Pferde  . 

1902: 

43'3.75  Mk 

b)  * 

Rindvieh 

22430,99  „ 

a)  Für 

Pferde  . 

1903: 

2470,00  Mk. 

b)  „ 

Rindvieh 

589,00  „ 

a)  Für 

Pferde  . 

1904: 

nichts. 

b)  * 

Rindvieh 

n 

Für  den  Kopf  des 

Pferdes 

>ezw.  für  das 

Einheitsstück  der  Rinder 

rechnet  gemäss  § 5 des  Provinzial- Viehseuchonreglements,  Abänderung  vom 
8.  Februar  1900  — sind  eingezogen  auf  die  im  vorangegangenen  Jahre  gezahlten 


Entschädigungen  im  Kalenderjahr 

1901 : 

a)  Für  1 Pferd 1 Pf. 

b)  „ 1 Rindvieheinheit  ....  2 „ 

1902: 

a)  Für  1 Pferd 1 Pf. 

b)  „ 1 Rindvieheinheit  ....  2 „ 

1903: 

a)  Für  1 Pferd 2 Pf. 

b)  „ 1 Rindvieheinheit  ....  1 „ 

1904: 

a)  Für  1 Pferd nichts. 

b)  „ 1 Rindvieheinheit  ....  „ 

1905: 

a)  Für  1 Pferd nichts. 

b)  „ j Rindvieheinheit  ....  „ 


In  den  letztgenannten  beiden  Rechnungskalenderjahren  1904  und  1905  sind 
Beiträge  nicht  ausgeschrieben  worden,  weil  der  aus  dem  Vorjahre  1903  verbliebene 
Bestand  zur  Deckung  der  Entschädigungszahlungen  ausreichte. 

Tn  der  Provinz  Schleswig-Holstein  wird  nach  dem  Reglement  vom 
28.  Februar  1903  für  rotzkranke  Pferde  und  für  mit  Lungenseuche  behaftetes 
Rindvieh,  sowie  bei  Milzbrand  und  Rauschbrand  für  Pferde  und  Rindvieh  eine 
Entschädigung  gewährt,  deren  Höhe  sich  ans  der  folgenden  Aufstellung  ergibt. 


Digilized  by  Google 


Übersicht  über  die  aas  Anlass  der  Bekämpfung  von  Tierseuchen  in  der  Provinz  Schleswig-Holstein  eingeführten 
Versicherungsarten  und  gezahlten  Entschädigungen  für  die  letzten  fünf  Jahre. 


Viebversichernng. 


487 


Digitized  by  Google 


Anmerkung.  Das  Reglement,  betreffend  die  Gewährung  von  Entschädigungen  fllr  an  Milz-  oder  Rauschbrand  eingegangene 
Tiere,  ist  am  30.  Mai  1903  in  Kraft  getreten. 


488  Das  landwirtschaftliclie  Versicherungswesen. 

In  der  Provinz  Hannover  werden  nur  für  die  an  Rotz  nnd  Lungenseuche 
gefallenen  oder  getöteten  'l'iere  Entschädigungen  aus  Provinzialmitteln  gewährt. 
An  solchen  wurden  gezahlt: 
a)  Für  rotzkranke  Pferde: 


. 19°° S737»S°  Mlt- 

I9°‘ 568,75  „ 

1902 1 556,25  „ 

»90 3 4362,50  „ 

1904  1*74,99  * 


Summe  16499,99  Mk. 

b)  Für  an  Lungonseuche  erkranktes  Rindvieh: 

Eine  Ausschreibung  und  Erhebung  von  Beiträgen  der  Tierbesitzer  findet 
nicht  statt,  da  die  Entschädigungen  auf  den  Provinzialfonds  übernommen  sind. 

In  der  Provinz  Westfalen  werden  seitens  des  Provinzialverbandes  Ent- 
schädigungen geleistet: 

a)  Für  die  an  Rotz  oder  an  Milz-  oder  Rauschbrand  eingegangenen  Pferde. 

b)  Für  die  an  der  Lungenseucbe,  an  Milz-  oder  Rauschbrand  eingegangenen 
Rindviehstucke. 

Oie  Entschädigung  beträgt  bei  Pferden  3/,  und  bei  Rindvieh  4/6  des  durch 
Schätzung  ermittelten  Wertes. 

Entschädigungen  wurden  geleistet  für  1900: 
a)  Pferde. 

16  Stück  wegen  Rotz  getötete  Pferde  . . . 5430,99  Mk. 

33  „ an  Milzbrand  eingegangene  Pferde  19136,25  „ 

b)  Rindvieh. 

385  Stück  Rindvieh  (an  Milzbrand  krepiert).  . . 72195,20  „ 

Rechnungsjahr  1901. 

a)  Pferde. 


56  Stück  wegen  Rotz  getötet 36941,73  Mk. 

22  , an  Milzbrand  eingegangen 11310,00  „ 

b)  Rindvieh. 

414  „ „ Milzbrand  eingegangen 78790,20  „ 

Rechnungsjahr  1902. 

a)  Pferde. 

30  Stück  wegen  Rotz  getötete  Pferde  ....  16245,01  Mk. 

23  „ an  Milzbrand  gefallene 11 767,50  „ 


b)  Rindvieh. 

431  an  Milzbrand  krepierte  Rindviehstücke  . . . 79332,48  „ 

Rechnungsjahr  1903. 
a)  Pferde. 

3 Stück  wegen  Rotz  getötete  Pferde  ....  1443,75  Mk. 

36  „ an  Milzbrand  eingegangene 20295,00  „ 


Digilized  by  Google 


Viehversichernng. 


489 


b)  Rindvieh. 

464  an  Milzbrand  eingegangene  Kindviehstücke 

Rechnungsjahr  1904. 

a)  Pferde. 

4 Stück  wegen  Rotz  getütete  Pferde  . . . 
29  „ an  Milzbrand  gefallene  Pferde  . . . 


95039,06  Mk. 


1632,50  Mk. 
17606,25  „ 


b)  Rindvieh. 

513  an  Milzbrand  krepierte  Rindviehstücke  . . . 107210,40  „ 

Je  nach  Bedarf  wird  von  dem  in  der  Provinz  Westfalen  vorhandenen  Pferde- 
und  Rindviehhestande  eine  Abgabe  erhoben;  dieselbe  beträgt 

für  jedes  Pferd,  Maultier,  jeden  Esel,  Maulesel  ...  30  Pf., 

für  jedes  Stück  Rindvieh 10  „ . 

Für  den  Rindviehversicherungsfonds  wurden  in  den  Jahren  1901,  1902  und 

1903  eine  einfache  Abgabe  (10  Pf.  pro  RindviehBtück),  in  den  Jahren  1900  und 

1904  eine  doppelte  Abgabe  (20  Pf.  pro  RindviehstUck)  erhoben. 

Dagegen  wurde  für  den  Pferdeversicberungsfonds  in  den  Jahren  1901,  1902 

und  1903  eine  Abgabe  von  30  Pf.  pro  Pferd  ausgeschrieben. 

In  der  Provinz  Hessen-Nassau  wird  nach  den  ViebBeuchen-EntachädigungB- 

, 7.  Dezember  1881  , 7.  Dezember  1892  „ . 

reglements  vom  , und  vom  „ — ^ nur  vom  Hezirksverbande 

6 14.  Januar  1882  8.  August  1893 

des  Regierungsbezirks  Kassel  auf  Qrund  dieser  Reglements  eine  Entschädigung  in 

denjenigen  Fällen  gezahlt,  in  denen  bei  einem  auf  polizeiliche  Anordnung  getüteten 

oder  nach  erfolgter  polizeilicher  Anordnung  der  Tötung,  aber  vor  deren  Ausführung 

an  der  Seuche  gefallenen  Tiere,  und  zwar  bei  Pferden  usw.  Rotzkrankheit,  beim 

Rindvieh  dagegen  Lungenseuche  festgestellt  worden  ist,  oder  aber,  wenn  diese 

Tiere  an  Milz-  oder  Rauschbrand  gefallen  sind.  In  den  Jahren  1900  bis  einscbl. 

1904  sind  an  Entschädigungen  überhaupt  gezahlt  worden: 


a)  Für  rotzkranke  Pferde  usw.  in  21  Fällen >4  753:34  Mk. 

b)  Für  milzbrandkranke  Pferde  in  30  Fällen 25985,00  „ 


c)  Für  milz-  und  ranschbrandkrankes  Rindvieh  in  509  Fällen  122117,98  „ 

Ein  Fall  von  Lungenseuche  kam  in  dem  vorgedachten  Zeitraum  nicht  vor. 
Die  einfache  Abgabe  beträgt  für  jedes  Pferd  20  Pf.  und  für  jedes  Stück 
Rindvieh  5 Pf. 

An  Viehseucbenabgaben  sind  erhoben  worden: 

a)  Für  Pferde  usw.  in  1900 — 1902  keine  Abgabe,  in  1903  und  1904  je  eine  ein- 
fache Abgabe. 

b)  Für  Rindvieh  in  1900  keine  Abgabe,  in  1901  eine  einfache  und  in  1902  bis 


1904  je  eine 

doppelte  Abgabe. 

Vorhanden 

waren : 

In  1900 

. . . . 50774  Pferde 

usw.  und 

327586 

Stück 

Rindvieh. 

„ 1901  . 

••••  5*945  e 

ff  n 

335  j84 

»1 

ff 

„ 1902 

. ...  52726  „ 

» ff 

324698 

ff 

ff 

e >903  ■ 

• • ■ • 53 080  » 

ff  »t 

3**345 

n 

ff 

» «904  . 

• • • • 536*6  s 

n ff  - 

318027 

n 

ff 

Digilized  by  Google 


490 


Das  landwirtschaftliche  Versicherungswesen. 


Die  wahrend  dieses  fünfjährigen  Zeitraums  zur  Erhebung  gekommenen  Ab- 
gaben beliefen  sich  zusammen  auf  21 339,20  Mk.  für  Pferde  usw.  und  auf  112  171,20  Mk. 
für  Kindvieh. 

In  der  liheinprovinz  werden  auf  Grund  des  vom  Minister  am  2;.  März  1901 
genehmigten  Reglements  Entschädigungen  fUr  die  in  der  Itheinprovinz  an  Milz- 
und  Rauschbrand  gefallenen,  Bowie  für  die  an  Rotz  und  Lungenseuche  eingehenden 
Tiere  gezahlt,  deren  Höbe  aus  der  folgenden  2.  Tabelle  hervorgeht.  Die  I.  Tabelle 
gibt  eine  Zusammenstellung  über  den  iu  der  Rheinprovinz  in  den  letzten  5 Jahren 
vorhandenen  Pferde-  und  Rindviehbestand,  für  den  Viehabgaben  erhoben  worden  sind. 


Etatsjahr 

Anzahl  der 
Pferde,  Fohlen,  Esel, 
Maultiere  nnd 
Maulesel 

Anzahl 

de*  Rindviehs 

I 

2 

3 

1900 

174  593 

1 091  892 

1901 

l8o  258 

1 110  227 

1902 

179815 

I 040  449 

1903 

182 167 

1 067 167 

1904 

187  309 

1 >'5037 

Zusammenstellung  über  die  von  der  Provinzial-Verwaltung  der  Rheinprovins 
in  den  letzten  5 Jahren  gezahlten  Viehentschädigungen. 


Etatjahr 

Pferde: 

Rindvieh: 

Es  sind  gezahlt: 

Es  sind  gezahlt: 

Rotz 

Mk. 

Milz- 

brand 

Mk. 

Rauseh- 

brand 

Mk. 

Lungen- 

sencbe 

Mk. 

Milz- 

brand 

Mk. 

Rauscb- 

brand 

Mk. 

■ 

2 

3 

4 

5 

6 

7 

43 

13 

2 

363 

211 

1900 

23  725.1» 

9 046,12 

1687,50 

— 

94  212,04 

32  806,03 

138 

14 

5 

369 

175 

1901 

72  428,86 

9 072,4s 

— 

272,67 

147858,31 

23  146,3* 

273 

10 

416 

121 

1902 

»8  533,15 

6 838.4, 

— 

114  053,46 

■ 9 278,84 

2 

16 

2 

423 

118 

1903 

735.»« 

IO  348, tu 

1119,99 

— 

126  799,70 

19  98l,oS 

16 

5 

323 

167 

i 1904. 

— 

8 456, *2 

4 1 98,98 

— 

150  188,43 

28  606,50 

Anmerkung.  Die  Kursiv-Zahlen  bedeuten  die  Anzahl  der  gefallenen  bezw.  ge- 
tüteten Tiere. 


V 


Digilized  by  Google 


ViehverBiclierung. 


491 


Durch  das  Reich  sgeeetz  vom  Jahre  1901  und  die  nach  diesem  Gesetze  ein« 
geführte  Aufsicht  über  das  Viehversicherungswesen  siud  viele  bis  dahiu  vorhandene 
Missatände  beseitigt  worden.  Vor  diesem  Gesetze  war  die  Viehveraicherung  in 
einzelnen  Provinzen  konzessionspfliohtig,  in  anderen  nicht.  Die  Gründung  zahl- 
reicher Versicherungs-Gesellschaften  in  den  Nachbarstaaten,  besonders  in  Mecklenburg 
und  der  Provinz  Schleswig- Holstein,  wo  es  einer  Konzession  nicht  bedurfte,  hatte 
eine  Reihe  von  Missständen  gezeitigt,  da  die  Versicherungs-Gesellschaften  auch  ohne 
Konzession  auf  preuBsischem  Gebiete  arbeiteten  und  die  Versicherungen  trotz  des 
Mangels  der  Konzession  RechtsgUltigkeit  erlangten.  An  die  preusaischen  Ver- 
sicherungs-Gesellschaften, die  in  anderen  Staaten  arbeiteten,  wurden  dagegen 
Anforderungen  gestellt,  die  häufig  nicht  gerechtfertigt  waren  oder  aber  nicht 
erfüllt  werden  konnten.  So  verlangten  einzelne  Staaten  von  den  Gesellschaften 
erhebliche  Zuschüsse  zu  ihrer  Beaufsichtigung,  wodurch  diesen  Kosten  erwachsen 
wären,  die  in  gar  keinem  Verhältnis  zu  der  Zahl  der  in  den  Ländern  Versicherten 
gestanden  hätten.  Die  Gesellschaften  lehnten  deshalb  dieses  Verlangen  ab  und  es 
wurde  nun  versucht,  durch  Strafanträge  gegen  die  Agenten  vorzugehen,  die  die  Ver- 
sicherungen abgeschlossen.  Kamen  diese  aus  Preussen,  so  konnten  die  Strafen 
natürlich  nicht  vollstreckt  werden. 

Es  würde  zu  weit  führen,  die  vielen  Unzuträgliohkeiten  hier  zur  Sprache  zu 
bringen,  die  aus  dem  Mangel  einer  festen  Regelung  der  Aufsicht  entsprangen,  es 
ist  aber  aU  wesentlicher  Fortschritt  zu  bezeichnen,  dass  heute  eine  einheitliche 
Aufsicht  vorhanden  ist.  Neben  dem  Kaiserlichen  Versicherungsamte  besteht  ein 
aus  Sachverständigen  des  Versicherungswesens  gebildeter  Beirat,  der  nach  don 
hierzu  erlassenen  Bestimmungen  in  einer  grossen  Reihe  von  Fragen  zugezogen 
wird.  Die  stete  Fühlung  mit  der  Praxis  hat  sich  als  eine  zweckmässige  Ein» 
richtung  erwiesen,  und  es  ist  zu  hoffen,  dass  das  neue  Gesetz  über  den  Ver- 
sicherungsvertrag, dessen  Grundzüge  ja  bekannt  sind,  einen  weiteren  Fortschritt 
für  das  Versicherungswesen  und  auch  ganz  besonders  für  das  Viehversicherungswesen 
bedeutet. 


Digitized  by  Google 


Die  Feuerversicherung. 

Von 

l)r.  August  Meitzeu. 


Nach  Artikel  4 der  Verfassung  des  Deutschen  Reiches  unterliegt  das  Ver- 
sicherungswesen der  Beaufsichtigung  seitens  des  Reiches  und  der  Gesetzgebung 
desselben.  Auch  ist  die  Notwendigkeit  einer  einheitlichen  Gesetzgebung  auf  diesem 
Gebiete  Tür  das  Reich  durchaus  anerkannt.  Gleichwohl  hat  die  Reichsgesetzgebung 
bis  jetzt  die  Schwierigkeiten,  welche  teils  in  der  Verschiedenheit  der  geltenden 
Landesgesetzgebungen,  teils  in  dem  Bestehen  zahlreicher  privator  wie  öffentlicher 
bezüglicher  Anstalten  begründet  sind,  nooh  nicht  zu  überwinden  vermocht.  Einzelne, 
das  Versicherungswesen  berührende  Bestimmungen  aus  dem  als  Reichsrecht  über- 
nommenen Allgemeinen  Deutschen  Handelsgesetzbuche  vom  24.  Juni  1861,  ins- 
besondere die  umfassenden  Vorschriften  über  die  Seeversicherung,  sowie  die 
entsprechenden  Festsetzungen  des  neuen  Handelsgesetzbuches  vom  7.  April  1897; 
ferner  einige  Vorschriften  der  Reichsgewerbeordnung,  der  Konkursordnung,  des 
Strafgesetzbuches  und  die  Paragraphen  1127 — 1129  und  1145  und  1146  des 
Bürgerlichen  Gesetzbuches  gehören  schon  dem  allgemeinen  Reichsrechte  an.  Indes 
direkt  die  Materie  des  Versicherungswesens  in  Angriff  zu  nehmen  und  wenigstens 
die  zurzeit  am  wichtigsten  erscheinenden  Teile  für  das  gesamte  Reich  gesetzlich 
zu  bestimmen,  ist  erst  nach  vielfachen  Beratungen  von  Fachmännern  und  sach- 
kundigen Praktikern  zuerst  durch  das  oben  Seite  44off.  ausführlich  besprochene 
Reichsgesetz  über  die  privaten  Versicherungsunternehmungen  vom  12.  Mai  1901 
gelungen.  Dasselbe  umfasst,  wie  dort  gezeigt  ist,  die  seit  der  Begründung  des 
Reiches  in  den  eigentlichen  landwirtschaftlichen  Versicherungszweigen  der  Hagel- 
und Viehversicherung  eingetretene  Entwicklung  beinahe  vollständig,  weil  diese 
Versicherungen  gegen  Hagel-  und  Viehschäden  nur  noch  durch  private  Unter- 
nehmungen betrieben  werden,  und  der  § 6 des  Gesetzes  ausdrücklich  ausspricht, 
dass  für  solche  Privatunternebmungen  nur  Vereine  auf  Gegenseitigkeit  oder  Aktien- 
unternebmungen  zulässig  sind. 

Die  Feuerversicherung,  sofern  sie  duroh  eine  Privatunternehmung  gewährt 
wird,  ist  dem  Gesetze  vom  12.  Mai  1901  zwar  im  allgemeinen  in  gleicher  Weise 
wie  die  anderen  privaten  Versicherungsunternehmungen  unterworfen,  unterliegt 
indes  nach  dem  Gesetze  selbst  verschiedenen  besonderen  ausnahmsweisen  Be- 
stimmungen. 

Nach  § 10  desselben  findet  auf  solche  Feuerversicherungen,  deren  Abschluss 
im  Börsenverkehr  oder  nach  Börsenusance  erfolgt,  die  Vorschrift  keine  Anwendung, 
dass  vor  dem  Abschluss  des  Versicherungsvertrages  dem  Versicherungsnehmer  ein 


Digitized  by  Google 


494 


Pas  landwirtschaftliche  Versicherungswesen. 


Exemplar  der  niafBgebenden  allgemeinen  Versicherungsbedingungen  gegen  besondere 
Empfangsbescheinigung  auszuhändigen  ist. 

Nach  § 120  bleiben  unberührt  die  landesgesetzlichen  Vorschriften,  nach 
denen  der  Betrieb  bestimmter  Versicherungsgeschäfte  öffentlichen  Anstalten  Vor- 
behalten ist. 

Unberührt  bleiben  nach  § 121  die  landesherrlichen  Vorschriften  Uber  die 
polizeiliche  Überwachung  der  Feuerversicherungsverträge  nach  ihrem  Abschluss 
und  der  Auszahlung  von  Brandentschädigungen;  dagegen  werden  aufgehoben  die 
landeBrochtlichen  Vorschriften,  welche  den  Abschluss  dor  Feuerversicherungs- 
geschäfte von  einer  vergänglichen  polizeilichen  Genehmigung  abhängig  machen, 
sowie  die  landesrechtlichen  Vorschriften,  durch  welche  der  unmittelbare  Abschluss 
von  Feuer  Versicherungsverträgen  mit  solchen  Vertretungen  verboten  wird,  die  sich 
nicht  im  Staatsgebiet  befinden. 

Unberührt  bleiben  ferner  die  landesrechtlichen  Vorschriften  und  die  mit 
Landesbehörden  getroffenen  Vereinbarungen  über  die  Verpflichtungen  der  Feuer- 
versicherungBunternehmungen  in  bezug  auf  die  Leistung  von  Abgaben  für  gemein- 
nützige Zwecke,  insbesondere  zur  Förderung  des  Feuerlöschwesens  oder  der  Unter- 
stützung von  Mitgliedern  von  Feuerwehren  und  sonstigen  bei  Hilfeleistung  in 
ßrandfällen  verunglückten  Personen  oder  ihrer  Hinterbliebenen. 

Unberührt  bleiben  auch  Verpflichtungen,  welche  nach  dem  Stande  vom 
I.  Januar  1901  Feuerversicherungsunternehmungeil  in  einem  Bundesstaat  nach 
Landesrecht  oder  auf  Grund  von  Vereinbarungen  mit  Landesbehörden  hinsichtlich 
der  Übernahme  gewisser  Versicherungen  obliegen,  wenn  die  Unternehmung  ihren 
Geschäftsbetrieb  in  dem  Bundesstaate  fortsetzt  oder  die  Zulassung  nach  Malsgabe 
dieses  Gesetzes  erlangt.  Die  Erfüllung  dieser  Verpflichtungen  wird  von  der  Auf- 
sichtsbehörde nach  Mafsgahe  dieses  Gesetzes  überwacht. 

In  dem  Schlussparagraphen  125,  über  das  Inkrafttreten  des  Gesetzes  vom 
12.  Mai  1901,  wird  endlich  noch  ausgesprochen,  dass  das  Gesetz,  soweit  es  sich 
um  das  Immobilien -Versicherungswesen  handelt,  im  Königreiche  Bayern  nur  mit 
Zustimmung  der  Königlich  Bayerischen  Regierung  in  Kraft  tritt.  Diese  Zustimmung 
ist  bis  1907  noch  nicht  abgegeben  worden. 

Mit  diesen  Vorbehalten  gilt  also  das  Gesetz  Uber  die  privaten  Feuer- 
verBicberungBiinternehmungen  für  Preussen,  wie  für  die  Übrigen  Staaten  des 
Deutschen  Reiches  mit  Ausnahme  Bayerns. 

Welche  Ausdehnung  der  Geschäftsbetrieb  der  privaten  Feuerversicberungs- 
anstalten  sowohl  der  auf  Gegenseitigkeit  beruhenden,  in  den  Jahren  1865,  1866 
und  1867  in  den  acht  alten  preussischen  Provinzen,  als  der  in  Preussen  zum 
Geschäftsbetriebe  zugehiBsenen  inländischen  als  ausländischen  Aktiengesellschaften 
erreicht  hatten,  ist  oben  Bd.  II I,  S.  66 — 77  ausführlich  dargeatellt. 

Der  Bestand  und  Geschäftsbetrieb  der  unter  das  Gesetz  vom  12.  Mai  1901 
fallenden  Privatfeuerversicherungsunternehmungen  am  Ende  des 
Jahres  1905  hat  das  in  dem  Gesetze  angeordnete  Kaiserliche  Aufsichtsamt  für 
diese  Unternehmungen  in  seine  Geschäftsberichte  für  1905  (Berlin  1906)  vorschrifts- 
gemass  in  auf  Seite  495  bis  521  folgender  Weise  zusummengestellt. 


Digilized  by  Google 


Die  Feuerversicherung. 


495 


Vereicherungabestand  Ende  1905. l) 


o 

3 

Privatfeuerveraieherungsunternekmuiig 

| Inländisches  und  ausländisches  Geschäft 

Sitz 

N a 111  e 

Selbst  abgeBchlossei 
Bestand  Ende  1905 

le  Versicherungen 
Zunahme  in  1905 

Anzahl 

Stimme 
1000  Mk. 

Anzahl 

Summe 
1000  Mk. 

■ 

2 

3 

4 

5 

6 

7 

u)  Aktiengesellschaften. 

i . 

Aachen  . . 

Aachen-Leipziger  V.-A.-O. . 

196  060 

1 033  625 

— 10  501 

55  776 

2. 

n * 

Aadien-Miinchener  F.-V.-O. 

593  791 

9 9*6  33S 

16495 

340  814 

3- 

Berlin  . . . 

Berlinische  F.-V.-A. 

334  3** 

3 *03  5** 

7 068 

76S7S 

4- 

n ... 

Deutsche  F.-V.-A.-ti.  . . 

129  707 

I 112  166 

7075 

68  785 

5- 

1»  ... 

Preußische  F.-V.-A.-G 

175059 

I 70S  008 

13048 

15*  379 

6. 

n ... 

Union 

*41  399 

2 445  260 

389* 

92  666 

7- 

« ... 

Viktoria  F.-V.-A.-G.  . 

170531 

610  003 

m 3*9 

417  871 

: 8. 

Breslau  . . 

Schlesische  F.-V.-G.  . . . 

300  698 

3 4**  400 

4 161 

■15  *95 

i 9 

Elberfeld  . . 

Vaterländ.  F.-V.-A.-G.  . . 

421  401 

5*15931 

— 7*9 

I 12  436 

, IO. 

Erfurt  . . . 

Thuringia  . . 

444  955 

3 329  082 

— 404 

17  294 

1 1. 

Essen  . . . 

Westdeutsche  V.-A.-B. 

141  609 

2 324  402 

2 471 

5951* 

1 2. 

Frankfurt  . . 

Deutscher  Pin  mix  . . 

366  079 

4 230  839 

8 270 

1 1 5 080 

'3 

„ . . 

Providentia  ... 

371  97* 

3054  555 

1 866 

622  560 

1 14. 

Hamburg  . . 

Fener-Ass.-Komp.  . 

t4  774 

99 194 

— 336 

3 *92 

'5 

M 

Globus  V.-A.-G 

3 886 

36444 

— '39 

2 054 

16. 

n • 

Hamburg-Bremer  F.-V.-G.  . 

53S  056 

3 704  698 

*3  941 

2 ; 6 408 

17. 

* 

Hanseat.  F.-V.-G 

b5  34* 

6l8  996 

4 15' 

43  »57 

iS. 

w * 

Norddeutsche  F.-V.-G.  . 

26l  221 

2 262  199 

1 1 521 

176  151 

«9 

» » 

Transatlant.  F.-V.-A.-G. 

211  700 

' 553*63, 

12013 

4*093 

20. 

Karlarnhc  . . 

Badische  F.-V.-B 

79  9*7 

464  407 

•4  549 

77  99* 

21. 

Köln  . . . 

Culonia 

304  315 

5 433  563 

— 1 945 

95  176 

' 22. 

Leipzig  . . 

Leipziger  F.-V.-A.  . 

322  605 

44*5  338 

9 140 

130  477 

’3- 

Magdeburg 

Magdeb.  F.-V.-G 

571  166 

7 448  626 

4 32* 

1 57  105 

2A 

München  . . 

Bayerische  V.-B.  . . . . 

389  OIO 

3 535073 

10507 

'*5  ”3 

*5- 

»»  • 

Süddeutsche  F.-V.-B. 

'53  955 

I 235  94* 

5 268 

63  940 

26. 

M.-Olad bacb  . 

Gladbacher  F.-V.-A.-G.  . 

334  *05 

39*6558 

12  205 

*37  369 

1 *7- 

Neuss  . . . 

Rheinland 

131  704 

1 348  207 

7032 

7*3*7 

2 S 

Oldenburg 

Oldenburger  V.-G.  . . . 

'35*07 

971037 

3468 

54  4*i 

29- 

Stettin . . . 

Preusa.  National -V.-G. 

376  *57 

3 794  292 

I4686 

197  9*i 

; 3<  '■ 

Strasabnrg 

AUatia 

26  653 

278  807 1 

*7 

5 600 

3> 

n 

Rhein  u.  Mosel  .... 

119  547 

1 53*  3*1 

I 907 

58  448 

31  Aktiengesellschaften 

8 029  383 

84  291  090 

306433 

4 039  656 

’)  Einsclil.  der  an  die  Rückversicherer  (Retroaeasiunärei  abgegebenen  Sniuineti. 


Digitized  by  Google 


496 


Das  landwirtschaftliche  Versicherungswesen, 


V eraicherungsbestand 


o 

s 

PrivatfeuerversickerungBuuternehmuug 

Inländisches  nnd  ausländisches  Geschäft 

In  Rfickdecknng  Übernommene  Versicherungen 

Sitz 

Name 

Bestand  Ende  1905 

Znnahme 

in  1905 

Anzahl 

Summe 
1000  Mk. 

Anzahl 

Summe 
1000  Mk. 

■ 

2 

3 

8 

9 

10 

11 

a)  Aktiengesellschaften. 

1. 

Aachen  . . 

Aachen-Leipziger  V.-A.-G.  . 

ro  543 

70  373' 

2 167 

— 7 181 

2. 

>»  » 

Aachen-Münchener  F.-V.-G. 

256  026 

766  935 

29 151 

— 30  750 

3- 

Berlin  . . . 

Berlinische  F.-V.-A.  . . . 

? 

116627 

? 

— 34421 

4 

Deutache  F.-V.-A. -G. 

— 

— 

— 

5- 

Preußische  F. -V.-A.-G. . . 

'3  '75 

20  031 

— 7 616 

—3589 

6. 

n ... 

Union 

— 

— 

— 

7- 

„ ... 

Viktoria  F. -V.-A.-G.  . . . 

— 

— 

— 

8. 

Breslau  . . 

Schlesische  F.-V.-G.  . . . 

37269 

64  829 

— 10  592 

— 13815 

9- 

Elberfeld  . . 

Vaterland.  F.- V.-A.-G.  . . 

268  091 

211  614 

—874' 

— 13968 

IO. 

Erfurt  . . . 

Thnringia 

93  416 

474  361 

10727 

— 170  581 

1 1. 

Essen  . . . 

Westdeutsche  V.-A.-B.  . . 

517071 

212323 

— 1 903 

— 19  283 

12. 

Frankfurt . 

Deutscher  Phünix .... 

»3  561 

'03  343 

— 19  048 

— 32410 

'3- 

n • • 

Providentia 

— 

— 

— 

14- 

Hamburg  . . 

Feuer-Ass.-Komp 

453  '2* 

165923 

44963 

8 774 

'5 

n * * 

Globus  V.-A.-G 

396  037 

415  837 

— 44  388 

H3  743 

16. 

" • • 

Hamburg-Bremer  F.-V.-G.  . 

I 88O 

794  852 

1 

6632 

17. 

Hauseat.  F.-V.-G 

'45  447 

'34  9*4 

5490 

4 602 

18. 

n * * 

Norddeutsche  F.-V.-G.  . . 

'23  978 

281  915 

42 154 

lOO  8l4 

19 

* • • 

Transatlant.  F.-V.-A. -G. 

298  980 

192  5'5 

- 34  565 

— 16  999 

20. 

Karlsruhe . . 

Badische  F.-V.-B 

296  957 

211  024 

191  3*5 

79  264 

21. 

Köln  . . . 

Colonia 

— 

— 

— 

- 

22. 

Leipzig  . . 

Leipziger  F.-V.-A.  . . . 

— 

— 

- 

23. 

Magdeburg 

Magdeb.  F.-V.-G 

425  549 

4 096  966 

3861 

195  502 

24. 

München  . . 

Bayerische  V.-B 

166866 

446004 

25478 

40  619 

“5- 

r 

Süddeutsche  F.-V.-B.  . . 

442  107 

604  713 

- 45  743 

— 49  630 

26. 

M.-filadhaeii  . 

Gladbacher  F.-V.-A -G.  . . 

V 

259005 

? 

6 850 

27- 

Nenss  . . . 

Rheinland 

16  800 

76559 

444 

3 425 

28. 

Oldenburg 

Oldenburger  V.-G.  . . . 

— 

— 

— 

*9 

Stettin . . . 

Prenss.  National- V.-fl.  . 

129  660 

160656 

5 '54 

19  246 

30. 

Straasbnrg 

Alsatia 

y 

342  79' 

V 

7 993 

31 

Rhein  n.  Mosel  . . 

y 

'99  477 

? 

— 27  362 

31  Aktiengesellschaften 

{4 1265351 

10423  587 

(188  309', 

86  237 

*)  Einschi,  der  an  die  Rückversicherer  (Retrozesaionäre)  abgegebenen  Summen. 

*)  Die  von  der  Gesellschaft  im  vorigen  nnd  in  diesem  .lull re  über  den  Versicherungsbestand 


Digitized  by  Google 


Die  Feuerversicherung. 


497 


Ende  1905.  3) 


Darunter  deutsches  Geschäft 

9 ; 
/. 

3 
►— < 

Selbst  abgeschlossene  Versicherungen 

In  Rückdeckung  übernommene  Versicherungen 

Bestand  Ende  1905 

Zunahme 

in  1905 

Bestand  Ende  1905 

Zunahme 

in  1905 

Anzahl 

Summe 
1000  Mk. 

Anzahl 

Su  in  me 
1000  Mk. 

Anzahl 

Summe 
1000  31k. 

«Anzahl 

Summe 
1000  Mk. 

12 

■3 

»4 

>5 

16 

17 

.8 

»9 

20 

195  886 

1 032  989 

— 10  230 

58  882 

204 

1 422 

167 

793 

1. 

502  019 

9 033  004 

6 991 

333  '76 

682 

28  516 

47 

— 2 141 

2. 

33  > 7o8 

3 160771 

6 482 

”7  '53 

V 

37  036 

y 

1 777 

3- 

«29  707 

■ 112 166 

7075 

68  785 

— 

— 

— 

4-' 

375  °59 

1 708  008 

13  048*7 

158  379 

— 

— 

— 

5-1 

34'  399 

2 445  260 

3 898 

92  666 

— 

— 

— 

6. 

170531 

610  003 

121 389 

417  871 

— 

— 

— 

7- 

393  35' 

3336  'S» 

3 942 

106  861 

— 

— 

— 

— 

8, 

4'4  375 

5 '33  981 

— 719 

109  199 

313 

54  495 

- 68 

2 541 

9 | 

444  955 

3 339  082 

17657 

95  933 

3613 

30  621 

<7 

8l 

10. 

14  I 609 

2 324  402 

2 483 

59655 

6 135 

6751 

'5 

219 

1 1. 

366  079 

4 230  839 

8 270 

1 1 5 080 

* 

737 

— 1 

22 

12 

371  976 

3 054  S55 

1 866 

622  560 

. 

— 

1 3* 

6 916 

36  801 

4»7 

852 

114354 

103  46s 

— 3464 

10255 

U 

763 

'7  >93 

354 

3 780 

50  507 

st  919 

4 485 

39529 

15 

355  613 

2 486  361 

20  645 

157049 

885 

624  904 

-52 

26  747 

16. 

56  760 

471 348 

1 839 

35  *67 

29  901 

13416 

-232 

147 

>7- 

3 39  130 

1 984  682 

9 376 

145  282 

l6  8lO 

25  399 

- - 58 124 

— 120  756 

18. 

178  >89 

1 150489 

9 325 

74  55» 

'3  547 

6653 

— 429 

— 501 

1«). 

77896 

459919 

14  547 

7S94S 

296  957 

21 1 024 

'9'  3 ' 5 

79  264 

20 

304  199 

5 428  509 

— 1 933 

95  594 

2 l 

377  433 

3 876  953 

6874 

m 558 

2 2 

535  861 

6 798  764 

4 991 

150616 

1 1 

984 

— 2 

— 242 

2 3- 

385  539 

3 487  690 

9902 

128555 

6265 

4885 

442 

526 

24 

151  778 

1 214  806 

5 879 

70711 

724 

759 

— 39* 

— 4" 

25 

293  287 

3 484  533 

9 467 

191  741 

y 

77  5" 

y 

— 28  198 

26. 1 

131  628 

1 346  475 

1 7 3*3 

73  252 

— 

— 

— 1 743 

4 121 

27 

133  435 

958  792 

3543 

54  053 

— 

— 

1 ~ 

- 

28. 

375  739 

3 145693 

4 u» 

118  149 

4 621 

22073 

— 272 

625 

2‘). 

26638 

278  237 

22 

5 500 

— 

— 

1 

— 

30 

114  709 

1519  89O 

1 878 

58  50 

*r 

24  716 

V 

— 21  7 89 

.?> 

7429256 

78  "48  352 

i 290  749 

3810775 

(545533) 

' 357  289  (131676) 

! —15633 

fllr  Ende  1904  gemachten  Augaben  decken  sich  nicht  vollständig. 

MeUzea,  Boden  dee  i<reus*.  Staate«.  VULL  32 


Digitized  by  Google 


498 


Das  landwirtschaftliche  Versichernngswesen. 


T eraichernngsbeatand 


© 

z'. 

S 

■J 

Privatfeuerveisichernngsmiternebmung 

Inländisches  uud  ausländische* 

Sitz 

Name 

Selbst  abgeschlossene  Versicherungen 

ln  Rfick- 
übernommene 

Bestand  Ende  1905  Zunahme  in  1905 

Bestand  Ende  1905 

Anzahl 

Summe  \ An- 
1000  Mk.  zahl 

Summe 
1000  Mk. 

Anzahl 

Summe 
1000  Mk. 

I 

2 

3 

4 

5 1 6 

7 

8 

9 

b)  Gegenseitigkeitsvereinc. 

r ' 

Altona  ... 

Fener-Ass.-V 

130  480 

548  139  4 037 

22  266 

— 

— 

33 

Berlin  .... 

Braudvers.  Deutsch.  Eisen- 

bahn-B 

■97  463 

741  166  15  888 

60  304 

— 

34. 

Brandenburg  . . 

Brandenburger  F.-V.-G. 

88  124 

331 2681 ! 32z 

4496 

— 

35 

Dresden  . . . 

Landwirtscb.  F.-V.-Gen.  . 

94  600 

802  856  3 237 

34  ■*> 

— 

36 

Düsseldorf . . . 

Braudvers.  d.  Deutschen 

Werkmeister-Verb.8)  . . 

4 986 

20  538,1  4 986 

20538 

— 

— 

37- 

Gotha  .... 

Gothaer  Fener-V.-B.  . . . 

397637 

5 999  448  5 703 

91 367 

— 

3«- 

Greifswald . . . 

Greifsw.  H.  n.  F.-V.-G..  . 

n 849 

356  96li;  396 

10  1 10 

— 

39- 

Güstrow  . . . 

Feuer- V.-V.  f.  Meckleub.  . 

9 5*4 

65  737  — 33 

— 1 247 

40. 

Hannover  . . . 

Concordia  

5z  564 

287133'  *°3* 

15  446 

— 

41. 

Leipzig .... 

F.-V.-Gen.  Deutsch.  Buch- 

drucker  

958 

15982,  67 

1 629 

— 

— 

42. 

Lübeck  .... 

Lübecker  F.-V.-V.  . . . 

17  978 

98  878  440 

57* 

— 

— 

4 3 

Xettbraudeubnrg . 

Mecklenb.  H.  n.  F.-V.-G.*) 

3*4*5 

4<>7  623:  7*3 

9 <59 

*5' 

*3  *93 

44 

Osnabrück . . . 

Mühlenvers.-Ges.4)  . . . 

I 122 

22  4*7|  1 

225 

— 

— 

45 

Rostock.  . . . 

Vaterland.  F.-V.-Soz.*)  . . 

25  896 

840521  3422 

■3  3°6 

— 

— 

-\(>. 

Schonberg  . . . 

F.-V.-G.  f.  d.  Fürstent. 

Ratzebnrg 

5695 

54  360  75 

1 722 

— 

— 

47 

Schwedt  . . . 

Schwedter  H.  n.  F.-V.-G.  . 

40  546 

1114331,  '056 

40  055 

634 

20  364 

4*3 

Stuttgart  . . . 

Wttrttemb.  Privat-F.-V. 

190947 

i 396  825  ; 6 170 

99  7*1 

17  Gegenseitigkeitsvereine 

1 308654  iz  347  714  48  58z 

423  400 

885 

44  *57 

31  Aktiengesellschaften 

8 029  383  84  291  096  306  433 

4 °39  656 

(4  >*6  535) 

104*3  5*7 

Zusammen 

9 33*  037  96  638  810  35S  01 5 

4 463  056 

(4  127  42O! 

10  467  S44 

*)  Einschi,  der  an  die  Rückversicherer  (Retrozeasionäre)  abgegebenen  Summen. 

*)  l'mfaast  die  Zeit  vom  i.  Oktober  1904  bis  31.  I>ezembcr  1905. 

*)  Geschäftsjahr  t.  November  1904/05. 

')  Die  von  der  Gesellschaft  im  Vorjahre  gemachten  Angaben  des  Versicherungsbestaadea  für  Ende 


Digilized  by  Google 


Die  Feuerversicherung 


499 


Ende  1905. l) 


Geschäft 

Darunter  deutsches  Oeachüft 

6 

’S 

2 

deckung 
Versichern  ngen 

Selbst  abgeschlossene  Versicherungen 

in  Kilckdeckung  Übernommene 
Versicherungen 

Zunahme  in  1905 

Bestand  Ende  190$ 

Zunahme  in  190$ 

Bestand  Eude  1905 

Zunahme 

in  1905 

Anzahl 

Summe 
1000  Mk. 

Anzahl 

Summe 
1000  Mk. 

Anzahl 

Summe 
1000  Mk. 

Anzahl 

Summe 
1000  Mk. 

Anzahl 

Summe 
1000  Mk. 

10 

1 1 

12 

■3 

14 

■5 

'6 

17 

18 

.9 

m 

— 

— 

130480 

548  139 

4037 

22  266 

— 

— 

— 

— 

32. 

— 

— 

197  332 

740  24 1 

15  an 

59  990 

— 

— 

— 

— 

33- 

— 

— 

88  124 

33'  268 

322 

4 496 

— 

— 

34 

— 

— 

94  600 

802  856 

3 237 

34  121 

— 

— 

— 

— 

35 

— 

— 

4 980 

20538 

4986 

20538 

— 

— 

— 

— 

36. 

— 

— 

396  297 

5 957  090 

5 661 

90717 

— 

— 

— 

— 

37. 

— 

— 

11  849 

356  961 

396 

IO  1 IO 

— 

— 1 

— 

— 

3* 

— 

— 

9 584 

65  737 

-33 

— 1 247 

— 

— 

— 

39- 

— 

— 

52  564 

ä»7  '33 

2 032 

'5  446 

— 

— 

— 

— 

40. 

— 

— 

958 

15  982 

67 

1 629 

— 

— 

— 

— 

4*- 1 

— 

— 

17978 

98  878 

440 

57» 

— 

— 

— 

— 

42 

10 

4 347 

38225 

407  623 

783 

9 '59 

251 

23*93 

10 

4347 

43 

— 

— 

1 122 

22  417 

1 

225 

— 

— 

— 

44 

— 

25  896 

84  052 

3422 

'3  306 

— 

— 

— 

45 

— 

— 

5695 

54  360 

75 

I 722 

— 

— 

— 

46. 

5si 

■ 7 128 

40  546 

' "4331 

1 056 

4°  055 

634 

20  364 

58. 

17  128 

47. 

— 

190947 

> 396825 

6 170 

99  7*1 

— 

— 

— 

— 

48. 

59> 

21  475 

I 307  083 

12  304431 

4*  463 

422  436 

885 

44  257 

59  t 

2t  475 

(188  309) 

86  237 

7 429256 

78648352  290749 

3810775 

'545  533 

1 357289 

(131 676) 

— '5  633 

(188  900) 

107  712 

8 736  339 

90952  783 

339212 

4233211 

(546418) 

1 401 546 

(132  237) 

5 842 

1904  weichen  von  den  hierfür  in  diesem  Jahre  gemachten  Angaben  ab. 

32* 


Digitized  by  Google 


500 


Das  landwirtschaftliche  Versicherungswesen. 


Gewinn-  and  Verlast- 
E)i- 


d 
1 z 

Privatfeuerversicheruiigsunternehmung 

Prämien 

Ein- 

Überträge 

fUr  1905 

5 

•J 

Sitz 

Name 

nähme*) 
in  1905 
Mk. 

aus  1904 
Mk. 

auf  1906 
Mk. 

iSp.  4 ~r  5 

-6; 

Mk. 

1 > 

2 

3 

4 

5 

6 

7 

a)  Aktiengesellschaften. 

1. 

Aachen  . . 

Aachen-Leipziger  V.-A.-G. 

2 49'  487 

621  91 1 

63'  5'4 

2 481  S84 

2. 

j.  • • 

Aacben-M  Unebener  F.-V.-G. 

23  053  '4' 

9 165  539 

'4  445  '69 

•9  773  5" 

3. 

Berlin  . . . 

Berlinische  F.-V.-A. . . . 

5 178825 

2 360  340 

4374831 

5 '64  334 

4 

Deutsche  F. -V.-A.-G.  . . 

t 752  205 

700  000 

730  OOO 

I 722  205 

5- 

V ... 

Preussische  F. -V.-A.-G, 

4 755  454 

« '63433 

1 309  123 

2 609  764 

6. 

Jt  ... 

Union 

3 241  260  : 

870  000 

900000 

3211  260 

1 7- 

ft  ... 

Viktoria  F.-V.-A.-G.  . . 

■ 499  872 

216483 

814  7H 

901  644 

[ 8. 

Breslau  . . 

Schlesische  F.-V.-G.  . . . 

6 785  016  i' 

3 743  2'4l) 

3 850  907 

6677  323 

9 

Elberfeld  . . 

Vaterland.  F.-V.-A.-G.  . . 

9 626  803 

2 870  OOO 

3003645 

9493  158 

Io 

Erfurt . , . 

Thnriiigia 

7558823 

4479039 

2 68l  OQO 

7 356  774 

(1. 

Essen  . . . 

Westdeutsche  V.-A.-B.  . . 

5 18S  804 

1 602  063 

1 627  750 

5 '63  "7 

12. 

Frankfurt 

Deutscher  Phönix  . . . 

6 720  758 

3 059  046 

3 '27  322 

6 652  482 

Providentia 

3 772  241 1| 

1 860  777 

> 893355 

3 739  663 

>4 

Hamburg . , 

Feuer-Au.-Komp.  . . . 

952  998 

243  OOO 

247  500 

948  498 

15 

n ■ ® 

Globus  V.-A.-G 

2 272  496 

709  593 

759748 

2 222  36t 

16. 

« 

Hamburg-Bremer  V.-F.-G. 

'3  455  7'5 

4 950  000 

5 200  OOO 

13405715 

>7 

n . . 

Hanseat.  F.-V.-G.  . . . 

4 373  '95 

600  000 

640  OOO 

4 333  «95 

18. 

r 

Norddeutsche  F.-V.-G.  . . 

6 33S  443 1 

I 1 12  500 

1 394  OOO 

6 056  943 

j «9- 

„ . . 

Trausatlant.  F.-V.-A.-G.  . 

6 140  323  I 

1 555  600 

1 600  OOO 

6 095  913 

20. 

Karlsruhe 

Badische  F.-V.-B.  . . 

1 803417 

484  916®; 

526  700 

I 76'  633 

21. 

Köln  . . . 

Colooia 

7 44°  034 

3 OOO  467 

3 OOO  467 

7 440  034 

22. 

Leipzig  . . 

Leipziger  F.-V.-A.  . . . 

7 125  271  ! 

3334451 

3545197 

6 912  225 

23 

Magdeburg  . 

Magdeb.  F.  V.-G 

45  973  49b 

7013353 

7438345 

25  748  504 

24- 

MUnchen  . . 

Bayerische  V.-B 

6 423  859 

2 303  1 18 

2 424  836 

6 302  141 

45- 

w • • 

Süddeutsche  F.-V.-B.  . . 

4 034  994 

766  85  t 

87t  581 

3 930  264 

26, 

M. -Gladbach . 

Gladbacher  F.-V.-A.-G.  . . 

7 610478 

2 226  898 

2 568  720 

7 268656 

27- 

Neuss  . . . 

Rheinland 

t 662  422 

596  159 

640  496 

■ 618085 

28. 

Oldenburg 

Oldenburger  V.-G.  . . . 

1 287  59» 

I 034  9<>8 

1 094  819 

■ 227  681 

Stettin  . . 

Preuss.  National- V.-G.  . . 

9059  837 

5 *74  4*7 

5 700  185 

8 634  069 

Strassburg  . 

Alsatia 

738  696 

455  4*7 

480  OOO 

713983 

3 1 

n 

Rhein  u.  Mosel  .... 

2 548  546 

I 330  000 

1 420  000 

2 458  546 

31  Aktiengesellschaften 

186  866  501 

67  701  163 

74  742091 

179  *45  573 

'}  Kür  diejenigen  Gesellschaften,  die  mehrere  Versichernngszweige  betreiben,  sind  hier  nar 
ausgewiesen  sind,  •—  *)  Ohne  den  Gewinnvortrag  aus  1904.  — ®j  Abzüglich  der  Ristorni.  — 
(und  etwa  noch  zurückgestellten}  Beträge.  — s)  Darunter  203736  Mk.  ans  dem  Gewinne  für  1904 
— *)  Der  Geschäftsbetrieb  in  190s  ergab  an  sich  wohl  keinen  Verlust,  ein  solcher  dürfte  nur 
Schäden  entstanden  sein;  vergl.  insbesondere  Spalte  5,6. 


Digilized  by  Google 


Die  Feuerversicherung. 


501 


rechnung  für  1905. ‘I 
nahmen.*) 


Neben- 
leistungen 
der  Ver- 
sicherten 

Hk. 

Ertrag  flewinn 

aus  Kapitalanlagen 
Mk.  | Mk. 

Überschuss ') 
aus 

«l**r  Sohadeu- 
reserve  des 
Vorjahrs 

Mk. 

Sonstige 

Ein- 

nahmen 

Mk. 

Summe 

(sp.7-12) 

Mk. 

Überschuss 

des 

Geschäfts- 
jahrs 1 ) 

Mk. 

6 

S. 

S 

s 

9 

IO 

1 1 

12 

*3 

14 

15 

9333 

2 491  217 

336427 

68  404 

— 

— 

1 066  798 

— 

20  908  7 1 3 

— 799  93'’J 

2. 

19514 

— 

— 

8a  873 

— 

5 266  721 

776  119 

3 

4 718 

— 

— 

26  077 

— 

1 753ooo 

355  3*9 

4- 

* 53° 

1*5  497 

— 

29  299 

— 

2 767  090 

474  3*3 

5- 

19  174 

"4  '37 

3*  3*3 

— 

3 376  894 

306  357 

6. 

177  843 

— 

— 

*7 

— 

1 079  5°4 

3*5  35' 

7 

54  949 

— 

162 

27  012 

9 480 

6 768  926 

981  097 

8. 

45  «55 

4*7  '96 

1 43* 

'05  595 

*3  '5* 

10  096  188 

1 037  458 

9- 

38  220 

— 

— 

32  726 

— 

74*7  718 

1 I 17  8lO 

IO. 

45  3*8 

143  9*8 

1 013 

35  914 

22  872 

5 41*  *3* 

53°  270 

11. 

83  03  t 

— 

— 

3*095 

— 

6 767  608 

1 050  349 

12. 

85  73° 

75  85* 

— 

37087 

3 938  33* 

759  59* 

'3 

t 88z 

— 

3 387 

— 

953  767 

' i*5 

M 

22 

~ 

— 

31  241 

— 

2 253  624 

1 io  985 

'5- 

57  ]6» 

— 

— 

173  139 

— 

13  436  I 16 

814032 

16. 

7 537 

— 

— 

15  240 

•— 

* 355  97* 

96  357 

>7 

SO  126 

— 

— 

48215 

— 

6 185  284 

242  289 

iS. 

10  5S4 

178  270 

1 966 

189944 

1 125 

6477  782 

266  791 

19 

1 446 

44  969 

— 

12  287 

588 

1 821 923 

56  '55 

20 

*5  533 

— 

— 

40  260 

— 

7 5°5  8*7 

1 258  795 

21 

33  369 

— 

— 

54  9<x> 

— 

7 000  494 

970  773 

22 

133<»» 

— 

— 

413  '64 

— 

26  294  669 

1 680  108 

*3- 

55  *>6 

208  609 

8 001 

161  271 

1 678 

6736916 

987  559 

*4 

14  '93 

— 

— 

2312 

— 

3 946  769 

83  350 

*5 

48  265 

158623 

— 

52  229 

336 

7 52S  109 

677  SOI 

26. 

*9  75» 

— 

— 

13  269 

3617 

1 664  722 

45°29 

*7 

I8464 

— 

5*4 

— 

1 246  659 

**4  965 

- 8 

22  993 

316  288 

— 

i»7  3«>3 

9 090  653 

1 047  488 

20 

7 163 

65  573 

— 

59  586 

26  664 

872  969 

1 1 1 285 

30. 

35  963 

*33  »59 

435 

• 18  736 

4 837 

* 852  376 

521  213 

3' 

1 228  396 

2 092  8ol 

13  009 

3 024 146 

94  349 

186  278  774 

l6  446  657 

diejenigen  Einnahmen  und  Auegahen  angegebeu,  die  von  ihnen  für  die  Feuerversicherung  gesondert 
*)  Reserve  für  unerledigte  Schaden  Ende  1904,  abzüglich  der  in  1905  für  diese  Schäden  bezahlten 
überwiesen.  — •)  Darunter  167897  Mk.  Präuiieniibertrag  aus  übernommenen  Retrozessionsgeschäften. 
rechnungsuiässig  durch  erhebliche  Rückstellungen  Tür  die  1906  in  San  Francisco  eingetretenen 


Digilized  by  Google 


502 


Pas  landwirtschaftliche  Versicherung!) wesen. 


Gewinn-  und  Verlust- 
Elft- 


6 
1 ^ 

PrivntfenerTeraicberungsmiternehmndg 

Prämien 

| Überträge 

Ein- 

für  1905 

Sitz 

Name 

nähme9)  | 

in  1905  ■'«»  1904  auf  1906 

Mk.  Mk.  Mk. 

{Sp.  4 + S 
- 6) 

Mk. 

l 

2 

3 

4 j|  5 1 * 

7 

| 

b)  Gegens 

eitigkci  titvere  1 ne. 

i-’2 

Altona  .... 

Feuer-Ass.-V 

S27490.  265432  273073 

S i K 749 

1 >3- 

Berlin  .... 

Br&ndvers.  Deutsch.  Eisen- 

bahn-B.  

290450  — — 

290  450 

3 t 

Brandenburg  . . 

Brandenburger  F.-V.-O. 

469152  198150!  197  337 

4699*5 

35 

Dresden  . „ . 

Landwirtsih.  F.-V.-Gen. 

122448.«  506991  511547 

I 219  927 

36. 

Düsseldorf . , . 

Braudvers.  d.  Deutschen 

Werkmeister-Verb  *)  . . 

17364  — 

17  364 

37- 

Gotha  .... 

Gothaer  Fener-V.-B. . . . 

20  2S2  511 .10  559  335  10987  366 

19854480 

3»- 

Greifswald . . . 

Ureifsw.  H.  o F.-V.-G. 

717056  4135'  5‘ 982 

706  431 

39- 

Gbutrow 

Feuer- V.-V.  f.  Mecklenb.  . 

29747»  — — 

297  470 

40. 

Hannover 

Concordia  .... 

512083  11931  16363 

507  65t 

41 

Lelpxig .... 

F.-V.-Geu.  Deutsch.  Buch- 

dracker  ... 

20  57  5 5 546  5 S05 

20  3 1 6 

1 42. 

Lübeck  . . . 

Lübecker  F.-V.-V,  . . . 

269768  59i8o  59224 

270  024 

| 43 

N'eabrandenburg . 

Mecklenb.  fJ.  u.  F.-V.-G.  . 

1088132  93744  95160 

1 0S6  716 

i 44- 

Osnabrück . . . 

Mühleuvers.-Ue«. 

$1  256,  — — 

St  256 

45 

Rostock ... 

Vaterland.  F.-V.-So*.  , . 

177672  99  547  110028 

167  191 

46. 

Schönberg  . . . 

F.-V.J !.  f.  d.  Ftlrstcnt. 

Ratzeliurg 

321  125  — — 

3*1  125 

47- 

Schwedt  . . . 

Si  h wodt er  H.  u.  F.-V.-G.  . 

2 829452!  1 270  370  1 303  397 

* 796  +25 

48. 

Stuttgart 

Wttrttemb.  I'rivat-F.-V. 

3 318  2«.  1 S45  15S  2 102  939 

3 060  4S5 

17  GegtnseitJgkcitsvf  ttlne 

32  744  331  14  956821  15  715  121 

31  0S6031 

31  Aktiengesellschaften 

186  86t>  501  67  701  163  74  742  091 

179**5  573 

i 

Zusammen 

210  610  832  -2  657  984  90  457  2 12 

2 1 1 8 1 1 604 

*)  Ohne  den  Gewinnvortrag  aus  1904. 

*)  Abzüglich  der  Ristomi. 

1‘)  Ausserdem  sind  an  Piusen  16676  Mk.  dem  Reservefonds  und  751  Mk.  dem  Beamteo- 
4)  Für  die  Zeit  vom  t.  Oktober  1904  bis  31.  Dezember  1905, 
ft)  Darunter  90541  Mk.  Rückversichernngsgewinnanteile. 

*)  Darunter  3*304  Mk.  Legegelder. 

*)  Darunter  6S9  Mk.  Legegelder. 


Digitized  by  Google 


T 


, Ertrag  j Gewinn 

Neben- 

leiHtungen 

der 

Versicherten  al18 


Mk. 

Mk. 

Mk. 

8 

9 

10 

3*3 

44535 

IO 

21  9*9 

45  014 

— 

2 881 

9 99*JJ 

150 

55  **S 

113815 

11 

11  368 

21  875 

— 

1 007  819 

— 

1 092 

54  995 

— 

*733 

3 19* 

— 

1 411 

»4  835 

480 

'59 

5 946 

— 

3 621 

>8  774 

2 442 

1 508 

48  499 

61 

8468 

3 3*7 

— 

5 048 

17  *74 

— 

3 847 

7069 

— 

1 419 

107  079 

67  318 

612921 

75*8 

188  341 

2 206  96  I 

11  182 

I 228  896 

2 092  8oi 

13009 

t.  bersch  nss 
ans 

der  Schaden- 
reserve des 
Vorjahrs 

Sonstige 

Ein- 

nahmen 

Somme 
(Sp.  7-12) 

Überschuss 

des 

Geschäfts- 

jahrs 

6 

/. 

jrs 

Mk. 

Mk. 

Mk. 

Mk. 

11 

12 

>3 

*4 

«a 

10  864 

874  481 

78659 

3*- 

— 

366  398 

7*33» 

33 

— 

— 

482  988 

103  605 

34 

*53 

101  n8B) 

1 490  239 

338  962 

35- 

— 

260 

50867 

5 335 

36 

55207 

36  1 12 

20  953  618 

15  264  026 

37 

— 

387*9*) 

801  247 

— 

38. 

- 

■ 307’) 

304  708 

-8151 

39- 

— 

1 353 

595  731 

183*73 

40.  i 

— 

5 400 

31  821 

7 737 

41 

79 

— 

294  940 

3049 

4-’. 

4407 

42  710 

1 183  901 

— 90  974 

43 

7858 

— 

100  909 

4 880 

44- 

5095 

8 518 

203  126 

71  621 

45- 

— 

*9 

33*  070 

40556 

46. 

20  368 

9 635 

*935  436 

200  007 

47. 

4 418 

29  179 

3 78i  839 

2 238  992 

48. 

■öS  449 

*»3  355 

34  784  3*9 

18513907 

10S  449 

3 024  1 46 


94  349 


34784319  18513907 
186278774  16446657 


Lfd.  No. 


504 


Das  landwirtschaftliche  Versicherungswesen. 


Gewinn-  und  Verlust- 
Au- 


Breslau 
Elberfeld 
Erfurt  . 
Essen  . 
Frankfurt 
» 

Hamburg 


Karlsruhe . 
K#ln  . . 
Leipzig 
Magdeburg 
München  . 

M.-Oladbaeh 
Neuss  . . 

Oldenburg 
Stettin . . 
Strassburg 


tiengesellschaften. 
Aachen-Leipziger  V.-A.-G. 
Aacken-Miinchener  F.-V.-O 
Berlinische  F.-V.-A.  . . 
Deutsche  F.- V.-A.-G. 
Preußische  F.-V.-A  .-G.  . 

Union 

Viktoria  F.-V.-A.-G. . . 

; Schlesische  F.-V.-O.  . . 
Vaterland.  F.-V.-A  ,-G.  . 

! Thnringia 

Westdeutsche  V.-A.-B.  . 
Deutscher  Pbiinix . . . 

Providentia 

Feuer-Ass.-Komp.  . . . 
Globus  V.-A.-G.  . . . 
Hamburg-Bremer  F.-V.-G. 
nanseat.  F.-V.-G.  . . . 
Norddeutsche  F.-V.-G.  . 

! Transatlant.  F.-V.-A.-G. 
Badische  F.-V.-B.  . . . 

| Colonia 

j Leipziger  F-V.-A.  . . 

j Magdeb.  F.-V.-G.  . . . 
Bayerische  V.-B.  . . . 
Süddeutsche  F.-V.-B. 
Gladbacher  F.-V.-A.-G.  . 

Rheinland 

Oldenburger  V.-G.  . . 

Preuss.  National- V.-G.  . 

AUatia 

Rhein  u.  Mosel  . . . 


1 228  459 

10353  >9* 

2 023  096 
843941 

I 009  957 

1 686  438 
150  920 

2 786  240 
4 5*3  32» 
3098  931 
* 178  357 

3 224  761 

1 464  231 
445  575 
43*  54* 

4 228  087 
' 472  563 
3 884  234 

3 375  745 
577  2*2 

3912  898 

4 291  418 
12094  971 

3 252  380 
2358  S78 
3 251  466 
785  784 

381  948 

2 726  299 
128  583 
779  39$ 


Schaden*; 

des 

Geschäfts- 

jahre 

Mk. 


727  616 
7 605  064 
1 566  828 
41 1 462 


Krhöbung 
|V(imKD- 
drrnng  — ) 
der 

Reserven 

Mk. 


31  Aktiengesellschaften  | 82  751  837  | — [ 


779298 

— 

80t  395 

— 

263  422 

I 922  909 

~ 55  549 

3 142  560 

— 

2 182  325 

— 

1 81 1 873 

— 

1 502  977 

— 

834  034 

— 

3S>  579 

— 

1 149478 

— 

5 141  844 

— 

497  3'5 

— 

1 382  444 

— 

' 523823 

49  *94 

730  548 

— 20  700 

t 550  971 

— 

1 214  774 

— 

9076414 

— 

' 3*2  759 

— 

852  740 

— 

2430404 

— 

509584 

— 

305  898 

— 

2 99'  369 

— 

380  775 

— 14  922 

839  1 79 

3^586 

55  843  461 

— 3 39t 

*)  Vergl,  S.  500,  Anmerkung  1. 

*)  Einschi,  der  Schadenermittelungskosten  und  der  zprttckgestellten  Beträge,  abzüglich 
*)  Gratifikationen. 

4)  Rückgabe  an  Vereine. 

ft)  Darunter  75000  Mk.  für  noch  gerichtlicher  Entscheidung  unterliegende  brasilianische 


Digilized  by  Google 


Verlust 

Verwaltuugskosteu 

Lüftungen 

Kapital- 

anlagen 

Mk. 

i'rovitilom*u 
uaw.  «1er  1 
Agenten 
Mk. 

sonstige 

Kosten 

Mk. 

Steuern 

Mk. 

u Übrige 
Zwecke 

Mk. 

9 

10 

II 

12 

•3 

176 

554 

22  l6l 

— 

2 291 

590 

943 

091 

- 

5 ' 5 703 

— 

452 

754 

407 

460 

- 

- 

40  464 

— 

'3' 

663 

— 

- 

- 

10  605 

— 

26l 

944 

196 

442 

3* 

206 

12  920 

6534 

236 

184 

299 

889 

'5 

799 

24  298 

— 

33* 

355 

— 

- 

- 

7456 

41 778 

435 

771 

482 

3 69 

70 

95' 

48  362 

19  600 

658 

723 

5*2 

872 

94 

476 

70  562 

— 

965 

251 

— 

- 

- 

63  401 

5 205 

473 

866 

35* 

50s 

26 

799 

23  '81 

— 

382 

793 

538 

237 

- 

- 

68  491 

— 

456 

463 

266 

880 

21 

107 

71 159 

— 

105 

631 

49 

»s? 

* 

— 

— 

5*5 

099 

45 

520 

- 

— 

— 

2 054 

947 

1 171 

so., 

- 

*5  697 

— 

69 

5" 

2<4 

981 

- 

- 

5 242 

— 

347 

280 

506 

43" 

22  598 

8268 

494 

45' 

609 

753 

'33 

161 

15  862 

2 090 

368 

■>35 

98 

345 

I 

144 

4 93° 

— 

251 

95' 

453 

3*5 

- 

77S87 

— 

369 

525 

49 

957 

- 

104  047 

— 

* 557 

471 

679 

■5* 

" 

- 

206  553 

14  846 

142 

057 

815 

OJO 

66 

74' 

95  544 

— 

284 

476 

335 

788I 

- 

- 

3'  537 

• I '39 

73' 

279 

34* 

708 

*5 

69O 

42  088 

— 

«7 

012 

*3' 

573 

3**9 

— 

191 

261 

'3* 

7'8, 

- 

- 

IOO69 

17  3*5 

' 336 

401 

75* 

590 

176 

995 

42  186 

3 475 

141 

*37 

62 

47« 

14 

94» 

2 266 

*3  770 

322 

023 

241 

275 

7» 

933 

n 546 

154030 

1 >76*5558 

10  791  742! 

752243 

1 680  644 

9 >66 
64  86o  ') 


506 


Da«  landwirtschaftliche  Versicherungswesen. 


Gewinn-  and  Teriaat- 

Au- 


! © 
1 Z 

•— 

Privat  feuervcrsiehenmgsiintcrnehmung 
Sitz  Name 

Rück 

Versiche- 

rungs- 

prämien 

Mk. 

Zuschuss 

zur 

Schaden - 
reserve 
des 

Vorjahrs 

Mk. 

Schäden  ’j 
des 

Geschäfts- 

jahrs 

Mk. 

Erhöhung 

der 

Reserven 

Mk. 

1 

2 

3 

4 

5 

6 

7 

b)  Gegenseitigkeitsvereine. 

32 

Altona  .... 

Feoer-Ass.-V 

218  662 

— 

293  '75 

— 

33 

Berlin  .... 

Brandvers.  Deutsch.  Eisen- 

bahn-B 

— 

»7 

249  294 

— 

3 t- 

Brandenburg  . 

Brandenburger  F.-V.-O. 

74478 

4' 

146  946 

— 

35- 

Dresden  . . . 

Landwirtsch.  F.-V.-Gen.  . 

724  353 

— 

227  3<>5 

— 

3* 

Düsseldorf . . . 

Brandvers.  d.  Deutschen 

Werkmeister- Verb.*)  . . 

— 

— 

4 529 

— 

57- 

Gotha  .... 

Gothaer  Feuer-V.-B. . . . 

401  470 

— 

2 575  846 

200  000 

3«. 

Greifswald . . . 

Greifsw.  H.  u.  F.-V.-G. . . 

— 

— 

570978 

129067 

59- 

Güstrow  . . . 

Fetter-V.-V.  f.  Mecklenb.  . 

- 

— 

279  663 

' 413 

40. 

Hannover  . . . 

Concordia  

105  634 

— 

180  887 

— 

4' 

Leipzig .... 

F.-V.-Gen.  Deutsch.  Buch- 

drucker  

7676 

— 

453 

— 

42- 

Lübeck  .... 

Lübecker  F.-V.-V.  . . . 

!*7  576 

— 

52398 

30035 

43- 

Neubrandenbnrg . 

Mecklenb.  H.  n.  F.-V.-G.  . 

54  599 

— 

952  035 

63712 

44- 

Osnabrück  . . . 

Mühlenvcrs.-Qes 

l6  296 

— 

44  4*6 

8254 

45 

Rostock  . . . 

Vaterland.  F.-V.-Soz.  . . 

20489 

— 

28  173 

— 

40. 

SehSnberg  . . . 

F.-V.-O.  r.  d.  Fürstent. 

Ratzebnrg  ..... 

— 

~ 

269  267 

— 

47. 

Schwedt  . . . 

Schwedter  H.  n.  F.-V.-G.  . 

64857 

— 

2 142  757 

66  432 

, 48. 

Stuttgart  . . . 

Württemb.  Privat-F.-V. 

270  808 

— 

738  747 

— 

1 7 Gegenseitigkeitsvereine 

2 086  898 

68 

8756919 

498  9'3 

31  Aktiengesellschaften 

82  751  837 

- 

55  843  4*' 

-3  39' 

Zusammen 

84  838  735 

68 

64  600  38O 

495  S22 

')  Kinschl.  der  Schadenermittelungsknsten  und  der  znrttckgestellten  Betrage,  abzüglich 
’)  Vom  i.  Oktober  1904  bis  31.  Dezember  1905. 

*)  Daranter  31304  Mk.  Legegelder. 

*)  Darunter  210  Mk.  Legegelder. 

*)  Tilgung  der  vorjährigen  Dnterbilanz. 


Digitized  by  Google 


Verlust 


Verwal  tu  Unkosten 


nu* 

Schrei- 

aus 

Pro- 

bungen 

Kapital- 

anlagen 

visionen 
usw.  der 
Agenten 

sonstige 

Kosten 

Steuern 

Mk. 

Mk. 

Mk. 

Mk. 

Mk. 

8 

9 

to 

1 I 

12 

iS  826 

4394 

•73  '55 

83  551 

1 251 

— 

3698 

30000 

10  151 

898 

1 142 

— 

87  '9' 

66  212 

623 

39656 

4*7 

53  *59 

43  5*3 

3*2 

97 

3 268 

509 

8 166 



13089 

IO  079 

I 910  806 

495  449 

3 9'4 

1 152 

1 I 629 

— 

44  870 

4 760 

582 

— 

2 134 

21  966 

74 

2541 

— 

27  545 

93  *54 

1 127 

104 

1 749 

186 

5 9*9 

.*7 

661 

2 052 

*6  437 

47  9*0 

2 224 

2 287 

695 

108  194 

77  367 

469 

3 726 

6*3 

19655 

296 

6 

— 

30067 

48618 

I 208 

180 

— 

5 505 

10945 

43 

42  93« 

2 090 

222  795 

•91  373 

935 

3400 

7 *42 

224  258 

244  706 

27487 

127  187 

47  278 

2 S92  654 

• 5*4  245 

45  748 

75  3S4 

«54  030 

17625  558 

10791  742 

75*  *43 

- — — 

Lei- 

stungen 

fllr 

Sonstige 

Summe 

O 

55 

gemein- 

Ausgaben 

s 

nützige 

Zwecke 

Mk. 

Mk. 

Mk. 

1 3 

*4 

IS 

m 

5 808 

— 

795  822 

3*- 

— 

— 

294  O68 

33 

2 750 

— 

379  383 

34- 

28  820 

33  642 

1 15«  *77 

35- 

5« 

28  90$ 

45  53* 

36- 

78  939 

— 

5 689  59* 

37- 

3 867 

34  924*) 

801  247 

38. 

1 392 

5835') 

312  859 

39 

87O 

— 

412  458 

40 

I 223 

6637 

24  OS4 

4'- 

298 

12  290 

291  89t 

4*. 

2 930 

12  587 

I 274  875 

43 

267 

2 391  *) 

96  029 

44 

2 944 

— 

*3*  505 

45- 

4 086 

1 488 

291 514 

1 252 

— 

3735429 

26  299 

— 

• 542847 

16 1 803 

138  699 

16  270  412 

l 680  644 

160  639 

169  832  117 

508 


Pas  landwirtschaftliche  Versicherungswesen. 


Bilanzen  für 
Aktiva 


6 

£ 

u 

Privfitfenervereicberung^anteroelnuung: 

a| 
5 A 

1 5 
*-  < 

<U  ^ 

1 •* 

U, 

5 

Ö 

v t. 
- 
B 

ra  > 

" »-* 
*> 
-er 

c r 

5 S 

v ä 
1 

< V 

& < 0 

1 = 
S J 

— > f^4 
0 _ 

- 5 

5 | 

III 

m 

-2>z 

*11 

c 

53 

£ 

i 

s 

-*5 

Sitz 

Name 

I 

2 

5 

4 

5 

6 

7 

8 

9 

a)  Aktiengesellschaften. 

I. 

Aachen  « . 

A »eben -Leipziger  V.-A.-G. 

2 400 

— 

ist 

308 

55 

9 

3. 

„ r • 

Aachen -Münchener  F -V.-G. 

7 200 

— 

1470 

50  79 

57J 

»SS 

3- 

Berlin  . . . 

Berlinische  F.-V.-A.  . . . 

4 8oo 

3* 

3's 

357 

90 

11 

4- 

fl  ... 

Deutache  F.-Y.-A.-G. 

2 400 

— 

190 

186 

I 

7 

5 

»1  ... 

Preussische  I’.-V.-A -G. . . 

2 4OO 

— 

•33 

383 

34 

— 

6. 

n ... 

Union . 

3 t--"j 

— 

1 57 

»7 

17 

‘3 

7- 

„ ... 

Viktoria  F.-V.-A  .-0.  • . . 

2 25O 

— 

303 

174 

0 

12 

8. 

Breslan  . . 

Scblesiwihe  P.*V.-G.  . . . 

7 200 

— 

793 

1 414 

4G4 

6 

9' 

Klherfeld  . . 

Vaterlind.  F.-V.-A -G 

4 800 

— 

82s 

991 

15  t 

63 

io. 

Erfurt  . . 

Thuringia 

7 200 

— 

1 S2S 

* 444 

«99 

;<>; 

II. 

Essen  . . . 

Westdeutsche  V.-A.-B.  . . 

4 Soo 

88 

■ 409 

591 

6 

K 3. 

Frankfurt 

Deutscher  Phiiuiz 

7 543 

— 

t.51 

— 

33 

70 

13- 

W * * 

Providentia 

Im  Hanptzweig 

•4- 

Hamburg  . . 

Fener-Asa.-Komp 

I 2S0 

29 

;-t 

z; 

61 

3 

15- 

fJ 

Globns  Y-A.-G 

3 000 

1196 

<'54 

3*7 

•27 

24 

16. 

fl 

Ham bürg- Bremer  P.-V.-G 

4 935 

*5 

I 215 

689 

456 

123 

| 1 7 

» • ' 

Hanseat.  F.-V.-G.  . . 

2 4OO 

— 

208 

205 

24 

»5 

18. 

Norddeutsche  F.-V.-G.  . 

6 000 

26 

693 

627 

«*9 

• 4 

«9 

fl 

Transatlant  F.- V.-A.-G.  . 

4 800 

22 

833 

1 196 

466 

»3 

20. 

Karlsruhe 

Badische  K.-V.-B.  . . . 

3 000 

— 

86 

53 

759 

«S 

21. 

KOln  . . . 

Colonia 

7 200 

— 

762 

1 608 

3 

9<S 

22. 

Leipzig  . . 

Leipzig. r F.-V.-A 

— 

— 

737 

3«5 

— 

no 

2 3- 

Mag-!-  bürg  . 

Ma^deb.  F.-V.-G 

12  000 

— 

■95 

289s 

2006 

61 

-’-i 

Mönchen  . 

Bayerische  V.-B 

Im  Hauptzweig 

25- 

n . . 

Süddeutsche  F.-V.-B,  . . 

3 375 

— 

250 

54S 

535 

*3 

i(j. 

M. -Gladbach  , 

Gladbacher  F.-V  A.-G.  . . 

4 Soo 

— 

733 

605 

39s 

12 

27 

Neuss  . . 

Rheinland 

7 200 

— 

187 

So 

12 

39 

2-S. 

Oldenburg 

Oldenburger  Y.-G.  . . , 

2 400 

— 

125 

337 

1 

*7 

Stettin  . . . 

Preuss.  National- Y.-G. 

6750 

— 

1 73° 

488 

8 

38 

3°. 

Stras&bnrg 

Alsatia 

1 500 

2 

4> 

»7 

47 

13 

3*. 

n 

Rhein  u Mosel  .... 

3 600 

*9 

188 

96 

5* 

19  Aktiengesellschaften 

<30 '33 

1451 

t7  2il 

40  717 

7422 

1603 

’)  Gestundete  Prämien  in  der  Lebensversicherung.  — ' Vorauszahlungen  und  Darlehen 
l’eiisionsfund»  der  Gesellschaftsbeainten.  — 4)  Kautionen  in  Wertpapieren.  — J)  Bank-Depots 


Digitized  by 


es 

® t® 

Ir 

- s 

•/.  1- 
G ■- 

Ü* 

es 

x 

* 

V 

es 

- 

3 

US 

s 

s 1 

1 * 
*2  *c 
- s: 

-e 

s 

s 

Wertpapiere 

«y 

* 'ä* 

V g 
's  £ 

k.  ü 

£ s= 

ci 

1 

3 

!S 

? 

■i!  - 
7 * 

g S 

■J  ’S, 
74 

iS 

| 

TT 

3 

C 

3 

es 

t. 

s 

f« 

► 

'3 

-43 

4) 

•Jf 

1 

to 

1 1 

[2 

>3 

h 

'5 

(6 

17 

■8 

»9 

20 

21 

7 - 

1 29* 

Im 

296 

«3* 

'>  7^5 

10  5*7 

— 

920 

- 

4 457 

— 

— 

— 

3<3  37° 

— 

2 

2 iizu 

3 202 

— 

— 

— 

450 

— 

— 

— 

1 1 7S2 

5 

91 

4S« 

1 258 

— 

— 

~ 

1 oSi 

— 

1 

— 

5 7'° 

— 

38 

I 7 n 

1 787 

— 

— 

— 

— 

— 

— 

6435 

4 

3» 

SU 

2 645 

— 

— 

- 

68 

— 

7 M- 

4 

1 310 

— 

— 

25 

— 

— 

— 

— 

— 

4 194 

— 

15 

" 375 

2 056 

— 

75g 

— 

»75 

— 

— 

— 

>9  3-58 

— 

2 

7 H9 

2 9!  t 

— 

— 

— 

92'' 

25 

— 

— 

18  219 

9361> 

33 

42  4VO 

4 882 

1 

— 

3770*) 

2 im 

598“. 

— 

66  ii>7 

9 

25 

] 969 

l 280 

— 

— 

— 

182 

— 

— 

— 

1041') 

— 

207 

5 6SS 

l 766 

- 

905 

— , 

1 134 

— 

— 

— 

1 7 988 

Leb«  ns  Versicherung  angge  trieften. 


~ 

■ 

204 

4 2 9 

— 

>03 

— 

— 

— 

_ , 

1 989 

— 

3 

1 083 

1 921 

— 

701 

— 

— 

— 

— 

9 108 

— 

4 

170 

9 204 

— 

9 

— 1 

1037 

— 

— 

17896 

3 

882 

' 2>5 

— 

7 

— 

459 4) 

— 

5 428 

— 

7 

668 

1 675 

400 

323 

— 

368 

— 

404  a) 

-- 

1*  3M 

4 

2 

448 

3 s79 

— 

7* 

— 

400 

— 

— 

— 

*3  134 

8 

945 

280 

— 

— 

— 

— 

— 

— 

— 

5 126 

3 

S2 

5 347 

5 5*7 

- 

— 

— 

1 050 

— 

— 

— 

2450s 

— 

3' 

9678 

4 744 

— 

435 

— 

300 

— 

— 

— 

14  420 

5 

6 

3 951 

9 796 

— 

4 

— 

2 082 

— 

— 

33  601 

.eben« vdreicbern  11g  ausgewieaen. 

1 

IOO 

915 

672 

— 

21 

— 

— 

— 

— 

— 

6 440 

5 

12 

1 381 

2 7<I6 

— 

»SS 

— 

— 

— 

10  98" 

300  ö) 

3 

2 414 

126 

— 

40 

22 

281 

t 

10  735 

— 

34 

1 91  1 

' >99 

— 

— 

40 

— 

6474 

29 

52 

5 1 »6 

7 590 

— 

— 

57 

I 200 

— 

— 

— 

•5  ' 1* 

14 

5 

13. 

465 

— 

“ 

— 

930 

— 

“ 

— 

3 439 

24 

24 

99S 

3 409 

— 

— 

1 200 

— 

— 

10  -'75 

3- 

4- 
5* 
6 

1 7- 
8. 
9- 
10. 

1 1 

12. 

*3- 

W | 

»5* 

16. 

I7‘ 

18 

*9- 

20. 

21. 

22. 

23. 

24. 

25- 

26. 

27. 

28. 

29. 
3°- 
3*- 


510 


Das  landwirtschaftliche  Versicherungswesen. 


Bilanzen  für 
Aktiva 


1 0 
1 >r* 
2 

Privatfeuerver 

Sitz 

sicherungsunterneiiniung 

Name 

Forderungen 
an  die  Garanten 

3 

« E 

^3  Cg 
Vt  0 

M c 

0 V 

23  ** 

* *- 

tu 

*e 

Jj  § 

5 S 
* ^ 
S ■< 
3 

«£ 

Guthaben  bei  Banken 

& 

-18 

Jsjg 

o—  2 
* 2 a 

£ 

3 Ei 

As  fl 

■i3 

3 

e 

41 

» 

K 

6 

s 

< 

I 

2 

3 

4 

5 

6 

7 

8 

9 

b)  Gegenseitigkeitsvereine. 

32- 

Altona  .... 

Feuer-Ass.-V 

— 

1 

9* 

42 

8 

1 1 

33- 

Berlin  .... 

Brand vers.  Deutsch.  Eisen- 

bahn-ß 

— 

— 

— 

— 

3 

34- 

Brandenburg  . . 

Brandenburger  F.-V.-G. 

— 

— 

*5 

22 

— 

s 

35- 

Dresden  . . . 

Landwirtsch.  F.-V.-Gen.  . 

1 

71 

122 

203 

7 

3b- 

Düsseldorf . . . 

Brand  vers.  d.  Deutschen 

Werkmeister- Verb.  . . 

— 

— 

2 

— 

4 

37. 

Gotha  . . . . 

Gothaer  Feuer- V.-B.  . . . 

— 

— 

47* 

1 577 

'3 

219 

3«. 

Greifswald  . . 

Greifsw.  H.  u.  F.-V.-G. 

— 

•5 

— 

454 

44 

4 

39. 

Güstrow  . . . 

Feuer- V.-V.  f.  Mecklenb.  . 

— 

142 

— 

— 

— 

40. 

Hannover  . . . 

Concordia 

— 

— 

7 

176 

— 

21 

41 

Leipzig .... 

F.-V.-Gen.  Deutsch.  Buch- 

druckcr  

825 

— 

II 

— 

44. 

Lübeck  .... 

Lübecker  F.-V.-V.  . . . 

728 

— 

■8 

62 

— 

4 

43 

Neubrandenburg  . 

Mecklenb.  H.  u.  F.-V.-G.  . 

— 

743 

37 

— 

— 

(6 

44- 

Osnabrück . . . 

Mühlenvcrs.-Ges 

194 

— 

— 

3 

29 

— 

45 

Rostock  . . . 

Vaterländ.  F.-V.-Soz.  . . 

— 

— 

>5 

24 

— 

46. 

Schlinberg  . , . 

F.-V.-G.  f.  d.  Fürstent. 

Ratzeburg 

— 

1 

— 

78 

— 

— 

17- 

Schwedt  . . . 

Scliwedter  H.  u.  F.-V.-G.  . 

— 

1 

>75 

702 

— 

I4S. 

Stuttgart  . . . 

Württemb.  Privat-F.-V. 

— 

- 

34 

84 

3* 

156 

17  Gegenseitigkeitsvereine 

• 747 

884 

95> 

3 157 

335 

450 

29  Aktiengesellschaften 

«30*33' 

1451 

17  211 

20  727 

7422 

1603 

Zusammen 

134  5*o 

4335 

18  162 

43884 

7757 

40S3 

')  Forderungen  an  die  Aktionlire. 

*1  Darunter  2206011  Mk.  Darlehen  an  Gemeinden. 

*)  Darunter  178514  Mk.  Guthaben  hei  der  Hagel  Versicherungs-Abteilung. 
')  Sparkasseneinlagen. 

*)  Wertpapiere  des  ßcamteupcnsiousfond*. 


Digilized  by  Google 


512 


Das  landwirtschaftliche  Versicherungswesen. 


Bilanzen  für 
Passiva 


1 3 

PriTatfenerverzichernngaunternchuning 
Sitz  Name 

Prämien- 

Überträge 

Schaden- 

reserve 

Sonstige 

Überträge 

• 1 

2 

3 

4 

5 

6 

7 

a)  Aktiengesellschaften. 

1. 

Aachen 

Aachen-Leipziger  V.-A.-O. 

3 000 

705 

>74 

— 

1 2. 

n • • 

Aachen-MUncbener  F.-V.-O. 

9 000 

13  *92 

2 711 

2 

1 3' 

Berlin  . . 

. Berlinisclie  F.-V.-A.  . . . 

6 000 

2 412 

156 

— 

4. 

„ • • 

Deutsche  F.-V.-A.-G.  . . 

3 000 

75* 

91 

S°*) 

5. 

* • • 

I'renssische  F.-V.-A.-G.  . . 

3 000 

* 309 

186 

— 

6. 

M * • 

l'niun 

4 Soo 

x 072 

*87 

7- 

W * ♦ 

Viktoria  F.-V.-A.-G.  . . . 

3000 

9*4 

85 

— 

8. 

Breslau 

. | Schlesische  F.-V.-G.  . . . 

9 000 

4579 

743 

— 

9- 

Elberfeld  . 

i Vaterland,  F.-V.-A.-G.  . . 

6 000 

3004 

802 

— 

10. 

Erfurt.  . . 

Thtiringia 

9 000 

5 5'6 

I 219 

41  017*1 

in. 

Ensen  . . 

. 1 Westdeutsche  V.-A.-B.  . . 

6 000 

1 62$ 

399 

— 

' 12. 

Frankfurt 

. . Deutscher  Phönix  . . . 

9429 

3 >91 

330 

— 

'j 

r 

Providentia 

Im  Hauptxweig 

m. 

Hamburg  . 

, Feuer-Ass.-Komp 

1 480 

250 

67 

— 

'5 

* • 

. | Globus  V.-A.-G 

4 000 

* 939 

1 678 

— 

16. 

Hamburg-Bremer  F.-V.-G. 

7050 

5 260 

657 

IOO 

17. 

Hanseat.  F.-V.-G 

3 000 

641 

119 

— 

18. 

n 

Norddeutsche  F.-V.-G.  . . 

7 5 °° 

> 453 

426 

92 

19. 

n 

Transatlant.  F.-V.-A.-G.  . 

6 000 

2 173 

668 

— 

20. 

Karlsruhe . 

. i Badische  F.-V.-B 

4 000 

53° 

208 

>55 

21. 

Köln  . . 

. 1 Colonia 

9 000 

3 0S2 

340 

— 

22, 

Leipzig  . 

Leipziger  F.-V.-A.  . . . 

3000 

3577 

127 

— 

43 

Magdeburg 

. j Magdeb.  F.-V.-G 

15  000 

7376 

»595 

81 1*) 

24. 

München  . 

Bayerische  V.-B 

Im  Hanptxweig 

45 

Tt 

. 1 Süddeutsche  F.-V.-B.  . . 

4 500 

906 

169 

— 

26. 

M. -Gladbach 

Gladbacher  F.-V.-A.-G.  . . 

6 000 

2 744 

661 

— 

27- 

Neuss  . . 

Rheinland  ...... 

9 000 

799 

186 

— 

iS. 

Oldenbnrg 

. . Oldenburger  V.-G.  . . . 

3000 

1 320 

68 

->y. 

Stettin  . . 

. ' l'reii »s.  National- V.-G.  . . 

9 000 

7 >9* 

> *77 

— 

>0. 

Strassburg 

Alsatia 

2 000 

480 

185 

291  *) 

31. 

n 

. 1 Rhein  u.  Mosel 

6 000 

1 420 

189 

217 

29  Aktiengesellschaften 

170459 

79419 

■6  804 

4«  735 

•j  Meist  Guthaben  der  Beamtenpensions-  nnd  Versorgangskasoe  usw.  — *)  Organ isations- 
und  sonstige  Reserven  der  rufall*  und  Haftpflicht  Versicherung.  — 4)  L>amnter  &00000  Mk.  Reserve 
425000  Mk.  „Konto  für  unvorhergesehene  Fälle“.  — 7)  Einschi,  der  Reserven  für  die  Lebeus- 
Lebens Versicherung  mit  Gewinnanteil  Versicherten.  — 8)  Ausschliesslich  754984  Mk.  Zuweisung 


Digilized  by  Google 


Die  Feuerversicherung. 


513 


Ende  1905. 

(in  1000  Mk.'i. 


Hypo* 

theken 

Bar- 
kauf ionen 

Guthabe  11 
anderer 
Ver- 
sicherung* 

miteriieh- 

mongen 

Sonstige 
Passiva l) 

Ucservc- 

fuiids 

Sjicxial- 

reserven 

Gewinn 

Gesamt- 

betrag 

di 

K 

5 

8 

9 

10 

1 1 

12 

'3 

*4 

'S 

1 6 j 

75 

35 

236 

222 

4 447 

1 

— 

7 89 

2105 

900 

6 100 

939 

3"  37o 

2. 1 

— 

— 

55 

32 

600 

1 477 

920 

11784 

3- 

700 

— 

122 

'3' 

654 

75 

<36 

5 7>° 

1 

— 

— 

1 1 

9 

600 

800 

520 

"435 

5 

— 

68 

1 1 

5 

45° 

5 00  *1 

349 

7 142 

6. 

— 

— 

42 

— 

— 

112 

41 

4 194 

7- 

— 

— 

>57 

605 

900 

' 734 

1 670 

19  3SS 

s. 

— 

— 

468 

12 

3 000 

3 

1 037 

(8  219 

9 

— 

— 

346 

715 

900 

6 090  '■) 

• 304*7 

66  107 

IO. 

— 

>3 

"45 

250 

600 

354 

530 

10419 

I 1.  | 

300 

— 

203 

43 

943 

2 217 

■ 332 

17  988 

12 

Lebens  Versicherung  ansgewie*en . 

'J-| 

— 

— 

145 

14 

12 

-** 

21 

1 989 

M 

— 

— 

318 

167 

400 

306 

400 

9 10S 

15. 

— 

— 

3 040 

442°) 

705 

96 1 

68 1 

1 7 S.,6 

(6. 

— 

40 

348 

5,8 

600 

— 

162 

5 428 

'7 

— 

I 061 

221 

300 

— 

271 

" 3 »4 

iS. 

— 

1 

I 320 

310 

1 000 

272 

3*0 

12  *34 

19- 

— 

'55 

7 

IO 

— 

6l 

5 126 

20 

— 

896 

568 

4 000 

4 «'s 

1 707 

24  508 

21  . 

— 

— 

-’3' 

90 

3 000 

3 997 

t 398 

14  420 

22. 

— 

516 

470 

295 

2 325 

1 4S4 

I 929 

33601 

23 

Lebensversicherung  austtewieseu 

2-1- 

— 

— 

"45 

29 

43 

— 

168 

" 440 

=5 

— 

— 

4 1 

32 

600 

200 

708 

10  986 

2I>. 

— 

28 

6 

488 

35 

•95 

■O  735 

2: 

— 

— 

4'. 

'3' 

1 000 

540 

j"9 

6 474 

z8 

— 

12 

44  7 

95" 

900 

263 

1 187 

23  238 

29.  1 

— 

— 

3' 

IO 

7i 

49 

122 

3 =39 

iO 

36 

360 

600 

886 

517 

10275 

3' 

1631 

450 

II  132 

8108 

25  si7 

39  261 

19306 

41$  122 

fonds.  — *)  Davon  40688542  Mk.  I’riimienreserven  der  Lebensversicherung  und  328505  Mk,  Prämien- 
flr  ausserordentliche  Bedürfnisse.  — i)  Darunter  201928  ltk.  Leibrentenreierve.  — •)  Darunter 
sowie  Unfall-  und  Haftpflichtversicherung,  darunter  15828(10  Mk.  Gewinnreserven  der  in  der 
an  die  Lebensversicherten  vor  Abschluss  der  Bilanz. 

Meitzen,  Buden  des  prenss.  Staute*.  VIII.  H3 


Digltized  by  Google 


Pas  landwirtschaftliche  Versicherungswesen. 


Bilanzen  für 
Passiva 


514 


© 

/. 

2 

— 

Privatfeoervci 

Sitz 

sichernngsunternehmung 

Name 

Garantie- 

kapital 

Prätnien- 

Uberträge 

Sch  ailen - 
reserre 

Sonstige 

Übertrüge 

1 

2 

3 

4 

5 

6 

7 

b)  ßegenseitigkeitsvereine. 

3 2 

Altona  .... 

Feuer-Asa.-V 

— 

»74 

5» 

— 

33. 

Berlin  .... 

Brand  vers.  Deutsch.  Eisen- 

bahn'B 

— 

— 

— 

34. 

Brandenburg  . . 

Brandenburger  F.-V.-G. 

— 

197 

So 

— 

(35- 

Dresden  . . . 

LandwirUch.  F.-V.-Oen.  . 

— 

5” 

>5 

>4 

36. 

Düsseldorf . . . 

Brandvers.  d.  Deutschen 

Werkmeister-Verb.  . . 

49! 

— 

— 

,37- 

Gotha  .... 

Gothaer  Feuer-V.-B. . . . 

— 

10  987 

43° 

— 

38 

Greifswald  . . 

Greifs»-.  H.  u.  F.-V.-G.  . 

— 

5» 

I 

5 

39 

Güstrow  . . . 

Feucr-V.-V.  f.  Mccklenli.  . 

— 

— 

90 

— 

40. 

Hannover  . . . 

Concordia  

— 

(6 

9 

— 

4*. 

Leipzig . . . . 

F.-V.-Gen.  Deutsch.  Buch- 

dracker  

1 000 

6 

— 

— 

42. 

Lübeck  .... 

Lübecker  F.-V.-V.  . . . 

972 

59 

9 

— 

43 

Xeuhraudenburg . 

Mecklenb.  H.  u.  F.-V.-G.  . 

— 

95 

422 

12 

44 

Osnabrück  . , . 

Mllhlenvers.ües 

»94 

— 

*7. 

— 

45. 

Rostock  . . . 

Vaterländ.  F.-V.-Soz.  . . 

— 

1 10 

i 

— 

46. 

.Schönberg  . . . 

F.-V.-O.  f.  d.  Flirstent. 

Katzeburg 

70 

— 

24 

— 

47 

Schwedt  . . . 

Schwedter  H.  n.  F.-V.-G.  . 

— 

1 303 

ms 

1 

4» 

Stuttgart  . . . 

Wflrttemb.  Privat-F.-V.  . 

— 

2 103 

«34 

— 

1 7 Gegensei t igkeits vereine 

2 727 

'5  7>3 

1 417 

102 

29  Aktiengesellschaften 

• 7°  459 

79  419 

16  S04 

4*735 

Zusammen 

173  186 

95  '3* 

18  221 

4*837 

*)  Legegelder. 

*)  Darunter  653000  Mit 
3)  Daninter  395  000  Mk. 

Daninter  495  000  Mk. 
*)  Darunter  414  959  Mk. 


Wegegelder. 

litlcklagen. 

für  die  Beamtenpcusiongkaase. 
ftir  den  Bcaiutenjiensionsfunds. 


Digilized  by  Google 


Guthaben 

Hypo- 

theken 

Bar- 

kautionen 

anderer 
Ver- 
sieh erringe* 
unterneh- 

Sonstige 

Passiva 

Reserve- 

fonds 

Spezial- 

reserven 

Gewinn 

Gesamt- 

betrag 

inungen 

g 

9 

10 

1 1 

12 

■3 

*4 

«5 

— 

— 

12 

2 

909 

79 

* 34* 

— 

— 

— 

43 

an 

1 194 

— 

— 

>3 

SSI 

818 

59« 

1 000 

3054 





*■" 

s 

«5  349 

496 
»7  578 

756«) 

— 

7 

1075 

«5» 

— 

2 048 

— 

'S1) 

— 

3° 

79 

|6 

— 

230 

— 

— 

4 

I 700 

280 

196 

2 205 

— 

— 

I 

3 

*3 

— 

8 

I 04I 

— 

I 

696*) 

*3 

9 

209 

— 

3 

■ 285 

20 

33 

331 

1 103 

33 

— 

»635 

3* 

33 

34- 

35- 

36- 1 

37- 1 
3«- 
39 

40. 

41. 
43 
43 


3* 

— 

— 

— 

im 

— 

5 

359 

— 

— 

— 

— 

3°o 

24 

7* 

5*4 

— 

— 

— 

8 

«*3 

— 

4« 

306 

— 

— 

2 

38 

I 866 

476*) 

200 

4 034 

— 

— 

37 

500«) 

13  581 

190 

3 339 

«7  784 

643 

1468 

*25 

1690 

22  604 

I 720 

«8  7«3 

66  922 

1631 

450 

11  132 

S108 

35  817 

39  261 

19306 

4*5  *22 

Das  landwirtschaftliche  Versicherungawesen. 


51 G 


1. 

2. 
3* 
4- 
v 
6. 
7 

8. 

9 

10. 

11. 

12. 
13 
*4 
*5- 
16. 
‘7- 
18. 

*9 

20. 

21. 

22 

24- 

*5- 

26 

28. 

29 

30 

3* 


Die  allen  Zweigen  gemeinsamen 

1.  Einnahmen. 


Aachen  . . 

Aachen-Leipiiger  V.-A.-G. 

1047 

57*44 

— 

185 

3*  «76 

n ... 

Aachen-Müuchener  F.-V.-G. 

— 

«45  5*2 

18  399 

544  105* 

1 408  066 

Ctrl  in  . . . 

Berlinisch«  F V A.  . . . 

— 

2"  353 

— 

— 

S"  353 

fj  ... 

Deutsche  F.-V.-A.-G.  . . 

1204 

73  6*4 

17  711 

— 

9S  579 

n ... 

I’reussisohc  F.-V.-A.-G. . . 

— 

— 

— 

— 

n ... 

Union 

— 

— 

— 

— 

— 

n ... 

Viktoria  1 -V.-A.-G. . . . 

— 

51  918 

4 9$J 

— 

56  870 

Breslau 

Schlmisclu  F.-V.-G.  . . . 

— 

3S»  '99 

— 

I 066 

353  **5 

Elberfeld 

Vaterläud.  F.-Y.-A.-G.  . . 

— 

— 

— 

— 

— 

Erfurt  . . . 

Thnringia 

— 

937 

43  S48 

27  788 

303  573 

Essen  . . . 

Westdeutsche  V.-A.*B.  . 

— 

— 

— 

— 

— 

Frankfurt 

Deutscher  J'hSnix  . . . 

— 

3*5  718 

— 

■85 

3*S  90.5 

Hamburg 

Providentia 

Fcner-Ass.-Kumji  . . . 



18  599 

128 

Im  1 

tatptnveig 

727 

„ * - 

Globus  V.-A.-G,  .... 

37; 

146  890 

2 905 

'S 

150  185 

* - • 

Hambnrg-Bremt-r  F.-V.-G.  . 

s°79 

444  331 

8 53' 

f 600 

45*  54' 

1» 

Hanseat.  F.-V.-G 

— 

8$  159 

212 

409 

85  780 

n 

Norddeutsche  F.-V.-G.  . . 

— 

1 3 - 308 

— 

304' 

'iS  349 

Transatlanl  F.-V.-A.-G.  . 

— 

— 

— 

— 

— 

Karlsruhe 

Badische  F.-Y.-B 

— 

— 

— 

— 

Köln  . , . 

Colonia 

— 

530  404 

121 

— 

53°  525 

Leipzig  . . 

L i 1 xi-.-f  F.-V.-A.  . . . 

— 

4 7-’  s 45 

749 

'53 

473  737 

Magdeburg 

Magdeb.  F.-V.-ü 

— 

693  268 

14  990 

57  8n 

746070 

München  . . 

Bayerische  V.-B 

Süddeutsche  F.-V.-B.  , . 

848 

71  68s 

_ 

Im  I 
6 176 

Aaptiwdf 
78  706 

M.-Oladbat  11 

Gladbacher  F.-V  -A.-G.  . . 

— 

— 

— 

— 

— 

Neuss  . . . 

Rin  :i:!and 

— 

127  860 

— 

— 

1278*0 

Oldenburg 

Oldenburger  V.-G.  . . . 

»43 

135  0** 

— 

222 

136 131 

Stettin  . . 

Preuss.  Natioual-Y.-U.  . . 

— 

— 

— 

— 

Strassburg 

Alsatia 

— 

- 

— 

— 

— 

* 

Rhein  u.  Mosel 

— 

— 

— 

— 

— 

Zusammen 

6396 

5 048  397 

"2  546 

•.22  757 

5 79009* 

*)  Nur  fllr  Aktiengesellschaften. 

*t  Darunter  515703  Mk.  Kutnahme  au«  dem  gemeinnützigen  Fonds. 


Digitized  by  Google 


Er- 

Ab- 

Verlust 

Verwaltnngskosti-u 

Sonstige 

Ausgaben 

Mk 

Summe 
(Sp-9  — '5! 

Mk. 

Überschuss 

der 

gemeinsamen 

Einnahmen 

über  die 
Ansgaben 
(3p.  8 u.  1 6) 

Mk. 

höhung 
der  Ro- 
serven 

Mk. 

Schrei- 

bungen 

Mk. 

ans 

Kapital- 

anlagen 

Mk. 

l'ru- 

visiont-n 

usw  der 
Agouti-n 

Mk. 

sonstige  ; 
Kosten 

Mk. 

Steuern 

Mk. 

9 

IO 

1 I 

12 

»3 

*4 

'5 

16 

'7 

2 OOO 

4 IOO 

174  760  j 

10390 



191  aS» 

— 137  374 

— 890 

— 

— 

— 

1 

357  555 

— 

336  «’5 

1 07 1 40 1 ’) 

10  975 

— 

32 

— 

— 

55  49' 

— 

6"  498 

'44  »55 

26  066 

— 

* 747 

— 

272791 

8 543 

15  716 

324  SÖJ 

— 442  284 

— 

— 

— 

— 

— i 

— 

— 

— 

— 

— 

— 

— 

— 

— 

— 

— 

— 

— 

— 

— 

— 

396  240  1 

3 735 

— 

399  975 

- 343  '05 

— 

— 

— 

— 

— 

- 

— 

— 

353  265 

— 

— 

— 

— 

— 

— 

— 

— 

— 

— 

22  245 

37  543 

— 

644  977 

44  9' 7 

— 

749  682 

“ 446  109 



— 

— 

— ' 

— 

- - 

— 

— 

— 

Lebensvi 

7 977 
araJcberw 

7711 
ig  anfgei 

riesen. 

1 1 

s7  146 

— 

102  834 

263  O69 

— 

— 

429 

1 93' 

— 

2 360 

* !6  367 

_ 

8 112 

35  286 

— 

44  2.33 

— 

57  633 

92  552 

275  000 

11  156 

74  IO! 

— 

1 

190  757 

74  601 

625  tis 

— 164  57v 

— 

2 112 

4 536 

— 

— 

14  040 

' 973 

22  661 

63  1 19 

42  OOf) 

4024 

17648 

— 

, 

, 48  233 

*7  93* 

129  836 

5 5 ' 3 

— 

— 

— 

-- 

— 

— 

— 

— 

— 

— 

— 

— 

— 

— 

— 

— 

— 

— 

— 

— 

«4  39* 

— 

— 

*39  33» 

— 

*43  732 

3*6  803 

— 

— 

— 

— 

to6  022 

— 

106  022 

367  7'5 

200  OOO 

12  402 

8h  79 6 

- 

*45  479 

109  638 

554  3*5 

'9'  735 

Lebensversicherung  Mage  wiesen. 


18 

1. 

2. 

3- 

4- 
5* 
6. 
7- 
8. 

9 

10 
1 1. 
12. 
*3- 
»4 
iS. 
16 
*7* 
18. 
«9 
20. 
21. 
32. 

n 

24- 

*5‘ 

26. 

27. 

aS. 

29. 

30. 
3*- 


I,fd.  No. 


Das  landwirtschaftliche  Versicherungswesen. 


Zusammenstellung  des 

(in  1000 


1.  Aachen 

2.  „ 

3.  Berlin 


8.  Breslau 
| 9.  Elberfeld 
I 10.  Erfurt  . 

1 1.  Essen  . 

12.  Frankfurt 
■3 

■ 14.  Hamburg 


! *9-  n 

20.  Karlsruhe . 

1 2 1 . KCln  . . 

22.  Leipzig 

23.  Magdeburg 

24.  Mttnchen  . 
*5- 

; 26.  M. -Gladbach 

27.  Neuss  . . 

28.  Oldenburg 

29.  Stettiu 

i 30.  Strassburg 


Aachen-Leipziger  V.-A.-G. 


Aachen-Münchener  F.-V, 
Berlinische  F.-V.-A.  . 
i Deutsche  F.-V.-A. pQ, 
j Preußische  F.-V.-A.-G. 

| Union 

1 Viktoria  F.-V.-A.-G  . 
Schlesische  F.-V.-G,  . 
Vaterland.  F.-V.-A.-G. 
Thuringia  .... 
Westdeutsche  V.-A.-B. 
Deutscher  Phönix 
Providentia  .... 
Fener- Ars.- Komp.  . . 
Globus  V.-A.-G. 
Hamburg-Bremer  F.-V.« 
Hanseat.  F.-V.-O. . . 
Norddeutsche  F.-V.-G. 
Transatlant.  F.-V.-A.-G 
Badische  F.-V.-B. . . 

Colonia 

I Leipziger  F.-V.-A.  . 

: Magdeb.  F.-V.-G.  . . 
Bayerische  V.-B.  . . 
Süddeutsche  F.-V.-B. 
Gladbacher  F.-V.-A.-G. 
Rheinland  .... 

1 Oldenburger  V.-G. 
Preuss.  National-V.-G. 

Alsatia 

Rhein  n.  Mosel  . . 


1 360 

-8 


I «9 

Im  Hauptzweig 

I 2 


57 

Im  HanpUweig 
I 16 


Zusammen 


*)  Nur  für  Aktiengesellschaften,  Gegenseitigkeitsvereine  betrieben  nur  Feuerversicherung. 
*)  Vergl.  Tabelle  S.  516  u.  517. 

•)  Ausschliesslich  754  9S4  Mk.  Zuweisung  an  die  Lebensversicherten  aus  dem  Ge- 


Digitized  by  Google 


Die  Feuerversicherung. 


Gewinns  für  1905.  *) 
Mk.) 


Veraicherungszweigen 

Öl'ersrhua* 

der 

gemein- 
samen Ein- 
nahmen 
Uber  die  1 
Auttguhon  *) 

Gewinn 
de.s  Jahres 
1905 

(Sp.4  - 12) 

Vortrag 
aus  1904 

Gesamt- 

gewinn 

Glas 

Wasser- 

leitungs- 

schäden 

1 Kredit 

Transport. 

$ 

9 

IO 

I 1 

12 

'3 

*4 

'5 

iS 

__ 

1 - 

- >3» 

222 

222 

— 

- s> 

— 

“ 

1071 

580 

359 

939 

— 

— i 

— i 

— 

'45 

913 

7 

920 

— 

— 

— 

— 

— 232 

136 

— 

136 

— 

— 

— 

— 

— 

474 

46 

520 

'3 

— 

— 

— 

— 

345 

4 

349 

— 

— 

— 

— 343 

4' 

— 

4* 

63 

— 3 

— 

24S 

353 

I 670 

— 

1 670 

— | 

— 

— 

~ 

> 037 

— 

■ 037 

36 

— 

6 

— 446 

1 199“) 

105 

1 304*) 

— 

— 

— 

— 

530 

— 

530 

— 

— 1 

— 

263 

' 332 

— 

' 33* 

Lebensversicherung  ansgewiesen. 

— 

— 

- 1 

— 

*7 

20 

1 

21 

— 

— 

12 

182 

92 

400 

— 

400 

— 

— 

— 

— 

— I68 

679 

2 

68l 

— 

— 

— 

— 

63 

160 

2 

162 

— 

5 

— 

— 

6 

261 

IO 

271 

— 

24 

— 

— 

— 

380 

— 

380 

— 

— 

— 

— 

— 

5® 

5 

6l 

— 

— 

— 

— 

387 

' 659 

48 

1 707 

— 

— 

— 

— 

367 

' 342 

56 

' 39s 

— 

— 

— 

192 

I 929 

— 

I 929 

Lebensversicherung  ansgewiesen. 


Lfd.  No. 


Lfd.  No. 


520 


Dm  I and  Wirtschaft  liebe  Versicherungswesen. 


Gewinnverteilung  für  1905. 


Privat  feuerversicherungsuuternehniung 

An  die 
Reserven 

Mk. 

Tan- 

tiemen 

Mk. 

An  die 
Aktimiäre 

Mk. 

s 

0 

•9  j 

a .H 
< t 
<0 
> 

Mk. 

Ander- 
weit  .*) 

Mk. 

1 

Sitz 

Name 

2 

3 

4 

5 

6 

7 

8 

9 

a)  Aktiengesellschaften. 

Aachen  . . 

Aachen-Leipziger  V.-A.-G. 

163  960 

II  JS8 

36  000 

— 

11  212 

222  560 

« ... 

Aachen-Münchener  F.-V.-G. 

— 

28  946 

900  000 

— 

IOO86 

939  032 

Berlin  . . . 

Berlinische  F.-Y.-A.  . . . 

370  000  *1 

68  043 

460  000 

— 

22  258 

920  301 

Deutache  F.-V.-A.-G.  . . 

71  824 ä; 

4086 

60  000 

— 

— 

'35  910] 

W ... 

Preussische  F.-V.-A.-G. . . 

265  OOO 

44  698 

150  000 

— 

60 179 

519  877| 

Union 

IOO  OOO 

66  151 

1 26  000 

— 

56655*' 

348  8<>6 

„ ... 

Viktoria  F.-V.-A.-G. . . . 

40  OOO 

- 

— 

— 

1 567 

41  5*7| 

Breslau  . . 

Schlesische  F.-V.-G.  . . 

754681=) 

'35  161 

690  000 

90  OOO 

1 669  S42 

Elberfeld  . . 

Vaterländ.  F.-Y.-A.-G.  . 

270  OOO5) 

97  765 

660  000 

— 

9693 

' °37  453 

Erfurt  . . . 

Thnringia 

320  OOO 

110432 

750  000 

■) 

1=3037*! 

1 30346., 

Essen  . . . 

Westdeutsche  V.-A.-B.  . . 

2IOOOO 

57  900 

240  000 

— 

22  370*} 

53o=7a 

Frankfurt 

Deutscher  Phönix  . . . 

193  764 

IO8  725 

990  000 

— 

40  OOO*) 

1 33=  4*9 

» * * 

Providentia 

Im  Hauptzweig  Lebensversicherung  ausgewiesen. 

Hamburg  . . 

Feuer-Ass.-Komp 

4 894 

2 740 

12  000 

— 

760 

20  394 

* 

Globus  V.-A.-G 

100  000 

71  OOO 

225  000 

— 

4 000 

400  00a 

„ • - 

Hamburg-Bremer  F.-V.-G.  . 

144015*) 

62  040 

470  000 

— 

4 860 

680  915 

Hanseat.  F.-V.-G 

70  000 

*1  3*7 

66  000 

— 

4756 

162  143; 

n • 

Norddeutsche  F.-V.-G.  . . 

1 50  000 

10917 

90  000 

— 

19735 

270  652, 

n 

Trausatlant.  F.-V.-A.-G. 

210  OOO5; 

24  OOO 

144  000 

— 

2 603 

3*0  603. 

Karlsruhe . . 

Badische  F.-V.-B 

IO  OOO 

4 155 

40  000 

— 

6 820 

60  075] 

Köln  . . . 

Colonia 

— 

>4*  593 

1 290000 

— 

268  219*1 

1 706  812 

Leipzig  . 

Leipziger  F.-V.-A.  . . . 

424  1 68 

86732 

825  000 

— 

61 773 

' 397  673 

Magdeburg 

Magdeb.  F.-V.-G 

526  256 

'5=973 

1 250000 

— 

— 

1 929  229! 

München  . . 

Bayerische  V.-B 

Im  Hauptzweig  Lebensversicherung  ausgewiesen. 

n • • 

.Süddeutsche  F.-V.-B.  . . 

56  60 

1 1 230 

67  500 

— 

3=  7=* 

167  918 

M. -Gladbach  . 

Gladbacher  F.-V.-A.-G.  . . 

300  000 

44  740 

240  000 

— 

123  820' 

708  560! 

Neuss  . . . 

Rheinland 

19496 

19470 

156  000 

— 

— 

194  9*6j 

Oldenburg 

Oldenburger  V.-G.  . . . 

100  000 

15  586 

2 10  000 

— 

43  4062 

368  992| 

Stettin  . . 

PrensB.  National- V.-G.  . . 

468  207 

33  IO« 

674  999 

— 

10  629* 

1 186935 

Strassburg 

Alsalia 

22  402 

11  =73 

65  000 

— 

22  716 

121  39I 

Rhein  u.  Mosel  . . . . 

78 1»2 

64  606 

320  000 

— 

83  872*. 

546  66q| 

29  Aktiengesellschaften 

5 443  399 

' 5*7  837 

1 1 207  499 

— 

1 137  754 

19306  399> 

2 

3 

4 

5 

6 

7 

8 
9 

10 

1 1 

112 
•3 
<4 
*5 
16 
•7 
18 
; ‘9 

I 20 
! 21 
' 22 
j 23- 

24 

25 
26 
27 
iS 
29 
l'  3°- 
1 3 1 


*)  Einschi,  des  Vortrags  auf  neue  Rechnung. 

*)  Einschi.  Zuwendungen  zu  Beamtenfonds. 

*)  Vor  Abschluss  der  Bilanz  sind  an  die  Versicherten  der  Lebensversicherung  754  984  Mk.  überwiesen. 


Digitized  by  Google 


Die  Feuerversicherung. 


521 


Gewinnverteilung  für  1905. 


Privatfeuerversicherungsnnternehnmng 
Sitz  1 Name 

An  die 
Reserven 

Mk. 

Tan- 

tiemen 

Mk 

An  die 
Garanten 

Mk. 

An  die 
Ver- 
sicherte!» 

Mk. 

Ander- 
weit  *) 

Mk. 

Summe 

Mk. 

D 

2 

3 

4 

5 

6 

7 

8 

b)  Gegenseitigkeitsvereine. 

}* 

Altona  . . 

Feuer-Ass. -V 

78659 

— 

— 

— 

— 

78  65., 

33 

Berlin . . . 

Brandvers.  Deutscher 

Eiaenbalm-B.  . . . 

73  33°  *) 

— 

— 

— 

— 

73330 

34 

Brandenburg 

Brandenburger  F.-V.-G. 

103  605 s) 

— 

— 

— 

— 

103  605 

35 

Dresden  . . 

Landwirtach.  F.-Y.-Gen. 

169452 

4 S*° 

— 

155  000 

IO  OOO2! 

338  962 

36. 

Düsseldorf 

Brandvers.  d.  Deutschen 

Werkmeister- Verb.  . 

5 335 

— 

— 

— 

— 

5 335 

5 7 

Gotha  . . . 

Gothaer  Feuer-V.-B. 

— 

— 

— 

■ 5 438  358 

1 IO  607  *) 

15  348965! 

3*. 

Greifswald 

Oreifsw.  H.  n.  F.-V.-G. 

— 

— 

— 

— 

— 

— 

39 

Güstrow  . . 

Fener-V.-V.  f.  Mecklenb. 

— 

— 

— 

— 

— 

40 

Hannover 

Concordia  

I85  OOO 

— 

— 

— 

11 572 

196  572) 

41 

Leipzig  . . 

F.-V.-Gen.  Deutscher 

Buchdrucker  . . . 

3 637 

— 

— 

— 

4 loo*) 

7 737! 

44 

Labeck  . . 

Lübecker  F.-V.-V.  . . 

* 744 

305 

— 

— 

— 

3°49i 

43 

Neubrandenb. 

Mecklenb.  H.  u.  F.-V.-G. 

— 

— 

— 

— 

— 

— 

44 

Osnabrück 

Mühlenvers.-Ges.  . . . 

4 746 

— 

— 

— 

134 

4 880 

45. 

Rosteck  . . 

Vaterland.  F.-V.-So*.  . 

30J 

3073 

— 

68  246 

— 

71 6211 

46. 

Schönberg  . 

F.-V.-G.  f.  d.  FUrstent. 

Ratzeburg  .... 

40556 

— 

— 

— 

— 

40556] 

4 7 

Schwedt  ♦ . 

Schwedter  H,  u.  F.-V.-G. 

10361 

— 

— 

!89  646 

— 

200  007. 

45 

Stuttgart 

Wilrttemb.  Privat-F.-V. 

343915 

— 

— 

1 895  077 

— 

->  238  992I 

17  Gegenseitigkeitsvereine 

1 021  642 

7 888 

- 

17  546  327 

136413 

18712  27<J 

29  Aktiengesellschaften 

5 443  309 

1 517837 

11 207  499'; 

- 

I IJ7  754 

1 0 306  399 

Zusammen 

6464951 

' 545  725 

1 1 207  499 

17546327 

1 274  167 

38  Ol8  66O 

*)  Einsehl,  des  Vortrags  auf  nene  Rechnung. 
*)  Einschi.  Zuwendungen  zu  Beamtenfonds. 

*)  An  die  Aktionäre. 


Digiüzed  by  Google 


522 


Das  landwirtschaftliche  Versicherungswesen. 


Diese  Nachweise  ergeben,  dass  1867  im  Gebiet  der  alten  Provinzen 
47  Privatfeuerversicherungsanstalten  als  Gegenseitigkeitsvereine  mit  einer  Ver- 
sicherungssumme von  zusammen  719343708  Mk.  sowie  5 Gegenseitigkeitsvereine 
io  anderen  deutschen  Staaten  mit  einer  auf  Preussen  fallenden  Versicherungssumme 
von  1141117993  Mk.  bestanden,  und  21  inländische  Aktiengesellschaften  mit 
21810839541  Mk.  Versicherungssumme,  ferner  8 Aktiengesellschaften  in  anderen 
deutschen  Staaten  mit  1955427133  Mk.  auf  Preussen  fallender  Versicherungssumme 
und  7 ausländische  Aktiengesellschaften,  die  in  Preussen  zngelassen  waren,  mit 
auf  Preussen  fallender  Versicherungssumme  von  719116  128  Mk.,  1905  aber  waren 
an  Stelle  dieser  Anstalten  im  deutschen  Reiche  einschliesslich  Preussen  im  Ge- 
schäftsbetriebe 17  Gegenseitigkeitsvereine  mit  einer  im  deutschen  Geschäft  ab- 
geschlossenen Versicherungssumme  von  12348088000  Mk.  und  31  inländische 
Aktiengesellschaften  mit  einer  im  deutschen  Geschäft  abgeschlossenen  Versicherungs- 
summe von  80005636000  Mk. 

Gegenüber  den  1867  in  Preussen  durch  Privatuntemehmungen  gegen  Feuer 
versicherten  Werte  von  26445749502  Mk.,  waren  1905  im  Deutschen  Reiche 
Werte  von  81  239724000  Mk.  durch  solche  Privatanstalten  zur  Versicherung  gestellt 
Damit  wurde  indess  die  Summe  der  gegen  Feuerschaden  versicherten  Werte  noch 
bei  weitem  nicht  erreicht,  denn  1867  waren  überdies  5311  792219  Mk.  und  1905 
32413236021  Mk.  Werte  in  den  sogen,  öffentlichen  Anstalten  versichert,  von 
welchen  1867  28  in  Bd.  III  8.  60 — 65  als  im  alten  preusaischen  Staatsgebiete, 
und  in  dem  statistischen  Jahrbuch  für  den  preussiBcheu  Staat  für  1906  die  in  den 
nachstehenden  Tabellen  S.  524 — 527  als  in  Preussen  mit  den  neuen  Provinzen 
bestehend  aulgeführt  werden. 

Solche  für  einzelne  Land-  und  Stadtkreise,  Landschaftsgebiete  oder  für  ganze 
Provinzen  und  Staatsgebiete  privilegierte,  amtlich  verwaltete  Feuerversicherungs- 
anstalten  sind  wie  in  Preussen  auch  in  den  meisten  anderen  deutschen  Staaten 
errichtet,  und  ihre  meist  monopolisierte  Mannigfaltigkeit  gibt  bis  jetzt  noch  geringe 
Aussicht,  ein  einheitliches  Reichsgesetz  zu  erreichen.  Nur  der  § 1 19  des  Gesetzes 
vom  12.  Mai  1901  trifft  wie  die  PrivatversicherungsauBtalten  auoh  die  öffentlichen 
Anstalten  mit  der  Bestimmung,  dass  die  auf  Grund  landeegesetzlicher  Vorschriften 
errichteten  Öffentlichen  Versicherungsanstalten  den  Vorschriften  dieses  Gesetzes 
nicht  unterliegen,  jedooh  verpflichtet  sind,  nach  näherer  Anordnung  des  Bundes- 
rates bestimmte  statistische  Nachrichten  über  den  Geschäftsbetrieb  an  das  Auf- 
sichteamt  für  Privatversicherung  einzureichen.  Wohl  aber  ist  ein  weiterer  Schritt 
für  die  Vereinheitlichung  der  Roichsversicherungsgesetzgebung  dadurch  geschehen, 
dass  die  Reichsregierung,  wie  oben  Seite  440  erwähnt  (in  der  Drucksache  Nr.  22 
des  Reichstags  der  11  Legislaturperiode  II.  Session  1905/6),  unter  dem  28.  No- 
vember 1905  den  oben  S.  451  besprochenen  Entwurf  eines  Gesetzes  über  den 
Versicherungsvertrag,  eineB  zugehörigen  EinfiihrungsgeBetzes  und  eines  Gesetzes, 
betreffend  die  Änderung  der  Vorschriften  des  Handelsgesetzbuches  über  die  Ver- 
sicherung dem  Reichstage  vorgelegt  hat,  dem  die  Prüfungskommission  in  ihrem 
Berichte  (in  Nr.  602  derselben  Drucksachen)  ira  wesentlichen  beigestimmt  hat. 


Digitized  by  Google 


Die 

öffentlichen  Feuerversieherungsanstalten 
in  Preussen 
im  Jahre  1905. 


Digitized  by  Google 


I.  Versicherte  Werte,  Beiträge.  Brandentschädigungen  und  Vermögen. 


52 


Pa»  landwirtschaftliche  Versicherungswesen. 


r" ' X 


Digitized  by  Google 


„ „ Land-  2426441795  2845366  2135030  8173966 

Städtische  F.-S.  xn  Breslau*)  ....  470059400  208634“)  166171  4294450 

Provinxial-St8dte-F.-8.  d,  Provinx  Sachsen  1380795100  1461175  763836  6498458 

Magdeirargische  Land-F.-S 1749643012  2294630“)  1435801  7005117 

F.-8.  t.  d.  platte  Land  dex  Herxogt.  Sachsen  1 220790710  1702302  722067  7436979 


Die  Fenerreniichening. 


525 


fi  n 4 »A  «o  n m ^ o — 

N ei  fl  n n NUN  M fO 


Digitized  by  Google 


fond*4  am  Jahresschlüsse. 


. Einnahmen  und  Ausgaben,  Guthaben  und  Schulden,  Überschüsse. 


Städtische  F.-S.  za  Breslaa 


Die  Feuerversicherung. 


527 


Digitized  by  Google 


1905.  — Ä)  Unter  Zurechnung  von  Effekten  (zum  Kurswerte),  Darlehen  und  Kaasenbestand  des  Reservefonds  zum  Guthaben.  — •)  Vom 
Geaamtaoll  noch  zu  zahlen.  — 7}  Passivüberschuss. 


VI. 

Das  landwirtschaftliche  Genossenschaftswesen  in  Preussen. 

Von 

Dr.  W.  WygodzinskI, 

Geschäftsführer  für  Volkswirtschaft  an  dar  Landwlrtschaftakammer  für  die  Rheinprovtnz, 


Das  landwirtschaftliche  Genossenschaftswesen,  so  herrlich  es  seine  Blüte  im 
19.  Jahrhundert  entfaltet  hat,  reicht  in  seinen  Wurzeln  unberechenbar  weiter  zurück. 
Gegründet  auf  die  tiefsten  Triebe  und  Bedürfnisse  des  Menschen,  begleitet  es  das 
Menschengeschlecht,  soweit  dessen  Geschichte  bekannt  ist.  Die  ursprüngliche 
germanische  Wirtschaftsverfassung  und  zwar  sowohl  die  der  Weidewirtschaft  wie 
des  Ackerbaues  ist  genossenschaftlich  und  bleibt  es  lange:  gemeine  Mark,  Gemeinde- 
weide, Allmende,  Flurzwang  reichen  bis  in  unser  individualistisches  Jahrhundert 
herein.  Die  Zeit  um  die  Wende  des  18  zum  19.  Jahrhundert  scheint  freilich 
einen  tiefen  Schnitt  in  die  Entwicklung  zu  machen  und  alles  genossenschaftliche 
Leben  zu  vernichten;  Gründe  der  Technik,  der  Ethik,  des  Rechtsbewusstseins  werden 
für  die  Befreiung  des  wirtschaftlichen  wie  des  sozialen  und  staatsbürgerlichen 
Individuums  von  allen  Schranken  ins  Feld  geführt.  Trotzdem  ist  diese  Vernichtung 
nur  eine  scheinbare;  uuter  dem  Schutt  der  Zerstörung  bleiben  viele  Wurzeln  lebens- 
kräftig, regen  sich  die  Keime  neuen  Lebens.  Brandgilden,  WaidgenoBsenschaften, 
wie  die  Hauberge  im  Siegenschen  und  wie  die  Gehflforschaften  an  der  Saar,  Deich- 
genossenschaften, Kuhladen  und  andere  genossenschaftliche  Institutionen  leben 
öffentlich  oder  im  Stillen  weiter  und  bewahren  den  genossenschaftlichen  Gedanken. 
Bereits  in  den  zwanziger  Jahren  des  19.  Jahrhunderts  entstanden  auch  neue  land- 
wirtschaftliche Genossenschaften,  wie  z.  B.  die  Mülilengenossenschaften  am  Nieder- 
rhein und  im  Hunsrück.  Freilich  unterscheiden  sich  die  neuen  Genossenschaften 
von  denen  der  älteren  Zeit  wesentlich;  sie  beruhen  durchaus  auf  Freiheit  und  er- 
kennen die  Selbständigkeit  des  Individuums  an,  soweit  sich  dieses  ihrer  nicht 
zugunsten  der  Genossenschaft  freiwillig  entäussert;  die  Zwangs-  und  Bannrechte  der 
alten  Genossenschaften,  deren  schärfste  Ausprägung  in  den  Zünften  der  Städte 
bekannt  ist,  sind  gefallen,  und  nur  der  tatsächlich  noch  immer  hier  und  da  bestehende 
Flurzwang  erinnert  auf  dem  Lande  noch  daran.  Die  neue  Genossenschaft  will 
nicht  mehr  den  ganzen  Menschen  umfassen,  wobei  sie  ihn,  indem  sie  ihn  schützt, 
zugleich  unselbständig  macht  und  lähmt;  sie  unterstützt  ihn  nur  noch  da,  wo  die 
Initiative  des  Einzelnen,  die  Einzelkräfte  nicht  mehr  ausreichen.  So  haben  die 
Meitzen,  Boden  des  preuaa.  Staates.  VUI.  34 


Digitized  by  Google 


530  Das  landwirtschaftliche  Genossenschaftswesen  in  Preussen. 

neuen  Genossenschaften  alte  und  neue  Gedanken  verbunden  und  ihre  grossen 
Erfolge  errungen. 

Man  knüpft  die  Neuentstehung  der  landwirtschaftlichen  Genossenschaften  in 
Deutschland  an  den  Namen  Kaiffeisen.  Mit  ltecht  insofern,  als  er  durch  seinen 
unermüdlichen  Eifer  die  Entwicklung  im  Flusse  gehalten  hat,  mit  Unrecht,  insofern 
man  sie  ihm  allein  zuschreibt.  Nicht  bloss  ist  die  Geschichte  des  Genossen- 
schaftswesens weit  älter;  auch  die  Farmen,  die  er  seinen  Genossenscbafteu  gegeben 
hat,  sind  in  der  Hauptsache  aum  Teil  Vorgefundenen  Gebilden,  zum  Teil  den  Ge- 
nossenschaften von  Schulze-Delitzsch  entnommen.  Noch  wichtiger  aber  ist,  dass 
Raiffeisen  viele,  z.  T.  ihn  überragende  Mitarbeiter  hatte,  deren  Tätigkeit  im 
einzelnen  hier  nicht  nachgegangen  werden  kann.1)  Wir  beschränken  uns  daher 
darauf,  die  Geschichte  deB  neueren  landwirtschaftlichen  Genossenschaftswesens  im 
allgemeinen  zu  skizzieren. 

Die  Wiege  des  neueren  landwirtschaftlichen  Genossenschaftswesens  war  die 
Rheinprovinz.  In  den  Hungerjahren  gegen  Ende  des  4.  Jahrzehnts  des  verflossenen 
Jahrhunderts  tauchton  an  verschiedenen  Stellen  Hilfsvereine  auf,  die  zuerst  rein 
charitativer  Natur  sich  int  Laufe  des  5.  und  6.  Jahrzehnts  unter  dem  Einflüsse 
des  in  den  Städten  rascher  gediehenen  Genossenschaftswesens  allmählich  zu  wirk- 
lichen Genossenschaften  umwandelten.  Die  Entwicklung  war  jedoch  zunächst  nur 
eine  sporadische,  bis  im  Jahre  1866  der  Generalsekretär  des  landwirtschaftlichen 
Vereins  für  Rheinpreussen  zu  Bonn,  Landrat  a.  D.  Tbilmany,  der  selbst  schon 
im  Genossenschaftswesen  tätig  war,  auf  Raiffeisens  damals  erschienene  Schrift 
über  Darlehnskassenvereine  aufmerksam  wurde.  Er  setzte  sich  mit  dem  ganzen 
Gewicht  seiner  Persönlichkeit  und  seiner  Stellung  für  Raiffeisens  Bestrebungen 
ein  und  erreichte  bald,  dass  die  Gründung  und  Pflege  der  Darlehnskassenvereine 
als  eine  Angelegenheit  des  landwirtschaftlichen  Vereins  für  Rheinpreussen 
betrachtet  wurde.  Raiffeisen  wurde  Beauftragter  des  landwirtschaftlichen  Vereins 
und  gründete  als  solcher  im  Jahre  1868  bereits  iz  weitere  Darlehnskassen,  während 
vorher  5 Raiffeisensehe  und  loScliulzesche  Kassen  in  der  Rheinprovinz  existierten. 

Je  weiter  die  landwirtschaftlichen  Genossenschaften  sich  ausbreiteten,  um  so 
weniger  war  es  möglich,  die  Agitation  und  Geschäftsführung  im  Rahmen  des 
landwirtschaftlichen  Vereins  für  Rheinpreussen  weiter  zu  führen.  Am  z6.  Juni  1877 
gründeten  24  Spar-  und  Darlehnskassenvereine  den  A nwaltschaftsverband 
ländlicher  Genossenschaften  zu  Neuwied,  dessen  erster  Anwalt  Raiffeisen 
wurde  und  bis  zu  seinem  Tode  blieb.  Der  Verband  erstreckte  sich  von  vornherein 
streng  zentralistisch,  nur  durch  Unterverbände  mit  beschränktem  Wirkungskreise 
gegliedert,  Uber  ganz  Deutschland;  erst  lange  nach  Raiffeisens  Tode,  im  Jahre 
1899,  wurde  die  straffe  Zentralisation  gelockert  und  den  Unterverbänden  eine 
grössere  Wirksamkeit  gegeben.  Die  Anwaltschaft  hatte  nur  die  Beratung,  Förderung 
und  Verbreitung  der  Darlehnskassenvereine  und  ihre  Vertretung  nach  aussen  hin 

’)  Vergl.  über  die  Geschichte  des  landw.  Genossenschaftswesens  jetzt  insbesondere: 
Martin  Fassbender,  F.  W.  Raiffeisen  in  seinem  Leben,  Denken  und  Wirken  im 
Zusammenhänge  mit  der  Gesamtentwicklung  des  neuzeitlichen  Genossenschaftswesens  in 
Deutschland.  Berlin,  P.  Parey  1902. 


Digitized  by  Google 


Da»  landwirtschaftliche  Genossenschaftswesen  in  Prenssen.  531 

zur  Aufgabe,  und  übernahm  dazu  erst  im  Jahre  1889  auch  die  obligatorische 
Revision  der  Genossenschaften. 

Um  Raiffeisens  Schöpfung  ganz  zu  verstehen,  muss  man  wissen,  welche 
Ideale  ihn  von  vornherein  erfüllten.  Es  waren  dies  nicht  eigentlich  genossen- 
schaftliche, wie  bei  Schulze- Delitzsch,  sondern  charitativ-religiöse.  Er  wollte,  wie 
sein  langjähriger  Mitarbeiter  Fassbender  berichtet  hat,  Gesellschaften  nach  Art 
eines  klösterlichen  Ordens  gründen,  deren  Teilnehmer  unter  Verzicht  auf  persön- 
lichen Gewinn  der  Allgemeinheit  dienten.  Demgemäss  sind  auch  seine  ersten 
Sohöpfungen  keineswegs  Genossenschaften  im  üblichen  Sinne  des  Wortes,  sondern 
charitative  Hilfsvereine,  unter  dem  Einfluss  der  Brüdergemeinde  in  Neuwied  und 
der  benachbarten  Waldbreitbacher  Krankenbrüder  gegründet.  Das  wichtigste 
Merkmal,  welches  diese  Wohltätigkeitsvereine  von  eigentlichen  Genossenschaften 
unterscheidet,  ist,  dass  ihnen  nur  solche  Leute  angeboren,  die  anderen  helfen 
wollen,  während  die  Genossenschaft  auf  der  Vereinigung  der  Hilfsbedürftigen, 
dem  Prinzips  der  Selbsthilfe  beruht.1)  Die  erste  von  ihm  gegründete  wirk- 
liche Genossenschaft  ist  der  Anhausener  DarlehnskaBsenvereiu  aus 
dem  Jahre  1862,  welcher  auf  der  von  Schulze  längst  verteidigten  Solidarhaft 
der  Schuldner  beruhte.  Um  für  seine  idealistische  Auffassung  des  Genossen- 
schaftswesens nun  an  anderer  Stelle  Raum  zu  finden,  führt  er  den  sogen.  Stiftungs- 
fonds ein,  ein  Gedanke,  der  aus  sozialistischen  Kreisen  Btammt.  Dieser  Stiftungs- 
fonds wird  aus  den  Überschüssen  der  Genossenschaft  gespeist;  er  ist  unteilbar  und 
unangreifbar  für  die  Genossen.  Bei  einer  etwaigen  Auflösung  der  Genossenschaft 
fällt  er  an  die  Gemeinde,  die  ihn  solange  verwaltet,  bis  sie  ihn  einer  neu  ent- 
stehenden Genossenschaft  überweisen  kann.  So  entstand,  aus  der  Kombination  der 
Sohulzeschen  Darlebnsvereine  und  des  cbaritativen  Hilfsvereins  Raiffeisens  der 
Typus  der  den  ländlichen  Verhältnissen  angepassten  Spar-  und  Darlehnskasaen, 
die  in  allen  wesentlichen  Punkten  das  Vorbild  jeder  späteren  landwirtschaftlichen 
Genossenschaft  geblieben  sind.  Die  Spar-  und  Darlehnskassenvereine  sollen  auf 
Raiffeisens  Wunsch  nicht  dem  Streben  nach  Gewinn  dienen;  darum  sind  die 
Geschäftsanteile,  die  Raiffeisen  am  liebsten  ganz  beseitigt  hätte,  möglichst  niedrig. 
Die  Ämter  werden  ehrenamtlich  verwaltet.  Der  Spar-  und  Darlebnskassenrerein 
dient  nioht  nur  Kreditzwecken,  sondern  dem  Gesamtbetrieb  der  bäuerlichen  Wirt- 
schaft, also  auch  dem  Bezug  und  Absatz  landwirtschaftlicher  Hilfsmittel  und 
Produkte,  der  Unterhaltung  von  Maschinen  usw.  Erst  sehr  allmählich  entschloss 
er  sich  unter  der  drängenden  Konkurrenz  der  anderen  GenossenBchaftsverbände 
Spezialgenossenschaften  (Winzervereine,  Konsumvereine)  zuzulassen.  Nooh  jetzt 
bezeichnen  die  Normalsatzungen  der  Raiffeisenschen  Spar-  und  Darlehnskassen- 
vereine als  deren  Zweck  die  Hebung  der  Wirtschaft  und  des  Erwerbes  der  Mit- 
glieder und  Durchführung  aller  zur  Erreichung  dieses  Zwecks  geeigneten  Mafs- 
nahmen,  insbesondere  vorteilhafte  Beschafl'ung  der  wirtschaftlichen  Betriebsmittel 
und  günstigen  Absatz  der  WirtschaftserzeugnisBe.  Die  Annahme  von  Spareinlagen 

l)  Vergl.  Wygodzinski,  Raiffeisen.  Notizen  zur  Geschichte  des  landw.  Ge- 
nossenschaftswesens in  Deutschland.  Jahrbuch  für  Gesetzgebung,  Verwaltung  und  Volks- 
wirtschaft. 1899,  3.  309  ff. 

34* 


Digitized  by  Google 


632 


Das  landwirtschaftliche  Genossenschaftswesen  in  Prctissen. 


und  die  Bewilligung  von  Darlehen  ist  nur  unter  anderen  Mafsregeln  zur  Durch- 
führung dieser  Aufgaben  genannt.  Sehr  stark  betonen  die  Satzungen  immer  noch 
die  idealen  Gesichtspunkte:  Tür  die  Wirksamkeit  der  Genossenschaft  soll  neben 
ihrem  materiellen  Zwecke  hauptsächlich  die  Rücksicht  auf  die  geistig-sittliche 
Hebung  der  Mitglieder  mafsgebend  sein;  bei  der  Bewilligung  von  Darlehen  soll 
nicht  nur  die  Kreditfähigkeit,  sondern  auch  die  Kreditwürdigkeit  in  Betracht 
gezogen  werden;  die  Genossenschaft  „beruht  auf  christlicher  und  staatstreuer 
Grundlage“.  Als  weitere  Kennzeichen  einer  Raiffeisengenossenschaft  geben  die 
Satzungen  selbst  an:  möglichst  kleiner  VereinBbezirk,  unbeschränkte  Haftpflicht  der 
Mitglieder,  unentgeltliche  Mühewaltung  des  Vorstands  und  Aufsicbtsrats,  Ansammlung 
eines  gemeinschaftlichen  und  unteilbaren  Genossenachaftsvermögens. 

Von  gleichem  Geiste  und  gleich  stark  persönlicher  Färbung  sind  die  anderen 
Schöpfungen  RaiffeisenB  durchtränkt,  in  erster  Linie  die  „Firma  Raiffeisen 
u.  Cons.u,  die  er  1881  gründete.  Diese  „Firma“  sollte  Handelsgeschäfte  treiben, 
jedoch  nicht  um  Gowinn  für  die  Teilhaber  zu  erzielen,  sondern  um  Mittel  für  den 
Ausbau  und  die  Unterstützung  des  Genossenschaftswesens  zu  gewinnen.  Nach  dem 
Tode  Raiffeisens  wurde  im  Jahre  1899  die  Firma,  die  eine  offene  Handels- 
gesellschaft war  und  in  ihren  Geschäftsbetrieb  den  Genossenschaften  keinen  Einblick 
gestattete,  mit  Aktiven  und  Passiven  an  die  „Zentraldarlebnskasse“  übertragen. 

Der  „Ueneralanwaltschaftsverband“  vereinigte  nach  Raiffeisens  Idee 
alle  Machtvollkommenheiten;  bei  der  Reform  im  Jahre  1899  behielt  er  sich  zwar 
zunächst  noch  die  Revision  vor,  überliess  aber  die  Pflege  der  provinziellen  Be- 
ziehungen der  Genossenschaften  den  Verbänden.  Desgleichen  hat  die  landwirt- 
schaftliche Zentral-Darlehnskasse  für  Deutschland,  welche  den  Kredit- 
verkehr und  den  gemeinschaftlichen  Ein-  und  Verkauf  der  angescblossenen  Ge- 
nossenschaften besorgt,  sogeD.  Filialen,  welche  den  provinziellen  Verbänden  in 
gleicher  Weise  dienen  wie  die  Zentral-Darlehnskasse  dem  Generalverband.  Nachdem 
der  Neuwieder  Verband  sich  nunmehr  neben  den  Spar-  und  Darlebnskassen  Ge- 
nossenschaften anderer  Art  (Winzervereine,  Molkereigenossenschaften  usw.)  ange- 
gliedert hat,  organisiert  er  jetzt  zur  Befriedigung  der  Kreditbedürfnisse  dieser 
sogen.  Betriebsgenossenschaften,  ebenfalls  auf  provinzieller  Grundlage,  Landes- 
Genoasen  schaftsbanken. 

Raiffeisen  hielt  an  seinen  Prinzipien  starr  feBt;  so  kam  es,  dass  im  Kreise 
seiner  eigenen  Mitarbeiter  sich  Widersprüche  regten.  Abgesehen  von  persönlichen 
Motiven  bandelte  es  sich  insbesondere  um  zwei  grosse  Prinzipienfragen.  In  erster 
Linie  wollten  die  dissentirenden  Elemente  eine  Organisation,  die  den  Bedürfnissen 
der  einzelnen  Landesteile  sich  besser  anschmiegte;  sie  wünschten  ferner  neben  den 
Darlehnskassen  andero  Genossenschaftsformen  zu  entwickeln.  Naohdem  schon  im 
Jahre  1879  der  Kreditverband  des  Grossherzogtums  Hessen,  der  bereits 
einen  Konsumvereinsverband  neben  sich  hatte,  bub  der  Neuwieder  Organisation 
auBgeschieden  war,  wurde  am  6.  Juli  1883  die  „Vereinigung  deutscher  land- 
wirtsch  aftl  ich  er  G enossen  Bchaft  en“  von  10,  zumeist  nordost-  und  süddeutschen 
Verbänden  gegründet,  die  1890  den  Namen  „Allgemeiner  Verband  der 
Deutschen  landwirtschaftlichen  Genossenschaften“  und  1903  den  Namen 


Digitized  by  Google 


Da*  landwirtschaftliche  Genossenschaftswesen  in  Preussen.  533 

„Reichsverband  der  Dentaohen  landwirtachaftlioben  Genossenschaften“ 
annahm.  An  die  Spitze  dieses  Verbandes  trat  der  hessische  Verbandspräsident 
Haas,  der  ihn  jetzt  noch  leitet.  Der  Verbandssitz  war  erst  Offenbach,  jetzt 
Darm  stadt. 

Der  Darmstädter  Verband  schob  von  Anfang  an,  im  Gegensatz  zu  den 
idealistischen  Bestrebungen  Raiffeisens,  die  genossenschaftlich-technischen 
Gesichtspunkte  in  den  Vordergrund.  Er  bezeichnet  als  Beinen  Zweck  im  wesentlichen 
die  Förderung  und  Ausbreitung  des  landwirtschaftlichen  Genossenschaftswesens,  die 
Wahrung  und  Vertretung  gemeinsamer  Interessen,  insbesondere  auf  dem  Gebiete 
der  Gesetzgebung  und  Verwaltung  sowie  die  Beratung  und  Förderung  der  ihm 
zugehörigen  Verbände  und  Genossenschaften  in  allen  genossenschaftlichen,  recht- 
lichen und  wirtschaftlichen  Fragen.  Ebenso  rein  geschäftsmäseig  sind  die  Normal- 
satzungen der  verschiedenartigen  Genossenschaften  des  Darmstädter  Systems;  so 
bezeichnen  die  Spar-  und  Darlehnskassen  als  ihren  Zweck  nur  „die  Gewährung 
von  Darlehen  an  die  Genossen  für  ihren  Geschäfts-  und  Wirtschaftsbetrieb  und  die 
Erleichterung  der  Geldanlage  und  Förderung  des  Sparsinnes“. 

An  Zentralinstituten  besitzt  der  Reichsverband  nur  die  vor  einigen  Jahren 
gegründete  landwirtschaftliche  „Reichsgenossenschaftsbank“,  die  jedoch 
im  Gegensätze  zu  der  Neuwieder  Zentral-Darlehnskasse  kein  den  provinziellen 
Zentralkassen  übergeordnetes  Institut  ist,  welche  vielmehr  ihre  volle  Selbständigkeit 
bewahren  und  die  Reichsgenossenschaftsbank  nur  für  einzelne  Geschäfte  benutzen. 

Dem  dezentralistischen  Zuge  des  Darmstädter  Verbandes,  der  sich  schon  in 
seiner  Entstehungsgeschichte  ausprägt,  entsprach  es,  der  provinziellen  Entwicklung 
freien  Raum  zu  lassen.  So  nehmen  denn  die  provinziellen  Verbände  an  Zahl, 
Bedeutung  und  Umfang  ständig  zu,  namentlich,  nachdem  ihnen  das  gleich  zu  be- 
sprechende Genossenschaftsgesetz  von  1889  durch  die  Einführung  der  obligatorischen 
Revision  ein  wesentliches  Feld  der  Betätigung  und  zugleich  eine  gesicherte 
juristische  Grundlage  gegeben  hatte.  Bald  sind  alle  Teile  Preussens  mit  derartigen 
provinziellen  Organisationen  überzogen.  Mit  diesem  Erstarken  der  Provinzial- 
verbände geht  Hand  in  Hand  ein  Obergang  der  Initiative  von  den  grossen  Ver- 
bänden auf  die  lokalen  Organisationen;  die  jeweiligen  Bedürfnisse  einer  Gegend 
finden  nun  einen  präziseren  Ausdruck  in  neuen  genossenschaftlichen  Bildungen, 
und  die  Entwicklung  des  Genossenschaftswesens,  die  namentlich  in  den  Jahren 
der  Alleinherrschaft  des  streng  zentralisierten  Neuwieder  Verbandes  in  Gefahr 
geriet,  schablonenhaft  zu  werden,  gewinnt  neues  individuelles  Leben.  Zwar  schreiten 
auch  die  gemeinsamen  Institutionen  des  Genossenschaftswesens  fort;  aber  sie 
nehmen  umgekehrt  Anregungen  zumeist  aus  den  Kreisen  der  Provinzialverbände. 
Das  gilt  namentlich  von  dem  wichtigsten  Institut,  welches  nach  der  Schaffung  der 
beiden  grossen  Verbände  für  die  Genossenschaften  ins  Leben  gerufen  wurde,  der 
am  1.  Oktober  1895  io  Tätigkeit  getretenen  Preussischen  Zentralgenossen- 
bc h a f t s kas se,  die  sich  durchaus  die  Erfahrungen  der  provinziellen  Zentralkredit- 
kassen nutzbar  gemacht  hat.  Selbst  der  streng  zentralistische  Raiffeisenverband 
hat  sich  schliesslich  dieser  dezentralisierenden  Richtung  nicht  entziehen  können 
und  sich  im  Jahre  1900  eine  neue  Verfassung  gegeben,  in  der  die  „die  besonderen 


Digitized  by  Google 


534 


Dos  landwirtschaftliche  Genossenschaftswesen  in  Prenssen. 


lokalen  Verhältnisse  berücksichtigenden  Landes-  und  ProTinzialverbände  Vertretung 
im  Vorstand  und  Aufsichtsrat  des  Generalverbandes  erhalten“.  Die  beiden  grossen 
Verbände  haben  sich  jetzt  einander  so  weit  genähert,  dass  ihre  Verschmelzung 
bereits  ernstlich  ins  Auge  gefasst  worden  ist,  der  eine  Angliederung  der  isoliert 
stehenden  kleineren  Verbände  wohl  schliesslich  folgen  würde.1)  Die  Einigung  ist 
im  Jahre  1905  zn  einem  vorläufigen  Abschluss  gediehen.  Danaoh  wurden  die 
Verbandsbezirke  des  Neuwieder  Verbandes  zu  selbständigen  Landes-  und  Provinzial- 
verbänden, mit  eigenem  Statut  und  ltevisionsrecbt  ausgestattet,  die  sich  ausser  dem 
Neuwieder  auch  dem  Darmstädter  Verband  als  Mitglieder  anscblossen.  Zugleich 
erhielt  der  Neuwieder  Verband  eine  entsprechende  Vertretung  im  Gesamtausschuss 
des  Reichsverbandes. 

Es  darf  aber  nicht  übersehen  werden,  dass  auch  die  dem  von  Schulze- 
Delitzsch  gegründeten  „Allgemeinen  Verbände  der  auf  Selbsthilfe  be- 
ruhenden deutschen  Erwerbs-  und  Wirtschaftsgenossenschaften“  in 
Berlin  angeschlosseneu  Genossenschaften,  insbesondere  die  Kreditvereine,  nicht 
ausschliesslich  städtischen,  sondern  auch  landwirtschaftlichen  Interessen  dienen. 
Bei  967  im  Anfang  des  Jahres  1906  zu  der  Verbandsstatistik  berichtenden  Kredit- 
genossenschaften entfiel  sogar  die  grösste  Mitgliedergruppe,  nämlich  37,28  °/0  auf 
selbständige  Landwirte,  während  weitere  2,71  °/0  auf  Gehilfen  und  Arbeiter  aus 
derselben  Erwerbsgruppe  entfielen.  Erst  als  zweitstärkste  Gruppe  folgen  die 
Handwerker  mit  24,26  °/0.*) 

Eine  Anzahl  der  jetzt  landwirtschaftlichen  Verbänden  angeschloasenen  Kredit- 
genossenschaften ist  ursprünglich  nach  dem  System  Schulze -Delitzsch  errichtet. 
Umgekehrt  zählen  natürlich  auch  die  als  landwirtschaftlich  rubrizierten  Spar-  und 
Darlehnskassen  vielfach  Nichtlandwirte  zu  ihren  Mitgliedern. 

Ein  besonderes  Verdienst  Schulze -Delitzschs  ist  auch  die  Schaffung  einer 
juristischen  Grundlage  für  die  Genossenschaften.  Als  er  in  der  Mitte  des 
vorigen  Jahrhunderts  seine  ersten  Genossenschaften  ins  Leben  rief,  gab  es  keinerlei 
gesetzliche  Spezialbestimmungen,  auf  denen  sich  diese  zu  neuem  Dasein  berufenen 
Organisationsformen  aufbauen  konnten.  Sie  unterstanden  einfach  den  Vorschriften 
des  Allgemeinen  Landrecbts  über  erlaubte  Privatgesellschaften.  Diese  Rechts- 
unsicherheit bot  Schwierigkeiten  gegenüber  den  Behörden,  die  den  „Assoziationen“ 
Schulzes  wegen  der  liberalen  Gesinnung  ihres  Auwalts  oft  wenig  wohl  wollten, 
wie  auch  namentlich  filr  die  Geschäftsführung.  Nach  vielen  Kämpfen  kam,  im 
wesentlichen  nach  einem  von  Schulze  als  Abgeordneten  eingebracbten  Entwurf, 
das  Gesetz,  betreffend  die  privatrechtliohe  Stellung  der  Erwerbs-  und 

*)  Über  die  geschichtliche  Entwicklung  des  deutschen  Genossenschaftswesens  in- 
formieren insbesondere  gut:  Moritz  Ertl  und  Stefan  Licht,  Das  landw.  Genossenschafts- 
wesen in  Deutschland,  Wien  1899,  und  Friedr.  Müller,  Die  geschichtliche  Entwicklung 
des  landw.  Genossenschaftswesens  in  Deutschland  von  1848/49  bis  zur  Gegenwart,  Leipzig 
1901.  Fortlaufend  entsprechende  Mitteilungen  bringt  die  in  Darmstadt  erscheinende 
„Deutsche  landw.  Genossenschaftspresse“. 

*)  Jahrbuch  des  Allgemeinen  Verbandes  der  auf  Selbsthilfe  beruhenden  deutschen 
Erwerbs-  und  Wirtschaftsgenossenschaften  für  1905.  Berlin  1906,  8.  LI. 


Digitized  by  Google 


Das  landwirtschaftliche  Genossenschaftswesen  in  Preussen. 


535 


Wirtsohaftsgenossenschafteu,  vom  27.  März  1867  zustande.  Damit  waren 
nun  die  tatsächlichen  Verhältnisse  kodifiziert.  Gesellschaften  von  nicht  geschlossener 
Mitgliederzahl,  welche  die  Förderung  des  Kredits,  des  Erwerbs  oder  der  Wirtschaft 
ihrer  Mitglieder  mittelst  gemeinschaftlichen  Geschäftsbetriebes  bezwecken,  sind 
Genossenschaften.  Die  Genossenschaft  erhält  einen  Vorstand  und  Aufsicbtsrat, 
deren  Rechte  genau  bestimmt  und  umgrenzt  sind;  die  Generalversammlung  ist 
höchste  Instanz,  wie  es  dem  demokratischen  Wesen  der  Genossenschaft  entspricht. 
Die  Mitglieder  bürgen  solidarisch  für  alle  Verpflichtungen  der  Genossenschaft. 

Das  Gesetz  wurde,  mit  einigen  Änderungen,  auf  Schutzes  Antrag  am 
4.  Juli  1868  zum  norddeutschen  Bundesgesetz  erhoben  und  trat  als  solches 
am  1.  Januar  1869  in  Kraft.  1871  wurde  es  dann  deutsches  Reiohsgesetz. 

Die  fortschreitende  Entwicklung  des  Genossenschaftswesens  brachte  eine 
Fülle  von  Erfahrungen,  die  zu  zahlreichen  Vorschlägen  führte,  ausBer  solchen  von 
Sohulie  selbst  zu  einem  Antrag  Mirbach  im  Jahre  1881  auf  Zulassung  der 
beschränkten  Haftpflicht  nach  österreichischem  Vorbilde  und  zu  einem  Anträge 
Ackermann  im  gleichen  Jahr  auf  Einführung  obligatorischer  Revision. 
Aus  allen  diesen  Anregungen  entstand  die  bisher  letzte  grosse  Kodifikation  des 
Genossenschaftsrechts  im  Jahre  1889. 

Das  Gesetz,  betreffend  die  Erwerbs-  und  Wirtschaftsgenossen- 
schaften vom  1.  Mai  1889  (R.-G.-B1.  8.  55), *)  in  Kraft  getreten  am  1.  Oktober 
1889,  schrieb  zunächst  vor  (§  51),  dass  die  Einrichtungen  der  Genossenschaft  uod 
ihre  Geschäftsführung  in  allen  Zweigen  der  Verwaltung  mindestens  in  jedem 
zweiten  Jahre  der  Prüfung  durch  einen  der  Genossenschaft  nicht  angehörigen 
sachverständigen  Revisor  zu  unterwerfen  seien  und  übertrug  (§  52)  den  Verbänden 
das  Recht,  diesen  Revisor  zu  bestellen;  als  Zweck  der  Verbände  bezeichnet  das 
Gesetz  (§  53)  die  Revision  der  ihnen  angehörigen  Genossenschaften  und  die  ge- 
meinsame Wahrnehmung  von  deren  Interessen,  insbesondere  die  Unterhaltung 
gegenseitiger  Geschäftsbeziehungen.  Für  Genossenschaften,  welche  einem  Verbände 
nicht  angeboren,  wird  der  Revisor  durch  das  Gericht  bestimmt  (§  59). 

Durch  die  obligatorische  Revision  der  ihnen  angeschlossenen  Genossen- 
schaften erhielten  die  RevisionBverbände  einen  Einfluss,  der  ihre  Bedeutung 
begründet;  sie  werden  die  Ratgeber  und  Erzieher  der  Genossenschaften,  sie  ver- 
treten sie  gegenüber  der  Aussenwelt,  gegenüber  den  Gerichten,  lehren  sie  Buch- 
führung und  Rechnungswesen,  bilden  ihnen  die  Beamten  aus,  machen  mit  einem 
Worte  den  isoliert  stehenden  ländlichen  Genossenschaften  alle  Vorteile  des  modernen 
Geschäftsverkehrs  zugänglich.  Die  Revisionsverbände  mit  den  später  zu  erwähnenden 
ZentralgenoBsenschaften  sind  die  stärksten  Agentien  der  genossenschaftlichen  Be- 
wegung der  Gegenwart, 

Die  zweite  grosse  Neuerung  deB  Gesetzes  von  1889  war  die  Zulassung  der 
beschränkten  Haftpflicht.  Wenn  auch  für  die  Kreditgenossenschaften  die 
unbeschränkte  Haftpflicht  nach  wie  vor  die  geeignetste  Form  bleibt,  so  gibt  es 

l)  Das  Gesetz  ist  vortrefflich  durch  Parisins  nnd  Crttger  kommentiert;  die  5., 
von  CrUger  bearbeitete  Anflage  des  Kommentars  erschieu  1906.  (Berlin,  J.  Gattentag.) 


Digilized  by  Google  ' 


536  I)a»  landwirtschaftliche  Genossenschaftswesen  in  Preussen. 

doch  Falle,  wo  die  Furcht  vor  den  Folgen  der  unbeschrankten  Haftpflicht  im 
Falle  des  Konkurses  das  Zustandekommen  einer  Kreditgenossenschaft  ganz  vereiteln ; 
für  andere  Genossenschaftsformen,  wie  Tür  Molkereigenossenschaften,  Winzer- 
genosBenschaften,  Konsumvereine  usw.  ist  die  unbeschränkte  Haftpflicht  überflüssig. 
Je  mehr  neben  der  Kaiffeisensclien  Organisation,  welche  die  Kreditgenossen- 
schaften zum  alleinigen  Träger  aller  genossenschaftlichen  Aufgaben  zu  machen 
liebte,  die  andere  Kichtung  an  Kraft  gewann,  welche  die  Spezialgenoseenschaften 
bevorzugte,  um  so  dringender  wurde  das  Itediirfnis  nach  einer  weniger  strengen 
Haftform.  DaB  Gesetz  gewährte  diese,  ausser  der  gleichfalls  neuen  Form  der 
unbeschränkten  Nachschusspflicht,  welche  den  Kinzelangriff  auf  einen  Ge- 
nossen ausschliesst,  in  der  Form  der  Genossenschaft  mit  beschränkter  Haft- 
pflicht, in  welcher  die  Haftpflicht  der  Genossen  für  die  Verbindlichkeiten  der 
Genossenschaft  sowohl  dieser  wie  unmittelbar  den  Gläubigern  gegenüber  im  voraus 
auf  eine  jedesmal  durch  das  Statut  zu  bestimmende  Summe  beschränkt  ist  (§  2 
Ziffer  3).  Einige  sonstige  Änderungen  sind  unwesentlich;  von  einiger  Bedeutung 
ist  nur,  dass  durch  § 20  im  Interesse  der  Kaiffeisenschen  Genossenschaften 
gestattet  wurde,  die  Gewinnverteilung  auf  10  Jahre  auszuschliessen.  ln  einer 
Novelle  vom  12.  August  1896,  die  im  wesentlichen  eine  schärfere  Kontrolle 
des  Geschäftsbetriebes  der  Konsumvereine  und  Konsumanstalten  brachte,  hat  in 
§ 89a  der  „unteilbare  Stiftungsfonds“  Raiffeisens  schliesslich  seine  gesetz- 
liche Anerkennung  gefunden;  darnach  kann  durch  Statut  die  Verteilung  des  Ver- 
mögens im  Falle  der  Auflösung  ausgeschlossen  werden,  das  dann,  sofern  kein  anderer 
Verwendungszweck  bestimmt  ist,  an  die  Gemeinde  fällt,  in  der  die  Genossen- 
schaft ihren  Sitz  hat;  die  Zinsen  dieses  Fonds  sind  zu  gemeinnützigen  Zwecken  zu 
verwenden. 

Der  heutige  Aufbau  des  Genossenschaftswesens  stellt  sich  nun  in 
folgender  Form  dar: 

Die  Grundlage  bildet  nach  wie  vor  die  EinzelgenosBenschaft,  d.  b.  ein 
Personenverein  von  mindestens  7 Mitgliedern,  den  Vorschriften  des  Genossenschafts- 
gesetzes entsprechend  konstruiert,  dessen  Zweck  die  Förderung  des  Erwerbs  und 
der  Wirtschaft  seiner  Mitglieder  ist.  Jedes  Mitglied  hat  zur  Beschaffung  der 
Betriebsmittel  einen,  bei  Genossenschaften  mit  beschränkter  Haftung  auch  mehrere 
Geschäftsanteile  zu  nehmen,  deren  Höhe  die  Satzungen  bestimmen.  Ausserdem 
haften  die  Genossen  für  die  Verbindlichkeiten  der  Genossenschaften.  Die  Haftung 
kann  eiue  verschiedenartige  sein,  und  zwar  im  weitesten  Falle  die  unbeschränkte 
Haftpflicht;  der  Gläubiger  hat  daun  das  Hecht,  jeden  beliebigen  Genossen  bis  zur 
ganzen  Höhe  seines  Vermögens  für  die  Schulden  der  Genossenschaft  haftbar  zu 
machen.  Bei  der  unbeschränkten  Nachschusspflicht  fällt  der  Einzelangriff  fort; 
doch  müssen  die  auf  Beschluss  der  Genossenschaft  erhobenen  Nachschüsse  gleich- 
falls bis  zur  Gesamthöbe  des  Vermögens  erfolgen.  Bei  der  beschränkten  Haftpflicht 
endlich  übernimmt  der  Genosse  nur  eine  durch  die  Satzungen  vorherbestimmte 
Haftsumme  für  jeden  Geschäftsanteil. 

Die  meisten  Genossenschaften  dienen  immer  noch  der  Befriedigung  des 
Fersonal-Kreditbedürfnisses  ihrer  Genossen  (Kreditgenossenschaften,  Spar- 


Digilized  by  Google 


Das  landwirtschaftliche  Genossenschaftswesen  in  Preussen. 


537 


und  Darlehnskassen  vereine).  Die  Qenoegen  zahlen  alle  überflüssigen  Gelder 
als  Depot  oder  in  laufender  Rechnung  ein  und  empfangen  im  Bedarfsfälle  Kredit 
gegen  Bürgschaft  oder  gegen  Unterpfand,  früher  auch  häufiger  gegen  Wechsel, 
jetzt  hauptsächlich  in  laufender  Rechnung.  An  Wichtigkeit  zunäohst  kommen  den 
Kreditgenossenschaften  die  Bezugs-  und  Absatzgenossenscbaften  (Konsum- 
vereine). Diese  vermitteln  den  Genossen  in  erster  Linie  den  Bezug  der  notigen 
landwirtschaftlichen  Produktionsmaterialien  (Dungerstoffe,  Saatgut,  Futtermittel), 
gelegentlich  auoh  von  Lebensmitteln,  und  suchen  neuerdings  auch  den  Absatz 
landwirtschaftlicher  Produkte  zu  organisieren.  Die  dritte  wichtige  Form  ist  die 
der  landwirtschaftlichen  ProduktivgenoBsenschaften,  unter  denen  die  Molkerei- 
genossenschaften die  erste  Rolle  spielen.  Diese  übernehmen  von  dem  Landwirt 
die  Milob,  verarbeiten  sie  (unter  Rückgabe  der  Magermilch)  in  maschinellen  Be- 
trieben zu  Butter  oder  Käse  und  vermitteln  auch  gewöhnlich  den  Absatz  dieser 
Produkte. 

Über  der  Einzelgenossenscbaft  steht  der  Verband.  Nachdem  das  Gesetz 
von  1889  die  Revision  obligatorisch  gemacht  hatte,  war  damit  den  Verbänden 
eine  gesicherte  Grundlage  ihrer  Tätigkeit  gegeben.  Neben  der  Revision  übernehmen 
sie  die  Vertretung  aller  genossenschaftlichen  Interessen,  fassen  die  Erfahrungen 
der  Einzelgenossenschaften  zusammen  und  vermitteln  diesen  die  Ergebnisse  der 
fortschreitenden  Wissenschaft  und  Technik. 

Endlich  erwuchsen,  und  zwar  durch  die  Tätigkeit  der  Verbände,  als  dritte 
genossenschaftliche  Organisation  die  Zentralgenossenschaften.  Zuerst  ent- 
standen solche  für  die  Zwecke  des  GeldverkehrB.  Es  ergab  sich  das  Bedürfnis, 
für  eine  möglichste  Ausgleichung  von  Geldüberfluss  und  Geldmangel  zu  Borgen. 
Entsprechend  den  Phasen  des  landwirtschaftlichen  Betriebs  ist  der  Geldbedarf  und 
der  Geldeingang  bei  den  Genossen  und  damit  zunächst  auch  bei  den  Kredit- 
genossenschaften nicht  gleichmässig  über  das  Jahr  verteilt;  er  wechselt  aber  auch 
nach  wirtschaftlichen  Konjunkturen,  nach  geographischer  Lage  und  der  dadurch 
bedingten  Produktionsrichtung.  Um  den  Geldausgleich  zu  vermannigfachen,  wurden 
auch  die  anderen  Genossenschaften  (Produktiv-  und  Konsumgenossenschaften)  in 
die  Zentralkassen  einbezogen;  sie  empfingen  von  diesen  ihre  Betriebsmittel  und 
lieferten  ihre  Überschüsse  aus.  Der  Gedanke  der  Geldausgleichung  führte  aber 
konsequent  zu  immer  weiteren  Bildungen.  Während  die  Neuwieder  Genossen- 
schaften in  der  landwirtschaftlichen  Zentraldarlehnskasse  schon  eine  Aus- 
gleicbstelle  für  ganz  Deutschland  hatten,  entbehrten  die  dem  Darmstädter 
Reichsverbande  angehörigen  und  die  unabhängigen  Provinzialverbände  einer  solchen. 
Dem  Zwecke  der  Ausgleichung  über  ganz  Preussen  diente  nun  die  vom  Staat  ins 
Leben  gerufene  P re ussische  Zentralgenossenschaftskasse.  In  der  Voraussicht, 
dass  die  Landwirtschaft  in  sich,  Ost  und  West,  Nord  und  Süd  des  Staates  immer 
noch  nicht  differenziert  genug  sei,  um  Geldbedarf  und  Nachfrage  ganz  auszugleichen, 
wurden  von  vornherein  die  Handwerkergenossenschaften  in  den  Kreis  dieser 
Organisation  mit  hineingezogen.  Der  Geldausgleich  innerhalb  der  Kassen  bleibt 
freilioh  immer  noch  ein  Ideal;  manche  der  provinziellen  Hauptkassen  nützen  ihren 
Kredit  bei  der  Zentralgenossenschaftskasse  nur  gelegentlich  aus,  oder  haben  gar 


Digitized  by  Google 


538 


D*s  landwirtschaftliche  Genossenschaftswesen  in  Preussen. 


beträchtliche  Guthaben,  während  andere  stets  im  Vorschuss  sind.  Schliesslich 
folgte  dann  die  Darmstädter  „Reichsgenossenschaflsbank“. 

Die  Konsumvereine  schlossen  sich  gleichfalls  zu  Zentralbezugsgenosaen- 
sohaften  zusammen,  die  sich  ihrerseits  nicht  nur  unter  sich,  sondern  auch  vorüber- 
gehend mit  anderen  landwirtschaftlichen  Organisationen  (Deutsche  Landwirtschaft*- 
gesellscliaft,  Bund  der  Landwirte,  Bauernvereine)  kartellierten,  um  die  Verhandlungen, 
unter  Umständen  auch  den  Kampf  mit  den  Händlersyndikaten  (Thomsameblsyndikat, 
Kalisyndikat,  Kohlensyndikat)  gemeinschaftlich  zu  führen.  So  erwirkten  sie  den 
angeschlossenen  Konsumvereinen  und  damit  wieder  den  EinzelgenoBgen  alle  Vorteile 
des  GrosBbezugs  sowohl  hinsichtlich  des  Preises  wie  der  Bezugsbedingungen. 

Ober  die  geschichtliche  Entwicklung  des  Genossenschaftswesens 
in  den  einzelnen  preussischen  Provinzen  ist  folgendes  mitzuteilen: 

ln  Ostpreussen  sind  rein  landwirtschaftliche  Genossenschaften  verhältnis- 
mässig früh,  schon  Anfang  der  70er  Jahre  entstanden;  sie  schlossen  sich  in  der 
damals  noch  ungeteilten  Provinz  Preussen  am  rz.  Dezember  1872  in  Königsberg 
zu  dem  Verbände  landwirtschaftlicher  Genossenschaften  fUr  Ost-  und 
WestpreusBen  zusammen.  Schon  vorher  hatten  die  dem  Schulzeschen  Verbände 
angehürigen  Genossenschaften  auch  zahlreiche  Landwirte  zu  Mitgliedern,  wie  noch 
jetzt  daselbst  infolge  der  dünnen  Bevölkerung  des  flachen  Landes  im  Vergleich  zu 
Mittel-  und  Westdeutschland  und  des  Mangels  an  geschlossenen  leistungsfähigen 
bäuerlichen  Gemeinden  die  Kreditgenossenschaften  vielfach  eine  den  Grundsätzen 
Schutzes  entsprechende  Form  haben.  Mit  dem  Inkrafttreten  des  neuen  Genossen- 
schaftsgesetzes von  1889  schieden  die  westpreussischen  Genossenschaften  aus, 
während  die  verbleibenden  oBtpreussischen  im  Jahre  1890  den  Namen  „Verband 
landwirtschaftlicher  Genossenschaften  für  Ostpreussen“  annahmen.  Der 
Verband  ist  dem  Darmstädter  Anwaltschaftsverbande  angescblossen.  Ihm  gehörten 
im  Jahre  1906  insgesamt  43  Genossenschaften  an  und  zwar  9 landwirtschaftliche 
Konsumvereine,  28  Molkereigenossenschaften,  1 Tafelbutter-Produktivgenossenschaft, 
t Obstverwertungsgenossenscbaft,  1 Dampfpfluggeuossenschaft  und  3 andere  Ge- 
nossenschaften. Als  Zentralgenossenschaft  für  Ein-  und  namentlich  Verkauf 
fungiert  der  im  Jahre  1871  gegründete  „Ländliche  Wirtechaftsverein  zu 
Insterburg11,  dessen  Gesamtumsatz  im  Jahre  1904  568833  Zentner  betrug,  bei 
einem  Verkaufserlös  von  1342837  Mk. 

Von  dem  Ost-  und  Westpreussischen  Bauernverein  ins  Leben  gerufen,  ent- 
standen in  Ermland  zahlreiche  ländliche  Spar-  und  Darlebnskassen,  die  sich  am 
22.  Oktober  1889  zu  dem  Verbände  wirtschaftlicher  Genossenschaften 
des  Ermlandes  zusammentaten.  Die  Zahl  der  dem  Verbände  angehörigen  Spar- 
und Darlehnskassen  ist  von  43  im  Jahre  1889  auf  68  im  Jahre  1905  gestiegen. 
Zur  Geldausgleichung  wurde  im  Jahre  1892  die  Ländliche  Zentralkasse 
e.  G.  m.  b.  H.  zu  Wormditt  gegründet,  die  ausser  dem  Geldumsatz  auch  ge- 
meinsame Bezüge  besorgt.  1895  trat  der  Verband  dem  Darmstädter  Anwaltschafts- 
verbande bei. 

Die  Neuwieder  Organisation  fasste  im  Jahre  1887  zuerst  mit  2 Genossen- 
schaften in  Ostpreussen  Fuss;  seitdem  stieg  die  Zahl  sehr  beträchtlich  und  belief 


Digitized  by  Google 


Das  landwirtschaftliche  Genossenschaftswesen  in  Preussen. 


539 


■ieh  schon  1895,  als  die  Filiale  Königsberg  gegründet  wurde,  auf  90.  Im  Jahre 
1906  umfasste  der  Verband  ländlicher  Genossenschaften  Raiffeisenscher 
Organisation  für  Ostpreussen  259  Spar-  und  Darlehnskassen  und  49  andere 
Genossenschaften.  Letzteren  dient  die  Ostpreuasisobe  Provinzial-Genosseu- 
schaftskasse  e.  G.  m.  b.  H.  zu  Königsberg,  der  im  Jahre  1905  39  Genossenschaften 
angehörten,  während  die  Spar-  und  Darlehnskassen  mit  der  landwirtschaft- 
lichen Zentral- DarlehnskasBe,  Filiale  Königsberg  arbeiteten. 

Der  Verband  der  landwirtschaftlichen  Genossenschaften  für 
Westpreussen  bat  sich,  wie  bereits  erwähnt,  im  Jahre  1890  von  dem  ost-  und 
westpreusaischen  Verbände  losgelöst;  er  gehört  gleichfalls  dem  Darmstädter 
Anwaltschaft^ verbände  an.  Sein  Sitz  ist  in  Graudenz.  Tm  Jahre  1906  besass  er 
insgesamt  43  Genossenschaften  und  zwar  1 Zentralgenossenschaft,  1 Bezugs-  und 
Absatzgenossenschaft,  37  Molkerei-  und  4 sonstige  Genossenschaften.  Der  Ver- 
band ländlicher  Genossenschaften  Raiffeisenscher  Organisation  für 
Westpreussen  zu  Danzig  zählte  im  Jahre  190b  347  Genossenschaften,  deren 
Geldgeschäfte,  soweit  sie  DarlehnBkassenvereine  sind,  die  Filiale  Danzig  der 
landwirtschaftlichen  Zentral-Darlehnskasse  für  Deutschland,  für  die  Be- 
triebsgenossenschaften  die  Westpreussisohe  Zentralgenossenschaftsbank 
besorgt. 

Das  landwirtschaftliche  Genossenschaftswesen  in  Pommern1)  datiert  aus 
dem  Ende  der  80  er  Jahre.  Im  Jahre  1889  entstand  aus  einer  im  Jahre  vorher 
gegründeten,  den  ganzen  Dramburger  Kreis  umfassenden  freien  Organisation  eine 
Einkaufsgenossenschaft  unter  dem  Namen  „Dramburger  landwirtschaftlicher  Konsum- 
Verein“.  In  den  nächsten  Jahren  wurden  eine  Anzahl  ähnliche  Konsumvereine 
gebildet.  Am  5.  April  1892  traten  in  Stettin  die  Konsumvereine  Dramburg, 
Neustettin,  Stolp,  Colberg-Cöslin  und  Wilhelmsfelde  zu  einem  Revisionsverbande, 
dem  Verbände  der  pommerschen  landwirtschaftlichen  Konsumvereine 
zusammen,  welcher  alsbald  in  den  Bereich  seiner  Tätigkeit  sämtliche  anderen 
Richtungen  genossenschaftlichen  Wirkens  zog  und  dementsprechend  auf  dem  Ver- 
bandstage zu  8tolp  am  21.  April  1894  den  Namen  „Verband  pommeracher 
landwirtschaftlicher  Genossenschaften“  annahm.  In  weiterem  Ausbau  seiner 
Tätigkeit  gründete  er  1894  die  Pommerache  landwirtschaftliche  Haupt* 
genossensebaft  und  1893  die  Pommersche  LandesgenosBenschaftskasse. 
Der  Vorband,  der  dem  Darmstädter  Anwaltschaftsverband  angeschlosBen  ist,  zählte 
am  1.  Juni  1906  403  Genossenschaften,  darunter  305  Spar-  und  Darlehnskassen. 
Die  grosse  Bedeutung  der  Butterproduktion  für  Pommern  führte  schon  im  Jahre 
1890  zur  Gründung  eines  eigenen  „Verbandes  der  Hinterpommerschen 
Molkereigenossenschaften“,  der  im  Jahre  1896  den  Namen  „Molkerei- 
Verband  der  Provinz  Pommern“  annahm.  Beide  Verbände  arbeiten  Seite  an 
Seite  und  sind  zur  Zeit  durch  Personalunion  des  Vorsitzenden  verbunden.  Im 
Jahre  1906  gehörten  dem  Molkereiverband  92  Molkereigenossenschaften  an. 

*)  Karl  Sparr,  Das  landwirtschaftliche  Genossenschaftswesen  in  der  Provinz 
Pommern,  Stettin  1907. 


Digitized  by  Google 


540 


I)a«  landwirtschaftliche  Genossenschaftswesen  in  Preussen. 


Dem  in  Prenzlau  domizilierten,  dem  Darmstädter  Verbände  nicht  ange- 
achlossenen  „Molkerei-Revisionsverbande  für  die  Provinzen  Branden- 
burg, Pommern,  Sachsen  und  die  Qrossherzogtümer  Mecklenburg“ 
gehörten  im  Jahre  1904  im  ganzen  68  Genossenschaften  an. 

Eine  dritte  genossenschaftliche  Organisation  zum  Zwecke  der  Verwertung 
der  Molkereiprodukto  ist  der  von  pommerschen  Grossgrundbesitzern  1903  gegründete 
„Verkaufsvorband  norddeutscher  Molkereien  e.  G.  m.  b.  H.“  mit  dem 
Sitze  zu  Berlin  und  einer  Zweigniederlassung  in  Beuthen.  . Die  Verkaufssumme 
des  Verbandes  belief  sich  1905  auf  1 1 */a  Mill.  Mark;  der  Verkaufspreis  für  das 
Pfund  Butter  stellte  sich  durchschnittlich  auf  1,20  Mk.  Anfang  1906  batte  er 
88  Genossen. 

Der  Neuwieder  Verband  fasste  in  Pommern  nur  langsam  Fuss;  auch  ist  es 
daselbst  noch  nicht  zur  Gründung  eines  eigenen  Unterverbandes  gekommen.  Dem 
„Verbände  ländlicher  Genossenschaften  Raiffeisensoher  Organisation 
für  Brandenburg,  Pommern  und  beide  Mecklenburg“  mit  dem  Sitze  zu 
Berlin  gehörten  Ende  1905  in  Pommern  107  Spar-  und  Darlehnskassen  und  19 
Betriebsgenossenschaften  an. 

Ausserhalb  der  sonstigen  genossenschaftlichen  Organisationen  in  Pommern 
steht  die  grosse  vor  8 Jahren  gegründete  „Pommersche  Spiritusverwertungs- 
genossenschaft“, die  Ende  1906  265  Mitglieder  mit  einer  Haftsumme  von 
1459100  Mk.  zählte.  Die  Genossenschaft,  deren  Umsatz  1905  14,9  Mill.  Mark 
betrug,  achliesst  sich  mit  Beginn  des  Jahres  1908  mit  den  beiden  grössten  Sprit- 
fabriken Pommerns  zu  einer  Aktiengesellschaft  zusammen,  neben  der  jedoch  die 
Genossenschaft  formell  bestehen  bleibt. 

Der  älteste  Genossenschaftsverband  in  Brandenburg  ist  der  bereits  erwähnte 
Molkerei-Kevisionsverband  für  die  Provinzen  Brandenburg,  Pommern, 
Sachsen  und  die  Grossherzogtümer  Mecklenburg  zu  Prenzlau,  der  im 
Jahre  1889  begründet  wurde.  Der  dem  Darmstädter  Anwaltscbaftsverbande  an- 
gescblossene  Verband  der  landwirtschaftlichen  Genossenschaften  der 
Provinz  Brandenburg  entstand  im  Jahre  1894  mit  7 Genossenschaften;  er 
zählte  Ende  1906  448  Genossenschaften,  darunter  370  Spar-  und  Darlehnskassen, 
38  Molkereigenossenschaften,  40  andere  Genossenschaften;  den  Geldverkehr  besorgt 
die  im  Jahre  1895  ins  Leben  gerufene  landwirtschaftliche  Provinzial- 
genossenschaftskasse für  die  Mark  Brandenburg  und  die  Niederlausitz 
e.  G.  m.  b.  H.  zu  Berlin.  Die  ersten  Genossenschaften  Raiffeisenschen  Systems 
in  Brandenburg  entstanden  gleichfalls  gegen  1890.  Der  1899  begründete  Verband 
ländlicher  Genossenschaften  Raitfeisenscber  Organisation  fürBranden- 
burg,  Pommern  und  beide  Mecklenburg,  dem  als  Hilfsorganisationen  die 
Filiale  Berlin  der  landwirtschaftlichen  Zentral-Darlehnskasse  für 
Deutschland  und  die  Brandenburgische  Landwirtschaftliche  Genossen- 
schaftskaBse  zur  Seite  stehen,  umfasste  Ende  1905  in  Brandenburg  237  Spar- 
und Darlehnskassen  und  24  Betriebsgenossenschaften.  Ein  sich  über  ganz  Deutschland 
erstreckender  Zentralverband  ist  der  im  Jahre  1896  von  dem  Bunde  der  Landwirte 
mit  dem  Sitze  in  Berlin  ins  Leben  gerufene  Kevisionsverband  des  Bundes 


Digitized  by  Google 


Da»  landwirtschaftliche  Genossenschaftswesen  in  Prenssen. 


541 


der  Landwirte.  Im  Jahre  1905  erreichte  er  in  ganz  Deutschland  zusammen 
mit  dem  zu  ihm  gehörenden  „ Pfälzischen  Genossensch&ftsverband  Wachenheim“ 
eine  Mitgliederzahl  von  424  Genossenschaften.  Im  gleichen  Jahre  1896  gründete 
er  die  „Genossenschaftliche  Zentralkasse  deB  Hundes  der  Landwirte“  zu 
Berlin,  die  Anfang  1906  123  Mitglieder  zählte. 

Eine  besondere  Stellung  in  der  genossenschaftlichen  Organisation  nimmt 
die  im  Jahre  1899  von  dem  Kuratorium  der  Zentralstelle  für  Viehverwertung  der 
preussischen  Landwirtschaftskammern  gegründete  „Genossenschaft  für  Vieh- 
verwertung in  Deutschland  e.  G.  in.  b.  H.“  zu  Berlin  ein,  die  im  Jahre  1902 
den  Namen  „Zentrale  für  Viehverwertung  (Viehzentrale)  e.  G.  m.  b.  H.“ 
angenommen  hat.  Die  Viehzentrale,  die  Anfang  1906  aus  2046  Mitgliedern,  darunter 
151  Genossenschaften  besteht,  hatte  nach  ihren  Statuten  als  Zwecke 

a)  die  Verwertung  von  Vieh  und  Viehprodukten  der  Mitglieder  durch  gemein- 
schaftlichen Verkauf  und  den  Betrieb  von  Uandlungs-  und  Kommissions- 
geschäften, 

b)  den  Betrieb  eines  Viehkommissionsgeschäftes  am  Berliner  Viehmarkt  durch 
den  Beitritt  einer  diesbezüglichen  Kommanditgesellschaft, 

0)  die  Vermittelung  des  Ver-  und  Ankaufs  von  Mager-,  Jung-  und  Zuchtvieh, 

d)  die  Erbauung  und  den  Betrieb  eines  Magerviehhofes. 

Der  letztere  Zweck  ist  durch  Erbauung  des  Magerviehhofes  in  Friedrichsfelde 
erreicht  worden. 

Die  Viehzentrale  ist  dem  Revisionsverbande  des  Bundes  der  Landwirte  an- 
geschlossen; das  gleiche  ist  der  Fall  mit  der  1900  mit  grossen  Hoffnungen  in 
Berlin  gegründeten  „Zentrale  für  Milchverwertung“,  die  Anfang  1906  788 
Mitglieder,  darunter  175  Genossenschaften  zählte.  Die  Milchzentrale  hat  die  auf 
sie  gesetzte  Hoffnung  einer  Regelung  des  Milchpreises  nicht  erfüllt  und  ist  gegen- 
wärtig in  einem  Umbildungsprozess  begriffen.  > 

Auch  in  Posen  hat  die  grösste  Mitgliederzahl,  nämlich  am  1.  Juni  1906 
280  Spar-  und  Darlebnskasson,  40  Molkereigenossenschaften,  19  Ein-  und  V erkaufs- 
genossenschaften,  57  sonstige  Genossenschaften,  der  dem  Darmstadter  Anw&ltsehafts- 
verbande  angeschlossene  „Verband  der  landwirtschaftlichen  Genossen- 
schaften für  die  Provinz  Posen“.  Er  ist  im  Jahre  1890  gegründet;  als 
Geldinstitut  fungiert  die  Provinzialgenossenschaftskasse  für  Posen 
e.  G.  m.  b.  H.  zu  Posen.  Der  Verband  ländlicher  Genossenschaften  Raiffeisenscher 
Organisation  für  Posen  nennt  sieb  seit  1905  „Verband  deutscher  Genossen- 
schaften in  der  Provinz  Posen“.  Er  umfasste  im  Jahre  1906  251 
Genossenschaften;  als  Hilfsinstitute  dienen  ihm  die  Filiale  Posen  der  land- 
wirtschaftlichen Zentral- Darlehnskasse  für  Deutschland  und  für  die 
Betriebsgenossenschaften  die  Posensche  Landes-Geuossenscbaftsbank. 

Eine  besondere  Stellung  nimmt  die  als  Gesellschaft  m.  b.  H.  konstruierte 
„Deutsche  Mittelstandskasse  zu  Posen“  ein,  der  beide  Verbände  angehören. 
Dieses  von  der  Provinzial-GenossenschaftBkasse,  der  Posenschen  Landesgenossenscbafts- 
bank,  der  Ansiedelungskommission  und  der  Landbank  mit  i1/,  Mill.  Mark  gegründete 
Institut  hat  die  Aufgabe,  die  verworrenen  Hypothekenverhältnisse  der  alten  deutschen 


Digitized  by  Google 


542 


Das  landwirtschaftliche  Genossenschaftswesen  in  Prenssen. 


Besitzer  zu  regulieren.  Sie  verschafft  insbesondere  den  Bauern  an  Stelle  kündbarer 
und  bochverzinslicher  Privathypotheken  billige  Amortiaationsdarlehen  der  Landschaft 
und  wenn  nötig,  dahinter  noch  der  Ansiedelungskommission.  Nach  dem  am 
i.  April  1906  abgeschlossenen  Geschäftsbericht  hat  sie  den  bis  dahin  regulierten 
Bauern  rund  20000  Mk.  jährliche  Zinsen,  d.  h.  25  °/0  ihrer  Schuldenlast  erspart.1) 

In  Absonderung  von  den  deutschen  Genossenschaften  beginnt  in  den  letzten 
Jahren  eine  eigene  polnische  Genossenschaftsbewegung.  Der  im  Jahre  1892  ge- 
gründete „Verband  (polnischer)  Erwerbs-  und  Wirtschaftsgenossen- 
schaften  für  Posen  und  Westpreussen“  mit  dem  Sitz  in  Mogilno  trägt  zwar 
überwiegend  städtischen  Charakter,  doch  entfaltet  er  neuerdings  auch  eine  lebhafte 
Tätigkeit  zur  Gründung  von  Kreditgenossenschaften  und  Ein-  und  Verkaufs- 
genossenschaften von  überwiegend  landwirtschaftlichem  Gepräge.1) 

In  Schlesien  hat,  von  allen  Provinzen  im  Osten  der  Monarchie,  das 
landwirtschaftliche  Genossenschaftswesen  die  intensivste  Ausbreitung  erfahren;  die 
Zahl  der  schlesischen  Genossenschaften  beläuft  sich  auf  rund  1600.  Der  älteste 
Verband  in  Schlesien1)  ist  der  im  Jahre  1890  von  dem  Schlesischen  Bauernverein 
ins  Leben  gerufene  „Verband  schlesischer  ländlicher  Genossenschaften, 
e.  G.  m.  b.  H.“  zu  Neisse.  Dieser  Verband,  der  im  Jahre  1906  397  Genossen- 
schaften zählte,  diente  zuerst  nur  den  Zwecken  der  Spar-  und  Darlehnsk&ssen. 
Daneben  gründete  der  Bauernverein,  gleichfalls  im  Jahre  1890,  als  „Wirtschafts- 
genossonschaft  des  schlesischen  Bauernvereins“  eine  Genossenschaft  mit 
beschränkter  Haftpflicht  zum  gemeinschaftlichen  Einkäufe  von  landwirtschaftlichen 
Betriebsmitteln,  die  später  den  Namen  „Landwirtschaftliche  Zentral-Ein- 
und  Verkaufsgenossenschaft  des  Schlesischen  Bauernvereins“  annahm. 
Im  Gegensatz  zu  den  meisten  anderen  Zentral-Verkaufsgenossenschaften  hat  die 
Wirtschaftsgenossenschaft  zumeist  nicht  genossenschaftliche,  sondern  Einzelmitglieder. 
Die  gesamte  Mitgliederzahl  belief  sich  am  1.  Januar  1906  auf  1177.  Im  Jahre 
1902  hat  sich  der  Neisser  Verband  dem  Darmstädter  Anwaltschaftsverbande  an- 
geschlossen. 

Eine  durch  den  Landwirtschaftlichen  Zeutralverein  für  Schlesien  im  Jahre 
1890  gegründete  „Hauptgenossenschaft  schlesischer  Landwirte“  beschloss 
1894  zu  liquidieren;  an  ihre  Stelle  trat  1895  die  noch  jetzt  bestehende  land- 
wirtschaftliche Ein-  und  Verkaufsgenossenschaft  für  Schlesien 
e.  G.  m.  b.  H. 

Einer  Anregung  des  Hauptverbandes  der  landwirtschaftlichen  Lokalvereine 
Schlesiens  folgend  und  mit  Unterstützung  des  Darmstädter  Anwaltscbaftsverbandea 

’)  Vergl.  Hngenbcrg,  Bank-  und  Kreditwirtschaft  des  deutschen  Mittelstandes. 
München  1900,  S.  90  ff.  Jahresbericht  der  Landwirtschaftskammer  für  die  Provinz  Posen 
für  die  Zeit  vom  1.  April  190s  bis  31.  März  1906.  Posen  1906,  S.  90. 

*)  Ober  die  Tätigkeit  der  polnischen  Genossenschaften  vergl.  auch  Geffcken, 
Prenssen,  Deutschland  und  die  Polen  seit  dem  Untergange  des  polnischen  Reiches.  Berlin 
1906,  S.  124  ff. 

*)  Der  in  Bd.  III,  8.  155/156  geschilderte  llypothekenkreditverein  zn  Leubus  in 
Schlesien  vom  10.  August  1862  ist  eine  grossere  Genossenschaft,  kein  Verband. 


Digilized  by  Google 


Da*  landwirtschaftliche  Genossenschaftswesen  in  Preussen.  543 

wurde  Ende  1894  der  „Provinzialverban d der  Spar-  und  Darlehnskassen- 
vereine  Schlesiens“  gegründet.  Das  Programm  des  Verbandes  war,  Spar-  und 
Darlebnskassen  in  der  ganzen  Provinz  zu  gründen  und  diese  in  dem  Provinzial- 
verbande  zu  einem  Revisionsverbande  und  in  der  „Prorinzialgenossenschafts- 
kasse  für  Schlesien“  zu  einer  Oeldausgleicbstelle  zusammen  zu  fassen.  Zwar 
traten  schon  zeitig  einzelne  Produktivgenossenschaften  und  sonstige  grossere 
Genossenschaften  wie  die  Landwirtschaftliche  Ein-  und  Verkaufsgenossenschaft  dem 
Verbände  bei;  doch  wandte  dieser  sein  Interesse  den  anderen  Genossenschaften 
erst  von  1899  ab  zu.  Dies  kam  äusserlich  dadurch  zum  Ausdruck,  dass  er  am 
18.  Mürz  1901  seinen  jetzigen  Namen  „Provinzialverband  schlesischer 
landwirtschaftlicher  Genossenschaften“  annahm.  Unterstützt  wurde  das 
Bestreben  des  Verbandes  in  bezug  auf  die  Aufnahme  sunBtiger  landwirtschaftlicher 
Genossenschaften  durch  den  gegen  Ende  1901  erfolgten  Beschluss  des  einige  Jahre 
vorher  gegründeten  „Molkereiverbandes  für  Schlesien  und  Posen“  sich 
aufzulösen  und  den  angeschlossenen  schlesischen  Genossenschaften  den  Beitritt  zu 
dem  Provinzialverbande  zu  empfehlen.  Am  1.  Juni  1906  umfasste  der  Verband 
737  Genossenschaften,  darunter  67t  Spar-  und  Darlehnskassen. 

Die  erste  Neuwieder  Genossenschaft  in  Schlesien  wurde  1882  gegründet;  doch 
ging  die  Entwicklung  in  den  nächsten  Jahren  Behr  langsam  vor  sich.  1892  waren 
es  31  Genossenschaften,  1893  132.  Der  1899  konstituierte  „Verband  länd- 
licher Genossenschaften  Raiffeisenscher  Organisation  für  Schlesien“ 
mit  den  Hilfsinstituten  „Filiale  Breslau  der  landwirtschaftlichen  Zentral- 
Darlehnskasse  für  Deutschland“  und  der  „Schlesischen  Genossenschafts- 
bank fiir  Betriebsgenossenschafteu“  zählte  1906  422  Darlebnskassen  und  49 
sonstige  Genossenschaften. 

In  der  Provinz  Sachsen1)  dominiert  der  dem  Darmstädter  Verbände  an- 
geschlossene  „Verband  der  landwirtschaftlichen  Genossenschaften  der 
Provinz  Sachsen  und  der  angrenzenden  Staaten“  zu  Halle  a.  S.  Der 
Verband  wurde  1889  mit  13  Molkereigenossenschaften  gegründet  und  wuchs  in 
rascher  Folge.  Im  Jahre  1905  zählte  er  834  Genossenschaften,  von  denen  734 
auf  die  Provinz  Sachsen  entfielen.  448  sind  Spar-  und  Darlehnskassen,  196 
Molkereigenossenschaften.  Den  Geldverkehr  besorgt  die  „Genossenschaftsbank“ 
e.  G.  m.  b.  H.,  den  gemeinsamen  Einkauf  die  „Zentralgenossenschaft  zum 
Bezüge  landwirtschaftlicher  Bedarfsartikel“  e.  G.  m.  b.  H.,  beide  zu  Halle. 

Der  Neuwieder  Verband  sieht  schon  auf  eine  längere  Tätigkeit  in  der  Provinz 
Sachsen  zurück,  bis  in  den  Anfang  der  80er  Jahre.  Spuren  genossenschaftlicher 
Tätigkeit,  wenn  auch  in  freierer  Form,  lassen  sich  in  Sachsen  überhaupt  bis  in  die 
Mitte  des  Jahrhunderts  zurückführen,  wo  die  ersten  Bemühungen  zur  Organisierung 
des  gemeinsamen  Ein-  und  Verkaufs  gemacht  wurden.  Der  Neuwieder  Verband 
ist  jedoch  bei  seiner  Reorganisation  im  Jahre  1899  nicht  dazu  gelangt,  einen 
eigenen  Filialverband  für  Sachsen  zu  bilden;  dessen  Interessen  werden  vielmehr 

’)  Edmund  Süchting,  Das  laudw.  Genossenschaftswesen  in  der  Provinz  Sachsen. 
Halle  1906. 


Digilized  by  Google 


544 


Das  landwirtschaftliche  Genossenschaftswesen  in  Preusseu. 


durch  den  „Verband  ländlicher  Genossenschaften  Raiffeisenscher  Or- 
ganisation für  Thüringen'*  zu  Erfurt  mit  den  Hilfsinstituten  „Filiale  Erfurt  der 
Landwirtschaftlichen  Zentral-Darlebnskasse  für  Deutschland“  und  der  „Thüringer 
Genossenschaftsbank“  wahrgenommen. 

Abweichend  von  fast  allen  anderen  Provinzen  — nnr  in  der  Rheinprovinz 
lassen  sieb  Analogieen  finden  — hat  sich  das  landwirtschaftliche  Genossenschafts- 
wesen in  Schleswig-Holstein  entwickelt.  Hier  iBt  das  genossenschaftliche  Leben 
seit  dem  Mittelalter  kaum  unterbrochen  gewesen;  als  es  in  anderen  Gegenden  in 
der  zweiten  Hälfte  des  19.  Jahrhunderts  aus  einem  langen  Schlafe  neu  erwachte, 
war  Schleswig-Holstein  von  landwirtschaftlichen  Genossenschaften  ganz  erfüllt. 
Die  uralte  Tradition  hatte  allerdings  zur  Folge,  dass  die  meisten  dieser  Genossen- 
schaften es  verschmähten  und  zum  grossen  Teile  noch  verschmähen,  ihre  alt- 
bewährte Form  aufzugeben  und  sich  den  Anforderungen  des  Genossenschaftsgesetzes 
anzupassen;  sie  ziehen  es  vor,  sogen,  freie  Genossenschaften  zu  bleiben.  Als  im 
Jahre  1891  der  allgemeine  Vereinstag  der  deutschen  landwirtschaftlichen  Genossen- 
schaften in  Kiel  statlfand,  waren,  wie  damals  mitgeteilt  wurde,  von  den  etwa  1500 
landwirtschaftlichen  Genossenschaften  der  Provinz  nur  186  auf  Grund  des  Genossen- 
schaftsgesetzes eingetragen.  Der  Ursprung  vieler  Genossenschaften  wird  früh  im 
Mittelalter  vermntet;  urkundliche  Erwähnung  finden  zuerst,  soweit  bis  jetzt  bekannt, 
die  ländlichen  Feuerversicherungsgenossenschaften,  die  sogen.  Brand- 
gilden.  Im  Jahre  1442  war  in  Preetz  eine  Schützen-  und  Brandgilde  begründet 
worden;  die  Brandgildcn  zu  Norder-  und  Süderstapel  stammen  aus  dem  Jahre  1446. 
Die  Brandgilden  zu  Bordesholm  und  Bergenhusen- Wohlde  werden  bereits  1515 
und  1521  genannt;  aus  dem  16.  Jahrhundert  sind  noch  4,  aus  dem  Anfang  des 
17.  Jahrhunderts  2 weitere  Brandgilden  bekannt.  Die  meisten  entstanden  am 
Anfang  des  19.  Jahrhunderts,  traten  aber  dann  mit  Ausbreitung  der  grösseren 
Feuerversicherungsgesellschaften  etwas  zurück.  Jetzt  bestehen  noch  etwa  30.  — 
Ausgedehnt  ist  ferner  das  genossenschaftliche  Hagolversicherungswesen;  neben 
der  grösseren  1812  gegründeten  „Hagelassekuranz-Kompagnio“  von  Segeberg 
existieren  nouh  etwa  10  kleinere  Hagelvorsicherungsgenossenschaften.  — Un- 
gemein  zahlreicher  sind  die  gleichfalls  Behr  weit  zurückgebenden  lokalen  Vieh- 
versicherungsgesellschaften,1) die  alle  auf  dem  genossenschaftlichen  Prinzip 
beruhen;  eine  im  Jahre  1882  aufgenommene  Statistik  stellte  693  solcher  Vieh- 
versichorungsgenossenschafteu  mit  einem  Versicherungsbestand  von  216000 
Stück  Vieh  zu  einem  Werte  von  52  Mill.  Mark  fest.  — Auch  das  Kreditwesen 
hat  schon  früh  eine  eigentümliche  genossenschaftliche  Ausgestaltung  erlangt. 
Nachdem  im  Jahre  1793  die  Kieler  Spar-  und  Leihkaase  errichtet  wurde,  deren 
Beispiel  zunächst  eine  Anzahl  Städte  folgten,  griff  in  den  20er  Jahren  die  Bewegung 
auf  das  Land  Uber  und  es  wurden  etwa  180  ländliche  Sparkassen  gegründet; 
die  Gründung  von  Spar-  und  Darlehnskassen  auf  Grund  des  Genossenschaftsgesetzes 

l)  Es  ist  anzunehmen,  dnss  die  Viehgilden,  ähnlich  wie  die  Brandgilden,  bis  in  das 
11.  und  12.  Jahrhundert,  die  Zeit  der  Anfänge  der  „freien  Einung“,  vielleicht  auch  noch 
weiter  zurtlckgehen.  Vergl.  Wilda,  Das  Gildenwesen  im  Mittelalter.  1831.  GierVe, 
Kechtsgeschichte  der  deutschen  Genossenschaft.  186S. 


Digilized  by  Google 


Da»  landwirtschaftliche  Genossenschaftswesen  in  Preussen. 


545 


setzte  erst  1895  ein.  — Verhältnismassig  jung,  d.  h.  aus  der  Mitte  des  19.  Jahr- 
hunderts, sind  die  Bezugs-  und  Produktivgenossenschaften.  Es  entstanden  zuerst 
sogen.  Saatgenossenschaften,  hauptsächlich  für  den  gemeinsamen  Bezug  von 
Klee-  und  Orassaat  bestimmt,  die  dann  Beit  den  70er  Jahren  zumeist  in  die  all- 
mählich entstehenden  Konsumvereine  für  den  Einkauf  aller  landwirtschaftlichen 
Bedarfsartikel  übergeführt  wurden.  Gleichfalls  anfangs  der  70  er  Jahre  entstanden 
in  rasch  wachsender  Zahl  Meiereigenossenschaften. 

Im  Jahre  1884  kam  es  zu  der  Gründung  des  „Verbandes  der  schleswig- 
holsteinischen  landwirtschaftlichen  Genossenschaften“  zu  Kiel,  der  am 
1.  Juni  1906  382  Genossenschaften,  darunter  257  Kredit-,  75  Bezugs-  und  Absatz-, 
42  Molkerei-  und  8 sonstige  Genossenschaften  umfasste.  Dem  Geldausgleich  dient 
die  1896  begründete  Schleswig-HolsteinischeLandesgenossenschaftskasse. 
Der  Verband  gehört  dem  Darmstädter  Anwaltschaft» verbände  an.  — Eine  zweite 
genossenschaftliche  Zusammenfassung  bildet  der  im  Jahre  1890  gegründete  Be- 
zirks-Meiereiverband  für  Westholstein  in  Hohenwestedt. 

Auch  in  Hannover  hat,  ähnlich  wie  in  Schleswig-Holstein,  das  freie  Ge- 
nossenschaftswesen eine  weitere  Ausdehnung  erfahren.  Es  sind  dies  insbesondere 
lokale  Viebrersicherungsgesellschaften,  sowie  zahlreiche  Meliorations-,  Wald-,  Siel- 
und  Deichgenossenschaften;  namentlich  letztere  haben  in  Hannover  wegen  der  er- 
heblichen Küstenausdehnung  Bedeutung.  Das  moderne  Genossenschaftswesen  setzt 
gleichfalls  schon  ziemlich  zeitig,  im  Jahre  1873  ein,  in  welchem  Jahre  die  erste 
Molkereigenossenschaft  im  Hildesheimischen,  die  erste  Kreditgenossenschaft  im 
Lüneburgischen  und  der  erste  Konsumverein,  ebenfalls  im  Hildesheimischen,  entstand. 
Eine  besonders  kräftige  Förderung  dieser  Entwicklung  war  in  der  Mitte  der  80er 
Jahre  zu  verzeichnen,  als  die  Königl.  Landwirtschaftsgesellschaft  in  Hannover  in 
Verbindung  mit  den  übrigen  landwirtschaftlichen  Vereinen  mit  aller  Energie  an 
der  Errichtung  insbesondere  von  Kreditgenossenschaften  arbeitete.  Gleichfalls  mit 
Unterstützung  der  Landwirtschaftsgesellschaft  entstand  1889  der  „Verband 
hannoverscher  landwirtschaftlicher  Genossenschaften“  zu  Hannover,  der 
sich  dem  Darmstädter  Anwaltschaftsverbande  anschloss.  Im  Jahre  1905  gehörten 
dem  Verbände  829  Genossenschaften  an,  davon  30  ausserhalb  der  Provinz  (in 
Braunschweig,  Waldeck,  Lippe,  Hamburg,  Bremen);  es  waren  dies  3 Zentral- 
genossenschaften, 326  Sparkassen,  247  Molkereien,  137  Bezugsgenossenschaften, 
86  sonstige  Genossenschaften.  Dem  Geldausgleich  dient  die  1892  gegründete 
„Landesgenoasenschaftskasse“  in  Hannover.  Ein  kleinerer  im  Jahre  1890 
gegründeter  „Verband  landwirtschaftlicher  Genossenschaften  im  Re- 
gierungsbezirk Hildesheim  und  den  Kreisen  Burgdorf  und  Springe“ 
umfasst  vorwiegend  Molkereigenossenschaften. 

In  Westfalen  hat  eich  eine  ursprünglich  von  den  grossen,  den  ganzen 
Staat  überspannenden  Verbünden  unabhängige  Genossenschaftsorganisation  heraus- 
gebildet. Der  älteste  Raiffeisenverein  wurde  zwar  schon  im  Jahre  1869  in  Berleburg 
gegründet,  doch  stockte  die  Bewegung  schon  nach  einigen  Jahren  und  geriet  erst 
wieder  in  Fluss,  als  im  Anfang  der  80  er  Jahre  sich  der  westfälische  Bauernverein 
der  Sache  annabm.  Schon  im  Jahre  1884  wurde  die  „Ländliche  Zentralkasse 
Meltxen,  Boden  des  preoae.  Staates.  VU1.  36 


Digilized  by  Google 


540  Das  landwirtschaftliche  Genossenschaftswesen  in  Prenssen. 

in  Munster11  ins  Leben  gerufen,  die  neben  dem  Zwecke  der  Geldaasgleichung 
auch  die  Gründlings-  und  Revisionsarbeit  übernahm.  Nach  dem  Erlass  des  Ge- 
nosBenschaftsgesetzes  von  1889  entstand  dann  der  „Verband  ländlicher  Ge- 
nossenschaften der  Provinz  Westfalen“  zu  Münster,  der  der  Zentralkasse 
dio  anwaltschaftliche  Tätigkeit  abnahm  und  ihr  nur  die  Funktionen  der  Geldaus- 
gleichstelle überliess.  Eine  weitere  Gründung  des  Westfälischen  Bauernvereins 
war  die  im  Jahre  1899  entstandene  „AVestfäliBche  Zentralgenossenschaft“, 
der  bei  der  Gründung  zunächst  nur  55  Einzelpersonen  beitraten,  während  ihr 
anfangs  1906  229  Einzelpersonen,  202  bäuerliche  Bezugs-  und  Absatzgenossenschaiten 
und  sonstige  Vereine  angehörten. 

Bis  zum  Jahre  1902  blieb  der  Westfälische  Verband  isoliert;  erst  dann  schloss 
er  sich  dem  Darmstädtor  Anwaltschaftsverbande  an.  Der  Westfälische  Verband 
zählte  am  1.  Juni  1906  72t  Genossenschaften,  und  zwar  2 Zentralgenossenscbaften, 
514  Spar-  und  Darlehnskassen,  180  Bezugs-  und  Absatzgenossenschaften  und  25 
sonstige  Genossenschaften. 

Im  Anschluss  an  den  Darmstädter  Anwaltschaftsverband  entstand  1889  der 
„Meierei-Verband  für  Westfalen,  Lippe  und  Waldeck“,  dem  im  Jahre  1906 
101  Genossenschaften  angehörton. 

In  der  Provinz  Hessen  • Nassau  haben  beide  Regierungsbezirke,  wohl  als 
Folge  ihrer  früheren  politischen  Selbständigkeit,  getrennte  Verbandsbildungen. 
Beide  gehören  zu  den  Landesteilen,  in  denen  der  Neuwieder  Verband  am  frühesten 
Fuss  gefasst  und  die  weiteste  Ausdehnung  erlangt  hat,  wie  sich  das  aus  der 
räumlichen  Annäherung  erklärt. 

Im  Regierungsbezirk  Kassel  wurde  die  erste  Raiffeisengenossenschaft 
im  Jahre  1879  — nach  einigen  missglückten  früheren  Versuchen  — gegründet; 
1882  war  die  Zahl  bereits  auf  19  gestiegen;  im  gleichen  Jahre  wurde  ein  Verband 
im  Anschluss  an  Neuwied  gegründet,  der  sich  1895  in  die  „Filiale“  des  Neuwieder 
Verbandes  und  1899  in  den  „Verband  ländlicher  Genossenschaften  Raiff- 
eisenschor  Organisation  für  Hessen“  umwandelte.  Dieser  Verband  umfasst 
den  Regierungsbezirk  Kassel  ausser  dem  Kreis  Schmalkalden,  den  sächsischen  Kreis 
Heiligenstadt,  das  Fürstentum  Waldeck  und  die  Darmstädtischen  Kreise  Büdingen 
und  Friedberg.  Als  Hilfsorganisationen  stehen  ihm  die  „Filiale  Cassel  der 
Landwirtschaftlichen  Zentral-Darlehnskasse  für  Deutschland“  und  die 
„Hessische  Bezirks-Genossenschaftsbank“  zur  Seite.  Im  Juni  1906  umfasste 
er  305  Darlehnskassenvereine  und  37  sonstige  Genossenschaften. 

Der  1891  im  Anschluss  an  Darmstadt  gegründete  „Verband  der  land- 
wirtschaftlichen Genossenschaften  des  Regierungsbezirks  Cassel  und 
angrenzender  Gebiete“  zu  Kassel  zählte  am  1.  Juni  1906  96  Genossenschaften, 
darunter  66  Spar-  und  Darlehnskassenvereine. 

Im  Regierungsbezirk  Wiesbaden  hatte  Neuwied  schon  1880  3 Ge- 
nossenschaften; zu  dem  Ende  1899  begründeten  „Verband  ländlioher  Genossen- 
schaften Raiffeisenscher  Organisation  für  Nassau  zu  Wiesbaden“  (mit  den 
Hilfsorganisationen  „Filiale  Wiesbaden  der  landwirtschaftlichen  Zentral- 


Digitized  by  Google 


Da«  landwirtschaftliche  Genossenschaftswesen  in  Preussen. 


547 


Darlehnskasse  für  Deutschland“  und  der  „Nassauischen  landwirtschaft- 
lichen Genossenscbaftskasse“)  gehörten  Juni  1906  234  Genossenschaften. 

Gleichfalls  zeitig,  schon  im  Jahre  1888,  entstand  im  Anschluss  an  Darmstadt 
der  „Verband  der  nassauischen  landwirtschaftlichen  Genossenschaften“ 
in  Wiesbaden.  Ihm  angeschlossen  waren  am  1.  Juni  1906  2 Zentralgenossenschaften, 
117  Spar-  und  Darlebnskassenvereiue,  75  Bezugs-  und  Absatzgenossenschaften  und 
19  sonstige  Genossenschaften,  insgesamt  213  Genossenschaften.  Dem  Geldausgleich 
dient  die  „Nassauische  Hauptgenossenschaftskasse“  in  Wiesbaden,  dem 
Warenverkehr  die  „Zentral-Ein-  und  Verkaufsgenossenschaft  .für  den 
Regierungsbezirk  Wiesbaden“. 

Da,  wo  der  Baum  des  modernen  landwirtschaftlichen  Genossenschaftswesens 
seine  ersten  Wurzeln  schlug,  hat  er  auch  die  meisten  Schösslinge  getrieben;  sowohl 
au  Zahl  der  Genossenschaften  wie  der  Genossenschaftsverbände  — letztere  stiegen 
vorübergehend  auf  7 (gegen  2 — 3 in  anderen  Provinzen)  übertrifft  die  Rhein- 
provinz alle  anderen  preussischen  Landesteile. 

Obgleich  in  der  Rheinprovinz  die  Gesetzgebung  der  französischen  Eroberer 
mit  ihrer  absolut  individualistischen  Tendenz  besonders  stark  nivellierend  gewirkt 
hat,  haben  sich  doch  auch  hier  Reste  der  älteren  Genossenscbaftsbildung  Uber  die 
Zeit  der  grossen  Umwälzung  heraus  erhalten.  Am  bekanntesten  Bind  die  bereits 
erwähnten,  vermutlich  aus  dem  12.  Jahrhundert  stammenden  Gehöferschaften 
an  der  Saar,  die  ursprünglich  agrarische  Genossenschaften  mit  Gesamteigentum, 
aber  wechselnder  Nutzung  des  gesamten  Grundbesitzes  waren.  Nach  der  letzten 
Statistik  von  1878  existierten  noch  20  Gehöferschaften  mit  889  ha  Ackerbesitz, 
sowie  81  Gehöferschaften  mit  74192  ha  Waldbesitz,  von  denen  inzwischen  wahr- 
scheinlich ein  weiterer  Teil  der  Auflösung  verfallen  ist.  Andere  Waldnutzungs- 
genossenschaften,  Wiesenbaugenossenschaften  und  Deichgenossen- 
schaften  mögen  sich  noch  aus  der  vorfranzösischen  Zeit  erhalten  haben.  Schon 
in  den  20er  Jahren  des  19.  Jahrhunderts  setzt  das  genossenschaftliche  Leben  neu 
ein;  es  bilden  sich  Mühlengenossenschaften  im  Hunsrück  und  am  Niederrhein, 
die  zum  Teil  jetzt  noch  als  freie  oder  eingetragene  Genossenschaften  bestehen. 
Weiter  folgen  in  den  50er  Jahren  die  Vorgänger  der  Winzervereine,  namentlich 
an  der  Mosel  (Reil,  Cröv,  Kinheim,  Orzig),  die  zugleich  als  Darlehnskasseu  wirken, 
sowie,  zum  Teil  schon  vorher,  die  ersten  genossenschaftlichen  DarlehnsinBtitute, 
aus  denen  sich  die  moderne  Form  herausgebildet  bat.  Vor  allem  aber  haben  zwei 
Formen  der.  freien  Genossenschaften  in  der  Rheinprovinz  eine  sehr  grosse  Aus- 
breitung erlangt:  die  Kasinos  und  die  Viehversicherungsvereine.  Die  Kasinos  sind 
Organe  des  landwirtschaftlichen  Vereins  für  Rheinpreussen,  die  sich  nur  auf  eine 
Gemeinde  oder  Bürgermeisterei  erstrecken  (im  Gegensatz  zu  den  meist  einen 
politischen  Kreis  umfassenden  Lokalabteilungen).  Ursprünglich  Zwecken  der  Be- 
lehrung dienend,  haben  sie  allmählich  eine  grosse  Bedeutung  für  den  genossen- 
schaftlichen Bezug  landwirtschaftlicher  Bedarfsartikel  und  später  auch  für  den 
gemeinsamen  Absatz  landwirtschaftlicher  Produkte  erlangt;  ein  Teil  hat  sich  in 
eingetragene  Bezugs-  und  Absatzgenossenschaften  umgewandelt.  Die  ersten  Mit- 
teilungen über  die  Kasinos  stammen  aus  der  Mitte  des  19.  Jahrhunderts;  zurzeit 
existieren  etwa  1000  in  der  Rheinprovinz. 


Digitized  by  Google 


548 


Das  landwirtschaftliche  Genossenschaftswesen  in  Prenssen. 


Die  Ortsviehversicherungsvereine  (sogen.  Kuhladen)  lassen  sich  in 
der  Rheinprovinz  bis  1802  zurückverfolgen;  seit  den  50er  Jahren  nahm  ihre  Zahl 
infolge  Eintretens  des  landwirtschaftlichen  Vereins  fUr  sie  rasch  za.  Nach  einer 
von  den  Staatsbehörden  angestellten  Ermittelung  betrug  die  Zahl  der  rheiniaohen 
Ortsviehversicherungsvereine  im  Jahre  1906  1479  (gegen  712  im  Jahre  1883)  mit 
einem  Versicherungsbestand  von  248 187  Stück  Rindvieh  im  Werte  von  63088953  Mk., 
22026  Pferden,  59540  Schweinen  und  10423  Ziegen. 

Die  Geschichte  der  eingetragenen  Genossenschaften  in  der  Rheinprovinz  ist, 
wie  erwähnt,  zuerst  identisch  mit  der  Geschichte  der  Raiffeisenschen  Bewegung 
und  deB  landwirtschaftlichen  Vereins.  Die  Trennung  der  beiden  Organisationen 
und  die  Gründung  des  Neuwieder  Anwaltschaftsverbandes,  der  damals  30  Genossen- 
schaften umfasste,  vollzogen  sich  im  Jahre  1877.  Noch  ein  Jahrzehnt  unterstützte 
der  landwirtschaftliche  Verein  nur  die  Tätigkeit  Neuwieds,  bis  er  im  Jahre  1887 
ein  unabhängiges  genossenschaftliches  Institut  als  Vereinsorgan,  die  Bezugs- 
kommission,  schuf.  Die  heut  noch  bestehende  Bezugskommission  stützte  sich  im 
wesentlichen  auf  die  bereits  erwähnten  Kasinos;  ihre  Aufgabe  war  es,  die  Bezüge 
der  einzelnen  Kasinos,  Genossenschaften  und  Landwirte  nach  Möglichkeit  zusammen 
zu  fassen,  um  einerseits  durch  die  GrösBe  der  Bestellung  billigere  Preise  für  gute 
Ware  zu  erzielen  und  andererseits  den  Dünger-  und  Fnttermittelhandel  in  geordnete 
Bahnen  zu  lenken. 

Im  Jahre  1889  erfolgte  dann,  gleichfalls  unter  den  Auspizien  des  landwirt- 
schaftlichen Vereins,  die  Gründung  des  „Verbandes  der  rheinpreussischen 
landwirtschaftlichen  Genossenschaften“  zu  Bonn  mit  7 Genossenschaften, 
deren  Zahl  rasch  wuchs  (1890  24,  1895  134,  1900  342  Genossenschaften).  Am 
1.  Juni  1906  gehörten  ihm  474  Genossenschaften  an,  und  zwar  107  Kredit-, 
118  Bezugs-  und  Absatz-,  134  Molkerei-  und  65  sonstige  Genossenschaften.  Dem 
Geldverkehr  dient  die  1892  ins  Leben  gerufene  „Hauptgenossenschaftskasse 
für  Rheinpreussen,  e.  G.  m.  b.  H.“  zu  Bonn,  eines  der  ersten  genossenschaft- 
lichen Provinzialkreditinstitute,  welches  in  seinen  Einrichtungen  vorbildlich  war 
und  im  Jahre  1906  den  Namen  „Genossenschaftsbank  für  Rheinpreussen“ 
angenommen  hat.  Im  Jahre  1898  entstand  dann  noch  die  „Haupt-Bezugs-  und 
Absatzgenossenschaft  für  Rheinpreussen,  e.  G.  ni.  b.  H.“  zu  Bonn,  welcher 
die  Bezugskommission  beitrat.  Der  Verband  gehört  dem  Darmstädter  Reichs- 
verbande  an. 

Das  Beispiel  genossenschaftlicher  Propaganda,  welches  der  Zentralverein  gab, 
fand  auch  bei  den  anderen  landwirtschaftlichen  Organisationen  der  Rheinprovinz, 
dem  Rheinischen  und  dem  Trierer  Bauernverein,  Nachfolge.  Unter  der  Ägide  des 
Rheinischen  Bauernvereins  entstand  1891  der  „Rheinische  Reviaionsverband* 
zu  Kempen  mit  dem  „Rheinischen  Bauernkredit verein“,  später  „Rheinische 
Bauerngenossenschaftskasse“  als  Geldausgleichstelle.  Im  Jahre  1901  verlegte 
der  Verband  seinen  Sitz  nach  Cöln  und  nahm  den  Namen  „Verband  rheinischer 
Genossenschaften“  an.  Er  umfasste  im  Jahre  1906  703  Genossenschaften, 
darunter  509  Spar-  und  Darlehnskassenvereine,  58  Molkereigenossenschaften, 
75  Bezugs-  und  Absatzgenossenschaften  und  61  sonstige  Genossenschaften.  Im 
Jahre  1903  schloss  er  sich  gleichfalls  an  Darmstadt  an. 


Digitized  by  Google 


Dm  landwirtschaftliche  Genossenschaftswesen  in  l'reussen. 


549 


Der  1895  von  dem  TrierUchen  Bauernverein  ina  Leben  gerufene  „Trierische 
Rovisionever band“  zu  Trier  batte  im  Jahre  1904  249  Genossenschaften  auf- 
zuweisen, und  zwar  eine  den  Namen  „Trierisclier  Genossenscbaftsverband,  e.  G.  m.  b.  41.“ 
tragende  Zentralkasse,  eine  Zentral-Bezugs-  und  Abaatzgenosaenschaft,  223  Spar- 
und Darlehnakauenvereine,  13  Winzervereine  und  10  sonstige  Genossenschaften. 

Der  alte  Neuwieder  Verband  wuchs  gleichfalls  im  Rheinlands  sehr  stark,  bis 
auf  504  Genossenschaften  im  Jahre  1900.  1899  wurde  von  dem  grossen  Verbände 

der  „Verband  ländlicher  Genossenschaften  Raiffeisenscher  Organisation 
der  Rheinlands*  mit  den  Hilfsorganisationen  „Filiale  Cöln  der  landwirt- 
schaftlichen Zentral-Darlehnskasse  für  Deutschland*  und  der  „Rheini- 
schen Betriebs-GenossenBchaftskaBse*  abgezweigt.  Im  Jahre  1901  erlitt 
der  Verband  einen  grösseren  Verlust,  indem  über  100  Genossenschaften  austraten 
und  vorübergehend  einen  „Verband  ländlicher  Genossenschaften  der 
Rheinprovinz*  in  Köln  bildeten.  Ehe  diesem  Verbände  das  Revisionsrecht 
verliehen  wnrde,  vereinigte  er  sich  noch  im  selben  Jahre  mit  dem  „Rheinischen 
Revisionsverbande*  in  Kempen,  der  bei  dieser  Gelegenheit  nach  Köln  übersiedelto 
und,  wie  schon  erwähnt,  den  Namen  „Verband  rheinischer  Genossen- 
schaften* annahm.  Desgleichen  wurde  die  Kasse  des  ephemeren  Verbanden  mit 
dem  „Rheinischen  Bauernkreditverein*  unter  dem  Namen  „Rheinische  Bauern- 
genossenschaftskaBse*  vereinigt.  Der  Neuwieder  Filialverband,  der  1905  nach 
Koblenz  Ubersiedelte,  hat  seinen  Mitgliederbestand  bis  Juni  1906  wieder  auf  433 
Genossenschaften  erhöht,  wovon  390  auf  die  Spar-  und  Darlehnekassen  entfallen. 

Der  im  Jahre  1890  gegründete  „Rheinische  Genossenschaftsverband 
Cöln*,  der  im  wesentlichen  nur  Handwerkergenossenschaften  umfasst,  zählt  auch 
einige  ländliche  Kreditgenossenschaften. 

Ausserhalb  der  anderen  genossenschaftlichen  Organisationen  steht  die  ans  der 
Initiative  der  Landwirtschaftskammer  für  die  Rbeinprovinz  entsprungene  „Vieh- 
Ein-  und  Verkaufsgenossenschaft  für  die  Rheinprovinz*  zu  Köln  aus  dom 
Jahre  1901. 

Eine  Feststellung  der  genauen  Gesamtzahl  der  landwirtschaftlichen 
Genossenschaften  in  Preussen  begegnet  mancherlei  Schwierigkeiten,  da  die 
offizielle  Statistik  nicht  nach  Stadt  und  Land,  Sündern  nach  Verbänden  scheidet. 
Auch  landwirtschaftliche  Verbände  enthalten  gelegentlich  städtische  Genossen- 
schaften und  ebenso  umgekehrt;  desgleichen  fehlen  Nachrichten  Uber  die  nicht 
unbeträchtliche  Zahl  der  keinem  Verbaude  angeschlossenen  Genossenschaften.  Setzt 
man  die  den  landwirtschaftlichen  Verbänden  angehörigen  gleich  den  landwirt- 
schaftlichen Genossenschaften,  so  ergibt  sich  für  1904  folgendes  Bild  der  Verteilung 
einerseits  auf  die  Provinzen,  andererseits  auf  den  Darmstädter,  den  Neuwieder 
und  die  sonstigen  Verbände: 

(Siehe  die  obere  Tabelle  auf  S.  550.) 

Vergleicht  man  den  Stand  der  landwirtschaftlichen  Genossenschaften  am 
1.  Juli  1905,  1900  und  1895  in  den  einzelnen  Provinzen  mit  der  ortsanwesenden 
Bevölkerung  (nach  dem  Ergebnis  der  Volkszählungen  vom  1.  Dezember  1900  und 


Digilized  by  Google 


Das  landwirtschaftliche  Genossenschaftswesen  in  Preussen. 


550 


Dannstädter 

Verband 

Neu  wieder  Verband 

Sonstige 

Verbände. 

Ins- 

gesamt, 

Genossen- 1 _ 

, . Genossen 

schäften 

Genossen- 

schaften 

Genossen 

Genossen- 

schaften1) 

Genossen- 

schaften 

« 

* 1 3 

4 

5 

6 

7 

Oetprenaaen  .... 

104  13069 

279 

39  444 

88 

471  j 

West  preussen  . . . 

4*  * 73° 

303 

24  220 

5» 

403 

I Brandenburg  .... 

3**  20  383 

172 

10809 

3*9 

813 

j Poinweru 

369  26  70X 

74 

4878 

95 

538 

Posen 

364  27  548 

225 

1596« 

75 

664 

Schlesien 

900  6 l 371 

436 

33  95* 

■35 

1 47* 

Sachsen  

609  41  516 

«3 

5 9*9 

122 

814 

Schleswig-Holstein  . . 

259  13  400 

4 

l8l 

194 

457 

Hannover 

761  79873 

16 

1 232 

127 

904  1 

Westfalen  ..... 

685  82  748 

— 

— 

120 

805 

Hessen-Nassau  . . . 

240  22  577 

597 

59  260 

6l 

S9S  | 

Kheinprovinz .... 

96$  8687  t 

4>3 

$o  841 

399 

• 777 

Hohenzolleru  .... 

~ — 

»5 

1 920 

7 

3* 

Königreich  Preussen 

5630  | 478  787 

2627 

j 248617 

1790 

10047 

*)  Einschliesslich  der  Genossenschaften,  die  keinem  Verbände  angeschlossen  sind. 


Provinzen : 

Eine  landw.  Genossenschaft, 
kommt  auf  Einwohner 
am  1.  Juli 

Eine  landw.  Genossenschaft 
kommt  auf  Hektar  der  landw. 
benutzten  Fläche  am  1.  Juli 

1905 

1900 

1895 

1905 

1900 

1895 

1 

2 

3 

4 

5 

6 

7 

Ostpreussen  .... 

4066 

535* 

9458 

5549 

6816 

12  748 

Westprensseu  . . . 

3759 

5*43 

17  787 

4*77 

5835 

20  808 

Brandenburg  .... 

5711 

9381 

*7  265 

2670 

4691 

*4  3°4 

Pommern 

*747 

474* 

12  492 

3824 

6149 

•7  203 

Posen 

2794 

3850 

'7  9*3 

3168 

4167 

21  054 

Schlesien  

2980 

4483 

•3  337 

• 703 

2644 

8 027 

Sachten  

3>79 

5210 

12  73° 

2031 

3358 

7 597 

Schleswig-Holstein  . . 

*743 

3995 

5*47 

2978 

4479 

6 880 

Hannover 

2724 

3318 

5 598 

2259 

*399 

5 046 

Westfalen 

3935 

5097 

9031 

• 5 1 7 

2041 

4 100 

Hessen-Nassau  . . . 

206  t 

2199 

3 32* 

94  t 

926 

■ 645 

Kheinprovinz  .... 

3052 

3788 

864O 

862 

1025 

2 768 

Hohenzollern  .... 

1S55 

4897 

8 140 

197S 

44*8 

8987 

Königreich  Preussen 

3*47 

4416 

9406 

2169 

2963 

6824 

Digilized  by  Google 


Das  landwirtschaftliche  Genossenschaftswesen  in  Prenssen.  551 

Tom  2.  Dezember  1895),  sowie  mit  der  Grösse  der  landwirtschaftlich  benutzten 
Fläche  (nach  den  Erhebungen  von  1900  und  1893),  so  ergibt  siob  nach  den  Be- 
rechnungen der  Darmstädter  Anwaltschaft  das  in  der  vorstehenden  Tabelle 
zusammengeBtellte  Verhältnis. 

(Siehe  die  untere  Tabelle  auf  S.  550.) 

Wie  sich  die  Gesamtzahl  der  Genossenschaften  auf  die  einzelnen 
Genoesenscbaftsarten  verteilt,  zeigt  folgende  Übersicht  über  den  Stand  der 
bis  zum  1,  Juli  1905  dem  Genosseuscbaftsgesetz  unterstellten  landwirtschaftlichen 
Genossenschaften. 


Provinzen: 

Kredit- 

genossen- 

schaften 

Bezugs- 

and 

Absatz- 

genossen- 

schaften 

Molkerei-, 

ein- 

schliesslich 

Milch- 

Verwertungs- 

genossen- 

schaften 

Sonstige 

Genossen- 

schaften 

Ins- 

gesamt 

1 

2 

3 

4 

5 

6 

Ostpreussen  .... 

340 

16 

80 

55 

491 

Westpreussen  . . . 

244 

3 

HO 

59 

416 

Brandenburg  ... 

553 

«5 

244 

63 

875 

Pommern 

376 

28 

»33 

58 

595 

Posen 

45* 

47 

75 

I06 

679 

Schlesien  

1328 

85 

93 

5« 

> 557 

Sachsen  

556 

40 

225 

70 

891 

Schleswig-Holstein  . . 

239 

66 

«8S 

16 

506 

Hannover 

37' 

156 

305 

119 

951 

Westfalen 

445 

201 

99 

65 

810 

Hessen-Nassau  . . 

718 

9» 

39 

72 

921 

Rheinprovinz  .... 

1273 

199 

229 

186 

1 887 

llohenzollern  . . . 

35 

— 

— 

I 

3* 

Königreich  Preussen 

69Z9 

948 

1669 

921 

10  615 

Es  Uberwiegt  also  unter  den  Genossenschaften  die  Zahl  der  Kredit- 
genossenschaften. DieB  liegt  einmal  in  der  Natur  der  Sache,  indem  diese  Ge- 
nossenscbaftsform  für  die  Landwirtschaft  die  wichtigste  ist;  es  tritt  ferner  der 
historische  Grund  dazu,  dass  der  Neuwieder  Verband  bis  in  die  letzten  Jahre  ganz 
Überwiegend  Spar-  und  Darlehnskassenvereine  gründete,  denen  er  die  Aufgaben  der 
anderen  Genossenschaft  Harten  mit  übertrug.  Noch  im  Jahre  1905  waren  von  den 
4657  überhaupt  (in  ganz  Deutschland)  zu  Neuwied  gehörigen  Genossenschaften 
4063  Spar-  und  Darlehnskassenvereine. 

Bei  den  6708  preussischen  Kreditgenossenschaften  mit  insgesamt  584885  Ge- 
nossen, Uber  die  für  1904  genauere  statistische  Angaben  vorliegen,  war  die  durch- 
schnittliche Mitgliederzahl  87.  Von  den  einzelnen  Verbänden  hatte  den  höohsten 


Digilized  by  Google 


552 


Da«  landwirtschaftliche  Genossenschaftswesen  in  Preussen. 


Durchschnitt  der  Ermländer  mit  174,  den  niedrigsten  der  Brandenburger  mit  47 
Mitgliedern.  Drei  Kassen  vegetierten  mit  der  gesetzlichen  Mindestzahl  von  Ge- 
nosBen,  also  7;  ein  erspriessliches  Arbeiten  ist  dabei  natürlich  so  gut  wie  aus- 
geschlossen. Den  Rekord  nach  der  andern  Seite  erreichte  die  rbeinprenssische 
Kasse  Ludweiler  mit  1175  Genossen.  — Wie  die  Mitgliederzahl,  so  bewegt  sich 
auch  die  Geschäftstätigkeit  der  verschiedenen  Kassen  in  weit  voneinander  entfernt 
liegenden  Grenzen.  Eine  pomtnersche  Genossenschaft  setzt«  ganze  27  Mk.,  eine 
brandenburgische  dagegen  28469041  Mk.  um.  Durchschnittlich  betrug  io  Preussen 
der  Kassenumsatz  für  die  Kasse  251  941  Mk.,  für  den  Genossen  2889  Mk.,  so  dass 
sie  vermutlich  schon  einen  nicht  unbeträchtlichen  Teil  des  gesamten  Geldumsatzes 
der  Genossen  in  Händen  haben.  Das  eigene  Betriebskapital  (Reservefonds,  Betriebs- 
rücklagen,  Geschäftsguthaben  der  Genossen)  belief  sich  1904  auf  25  Mill.  Mark, 
gleich  3,5  °/0  des  gesamten  Betriebskapitals.  Zu  96,5  °/0  arbeiten  die  ländlichen 
Kreditgenossenschaften  also  noch  mit  fremden  Geldern,  was  vielleicht  banktechnisch 
nicht  ganz  einwandfrei  ist,  aber  immerhin  für  das  Vertrauen  zeugt,  das  sie  allent- 
halben gemessen.  Übrigens  wird  jetzt  durchwegs  darauf  hingearbeitet,  die  eigenen 
Mittel  zu  stärken,  insbesondere  durch  Erhöhung  der  Geschäftsanteile,  wo  diese, 
wie  bei  vielen  Raiffeisenkassen,  noch  zu  niedrig  sind.  Von  dem  fremden  Be- 
triebskapital entfällt  der  Hauptanteil  auf  Spareinlagen  bei  den  Genossenschaften  in 
Höhe  von  557  Mill.  Mark,  denen  sich  weitere  63  Millionen  Kontokorrenteinlagen 
anschliessen.  Der  Rest  entfällt  zum  grössten  Teile  mit  rund  73  Mill.  Mark  aut 
Darlehen  der  Zentralkassen. 

Das  Kreditgeschäft  der  Spar-  und  Darlehnskassenvereine  wickelt  sich  mehr 
und  mehr  in  der  Form  der  laufenden  Rechnung  ab.  Es  betrugen  in  Preussen  im 
Jahre  1904: 


Die 

Die 

Auszahlungen 

Einzahlungen 

in  laufender 

in  laufender 

Rechnung  an  die 

Rechnung  von 

Genossen 

den  Genossen 

Mk. 

Mk. 

I 

2 

3 

Zusammen 

203  220  713 

191  582  310 

Durchschnittlich  jede  Kasse  . . 

39  376 

37  '21 

„ jeder  Genosse  . 

434 

409 

Das  Verhältnis  der  Rückzahlungen  zu  den  Auszahlungen  beträgt  also  94  °/0l 
während  es  1896  erst  66  °/0  betrug. 

Die  Aussenstände  bei  Genossen  in  laufender  Rechnung  betrugen  Ende  1904 
169017556  Mk.,  durchschnittlich  für  jede  Kasse  32077  und  durchschnittlich  für 
jeden  Genossen  355  Mk. 


Digilized  by  Google 


Das  landwirtschaftliche  Genossenschaftswesen  in  Preussen. 


553 


Es  betragen  ferner  während  des  Jahres  1904: 


Die 

auf  feste  Fristen 
gewährten 
Kredite 

Mk. 

Die 

Rückzahlungen 
fest  befristeter 
Darlehen 

Mk. 

1 

2 

3 

Zusammen 

1 10  430  521 

65  674775 

Durchschnittlich  jede  Kasse  . . 

23668 

14075 

„ jeder  Genosse  . 

24O 

143 

Die  Ausstände  bei  Genossen  von  auf  feste  Zeit  gegebenen  Darlehen  betrugen 
Ende  1904  385789800  Mk.,  durchschnittlich  für  jede  Kasse  79332  und  für  jeden 
Genossen  822  Mk. 

Die  Darlehen  auf  Hypotheken  und  in  verwandten  Realkreditforinen  beliefen 
sich  immer  noch  auf  rund  56  Mill.  Mark. 

Die  Gesamtsumme  der  gewährten  Kredite  (in  laufender  Rechnung  und  in 
Einzeldarlehen)  einerseits  und  der  Rückfluss  der  ausgeliebenen  Gelder  zu  den 
Kassen  andererseits  betrug  im  Laufe  des  Geschäftsjahres  1904: 


Kredite 

Mk. 

Rückzahlungen 

Mk. 

« 

2 

3 

Zusammen 

313651 234 

257  257085 

Durchschnittlich  jede  Kasse  . . 

49  890 

40  919 

„ jeder  GenosBe 

555 

440 

Schon  früh  stellte  sich  heraus,  dass  zwischen  den  einzelnen  Kassen  ein 
Geldauzgleich  stattfinden  musste,  wenn  nicht  ein  Teil  in  fortwährende  Schwierig- 
keiten geraten  sollte.  Aus  diesem  Gesichtspunkte  heraus  gründete  Raiffeisen 
schon  im  Jahre  1872  die  „Rheinische  landwirtschaftliche  Bank  zu 
Neuwied“  als  eingetragene  Genossenschaft  mit  provinziellem  Wirkungskreis. 
Nachdem  ebenfalls  unter  Raiffeisens  Einfluss  zwei  weitere  provinzielle  Zentral- 
kassen, in  Westfalen  und  in  Hessen,  entstanden  waren,  vereinigten  sich  diese  drei 
1874  zu  der  „Deutschen  landwirtschaftlichen  Generalbank“,  die  gleichfalls 
als  eingetragene  Genossenschaft  mit  dem  Sitze  in  Neuwied  gegründet  wurde.  Die 
Schwierigkeiten,  die  sich  in  der  Folge  insbesondere  aus  der  im  Gesetz  damals  noch 
vorgeBchriebenen  unbeschränkten  Haftpflicht  ergaben,  führten  jedoch  dazu,  dasB  dio 
Generalbank  koine  weitere  Tätigkeit  entfaltete;  sie  wurde  infolgedessen  im  Jahre 
1876  in  eine  Aktiengesellschaft  unter  dem  Namen  „Landwirtschaftliche 


Digilized  by  Google 


554 


Das  landwirtschaftliche  Genossenschaftswesen  in  Preassen. 


Zentral- Darlehnskasse“,  seit  der  Statutenänderung  von  1890  mit  dem  Zusätze 
„für  Deutschland“  umgewandelt.  Zur  Mitgliedschaft  dürfen  ausser  den  zum 
Vorstand  und  Aufsichtsrat  gehörenden  physischen  Personen  nur  Genossenschaften 
mit  itaiffeisenschen  Grundsätzen  zugelassen  werden.  Den  Provinzialverbänden 
stehen  die  bei  den  einzelnen  Provinzen  aufgeführten  Filialen  der  Zentral-Darlehns- 
kasse  und  die  für  die  Betriebsgenossenscbaften  bestimmten  Landesgenossenschafts- 
kassen  zur  Verfügung.  Seit  1899  übernahm  die  Zentral- Darleb nskasse  ausser  den 
Funktionen  der  Geldausgleichung  in  einer  besonderen  Abteilung  auch  die  Regelung 
des  Warenverkehrs.  Der  Umsatz  der  Geldabteilung  der  Zentralkasse  (für  die 
Geschäfte  in  ganz  Deutschland)  betrug  1905  552  Mill.  Mark,  der  Warenumsatz 
hatte  einen  Wert  von  52  Mill.  Mark.  In  den  preuBsischen  Unterverbänden  betrug 
1905  der  Geldumscblag  in  den  Filialen  (für  die  Spar-  und  Darlehnskassenvereine) 
und  den  LandesgenossenBchaftskassen  (für  die  anderen  Genossenschaften): 


Gel  <3  um  schlag 

1905  in  Mark 

Filiale 

der 

Zentrablarlehnskasse 

Landes- 

getiossenschafts- 

kasse 

• 

2 

3 

Berlin 

26  626  OOO 

4 560  000 

Breslau 

J3  778  000 

8 481  000 

Kassel 

2 1 848  OOO 

7 593«x» 

Dauzig 

53  690  000 

48  104  OOO 

Erfurt 

45  032  OOO 

2 113  OOO 

Köln 

42  007  OOO 

I 842  OOO 

Königsberg 

42  586  OOO 

15  956  OOO 

Posen 

22  303  OOO 

65  845  OOO 

Wiesbaden 

1 5 805  000 

x 133  OOO 

Die  GenoBsenschaftBverbände,  welohe  ausserhalb  deB  Zusammenhanges  mit 
Neuwied  entstanden,  fühlten  bald  das  Bedürfnis  nach  GeldausgleichBtellen,  und  es 
entstanden  die  bei  den  einzelnen  Provinzen  bereits  aufgeführten  provinzialen 
ZentralkaBseri.  Über  die  Verhältnisse  der  selbständigen  Zentralkassen  Ende  1904 
orientieren  die  folgenden  Zusammenstellungen. 


(Siehe  die  Tabellen  auf  Seite  555—557.) 

Wenn  auch  aus  eigener  Initiative  der  Genossenschaften  ein  Ausgleich  der 
Geldmittel  erfolgt  war,  erschien  es  doch  zweckmässig,  ein  weiteres  Institut  zu  schaffen, 
welches  den  bisher  (mit  Ausnahme  der  Neuwieder  Zentral- Darieh  nskasse)  auf  die 
einzelnen  Provinzen  in  sich  beschränkten  Ausgleich  durch  Vereinigung  der  genossen- 
schaftlichen Organisationen  des  ganzen  Staates  zu  höherer  Wirksamkeit  brächte, 
durch  weitere  Vereinigung  der  landwirtschaftlichen  und  nichtlandwirtschaftliohen 


Dos  landwirtschaftliche  Genossenschaftswesen  in  Preusseu. 


555 


Mitgliederzahl  Ende  1904: 

Firma  der  Zentralkasse 
(abgekürzt): 

Sitz 

| 

fl 

M 

SS 

*o) 

ei 

N 

* £ 
j.  4/ 

^ «j; 
<,  js 

1 £ 
lt  a 

3 Ci 

g «* 
n 

SS 

0 

.Ai  < 

£ t 

0 E 

JX  ~ 

9 OP 

sä  1 

a 

tt 

a 

2 

u 00 

tf  -C 
ei  § 

1 1 

a 

C 

Korporationen,  Vereine 
nnd  Einzelpersonen 

S 1 
0 

S 

s 

00 

er. 

e 

N 

I 

2 

3 

4 

5 

6 

7 

s 

Ländliche  Zentralkasse  . . 

Wonnditt 

67 

67 

Landw.  Geuu&sensehaftskasse 

für  Westpreussen  .... 

Neumark 

— 

— 

20 

1 

— 

21 

Landw.  Provinzial -Genossen- 

schaftskasse  fiir  Brandenburg 

Berlin  NW. 

*9* 

4 

*5 

>4 

6 

34  • 

Pommersche  Landeagenossen- 

schaftakasac 

Stettin 

*55 

28 

16 

21 

3 

3*3 

Provinzialgenoesenschaftskasse 

fllr  Posen 

Posen 

271 

22 

15 

30 

6 

344 

Provinzialgenossenschaftakasse 

fllr  Schlesien 

Breslau 

64O 

- 

20 

20 

** 

692 

Verband  schlesischer  ländlicher 

Genossenschaften  .... 

Neisae 

25z 

79 

9 

10 

— 

350 

Genossenschaftsbank  zu  Halle 

Halle 

■»46 

26 

III 

54 

14 

651  i 

i Schleswig-Holsteinische  Landes- 

genoesenschaftskasse  . . . 

Kiel 

219 

19 

— 

I 

28 

267  ! 

Landesgenossenwliaftskasse 

Hannover 

3*' 

6 

I 

6 t 

*9 

363 

Ländliche  Zentrulkasse  . . . 

Münster  i.  W. 

496 

— 

— 

2 

21 

519 

ZentralgeucMwenachaftskasse  für 
Kgbzk.  Kassel 

Kassel 

54 

1 

7 

_ 

5 

67 

Nassauische  Hauptgenossen- 

echaftskasse 

Wiesbaden 

119 

♦> 

2 

2 

14 

178 

Haaptgenossenschaftskasse  für 

Rhein  preussen 

Bonn 

94 

76 

37 

20 

12 

*39 

Rheinische  Bauerngenossen- 

sch&ft  skasse 

Köln 

470 

40 

5* 

44 

7 

612 

Trieriacher  Genossenschafts- 
verband   

Trier 

- 

- 

- 

*44  i 

Digitized  by  Google 


556 


Das  landwirtschaftliche  Genossenschaftswesen  in  Prenssen. 


Zur  Statistik  der  Zentrai- 


6 

! /. 
s 

Silz 

der  Zentral- 
kasse: 

Zahl  der 
Höhe  Ende  1904 
der  er- 

worbenen 

Geschäftsanteile 
Mk.  | 

Betrag 

der 

Haft- 

summe 

pro 

Geschäfts- 

anteil 

Mk. 

Hohe 

der 

Gesauit- 

haft- 

smnme 

Mk. 

Pro 

Geschäfts- 
anteil 
kann 
Kredit 
gewährt 
werden  bi» 
zum  Be- 
trage von 

Mk. 

Summe 
der  in 
laufender 
Rechnung 
ein- 

geräninten 

Hüchst- 

kredite 

Mk. 

< 

2 

3 

4 

5 

6 

7 

8 

! I. 

Wormditt  . . . 

500 

99 

15  000 

1 48$  000 

20  000 

2 IOO  OOO 

2. 

Ncumark  . . . 

5° 

<95 

4 000 

780  000 

2 666 

389*17 

.5- 

Berlin  NW.  . . 

20 

10495 

1 500 

15  742  500 

1 000 

10  495  000 

1 4- 

Stettin  .... 

300 

3 965 

4 000 

1 5 860  000 

3 000 

— 

5- 

Posen  ... 

S° 

24  S83 

I 000 

24  883  000 

500 

12  273  900 

6. 

Breslau .... 

20 

19  508 

I 000 

19  508  000 

1 000 

19  259  000 

7 

Xeisse  .... 

IOOO 

719 

10  000 

7 190000 

10  000 

7 120  000 

8. 

Halle  .... 

IOO 

3 »74 

6 000 

19  644  000 

4 5«> 

9 605  011 

9- 

Kiel 

500 

I 906 

4 000 

7 624  000 

4 000 

7528  901 

10. 

Hannover  . . . 

IOO 

I 012 

6 000 

6 072  000 

10  000 

10  120000 

1 1 . 

Münster  . . 

500 

« 356 

5 000 

6 780  000 

20  000  *) 

19  642  200 

1 2. 

Kassel  .... 

200 

1 3*8 

I 000 

1 318  000 

750 

1 020  150 

■3- 

Wiesbaden  . . 

5° 

3 7*8 

I 000 

3 768  000 

666 

2 49S  800 

>4 

Bonn  .... 

10 

5 33» 

1 000 

5 332  000 

1 000 

4900830 

'5- 

Köln 

IOOO 

1 494 

6 000 

8 964  000 

15  000 

19  474  400 

1 16. 

Trier  . . . 

IOO 

224 

5 000 

1 1 20  000 

— 

— 

Qenossenscbaften  den  Kapitalauegleich  aller  an  der  Produktion  und  dem  Handel 
beteiligten  Bevölkerungsschichten  in  zweckmässiger  Weise  ermöglichte  und  schliesslich 
den  Mittelklassen,  auch  wo  dies  bisher  noch  nicht  der  Fall  war,  genügenden, 
zweckmässigen  und  billigen  Kredit  gewährte.  Aub  diesen  Erwägungen  heraus  ent- 
stand die  „Preussiscbe  Zentralgenossenschaftskasse“  *)  in  Berlin,  eine 
Schöpfung  des  Finanzministers  von  Miquel. 

Nach  § i des  Gesetzes,  betr.  die  Errichtung  einer  Zentralanstalt 
zur  Förderung  des  genossenschaftlichen  Personalkredits,  vom  31.  Juli 
1895  (G.-S.  S.  310)  soll  die  unter  Aufsicht  und  Leitung  des  Staates  stehende 
„Preussiscbe  Zentralgenossenschaftskasse“  in  Berlin  der  Förderung  des  Personal- 
kredits, insbesondere  des  genossenschaftlichen  Personalkredits  dienen.  Die  Anstalt 
ist  nach  § 2 befugt,  folgende  Geschäfte  zu  betreiben: 

*)  zoooo  Mk.  fUr  den  ersten  Geschäftsanteil,  10000  Mk.  für  jeden  weiteren. 

*)  Die  Preussiscbe  Zentralgenossenschaftskasse  von  1895 — >90$  (.Denkschrift,  herans- 
gegeben  von  der  Kasse  selbst}.  Berlin  1906. 


Digitized  by  Google 


Da»  landwirtschaftliche  Genossenschaftswesen  in  Preussen. 


557 


Kassen  Ende  1904. 


Gesamt- 
umsatz 1904 
(Einnahme 
und  Ausgabe 
aller  Konten 
zusammen) 

Mk 

Davon 

Umsatz 

Zinssätze 

mit  den 
Genossen 

mit  Banken 

für 

Einlagen 

• r 

'0 

für 

Darlehen 

7. 

Provision 

(halbjährlich) 

°/o 

9 

10 

11 

<2 

'3 

»4 

21  «65  432 

6 152  300 

■0  285  972 

37.-3*/. 

4-4  7, 

1 1 96 S 2 1 7 

2 078 156 

2 826  474 

3 

4 

7,0 

5a  644  558 

24  466  264 

25  508  261 

37. 

4 

X'io 

156  475  392 

79  082  78$ 

53  5"  481 

3-47. 

4-5 

7«-' 

142  84I  29Ö 

52  OJI  871 

49  825  729 

47. 

47.-47, 

— 

130  334  652 

46  823  817 

67  930  499 

3-3  7. 

4-47, 

'/» 

42  933  434 

15  002  1 IO 

19  OOÖ  624 

37.-37« 

3,9—4,' 

7,. 

254  824  950 

93814536 

95  709  037 

37, 

4 

7,. 

190  OOO  550 

5*  795  '74 

72  004  075 

3 

47, 

— 

16»  514  836 

37  704691 

370x9786 

37.-3'/. 

4 

7,. 

'85  767  253 

45  066  791 

44  575  209 

37. 

4 

7,. 

4 419  8t8 

2 076  652 

t 676  321 

37. 

4-47. 

7. 

33  793  352 

8 722  916 

10  161  766 

37. 

4 

V,0 

50  090  268 

21 703555 

20  O47  612 

3-37, 

4 

*110 

99  452  3°7 

42  691 151 

30852  884 

37,. 

37,. 

'1,0 

— 

— 

— 

37. 

4—47. 

1 wioo  der  fUllseit* 

x.  Zinsbare  Darlehen  za  gewähren  an 

a)  solche  Vereinigungen  und  Verbandskassen  eingetragener  Erwerbs-  und 
WirtBchaftsgenoBsenschaften,  welche  unter  ihrem  Namen  vor  Gericht  klagen 
und  verklagt  werden  können; 

b)  die  Tür  die  Förderung  des  Personalkredits  bestimmten  landschaftlichen  (ritter- 
schaftlichen)  Darlehnskassen; 

c)  die  von  den  Provinzen  (Landeskommunalverbänden)  errichteten  gleichartigen 
Institute. 

2.  Von  diesen  Vereinigungen  usw.  Gelder  verzinslich  anzunehmen. 

Zur  Erfüllung  dieser  Aufgaben  Bind  der  Anstalt  ein  Teil  der  üblichen 
Bankgeschäfte  (Annahme  von  Geldern  im  Depositen-  und  Scheckverkehr  und  von 
Spareinlagen,  Wechselgeschäfte,  Kauf  und  Verkauf  von  Effekten  im  Aufträge  der 
angeachlossenen  juristischen  und  physischen  Persönlichkeiten  usw.)  gestattet.  Auf 
Grund  einer  weiteren  Bestimmung  des  Gesetzes  hat  die  Kasse  auch  den  Verkehr 
mit  Öffentlichen  Sparkassen  aufgenommen  und  seit  dem  i.  Januar  1900  kann  auf 


Digilized  by  Google 


558 


Das  landwirtschaftliche  Genossenschaftswesen  in  Preussen. 


Grund  des  Art.  76  des  Ausführungsgesetzes  zum  Bürgerlichen  Gesetzbuch  vom 
20.  September  1899  die  Anlegung  von  Mündelgeld,  auf  Grund  des  Art.  85  des 
Ausführungsgesetzes  die  Hinterlegung  von  Wertpapieren  bei  ihr  erfolgen.  Der 
Staat  gewährte  der  Anstalt  (§  3 des  Gesetzes)  als  Grundkapital  eine  Einlage  von 
5 Mill.  Mark;  diese  Zuweisung  wurde  durch  das  Ergänzungsgese tz  vom 
8.  Juni  1896  (G.-S.  S.  123)  auf  20  Millionen  und  durch  das  Ergän zungsgesetz 
vom  20.  April  1898  (G.-8.  S.  67)  auf  50  Mill.  Mark  erhöht.  Seit  dein  1.  April 
1905  beteiligten  sich,  wie  es  das  Gesetz  vom  31.  Juli  1895  in  § 5 gestattet, 
9 Verbandskassen  mit  insgesamt  2400000  Mk.  Vermögenseinlagen,  so  dass  das 
Grundkapital  der  Preussischen  Zentralgenossenschaftskasse  auf  52400000  Mk.  an- 
wuchs.  Das  eigene  Kapital  hat  zum  erheblichen  Teile  den  Charakter  eines  Reserve- 
fonds; die  Kasse  strebt  danach,  die  Mittel  zur  Darlehnsgewährung  sich  im  Wege 
eigener  Passivgeschäfto,  wie  die  englischen  Depositenbanken,  zu  beschaffen. 

Die  Entwicklung  der  Preussischen  Zentralgenossenschaftskasse  erhellt  aus  den 
folgenden  Angaben.  Dabei  ist  zu  bemerken,  dass  das  Etatsjahr  der  Kasse  vom 
1.  April  bis  31.  März  läuft;  da  die  Kasse  am  1.  Oktober  1895  ihren  Geschäfts- 
verkehr eröffnete,  läuft  das  erste  volle  Etatsjahr  (1896)  vom  x.  April  1896  bis 
31.  März  1897. 

Der  Gesamtumsatz  der  Preussischen  Zentralgenossenschaftskasse  belief  sich 
im  Etatsjahre  in  Mark: 


Etatsjahr: 

1896 

1905 

1 

2 

3 

flesamtmnsati 

1 177335869 

■ 2 278  225  957 

Davon  Kassen-Verkehr 

470  286  990 

5 050  892  956 

Verkehr  in  Zinsscheinen 

2 371 094 

17644966 

1 Wechsel -Verkehr 

46  184  097 

521 083  S64 

Verkehr  in  Wertpapieren  (anch  eigenen)  . 

100  100  195 

25t  863  717 

Lombard-Verkehr 

47 170 126 

82  749  878 

Verkehr  in  „laufender  Rechnung“  . . . 

156512850 

9*3  397  550 

Depositen-  und  Scheck- Verkehr  ... 

62  625  706 

865  049  >43 

Sonstiger  Verkehr 

292  084  801 

4 575  543  8*3 

Was  nun  speziell  den  Verkehr  der  Zentralgenossenschaftskasse  mit 
den  genossenschaftlichen  Verbandskassen  betrifft,  so  erfolgt  die  Kredit- 
gewährung an  die  Verbandskasse  individuell  auf  Grund  jedesmalig  zu  liefernder 
Unterlagen,  die  von  Zeit  zu  Zeit  kontrolliert  werden.  Die  Zentralgenossenschafts- 
kasse  geht  davon  aus,  dass  bei  Genossenschaften  mit  unbeschränkter  Haftpflicht 
die  Mitglieder  der  Genossenschaft  für  alle  Verbindlichkeiten  mit  ihrem  gesamten 
Vermögen  solidarisch  haften,  während  bei  Genossenschaften  mit  beschränkter 
Haftpflicht  kein  Genosse  über  den  Betrag  seiner  H&ftaumme  hinaus  für  die 
Schulden  der  Genossenschaft  einzutreten  hat.  Demgemäss  dienen  als  Unterlagen 


V 


Digilized  by  Google 


Das  landwirtschaftliche  Genossenschaftswesen  in  Prenssen.  559 

der  von  der  Zentralgenossenschaftskasse  zu  gewährenden  Kredite  hei  Genossen- 
schäften  m.  u.  H.  die  nachgewieseneu  und  ermittelten  Vermögen,  bei  Genossen- 
schaften m.  b.  H.  die  als  vertretbar  nachgewiesenen  Haftsummen.  Die  nach  diesen 
Grundsätzen  ermittelte  sogen.  Haftfähigkeit  ist  naturgomäss  geringer  als  die 
tatsächliche  Haft-  und  Leistungsfähigkeit  der  Betreffenden.  Als  reguläre  Kredit- 
fähigkeit werden  nach  denselben  Grundsätzen  angenommen:  bei  Genossenschaften 
m.  u.  H.  io  °/0  des  Gesamtvermögens  der  Mitglieder  der  angeschlossenon  Genossen- 
schaften, bei  Genossenschaften  m.  b.  H.  die  als  vertretbar  ermittelten  Haftsummen 
abzüglich  eines  Sicherheitsquotienten,  der  erforderlich  ist,  da  bei  beschränkter 
Haftpflicht  für  etwaige  Ausfälle  kein  Mitglied  über  den  Betrag  der  von  ihm  über- 
nommenen Haftsumme  hinaus  zu  haften  hat.  Um  den  vom  Gesetzgeber  gewollten 
möglichst  weitgehenden  Ausgleich  der  Kapitalien  unter  den  Verbandskassen  und 
den  diesen  angeschloBsenen  Genossenschaften  zu  erreichen,  verlangt  die  Zentral- 
genossenschaftskasse  hei  Kreditgewährung  von  den  Verbandskassen  die  sogen. 
Ausschliesslichkeitserklarung  hinsichtlich  Verwendung  der  im  Geschäftsbetriebe  mit 
den  eigenen  Mitgliedern  überschüssigen  Mittel,  d.  h.  die  Verpflichtung,  diese 
überschüssigen  Mittel  nur  der  Zentralgenossenschaftskasse  zuzuführen.  Die  Aus- 
Bchliesslichkeitserklärung  hinsichtlich  der  Kreditentnahmo  wird  nicht  unbedingt 
verlangt,  doch  erhöht  sich,  wenn  sie  abgegeben  wird,  der  von  der  Zentral- 
genossenschaftskaBse  eingeräumte  Kredit.  Bei  den  nicht  genossenschaftlich 
organisierten  Verbandskassen  pflegt  die  Krediteinräumung  durch  die  Zentral- 
genoBsenschaftskasse  auf  Grundlage  des  bilanzmäsBig  nachgewiesenen  Reinvermögens 
zu  erfolgen. 

Die  Zentralgenossenschaftskasse  stand  in  Verbindung  mit  Verbandskassen 
Überwiegend  ländlichen  Charakters: 


u- 

ja 

CS 

'S 

01 

S 

Zahl 

der 

Verbands- 

kassen 

Mitglieder  der  Verbau 

„ Genossen- 

schatten  mit  1 

unbeschränkter  > SChaftetl  mit 
Haft  oder  beschränkter 

Naehnclm*»-  rT  , ...  , 

Pflicht  1 Haftpflicht 

lak  aasen: 

Zusammen 

* 

s 

<U 

e 

’C 

h 

V 

> 

c 

«3 

C 

OS 

| 

JS 

X 

£ 

Einzel- 

personen 

•3  * ä 
a 1 5 

«©  'S  * 

tat, 

> . 8 
a t O 0 

-5»  a i 

^ 9 Sc 

£ w a d 

z.  t * * 
'S  'S  3 

! 8 £ 

i \ 3 
cf  M * 

Zahl 

Ge- 

nossen 

Zahl 

Ge- 

nossen 

(renoH»en- 

achaften 

Genossen 

i 

2 

3 

4 

5 

6 

7 

8 

9 

10 

1 1 

is96 

*5 

4 471 

367  734 

444 

18691 

4916 

396  4*5 

6 

1043 

397  474 

1905 

33 

II  318 

999  836 

i »‘73 

*79  539 

1349t 

1 179375 

121 

4606 

1 184  102 

Die  den  Verbandskassen  mit  vorwiegend  ländlichem  Charakter  eingeräumten 
Kredite  ergeben  sich  aus  der  folgenden  Übersicht: 


Digitized  by  Google 


560 


Das  landwirtschaftliche  Genossenschaftswesen  in  Prenssen. 


Etats- 

jnlir 

Kachgewieaene 
Haftsummen  der 
genoasenacliaftlich 
organisierten 
Verbandskassen 

Hk. 

Eingeräumter 

für  genossenschaftlich  organisierte  Verbandskassen  auf 
vertretbare  Haftsummen, 

für  auf  kapital! sUscher  Grundlage  errichtete  Verbandskassen 
auf  deren  nachgewiesenes  Reinvermögen  und  auf  erbrachte 
besondere  Unterlagen  von  Kfnzelgenossenschaften 

iu  „laufender 
Rechnung-' 
Mk. 

Diskont-Kredit 

Mk. 

Summe 

Hk. 

■ 

2 

3 

4 

5 

I896 

23  896  800 

19  537  4°o 

3 170  000 

22  707  4OO 

1905 

1 79  624  700 

26  784  IOO 

34 165  300 

60  949  4OO 

Die  durchschnittlichen  Zinssätze  der  Zentralgenossenschaftskasse 
im  Verkehr  mit  den  Verbandskassen  ergeben  sich  aus  der  folgenden  Zu- 


Zinssätze  der  preussischen  Zentral-Genossenschaftskasse: 

Etatjahr 

Vorzngszinssätze  in 
„lanfeuder  Rechnung“ 

Vorzngs- 
zinssätze iui 

Bei  voller  Aus- 
nutzung des  auf  Haft- 
summen bewilligten 
Kredits  (laufende 

für 

Guthaben 

durch- 

schnittlich 

0; 

0 

für 

Darlehen 

durch- 

schnittlich 

01 

JO 

Wechsel- 
verkelir  durch- 
schnittlich 

OJ 

Kredit)  Ja 
schnitte 

zu 

Vorzugsbe- 

dingungen 

% 

iresdurch- 

Hnssatx 

ohne 

Vorzugsbe- 

dingungen 

% 

1 

2 

3 

4 

5 

6 

; 1895 

(Halbjahr) 

2,5 

3 

3 

— 

»896 

2,5 

3 

3,7» 

3.« 

— 

1897 

2,5 

3 

3,74 

3,05 

— 

1898 

2,75 

3.5 

4*57 

3,«» 

— 

1899 

3 

3,5 

5,'» 

4,°4 

- 

1900 

3 

3.5 

4,»5 

4r®7 

— 

1901 

3 

3.5 

3.5« 

3,55 

— 

1902 

3 

3.5 

3,33 

3^* 

3.«« 

1903 

3 

3,5 

3,70 

3,6® 

3,9« 

1904 

3 

3.5 

3,«» 

3.«7 

4,  *5 

1905 

3 

3,5 

3.5» 

3,70 

4,35 

Digilized  by  Google 


Das  landwirtschaftliche  Genossenschaftswesen  in  Preussen. 


561 


Kredit 

auf  Spezialsiclierheit 

im  ganzen 

in 

„laufender 

Rechnung“ 

Diskont  - 
Kredit 

Summe 

in 

„laufender 

Rechnung“ 

Diskont- 

Kredit 

Summe 

Mk. 

Mk. 

Mk. 

Mk. 

Mk. 

Mk.  1 

6 

7 

8 

9 

IO 

I I 

534  aoo 



534  200 

20  07  1 600 

3 170  000 

23  24I  600 

2 640  OOO 

4 973  7oo 

7 61 J 700 

29424  IOO 

39  139000 

68  563  100  | 

Biimmenstellung,  in  der  die  Zinssätze  des  Geldmarktes  zum  Vergleich  bei- 
gefügt  sind. 


ZitissRue  des  Ueldmarktes: 

l 

Etatjahr 

Zinssätze 
im  Lombard- 
verkehr 
durch- 
schnittlich 

°lo 

a)  der  Reichsbank: 

Wechsel-  Lombard- 

Diskontsatz  Zinssatz 

durch-  durch- 
schnittlich schnitt!  ich 

0/  1 VI 

Io  Io 

b)  Privat- 
diskontsatz 
der  Berliner 
Burse  im 
Jahres- 
durchschnitt 

Ql 

IO 

7 

s 

9 

IO 

1 1 

1S95 

3 

3.5  ■ 

4;  >6 

2,«7 

(Halbjahr) 

3 

3*79 

4*54 

3,. 5 

I896 

4,  >8 

3.7« 

4,*» 

3.°4 

1*97 

5.57 

4.57 

5.57 

3,88 

I898 

6, *4 

5, »4 

6,24 

4*57 

1*99 

6,10 

5*‘° 

6,10 

4**5 

1900 

4*73 

3.75 

4*73 

2,66 

1901 

4,4» 

3.*» 

4*4» 

2**7 

1902 

4,9* 

3*9* 

4*91 

3.>7 

1903 

5**3 

4**3 

5**3 

2, »4 

1904 

5**o 

4**0 

5*>o 

3.x 

1905 

Meltzeu,  Boden  des  preuss.  .Staate».  VIII. 


Digitized  by  Google 


562  Pas  landwirtschaftliche  Genossenschaftswesen  in  Prenssen. 

Wie  man  aus  dieser  Übersicht  ersieht,  ist  es  der  Preussischen  Zentral- 
genossenschaft skasse  gelungen,  fast  durchweg  ihre  VorzugszinsBätze  und  zwar  sowohl 
für  Darlehen  in  laufender  Rechnung  wie  im  Wecliselverkehr  unter  dem  Reichsbank- 
diskontsatze zu  halten,  — eine  Leistung,  die  sehr  hoch  zu  werten  ist.  Die  starke 
Steigerung  des  Wechselkredits  beruht  auf  dem  Wunsche  der  Preussischen  Zentral- 
genossenschaftskasse, den  von  ihr  gewährten  Kredit  zum  Teil  wieder  mit  Hilfe 
des  allgemeinen  Geldmarktes  flüssig  machen  zu  können,  um  so  vermehrte  Mittel 
für  ihre  Tätigkeit  zu  gewinnen. 

Zu  erwähnen  ist  noch,  dass  die  Preussisclie  Zentralgenossenschaftskasse  auch 
die  Pflege  der  Statistik  der  Erwerbs-  und  Wirtschaftsgenossenscliaften 
in  ihr  Arbeitsgebiet  mit  einbezogen  hat. 

Die  jüngste  Erscheinung  auf  dem  Gebiete  der  Zentralkasseu  ist  die  von  dem 
Darmstädter  Anwaltschaftsverbande  im  Sommer  1902  ins  Leben  gerufene  „Land- 
wirtschaftliche KeicliBgenossenschaftsbank,  e.  G.  m.  b.  H.“  mit  dem  Sitz 
in  Darmstadt,  in  welche  die  frühere  „Grosshandelsgesellschaft  der  deutschen 
landwirtschaftlichen  Ein-  und  Verkaufsgenossenschafteil-*  e.  G.  tu.  b.  H.  umgewandelt 
wurde.  Der  Gegenstand  des  Unternehmens  ist  nach  § 2 des  Statuts 

a)  der  Betrieb  eines  Grosshandelsgeschäfts  zum  Zweck 

1.  des  gemeinschaftlichen  Einkaufs  von  VerbraucliSBtoffen  und  Gegenständen 
des  landwirtschaftlichen  Betriebs, 

2.  des  gemeinschaftlichen  Verkaufs  landwirtschaftlicher  Erzeugnisse; 

b)  der  Betrieb  eines  Speditionsgeschäfts  zu  diesem  Behufs; 

c)  der  Betrieb  eines  Kredit-  und  Bankgeschäfts. 

Infolge  Übereinkommens  mit  der  Preussischen  Zentralgenossenschaftskasse 
beschränkt  die  Bank  ihren  Kreditverkehr  auf  das  nicht  preussische  Deutschland. 
Am  Schluss  des  Geschäftsjahres  1905/06  hatte  sie  35  Mitglieder  mit  138  Geschäfts- 
anteilen und  2760000  Mk.  Haftsumme.  Der  Gesamtumsatz  belief  sich  in  diesem 
Geschäftsjahr  auf  358  Mill.  Mark.  Davon  entfielen  an  Umsatz  auf  den  Konten: 

Kasse  . 37,65  Mill.  Mark. 

Wechsel  und  Wertpapiere  ....  18,42  „ „ 

Laufende  Rechnungen 115,06  „ „ 

Banken 151,42  „ „ 

Depositen 5,90  „ „ 

Lombard-  und  andere  Darlehen  >3.57  „ „ 

Waren 8,98  „ „ 

Sonstiger  Verkehr 7,59  „ „ 

Ähnlich  zentralisiert  wie  das  Kreditwesen  ist  der  genossenschaftliche 
Bezug.  Die  unterste  Stufe  bilden  die  Konsumvereine,  Bezugs-  UDd  Absatz- 
genossenscbaften  und  ähnlich  genanute  lokale  Genossenschaften;  vielfach  versehen 
deren  Funktionen,  wie  bereits  erwähnt,  Kreditgenossenschaften  (namentlich  im 
Raifleisenverbande)  und  sonstige  landwirtschaftliche  Korporationen.  Die  zweite 
Stufe  siud  die  Zentral-Bezugs-  und  Absatzgcnossenscbaften  der  einzelnen  Verbände. 
Darüber  stehen  einzelne  Organisationen  weiteren  Umfanges;  es  ist  sogar  gelungen, 
gelegentlich  das  gesamte  landwirtschaftliche  Genossenschaftswesen  Deutschlands 


Digilized  by  Google 


Das  landwirtschaftliche  Genossenschaftswesen  in  Preussen. 


563 


gerade  für  Zwecke  des  gemeinsamen  Bezugs  zu  vereinigen.  Die  Bezugsgenossen- 
schäften  erstrecken  ihre  Tätigkeit  insbesondere  auf  die  Beschaffung  von  Dünge* 
mittein,  Futtermitteln,  Saatgut,  Kohlen,  Maschinen,  ah  und  zu  auch  anderen 
Bedarfsartikeln.  Die  704  preussiBchen,  dem  Darmstädter  Anwaltschaftsverbande 
berichtenden  Bezugs*  und  AhsatzgenosBenBchaften,  welche  sich  an  dessen  Statistik 
beteiligten,  hatten  im  Jahre  1904  folgenden  Warenbezug: 


© 

3 

Verbands- 

bezirke: 

Zahl  der 

Wert  der 
Waren- 
bezüge im 
Jahre 
1904 

Mk 

Menge 

ler  im  Jahre  1904 
bezogenen 

Bezugs- 

genossen- 

schaften 

Mit- 

glieder 

Dünge- 

mittel 

Ztr. 

Futter- 

mittel 

Ztr. 

Säme- 

reien 

Ztr 

1 

2 

3 

4 

5 

6 

7 

8 

1 

Oatprenaaen  . . . 

8 

9J7 

220  449 

55  279 

33  225 

3'« 

2 

WeRtprenssen  . . 

1 

73» 

389  608 

44  120 

19  59» 

3 759 

3 

Brandenburg . . . 

S 

390 

539906 

38314 

10  581 

130 

4- 

Pommern  .... 

»3 

10387 

8 291  286 

I 622  412 

415  451 

33  >23 

5. 

Posen 

22 

3 449 

4 867  808 

626  450 

379  540 

8 604 

6. 

Sachsen  ... 

46 

3 7*5 

3 232  231 

259  512 

198  186 

2 758 

7. 

Schleswig  * Holstein 

SS 

2 844 

1 069  1 1 2 

33831* 

50  386 

2 969 

8. 

Hannover  .... 

I27 

12  392 

3 4°2  304 

985  108 

338  534 

20  895 

9 

Westfalen.  . . . 

170 

13  447 

5 3-45  9*7 

947  003 

506  199 

5 402 

10. 

Kurhessen 

2 

158 

<93  32* 

1 1 490 

21  Ol  I 

6685 

1 1. 

Nassau 

66 

4665 

1 105  459 

34  810 

80  778 

3057 

12. 

Rheinprovinz 

(Bonner  Verband  1 

129 

9 388 

2 465  1 54 

287  108 

I96  24O 

2405 

•3- 

Rheinprovinz 



(Kölner  Verband) 

5« 

3 254 

2 694  9S9 

686  802 

Die  provinziellen  ZentralbezugsgenoBsenschaften,  welche  hei  den  einzelnen 
Provinzen  genannt  sind,  machen  naturgemäss  keine  eigenen  Geschäfte,  wie  dies 
die  Zentralkassen  tun  müssen,  Bondern  vermitteln  nur  den  angeschlossenen 
Genossenschaften  und  Einzelpersonen  den  Einkauf.  Wichtig  ist  ihre  Schutztätigkeit; 
sie  bekämpfen  den  unreellen  Handel,  indem  sie  Lieferung  der  Ware  nach  Garantie 
verlangen  und  mit  Hilfe  der  landwirtschaftlichen  Versuchsstationen  durchsetzen, 
und  indem  sie  den  grossen  Ringen  der  Händler  und  Produzenten  von  landwirt* 
Bchaftlichen  Gebrauchsstoffen  gegenüber  eine  einheitliche  Politik  verfolgen.  Zu 
diesem  Zweck  haben  weitergehende  Zentralisationen  stattgefunden;  abgesehen  von 
der  Raiffeisenschen  Zentrale  und  der  jetzt  in  die  „Reichsgenossenacbaftsbank“ 
in  Darmstadt  übernommenen  „Grosshandelsgesellschaft  der  deutschen  landwirt- 
schaftlichen Ein-  und  Verkaufgenossenschaften“  in  Hamburg  war  dies  besonders 
die  1897  gegründete  „Bezugsvereinigung  der  deutschen  Landwirte“,  welcher 
der  Darmstädter  und  der  Neuwieder  Verband,  die  Deutsche  Landwirtschaft»- 

36* 


Digilized  by  Google 


564  Das  landwirtschaftliche  Genossenschaftswesen  in  Preussen. 

Gesellschaft,  der  Bund  der  Landwirte  und  eine  Reihe  von  Bauernvereinen  eich 
anechlossen.  Diese  bis  jetzt  geschlossenste  Vereinigung  deutscher  Landwirte 
richtete  sich  insbesondere  gegen  den  King  der  Tbomasmehlfabrikanten.  Über  den 
Bezug  von  Kalisalzen  ist  eine  Einigung  zwischen  den  Genossenschaften  und  dem 
Syndikat  der  Kaliwerke  rechtzeitig  gelungen.  Um  sich  auch  im  Salpeterbandel 
eine  bessere  Position  zu  verschaffen,  ist  eine  Interessenvereinigung  mit  bedeutenden 
Salpeterproduzenten  getroffen  worden.  Die  nächste  grosse  Aufgabe,  die  ihnen  auf 
diesem  Gebiete  bevorBteht,  ist  die  Herstellung  geeigneter  Beziehungen  zu  dem 
KohleiiByndikat. 

Der  gemeinsame  Verkauf  hat  bei  weitem  nicht  die  Entwicklung  erfahren, 
wie  der  genossenschaftliche  Eiukauf.  Die  Organisationen  für  den  V erkauf  von  Vieh 
sind  bereits  erwähnt.  Von  grosserer  Bedeutung  sind  nur  die  Winzervereine  und 
Getreideabsatzgenossenschafton. 

Die  Winzervereine,  meist  am  Rhein  und  an  der  Ahr  gelegen,  geboren 
zum  Teil  zu  den  ältesten  Genossenschaften.  Sie  stellen  einen  sehr  weitgehenden 
Typus  der  Genossenschaft  dar,  indem  sie  einen  grossen  Teil  der  Produktion  (von 
der  Kelterung  ab)  und  den  ganzen  Verkauf  übernehmen.  Gegenwärtig  leiden  die 
Ahrwinzervereine  leider  au  mangelndem  Absätze,  da  der  Geschmack  des  Publikums 
sieb  von  den  deutschen  Rotweinen  abgewendet  hat. 

Die  Getreideabsatzgenossenschaften,  die  durchweg  erst  der  letzten 
Agrarkrisis  ihren  Ursprung  verdanken,  haben  die  Hoffnungen  nicht  erfüllt,  die  von 
manchen  Seiten  auf  sie  gesetzt  wurden;  immerhin  gelingt  es  ihnen  meistens, 
den  Preis  etwas  zu  heben  und  vor  allem  den  kleinen  Landwirt  aus  der  Ab- 
hängigkeit des  Händlers  zu  befreien.  Besonderen  Erfolg  hatte  die  Verbindung 
mit  Müllerei-  und  Bäckereigenossenscbaften,  deren  eine  Anzahl  in  Schlesien, 
Sachsen  und  am  Niederrhein  entstanden  sind.  Die  preussisohe  Regierung  hat 
gerade  dem  genossenschaftlichen  Getreideabsatz  eine  besondere  Begünstigung  zuteil 
werden  lassen,  indem  sie  den  Bau  von  Kornhäusern  für  deren  Zwecke  unter- 
stützte. Bis  Mai  1906  hat  die  Regierung  insgesamt  4505195  Mk.  für  den  Bau 
von  36  Kornhäusern  bewilligt,  von  denen  jedoch  7 in  Pommern  und  das  grosse, 
mit  vielen  Hoffnungen  erbaute  Lagerhaus  in  Halle  leer  standen,  da  die  dortigen 
Getreideabsatzgenossenschaften  sie  entsprechend  zu  verwerten  nicht  mehr  imstande 
waren.  21  dieser  Getreidelagerhäuser  hatten  im  letzten  Geschäftsjahr  mit  einem 
Gewinn  von  zusammen  240134  Mk,,  3 mit  einem  Verlust  von  zusammen  3237  Mk. 
gearbeitet;  über  11  fehlten  die  Angaben.  Nach  einer  Schätzung  im  Jahresberichte 
des  Darmstädter  ReicliBverbandes  belief  sich  die  Gesamtmenge  des  genossen- 
schaftlich abgesetzten  Getreides  in  ganz  Deutschland  auf  etwa  10  — 11  Mill.  Zentner, 
während  die  deutschen  Landwirte  alljährlich  etwa  180 — 200  Mill.  Zentner  Getreide 
für  den  Verkauf  erzeugen. 

Von  sonstigen  landwirtschaftlichen  Erzeugnissen  findet  eine  gemeinschaftliche 
Verwertung  noch  für  Eier,  Obst,  Gemüse,  Stärke,  Zucker  usv.\,  namentlich  aber 
für  Butter  statt.  Die  Molkereigenossenschaften,  welche  die  Verarbeitung 
von  Milch  zu  Butter,  sowie  deren  Absatz  übernehmen,  gehören  zu  den  genossen- 
schaftlichen Glanzleistungen.  Die  dem  Darmstädter  Verbände  angehörenden  und 


Digilized  by  Google 


Das  landwirtschaftliche  Genossenschaftswesen  in  Preussen. 


565 


zu  seiner  Statistik  berichtenden  Molkereigenossenschaften  hatten  iui  Jahre  1904 
folgende  Absatzziffern  für  Butter  und  Milch  aufzuweiseu: 


Lfd. 

No. 

Provinaen: 

Verkaufte 
.Milchmenge  in 
Litern 

Gewonnene 
Buttermenge  in 
Kilogramm 

I I 

2 

3 

4 

I. 

Ostpreuasen 

2 406  2 1 2 

1 888  710  1 

2. 

Westpreussen  .... 

15g  614 

724  893 

3- 

Brandenburg 

16  220  I 1 I 

1 718  091 

1 4‘ 

Pommern 

5 >05  591 

4 447  1J9 

5. 

Posen 

6 849  438 

I 682  170 

6. 

Schlesien 

>3  *95  379 

• 163  923 

7- 

Sachsen  

8 350  004 

9 103  318 

8. 

Schleswig-Holstein.  . . 

1 394  356 

990  102 

9- 

Hannover  

6 983  529 

9 589815 

IO. 

Westfalen 

13  668  226 

3 759  407 

II. 

Hessen-Nassau  .... 

2 435  487 

I 085  209 

12. 

Rheinprovinz  .... 

6 793  928 

«233653 

Der  Verkauf  der  anderen  Molkereierzeugnisse,  Quark  und  Käse,  ist  in  dieser 
Statistik  nicht  mit  einbegriffen. 

Neuester  Zeit  bilden  sich  am  Niederrhein  besondere  K äsereigenossen- 
schaffen  zur  Produktion  namentlich  von  Rahmkäse. 

Die  Landwirte  haben  es  verstanden,  die  Genossenschaftsform  noch  einer 
Reihe  anderer  Zwecke  dienstbar  zu  machen.  Wir  finden  in  Preussen  noch 
Genossenschaften  mit  dem  Zwecke  der  Ilengsthaltung  und  der  Rindvieh-  und 
Schweinezucht,  genossenschaftliche  Konservenfabriken  und  Dreschereigenossen- 
schäften,  Wasserleitungs-,  Ziegelei-,  Baugenossenschaften,  Elektrizitätswerke,  Korb- 
Hechtergenossenschaften,  Buchführungsgeuossenschaften  und  andere  in  bunter  Kölle. 
So  scheint  das  Genossenschaftswesen  kaum  eine  Grenze  seiner  Betätigung  zu 
finden.  Und  doch  ist  diese  gegeben  ; es  ist  noch  nie  einer  Genossenscftaft  gelungen, 
den  landwirtschaftlichen  Betrieb  im  ganzen  auf  die  Dauer  erfolgreich  zu  führen. 
Der  Betrieb  findet  nach  wie  vor  seine  Einheit  in  der  individuellen 
Persönlichkeit. 


Digilized  by  Google 


VII. 

Die  Verwaltung  der  landwirtschaftliehen  Angelegenheiten. 

Von 

Dr.  Carl  Steinbruck, 

Privatdozent  an  der  Untvernttät  Halle. 


I.  Das  Ministerium  für  Landwirtschaft,  Domänen  und  Forsten. 

In  Bd.  III,  S.  449 — 468  ist  eine  Übersicht  der  inneren  Organisation,  der 
Einrichtung  und  Arbeitszwecke  und  der  gegenseitigen  Beziehungen  sowohl  der 
Zentralleitung  der  landwirtschaftlichen  Verwaltung  und  ihrer  Ressortbehörden,  als 
auch  des  landwirtschaftlichen  Vereins-  und  UnterrichtBwesens  bis  zum  Jahre  1870 
gegeben.  Gegründet  durch  den  Kfinigl.  Erlass  vom  17.  April  1848,  gehörten  zum 
GeBchäftskreis  des  Ministeriums  von  vornherein  die  gesamte  landwirtschaftliche 
Polizei,  insbesondere  die  obere  Leitung  der  Regulierungen  der  gutsherrlich-bäuer- 
liehen  Verhältnisse,  der  Gemeinheitsteilung,  der  Ablösung  gutsherrlicher  und  anderer 
Lasten,  der  Vorflut-,  Jagd-  und  Fischereipolizeisachen,  alle  Anstalten  zur  Förde- 
rung der  landwirtschaftlichen  Gewerbe,  sowie  der  landwirtschaftlich-technischen 
Lehranstalten  und  der  Oberaufsicht  Aber  die  Verwaltung  der  Privat-  und  Gemeinde- 
waldungen, ferner  die  Meliorations-,  DiBtnembrations-  und  Koloniaationsangelegen- 
beiten,  die  Mitwirkung  bei  der  Beaufsichtigung  der  Provinzialrentenbanken,  die 
Beaufsichtigung  der  Hagel-  und  Viehversiclierungs-Gesellschaften  usw.  Kurz  nach 
seiner  Entstehung  wurden  dem  Ministerium  in  den  folgenden  Jahren  auch  die 
obere  Leitung  des  Gestütwesens  und  die  Bearbeitung  der  Eindeichungs-  und  Deich- 
Sozietätsangelegenheiten  zugewiesen. 

Auf  diese  Gebiete  blieb  das  Ressort  des  Ministeriums  fast  ein  Vierteljahr- 
hundert beschränkt.  Eine  schnelle  Entwicklung  zeigen  die  70  er  Jahre.  Durch 
Allerhöchsten  Erlass  vom  27.  April  1872  wurde  dem  Ministerium  die  gesamte  Ver- 
waltung des  Veterinärwesens  mit  Einschluss  der  Veterinärpolizei  auf  Anregung 
des  Landes-Okonomie-Kollegiums  zugeteilt.  Begründet  wurde  die  Veränderung  mit 
der  in  der  landwirtschaftlichen  Bevölkerung  nach  und  nach  immer  lebhafter  sich 
kundgebenden  Ansicht,  dass  die  enge  Beziehung  zwischen  Theorie  und  Praxis  auf 
dem  Gebiete  der  landwirtschaftlichen  Tierzucht  und  Tierpflege  nur  durch  die 
Überweisung  dieses  Verwaltungszweiges  vom  Ministerium  der  Unterrichts-  und 
Medizinalangelegenheiten  an  das  landwirtschaftliche  Ministerium  genügend  gewähr- 
leistet wäre. 

Ferner  wurde  durch  Allerhöchsten  Erlass  vom  10.  September  1874  (G.-S.  1874, 
Stück  23,  S.  370)  die  bis  dabin  dem  Ministerium  des  Innern  zuständig  gewesene 


Digitized  by  Google 


568  Verwaltung  der  landwirtschaftlichen  Angelegenheiten. 

Beaufsichtigung  der  landwirtschaftlichen  Kreditanstalten  an  das  Ministerium  für  die 
landwirtschaftlichen  Angelegenheiten  abgegeben. 

Durch  Allerhöchsten  Erlass  vom  7.  August  1878  (G.-S.  1879,  No.  6,  S.  25) 
und  durch  Gesetz  vom  13.  März  1879  (G.-S.  1879,  S.  123)  wurde  die  Verwaltung 
der  Domänen  und  Forsten  vom  Finanzministerium  auf  das  Ministerium  für  land- 
wirtschaftliche Angelegenheiten,  dessen  Bezeichnung  gleichzeitig  in  „Ministerium 
für  Landwirtschaft,  Domänen  und  Forsten-  umgeändert  wurde,  übertragen. 

Die  Amtstätigkeit  dos  Ministers  Dr.  Fried  enthal  von  1874 — 1879  zeichnet 
sich  aber  nicht  bloBs  durch  diese  Vergrösserung  des  Ressorts,  sondern  auch  durch 
eine  hervorragende  Ausgestaltung  der  Verwaltungszweige  aller  Gebiete  aus.  Er 
konnte  in  seinem  an  Se.  Maj.  den  König  im  Jahre  1878  erstatteten  Berichte  sagen: 

„Das  so  gestaltete  Ressort  umfasst  wesentliche  Zweige  wirtschaftlicher  Tätig- 
keit, welche  der  Bodenproduktion  und  ihrer  Verbesserung  zugewendet  sind. 

Innerhalb  dieses  gegebenen  Rahmens  und  unterstützt  durch  die  Stellung  des 
Ressort-Chefs  als  Mitgliedes  der  kollegialisch  gestalteten  Staatsregierung  hat  das 
landwirtschaftliche  Ministerium  sich  mehr  und  mehr  zum  Träger  aller  derjenigen  Inter- 
essen entwickelt,  welche  sich  an  die  Ausübung  der  bezüglichen  staatlichen  Hoheita- 
rechte  und  au  die  volkswirtschaftliche  Stellung  der  Bodenproduktion  mittelbar  oder 
unmittelbar  anknüpfen;  es  betrachtet  als  seine  Aufgabe  für  Gegenwart  und  Zukunft: 
„die  staatliche  Pflege  der  Landeskultur  in  der  weitesten  Bedeutung  des  Wortes-.1) 

Die  Abteilungen  des  Ministeriums  sind  gegenwärtig: 

1.  Abteilung  für  Verwaltung  der  landwirtschaftlichen  und  der  Gestütangelegen- 
heiten, deren  Geschäfte  drei  Direktoren,  der  Oberlandstallraeister,  achtzehn 
Vortragende  Räte  und  zehn  Hilfsarbeiter  besorgeu. 

2.  Abteilung  für  Verwaltung  der  Domänen;  der  Beamtenkörper  besteht  aus  einem 
Direktor,  sieben  Vortragenden  Räten,  drei  Hilfsarbeitern. 

3.  Abteilung  für  Verwaltung  der  Staatsforsten;  die  Geschäfte  führen  ein  Direktor, 
sechs  Vortragende  Räte  und  vier  Hilfsarbeiter. 

Insgesamt  wirken  etatsraässig  im  Ministerium  ausser  dem  Chef  1 Unter- 
staatssekretär, 4 Direktoren,  x Oberlandstallmeister, 32  Vortragende  Räte,  1 Regierungs- 
und  Forstrat  als  forsttechnischer,  1 Regierungs-  und  Baurat  als  bautechnischer  Hilfs- 
arbeiter, 3 ständige  landwirtschaftlich-technische  Hilfsarbeiter  und  1 Departements- 
tierarzt als  ständiger  veterinär-technischer  Hilfsarbeiter.  Preussen  besorgt  auch  die 
landwirtschaftlichen  Angelegenheiten  des  Reiches. 

Über  die  Verwaltung  des  Ministeriums  für  Landwirtschaft  sind  für  die  Jahre 
1875 — 1887  sehr  eingehende  Rechenschaftsberichte  unter  dem  Titel  „Preussens 
landwirtschaftliche  Verwaltung-  veröffentlicht  (Verlag  P.  Parey,  Berlin).  Seit 
1.  Januar  1905  wird  vom  Ministerium  ein  eigenes  Ministerialblatt,  das  „Ministerial- 
blatt der  Königlich  Preussischen  Verwaltung  für  Landwirtschaft,  Domänen  und 
Forsten“  (Verlag  P.  Parey,  Berlin)  herausgegehen. 2) 

*)  Preassens  landwirtschaftliche  Verwaltung  in  den  Jahren  1875,  1876,  1877.  N«d» 
einem  Sr.  Maj.  dem  König  erstatteten  Bericht.  Berlin  1878,  S.  4. 

*)  Eine  genaue  Übersicht  der  landwirtschaftlichen  Behörden  nebst  den  einschlägigen 
Personalien  findet  sich  nach  amtlichen  Qnellen  bearbeitet  in  jedeth  Jahrgang  des  landwirt- 
schaftlichen Kalenders  von  Mentzel  und  v.  Lengerke,  Teil  II. 


Digitized  by  Google 


Verwaltung  der  landwirtschaftlichen  Angelegenheiten. 


569 


Im  Anschluss  an  die  im  Bd.  III,  8.  451  angeführten  Etats  des  Ministeriums 
vom  Jahre  1850,  1860  und  186Ö  folgen  hier  die  drei  Etats  der  gesamten  land- 
wirtschaftlichen Verwaltung  für  die  Jahre  1880,  1900  und  1907,  die  zugleich 
die  wesentlichen  Veränderungen  der  Einzelposten  und  der  inneren  Organisation 
zeigen. 

(Siehe  die  Tabellen  anf  Sehe  571—593.) 

Innerhalb  des  letzten  halben  Jahrhunderts  haben  sich  die  dauernden  Aus- 
gaben der  eigentlichen  landwirtschaftlichen  Verwaltung,  also  ohne  Domänen-  und 
Eorstrerwaltung,  jedoch  einschliesslich  der  OestUtverwaltung  wie  folgt  entwickelt: 


1850 4 35° 9*7  Bk.  1890 »4894  255  Mk- 

1860 6159363  „ 1900 22  864482  „ 

1870 6982416  „ 1907 34166744  „ 

1880 10761025  „ 


Die  dauernden  Ausgaben  haben  sich  demnach  in  50  Jahren  verachtfacht. 
Eine  ähnliche  Steigerung  weisen  auch  die  ausserordentlichen  Ausgaben  auf.1) 

Vom  Ministerium  ressortieren : 

A.  Das  Königl.  Landes-Ökonomie-Kollegium  in  Berlin. 

Mach  1870  sind  die  Satzungen  des  Landes-Okonomie-Kollegiums  öfters  ge- 
ändert; meistens  wurden  Veränderungen  in  der  Zahl  der  Mitglieder  dadurch  be- 
wirkt. Das  Regulativ  vom  24.  Mai  1878,  das  vierte  seit  Errichtung  des  Landes- 
Okonomie-Kollegiums,  bat  folgenden  Inhalt:  § 1 bezeichnet  als  Bestimmung  des 
Landes-Okonomie-Kollegiums  den  Minister  für  die  landwirtschaftlichen  Angelegen- 
heiten als  dessen  regelmässigen  Beirat  in  der  Förderung  der  Land-  und  Forst- 
wirtschaft zu  unterstützen. 

Auch  soll  es  befugt  sein,  die  Interesseu  der  Land-  und  Forstwirtschaft  durch 
selbständige  Anträge  an  den  Minister  wahrzunehmen. 

Das  Landes-Okonomie-Kcllegium  hat  seinen  Sitz  in  Berlin.  Es  besteht: 

1.  aus  von  den  landwirtschaftlichen  Zentralvereinen  von  drei  zu  drei  Jahren  ge- 
wählten Mitgliedern, 

2.  auB  von  dem  Minister  ernannten  Mitgliedern. 

Sämtliche  Mitglieder  üben  ihre  Funktion  als  Ehrenamt  aus  (§  2).  § 3 setzt  die 

Zahl  der  gewählten  Mitglieder,  entsprechend  dem  Statut  des  deutschen  Landwirt- 
schaftsrates, auf  neunzehn  Mitglieder  fest,  und  zwar  entfallen  je  zwei  Mitglieder 
auf  Ostprenssen,  Pommern,  Brandenburg,  Schlesien,  Sachsen  und  die  Kheinprovinz, 
die  übrigen  Provinzen  und  die  Hohenzollernacben  Lande  entsenden  jo  ein  Mitglied. 
Für  jedes  Mitglied  ist  ein  Stellvertreter  zu  bestellen.  Die  von  den  landwirtschaft- 
lichen Zentralvereinen  in  den  deutschen  Landwirtschaftsrat  entsandten  Abgeordneten 
sollen  ihre  Vereine  gleichzeitig  im  Landes-Okonomie-Kollegium  vertreten  (§  4). 
Die  Zahl  der  von  dem  Minister  ernannten  Mitglieder  soll  die  Hälfte  der  gewählten 

’)  Eine  eingehende  Darstellung  des  Etats  gibt  Ministerialdirektor  Dr.  H.  Thiel 
in  „Die  Förderung  der  Landwirtschaft  durch  Staatsmittel  in  Preusscn“  im  2.  Teil  von 
Mentzel  und  r.  Lengerkes  landwirtschaftlichem  Kalender  1905. 


Digitized  by  Google 


570 


Verwaltung  der  landwirtschaftlichen  Angelegenheiten. 


Mitglieder,  zurzeit  aUo  neun  Mitglieder,  nicht  überschreiten  (§  5).  Jede  Wahl- 
periode der  Vereinsvertreter  bildet  eine  Sitzungsperiode  des  Kollegiums.  In  der 
ersten  Sitzung  jeder  Periode  und  für  die  Dauer  derselben  wählen  die  Mitglieder 
aus  ihrer  Mitte  einen  Vorsitzenden  und  einen  Stellvertreter  desselben  (§  7).  Mit 
dem  Sekretariat  des  Kollegiums  beauftragt  der  Minister  einen  Beamten  seines 
Ministeriums  (§  9).  Die  an  deu  Sitzungen  teilnehmenden  Mitglieder  erhalten 
Diäten  (§  12). 

Durch  dieses  Regulativ  hatte  die  Zusammensetzung  des  LandeB-Okonomie- 
Kollegiums  eine  wichtige  Umgestaltung  erfahren.  Die  Zahl  der  Mitglieder  wurde 
vermindert  und  der  Zahl  der  preussischen  Mitglieder  im  deutschen  Landwirt- 
schaftsrat gleichgesetzt.  Da  dieselben  Personen  im  Landes-Okouomie- Kollegium 
und  im  Landwirtschaftsrat  sitzen,  wird  von  jetzt  ab  eine  organische  Verbindung 
beider  Körperschaften  gewährleistet.  Das  Verhältnis  der  von  den  Zentralvereinen 
zu  wählenden  und  der  vom  Minister  zu  ernennenden  Mitglieder  wurde  geregelt. 
Während  bisher  der  Vorsitzende  vom  Minister  ernannt  wurde,  wurde  seine  Wahl 
nun  dem  Kollegium  überlassen.  Die  Sekretariatsgeschäfte,  die  ein  eigener  Beamter 
besorgt  hatte,  werden  einem  Beamten  des  Ministeriums  übertragen. 

Eine  Änderung  in  der  Zahl  der  Mitglieder  brachte  das  Regulativ  vom 
14.  Februar  1895;  es  wurden  auch  den  Provinzen  Westpreussen,  Posen,  Westfalen, 
Schleswig-Holstein,  Hannover,  Hessen-Nassau  je  zwei  gewählte  Vertreter  zugebilligt. 
Kür  die  übrigen  Landesteile  blieb  die  Zahl  unverändert.  Damit  entsandte  jede 
Provinz  zwei  und  die  Hohenzollernschen  Lande  einen  Vertreter.  Die  Gesamtzahl 
der  gewählten  Mitglieder  stellte  Bich  auf  fünfundzwanzig;  dementsprechend  durfte 
die  Zahl  der  vom  Minister  ernannten  Mitglieder  zwölf  nicht  überschreiten. 

Mittlerweile  waren  in  der  Mehrzahl  der  Provinzen  Landwirtscbaftskammern 
errichtet  und  den  veränderten  Verhältnissen  wurde  nach  Aufhebung  des  früheren 
Regulatives  durch  die  noch  jetzt  in  Kraft  befindlichen  Satzungen  vom  13.  Novem- 
ber 1898  Rechnung  getragen.  Nach  ihnen  hat  das  L&ndes-Okonomie-Kollegium 
die  Bestimmung: 

a)  den  Minister  für  Landwirtschaft,  Domänen  und  Forsten  als  dessen  regel- 
mässiger Beirat  in  der  Förderung  der  Land-  und  Forstwirtschaft  zu  unter- 
stützen, 

h)  den  Landwirtschaftskammern  für  die  Bearbeitung  gemeinschaftlicher  An- 
gelegenheiten als  Geschäftsstelle  zu  dienen. 

Es  ist  befugt,  die  Interessen  der  Land-  und  Forstwirtschaft  durch  selb- 
ständige Anträge  an  den  Minister  wahrzunehmen  (§  1). 

Das  Landes- Ökonomie» Kollegium  hat  seinen  Sitz  in  Berlin.  Es  besteht  aus: 

1.  von  den  Landwirtscbaftskammern  von  drei  zu  drei  Jahren  gewählten  Mit- 
gliedern, 

2.  von  dem  Minister  für  die  gleiche  Zeitdauer  ernannten  Mitgliedern. 

Sämtliche  Mitglieder  haben  gleiche  Rechte.  Sie  üben  ihr  Amt  als  Ehren- 
amt aus  (§  2). 

(Fortsetzung  des  Textes  siehe  auf  Seite  594.) 


Digilized  by  Google 


Tabelle  I. 

Etat  der  landwirtschaftlichen  Verwaltung  einschliesslich  der  Zentralverwaltung  des  Ministeriums  für  Landwirtschaft, 
Domänen  und  Forsten  und  der  Gestütverwaltung  für  die  Etatsjahre  1880,  1900  und  1907. 


Verwaltung  der  lan<l  Wirtschaft liehen  Angelegenheiten. 


571 


Digitized  by  Google 


Tabelle  II. 


Verwaltung  iler  1 atu! wirtsclia f t liclien  Angelegenheiten. 


57  2 


Digitized  by  Google 


Summa  Kap.  ioi  3 473  57$  i — 8 406  940  — 10686660 

Banktechnische  Revisoren. 

Besoldungen. 

Bankinspektoren  mit  einem  Kiuheitagehalte  bis  höchstens  6000  Mk. - — 6 000  — 18  aoo 

Summa  Tit.  1 für  sieh 


Sächliche  Ausgaben. 
Zu  Tagegelder!»,  Reise-  und  Umzitgskosten  . 


Verwaltung  (1er  landwirtschaftlichen  Angelegenheiten. 


573 


Digitized  by  Google 


17.—  18. 1 Remunerationen,  Unterstützungen  und  Pensionen. 


Noch  Tabelle  II. 


574 


Verwaltung  der  landwiruchaftlichen  Angelegenheiten. 


Digilized  by  Google 


6.-7.  Sächliche  Ausgaben 3^33*  >3  211596  — 432486 

8.— 10.  Sonstige  Ausgaben 381  05B  72  * 55 * 5* 1 — >694441 

Summa  Kap.  106  516019  44  2284298  — 3048576 

107.  Allgemeine  Ausgaben. 


Verwaltung  der  landwirtschaftlichen  Angelegenheiten. 


576 


Noch  Tabelle  II. 


576 


Verwaltung  iler  lamiwirtachaftliclien  Angelegenheiten. 


Verwaltung  der  landwirtschaftlichen  Angelegenheiten.  577 


Tabelle  III. 


Kap. 

Tit. 

B.  Einmalige  und  ausserordentliche 
Ausgaben: 

1880 

Mk.  j Pf.  S 

i 

2 

3 

4 

Ii. 

Landwirtschaftliche  Verwaltung. 

I. 

Zu  verschiedenen  Baureparaturen  bei  der  landwirt- 

schaftlicken  Akademie  in  Poppelsdorf 

7 '90  — 

2. 

Zu  verschiedenen  Neu-  und  Verbesserungsbauten  anf 

dem  Obet-  nnd  Weinbau-Institut  in  Geisenheim.  . 

1 2 8oo  — 

3- 

Für  die  notwendige  Reparatur  der  Dächer  des  Öko- 

nomie-  und  Apothekengebändes  und  der  Pferde- 

krankenställe  der  Tierarzneischule  in  Berlin  . . . 

13  7oo  — 

4- 

Für  den  Anschluss  der  Grundstücke  der  Tierarznei- 

schule  in  Berlin  an  die  Kanalisation 

23  512  — 

5- 

Für  die  Um-  und  Neubauten  bei  der  Tierarzneischule 

in  Hannover  (Ergftnzungsrate) 

40  200  ' — 

6. 

Zur  Beschaffung  von  Instrumenten,  Stallutensilien  nsw. 

1 

für  die  Tierarzneischule  in  Hannover 

2 OOO  — 

7- 

Zur  Hebung  der  Fischerei 

52  500  — 

8. 

Für  die  im  April  uud  Mai  1880  «tattfindende  inter- 

nationale  Fischereiausstellung 

50  OOO  1 — 

i 

9- 

Für  das  Dttnenwesen  in  den  Provinzen  Ost-  und  West- 

preussen  und  Pommern 

73  000  — 

IO. 

Zur  Herstellung  von  Ufer-Schutzwerken  anf  dein  West- 

1 

rande  der  Insel  Sjlt  (zweite  Rate) 

50000  — 

11. 

Zu  den  Kosten  der  Vorbereitungen  für  die  Weichsel- 

Nogat-Regulierung  

30000  — 

12. 

Zur  Forderung  der  Kanalbauten  im  mittleren  Ems- 

gebiete  der  Provinz  Hannover  (letzte  Ergänzung«- 

rate)  

500  000  ‘ — 

zu  übertragen 

854  902  ] — 

Meitzen,  Boden  de«  prenea.  Staate«.  V1H.  37 


578  Verwaltung  der  landwirtachaftlichen  Angelegenheiten. 

Noch  Tabelle  HL 


Kap. 

Tit. 

B.  Einmalige  und  ausserordentliche 
Ausgaben: 

n 

I 

2 

3 

■ n 1 

Übertrag 

1 

854  902  ! — 

• 3- 

Zur  Vollendung  der  Meliorationeanlagen  im  Gebiete 

der  Elb-Umflut  bei  Magdeburg 

177  000  — 

u 

Für  die  Deichanlage  zwischen  Harbv  und  Schönebeck 

100  000  — 

>5- 

Für  die  partielle  Regnlierung  der  Spree  oberhalb  Cott- 

bus  (erste  Bäte) 

41  000  — 

16. 

Zn  ui  Ankauf  der  von  dem  Geheimen  Ober-Regierungs- 

rat  von  Nathusius  hinterlassenen  Bibliothek  und 

Sammlung  natnrbistorischer,  insbesondere  osteolo- 

gischer  (legenstände 

62  000  1 — 

Summa  Kap.  n 

I 234  902  — 

12. 

Uestü  (.Verwaltung. 

I. 

Zum  Ankauf  von  Pferden  (extraordinärer  Zuschuss  au 

Kap.  108  Tit.  45  des  Ordinarinms) 

300  000  — 

2. 

Zum  Ankauf  des  sogenannten  neuen  Wehr-Saillants 

im  ehemaligen  Brückenkopf  zu  Cosel  für  das  dortige 

Landgestüt 

6 265 

3- 

Zn  verschiedenen  Reparaturen  lind  baulichen  Her- 

Stellungen  bei  dem  Hnuptgestüt  ßeberbeck  und  dem 

damit  verbundenen  Vorwerk  Sababurg  (Restkosten) 

12715  - 

4- 

Zum  Bau  eines  neuen  Beschälerstalles  bei  dem  Litau* 

sehen  Landgestüt  zu  Insterburg 

16  600  

5- 

Zum  Bau  eines  neuen  Beschälerstalles  bei  dem  Litan- 

sehen  Landgestüt  zu  Und  wallen 

44  620  — 

Summa  Kap.  12 

380  200  — 

Summa  VII 

3 785 102  — 

1 

1 

Digitized  by  Google 


Tabelle  IV. 


Verwaltung  der  landwirtschaftlichen  Angelegenheiten. 


579 


Digitized  by  Google 


Noch  Tabelle  IV. 


580 


Verwaltung  der  landwirtschaftlichen  Angelegenheiten 


Digitized  by  Google 


Verwaltung  der  landwirtschaftlichen  Angelegenheiten. 


581 


rö 


Digitized  by  Googli 


Tabelle 


I 


582  Verwaltung  der  landwirtschaftlichen  Angelegenheiten. 


I 


Digitized  by  Google 


Verwaltung  iler  landwirtschaftlichen  Angelegenheiten. 


583 


II  II  I 


I I 


I I 


I I 


I I 
S R 


« i/1  t/t 


0 

< 

45 

0 


U 

0 

E 

2 

0 


S> 

4 

«c 

£ 

iS  , 


* ö » 

<2  l& 

w « 
0 _ Ö 
® B » 

M 0 fe 


O .2  , 

st 

2 2 

« ._r 
n ‘S 

0 U 

£ g 

g * e 

.2  *0  jz 

J3-.il 


a>. 


»s.s 

<*  | 3 S 

^ -r,  ® 


g.  Ja  O 
sJ  .2  , 

S£{ 

1 £ £ ~ 
- J > s 

2 ° d • 

4i  «-  dl  X 

j3  4>  «fl  Ä 

t -n  a “ 

* k.  <v> 

« 5f,a 


r .s  £ s 

ss|i 

0 03  Ä 

2 a O 

i-2  I S 

-S  4)  N E 


4 - 

o J 


8 j 


2 » 


fj  8 


.5  -2  £ 

« -2  s. 
. 4 ® 

£ « ^ 
^ *0  U 

2»| 
.=  £ £ 
» 0 *4 

a *-  S 

-.iE 

® "a  W 


e 

ES  | B 
.**  ~ £ = 
"■520 

0 *S  „ 

§d  «0  u ■*: 

•c  5 5 1 


E » 4 +-  0 •- 


gl 
> 8 
> £ . 

0 -S  *0  O 


Q Q -tg 


u .2 

14 


st  us  £ 

_ _ _ 

* 3 «*  *g 


a>  ® ^ 
•0  «0  . 


ä J 

8 t.  ■ 

Sn  ® 


ui  2 


« 

.S 


03  1 


* — § •- 
• "a  09  4 

H 0-  -C 
Ch  *“ 
< £ 


I 
M 

S £ * 


•E  ■« 
& * 
j ä*  8 

^ S 'O 

fc.  fl 
0 ® « 
r ^ £ 

§ 

O "0  4 

•0  Ö 'S 
p 0 Ä 

3 g “ 

.SS  *> 

0 J3  u 
« cd  ►* 
.2  i_J  s 
St  «£ 

k«  p 0 

« 3 

0 4 4 

•€  £ ^ 
s 

.2  a 2 
4 0 

fcC-0  -g 

® e •* 
.0  c 

lj2 

g - £ 

4 ^ 


| 5 Ä £ |l 

0 X _ »41 

J2  T3 


■2i<3 

N — 4 fl  fl  i 

• -»  W § O 0 fl 

0 £ g Cu  ® £ ■ 


_ • 
U 0 

- <n 


1 1 


£ " 

& 


§:t 

”•5  E 

i>  4) 

■?  ’& 
& ® 
0 « 


u 

■ <u 

as 
* S 

"®  aJ 

2 s 

H 

fl 

2 f 


fljT 

•3  iS 

B g 2 
pp  c g 

| ^ • 
So'? 

® .2  E 


J.l 

c g 

Ja  • 

E 

® 4' 

■o  .2 

O 


0 ^ 4t  ; 


« .2 
OB  ® 

0 S 


5 jg 


H *2 


.§  * ® ® ü 


. s 


® 03 
u •- 


— - — 


u _ 

0 O _ 

fl  0 k. 


e S 
I 


« C 

5 6 . 

•c  p 4i  -r 

B g’S  » 
W 2 **-  .2 


S J -g  ö 
Sä  S J .s  : 

2 C tS  ■ 
«So  0 0 1 

® w »l  O 

r“  s-§ 

v m _ “ 

.3  ,3  o * 


3 5 = ; M 

41-4J0  I-0 

ffl  W 03  « W < 


> .2  'S 

I I §> 
55Ä- 

• Wi 

S *0  0 s. 
et  0 N 

£ Z Ä J 

— "0  22  <J 

•i  « rS  3 

CU  — 4J  0 

03  »03 


•r  * js 
£ ± 0 
•0  4; 

.ts  u 
S u ^ 

U ° 

a P 

, § 5 < 
Id  5 E | 

! S > S 

0 , 

! <*>  x 
E c 
£ t ~ 

rs  .0 
*0 


•8  I 3 

.2  S ^ z 

£ ® SP  . 
--  "0  n -. 

— u C 

o = .2  •- 

- s 5 * 

£ *ä>  *3  &-• 

äi 

4>  0J  O P 

3S  X K » 

h h b it 


c € 

II- 

0 0 J 
« «j  « 
2 £ 

•0  -0 


u 

0 

0 


4>  .2 

U>r4 


8 1-8 
U «a  . 

5:  C U 

0 N © 0 


% 

y, 


'S  S ^ 


O -P  41 


a N N N 0 


|*ia 
380. 
S-2SC 

U 0 ^ 
0 X -X 


‘3  ’S  £3 


■2  £ . 

St  £ ' 

8 5 

w 


5 2 T3 

ü U c 
xt  in  fl 
® ® 

K 03 


I £ g 4> 

2 S jfc 

a •«  M 


■c 

0 

1 g 

SL  § | 


ll-z 

ca  <n  4 

k p 
4)  4 V 
efl  ,0 


g 1 | 

ll  £ 

5 * ^ 
4?  5 

-r  a ^ 

^ rt  * 

C **  4. 

ja  g 
5 n 
«S  } 

5 e= 

■S  M e 

U k.  4» 

£ ® 0 
i;  t:  4. 

.3  £ 0 

4 k. 

» H 


rp  ep  cp 


vp  vd  »"  M>  Ot  O 

rp  ep  cP  »P  cp  tT 


Digitized  by  Google 


Noch  Tabelle 


584 


Verwaltung  der  landwirtschaftlichen  Angelegenheiten. 


Digitized  by  Google 


Tabelle  VI.  Etat  der  Domänenverwaltuog. 


Verwaltung  der  land  wirtschaftlichen  Angelegenheiten. 


585 


Digilized  by  Google 


Tabelle  VII. 


586 


Verwaltung  der  landwirtschaftlichen  Angelegenheiten. 


Digitized  by  Google 


l)  Da  Rieb  die  Titel  und  ihre  Bezeichnungen  vermehren  und  verändern,  ist  in  den  Etat»  Air  1900  und  1907  die  Numerierung  nicht 

eingehalten  worden. 


Tabelle  VIII. 


Verwaltung  der  landwirtschaftlichen  Angelegenheiten. 


587 


Digitized  by  Google 


Tabelle  IX.  Etat  der  Forstverwaltung. 


588 


Verwaltung  iler  lauilwirtschaftlicheu  Angelegenheiten 


V 


Digitized  by  Google 


Tabelle 


Verwaltung  der  landwirtschaftlichen  Angelegenheiten.  589 


Digitized  by  Google 


')  Da  eich  die  Titel  und  ihre  Bezeichnungen  vermehren  und  verändern,  ist  in  den  Etats  für  1900  und  1907  die  Numerierung  nicht 
eingehalten  worden. 


Noch  Tabelle 


590 


Verwaltung  der  landwirtschaftlichen  Angelegenheiten. 


Digitized  by  Googli 


Verwaltung  der  landwirtschaftlichen  Angelegenheiten. 


591 


Digitized  by  Google 


*)  Da  sich  die  Titel  und  ihre  Bezeichnungen  vermehren  nnd  verändern,  ist  in  den  Etats  für  1900  nnd  1907  die  Numerierung  nicht 
eingehalten  worden. 


Tabelle 


592 


Verwaltung  der  Und  wirtschaftlichen  Angelegenheiten. 


Digitized  by  Googli 


Verwaltnng  der  landwirtschaftlichen  Angelegenheiten. 


593 


Meitxen,  Hoden  des  preuas.  Slaatoa.  VI II. 


38 


Digitized  by  Google 


594  Verwaltung;  der  landwirtschaftlichen  Angelegenheiten. 

Von  den  gewählten  Mitgliedern  entfallen,  entsprechend  dem  gegenwärtig  in 
Kraft  befindlichen  Statut  des  deutschen  Landwirtscbaflsrates,  auf  jede  Provinz  zwei 
Mitglieder  und  auf  die  Hohenzollernschen  Lande  ein  Mitglied.  Für  jedes  Mitglied 
ist  ein  Stellvertreter  zu  bestellen. 

Die  Wahlen  erfolgen  für  jede  Provinz  durch  die  betreffende  Landwirtschafts- 
kammer, mit  der  Mafsgabe,  dass  von  den  zwei  auf  die  Provinz  Hessen-Nassau 
entfallende»  Mitgliedern  das  eine  durch  die  Landwirtschaftskammer  für  den 
Regierungsbezirk  Kassel,  das  andere  durch  die  Landwirtschaftskammer  für  den 
Regierungsbezirk  Wiesbaden  gewählt  wird. 

Solange  in  einer  Provinz  eine  Landwirtschaftskammer  noch  nicht  bestand, 
wurden  die  Wahlen  durch  den  entsprechenden  landwirtschaftlichen  Zentralverein 
vorgenommen  (§  3). 

Solange  die  LandwirtschaftBkammern  bezw.  landwirtschaftlichen  Zentralvereine 
im  deutschen  Landwirtscbaftsrate  vertreten  sind,  vertreten  deren  dazu  gewählte 
Abgeordnete  und  Stellvertreter  in  der  im  § 3 festgesetzten  Zahl  die  betreffende 
Körperschaft  zugleich  im  Landes-Ökonomio-Kollegium. 

Ober  etwaige  Änderungen  in  der  Zahl  der  gewählten  Vertreter,  sowie  Uber 
die  Gewährung  einer  Vertretung  an  andere  als  die  oben  aufgeführten  Körper- 
schaften, bestimmt  der  Minister  nach  Anhörung  des  Landes  - Ökonomie-Kolle- 
giums (§  4). 

Die  Zahl  der  von  dein  Minister  ernannten  Mitglieder  (§  2,  Ziff.  2)  soll  ein 
Drittel  der  gewählten  Mitglieder  nicht  überschreiten;  bei  der  Berechnung  dürfen 
uberschiesseude  Bruchteile  für  voll  gerechnet  werden  (§  5). 

Der  Minister  kann  zu  den  Beratungen  des  Landes-Ökonomie-Kollegiunis  und 
dessen  Kommissionen  (§  7)  besondere  Kommissare  entsenden.  Die  Kommissare 
haben  nur  beratende  Stimme.  Sie  sind  ebenso  wie  der  Minister  jederzeit  nun 
Wort  zu  verstatten  (§  6). 

Der  Minister  kann  für  die  Bearbeitung  einzelner  Angelegenheiten  zu  vor- 
übergehender oder  ständiger  Tätigkeit  besondere  Kommissionen  aus  der  Mitte  des 
Kollegiums  berufen  und  Sachverständige  zu  den  Beratungen  zuziehen. 

Die  gleiche  Befugnis  steht  dem  Kollegium  zu  (§  7). 

Jede  Wahlperiode  bildet  eine  Sitzungsperiode  des  Landes- Ökonomie-Kolle- 
giums (§  8). 

Zur  Unterstützung  des  Vorsitzenden  bei  Erledigung  der  Geschäfte  kann  das 
Kollegium  einen  Generalsekretär  anstellen.  Die  Anstellung  erfolgt  für  die  Dauer 
der  Wahlperiode  (§  2,  Abs.  1)  und  unterliegt  der  Bestätigung  durch  den 
Minister  (§  10). 

Das  Landes-Okonomie-Kollegium  wird  zu  seinen  Sitzungen  im  Aufträge  des 
Ministers  durch  den  Vorsitzenden  berufen.  Ist  seit  der  letzten  Plenarsitzung  des 
Kollegiums  mehr  als  ein  Jahr  verflossen,  so  muss  die  Berufung  erfolgen,  wenn  die- 
selbe von  mehr  als  einem  Drittel  sämtlicher  Mitglieder  beantragt  wird  (§  11). 

Die  Beschlüsse  des  Kollegiums  werden  nach  Stimmenmehrheit  gefasst.  Bei 
Stimmengleichheit  entscheidet  die  Stimme  des  Vorsitzenden  (§  12). 


Digitized  by  Google 


Verwaltung  der  landwirtschaftlichen  Angelegenheiten. 


595 


Mit  Ausnahme  der  auf  Grund  des  § 7,  Abs.  2 berufenen  Kommissions- 
sitzungen  erhalten  filr  die  Dauer  der  Flenar-  und  Kommissionssitzungen  die  an 
diesen  teilnehmenden  Mitglieder  Diäten  ans  der  Staatskasse. 

Nach  §4  der  Geschäftsordnung  wählt  das  Landes- Ökonomie- Kollegium  bei 
seinem  ersten  Zusammentreten  in  jeder  dreijährigen  Sitzungsperiode  eine  ständige 
Kommission  mit  der  Bezeichnung:  „Ständige  Kommission  des  Landes-Okonomie- 
Kollegiums  (Zentralstelle  für  die  Landwirtschaftskammern)“.  Die  Kommission,  in 
welcher  jede  Landwirtschaftskammer  vertreten  sein  muss,  hat  das  Recht,  sich  durch 
Zuwahl  zu  ergänzen  und  Sachverständige  zu  den  Beratungen  zuzuziehen. 

Die  ständige  Kommission  hat  die  Aufgabe: 

a)  aus  den  EinzelbeschlüsBen  und  Gutachten  der  Landwirtschaftskammern  Ge- 
samtbeschlüsse und  Gutachten  in  geeigneter  Bearbeitung  zusammenzustellen 
und  dem  Minister  für  Landwirtschaft,  Domänen  und  Forsten  einzureichen; 

b)  durch  eine  vorbereitende  Sammlung  und  Zusammenstellung  des  einschlagenden 
Materials  den  einzelnen  Landwirtschaftskammern  die  Bearbeitang  der  gemein- 
schaftlichen Angelegenheiten  zu  erleichtern; 

c)  für  die  Zeit,  wo  das  Landes-Ökonomie-Kollegium  zu  einer  Sitzung  nioht  ver- 
sammelt ist,  die  gemeinschaftlichen  Angelegenheiten  der  Landwirtschafts- 
kammern zu  vertreten  und  zu  dem  Zwecke  selbständige  Anträge  und  Berichte 
an  den  Minister  für  Landwirtschaft,  Domänen  und  Forsten  zu  richten;  nament- 
lich hat  die  Kommission  die  Wahlen  von  besonderen  Vertretern  für  diese  ge- 
meinschaftlichen Angelegenheiten  vorzunehmen. 

Neben  dem  Landes-Okonomie-Kollegium  kommen  zIb  technische  Beiratstellen 
in  Betracht: 


B.  Die  technische  Deputation  für  das  Veterinärwesen. 

Die  Deputation  ist  durch  Allerhöchste  Verordnung  vom  21.  Mai  1875  in 
unmittelbarer  Unterordnung  unter  den  Minister  für  Landwirtschaft,  Domänen  und 
Forsten  errichtet.  Sie  hat  die  Aufgabe,  den  Minister  in  der  Leitung  des  Veterinär- 
wesens durch  technischen  Beirat  zu  unterstützen.  Ihr  liegt  ferner  ob: 

1.  die  Erstattung  von  Ohergutachten  und  die  Erteilung  technischer  Auskunft  auf 
Ersuchen  der  Gerichte  und  Verwaltungsbehörden; 

2.  die  Bearbeitung  der  Vieh-  und  Viehseuchenstatistik; 

3.  die  Führung  der  Verhandlungen,  welche  sich  auf  die  Zulassung  approbierter 
Tierärzte  zu  den  vorgeschriebenen  Prüfungen  beziehen,  und  die  Entscheidung 
auf  die  Zulassungsgesuche; 

4.  die  Mitwirkung  bei  den  veterinärpolizeilichen  Malsregeln  zur  Abwehr  und 
Unterdrückung  der  Viehseuchen  nach  Mafsgabe  der  gesetzlichen  Bestimmungen. 

Sie  ist  aus  Verwaltungsbeamten,  Lehrern  der  Tierarzneikunde  und  praktischen 
Tierärzten,  Männern  der  Wissenschaft  und  der  landwirtschaftlichen  Praxis  zu- 
sammengesetzt und  besteht  aus  einem  Vorsitzenden,  sechs  ordentlichen  Mitgliedern, 
fünf  Hilfsarbeitern  und  vierzehn  ausserordentlichen  Mitgliedern. 

38* 


Digitized  by  Google 


596  Verwaltung  der  landwirtschaftlichen  Angelegenheiten. 

C.  Die  Zeutral-Moor-Kommission. 

Die  Zentral-Moor-Kommission  ist  im  Jahre  1876  als  ein  beratendes  Organ 
von  dem  Minister  für  Landwirtschaft  usw.  ins  Lehen  gerufen.  Sie  bildet  einen 
Mittelpunkt  zur  Sammlung,  Begutachtung  und  Förderung  aller  das  Moorwesen 
betreffenden  Maßregeln.  Zu  diesen  Aufgaben  tritt  seit  Anfang  1893  auch 
die  Förderung  aller  auf  die  bessere  Kultur  des  leichten  Sandbodens  ge- 
richteten Bestrebungen  hinzu.  Der  Kommission  ist  die  Moor- Versuchsstation 
in  Bremen  mit  ihren  Abteilungen  in  Lingen  und  Aurich  unterstellt.  Sie 

besteht  ausser  dem  Vorsitzenden  aus  zwölf  Mitgliedern  und  veröffentlicht  regel- 
mässig ihre  Sitzungsprotokolle. 

II,  Auseinandersetzungsbehörden. 

Die  erste  Instanz  sind: 

A.  Die  König!  Gencralkommissionen. ') 

Ihre  Zuständigkeit  erstreckt  sich  nicht  nur  auf  den  Hauptgegenstand  der 
bei  ihnen  anhängigen  Angelegenheiten,  sondern  auch  auf  alle  anderweitigen  Rechts- 
verhältnisse, die  bei  vorschriftsmässiger  Ausführung  der  Auseinandersetzung  in 
ihrer  bisherigen  Lage  nicht  verbleiben  können.  Sie  treten  daher  im  Laufe  eines 
Auseinandersetzungsverfahrens  durchweg  nicht  nur  an  die  Stelle  der  ausserhalb 
eines  solchen  zuständigen  ordentlichen  Verwaltungsbehörden,  sondern  auch  an  die 
der  Gerichte,  und  haben  also  insbesondere  entstehende  Streitigkeiten  richterlich  zu 
entscheiden. 

Hauptgegenstände  ihrer  Zuständigkeit  sind:  1.  die  Ablösung  von  Reallasten, 

2.  die  Gemeinheitsteilungen,  Servitutablösuugen  und  Grundstückszusammenlegungen, 

3.  die  Vermittelung  bei  der  Begründung  von  RentengUtern,  4.  die  Ausstellung  von 
UnBchädlicbkeitszeugnissen  und  die  Regulierung  der  Verwendung,  5.  die  Mitwirkung 
bei  der  Auszahlung  der  im  Rnteignungsverfahren  hinterlegten  Entschädigungs- 
summen, 6.  die  Verteilung  privatrechtlicher  Lasten  auf  Trennstücke,  7.  die  Be- 
schlussfassung über  Teilung  gemeinschaftlicher  Holzungen,  8.  die  Bildung  öffent- 
licher \Vassergenos8euschaften,  falls  der  Oberpräsideut  sie  damit  beauftragt,  9.  die 
Mitwirkung  bei  der  Gewährung  von  Darlehen  durch  die  Landeskulturrentenbanken, 
10.  die  Entscheidung  über  die  Zulässigkeit  einer  Zuteilung  von  Renten-  und  An- 
siedelungsgütern,  11.  die  Regelung  der  Vertretung  und  Verwaltung  gemeinschaft- 
licher Angelegenheiten  nach  beendetem  Auseinandersetzungsverfahren,  12.  die  Aus- 
einandersetzung wegen  Gemeinde-  (Schulzen-)  Dienstländereien,  13.  die  Entgegen- 
nahme von  Anträgen  auf  Eintragung  in  die  Hüferolle,  14.  die  Herbeiführung  der 
Eintragung  oder  Löschung  der  AnerbengutseigenBchaft,  sowie  die  Vermittelung  der 
Auseinandersetzung  der  Miterben,  15.  die  Ordnung  der  Koppelfischereiverhältnisse 
in  der  Provinz  Hannover,  16.  die  Entscheidung  über  die  rechtliche  Natur  von  ge- 
werblichen und  Muhlenabgaben.  — Die  frühere  Haupttätigkeit,  die  Regulierung  guts- 
herrlich-bäuerlicher Verhältnisse,  kann  als  beendigt  gelten.  Regelmässig  ist  die 

l)  Vergl.  dazu  Bitter,  Handwörterbuch  der  preussischen  Verwaltung.  Leipzig  1906. 


Digitized  by  Google 


Verwaltung  der  landwirtschaftlichen  Angelegenheiten.  597 

Generalkommission  für  edle  innerhalb  ihres  räumlichen  Bezirke  verkommenden  Ge- 
schäfte der  vorbezeichneten  Art  zuständig. 

Die  Organisation  und  Zuständigkeit  der  Generalkommission  ist  in  den  alten 
Provinzen  überall  gleichmässig  geordnet;  auch  in  den  neuen  Landesteilen  ist  die 
altpreussiscbe  Gesetzgebung  durchweg  eingeführt  worden.  Eine  Ausnahme  bildet 
nur  die  Provinz  Hannover,  wo  erhebliche  Abweichungen  gelten,  nicht  auch  die 
gleichfalls  zur  Generalkommission  Hannover  gehörende  Provinz  Schleswig-Holstein. 

Die  Generalkommissionen  bestehen  einschliesslich  ihres  Präsidenten  aus 
mindestens  fünf  Mitgliedern.  Die  Mehrzahl  von  diesen  muss  zum  ltichterainte  be- 
fähigt sein  und  führt  den  Titel  Regierungsrat,  die  anderen  werden  aus  landwirt- 
schaftlich vorgebildeten  Technikern  entnommen  und  führen  den  Titel  Regierungs- 
und Landeeökonomierat.  Präsident  und  Mitglieder  sind  richterliche  Beamte.  Jedes 
Mitglied  hat  bei  den  Beratungen,  ohne  Unterschied,  ob  es  sich  um  richterliche 
oder  Verwaltungsgeschäfte  handelt,  eine  entscheidende  Stimme;  bei  Stimmengleich- 
heit entscheidet  die  Stimme  des  Präsidenten.  Die  Generalkommissionen  ent- 
scheiden in  der  Besetzung  von  mindestens  drei  Mitgliedern  mit  Einschluss  des 
Vorsitzenden. 

Die  Generalkommissionen  haben  von  AmtB  wegen  auch  die  landespolizeilichen 
und  fiskalischen  Interessen  des  Staates  zu  wahren. 

Als  Lokalbeamte  der  Generalkommissionen  sind  besondere  Spezialkommissare 
tätig.  Diese  haben  keine  örtlich  abgegrenzten  festen  Geschäftsbezirke,  vielmehr 
werden  Stellen  im  Verwaltungswege  je  nach  Bedarf  eingerichtet.  Ausnahmsweise 
können  auch  Staats-  und  Gemeindebeamte,  sowie  die  Mitglieder  der  General- 
kommissionen mit  der  Wahrnehmung  der  Geschäfte  eines  Spezialkommissars  be- 
auftragt werden.  Die  Berufskommissare  sind  entweder  Juristen  (Regierungs- 
assessoren und  -Rät«)  oder  landwirtschaftliche  Techniker  (Okonomiekommissare 
und  -Räte).  Die  Juristen  müssen  sich  die  erforderlichen  landwirtschaftlichen 
Kenntnisse  erwerben  und  nachweisen.  Die  Spezialkommissare  sind  nur  Organe 
der  Generalkommission  und  unterstehen  deren  Leitung  in  jeder  Beziehung. 

Zur  Ausführung  der  Vermessungsarbeiten  werden  den  Kommissaren  von  der 
Generalkommission  besondere  Vermessungsbeamte  überwiesen,  die  hinsichtlich  der 
Leitung  der  Geschäfte  den  Kommissaren  unterstellt  sind,  aber  zu  ihnen  in  keinem 
Disziplinarverhältnis  stehen.  Wo  einem  Kommissar  mehrere  Vermessungsbeamte 
zugeteilt  sind,  wird  der  Regel  nach  einem  von  ihnen  die  Geschäftsleitung  betreffs 
der  übrigen  übertragen  (Oberlandmesser).  Ihre  Rechte  und  Pflichten  sind  durch- 
weg durch  besondere  ministerielle  Anweisungen  geregelt. 

In  der  Provinz  Hannover  gestaltet  sich  das  Auseinandersetzungsverfahren 
in  etwas  anderer  Weise.  Früher  lag  die  Oberaufsicht  Uber  die  die  Ablösungen 
und  Gemeinheitateilungen  ausführenden  Beamten  bei  den  Landdrosteien.  Durch  die 
Verordnung  vom  16.  August  1867  sind  diese  Geschäfte  auf  eine  besondere  General- 
kommiBsion  in  Hannover  übertragen  worden,  deren  Verfassung  im  allgemeinen 
der  der  übrigen  Generalkommissionen  entspricht.  Ebenso  ist  die  übergeordnete 
Berufungsinstanz  das  Oberlandeskulturgericht  geworden.  Dagegen  liegen  in  der 
Lokalinstanz  noch  erhebliche  Abweichungen  vor.  Für  Realablösungssachen  sind 


Digitized  by  Google 


598  Verwaltung  der  landwirtschaftlichen  Angelegenheiten. 

eine  bestimmte  Anzahl  von  Ablösungsdistrikten  für  jeden  Regierungsbezirk  gebildet, 
und  für  einen  jeden  solchen  Distrikt  wird  ein  rechtskundiger  Ablösnngskommissar 
ernannt.  Jede  Partei  kann  die  Zuziehung  eines  von  ihr  gewählten  Reisitxers  zu 
dem  Verfahren  verlangen,  welcher  mit  dem  Kommissar  die  erforderliche  Ent- 
scheidung erster  Instanz  kollegialisch  fällt.  Diese  Kommission  ist  den  Behörden 
erster  Instanz  gleichgestellt  und  führt  unter  der  oberen  Leitung  der  General- 
kommission  das  ganze  Geschäft  zu  Ende.  Für  die  Gemeinheitsteilungs-  und  Zu- 
sammensetzungssachen bestanden  früher  Teilungakommiseionen,  die  aus  einem 
Rechtskundigen  und  einem  Landwirt  bestanden.  Ihre  Meinungsverschiedenheiten 
waren  der  Landdrostei  vorzulegen.  Bevor  eine  Sache  der  Teilungskommission 
überwiesen  wurde,  musste  vor  der  gewöhnlichen  Obrigkeit  ein  Vorverfahren  statt- 
finden, in  dem  über  die  Zulässigkeit  des  gestellten  Antrags  befunden  wurde. 
Durch  das  Gesetz  vom  17.  Januar  1883  sind  an  die  Stelle  der  Teilungskommissionen 
einzelne  Kommissare  getreten,  bo  dass  jetzt  betreffs  der  Gemeinheitsteilungen  an- 
nähernd dieselbe  Organisation  besteht  wie  in  den  alten  Provinzen. 

Durch  die  folgenden  Staatsverträge  sind  die  Auseinandersetzungsgeschäfte 
einiger  anderer  deutschen  Staaten  ganz  oder  teilweise  an  Preussen  übertragen 
worden.  Es  besteben  Verträge  mit  Anhalt  vom  18.  September  1874,  Sachsen- 
Meiningen  vom  18.  Juni  1868,  8chwarzburg-Rudolstadt  vom  10.  Dezember  1855, 
Schwarzburg-Sonderehausen  vom  9.  Oktober  1854,  Schaumburg-Lippe  vom  20.  Oktober 
1872  und  vom  27.  April  1874,  Zusatzvertrag  von  1907,  Waldeck-Pyrmont  vom 
18.  Juli  1867  und  das  Gesetz  vom  25.  Januar  1869.  Wegen  der  Bearbeitung  der 
Geschäfte  im  Grenzgebiete  gegen  Braunschweig  gilt  der  Vertrag  vom  11.  Sep- 
tember 1877. 

Die  Generalkommissionen  befinden  sich  für  Ostpreussen  in  Königsberg  i.  Pr.; 
für  Westpreussen  und  Posen  in  Bromberg;  für  Brandenburg  und  Pommern  in 
Frankfurt  a.  O. ; für  Schlesien  in  Breslau;  für  Sachsen  (Provinz),  Anhalt,  Sachsen- 
Meiningen,  Sohwarzhurg-Rudolstadt  und  Schwarzburg-Sonderehausen  in  Merseburg; 
für  Hannover  und  Schleswig-Holstein  in  Hannover;  für  Westfalen  und  die  ehemals 
landrechtlichen  Kreise  der  Rheinprovinz,  sowie  für  Schaumburg-Lippe  (seit  1907) 
in  Münster  i.  W.;  für  Hessen-Kassau,  Waldeck-Pyrmont  und  Schaumburg-Lippe  in 
Kassel;  für  die  Rheinprovinz  (mit  Ausnahme  der  ehemals  landrechtlichen  Kreise) 
und  Hohenzollern  in  Düsseldorf.  Die  nooh  schwebenden  Sachen  in  Schaumburg- 
Lippe  werden  seit  1907  von  den  Generalkommissionen  zu  Kassel  und  Münster  i.  W. 
bearbeitet. 

Für  9 Präsidenten,  70  Räte,  152  Spezialkommissare,  13  Vermessungsinspek- 
toren, 780  Vermessungsbeamte  usw.  sind  zur  Führung  der  Geschäfte  im  Etat  für  1907 
gefordert  1 230140  Mk. 

Wenn  nun  auch  die  Regulierung  der  gutsherrlicb-bäuerlichen  Verhältnisse 
und  die  Gemeinheitsteilungen  fast  überall  durchgeführt  sind,  auch  die  Zusammen- 
legungen nur  noch  in  einzelnen  Provinzen  bemerkenswert  hervortreten,  so  verbleibt 
doch  den  Generalkommissionen  auf  absehbare  Zeit  ein  recht  weites  Feld  auf  dem 
Gebiet  der  neueren  Kulturaufgaben.  „Man  kann  zugebenu,  sagt  Ministerialdirektor 
Dr.  H.  Thiel,  „dass  die  Verfassung  der  Generalkommissionen  mit  ihren  besonderen 


Digitized  by  Google 


Verwaltung  der  landwirtschaftlichen  Angelegenheiten.  509 

Vorrechten,  ihrer  Unabhängigkeit  von  den  sonstigen  Verwaltungsbehörden,  ihrer 
Vereinigung  von  Gerichtsbarkeit  und  Verwaltung  ein  Unikum  in  unserer  Behörden- 
organisation  darstellt;  man  kann  sogar  zugeben,  dass  die  Einführung  einer  solchen 
Einrichtung  heutzutage  kaum  mehr  die  Zustimmung  der  gesetzgebenden  Körper- 
schaften finden  würde,  und  doch  wird  man  ihre  Erhaltung  für  durchaus  notwendig 
erkennen  müssen/1)  Freilich  hat  sich  die  Organisation  der  Generalkommissionen 
den  neueren  Verhältnissen  anzupaasen.  Ein  Gesetzentwurf  über  ihre  Umgestaltung 
ist  aufgestellt,  die  Verhandlungen  darüber  schweben  jedoch  noch  zwischen  den 
beteiligten  Ressorts. 

Die  höhere  Instanz  bildet: 

B.  Das  Ober-Landeskulturgericht. 

Das  frühere  rRevisions-Kollegium  für  Landeskultur-Sachen“  hat  durch  das 
Gesetz,  betr.  das  Verfahren  in  Auseinanderaetzungsangelegenheiten  vom  18.  Februar 
1880,  § 2 den  Namen  „Ober-Landeskulturgericbt“  erhalten. 

Das  Ober-Landeskulturgericht  ist  zuständig  für  die  Berufung  und 
das  Rechtsmittel  der  Beschwerde  gegen  Entscheidungen  der  Generalkommissionen, 
sowie  für  das  Rechtsmittel  der  weiteren  Berufung  gegen  die  von  der  Generalkom- 
mission zu  Kassel  in  Güterkonsolidationssachen  (Gesetz  vom  21.  März  188;  und 
vom  4.  August  1904)  erlassenen  Berufungsentscheidungen.  Ihm  kann  auch  die  Ent- 
scheidung auf  Beschwerden,  für  welche  der  Ressortminister  zuständig  ist,  von 
diesem  in  einzelnen  Fällen  übertragen  werden. 

L Das  Ober-Landeskulturgericht  bildet  als  Berufungsgericht: 

a)  die  zweite  Instanz,  soweit  gegen  seine  Entscheidung  nach  §§  67  und  68  des 
Gesetzes  vom  ]8.  Februar  1880  und  gemäss  der  Kaiserlichen  Verordnung  vom 
26.  September  1879  (Reichsgesetzblatt  S.  287)  noch  das  Rechtsmittel  der 
Revision  bei  dem  Reichsgericht  zulässig  ist; 

b)  die  zweite  und  letzte  Instanz  in  den  Streitigkeiten,  welche  nur  Fragen  der 
Auseinandersetzungs-Gesetzgebung,  insbesondere  die  Zulässigkeit  der  Ausein- 
andersetzung, die  Ablösbarkeit,  Art  oder  Höhe  der  Entschädigung  oder  den 
Abfindungsplan  und  dessen  Ausführung  betreffen; 

c)  die  dritte  Instanz  für  die  Provinz  Hannover  (nach  den  für  diese  geltenden 
besonderen  Teilungs-  und  Ablösungsgesetzen,  welche  Streitigkeiten  Uber  Be- 
rechtigungen, die  unabhängig  von  einer  Teilung  hätten  entstehen  können,  bezw. 
die  rechtliche  Existenz  der  abzulösenden  Gerechtsame  Belbst  betreffen,  an  die 
ordentlichen  Gerichte  verweisen),  in  den  im  Teilungs-  und  Ablösungsverfahren 
erwachsenden  Streitigkeiten;  und  für  die  im  Regierungsbezirke  Wiesbaden 
stattfindenden  GUterkonsolidationen  nach  dem  Gesetz  vom  21.  März  1887; 

d)  die  zweite  und  letzte  Instanz  zur  Entscheidung  Uber  die  Beschwerde  gegen 
die  Beschlüsse  der  Generalkommissionen  nach  § 10  des  Gesetzes,  betr.  die 
durch  ein  Auseinandersetzungsverfahren  begründeten  gemeinschaftlichen  An- 
gelegenheiten vom  2.  April  1887. 

’)  Dr.  H.  Thiel,  Die  Förderung  der  Landwirtschaft  durch  Staatsmittel  in  Prenssen 
in  Mentzel  und  von  Lengerkes  landwirtschaftlichem  Kalender  1905,  Teil  II,  S.  70. 


Digitized  by  Google 


600 


Verwaltung  iler  landwirtschaftlichen  Angelegenheiten. 


II.  Ausserhalb  des  Auseinandersetzungsverfahrens  ist  das  Ober- 
Landeskulturgericht  zuständig: 

1.  zur  endgültigen  Entscheidung  auf  den  Rekurs  der  Mitglieder  der  Kommission 
zur  Feststellung  der  Normalpreise  und  der  Normalmarktorte  gemäss  des  Real- 
lasten-Ablösungsgesetzes  vom  2.  März  1850,  des  Gesetzes,  betr.  die  Ablösung 
der  Reallasten  in  der  Provinz  Schleswig-Holstein  vom  3.  Januar  1873  und  des 
Gesetzes  wegen  Ausdehnung  des  vorgenannten  Gesetzes  auf  den  Kreis  Herzog- 
tum Lauenburg  vom  29.  Mai  1903; 

2.  zur  endgültigen  Entscheidung  Uber  die  gewerbliche  Natur  der  auf  MUhlen- 
gruudstücken  bezw.  Grundstücken  haftenden  Abgaben  nach  den  Gesetzen  vom 

11.  März  1850,  17.  März  1868  und  1.  Februar  1879; 

3.  zur  Entscheidung  letzter  Instanz  Uber  die  Statthaftigkeit  der  Teilung  gemein- 
schaftlicher Holzungen  nach  dem  Gesetz  vom  14.  März  1881; 

4.  zur  Entscheidung  letzter  Instanz  in  BewäsBerungs- Provokationssachen  nach 
dem  Gesetz  vom  28.  Februar  1843,  der  Verordnung  vom  9.  Januar  1845  und 
der  Wiesenordnung  für  den  Kreis  Siegen  vom  28.  Oktober  1846; 

5.  zur  Entscheidung  letzter  Instanz  in  Streitigkeiten  zwischen  Gutsherren  und 
Gemeinden  wegen  Entschädigung  oder  Herausgabe  der  für  die  Verwaltung 
des  Schulzenamts  gewährten  Landdotationen,  sowie  zwischen  Gemeinden  und 
Schulzengutsbesitzern  wegen  Zurückgabe  der  den  letzteren  von  den  Gemeinden 
für  die  Amtsverwaltung  verliehenen  Grundstücke  usw.  nach  der  Kreisordnung 
vom  13.  Dezember  1872  bezw.  dem  Gesetzo  vom  19.  März  1881  und  der  Land- 
gemeindeordnung für  die  sieben  östlichen  Provinzen  vom  3.  Juli  1891; 

6.  zur  Entscheidung  zweiter  Instanz  Uber  Auszahlung  oder  Verwendung  hinter- 
legter Entschädigungsbeträge  nach  den  Gesetzen  über  den  erleichterten  Ab- 
verkauf bezw.  Austausch  kleinerer  Grundstücke  vom  3.  März  1850  bezw. 
27.  Juni  1860,  sowie  nach  den  Gesetzen  vom  12.  April  1885,  22.  April  1886, 

12.  April  1888  und  25.  März  1889,  und  nach  dem  Gesetz  über  die  Ent- 
eignung von  Grundeigentum  vom  11.  Juni  1874; 

7.  zur  Entscheidung  letzter  Instanz  über  Ergänzung  der  Einwilligung  zur  Zer- 
teilung eines  Kentenguts  und  über  Befreiung  des  Besitzers  eines  Rentenguts 
von  der  Pflicht  zur  Aufrechterbaltung  der  wirtschaftlichen  Selbständigkeit  der 
Stelle  — nach  Mafsgabe  des  Gesetzes,  betr.  die  Beförderung  deutscher  An- 
siedelungen in  den  Provinzen  Westpreussen  und  PoBeu,  vom  26.  April  1S86, 
sowie  des  Gesetzes  über  Rentengüter  vom  27.  Juni  1890; 

8.  zur  Entscheidung  zweiter  bezw.  letzter  Instanz  über  Streitigkeiten,  die  bei 
der  unter  Vermittelung  der  Generalkommission  stattfindenden  Begründung  von 
Rentengütern  entstehen,  nach  § 12  Abs.  4 des  Gesetzes,  betr.  die  Förderung 
der  Errichtung  von  Rentengütern  vom  7.  Juli  1891. 

Das  Ober-Landeskulturgericht  besteht  aus  einem  Präsidenten  und  mindestens 
8 Mitgliedern,  welche  sämtlich  mit  der  Landwirtscbaftslehre  vertraut  und  der 
Mehrzahl  nach  zutn  Richteramte  befähigt  sein  müssen.  Präsident  und  Mitglieder 
werden  vom  König  ernannt.  Das  Gericht  entscheidet  in  der  Besetzung  von  min- 
destens 5 Richtern  mit  Einschluss  des  Vorsitzenden. 


Digitized  by  Google 


Verwaltung  der  landwirtschaftlichen  Angelegenheiten. 


601 


III.  Landpsmelioratioiicu,  Deich-  und  Dünen  wesen. 

Die  Landesmeliorationen,  dag  Deich-  und  Dünenwesen  unterstehen  dem 
Ministerium  filr  Landwirtschaft  usw.  In  den  Fällen  jedoch,  in  denen  auch  das 
Interesse  der  Schitlahrt  und  der  Strompolizei  beteiligt  ist,  namentlich  auch  bei 
neuen  Deichanlagen  in  der  Nähe  schiffbarer  Ströme,  gehören  die  Eindeichungs- 
iind  Deichverbandsangelegenheiten  zum  gemeinschaftlichen  Ressort  des  Ministeriums 
für  Landwirtschaft  ubw.  und  des  Ministeriums  der  öffentlichen  Arbeiten.  Die  Be- 
sonderheit des  Meliorationsbaues  hat  dazu  geführt,  besondere,  dem  Ministerium  fUr 
Landwirtschaft  unterstellte  Beamtenkategorien  fUr  diese  Geschäfte  horanzubilden. 
Die  Entwicklung  dieses  Dienstzweiges  ist  neuerdings  sehr  raBch  fortgeschritten. 
Die  ersten  4 Stellen  für  Meliorationsbauinspektoren  erschienen  im  Etat  im  Jahre 
1856,  im  Jahre  1881  hatte  Bich  diese  Zahl  anf  12  vermehrt,  der  Etat  von  1907 
weist  14  Regierungs-  und  Rauräte  und  45  Meliorationsbauinspektoren  auf,  die  ent- 
weder Vorsteher  von  Meliorationsbauämtern  oder  den  Oberpräsidenten  beigegeben 
oder  hauptsächlich  technische  Beiräte  von  Generalkomtnissionen  sind. 

IV.  Die  Landwirtschaftspolizei. 

Wie  in  Bd.  III,  S.  458  des  näheren  ausgeführt  worden  ist,  werden  die  zum 
Ressort  des  Landwirtschaftsministeriums  gehörigen  Angelegenheiten  zum  Teil  durch 
die  Organe  der  allgemeinen  Verwaltung  des  Staates  besorgt,  besonders  ist  das  der 
Fall  hinsichtlich  der  Landwirtschaftspolizei,  die  sich  auf  folgende  Gebiete  erstreckt: 

DieFeld-  und  Forstpolizei.  Sie  umfasst  alle  Vorschriften  und  Verwaltnngs- 
mafsregeln,  welche  den  Zweck  haben,  die  Feld-  und  Forstwirtschaft  gegen 
Beschädigung  durch  Menschen  und  Tiere  zu  schützen.  Während  die  Feldpolizei- 
ordnung vom  1.  November  1847  nur  *n  den  Landesteilen  Geltung  hatte,  in  denen 
das  allgemeine  Landrecht  Gesetzeskraft  hatte,  sind  durch  das  Feld-  und  Forst- 
polizeigesetz vom  1.  April  1880  einheitliche  Normen  für  den  ganzen  Staat  ge- 
geben worden,  die  aber  durch  örtliche  Polizeiverordnungen  ergänzt  werden  können. 
Die  Gemeinden  sind  verpflichtet,  zur  Führung  einer  ununterbrochenen  Aufsicht 
über  die  Feldmark  Feldhüter  anzustellen,  deren  Ernennung  der  staatlichen  Ge- 
nehmigung bedarf. 

Die  Tier-  und  Veterinärpolizei.  Die  Tierpolizei  umfasst  die  polizeiliche 
Ordnung  im  Gebiete  der  Tierhaltung  in  Form  staatlicher  Prüfung  (Körung)  der 
zur  Zucht  zu  verwendenden  Tiere  auf  ihre  Zuchttauglichkeit  und  einer  durch 
Strafbestimmung  zu  erzwingenden  Fernhaltung  zuchtuntauglicher  männlicher  Tiere. 
Die  Veterinärpolizei  umfasst  die  Gesamtheit  der  auf  die  Abwehr  und  Unter- 
drückung von  Viehseuchen  gerichteten  polizeilichen  Befugnisse.  Sie  wird  ausgeübt 
von  den  Regierungspräsidenten,  den  Landräten  und  den  Ortspolizeibehörden,  aus- 
nahmsweise auch  durch  besonders  bestellte  Seuchenkommissare,  in  allen  Fälleu 
unter  sachverständiger  Mitwirkung  der  beamteten  Tierärzte.  Als  Veterinärbeamte 
fungieren  für  jeden  Regierungsbezirk  ein  Departementstierarzt,  für  jeden  Kreis  ein 
Kreistierarzt,  insgesamt  36  Departements-  und  472  Kreistierärzte.  In  der  untersten 
Instanz  werden  die  veterinärpolizeilichen  Obliegenheiten  von  der  Ortspolizeibebörde 
wahrgenommeu.  Mit  dem  Veterinärwesen  stehen  die  Schlachtvieh-  und  Fleiscb- 


Digitized  by  Google 


602  Verwaltung  der  landwirtschaftlichen  Angelegenheiten. 

beschau  in  engem  Zusammenhänge,  schon  weil  den  Tierärzten  nach  der  neueren 
Gesetzgebung  in  erster  Linie  die  Ausübung  und  Beaufsichtigung  dazu  zusteht 
(Gesetz  vom  3.  Juni  1900). 

Die  Jagd polizei.  Die  Aufgabe  der  Jagdpolizei  ist,  die  Ausübung  des  jedem 
Grundbesitzer  auf  seinem  Grund  und  Boden  durch  Gesetz  vom  31.  Oktober  1848 
verliehenen  Jagdrechts  so  zu  regeln,  wie  es  der  Schutz  der  Öffentlichen  Sicherheit, 
die  Schonung  der  Feldfrüchte  und  die  Erhaltung  eines  regelrechten  Wildbestandes 
erfordert.  Jagdpolizeibehörde  ist  der  Landrat,  in  städtischen  Kreisen  die  Orts- 
polizeibehörde. Von  neueren  Gesetzen  sind  die  Gesetze  vom  26.  Februar  1870 
und  vom  31.  Juli  1895  anzuführen. 

DieFischereipolizei.  Sie  umfasst  die  polizeilichen  Vorschriften  zum  Schutze 
der  Fischerei  im  öffentlichen  und  privatwirtschaftlichen  Interesse.  Die  früher  viel- 
fach ungleichartigen  Bestimmungen  sind  durch  das  Fisebereigesetz  vom  30.  Mai 
1874  einheitlich  geregelt.  § 64  dieses  Gesetzes  behandelt  die  Fischereiaufsicht. 
Sie  liegt  bei  der  Binnenfischerei  in  den  Händen  der  Orts-  und  Landespolizei- 
behörden. Als  Hilfsorgane  der  ersteren  sind  staatlicberseits  für  bestimmte  Gebiete 
oder  Zwecke  Beamte  angeBtellt,  die  teils  im  Hauptamt,  teils  nebenamtlich  als  Auf- 
seher von  Schonrevieren  und  Fischpässen  tätig  sind  und  die  Amtsbezeichnung 
Fisohmeister  tragen.  Neben  diesen  staatlichen  Aufsichtsbehörden  sind  die  Fischerei- 
genossenschaftsvorstände und  die  Gemeinde-  und  Gutsvorsteber  mit  der  Beauf- 
sichtigung der  Fischerei  in  ihren  Bezirken  beauftragt.  Sie  sind  meist  amtlich  ver- 
pflichtet und  haben  die  örtlichen  Polizeibehörden  bei  der  Aufsichtsführung  zu 
unterstützen.  Den  oberen  Aufsichtsbehörden  sind  nebenamtlich  bestellte  Beiräte 
beigegeben,  die  die  Amtsbezeichnung  Oberfischmeister  fuhren.  Wissenschaftliche 
Institute  für  Untersuchungen  im  Interesse  der  Binnenfischerei  sind  die  Biologische 
Station  in  Plön,  die  Biologische  Station  am  Müggelsee  bei  Köpenick,  die  Biologische 
Untersuchung  der  Fischwässer  in  der  Provinz  Westpreussen  in  Danzig  und  die 
Biologische  Wanderstation  in  der  Provinz  Pommern. 

Bei  der  Küstenfischerei  steht  die  Beaufsichtigung  besonderen  staatlichen  Or- 
ganen, den  Oberfischmeistern,  zu,  die  die  Befugnisse  der  Ortspolizeibehörden  in 
Fischereipolizeisachen  wahrzunehmen  haben.  Gegenwärtig  gibt  es  8 Oberfisch- 
meister, denen  43  Fischmeister  unterstellt  sind.  Die  beiden  wissenschaftlichen  In- 
stitute für  Untersuchungen  im  Interesse  der  Fischerei  sind  die  Königl.  Ministerial- 
kommission  zur  wissenschaftlichen  Untersuchung  der  deutschen  Meere  in  Kiel  und 
die  Königl.  Biologische  Anstalt,  Nordseemuseum  und  Aquarium  auf  Helgoland. 

V.  Die  LumlwirtsHiartskammern. 

In  den  Zentralvereinen  hatte  die  Landwirtschaft  keine  öffentlich-rechtliche 
Vertretung,  deshalb  traten  die  Bestrebungen  auf  eine  Umgestaltung  der  landwirt- 
schaftlichen Interessenvertretungskörperschaften  immer  stärker  hervor,  je  mehr  die 
Zahl  der  landwirtschaftlichen  Vereine  zunahm.  Der  Wunsch  wurde  immer  stärker, 
dass  die  Kosten  der  Arbeiten,  welche  die  Zentralvereine  zum  Segen  der  gesamten 
Landwirtschaft  auBführten,  auch  von  allen  Landwirten  gotragen  würden.  Die  In- 
stitute mussten  fester  fundiert  und  die  Kosten  dafür  nach  der  Leistungsfähigkeit 


Digitized  by  Google 


Verwaltung  der  landwirtschaftlichen  Angelegenheiten.  603 

verteilt  werden.  Vor  allen  Dingen  war  es  auch  das  allgemeine  Gefühl,  dass  für 
die  Zukunft  die  landwirtschaftlichen  Interessenvertretungen  anf  wirtsohaftspolitischem 
Gebiete  für  die  Erfüllung  von  neuen  wichtigen  Aufgaben  zu  sorgen  hätten.  Es 
musste  deshalb  eine  auf  gesetzlicher  Grundlage  beruhende  Organisation  des  land- 
wirtschaftlichen BerufsBtandes  gefördert  werden. 

Schon  im  Jahre  1848  hatte  der  Zentralverein  für  die  Provinz  Sachsen  der 
Königl.  Staatsregierung  ein  begründetes  Gutachten  eingereicht  mit  der  Bitte  um 
Errichtung  von  Landwirtschaftskammern  für  den  gesamten  Umfang  der  preussischen 
Monarchie.  Im  Jahre  1850  wurde  diese  Angelegenheit  in  einer  Versammlung  von 
Vertretern  der  sämtlichen  landwirtschaftlichen  Zentralvereine  Prenseens,  welche  zu- 
sammen mit  dem  Landes-Ökonomie-Kollegium  einberufen  waren,  auf  Antrag  der 
pummerschen  ökonomischen  Gesellschaft  und  de«  Zentralvereins  der  Provinz 
Sachsen  verhandelt.  Das  Ergebnis  der  Verhandlungen  war  die  Befürwortung  der 
Errichtung  von  Landwirtschaftskammern.  Die  Regierung  glaubte  aber  damals  die 
Interessen  der  Landwirtschaft  genügend  vertreten. 

Die  mannigfachen  Veränderungen  der  wirtschaftlichen  Verhältnisse,  wie  sie 
an  anderen  Stellen  dieses  Werkes  genügend  geschildert  sind,  erforderten  indes 
immer  dringender  die  Zusammenfassung  aller  Kräfte,  um  der  Landwirtschaft  die 
ihr  im  Staatsleben  gebührende  Stellung  zu  bewahren.  Das  Landes-Ökonomie- 
Kollegium  stellte  im  Jahre  1884  die  Frage  zur  Erörterung:  „Welche  Malsnahmen 
sind  zu  ergreifen,  um  die  Tätigkeit  der  landwirtschaftlichen  Vereine  neu  zu  be- 
leben und  namentlich  eine  regere  Beteiligung  der  bäuerlichen  Landwirte  an  den 
landwirtschaftlichen  Vereinsbestrebungen  berbeizuführen?“  Das  Ergebnis  der  Ver- 
handlungen war,  dass  die  Staatsregierung  ersucht  wurde,  eine  Umfrage  bei  den 
landwirtschaftlichen  Zentralvereinen  zu  veranstalteo,  inwieweit  die  Verleihung  eines 
Reeteuerungsrechtes  an  die  Vereine  erwünscht  sei,  um  grössere  Mittel  zu  erlangen. 
Die  meisten  Zentralvereine  äussorten  sich  gegen  ein  derartiges  Besteuerungsrecht, 
deshalb  beschloss  das  Königl.  Landes-Ökonomie-Kollegium  im  folgenden  Jahre, 
vorläufig  diese  Angelegenheit  ruhen  zu  lassen.  Wiederum  waren  es  die  Landwirte 
der  Provinz  Sachsen,  welche  im  Jahre  1887  von  neuem  die  Staatsregierung  baten, 
dass  an  Stelle  der  Zentralvereine  unter  Weiterführung  der  von  diesen  bisher  wahr- 
genommenen Pflichten  neue  Organisationen  geschaffen  werden  möchten.  Im  Landes- 
Ökonomie-Kollegium  erklärten  sich  aber  auch  im  Jahre  1890  die  Mehrzahl  der 
beteiligten  Hauptvereine  gegen  eine  derartige  Reorganisation.  Nur  wurde  ange- 
sichts der  Wichtigkeit  des  Gegenstandes  eine  Kommission  mit  der  weiteren  Aus- 
arbeitung des  dem  sächsischen  Anträge  zugrunde  liegenden  Gedankens  beauf- 
tragt. Der  von  der  Kommission  im  Jahre  1892  vorgelegte  Plan  gelangt«  zur 
Annahme.  Am  3.  und  4.  Juli  1893  nahm  auch  das  Abgeordnetenhaus  zu  dieser 
Frage  Stellung  und  fasste  folgenden  Beschluss:  „Die  Königl.  Staatsregierung  zu 
ersuchen,  die  korporative  Organisation  des  Berufsstandes  der  Landwirte  unter  Be- 
schaffung eines  besonderen,  der  Natur  dieses  Standes  entsprechenden  und  die  ihm 
eigentümlichen  Verhältnisse  berücksichtigenden  Agrarrechts  vorzubereiten  und  den 
Häusern  des  Landtags  möglichst  bald  dahin  zielende  Vorlagen  zu  machen.“ 


Digitized  by  Google 


604  Verwaltung  der  landwirtschaftlichen  Angelegenheiten. 

Am  18.  Januar  1894  wurde  ein  Gesetzentwurf  Uber  die  Errichtung  von  Land- 
wirtschaftskammern  bei  dem  Landtage  eingehraoht.  Nachdem  in  der  Kommission 
wesentliche  Änderungen  vorgenannten  waren,  gelangte  das  Gesetz  in  den  Parla- 
menten zur  Annahme  und  wurde  unter  dem  30.  Juni  1894  bestätigt. 

Als  den  Zweck  der  Landwirtschaftskammern  bezeichnet  das  Gesetz  die  kor- 
porative Organisation  des  landwirtschaftlichen  Berufsstandes.  Die  Kammern  werden 
durch  König).  Verordnung  nach  Anhörung  des  Provinzial-Landtags  errichtet  und 
umfassen  in  der  Regel  das  Gebiet  einer  Provinz.  Im  BedürfnUfalle  können  für 
eine  Provinz  mehrere  Landwirtschaftskammern  errichtet  werden. 

Die  Landwirtschaftskammern  Bollen  die  Gesamtinteressen  der  Land-  und 
Forstwirtschaft  ihres  Bezirks  wahrnehmen  und  alle  auf  die  Hebung  der  Lage  des 
ländlichen  Grundbesitzes  abzielende  Einrichtungen,  insbesondere  die  weitere  kor- 
porative Organisation  des  Berufsstandes  der  Landwirte,  fordern.  Sie  haben  das 
Recht,  selbständige  Anträge  zu  Btellen. 

Die  Landwirtschaftskammern  haben  ferner  die  Verwaltungsbehörden  bei  allen 
die  Land-  und  Forstwirtschaft  betreffenden  Fragen  durch  tatsächliche  Mitteilungen 
und  Erstattung  von  Gutachten  zu  unterstützen.  Sie  haben  nicht  nur  über  solche 
Maßregeln  der  Gesetzgebung  und  Verwaltung  sich  zu  äussern,  welche  die  allge- 
meinen Interessen  der  Landwirtschaft  oder  die  besonderen  landwirtschaftlichen  In- 
teressen der  beteiligten  Bezirke  berühren,  sondern  auch  bei  allen  Mafsnahmen  mit- 
zuwirken, welche  die  Organisation  des  ländlichen  Kredits  und  sonstige  gemeinsame 
Aufgaben  betreffen. 

Die  Landwirtschaftskammern  haben  ausserdem  den  technischen  Fortschritt 
der  Landwirtschaft  durch  zweckentsprechende  Einrichtungen  zu  fördern.  Zu  diesem 
Zwecke  sind  sie  namentlich  befugt,  die  Anstalten,  das  gesamte  Vermögen,  Bowie 
die  Rechte  und  Pflichten  der  bestehenden  landwirtschaftlichen  Zentralvereine  auf 
deren  Antrag  zur  bestimmungsmässigen  Verwendung  und  Verwaltung  zu  über- 
nehmen und  mit  deren  bisherigen  lokalen  Gliederungen  ihrerseits  in  organischen 
Verband  zu  treten,  sowie  sonstige  Vereine  und  Genossenschaften,  welche  die 
Förderung  der  landwirtschaftlichen  Verhältnisse  zum  Zwecke  haben,  in  der  Aus- 
führung ihrer  Aufgaben  zu  unterstützen. 

Den  Landwirtschaftskammern  wird  nach  Mafsgabe  der  für  die  Börsen  und 
Märkte  zu  erlassenden  Bestimmungen  eine  Mitwirkung  bei  der  Verwaltung  und  den 
Preisnotierungen  der  Produktenbörsen,  sowie  der  Märkte,  insbesondere  der  Vieh- 
märkte, übertragen. 

Die  Mitglieder  der  Landwirtschaftskammer  werden  gewählt  entweder  durch 
die  landwirtschaftlichen  Mitglieder  der  Kreistage  oder  von  den  Landwirten  nach 
einem  nach  dem  Grundsteuerertrag  abgestuften  indirekten  Wahlrecht.  Für  die 
Beteiligung  au  den  Landwirtschaftskammern  gelten  folgende  Grundsteuerrein- 
ertragBsätze : für  Ostpreussen  30  Taler,  Westpreussen  25  Taler,  Pommern 

20  Taler,  Brandenburg  35  Taler,  Sachsen  30  Taler,  Schleswig-Holstein  50  Taler, 
Kassel  40  Taler,  Wiesbaden  20  Taler,  Hannover  25  Taler,  Westfalen  25  Taler, 
Rheinprovinz  50  Taler. 


Digitized  by  Google 


Verwaltung-  der  landwirtschaftlichen  Angelegenheiten.  605 

Die  der  Landwirtschaftskammer  für  ihren  gesamten  Geachäftsumfang  ent- 
stehenden Kosten  werden  von  ihr,  soweit  sie  niuht  durch  anderweitige  Einnahmen, 
insbesondere  durch  StaatszuschUsse  gedeckt  werden,  auf  die  Besitzungen,  welche 
eine  selbständige  Ackernabrang  bilden,  nach  dem  Verhältnis  deB  Grundsteuer- 
reinertrags verteilt.  Die  Umlagen  dürfen  l/s°/0  l*es  Grundsteuerreinertrags  ohne 
Genehmigung  nicht  übersteigen.  Die  von  den  Landwirtschaftakammern  ausge- 
schriebenen Umlagen  bewegen  sich  zwischen  l/t  und  4/s  °/„  des  Grundsteuer- 
reinertrags. Im  Jahre  1906  betrugen  die  eigenen  Einnahmen  hieraus  6445059  Mk. 
= 59,4 °/0  der  Gesamteinnahmen.  Dagegen  waren  an  staatlichen  Beihilfen  aus  den 
verschiedenen  Dispositionsfonds  den  Provinzen  zur  ausschliesslichen  Verwendung 
durch  die  Landwirtscbaftskammern  überwiesen  3043185  Mk.  = 28,16  °/0  der  Gesamt- 
einnahmen der  Kammern,  die  sich  auf  10842066  Mk.  stellten. 

Über  den  Geschäftsumfang  der  Landwirtscbaftskammern  gibt  die  folgende 
Zusammenstellung  Auskunft: 

(Siehe  die  Tabelle  auf  Seite  606  und  607.) 

Über  1 Million  stellt  sich  der  Etat  bei  den  Kammern  von  Schlesien,  Sachsen, 
Pommern,  Hannover  und  Brandenburg.  Die  Hauptausgaben  kommen  auf  die 
Förderung  von  wissenschaftlichen  und  Lehrzwecken,  von  Viehzucht,  von  Vereins- 
wesen und  Landkultur  im  allgemeinen.  Der  grösste  Anteil  der  Ausgaben  für 
Viehzucht  entfällt  auf  Rindviehzucht  uud  Molkereiwesen.  In  grossem  AbBtand 
folgen  die  Aufwendungen  für  das  Veterinärwesen,  die  6,67  °/0  der  Gesamtausgaben 
umfassen,  in  den  einzelnen  Kammern  sich  aber  sehr  verschieden  gestalten,  während 
sie  in  der  Provinz  Brandenburg  243 145  Mk.  betragen,  geben  zwei  Kammern 
nichts  dafür  auB.  Die  geringsten  Summen  wurden  aufgewandt  für  die  Förderung 
des  Obst-,  Wein-  und  Gartenbaues  und  schliesslich  der  Fischerei  mit  nur  0,58  °/0 
der  Gesamtausgaben. 

Die  Landwirtschaftskammer  hat  die  rechtliche  Stellung  einer  Korporation. 
Sie  wird  nach  aussen  durch  ihren  Vorsitzenden  oder  dessen  Stellvertreter  vertreten. 
Das  staatliche  Aufsichtsrecht  wird  durch  den  Laudwirtschaftsminister  ausgeübt. 
Bis  zum  1.  Mai  jeden  Jahres  haben  die  Landwirtschaftskammern  dem  Minister 
über  die  Lage  der  Landwirtschaft  ihreB  Bezirks  zu  berichten.  Von  5 zu  5 Jahren 
haben  sie  einen  umfassenden  Bericht  Uber  die  gesamten  landwirtschaftlichen  Zu- 
stände ihreB  Bezirks  an  den  Minister  zu  erstatten. 

Die  Landwirtscbaftskammern  haben  seit  ihrer  Errichtung  eine  umfangreiche 
Tätigkeit  in  ihrer  Doppelstellung  als  Vertretung  der  Landwirtschaft  und  als  Organ 
der  landwirtschaftlichen  Verwaltung  entwickelt.  Sie  haben  nicht  nur  die  Tätig- 
keit der  landwirtschaftlichen  Zentralvereine  weiter  ausgedehnt,  sondern  auch  viele 
neue  Arbeitsgebiete  auf  allen  Zweigen  der  landwirtschaftlichen  Produktion  in  An- 
griff genommen.  Sehr  wirksam  hat  sich  das  Recht  der  Kammern,  Ausschüsse,  die 
auch  Nichtmitglieder  der  Landwirtscbaftskammern  in  beliebiger  Zahl  kooptieren 
können,  für  die  einzelnen  Aufgaben  zu  bilden,  erwiesen.  Nur  hierdurch  ist  es  den 
Kammern  möglich,  nicht  bloBS  mit  den  interessierten  Landwirten,  sondern  auch  mit 
hervorragenden  anderen  Fachmännern  in  direkter  Berührung  zu  bleiben.  An  den 


Digitized  by  Google 


606  Verwaltung  der  landwirtschaftlichen  Angelegenheiten. 


Tabelle  XII.  Der  Geschäfteamlang  der  preaseiechen  L&nd- 


Einnahmen: 

Darunter: 

Landwirtpcliaftskammer  für 

Gesamt 

Staats- 

beihilfen 

Eigene 

Ein- 

nahmen 

Gesamt 

Mk. 

Hk. 

Mk. 

Mk 

1 

2 

3 

4 

5 

1.  Ostprenssen 

860  59$ 

373380 

236  720 

781  563 

2.  Westprenssen 

562  8 1 7 

182  S20 

337  5«' 

554  849 

3.  Pommern 

I I I 2 002 

300  6l  I 

7«5  »*3 

1 078  787 

4.  Posen 

814  761 

»54  737 

506474 

764053 

5.  Schlesien 

1366344 

282  095 

788  740 

1 139708 

6.  Brandenburg 

I 041  421 

272852 

687  689 

1 125947 

7.  Sachsen 

1 207  777 

227  130 

903982 

1 175  450 

8.  Schleswig-Holstein 

8ll  911 

• 75  900 

549  690 

749  5 «7 

9.  Hannover 

1 091  679 

342  009 

676  846 

I 110635 

! 10.  Westfalen 

702  958 

170  577 

480  l6l 

627  251 

11.  Regierungsbezirk  Kassel  .... 

335  906 

125  523 

162  639 

3*5  736 

I 12.  „ Wiesbaden  . . 

203  200 

1 19  450 

66  300 

170977 

| 13.  Kheinprovinz 

73°  695 

217  toi 

333084 

603015 

Summa: 

10  842  066 

3 043  >*5 

6445059 

10  207  388 

In  Prozenten  der  Gesamteinnahmen 

bezw.  Ausgaben 

28,1s 

59,« 

*)  Za  der  Tabelle  ist  zn  bemerken,  dass  neben  den  Staatsbeihilfen  und  eigenen  Ein- 
in den  Gesamteinnahmen  (Sp.  z)  enthalten  sind.  Anch  die  Gesamtausgaben  ;Sp.  5)  decken 
Gesamtausgaben  anch  die  einmaligen  nnd  ausserordentlichen  Aasgaben  einbegriffen  sind, 
gabten  Summen,  Rest  gebliebene  oder  reservierte  Posten  ftlr  die  einzelnen  Kapitel  sind 
Im  übrigen  ist  noch  darauf  hinzuweisen,  dass  für  Sachsen  nnd  die  Rheinprovinz  die 
nicht  in  den  Jahresberichten  veröffentlicht  sind.  Anch  für  die  übrigen  Kammern  sind  znm 
später  noch  etwas  verschieben. 

Für  Oatprensseu  nnd  den  Regierungsbezirk  Wiesbaden  schliesslich  mnssten  die 


Digitized  by  Google 


Verwaltung  der  landwirtschaftlichen  Angelegenheiten. 


607 


wirtachafUkammem  im  Rechnungsjahre  1906. ') 


Ausgaben: 


Darunter: 


Wissen- 
schaftliche 
und  Lehr- 
zwecke 

Mk. 

I I 

1 

Veterin&r- 

wesen 

Mk. 

Förde- 
rung der 
Vieh- 
zucht 

Mk. 

Förde- 
rung der 
Fischerei 

Mk. 

Forde- 
rung der 
Wald- 
kultur 

Mk. 

Förderung 
des  Obst-, 
Wein-  und 
Garten- 
baues 

Mk. 

Land«-. 
Vereine 
und  Land- 
kultur 
Im  allge- 
meinen 

Mk. 

Ver- 

waltung 

Mk. 

* 

7 

8 

9 

10 

1 I 

12 

■3 

100  298 

94  570 

232853 



259 

1 1 400 

196367 

111  482 

94  006 

60  322 

169  653 

450 

1 018 

12315 

37935 

165  181 

271  160 

57  246 1 

236  394 

2 390 

30695 

38  829 

318  971 

116643 

234805 

34040 

144  549 

■♦750 

17  878 

44  238 

176  688 

• 04873 

367325 

29  3*7 

202  586 

6843 

1 666 

20  499 

295  215 

177  128 

267  899 

243 145 

196  274 

2054 

.95  623 

40  922 

100  724 

183  306 

357  5*7 

65  792 

140  367 

600 

14  800 

IO  94S 

• 25095 

229  129 

251  814 

52436 

•5*3*9 

5 000 

5 022 

■ 7 Ol8 

73  '30 

1 to  030 

»93  3*3 

20  204 

23a  896 

H4  996 

*933 

•'  3*7 

202  1$2 

269159 

146  835 

20  994 

188  148 

2 000 

9 493 

10  080 

I40047 

102  028 

•23  5*3 

3 041 

61  304 

150 

- ! 

22  8lO 

47  335 

46  502 

21  530 

62  602 

- 

6 481 

12673 

63  554 

201  496 

— 

198  708 

- l 

— 

37  309 

29  150 

•05  355 

2 73«  59' 

68l  107 

2 244  663 

59  233 

•24  387 

284  196 

• 745  ■»** 

1 784  370 

26,76 

1 

t 

6,67 

| 

21,  W 

0,58 

1 

1,31 

1 

2,78 

•7,.« 

1 

*7,48 

nahmen  der  Kammern  noch  Beihilfen  der  Provinzen,  der  Kreise  und  sonstige  Einnahmen 
sich  nicht  genau  mit  der  Summe  der  EinzelnachweisnDgen  der  Spalten  6 — 13,  da  in  den 
die  aber  in  den  Einzelposten  fehlen.  Die  Ausgaben  umfassen  nnr  die  tatsächlich  veraus- 
also  nicht  darin  enthalten. 

Rechnungsabschlüsse  fUr  1905  zugrunde  gelegt  sind,  da  die  Abrechnungen  für  1906  noch 
Teil  die  vorläufigen  Rechnungslegungen  zugrunde  gelegt,  die  sich  also  möglicherweise 

Einzelangaben  in  Spalte  3 und  4 aus  den  vorjährigen  Voranschlägen  entnommen  werden. 


Digitized  by  Google 


608 


Verwaltung:  der  landwirtschaftlichen  Angelegenheiten. 


Laudwirtschaftskammern  bestehen  hauptsächlich  folgende  Abteilungen,  die  zum 
Teil  wieder  Unterabteilungen  gebildet  haben:  Landeskultur-  und  Versuchswesen, 
Anerkennung  von  Saatgutwirtschatten,  Obst-  und  Gartenbau,  Tierzucht,  Veterinär- 
und  Seucbenwesen,  Forstwirtschaft,  Abteilungen  für  Maschinenwesen,  Bauabteilungen, 
Abteilungen  für  Volkswirtschaft,  Versicherungswesen,  Rechnungswesen,  Rechts- 
schutz, Arbeiterwesen.  An  besonderen  Anstalten,  die  häufig  mit  den  Kammern 
verbunden  sind,  sind  zu  nennen:  agrikulturchemiscbe  Kontroll-  und  Versuchs- 
stationen, landwirtschaftliche  Versuchswirtschaften  und  Versuchsstationen,  Moor- 
und  Wiesenkulturstationen,  Versuchsstationen  für  Pflanzenschutz  und  Pflanzen- 
krankheiten, Milchwirtschaftliche  Institute,  Bakteriologische  Institute,  Ankaufs-  und 
Prüfungsstationen  flir  landwirtschaftliche  Maschinen  und  Geräte,  spezielle  Tier- 
zuchtanstalten. 

Ausserdem  untersteht  den  Landwirtschaftskammern  der  grösste  Teil  der 
mittleren  und  niederen  landwirtschaftlichen  Lehranstalten,  sowie  das  landwirt- 
schaftliche Wanderlehrwesen.1) 

Nach  der  durch  das  Gesetz  bestimmten  Anhörung  der  Provinzial-Landtage 
wurden  durch  König!.  Verordnung  vom  3.  August  1895  für  dio  Provinzen  Ostpreussen, 
Westpreussen,  Pommern,  Posen,  Schlesien,  Brandenburg,  Sachsen,  Schleswig-Hol- 
stein und  die  Regierungsbezirke  Kassel  und  Wiesbaden  Landwirtschaftakammern 
begründet.  Als  erste  Landwirtschaftskammer  wurde  am  30.  Januar  1896  die  für 
die  Provinz  Sachsen  eingerichtet.  Die  Landwirtschaftskammer  der  Provinz  West- 
falen wurde  durch  König).  Verordnung  vom  28-  April  1898,  die  der  Provinz 
Hannover  und  der  Rbeinprovinz  durch  Künigl.  Verordnung  vom  15.  März  1899 
ins  Leben  gerufen.  Gegenwärtig  bestehen  mithin  in  allen  Provinzen,  ausser  in 
den  Hohenzollernscben  Landen,  Landwirtschaftekammern,  und  zwar  in  jeder  Provinz 
eine  und  in  Hessen-Nassau  zwei,  für  jeden  Regierungsbezirk  eine. 

VI.  Das  staatliche  Gestiitwcsen. 

Das  Btaatliohe  Gestüt  wesen  bildet  innerhalb  der  landwirtschaftlichen  Ver- 
waltung einen  selbständigen  Zweig  und  hat  einen  eigenen  Etat.  An  der  Spitze 
stebt  als  technischer  Leiter  der  Oberlandstallmeister.  Die  Gestüte  werden  in 
Haupt-  oder  Zuchtgestüte  und  in  Landgestüte  eingeteilt.  Die  Hauptgestüte  be- 
treiben die  Zucht  von  Vollblut  und  von  solchem  Halbblut,  welches  zur  Erzielung 
von  Militärpferden  geeignet  ist,  sie  beschränken  sich  also  im  wesentlichen  auf  die 
Zuckt  edler  Pferde.  Die  Landgestüte  sind  Hengstdepots,  deren  Material  in  der 
Deckperiode  auf  die  Deckstationen  verteilt  wird.  Sie  üben  einen  weit  grösseren 
direkten  Einfluss  auf  die  Landespferdezucht  aus,  als  die  Hauptgestüte.  Bei  der 
Auswahl  ihrer  Hengste  ist  im  allgemeinen  jetzt  die  Rücksicht  auf  bestimmte,  für 

*)  Nähere  Auskunft  Uber  die  Organisation  und  Ansgestaltung  der  Landwirtschafts- 
kammern  geben:  H.  Twiesselmann,  Ein  Beitrag  zur  Geschichte  und  Kritik  der  preussi- 
scheu  Landwirtschaftskammern,  Inaug.-Diss.,  Tübingen  1906.  — A.  Reimann,  Die  Organe 
der  landwirtschaftlichen  Verwaltung,  die  landwirtschaftlichen  Vereine  und  Körperschaften 
Preussens,  in  ihrer  historischen  Entwicklung  und  in  ihren  Beziehungen  zur  Entwicklung 
der  Landwirtschaft,  Inaug.-Diss.,  Breslau  1901. 


Digitized  by  Google 


Verwaltung  der  landwirtschaftlichen  Angelegenheiten.  609 

die  betreffende  Gegend  wirklich  passende  Zuchtrichtung  vorherrschend  Eine  Aus- 
nahme machen  die  Provinzen  Ost-  und  Westpreussen,  Posen  und  Hannover,  mit 
Ausnahme  des  Regierungsbezirks  Hildesheim,  die  zu  Remonteprovinzen  erklärt 
sind.  In  diesen  Provinzen  werden  nur  solche  Landbeschäler  aufgestellt,  welche 
sich  zur  Zucht  von  Armeepferden  eignen.  Auch  die  staatlichen  Mittel  zur  Pferde- 
zucht kommen  in  diesen  Bezirken  ausschliesslich  der  Militärpferdezucht  zugute. 

Es  sind  vorhanden  5 Hauptgestüte : 1.  Trakehnen  mit  15  Hauptbeschälern, 
350  Mutteratuten,  2.  Graditz  mit  10  Hauptbeschälern,  190  Mutterstuten,  3.  Beber- 
beck  mit  5 Hauptbeschälern,  100  Mutterstuten,  4.  Neustadt  a.  D.  mit  3 Haupt- 
beschälern, 50  Mutterstuten,  5.  Zwion- Georgenburg  mit  1 Hauptbeschäler, 
50  Mutterstuten;  und  18  Landgestüte:  1.  Ostpreussisches  in  Kastenburg  mit 
180  Landbeschälern,  2.  Ostpreussisches  in  Rraunsberg  mit  160,  3.  Litauisches  in 
Georgenburg  mit  210,  4.  Litauisches  in  Gudwallen  mit  200,  5.  Westpreuasiscbes 
in  Marienwerder  mit  133,  6.  Westpreussisches  bei  Pr.-8targard  mit  155, 

7.  Brandenburgisches  (Fried rieh- Wilhelms- Gestüt  bei  Neustadt  a.  D.)  mit  227, 

8.  Pommersches  in  Labes  mit  170,  9.  Posensches  in  Zirke  mit  184,  10.  Posensches 
in  Gnesen  mit  200,  11.  Niederschlesisches  in  Leubus  mit  172,  12.  Oberschlesisches 
in  Kosel  mit  198,  13.  Sächsisches  in  Kreuz  bei  Halle  a.  S.  mit  150,  14.  Schleswig- 
Holsteinisches  in  Traventhal  mit  130,  15.  Hannoversches  in  Celle  mit  275, 
16.  Westfälisches  in  Warendorf  mit  170,  17.  Hessen-NassauischeB  in  Dillenburg 
mit  132,  18.  Rheinisches  in  Wickrath  mit  200  Landbeschälern.  Insgesamt  beträgt 
der  etatsmässige  Bestand  3268,  der  wirkliche  3293  Landbeschäler,  von  ihnen  sind 
2504  Warmblüter  und  789  Kaltblüter. 

An  der  Spitze  der  Hauptgestüte  stehen  Landstallmeister,  an  der  Spitze  der 
Landgestüte  Gestütdirektoren.  Die  Gestüte  stehen  unmittelbar  unter  dem  Land- 
wirtschaftsministerium. 


Meitzes.  Hoden  des  prettss.  Staates.  VIII. 


;t9 


Digitized  by  Google 


VIII. 

Landwirtschaftliches  Unterrichts-  und  Versuehswesen. 

Von 

Dr.  ('arl  Stelnbrtick, 

Privatdozeat  an  der  Universität  Halle. 


Der  Entwicklungsgang  des  landwirtschaftlichen  Unterrichtswesens  und  seinei 
einzelnen  Abteilungen  ist  in  Bd.  III,  S.  499  und  folgende  bis  zum  Jahre  1870 
geschildert.  Hier  gilt  es,  die  Veränderungen  seit  jener  Zeit  festzulegen  und  nur 
Fragen,  die  sich  seither  geklärt  haben,  rtlckwärtsechauend  zu  berühren. 

In  der  Berichtsperiode  nimmt  zunächst  die  durch  Liebig  hervorgerufene 
Bewegung,  den  höheren  landwirtschaftlichen  Unterricht  an  die  Universitäten  zu 
verlegen,  und  die  schon  in  dem  vorhergehenden  Jahrzehnt  gegründeten  landwirt- 
schaftlichen Universitätsinstitute  auszubauen,  ihren  Fortgang.  Gegen  die  isolierten 
landwirtschaftlichen  Akademien  hatte  man  mit  Berechtigung  den  Einwand  erhoben, 
dass  sie  nicht  im  Verhältnis  zu  den  ausserordentlioh  gesteigerten  Fortschritten 
der  naturwissenschaftlichen  Grundwissenschaften  ausgedehnt  werden  könnten,  dass 
aus  Mangel  an  Mitteln  die  Gewinnung  und  Festhaltung  guter  Lehrkräfte  ausser- 
ordentlich erschwert,  und  dass  Mangel  an  wissenschaftlicher  Anregung  für  die 
Lehrkräfte  vorhanden  sei.  Diese  offenkundigen  Nachteile  der  damaligen  Zeit 
führten  die  landwirtschaftliche  Verwaltung  dazu,  eine  Anzahl  der  landwirtschaft- 
lichen Akademien  eingeben  zu  lassen,  um  die  Aufwendungen  dafür  auf  einige 
audere  zu  konzentrieren. 

Infolgedesseu  wurden,  wie  das  schon  mit  einigen  auderen  isolierten  Akademien 
geschehen  war,  die  in  Eldena  und  Proskau  im  Jahre  1877  bezw.  1880  auf- 
gehoben. DafUr  wurden  landwirtschaftliche  Universitätsinstitute  in  Königsberg 
im  Jahre  1876,  in  Breslau  im  Jahre  tS8i  und  ebenfalls  im  letzteren  Jahre 
ein  Lehrstuhl  für  Landwirtschaft  an  der  Universität  Kiel  eingerichtet.  Die 
Akademie  Weende  wurde  mit  der  Universität  Göttingen  verschmolzen.  Nur  die 
landwirtschaftliche  Akademie  Poppelsdorf,  die  einen  gewissen,  wenn  auch  losen 
Zusammenhang  mit  der  Universität  Bonn  aufrecht  erhielt,  blieb  besteben.  Damit 
traten  die  höheren  landwirtschaftlichen  Unterrichtsanstalten  mit  Ausnahme  von 
Poppelsdorf  in  das  Kesaort  des  Kultusministeriums  Uber. 

Immerhin  hatte  die  Hoohschulriohtung  einflussreiche  Befürworter  behalten, 
infolgedessen  wurde  schon  im  selben  Jahre  (1881)  das  vereinigte  Lehrinstitut  und 

39* 


Digitized  by  Google 


612 


Landwirtschaftliches  Unterricht*-  und  Versuchswesen. 


Museum  zu  Berlin  zu  einer  landwirtschaftlichen  Hochschule  ausgebaut.  Ein 
weiterer  Schritt  in  dieser  Richtung  geschah  durch  die  im  Jahre  1906  durch  das 
Landwirtscbafteministerium  erfolgte  Gründung  des  Kaiser  Wilhelm-Instituts  für 
Landwirtschaft  in  Bromberg.  Ministerialdirektor  Dr.  Hugo  Thiel1)  bemerkt  zu 
dieser  Entwicklung:  Die  landwirtschaftliche  Verwaltung  hat  sich  nicht  davon  über- 
zeugen können,  „dass  der  landwirtschaftliche  Universitätsunterricht  der  ausschliesslich 
rechte  sei,  Bondern  an  der  Ansicht  festgehalten,  dass  in  gleichem  Mafse,  wie  neben 
den  Universitäten  die  technischen  Hochschulen  so  auch  landwirtschaftliche  Hoch- 
schulen vollständig  berechtigt  seien,  wenn  sie  nur  genügend  ausgestattet  und  durch 
ihre  Lage  in  Verbindung  mit  dem  grösseren  wissenschaftlichen  Verkehr  erhalten  seien. 
Unter  diesen  Bedingungen  können  sie  dem  studierenden  Landwirt  die  Grund-  und 
Hilfswissenschaften  in  streng  wissenschaftlicher  und  doch  für  Beine  Zwecke  und  die 
beschränkte  Zeit  seines  Studiums  besser  angepasster  Form  und  Ausdehnung 
bieten,  und  gleichzeitig  wird  hiermit  ein  Lehrpersonal  auch  in  den  nicht  direkt 
landwirtschaftlichen  Fächern  gewonnen,  dessen  wissenschaftliche  Forschungstätigkeit 
in  besonderem  Mafse  der  Landwirtschaft  zugute  kommen  kann“.  80  stehen  nun 
dem  Landwirtschaftsministerium  je  eine  grosse  Forschungs-  und  Unterricbtsanstalt 
im  Osten,  im  Zentrum  und  im  Westen  der  Monarchie  zur  Verfügung.  Vom 
Unterrichtsministerium  ressortieren  die  landwirtschaftlichen  Institute  an  den 
Universitäten  in  Königsberg,  Rreelau,  Halle,  Kiel  und  Göttingen. 

Zurzeit  besteht  kein  grundsätzlicher  Unterschied  mehr  zwischen  den  rein 
landwirtschaftlichen  Universitätsinstituten  und  den  landwirtschaftlichen  Hoch- 
schulen, die  sich  am  Sitz  einer  Universität  befinden,  aber  gesonderte  Verwaltung 
haben,  in  dem  Lehrstoff,  in  der  Lehrweise,  in  den  dem  Unterricht  dienenden 
Hilfsmitteln  und  in  der  Zahl  und  Beschaffenheit  der  wirkenden  Lehrkräfte. 

Als  besonderen  Vorzug  der  landwirtschaftlichen  Universitits- 
institute  für  die  Dozenten  kann  man  ansehen,  dass  die  naturwissenschaftlichen 
Disziplinen  durch  die  hervorragendsten  Kräfte  vertreten  sind.  Bezeichnend  ist, 
dass  wühl  fast  ausnahmslos  jeder  Vertreter  der  naturwissenschaftlichen  Disziplinen 
an  einer  Hochschule  einen  an  ihn  seitens  einer  Universität  ergehenden  Ruf  ao- 
nimmt.  Die  Lehrtätigkeit  an  der  Universität  wird  eben  noch  immer,  schon  wegen 
ihrer  grossen  Unabhängigkeit  und  ihrer  vielseitigeren  Lehrtätigkeit,  bevorzugt. 
Zwischen  den  Naturwissenschaftlern  und  den  landwirtschaftlichen  Fachdozenten 
findet  ein  lebhafter  Austausch  von  Anregungen  statt. 

Um  die  äussere  Gleichstellung  der  etatmässigen  Professoren  der  beiden 
Anstaltsarten  zu  kennzeichnen,  ist  durch  Allerhöchste  Kabinettsorder  vom  20.  April 
1892  den  etatmässigen  Lehrern  der  landwirtschaftlichen  Hochschulen  Poppelsdorf 
und  Berlin  der  Rang  von  Räten  4.  Klasse  verliehen.  Auch  bat  ihre  Ernennung 
vom  König  zu  erfolgen. 

Die  Entwicklung  der  Landwirtschaft  in  den  letzten  40  Jahren  hat  es  mit 
sich  gebracht,  dass  ihre  wissenschaftliche  Lehre  derart  an  Umfang  und  Tiefe 

*)  Die  Förderung  der  Landwirtschaft  durch  Staatsmittel  in  Preussen  in  Mentzel 
und  v.  Lengerkes  landwirtschaftlichem  Hilf»-  und  Scbreibkalender  190$,  II.  Teil,  S.  7z. 


Digitized  by  Google 


Lau<I Wirtschaft liclies  Itnterricbts-  nud  Versnchswesen.  ß]3 

zugenommtm  bat,  dass  ein  Einzelner  nicht  mehr  imstande  ist,  das  ganze  Gebiet 
akademisch  zu  vertreten.  Zweckmassig  und  notwendig  iBt  es,  dass  an  allen  in 
Betracht  kommenden  Lehrstätten  die  natürliche  Dreiteilung  der  Landwirtschafts- 
Wissenschaft  in  Betriebslehre,  Acker-  und  Pflanzenbaulehre  und  Tierzuchtlehre 
durchgeführt  wird.  Ebenso  wünschenswert  wäre  es,  dass  in  allen  Landesteilen 
mit  Lehrstätten  verbundene  Forschungsstätten  vorhanden  wären.  Die  Bedeutung 
der  Landwirtschaft  und  ihre  Entwicklungsmüglichkeit  ist  eine  so  unabsehbare, 
dass  dergleichen  Institute  trotz  ihrer  hohen  Unkosten  sich  reichlich  verzinsen 
würden. 

H.  Thiel1)  führt  eingehend  aus,  dass  eB  sich  nicht  darum  handeln  kann, 
allein  dem  nächstliegendeu  Bedürfnis  zu  genügen,  sondern  dass  es  auch  im 
Interesse  des  Nachwuchses  tüchtiger  Lehrkräfte  für  den  landwirtschaftlichen 
Unterricht  nötig  ist,  die  Zahl  der  disponiblen  Stellen  nicht  zu  sehr  zu  beschränken. 
Denn  bei  einer  zu  geringen  Anzahl  von  Lehrstellen  werden  gerade  die  tüchtigsten 
Elemente  wenig  Lust  haben,  sich  einer  Laufbahn  zu  widmen,  welche  zu  geringe 
Chancen  der  Anstellung  und  Beförderung  bietet.  Auch  darf  nicht  übersehen 
werden,  dass  in  den  Fncbarbeiten  strebsamer  Dozenten  eine  Förderung  des  Ge- 
werbes liegt,  welche  unter  Umständen  den  Erfolg  der  direkten  Lehrtätigkeit  auf 
die  Studierenden  noch  übertreffen  kann. 

AlsVorzug  für  die  Landwirtschaft  an  der  Universität  Studierenden 
wird  hingestellt,  dass  sie  keine  für  ihr  Fach  besonders  zugeschnittenen  Vor- 
lesungen in  den  Naturwissenschaften  hören,  sondern  io  das  gesamte  Gebiet  ein- 
geführt werden.  Sie  können  tiefer  in  die  betreffenden  Wissenschaften  eindringen 
und  neue  Arbeiten  und  neue  Anschauungen  in  den  einzelnen  Fächern  gründlicher 
kennen  lernen.  Sie  gewinnen  dadurch  einen  grossen  Erfolg  für  ihre  innere 
Entwicklung.  Dabei  haben  sie  im  weitesten  Umfange  die  Gelegenheit,  allgemein 
bildende  Vorlesungen  zu  hören,  soweit  Neigung  und  Befähigung  sie  dazu  veran- 
lassen. Wenn  auch,  wie  bei  den  am  Sitze  einer  Universität  befindlichen  Hoch- 
schulen, den  Studierenden  die  Möglichkeit  gegeben  ist,  an  der  Universität  Vor- 
lesungen zu  hören,  so  sind  sie  doch  zu  sehr  in  dem  in  Bich  geschlossenen, 
selbständigen  Lehrorganismus  ihrer  Fachanstalt  befangen.  Andererseits  erleichtert 
ein  landwirtschaftliches  Universitätsinstitut  den  sich  für  die  Landwirtschaft 
interessierenden  Angehörigen  auderer  Disziplinen  den  Besuch  landwirtschaftlicher 
Vorlesungen. 

L Die  höheren  landwirtschaftlichen  I nterrichtsanstalten.  -) 

1.  Die  landwirtschaftlichen  Institute  an  den  Universitäten. 

Die  landwirtschaftlichen  Institute  der  Universitäten  gehören  zum  Ressort 
des  Ministeriums  der  geistlichen,  Unterrichts-  und  Medizinalangelegenheiten  und 

')  Die  landwirtschaftliche  Hochschule  in  Berlin  in  Thiels  Landwirtschaftlichen 
Jahrbüchern,  1881. 

*)  Bei  der  Schilderung  der  einzelnen  Untcrrichtsanstnltsarten  habe  ich  in  der  Hanpt- 
sache  als  Material  benutzt:  Statistik  der  landwirtschaftlichen  und  zweckverwandten 
Untemchtsanstalten  Preusseus  für  die  Jahre  1903,  1904  und  1905.  Bearbeitet  im  Königl. 


Digitized  by  Google 


614 


Landwirtschaftliches  Unterrichts-  uml  Versuchswesen. 


bilden  in  gleicher  Weise,  wie  es  bei  den  Übrigen  Instituten  der  Universitäten  der 
Fall  ist,  den  Vereinigungspunkt  aller  Unterrichts-  und  Hilfsmittel  für  Demonstration, 
Übung  und  Forschung  auf  dem  Gebiete  der  landwirtschaftlichen  Fachdisziplin. 
Hinsichtlich  der  Zulassung  von  Studierenden  zu  dem  Studium  der  Landwirtschaft 
an  den  landwirtschaftlichen  Instituten  gelten  dieselben  Bestimmungen,  wie  für 
andere,  auf  den  betreffenden  Universitäten  vertretenen  Lehrfächer. 

Das  landwirtschaftliche  Institut  an  der  Königl.  Friedrichs-Universität 
Halle- Wittenberg  zu  Halle  (Saale).1) 

Das  Institut  ist  das  älteste;  es  bildet  eine  Abteilung  der  philosophischen 
Fakultät  der  Universität.  Nooh  immer  wirkt  der  Gründer  des  Instituts  und  damit 
gleichzeitig  des  modernen  landwirtschaftlichen  Universitätssludiums,  Julius  Kuhn, 
als  Direktor  des  Instituts. 

Die  Gründung  und  Entwicklung  dieser  Lehranstalt  bis  zum  Jahre  1870  ist 
in  Band  III,  S.  525  und  526  geschildert.  Alle  Veränderungen  seitdem  zielten  auf 
den  inneren  und  äusseren  Ausbau  des  Instituts  ab,  ohne  an  dem  von  vornherein 
aufgestellten  Programm  viel  zu  ändern.  „Das  Hallenser  Institut“,  sagt  von  der 
Goltz,8)  „hat  den  späteren  Universitätsinstituten  mehr  oder  weniger  als  Vorbild 
gedient“  Das  landwirtschaftliche  Institut  umfasst  das  landwirtschaftliche  physio- 
logische Laboratorium,  daB  eine  diesem  Institut  eigentümliche  Einrichtung  ist. 
Während  in  den  rein  naturwissenschaftlichen  Übungsanstalten  es  die  exakte  Methode 
an  sich  ist,  welche  die  Studierenden  sich  anzueignen  haben,  müssen  die  Praktikanteo 
dieses  Laboratoriums  die  Kenntnis  dieser  Methode  mitbringen,  um  sie  hier  im 
Dienste  der  Fachwissenschaft  zu  erweitern  und  für  die  praktischen  Berufszwecke 
zu  verwerten.  Alles,  was  irgend  Bezug  auf  Pflanzenbau  und  Tierzucht  hat,  wo 
irgendwie  die  Wissenschaft  durch  ihre  Untersuchung  dem  Landwirt  klarere  Ge- 
sichtspunkte und  schärfere  Urteile  ermöglichen  kann,  das  muss  in  diesem  Labora- 
torium mit  direkter  Rücksicht  auf  wirtschaftliche  Anwendung  und  praktische 
Brauchbarkeit  geübt  werden,  es  erfordert  das  strikte  Eingehen  in  die  Bedürfnisse 
des  Fachs.  Hierbei  müssen  alle  naturwissenschaftlichen  Disziplinen  zur  Unter- 
suchung praktisch  wichtiger  Objekte  die  Hilfsmittel  bieten. 

Der  landwirtschaftliche  Pflanzengarten  dient  in  der  Hauptsache  dem  Anbau 
zahlreicher  Varietäten  landwirtschaftlicher  Kulturpflanzen  der  gemässigten  Zone. 

Preuss.  Ministerium  für  Landwirtschaft,  Domänen  und  Forsten.  Berlin  1906.  — Mentzel 
nnd  v.  Lengerkes  landw.  Hilf«-  und  Schreibkalender.  II.  Teil.  Herausgegeben  von 
Dr.  Hugo  Thiel,  Wirklicher  Geh.  Ober-Keg.-Rat  und  Ministerialdirektor  im  Königl. 
Ministerium  für  Landwirtschaft,  Domänen  und  Forsten.  Verlag  von  Paul  Parey,  Berlin. 

l)  Vergl.  dazu  Jnlins  Kühn,  Das  Studium  der  Landwirtschaft  an  der  Universität 
Halle.  Geschichtliche  Entwicklung  nnd  Organisation  desselben.  — Eine  Festschrift  znr 
Feier  des  25  jährigen  Bestehens  des  landwirtschaftlichen  Instituts  der  Universität 
Halle  1888.  — Derselbe,  Programm  für  das  Studium  der  Landwirtschaft  an  der  Uni- 
versität Halle.  Halle  1905. 

*)  Festschrift  znr  Feier  des  50  jährigen  Bestehens  der  Königl.  Prenssischen  Akademie 
Poppelsdorf.  Bonn  1897,  S.  91. 


Digitized  by  Google 


Landwirtschaftliche*  Unterricht*-  und  Versuchs  wesen. 


615 


E*  sollen  hierbei  ebenso  neuere  Korten  in  ihrer  Nutzbarkeit  geprüft,  wie  ältere 
»Sorten  in  ihrer  Eigentümlichkeit  Tür  wissenschaftliche  Untersuchung  und  Ver- 
gleichung erhalten  werden.  Auch  ein  Kulturhaus  für  Nutzpflanzen  wärmerer 
Klim&te  ist  darin  vorhanden. 

Der  landwirtschaftliche  Tiorgarten  bezweckt  die  möglichst  vielseitige  Ver- 
einigung von  Repräsentanten  der  Rassen  unserer  Haustiere  und  der  diesen  näcliBt- 
verwandten  wildlebenden  Tierarten.  Zur  Zeit  der  Errichtung  (Erlass  des  Ministeriums 
der  geistlichen  usw.  Angelegenheiten  vom  14.  April  1865)  war  eine  derartige 
öffentliche  Stätte  für  systematisch  tierzüchterische  Forschungen  völlig  neu  und 
noch  an  keiner  landwirtschaftlichen  Lehranstalt  vorhanden.  Als  Bestandteil  des 
landwirtschaftlichen  Tiergartens  ist  auch  das  Bienenhaus  und  das  Fischzucht- 
häuschen zu  erwähnen. 

Die  im  Jahre  1875  erbaute,  später  erweiterte  Maschinenhalle  umfasst  die 
Sammlung  landwirtschaftlicher  Geräte,  sowie  den  Modell-  und  Zeichensaal.  ln 
Verbindung  damit  steht  die  am  19.  März  1887  gemeinsam  mit  dem  Halleschen 
landwirtschaftlichen  Verein  errichtete  Mascbinenprüfungsstation. 

Das  Molkereigebäude  ward  im  Jahre  1883  erbaut  und  in  neuerer  Zeit 
wesentlich  erweitert. 

Die  anatomisch -physiologische  Abteilung  und  Tierklinik  wurde  im  Jahre 
1872  und  1902  durch  ansehnliche  Neubauten  vergrössert. 

Das  Versuchsfeld  umfasst  113,8  ha,  auf  einem  Teile  davon  wird  seit  1878 
ein  statischer  Versuch  durchgeführt.  Tn  diesen  statischen  Versuchsparzellen  ist 
ein  überaus  reiches  und  einzigartiges  Auschauungs-  und  Demonstrationsmaterial 
für  die  Dünger-  und  Betriebslehre  gegeben. 

Ein  weiterer  Bestandteil  des  Instituts  ist  die  meteorologische  8tation. 

Von  dem  ausserhalb  des  Instituts  gebotenen  Demonstrationsmaterial  ist  die 
Versuchsstation  der  Landwirtschaftskammer  der  Provinz  Sachsen  und  die  zu  ihr 
gehörige  Versuohswirtschaft  Lauchstädt  zu  nennen.  Ihre  bisherigen  Leiter  waren 
gleichzeitig  die  Vertreter  der  Agrikulturchemie  au  der  Universität.  Ebenso  sind 
die  Leiter  des  Provinzialobst mustergartons  und  der  Zentralgeflügelzuchtanstalt 
Lektoren  an  der  Universität  für  die  betreffenden  Fächer. 

Halle  vereinigt  durch  seine  Loge  inmitten  der  intensivsten  und  blühendsten 
landwirtschaftlichen  Provinz,  durch  die  in  der  Nähe  gelegene  Versuohswirtschaft 
Lauchstädt  und  die  übrigen  vorbildlichen  praktischen  Anstalten  der  Landwirt- 
schaftskammer in  seltener  Weise  die  Möglichkeit  eines  gründlichen  Studiums  der 
Wissenschaft  mit  der  reichsten  Gelegenheit  zu  einer  steten  innigen  Beziehung  zum 
praktischen  Landwirtschaftsbetriebe. 

Zurzeit  lesen  an  der  Universität  Uber  landwirtschaftliche  Disziplinen  8 Fach- 
dozenten und  6 Lektoren,  ausser  den  Dozenten  für  Tierheilkunde,  für  Agrikultur- 
chemie und  für  Kulturtechnik.  Ober  die  Ausdehnung  der  Aufgaben  gibt  die  Ent- 
wicklung des  Etats  des  Instituts  Auskunft. 

Er  betrug  im  Jahre: 


1864 8100  Mk.  aus  Staatsfonds, 

1866 10500  „ „ „ 


Digitized  by  Google 


616 


Landwirtschaftliches  Unterrichts-  uml  Versnchswesen. 


Im  Durchschnitt  iler  Jahre: 


1872/74 20400  Mk.  aus  Staatsfonds, 

1881/83 55068  „ „ „ 

1884/87 75668  „ „ „ 

1887/90 83088  „ „ „ 

i9<>5/07 118169  „ „ r 


ausser  den  Gehältern  für  die  Professoren  und  Lektoren. 

Die  Frequenz  stellt  sich  im  Durchschnitt  von  10  Semestern  für  die  Zeit  von 


Wintersemester 

1862/63  bis  Sommersemester 

1867 

für 

das 

Semester  auf 

92 

n 

1867/68 

»1 

P 

1872 

P 

„ 

P 

178 

t» 

1872/73 

P 

„ 

1877 

» 

P 

IT 

P 

186 

p 

1877/78 

P 

P 

1882 

P 

P 

P 

P 

177 

p 

1882/83 

P 

P 

1887 

P 

P 

P 

» 

200 

p 

1887/88 

P 

P 

1892 

P 

P 

P 

P 

*23 

n 

1892/93 

P 

P 

1897 

P 

P 

P 

P 

283 

n 

1897/98 

P 

P 

1902 

„ 

P 

P 

P 

284 

p 

1902/03 

P 

P 

1907 

P 

„ 

P 

P 

275 

p 

1907/08 

34t- 

Das  letzte  Semester  zeigt  die  höchste  Zahl  von  Studierenden,  die  bisher  an 
einer  deutschen,  höheren  landwirtschaftlichen  Lehranstalt  erreicht  wurde. 

Das  landwirtschaftliche  Institut  an  der  Königlichen  Georg-August* 
Universität  zu  Göttingen. *) 

Bereits  im  Jahre  1770  war  in  Göttingen  ein  Lehrstuhl  für  Landwirtschaft  er- 
richtet und  dem  Professor  Johann  Beckmann  veiliehen  worden.  1851  wurde  auf 
Veranlassung  des  Professors  Haussen  ein  vollständiger  landwirtschaftlicher  Lehr- 
kursus an  der  Universität  eingerichtet  und  1857  eine  Verbindung  mit  dem 
Klostergut  Weende  und  der  dortigen  Versuchsstation  hergestellt;  der  landwirt- 
schaftliche Lehrkursus  erhielt  durch  König).  Verfügung  die  Bezeichnung:  Land- 
wirtschaftliche Akademie  Göttingen-Weende.  Die  studierenden  Landwirte  wurden 
an  der  Universität  immatrikuliert  und  von  der  zur  Leitung  der  Angelegenheiten 
des  landwirtschaftlichen  Studiums  eingesetzten  Direktiou  war  Vorsorge  getroffen, 
dass  alle  für  den  Landwirt  nötigen  wissenschaftlichen  Disziplinen  an  der  Univer- 
sität gehört  werden  konnten. 

Im  Jahre  1869  genehmigte  die  Regierung  die  Einrichtung  eines  landwirt- 
schaftlichen Instituts,  sowie  die  Verlegung  der  Versuchsstation  von  Weende  nach 
Göttingen. 

Vom  15.  Mai  1872  an  wurde  die  Bezeichnung  „landwirtschaftliche  Akademie“ 
aufgehoben,  und  das  landwirtschaftliche  Institut  aU  Universitätsinstitut  eröffnet. 
1873  kamen  Garten  und  Versuchsfeld  hinzu.  1874  fand  die  Übersiedelung 

*)  Vergl.  Gustav  Drechsler,  Das  landwirtschaftliche  Studium  au  der  Universität 
Güttingen,  Berlin  1885. 


Digitized  by  Google 


Landwirtschaftliche*  Unterricht»-  mid  Versuchswesen. 


617 


der  Versuchsstation  von  Weende  nach  Güttingen  statt;  sie  erhielt  neben  der  Aus- 
rüstung zu  Untersuchungen  filr  praktische  Zwecke  die  Einrichtung  eines  ..tier- 
chemischen  Instituts1';  1875  wurde  das  Tierarzneiinstitut  in  seinen  Einrichtungen 
verbessert  und  erweitert;  es  dient  nicht  mehr,  wie  ehedem,  zur  Ausbildung  von 
Tierärzten,  sondern  lediglich  dem  Unterrichte  der  Landwirte  in  Anatomie,  Physio- 
logie, Pathologie  der  Haustiere,  Kassenkunde  und  Züchtungslehre.  Infolge  der 
Verkoppelung  der  Göttinger  Feldmark  konnte  1879  das  Versuchsfeld  zu  einer  zu- 
sammenhängenden Fläche  arrondiert  werden.  1884  wurde  für  eine  volle  Ver- 
tretung der  kulturtechnischen  Disziplinen  Vorsorge  getroffen. 

Gegenwärtig  ist  mit  dem  landwirtschaftlichen  Institut  verbunden  das  Labo- 
ratorium für  Chemie  und  Bakteriologie  der  Milch,  das  landwirtschaftliche  Versuchs- 
feld (6,2  ha  umfassend)  mit  landwirtschaftlich-physiologischem  Laboratorium,  land- 
wirtschaftlich-botanischem  Garten  von  1 ha  Grosse  und  mit  Vegetationshaus,  das 
agrikulturchemische  Laboratorium,  das  Tierarzneiinstitut,  das  landwirtschaftlich- 
bakteriologische  Institut  und  die  tierphysiologische  Versuchsstation. 

Die  Anstalten  gehören  als  Universitätsinstitute  zum  Ressort  des  Königl. 
Ministeriums  der  geistlichen,  Unterrichts-  und  Medizinalangelegenheiten,  mit  Aus- 
nahme der  tierphysiologischen  Versuchsstation  der  Landwirtschaftskammer  für  die 
Provinz  Hannover,  welche  dem  Ministerium  für  Landwirtschaft,  Domänen  und 
Forsten  unterstellt  ist. 

Es  wirken  an  der  Universität  2 Fachdozenten  und  7 Dozenten  der  Hilfs- 
wissenschaften. 

Die  Frequenz  stellte  sich  im  Durchschnitt  der  letzten  10  Semester  vom 
Sonuneraemester  1903  bis  Wintersemester  1907/08  im  Semester  auf  33  Landwirte. 

Die  Unterhaltungszuscbüsse  für  1905  betrugen  36032  Mk.t  ausschliesslich 
der  Gehälter  der  Professoren. 

Das  landwirtschaftliche  Institut  an  der  Königlichen  Albertus- 
Universität  zu  Königsberg  i.Pr. 

Das  landwirtschaftliche  Institut  wurde  mit  Beginn  des  Sommersemesters  1876 
nach  der  Herstellung  des  Institutsgebäudcs  eröffnet,  nachdem  bereits  von  1869  ab 
Vorlesungen  über  Landwirtschaft  und  von  1872  ab  auch  Uber  Tierheilkunde  au 
der  Universität  gehalten  worden  waren.  Das  agrikulturchemische  Laboratorium 
wurde  mit  Beginn  des  Wintersemesters  1875/76  eröffnet. 

Mit  dem  landwirtschaftlichen  Institut  verbunden  ist  das  agrikultur-cbemiBche 
Laboratorium,  das  landwirtschaftlich  - physiologische  Laboratorium,  der  landwirt- 
schaftlich-botanische Garten  (51,5  ha  umfassend)  und  die  Tierklinik. 

Es  wirken  an  der  Universität  2 Fachdozenten  und  3 Dozenten  der  Hilfs- 
wissenschaften. 

Die  Frequenz  stellte  sich  im  Durchschnitt  der  letzten  6 Semester  vom 
8ommersemester  1905  bis  Wintersemester  1907/08  im  Semester  auf  51  Studierende. 

Die  Unterhallungszuscbüsse  für  1905  betrugen  30769  Mk.,  ausschliesslich 
der  Gehälter  für  Dozenten. 


Digitized  by  Google 


618 


Landwirtschaftliches  Unterrichts-  und  Versuchsweseu. 


Das  landwirtschaftliche  Institut  der  Königlichen  Universität 
su  Breslau. 

Das  Studium  der  Landwirtschaft  an  der  Universität  begann  im  HerbBt  1881 
durch  Errichtung  eines  Ordinariates  fiir  Landwirtschaft,  welches  mit  einem  land- 
wirtschaftlichen Institut  ausgestattet  wurde,  und  eines  Extraordinariates  für  Land- 
wirtschaft. Im  Sommer  1898  erreichte  die  bis  dahin  geltende  Organisation  ihren 
Abschluss  durch  die  Aufteilung  des  alten  landwirtschaftlichen  Instituts  in  drei 
selbständige  Spezialinstitute  für  landwirtschaftliche  Pflanzonproduktionalehre,  land- 
wirtschaftliche Tierproduktionslehre  und  Kulturtechnik,  während  das  frühere  tier- 
chemische (jetzt  agrikulturcbemische  und  -bakteriologische)  und  das  landwirt- 
schaftlich-technologische Institut  schon  Beit  1891  ihre  volle  Selbständigkeit  erhalten 
hatten.  Im  Herbst  1903  wurde  die  Tierklinik  von  dem  Institut  für  landwirt- 
schaftliche Tierproduktionslehre  losgelöst  und  unter  der  Bezeichnung  „Veterinär- 
institut“ selbständig  gemacht;  ferner  wurde  am  1.  April  1904  das  „Institut  für 
Wirtschaftslehre  des  Landbaues“  errichtet.  Das  landwirtschaftliche  Versuchsfeld 
umfasst  32,6  ha. 

Es  wirken  an  der  Universität  4 Facbdozenten  und  6 Dozenten  der  Hilfs- 
wissenschaften. 

Als  Landwirte  waren  an  der  Universität  immatrikuliert  im  Durchschnitt  des 
iosemestrigen  Zeitraums  von  Wintersemester  1897/98  bis  Sommersemester  1902  41 
und  von  Wintersemester  1902/03  bis  Sommersemester  1907  68  Studierende.1) 

Die  Unterhaltungszuschüsse  für  1905  betrugen  45075  Mk.,  ausschliesslich 
der  Gehälter  der  Professoren. 

Das  landwirtschaftliche  Institut  an  der  Königlichen  Christian- 
Albrechts-Universität  zu  Kiel. 

Es  wurde  am  16.  Mai  1873  eröffnet.  An  der  Universität  lehrt  t Fachdozent. 

Es  studierten  an  dem  landwirtschaftlichen  Institut  im  Jahre  1903  10, 
1904  7 und  1905  6,  zusammen  23  Personen. 

Die  Unterhaltungszuschüsse  für  1905  betrugen  4740  Mk.,  ausschliesslich  der 
Besoldung  des  Direktors. 

2.  Landwirtschaftliche  akademische  Lehranstalten. 

Sie  haben  den  Zweck: 

1.  der  wissenschaftlichen  Forschung  in  der  Landwirtschaft  und  den  mit  ihr  in 
Verbindung  stehenden  Grund-  und  Hilfswissenschaften  zu  dienen, 

2.  Landwirten  durch  Erteilung  von  wissenschaftlichem  Unterricht  die  Grundlage 
zum  vorteilhaften  Betriebe  ihres  Gewerbes  zu  verleihen, 

3.  den  Aspiranten  im  geodätischen  und  kulturtechniBchen  Berufe  die  Mittel  zu 
ihrer  Ausbildung  zu  gewähren  und 

*)  Die  Zahlen  sind  dem  amtlichen  Personalverzeichnis  der  Universität  Breslau 
entnommen. 


Digitized  by  Google 


Landwirtschaftliches  Unterrichts-  und  Versnchswesen. 


619 


4.  den  Studierenden  der  Universitäten,  der  technischen  und  tierärztlichen  Hoch- 
schulen die  Gelegenheit  zu  verschaffen,  sich  mit  der  Landwirtscbaftslehre 
und  den  einschlägigen  Hilfswissenschaften  in  dem  Umfange  vertraut  zu 
machen,  als  es  für  ihr  Wirken  im  späteren  Berufsleben  wünschenswert 
erscheint. 

Königliche  landwirtschaftliche  Akademie  zu  Bonn-Poppelsdorf  in 
Verbindung  mit  der  Königlichen  Rheinischen  Friedrich-Wilbelms- 
Universität  zu  Bonn. 

Die  Akademie  Poppelsdorf1)  hatte  sich  im  ersten  Yierteljahrhundert  ihres 
Bestehens  (1857 — 187z)  aus  den  kleinsten  Anfängen  heraus  allmählich  zu  einer 
reich  mit  Lehrkräften  und  Lehrmitteln  ansgestatteten  Hochschule  entwickelt.  Im 
zweiten  Vierteljahrhundert  traten  die  Fortschritte  in  der  landwirtschaftlichen 
Abteilung  äusserlich  weniger  hervor.  Sie  bezogen  sich  mehr  auf  den  inneren 
Ansbau  und  die  weitere  Vervollkommnung.  Allerdings  fand  auch  eine  Vermehrung 
der  landwirtschaftlichen  Lehrkräfte  und  Lehrmittel  statt,  so  dass  dadurch  der 
Unterricht  reichhaltiger  und  den  Bedürfnissen  der  Studierenden  entsprechend  ge- 
staltet werden  konnte.  Hingegen  wurde  der  Wirkungskreis  der  Akademie 
bedeutend  erweitert  durch  die  anf  die  Initiative  des  Direktors  Prof.  Dr.  DUnkel- 
berg  zurückzufübrende  Aufnahme  des  Unterrichts  in  der  Landeskultnrtechnik  im 
Jahre  1876  und  durch  den  im  Jahre  1880  angeschlossenen  Unterricht  in  der 
Geodäsie. 

Auf  das  Rektorat  von  Prof.  Dr.  Dünkelberg,  der  volle  25  Jahre  (vom 
1.  April  1871  bis  31.  März  1896)  an  der  Spitze  der  Akademie  stand,  folgte  als 
Rektor  Prof.  Freiherr  von  der  Goltz  vom  1.  April  1896  bis  zu  seinem  am 
6.  November  1905  erfolgten  Tode.  Der  gegenwärtige  Rektor  ist  Prof.  Dr.  Kreusler. 
Von  der  Goltz  übernahm  gleichzeitig  die  neu  errichtete  ordentliche  Professur 
für  Landwirtschaft  an  der  Universität  Bonn  mit  dem  Lehrauftrag  für  Landwirt- 
schafts- und  Agrarpolitik.  Damit  wurde  die  Personalunion,  welche  zwischen  der 
Akademie  und  der  Universität  unter  Sturm  und  Schweitzer  bestanden  batte, 
wieder  hergestellt. 

An  bemerkenswerten  Abschnitten  und  Vorkommnissen  sind  aufzuzäblen  die 
im  Jahre  1876  erfolgte  Errichtung  eines  eigenen  Gebäudes  für  die  Versuchs- 
station, die  ihre  Tätigkeit  erheblich  erweiterte.  Im  Jahre  1877  wurde  in  Ver- 
bindung mit  dem  landwirtschaftlichen  Verein  für  Rheinpreussen  eine  Maechinen- 
Prüfungsstation  an  der  Akademie  eingerichtet,  deren  Aufgabe  es  ist,  neue  und 
verbesserte  Maschinen  und  Geräte  der  Landwirtschaft  auf  ihre  Leistungsfähigkeit 
zn  prüfen. 

1894  wurde  eine  etatsmässige  Professur  für  Tierphysiologie  begründet  und 
1880  eine  besondere  Lehrkraft  für  Fischzucht  gewonnen.  Im  Jahre  1897,  dem 
50.  Jahre  des  Bestehens  der  Akademie,  waren  8 ordentliche  Lehrer  für  Landwirt- 

')  Vergl.  dazu  Festschrift  zur  Feier  des  50jährigen  Bestehens  der  KSnigl.  preussischen 
landwirtschaftlichen  Akademie  Poppelsdorf,  Bonn  1897,  und  die  Jahresberichte. 


Digitized  by  Google 


620 


Landwirtschaftliches  Unterrichts-  und  Versuchsweisen. 


Schaft  und  ihre  Nebenfächer  und  1 2 Hilfslehrer,  d.  b.  solche  Dozenten,  die  keine 
ordentliche  Lehrerstelle  an  der  Akademie  selbst  bekleiden,  sondern  ihre  Tätigkeit 
im  Nebenamt  ausüben,  tätig.  Die  Zahl  der  etatraässigen  Professoren  ist  noch 
gegenwärtig  die  gleiche,  an  Hilfslehrern  Bind  zwei  mehr  vorhanden. 

Tn  dem  Areal  der  GutswirtBchaft  sind  im  Laufe  der  Jahre  manche  Ver- 
änderungen eingetreten.  Ein  Teil  davon  wurde  für  Neubauten  benutzt,  ausserdem 
fanden  mancherlei  Zukäufe  und  Abverkäufe  statt.  Hei  der  immerhin  noch 
ziemlich  zerstückelten  Lage  der  nutzbaren  Fläche  muss  ein  freies  Wirtschafts- 
system innegehalten  werden.  Der  Schwerpunkt  liegt  in  der  Milchviehhaltung  und 
im  Futterbau.  Das  Gut  Annaberg  wurde  im  Jahre  1875  wieder  verkauft  und 
damit  gleichzeitig  die  dort  bestehende  Ackerbauschule  aufgelöst.  Man  war  zu 
der  Überzeugung  gekommen,  dass  es  zu  weit  von  Poppelsdorf  entfernt  liege,  um 
für  den  Dnterricht  genügend  ausgenutzt  werden  zu  können;  auch  waren  die 
Anlagekosten  so  gross  gewesen  und  die  laufenden  Bewirtschaftungskosten  stellten 
sioh  so  hoch,  dass  aus  finanziellen  Gründen  der  Verkauf  angezeigt  erschien. 

Am  1.  März  1904  wurde  als  Versuchswirtscbaft.  das  Gut  Dikopshof  bei 
Sechtem  erworben  und  am  1.  April  1905  die  akademische  Gutswirtschaft  im 
Umfang  von  124,20  ba  eingerichtet.  Unter  dem  12.  Februar  1900  wurden  neue 
Satzungen  gegeben.  Gleichzeitig  wurde  eine  BefähigungsprUfung  für  das  Amt 
eines  Tierzuchtinspektors  und  im  darauffolgenden  Jahre  ein  Ausbildungsgang  von 
Weinbergsverwaltern  eingerichtet.  Gegenwärtig  gehören  als  Zweiginstitute  der 
Akademie  an:  Das  geodätische  Institut,  das  physikalische  Institut,  das  chemische 
Laboratorium,  das  tierphysiologische  Institut,  das  botanische  Institut,  das  milch- 
wirtschaftliche Laboratorium,  das  Institut  für  Boden-  und  Pflanzenlehre  und  die 
Maschinen-Prüfungsstation. 

Jeder  an  der  Akademie  als  ordentlicher  Hörer  Aufgenommene  muss  sich 
der  Immatrikulation  bei  der  philosophischen  Fakultät  der  Universität  Bonn 
unterwerfen.  Durch  dieBe  Mafsnalime  und  durch  die  Einrichtung,  dass  ein 
ordentlicher  Professor  der  Akademie  gleichzeitig  Professor  an  der  Universität  ist, 
und  ebenso  einige  Universitätslehrer  als  Hilfslehrer  an  der  Akademie  wirken,  ist 
den  Lehrern  der  Hochschule  die  Möglichkeit  geboten,  von  allen  persönlichen  und 
sächlichen  wissenschaftlichen  Hilfsmitteln  der  Universität  Gebrauch  zu  machen. 
Den  studierenden  Landwirten  gewährt  die  Universität  die  häufig  benutzte 
Gelegenheit,  Vorlesungen  aus  anderen  als  rein  landwirtschaftlichen  Wissensgebieten, 
die  nicht  zum  Bereich  des  täglichen  landwirtschaftlichen  Studiums  gehören,  zu 
besuchen. 

Über  den  Besuch  der  Akademie  in  10  semestrigen  Durchschnitten  geben 
die  folgenden  Zahlen  Aufschluss: 

Hospitanten, 

Land-  einschl.  Studierende 
w'rte  der  Universität  Bonn 

Sommersemester  1847  bis  Wintersemester  1851/52  . . . 23  . . . . 4 

, 185*  V , *856/57  ...  39  ....  10 

„ 1857  „ „ 1861/62  ...  60  ....  14 


Digitized  by  Google 


Landwirtschaftliches  Unterrichts-  und  Venrachswesen. 


621 


Hospitanten, 

*UI  ’ einschl.  Studierende 
"'r,e  der  Universität  Bonn 


8ommerscmester  1862  bis  Wintersemester 

1866/67 . 

. . 65  . . . 

7 

ft 

1867  „ 

ff 

1871/72  . 

. . 47  • • • 

8 

fl 

»87*  * 

n 

1876/77 . 

• • 31  . . - 

6 

ft 

*877  » 

1881/82  . 

. . 31  . . . 

5 

!» 

1882  „ 

f» 

1886/87  • 

• • 31  ■ . . 

6 

11 

>887  „ 

* 

1891/92  . 

. . 31  . . . 

8 

ff 

1892  „ 

ft 

1896/97  . 

. - 41  • ■ • 

«3 

n 

»897  » 

ft 

1901/02  . 

. . 106  . . . 

»3 

fj 

1902  „ 

r> 

1906/07  . 

. . 147  . . . 

21 

Königliche  landwirtschaftliche  Hochschule  zu  Berlin.1) 

Die  landwirtschaftliche  Lehranstalt  zu  Berlin,  deren  Vorgeschichte  sich  in 
Bd.  III,  8.  533  befindet,  entwickelte  sich  in  den  70er  Jahren  sehr  günstig. 
Während  1863  die  Zahl  sämtlicher  Lehrer  nur  4 betrug,  war  sie  bis  zum  Sommer- 
Semester  1880  auf  22  gestiegen.  Eingehende  Erörterungen  des  Abgeordneten- 
hauses im  Jahre  1874  führten  dazu,  das  Institut  in  der  bisherigen  Weise  unter 
dem  Ressort  des  Ministers  für  Landwirtschaft  zu  belassen,  aber  die  enge  Ver- 
bindung mit  der  Universität  dadurch  aufrecht  zu  erhalten,  dass  ein  Vertreter 
des  Ministeriums  für  Landwirtschaft  und  ein  Vertreter  des  Ministeriums  der 
geistlichen  usw.  Angelegenheiten  das  Kuratorium  bildeten.  Mit  einem  ge- 
samten Kostenaufwand  von  2523000  Mk.  wurde  während  der  Jahre  von  1876  bis 
1880  eine  Reihe  neuer  Gebäude  errichtet..  Im  Winter  1880/81  wurde  die  Ver- 
einigung der  landwirtschaftlichen  Lehranstalt  mit  dem  landwirtschaftlichen  Museum 
durchgeführt  und  durch  Allerhöchste  Order  vom  14.  Februar  1881  bestimmt,  dass 
die  beiden  vereinigten  Institute  den  Namen  „Landwirtschaftliche  Hochschule“ 
führen  sollten.  Das  landwirtschaftliche  Museum  war  im  Jahre  1867  unter  be- 
sonderer Mitwirkung  von  L.  Wittmack  begründet.  Der  Grundstock  dazu  war 
aus  Ankäufen,  die  Air  5000  Taler  auf  der  Weltausstellung  in  Paris  vorgenommen 
waren,  gebildet.  Viele  Geschenke  und  vor  allem  die  Sammlungen  der  1877  bezw. 
1880  aufgelösten  Akademien  von  Eldena  und  Proskau  hatten  den  Bestand  erheblich 
vergrÖBsert.  Während  in  den  ersten  Jahren  des  Bestehens  des  Museums  die 
Kosten  aus  einmaligen  aussergewöhnlichen  Zuwendungen  bestritten  wurden,  erhielt 
das  Museum  seit  1869  einen  eigenen  Etat. 

Der  erste  kommissarische  Direktor  der  neuen  Lehranstalt  war  Geh.  Reg.-Rat 
Dr.  H.  Thiel.  Um  Erfahrungen  zu  sammeln,  wurden  zunächst  provisorische 
Statuten  erlassen,  an  deren  Stelle  erat  am  20.  Januar  1897  endgültige  Satzungen 
traten.  Von  vornherein  war  die  Dreiteilung  der  Lehrstellen  für  die  eigentliche 

')  Die  landwirtschaftliche  Hochschule  zu  Berlin  in  Thiels  Landwirtschaftlichen 
Jahrbüchern  1881.  — Die  Königliche  landwirtschaftliche  Hochschule  in  Berlin.  Festschrift 
zur  Feier  des  25  jährigen  Bestehens,  herausgegeben  vom  Lehrerkollegium  unter  Redaktion 
von  Prof.  Dr.  L.  Wittmack.  Berlin  1906. 


Digitized  by  Google 


622 


Landwirtschaftliches  Unterrichte-  tmd  Versnchswesen. 


Landwirtschaftswissenschaft  in  Aussicht  genommen  für  Betriebslehre,  Pflanzen- 
und  Tierproduktionslehre.  Daneben  wurde  noch  je  eine  Lehrstelle  für  National- 
ökonomie, Botanik,  Pflanzen  physiologie , Zoologie,  Tierphysiologie,  Physik, 
Chemie  und  eine  Dir  Mineralogie  und  Bodenkunde  errichtet.  Mit  dem  Institut 
wurde  gleichzeitig  das  Laboratorium  des  Vereins  der  Spiritusfabrikanten  und  das 
Laboratorium  des  Vereins  für  Zuckerindustrie  des  deutschen  Reiches  verbunden, 
so  dass  die  wichtigsten  landwirtschaftlichen  Nebengewerbe  eine  besondere  Pflege 
fanden.  Für  die  übrigen  in  das  Gebiet  der  Landwirtschaft  einschlageuden  Facher, 
landwirtschaftliches  Bau-  und  Meliorationswesen,  Agrikulturgesetzgebungs-  und 
Landwirtschaftsrecht,  Tierarzneikunde,  Entomologie,  Forstwissenschaft,  Gartenbau, 
Gerate-  und  Maschinenkunde,  Molkereiwesen  usw.  war  die  Anstellung  von  geeigneten 
Lehrkräften  im  Nebenamt  in  Aussicht  genommen. 

Im  Jahre  1883  wurde  die  Abteilung  für  Geodäsie  und  Kulturtechnik,  1897 
eine  besondere  landwirtschaftlich-technische  Abteilung  eingerichtet.  Unter  finanzieller 
Unterstützung  des  Vereins  „Versuohs-  und  Lehranstalt  für  Brauerei11  wurde  eine 
Lehr-  und  Versuchsanstalt  für  Brauerei  angegliedert,  die  1893  ein  eigenes  Ge- 
bäude mit  einer  Versuchs-  und  Lehrbrauerei  erhielt.  Ein  weiterer  Vertrag  wurde 
seitens  des  Landwirtschaftsministeriums  am  27.  Februar  1896  mit  dem  genannten 
Verein  und  2 weiteren,  dem  „Verein  der  Spiritusfabrikanten  in  Deutschland'1  und 
dem  „Verein  der  Stärkeintereasenten  in  Deutschland“  abgeschlossen,  zwecks 
Gründung  einer  Lehr-  und  Versuchsanstalt  für  die  Gärungsgewerbe.  Der  Neubau 
dieses  Instituts  für  Gärungsgewerbe  und  Stärkefabrikation  war  1897  vollendet. 
Dem  Vorsteher  dieses  Instituts  ist  ein  Versucbskornhaus  unterstellt,  das  sich 
der  Versuchsanstalt  für  Getreideverarbeitung,  G.  m.  b.  H.  angliedert. 

Die  Versuchsanstalt  für  Getreideverarbeitung  Ut,  nachdem  die  bisherige 
Versuchsanstalt  des  Verbandes  deutscher  Müller  am  1.  April  1897  aufgehoben 
ist,  ins  Leben  getreten.  Sie  wird  beaufsichtigt  und  erhält  Zuschüsse  vom 
Reich  und  von  Preussen.  Die  Gesellschafter  sind  die  13  preussischen  Landwirt- 
schaftskammern und  der  Verband  deutscher  Müller  in  Berlin.  Sie  besteht  ans 
einer  Versuchsbäckerei,  einer  Versuchamühle  und  verschiedenen  Laboratorien. 

Am  8.  Mai  1904  ist  das  mit  allen  Mitteln  moderner  Technik  ausgestattete 
neue  Institut  flir  Zuckerindustrie  eröffnet  worden.  Ebenso  wurde  ein  zootechnisches 
und  ein  Institut  für  Mineralogie  und  Bodenkunde  neu  erbaut.  Weitere  Neubauten 
für  das  physikalische  Institut  und  das  Institut  für  Tierphysiologie  sind  im  Gange. 

Im  Jahre  1905  wurde  die  agrikulturchemische  Versuchsstation  der  Land- 
wirtschaftskammer für  die  Provinz  Brandenburg,  die  bis  dahin  in  Dahme  ihren 
8itz  hatte,  auf  Veranlassung  des  Herrn  Ministerialdirektors  Dr.  H.  Thiel  in  der 
Weise  mit  der  landwirtschaftlichen  Hochschule  vereinigt,  dass  das  einige  Jahre 
vorher  eingerichtete  Institut  für  landwirtschaftliches  Versuchswesen  und  Bakteriologie 
mit  ihr  verbunden  wurde. 

Von  inneren  Veränderungen  ist  zu  erwähnen,  daBs  unter  dem  30.  Januar  1894 
die  bisherige  Bezeichnung  des  pflanzenphysiologischen  Instituts  in  Institut  für 
Pflanzenphysiologie  und  Pflanzenschutz  umgeändert  wurde,  ln  den  letzten  Jahren 
ist  auch  eine  besondere  Professur  für  Binnenfischerei  begründet  worden.  Mit 


Digitized  by  Google 


Landwirtschaftliche«  Unterricht«-  und  Versuchswesen. 


623 


Beginn  dea  Wintersemesters  1905/06  wurde  die  Versuchsanstalt  für  landwirtschaft- 
liche Maschinen  eröffnet.  Sie  bat  die  Aufgabe,  landwirtschaftliche  Maschinen 
einer  Oebrauchspriifung  zu  unterziehen  und  zu  begutachten  und  ist  von  der  Land- 
wirtschaftskammer  für  die  Provinz  Brandenburg  ins  Leben  gerufen.  Mit  ihr 
organisch  verbunden  ist  das  maschinentechnische  Laboratorium  der  Hochschule. 

Auf  der  Domäne  Dahlem  ist  nahe  dern  Versuchsfeld  der  Kaiserlich  biologischen 
Anstalt  für  Land-  und  Forstwirtschaft  ein  Versuchsfeld  für  die  agrikulturchemische 
und  biologische  Versuchsstation  und  für  Demonstrationen  in  der  Kulturtechnik  ein 
Stück  Land  zur  Anlage  einer  Kieselwiese  der  Hochschule  überlassen. 

Gegenwärtig  besteht  also  die  Hochschule  aus  3 Abteilungen:  1.  der  land- 
wirtschaftlichen, z.  der  geodätisch-kulturtechnischen  und  3.  der  landwirtschaftlich- 
technischen  Abteilung,  die  folgende  Institute  umfasst:  a)  Institut  für  Gärungs- 
gewerbe und  Stärkefabrikation,  b)  Institut  für  ZuckerinduBtrie,  c)  Versuchsanstalt 
für  Getreideverarbeitung.  An  Unterabteilungen  weist  das  Institut  für  Gärungs- 
gewerbe  auf:  1.  Versuchsanstalt  des  Vereins  der  Spiritusfabrikanten  in  Deutsch- 
land, 2.  Versuchsanstalt  des  Vereins  der  Stärkeinteressenten  in  Deutschland,  3.  Ver- 
suchsanstalt des  Vereins  der  Kornbrennereibesitzer  und  der  Presshefefabrikanten 
Deutschlands,  4.  Versuchsanstalt  des  Verbandes  deutscher  Essigfabrikanten,  5.  Ver- 
suchs- und  Lehranstalt  für  Brauerei,  6.  Versuchsanstalt  des  Vereins  deutscher 
Kartoffeltrockner,  7.  bau-  und  maschinentechnische  Abteilung,  8.  feuerungstech- 
niscbe  Abteilung,  9.  deutsche  Kartoffelkulturstation , 10.  Gerstenkulturstation, 
11.  Hopfenkulturstation. 

Die  Organe  für  die  Leitung  der  Hochschule  sind:  1.  das  Kuratorium,  2.  der 
Rektor,  3.  das  engere  und  weitere  Lehrerkollegium.  Die  Mitglieder  des  Kurato- 
riums werden  tom  Minister  ernannt.  Um  eine  enge  Fühlung  mit  der  Universität 
zu  erhalten,  ist  neben  einem  Mitglieds  des  Ministeriums  für  Landwirtschaft  stets 
auch  ein  Mitglied  des  Unterrichtsministeriums  zum  Kurator  ernannt.  Seit  Gründung 
des  Instituts  ist  Ministerialdirektor  Dr.  H.  Thiel  der  Vorsitzende  des  Kuratoriums, 
neben  ihm  steht  als  Vertreter  des  Kultusministeriums  seit  188z  der  Ministerial- 
direktor Dr.  Althoff. 

An  der  Hochschule  wirken  17  etatmässige  Professoren,  von  denen  4 gleich- 
zeitig Universitätslehrer  sind,  19  sonstige  Dozenten  (Hilfslehrer)  und  9 Privat- 
dozenten, insgesamt  45  Dozenten.  Die  Zahl  der  Studierenden  der  landwirtschaft- 
lichen Abteilung  stellt  sich  im  iosemestrigen  Durchschnitt  folgendermafsen : 


Gesamtzahl 

davon  ordentliche 

der  Hörer 

Hörer 

Sommersemester 

1881  bis  Wintersemester  1885/86 

. . 80 

5« 

n 

1886  „ 

„ 1890/91 

. . 112 

88 

n 

* 

ON 

OQ 

s 1895/96 

. . IO9 

86 

n 

1896  „ 

« 1900/01 

. . 152 

1 1 2 

1» 

1901  , 

„ 1905/06 

. . 216 

l6l 

Sommersemester 

1906  . . 

• • «97 

«55 

Wintersemester 

1906/0;  . 

• 3*3 

280 

Somm  ersemester 

1907  . . 

. . 160 

«49 

Wintersemester 

1907/08  . 

- • 3*8 

288 

Digitized  by  Google 


624 


Landwirtschaftliche*  Unterrichts-  und  Versuchswesen. 


Das  Kaiser  Wilhelms-Institut  für  Landwirtschaft  in  Bromberg.1) 

Die  Errichtung  des  Instituts  gehört  zu  den  Maßnahmen,  welche  von  der 
Staatsregicrung  zur  wirtschaftlichen  und  kulturellen  Hebung  des  Ostens  und  zur 
Stärkung  des  Deutschtums  in  den  ehemals  polnischen  Landesteilen  in  Aussicht 
genommen  sind.  Durch  wissenschaftliche  Forschungen  und  praktische  Versuchs- 
tätigkeit sollen  die  Bedingungen  ermittelt  werden,  nach  denen  unter  den  besonderen 
klimatischen,  Boden-  und  Waeserverhältnissen  der  östlioben  Provinzen  die  Land- 
wirtschaft in  ihren  verschiedenen  Zweigen  am  wirksamsten  gefördert  werden  kann. 
Ferner  soll  durch  regelmässig  wiederkehrende  Vortragskurse,  durch  Demonstration 
und  durch  Anregung,  Anstellung  und  Überwachung  von  Versuchen  in  den  Wirt- 
schaften der  Landwirte  gleichzeitig  unmittelbar  praktische  Förderung  der  östlichen 
Landwirtschaft  erfolgen.  Das  Institut  wurde  am  iz.  Juni  1906  eröffnet  und  unter- 
steht dem  Ministerium  für  Landwirtschaft,  Domänen  und  Foreten.  Es  gliedert 
sich  in  die  Abteilungen:  1.  Agrikulturcbemie,  Bakteriologie  und  Saatzucht, 
2.  Meliorationswesen,  der  die  neu  errichtete  öffentliche  Wetterdienststelle  zugeteilt 
ist,  die  gleichzeitig  auch  Beobachtungsstation  des  Königl.  preussischen  meteoro- 
logischen Instituts  ist,  3.  Pilanzenkrankheiten,  4.  Tierhygiene.  Ausserdem  sind 
llörsäle  vorhanden,  in  welchen  Vorträge  und  Kurse  für  Landwirte  abgehalten 
worden. 

Die  Gesamtleitung  liegt  in  den  Händen  des  Direktors.  An  der  Spitze  jeder 
Abteilung  steht  ein  Abteilungsvorsteher.  Um  das  Institut  in  Berührung  mit  den 
Behörden  und  landwirtschaftlichen  Kroisen  des  Ostens  zu  bringen,  ist  ein 
Kuratorium  aus  Landwirten,  den  Veriretern  der  beiden  Oberpräsidenten  von  West- 
preussen  und  Posen  und  dem  Direktor  der  Anstalt  gebildet  worden.  Vorsitzender 
des  Kuratoriums  ist  der  jeweilige  Regierungspräsident  von  Bromberg. 

Das  Institut  liegt  im  Osten  der  Stadt  Bromberg  und  besitzt  ein  7,5  ha 
grosses  Grundstück. 

Der  Rechnungsvoransohlag  für  das  Jahr  1907  setzt  aus: 

in  Einnahme 29514  Mk. 

„ Ausgabe ■ ■ , 220262  „ 

Der  Staatszuschuss  beträgt  mithin:  190748  Mk. 

II.  Forst  wissenschaftliche  akademische  Lehranstalten  (Forstakademien). 

Die  Forstakademien  haben  den  Zweck,  Unterricht  in  der  Forstwissenschaft, 
sowie  in  den  grundlegenden  und  Nebenfächern  zu  erteilen,  insbesondere  eine  um- 
fassende theoretische  und  praktische  Vorbildung  flir  den  Dienst  in  der  Staats- 
forstverwaltung zu  gewähren  und  die  Fortbildung  der  Forstwissenschaft  zu  fördern. 

Es  gibt  ihrer  zwei  in  Eberswalde  und  Münden.  Sie  unterstehen  dem 
Ministerium  filr  Landwirtschaft,  Domänen  und  Forsten.  Die  erstere  war  von  182t 
bis  Frühjahr  1830  mit  der  Universität  Berlin  vereinigt.  Am  1.  Mai  1830  wurde 
sie  nach  Eberswalde  verlegt.  Die  letztere  ist  am  27.  April  1868  eröffnet.  Der 
Besuch  stellte  sich  in  den  Jahren  1903 — 1905  folgendermaßen : 

M ßerlacb  in  Thiels  Landwirtschaftlichen  Jahrbüchern  1908.  S.  181. 


Digitized  by  Google 


Landwirtschaftliches  Unterrichts-  und  Yersuchsweseu. 


625 


■903 

1904 

1905 

Eberswalde  . . 

. . . 68 

66 

60 

Münden  . . . 

. . . 67 

68 

77 

An  Staatszuschüssen  waren  im  Jahre  1905  in  Eberswalde  erforderlich 
131549  Mk.  13  Pf.  und  in  Münden  82846  Mk.  70  Pf. 

III.  Tierärztliche  Hochschulen. 

Die  tierärztlichen  Hochschulen  sollen  dem  Unterricht  und  der  Forschung 
im  Gesamtbereicbe  der  Tierheilkunde  und  ihrer  Hilfswissenschaften  dienen. 

Die  beiden  vorhandenen  Hochschulen  befinden  sich  in  Berlin  und  Hannover 
und  gebären  zum  Ressort  des  Ministeriums  für  Landwirtschaft,  Domänen  und 
Forsten.  Die  erstere  wurde  am  1.  Juni  1790  als  Anstalt  zur  Ausbildung  von 
Fahnenschmieden  für  die  Armee  und  von  Beamten  und  Rossärzten  für  die  Gestüte 
und  Marställe  errichtet,  ging  im  Jahre  1817  (Kabinettsorder  vom  9.  Juni  1817) 
von  dem  Obermarschallamt,  welches  bis  dahin  die  spezielle  Aufsicht  über  sie 
führte,  in  das  Ressort  der  Ministerien  des  Krieges  und  des  Innern,  und  im  Jahre 
1822  (Kabinettsorder  vom  21.  Dezember  1821)  in  das  ItesBort  des  Ministeriums 
der  geistlichen,  Unterrichts-  und  Medizinal-Angelegenheiten  über.  Seit  1872 
(Kabinettsorder  vom  27.  April  1872)  ist  die  Anstalt  dem  Ministerium  für  Land- 
wirtschaft, Domänen  und  Forsten  unterstellt.  Durch  die  Allerhöchste  Order  vom 
20.  Juni  1887  wurde  die  Schale  zur  „Tierärztlichen  Hochschule*1  erhoben. 

Die  tierärztliche  Hochschule  in  Hannover  ist  im  Jahre  1777  von  der  vormals 
hannoverschen  Regierung  unter  Georg  III.,  König  von  England  und  Kurfürst  von 
Hannover  errichtet  und  1778  eröffnet  worden.  Durch  Allerhöchste  Order  vom 
20.  Juni  1887  wurde  die  frühere  Tierarzneischule  zur  „Tierärztlichen  Hochschule“ 
erhoben. 

Der  Besuoh  auf  den  beiden  Hochschulen  stellte  sich  in  den  Jahren  1903 
bis  1905  folgendermaßen: 


1903 

1904 

1905 

Berlin 

• 534 

482 

416 

Hannover  .... 

. 260 

222 

218 

An  Staatszuschiisseu  waren 
77  Pf.  und  in  Hannover  140232 

im  .lahre  1905 
Mk.  86  Pf. 

in  Berlin 

erforderlich 

IV.  Land  wirt.schaftssehulen. 

1.  Sogenannte  landwirtschaftliche  Mittelschulen. 

Die  mittleren  landwirtschaftlichen  Lehranstalten  sind  erst  ungefähr  40  Jahre 
alt.  Sie  gingen  hervor  aus  den  theoretisch- praktischen  Schulen,  wie  sie  in  Bd.  III, 
S.  527  geschildert  sind.  Den  Schülern  dieser  Anstalten,  meist  Söhnen  aus  dem 
Bauernstand,  wurde  Unterricht  in  der  landwirtschaftlichen  Theorie  und  Praxis  er- 
teilt. In  den  Gegenden,  wo  ein  zahlreicher,  wohlhabender  und  intelligenter  Bauern- 
stand mit  der  Zeit  sich  herausbildete,  genügten  vielen  Bauern  diese  Schulen  nicht 
mehr.  Sie  glaubten,  ihre  Söhne  könnten  eine  rationelle  Praxis  besser  zu  Hause 
Metu.ni.  Bodea  des  prenss.  Staates.  VIII.  4U 


Digitized  by  Google 


626 


Landwirtschaftliche!*  Unterrichts-  lind  Versuchswesen. 


oder  in  anderen  privaten  Betrieben  lernen;  dagegen  wünschten  sie  einen  aus- 
giebigeren theoretischen  Unterricht,  als  die  Ackerbauschulen  ihn  gewährten.  Es 
entwickelten  sich  infolgedessen  mit  der  Zeit  Lehranstalten,  die  die  praktischen 
Unterweisungen  einBchränkten  und  an  deren  Stelle  den  theoretischen  Unterricht 
setzten,  bis  schliesslich  die  Verbindung  mit  der  Landwirtschaft  ganz  aufgegeben, 
ihre  Erlernung  einer  besonderen  Lehrzeit  überlassen  und  die  rein  theoretischen 
Landwirtschaftsschulen  ausgebildet  wurden,  in  denen  dann  zugleich  der  Unterricht 
in  den  allgemein  bildenden  Fächern  eine  starke  Ausdehnung  erhielt. 

Die  erste  landwirtschaftliche  Mittelschule  gründete  Michelsen  im  Jahre 
185S  in  Hildesheim.  Nach  der  Annektion  von  Hannover  durch  Preussen  gelang 
es  ihm,  für  seine  Schule  die  Berechtigung  zu  erwerben,  den  Abiturienten  gültige 
Zeugnisse  für  den  einjährig-freiwilligen  Militärdienst  auszustellen.  Diese  Ver- 
günstigung wurde  dann  später  auf  andere  nach  dem  Muster  von  Hildesheim  ge- 
gründete Schulen  ausgedehnt,  unter  der  Bedingung,  dass  diese  Schulen  in  der 
allgemeinen  Bildung  genau  dasselbe  leisten  mussten,  was  durch  die  vom  Reiche 
erlassenen  Prüfungsvorschriften  für  das  Examen  zum  einjährig-freiwilligen  Dienst 
allgemein  vorgeschrieben  ist.  Diese  Schulen  erhielten  offiziell  den  Namen  Land- 
wirtschaftsscbulen.  Ihr  Lehrplan  wurde  durch  das  Reglement  vom  10.  August 
1875  und  vom  11.  November  189z  geordnet,  ln  betreff  der  Ausbildung  der 
Lehrer  der  Landwirtschaft  für  diese  Schulen  wurden  unter  dem  9.  Mai  187;, 
17.  November  1877,  3.  Juni  1891,  38.  März  1903  und  14.  März  1904  gemein- 
schaftliche Verfügungen  der  Minister  für  die  landwirtschaftlichen  Angelegenheiten 
und  der  geistlichen,  Unterrichts-  und  Medizinalangelegenheiten  erlassen.1)  Die 
Rangverbältnisse  der  Direktoren  und  Lehrer  der  Landwirtschaftsschulen  wurden 
durch  Allerhöchsten  Erlass  vom  37.  Mai  1895  geregelt. 

Die  Landwirtschaftsschulen  charakterisieren  sich  als  landwirtschaftliche  Real- 
schulen. Sofern  sie  nicht  mit  einer  Vorschule  verbunden  sind,  haben  sie  3 Klassen, 
die  der  Untertertia,  Obertertia  und  Untersekunda  einer  Realschule  entsprechen. 
Der  Lehrplan  erstreckt  Bich  auf  Religion,  Deutsch  und  eine  neue  fremde  Sprache, 
entweder  Englisch  oder  Französisch,  Geographie  und  Geschichte,  Mathematik, 
Naturwissenschaften  und  Landwirtschaftslehre,  der  in  der  3.  und  z.  Klasse  je  4, 
in  der  1.  Klasse  6 Stunden  wöchentlich  eingeräumt  sind.  Die  Naturwissenschaften 
erhalten  in  der  3.  Klasse  8,  in  der  3.  10  und  in  der  1.  wieder  8 Stunden. 

Die  Landwirtschaftsschulen  sind  der  Regel  nach  nicht  staatliche  An- 
stalten, sondern  vom  Staate  nur  subventionierte  städtische,  landwirtschaftliche 
Vereins-,  Kreis-  oder  Provinzialinstitute.  Sie  ressortieren  gemeinschaftlich  von 
dem  Ministerium  für  die  landwirtschaftlichen  Angelegenheiten  und  dem  Kultus- 
ministerium und  Bind  für  ihren  ganzen  dienstlichen  Verkehr  den  Königl.  Regierungen, 
in  deren  Bezirken  sie  liegen,  unterstellt. 

Die  Landwirtschaftsschulen  stehen  meist  unter  einem  Kuratorium,  welches 
die  direkte  Aufsicht  ausübt  und  die  Verwaltungsgescbäfte,  soweit  sie  nicht  dem 

9 Unterm  39.  Februar  1908  sind  neue  Bestimmungen  für  die  Ausbildung  und  die 
Prüfung  der  Landwirtscbaftslehrer  an  Landwirtschaftsschulen  und  an  landwirtschaftlichen 
Winterschulen  erlassen  worden,  die  am  r.  April  1911  resp.  am  1.  April  1909  in  Kraft  treten. 


Digitized  by  Go 


Landwirtschaftliches  Unterrichts-  und  Versuchsweisen. 


627 


i e 

l L 

l m- 

Jtr.T 

i .V 

fÜL 

IR 

»f ** 

ieh 
i c - 

i h»-* 

»I»' 

so 

, AK* 
;3i?  •* 

iP 

{{t!' 
fr*.  **■ 
0 «■-** 

td»> 

5^ 

kSp 

lut"- 

iu*».' 

w**" 

id» 

Ulict1 

rtjcU'- 

n#S^‘ 

ins  *' 


s*.  r 

it  ^ 

llU*5' 

»Ö* 


Direktor  übertragen  sind,  besorgt.  In  dem  Kuratorium  sind  die  verschiedenen  bei 
den  Schulen  interessierten  Körperschaften  und  die  Staatsregierung  durch  ein  oder 
mehrere  Mitglieder  vertreten.  Durch  Allerhöchsten  Erlass  vom  8.  Mai  1895  sind 
die  Inhaber  von  Keifezeugnissen  der  Landwirtscbaftsschulen  in  bezug  auf  die  Zu- 
lassung zum  Subalterndienst  den  Inhabern  der  Reifezeugnisse  der  höheren  Bürger- 
schulen und  sonstigen  realistischen  Lehranstalten  mit  6 jährigem  Lehrgang  gleich- 
gestellt. 

Über  die  Verteilung  der  Landwirtschaftsschulen  auf  die  Provinzen,  ihre 
Schttlerzahl  und  die  Gesamtsumme  der  Aufwendungen  für  sie  gibt  die  folgende 
Zusammenstellung  Aufschluss. 


Die  Landwirtschaftsschulen  im  Etatsjahre  1906. 


Provinz: 

P 
k»  V 

tu  P 

■e  P 

« s 

1 sf 

Ort: 

Zahl  der  Schiller 
in  den 

Fach-  Vor- 

klassen  k lassen 

*■§  , | 
it  »J 

1*  s < a 
C 5 4* 

C®  '* 

I 

2 

3 

4 

5 

6 

Ostprensaen  . . . 

2 

Heiligenbeil,  Marggrabowa 

107 

«*3 

Ul  101 

Weltpreisen  . . 

X 

Marienbnrg 

«17 

78 

80930 

Brandenburg  . . . 

I 

Dahme 

221 

83 

66674 

Pommern  .... 

2 

Eldena.  Schivelbein  . . . 

200 

160 

108  882 

Posen 

1 

Samter 

113 

66 

48 196 

Schlesien  .... 

2 

Krieg,  Liegnitz  .... 

*79 

21s 

i«5  295 

Sachsen 

I 

Salzwedel 

— 

63 

16 170 

Schleswig-Holstein  . 

I 

Flensburg 

79 

7* 

36  000 

Hannover  .... 

I 

Hildesheim 

124 

66 

70  206 

Westfalen  ... 

2 

Herford,  Lindiiigliausen 

178 

86 

104  410 

Hessen-Nassau  . . 

I 

Weilburg 

9* 

47 

55  498 

Rheinprovinz  , . . 

2 

Cleve,  Bitbnrg  .... 

390 

*49 

132  661 

Staat: 

17 

«899 

1208 

Sa.: 

3107 

2.  Niedere  landwirtschaftliche  Lehranstalten. 

Man  unterscheidet:  1.  Ackerhauscbulen,  z.  landwirtschaftliche  Winterscbulen. 
Die  Pflege  des  niederen  landwirtschaftlichen  Unterrichts  ist  durch  das  Provinzial- 
Dotationsgesetz  vom  8.  Juli  1875  den  Provinzialverwaltungen  übertragen. 

A.  Ackerbauschulen. 

Die  Ackerbauschulen  sind  niedere  landwirtschaftliche  UnterrichtsanBtalten, 
welche  die  Kenntnisse  der  absolvierten  Volksschule  voraussetzen.  Sie  haben  die 
Aufgabe,  in  einem  theoretischen  bezw.  theoretisch-praktischen  Kursus  von  i1/,  bis 
2 Jahren  solchen  Schülern,  welche  auf  eine  tüchtige  Berufsbildung  bedacht  sind 
und  die  Berechtigung  zum  einjährig-freiwilligen  Militärdienst  niobt  erwerben  wollen 
oder  bereits  auf  einer  anderen  nichtlandwirtschaftlicheu  Lehranstalt  erworben 

40» 


Digitized  by  Google 


628 


Landwirtschaftliches  Unterricht*-  und  Versuchs  wesen. 


haben,  Gelegenheit  zum  Erwerbe  der  notigen  Kenntnisse  zn  geben,  welche  zu 
einem  rationellen,  den  Zeitverhältnissen  entsprechenden  Betriebe  der  Landwirt- 
schaft erforderlich  sind. 

Die  Entwicklung  der  Ackerbauscbulen  bis  zum  Jahre  1867  findet  sich  in 
Bd.  III,  S.  527.  Nach  1870  ist  die  Mehrzahl  der  Ackerbauschulen  eingegangen 
durch  das  Aufkommen  der  Landwirtschaftaschulen  und  der  landwirtschaftlichen 
Winterschulen.  Im  Etatjahr  1905  waren  nur  noch  21  Schulen  mit  725  Schülern 
vorhanden.  Einige  der  Anstalten  mussten  wegen  Mangel  an  Schülern  im  ge- 
nannten Jahr  den  Unterricht  einstellen. 

B.  Landwirtschaftliche  Winterschulen. 

Eine  besondere  Bedeutung  und  Verbreitung  haben  in  den  letzten  beiden 
Jahrzehnten  die  landwirtschaftlichen  Winterschulen  erlangt.  Sie  sind  auf  der 
Volks-  und  Fortbildungsschule  weiterbauende  Fachschulen,  in  der  Kegel  auf  zwei 
Winterkurse  berechnet.  Die  Anstalten  haben  die  Aufgabe,  den  Söhnen  solcher 
Landwirte,  welche  die  Arbeitskraft  derselben  wahrend  des  Sommerhalbjahres  nicht 
entbehren  können,  oder  denjenigen  jungen  Landwirten,  welche  sich  nicht  in  der 
Lage  befinden,  den  zweijährigen  Kursus  einer  Ackerbauschule  zu  absolvieren,  das- 
jenige Mafs  von  praktisch  verwertbaren  Kenntnissen  zu  verleihen,  dessen  sie  be- 
dürfen, um  die  Landwirtschaft  mit  Vorteil  zu  betreiben  und  ihre  künftige  Stellung 
im  Uemeindeleben  den  gesetzlichen  Voraussetzungen  und  Anforderungen  entsprechend 
ansfUllen  zu  können. 

Der  Unterricht  ist  ein  rein  theoretischer,  er  erstreckt  sich  auf  Land-  und 
Volkswirtschaft,  auf  die  Naturwissenschaft  und  auf  die  Elementarfächer.  Ein  geprüfter 
Lehrer  der  Landwirtschaft  ist  als  Direktor  angestellt,  neben  dem  noch  meistens 
ein  zweiter  Lehrer  der  Landwirtschaft  und  eiue  Keilte  von  Lehrern,  die  an  anderen 
Anstalten  beschäftigt  sind,  im  Nebenamt  wirken.  Der  Direktor  der  Anstalt  pflegt 
gleichzeitig  als  Wanderlehrer  für  den  Bezirk,  in  dem  die  8chule  liegt,  seitens  der 
Landwirtschaftskammer  angestellt  zu  sein.  Dadurch  findet  eine  günstige  Wechsel- 
beziehung Btatt  zwischen  Beiner  Lehrtätigkeit  und  den  praktischen  Verhältnissen 
seines  Bezirkes.  Die  Opfer,  die  die  Eltern  der  Schüler  zu  bringen  haben,  sind 
gering.  Zudem  erfordern  diese  Schulen  auch  wenig  Aufwand  für  ihre  Unterhaltung. 
Ihre  Errichtung  erfolgt  meist  auf  Anregung  von  Kommunalbehörden,  oder  der 
Landwirtschaftskammer,  oder  von  landwirtschaftlichen  Vereinen.  Dementsprechend 
liegt  auch  die  direkte  Beaufsichtigung  in  den  Händen  der  beteiligten  Verbände 
oder  Vereine.  Häufig  ist  der  Landrat  Vorsitzender  des  Kuratoriums.  Der  Er- 
folg der  Winterschulen  zeigt,  dass  ihre  Einrichtungen  den  Bedürfnissen  in  voll- 
kommenster Weise  entsprechen. 

Im  Jahre  1870  gab  es  in  Preussen  noch  keine  landwirtschaftliche  Winter- 
schule, im  Jahre  1905  bestanden  139;  davon  entfielen  auf  Ostpreussen  11,  West- 
preussen  5,  Brandenburg  5,  Pommern  4,  Posen  8,  Schlesien  8,  Sachsen  10,  Schleswig- 
Holstein  8,  Hannover  23,  Westfalen  16,  Hessen-Nassau  8,  Rheinprovinz  32,  Hohen- 
zollern  1,  zusammen  139. 

Den  Stand  des  gesamten  niederen  landwirtschaftlichen  Unterrichtswesens  im 
Etatjahre  1906  zeigt  die  folgende  Zusammenstellung. 


Digitized  by  Google 


Landwirtschaftliches  Unterricht«-  und  Veranchswesen. 


629 


Ackerbauschulen  und  landwirtschaftliche  Winterschulen  im  Etatjahre  1906. 


Provinz: 

Zahl  der 
bestehenden 
Schulen 

Zahl  der 
Sch  öl  er 

Gesa  int*  | 

summe  der 
Aufwendungen 

Mk. 

« 

2 

3 

4 

Ostpreusseu 

12 

458 

82  320 

Weatpreussen 

9 

279 

61  228 

Brandenburg  

9 

349 

124277 

Pommern 

6 

239 

5840 

Posen 

8 

267 

53  °7> 

Schlesien 

9 

560 

107  160 

Sachsen  

12 

59z 

130  *92 

Schleswig-Holstein 

8 

535 

96  754 

Hannover 

33 

1584 

244  800 

Westfalen 

18 

984 

l6l  097 

Hessen-Nassau 

10 

3°3 

82  484 

Rheinprovinz 

34 

861 

208  654 

Hohenzollern 

2 

41 

II  715 

Staat: 

170 

7052 

1 422  I69 

Die  Tafel  III  im  Atlas  zur  zweiten  Abteilung,  die  Herr  Geh.  Ober-Keg.-Kat 
Dr.  'l'raugott  Müller  entworfen  hat,  zeigt  in  übersichtlichster  Weise  die  Ver- 
teilung der  niederen  landwirtschaftlichen  Unterrichtsanstalten  (Ackerbau-  und 
Winterschulen)  nach  dem  Stande  vom  Jahre  1903. 

3.  Die  ländlichen  Fortbildungsschulen.1) 

Durch  die  §§  106  und  142  der  Gewerbeordnung  vom  21.  Juni  1869  war 
für  die  Einrichtung  gewerblicher  Fortbildungsschulen  eine  gesetzliche  Grundlage 
geboten  und  dadurch  Veranlassung  gegeben,  Staatsmittel  für  sie  flüssig  zu  machen.  — 
Angeregt  durch  die  Erfolge  des  gewerblichen  FortbildungsschulwesenB  war  man 
von  privater  Seite  zur  Errichtung  von  ländlichen  Fortbildungsschulen  über- 
gegangen. Die  ersten  ländlichen  Fortbildungsschulen  entstanden  in  der  Rheinprovinz 
und  verbreiteten  sich  von  da  aus  Uber  die  angrenzenden  Gebiete.  Im  Regierungs- 
bezirk Wiesbaden,  Uber  den  in  dieser  Beziehung  die  genauesten  Zahlen  vorliegen, 
bestanden  im  Winter  1874/75  91  Fortbildungsschulen  mit  1450  Schülern  von  14 
bis  20  Jahren,  108  Schülern  von  21 — 30  Jahren  und  12  Schülern  von  31 — 40  Jahren, 
also  im  ganzen  mit  1570  Schülern,  von  denen  am  Schluss  des  Halbjahres  noch 
1412  am  Unterricht  teilnahmen.  Die  Gemeinden  zahlten  Beiträge  von  50 — 120  Mk. 
als  Pauschquantum  oder  honorierten  den  Unterricht  für  den  Abend  oder  die  Stunde. 

Erst  vom  Jahre  1875  ab  sind  den  ländlichen  Fortbildungsschulen  aus  den 
zur  Forderung  des  FortbildungBSchulwesens  ausgesetzten  Fonds  Staatsunterstützungen 

‘)  Stand  und  Entwicklung  der  ländlichen  Fortbildungsschulen  in  Prenssen,  1902. 
Bearbeitet  im  Ministerium  flir  Landwirtschaft,  Domänen  und  Forsten,  Berlin  1904. 


Digitized  by  Google 


630  Landwirtschaftliches  Unterrichts-  lind  Versuchswesen. 

zuteil  geworden,  wenn  die  Gemeinden,  Kreise  oder  Private  die  erforderlichen  Auf- 
wendungen zur  Errichtung  und  Unterhaltung  ländlicher  Fortbildungsechulen  nur 
teilweise  oder  gar  nicht  zu  leisten  vermochten. 

Eine  erstmalige  einheitliche  Regelung  des  Unterrichtes  an  ländlichen  Fort- 
bildungsschulen erfolgte  durch  den  gemeinsamen  Erlass  des  Ministers  des  Innern, 
des  Ministers  der  geistlichen,  Unterrichts-  und  Medizinal-Angelegenheiten  und  des 
Ministers  für  die  landwirtschaftlichen  Angelegenheiten,  betreffend  die  Einrichtung 
und  Beaufsichtigung  ländlichor  Fortbildungsschulen,  vom  2.  Februar  1876. 

In  der  Anlage  zu  diesem  Erlass  sind  die  Grundzilge  für  die  Einrichtung 
der  ländlichen  Fortbildungsschule  niedergelegt.  Als  ihre  Aufgabe  ist  hingestellt, 
die  Volksschulbildung  ihrer  Zöglinge  zu  befestigen,  zu  ergänzen  und,  soweit  sich 
die  Möglichkeit  dazu  bietet,  mit  besonderer  Rücksicht  auf  die  ländlichen  Gewerbe 
und  den  Betrieb  der  Landwirtschaft  zu  erweitern.  Die  ländliche  Fortbildungs- 
schule soll  unmittelbar  an  die  Arbeit  der  Volksschule  anknüpfen.  Die  Volks- 
schullebrer  des  Ortes  sind,  soweit  irgend  tunlich,  auch  die  Lehrer  an  der 
Fortbildungsschule.  Doch  kann  auch  ausnahmsweise  ein  dafür  besonders  befähigter 
anderer  Fachmann  den  Unterricht  übernehmen,  namentlich,  wo  es  sich  um  tech- 
nische Gegenstände  handelt.  Der  Unterricht  erstreckt  sich  vorzugsweise  auf  die 
Elementarfächer:  Lesen,  Schreiben  und  Rechnen,  die  aber  mit  besonderer  An- 
wendung auf  die  landwirtschaftlichen  Verhältnisse  und  Bedürfnisse  gelehrt  werden; 
ferner  auf  einzelne  Gebiete  der  Naturwissenschaft  und  der  Landwirtschaftslehre. 
Hierbei  ist  besonders  zu  berücksichtigen,  dass  entsprechend  dem  Charakter  der 
ländlichen  Bevölkerung  das  Experiment  eindringlicher  wirkt  als  der  blosse  Vortrag. 
Die  Wahl  der  Fächer  bängt  von  der  Vorbildung  der  Schüler,  der  Befähigung  der 
Lehrer,  den  besonderen  örtlichen  Verhältnissen  und  von  der  wöchentlichen 
Stundenzahl  ab.  Die  Zahl  der  wöchentlichen  Unterrichtsstunden  soll  mindestens 
4 betragen.  Die  Wahl  der  Schultage  ist  der  Gemeinde  bezw.  den  Schulvorständen 
überlassen.  Zunächst  waren  die  ländlichen  Fortbildungsschulen  der  Aufsicht 
der  Königl.  Regierung,  in  der  Provinz  Hannover  der  König).  Konsistorien  des 
bezüglichen  Bezirks  bezw.  der  in  ihrem  Aufträge  handelnden  Kreis-  und  Lokal- 
schulinspektoren unterstellt.  Diese  hatten,  wo  es  anging,  zu  den  Prüfungen  und 
zu  Revisionen  bewährte  Landwirte  des  Bezirks  und  Mitglieder  der  Vorstände  der 
landwirtschaftlichen  Vereine  hinzuzuziehen. 

Als  Schullokal  dient  in  der  Regel  die  Volksschule. 

Die  Grundzüge  für  die  Einrichtung  ländlicher  Fortbildungsschulen,  welche 
mit  diesem  Erlass  aufgeBtellt  wurden,  sind  bisher  mafsgebend  für  die  Gestaltung 
des  ländlichen  Fortbilduugsunterrichts  gewesen.  Öfters  ist  indessen  aus  landwirt- 
schaftlichen Kreisen  die  Anregung  ergangen,  von  diesen  Grundzügen  nach  der 
Richtung  abzuweichen,  dass  auch  im  ländlichen  Fortbildungsunterricbt  mehr  der 
praktischen  Richtung,  der  Anknüpfung  an  die  Interessen  und  Bedürfnisse  des 
zukünftigen  Berufes  der  Zöglinge  Rücksicht  gotragen  werde.  Das  Königl.  Landes- 
ökonomie-Kollegium hat  in  wiederholten  Beschlüssen  die  darauf  abzielenden 
Wünsche  der  Landwirtschaft  zum  Ausdruck  gebracht. 


Digitized  by  Google 


landwirtschaftliche!.  Unterricht*-  und  Versuchs  wesen.  ß3] 

Xu  der  Sitzung  de*  Jahre*  1890  schlug  das  König).  Landesökonomie- 
Kollegium  unter  Berücksichtigung,  dass  wegen  der  Verschiedenheit  der  wirtschaft- 
lichen Verhältnisse  und  Anschauungen  der  Bevölkerung  in  den  einzelnen  Provinzen 
eine  allgemeine  Einführung  des  obligatorischen  Fortbildungsunterrichts  unüber- 
windlichen Hindernissen  begegnen  würde,  vor,  den  Fortbildungsunterricht  dadurch 
nutzbringender  zu  gestalten,  dass  die  hierzu  befähigten  und  geneigten  Lehrer 
entweder  j schon  auf  dem  8eminar  oder  später  in  besonderen  Klassen  mit  den 
eigentümlichen  Aufgaben  und  Methoden  dieses  Unterrichts  vertraut  gemacht 
würden.  Ausserdem  sollte  den  landwirtschaftlichen  Zentralvereinen  Gelegenheit 
gegeben  werden,  in  betreff  der  Auswahl  des  Unterrichtsstoffes  ihre  Wünsche 
geltend  zu  machen  und  von  den  Leistungen  der  Schule  durch  von  ihnen  ab- 
zuordnende Sachverständige  Kenntnis  zu  nehmen. 

Im  Jahre  1895  fasste  das  König).  Landesökonomie-Kollegium  unter  Aufrecht- 
erbaltung des  vorigen  Beschlusses  seine  Wunsche,  betreffend  das  ländliche  Fort- 
bildungsschulwesen, noch  genauer  zusammen.  Die  Hauptpunkte  betonen,  dass  der 
Unterricht  den  praktischen  Bedürfnissen  der  kleinen  Landwirte  mehr  entsprechen 
und  in  allen  Unterrichtsfächern  darauf  Rücksicht  genommen  werden  solle,  dass 
die  Schüler  bereits  in  der  Landwirtschaft  tätig  sind  und  man  ihnen  für  ihren 
Beruf  nützliche  Kenntnisse  vermitteln  wolle.  — Es  wird  empfohlen,  dass  zwischen 
den  Fortbildungsschulen  und  älteren  praktischen  Landwirten  oine  nähere  Be- 
ziehung hergestellt  würde  dadurch,  dass  in  dem  Schulvorstand  befindliche  Land- 
wirte öfter  dem  Unterricht  beiwohnen.  Mit  der  Leitung  der  landwirtschaftlichen 
Fortbildungsschulen  müsse  in  jedem  Regierungsbezirk  ein  sachverständiger  Schul- 
mann betraut  werden,  welcher  die  regelmässige  Inspektion  vorzunehmen  oder 
durch  andere  geeignete  Persönlichkeiten  zu  veranlassen  habe. 

Das  ländliche  Fortbildungsschulwesen  wurde  im  Jahre  1895  auf  das  land- 
wirtschaftliche ResBort  übernommen.  Unter  dem  30.  Oktober  1895  wurden  unter 
Berücksichtigung  der  Beschlüsse  des  Landesökonomie-Kollegiums  in  einem  gemein- 
samen Erlass  des  Ministers  der  geistlichen  usw.  Angelegenheiten  und  des  Ministers 
für  Landwirtschaft,  Domänen  und  Forsten  die  Ziele  des  Unterrichts  in  diesen 
Schulen  näher  präzisiert,  ohne  im  wesentlichen  von  den  Grundzügen  von  1876 
abzuweichen.  Es  wurde  die  Einführung  besonderer  organisatorischer  Einrichtungen 
zur  Förderung  des  ländlichen  Fortbildungsschulwesens  in  Aussicht  genommen.  In 
einem  weiteren  Erlass  des  Landwirtsobaftsministers  vom  23.  November  1897  sind 
die  Grundsätze  für  die  Verwendung  des  Fonds  zur  Gewährung  von  Zuschüssen 
für  ländliche  Fortbildungsschulen  niedergelegt ; sie  sind  seit  dem  Rechnungsjahr 
1897/98  maßgebend.  Die  Regierungspräsidenten  haben  für  jedes  Rechnungsjahr 
eine  Obersicht  über  den  Stand  der  im  Regierungsbezirke  vorhandenen  ländliohen 
Fortbildungsschulen  und  die  Verwendung  der  Staatshilfen  einzureichen. 

Für  die  Provinz  Hessen-Nassau  wurde  durch  Gesetz  vom  8.  August  1904 
der  Besuch  ländlicher  Fortbildungsschulen  obligatorisch  gemacht.  Der  einzige 
Paragraph  des  Gesetzes  besagt,  dass  durch  statutarische  Bestimmung  einer 
Gemeinde  für  die  nicht  mehr  schulpflichtigen,  unter  18  Jahr  alten  männlichen 
Personen  für  drei  aufeinanderfolgende  Winterhalbjahre  die  Verpflichtung  zum 


Digitized  by  Google 


632  Landwirtschaftliches  1'nterrichts-  und  Versuchewesen. 

Besuch  eiuer  ländlichen  Fortbildungsschule  begründet  werde.  Befreit  davon  sind 
die,  welche  die  Berechtigung  zum  einjährig-freiwilligen  Militärdienst  erworben  haben 
oder  eine  Innungsfach-  oder  andere  Fortbildungsschale  besuchen.  Die  Bestimmung 
weiterer  Ausnahmen  ist  zulässig.  An  Sonntagen  darf  Unterricht  nicht  erteilt 
werden.  Der  Erlass  eines  ähnlichen  Gesetzes  für  die  Provinz  Hannover  steht  in 
Aussicht. 

Die  Entwicklung  der  Zahl  der  ländlichen  Fortbildungsschulen,  der  Höbe  der 
für  sie  gemachten  ßaraufwendungen,  der  Staatszuschüsse  und  der  Oesamtzahl  der 
Schüler  im  Zeitraum  von  1896 — 1906  für  die  Monarchie  zeigt  die  folgende 
Zusammenstellung : 


Jahr 

Gesamtzahl 
der  ländlichen 
Fortbildungs- 
schulen 

Höhe  der 
gesamten  Bar- 
aufwenduugen 

Mk. 

Davon 
aus  Staats- 
mitteln 

Gesamtzahl 

der 

Schüler 

Mk. 

I 

2 

3 

4 

5 

I896 

930 





'3  3°7 

1897 

969 

100  804 

34233 

14059 

1898 

1041 

1 1 2 740 

45  757 

'4563 

1899 

1046 

128  067 

57  m 

14823 

1900 

1139 

'44  777 

66869 

16  225 

1901 

1281 

162  879 

76 138 

18854 

1902 

1421 

182  236 

96522 

20  666 

1903 

1664 

220  944 

122  280 

23  026 

1904 

2019 

278  124 

161 663 

28333 

1905 

2617 

379  797 

228  708 

37445 

1906 

2991 

426  663 

262  614 

42  607 

Den  Stand  und  die  Verhältnisse  des  ländlichen  Fortbildungsschulwesena 
im  Jahre  1906  für  die  Provinzen  und  den  Staat  zeigt  die  folgende  Tabelle. 

(Siehe  die  Tabellen  auf  Seite  634 — 637.) 

Auf  Tafel  IV  int  Atlas  zur  zweiten  Abteilung  ist  der  Stand  von  1903  nach 
Regierungsbezirken  dargestellt.  Die  Zahl  der  Schulen  ist  in  den  Provinzen  recht 
verschieden,  in  Brandenburg,  Sachsen,  VVestpreussen  und  Pommern  wäre  ihre  Ver- 
mehrung zu  wünschen.  Die  Einrichtung  und  Unterhaltung  einer  Fortbildungs- 
schule beansprucht  nur  unbedeutende  Unkosten.  Der  Zeitaufwand  des  Schülers  ist 
gering,  die  Vorteile  für  ihn  sind  erheblich. 

Neuerdings  sind  Bestrebungen  im  Gange,  Fortbildungsschulen  für  die  weib- 
liche Jugend  der  kleinbäuerlichen  und  landwirtschaftlichen  Arbeiterklassen  einzu- 
richten, um  sie  besser  in  den  mancherlei  Aufgaben  des  ländlichen  Haushalts 
auszuhilden. 

Dip  (iesanitaurw  endungen  fiir  das  lanilw irtschaftliche  Schulwesen  be- 
trugen im  Etaljahr  1906: 


f 


Laii<l\virtscliaftliclies  Unterrichts-  und  Versuchswesen. 


633 


Ostpreußen 2S3999  Mk. 

WestpreusHen 154992  „ 

Brandenburg 210693  » 

Pommern „ 179196  n 

Posen i25  44S  „ 

Schlesien 260203  » 

Sachsen 155*74  * 

Schleswig-Holstein 163020  „ 

Hannover 370488  „ 

Westfalen 303406  „ 

Hessen-Nassau  215409  „ 

Rheinprovinz 383276  „ 

Ilolienzollem 19051  » 


Staat:  2794855  Mk. 

Y.  Spezialfachsehulen. 

Neben  diese  verschiedenen  Schularten  treten  noch  die  mannigfachsten 
Spezialfachschulen. 

t.  Königl.  pomologische  Institute  und  Gärtner-Lehranstalten. 

(Höhere  Fachschulen.) 

Sie  haben  den  Zweck,  ihre  Zöglinge  zu  Kunst-  und  Handelsgärtnern  und  zu 
Landscbaftsgärtneru  auszubilden.  Fe  gibt  deren  3: 

a)  Die  Königl.  Gärtner-Lehranstalt  zu  Dahlem. 

Sie  ist  im  Jahre  1824  errichtet.  Die  Anstalt  Bteht  unter  der  Oberaufsicht 
des  Landwirtschaftsministeriums.  Der  KursuB  dauert  2 Jahre.  Im  Jahr«  1905 
hatte  sie  44  Schüler. 

b)  Das  pomologische  Institut  zu  Proskau. 

Es  wurde  am  15.  Oktober  1868  eröffnet.  Ressortverhältnisse  und  Dauer  des 
KursuB  sind  dieselben  wie  in  Dahlem.  Im  Jahre  1905  waren  daselbst  28  Schüler 
Vom  April  1908  an  werden  auch  Schülerinnen  als  Hospitantinnen  zugelaseen. 

c)  Königl.  Lehranstalt  für  Wein-,  Obst-  und  Gartenbau  zu  Geisenheim, 
Rheingaukreis,  Regierungsbezirk  Wiesbaden. 

Die  Anstalt  soll  vorzugsweise  einen  möglichst  vollkommenen  Betrieb  des 
Obst-  und  Weinbaues,  sowie  des  ganzen  Gartenbaues,  gestützt  auf  naturwissen- 
schaftliche Grundsätze,  lehren  und  darstellen.  Die  Lehranstalt  verfolgt  die  Auf- 
gabe, in  einem  mehrjährigen  Lehrgänge  solche  Gärtner  auszubilden,  welche 
öffentlichen  Anstalten,  grösseren  Privatgärten  oder  Handelsgärtnereien  vorstebeu 
können.  Ausserdem  sollen  in  einem  kürzeren  Zeiträume  Gärtner,  welche  schon 
mindestens  zwei  Jahre  in  einer  Handelsgärtneroi  oder  grösseren  Privatgärtnerei 
gearbeitet  haben,  weitere  Ausbildung  im  Obst-,  W’ein-  und  Gartenbau  erlangen. 
Hieran  schliesst  Bich  ein  Lehrgang  für  Obst-  und  Weinhauschüler*  von  einjähriger 


Digitized  by  Google 


634 


Landwirtschaftliches  Unterrichts-  und  Venuchswesen. 


Übersicht  über  den  Stand  und  die  Verhältnisse  der 


8 

Mb 

3 

0 

| 

M 

O 

s 

Ol 

« 

■ 

rr 

u 

1 

is 

u 

0 

JO 

1 

g 

» 

i 

2 

3 

4 

Gesamtzahl  der  ländlichen  Fortbildungsschulen 

402 

95 

•3* 

Von  den  Schulen  wurden  errichtet  durch: 

s)  Kreise 

— 

•3 

1 

b)  Gemeinden 

•43 

12 

55 

c)  landwirtschaftliche  Vereine 

8 

I 

2 

d)  Private  und  auf  jede  andere  Weis« 

251 

69 

78 

Zahl  der  ländlichen  Fortbildungsschulen,  deren  Unterhaltungs- 
kosten bestritten  wurden  durch: 

a)  Kreise  allein 

— 

4 

2 

b)  Gemeinden  allein 

— 

— 

4 

c)  landwirtschaftliche  Vereine  allein 

— 

— 

— 

d)  den  Staat  allein 

334 

84 

- 

e)  den  Staat  in  Verbindung  mit  auderen  Beteiligten  . . 

68 

1 

”5 

f)  Private  und  auf  jede  andere  Weise 

— 

— 

5 

Zahl  der  ländlichen  Fortbildungsschulen,  die  keine  Kosten  er- 

forderten 

— 

— 

— 

Höhe  der  gesamten  Baranfwendungen Hk. 

60  578 

12  834 

19742 

Die  Aufwendungen  wurden  bestritten  durch: 

a)  Schulgeld 

169 

— 

3 446 

b]  Private,  Stiftungen,  Legate,  andere  als  laudwirtschaft- 

liehe  Vereine 

886 

— 

2915 

c)  landwirtschaftliche  Vereine 

448 

— 

90 

d)  Gemeinden 

526 

86 

• 377 

e)  Kreise 

1 724 

437 

1 897 

f)  Provinzen 

— 

— 

4»5 

g)  den  Staat: 

i.  aus  Kap.  102  Tit.  15  b des  Etats  der  land Wirtschaft- 

liehen  Verwaltung Mk. 

12  050 

it  750 

9 612 

2.  ans  anderen  Fonds * 

44  775 

561 

" 

Digitized  by  Google 


Landwirtschaftliches  l'incrrichtt-  mul  Versnchswcseu 


635 


ländlichen  Fortbildungsschulen  im  Jahre  1906. 


a> 

S 

Posen 

Schlesien 

S 

4» 

aa 

-n 

ü s 

¥ ‘5 
s 1 

~ 0 
0 EG 

W 

u 

3 

es 

X 

Westfalen 



a E 

v « 

OB  S 

S ä 
S Ä 

N 

a 

> 

0 

c 

A 

a 

‘3 

5 

2 

i 1 
i J 
£ « 
0 0 
X 

Staat 

5 

6 

7 

8 

9 

IO 

11 

12 

13 

■4 

'5 

»9 

l66 

270 

74 

199 

422 

220 

586 

280 

5» 

2 991 

2 

— 

5 

— 



47 



— 

— 



68 

43 

126 

65 

15 

35 

>3* 

165 

574 

246 

54 

' 773 

— 

— 

• 

1 

9 

I I 

8 

— 

1 

— 

42 

44 

40 

*99 

48 

155 

'3* 

47 

12 

33 

1 108 

_ 

3 

1 

4 

3 

2 

_ 

_ 

_ 

'9 

— 

— 

1 

1 

— 

1 

19 

13 

6 

— 

45 

— 

153 

179 

— 

75 

— 

— 

— 

— 

— 

S25 

88 

>3 

82 

66 

ns 

400 

189 

546 

156 

S* 

I 910 

I 

— 

s 

5 

2 

(6 

IO 

*7 

ns 

— 

I89 

II  »97 

24  1S1 

37  748 

9312 

30  266 

2 

55  482 

37  899 

77447 

41 961 

7336 

3 

426  663 

344 

18 

42 

242 

2 I52 

10775 

3 706 

1378 

656 

- 

22  928 

3*6 

— 

I 027 

54 

1 037 

I 286 

203 

3 451 

15377 

— 

26  422 

77 

37 

«58 

- 

228 

247 

305 

20 

102 

— 

1 712 

l8lS 

370 

I 629 

*4*7 

1 574 

S 105 

11 394 

19814 

8 M7 

2582 

58839 

'*55 

60 

2 083 

3199 

3377 

9670 

7 794 

11 749 

3630 

— 

47  453 

' 

— 

29O 

6 000 

“ 

6695 

74'7 

l8  OOO 

23  968 

4400 

2*  474 

45  399 

*4  499 

35  >35 

14  049 

4754 

202  607 

5696 

SS41 

134 

60007 

Digitized  by  Google 


6136 


Landwirtschaftliches  Unterrichts-  und  Versuchswesen. 


Übersicht  über  den  Stand  und  die  Verhältnisse  der 


a 

4> 

1 

2 

£ 

2, 

s 

S 

1 

t 

£ 

5S 

u. 

E 

2 

JS 

2 

s 

| 

iS 

1 

2 

3 

4 

Ausserdem  wurden  vom  Staate  für  Heizung,  Beleuchtung  nnd 

Reinhaltung  de»  .Schul lokal»  verausgabt Mk. 

- 

— 

— 

Gesamtzahl  der  Schiller 

3 595 

1040 

>494 

Zahl  der  Schulen,  in  denen  Schiller  unterrichtet  wurden: 

a)  bis  10  Schüler 

304 

5« 

73 

b)  von  ii — 20  Schüler 

9' 

39 

55 

c)  über  20  Schüler 

7 

5 

8 

Zahl  der  Lehrer 

547 

II  I 

213 

Von  den  Lehrern  waren: 

a)  Geistliche 

»9 

I 

41 

b)  landwirtschaftliche  Lehrer 

— 

— 

— 

c)  Volksschullehrer 

526 

1 10 

17a 

d)  andere  Personen  (Landwirte,  Tierärzte  usw.) .... 

2 

- 

- 

Zahl  der  Schulen,  in  denen  unterrichtete: 

a)  ein  Lehrer 

282 

79 

70 

b)  mehr  als  ein  Lehrer 

120 

16 

66 

Zahl  der  Unterrichtsstunden  im  Laufe  des  Jahres 

32  IOO 

8308 

«o  123 

Zahl  der  Schulen,  in  deneu  unterrichtet  wurde: 

n)  nur  im  Winter 

400 

90 

136 

b)  während  des  ganzen  Jahres 

2 

5 

— 

Dauer.  Kr  ist  an  Stelle  des  halbjährigen  Spezialkursus  Tür  Obst-  und  Wein- 
bau, und  zwar  für  diejenigen  eingerichtet  worden,  welche,  ohne  gärtnerische 
Vorbildung  zu  besitzen,  die  Anstalt  besuchen  und  sich  gründliche  theoretische 
und  praktische  Kenntnisse  und  Fertigkeiten  im  Obst-  und  Weinbau  sowie  iin 
Gemüsebau  erwerben  wollen.  Endlich  soll  die  Lehranstalt  Obstgärtnern,  Baum- 
wärtern, Schullehrern,  Landwirten,  Garten-  und  Weiugutsbesitzern,  Weinhändlern. 
Winzern  usw.  Gelegenheit  bieten,  als  Hospitanten  am  Unterricht  teilzunehmen, 
um  dadurch  für  ihre  praktischen  Anschauungen  eine  wissenschaftliche  Grundlage 
zu  erhalten. 

Die  Lehranstalt  untersteht  ebenfalls  demLandwirtsohaftsministerium.  Sie  wurde 
eröffnet  am  19.  Oktober  1872.  Der  Besuch  stellte  sich  im  Jahre  1905  aul  113  Schüler. 


Digitized  by  Google 


Landwirtschaftliches  Unterrichts-  und  Versuchs  wesen. 


637 


ländlichen  Fortbildungsschulen  im  Jahre  1906. 


c 

s 

s 

0 

0 
0 J 

'55 

aj 

2 

r/j 

Sachsen 

k 0 
1 ~ 

SK 

Hannover 

Westfalen 

0 2 

as  | 

CG  S 

X 

N 

S 

O 

fm 

0a 

0 

M 

X 

E 4 
J ä 

N M 
1 £ 
1 s 

1 ‘ 

5 

6 

7 

8 

9 

IO 

1 1 

12 

13 

*4 

'5 

2 296 

3594 

5 89°| 

1024 

' 793 

5 484 

1000 

1 726 

5835 

3740 

IO  342 

5 006 

528 

42  607 , 

46 

IOO 

35 

3° 

'5« 

156 

s> 

166 

63 

3° 

' 456 

37 

5» 

>3* 

33 

39 

206 

109 

260 

139 

20 

1 224 

6 

8 

97 

1 1 

9 

60 

60 

l6o 

78 

2 

5" 

135 

207 

365 

104 

27s 

651 

335 

840 

37* 

82 

4 240 

'9 

1 

1 1 

11 

12 

58 

21 

21 

<$ 

- 

230 

t (6 

206 

353 

92 

2Ss 

582 

3 

305 

818 

35* 

82 

3 972 

— 

— 

1 

1 

8 

9 

6 

1 

s 

— 

33 

54 

126 

>»3 

48 

144 

248 

128 

JS6 

206 

26 

1 980 

35 

40 

87 

26 

55 

*74 

92 

200 

74 

26 

1011 

<M9* 

12  964 

19  009 

5567 

17402 

34  051 

21 264 

45  3*4 

24  30s 

4343 

24»  3*4 

86 

166 

269 

73 

*99 

4*9 

216 

586 

453 

51 

2 944 

3 

— 

1 

I 

— 

3 

4 

— 

47 

I 

47 1 

2.  Obst-,  Wein-  und  Gartenbauschulen.  (Niedere  Fachschulen.) 

Die  Obst-  und  Gartenbauechulen  haben  die  Aufgabe,  junge  Leute  zu  Obst* 
haumzüchtern  und  Gärtnern  heranzubilden.  Es  bestehen  deren  14,  mit  381  Schülern 
im  Jahre  1905. 

3.  Wiesenbauschulen. 

Die  Wiesenbauschulen  bezwecken  die  theoretische  und  praktische  Ausbildung 
von  jungen  Leuten,  insbesondere  von  Bauernsöhnen,  auf  dem  Gebiete  des  Wiesen- 
baues und  der  Drainage.  Es  gibt  deren  5,  mit  533  Schülern  im  Jahre  1905. 

4.  Molkereischulen. 

Die  Molkereischulen  verfolgen  den  Zweck,  jungen  Männern  und  Mädchen, 
welche  sich  dem  Molkereifache  widmen  wollen,  diejenige  theoretische  und  praktische 


Digitized  by  Google 


638 


Landwirtschaftliches  Unterrichts-  und  Versuchs  wesen. 


Ausbildung  zu  versc baffen,  die  sie  befähigt,  später  als  Meier  bezw.  Meierin  oder 
als  Vorsteher  grösserer  Molkereien  mit  Erfolg  tätig  zu  sein.  Auch  erhalten  die 
jungen  Mädchen  an  einzelneu  Schulen  Unterweisung  und  Übung  in  der  Führung 
eines  ländlichen  Haushalts. 

Die  Molkereikurse  sind  für  Bolche  Personen  bestimmt,  die  schon  in  der 
Molkerei  Bescheid  wissen  und  nur  weitere  theoretische  und  praktische  Belehrung 
in  allen  Teilen  der  Milchwirtschaft  erwerben  wollen.  Es  sind  15  Molkereischulen 
vorhanden,  die  im  Jahre  1905  345  Schüler  hatten. 

5.  Landwirtschaftliche  Haushaltungsschulen. 

Die  Haushaltungsschulen  verfolgen  den  Zweck,  den  Töchtern  der  besser 
situierten  ländlichen  Bevölkerung  diejenigen  Fertigkeiten  und  Kenntnisse  zu  ver- 
leihen, welche  zur  gedeihlichen  Führung  einer  ländlichen  Haushaltung  notwendig 
sind.  Der  Unterricht  umfasst  daher  Bowohl  theoretische  als  praktische  Unter- 
weisungen und  Anleitungen  in  allen  Verrichtungen  und  Arbeiten,  welche  in  das 
Tätigkeitsgebiet  einer  ländlichen  Hausfrau  fallen. 

Die  wirtschaftlichen  Frauenschulen  dienen  zur  Ausbildung  der  erwachsenen 
weiblichen  Jugend  höherer  Stände  für  den  Beruf  der  Hausfrau  oder  ihrer  Stell- 
vertreterin, der  Lehrerin  an  ländlichen  liaushaltungs-  oder  Frauenschulen,  der 
Landpflegerio,  der  wirtschaftlichen  ßetriebsleiterin  oder  Ansiedlerin. 

Es  bestehen  deren  von  beiden  Arten  zusammen  53,  die  1905  einen  Besuch 
von  1621  Schülerinnen  aufwiesen. 

6.  WanderhaushaltungBschulen. 

Der  Zweck  der  WanderhaushaltungBschulen,  d.  h.  solcher  Haushaltungs- 
Schulen,  welche  nicht  an  einem  bestimmten  Orte  ihren  Sitz  haben,  Bondern  von 
Ort  zu  Ort  auf  bestimmte  Zeit  zur  Ausübung  ihrer  Tätigkeit  herumziehen,  besteht 
darin,  den  heranwachsenden  Töchtern  der  kleineren  und  mittleren  Landwirte, 
sowie  sonstiger  kleiner  Gewerbetreibenden  auf  dem  Lande  auf  möglichst  billigem 
und  bequemem  Wege  die  Ausbildung  in  den  wichtigsten  hauswirtschaftlichen 
Arbeiten  zu  geben,  die  ihnen  in  der  elterlichen  Wirtschaft  meist  nicht  zuteil 
werden  kann. 

Es  gibt  davon  19,  mit  einem  Besuch  von  1626  Schülerinnen  im  Jahre  1905. 

7.  Hufbeschlag-Lehrschmieden. 

Die  Lehrscbraieden  haben  den  Zweck: 

a)  Schmieden  Gelegenheit  zu  bieten,  sich  im  Hufbeschlag  und  in  der  gesamten 
Hufpflege  gründliche  Kenntnisse  und  Fertigkeiten  zu  erwerben,  damit  sie 
befähigt  werden,  den  Pferdezüchtern  und  Pferdebesitzern  bei  der  Aufzucht 
und  Haltung  ihrer  Pferde  durch  sachgemässe  Einwirkung  auf  die  Erhaltung 
und  Entwicklung  normaler  Hufe,  Stellungen  und  Gangarten  zu  helfen; 

b)  die  nach  dem  Gesetze  vom  1$.  Juni  1884  für  den  Betrieb  des  Hufbeschlag- 
gewerbes  erforderlichen  Prüfungszeugnisse  zu  erteilen; 

c)  den  Pferdebesitzern  und  Schmieden  die  Anschaffung  brauchbarer  und  guter 
Hufbescblagsmaterialien  durch  Vermittelung  zu  erleichtern; 


Digitized  by  Google 


Landwirtschaftliches  Unterrichts-  und  Versuchswesen. 


639 


d)  den  Pferdebesitzern  einen  allen  Anforderungen  entsprechenden  guten  Huf- 
beschlag  zu  bieten. 

Es  bestehen  58  Anstalten,  die  1905  von  61 1 Schülern  besucht  waren. 

8.  Lehrinstitut  für  Zuckerfabrikation,  Brennerei-  und  Brauereischule. 

Das  Institut  für  Zuckerindustrie  in  Berlin  bezweckt  die  weitere  Ausbildung 
der  wissenschaftlichen  Grundlagen  der  Rübenzuckerfabrikation,  die  Ausbildung  von 
Chemikern  für  die  Zuckerfabriken,  ist  gleichzeitig  Untersuchungsstelle  für  Fabrik- 
produkte und  Prüfungsstation  für  die  in  den  Fabriklaboratorien  angewendeten 
Präzisionsinstrumente,  insbesondere  Polarisationsapparate. 

Das  Institut  ist  ein  Unternehmen  des  Vereins  der  deutschen  Zuckerindustrie. 
Gebäude  und  Grundstück  Bind  Staatseigentum.  Als  Lehrinstitut  ist  es  der  land- 
wirtschaftlichen Hochschule  angegliedert  und  dem  Ministerium  für  Landwirtschaft 
unterstellt.  Es  wurde  1867  gegründet  als  Laboratorium  des  Vereins  für  die 
Rübenzuckerindustrie  des  Deutschen  Reiches;  1880  in  die  landwirtschaftliche 
Hochschule  verlegt;  am  8.  Mai  1904  als  Institut  für  Zuckerindustrie  in  das  eigene 
Gebäude  fibergesiedelt. 

Der  Besuch  stellte  sich  im  Jahre  1905  auf  26  Teilnehmer  und  10  Teil- 
nehmerinnen. 

Die  Brennereisqjiule  des  Vereins  der  Spiritus-Fabrikanten  in 
Deutschland  zu  Berlin  verfolgt  den  Zweck,  Brennereibesitzern,  Stärkefabrikanten, 
Brenn-  und  Stärkemeistern  und  Landwirteu  Gelegenheit  zu  geben,  sich  auf  dem 
Gebiete  des  Brennerei wesens  und  der  Stärkefabrikation  weiter  auszubilden,  ins- 
besondere auch  sich  in  der  Behandlung  der  Maschinen  und  der  Benutzung  der 
Kontrollapparate  für  den  Brennereibotrieb  zu  vervollkommnen. 

Die  Anstalt  ist  ein  Unternehmen  des  Vereins  der  Spiritus-Fabrikanten  in 
Deutschland,  verbunden  (seit  1889)  mit  dem  Verein  der  Stärke- Interessenten  in 
Deutschland. 

Sie  wurde  am  1.  Juli  1876  eröffnet. 

Der  Zweck  der  Brauerschule  des  Vereins  „Versuchs-  und  Lehr- 
anstalt für  Brauerei  in  Berlin“  ist  der  Betrieb  einer  kleinen  Brauerei  als 
Lehr-  und  Demonstrationsmittel  und  zur  Ausbildung  von  Brauereitechnikern  höheren 
und  niederen  Grades,  sowie  die  Anstellung  von  Versuchen  zur  Prüfung  neuer 
Apparate  und  Methoden  der  Brauerei. 

Die  Anstalt  ist  ein  Unternehmen  des  Vereins  „Versuchs-  und  Lehranstalt 
für  Brauerei“. 

Sie  wurde  am  1.  Mai  1899  eröffnet. 

9.  Imkerschulen. 

Die  Imkerschulen  haben  die  Aufgabe,  Imkern  usw.  Gelegenheit  zu  geben, 
sich  in  allen  Teilen  der  rationellen  Bienenzucht  theoretisch  und  praktisch  auszubilden. 

Es  gibt  deren  2,  die  im  Jahre  1905  von  39  Schülern  besucht  wurden. 


Digitized  by  Google 


640 


Landwirtschaftliches  Unterrichts-  und  Versuchs  wesen. 


io.  Fnrstlehrlingsscliulen. 

Die  5 Forstlehrlingsschulen  haben  den  Zweck,  jungen  Leuten,  welche  sich 
für  die  unteren  Stellen  des  königlichen  Forstdienstes  ausbilden  wolle»,  die  regulativ* 
inässige  Lehr/eit  ganz  oder  teilweise  zu  ersetzen. 

Im  Jahre  1905  stellte  sich  der  Besuch  auf  212  Schüler.’ 

11.  Landwirtschaftlich-technische  Anstalten  und  Uuterrichts- 
und  Spezialkurse. 

Daneben  finden  sich  noch  eine  Reihe  landwirtschaftlich-technische  Anstalten 
und  Unterrichtskurse  aller  Art  über  Buchführung,  Acker-  und  Wiesenbau,  Tier- 
zucht, Obst-,  Garten-  und  Gemüsebau,  Obstverwertung,  Weinbau  und  Kellerwirtschaft, 
Haushaltung,  Brennerei,  Molkerei  usw.  Von  letzteren  sind  besonders  die  von  den 
höheren  landwirtschaftlichen  Lehranstalten  für  praktische  Landwirte  eingerichteten 
bemerkenswert.  Zum  grossen  Teil  ist  jetzt  die  Durchführung  dieser  Kurse  auf  die 
LamlwirtschafUkammern  übergegangen.  Sie  werden  in  der  zweiten  Hälfte  des 
Wintersemesters  alljährlich  oder  ein  Jahr  um  das  andere  abgehalteu.  Solange  diese 
Kurse  genügend  Vorgebildete  mit  den  neueren  Errungenschaften  vertraut  machen, 
wirken  sie  auf  jeden  Fall  günstig,  die  Wirkung  kann  aber  bei  ungenügend  Vor* 
gebildoten  sehr  zweifelhaft  sein. 

12.  Wanderlehrer. 

Neben  den  Direktoren  und  Lehrern  der  landwirtschaftlichen  Schulen  und 
den  Beamten  der  Landwirtschaftskammern  wirken  noch  besonders  augestellte 
Wanderlehrer,  die  die  Aufgabe  haben,  durch  Vorträge  während  des  gauzeu  Jahres 
aufklärend  und  fördernd  zu  wirken,  Diingungs-  und  Anbauversuche  anzuregeu  und 
zu  überwachen.  Gerade  durch  die  Anschauung  des  Erfolges  rationeller  Mai'simhmen 
kann  ihre  Wirksamkeit  hervorragend  sein.  Alles  in  allem  sind  gegenwärtig  weit 
über  200  Wanderlehrer  tätig. 

VI.  Die  landwirtschaftlichen  kontroll-  und  Versuchsstationen. 

Die  Versuchs-  und  Kontrollstatiouen,1)  deren  Errichtung  und  Entwicklung 
bis  zum  Jahre  1869  in  Bd.  III,  S.  553  und  folgende  dargestellt  ist,  übten  besonders 
seit  den  siebziger  Jahren  einen  grossen  Einfluss  auf  die  landwirtschaftliche  Technik 
aus.  Da  die  Vorwendung  der  käuflichen  Dünger-  und  Futtermittel  gerade  seit 
1870  einen  ungeahnten  Umfang  angenommen  hat,  war  eiue  Überwachung  des 
Handels  in  diesen  Artikeln  nötig,  weil  der  einzelne  Landwirt,  und  sei  er  noch  so 
gut  vorbereitet  für  sein  Fach,  nicht  in  der  Lage  ist,  die  einschlägigen  Analysen, 
deren  Methoden  Veränderungen  unterworfen  sind,  auszuführen.  Gerade  durch  die 
dauernde  Kontrolle  der  Stationen  sind  gegenwärtig  die  Missbrauche  des  Handels 
fast  vollkommen  geschwunden.  Der  dem  kaufenden  Landwirt  garantierte  Gehalt  der 

*)  Yergl.  dazu  die  Landwirtschaftlichen  Versuchs-Stationen  Bd.  XXII,  Entwicklung 
und  Tätigkeit  der  land-  und  forstwirtschaftlichen  Versuchsstationen  in  den  ersten  25  Jahren 
ihrer  Tätigkeit.  Berlin  1877.  ~-  E.  Sierig,  Das  landwirtschaftliche  Versuchswesen  in 
Deutschland.  Berlin  1905. 


Digitized  by  Google 


Landwirtschaftliches  Unterrichts-  und  Versuchswesen. 


641 


wertvollen  Bestandteile  muss  geliefert  werden,  wenn  nicht  ein  entsprechender  Abzug 
erfolgen  soll. 

Die  Kontrolltätigkeit  erstreckte  sich  zunächst  nur  auf  die  Düngemittel.  Die 
Samenkontrolle  gelangte  zuerst  in  Tharandt,  die  Futtermittelkontrolle  seit  1876  an 
verschiedenen  Stationen  zur  Ausführung.  Bis  Anfang  der  achtziger  Jahre  bezog 
sich  die  Futtorkontrolle  nur  auf  den  Nährstoffgehalt,  seitdem  wurde  daneben  die 
mikroskopische  Untersuchung  ausgebildet  und  zur  Anwendung  gebracht.  Aus 
diesen  Bedürfnissen  heraus  hat  sich  gerade  in  den  siebziger  Jahren  die  Zahl  der 
Versuchsstationen  bedeutend  vermehrt. 

Wie  sehr  die  Zahl  der  ausgeführteu  Analysen  an  den  preussischeu  Kontroll- 
stationen gestiegen  ist,  zeigt  sich  bei  einem  Vergleich  zwischen  den  Jahren  1892 
und  1900.  Iin  erstgenannten  Jahre  wurden  65223,  im  letztgenannten  248226  aus- 
geführt. £b  hatte  sich  mithin  die  Zahl  der  Analysen  in  diesen  wenigen  Jahren 
vervierfacht. 

Die  Kontrollstationen  führen  die  Untersuchungen  gegen  Gebühren  aus, 
infolgedessen  arbeiten  wenigstens  die  grosseren  unter  ihnen  mit  Überschüssen  und 
bedürfen  keiner  finanziellen  Unterstützung.  Da  au  der  Arbeit  der  Kontrollstatiouen 
die  landwirtschaftlichen  Vereine  das  grösste  Interesse  haben,  haben  zumeist  die 
Landwirtschaftskammern  die  Kontrollstationen  übernommen. 

Eine  weitere  Bedeutung  bat  die  Mehrzahl  der  Versuchsstationen  in  jüngster 
Zeit  noch  damit  erhalten,  dass  sio  an  der  Ausbildung  von  Nahrungsmittelchoraikern 
mitwirken.  Schon  früher  wurden  die  Versuchsstationen  häufig  mit  der  Unter- 
suchung von  Nahrungsmitteln,  wie  Milch,  Butter,  Wein,  Obstfabrikate,  beauftragt. 
Nach  dem  Reichsgesetz  vom  14.  Mai  1879,  betreffend  den  Verkehr  mit  Nahrungs- 
mitteln und  Gebrauchsgegeustäuden,  kann  die  im  Gesetz  vorgesehene  chemisch- 
technische  Kontrolle  nur  von  Personen  vorgenommen  werden,  die  den  Befähigungs- 
nachweis von  der  Landeshehörde  erhalten  haben.  Die  Leiter  der  meisten 
Versuchsstationen,  die  den  Befähigungsnachweis  haben,  buben  die  Berechtigung, 
Nahrungsmittelcliomiker  auszubilden.  Die  au  den  Versuchsstationen  verbrachte  Zeit 
wird  den  Bewerbern-  als  Ausbildungszeit  angerechnet. 

Die  Tätigkeit  der  Versuchsstationen,  die  zumeist  mit  den  Kontrollstatiouen 
verbunden  zu  sein  pHegen,  ist  eine  rein  wissenschaftliche  und  forschende.  Auf 
allen  Gebieten  des  landwirtschaftlichen  Betriebes  sowohl  der  Pflanzen-  und  Tier- 
ernährung, als  auch  der  Bodenkunde  und  der  Dungerlehre  haben  sie  außergewöhn- 
liche Erfolge  errungen,  und  jo  mehr  neue  Fragen  in  der  Landwirtscliaftswissenscbaft 
aufgetaucht  sind,  desto  grösser  sind  ihre  Aufgaben  geworden.  Infolge  ihrer  rein 
wissenschaftlichen  Tätigkeit  sind  allen  landwirtschaftlichen  Universitätsinstituten 
und  landwirtschaftlichen  Hochschulen  Versuchsstationen  »»geschlossen  und,  wie 
erwähnt,  ebenso  den  Kontrollstatiouen.  Die  Verbindung  zwischen  Kontroll-  und 
Versuchsstationen  ist  insofern  vou  Vorteil,  als  ihre  Leiter  mit  den  praktischen 
Bedürfnissen  besser  in  Fühlung  bleiben  und  nicht  in  mechanischer  Tätigkeit 
erstarren,  was  leicht  der  Fall  ist,  wenn  sie  nur  der  Koutrollstatiou  verstehe». 

Einzelne  Stationen  sind  zur  Erforschung  von  Soiidergchieten  gegründet,  so 
z.  B.  Breslau,  Kiel,  Aremlsee  zur  Lösung  von  Fragen  auf  dem  Gebiete  der 
Meltzen,  Boden  des  preuss.  Staates.  VIII.  41 


Digitized  by  Google 


642 


Landwirtschaftliches  Unterricht»-  und  Versnehsweaen. 


Agrikulturbotanik,  der  Samonkunde  und  des  Sainenliandols : Halle  für  die  Erforschung 
und  Bekämpfung  von  1‘flnnzenkrankheiten;  Prnskau,  Kiel,  Hameln,  Kleinhof-Tapiau 
und  Wreechen  für  Molkereiwesen;  Berlin  besitzt  je  eine  Station  für  Gärungsgewerlte, 
Brauerei  und  Getreideverarbeitung;  Geisenheim  für  Weinbau  und  Weiubereitung. 

Brei  Versuchsstationen,  Halle,  Posen  und  Königsberg,  sind  mit  Versuchs- 
wirtschaften verbunden.  Max  Maercker,  der  verdienstvolle  Leiter  der  Hallescheu 
Versuchsstation  hatte  die  Vorzüge  dieser  Vereinigung  in  den  Vereinigten  Staaten 
von  Nordamerika  kennen  gelernt  und  bemüht«  sich,  der  ihm  unterstellten  Versuchs- 
station ein  Versuchsgut  anzugliedern.  Bas  Landwirtschaftsministerium  bewilligte 
ihm  die  Mittel  dazu,  und  seit  dem  i.  Oktober  1895  ist  die  Versuchswirtscbaft  Lauch- 
städt (51  1m)  der  Versuchsstation  Halle  überwiesen;  diesem  Vorbild  folgend  wurde 
im  Jahre  1900  das  Versuchsgut  Pentkowo  (58,31  ha)  für  Posen  und  im  Jahre 
1901  Waldgarten  für  Königsberg  eingerichtet.  Bromberg  wurde  das  Versuchsgut 
Moschein  überwiesen. 

Die  Aufsicht  über  die  Versuchsstationen  führt  gewöhnlich  ein  Kuratorium, 
das  sich  bei  den  an  die  Landwirtschaftskammern  angeschlossenen  Stationen  in  der 
Hegel  aus  einigen  praktischen  Landwirten,  dem  Birektor  der  Kammer  und  dem 
Vorsteher  der  Versuchsstation  zusammensetzt.  Bie  mit  einer  landwirtschaftlichen 
Hochschule  verbundenen  Versuchsstationen  unterstehen  dem  Birektor  des  Instituts. 

Seit  1863  fanden  regelmässige  „Wauderversammlungen  deutscher  Agrikultur- 
chemiker, Physiologen  und  Vorstände  der  Versuchsstationen“  statt,  um  die  Vor- 
steher der  Versuchsstationen  miteinander  in  Berührung  zu  bringen.  Im  Jahre  1872 
wurdon  diese  Zusammenkünfte  den  Versammlungen  deutscher  Naturforscher  und 
Ärzte  als  „Sektion  für  Agrikulturchemie“  augegliedert.  Seit  1876  führt  die 
Sektion  die  Bezeichnung  „Sektion  für  landwirtschaftliche  V orsuchsstationen“. 
Banebeu  besteht,  um  innere  organisatorische  Angelegenheiten  zu  erledigen,  der  im 
Jahre  1888  gegründete  „Verband  der  deutschen  landwirtschaftlichen 
Versuchsstationen“,  dessen  Zweck  „die  gemeinsame  Förderung  der  Angelegen- 
heiten und  Aufgaben  dieser  Anstalten  auf  wirtschaftlichem  und  praktischem 
Gebiet«,  insbesondere  auch  die  Vereinbarung  eines  tunlichst  einheitlichen  Vorgehens 
in  der  Untersuchung  bezw.  der  Kontrolle  der  Güngemittel,  Futtermittel,  Saatwaren 
und  sonstiger  landwirtschaftlicher  wichtiger  Gegenstände“  ist.  Offizielles  Organ  des 
Verbandes  sind  die  „Landwirtschaftlichen  Versuchs-Stationen“,  Verlag  von  Paul  Parey 
in  Berlin. 

Seit  1901  hat  sich  von  dem  Vorhand  eine  zweite  Organisation  abgesondert 
„Bie  Vereinigung  der  landwirtschaftlichen  Versuchsstationen“,  deren  Organ  „Bie 
Mitteilungen  der  Vereinigung  deutscher  landwirtschaftlicher  Versuchsstationen“  sind. 
In  Thiels  Landwirtschaftlichen  Jahrbüchern  erscheinen  regelmässig  Berichte  über 
die  Tätigkeit  der  Versuchsstationen. 

Bie  folgende  Zusammenstellung  über  Gründung,  Untersucbungsgebiete  und 
Etat  der  einzelnen  landwirtschaftlichen  Versuchs-  und  Kontrollstationeu  und  agri- 
kulturchemischen Laboratorien,  provinzweise  geordnet,  ist  der  von  Friedrich 
Nobbe  in  Mentzel  und  v.  Lengerkos  landwirtschaftlichem  Kulcnder,  Teil  1,  ver- 
fassten Aufstellung  entnommen. 


Digitized  by  Google 


Landwirtschaftliches  Unterrichts-  und  Versuch» wesen. 


643 


1.  Provinz  Ostpreussen. 

1.  Landwirtschaftliche  Kontrollstation  zu  Insterburg.  Gegründet  1857  vom 
landwirtschaftlichen  Zentralverein  für  Litauen  und  Masuren  für  Düngungsversuche, 
Untersuchungen  von  Dünge-  und  Futtermitteln  und  Samen;  amtliche  Kontrolle  von 
Nahrung«-  und  Genussmitteln.  Einnahmen:  14800  Mk.  (von  der  Provinz  2000  Mk., 
vom  Zentralverein  800  Mk.,  durch  Analysen  ca.  12000  Mk.). 

2.  Landwirtschaftliche  Versuchsstation  zu  Königsberg  i.  Pr.  Gegründet  1875 
durch  den  ostpreussischen  landwirtschaftlichen  Zentralverein  für  wissenschaftliche 
Arbeiten  und  Kontrolle  über  Dünge-  und  Futtermittel  und  Saatwaren,  seit  1907 
Institut  der  Landwirtschaftskammer  für  die  Provinz.  Subventionen:  60000  Mk. 
(5000  Mk.  vom  Staate,  2000  Mk.  von  der  Provinz  und  ca.  53000  Mk.  durch  Analysen). 

3.  Milchwirtschaft! iches  Laboratorium  am  landwirtschaftlichen  Institut  der 
Universität  Königsberg  i.  Pr.  Gegründet  1887  für  Molkerei-  und  tierphysiologische 
Versuche. 

4.  Die  Abteilung  für  Pflanzenbau  des  landwirtschaftlichen  Instituts  der  Uni- 
versität Königsberg  i.  Pr.  ist  mit  Laboratorien  für  pflauzenzüchterische,  bodenkund- 
liche  und  bakteriologische  Arbeiten,  mit  landwirtschaftlich-botanischen  und  maschinen- 
technischen Sammlungen  und  mit  einem  Auditorium  ausgestattet.  Zu  ihr  gehört 
forner  ein  Vegetationshaus  und  ein  1/2  ha  grosser  landwirtschaftlich-botanischer 
Garten.  Die  Abteilung  dient  vorzugsweise  der  Sortenzüchtung  und  -prüfung  unter 
Berücksichtigung  ostpreussischer  Verhältnisse  und  wissenschaftlichen  Arbeiten  auf 
dem  Gebiete  der  Bodenkunde. 

5.  Abteilung  flir  Pflanzenpathologie  des  landwirtschaftlichen  Instituts  der 
Universität  Königsberg  i.  Pr.  mit  einem  4 ha  grossen  Versuchsfelde  und  kleinem 
Vegetationshause. 

6.  Das  agrikulturchemische  Institut  der  Universität  Königsberg  i.  Pr.,  über 
das  sich  die  näheren  Angaben  auf  S.  617  finden. 

7.  Versuchsstation  für  Molkerei  zu  Kleinhof-Tapmu.  Gegründet  von  dem 
Königl.  Ministerium  für  Landwirtschaft,  der  Provinz  Ostpreussen  und  den  3 land- 
wirtschaftlichen Zentralvereiuen  für  Litauen  und  die  Provinz  Ost-  und  Westpreussen. 
Eröffnet  nm  1.  Mai  1887  als  Versuchsmolkerei,  zur  Versuchsstation  erweitert  am 
1.  Januar  1893.  Seit  1.  April  1907  Institut  der  Landwirtschaftskammer. 

2.  Provinz  Westpreussen. 

8.  Landwirtschaftliche  Versuchs-  und  Samenkontndlstation  zu  Danzig.  Ge- 
gründet 1877  durch  den  Zentralverein  westpreussischer  Landwirte  für  Kontrolle 
und  wissenschaftliche  Arbeiten;  gegenwärtig  Institut  der  Landwirtscliaftskam  111er  für 
Westpreussen.  Subventionen:  36280  Mk.  (vom  Staut  10050  Mk.,  von  der  Provinz 
4300  Mk.  und  aus  Houorarunulysen  usw.  21930  Mk.). 

3.  Provinz  Pommern. 

9.  Agrikulturchemische  Versuchs-  und  Samenkontndlstation  der  Landwirt- 
schaftskammor  für  die  Provinz  Pommern  zu  Köslin.  Gegründet  1863  von  der 
pommerschen  ökonomischen  Gesellschaft  für  Pilanzenphysiolugie  und  Bodenkunde 

41* 


Digitized  by  Google 


644 


Landwirtschaftliches  Unterrichts-  und  Versuchs  wesen. 


zu  Regenwalde,  1893  nach  Köslin  verlegt.  Einnahmen:  55900  Ult.  (vom  Staat 
6700  Mk.,  von  der  Provinz  1200  Mh\,  von  der  Lundwirtschaftsknmmer  3000  Mk., 
aus  Honuraninalysen  ca.  45  000  Mk.).  Der  Versuchsstation  ist  seit  1903  eiue  Feld- 
versuchswirtschaft von  9 ha  in  Stargard  angegliedert. 

4.  Provinz  Posen. 

10.  Landwirtschaftliche  Versuchsstation  der  Landwirtschaftskammer  für  die  Pro- 
vinz Posen.  Errichtet  1877  in  der  Stadt  Posen  durch  Vereinigung  der  früheren  Versuchs- 
stationen zu  Kuschen  (begründet  1861)  und  zu  Brumberg  (begründet  1873).  Für 
Untersuchungen  über  Tierernährung,  landwirtschaftliche  Nebengewerbe  und  Pflanzen- 
bau, Kontrolle  über  Düngemittel,  Futtermittel  und  Saatwaren.  Das  Kuratorium  ist 
vom  Vorstand  der  Landwirtschaftskammer  gewählt.  Einnahmen:  74128  Mk.  Ver- 
suchsgut Pentkowo,  Einnahmen:  55286  Mk.  Der  Station  ist  die  Leitung  des  Ver- 
suchsgutes Pentkowo  übertragen. 

11.  Agrikulturche  misch -bakteriologische  Abteilung  des  Kaiser  Wilhelms- 
Instituts  für  Landwirtschaft  in  Bromberg.  Errichtet  1906  durch  das  landwirtschaft- 
liche Ministerium.  Für  Forschungen  über  Tierernährung,  landwirtschaftliche  Neben- 
gewerhe,  Pflanzenzüchtung,  Düngung,  Bodenhakteriologie.  Verbunden  sind  hiermit 
das  Versuchsgut  Mocheln  bei  Bromberg,  ein  Vegetationshaus  und  Versuclisfelder  in 
Bromberg.  Das  Kuratorium  ist  vom  Minister  für  Landwirtschaft  berufen. 

5.  Provinz  Schlesien. 

12.  Landwirtschaftliche  Versuchs-  und  Kontrollstation  zu  Breslau.  Ge- 
gründet  1856  vom  landwirtschaftlichen  Zentralverein  der  Provinz  Schlesien  in 
ida-Marieuhütte,  1877  nach  Breslau  verlegt.  Die  Anstalt  gehört  zum  Hessort 
der  Landwirtschaftskammer  für  die  Provinz  Schlesien  und  besitzt  im  eigenen 
Gebäude  ein  vollständig  eingerichtetes  Laboratorium  für  wissenschaftliche  Unter- 
suchungen über  Tier-  und  Pflanzenernährung,  Kontrolle  von  Dünge-  und  Futter- 
mitteln, sowie  eine  in  Rosenthal  hei  Breslau  gelegene  Vegetationsstation.  Etat  fiir  1907 
stellt  sich  in  Einnahme  und  Ausgabe  85150  Mk.  Das  Kuratorium  bilden:  1 Vertreter 
der  allgemeinen  Chemie  an  der  Universität,  2 praktische  Landwirte,  der  General- 
sekretär der  Landwirtschaftskummer  und  der  Stationsleiter.  An  die  Statiou  ist  der 
Wetterdienst  in  der  Provinz  augeschlossen,  deren  Leiter  den  Charakter  eines  Ab- 
teilungsvorstehers hat.  Die  Station  besitzt  die  Berechtigung  zur  Ausbildung  von 
Nahrungsmittelchemikeru. 

13.  Agrikulturchemisches  und  bakteriologisches  Institut  der  Universität  zu 
Breslau.  Gegründet  1869  als  tierphysiologische  Versuchsstation  zu  Proskau;  1881 
nach  Breslau  verlegt;  1898  zu  dem  jetzigen  Institut  für  chemische  und  bakterio- 
logische Arbeiten  erweitert.  Laboratorium,  Versuchsstall  uud  Vegetationsstation 
sind  vorhanden.  Die  Subvention  beträgt  61000  Mk.  (für  sächliche  Ausgaben). 

14.  Agrikultur- botanische  Versuchs-  und  Samenkontrollstation  der  Landwirt  - 
schaftskammer  für  die  Provinz  (1905  von  letzterer  übernommen)  in  Breslau.  Er- 
richtet 1875  von  dem  landwirtschaftlichen  Verein  zu  Breslau.  Die  staatliche  Sub- 
vention stellt  sich  auf  2000  Mk.  Die  Station  bestellt  aus  2 Abteilungen:  1.  für  Samen- 


Digitized  by  Google 


Landwirtschaftliches  Unterrichts-  und  Versuchs  wesen. 


645 


kontrollo  (jährlich  ca.  4000  Samenprüfungen),  2.  für  Pfhinzcnkrnnkheiton  bezw 
Pflanzenschutz.  Das  Kuratorium  bilden:  1 Vertreter  der  allgemeinen  Botanik  an 
der  Universität,  2 praktische  Landwirte,  der  Generalsekretär  der  Landwirtschafts- 
kammer und  der  Stationsleiter. 

15.  Pflanzenphysiologische  Versuchsstation  des  Konigl.  Pomologischen  Instituts 
zu  Proskau  für  Chemie  und  Physiologie,  besonders  der  Obstbäume,  und  gärtnerische 
Kulturpflanzen.  Gegründet  1873  vom  Staate,  Einnahmen:  die  Versuchsstation 
wird  vom  Staate  unterhalten.  Für  das  Versuch s wesen  sind  2150  Mk.  ausgeworfen. 
Diensträume,  Beleuchtung,  Hoizung,  Bibliothek,  Besoldung  der  Leiter,  Assistenten  usw. 
werden  vom  pomologischen  Institut  gestellt. 

16.  Milch  wirtschaftliches  Institut  zu  Proskau.  Gegründet  1878  vom  landwirt- 
schaftlichen Zentralverein  für  Schlesien  für  wissenschaftliche  und  praktische  Arbeiten 
im  Laboratorium  und  in  der  Versuchsmolkerci,  Unterrichtskurse,  Auskunft  und 
Vereinsvorträge  auf  dem  Gebiete  des  Molkereiwesens.  Subvention:  11600  Mk. 
(5700  Mk.  vom  »Staate,  5900  Mk.  vom  Provinzial- Landtage).  Das  Institutsgebäude 
ist  fiskalisch.  Das  Kuratorium  besteht  aus  5 Mitgliedern.  Dio  Anstalt  besitzt  unter 
anderem  eine  Sammlung  von  Plänen,  Modellen,  Apparaten  und  eine  vollständig  ein- 
gerichtete Molkerei,  der  ein  Käsor  vorsteht,  und  in  welcher  täglich  ca.  500 — 700  1 
Milch  auf  Butter  und  Käse  verarbeitet  werden. 

6.  Provinz  Brandenburg. 

17.  Institut  für  Gärungsgewerbe  zu  Berlin  N.,  »Seestrasse,  mit  11  Abteilungen, 
die  auf  S.  623  aufgeführt  sind. 

18.  Landwirtschaftliche  Versuchsstation  zu  Berlin,  Invalidenstr.  42  (früher  in 
Dahme,  seit  1905  hierher  verlegt).  Gegründet  1857  durch  Landwirte  des  Jüter- 
bog- Lucken walder  Kreises.  Am  1.  Juli  1889  übernommen  vom  landwirtschaftlichen 
Provinzial  verein,  1897  von  der  Landwirtschaftskammer  für  dio  Mark  Brandenburg 
und  die  Niederlausitz;  seit  1905  zugleich  Institut  für  Versuchswesen  und  Bakterio- 
logie an  der  Konigl.  landwirtschaftlichen  Hochschule.  Subventionen:  40104  Mk. 
(vom  Staat  27704  Mk.  [von  der  Kammer  12400  Mk.],  28000  Mk.  durch  Honorar- 
aualysen).  Die  Station  ist  hauptsächlich  für  pflanzenphysiologische  Arbeiten  be- 
stimmt, beschäftigt  sich  aber  auch  mit  anderen  Fragen  und  führt  sogen.  Honorar- 
analysen von  Düngemitteln,  Futterstoffen,  Sämereien  usw.  aus.  Die  oberste  Leitung 
hat  das  Ilauptdirektoriura  der  Landwirtschaftskammer. 

19.  Die  bisherige  Versuchsanstalt  dos  Verbandes  deutscher  Müller  an  der 
Königl.  landwirtschaftlichen  Hochschule  zu  Berlin  ist  am  1.  April  1907  aufgehoben 
und  ist  dafür  die  Versuchsanstalt  für  Getreideverarbeitung  G.  m.  b.  H.  zu  Berlin  N., 
Seestrasse  4,  ins  Leben  getreten.  Sie  wird  beaufsichtigt  und  erhält  Zuschüsse  vom 
Reich  und  von  Preussen.  Die  Gesellschafter  sind  dio  13  preussischcn  Landwirt- 
schaftskammern  und  der  Verband  deutscher  Müller  in  Berlin.  Der  Zentralvorband 
der  Bäckerinnung  Germanin  in  Berlin  ist  im  Aufsichtsrat  vertreten. 

7.  Provinz  Schleswig-Holstein. 

20.  Landwirtschaftliche  Versuchsstation  dor  Landwirtschaftskammer  für  die 
Provinz  Schleswig- Holstein  zu  Kiel.  Gegründet  1870  von  dem  Schleswig-Holstein- 


Digitized  by  Google 


646 


Landwirtschaftliches  Unterrichts-  und  Versnchswesen. 


sehen  landwirtschaftlichen  Genossenschaftsvorein;  reorganisiert  und  erweitert  1877, 
umfasst  4 Abteilungen:  I.  Agrikulturohemische  Versuchsstation.  Kontrolle  über 
Düngemittel,  Futterstoffe,  Honoraranalyse.  pflanzenphysiologisch -chemisch  6 Unter- 
suchungen, Feldversuche.  — II.  Versuchsstation  für  Molkereiwesen.  Wissenschaft- 
liche und  praktische  Versuche  über  Milchwirtschaft  und  Molkereiwesen.  Milchwirt- 
schaftliche  Untersuchnngs-  und  Lehranstalt.  Untersuchungen  von  Molkereiprodukten 
und  sonstigen  das  Mnlkereiwesen  betreffenden  Gegenständen,  Unterrichtserteilung 
an  Schüler  und  Hospitanten.  2 Laboratorien;  eine  modern  eingerichtete  Ver- 
suchs- und  Lehrmeierei  mit  Käserei  und  grösseren  Käselagern;  Verarbeitung 
von  ca.  3000  1 Milch  pru  Tag.  — III,  Nahrungsmittel-Untersuohungsamt  für 
die  Provinz  Schleswig-Holstein  (Abteilung  der  Landwirtschaftskammer,  gegründet 
1898).  Anstalt  im  Sinne  des  § 17  des  Nahrungsmittelgesetzes  und  des  § 16 1 
der  Prüfungsordnung.  Einschlägige  Untersuchungen  für  die  Polizeibehörden  der 
Provinz,  mit  Ausnahme  von  Altona  und  Flensburg,  sowie  für  andere  Behörden 
und  Private.  — IV.  Bakteriologisches  Institut  für  Tierseuchen.  Bekämpfung  der 
Tierseuchen,  besonders  der  Tuberkulose  und  Kälberruhr.  Bakteriologische  Unter- 
suchung, Herstellung  und  Versand  der  verschiedenen  Sera  gegen  Tierseuchen. 
Subventionen:  Die  Bedürfnisse  der  4 Abteilungen  erfordern  104840  Mk.,  welche 
durch  den  Staat  (16000  Mk.),  durch  die  Provinz  (10000  Mk.)  und  durch  Kontroll- 
und  Honoraranalysen  (bezw.  33000,  13500,  35000,  14300  Mk.)  teilweise  ge- 
deckt worden. 

21.  Samenkontrollstation  zu  Kiel,  in  Verbindung  mit  dem  landwirtschaftlichen 
Institut  daselbst.  Subvention:  300  Mk.  von  der  Landwirtschaftskammer.  Die  Aus- 
gaben werden  von  dem  wechselnden  Analysenhonorar  bestritten. 

8.  Provinz  Hannover. 

22.  Landwirtschaftliche  Versuchsstation  zu  Göttingen.  Gegründet  zu  Weende 
1857  von  der  Künigl.  Landwirtschafts-Gesellschaft  zu  Celle,  unter  Mitwirkung  des 
Staates,  für  Versuche  über  Ernährung  der  landwirtschaftlichen  Haustiere.  Hoch 
Göttingen  verlegt  1874.  Subventionen:  zgoooMk.  vom  Staate  und  Bäumlichkeiten 
(Wohnung  des  technischen  Vorstandes  usw.).  Pettenkoferscher  Respirations- 
apparat,  Ställe  für  Rindvieh,  Schafe  und  Schweine  usw. 

23.  Agrikulturchemisches  Laboratorium  der  Universität  Göttingen.  Ge- 
gründet 1872 — 1875  vom  Staate. 

24.  Das  Versuchsfeld  der  Universität  Göttingen. 

25.  Landwirtschaftliche  Versuchsstation  zu  llildesheim.  Gegründet  1870  vom 
laud-  und  forstwirtschaftlichen  Hauptverein  Hildesheim,  seit  1878  Institut  der  König!. 
Landwirtschafts-Gesellschaft  zu  Celle  und  seit  Juni  1899  der  Landwirtsehnftakunimer 
für  die  Provinz  Hannover. 

I.  Landwirtschaftliche  Abteilung.  Für  Kontrolle  von  Dünge-  und  Futter- 
mitteln und  Sämereien;  technisch-analytische  Untersuchungen.  Versuche  für  land- 
wirtschaftliche Technik.  Düngungsvorsuche. 

II.  Nahrungsmittel  - Untersuchungsamt  für  den  Regierungsbezirk  Hildesheim. 
Öffentliche  Anstalt  zur  Untersuchung  von  Nabruugs-  und  Geuussmitteln  und  Ge- 
brauchsgegenständen.  Einnahme:  58000  Mk. 


Digitized  by  Google 


Landwirtschaftliches  Unterrichts-  nnd  Versuchs  wesen. 


647 


26.  Versuchsstation  der  Landwirtschaftskammer  für  die  Provinz  Hannover  am 
milchwirtschuftlichen  Iustitut  zu  Hameln.  Gegründet  1893  vom  Zentralausachuss 
der  Künigl.  Laudwirtschafts-Gesellschaft  zu  Celle  für  selbständige  Versuche  und  für 
Milchuntersuchungeu  im  Literesse  Privater,  sowie  als  Auskunftsstation.  Subventionen 
des  milchwirtschaftlichen  Instituts:  16500  Mk.  (davon  aus  Honoraranalysen  1000  Mk.). 

27.  Samenkontrollstation  an  der  Ackerbauschule  zu  Bremervörde.  Gegründet 
1876  vom  landwirtschaftlichen  Provinzialverein  für  den  Regierungsbezirk  Stade. 

9.  Provinz  Sachsen. 

28.  Agrikulturchemische  Versuchsstation  Halle  a.  S.  der  Landwirtschaftskammer 
für  die  Provinz  Sachsen  und  die  der  Landwirtschaftskammer  angeschlossenen  Staaten. 
Gegründet  1855  in  Grosskmehlon,  1859  von  da  nach  Salzmünde,  1865  nach  Halle 
verlegt.  Kuratorium:  Die  Landwirtschaftskammer.  Einnahmen:  Vom  landwirt- 
schaftlichen Ministerium  12000  Mk.,  von  der  Landwirtschaftskammer  14000  Mk., 
von  der  Deutschen  Landwirtschafts-Gesellschaft  9000  Mk.  Wissenschaftliche  Unter- 
suchungen über  die  Tier-  und  Pilanzenernährung  und  für  die  landwirtschaftlichen 
Nebengewerbe  (ein  Teil  der  für  die  Versuchstatigkeit  erforderlichen  Analysen  wird 
durch  die  agrikulturchemischo  Kontrollstation  ausgeführt).  1.  Agrikulturchemische 
Abteilung.  2.  Bakteriologische  Abteilung.  3.  Versuehswirtschaft  Lauchstädt.  1 Hof- 
uud  1 Feldaufseher,  24  Arbeiter  und  Arbeiterinnen;  dieselbe  umfasst  50  ha  Acker 
und  5 ha  Wiesen,  ein  Gehöft  mit  Leutew'ohnungen,  Stallungen  für  Fütterungs-  und 
Düngerprodukt  ions  versuche.  Jährliche  Subvention  von  dem  Künigl.  Preussischen 
landwirtschaftlichen  Ministerium  20000  Mk.  4.  Vegetationsstation  (der  Versuchs- 
wirtschaft angegliedert),  Zuschuss  vom  landwirtschaftlichen  Ministerium  2000  Mk. 
5.  Bakteriologisches  Versuchsfeld,  Zuschuss  vom  landwirtschaftlichen  Ministerium 
1500  Mk. 

29.  Agrikulturchomische  Kontrollstation  der  Landwirtschaftskammer  für  die 
Provinz  Sachsen  und  dio  der  Landwirtschaftskammer  angeschlossenen  Staaten  zu 
Halle  a.  S.  In  Verbindung  mit  der  Versuchsstation  gegründet  1855  zu  Grosskmehlen, 
uach  Salzmünde  verlegt  1859,  nach  Halle  a.  S.  1865;  seit  1902  getrennt  von  der 
Versuchsstation;  Untersuchung  uud  Bewertung  landwirtschaftlicher  Vorbrauchs- 
stoffe, sowie  landwirtschaftlicher  und  gewerblicher  Erzeugnisse,  insbesondere  Dünge- 
mittel, Futtermittel,  Milch  und  Molkereiprodukte,  Sämereien,  Xahrungs-  und  Ge- 
nussmittel. Subventionen:  vom  Staat  2000  Mk.,  von  der  Provinz  3000  Mk.,  Summe 
der  Einnahmen  1 15  000  Mk. 

30.  Physiologisches  Laboratorium,  Versuchsfeld  und  Haustiergarten  des  land- 
wirtschaftlichen Instituts  der  Universität  Halle  a.  S.  Gegründet  1863 — 1865  vom 
Künigl.  preussischen  Kultusministerium.  Subventionen:  1200  Mk.  (die  sonst  erforder- 
lichen Mittel  aus  dem  Etat  dos  landwirtschaftlichen  Instituts). 

31.  Versuchsstation  für  Pflanzenkrankheiten  durch  die  Landwirtschaftskammer 
für  die  Provinz  Sachsen  zu  Hallo  a.  S.,  gegründet  1889.  Arbeitsfeld:  Alle  Krank- 
heiten landwirtschaftlicher  Kulturpflanzen,  insbesondere  der  Zuckerrüben.  Ein- 
nahmen: 17350  Mk.  (vom  Staat  5500,  von  der  Landwirtschaftskammer  5500,  von 
dem  Verein  der  deutschen  Zuckerindustrie  5800,  Untersuchungsgelder  550  Mk.). 


Digitized  by  Google 


648 


Laudnirtschaftlicbes  Unterrichts-  und  Versuehsweseu. 


32.  Koutrullstatinn  für  Sümereion,  verbunden  mit  der  1875  gegründeten  land- 
wirtschaftlichen Winterscliule  zu  Arendsee  (Altmark).  Die  Anstalt  wird  vuu  der 
Wintorscliulo  untcrhulton. 


10.  Provinz  Hessen-Nassau. 

33.  Landwirtschaftliche  Versuchsstation  zu  Marburg.  Gegründet  1857  zu 
Haydau-Altmurscheu  (1880  nach  Marburg  verlegt)  von  der  Laudwirtschaftskammer 
für  den  Regierungsbezirk  Cassel.  Kontrolle  von  Düngemitteln,  Futterstoßen,  Saat- 
wnren,  Bodenanalyscn.  Untersuchung  von  Milch  für  Molkereien  usw.  Wissen- 
schaftliche Vegetationsversuche  im  Glaslmusc  zur  Ermittelung  der  Düngerbedürftigkeit 
hessischer  Bodenarten.  Versuche  über  dio  Verwitterung* fall i gk e i t der  in  Hessen 
auftretenden  Gesteine.  Erforschung  der  Beziehungen  von  Bakterien  zum  Pflanzen- 
wachstum usw.  Seit  1881  amtliche  Untersuchungsstellc  für  Nahrungsmittel  und 
Gehrauclisgegenstiinde  für  den  Regierungsbezirk  Cassel.  Die  Statien  ist  berechtigt 
zur  Ausbildung  von  Nahrungsmittelcheinikern.  Einnahmen:  65340  Mk.  (vom  Staate 
17400,  von  den  Kommunalständen  3900,  von  der  lauidwirtschaftskammer  5700, 
durch  Honorarannlvsen  36600  Mk.).  Die  Laudwirtschaftskammer  hat  am  22.  Januar 
1908  die  Mittel  bewilligt  zur  Verlegung  der  Versuchsstation  nach  Cassel. 

34.  Versuchsstation  zu  Wiesbaden.  Gegründet  1882  von  dem  Verein  Nassauischer 
Land-  und  Forstwirte  für  Dünge-  und  Futtermittelkontrolle  und  wissenschaftliche 
Arbeiten;  jetzt  Anstalt  der  Landwirtschaftskammor  für  den  Regierungsbezirk  Wies- 
baden. Einnahmen:  4900  Mk.  (vom  Staat 0 2400,  aus  Kontrollanalysen  2500  Mk.). 

35.  Pflnnzeupathologische  Versuchsstation  der  Künigl.  Lehranstalt  für  Obst-, 
Wein-  uml  Gartenbau  zu  Geisenheim  a.  Rh.  Gegründet  von  dem  Künigl.  preussischen 
landwirtschaftlichen  Ministerium.  Einnahmen:  6831  Mk.  vom  Staate. 

36.  Pflanzcnpliysiülogischo  Versuchsstation  an  der  Künigl.  Lehranstalt  für 
Wein-,  Obst-  und  Gartenbau  zu  Geisenheim  a.  Rh.  Gegründet  1872  von  dem 
Künigl.  preussischen  landwirtschaftlichen  Ministerium.  Seit  1905  vereinigt  mit  der 
wissenschaftlichen  Abteilung  der  Rebenveredlungsstation  Geiseuheim-Eibingcn.  Ein- 
nahmen: 6650  Mk.  vom  Staate. 

37.  önochemische  Versuchsstation  an  der  Künigl.  Lehranstalt  für  Wein-, 
Obst-  und  Gartenbau  zu  Geisenheim  a.  Rh.  Gegründet  von  dem  Künigl.  preussischen 
landwirtschaftlichen  Ministerium.  Einnahmen  1906:  10430  Mk.  (vom  Staate  9250, 
aus  Honoraranalysen  1180  Mk.). 

38.  Hefereinzuchtstation  an  der  Künigl.  Lohranstalt  für  Obst-  und  Weinbau 
zu  Geisenheim  a.  Rh.  Gegründet  1894  mit  Unterstützung  des  Künigl.  preussischen 
landwirtschaftlichen  Ministeriums.  Einnahmen:  11 000  Mk. 

11.  Rheinprovinz. 

39.  Landwirtschaftliche  Versuchsstation  zu  Bonn.  Gegründet  1856  von  dem 
landwirtschaftlichen  Verein  für  Bheinpreussen.  Seit  1898  in  3 Allteilungen  ge- 
gliedert: I.  für  Prüfung  von  Dünger-  und  Bodenproben;  IL  von  Futtermitteln  und 
Sämereien ; III.  von  Milch  und  Molkereiprodukten.  Wissenschaftliche  Unter- 
suchungen im  Interesse  der  Landwirtschaft.  Anskunftstelle  über  Pflanzenkrauk- 
heiten.  Einnahmen:  70000  Mk.  (von  der  Provinz  3000,  aus  eigener  Tätigkeit 


Digitized  by  Google 


Landwirtschaftliches  Unterrichts-  und  Versuchswesen. 


649 

67000  Mk.).  Die  Station  besitzt  die  Berechtigung  zur  Ausbildung  vun  Nahrungs- 
mittelchemikern. 

40.  Tierphysiologisches  Institut  dor  landwirtschaftlichen  Akademie  zu  Boim- 
Poppolsdorf.  Erbaut  1901  vom  Staat  für  tiorphysiologische  Untersuchungen  und 
anatomisch-physiologischen  Unterricht  sowie  für  Hygiene.  Staatliche  Betriebsfonds 
6550  Mk.  und  150  Mk.  für  die  Handbibliothek.  Das  Institut  ist  in  Verwaltungs- 
aiigelegenhoiten  der  Akademie-Direktion  unterstellt.  Grosses  Kespirations-Kalorimcter, 
Stall-  und  Laboratoriumsrüume  für  Stoffwechsel-,  tierchemisclie  und  physiologische 
Versuche. 

41.  Institut  für  Bodenlehre  und  Pflanzenbau  nebst  Versuchsfeld  der  land- 
wirtschaftlichen Akademie  Bonn-Poppelsdorf.  Gegründet  1901.  Das  Institut  hat 
eineu  Betriebsfonds  von  ca.  13000  Mk.  sowie  einen  Besohlungsfoiids  für  Assistenten 
und  Hilfskräfte  von  rund  6000  Mk.  (Beleuchtungs-,  Heiznngs-,  Bureau-  und 
Bililiothekaufwand  aus  Mitteln  der  Akademie),  besitzt  chemisches,  botanisches  und 
bakteriologisches  Laboratorium,  Scheune,  Lagerräume,  Vegetationshnus,  Versuchs- 
felder und  Wetterwarte.  Die  Arbeiten  erstrecken  sich  auf  das  Gosamtgebiet  der 
landwirtschaftlichen  Bodenbenutzung  und  dos  Pflanzenbaues. 

42.  Landwirtschaftlich-chemische  Versuchsstation  zu  Kempen  a.  Bh.  Gegründet 
1883  durch  den  rheinischen  Bauernverein  für  wissenschaftliche  Untersuchungen 
und  Kontrolle  des  Handels  mit  Dünge-  und  Futtermitteln,  Samen  usw.,  Unter- 
suchung landwirtschaftlicher  Produkte.  Einnahmen:  57000  Mk.  (von  der  Provinz 
3000,  aus  Houoraranalysen  54000  Mk.). 

12.  Provinz  Westfalen. 

43.  Landwirtschaftliche  Versuchsstation  zu  Münster.  Gegründet  1871  vom 
landwirtschaftlichen  Provinzialverein  für  Westfalen  und  Lippe  für  wissenschaftliche 
Untersuchungen,  Kontrolle  der  Düngestoffe,  Futtermittel  und  Saatwaren.  Ein- 
nahmen: 98933  Mk.  (vom  Staat  14300,  durch  dio  Provinzial- Verwaltung  13300, 
Landwirtschaftskammer  4000,  Dünger-  und  Futterstoffkoutrolle  700,  Honorar- 
unalysen  67833  Mk.). 


Digitized  by  Google 


Register  der 


Albert  VII  646. 

Albert,  Werner  um!  VII  544. 

VIII  71.  88.  89.  93.  95. 
Aszewski  VI  129. 

Backhaus  VII  619.  678. 
Baeyer,  A.  v.  VII  5. 

Baldanius  VII  683. 

Banmbach,  v.  VI  267, 
Beckmann  VI  91. 

Behagei,  0.  VI  11. 
ßeheitn-Schwarzbnch  VI  137. 
Bchmer  VII  652. 

Behrend  VIII  367. 

Bening  VI  322. 

Beyrink  Vll  11. 

Bibow  VII  683. 

Bilow,  F.  v.  VI  102. 
Bindewald  VI  627. 

Bitter  VIII  596. 

Bittmaun,  E.  VIII  138. 
Blaramberg  VI  25. 

Bleicher  VI  616.  617.  618. 
Boczek  VI  86.  121. 

Buch  liier  VI  87. 

Boekh,  Richard  VI  20. 

Biitzow  VI  592.  624. 

Bukoruy  VII  5. 

Bolle  VII  695. 

Borchgrave,  Emile  de  VI  88. 
Borght,  ran  der  VIII  205. 
Bornhak,  C.  VI  114. 

Boysen  VII  565. 

Brunner,  H.  VI  56. 
Buchenberger  VIII  2. 
Buchkoltz  VI  119. 


Autoren,  Gesetze 

(Zu  Bd.  VI,  VII,  VIII.) 

I,  Autoren. 

BUlow,  r.  nud  Hageniann  VI 
220. 

Bnrnieister,  II.  VIII  181. 
Bnsch,  Fd.  VI  170. 

Biisching  VI  85. 

Canstein,  v.  VI  266. 

Caron  VII  297. 

Conrad,  J.  VI  551.  557.  VII 
S18. 

Crnaius,  Heinrich  VIII  1. 

Delbrück,  M.  VII  41.  VIII 
5.  11.  12.  13.  16.  17.  48. 
49-  5°- 

Diepenbrock  VII  410. 
Drechsler,  Gustav  VIII  616. 
Dronp  VII  298. 

Dürigen  VII  682. 

IHising  VI  616. 

Dzierzon  VII  691. 

Edler  VII  296. 

Effront,  J.  VII  7. 

Elster  VI  453.  609. 

Engel  VI  407.  4«.  455-  479- 
592.  VIII  8.  9. 

Erben  VI  86.  168. 

Ertl  VIII  534. 

Evert,  O.  VI  451, 


Fejer  VI  88. 

Fidlcin,  E.  VI  147.  155.  165. 
Fircks,  Frhr.  v.  VI  21.  605. 
617.  625.  630. 

Fleischer  VII  16.  408.  410.  412. 
413.  4Z0.  423. 


und  Sachen. 


Frank,  A.  B.  VII  11.  324. 
Fuchs,  0.  J.  VI  102.  105.  173. 
Gauss  VII  683. 

Geffckeu  VIII  542. 

Gerlach  VIII  624. 
Germershausen,  A.  VIII  138. 
Gierke  VIII  544. 

Glatzel  und  Sterneberg  VI  225. 
Goldbeck  VII  583.  604. 
Gollmert,  L.  VI  147. 

Goltz,  von  der  VIII  396.  411. 
Grabein,  M VIII  351. 
Gravenhorst  VII  691. 

Greif!  V'I  196. 

Grossmann,  Fr.  VI  65.  66.  112. 
154.  165.  169.  173.  174. 

>75  5*4- 

Grünhagen  VI  86. 

Haannann,  A.  VIII  147. 
Haberlandt  VII  695. 

Hagen,  v.,  bearb.  von  Donner 
VII  467.  486.  492.  501. 
Hager,  S.  C.  VIII  109. 
Hnnsen-Zwiitzen  VII  564. 
Haussen  VI  213. 
llasselbacb  und  Kosegarten  VI 
101. 

liecht  VI  209.  367.  368.  384. 
3«7-  437- 

Hecke!,  M.  v.  VIII  24. 
Hellriegel  und  Wilfarth  VII  11. 
Helmold  V'I  99. 

Hermes  VI  392. 

Herter  VII  828. 

Hirsch,  R.  VI  65.  325. 


Digitized  by  Google 


652 


Register  der  Autoren,  Gesetze  und  Sachen. 


Hochstetter  VII  691. 

HofTmann,  Joh.  Gottfr.  VI  20. 
lloilrnng,  M.  VII  324. 
Holzapfel  VI  65.  320. 

Homeyer  VI  152  Anm. 
llngenberg,  A.  VII  410.  412. 
VIII  542. 

Inania,  Th.  v.  VI  59. 

Judeich  VI  196. 

Just  VI  304. 

Justinus  VII  543. 

Kaerger  VTIII  420. 

Kaltenegger  VII  547. 

Kantzow,  Th.  VI  170. 
Katzenstein,  Willy  VIII  89. 

96.  100.  102.  tu. 

Kehr,  P.  VI  83. 

Kcintzel,  J.  VI  93. 

Keller  VII  543. 

Kellner,  0.  VII  30.  37.  553. 
Hirstein  VII  582. 

Kleine  VII  691. 

Knapp  VI  241.  276. 

Knispel,  0.  VII  586.  616.  622. 
676. 

Knispel  nud  Wölbliug  VII 
614.  617. 

König  VI  336. 

Körte  VIII  15. 

Krhtner  VII  547. 

Kllhn,  J.  VII  41.  820.  VIII 
614. 

Knlmert,  R.  VIII  4. 

Kurs,  Victor  VIII  207.  214. 
Kwiatkowsky  VII  691. 

I.aniprecht  VI  59.  62.  63. 
Langhans,  P.  VI  345. 

Laurent  VII  11. 
Lehmann-Berlin  VII  522. 
Lengerke,  von  VIII  411. 
Lenthe,  v.  VI  393. 

Leonhard,  R.  VIII  351. 

Leske  VI  363. 

Lette,  A.  und  L,  v.  Rönne  VI 
■75- 

Liebig  VII  549. 


Liesegang,  E.  VI  90  Anui. 
Lintner,  S.  VIII  10.  14.  88. 
91-  93-  94-  95- 

Lippmann,  I)r.  Edmund  0.  v. 

VIII  88.  96.  98.  102.  ui. 
Lilbe  VII  691. 

Ludwig,  Tb.  VI  65. 

LOntzel  VI  87. 

Lydtin  VII  547. 

Lydtin  und  Werner  VII  547. 
642. 

Maereker,  M.  VII  15.  324. 
VIII  7.' 11. 

Maier-Bode,  Fr.  und  C.  Neu- 
tnann  VIII  351. 

Mannich  VIII  165.  169. 
Marcand,  E.  VII  410.  411.  413. 
Marienburg,  Fr.  VI  93. 
Marpmaun  VII  14. 

Martiny,  Benno  VIII  361. 
Meier,  E.  V.  VI  75. 

Meitzen,  August  VI  3.  53.  97- 
98.  172.  451.  468.  VIU  247. 
375-  387. 

Mentzel  und  t.  Lengerke  VII 
39.  580.  VIII  568.  569.  599. 
612.  614.  642. 

Middendorf!,  A.  v.  VI  25. 
Mitschke-Collande,  v.  VII  665. 
Molisch  Vll  20. 

Mttller  et  Wiltvogel  VI  159. 
Müller,  Friedrich  VIII  351. 
534- 

Müller,  Traugott  VIII  86. 

Natbusius,  H.  v.  VI  267.  VII 
543-  579- 

Nathnsius,  II.  v.  und  C.  v. 

Prathen  VII  575. 

Neumann,  C.  VIII  351. 
Neunianu-Stettin  VII  668. 
Nicolai  VIII  393. 

Nobbe  VII  II.  VIII  642. 

Oberdieck  VII  429. 

Öfele  VII  683. 

Oppenheimer,  C.  VII  7. 

Orth,  A.  VII  19, 

Osius  VI  195.  388. 


Ostertag  VII  782. 

Otto  VIII  15. 

Peltzer  VI  351. 

Pcrlbach  VI  toi.  141. 

Petersen,  J.  Vll  686. 

Pilet,  Otto  VIII  365. 
Poschinger,  v.  VI  389. 

Pribyl  VII  682. 

Pufendorf,  Ferd.  VI  75. 

Kadlul!,  W.  VI  25. 

Kakowski,  Kasimir  v.  VI  166. 
167. 

Reitnann,  A.  VIII  608. 
Richthofen,  F.  v.  VI  6.  Anm. 
Riedel,  A.  Fr.  VI  107.  117. 

119.  154.  159 
Rimpan,  W.  Vll  8t8. 

Rimpier  VI  335.  338.  479. 
Ringklib  VI  307. 
Rodbertns-Jagetzow,  v.  VI 459. 
Römer  VII  683. 

1 Könne,  v.  VI  288. 

1 Rüpell,  R.  VI  84. 

Rüpetl,  R.  und  Caro  VI  126. 
129. 

Roth,  v.  und  Meibobm  VI  192. 
Rümker,  v.  VII  322. 

Ruprecht  VI  336. 

Saare,  0.  VIII  69.  70.  73.  75- 
76.  81. 

Snlfeld  VII  408. 

Salings  VI  392. 

Saur,  M.  VI  75. 

Schenk  VI  181. 

Scbeplitz  VI  t73- 
Schlitte  VI  201.  266.  270.  271. 
Schlözer,  A.  L.  VI  88. 
Schmekel,  A.  VII  303.  325. 
Schtnid  und  Kleine  VII  691. 
Schmidt,  Georg  VII  7S9. 
Schmoller  VI  333. 

Schneider  VI  268. 

Schroeter  VII  789. 

Schnitze  VII  565.  683. 
Schumacher,  H.  VIII  207. 
Scbwartz,  v.  und  Krocker  VII 
593-  6«3- 


Digitized  by  Google 


Register  der  Antoren,  Gesetze  and  Sachen. 


«53 


Schwarzwalder  VIII  15. 
Schweikart,  S.  VI  130. 
Schwerin,  v.  VI  336.  358. 
Senkel,  W.  VIII  363. 

Sering,  M.  VI  65.  336.  337. 

343-  35«-  36i-  4*4-  5'4- 
Settegast,  H.  VII  543.  547. 
Sierig,  E.  VIII  640. 

Süchting,  Edumnd  VIII  $43. 
Sombart  VI  338. 

Spangenberg  VI  221. 

Sparr,  Karl  539. 

Spee,  Grf.  v.  VI  65.  71. 
Steinbrllck,  C.  VIII  378. 
Stenzei,  G.  A.  VI  98.  147. 
>57- 

Stoklasa  VII  16. 

Stüve  VIII  402.  403. 

Stutzer  VII  30. 

Syropher  VIII  218. 


Tentsch  nnd  Firnhaber  VI  88. 
Thaer,  Albrecht  VIII  428. 
Thiel,  H.  VI  338.  VII  548. 
VIII  5.  86.  569.  599.  613.  614. 
621.  624. 

Tolkmitt  VIII  246. 

Tschoppe  nnd  Stenzei  VI  83. 
91.  93.  94.  123.  124.  126. 
■53-  '57-  >60.  161.  168. 
Twieaselmann,  H.  VIII  608. 

Ulrich,  F.  VIII  205. 

Vibrans,  C.  Vll  820. 

Viebalm  VII  582. 

Völlscbau  VII  682. 

Vogel  VII  691. 

Voigt  VI  162. 

Wächter,  M.  VIII  147. 

Waitz,  G.  VI  56. 

Waldhecker  VI  343.  356. 


| Warnkönig,  L.  A.  VI  89. 
Weckherlin  VII  543. 

Wegener  VI  394. 

Werner  VII  547.  575.  654. 
Werner  nnd  Albert  VII  544. 

VIII  71. 88. 89.  90.  91. 93. 95. 
Wilda  VIII  544. 

Wilhelm;  VI  183. 

Willems,  F.  F.  VI  89. 
Wissmann  VI  185. 

Wittich,  Wern.  VI  72.  74,  20s. 
Wittmack  VIII  621. 

Wülbling  und  Kuispel  VII  583. 

588.  591.  592.  602.  605.  609. 
Woclky  und  Saage  VI  116. 
Wohlbrück  VI  «58. 

Wolff,  E.  VII  33. 

Wygodzinski  VIII  531. 

Zimmermanu,  Fr.  VI  93. 

; Zuntz  Vll  552. 


II.  Gesetze  und 

1700  -1NOO. 

Landtagsabschied  für  das  Herzogtum  I.auenbnrg, 
VerkoppelnngBgesetzgebnng,  15.  September 
1702  VI  221. 

Verordnung  für  das  Herzogtum  Lanenbnrg,  die 
Versetzung  der  Bauern  betr.,  14  /25.  März 
1727  VI  221. 

Königliche  Resolution  über  Niederlegung  der 
Domänen  zu  Erbverpachtnng  unter  Freikanf 
der  Hauern  in  Schleswig-Holstein,  15.  August 
1763  VII  217. 

Verordnung  für  das  Herzogtum  Schleswig,  betr. 
Beförderung  der  Einkoppelting,  10.  Februar 
1766  VI  214. 

Verordnung  für  Schleswig-Holstein  über  Er- 
leichterung der  Einkoppelungen,  26.  Januar 
1770  VI  214. 

Patent  für  Schleswig-Holstein,  Ausdehnung  der 
Verkoppelung  auf  die  im  Gemenge  liegenden 
adeligen  Unterthaneu,  5.  Juli  1771  VI  215. 

Verordnung  des  Fürsten  Wilhelm  von  Nassait- 
Oranien  über  Zusammenlegung  der  Äcker, 

2.  Mai  17S4  VI  tSt. 


Verordnungen. 

1N00-18I0. 

Lüneburgische  Genieinhcitsteilungs -Ordnung, 
25.  Juni  1802  VI  200. 

Verordnung  über  Aufhebung  der  Leibeigenschaft 
in  Schleswig-Holstein,  19.  Dezember  1804 
VI  218. 

Verordnung  für  die  Bewirtschaftung  der  Ilau- 
berge  im  Herzogtum  Nassau,  3.  Juli  1S05 
VI  246. 

Dienstordnung  für  Schleswig-Holstein,  11.  Juli 
1805  VI  219. 

Edikt,  betr.  Bauernhöfe,  9.  Oktober  1807  VIII  395. 

Herzogi.  Nassauisches  Edikt  über  die  Aufhebung 
der  Leibeigenschaft,  1.  Januar  1S08  VI  187. 

1810-1820. 

Gesetz  über  Aufhebung  der  Leibeigenschaft  für 
das  Amt  Hessen-Homburg,  25.  Mai  181 1 VI 198. 

Edikt,  betr.  Regulierung  der  gutsherrlichen  nnd 
bäuerlichen  Verhältnisse,  14.  September  1S11 
VIII  395- 

Herzog).  Nassauisches  Edikt  Uber  die  Steuer- 
reform, 3.  September  1812  VI  187. 


Digitized  by  Google 


654 


Register  der  Autoren,  Gesetze  nnd  Sachen. 


Kulturedikt  für  das  Herzogtum  Nassau,  ketr. 
Weideberechtigungen,  7J9.  November  181a 
VI  181. 

Gesetz  Uber  Gemeiuheitsteilungeu  in  den  Gross- 
bcrzogl. -Hessischen,  von  Preussen  1866  annek- 
tierten Gebietsteilen,  7.  September  1814  VI 196. 

Deklaration,  Bauernstellen  betr.,  19.  Mai  1816 
VIII  395- 

Kabinettsorder,  betr.  Tierärztliche  Hochschule 
in  Berlin,  9.  Juni  1817  VIII  615. 

Ilerzogl.  Nassauisches  Edikt  Uber  Aufhebung 
des  Neubruchszehuten,  14.  September  1817 
VI  188. 

VerfnssuiigsurknndedesGrossherzogt ums  Hessen, 
Aufhebung  der  Leibeigenschaft  in  den  Domi- 
niallanden  betr.,  17.  Dezember  1820  VI  197. 

1820  -1830. 

Verordnung,  betr.  Ablesung  der  Dienste  usw., 

7.  Juni  1821  VIII  396. 

Kabinettsortier,  betr.  Tierärztliche  Hochschule 
in  Berlin,  21.  Dezember  1821  VIII  625. 

(iemeinbeitsteilnngsordnnng  für  das  Fürstentum 
Osnabrück,  25.  Juni  1822  VI  200. 

Gesetz  Über  Bildung  der  Provinzialstände, 

5.  Juni  1S23  VI  2S7. 

Genieinheitsteilungsordnungen  filr  Kalenberg, 
Gflttingcn  nnd  Gmbcnhagen,  fUr  Hildesheini, 
Hoya  nnd  Diepholz,  30.  April  1824  VI  200. 
Für  das  Herzogtum  Bremen  nnd  Verden, 
26.  Juli  1825  VI  200. 

Herzogi.  Nassauisches  Gesetz  über  die  Auf- 
hebung der  Strassennnterhaltungsdienste, 

8.  April  1826  VI  188. 

Ilerzogl.  Nassauische  Verordnung  Uber  Er- 
richtung einer  Landeskreditkasse  und  der 
Zehntablösungskommission,  29.  Jannar  1840 
VI  188. 

Leibeigenschaft  im  Grossherzogtnm  Hessen  in 
den  standesherrlichen  Bezirken  in  Itenten- 
gefalle  umgewandelt,  5.  Juni  1827  VI  197.  ' 

Verordnung  beseitigt  den  GUtersehluss,  Be- 
stimmung des  Parzellenininiinnms  in  Alt- 
Hessen,  17.  Juni  1828  VI  320. 

Verordnung  des  Ilerzogl.  Nassauiscben  Staats- 
ministerinme,  die  GUterkonsolidation  betr.,  , 
12.  September  1829  VI  182. 

Verordnung  Uber  das  Parzellenminimnm  im 
Herzogtnm  Nassau,  12.  September  1829  VI 320. 


Verordnung  für  das  Königreich  Hannover  über 
Ablösung  der  grund-  nnd  gutsherrlichen 
Lasten  und  Regulierung  der  bäuerlichen  Ver- 
hältnisse, to.  November  1830  VI  20s.  VIII 40;. 

1830— 1840. 

Gesetz  für  die  in  der  Knrhessischen  Verfaasnngs- 
nrktinde  vom  3.  Jannar  1832  zugesicherte 
Ablösbarkeit  der  Reallasten,  29.  Februar  1832 
VI  192. 

Kurhessisches  Gesetz  über  die  Ablösung  der 
Grundzinsen,  Zehnten,  Dienste  nnd  anderen 
Keallasten,  gutsherrlichen  Natural-  und  Geld- 
abgaben mit  verschiedenen  Ausnahmen, 
23.  Juli  1832  VI  193. 

Kurhessischea  Gesetz  über  Begründung  der 
Landeskreditkasse  in  Kassel,  welche  die 
Kapitalien  für  die  Ablösung  lieh,  23.  Juli 
1832  VI  194. 

Reallastenablösungsgesetz  für  Knrhessen,  23.  Juli 
1832  VIII  405. 

Verordnung  über  Einführung  des  Allgem.  Land- 
rechts für  die  Verwaltung  der  Landgemeinden 
in  der  Provinz  Sachsen,  31.  März  1833  VI  287. 

Ablösnngsordnung  für  das  Königreich  Hannover, 
23.  Juli  1833  VI  205. 

Die  kurhessische  Landeskreditkasse  hat  statt 
hypothekarische  Eintragung  nur  gerichtliche 
Schuldverschreibungen  für  die  Ablösnngs- 
auleihen  zu  erhalten,  31.  Oktober  1833  VI  194. 

Kurhessischea  Geeetz,  betr.  die  Verkoppelung 
der  Grundstücke,  28.  August  1834  VI  191. 

Gemeindeordnnng  für  Kurhessen,  23.  Oktober 
1834  VI  311. 

Kurhessischea  Gesetz  über  Teilnng  der  Hnt- 
geuieinscliaften,  25.  Oktober  1834  VI  19t. 

Kurhessisches  Gesetz  über  Beseitigung  von 
Hindernissen  des  Acker-  und  Wiesenbaues, 
28.  Oktober  1834  VI  191. 

Kurhessisches  Gesetz  über  die  Ablösung  der 
Triftabgaben,  2.  April  1835  VI  194. 

Gemeinheitsteilnngsordnnng  für  das  Herzogtnui 
Arenberg-Meppen,  Grafschaft  Bentheim,  Vogt  ei 
Emsbüren  nnd  Niedergrafscbaft  Lingen, 
18.  August  1835  VI  200. 

Grossberzogl.  Hessisches  Ablösungsgesetz  für 
Geld-  mul  Naturalabgaben,  Vermittelung  durch 
die  Staatsschuldentilgnngskasse,  27.  Jnni 
1836  VI  197. 


Digitized  by  Google 


Register  der  Autoren,  Gesetze  und  Sachen. 


f>55 


Eisenbahngesetz,  3 November  1838  VIII  144. 

Verordnung  Ober  das  Parzelleiiiimiimiim  im 
Herzogtum  Nassau,  16.  Angust  1839  VI  320. 

Herrogi.  Nassauisclies  Gesetz  Ober  Ablösung 
der  Zehnten  und  anderer  Reallasten,  21. 
Januar  1840  VI  188. 

Landesverfassungsgesetz  für  Hannover,  6.  Au- 
gust 1S40  VI  322. 

Landeskrediiaustalt  für  das  Königreich  Hannover 
errichtet,  18.  September  1840  VI  20S. 

1840-1S50. 

Statut  der  Landeskreditanstalt  für  Hannover, 
18.  Mai  1842  VIII  40s. 

Gesetz  Ihr  das  Königreich  Hannover  über  das 
Auseinaudersetzungsverfahreu,  30.  Jnni  1842 
VI  2ot.  203. 

Gesetz,  betr.  die  Zerteilung  von  Grundstücken 
und  die  Gründung  neuer  Ansiedelungen, 
3.  Januar  184$  VI  319. 

Verordnung,  Bewässerung  betr.,  9.  Januar  1S45 
VIII  600. 

Gemeindeordnung  für  die  Rheinprovinz,  23.  Jnli 
1845  VI  307. 

Wiesenordnung  für  den  Kreis  Siegen,  28.  Ok- 
tober 1846  VIII  600. 

Herzogi.  Nassauisclies  Gesetz  über  Ablösung 
aller  noch  bestehenden  Zehnten  von  land- 
wirtschaftlichen Erzengnissen,  24.  Dezember 
1848  VI  188. 

Herzogi.  Nassauisclies  Gesetz  über  unentgelt- 
liche Aufhebung  der  Strassennmbaudieuste, 
22.  Marz  1848  VI  188. 

König!.  Erlass,  Ministerium  für  Landwirtschaft 
betr.,  17.  April  1848  VIII  567. 

Kurhessisches  Gesetz  Ober  Auseinandersetzung 
der  Lehns-,  Meier-  nnd  sonstigen  gutsherr- 
lichen Verhältnisse,  26.  Angust  1848  VI  194. 

Gesetz  des  Grossherzogtums  Hessen  Ober  Ab- 
lösung der  den  Standesherren  zustehenden 
Realtasten  und  ihre  Gerichtsbarkeit  nud  Polizei, 
7.  Angust  1848  VI  197. 

Verfassungsurkunde,  5.  Dezember  1848  VI  288. 

Verordnung,  beseitigt  die  Patrimonialgerichts- 
barkeit, 3.  Januar  1849  VI  290. 

Gesetz,  überträgt  die  Polizeiverwaltnug  den 
Gemeindevorstehern,  3.  Januar  1849  VI  290. 


Herzogi.  Nassauisclies  Gesetz  Uber  Umwandlung 
der  Landeskreditkasse  in  eine  Landesbank, 
16.  Februar  1849  VI  189. 

Herzog).  Nassauisclies  Gesetz  Ober  zwangsweise 
Ablösung  aller  Gnindabgabeu  nnd  GOlten  an 
Geld,  Früchten  nnd  Wein,  14.  April  1849 
VI  189. 

Gesetz  Uber  Aufhebung,  Verwendung  und  Ab- 
lösung der  Weideberechtignngen  in  den  gross- 
herzoglicb-bessischen,  1866  von  Preitssen  an- 
nektierten Gebietsteilen,  7.  Mai  1849  VI  196. 

Gesetz  für  Hessen-Homburg  Uber  Ablösung  der 
noch  bestehenden  Reallasten,  25.  Mai  1849 
VI  198. 

Gesetz  des  Grossherzogtnms  Hessen  Olier  Ab- 
lösung aller  noch  bestehenden  Reallasten,  3. 
Oktober  1S49  VI  197. 

Verfassungsurkunde  des  Staates,  31.  Januar 
1S50  VI  288. 

1850— 1800. 

Reallastenablösnngsgesetz,  2.  Februar  1 S 5 o V 1 1 1 
600. 

Gesetz  für  das  Königreich  Hannover  über  Ab- 
lösung der  markenrichterlichen,  holzgericht- 
lichen und  markeuherrlicheu  Berechtigungen, 
13.  Februar  1850  VI  207. 

Kreis-,  Bezirks-  und  Provinztalordnung.  11.  März 
1850  VI  290. 

Gemelndeordnnug,  12.  März  1S50  VI  289. 

Reallaslcnablösnngsgesetze,  2,  Mai  1850  VIII 396. 

Kurhessisches  Gesetz  Olier  Ablösung  der  noch 
bestehenden  Grundlasten,  Erbleilien  und  Rolt- 
zinsen,  20.  Jnli  1850  VI  19;. 

Gemeinheitsteilnngsordnung  flir  die  Rhein- 
provinz, 19.  Mai  1851  VI  224. 

Gesetz  Uber  die  Ablösung  der  Weidcrechtc  auf 
den  bayerischen  Gebietsteifen,  28.  Mai  1852 
VI  199. 

Verordnung  des  Herzogi.  Naasauischen  Staats- 
ministeriums Ober  die  Oflterreguliemng, 
22.  März  1852  VI  185. 

Gesetz  Uber  die  Bildung  der  ersteu  Kammer, 
7.  Mai  1853  VI  29t. 

Stfidteordnuug  für  die  östlichen  Provinzen, 
30.  Mai  1853  VI  291. 

Patent  über  Aufhebung  der  Patrimonialgerichts- 
barkeit im  Herzogtum  Schleswig,  3.  Juni  1853 
VI  220. 


Digitized  by  Google 


656 


Register  der  Autoren,  Gesetze  und  Sachen. 


Gesetz  «her  Aufhebung  der  Gemeinde-,  Kreis-, 
Bezirks-  und  Provinzialordnung  von  1S50, 
*9.  November  1853  VI  29t. 

Staatsvertrag  mit  Schwarzburg-Soudershaueen, 
Auseinaudersetzungsgescbitftc  auf  Preussen 
übertragen,  9.  Dezember  1854  VIII  598. 

Gemeindegesetz  für  Nassau,  26.  Juli  1854  VI  31 1. 

Staatsvertrag  mitSchwarzbnrg-Rudolstadt,  Ans- 
cinandersetzungsgescbäfte  auf  I’reussea  über- 
tragen, 10.  Dezember  1855  VIII  598. 

Gesetz  Ober  Ablösung  der  Weidebgrechtiguugen 
auf  dem  Gebiet  der  Stadt  Frankfurt  a.  M., 
18.  Mürz  1836  VI  199. 

Gesetze  Uber  die  Landgemeindeordnungen, 
14.  April  1856  VI  291. 

Gesetz,  betr.  die  Gemeindeverfassung  in  der 
Rbeinproviuz,  15.  Mai  1836  VI  307. 

Gesetz  für  das  Königreich  Hannover  über  Auf- 
hebung der  Weideberechtigungen,  8.  November 
1856  VI  202. 

Gesetz  Uber  Zusammenlegungen  in  den  gross- 
lierzogl.  hessischen,  1866  vou  Preussen  annek- 
tierten Gebietsteilen,  24.  Dezembnr  1857  VI 
196.  197. 

Gesetz,  betr.  dritte  Erhöhung  der  Zuckermaterial- 
stener,  31.  Mai  1838  VIII  96. 

1880— 18J0. 

Gesetz,  betr.  die  Abiinderung  des  Gesetzes  vom 
13.  April  1841  Uber  den  erleichterten  Aus- 
tausch einzelner  Parzellen  von  Grundstücken, 
27.  Juni  1860  VI  319. 

Gesetz  über  Umwandlung  der  Erbpachtungen 
in  freies  Eigentum  in  Schleswig-Holstein, 
16.  April  1862  VI  217. 

Gesetz  zur  Verbesserung  des  Kontrakten-  und 
Hypothekenwesens  im  Bezirk  des  Justizsenates 
zu  Ehreubreitstein,  2.  Februar  1864  VI  228. 

Ministerialerlass,  das  landw.  Institut  au  der 
Universität  Halle-Wittenberg  betr.,  14.  April 
1863  VIII  613. 

Ansiedlungsgesetz  für  Posen  und  Westprenssen, 

26.  April  1866  VIII  435. 

Gesetz,  betr.  die  privatrechtliche  Stellung  der 
Erwerbs-  und  Wirtscbaftsgenossenscbaften, 

27.  März  1867  VIII  534. 

Verordnung  über  Einführung  der  preussischen 
direkten  Steuern  in  Schleswig -Holstein, 

28.  April  1867  VI  300. 


Verordnung  verfügt  die  Aufhebung  des  Güter- 
schlusses  in  Hanau  und  Fulda,  13.  Mai  1S67 
VI  314- 

Verordnung  Uber  die  Gemeinheitsteilungen  im 
früheren  KnrfÜrsteutnm  Hessen,  13.  Mai  1867 

VI  248. 

Staatsvertrag  mit  Waldeck-Pjrmont,  An-ein- 
andersetzungsgescbäfte  auf  Preussen  über- 
tragen, 18.  Juni  1867  VIII  398. 

Verordnung,  betr.  Gemeinbeitsteilnugen  in  Han- 
nover, 16.  Juli  1867  VIII  595. 

Verordnung  Uber  Beseitigung  der  Patrimonial- 
gerichtsbarkeit und  den  eximierten  Gerichts- 
stand der  Rittergutsbesitzer  in  Holstein, 
20.  Juli  1867  VI  300. 

Verordnung,  Auseinandersetzungsgcschäfte  in 
Hannover  betr.,  16.  August  1867  V'III  597. 

Verordnung  beseitigt  das  Parzellenminimum  der 
vorher  Grossberzoglich  und  landgTiiflich  Hessi- 
schen Landesteile,  2.  September  1867  VI  321. 

Verordnung  Uber  Woiterbearbeitnng  der  Konsoli- 
dationen im  früheren  Herzogtum  Nassau, 
a.  September  1867  VI  242. 

Verordnung,  betr.  die  Reallastenablösnngen  im 
früheren  Königreich  Hannover,  28.  September 
1867  VI  256. 

Prenssisches  Schlachthansgesetz,  iS.  März  1868 

VII  784.  VIII  356. 

Staatsvertrag  mit  Sachsen-Meiningen,  Ausein- 
andersetzungsgeschäfte auf  Preussen  über- 
tragen, 18.  Juni  1868  VIII  398. 

Bnndesgesetz  Uber  Genossenschaften,  1.  Januar 
1869  VIII  337. 

Bundesgesetz,  betr.  die  privatrechtlicbe  Stellung 
der  Erwerbs-  nnd  Wirtschaftsgenosscnsehaften 
1.  Januar  1869  VIII  333. 

Gesetz , Auseinandersetzungegescbüfte  betr., 
23.  Januar  1869  VIII  398. 

Gesetz  Uber  Ablösung  der  Reallasten  in 
Hannover,  3.  April  1869  V’III  407. 

Gesetz  Uber  Ablösung  der  uicht  fiskalischen 
Reallasten  im  früheren  Königreich  Hannover, 
3.  April  1S69  VI  256. 

Gesetz  lieht  im  Bezirk  des  Justizsenats  von 
Ehreubreitstein  sämtliche  noch  bestehende 
partiknlarrechtliche  Beschränkungen  der  Teil- 
barkeit anf,  5.  April  tS6y  VI  324. 


I 


I 


Digitized  by  Google 


Register  der  Antoren,  Gesetze  und  Sachen. 


657 


(jesetz  über  Ablösung  der  aus  Erbpachten,  Erh- 
ielten und  Erbiinsverhäl  wissen  herrlthrenden 
Rechte  und  Pflichten  in  Hessen-Nassau,  5.  April 
1869  VIII  407. 

(iemeinheitsteilungsordnnng  für  den  Regierungs- 
bezirk Wiesbaden  mit  Ausnahme  des  Kreises 
Biedenkopf,  5.  April  1869  VI  146. 

Gesetz  über  die  Erzwingbarkeit  der  wirtschaft- 
lichen Zusammenlegung  der  Grundstücke  im 
Bezirk  des  ehemaligen  JuBtizsenats  zu  Ehrcn- 
breitsteiu,  5.  April  1869  VI  229. 

Gesetz,  betr.  die  Umwandlung  des  Erbleih-, 
Lantlsiedelleih-,  Erbzins-  und  Erbpachtsver- 
hiiltnisses  in  Eigentnm  im  Regierungsbezirk 
Wiesbaden,  5.  April  1869  VI  247. 

Gesetz,  betr.  Mafsregeln  gegen  die  Rinderpest, 
7.  April  1869  VII  755. 

Reichsgewcrbcordnung,  § 29,  § 147,  betr,  Be- 
stimmungen Uber  Tierärzte,  21.  Juni  1869 
VII  742. 

Gewerbeordnung,  betr.  gewerbliche  Fortbildungs- 
schulen, 21.  Juni  1869  VIII  629. 
Keichsgesetz,  betr.  Zuckersteuererhöhung  auf 
1,60  M.  für  Poppelzentner  Rüben,  Bonifikation 
von  18,80  bezw.  23  M.  für  Doppelzentner  Roh- 
zuckerausfnhr,  26.  Juni  1869  VIII  97. 

Bundes  rate  Vorschriften  über  Prüfung  und  Appro- 
bation der  Tierärzte,  25.  September  1869 

VII  742- 

Gesetz  über  Umwandlung  der  Landesbank  in 
eine  kommunalstüudischc  Anstalt  für  das 
frühere  Herzogtum  Nassau,  25.  Dezember 

1869  VI  247. 

1870— 18S0. 

Gesetz  Uber  die  Grundsteuerveranlagung  für  die 
neuen  Provinzen,  11.  Februar  1870  VI  300. 
Gesetz,  betr.  die  Aufhebungen  der  Schaum- 
burgischen  und  Knrhessischen  MeiergUter  in 
Hinsicht  auf  Teilung  und  Vereinigung  unter 
Lebenden  und  von  Todeswegen,  21.  Februar 

1870  VI  324. 

Gesetz  über  Unterstützuugswohnsitz,  6.  Juni 

1870  VIII  426. 

Versailler  Scblussprotokoll,  23.  November  1870 

VIII  438. 

Verfassung  des  deutschen  Reichs,  Artikel  44 
und  45,  das  Eisenbahnwesen  betr.,  16.  April 

1871  VIII  1S1. 

Meitzpu,  Buden  des  |vreuBH.  Staate*.  VIII. 


Reallostenablösungsgesetz  für  den  Regierungs- 
bezirk Wiesbaden  und  die  früher  Grossherzog- 
lich  Hessischen  Landesteile,  15.  Januar  1872 
VIII  407. 

Gesetz,  betr.  eine  Ablösung  der  Reallasten  im 
Gebiet  des  Regierungsbezirks  Wiesbaden  und 
der  vormals  Grossherzoglich  Hessischen  Ge- 
bietsteile, 15.  Febrnar  1872  VI  248. 

Gesetz,  betr.  Gebühren,  Reise-  und  Tagegelder 
der  Kreistierärzte,  7.  Mürz  1872  VII  753. 

Gesetz,  betr.  die  Ausdehnung  der  Gemeiuheits- 
teilnngsordnnng  vom  7.  Juni  1821  auf  zwangs- 
weise Ausdehnung  der  Zusammenlegung  auf 
Grundstücke  ohne  gemeinschaftliche  Be- 
nutzung, 2.  April  1872  VI  229.  230. 

Kabinettsorder,  betr.  Tierärztliche  Hochschule 
in  Berlin,  27.  April  1872  VIII  625. 

Veterinärverwaltung  an  das  Laudwirtschafts- 
ministerium  übertragen.  27.  April  1872  VII 
74i. 

Gesetz,  betr.  die  Ablösung  der  geistlichen  und 
Schulinstituten  und  milden  Stiftungen  zu- 
steheuden  Realberechtigungen,  27.  April  1872 

VII  240. 

Gesetz  über  die  Form  der  Verträge,  durch 
welche  Grundstücke  zerteilt  werden,  5.  Mai 
1872  VI  325. 

3 Gesetze,  a)  über  Eigeutumserwerb  und  ding- 
liche Belastung  desselben,  b)  die  Grnudbuch- 
ordnnng,  c)  die  Stempelabgabe  für  Grnud- 
buchanträge,  5.  Mai  1872  VI  361. 

Künigl.  Erlass,  betr.  Ministerium  für  Landwirt- 
schaft, 27.  Mai  1S72  VIII  567. 

Gesetz,  betr.  die  Umwandlung  des  Meier-,  Erb- 
zins-  und  Erbpnchtsverliiiltnisses  in  Eigentum 
und  die  Ablösung  der  betr.  Leistungeu  für 
das  Herzogtums  Laucnbnrg,  14.  Anglist  1872 
VI  260. 

Kreisordming  für  die  östlichen  Provinzen,  13.  De- 
zember 1872  VI  292. 

Gesetz  über  Ablösung  der  Reallasten  und  Dienste 
in  Schleswig-Holstein,  3.  Januar  1873  VI  258. 

VIII  407.  600. 

Gesetz,  betr.  die  Gebühren  der  Kreistierärzte, 
24.  März  1873  VII  754. 

Amts-  und  Landesordnung  für  Hoheuzolleru, 
2.  April  1873  VI  312. 

42 


Digitized  by  Google 


658 


Register  der  Antoren,  Gesetze  nnd  Sachen. 


Grnndbuchordnung  beseitigt  in  Althessen  das 
Parzellenniinimani,  29.  Mai  1S73  VI  321. 
Gesetz  Uber  Abänderung  nnd  Ergänzung  des 
Hannoverischen  Gesetzes  vom  8.  November 
«856,  betr.  Anfhebnng  von  Weiderechten, 
8.  Juni  1873  VI  254. 

Instruktion,  betr.  die  Rinderpest,  9.  Juni  1873 

VII  755- 

Gesetz  Uber  Abstellung  der  im  früheren  König- 
reiche Hannover  anf  Forsten  haftenden  Be- 
rechtigungen und  Teilung  gemeinschaftlicher 
Forsten,  13.  Jnni  1873  VI  254. 

Gesetz  über  Ablösung  der  Renten  für  Weide- 
rechte in  Hannover,  8.  Juli  1873  VIII  407. 
Gesetz  Uber  die  Bildung  des  Reichseisenbahn- 
amtes,  27.  Juli  1873  VIII  171. 

Gesetz,  betr.  das  Bürgerliche  Recht  im  Reiche, 
20.  Dezember  1873  VIII  438. 

Gesetz,  betr.  die  Ablösung  der  den  geistlichen 
nnd  Üchnlinstituten  sowie  den  milden  Stiftungen 
in  Hannover  zustehenden  Realberechtignngen 
15.  Februar  1874  VI  257. 

Staatsvertrag  mit  Schaumburg-Lippe,  Ausein- 
andersetznngsgeschäfte  auf  Preusseu  über- 
tragen, 27.  April  1874  VIII  598. 

Gesetz  Uber  Regelung  der  Fischerei,  30.  Mai 

1874  VII  794.  VIII  602. 

Gesetz,  Enteigung  von  Grundeigentum  betr., 
11.  Jnni  1874  VIII  600. 

Künigl.  Erlass,  betr.  Ministerium  für  Landwirt- 
schaft, 10.  September  1874  VIII  567. 
Staatsvertrag  mit  Anhalt,  Auseinamlersetznngs- 
geschäfte  auf  Prcnssen  Übertragen,  iS.  Sep- 
tember 1874  VIII  598. 

Ergiinznngsgesetz  zum  Gesetz  vom  14.  August 
1872  für  Lanenburg,  7.  Dezember  1874  VI 
260. 

Nahrungsmittelgesetz,  14.  Mai  1875  VIII  354. 
Verordnung,  betr.  technische  Deputation  für 
das  Veteriuärwesen,  21.  Mai  1875  VII  749. 

VIII  595- 

Gesetz  Über  das  Kostenwesen  in  Anseinander- 
setxuDgisacben,  24.  Juni  1875  VI  225. 
Gesetz,  betr.  Abwehr  von  Viehseuchen,  25.  Juni 

1875  VII  758. 

Provinzialordnung,  29.  Juni  187s  VI  292. 
Gesetz,  betr.  Sclmtzwaldnngen  nnd  Waldge- 
nossenscliaften,  6.  Juli  1875  VII  490. 


Dotationsgesetz,  8.  Juli  1875  VII  383.  391.  392. 

Gesetz,  betr.  niederen  landwirtschaftlichen 
Unterricht,  8.  Juli  1875  VIII  627. 

Dotationsgesetz  Uberweist  den  Provinzen  den 
Staatschansseebau,  8.  Juli  1S75  VIII  13S. 

Prorinzial-Dotierungsgesetz,  8.  Juli  1875  VI  294. 

Ministerialerlass,  betr.  ländliche  Fortbildungs- 
schulen, 2.  Februar  1876  VIII  630. 

Reichsgesetz,  betr.  Desinfektion  von  Viehtrans- 
portwagen der  Eisenbahnen,  25.  Februar  1876 
VII  756- 

Instruktion,  betr.  Abwehr  von  Viehseuchen, 
6.  Mai  1876  VII  758. 

Gesetz  Uber  Reallastenablüsung  im  Regierungs- 
bezirk Kassel,  23.  Juli  1876  VUI  407. 

Gesetz,  betr.  die  Regelung  der  Erbzins-  nnd 
Erbpacht  Verhältnisse  in  den  Moor-  nnd  Vehn- 
kolonien  von  Hannover,  2.  Juli  1876  VI  257. 

Gesetz  Uber  Ablösung  der  Reallasten  im  Gebiete 
des  Regierungsbezirks  Kassel,  23.  Juli  1876 
VI  252. 

Ergänznngsgesetz  zur  Gemeinheitsteilnngsord- 
niing  fUr  das  frühere  KurfUrstentnm  Hessen, 
25.  Juli  1876  VI  253. 

Gesetz,  betr.  die  Verwaltung  der  den  Ge- 
meinden nnd  öffentlichen  Anstalten  gehörigen 
Holzungen,  14.  August  1876  Vll  492. 

Gesetz,  betr.  die  Ablösnng  der  Servitnten,  die 
Teilung  der  Gemeinheiten  nnd  die  Zusammen- 
legung der  Grundstücke  in  Schleswig- 
Holstein,  17.  August  1876  VI  2S7. 

Gesetz  Uber  die  Lastenverteilung  bei  Grnnd- 
stttcksteilungeu  nnd  neuen  Ansiedelnngen  in 
den  östlichen  Provinzen,  25.  August  1876 
VI  326. 

Kabinettsorder,  betr.  die  Gebühren  der  Kreis- 
tierärzte, 17.  September  1876  VII  753. 

Reicbszivilprozessordnnng,  Bestimmungen  Uber 
das  Anseinandersctzungsverfahren,  30.  Januar 
1877  VI  224. 

Ergänzungsgesetz  über  das  Kostenwesen  in 
Anseinandersetznngssachen,  3.  März  1877 
VI  225. 

Gesetz  teilt  die  Provinz  Prenssen  in  2 Provinzen. 
19.  März  1877  VI  291. 

Vertrag  mit  Braunscbweig,  Auseinandersetznngs- 
gescliäfte  anf  Prcnssen  übertragen,  11.  Sep- 
tember 1877  VHl  598. 


Digitized  by  Google 


Register  der  Autoren,  Gesetze  und  Sachen. 


659 


Beschluss  des  Bandesrates  über  die  allgemeinen 
Bestimmungen  für  Ermittelung  des  Ernte- 
ertrages, 8.  November  1877  VII  800. 

Gesetz,  betr.  die  Ablösung  der  Servituten, 
die  Teilnng  der  Gemeinheiten  und  die  Zu- 
sammenlegung der  Grundstücke  in  Lauen- 
burg,  2 5.  Februar  1878  VI  260. 

Vorschriften,  betr.  Approbation  der  Tierärzte. 
27.  März  1878  VII  742. 

Reichsgesetz,  betr.  Strafen  »egen  Verletzung 
des  Einfuhrverbotes,  21.  Mai  1878  VII  756. 

Regulativ  des  Landes-Ökonomie-Kollegiums, 
24.  Mai  1878  VIII  569. 

Gesetz,  betr.  die  Übertragung  der  Auseinander- 
setzungen in  Schleswig-Holstein  und  Lauen- 
burg auf  die  Generalkommissiou  zu  Hannover, 
1.  Februar  1879  VI  261. 

Gesetz,  Abgaben  auf  Mflhlengrundstücken  betr., 

1.  Februar  1879  VIII  600. 

Gesetz  Uber  die  Ablösbarkeit  der  früher  dem 
bayerischen  Staate  znstehenden  Reallasten  in 
den  früher  bayerischen  Landesteilen,  2.  Februar 
1879  VI  254. 

Gesetz,  überträgt  Verwaltung  der  Domänen  und 
Forsten  auf  das  Ministerium  für  landwirt- 
schaftliche Angelegenheiten,  13.  Mätz  1879 
VIII  568. 

Gesetz  über  Wassergenossenschaften,  1.  April 
1879  VII  368.  371. 

Reichsgesetz,  betr.  den  Verkehr  mit  Nahrungs- 
mitteln und  Gebrauchsgegenständen,  14.  Mai 
1879  VIII  641. 

Gesetz,  Prenssen  erwirbt  die  erste  Privatbahn, 
20.  Dezember  1879. 

1S80— IS90. 

Gesetz  Uber  das  Verfahren  in  Allseinander- 
setzungssachen, Abiindernngen  und  Er- 
gänzungen, 18.  Februar  1880  VI  225. 

Gesetz,  Ober-Landeskulturgericht  betr.,  18.  Fe- 
bruar 1880  VIII  599. 

Feld-  und  Forstpolizeigesetz,  1.  April  18S0  VIII 
601. 

Reichsgesetz,  betr.  Abwehr  von  Viehseuchen, 
30.  Juni  1880  VII  758. 

Gesetz,  betr.  die  Gebühren  der  Kreistierärzte, 

2.  Februar  1881  VII  753. 

Kabinettsorder,  betr.  Vereinigung  der  landwirt- 
schaftlichen Lehranstalt  und  des  landwirt- 


schaftlichen Museums  zu  Berlin,  14.  Februar 
1881  VIII  621. 

I’reussisclies  Schlachthausgesetz,  9.  März  1881 

vu  784.  vrn  356. 

Gesetz  über  gemeinschaftliche  Holzungen, 
14.  März  1881  VII  491,  VUl  600. 

Kreisordnung,  19.  März  18S1  VI  292. 

Provinzialordnung,  22.  März  1SS1  VI  292. 

Gesetz,  betr.  Versicherung  von  Rindvieh  gegen 
Lungenseuche,  von  Pferden  gegen  Kotz  für 
die  Provinz  Westprenssen,  1.  April  1S82 
VIII  482. 

Reglement,  betr.  Versicherung  gegen  Rotz  und 
Lungensenche  für  die  Provinz  Ostprenssen, 
8.  Mai  und  7.  November  1882  VIII  480. 

Gesetz,  betr.  die  Abänderung  des  Hannoverschen 
Gesetzes  vom  30.  Juli  1842,  17.  Januar  1883 
VI  255. 

Kreisordnnng  für  Hannover,  6.  Mai  1884  VI  30$. 

Provinzialordnung  für  Hannover,  7.  Mai  18S4 
VI  30s. 

Kreisordnung  für  Hessen-Nassau,  7.  Juni  1SS4 
1 VI  305. 

Gesetz  über  die  Bestimmung  des  Wohnsitzes 
in  der  Rheinprovinz,  30.  Juni  1884  VI  307. 

Gewerbeordnuugsnovelle,  56a,  Tierärzte  betr., 
I.  Juli  1883  VII  742. 

Gesetz,  betr.  Herabsetzung  der  Zuckerstener- 
Bonifikation,  7.  Juli  1883  VIII  103. 

Gesetz  Uber  die  allgemeine  Landesverwaltung, 
30.  Juli  1883  VI  292, 

Gesetz  Uber  die  Zuständigkeit  der  Verwaltungs- 
und Verwaltungsgerichtsbehorden,  1.  Oktober 
| 1883  VI  292. 

j Gesetz  Uber  die  Abstellung  von  Berechtigungen 
zum  Hanen  und  Stechen  von  Plaggen,  Heide, 
Rasen,  Bülten  oder  Torf  im  früheren  König- 
reich Hannover,  13.  April  1885  VI  254. 

Gesetz  über  die  Zusammenlegung  der  Grund- 
stücke, Ablösung  der  Servituten  und  Gemein* 
hcitsteiluug  in  Hohenzollern,  23.  Mai  18S5 
VI  232. 

Gesetz  über  das  Zwangsverfahren  zur  Zu- 
sammenlegung der  Grundstücke  im  Gebiete 
des  rheinischen  Rechtes,  24.  Mai  1885  VI  231. 

Gesetz,  betr.  Ergänzung  und  Abänderung  der 
Bestimmungen  über  die  Aussonderung  de» 
stenerartigen  Teiles  aus  den  sogeiiaunteu 

42* 


Digitized  by  Google 


660 


Register  der  Antaren,  Gesetze  mul  Sachen. 


stehenden  Gefällen  in  .Schleswig-Holstein. 
1 5.  Mai  1883  VI  260. 

Provinzialordnnng  für  Hessen-Nassau,  8.  Juni 
1885  VI  305. 

Gesetz  über  die  Beförderung  deutscher  An- 
siedelungen in  den  Provinzen  Westprenssen 
nnd  Posen,  26.  April  1886  VI  339.  VIII  600. 

Ansiedelungsgesetz,  26.  April  1886  VI  335. 

Gesetz,  betr.  Unfall-  und  Krankenversicherung, 
5.  Mai  1886  VIII  427. 

Gesetz,  betr.  weitere  Erhöhung  der  Zncker- 
stener  nnd  Herabsetzung  der  Zuckersteuer- 
Bonilikation,  1.  Juli  188ö  VIII  103. 

Kreieordnung  für  Westfalen,  31.  Juli  18S6 
VI  305. 

Provinzialordnnng  fllr  Westfalen,  1.  Angnst 
18S6  VI  305. 

Gesetz  über  Vcrfahreu  und  Kastenwesen  bei 
den  Güterkonsoliilationen  im  früheren  Herzog- 
tumc  Nassau,  21.  März  1887  VI  242.  VIII  599. 

Gesetz  über  die  Vertretung  dnrch  Auseinander- 
setzungen begründeter  gemeinschaftlicher 
Angelegenheiten,  2.  April  1887  VI  226.  VIII 
599- 

Kreisordnnng  für  die  Rheinprovinz,  30.  Mai 
1887  VI  305. 

Provinzialordnung  für  die  Rheinprovinz,  1.  Juni 
1S87  VI  305. 

Kahinettsorder,  betr.  tierärztliche  Hochschule  in 
Berlin,  20.  Juni  18S7  VII  744.  VIII  623. 

Gesetz,  betr.  die  Besteuerung  des  Branntweins, 
24.  Juni  1887  VIII  30. 

Gesetz,  Zuckerstener  auf  die  Hälfte  herabge- 
setzt und  Verbrauchssteuer  eingeführt,  Zncker- 
zoll  erhöht,  3.  Juli  1887  VIII  103. 

Gesetz  über  die  Lastenverteilnng  bei  Grund- 
stücksverteilung und  Anlage  neuer  An- 
siedelungen in  Hannover,  4.  Juli  1S87  VI  32S. 

Gesetz,  betr.  den  Verkehr  mit  Ersatzmitteln 
für  Butter,  12.  Juli  1887  VIII  354. 

Gesetz,  betr.  Verkehr  mit  Butter,  Käse  nnd 
.Schmalz  und  deren  Ersatzmitteln,  12.  Juli 
1887  VIII  354. 

Gesetz,  betr.  die  Kreisordnnng  für  Schleswig- 
Holstein,  26.  Mai  tSSS  VI  300. 

Gesetz,  betr.  dieProviuzialordunng  fürSehleswig- 
llolstein,  27.  Mai  18S8  VI  300. 


Gesetz  Uber  Verteilung  der  Lasten  bei  Grnnd- 
stückszerteilnng  nnd  Gründung  neuer  An- 
siedelungen in  Schleswig-Holstein,  12.  Juli 
1888  VI  328. 

Gesetz,  betr.  Abverkauf  bezw,  Austausch 
kleinerer  Grundstücke,  25.  März  18S9  VIH600. 
Verordnung  hebt  den  Reinignngszwang  von 
Fnssöl  (nicht  mehr  als  3 •/,)  auf,  7.  April 
1S89  VIII  14. 

Reichsgesetz,  betr.  die  Erwerbs-  und  Wirt- 
schaftsgenossenschaften, 11.  Mai  1889  VIII  535. 
Invalidität«-  und  Altersversicherungsgesetx, 
22.  Juni  1889  VIII  427. 

Bekanntmachung,  betr.  Approbation  der  Tier- 
ärzte, 13.  Juli  1889  Vll  742. 

Verordnung  Uber  die  Verwaltung  des  provinzial- 
ständischen  Verbandes  der  Provinz  Posen, 

5.  November  1889  VI  295. 

18BO-IBOO. 

Gesetz  über  die  Lastenverteilnng  bei  Teilung 
von  Grundstücken  nnd  Anlage  neuer  An- 
siedelungen in  Hessen-Nassau,  11.  Juni  1890 
VI  329. 

Rentengntsgesetz  für  die  ganze  Monarchie. 

27.  Juni  1890  VI  335.  340.  VIII  600. 
Renteugutsgesetz,  27.  Juni  1890  VIII  435. 
Gesetz  über  die  staatliche  Verwaltung  der 
Insel  Helgoland,  iS.  Februar  1S91  VI  300. 
Gesetz,  Verbrauchsabgabe  von  12  Mk.  auf 
Doppelzentner  Zucker,  fallende  Bonitätssätze, 
31.  Mai  1891  VLQ  106. 

Städtcordnung  für  den  Regierungsbezirk  Wies- 
baden, 8.  Juni  1891  VI  311. 

Gesetz  Uber  die  Landgemeindeordtmng  in  den 
östlichen  Provinzen,  3.  Juli  1891  VI  196. 
Rentengntsgesetz,  7.  Juli  tSgi  VI  241.  335. 

340.  350.  VUl  435.  600. 
Vichseuchenabkominen  mit  Österreich-Ungarn, 

6.  Dezember  1891  VII  756. 

Reichsgesetz  über  das  Telegraphenwesen,  6.  April 

1892  VIII  164. 

Kahinettsorder,  hetz,  die  Stellung  der  etat- 
mässigen  Professoren  der  landw.  Hochschulen 
zu  Poppelsdorf  und  Berlin,  20.  April  1892 
VIII  612. 

Gesetz,  betr.  den  Verkehr  mit  Wein,  20.  April 
1892  VIII  354. 


Digitized  by  Google 


Register  der  Autoreu,  Gesetze  nnil  Sachen. 


661 


Gesetz,  betr.  Versicherung  gegen  Viehseuchen, 
22.  April  1893  VIII  480.  482. 

Gesetz  über  Ansdehnung  der  Ablösungsgesetze 
auf  Neuvorpommcru  und  Rügen,  11.  Juni  1892 
VI  241. 

Gesetz  Uber  Kleinbahnen  nnd  Privatanschluss- 
bahnen,  28.  Juli  1892  VIII  145. 

Koinmunnlbeamtengesetz,  13.  Juli  1893  VI  299. 

Kommunalabgabengesetz,  14.  Juli  1893  VIII 357. 

Russischer  Handelsvertrag,  14.  April  1894 
VIII  359. 

Novelle,  betr.  Abwehr  von  Viehseuchen,  1.  Mai 
1894  VII  758. 

AnsfUhrungsgesetz,  betr.  Abwehr  von  Vieh- 
seuchen, 18.  Juni  1894  VII  758. 

Gesetz,  betr.  Einrichtung  von  LandwirtschafU- 
kammern,  30.  Juni  1894  VIII  604. 

Erlass,  Verwaltungsordnnng  für  die  prenssischen 
Eisenbahnen,  21  Direktionen  betr.,  15.  De- 
zember 1894  VIII  173. 

Regulativ  des  Landes- Ökonomie- Kollegiums, 
14.  Februar  1895  VIII  570. 

Kabinettsorder,  betr.  Laudwirtschaftsschulen, 
27.  Mai  1895  VIII  626. 

Notgesetz,  betr.  Beibehaltung  der  Ansfnhr- 
prämien,  30.  Mai  1895  VIII  108. 

Gesetz,  betr.  Errichtung  der  Zeutral-Genossen- 
schaftskasse,  31.  Juli  1895  VIII  337.  556. 

Gesetz,  Jagdpolizei  betr.,  31.  Juli  1895  VIU602. 

Gesetz,  betr.  das  Grundbucbwcsen  im  Gebiet  der 
vormals  freien  Stadt  Frankfurt  a.  M.,  sowie 
der  vormals  grossherzoglicb,  sowie  landgräf- 
lich  hessischen  Landesteile,  19.  August  1895 
VI  362. 

Künigl.  Verordnung,  Begründung  von  Laud- 
wirtscbaftskainmern  betr.,  3.  August  1895 
VIII  608. 

Gesetz,  betr.  das  Pfandrecht  an  Privateisen- 
bahnen und  die  Zwangsvollstreckung  an  ihnen, 
19,  August  1895  VIII  146. 

Ministerialerlass,  betr.  ländliche  Fortbildungs- 
schulen, 30.  Oktober  1895  VIII  631. 

Gesetz,  betr.  Abänderung  des  Zuckerstener- 
gesetzes,  37.  Mai  1896  VIII  109. 

Gesetz,  betr.  das  Grnndbnchwesen  im  Herzog- 
tum Laueuburg,  8.  Juni  1896  VI  362. 

Gesetz,  betr.  das  Anerbenrecht  bei  Renten-  und 
Ausiedeluugsgütern,  8.  Juni  1S96  VI  341. 


Staatsvertrag,  betr.  Vereinigung  der  prenssischen 
und  hessischen  Staatseisenbabneu,  23.  Juli 
1896  VIII  172. 

Gewerbeordnungsnovelle,  betr.  Viehbandel  im 
Umherziehen,  6.  August  1896  VII  759. 

Reichsgesetz,  betr.  die  Zwangsversteigerung  und 
Zwangsverwaltung,  24.  März  1897  VI  366. 

Grutidbuchordnung,  24.  März  1897  VI  364.  365. 

Gesetz,  betr.  den  Verkehr  mit  Butter,  Käse 
nnd  Schmalz  und  deren  Ersatzmitteln,  15. 
Juni  1897  VIII  354. 

Gesetz,  betr.  die  Gebühren  der  Kreistierärzte, 
zi.  Juni  1897  VII  753. 

Gesetz,  betr.  die  Zwangsvollstreckung  ans 
Forderungen  öffentlicher  Kreditanstalten,  3. 
August  1S97  VI  366. 

Gemeinderecht  für  Hessen-Nassau  ohne  Frank- 
furt a.  M.,  4.  Angnst  1897  VI  311. 

Ministerialerlass,  betr.  ländliche  Fortbildnngs- 
schnlen,  23.  November  1897  VIII  631. 

Novelle  znm  Branntweinstenergesetz,  4.  April 
1898  VIII  30.  37. 

Gesetz,  betr.  den  Verkehr  mit  künstlichen  Süss- 
stoffen,  8.  Juli  1898  VIII  355. 

Ausführuugsanweisung  für  das  Kleinbakugesetz, 
13.  August  1898  VIII  145. 

Bnndesratsbeschluss  über  Abänderungen  der 
Erntestatistik,  19.  Januar  1899  VII  809. 

Reichshjpothekenbankgesetz,  13.  Juli  1899  VI 
410. 

Gesetz  über  Anstellung  und  Versorgung  der 
Kommunalbeamten,  30.  Juli  1899  VI  299. 

Verordnung,  betr.  die  Anlegung  der  Grund- 
bücher im  vormaligen  Herzogtum  Nassau, 
11.  Dezember  1899  VI  362. 

Telegrapheuwegegesetz,  18.  Dezember  1899 
VIII  165. 

190«  1 floh. 

Gesetz,  betr.  Tierärzte,  3.  Juni  1900  VIII  6o2. 

Reglement,  betr.  Versicherung  gegen  Milzbrand 
für  die  Provinz  Ostpreussen,  27.  Februar  und 
10.  Juli  1900  VIII  480. 

Reicbsgesctz,  betr.  Schlachtvieh-  und  Fleisch- 
beschau, 3.  Juni  1900  VII  782.  785.  VIII  356. 

Gesetz,  betr.  l'nfall-  und  Krankenversicherung, 
30.  Juni  1900  VIII  427. 

Reichsgesetz,  betr.  die  Schlachtvieh-  und  Fleisch- 
beschau, 3.  Juli  1900. 


Digitized  by  Google 


662 


Register  der  Autoren,  Gesetze  mul  Sacken. 


Gesetz  über  die  privaten  Versicherungsanstalten, 
■ 2.  Mai  1901  VIII  440. 

Gesetz,  betr.  den  Verkehr  mit  Wein  und  wein- 
ähnlichen Getränken,  24.  Mai  1901  VIII  355. 
Kcichsgesetz,  betr.  den  Verkehr  mit  Wein  und 
weinähulichen  Getränken,  24.  Mai  1901  VIII 


355- 


AusfUhrungsbestimmnngen  zum  Gesetz  ither 
Schlachtvieh-  und  Fleischbeschau,  18.  Februar 
1902  VIII  356. 

Novelle  zum  Branntwcinatenergesetz,  Erhöhung 
der  Steuer,  1.  Juli  t9o2  VIII  57.  58. 

Zolltarifgesetz,  25.  Dezember  1902  VIII  357. 

Fleischbeschaugesetz,  28.  Juni  1902  VII  789. 

Beschluss  des  Bnndesrats  über  die  Erntestatistik 
von  1893  und  Ausführung*  bestiimnungon, 
7.  Juli  1902  VII  800. 

Gesetz,  betr.  den  Verkehr  mit  Süssstoffen,  7.  Juli 
1902  VIII  11 7. 

Bekanntmachung,  betr.  Approbation  der  Tier- 
ärzte, 26.  Juli  1902  VII  742.  743. 

Zolltarifgesetz,  23.  Dezember  1902  VIII  357. 

Gesetz,  betr.  die  durch  die  Brüsseler  Konvention 
gegebenen  Abänderungen  der  Zuckersteuer- 
und  Zollgesetze,  6.  Januar  1903  VIII  118. 

Reichsgesetz  Uber  Fleischbeschau,  1.  April  1903 
VII  788. 


I 


I 


Verordnung,  betr.  Militär- Veterinär-Akademie, 
27.  August  1903. 

Reglement,  betr.  landwirtschaftliche  Mittel- 
schnlen,  14.  März  1904  VIII  626. 

Gesetz  und  Reglement,  betr.  Pferde-  nud  Rind- 
viehversicherung gegen  Milzbrand  nnd  Rausch- 
brand für  die  Provinz  Westpreussen,  17.  März 
und  3.  Mai,  17,  März  und  3.  Juni  1904  VIII 
482. 

Gesetz,  betr.  die  Dicnstbezflgc  der  Kreistier- 
ärzte,  24.  Juli  1904  VII  752.  733.  734. 
Bekanntmachung,  betr.  Beseitigung  von  An- 
stecknngsstoffen  auf  Eisenbahntransporten  von 
Vieh  und  Geflügel,  16.  Juli  1904  VII  757. 
Bekanntmachung  Uber  Desinfektion,  17.  Juli 
1904  VII  757. 

Gesetz,  betr.  Ober-Landesknlturgericbt,  4,  August 

1904  VIII  599. 

Gesetz,  betr.  ländliche  Fortbildungsschulen  in 
Hessen-Nassau,  8.  August  1904  VIII  631. 
Kabinettsorder,  betr.  die  Vetcrinäriirzte,  25.  Juni 

1905  VII  751.  734. 

Reichsgesetz,  betr.  Anordnungen  gegen  das  Aus- 
land wegen  Viehseuchen,  22.  Juli  1903  VII 
760. 


III.  Sachregister. 


Ahfallstoffe  der  Stiirkefabrikution.  Nutzbarkeit 
VIII  76. 

Abfindungsbeträge,  welche  für  geistliche  und 
Schulinstitute  zu  zahlen  waren  VI  283. 

Ablindungskapital , Höhe  desselben  iiu  Staate 
überhaupt,  Kenten  und  Landabfindung  zu 
Geld  Angeschlagen  VI  278. 

Ablösung  der  Erbleihen  im  Herzogtum  Nassau 
VI  190. 

Ablösung  der  Festequalität  der  Kauern  in 
Schleswig-Holstein  1805.  Durchführung  bis 
1866  VI  217. 

Ahlösungsgesotzgebung  VIII  383. 

Abmeierung  VI  70. 

Abraum  salze,  Stassfurter  VII  16. 

Absatz-  und  Verkaufgenossenschaften  VIII  338. 


Abwanderung  der  Kindlichen  Arbeiter  in  Stadt« 
und  Industriebezirke  VIII  411.  4*8. 

Abwanderung,  Vorschläge  zur  Beschränkung 

VUI  431. 

Ackerbauschulen  VIII  627. 

Adel  in  Polen  VI  125. 

Adel  in  Polen  führt  seit  Thorner  Frieden  1466 
auf  eigenem  Gute  gebaute»  Getreide  Ausfuhr* 
zollfrei  aus,  deshalb  zieht  er  den  Bauern 
etwa  */Ä  ihres  Ackerlandes  zum  Rittergut« 
ein  VI  166.  167. 

Adel,  slawischer  VI  83. 

Adel  sucht  seit  Anfang  des  16.  Jahrhunderts 
im  modernen  Staate  Dienststellen  und  ver- 
bessert seine  Guts  wirtschaften  VI  163. 

Adel  stand  VI  64. 


Digitized  by  Google 


Register  der  Autoreu,  Gesetze  und  Sachen. 


663 


Adolf  vou  Schau  ui  bürg  VI  98. 

Agaricus  campestris  VII  451. 

Agrarkrisis.  Mittel  zur  Abhilfe  VI  471 — 474. 

Agrarpolitik,  preussische,  bezüglich  der  Moore 
seit  1871  VII  413. 

Agrarrecht  im  wesentlichen  für  die  alten  und 
neuen  Provinzen  des  Staates  einheitlich  ge- 
staltet VI  261. 

Agrarreform  im  Herzogtum  Nassau  seit  1772 

VI  181. 

Agrikulturchemie,  Justus  von  Liebigs  Lehre 

VII  1.  2. 

Akkordarbeiten  VIII  433. 

Albrecht  der  Bär  VI  92.  107. 

Aldii  VI  56. 

Alinit  VII  12. 

Alkohol  aus  Holz  durch  Schwefelsäure  VIII  67. 

Alkoholerzeugung  pro  Kopf  der  ländlichen  Be- 
völkerung VIII  28. 

Alkoholmengen  zur Kssigfabrikation,  1887,88  bis 
1903/04  in  Preussen,  in  Deutschland  VIII 
40.  41. 

Allod  oder  Vorwerk  (Dominium)  VIII  387. 

Almenden  VI  34. 

Alter  der  Strafmündigkeit,  der  Grossjährigkeit, 
der  Wahlberechtigung,  der  Wehrpflicht,  des 
Landsturms  VI  607.  608. 

Altersgliederung  der  männlichen,  der  weib- 
lichen Bevölkerung  VI  598 — 599. 

Altersklassen  nach  dom  Familienstande  VI  604. 

Alters  Verteilung  der  Bewohner  von  Stadt  und 
Land  1875,  l88°,  ,89°  VI  626.  627. 

Althoff,  Ministerialdirektor,  Dr.  VIII  623. 

Ammern  VI  8. 

Amrigau  VI  8. 

Amtmann  in  Westfalen  VI  309. 

Amtsbezirke  und  Anitsvorsteher  sowie  Amts- 
ausBchuss  VI  293. 

Amide  und  AmiduBÜuren,  stickstoffhaltige  Deri- 
vate des  Ammoniaks  VII  7. 

Analphabeten  VI  605—609. 

Ananas  VII  449. 

Anbau  der  Feldfrüchte  1878  — 1900,  statistische 
Erhebungen  VII  49. 

Anbauflächen  nach  den  ( 5 rössenk lassen  VI  530 
bis  53*-  542-544- 

Anbau  in  jedem  Kreise  1878  und  i9°°i  Ge* 
samtfläche,  Acker  und  Gartenland,  #/0  der  1 


Gesamtfläche,  Weizen  und  Spelz,  °/0  der  Ge- 
samtfläche, Winter-  und  Sommerroggen,  °/0  der 
Gesamtfläche,  Gerste,  °/#  der  Gesamtfläche, 
Hafer,  °j0  der  Gesamtfläche,  Kartoffeln,  °/0  der 
Gesamtfläche,  Handelsfrüchte,  °/0  der  Gesamt- 
fläche, Futterpflanzen,  °/0  der  Gesamtfläche, 
Nebonfrüchto,  °/0  der  Gesamtfläche,  Brache, 
°/0  der  Gesamtfläche,  Wiesen,  a/0  der  Gesamt- 
fläche, Weiden,  #/#  der  Gesamtfläche  VII 
144—205. 

Angili  VI  8. 

Angoiv&ren  VI  8. 

Anlagen,  ältester  Zusammenhang  mit  der  Gegen- 
wart VI  27. 

Ansiedler,  Anforderungen  an  die  Persönlichkeit 
VI  347- 

Ansiedelungen  auf  Domänen-  und  Forstgrund- 
stücken,  Zahl  VI  357. 

Ansiedelungen,  Kosten  und  Verschuldung  VI 

Ansiedelungsgebiet  erhalten  die  Siedler  ver- 
tragsweise  VI  36. 

Ansiedelungsgüter  und  Rentengütor  bis  1899, 
Statistik  VI  (520). 

Ansiedelungskommission,  ihr  Verfahren  bis  1899 
VI  344- 

Ansiedel imgBwescn  VI  319. 

Ansivaren  VI  8. 

Anwaltschaftsverband,  Darmstädter  VIII  563. 

Anwaltschaftsverhand  ländlicher  Genossen- 
schaften zu  Neuwied  VIII  530. 

Anweisung  für  die  Tätigkeit  der  Meliorations- 
baubeamten VII  400. 

Arbeiter,  hilfsbedürftige  VIII  426. 

Arbeiter,  ländliche  VIII  383. 

Arbeiterschaft  im  Osten,  Entstehung  einer  länd- 
lichen VIII  395. 

Arbeiterverhältnisse  im  Westen  VIII  400. 

Arendsco  (Altmark),  Kontrollstation  für  Säme- 
reien VIII  648. 

Arier  VI  6. 

Ariovist  VI  9. 

Armenpflege  in  den  Gemeinden  VI  318. 

Artischocka  VII  449. 

Asparngin  VII  8. 

Aspidiotus  oHtreneforrois  VII  438. 

Aspidiotus  peraiosus  VII  438. 

Auseinandersetzungen  in  den  neuen  Provinzen, 
Stand  von  1866  VI  223. 


I 

Digitized  by  Google 


Register  der  Autoren,  Gesetze  und  Sachen. 


064 

Auseinandersetzung»  • Beihilfen  für  Folgeein- 
richtungBk  osten  und  anderen  Bedarf  der  Be- 

* tciligten  VI  227.  228. 

Auseinandersetzungssachen,  Abänderungen  und 
Ergänzungen  der  1866  geltenden  Bestim- 
mungen VI  224.  22z. 

Ausstellungen  für  Apparate  zur  Spiritusvcr- 
wendung  und  Garungszwooke  VIII  (dL 

Auswanderung  der  liiiidliclieii  Arbeiter  1891  bis 
1904  VIII  415— 417. 

Auswanderung  freier  Bauern  VI  63. 

Auswanderung,  überseeische  VI  S73.  576—577. 
578—579. 

Auswanderung  und  Zuwanderung,  Binnen- 
wanderung VI  578.  580. 

Bäuerlicher  Betrieb  im  Westen  Deutschlands 
VIII  184. 

Bakterienfortichung  VII  292  ff. 

Bakterien,  geformte  Fermente,  einzellige  Orga- 
nismen VII  <L 

Banken  mit  Inhaberpfandbriefprivileg  1865  bis 
1897,  Betrag,  .labresverzinsung  der  Pfand- 
briefe VI  412— 413. 

Bannmeile  der  Stadt,  auf  der  jeder  Kretscham* 
und  Gewerbebetrieb  verboten  ist,  ausser  dem 
der  Schmiede  VI  i6q.  161 . 

Bastarnen  VI  9. 

Bataven  VI  tL 

Bauertiadel  (Mobiles  pauperi)  in  Polen  VI  12s. 

Bauernaufstände  und  Bauernkrieg  1462—1525 
VI  169.  VI 1 1 390. 

Bauernbefreiung  VIII  391.  394. 

Bauernbefreiung  im  Königreich  Hannover  VI 205. 

Bauern,  freie,  in  Cleve  und  Friesland  VI  629 
in  Dithmarschen  VI  26. 

Bauerngüter  niederzulegen  verboten  VI  176. 

Bauerngüter,  Schaffung  VIII  43S. 

Bauerngüter,  Verminderung  in  Posen  und  Brom- 
berg 1843—1880,  in  Brandenburg  1859—1880. 
in  Schlesien  1850 — 1880  VI  48t.  482.  483.  485. 

Bauern,  Kleinbauern  im  Süden,  G rossbauern  im 
Norden  und  Westen  Deutschlands  VI  179. 

Bauernsöhne,  die  in  Städten  Krwerb  suchen, 
euriiekzufurdern  wird  beschränkt  VI  176. 

Baumschulen  VII  432, 

Bayerische  Landes- Hagelversicherung«- Anstalt 
VIII  453. 


Beckmann,  Professor  Johann  VIII  616. 
Behandlung  der  Arbeiter  VIII  436. 

Beihilfen  der  Provinzen  für  Landesniclio- 
rationell  VII  391.  395-  397. 

Beihilfen  des  Staates  für  Laridesmeliorntinnen 
VII  3S3.  390, 

Benutzung  von  Betriebsmitteln,  Genomen- 
schäften  für  gemeinsame  VIII  347- 
Berlin,  landwirtschaftliche  Hochschule  VIII 621. 
landwirtschaftliche  Versuchsstation  VIII  621. 
645,  tierärztliche  Hochschule  VIII  625.  Ver- 
suchsanstalt für  Getreideverarbeitung  VIII 
6 12*  645. 

Berufsgliederung  der  Bevölkerung,  Statistik 

VI  (402). 

Bcrufsstelliing  VI  636.  637.  638.  639.  640.  641. 
Berufstätigkeit  nach  Hauptberufsarten  VI  630. 
§1L  632.  633. 

Beschäftigung  ausländischer  Arbeiter  VIII  421. 
Beschäftigungslose  in  den  Berufsgruppen  und 
nach  Altersklassen  VI  64S.  649.  650.  651. 
Besitzer,  welche  an  Gemeinheitsteilungen  im 
Staate  beteiligt  waren,  und  Fläche  ihrer  Be- 
sitzungen VI  265  ff.  269. 

I Besitzrechte  im  Staate,  Verhältnis  von  Eigen- 
tum und  Pachtrecht  an  landwirtschaftlichen 
Besitzungen  VI  284. 

| Besitze erhidtnisse  im  Betrieb,  eigenes  Land. 
Pachtland,  Deputat  land,  Dienstland,  Ge- 
meindeland VI  523-  $27.  529. 
ßontzverliflltnisse  in  den  markgräflichen  Ge- 
bieten von  Brandenburg  VI  149. 
Besitzwcchselstatistik  VI  459- 
Hest’dlungsperioden,  Arbeiten  in  den  einzelnen 

VII  263. 

Bestimmungen  über  Deichstatute  VII  364. 
Betrieb,  Entwickelung  des  landwirtschaftlichen, 
seit  1866  VII  207  ff. 

Betriebe,  Größenklassen  VI  644.  645.  646,  647. 
Betriehsumgestaltung  durch  die  Landeskultur 
gesetze  VIII  409—410. 

Betriebsverschiedenheit  im  Westen  und  Osten 
des  Staatsgebiets  VIII  384. 

Beunden  VI  63. 

Bevölkerung  auf  gutem,  auf  schlechtem  Boden 

VI  593. 

Bevölkcruiigsoltersklassen  unter  13,  15 — 40. 
40—60,  (ki  und  mehr  Jahren  VI  600— 60t. 


I 


1 

1 


Digitized  by  Google 


Register  der  Antoren,  Gesetze  und  Sachen. 


665 


Bevölkerungsbewegung,  Zu-  und  Abzug  VT 
588.  589. 

Hevölkerungsdichtigkeit  1871  — 1895  VI  591. 

Revölkenmgssesshaftigkeit  VI  581.  587. 

Bevölkern  ngsstand  und  -hewegung  1816 — 1895 
VII  565-  573- 

Bevölkerungsvennohning  erstrebt  VI  333. 

Bevölkern  ngswachstum  VI  590. 

Bewässerungen  VII  361. 

Bewüsseningsgenossensehsften,  Bildung  von 
VII  367.  368. 

Bewegung  des  Grundeigentums  von  1878—1893, 
Zu-  und  Abnahme  der  Zahl  der  Reinertrags- 
klasscn  VI  512—518. 

Bewohner  in  Gemeinden  von  2000  Einwohnern 
und  mehr,  in  Gemeinden  von  weniger  als 
2000  Einwohnern,  Zahl  und  Prozente  VI  620. 
621.  622. 

Bewohner  von  Stadt  und  Land  auf  gutem  und 
schlechtem  Buden  VI  624.  625. 

Bezug,  genossenschaftlicher  VIII  562. 

Rezugsgenossenschaften  VIII  338. 

Bienenzucht,  Zahl  der  Bienenstöcke  in  den 
Provinzen  VII  691—694. 

Bilanz  der  Privatversicherungsanstalten,  vorge* 
scliriehene  Hypotheken,  Wertpapiere,  Grund- 
stücke VIII  448.  449.  450. 

Binnengrossverkelir  VIII  170. 

Binnenschiffahrt,  deutsche,  leistet  Tonnenkilo- 
meter VIII  218. 

Rinnenwasserstnissen,  Länge  der  deutschen 

vm  214. 215. 

Binnen  wasserstrassen,  Leistungsfähigkeit  der 
deutschen  VIII  216.  217. 

Biologische  Anstalt  auf  Helgoland,  Biologische 
Stationen  am  Müggelsee  und  in  München 
VII  796. 

Biologische  Stationen  für  Fischerei  VIII  602, 

Blanc  vierge  VII  452. 

Blasenpauschalierungssteuer  VIII  25. 

Blattfallkrankheit  VII  465. 

BleichHollerie  VII  448. 

Blindliolz  VII  4$6. 

Blockförmige  Feldeinteilung  der  grundherrlichen 
Ländereien  VI  50. 

Blumenkohl  VII  440. 

Blumenzwiebeln  VII  444. 

Blutfarbstoff,  roter  (Hämoglobin)  Vll  27. 


Blutlaus  VII  438. 

Bodenbearbeitung  VII  262  ff. 

Bodenbenutzung  in  den  Jahren  1878  bis  1900, 
statistische  Erhebungen  VII  49.  336  ff. 

Hodengnhre  VII  263. 

Bodenkreditanstalten  VI  368. 

Bonifikation  für  ausgeführten  Rohzucker  1861 
erlangt  VIII  96. 

Bonn,  landwirtschaftl.  Versuchsanstalt  VIII  648. 

Bonn-Poppelsdorf,  landwirtschaftliche  Akademie 
VIII  619.  tierphysiologisches  Institut,  Institut 
für  Hodeulelire  und  Pflanzenbau  nebst  Ver- 
suchsfeld VIII  620.  649. 

Bordelaiser  Brühe  VII  464. 

ßrachbestellung  VI  176. 

Brachrübe  VII  446. 

Branntweinbrennereien,  Zahl,  Betriebseinrich- 
tungen, Branntweinvergütung,  Materialien- 
verbrauch  und  Steuererträge  1872  bezw. 
1890 — 1905  in  den  einzelnen  Provinzen  VIII 
119— 129. 

Branntweinmonopol  VIII  29. 

Branntweinstouercrtrige  1834—1885  VIII  25 
bis  27. 

1 Branntweinsteiiercrträge  von  1887/88 — 1894/95 
VIII  34- 

ßranntweinstcuergcsotzgebung  nach  1895  VIII 
39- 

Brassica  Rapa  VII  446. 

Brauerei- Anlagekapital  VIII  2. 

Bremervörde,  Samenkontrollstation  VIII  647. 

Brennerei- Anlagekapital  VIII  3. 

Brennereien,  gewerbliche,  Zuschlag  zur  Ver- 
hrauchsahgabe  VIII  32. 

Brennereien,  landwirtschaftliche,  Besteuerung 

vm  31. 3* 

Brennereischule  des  Voreins  der  Spiritusfabri- 
kanten  VIII  12. 

Brennerei-  und  Brauereischule  VIII  639. 

Brennerei  von  Wein,  Ehreschen,  Runkelrüben, 
Obstresten,  Melasse,  Wachholderbeercn,  Mais, 
Maisstängeln  und  anderen  Stoffen  VIII  10. 

ßrennnmlzbereitung.  Gerate,  Kraftlaugmalz  VIII 
54. 

Brennsteuer-Erfolge  VIII  54. 

Brennsteuer  hörte  1.  Oktober  1901  auf  VIII  56. 

Breslau,  agrikulturbotanische  Versuchs-  und 
Samenkontrollstation  der  Landwirtschaft*- 


Digitized  by  Google 


666 


Register  der  Autoren,  Gesetze  und  Sachen. 


kammer  VIII  644,  agrikulturchemisches  und 
bakteriologisches  Institut  der  Universität 
VIII  618.  644,  landwirtschaftliche  Versuchs- 
und Kontrollstation  VIII  644. 

Breslau,  das  landwirtschaftliche  Institut  an  der 
Universität  VIII  61 1.  6i8. 

Brinksitzer,  Anbauer  VIII  403. 

Brody,  Beschreibung  der  Herrschaft  VII  334. 

Bromberg,  Kaiser  Wilhelms-Institut  für  Land- 
wirtschaft VI II  612.  624,  agrikulturchemische, 
bakteriologische  Abteilung  VIII  624.  644. 

Brüsseler  Konvention,  betr.  den  internationalen 
Verkehr  in  Zucker  v.  5.  3.  1901  VIII  117. 

Bureau  kretische  Gestaltung  der  fürstlichen  Re- 
gierung erfordert  grössere  Mittel  VI  163, 

Bürgerschaftsorganisation  der  neuen  Stadt, 
Rat,  Schöffen  und  Gilden  VII  160. 

Burgwälle  (gorod)  der  Slawen  VI  81. 

Buschbaum  VII  431. 

Camerarii  VI  85. 

Cainpi  der  Preussen  VI  136. 

Cardone  VII  449. 

Casimir  der  Grosse  von  Polen  VI  125. 

Castell  an  es  VI  8$. 

Centrallandschaft  für  die  preussischcn  Staaten 
VI  395- 

Chamaven  VI  8. 

Champignon  VII  451. 

Chatten  VI  9. 

Chauken  VI  8. 

Chausseebautenlüngo  (Kilometer)  in  den  ein- 
zelnen Provinzen,  Provinzialchausseen,  Kreis-, 
Gemeinde-,  Aktien-,  Privatwege  Anfang  1876. 
1891  und  1900  VIII  142.  143. 

Cherusker  VI  9. 

Chlorophyll  VII  4. 

Chlorophyll,  Phosphorhildung  VII  16. 

Chlor,  Pflanzennäh rstoff  VII  17. 

Christian  von  Oliva,  Bischof  VI  129. 

Christian  II.  von  Polen  VI  129. 

Cilicium.  Pflanzonnährstoff  VII  17. 

Cimbern  VI  9. 

Civitates  der  Slawen  VI  go.  85. 

Coccus  conchaeformis  VII  438. 

Colonate  VI  70. 

Condrusen  VI  8. 

Consensprinzip  VI  361. 

Cossati  VIII  388. 


Crioceri«  Asparagi  und  duodecimpunctata  VII 
446. 

Culmer  Land  VI  129. 

Cynara  Cardunculus  VII  449. 

Cynara  Scolyinus  VII  449. 
j Cytase  verwandelt  Zellulose  in  Zuckerarten 
VII  7. 

('zechen  VI  15. 

Dänen  in  Livland  VI  129. 

Dahlem,  Domäne  VIII  623. 

Dampfpflugarbeit,  Kosten  der  VII  266. 
Dampfpflug  VII  269. 

Dampfpflug,  Tiefkultur  VIII  88. 

| Danzig,  landwirtschaftliche  Versuchs-  und 
Samenkontrollstation  VIII  643. 

I Deicbgesetz  VII  364. 

Deichgesetz,  Geltungsbereich  des  D.  VII  365. 
Deichstatuten,  Bestimmungen  über  D.  VII  364. 
Denaturierungspflicht  VIII  55. 

Denitrifikation  VII  14. 

Destillutionsapparat,  kontinuierlicher  VIII  14. 
Deutsche  Geistlicho  und  Kaufleute  VI  85. 
Deutsche  Kolonisten,  hatten  nur  Zinsgetreide 
zum  Speicher  des  Gutsherrn  zu  fahren  und 
Kriegsfuhren  zu  leisten,  erst  Ende  des 
13.  Jahrhunderts  im  Ackerdieuste  verwendet 

VI  151. 

Deutsche  Landhank  1 895,  Zahl  derParzellicrungen 
bis  1899  VI  359. 

Deutscher  Orden  VI  129,  erhält  Livland  VI 
133,  Niederlage  vor  Balga  1238  VI  133. 
Deutsches  Recht  in  Polen  VI  126. 
Dialektunterschiede  der  Deutschen  VI  11. 
Diastase,  Amylase  führt  Stärke  in  Malzzucker 
über  VII  7. 

Dienste  der  deutschen  Bauern  VIII  389. 
Dienstverpflichtungen  der  Bauern  VI  62. 
Diffusionsrückatände,  Schnitzel,  getrocknet 

vm  92. 

Di ffusionsv erfahren,  seit  1S60  praktisch  ge- 
worden, bis  1880  fast  ausschliesslich  VIII 

90,  91. 

| Dismembration  VI  319. 

Distriktskommissare  wurden  1836  zur  Ver- 
waltung der  Polizei  in  den  Landgemeinden 
der  Provinz  Posen  eingesetzt  VI  287. 

Dörfer  in  Frankreich  sind  von  eingewanderten 
I Deutschen  angelegt  VI  41. 


Digitized  by  Google 


Register  der  Antoren,  Gesetze  und  Sachen. 


667 


Dolmengrabstatten  VI  3. 

Domänenhauern  VIII  394. 

Domänen,  Meliorationen  auf  VII  263. 
Domänenamortisationsrenten  und  grundherrliche 
Gefälle,  jährliche  Beträge  bis  1900  VI  284. 
Domänenparzellierungen  1702  und  später  VI 
335- 

Dorfhandwerker  der  doutschon  Kolonisten  VI 
161. 

Drainagen  VII  362. 

Drescharbeit  VIII  432. 

Drescherlohn,  Getreidedeputnt  VIII  412. 
Dreschgärtner  VIII  393. 

Dreschmaschinen  VII  281. 

Drillkultur  VII  317. 

Drillmaschine  VII  275. 

Düngemittel,  künstliche  VII  29t. 

Düngen  der  Weinberge  VII  457. 
Düngererzeugung  durch  Brennerei  VIII  18. 
Düngorstreuinoschiue  VII  276. 

Düngung,  Phosphorsäure  VIII  88,  89. 

Düngung  VII  290  ff. 

Dunkelberg,  Professor  Dr.  VIII  619. 
Durchsclmittsernteerträge  in  Schianstedt  auf 
1 Morgen  1836—1903  VII  818. 
Durchschnittserträge'pro  Morgen  VIII  428. 
Durchschnittspreis  für  Kartoffelspiritus  au  den 
deutschen  Handelsplätzen  1895—1899  VIII 45. 
Dzedzinen  VIII  385. 

Eberswalde,  Forstakademie  VIII  624. 

Kburonen  VI  8. 

Edelinge,  sächsische  VI  71. 

Edelpilz  = Champignon  VII  451. 
Effektivgrossbandcl  mit  landwirtschaftlichen  Er- 
zeugnissen VIII  358. 

Eheschliessungen  und  Geburten  1871  — 1897  VI. 
Eichenrinde,  Verkauf  aus  den  Staatsfursten, 
Preise  VII  537. 

Eigenbohörige  Bauern  VI  58. 
Eigentumsverleihung  in  Schleswig- Holstein  VIII 
406. 

Eingetragene  Genossenschaften,  Stand  am 
31.  Dezember  1901  VIII  348.  349. 

Einlieger  VIII  392.  399. 

Ein-  und  Ausfuhr  des  Schafviehs  VII  663. 
Einwanderer,  erste,  in  Europa  VI  2. 
Einzelhöfc,  deutsche,  in  Westfalen,  vorher  von 
Kelten  besiedelt  VI  40. 


• Einseih ftfe  in  Frankreich  sind  keltisch  VI  41. 

Eisenbahn-Einnahmen  aus  Personen-  und  aus 
Güterverkehr  1904  VIII  180. 

Eisenbahnen  VIII  170. 

Eisenbahnen,  Haupt-,  Neben-,  Klein-,  Stnuwen- 
bahnen,  Länge  km  auf  100  qkm,  auf  10000  Ein- 
wohner der  einzelnen  Provinzen  1904  VIII 

179. 

Eisenbahnen,  seit  1873  durch  den  Staat  über- 
nommen VIII  1 7 1 . 

Eisenbahnen,  Übersicht  der  von  Preussen  und 
Hessen  erworbenen  Eisenbahnen,  Länge,  1850 
bis  1904  VIII  173—175. 

Eisenbahnfracht  an  landwirtschaftlichen  Er- 
zeugnissen 1901 — 1903  in  20  Verkehrsbezirken 

i vm  188-195. 

Eisenbahn-Gütertarife  VIII  180. 

Eisenbahn! im go  in  den  einzelnen  Provinzen 
Preussens  1903  auf  100  qkm,  auf  jo  10000  Ein- 
wohner VIII  178. 

Eisenbahnnetz  Preussens  und  Hessens,  Haupt- 
bahnen, Nebenbahnen,  Neubau  und  Erwerb 
1870—1905  VIII  176. 

Eisenbahn  tarifkomm  iRsion,  ständige  VIII  186. 

Eisenbahnverkehr  der  einzelnen  Verkehrehezirke 
untereinander  VIII  196 — 202. 

Eisen,  Ptiauzennährstoff  VII  19. 

Eiszeit  VI  1. 

Eiweisskörper  in  der  Pflanze  VII  7. 

Eiweirasparende  Wirkung  der  Fette  und  Kohlen- 
hydrate VH  25. 

Elbing,  1236  gegründet  VI  132. 

Elbwische  der  Altmark,  flämisch  kolonisiert 
VI  107, 

Eldena,  landwirtschaftliche  Akademie  VIII 
611.  621. 

Elektrizität,  Verwendung  der  Elektrizität  zum 
Pflügen  VII  270. 

Elevator  VH  287. 

Energie  (selbsterzielte  und  aktuelle)  im  Tier- 
körper VII  28. 

Entschädigung  für  Verluste  bei  Bekämpfung 
von  Viehseuchen  1900—1904  in  der  Provinz 
Hannover  VIII  488,  desgl.  in  Westfalen  VIII 
488.  489,  desgl.  in  Hessen-Nassau  VIII  489, 
desgl.  in  der  Uheinprovinz  VIII  490,  desgl. 
in  Posen  VIII  484,  desgl.  in  Schlesien  VIII 

485. 


Digitized  by  Google 


668 


Register  der  Autoren,  Gesetze  und  Sachen. 


Entschädigung  für  Verluste  durch  Bekämpfung  | 
von  Tieraeuchen  in  den  Jahren  1904 — 1905 
in  Schleswig-Holstein  VHI  487. 

Ent-  und  Bewässerungen.  Bruchmeliorationen 

VI  176. 

Entwässerungen  VH  361. 
Entwässeningsgenossensehaftcn,  Bildung  von 

VII  367.  368. 

Enzyme  (Diastase)  VHI  6. 

Erbseholzen  VI  67. 

Erbteilung  VI  178. 

Erbzinspachtdörfer  VI  71. 

Erbzinsrecht  VI  120. 

Erdbücher  für  die  Neumark,  die  Mark grätl ich en 
Gebiete  von  Brandenburg  und  die  Fürsten- 
tümer Breslau  und  Neumarkt  VI  147. 
Ernteertrago  der  wichtigsten  landwirtschaftl. 
Erzeugnisse  1878 — 1904  in  den  einzelnen 
Regierungsbezirken  und  ira  Staate  VII  832 
bis  901. 

Ernteerträge  in  der  Provinz  Sachsen  1873  bis 
1893  VII  819. 

Ernteerträge,  mittlere  und  höchste,  1896 — 1903, 
für  die  Provinz  Sachsen  VII  819,  820. 
Ernteortrüge  nach  Regierungsbezirken  VII  817. 
Emteerträge,  Schwankungen  in  den  einzelnen 
Regierungsbezirken  1899 — 1903  VII  816. 
817. 

Emteertragsermittelung  von  1878,  Methode, 
»bändernde  Konnnissionsboschlüsse  von  1902 
VII  800.  805. 

Ernteertragssteigorung  auf  west  preußischen 
Gütern  1800—1894  VII  819. 
Ernteertragssteigonings-Ursachon  VII  818. 
Erntestatistik,  Ausbau  1873,  allgemeine  Be- 
stimmungen VII  800, 

Erste  Kammer,  Herrenhaus,  Zusammensetzung 
VI  288. 

Ertraglose  Liegenschaften  187S  VII  112. 
Ertragssteigerung  für  100  ha  in  VVestpreussen 
1800—1894  VU  819. 

Erwerbstätige  im  Beruf  nach  Alter  und  Familien- 
stand VTI  64a — 643. 

Erwerbstätige  in  der  Landwirtschaft  (Tabelle) 

vm  430- 

Erziehungsarten  de«  Weinstockes  VHI  455. 

Etat  des  Ministeriums  für  Landwirtschaft  1880, 
1900  und  1907  VIII  571  ff. 


Extraktstoffe,  stickstofffreie  VII  31. 

Enzyme  des  Speichels  VHI  24. 

Fabrikenzahl,  Rübenvemrbeitung  und  Roh- 
zucker 1892—1895  VHI  107. 
Familienangehörige  im  Betriebe  VI  646.  647. 
Familienanwartschnft  in  Pommerellcn  V’I  127. 
Familienstand  VI  606.  607.  608. 
Federviehzucht,  Bestand  in  den  Provinzen  VHI 
680 — 690. 

Feldeinteilung  und  Regulierung  der  Reallasten 
in  Schleswig-Holstein  mit  Aufhebung  der 
Leibeigenschaft  VH  215 — 216. 
Fcldgeschworene,  bäuerliche,  ordneu  Grcnzver- 
wirrung  VI  32. 

Feldgraswirtschaft  VI  31. 

Fold-  und  Forstpolizei  VHI  601. 

Fernsprech wesen  VIII  168. 

Festo  Ansiedelung  nach  Tacitu«  VI  2S. 
Feststellungen  der  Nationalitäten,  zahlen  massige 
VrI  20. 

Fettbildung  im  Tierkörper  VHI  25. 

Fettgehalt  der  Futtermittel  VHI  31. 
Feuerversicherung,  Beaufsichtigung  und  Gesetz- 
gebung des  Reichs  VIII  493.  494. 
Feuerversicherung,  öffentliche  Anstalten  VIII 

522.  Die  Öffentlichen  Fouerversicherung*- 
anstalten  in  Preussen  im  Jahre  1905  VIII 

523.  Versicherte  Werte,  Beiträge,  Brand- 
entschädigungen  und  Vermögen  VIII  524. 
525.  Einnahmen  und  Ausgaben,  Guthaben 
und  Schulden,  Überschüsse  VIII  526.  527. 

Feuerversicherung,  Privat  feuervcrsicherung,  Ein- 
nahmen und  Ausgaben  allen  Zweigen  gemein- 
same VIU  5x6.  517. 

Feuerversicherung,  Privatfeuerversicherung«- 
untemehmen,  31  Aktiengesellschaften,  Bilanz 
für  Ende  1905,  Aktiva  VHI  508.  509. 
17  Gegenseitigkeitsvereine,  desgl.  VIII  510. 
51 1.  Bilanzen  für  Ende  1905,  Passiva. 
31  Aktiengesellschaften  VIII  512.  513. 

17  Gogenseitigkeitsvereine,  degl.  VIII 514-  5*5* 
Feuerversicherung,  Privatfeuerversieherung*- 
unternchmen,  3 (Aktiengesellschaften,  Gewinn* 
und  Verlustreehnung  für  1905.  Einnahme 
VIII  500.  501.  17  Gogenseitigkeitsvereine. 

desgl.  Einnahme  VIU  502.  503.  31  Aktien- 
gesellschaften. Gewinn-  und  Verlustreehnung 
für  1905,  Ausgaben  VIU  504.  505.  17  Gegen- 


Digitized  by  Google 


Register  der  Antoren,  Gesetze  und  Sachen. 


669 


seitigkeitsvereine,  desgl.  Ausgaben  VIII  $06. 
507. 

Feuerversicherung,  Privatfeuerversicherungs- 
untemehmen,  31  Aktiengesellschaften  1905, 
Versichorungsanzahl,  Versicherungssummen, 
Bestand  Ende  190s,  Zunahme  1905  VIII  49$. 
I11  Uückdeckung  übernommen,  Anzahl  Ende 
1905,  Summen  1905,  Zunahme  der  Anzahl  der 
Summen  1908  VI 11  496.  Davon  deutsches 
Geschäft  desgl.,  davon  selbstubgesclilossen 
desgl.,  in  Uückdeckung  übernommen  desgl. 
VIII  497- 

Feuerversicherung , Privatfeuerversicherungs- 
unternehmen, 17  Gegenseitigkeitsvereine, 
selbstabgeschlossene  Versicherungen,  Anzahl 
1905,  Summe  1905,  Bestand  1905,  Zunahme 
1905  VIII  498.  Darunter  deutsches  Geschäft 

desgl.  Vin  499. 

Feuerversicherung,  Privatvorsichorungsunter- 
nehmen,  Gewinnverteilung  für  1905, 31  Aktien- 
gesellschaften VIII  520.  17  Gegenseitigkeits- 

vereine VIII  521. 

Feuerversicherung,  Privatfeuerversicherungs- 
unternehmen, Zusammenstellung  des  Gewinns 
für  1905  VIA  518.  519. 

Fibrine,  Kleberstoffe  VII  6. 

Fideikommisse,  Fläche  1895—1898,  Grösscn- 
k lassen,  Fideikommissinhaber  VI  548—554. 

Finnen,  ihre  Verbreitung  VI  5. 

Fische  in  ihren  Lehensbedingungen  beschränkt 
durch  Industrie  und  Schiffahrt  VII  793. 

Fischerei  VII  793. 

Fischorei,  Aufsichtsbeamte,  Oberfischmoister, 
Fischmeister  VII  795.  796.  VIII  602. 

Fischereigenossenschaften  VII  795. 

Fischerei  in  Strandgewässern,  Stör,  Hering. 
Plattfische,  Schellfisch,  Garneelen  VII 797.  798. 

Fischereipolizei  VIII  602. 

Fischereischonreviere  VII  795. 

Fischerzahl  in  Haupt-  und  Nebenberuf  VII  794. 

Fischpässo.  Aalleitern  VII  795. 

Fischverwertung  zu  Tran,  Schweinefutter, 
Dünger,  künstlichen  Perlen  VII  798. 

Fläche  weder  land-  noch  forstwirtschaftlich  be- 
nutzt, 1900  VII  112. 

Flachskultur.  Hindernisse  VIII  4. 

Flaminger  VIII  386. 

Flämische  Maile  VI  94. 


Flämisches  Familienrecht  VI  95. 

Flämisches  Recht  in  Preussen  VI  131. 

Flämische  Wanderung  VI  87. 

Fleisch,  ausländische*,  Untersuchung  desselben 
VII  789. 

Fleisch,  bedingt  taugliches  und  minderwertiges, 
FroihlLnke  VII  790. 

Fleischbeschauer,  Befähigungsnachweis,  Prü- 
fungen VII  782.  783. 

Fleischbeschaugebühren  VH  791. 

Fleischbeschaupersonul,  Statistik  desselben  VII 
788. 

Fleischbeschaustatistik  VII  791. 

Fleischbildung  VII  25. 

Fleischproduktion  1883,  1S98 — 1900  VII  827. 

Fleischschafe,  Schaflleischverbrauch  VII  657 
bis  659. 

Fleisch  und  Fleischwaren,  Verkauf  VIII  355. 

Fleischwaren,  Ein-  und  Ausfuhr  VII  567.  569. 

Flurzwang  VI  32.  177. 

Fluss-,  Kanal-,  Haff-  und  Küstenschiffe,  Bestand 
der  preußischen  1872,  1902,  in  den  Re- 
gierungsbezirken, nach  8 Größenklassen  der 
Tragfähigkeit  VIII  236 — 245. 

Flussregulierungsfonds  VI J 386. 

Formaldehyd  VII  5. 

Forstbesitz  in  den  Regierungsbezirken  des 
Staat«,  Kronforsten,  Staatsforstei  1,  Gemeinde- 
forsten, Stiftungsforsten,  Genossenschafts- 
forsten, Privatforsten  VII  488. 

Forstbetrieb  der  Grundherren  VI  61. 

Forsteinrichtungsbureau  für  das  Forstkarten- 
wesen VII  498. 

Forsten,  Bestand  und  Bewirtschaftung  VII  467. 

Forsten,  Heiden  und  Weidon  gegenüber  den 
Bauern  besser  und  strenger  genutzt  VI  174. 

Forsten  und  Holzungen,  1878,  1883,  1893  und 
1900,  mit  landwirtschaftlicher  Nebennutzung 
bestellt,  1883  mit  Roggen,  Hafer,  Buch- 
weizen, Kartoffeln,  1893  mit  Roggen,  Hafer, 
Buchweizen,  Kartoffeln,  sonstigen  Früchten, 
1900  im  Sommer  vorübergehend  zu  land- 
wirtschaftlicher Nutzung  bestollt  VII  110 
bis  in. 

Forstlehrlingsschulen  VIII  640. 

Forstrohertrag,  Ausgabe  und  Reinertrag  für  1 Im 
in  den  einzelnen  Provinzen  des  preußischen 
Staats  VLI  536. 


Digitized  by  Google 


670 


Register  der  Autoren,  Gesetze  und  Sachen. 


Forsttaxation,  Taxationskommission,  Betriebs- 
plan, Ertragsborechnung  VI  499. 

Fortbildungsschulen,  landwirtsch.  VIII  629. 

Kosen  VI  9. 

Frachtkosten  auf  Eisenbahnen  und  auf  Wasser- 
strassen. Vergleich  VIII  235,  246.  247. 

Frachtkosten  der  Schiffer  VIII  234.  235. 

Fränkische  Einwanderung  in  die  Slawengebiote 
VI  12. 

Fränkische  Waldhufen  in  den  Sudeten  und 
Karpathen  VI  95. 

Franken  VI  8. 

Franken,  niederrheiniscbe,  wandern  mit  den 
Flämingern  VI  87. 

Frankreich  ist  keltisch  besiedelt,  auch  wo 
Deutsche  zur  Tertia  aufgonomraen  wurden, 
wie  in  Burgund  und  Aquitanien  VI  41. 

Franzbau  m VII  430. 

Französische  Ablosungsgesetzgebung  im  König- 
reich Hannover  wieder  aufgehobon  VI  205. 

Französische  Agrargesetze  in  den  Gebieten  der 
Rhoinbuiidsstaaten  VIII  404. 

Französische  Herrschaft  in  den  westlichen  Ge- 
bieten des  Staates  und  Einfluss  VI  302. 

Freibauern  VIII  391. 

Freie  Tagelöhner  V1H  394. 

Freihöfe  VI  69. 

Friedenthal,  Minister  Dr.  VIII  568. 

Friedrich  Wilhelm  I.,  Ansiedlungeti  in  Litauen 
*7*4 — *739  VI  137. 

Friesen  VI  8.  12. 

Frisonofeld  VT  8. 

Frohnhöfo  VI  62. 

Fruchtfolgen  VH  313. 

Frucht  folgovorteile  durch  Brennerei  VIII  18. 

Frühkultur  VII  450. 

Fürsten,  slavische  VIII  385. 

Fuselöl  VIII  14. 

Fusicladium  dcndriticutn  und  pirinum  VII  438. 

Futtermittel  (Heuwerte)  VII  29. 

Futtermittel,  Niihrwertstabelle  VII  549.  551. 
554—556. 

Futtermittelerzeugung  durch  die  Brennerei. 
Vergleich  mit  Koggenbau  VU  17. 

Futterpflanzen,  Anbau  1878,  1883,  1893  und 
i9°o  VII  98—104. 

Fütterung«  leb  re  VII,  302. 

Fütterungsnoruion  VH  304. 


Ffltterungsnormen  für  die  verschiedenen  Zwecke 
der  landwirtschaftlichen  Tierhaltung  VII  37. 
38.  39- 

Gärungsgewerhe,  Institut  für  VIII  622.  645. 

Gärungstechnik,  Reinlichkeit  VIII  14.  15. 

G&rungstheorie  VIII  65.  66. 

Gärtnerlehranstalten  VHI  634. 

Galindien  VT  129. 

Gartenbau  VII  425. 

Gurtenbaulehranstalten  VII  436. 

Gebäudestatistik  VI  487 — 496. 

Gebrechliche  (Blinde,  Taubstumme,  Geistes- 
kranke) VI  605. 

Gebundenheit  der  bäuerlichen  Bevölkerung  VT 
178. 

Geburtenziffer  1876 — 1897  "1  Stadt  und  Land 
VT  614—617. 

Geflügelzucht  VII  311. 

Gehöferschaftcn  VT  68,  an  der  Saar  VIII  547. 

Geisenheim  a.  Rh.,  pflansenpathologische  Ver- 
suchsstation, önochemische  de»  gl.  und  Hefen - 
reinzuchtetation  VIII  648. 

Gemeindeeinheiten,  Bevölkerung  nach  Zahl. 
Dichtigkeit  1871  — 1896,  Stadt  und  Land, 
Alter,  Religionsbekenntnis  nach  Kreis,  Bezirk 
und  Provinz  VT  (142). 

1 Gemeinde-,  Kreis-  und  Provinzial-Verfassung 
VI  285. 

Gemeindepflanzungen  VII  437. 

Gemeinfreie  in  Sachsen  VI  73. 

GemeinheiUteilungen  VI  177. 

Gemeinheitsteilungen,  Ausdehnung  im  König- 
reich Hannover  1869  VI  204. 

Gemeinheitsteilungen,  Folgen  der  VIII  411. 

Gemeinheitsteilungen,  private,  im  Königreich 
Hannover  VT  204. 

Gemeinheitsteilungn-  und  Servitutsablösungs- 
gesetzgebung  im  früheren  Königreich  Han- 
nover seit  1866  VI  254. 

Gemeinheitsteilungs-  und  Zusammenlegung«- 
ergebnisse,  sowie  Ergebnisse  der  Regulierungen 
und  Ablösungen  im  Staate  VI  263  ff. 

Gemüsebau  VH  425.  439,  Erfurter  VII  440, 
in  Lübbenau  VH  441. 

Gemüsekunsum  VII  444. 

Geinüserüben  VH  446. 

Gemüsetreiberei  VII  449. 

Geueralkointnifisionen,  Königliche  VHI  396. 


Digitized  by  Google 


Register  der  Autoren, 

Oener&lkommitcsionen,  Sitz  der  VIII  598. 

üeueralkommission,  ihre  Befugnisse  als  An- 
siedelungsbehörde, ist  Kolonialhehörde  für 
die  Rentengütcr  VI  353. 

Genossenschaften,  eingetragene,  Bestand  am 
31.  Dezember  1901  VIII  348 — 350. 

Genossenschaften,  freie,  Öffentliche  VIII  369. 

Genossenschaften,  neue  landwirtschaftliche,  seit 
1820  VIII  529. 

Genossenschaftlicher  Weide-,  Wold-  und  Acker- 
baubetrieb  VIII  529. 

( ienossenschafUbrennereien,  landwirtschaftliche 
VIII  39- 

Genossenschaftswesen,  das  landwirtschaftliche, 
in  Preussen  VIII  529. 

Genossenschaftswesen,  heutiger  Aufbau  VIII  536. 

Gerichtsbarkeit  VI  75. 

Gerichtsbarkeit  der  Grundberren  VIII  388. 

Gerichtsbarkeit  der  Scholzen  in  Brandenburg  J 
VI  114. 

Germanen  VI  7. 

Geschlossenheit  der  Bauerngüter  in  Hannover 
und  Schleswig-Holstein  durch  die  Grundbuch- 
ordnung von  1872  beseitigt  VI  326. 

Gesinde  VIII  397. 

Gesindedienst  der  Bauemkinder  VI  164. 

Gestütwesen,  das  staatliche  VIII  608.  609. 

Getrcideabsatsgenossenschaften  VIII  564. 

Oetreidebrennerei  VIII  10. 

Getreidegrosshandel  VIII  358. 

Getreidehandel  VIII  333.  334.  35®. 

Getreidebandel  Polens  und  des  Ordenslundes 
VI  167. 

Getreidehandel  des  polnischen  Adels  VIII  389. 

Getreidepreise  VIII  371. 

Getreidereinigungsmaschinen  VII  285. 

Getreide  und  Hülsenfrüchte,  Anbau  1878,  1883, 
1893  und  1900  VII  66—82. 

Getreide  Verwertung,  genossenschaftliche  VI II 
242. 

Gewanneinteilung  der  Felder  VI  30. 

Gewerbe,  mit  der  Landwirtschaft  verknüpfte 
VIII  «. 

Gewerbewesen  der  Stadtgründung,  auf  Ein- 
nahmen des  Fürsten  oder  Grundherrn  be- 
rechnet VI  159. 

Gewerblicher  Besitz,  Einfluss  in  Stadt-  und 
Landverwaltung  VI  315. 


Gesetze  und  Sachen.  671 

Gewinn-  und  Verlustrechnung  der  Privat  -Ver- 
sicherungsanstalten, vorgeschrieben«!  VIII  416. 
417. 

Glebae  adscripti  VIII  391. 

Globuline  VII  6. 

Glykogen  VII  26. 

Gnesener  Synode  1262  VI  126. 

Göttingen,  agrikulturcbemisches  Institut  der 
Universität  VIH  1 17.  646,  landwirtschaftliches 
Institut  an  der  Universität  VIII  616.  land- 
wirtschaftliche Versuchsstation  VIII  646. 

Goltz,  von  der,  Prof.  Frhr.  VIII  619. 

Grabumen  der  Germanen  VI  27. 

Gronauerhof  (Beschreibung)  VII  332. 

Großgrundbesitz  ohne  Gross  Wirtschaft  in  West- 
Deutschland  VIH  384. 

Grossbandel,  begünstigt  durch  Beschleunigung 
der  Kommunikation  VIII  331. 

Großhandel  mit  landwirtschaftlichen  Produkten 
VIII  331. 

Großhandelspreise  für  Weizen  und  Roggen  von 
1845—1905  VIII  372.  373.  374- 

Gross  Wirtschaft  der  Grundherren  beginnt  in 
allen  Gebieten  mit  der  deutschon  Kolonisation 

VI  147. 

Grosswirtschaft  in  Ostdeutschland,  soweit  es 
die  Slawen  in  Besitz  genommen  haben  VIII 
384. 

Gründüngung  VII  295. 

Grundbesitz,  fester,  Ausdehnung  desselben  VI 

546—549. 

GrundeigentumsBtatistik  VI  (350). 

Gruudeigentumsverteiluug  1858,  1866,  1831, 
1867  VI  475-  476.  477- 

Grundeigentumsverteilung,  allgemeine  in 
Preussen  und  im  Deutschen  Reiche  VI  559 
bis  564. 

Grundherren  verwerteten  ihre  Ländereien  durch 
Ansetzung  von  freien  Höngen  oder  unfreien 
Bauern  in  Zinshufen  zu  Erbe,  Pacht  oder 
Leihe  VI  48. 

ürundhorrlicho  Verfassung,  reformiert  in  Schles- 
wig-Holstein VI  217. 

Grundherrlichkeit  wurde  Rentenbezug  VI  178. 

Grundherrschaftsgebiete,  zerstückelte  Lage  VI 
59. 

Grundherrschaft  verschwindet  VIII  404. 

Gru lidschuld  VI  361.  363. 


Digitized  by  Google 


672 


Register  der  Autoren,  Gesetze  und  Sachen. 


Grundstoffe,  zum  Pflanzenieben  unentbehrliche  i 

VII  2. 

Gnindstüeksvertrüge,  Form  derselben  VI  325.  1 

Grund-  und  GebaudeNteuor- Veranlagung,  Kr-  I 
gebnisse  der  VII  257. 

Grundverschuldung  und  Einkommenverschul- 
dung  VI  458. 

Gruppe  narb  eit  VII  383. 

Güterbewegung  von  landwirtschaftlichen  Er-  | 
Zeugnissen,  auf  den  preußisch-hessischen 
Eisenbahnen  1903,  nach  27  Verkehrsbezirken 

VIII  253— 329. 

Güterschluss  bestand  in  Hanau  und  Fuldu  bis 
1867  VI  320. 

Gugernen  VI  8. 

Gurke  VII  441.  442. 

Gutsherr  ernannte  den  Schulzen  der  Land- 
gemeinde und  beaufsichtigte  die  Verwaltung 
derselben  VI  286. 

Gutsherrfichar  Wirtschaftsuni  fang  VI  147. 

Hackfrüchte  und  Gemüse,  Anbau  1870,  1883, 
1893  und  1900  VII  83—89. 

Hackfruchtkultur  VI  176. 

Hackmaschine  VII  276. 

Hämoglobin  VII  5. 

Uuusler  VIII  399.  403* 

Häusler  und  Einlieger,  statt  Instleuten  VIII  410. 

Haftpflicht,  beschränkte  der  Kreditgenossen- 
schaften VIII  535. 

Hagelversicherung  VIII  437. 

Hagelversicherung,  Höhe  der  J ah resbei träge 
VIII  456. 

Hagelversicherung,  Norddeutsche,  Steigerung 
der  Policen  und  der  Versicherungssummen 
von  1869—1906  VIII  454. 

Hagelversicherung,  rechtsgeschichtliche  Ent- 
wickelung VIII  438. 

Hagelversicherung,  Schwedter,  Steigerung  der 
Versicherungssummen  von  1866—1906  VIII 
455- 

Hagelversicherung,  schwierige  Jahre  1905,  1906. 
Pberwiiiduiig  der  Lage  VIII  456. 

1 lagel  v ersicheru  ngsanstal ten,  V erwaltungskosten 
bei  5 Aktiengesellschaften  und  9 Gegcnseitig- 
kcitsgesellschaften  VIII  455.  456. 

Hagel  Versicherungsanstalten,  Wünsche  und  Be- 
denken bezgl.  des  Gesetzentwurfs  über  den 
Versicherungsvertrag  VIII  452. 


Hagelversicherung*  - Aktiengesellschaften,  Zu- 
nahme der  fünf  gegen  1905  VIII  455. 

Hagelversicherung*  - G egensei  tigkeits  - G »Seil- 
schaften, VersicherungNsummen  und  Zu-  und 
Abnahme  von  neuen  gegen  1905  VIII  455. 

Hagelversicherungsvertrag,  Schätzung  des  Ernte- 
ertrag*  und  des  Verkaufswertes  der  Feld- 
früchte VIII  452. 

HagelverRicherungswosen,  Entwickelung  seit 
1866  VIII  454. 

Halbbau  VI  67. 

Halle  a.  S.,  Versuchsstation  für  Pflan zeu krank - 
heiten  und  agrikulturchemische  Kontroll- 
atation  der  Landwirtschaf Ukuminer  VIII  647. 

Halle-Wittenberg,  landwirtschaftliches  Institut 
an  der  Universität  VIII  614,  physiologisches 
Laboratorium  VIII  615.  617. 

Hamburger  Hallig  VII  382. 

Hameln,  Versuchsstation  «1er  Landwirtschaft»- 
kam  m er  VIII  647. 

Handel  mit  landwirt schaf fliehen  Erzeugnissen 
VIII  33«- 

Handel  mit  Nahrung»-  und  Genussmitteln  VII 1 
353- 

Handel  und  Landwirtschaft,  Beziehungen  VIII 
333 

Handelsbetriebe,  Zahl  und  Gliederung  VIII  332. 

Handelsflotte,  deutsche,  Leistungsfähigkeit  VIII 
248. 

Handelsflotte,  preußische,  Bestand  1873  und 
1904  VIII  249. 

Handelsgenossenschaften,  landwirtschaftliche 
VIII  336. 

Handelsge wüchse,  Anbau  1878,  1883,  1893  und 
1900  VII  90—97. 

Hand-  und  Spanndienste  VI  179.  VIII  391. 

Hannover  VII  227 ff. 

Hannover,  AuseinandersetzungKverfahren  in 
VIII  597. 

Hannover,  Bodenbearbeitung  VII  232,  Boden- 
meliorationen  VII  233,  Düngung  VII  234. 

Hannover,  Forstflache,  Staats-,  Gemeinde-. 
Privatbesitz,  Bodenbeschaffenheit.  Waldarten, 
Klima,  Absatzverhältuisse  VII  474 — 478. 

Hannover,  Klima,  Kulturböden  VII  227,  Kultur- 
gewächse VII  236. 

Hannover,  Marschen,  Bewirtschaftung  der 
VII  231. 


Digitized  by  Google 


Register  der  Autoren,  Gesetze  und  Sachen. 


673 


Hannover,  Maschinen  und  (»ernte  VII  233,  j 
Bewirtschaftung  der  Moore  VII  229,  Obstbau 
VII  241. 

Hannover,  Tierärztliche  Hochschule  VIII  625. 

Hannover  traf  Maßregeln  zur  Erhaltung 
leistungsfähiger  Bauerngüter,  Teilungen  be- 
durftet! Genehmigung  des  Gutsherrn  und  der 
Regierung  VI  321. 

Hannover,  Wlesenflichen  Vll  241,  Wirtschafts- 
systeme VII  227. 

Haussen,  Professor  VIII  616. 

Hardgau  VI  8. 

Hnrnbestandtcilo  (stickstoffhaltige)  VII  25. 

Harnstoff  VII  13. 

Haruden  VI  8.  9. 

Harz  VI  8. 

Huubergsbetrieb  VII  212. 

Hauländereien  in  Posen  VI  128. 

Hassngau  VI  8. 

Hauptberufsarten  der  Bevölkerung  in  Kreis, 
Bezirk  und  Provinz  1882  und  1895,  Berufs- 
stellung der  Landwirte  1895  VI  (182). 

Hauptgestüte,  5 in  Preussen  VIII  609. 

Haus,  das  sächsische,  ist  von  den  Kelten  Über- 
nommen VI  41. 

llausgürten,  Obstgärten,  Ackerweide,  Brache, 
zum  Unterpflflgen  gebaute  Früchte  1878. 
1883,  1893  und  1900  VII  105.  106. 

IlaushaltungHscbulen,  landwirtschaftliche  VIII 
638. 

Hausierhandel  VUI  351. 

H au skomm union  VIII  385. 

Hauskonununion  aufgehoben  VI  84. 

Hauskoiiimunion  der  Slawen  VI  79. 

Hausschlachtungen,  nach  Zählung  vom  t.  12. 
1904  VII  829. 

Haus-  und  llofräume  1872,  1883,  1893,  *9°° 
VII  113. 

llefenpilzzüchtung  und  Gärungsführung  VIII  15. 

Hefenrassen  VIII  66. 

Hefenreinzucht,  natürl.,  nach  Delbrück  VIII  17. 

Ilefensäuorung,  Milchsäure,  Schwefelsäure  VIII 

66. 

Hefenzuchtanstalt,  Berliner  VIII  17. 

Heinrich  der  Löwe  VI  98. 

Heinrich  I.  von  Schlesien  VI  12 1. 

Hellriegels  Forschungen  über  die  Bakterien  an 
der  Leguminosen wurzel  Vll  10. 

Meitzeu,  Boden  de»  preuse.  Staates.  VUI. 


Hengstkörungen  Vll  581. 

Heredos,  slavische  VUI  385.  387. 

Hermann  Balk  zieht  1237  «len  Schwertbrüdern 
zu  Hilfe  VI  133. 

Hermann  von  Salza  VI  129. 

Hermunduren  VI  9. 

Hessen-Nassau  VII  209 ff..  Baulichkeiten  Vll 
226. 

Hessen-Nassau,  bis  1867  ausgeführte  Konsul i 
dationen  und  Regulierungen  VI  186. 

Hessen-Nassau,  Bodenbearbeitung  Vll  213, 
Düngung  VII  216,  Flächeninhalt  VII  209. 

Hessen-Nas-aii,  ForstÜäehe,  Staats-,  Gemeinde-, 
Privatbesitz,  Botlcnbescbaffenheit,  Waldart*,»», 
Klima,  Absatz  Verhältnisse  Vll  467—473. 

.Hessen-Nassau,  Klima  VH  210,  Kulturboden 
VH  209,  Kulturgewaehse  Vll  218. 

Hessen-Nassau,  Maschinen  und  Geräte  VU  214. 

Hessen -Nassau,  Weiden  VII  226,  Weinbau  VII 
223,  Wiesen  VU  224,  Wirtschaftssystem  VH 
2 io. 

Heuwender  VII  286. 

Heu  wurm  Vll  463. 

Hildesheim,  landwirtschaftliche  Versuchsstation 
VIII  646. 

Hintersassen  in  Polen  VI  129. 

Hochdruck- Dämpfapparut  VIII  (2. 

Hochmoorbildung  VII  407. 

Hoclmioork«»loni*ationen,  private  VI 1 421. 

Hochschule,  Landwirtschaftliche,  in  Berlin  ge- 
grün«let  VIII  611. 

Hochsoefischereientwickelung,  Fischdampfer  seit 
18S5  VU  793- 

Hochstamm  Vll  430. 

Hochwasserschutz  VII  361. 

Hofgänger  schwieriger  zu  erlangen  VIII  412 
bis  414. 

Hofgesinde  VIII  387. 

Hohenzollern  gehört  zu  keiner  Provinz,  sondern 
bildet  einen  eigenen  Regierungsbezirk  VI  311. 

Holländische  Ansiedler  VIII  386. 

Hollefreundlicher  Maisch-,  Dampf-  und  Kühl- 
apparat VHl  13. 

Holzpreise,  Durchschnitt  für  den  Fostmeter 

VU  487. 

Holzverkauf  au»  den  Staatsforsten  und  Preise 
für  Bau-,  Nutz-  und  Brennholz  Vll  539 — 541. 

Hopfenernte  Ton  1899—1904  Vll  822. 

43 


Digitized  by  Google 


674 


Register  der  Autoren,  Gesetze  nnd  Sachen. 


Hopfenernte,  Krtmgserhebungen  VII  814. 
815. 

Hopfenertrag  1899  — 1904  VII  824. 

Hospitca  polonicales  VIII  385. 

Hospites  polonicales  in  Schlesien  VI  9t. 

Hospites  theutonicales  VIII  386. 

Hufbeschlag-Lehrftchtnieden  VIII  638. 

Hufenanteile  wurden  in  Preusseu  häufig  nicht 
für  jedes  Gewann  besonders  ausgelost,  sondern 
für  alle  nur  einmal  VI  143. 

Hufemlörfer,  deutsche  VI  30. 

llufengüter  sind  alle  in  demselben  Dorfe  gleich 

VI  3«. 

Hufen,  mimische  Marschhufen  VI  52. 

Hufen,  fränkische  Waldhufen  VI  53. 

Hufenmaß  VI  53. 

Hufenmaße  in  Polen  VI  128. 

Hufensteuer  in  Polen  VI  125.  126. 

Hufen,  vermessene,  der  (irundherren  VI  50. 

Hundertschaften  VI  26. 

Hüttenbilder  der  Antoninus-  und  Hadrianasaule 
VI  27. 

Hülfsmittel  zur  Bestimmung  der  Leistung«- 
fiihigkeit,  Messen,  Probemelken,  Scheren, 
Schlachten,  Zugleistung  VII  547. 

HfllfskaKsen,  öffentliche  VI  370. 

Huniusguhstaiiseii  VII  12. 

Hypothekenbanken  VI  407. 

Hypothekenbanken,  ländliche,  Darlehen  1880 
bi«  1890  VI  417. 

Hypothekenbanken,  jährlicher  Bestand  an 
städtischen  und  ländlichen  Darlehen  1870 
bis  1897  VI  414.  415. 

Hypothekenbanken,  preußische  und  ausser- 
prcussische,  Darlehnsbestand,  Pfandbriefe, 
Aktienkapital,  lieserven,  Dividenden,  länd- 
liche, städtische  Darlehne  mit  oder  ohne 
Amortisation  VI  418—421. 

Hypothekenhewcgungastatistik  VI  455. 

llypothekenkfindiguug  auf  länger  als  20  Jahre 
auszuschiiesHen.  ist  unzulässig  VI  332. 

Hypotheken  Verfassung  VI  35 1. 

Hypothek,  Vorkohrshypothek  VI  361.  363. 

Hypothekarische  Verschuldung  in  einer  Anzahl 
Anitsgerichtsbezirke  1883 — 1896,  Bewegung 
1886 — 1897,  Zwangsversteigerung  ländlicher 
Grundstücke  1891  — 1897  und  Besitzweehael 
im  Grundbesitz  1896/97  VI  (314). 


| Identitätsnachweis  im  Getreidehandel  VIII  358. 

Imkerschulen  VIII  639. 

Imprägnieren  der  Weinbergspfähle  VU  455. 

Ingvaeonenhund  VI  8. 

InnungNstatuten  der  Stadt  Halle,  Weistum  von 
1235  VI  160. 

Innungsstatuten  in  Breslau  1290  VI  161. 

Insterburg,  landwirtschaftliche  Koutrollstation 

VIII  643. 

Institute,  landwirtschaftliche,  an  den  Univer- 
sitäten VIII  613. 

Institut  für  G&rutigsgoworbe  und  Stärkefabri- 
kation in  Berlin  VII  45.  VIU  12. 

Instleuto  VIII  393.  399. 

Invertase  verwandelt  Rohrzucker  in  Trauben- 
zucker VII  7. 

Irlands  Besiedelung  erweist  die  keltische  An- 
lage der  Einzelhöfe  in  Westfalen  und  Nieder- 
■ rbein  VI  41. 

Isodynamie  der  Nährstoffe,  ihr  Gesetz  Vll  28. 

Istvconenhund  VI  8. 

Italer  VI  6. 

Jagddienste  1831  in  Kurhessen  aufgehoben 
VIII  404. 

Jagdpolizei  VIU  602. 

Jahreseinkommen  einer  ländlichen  Arbeiter- 
familie VIII  411. 

Jahrmärkte  VIII  352. 

Johannitcrorden  VI  12 1. 

Judicea  VI  85. 

Jungfernbrut  VII  452. 

Jurten  der  Kirgisen  und  Turkmenen  entsprechen 
den  deutschen  Graburnen  VI  27. 

Jus  teutonicuiu  VI  120.  VIII  386. 

Juthungen  VI  8. 

Kttseroigenosftcnscbaften  VIII  565. 

Kalium,  Pfianzennährstoff  VII  17. 

Kalorienwert  der  Nährstoffo  VII  28. 

Kalzium  VIJ  18. 

Kalzium phosphat,  tertiäres  VII  16. 

Kammwolle,  Erzeugung  VII  656. 

' Kanalentwürfe,  Dortmund-Ems  und  vom  Rhein 
zur  Elbe  1882—1899  VIII  210—212. 

Kanalprojekte  im  Odergebiete  1886 — 1904, 
Oder- Spree-Kanal,  Stettin-Berlin  VIII  21 1 
bis  213. 

Kaninchenzucht,  zahme  VII  691. 


Digitized  by  Google 


Register  der  Autoreu, 

Kapitalbeschaffung.  Steigerung  1866 — 1897  VI  | 
436. 

Kartoffelerntemaschinen  VII  279. 
Kartoffelfrühkultur  VII  450. 

Kartoffelbandel  VIII  365. 
Kartoffelkulturförderung  VIII  72. 
Kartoffelkultur,  Fortschritte,  Neuzüchtungen 

vin  10. 

Kartoffelkulturstation  bei  der  Berliner  Versuchs- 
station des  Vereins  der  SpiritiiHfahrikantcn 

VIII  II. 

Kartoffelmehl  und  Starke,  Stärkezucker-  und 
Dextrinexport  und  Kartoffelernte  1886 — 1897 
bis  1905  VIII  78.  79. 

Kaitoffelstärkefabrikation , Produktionsmenge 
VIII  68.  Landwirtschaftliche  Bedeutung 
VIII  70. 

Kartoffelverbrauch  der  norddeutschen  Brenne- 
reien und  Ernten  1887/88—1894/95  VUL  36. 
Kassuben  VI  22. 

Kaufpreise  ländlicher  Besitzungen  ermittelt 
1871 — 1881  und  1884  — 1893  VI  468.  469. 
Kelten  VI  6. 

Kempen  a.  Ith.,  landwirtschaftlich-chemische 
Versuchsstation  VIII  649. 

Kiel,  das  landwirtschaftliche  Institut  nn  der 
rniversität  VIII  618,  landwirtschaftliche 
Versuchsstation  der  Landwirtschaftskammer 
VIII  645,  Samenkontrollstation  VIII  646. 

Klee,  Anreicherung  des  Bodens  an  Stickstoff 

VII  10. 

Kleinbahnen  VIII  142. 

Kleinbahnen-Anlagokapital  bis  Schluss  1904 

VIII  161. 

Kleinlmhnbaii-Förderungsinittel  in  den  einzelnen 
Provinzen,  technische  und  finanzielle  Beihilfe  , 
VIII  147 — 160. 

Kleinbahnen,  Staatsunterstützung  1895-— 1905 
VIII  161. 

Kleinbahnen,  Zahl  und  Länge  1903  in  den 
einzelnen  Provinzen,  bes.  landwirtschaftlich, 
industriell  VIII  163. 

Kleine  Stellen,  Anwachsen  in  Posen  1873 — 1880, 
in  Brandenburg  1850 — 1880,  in  Kassel  bis 
1881  VI  481-  484. 

Kleinhandel  mit  landwirtschaftlichen  Produkten 

Vffl  332. 


Gesetze  und  Sachen.  675 

Kleinhof-Tapiau  (Ostpreunsen),  Versuchsstation 
für  Molkerei  VIII  643. 

Klettergurke  VII  441. 

Knoblauch  VII  441. 

Kochsalz  VII  26. 

Königsberg  i.  Pr.,  das  landwirtsch.  Institut  an 
der  Universität  VIII  61 1.  617.  643,  land- 
wirtschaftliche Versuchsstation  VIII  643. 

Königshuid,  das  von  den  deutschen  Königen 
in  Besitz  genommen  wurde,  überlicssen  diese 
an  Gefolge,  Beamte  oder  Kirche  als  Grund- 
herren  VI  48. 

König  Waldemar  durch  Rewal,  Harrien  und 
Wirland  abgefunden  VI  133. 

Köslin,  agrikulturchemische  Versuchs-  und 
Samenkontrollstation  VIII  643. 

Kötter  VIII  402. 

Kohlbau,  Einfuhr  VII  439. 

Koblendioxjdausntiiiung  (Kespirationsapparnt) 
VII  32-33. 

Kohlenhydrate  der  Fette  VII  24. 

Kohlenstoffverhinduugen,  als  organische  Sub- 
stanz aufgefasst,  verbrennlich  VII  2. 

KohJow,  Beschreibung  der  Herrschaft  VII  325. 

Kolonialgebiet  der  Deutschen  in  Ostdeutschland 

VI  179. 

Kolonialuiiternehmuugen  in  Hochmooren,  frühere 

VU  409. 

Kolonien  auf  Gütern  von  Privaten  ungelegt, 
Beispiele  VI  358. 

Kolonisation  durch  deutsche  Bauern  VI  86. 

Kolonisation,  innere  VI  314.  333. 

Kolonisationszahl  und  Kosten  unter  Friedrich 
dem  Grossen  VI  334. 

Kormnunalstündische  Verbände  in  Brandenburg 
und  Schlesien  für  Altmark,  Kurniark,  Nieder- 
uud  Oberlausitz  VI  296. 

Kontingentierung  der  Spiritusprodiiktion  VIII 30. 

Kontraktbruch  der  Saisonarbeiter  VIII  425. 

Kontroll*  und  Versuchsstationen,  landwirt- 
schaftliche VIII  640. 

Koppelwirtschaft  in  Schleswig- Holstein  VI  213. 

Kornhäuser  VIII  564. 

Kornhäuser,  Getreidehigerhüuscr  VIII  339 — 344 

Kossäten  in  Brandenburg,  die  Koste  der  Slawen 
auf  ihren  Gehöften  dienstpflichtig  VI  150. 

Kraflfu Herrn ittcl  VII  301. 

Kraftproduktion  VII  29. 

43* 


Digitized  by  Google 


676 


Register  der  Autoren,  Gesetze  und  Sachen. 


Krebshscherei,  Krebshandel  VII  798. 

Kreditanstalten  VI  367. 

Kreditanstalten,  historische  Entwickelung  VI 435. 

Kreditgenossenschaften  VIII  338. 

Kreditgenossenschaften,  preussische  VIII  551 
bis  553. 

Kreditinstitute  in  Heßsen-Nassau  und  Hannover 

vi  383—39*. 

Kreditwesen  des  ländlichen  Grundbesitzes  VI 360. 

Kreis  ist  Kommunal  verband  mit  Selbstver- 
waltung, Kreistag  und  KrcisauMschuss  VI  293. 

Kreissteuern  zu  erheben,  wird  den  Kreistagen 
1841  gestattet  VI  287. 

Kreisverwaltung,  Rechte  der  Rittergutsbesitzer 
VI  286. 

Kreiswandergärtner  VII  437. 

Kreuzzüge  VI  64.  88. 

Krieg,  30 jähriger  VI  175. 

Kuhhaltungsbeschränkung  VIII  412. 

Kul mische  Handfeste  VI  130. 

Kultivierung  der  fiskalischen  Moore  in  Aus- 
legung von  Steilen  VI  357. 

Kulturarten,  Anbau  der  verschiedenen  iin 
Staatsgebiet  VII  257  ff. 

Kunsthefe  V 1 II  66. 

Ku  11  stet  rossen  (Chausseen)  VIII  138. 

Kupfervitriolbrühe  VII  464. 

Kurhessen,  Umfang  der  Ablösungen  von  1853 
bis  1869  VI  195.  196. 

Lachsschonzeit  für  Rhein,  Forellen-  und  Sal- 
monidenaussetzung VII  796.  797. 

Läden  zum  Verkauf  von  Apparaten  zur  Ver- 
wendung denaturierten  Spiritus  VIII  68. 

Länge  der  Kleinbahnen  in  den  einzelnen  Pro- 
vinzen am  I.  Oktober  1892  und  31.  Mürz 
1903  mit  Schmal-,  mit  Vollspur  und  andere 
auf  je  1000  Kopf  Einwohner  Kilometer  VIII 
162. 

Laeti  der  Römer,  teilten  ihr  Land  nach  Ge- 
wannen VI  47. 

Landesbanken  VI  370. 

Landesbank,  nassauisebe  Lamieskreditkasse  in 
Kassel , hannoversche  Landeskreditanstalt, 
Geschäftstätigkeit  von  deren  Einrichtung  bis 
1897  VI  (266). 

Landeseinteilung  im  Staate  1895  VI  436. 

Landeshoheit  der  F ürsteii,  schreitet  zum  modernen 
Staats  wesen  fort  VI  163. 


Landeskulturrentenbanken  VII  394. 
Landesineliorationeii,  Deich-  und  Düneuwesen 
VIII  601. 

Landes-Okonomie-Kollegium,  König!.,  in  Berlin 
VIII  569. 

I*andgemeinde,  Abhängigkeit  vom  Gutsherrn 
und  gutsherrliche  Polizei  aufgehoben  VI 
292. 

Lamlgemeindcver&ndorungen  zwischen  1892  und 
1898  in  den  7 östlichen  Provinzen  VI  297. 
Landgemeindeverwallung , Gemeindeniitglicd 

VI  298. 

Landgemeinden  wurden  politisch  selbständige 
Kommunal  verbände  VI  286. 

Landgestüte  und  Remontodepots,  Zahl  der 
Remonten  VII  580.  581.  582. 

I Landgestüte,  18  in  Preussen  VIII  609,  Zahl 
und  Bestand,  Stutendeckung  1876,  1883,  1895 

VII  738.  739. 

; Landgewinnungsarbeiten  VII  382. 

Landgüter,  Bestand  im  Regierungsbezirk  Kassel 

1881  VI  486. 

Landschnfe  und  deren  Kreuzungen  VII 660 — 662. 
Landschaften  VI  392 — 394. 

Landschaften,  7 ständische  in  Hannover  VI  306. 
Landschaftliche  Organisation  und  Geschäfts- 
grundsätze VI  396 — 400. 

Landschaftlicher  Kredit,  Ausbreitung  VI  401 
bis  406. 

Landstände  VIII  390. 

Landstünde  bewilligen  Abgaben  gegen  ver- 
mehrte Lasten  der  Bauern  VI  164. 
Landstände  herrschen  im  16.  Jahrh.  VI  169. 
Landstände  kommen  für  die  steigeuden  Be- 
dürfnisse des  modernen  Staates  auf  VI  164. 

1 Landstrassen  VIII  137. 

Landwirte,  selbständige,  mit  und  ohne  Neben- 
beruf nach  Größenklasse  VI  544.  545. 

I Landwirte,  selbsttätige,  Zahl  am  3.  Dezember 
1867  VIII  408. 

, Landwirtschaftliche  Besitzer  nach  Hauptberuf 
VI  533-54° 

Landwirtschaft  liehe  Betriebsstatistik,  zuerst 

1882  ohne,  dann  1895  mit  Forstbetrieb  VI 
518—523. 

Landwirtschaftliche  Brennerei,  Begriff  VIII  59- 
Landwirtschaftliche  Gehilfen,  Gesinde  und  Tage- 
löhner, am  3.  Dezember  1867  VIII  408. 


Digitized  by  Google 


Register  der  Autoren,  Gesetze  nud  Sachen. 


fi  77 


Landwirtschaftliche  Genossenschaften  in 
PreusRen,  Tabellen  VIII  550.  551. 

Landwirtschaftliche  Handelsgenossenschaften 
VIII  336. 

Landwirtschaftliche  Produktion,  Durchschnitts* 
ertrüge  für  den  Morgen  1830 — 1903  VII  818. 

Landwirtschaftliche  Produktion  VII  799. 

Landwirtschaftlicher  Wohlstand  der  Koloni- 
sationsgeldete  seit  dem  Kampfe  Polens  gegon 
den  deutschen  Orden  und  seit  den  Hussitcn- 
Kriegen  erschüttert  VI  162. 

Landwirtschaftliche  Vereine  in  Rheinland  unter 
Thilmany  und  Raiffeisen  VIII  530. 

Landwirtschaftlich-technische  Anstalten  VIII 
640. 

Landwirtschaftsbetriebe,  Anzahl,  Flache  nach 
Kreisen,  Bezirken,  Provinzen,  dazu  Fidei- 
komraisso  VI  (66)« 

Landwirtschaftsbetrieb  zur  Zeit  der  Landes* 
kulturgosetze  VIII  409. 

Landwirtschaftskammern  VIII  570.  602. 

Landwirtschaftskammern,  Gesch&ftsumfang  1906 
VIII  605-607,  Wahlen  VIII  594. 

Landwirtschaftskammern,  Etats  der  VIII  605. 

Landwirtschaftskuinmorn,  Unterabteilungen  und 
Anstalten  der  VIII  608. 

Landwirtschaftspolizei  VIII  601. 

Landwirtschaftaschulen  VIII  625. 

Longoharden  VI  9. 

Lasanken,  polnische  VI  125. 

Lasanki,  Herumschweifende  VI  84.  VIU  385. 
387. 

Lassbauern,  Lassiten  VI  159.  173. 

Lassen,  Laten  VI  56. 

• Lassi  tische  Stellen  VIII  390. 

Lastentransport  im  landwirtschaftlichen  Betriebe 
VII  288. 

Latendttrfcr  VI  7t. 

Latifundienbcsitzer  nach  Stünden  und  Provinzen 
VI  555-562. 

liatifundien  unter  und  über  1000  ha  Grössen- 
verteilung VI  554—558. 

Lauenburg,  die  Teilung  von  Bauergütern  hing 
von  der  Genehmigung  des  Gutsherrn  ab  VI 
324. 

Lautverschiebung  VI  tl.  12. 

Lebendgewicht  des  Rindviehs  und  der  Schweine 
1892—1900  VII  827. 


1 Lechen  VI  16. 

Legitimation  zur  Fischerei  VII  795. 

1 Leguminosen  sind  Stickstoffsaramler  VI 1 10. 
Lehn*,  Frei-  und  Erbscholzengüter  VI  171. 
Lahn,  Reiterlehne  VI  58. 

Lehnsritterschaften  erwiesen  sich  in  den 
grossen  Kriegen  am  Ausgang  des  14.  Jahr- 
hunderts als  ungenügend;  stehende  Heere, 
Artillerie  und  Landsknechte  gefordert  VI  163. 
Lehnsritter,  schlesische  VIII  387. 
Lehranstalten,  landwirtschaftliche  akademische 
VIII  618. 

Lehranstalten,  niedere  landwirtschaftliche  VIII 
627. 

Leibeigenschaft  VI  173.  178.  179. 
Leibeigenschaft  in  Kurhessen  gegen  Endo  des 
18.  Jahrhunderts  aufgehoben  VI  191. 
Leibeigenschaftslasten,  verschiedene,  im  Herzog- 
tum Nassau  VI  187. 

Leinwandweherei-Leggeanstalten  VIII  3. 
Lcslauische*  Mafs  VI  13 1. 

Liebig  VIII  616. 

Limes  Sorabicus,  Karls  des  Grossen  von  805 

Vill  384.  385. 

Litauer  VI  15. 

Locatores  VIII  388. 

| Locatores  der  Mark  Brandenburg  VI  113. 

Lohnarbeit  und  Gesindedienst  VIII  383. 

| Lohnsteigerung  seit  1850  VIII  411. 

Lokal  verkehr  VIII  137. 

Lokalverwaltung  auf  dem  platten  Lande  VI  2S5. 
Lokationsvertrage  der  Scholzen  VI  158. 
Luxusgesetze  in  Polen  VI  129. 

Lypose  spaltet  Fette  in  Glyzerin  und  Fett- 
säuren VH  7. 

Xfthcmaschinen  VII  277. 

Magerviehhof  in  Friedrichsfelde  VIU  345. 
Magnesium  VII  19. 

Maid-  und  Schlachtsteuer  VIII  357. 

Mairübe  VII  446. 

Maischbottich  Steuer  VIII  25. 

Maischekphlung  VIII  16. 

Malz,  Luft-  und  Wasserweiehe  VIII  66.  67. 
Mancipia  in  Obersachsen  VIII  388. 

Mansi  regales,  Königshufen  VI  50. 

Marburg,  landwirtschaftliche  Versuchsstation 

vm  648. 

Margarine  VII  649,  VIU  354. 


Digitized  by  Google 


678 


Register  iler  Autoren,  Gesetze  und  Sachen. 


Mark  Brandenburg  in  Ge  wann  lagen  deutsch 
besiedelt  VI  109. 

Marken  VI  177. 

Mark,  gemeine  VI  85. 

Markgenossenschaften  VI  35. 

Marknmnnen  VI  9. 

Markthallen  VIII  352. 

Markthandel  VIII  351. 

Marktpreise  für  landwirtschaftliche  Erzeugnisse 

VIII  375. 

Maschineniudustrie,  deutsche  VII  208. 

Maschinen,  landwirtschaftliche  VII  273  ff. 

Massengtiterbeförderniig,  Prozentanteil  mit 
Wasserverkehr,  mit  der  Eisenbahn  VIII  205. 

Masscngüterverkehr  1885 — 1891,  Prozent  auf 
dem  Rhein  und  auf  den  rheinischen  Eisen- 
bahnen  VIII’  206. 

Masuren  VI  15. 

Material-  oder  Fahrikationssteuer  für  Brennerei 
aus  Bier  V 111  25. 

Materialsteuer  der  Brennerei  VIII  25. 

Maximalernte  in  Pentkowo,  Provinz  Posen  VII 
820. 

Maximilian  I.  verkündet  1495  den  Landfrieden 
von  Worms  und  setzt  das  Ucirhskam mor- 
gen eh  t zur  Aburteilung  der  Friedensbrüche 
ein  VI  163. 

Meeresfluten  VI  88. 

Meerrettich  VII  441.  442. 

Meltau,  falscher  VII  465. 

Meier  VI  69. 

Meiorrocht  VI  178,  VIII  401.  402. 

Meistheerhte  in  der  Gemeinde  VI  308. 

Melasseentzuckerung  seit  1896  wie  Rohzucker 
bereitung  besteuert  VIII  110. 

Melasse  Verarbeitung  zu  Spiritus,  zu  Zucker 

VIII  94. 

Melasse verfüttern ng  VIII  95. 

Meliorationen,  Gesamtzahl  VII  377.  381. 

Meliorationshauhcamte  VII  395,  Anweisung  für 
ihre  Tätigkeit  VII  397.  400. 

Meliorationsfonds,  Alt*  Pom  morsche  VII  385, 
der  Neumark  VII  385,  der  Provinz  Preussen 
VII  385,  Köslinor  VII  385,  staatlicher  VII 
383.  384,  Westfälische  VII  385. 

Meliorationsgenossenschaften  VIII  347. 

Meliorationsgenossenschaften  der  Regierungs- 
bezirke, der  Provinzen  Vll  373. 


| Meliorationsgenossenschaften,  öffentliche,  Um- 
fang VII  372. 

Melionit ionskosten  auf  Staatsdomänen  Vll  363. 

Michelsen  gründet  die  erste  landwirtschaftliche 
Mittelschule  1858  in  Hildesheim  VQI  626. 

MiessmuscheLchihllaua  (Coccus  com-hnefornns) 
VII  438- 

Mikroorganismen,  Einfluss  im  Darme  VII  24. 

Milchnutzung,  Butter-  und  Käsebereitung,  Ge- 
schichte des  Molkereiwesens  Vll  644.  64s. 

Milch-  und  Butterhandel  VIII  361. 

Militärtauglichkeit  in  Stadt  und  Land  VI  627 
bis  629. 

Militär- Veterinär- Akademie  VII  745. 

Milites  agrarii  VI  82.  VIII  388. 

Milites  agrarii  AlbrechU  des  Bären  VI  112. 

Milzbrand  und  Rotz,  aus  ostpreussischcn  Pro* 
vinzialfowL  gezahlte  Entschädigungen  1900 
bis  1904  VIII  481. 

Minemlstoffe,  für  dio  Ticrcmährung  erforder- 
lich Vll  26. 

j Ministerium  für  Landwirtschaft,  Domänen  und 
Forsten  VIII  567. 

Ministerium  für  Landwirtschaft  u«w.,  Ab- 
teilungen desselben  VIII  568. 

Mittelfranken  VI  12. 

Mittelsachsen  VI  12. 

Mittelschulen,  landwirtschaftliche  VIII  625. 

Mittelstamm  VII  430. 

! Mittel  waldbetrieb  VII  500. 

• Molkerei  VIII  2. 

Molkereigenossenschaften  VIII  346.  564. 

Molkereigenossenschaften,  Handel  mit  Molkerei- 
erzeugnissen VII  646—649. 

Molkerei-Revisionsverband  für  dio  Provinzen 
Brandenburg,  Pommern,  Sachsen  und  die 
Grossherzogtümer  Mecklenburg  VIII  540. 

Molkereischulen  VIII  637. 

Molkerei  wesen  VII  309. 

Monarchische  Organisationen  der  grossen  wie 
kleinen  Staaten  steigern  die  Finanzbedürf- 
nisso  VI  163. 

Monatsdurchschnittspreise  für  unversteuerten 
Kartoffelspiritus  an  der  Berliner  Börse  1895 
bis  1899  VIII  44. 

Monilia  VLI  438. 

Muoraufforstung  VII  422. 

Moorbrennen,  Vereine  dagegen  Vll  413. 


Digitized  by  Google 


Register  der  Autoreu,  Gesetze  und  Sachen. 


Moorbruchkolonien,  ost  p reu  ssi  sehe  VII  418. 

Moorflächen  im  Staate  VII  408. 

Moorkolonien,  nordwestdeutsche,  ältere,  ihre 
Erfolge  VII  415. 

Muorkolonisntionsiiriternohmungen,  neuere  VII 
418.  419. 

Moorkultur  VII  407.  - 

Moorversuchsstation  VII  415. 

Motore  VII  284. 

Maller,  Dr.  Traugott,  Geh.  Ober- Heg. -Hat 
VIII  629. 

Müllerei  VIII  2. 

Münden,  Forstakadcmie  VIII  624. 

Münster,  landwirtschaftliche  Versuchsstation 

vm  649. 

Museum,  landwirtschaftliches  zu  Berlin  VIII 
612.  621. 

Muskeltutigkeit,  Vorgänge  dabei  VII  29. 

Nachschusspflicht,  unbeschränkte  VIII  536. 

Nachzerkleinerungsapparate  VIII  74. 

Nährstoffe  der  Pflanzen,  unorganische  VII  1. 

Nährwert  von  Stärke,  dargestollt  in  Stickstoff, 
Kohlenstoff  und  Energiebilanz  VII  34.  35. 

Nährwertseinheiten,  Berechnung  VII  40,  41. 

Natrium  VII  18. 

Nebenberufstätigkeit  VI  634. 

Nebenfrucht,  durch  Mischfrucht  1878,  durch 
Mengegetreide,  durch  Mischfrucht  1883,  durch 
Wintormengegetreide,  durch  Sommermeuge- 
gotreide  1893,  1900,  durch  nicht  besonders 
genannte  Arten  1893 — 1900  VII  120.  121. 

Nebenfrucht  neben  Futterpflanzen,  Klee  1878, 
1883  und  Klee,  Luzerne,  Esparsette  gern. 
1900,  Luzerne,  Esparsette  1870,  1883,  Serra- 
della, Spargel,  Hanf  1878,  1883,  1893,  1900,  j 
Grassaat  1878,  Timothce,  Schafschwingel. 
Raigrn«,  Honiggras,  Knaulgras  aller  Art  1883, 
sonstige  zu  Futterzwecken  gebaute  Frucht- 
arten,  Mais,  Wicken,  Luzerne,  Misehfrucht 
1S93,  *9<>o,  Hdlsenfruchtgomenge  1900,  an- 
dere Futterpflanzen  zusammengefasst  1878, 
1893  VII  129  — 133. 

Nebenfrucht  neben  Hackfrüchten  und  Gemüsen, 
Topinambur,  Runkelrüben,  Mohrrüben,  weisso 
Rühen,  Kohlrüben,  Kraut  und  Feldkohl  1878,  j 
1883,  1893,  *9oo,  Zwiebeln  1878,  1900, 

Kohlrüben  1900,  Salat  1878,  Blumenkohl 
19c»,  Gurken  1900,  andere  Hackfrüchte  und  ' 


679 

Gemüse  1878,  1883,  1893,  1900  VII  122  bis 
125. 

Nebenfrucht  neben  Handelsgewichsen,  Dotter, 
Senf,  Flachs,  Hanf.  Tabak,  Zichorie,  andere 
HandelsgcwächsO  1878,  1883,  1893,  1900 
VII  126—128. 

Nebenfrucht  zu  Grünfutter-Nutzung,  Sommer- 
weizen, Sommerroggen,  Sommergerste,  Hafer, 
Buchweizen,  Mais,  Ackerbohnen,  Wicken, 
Lupinen,  Mischfrucht,  Mengegetreide  1878, 
1883  VII  134—136. 

Nebenfrucht  zum  Unterpilügen.  Lupinen  1893 
bis  1900,  Erbsen,  Ackerbohnen,  Wicken, 
Hülsenfruchtgeinenge,  Senf,  Serradella,  Spar- 
gel 1900  VII  142.  « 

Nebenfrucht  zu  Samcngewinnung,  Zuckerrüben, 

I Runkelrüben.  Mohrrüben  1878,  1883,  weisse 
Rüben,  Kohlrüben,  Kehl  1878,  Gurken, 
Zwiebeln,  Petersilie,  Salat  1878,  1883,  Sellerie, 
andere  Hackfrüchte  und  Gemüse  1878,  Flachs, 
Hanf,  Zichorie,  Klee,  Luzerne,  Esparsette, 
Serradella,  Spörgel  1878,  1883,  Grassaat. 

Tiinothee,  Schafschwingol,  Raigra»,  Knaul- 
gras, Grassaat  anderer  Art  1878,  1883,  andere 
Futterpflanzen  und  Futterpflanzen  im  Ge- 
menge 1878  VII  137—141. 

Nebengewerbe,  landwirtschaftliche,  durch 
Wissenschaft  und  Staatsgesetze  gefördert, 
Besteuerung  solidarischer  Vereinsorganisation 

vm  5, 6. 

Nebengewerbe,  landwirtschaftliche  Spiritus-, 
Zucker-  und  Kartoffelstflrkefahrikation  VIII  2. 

Nebennutzung  von  Acker-  und  Gartenland 
durch  Sommerroggen.  Sommergerste,  Hafer, 
Buchweizen,  Hirse,  Mais,  Erbsen,  Linsen, 
Speisebohnen,  Ackerbohnen,  Wicken  1S78, 
1883.  1893,  1900,  Lupine  zum  Unterpflügen, 
Lupine  zu  Futter  1878,  1883  VII  115.  119. 

Ncmeter  VI  9. 

Neubegründung  kulturschädlichcr  Rechtsver- 
hältnisse und  unablösbmrer  Geldrcntcn  aus- 
geschlossen VI  332. 

Nichtreduktion  heim  II ugelversicbcruiigsv ertrag 

vm  452. 

Niederfranken  VI  12. 

Niederlassung» vertrüge  der  Flöminger  VI  88. 

Niedersachsen  VI  12. 


Digitized  by  Google 


ß$0  Register  der  Autorei 

Niedorsächsische  Einwanderung  in  die  Slaven- 
Iruider  VI  12. 

Niederstamm  VII  430. 

Niedcrungsinooro  VII  407. 

Niederwaldbetrieb  VII  500. 
Niodrignioorkulturen  seit  1877  VII  422. 
Nitragin  VII  12. 

Nitrilikation  VII  13. 

Nomadenleben  in  Europa  VI  25. 

Nordfrnnken  VI  12. 

Nuklcino  VII  6. 

Nutzeffekt,  physiologischer  des  Futters,  be- 
rechnet VII  35.  36. 

Nymphe  VII  460. 

Obcramtsbezirke,  4 in  Hobenaolleni  VI  311. 
Oberdeutsche  VI  12. 

Oberfiechmeister  VJII  602. 

Oborförsteroien , Oberförster,  Forstkassenren- 
danten,  Forstschutzbeamte : a)  Förster  und 
Wald wftrter,  b)  Forsthilfsaufseher  VII  495. 
Oberhöfe  VI  69. 

Oberlandeskulturgericht  VIII  599,  Zuständigkeit 
desselben  V 111  600. 

Obersächsische  Einwanderung  in  die  Slaven- 
länder  VI  12. 

Obersachsen  kolonisiert  VI  82. 

Obstausfuhr  und  Einfuhr  VII  430. 
OhstAUKstellungcn  VII  437. 

Obstbau  VII  425.  429,  Förderung  auf  Domänen 
VII  437,  durch  Staatsmittel  VII  436. 
Obstbaulebranatalten  VII  436. 

Obstbauin  VII  430. 

Obsthaumdüngung  VII  435. 

Obst  bau  in  fei  nde  Vll  438. 

Obstbauin  preise  Vll  433. 

Ohsthaumziihlung  Vll  435. 

Obstbörsen  VII  437. 

Obstbusch  VII  430. 

Obstmärkte  VII  437. 

Obstpflanzungen,  verschiedene  Arten  VII  434 
Obstsortenauswahl  Vll  432.  433. 

Obstsortimente  VII  429. 

Obststrauch  VII  430. 

Obstverwertung  VII  430. 

Obst-,  Wein-  und  Oartenbauachulen  Vlll  637. 
Odel  bauern  VI  76. 

öd-  und  Unland  1878,  1883,  1893  und  *9°° 
VU  112. 


i,  Gesetze  und  Sachen. 

; Oidium  Tücken  VII  465. 

Organeiweis  (lebendes  Kiweis)  Vll  25. 

Ortsnamen,  pntronymische,  slavischo  VIII  385. 

Osmosevorfahren  für  Melasse  zu  Zucker  VIII  95. 

Ostgermanen  VI  7. 

Ottokar  I.  von  Höbmen,  gründet  1255  Königs- 
berg  i.  Pr.  VI  134. 

| Oxydase,  sauerstoffübertragende  Enzyme  VII  7. 

Oxydation,  Snuerstoffzuffihrung  bei  der  Tier- 
erriäbning  VII  27. 

Paketpostverkebr  VIII  163. 

Parze llenniiniina  bestehen  nur  noch  im  Re- 
gierungsbezirk Wiesbaden  und  im  Fürstentum 
Hohenzollerii-Siginaringen  VI  225. 

Parzellierungsfreiheit  in  den  früher grossherzogl. 
hessischen  und  hesscn-hombttrgiechen  Landes- 
teilen VI  320. 

Patrimonialgerichtsbarkeit  der  Grunclherren  im 
Deutschen  Ordensland  VI  146. 

Pentosen  oder  Pentaglykosen  Vll  31. 

Peptone  Vll  6.  24. 

, Pepton  führt  Kiweiskörper  in  peptonartige 
Substanzen  über  Vll  7. 

Perlzwiebeln  Vll  441. 

Peronoepora  viticola  VII  465. 

, Pfahlbauten  VI  3. 

Pfandbriefe  VI  398. 

Pfandhricfschuld,  nach  Verteilung,  Zinsfuss. 
Zahl  der  Güter,  höchsten  und  niedrigsten 
Ultimokursoii  1866 — 1897  VI  (278). 

Pferde,  Ein-  und  Ausfuhr,  Preise  der  Pferde 
VII  577.  57». 

Pferde,  Gestützwesen,  Zuchterfolge  Vll  568. 
569.  57°- 

Pferdeschläge  Vll  574.  575.  576. 

Pfordeschlägoverteilung  nach  1898  Vll  736. 
737. 

Pferde,  Warmblut,  Kaltblut  Vll  571,  572. 

| Pferdezucht  VII  305. 

Pferdezucht  der  einzelnen  Provinzen  Vll  588 
bis  610. 

Pferdezucht,  öffentliche  Maßnahmen  zur  För- 
derung, Zucht  Vereinigungen  VU  $83—587. 

Ptlanzenhestandteile,  stickstofffreie  Kohlen- 
hydrate, Fette,  organische  Säuren  VII  3.  4. 

Ptlanzeuernährung  VII  1. 

Ptlanzenkrankhoiten  Vll  324. 

Pflanzen,  Sand-  und  Wasserkultur  Vll  2. 


Digitized  by  Google 


Register  der  Autoren,  Gesetze  und  Sachen. 


681 


Pflanzennahrstoffe.  entzieht  eine  Mittelernte 
von  i ha  Boden  in  Kilogramm  VII  20. 

PUanzenorgnnismuK,  Vergüngo  darin,  Oxy- 
dationen, Reduktionen,  Hydrolysen,  Atmung*- 
prozess  VII  2.  3. 

Pflanzenzüchtung  VII  321. 

Pflüge  VII  265. 

Phosphor,  Lezithin  VII  15. 

Phylloxera  vaatatrix  VII  460—462. 

Phismopara  viticola  VII  46s. 

Plent  erwähl  betrieh  VII  500. 

Polartiere  VI  2. 

Polen  VI  t6. 

Polen,  angosiedelt  durch  polnische  Landbanken 
VI  358. 

Polizei  auf  dem  Lande  VI  286. 

Polnische  Arbeiter  VIII  424. 

Pomologenverein  VII  429. 

Pomologische  Institute  VIII  634. 

Poppelsdorf,  landwirtschaftliche  Akademie  VIII  | 
61 1. 

Posen,  landwirtschaftliche  Versuchsstation  der  j 
LandwirtschafUkamnier  VIII  644. 

Postpakete  von  Butter  und  Käse  1893  — 1901  ' 
VUI  164. 

Post,  Telegraphen  und  Fernsprecher  VIII  163.  i 

Preise  der  landwirtschaftlichen  Erzeugnisse  VIII  | 

369. 

Preisdifferenz  zwischen  Berlin  und  Hamburg, 
namentlich  1892—1898  und  1883—1894  VIII 
46. 

Preisnotierungen  von  Butter,  Käse  usw.  VIII 

361-363. 

Preiswürdigkeit  der  auf  dem  Markte  angebotenen 
Futtermittel  VII  40. 

Preussenaufstände  VI  131.  133. 

Preussen,  Deutschen  Reich  und  Nachbarstaaten, 
Vergleich  der  Bevölkerung  und  der  Erwerbs- 
tätigen VI  652 — 654. 

Preussen  leben  unter  dem  Griwe,  Oberprioster 
und  unter  Häuptlingen, Reiks,  Königen  VI  136. 

Preussische«  Ordeuslaud  VI  129. 

Privatbesitzungen,  ländliche,  Statistik  derselben 
1893,  *878  VI  496  -500. 

Privat  versicheningsanstalten , Jahresberichte 
VIII  443.  445. 

Proskau,  landwirtschaftliche  Akademie  VIU 
611.  621,  milchwirtschaftliches  Institut  VUI 


645,  pflanzcnphysiologische  Versuchsstation 
des  Kgl.  Pomologischen  Instituts  VIII  645. 

Protein  (Rohprotein  und  Roinprotein)  VH  30. 

Proteinstoffe,  Eiweisskörper  VII  6. 

Provinzialhilfskassen  VI  37 1 — 382. 

Provinziallandtage  borieton  Über  Gesetze,  die 
die  Provinz  allein  betrafen  VI  288. 

Provinzialrat,  Beirat  des  OborpriUi deuten  in  der 
allgemeinen  Landesverwaltung  VI  295. 

Provinzialverfassung,  jede  Provinz  bildet  einen 
Kommunalverband  mit  Selbstverwaltung  und 
Besteuerung,  Provinzial landtag  und  Ausschuss 
VI  294. 

Provinzialverwaltung  steht  unter  einem  Lande«* 
direktor  oder  Landeshauptmann  mit  eigenen 
Beamten  VI  295. 

Prügel  man  date,  Schutz  vor  Misshandlungen  VI 
176. 

Pulpe,  Futterwert  VIII  78. 

Pulpe,  Kompression  zu  Knöpfen,  Tellern, 
Broschen,  Papier,  Brennmaterial  VIII  76. 

Pülpe,  Viehfutter  VIU  70.  74.  75. 

Pyralis  vitana  VII  465. 

Quedlinburg  VII  441. 

Raiffeisen,  Gründer  landwirtschaftlicher  Dar- 
IdtmkMMO  VUI  530.  533. 

Rauchfeuer  VII  465. 

Reallastenahlösungen  VI  177. 

Ileallastenablösungen , Zahl  der  Beteiligten, 
Spann-  und  Handdiensttago,  Amortisations- 
renten und  Kapitulabtindungeii  im  Staate  VI 
272—275. 

Roallostcnablösungsergebnis  im  Königreich 
Hannover  VI  209.  210. 

Reallasten,  Stand  derselben  1864  im  Königreich 
Hannover  VI  212.  213. 

Ilcallasten,  Umfang  der  1878  noch  bestehenden 
VI  279. 

Reblaus  VII  460. 

Rechnunghlegungsvorschriften  für  die  Privat- 
v ersieh  erongsanstalten  und  Erläuterungen 
d»*u  VIU  442.  444.  445. 

Rechtsverhältnisse  des  Grund  besitze«  in  Preussen 
VI  138. 

Red&nzslawen  VI  15. 

Reebningverfahren  der  nordischen  Hardes- 
gerichte VI  33. 


Digitized  by  Google 


682 


Register  der  Antoren.  Gesetze  und  Sachen. 


Refaktien  VIII  180. 

ReformgesoUgebung,  bäuerliche  im  Westen  und 
Osten  VIII  403. 

Reformtarif  der  Generalkonferenz  der  preussi- 
sehen  Eisenbahnverwnltungen  vom  12.  2.  1877 
VIII  182. 

Registertonnen  seit  1873  VIII  248. 

Regulierungen  VI  177. 

R eichsau fsichtsanit  für  die  privaten  Versiche- 
rungsanstalten VIII  441. 

Reichsausländer,  männliche,  weibliche,  nach 
Heimatsländern  VI  594.  595. 

ReichsgenossenschafUbank.  Darmstädtische  VIII 

538. 

Reichsgenosseuschaftsbank,  landwirtschaftliche 
VIII  562. 

Reichsverband  der  landwirtschaftlichen  Ge- 
nossenschaften in  Darmstadt  VIII  347. 

Rcichsviebseuchengesetz,  neues,  im  Werke  VII 
781. 

Religionsbekenntnis  der  Erwerbstätigen  VI  643.  j 

Religionsbekenntnis  männlicher  und  weiblicher 
Personen  VI  610.  612. 

Remonte- Ankaufs-Kommissionen,  angekaufte 

Pferdezahl  1884 — 1898  VII  738.  739. 

Rentenbanken  VI  369. 

Rentenbankrenten,  welcho  1895  als  Ablösung 
noch  zu  zahlen  waren  VI  283.  284. 

Rentengutsanlagen  bis  1899.  Zahl,  Verfahren 

VI  250,  254. 

Rentengutsanlagen,  Staatsheihilfe  dabei  VI  354. 

Rentengutsbegründungen  hat  die  General - 
koniinissioii  zu  genehmigen  VI  326. 

Rentenschuld  VI  363. 

Reste  des  alten  Kolonialrechtes  erhalten  VI 
170. 

Revisionsverhändo  der  Genossenschaften  VIII 

535- 

Rhabarber  VII  448. 

Rheinfranken  VI  12. 

Kheuni  rhnponticum  VII  448. 

Rieselfelder  VII  443. 

Riga,  von  Bischof  Albert  1 199  gegründet  VI 

*3*. 

Rihderpestbekämpfung,  Desinfektion  der  Eisen- 
bahn-Vieh  wagen  VII  755.  756. 

Rinder,  Schlachtverkehr  und  Fleiscbnutzung 

VII  640  —644. 


1 Hinderstatistik,  Auswahl  der  Schläge  nach 
Klima,  Roden  und  Wirtsehaftsverliältnisse 

VII  614. 

Rinder,  Zahlung,  Haltung  und  Nutzungen  VII 
611-613. 

J Rinderzucht,  in  den  einzelnen  Provinzen  des 
Staates  VII  617 — 639. 

| Rindviehzucht  VII  307. 

Ritter  Christi  zu  Dobrxin  VI  129. 

Rittergüter  in  West-  und  Ost-Dcutschlaml  VIII 
401. 

Rittergüter  und  Brennereien,  Anzahl  VIII  28. 

I Rittergutsbesitzer,  noch  bestehende  Vorrechte 
I VI  313. 

Rohfaserbestimmung  VII  31. 
Rohzuckererzeugung  der  einzelnen  Produktions- 
länder  1890—1895  VIII  107. 
Rohzuckersyndikat,  deutsches,  1896  gegründet 

VIII  112. 

Rübe,  märkische  oder  Teil« wer  VII  446. 

Rübe,  weine  VII  446. 

Rübenbau -Feldbestellung  VIII  89. 

Rabenheber  VII  280. 

Rübenkulturtläche  im  Reich  und  Ertrag  vorn 
ha  1876—1900  VIII  89.  90. 

Rübenkultur  und  Rohzuckerausbeute,  Fortschritt 
1869—1883  VIII  98. 

Rühenmüdigkeit  der  Äcker  VIII  90. 
Rflbenpreise,  nach  Zuckergehalt  gezahlt  VIII 
106. 

Rübenverarbeitung  in  12  ständiger  Schicht 
1876  90  Tonnen,  1900  221  Tonnen  VIII  92. 
Rübcnzuckerhesteucrung,  Entwicklung  VIII  95. 
Rübenzuckerfabrikation  VIII  85.  Anlagekapital 

VIII  3- 

Rübenzuckerfabriken  nach  Zahl,  Arbeitszeit, 
Verarbeitung  der  Rüben  und  Gewinnung, 
Aus-  und  Einfuhr.  Verbrauch  und  Abgahcn- 
ertrag  von  Zucker  im  deutschen  Zollgebiet 
von  1884  bezw.  1894  bis  1903,04  V 1 11  131 
bis  135. 

Rübenzuckerimlustrie  im  Zollverein,  Verein  fflr 
die,  1841  begründet,  1850  konsolidiert,  1871 
Verein  für  die  Zuckerindustrie  im  Reiche 
VIII  96. 

Kücktlügelwündc  zum  Waschen  der  Kartoffeln 

VIII  74. 


Digitized  by  Google 


Register  der  Autoreu,  Gesetze  und  Sachen. 


683 


Saatgut,  Kit) fl  11  ss  des  auf  den  Ertrag  VII  320. 

Saccharin  VIII  355. 

Saccharimetrie  VIII  90. 

Sachsen  VI  8.  10. 

SacliKcnlnnd  in  Siebenbürgen,  zu  freiem  Eigen* 
tum  gegen  solidarischen  Lnndzin»  und  Grenz- 
verteidigung VI  92. 

Säftekreislauf  im  Tierkörpor  VII  24. 

Sägeblattreibe,  Flügelreibe  zur  Kartoffclzor- 
kleinerung  VIII  74. 

Saisonarbeiter  VIII  423. 

Salpetersäure  VII  8. 

Sam  nitgemeinden  in  dor  Rheinprovinz  VI  317, 
in  Westfalen  VI  309,  in  Hannover  VI  310. 

San  Josl-Schildlaus  VII  438. 

Saucrwunn  VU  463. 

Schafbestand,  Statistik  1892  VII  654. 

Schafzucht  VII  309. 

Schafzucht  und  ihre  Erfolge,  Wolle  und  Woll- 
handel VII  650,  653. 

Schalotten  VII  441. 

Scharwerkerstellung,  Reform  Vorschlag  VIII  433. 

Schiffahrtsabgaben  Vlll  207.  213. 

Sehiffuhrtskan&le  in  den  Mooren  seit  1871  VII 
4*3- 

Schiffbare  Fl Üsse  und  Ströme,  ihre  Regulierungen 
und  Kosten  VIII  207.  208. 

Schiffsregister,  öffentliche,  für  Seeschiffe  über 
50  Tonnen  Raumgehalt  VIII  247. 

Schiffsverkehr  an  den  wichtigsten  Punkten  der 
deutschen  Wasserstrassen  1873 — 1903,  An- 
kunft, Durchgang,  Abgang  VIII  219—225. 

Schizoneurn  lanigera  VII  438. 

Schlachtgewicht  der  gewerblichen  Schlachtungen 
VH  830. 

Schlachthäuser,  öffentliche  VIII  356. 

Schlachtvieh  VIII  360. 

Schlachtvieh-  und  Fleischbeschau  vom  I.  Juli 
1904  bis  30.  Juni  1905  an  Zahl  und  Wert 

VII  829—830. 

Schlachtviehversicherung,  Verstaatlichung  der 

VIII  480. 

Schlanstcdt,  Beschreibung  von  VII  330. 

8chlempeerzeugung  durch  Brennerei  VIII  19. 

Schleppmonopol,  des  Staats  Vorbehalten  VIII 
213. 

Schlesien  hat  niedrige  Löhne  wegen  der  grossen 
Zahl  ansässiger  Häusler  VUl  414. 


Schleswig-Holstein  VH  241  ff.,  Bodenbear- 
beitung VH  244,  Düngung  VII  247,  Flächen- 
inhalt VII  241. 

Schleswig-Holstein,  Forstfläche,  Staats-,  Ge- 
meinde-, Privatbesitz,  Bodenbeschaffenheit, 
Waldarten,  Klima,  AbBatzverhältnisse  VII 
479—482. 

Schleswig-Holstein,  Gartenbau  VII  255,  Klima 
VU  242,  Kulturgewächse  VU  250,  Maschinen 
und  Geräte  VII  245,  Nutzviehhaitung  VII 
243,  Obstbau  VII  255,  Weiden  VII  254, 
Wiesen  VII  254,  Wirtschaftssysteme  VH  242. 
248,  Wohn-  und  Wirtschaftsgebäude  VII  255. 

Schleswig-Holstein,  die  Bauernstellen  dürfen 
nur  geteilt  werden,  wenn  jeder  Teil  eine 

! leistungsfähige  Wirtschaft  bleibt  VI  323. 

Schleswig-Holstein,  Teilung  und  Einziehung 
bäuerlicher  Stellen  nur  in  den  Marschen  frei 
VI  322. 

! Schollenpflicht  der  Bauern  1656,  1658  VI  176. 

1 Scholzengüter  früh  eingezogen  VI  150. 

! Scholzen  wurden  nur  mit  der  Ansetzung 
weniger  bestimmter  Gewerbe  im  Dorfe  pri- 
vilegiert VI  159. 

1 Schorfkrankbeit  des  Kernobstes  VII  438. 

Schossregister  der  Mark  Brandenburg  von  1450 
bis  1481  und  aus  1624  VI  165. 

Schutzzollpolitik  VIII  379. 

I Schwarzwurzeln  VII  444.  447. 

! Schwefel  VII  15.  16. 

Schwefelkohlenstoff  VII  462. 

Schweinehandel,  Mastverhältnisse,  Mastbetrieb, 
Schlachtgewicht  VII  674.  675. 

Schweinehaltung  und  Züchtung,  Zahl  in  den 
Provinzen  VII  670.  671. 

Scbweinesehläge  VII  672.  673. 

Schweinezucht  VII  31 1. 

SchweinezuchtgenossenKchaften  VII  676—679. 

Schwertbrüder  in  Lievland  VI  129. 

Seefisohvorbrauch  VII  794. 

Seeverkehr  VIII  247,  in  den  preußischen 
Haupthäfen  1874  und  1903  VIII  250.  251. 

Seewarte  in  Hamburg  VIII  166. 

Segni  VI  8. 

Seidenzucht  VII  695. 

Selbständige  Gutsbezirke  VI  287. 

Selbständige  und  unselbständige  Besitzungen 
VI  501 — 507. 


Digitized  by  Google 


684 


Register  der  Autoren,  Gesetze  und  Sachen. 


Somiionea  VI  8. 

Sesshaft  mach  ung  der  Arbeiter  VL11  433—435. 

Setzscholzen  VI  164. 

Seuchenkomtnission  V1LI  601. 

Sicherungshypothek  VI  363. 

Siebe,  ßürstenaiob,  Schüttelsieb  und  Zylinder- 
sieb für  Stärke  VIII  74. 

Sigambrcu  VI  8, 

Simplon  VI  9. 

Sklaven  VI  56. 

Slawen  VI  10.  79. 

Slawenbevölkerung  im  preußischen  Staats- 
gebiet VI  15. 

Slawische  Kossäten  der  Mark  Brandenburg  VI 
112. 

Slawische  dienstpilichtige  kleine  Stellen  VI  166. 

Slawische  Fürsten  in  Mecklenburg  und  West- 
pommern  erhalten,  getauft,  kolonisieren  VI  99. 

Solanum  Lycopersicum  VII  449. 

Sonnenlicht  und  Warme,  Wirkung  auf  die 
Ptlanze  VII  4. 

Sorben,  Srp.  VI  15. 

Spannfähige  bäuerliche  Nahrungen,  Verände- 
rungen der  Zahl  1865 — 1867  VI  478 — 480. 

Spargol  VII  444. 

SpargelÜiege  VII  446. 

Spargelkoster  VII  446. 

Sparkassen  VI  422. 

Sparkassenvermögen,  Anlagen  Millionen  Mark 
zinsbar  1885  — 1897,  Hypotheken,  städtische, 
ländliche,  Schuldscheine,  Wechsel,  Faust- 
pfänder, Kenten,  V]  432.  438. 

Sparkassen  wesen,  Entwickelung  1839—1897, 
nach  Provinzen,  Sparstellen,  Sparkassenbücher, 
Betrag  der  Einlagen,  Sparfonds,  Kcserve, 
eigenes  Vermögen,  Zinsüberschflsso,  Ver- 
waltung5kosten,  Anlage  in  städtischen,  länd- 
lichen Hypotheken,  Wechsel,  Faustpfänder, 
bei  Korporationen  Zinsfuss  VI  426.  427. 

Spczialfachscbulen  VIII  633. 

Spezialkommis.säre  VIII  597. 

Spezialmärkte  VIII  352.  353. 

Spiritusapparate,  Industrie  der  V1H  20. 

Spiritusbesteuerung,  Förderung  des  Brennerei- 
gewerbes  durch  Steuereinrichtungen  Vlil  24. 

Spiritusbrennerei  von  1900 — 1905  VIII  53. 

Spiritus,  denaturierter  im  Flaschenverkauf  VIII 
67. 


Spiritusexport  1895—1904  VIII  40. 

Spirilusexport  Deutschlands  und  anderer  Staaten 
1885  — 1894  VIII  35. 

Spiritus-Fabrikantenverein,  Versuchsstation  des 
VIII  12. 

Spiritusfabrikation,  besondere  Wichtigkeit,  Er- 
haltung des  Mastfutters  VIII  7.  8. 

Spiritus  für  technische  Zwecke,  denaturiert 
steuerfrei  VIII  20. 

Spiritus,  Glühlicht  mich  Hayduck  VIII  22. 

Spiritushandel  VIII  367. 

Spiritus-Motoren- Versuchsanstalt,  Spiritusloko- 
mobile VIII  23. 

Spirituspreise,  hörsenmässige,  1896—1898 

VIII  42. 

Spirituspreisherabsetzung  und  Denaturierung 
für  Leucht-  und  Motorzwecke  VIII  67. 

Spiritusproduktionsheschränkuug.  Agitation  für 
freiwillige  VUI  61—63. 

Spiritus,  technische  Verwendung  als  Wärme, 
Licht  und  Kraft  VIII  9,  Überproduktion  im 
J all  re  1901 '02  VIII  57-  Verb  rau  ebsabgnbe 
VIII  30. 

Spiritusverbrauch  zu  technischen  und  gewerb- 
lichen Zwecken,  Förderung  VIII  50 — 53. 

Spiritusvorwertung  durch  den  Handel  VIII  43. 

Spiritus  zur  Essigfabrikation  VIII  21,  zu  Leucht- 
zwecken und  Kniftorzeugung  VIII  21,  zu 
technischen  Zwecken,  Entwickelung  de«  Be- 
darfes VIII  64. 

Springwurmwickler  VII  465. 

Staatensystem,  modernes  VIII  389. 

Staatsbahnen.  Gütervorkehr  1879— 1902  VIII 177. 

Staatsbeihilfen  für  Meliorationen  VII  383.  390. 

Staatsforsten,  prcussischc.  nach  Bestandsver- 
hältnisgen, Holz-  und  Gelderträgen,  Ausgaben 
und  Reinerträgen  in  den  Jahren  1830  bis 
1848.  1849—1897  VII  501—521,  in  den  ein- 
zelnen Regierungsbezirken  VII  522—535. 

S tan  tsforat  Verwaltung  und  Bewirtschaftung, 
ZentraJdirektion  ira  Ministerium  für  Land- 
wirtschaft, Domänen  und  Forsten,  Lokal  - 
1 direktion  hei  den  Regierungen  durch  Oher- 
forstmeister,  Regierungs-  und  Forstrüte  VH 
495- 

: Stsiatsmafsrcgeln  zur  Förderung  der  Viehzucht. 
Hengsthaltung,  Körordnungen.  Aufzuchts- 
anstalten  VII  548. 


Digitized  by  Google 


Register  der  Antoren,  Gesetze  nnd  Sachen. 


f>  85 


Stoatsverfassung,  Reform  durch  Agrarverfassung 
# des  19.  Jahrb.  VI  285. 

Stadtkreise  VI  293. 

Stadtrecht,  erstes,  des  Herzogs  von  Schlesien 
für  Löwenberg  1217  VI  160. 

Stadtrecht  Heinrichs  I.,  1235  für  Neumerkt  in 
Schlesien  weit  verbreitet  VI  160. 

Stadt-  und  Landgemeinde,  Gutsbezirke  VI  612. 
613. 

Städte,  Art  der  Anlage  im  Kofouisntionsgebiet 
VI  160. 

Städte  erlangen  Wohlstand,  Bildung  und  Walil- 
f&higkeit  VI  162. 

Städtegründung,  Befestigung,  Gerichtsbarkeit, 
Markt,  Knufmannsgilde,  Handwerker,  Innun- 
gen, Rechte  der  Fürsten  in  den  Kolonial- 
gebieten VI  159. 

Stärke  VII  4 

Stärkefabrikation.  Anlagekapital  VIII  3,  Syn- 
dikat der  holländischen  VIII  83. 

Stärkefabrikationstechnik,  maschinelle  Fort- 
schritte VIII  73. 

Stärkefabriken,  Betriebszahl,  landwirtschaftliche 
Betriebe  auf  Nussstärke  VIII  71. 

Stärkegehalt  der  Kartoffeln  VIII  73. 

Stärkebandel  VIII  78. 

Stärke- Industriestatistik  des  Reichs  1898/99, 
1901  — 1904  VlU  82. 

Sturkepreise  1895—1905  VIII  81. 

Stärkepreise  der  Verkaufs-Genossenschaft  VlU  84. 

Stürkereinigungs-  und  Troeknungsnpparate  VIII 
74- 

Stärkesirup  VIII  79. 

Stärkcumwandlung  im  Brennerei  protee*  VIII 12, 

Stärke-Verkaufs-Genossonschaft,  deutsche,  1901 
VIU  83. 

Stärkezucker-,  Sirup-  und  Couleurproduktion 
1888—1905  VIII  80. 

Stärke  zur  Herstellung  von  Stärkezucker, 
Stärkesirup,  Zuckercouleur,  Dextrin  VIII  70. 

Staffeltarife  VIII  184. 

Stalldünger  VII  13. 

Statik  VII  292. 

Statistik  der  Erwerbe-  und  Wirtschaftsgenossen- 
schaften VIII  $62. 

Stehende  Gefälle  1866  in  Schleswig- Holstein, 
Betrag  VI  218. 

Stein* Hardenbergsche  Gesetzgebung  VIII  391. 


| Sterbeziffer  in  Stadt  und  Land  VI  615.  618. 
619. 

Steuern  und  Lasten  der  slawischen  Bürger 
und  Bauern  VI  85. 
i Stickstoff  VH  6. 

1 Stickstoffgleichgewicht  VII  25. 

I Stickstoff,  grosserund  kleiner  Kreislauf  VII  15. 
I Stiftungsfonds,  unteilbarer,  Raiffeisens  VIII  531. 

536- 

I Stoff-  und  Energicwechsol  in  der  Tierernährung 

VII  24. 

Stoppel  rübe  VII  446. 

Straßenbahnen,  städtische  VIII  145. 
Strohpresse  VII  284. 

Strontianverffthreii  für  Melasse  in  Zucker  VIII 95. 
j Sudauen  VI  129. 

Sflssstoffe,  künstliche  Erzeugung  1895  — 1900 

VIII  1 16,  1 17. 

Sueven,  herminoniseke  VI  9. 
j Supane  VI  81.  VlU  385. 

, Tagelöhner,  ländliche  VIII  396.  398. 

Tagelohn  im  Jahre  1875  nach  den  einzelnen 
Regierungsbezirken  VIII  408.  409. 
Toxordnung  und  Dispensierrecht  der  Tierärzte 
VH  748. 

Technische  Deputation  für  das  Veterinär*  e*en 
VIII  595- 

I Teichwirtschaft  VII  794.  797. 

Teilung  der  Grundstücke  war  frei  in  Ostfries- 
land, den  Elb-  und  Wesertnarsclien  und  in 
Hildesheim  VI  321. 

Telegraphenwesen,  Entwickelung  1879 — 1901, 
Linien,  Zahl,  Länge,  Anstalten,  Telegramm- 
zahl  VIII  165. 

| Telegraphie  VUI  164. 

! Telegraphische  Lufallmeldestellen  VIII  165. 

I TelephonYormittelungsatellen,  Verhindungsaii- 
lagen,  Zahl,  Länge  1890,  1895,  1900  VIII  169. 
1 Tenkterer  VI  9. 

Tenninhandel  in  Getreide  und  Mühlenfahrik&ltin 
VIU  368. 

Teutonen  VI  8.  9. 

Thiel,  Dr.  H.,  Ministerialdirektor  VI II  621. 
622.  623. 

Thilmony,  Gründer  landwirtschaftlicher  Vereine 
VIII  530. 

Thomasschlacke  VII  16. 

Thom  VI  129. 


Digitized  by  Google 


686 


Register  der  Autoren,  Gesetze  und  Sachen. 


Tiefkultur,  Vorteile  der  VII  273. 

Tierärzte  bei  Vieh  Versicherung  VIII  479. 
Tierärzte,  staatlich  beamtete,  Prüfung  derselben, 
DepartemenUtierärste,  Kreistierärzte,  Ein- 
kommen, Pension,  Gebühren  VII  749.  750.  1 
752. 

Tierärzte,  Standesverhältnisse,  technische  De- 
putation für  das  Veterinärwesen  VII  746.  748.  | 
Tierärztliche  Hochschulen  in  lJerlin  und 
Hannover  VII  744. 

Tierärztliches  Studium,  Vorbildung  VII  743. 
Tierernährung.  Justus  von  Liebigs  Lehre  VII  23. 
Tierheilkunde,  Ausübung,  Approbation  und 
tierärztliche  Prüfungen  VII  742. 
Tierkalorimeter  VII  29. 

Tierpolizei  VIII  601. 

Tierschauer  VII  543. 

Tierseuchonerrcger,  Arbeiten  damit  VII  759. 
Ticrseuchcnstatistik,  Alter  und  Geschlecht  VII 
759.  779. 

Tilgungskosten  VI  369. 

Todesursachen  1890—1895  VI  575. 

Törper  (Anbaucr)  in  Schleswig-Holstein  VI  76. 
Tomate  VH  449. 

Torfverwertung  VII  429. 

Tortrix  ambiguella  VII  463. 

Transitläger,  reine  für  Getreide,  Verkehr  der- 
selben 1900  VIII  359. 

Traubenkrankheit  VII  465. 

Traubenwickler  VII  463. 

Triboker  VI  9. 

Trichinenschau  VII  783. 
Trinkbranntweinverbrauch  18S7188  bis  1894,95 

via  35. 

Trvpeta  fuhninaiis  VII  446. 

Tu  hauten  VI  9. 

Tuch  wolle,  hochfeine  Erzeugung  VII  655. 

Üb  ergangsiuoore  VII  407. 

Übergang  zum  Anbau  nach  Caesar  und  Strubo 
VI  28. 

Ujest,  Alt-  und  Markt  VI  123. 
nnM'hädlichkeitsatteste,  Einführung  derselben 
in  den  neuen  Provinzen  VT  329.  331. 
Untertänigkeit  der  Hauern  VI  164,  VIII  390. 
Urbare,  Rotuli  VI  61. 

Usipier  VT  9. 

Vangionen  VT  9. 

Vasallen  Albrecht  des  Hären  VT  114. 


Venedi  des  Tacitus  VI  15. 

Verband,  allgemeiner,  der  auf  Selbsthilfe  be- 
ruhenden deutschen  Erwerbs-  und  Wirtschafts- 
genossensebaften,  gegründet  von  Schulze- 
Delitzsch  VIII  534. 

Verband  der  landwirtschaftlichen  Genossen- 
schaften der  Provinz  Sachsen  und  der  an- 
grenzenden Staaten  VT  11  543. 

V erhand  der  landwirtschaftlichen  Genossen- 
schaften für  die  Provinz  Posen  VIII  541. 

Verband  der  pommerechen  landwirtschaftlichen 
Konsumvereine  VIII  539. 

V erbond  hannoverscher  landwirtschaftlicher  Ge- 
nossenschaften VIII  545,  Schleswig- holstein- 
ischer VIII  545,  rheinpreuttiScher  VIII  54S. 

Verband  ländlicher  Genossenschaften  der  Provinz 
Westfalen  VIII  546. 

Verband  landwirtschaftlicher  Genossenschaften 
für  Ost-  und  VVestpreussen  VT II  538. 

Verband  ländlicher  Genossenschaften  in  Neuwied 
VIII  547- 

Verband  ländlicher  Genossenschaften  Haiff- 
eisenscher  Organisation  für  Hessen  VT  II 
546. 

Verband  schlesischer  ländlicher  Genossenschaften 
e.  G.  m.  b.  H.  VIII  542. 

Verbesserungen  in  der  Lago  de*  Uauemstandee 
seit  dem  westfälischen  Frieden  von  den 
Staatsverwaltungen  angestrebt  VT  176. 

Verdampfungsverfahren,  Dünnsaft  zu  Füllmasse, 
diese  zu  Rohzucker  VIEL  90.  93.  94. 

Verdauungsprozess  VII  24. 

Verein  der  deutschen  Zuckerimlustrie.  Organi- 
sierung der  Selbsthilfe,  rationelle  Verkaufs- 
usäncen  VT II  ui. 

Verein  der  Stärkeinteressenten  VIII  69. 

Verein  zur  Spiritusverwertung,  gegen  Über- 
produktion, 1885  Plan,  Versuch  1887—1899, 
Zuziehung  der  Spritfabriken,  Hegrflndung  des 
Gesamtverbandes  der  Spiritusgewerbe  29.  März 
1899  VIII  47.  48. 

Verfall  des  Landadels  und  der  geistlichen 
Stifter  im  15.  Jahrhundert  VT  162. 

Vergrößerung  der  grundherrlichcn  Güter  durch 
Niederlegung  von  Hauergütern  VI  164. 

Verkauf,  genossenschaftlicher  VIII  564. 

Verkehrswesen  VIII  137. 

Vermcssungsbeamte  VTU  597. 


Digitized  by  Google 


Register  der  Autoren,  Gesetze  und  Sachen. 


687 


Verschuldung  der  landwirtschaftlichen  Besitzer 

VW  379—381. 

Verschuldung  des  ländlichen  Grundbesitzes  VI 

360. 

Verschuldung  des  ländlichen  Grundbesitzes,  1892 
Berichte  der  landwirtschaftlichen  Zentral- 
vereine  VI  439 — 449. 

Verschuldung,  hypothekarische,  des  ländlichen 
Grundbesitzes  verschiedener  Grösse  1883  und  | 
1896  VI  4 So. 

Verschuldungsheschränkungen  des  ländlichen 
Grundbesitzes  VI  3 so. 
Versicherungsgenossenschaften  VIII  347- 
V crsicheru  ngs  Vertragsgesetzentwurf , Be- 
sprechung VIII  4SI. 

Versicherungswesen  VII  437. 

Versuchsfabrik  der  Stdrkeintercssenten  zu  Berlin 

VIII  77. 

Versuchsstationen,  Verband  landwirtschaftlicher, 
im  Deutschen  Reich,  Zahl  1901  VII  41.  42. 

1 45  48. 

Verzinsung  des  Gesamtwertes  landwirtschaft- 
licher Betriebe  VIII  378. 

Veterinärpolizei  VIII  6ni. 

Veterinärwesen  VH  741. 

Vieharten,  Verhältnis  derselben  1897  VII  363. 
S64. 

Viehbe-stands-tjunlitüt, Verkauf-wert  und  Lobend* 
gewicht  der  Tiere  1883  und  1892  Vll  733 
his  735 

Vieh-Kin-  und  Ausfuhr  VH  366. 

Viehcrnälirung,  Fortschritte  der  Theorie  VII 549. 
Viehgattungen  im  Verhältnis  zur  Einwohnerzahl 
1873  — 1897  VII  730.  731,  Zu- und  Abnahme 
in  den  Provinzen  1873—1897  VH  732.  733. 
ViehhaltungsfortschriUe  nach  Zahl  und  Wert 

vn  il 

Viehhandel  VIII  334.  335. 

Viehhandel,  Gewähr  dabei  VII  749. 

Viehhandel  und  Handel  mit  tierischen  Erzeug-  I 
nissen  VIII  360. 

Viehpreise  VHI  373. 

Viehpreise  in  Berlin,  Königsberg.  Magdeburg 
und  Köln  in  den  Jahren  1899 — 1905  VIU 
*26;  377- 

Viehseuchen,  die  wichtigsten:  Milzbrand,  Rausch- 
hraml,  Tollwut,  Rotz,  Lungenseuche,  — 
mihlere:  Maul-  und  Klauenseuche,  Pocken, 


Schafräude,  Rotlauf  und  Schweinescuche, 
Schweinepest,  GeÜfigelcholera,  Hühnerpest, 
Tuberkulose  des  Rindviehs  und  der  Schwoine 
VH  764—779. 

Viehseuchenpolizei  VII  755. 

Viehseuchen,  Verluste  durch  Seuchen  VH  362. 

Viehsorten,  Verkaufswert  VH  565. 

Viehstand  in  Staat,  Provinzen,  Regierungs- 
bezirken, Stadt  und  Land,  Statistik  1867  bis 
1897  VII  696—727. 

Viebstatistik,  Viehzählungen  in  Preussen.  Zahl 
des  Viehs  auf  je  iqq  ha  VH  558 — 560. 

Viehverkaufsgenossenschaften  VW  343. 

Viehversicherung,  Art  der  Prümienerhebung 
VHI  478, 

Viehversiclierung,  Entschädigungen  und  Bei- 
träge, Provinz  Brandenburg  VIU  483. 

Viehversicherung,  Schwierigkeiten  VIU  478. 

Vi ehverti ehern ng  (Transport-,  Weide-,  Aus- 
stellung»-, Operation8-)  VHI  480. 

Vieh  Versicherung,  zahlreiche  einfache  Verbände 
ohne  Satzungen  VIU  437. 

Viehversicherungsanstalten,  70  grössere  in 
Preussen  YI1I  438.  439. 

Viehversicherungsanstalten  2^  Bilanz  ffir  1902, 
Aktiva  VHI  468.  469.  Passiva  VHI  470.  471. 
die  Art  der  Kapitalanlagen  und  der  Aktiv- 
forderungen VIU  472.  473.  Art  und  Betrag 
der  Ende  1902  vorhandenen  Wertpapiere  VIU 
474*  475«  Bewegung  der  Gesellschaftsfonds 
im  Geschäftsjahre  VW  476.  477. 

Viehversicherungsanstalten  20j  Erläuterung  der 
Prämien  und  Schäden,  Übertrag  aus  dem 
Vorjahr,  Vorprämien,  Nachschussprümien, 
ROckversicherungspräiiiien,  übertrag  auf  «las 
folgende  Jahr,  Prämien  für  eigene  Rechnung, 
Schäden  für  eigene  Rechnung,  Reserve  ge- 
zahlt für  Schäden  der  Vorjahre,  für  dos  Ge- 
schäftsjahr VIII  466.  467. 

Viehversicherungsanstalten  20j  Gewinn-  und 
Verlustrechnung  für  1 902,  Ausgaben:  Schäden, 
Regulierungskosten,  Abschreibungen. Kapitals- 
verluste, Verwaltungskosten,  Steuern  zum 
Reservefonds,  Summe  der  Jabresausgabe, 
Überschuss  VIU  464.  463. 

Viehversicherungsanstalten  20j  Gewinn-  und 
Verlustrechnung  für  1902,  Einnahmen: 
Prämien,  Nebenleiatungen.  Erlös*  aus  ver- 


Digitized  by  Google 


088 


Register  der  Autoren,  Gesetze  und  Sachen. 


werteten)  Vieh,  aus  Kapitalanlagen,  Zinsen, 
Mieten,  Kursgewinn  und  Rücklagensumme, 
Verluste  VIII  461 — 463. 

Vieh  Versicherungsanstalten  20.  i in  Jahre  1902, Ver- 
sicherungssumme, Prämiensumme,  Schaden- 
summe im  Vorjahr,  im  Geschäftsjahr  VIII  460. 

Viehversicherungsanstalten  4,  Verteilung  des 
Gewinnes  für  das  Geschäftsjahr  1902  VIII 

478. 

Vieh  Versicherung«  wesen,  Missstände,  beseitigt 
durch  das  Reichsgeset*  vom  12.  Mai  1901. 

Viehzahl  in  Staat  und  Provinzen  auf  je  100  ha 
1873  — 1897  VII  728.  729. 

Viehzählungen  1867,  1900,  1902  und  1904  VII 
826.  827. 

Viehzuchtgenossenschaften,  ihre  Entwickelung 
VII  545- 

Vi eh zuchtgeschi chte  VII  543. 

Viehzucht,  Veränderungen  auf  dein  Gebiete  der 
VII  300  ff. 

Villikationsverträge  mit  Ritten)  VI  67. 

Villici  der  (Jrundherren  VI  50. 

Villici  in  Pächter  gewandelt  VI  66. 

VorarbciUkostenfonds  VII  389. 

Vorlluigesetz  vom  15.  November  1811  VII  371. 

Vorwerke  der  Grundherren  VI  123. 

Wärmeproduktion  und  Arbeitsleistung  des  Or- 
ganismus VII  29. 

Wagrien,  deutsch  besiedelt  VI  98. 

Waldtläche  im  Staate  nach  Bezirken,  jährlicher 
Holxertrag  vom  Hektar  auf  den  Kopf  der 
Bevölkerung  in  Fe*tinetern,  Grundsteuerrein» 
ertrag  auf  den  Hektar,  Bevölkerungszald  1890, 
Wnldilächc  auf  den  Kopf  der  Bevölkerung 
VII  484.  485. 

Waldsiedelrecht  VI  67. 

Waldsiedelrecht  der  Kolonisten  in  Branden- 
burg VI  113. 

Wallonen  VI  87. 

Wanderarbeitertu m VIII  419.  420. 

Wanderhaushaltungsschulen  VIII  638. 

Wanderlehrer  VIII  640. 

Wanderung  nach  Ungarn  VI  91. 

Warenofeld  VI  8. 

Warenverkehr  zwischen  den  einzelnen  Strom- 
gebieten der  deutschen  Wasserst  rossen  1903 
VIU  226-  234. 

Warnen  VI  8. 


Wasserbauten,  Kostenbetrag  1890 — 1900  VIII 
210.  211. 

Wassergenosseiischaftsgesetz,  Gelt  ungsbereieh 

VII  369. 

Wasserrübe  VII  446. 

Wasserst  rissen,  besonders  für  Gross-  und 
Massenverkehr  VIII  203,  künstliche,  in 
Preussen  seit  1610  VIII  209,  natürliche  und 
künstliche  VIII  206.  207. 

Wasserwerk  ehr,  Vorteile  und  Nachteile  VIII 
203.  204. 

Weende,  landwirtschaftliche  Akademie  VIII 
611.  616. 

Weender-Mcthode,  Futterwert  zu  bestimmen 
VH  30. 

Wege,  spät  angelegt  VI  32. 
Wegehauaufwendungen  der  einzelnen  Provinzen 
für  Provinzialchnussecn,  zu  Krcischaussecn.  zu 
Gomeiudewegen  1891-— 1900  VIII  141. 
Wegehauaufwendungen  des  Staates,  Ordinurium, 
Kxtrnordinarium  1890—1903  VIII  140. 
Wegebauordnung  für  die  Provinz  Sachsen 

VIII  139. 

WegehauverpÜichtung  VIII  138. 

Wegeland,  Friedhöfe,  öffentliche  Parkanlagen. 

Gewässer  usw.  1883,  1893,  1900  VII  113. 
Weiden,  reiche,  geringere  und  Hutungen,  1S78, 
1883,  1893  und  1900  VII  10S. 

Weinbau  VII  425.  452. 

Weinbauverhreitung  VII  453.  454,  Statistische 
Tabelle  VH  455. 

Weinberge  und  Weingärten  1878,  1883,  1S93 
und  1900  VII  109. 

Weinernte  1902—1904  VII  822. 

Weinertrag  vom  Hektar  und  Wert  des  Hekto- 
liters VII  824. 

Weinhandel  VIII  354. 

Weinmostemte,  Sondererhehung  VII  814.  815. 
Wein  Verfälschung  VII  458. 

Weistümer  VI  62. 

Weisungen  VI  61. 

Wenden  VI  15. 

Wendenländer  von  deutschen  Fürsten  erobert 

VI  98. 

Wert  des  ScblachU  ichbestnndes  1892  und  1900 

VII  827. 

Westerwald,  Bewirtschaftung  des  VII  21 1. 
Westgermanen  VI  7. 


Digitized  by  Google 


Register  der  Autoren,  Gesetze  und  Sachen. 


689 


Wetterkarten  VIII  166. 

Wcttertelegranune,  Luftdruck, Wind.  Bewölkung, 
Temperatur,  Abonnement  VIII  165. 
Wettervorhersage  VIII  166.  167. 
Wiborgphosphat  VII  17. 

Wichmann,  Erzbischof  von  Magdeburg  VI  120. 
Wiesbaden,  Versuchsstation  VIII  648. 

Wiesen  1878,  1883,  1893  und  1900  VII  107. 
WiesenbauKchulen  VII  397,  VIII  637. 
Wiesenbauwarte  VII  398. 

Wiesenheuunter Huchung  VII  31.  32. 
Wiesenkultur  VI  176. 

Wie&cuordnung  für  den  Kreis  Siegen  VII  365. 

369- 

Wilhelm  von  Modena,  Legat  ordnet  1254  die 
Rechtsverhältnisse  VI  13 1. 

Winterbau  von  Kohlarten  VII  450- 
Winterschulen,  landwirtschaftliche  VIII  627. 
Winzergenossenschaften  Vll  455. 

Winzervereine  VI U 564. 

Wirtacbaftsbetrieb,  bäuerlicher  VI  77. 
Wirtschaftsbilder  VII  325  ff. 
Wirtschaftsführung,  eigene  des  Adels  VIII  390. 
Wirtschaftsführung  im  Dorfe  notwendig  gleich 
VI  32. 

Wirtschaft,  viehlose  VII  300. 

Wladislaus  Lokietek  von  Polen  VI  125. 
Wladislaus  von  Mähren  VI  121. 

Wochenmärktc  VIII  351. 

Wohlfahrtspflege,  ländliche  VIII  428 
Wollauktioneu  Vll  669. 

Wollhandel  VIII  363. 

Wollhandel,  Bewegung,  Ein-  und  Ausfuhr  von 
Wolle,  Wollniärkte,  Preise  Vll  614.  665. 
667.  668. 

Wollschafe  VII  654. 

Wüste  Hufen,  Einziehung  zu  den  Vorwerken 
VI  164. 

Wurzelreben  Vll  456. 

Xuntophyll  VII  4. 

Zellulose,  Verdauung  VII  24. 
Zentralbezugsgenossenschaften  VIII  538. 
Zentrai-Dmrlehnskasse,  landwirtschaftliche  VIII 
537 

Zentral -Darlehnskasse,  landwirtschaftliche  VI II 
554,  Tabelle  VIII  555,  Statistik  der  Zentral- 
kassen Ende  1904  VIII  556.  557. 

Meilsen,  Buden  des  preuss.  Staates.  VIII. 


Zentrale  für  Spiritusverwertung,  Gesellschaft 
VIII  48,  Organisation  VIII  49.  50. 

Zentrale  für  Viehverwertung,  e.  G.  m.  1».  H. 
VIII  541. 

Zentralgenossenschaften  VIII  537. 
i Zentrulgenossenschaftskasse,  preussische  VIII 
537. 

Zentral  genossenschaftskasse , preussische,  Ge« 
samtuuisatz  1896  und  1905  V1U  558,  Zahl 
der  Mitglieder  1896  und  1905  VIII  559, 
Zinssätze  1895—1905  VIII  560.  561. 

Zentnilinoorkommission  VII  415,  VIII  596. 

Ziegen  und  Ziegenzucht  VII  61 1.  623.  629.  632. 

Zinssätze  des  Geldmarkts  1895 — 1905  VIII  561. 

Zips  deutsch  besiedelt  VI  94. 

Zirkulationseiweiss  (totes  Eiweiss)  VII  25. 

Zucht  auf  Leistung,  Züehtungsschläge  VII 
546.  547- 

Züchtervereinigungen  und  Zahl  der  eingetragenen 
Tiere  VII  615.  616.  617. 

Züchtung  der  verschiedenen  Tiergattungen  VII 
304  ff. 

ZuckerausfuhrzuschuBR  VIII  109. 

Zuckeruus-  und  Einfuhr  und  Preis  1872  — 1887 
VIII  101. 

Zuckerauswaschsystem , Scheiblers  Raffin&te- 
bestimniung  VIII  102. 

Zucker,  Durchschnittspreis  für  Rohzucker  1896 
bis  1900  VU1  115.  116. 

Zucker,  Einfuhr,  Produktion,  Ausfuhr  und 
Konsum  pro  Kopf  1860—1865  VIII  96.  97. 

Zucker,  Ein-  und  Ausfuhr,  Tonnen,  Mark,  1892 
bis  1896,  1897—1900  VIII  115. 

Zuckerfabrikation,  Lohrinstitut  für  VIII  639. 

Zuckerfabrikation,  Organisierung  der  Selbst- 
hilfe, Veroinswesen,  börsenmässige  Fundierung 
des  Zuckerhandeis,  Lagerhäuser,  Bankbe- 
leihung des  Zuckers  VIII  tu. 

Zuckerfabrikationsbetriebsahgnbe  VIII  109. 

Zuckerfabriken,  Ertrag  und  Steuerstatistik 
1887—1892  VIII  105. 

Zuckerfabrikenzahl,  Rübenmasse  und  Rohzucker 
1871  — 1887  VIII  99.  100. 

Zuckerfabrikenzahl,  verarbeitete  Rüben,  ge- 
wonnenes Produkt,  1895/96 — 1900  VIII  115. 

Zuekcrhandel  VIII  365. 

Zucker-Inlandsnormalpreis  VIII  113. 

Zucker-Inlandspreis  für  Raffinade  VIII  114. 

44 


Digitized  by  Google 


690 


Register  der  Autoren,  Gesetze  nnd  Sacken. 


Zuckerkartell  VIII  112. 

Zuckerkartellklausel  VIII  113. 

Zuckerkontingentierung,  Gesamt',  Einzel- 
kontingent,  Superkontingent  VU1  109. 

Zuckerkonsumsteuer  VIII  109. 

Zuokerpreiwiturs  1889  VIII  101. 

Zuckerraffinerien  syndiziert  VIII  112. 

Zuckerrüben  Produktion  und  Rohzucker,  1871 
bis  1904  VII  822.  823. 

Zuckerrüben,  verarbeitete  Menge  und  ge- 
wonnener Rohzucker  in  den  Jahren  1871 
bis  1904  VII  822.  823. 

Zuckersteuerbonifikationserhöhuiig  vom  1.  Sep- 
tember 1866  VIII  *97. 

Zuckersteuer,  Soll-  und  Isteinnahme,  1883  bis 
1886  VIII  102. 

Zuckersteuer-  und  Zoll -Ertrag,  1866 — 1887 
VIII  102. 

Zuckersteuer  und  -Zoll,  1896 — 1900  VIII  115* 

Zuckersyndikat,  deutsches,  G.  m.  b.  H.  VIII  367. 

Zuckerverbrauch  in  Deutschland,  auf  den  Kopf 
1890—1900  VUi  116. 

Zuckerverbrauch,  inländischer,  Hebung  des  VIII 
1 16. 


Zumessung  der  Hufen  an  die  Kolonen  nach 
Ablauf  der  Freyahre  ira  Ordenslande  VI 
158. 

Zusammenleben  als  Einzellebende,  in  Familien 
und  in  Anstalten  VI  594— 596. 

Zusammenlegungen  VI  177. 

Zusammenlegungen  seit  dem  16.  Jahrhundert 
in  Schleswig-Holstein  VI  212. 

Zwangsversteigerungen , Statistik  1881  — 1898 
nach  Fläche,  Reinertrag,  zu  geringem  Gebot«. 
Grössenklansen  in»  Staate  uud  den  einaelnen 
Provinzen  VI  459—465. 

Zweckverbände  in  Landgemeinden,  ihre  Statuten 
VI  299. 

Zweite  Kammer,  Abgeordnetenhaus,  Zusammen- 
setzung VI  288. 

Zwergbau  tn  VH  430. 

Zwiebeln  VII  441. 

Zwischenfruchthau  VII  263. 

; Zwischenhandel  VUI  335. 

Zyanwassorstoffsäure  VII  8. 

Zymase,  spaltet  Zucker  in  Alkohol  und  Kohlen- 
säure VU  7. 

Zymase  nach  Büchner  VUI  65. 


Dn<k 


fr. 


Digitized  by  Google 


Digitized  by  Google