(AAAA^WVAW
UäMA^^Aa/
ä^^ö^?
^Ö?W^aS£®3
^/YM^
™ÄM*
AM Art'
wwiwfäfe
Ä^«*«W*>
rf\*Mi
.AAGA/WA?..
■
ÄÄ#S®§&
'*to&*
^ä^ä^m^
W«
mmMy
Af!mk£frks\
sswlSiiPi
»SÄ®
%Mm^S[^ä
mzmmmmmmm
8*
•v
$y
' Kn- ' M Z '■'
I Vi
(M 'AIÜL'S
COMMENTAR ZUR ALFIJJA
DES
IBN MALIK
AUS DEM ARABISCHEN ZUM ERSTEN MALE ÜBERSETZT
VON
F. DIETERICI,
DR. PH., A. O. PROFESSOR AN DER UNIVERSITÄT ZU BERLIN, ORDENTL. MITGLIED
D. DEUTSCHEN MORGENLAND. U. D. PARISER ASIAT. GESELLSCHAFT.
BERLIN,
FERD. DÜMMLER'S VERLAGS - BÜCHHANDLUNG.
1852.
HERRN
PROFESSOR Dr. H. L. FLEISCHER
IN LEIPZIG
ZrGKKIGNET.
VV eim ich Ihnen diese Blätter darbringe, hochgeehrter Herr Professor,
so wollen sie Ihnen nichts weiter sagen, als dal's unter allen den
grofsen, fremden Eindrücken, welche der helle und doch schlummernde
Orient meinem Auge bot und an deren warmer Erinnerung sich die
Seele des Heimgekehrten noch fort und fort laben wird, dennoch die
einst von Ihrer Meisterhand mir vorgezeichneten Wege der arabischen
Sprachwissenschaft scharf, klar, und unverwischt vor meinem Blick ge-
blieben sind. Wohl stand ich am Ufer des Nil, der in seinem heiligen
Rauschen uralte Märchen und Geschichten vorplaudert; voll ihrer ruhigen
Grüfse sah ich die Pyramiden ragen, die uralten Marksteine der Weltge-
schichte, und in den leisbewegten Palmen zitterte es, wie ein stiller Nachhall
der Klage von dem einst hier geknechteten Volke Abrahams, oder wie
ein frommes Gebet des sinnigen Israeliten von Alexandria — und bei
alle dem, was dort unser Herz so tief und sanft beschleicht, habe ich
aufmerksam mich zu den Füfsen des arabischen Scheichs gesetzt,
und von seinem beredten Munde sorgsam die geheimnifsvollen , feinen
Regeln seiner Sprache gelernt, denn ich wufste von Ihnen, wie ohne
die schärfste Erkenntnifs des Ersten und des Grundes ein Weiter- und
Höherschreiten unmöglich sei, und an Ihrer Weise des Forschens sah
ich, bis wohin man so gelangen könne.
So gebe ich Ihnen dieses Buch mit Zutrauen und mit Bangigkeit
zugleich; Sie werden (ich hofl'e es) mit Freude sehen, dafs ich den
\on Ihnen gezeichneten Wegen nachgegangen bin, nachdem ich schon
lange aufgehört habe, als Ihr Schüler zu arbeilen, und dann aber auch
werden Sie mit geübtem Auge gewifs manches finden, was Sie anders
wünschen, ja vielleicht tadeln. Doch es kann nur der irren, der s ei-
tlen Weg weiter gehen will, und so werden meine Irrthümer selbst
Ihnen sagen, dafs ich meine Bahn zu meinem Ziele hin fest und
treu wandle.
Hochachtungsvoll
Ihr
F. Dieterici.
VORWORT.
Üjs erscheint als ein gewagtes Unternehmen, dafs, nachdem
de Sacy und Ewald, zwei Meister ersten Ranges, zwar von
ganz verschiedenen Gesichtspunkten aus, aber beide mit ganz
ungewöhnlichem Scharfsinn und tiefer Wissenschaftlichkeit
die Grammatik der arabischen Sprache bearbeitet haben, ich
es versuche, in deutscher Uebertragung die von mir vor et-
was mehr als einem Jahre im Urtext, von den Fehlern der
Morgenländischen Ausgaben kritisch gesäubert herausgegebene
arabische Original-Grammatik dem gelehrten Publikum vorzu-
führen. Wie wird sich der Fremdling in seinem engen schola-
stischen Gewände neben den feinen Gebilden dieser Meister
ausnehmen? Die Besorgnifs, dafs das Urtheil grade nicht gün-
stig für den Araber ausfallen möchte, hätte mich beinah dazu
bewogen, das knappe Kleid, in welches schon die Abfassung
einer Grammatik in 1000 Versen ihn gebannt hat, ganz zu
lösen, und nur in Umrissen oder einer Ueberarbeitung das
Original deutsch wiederzugeben. Dagegen aber sprachen bei
mir folgende Gründe.
Wenn es wahr ist , was der gewichtige Beurtheiler
des Originals in der Zeitschrift der deutschen morgen-
ländischen Gesellschaft IV. pag. 405 sagt, dafs der Ibn
cAkil einer Masse Goldes zu vergleichen sei, welches von
den Orientalisten ausgemünzt werden müsse; so glaubte ich
als Herausgeber mehr die Pflicht zu haben, eine Schmelzung
und Läuterung des Stoffes zunächst durch ihic Uebersetzung
zu erleichtern, uls das Gold nur mehr leichthin auszuwaschen ;
selbst wenn bei diesen ersten Schmelzungsversuchen noch
manche Schlacken mit unterliefen. Dann aber niufstc ich
mir sagen, dafa die grammatische Commentarsprache für
jeden, der sich mit der arabischen Literatur beschäftigt, von
Bedeutung sei, da ja alle Commentare in dieser Weise ver-
fallt sind, und ich durch dieses Buch bei diesem schwierigen
Studium dem Strebenden eine Hülfe bieten wollte. Denn
wer nicht eine Zeit lang an dieser zähen Speise nagt, kommt
schwerlich je zu einer genaueren Kenntnifs der arabischen
Sprache.
Sieht man aber ab von der fremdartigen Einlassung
dieser Grammatik, so hoffe ich, dafs in Hinsicht des Scharf-
sinns und der Klarheit der Darstellung doch der Fremdling
bei uns Ehre einlegen wird.
Mehr noch als die ungewöhnlichen Formen, in denen
sich dieser arabische Grammatiker bewegt, möchte vielleicht
die ganze Eintheilung seines Buches ihm vorgeworfen werden.
Es ist auch jedenfalls richtig, dafs wir den arabischen
Grammatikern die Zusammenstellung des Stoffes zum Vor-
wurf machen, während wir ihrem Scharfsinn und ihrer Klar-
heit bei den einzelnen Abschnitten Gerechtigkeit wiederfahren
lassen. Dennoch kann man behaupten, dafs die Anordnung
der Alfijja den Anordnungen anderer Original-Grammatiken
weit vorzuziehn sei.
Bei meinen grammatischen Studien haben mir von den
jetzt durch Herrn Consul Wetzstein bereicherten Schätzen
unsrer Königl. Bibliothek folgende Manuscripte und Bücher
zu Gebot gestanden, welche ich hier in zeitlicher Reihenfolge
nach einander anführe:
1) Abu Bakr 'Abdu-1-kähir al-G'urg'äni ibn cAbdi-r-rah-
män (f 471) mi'atu-l-'ämil (nach der Ausgabe von
Th. Erpenius und der vollständigeren Hs. ms. or. 4°.
274) vgl. de Sacy anthologie grammaticale p. 233, Ewald
grammatica arabica I. pag. 17, n. 1.
2) Hariri (f 515) mulhatu-l-icräb (Wetzst. nr. 73. 74,),
vgl. de Sacy 1. 1. pag. 145.
3) Zamaljs'ari (f 538) al-inmüdag' mit dem Commentar des
G'amäl al-milla wa-d-din Muhammad ibn S'ams ad-din
cabdi-l-gani al-Ardabili (Wetzst nr. 75), vgl. de Sacy 1. 1.
pag. 240.
4) al-Mutarrizi (f 610) al-misbah (msc. or. quart. nr. 274
und Oct. 29), vgl. de Sacy pag. 234.
5) Ibn al-Häg'ib (f 646) die Käfija in der römischen Aus-
gabe von 1592.
6) Ibn MäJik (f 672) die Alfijja.
7) Ibn Ag'rüm (f 723) die Ag'rümijja nach der Ausgabe
von Th. Erpenius.
8) Ibn al-Wardi (| 749) die wardijja (Wetzst. nr. 152, 76).
9) Ibn His'äm (t 762) mugni-1-labib (ms. or. fol. 62), vgl.
de Sacy 1. 1. p. 185.
Betrachten wir diese 9 grammatischen Schriften, so müs-
sen wir drei verschiedene Standpuncte in Hinsicht der Be-
handlung des grammatischen Stoffes anerkennen.
Der erste Standpunct, welcher uns bei der Behandlung
des grammatischen Stoffes entgegentritt, ist die Rücksicht auf
das Eegens. Am deutlichsten tritt diese Art der Behand-
lung in den 100 Regens von al-G'urg'ani hervor, und es
mag hier zur Charakterisirung dieses Standpunkts die Ein-
theilung dieses Buches folgen, da die aufserdem aus Hss.
zu ergänzende Ausgabe von Erpenius nicht jedem zur Hand
sein möchte. Solcher Regens in der Syntax gebe es , sagt
der Verf. 100. Diese zerfielen in zwei Theile :
1) Die wörtlichen (lafzijja); 2) die ideellen (macnawijja).
Die ersteren, die wörtlich hervortretenden, zerfallen dann
wieder n. in die durch den Gebrauch eingeführten (as-sa-
m&'ijja); und b. die eigentlich regelrechten (al-kijäsijja.) Der
ganze Schwerpunkt fällt bei dieser Eintheilung der Gram-
matik in die erste der beiden angeführten Untei'abtheilungen,
Dämlich in die durch den Gebrauch eingeführten Partikeln,
denn deren giebt es 91, welche Verfasser in 13 Capiteln be-
handelt:
1) Die Partikeln des Genitiv.
2) Die Partikeln, welche das Nomen in den Accusativ und
das Ilabar in den Nominativ stellen (inna und die Ver-
wandten).
3) Die zwei Partikeln, welche das Nomen in den Nomina-
tiv und das Habar in den Accusativ stellen (mä lä
ähnlich dem laisa).
4) Die Partikeln, welche das einzelne Nomen in den Ac-
cusativ stellen (Wäw des Mitseins, illä der Ausnahme
und die Partikeln des Anrufs).
5) Die Partikeln, welche das Imperfectum in den Nasb
stellen.
6) Die Partikeln, welche das Imperfectum in G'azm setzen.
7) Nomina, die das Imperfectum in G'azm stellen.
8) Nomina, welche indeterminirte Worte als Tamjiz in den
Accusativ stellen.
9) Die Nomina Verbi, die entweder den Nominativ oder
den Accusativ regieren.
10) Die Verba defectiva, die das Nomen in den Nominativ
und das Ilabar in den Accusativ stellen (käna etc.)
11) Die Verba des Beinaheseins.
12) Die Verba des Lobes und des Tadels.
13) Die Verba des Herzens.
Von den eigentlich regelrechten Kegens, al-kijäsijja, giebt
es nur sieben:
1) das Verbum im allgemeinen; 2) Participium activi;
3) Participium passivi; 4) die ähnelnde Sifa (Verbaladjectiv);
5) das Masdar; 6) das Mudäf; 7) das volle Nomen ismun
tämmun, vgl. de Sacy Gramm. IL 67. besonders p. 559 f.
Die zweite Hauptabtheilung, die ideellen Regens, besteht
nur an zwei Stellen: 1) beim Mubtada5 und Habar; 2) beim
Verbum Imperfectum. Das Regens beim Verbum Imperfec-
tum ist, dafs es an der Stelle des Nomen steht, vgl. zaidun
jadribu = zaidun daribun. Das Regens beim Mubtada^ und
Habar ist das Wesen des Mubtada5.
Schon ein Blick auf die Eintheilung des Stoffes drängt
uns zu der Ansicht hin, dafs hier gar wenig auf das We-
sen der Sprache Rücksicht genommen ist. Die Erscheinun-
gen derselben sind nur ihrem Aeufseren nach classificirt,
aber nicht ihrem Wesen nach aufgefafst und dargestellt.
Dennoch hat diese Weise einseitiger Behandlung das Ver-
dienst, eine kurzfafsliche Darstellung des grammatischen
Stoffes zu geben, und ist deshalb mehrfach befolgt worden.
So finden wir im Misbäh von al-Mutarrizi fafst dieselbe Ein-
theilung, indem das erste Buch derselben fi-1-istilähät an-
nahwijja und das letzte fi fusül min al-carabijja zu jenen
drei Capiteln hinzugefügt ist; das erste der beiden gleichsam
zur Einleitung, und das letzte um das bei dieser Anordnung
nicht Erwähnte nachzuholen. al-Mutarrizi sagt uns selbst,
dafs er dies Buch zusammengestellt habe zum Unterricht für
seinen Sohn Mascüd, vgl. de Sacy Anthologie grammaticale
p. 233. Auch ist nicht zu leugnen, dafs zu einem solchen Zweck
diese fafsliche Anordnung wohl passend sei; ja man kann
sogar behaupten, dafs dieselbe bei einer höhern Fassung des
Begriffes des Regens in seinem tiefern Zusammenhange wohl
zu einem wirklichen System hätte führen können. So jedoch
ist dieselbe, indem sie an dem vereinzelten Regens äufserlich
haftet, zu einer mehr lexikalischen Zusammenstellung gewor-
den, und der praktische Werth einer solchen hat auch den
Ihn His'äm zur Abfassung seines grammatischen Lexicons
bewogen. Wir finden im mugni-1-labib jede einzelne Partikel
genau behandelt, und die einzelnen Gebrauchsweisen dersel-
ben aufgezählt.
Eine andre Weise die Grammatik zu behandeln, finden
wir in dem Inmüdag' des Zamahs'ari, so wie in der Kä'fija
von al-Ilag'ib und /.um Theil in der Ag'rümijja. Die in
der arabisehen Grammatik so eingebürgerte Eintheilung in
Nomen (ism), Verbum (fi'l) und Partikel (harf) ist hier zum
Schema geworden, um danach alle Erscheinungen der Sprache
cinzutheilen. In wiefern das gelungen sein mag, wird schon
aus der Anführung der einzelnen Capitel des Inmüdag' her-
vorgehn.
Nachdem Zamahs'ari jene drei Gattungen angegeben
hat, behandelt er zunächst das Nomen. Das Nomen zerfällt
in 15 Arten (asnäf fol. 5 v).
1. Appellativum (ismu-1-g'ins).
11. Eigenname (calam).
III. Das Declinirbare (fol. 7 v. al mucrab).
Bei dieser Abtheilung verweilt der Verfasser sehr lange,
indem er alle hierbei zu erwähnenden Unterabtheilungen
behandelt. Zunächst behandelt Verf. die vollständige und
unvollständige Declination (munsarif und gairu munsarif),
worauf er fol. 8. v. zur Flexion (i(räb) übergeht. Er definirt
„i(räb" als eine Aenderung am Ende des Worts, sei es No-
men oder Verbum, durch eine Veränderung der Regens im
Anfang.
Hierauf behandelt Zamahs'ari die in den Nominativ ge-
stellten Worte (al-marfufät). Ursprünglich (aslän) stehe im
Nominativ das Fäcil, dazu bilde den Anhang (al-mulhak bihi):
1 ) Das Mubtada3, das müsse determinirt sein, denn es werde
beurtheilt (li'annahu mahkümun calaihi), und nichts könne
beurtheilt werden als nachdem es determinirt sei.
2) Das Habar, das müsse indeterminirt stehn, denn durch
dasselbe werde geurtheilt (lPannahu mahkümun bihi).
3) Das Habar von inna und dessen Verwandten.
4) Das Habar von lä.
5) Nomen von mä und lä, die ähnlich sind dem laisa.
Folio 21 v. geht Verf. zu den im Accusativ stehen-
den Worten (mansübät) über. Auch hier unterscheidet er
die ursprünglich im Accusativ stehenden Worte d. i. das
Object al mafSil, das in 5 Gattungen zerfalle: 1) al-maFulu-
1-mutlak ; 2) al-mafcül bihi und al-munädä; 3) al-maffül
fihi; 4) al-maf'ül matahu; 5) al-mafcül lahu; den Anhang
hierzu bilden sieben Gattungen fol. 25. v.: 1) Häl, 2) Tam-
jiz, 3) die Ausnahme (al-mustatnä), 4) Habar von käna, 5) No-
men von inna, 6) Nomen von lä zur Verneinung der Gattung,
7) Habar von mä und lä, ähnlich dem laisa. — Folio 29. r.
behandelt Zamahs'ari die Genitive (al-mag'rürät) in der wört-
lichen und gedachten Annexion (idäfa mafnawijja und idäfa
lafzijja).
IV. Die Consequens (at-tawäbi( ) (fol. 30. v.).
V. Das Indeclinable (al-mabni fol, 35. r.).
VI. Der Dual (al-mutannä fol. 39.).
VII. Der Plural (al-mag'müc fol. 40. r.).
VIII. Das Determinirte (al-maci'ifa).
IX. Das Indeterminirte (an-näkira).
X. Das Masculinum (al-mudakkar).
XL Das Femininum (al-mu^annat fol. 44. v.).
XII. Das Diminutivum (al-nuisaggar fol. 46. v.).
XIII. Das Kelativnomen (al-mansüb fol. 50. r.).
XIV. Das Zahlwort (asmä>u-l-cadadi fol. 52. r.).
XV. Die mit den Verben engverbundenen Nomina, al-as-
mä^-l-muttasilatu bi-l-afcäli (al-fäcil; al-marül; as-si-
fatu al-mus'abbaha).
Folio 57 behandelt Verf. das Verbum, welches er in 11
Arten zerlegt:
I. Das Perfectum (al-mädi).
IL Das Imperfectum (al-mudari1. ar-raf(u; an-nasb; al-
g'azm).
III. Der Imperativ (al-amr).
IV. Das Transitivum (al-mutacaddi).
V. Das Intransitivum (;.'airu-l-mutacaddi).
VI. Das Passiv (al-mabni lilmaf(üli).
VII. Verba des Herzens (afcälu-l-kalbi).
VIII. Verba defectiva (al-affälu-n-näkisa).
IX. Verba des Beinaheseins (af(älu-l-mukärabati).
X. Die zwei Verba des Lobes (nclai-l-madhi).
XI. Verbum der Bewunderung (fi(lu-t-ta(ag'g'ubi).
Folio 70. geht Verf. dann zum dritten Abschnitt, dein
Harf über, das er folgendermafsen classificirt:
Die Partikeln des Genitiv hurüfu-1-idafati oder al-g'ärratu:
Die dem Verbum ähnelnden Partikeln al-hurufu al-
mus'abbahatu bi-1-fiSfi.
Die Partikeln der Verbindung (catf).
Die Partikeln der Negation (nafj).
Die Partikeln der Erregung (hurüfu-t-tanbih).
Die Partikeln des Anrufs (hurüfu-n-nidä).
Die Partikeln der Bewahrheitung (tasdik, vgl. nacam).
Die Partikeln der Ausnahme (istitnä).
Die zwei Partikeln der Anrede (hitäb; Ta und Käf).
Die Partikeln der Verbindung (sila).
Die zwei Partikeln der Darthuung (tafsir, an, ai).
Die zwei masdarartigen Partikeln (masdari).
Die Partikeln der Anreizung (hurüfu-t-tahdid).
Die Partikel der Annäherung (takrib kad).
Die Partikeln des Futur (istikbäl).
Die Partikeln der Frage (istifhäm).
Die zwei Partikeln der Bedingung (s'art; in, lau).
Die Partikel der Ursache (ta(lili, kai).
Die Partikel der Verwehrnng (ar-radcu, kallä).
Die Läm (al-lämät).
Tä feminini (tä^u-t-ta^nit).
Das bestätigende Nun (an-nünu-1-muwakkidatu).
Das Ha des Schweigens (hä/'u-s-sakti).
Wenn wir dem berühmten Gelehrten Zamaljs'ari auch in
diesem Buche als einen scharfen Denker bei der Behandlung
des Einzelnen erkennen, so müssen wir doch gestehn, dafs
schon die Anordnung des Stoffes die Möglichkeit einer Syn-
tax vollständig verhindert. Die Eintheilung in Nomen, Ver-
bund und Partikel hat in Hinsicht der Etymologie, in der
man jede Erscheinung besonders betrachtet, ihr volles Recht,
aber eine Syntax, ein Betrachten vollständiger Sprachver-
hältnisse, ist bei diesem etymologischen Standpunct unmög-
lich. Durch diese Eintheilung selbst werden die Sprach-
erscheinungen mehr auseinandergerissen als zusammengeordnet.
Man betrachte nur, wie in der einen Unterabtheilung al-mucrab
der ganze syntaktische Gehalt der Sprache zusammengehäuft
ist. Ueberhaupt bietet das Schema Nomen, Verbum und
Partikel mehr nur drei Reservoirs, in welche die einzelnen
Erscheinungen zusammengeworfen sind.
Betrachten wir dagegen die Anordnung unsers Buches,
so läfst sich hier eine Art von System auffinden, welches
eine syntaktische Anordnung viel eher als jener Iexicalische
und etymologische Standpunct möglich macht.
Die Alfijja geht auch von demselben Puncte aus, von
dem die andern Grammatiker ihren Weg begonnen, der
Rede (kaläm) und ihren Bestandteilen. Das Nomen, Verbum,
die Partikel bilden zunächst den Gegenstand der grammati-
schen Behandlung; doch behandelt Verf. nur ganz kurz die
Eigenschaften dieser Sprachtheile, wobei denn die Flexion
(icräb) den Mittelpunct bildet, und man könnte somit die
Abschnitte von I — VH als Einleitung betrachten. Mit Ca-
pitel VIH beginnt die eigentliche Behandlung des Thema's.
Das MubtadaD und Habar bildet den ersten Theil der syn-
taktischen Sprachverhältnisse. Ein Anfangs- und ein Aus-
sage-Wort nur neben einander gestellt bilden dem Araber
einen Satz. Ein Bild wie „Zaid ein Löwe", oder eine An-
Behauung wie „cAmr schlagend" müssen dem Araber zum
Ausdruck eines Gedankens dienen. Das ist der Charakter
des unstaten unruhigen Wüstenlebens. Der Gedanke ist hier
so kurz wie möglich gefafst, die Verbindung zwischen den
zwei Begriffen ist ausgelassen, denn man überläfst es dem
Hörer, beide in seinem Geiste in das richtige Verhältftifs zu
stellen. Das Bewufstsein von der grofsen Gewalt, welche in
dieser kurzgefafsten Rede liegt, ist auch heute noch nicht
erloschen. Als ich einst in der Wüste bei Petra (W. Müsa)
zu unsern Führer sprach, ob nicht ihre Erbfeinde, die Bani
Sahr uns überfallen möchten, erwiederte er lä tahftf SVid
niinr „fürchte nicht cAi'd ein Tiger". Ein Flammenblick und
die Erhebung der geballten Faust gaben die oeste Erklärung
der kurzgefafsten Rede, denn in den zwei Worten concen-
trirte sich das ganze Wesen des Beduinen.
Zur Darstellung dieses Verhältnisses genügen dem Ara-
ber zwei Nominative oder ursprüngliche Casus. Aber damit
ist auch das Maafs voll und die Kraft des Nominativs er-
sehöpft. Tritt irgend eine kleine Ideenzuthat hinzu, so tritt
auch der Accusativ hervor. Diese Zuthat kann eine halb-
verbale sein, nämlich ein defectives Verbum wie käna sein,
existiren als, und seine Verwandten, oder eine Partikel, die
dem Verbum gleicht, wie inna; siehe, fürwahr; und dann tritt
nur ein Accusativ hervor. Bei käna dem Verbum fällt der
Accusativ auf das Aussagewort, weil ja das frühere Anfangs-
wort das Subject des Verbum vertritt; bei der Partikel hin-
gegen fällt das Gewicht des Einflusses auf das zunächst
stehende Wort, das Mubtada\ Ist die Zuthat aber eine voll-
ständig verbale, so hat sie die Macht, beide Gebiete sich zu
unterwerfen, dies tritt ein bei zanna und den Verwandten.
Capitel VIII bis XV behandeln diesen Nominal -Satz, und
mit Capitel XVI geht Verf. dann zu den eigentlichen Ver-
balsätzen über.
Die Kürze und Abgerissenheit der Anschauung, welche wir
bei den Nominalsätzen fanden, tritt uns auch in den Ver-
balsätzen entgegen. Das Verbum ist dem Araber nicht die
belebende Verbindung zwischen Subject und Object, sondern
die arabischen Grammatiker scheuen sich nicht, das vorge-
stellte Verbum mit dem darin liegenden Pronomen als einen
Satz für sich zu betrachten. Folgt demselben noch zur Be-
stätigung des Pronomen ein Fäcil, so ist das Satzgebilde ein
Ganzes. Vgl. käma zaidun gleich huwa kä?imum sei. zaidun.
Nur der im Verbum noch liegende Zeitbegriff bevorzugt den
Verbalsatz vor den Nominalsatz. Zu diesen einfachen Ge-
dankenabschlufs genügt natürlich der Nominativ; kommt aber
irgend eine Zuthat (fadlatun) noch hinzu, so tritt der Accusa-
tiv hervor. AV eine solche bezeichnen die Araber schon das
einfache Object des Verbum (pag. 142); in „daraba zaidun
'amrän" ist (amrän gleichsam nur hinzugefügt, das daraba zu
bestimmen. Noch viel deutlicher tritt dies aber bei den an-
deren Objecten hervor. Das allgemeine Object, vgl. ich ging
den Gang des Zaid; das Object des Motivs, vgl. ich schlug
meinen Sohn zur Erziehung; das Object des Inhalts, vgl.
weile hier eine Zeit; das Object des Mitseins, vgl. ich ging
mit dem Nil — diese Verbindungen bieten alle Accusative,
welche eine nähere Bestimmung dem Verbum hinzufügen.
Deshalb nennt auch de Sacy den Accusativ le cas adverbiale.
Neben dieser Zuthat zum Verbum finden wir aber bei
den Verbalsätzen eine andere zu den Nominalbestandtheilen
derselben. Dies gilt besonders vom Häl, der eine nähere
Bestimmung dem Fälil giebt und im Arabischen eine Haupt-
rolle spielt, vgl. er kam als ein reitender. Ferner kann man
hierher rechnen die Ausnahme es standen die Leute aufs er
Zaid. Die Ausnahme kann freilich auch zum Object treten
und somit eine zweite Zuthat zu der ersten bilden, ich ging
bei keinem vorüber als bei Zaid. Das gröfste Gebiet
unter den hinzugefügten Bestimmungen hat endlich das Tam-
jiz, das entweder die Gesammtbestimmung des Wesens einer
Substanz, vgl. ihm eine Spanne Landes, oder den Gesammt-
begriff der Beziehung erklärt, vgl. gut ist Zaid an Seele;
ich bepflanzte die Erde mit Bäumen. In unserm Buch wer-
den diese Verhältnisse des Verbalsatzes in Cap. XVI — XXVII
behandelt. In den bisher beobachteten Sprachverhältnissen,
welche mit der Satzbildung genau zusammenhängen, haben
wir eigentlich nur den Nominativ und Accusativ wahrgenom-
men, von denen besonders der letztere in so reicher Fülle
hervortrat, dafs oft mehrere Accusative als Zuthaten zu den
ursprünglichen Satzgebilden hinzugefügt wurden. Der Ge-
nitiv trat uns nur zufällig entgegen bei den Verben, die ihr
Object durch eine Praeposition erreichen.
Mit Capitel XXVIII beginnt unser Buch die Genitiv-
Verhältnisse zu behandeln. Der Genitiv, welcher nur das
Abhängigkeits-Verhältnifs zweier Nomina darstellt, ist natür-
lich bei weitem nicht von dem Gewicht als der Nominativ
und der Accusativ. Die Annexion, die reine, welche ein
blofses Abhängigkeits-Verhältnifs darstellt, und die nicht reine,
in der noch eine Art der Rection stattfindet, ist der Gegen-
stand der Capitel von XXVIII— XXXV. Hier darf es uns
nicht Wunder nehmen, dafs, da Etymologie und Syntax bei
den arabischen Grammatikern nicht getrennt sind, auch die
Formenlehre der Participia und des Masdar diesen Capiteln
eingestreut ist.
Von hier ab ein gewisses System in der Anord-
nung des Stoffes herauszufinden ist unmöglich, die Ver-
mischung der Formenlehre und der Syntax ist den arabi-
schen Grammatikern zu sehr angeboren. Es werden nur
einzelne Wortverhältnisse nach jenen beiden Hauptcapiteln
der arabischen Grammatik behandelt. Dennoch treten in den
Abschnitten von XXXVI — LXXIV noch gewisse Massen
hervor, welche durch eine innere Ideenverbindung zusam-
menhängen, so Capitel XXTX — XLIII die Consequens,
welche sich dem voraufgehenden Worte unmittelbar in glei-
chem Verhältnifs anschliersen; dann XLIV — LH der Anruf
und dessen Analogen, und endlich der Schlufs LXIX bis
LXXIV die Lautlehre. Dazwischen liegen die Veränderungen,
deren die Nomina fähig sind.
Auch den weltberühmten Hariri kann man von diesem
Vorwurf, dafs er syntaktische und etymologische Spracher-
scheinungen zusammengeworfen, nicht frei sprechen, wiewohl
er bisweilen danach zu ringen scheint, die Klippe zu vermeiden.
In seiner mulhatu-l-icräb geht er auch zunächst von der
Eintheilung der Sprache in ism, ficl und harf aus. Beim
Nomen wird zunächst das Determinirte und Indeterminirte
unterschieden, beim Verbum (fol. 2. v.) Perfectum, Im-
perfectum und der Imperativ. Fol. 16 behandelt er den
icräb nach den vier Gattungen des Nominativ , Genitiv,
Accusativ und G'azm, doch nimmt er hierbei Gelegenheit,
das manküs und maksür zu behandeln (fol. 20, und fol. 22)
wie den Dual, Plural und auch den Pluralis fractus. —
Fol. 31 behandelt dann Hariri die Partikeln des Genitiv und
35 die Annexion, der kam das Habarartige sich anschliefst. Ha-
riri hat somit die einzelnen Wortverhältnisse hier zusammen
zu behandeln gesucht, ehe er zu dem Satz übergeht. Fol. 38. r.
geht er zum Mubtada5 und Habar und deren verschiedenen
Regens über. Das Regens auf das Mubtada3 ist inna nebst
Verwandten; das Regens auf das Habar ist käna mit Ver-
wandten; das Regens auf beide ist zanna und Verwandten,
das Regens ohne Wirkung ist Hamz der Frage, hal, bal, la-
kin, haitu, läm des Anfangs, amä, alä.
Fol. 41. v. wird dann das Fäcil behandelt, 44. das
Passiv, 45. das Object mafcül bihi, 48. das Masdar im Ac-
cusativ = maf(ül mutlak, mafcül lahu, mafcül mafahu; fol. 53.
häl, fol. 55. tamjiz. Beim Tamjiz wird ni(ma und bi5sa, wie
auch habbadä, endlich werden kam und die Zahlwörter 11
bis 99 erwähnt.
Fol. 56, 57. wird das Zarf der Zeit und 59 das Zarf
des Orts behandelt und pag. 60 die Ausnahme. — Auch bei
Ilariri beginnt nach dem Abschlufs der beiden Haupttheile
der Grammatik eine Nachlese fol. 64. at-ta(ag'ubu fol. 66.
al-igra. fol. 67. kommt Ilariri noch einmal auf inna und des-
sen Verwandten wie auf käna zurück und behandelt 70. v.
mä: 71. v. beginnt dann an-nidä mit seinen Unterabtheilun-
gen; 77 wird das Diminutivum behandelt; 83 das Relativum
und 85 die Consequens; 88. die Partikeln der Verbindung;
1)0. ma la jansarifu die schwache Declination; 99. das Zahl-
wort; 101. Capitel von den das Nasb bewirkenden Partikeln;
104. hala, alä, laula, laumä; 105. die fünf Paradigmata; ja-
faclani, taf"aläni, jafcalüna, tafcalüna, tafcalina; 106. das
G'azm; 109. Capitel von dem Bedingungs- und Nachsatz;
110. Capitel von den Indeclinablen.
Das Buch von Ibn al-Wardi folgt in jeder Beziehung
der Anordnung der Alfijja. Mubtada? und Habar ist von
Pag. 6 — 16 behandelt, das Fäfil und die Mafcül, wie die
Ausnahme, den Häl, das Tamjiz 16 — 24. Hierauf folgt die
Annexion 25. Selbst in den nachfolgenden Capiteln finden
wir fast ganz dieselbe Anordnung.
Wir erkennen somit in diesen drei letzten Büchern zwar
nicht eine vollständig durchdachte Anordnung, wohl aber müs-
sen wir eingestehn, dafs den früheren Anordnungen gegenüber
doch hier eine Gruppirung der zusammengehörigen Capitel an-
erkannt werden mufs, und können diese Behandlung der Gram-
matik den andern Behandlungen gegenüber eine syntaktische
nennen. — Wir müssen freilich eingestehn, dafs jener Vorwurf,
welchen Prof. Dr. Ewald, jedenfalls der geistreichste Semit der
neueren Zeit, den arabischen Grammatikern (Gott. gel. Anz.
1830 nr. 81.) gemacht hat, dafs sie nämlich nie zu einem
eigentlichen System gelangen, gerecht sei; doch kann man
auf der anderen Seite wohl geltend machen, dafs das We-
sen der arabischen Sprache hierzu die Veranlassung gege-
ben hat.
Wilhelm v. Humboldt zeichnete die Sprachentwicke-
lung aller Völker so vor, dafs der Drang zur Aeufserung
und Mittheilung rasch und unwillkührlich die schlummernden
Sprachkeime wecke, und diese müfsten sich dann rasch bis
zu der Stufe entfalten, auf welcher die Sprache ihren in sich
vollständig organischen Bau erreiche. Dann beginnen erst,
wenn es die Geschichte mit sich bringt, die Umbildung von
aufsen her durch Mischung von Völkerstämmen; endlich tritt
mit der steigenden Cultur der Völker die Periode ein, in
der die Gebildeten sich der Sprache als solcher bewufst wer-
den, sich gegen sie kehren und ihr mehr eine glatte Form
geben vgl. Abhandlung der Berliner Akademie 1820. vgl.
pag. 242, 243. Betrachtet man nach dem Kanon, welchen Wil-
helm von Humboldt aller ferneren Sprachforschung als sicheren
Weg vorgezeichnet, die arabische Sprache, so mufs man geste-
hen, dafs für sie die Zeit der Entwicklung und das Bestehen
in ihrem vollendeten organischen Bau sehr lange gewährt hat.
Schon durch die Wüste war sie vor fremden Einmischungen
bewahrt und trat nach langem Bestehen vollkommen entwickelt
mit anderen Völkern in Berührung. Selbst als die Gebilde-
ten die arabische Sprache wissenschaftlich zu behandeln such-
ten, war das Bewufstsein von dem Ursprünge und der ei-
gentlichen Heimath so gewaltig, dafs man stets zu der Sprache
in der Wüste seine Zuflucht nahm, vgl. Ewald gramm.
arab. I. 19, doch nur etwa bis zum dritten Jahrhundert der
Flucht, s. Laue Zeitschr. der D. M. Ges. III, 91. Wenn
ein Volk schon seine Geschichte nicht verleugnen kann, so
kann es noch viel weniger eine Sprache. Die arabische
Sprache kann ihr Entstehen und ihre Entwickelung, die in
der Wüste Jahrtausende hindurch stattfand, nicht verleugnen.
Das unstäte Leben der Wüste aber kann eine systematische
Sprachentwickelung nicht liefern. Der kühne Unternehmungs-
geist, der rasche Entschlufs, die Furchtlosigkeit undUnstätigkeit
des Wanderlebens spiegelt sich in der Wüstensprache wieder.
Lassen hat in seiner indischen Alterthumskunde (I.
pag. 416 fol.) hervorgehoben, dafs der ruhigen Objectivität
des indogermanischen Geistes, die leicht erregbare Subjectl-
vität der Semiten gegenübersteht. Nirgend zeigt sich dieser
Unterschied so deutlich als in der Sprache; der kurze, ab-
gerissene, ohne ausgebildeten Periodenbau hingestellte Satz
der Semiten, ist gegen den durch die reine Denkthätigkeit
dargestellten und wohlgebauten indogermanischen Satz weit
zurückgeblieben. Wenn aber selbst den eingebornen Gram-
matikern der Inder und Griechen es nie gelungen ist, bei
einer so mit reiner Denkthätigkeit organisirten Sprache ein
System zu behaupten, wie sollten wir das bei den Original-
grammatikern der semitischen Sprachen erwarten. Ein Ori-
ginalgrammatiker steht ja schon an und für sich zu sehr in
und nicht über der Sprache. Dennoch kann man behaupten,
dafs man nur, nachdem man den Standpunct der Original-
Grammatiker genau durchforscht hat, Mittel genug habe, eine
systematische Bearbeitung der semitischen Grammatik zu be-
gründen. *)
In Betreff der Art meiner Uebersetzung erlaube ich mir
zu bemerken, dafs es mein Streben gewesen, die Textverse
so wie die citirten **) Stellen wörtlich zu übersetzen. Bei dem
Commentar ist freilich die Uebersetzung eine hier und da
kürzende, da die scholastische Weitschweifigkeit eine wörtliche
Treue unmöglich macht. Doch war es meine Meinung, das
nichts Wichtiges in der Uebersetzung des Commentars feh-
len dürfe.
Da seit langer Zeit hier in Berlin nicht arabisch ge-
*) „His igitur Arabum grammaticis indigenis diligentibus ad linguam
cognoscendam diligenter esse utendum , horum leges et opiniones esse
ante omnia consulendas, nemo est qui jure dubitet" sagt Ewald
(gr. ar. I, 18).
**) Bei den citirten Versen habe ich den Supercoramentar der
neuesten Ausgabe in Bülä£ 1265 d. H. verglichen.
druckt worden ist und das arabische Corpus zu grofs war,
um mit den Vocalen dem deutschen Text eingereiht zu wer-
den, sah ich mich zu einer Umschreibung genöthigt; ich
wählte dazu die in ihren Grundzügen von Prof. Fleischer
ausgegangene und meist in der Zeitschrift der deutschen mor-
genländischen Gesellschaft angewandte, nämlich nach der
arabischen Buchstabenfolge:
3 Hamza, in der Mitte und am Ende; b, t,
t, d, d, g', h, h, d, d, r, z, s, s', s, d, t,
z, ( (cain), g, f, k, k, 1, m, n, h, w, j.
Die durch die mancherlei Abzeichen veranlafste Schwie-
rigkeit des Druckes hat mehrere Druckversehen unvermeidlich
gemacht, von denen bei weitem die gröfsere Anzahl sich indefs
auf die ersten drei, von mir leider wegen hindernder Verhält-
nisse nicht durchweg überwachten Bogen beschränkt. Jeder nur
einigermafsen kundige Leser wird die Verbesserungen leicht
finden. Im Uebrigen aber hoffe ich, eingedenk des grofsen
Nutzens, den de Sacy's Anthologie grammaticale bei ihrem
fragmentarischen Charakter, gestiftet hat, dafs vorliegendes
Werk in seinem ganzen Zusammenhange auf dem Gebiet der
arabischen Philologie die grammatischen Studien (und das
sind die fundamentalen) fördern werde: die am Ende ange-
hängte, nach dem uns geläufigeren System europäischer
Grammatik angelegte Uebersicht des hier gebotenen Mate-
rials wird vielleicht nicht blofs für die Anfänger in solchen
Studien das Auffinden erleichtern.
Berlin, im September 1852.
F. Dieterici.
Inhaltsverzeichnis».
Seite
I. Die Rede und ihre Bestandtheile (al-kaläm) . . 1 — 6
II. Das flexionsfähige und das flexionsunfähige Wort
(al-mucrab al-rnabni) 6 — 22
III. Das Unbestimmte und das Bestimmte (an-näkira
al-marifa) 22 — 30
IV. Der Eigenname (al-calam) 30—33
V. Das Demonstrativuni (ismu-1-is'ära) 34 — 35
VI. Das Conjunctiv-Nomen (al-mausül) 35 — 45
VII. Das durch die Partikel der Bestimmung Bestimmte
(al-muc arrafa bi'adäti-t-ta'rifi) 45 — 48
VIII. Das Wesen des Anfangsworts (al-ibtidä') . . . 49 — 6 7
IX. käua und seine Verwandten (käna wa'a/iawätuhä) 67 — 76
X. mä lä lata inna ähnlich dem laisa 7 6 — S2
XI. Die Verba des Beinaheseins (af älu-1-mu/i.ärabati) 82 — 87
Xu. inna und seine Verwandten (inna wa'aßawätuhä) . 87 — 100
XIII. Das lä zur Verneinung der Gattung (lä allati li-
nafji-1-g'insi) 100—107
XIV. zanna und seine Verwandten (zanna wa'aÄawätuhä) 107 — 115
XV. a'lama und arä 115 — 118
XVI. Das regierende Subject (al-facil) 118—128
XVII. Der Vertreter des Fäcil (an-nä'ibu can al-fäcili) . 128—133
XVIII. Die Zurückhaltung des Regens vom Regime (is'ti-
gailu-W ämili 'an al-macmüli) 133 — 139
XIX. Das transitive und intransitive Verburn (tacaddi-l-
fi'li waluzümuhu) 139—143
XX. Der Conflict in Bezug auf die Rection (at-tanäzucu
fi-l-camali 143 — 146
XXI. Das allgemeine Object (al-mafcülu-l-mudaiu) . . 147 — 153
XXII. Das Object des Motivs (al-niaf ül lahu) . . . 153—155
XXIII. Das Object des Inhalts (az-zarf) 155 — 159
XXIV. Das Object des Mitseins (al-mafcülu ma'ahu) . 159 — 162
XXVI
Seite
XXV. Die Ausnahme (al-isti/na) 162—170
XXVI. Der Zustand (al-Aal) 170—182
XXVII. Die Specificirung (at-tamjtz) 182—185
XXVIII. Die Partikel des Genitiv (Äurufu-1-g'arri) . . 185—194
XXIX. Die Annexion (al-id&fa) 194—210
XXX. Das Miu/af an das Ja der ersten Person (al-
miu/afu ila jä'i-1-mutakallimi) ...... 210 — 212
XXXI. Die Rectionskraft des Masdar (icmälu-l-masdari) 212 — 216
XXXII. Die Rection des Participium activi (ic rnälu-smi-
1-faili 216 — 221
XXXIII. Die Bildung des Masdar (abnijatu-1-inasadiri) . 221—225
XXXIV. Die Bildung der Participia act. und pass. und
der ihnen ähnlichen Eigenschaftsworte (abnijatu
asnia'i-l-f;f ilina wal-mafcülina was-sifati al-mu-
s'abbahati biha 225—228
XXXV. Das dem Part. pass. ähnelnde Eigenschaftswort
(.siia) as-sifatu al-mus'abbahatu bismi-l-fa'ili . 228 — 232
XXXVI. Die Verwunderung (at-ta'ag'g'ubu) .... 232 — 236
XXXVII. nfnia und bi'sa und das nach ihnen sich Rich-
tende (ni'ma wabi'sa wama g'arä mag'rähumä) 236 — 242
XXXVIII. Die Form des Vorzugs (af ' alu-t-taftfili) . . . 242—248
XXXIX. Das Eigenschaftswort (an-na'tu) 249—255
XL. Die Bestätigung (at-taukidu) 255 — 258
XLI. Die Verbindung (al-catf) 259—260
XLII. Die Verbindung der Anreihung (atfu-n-nasa£i) 261 — 268
XLITI. Das Permucativ (al-badal) 269—271
XLIV. Der Anruf, Vocativ (an-nida) 271 — 27 7
XLV. Das Munäda annectirt an das Ja 1. pers. (al-
munädä al-mut/äfu ilä ja'i-1-mutakallimi) . . . 277 — 278
XL VI. Nomina, die nothwendig im Vocativ stehn (as-
mä'un lä zamat an-nida) 278 — 27 9
XL VII. Der Hülferuf (al-is%am) 2 79—280
XLVm. Die Klage (an-nudbatu) 280—282
XLIX. Die Wegwerfung eines Theils des Worts (at-
tarÄim) 282 — 286
L. Die specielle Hervorhebung (al-i/itisas) . . . 286
LI. Die Warnung — die Anstachelung (at-taÄrfir
al-i^rä') 286 — 288
LH. Die Nomina des Verbum und des Rufes (asmä'u-
1-afali wa-1-a.s-wati) 288—290
LHI. Die beiden Nun der Bestätigung (nüna-t-taukidi) 290 — 294
LIV. Die zweite Declination (mä lä jansarifu) . . 294 — 304
LV. Die Declination des Verbum (ifrabu-l-Firli) . 304 — 312
xxvu
Seite
LVI. Die Regens des G'azm (cawämilu-l-g'azmi) . . 312 — 318
LVII. Lau 318 — 320
LVIIT. aniraä, laulä, laumä 320 — 322
LIX. Die Setzung der Aussage von al-ladi und al (al-
iÄbäru billatZi wa-1-alifi wa-1-lämi) 322 — 326
LX. Das Zahlwort (al-'adad) 326 — 331
LXI. kam, ka'ajjin, kadä 331 — 332
LXII. Die Berichtung (al-Aikäja) . , 332 — 334
LXIII. Das Femininum (at-ta'ni<) 334 — 338
LXIV. Das verkürzbare und das gedehnte Wort (al-
ma/.sür al-mamdüd) 338 — 340
LXV. Die richtige Bildung des Dualis und Pluralis
sanus vom Verkürzbaren und Gedehnten (al-
malcsux al-mamdüd) 340 — 344
LXVI. Der Pluralis fractus (g'ainc u-t-taksiri) . . . 344 — 355.
LXVn. Das Diminutivuni (at-tas</iru) 355 — 360
LXVIII. Das Relativnomen (an-nasabu) 360 — 367.
LXIX. Die Pause (al-wa&f) 367—371
LXX. Die Neigung des Tons (al-imäla) . . . . 371 — 3 75
LXXI. Der Formeuwechsel (at-tasrif) 375—381
LXXIL Der Zusatz des Hamz der Verbindung (zijädatu
hanizati-1-wasli) 381 — 383
LXXIH. Das Setzen der Permutativ- Buchstaben (al-
ibdälu) 383 — 399
LXXIV. Die Assimilirung zweier Buchstaben durch Tas'-
did (al-id^äm) 399—401
Corrigenda
Die in der Vorrede pag. XXIII erwähnten Druckversehen beziehen sich hauptsäch-
lich auf die Umschreibung folgender sieben Worte:
Für käma und seine Ableitungen lies käma.
Für G'asra 1. G'azm.
Tür Sibawaihi 1. Sibawaihi.
Für Habar !. Ilabar.
Für G'är wa Mag'rfir 1. G'ürr wa Mag'rtü .
Für Kur 1. Kur.
In ähnlicher Weise steht a für ä pag. 20, 1. adriät. 21, 2:; kädi, 26, 11 rjj&humä,
28, 89 ijjähumu, 36, 25 mimniä, 43, S lä.
i für i. pag. 6, 14cAli, 24, 25 akramani, 28, 5 arähumni, 40, 5 a'g'abani. 40, 24
g'ä'ani, 41, 32, 36, 39; 42, 20 jneg'ibuni.
i für i pag. 6, 28, 30 gi'ta : 20, 2 hija.
u für ü in abfi G, 14; 10, 12; 41, 10; in jad'ü 21, 31; 22, 2. ahü 13, 10.
Ferner ist bis pag. 4S das Alif quiescens durch cursiv a umschrieben, was später als
unpassend aufgegeben ist
Bei den eingeführten punctirten Buchstaben sind dann noch folgende Versehen zu
erwähnen:
t Für t_ pag. 35, Z. 23 tamma, 4S, 8 härit.
d für d in alladi 37, 3; 40, 1. Z. ; 42, 28; 46, 32.
d für d pag. 7, 24 darbän.
d für d pag. 17, Z. 6 aradüna; 24, 18, 24 idribi; 41, 7 al-afdalu.
d für d hada.
h für h 15, 37 Talhüna; 23, 7 sähibun.
h für h 4, 15; 38, 27 al-Ahfas'; 13, 10 ahü.
Für alä 1. ealä 18, 11; 42, 5.
Für nida* 1. nidä' 4, 23.
k für k 14, 23 ff. kamaräni; 20, 37; 21, 14 murtaki; 30, 3, 4 katni kati; 30, 10
lähik 45, 12 kädin bis.
pag. 26, 1, 2 1. antum antunna.
pag. 29, 27 1. Scheide für Schneide.
pag. 39, 11 1. musiimätun für musimätun.
pag. 44, 13 1. ihm für ihn.
33 1. murra billadi für murralladi.
pag. 45, 4 1. activi für activi.
Von Seite 49 an ist das System der Umschreibung consequent durchgeführt. In der
L'ebersetzung selbst verbessere man pag. 108, 11 für „und wenn wir finden" und für-
wahr wir fanden.
,,-Ejs sprach Muhammad Ibn Mälik: ich lobe meinen Herrn,
Gott, den besten Herrscher; — seegnend den erwählten Ge-
sandten und sein Geschlecht, die Vollendung Erstrebenden,
Erhabenen. — Ich flehe Gott zur Hülfe an für ein Tausend-
versgedicht, in dem die Hauptpuncte der Syntax kurz zusam-
mengefafst sind. — Es stellt das Fernste in zusammenge-
drängter Rede nah und spendet reichlich durch Erfüllung v. 5.
einer Versprechung. — Es erheischt Wohlwollen ohne Un-
willen, übertreffend das Tausendversgedicht des Ibn Mucti. —
Wiewohl dieser durch seinen Vorgang Bevorzugung erlangt
und meinen schönen Lobspruch verdient hat. — Gott wird
reiche Gaben mir und ihm auf den Stufen des Paradieses
zusprechen."
I. Die Rede und ihre Bestandteile.
„Unsere Rede (Kaläm) ist ein Ausdruck (Lafz), der
einen Sinn giebt wie „steh aufrecht". Nomen, Verbum und
Partikel sind Wörter (Kalim), wovon das Einheitsnomen (Ka-
lima) Wort ist. Das Gesagte (Kaul) ist eine allgemeine
Bezeichnung; doch wird bisweilen mit einem Wort auch eine
Rede bezeichnet."
Erkl. „Rede" als terminus technicus bei den Gram-
matikern ist eine Bezeichnung für den Ausdruck, der einen
solchen Sinn giebt, dafs man den Satz darauf schliefsen kann. —
1
2 I >i v Rede und ihre Bcstandtheile.
Ausdruck ist ein Gattungsbegriff, der die Rede, das Wort,
die Wörter, und ebenso auch das Ungebräuchliche wie das
Gebräuchliche umfafst. — In dieser Erklärung wird daher
durch ..der einen Sinn giebt" das Ungebräuchliche, und durch
..einen solchen, dafs man den Satz sehliefsen kann" das Wort
und einige Wortniassen (unvollendete Satztheile) ausgeschie-
den: nämlich die, welche aus drei und mehr Wörtern be-
stehen, doch keinen vollständigen Sinn geben, vgl. in käma
zaidun.
Die Rede wird nur zusammengesetzt entweder aus zwei
Nominibus, vgl. zaidun ktVimun, oder aus einem Verbum
und einem Nomen vgl. käma zaidun, so wie das Beispiel
des Verf. istakim, das ein Subject anta in sich birgt.
Der Verf. überhebt sich durch die Anführung dieses Bei-
spiels der Aveitläufigereii Erklärung. — Durch die Worte
„unsere Rede" zeigt Verf. an, dafs die Erklärung nur für den
terminus technicus der Grammatiker gelte, aber nicht für die
Lexicographen, bei denen Kaläm ein Name ist für Alles, was
geredet wird, gleich viel ob es Sinn gebend ist oder nicht.
Kaum. (Worte und Wörter) ist ein Gattungsbegriff, des-
sen Einheitsnomen Kalima ist. Dies ist entweder ein Nomen,
nämlich dann, wenn es auf einen Sinn hinführt, ohne einen
Zeitbegriff damit zu verbinden, oder ein Verbum, wenn es
einen Sinn giebt mit der Verbindung eines Zeitbegriffs, oder
eine Partikel, wenn es nicht an sich einen Sinn ausdrückt,
sondern erst in einem anderen. — Kalhn sind aus drei und
mehr Wörtern zusammengesetzte Worte.
Kalima, „Wort" ist der Ausdruck, der bei der Sprachbil-
dung bestimmt ist zur Bezeichnung eines Einzelbegriffs. —
Diese Erklärung schliefst auf der einen Seite das Ungebräuch-
liche wie auf der anderen Seite die nicht in einem Einzel-
begriff bestehende Rede aus.
Kaul, Gesagtes, umfafst nach dem Verfasser alles; es
gilt von der Rede wie den Worten und dem Wort. Einige
behaupten, es bezeichne ursprünglich nur den Einzelbegriff.
— Im Worte wird bisweilen die Rede gemeint. So gebraucht
man von „es giebt keinen Gott als Gott" die Bezeichnung, das
Wort des reinen Bekenntnisses. — Die Bezeichnungen „Rede"
und „Worte" passen bisweilen auf eine Aussage gleich rich-
tig, bisweilen gilt nur das Eine von ihnen vgl. vom ersten
ßtizcoZv' ÖJieet^cc^ ee&L*J
viteKctew SüT^Am^ ß&dVfäft},
'-&* (JtzwJb&fec/ } ffl/0 .
okc/ glrft^ZM
lA/dttAStt1*^)
(^arr^J^^vc) ,
qla#&0<Ajyp
al - kalam. g
kad käma zaidun. Hier gilt sowohl die Bezeichnung
„Rede", da es einen vollständigen Sinn giebt, als auch
„Worte", weil es aus drei Wörtern zusammengesetzt ist,
dagegen ist die Bezeichnung, Worte, allein gültig bei in
käma zaidun, die Bezeichnung Rede nur bei zaidun
kiVimun. *)
„Eine deutliche Unterscheidung für das Xomen ergiebt
sich dadurch, dafs es möglicherweise 1) im Genitiv, 2) mit
dem Tanvin, 3) im Vocativ, 4) mit al und 5) mit einem Prä-
dicat stehen kann."
Erkl. Zu den Unterscheidungszeichen des Nomen gehört:
I. Der Genitiv, der a. durch eine Partikel, b. durch die
Annexion, c. durch die Apposition hervorgerufen wird.
Verf. fafst diese 3 Fälle in seinen Ausdruck (G'arr) Genitiv
zusammen.
II. Das Tanvin zerfällt in 4 Klassen:
a. Das Tanvin der vollständigen Declinabilität, (Tanvinu-t-
Tamkini) am vollständig declinablen Xomen.
b. Das Tanvin der Unbestimmtheit (Tanvinu-t-Tankiri), das
Bestimmte von dem Unbestimmten zu unterscheiden. —
<•. Das Tanvin der Correspondenz (Tanvinu-1-Mukäbala),
d. i. das, welches an den regelmäfsigen weiblichen Plu-
ral tritt, da es dem Nun des regelmäfsigen männlichen
Plural entspricht.
d. Das Tanvin der Stellvertretung (Tanvinu-l-'iwadi), dies
enthält 3 Unterabtheilungen es ist:
<*. Stellvertretend für einen ganzen Satz bei id vgl. hi-
na3idin vgl. kur. 56, 82. AVenn der Todesseufzer
bis zur Kehle gelangt, zu der Zeit werdet ihr ein-
sehen.
*) In Rücksicht auf ihre AVeite ordnen sich somit die Begriffe bei
den Grammatikern folgendermafsen :
I. (Lafc) Ausdruck ist der weiteste Begriff, der alles Gebräuch-
liche und Ungebräuchliche umfafst.
II. (Ä'aul.) Gesagtes umfafst alles Gebräuchliche.
III und IV. (Kaläm.) Rede, die auch für Worte gilt, und (Kalim)
Worte, die auch für Rede gelten.
V. (Kalima), der Einzelbegriff.
1*
4 Die Rede und ihre Bestandtheilc.
. Stellvertretend fiir ein Wort bei kullun kiVimun
kullu in san in kiVimun.
y. Stellvertretend für einen Buchstaben vgl. g'awärin
g'aw&rl.
Das Tanvin der Modulation (Tanvinu-t-Tarannumi) findet
bei den Reimen statt, welche durch einen schwachen Buch-
staben (Alif, Waw, Ja) los sind.
Vgl. „Verringere den beschuldigenden Tadel und den
Vorwurf, und sprich, wenn ich's getroffen, fürwahr da hat er's
getroffen."
Vgl. „Es nahte die Abreise aufser, dafs unsere Reitthiere
noch nicht mit unserem Gepäck gewichen und es war, als ob
sie schon gegangen."
Das überm äfsige Tanvin *) (at-Tanvinu-1-gäli) welches
al-Ahfas' festgestellt hat, tritt an die gebundene Heime.
Vgl. „Wohl oft mag es manche (Wüsten) geben von
dunklen Tiefen, deren Durchgang öde ist."
Verf. meint offenbar, dafs alle Arten des Tanvin zu den
Eigentümlichkeiten des Nomen gehören, doch ist das nicht
wahr, das Tanvin der Modulation und das übermässige, tritt
sowohl zum Nomen, als zum Verbum, als zur Partikel.
Zu den Eigenthümlichkeiten des Nomen gehört der Vo-
cativ (an-Nida(), ferner al, womit der Artikel bezeichnet wird,
endlich die Möglichkeit ihm ein Prädicat zu geben (al-Isnäd),
(i. h. dafs von ihm etwas ausgesagt werden kann. Verf. ge-
braucht das Participium passivi (musnad) für das masdar
(Isnad).
„Ein Verbum tritt klar hervor durch das Tä in fa(alta,
ti, tu, und in atat, durch das Ja in iTali und das Nun
in akbilanna."
Erkl. Das Verbum wird unterschieden durch das ta des
Subjecta (Fa il), das mit Damm in der ersten Person, mit Fath in
der zweiten Person masculini, mit Kasr in der zweiten Person
icinmini, mit Cr'asm in der dritten Person fem. steht. Durch
das ruhende Ta in atat scheidet man das Ha, welches sich an
die Nomina hängt und die Vocale der Declination hat, aus,
*) Vgl. Freytag Verskunst p. 324 und 311
61&uogju) <n~
täte ^ca/v/i^u^d yfa^),
al-kälam. 5
ebenso auch das, welches den Partikeln sich anhängt vgl.
lata, rubbata, tummata, das ruhende Tä an diesen Parti-
keln ist selten. Ferner wird das Verbum unterschieden durch
das Ja in ifcali, d. h. durch das Ja des Subjects im Impe-
rativ und das Ja der zweiten Person feminini im Imperfec-
tum; das Ja des Pronomen hingegen, welches das Ja der
ersten Person in sich begreift, tritt an Vcrba, Nomina und
Partikeln. Ebenso ist das schwere wie das leichte Nun des
energischen Futurum ein sicheres Zeichen des Verbum. Vgl.
Kur. 96, 15. Wir wollen fürwahr fassen beim Vorderhaar.
Vgl. Kur. 7, 86. Wir werden fürwahr dich herausbringen o
SVaib.
„Aufser diesen beiden (dem Nomen und Verbum) giebts
die Partikel wie hal, fi und lani. Einem Verbum Imperfec-
tum kann lam voraufgehn wie lam jas^ainma. Das Perfectum
der Verba unterscheide durch Ta und bezeichne mit dem Nun
das Verbum Imperativi, wenn ein wirklicher Imperativ dar-
unter verstanden wird."
Erkl. Die Partikel unterscheidet sich vom Nomen und
dem Verbum dadurch, dafs sie von den Kennzeichen dersel-
ben frei ist. Die angeführten drei Beispiele machen auf die
beiden Abtheilungen der Partikeln aufmerksam. Hai deutet auf
die nicht speciell zugetheilten Partikeln hin, da es vor No-
mina und Verba tritt und fi und lam auf die speciell zuge-
theilten, fi steht speciell vor dem Nomen, lam vor dem
Verbum.
Das Verbum zerfällt in Perfectum, Imperfectum und Im-
perativ. Merkmal das Imperfectum ist, dafs lam vor ihm stehn
kann. Merkmal des Perfectum ist die Anhängung des Tä
des Subjects (Fail). Vgl. Du seist gesegnet Besitzer der Hoh-
heit und Mildthätigkeit. Wie schön ist die Frau Hind.
Merkmal des Imperativ ist die Annahme des Nun der
Bestätigung wie auch die Form des Imperativs. Bedeutet
das Wort einen Imperativ-Sinn, doch nimmt es das Nim der
Bestätigung nicht an, so ist es ein Nomen Verbi.
„Der Befehl, wenn er nicht das Nun annehmen kann,
ist ein Nomen wie sah und hajjahal."
Formen wie sah und hajjahal werden nicht als Impc-
rativa, sondern als Nomina Verbi behandelt, wiewohl sah die
(i Das FlexioDsiahige und Flexionsunfahigi .
Bedeutung vod uskut, schweig, und hajjahal die Bedeutung
von akbil komm heran, hat.
II. Das Flexionsfähige und Flexionsunfähige Wort.
„Das Nomen zerfallt in das flexionsfähige und flexions-
unfäliige Wort, das letztere ist ein solches wegen einer Aehn-
lichkeit, die es der Partikel annähert."
Erkl. Das Nomen zerfallt in zwei Theile. I. Das Flexions-
fahige d. i. dasjenige, welches frei ist von der Aehnlichkeit
mit einer Partikel. II. Das Flexionsunfähige d. i. dasjenige,
welches einer Partikel ähnelt.
Beim Verf. beschränkt sich die Flcxionsunfähigkeit auf
die Aehnlichkeit mit der Partikel, wie er auch die Aehnlich-
keit in den beiden folgenden Versen speeificirt. Auch nach
der Lehrweise des Abu lAli-al-Färisi wird die Flexionsun-
fähigkeit auf die Aehnlichkeit mit der Partikel und ihrer Sinn-
verwandten beschränkt, wie auch in der That Sibawaihi aus-
drücklich aufstellt, dafs jede Ursache der Flexionsunfähigkeit
auf die Aehnlichkeit mit der Partikel zurückführt, dasselbe
erwähnt auch Ibn Abi-r-Rabi(.
„Die Aehnlichkeit mit der Partikel besteht in der for-
mellen Aehnlichkeit, wie in den beiden nominibus von g'ftanä,
und der ideellen, wie in matä und hu na. Ferner in einer
Stellvertretung des Verbum, ohne Einflufs zu erleiden, und in
einem in seinem Grundwesen gegebenen Bedürfnifs."
Erkl. Verf. erwähnt die Aehnlichkeit mit der Partikel
an 4 Orten. — 1) Die Aehnlichkeit in der äufseren Form
wie, dafs das Nomen mit einem Consonanten geformt Avird.
Vgl. ta in g'rta, das als Vcrbal-Subject ein Nomen ist, doch
i-t ee flexionsunfähig, Aveil es nur von einem Consonanten, wie
die Partikel, gebildet wird; ebenso nä in g'r'tanä, das auch ein
Nomen ist, als Verbal-Object, doch ist's flexionsunfähig, da es
ähnlich der Partikel nur von 2 Consonanten geformt wird.
2) Die ideelle Aehnlichkeit, sie zerfällt in 2 Theile:
'/. Die Aehnlichkeit mit einer vorhandenen und
/
/
nl-murab al-mabn). 7
b. die Aehnliohkeit mit einer nicht vorhandenen Partikel.
a. Ein Beispiel vom ersten Fall ist in ata, dies ist flexionsun-
fähig, weil es der Partikel der Bedeutung nach ähnlich
ist, denn es wird gebraucht zur Frage und zur Be-
dingung — In beiden Fällen ist matä (bei den Arabern
ein Nomen) einer vorhandenen Partikel, dein Alif der Frage
und dem in der Bedingung, ähnlich.
b. Ein Beispiel vom zweiten Fall ist hu na, (bei den Arabern
ebenfalls ein Nomen), dies ist flexionsunfähig, da es einer
Partikel ähnlich ist, die hätte gebildet werden sollen, aber
nicht gebildet worden ist. Denn die Hinweisung (Is'ära)
ist ein Begriff, der eine Partikel für sich beanspruchen
kann; so wie man für die Negation mä, für das Prohibitiv
lä, für den Wunsch laita, und für die Hoffnung la'alla
setzt, und dergleichen mehr. Die Nomina demonstrativst
sind unflectirbar, weil sie in der Bedeutung einer suppo-
nirten Partikel ähnlich sind.
3) Die dritte Aehnlichkeit des flexionsunfähigen Worts
mit der Partikel besteht darin, dafs es das Vcrbuni vertritt,
ohne Einflufs vom Agens zu erleiden, so die Nomina verba-
lia vgl. daräki zaidän, daräki ist flexionsunfähig, da es
der Partikel darin gleicht, dafs es Einflufs ausübt, ohne von
einem andern Einflufs zu erleiden. Dagegen in dar-
ban zaidän, darb an zwar idrib vertritt, doch nicht
flexionsunfähig ist, da es von einem ausgelassenen Verbum
in Accusativ gesetzt ist, entgegengesetzt dem daräki, das,
wenn es auch adrik vertritt, doch keinen Einflufs erleidet. —
Das Resume des vom Verf. Erwähnten wäre also, dafs das
Masdar, welches an die Stelle eines Verbum tritt und die
Nomina verbalia, beide an der Stelle von Verben stehen,
doch erleidet das Masdar Einflufs von dem Agens und ist
deshalb flexionsfällig, da es der Partikel nicht ähnlich ist.
Die Nomina verbalia hingegen erleiden keinen Einflufs vom
Agens und werden daher flexionsunfähig, da sie der Par-
tikel somit ähnlich sind. — Des Verfassers Meinung ist
darauf begründet, dafs das Verbalnomen keine bestimmte
syntaetische Stelle im Satze findet, doch ist dies eine Streit-
frage, die wir unten beim Verbalnomen behandeln werden.
4) Die vierte Aehnlichkeit des flexionsunfähigen Wor-
tes mit der Partikel beruht im notwendigen Bcdürfnifs. Dies
S Das Ftoxion8f&hige and Flexionsunföhige.
ist z. I». das Conjunctivnomen al ismu-1-mausul vgl. illadi,
denn es bedarf in allen Füllen des Conjunctiv-Satzes d. i. ei-
ner üjiila. Ea gleicht somit der Partikel in der Nothwendig-
Uiit des Bedürfnisses und wird demnach flexionsunfähig. —
1 las Resumd der beiden Verse ist, dafs die Flexionsunfähig-
U.-it in 6 Wortklassen stattrindet: 1) dem Pronomen perso-
nale; 2) dem C'onditionalnomen; 3) dem Fragenomen: 4) dem
Demonstrativnomen; 5) dem Verbalnomen; 6) dem Conjunc-
tivnomen.
„Das flexionsfähige Nomen ist dasjenige, welches von
der Aehnlichkcit mit der Partikel frei ist."
Erkl. Das flexionsfähige Nomen ist der Gegensatz von
dem flexionsunfähigen. Das Flexionsunfähige ist dasjenige,
welches der Partikel gleicht, somit ist das Flexionsfähige das-
jenige, welches der Partikel nicht gleicht. Das flexionsfähige
Nomen zerfällt a. in starkes d. i. dasjenige, dessen letzter
Consonant kein schwacher ist, vgl. ardun und b. in schwa-
ches d. i. dasjenige, dessen letzter Consonant ein schwacher
ist vgl. suma eine Wortform von ismun, die deren sechs hat.
Das flexionsfähige Nomen wird ferner eingetheilt in:(
<(. vollkommen declinationsfähiges d. h. die erste Decli-
nation, vgl. zaidun:
b. unvollkommen declinationsfähiges d. h. die zweite Dc-
clination, vgl. Ahmadu;
e. das Indeclinable d. i. das Flexionsunfähige.
Das Deolinable ist das Flexionsfähige, welches in zwei
Theile zerfallt, in die erste d. i. die starke und die zweite
d. i. die schwache Declination.*)
„Das Verbum Imperativi und Perfecti ist unflectirbar, **)
*) Da die arabischen Grammatiker (i'rab) Flexion für Verba und
Nomina gebrauchen, haben wir zunächst die Ausdrücke flexionsfähig
für mu'rab und flexionsunfähig für mabni eingeführt. Hier, wo der Verf.
eine andere Eintheilung erwähnt, gebrauchen wir das Wort Declination
and zwar für:
mutamakkinun amkana die erste starke Declination,
für mutamakkinun </airu amkana die zweite schwache Declination,
für </airu-l-mutamakkini das Indeclinable.
**) Der Ausdruck Flexion wird gebraucht vom Verbum in dem
Sinne : Fähigkeit den Indicativ, Subjunctiv, Jussif zu bezeichnen.
al-mu'rab al-mabni. 9
man flectirt dagegen das Imperfectuni , wenn es frei ist vom
engverbundenen Nun der Bestätigung oder Nun feminini. Vgl.
Sie setzen in Erstaunen, den, der bezaubert worden."
Erkl. Nachdem Verf. das Flexionsfähige und unfähige
bei dem Nomen abgehandelt, geht er zum Flectirbaren und
Unflectirbaren beim Verbum über. Die Lehrweise der Schule
von Basra läfst die Flexionsfähigkeit beim Nomen ursprüng-
lich sein, bei dem Verbum sei sie dagegen nur abgeleitet.
Die Schule von Küfa behauptet, dafs sie beim Nomen und
beim Verbum gleich ursprünglich sei. Das erste ist das
Richtige. — Dijä^u-d-Din Ibnu-l-Ilg5, *) berichtet in seinem
ausführlichen Commentar (al Basit) zur Käfija, dafs einige
Grammatiker behaupten, die Flectirbarkeit sei ursprünglich
im Verbum, nur abgeleitet beim Nomen.
Das Unflectirbare beim Verbum zerfällt in zwei Klassen:
a. Das, über dessen Unflectirbarkeit man einig ist, wie das
Perfectum, das unflectirbar auf a ist vgl. daraba, so
lange sich nicht das Wäw pluralis damit verbindet und
es mit u setzet, oder ein mit einem Vocal versehenes
Pronomen Nominativi und es in Ruhe versetzt vgl.
darabta.
b. Das, über dessen Unflectirbarkeit man uneins ist. Die
überwiegende Meinung ist, dafs es unflectirbar sei,
nämlich der Imperativ. Unflectirbar ist dieser nach der
Schule von Basra. Flectirbar nach der Schule von Küfa.
Das Flectirbare vom Verbum ist das Imperfectum, dies
ist aber nur flectirbar, wenn sich weder das Nun der Bestä-
tigung, sei es leicht oder schwer, noch das Nun Feminini
mit ihm verbindet. Schliefst sich aber das Nun der Be-
stätigung nicht ganz eng an, ist es nicht unflectirbar, wie
z. B. wenn Alif Dualis dazwischen tritt, vgl. hal tadri-
bänna ursprünglich hal tadribäninna, oder das Wäw
Pluralis oder Ja der 2 pers fem. vgl. hal tadribunna, hal
tadribinna, für hal tadribünanna und hal tadribinanna.
— Das eine Nun wird weggenommen wegen des Zusammen-
stofses derselben Buchstaben.
Ist das Imperfectuni vom unmittelbar verbundenen Nim
der Bestätigung und dem Nun feminini frei, wird es flectirt,
*) Hag'i Khalfa II. Nr. 183Ü. cf. Käfija V. 970
1() 1 >;is Flexionefüliige und Flexionsuniähige.
und es ist nur unflectirbar, wenn das unmittelbar verbundene
Nun herantritt AI -Ablas' sagt dagegen, dafs das Inipcr-
fectum mit dem Nun der Bestätigung unflectirbar sei, gleich-
viel ob dasselbe eng mit ihm verbunden ist oder nicht.
Andere dagegen sollen behaupten, dafs das Futurum Hectir-
bar sei, selbst wenn das Nun der Bestätigung damit eng ver-
bunden wird.
Ein Beispiel, in dem das Nun Feminini eng verbunden
wird, ist tadribna. Das Verbuin ist unflectirbar auf den ru-
henden Buchstaben. Verf. berichtet in einigen seiner Bücher,
dafs über die Unfiectirbarkeit dieser Form kein Streit sei, doch
streitet man darüber wie der Lehrer Abu-1-IIasan Ihn (Us-
für in seinem Commentar zum Idah*) berichtet.
„Jede Partikel verlangt die Untlectirbarkeit. Die ursprüng-
liche Form des Unflectirbaren ist die Endung auf einen ru-
henden Buchstaben. Doch giebt es deren, die auf Fath, Kasr
und Damm ausgehen wie aina amsi haitu, lam ist ein
Beispiel von dem Ausgehn derselben auf einen ruhenden
Buchstaben."
den Fall kommt, etwas auszudrücken, zu dessen Ausdruck sie
nöthig hätte fiectirt zu werden (d. h. weil sie nur ein Ver-
hältnifs ausdrückt) vgl. im Beispiel ahadtu min ad-darä-
himi wird der Theilbegriif aus dem Worte min ohne Flexion
verstanden. Das Flexionsunfähigc endet ursprünglich mit ei-
nem ruhenden Consonanten, denn diese Forin ist leichter als
die, welche mit vocalisirten Consonanten endet. Das Flexions-
unfähige endet mit vocalisirten Consonanten nur wegen einer
Ursache, wie z. B. um sie vom Zusammenstofs zweier ru-
henden Consonanten zu bewahren, auf Fath vgl. aina auf
Kasr vgl. g'airi, auf Damm, vgl. mundu. Als mit ruhen-
den Buchstaben endigend vgl. kam, idrib, ag'al. Aus den
angeführten Beispielen geht hervor, dafs die Flcxionsunfähig-
keit auf Kasr und Damm nicht beim Verbum, sondern nur
beim Nomen und der Partikel vorkommt, die Flexionsunfä-
higkeit auf Fath und einem ruhenden Buchstaben beim No-
men, Verbum und der Partikel stattfindet.
*) h&h. Vgl. Hag'i Klnilfa I 510—512. Nr. 1564.
;il- mural) al -mahnt. 11
„Den Nominativ und Accusativ setze als Flexion dem
Nomen und Verbum, vgl. ich will fürwahr nicht fürchten.
(L an ahäba). Das Nomen hat für sich allein den Genitiv,
das Verbum hat allein die auf einen ruhenden Consonanten
endende Form. (Das G'asm). Setze den Nominativ mit Damm,
den Accusativ mit Fath, den Genitiv mit Kasr., vgl. das Ge-
denken Gottes an seinen Knecht erfreut. Setze in G'asm
durch einen ruhenden Buchstaben und Alles, was wir noch
nicht erwähnt haben, ist nur stellvertretend, vgl. es kam
der Bruder der Kinder von Namir." (ahii bani namirin).
Erkl. Es giebt 4 Flexionsweisen: 1) Nominativ auf Damm,
2) Accusativ auf Fath, 3) Genitiv auf Kasr, 4) die g'asmirte
Form. Der Nominativ und Accusativ ist beim Nomen und
Verbum, der Genitiv nur beim Nomen, die g'asmirte Form
nur beim Verbum im Gebrauch. Das, was hierüber hinaus-
geht, ist nur stellvertretend wie Wäw Damm, Ja, Kasr,
Alif Fath vertritt, worüber wir nun handeln werden.
„Setze den Nominativ mit Wäw, den Accusativ mit Alif,
den Genitiv mit Ja bei den Nominibus, die ich jetzt beschreibe."
Erkl. Verf. behandelt die Nomina, die mit stellvertre-
tenden Consonanten fiectirt werden. Dies sind 6 Nomina
abun, ahun, hamun, hanun, fühun, und du mälin,
die mit Wäw im Nominativ, mit Alif im Accusativ und mit
Ja im Genitiv auftreten. Die gewöhnliche Annahme ist, dafs
sie mit diesen Consonanten flectirt werden, wie auch die Verse
aussagen; doch das Richtige ist, dafs sie mit den auf diesen
Consonanten supponirten Vocalen nectirt werden, so dafs
nichts etwas anderes vertritt.
„Hierher gehört auch du wenn es eine Verbindung dar-
thut, und famun, wenn das Mim von ihm wegtritt."
Erkl. Du und famun gehören hierher unter Bedingun-
gen, nämlich du mufs die Bedeutung vom Inhaber haben, da-
durch verwahrt sich Verf. vor dem du der Tanten, das die
Bedeutung von alladi hat und unflectirbar ist, du im Nomi-
nativ, Genitiv und Accusativ.
Vgl. „Wenn ich irgend Vermögende, Edle treffe, fordere
ich von ihrem Besitz nur das, was mir genügt."
12 Dm Flexionsfabige und Flexionsanfahige.
Bei famun ist die Bedingung gestellt, dafs das Mim
von ihm weicht, vgl. fü, f&, fi. Weicht Mim nicht, wird es
mit Vocalen llectirt.
„Hierher gehört abun, ahun, hamun auch hanun,
doch die defective Declination ist bei dem letzteren besser.
Bei abun und den zwei folgenden ist die defective Decli-
nation selten, und sie auf eine Endung zu beschränken, ist
noch gewöhnlicher, als sie defectiv zu behandeln."
Erkl. Gewöhnlich behandelt man abun, ahun, hamun
wie die erwähnten du und famun, so dafs man sie mit
Consonanten declinirt, Wäw für den Nominativ, Ja für den
Genitiv, Alif für den Accusativ. Später erwähnt Verf. noch
zwei andere Behandlungsweisen. Bei hanun hingegen ist das
lein classische, es mit sichtbaren Vocalen auf dem Nun zu
decliniren , ohne schwache Consonanten , doch ist die
volle Declination auf Wäw, Ja, Alif auch erlaubt. Wie-
wohl sie sehr selten vorkommt, und al-Farra1 sie verwirft,
steht sie doch durch die Anführung des Sibawaihi fest und
der, welcher sich erinnert (der positive Zeuge) liefert Beweis
gegen den, der sich nicht erinnert, (d. i. der negative). Bei
abun und den beiden folgenden erwähnt Verf. noch zwei
andere Declinationsarten. Die Wegnahme des Wäw, Ja
und Alif, worauf die Declination mit sichtbaren Vocalen
eintritt.
Vgl. „Seinen Vater hat cAdi im Edelsinn nachgeahmt, und
wenn Jemand seinem Vater zu gleichen sucht, thut er nicht
Unrecht."
Diese defective Declination ist selten. Die andere Weise
ist, sie auf Alif im Nominativ, Genitiv und Accusativ enden
zu lassen.
Vgl. „Fürwahr sein Vater (des Stammes) und der Vater
seines Vaters haben im Ruhme die beiden äufsersten End-
punete *) erreicht."
Die Merkmale des Nominativ, Accusativ und Genitiv
sind hier die auf Alif supponirten Vocale, wie bei der be-
schränkten Declination darseiest ist.
*) Dual im Accusativ auf Alif vgl. Mawä/.if 209 ed. Soerensc"
vgl. pag 14.
al- mural) al-mabni. \%
Das Resume: Bei abun, ahun und hamun giebt es
drei Declinationsweisen: 1) die bekannteste auf Waw, Ja
und Alif: 2) auf Alif in allen Fällen: 3) dafs man die
drei Vocal-Consonanten ihnen nimmt. Dies ist selten. —
Bei hanun giebt es zwei Declinationsweisen: 1) die defec-
tive, dies ist die gewöhnliche, und 2) die volle, diese ist selten.
„Die Bedingung dieser Declinationsweise ist, dafs diese
Nomina zwar in Annexion stehn, doch nicht mit dem Ja der
ersten Person. Vgl. Es kam der Bruder deines Vaters als
erhabener." (ahu abika).
Erkl. Die Grammatiker erwähnen 4 Bedingungen für
die Declination mit Consonanten.
1) Dafs diese Worte annectirt werden, werden sie nicht
annectirt, flectirt man sie mit sichtbaren Vocalen, vgl. hada
abun.
2) Dafs sie nicht an das Ja, der ersten Person annectirt
werden, vgl. abi im Nominativ, Genitiv und Accusativ. Denn
in diesem Falle werden sie mit den auf dem Ja supponirten
Vocalen und nicht mit Consonanten declinirt. Dies wird
noch später behandelt werden.
3) Dafs sie nicht in der Diminutivform auftreten, denn
als Diminutiva werden sie mit sichtbaren Vocalen declinirt.
4) Dafs sie im Singular stehn, denn im Dual und Plu-
ral werden sie mit sichtbaren Vocalen declinirt.
Verf. erwähnt von diesen vier Bedingungen nur die beiden
ersten. Der Vers läfst verstehn, dafs sie angelehnt werden müssen,
doch nothwendig an etwas anderes als das Ja der ersten Pers.
Möglich ist aus den Worten des Verf. auch die beiden letz-
ten Bedingungen heraus zu verstehen, denn das Pronomen
personale in jadafna geht auf die erwähnten Nomina zurück
und diese sind nur als Singulare und nicht als Diminutiva
erwähnt. Die Bedingung dieser Declination ist also dafs abun
und die erwähnten Verwandten an etwas anderes als das Ja
der ersten Person annectirt werden müssen. — Du kommt nur
in der Annexion vor, doch wird es nicht an Pronomina son-
dern nur an appellativa, die keine Eigenschaftsnamen (Sifa)
sein können, annectirt, vgl. du malin doch nicht du kä°imin.
„Mit Alif setze den Dual im Nominativ, wie auch kilä
(beide) wenn es als annectirt mit einem Pronomen personale
14 l1as Flexionsfäbigc und Flexionsunfähige.
verbunden wird, so auch kiltä, itn&ni und itnatani ge-
hen wie ibnäni und ibnatani. Das Ja vertritt in allen
Fallen das Auf im Genitiv und Accusativ nach einem Fath,
welches unwandelbar bleibt."
Erkl. Nachdem Verf. die 6 Nomina behandelt, bei de-
nen in der Declination Vocal-Consonanten die Vocale vertre-
ten, erwähnt er den Dual, der auch mit Consonanten declinirt
wird. Die Definition des Dual ist: Der Dual ist ein Aus-
druck, der zwei bezeichnet durch eine Vermehrung an seinem
Ende, der aber der Abstreifung dieses Zusatzes und der
Verbindung eines gleichen mit sich fähig ist. — „Ausdruck
der zwei bezeichnet" umfafst in dieser Definition sowohl den
Dual, als auch die Worte, deren Sinn schon zwei umfafst.
Vgl. Das Paar. Die nähere Bestimmung „durch eine Vermeh-
rung am Ende" scheidet Worte wie das Paar aus. Die zweite
nähere Bestimmung „fähig der Abstreifung" scheidet Worte
wie itnäni zwei aus, denn dies Wort kann die Vermehrung
nicht abstreifen, man sagt nicht itnun. Die dritte nähere Be-
stimmung „fähig der Verbindung eines gleichen mit ihm"
scheidet das aus, was der Abstreifung und zugleich auch der
Verbindung eines anderen mit ihm fähig ist, vgl. die beiden
Monde al-kamaräni. Dies gestattet die Abstreifung, man
sagt kamarun Mond, doch wird mit ihm ein verschiede-
nes, nicht ein gleiches verbunden. Al-kamaräni ist gleich
kamarun wa s'amsun.
Der Dual wird mit Alif declinirt, so auch das dem
Dual ähnliche d. i. dasjenige, worauf die Definition des Dual,
d. h. die, dafs er 2 bezeichnet durch eine Vermehrung
oder dergleichen, nicht pafst. Das ist das an dem Dual an-
geschlossene. Kilä, kiltä, itnäni, itnatani sind dem
Dual angeschlossen, da die obige Definition des Dual auf
sie nicht pafst. Doch schliefsen sich kilä und kiltä nur
dann an den Dual an, wenn sie an ein Pronomen personale
annectirt sind, vgl. kilähuma. Werden sie an ein Substan-
tiv annectirt, stehen sie mit Alif im Nominativ, Genitiv und
Accusativ. Itnäni und itnatani hingegen, die an den Dual
sich anschliefsen, werden wie die wirklichen Duale ibnäni,
ibnatani behandelt. — Im Genitiv und Accusativ des Dual
tritt Ja an die Stelle des Alif, doch geht demselben stets
al-nrarab al-malmi. J5
ein Fath vorauf, um sie von dem Ja. Pluralis zu untci'schci-
den, dem nur Kasr voraufgehen kann. Das liesume des
Verf. ist, dafs der Dual und das ihm angeschlossene im No-
minativ mit Alif, im Genitiv und Accusativ mit Ja sich de-
clinirt. Das ist auch die gewöhnliche Annahme. Doch die
richtige Ansicht Aväre, dafs der Dual und sein Anschluß
durch supponirte Vocale im Nominativ auf dem Alif und im
Genitiv und Accusativ auf dem Ja sich decliniren. Die vom
Verf. erwähnte Behandlungsweise, dafs der Dual mit seinem
Anschlufs sich auf Alif im Nominativ, und auf Ja, im Ge-
nitiv und Accusativ declinire, ist die gewöhnliche, doch giebt
es noch eine andere, dafs man den Dual mit seinem Anschlufs
in allen Fällen auf Alif declinire, vgl. zaidäni auch im
Genitiv und Accusativ.
„Setze den Nominativ mit Wäw, mit Ja, den Genitiv und
Accusativ des Pluralis sanus wie von (amirun, mudnibun."
Erkl. Verf. behandelt hier den dritten Abschnitt der
Declination durch Buchstaben, nämlich den Pluralis sanus und
das, was danach geht. Dieser declinirt sich im Nominativ
durch Wäw und im Genitiv und Accusativ durch Ja. Durch
die Beispiele deutet Verf. das an, was auf diese Weise den
Plural bildet. Dies zerfällt in zwei Klassen: 1) Nichtabge-
leitetes d. i. Festes (G'ämid). 2) Abgeleitetes, Eigenschafts-
wort, d. i. (Sifa).
Beim ersten, dem Nichtabgeleiteten, wird zur Bedingung
gestellt, dafs es der Eigenname sei eines männlichen vernünf-
tigen Wesens, frei vom Tä feminini und der Zusammensetzung.
Ist das Wort kein Eigenname, bildet es diesen Plural
nicht, so sagt man nicht rag'ulüna, wohl aber rug'ailüna,
da das Diminutiv eine Eigenschaft einschliefst.
Der Eigenname eines nicht männlichen Wesens bildet
auch diesen Plural nicht, zainab bildet nicht zainabüna.
Der Eigenname eines zwar männlichen, aber unvernünftigen
Wesens bildet diesen Plural auch nicht, vgl. lähikun, ein
Pferdename, bildet nicht lähiküna. — Hat das Wort ein Tä
feminini, bildet es diesen Plural auch nicht, vgl. Talhatu
bildet nicht Talhüna, wiewohl die Kufenser dies erlauben.
Ebenso bildet ein zusammengesetztes Wort diesen Plural nicht,
v. 35
!(/, Das Flexionsfahige and Ftexionsanfahige.
vgl. Sibawaihi bildet nicht Sibawoihüna, wiewohl dies
einige gestatten.
Beim zweiten, dem Eigenschaftswort (Sifa), wird zur
Bedingung gestellt, dafs es die Sita eines männlichen ver-
nünftigen Wesens sei, frei vom Tä feminini, auch nicht zu
den Wortklassen von af/alu, fVhVu, oder fa(lanu facla
gehöre, wie auch nicht zu denjenigen, in welchen masculinum
und femininnm dieselbe Form haben, wie z. B. luVidun nicht
h;Vidüna bildet, da es die Sita eines weiblichen Wesens
ist. Und ebenso bildet säbikun nicht den Plural säbiküna,
da es die Sita eines Pferdes, also eines unvernünftigen We-
sens, ist. (Allämatun bildet nicht 'allämüna, da es das
T& feminini hat, ahmaru bildet nicht ahmarüna, da es zur
Wortklasse aflalu facla:>u gehört. Sak ranu bildet nicht
sakränüna, da es nach dem Paradigma faclänu, fVlä geht.
Sabürun bildet nicht sabürüna, da sein masculinum und
femininum dieselbe Form hat. Diese Bedingungen deutet
Verf. durch die Beispiele an, denn Simirun ist der Eigen-
name eines männlichen vernünftigen Wesens, frei vom Tä
feminini und von der Zusammensetzung. Deshalb ist der
Plural ä mir ü na. Die erwähnte Sita deutet Verf. durch
m u d n i b u n an , da es die gestellten Bedingungen erfüllt,
deshalb ist der Plural mud nihil na.
„Ebenso verhält sich das diesen beiden ähnliche, daran
schliefst sich an cis'rüna mit seiner Kategorie, wie auch
ahlüna, \i\iia, 'älamüna und (illijjuna, der Plural ara-
düna ist abnorm. Sinüna, oder sunüna mit seiner Kate-
gorie wird bisweilen wie hinun declinirt, bei manchen gilt
dies sogar als das Durchgängige."
Erkl. „Das diesen beiden ähnliche" bezeichnet die No-
mina propria, welche die bei (ämir erwähnten Bedingungen
erfüllen; wie auch die Eigenschaftsworte, welche den bei
mudnibun erwähnten Bedingungen entsprechen. cIs'rüna
und die Zehner bis tis'üna gehn dem Pluralis sanus, in Avel-
chem die Form des Singularis erhalten bleibt, analog; da sie
aber keinen entsprechenden Singularis haben, denn man sagt
ja nicht 'is'run u. s. f., so sind sie dem Pluralis sanus an-
geschlossen. Ahlüna schliefst sich ebenfalls diesem Pluralis
an, da sein Singular ahlun als ein fester Gattungsbegriff
al-mifrab al-mabni. \y
den oben gestellten Bedingungen nicht entspricht, so läfst
auch Yilu«, d<as keinen wörtlichen Singular hat, calamüna,
dessen Singular ein unabgeleiteter Gattungsbegriff ist und
cillijjüna, das oberste Paradies, da es nicht ein vernünf-
tiges Wesen bezeichnet, die Bedingungen unerfüllt. Ara-
düna ferner ist Plural von ardün, einem unabgeleiteten
Gattungsbegriff feminini generis. Alle diese Worte sind des-
halb dem Pluralis sanus nur angeschlossen. — Sanatun und
seine Kategorie bezeichnet alle die dreiradiealigen Nomina,
deren letzter Stammbuchstabe weggefallen und dann durch
Tä feminini vertreten ist und die keinen Pluralis fractus bil-
den, vgl. tubatun, tubüna, etc. Dies ist die gewöhnliche
Behandlungsart dieser Wortklasse. Haben sie aber den Plu-
ralis fractus, vgl. s'afatun pl. s'ifahun, bilden sie nur ab-
normer Weise noch einen Plural nach Analogie des Pluralis
sanus, vgl. zubatun pl. fr., zubän plur. san. zubüna.
Sana tun kommt bisweilen in der Form von hinun vor,
d. h. dafs sin i nun und seines gleichen bisweilen das Ja
festhalten und die Declination auf Nun vorkommt, vgl. sini-
nun, nin, nän. Auch "kann man dieser Form das Tanvin
nehmen, doch ist dies seltener als es zu lassen. Man ist
uneins über die durchgängige Geltung von dieser Form, doch
das Richtige ist, dafs sie nicht durchgängig gilt, sondern
sich auf das wirklich Gehörte beschränkt. Vgl. Die Tradition:
O Gott, setze ihnen Jahre, wie die Jahre des Josef nach
einer Lesart, (sininän kasinini).
Vgl. „Verschont mich mit Nag', denn die Jahre in dem-
selben treiben loses Spiel mit uns Alten, und haben Unbärtige
zu Greisen gemacht." (saninahu).
Dieser Vers beweist, dafs as-saninu nach al-hinu
geht mit Festhaltung des Nun trotz der Annexion.
„Das Nun eines Plural und des ihm Angeschlossenen
setze mit Fath, wenige sprechen es mit Kasr. Das Nun des
Duals aber und seines Anschlusses behandelt man grade um-
gekehrt, merke auf."
Erkl. Nun Pluralis steht nur selten mit Kasr wie im Verse.
Vgl. „Wir kennen wohl GVfar und die Söhne seines Va-
ters und bekümmern uns nicht um die Geringen anderer
Stämme." (äharini).
2
]v; Pas FtexionaflUiigfl und Rexionsunfilhige.
b'erner: Vgl. »Ißt denn »las ganze Loben nur Lagern
und Aufbruch] Bchonl es nicht meiner und stellt mich nicht
sicher.*4
..Was wollen denn die Dichter von mir, da ich schon
die Markscheide der Vierzig überschritten habe." (al-arbacini).*)
Das Kasr des Pluralis ist nicht eine anerkannte Wort-
Fonn, wenn das auch mancher denkt. Das Dual-Nün hat recht-
mäfsig Kasr, docli ist Fath eine anerkannte Form.
Vgl. „Auf zwei schnellen Schwingen hat sich (der Kata)
eines Abends erhoben, es war nur ein Augenblick und er
verschwand." (ala ahwadijjaina).
Der natürliche Sinn des Verf. ist, dafs das Nun Dualis
mit Fath sieh wie das Nun Pluralis mit Kasr verhalte, hin-
sichtlich der Seltenheit, doch ist dies nicht so, denn Nun
mit Kasr im Plural ist abnorm, Nun mit Fath im Dual aber
anerkannte Wertform.
Es giebt zwei Meinungen darüber, ob das Fath der
Dualform mit Ja speciell zuerkannt sei, oder ob es sowohl
bei ihr als der Dual form auf Alif stattfindet, der natürliche
Sinn der Worte des Verf. wäre das zweite.
Vgl. „Ich kenne von ihr den Hals und die zwei Augen,
und zwei Nasenlöcher, diedrazellen gleichen." (fainänä, zabjanä).
Man sagt selbst dieser Vers sei fingirt. sodafs man sich
nicht darauf berufen könne.
„Die Worte, welche mit Alif und Tä (auf ätun) den
Plural bilden, stehn im Genitiv und Aeeusativ zugleich mit
Kasr."
Erkl. Nachdem Verf. die Fälle, in welchen Consonanten
Vocale vertreten behandelt hat, geht er auf die Fälle über,
in welchen Vocale Vocale vertreten. Das sind zwei Ab-
schnitte.
1) Pluralis feminini sanus wie muslimätun. Der Zusatz
., sanus" schliefst den Pluralis fractus aus, nämlich den, in
dem die Bildung des Singular nicht beibehalten wird. Verf.
') Nach dem Coimnentar müfs s'aarä'u gelesen worden.
al-murab al-mabni. 19
meint mit seinem Tä und Alif die Zusatz-Consonantcn, wo-
durch Fälle wie kudätun ausgeschlossen sind, da Alif hier
nicht ein Zusatz, sondern aus Ja übertragen ist vgl. ursprüng-
lich kudajatun; ebenso sind Worte wie abjätun ausge-
schlossen, da hier Tä radical ist. Gemeint sind die Worte, in
deren Plural die Endung ätun ein Mittel ist, den Plural zu
bezeichnen, vgl. hindätun. Dies schliefst Worte wie ku-
dätun und abjätun aus, denn beide sind Plurale, die ätun
in sich haben, doch bezeichnen sie nicht wie unsere Fälle
durch ätun den Plural, sondern die Bezeichnung des Plural
beruht in der Form. Durch diese Erörterung wird der Ein-
wurf abgewiesen, den man mit kudätun und abjätun dem
Verf. machen könnte. Man versteht wohl, dafs es für Verf.
nicht nothwendig war, „als Vermehrungsbuchstaben" hinzuzu-
fügen. Die Regel dieses Plurals ist, dafs er mit Damm im
Nominativ und mit Kasr im Genitiv, wie auch im Accusativ,
wo Kasr Fath vertritt, steht. Einige meinen, dafs er im Ac-
cus itiv undeclinirbar sei, doch ist dies nichtssagend, da nichts
sich vorfindet, was die Unflectirbarkeit bewirken könnte.
„So verhält es sich auch mit 'ülätu und demjenigen,
welches als Nomen proprium gebraucht wird, wie adricätun,
in ihm wird dies auch angenommen."
Erkl. }ülätu geht wie Pluralis fem. sanus und steht mit
Damm im Nominativ, mit Kasr im Genitiv und Accusativ.
Doch ist's nicht ein Pluralis fem. sanus, sondern ihm ange-
schlossen, da es keinen wörtlichen Singular hat. Ferner be-
handelt Verf. den Pluralis fem. sanus oder seinen Anschlufs,
die man als Nomina propria setzet. Vgl. adricätun, das mit
Kasr im Accusativ steht, wie es war, bevor es als Nomen
proprium gebraucht ward. Das Tanvin wird ihm nicht genom-
men, so ist wenigstens die richtige Lehrweise, doch giebt es
deren noch zwei: 1) Dafs es im Nominativ mit Damm steht,
und im Genitiv und Accusativ mit Kasr, doch das Tanvin von
ihm weicht. 2) Dafs es im Nominativ mit Damm, im Genitiv
und Accusativ aber mit Fath steht, ohne Tanvin.
Vgl. „Ich strebte sie zu erschauen von Adrifät, da ihr
Stamm in Jatrib weilte, eine hohe Aussicht brachte ihre
Wohnung nah."
2*
•jo Das Flexionsf&hige and Flexionsnnfähige.
Adrifat mit verschiedenen Lesarten.
„Im Genitiv steht mit Fath die schwache Declination,
wenn sie nichl in Annexion tritt, oder nach al folgt."
Erkl. Der zweite Abschnitt, in dein ein Vocal einen
anderen vertritt, ist die schwache Declination. Die Kegel ist,
dafs sie im Nominativ mit Damm, im Accusativ und Genitiv
mit Fath steht. Im Genitiv vertritt das Fath Kasr, wenn das
Wort nicht in Annexion tritt, oder nach al steht, denn dann
wandelt es sieh nach der starken Declination mit den drei
Vocal en ab.
„Setze für Fülle wie jaf(aläni, tad'ina und tas'alüna,
das Nun als Nominativ. Seine Wegnahme ist das Merkmal
für die G'asmirtc und die Accusativform. (Nash). Vgl. Du
bist nicht eine solche, dafs du XTngereehtigkeit erstreben
möchtest." (taküni, tarümt).
Erkl. Nach der durch Stellvertretung gebildeten Decli-
nation der Nomina, handelt Verf. über die beim Verbum
durch Stellvertretung stattfindende Declination. Jafalani
ist das Paradigma für i\cn auf äni gebildeten Dual,
gleichviel, ob zu Anfang Ja oder Tä steht. Tad(ina ist
das für die mit Ja gebildete zweite Person fem., tas'alüna,
das für den durch Wiiw pluralis gebildeten Plural, gleichviel ob
er mit Ja oder Tä anfängt. Diese fünf Fälle stehn im No-
minativ mit Nun, in der g'asmirten und der Accusativform
ohne dasselbe. Das Nun ist somit Merkmal des Nominativ,
der Wegfall desselben, aber Zeichen des G'asm und des Nasb,
vgl. Kur. 2, 22. Und wenn ihr es nicht thut, ihr werdet es
aber nicht thun, so wahrt Euch vor dem Feuer, (tafalua).
„Nenne schwach Nomina wie mustafä und murtaki,
(der zu Edelthaten sich erhebt). Beim ersten wird die ganze
Declination im Sinne behalten. Dies nennt man auch die
beschränkte Declinationsweise. (Maksiir). Von der zweiten,
der defectiven (Mankos), ist der Accusativ klar, doch der
Nominativ und Genitiv wird nur intendirt."
Erkl. Verf. geht auf die Declination der geschwächten
Nomina ein, als Beispiele dazu dienen mustafä und mur-
taki. Mustafä, ist Paradigma für die Worte, deren letzter
Radical ein feststehendes Alif mit vorhergehendem Fath ist.
al-murab al-mabni. 21
Murtaki ist ein Beispiel von den Worten, deren letzter
Radical ein Ja mit vorhergehendem Kasr ist. Beim ersten,
dem Alif Jnit voraufgehendem Fath werden alle Declinations-
vocale snpponirt, denn es ist auf Alif beschränkt. Das
Beschränkte (al-maksnr) ist nämlich das declinirbare Nomen»
dessen letzter Buchstabe ein feststehendes Alif ist. Diese
Definition schliefst zunächst Verbalformen wie jardä und in-
declinables wie da aus. Mit dem Alif vermeidet man das
Defective, wie al-kädi und der Zusatz: „das Feststehende"
schliefst den Nominativ Dualis aus: denn das Dual -Alif steht
nicht fest, sondern verwandelt sich im Genitiv und Accusativ in
Ja. — Das Defective (al-manküs) ist das declinirbare Nomen,
dessen letzter Stammbuchstabe ein feststehendes Kasr ist,
wie murtaki. „Nomen" schliefst Verbalformen wie jarmi,
„Declinirbares", Indeclinables, wie alladi, und „mit vorauf-
gehendem Kasr" das, welchem G'asm voraufgeht, wie z. B.
zabjun, ramjun, aus; denn diese sind nach der starken Decli-
nation sich abwandelnde geschwächte Worte. — Die Regel
des Defectiven ist, dafs der Accusativ hervortritt, vgl. (däcija)
Kur. 46, 30: oh mein Volk antwortet dem Rufer Gottes.
Der Nominativ und Genitiv aber tritt nicht hervor, weil sie
auf dem J ä zu schwer auszusprechen sind. Das Zeichen des
Nominativ in al-kadi, ist ein auf dem Ja supponirtes Damm,
wie im Genitiv ein auf Ja supponirtes Kasr. Aus dem Er-
wähnten heraus kann man verstehen, dafs das Nomen nie ein
Wäw mit voraufgehendem Damm zum Endconsonanten hat,
freilich beim Indeclinablen kommt das vor, vgl. huwa, doch
nicht beim Declinablen, die 6 Worte ausgenommen, vgl. im
Nominativ abühu. Die Küfeuser erlauben dies noch an zwei
Stellen: 1) Bei der Verbalform, die als Nominalform gesetzt
wird, vgl. jadcu: 2) Bei fremden Wörtern, vgl. samandu
kamandu.
„Diejenigen Verbalformen, deren letzter Radical Alif,
Wäw oder Ja ist, sind als geschwächte bekannt."
Erkl. Verbalformen, die auf Wäw mit voraufgehendem
Damm, auf Ja mit voraufgehendem Kasr, auf Alif mit vor-
aufgehendem Fath ausgehn, vgl. jagzü, jarmi, jahs'ä nennt
man geschwächt. (muctallun).
22 Das Unbestimmte und das Bestimmte.
„Auf dem Alif intcndirc alle nicht g'asmirten Formen,
mache den Accusativ bei Formen wie jad'u und jarmi klar.
Intcndirc bei ihnen den Nominativ, und wenn du das G'asm
setzest, nimm alle drei weg, so wirst du eine feststehende
Regel erfüllen."
Erkl. Verf. behandelt hier die Beschaffenheit der De-
clination auf dem geschwächten Verbum. Auf dem Alif wird
Nominativ und Accusativ supponirt. Bei zaidun jahs'ä ist
Merkmal des Nominativ- Zustandes ein auf dem Alif (Ja ver-
tritt hier nur Alif) supponirtes Damm. Bei lan jahs'ä ist
ein auf dem Alif supponirtes Fath Merkmal des Accusativ.
Dagegen ist die g'asmirte Form klar, denn der letzte Con-
sonanl wird dann weggenommen, vgl. jaljs'a. „Mache deut-
lich den Accusativ von Fällen wie jad(ü, jarmi, vgl. jadfuwa,
jarmija, wo auf dem letzten Stammbuchstaben Fath klar
hervortritt, doch intendire den Nominativ in ihnen, vgl. jad(ü,
jarmi. Zeichen des Nominativs ist ein auf Wäw und Ja sup-
ponirtes Damm. ,.Nimm weg alle drei beim G'asm, d. h.
Alif, Wäw und Ja, vgl. jagzu, jahs'a, jarmi. Zeichen
des G'asm ist die Wegnahme der drei Consonanten Alif,
Wäw, Ja. — Das Resume ist: Der Nominativ wird suppo-
nirt auf Alif, Wäw, Ja. — Das G'asm tritt klar hervor bei
allen dreien durch ihre Wegnahme, der Accusativ ist klar
beim Ja und Wäw, wird aber im Sinne behalten beim Alif.
III. Das Unbestimmte und das Bestimmte.
(an-näkira al-ma'rifa).
„Unbestimmt ist dasjenige Wort, welches al als ein auf
die Bedeutung Einflufs übendes in sich aufnimmt, oder ein
die Stelle vom eben Erwähnten vertretendes."
Erkl. Das Unbestimmte ist das, welches al annimmt,
das in ihm die Bestimmtheit bewirkt, oder das, welches an
die Stelle des al annehmenden Wortes tritt. Diese Erklärung
schliefst die Worte aus* welche das, die Bestimmtheit nicht bewir-
an-oakira al-marifa. 23
kende al, annehmen. Wenn z. B. ein Eigenname wie cabbäsun
das al annimmt, bewirkt dies nicht bei ihm die Bestimmtheit,
denn 'abbäsun ist bestimmt, bevor al davortritt. Als Bei-
spiel von dem, das die Stelle eines al annehmenden Wortes
vertritt, diene du in der Bedeutung Inhaber. Du Inhaber,
ist ein Unbestimmtes, zwar nimmt es al nicht an, aber es
vertritt ein al annehmendes sähibun.
„Das anders als dies beschaffen ist, ist Bestimmtes, vgl.
hum Sie, du dieser, Hind, ibni mein Sohn, al-gulämu
der Diener und alladi welcher."
Erkl. Das Nicht -Unbestimmte ist das Bestimmte, dies
zerfällt in 6 Abschnitte: 1) Pronomen personale. 2) Das
Nomen Demonstrativum. 3) Das Nomen proprium. 4) Das
mit al Versehene. 5) Das Conjunctivnomen. (>) Das, was
einem von diesen annectirt wird. Vgl. ibni mein Sohn.
„Das sich auf ein Abwesendes oder Gegenwärtiges be-
ziehende wie anta du, huwa er, benenne als Pronomen."
Erkl. Das auf einen Abwesenden sich beziehende ist
Pronomen; vgl. huwa, ebenso das sich auf einen Gegen-
wärtigen beziehende. Das letztere zerfällt in zwei Theile:
1) Die angeredete zweite Person, wie anta, oder: 2) Die re-
dende Person, wie anä ich, nahnu wir.
„Das verbundne Pronomen (Suffix) ist dasjenige, womit
man nie anfängt und was mit illä in ungebundner Rede sich
nicht verbindet. So wie das Ja und Käf im Satz (ibni
akramaka) „Mein Sohn hat dich geehrt"' und das Ja und
Ha in „f ordre von ihm was er besitzet." (salihi mä malaka).
Erkl. Das hervortretende Pronomen zerfällt in das Ge-
trennte und Verbundene. Das Verbundene ist dasjenige, mit
dem man nie anfängt, vgl. akramaka. Auch kommt es
nicht nach illä in der freien ungebundenen Rede (Prosa)
vor, sondern nur abnormer Weise in der Poesie.
Vgl. „Ich nehme meine Zuflucht zum Herrn des Thro-
nes vor einer Schaar, die an mir gefrevelt. Ich habe Nie-
mand zum Helfer als ihn." (illähu).
Vgl. „Ich mache mir nichts daraus, wenn Du meine Haus-
genossin wirst, dafs keine andere aufser Dir, mir nahe kommt."
(illäki).
•_>.{ Das Unbestimmte und das Bestimmte.
„Allen Pronominibus ist die Unfleetirbarkeit nothwendig,
und die Form dos im Genitiv stehenden ist wie die des im
Aeeusativ stehenden."
Erkl. Alle Pronomina sind indeclinable, da sie der Par-
tikel in der Festigkeit gleichen. Deshalb stehn sie weder im
Diminutiv, noch im Dual, noch im Plural. Steht einmal fest,
dafs sie indeclinable sind, so giebt es solche, die gleich sind
im Genitiv und Aeeusativ wie jedes Pronomen Accusativi
und Genitivi, das verbunden wird. Vgl. ka in akramtuka
als Aeeusativ, in bika als Genitiv, wie auch solche, in de-
nen Nominativ, Genitiv und Aeeusativ gleich sind, wie z. B.
nä. Hierüber handelt der folgende Vers.
„Zum Nominativ, Aeeusativ und Genitiv eignet sich nä,
vgl. in erkennen uns an, (binä), denn fürwahr (innanä,) wir
haben erlangt (nilnä) die Gaben."
Erkl. Das Wort nä steht im Nominativ in nilnä, im
Aeeusativ in innanä, im Genitiv in binä. So steht auch
Ja in idribi im Nominativ, in akramani im Aeeusativ,
in bi im Genitiv. Ebenso auch hum, vgl. hiini kä°itnüna,
akramtuhum. Iah um. Doch erwähnt Verf. diese beiden
letzteren nicht mit nä, weil nä in allen 3 Fällen in derselben
Bedeutung und als verbundenes Pronomen (Suffix) auftritt.
Ja hingegen zwar in allen drei Fällen Suffix ist doch nicht
in derselben Bedeutung, vgl. in idribi ist es die zweite Person,
in akramani die erste. Endlieh hum in allen drei Fäl-
len zwar dieselbe Bedeutung hat, doch steht es im Nominativ
als ein getrenntes Pronomen und in den andern Fällen als
Suffix.
„Alif, Wäw und Nun werden zur Bezeichnung der drit-
ten und anderer Personen gebraucht, vgl. kämä und iclamä."
Erkl. Alif, Wäw und Nun gehören zu den Suffixen
des Nominativs, für die dritte und die zweite Person. — Der
Verf. hat sich nicht gut ausgedrückt, denn „das andere" um-
fafst die zweite und erste, doch dienen die drei Buchstaben
durchaus nicht zur Bezeichnung der ersten Person, sondern
nur für die der zweiten und dritten.
„Zu den Pronominibus Nominativi gehört das Verbor-
gene, vgl. if(al, uwäfik, nagtabit, tas'kuru."
an-nükira al-ma'rifa. 25
Erkl. Das Pronomen zerfällt in Verborgenes und Her-
vortretendes, das Verborgene wieder in das notwendiger und
erlaubterweise Verborgene. Das letztere ist dasjenige, an
dessen Stelle das Hervortretende stehen kann. Das erstere
hingegen ist dasjenige, an dessen Stelle das Hervortretende
nicht stehen kann. Vier Stellen erwähnt Verf., an denen
die \ erbergung nothwendig ist. 1) Der Imperatif 2. Pers.
Sing., vgl. if(al seil. anta. Dies Pronomen ist nothwendig
verborgen, da das Hervortretende seine Stelle nicht einneh-
men kann; man sagt nicht, ifcal zaidun. Sagt man if(al
anta, ist das Pronomen anta die Bestätigung des in iffal
verborgenen Pronomen, aber nicht Subject; da ifcal seiner
richtigerweise entbehren kann. Steht aber der Imperativ
im Singularis Feminini, oder im Dual, oder im Plural, tritt
das Pronomen hervor. 2) Das Imperfectum, dessen Anfangs-
buchstabe Hamz ist, vgl. uwäfik sei. anä. Sagt man uwä-
fik anä, ist anä nur Bestätigung des verborgenen Pronomen.
3) Das Imperfectum, dessen Anfangsbuchstabe Nun ist. —
Vgl. nagtabit sei. nahnu. 4) Das Imperfectum, dessen An-
fangsbuchstabe das Tä der zweiten pers. sing. masc. ist, vgl.
tas'kuru. In allen andereren Fällen Imperfecti tritt das
Pronomen hervor. — Dies sind die Fälle, in denen nothwen-
dig das Pronomen verborgen wird.
Ein Beispiel, in dem die Verbergung möglicher Weise
stattfindet, ist zaidun jakumu sei. huwa. Hier kann das
sichtbare Pronomen seine Stelle einnehmen, vgl. zaidun ja-
kumu abuhu. Dies findet statt bei jedem Verbum, das an
eine dritte Person masc. oder fem. angelehnt wird, vgl. Hin-
dun takümu, oder an das ihm in der Bedeutung entspre-
chende, wie zaidun kä^imun sei. huwa.
„anä, huwa, anta, kann im Nominativ und in der
Trennung stehn. Die Abzweigungen sind nicht ungewifs."
Erkl. Das hervortretende Pronomen, welches Verf. jetzt
behandelt, ist Suffix oder getrennt. Das Suffix steht, wie
oben gezeigt ist, im Nominativ, Accusativ und Genitiv, das
Getrennte steht im Nominativ und Accusativ, doch nie im
Genitiv. Vom Getrennten, im Nominativ stehenden giebt es
12 Formen: anä, 1. prs. sing, nahnu, 1. prs. plur. , oder
plur. majestaticus ; anta 2. prs. sing, msc, anti 2. prs. sing.
26 I >m Unbestiuuule und das Bestimmte.
fem., antumä 2. }>rs. dual, com., au tum 2. prs. plur. msc,
antun na 2. pro. plur. fem., huwa 3. prs. msc. sing., hija
:). pro. fem. Bing., humä 2. prs. dual. com. huin 3. prs. plur.
msc., Ininna 3. prs. plur. fem.
..Das aecusativc in der Trennung stehende Pronomen
ist ijjäja. Seine Abzweigungen lassen keinen Zweifel."
Erkl. Die accusativen getrennten Pronomina sind der
Zahl nach 12:
ijjäja l.prs. sing., ijjänä l.prs. plur., oder Plur. majestaticus:
ijjäka 2. prs. sing, msc, ijjäki 2. prs. sing, fem.:
ijjäkumä 2. prs. dual, com.;
ijjäkum 2. prs. plur. msc. ijjakunna 2. prs. plur. fem;
ijjähu 3. prs. sing, msc, ijjähä 3. prs. sing, fem.;
ijjahumä 3. prs. dual, com.;
ijjahum 3. prs. plur. msc. ijjähunna 2. prs. plur. fem.
„Bei freier Wahl kommt das Getrennte nicht vor, wenn
möglicherweise das »Suffix stehn kann."
Erkl. In keiner Stelle, in der man das Suffix setzen
kann, darf man davon zum getrennten Pronomen abweichen.
Die Fälle ausgenommen, welche Verf. erwähnen wird. Für
akramtuka kann man nicht sagen akramtu ijjäka, da
man hier das Suffix setzen und akramtuka sagen kann.
Vgl. das Wort des Propheten zu Ibnu-s-Sajjäd, wenn er es
ist ( jakunhu) wird dir nicht Macht über ihn verliehen wer-
den, wenn er es aber nicht ist, so ist es für dich nicht gut,
ihn zu tüdten. — Ferner das Wort des Propheten zur f A'is'a.
Nimm dich in Acht du kleine rothe, dafs du es seist (takü-
niha). Ist es nicht möglich, das Suffix zu setzen, ist aus-
schliefslich nur das Getrennte möglich. Vgl. O du, dich
habe ich geehrt, (ijjäka akramtu). Das Pronomen kommt in
der Poesie auch getrennt vor, trotz der Möglichkeit, es als
Suffix zu setzen.
Vgl. „Beim Auferwecker, dem Erben der Todten, da hat
die Erde sie aufgenommen für ewige Zeiten." (daminat ijjahum).
„Setze als Suffix, oder getrennt ha in salnlhi und bei
dem, was ihm ähnlich ist. Bei kuntuhu ist die Streitfrage
63. überliefert, so auch bei hiltanihi. (Du hast mich für ihn
an-näkira al-ma'rifa. 27
gehalten). Ich ziehe vor, es als Suffix, ein anderer aber, es
in Trennung zu setzen."
Erkl. Diese beiden Verse behandeln die Fälle, in de-
nen man das Pronomen getrennt setzen kann, wiewohl es als
ein Suffix stehen könnte. Salnihi ist ein Beispiel von den
Verben, die zwei Objecte regieren, von denen das zweite
nicht ursprünglich ein Aussage -Wort (Habar) ist, [wie die
Verba cordis ursprünglich ein Anfangs- Wort (Mubtada5) und
ein Habar regieren] und beide Pronomina sind, vgl. ad-
dirhama salnihi, hier kann hi als Suffix aber auch getrennt
stehen, vgl. salni ijjähu. Der natürliche Sinn des Verf. ist,
dafs sowohl die Verbindung als die Trennung hier auf ganz
gleiche Weise stattfinden kann, so ist auch die Ansicht der
meisten Grammatiker. Doch der natürliche Sinn beim Siba-
waihi ist, dafs das Suffix nothwendig sei ; die Trennung dagegen
nur in der Poesie vorkommt. — Wenn das Habar von käna
und seiner Verwandten ein Pronomen ist. ist die Verbindung
und Trennung möglich, doch streitet man, was in beiden
Fällen vorzuziehn. Verf. zieht die Verbindung vor, vgl.
kuntuhu, Sibawaihi hingegen die Trennung kuntu
ijjähu. Verf. zieht so auch die Verbindung bei Fällen wie
hiltanihi vor, d. h. bei jedem Verbum, das zwei Objecto
regiert, von denen das zweite ein Habar ist, und dessen beide
Objecte Pronomina sind. Sibawaihis Lehrweise ist, dafs das
Gewählte ebenfalls die Trennung sei, vgl. hiltani ijjähu.
Sibawaihis Lehrweise ist gewichtiger, denn so kommen diese
Fälle häufig in der arabischen Sprache vor, wie Sibawaihi
berichtet, und er hat unmittelbar mit ihnen verkehrt.
Vgl. Wenn Hadäm redet, so haltet sie für wahrhaft, denn
die rechte Rede ist das, Avas Hadäm geredet, (saddikühä).
„Stelle das Speciellere beim Suffix vorauf, doch bei der
Trennung stelle voran, was du willst."
Erkl. Das Pronomen der ersten Person ist specieller,
als das der zweiten, und das der zweiten ist specieller, als
das der dritten. Kommen zwei Pronomina zusammen, die
im Accusativ stehn und von denen das eine specieller als
das andere ist, so ist, wenn sie beide Suffixa sind, die Vor-
anstellung des Specielleren nothwendig. Vgl. a'taitukahu,
28 1 >iis Unbestimmte und chis Bestimmte.
a'taitanihi, aber man sagt nicht mit der Voraufstellung des
Suffix 3. prs, a'taituhüka und a'taitahüni. Zwar erlauben
dies einige. Hierher gehören die fremdartigen Ausdrücke,
die [bnu-1-Atir, vom cUtmän überliefert; „die Lüge liefs
sie mich (arähumni) für einen Satan ansehn". Ist aber eins
der Pronomina getrennt, so kann man wählen, ob man das
Bpeciellere voraussetzen will oder nicht: vgl. ad-dirhama
a'taituka ijjahu und a(taituhu ijjaka. — Die Worte des
\ crl. sind aber nicht unbeschränkt zu fassen, denn das we-
niger specielle kann dann nur in der Trennung voraufstehn,
wenn keine Unklarheit zu befürchten ist. Wo man eine sol-
che fürchtet, ist die Voranstellung nicht gestattet, vgl. zai-
dun a'taituka ijjahu. Hier ist die Voranstellung nicht
möglich, man sagt nicht actaituhu ijjaka, da man dann
nicht weifs, ob Zaid der Genommene oder der Nehmende ist.
„Bei der Einheit der Rangordnung setze die Trennung
nothwendig. Bisweilen erlaubt die dritte Person die Ver-
bindung."
Erkl. Kommen zwei Pronomina zusammen, die beide
im Accusativ und in derselben Rangordnung stehn, d. h.
sind sie beide der ersten, zweiten oder dritten Person, ist es
nothwendig, eins von ihnen getrennt zu setzen, vgl. a(taitani
ij j aj a u. s. f. Sind aber beides Pronomina der dritten Per-
son und ihre Wertform verschieden, werden sie beide auch
verbunden, vgl. actaituhumahu. Das bezeichnet Verf. mit
dem Vers in der Käfija.
Vgl. ,3ei irgend einer Verschiedenheit und bei Fällen,
wie die Erde hat sie aufgenommen, hat der Verszwang Not-
wendigkeit erfordert." (daminat ijjahumu-1-ardu).
Dieser Vers wird oft in manchen Handschriften hier in
die Alfijja gestellt, doch gehört er nicht dazu. \ erf. meint
mit dem Beispiel: ,.dic Erde hat sie aufgenommen", dafs
Fälle, in denen das Pronomen getrennt steht, während die
Verbindung desselben nothwendig wäre, durch den Verszwang
hervorgerufen seien/'
„Vor dem Ja 1. prs. setze das Nun der Abwehr noth-
wendig. laisi kommt bisweilen im Verse vor."
an-nakira al-mai-ifa. 29
Erkl. Wird das Ja 1. prs. mit dem Vcrbum verbunden,
hängt sich ihm nothwendig das Nun an, welches das Nun
der Abwehr heifst, da es das Verbiun vor dem Kasr schützt.
vgl. akramani. Bisweilen fällt es abnormer Weise bei laisa weg.
Vgl. ..Ich habe mein Volk geschätzt als unendliche
Menge, da die Edlen aufser mir geschwunden sind." (laisi).
Beim Verbum der Verwunderung nach der Form af(ala
giebts Meinungsverschiedenheit ob das Nun der Abwehr not-
wendig ist. Vgl. Wie bedürftig bin ich der Gnade Gottes (ma
afkarani und afkari), doch das richtige ist, dafs es noth-
wendig sei.
„Laitani ist gewöhnlich, laiti dagegen selten, bei lacalla
verhält es sich umgekehrt, frei steht die Wahl bei den übri-
gen. Beim Verszwang haben manche von den Früheren
minni und canni ohne Tas'did gesetzt."
Erkl. Verf. behandelt die Regel des Nun der Abwehr
bei den Partikeln. Bei laita wird es nur selten weggelassen.
Vgl. Wie der Wunsch des G'äbir, da er sprach: möchte ich ihn
doch treffen und dengröfstenTheil meines Vermögens vergeuden.
Gewöhnlich ist im Arabischen das Nun bei laita zu
setzen, vgl. Kur. 4, 75. O wäre ich doch unter ihnen (lai-
tani). Umgekehrt von laita verhält es sich mit lacalla. Das
Richtige ist die Wegnahme des Nim, vgl. Kur, 40, 38 die
Worte des Pharao: „Vielleicht (la(alli) werde ich die Mittel-
stufen ersteigen." Selten ist die Setzung des Nun.
Vgl. Ich sprach, leiht mir ein Beil (eine Feile) vielleicht,
dafs ich damit aushöhle ein Grab (eine Schneide) für ein
glänzendes, berühmtes (Schwerdt).
Bei den Verwandten von laita und lacalla hat man
freie Wahl. So sagt man inni und innani, anni und an-
nani, ka'anni und ka'annani, läkinni und läkinnani.
Bei min und (an ist das Nun der Abwehr notlvwendig, nur
abnormer Weise kommen sie ohne dasselbe vor.
Vgl. ,,0 du, der du fragst, nach ihnen und nach mir,
((ani) ich gehöre nicht zu Kais, und Kais nicht zu mir (mini)."
„Für ladunni ist selten Laduni, und bei kadni und
katni genügt bisweilen die Form ohne Nun."
Erkl. Fein ist ladunni mit dem Nun, vgl. Kur. 18, 75.
Schon hast du von mir Entschuldigung erreicht. Selten ist
30 Her Eigenname.
die Wegnahme des Nun, wie es in einer anderen Lesart vor-
kommt. Häufig steht bei kad und kat das Nun, vgl. kadni
und katni. Selten ist die Wegnahme desselben, vgl. kadi und
kati mein Genüge. Beides findet sich im Vers.
Vgl. Es genügt mir die Hülfe der beiden Hubaib, genug
der Imam ist nicht karg und kein Ketzer, (kadni ja min nasri-
1-ljubaibaini kadi).
IV. Der Eigenname.
,.Ein Name, welcher das schlechthin Genannte als Indi-
viduum setzt, ist sein Eigenname wie Gacfar, Hirnik, Ka-
ran, cAdan, Lähik, S'adkam, Haila, Wäs'ik."
Erkl. Der Eigenname ist der Name, welcher das schlecht-
hin, (d. i. das ohne beschränkende Beziehung auf die erste,
zweite und dritte Person) Genannte individualisirt. Der Gat-
tungsname umfafst das Unbestimmte und das Bestimmte.
Der Ausdruck „der das Genannte mdividualisirt", ist ein spe-
eifischer Unterschied, der das Unbestimmte ausschliefst. —
Der zweite Zusatz „ohne beschränkende Beziehung" schliefst
die übrigen Bestimmworte (Determinativa) , wie die Prono-
mina aus. da diese als Individuum zwar setzen, jedoch mit
der beschränkenden Beziehung auf die erste . zweite und
dritte Person. Verf. führt dann Eigennamen von menschlichen
und anderen Wesen an, um aufmerksam zu machen, dafs
mit Eigennamen vernünftige und unvernünftige bekannte We-
sen benannt werden. GVfar ist Eigenname eines Mannes,
Hirnik, der einer arabischen Dichterin, der Schwester des Ta-
rafa Ibnu-l-f Abd der Mutter nach. Karan, Name eines Stam-
mes, cAdan, der eines Orts, Lähik (die Erreieherin), der einer
Stute, S'adkam (weitschenklich), der eines Kameelhengstes,
Haila, der eines Schafes. Wäs'ik (der schnell gehorchende),
der eines Hundes.
„Der Eigenname kommt vor als Name, Zuname und
Beiname, setze den letzteren nach, wenn er mit einem anderen
in Verbindung steht."
Erkl. Der Eigenname zerfällt in drei Klassen: 1) den
Namen, 2) den Zunamen, 3) den Beinamen. — Name ist
al-'silam. 31
hier derjenige, welcher weder Zuname noch Beiname ist,
vgl. zakl. Zuname ist derjenige, dessen Anfang abun oder
ummun bildet. Beiname ist derjenige, der auf Lob oder
Tadel hindeutet, vgl. Schmuck der Gläubigen, oder Kameel-
Nase (zainu-l-cäbidin, anfu-n-näkati). Der Beiname mufs
nachstehn, wenn er mit einem Xamen zusammensteht, wie
Zaid, die Kameel-Nase. Die Yoranstellung desselben ist nicht
möglieh aufser selten.
Vgl. „Die Nachricht, dafs der Inhaber des Hundes
(Amru. der beste von ihnen an persönlicher Würde, in Batn
S'irjan (liegt), um ihn herum heult der Wolf."
Nach dem natürlichen Sinn des Verf, wäre die Nach-
stellung des Beinamen nöthig, wenn er mit einem andern, d. i.
dem Namen und Zunamen, zusammensteht, doch mufs er nur
nothwendig dem Namen nachgestellt werden. Steht der Bei-
name mit dem Zunamen zusammen, so hat man die Wahl,
welches von beiden man voranstellen will. — In einigen Ma-
nuscripten tritt daher für den zweiten Halbvers „und setze
den Beinamen nach, wenn er den Namen begleitet." Dies
ist besser, weil es von dem Einwurf frei ist, den man hier-
gegen machen kann. Denn es ist eine bestimmte Erklärung,
dafs die Nachstellung des Beinamens nur beim Zusammen-
stofs mit dem Namen nöthig ist, woraus man schliefsen kann
dafs es beim Zusammentreffen mit dem Zunamen nicht nö-
thig sei. Hätte Verf. anstatt siwähu gesagt siwähä, würde
man nichts dagegen sagen können, da die restitutio gewesen
wäre, ,.aufser dem Zunamen" und das aufser dem Zunamen
ist der Name.
„Sind beides EinzelbegrifFe , stelle sie bestimmt in
Annexion, wo nicht, lasse als Apposition das Nachstehende
folgen."
Erkl. Kommt der Name und der Beiname zusammen,
sind sie entweder beide Einzelbegriffe, oder beide zusammen-
gesetzte, oder der Name ist zusammengesetzt und der Bei-
name ein Einzelbegriff, oder umgekehrt. Sind beide Einzel-
begriffe, lehrt die Schule von Basra die Annexion als noth-
wendig. vgl. sa(idu. di, da kurzin. Die Küfenser erlauben
die Apposition, vgl. sacidun kurzun. sacidin kurz in, sa(i-
32 De Eigenname.
dän kurz an. Sacid, ein Schnappsack, [hnen stimmt Verf.
in andern Büchern bei. Sind sie nicht beide Einzelbegriffe,
sondern beide zusammengesetzte, oder ein zusammengesetzter
und ein Einzelbegriff, oder ein Einzelbegriff und ein zusammen-
gesetzter, ist die »Stellung als Apposition nothwendig, man .setzt
das zweite als Apposition des Ersten. — Auch ist der Abbruch
zum Nominativ und zum Accusativ möglich, zum Xom. mit Ver-
schweigung des Anfangswortes d. i. huwa. zum Acc. mit
\ erschweigung eines Verbum d. i. a'ni. Man bricht vom Ac-
cusativ zum Nominativ und vom Nominativ zum Accusativ.
vom Genitiv zum Nominativ und zum Accusativ ab, vgl. hadä
zaidun anfa-n-näkati seil. acni, ra'aitu zaidän anfu-
D-nakati, seil. huwa. endlich marartu bizaidin anfu,
fa-n-näkati.
..Die Namen sind übertragen wie Fadl, Asad oder im-
provisirt wie Sucad und Udad; ferner auch Sätze, oder durch
Mischung Zusammengesetztes. Letzteres wird declinirt, wenn
es nicht auf waihi endet. Verbreitet ist unter den Eigen-
namen das Annectirte. wie cAbdu-s'amsin und Abü-kuhafa."
Die Eigennamen zerfallen in improvisirte, das sind die,
welche bevor sie als Eigenname auftreten, nicht von etwas
anderem gebraucht wurden, vgl. Su'äd, Udad und übertragene,
nämlich die, welche, bevor sie als Eigennamen auftraten, in
Gebrauch kamen. Sie können übertragen sein entweder von
einem Eigenschaftswort, vgl. härit, oder einem Masdar, vgl.
Fadl, oder einem Gattungsnamen, vgl. asad. Diese sind
declinubar. — Der Eigenname kann ferner Uebertragung
von einem Satze sein, dann gilt die liege], dafs er unverän-
dert gesetzt wird. vgl. kama zaidun und zaidun kä-'imun
als Eigenname. Dieser Fall gehört zu den zusammengesetz-
ten Eigennamen. Hierher gehört auch das durch Mischung
Zusammengesetzte, vgl. ba'labakku und ma'dikariba,
endlich siba waihi. Endet das aus Mischung Zusammenge-
setzte nicht auf waihi, ist es declinirbar. Daraus geht her-
vor, dafs. wenn es mit waihi schliefst, es nicht declinirt wird,
sondern indeclinable ist. Die declinirbaren Eigennamen die-
ser Art gehn nach der schwachen Declination, auch kann
man sie indeclinable auf Fath setzen, vgl. barlabakka in
allen drei Fällen. Auch kann man sie als zwei in Annexion
al-'alam. 33
stehende Worte decliniren, hadru, ri, ra mautin. Sibawaihi
steht indeclinable auf Kasr. Einige erlauben bei ihm die schwa-
che Declination. — Hierher gehören auch die durch An-
nexion zusammengesetzten Eigennamen wie fabdu s'amsin
und abü kuhäfata mit vollständiger Declination auf dem an-
nectirten ersten Wort. Die vom Verf. angeführten Beispiele
ergeben im ersten Theil eine Declination mit Vocalen, vgl.
cabdun und mit Consonanten, vgl. abü, im zweiten Theil
eine starke Declination, vgl. s'amsin und eine schwache
vgl. kuhäfatu.
,,Man setzt für manche Gattungen, Eigennamen gleich
den Eigennamen von Personen der Form nach, das ist allge-
mein. Hierhergehört auch ummu cirjatin für den Scorpion,
und ebenso tu(älatun für den Fuchs. Ihm ähnlich ist bar-
ratu für al-mabarratu und fag'äri für al-fag'ratu."
Erkl. Der Eigenname zerfällt in zwei Theile, den Ei-
gennamen der Person, und den Eigennamen der Gattung.
Der Eigenname der Person Int zwei Regeln, eine ideelle
nämlich die, dafs damit Jemand in seiner Individualität be-
zeichnet wird, vgl. zaidun und eine formelle, nämlich die,
dafs das Häl (das Zustandswort) nach ihm eintreten kann,
ferner die Unmöglichkeit, es nach der starken Declination zu
flectiren, wenn ein anderer Umstand zu dem, dafs es Eigen-
name ist, noch hinzu kommt, vgl. hadä ahm a du (ha da tritt
hier herzu) endlich die Unmöglichkeit al davorzusetzen.
Der Eigenname einer Gattung ist wie der Eigenname
einer Person in seiner formellen Regel, hadä usämatu
mukbilän. Man giebt ihm nicht die erste Declination, kann
einen Zustand nach ihm setzen und al tritt nie davor. Die
ideelle Regel des Eigennamen der Gattung ist gleich der
Regel des Indeterminirten in der Hinsicht, dafs es nicht spe-
ciell Einen in seiner Individualität bezeichnet, denn von je-
dem Löwen gilt der Name Usäma Tapferer etc. Der Eigen-
name der Gattungen wird von körperlichen Dingen gebraucht,
wie obige Beispiele zeigen, aber auch von Begriffen.
34 r>*is Domonstrativum.
V. Das Demonstrativum.
(Ismu-l-IsYua).
..Mit da weise hin auf einen Singularis Masculini. Auf
di, dih, ti, tä, beschränke dich zur Bezeichnung des Fe-
mininum."
Erkl. Auf einen Sing. Masc. wird mit da hingewiesen,
Die Schule von Basra hält das Alif für zum Wort gehörig,
die von Küfa aber für einen Servilbuchstaben. Auf das Femi-
ninum weißt man hin durch di und dih, mit ti, tä und
dihi mit Kasr furtivum unter dem Ha und dem voll auszu-
sprechenden, dann durch tibi mit ruhendem Ha wie auch mit
dem Kasr unter demselben, das sowohl als furtiv, als auch
voll auszusprechen ist. ferner mit dati.
„dani, täni wird gebraucht für den Dual im Nomina-
tiv, in anderen Fällen gebrauche daini, taini, dann erfüllst
du die Regel."
Erkl. Dual. Masc. ist im Nominativ dani, im Gen. und
Acc. daini. Dual. Feminini im Nom. täni, im Gen. taini.
..-Tilä ist das Hinweisungsnomen auf den Plural in allen
Fällen. Es mit Madda zu setzen, ist vorzüglicher ((ülä:)i).
Bei der Entfernung sprich es mit Käf, als Buchstaben ohne
das Läm, oder mit demselben. Das Läm ist nicht erlaubt
wenn du Ha voraufsetzest."'
Erkl. Das Demonstrativ für den Pluralis Masc. und
Fem. ist 'ülä. Das Erfordernifs dieses Wortes ist, dafs man
es als Demonstrativ für das Vernünftige sowohl, als das Un-
vernünftige gebraucht. Gewöhnlicher aber gebraucht man
es beim Vernünftigen. Ein Beispiel vom Gegentheil ist:
• Vgl. „Tadle die Lagerstätten nach dem Lager in Liwä
und das Leben nach jenen Tagen.'- (bacda 5ülä?ika-l-ajjämi).
^ülä hat zwei Wortformen: 1) Die Form mit Madda 'ülä^i,
das ist die Form der Hig'äziten, sie kommt im Ivurän vor.
2) Die kurze, sie ist die Form der Tamimiten. — Das, wor-
auf man hinweist, hat zwei Stufen, die Nähe und die Ferne.
Die bisher behandelten Formen gebraucht man bei der Hin-
Isnni-1- Is'ära. 35
Weisung auf etwas nahes, will man dagegen das Ferne mit
dem Demonstrativ bezeichnen, setzt man Käf dazu, vgl. däka,
oder Käf und Lara, vgl. dälika. Käf ist die Partikel der
Anrede und hat hier keine Stelle in der syntaktischen An-
ordnung, darüber ist kein Streit. Geht aber die Partikel der
Erregung, nämlich ha, dem Demonstrativ vorauf, steht
K äf allein.
Vgl. „Ich sah, dafs Arme sowohl mich kennen als auch
die Leute jenes weitgespannten Zeltes." (hädäka).
Hier darf man nicht hä dälika sagen. Der natürliche
Sinn der Worte des Verf. ist, dafs man für das, worauf man
hinweist, nur zwei Stufen, die Nähe und die Ferne habe,
wie wir auch erörtert haben. Doch nach der Ansicht der
Mehrzahl giebt es drei Stufen.
1) Die Nähe, daraufweist man hin mit da und di, ohne
Läm und ohne Käf.
2) Das in der Mitte Stehende, hierauf weist man mit der
Form hin, in welcher Käf allein steht, däka.
3) Der in der Ferne, hierauf weist man hin durch die
Form mit Läm und Käf, vgl. dälika.
„hunä und hähunä ist das Demonstrativ für das dem
Orte nach Nahe, verbinde damit Käf bei der Hinweisung in
die Ferne. Dann sind auch tamma oder hannä, oder hu-
nälika, oder hinnä hierfür Demonstrativa."
Erkl. Mit hunä weist man auf den nahen Ort hin, man
setzt noch hä der Aufmei'ksammachung davor, vgl. hähunä.
Auf den Fernen deutet man nach der Ansicht des Verf. durch
hunäka, hunälika und hinnä hin, sowie mit tamma und
tammata. Nach anderer Ansicht ist hunälika das Demon-
strativ für das in der Mitte Stehende und hinnä für das Ferne
VI. Das Conjunctiv -Nomen.
(al-Mausül).
„Das Mausül der Nomina ist alladi, Femininum allati.
Das Ja setze im Dual nicht, sondern dem ihm vorhergehenden
3*
36 Da* Conjonctiv-Nomen.
Buchstaben schliefse das Zeichen des Dual an (d. i. dem
Dal). Das Nun zu tas'diren, ist kein Fehler. Auch das Nun
von daini und taini wird tas'dirt, womit eine Stellvertre-
tung beabsichtigt wird."
Erkl. Das Mausül zerlallt in das Nominale und das
Partikelartige. Der Partikelartigen , welche Verf. nicht er-
wähnt, giebt es Fünf.
1) an, dies wird mit einem Verbum verbunden, das sich
flectiren läfst, im Perfectum, Imperfectum und Imperativ. —
Steht nach ihm ein nicht (vollständig) flectirbares Verbum,
wie Kur. 53, 40, dafs nichts dem Menschen gehört, aufser
was er erstrebt (an laisa), ferner Kur. 7, 184 und dafs es
möglich ist, dafs ihr Lebensende nahe ist (an casä), so ist
es ein aus dem schweren an na erleichtertes.
2) an na wird verbunden mit seinem Nomen und seinem
(Attribut) Habar. Vgl. Kur. 29, 50. Genügt euch nicht,
dafs wir fürwahr herabsandten (anna anzalnä). — Das aus
dem schweren anna erleichterte an wird mit seinem Nomen
und Prädicat zwar verbunden, doch ist sein Nomen wegge-
nommen und das des Schweren wird gesetzt.
3) kai steht mit dem Verbum Imperfecta Ich kam zu
dir, damit du ehrest den Zaid (kai tukrima).
4) mä, das Masdar ur.d Zarfartige (eine Zeit oder Ort
ausdrückende), vgl. mä dumta muddata dawämika. Das
nicht Zarfartige ist wie cag'ibtu minima darabta zaidän. —
Dies wird mit dem Perfectum und Imperfectum verbunden.
Vgl. darum, dafs sie den Tag des Gerichts vergafsen (bimä
nasu«). Auch steht mä mit einem Nominal-Satz, doch ist das
selten. — Das Masdar- und Zarfartige mä wird gewöhnlich
mit dem Perfectum, oder dem durch Läm negirten Imperfec-
tum verbunden, selten steht es mit einem Imperfectum, das
nicht durch L am negirt ist.
Vgl. „Ich schweife herum, so lange ich will, dann kehre
ich zu meinem Hause zurück, dessen Besitzerin eine läs-
sige ist." (utawwifu mä utawwifu).
•
5) lau wird mit Perfectum und Imperfectum verbunden.
Verf. spricht von dem Nominal -Mausül, und hütet sich vor
dem Partikel- Mausül, die die erwähnten Fünf sind, und
al-niaustil. 37
die man daran erkennt, daft man das Masdar an ihre Stelle
setzen kann.
Die Nominal-Conjunction ist alladi Mase. Sing., allati
Fem. Sing., setzt man sie in Dual, läfst man das Ja wegfal-
len und es tritt an seine Stelle Alif im Nominativ, vgl. al-
ladäni, allatäni und Ja im Gen. und Acc, vgl. alladaini,
allataini. Wenn man will, setzt man das Nun wegen des
ausgefallenen Ja -mit Tas'did, vgl. alladänni, allatanni.
Vgl. Kur. 4, 20. Diejenigen von Euch, die es begehen. Auch
ist das Tas'did bei der Form mit Ja möglich nach der Schule
von Küfa, vgl. alladainni, allatainni, vgl. Kur. 41, 29,
oh Herr, lafs uns die sehn, welche (alladainni). Dieses
Tas'did kann auch bei dem Demonstrativ da und tä stehn,
vgl. dänni, tänni, wie auch beider Form mit Ja, dainni,
tainni nach der Schule von Küfa. Mit dem Tas'did will
man eine Stellvertretung vom weggenommenen Alif bezwecken,
wie bei alladi und allati gesagt worden ist.
„Der Plural von alladi ist aPulä und alladina für alle
drei Casus, manche sprechen den Nominativ mit Waw. —
Auf allati und allä?i wird allati in Plural gesetzt und
allä'i kommt im seltenen Fällen wie alladina vor."
Erkl. Plur. Masc. ist aPulä ganz allgemein, gleichviel
ob es vernünftige Wesen bezeichnet oder nicht. Vgl. Es
kamen zu mir die, welche thaten (aPulä). — Bisweilen wird
aPulä auch für Pluralis Feminini gebraucht, vgl. den Vers,
in dem beide Fälle vorkommen. — (Der Tod) wird aufrei-
ben die, welche sich panzern auf solchen (Rossen), welche
du siehst am Tage des Schreckens, wie die vorausziehende
Weihe. — Für den Pluralis Masculini des Vernünftigen sagt
man alladina im Nominativ, Genitiv und Accusativ. Einige
Araber, nämlich die Hudaiiiten sagen alladüna mit dem
Waw im Nominativ.
Vgl. „Wir sind die, welche (alladüna) am Morgen, am
Tage von Nuhail kamen zu einem gewaltigen Angriff."
Plur. Fem. ist allati und alliVi mit Wegnahme des Ja.
Auch ist die Setzung des Ja erlaubt, so allati und alhVi,
bisweilen kommt alladi in der Bedeutung von alladina vor.
38 Das Conjunctiv- Nomen.
Vgl. „Und nicht sind unsere Väter, die ihren Schoofs
zur Wiege uns gebettet, wohlthätiger als er." (allati).
„man, mä und al kommen dem Erwähnten gleich, so
ist auch du beim Stamme der TViten bekannt. Wie allati
ist bei ihnen auch da tu, und an die Stelle von allati tritt
dawätu."
Erkl. man, mä und al sind dem Erwähnten darin gleich,
dafs sie eine Form haben für Masc. Fem. Dual und Flur.
Meistens wird mix von Unvernünftigen gebraucht, aber auch
bisweilen von Vernünftigen, vgl. Kur. 4, 3. Heirathet was
(mä) von den Frauen Euch gefällt. Ferner, wie man sagt,
Preis dem (mä), der Euch uns dienstbar gemacht hat, und
Preis dem (mä), dessen Lob der Donner verkündet. Umge-
kehrt wird man meist von Vernünftigen gebraucht, bisweilen
auch von anderen. Kur. 24, 44, dazu gehört was (man) auf
allen Vieren geht.
Vgl. „Ich weinte zu einem Kata-Schwarm, als er bei mir
vorüberzog, und Leute wie ich, haben wohl Ursach zum
weinen. O Kata-Schwarm ist nicht einer, der (man) mir
seine Schwingen leiht, vielleicht dafs ich fliege zu dem, den
ich liebe."
Das al steht bei Vernünftigen und anderen. Man ist
über dies Wort uneins. Einige sagen, es sei ein Nominal-
Mausül und dies ist das Richtige; andere, es sei ein Partikel-
Mausul; andere, es sei eine Determinativ -Partikel und habe
gar nichts Conjunctionartiges an sich.
man und mä sind, wenn sie nicht masdarartig sind, an-
erkannter Weise zwTei Nomina. Das masdarartige mä gilt
richtiger Weise für eine Partikel, al-Ahfas* hält es für ein
Nomen.
Die Gebrauchsweise der Tanten bei du ist, dafs sie du
als eine Conjunction für Vernünftiges und Unvernünftiges
halten. Am gewöhnlichsten gebraucht man es in einer Form
für Masc. Fem. Sing. Dual, und Plur. Manche sagen im
Fem. Sing, dätu im Plur. Fem. dawätu, auch setzen es ei-
nige in Dual und Plur., vgl. dawä, dawüa im Nominativ, da-
wai und dawi, im Gen. und Acc. ferner dawätä, im Nom.
dawätai, Gen. und Acc. Dual. Fem., ferner dawätu Plur.
al - mausül. 39
indeclinable. Der b'ailj Bahä'u-d-Din Ibn Nahhäs sagt, seine
Declination sei wie die Declination des Plur. Fem. sanus.
Gewöhnlich aber gilt von der Conjunction du, dafs sie in-
declinable sei. Einige flectiren sie mit Wäw im Nom., mit
Alif im Acc. und mit Ja im Gen., so dafs die Form dieses
du dem du, das die Bedeutung von sähib hat, gleich kommt.
— So wird der pag. 11 angeführte Vers auf beide Arten
überliefert (min du und min di). da tu ist nach dem clas-
sischen Gebrauch indeclinable auf dem Damm, im Nom.
Acc. und Gen. wie dawätu. Einige decliniren es wie mus-
imätun, im Nom. mit Damm, im Gen. und Acc. mit Kasr.
„Wie mä ist da nach dem mä der Frage, oder dem
man, wenn es nicht des grammatischen Einflusses beraubt
wird."
Erkl. da wird von den übrigen Demonstrativen als
Conjunction gebraucht, es hat wie mä nur eine Form für
Masc. Fem. Sing. Dual, und Plur. Um da als Conjunction
zu brauchen wird bedingt, dafs ihm mä oder man der Frage
voraufgeht, vgl. man da g'ä^aka; man, ein Fragewort, ist
in diesem Satze ein Anfangswort (MubtadaJ). da ist Con-
junction im Sinne von all ad i, dies ist Habar (Aussagewort)
von man und gä3aka die Sila (, Verbindungssatz) zur Con-
junction. Die restitutio man alladi gä'aka, ebenso vgl. mä
da fa'alta; mä ist Mubtada5, da Conjunction und dies ist Ha-
bar von mä, fa(alta ist die Sila. Das zurückkehrende Pro-
nomen (der cä5id) ist weggenommen, restituirt wäre es mä
da fValtahu. man und mä kann mit da aber auch als ein
Wort zur Frage gesetzt werden. Bei mädä (indaka ist
mädä Mubtada3 gleich ajju s'aPin und (indaka sein Ha-
bar, d ä ist hier seines grammatischen Einflusses beraubt, denn
es ist ein Theil eines Wortes. Das ganze mädä ist ein
Fragewort.
„Alle Mausül, nach denen eine Sila nothwendig steht,
umfassen in sich ein entsprechendes Pronomen."
Erkl. Alle Mausül, seien sie partikel- oder nominalar-
tig, müssen eine Sila nach sich haben, die ihre Bedeutung
specialisirt. Die Sila eines Nominal- Mausül mufs ein dem
Mausül entsprechendes Pronomen umfassen, sowohl in Hin-
J() l>as Conjunctiv-Nomen.
sieht des Numerus als des Genus, vgl. g'ä'ani-lladi da-
rabtuhu etc. Bisweilen kann das Mausül der Form nach
ein Sing. Mast-, sein, seinem Sinne aber nach ein Dual oder
Plur. Dann kann man es entweder der Form nach oder
dem Sinn;' nach betrachten, so sagt man acgabani man
kainii und man kamürv nach Mafsgabe dessen, was man be-
zeichnen will.
„Ein Satz, oder ein dem Satz ähnliches wird als Sila
dem Mausül beigegeben. Vgl. Wer bei mir ist, ist der, des-
sen Sohn verpflegt wird." (man (indi-lladi-bnuhu kufila).
Erkl. Die Sila eines Mausül darf nur ein Satz oder ein
Satzähnliches, d. i. ein Ort und Zeitbezeichnung (Zarf) oder
eine Praeposition mit ihrem Anhang (G'är wa Mag'rür) sein.
Dies gilt von der Sila, die nicht die von al ist, deren Kegel
später folgt. Für einen Mausül-Satz werden drei Bedingun-
gen gestellt. 1) Es mufs ein Aussage-Satz, 2) er mufs frei
vom Verbuni admirandi, und o) keiner Rede vor ihm be-
dürftig sein. — Aussage-Satz schliefst die anderen, wie den
Forderungs- und den Wunsch-Satz aus, so ist nicht ein Satz
wie g'ä'ani-lladi-dribhu erlaubt, wiewohl al-KistVi dies
meint, noch ein Satz wie g'ä?ani-lladi laitahu kä'imun.
Gegen die Ansicht des His'äm. — Nach der zweiten Bedin-
gung ist der Admirativ-Satz ausgeschlossen, so ist nicht ein
Satz möglich wie g'a'ani-lladi ma ahsanahu, Avenn wir ihn
auch als Aussage -Satz annehmen. Die dritte Bedingung
schliefst Sätze aus wie g'ä^ani-lladi lakinnahu kä'imun.
Denn dieser Satz verlangt noch einen anderen vor sich, vgl.
ma ka(ada zaidun lakinnahu kä?imun. Bei dem Zarf und
dem G'är wa Mag'rür wird bedingt, dafs sie beide vollstän-
dig sind, d. i. dafs in der Verbindung ein Sinn liegt, vgl.
gVani-lladi cindaka und g'ä5ani-lladi fi-1-baiti. Das
Agens in beiden ist ein nothwendig weggenommenes Verbum,
seine restitutio g\Va-lladi-stakarra cindaka. Sind sie
nicht vollständig, ist die Verbindung derselben mit dem Mau-
sül nicht möglich, weder g'ä?a-lladi bika*), noch g'ä'a-
lladi-1-jauma. Es kam der heute.
°) Sätze wie g'ä'a-lladi bika haben für den Araber keinen Sinn,
da sie keinen Agens in sich haben, bika steht virtuell im Accusativ;
wenn nun der G'är wa Mag'rür ein Accusativ ist, haben wir kein Agens.
al-mauAiil. 41
„Eine reine Sila ist die Sila von al, selten ist die Sila
von al ein flectirtes Verbum."
Erkl. al steht nur mit einer reinen Sila in anderen
Büchern sagt Verf., dafs er unter einer reinen Sila ein Fä('il
(Participium activi), oder ein Maffül (Participium Passivi)
oder ein gewöhnliches Adjectiv verstehe. Das umfafst nicht
Fälle wie al-kuras'i und al-afdalu. Darüber, dafs al vor
ein gewöhnliches Adjectiv als vor ein Verbundenes (mausüla)
tritt, giebt's verschiedene Ansichten. Üngewifs ist die Wahl
des S'aih Abu -1 -Hasan Ibn (Usfür in dieser Streitfrage^
einmal hält er es für ein Verbundenes (mausüla) und ein an-
dermal verneint er es. Abnorm ist die Verbindung des al
mit einem Verbum Imperfecti.
Vgl. Du bist kein Schiedsrichter, mit dessen Urtheil man
zufrieden wäre (alturdä), weder der vom edlen Stamm nach
der Mann des klugen Raths und der Streitkunde.
Die meisten Basrenser erlauben dies nur in der Poesie,
Verf. läfst dies aber nach einem anderen Buche auch in der
freien Rede zu. Bisweilen kommt es abnormer Weise beim
Nominal-Satz und dem (Zarf) vor.
Vgl. „Zu den Leuten gehören sie, von denen der Ge-
sandte Gottes ist, ihm haben sich die Nacken der Söhne
Macaddi's unterworfen." (minal-kaumi ar-rasülu-llahi minhum).
Vgl. „Wer nicht aufhört zu danken für das, was er hat,
der ist würdig eines wohlhäbigen Lebens." (^alä-l-ma^hu).
„ajjun ist wie mä, es wird declinirt, so lange es nicht
annectirt wird und der Anfang seiner Sila ein Pronomen ist,
das Aveggenommen worden."
ajjun ist wie mä darin, dafs es nur eine Form für Masc.
Fem. Sing. Dual und Plur. hat. Es giebt bei ajjun vier Fälle.
1) Dafs es annectirt und der Anfang der Sila erwähnt
wird j uc g'i b u n i a j j u h u m h u w a k ä'i m u n.
2) Dafs es nicht annectirt, doch der Anfang seiner Sila
nicht erwähnt wird j ufg'i b u n i aj j u n k o?i m u n.
'6) Dafs es nicht annectirt und doch der Anfang seiner
Sila erwähnt werde ju(g'ibuni ajjun huwa kä'imun.
In diesen drei Fällen ist es mit den drei Vocalen declinirt.
4) Dafs es annectirt, aber der Anfang seiner Sila Aveg-
genommen wird ju'g'ibuni ajjuhum ka'imun. In diesem
42 Das Conjunctiv-Nomcn.
Fall steht es indecliuable auf Damm, vgl. Kur. 19, 70. Dann
wollen wir herausholen von jeder Seite den, der von ihnen
am meisten gegen Gott gefrevelt, (ajjuhum as'addu).
Vgl. ,,Wenn du triffst die Sühne Mäliks grüfse den, der
von ihnen sehr^trefflich ist." (ala ajjuhum afdalu).
Die Versworte umfassen die drei ersten Fälle, schliefsen
aber den vierten Fall aus.
„Einige flectiren ajjun allgemein, und in dieser Weg-
nahme richten sich auch andere Worte nach ajjun im Fall,
dafs man einen Verbindungssatz zu lang findet, doch ist er
nicht zu lang, so ist die Wegnahme selten. Man verweigert
selbst, dafs (das Pronomen) weggenommen werde, wenn sich
das Uebrige zu einem vollständigen Verbindungssatz eignet.
Die Wegnahme zeigt sich bei ihnen häufig, wenn ein ver-
bundenes sich zuriickbeziehendes Pronomen ('ä'id) durch ein
Verbum oder Eigenschaftswort (vgl. man narg'ü jahab) im
Accusativ steht."
Erkl. Einige Araber decliniren ajjun allgemein mit
drei Casus, d. h. auch wenn es annectirt wird und der An-
fang seiner Sila wegfällt, vgl. ju(gibuni ajjuhum ka?imun,
rafaitu ajjahum kä'imun, marartu bi'ajjihim kä-'imun. Danach
werden auch die beiden oben erwähnten Citate verschieden
gelesen. In den Fällen, wo das auf das Mausul sich zu-
rückbeziehende Pronomen d. i. der 'a^id wegfällt, kann derselbe
im Nominativ, oder in einem anderen Casus stehn. Steht
der cä°id im Nominativ, fällt er nicht weg, aufser wenn er
als Mubtada5 auftritt und sein Habar ein Singular ist. Man
sagt nicht g'ä^a-lladäni käma, sondern kämä, so auch
g'ä'a-lladäni duribä, (kämä und duribä haben im
Alif einen 'Ä?id, während käma und duribä indecli-
nable sind, — ) weil in kämä der cä?id als activ-subjeet,
und in duribä als passiv-subjeet im Nominativ steht. — Das
Mubtada5 (der Sila) fällt bei ajjun weg, auch wenn die Sila
nicht lang ist, vgl. jucgibuni ajjuhum kä?imun. Doch
wird der Anfang der Sila nicht bei anderen als ajjun ge-
nommen, aufser wenn die Sila lang ist, vgl. g'ä-'a-lladi
huwa däribun zaidän. Hier kann huwa wegfallen. —
So sagt man auch, ich gehöre nicht zu dem, der dir sagt übles,
4
«
m
al- mausul. 43
(vgl. mä anä billadi ka?ilun laka sü3än). Ist aber die Sila
nicht lang, ist die Wegnahme des cä?id selten, wiewohl
dies die Küfenser als regelrecht erlauben, vgl. g'ä-'a-lladi
kä'imun, ursprünglich g'ä-'a-lladi huwa kä°imun, so Kur. b',
155. „Zur Vervollständigung dessen, welches das Beste." So
erklären sie auch in la sijjamä zaidun das mä als Mau-
sul und zaid als Habar eines weggenommenen Mubtada* gleich
la sijja-lladi huwa zaidun, es giebt keine Gleichheit mit
dem, was Zaid ist. Der ^id, der hier Mubtada^ wäre, ist
notwendigerweise weggefallen. Dies wäre somit eine Stelle,
wo nothwendig bei einem anderen als ajjun der Anfang der
Sila weggenommen wird, während die Sila nicht lang ist
und das sei regelrecht und nicht abnorm.
Die Bedingung für die Wegnahme des Anfangs der Sila
ist, dafs das ihm Folgende nicht geeignet ist, eine Sila zu
bilden, wie wenn nach ihm ein Satz oder ein vollständiger
Zarf, oder ein G'är wa Mag'rür folgt, vgl, 1) g'a'a-lladi
huwa abühu muntalikun, 2) g'ä^a-lladi huwa cindaka
3) g'ä?a-lladi huwa fi-d-däri. — Hier darf man huwa nicht
weglassen, denn die Rede danach giebt einen vollständigen
Sinn und man weifs nicht, ob etwas von ihm weggenommen
ist oder nicht, so sind auch die übrigen Beispiele, ohne Unter-
schied zwischen ajjun und den übrigen. — Diese Regel be-
schränkt sich nicht auf das Pronomen allein, wenn es Mubtada1
ist, sondern das Feststehende ist, dafs, Avenn das Folgende
die Wegnahme oder Nichtwegnahme ertrüge, die Wegnahme
des ^id nicht erlaubt ist. Dies findet z. B. statt, wenn in
der Sila ein anderes Pronomen, als das weggenommene sich
befindet, was auf das Mausul zurückbezogen werden könnte,
vgl. g'a?a-lladi darabtuhu fi därihi. Hier kann man das
ha von darabtuhu nicht wegfallen lassen.
Hierdurch wird die Unbestimmtheit, die in den Worten
des Verf. liegt, klar, denn er sagt nicht deutlich, dafs, wenn
das auf das Pronomen Folgende eine Sila zu bilden geeignet
ist, es nicht weggenommen wird, gleichviel, ob das Pronomen
im Nominativ, Genitiv oder Accusativ steht, gleichviel, ob
das Mausul ajjun oder ein anderes ist. Vielleicht zeigt der
natürliche Sinn des Verf., dafs die Regel auf das Pronomen
Nominativi und auf die anderen Mausul als ajjun, beschränkt
sei, denn er spricht eben davon. Doch verhält sich die Sache
1 1 Das Conjnnctiv-Nomen.
nicht so, sondern das Pronomen Avird weder bei ajjun noch
Im i einem andern weggenommen, wenn das Folgende eine
Sila für sich bilden kann, gleichviel, ob es im Nominativ,
Genitiv oder Accusativ steht.
Die Bedingung, dafs das Pronomen Accusativi wegge-
nommen werden kann, ist, dafs es verbunden und durch ein
vollständiges Verbum, oder ein Eigenschaftswort (Participium)
im Accusativ stehe, vgl. g'ä-'a-lladi darabtuhu. Vgl.
Kur. 74, 11. Eafs mich und den ich als Einzigen ge-
schaffen.*) Ist er es, den Gott als einen Gesandten ge-
schickt hat?
Vgl. "Was Gott dir giebt, ist Güte, lobe ihn deshalb,
nicht ist bei einem anderen als ihn iSutzen oder Schaden.
Die Worte des Verf. erforderten den Sinn, dafs dies häufig
sei, doch ist's nicht so. Häufig ist zwar die Wegnahme des
Pronomen von einem vollständigen Verbum, aber bei dem
Eigenschaftswort ist die Wegnahme des Pronomen selten. Ist
das Pronomen getrennt, kann es gar nicht weggenommen
werden, vgl. g'ä'ani-lladi ijjähu darabtu. So kann auch
das Pronomen nicht wegfallen, wenn es zwar verbunden, aber
es durch etwas anders als das Verbum oder Eigenschaftswort
im Aeeusativ steht, nämlich durch die Partikel, vgl. g'äJa-
lladi innahu muntalikun. — Ebenso ist die Wegnahme
nicht gestattet, wenn das Pronomen zwar im Accusativ doch mit
einem defectiven Verbum verbunden steht, vgl. g'ä-'a-lladi
känahu zaidun.
„So verhält sich auch die Wegnahme des Pronomen,
das durch ein Eigenschaftswort im Genitiv steht, wie du bist
Richter (anta kadin) nach der Aufforderung des, der da rich-
ten kann."
„So verhält sich auch dasjenige, was im Genitiv steht,
durch das, was das Mausul in Genitiv stellt, wie man ging
vorüber bei dem ich vorübergegangen (murra-lladi marartu)
und er war wohlthätig."
Erkl. Nachdem Verf. über das Pronomen Nomirtativi und
das Pronomen Accusativi gehandelt, spricht er über das Pro-
") Es ist ÄalaJfctn zu lesen.
al- mausül. 45
nomen Genitivi. Das kann im Genitiv stehn durch die An-
nexion oder die Partikel. Steht dasselbe im Genitiv durch
die Annexion, fallt es nicht weg, aufser wenn es im Genitiv
steht durch die Annexion des (Parti ciprum activi) Fäcil, das
in der Bedeutung des Präsens oder des Futurum steht, vgl.
g'ä-'a-lladi anä däribun aläna au gadän. Hier wird das Ha
von däribun Aveggenommen. Ist aber das Pronomen durch
etwas anderes in den Genitiv gestellt, wird es nicht weggenom-
men, vgl. g'ä'a-lladi ana gulämuhu, oder anä madrübuhu,
oder anä däribuhu amsi. Die im Verse angedeutete Ku-
ränstelle ist, urtheile, worüber du Richter, vgl. ikdi mä anta
kädin für mä anta kädihi. — Durchs Beispiel überhebt
sich Verf., das Eigenschaftswort zu beschreiben. Ist aber
das Pronomen durch eine Partikel in den Genitiv gestellt, wird
es nicht weggenommen, aufser wenn vor das Mausül dieselbe
Präposition der Form und Bedeutung nach tritt, und das
Agens in beiden materiell gemeinschaftlich ist, vgl. marartu
billadi mararta bihi. — Hier kann bihi wegfallen.
Vgl. Du A'erbargst die Liebe zu Samra:> lange Zeit, offen-
bare jetzt, was du von ihr offenbaren kannst.
Sind die beiden Partikeln verschieden, ist die Wegnahme
nicht möglich, vgl. marartu billadi gadibtu calaihi. Hier
kann (alaihi nicht wegfallen, vgl. ferner marartu billadi
marartu bihi calä zaidin. Hier kann bihi nicht wegfallen
wegen der Bedeutungsverschiedenheit der beiden Partikeln.
Das erste bi vor dem Mausül ist das des Anhangs, das vor
dem Pronomen aber das Ursächliche. Ebenso ist, wenn die bei-
den Agens verschieden sind, die Wegnahme nicht erlaubt, vgl.
marartu billadi farihta bihi. Verf. überhebt sich durch
das Beispiel die voraufgehenden Bedingungen zu erwähnen.
VII. Das durch die Partikel der Bestimmung Bestimmte.
(al-mu'arrafa bi'adäti- t-tacrifi).
„al ist die Partikel der Bestimmung oder Läm allein.
Für Namatun das du bestimmt kennst, setze an -n am a tu."
46 Daa durch die Partikel der Bestimmung Bestimmte.
Erkl. Die Grammatiker sind in Hinsicht der Bestim-
mungspartikel al nneins. al-Hattl sagt, al ist das Bestimmende,
Sibawaihi hingegen meint, es sei Läm allein. Bei Halil ist
das Hamz ein wesenhaftes Hamz, bei Sibawaihi aber das
Hamz der Verbindung, das herbeigezogen ist um den i*u-
henden Buchstaben auszusprechen. Das bestimmende al ist
1) zur Erinnerung, vgl. Kur. 73, 15, Iß. "Wie wir zu Farao
einen Gesandten (rasulän) geschickt und Farao war wider*
spenstig gegen den Gesandten (arrasüla). 2) Steht al die
Gattung zu erschöpfen. Vgl. Fürwahr, die Menschen (al-
ansäna) sind im Verlust. Ein Kennzeichen für dieses al ist,
dafa man kullun an dessen Stelle setzen kann.
3) Zur Bezeichnung des Wesens, vgl. der Mann ar-ra-
g'ulu ist besser, als die Frau, d. h. dieses Wesen ist besser,
als jenes, namatun ist eine Art von Teppichen pl. anmä-
tun. Auch bedeutet es eine Menge von Menschen, deren
Sache dieselbe ist.
„Auch ist al pleonastisch, feststehend wie bei alläti,
aläna, alladina endlich alläti. Auch steht es wegen eines
Verszwangs wie banätu-1-aubari, so auch, du bist gutwil-
ligen Herzens (an-nafsa) edler Kais." (kaisu-s-sari).
Erkl. Das pleonastische al zerfällt in a. das Notwen-
dige und b. das Nichtnothwendige. Das Nothwendige ist
z.B. in alläti einem Götzennamen und in aläna einem Zeit-
umstand, auf Fath indeclinable. Man ist uneins über das
vortretende al. Einige sagen, es ist die Bestimmungspartikcl
der Gegenwart, da aläna gleich hadä-1-wakta sei, somit
wäre es nicht pleonastisch ; andere dagegen , worunter der
Verf., meinen es sei pleonastisch. Die Form sei indeclinable,
weil sie die Bedeutung einer Partikel umschliefst, nämlich
die des Läm der Gegenwart. Dann führt Verf. als Beispiel
alladina und alläti an, um die Conjunction, vor die al
tritt zu bezeichnen. Sie sind indeclinable, deshalb, weil die
Bestimmung der Conjunctionen erst durch die Sila erfolgt,
und somit ist das al pleonastisch. Dieser Ansicht tritt Verf.
bei. Andere behaupten, die Bestimmung der Conjunctionen
erfolge durch al, wenn al dabei ist; wenn al aber nicht da-
bei ist, erfolge sie durch die intendirte Bedeutung des al,
vgl. man und mä. Hiervon ausgenommen sei ajjun, denn
al-muc arrafa bi'adäti-t-ta'rifi. 47
dieses würde durch die Annexion bestimmt. Nach dieser
Lehrweise ist al nicht pleonastisch. — Die Kuränstelle 1, 5.
den Weg derer, (siräta- ladina) die du begnadigst, beweise
nicht, dafs al pleonastisch sei, da es ja möglich sei, dafs es
abnormer Weise weggefallen, auch wenn es wirklich bestim-
mend wäre, wie man salämu calaikum ohne Tanvin spreche
für as-salämu. — Das nicht nothwendig pleonastische tritt
aus Verszwang vor Eigennamen, vgl. in folgendem Verse
banätu-1-aubari eine Art von Trüffeln.
Vgl. „Bei Gott, ich habe dir gesammelt die (gewöhnlichen)
Trüffeln und die grofsen weifsen und habe dir verboten, die
Töchter der Zottigen (eine Art kleiner schlechter Trüffeln)."
al steht hier pleonastisch. — al-Mubarrad sagt banätu-
1-aubari ist kein Nomen proprium und al ist nicht pleonastisch.
Hierher gehört auch das aus Verszwang vor den näher
bestimmenden Zusatz (Tamjiz) tretende al.
Vgl. Ich sah dich, wie du dich abwandtest als du erkann-
test unsere Häupter; du kannst entbehren o Kais des fAmru.
(tibta-n-nafsa).
al ist hier pleonastisch nach der Annahme, dafs der näher
bestimmende Zusatz (Tamjiz) nur indeterminirt steht, so die
Schule von Basra. Die von Küfa erlaubt, dafs er determi-
nirt sei. — al ist bei ihnen nicht pleonastisch. — Auf die
beiden Verse spielt Verf. oben an.
„Vor einige Eigennamen tritt al, um einem Wink zu
geben auf das, wovon sie übertragen worden, vgl. al-fadl,
al-härit und an-nucmän. Die Setzung des al und seine
Wegnahme sind gleich."
Verf. behandelt das al, wenn es einen Wink auf das
Eigenschaftswort, die Sifa, wirft, d. h. wenn es vor dem Ei-
gennamen steht, der als Nomen proprium gesetzt ist, nach
Uebertragung von Wörtern, die das al annehmen, vgl. hasa-
nun, al-hasanu. Gewöhnlich tritt hier das al vor die aus
dem Eigenschaftswort übertragenen Nomina propria wie bei
al-härit, auch tritt es vor die aus dem Masdar übertragenen
Nomina propria, vgl. al-fadl, auch vor die aus einem Ap-
pellativum, ohne Masdar zu sein, übertragenen wie an-nucmän,
ursprünglich ein Bezeichnungswort des Bluts. Vor diesen
drei Klassen kann al stehn in Hinblick auf die ursprüng-
110.
48 Das durch die Partikel der Bestimmung Bestimmte.
liehe Bedeutung und auch wegfallen in Hinsicht auf den jetzi-
gen Zustand. Der Sinn, das al vorzusetzen, ist, dafs man
auf das Eigenschaftswort hinleiten will, von dein das Nomen
proprium übertragen ist. — Das Resume: Avill man bei dem
aus dem Eigenschaftswort übertragenen Nomen proprium an-
deuten, dafs es als Eigenname gesetzt sei, nur um eine gute
Vorbedeutung abzuleiten, setzt man den Artikel; so steht al-
liarit, um anzudeuten, dafs die Person als Ackerbauer lebe.
Will man aber darauf nicht hinleiten, läfst man al weg. So
giebt die Setzung des Artikels einen Sinn, der bei der Nicht-
setzung des Artikels nicht würde herausgezogen werden kön-
nenn, und al sind also nicht blofse Vermehrungsbuchstaben,
wie einige erwähnen. Auch ist die Setzung und Weglassung
derselben nicht gleichgültig, wie Verf. offenbar meint, sondern
beide sind nach den zwei erwähnten Fällen zu beurtheilen.
Wird ein Wink auf die ursprüngliche Bedeutung gegeben,
setzt man al, wo nicht, läfst man es fort.
„Bisweilen wird ein Annectirtes (Mudäf) oder ein von
al Begleitetes, wie al-fakabatu zum überwiegenden Theil
Eigenname. Setze nothwendig die Wegnahme des al, wenn
es im Vocativ oder in der Anlehnung steht, bei anderen Fäl-
len fällt es nur bisweilen fort."
al steht bei dem zum überwiegenden Theil als Eigen-
name Gesetzten, vgl. al-madinatu eigentlich jede Stadt, doch
meist die Stadt des Propheten, so auch al-kitäbu das Buch
des Sibawaihi, sodafs, wenn sie allgemein hingestellt sind, das
Verständnifs nicht zu etwas anderem hineilt. Dies al wird
nur beim Vocativ und der Annexion weggenommen, so vgl.
ja sa(iku, nicht ja-s-sa(iku und madinatu-r-rasüli.
Bisweilen fällt es auch in anderen Fällen abnormer Weise
aus, vgl. hadä cajjükun tälifan für al-ajjüku, den Stern-
namen. Auch sind die überwiegend als Eigennamen ge-
brauchten Wörter annectirt. So werden die Ausdrücke Ibn-
rUmar, Ibn-(Abbas,Ibn-Mascüdmeistals die* Abdallah gebraucht,
aber nicht von anderen Kindern so genannter Väter, wiewohl sie
auch diesen richtigerweise zukämen. Sie sind überwiegend
nur für diese gültig, so dafs, Avenn Ibn-cUmar allgemein
steht, kein anderer ( Abdallah als er verstanden wird. Diese
Annexion trennt sich nie, weder im Vocativ noch in einein
anderen Casus, vgl. ja-bnu 'uraara.
al-mubtada'. _j.(j
VIII. Das Wesen des Anfangsworts.
(al-ibtidä').
„Im Satz: zaidun fädirun man i'tadara (Zaid ent-
schuldigend den, der sich entschuldigt) ist zaidun Mubtada5
(Anfangswort) und fädirun ein Habar (Aussagewort). — In:
asärin däni (sind diese beiden gehend), ist das erste ein
Mubtada5, und das zweite ein Fäcil (Activ-Subject), das genügt.
Nach dieser Weise richte dich. Wie das Fragewort ist auch
die Verneinungspartikel. Jedoch sind auch wohl Fälle erlaubt v. 11;
wie: fä5izun ülü-r-ras'adi (seelig sind die Rechtwandelnden)."
Erkl. Verf. erwähnt, dafs das Mubtada5 in zwei Theilc
zerfällt: 1) ein Mubtada5 mit einem Habar, 2) ein Mubtada5
mit einem Fäcil, das die Stelle des Habar vertritt. Ein Bei-
spiel vom ersten ist zaidun (ädirun man ictadara. Hiermit
sind die Fälle gemeint, in denen das Mubtada5 nicht ein
Eigenschaftswort ist, das die Eigenschaften enthält, welche
im zweiten Fall erwähnt werden; also zaidun Mubtada5
cädirun Habar und man ictadara, ein Mafcul (Passiv-Ob-
ject) von cädirun. In: asärin däni ist a Fragewort, särin
Mubtada5, däni ein Fäcil, das die Stelle des Habar vertritt.
Alle ähnlichen Fälle sind in dieser Weise zu behandeln d. i.
jedes Eigenschaftswort, das sich auf ein Frage- oder Vernei-
nungswort stützt, vgl. akä5imun az-zaidäni und mä kä5i-
mun az-zaidäni. Stützt sich das Eigenschaftswort nicht auf
eins solcher Wörter, dann ist dasselbe nicht Mubtada5 ; so ist die
Lehrweise der Schule von Basra, al-Ahfäs' ausgenommen. Das
Mubtada5 setzt ein substantives Fäcil oder ein getrenntes Pro-
nomen in den Nominativ, vgl. akä5imun antumä, so dafs die
Rede danach vollständig ist. Ist aber die Rede nicht vollständig,
so ist das erste Wort nicht Mubtada5, vgl. akä5imun abawälm
zaidun; zaidun ist hier nachgestelltes Mubtada5, kä5imun
vorgestelltes Habar und abawähu Fäcil von kä5imun. Un-
möglich kann man kä5imun als Mubtada5 setzen, denn es kann
sich dann nicht mit seinem Fäcil begnügen, da akä5imun aba-
wähu keinen vollständigen Sinn giebt. Ebenso kann ein Ei-
genschaftswort nicht Mubtada5 sein, wenn es nur ein verborge-
nes Pronomen in den Nominativ stellt. So kann im Satze mä
zaidun kä5imun walä käfidun, kä(idun nicht als Mub-
4
50 Das Aniiuigswort.
tada' angesehn werden, noch das in ihm verborgene Prono-
men als ein Fä(il, das des Habar entbehrt, denn es ist nicht
ein von ihm Getrenntes. Doch findet über diese Frage eine
Meinungsverschiedenheit statt.
Es ist kein Unterschied, ob die Frage in einer Partikel,
wie im obigen Beispiel, oder in einem Nomen beruht, vgl.
kaifa g'&lisun al-camräni; so ist auch kein Unterschied,
ob die Negation durch die Partikel oder durch das Verbum
ausgedrückt ist, vgl. laisa kä'imun az-zaidäni; laisa
ist ein ü'ansitives Verbum, kä?imun sein Nomen, az-zaidäni
das Fäcil, das die Stelle vom Habar von laisa vertritt. In:
<>airu kä'imin az-zaidani ist gairu Mubtada5, kä'imin
im Genitiv durch die Annexion und az-zaidani ein Fä'il,
das die Stelle des Habar von gairu vertritt, denn die Be-
deutung ist: nicht stehend sind die beiden Zaid. gairu
kä'imin wird behandelt wie mä ka?imun.
Vgl. „Kein Nachläfsiger ist dein Feind, so wirf von
dir die Tändelei und lafs dich nicht täuschen durch die auf-
tauchende Scheinwolke von Frieden (gairu lähin Sdäka)."
Vgl. „Nicht bedauert ist eine Zeit, die verstreicht mit
Sorge und Trauer (gairu ma^süfin calä zamanin)."
gairu ist Mubtada5, ma-'süfin im Genitiv durch die An-
nexion, (alä zamanin ein G'ärr und Mag'rür an der Stelle
des Nominativ durch maJsüfin, weil es anstatt des Fäfil
steht. falä zamanin vertritt die Stelle des Habar von gairu.
Den Abü-1-Fath Ibn G'inni fragte einst sein Sohn nach der
Analyse dieses Verses und er war zweifelhaft.
Die Basrenser aufser al-Ahfas' lehren, ein solches Eigen-
schaftswort sei nicht Mubtada5, aufser, wenn es sich auf eine
Negation oder Frage stütze. al-Akfas' und die Küfenser neh-
men dagegen an, dafs diese Bedingung nicht nöthig sei. In *
kä-'imun az-zaidani analysiren sie kä'imun als MubtadaJ,
az-zaidäni als Färil, das die Stelle des Habar vertritt. Dies
deutet Verf. mit dem Beispiel fä5izun ülü-r-ras'adi an.
Das Eigenschaftswort kann als Mubtada5 betrachtet werden,
auch wenn weder Fragewort noch Negation vorhergeht. Verf.
meint, Sibawaihi habe sich entschieden, dafs diese Bedingung
nicht nothwendig sei, wiewohl dies schwach begründet ist.
Hierher gehört der Vers:
al-mubtada'. 51
Vgl. „Und besser sind wir bei den Menschen als ihr,
wenn der wiederholend Rufende sagt: zur Hülfe!"
Vgl. „Kundig sind die Lihbiten, drum schätze nicht
gering die Rede eines Lihbiten, wenn Vögel vorbeiziehn."
„Das zweite ist ein Mubtada3 und dieses Eigenschafts-
wort ein Habar, wenn es in einem andern Numerus als dem
Singular mit dem Mubtada3 übereinstimmend steht."
Erkl. Das Eigenschaftswort und das Fä(il können sich
einander entsprechen im Singularis, Dualis und Pluralis oder
sich nicht einander entsprechen. Hier giebt's zwei Fälle, ei-
nen verbotenen und einen gestatteten. Entsprechen sich beide
im Singularis, vgl. akä3imun zaidun, können zwei Fälle
stattfinden: 1) das Eigenschaftswort ist Mubtada3, und das ihm
Folgende ein Fäcil, das die Stelle des Habar vertritt; 2) das
Nachstehende ist nachgestelltes Mubtada3 und das Eigen-
schaftswort vorangestelltes Habar. Vgl. Kur. 19, 47. „Bist
du abgeneigt von meinen Götzen, o Abraham (arägibun anta
can alihati)?" Von den beiden Auslegungsweisen ist die erste
d. i. ragibun als Mubtada3 zu fassen, die beste, weil fan
älihati ein Macmül (Regime) von ragibun ist. — Nach die-
ser ersten Auffassung ist es somit nicht nöthig, das Regens
von dem Regime durch ein Fremdartiges zu trennen, (da anta
Facil von ragibun ist), was bei der zweiten Auffassungsweise
nothwendig wird, denn dann ist anta dem ragibun fremdar-
tig, da anta Mubtada3 wird und ragibun als Habar keinen
Einflufs auf das Mubtada5 nach richtiger Auffassung hat.
Folgen sich Mubtada1 und Habar im Dual oder Plural,
so ist das nach dem Eigenschaftswort Stehende ein Mubtada3
und das Eigenschaftswort vorgestelltes Habar, so der Verf.,
wie es auch das Anerkannte in der arabischen Sprechweise
ist. Nach der Wortform akalüni al-baragitu (es frafsen
mich die Flöhe), kann das Eigenschaftswort (akaluni) ein
Mubtada3 sein und das Folgende ein Fä(il, das des Habars
entbehrt. Folgen sich beide nicht in entsprechender Form,
so giebt es verbotene und erlaubte Fälle. Verboten sind Fälle
wie akä3imani zaidun und akä3imüna zaidun, dagegen
erlaubt sind Fälle wie akiVimun az-zaidäni und akiVimun
az-zaiduna, denn dann ist nur möglich, dafs das Eigen-
4*
52 Uas Anfimgsworl
Bchaftswort ein Mubtada3 und das nach ihm Stehende ein
1-ViSi ist. welches das Habar vertritt.
„Man setzt ein Mubtada3 in den Nominativ als ein solches;
ebenso stehl das riabar im Nominativ durch das Mubtada3/1
Erkl. Die Lehrweise des Sibawaihi und der meisten
Basrenser ist: das Mubtada3 steht im Nominativ als solches
und das Uahar steht im Nominativ durch das Mubtada3. Das
Regens des Mubtada', (das auf das Mubtada3 einwirkende
d. i. lämil), ist ein geistiges, uämlich, dafs das Nomen ent-
blofst ist von jedem wörtlichen Regens, das nicht nur pleona-
stisch oder dem ähnlich ist. In: bihasbika dirhainun wird
bihasbika als Mubtada3 betrachtet, wiewohl es Eintiufs er-
leidet von einem pleonastischen bi. Das Kegens des Habar
ist dagegen wirklich wörtlich da, dies ist nämlich das Mub-
tada3. Das „ihm ähnliche" schliefst Fälle wie rubba ra-
g'ulin kiViinun aus; hier ist. zwar ein wörtliches Regens,
doch ist rag'ulin als Mubtada3 betiachtet, und sein Ilabar
steht im Nominativ. Ein durcli VVäw mit diesem Genitiv
verbundenes und im Nominativ stehendes Wort beweist dies,
vgl. rubba rag'ulin kä3imun wainra'atun. So ist die
Lehrweise des Sibawaihi. Einige meinen, dafs das Regens
auf das Mubtada3 und das Habar eben das Wesen des Mub-
tada3 (IbtidiV) sei, so dafs das Regens in beiden ein ideelles
sei. Auch sagt man, das Mubtada3 stehe im Nominativ als
solches und das Ilabar im Nominativ durch das Wesen des
Mubtada3 und das Mubtada3 selbst. Auch sagt man, sie
setzen sich gegenseitig in den Nominativ, das Habar das
Mubtada3 und wieder das Mubtada3 das Ilabar. Die rich-
tigste Auffassung ist die des Sibawaihi und diese Streitfrage
ist eine von den nutzlosen.
„Das Habar ist der den Sinn vervollständigende Theil,
vgl. „Gott ist gütig und die Wohlthatcn sind Zeuge (al-
lahu barrun wal-ajädi s'ähidatun)."
Erkl. Verf. definirt das Ilabar damit, dafs es der Theil
sei, der den Sinn vervollständigt. Dagegen kann man das
Fä'il anführen, vgl. käina zaidun, denn von ihm gilt, dafs
es den Sinn vervollständigt. Man definirt ferner das Habar,
es sei der Theil, aus dem mit dem Mubtada3 ein Satz ge-
al-mabtada'. 53
bildet werde. Hiergegen kann man das Fäcil nicht anführen,
denn es bildet nicht mit dem Mubtada3, sondern mit dem
Verbum einen Satz. Verf. hat also das Habar mit etwas
definirt, was auch von anderen gilt; doch verlangt die Defi-
nition, dafs sie allein auf das, was durch sie bestimmt wer-
den soll, passe.
„Das Habar kommt vor als Einzelwort und auch als
ein Satz, der die Bedeutung von dem umfafst, als dessen
Prädicat der Satz gesetzt ist; aber wenn nun der Satz dies
selbst der Bedeutung nach ist, so genügt der Satz allein.
Vgl. ,, Meine Rede ist, Gott ist mein Genüge und nichts wei-
ter (nutki al-lahu hasbi wakafä)."
Erkl. Das Habar zerfällt in Einzelwort und Satz. Ist
es ein Satz, kann dieser das Mubtada3 der Bedeutung nach
selbst darstellen oder nicht. Stellt er das Mubtada3 nicht
ausschliefslich dar, mufs er ein Band haben, dafs ihn mit
dem Mubtada3 verbindet. Das Band kann ein Pronomen
bilden, welches auf das Mubtada3 zurückführt, vgl. zaidun
käraa abühu; auch kann das Pronomen nur supponirt sein,
vgl. as-samnu manawani bidirhamin = manawani
min hu; oder ein Demonstrativ mit Bezug auf das Mubtada3,
vgl. Kur. 7, 25. „Die Kleidung der Gottesfurcht dies ist besser
(walibäsu-t-takwä dälika hairun)"; oder die wörtliche Wieder-
holung des Mubtada3, diese ist meist beim emphatischen Aus-
druck, vgl. Kur. 69, 1. „al-häkkatu mä-1-häkkatu,
das Unvermeidliche , was ist das Unvermeidliche ," und
Kur. 101. 1. „der Gerichtstag, was ist der Gerichtstag?"
Auch kommt es an anderen Stellen vor, vgl. zaidun mä
zaidun. Endlich kann es ein allgemeiner Ausdruck sein,
der das Mubtada3 mit umiafst, vgl. zaidun nifma-r-rag'ulu.
Ist aber der Satz, der als Habar vorkommt das Mubtada3
der Bedeutung nach, ist ein Band nicht nothwendig, so im an-
geführten Beispiel, wo al-lahu hasbi der Sinn von nutki ist.
„Das (nicht abgeleitete) feststehende Einzelwort ist leer,
das abgeleitete hingegen hegt ein verborgenes Pronomen
in sich."
Erkl. Das Einzelwort, welches als Habar auftritt, ist
entweder unabgeleitet oder abgeleitet. Ist es unabgeleitet,
JJ l Das Anfangswort.
sagt der Verf., isl es leer von dem Pronomen, vgl. zaidun
aljüku. al-Kisä'i. ar-Rummäni und eine Menge ineinen, es
führe ein Pronomen mit sich, so zaidun ahüka sei. huwa.
Die Basrenser unterscheiden; entweder, sagen sie, enthält das
Unabgeleitete die Bedeutung des Abgeleiteten oder nicht.
Hat es die Bedeutung des Abgeleiteten, vgl. Zaid ein Löwe,
zaidun asadun, d. h. ein rüstiger, so fuhrt es das Pronomen
mit sich; wo nicht, hat es kein Pronomen wie im obigen Bei-
spiel. Ist das Habar abgeleitet, so sagt Verf., dafs es ein Pro-
nomen mit sich führe, vgl. zaidun kiVimun sei. huwa. So
verhält es sich, wenn es nicht ein Substantiv in den Nomi-
nativ setzt. Diese Regel gilt nur für das Abgeleitete, welches
den Weg des Verbum geht, wie das Participium activi oder
passivi, das vcrbalartige Adjectiv (as-sifa al-mus'abbaha) und
die Comparativ-Form.
Das Abgeleitete hingegen, was nicht den Weg des Verbum
"geht, trägt kein Pronomen in sich, wie die Nomina instru-
menti, vgl. miftäh. Dies wird von fataha zwar abgeleitet,
doch hat es kein Pronomen. So verhält es sich auch mit
dem Ruinen des Orts und der Zeit, vgl. marman. Das Ab-
geleitete, welches den Weg des Verbum geht, fuhrt nur dann das
Pronomen mit sich, wenn es nicht ein Substantiv in den
Nominativ setzt, thut es dies, so hat es kein Pronomen mit sich,
vgl. zaidun LVinum gulämähu, gulämähu steht im
Nominativ von kä^imun und dies birgt kein Pronomen in
sich. Das Resume: Das Unabgeleitete führt gar kein Prono-
men mit sich nach den Küfensern, auch hat es kein Prono-
men nach den Basrensera, aufser, wenn es als Abgeleitetes
gedeutet wird. Das Abgeleitete hat nur dann ein Pronomen
mit sich, wenn es kein Substantiv in den Nominativ setzt
und den Weg des Verbum geht, vgl. zaidun muntalikun sei.
huwa; geht es nicht diesen Weg, so hat es kein Pronomen
mit sich.
„Stelle das Pronomen überall heraus, wo etwas folgt,
durch dessen Bedeutung dasselbe nicht dargestellt wird.'*
Erkl. Wird das abgeleitete Habar so gesetzt, dafs das
Pronomen darin sich auf das Subject zurückbezieht, wie zai-
dun kä-'imun sei. huwa und setzt man nach dem abgeleite-
ten Habar huwa oder dergleichen, indem man dasselbe deut-
!
al-mubtada*. 55
lieh herausstellt, vgl. zaidun kiVimun huwa, so erlaubt Si-
bawaihi zwei Aulfassungsweisen :
1) dafs das Pronomen eine Bestätigung des in ka'imun
Verborgenen sei; 2) dafs es das Fäcil von ka'imun sei.
So verhält es sich, wenn das Pronomen sich auf sein
Subject bezieht; bezieht es sich aber auf etwas anderes, mufs
man das Pronomen deutlich hervortreten lassen, gleichviel,
ob eine Zweideutigkeit zu befürchten ist oder nicht: so lehrt
die Schule von Basra. Die Schule von Küfa hingegen meint,
wenn eine Zweideutigkeit nicht zu befürchten ist, stehe bei-
des frei, vgl. zaidun hin dun däribuhä; hier kann man
huwa setzen oder auch nicht. Bei einer Zweideutigkeit hin-
gegen wie bei zaidun camrün däribuhu mufs man huwa
hinzufügen, da dies darstellt, dafs Zaid das Fäcil ist, vgl.
zaidun camrün däribuhu huwa. Verf. wählt in diesem
Buche die Weise der Basrenser, in einem andern die der
Küfenser. Man hört Falle nach beiden Weisen.
Vgl. „Meine Leute, die Spitzen des Ruhmes, Gründer
davon sind sie (bänühä für bänühä hum); wohl weifs die
Wahrheit davon cAdnän und Kahtän."
„Man setzt als Habar ein Zarf (Orts- und Zeitbestim-
mung) oder eine Präposition, indem man die Bedeutung von
„seiend" oder „er ist beständig", erzielt."
Erkl. Ist das Habar ein Zarf (zaidun Sndaka) oder
steht es im Genitiv (zaidun fi-d-däri), so sind diese abhängig
von einem noth wendiger Weise Weggefallenen. Einige, wo-
runter Verf. erlauben, dafs das Weggefallene ein Nomen oder
Verbuni sei. Supponirt man ein Nomen wie kä^inun, gehört
das Ilabar zu dem der Einzelbegriffe, supponirt man aber
ein Verbum wie istakarra, so ist es ein Habar, das durch
einen Satz gebildet wird. Die Grammatiker sind hierüber
uneins. al-Ahfas' behauptet, ein Habar sei immer ein Einzel-
begriff, denn es hänge sieh immer an ein supponirtes Nomen wie
kä^inun oder mus takirr un. Dies wird auf Sibawaihi zu-
rückgeführt. Dagegen sagt man, in beiden Fällen finde sich
ein aus einem Satz bestehendes Habar vor, da es an ein
ausgefallenes Verbum sich wie istakarra hänge, dies wird
auf die Mehrzahl der Basrenser zurückgeführt und auch auf
Sibawaihi. Auch sagt man, es sei entweder ein Habar, das
56 ');1S Anfangswort.
durch einen Einzelbegriff, wenn man raustakirrun, oder
ein Ilabar, das durch einen Satz gebildet wird, wenn man
i>takarra supponirt, das meint auch Verf. Abu Bakr Ibnu-
s-Sarräg' setzt sowohl das Zarf als auch das in den Genitiv-
Gestellte als einen Theil für sich: sie gehören bei ihm we-
der zu dem Ilabar, das durch einen EinzelbegrifF, noch zu dem,
das durch einen Satz gebildet wird. Sein Schüler Abu cAli
al-Färisi überliefert dies in seinen S'iräzijjät. Dies ist falsch,
denn sie hängen sich an ein nothwendig Weggefallenes, wel-
ches abnormer Weise bisweilen hervortritt.
Vgl. „Du hast Macht, wenn dein Herr mächtig ist;
ist er schwach , so bist auch du seiend in der Mitte der
Dimmacht."
Wie nothwendigerweise das Eegens des Zarf und des
G'ärr wa Mag'rür wegfällt, wenn sie als Habar stehn, so fällt
auch nothwendig das Regens fort, wenn beide (Zarfund G'ärr
wa Mag'rür) als Sifa stehn, vgl. marartu birag'ulin (in-
daka oder fi-d-däri, oder als Hai, vgl. marartu bizaidin
(indaka und fi-d-däri, oder als Sila, vgl. g'ä?a-llacli
cindaka und fi-d-däri. Doch mufs bei der Sila das Weg-
gefallene nothwendig ein Verbum sein, wogegen die Regel
der Sifa und des Hai wie die voraufgehende des Habar ist.
„Das Nomen der Zeit ist nicht das Habar von einem
Concretum; giebt dies aber einen vollständigen Sinn, so setze
es als Habar."
Erkl. Die Ortsbestimmung tritt als Habar auf, sowohl
von einem Concretum als auch von einem Abstractum. Die
Zeitbestimmung tritt als Habar vom Abstractum auf im Ac-
cusativ, oder im Genitiv durch fi stehend; dagegen kommt
sie, sagt der Verf., nicht als Habar eines Concretum vor,
aufser wrenn sie einen vollständigen Sinn giebt, vgl. al-hi-
lälu-1-lailata „der Neumond diese Nacht." Giebt sie kei-
nen vollständigen Sinn, so steht sie nicht als Habar eines
Concretum. Dies ist die Ansicht der einen Partei, worunter
Verf. Die andere Partei verbietet dies aber allgemein, und
kommt dergleichen vor, wird es künstlich gedeutet. So ist die
Lehrweise der meisten Basrenser. Andere hingegen, wozu
Verf. gehört, erlauben dies als gar nicht abnorm, nur müsse
al-mubtada'. 57
es einen vollständigen Sinn geben; giebt es hingegen einen
solchen nicht, so sei es verboten.
„Es ist nicht erlaubt, das Mubtada3 als indeterminirtes
Wort, wenn es nicht einen vollständigen Sinn giebt, zu setzen;
vgl. bei Zaid (ist) ein Tiger ((inda zaidin namiratun); ist nicht
ein Mann unter Euch (hal f'atän fikum); nicht ist uns ein
Freund (mä hillun lanä); ein Mann von den Edlen ist bei
uns (rag'ulun min al-kirämi cindanä); eine Lust zum Guten
ist gut (ragbatun fi-l-'jairi ljairun); eine fromme Handlung
schmückt (camalu birrin jazinu). Hiernach werde behandelt
das, was nicht aufgeführt ist."
Erkl. Die ursprüngliche Gebrauchsweise beim Mubtada'
ist, dafs es ein Determinirtes sei. Bisweilen ist es ein Inde-
terminirtes, doch nur unter der Bedingung, dafs dasselbe ei-
nen vollständigen Sinn giebt. Ein vollständiger Sinn geht aus
jedem der Fälle, die Verf. erwähnt, hervor, es sind deren sechs:
1) Dafs das Habar als ein Zarf oder ein G'ärr wa Ma-
g'rür ihm voraufgehe; ist das Voraufgehende nicht derartig,'
so ist es verboten.
2) Dafs vor demlndeterminirten ein Fragewort voraufgehe.
3) Dafs vor demlndeterminirten eine Negation voraufgehe.
4) Dafs es ein Eigenschaftswort bei sich habe.
5) Dafs es einen grammatischen Einflufs ausübe.
6) Dafs es annectirt sei.
Dies sind die vom Verf. hier (erwähnten Fälle, ein An-
derer vermehrte sie nach den sechs erwähnten, nämlich:
7) Dafs es eine Bedingung sei (man jakum akum).
8) Dafs es eine Antwort sei (vgl. rag'ulun als Antwort
auf die Frage man cindaka).
9) Dafs es ein allgemein Umfassendes sei (kullun jamütu).
10) Dafs es eine Theilung in Gattungen ausdrücke.
Vgl. „Ich kam heran kriechend auf beiden Knieen; ein
Gewand hatte ich angezogen, ein anderes zog ich nach (fa-
taubun labistu wataubun ag'ur)."
11) Dafs es ein Anruf an Gott sei (vgl. Kur. 36, 1.
salamun calä äli jäsina).
12) Dafs es den Sinn der Verwunderung enthalte (vgl.
mä ahsana zaidän).
13) Dafs es ein Stellvertreter von einem beschriebenen
Hauptwort sei (vgl. mu3minun ljairun min käfirin).
Dag Ä.nfangs\rort.
I h Dafa ea ein Diminutiv sei, da ein Diminutiv ein
Eigenschaftswort in sieb schliefst (vgl. rug'ailun cindan&).
L5) Dafa ea in der Bedeutung des Beschränkten stehe;
vgl. s'arrun aharra (Ja nabin nur etwas Uebles hat das
wilde Thier mit Hauer knurren lassen, vgl. Meidäni I. 675.
Di» rest. ist hier mä aharra illa „nicht läfst knurren
als", oder s'ai'un 'aziniun, „etwas Gewaltiges macht knurren."
In diesem Falle gehört es in die unter Nr. 13 erwähnte Klasse,
da ea ein Eigenschaftswort hat. Das Eigenschaftswort kann
hervortreten oder aupponirt sein, und hier ist es supponirt.
16) Dafs vor ihm das AVaw des Zustands stehe.
Vgl. „Wir reisten bei Nacht, da schon ein Stern leuch-
tete (wanag'nnm kad adiVa), seitdem aber dein Gesicht er-
schien, hat sein Glanz alle Strahlenden verdunkelt."
17) Dafs es verbunden sei mit einem Detenninirten
(zaidun warag'ulun ka'hnäni).
18; Dafs es verbunden sei mit einem Eigenschaftswort
(tamimijjun warag'ulun fi-d-däri).
19) Dafs mit ihm ein Beschriebenes verbunden werde
(rag'ulun wamra'atun tawilatun fi-d-däri).
20) Dafs es ein Unbekanntes sei, vgl. Amrulkaised.Slane38.
Vgl. „Ein Riemen (Amulet) ist zwischen seinen Knö-
cheln (murassacatun baina arsägihi): verdorrte Knöchel hat
er, der einen Hasen sucht."
21) Dafs es nach laulä stehe.
Vgl. „Gäbe es nicht Geduld (laulä-stibärun), so würde
jeder Liebende untergehn, wenn ihre Kcitthierc sich zum
Fortgehn erhoben haben."
22) Dafs es nach dem fa des Nachsatzes stehe, vgl.
Meid. 1, 34. „Wenn ein Waldesel entkommt, so ist ein an-
derer im Stamm, in dahaba fairun facairun fi-r-rahti."
23) Dafs vor das Indetcrminirte das Läm des Anfangs
trete (larag'ulun kir'imun).
24) Dafs es nach dem aussagenden kam stehe.
Vgl. „Wie viel Tanten von väterlicher und mütterlicher
Seite hattest du nicht G'arir! Krummbeinige, die für mich
meine Kamcelc melkten (kam (ammatin laka)."
Einer der späteren hat diese Zahl auf 30 und mehr Stellen
gesteigert. Die, welche ich nicht erwähnt, habe ich ausfallen
al-mubtada'. 59
lassen, weil sie sich auf die erwähnten Pralle zurückführen
lassen, oder weil sie nicht richtig sind.
„Die ursprüngliche Stellung des Habar ist, daf's es nach-
stehe; man erlaubt auch die Voranstellung, wenn dieselbe
nichts schadet."
Erkl. Ursprünglich ist das MubtadaJ voran und das Ila-
bar nachzustellen; denn das Habar ist hinsichtlich der Be-
deutung ein Eigenschaftswort des Mubtada3 und verlangt rich-
tigerweise nachzustehen, so wie das Eigenschaftswort. Es
kann vorangestellt werden, wenn keine Undeutlichkeit dadurch
entsteht. Einige behaupten, dafs die Lehrweise der Küfenser
die Voranstellung des Habar verwehre, das nach der Schule
der Basrenser nachgestellt werden könne. Das mufs noch
untersucht werden. Einige behaupten, dafs die Basrenser und
Küfenser darin übereinstimmen, Sätze wie „fi därihi zaidun"
zu erlauben, also sei nicht wahr, dafs die Küfenser die Vor-
anstellung ganz allgemein verbieten. So sagen einige , und
darüber schwebt noch die Entscheidung. Freilich verbieten
die Küfenser bei Fällen wie zaidun ka?imun, zaidun
käma abühu, und zaidun abühu muntalikun die Voran-
stellung des Habar; richtiger war's, sie zu erlauben, da nichts
hindert. Vgl. „gehafst ist der, der dich hafst (mas'nirun man
jas'na'uka) ; " mas'ntfun ist hier voraufgestelltes Habar.
Vgl. „Dessen Mutter ist kinderlos, mit dem du allein zu-
sammentrafst; er verweilt klebend an der Klaue des Löwen
(kad takilat ummuhu man kunta wahidahu)."
Hier ist kad takilat ummuhu voraufgestelltes Habar.
Vgl. „Ich treibe mein Reitthier zu einem Könige (al-
Walid Ibn cAbd al-Malik Ihn Marwän), dessen Vaters Mutter
nicht zu Muhärib gehörte; nicht war sie mit Kulaib ver-
schwägert (ilä malikin mä ummuhu min muhäribin abühu)."
mä ummuhu min muhäribin ist vorgestelltes Habar.
Abü-s-Sacadät Hibatu-1-lahi Ibnu-s'-S'ag'ari der S'arif
überliefert, dafs die Basrenser und Küfenser übereinstimmend
das Habar vorauszustellen erlauben, im Fall es einen Satz bil-
det; doch ist das nicht richtig, wie wir schon oben das Ge-
gentheil hiervon von den Küfensern berichtet haben.
„Verwehre dies, wenn die beiden Theile als determinirt
oder indeterminirt gleich sind, ermangelnd der Erklärung,
r,(i Das Infangswort.
ebenso wenn das Verbum Habar ist, oder das Habar im be-
schränkten Sinn gebraucht wird; ferner wenn dasselbe an
etwas, das mit dem Lam des Anfangs versehn ist, oder an
etwas, was die erste Stelle verlangt, angelehnt ist, vgl. „wer
ist mir Hülfe bringend (man li mungidän)."
Erkl. Das Ilabar zerfällt in Hinblick auf seine Voran-
stellung vor das Mubtada3 und seine Nachstellung in drei
Fälle: 1) der, in dem die Voranstellung und die Nachstel-
lung möglich ist, davon haben wir schon gehandelt; 2) der,
in dem die Nachstellung des Habar nöthig ist; 3) der, in
dem die Vorausstellung des Habar nöthig ist. Hier handelt
Verf. über den Fall, der die Nachstellung des Habar noth-
w endig verlangt, und er erwähnt 5 Puncto :
1) Dafs beide, Mubtada5 und Habar, determinirt oder
indeterminirt seien, geeignet als Mubtada5 gesetzt zu werden,
ohne dafs es etwas gäbe, was das Mubtada5 vom Habar un-
terschiede, vgl. zaidun ahüka; sagte man hier ahüka zai-
dun, so würde das Vorangestellte Mubtada5 werden, da man
es doch als Habar setzen will, ohne dafs es ein Anzeichen
davon gäbe. Ist aber ein Anzeichen da, dafs das Yoraufge-
stellte ein Habar sei, so ist die Voranstellung gestattet, vgl.
abü jüsufa abü hanifata. Das Habar abü hanifata kann
hier voraufstehn, da bekannt ist, dafs man den Abü Jüsuf
mit dem Abü Hanifa vergleicht und nicht umgekehrt.
Vgl. „Die Söhne unsrer Söhne sind wie unsere Söhne;
doch unsere Töchter, ihre Kinder sind Nachkommen von fer-
nen Verwandten (banüna, banü abnä?inä)."
Bei diesem Verse ist bekannt, dafs die Aussage auf die
Enkel geht. banüna ist vorgestelltes Habar und banü
abnä5inä nachgestelltes Mubtada5.
2) Dafs das Habar ein Verbum sei, das das Pronomen
des Mubtada3 als ein verborgenes in den Nominativ setzt, vgl.
zaidun käma, wo käma mit seinem supponirten Fäcil ein
Habar von zaidun ist. liier kann man nicht käma zaidun
sagen in der Weise, dafs zaidun ein nachgestelltes Mubtada1
und das Verbum ein vorgestelltes Habar sei; sondern dann
ist zaidun Fa'il von käma und der Satz besteht dann nicht
mehr aus dem Mubtada" und Habar, sondern aus Verbum
al-mubtada'. ß]
und Fäcil. Setzt aber das Verbum ein Substantiv in den
Nominativ, vgl. zaidun käma abühu, so ist die Voranstel-
lung möglich, vgl. käma abühu zaidun. Wir haben oben
die Streitfrage hierüber erwähnt. — So ist auch die Voran-
stellung möglich, wenn das Verbum ein sichtbares Pronomen
in den Nominativ stellt, vgl. az-zaidäni kämä. Man kann
hier sagen kämä az-zaidäni. Dann ist az-zaidäni nach-
gestelltes Mubtada5 und kämä vorgestelltes Habar. Einige
verwehren dies. Hiernach wäre des Verf. Rede so zu fassen:
„wenn das Verbum Habar ist, so verlangt Verf. die nothwen-
dige Nachstellung des Verbal-Habar in allen Fällen." Jedoch
ist's nicht so, sondern nur dann ist dies nothwendig, wenn
das Habar ein Pronomen des Mubtada3 als ein Verborgenes
in den Nominativ stellt.
3) Dafs das Habar durch innamä oder durch illä be-
schränkt sei, vgl. innamä zaidun kä^imun und mä zai-
dun illä lpVimun. Hier kann kä^imun nicht vor zaidun
gestellt werden, nur abnormer Weise kommt dies bei illä vor.
Vgl. „Fürwahr o Herr, nicht ist aufser bei dir die Hülfe
zu hoffen gegen sie (hal illä bika an-nasru), und nicht ist
aufser auf dich Verlafs (hal illä calaika-l-mucawwalu)."
4) Dafs es ein Habar von dem Mubtada3 sei, vor dem
das Anfangs -Läm steht, vgl. lazaidun kä'imun, nie kä'i-
mun lazaidun, denn dem Anfangs-Läm gebührt der erste
Platz, abnorm ist dann die Voranstellung des Habar.
Vgl. „Mein Ohm bist du (ijäli Wanta), und wenn G'arir
Jemandes Ohm ist, erlangt er Hoheit und ist geehrt an Oheimen."
5) Dafs dem Mubtada3 die erste Stelle in der Rede ge-
bühre, vgl. die Fragewörter, wie man li mung'idän, nicht
li man mung'idän.
„Bei Fällen wie (indi dirhamun und li watarun ist
die Vorausstellung des Habar nothwendig; dasselbe gilt, wrenn
darauf ein Pronomen zurückgeht, welches einen Theil dessen
bildet, wovon durch das Habar erklärend ausgesagt wird;
ferner wenn es nothwendig die erste Stelle verlangt. Vgl.
„Wo ist der, den du kennst als einen Helfer (aina man calim-
tahu nasirän)." Das Habar von dem Beschränkten setze v. 135.
stets voraus, vgl. „Nichts haben wir aufser die Nachfolge
des Ahmad (mä lanä illä-ttibäfu ahmada)."
62 Da? Anfangswort.
Erkl. Diese Verse behandeln den dritten Abschnitt, näm-
lich die nothwendige Voraufstellung des Ilabar an vier Stellen:
1) Wenn das Mubtada3 ein Indeterminirtes ist, das durch
nichts anderes möglich gemacht wird; als durch die Voraus-
Btellung des Habar und das Habar ein Zarf oder G'ärr wa
Mag'rür ist, vgl. 'indaka rag'ulun und fi-d-däri-mraca-
tun. Es stimmen die Syntaktiker und der Sprachgebrauch
überein, die Nachstellung des Habar dann zu verbieten. Hat
aber das Indeterminirte einen die Vorausstellung ermöglichen-
den Grund, so sind beide Fälle möglich; vgl. rag'ulun za-
rifun cindi und lindi rag'ulun zarifun.
2) Wenn das Mubtada3 ein Pronomen umt'afst, das auf
etwas im Habar zurückgeht, vgl. fi-d-däri sähibuhä. Das
Pronomen geht auf ad-däru, einen Theil des Habar zurück.
.Man kann daher nicht sagen sähibuhä fi-d-däri, damit das
Pronomen nicht auf etwas dem Worte und der Stufe nach
Nachstehendes sich zurückbeziehe. Verf. sagt eigentlich: es
ist die Vorausstellung des Habar nothwendig, wenn auf das-
selbe ein Pronomen vom Mubtada3 zurückführt. So ist der
wörtliche Ausdruck des Ibn (Usfur in einigen seiner Bücher.
Doch ist dies nicht richtig, denn im erwähnten Beispiel geht
das Pronomen nur auf einen Theil des Habar, nicht auf das
Habar selbst zurück. Nothwendig mufs man hier das weg-
genommene Annectirte in den Worten Verf. cäda calaihi er-
gänzen; restituirt: kadä idä (äda falä muläbisihi, dann
wurde das Annectirte nämlich muläbisu Aveggenommen, und
es trat das Ha, woran es annectirt war, an seine Stelle.
Vgl. „Ich ehre dich mit Ehrfurcht, und nicht hast du
Gewalt über mich, aber die Füllung eines Auges ist der Ge-
liebte desselben." (miPu cainin habibuhä).
Es ist eine Streitfrage darüber, ob man Fälle wie da-
raba gulämuhu zaidan erlauben darf, wiewohl das Pro-
nomen darin auf etwas dem Worte und der Stufe nach Nach-
gestelltes geht; doch giebt es, so viel ich weifs, keine
Streitfrage, Fälle wie sähibuhä fi-d-däri zu verbieten. Der
Unterschied ist der, dafs bei Fällen wie daraba gulämuhu
zaidän, das, worauf das Pronomen zurückgeht, und das, wo-
mit das Pronomen verbunden ist, ein gemeinschaftliches Re-
gens hat; wohingegen in sähibuhä fi-d-däri das Regens
al- mubtada'. (J3
dessen, womit das Pronomen verbunden wird, und das, worauf
das Pronomen zurückgeht, verschieden ist.
3) Wenn dem Habar die erste Stelle gebührt, wie aina
zaidun; man sagt nie zaidun aina, weil das Fragewort
die erste Stelle haben mufs.
4) Wenn das Mubtada3 beschränkt ist, vgl. mä fi-d-
dari illä zaidun.
„Die Wegnahme dessen, was bekannt ist, ist ei'laubt,
wie man sagt „Zaid" nach der Frage: wer ist bei Euch?
Auch in der Antwort von „wie ist Zaid?" sprich „krank", denn
von Zaid kann man absehn, da er bekannt ist."
Erkl. Mubtada3 und Habar werden vollständig weggenom-
men, möglicher oder gewisser Weise, wenn darauf etwas hin-
weist. Hier erwähnt Verf. das möglicher Weise Weggenom-
mene. Das Habar fällt weg, wenn man nach der Frage „wer ist
bei Euch (man Sndakumä)?" antwortet: Zaid sei. ist bei uns
(Mndana). Achnlich ist nach einer Ansicht der Fall: ich ging
heraus und siehe den Löwen, d. i. und siehe der Löwe
gegenwärtig, idä-s-sabcu hädirun.
Vgl. „Wir sind mit dem, was wir, und du mit dem,
was du hast, zufrieden; doch die Ansicht ist verschieden."
Das Mubtada5 fällt weg, wenn du z. B. fragst kaifa
zaidun, und man antwortet saht hu n, d.h. huwa sahihun.
Wenn du willst, stellst [du beides klar hin; vgl. Kur. 41,
46. „Wer wohl handelt, so ist's für seine Seele (falinafsihi)
und wer übel thut, das Uebel fällt auf sie (faf alaihä)." Hier kann
man sagen, so ist sein Guthandeln für seine Seele (facamaluhu
linafsihi) und das Bösehandeln gegen sie (fa^sä/'atuhu calaihä).
Bisweilen fällt sowohl Habar als Mubtada'' weg, wenn etwas
auf sie hinweist; vgl. Kur. 65, 4. „Und diejenigen von
euren Frauen, welche an ihrer Reinigung verzweifeln, so ist
wenn ihr zwreifelt, ihre Zeit drei Monde und diejenigen,
welche nicht menstruiren, sei. ihre Zeit ist drei Monde."
Mubtada5 und Habar fielen weg, da das Voraufgehende
darauf hinweist, doch wurden sie nur weggenommen, weil
sie an die Stelle eines Einzelbegriffes treten. Das Natüi'-
lichste ist, dafs das Weggenommene ein Einzelbegriff sei,
rest.: al-lä'i lam jahidna kadälika. Am besten ist dieser
(1 1 Das Anfangswort.
Fall zu vergleichen mit der Antwort „ja'4 auf die Frage: ist
X.iid stehend? ja sei. Zaid ist stehend.
„Nach laulä ist die Wegnahme des Habar überwiegend
nothwendig, und bei einem ausdrucklichen Schwur steht dies
fest; dasselbe gut bei dem Wäw, das den Sinn von maca
ausdrückt, vgl. „jeder Handwerker mit dem, was er betreibt
(kullu säni'in wamä sanaca);" endlich vor einem Hai, der
nicht Habar von demjenigen ist, dessen Habar schon im
Sinne behalten ist, vgl. „Mein Schlagen den Diener, wenn
er übel thut (darbija-l-cabda musi'iin)" und: „Am vollkom-
mensten ist mein Erklären die Wahrheit, wenn sie geknüpft
ist (manütan) an Weisheitssprüche."
Das Ilabar wird nothwendig an vier Stellen weggelassen;
1) Wenn es Habar von einem Mubtada5 ist nacli laulä;
nur abnormer Weise steht es.
Vgl. „Wäre nicht dein Vater und vor ihm cUmar ge-
wesen, würde der Stamm Macadd dir die Schlüssel überge-
ben haben (laulä abüka walaulä kablahu fumaru)."
Verf. erwähnt hier, dafs die Wegnahme nach laulä
nothwendig sei, aufser in seltenen Fällen. Dies ist eine Lehr-
weise; eine andere ist, dafs die Wegnahme durchaus nothwen-
dig, und dafs das dieser Regel widersprechend Vorkommende
zu erklären sei. Eine dritte Lehrweise ist, dafs das Habar
entweder ein allgemeines oder ein beschränktes Sein aus-
drücke; ist es ein allgemeines, so ist die Wegnahme noth-
wendig; ist's ein beschränktes, kann etwas darauf hinleiten
oder nicht; vgl. laulä zaidun lakäna kadä = laulä
zaidun maug-'üdun. Leitet nichts darauf hin, mufs es er-
wähnt werden, vgl. laulä zaidun muhsinun ilajja ma
ataitu; führt aber etwas darauf hin, kann man es setzen
oder wegnehmen, wie wenn man nach der Frage: „Ist
Zaid wohlthätig gegen dich?" antwortet: „wenn nicht Zaid,
wäre ich untergegangen (laulä zaidun sei. muhsinun ilajja)."
Vgl. den Vers des Abü-l-cAlä;,i-l-Ma(arri: „Der Schrecken
vor ihm schmilzt jedes Schwerdt; hielten nicht die Scheiden
dieselben, würden sie zerfliefsen."
Diese Lehrweise wählt Verf. in einem anderen Buche.
al-Mubtada'. 65
2) Wenn das Mubtada3 ein ausdrücklicher Schwur ist,
Vgl. lacamruka la-'af'alanna rest. lacainruka kasami. Hier
darf man das Habar nicht ausdrücken. Vgl. ferner jaminu-
1-lahi la3afcalanna rest. jaininu - 1-lahi kasami. Hier
ist nicht ausschliefslich nothwendig, dafs das Weggenommene
ein Habar sei, da es Mubtada3 sein kann, vgl. kasami ja-
ininu-1-lahi; wogegen bei lacamruka es nothwendig ein
Habar ist, da das Läm nur vor das Mubtada3 tritt. Ist das
Mubtada3 kein ausdrücklicher Schwur, so ist die Wegnahme des
Habar nicht nothwendig, vgl. cahdu- 1-lahi la3af(alanna
== cahdu-l-lahi falajja. falajja kann wegfallen und ge-
setzt werden.
3) Wenn nach dem Mubtada3 ein Wäw als Ausdruck des
Mitseins folgt. Vgl. „Jeder Mann mit seinem Landgut",
kullu rag'ulin wa dai atahu rest. kullu rag'ulin wa daica-
tuhu muktarinäni. Das Habar nach dem Wäw des Mitseins
ist supponirt. — Man sagt, eine restitutio des Habar sei nicht
nöthig, denn die Bedeutung sei: jeder Mann ist mit (raa(a)
seinem Gute (d. i. Lebenserwerb). Das sei eine vollständige
Rede, die nicht der restitutio eines Habar bedarf. Diese
Weise wählte Ibn cUsfür in der Erklärung des Idäh. Ist
aber das Wäw nicht Ausdruck des Mitseins, wird das Ha-
bar nicht nothwendiger Weise weggenommen, vgl. zaidun
wa camrün kä3imäni.
4) Wenn das Mubtada3 ein Masdar ist und nach ihm
ein Häl (Zustandswort) folgt, das die Stelle des Habar ver-
tritt, ohne geeignet zu sein, als Habar betrachtet zu werden.
Das Habar fällt nothwendiger Weise fort, da das Zustands-
wort seine Stelle vertritt, vgl. darbija-l-cabda musi3än,
darbija ist Mubtada3, al-cabda sein Regime und mu-
si3än ein Häl, das die Stelle des Habar vertritt. Das Habar
ist nothwendiger Weise weggnommen ; rest.: darbija-1 (abda
idä käna musi3än, wenn man das Futurum bezeichnen will,
und id käna, wenn man das Perfectum darstellt. musi3än
ist Hai eines verborgenen Pronomen in käna, das in cabd
erklärt ist, idä käna und id käna sind Zeitbestimmungen
(zarfu-zamanin), die die Stelle des Häbar vertreten. Verf.
macht aufmerksam, dafs das weggenommene Habar ein sup-
ponirtes sei, vor dem Häl, das die Stelle des Habar vertritt,
wie die Erörterung davon voraufging. Verf. wahrt sich vor
5
(5(5 Pas Aafaogswort.
dem l läl. das geeignet wäre, Habar vom erwähnten Mubtada3
eu sein, wie man nach al-Aljfas' zaidun ka'imän sagt, zai-
dun als Muhtada', dessen Habar weggenommen sei, rest.: t_-A-
bata k;Viman. Dieses Iläl kann als llabar auftreten, vgl. zai-
dun kä'imun, so dafs nicht das Ilabar nothwendig weg-
genommen werden niufs, entgegengesetzt dem anderen Beispiel
darbi ja-1-Sibda musfän. Hier ist das Iläl nicht geeignet
Habar des voranstehenden Mubtada3 zu sein, man sagt nicht
darbi }a-l-cabda musfun, denn dem Schlage wird nicht die
Eigenschaft beigelegt, dafs er übelthuend sei. Das an dieses
Masdar Aimectirte geht nach der Regel des Masdar. Vgl.
atammu tabjinija-1-hakka manutän bilhikami. —
atammu ist Mubtada3, tabjlnija daran annectirt, al-hakka
pass. obj. zu tabjinija, manutän Hai, das die Stelle des
llabar vertritt; rest.: atammu tabj inija-1-hakka idä käna
manutän, oder id käna manutän bilhikami.
Verf. erwähnt nicht die Stellen, in denen das Mubtada3
nothwendig wegfallen mufs, doch in einem anderen Buche
giebt er vier an. 1) Das Adjectiv, welches zum Nominativ
abgewandt ist, zu einem Lobe, Tadel oder Mitleid, vgl. ma-
rartu bizaidin al-karimu. Das Mubtada3 ist hier noth-
wendig ausgelassen, rest. huwa-1-karimu.
2) Dafs das llabar ein solches sei, dafs ihm ein ni(ma
oder bi3sa speciell zukommt, vgl. nicma-r-rag'ulu zaidun
rest. huwa zaidun.
3) Redensarten wie al-Färisi sie angiebt. Vgl. „Auf mein
Gewissen, fürwahr ich will es thun" (fi dimmati la^af'alanna).
fi dimmati ist llabar eines nothwendig weggefallenen Mub-
tada', vgl. fi dimmati jaminun, so die ähnlichen Stellen,
in denen nämlich das Habar den Schwur offen ausdrückt.
4) Dafs das Habar ein Masdar sei, das die Stelle desVerbum
vertritt, vgl. sabrun g'amilun = sabri sabrun g'amilun.
„Man setzt zwei oder mehr Worte als Habar von einem
(Mubtada3) wie : Sie (sind) Fürsten, Dichter." ' (hum sarätun
s'ufaräJu).
Erkl. Die Syntaktiker sind uneins, die Mehrheit des
Habar von einem Mubtada3 zu erlauben ohne die Verbin-
dungspartikel (zaidun kä'imun dähikun). Ein Theil, worun-
ter Verf., erlaubt dies, gleichviel ob zwei Habar in der Be-
kana und seine Verwandten. (57
deutung von einem sind, vgl. „dies ist süfssauer" (hadä hul-
wun hämidim) oder nicht. Einige behaupten, als Habar stehen
nie mehrere Worte, aufser wenn die beiden Habar in der Be-
deutung des eines einzigen stehen; ist dies nicht der Fall, so
tritt die Verbindungspartikel ein. Kommt etwas ohne Verbin-
dungspartikel im Arabischen vor, wird ihm ein anderes Mub-
tada5 supponirt. Vgl. Kur. 85, 14. 15. „Er ist der Vergebende,
der Liebreiche, der Besitzer des Thrones, der Gepriesene."
Vgl. „Wenn Jemand einen Mantel besitzt, so bin ich Avie
er; mein Mantel ist für den Herbst, Sommer und Winter."
Vgl. „Er schläft mit einem Augapfel und wahrt sich mit
dem andern vor dem Tod; er ist wachend, schlafend." (huwa
jakzänu nä^imu).
Manche meinen, der Habar dürfe es nie mehrere geben,
aufser wenn sie von einer Gattung sind, so wenn beide Ha-
bar EinzelbegrifFe sind, vgl. zaidun LViraun dähikun,
oder zwei Sätze, vgl. zaidun käma dahika. Ist aber das
eine ein Einzelbegriff, das andere ein Satz, erlauben sie dies
nicht. Doch kommen häufig bei den Kurän - Erklärern und
sonst Fälle vor, wo sie dies erlauben; vgl. Kur. 20, 21. „und
siehe, da war er (der Stab) eine Schlange, er lief." (fWidä
hija hajjatun tascä). Sie analysiren tas(a als zweites Habar,
IX. kana mit seinen Verwandten.
(käna wa'a/i a wätuhä).
„kana setzt in den Nominativ das Mubtada5 als sein
Nomen, und das Habar in den Accusativ, vgl. (Umar war ein
Herr, (kana sajjidan cumaru). Wie käna ist zalla, bäta,
ad ha, asbaha, am sä, (er war am Tage, bei der Nacht, am
Vormittag, am Morgen, Abend) auch sära er war, laisa
er war nicht, zäla er schwand, bariha er wich, fati\a er
hörte auf und infakka löste sich. Diese vier läfst man fol-
gen auf etwas, was einer \ erneinung gleicht, oder einer
Verneinung selbst. Aehnlich wie käna ist däma, wenn mä
ihm voraufgeht, vgl. „gieb so lange du findest einen Dir-
ham." — (m;i dumta musibän dirhamän).
5*
ßg kann and seine Verwandten.
Erkl. Verf. behandelt nacli dem Mubtada3 und Habar
die Worte, welche die Setzung eines Mubtada3 aufheben.
Das sind zwei Klassen: a. Verba und b. Partikeln. Die Verba
sind: 1) käna mit seinen Verwandten. 2) Die Verba des
Beinaheseins (af'älu-1-mukärabati) und 3) zanna mit seinen
Verwandten. Die Partikeln sind: 1) mä mit seinen Verwand-
ten, 2) lä zur Verneinung der Gattung und 3) inna mit
seinen Verwandten. Verf. beginnt mit der Erwähnung von
kana und seinen Verwandten. Dies sind alles Verba aner-
kannter Weise aufser laisa. Die Mehrzahl behauptet, laisa sei
ein Vcrbum; al-Färisi in einer seiner beiden Meinungen, und
Abu Bakr Ibn S'ukair behaupten, es sei eine Partikel. Es
setzt das Mubtada' in den Nominativ, das Habar in den Accusativ.
Das in den Nominativ Gestellte heilst sein Nomen, das in den
Aeeusativ Gestellte sein Habar. Diese Verba zerfallen in zwei
Klassen: 1) in die, welche diese Rection ohne alle Bedingung
haben, und 2) in die, welche sie nur bedingungsweise haben.
Bei diesen letzteren giebt es wieder zwei Unterabtheilungen.
1) Die bei deren Rection zur Bedingung gesetzt ist, dafs
ihnen eine wirkliche Negation oder eine supponirte, oder we-
nigstens etwas einer Negation ähnliches voraufgeht, das sind
vier: zäla, bariha, fati^a, infakka, vgl. mä zäla zaidun
kiVimän. Hier geht eine wirkliche Negation vorauf. Vgl. Eine
supponirte Partikel geht vorauf in Kur. 12, 85. „Bei Gott,
du hörst auf Josef zu erwähnen, d. i. du hörst nicht auf''
(tafta3u für lä tafta3u). Die Negation wird nur bei dem
Schwur regelrecht weggenommen, wie im erwähnten Kurän-
vers; abnormer Weise aber auch ohne Schwur.
Vgl. „Ich höre auf Ich höre nicht auf, so lange Gott
mein Volk bestehn läfst, Gott zu danken, mich umgürtend,
ein edles Rofs reitend." (abrahu für lä abrahu).
Er will hiermit sagen, dafs er (Hadäs' Ibn Zuhair) nicht
aufhört, andere entbehren zu können, so lange ihm sein Volk
bleibt. Dies ist die beste Auslegungsweise.
Ein Beispiel, wo ein der Negation ähnliches d. i. die
\ erweigerung, (vgl. lä tazal) voraufgeht, ist:
Vgl. „Ö Genofs, schürze dich, nicht höre auf, des To-
des zu gedenken; ihn zu vergessen, ist ein offenbarer Irrthum."
käna wa'aAawätuhä. (>9
Ferner der Anruf wie: lä jazälu-1-lahu muhsinän Haiku.
Vgl. „Merk auf, o magst du wohl behalten bleiben
Haus von Maija trotz des Verfalls, nicht höre auf der Re-
gengufs sich zu ergiefsen auf deine Sandwälle."
2) Das Verbum, welches als Bedingung seiner Rection
verlangt, dafs ihm mä, das Masdar- und Zarfartige voraufgeht
— d. i. däma, vgl. mä dumta — muddata dawämika,
vgl. Kur. 19, 32. „Er hat mir aufgetragen zu beten und
Almosen zu geben, so lange ich lebe" (mä dumtu hajjän).
Die Bedeutung von zalla ist das Qualificirtsein des Sub-
jeets mit der Aussage am Tage, bäta hingegen bei Nacht,
adhä am Vormittag, asbaha am Morgen, am sä am Abend,
sära ist das Uebergehn von einer Eigenschaft zu einer an-
deren. Die Bedeutung von laisa ist die Verneinung; ohne
nähere Bestimmung dient es zur Verneinung des Gegenwärti-
gen, (laisa zaidun kä'imän d. i. aläna) bei der näheren Be-
stimmung der Zeit aber nach Mafsgabe. Die Bedeutung von
mä zäla ist, dafs die Aussage unauflöslich mit dem Subject
nach der Mafsgabe, die der Zustand verlangt, verbunden sei
- ausharren, bleiben, feststehn.
„Das nicht im Perfect Stehende regiert bisweilen gleich
ihm, wenn das Nicht-Perfectum davon im Gebrauch ist."
Diese Verba zerfallen in zwei Klassen: 1) Die, welche
die vollständige Flexion haben, dies sind alle aufser laisa
und däma. — 2) Die, welche die vollständige Flexion nicht
haben, laisa und däma. Bei den Verben, die die voll-
ständige Flexion haben, macht der Verf. darauf aufmerk-
sam, dafs das Nicht-Perfectum von ihm. nämlich das Imper-
fectum, die Rection Perfecti hat, Kur. 2, 17., „es ist (jakunu)
der Gesandte für Euch Zeuge"; ebenso der Imperativ u. Part. act.
Vgl. „Nicht ist jeder, der Freundlichkeit zeigt, seiend
dein Bruder, wenn du ihn nicht triffst, dir Hülfe bringend. *
(käMnän ahäka).
So verhält sich auch das Masdar. Man streitet über
das defective käna, ob es ein Masdar habe: doch richtig ist,
dafs es ein solches hat.
Vgl. „Durch Geschenke und Milde herrscht der Mann
in seinem Stamm, und es zu sein, ist dir leicht." (kaunuka ijjähu).
Iten.
Nur di<; unvoll.-tändigo Fh-xion hat däma und lai.-a
uii'l von denen, fiir ihren Anwendung die Negation und
ichen Bedingung ist, d. h. von zäla und seinen
\ . gebraucht man weder den Imperativ noch das
ir.
„Bei allen di< - \ . laube. da.- Ilabar in die
zu .stellen, doch ▼erwehrt ein jeder, dasselbe bei däma
voran- zu stellen."
ErkL P2s ist bei diesen \ erben nicht nothwendig, die
Habar dem Nomen vor oder nachzustellen, man kann sie in
die Mitte, d. h. zwischen Verbum und Nomen setzen, vgl.
folgende Beispiele: käna fl-d-diri s&hibuhft. Hier darf das
Nomen nicht vorgestellt werden wegen des Pronomen, das
sieb dann auf etwa- der Rangordnung und dem Worte nach
Nu').. beziehen würde. Vgl. käna ahi rafiki, wo
rafiki nicht vorgestellt werden darf, da sonst die syntakti-
Anordnung dunkel wäre. Vgl. käna käJiinän zai-
dun. Hier tritt das Habar in die Mitte. Vgl. Kur. 30, 46.
Pflicht für uns die Hülfe der Gläubigen." So
erlauben auch die übrigen Verba, sowohl die vollständig
flectirbaren als die nicht vollständig flectirbaren, das Habar
unter den erwähnten Bedingungen in die Mitte zu stellen. Der
Verf. I berichtet eine Meinungsverschiedenheit über
die erlaubte Vorstellung des Ilabar von laisa vor das No-
men; richtig ist, es zu erlauben.
\ gl. „Frage, wenn du unkundig bist, die Menschen nach
uii- und nach ihnen, denn nicht ist gleich ein Wissender und
ein Unkundiger." (falaisa sawä'än 'älimun wag'ahi'du).
Ihn Mu'ti behauptet, dafs das Ilabar von däma dem
Nomen nicht voraufgeht, doch richtig i.-t, dies zu erlauben.
Vgl. ..Keine Lust hat das Leben, so lange seine Freu-
den verkümmert sind durch das Gedenken an Tod und Alter."
Xcri'. deutet an, dafs alle Araber oder alle Syntaktiker das
Habar von däma demselben voraufzustellen verwehren. Meint
Verf. damit, dafs man das Habar von däma nicht vor mä,
das mit däma stets verbunden ist, stellen kann, so ist dies
zuzugeben. Will er aber sagen, dafs sie verbieten, es vor
däma allein voraufzustellen, und so fafst es sein Sohn, so
od des Zweifel-. Die natürliche Auffas-
käna wa'a//awütuliu. 71
sang ist, dafs die Voraufstcllung des Habar von däma vor
däma allein nicht verboten ist, vgl. lä ashabuka mä käJi-
män däma zaidun.
„So verhält es sich auch mit der Vorausstellung eines
Habar vor mä der Verneinung; setze es so, dafs ihm etwas
folgt, nicht, dafs es folgt."
Erkl. Es ist nicht möglich, dafs das Habar dem mä
der Verneinung voraufgeht. Hier sind zwei Fälle zu un-
terscheiden.
1) Der, in dem die Verneinung Bedingung der Rection
ist, vgl. mä zäla. Hier kann man das Habar nicht vorstel-
len, wiewohl dies Ihn Kaisän und an-Nahhäs erlauben.
2) Der, in dem die Verneinung nicht Bedingung zur
Rection ist; auch hier ist die Voranstellung nur von einigen
gestattet. Der mittelbare Sinn Verf's. ist: wenn die Verneinung
durch etwas anderes als mä bewirkt wird, ist die Voranstel-
lung möglich, wiewohl auch dies manche verbieten. Ferner
ergiebt der mittelbare Sinn, dafs man das Habar vor das
Verbum allein setzen kann, wenn die Verneinung durch mä
stattfindet, vgl. mä kä>imän zäla zaidun.
„Es ist gewählt, zu verwehren, dafs ein Habar von laisa v. 150.
voraufgehe. Das vollständige Verbum ist dasjenige, welches
sich mit einer Nominativsetzung begnügt. Die anderen sind
defectiv und die defective Behandlung in fati'a, laisa, zäla
wird immer befolgt."
Erkl. Die Syntaktiker sind uneins, die Vorausstellung
des Habar von laisa vor dasselbe zu erlauben. Die Küfenser,
al-Mubarrad, az-Zag'g'äg' und Ibnu-s-Sarräg' wie auch viele
späteren, worunter Verf., verweigern es; Abu cAli al-Färisi
und Ibn Burhan erlauben es, vgl. kä^imän laisa zaidun.
Man streitet über die Ueberlieferung von Sibawaihi. Einige
führen auf ihn die Erlaubnifs, andere die Verwehrung zu-
rück. Doch kommt im Arabischen kein Fall vor, wo das
Habar von laisa offenbar voraufgestellt wird, sondern nur
Fälle, in denen die Vorausstellung des Regime des Ha-
bar stattfindet, vgl. Kur. 11, 11. „Merkt auf am Tage,
wenn (die Strafe) sie erreicht, wird nicht sein (die Strafe)
von ihnen abgewendet" (alä jauina ja^tihim laisa masrüfän
72 ktaa und seine Verwandten.
canhum). Dieses Beispiel führt der für sich an, welcher die
Yorausstcllung des Habar vor laisa erlaubt, doch darauf
mufs man enviedern, dafs jauma j a'tihim das Regime des
Habar (masrüfan) ist und somit geht es dem laisa vorauf.
Nun behauptet er, das Regime geht nicht vorauf, aufser wo
das Regens voraufgehn kann. — Diese Verba zerfallen in
zwei Klassen: 1) die, welche vollständig und defectiv sind,
und 2) die, Avelche nur defectiv sind. Vollständig sind die,
welche sich mit dem in den Nominativ Gesetzten begnügen, de-
fectiv die, welche sich nicht mit dem in den Nominativ Ge-
setzten begnügen, sondern ein in den Accusativ Gesetztes ver-
langen. Alle erwähnten Verba können als vollständig behan-
delt Averden, aufser fatPa, zäla imperf. jazälu, d. h. nicht
zäla imperf. jazülu, welches vollständig ist. Vgl. zälat
as'-s'amsu (es schwand die Sonne); endlich laisa, denn es
wird nur defectiv gebraucht.
Vgl. Beispiele von dem vollständigen Verbum Kur. 2,
280. „Wenn es giebt einen in schwierigen Umständen (in käna
du cusratin), so ist Frist bis zum Wohlstand," d. i. wenn ge-
funden wird. Ferner: 11, 109. „Ewig darin zu bleiben, so
lange Himmel und Erde währt" (mä dämati-s-samäwätu wa-1-
ardu). 30, 16. „Preist Gott am Abend und am Morgen" (hina
tumsüna wahina tusbihüna).
„Das Regime des Habar geht dem Habar nicht vor-
auf, aufser wenn dasselbe als Zarf, (Zeitbestimmung) oder
als G'ärr wa Magrür (Praeposition mit ihrem Anhang) vor-
kommt."
Erkl. Es kann dem käna und seinen Verwandten das
Regime des Habar nicht voraufgehn, wenn es nicht ein
Zarf oder ein G'ärr wa Mag'rür ist; dies umfafst zwei
Fälle: 1) Dafs das Regime allein dem Nomen voraufgeht
und das Habar dem Nomen nachgestellt sei, käna tacämaka
zaidun äkilän. — Dies ist bei den Basrensern verboten,
bei den Küfensern aber erlaubt.
2) Dafs das Regime und das Habar dem Nomen vor-
aufgehe und das Regime dem Habar vorausgehe, käna
ta(ämaka äkilan zaidun. Das ist nach Sibawaihi verbo-
ten, doch erlauben es einige Basrenser. — Aus den Worten
Verf's. geht hervor, dafs wenn das Habar mit seinem Re-
käna wa'a/*awätuliä. 73
gime dem Nomen voraufgeht und das Habar vor dem
Regime steht, der fragliche Punct möglich ist, denn nicht
schliefst sich dann dem käna das Regime seines Habar an, so
dafs man sagt käna äkilän tacämaka zaidun; nicht ver-
wehren dies die Basrenser. — Ist das Regime ein
Zarf oder G'ärr wa Mag'rür, kann es unmittelbar nach käna
gesetzt werden bei den Basrensern und den Küfensern (käna
(indaka zaidun mukimän).
„Das Pronomen des Sachverhältnisses (Pamiru-s'-s'ä-'n)
intendire als Nomen, wenn das offen hervortretende Pronomen
den Gedanken erzeugt, dafs es nicht möglich sei."
Erkl. Wenn im Arabischen etwas vorkommt, Avas zu-
nächst so zu betrachten wäre, dafs dem käna und seinen
Verwandten das Regime seines Habar sich anschliefse, deute
es danach, dafs in käna ein Pronomen verborgen liege, und
dafs dies das Pronomen des Sachverhältnisses sei.
Vgl. „(Sie sind wie) Igel, welche um ihre Häuser lau-
fen, darum, dafs fAtijja (Bruder des G'arür) sie daran
gewöhnt hatte." (bimä käna ijjähum fatijjatu cawwadä).
Dies läfst sich erklären, dafs in käna ein verborgenes
Pronomen sei, nämlich das Pronomen des Sachverhältnisses
(Pamiru-s'-s'ä;>n) und dies sei das Nomen von käna; also rest.
bimä käna huwa ai asD-s'änu. catijjatu ist dann Mubtada5
und cawwada sein Habar, ijjähum Regime von cawwada.
Der aus Mubtadä* und Habar bestehende Satz ist Habar
von käna. Somit steht hier nicht zwischen käna und seinem
Nomen das Regime des Habar, denn das Nomen von käna
ist ein Pronomen vor dem Regime.
Vgl. „Sie waren am Morgen so, dafs die Dattelkerne
den Lagerplatz bedeckten, nicht aber alle Kerne wex-fen die
Armen weg." (wa laisa kulla-n-nawä tulki-1-masäkinu , rest.
laisa huwa ai as'-s'änu). Das Pamiru-s'-s'ä-'n ist Nomen von
laisa, kulla-n-nawä im Acc. durch tulki und tulki-1-ma-
säkinu ein Verbum mit Subject als Habar von laisa.
„Bisweilen wird käna pleonastisch zu einer Füllung ge-
setzt, vgl. wie richtig ist die Wissenschaft der Früheren."
(mä käna asahha (ilma man takaddama).
7 | k;ui;i mit seinen Verwandten.
Verf. behandelt hier den dritten Abschnitt, nämlich das
pleonastische kana. lbncUsfür bemerkt, dafs käna plconastisch
Btehe /wischen zwei eng zusammenhängenden Dingen wie
Mnhtaila' und riabar (zaidnn kana kä'imun); zwischen Verbum
und dem von ihm in den Nominativ Gesetzten (lam jüg'ad kana
mitluka); zwischen Sila (Verbindungswort) und Mausül (dem
Verbundenen) (g'ä'a-lladi kana akramtuhu); zwischen Siia
(Beschreibungswort) und Mausüf (dem Beschriebenen) (ma-
rartu birag'ulin kana ka'imin). Dies kann man aus der allge-
meinen Ausdrucksweise des Verf. abnehmen. — Jedoch steht
es regelmäßig plconastisch nur zwischen mä und dem Ver-
bum der Verwunderung. Von seiner pleonastischen Stellung
zwischen anderen hört man nur, plconastisch stehe es zwi-
schen Verbum und dem von ihm in den Nominativ Gestellten.
Vgl. „Es gebar Fätima, Tochter des Hurs'ub, den Kalama;
unter den Söhnen des (Abs wird keiner gefunden, der treff-
licher war." (lam jug'ad käna afdalu minhum).
Auch hört man es pleonastisch zwischen der Sifa und
dem Mausüf.
Vgl. „Wie aber dann, wenn ich vorübergehe an der
Wohnung eines Stammes und Nachbarn von uns, die edel
sind?" (wag'iränin lanä känü kirämi).
Abnorm ist die pleonastische Stellung von käna zwi-
schen der Präposition und ihrem Anhang.
Vgl. „Die Fürsten von den Söhnen Abu Bakr's stritten
an hohem Sitz auf ausgezeichneten edlen arabischen Rossen."
(tasamä calä käna-l-musawwamati-l-(iräbi).
Meistens steht käna pleonastisch im Perfectum, abnorm
im Imperfectum.
Vgl. „Du bist ein preislicher Edler, wenn ein feuch-
ter Nordwind weht." (anta takünu mäg'idun).
,,Man nimmt käna weg, läfst aber das riabar stehn,
nach in und lau ist dies häufig bekannt."
Erkl. Oft nimmt man käna weg und läfst sein Ha-
bar stehn.
Vgl. „Was gesagt ist, ist gesagt, mag es Wahrheit sein
käna wa'a/mwätuhä. 75
oder Lüge: wozu dient deine Entschuldigung von etwas Hin-
gesagtem?" (in sidkän wa5m kadibän).
So auch nach lau, vgl. „komm zu mir mit einem lieit-
thier, wenn es auch ein Esel ist" (walau himärän). — Ab-
norm ist ferner die Wegnahme desselben nach ladun, vgl.
„Von der Zeit, wo die Kameeistute den Schwanz aufhob
(min ladu s'aulän), bis dafs sie Junge hatte."
„Nach an wird immer mä für käna stellvertretend ge-
setzt; vgl. „darum, dafs du fromm bist, rühme dich." (ammä
anta barran).
Erkl. käna wird weggenommen nach dem Masdararti-
gen an und an seine Stelle tritt mä, doch bleibt sein Nomen
und sein Habar, vgl. das angeführte Beispiel, in dem kunta
wegfällt, doch das von ihm getrennte Pronomen (anta) bleibt.
Vgl. „O Abu Huräs'a, was anbetrifft, dafs dir ein zahl-
reicher Stamm (ammä anta da nafarin): fürwahr auch mei-
nen Stamm frafsen die Hyänen nicht."
Man darf käna und mä nicht zusammenbringen, da das
letztere das erstere vertritt, und man das Vertretende und
das Vertretene nicht zusammenbringen kann, wiewohl al-Mu-
barrad dies erlaubt. Man hört im Arabischen keinen Falb
dafs käna weggenommen und mä an seine Stelle getreten,
doch sein Nomen und Habar geblieben w7äre, aufser wenn
das Nomen von käna ein Pronomen der zweiten Person ist.
Man hört es weder mit dem Pronomen der ersten Person,
noch mit einem Substantiv; doch wäre regelrecht, es ebenso
wie beim Pronomen der zweiten Person zu erlauben. Siba-
waihi giebt in seinem Buche das Beispiel ammä zaidun
dähibän.
„Von dem g'azmirten Imperfectum von käna wird Nun
weggenommen; doch ist das eine Wegnahme, die grade nicht
nothwendig ist."
Erkl. Setzt man käna in's Imperfectum, j a k ün u, so nimmt
man bei der g'azmirten Form das Damm. Dann stofsen zwei ru-
hende Buchstaben zusammen: daher wird Wäw wegen des Zu-
sammenstofses weggenommen, die Form wird also jakun. Die
Regel verlangte, dafs nun weiter nichts weggenommen würde, doch
76 kana mit seinen Verwandten.
nehmen einige das Nun zur Erleichterung weg, wegen des
häufigen Gebrauchs, vgl. lam jaku. Diese Wegnahme ist
erlaubt, nicht nothwendig. Sibawaihi'a Lehrweise und die
seiner Anhänger ist, dafs dieses Nun nicht beim Zusammen-
treffen mit einem ruhenden Buchstaben weggenommen werde,
man sage nicht lam jaku-r- rag'ulu ka?iman, wiewohl Jünus
dies erlaubt. So wird abnormer Weise gelesen lam jaku-
11 ad in a kafarü. Trifft es aber mit einem vocalisirten Con-
sonanten zusammen, dann sind nur die beiden Fälle möglich,
dafs dieser vocalisirte Buchstabe ein Suffix sei oder nicht. Ist's
ein Suffix, wird allgemein das Nun nicht weggenommen, vgl.
die Worte des Propheten zu (Umar wegen des Ihn Sajjad:
„wenn er es ist (in jakunhu), wird dir keine Macht über ihn
verliehn; ist er es nicht, frommt es dir nicht, ihn zu tödten."
Hier ist die Wegnahme des Nun nicht erlaubt. Ist es aber
nicht ein Suffix, kann man es wegnehmen oder stehen lassen.
Der natürliche Sinn des Verf's. wäre, dafs kein Unterschied
hierbei stattfinde, ob kana das Defective oder das Vollständige
sei, vgl. Kur. 4, 44. „Wenn eine gute Handlung stattfindet, in
taku hasanatun, vervielfacht er sie (d. i. ihren Lohn)."
X. Abschnitt über mä, la, lata und inna, welche
dem laisa ähnlich sind.
(inä, lä, lata, inna).
„Wie laisa läfst man auch mä regieren ohne in bei
dem Bleiben der Negation und der Anordnung, wie be-
kannt ist. Das Voraufgehn der Praeposition oder des Zarf
erlauben die Gelehrten. Vgl. „Nicht beschäftigst du dich mit
mir." (mä bi anta macnijjän).
Erkl. In diesem Abschnitt erwähnt Verf. den Theii der
das Mubtada3 vernichtenden Partikeln, welche die Eection
von käna haben, d. i. mä, la, lata, inna. — mä regiert nach
der Kegel der Tamimiten nichts, wie man sagt mä zaidun
ktVimun. Es ist ohne Kection, weil es eine Partikel ist, die
sich nicht speciell zutheilen läfst, indem es vor das Nomen
und vor das Verbum tritt. Was aber nicht speciell zu einem
mä, lä, lata. inna. 77
Thcil gehört, dessen Regel ist, dafs es nicht regiere. Die
Hig'äziten liingegen geben ihm eine Rection, ähnlich der von
laisa, weil es ihm darin gleicht, dafs es zur Verneinung des
Gegenwärtigen, ohne nähere Bestimmung dient. Man setzt
das Nomen in den Nominativ und das Habar in den Accusativ.
Vgl. „Ihre (der Schaar) Jünglinge umgeben ihre Väter
mit grollender Brust, und nicht sind sie wahrhaft ihre Kin-
der" (mä humü aulädahä).
Doch hat nach ihnen mä nur unter Bedingungen diese
Kection, von denen Verf. vier erwähnt :
1) Dafs nach ihm nicht in pleonastisch steht, in diesem
Fall ist die Rection nichtig; vgl. mä in zaidun kä'imun, kä'i-
mun im Nominativ, der Accusativ ist nicht erlaubt, wiewohl
einige es gestatten.
2) Dafs die Negation nicht durch illä aufgehoben wird,
vgl. mä zaidun illä ka-'imun, im Gegensatz zu einigen, die
es erlauben.
3) Dafs sein Habar nicht seinem Nomen vorausgeht, ohne
ein Zarf oder G'ärr wa Mag'rür zu sein. Geht es vorauf, so ist der
Nominativ nothwendig, mä kä^imun zaidun; darüber streitet
man. Ist aber das Habar ein Zarf oder G'ärr wa Mag'rür,
geht es vorauf. Vgl. mä fi-d-däri zaidun, mä (indaka
camrün. Man streitet dann über mä, ob es regiere oder nicht.
Derjenige, welcher es als regierend setzt, sagt, dafs das Zarf
oder G'ärr wa Mag'rür von mä im Accusativ stehe. Doch
wer es nicht regieren läfst, sagt, dafs beide an der Stelle des
Nominativ stehn, weil jedes von beiden Habar des nachfolgenden
Mul>tadaJ sei. Das zweite ist auch der natürliche Sinn
des Verf., denn er bedingt für die Rection des mä, dafs
MubtadaJ und Habar nach mä in der Ordnung, welche be-
kannt ist, folgt; nämlich, dafs das Mubtada5 voran und das
Habar nachgestellt sei. Die Folgerung davon ist also, dafs
wenn das Habar voraufgellt, mä nichts regiert, gleichviel, ob
das Habar ein Zarf oder G'ärr wa Mag'rür ist oder nicht.
Dies hat er in einem anderen Buche dargestellt.
4) Dafs das Regime des Habar nicht dem Nomen
voraufgehe, es müfste denn ein Zarf oder G'ärr wa Mag'rür
sein. Geht es vorauf, verfällt die Rection, vgl. mä ta'ämaka
zaidun äkilun. äkilun kann hier nicht im Accusativ stehn,
j g niä. l;i. lata. inna.
und wer die Rection doch gestattet, wiewohl das Ilabar vor-
aufgeht, erlaubt das Bleiben der Rection bei dem Voraufgehn
des Regime nach dem Schlüsse a potiori wegen der Nach-
Btellung des Habar. Auch sagt man, dies sei nicht nöthig
(anzunehmen) wegen der in dem Regieren -lassen bei dem
Voraufgehen des Regime liegenden Trennung zwischen der
Partikel mä und ihrem Regime. Dies findet nicht bei dem
Voraufgang des Ilabar statt. Ist das Regime ein Zarf oder
Gr'ärr \\;i Mag'rür, so ist die Rection von mä nicht kraftlos,
vgl. mä 'indaka zaidnn mukimän, denn mit dem Zarf und
dem (i'ärr \\ a Mag'rür nimmt man sich Freiheiten, die man
sich sonst nicht erlaubt. Diese Bedingung läfst sich abneh-
men aus den Worten des Verf., weil er die Erlaubnifs, das
Regime des Ilabar voraufzustellen, auf den Fall beschränkt,
dafa das Regime ein Zai-f oder G'arr wa Mag'rür sei.
5) Dafs mä nicht wiederholt werde; wird es wiederholt,
ist die Rection kraftlos, vgl. mä mä zaidun kä?imun. Das
erste ist verneinend, und das zweite verneint die verneinende
Kraft der Negation, so bleibt es Position, also kann kä^imun
nicht im Accusativ stehn.
6) Dafs nicht ein afflrmirtes Wort an die Stelle des Ha-
bar von mä gesetzt wird; steht es, ist die Rection kraftlos,
vgl. mä zaidun bis'aPin illä s'aPun lä j^ba'u bihi ==
„Nicht ist Zaid etwas aufser etwas, um das man sich nicht
kümmert." bis'aPin steht an der Stelle des Nominativs als
Habar vom Mubtada\ das zaidun ist. Nicht kann es an der Stelle
des Accusativ als Habar von mä stehn. Einige erlauben dies.
Sibawaihi's Meinung in diesem fraglichen Punct erträgt
beide Auf fässungs weisen, erstlich die Bedingung zu stellen,
dafs kein afflrmirtes Wort an die Stelle des Habar trete, und
zweitens, dafs diese Bedingung nicht nöthig sei. Denn nach obi-
gem Beispiel sagt er: „beide Ausdrucksweisen (nach mä seil.,
die der Ilig'äziten und die der Tamimiten) sind gleich." Nun
streiten die Ausleger, worauf sich dieser Ausspruch beziehe.
Die Einen sagen, es gehe auf das Nomen, das vor illä steht;
er meine damit, das mä habe darauf keine Rectionskraft und
beide Ausdrucksweisen stimmen überein, dafs es im Nomina-
tiv stehe. Das sind diejenigen, welche für die Rection von
mä bedingen, dafs nicht etwas Afflrmirtes an die Stelle sei-
nes (erst negativen) Habar gesetzt werde. Andere behaupten,
ma. 1;\. lata, imia. 71)
dies beziehe sich auf das Nomen, welches nach illä steht.
Die Meinung sei, dafs es im Nominativ stehe, gleichviel,
ob mä als das Hig'äzitische oder Tamimitische gesetzt wird.
Dies behaupten die, welche zur Kection von ma nicht bedin-
gen, dafs kein affirmirtes Wort an die Stelle seines Habar
trete. Die Rechtfertigung jeder dieser Lehrweisen und das
Ueberwiegen- lassen des von beiden Gewählten, nämlich des
zweiten, pafst nicht in dieses kurze Compendium.
„Halte dich an den Nominativ eines durch läkin und
bal Verbundenen (mactüf), nach dem durch ma in den Accu-
sativ gesetzten Wort, überall wo es eintritt."
Erkl. Wenn nach dem Habar von mä ein Verbundenes
vorkommt, mufs es entweder die Affirmation fordern oder nicht.
Fordert es die Affirmation, ist der Nominativ des nach ihm
stehenden Nomen allein nothwendig, d. i. nach bal und lä-
kin, vgl. mä zaidun kä^imän läkin käcidun, da das Wort
Habar eines weggefallenen Anfangsworts ist; rest. läkin huwa
käldun. Hier ist der Accusativ von käcidun als Verbin-
dung zum Habar nicht möglich, denn mä agirt nicht auf das
Affirmirte. — Verlangt die verbindende Partikel nicht die Affir-
mation wie wa, so ist Nominativ und Accusativ möglich,
doch gewählt ist der Accusativ, wiewohl auch möglich der
Nominativ, mä zaidun kä^imän walä käcidän. Da Verf.
die Notwendigkeit des Nominativ speciell auf den Fall be-
schränkt, wenn das Nomen nach bal oder lakin steht, so
ist abzunehmen, dafs der Nominativ nach anderen nicht noth-
wendig ist.
„Nach mä und laisa regiert bi den Genitiv des Habar
und nach lä und der Verneinung von käna steht das Habar
bisweilen im Genitiv."
Häufig wird das bi in dem durch laisa und mä negir-
ten Habar hinzugefügt, vgl. Kur. 3ü, 37. „Ist nicht Gott ge-
nügend (mä rabbuka bikäfin) seinem Knecht; 39, 38. ,;Ist nicht
Gott mächtig, Besitzer der Rache; 11, 123. oder 27, 95.*)
„Nicht ist dein Herr unbekümmert um das, was sie thun'-;
3, 178. „Nicht ist Gott ungerecht gegen seinen Diener". Es
") In dieser Stelle steht im A'uran ed. Fluegel talamüna.
80 Okk. 1;\. lata, iinia.
ist zur pleonastischcn Stellung des l>i nicht spccicll nothwen-
dig, dafa daa mä das hig'&zitische sei, wiewohl dies Einige
ineinen, Bondern es stellt nach diesem sowohl als nach dem tami-
mitischen. Sibawaihi und al-FarnV berichten das pleonastische
bi nach mä von den Tamimiten. Man braucht diejenigen gar
nicht zu beachten, die das verwehren: es findet sich bei den
Dichtern. Schwankend ist die Ansicht von al-Färisi; einmal
Bagt er, es stehe nur pleonastisch nach dem hig'äzitischen
mä und ein andermal sagt er, es stehe pleonastisch im ver-
neinten Habar, auch kommt das pleonastische bi im Habar
von 1 ä vor.
\ gl. „Sei mein Fürsprecher am Tage, wo kein Für-
sprecher das geringste hilft (bimugnin), dem Sawäd Ibn Kärib."
Ferner steht es im Habar des durch lam verneinten käna.
Vgl. „Wenn die Hände ausgestreckt werden nach der
Reisekost, gehöre ich nicht zu den Eiligsten (bia(g'alihim) von
ihnen, da der Gierigste der Eiligste ist."
„Auf indeterminirte Worte bekommt lä dieselbe Rection
wie laisa. Auch haben lata und in diese Rection. Nicht
hat lata irgend eine Rection, aufser auf eine Zeit. Die Weg-
nahme des in den Nominativ Gesetzten ist häufig, das Ge-
gentheil selten."
Verf. behandelt jetzt lä, lata und in. Der Hig'äziten
Lehrweisc bei lä ist, dafs es wie laisa regiere, der Tamimi-
ten aber, dafs es nicht regiere; doch regiertes auch bei den
Hig'äziten nur unter drei Bedingungen:
1 ) Müssen Nomen und Habar zwei indetex-minirte
Worte sein.
Vgl. „Tröste dich! nicht ist etwas auf der Erde blei-
bend und keine Zuflucht sichernd vor dem, was Gott be-
stimmt." (lä s'aPun falä-l-ardi bäkijän).
Vgl. „Ich half dir, da du keinen Genossen hattest als
einen treulosen, so dafs du aufgenommen wurdest in eine
Burg, die durch Bewaffnete fest bewahrt ist." (id lä sähibun
gaira hädilin).
Manche meinen, lä habe auch auf determinirte Worte
Rection, vgl. Näbiga: „Sie erschien in der Weise einer
Liebenden; als ich ihr folgte, entfloh sie, und liefs den Wunsch
lrut. lä, lata, inna. gj
in meinem Herzen. Sie setzte sich fest mitten im Herzen,
ich begehrte nichts aufser ihr und liefs nicht ab von ihrer
Liebe." (lä anä bägijän siwähä).
Verf. widerspricht sich in Betreff dieses Verses, einmal
sagt er, er sei durch Deutung zu erklären, ein andermal sagt
er, dafs die analoge Behandlungsweise erlaubt sei.
2) Darf sein Habar nicht seinem Nomen voraufgehn,
lä lwVimän rag'ulun ist nicht erlaubt.
3) Darf die Verneinung nicht durch illä unterbrochen
werden, man sagt nicht lä rag'ulun illä afdala min
zaidin. In diesem Falle ist der Nominativ nothwendig.
Verf. wendet diesen beiden Bedingungen seine Aufmerksam-
keit nicht zu.
Das verneinende in regiert nach den Basrensern und al-
Farrä5 gar nichts. Doch behaupten die Küfenser, al-Farrä1
ausgenommen, es regiere wie laisa.
Dieses lehren von den Basrensern Abü-l-(Abbäs al-Mu-
barrad und Abü-Bakr Ibnu-s-Sarräg', Abu cAli al-Färisi
und Abü-1-Fath Ibn G'inni. Dies wählt Verf. und denkt,
dafs in der Rede Sibawaihi's ein Hinblick hierauf ruhe, auch
hört man es bisweilen.
Vgl. „Nicht ist er herrschend über irgend einen, aufser
über den Schwächsten der Besessenen." (in huwa mustaulijan).
„Nicht ist ein Mann todt durch das Ende seines Lebens,
sondern dadurch, dafs man ungerecht ihn behandelt und er
hülflos ist." (ini-l-mar'u maitän).
Ibn G'inni erwähnt im Muhtasab, dafs Sacid Ibn G'ubair
die Stelle im Kur. 7, 193. „Nicht sind die, welche ihr aufser
Gott anruft, Knechte eures gleichen" (ini-lladina tad(üna min
düni-1-lahi 'ibädän) mit dem Accusativ von Sbäd lese. —
Es wird beim Nomen und Habar von in nicht zur Bedin-
gung gestellt, dafs sie indeterminirt seien, sondern in agirt
auf Indeterminirte und Determinirte.
lata ist das verneinende lä, dem das Tä Fem. mit Fath
zugesetzt wurde. Die Lehrweise der Mehrzahl ist, dafs es
wie laisa regiert, d. i. das Nomen in den Nominativ und
das Habar in den Accusativ setzt, doch ist es sein specielles
Recht, dafs mit ihm nicht das Nomen und Habar zugleich
erwähnt werde, sondern nur das Eine von ihnen Das Häu-
6
£2 Die Verba des Beinahesems.
figcre ist im Arabischen das Nomen wegfallen und das Habar
stehen zu lassen. Vgl. Kur. 38, 2. „Nicht ist vorhanden Zeit
zum Entkommen" (lata hina manasin, rest. läta-1-hinu hina
manasin), bisweilen liest man abnorm lata hinu manasin,
so dafs das Nomen wegfiel und das Habar blieb. Sibawaihi
berichtet, dafs lata nur auf al-hinu agirt. Darüber streitet
man, die Einen sagen, es regiere nur das Wort al-hinu, doch
nicht das demselben Synonyme wie as-säcatu, Andere da-
gegen meinen, es heifse so viel, dafs es nur die Nomina der
Zeit regiere, al-hinu und die Synonyma.
Vgl. „Es bereut der Frevler, doch nicht zur rechten
Zeit der Reue, die Ungerechtigkeit ist ein Weideplatz, der
dem ihn aufsuchenden schlecht bekömmt."
Die Worte Verf. ertragen beide Ansichten. Doch lehrt
er das zweite im Tashil. Die Lehrweise des al-Aljfas' ist,
dafs es nichts regiere, und dafs, Avenn nach ihm etwas im
Accusativ stehe, dasselbe durch ein verschwiegenes Verbum
in den Accusativ gestellt sei, vgl. im Kur. 38, 2. sei arä zu
suppliren: lata arä hina manasin, „nicht sehe ich eine Zeit
des Entkommens." Steht das Wort im Nominativ, ist es ein
Mubtada\ dessen Habar ausgefallen ist; Gott weifs was rich-
tig ist.
XI. Die Verba des ßeinaheseins.
(af'älu-1-mufrärabati).
„Wie käna ist käda und (asä. Selten haben sie ein
anderes Habar als ein Imperfectum.
Erkl. Den zweiten Theil der das Mubtada3 abolirenden
Verba bildet käda und seine Verwandten. — Verf. erwähnt
als solche 11 Verba. Unbestritten werden alle als Verba be-
trachtet, ausgenommen (asä. az-Zähid berichtet vom Taclab,
dafs casä eine Partikel sei, dies wird auch auf Ibnu-s-Sar-
räg' zurückgeführt. Richtig ist, casä als Verbum aufzufassen,
worauf die Verbindung des Tä Subjecti und deren Analogen
hinführt, vgl. fasaita. Diese Verba heifsen die Verba des
ßeinaheseins, wiewohl sie es nicht alle sind.
al-af älu-l-mu£äraba. 83
Sie zerfallen in drei Klassen: 1) Die das Beinahesein
bedeuten, nämlich kada, karaba, aus'aka. — 2) Die ein
Hoffen bezeichnen, nämlich casa, harä, ihlaulaka. 3) Die
den Sinn von „Anfangen" haben, nämlich gVala, tafika,
ahada, calika, ans'a'a. — Von einem Theil ist das Ganze
benannt. Alle treten vor ein Mubtada? und dessen Habar.
Sie setzen das MubtacW als ihr Nomen in den Nominativ
und das Habar desselben setzen sie als das Ihrige an die
Stelle des Accusativ. Das Habar dieser Verba ist nur ein Im-
perfectum und selten steht es in der Gestalt eines Nomen
nach (asä und kada.
Vgl. „Oft hast du mich beschuldigt, immer auf mich
eindringend ; thu das nicht, denn fürwahr vielleicht werde ich
wohl künftig fasten." (inni fasaitu sä}imän).
Vgl. „Ich kehrte zum Stamm Fahm zurück, beinah that ich
es nicht; wie viel ihres gleichen habe ich verlassen, da sie
arm waren." (wa mä kidtu a'ibän).
In den Worten des Verf. ,,aufser Imperfectum" liegt
eine Mehrdeutigkeit, denn das umfafst ja das Nomen, das
Zarf, den G'arr wa Mag'rür, den Nominalsatz und den Ver-
balsatz, der kein Imperfectum hat. Diese alle sind nicht sel-
ten als Habar von casä und kada. Selten aber kommt das
Habar als Nomen vor. Der Verbalsatz mit Perfectum aber
kommt nie als Habar von kada und (asä vor.
„Selten ist, dafs das Imperfectum ohne an nach fasä
steht, doch bei käda verhält es sich umgekehrt."
Erkl. Die Verbindung des Habar von casä mit an ist
häufig, selten steht es entblöfst davon, dies ist die Lehrweise
des Sibawaihi. Die Mehrzahl der Basrenser behauptet, dafs
das Habar von casä nur in der Poesie von an entblöfst ste-
hen könne. Im Kur. steht es nur mit an verbunden, vgl. Kur. 5,
57: „Vielleicht kommt Gott mit der Befreiung" 17, 8: „Es
kann sein, dafs sich Gott eurer erbarme." (casä rabbukum
an jarhamakum).
Als Beispiel des fasä ohne an:
Vgl. „Vielleicht, dafs der Trauer, in der du dich befindest,
eine nahe Freude nachfolge." (casä-l-karbu jakünu wara'ahu).
6*
£4 D«< Verb« des Beinalieseins.
Vgl. „Vielleicht bringt ( rott eine Freude, denn er bekümmert
sich täglich um seine Geschöpfe." (casi farag'unja>ti bihi-1-lahu).
Von kada erwähnl Verf., dafa es im Gcgentheil von
:is;'i. das Habar von an entblöfsl habe, selten ist's damit verr
bunden. Das Gegentheil hiervon lehren dir Spanier aus-
drücklich, nämlich dafa die Verbindung desselben mit an
nur allein in der Dichtung vorkomme. — Ohne an kommt
es im Kur. :.', 66 vor. ..Da schlachteten sie sie. doch beinah hät-
ten sie es nicht gethan. *) (wo mä kädü jaf'alüna). 5), 118.
..Nachdem heinahe abgewichen waren die Herzen einer Scliaär
von ihnen." (kada tazi.'u).
Mit an kommt käna vor in der Ueberlieferung : ..bei-
nahe hätte ich nicht das 'Asr-( rebel gehalten, bis die Sonne
heinah niedersank" (ma kidtu an usallija).
Vgl. „Es geschah heinah. dafs nieine Seele entfloh, als
er eingehüllt war in (Leichen-) Linnen und Gewändern."
(kädati-n-nafsu an tafida 'alaihi).
„Wie (asa ist harä, doch wird sein Habar nothwendig
mit an verbunden gesetzt. Bei ihlaulaka setzt man an
wie bei harä. Nach aus'aka ist die Nichtsetzung des an
selten."
Erkl. hara hat wie fasa die Bedeutung der Hoffnung,
doch mufs man nothwendig das Habar mit an verbinden.
"Weder in der Poesie noch sonst wird das Habar desselben
von an entblößt; so ist auch ihlaulaka stets mit an verse-
hen. Vgl. „Vielleicht regnet der Himmel." (ihlaulakat as-sa-
m;Vu an tamtura). Das gehört zu den Paradigmen des Si-
bawaihi. aus'aka verbindet meist sein Habar mit an, selten
nur steht es ohne dasselbe.
Vgl. „Wenn die Menschen um Staub gebeten werden, bei-
nah würden sie, wenn gesagt wird, gieb her, unwillig und
verweigern." (Waus'akü an j amall u).
Ohne an steht es im Verse:
Vgl. „Der, welcher vor seinem Tode flieht, ist nahe daran,
dafs er in einer seiner Unbedachtheiten darauf stufst." (jüs'iku
juwäfiku).
*) Im A'ur. ed. Flügel taf'alüna.
al-af äla-l-mu/«kraba. 85
„Wie käda ist in der richtigen Sprache karaba. an
wegzulassen ist bei Worten, die den Beginn ausdrücken,
noth wendig, wie: Es begann der Treiber zu singen (ansVa
as-stViku jahdu). So ist tafika, gVala, ahada und calika."
Erkl. Von karaba erwähnt Sibawaihi nur die Ent-
blöfsung seines Habar von an. Verf. giebt grade das Ge-
gentheil bei der richtigen Sprache an, nämlich es sei gleich
kada, d. i. häufig sei die Entblöfsung des Ilabar von an,
selten die Verbindung damit.
Vgl. „Beinah schmolz das Herz von seiner Gluth, wenn
die Berichtet* sagten, Hind ist böse." (karaba-1-kalbu jadübu).
Verbunden ist an mit dem Habar von karaba im Verse:
„Es tränkten (die Stute) die Besitzer der Milde mit ei»
nein vollen Eimer auf den Durst, beinahe schon war ihr
Hals in Stücke gegangen." (karabat a'näkuhä an takattaca).
Gewöhnlich ist die Form karaba, selten aber kariba.
Alle Verba, die den Beginn einer Handlung ausdrücken,
können ihr Habar nicht mit an verbinden, da zwischen ihnen
und an ein Widerspruch stattfindet, denn sie bezeichnen das
Gegenwärtige, an aber das Zukünftige, wie die Beispiele be-
weisen, (tafika zaidun jad'ü, gVala jatakallamu , aljada jan-
zimu, (alika jafcalu kada).
„Man gebraucht das Imperf'ectum von aus'aka und
käda, nicht andere Formen. Auch gebraucht man noch die
Form müs'ikun."
Erkl. Von den Verben dieses Capitels wird nur käda
und aus'aka vollständig fiectirt, da von beiden das Imperfec-
tum gebraucht wird. Vgl. Kur. 22, 71. „Beinah überfielen sie"
(jakädüna). al-Asmafi giebt vor, dafs nur das Imperfectum
jüs^iku gebraucht werde, nicht das Perfectum aus'aka, doch
ist das nicht richtig; denn al-Halil berichtet den Gebrauch des
Perfectum, vgl. den obigen Vers pg. 84. — Freilich ist der
Gebrauch des Imperf'ectum häufig, selten der des Perfectum.
Auch kommt das Participiuin activi vor.
Vgl. „Beinah wird unser Land wieder Heimath wilder
Thiere, eine Wüste, als Gegensatz des (jetzigen) trauten
Umgangs." (müs'ikatun ardunä).
g£ Die Verb« des Beinaheteins.
Da Verf. aus'aka Bpeciell hervorhobt, zeigt er an, dafs
das Participium von käda nicht vorkomme, doch ist es nicht
80, sondern ea kommt in der Dichtung vor.
Vgl. »Ich Sterin; aus Traurigkeit am Tage vonftig'äm, denn
ich spreche wahrhaft: Fürwahr icli bin Ff and desjenigen, das
mir beinahe zustöfst." (billadi and kä'idu).
Dies liat auch Verf. in anderen Büchern erwähnt.
Die Worte des Verf. lassen abnehmen, dafs aufser käda
und aus'aka von den Verben dieses Capitels Impcrfectum
und Participium niclit vorkommen. Andere behaupten das
Gregentheil; so berichtet der Verf. des Insäf den Gebrauch
des Impcrfectum und Participium von (asa, jacsi, (äsin; al-
G'auhari den des Impcrfectum von tafika, und al-Kisä^i
berichtet den Gebrauch des Imperfectum von gVala.
„Nach casä, ihlaulaka und aus'aka kommt bisweilen
an mit dem Impcrfectum Subjunctivi vor, um ein zweites,
welches nicht steht, entbehrlich zu machen."
Erkl. casä, ihlaulaka und aus'aka werden als Defec-
tive und als Vollständige gebraucht. Von den Defectiven haben
wir schon gehandelt. Vollständig sind sie, wenn sie an an
mit dem Verbum angelehnt sind, vgl. (asä an jaküma. an mit
dem Verbum steht an der Stelle eines Nominativ als das
Activ-Subject von rasä, ihlaulaka und aus'aka. Sie ent-
behren dadurch das in den Accusativ Gesetzte, welches ihr
Ilabar ist. Dies geschieht, wenn dem Verbum kein Substantiv
folgt, welches durch das Verbum in den Nominativ gesetzt
sein könnte. Folgt aber ein Substantiv, vgl. (asä an ja-
küma zaidun, so lehrt der Lehrer Abu (Ali as'-S'alaubin,
dafs das Substantiv durch das \ erbum nach an im No-
minativ stehe. an und das ihm Folgende ist ein Fä'il
für *asa und das ist vollständig ohne Habar. al-Mubarrad,
as-Sairäfi und al-Farisi erlauben sowohl die Auffassung von
as'-S'alaubin als auch die andere, dafs das dem Verbum nach
an Folgende im Nominativ durch casä steht als Nomen des-
selben, an mit dem Verbum dagegen stehe an der Stelle
eines Accusativ durch (asä. Vor dem Nomen und Verbum nach
an geht sein Fä(il, d. i. ein Pronomen, vorauf, das
auf das Nomen von fasä zurückgeht. Dies kann darauf
zurückgehn, wiewohl jenes Nomen nachsteht, weil dasselbe der
Ordnung des Sinnes nach voraufgeht.
al af 'älu-1-muMiaba. 87
Sichtbar ist die practische Folgerung dieser Streitfrage
im Dual, Plural und Femininum. Nach denen aufser as'-
S'alaubin sagt man casä an jakümä az-zaidäni etc. mit
dem Pronomen im Verbum. Denn das Substantiv ist nicht
in den Nominativ gestellt durch dasselbe, sondern es steht
im Nominativ durch fasa. Nach as'-S'alaubin hingegen ist
nothwendig fasä an jaküma az-zaidäni etc., ohne Prono-
men im Verbum, da dasselbe das Substantiv nach ihm in
den Nominativ stellt.
„Entblöfse (asä (von seiner Rection) oder setze in den
Nominativ das Pronomen durch dasselbe, wenn das Nomen
vor ihm schon erwähnt war."
Erkl. fasä wird von den übrigen Verben speciell her-
vorgehoben, darum, dafs wenn ein Nomen vorhergeht, mög-
licher Weise ein Pronomen in ihm verborgen sein kann, das
auf das vorausgehende Nomen zurückgeht, so lehren die
Tamimiten ; oder dafs es vom Pronomen entblöfst sei, so leh-
ren die Hig'äziten. Die practische Folge dieser Auffassungen
zeigt sich beim Dual , Plural und Femininum ; vgl. nach den
Tamimiten Hindun casat an taküma etc., nach den Hig'ä-
ziten dagegen Hindun (asä an taküma etc. — In den übri-
gen Vex-ben dieses Capitels mufs man nothwendig ein Pro-
nomen denken, man kann dasselbe nicht weglassen. Man mufs
sagen az-zaidäni g'acalä janzimäni, nie g'acala.
„Erlaube bei (asä das Fath und Kasr über dem Sin,
aber das Fath ist das Gewähltere.''
XII. inna und seine Verwandten.
(inna wa'a/iawätuhä).
„inna, anna, laita, läkinna, lacalla und ka'anna
haben grade die umgekehrte Rection von käna. Vgl. Für-
wahr Zaid ist wissend, dafs ich ebenbürtig bin, (inna zaidän
(älimun bPanni kuf°un). Aber sein Sohn hat Groll." (lä-
kinna-bnahu du digni).
83 "wa uml 6cine Verwanden.
Erkl. Dies ist der zweite Theil von den Partikeln, welche
das Mubtada3 aboliren, nämlich die erwähnten sechs. Siba-
waihi zählt deren nur fünf auf, er läfst an na ausfällen, da
es ursprünglich inna sei. inna und anna dienen zur Be-
stätigung, ka'anna zur Vergleichung , läkinna zur Zurück-
nahme, laita zum Wunsch, lacalla zur Hoffnung und Be-
aorgnif8. — Der Wunsch (laita) bewegt sich im Möglichen
und Unmöglichen. Vgl. „Stünde doch Zaid auf; kehrte doch
die Jugend heut zurück." Die Hoffnung bewegt sich aber nur
im Möglichen. Die Hoffnung und die Besorgnifs unterscheiden
sich ferner so, dafs die Hoffnung auf das Geliebte, die Be-
sorgnifs aber auf das Verabscheute sich bezieht.
Diese Partikeln regieren das Gegentheil von kann; yic
setzen das Nomen in den Acusativ und das Habar in den Nomi-
nativ. Nach den Basrensern üben diese Partikeln auf beide Theile
Einflufs, nach den Küfensern aber haben sie keinen Einflufs
auf das Habar, sondern es bleibt nur im Nominativ stehn,
den es vor dem, dafs inna davortrat, hatte. Es ist das Ha-
bar des Mubtada'.
„Beobachte diese Anordnung aufser in Fällen wie „Wäre
doch in ihr oder hier ein anderer als der Uebelredende." (laita
fihä au hunä gaira-1-badi).
Erkl. Bei den Wörtern dieses Capitels ist die Voraus-
stellung des Nomen und die Nachstellung des Habar nöthig,
aufser wenn das Habar ein Zarf oder G'ärr wa Mag'rür ist,
dann ist die Nachstellung nicht nöthig. — In dieser Bezie-
hung kann es zwei verschiedene Fälle geben. Erstlich, dafs
die Vor- und die Nachstellung des Habar möglich sei, wie im
Beispiel im Verse: laita fihä gaira-1-badi; oder es ist die
Vorstellung nothwendig, vgl. laita fi-d-däri sähibahä, da
sich das Pronomen ha nicht auf etwas dem Worte und der
Anordnung nach Nachgestelltes beziehen kann. Das Re-
gime des Habar kann nicht dem Nomen vorausgestellt werden,
wenn es kein Zarf und kein G'ärr wa Mag'rür ist. Vgl. inna
zaidän äkilun ta(ämaka, doch nie inna ta(ämaka zaidän
äkilun. Aber auch, wenn das Regime ein Zai*f oder G'ärr
wa Mag'rür ist, ist die Voraufstellung des Regime vor das
Nomen nicht erlaubt, vgl. inna zaidän wätiku'n bika, oder
inna zaidän pfälisun cindaka, aber nicht inna bika
inna wa'aAawätuhä. gy
zaidan watikun, oder innac indaka zaidan g'älisun,
wiewohl dies Einige erlauben und dafür den Vers anführen:
Vgl. „Nicht tadle mich ihretwegen, denn mit ihrer Liehe
ist dein Bruder im Herzen getroffen und zahlreich sind seine
schweren Bekümmernisse.'' (inna bihubbihä aljäka musäbu-1-
kalbi).
„Das Hamz von anna setze mit Fath, wenn ein Masdar
es vertreten kann, in anderen Fallen setze es mit Kasr."
Erkl. anna und inna haben drei Fälle: 1) die Not-
wendigkeit des Fath , 2) die Notwendigkeit des Kasr,
3) die Möglichkeit beider.
Nothwendig ist Fath, wenn anna durch ein Masdar er-
setzt werden kann, wie wenn es an der Stelle eines durch
das Verbum in den Nominativ oder in den Accusativ Gesetz-
ten steht, oder an der Stelle eines durch eine Partikel in den
Genitiv Gesetzten. Verf. sagt, wenn ein Masdar es ersetzen
kann, nicht wenn ein Einzelbegriff es vertreten kann. Denn
bisweilen vertritt ein Einzelbegiüff dasselbe, wenn es auch ein
Kasr hat. zanantu zaidan innahu kä^imun. Hier steht
Kasr, wenn auch ein Einzelbegriff es vertreten kann, denn
es steht an der Stelle des zweiten Objects. Ein Masdar kann
inna hier nicht vertreten, man kann nicht sagen zanantu
zaidan kijämahu.
Kann aber anna nicht durch ein Masdar ersetzt wrerden,
so steht es nothwendiger oder erlaubter Weise mit Kasr,
d. h. es giebt zwei Fälle: 1) dafs Kasr nothwendig ist;
2) dafs Fath und Kasr erlaubt sind. Die Nothw endigkeit des
Kasr behandelt Verf. im folgenden Verse.
„Setze inna mit Kasr als Mubtada3 und beim Anfang
einer Sila, dann wo inna einen Schwur vervollständigt, oder
wo man durch ein Verbum des Sagens die eigenen Worte
anführt; endlich wo es an der Stelle eines Zustands- Satzes
steht, wie: „Ich habe ihn besucht, und fürwahr ich hatte Hoff-
nung.'"' (zurtuhu wa^inni du amalin). Man setzt es auch mit
Kasr nach einem Verbum, dessen Rectionskraft durch Läm
Buspendirt wird. Vgl. „Wisse dafs er fürwahr Gottesfurcht
hat." (i(lam innahu ladü tukä).
Erkl. Das Kasr von inna ist an sechs Stellen nothwendig;.
90 '"»» »n<l 9t3n* Verwandten.
1) Wenn in na als Mnbtada' steht im Anfang der Kcdc.
Hier kann anna nicht stehn, denn anna verlangt die Nach-
stellung. Einige erlauben anna als Mubtada3 zu stellen.
2) Wenn inna als Anfang einer Sila steht. Vgl. g'ä'a-
lladi innahu kä'imun, Kur. 28, 76. „Wir verliehen ihm
solche Schätze, deren Schlüssel mit Anstrengung trug eine
Schaar von kräftigen Leuten."
3) Wenn es steht als ein Nachsatz des Schwures und in
seinem Ilabar L am ist, wa-1-lahi inna zaidän laktVimun.
4) Wenn es in einem direct erzählenden Satz steht.
Steht es nicht in ihm, sondern geht die ßede nach der Weise
von zanna, so setzt man es als anna, vgl. atakülu anna
zaidän kä'imun = atazunnu.
5) Wenn es in einem Satze an der Stelle des Zustandes
steht, wie zurtuhu wa^inni du a malin. Vgl. Kur. 8, 5. „Wie
dich hervorgehn liefs dein Herr aus deinem Hause nach
Recht, während (wa'inna) ein Theil der Gläubigen widerwil-
lig ist."
Vgl. „Nicht gaben sie mir und nicht bat ich sie aufser
so, dafs mich mein Edelmuth abhielt (in sie ferner zu
dringen)."
6) Wenn inna nach den Verben des Herzens steht und der
durch inna eingeleitete Satz durch Läm verhindert wird,
von den Verben des Herzens unmittelbar regiert zu werden. —
Steht aber Läm nicht beim Habar, setzt man anna. Dies
sind die Fälle, die Verf. erwähnt. Es wird gegen ihn
geltend gemacht, dafs er Stellen ausgelassen habe, wo inna
mit Kasr stehen müfste.
1) W^cnn es nach dem eröffnenden alä steht, vgl. alä
inna zaidän kä'imun. Vgl. Kur. 2, 12. „Merk auf, fürwahr
sie sind die Unvernünftigen."
2) Wenn es nach haitu steht, vgl. ig'lis haitu inna
zaidän g'älisun.
3) Wenn es in einem Satze steht, der das Habar eines
Concretum *) ist, vgl. zaidun innahu kä'imun, so weit.
*) Das //abar eines Abstraetum dagegen i.-t mit anna einzuführen,
.gl al-Äikmatu an na hu.
inna wa'aÄawätuliä. <)\
Doch trifft den Verf. dieser Vorwurf nicht, denn alle
drei Fälle sind mit inbegriffen in den Worten des Verf.
„setze mit Kasr das inna im Anfange", denn in allen diesen
Fällen steht inna wegen des Anfangs.
„Nach idä der Ueberraschung oder einem Schwüre, nach
dem kein Läm steht, wird inna, anna auf zwei Weisen be-
richtet. Ebenso verhält es sich mit dem, welches auf fa des
Nachsatzes folgt. Dies ist durchgängig in Fällen wie „die
beste Rede ist, dafs ich preise." (Ijairu-l-kauli anni inni
ahmadu).
Erkl. Es ist möglich, inna und anna zu sagen, wenn
es nach idä der Ueberraschung steht. Setzt man inna, vgl.
harag'tu fa3idä inna zaidän kä^imun, so steht es als Satz;
die restitutio: harag'tu fa^idä zaidun kä^imun. Setzt man
anna, steht es mit seiner Sila als Masdar. Dies Mas-
dar ist dann Mubtada"* und das idä der Ueberraschung sein
Habar, vgl. harag'tu fa^idä anna zaidän kä'iraun; rest.
fäidä kijämu zaidin. Auch kann das Habar weggenom-
men sein, also rest. harag'tu fa^idä kijämu zaidin mau-
g'üdun. Nach beiden Weisen kann der Vers erklärt werden.
Vgl. „Mir schien Zaid, wie man sagte, ein Herr zu sein,
siehe aber, da war er der Knecht in Beziehung auf Nacken
und Backen."
Ebenso kann man inna und anna setzen, wenn es in
dem Nachsatz eines Schwures steht, doch in seinem Habar
Läm nicht vorkommt, vgl. den Vers:
Vgl. „Setze dich (Frau) von mir an die Stelle des Fern-
gehaltenen, des Schmutzigen, des Gehafsten, oder du müfstest
schwören bei deinem Herrn, dem Erhabenen, dafs ich der
Vater dieses Knäbleins sei." (anni, inni abü dajjälika-s-sabijji).
Verf's. Rede ergiebt den Sinn, dafs inna und anna
nach dem Schwüre möglich sei, wenn nicht in seinem Habar
ein Läm steht; gleichviel, ob der Satz, womit man schwört,
ein Verbalsatz sei, in dem das Verbum ausgesprochen, vgl.
halaftu inna, anna zaidän käMmun, oder nicht, vgl. wal-
lahi inna, anna zaidän kä^imun, oder ob er einNominalsatz
ist, vgl. lacamruka inna, anna zaidän kcVimun. So ist auch
92 i"n:l '""i -L'',K' Verwandten.
in na u. anna möglich, wenn es nach dem l'a des Nachsatzes steht.
vgl. man ja'tini fa'i anahu mukramnn, in na and sein Regime
ist dann «'in Satz, in dem die Bedingung erwiederl wird. —
anna mit Beiner Sila steht gleich einem Masdar als ein Mub-
tada', dessen Habar weggefallen ist, vgl. man ja'tini lä'ikrä-
muhu maug'&dun; auch kann es Habar eines weggenommenen
M ubtada' sein, vgl. fag'aza°uhu-l-ikrß.mu. Vgl. Kur. 6> 54.
in beiden Weisen: „Es schrieb euer Herr sich selbst Mitleid
vor, dafs wenn Jemand von Euch (man minkum) etwas Uebles
ilmt in Unkenntnifs, darauf nachher bereut und recht handelt,
BO i>i er viel vergebend und mitleidig." (la'innahu oder fa'an-
nahu ;.' aiürun). Mit innahu als Satz, ein Nachsät/, von man; mit
annahu als Mubtada', dessen Habar weggenommen fal-
gufränu g'azä'uhu oder als Habar eines weggefallenen
Mubtada3 f a g'a z ä\i hu-1- g u fr a n u.
So ist auch inna und anna möglich, wenn es steht
nach einem Mubtada1, das dem Sinne nach eine Aussage
ist, und ebenso das Ilabar von inna und anna selbst eine
Aussage und der Aussagende ein und derselbe ist; vgl.
das Beispiel im Verse hairu-1-kauli inni oder anni
ahm a du. Hei anna setzt man anna und seine Sila gleich
einem Masdar als Ilabar von hairu, inni ahmadu hin-
gegen ist ein Satz als Habar von hairu; wie man sagt:
„Das Erste meines Lesens, preise den Namen deines
Herrn, des Höchsten." (äwwalu kirä'ati sabbihi-sma rabbika-
1-a'lä). Dieser Satz braucht kein verbindendes Glied, denn
der Satz i.-t das Mubtada' dem Wesen nach selbst, wie: meine
Rede Gott ist mein Genüge. (nutki-1-lahu hasbi). Sibawaihi
giebt das Beispiel awwalu ma akülu inni, anni, ahmadu-1-
laha: „Das Erste, was ich sage, ist, dafs ich Gott preise."
Er erklärt inna nach vorher erwähnter Weise, nämlich, dafs
dieses gehört zu der Kategorie des Aussagens durch ganze
Sätze. Hiernach lichtet sich eine grofse Anzahl Früherer
und Späterer wie al-Mubarrad, az-Zag'g'äg', as-Sairäfi, Abu
Bakr Ihn Tähir und dazu die meisten Syntaktiker.
„Nach inna steht in Begleitung des Ilabar Läm des
Anfangs, wie „ich bin fürwahr ein Zufluchtsort." (inni la-
wazarun).
Erkl. Läm des Anfangs kann vor das 1 lahar von inna
inna wa'aAaw&tnhä. <)#
treten. Dies Lam tritt naeh seiner Regel vor das erste Wort,
da ihm die erste Stelle gebührt. Eigentlich müfste es dem-
nach vor inna treten; da aber Lam Partikel der Versiche-
rung ist und ebenso inna, verschmäht man die Vereinigung
zweier Partikeln, die denselben Sinn haben. Dies Lam tritt
nicht vor das Ilabar der übrigen Verwandten von inna. Die
Küfenser erlauben es vor dem Habar von läkinna. Sie
citiren den Vers.
Vgl. „Es tadeln mich •wegen meiner Liebe zur Lailä
meine Schmäher, aber ich bin sehr getroffen von ihrer Liebe."
Mau exegesirt, dafs in la(amidu das Lam pleonastisch
sei wie im Habar von am sä.
Vgl. „Sie zogen eilig vorüber und sprachen: wie ist
euer Herr? es erwiederten die, welche gefragt wurden: er ist
fürwahr erschöpft." (amsä la mag'hüdän).
Wie Lam auch abnormer Weise pleonastisch im Habar
eines Mubtada3 steht; vgl. „Die Mutter des Hulais ist eine
sehr alte Frau, die sich begnügt vom Fleische mit dem
Halsknochen.
al-Mubarrad erlaubt Lam vor dem Habar von anna.
Abnormer Weise liest man es Kur. 25, 22. „aufser dafs sie
essen die Speise." (illä annahum la ja'kulüna-t-üiMma).
„Dem Lam folgt nicht das Verneinte, auch nicht Verba,
die wie radija sind. Bisweilen folgendergleichen dem Lam
mit kad, wie: Fürwahr dieser hat sich erhoben über die
Feinde als Sieger." (lakad samä calä-l-cidä mustahwidän).
Erkl. Ist das Habar von inna negativ, tritt Lam nicht
vor dasselbe, bisweilen jedoch geschieht es in der Poesie.
Vgl. „Ich weifs, dafs das Uebergeben und Belassen
sich nicht ähneln und nicht gleich sind." (lala mutas'äbihäni).
Wenn das Habar ein vollständig declinirbares Perfectum
ist, ohne mit kad verbunden zu sein, so tritt Lam nicht davor,
wiewohl al-Kisä3i und His'äm dies gestatten. Steht aber das
Verbum im Imperfectum, so tritt das Lam davor, ohne Unter-
;)4 inna und seine Verwandten.
Bchied, ob es vollständig fleotirbar sei oder nicht. Steht aber
sanfa oder bs vor dem [mperfectom, so streitet man, ob
das Lam davortreten kann. Nach der richtigen Meinung ist
La in möglich, wenn saufa Bteht; stellt aber nur sa, ist es
Belten. I.-t das Perfectum ein nicht vollständig fleetirtes, so
ist der natürliche Sinn des Verf., dafe er das Davortreten
des Lam -«stattet, so vor ni'ma und bi\sa. So ist die Lehr-
weise des al-Abfaa' und al-Farra5. Man überliefert, dafs Si-
bawaihi dies nicht erlaubt hat. — Wenn das vollständig flec-
tirbare Perfectum mit kad verbunden ist, kann Läm davor-
treten. (Vgl. inna zaidän lakad käma).
„Das Läm verbindet sich mit dem in die Mitte treten-
den Regime des Habar, ferner mit dem Unterscheidungs-
Pronomen und dem Nomen, vor dem das Habar seine
Stelle hat."
Erkl. Steht das Regime des Habar in der Mitte zwi-
schen dem Nomen und dem Habar, so tritt das Läm des
Anfangs davor. Dabei ist aber nöthig, dafs das Habar dann
ein solches sei, welches das Läm richtiger Weise vor sich
stehen läfst. Vgl. inna zaidän la ta'ämaka äkilun. — Ist
dies aber nicht der Fall, kann es auch nicht richtiger Weise
vor dem Regime des Habar stehn, wie z. B. wenn das Ha-
bar ein vollständig flectirbares Verbum Perfecti und mit kad
nicht verbunden ist. Man sagt nicht, wiewohl Einige dies er-
lauben, inna zaidän lata(ämaka akala.
Da Verf. nur das Davortreten des Läm vor das in die
Mitte gestellte Regime des Habar erwähnt, läfst er entnehmen,
dafs das Läm nicht vor das Habar tritt, man sagt nicht inna
zaidän latacämaka la'äkilun. Bisweilen hört man dergleichen,
so wird berichtet, inni labihamdi-1-lahi lasälihun. —
Das Läm des Anfangs tritt ferner vor das Unterscheidungs-
Pronomen, vgl. inna zaidän lahuwa-l-kä'imu und im
Kur. 3, 55. „Denn dies fürwahr, es ist die wahre Geschichte."
(inna hädä lahuwa-1-kasasu-l-hakku). Dies Unterschcidungs-
Pronomen damiru-1-fasli unterscheidet das Habar und die
Sifa, vgl. zaidun huwa-l-kä}imu, sagt man nur zaidun
al-kä^imu, so kann man al-kä-'imu als Habar und als Sifa
von zaidun betrachten; steht aber huwa, kann al-kä5imu
nur als Habar von zaidun genommen werden. Die Bedin-
inna wa'aÄawätnba. 95
gung des Unterscheidungs-Pronomen ist, dafs es in der Mitte
stehe zwischen Mubtada} und Habar, oder zwischen dem was
ursprünglich Mubtada5 und Habar ist, vgl. inna zaidän la-
huwa-l-kä^imu. Das La m des Anfangs tritt vor das No-
men, wenn dasselbe nach dem Habar steht, vgl. inna f'i-d-
däri la zaidän. Vgl. Kur. 68, o. „Fürwahr du hast einen
Lohn, der dir nicht vorenthalten ist." (inna laka la'ag'rän).
Auch liegt im Verse, dafs wenn Lam vor das Unterschei-
dungs-Pronomen oder das nachgestellte Nomen tritt, es nicht
vor dem Habar steht; man sagt weder inna zaidän lahuwa
laka/'imun, noch inna lafi-d-däri lazaidän.
Das in dem allgemeinen Ausdruck des Verf. Liegende
ist, dafs jedes Regime, wenn es in die Mitte tritt, das Lam
vor sich stellen kann, wie das reine Regime, der G'ärr wa
Mag'rur, das Zarf, das Häl (Zustand); doch haben die Gram-
matiker verboten, das Lam vor das Häl treten zu lassen.
„Die Verbindung von mä mit diesen Partikeln hebt die
Rectionskraft derselben auf, nur bisweilen läfst man die
Rection."
Erkl. Das mä, wenn es nicht das Conjunctions-mä ist,
verhindert die Rection von inna und seinen Verwandten, im
Fall es mit ihnen verbunden wird, aufser bei laita, wo die
Rection bleiben kann oder auch wegfallen. Der Verf. meint
offenbar, dafs mä, wenn es sich mit diesen Partikeln verbin-
det, sie von der Rection zurückhält. Nur selten regieren sie
dann noch. Dies ist die Lehrweise mehrerer Grammatiker
wie az-Zag'g'äg'i und Ibnu-s-Sarräg'; al-Ahfas' und al-Kisä^i
überliefern innamä mit dem Accusativ des Nomen: innamä
zaidän kä^mun. Richtig ist die erste Lehrweise, dafs diese
Partikeln mit mä nicht regieren, laita ausgenommen. Was
al-A'fas' und al-Kisä^i berichten ist abnorm. Das Con-
junctions-mä, in der Bedeutung gleich alladi, verhindert die
Rection dieser Partikeln nicht, wie auch nicht dasjenige mä,
welchem die Bedeutung des Masdar beigelegt wird (mä al-
masdarijja). Vgl. „Fürwahr, der Umstand, dafs du gehan-
delt hast, ist schön." (inna mä facalta hasanun = inna faclaka
hasanun).
„Man darf in den Nominativ setzen das mit dem von inna
96 inna and seine Verwandten.
in den Accusativ Gestellten Verbundene, nach dem die Con-
Btruction vollendet."
Erkl. Folgt nach dem Nomen und Habar von inna
eine Verbindungspartikel, sind bei dem Nomen, welches der-
selben folgt, zwei Fälle möglich: 1) Der Accusativ als Ver-
bindung zum Nomen von inna, vgl. inna zaidan kä'iinun
wa'aiuran. 2) Nominativ (inna zaidan kä'iinun wa'amrun)
gewöhnlich aufgefafst als der mit der eigentlichen Stellung
des Nomen von inna verbundene, denn dies ist ursprünglich
im Nominativ, da es Mubtada3 ist. Dahin geht auch der na-
türliche Sinn der Rede des Verf. Andere sagen, dafs es
Mubtada3 ist und sein Habar weggenommen, vgl. wacamrün
kadälika. Dies ist das Richtige. Stellt aber die Verbindung,
bevor die Construction von inna vollendet ist, d. h. bevor
inna das Habar angenommen, so ist bei der Mehrzahl der
Grammatiker nur der Accusativ gestattet, vgl. inna zaidan
wa'ainrän ku'iiiu'un. Einige erlauben den Nominativ.
„Dein inna schliefst sich an läkinna und anna, doch
nicht laita, la'alla und ka3anna."
Erkl. In Hinsicht der Verbindung mit seinem Nomen
ist die Regel von anna und läkinna wie die von inna. Es
i-t der Nominativ und der Accusativ gestattet, wenn die Con-
struction vollständig ist.
Hingegen bei laita, la'alla und ka3anna ist nur der
Accusativ bei dem Verbundenen erlaubt, gleichviel, ob es
voraufgeht oder folgt. al-Farrä3 erlaubt den Nominativ bei
den drei Partikeln, sei es, dafs sie dem Habar voraufgehn
odef ihm nachgestellt sind.
„Dem inna wird das Tas'did genommen, dann hat es
selten Rectionskraft. Nöthig ist Läm, wenn es nicht regiert.
Manchmal kann man es entbehren, wenn offenbar ist, was
ein Redender hat bezeichnen wollen."
Erkl. Steht in, hat es gewöhnlich keine Rectionskraft.
Dann raufs man auch Läm hinzufügen, um es vom negati-
ven in zu unterscheiden; selten nur hat es Rectionskraft.
Sibawaihi und al- Alfas' berichten Fälle, dafs es dennoch
Rection ausübe. Läm ist dann unnöthig. da, wenn die Sache
so ist, keine Verwechslung mit dem negativen in stattfinden kann.
iiiim wa'aÄawätuhä. «17
Eine Verwechslung mit dem negativen in findet nur statt,
wenn es rectionslos und der Sinn nicht klar ist. Ist der Sinn
klar, kann auch in diesem Fäll Läm wegfallen.
Vgl. „Wir verschmähen Unterdrückung, wir gehören zum
Stamme Mäliks; fürwahr der Stamm Mäliks ist edler Abstam-
mung" (wa^in mälikun känat kiräma-l-ma(ädini).
Hier ist keine Verwechslung mit dem negativen in mög-
lich, da der Sinn aufs Positive hindrängt.
Die Grammatiker streiten über dieses Läm, ob es das
Läm des Anfangs sei, welches davortritt zur Unterscheidung
des negativen und des erleichterten in, oder ob es ein ande-
res sei, welches zur Unterscheidung herbeigezogen ist. Siba-
waihi hält es für das Anfangs -Läm, das zum Unterschied
vortritt. Der practische Nutzen dieser Streitfrage zeigt sich
bei dem Streit des Ihn Abü-l-fäfija und des Ibnu-1-Ahdar
über die Stelle der Ueberlieferung. „Wir Avissen fürwahr,
dafs du ein Gläubiger bist." kad calimnä in kunta la-
mumiinän.
Das Anfangs-Läm verlangt bei in nothwendig das Kasr;
doch wer es für ein anderes hält das zum Unterschied herbeige-
zogen wurde, setzt an. Vorher schon stritten sich darüber Abü-
1-Hasan cAli Ibn Sulaimän aus Bagdad d. i. al-Ahfas' der Kleine,
und Abu cAli al-Färisi. al-Färisi behauptet, dafs es ein anderes
als das Anfangs-Läm sei, das zum Unterschiede herbeigezo-
gen. Das meint auch Ibn Abü-1-Cäfija; dagegen meint al-Ahfas'
der Kleine, es sei nur das Anfangs-Läm, welches zum Un-
terschiede eintritt; so auch Ibnu-1-Aljdar.
„Wenn das Verbum nicht ein das Mubtada3 abolirendes
ist, findest du es meist nicht mit diesem in verbunden."
Erkl. Wird die leichte Form in gesetzt, treten zu
ihm nur die Verba der Mubtada^-Abolition wie käna und
seine Verwandten und zanna mit den seinigen. Vgl. Kur. 2,
138. „Fürwahr sie (die Kibla) ist beschwerlich aufser für
die, welche Gott recht leitete." (wa^in känat lakabiratan).
68, 51. „Fürwahr die Ungläubigen möchten beinah dich
wanken machen mit ihren Blicken." 7, 100. „Fürwahr
wir haben gefunden die meisten derselben als Ungerechte." —
Selten tritt ein nicht abolirendes Verbum nach in; so sagen
7
(>£ inna und seine Verwandten.
Einige „Fürwahr es schmückt dich deine Socio, in jazinuka
lanatsuka, und fürwahr os entehrt dich sie." — So Sagt man
auch: „fürwahr ich putzte aus deinen Schreiber mit der Peit-
sche." al-Ahta.s* erlaubt, „fürwahr os steht ich." (inkama la'ana).
Vgl. »Es möge verstümmelt werden deine Hand, für-
wahr du tödtetest einen Muslim (in katalta lamusliman), über
dich ist die Strafe des absichtlichen Todtschlägers verhängt."
„Verliert an na das Tas'did, zieht sieh sein Nomen zu-
rück. Das Habar setze als Satz nach an.-'
Erkl. Wird das Tas'did von anna genommen, so bleibt es
in seiner Reetion, aber sein Nomen ist nur ein weggenomme-
ne.- Pronomen der Sachlage und sein Ilabar nur ein Satz.
Vgl. 'alimtu an zaidun ka'imun 'alimtu anhu wa
zaidun ka'imun. — Bisweilen tritt das Nomen von an
hervor, ohne ein Pronomen der Sachlage zu sein.
Vgl. „Hättest du mich zur Zeit des Wohlstandes um
deine Scheidung gebeten, hätte ich sie nicht verweigert, wo-
bei du eine Freundin geblieben wärest." (falau anki).
„Ist das Habar von in ein Verbum, aber weder ein Wunsch,
noch eine unvollständig flectirbare Form; so ist das beste
die Trennung durch kad oder eine Negation, oder eine Auf-
Behubapartikel, oder durch lau, doch selten ist die Setzung
von lau."
Erkl. Ist das Habar des leichten an ein Nominalsatz,
braucht man keine; Trennungspartikel, wie (alimtu an zaidun
ka'imun. Hier ist keine Trennungspartikel zwischen an
und seinem Habar, aufser wenn die Negation beabsichtigt wird,
wo dann die verneinende Partikel dazwischen tritt. Vgl.
Kur. 11, 17. „Und dafs es keinen Gott giebt als ihn, und
seid ihr nicht Gottergeben." Ist das Ilabar von an ein Ver-
balsatz, so kann das Verbum entweder flectirbar sein oder nicht.
Ist es unvollständig flectirbar, steht keine Trennungspartikel. Vgl.
Kur. 53, 40. „Und dafs dem Menschen nichts gehört, als was
er erarbeitet." 7, 184. „Und dafs vielleieht ihr Lebens-
ende naht" (wa'an (asä an jaküna kad iktaraba ag'aluhum).
Ist das Verbum flectirbar, kann es ein Wunsch sein oder
nicht. Ist es ein Wunsch, tritt die Trcnnungspartikel nicht
dazwischen. Vgl. Kur .24, 7. „Und das fünfte Zeugnifs ist (dafs
inna \va'a/<awiituliä. 99
sie sagt), dafs Gott über sie zürne" nach der Lesart gadiba
im Perfoctum (an gadiba-1-lahu 'alaihä). Ist das Verl »um
kein Wunsch, meinen Einige, mufs die Trennungspartikel ein-
treten, außer in seltenen Fällen. Doch eine Partei,
wozu auch Verf. gehört, meint, sie könne stehn und auch
wegfallen; doch besser ist, man setzt sie.
Es ist viererlei, das als Trennungspartikel auftritt.
1) kad, vgl. Kur. 5, 113. „Dafs wir wissen, dafs du uns
wahr berichtet." (an kad sadaktanä).
2) Die Partikel des Aufschubs sa und saufa.
Vgl. „Er weifs, dafs es Kranke unter euch geben wird."
(lalima an sajakünu minkun mardä).
Vgl. „Wisse, denn die Kenntnifs des Mannes nützt ihm,
dafs fürwahr alles eintreten wird, was bestimmt ist.*' (an
saufa ja'ti kullu mä kuddirä).
3) Die Negation, vgl. Kur. 20, 91. „Sehn sie denn nicht,
dafs er (der Götze) nicht zu ihnen eine Rede zurückbringt?"
(an lä jarg'icu ilaihim kaulän). Ferner 75, 3. „Meinen die
Menschen, dafs Avir fürwahr nicht sammeln ihre Knochen?';
(an lan nag'mala). 90, 7. „Meint er, dafs ihn keiner ge-
sehn?" (an lam jarahu ahadun).
4) Lau. Doch selten erwähnen es die Grammatiker
als Trennungspartikel, vgl. Kur. 76, 16. „Und dafs, wenn
sie ständen auf dem Pfade" (wa'an lawi-stakämü). 7, 98.
„Ist nicht Rechtleitung gewesen für die, welche erben das
Land nach ihren Bewohnern, dafs, wenn wir gewollt hätten,
wir sie betroffen hätten für ihre Sünden." (an lau nas'ä-'u
asabnähum).
Ein Beispiel, wo die Trennungspartikcl wegfällt, ist:
Vgl. „Sie wissen, dafs man auf sie hofft, und spenden,
bevor sie sehr gebeten werden." (calimü an ju'ammalüna).
Vgl. Kur. 2, 233. „Für den, der will die Säugung voll-
ständig machen" nach der Lesart des Nominativ man aräda
an jutimmu. Nach einer anderen Auffassung ist hier an
nicht aus an na erleichtert, sondern es ist das an, welches
das Imperfectum in den Accusativ setzt und der Nominativ
nach ihm in jutimmu wäre abnorm.
7*
100 imiM und seh» Verwandten,
..Auch ka'anna kommt ohne Tas'dld vor; dann wird das von
ilun in den Accusativ Gestellte im Sinn behalten, bisweilen
aber stehl ea auch wirklich.*1
Erkl. Bei ka'an behält man das Nomen im Sinn und
sagt von demselben durch einen Nominal- oder Verbalsatz,
der mit Lift m beginnt, aus. Vgl. Kur. 10, 25. ..Als oh sie ge-
stern nicht dagestanden hätten" sei. die Saaten (ka'an lam
tagna biPamsi).
Auch wird derselbe durch kad eingeleitet.
Vgl. „Es nahte der Abmarsch, aufsei* dafs unsere Reit-
thiere noch nicht fortgegangen waren mit ihren Lasten, doch
beinahe schon.*'
Das Nomen von ka'an ist in diesen Beispielen wegge-
nommen, es ist nämlich ein Pronomen der Sachlage
ka'an hu. Der folgende Satz ist dann dessen Ilabar. Bis-
weilen aber steht das in den Accusativ Gestellte, wiewohl selten.
Vgl. ,, Mancher Busen von glänzendem Halse, als ob
-<ine beiden Brüste zwei Biichschen wären." (ka'an tadjaihi).
tadjaihi, Nomen von ka'an. Eine andere Auffassung
liest tadjahu, dann ist das Nomen von ka'an ein Pronomen
der Suchlage, das weggefallen ist ka'an hu; tadjahu huk-
kani ist dann ein Mubtada' und Habar in der Stelle des Nomi-
nativ als Ilabar von ka'an. Es geht auch tadjahu als No-
men von ka'an zu setzen, nach Art derjenigen, die alle Ca-
-n- des 1 )ii:d auf Alif bilden.
XIII. Das lä zur Verneinung der Gattung.
(la allati linafji-1-g'insi).
„Die llection von inna gieb dem lä bei einem Indeter-
minirten, sei es, dafs es einzeln steht oder mehrere Mal."
Erkl. Die dritte Klasse der das Mubtada' abolirenden
Partikeln ist la, mit dem man die bestimmte Aussage über die
totale Verneinung der ganzen Gattung bezeichnen will. Bei
Fällen wie „nicht ein Alaun stehend" lä rag'ulun kä'imän
soll das .,nicht" nicht die ganze Gattung verneinen, da man
die Verneinung eines Einzelnen und die einer Gattung ver-
stehn kann. AVill man die ganze Gattung verneinen, kann
lä alkiti liii;ilji-l-^"insi. ]()!
man nicht sagen lä rag'ulun kiVinian bal rag'uläni.
„Nicht ein Mann ist stehend, sondern zwei." Dagegen, will
man die Verneinung nur auf einen Einzelnen erstrecken, kann
man sagen. „Nicht ein Mann ist stehend, aber zwei."
Dieses la setzt das Mubtada5 in den Accusativ und
das Habar in den Nominativ. Es ist gleich bei dieser
Rection, ob ein einzelnes oder wiederholtes lä steht. Vgl.
„Keine Hülfe und keine Stärke als bei Gott." (lä haula
walä kuwwata illä bil-lahi). Das Nomen und Habar dieses
lä ist nur indeterminirt, nie detenninirt. Kommt ein Deter-
minirtes vor, mufs es als indeterminirt ausgelegt werden.
Vgl. ,,Ein Streit, aber kein Abu Hasan dazu," (kadijjatun walä
abä hasanin lahä) d. i. nicht ein sogenannter. Als Beweis,
dafs es als indeterminirt behandelt wird, dient, dafs es ein
indeterminirtes Eigenschaftswort zu sich nimmt. Vgl. „Kein
erbarmungsvoller Abu Hasan für sie." (lä abä hasanin han-
nänän lahä). — Man trennt gewöhnlich lä nicht von seinem
Nomen; geschieht es aber, verliert es die Rectionskraft. Vgl.
Kur. 37, 46. „Nicht ist in ihm (dem Wein) tückische Kraft."
(lä fihä gaulun).
„Setze in den Accusativ durch dasselbe ein annectirtes Wort,
oder das diesem ähnelnde, und hiernach erwähne das Habar
im Nominativ. Setze das alleinstehende mit Fath wie „keine
Macht und keine Stärke" und setze das zweite als ein in
den Nominativ oder Accusativ Gestelltes, oder als ein (damit)
Zusammengesetztes, so dafs, wenn du das erste in den Nominativ
gestellt hast, du das zweite nicht in den Accusativ stellen darfst."
Erkl. Nothwendiger Weise finden beim Nomen von lä
drei Fälle statt:
1) Kann das Nomen von lä ein annectirtes sein. Vgl.
„Kein Diener eines Mannes (ist) gegenwärtig." (lä guläma
rag'ulin hadirun).
2) Kann es dein Annectirten ähnlich sein, d. i. jedes
Nomen, welches mit dem folgenden zusammenhängt, sei es
durch eine Rection, wie lä tälilän g'abalän zähirun (Keiner,
der den Berg ersteigt, ist sichtbar), und lä hairän min zai-
din rakibun (kein Besserer als Zaid ist reitend), oder durch
eine Verbindungs -Partikel, vgl. lä talätatan wa talätina
lindanä (Nicht sind drei und dreifsig bei uns). — Das, was
!(>•_» 1;\ /.ur Verneinung der Gattung.
dem Anmvtirten gleicht heilst inutawwalun oder mam-
tülun, d. i. das Gedehnte. Der Regel nach steht das An-
neotirte mit dem ihm Aehnlichen im Accusativ der äufse-
ren Wortform nach.
;'. ) Kann es ein Einzelnstehendes sein, d. i. weder an-
nrctiri noch dein Anneetirten ähnlich. Dies umfafst also
auch den Dual und Plural. Der Kegel nach bleibt es in
der Form, auf die es in den Accusativ gesetzt wurde, da es
mit lä zusammengesetzt ist und mit ihm verbunden wie ein
Wort dasteht, ähnlich wie das Wort hamsata cas'ara fünfzehn.
— Doch ist seine ursprüngliche grammatische Stellung der
Accusativ durch lä, da es dessen Nomen ist. Das Einzeln-
stehende, welches weder im Dual noch im Plural auftritt,
steht unflectirt auf Fath im Accusativ (vgl. la haula wa la
kuwwata), ebenso der Dual und Plural in den regelrechten
Accusativen aina und ina, da sie mit la zusammengesetzt sind.
Die Küfenser und az-Zag'g'äg' behaupten, dafs in lä rag'ula,
rag'ula flectirt sei und nicht als ein unflectirtes stehe, al-
Muharrad meint muslimaini und muslimina seien in lä
muslimina, muslimaini laka flectirt. Vom Pluralis fem. san.
behauptet ein Theil, dafs er unflectirbar stehe in seiner Ac-
cusativform, d. i. auf Kasr.
Vgl. „Fürwahr an der Jugend, deren Folge der Ruhm
ist, ergötzen wir uns, doch giebts kein Vergnügen am Alter."
(wa lä laddäti lis'-s'aibi).
Einige erlauben Fath, vgl. lä muslimäta laka.
Das Habar steht im Nominativ nach dem Nomen von
lä als durch lä in den Nominativ gestellt. Nach dem Verf.,
mehreren anderen und nach Sibawaihi, steht dasselbe, wenn
das Nomen annectirt oder dem ähnlich ist, auch durch lä im
Nominativ; ist aher das Nomen ein Einzelnstehendes, ist man
uneins über den Grund des Nominativ im Ilabar. Nach Si-
bawaihi steht es nicht im Nominativ durch lä, sondern als
Habar eines Mubtada"*, da nach seiner Lehrweise lä mit sei-
nem einzelnstehenden Nomen an der Stelle des Nominativ
steht als MubtadaJ, und das nach ihm in den Nomi-
nativ gestellte Nomen ist demnach ein Hahar von diesem
Mubtada\ Danach hat bei Sibawaihi lä keine Rections-
kraft in diesem Fall, aufser auf das Nomen. al-Ahfas' da-
gegen meint, dafs das Habar im Nominativ stehe durch lä,
i
lä allati Iinafji-1-g'insi. 1()3
und dafs lä- Rectionskraft auf beide Theilc übe, wie bei dem
annectirten Nomen und dem ihm ähnlichen.
Steht nach lä mit dem ihm folgenden Nomen eine Vcr-
bindungspartikel und ein indeterminirter EinzelbegrifF und
wird lä wiederholt, können fünf Fälle stattfinden. — Das
Ma'tuf falaihi kann unflectirbar auf Fath stehn mit lä,
oder im Accusativ, oder im Nominativ. Steht es unflectirbar
auf Fath mit lä, können beim zweiten Nomen von lä drei
Fälle stattfinden: 1) Kann es unflectirbar auf Fath stehn, da
es mit dem zweiten lä zusammengesetzt ist, welches wie inna
regiert, (lä haula wa lä kuwwata illä bil-lahi). 2) Kann es
im Accusativ stehn als verbunden mit der grammatischen
Stelle des Nomen von lä, dann ist das zweite lä überflüssig
zwischen der Verbindungspartikel und dem Verbundenen.
Vgl. „Keine Verwandtschaft giebts zur Zeit und keine
Freundschaft; der Rifs wird zu weit für den Stopfenden."
(lä nasaba-1-jauma wa lä hullatan).
3) Kann der Nominativ des Verbundenen stehn. Es giebt
hier drei Auffassungen:
1) Dafs es verbunden sei mit der eigentlichen gramma-
tischen Stelle von lä und seinem Nomen, denn sie stehn ei-
gentlich im Nominativ als Mubtada:> nach Sibawaihi. Dann
ist lä überflüssig.
2) Dafs das zweite lä die Rection von laisa habe.
3) Dafs es im Nominativ stehe als Mubtada' und lä
keine Rection auf dasselbe ausübe.
Vgl. „Dies ist bei Eurem Leben die Niedrigkeit recht
eigentlich. Keine Mutter habe ich, wenn dies so ist, und
keinen Vater." (lä'umma li in käna däka walä abu).
So können, wenn das mit lä Verbundene im Accusativ
steht, die drei erwähnten Auffassungen gelten, nämlich die
Indeclinabilität, der Nominativ und Accusativ. Steht das mit
lä Verbundene im Nominativ; gelten fürs zweite nur zwei
Ausdrucksweisen :
1) Die Indeclinabilität auf Fath; vgl. „Kein Geschwätz
und keine Beschuldigung ist bei ihnen, und was sie reden
ist ewig bestehend." (lä lagwun wa lä ta^tima fihä).
2) Der Nominativ, vgl. lä rag'ulun wa la-mra'atun.
1 « » 1 l;i bot Verneinung der Gattung.
Der Accusath ist beim zweiten nicht möglich, denn er
ist beim vorausgehenden Fall nur möglich wegen der Ver-
bindung von 16 mit dem Nomen und la regiert liier nicht
den AcCUSath : BOmil tVdlt der Accnsativ weg.
„Ein Einzelwort, das als Eigenschaftswort einem In-
declinablen '"Igt, setze richtig mit Fath, oder in den A.C-
cusativ oder in den Nominativ.
Erkl. Ist das Nomen von lä indeclinable und wird es
näher beschrieben durch ein Einzelwort, das sich ihm
anschließt, d. h. das nicht durch eine Trennungspartikel von
ihm getrennt wird, können heim Eigenschaftswort drei Fälle
stattfinden.
1) Es steht indeclinable auf Fath, da es mit dem No-
men von la verbunden ist, vgl. lä rag'ula zarifa. (Kein
geistreicher Mann ist da).
2) Es steht im Accusativ mit Hinblick auf die eigent-
liche grammatische Stellung des Nomen von lä. — Vgl. la
rag'ula z arifän.
3) Es steht im Nominativ in Hinblick auf die eigentliche
grammatische Stellung von lä mit seinem Nomen, denn sie
sind bei Sibawaihi an der Stelle des Nominativ. — Vgl. 1 ä
rag'ula zarifun.
„Das, was sich weder anschliefst noch ein Einzelwort ist,
setzt man nicht indeclinable, sondern in den Accusativ oder
Nominativ."
Erkl. Nach dem Voraufgehenden können, wenn das Ei-
genschaftswort ein Einzelwort ist und ebenso das Wort, dem es
beigelegt worden, und wenn ferner das Eigenschaftswort sich
anschliefst, bei demselben die drei Fälle stattfinden; ist aber
das einzelnstehende Adjectiv dem einzelnstehenden Substantiv
nicht unmittelbar angeschlossen, sondern tritt zwischen beide
eine Trennungspartikel, kann man unmöglich das Eigenschafts-
wort indeclinable setzen, sondern der Nominativ oder Accu-
sativ ist allein möglich, lä rag'ula fihä zarifun und lä
rag'ula fihä z arifän. Die Unflcctirbarkeit auf Fath fällt
aus , da dieselbe allein beim Eigenschaftswort erlaubt ist,
wenn keine Trennungspartikel da ist, weil das Eigenschafts-
hl aliud linafji-I-y'insi. 105
wort mit dem Nomen gleichsam ein zusammengesetztes Wort
bildet. Beim Eintritt einer Trennungspartikel ist aber keine
Zusammensetzung möglich, wie auch nicht, wenn das Be-
schriebene kein Einzelnstehendes ist; vgl. lä täli(än g'aba-
län zarifän. Daran ist kein Zweifel, dafs die Unflectirbar-
keit auf Fath im Eigenschaftswort bei einer Trennungspartikel
unmöglich sei, gleichviel, ob das Beschriebene ein Einzelwort
ist oder nicht. Ist das Eigenschaftswort kein Einzelbegriff,
sondern ein annectirtes Wort oder dem ähnlich, ist nur No-
minativ und Accusativ möglich, nicht die Indeclinabilität auf
Fath; gleichviel, ob das Beschriebene ein Einzelwort ist oder
nicht, oder ob zwischen ihm und dem Eigenschaftswort eine
Trennung eintritt oder nicht. Vgl. lä rag'ula sähibu, oder
sähiba birrin fihä und la gulama rag'ulin fihä sä-
hibu, oder sähiba birrin.
Das Resume der beiden Verse: Ist das Eigenschafts woi't
ein Einzelwort und ebenso das Substantiv, und tritt keine
Trennung ein, sind die drei Ausdrucksweisen beim Eigen-
schaftswort möglich. Sind aber beide nicht so, ist nur der
Nominativ und Accusativ, aber nicht die Indeclinabilität
möglich.
„Wird lä nicht wiederholt, sprich dem Verbundenen zu
das, was dem Eigenschaftswort mit der Trennung zugetheilt ist."
Erkl. Wie oben gezeigt, sind, wenn mit dem Nomen
von lä ein indeterminirter Einzelbegriff verbunden und lä
wiederholt wird, die drei Fälle, Nominativ, Accusativ und In-
declinabilität auf Fath möglich. Wird aber lä nicht wieder-
holt, ist beim Verbundenen das erlaubt, was auch beim ge-
trennten Eigenschaftswort erlaubt ist, nämlich Nominativ und
Accusativ, doch nicht die Indeclinabilität auf Fath. Man sagt
also lä rag'ula wa-mra'atun und wa-mra5atan, doch nicht
lä rag'ula wa-mra5ata, wiewohl al-Ahfas' diesen Fall be-
richtet mit der restitutio der Wiederholung des lä. So ist
auch, wenn das Verbundene kein Einzelbegriff ist, nur No-
minativ und Accusativ möglich, gleichviel, ob lä wiederholt
wird oder nicht. Dies gilt alles nur, wenn das Verbundene
indeterminirt ist; ist es aber determinirt, kann es nur im No-
minativ stehn.
10() tl /.ur Verneinung der Gattung.
„Theile dem lä mit dem Hama der Frage das zu, was
ihm ohne das Harns zustand."
Erkl. Tritt vor das la zm • Verneinung der Gattung das
llamz, bleibt es in der Keetion und den Kegeln, die eben
erwähn! sind. Auch das Verbundene und das Beschreibungs-
wort behalten dieselben Kegeln, wie wenn llamz nicht da-
vorgetreten. So stellt dies der \ erf. ganz allgemein hin.
Doch sind hier Unterabtheilungen zu beobachten. Meint
man nämlich mit der Frage einen Vorwurf oder eine wirk-
liche Frage nach der Negation, so gilt von diesen beiden
das oben Angegebene, nämlich dafs seine Kection bleibt, und
alles bisher Erwähnte von den Kegeln des Verbundenen oder
des Beschreibungsworts, oder der Erlaubnifs es nicht regie-
ren zu lassen. Ein Beispiel des Vorwurfs: alä rugiVa wa-
kad s'ibta = „Giebt's etwa noch keine Bekehrung, da du
schon alt bist?"
Vgl. „Giebt's denn noch kein Zurücktreten vom Uebel-
thun für den, dessen Jugend schon wich und ein Ergrauen
des Haares ankündigte, dem die Alterschwäche folgt?"
Ein Beispiel der Frage nach der Negation ist:
Vgl. „Sollte Salma keine Geduld haben oder hat sie
Festigkeit, wenn mich getroffen, was meines gleichen wi-
derfahren?" (alä-stibära lisalmaV
Wird aber mit dem alä ein Wunsch bezeichnet, so ist
die Lehrweise von al-Mäzini, dafs es bei denselben Kegeln
bleibt. Darauf läfst sich auch die allgemeine Ausdrucksweise
des Verf. deuten. Sibawaihi's Lchrweise aber ist, dafs ihm
seine Kectionskraft auf das Nomen zwar bleibt, doch sei we-
der erlaubt, es rectionslos, noch das Eigenschaftswort und das
Verbundene in den Nominativ zu setzen mit Hinblick darauf,
dafs es Mubtada5 sei. Ein Beispiel, wo es zum Wunsch ge-
braucht ist alä mä'a raä'an bäridän.
Vgl. „Möchte doch ein Leben hingeschwunden sein,
dessen Rückkehr möglich ist, so dafs es wiederherstellt, was
die Hand der Nachläfsigkeiten zerrissen hat."
„Häufig ist in diesem Capitel der Wegfäll des Habar,
wenn bei dessen Wegfäll klar ist, was man sagen will."
zanna und seine Verwandten. 107
Erkl. Weist etwas auf das Ilabar des die Gattung ver-
neinenden lä hin, ist naeh den Tamimiten und TiViten die
Wegnahme desselben nothwendig, bei den Hig'äzitcn erlaubt.
Dabei ist kein Unterschied, ob das Ilabar ein Zarf oder ein
G'&rr \va Mag'rür ist oder nicht.
Findet sich aber keine Hinweisung auf das Habar, ist
nach Allen die Wegnahme desselben nicht gestattet, so die
Tradition: „Es giebt keinen grofseren Eiferer als Gott."
(la ahada agjaru mina-1-lahI).
Vgl. „Keinen Edlen von den Knappen giebt's, dem der Mor-
gentrunk gebracht wird." (la, karima mina-1-wildäni masbühu).
XIV. ^anna und seine Verwandten.
(canna wa'aAawätuhä).
„Setze in den Accusativ durch das Verbum des Herzens beide
Theile eines neu begonnenen Satzes, ich meine durch ra5ä,
häla, calima, wag'ada, zanna, hasiba, zacama, so wie
(adda. Ferner hag'ä, darä, gVala, welches den Sinn von
glauben hat, ferner hab und ta'allam und die dem sajjara
ähnlichen. Durch sie setze das Mubtada' und Habar in den
Accusativ."
Erkl. Dies ist der dritte Abschnitt der Verba, die das
Mubtada3 vernichten, nämlich zanna und seine Verwandten.
Sie werden in zwei Theile getheilt: 1) in Verba des Herzens,
2) in Verba der Verwandlung. Die Verba des Herzens zer-
fallen wieder in zwei Theile: 1) In die, Avelche das Sichere
bezeichnen; deren erwähnt Verf. fünf: ra'ä sehen, (alima
kennen, wag'ada finden, dara wissen und ta'allam er-
kenne. 2) Die, welche auf das überwiegend Wahrscheinliche
hinleiten; deren erwähnt Verf. acht: häla meinen, zanna
glauben, hasiba rechnen, za(ama vermuthen, cadda zählen,
hag'ä denken, gVala setzen, hab gieb.
li i^ Mona and Beine Verwandten.
Vgl. „Ich habe Gott erkannl ala den gröfsten von Allen
an Thatkratt und reicher als sie an Heeren." (ra5aitu-l-laha
akbara).
Hier ist ra'ä für das Sichere gebraucht. In der Bedeu*-
tung von meinen Btehl es im Kur. 70, (!. „Fürwahr, sie halten
(die göttliche Strafe) für fem" (innahum jaraunahn ba'idän).
Vgl. Für (alima: „Ich kenne dich als den Spender
der Wohlthat, zu dir sind mit mir aufgebrochen die- trappen-
den Reitthiere der Sehnsucht und Hoffnung." ('alimtuka-
l-l.adila).
Vgl. Für wag'ada. „Und wenn wir finden die meisten
\on ihnen gottlos." — (wa3in wag'adnä aktarahum lafasikina).
Vgl. Für darä: „Du bist bekannt als der rechtschaf-
fene Erfuller des Bündnisses, o cUrwa, sei also glücklich,
denn die Glückseeligkeit an der RechtschafFenhcit ist lobens-
werth." (durita-1-wafijja).
Vgl. Für ta(allam in der Bedeutung von i(lam: „Er-
kenne als die Heilung der Seele die Bändigung ihres Fein-
des, wende üufserste Milde an bei Schlauheit und List."
(ta'allam s'ai'ä'a-n-naf'si kahra cadu\vwiha).
Dies sind die Verba, die auf das Gewisse gehn. Zu de-
nen , welche auf das überwiegend Wahrscheinliche sich be-
ziehn, gehört z. B. hala, das aber auch bisweilen das Ge-
wisse bezeichnet.
Vgl. „Es nannten mich die Keuschen ihren Ohm, und
ich kannte mich als einen, der einst einen Namen hatte; da
\\ urde ich nicht mehr damit benannt, da er mir doch trüber
gehörte."
Auch wird zanna bisweilen für das Gewisse gebraucht,
vgl. Kur. 9, 119. „Sie wissen, dafs es keine Zuflucht vor
Gott giebt aufser zu ihm."
Vgl. zu hasiba: „Ich rechnete, dafs die Gottesfurcht
und die Güte die am besten zutragende Waarc ist, wenn der
Mann schwer wird, d. i. stirbt." (hasibtu-t-tukä wal-g'uda
haira tig'äratin).
Vgl. zu zafama: „Und wenn du von mir vermuthest,
dafs ich übereilt gegen dich handelte, wisse, ich habe, nach-
zasmn wa'aäawätnh&. l()j)
dem du von mir fern wärest, fürwahr getrunken die Beson-
nenheit statt Unbesonnenheit." (fa^in taz(uniini leuntu ag'halu
fikum).
Vgl. zu 'adda: „Zähle nicht den Freund als deinen
Genossen im Wohlstand, denn der Freund ist nur Genofs im
Mangel."
Vgl. zu hag'ä: „Ich hatte in Abu (Amr einen Bruder
des Vertrauens vermuthet, bis uns einst Unglücksfalle betra-
fen." (kad kuntu ahg'ü abä camrin ähä tikatin).
Vgl. zxi g'acala, Kur. 43, ]8. „Und sie glauben, dafs die
Engel, die Diener sind des Erbarmens, weibliche Wesen seien."
(wagValü-l-malä'ikata inatän). g'afala in der Bedeutung
glauben untei'scheidet Verf. von dem gleich sajjara — ma-
chen, denn das gehört zu den Verben des Verwandeins, nicht
zu den Verben des Herzens.
Vgl. zu hab: „Ich sprach, beschütze mich, o Abu Mä-
lik, wo nicht, halte mich für einen untergehenden Mann."
(fahabni-mra:)an halikän).
Verf. macht im ersten der Verse aufmerksam, dafs die
Verba des Herzens in solche zerfallen, welche beide Objecte
in den Accusativ setzen, und in solche, die nicht dazu ge-
hören. Diese zweite Klasse hat wieder zwei Unterabtheilun-
gen: a. die intransitiven, b. die nur auf ein Objcct transitiv
sind. Das sind die, welche den Anhang zu der ersten Ab-
theilung der Verba des Herzens bilden. Die Verba der Verwand-
lung, nämlich die, welche dem sajjara gleichen, sind auch
auf zwei Objecto transitiv, die ursprünglich Mubtada3 und
Habar waren. Einige zählen deren sieben.
1) sajjara, vgl.: „Ich liefs werden den Lehm zum Krug."
(sajjartu-t-tina ibrikan).
2) gVala, vgl. Kur. 25, 24.: „Wir kamen zu dem, was
sie gethan, und machten es zu zerstreuten Atomen." (fag'a'al-
nahu habä'an).
3) wahaba, vgl.: „Es setze mich Gott als dein Löse-
geld." (wahabani-1-lahu fidäka).
4) tahada, vgl.: Kur. 18, 76. „So würdest du genom-
men haben einen Lohn." (latalmdta calaihi ag'rän).
HO ramm and seine Verwandten.
5) ittaljada, vgl.: „Es nahm Gott den Abraham zu
Beinen \ ertrauten an." (ittaljada-1-lahu ibrahima halilän).
(>) taraka, vgl.: „Und wir liefaen Einige von ihnen da-
mals gegen andere anwogen." (taraknä ba'dahum jamüg'u
i'i ba'din).
Vgl. „Und ich zog ihn grofs, bis ich ihn zu einen
Bruder des Volkes gemacht hatte und sein Bart nicht mehr
brauchte abgewischt zu werden.'' (idä mä taraktuhu ahä-1-
kaumi).
radda, vgl.: „Die Schicksals-Stürme warfen den Frauen
vom Volke Harb ein so volles Maafs zu, dafs sie dabei er-
staunt standen; es machte ihr schwarzes Haar weifs und ihr
weifses Antlitz schwarz." (radda sVürahunna-s-sauda baidä).
„Von den vor hab erwähnten Verbis gilt speciell, dafs
sie sich als der Suspension fähig und rectionslos setzen las-
sen, hab steht nothwendig im Imperativ wie auch tafallam.
Für das Nicht -Perfectum der Verba, aufser diesen beiden,
setze alles das fest, was von ihm gewufst wird."
Diese Verba zerfallen, wie oben erwähnt ist, in zwei
Theile: 1) Verba des Herzens, 2) Verba der Verwandlung.
Die Verba des Herzens zerfallen wieder in flectirbare und
unflectirbare. Die Flectirbaren sind die aufser hab und
tacallam. Von ihnen wird gebraucht das Perfectum, Im-
perfectum, der Imperativ, Part. Act. und Pass. und der
Infinitiv. Alle diese Formen haben Rection, und sind auch
rectionslos wie das Perfectum. Unflectirbar dagegen sind die
Imperativa hab und tacallam = iclam.
Vgl. die beiden Verse pag. 108, 110.
Die flectirbaren Verba des Herzens haben allein die
Suspension und die Flexionslosigkeit. Unter Suspension ver-
steht man das Weglassen der Rection der äufseren Erschei-
nung, nicht der Bedeutung nach. Die Rection fällt we-
gen eines Hindernisses weg, vgl. zanantu lazaidun
kä-'imun. Hier verhindert Läm den Accusativ, doch steht
zaidun virtuell im Accusativ, denn verbindet man etwas
damit, so setzt man es in den Accusativ, vgl. zanantu la-
zaidun kä'imun wafamrän. Die Rectionslosigkeit dagegen
ist das Weglassen der Rection der wörtlichen Erscheinung
zanna wa'a/<awätuhä. Hl
und dem Sinne nach, nicht wegen eines Hindernisses. Für
das Imperfectum und andere Tempora gilt dasselbe in Hin-
sicht der Suspension und Flexionslosigkeit wie für das Per-
fectum. Bei den unflectirbaren \ erwandten von zanna
findet weder die Suspension noch die Flexionslosigkeit statt,
so verhalten sich auch die Verba der Verwandlung.
„Erlaube die Rectionslosigkeit dieser Verba, wenn sie nicht
im Anfang stehn, und supponire ein Pronomen der Sachlage
oder das Lara des Anfangs bei Fällen, die die Rectionslo-
sigkeit des Voraufgehenden vermuthen lassen. Setze noth-
wendig die Suspension vor der Verneinung durch ma, in
und lä. Das Lam des Anfangs und des Schwures verhält
sich auch so und dem Fragewort ist dies auch nothwendig."
Erkl. Es ist die Rectionslosigkeit dieser flectirbaren
Verba erlaubt, wenn sie nicht im Anfang stehen, sondern etwa
in der Mitte oder zu Ende. Stehen sie in der Mitte, sagt
man, dafs die Rectionsfähigkeit und ihre Rectionslosigkeit
gleich erlaubt seien; auch sagt man, es sei besser, sie als
rectionsfähig zu behandeln; stehen sie aber am Ende, ist es
besser, sie als rectionslos zu behandeln. Stehn diese Verba
voran, ist ihre Rectionslosigkeit bei den Basrensern verwehrt,
und sie regieren nothwendig. Kommen Fälle vor, wo man
trotz ihres Voranstehens ihre Rectionslosigkeit vermuthen
könnte, so werden sie so interpretirt, dafs das Pronomen der
Sachlage verschwiegen sei.
Vgl. „Ich hoffe und sehne mich, dafs ihre Liebe nah
ist, aber nicht bilde ich mir es ein, dafs von dir bei uns
eine Schenkung sei." (mä iljalu ladaina minki tanwilu).
rest.: ihäluhu. Das Ha ist das erste Object und ladaina
minki tanwilu ein Satz an der Stelle des zweiten Objects,
dann findet keine Rectionslosigkeit statt.
Ein Fall, in dem man Lam des Anfangs supponiren mufs,
ist: Vgl. „So bin ich gewöhnt, dafs es zu meiner Natur ge-
hörte, dafs ich nämlich fand, der Haltpunct des Betragens
sei die Bildung, (annt wag'adtu miläku-s'-s'aimati-l-adabu =
anni wag'adtu lamiläku-s'-s'aimati-l-adabu).
Somit gehört dieser Fall zur Suspension, nicht zur
Flexionslosigkeit. Die Küfenser behaupten und ihnen folgt
\\2 zanna and -eine Verwandten.
Abu Bakr az-Zubaidi, wie auch Andere, dafs die Flexionslo-
sigkeit des Vorangestellten erlaubt sei und halten nicht für
nöthig, die beiden \ eree so zu interpretireh. Verf. sagt, „ei*-
laube die Rectionsloaigkeit" am hinzudeuten, dafs die Rections-
losigkeit nicht nothwendig sei, sondern freistehe, wie auch die
Kection. Dagegen ist die Suspension nothwendig, wenn nach
dem Verbum das verneinende nia oder in steht. Nach eini-
gen wird Kur. 71, 54. so interpretirt : tazunnüna in labit-
tiim illa kalilan, „ihr meint, nicht weiltet ihr als kurze
Zeit." Doch Andere sagen, dies gehöre in keiner Beziehung
zur Suspension. Denn die Bedingung der Suspension sei,
dafs, wenn das in Suspension Setzende weggenommen wird,
das Agens auf das Folgende regiert und die zwei Objecte in
den Accusativ setzt. Doch kann man dies bei dieser Stelle nicht
anwenden, da, wenn man das in Suspension setzende in weg-
nimmt, das tazunnüna doch nicht auf labittum einen
regierenden Einflufs übt, da man nicht sagen kann tazun-
nüna labittum. So ist die Meinung dessen, der so redet.
Doch stimmt er vielleicht nicht überein mit dem, was man
allgemein annimmt, dafs nämlich die Bedingung, welche er
erwähnt, nicht bei der Suspension gestellt wird und dadurch,
dafs die Grammatiker den Kuränvers als Beispiel der Suspen-
sion anfuhren, bezeugen sie dies. So wird auch das Verbum
mit der Suspension construirt, wenn nach ihm das negative
lä steht (vgl. zanantu lä zaidun kcVimun walä (amrün) oder
Lam des Anfangs (vgl. zanantu lazaidun kä/'imun) oder
Läm des Schwures (vgl. (alimtu lajakümanna zaidun).
Kein Grammatiker rechnet sie zu den die Suspension bewir-
kenden. Ebenso verhält es sich mit dem Fragewort. Hier giebt
es drei Arten: 1) Dafs eins der beiden Objecte das Frage-
wort sei (calhntu ajjiüium abüka). 2) Dafs es an das Fra-
gewort annectirt sei (calimtu gulämu ajjihim abüka). 3) Dafs
vor dasselbe die Frage-Partikel trete (alimtu azaidun cindaka
am 'amrün).
,.'alima in der Bedeutung: wissen und zanna in der
Bedeutung: Verdacht haben, regieren nothwendig nur* ein Ob-
jeet im Accusativ."
Erkl. falima, synonym dem carafa, regiert nur ein Ob-
jeet, vgl. Kur. 16, 80: „Gott liefs euch hervorgehn aus dem
zanna wa'aAawätuhä. H3
Schoofse eurer Mütter, ohne dafs ihr etwas wufstet." (lä
ta'lamüna s'aPän). So ist es auch mit zanna dem ittahama
gleichbedeutend, das auch nur einen Accusativ des Objects hat.
Vgl. Kur. 81, 24. „Er ist nicht Gegenstand des Meinens hin-
sichtlich des Verborgenen." (ma huwa alä-1-gaibi bizaninin).
„Dem ra)ä mit dem Masdar ru'jä träumen, theile die v. 21:
Construction von calima zu, das, wie vorher angefühlt ist,
zwei Objecte erzielt.'"
Erkl. Bedeutet ra3ä träumen oder eine Erscheinung
im Schlaf, so regiert es zwei Objecte wie das vorher erwähnte
calima. Verf. bezeichnet dies ra^ä durch die Zusetzung des
Masdar ru'jä, d. h. behandle ra'ä mit dem Masdar ru5jä
wie falima behandelt wird, das auf zwei Objecte transitiv
ist. Er bezeichnet hiermit deutlich das den Traum Bedeu-
tende, denn wenn auch ru'jä bisweilen für andere Bedeutun-
gen von ra'ä als Masdar steht, so ist doch gewöhnlich, dafs
es sein Masdar in dieser Bedeutung ist. Vgl. Kur. 12, 36.
„Fürwahr, ich sah mich, indem ich Wein ausdrückte." (inni
aräni äfsiru hamrän).
Vgl. „Es machte mich wach Abu Hanas', Talk ixnd
cAmmar, bisweilen auch Utälä. Sie erschienen mir im Schlaf,
als meine Genossen (arähum rufkati), bis dafs vorüber war die
Nacht und dahin schwand. Da war ich wie der, welcher
zur Tränke läuft nach einer Luftspiegelung, doch keine Trän-
kung erreicht."
„Man darf hierbei nicht, wenn eine Hinweisung fehlt,
das Ausfallen beider oder eines der Objecte erlauben."
Erkl. Nur wenn sich eine Hinweisung auf das Object
vorfindet, darf man das eine oder beide ausfallen lassen,
(hal zananta zaidän kä'imän, Antwort: zanantu).
Vgl. „Nach welchem Buche oder welcher Sunna siehst
du ihre Liebe als einen Vorwurf gegen mich an und rech-
nest sie dazu?" (watahsibu).
Ein Beispiel vom Wegfallen des einen Objects wegen
der Hinweisung darauf wäre: hal zananta ah ad an kä?i-
män, Antwort: zanantu zaidän.
8
114 ranna und seine Verwandten.
Vgl. ,,D u hast in meinem Herzen, glaube nichts ande-
res (lä tazunni gairahu), die Stelle eines Geliebten, Geehrten
eingenommen."
Dies ist die richtige Auffassung der Grammatiker. Führt
aber nichts darauf hin, dafs etwas weggenommen sei, so ist
die Wegnahme weder beider noch eines von beiden erlaubt.
,, Wie tazunnu behandle takülu, wenn es sich einem
Fragewort anschliefst und keine Trennung durch etwas an-
deres eintritt, als durch ein Zarf, oder durch etwas einem
Zarf ähnliches, oder durch ein Regime von takülu. Tritt
aber durch eins von diesen eine Trennung ein, kann es ge-
schelm."
Erkl. käla ist der Art, dafs, Avenn ein Satz nach ihm
steht, dieser in der directen Rede auftritt. Der Satz nach
käla tritt eigentlich an die Stelle des Acc. als Object, und
man kann käla nach der Weise von zanna gehn lassen, so
dafs es Mubtada5 und Habar als zwei Objecte in den Accu-
sativ stellt wie zanna. Bekanntlich haben die Araber hierin
zwei Lehrweisen, die erste und gewöhnliche Auffassung ist,
dafs käla nicht wie zanna geht, aufser unter Bedingungen,
von denen Verf. so wie die meisten Grammatiker vier erwähnt:
1) mufs das Verbum im Imperfectum stehn; 2) in der zwei-
ten Person, was Verf. durch takülu andeutet; 3) mufs ihm
ein Fragewort voraufgehn; 4) darf zwischen ihnen d. i.
zwischen der Frage und dem Verbum keine Trennung ein-
treten, durch etwas, das weder Zarf, noch Mag'rür, noch ein
Regime des Verbum wäre. Wird es durch dergleichen getrennt,
thut diese Trennung dem takülu keinen Schaden. Ein Bei-
spiel, in dem sich alle Bedingungen finden, wäre a takülu
'amrän muntalikän.
Vgl. „Wann sagst du, dafs die eilenden Kameele tra-
gen die Mutter des Käsim und den Käsim?"
Steht das Verbum nicht im Imperfectum, regiert käla
nicht zwei Objecte nach diesen Lehrmeistern. Dasselbe gilt,
wenn es zwar im Imperfectum steht, doch ohne Tä der zwei-
ten Person, oder wenn ihm keine Frage voraufgeht, oder
ihm eine Frage zwar voraufgeht, aber sie getrennt wird
durch etwas, das weder ein Zarf noch ein Mag'rdr, noch ein
zanna wa'aAaw&taha. ||f>
Regime von takülu wäre, vgl. a3anta takülu zaidun
muntalikun. Dagegen vgl. a(indaka takülu zaidän mun-
talikän oder afi-d-däri takülu zaidän muntalikän
oder afämrän takülu muntalikän.
Vgl. „Nennst du unkundige die Söhne des Lir'ajjun,
beim Leben deines Vaters beschwöre ich dich, oder sich un-
kundig stellende."
Finden sich alle erwähnten Bedingungen vor, kann man
Mubtada' und Habar in den Accusativ als Objecte von ta-
kiilu setzen, oder auch in den Nominativ nach der Weise
der Wortanführung.
„Man behandelt käla auch ganz allgemein wie zanna
nach der Auctorität von Sulaim, vgl. nenne diesen gütig."
(kul da mus'fikän).
Erkl. Die zweite Lehrweise der Araber ist die des
Sulaim, wonach käla ganz allgemein wie zanna geht mit
dem Accusativ beider Objecte, gleichviel, ob es im Imper-
fectum steht oder nicht, und ob die erwähnten Bedingungen
in ihm stattfinden oder nicht.
Vgl. „Sie sprach, und ich bin ein verständiger Mann,
dieses beim Leben Gottes ist ein Israelit." (kälat hadä
isrä-'inän).
XV. alama und ara.
„ra5ä und calima regieren transitiv drei Objecte in der
Form von ara und aclama."
Erkl. Drei Objecte regieren sieben Verba, dazu gehört
aclama und arä. Verf. erwähnt, dafs ihre ursprüngliche
Form calima und ra^ä sei und dafs sie nur mit dem Hamz
drei Objecte regieren, denn bevor Hamz davortrat, regierten
sie nur zwei. Das Davortreten des Hamz fügt ihnen noch
das dritte Object hinzu, nämlich das, was Fä(il war, bevor
Hamz davortrat. Das Fä(il wird in diesem Fall Mafül.
8*
v. 220.
110 a'lama und arii.
Denn es ist das Wesen des Hamz, dafs es das Fa(il zum
Mafül macht. War das Verbum, bevor Hamz davortrat,
intransitiv, wurde es nachher transitiv auf ein Object; war
es vorher transitiv auf ein Object, wurde es nach seinem
l>a vortreten transitiv auf zwei Objecto; war es transitiv auf
zwei Objecto, wird es durch das Davortreten von Hamz tran-
sitiv auf drei.
„Was allgemein galt für die zwei Maf^ül von (alima,
gilt auch richtig für das zweite und dritte."
Erkl. Es gilt für das zweite und dritte Maf(ül von
'aliina und arä, das, was für die zwei Objecte von calima
und ra'ä feststand, nämlich dafs sie ursprünglich Mubtada5
und ilabar sind, ebenso die Möglichkeit sie rectionslos zu
setzen und zu suspendiren in Bezug auf jene beiden sc.
Mubtada3 und Habar. Ferner, dafs man beide Objecte oder
eins von ihnen wegnehmen kann, wenn etwas darauf hinleitet,
vgl. aclamtu zaidan camrän kä?iman. — Das zweite
und dritte dieser Objecte sind ursprünglich Mubtada5 und
Habar. Es ist möglich, das Agens in Bezug auf sie kraft-
los zu setzen. Vgl. famrün a(lamtu zaidan kä?imun, und
die Ueberlicferung: „Der Segen, thut uns Gott kund, steht
bei den Grofsen." So ist auch möglich die Rectionskraft des
des Verbum in Bezug auf sie zu suspendiren, vgl. aclamtu
zaidan la'amrun ka/'imun. Auch kann man eins von ih-
nen oder beide, wenn etwas darauf hinführt, weglassen.
„Wenn die beiden Verba ohne Hamz ein Mafcül regie-
ren, erreichen sie mit dem Hamz zwei derselben. Das zweite
von ihnen ist wie das zweite der beiden Maf(ül von kasä
und dies ist ihnen in jeder Kegel nachahmend."
Erkl. Wie voraufgeht regieren ra}ä und calima, wenn
das Hamz der Uebertragung vor sie tritt, drei Maf(ül; doch
in diesen beiden Versen zeigt Verf. an, dafs dies nur dann
von ihnen gilt, wenn sie, bevor Hamz davortrat, zwei Objecte
regierten; regierten sie aber vorher nur eins, wie, wenn ra3a
in der Bedeutung von ab s ara er sah, stand und falima in
der Bedeutung von (arafa erkannte: so regieren sie mit Hamz
nur zwei Objecto. Das zweite dieser zwei Objecte ist wie
das zweite Object von kasä und aftä darin, dafs es nicht
a'Iama unil arä. 117
möglich ist, es als Habar vom Ersten zu gebrauchen; ferner
darin, dafs es gestattet ist, es mit dem Ersten wegzunehmen;
dann auch das ZAveite wegzunehmen und das Erste zu lassen;
endlich das Erste wegzunehmen und das Zweite zu lassen,
selbst wenii hierauf keine Hinweisung stattfindet. Ein Bei-
spiel, wo beide weggelassen sind, wäre aclamtu waVtaitu
so wie wa'ammä man a(ta wattakä. „Und was anlangt den,
der giebt und fürchtet Gott." Ein Beispiel, wo das Zweite
weggenommen und das Erste gelassen ist, wäre aflamtu
zaidan, vgl. Kur. 93, 5. „Und fürwahr Gott wird dir ge-
ben und du wirst zufrieden sein (walasaufa juctika rabbuka)."
Ein Beispiel, wo das Erste genommen und das Zweite ge-
lassen ist, vgl. waaftaitu dirhamän, vgl, Kur. 9, 29. „So
dafs sie geben den Tribut von einer Hand, d. i. glatt von
der Hand weg, während sie sich demüthig unterwerfen."
(hatta juctü-l-g'azjata).
„Wie das behandelte arä ist nabba^a, aljbara, had-
data, anba'a, auch habbara."
Erkl. Verf. giebt sieben Verba als drei Objecte regie-
rend an. Ueber arä und aclama hat er schon gesprochen,
jetzt folgen die anderen fünf. Zu nabba5a:
Vgl. „Ich wurde berichtet (nubbr'tu zurSita juhdi il-
lajja), dafs Zurca, wie denn die Thorheit ihrem Xamen ent-
spricht, zu mir bringe die seltensten Dichtungen."
Vgl. zu cajjbara: „Was hindert dich, wenn du mir
als krank gemeldet bist (idä ukbirtini danifän), und dein
Mann eines Tages versclrwunden ist, zu mir zurückzukehren?'«
Vgl. zu haddata: „Oder ihr verweigertet, was von Euch
gefordert wurde; von wem aber seid ihr berichtet (man hud-
dittumühu), dafs er über uns Herrschaft übe?"
Vgl. zu anba^a: „Mir wurde berichtet von Kais, (un-
bi'tu kaisän) und nicht erforsche ich ihn als einen solchen, für
welchen man ihn ausgiebt, als den Besten der Bewohner
von Jaman."
Vgl. zu habbara: „Ich wurde benachrichtigt (hubbirtu
saudä'a-l-gamimi maridatan), dafs Sauda^ von al-Ga-
mhn krank sei. und ich ging um sie zu besuchen von mei-
ner Familie in Egypten."
1 1 j> Das regierende Subject.
Verf, erwähnt, dafa arä bisweilen drei, bisweilen zwei
Objecte regiert; dies«- Verba sind ähnlich ara, sie regieren
drei und zwei Objecte.
XVI. Das regierende Subject.
(al-Fa'il).
»SS. „Fä(il sind die zwei in den Nominativ gesetzten Wörter
in den zwei Sätzen atä zaidun munirän „es kam Zaid,
indem leuchtete sein Antlitz" und nicma-l-fatä „wie schön
ist der Mann."
Erkl. Verf. behandelt den Nominativ, welchen das voll-
ständige Verbum verlangt, d. i. das Fä(il oder dessen Stell-
vertreter. In diesem Capitel behandelt er das Fäcil, und dies
ist das Nomen, an welches ein Verbum nach der Weise von
fa(ala oder seinesgleichen angelehnt ist. Sein regelrechter
Casus ist der Nominativ. „Nomen" umfafst hier das reine No-
men, vgl. käma zaidun und das, was als solches erklärt
werden mufs, vgl. jucg'ibuni an taküma — kijämuka.
Die nähere Bestimmung, „das Avoran ein Verbum angelehnt
ist" schliefst dasjenige aus, woran etwas anderes angelehnt
wird, wie sonst ein Wort, vgl. zaidun ahüka, oder ein Satz,
vgl. zaidun käma, oder etwas, das virtuell ein Satz ist, wie
zaidun kä'imun gulämuhu. Der zweite Zusatz „ein Ver-
bum nach der Weise von fafala" schliefst das Wort aus,
woran ein Verbum nach der Weise von fufila angelehnt
wird, denn dies ist der Stellvertreter vom FäSl. — „Seines-
gleichen" in obiger Erklärung ist das dem erwähnten Verbum
Gleiche, d. i. das Part. act. oder das ähnliche Eigenschafts-
wort und das Masdar, ferner das Nomen verbi wie haihäta,
das Zarf, G'ärr wa Mag'rür, die Form des Vorzugs affalu.
Auf die erwähnten Fälle weist Verf. hin durch „die beiden
in den Nominativ Gestellten", d. h. durch das Verbum, oder
das dem Verbum ähnliche in den Nominativ Gestellte. Er
giebt zwei Beispiele von dem durch das Verbum in den No-
minativ Gestellten, das Eine steht im Nominativ durch ein
flectirtes Verbum, das Zweite steht durch ein unflectirbares
al-Fäcil. H9
Verbuni im Nominativ, durch ein dem Verbo ähnliches steht
wag'huhu in „munirän wag'huhu" im Nominativ.
„Nach einem Verbum steht ein Fäcil; steht ein sichtbares
Wort d. i. ein Nomen substantivum da, so ist es dies, wo
nicht, so ist ein Pronomen verborgen."
Erkl. Das Fäcil steht der Kegel nach, nach dem es in
den Nominativ Stellenden sc. nach dem Verbum oder seines-
gleichen. Es darf nicht voranstehn vor dem, was es in den
Nominativ stellt; kommen solche Fälle vor, wie az-zaidäni
käma, so ist az-zaidäni Mubtada5, nicht vorgestelltes Fäcil
und das Verbum nach ihm setzt ein verschwiegenes Prono-
men in den Nominativ. So ist die Lehrweise der Basrenser.
Die Küfenser aber erlauben in allen diesen Fällen die Vor-
anstellung des Fäcil. Der Nutzen dieser Streitfrage zeigt
sich nicht in der Form des Singular Avie zaidun käma;
aber nach den Küfensern kann man sagen az-zaidäni
käma und az-zaidüna käma, wogegen nach den Basren-
sern man az-zaidäni kämä und az-zaidüna kämü, mit
dem Auf und dem Waw im Verbum setzen mufs, die die
beiden regierenden Subjecte sind. Darauf zielen im Verse
die Worte „nach einem Verbum steht ein Fäcil." Das Ver-
bum und das ihm Aehnliche mufs ein in den Nominativ Ge-
stelltes haben; entweder ein offenbar Hervortretendes, da wo
keine Verschweigung stattfindet, oder ein Verborgenes, wenn
dasselbe nicht hervortritt.
„Stelle blofs das Verbum, wenn es an einen Dual oder
Plural angelehnt wird, vgl. fäza-s'-s'uhadä^u, „es starben
die Zeugen". Bisweilen sagt man sacidä und sacidü, und
das Verbum ist angelehnt an das nach ihm offenbar Her-
vortretende."
Erkl. Der grofse Theil der Araber lehrt, dafs wenn
das Verbum an ein Nomen substantivum im Dual oder Plu-
ral angelehnt ist, es von einem Merkmal entblöfst sein mufs,
das den Dual oder Plural anzeigt. Es ist dann, Avie Avenn
es an einen Singular angelehnt wird. Setzt man aber das Ver-
bum mit dem Dual- und Plural -Buchstaben (kamä az-zai-
däni), geschieht dies nicht, um ein Merkmal an das Verbum
zu bringen, dafs das nach dem Verbum stehende sichtbare
120 Das regierende Subjcct.
Nomon von demselben in den Nominativ gestellt wäre, und dafs
die mit dorn Verbum verbundenen Buchstaben Alif, Waw,
N un solche Buchstaben wären, die den Dual oder Plural
des regierenden Subjects anzeigten; sondern man betrachtet
das sichtbare Nomen als ein nachgestelltes Mubtada\ und
das vorgestellte Verbum und was mit demselben verbunden ist,
als ein Nomen, das durch das Mubtada3 in dem Nominativ steht.
Der Satz steht dann an der Stelle des Nominativ als Ilabar
vom nachstehenden Nomen. Auch kann es nach einer an-
dern Weise gclafst werden, nämlich das, was mit dem Verbum
verbunden ist, sei das von demselben in den Nominativ Ge-
stellte wie voraufgeht, und das nach ihm sei eine Apposition
zu dem Pronomen (d. i. Alif, Waf, Nun), das mit dem
Verbum verbunden ist. — Die Lehrweise eines Theils der
Araber, nämlich der Kinder des Harit Ibn Kacb ist wie as-
Saffär im Commentar des Buches sagt, dafs man, Avenn das
Verbum an ein sichtbares Wort im Dual und Plural ange-
lehnt wird, man ein Merkmal ihm beigiebt, das den Dual
und Plural anzeigt, so wie das Tä in kämat das Femininum
bei allen Arabern anzeigt. Das Nomen nach dem erwähnten
Verbum sei durch dasselbe in den Nominativ gestellt wie hin-
dun im Nominativ steht von kämat.
Vgl. „Er übernahm selbst die Bekämpfung der Ketzer,
nachdem ihn schon im Stich gelassen der Nahe und der
Ferne" wakad aslamähu mubcadun wahamimun.
Vgl. „Es tadelt mich meine Familie wegen des Kaufs
der Palme, und sie alle beschuldigen mich" (jalümünani ahli).
Vgl. „Es sahen die Züchtigen das graue Haar schim-
mern in meinem Backenbart und wandten von mir die glän-
zenden Wangen." (ra-'aina-l-gawäni).
Die Worte Verf. sacidä und sacidü bedeuten, dafs
bisweilen beim Verbum, das an ein sichtbares Wort ange-
lehnt ist, ein Merkmal den Dual oder Plural zu bezeichnen
steht; doch zeigt Verf. durch „bisweilen sagt man" an, dafs
es selten sei, so verhält sich auch die Sache. Es ist selten,
wenn man das Verbum als ein an ein folgendes of-
fenbares Wort Angelehntes setzt. Hingegen, wenn man
das Verbum betrachtet als angelehnt an das Alif, Wäw,
al-Fä'il. 121
Nun, und das nach ihm stehende offenbare Wort als Mub-
tada5 oder Badal (Apposition) vom Pronomen in dem Verbum,
so ist diese Construction nicht selten. — Diese seltene Aus-
drucksweise zeigen die Grammatiker an mit dem Beispiel
akalüni al-barägitu „es frafsen mich die Flöhe". Verf.
führt als Beispiel in seinen Büchern die Stelle nach der
Lesart an: „es wechseln sich bei Euch Engel in der Nacht
und Engel am Tage ab" (jatacäkabüna fikum malä^ikatun).
al-baragita und malä^ikatun stehe als Fäfil von akalüni
und jatacäkabuna.
„Ein Verbum das verschwiegen wird, setzt in den No-
minativ das Fäfil, vgl. Zaid in der Antwort auf die Frage
wer liest?"
Erkl. Findet eine Hinweisung auf das Verbum statt,
kann es wegfallen und sein Fäcil bleibt stehn, vgl. das Bei-
spiel im Textvers. Auch wird das Verbum nothwendiger
Weise weggenommen Kur. 9, 6. „Wenn einer der Vielgöttrer
dich um Schutz anfleht". So verhält sich jedes Nomen im
Nominativ, das nach in oder idä steht; es ist nothwendig
durch ein weggefallenes Verbum in den Nominativ gestellt,
vgl. Kur. 84, 1. .,Wenn der Himmel sich zerspaltet". So
ist die Auffassung der grofsen Masse der Grammatiker.
Doch handeln wir darüber weiter unten beim Capitel von der
Abwendung (Is'tigäl).
„Das Tä Fem., welches dem Perfectum sich anschliefst,
wenn es für ein Fem. steht, ist Avie: Hind erträgt nicht Un-
bilde." (abat hindu-1-adä).
Erkl. Dem Verbum Perfecti, das an ein Fem. angelehnt
wird, hängt sich ein ruhendes Tä an, welches anzeigt, dafs das
Fä(il ein Femininum ist, gleichviel, ob es im wirklichen oder
metaphorischen Sinne steht. Es sind hier zwei Fälle: 1) wo
es nothwendig, und 2) wo es möglich ist.
„Dies Tä Fem. ist nur nothwendig bei dem Verbum ei-
nes Pronomen, das mit demselben verbunden ist, oder an ein
weibliches Wesen denken läfst."
Erkl. Tä Fem. hängt sich an das Perfectum an zwei
Stellen: 1) wenn das Verbum an ein Pronomen Fem., das
verbunden ist, angelehnt wird, gleichviel ob es in Wahrheit,
122 Das regierende Subject.
oder nur übertragener Weise Fem. ist, vgl. Hindun kämat,
as'-s'amsu talacat; ist aber das Pronomen getrennt, steht
das Tä Fem. nicht: hindun mä käma illä hija. 2) Wenn
das Fa(il offenbar ein wirkliches weibliches Wesen ist, vgl.
kämat hindun. Es versteht sich nach den Worten des
Verf., dafs es nur an diesen beiden Stellen nothwcndig steht.
Tä Fem. ist nicht nothwendig bei einem sichtbaren Femini-
num, das aber nur übertragener Weise ein solches ist, vgl.
talacat und talaca, as'-s'amsu, und auch nicht im Plural wie
weiter unten behandelt wird.
„Bisweilen erlaubt die Trennung (des Fä'il vom Ver-
bum) die Weglassung des Tä in F'ällen wie: „es kam zum
Richter die Tochter des Stehenden.'' (atä-1-kädija bintu-1-
wäkifi).
Wird das Verbum und sein wirklich weibliches Fä'il
durch etwas anderes als illä von einander getrennt, ist die
Setzung und die Wegnahme des Tä erlaubt, besser aber
ist die Setzung.
„Die Wegnahme des Tä Fem. bei der Trennungspartikel
illä Avird vorgezogen. Vgl. „Niemand ist rechtschaffen als die
Mägde von Ibnu-l-cAlä." (mä zakä illä fatätu-bni-l-calä).
Erkl. Steht zwischen dem Verbum und dem Fäcil Fem.
illä, ist die Setzung des Tä bei der Mehrzahl nicht erlaubt;
man sagt nicht mä 'kämat illä Hindun. Bisweileu
kommt es bei den Dichtern vor; vgl. „nichts blieb als die
hüglichen Bergreihen." Die Worte des Verf., „dafs die
Wegnahme der Setzung vorgezogen werde", zeigen eigent-
lich an, dafs die Setzung des Tä erlaubt sei, doch ist's nicht
so. Meint Verf. damit, dafs die Weglassung des Tä der
Setzung vorzuziehen sei, mit Rücksicht darauf, dafs die
Weglassung in Prosa und Poesie, die Setzung aber nur
in der Dichtung vorkomme, so ist's richtig. Will er sa-
gen, die Wegnahme sei häufiger als die Setzung, so ist es
nicht richtig, denn die Setzung ist sehr selten.
„Die Wegnahme des Tä Fem. kommt bisweilen vor auch
ohne eine Trennung; bei dem Pronomen des metaphorischen
Femininum kommt sie in der Dichtung vor."
al-Fril. 123
Erkl. Das Tä wird bisweilen von einem Verbum genom-
men, das an ein wirkliches Femininum angelehnt ist, ohne
eine Trennung; doch ist das sehr selten. Sibawaihi berichtet
käla fulänatu. — Bisweilen wird das Tä Fem. von einem
Verbum, das an ein Pronomen eines metaphorischen Prono-
men Fem. angelehnt ist, weggenommen, doch kommt das al-
lein in der Dichtung vor.
Vgl. „Keine Wolke tröpfelt Regen wie sie, und keine
Erde grünt in der Weise wie sie." (walä ardun abkala).
„Das Tä mit einem Plural, der nicht sanus masculini
ist, ist wie das Tä mit dem Singular von al-labinu; die
Wegnahme desselben in nifma-l-fatätu (wie schön das
Mädchen) hält man für gut, denn das Ziel nach der Gat-
tung ist darin klar."
Erkl. Lehnt sich das Verbum an einen Plural, kann dies
ein Pluralis sanus sein oder nicht; ist es ein Pluralis sanus,
darf man das Verbum mit Tä Fem. nicht verbinden, vgl.
käma az-zaidüna. Ist es kein Pluralis san. masc, kann
es ein Pluralis fractus für ein Masc. oder Fem. sein oder
ein Pluralis sanus Fem. Bei diesen drei Fällen kann man
Tä setzen oder weglassen. Die Setzung des Tä geschieht,
weil es sich bezieht auf eine Schaar, die Weglassung, weil
es auf den Plural geht. — Verf. zeigt mit dem Beispiel
darauf hin, dafs Tä mit Pluralis fractus und dem Plura-
lis sanus fem. wie das Tä mit dem sichtbaren Nomen, das
eine metaphorische Femininal- Bedeutung hat, sich verhält;
vgl. labinatun, man sagt kusira und kusirat al-labinatu.
Bei nicma und seinen Verwandten ist, wenn das Fäcil ein
Femininum ist, die Setzung und Weglassung des Tä erlaubt.
Selbst wenn das Fäcil ein wirkliches Femininum ist, gelten
beide Fälle. Dies ist nur darum möglich, weil im Fäcil eine
Umfassung der Gattung erstrebt ist und es wird behandelt
wie der Pluralis fractus, indem man Tä setzt und wegläfst.
Es gleicht demselben darin, dafs das damit Erzielte eine
Mehrzahl umfafst. Die Worte des Verf. sagen aus, dafs die
Wegnahme für gut gehalten wird, doch die Setzung dessel-
ben ist besser.
„Das Ursprüngliche beim Fäcil ist, dafs es verbunden
124 Das regierende Subjcct.
stehe, dagegen beim MaiVil ist ursprünglich, dafs es getrennt
sei. Bisweilen kommt aber das Gegentheil des Ursprüngli-
chen vor, und bisweilen steht das Maf lul vor dem Verbum."
Erkl. Ursprünglich schliefst sich das Fäcil dem Ver-
bum an, ohne dafs etwas beide trennt, denn es ist wie der
Theil von ihm. Deshalb wird auch das Ende des Verbum
mit ruhenden Buchstaben gesetzt, wenn es ein Pronomen der
ersten oder zweiten Person ist. Man setzt es mit ruhenden
Buchstaben nur aus Widerwillen gegen das Aufeinander-
folgen von vier bewegten Buchstaben. Dies ist aber nur
in einem und demselben Worte unbeliebt und daher führt
dieser Umstand darauf hin, dafs das Fä(il mit seinem Verbum
wie ein Wort ist. — Beim Maf(ül ist dagegen ursprünglich,
dafs es vom Verbum getrennt wird, dadurch, dafs es nach dem
Fäcil steht. Es kann vor dem Fäcil nur dann stehn, wenn
es von dem frei ist, was wir weiter unten erwähnen, so sagt
man daraba zaidän famrün. Bisweilen steht das Maf(ül
vor dem Verbum. Es finden hiex-in zwei Fälle statt: 1) dafs
die Voranstellung nothwendig ist, wie z. B. wenn das Mafcül
ein Bedingungs-Nomen, vgl. ajjän tadrib adrib; ein Frage-
Nomen, vgl. ajja rag'ulin darabta; wenn kam der Aussage,
vgl. kam gulämin malaktu, oder ein getrenntes Pronomen
steht, das wenn es folgt, verbunden werden mufs, vgl.
ijjäka nacbudu. Würde dies Mafcül nachgestellt, müste es
nothwendig verbunden werden, vgl. nacbuduka. Daher mufs
das Maf(ül hier vorstehn; ein entgegengesetzter Fall wäre:
addirhamu ijjahu aHaituka, denn hier ist's nicht nüthig
ijjiihu voranzustellen, da wenn man es nachstellt, man das-
selbe verbinden und trennen kann. 2) Dafs die Vor- und
Nachstellung möglich ist, vgl. daraba zaidun camrän und
camrän daraba zaidun.
„Stelle das Mafül nach, wenn eine Verwechslung zu
befürchten ist, oder das Fä(il ein Pronomen ist, das nicht
beschränkt wird."
Erkl. Das Facil mufs stets dem Mafül vorangehn, wenn
eine Verwechslung des einen von ihnen mit dem anderen zu
befürchten ist; so ist's, wenn die Analyse dunkel ist und nicht ein
Umstand sich vorfindet, welcher das Fäfil vom Mafcül unter-
al-Fail. 125
scheidet, vgl. daraba müsä fisä. raüsä mufs hier Fäcil
sein und fisä Maffül. So lehrt die Mehrzahl. Einige erlau-
ben die Voranstellung des Mafcül in diesen und ähnlichen
Fällen und führen als Grund an, dafs die Araber einen
Zweck haben in der Undeutlichkeit, ebenso wie in der deut-
lichen Darstellung. Wenn aber ein Umstand das Fäcil vom
Maf'ül unterscheidet, ist die Voranstellung und die Nachstel-
lung des Maf(ül möglich, vgl. akala müsä-1-kumaträ
und akala-1-kumaträ müsä. Auch ist die Voranstellung
des Fä(il und die Nachstellung des Mafcül nothwendig, wenn
das FiVil ein Pronomen ist, das nicht beschränkt wird, vgl.
dar ab tu zaidän; ist es aber beschränkt, mufs es nachstehn,
vgl. mä daraba zaidän illä anä.
„Das durch illä oder innamä Beschränkte stelle nach;
bisweilen steht es voran, wenn ein Zweck dafür deutlich ist."
Erkl. Wird Fäfil oder Maffül durch illä oder innamä
beschränkt, steht es nothwendig nach. Bisweilen läfst sich
das beschränkte Fäcil oder Mafcül vor das Unbeschränkte
voraufstellen, wenn das Beschränkte von dem andern deutlich
unterschieden ist. Dies kann geschehn, wenn die Beschrän-
kung durch illä stattfindet. — Findet aber die Beschränkung
durch innamä statt, ist die Voraufstellung des Beschränkten
nicht möglich, da es nur durch seine Nachstellung als ein
Beschränktes deutlich ist, grade in entgegengesetzter Weise
als das durch illä Beschränkte; denn dies wird erkannt da-
durch, dafs es nach illä steht, gleichviel ob das Fäcil oder
Maf(ül vorausgeht oder nach dem Verbuni steht. Vgl. das
beschränkte Fäcil in: innamä daraba camrän zaidun
und das beschränkte Maffül in: innamä daraba zaidun
camrän. Vgl. dagegen mä daraba camrän illä zaidun
und mä daraba zaidun illä famrän.
Ein Beispiel des durch illä beschränkten Fäfil, das vor-
aufgeht, wäre mä daraba illä zaidun camrän.
Vgl. „Nur Gott weifs was in uns erregt hat ihre Tä-
towirung am Abend als sich entfernten die Bewohner des Wohn-
platzes."*) (falam jadri illä-1-lahu mä hajjag'at lanä wis^ämuhä).
v. 240.
s) Der Commentar liest inä'i für änä'i.
126 l1flS regierende Subject.
Ein Beispiel des durch illä beschränkten Mafcül wäre
ma daraba illa camran zaidun.
Vgl. ,,Ich versah mich zur Keise von Lailä durch die
Unterredung einer Stunde, und es vermehrte ihr Wort nur
um das Doppelte das, was in mir war."
Das durch innamä Beschränkte läfst eingestandener
Mafsen die Voranstellung nicht zu. Das durch illa Be-
schränkte bietet drei Lehrweisen: 1) Die Lehrweise der
meisten Basrenser, von al-Farrä-* und Ibnu-1-Anbäri, ist, dafs
das durch illa Beschränkte Fäcil oderMafcül sein müsse; ist es
Fall, so sei seine Voranstellung verboten, man könne nicht sagen
ma daraba illa zaidun camrän. So erklärt man auch
den obigen Vers auf andere Weise, nämlich ma hajjag'at
lanä, als Maffül eines weggenommenen Verbum sc. darä,
dann geht das beschränkte Fä(il nicht vor dem Mafcül vor-
auf, denn dies ist nicht Mafcul eines erwähnten Verbum.
Ist aber das Beschränkte ein Maf(ül, so ist seine Voranstellung
möglich, vgl. ma daraba illa (amrän zaidun. — 2) Die
Lehrweise von al-KisiVi; dafs die Voranstellung des durch
illa Beschränkten sei es Fä(il oder Mafcül erlaubt sei.
3) Die Lehrweise einiger Basrenser, welche al-G'uzüli und
as' - S'alaubin für gewählt hält, dafs die Voranstelluug des
durch illa Beschränkten nicht möglich sei, sei es Fäcil
oder Mafül.
„Häufig sind Fälle wie: es fürchtet seinen Herrn fUmar
(Ijafä rabbahu(umaru); abnorm aber sind Fälle wie: es schmückt
seine Blüthe den Baum." (zäna nauruhu as'-s'ag'ara).
Erkl. Häufig ist im Arabischen die Voraufstellung des
Mafcül, das ein Pronomen umfafst, welches auf das nachge-
stellte Fä(il sich bezieht, vgl. das erste Beispiel. Dieses ist
gestattet, Aviewohl darin eine Beziehung auf ein der äufseren
Erscheinung nach Nachgestelltes ist, weil das Fäcil dem Sinne
nach dem MafS'il voraufgeht; denn ursprünglich wird das
Fäcil mit dem \ erbum verbunden, folglich steht es in eigent-
licher Stellung voran, wenn es auch in der äufseren Erschei-
nung nachtritt. Wenn nun aber das Mafcül ein Pronomen
umfafst, das sich auf das bezieht, was mit dem Fäfil verbun-
den ist, so ist die Frage, ob dann die Voranstellung des Mafful
al-Fä'il. 127
vor das Fäcil möglich sei. Hierüber ist Meinungsverschieden-
heit; vgl. dar ab a gulämahä g'äru hindin. Der, -welcher es
erlaubt, und das ist das Richtige, begründet die Erlaubnifs
so, dafs, da das Pronomen sich auf das bezieht was mit dem,
verbunden wird, dessen eigentliche Stellung das Voran-
stehn ist, es gleich sei als ob es sich auf dasjenige selbst
bezieht, dessen eigentliche Stellung das Voranstehn gebietet,
indem das mit dem Voranstehenden Verbundene wie das Vor-
anstehende selbst sei. Dagegen ist abnorm, dafs das Prono-
men vom voranstehenden Fäcil auf das nachgestellte Maf(ül
sich bezieht, vgl. zäna nauruhu as'-s'ag'ara; das ist des-
halb abnorm, da eine Beziehung des Pronomen auf das der
eigentlichen Stellung und Form nach Nachgestellte sich darin
befindet, as'-s'ag'ara ist Mafcül, nachgestellt in der wirklichen
Erscheinung. Ursprünglich mufs es vom Verbuni getrennt sein,
es ist also auch der eigentlichen Stellung nach dem Fäcil
nachgestellt. Diese Behandlungsweise ist bei der Mehrzahl
der Basrenser verboten und wenn etwas dergleichen vorkommt,
erklären sie es anders. Dagegen erlaubt sie Abu cAbdi-l-
lahi at-Tuwäl, der zu den Küfensern gehört und Abü-1-
Fath Ibn G'inni; ihnen folgt der Verf.
Vgl. „Als die, welche ihn verfolgten, den Muscab sahen,
wurden sie erschreckt und beinahe hätte er gesiegt, wenn ihn
das Schicksal unterstützt hätte/- (lammä ra3ä tälibühu muscabän).
Vgl. „Seine Güte bekleidete den Gütigen mit den Gewändern
einer Herrschaft. Es erhob den Freigebigen seine Freige-
bigkeit zu den Gipfeln des Ruhmes.'"
Vgl. „Gesetzt, dafs ein Ruhm Jemanden der Menschen den
ganzen Zeitlauf leben liefse, so würde den Mutfim sein Ruhm
ewig leben lassen."
Vgl. „Es vergelte statt meiner dem cAdi Sohn des Hätim
sein Herr, wie man vergilt den heulenden Hunden, und schon
hat ers gethan."
„Es vergelte den Abu Gailän sein Sohn für seine Gröfse
und Wohlthaten wie man vergilt dem Sinnimär. *)
*) Ein griechischer Künstler, der dem Nu'män Sohn des Amrul-
k&is einen Pallast baute, worauf dieser ihn von oben herunterstürzte,
damit er keinem andern einen solchen erbaue. Com. 56, vgl. Maidäni h 8.
[28 Das regierende Subject
Wenn das mit dem vorangehenden FiVil verbundene
Pronomen sich auf dasjenige Pronomen bezieht, welches mit
dem nachstehenden Malawi verbunden ist, ist diese Behand*
lungsweise verboten, vgl. daraba bacluha sähiba hin-
din „es schlug ihr Esel den Genossen der Hind". Einige
zwar berichten «las Gegentheil.
XVH. Der Vertreter des FA'il.
(an-na'ibu 'an al-fä'ili).
„Es tritt ein Maffül bihi an die Stelle des Fä(il in
allem, was diesem gebührte, vgl. „es wurde geschenkt das
beste Geschenk."
Erkl. Das FiVil wird weggenommen und das Maf(ül
bihi an seine Stelle gesetzt, dann wird das dem Fä(il Gebüh-
rende, A\ie die Notwendigkeit des Nominativs, die noth wen-
dige Nachstellung nach dem es in den Nominativ Setzenden
und die Unmöglichkeit der Wegnahme, demselben zugetheilt.
Vgl. nila hairu nä/Hlin, hairu nä?ilin ist ein Mafcül bihi,
das an die Stelle des Fäcil tritt ursprünglich näla zaidun
haira nä'ilin. — Das Fä(il fiel weg, d. i. zaidun, und das
Maf'ül bihi wurde an seine Stelle gesetzt. Man kann nicht
sagen hairu nä'ilin nila in der Weise, dafs hairu nä5ilin
ein voraufgestclltes Maffül sei, sondern nur so, dafs es ein
Mubtada3 und der ihm nachfolgende Satz (d. i. nila) sein
Habar sei. Das Mafcül, welches an die Stelle des Fa(il tritt,
ist hier ein verborgenes Pronomen, vgl. nila huwa. Ebenso
kann hairu nä^ilin nicht wegfallen, so dafs man nur sagte nila.
„Den ersten Radikal des Verbum setze im Perfectum
mit Damm und das nach ihm Verbundene (d. i. den zweiten
Radikal) mit Kasr. vgl. wusila. Setze denselben (den zwei-
ton Radikal) im Imperfectum mit Fath. Man bildet von
jantahi, als die erwähnte Form Junta ha."
Erkl. Der Anfang des Verbum, dessen Fäcil nicht ge-
nannt wird, steht stets mit Damm. d. i. gleichviel ob es
an-nä'ibu 'an al-fä'üi. 129
Perf'ectum oder Imperfectum ist. Mit Kasr steht die vorletzte
Sylbe Perfecti und mit Fath die vorletzte Imperfecta
„Die zweite Silbe der Formen, die auf das Medial-Tä folgen
(d. i. die fünfte und sechste Form), setze Avie die erste un-
bestrittener Weise, und den dritten Buchstaben der Formen, die
mit dem Hamz der Verbindung beginnen, setze wie den
ersten."
Erkl. Ist das wegen des Mafcül passiv gebildete Ver-
bum mit dem Medial-Tä gebildet, wird die erste und zweite
iSylbe mit Damm versehn; vgl. tadahrag'a pass. tuduhrig'a.
Wird die Form eröffnet durch das Hamz der Verbindung,
so steht der erste und dritte Buchstabe mit Damm, vgl.
istahlä pass. ustuhlija.
„Setze mit Kasr oder einem undeutlichen Vocal den er-
sten Buchstaben eines dreiradicaligen Verbum, welches im
zweiten Radikal schwach ist. Kommt das Damm vor wie
in bü(a, so erfrage es."
Erkl. Wird ein dreiradikaliges Verbum mit schwachem
Mittelbuchstaben als Passiv gebildet , steht sein erster
Radikal auf drei Arten; 1) mit einem deutlichen J, vgl.
kila.
Vgl. „Es ward gewebt (hikat), da es gewebt wurde, so
auf zwei Leisten, dafs es die Dornen herabrifs und nicht
zerstochen wurde."
2) Das reine deutliche U.
Vgl. „Wenn doch, doch nicht nutzt zu etwas: das wenn
doch, wenn doch Tugend verkauft würde (büca), so würde
ich sie kaufen."
Dies ist die Sprachweise der Bani Dubair und Bani
Fakcas. Beide gehören zu den Gebildeten der Bani Asad.
3) Die undeutliche Aussprache, d. h. einen Vocal, der
zwischen dem Damm und Kasr schwankt, auf den ersten Ra-
dical setzen. Dies zeigt sich nur in der Aussprache, nicht
in der Schrift. Danach wird bei den Sieben Kur. 11, 46.
gelesen: „Es wurde gesagt: o Erde, verschlinge dein Wasser
und o Himmel, halt an, und es zog ein (wagüda) das Wasser."
9
130 I'"' Vertretet des Fa'il.
„ Wenn durch eine Vocalisation Verwechslung zu be-
furchten ist, vermeidet man dies, und was bisweilen bei bä'a
gesehn wird, geschieht bei Verben wie habba."
Erkl. Wird ein dreiradikaligcs Verbum mit schwachem
mittleren Stammbuchstaben, nachdem es in's Passiv gestellt
ist, an das Pronomen der ersten, zweiten oder dritten Person
annectirt, kann es ein Wäw oder Ja, zum mittleren Radikal
haben. Hat es W&w, ist nach Verf. Kasr oder der Mittel-
laut auf dem ersten Radieal nöthig. Damm darf da nicht
stelin, damit es nicht mit dem Activ verwechselt werden
kann. Ist Ja der mittlere Radikal, ist nach Verf. Damm
oder der Mittellaut aus demselben Grunde nöthig. So sind
die Worte des Verf. aufzufassen, nämlich: Ist eine Verwechs-
lung bei den voraufgehenden Formen d. i. bei Damm, Kasr oder
dem Zwischenlaut zu befürchten, geht man davon zu einer
Form ab , wo keine Verwechslung stattfinden kann. — Er-
wähnt ein anderer, dafs das Kasr beim Verbum mit Wäw
und das Damm bei dem mit Ja stehe, und der Mittellaut
das Gewählte sei, so ist dies nicht als nothwendig zu erach-
ten, denn das Damm kann bei dem Verbum mit Wäw und
das Kasr bei dem mit Ja stehn. Das, was für den ersten
Radikal von bä(a gilt, dafs nämlich Damm, Kasr und der
Mittellaut erlaubt sei, gilt auch für Verba mit Doppel-
buchstaben.
„Was dem ersten Radikal von bäfa widerfährt, tritt
auch klar hervor bei dem Buchstaben, welchem der Mittel-
radikal sich anschliefst wie bei iljtära, inkäda und dergl."
Erkl. Beim Passiv gilt für den Buchstaben, dem der mitt-
lere Stammbuchstabe sich anschliefst, nämlich in allen Formen
nach iftafala und infa(ala, die einen schwachen Buchstaben
zum zweiten Radikal haben, dasselbe, was für den ersten Radikal
von bäca feststeht, nämlich dafs Damm, Kasr und der Mittel-
laut stehn kann. Man kann das Tä und Käf in uhtura
und unküda auf die drei Weisen aussprechen. Danach
richtet sich auch der Vocal des Hamz.
„Ein dazu Befähigfes, nämlich ein Zarf oder Masdar, oder
eine Präposition pafst zu einer Stellvertretung des Fä(il."
Erkl. Wenn kein Mai *ul bihi(Passiv-Object) sich vorfindet,
an-nä'ibu can al-fä'ili. 131
stellt man ein Zarf oder G'arr \va Mag'rür, oder ein Masdar an
seine Stelle, doch müssen diese dazu passend sein. Hierdurch hütet
er sich vor dem dazu Unpassenden z. B. wie das Zarf, das nicht
flectirt wird, d. i. das, in dem der Accusativ nothwendig ist,
vgl. sahara, oder das Masdar, das nicht flectirt werden kann,
vgl. mafäda-l-lahi. So auch das Zarf, Masdar oder G'arr
wa Mag'rür, die keinen neuen Sinn hinzufügen; man kann
nicht sagen sira waktun oder duriba darbun, auch nicht
g'ulisa fi darin, dagegen sagt mau sira jaumu- l-g'umcati,
duriba darbun s'adidun, murra bizaidin.
„Nicht vertritt etwas von diesen, wenn in der Rede ein
Mafcül bihi sich vorfindet, doch bisweilen kommt es vor."
Erkl. Die Lehrweise der Basrenser, al-Ahfas' ausge-
nommen, ist: dafs, wenn nach dem Verbum, welches im Pas-
siv steht, weil sein Fä(il nicht genannt wird, ein Mafcül bihi,
ein Masdar, ein Zarf, und G'arr wa Mag'rür tritt, nur das
Mafcül bihi an die Stelle des Fä(il gestellt werden könne,
vgl. duriba zaidun darbän s'adidan jauma-l-g'umcati
amäma-1-amiri fi därihi. Wenn das Mafcül bihi sich
vorfindet, kann nichts anderes an der Stelle des Facil stehn und
was von der Art vorkommt, ist abnorm oder zu interpretiren.
Die Küfenser erlauben die Setzung eines anderen an die
Stelle des Fäcil, wenn auch das Mafcül bihi sich vorfindet,
sei es, dafs es voranstehe oder nachfolge. Sie zeigen als
Beweis auf mit der Lesart des Abu G'acfar, Kur. 45, 13:
„Damit zugetheilt werde dem Volk das, was sie gewonnen"
(lijug'za kauman bimä känü jaksibüna).
Vgl. „Nicht wird um Erhabenes ermüdet aufser ein
Edler, noch heilt einer den Irrenden aufser der, welcher den
rechten Weg hat."
Die Lehrweise von al-AMas' ist, dafs, wenn etwas ande-
res als das Maffül bihi diesem voraufgeht, man beide
an die Stelle des Fäfil setzen könne; man sage duriba fi-d-
dari zaidan und duriba fi-d-dari zaidun. — Geht
aber keine von den drei erwähnten Wortklassen vorauf, mufs
das Mafcül bihi an die Stelle des Fäcil treten.
„UebereingekommenerMafsen vertritt bisweilen das zweite
Mafcül (als das passive) von der Verbalgattung kasä, das
9*
132 Der Vertreter <les Y\'\\.
IVi il in den Füllen, WO man vor einer Verwechslung si-
cher ist."
Erkl. Steht ein Verbum, das zwei Mal" nl regiert, im Passiv,
so is< zu unterscheiden, ob es der Gattung von actä oder
der von zanna angehört. Gehört es zur Gattung von a'ta,
kann man nach \ eil', das erste und zweite: als Stellvertreter
des FäSl setzen, worin man vollkommen übereinstimmt, d. h.
wenn keine Verwirrung durch die Setzung des zweiten er-
folgt. Ist dies aber der Fall, muPs man das Erste als Stell-
vertreter setzen, vgl. hei actaitu zaidan camran. Hier
kann heim Passiv nur das Erste das FaSl vertreten, weil
beide nehmend sein können und dadurch eine Verwechslung
zu befürchten ist. Die im Vers erwähnte Ucbercinstimmung
gilt dafür, dafs man das Zweite als Nominativ setzen kann,
wenn keine Verwechslung zu befürchten ist. Will Verf. be-
zeichnen, dafs eine Uebereinstimmung von Seiten aller Gram-
matiker stattfinde, so ist es nicht richtig, denn die Lehr-
weise der Küfenscr ist, dafs, wenn das Erste determinirt ist
und das Zweite indeterminirt, die Setzung des Ersten an der
Stelle des Fä(il möglich sei, vgl. uctija zaidun dirhamän.
„Bei den Verben der Gattung zanna und arä ist die
Verweigerung gewöhnlich angenommen, doch sehe ich kein
Hindernifs, wenn das Ziel klar ist."
Erkl. Ist ein Verbum auf zwei Maful transitiv, von
denen das zweite ursprünglich ein Ilabar ist, wie zanna und
seine Verwandten, oder ist es auf drei Mafcül transitiv, so
ist das Bekannte bei den Grammatikern, dafs die Setzung
des Ersten (als Stellvertreter) nothwendig sei. Die Setzung
des zweiten ist bei der Kategorie von zanna verwehrt, ebenso
ist die Setzung des zweiten und dritten bei der Kategorie von
a'lama verboten.
Ihn Abü-r-Rabi( und der Sohn Verf's. berichten die
Uebereinstimmung der Grammatiker darin, dafs die Setzung
des dritten Objects (als Stellvertreter) bei a'lama verboten
sei. Andere meinen, wie auch Verf., dafs die Setzung des
Ersten nicht allein möglich sei, weder bei Verben wie zanna
noch bei der Kategorie von aclama, doch darf keine Verwechs-
lung stattfinden. Vgl. zunua zaidan kä'iniun, u'lima
an-nä'ibu 'an al-fä'ili. 133
zaidan farasuka musrag'än. In Betreff der Setzung des
dritten Objects als Stellvertreter bei uclima berichten Ibn
Abü-r-Rabif und der Sohn Verf's. die Uebereinstimmung in
Hinsicht der Verwehrung, doch ist's nicht so; Andere be-
richten das Gegentheil. Wenn aber eine Verwechslung statt-
findet, darf man allein das Erste bei den Verben wie zanna
und a'lama als stellvertretend setzen.
„Was aufser dem Stellvertreter noch an das in den No-
minativ Setzende angehängt wird, mufs im Accusativ stehn."
Erkl. Die Kegel des Maf'ül, welches an die Stelle des
Fäcil tritt, ist dieselbe wie die für's Fäcil selbst. Wie also
das Verbum nur ein Subject in den Nominativ setzet, so
setzt es auch nur ein Mafcül in den Nominativ. Hat also
das Verbum zwei Mafail oder mehr, setzt man das Eine von
ihnen an die Stelle des Subjects und setzet die übrigen in
den Accusativ: ucti zaidun dirhamän.
XV11I. Die Zurückhaltung des Regens vom Regime.*)
(is'ti</älu-rfimili 'an al-ma'müli).
„ Wenn das Pronomen eines voraufgellenden Nomen, v> 255-
das seiner Form und Stellung nach im Accusativ steht, ein
Verbum von demselben zurückhält; so setze das voraufge-
hendc Nomen in den Accusativ durch ein Verbum, das ver-
schwiegen wird und nothwendig mit dem schon klar ausge-
sprochenen übereinstimmt."
Erkl. Die Zurückhaltung (Is'tigäl) besteht darin, dafs
ein Nomen voraufgeht und nach ihm ein Verbum steht, wel-
ches regiert a. entweder das Pronomen des voraufgehenden
Nomen selbst, oder b. doch ein mit ihm in Verbindung Ste-
hendes, d. h. ein an das Pronomen des voraufgehenden No-
men Annectirtes, vgl. zu a. zaidan darabtuhu und zai-
dan marartu bihi, zu b. zaidan darabtu gulamahu. —
*) Is'tigäl ist die Vorwegnahme der Rectionskraft eines Regens.
\,)\ Die Zurückhaltung ilos Segens vom Regime.
Die Verse VerPs. heifsen restituirt: Wenn das Pronomen
einea voraufgehenden Nomen ein Verbum von diesem Nomen
durch den Accusativ des Pronomens der Form oder der Stellung
naoh zurückhält, so ist das Verbum durch das Pronomen des Nomen
zurückgehalten, das vorhergehende Nomen zu regieren. In beiden
Beispielen zu ". hält man durch das Pronomen das Verbum
von zaidan zurück; darabtu aber fafst das Pronomen im-
mittelbar, marartu hingegen durch eine Pracposition, so
dafa es der Form nach im Genitiv, dem Sinne nach im Ac-
cusativ steht. Fände die Zurückhaltung nicht durch das
Pronomen statt, so würde das Verbum zaidan regieren, wie
es jetzt das Pronomen regiert.*) — Der Sinn des zweiten
Text-Verses: Befindet sich Nomen und Verbum in erwähn-
ter Gestalt, ist der Accusativ des voraufgehenden Nomen er-
laubt. Die Grammatiker sind uneins über das, was das
Nomen in den Accusativ setzt. Die meisten sagen, es stehe
im Accusativ durch ein nothwendig verschwiegenes Verbum,
denn das repraesentirende (Pronomen) und das repraesentirte
(Nomen) verbindet man nicht in eins. Das verschwiegene Verbum
sei dem Sinne nach mit dem sichtbaren übereinstimmend und
dieses letztere schliefse das mit ein, womit es dem Worte und
dem Sinne nach übereinstimmt: zaidan darabtuhu = da-
rabtu zaidan darabtuhu. Die zweite Lehrweise ist, dafs das
Nomen durch das nach ihm folgende Verbum im Accusativ stehe;
so ist die Ansicht der Küfenser. Doch sind sie wieder unter sich
uneins; Einige sagen, das Verbum regiere das Pronomen und
das Nomen zu gleicher Zeit. Doch erwiedert man dagegen, dafs
nicht ein Regens das Pronomen eines Nomen und auch das sicht-
bare Wort regieren könne. Andere sagen, es regiere das
sichtbare Wort und das Pronomen sei nicht regiert. Dage-
gen wird behauptet, dafs die Nomina nicht mehr ohne Rection
stehen, nachdem sie mit ihrem Regens verbunden wor-
den sind.
„Der Accusativ ist nothwendig, wenn das voraufgehendc
*) Nach der arabischen Grammatik regiert jedes Verbum ursprüng-
lich einen Accusativ; den Genitiv regiert es nur mittelbar und auch
dann sind Pracposition mit Anhang eigentlich ein Accusativ. — Dabei-
ist zaidun marartu bihi ein Nominalsatz dessen 7/abar ein Satz ist,
hingegen zaidan marartu bihi sind zwei versteckte Verbal-Satze.
al-is'ti^äl. 135
Nomen sich solchen Wörtern anschliefst, die speciell dem
Verbum angehören wie in und haitumä."
Erkl. Die Grammatiker erwähnen, dafs die Fragepimete
dieses Capitels in fünf Fälle zerfallen: 1) der, in dem der
Accusativ nothwendig ist; 2) der, in dem der Nominativ
nothwendig steht; 3) die Fälle, in denen beides zwar statt-
finden kann, doch der Accusativ vorwiegt; 4) die Fälle, in
denen beides zwar stattfinden kann, doch der Nominativ vor-
wiegt; 5) wo beide Casus gleicher Weise stehn können.
Den ersten Fall behandelt Verf. im Verse. Der Accusativ
des voraufgehenden Nomen ist nothwendig, wenn er nach
den Conjunctionen steht, die sich nur dem Verbum an-
schliefsen, wie nach den Conjunctionen der Bedingung in,
haitumä; vgl. in zaidän akramtahu akrimka und hai-
tumä zaidän talkahu fa'akrimhu. — Hier mufs der Ac-
cusativ stehn und man darf nicht den Nominativ setzen, so
dafs er Mubtada* wäre, da dies nicht hinter diesen Partikeln
statt hat. Einige erlauben, dafs das Nomen nach ihnen stehe
und der Nominativ sei bei ihnen nicht als Mubtada5 verboten.
Vgl. „Nicht sei traurig, wenn ich das Vermögen durch-
gebracht; wenn ich aber untergegangen, dann sei traurig."
„Wenn das voraufgehende Nomen einem Worte folgt,
das allein mit dem Mubtada5 steht, so setze nothwendig im-
mer den Nominativ. So auch , wenn das Verbum einem
Worte folgt, das nicht so steht, dafs es voraufgehend von
von dem nachfolgenden regiert wird."
Erkl. In diesen beiden Versen behandelt Verf. den
zweiten Abschnitt, nämlich den, in welchem der Nominativ
nothwendig ist. Der Nominativ des Nomen, von dem das
Verbum zurückgehalten wird, ist nothwendig, wenn dasselbe
nach solchen Worten steht, die speciell das Mubtada5 ver-
langen, wie z. B. nach idä der Ueberraschung, da nach die-
sem idä das Verbum weder sichtbar noch supponirt vor-
kommt. So ist auch der Nominativ des vorgestellten Nomen
nothwendig, wenn das Verbum, das durch das Pronomen zu-
rückgehalten wird, einer Partikel folgt, bei der das Nachfol-
gende nicht das ihr Voraufgehende regiert, wie bei den
Bedingungs- und Fragepartikeln und dem verneinenden
136 Die Zurückhaltung dos Regens vom Regime.
inä. Vgl. zaidun in lakitahu fa'akrimhu, zaidun lial
clarahtahu, zaidun ma lakituhu.
Der Aeeusativ ist hier nicht möglich, denn das, was das
ihm \ oraufgehende nicht regieren kann, kann auch nicht ein
Wort repräsentiren, welches das vor ihm Stehende regiert.
Wer die Etection des diesen Partikeln Folgenden auf das
Voraufgehende erlaubt, und somit sagt zaidfin ma lakitu,
erlaub! den Aeeusativ zu setzen durch ein supponirtes Regens
und sagt demnach mit dein Pronomen zaidan ma lakituhu.
„Gewählt ist ein Aeeusativ vor einem Vcrbum, das ein
Streben ausdrückt und nach solchen AVorten, die meistens vor
dem Verbum stehn. So auch nach einem Verbindungswort,
welches ohne eine Trennung, mit dem Regime eines vorher-
gehenden Verbuni sich verbindet."
Erkl. Dies ist der dritte Abschnitt, d. i. der, in wel-
chem der Aeeusativ gewählt ist. Dies findet statt, wenn
nach dem Nomen ein Verbum steht, welches ein Streben an-
zeigt, wie der Imperativ, Prohibitiv und der Wunsch, vgl.
zaidan idribhu, zaidan lä tadribhu, zaidan rahi-
mahu-1-lahu. Ebenso ist auch der Aeeusativ gewählt, wenn
das Nomen nach einer Partikel steht, die meistens mit dem
Verbum verbunden vorkommt, wie z. B. das Hamz der Frage,
vgl. a zaidan darabtahu. — So ist auch der Aeeusativ
gewählt, wenn das Nomen, von dem die Rection zurückge-
halten wird, nach einer Verbindungspartikel steht, der ein
Vcrbalsatz voraufgeht, sodafs keine Trennung zwischen dem
Verbindungswort und dem Nomen eintritt, vgl. kama zaidun
wafamrän akramtuhu. Ist aber eine Trennung zwischen
dem Verbindungswort und dem Nomen, verhält sich das No-
men, wie wenn nichts voraufginge, vgl. kama zaidun
wa'aramä famrun fa'akramtuhu. Bei (amrün ist Accus,
und Nom. möglich, doch der Nom. gewählt, während in
kama zaidun wa^ammä camrän fa-'akrimhu der Ae-
eusativ wegen des im Verbum liegenden Strebens gewählt ist.
„Folgt das Verbundene einem Verbum, durch welches
von einem Nomen ausgesagt wird, verbinde es nach Wahl."
Erkl. Der Fall, in dem beide Casus gleicher Weise
möglich sind, ist vorher als der fünfte erwähnt. Es bestimm-
al-is'ti#äl. 137
ten die Grammatiker, dafs dadurch, dafs das Nomen, von
welchem das Verbum abgehalten wird, nach einem Verbin-
dungswort steht, dem ein Satz mit zwei Auf'fasungen vorauf-
geht, der Nominativ und Accusativ gleicherweise stehn kann.
Ein Satz mit zwei Auffassungen ist ein Satz, dessen Anfang
ein Nomen und dessen Ende ein Verbum ist, vgl. zaidun
käma und camrün akramtuhu. Der Nominativ steht in
Hinblick auf den Anfang und der Accusativ in Hinblick auf
das Ende.
„Der Nominativ ist in anderen als den vorübergeführten
Fällen überwiegend. Thue das, was freigestellt ist und lafs,
was nicht freisteht.'*
Erkl. Dies ist der vierte Theil, dafs beide Casus ste-
hen können, der Nominativ aber gewählter ist. Dies hat
Statt bei jedem Nomen, bei dem nicht etwas sich vorfindet,
was den Accusativ oder Nominativ noth wendig macht, noch
was den Accusativ vorwiegen läfst, noch was beide Fälle
gleicherweise erlaubt.
In Fällen wie zaidun darabtuhu, ist der Nominativ
gewählter, denn nicht zu subintelligiren ist dem Subintelligi-
ren vorzuziehn. Einige meinen, dafs der Accusativ nicht
erlaubt sei wegen der Beschwerlichkeit des Subintelligirens,
doch ist das ohne Gehalt. Sibawaihi und andere von den
Häuptern der arabischen Grammatiker überliefern diese Fälle
häufig, Abü-s-Sacädät Ibnu-s'-S'ag'ari in seinen Dictaten vom
Accusativ führt folgenden Vers an:
Vgl. „Einen Reiter haben sie hinterlassen, einen hart-
näckigen, keinen furchtsamen oder schwachen unvermögenden."
Hierher gehört Kur. 13, 32. „In die Gärten von (Adn
werden sie eingehn, g'annäti cadnin jadhulünahä."
„Die Trennung eines durch eine Praeposition oder An-
nexion Zurückgehaltenen wandelt sich ab wie die Verbindung."
Erkl. Es giebt keinen Unterschied bei den voraufge-
henden fünf Fällen, ob das Pronomen verbunden wird mit
dem Verbum, das durch dasselbe zurückgehalten wird, vgl.
zaidun darabtuhu, oder getrennt ist von ihm durch
eine Praeposition, wie zaidun marartu bihi, oder durch
1-38 Die Zurückhaltung lies Regens vom Regime.
eine Annexion, vgl. zaidun darabtu gulamahu. — Vgl.
die angeführten Beispiele.
„Behandle in diesem Capitel ein BeschreibungSAvort mit
der Rection gleich mit dem Verbum, wenn nicht ein Hin-
dernifs eintritt."
Erkl. Das Eigenschaftswort, welches regiert, wird in die-
sem Capitel wie das Verbum behandelt, d. i. Part. Act. und
Part. Pass. Ausgeschlossen ist das Nomen verbi, da es kein
Eigenschaftswort ist, so auch das Eigenschaftswort, das nicht
regiert, Avie das Part, act., Avelches im Sinne des Perfectum steht,
vgl. zaidun ana däribuhu amsi, denn Avas nicht regiert,
repräsentirt auch kein Regens; vgl. dagegen zaidun, zaidän
anä däribuhu-1-äna au gadän. — Verf. envähnt im
Vers, dafs vor das Beschreibungswort ein Hindernifs treten
kann, das ihm verAvehrt auf das Voraufgehende Rectionskraft
zu üben, z. B. A\enn der Artikel vortritt zaidun anä-d-dä-
ribuhu, denn das nach dem Artikel Stehende kann das dem-
selben Vorhergehende nicht regieren.
„Das an ein Appositiv (at-tabi() angehängte Wort ist
Avie das an das AA'irklich selbst vorkommende Nomen ange-
hängte."
Erkl. Es ist erwähnt, dafs es bei diesen Wortklassen
gleichgültig ist, ob das Pronomen an das Verbum angehängt
wird, oder von demselben durch eine Praeposition oder Anne-
xion getrennt ist. Jetzt erwähnt Verf., dafs das mit dem Appositiv
Vermischte Avie das ursächliche EigenschaftsAvort (as-sababi*)
sich verhält. Dann nämlich, AAenn das Verbum etwas Fremd-
artiges regiert und ihm das folgt, AArelches das Pronomen des
vorhergehenden Nomen umfafst AArie ein EigenschaftsAvort,
(vgl. zaidän darabtu rag'ulän juhibbuhu), oder eine erklärende
Apposition (zaidän darabtu camrän abähu), oder ein speciell
durch AATa Verbundenes (zaidän darabtu (amrän wa3ahahu),
so findet die Verbindung damit ebenso statt, Avie die mit
dem ursächlichen EigenschaftsAArort, so steht zaidän da-
rabtu rag'ulän juhibbuhu an der Stelle von zaidän
darabtu gulamahu. Das Resume ist, dafs das Fremdar-
*) Vgl. de Sacy Gram. II, 198.
ta'addM-ffli waluzumuhu. 139
tigc, dem man etwas folgen läfst, worin sich das Pro-
nomen des vorhergehenden Wortes befindet, ebenso ange-
selin wird, wie etwas Verwandtes.
XIX. Das transitive und intransitive Verburn.
(ta'addi-1- ffli waluzümuliu).
„Das Merkmal des als transitiv gesetzten Verbum ist,
dafs man das Hä, welches nicht das des Masdar ist, damit
verbindet."
Erkl. Das Verbum zerfallt in das transitive und intran-
sitive. Das Transitive ist dasjenige, welches sich mit seinem
Object ohne Präposition verbindet; das Intransitive hingegen
ist dasjenige, welches nur durch eine Praeposition sich mit
seinem Object verbindet oder das kein Object hat. — Das
Verbum, welches sich mit seinem Object direct verbindet,
nennt man transitiv und Eindruck machend (wäki( ) und
übergehend (mug'äwiz). Das was sich nicht so verhält, ist
das feststehende (läzim), ohnmächtige (käsir), intransitive
oder das durch eine Partikel transitive. Merkmal des tran-
sitiven Verbum ist, dafs ein Hä damit verbunden wird, wel-
ches auf etwas anderes als das Masdar zurückgeht, das ist
das Hä des passiven Objects (mafcül bihi). Das Hä des
Masdar hingegen verbindet sich mit dem transitiven und in-
transitiven Verbum, zeigt also nicht die Transitivität oder
Intransitivität desselben an.
„Setze durch das transitive Verbum das Object in den
Accusativ, wenn es nicht die Stelle eines Fäfil vertritt, vgl.
ich studierte die Bücher."
Erkl. Das transitive Verbum mufs sein Object in den
Accusativ setzen, wenn dies nicht das Fäcil desselben ver-
tritt. Ist dies aber der Fall, ist der Nominativ nothwendig.
Auch steht das passive Object (mafcül bihi) im Nominativ
und das Fä(il im Accusativ, wenn keine Undeutlichkeit zu
befürchten ist, vgl. „es zerrifs das Kleid den Nagel" (lja-
raka at-taubu-1-mismara). Doch ist das nicht regelrecht.
140 Dm trausitivt.' und intransitive Vcrbum.
sondern beschrankt sich auf die gehörten Falle. Die Verba
transitiva zerfallen in drei Klassen: 1) die, welche zwei
Objecto regieren, und diese haben wiederum zwei Unterab-
theilungen, a. die Verba, bei denen beide Objecte ursprüng-
lich Mubtada3 und Ilabar sind, vgl. zanna, und b. die, deren
zwei Objecte diese eigentümliche Beschaffenheit nicht ha-
ben; 2) die, welche drei Objecto regieren, und 3) die nur
ein Objeet haben.
„Das Intransitive (lazim) ist das Nicht -transitive. Es
wird die Intransitivität der Verba festgehalten, die eine na-
türliche Eigenschaft bezeichnen, vgl. nahima er war gierig;
so auch die vierte Verbalform der vierradicaligen Verba,
vgl. ifxalalla, das der Form ik(ansasa ähnelnde (die dritte
Form der vierradicaligen Verba), das was eine Reinheit oder
Schmutz, oder einen Zufall bezeichnet, oder das, was über-
einstimmt mit dem ein Objeet Regierenden, wie madda
und imtadda."
Erkl. Das Intransitive ist das, was nicht transitiv ist,
d. i. das, mit dem nicht das Ha des Pronomen, welches sich
nicht auf ein Masdar bezieht, verbunden wird. Die In-
transitivität ist für alle Verba bestimmt, die eine natürliche
Anlage bezeichnen, so auch für alle vierradicaligen Verba in
der dritten und vierten Form, ferner für die Verba, welche eine
Reinheit oder Schmutz, oder einen zufälligen Zustand be-
zeichnen; oder die, welche sich richten nach den nur ein
Objeet Regierenden, vgl. madadtu-1-hadida famtadda.
Die Verba hingegen, die sich nach den zwei Objecte
Regierenden richten, sind nicht intransitiv, sondern transitiv
auf ein Objeet. Vgl. callamtuhu an-nahwa fata(al-
lainahu.
„Mach transitiv das Intransitive durch die Praeposition;
wenn dieselbe weggenommen wird, so gebührt der Accusativ
dem Abhängigen aus Uebertragung. Bei an na und an wird
allgemein die Weglassung der Praeposition gestattet, wenn
kein Doppelsinn sich ergiebt, vgl. Fälle wie: „ich bewun-
dere, dafs sie sühnten" (fag'ibtu an jadü)."
Erkl. Das intransitive Verbum verbindet sich mit sei-
nem Objeet durch die Praeposition; bisweilen fällt die Prac-
t;i'ailili-l-fi'li walu/.ümiilui. \^.\
position weg und es verbindet sich dann selbst direet mit
seinem Object.
Vgl. „Ihr gingt beim Wohnsitz vorüber, ohne ange-
halten zu haben; eui*e Rede ist mir dann verwehrt."
Bei der Mehrzahl ist die Wegnahme der Praeposition
nicht regelrecht, aufser bei an und anna, sondern
kommt nur in gehörten Fällen vor. Abu- 1- Hasan cAli Ibn
Sulaimän aus Bagdad, d. i. al-Ahfas' der Kleine lehrt, dafs die
Praeposition regelrecht weggenommen werden könne auch bei
anderen als jenen beiden unter der Bedingung, dafs nur eine
Praeposition und eine Stelle der Wegnahme möglich ist. Ist
nicht eine Praeposition allein möglich, so kann sie nicht
weggenommen werden, vgl. ragiba, das mit can und fi con-
struirt wird; so ist auch, wenn die Stelle der Wegnahme
nicht klar hervortritt, dieselbe nicht gestattet, vgl. ahtartu-
1-kauma min bani tamimin. Man kann min nicht weg-
nehmen, da man dann nicht weifs, ob min vor al-kaumi
oder vor bani tamimin stehen sollte. Was an und anna
anbetrifft, so ist bei ihnen die Wegnahme der Praeposition
regelrecht erlaubt, vgl. fag'ibtu an jadü für cag'ibtu
min an jadü. Entsteht aber eine Undeutlichkeit dadurch, ist
die Wegnahme nicht möglich; ragibtu fi an taküma.
Man ist uneins über die grammatische Stelle von an
und anna bei der Wegnahme der Praeposition. al-Ahfas' be-
hauptet, sie ständen an der Stelle des Genitiv; al-Kisä'i lehrt,
ihre eigentliche Stelle sei der Accusativ; Sibawaihi gestattet
beides. Das Resume": dafs das intransitive Verbum
Object vermittelst einer Praeposition regiert. Wenn das von
der Praeposition Regierte nicht an oder anna ist, steht die
Wegnahme der Praeposition nicht frei, aufser manchmal in
gehörten Fällen. Ist es an oder anna, so ist die Wegnahme
regelrecht gestattet, wenn kein Doppelsinn zu befürchten ist.
„Ursprünglich ist das Voraufgehn eines Fa il dem Sinne
nach wie man im Satze: „ich will bekleiden den, der euch
besucht mit einem Gewebe aus Jaman." (albisun man zä-
rakum nasg'a-1-jamani).
Erkl. Regiert das Verbum zwei Objecto, von denen
das zweite nicht ursprünglich ein Habar ist, steht ursprünglich
] \-j Dm iransitivt- und intransitive Verbum.
daa voran, was dem Sinne nach Fä'il ist. Im obigen Bei-
spiel i<t man erstes Object und nasg'a-1 - j B in a ni zweites.
Ursprünglich mnfa man voraufgehn. Möglieb ist die Vor-
aufstellung dessen, was nicht dem Sinne, nach Fä'il ist. Dies
ist aber dem Ursprünglichen zuwieder.
„Nothwendig ist die ursprüngliche Stellung wegen einer
zufallig eintretenden Ursache, das Aufgeben dieser ursprüng-
lichen Stellung wird bisweilen als nothwendig angcsehn."
Erkl. Die ursprüngliche Stellung, d. i. die Vorauf'stcl-
lung des, was der Bedeutung nach Fa5il ist, ist nothwendig,
wenn etwas dies Verursachendes, nämlich die Furcht vor Un-
deutlichkeit, eintritt, vgl. actaitu zaidan camrän. Bisweilen
ist nothwendig die Voraufstellung dessen, was dem Sinne
nach nicht Fäcil, und die Nachstellung dessen, was der
Bedeutung nach Fäcil ist, vgl. a'taitu ad-dirhama sa-
li il, ahn.
„Die Wegnahme einer Zuthat gestatte, wenn dieselbe
dem Sinne keinen Eintrag thut, wie dies die Wegnahme des-
sen, was als Antwort eingereiht ist oder was beschränkt
wird, thun würde."
Erkl. Die Zuthat ist das Gegentheil des Wesenhaften.
Das Wesenhafte ist das, was man nicht entbehren kann, Avic
das Fä'il; Zuthat hingegen ist das, was man entbehren kann,
wie das passive Object (al-mafül bihi). Die Wegnahme der
Zuthat ist erlaubt, wenn sie dem Sinne nicht schadet, vgl.
Kur. 92, 5. „Was anlangt den, der giebt und sich wahrt";
ferner 93, 5. „Fürwahr dein Herr wird dir geben und du
wirst zufrieden sein"; ferner 9, 29. „Bis sie geben den Tribut."
Schadet aber die Wegnahme der Zuthat, ist dieselbe nicht erlaubt,
wie, wenn das passive Object in Erwiederung einer Frage
steht, vgl. man darabta, Antwort darabtu zaidan, oder
es beschränkt ist durch illa vgl. ina darabtu illä zaidan. In
beiden Fällen darf zaidan nicht wegfallen, da beim ersten
eine Antwort ohne zaidan nicht statt hat, und beim zwei-
ten ohne zaidan die Negation ganz allgemein bliebe, wäh-
rend sie doch nur für die anderen als zaid gelten soll.
„Weggenommen wird das die Zuthat in den Accusativ
at-tanäzu'u fi-l-'amali. 143
Setzende, wenn es bekannt ist; bisweilen ist seine Weg-
nahme nothwendig."
Erkl. Man kann das die Zuthat in den Accnsativ
Setzende wegnehmen, wenn etwas darauf hinleitet, vgl. man
darabta, Antwort zaidän. Bisweilen ist die Wegnahme
desselben nothwendig, wie voraufgeht im Capitel von der Zu-
rückhaltung (Is'tigäl).
XX. Der Conflict in Bezug auf die Rection.
(at-tanäzucu fl-l-*am ali).
„Verlangen zwei Regens die Rection auf ein Nomen,
dem sie voraufgehn, so hat eins von ihnen die Rection. —
Das zweite hat bei den Basrensern näheren Anspruch, doch
andere wählen das Gegentheil als näher stehend."
Erkl. Das technische Wort „Conflict", ist ein übertrage-
ner Ausdruck davon, dafs zwei Regens auf ein Regime sich
wenden. Die Regens müssen vor dem Regime stehn, denn
wenn die Regens nachstehn, ist keine Frage mehr in Betreff
des Conniets. Eins von den Regens regiert, das andere da-
gegen steht müfsig und regiert nur das Pronomen des re-
gierten Nomen. Es ist kein Streit zwischen den Basrensern
und Küfensern darüber, dafs jedes einzelne der Regens das
sichtbare Wort regieren könne, aber man ist uneins über
das, was das Bessere sei. Die Basrenser sagen, das zweite
sei dazu fähiger, weil es dem Regime näher stehe; die Kü-
fenser dagegen meinen , dafs das Erste besser sei , weil es
voraufgehe.
„Lafs das Rectionslose das Pronomen des Nomen, das
beide sich streitig machen, regieren; setze nothwendig, was
als solches behandelt wird. Vgl. „Sie thun beide wohl und
es thun übel deine beiden Söhne ," und „ es schweiften aus
und waren ungerecht deine beiden Knechte."
144 De' Confliot in Bc/.ug auf die Rection.
Erkl. Setzt man das eine der beiden Fa'il als Regens
flir das sichtbare Wort und das andere rcctionslos, so lafs
das ßectionslose das Pronomen des sichtbaren Worts regieren.
Nothwendig mufs man das Vcrbnm mit dem Pronomen setzen,
wenn »las vom Fa'il Erstrebte der Art ist, dafs seine Erwäh-
nimg nöthig ist, und man es nicht wegnehmen darf wie
auch nicht das Fa'il. So sagt man juhsinani wa jusi'u-
bnaka oder juhsinu wa j usiYini-bnaka, nicht juhsinu
wa jusi\i-bnäka, da die Wegnahme des Pronomen die
Wegnahme des Fa'il betreibt, das Fa'il aber erwähnt wer-
den mufs. al-Kisä5i zwar erlaubt dies, sich stützend auf
seine Lehrweise, dafs es erlaubt sei, das Fa'il wegzunehmen;
auch erlaubt es al-Farrä?, darauf sich stützend, dafs beide
Fa'il zugleich das sichtbare Nomen regieren. Dieses ist von
beiden darauf gegründet, dafs die Setzung eines Pronomen
beim Ersten verwehrt ist, wenn das Zweite regiert, und dies
ist grade das, was wir als das gewöhnlichste der beiden
Lehrweisen in diesem Punct erwähnt haben.
„Bringe zum ersten (Regens), das rectionslos steht, nur ein
Pronomen, welches lediglich den Nominativ veitritt; hingegen
setze seine Wegnahme nothwendig, wenn dasselbe nicht das
Habar ist, und stelle dasselbe nach, wenn es das Habar
selbst ist."
Krkl. Wie erwähnt ist, mufs, wenn eins der beiden
Regens das Substantiv regiert und das andere rectionslos
steht, dies letztere das Pronomen des Substantiv regieren.
Man mufs das Pronomen setzen, wenn das vom Verbum
Verlangte nothwendig erwähnt werden mufs, wie z. B. das
Fäcil oder sein Stellvertreter. Kein Unterschied ist hinsicht-
lich der Nothwendigkeit das Pronomen zu setzen, gleichviel,
ob das Erste oder Zweite rectionslos steht, vgl. juhsinani
wajusfu -"bnäka und juhsinu wajus^äni - bnäka. —
Steht aber das vom rectionslosen Verbum Verlangte nicht im
Nominativ, so mufs es ursprünglich entweder ein Wesenhaftes
sein, nämlich ein Object von zanna und dessen Verwandten,
denn dies ist ursprünglich ein Mubtada5 und ein Habar, oder
nicht. Ist es kein Wesenhaftes, kann es vom Ersten oder
Zweiten verlangt werden. Ist es vom Ersten verlangt, ist
die Setzung des Pronomen nicht möglich, man sagt darabtu
at-tanäzu'u fi-l-'amaü. IJ.5
wa darabani zaidun oder marartu wamarra bi zai-
dun und nicht setzt man das Pronomen und sagt darab-
tuhu wadarabani zaidun etc.
Nur bisweilen kommt es in der Dichtung vor.
Vgl. ,,Wenn du ihm gefällst und ein Genofs dir öf-
fentlich gefällt, so sei im Geheimen bewährend das Bünd-
nifs. — Weise dann ab die Berichte der Verleumder, denn
selten sucht ein Verleumder etwas anderes als die Trennung
eines Freundes."
Verlangt das zweite Regens das Object, ist die Setzung
des Pronomen noth wendig, so sagt man darabani wada-
rabtuhu zaidun, aber nicht tlarabani wa darabtu zai-
dun. Man kann das Pronomen nicht weglassen, nur selten
kommt es in der Dichtung vor.
Vgl. „Zu cUkäz verblendeten seine (des Panzers) Strah-
len die Schauenden, wenn sie auf dieselben blinzten."
Hier ist abnormer Weise im Verszwang das Pronomen
weggenommen (für lamahühu), ebenso wie die Rection des
ersten rectionslosen Verbum auf das Pronominal-Object ab-
norm ist, das doch ursprünglich nichts Wesenhaftes ist.
Dies alles findet statt, wenn das nicht im Nominativ
Stehende ursprünglich nichts Wesenhaftes ist. Ist es aber
ein solches, kann das es verlangende (Verbum) das Erste
oder das Zweite sein. Ist es das erste (Verbum), ist noth-
wendig das (Object) als Pronomen nachzustellen, vgl. zan-
nani wa zanantu zaidAn kä^imän ijjähu. Ist es aber
das zweite (Verbum), setzt man das Object als Pronomen
verbunden oder getrennt, vgl. zanantu wazannanihi zai-
dän kä'imän und zanantu wa zannani ijjähu zaidän
kä-'imän. Der Sinn beider Verse ist:
Setzt man das erste Verbum rectionslos, s_o bringt man
damit kein Pronomen, das nicht im Nominativ, sondern im
Accusativ oder Genitiv steht, zusammen, vgl. darabtu wa-
darabani zaidun; es müfste denn das Object ursprünglich
Habar sein, denn dann ist seine Wegnahme unmöglich und
es mufs nothwendig nachgestellt werden, vgl. zannani wa-
zanantu zaidän kä'imän ijjähu. Es versteht sich daraus,
dafs das zweite Verbum allgemein mit dem Pronomen steht,
10
1 1'! Pas transitive und intransitive Wibuni.
gleichviel, ob dasselbe im Nominativ, Genitiv oder Aocusativ
i-t, und ob es ursprünglich ein wesenhaftes ist oder nicht.
„Setze es (das Objeet) alfl Substantiv, wenn ein Pronomen
riabar ist, von einem andern als dorn, was mit dem erklä-
renden (Substantiv) übereinstimmt. Vgl. „Ich halte den Zaid
und 'Ann- für zwei Brüder im Wohllehen, und sie beide
halten mich für einen Bruder."
Erkl. Nothwendig mufs man das Objeet des rectxons-
losen Verbum als ein Substantiv hinstellen, wenn bei seiner
S.tzung als Pronomen es nicht übereinstimmte mit dem, wo-
durch es erklärt wird, da es ursprünglich Ilahar ist von
dem. was mit dem Erklärenden nicht zusammenstimmt. Dies
i-t der Fall, wenn es ursprünglich Ilahar eines Singularis ist
und das es Erklärende im Dual steht.
Vgl. das Beispiel azunnu wajazunnäni zaidän
wa'amrän ahawaini; zaidän ist erstes MaPfil von azunnu.
'amrän damit verbunden, ahawaini zweites Mafcul von
azunnu. Das Ja ist erstes Mafid zu jazunnäni, es fehlt
also sein zweites Mafcul. Bringt man ihm ein Pronomen
und sagt azunnu wajazunnäni ijjähu zaidän wa cam-
ran ahawaini, wäre ijjähu übereinstimmend mit dem Ja,
da beide im Singular stehn, doch stimmte nicht dazu das
sich darauf Beziehende, nämlich ahawaini, da ijjähu ein
Singular und ahawaini ein Dual ist; es verschwände also
die Uebereinstimmung des Erklärenden und Erklärten, was
nicht erlaubt ist. Es müfstc somit ijjahuma stehn, dann
aber stimmte nicht das zweite Objeet ijjahuma, das ursprüng-
lich Habar ist, mit dem ersten Objeet, welches ursprünglich
ein MubtadV ist (dem Ja), da das erste Objeet im Singular
und das zweite im Dual steht, das Ilabar aber und das
Mubtada3 übereinstimmen mufs. Da nun die Uebereinstim-
mung nicht bei der Setzung des Pronomen möglich ist, so
ist es nöthig, das Substantiv hinzustellen, vgl. azunnu waja-
zunnäni ah an zaidän wa'amran ahawaini. Bei diesem
Beispiel ist dann nicht mehr von einem Conflict die Rede, son-
dern jedes Regens regiert ein sichtbares Wort, so ist die
Lehrweise der Basrenser. Die Küfenser erlauben, das Ob-
jeet als Pronomen zu setzen in Rücksicht auf das, Avovon
die Aussage gilt. Sie erlauben auch die Weglassung desselben.
al m«n("Qlii-l-miid;i/,u. ] 17
XXI. Dcas allgemeine Object.
( a 1 in a f Qlu-1- di u / 1 a k u ).
„Das Masdar ist das Nomen von demjenigen, das aufser
dem Zeitbegriff zu den beiden vom Verbum bezeichneten
Dingen gehört, vgl. amina am nun."
Erkl. Das Verbum bezeichnet zwei Dinge: 1) das Fac-
tum, und 2) die Zeit. Z. B. käma bezeichnet ein Stehn in
einer vergangnen, jakümu das in einer gegenwärtigen oder
zukünftigen Zeit; kum ein Stehn in der Zukunft; kijämun
dagegen ist das Factum des Stehens. Das Factum ist eins
von den beiden vom Verbum bezeichneten Dingen, und das
ist eben das Masdar. Das allgemeine Object ist das in den
Accusativ gesetzte Masdar entweder zur Bestätigung des
Regens, oder zur Erklärung seiner Gattung oder Zahl, vgl.
darabtu darbän, sirtu saira zaidin, darabtu darba-
taini. — Man nennt es allgemeines Object, wTeil richtiger
Weise ihm der Begriff des Objects zukommt, ohne an die
Setzung einer Praeposition und ähnlicher Dinge gebunden
zu sein; entgegengesetzt den anderen Objecten, denn die an-
deren Objecto tragen diesen Namen nur beschränkt auf die
Setzung einer bestimmten Praeposition, vgl. maf-ül bihi,
maTril fihi, mafcül mafahu, mafcül lahu.
„Das Masdar wird durch seines gleichen, oder durch ein
Verbum, oder ein Adjectivum in den Accusativ gesetzt. Dafs
vuis Masdar der Ursprung dieser beiden letzteren sei, ist die
bevorzugte Meinung."
Erkl. Das Masdar steht im Accusativ durch das Mas-
dar oder Verbum, oder Adjectivum. Die Basrenser lehren,
das Masdar sei die Wurzel, wovon das Verbum und das Ei-
genschaftswort abgeleitet sei; die Küfenser dagegen behaup-
ten, das Verbum sei die Wurzel und das Masdar davon ab-
geleitet. Einige lehren selbst, das Masdar sei die Wurzel,
davon werde das Verbum und von diesem wiederum das
Eigenschaftswort abgeleitet. Ibn Talha behauptet, dafs jedes
von beiden das Masdar wie das Verbum eine selbstständige
10*
148 Das allgemeine Object.
Wurzel sei and nicht sei das Eine von dem Anderen
abgeleitet
Die erste Lehrweise ist das Richtige, denn in jedem
Zweige \ai die Wurzel enthalten und »'in Mehr. Das Ver-
Itiim und das Eigenschaftswort stehen in einer solchen Be-
ziehung zum Masdar, denn beide bezeichnen das Masdar und
ein Mehr. Das Verbum nämlich bezieht sieh auf das Mas-
dar und die Zeit, und das Eigenschaftswort auf das Masdar
und ein Fä'il.
„Das allgemeine Object thut eine Bestätigung oder eine
Art, oder eine Zahl dar, vgl. „ich ging zweimal nach der
"Weise eines Gradgehenden."
Erkl. Das allgemeine Object zerfällt in drei Arten:
1) es ist bestätigend, vgl. darabtu darbän; 2) es ist eine
Gattung darthuend, sirtu saira di ras'adin; 3) es ist eine
Zahl anzeigend, darabtu darbatan wa darbat aini wa
darabatin.
„Bisweilen wird das Masdar vertreten von einem seine
Bedeutung habenden Wort, vgl. „beeifere dich jedes Stre-
bens und freue dich des Frohseins."
Erkl. Bisweilen wird das Masdar von einem seine Bedeutung
habenden Worte vertreten, wie z. B. von kullun oder badun,
die an das Masdar annectirt werden, vgl. Kur. 4, 128. „Nei-
get nicht mit jeder Zuneigung (lä tamilu kulla-1-maili)", oder
wie von einem Masdar, das dem Masdar des wirklich gesetz-
ten Verbum gleichbedeutend ist, vgl. kafadtu g'ulüsän. So
wird es auch von dem Nomen demonstrativum vertreten d p
rabtu dälika-d-darba.*) Einige meinen, dafs wenn ein
Demonstrativum das Masdar vertritt, nothwendig das Masdar
als Eigenschaftswort mufs hinzukommen. Das ist eine Sache
näherer Betrachtung. Sibawaihi führt das Beispiel an za-
nantu däka = zanantu daka-z-zanna. Hier steht däka
ohne Eigenschaftswort. Auch wird das Masdar von seinem
Pronomen vertreten, vgl. darabtuhu zaidän seil, ad-darba,
vel. Kur. 5. 115. „Nicht will ich Strafe zufügen einem der
*) dälika ist hier als das Substantivum und aJ-darba als das
hinzugefügte Eigenschaftswort betrachtet.
al niaf ülu-1-murtadu. 149
Geschöpfe"; oder auch von seiner Zahl, vgl. Kur. 24, 4.
„schlaget sio achtmal"; oder auch von dem Instrument da-
rabtuhu sautän. Hier ist das Mudäf weggefallen und das
Mudäf ilaihi an seine Stelle gesetzt, vgl. dar ab tu hu
darba-s-sauti.
„Das Masdar zur Bestätigung stell immer in den Sin-
gular, das andere aber stelle in Dual, Plural und Singular.'*
Erkl. Das Masdar, welches sein Regens bestätigt, darf
nicht im Dual oder Plural stehn , sondern nur im Singular,
denn es steht in der Kategorie der Wiederholung des Ver-
biun, und das Verbum steht weder im Dual noch Plural.
Steht das Masdar nicht bestätigend, so erklärt es die Zahl
oder die Art. Verf. erwähnt, dafs sein Dual und Plural mög-
lich sei. In Betreff des die Zahl darthuenden ist kein Streit,
dafs der Dual und Plural erlaubt sei. Bei dem die Art dar-
thuenden ist anerkannt, dafs Dual und Plural erlaubt sei,
wenn seine Arten verschieden sind, vgl. „ich wandelte die
beiden Wandel des Zaid (sairai zaidin), den guten und den
schlechten." Offenbar meint Sibawaihi, dafs regelrechter Weise
weder Dual noch Plural erlaubt sei, sondern dafs man sich
hierbei auf die gehörten Fälle beschränke. Dies ist auch
das Gewählte bei as'-S'alaubin.
„Die Wegnahme des Regens beim bestätigenden Masdar
ist verwehrt, jedoch giebt es in anderen Fällen Freiheiten
wegen einer Hinweisung."
Erkl. Das Regens des bestätigenden Masdar kann nicht
wegfallen, denn das Masdar ist ausgesprochen zur Bestäti-
gung und Bestärkung seines Regens und die Wegnahme des-
selben träte damit in Widerspruch. Ist das Masdar nicht
bestätigend, wird sein Regens weggenommen wegen einer
Hinweisung darauf erlaubter oder notwendiger Weise. —
Der Sohn Verf. sagt, dafs die Worte „die Wegnahme des
Regens vom bestätigenden Masdar ist verwehrt", ungenau
seien, da darb an zaidän ein bestätigendes Masdar sei und
sein Regens nothweiulig weggenommen werden müsse. Dies
ist, wie folgen wird, nicht richtig und was er beweisen will
in Betreff der Behauptung, dafs das bestätigende Regens weg-
fallen müfste, gehört nicht hierher, denn das erwähnte
1 ;»( i Dm allgemeine Object
Beispiel i~; nicht Bestätigung, Bondern Imperativ, frei von
der Bestärkung, an der Stelle von idrib, da es in dessen
Sinne gesetzt wird. So verhält es sieh auch mit allen Bei-
spielen, die er erwähnt; denn das Masdar vertritt hier die
Stelle des Regens, dasselbe bedeutend und vertretend. Das
wird auch dadurch bewiesen, dafa man sie beide nicht zu-
sammensetzen kann, wogegen die Zusammenstellung einee
Bestätigenden und Bestätigten nie verwehrt ist. Ferner wird.
daß dieser Fall nicht zu dem sein Üegens bestätigenden M:i:-
dar gehöre, dadurch bewiesen, dafs das bestätigende Masdar
zweifellos nicht regiert, wogegen man heim .Masdar, das an
die Stelle des \ erbum tritt, streitet, ob es regiert oder nicht.
Richtig ist, dafs es regiere. In darban zaidan steht zai-
dan durch darbän im Aecusativ; auch sagt man, es stein-
im Aecusativ durch ein weggenommenes Verbuin, d. i. idrib.
Nach den Ersten steht darb an an der Stelle von idrib,
insofern es die Bedeutung und die Rection desselben hat;
nach dem zweiten steht es an dessen Stelle, zwar hinweisend
auf die Bedeutung desselben, aber ohne Rection.
„Das Regens des Masdar mufs nothwendig weggenommen
werden, wenn das Masdar als Vertreter seines Verbum auf-
tritt, vgl. nadlan, das die Bedeutung von undul hat.';
Erkl. Das Regens des Masdar wird nothwendig wegge-
nommen, wenn das Masdar als \ ertreter des Verbum steht.
Dies ist regelrecht beim Imperativ, Prohibitiv und dem
Wunsch, kijäinän lä ku'üdän = kum kijäinän walä
tak'ud ku'üdän: und zum Wunsch sakjän — sakäka-1-
lahu. So wird auch das Regens des Masdar nothwendig wegge-
lassen, wenn das .Masdar nach einem Fragewort steht, mit
dem der Vorwurf gemeint ist.
Vgl. „Wie Lässigkeit (atawäninj nachdem schon das
graue Haar dich überzogen."
Selten ist die Wegnahme des Regens des Masdar und
die Setzung des Masdar an seine Stelle bei einem Verbum,
mit dem kategorisch das 1 biliar gemeint ist, vgl. ifStl waka-
rämatan, d.i. ukrimaka. Das Masdar steht in diesen und
in ähnlichen Beispielen im Aecusativ durch ein nothwendig
weggenommenes Verbum, und das Masdar vertritt dessen
Stelle, indem es dasselbe bedeutet.
Vgl. was Sibawaihi anführt : „Sie ziehn an Dahnä vorüber,
al maTfila-l-m0Aütu. 151
indem ihre Bündel leicht sind, und kehren wieder von Darin
mit vollen Kisten. Zu der Zuir. wo de _. (stc Thr.il ihrer
täfte die Menschen beschäftigt, raube, a Zumik, das
Gut wie def Fuchs." i fanadlän zuraiku -1 -mala nadla-t-
ta alil.i).
. erlaubt hier zuraiku durch nadlän in den No-
minativ zu setzen, doch ist das noch zweifelhaft; denn wenn
nadlän als Stellvertreter der zweiten Person Irnperativi steht,
so daß) die restitutio undul ist, kann zuraiku nicht im
Nominativ stehn, denn die zweite Person Iinr.
sichtbare Nomen nicht in den Nominativ, also auch seine
Stellvertretung nicht. Ist nadlän hingegen Stellvertreter der
dritten Person Irnperativi, so dafs die restitutio lijandul
kann zuraiku im Nominativ stehn. doch ist berichtet, dafs
das Masdar nicht die Stelle eines Imperativs dritter Person
vertritt, sondern nur die zweite Person Irnperativi.
„Das Regens des Masdar, das zu einer Unterscheidung
dient, wie in der Kuränstelle immä mannä, wird weggenom-
men, wo es immer vorkommt."
Erkl. Das Regens des Masdar wird nothwendig __ -
nommen, wenn dasselbe vorkommt zur Dfesjon /-Darlegung
des Endresiütats vom Vorhergegangenen, vgl. Kur. 41 . I
„Endlich wenn ihr sie niedergeschlagen haben werdet, M
bindet fest die Fessel, dann nur entweder freiwillige Losge-
bung oder Loskaufung (sollt ihr gewähren»" fäimma inan-
nän baduwaimmä fidäan: mannän und fi da an sindzwei
durch ein nothwendig weggelassen a Verbuni im Accus
stehende Masdar. Die restitutio. Gott weiis es an.
immä tamunnüua mannän waimmä tafdüna iidäan.
WS verhält es sich auch mit einem wiederholten oder
beschränkten Masdar, wenn es als Vertreter eines Verbum
auftritt, das sich auf ein Goncretum stützt."
Erkl. Das Regens Lines Masdar wird nothwendig
genommen, wenn das Masdar ein Verbum vertritt] welches
sich an ein Concretnm anlehnt, d. h. welches demselben als
Ilabar dient und das Masdar wiederholt oder besehrä:.
vgl. zaidun sairän sairäu rest. zaidun jasiru sairän:
jasiru wurde nothwendig weggenommen, da die Verdoppe-
l,r>2 Das allgemeine Object
lang an Beine Stelle tritt; vgl. stun beschränkten Maedar: mä
zaidun i 1 1 ;'i sairän: rest. Ulli jasiru sairän; jasiru fiel
nothwendig weg wegen der in der Beschränkung liegenden
Sinnes-^ erstärkung, welche an die Stelle der Wiederholung
tritt. Wird das Masdar nicht wiederholt und nicht beschränkt,
ist die Wegnahme nicht nothwendig, vgl. zaidun sairän
rest. Kaidun jasiru sairan.
..Dazu gehört auch (las Sogenannte, das sich selbst, oder
das ein anderes Bestätigende. Das Erste ist z. B. ich schulde
ihm 1000 eingestandenermafsen, und das Zweite ist z. B.
mein Sohn bist du in der That als reine Wahrheit."
Erkl. Zu den Masdar, deren Regens nothwendig weg-
genommen wird, gehört das Masdar, welches genannt wird
«Im- sich seihst Bestätigende, und das etwas anderes Bestäti-
gende. Das sich selbst Bestätigende ist dasjenige, welches
nach einem Satz steht, der keine Idee zuläfst, als die im
Masdar liegende, vgl. lahu calajja alfun (urfän = i'tirä-
l'än rest. ätarifu i(tiräfän. Es wird so genannt, weil es
den Satz vor ihm bestätigt und dieser ist das Masdar selbst,
in dem Sinne, dafs dieser Satz die Idee keines anderen Mas-
dar zuläfst. — Das etwras anderes bestätigende Masdar ist
dasjenige, welches nach einem Satze steht, der sowohl die
Idee des Masdar als auch eine andere Idee erträgt, so dafs
der Satz durch die Setzung des Infinitiv zu einer ausdrück-
lichen Erklärung darüber wird, vgl. anta-bni hakkän.
Dies heifst, das ein anderes bestätigende Masdar, denn der
Satz vor demselben pafst auf dasselbe und auf etwas ande-
res, vgl. anta-bni, kann im wirklichen und metaphorischen
Sinn gebraucht werden, vgl. wie: „du bist bei mir in der
Liebe an Stelle eines Sohnes", doch das hakkän „in der
That'' deutet hin, dafs die Sohnschaft wirklich ist. So erhält
der Satz durch das Masdar einen Eindruck. Das Masdar
ist hier etwas anderes bestätigend, weil ja nothwendig das
Einprägende und das dem eingeprägt wird von einander ver-
-ehieden ist.
„Ebenso verhält es sich mit dem die Vergleichung ent-
haltenden Masdar nach einem Satze wie: „ich habe ein Wei-
nen wie das Weinen der Unglücklichen."
al maf ülu-I-muda/.u. 153
Erkl. Das Regens des Masdar mufs weggenommen werden,
wenn man damit eine Vergleichung beabsichtigt nach einem
Satz, der das Facil des Masdar dem Sinne nach umfafst,
lizaidin sautun sauta himärin. Geht vor diesem Masdar
kein Satz vorauf, so mufs nothwendig der Nominativ stehn,
vgl. sau tu hu sau tu himärin. So ist es auch, wenn ein
Satz voraufgeht, der nicht das Facil dem Sinne nach umfafst,
hadä sau tun sautu himärin. Verf. befafst sich zwar nicht
mit dieser Bedingung, doch versteht sie sich aus seinem
Beispiel.
XXII. Das Object des Motivs.
(al-mafül lahu).
„Das Masdar steht im Accusativ als Object des Motivs,
wenn es eine Verursachung darthut. Vgl. „Sei freigebig
aus Dank und diene." Es ist vereint mit seinem Regens der
Zeit und dem Fäcil nach. Wenn aber eine der Bedingungen
vermifst wird, so setze es durch die Praeposition in den Geni-
tiv. Dies wird auch nicht verwehrt, wenn die Bedingungen
sich vorfinden, vgl. „wegen einer Enthaltung ist dieser ge-
nügsam."
Erkl. Das Object des Motivs ist dasjenige Masdar, wel-
ches eine Ursache darthut und das mit seinem Regens
Zeit und Fäcil gemeinschaftlich hat. Vgl. das erste
Beispiel g'ud s'ukrän; hier ist die Zeit des Dankens auch
die Zeit der Wohlthat, auch ist das Subject, die zweite Per-
son, dasselbe. Vgl. darabtu-bni taMibän: „ich schlug
meinen Sohn zur Erziehung". taMibän ist ein Masdar,
welches die Ursache bezeichnet, da es richtig zur Antwort
stehn kann, warum der Schlag geschah; und dies hat mit
darabtu die Zeit und das Fä(il gemeinschaftlich. Die Regel
dieses Masdar ist, dafs es im Accusativ stehen kann, wenn
diese drei Bedingungen darin erfüllt sind, nämlich: 1) dafs
es ein Masdar ist, 2) es eine Ursache kund giebt, 3) dafs es
IM
Da.- Olyecl dC8 Motivs.
mit seinem Segens in der Zeil und dem Fä'il übereinstimmt.
Fehlt aber eine dieser Bedingungen, ist allein der Genitiv
mit der Ursach -Partikel möglich, nämlich mit li, min. I'i
und bi. Die Bedingung, dafs es Masdar sei, fehlt in gptuka
Lissamni (ich kam zu dir wegen der Butter). Als Beispiel,
indem es mit Beinern ßegens nicht der Zeil nach übereinstimmt,
vgl. -, 1 >n kamst heute zu mir, um morgen geehrt zu wer*
den (gptani-l-jauma liPikrami gadan)." 3) Als Beispiel, in dem
es mit seinem Regens nicht ein F;Vil hat, vgl. „Es kam Zahl,
damit 'Amr ihn ehre (g'a'a zaidun li'ikriiini (annin lahu)". —
Auch wird der Genitiv mit der Praeposition nicht verwehrt,
wenn auch alle Bedingungen erfüllt sind, vgl. hadä kani'un
lizuhdin. Einige glauben, dafs zur Setzung des Accusativ
genüge, dafs es Masdar sei. Es sei nicht nöthig, dafs es
mit seinem Regens in der Zeit und dem Fä'il übereinstimme
und erlauben den Accusativ von ikrämun in beiden vorauf-
gehenden Beispielen.
„Selten ist, dafs bei der Praeposition das von al Ent-
blöfste stehe, doch im Gegentheil verhält es sich mit dem
von al Begleiteten, man citirt: „Nicht will ich still sitzen
aus Furcht vor der Feldschlacht, wenn auf einander sich
thürmen die Schaaren der Feinde."
Erkl. Das Object des Motivs, welches den vorerwähn-
ten Bedingungen genügt, kann drei verschiedene Fälle ha-
ben: 1) kann es von al und der Annexion entblöfst sein;
2) kann es durch al bestimmt sein; 3) kann es in der An-
nexion stehn. Bei allen drei Fällen ist erlaubt, es mit
den Praepositionen der Ursache zu verbinden, doch meistens
steht der Accusativ da, wo es frei ist von al und der An-
nexion, vgl. darabtu-bni taMibän. Al-G'uzüli glaubt, der
Genitiv sei nicht erlaubt entgegengesetzt dem, was die Gram-
matiker klar dargethan haben. Das mit al Versehene ver-
hält sich grade umgekehrt, gewöhnlich ist der Genitiv, vgl.
darabtu-bni lit-ta'dibi. Doch kann der Accusativ stehn,
so steht es im Text-Verse.
Vgl. „Hätte ich doch an ihnen Leute, die, wenn sie
aufsitzen, zur Beute sich zerstreuen zu Rofs (fursänän) und
zu Kameel."
a--Zarf. 155
Das in Annexion Stehende kann gleicherweise im Accu-
sativ und im Genitiv stehn. Das läfst sich aus den Worten
Verf's. entnehmen; da er erwähnt, dafs der Genitiv des von
al Entblöfsten und der Accusativ des mit al Stehenden sel-
ten sei, so läfst sich abnehmen, dafs in dem Annectirten nicht
selten einer von beiden Fällen, sondern häufig beide Fälle
vorkommen.
Vgl. den Accusativ im Kur. 2, 18.: „sie stecken ihre Fin-
ger in ihre Ohren vor dem Blitzen aus Furcht vor dem Tod"
(hadara-1-mauti).
Vgl. „Ich vergebe das schnöde Wort dem Edlen, ihn
mir zu bewahren und wende mich von der Schmähung des
Niedrigen aus Edelsinn (takarrumän) ab."
XXIII. Das Object des Inhalts, welches Zarf genannt wird.
(az-Zarf).
„Das Zarf ist eine Zeit- oder Ortsbestimmung, welche
durchgängig den Sinn von fi ergiebt. Vgl. „liier weile
ich einige Zeitpunkte."
Erkl. Verf. definirt das Zarf, dafs es eine Zeit oder
Ortsbestimmung sei, welche durchgängig den Sinn von fi
umschliefst. So ist im Beispiel (hunä-mkut azmunän) hunä
Zarf des Orts und azmunän Zarf der Zeit. Jedes von ihnen
umfafst die Bedeutung von fi. — Vei'f. nimmt hierdurch die
Zeit- und Ortsbezeichnungen aus, die nicht den Sinn von fi
umschliefsen, wie wenn die Zeit- und Ortsnomina als Mub-
tada5 oder Habar stehn. Vgl. „Der Tag von cArafat ist ein
heiliger Tag (jaumun mubärakun)", ferner ad- dar u lizai-
din. Sie heifsen nicht Zarf, wenn es sich so verhält. So
verhält es sich auch mit dem, was von ihnen als Genitiv
vorkommt, vgl. sirtu fijaumi-l-g'um(ati. Doch ist bei
diesen eine Meinungsverschiedenheit, ob es grammatisch Zarf
zu nennen sei. So verhält es sich auch mit den Zeit- und
Ortsbezeichnungen, welche als Passiv-Object (Mafcül bihi) im
15(3 Das Object des Inhalts.
A< scu&ativ Btehn, vgl. banaitu-d-dara und „ich schaute den
Tag des Kameels." Bei Fällen wie dahaltu-1-baita wird
zwar die Bedeutung von fi umschlossen, aber nicht univer-
sell. Denn bei den speeiellen Nomen des Orts darf fi nicht
weggenommen werden und ad-dara im Beispiel dahaltu-
d-dfira steh! nicht als Zarf im Accusativ, sondern weil es
dem passiven Object ähnelt. Das Zarf verlangt die Bedeutung
von fi universell, diese aber haben dieselbe nicht universell.
Dies wäre die Erörterung der Worte Verf's. Dagegen läfst sich
einwenden, dafs, wenn ad-dara im Accusativ steht, da es
dem Passiv-Object (al maf(ül bihi) gleicht, es nicht den Sinn
von fi verlangt, da das passive Object diesen Sinn nicht hat
und so auch das ihm ähnelnde nicht. Folglich bedarf es
nicht des Wortes bittirädi universell, um diese Fälle aus-
zuschliefsen, denn schon der Zusatz „was den Sinn von fi
umfafst", schliefst diese Fälle aus. Gott weifs es.
„Setze das Zarf in den Accusativ durch ein deutlich
darin vorkommendes käna, wo dies nicht steht, intendire es
als supponirt."
Erkl. Die Zeit- und Ortsnomina, welche den Sinn von
fi umfassen, stehn der Regel nach im Accusativ. Sie stehn
im Accusativ durch das darin liegende Masdar oder Ver-
bum, oder Eigenschaftswort. Offenbar meint Verf., dafs nur
das darin Liegende es in den Accusativ setzt, das wäre nur
das Masdar; doch verhält es sich nicht so, sondern sowohl
dies als anderes wie das Verbum und das verbale Eigen-
schaftswort übt diesen Einflufs aus. Das den Accusativ des
Zarf Bcwh-kende ist entweder erwähnt, wie die Beispiele zei-
gen, oder erlaubter Weise fortgenommen. Auch ist es not-
wendiger Weise weggenommen, wenn das Zarf als Beschrei-
bungswort steht (marartu birag'ulin (indaka), oder als Ver-
bindungssatz (g'iVa-lladi (indaka) und als Zustandssatz (marartu
bizaidin findaka). — Dasselbe geschieht, wenn das Zarf ein
Habar im Zustande ist, oder ursprünglich ein solches war,
vgl. zaidun (indaka und zanantu zaidän (indaka. Die
restitutio geschieht bei anderen Fällen als der Sila (Verbin-
dungssatz) durch istakarra oder mustakirrun, hingegen bei
der Verbindung einesPronumen relativumnur durch istakarra,
denn die Sila kann nur ein Satz sein und das Verbum mit
az-Z*A 157
seinem Subject ist ein Satz, das Participium aber mit der in
ihm liegenden Person ist kein Satz.
„Eine jede Zeitbestimmung ist für den Accusativ empfäng-
lich, doch nicht so die Ortsbestimmung, sie miifste denn un-
bestimmt sein wie die sechs Richtungen, die Maafse, und die
Ortsbestimmungen, welche von Verben geformt werden wie
mann an von ramä."
Erkl. Das Nomen der Zeit nimmt den Accusativ an, so
dafs es als Zeitbestimmung steht, sei es vag, vgl. sirtu lahza-
tan, oder genau bestimmt nämlich durch Annexion, vgl. sirtu
jauma-l-g'un/ati, oder durch ein Eigenschaftswort, vgl. sirtu
jaumän tawilän, oder durch eine Zahl, sirtu jaumaini.
Doch das Nomen des Orts nimmt den Accusativ nur in zwei
Gattungen an, erstlich als vages, zweitens wenn es vom Mas-
dar unter zu erwähnenden Bedingungen gebildet wird. Vage
Ortsbestimmungen sind die sechs Richtungen, oben, unten,
rechts, links, vorn, hinter und dgl., ebenso die Maafse wie
ein Pfeilwurf, eine Meile, eine Parasange, Raum von zwei
Parasangen; zweitens die vom Masdar gebildete Ortsbestim-
mung, vgl. mag'lis. Sein Accusativ ist regelrecht unter der
Bedingung, dafs sein Regens aus seiner Wortform genommen
sei, vgl. kacadtu makcada zaidin. Ist dies nicht der Fall,
so ist allein sein Genitiv mit fi möglich, vgl. g'alastu fi
marmä zaidin; g'alastu marmä zaidin ist dagegen ab-
norm. Beispiele von dieser Abnormität sind die gewöhnli-
chen Ausdrücke, er ist von mir entfernt um den Sitz der
Hebeamme (makcada-l-käbilati), oder um den Hundestall
(mazg'ara-1-kalbi), oder in dem Abstände wie der Ort der
Plejaden (manata-t-turajjä), d. h. seiend am Sitz der Hebe-
amme etc. Das regelrechte wäre fi mak(adi etc. zu sagen,
der Accusativ ist in diesen Fällen abnorm, nicht regelrecht
entgegengesetzt der Ansicht von al-Kisä?i.
„Die Bedingung, dafs dieses regelrecht sei, ist, dafs es
als Zarf für das steht, was ursprünglich mit ihm inbegrif-
fen ist."
Erkl. Die Bedingung, dafs das vom Masdar Abgeleitete
regelrecht im Accusativ steht, ist, dafs es als Zarf für das
steht, was ursprünglich darin enthalten ist, d. h. dafs es in
I 58 Daa Objeol des Inhalt-.
den Accusativ gesetzt sei durch das, was mit ihm in der
Ableitung von einer Wurzel übereinstimmend ist. Der na-
türliche Sinn der Worte Veifs. ist, daß die Maafse 80W0hl
als tlii- vom Masdar gebildete Ortsbestimmungen, vage Be-
stimmungen seien. In Betreff der Maafse meint die Mehrzahl,
dafs sie zu dem vagen Zarf gehören, denn wenn sie auch
bekannt sind dem Maafse nach, sind sie doch unbekannt
der Eigenschaft nach. Der Lehrer Abu cAli as'- S'alaubtn
meint, dafs sie nicht zu dem vagen Zarf gehören, da sie ja
de in Maafse nach bekannt sind. Die vom Masdar geformten
( h-t.-lirMimiiiungen sind theils vag, vgl. g'alastu mag'lisän,
theils genau bezeichnet, vgl. g'alastu mag'lisa zaidin. Die
natürliche Ansicht des Verf. wäre, dafs auch marnia von
ramä abgeleitet sei, doch ist es dies nicht nach der Lehrweise
der Basrenser. Denn sie lehren, dafs es vom Masdar nicht
vom Vcrbum abgeleitet sei. Wenn nun feststeht, dafs der
speciell bezeichnete Ort, d. h. der, welcher solche Seiten, die
ihn abgrenzen, hat, nicht im Accusativ als Zarf stehe, so
wisse, dafs man gebrauchen hört den Accusativ aller speciell
bestimmten Orte mit dabala, sakana und dahaba, vgl.
dahaltu-1-baita etc. Die Leute streiten hierüber, man sagt,
es stehe abnorm im Accusativ als Zarf; Andere, es stehe
im Accusativ, da eine Praeposition ausgefallen sei; auch
sagt man, es stehe im Accusativ, da es dem passiven Ob-
jeet ähnlich sei.
„Das sowohl als Zarf als auch nicht als ein solches vor-
kommende Wort ist dem Sprachgebrauche nach durchaus
flexionsfähig. Flexionsunfähig sind die Worte, welche immer
als Zeitbestimmung oder dergleichen stehn."
Erld. Das Nomen der Zeit und das Nomen des Orts
zerfallen in das Flexionsfähige und das Flexionsunfähige. Das
Flexionsfähige ist von den Zeit- und Ortsbestimmungen das,
was als Zarf und nicht als solches vorkommt, vgl. jaumun
und makänun, denn diese kommen sowohl als Zarf vor,
als auch als Mubtada* und als Fäfil. Das Flexionslose hin-
gegen ist das, was nur als Zarf oder seinesgleichen gebraucht
wird, vgl. sahara, wenn man die Morgenröthe eines be-
stimmten Tages meint. Meint man dagegen nicht einen be-
stimmten Tag, ist das Wort flectirbar, vgl. Kur. 54, 34. „Die
&z-Zarf. 150
Familie des Lot ausgenommen, welche wir haben entfliehen
lassen an einem Morgen.*)" Sahara und f'iiuka sind nur
Zarf. Nothwendig tritt als Zarf oder seinesgleichen 'in da
auf. Mit dem dem Zarf Aehnlichcn bezeichnet Verf. ein
Wort, das die Grenze des Zarf nicht überschreitet, aufser
darin, dafs es als Genitiv durch min steht, vgl. min 'indi
zaidin. Doch steht ein solches Wort mit keiner anderen
Praeposition, man sagt nicht harag'tu ilä cindihi. Wenn
das \ olk so redet, ist es ein Fehler. Man unterscheidet hier
drei Fälle: 1) die Ortsbestimmung steht im Nominativ, Ge-
nitiv und Accusativ; 2) das dem Zarf Aehnliche steht nur
im Accusativ, als Zarf aber auch im Genitiv durch min;
3) das Zarf vollständig unflectirbar wie amsi.
„Bisweilen vertritt ein Masdar eine Ortsbestimmung, dies
ist häufig bei der Zeitbestimmung."
Erkl. Selten vertritt das Masdar die Ortsbestimmung,
vgl. g'alastu kurba zaidin = makana kurbi zaidin.
Das Mudaf makana wird Aveggenommen , und sein Mudaf
ilaihi tritt an seine Stelle und wird Avie dasselbe behandelt;
es steht nämlich im Accusativ wegen des Zarf. Dies ist nicht
als Regel durchführbar. Man sagt z. B. nicht ätika g'u-
lüsa zaidin = makana g'ulüsi zaidin. Dagegen steht
das Masdar oft an der Stelle der Zeitbestimmung wie ätika
tulü(a-s'-s'amsi, kudüma-1-hag'g'i, „ich kam zu dir beim
Aufgang der Sonne, oder bei der Ankunft der Pilger." Hier
wird das Mudaf weggenommen und das Mudaf ilaihi wird
wie dasselbe behandelt, dies ist regelrecht bei jedem Masdar.
XXIV. Das Object des Mitseins.
(al-maf'ülu ma'ahu).
„Das dem Wäw folgende Wort wird in den Accusativ
gesetzt als ein Object des Mitseins in Fällen wie siri wa-
t-tarika musri(atan, „schreite aus auf dem Weg eilend."
*) Stehen diese Worte auf die Frage zu welcher Zeit und an wel-
chem Orte, sind sie Zarf.
160 Dm Objed «los Mitseins.
Nach der richtigsten Meinung ist dieser Accusativ durch
«la< voraufgehende \ erbum oder das ihm Sehnliche hervor-
gerufen, nicht durch das Wäu."
Erkl. Das Objed «K-s Mitseins ist «las Nomon, welches
nach einem Waw der Bedeutung „mit" im Accusativ steht.
Das Wort steht im Accusativ durch das Vcrhiun oder das
demselben Aehnliche, welches ihm voraufgeht. So steht im obi-
gen Beispiel attarika durch siri im Accusativ. Als Beispiel
eines «1cm Verbum Aehnlichen, das den Accusativ bewirkt,
vgl. zaidun sa^irun wa-t-tarika und a'g'abani sairuka
w a-t :-t tarik a. Eine Parthei glaubt, dafs das AVAw das Ob-
jed dea Mitseins in den Accusativ setze, doch ist das nicht
richtig, denn jede dem Nomen speciell angehörende Partikel,
die nicht wie ein Theil von ihm ist, regiert nur den Genitiv
wie die Praepositioncn. Die Partikel, welche wie ein Theil
vom Nomen ist, ist al. Diese gehört speciell dem Nomen
an. doch regiert sie nichts, da sie wie ein Theil des Nomen
auftritt. Dies wird dadurch bewiesen, dafs das Regens über
das al hinausgeht, vgl. marartu bi-1- g ul Ami. Aus dem
angeführten Beispiel \ erfs. geht hervor, dafs man Fälle wie
die oben erwähnten richtig als Object des Mitseins betrach-
ten darf: nämlich jedes Nomen, welches nach einem den Sinn
von maca habenden Waw steht, während ein Verbum oder
dergleichen voraufgeht. Das ist von dem, was die Gramma-
tiker lehren, das Richtige. — Ebenso geht aus dem zweiten
Textvers hervor, dafs ihm ein Regens voraufgehn mufs; man
saut nicht wa-n-nila sirtu, „mit dem Nil bin ich gegan-
gen." Alle stimmen darin überein. Was aber das Vorauf-
gehn des übjeets des Mitseins vor dem mit dem Regens
Verbundenen betrifft, vgl. sara wa-n-nila zaidun, so ist
darüber Streit. Richtig aber ist, dies zu verbieten.
„Einige Araber setzen nach dem raä der Frage, oder
nach kaifa den Accusativ durch ein verschwiegenes Ver-
bum kana."
Erkl. Dem Object des Mitseins mufs ein Verbum oder
dergleichen voraufgehn, wie die Beispiele gezeigt haben. Doch
kommt im Sprachgebrauch der Araber der Accusativ dessel-
ben auch nach dem mA und dem kaifa der Frage vor, ohne
dafs ein Verbum ausgesprochen würde, vgl. mäanta wazaidän,
al-maf'ülu ma'alm. Jßj
„was bist du mit Zaid", oder kaifa anta wakasfatan min
taridin, „wie (kamst du) mit einer Schüssel gebrochenen
Brotes." Die Grammatiker legen es so aus, dafs das Object des
Mitseins hier im Accusativ stehe durch ein verschwiegenes
Verbum, das von käna abgeleitet sei. = mä takunu wa-
zaidän etc.
„Die Verbindung (durch „und" al(atf ) ist, wenn sie ohne
eine Schwäche der Rede möglich ist, richtiger. Der Accusativ
ist gewählt, wenn durch die Verbindung die Rede beeinträch-
tigt ist. Der Accusativ ist aber nothwendig, wenn die Ver-
bindung nicht möglich ist, oder glaube an die Verschweigung
eines Regens, so wirst du das Richtige treffen."
Erkl. Das Nomen, welches nach dem Wäw steht, kann
entweder mit dem Voraufgehenden verbunden sein oder nicht.
Ist seine Verbindung mit demselben möglich, kann dies mit
einer Schwäche stattfinden, oder ohne eine solche. Ist die
Verbindung möglich ohne eine Schwäche, so ist dieselbe rich-
tiger als der Accusativ, vgl. kuntu anä wazaidun ka-1-
aljawaini. zaidun in den Nominativ als Verbindung zu
dem verbundenen Pronomen zu setzen ist besser, als es in
den Accusativ als Object des Mitseins zu stellen. Denn die
Verbindung ist möglich wegen der eingetretenen Trennung
[zwischen dem verborgenen Pronomen und dem Substantiv]
und die Gemeinschaft (Setzung zweier Worte in denselben
locus grammaticus) ist besser, als die Nicht- Gemeinschaft.
Ebenso ist bei sära zaidun wacamrün der Nominativ von
camrün besser als der Accusativ. — Ist die Verbindung nur
mit einer Schwäche möglich, so ist der Accusativ wegen des
Mitseins besser als die Gemeinschaft, weil man dann die
Schwäche vermeidet, vgl. sirtu wazaidän. Hier ist der
Accusativ von zaidun besser als der Nominativ, wegen der
Schwäche der Verbindung mit dem im Nominativ stehenden, und
mit dem Verbum ohne eine eintretende Trennung verbundenen
Pronomen. Ist aber die Verbindung nicht möglich, so ist
allein der Accusativ wregen des Mitseins oder wegen der Ver-
schweigung eines Verbum richtig. Vgl. „Ich speiste sie mit
Stroh und frischem Wasser, calaftuhä tibnän waraä'an
bäridän"; mä'an steht im Accusativ wegen desMitseins, oder
wegen der Verschweigung eines Verbum, das für dasselbe
11
[02 Die Ausnahme.
pafst; die restitutio: wasakaituhä „und tränkte sie". Vgl.
Kur. 1<>. 72. „Vereinig! euch in euren Sachen und euren
(i. Dosaen (ag'mFo amrakum was*uraka?akuui)." Hier kann man
s'uraUä'ak um nicht mit ainrakiini verbinden, denn die Ver-
bindung geschieht stets in der Absicht, das Regens zu wie-
derholen, aber man sagt nicht ag'ma'tu s'uraka?i, sondern
nur ag'ma'tu amri. Somit steht hier der Accusativ wegen
des bütaeins durch die Wiederherstellung des ma(a, oder es
steht der Accusativ durch ein passendes Verbum, vgl. ag'mi'ü
amrakum wacfina'ü s'urakä'akum.
XXV. Die Ausnahme.
(al - isti/na).
,,Alles, \vas man durch illä nach einem feststehenden
vollständigen Abschlufs ausnimmt, steht im Accusativ. Nach
einer Verneinung, oder dem ihr Aehnlichen ist geAvählt das
Verbundene als Consequcns zu stellen, stelle dagegen in den
Accusativ, das, was sich abschneiden läfst. Nach den Tami-
miten kommt hierbei eine Appositionsstellung vor."
Erkl. Der regelrechte Casus für die durch illä bewirkte
Ausnahme ist der Accusativ, wenn sie nach Vollendung der
bejahten Rede steht, gleichviel, ob sie verbunden oder
getrennt steht, vgl. käma-1-kaumu illä zaidän. Die rich-
tige von den Auffassungen der Grammatiker ist die, dafs
das der xVusnahmc Voraufgehende dieselbe durch die Ver-
mittelung von illä in den Accusativ stelle. Verf. wählt in
einem anderen Buche die Lehrweise, dafs illä das in Accu-
sativ Setzende sei und meint, dafs dies die Lehrweise des Siba-
waihi wäre. So ist auch der erste Vers zu verstehn, d. h.
im Accusativ steht dasjenige, was von illä bei dem Ab-
schlufs einer bejahenden Rede als Ausnahme gesetzt wird;
steht diese aber nach dem Abschlufs der Rede, welche nicht
bejahend ist, nämlich derjenigen, welche die Negation oder
dergleichen, das heifst das Prohibitiv und die Frage umfafst,
so kann die Ausnahme verbunden oder getrennt sein. Ver-
bunden heifst soviel als, dafs sie ein Theil von dem Vorauf-
al-istimä'. 163
gehenden sei, getrennt dagegen, dafs sie nicht ein Theil da-
von sei. Ist sie verbunden, kann der Accusativ wegen der
Ausnahme stehn, auch kann man die Ausnahme als Conse-
quena (at-täbic) von dem in der Analyse Voraufgehenden setzen,
und dies ist das Gewählte.
Das gewöhnlich Angenommene ist, dafs die Ausnahme eine
Apposition (Badal) von ihrem Antecedens (al-matbüc) sei, vgl. m ä
käma ahadun illä zaidun, und illä zaidän etc. Es kann
zaidän im Accusativ wegen der Ausnahme, oder als Ba-
dal von ahadun im Nominativ stehn, und dies letztere ist
die gewählte Auffassung; so sagt man mä marartu bi^aha-
din illä zaidin und illä zaidän. Daher sagt der Text-
vers: „es ist gewählt die verbundene Ausnahme als Conse-
quens zu setzen, wenn sie nach einer Negation oder dergleichen
steht." Ist aber die Ausnahme abgeschnitten, ist nach der
Mehrzahl der Araber der Accusativ allein möglich, vgl. mä
käma al-kaumu illä himärän. Die Tamimiten erlauben
auch dann die Ausnahme als Apposition zu setzen. Die Be-
deutung der beiden Verse ist: dafs die Ausnahme, welche
durch illä gesetzt wird im Accusativ steht, wenn die Rede
bejahend ist und die Ausnahme nach Vollendung derselben
eintritt.
Verf. deutet auf diese Beschränkung hin, da er die Regel
derNegation hierauf erwähnt, so dafs die unbeschränkte Fassung
seiner Rede darauf hinführt, dafs die Ausnahme im Accusativ
steht, gleichviel, ob sie verbunden oder getrennt ist. Ist aber
die Rede nicht bejahend d. h. kommt eine Negation oder
etwas ihr Aehnliches in derselben vor, so ist gewählt die ver-
bundene Ausnahme als Consequens zu setzen. Nothwendig
ist der Accusativ der getrennten Ausnahme nach den ande-
ren als den Tamimiten; die Tamimiten erlauben aber auch
die getrennte Ausnahme als Consequens zu stellen.
„In der Negation kommt bisweilen ein anderer Casus
als der Accusativ eines Voraufgehenden vor; wähle aber den
Accusativ, wenn dies eintritt."
Erkl. Geht die Ausnahme dem vorauf, von dem sie
ausgenommen wird, kann die Rede bejahend sein oder nicht.
Ist sie bejahend, steht nothwendig der Accusativ der Aus-
nahme, vgl. käma illä zaidän al-kaumu. Ist die Rede
11»
164 Difl Ausnahmt'.
nicht bejahend, ist der Accusativ derselben gewählt, vgl. mä
kama illä zaidän al-kaumu.
Vgl. »Iöh habe keinen Helfer als den Stamm Ahmads
und keine Lehrweise als die Lehre des Wahren."
Jedoch wird auch der Nominativ in diesem letzteren
Fall überliefert. Sibawaihi sagt: „Jünus zeigte mir an, dafs
Leute, auf deren Kenntnifs im Arabischen man vertraut, sa-
gen mä li illä ahuka näsirun, indem sie das zweite durch
Umstellung als Badal des ersten setzen."
Vgl. „Fürwahr sie hoffen von ihm Fürbitte zur Zeit,
wenn kein Fürbitter vorhanden ist als die Propheten."
Der Sinn des Textverses ist: bei der voraufgehenden Aus-
nahme kommt bisweilen der Nominativ vor, und zwar wenn
die Eede nicht bejahend ist, vgl. mä kama illä zaidun
al-kaumu, doch gewählt ist der Accusativ. Daraus, dafs
Verf. das Vorkommen eines anderen Casus als des Accusativ
speciell nur der Negation beilegt, geht heiwor, dafs bei der
bejahenden Rede der Accusativ allein vorkommt, vgl. kama
illä zaidän al-kaumu.
„Wenn ein dem illä Voraufgehendes noch freie Kraft
hat für das Nachfolgende, so ist's, als ob illä nicht dastände."
Erkl. „Wenn das dem illä Voraufgehende für das Fol-
gende Rectionskraft übrig hat, das heifst, wenn es nicht oc-
cupirt ist durch das, was es verlangt, so ist das nach illä
stehende Nomen mit der Declination flectirt, welche das vor
illä stehende erforderte, bevor illä eintrat, vgl. mä kama
illä zaidun etc. Dies ist die blofse Ausschliefsung *) (al-
istitnä^u-l-mufarragu). Sie kommt nicht in bejahender
Rede vor.
300 „Setze rectionslos das illä, welches nur zur Bestätigung
steht. Vgl. „Keiner geht an ihnen vorüber, als der Mann,
als der Erhabene." (lä tamrur bihim illä-1-fatä illä-l-calä:>i).
*) Anm. at-tafri^ru, al-mufarra^u Ausleerung, das leer Hinge-
stellte gilt als terminus technicus für die Ausnahme, bei der das, wovon
sie ausgenommen wird, nicht erwähnt ist, vgl. de Sacy Gr. II. 566.
Wir wählen die Ausdrücke: „die blofse Ausschliefsung" für al-mufar-
ragu und „die vollständige Ausnahme" für ^airu-1-mufarra^i.
al-istimä*. 1G5
Erkl. Wird illä um eine Bestätigung zu erzielen wie-
derholt, hat es keinen Einflufs auf das, wovor es steht, und
es giebt. keinen anderen Sinn als die Bestätigung des ersten.
So ist seine Rectionslosigkeit zu verstehn. Dies hat Statt
bei der Apposition (Badal) und der Verbindung (cAtf), vgl.
ina marartu bPahadin illä zaidin illä ahika. Das
zweite illä bezeichnet hier nicht eine selbstständige Ausnahme.
So ist in dem Beispiele des Textverses al-faläJi Apposition
von al-fatä. Ein Beispiel für die Verbindung ist der Vers:
Vgl. „Nichts ist die Zeit als eine Nacht und ihr Tag,
nichts (wa'illä) als der Sonne Aufgang und ihr Untergang."
Zur Apposition und Verbindung ist es wiederholt in der
Stelle:
Vgl. „Nichts hast du von deinem alten Kameel als seine
Arbeit, als seinen Trab und raschen Gang."
„Wird illä zwar wiederholt doch nicht zu einer Bestä-
tigung, so lafs bei einer blofsen Ausschliefsung den Ein-
flufs des Regens auf eins von den Worten übrig, die durch
illä als Ausnahme auftreten, den Accusativ der anderen kann
man nicht entbehren."
Erkl. Wird illä wiederholt, doch nicht zur Bestätigung,
d. h. ist es ein solches, durch welches die im Vorhergehen-
den erzielte Ausnahme von neuem erzielt wird, so dafs, wenn
es wegfiele, dieser Sinn nicht verstanden würde: so mufs
die Ausnahme entweder eine blofse Ausschliefsung sein,
oder eine vollständige Ausnahme. Ist sie eine blofse Aus-
schliefsung, läfst man das Regens mit einem beschäftigt
und setzt das Uebrige in den Accusativ, vgl. mä käma illä
zaidun illä camrän illä bakrän. Hier ist nicht eins spe-
ciell dem Regens zugewendet, sondern mit wTelchem du willst,
läfst du das Regens beschäftigt und setzest das andere in
den Accusativ. Ueber die Fälle bei der wirklichen Ausnahme
handeln folgende Verse:
„Bei einer vollständigen Ausnahme setze beim Vorauf-
gehn des Ausgenommenen den Accusativ des Ganzen regel-
recht und nothwendig. Setze den Accusativ wegen einer
166 D>c Ausnahme.
Nachstellung und bringe das eine in der Form, wie wenn es
ohne einen Zusatz wäre. Vgl. ,.Nicht erfüllen \ ersprechun-
gen aulser «in Mann, aulser ein Erhabener." Handelt es
sich um das Richtige, wende die vorhergehende Kegel an."
Erkl. Die Ausnahme muß dem. wovon sie ausgenom-
men wird, entweder voraulgehn oder nachstehn. Steht die
Ausnahme voran, ist der Aecusativ des Ganzen nothwendig,
vgl. käma illä zaidän illä 'amrän illä bakrän al-kaumu,
gleichviel, ob die Rede bejahend ist oder nicht.
Steht die Ausnahme nach, mufs die Rede entweder bejahend
sein oder nicht. Ist sie bejahend, ist der Aecusativ des Ganzen
nothwendig. vgl. käma-1-kau mu illä zaidän illä camrän
illä bakrän. Ist sie nicht bejahend, wird eins von den Worten
behandelt, so wie es behandelt werden würde, wenn die Aus-
nahme nicht wiederholt würde und wird als stellvertretend
von dem Voraufgehenden gesetzt, dies ist das Gewählte; oder
es steht im Aecusativ, und dies ist selten, wie voraufgeht.
Was das Uebrige betrifft, ist der Aecusativ nothwendig, vgl.
rnä käma ahadun illä zaidun illäcamrän illä bakrän.
Wenn du willst, setzest du ein anderes von den Uebrigen
als Stellvertretung, vgl. das Beispiel im Text lam jafü illä-
mru}un illä calijjun; ''imru'un ist hier Badal vom Waw
in jafü. So ist die Regel im Verse, d. i. setze in den Ae-
cusativ alle Ausnahmen, wenn sie dem wovon sie ausgenom-
men werden nachstehn, im Fall die Rede bejahend ist. Ist
sie nicht bejahend, setze das Eine von ihnen so ilectirt, wie
es rlectirt worden wäre, wenn die Ausnahmen nicht wären
wiederholt worden, und setze das Uebrige in den Aecusativ.
Die Bedeutung der wiederholten Ausnahmen ist dieselbe wie
die der Ersten, so dafs die Zugehörigkeit und Nicht -Zuge-
hörigkeit aller dieselbe ist. — In: käma-1-kaumu illä zai-
dän illä camrän illä bakrän sind alle ausgenommen. In:
mä käma illä zaidun illä amrän illä bakrän sind alle
eingeschlossen; und ebenso bei mä käma ahadun illä zai-
dun illä amrän illä bakrän.
„Setze als Ausnahme das durch gairun im Genitiv Ste-
hende, dies selbst aber flectirt durch das, was durch illä ei-
ner Ausnahme beigelegt wird."
Erkl. Es werden im Sinne von illä, um eine Ausnahme
zu bezeichnen, Worte gebraucht, von denen einige Nomina
al-istimä'. Iß7
sind wie gairun, siwän, suwän und sawä^un; einige da-
gegen Verba wie laisa und lä jakünu; einige endlich, Verba
und Partikeln zugleich, wie halä, cadä, häs'ä. Verf. hat
alle wirklich erwähnt. Was nun gairun, siwän, suwän und
sawä?un anlangt, so steht die Ausnahme durch sie regelrecht
im Genitiv wegen ihrer Annexion daran, gairun wird flec-
tirt durch dasselbe, wodurch die Ausnahme mit illä flec-
tirt war, vgl. käma-1-kaumu gaira zaidin. gaira steht
im Accusativ analog dem käma-1-kaumu illa zaidän
mit dem Accusativ zaidän. So sagt man auch mä
käma ahadun gairu zaidin und gaira zaidin, indem
man gairu als Consequens oder in den Accusativ setzt. Ge-
wählt ist, es als Consequens zu setzen. Man sagt mä käma
gairu zaidin, gairu noth wendig im Nominativ, analog dem
mä käma illä zaidun. Ferner sagt man mä käma aha-
dun gairu, gaira himärin, mit dem Accusativ gaira bei
anderen als den Tamimiten und als Consequens gairu bei
den Tamimiten, wie man sagt mä käma kaumun illä hi-
märun und himärän. siwä steht gewöhnlich mit dem
Kasr des Sin, Einige setzen es mit Fath und Madda; Einige
setzen Sin mit Damm und verkürzen die Form (suwä); Ei-
nige setzen es auch mit Kasr und Madda (siwä^un.) Diese
Form erwähnt Verf. nicht. Selten nur erwähnt man sie
wie al-Fäsi in seiner Erklärung der S'ätibijja. Die Lehr-
weise des Sibawaihi, al-Farrä^ und Anderer ist, dafs siwä nur
als Zarf stehe: es stehe im Accusativ als ein solches und
dieses bezeichne die Ausnahme. Nach ihnen tritt es aus
dieser Eigenschaft nur beim Verszwang. Verf. hält für ge-
wählt, dafs siwän wie gairun sei, und ebenso behandelt
werde im Nominativ, Genitiv und Accusativ.
„Bestimme für siwän, suwän und sawä'un am rich-
tigsten das, was für gairun bestimmt war."
Erkl. Ein Beispiel, in dem siwän im Genitiv steht, ist die
Ueberlieferung: „Ich habe angerufen meinen Herrn, dafs er
über mein \ olk Keinem den Sieg verleihe, der Anderen
als ihm selbst angehöre, (min siwä anfusihä)", oder ferner:
„Ihr seid nichts unter den Völkern aufser euch, als wie ein
weifses Haar im schwarzen Stier, oder wie ein schwarzes
Haar im weifsen Stier."
168 Dfo Annahme.
Vgl« ..Nicht sprechen Bobimpfliohes, die zu ihnen gehö-
ren, weder wenn (de unter uns, noch wenn sie hei Anderen
sitzen, W8 lä min s;nv;ini;i."
Im Nominativ stellt siwän in folgendem Vers:
\ gl. „Wenn eine edle Handlung verkauft oder gekauft
wird. SO i-t ein Anderer als du (fasiwäka) der Verkäufer und
du der Käufer."
Vgl. „Nichts bleibt übrig als die Ungerechtigkeit, die
wir ihnen vergelten, wie sie gethan haben."
Im Aeeusativ ohne Zarf zu sein, steht siwän im Vers:
Vgl. „Bei Dir ist ein Bürge der Wünsche für einen
Hoffenden; fürwahr, wer einen Andern als Dir (\va5inna siwäka)
vertraut, ist unglücklich."
Siwäka steht liier im Aeeusativ als Nomen von inna
zum Beleg der Rede des Verf's. Die Lehrvveise des
Sibawaihi und der Mehrzahl ist, dafs siwän immer im Zu-
stande des Zarf verbleibe, außer im Verszwang, und die Stel-
len, auf die man sich fürs Gegenthcil berufen konnte, liefsen
sich anders interpretiren.
„Bilde die Ausnahme durch laisa, halä, cada und ja-
künu nach lä, indem du sie den Aeeusativ regieren läfst."
Erkl. Vgl. käma-1-kaumu laisa, halä, (ada zaidän,
oder lä jakünu zaidän. Die Ausnahme steht im Aeeusativ
als Habar von laisa und lä jakünu, deren Nomen ein ver-
borgenes Pronomen ist. Die gewöhnliche Auffassung ist,
dafs es sich auf einen Theil beziehe, den man aus der Ge-
sammtheit herausnehme, so dafs die restitutio von laisa zai-
dän wäre laisa ba'duhum zaidän. hiuva ist nothwendig
verborgen. In halä zaidän und cadä zaidän steht zaidän
im Aeeusativ als Object. halä und cadä sind zwei Verba,
deren Regens nach gewöhnlicher Annahme ein Pronomen ist,
das, wie voraufgeht, auf einen Bekannten aus dem Volke sich
zurückbezieht, und dies ist nothwendig verborgen. Verf.
hebt hervor durch jakünu nach lä, dafs bei der Ausnahme
durch käna nur jakünu gebraucht werde, und dafs es nur
nach lä, nicht nach einer andern von den Partikeln der Ne-
gation stehe wie lam, lammä, lan, in, mä.
al-istimft*. 169
„Setze durch die zwei dem jakünu Voraufgehenden, d. i.
durch halä und (adä den Genitiv, wenn du willst; nach mä
setze sie mit dem Accusativ, auch kommt der Genitiv bis-
weilen vor."
Erkl. Geht mä vor halä und cadä nicht vorauf, kann
man sie als Praepositionen mit dem Genitiv verbinden, vgl.
käma-1-kaumu halä zaidin. Von Sibawaihi wird der
Genitiv nach ihnen nicht überliefert. al-Ahfas' berichtet
nur den Genitiv durch halä.
Vgl. „Aufser auf Gott, hoffe ich auf keinen als auf
Dich, ich rechne meine Familie nur als Theil von der Deinen."
Vgl. „Wir liefsen die Spröfslinge von cAug' (Pferde)
auf der Ebene verweilend indem wir sie niederwarfen für die
Adler. Wir überlieferten ihren Stamm dem Tod und der Ge-
fangenschaft mit Ausnahme der Greise und kleinen Kinder."
Geht mä diesen Partikeln vorauf, ist der Accusativ bei
ihnen nothwendig, vgl. käma-1-kaumu mä halä zaidän.
Das mä ist hier das Masdarartige, halä und (adä sind seine
Sila. Ihr Fäcil ist ein verborgenes Pronomen, das auf ir-
gend einen sich bezieht wie dies oben bestätigt ist,
und zaidän ist Object. So ist die gewöhnliche Auf-
fassung. al-Kisä^i erlaubt bei ihnen den Genitiv nach
mä, da dies pleonastisch stehe und halä und fadä zwei
Praepositionen seien. al-G'armi berichtet im S'arh den Ge-
nitiv nach mä von einigen Arabern.
„Wo halä und cadä mit dem Genitiv stehn, sind es
zwei Partikeln, wie sie zwei Verba sind, wenn sie mit dem
Accusativ stehn."
Erkl. Es ist kein Streit darüber, dafs sie als Praepo-
sitionen zu betrachten sind, wenn sie mit dem Genitiv, und
als Verba, wenn sie mit dem Accusativ stehn.
„Wie halä ist häs'ä, doch hat es mä nicht bei sich,
man sagt auch häs'a und has'ä, merke beide Formen."
Erkl. Die bekannte Auffassung ist, dafs häs'ä nur
Praeposition sei. al-Ahfas', al-G'armi, al-Mäzini und al-Mu-
barrad, wie eine Menge, wozu Verf. gehört, behaupten, dafs
es wie halä als ein Verbum gebraucht werde und das ihm
1 , 0 Die Ausnahme.
Nachfolgende in den Accusativ setze, oder es als Pracposition
mit dem Genitiv stehe.
Eine andere Parthei, worunter al-FarnV, Abu Zaid al-An-
säri und as'-S'aib&nJ berichten den Accusativ durch häs'ä.
Vgl. ..' I Gott, verfiel) mir und dem, der dein Wort hört,
aufsei- dem Satan und Abu-1-Asbag.
VgL „Nimm Kurais' aus (has'ä kurais'an), denn Gott
zeichnete sie aus vor den Geschöpfen durch den Islam und
die Keligion."
\ erf. sagt, dafs häs'ä wie ljalä insofern sei, dafs es das
Folgende in den Accusativ oder Genitiv setze; doch geht
ihm mä nicht vorauf, wie dem ljalä. Dies ist meist so, doch
bisweilen steht es in seltenen Fällen mit mä. Im Musnad
des Abu Umajja at-Tarsüsi heifst es vom Ibn cUinar, dafs
der Gesandte sprach: „Usäma ist mir der geliebteste der
Menschen, ausgenommen (mä häs'a) Fätima.
Vgl. „Ich sah die Menschen Kurais' ausgenommen, für-
wahr wir sind die besten derselben im Handeln."
Man gebraucht die Formen has'ä, häs'a und has'ä.
XXVI. Der Zustand.
(al-//äl).
„Der Häl ist eine in den Accusativ gestellte hinzutre-
tende Eigenschaft, welche ausdrückt „in einem Zustand'', vgl.
als ein Einzelner gehe ich."
Erkl. Verf. definirt den Häl dadurch, dafs er eine hin-
zutretende Eigenschaft sei, die in den Accusativ tritt um auf
eine Lage hinzuweisen; so ist in fardän adhabu, fardän
ein Häl, weil die erwähnten beschränkenden Bestimmungen
sich darin vorfinden. Das „hinzutretend" schliefst die Eigen-
schaft aus, welche als wirkliche Satzstütze vorkommt, vgl.
zaidun kä^imun. Die zweite nähere Bestimmung „um eine
Lage auszudrücken", schliefst die abgeleitete Specificirung
al-HU. 171
aus, vgl. lil-lahn darruhu färisän. = „Gott gehört seine
Leistung, seine als Reiter = welch trefflicher Reiter ist er."*)
Dies ist richtigerweise eine Specification, Tamjiz, kein Zu-
stand, Häl, da damit nicht die Bezeichnung einer Lage er-
zielt Avird, sondern die BeAVunderung seiner Ritterlichkeit,
und dies ist gesagt, um das an ihm BeAvunderte darzuthun,
nicht seine Lage darzustellen; ra5aitu rag'ulän räkiban
verhält sich auch so, denn räkiban steht nicht da, um eine
Lage (habitus) zu bezeichnen, sondern zur Specialisirung des
Begriffs „Mann". Die Worte Verf. mufhimu fi hälin sind
gleich lid-dalälati falä-l-hai5ati.
„Vorwiegend ist der Häl ein Uebertragenes , im Wesen
Abgeleitetes, doch ist dies nicht als nothwendig erachtet."
Erkl. Meistens ist der Häl ein Uebertragenes , im We-
sen Abgeleitetes. Die Bedeutung der Uebertragung ist, dafs der
Begriff nicht notliA\endig dem damit Beschriebenen anhafte, vgl.
g'ä3a zaidun räkiban. räkiban ist eine (übertragene) Ei-
genschaft, da sie von Zaid getrennt AArerden kann, Avenn er
als ein Gehender kömmt. BisAAeilen kommt der Häl als eine
untrennbare, d. h. als eine inhaftende Eigenschaft, vor, vgl.
„ich rief an Gott als Erhörer (dacautu-l-laha samicän)." Vgl.
„Es schuf Gott die Giraffe, länger an ihren Vorderfüfsen als
an ihren Hinterfüfsen" (jadaihä atwala min rig'laihä).
Vgl. „Sie brachten ihn langgestreckt an Knochen (sabta-
l-cizämi), wie Avenn sein Turban die Standarte AAäre unter
den Männern."
Hier sind die drei Worte sami(än, atAvala, sabta,
ZAvar Häl, doch inhaftende Eigenschaften. Bisweilen kommt
der Zustand als ein (unabgeleitetes) Primitivum (g'ämid) vor,
was Verf. im folgenden Vers behandelt.
„Häufig kommen die Primitiva als Zustand vor, ohne
Schwierigkeit bei einer Preisangabe, oder bei dem, das eine
Erklärung darthut. Vgl. „Verkaufe es das Maafs (muddan)
für so viel, oder Hand um Hand, d. i. die Hand des Kau-
*) darru Milchstrahl (wie zubda Sahne) wird auf alle Vorzüg-
lichkeiten (fudul) übertragen.
172 Der Zastand.
fenden an der Hand des Verkäufers, und ws kehrte wieder
Zaid zur Schlacht ein Löwe, d. i. wie ein Löwe."
Erkl. Häutig- koinint der Hai als ein Primitiv vor, wenn
er ein Maafs bezeichnet, so ist im ersten Beispiel „bi(hu
nnid da n bikadä" muddän, ein Primitiv als Hai; doch
sieht er im Sinne eines Abgeleiteten, da die Bedeutung ist,
„verkaufe es so, dafs jedes Maafs eine Drachme etc. im Werth
steht." Auch steht der Hai häufig als Primitiv, wenn er eine
wechselseitige Thätigkeit bezeichnet, vgl. verkaufe es bi'hu
jadan bijadin, Hand um Hand, d. i. für baare Leistung;
oder zur Vergleichung, vgl. karra zaidun asadan, d. i.
gleichend dem Löwen, jadan und asadan sind Primitive,
doch können sie als Hai stchn, da sie offenbar abgeleitete
Begriffe erklärend darthnn. — Hieraus und aus dem Vorher-
gehenden ist klar, dafs die Grammatiker lehren, dafs der
Hill ein Uebertragenes , Abgeleitetes, d. h. dafs es überwie-
gend auch wirklich dieses sei, doch dafs es dies nicht durch-
aus sein müsse.
„Wird der Häl der Erscheinung nach determinirt, so
bedenke, dafs er indeterinirt dem Sinne nach stehe, wie z. B.
Du allein strebe."
Erkl. Die Lehrweise der grofsen Masse der Grammati-
ker ist, dafs der Häl nur indeterminirt stehe, und dafs der
Häl, welcher der äufseren Erscheinung nach determinirt steht,
dem Sinne nach indeterminirt sei, vgl. „sie kamen alle sammt,
gVü-l-g'ammä^a; er schickte sie zur Tränke arsalahä-
1-Sräka, ig'tahid wahdaka strebe allein, kallamtuhu
fähu ilä f ij ja, ich sprach ihn, seinen Mund an meinen
Mund." Alle diese Accusative sind der Erscheinung nach
determinirt, aber durch Indeterminirte zu erklären. Die
Bagdädenser und Jünus meinen, dafs allgemein die Determi-
nation des Häl ohne weitere Interpretation gestattet sei, sie
erlauben g'ä^a zaidun ar-räkiba. Die Küf'enser machen
einen Unterschied und sagen: schliefst der Häl die Bedeu-
tung der Bedingung in sich, kann man ihn richtig als determi-
nirt setzen; wo nicht, ist's nicht richtig. Ein Beispiel, in dem
der Häl den Sinn der Bedingung umschliefst, wäre zaidun
ar-rakiba ahsanu minhu-1-mäs'ija. Hier könnten die
beiden Häl determinirt stehn, da sie durch die Bedingung
al-ift!. 173
sich erklären lassen = Zaid, wenn er reitet etc. Schliefst
aber der Häl keine Bedingung ein, kann er nicht determinirt
stehn, g'tVa zaidun ar-räkiba ist falsch, da es nicht gleich
g'ä-'a zaidun in rakiba ist.
„Ein indetenninirtes Masdar kommt als Hai häufig vor,
wie „plötzlich (bagtatan) stand Zaid auf."
Erkl. Es kommt dem Hai zu, ein Eigenschaftswort zu
sein, d. i. er leitet auf eine innere Bestimmung und ihren
Träger hin, wie kä'imun ein stehender. Dafs der Hai als
Masdar vorkommt, ist gegen die ursprüngliche ßegel, da ein
Masdar nicht den Träger mit bezeichnet. Doch "oft kommt
ein Häl als indetenninirtes Masdar vor, wiewohl dies eigent-
lich nicht normal ist, sondern dem ursprünglichen zuwider läuft.
Im obigen Beispiel ist bagtatan gleichbedeutend mit bägi-
tän. So ist die Lehrweise des Sibawaihi und der grofsen Masse.
al-Ahfas' und al-Mubarrad dagegen behaupten, dafs bagtatan
im Accusativ als Masdar stehe, und dafs das Regens daiin
ein Weggenommenes sei, vgl. talaca zaidun jabgatu bag-
tatan. Bei ihnen ist jabgatu der Zustand, nicht bagtatan.
Die Küfenser lehren, wie auch jene beiden, bagtatan stehe
im Accusativ als Masdar, aber bei ihnen ist das in den Accusativ
Setzende das erwähnte Yerbum, hier talaca, da dies durch
ein Verbum von dem Stamm des Masdar erklärt werden
könne, talaca bagtatan ist gleich bagata bagtatan. Sie
erklären talafa durch bagata und setzen dadurch bagta-
tan in den Accusativ.
„Das mit dem Häl Versehene steht gewöhnlich nicht
indeterminirt, aufser wenn es nachsteht oder speciell hervorge-
hoben wird, oder es nach einer Negation und dergleichen
hervortritt, vgl. nicht soll sich überheben ein Mann gegen
einen Mann leichtsinnig."
Erkl. Das mit dem Häl Versehene steht regelrecht de-
terminirt, meistens steht es nicht indeterminirt, aidser wenn
ein Umstand sich vorfindet, der dies gestattet. Das ist 1)
dafs der Häl dem Indeterminirten voraufgehe, vgl. fihä
kä5imän rag'ulun. Hiex-her gehört der Vers, welchen Si-
bawaihi anführt:
1 7-1 Dor Zustand.
Vgl. ..Am Körper ist bei mir, als ein deutliches, wenn
du 68 erkennen wolltest, ein Dahinschwinden, und wenn du zum
Zeugen riefst das Auge, bo würde es zeugen.
Vgl. „Nicht tadelt ein mich Schmähender meine Seele
als nine solche wie sie ist, und nie hat ein Tadler meiner Ar-
inutli SO abgeholfen wie das, was meine Hand erworben hatte."
2) Dafs die Indetcrmination durch ein Eigenschaftswort,
oder (.ine Annexion speciell hervorgehoben wird. Eine spe-
cielle Hervorhebung durch ein Eigenschaftswort, vgl. Kur.
11. 3. „Und in ihr wird getrennt eine jede weise Angelegen-
heit als eine von uns ausgehende."
Vgl. „Oli Herr. Du rettetest den Noah und warst ihm
gnädig, da er herumgetrieben wurde in einer das Meer durch-
schneidenden Arche als einer gefüllten. Und er lebte, indem
er seinem Volke deutliche Offenbarungsverse predigte, tau-
send Jahre aufser fünfzig."
Ein Beispiel, in dem die Indetermination durch die An-
nexion speciell hervorgehoben wird, ist Kur. 41, 9. „In vier
Tagen als gleichen (fi arbacatin ajjämin sawiVan), dies für die
Fragendeu."
3) Dafs die Indetermination nach einer Negation oder
dergleichen, d. h. der Frage und der Prohibition, steht. Ein
Beispiel nach einer Negation ist der Vers:
Vgl. „Nicht ist bestimmt vor dem Tod ein Zufluchtsort als
schützend und du siehst ihn nicht von einem zurückbleibend."
Hierher gehört auch Kur. 15, 4. „Nicht haben wir eine
Stadt vernichtet, aufser so, dafs sie ihre bestimmte Schrift
hatte (mä ahlaknä min karjatin illä walahä kitäbun ma'lü-
mun)." lahä kitäbun, ein Satz, steht an der Stelle des Hai
von karjatin, da der II al der Indetermination stehn kann,
weil die Negation voraufgeht. Es kann dieser Satz nicht
eine Sifa von karjatin sein gegen Zamahs'ari, denn Wäw
trennt nicht die Sifa von dem Mausüf, auch hindert illä
daran, da man illä nicht zwischen die Sifa und das Mausüf
setzen kann. Abü-1-IIasan al-Ahfas' hat in seinen Masä?il
deutlich dargethan, dafs dies nicht angeht, so wie auch Abu
cAli al-Färisi in der Tadkira.
al-Z/al. 175
Ein Beispiel des Häl mit einem Indeterminirten, das der
Frage folgt:
Vgl. „O mein Freund, ist etwa ein Leben bestimmt als
ein bleibendes, so dafs du für dich Entschuldigung fändest
dafür in die Ferne zu hoffen?"
Ein Beispiel des Häl von einer Indetermination nach
der Prohibition hat Verf. schon erwähnt, vgl. den Vers des
Katari Ibn al-Fug'ä^a.
Vgl. „Nicht stütze sich einer auf die Flucht am Tage
des Treffens, wenn er fürchtet (mutaljawwifän) den Tod."
Der Häl kommt auch bei dem Indeterminirten vor, ohne
die erwähnten Gestattungsgründe. Vgl. „Ich ging an einem
Wasser vorüber so breit wie ein sitzender Mann"; ferner:
„Er schuldet mir 100 an blanken Waffen (alaihi mPatun
bidän)." Sibawaihi gestattet fihä rag'ulun kä^imän. In der
Ueberlieferung heifst es vom Gesandten „er betete sitzend
(käcidän), und es beteten hinter ihm die Männer stehend
(ldjämän)."
„Man verwehrt bisweilen einen Häl, dem von einer
Praeposition abhängenden, voraufzustellen; doch verbiete ich
es nicht und bisweilen kommt es vor."
Erkl. Die Lehrweise der grofsen Masse der Gramma-
tiker ist, dafs es nicht erlaubt sei den Häl, dem Wort, zu
dem es gehört, und das von einer Praeposition abhängt,
voranzustellen, man sagt nicht marartu g'älisatan bihin-
din. al-Färisi, Ibn Kaisän und Ibn Burhän erlauben dies.
Diesen folgt Verf., weil man es bisweilen so hört.
Vgl. „Wenn fürwahr die Frische des Wassers mir, wenn
ich durste und schmachte, lieb ist, so ist sicherlich sie geliebt."
Vgl. „Wenn Kameeischaaren erbeutet werden und Wei-
ber, so werdet ihr fürwahr euch nicht entfernen ohne die
Tödtung Hibäls zu rächen."
Die Voraufstellung des Häl vor dem, dem es angehört,
ist erlaubt, wenn dasselbe im Nominativ oder Accusativ steht,
vgl. g'ä5a dähikän zaidun, darabtu mug'arradatan
hindän.
17(5 Der Zustand.
„Erlaube nicht einen Hol von dem Mudäf ilaihi, aufser
wenn das Mudaf eine luction auf den II AI verlangt, oder
dasselbe entweder ein Theil seines Mudäf ilaihi ist, oder wie
ein Theil desselben, und nicht geh fehl."
Krkl. Es ist nicht erlaubt, dafs ein Hai von dem Mu-
dät ilaihi vorkommt außer, wenn das Mudäf zu den Wort-
klassen gehört, die eine lveetion auf das 1 läl richtigenveise
haben, wie z. B. das Participium act., oder das Masdar und
ähnliehe Wortgattungen, die den Sinn des Verbum cinschliefsen,
vgl. hadä däribu liindin mug'arradatan, a'g'abani ki-
jamu zaidin musri'än, vgl. Kur. 10, 4. „Zu ihm geht eure
Rückkehr insgesammt (ilaihi margYukum g'anü'an)."
Vgl. „Es spricht meine Tochter, fürwahr dafs du weg-
gehst allein heut zum Kampf, läfst mich als eine Vaterlose
zurück."
So ist auch der Hai von dem Mudäf ilaihi erlaubt, wenn
das Mudäf ein Theil von dem Mudaf ilaihi ist, oder wie ein
Theil desselben darin , dafs man durch das Mudaf ilaihi das
Mudaf richtigerweise entbehren kann. Ein Beispiel, in dem
das Mudaf ein Theil des Mudaf ilaihi ist, vgl. Kur. 15, 47.
„Wir rissen aus, was in ihren Herzen von Hafs Avar, da sie
Brüder sind, naza'na mä fi sudürihim min gillin ih-
wänän". i^wänan ist Hai von hum, dem Mudaf ilaihi in
sudürihim, da das Mudäf sudürun ein Theil von hum ist.
Ein Beispiel, in dem das Mudaf wie ein Theil vom Mudäf
ilaihi darin ist, dafs das Mudäf durch das Mudäf ilaihi, ent-
behrt werden kann, vgl. Kur. 16, 124. „Darauf offenbarten
wir dir: folge der Religion des Abraham als eines wahrhaft
Frommen (ittabi( millata ibrahima hanifän)". hanifän ist
Häl von ibrahima und millata ist wie ein Theil von ibra-
hima, da man es durch dasselbe entbehren kann. Ist aber
das Mudäf nicht der Art, dafs es richtigerweise auf den Häl
Rection ausübt, ist es ferner weder ein Theil, noch gleich-
sam ein Theil von seinem Mudäf ilaihi, darf man nicht den
Häl davon setzen. Man sagt nicht g'ä-'a gulämu hindin
dähikatan entgegen der Ansicht von al-Färisi. Verf. sagt,
dafs diese Form einstimmig verboten sei, doch ist das nicht
richtig, da die Lehrweise von al-Färisi es erlaubt ; so überliefert
von ihm der S'arif Abü-s-Sacädät Ibnu-s'-S'ag'ari in seinen
Dictaten.
„Wird ein Hai durch ein flectirbares Verbum oder ein
demselben ähnelndes Eigenschaftswort in den Accusativ ge-
setzt, so kann man ihn voranstellen; vgl. „als ein eilender
ist dieser Reisende", und „als ein aufrichtig dienender rief
Zaid Gott an".
Erkl. Der Hai kann vor das ihn in den Accusativ
Setzende treten, wenn dies ein flectirbares Verbum ist oder
ein Eigenschaftswort, welches dem flectirbaren Verbum gleicht,
d. i. welches den Sinn des Verbum und die Buchstaben
desselben vollständig hat, und ferner das Femininum, den
Dual und den Plural annimmt, wie das Participium act. und
pass. und das ähnelnde Eigenschaftswort ; vgl. zur Voranstellung
des Hai vor ein flectirbares Verbum muhlisan zaidun
dacä, und zur Voranstellung des Häl vor ein ähnelndes Ad-
jeetivum musricän da rähilun. Setzt aber ein unflectirba-
res Verbum den Häl in den Accusativ, darf man denselben
nicht voranstellen, vgl. mä ahsana zaidän dähikän. Ueber
das Verbum admirandi kann man nicht disponiren, folglich
auch nicht über das Regime desselben; dasselbe gilt, wenn
ein dem flectirbaren Verbum nicht gleichendes Eigenschaftswort
den Häl in den Accusativ setzt wie die Comparativform
afcalu, vgl. zaidun ahsanu min famrin dähikän. Hier
darf der Häl nicht vortreten, denn afcalu tritt weder als
Dual, noch als Plural, noch als Femininum auf. Man kann
über seine Formen nicht frei verfügen, also auch nicht über
sein Regime.
„Ein Regens, das zwrar vollständig den Sinn des Ver- v. 345.
bum, aber nicht seine äufsere Form hat, regiert nicht, Avenn
es nachgestellt ist, wie tilka, laita und ka^anna; selten
kommen Fälle vor, wie Sacid als ein verweilender in Hag'ar."
Erkl. Man darf den Häl nicht setzen vor sein Sin-
nes-Regens, d. i. dasjenige, was zwar vollständig den Sinn
des Verbum, doch nicht seine äufsere Form hat, wie die
Nomina demonstrativa, die Partikeln des Wunsches, der Ver-
gleichung, das Zarf oder G'ärr wa Mag'rür. — Vgl. tilka
hindun mug'arradatan etc., zaidun fi-d-dari, oder cin-
12
178 Dei Zustand.
d:ika ka'imän. — Der Hai kann hier nicht vor sein Sin-
nes-Regens treten. Nur bisweilen geht der II a l meinem Re-
gens voran, wenn dieses ein Zarf oder CiYirr \\a Mag'rur ist,
vgl. zaidun ka'imän 'indaka, sa'idun mustakirrän fi
hag'arin, und Kur. 30, 67. „Und die Himmel als zusam-
mengerollte sind in seiner Rechten (nach der Lesart mat-
wijjfttin)." al-Aljfas' erlaubt dies als regelrecht.
..Fülle wie: „Zaid allein ist brauchbarer als (Amr mit
Hülfe", sind gebilligt als etwas, das nicht schwach begrün-
det ist."
Erkl. Wie voraufgeht, hat die Comparativ-Form afcalu
keine Reetionskraft auf einen voraufgestellten Häl. Hiervon
wird dieser Fall ausgenommen, d. i. wenn etwas vor sich
selbst in einem Zustand ausgezeichnet wird, oder vor etwas
anderem in einem anderen Zustand, denn dann regiert es
zwei Zustände, den einen, der ihm vorangestellt ist und
den anderen, der ihm nachgestellt wird, vgl. zaidun kä5i-
män ahsanu min hu ktVidän und zaidun mufradän
anfaru min (amrin mucänän. — So ist die Lehrweise der
Gesammtheit. as-Sairäfi meint, es seien beides Habar, durch
ein weggenommenes käna in den Accusativ gestellt, und es sei
weder die Voraufstellung dieser beiden Häl vor die Com-
parativform noch ihre Nachstellung erlaubt.
„Bisweilen kommt der Hai als eine Mehrzahl vor so-
wohl für einen Einzelbegriff als für das, was kein Einzelbegriff
ist; merke das."
Erkl. Es ist die Mehrzahl des Häl erlaubt, sei es, dafs
das, zu dem er tritt, ein Einzelbegriff ist oder in der Mehr-
zahl steht, vgl. a. g'ä'a zaidun räkibän dähikän. Beide
Accusative sind Häl zu zaidun, ihr Regens ist g'ä3a.
b. lakitu hindän mus(idän munhadiratan. muscidän
ist Häl von Tä in lakitu und munhadiratan Häl von
hindun, das Regens für beide ist lakitu.
Vgl. „Es fand mein Sohn als ein fürchtender seine
beiden Brüder als zwei ihm helfende, so dafs sie Beute er-
reichten."
Wenn der Sinn klar ist, wird jeder Häl auf das, wozu
er pafst, bezogen; ist aber der Sinn nicht klar, wird der erste
al-//äl. 179
der beiden Hill zum zweiten Nomen und der zweite von ihnen
zum ersten Nomen gesetzt. In lakitu zaid an mus'idfin
munhadiran, ich fand herabsteigend den Zaid aufsteigend,
ist mus(idän Hai von zaidan und munhadiran Häl zum
Ta in lakitu.
„Das Regens des Hai wird bisweilen durch denselben
bestätigt, vgl. „nicht sollst du schaden auf der Erde als Ver-
derbender (lä ta'ta fi-1-ardi mufsidän)."
Erkl. Der Häl zerfällt in den bestätigenden und nicht
bestätigenden. Der bestätigende zerfällt wieder in zwei Theile,
wovon den ersten Theil, d. i. den Häl, der sein Regens be-
stätigt, der Verf. in diesem Vers behandelt. Ein solcher ist
jedes Eigenschaftswort, welches auf den Sinn seines Regens
hinfuhrt und von ihm entweder dem Worte nach verschieden
ist, das ist das häufigere; oder mit ihm dem Worte nach
zusammenstimmt, und dies ist das seltenere. Als ein Beispiel,
vom ersten Fall diene das im Textvers gegebene Beispiel
wie auch Kur. 9, 25. „darauf wendetet ihr euch zurückgehend."
Als Beispiel vom zweiten vgl. wa'arsalnäka lin-näsi ra-
sülän, „wir haben dich gesandt zu den Menschen als Ge-
sandten." Vgl. Kur. 16, 12. „Und er unterwarf euch zu Dienst
die Nacht und den Tag und die Sonne, Mond und Sterne als
zum Dienst bestimmte (musahharätin) durch seinen Befehl."
„Bestätigt der Häl einen Satz, so ist ein verschwiegenes
Pronomen, dessen äufsere Form nachgestellt wird, sein Regens."
Erkl. Dies ist der zweite Theil des bestätigenden Häl,
nämlich der den Inhalt eines ganzen Satzes bestätigende.
Der Satz mufs ein Nominal-Satz sein, dessen beide Bestand-
teile primitive determinirte Worte sind, vgl. zaidun ahuka
(atüfän wa5anä zaidun macrüfän. „Zaid dein Bruder als
wohlgeneigter und ich bin Zaid als ein bekannter."
Vgl. „Ich bin ein Sohn der Dära als ein bekannter
(macrüfän == uhakku macrüfän), in ihr ist mein Geschlecht,
und bezeugts Menschen! ist in Dära etwas von Schmach?"
Dieser Häl kann nicht vor jenen Satz treten, auch nicht
in die Mitte zwischen Mubtada5 und Habar.
12*
350.
[30 Dot Zustand.
„An die Stelle des lifil kann »'in Satz treten, vgl. „es
kam Zaid und (er war) beabsichtigend eine Reise."
Erkl. Ursprünglich ist beim Hai, dem Hitbar, und der Sifa
der Einzelbegriff, doch tritt ein Satz an die Stelle des Hai
■wir auch an die des Ilabar und der Sifa. Nbthwendig ist
dabei »in Verbindendes, welches beim Hai-Satz entweder ein
Pronomen ist. vgl. g'&'a zaidun jaduhu cala ra'sihi, oder
ein Wäw, welches ein Waw des Häl, oder Wäw des Anfangs
(lbtidä') genannt wird. Ein Kennzeichen dieses Wäw ist, dafs
id an Beine Stelle richtigerweise treten kann, vgl. g,a>a zai-
dun wa(amrun kä'imun. oder das Pronomen und Wäw
zusammen g'a?a zaidun wahuwa näwin rihlatan.
„Der Hai-Satz , welcher einen Neusatz bildet und durch
ein bejahendes Imperfectum ausgedrückt ist, nmfalst ein Pro-
nomen, ist aber frei vom Waw. Bei dem Hai- Satz mit ei-
nem Wäw supponire nach demselben ein Mubtada3 und setze
das Impcrfcctuin als ein an dasselbe Anncctirtcs."
„Erkl. Der Satz, welcher als Hill vorkommt, liifst sich,
wenn er durch ein bejahendes Imperfectum eingeleitet wird,
nicht durch das Wäw verbinden, sondern er wird nur durch
das Pronomen verbunden, vgl. gä5a zaidun jadhaku; und
„es kam 'Ann-, es wurden vor ihm die Handpferde geführt."
Wäw darf hier nicht vor den Häl-Satz treten. Kommt im
Arabischen etwas vor, das scheinbar sich so verhält, wird es
so interpretirt, dafs das Mubtada3 nachdem Wäw verschwie-
gen und das Imperfectum ein llabar von diesem Mubtada3
sei, vgl. kumtu wa'asukku 'ainahu = wa^anä asukku.
Vgl. „Als ich fürchtete ihre Klauen, entfloh ich, während
ich den Mälik ihnen zum Pfände liefs."
„Der Häl-Satz steht, den vorhergehenden ausgenommen,
mit Wäw oder einem Pronomen, oder mit beiden."
Erkl. Der liäl-Satz ist entweder ein Nominal- oder Ver-
balsatz und das Verbum steht entweder im Imperfectum oder
Perfectum. Jeder von ihnen, der Nominal- und der Verbal-
satz, ist ein positiver, oder negativer. Wie voraufgeht, be-
gleitet Wäw nicht den Satz, der durch ein positives Imper-
fectum eingeleitet wird, sondern er wird nur durch ein
al-//al. lgl
Prononmen angeheftet. In diesem Vers erwähnt Verf., dafs,
jenen Fall ausgenommen, der Iläl-Satz durch Wäw allein,
oder durch das Pronomen allein, oder durch beide kann an-
geheftet werden. Diese Regel umfaßt a. den Xominal-Satz
und b. den Verbal -Satz, sei er bejahend oder verneinend.
Das Imperfectum kann nur verneinend, das Perfectum hin-
gegen bejahend und verneinend sein. Vgl. die Beispiele
g'ä'a zaidun waSxmrun kä'innin etc. Auch umfafst diese
Regel das durch lä negirte Imperfectum, vgl. g'ä\i zaidun
walä jadribu camrän mit dem Wäw. Verf. erwähnt in
einem anderen Buch, dafs man dies Imperfectum nicht durch
das Wäw verbinden dürfe, wie das bejahende Imperfectum
und dafs das, was scheinbar so vorkomme, durch die Ver-
schweigung eines Mubtada5 erklärt werden müsse, wie nach
der Lesart des Ibn Dakwan die Stelle: Stehet beide auf
und nicht werdet ihr folgen fastakimä walä tattabicäni.
„Bisweilen wird das weggenommen, was auf den Iläl v. s:
einwirkt, einen Theil von dem Weggelassenen zu erwähnen, ist
verwehrt."
Erkl. Das Regens des Iläl wird erlaubter- und not-
wendigerweise weggenommen. Erlaubterweise wird es z. B.
weggelassen bei der Frage kaifa g'Pta? Antwort: räkibän
sc. g'Ptu. So, wenn einer sagt, du bist nicht gereist (lam tasir)
und der andere antwortet, balä musricän ja eilend sc. sirtu;
vgl. Kur. 75, 4. „Rechnen die Menschen, dafs wir fürwahr
nicht sammeln werden ihre Knochen, ja mächtig sind wir,
dafs wir gleich machen ihre Finger rest., ja wir wer-
den sie sammeln als mächtige." Ein Beispiel, wo das Regens
des Hai nothwendig weggenommen werden mufs , ist,
zaidun ahüka catüfän, Zaid ist dein Bruder als ein wohl-
geneigter, und dergleichen Fälle, in denen der Iläl den In-
halt eines Satzes bestätigt, wie dies schon vorher behandelt
ist. So ist es auch beim Iläl, der die Stelle des Habar ver-
tritt, vgl.-darabtu zaid an kä'iinän rest. idä käna kä'i-
män. Beim Capitel über das Mubtada\ vgl. pag. 65, ging die
Erörterung hiervon schon vorauf. Ein Fall, wo das Regens des
Iläl nothwendig wegfällt, ist: as'taraitu bidirhamin u a-
sä'idän, oder „ich habe als Almosen gespendet einen Dinar
!>;_> nie Speeifieirong.
und weniger0 reat. dahaba**t-tamanu siVidan, oder „das
( faspendete war niedriger."
XXVII. Die Specificiruiig.
(at-Tanijiz).
„Ein Nomen in der Bedeutung von „min von", das ein
indeterminirtes Wort erklärt, wird in den Accusativ gesi-zt
als Tamjiz, regiert von dem Wort, welches es eben erklärt
hat, vgl. eine Spanne (von) Land, ein Maafs (von) Weizen,
zwei Pfund (von) Honig, oder (von) Datteln."
Erkl. Tamjiz wird genannt „erklärend", und „Erklä-
rung", oder „darthuend" und „Darthuung", oder „speeifiei-
rend" und „Spccificirung". Ein Tamjiz ist jedes indetermi-
nirtc Wort, das die Bedeutung von min umsehliefst und zur
Erklärung der ihm voraufgegangenen Gcsammtbestimmung
dient, vgl. täba zaidun nafsän. Diese Definition schliefst
durch die Bestimmung „das die Bedeutung von min um-
schliefst" den Iläl aus, der den Sinn von fi einschliefst, und
die zweite Bestimmung „zur Erklärung der ihm voraufge-
henden Gesammtbcstimmung" schliefst das aus, was die Be-
deutung von min zwar hat, in dem aber keine Erklärung zu
dem Voraufgehenden enthalten ist, wie z. B. das Nomen des
1 ä , das zur Verneinung der Gattung dient.
Der Ausdruck: „Zur Erklärung der ihm voraufgehenden
Gcsammtbestimmung" umfafst ZAvei Gattungen des Tamjiz.
1) Das die Gcsammtbestimmung des Wesens einer Substanz
Erklärende, dies ist das, welches nach den Maafsen steht,
d. h. nach dem Abgemessenen (lahu s'ibrun ardän), oder dem
Gemessenen (lahu kafizun burrän), oder dem Gewogenen (lahu
manawäni casalän), oder dem Gezählten (Sndi is'riina dirha-
män). Dieses Tamjiz steht im Accusativ durch das, was
es erklärt.
2) Das Tamjiz, welches den Gesammtbegriff der Bezie-
hung erklärt, ist dasjenige, welches ausgesprochen wird zur
Erklärung des Fä(il oder des Maful, woran das Regens
sich hängt, vgl. täba zaidun nafsän; is'ta'ala-r-ra'eu
at-Tarnji*. 183
s'aibän, „es schimmerte das Haupt an grauem Haar; ich
bepflanzte die Erde mit Bäumen (s'agai-än); wir liefsen die
Erde fliefsen an Quellen (cujünän)." Im ersten Beispiel ist
nafsän ein vom Fäcil entlehntes Tamjiz, im dritten ist s'ag'a-
rän ein vom Mafcül entlehntes Tamjiz. Es erklärt nafsän
das Fäcil, woran das Verbum sich hängt und s'ag'arän er-
klärt das Maisöl, woran das Verbum sich hängt. Das in
dieser Gattung das Tamjiz in den Accusativ Setzende ist
das voraufgehende Regens.
„Nach diesen und den ihnen ähnlichen Fällen setze das
Tamjiz in den Genitiv, wenn man es in Annexion stellt, vgl. ein
Maafs Weizen als Nahrung. Der Accusativ ist nach dem
Annectirten nothwendig, wenn der Fall ist, wie z. B. die
Fülle der Erde an Gold."
Verf. deutet hier auf das hin, was er vorher von dem
Gemessenen erwähnt hat. Das sind die Bestimmungen einer
Ausdehnung, eines Raummaafses, oder eines Gewichtes. Der
Genitiv des Tamjiz ist nach diesen durch die Annexion mög-
lich, wenn nicht die Maafsbestimmungen an etwas anderes
annectirt werden, vgl. findi s'ibru ardin. Wird aber die
Maafsbestimmung an etwas anderes als das Tamjiz annectirt,
ist der Accusativ des Tamjiz nothwendig. Vgl. „Nicht ist
am Himmel das Maafs einer flachen Hand von Wolke, ka-
dru rähatin sah ab an." Ferner Kur. 3, 85. „Fürwahr nicht
wird angenommen von Einem von ihnen die Fülle der Erde
an Gold."
Das Tamjiz der Zahl wird im Capitel von den Zahlen
behandelt werden.
„Durch die Comparativform af'.alu steht meist das dem
Sinne nach Fäcil Seiende im Accusativ, vgl. du bist höher
an Wohnsitz."
Erkl. Das Tamjiz, welches nach der Comparativform
af(alu steht, mufs in den Accusativ gestellt werden, wenn
es dem Sinne nach Fä'il ist; ist's aber nicht so, so steht das
Tamjiz im Genitiv durch die Annexion. Das Kennzeichen,
dafs etwas dem Sinne nach Fä(il ist, ist dafs man es richti-
gerweise als Fäcil setzen kann, nachdem man die Compara-
tivform als Verbum gesetzt hat. Im obigen Beispiel anta
134 'lio Spodflcirimg.
all manzilän kann man sagen anta lala manziluka. Ein
Beispiel, in dem das Tamjiz nicht dem Sinne nach FiVil ist,
wäre zaidun aTalu vag'ulin. liier ist der Genitiv des
Tamjiz durch die- Annexion DOthwendig, wenn nicht die Form
afalu an etwas anderes als das Tamjiz annectirt wird, denn
dann wird es in den Accusativ gesetzt, vgl. anta ai'dalu-
n-näsi rag'ulän.
„Nach allem, die Bewunderung ausdrückenden, setze das
Tamjiz, vgl. wie edel ist Abu Bakr als Vater (akrim hi'abi
bakrin abän).a
Erkl. Das Tamjiz steht nach jedem, das die Verwunde-
rang bezeichnet, vgl. „Göttlich ist deine Leistung als Ge-
lehrter; Zaid genüge dir als Mann; in ihm ist Genüge als
Wisser; o meine Gattin! was bist du für eine Gattin."
„Setze in den Genitiv durch min, wenn du willst, jedes
Tamjiz, aufser das mit einer Zahl stehende und das dem
Sinne nach Fä'il seiende, vgl. „sei gefällig an Seele tib
nafsän, so wird dir Nutzen gewährt."
Erkl. Das Tamjiz kann durch min in den Genitiv tre-
ten, wenn es nicht Fäcil dem Sinne nach, und nicht Tamjiz
einer Zald ist; man sagt weder täba zaidun min nafsin,
noch cindt cis'rüna min dirhamin.
„Das Regens des Tamjiz steht ganz allgemein voran,
doch das Vcrbum mit der Flexion geht ihm selten voraus."
Erkl. Die Lehrweise des Sibawaihi ist, dafs die Vor-
aufstellung des Tamjiz vor sein llegens nicht möglich sei,
gleichviel, ob dasselbe ein flectirbarcs ist oder nicht. al-Kisä?i,
al-Mftzini und al-Mubarrad erlauben die Voranstellung des
Tamjiz vor sein flectirbarcs Regens, man sagt nafsan täba
zaidun.
Vgl. „Wie, es trennt sich Salmä durch den Weggang
von ihrem Geliebten, während sie doch an Seele der Tren-
nung nicht hold war."
Vgl. „Ich habe aufgegeben meine Geistesruhe wegen
der Ferne der Hoffnung, und nicht bin ich abgeschreckt von
den Lüsten, da doch mein Haupt schon schimmert vor
Alter."
at-Tamji/.. 185
Verf. stimmt den Genannten in anderen Büchern bei,
setzt dies aber hier als einen seltenen Fall. Ist das Regens
nnflectirbar, verwehrt man die Voraufstellung desTamjiz, gleich-
viel, ob jenes ein Verbnm oder etwas anderes ist. Bisweilen ist
auch das Regens flectirbar, aber die Voranstellung wird nach
Allen verwehrt, vgl. kafa bizaidin rag'ulän, hier kann
man rag'ulän nicht vor kafa stellen, wiewohl es ein fiectir-
barcs Verbum ist; denn es steht im Sinne eines unttectirbaren,
nämlich im Sinne des Verbum admirandi.
XXVIII. Die Partikeln des Genitiv. — Praepositionen.
(Aurüfu-l- g'a r r i ).
„Dies sind die Partikeln des Genitiv, nämlich min, ilä,
hattä, halä, häs'ä, cadä, fi, fan, fala, mud, mundu,
rubba, li, kai, Ava, ta, ka, bi, lacalla, mata."
Erkl. Alle diese 20 Partikeln sind speciell dem Nomen
zugetheilt und regieren den Genitiv. Ueber halä, häs'ä und
(adä haben wir schon bei dem Abschnitt über die Ausnahme,
pag. 169, gehandelt. Selten erwähnt man kai, lacalla und
mata unter den Praepositionen.
kai ist Praeposition an zwei Stellen: 1) wenn es vor
das raä der Frage tritt, vgl. kaimah gleich. Das mä der
Frage steht durch kai im Genitiv. Das Auf fällt wegen des
Vortritts der Praeposition weg, und man setzt das Ha der
Pause. — 2) Im Beispiel g'i'tu kai ukrima zaidan
ist ukrima ein Verbum Imperfectum , es steht im Accusativ
durch an, das nach kai verschwiegen ist. an und das Ver-
bum sind durch ein Masdar restituirt, das von kai abhängt,
die restitutio wäre, g'Ptu kai ikrämi zaidin gleich lPi-
kraini.
Der Genitiv durch lafalla ist eine Sprachform der 'Ukailiten.
Vgl. „Vielleicht ist Abü-1-Migwär ein dir nah Verwand-
ter (la(alla abi-1-migwäri)."
Vgl. „\ iclleicht hat Gott euch ausgezeichnet vor uns in et-
was, fürwahr eure Mutter hatte einen zerrissenen Geschlechtstheil."
186 Dk Partikeln des Genitiv.
la'alla ist eine pleonastische Praeposition, die vor das
Mubtada? tritt, wie l>i in bihasbika. Nach dem Sprachge-
brauch dei Tkailitcn setzt man auf das letzte Läm Fath
und Kasr, auch wird der Wegfall des ersten Läm berichtet,
man sagt 'alla und (alli.
in atä wird von den Iludailitcn als Praeposition gebraucht.
Vgl. „Er ließ sie hervorgehn aus seinem Aermel mata
kummihi."
Vgl. „(Die Wolken) tränkten sich mit Mccrwasscr, dar-
auf breiteten sie sich aus von den grünen Mccrwogen als
zischende, brausende."
Verf. behandelt später die übrigen von den zwanzig Par-
tikeln.
laulä zählt Verf. in diesem Buch nicht zu den Prac-
positionen, doch erwähnt er es in anderen. Sibawaihi
läfst laulä zu den Pracpositionen gehören, doch regiert es
nur Pronomina, vgl. lauläja etc. Das Ja, Käf, IIa ist nach
Sibawaihi durch lau in den Genitiv gestellt. al-Ahfas3 meint,
dafs es an der Stelle des Nominativ als Mubtada5 stehe und
das Pronomen des Genitiv stehe an der Stelle des Nominativ-
Pronomen; lau habe keine Rection auf dasselbe, wie es auch
nicht auf ein sichtbares Nomen Rection hat, vgl. laulä zai-
dun la'ataituka. al-Mubarrad meint, dafs die Zusammen-
setzung lauläka etc. nicht im Arabischen vorkomme, doch
ist er dadurch widerlegt, dafs es wirklich vorkommt.
Vgl. „Machst du gierig auf uns die, welche unser Blut
vergiefsen, aufser dir (lauläka) zeigt sich für unsere Achtung
kein Hasan."
Vgl. „Auf wie viele Wahlstätten wärst du gestürzt,
war ich nicht gewesen (lauläja), so wie durch seine Masse
herabstürzt, das von der Spitze des Berges herabsinkende."
„Thcile bestimmt dem sichtbaren Nomen zu: mud, mundu,
liattä, ka, wa, rubba und ta. Gieb die spccielle Be-
deutung der Zeit dem mud und mundu und dem rubba
mit indeterminirten Begriffen, das ta gebrauche nur bei al-
lahu und rabbu. Was man überliefert von Fällen wie
rubbahu fatä (wie mancher Mann) ist selten, so kommt
auch kahä und dergleichen vor."
/airüfu-1-g'arri 187
Erkl. Zu den Praepositionen, welche nur sichtbare No-
mina regieren, gehören die sieben, welche im ersten Verse
erwähnt sind, man sagt weder mud hu noch in un du hu, das
gilt auch von den übrigen, mud und mundu setzen von
dem sichtbaren Nomen nur das Nomen der Zeit in den Ge-
nitiv. Ist die Zeit eine gegenwärtige, so ist mud gleich fi,
vgl. „ich habe ihn gesehn an unserem Tage, heute (mud
jauminä)." Ist die Zeit eine vergangene, hat mud die Be-
deutung von min. Vgl. „Nicht habe ich ihn gesehn seit dem
Freitag", clas wird Verf. am Ende des Capitels weiter erwäh-
nen. Ueber das von hattä Abhängige werden wir handeln,
wenn Verf. es erwähnt, abnormer Weise nur regiert hattä
ein Pronomen.
Vgl. „Und nicht bei Gott finden die Menschen einen
Mann bis auf Dich (hattäka) o Sohn des Abu Zijäd."
Doch ist dies nicht als Norm hinzustellen, wenn es auch
Einige meinen. Der Sprachgebrauch der Hudailiten setzt an
die Stelle des Ha ein (Ain. Ibn Masfüd liest Kur. 23, 25.:
„sie erwarteten es bis zu einer bestimmten Zeit (cattä hinin)."
Das Wäw wird nur gebraucht beim Schwüre, so auch
Tä; doch darf man das Verbum des Schwures nicht mit er-
wähnen. Das Tä regiert nur das Wort all ah u, auch hört
man den Gebrauch desselben mit rabbu, wenn dies an al-
kacbatu annectirt ist, vgl. tarabbi-1- kacbati. Oft hört
man auch tar-rahmäni. al-Haffäf erwähnt auch bei der Er-
klärung des Buches, dafs man sage tahajätika, doch dies
ist befremdend.
rubba regiert nur Indeterminirtes , bisweilen kommt es
abnormer Weise mit dem Pronomen der dritten Person vor.
Vgl. „Einem Schwachen habe ich rasch den Bruch sei-
ner Knochen geheilt und oft habe (rubbahu) ich ihn, den
zum Verderben bestimmten, von seinem Untergang gerettet."
ka steht ebenfalls selten mit dem Pronomen.
Vgl. „(Der wilde Esel) liefs hinter sich Dinäbät zur
Linken in der Nähe, und den weithingebreiteten Berg eben
so nah (kaha) oder näher."
188 Die Partikeln des Genitiv.
Vgl. »Du siehst keinen Gatten wie ihn (den wilden
Esel) und keine Gattin wie sie (die Eselstuten) kahunna:
aufser einen sie streng beherrschenden."
So ist der Sinn des Verses, dafs rubba und ka selten
mit einem Pronomen gebraucht werden.
„Durch min hebe als einzeln hervor, thue klar die nä-
here Bestimmung dar, ferner bezeichne damit bei räumliehen
Verhältnissen den Ausgangspunct; bisweilen kommt es auch
vor, um den Ausgangspunct von zeitlichen Verhältnissen zu
bezeichnen. Pleonastisch steht es bei einer Negation und
dem ähnlichen, es setzt in den Genitiv ein indeterminirtes
"Wort. Vgl. „Nicht giebt's für einen Ungerechten eine
Ausflucht."
Erkl. Min zur Hervorhebung eines einzelnen (lit-tab-
fidi), vgl. „ich nahm von den Dirhem", so wie Kur. 2, 7.
„Von den Menschen giebts welche, die sagen wir glauben
an Gott." Die Gattung bezeichnet min näher (libajani-1-
g'insi) Kur. 22, 31. „Verabscheut den Schmutz", d. h.
Götzen. — Den örtlichen Anfangspunct (li^ibtidiVi-l-gajati)
bezeichnet es in Kur. 17, 1. „Preis dem, der seinen Diener
reisen läfst bei Nacht von der Moschee al-Haräm zur Mo-
schee al-cAksa." Ein Beispiel, in dem es den zeitlichen An-
fangspunct bezeichnet, vgl. Kur. 9, 109. „Fürwahr eine Mo-
schee, die gegründet wurde auf Gottesfurcht vorn ersten
Tage an, ist würdiger, dafs du darin stehst."
Vgl. „Sie wurden auserwählt von der Zeit des Schlacht-
tages bei Halima bis heute, wo sie gemacht alle Erfahrungen."
Ein Beispiel des pleonastischen (az-ziVidatu) wäre mä
gWani min ahadin. Bei der grofsen Masse der Basrcnser
steht min nur unter zwei Bedingungen pleonastisch: 1) dafs
durch dasselbe ein indeterminirtes Wort im Genitiv stehe;
2) dafs ihm eine Negation oder etwas dem ähnliches, d. i.
eine Prohibition, oder eine Frage voraufgehe. Es steht nicht
pleonastisch bei einer Affirmation, auch setzt es nicht ein
detcrniinirtos Wort in den Genitiv. Man sagt nicht g'iVani
min ahadin entgegengesetzt der Meinung des al-Ahfas', der
die Kuranstelle 46, 30.: „er wird euch vergeben eure Sün-
den" hierher rechnet. Die Küfenser erlauben auch in aflir-
Aurftfa-I-g'ani. 1 89
mativcn Sätzen min plconastisch zu setzen, doch unter der
Bedingung, dafs der abhängige Genitiv indeterminirt sei, man
kann nach ihnen sagen kad kana min matarin.
.,Das Ende zu bezeichnen dient hattä, li, und ilä. Eine
Stellvertretung zeigen min und bi an."
Erkl. Das Ende des Ziels (intilnVu-1-gajati) wird durch
ila, hattä und li bezeichnet. Das Ursprüngliche von die-
sen dreien ist ila, deshalb setzt es sowohl das äufserste Ziel,
als auch ein anderes in den Genitiv. Vgl. „Ich ging gestern bis
zum Ende der Nacht, oder bis zur Hälfte (ila nisfihi). hattä
hingegen setzt nur das äufserste Ziel, oder das damit Ver-
bundene in den Genitiv, vgl. Kur. 97, 5. „Heil ihr bis zum
Anfang der Morgenröthe." Man könnte nicht (hattä nisfi) sa-
gen. Der Gebrauch von li zur Bezeichnung des Endes ist
selten, vgl. Kur. 35, 14. „Jedes von beiden läuft bis zur
bestimmten Schicksalstunde."
min und bi haben den Sinn von „an der Stelle von":
vgl. Kur. 9, 38. „Seit ihr etwa zufrieden mit der gegen-
wärtigen Welt anstatt der zukünftigen", femer 43, 60. „Wenn
wir gewollt, hätten wir anstatt eurer Engel gesetzt auf die
Erde, welche auf einander folgen."
Vgl. „Ein Mädchen, welches nicht gegessen weich be-
reitetes und nicht anstatt des Gemüses die Melone geko-
stet hat."
bi im Sinne von „anstatt badala" kommt in der Ueber-
lieferung vor: „Nicht erfreuen mich statt ihrer die rothen
Kameele."
Vgl. „Hätte ich doch statt ihrer ein Volk, das, wenn
es aufsitzt, zerstreut angreift zu Rofs und zu Kameel."
„li wird gebraucht den Besitz oder dem ähnliches zu
bezeichnen, ebenso wird es, um transitiv zu machen und die
Ursache zu bezeichnen, nach classischem Gebrauch angewandt.
Ferner steht es pleonastisch. Die Zeit- und Ortsbestimmungen
suche durch bi und fi auszudrücken, nur bisAveilen be-
zeichnen die zwei letzteren die Ursache."
Erkl. Oben ist erwähnt, dafs li das Ende bezeichnet,
hier wird angeführt, dafs es auch den Besitz bedeute, vgl.
1«K) Die Partikeln «los Genitiv.
„Gott gehört, was im Himmel und was auf der Erde ist."
Amh das dem Besitze Aehnliche bezeichnet li, so: die Decke
der Stute lil-farasi. Dann macht li transitiv, Vgl. Kur. li>,
|(>. „Gieb mir von dir einen Sohn, der mich beerbe, und
erbe vom Stamme Jacob." Dann drückt li eine Ursache aus.
Vgl. ,, Fürwahr mich erregt wegen meines Denkens an
Dich eine Freude, wie die Sperlinge sich schütteln, die der
Regen benäfst."
Regelrecht steht li pleonastiseh, vgl. Kur. 12, 43. „Wenn
ihr Träume auslegt." bi und f! dienen beide die Zeit- oder
Ortsbestimmung und die Ursache zu bezeichnen, vgl. Kur. 37,
137. „Fürwahr ihr geht an ihnen vorüber am Morgen und
bei der Nacht." Den Grund bezeichnet es Kur. 4, 158. „So
haben wir wegen einer Ungerechtigkeit von denen, welche
das Judenthum bekennen, ihnen liebliche Dinge verwehrt,
welche ihnen erlaubt waren, und wegen iln-er häufigen Ab-
wendung vom Pfade Gottes."
f i wird häufig zur Orts- oder Zeitbestimmung gebraucht,
vgl. fi-1-masg'idi und auch zur Ursache, vgl. das Wort des
Propheten: „Ein Weib ist in die Hölle gekommen wegen ei-
ner Katze, welche sie fing, doch weder fütterte sie dieselbe,
noch liefs sie sie von den Thiercn der Erde fressen."
„Durch bi bezeichne die Hülfe, mache transitiv, bezeichne
den Austausch und das Anhängen, gebrauche es ferner wie
ma'a, min, fan."
Erkl. Nach dem Vorausgehenden bezeichnet bi die Zeit
und den Ort, so wie die Ursache. Hier erwähnt Verf., dafs
es die Hülfe, d. h. das Instrument ausdrücke, vgl. „ich schrieb
mit dem Rohr, bi-1-kalami; ferner, dafs es transitiv mache,
vgl. Kur. 2, 16. „Es entfernte Gott ihr Licht." Fei-ncr be-
zeichnet es den Austausch wie Kur. 2, 80. „Das sind die,
welche erkaufen das Leben der Welt für das Zukünftige."
Es drückt dann das Anhängen an etwas aus, vgl. „ich ging
vorüber an Zaid (bizaidin)". Dann steht es im Sinne von
m aa, „ich verkaufte das Kleid mit seinem Mustersaum (bi-
tirazihi)"; dann von min, „wir tranken vom Meerwasser (bi-
mä^i-l-bahri)" ; dann im Sinne von (an, „es fragte ein Fragcr
nach einer eintretenden Strafe (bi'idabin wakicin)." Auch
//urüfu-1-g'arri. \i)\
steht bi, die Begleitung auszudrücken: „Preise mit Lob dei-
nen Herrn (sabbih bihamdi rabbika)".
,/alä dient die Höhe zu bezeichnen, so wie es den Sinn
von fi und fan hat, durch can bezeichnet der Verständige
den Hinausgang über etwas. Auch kommt (an an Stelle von
bacda und fala vor, wie auch (ala statt (an bisweilen ge-
setzt ist."
Erkl. calä wird häufig gebraucht, die Höhe zu bezeich-
nen, vgl. „Zaid auf dem Dache"; ferner im Sinne von fi, vgl.
Kur. 28, 14. „Er drang ein in die Stadt zur Zeit der (calä
hini gaflatin) Sorglosigkeit ihrer Bewohner." fan zeigt häufig
den Hinausgang über etwas an, vgl. „ich warf vom Bogen
can al-kausi." Auch steht es im Sinne von bacda, vgl.
Kur. 84, 19. „Fürwahr ihr werdet aufsteigen von einem
Zustand in den anderen." can steht ferner im Sinne von calä.
Vgl. „Bei dem Gott des Sohnes deines Onkels nicht
bist du bevorzugt in irgend einer Achtung vor mir (fanni),
nicht bist du mein Richter, dafs du mich bewältigst."
Vgl. „Wenn mit mir zufrieden sind die Söhne Kus'airs,
so gefällt mir beim Leben Gottes ihr Wohlwollen."
„Man bezeichnet die Vergleichung durch ka, bisweilen
auch die Ursache, pleonastisch kommt es zur Bestätigung vor."
Erkl. ka kommt häufig zur Vergleichung vor, auch be-
zeichnet es die Ursache, vgl. Kur. 2, 194. „Erinnert Euch
seiner, weil er (kamä) euch recht leitete." Pleonastisch kommt
es zur Bestätigung vor, vgl. Kur. 42, 2. „Nichts ist so wie
es." Pleonastisch steht es im Ausspruch Ru5ba's. „Sie (die
wilde Eselstute) ist von dichten Weichen und Länge ist in
ihr." Es berichtet al-Farrä5 den Fall, dafs zu einem Araber
gesagt wurde; Wie macht ihr Milchkäse? und er erwiederte,
„wie leicht kahajjinin".
„ka wird auch als Nomen gebraucht, wie auch fan und
calä, deswegen tritt min vor diese beiden letzteren."
Vgl. „Wollt ihr aufhören (mit Spenden), aber nimmer
wehrt den Frevlern etwas wie Lanzenstöfse, bei denen ver-
geblich ist Salböhl und Zupfleinewand."
1J)2 Die Partikeln des Genitiv.
' ala und 'an werden wie zwei Nomina behandelt, wenn
min vor sie tritt, (ala ist dann gleich faukun oben und
'an gleich g'anibun Seite.
Vgl. „(Der Kata) flog in der Frühe auf von seinen
Jungen, die schrieen, nachdem die Zeit ihres Durstes vollen-
det, und von den Eiern in merkmallosen Wüsten."
Vgl. „AVohl sehe ich mich als Stichblatt für die Lanzen
bald zur Rechten (min can jamini) und bald von vorn."
"mud und mundu sind zwei Nomina, wenn sie den No-
minativ setzen oder einem Verbuni voraufgehn, vgl. „ich kam,
seit er rief." Wenn sie eine Vergangenheit in den Genitiv
setzen, sind beide wie min; bei dem Gegenwärtigen halte die
Bedeutung von fi fest."
Erkl. mud und mundu werden als zwei Nomina be-
trachtet, 1) wenn nach ihnen das Nomen im Nominativ steht,
vgl. „nicht sah ich ihn seit dem Freitag (mud jaumu-1-g'u-
m'ati)", indem mud ein Mubtada5 und das Folgende ein Ha-
bar ist; — 2) wenn nach ihnen ein Vcrbum folgt. Vgl. g'i3tu
mud daca, mud steht an der Stelle des Accusativ als Zarf,
sein Regens ist g'Ptu. Einige gestatten sie als zwei Habar
von dem, Avas nach ihnen steht, zu betrachten. Steht nach
ihnen ein Genitiv, sind beides Präpositionen, und zwar im
Sinne von min, wenn der Genitiv etwas Vergangenes; und
im Sinne von fi, wenn der Genitiv etwas Gegenwärtiges be-
zeichnet, vgl. „ich habe ihn gesehn seit heute (mud jauminä),
gleich heute."
„Nach min, can, bi wird mä plconastisch hinzugesetzt
und hindert sie nicht an der Rection, die bekannt ist."
Erkl. raä tritt pleonatisch an diese Partikeln und hin-
dert ihre Rection nicht, vgl. Kur. 29, 11. „Durch ihre Sün-
den wurden sie ertränkt". Vgl. „Ueber ein kleines werden
sie am Morgen reuig aufwachen", vgl. 3, 153. „Durch Gottes
Gnade warst du mild gegen sie."
„Es steht mä ferner pleonastisch nach rubba und ka
und hält sie von der Rection zurück. Bisweilen schliefst mä
sich ihnen an, ohne dafs der Genitiv gehindert werde."
Erkl. Vgl. zum ersten Fall: „Fürwahr die Esel sind
Äurfifa-1-g'arri. 193
die schlechtesten Reitthiere so wie die Ilabat ät die schlech-
testen unter den Söhnen Tamims."
Vgl. „Häufig sind unter ihnen Kameel-Heerden und
vortreffliche Renner, zwischen denen Füllen sind."
Bisweilen steht mä pleonastisch, ohne die Rection zu hin-
dern, doch selten.
Vgl. „O Mäwijja, gar mancher Einfall zerstreuter Reiter
ist wie das mit dem Stempel eingebrannte Zeichen."
Vgl. „Wir wollen unserem Genossen helfen, indem wir
wissen, dafs er ist wie alle Menschen, er leidet Unrecht und
thut Unrecht."
„rubba fällt weg und behält dennoch die Rection nach
bal und fa. Nach wa ist dieser Gebrauch häufig.'*
Erkl. Nur bei rubba gilt, dafs man die Praeposition
wegnehmen darf und die Rection lassen, wenn es nach wa
folgt, was wir später erwähnen. Selten fällt rubba nach fa
und bal weg, vgl. seinen Wegfall nach wa: „Gar manche
Wüsten giebts mit ödem Durchgang."
Vgl. seinen Wegfall nach fa: „Manche Schwangere so
wie du habe ich bei Nacht besucht und Säugende, ich zog
sie ab von dem jährigen Knaben mit den Anmieten."
Vgl. seinen Wegfall nach bal: „Gar manche Stadt giebts,
deren Staub die weiten Wege anfüllt, doch werden ihr Linnen
und ihre G'ahramtische Stoffe nicht gekauft."
Gebräuchlicher ist noch die Wegnahme des rubba nach
w a , auch kommt abnormer Weise vor, dafs der Genitiv durch
ein weggenommenes rubba steht, ohne dafs etwas voraufgehe.
Vgl. „Manche Spur einer Wohnung (giebts), auf deren
Trümmern ich stand, beinah endete ich mein Leben ihret-
wegen."
„Bisweilen wird auch bei anderen als rubba der Geni-
tiv bei einer Wegnahme gesetzt, manches davon erscheint
durchgängig."
Erkl. Der Genitiv steht durch eine weggenommene
Praeposition aufser bei rubba in zwei Weisen: 1) durch-
13
!>).( Die Annexion.
gängig; 2) nicht durchgängig. Nicht durchgängig ist er z. H.
beim Ausspruch des Ru'ba auf die Frage desjenigen, der
Sagt, „wie befindest du dich heut morgen", Antwort: wohl
(hairin fiir 'alfi hairin).
Vgl. „Wenn gesagt wird, welche Menschen sind die
übelsten als Stamm, so weisen auf Kulaib die Finger an den
Händen."
Vgl. „Mit manchem Edlen vom Stamme Kais ging ich
um, bis er stolz ward und aufstieg zu den Höhen."
Durchgängig ist diese Ausdrucksweisc, wenn man z. B.
sagt, für wieviel Dirham hast du das gekauft (bikam dirha-
min). dirhamin steht im Genitiv durch ein weggenomme-
nes min nach Sibawaihi und al-Halil; durch eine Annexion
nach az-Zag'g'äg'. Nach der Lehrweise der beiden Ersteren
ist das in den Genitiv Setzende weggenommen und seine
ßection übriggelassen. Dies ist nach ihnen durchgängig bei
dem kam der Frage, das zur Specificirung dient, wenn eine
Praeposition davortritt.
XXIX. Die Annexion.
(al-idäfa).
„Ein Nun, welches sich der Declination anschliefst, oder
ein Tanwin, nimm weg von dem, was du in Annexion setzest,
vgl. der Berg Sinä, das zweite Wort setze in den Genitiv
und supponire min, oder fi, wenn nur diese passen. Wähle
li für die anderen Fälle; specialisire das erste Wort, oder
gieb ihm die volle Determination durch das sich Anschliefsende."
Erkl. Will man ein Nomen an ein anderes annectiren,
wird beim Annectirten (Mudäf) das Nun, welches der Decli-
nation sich anschliefst, d. h. das Nun des Dual und des Plu-
ral weggenommen, so wie das Tanwin. So verhält es sich
auch mit dem, was an die beiden (den Dual und Plural) an-
geschlossen wird. Das woran annectirt wird, (Mudäf ilaihi)
tritt ins Genitiv- Verhältnifs. Man ist uneins über das, was
das Mudäf ilaihi ins Genitiv- Verhältnifs setzet. Man sagt,
al-irfafa. 195
es stehe im Genitiv - Verhältnifs durch eine im Sinne behal-
tene Partikel, nämlich li, min oder fi; auch sagt man, es
stehe durch das Mudäf im Genitiv. In diesem Fall geschieht
die Annexion im Sinne von li nach allen Grammatikern.
Einige aber meinen, die Annexion geschehe auch im Sinne
von min und fi. Diesen Weg wählt Verf. Die genauere
Bestimmung ist, dafs, wenn nur die Wiederherstellung durch
min und fi pafst, so mufs die Annexion in der Bedeutung
stehn, welche seine Wiederherstellung speciell verlangt, wo
nicht, so geschieht die Wiederherstellung im Sinne von li.
Die Wiederherstellung durch min ist nur möglich, wenn das
Mudäf ilaihi von der Gattung des Mudäf ist, vgl. hätamu ha di-
din. Die Wiederherstellung durch fi ist nur möglich, wenn
das Mudäf ilaihi ein Zarf ist, in das das Mudäf fällt, vgl.
a(g'abani darbu-1-jaumi zaidän, d.i. darbu zaidin fi-1-
jaumi. Vgl. Kur. 2, 226. „Für die, welche sich losschwören
von ihren Weibern, giebt es eine Wartezeit in vier Monaten."
Kur. 34, 32. „Fürwahr Betrug bei der Nacht und dem Ta-
ge." Ist die Wiederherstellung nicht allein durch min oder
fi möglich, so ist die Annexion im Sinne von li.
Zuletzt weist Verf. darauf hin, dafs die Annexion in zwei
Theile zerfällt, nämlich in eine reine und eine nicht-reine. Die
letztere ist die Annexion eines Eigenschaftsworts, welches dem
Verbum Imperfecti gleicht, an sein Regime, wie wir später er-
wähnen werden. Diese verleiht dem ersten Nomen weder
eine Besonderung noch eine Determination. Die reine An-
nexion hingegen ist die, welche sich nicht so verhält, und
welche dem Mudäf eine Besonderung verleiht, im Fall das
Mudäf ilaihi ein indeterminirtes Wort ist, vgl. hadä gulämu-
mra^atin, oder sie verleiht eine Determination, wenn das
Mudäf ilaihi ein Determinirtes ist, vgl. hadä gulämu
zaidin.
„Aelmelt das Mudäf dem Verbum Imperfecti als ein Ei-
genschaftswort, so wendet es nicht von der Indetermination
ab. Vgl. „Mancher (ist) hoffend auf uns; grofs an Hoff-
nung; einer dessen Herz erschreckt ist; der gering an Hülfs-
mitteln ist." — Diese Annexion wird genannt „die dem Worte
nach", und jene die Reine „die der Bedeutung narh."
Erkl. Hier behandelt Verf. den zweiten Theil der An-
13*
1;),; DlC Annexion.
nexion, nämlich die Nicht-reine. Verl', bestimmt sie als die ei-
nes Eigenschaftsworts, welches dem Verbum [mperfecti ähnelt.
Dies isl jedes Participium Act. oder Pass. im Sinne des ge-
genwärtigen oder zukünftigen Zustands, oder ein dem Parti-
cipium ähnliches Eigenschaftswort, wie hasanu-l-wag'hi,
Kali In- 1- l.i ij ali. Est «Ins Mudäf entweder kein Eigenschaftswort,
oder ein Eigenschaftswort ohne Regens, ist die Annexion
eine reine, wie z.B. heim Masdar, vgl. darbu zaidin, oder
Participium aetivi im Sinne der Vergangenheit, vgl. däribu
zaidin amsi. Die niehtreine Annexion drückt weder eine
Besonderung noch eine Determination ans, dcshalh tritt auch
ruhha davor, wenn sie auch an ein determinirtes Wort an-
nectirt ist, vgl. ruhha räg'ina und wenn durch dasselhe das In-
determinirte besolmeben wird, vgl. Kur. 5, üb\ „Als Opfer-
thiere, die gelangen his zur Ka'ba". Nur zur Erleichterung
dient diese Annexion und ihr Nutzen beschränkt sich auf die
Wortform, weshalb man sie die wörtliche nennt. Die reine
Annexion hingegen bezeichnet eine Besonderung und Deter-
mination, weshalb sie die Annexion dem Sinne nach heifst,
auch wird sie die Reine genannt, weil sie frei ist von der
Intension der Lostrennimg, grade im Gegensatz von der
Nicht-reinen, die durch Lostrennung restituirt werden kann,
vgl. hada däribu zaidin al-äna ist gleich hadä däri-
bun zaidän. Der Sinn beider Worte steht einzeln für sich,
und es wird nur in der Absicht zu erleichtern annectirt.
„Die Verbindung des al mit diesem Mudäf wird verge-
ben, wenn al auch mit dem zweiten Worte verbunden ist,
vgl. „der Dichte (des) am Haar", oder doch mit dem Worte,
woran das zweite annectirt wird, vgl. „Zaid der schlagende
das Haupt des Sünders."
Erkl. al kann nicht vor das Mudäf treten, dessen Annexion
eine reine ist; man sagt nicht hadä-1-gulämu rag'ulin,
denn die Annexion tritt an die Stelle von al, somit ist die
Zusammenstellung beider unmöglich. — Auch bei der nicht-
reinen Annexion verlangt die Regel, dafs al nicht vor das
Mudäf trete, weil beide, al und die Annexion sich wechsel-
weise vertreten. Da aber diese Annexion die Intention der
Trennung hat, so wird al verziehen, vorausgesetzt, dafs al
vor das Mudäf ilaihi tritt, oder vor das Wort, woran das
al-u/äfa. I97
Mudäf ilailii wiederum annectirt ist, vgl. zaidun ad-däribu
ra'si-1-g'äni. Tritt al weder vor das Mudäf ilaihi noch vor
das Wort, woran das Mudäf ilaihi wiederum annectirt wurde,
so ist das Fragliche (das al vor dem Mudäf) verwehrt.
80 verhält es sich, wenn das Mudäf weder im Dual steht
noch auf einen Pluralis sanus msc. in den Plural gesetzt ist.
Es pafst für diese Regel, wie aus dem Beispiel hervorgeht,
nur der Singularis und der Pluralis fractus für Femininum
und Masculinum, endlich Pluralis sanus fem. Steht aber das
Mudäf im Dual oder Pluralis sanus msc, so genügt, dafs al sich
bei Mudäf vorfinde, und es wird nicht bedingt, dafs es auch
beim Mudäf ilaihi stehe. — Dies behandelt der nun fol-
gende Vers.
„Es genügt al beim Eigenschaftswort; wenn dasselbe
im Dual oder Plural vorkommt, so geht es nach deren Weise."
Erkl. al beim annectirten Eigenschaftswort, wenn dies
Dual oder Plural ist, folgt der Weise des Dual, d. i. der für
den Dual bestimmten Regel. So kann auch der Pluralis msc.
sanus es entbehren, dafs al sich beim Mudäf ilaihi vorfinde,
vgl. hadäni-d-däribä zaidin, hä-'ulä^i-d-därib ü zai-
din. Das Nun fällt wegen der Annexion fort.
„Bisweilen erwirbt ein zweites dem ersten, dafs es Fe-
mininum wird, wenn dasselbe einer Wegnahme würdig er-
achtet wird."
Erkl. Bisweilen erwirbt ein Mudäf masc. von dem Mu-
däf ilaihi fem., dafs es auch ein Femininum wird. Dies ge-
schieht unter der Bedingung, dafs das Mudäf zur Wegnahme
sich eignet, so wie auch dazu, dafs das Mudäf ilaihi an seine
Stelle treten kann, und doch darunter derselbe Sinn verstan-
den Averde. Vgl. „Es wurde abgeschnitten einer seiner Fin-
ger", bacdu asäbicihi; ba'du kann Femininum sein, da es an
asäbi'u annectirt, und dieses ein Femininum ist, und weil man
ferner durch asäbicu seiner entbehren kann.
Vgl. „Sie (die Frauen) schritten, so wie bewegt wer-
den die Lanzen, deren Spitzen das Vorüberziehen sanfter
Winde hin und her biegt."
Häufig; ist das Mudäf Feminin und erwirbt das Mascu-
igg Die Annexion,
linuin von dem Maseulinnm seine- Mudaf ilaihi unter den
vorhergehenden Bedingungen, vgl. Kur 7, 54. „Fürwahr
dafl Mitleiden Gottes (rahmata-1-lahi karibun) ist nahe den Wohl-
timenden." rahmatu erwirbt das Masculinum, da es an al-
lahn anneetirt ist. Palst das Mudäf weder zur Wegnahme,
noch dazu, dafs man es durch das Mudäf ilaihi entbehren
kann, kann man es nicht als Femininum setzen; man sagt nicht
„harag'at ;/ulämu hindin".
„Ein Nomen wird nicht an ein solches anneetirt, das mit
demselben sich als eins dem Sinne nach darstellt. Interpre-
tirc anders Stellen, die diese Construction vermuthen liefsen."
Erkl. Das Mudäf ist entweder spcciell nur für das
Mudäf ilaihi bestimmt, oder es läfst sich durch dasselbe be-
stimmter bezeichnen. Natürlich mufs dasselbe etwas anderes
sein , da kein Ding sich durch sich selbst specieller bestim-
men oder determiniren läfst, und nicht wird daher ein No-
men an das anneetirt, was mit ihm sich als eins dem Sinne
nach darstellt, wie z. B. zwei Synonyma, oder wie das be-
schriebene Substantiv (al-mausuf) und sein Eigenschaftswort
(Sifa). Ausdrücke, die dies vermuthen liefsen, müssen an-
ders interpretirt werden, vgl. sa(idu kurzin. Dem äufseren
Schein nach wäre dies die Annexion von etwas an sich selbst,
denn mit sacidun und kurzun will man ganz dasselbe be-
zeichnen; doch wird das erste richtig als der Bekannte, und
das zweite als der Name aufgefafst, als ob man sagte: Es .
kam zu mir der sogenannte Kurz, d. i. der mit diesem Na-
men bezeichnete. — So wird auch die ähnliche Annexion
zweier Synonyma erklärt, vgl. jaumu-1-hamisi Donnerstag.
Bei dem Fall, wo scheinbar das Mausüf an die Sifa annee-
tirt wird, mufs die Interpretation stattfinden, dafs das Mudäf
ilaihi weggenommen ist, indem es mit der Sifa beschrieben
wurde, vgl. habbatu-l-hamka^ = habbatu-1-baklati-
l-hamka;i, „die Beere des thörichten Krautes". al-hamka:>u
ist sonach Sifa zu al-baklatu, nicht zu al-habbatu. Dann
wurde das Mudäf ilaihi al-baklatu weggenommen und die
Sifa desselben an seine Stelle gesetzt.
„Einige Nomina werden stets anneetirt, doch kommen
einige von diesen auch vor als einzelnstehende der äufseren
Erscheinung nach."
al-Wäia. 1L,()
Erkl. Die Nomina, welche die Annexion noth wendig
verlangen, zerfallen in zwei Klassen: 1) in solche, welche die
Annexion dem Worte und dem Sinne nach nothwendig ver-
langen, die also als einzeln stehende, d. h. ohne Annexion
nicht gebraucht werden. Hierher gehören Worte wie (inda,
ladä, siwa; ferner kusärä-s'-s'ai'i die Enden des Dinges
und ebenso humada Grenzen im Sinne des äufsersten Ziels.
2) In solche, die die Annexion dem Sinne nach verlangen,
ohne die wörtliche, wie kullun, bacdun, ajjun. Es ist mög-
lich, dafs sie einzeln ohne Annexion stehn, denn manche von
den die Annexion dem Sinne nach verlangenden Worten
Averden der Erscheinung nach als einzelnstehend gebraucht.
„Von manchen nothwendig annectirten Worten wird ver-
wehrt, dafs sie, wo sie vorkommen, vor einem sichtbaren
Nomen stehen, vgl. wahda allein, labbai hier ist, dawalai
wechselweise, sacdai heil; abnorm ist, dafs jadai vor lab-
bai tritt."
Erkl. Zu den Worten, die die Annexion wörtlich ver-
langen, gehören die, welche nur an Pronomina annectirt wer-
den, vgl. wahdaka. labbaika eigentlich verweilen, d. h.
zwei Verweilungen für dich sc. mache ich, wenn du es ver-
langst; dawälaika d.h. eine Sache von einem zum andern über-
gehen lassen, wechselweise; sacdaika eine Glückspendung
nach einer anderen. Selten ist die Annexion von labbai
an das Pronomen der dritten Person.
Vgl. „Fürwahr, hättest du mich gerufen, während um
mich eine weite Strecke mit gefüllten weiten Strömen wTar,
gewifs ich hätte geantwortet Erfüllung ihm, der mich ruft."
Abnorm steht labbai an ein sichtbares Nomen annectirt.
Sibawaihi führt an: „Ich rief bei dem, was mich
traf, den Miswar herbei, und da waren die beiden Hände
Miswars (zur Hülfe)."
So erwähnt dies Verf. Avis Sibawaihis Kede geht aber
hervor, dafs dies weder bei labbai noch bei sacdai abnorm
ist. — Sibawaihi's Lehrweise ist nämlich, dafs diese beiden
Duale seien und nach Art des Masdars durch ein weggenom-
menes Verbum im Accusativ ständen. Doch werde mit die-
O(K) Die Annexion.
son Dualen die Vielheil erzielt, wonach diese beiden Worte
zum Dual nur einen Anhang bildeten. Vgl. Kur. 67, 4.
..Dann blicke noch zurück zweimal", (1. h. öfter, weil darauf
folgt: „so wird der Blick zurückkehren stumpf", und nicht
kehrt der Blick Stumpf zurück von zweimal. Somit ist nur
möglich, dafs mit dem zweimal vielmal gemeint sei, wie
auch labbaika nicht das Zweimalige bezeichnet. Ebenso
verhält es sich auch mit den übrigen Verwandten in Betreff
obiger Erklärung. Des Jonas Lehrweise ist, dafs diese For-
men ursprünglich nicht Duale, sondern Formen mit verkürz-
barem <t seien, deren Alif in Jfi verwandelt worden, weil es
mit dem Pronomen steht; ebenso wie das Alif von ladä
und falä verwandelt wird, wenn es mit dem Pronomen zusammen-
kommt, vgl. ladaihi. Dagegen erwiedert Sibawaihi, dafs, wenn
die Sache so wäre, doch das Alif derselben mit dem sicht-
baren Nomen sich nicht in Ja verwandeln dürfe, wie auch
nicht bei ladä und calä. Es werde also erfordert labbä
zaidin zu sagen. Dagegen verwandeln diese Worte, wenn
sie in Annexion mit einem Substantiv stehn, Alif in Ja, vgl.
labbai jadai, und dies fuhrt darauf hin, dafs sie Duale sind
und nicht Formen mit verkürzbaren a.
„haitu und id verlangen nothwendig eine Annexion an
ganze Satze; steht aber id mit der Nünation, kann man es
400 allein stellen. Das dem id dem Sinne nach gleichende, an-
nectirc erlaubtcrweise wie id, vgl. „da (hina) er kam, wurde
er verworfen."
Erkl. Nothwendig verlangt haitu und id die Annexion,
doch können sie nur an Sätze annectirt Averden. — haitu
wird an Nominal- und Verbal- Sätze annectirt; abnorm ist
seine Annexion an einen Einzelbegriff.
Vgl. „Siehst du nicht an dem Ort des Hundssternes ein
aufgehendes Gestirn schimmern? Es strahlt wie die leuchtende
Sonne."
id wird an Nominal- und Verbal- Sätze annectirt, man
kann den Satz, woran es annectirt ist, wegnehmen und
dafür das Tanwtn bringen, vgl. Kur. 56, 83. „und ihr wer-
det dann sehen". Es kann hier die Annexion der äufseren
Erscheinung nach fehlen, da das Tanwin die Stelle des Satzes,
sd-irfäfa. 201
Verbal- und nicht an Nominal -Sätze annectirt, wiewohl das
Manche behaupten. Das dem id ähnliche, d. h. die ihm
darin gleichenden Worte, dafs sie auch Zarf einer nicht be-
grenzten Vergangenheit sind, können wie id an Nominal-
und Verbal-Sätze annectirt werden, vgl. hinun, waktun,
zamanun, jaumun. Sie werden wie id an Sätze annectirt,
möglicher- doch nicht notwendigerweise. Gehört aber ein
Zarf nicht der Vergangenheit an, oder ist es begrenzt, kann
es nicht wie id behandelt werden, sondern es hat den Sinn
des Imperfectum, und läfst sich wie idä behandeln, wird
daher nicht an Nominal- sondern nur an Verbal-Sätze annectirt.
Das Begrenzte wird nicht an einen Satz annectirt, vgl.
s'ahrun, haulun, sondern nur an einzelne Worte, wie s'ahra
kadä den und den Monat.
„Setze Indeclinable oder declinire das dem id analog
gehende; betrachte die Indeclinabilität eines Nomen, dem ein
Verbum im Perfectum folgt, für gewählt. Vor einem Ver-
bum Imperfectum aber, oder einem Mubtada3, setze die Flexion
des Nomen, doch wird der, welcher das Nomen unflectirt
setzt, nicht als irrend betrachtet."
Erkl. Die an Sätze annectirten Nomina zerfallen, wie
voraufgeht, in zwei Klassen: 1) die, welche nothwendig an Sätze
annectirt werden; 2) die, bei denen die Annexion an einen
Satz frei steht. Verf. sagt hier, dafs bei den Worten, bei
welchen die Annexion frei steht, die Flexion und Unflectir-
barkeit des Nomen möglich sei , gleichviel, ob sie an einen
Verbalsatz, der mit einem Perfectum oder Imperfectum be-
ginnt, oder an einen Nominalsatz annectirt wird, vgl. hadä
jaumu, ma, g'iVa zaidun. Dies ist die Lehrweise der Kü-
fenser, welcher al-Färisi und Verf. folgt; doch ist bei dem
an einen mit einem Perfectum beginnenden Verbalsatz annec-
tirten Nomen die Indeclinabilität gewählt, bisweilen steht die
Flexion und die Indeclinabilität. Vgl. „Zur Zeit (calä hini, na),
da ich tadelte das Alter wegen der jugendlichen Liebe." Bei
dem Wort aber , das vor einem Imperfectum oder einem
Mubtada5 steht, ist die Flexion des Nomen gewählt; doch die
Indeclinabilität auch gestattet. So liest man nach den Sieben
Kur. 5, 119. „Dies ist der Tag (hadä jaumu, ma, janiä'u
202 Die Annexion.
etc.) an dem die Aufrichtigkeit den Aufrichtigen nutzt. So
betrachtet Verf. dies als gewählt Dir Lehrweisc der Basren«
Ber ist, daß in allen Worten, die an einen mit dem Eraper-
fectum beginnenden Verbalsatz oder an einen Nominalsatz
annectirt sind, nur die Flexion gestattet sei; die Indeclinabi-
litiit alier mir bei denen, die an einen Verbalsatz, der mit
einem Perfectum beginnt, annectirt sind. Dies ist die Kegel
von den sich erlaubter Weise an einen Satz annectirenden
Worten. Das aich nothwendiger Weise an einen Satz annec-
tirende aber mufs indeclinable stchn, weil es der Partikel
gleicht, indem es des Satzes bedarf, vgl. haitu, id, idä.
„idä verlangt nothwendig die Annexion an V erbal-Sätze.
Vgl. „Sie wenn er hochfahrend ist."
Erkl. idä niufs sich stets an einen Vcrbalsatz, und darf
sich nie an einen Nominalsatz annectiren, wiewohl al-Ahfas'
und die Küfenser dies behaupten. Sätze wie ag'i^uka idä
zaidun kä'imun sind unerlaubt. Bei Sätzen wie ag'Puka
idä zaidun käma steht zaidun durch ein weggelassenes
Yerbum, aber nicht als Mubtada1, im Nominativ, so ist die
Lehrweise des Sibawaihi, dem al-Aldäs' widerstreitet, indem
er dasselbe als ein Mubtada3 betrachten läfst, dessen Habar
das nach ihm stehende Verbum sei. as-Sairäfl meint, es gäbe
keine Meinungsverschiedenheit zwischen Sibawaihi und al-
Ahfas', darüber, dafs das Mubtada5 nach idä stehen kann,
nur finde eine solche zwischen ihnen in Betreff des Habar
statt. Sibawaihi setzt dasselbe nothwendig als Verbum, al-
Ahfas' aber erlaubt, dafs es ein Nomen sein kann. Im obi-
gen Beispiel kann nach Sibawaihi und al-Ahfas' zaidun
Mubtada3 sein, nach al-Ahfas' aber kann man sagen agVuka
idä zaidun kä}imun.
„kilä und lciltä wird an das annectirt, was zwei innig
Verbundene vernmthen läfst, und determinirt gesetzt ist."
Erkl. kilä und kiltä gehören zu den Nomen, welche
eine Annexion dem Sinne; und der Wertform nach verlangen.
Sie werden nur an ein der Wortform nach im Dual stehen-
des Detenninirtea annectirt, oder doch an ein dem Sinne,
wenn auch nicht der Wortform nach in dein Dual stehendes
Wort.
al-idiü*. 203
Vgl. „Fürwahr für das Gute und das Uebele giebts
eine Grenze, diese beiden sind klar und deutlich hervortretend
(Commentar liest kabal)."
Bei zwei von einander getrennten gebraucht man kilä
nicht, man sagt nicht kilä zaidin wa'amrin, doch kommt
es abnormer Weise vor.
Vgl. „Beide mein Bruder und mein Freund fühlten
mich als Arm im Schieksalswcchsel, und wenn schweres Uebel
sie heimsuchte."
„An einen determinirten Singularis annectire ajjun nicht 5
wird ajjun aber wiederholt und will man die Theile bezeich-
nen, annectire es. Dem Determinirten theile die Conjunction
(mausüla) ajjun zu, doch umgekehrt verhält es sich mit dem
Beschreibungswort ajjun. Ist ajjun Bedingungs- oder Frage-
nomen, so vervollständige allgemein damit die Rede."
Erkl. Zu den Nomen, welche die Annexion nothwendig
dem Sinne nach verlangen, gehört ajjun. Es wird nicht an
ein determinirtes Einzelwort annectirt aufser, wenn es wie-
derholt wird.
Vgl. „Fragt ihr nicht die Leute, ob ich, ob ihr besser
und edler wäret an jenem Morgen als wir uns trafen."
Ebenso verhält es sich, wenn man die Theile bezeichnen
will, vgl. ajju zaidin ahsanu. „AVas von Zaid ist das
schönste, d.i. welcher Theil? die Antwort: sein Auge. Dieser
Fall tritt nur ein, wenn man eine Frage damit erzielt, ajjun
dient zur Frage, zum Bedingungs- und Beschreibungswort
und zur Conjunction.
Von der »Conjunction erwähnt Verf., dafs sie nur an ein
Determinirtes annectirt werde jucg'ibuni ajjuhum kä'imun.
Andere erwähnen, dafs es auch an Indeterminirte annectirt
werde, doch ist dies selten, vgl. ju(g'ibuni ajju rag'ulaini
kämä. Beschreibungswort (Sifa) ist das ajjun, welches Sifa
von einem Indeterminirten, oder lläl von einem Deter-
minirten ist. Dies wird nur an ein Indeterminirtes annectirt,
vgl. marartu birag'ulin ajji rag'ulin.
\ gl. „Ich nickte dem Habtar heimlich zu. Bei Gott
204 Die Annexion.
(wie herrlich) die Augen dos Eiabtar als was für eines Jun-
kers (ajjamfl als I läl)."
Das ajjun der Bedingung und der Frage wird an das
Determinirte und [ndeterminirte annectirt, ganz allgemein,
gleichviel, <»!> sie im Dual, Plural oder Singular sind, jedoch
mit Ausnahme des determinirten Singular, denn an einen sol-
chen wird nur das ajjun der Frage annectirl und zwar in
den Fällen, die vorher erwähnt sind. Wisse dafs ajjun,
wenn es Sifa oder Häl ist, die Annexion dem Worte und
dein Sinn»' nach nothwendig verlangt. Ist ajjun das dei
Frage, der Bedingung oder der Conjunction, verlangt es die
Annexion dem Sinne, nicht dem Worte nach.
„Man bestimmt als nothwendig die Annexion von ladun,
der Genitiv und Aecusativ von gudwatun ist bei den Ara-
bern durch ladun selten. Von inaSa gehraucht man selten
mä. Es wird Fath und Kasr für einen ruhenden Buch-
staben, der verbunden wird, überliefert."
Erkl. Zu den Nomen, welche die Annexion nothwendig
verlangen, gehört ladun und ma'a. ladun dient, den
äufsersten Anfangspunct zu bezeichnen in Ort und Zeit. Es
ist bei den Arabern indeclinable, weil es der Partikel darin
gleicht, dafs es nothwendig nur einen Gebrauch hat, nämlich
als Zeit- und Ortsbestimmung den äufsersten Anfangspunct
zu bezeichnen; ferner, weil es nicht erlaubt ist, damit etwas
auszusagen, ladun tritt nicht aus seinem Gebrauch als Zari,
aufser, wenn es im Genitiv durch min steht, und das ist
das häufigste. Es kommt im Kurän nur mit min vor, vgl.
18, 64. „Wir lehrten ihn von uns eine Kenntnifs", vgl. 18, 2.
„damit der Prophet warnend verkündige gewaltigen Zorn von
Seiten Gottes."
Der Stamm Kais declinirt es, daher die Lesart des Abu
Bakr vom cAsim min ladnihi in der letzten Stelle. Ersetzt
Dal ruhend und giebt ihm den leichten Vocal U. V erf. sagt,
dazu kann auch der Vers gerechnet werden.
Vgl. „Ee entstand das Zittern in meinem Rücken von
Mittag an bis zum Nachmittag (min laduni-z-zuhri).-
Das sich an ladun in der Annexion Anschliefsende steht
im Genitiv, gudwatun ausgenommen, welches man nach la-
dun in den Aecusativ setzt.
■I-uftft. 205
Vgl. „Mein Füllen hörte nicht auf vom Morgen an
(ladun gudwatan) bis die Sonne dem Untergang nahte,
von ihnen so fern zu sein wie der fortgejagte Hund."
gudwatan steht im Accusativ als Tamjiz, so hält es
Verf. für gewählt. Auch sagt man, es sei Habar von ei-
nem weggenommenen käna rest. : ladun känat as-säcatu
gudwatan. gudwatun kann auch im Genitiv stehn und
das ist das Regelrechte. Der Accusativ ist eine Selten-
heit im Verhältnifs zur Kegel. Verbindet man mit gud-
watan nach ladun etwas, so ist der Accusativ dessel-
ben möglich als Verbindung dem Worte nach und der
Genitiv in Hinblick auf den Ursprung, vgl. ladun gudwa-
tan wacas'ijjatan oder wa(as'ijjatin. Dies erwähnt al-Alj-
fas'. Die Kufenser berichten den Nominativ von gudwatan
nach ladun. Der Nominativ steht durch ein Aveggenomme-
nes käna = ladun känat gudwatun.
maca ist ein Nomen des Orts, der Genossenschaft oder
der Zeit derselben. Bekannt ist von ihm Fath auf cAin. Es
ist declinirt mit dem Fath der Declination. Einige Araber
setzen es mit ruhenden Buchstaben.
Vgl. „Meine Gattin ist von Euch und meine Liebe
mit Euch(mackum), wenn auch mein Besuch bei Euch selten ist."
Sibawaihi meint, dafs das Ruhen des cAin nothwendig
sei, doch ists nicht so, es steht auch mit Fath und zwar ge-
wöhnlich. Es steht in der Ruhe nach der Wortform des
Stammes Rabica. Bei diesen ist es auf dem ruhenden Buch-
staben indeclinable.
Einige meinen, dafs mac mit ruhendem cAin eine Par-
tikel sei. an-Nahhäs behauptet die allgemeine Uebereinstim-
mung darüber, doch ist das irrig. Sibawaihi meint die Form
mit ruhendem cAin sei ein Nomen, und das ist das Regel-
rechte, wenn ein vocalisirter Buchstabe sich ihm anschliefst.
Ich meine, dafs es mit Fath nach der gewöhnlichen Annahme
stehe: die Form mit ruhendem Buchstaben ist dagegen beim
Stamm Rabfa gebräuchlich. Schliefst sich aber ein ruhender
Buchstabe an, so läfst der, welcher ma(a als Zarf in den
Accusativ setzt, das Fath, und sagt ma(a-bnika. Der aber,
welcher es auf einen ruhenden Buchstaben indeclinable setzet,
206 Die Annexion.
setzt Dia1 mit Kasr wegen des Zusammenstofses zweier ru-
henden Buchstaben, vgl. maS-bnika.
„Setze mit Damm als indeclinable »las Wort gairu,
wenn du vermilst das, woran es anmvtirt war, supponirend
was vermifst wird: kablu ist wie gairu, bacdu, hasbu, aw-
walu, dünn, ebenso die Seiten und (alu. Man setzt kablu
und die nach ihm folgenden als Aeeusativ, wenn sie indeter-
minirt stehn."
ErkL Die erwähnten Nomina gairu, kablu, ba(du,
hasbu. awwalu, dünu, fei-ner die sechs Seiten sc. halfu,
am&mu, fauku, tahtu, janünu, s'imälu, ferner calu kom-
men in vier Fidlen vor. Sie stchn indeclinable in einem
und werden declinirt in den übrigen Fällen. Sic werden de-
clinirt, 1) wenn sieder äufseren Form nach annectirt werden,
oder 2) ihr Mudaf ilaihi zwar weggenommen, aber doch in-
tendirt wird.
Vgl. „Auch vorher (min kabli) riefen stets Verwandte
ihre Verwandtschaft an, aber die Zuneinung macht ihm kei-
nen Verwandten geneigt."
In diesem Fall bleiben sie wie das dem Worte nach An-
nectirte und stehn nicht mit dem Tanwin; aufser wenn
8) ihr Mudaf ilaihi weggenommen und weder dem Worte noch
dem Sinne nach supponirt wird, so dafs sie Indeterminirtc
sind, vgl. in lyur. 30, 3. „Gott ist der Befehl vorher und
nachher," nach der Lesart min k abiin wa min bacdin.
Vgl. „Da glitt mir herab der Trank, während vorher
(kablan) ich mich beinah beim frischen Wasser beängstigt
fand."
Dies sind die drei Fälle, in welchen diese Worte flectirt
werden; der vierte Fall, bei dem sie nämlich indeclinable
auftreten, tritt ein, wenn ihr Mudaf ilaihi weggenommen und
dessen Sinn, nicht dessen Wortform supponirt wird, denn
dann stehn sie indeclinable auf Damm, vgl. „schmächtig un-
ten (min tahtu), breit oben (min calu)." Abu fAli al-Färisi
führt den Fall an, „fang an mit diesem zuerst", awwalu
mit Damm als indeclinable, weil man das Mudaf ilaihi dem
Sinne nach supponirt: mit Fatli declinirt, da weder der
al-i</ufa. 207
Wortform noch dem Sinne nach das Mudäf supponirt
wird, und mit der schwachen Declination, weil es Be-
schreibungswort ist und die Form eines Verbum hat; mit
Kasr endlich, weil man das Mudaf ilaihi der Wortform
nach supponirt. Verf. weist im ersten Vers auf die vier
Fälle hin, „supponirend das Vermifste" bezeichnet, dafs diese
Worte indcclinable auf Damm stehn, wenn man das Mudäf
ilaihi wegnimmt und es dem Sinne, nicht der Wortform nach
supponirt. Der dritte Textvers weist mit „Sie flectiren als
Accus." auf den dritten Fall hin, dafs das Mudäf ilaihi weg-
genommen und weder die Wortform noch der Sinn desselben
supponirt wird, dann sind diese Worte indeterminirt und declinirt;
„als Accusativ" bezeichnet, dafs diese Worte im Accusativ
stehn, wenn keine Praeposition davortritt, tritt aber eine da-
vor, stehn sie im Genitiv. Mit den zwei übrigen Fällen,
d. i. dem ersten und dem zweiten befafst sich Verf. nicht,
denn ihre Regel ist deutlich erkannt vom Anfang des Capi-
tels her, d. h. die Declination dieser Worte und das Aus-
fallen des Tanwin.
„Das dem Mudäf sich anschliefsende Wort (d. i. das
Mudaf ilaihi) steht, wenn jenes fortfällt, als Stellvertreter des-
selben in der Declination."
Erkl. Das Mudäf fällt weg, wenn ein Zusatz dasteht,
der darauf hinleitet. Das Mudäf ilaihi tritt an seine Stelle
und wird wie das weggefallene behandelt, vgl. Kur. 2, 87.
„Sie wurden getränkt in ihren Herzen mit dem Kalbe durch
ihren Unglauben — mit der Liebe zum Kalbe", vgl. Kur. 89,
23. „Es kam dein Herr (d. i. der Befehl deines Herrn)",
hier wurde das Mudäf weggelassen und das Mudäf ilaihi wie
dasselbe behandelt."
„Manchmal setzt man das Uebriggelassene in den Genitiv,
wie es vor der Wegnahme des Vorangehenden war, doch un-
ter der Bedingung, dafs das Weggenommene ähnlich dem,
womit es verbunden wurde, war."
Erkl. Oft nimmt man das Mudäf und läfst das Mudäf
ilaihi im Genitiv so, wie es war, als das Mudäf erwähnt
wurde, doch geschieht das nur unter der Bedingung, dafs
das Weggenommene dem, womit es verbunden wurde, ähnelte.
208 Die Annexion.
Vgl. „Hältst du etwa joden Mann für einen rechten und
jedes in der Nacht angezündete Feuer für ein Feuer (der
Gastfreundschaft)?"
Die Bedingung ist hier wirklich erfüllt, die Verbindung
geschieht mit einem dem Weggenommenen identischen Wort
(d. i. kulla). — Auch fällt das Mudäf weg und das Mudäf
ilaihi bleibt im Genitiv, wenn auch das Weggenommene nicht
identisch dem Ausgesprochenen, sondern ihm entgegengesetzt
ist, vgl. Kur. 8, 68. „Ihr wollt das Vergängliche der jetzigen
Welt, Gott aber will (das Bleibende) der zukünftigen." =
bäkija-1-ähirati. Einige erklären diese Stelle auch mit
'arada-1-ähirati, so dafs das Weggelassene dem Ausge-
sprochenen ganz ähnlich sei. Doch ist das Erste richtiger,
wie auch Ibn Abi-r-ßabic in seinen Commentar zum 3Ieläh sagt.
„Das Zweite fällt weg und das Erste bleibt in demsel-
ben Zustand, in dem es war, als es mit jenem verbunden war
unter der Bedingung, dafs es an etwas mit dem, woran das
Erste annectirt war, Identisches verbunden oder an dasselbe
annectirt ist."
Erkl. Das Mudaf ilaihi fällt weg und das Mudäf bleibt
in dem Zustand, als ob es wirklich ein solches bleibe, so
dafs ihm das Tanwin genommen wird. Am häufigsten ge-
schieht dies, wenn mit dem Mudäf ein Nomen verbunden
wird, das an ein Wort annectirt ist, das dem vom ersten No-
men weggenommenen Wort identisch ist, wie man sagt: „Gott
schneide ab Hand und Fufs dessen, der es sagt (jada warig'la
man kälahä urspr.: jada man kälahä warig'la man kälahä)."
Vgl. „Der Regen hat die Länder getränkt, das Ebene
und das Unebene; angehängt sind die Halfter der Hoffnun-
gen an die Saat und die Milchheerden."
Bisweilen geschieht dies auch, wenn ein Mudaf nicht
mit etwas dem vom ersten Weggenommenen Identischem ver-
bunden wird, vgl. den obigen\ ers pg. 206. min kabli ohne sein
Mudäf ilaihi ist in dem Zustand, als ob es ein Mudäf wäre,
während doch nicht mit ihm ein Wort verbunden ist, das
an ein dem genommenen Identisches annectirt wäre; so liest
man abnormer Weise lä haufu falaihim = lä haufu s'afin
'alaihim. Dies ist die Auffassung, die Verf. erwähnt, so ist
ai-Wäfa. 209
die Lehrweise von al-Mubarrad. Sibawaihi's Lehrweise ist,
dafs ursprünglich kataca-l-lahu jada man kälahä wa-
rig'la man kälahä gesagt wurde, dann wurde das Mudäf
ilaihi von rig'la weggenommen, und darauf rig'la zwischen
dem Mudäf, d. i. jada und dem Mudäf ilaihi, d. i. man kä-
lahä eingereiht; hiernach tritt die Wegnahme beim zweiten,
nicht beim ersten ein, entgegengesetzt der Ansicht von al-
Mubarrad. Einige Erklärer des Buchs sagen, wie auch al-
Farrä5 meint, beide Nomina seien an man kalaha annectirt, so
dafs eine Wegnahme weder beim ersten noch beim zweiten
stattfinde.
„Die Trennung eines Mudäf, das einem Verbum, welches
ein Object oder Zart' in den Accusativ stellt, ähnlich ist, ge-
statte, (wenn sie durch das von jenem Verbum als Regime
oder Zarf im Accusativ stehende bewirkt ist) ; auch ist die
Trennung eines Schwures nicht getadelt. Gezwungen aber
findet man eine solche, wenn sie durch einen fremdartigen
Begriff, ein Eigenschaftswort oder einen Anruf bewirkt ist."
Erkl. Nach dem Verf. kann bei der ungezwungenen
Rede (Prosa) eine Trennung eintreten zwischen dem Mudäf,
wenn dies ein dem Verbum ähnliches, d. h. Masdar oder
Fä(il ist, und dem Mudäf ilaihi, durch das, was das Mudäf
als Object, Zarf oder dergleichen in den Accusativ setzt. Ein
Beispiel, in dem die Trennung durch ein Mafcül stattfindet,
ist im Kur. 6, 138. „So wurde aufgeputzt vielen der Viel-
götterei", dafs ihre (Priester) Genossen ihre Kinder tödteten,"
nach der Lesart des Ibn fAmir: katlu aulädahum s'ura-
kä3ihim. Ein Beispiel, in dem zwischen das Mudäf und
das Mudäf ilaihi ein Zarf tritt, welches von dem Mudäf im
Accusativ steht, ist der Fall, welcher von Einigen, auf deren
Arabisch man sich verläfst, angeführt wird: „dafs du einen
Tag deine Seele mit ihrem Gelüst zusammenläfst, ist für
sie ein Streben zu ihrem Untergange (tarku jaumän
nafsika)." Zwischen dem Mudäf, welches ein Partici-
pium act., und dem Mudäf ilaihi, das ein Maffül dieses
Mudäf ist, tritt nach der Lesart einiger Ahnen eine Tren-
nung in der Stelle ein: „halte nicht Gott für brechend seine
Verheifsung gegen seinen Gesandten (muhlifa wafdahu ru-
suliiii)." Ein Beispiel der Trennung durch etwas dem Zarf
14
•_>!(» Die Annexion.
ahnliehe.- findet sich in der Ueberlieferung dos Abü-d-Darda\
„Habt ihr nicht meinen Genossen mir gelassen tavikü li
sähihi". Die Trennung kommt ferner in der ungezwun-
genen Keile (Proaa) durch den Schwur vor. al-KisiVi be-
richtet den Fall hada yulamu wal-lahi zaidin. Bisweilen
tritt in der gezwungenen Rede (Poesie) eine Trennung zwi-
schen dem Mudaf und dem Mudaf ilaihi ein, a. durch etwas
dem Mudaf ganz fremdartiges, b. durch ein Eigenschaftswort
desselben oder c. durch einen Anruf.
Vgl. a. „Wie eines Tages, geschrieben ward das Buch
durch die Hand, eines Juden, indem er die Linien einan-
der näherte, oder auseinander hielt."
Vgl. zu b. „Ich entfloh, da Muradi schon sein Schwerdt
genäfst vom Sohn des Abu Tälib dem S'aih der Abätih."
Vgl. „Fürwahr, wenn ich schwöre vor dir, schwöre ich
mit dem Schwüre eines Schwörenden, der wahrer ist als dein
Schwur."
Vgl. c. „Die Uebereinstimmung mit Bug'air, o Kacb be-
freit dich davon, dafs dich ereile der Tod und du ewig weilst
in der Hölle."
Vgl. „O Abu cIsäm, es ist als ob der Klepper des Zaid
ein Esel wäre, der mit dem Zügel zerrieben ist."
XXX. Das Mudaf an das Ja der ersten Person.
(al-murfäfu ilä jä'i-l-m utakallimi).
„Das Ende des an Ja Annectirten, setze mit Kasr, wenn
es nicht mit einem selnvachen Buchstaben steht, vgl. ramin
und kadä, oder dasselbe wie ibnäni und zaidani ist.
Was diese alle anbetrifft, so wird das Ja, nachher das Fath
als Regel befolgt. Das Ja und Waw wird darin verschlungen.
Steht der Buchstabe vor Waw mit Damm setze denselben
mit Kasr, so wird er leicht. Ein Auf erhalte bei den For-
men, die auf ein verkürzbares Alif ausgehn. Nach den Hudai-
liten ist seine Verwandlung in Ja gut."
Erkl. Das Ende des an das Ja 1. pers. annectirten Worts
al-muc&fu ilä jiVi-1-nmtiikallimi. 211
steht mit Kasr; aufser, wenn es mit einem verkürzbaren
Alif (Maksür), oder auf Ja mit voraufgehenden Kasr endet
(Manküs), und ferner weder im Dual noch im Plural sanus
masculini steht, also es ein auf festen Consonanten endender
Singularis, ein solcher Pluralis fractus und Pluralis sanus
fem., oder ein Wort mit schwachen Endbuchstaben ist, das
nach der Weise der auf festen Consonanten endenden sich
abwandelt, vgl. gulämi, gilmani, fatajäti, dalwi, zabji.
Ein Wort mit schwachen Endbuchstaben kann ein Maksür,
oder Manküs sein. Ist's ein Manküs, wird sein Ja mit dem
Ja lpers. verschlungen und das letztere mit Fath versehn,
vgl. kädijja (mein Pachter) in allen drei Casus. — Dasselbe
geschieht auch im Genitiv des Dualis und Pluralis sanus, vgl.
gulamajja und zaidijja für gulämaini li und zaidina
li. Hier fällt Nun und Läm weg wegen der Annexion. Das
Ja wird im Ja verschlungen, und das Ja der ersten Person
mit Fath versehn. Im Pluralis sanus sagt man in allen Ca-
sus zaidijja urspr. zaidüja. Wäw und Ja treten zusam-
men, während das ruhende Wäw voraufgeht. Wäw wird in
Ja verwandelt und ebenso Damm in Kasr, damit das Ja
richtig stehn könne. So entsteht die Form zaidijja. Beim
Nominativ Dualis hingegen wird das Alif erhalten und das
Ja lpers. mit Fath gesetzt, vgl. zaidäja. Das Maksür wird
gewöhnlich wie der Nominativ des Dual behandelt, vgl. casäja
mein Stock. Doch die Hudailiten verwandeln das Alif dieser
Form und verschlingen es im Ja der 1. pers., Ja 1. pers. steht
dann mit Fath, vgl. (asajja.
Vgl. „Sie (meine Söhne) eilten zuvor nach meiner Liebe
(hawajja d. i. dem Tode), gestreckten Laufs eilten sie ihrer
Liebe zu (ihrem Tode) und wurden ausgerottet, und für jede
Weiche ist ein Ort der Niederstreckung."
Das Resume: Ja 1. pers. wird bei einem Manküs, d. i. ei-
nem auf Ja mit vorhergehendem Kasr endigenden Worte und
einem Maksür, d. i. einem auf verkürzbaren Alif endigenden
Worte mit Fath versehn, vgl. rämijja und (asäja. Dasselbe
geschieht im Dual, vgl. gulamäja im Nom. und gulamajja
im Accus, und Gen., ferner bei dem Plur. Masc. sanus, vgl.
zaidijja im Nom. Gen. und Acc. Das Wäw im Plur. Masc.
sanus und das Ja beim Manküs, so wie beim Plur. msc. san.
11 *
212 Uic Rectionskraft des Masdar.
und beim Dual wird mit ,1a 1 perö. verschlungen. War der
vor dem W&w plur. stehende Buchstabe mit Damm versehn,
als W aw noch dastand, mufs dieses Damm bei der Verwand-
lung dos Waw in da in Kasr übergehn, damit Ja richtig
stehe. War aber der Buchstabe nicht mit Damm, sondern
mit Fath versehn, vgl. mustafauna, blieb Fath erhalten,
vgl. m us t ata j ja. Ist der Endbuchstabe eines Worts Alif,
wie im Dual und dem Maksür, so wird er nicht in Ja ver-
wandelt, sondern bleibt erhalten, gulämäja und Sisaja. Die
Hudailiten allein verwandeln das Alif des Maksür und sagen
'asajja. Bei anderen als diesen vier Fällen ist beim Ja so-
wohl Fath als G'azm möglich, man sagt gulamija und
erulami.
XXXI. Die Rectionskraft des Masdar.
(i'mälu-l-masdari).
„Schliefse das Masdar hinsichtlich der Rection seinem
Verbum an, gleichviel, ob es annectirt ist und mit oder ohne
al stehe, im Fall dafs ein Verbum mit an, oder dessen Stell-
vertreter dafür stehn kann. Selbst das Nomen eines Masdar
hat Rectionskraft."
Erkl. Das Masdar hat die Rectionskraft seines Verbum
an zwei Stellen. 1) Wenn es die Stelle des Verbum
vertritt, vgl. darb an zaidän. zaidän steht im Accus., da
darbän idrib vertritt, auch ist ein Pronomen darin wie in
idrib verborgen; 2) wenn statt des Masdar an mit dem
Verbum, oder mä mit dem Verbum supponirt werden kann.
Diesen Fall will Verf. in diesem Abschnitt behandeln. Ful-
das Masdar kann man an supponiren, wenn man ein Perfec-
tum (mudl), oder ein Futurum (istikbäl) erzielt, vgl. cag'ibtu
min darbika zaidän amsi, oder gadän = min an da-
rabta zaidän etc. mä läfst sich für das masdar sup-
poniren, wenn man das Präsens (Häl) damit bezeichnen will,
vgl. (ag'ibtu min darbika zaidän aläna rest. minima
tadribu etc. Dieses Masdar, wofür man supponiren kann,
regiert in drei Fällen:
i'mälu-1-masdari. 213
1) Als Annectirtes, vgl. cag'ibtu min darbika zaidan.
2) Als ein von der Annexion und von al entblöfstes,
d. i. wenn es mit dem Tanwin steht, vgl. cag'ibtu min
darbin zaidan.
3) Als ein mit al versehenes, vgl. cag'ibtu min ad-
darbi zaidan.
Die Rection des annectirten ist häufiger als die des mit
Tanwin versehenen und die Rection des mit Tanwin verse-
henen Masdar wiederum häufiger als die des mit al ausge-
rüsteten Masdar. Deshalb erwähnt Verf. zunächst das An-
nectirte, dann das von al und der Annexion entblöfste,
endlich das mit al versehene Masdar. — Ein Beispiel der
Rection des mit Tanwin versehenen Masdar, vgl. Kur.
90, 14., „oder eine Waisenspeisung an einem Hunger-
tage."
Vgl. „Durchs Schlagen mit den Schwerdtern auf die
Häupter von Leuten entfernten wir ihre Schädel bei dem
Mittagsschlaf."
Zur Rection des mit al versehenen Masdar:
Vgl. „Ein Schwächling, zu schaden seinem Feinde, denkt,
dafs die Flucht die Lebensfrist verlängere."
Vgl. „Fürwahr du mit dem Beklagen des cUrwa, nach-
dem er dich ernährt und unsere Hände sich nach ihn ge-
streckt (ihn getödtet), bist wie der Mann, der die Kameele
antreibt, während schon die Sonne erglänzt und die Vögel
des Todes auf ihnen sitzen." *)
Vgl. „Die Reiter schnell anstürmender Rosse wufsten,
dafs ich angriffe und nicht abstehe vom Schlagen den
Mismac."*)
Das Nomen des Masdar hat bisweilen die Rection des-
selben. Das Nomen des Masdar ist das Wort, welches dem
Masdar in der Bedeutung gleicht, doch von ihm dadurch
verschieden ist, dafs es der Form oder dem Sinne nach frei
*) Der zweite Vers: lakar-ra^ uli-1-Äädi wa&ad tala'n-d-
duJiH wa iair u-1-manäjä fau/.ahunna awäfci'a.
**) Nach dem Commentar ist misma' ein Nomen proprium.
214 Die Rectianskraft des Masdar.
igt von einem Theil dessen, was in Beinem Verbnni liegt,
ohne etwas dafür zu setzen. So ist (ata\in gleich dem
ft&'un dem Sinne nach, doch verschieden von ihm, da es
vom Ilam/. frei ist, das sich heim Verbum findet, vgl. aHfi,.
'ata'un ist frei vom Hamz der Form und dem Sinne nach
und nichts tritt dafür ein. Durch diese Bestimmung hütet
sich Verf. vor dem, was von etwas im Verhum Liegenden
zwar der Form nach frei ist, aber nicht dem Sinne nach;
denn dies ist nicht ein Nomen des Masdar, sondern ein Masdar
selbst, vgl. kitalun, ein Masdar von katala ist zwar frei
vom Alif im Verbum, doch nur der Form, nicht dem We-
sen nach, weshalb man auch bisweilen katala, kitä-
1 ä n sagt, indem man das erste Alif in Ja wegen des vorauf-
gehenden Kasr verwandelt. — Der zweite Zusatz „ohne etwas
dafür zu geben", schliefst die Worte aus, die zwar frei sind
von manchem, das im Verbum sich vorfindet, die aber etwas
an die Stelle des Fehlenden setzen, denn diese sind nicht No-
men des Masdar, sondern Masdar selbst, vgl. (idatun Masdar
von wafada, ist zwar frei vom Wäw des Verbum der Er-
scheinung und dem Wesen nach, doch tritt dafür tä fem.
ein. Der Sohn Verf's. meint 'ata'un sei ein Masdar, und
das Hamz desselben sei weggenommen zur Erleichterung,
doch ist das im Gegensatz zur Erklärung anderer Gram-
matiker.
Ein Beispiel von der Rection vom Nomen des Masdar:
Vgl. „Wie eine Undankbarkeit (wirfst du mir vor) nach-
dem du den Tod von mir zurückgestofsen , und nachdem du
mir gegeben ein hundert frei weidender."
Vgl. Die Ucberlieferung des Muwattac. „In Folge des
Küssens eines Mannes seine Frau ist die Abwaschung."
Vgl. „Wenn sicher ist die Hülfe Gottes dem Manne,
so findet er nicht eine Hoffnung schwierig, aufser sie wäre
leicht gemacht."
Vgl. „Durch deinen Urngang mit den Edlen wirst du
zu ihnen gerechnet, nimmer findest du bei anderen die Er-
füllung von Versprechen."
Die Kection vom Nomen des Masdar ist selten, und wer
denkt, daß) alle die liection desselben erlauben, irrt, denn das
i' mala- 1 - iiia*dari. 215
Gegentheil hiervon ist bekannt. as-Saimari sagt die Rection
desselben sei abnorm, indem er den ersten der Beispielsverse
anführt. Dijä(ud-Din Ibnu-l-cIlg' sagt im Basit: „Nicht liegt
fern, dafs das die Stelle des Masdar Vertretende auch seine
Rection habe und berichtet von Einigen, die dies wirklich als
Regel aufstellen."
„Nachdem das Masdar sein Mudaf ilaihi in den Geni-
tiv stellte , vollende im Accusativ und Nominativ seine
Rection."
Erkl. Das Masdar wird annectirt an das Fäcil und setzt
dasselbe in den Genitiv, darauf setzt es das Mafcül in den
Accusativ, vgl. (ag'ibtu min s'urbi zaidin al-casala, oder
das Masdar wird annectirt an das Mafcül und setzt dann das
Fä(il in den Nominativ, vgl. cag'ibtu min s'urbi -l-casala
zaidun.
Vgl. „Es zersti-euen den Kies ihre Vorderfüfse in jeder
Mittagshitze wie die Wechsler die Dirhem wegwerfen beim
Prüfen."
Dieser zweite Fall kommt nicht etwa nur in der Poesie
vor, wiewohl Einige das meinen. Man betrachtet in dieser
Weise Kur. 3, 91. „Gott kann von den Menschen verlangen
das Pilgern nach der Kacba, von dem, welcher die Reise-
mittel im Vermögen hat (walil-lahi ala-n-näsi hag'g'u-1-baiti
man istatäfa)." — Hier wird man als Fäfil zu hag'g'u er-
klärt, doch wird dies dadurch widerlegt, dafs der Sinn dann
wäre, dafs Gott von jedweden verlangen könne, dafs der
Vermögende nach der Ka(ba pilgere; doch ist es nicht so, man
ist Apposition von an-näsi, die rest. walil-lähi ala-n-näsi
mustaticihim hag'g'u-l-baiti. Auch sagt man, man ist
Mubtada5, dessen Habar weggenommen, rest. man istatäca
minhum facalaihi dälika.
Das Masdar wird auch an das Zarf annectirt, dann setzt
es das Fäcil in den Nominativ und das Maf(ül in den Accu-
sativ, vgl. fag'ibtu min darbi-1-jaumi zaidun famrän.
„Im Genitiv steht das dem in den Gen. Gesetzten sich
Anschliefsendc, doch wer bei der Folge die ursprüngliche
Stelle beobachtet, thut auch wohl."
216 Di* rection de* l'mtieipiuni activi.
Erkl. Wird das Masdar an das Fa'il annectirt und dic-
Bea I-a'il steht im Gen. der Form nach, der eigentlichen Stel-
lung aber nach im Nom., kann man heim folgenden Be-
schreibungs- und \ erbindungsworte und anderen, sowohl auf
die Form hinblioken und dasselbe in den Gen. setzen, als
auf die eigentliche Stellung und es in den Nom. stellen.
\ gl, ..Bis er (der wilde Esel) seinen Abendmarseh zum
Mittagsmarsch machte und sie (die Stute) zur Eile trieb, so
wie eitrig strebt der sein Kecht Verfolgende, wenn ihm Un-
recht geschehen ist.''
Wird das Masdar an das Mar'Vd annectirt und steht dies
der Erscheinung nach zwar im Genitiv, doch der eigentlichen
Stellung nach im Acc., kann man auch bei dem ihm folgen-
den auf die äufsere Erscheinung, oder auf die eigentliche
Stellung Kücksicht nehmen. Die eigentliche Stellung ist im
folgenden Verse berücksichtigt:
Vgl. „Ich nahm sie als Schulden an vom Hassan aus
Furcht vor dem Mangel und Zahlungsverzögcrung."
XXXII. Die Rection des Participium activi.
(i'mälu-smi- 1-fä'ili).
„ Wie sein Verbum verhält sich das Part. act. in der
Rection, wenn es nicht den Sinn Perfecti hat."
Erkl. Das Part. act. ist entweder mit al verbunden,
oder davon entblöfst; ist es entblöfst, regiert es wie sein
Verbum den Nom. und Acc. im Fall, dafs es im Sinne des
Futurum oder des Praesens steht, vgl. hada däribun zaidän
al-äna au gadän.
Es regiert, weil es die Form des Verbum hat, in dessen
Bedeutung es steht. Dieses Verbum ist Imperfectüm und
das Partie, act. hat die Form desselben, da es mit ihm in
den voealisirten und ruhenden Buchstaben übereinstimmt.
Wie die Form däribun zusammenstimmt mit jadribu, so äh-
nelt Part. act. dem Verbum, in dessen Bedeutung es dein Wort-
fmälu-smi-l-ft'ili. 217
laut und dem Sinne nach auftritt. Steht aber das Part. act.
in der Bedeutung des Perfectum, regiert es nicht, da es nicht
wie das Verbuin geht, in dessen Bedeutung es steht. Es
ähnelt ihm dem Sinne, nicht der Form nach. Daher sagt
man nicht hadä däribun zaidan amsi, sondern das Part.
act. mufs in der Annexion stehn, vgl. ha da, däribu zaidin
amsi. al-Kisä'i erlaubt dies Part. act. als regierend zu setzen.
Hiernach betrachtet er Kur. 18, 17. „Und ihr Hund ist dre-
hend seine beiden Vorderfüfse in der Vorhalle." — Andere
nehmen diesen Fall aus danach, dafa es die Erzählung eines
vergangenen Zußtandes sei (als Imperf. historicum).
„Dasselbe rindet statt, wenn das Part. act. sich an eine
Frage- oder Anruf-Partikel, oder an eine Negation anschliefst,
ferner, wenn es als eine Sifa oder als Praedicat vorkommt."
Erkl. Das Part. act. regiert nicht, aufser, wenn es sich
auf etwas Vorhergehendes stützt, Avie wenn es steht, 1) nach
der Frage, vgl. adäribun zaidun amrän; 2) nach der
Anruf- Partikel , vgl. ja täli'än g'abalän; 3) nach einer
Negation, vgl. mä däribun zaidun 'amrän; 4) wenn es
als Eigenschaftswort vorkommt, vgl. marartu birag'ulin
däribin zaidan; oder 5) wenn es als Hai steht, vgl.
g'ä^a zaidun räkibän farasän. Verf. fafst diese beiden
Fälle zusammen in „und es als Sifa oder als Prädicat vor-
kommt", d. h. wenn es als Habar steht. Habar umfafst dann
Avieder das Habar des Mubtada5, vgl. zaidun däribun
'amrän und das Habar oder Mafcül eines das Mubtada3 abo-
lirenden Verbum, vgl. käna zaidun däribän camrän und
inna zaidan däribun 'amrän, zanantu zaidan däri-
bän 'amrän, a(lamtu zaidan 'amrän däribän bakrän.
„Auch ist das Part. act. Beschreibungswort eines Weg-
genommenen, das bekannt ist, und dann vindicirt es sich die
beschriebene Rection."
Erkl. Es stützt sich auch das Part. act. auf ein im Sinne
behaltenes beschriebenes Wort und regiert die Rection sei-
nes Verbum wie wenn es sich auf ein erwähntes stützte.
Vgl. „A\ ic viele giebts, die da ihre Augen füllen mit
218 Wg Rectiot] >U> Participium activi.
dem Eagenthura eines Andern, wenn die wie Elfenbeinbild-
ohen glänzenden Frauen zu den Steinchen gehn."*)
Vgl. „Wie (ein Hook), der mit dem Ilorn einsl den
Felsen Btiefs, um ihn zu Bch wachen, aber nicht schadet er
ihm. Mindern ea zerspaltet sein Hörn der Gemsbock."
„Ist das Part act. eine Sila zu al, so beliebt man, es re-
gierend zu setzen, sowohl im Sinne das Perl', als im Sinne
anderer Tempora."
Erkl. Steht das Part. act. als »Sila zu al, regiert es als
1 Vit'. Futur und als Praesens, da es dann an die Stelle des
Verbum tritt, denn die Sila mufs ein Satz sein, vgl. hadä-d-
däribu zaidän al-äna, gadan, amsi. Dies ist die gewöhn-
liche Angabe der Grammatiker. Eine Anzahl der Grammatiker,
wie al-Rummani, meint, dafs, wenn Part. act. als Sila von al
steht, es nur als Perfectum regiert, nicht als Futurum, noch als
Praesens.
Einige meinen, dafs es überhaupt nicht regiere, und dafs
das nach ihm in den Accus, gestellte Wort durch die Verschwei-
gnng eines Verbum im Accus, stehe. Zu verwundern ist,
dafs diese beiden Lehrweisen Verf. im Tashil erwähnt und
Bein Sohn Badru-d-din in seinem Commentar meint, dafs
das Part, act., wenn es als Sila von al steht, als Perf.,
als Futurum und als Praesens eingestandener Weise regiert.
Arfich sagt er hernach: „Alle Grammatiker sehen gern, das
Part. act. regierend zu setzen", nämlich, wenn es Sila von
al ist.
„Die Formen faf(älun, mif'älun oder facülun, stehn
bei einer Vielheit an der Stelle von fäfilun. Sie sind der-
selben Rection werth als dasselbe hat, doch ist dies selten
bei den Formen fa(ilun und fa(ilun."
Erkl. Die Menge zu bezeichnen, werden diese Formen
gebildet. Diese Formen regieren die Rection des Verbum
in derselben Weise wie das Part. act. Die ersten drei
rectionskräf'tig zu setzen, ist häufiger, als die beiden letzten
so zu behandeln. Von diesen beiden ist wieder facilun
*) Das .Steinwerfen in Mina bei Makka. Der Sinn des Verses
..mancher strebt vergebens".
i'iiuilii-Mifi-I-lYi' iii. 219
häufiger rectionskräftig als fa(ilun. Uebcr die Form faccä.lun
vergleiche bei Sibawaihi, wie Einige reden: „Was den Honig
betrifft, so bin ich Trinker, (ammä-l-(asala fa3anä s'ar-
räbun)".
Vgl. „Als ein Bruder des Kampfs vielfach bekleidet mit
den Kriegskleidern, nicht ist er einer, der zu Weibern viel
als ein krummbeiniger kriecht."
Die Form mifcalun, vgl. wie Einige sagen, „fürwahr ein
Erwürgen der Fetten von ihnen laminhärun bawä?ikahä"
— Die Form fVülun:
Vgl. „Am Abend, wo Su(dä (so schön war, dafs), wenn
sie erschienen wäre einem Mönch in Duma, um den Kauf-
leute und Pilger sind, derselbe seine Religion gehafst hätte
und entzündet wäre zur Begierde, denn sie erregt zur Be-
gierde die Geduldigen."
Die Form fa(ilun regiert nach einigen Arabern in: „Für-
wahr Gott ist ein Hörender den Ruf dessen, der ihn ruft."
Ueber die Rection der Form fa'ilun citirt Sibawaihi:
Vgl. „Er ist einer, der Dinge fürchtet, die nicht scha-
den, und vertraut auf das, was ihn nicht rettet von den
Geschicken."
Vgl. „Es kam mir zu, dafs sie meinem Ruf schmähen,
die Eselfüllen der beiden Karmel (Com.: karmilaini) haben
starkes Gebrüll."
„Die anderen Numeri werden dem Singular gleich ge-
stellt in Regel und Bedingungen überall, wo sie regieren."
Erkl. Der Dual und der Plural hat die Regel des Sin-
gular hinsichtlich der Rection und der übrigen Bedingungen,
die vorher erwähnt sind.
Vgl. „Die im heiligen Hause ohne Trennung wohnenden
aschgrauen Tauben, als sich an Makka gewöhnt habende."*)
Vgl. „Darauf fügten sie hinzu, dafs sie in ihrem Stamme,
veroebend wären ihre Sünden, ohne ruhmrediir zu sein."
) Der eiste Halbvers: al kdana tu-1-baita «aira-
220 Die Rection
„Setze durch das die Rection Ausübende eine Folge in
den Accus, oder Gen., dies verlangt den Accus, der ande-
ren Worte."
Erkl. Beim Part. act. ist die Annexion an das sich ihm
anschliefsende Regime möglich, so wie auch der Accus. Hat
das Part. act. zwei Regime, und hat man es an eins dersel-
ben annectirt, ist der Accus, des anderen nöthig, vgl. hadä*
mucti zaidan dirhamän.
„Setze in den (Jen. oder Accus, »las dem Genitiv fol-
gende Wort, vgl. der erstrebende Hohheit und Vermögen
(mubtagi g'ähin wa malän) ist der, der sich erhoben."
Erkl. Das Wort, welches dem vom Part act. durch die
Annexion in den Gen. gestellten Wort folgt, kann im Gen.
und Accus, stehn: im Gen. in Hinblick auf die äufsere Er-
scheinung, im Accus, durch die Vcrsehwcigung eines Ver-
bum. So ist die richtige Ansicht. — Nach der bekannten
Auflassung aber steht der Accus, in Hinblick auf die eigent-
liche Stellung des in den Genitiv Gesetzten. Beide Lesarten
finden sich im Verse:
Vgl. „Dessen, der hundert edle weifse Karneole giebt,
und ihren Knecht ('abdihä und fabdahä), während zwischen
ihnen ihre Fidlen umhertreiben."
Vgl. „Bist du nicht sendend den Dinar zu unserem
Bedürfhifs, oder den cAbdu-Rabbin, den Bruder des cAun
des Sohnes Mi räk's?''
„Alles, was dem Part. act. zugeschrieben wird, bekommt
auch das Part. pass. ohne Bevorzugung, so dafs dieses wie ein
Verbum passivi hinsichtlich der Bedeutung ist, vgl. der, dem
Genüge gegeben ist (al-nnftä kafäfän), hat genug."
Erkl. Alle über Part. act. voraufgehenden Bestimmun-
gen, wie dafs es, wenn es von al entblöfst ist, Rection ausübt,
im Fall es im Sinne des Praesens oder Futur steht, unter
der Bedingung nämlich, dafs es sich stützt, (d. i. annectirt
steht); ferner, dafs es mit al versehn ganz allgemein regiert;
gelten auch für das Part. pass. Ebenso wie die Regel des Part,
pass. ist dem Sinne und der Rection nach die Regel des Verb.
denn es setzt sein Object in den Nominativ so wie
abnijata-1-masädiri. 22 1
das Verbum. Hat es zwei Objecte, steht das eine im Nom.
und das andere im Accus., vgl. al- mu'tä kafäfän jakfafi.
Das erste Regime ist ein verborgenes Pronomen, das auf al
zurückgeht; dies steht im Nom., da es an der Stelle des
Fa'il steht, und kafäfän ist das zweite Object.
„Auch wird es annectirt an ein Nomen, das dem Sinne
nach im Nom. steht; vgl. „der Gelobte in Betreff des Zie-
les ist der Gottesfürchtige , mahmudu- 1 - makasidi al-
wari'u/"
Erkl. Beim Part, pass. ist*s möglich, dafs es an das
durch dasselbe in 'den Nom. Gestellte annectirt werde, man
sagt für zaidun madrübun cabduhu, zaidun madrübu-
l-'abdi. Man annectirt das Part. pass. an das, was durch
dasselbe in den Nom. gestellt ist, vgl. al-waricu mahmüdu-
1-makasidi, urspr. al wari'u mahmiidun makäsiduhu.
Dies ist beim Part. act. unmöglich, man sagt nicht marartu
birag'ulin däribi-1-abi zaidan für marartu birag'ulin
däribin abühu zaidan.
XXXIII. Die Bildung des Masdar.
(abnij atu- l-masädiri).
„Fa(lun ist die regelrechte Form des Masdar der Tran-
sitiva mit 3 Radicalen, vgl. radda, raddun."
Erkl. Das dreiradicalige transitive ^ erbum bildet sein
Masdar nach der Form fa(lun regelrecht und durchgängig.
Dies erklärt bestimmt Sibawaihi an mehreren Stellen, vgl.
daraba darbän. Einige meinen, dafs diese Regel nicht
allgemein sei, doch das ist nicht richtig aufgefafst.
„Die Klasse der intransitiven Verba auf fVila bildet
facalun, vgl. farahun, g'awän und s'alalun."
Erkl. Das Masdar der intransitiven Verba der Form
facila kommt regelrecht auf facalun vor, vgl. fariha fara-
h ä n etc.
■j-2-2 I ic Bildung dos Maftdar.
„Die intransitiven Verba der Form ta'ala wie ka'ada.
haben die Form fufülun durchgängig für »las Masdar, vgl.
gadft, wenn nicht dae Verbuni *1 1 *^ Form fi'älun oder f'a'a-
länun, oilcr tu' ahm fordert fi'älun ist bei den eine
Weigerung bezeichnenden Verben gebräuchlich, fa'alanun
bei den Verben, die eine Orts- Veränderung bezeichnen, lu'a-
lun ist bei den eine Krankheit oder einen Ton bezeichnen-
den Verben gewöhnlich, während nach fafllun das Masdar
der rinen Wandel oder Schall bezeichnenden Verba sich
bildet"
Erkl. Das Masdar eines intransitiven Verhorn der Form
ta'ala bildet sieli regelrecht auf fucülun, wenn nicht das
Masdar die anderen erwähnten Formen verlangt. — Die eine
Weigerung hezeichnenden Verba verlangen die Form fi'älun,
vgL abä ibäWn. Es verhingt die Form fa'alanun jedes
Verbum, das eine Orts- \ eränderung hczeichnet, vgl. täfa
tawafanän. Die Form fu'älun verlangt jedes Verbum,
das eine Krankheit oder einen Schall hczeichnet, vgl. sa(ala
Mialän und na'aba nu'ahän. Die Form fa'ilun dient zum
Masdar den einen Gang oder Schall bezeichnenden Verben
damal a damilän galloppiren, na'aba nacibän krächzen.
„fu'ulatun und fa 'älatun gebührt der Form fa(ula,
vgl. sahula-1-amru es ist leicht die Sache und zaidun
g'azula, Zaid ist klug."
Erkl. Bildet sich ein V7erbum nach der Form fa'ula
und ist es nur intransitiv, so bildet sich das Masdar nach
der Form fu'ulatun, oder fa'älatun, vgl. sahula suhü-
latan und fasuha fasähatan.
„Was als dieser Weise widersprechend vorkommt, das
gehört der Ueberlicferung an, vgl. suhtun Unwille, ridän
Wohlgefallen."
Erkl. Das in diesem Capitel Voraufgegangene ist die
feststehende Kegel heim Masdar des dreiradikaligen Verbum;
was dem zuwiderläuft ist nicht als Kegel aufzustellen, sondern
man heschränkt sich dabei auf die gehörten Fälle.
„Bei den nicht aus drei Buchstaben bestehenden Ver-
balformen vgl. als regelrechte Masdar: von kaddasa
abnijatu-t-ma«ädiri. 223
takdisun, von zakkä tazkijatun, von ag'mala ig'mälun,
von tag'ammala tag'ammuluu, von ista(äda isti(ädatun,
dann von akäma ikämatun; hier ist das Tä meist nöthig.
Bei den Formen, die ein Hamz der Verbindung zu Anfang
haben, steht vor dem Endbuchstaben ein Madda und Fath,
während Kasr dem zweiten .Buchstaben folgt, vgl. istifa'an.
— Mit Damm steht der vierte Buchstabe in Fällen wie ta-
lamlama."
Erkl. Verf. erwähnt die Masdar der Verbalformen,
welche nicht aus drei Buchstaben bestehn. Diese sind alle regel-
recht. Die Form fa<fala kann von Verben mit starken oder
schwachen Consonanten gebildet werden. Bei den aus star-
ken Consonanten gebildeten Verben bildet sich das Masdar
nach tafcilun. Vgl. „Es redete Gott zu Mose ein Reden
(taklimän)." Bisweilen wird das Masdar dieser Formen nach
ficcalun gebildet, vgl. Kur. 78, 28. „Sie nannten lügnerisch
unsere Verse (kiddäbän)", oder auch nach fifälun. Wird
die Form von Verben mit schwachen Radicalen gebildet, ist
das Masdar in derselben Weise, doch wird das Ja, der Form
tafcilun weggenommen und Tä an dessen Stelle gesetzt, so-
mit wird das Paradigma taTilatun, vgl. von zakka tazki-
jatun. Selten wird von diesen Verben die Form tafcilun
gebildet.
Vgl. „Die ganze Nacht liefs sie auf- und niedergehn
ihren Eimer (tunazzi tanzijjän), wie hüpfen läfst ein altes
Weib einen Knaben."
Hat das Verbum ein Hamz zum Radical, diesen Fall er-
wähnt Verf. nicht, so bildet es das Masdar nach tafcilun
und tafSlatun, vgl. hatta5a tahtPän und tahtPatan. —
Die Form affala bildet bei einem Verbum mit drei starken
Consonanten das Masdar nach ifcälun. Bei einem Verbum
aber mit schwachem mittleren Radical wird der Vocal des
zweiten Radical auf den ersten übertragen und der zweite
Radical fällt weg. Man setzt an die Stelle desselben meist
Tä fem., vgl. ikämatun für ikwämun. Die Stellvertretung
durch dies Tä ist gewöhnlich, doch fällt dasselbe auch bis-
weilen fort, vgl. Kur. 21, 73. ikäma-s- saläta. Die Form
tafat(ala bildet das Masdar tafaC(ulun. Die Verbalfoi'men,
deren Anfang durch Hamz der Verbindung gebildet wird,
22 | Di( Bildung dos Ma*dnr.
M'i/i'ii den dritten Buchstaben bei der Bildung des Masdar
mit Kasr und fügen »-in Alif vor drin Endbuchstaben «'in.
Dies gilt von den drei Formen inl'a'ala, ifta(ala und istaf-
'ala. Wird dir Form istafala von Verben mit einem
schwachen mittleren Radical gebildet, wird der Vbcal des
/weiten liadieal auf den ersten übertragen und jener wegge-
nommen, dafür fugt man nuthwendig das Ta fem. an, vgl.
isti'ädatun für isti'wadun. Formen wie talamlama I lü-
den das Masdar mit Damm auf dem vierten Buchstaben.
.. I m'o Form fa'lala bildet als Masdar fflalun oder
i'a'lalatun, betrachte als regelrecht die zweite, nicht die
erste Form."
Erkl. Das Masdar von fa'lala kommt in der Form
ti'l.älun vor, vgl. dahrag'a dihräg'än und in der Form
I'a'lalatun. Die letztere ist die regelrechte, vgl. dahrag'a
dahrag'a tan.
„Bei der Form fä'ala ist das Masdar ffälun und mu-
la'alatun. Andere Formen, die vorkommen, halten sich im
Gleichgewicht mit dem Gebrauch."
Erkl. Alle Verba wie fä'ala bilden das Masdar nach
fi'älun und raufäcalatun, vgl. däraba diräbän muda-
rabatan. Die Formen des Masdar der nicht aus drei Buch-
staben bestehenden Verba, welche im Gegensatz zu den er-
wähnten Formen vorkommen, sind doch nicht als regelrecht
aufgestellt. Der Sprachgebrauch bildet hier das Gegenge-
wicht, so dafs man die Formen nur mit Vorsicht wagen darf.
Wie man beim Verbum mit schwachem Radical für tanzij-
jän, tanzijjatan bildete, so gebraucht man auch von hau-
kala das Masdar hikälun, während haukalatun die rich-
tige Form wäre.
Vgl. „O mein Volk, schon bin ich sehr alt, oder dieser
Zeit genaht. Das schlimmste Alter (hikälun) der Männer
ist der Tod."
So kommt auch als Masdar von tafaccala tii(älun vor,
vgl. tamallaka timlakun, während die regelrechte Form
t am all ukun wäre.
v. 455. „I'Vlatun ist die Form, welche das Einmalige bezeichnet,
abnijatu asmu'i-l-fä.rilina wal-maf c ülina was-silati al mus'abbabati biliä. 225
vgl. g'alsatun. ficlatun dient die üufsere Form zu bezeich-
nen, vgl. g'ilsatun."
Erkl. \Vrill man das einmalige Geschehn des Masdar
eines dreiradiealigen Verbum bezeichnen, bildet man die Form
faclatun. Dies geschieht, wenn das Masdar nicht mit dem
Femininal-Ta gebildet wird. Ist dies der Fall, fügt man
zum Masdar ein Wort hinzu, um die Einheit zu bezeichnen,
wie z. B. wähidatun. Will man die äufsere Form aus-
drücken, gebraucht man das Paradigma ficlatun, vgl. g'a-
lasa g'ilsatan hasanatan.
„ Durch das Tä bilde das Nomen unitatis vom Masdar
eines Verbum mit mehr als drei Buchstaben. Abnorm ist
eine Form wie himratun bei solchem Masdar."
Erkl. Will man die Einheit bezeichnen von dem Mas-
dar eines Verbum mit mehr als drei Eadicalen, fügt man
zum Masdar das Tä fem. hinzu, vgl. ikrämatun. Selten
kommt die Bildung der Form ficlatun bei anderen als drei-
radiealigen Verben vor, vgl. die Bildung der Form al-him-
ratu von ahtamara, vfs:l. al-cimmatu von tafammama.
XXXIV. Die Bildung der Participia act. und pass.
und der ihnen ähnlichen Eigenschaftsworte.
(abnijatu asm$'i-l-f&|Cilina wal-inafülin a was-sifati al-
m u s'a b b a k ati b i h ä ).
„Nach dem Paradigma facilun bilde Part. act. von ei-
nem dreiradiealigen Verbum, vgl. gada.''
Erkl. Will man Part. act. von einem dreiradiealigen
Verbum bilden, geschieht dies nach dem Paradigma fa'ilun.
Dies ist als Regel zu betrachten bei jedem Verbum nach
der Form fa(ala mit Fath auf dem mittleren Stammbuchsta-
ben, gleichviel, ob das Verbum transitiv oder intransitiv ist,
vgl. daraba däribun, dahaba dahibun und gada gä-
din. Geht das Verbum nach der Form faSla mit Kasr des
mittleren Kadical, ist es transitiv oder intransitiv. Ist es tran-
15
226 Dk Bildung d. Part, act a. pass.u. d. Omen ähnlichen Eigenfiohaftsworte.
>itiv, so ist die regelrechte Form dea Pari. act. ebenfalls
i:i ilun. vgl. rakiba rakibun. Ist es aber intransitiv, oder
i-t das dreiradicalige Verbum nach der Form facula, ge-
braucht man nicht beim Part. act. die Form la'ilun aufser
in gehörten Fällen. — Das behandelt Verf. im folgenden
Vers« •
„Diese Form ist schon beim Verbum ia'nla und
faila. wenn letzteres nicht transitiv ist; die regelrechten
Formen Bind dann la'ilun, aflalun und f'aMänu, vgl.
as'ifun, Badjanu und ag^iaru."
Erkl. Die Form Part. act. nach fVilun ist selten beim
Verbum der Form ia'nla, vgl. hamuda hämidun, ebenso
beim Verbum der Form l'a'ila, wenn es transitiv ist, vgl.
amina aminun. Die regelrechte Form des Part. act. bei
intransitiven Verben der Form fa'ila ist fa(ilun, vgl. na-
dira und nadirun odcrfa'länu, vgl. catis'a 'ats'anu, end-
lich af alu. vgl. g'ahira ag'haru.
..Die Formen faclun und fVilun sind vorzuziehen bei
Ia'nla. vgl. dahuma daljmun, g'amula g'amilun. Die
Formen af'alun und fa'alun sind als Part. act. hierbei selten;
ähnlich wie la'ilun kommt auch bisweilen facalun vor."
Erkl. Die Formen f'a'lun und fVilun als Part. act. sind
Im'i einem Verbum wie ia'nla vorzuziehen, vgl. daljuma
daljmun, g'amula g'amilun. Die Formen af(alu und
facalun kommen sehen als Part. act. von Verben wie facula
vor, vgl. katuba ahtabu und batula batalun. Wie vor-
aufgeht, ist die regelrechte Form für das Part. act. von ei-
nem Verbum nach facala la'ilun, doch bisweilen kommt
eine andere Form hierbei vor, vgl. taba tajjibun und s'äha
s'aihun, s'äba as'jabu.
„Die Form des Imperfectnm ist bei den nicht nur aus
drei Buchstabon bestehenden Verben gleich der des Part, act.,
vgl. muwäsilun mit dem Kasr des vorletzten Buchstaben
(des vom letzten befolgten) und dem Damm des Mim, das
zugesetzt ist und voraufgeht. Setzt man Fath an die Stelle des
Kasr entsteht die Form des Part, pass., vgl. al-muntaziru."
Erkl. Die Form für das Part. act. von Verben mit
abnijatu asmä'i-I-fä' ilina wal-maf ülina was-sifati al raus'abbahati biliu. 227
mehr als drei Buchstaben ist auch die Form des Impcrfectum
nach der Zusetzung des Mim mit Damm im Anfang. Das
dem letzten Buchstaben Voraufgehende steht mit Kasr ganz
allgemein, d. h. gleichviel, ob es mit Kasr stand im Imper-
fectum oder mit Fath, vgl. kätala, jukätilu mukätilun
und tadahrag'a, jatadahrag'u mutadahrig'un. Will man
Part. pass. von einem Verbum mit mehr als drei Buchstaben
bilden, so ist die Form gleich der des Part, art., doch steht
mit F'ath das vorher mit Kasr Versehene, nämlich der vor-
letzte Buchstabe, vgl. mukätalun und muntazarun.
„Beim Part. pass. eines Verbum aus drei Radicalen
ist allgemein die Form mafcülun angenommen, wie dasselbe
z. B. von kasada vorkommt."
Erkl. Will man das Part. pass. eines dreiradicaligen
Verbum bilden, bildet man durchgängig die Form mafcülun
als regelrecht, vgl. kasada maksüdun.
„Es vertritt in überliefernten Fälle facilun dieses maf-
(ülun, vgl. fatätun oder fatän kahilun."
Erkl. FVilun vertritt die Stelle von mafculun, indem
es den Sinn desselben bezeichnet, so vertritt g'arihun
mag'rühun und kahilun makhülun. Doch ist dies nicht
als Kegel hinzustellen, man beschränkt sich dabei auf die
gehörten Fälle. Der Sohn des Verf. meint, die Form fafi-
lun vertrete häufig maf(ülun, doch ist es nicht als regel-
recht nach allgemeiner Uebereinstimmung betrachtet. Hin-
sichtlich der Behauptung, dafs darüber allgemeine Ueberein-
stimmung herrsche, kann man noch seine Betrachtung anstellen.
Der Sohn des Verf. sagt im Tashil im Capitel über das
Part, act., da wo er die Stellvertretung des facilun für maf-
cülun erwähnt, es sei nicht regelrecht gegen die Ansicht ei-
niger. Ferner sagt er in seinem Commentar, einige meinen
diese Form sei regelrecht bei allen den Verben, die nicht
die Form facilun im Sinne von fäcilun gebrauchen. Hat
aber das Verbum die Form falilun im Sinne von fäcilun,
so vertrete diese F^orm nicht regelrechter Weise das Part,
pass. Auch sagt er im Capitel vom Masculinum und Femi-
ninum, die Bildung der Form facilun in der Bedeutung von
mafcülun sei bei ihrer Häufigkeit nicht als regelrecht be-
15*
. ..,iu Part paas. fchaabuta Bignisehafiswort (Äfiv).
trachtet So beaeichnel et dorl als die Richtigste der beiden
Meinungen dieselbe wie hier.
Dies verlangt nicht nothwendig die Verneinung des Gd-
gentheils. Man kann den Sohn des Verf. damit entschuldigen,
dafs er nicht die allgemeine Uebereinstimmung darüber, dafs
t'a'ilnn nicht iiiafüliiii ganz allgemein, d. h. in jedem \ er-
bum vertrete, behaupte. Dies verhall sich auch so, indem
es gestützt ist auf das, was sein Vater im Commentar dea
Tashil erwähnt, dafs der, welcher dies für regelrecht hält, es
Bpeciell mir hei dem Yerbum gestattet, das nicht die Form
facilun im Sinne von i'ailun hat. — Verf. macht durch
das Beispiel im Vers darauf aufmerksam, dafs bei der Form
i'a'ilun, welche gleichbedeutend ist dem mafcülun, masc.
und fem. gleich sind. Dies behandeln wir noch weiter un-
ten beim Femininum. Verl', meint im Tashil, dafs facilun
mai'ülun nur in Hinsicht der Bedeutung vertrete, nicht in
der Eection. Man sagt nicht niarartu birag'ulin g'ari-
hin 'abduhu, so dafs cabduhu im Nominativ durch g'a ri-
ll un stünde. Andere behaupten aber gradezu, dafs dies
erlaubt sei.
XXXV. Das dem Part. pass. ähnelnde Eigenschafts-
wort (/Sifa).
(as-.sil'atu al-mus'abbahatu bismi-l-fä'il i).
„Eine Sifa, durch die man richtigerweise das regierende
Subject in den Genitiv setzen kann, ist die dem Part. act.
ähnelnde."
Erkl. Nach dem Voraufgehenden bezeichnet man als
Sifa dasjenige Wort, das ein Abstractum und ein Wesen
ausdrückt. Diese Definition umfafst Part, act., Part, pass.,
die Comparativ-Form und die ähnelnde Sifa. Als Merkmal
der ähnelnden Sifa bezeichnet Verf. dies, dafs man die Geni-
tivirung ihres reg. Subjects durch dieselbe gutheifsen kann,
vgl. hasanu-1-wag'hi, ursp. hasanun vvag'huhu. wag'-
huhu steht hier im Nominativ durch hasanun. Dies geht
nicht an bei den Eigenschaftswörtern anderer Klassen. Man
as-sifatu al-nms'abbaliatu bisiiii-1-fa'ili. 229
sagt nicht zaidun däribu-1-abi camrän für däribun
abühu Sxmrän. Doch kann wie voraufgeht, das Part. pass.
an das von ihm in den Nominativ Gesetzte annectirt sein.
Man sagt zaidun madrübu-1- abi. Dies wäre dann dem
ähnelnden Eigenschaftswort analog.
„Die Bildung dieser Sifa von einem Intransitivum gilt
nur für das Praesens, vgl. tähiru-1-kalbi reines Herzens,
g'am ilu-z-zähiri schön an Erscheinung."
Erkl. Die ähnelnde Sifa wird nicht von einem Transi-
tivum gebildet, man sagt nicht zaidun kätilu-1-abi ba-
krän für kätilun abühu bakrän, denn diese Sifa wird
nur von einem Intransitivum gebildet. Auch geschieht dies
nur für die gegenwärtige Zeit, mau sagt also nicht zaidun
hasanu-1-wag'hi gadän oder amsi. Durch die gegebenen
Beispiele deutet Verf. an, dafs die ähnelnde Sifa, wenn sie
von einem dreiradicaligen Verbuni gebildet wird nach zwei
Formen sich bildet: 1) Die dem Imperfectum ähnliche Form,
vgl. tähiru-1-kalbi, diese ist selten. 2) Die dem Imperf.
nicht gleichende Form und diese ist häufig, vgl. g'amilu-z-
zähiri. Wird aber diese Sifa von einem nicht aus drei
Buchstaben bestehenden Verbum gebildet, mufs sie nothwen-
dig dem Imperfectum analog sich bilden, vgl. muntaliku-
1-lisäni.
„Die Rection des Part. act. von einem transitiven Ver-
bum gebührt auch dieser Sifa nach der beschränkenden Be-
Erkl. Für die ähnelnde Sifa steht die Rection des Part.
act. eines transitiven Verbum fest, nämlich der Nominativ
und Accusativ, vgl. zaidun hasanun al-wag'ha. In ha-
sanun steckt ein im Nominativ stehendes Pronomen und
dies ist das Facil; al-wag'ha steht im Accus., weil es dem
regierten Object (al-maffülu bihi) gleicht, denn hasanun
gleicht dem däribun und regiert wie dieses. Die ähnelnde
Sifa regiert nach der beim Part. act. bestimmten Weise, sie
mufs nämlich wie jone.< einen Stützpunct haben.
„Die Voraufstellung seines Regime ist verwehrt; auch
ist nöthig, dafs das Regime mit ihm in Beziehung stehe."
230 1^3 dem P*rfc i>;is>. alinoiiuic Eigenschaftswort (.Sita).
Erkl. Da die ähnelnde Sita in Hinsicht der Rcction
eine Abtheilnng vom Pari. act. bildet, hat es weniger Rections-
kraft und man kann ihm nicht sein Regime voranstellen, wie
dies beim Part. act. möglich ist. Man sagt also nicht zai-
dun al-wagha hasanun, wie man sagen kann zaidnn
'ami'iin daribun. Auch regiert die ähnelnde Sifa mir et-
W88 mit ihr in Verbindung Stehendes, vgl. zaidun hasanun
wag'huhu, doch nicht etwas Fremdartiges. Man sagt nicht
zaidnn hasannn camrän, wogegen das Part. act. das in
Beziehung Stehende und das Fremdartige regiert, vgl. zai-
dun daribun gulämahu und daribun 'amrän.
„Setze durch die ähnelnde Sifa, sei es, dafs sie mit oder
ohne al steht in den Nom. Accus, und Gen., das mit al Ver-
sehene und das mit denselben als an al Annectirtes, oder da-
von Entblöfstes, sich Verbindende. — Doch mache von dieser
Sifa, wenn sie mit al steht, den Gen. eines Nomen, das von
al und der Annexion an das ihm Folgende frei ist, nicht
abhängig. Das was hiervon nicht frei ist wird bezeichnet
als etwas das im Genitiv stehen kann oder auch nicht."
Erkl. Die ähnelnde Sifa kann mit al oder ohne dasselbe
stehn, doch bei keiner dieser beiden Annahmen ist das Re-
gime frei von sechs Umständen:
1) Dafs das Regime mit al ßtehe, vgl. al-hasanu-1-
wag'hu, hi, ha und hasanun, nu-1-wag'hu, hi, ha.
2) Dafs es ein Mndäf von etwas mit al Versehenem sei,
vgl. al-hasanu wag'hu, hi, ha-l-abi, und hasanun, nu
wag'hu, hi, ha-l-abi.
3) Dafs es Mudäf von dem Pronomen des beschriebenen
Worts (al-mausüf) sei, vgl. marartu bi-r-rag'uli-1-hasani
wag'huhu, hihi, hahu und birag'ulin hasanin wag'-
huhu, hihi, hahu.
4) Dafs es Mudäf von einem Mudäf des Pronomen des
beschriebenen Wortes sei, vgl. marartu bi-r-rag'uli-1-
hasani wag'hu, hi, hja, gulämihi; oder birag'ulin ha-
sanin, ni wag'hu, hi, ha gulämihi.
5) Dafs das Regime Mudäf sei von einem von al ent-
blöfsten Worte ohne die Annexion, vgl. al-hasanu wag'hu,
hi, ha abin und hasanun, nu wag'hu, hi, ha abin.
as-sifatu al-mus'abbaliatu bismi-l-fäcili. 231
6) Dafs das Regime von al und der Annexion entblöfst
sei; vgl. al-hasanu wag'hän und hasanun wag'hän.
Dies sind 12 fragliche Fälle und das Regime kann in
jedem dieser Fälle entweder im Nom. oder Accus., oder Gen.
stehen, woraus sich 36 Formen ergeben.
Vgl. so die Grundverse : „Setze durch sie (die ähnelnde
Sifa) in den Nom. xlccus. und Gen. mit al", d. h. wenn
diese Sifa mit al steht, (vgl. al-hasanu) „und ohne al", d. h.
wenn sie ohne al steht, vgl. hasanun, „das mit al Verse-
hene", nämlich das Regime, welches dem al sich zugesellt,
vgl. hasanun, nu-1-wag'hu, hi, ha, „und das mit dersel-
ben als an al Annectirtes, oder davon Entblöfstes sich Verbin-
dende", d. i. und das Regime, welches mit der ähnelnden
Sifa verbunden ist, wenn das Regime annectirt an al, oder
frei von al und der Annexion ist. Das „als Annectirtes"
umfafst das Mudäf, des mit al Versehenen, vgl. wag'hu-1-
abi und das Mudäf des Pronomen des beschriebenen Wortes,
vgl. wag' hu hu; so wie das Mudäf, welches an das Prono-
men des beschriebenen Wortes annectirt ist, vgl. wag'hu
gulämihi; ferner das Mudäf des ohne al und die Annexion
Stehenden, vgl. wag'hu ab in. — Ferner liegt in den Wor-
ten, „und nicht setze durch sie in den Genitiv etc." dafs diese
Fälle nicht alle frei stehn, sondern von ihnen, wenn die Sifa
mit al steht, vier Fälle verwehrt sind. Es ist verwehrt in
den Genitiv zu stellen:
1) Das Regime, das ein Mudäf von dem Pronomen des
beschriebenen Wortes ist, vgl. al-hasanu wag'hihi.
2) Das Regime, das Mudäf von dem Mudäf des Prono-
men des beschriebenen Wortes ist, vgl. al-hasanu wag'hi
gulämihi.
3) Das Regime, das Mudäf eines von al entblüfsten
Wortes ist, und nicht in Annexion steht, vgl. al-hasanu
wag'hi ab in.
4) Das Regime, welches von al und der Annexion ent-
blöfst ist, vgl. al-hasanu wag'hi n.
Der Sinn der Verse ist: setze nicht in den Gen. durch die
ähnelnde Sifa, die mit al versehn ist, ein Nomen, das von
al und der Annexion an etwas mit al Stehenden frei ist, wie
die vier Fälle. Was hiervon nicht frei ist, kann im Gen.
Nom. und Accus, stehn, vgl. al- hasanu-1-w ag'hu , hi, ha
232 I)''-' Verwunderung.
und al-hasanu wag'hu, hi, ha-l-abi, so wie auch der Gen.
Nom. and Accus, eines Regime in allen Fällen erlaubt ist,
wenn dirse Sifa ohne al .steht.
XXXVI. Die Verwunderung.
(at-ta'ag'g'ubu).
„Sprich in der Form afcala nach mä zur Verwunde-
rung, oder setze afcil vor das durch bi in dein Genitiv
stehende Wort. Das dem afcala Folgende setze in den
Accusativ, vgl. „wie treu sind unsere beiden Freunde, wie
aufrichtig sind sie mä aufä halilainä wa asdik bihimä."
Erkl. Die Verwunderung wird in zwei Formen ausge-
drückt: 1) ma af(alahu, 2)' afcil bihi, vgl. zum ersten mä
ahsana zaidan. mä ist Mubtada3 und zwar bei Sibawaihi
ein vollständig indeterminirtes, und ahsana Verbum Perfec-
tum, dessen Fä(il ein verborgenes Pronomen ist, das auf mä
zurückgeht, zaidän ist Object zu ahsana. Der Satz ist ein
Habar von mä dessen rest. : s'ai3un = „etwas hat schön
gemacht den Zaid". Bei der zweiten Form ahsin bizaidin
ist ahsin \ erbum Imperativi, dessen Sinn aber die Verwun-
derung, nicht der Befehl ist. Sein Fäcil steht durch bi im
Genitiv, und bi ist pleonastisch. Dafs die Form afcala bei
der Verwunderung ein Verbum ist, ist dadurch klar, dafs
das Nun der Abwehr ihm nöthig ist, wenn das Ja 1. pers.
damit verbunden ist, vgl. „wie bedürftig bin ich der Ver-
zeihung Gottes(mä afkarani)." Dafs die Form af^il bei der
Verwunderung ein Verbum ist, wird dadurch klar, dafs das
Nun der Bestätigung zu ihm tritt.
Vgl. „Wie mancher liefs sich, nachdem er hundert Ka-
rneole besessen hatte, eine kleine Heerde gefallen; wie sehr
ist zu erwarten, dafs er eine lange Armuth ertragen wird
(ahri bihi und ahrijan)."
Das dein afcala Folgende steht im Accus., da es ein
Passiv-Object ist. asdik bihimä ist ein Jjeisjiiel der zwei-
ten Form. Wh- haben oben gezeigt, dafs ma ein vollständig
at-tarag'g'ubu. 23o
Indeterminirtes ist*), und das ist das Richtige. Der nach-
folgende Satz ist ein Habar davon, i-est.: s'aPun ahsana
zaidän. — al-A!jfas' meint dagegen, dafa mä eine Conjunc-
tion (mausüla) sei, und der Satz nach ihm sei die Sila da-
von, das Habar davon sei weggefallen, rest.: alladi ahsana
zaidän s'aPun cazimun. Andere meinen, es sei das mä
der Frage und der Satz nach ihm, ein Habar davon, rest.:
ajju s'ai'in ahsana zaidän. Andere meinen, es sei ein
indeterminirtes Beschriebenes (näkira mausüfa), und der fol-
gende Satz sei die Sifa dazu, das Habar aber sei wegge-
nommen, rest.: s'aPun ahsana zaidän cazimun.
„Die Wegnahme dessen, worüber man sich wundert,
halte für erlaubt, wenn trotz der Wegnahme sein Sinn doch
deutlich hervortritt."
Erkl. Es ist erlaubt, das, worüber man erstaunt, näm-
lich das im Accus. Stehende, und das durch bi im Genitiv
Stehende wegfallen zu lassen, wenn darauf etwas hinführt.
Vgl. „Ich sehe, wie der Mutter des cAmr Thränen her-
abrollen, beim Weinen über cAmr, wie ist sie doch gedul-
dig (ma käna asbara für asbarahä)."
Ein Beispiel der zweiten Form, vgl. Kur. 19, 39. „Wie
hörend sind sie und schauend (asmic bihim wa absir rest.:
bihim)."
Vgl. „Und dies, wenn er den Tod trifft, trifft er ihn
als ein Gepriesener, und wenn er einst reich war, wie wür-
dig ist er dessen (fa^ag'dir seil, bihi)."
Das, worüber man erstaunt, fiel nach der Form afcil
weg, obgleich diese Form nicht mit einer ähnlichen verbunden
ist, und dieser Fall ist abnorm.
„Bei beiden Formen ist von altersher die Verwehrung
der Flexion nach einer allgemein anerkannten Kegel noth-
wendig."
*) Das mä tamina ist gleich s'ai'un,.d. i. etwas; hierzu kommt
ein Prädicat.
Das mä näfcisa bedeutet „was'1, worauf eine »S'ifa folgen nuil's.
234 l1'0 Verwunderung.
Erkl. Das Verbum der Verwunderung läfst sich nicht
rlectiren , sondern beide Formen müssen nach einer Weise
gehen, von af'ala wird nur das Perfectum, und von afcil
nur der Imperativ gebraucht, und hierin giebt es keine ab-
weichende Meinung.
„Bilde diese beiden Formen von einem dreiradicaligen
Verbum, das rlectirt wird, comparationsfähig und ohne Ne-
gation ist, auch kein Beschreibungswort hat, das der Compa-
rativi'orm gleicht, und das nicht nach fucila (dem pass.) geht."
Erkl. Für das Verbum, von dem man das Verbum der
Verwunderung bilden will, stellt man sieben Bedingungen:
1) Mufs es dreiradicalig sein, denn man bildet diese
Form nicht von Verben mit mehr Radicalen.
2) Mufs es flectirbar sein, denn unnectirbare wie ni'ma
bi3sa, (asä, laisa bilden diese Formen nicht.
3) Mufs seine Bedeutung eine Compar-ation zulassen.
Man kann diese Form nicht von Verben wie mäta bilden,
da darin nicht das Mehr eines Dings vor dein andern lie-
gen kann.
4) Mufs es ein vollständiges Verbum sein, nicht defectiv,
wie kana und seine Verwandten; wiewohl die Küfenser dies
gestatten.
5) Darf es nicht negativ sein. Hierdurch nimmt Verf.
die noth wendig negirten Verba wie mä cäg'a, oder die mög-
licher Weise negirten aus, wie mä dar ab tu.
6) Darf das Beschreibungswort des Verbum nicht nach
der Form afcalu gebildet werden, wie dies bei den Verben,
die eine Farbe bezeichnen der Fall ist, vgl. sawida aswadu.
7) Darf es nicht im Passiv stehn; von duriba zaidun
bildet man nicht mä adraba zaidän, um die Bewunderung
eines Schlages auszudrücken, der auf ihn fiel, damit man es
nicht mit der Bewunderung des Schlages verwechsle, den er
ausgetheilt.
v 480. J5Dic Form as'did, as'adda oder ähnliches vertritt eine
Admirativform da, wo eine dieser Bedingungen nicht erfüllt ist;
das Masdar des Verbum, bei dem eine dieser Bedingungen nicht
erfüllt ist, steht darauf im Accusativ. Nach der Form ai'il
mufs man dasselbe nothu endig durch bi in den Genitiv setzen.
at-ta* ag'g'ubu. 235
Erkl. Die Verba, welche den Bedingungen nicht voll-
kommen genügen, erreichen ihre Admirativform durch as'did
und dergleichen, oder durch as'adda und seines gleichen.
Das Masdar dieses Verbum, das den Bedingungen nicht ent-
spricht, steht im Accusativ nach der Form afcala als Maffül,
und im Genitiv nach afcil durch bi, vgl. mä as'adda dah-
rag'atahu und as'did bi dahrag'atihi, vgl. mä akbaha
fawarahu und akbih bicawarihi.
„Beurtheile als Seltenheit Ausnahmen von der erwähn-
ten Kegel, betrachte aber nicht als Regel das in dieser Weise
Uebei-lieferte."
Erkl. Kommt die Bildung des Verbum admirandi von
einem der Verben vor, von denen wir erwähnten, dafs sie
die Bildung der Admirativform nicht zuliefsen, so wird dies
als Seltenheit behandelt, aber nicht als Regel: so wenn man
von uhtusira gebraucht mä ahsarahu „wie kurz gefafst
ist es" indem man die Form afcala von einem Verbum passi-
vum, das mehr als drei Buchstaben hat, bildet. So sagt man
auch mä ahmakahu (wie dumm ist er), von hamika einem
Verbum, dessen Eigenschaftswort sich nach der Form afcalu
bildet, vgl. ahmaku. Ebenso sagt man auch mä acsähu
und a(si bihi, „wie möglich ist es" vom unflectirbaren Ver-
bum fasä.
„Bei den Verben dieses Abschnitts wird das Regime
nicht voraufgestellt, dasselbe mufs nothwendig mit ihnen ver-
bunden werden. Durch das Zarf oder G'ärr wa Mag'rüi
wird das Object gebräuchlicher Weise getrennt, doch besteht
hierüber noch Streit."
Erkl. Man kann das Regime eines Verbum admirandi
nicht vor dasselbe stellen, man sagt weder zaidän mä ah-
sana noch bizaidin ahsin. Es mufs mit seinem Regens
verbunden sein, und es kann keine Trennung zwischen beide
durch etwas Fremdartiges stattfinden. Für mä ahsana
muctij aka-d-darähima sagt man nicht ma ahsana-d-da-
rähima muctijaka. Hierbei ist kein Unterschied zwischen
dem im Genitiv Stehenden, und dem anderen. Man sagt auch
nicht für mä ahsana märrän bizaidin, ma ahsana bi-
zaidin mär ran. Ist das Zarf oder Mag'rür Readme eines
230 Die Verwunderung.
Verbtim admirandi, so ist die Trennung zwischen dem Ver-
bmn admirandi und seinem Regime eine Streitfrage. Die
bekannte Auflassung ist, dafs die Freistellung unterstützt
werde, entgegengesetzt der Ansieht von al-Ahfas', al-Mubar-
rad und derer, die mit diesen zusammenstimmen. as-Saimari
leitet die Verwehrung von Sibawaihi ab. Ein Beispiel, wo
die Trennung in der Prosa vorkommt, ist der Ausspruch des
Amn'i-bn Ma'di-kariba. „Wie trefflich die Söhne Salhns,
wie schön ist in der Feldschlacht ihr Angriff und edelmüthig
bei der Noth ihre Geschenke und fest im Edelthun ihre Be-
ständigkeit (raä ahsana fi-l-haiga:,i likä^ahä etc.)." Ebenso
der Ausspruch des (Ali, seegne Gott sein Antlitz, als er bei
cAmmär vorüberging, und von seinem Antlitz den Staub
wischte: „Wie schwer lastet es auf mir, dafs ich dich sehe,
o Abü-1-Jakzän niedergeworfen, zur Erde gestürzt (acziz
'alajja abä-1-jakzäni an araka etc.)." — Ein Beispiel, wo die-
ser Fall im Verse vorkommt, ist der Ausspruch einiger Ge-
nossen des Propheten.
Vgl. „Es sprach der Prophet der Gläubigen, rückt vor!
und wie lieb war es uns, dafs er vorrücken liefs (wa3ahbib
ilainä an jaküna mukaddimän)."
Vgl. „Meine zwei Freunde, wie würdig ist der Ver-
ständige, dafs er angesehn werde als ein geduldiger, aber
es giebt kein Mittel zur Geduld (mä ahrä bidi-1-lubbi an
jurä sabürän)."
XXXV11. ni'ma und bi'sa und das nach ihnen sich
Richtende.
(ni'ma wa bi'.sa waina g'ara mag'rähumä).
„Zwei unflectirbare Verba sind ni'ma und bi'sa, die
entweder zwei mit al verbundene Worte, oder zwei Worte,
die Mudäf von Worten mit al sind, in den Nominativ setzen,
vgl. nirma fukbai-l-kuramä „wie schön die Vergeltung
der Edlen." Sie setzen ein Pronomen in den Nominativ,
das von einem Tamjiz erklärt wird, vgl. ni'ma kau-
män ma's'aruhu (wie schön seine Sehaar an Leuten)."
ni'ma wä Wsa. 237
Erkl. Die Lehrweise der grofsen Mehrheit der Gram-
matiker ist, däfs nifma und bPsa zwei Verba sind. Das
zeigt sich deutlich, da das Ta feminini daran tritt, vgl. nicmat.
Eine Anzahl der Küfcnser, worunter al-Farrä* meint, es seien
zwei Nomina und man sucht dies dadurch zu beweisen, dafs
die Praeposition nach der Redeweise einiger davor tritt, vgl.
nicma-s-sairu alä bi'sa-l-fair a, „wie schön die Reise
auf einem wie schlechten Esel''; vgl. raä hija binifma-l-
waladu, in dem Beispiel: „Sie ist nicht, dafs man sagen könnte,
wie hold ist das Kind; ihre Hülfe ist Weinen, und ihre Fröm-
migkeit Spitzbüberei." Man erklärt diese Fülle so, dafs niSna
im
d bPsa als zwei Regime von einem weggenommenen Ver
ÖÖ'
bum des Sagens stehn, welches als Sifa von einem weggefalle-
nen Substantiv steht, und dieses sei ein Mag'rür, nicht nicma
und bPsa. rest.: nicma as-sairu cala cairin makülin fihi
bicsa-l-airu und mä hija biwaladin makülin fihi
nicma-l-waladu. Die Sifa und das Mausüf (Beschriebene)
fiel weg und man setzte an ihre Stelle das Regime, indem
man nicma und bPsa dabei in ihrer Eigenschaft als Verba
liefs. Diese beiden Verba lassen sich nicht flectiren, und
nur das Perfectum wird von ihnen gebraucht. Sie müssen
ein durch sie in den Nominativ Gestelltes haben und dies ist
dreierlei: 1) ist es mit al versehen, wie im Kuran vorkommt
nicma-l-maulä, nicma-n-nasiru. Man streitet über die-
ses al. Einige sagen, es sei wirklich für die Gattung, so
dafs man die ganze Gattung lobe wegen des Zaid, dann er-
wähne man den Zaid speciell, so dafs man ihn zweimal ge-
priesen. Auch sagt man, al sei metaphorisch die Gattung
zu bezeichnen, als ob man den Zaid übertragungsweise zur
Bezeichnung der ganzen Gattung gebrauche. Auch sagt man,
es sei zur Erinnerung.
2) Dafs dasselbe an das mit al Stehende annectirt sei,
vgl. 1 a n icm a d a r u - 1 - m u 1 1 a k i n a , „ fürwahr o wie schön
ist die Wohnung der sich Wahrenden."
3) Dafs dasselbe ein Pronomen sei, welches durch ein
indeterminirtes Wort, das nach ihm als Tamjiz im Accu-
sativ steht, erklärt ist, vgl. nicma kaumän maVaruhu.
In nilma ist ein verborgenes Pronomen, das durch kaumän
erklärt ist, und maVaruhu ist ein Mubtada3. Andere mei-
nen, maVaruhu stehe durch nicma im Nominativ, es sei
238 ni'imi und bi's:i. und das Dach ilmcn sich Richtende.
das F;Vil, und es gebe hier kein Pronomen. Einige meinen,
kau man sei Hai, andere es sei Tamjiz, vgl. Kur. 18, 48.
,,N\ ie Bchlimm ist es, als Vertretung für die Ungerechten
(l'Tsa li/.-zälhnina badalanV
Vgl. „N\ ie schön an Zufluchtsort ist der Herr, wenn
zu furchten ist das Ungestüm des Frevlers, und die Macht
des Grollenden (lani'ma mau'ilan al-manlä)."
Vgl. „Es spricht meine Gattin während sie aufklagt,
wie hälslich ein Mann, und fürwahr, was mich betrifft, wie
häfslich die Frau."
„Ueber die Vereinigung eines Tamjiz (Unterscheid ungs-
worts) und eines hervortretenden Fä(il herrscht wie bekannt
bei ihnen Streit."
Erkl. Die Grammatiker streiten, ob die Vereinigung
des Tamjiz und des sichtbaren Fäcil bei nicma und dessen
Verwandten erlaubt sei. Einige behaupten, dies sei nicht
möglich wie man von Sibawaihi her überliefert hat, man
sage nicht ni(ma-r-rag'ulu rag'ulän zaidun; andere ge-
stattet! dies und führen als Beleg folgende zwei Verse an.
Vgl. „Die Taglibiten, wie häfslich ist ihr Stammvater
als \ ater, und wie häfslich ihre Mutter mit dürrem Hinter-
theil, das sie sich vielfach umgürtet (bPsa-1-fahlu fahluhum
fahlän)."
Vgl. „Versieh dich mit Kost wie dein Vater uns mit
Kost versah, wie schön ist die Kost, Kost deines Vaters als
Kost (ni'ma-z-zädu zadu abika zädän)."
Einige machen einen Unterschied und sagen, wenn das
Tamjiz einen überfliefsenden Sinn über das Fä'il giebt, kann
man beide vereinigen, vgl. nicma-r-rag'ulu färisän zai-
dun; wo nicht, so sei dies nicht gestattet. Fälle wie nifma-
r-rag'ulu rag'ulän zaidun seien verboten.
„mä in Fällen wie ni'ma mä jakülu-1-fädilu ist ein
Tamjizartiges, auch sagt man, es stehe als Fäcil."
Erkl. mä steht nach nicma und bPsa, man sagt nicma
mä oder niSmmä und br'samä, vgl. Kur. 2, 273. „Wenn
ihr öffentlich fromme Spenden gebt, wie schön sind sie (fa-
ni'ma wa l>i\sa. 239
nicimmä)." Vgl. Kur. 2, 84. „Wie häfslich ist das, womit
sie ihre Seele erkaufen (bPsamä)." — Man ist uneins über
dies ma. Einige sagen, es sei ein Indetcrminirtes, und das
Fä'il von niSna sei ein verschwiegenes Pronomen. Andere
meinen, es sei Fäcil und sei ein determinirtes Wort, so ist
die Lebrweise des Ibn Harüf, die er von Sibawaihi ableitet.
„Es wird das speciell Bezeichnete nach einem Mubtada*
oder nach dem Ilabar eines Nomen erwähnt. Nie steht es
am Anfang."
Erkl. Nach ni'ma und seinem Fäcil wird ein in den
Nominativ gestelltes Nomen erwähnt und dies ist das speciell
zum Lobe oder Tadel Heiworgehobene. Das Kennzeichen
desselben ist, dafs es pafst um als Mubtada3 gestellt zu wer-
den, und das Verbum mit dem Fäcil als Habar desselben,
vgl. ni'ma-r-rag'ulu zaidun.
Bei der Analyse dieses Satzes giebt es zwei anerkannte
Auffassungs weisen: 1) dafs zaidun Mubtada3 sei und der
Satz vor ihm ein Habar desselben: 2) dafs zaidun Habar
eines notwendigerweise fortgenommenen Mubtada3 sei. rest.
huwa zaidun, d. h. der Gelobte ist Zaid. Manche ver-
wehren die zweite Auffassung und halten die erste für not-
wendig. Auch sagt man, zaidun sei ein Mubtada3, dessen
Habarein Weggenommenes wäre, rest.: zaidun al-mamduhu.
„Geht eine Anzeige auf das speciell Bezeichnete vorauf,
genügt ein Satz wie al-cilmu nicma-l-muktanä walmuktafä
(die Kenntnifs wie schön sie zu erwerben und ihr zu folgen)."
Erkl. Geht etwas vorauf, das auf das zum Lobe, oder
zum Tadel speciell Bezeichnete hinleitet, braucht man dasselbe
nicht darauf zu erwähnen, vgl. die Rede Gottes über Hiob,
Kur. 38 , 44. „Wir haben ihn befunden als ausharrenden,
wie trefflich der Diener, denn er ist wahrhaft reuig sc. Hiob:"
Das speciell zum Lob Hervorgehobene fiel weg, da das Vor-
anstehende darauf hinführt.
„Wie bicsa setze sä?a; die Form facula von einem drei-
radicaligen Verbum gebrauche wie ni'ma ganz allgemein
freistehend."
Erkl. Es wird sä\a zum Tadel gebraucht, so wie bPsa.
Sein Fäcil ist das, was FäSl von bPsa war. Dies ist entwe-
•210 ni'ma und lü'sa. und das nach ihnen rieh Richtende.
der mit al ausgerüstet, vgl. sä^i-r-rag'ulu zaidun, oder
an das mit al Versehene umectirt, vgl. sfi?a gulämu-1-
kaumi zaidun. Ferner ist sein Facil das Pronomen, wel-
ches durch ein nach ihm Btehendes [ndeterminirtes erklärt
wird, vgl. >:i'a rag'ulän zaidun, vgl. Kur. 7, 17(5. „Wie
Bchlecht der Zustand dca- Leute, die zum Lügner machen
-:i'a matal&n al-kaumu." Es wird nach sä'a das spceicll
zum Tadel Hervorgehobene erwähnt, wie auch nach bi'sa
mit der voraufgehenden Analyse. Verf. sagt ferner, man
könne von jedem dreiradicaligen Vcrbum eine Form auf
Im' nla bilden, um Lob oder Tadel zu bezeichnen. Diese
Verba würden wie ni'ma und bi3sa in allen voraufgehenden
Regeln behandelt, vgl. s'arufa-r-rag'ulu zaidun und la'u-
ma-r-rag'ulu bakrun „wie gemein ist Bakr als Mann". Das
nothwendige Erfordernifs von dieser Regel wäre, dafs man z. B.
von 'alima sagen könnte 'aluma-r-rag'ulu zaidun. Verf.
und sein Sohn führen Beispiele davon an; andere aber sa-
gen klar aus, die Verwandlung von calima, g'ahila, und
samifa zur Form fa'ula sei nicht erlaubt. Denn wo die
Araber in dieser Weise diese Verba anwenden, lassen sie
die Form auf Kasr im mittleren Stammbuchstaben und ver-
wandeln es nicht in Damm. So müssen auch wir diese Verba
in ihrem ursprünglichen Zustand lassen und sagen calima-
r-rag'ulu zaidun „wie weise ist als Mann Zaid"; so auch
die anderen Formen.
„Wie ni'ma ist habbadä, vgl. h abbadä-l-fäfilu da
„Wie lieblich der das thuende". Will man einen Tadel be-
zeichnen, sprich lä habbadä."
Erkl. Man sagt zum Lobe habbada zaidun und zum
Tadel lä habbadä zaidun.
Vgl. ..Gebt acht; wie lieblich ist das Volk der Wüste,
aufser dafs man, wenn man von Majjun spricht, sagt, wehe ihr."
Man streitet über die Analyse. Abu cAli-l-Färisi in den
Bagdadijjät, Ihn Barhän und Ibn Härüf meinen, die erwähnte
Bei die Lehrweise des Sibawaihi, und dafs, wer anders sage,
ihn falsch beurtheile. Verf. hält für gewählt habba als ein
Verl .tun Perlectum zu betrachten, und da als sein Fä'il; das
spceicll Hervorgehobene könne Mubtada5 sein, und der Satz
ni'ma wa bi'sa. 241
vor ihm Ilabar, auch kann es Habar eines weggenommenen
Mubtada3 sein, rcst.: huwa zaidun, d. h. der Gelobte, oder
der Getadelte ist Zaid. al-Mubarrad in dem Muktadab, Ibnu-s-
Sarrag' in den Usül und Ibn His'äm al-Lahmi behaupten, was
auch Ibn 'Usfiir für gewühlt hält, dafs habbadä ein Nomen
sei und zwar Mubtada5, und das speciell Hervorgehobene
Habar desselben, oder habbadä sei ein vorgestelltes Ila-
bar, und das speciell Hervorgehobene ein nachgestelltes
Mubtada*. habba werde mit da zusammengesetzt und als
ein Nomen hingestellt. Andere, worunter Ibn Durustawaihi,
meinen, habbadä sei ein Verbum Perfecti und zaidun sein
Fäcil. habba wurde mit da zusammengesetzt und als Ver-
bum hingestellt. Dies ist die schwächste Lehrweise.
„Schliefse dem da das speciell Erwähnte an, was es auch
sei, lafs dies nicht von seiner Form abweichen, und dies ist
einem Sprichwort ähnlich."
Erkl. Steht das speciell zum Lobe oder Tadel Erwähnte
nach da, so wird, in welchem Zustande jenes auch sein mag,
da im Sing. Masc. Fem. Dual. Plur., nicht verändert. Es
wird nicht wegen der Verschiedenheit mit dem speciell Her-
vorgehobenen geändert, sondern verlangt nothwendig im Sing,
und im Masc. zu stehn. Dies geschieht, weil es dem Sprich-
wort gleicht, und das Sprichwort ändert sich nie. So sagt
man: „im Sommer hast du (Frau) die Milch verloren" (d. i.
nach geschwundener Gelegenheit strebst du nach etwas) für
Masc Fem. Sing. Dual. Plur. in derselben Form, ohne es
zu ändern. Ebenso sagt man auch habbadä in allen Casus
und Genus, und läfst da nie aus seiner Sing. Masc. Form
treten, sonst müfste man sagen habba di hin dun etc.
„Ein anderes Wort als da setze durch habba in den
Nominativ, oder durch bi in den Genitiv. Steht da nicht,
wird häufig das Ha mit Damm versehn."
Erkl. Steht nach habba ein anderes Nomen als
da, sind zwei Behandlungsweisen möglich: 1) der Nominativ
durch habba, vgl. habba zaidun, und 2) der Genitiv durch
ein pleonastisches bi, vgl. habba bizaidin. Die ursprüng-
liche Form ist habuba, dann werden die beiden Bä ineinan-
der verschlungen, und so entsteht habba. Steht nun da
16
■>]■_' Die Form dea Vorzugs.
nach hahba. muß Ha Fath haben, vgl. habbadä; folgl
ihm aber etwas anderes, kann IIa mit Damm oder Fath Btehn,
vgl. hubba zaidun und hahba zaidun.
Vgl. „Ich sprach. tödtel ihn (dem Wein) weg von Euch
durch seine Mischung, wie küstlich ist er (habba und hubba
bih&) als getödteter, wenn ei getödtet wird."
XXXVIII. Die Form des Vorzugs
(af'alu-I-taf./ili).
„Bilde von den Worten, von welchen die Form der Be-
wunderung gebildet wird, die Form afcalu für den Vorzug,
verschmähe, was zu verschmähen."
Erkl. Von den Verben, welche die Formen der Ver-
wunderung bilden, kann man zur Bezeichnung des Vorzugs
ein Eigenschaftswort nach der Form afalu bilden, so kann
man sagen zaidun afdalu min 'amrin, wie man auch sa-
gen kann ml afdala zaidan. Von den Verben, welche die
Form der Verwunderung nicht bilden können, kann man auch
nicht die Form des Vorzugs bilden. So wird diese Form
nicht von Verben mit mehr als drei Buchstaben gebildet,
weder von dahrag'a noch von istahrag'a; auch nicht von
unhYcfirbaren Verben wie niSna und b?sa; ferner nicht von
den Verben, die zum Ausdruck der Vorzügliehkeit nicht pas-
sen, wie mäta, fanija; auch von keinem Verbum defectivum
wie käna und seinen Verwandten; dann von keinem negir-
ten Verbum wie mä daraba; auch nicht von einem Verbum,
von dem schon ein Beschreibungswort auf afcalu vorkommt,
vgl. hamira, ahmaru; endlich nicht von einem ins Passiv
gesetzten Verbum. Abnorm ist die Redeweise huwa ahsaru
min kada, da hier die Form des Vorzugs von uhtusira
gebildet ist, das doch mehr als drei Buchstaben hat und im
Passiv steht. Ebenso ist abnorm zu sagen aswadu min
halaki-1-gurabi (schwärzer als die Schwärze des Raben)
und abjadu min al-labani, weifser als Milch. Man bildet
abnormer Weise die Form des Vorzugs auf afcalu von ei-
afaln-fc-tafifili. 243
nera Verbum, dessen Eigenschaftswort sich schon nach die-
sem Paradigma bildet.
„Wodurch man die Verwunderungsform ausdrückt, drücke
auch die Form des Vorzugs aus, wenn ein Hindernifs sich
vorfindet."
Erkl. Wie voraufgeht, erreichte man bei den Verben,
welche den gestellten Bedingungen nicht genügten, den Sinn
der Verwunderung durch Formen wie as'addu. Ebenso er-
langt man bei den die Bedingungen nicht erfüllenden Verben
durch diese Form den Sinn des Vorzugs, wie man mä as'adda
humratahu sagt, so sagt man auch huwa as'addu hum-
ratan. Doch stand das Masdar beim Verbum der Verwun-
derung im Accus, nach as'adda als Mafcül, und hier steht
es im Accus, als Tamjiz.
„Der Form des Vorzugs af(alu wenn dieselbe von al
entblüfst ist, verbinde immer im Sinne, oder in der wirkli-
chen Erscheinung min."
Erkl. Die Form des Vorzugs affalu befindet sich noth-
wendig in einem der drei Fälle. Sie ist 1) von al entblüfst,
oder 2) annectirt, oder 3) mit al versehen. Steht diese Form
von al entblüfst, mufs entweder im Sinne oder in der wirk-
lichen Erscheinung min stehn, welches das, vor dem man den
Vorzug giebt, in den Gen. stellt, vgl. zaidun afdalu cam-
rin. Auch fällt min mit seinem Gen. fort, wenn eine Hin-
weisung darauf stattfindet, vgl. Kur. 78, 32. „Ich bin reicher
als du an Gold, und mächtiger an Leuten (wa acazzu nafa-
rän)." Aus den Worten Vei*f. läfst sich entnehmen, dafs die
Form des Vorzugs, afcalu, wenn sie mit al oder annectirt
steht, nicht mit min versehen ist. — Man sagt weder zai-
dun al-afdalu min camrin noch zaidun afdalu-n-näsi
min camrin. Am häufigsten steht min, wenn die Form des
Vorzugs Habar ist, wie in der erwähnten Kuränstelle. Häufig
kommt dies im Kurän vor. Bisweilen fällt auch min fort,
wiewohl die Form des Vorzugs Habar ist.
Vgl. „Du nahtest, schon stellten wir uns dich vor Avie
der Mond, noch schöner (ag'mala). Es blieb mein Herz in
der Liebe in die Irre geführt."
1Ü*
_> j | Die F..rm des Vorrage.
agfaalu die Form dea Vorzugs steht im Accus, als IIa 1
von ta in danauta und min fiel weg, rcst.: danauta ag*-
mala min al-badri.
..Im diese Form af'alu an ein [ndeterminirtes anneetirt,
oder von al entblöfst, verlangt sie nothwendig das Masc. und
den Sing."
Erkl. Die Form des Vorzugs afcalu ist in diesen Fällen
Stets Masc. Sing., sie tritt weder als Fem. noch als Dual,
noch als Plur. auf.
500. „Folgt diese Form dem al, mufs man sie anpassen; ist
sie an ein Detcrminirtes anneetirt, hat man nach den Ein-
sichtsvollen zwei Aiit'fassungsweisen. So verhält es sich, wenn
man den Sinn von min intendirt; intendirt man denselben
nicht, ist es dem, womit es verbunden wird entsprechend."
Erkl. Steht die Form des Vorzugs af(alu mit al, mufs
sie sich nothwendig dem Numerus und Genus des Voraufge-
henden anpassen, vgl. al-afdalu, al-afdalani, al-afdalüna,
al-fudla, al-fudlajäni, al-fudalu, al-fudlaj ätu. Man
darf diese Anpassung an das voraufgehende Wort nicht auf-
geben, vgl. az-zaidüna al-afdalüna, doch nie az-zaidüna
al-afdalu. Ebenso darf man nicht min damit verbinden.
Vgl. „Und nicht bin ich stärker an Zahl als sie,
und die Würde ist nur dem an Zahl Starken (walastu bi-1-
aktari minhum hasän)."
Hier erklärt man, dafs al pleonastisch stehe, ursprüng-
lich sei lastu bPaktari minhum; oder auch dadurch, dafs
minhum an etwas Weggenommenes, das von al entblöfst
ist, sich hänge, nicht an etwas mit al Stehendes rest.: lastu
biPaktari aktara minhum.
Wird die Form af'alu an ein Determinirtes anneetirt
und damit der Vorzug bezeichnet, giebt es zwei Behand-
lungsweisen :
1) Kann man sie wie eine von al entblöfste behandeln,
so dafs sie sich dem voraufgehenden Wort nicht anpafst, vgl.
az-zaidani afdalu-1-kaumi etc.
2) Kann man sie wie eine mit al verbundene behandeln,
afcalu-t-taf(/ili. 245
dann mufs sie sich dem voraufgehenden Wort anpassen, vgl.
az-zaidäni afdala-1-kaumi etc.
Es ist nicht die erste Weise allein möglich, wie Ibnu-
s-Sarräg' ineint, da beide Weisen im Kurän vorkommen.
Vgl. als Beispiel, wo sie sich nicht anpaßt Kur. 2, 20.
„Fürwahr du wirst sie finden als die zum Leben gierigsten
Menschen (latag'idannahum ahrasa-n-näsi)." Diese Form
palst sich dagegen an, vgl. Kur. 6, 123. „So haben wir einge-
setzt in einem jeden Flecken die gröfsten ihrer Verbrecher
(gValnä akäbira mug^rimiha)." Beide Weisen finden sich in
der Ueberlieferung: „Soll ich Euch nicht berichten über die,
welche mir von Euch die liebsten sind, und am nächsten
stclm am Tage der Auferstehung (bPahabbikum ilajja Ava-'akra-
bikum minni); es sind die schönsten von Euch (ahäsinukum)
an Sitten, die edel Spendenden, die, welche sich anschlicfsen,
und an die andere sich anschlicfsen." — Die, welche beide
Weisen gestatten, sagen, das nichtigste sei die Anpassimg;
deshalb wirft man dem Verf. des Fasih seinen Ausspruch
vor fa-htarna afsahahunna, ermüfstc von al-fusha bilden
fushähunna (wir setzen als gewählt das Richtigste von ihnen).
Will man mit dieser Form nicht den Vorzug erzielen,
ist allein die Anpassung gestattet, vgl. an-näkisu wal-
as'ag'g'u acdalä bani marwäna (der fehlerhafte und ge-
brechlichste sind die beiden Gerechten bei den Kindern
Marwans, acdalä gleich cädih\).
So sind auch die Worte des Textes zu verstehn, näm-
lich beide Weisen, die Anpassung und Unterlassung dersel-
ben sind bedingt bei dem, das mit der Annexion den Sinn
von min, d. h. den Vorzug, supponirt. Wird dieser Sinn
nicht bezweckt, mufs man diese Form dem, womit es ver-
bunden ist anpassen. Man sagt, dafs Kur. 30, 26, eine Stelle
sei, wo die Form afcalu nicht den Vorzug bezeichnet. „Und
es ist der, welcher die Schöpfung beginnt, darauf läfst er sie
wieder zurückgehn, und dies ist ihm leicht (wahuwa ahwanu
'alaihi)," ferner: „Euer Herr ist eurer kundig" (rabbukum
'alama bikum).
Vgl. „Wenn man die Hände ausstreckt zur Kost, bin
ich nicht der Schnelle von ihnen, da die Gierigsten die Schnell-
sten sind (lam akim biVg'alihim = lam akun bi(ag'ilihim)."
a d; i ':. Porm das Vonuga.
Vgl. „Fürwahr, der welcher den Himmel erhob, erbaute
uns ein Haus, dessen Säulen mächtig (a'azzu) und lang sind
(atwalu)."
al-Mubarrad sagt, dieses sei als Kegel aufzustellen, doch
Amine behaupten, dafs dies nicht der Fall sei, und das isl
das Richtige. Der Verf. (]<■•> Wadih erwähnt, di<- Grammati-
ker nähmen dies nicht an, denn Ahn cUbaida sage über die
erste Kuranstelle, ah wann sei gleich hajjinun und im Verse
des Farazdak sei a'az/.u und atwalu gleich cazizatun,
tawilatün; aber die Grammatiker widerstreiten dies dem Abu
Ubaida und behaupten, er habe dafür keinen Beweis.
„Will man mit dem auf min folgenden Worte eine Frage
ausdrücken, stelle min vor jene beiden Worte, vgl. mim-
iiKin anta hairun, von wem bist du besser. Bilden diese
Worte aber eine kategorische Aussage, stellt man min nur
selten voran."
ErkL Wie erwähnt ist, setzt man nach afcalu, der
Forin des Vorzugs, wenn sie von al entblöfst ist, die Prae-
position min, um das, wovor man auszeichnet, in den Gen.
zu setzen, vgl. zaidun afdalu min camrin. min und der
Gen. verhalten sich zu der Form af'alu wie das Mudaf
ilaihi zu dem Mudaf. Man kann es also nicht vorstellen,
wie das Mudaf ilaihi nicht vor das Mudaf treten darf, aufser
wenn das in den Gen. Gesetzte ein Fragenomen, oder einem
Fragenomen annectirt ist. In diesem Fall mufs man min
mit seinen Gen. voranstellen, vgl. min ajjihim anta afdalu
und min gulämi ajjihim anta afdalu. — Bisweilen
kommt abnormer Weise auch bei anderen als Fragewörtern
die Voranstellung vor.
Vgl. „Sie sprach zu uns: geseegnet deine Ankunft, und sie
gab zur Rcisekost frischen Honig, nicht war, was sie (sonst)
als Kost bot, süfser als er (bal ma zawwadat minhu atjabu)."
Vgl. den Vers des Dü-r-rumma: „Kein Tadel war an
ihnen aufser, dafs die Schnellste von ihnen langsam schrei-
tend war, und dafs nichts träger war a'ls sie (la s'aPa min-
hunna aksalu)."
Vgl. „Wenn AsnuV einst im Gehen wetteifert mit einer
afalu-t-taWili. 247
Senftengenossin, so ist Asmä5 lieblicher als diese (asnuVu
min tilka-t-ta(inati amlahu)."
„Selten setzt die Form des Vorzugs das sichtbare No-
men in den Nominativ, vertritt sie aber ein Verbum, geschieht
dies häufig. Vgl. „Nimmer siehst du unter den Menschen
einen Genossen, der würdiger wäre der Güte als der Freund
(aulä bihi-1-fadlu min as-sadiki)."
Erkl. Die Form des Vorzugs, afcalu, mufs dazu passen,
dafs ein Verbum an ihre Stelle tritt oder nicht. Kann ein
Verbum nicht ihre Stelle vertreten, setzt sie das sichtbare
Nomen nicht in den Nominativ, sondern nur ein verborgenes
Pronomen, vgl. zaidun afdalu min camrin.
In afdalu ist ein verborgenes Pronomen, dafs auf zaidun
sich zurückbezieht. Man sagt nicht: marartu birag'ulin
afdalu minhu abühu, so dafs abühu im Nominativ durch
afdalu stünde, aufser in einer schwach begründeten Rede-
weise, die Sibawaihi überliefert. Pafst aber die Form des
Vorzugs, afcalu, dazu, dafs man ein Verbum an ihre Stelle
setzen kann, kann sie, wie allgemein anerkannt wird, das
sichtbare Nomen regelrecht in den Nominativ setzen. Dies
findet überall da statt;, wo die Form afcalu nach einer Ne-
gation oder dergleichen steht, und das vor ihm im Nomina-
tiv Stehende ein Fremdartiges ist, das vor sich selbst nach
zwei verschiedenen Gesichtspuncten bevorzugt wird. Vgl.
„Ich sah nie einen Mann, in dessen Auge die Schminke bes-
ser war, als sie war im Auge des Zaid (mä ra\aitu rag'ulan
ahsana iTainihi-l-kuhlu minhu fi caini zaidin) al-kuhlu steht
im Nominativ durch ahsana, weil das Verbum an seine
Stelle treten kann, vgl. mä ra^aitu rag'ulan jahsunu ficai-
nihi-1-kuhlu. Vgl. die Ueberlieferung : „Nicht giebt's Tage,
an welchen Gott die Fasten angenehmer wären, als an den
10 Tagen des Dü-1-hig'g'a (ahabba ilä-1-lahi fihä-s-saumu
minhu)."
Vgl. den Vers des Dichters, den Sibawaihi anführt:
„Ich ging vorüber am Thal der wilden Thiere, und nicht
sähe ich ein Thal wie das Thal der wilden Thiere, in dem,
wenn es dunkelt, weniger Caravanen wären , die absichtlich
dahin gelangten, und kein gefährlicheres, aufser in wieweit
Gott die Nachtwandler beschützt (akalla bihi rakbun)."
248 Dm Eigenschaftswort
Im Text deute! Verf. «Ion ersten Fall in der ersten
Hälfte des ersten \ erses und den zweiten Fall in der zwei-
ten Hälfte an.
XXXIX. Das Eigenschaftswort.
(an -na' tu).
,,Ks folgt in der Analyse dem vorhergehenden Nomen
das Eigenschaftswort, die Bestätigung, die Verbindung, die
Apposition."
Erkl. Das Conseqnens (at-täbicn) heilst das Nomen, wel-
ches mit dem ihm Voraufgehenden die Analyse durchaus ge-
mein hat. Diese Definition umfafst alle Consequcns wie auch
das Ilabar eines Mubtada5 und den im Accus, stehenden
Hai. Der Zusatz „durchaus" schliefst das Habar und den
im Accus, stehenden Hai aus, da diese zwei nicht durchaus
mit dem Voraufgehenden eine Analyse gemein haben, sondern
nur in einigen Fällen, während die Consequens in allen Fäl-
len mit dem Voraufgehenden eine Analyse haben. Das Con-
sequens zerfällt in fünf Klassen: 1) das Eigenschaftswort
an-nactu; 2) die Bestätigung at-taukidu; 3) die erklärende
Verbindung catfu-l-bajäni; 4) die Verbindung der ordnen-
den Reihe Sit fu-n-nasak; 5) die Apposition al-badal.
„Das Eigenschaftswort ist ein Consequens, welches das
Antecedens entweder durch seine eigene Beziehung, oder
durch Beziehung dessen, was sich ihm anhängt, vervoll-
ständigt."
Erkl. Verf. definirt das Eigenschaftswort dadurch, dafs
es das Consequens sei, welches sein Antecedens vervollstän-
digt, dadurch dafs es eine seiner wirklichen Eigenschaften,
oder eine sich ihm grade anhängende Eigentümlichkeit,
d. i. ein mit ihm in Verbindung Stehendes, vgl. marartu
birag'ulin karimin abühu, erklärt. Der Ausdruck „das
( lonsequens" umfafst alle jene Fünf, doch dieser Zusatz schliefst
alle, aufser das Eigenschaftswort aus. — Das Eigenschafts-
wort dient zur speciellcn Hervorhebung, vgl. marartu bi-
an-na'tu. 249
zaidin al-hajjäti, oder zum Lobe, vgl. marartu bizai-
din al-karimi, wie auch: „Im Namen Gottes, des sich
erbarmenden Erbarmers;" oder zum Tadel, vgl. Kur. 16, 100.
„Flehe Hidfe bei Gott gegen den Satan, den mit Steinen ge-
worfenen (min as'-s'aitäni ar-rag'imi);'" oder um Mitleid zu
erregen (marartu bizaidin al-maskini); oder zur Bestägung,
vgl. Gestern, (das Vergangene) kehrt nicht zurück, vgl. Kur. 69,
13., „wenn geblasen wurde in die Posaune ein Blasen (naf-
hatun walndatun).
„Dem Eigenschaftswoi't wird in Betreff der Determina-
tion und Indetermination dasselbe verliehen als seinem Ante-
cedens, vgl. geh vorüber bei Leuten. Edlen (bikaumin
kur'amä?a).
Erkl. Das Eigenschaftswort stimmt seinem Antecedens in
seiner Analyse, und der Determination oder Indetermination bei.
Bei einem determinirten Wort setzt man kein indeterminirtes
Eigenschaftswort, auch tritt zum indeterminirten kein deter-
minirtes Eigenschaftswort.
„Das Eigenschaftswort verhält sich in Hinsicht des Sing.
Masc. etc., wie das Vcrbum; befolge, was sie befolgen.''
Erkl. Die Anpassung des Eigenschaftsworts an sein
Antecedens geschieht in Hinsicht des Sing. Dual. Plur. Masc.
Fem. nach der Kegel des Verbum. Setzt das Eigenschafts-
wort ein verschwiegenes Pronomen in den Nom., pafst es
sich seinem Antecedens ganz allgemein an, (vgl. zaidun ra-
g'ulnn hasanun, und zaidäni rag'uläni hasanäni), wie sich
Abs Verbum anpassen würde, wenn man anstatt des Eigen-
schaftswortes ein Verbum setzte, vgl. rag'ulun hasuna.
Setzt das Eigenschaftswort ein sichtbares Nomen in den
Nominativ, geht es in Beziehung auf Masc. und Fem. dem
sichtbaren Nomen analog; doch in Hinsicht des Dual und
Plur. bleibt es Sing, und geht wie das Verbum, wenn dies
ein sichtbares Nomen in den Nominativ setzt, vgl. marartu
birag'ulin hasanatin ummuhu = hasunat uinmuhu,
vgl. marartu bimra'ataini hasauin abawahuma und
birig'älin hasanin aba'uhum = hasuna abawahuma
und hasuna äbä'uhum.
Das Resume: Setzt das Eisenschaftswort ein Pronomen
250 Das Eigenschaftswort.
in den Nominativ pafsl ea sich dem Antecedens an in den
Tier Klassen der zclm Analyse- Verhältnissen: 1) im Casus,
_' ) der Determination oder Indetermination, .*>) dem Genus,
I ) den Numerus. *)
Setzl aber das Eigenschaftswort ein sichtbares Nomen
in den Nominativ, pafsl es sich ihm an in zwei Fidlen von
Füllten, in einem der Analyse-Bestimmungen, d i. dem Casus
und einem der J )etenninntion und Indetermination. Die fünf
übrigen Fidle sind Masc. Fem. Sing. Dual. Plur. — Das Eigen-
schaftswort befolgt hier die Regel des Verbum, wenn es ein sicht-
bares Nomen in den Nominativ setzet. Lehnt es sieh an ein Fem.,
wird es Femininum, wenn es auch einem Masculinum beige-
geben ist; lehnt es sich an ein Masc. wird es Masc, wenn es
auch einem Fem. beigegeben ist; lehnt es sich an einen Sing.
Dual oder Plur., steht es doch im Sing., wenn auch das von
ihm Beschriebene sich anders verhält.
„Setze als Eigenschaftswort abgeleitete Begriffe wie
sa(bun schwer, daribun scharf, und dergl. wie auch da,
du und das relativ Bezogene."
ErkL Man kann nur Abgeleitetes als Eigenschaftswort
setzen, sei dasselbe ein solches der Form, oder nur der Aus-
legung nach. Unter abgeleitet versteht man hier das, was
vom Masdar entlehnt wird, um ein Abstractum und den Trä-
ger desselben zu bezeichnen: nämlich das Part. act. und pass.,
das dem Part. act. ähnelnde Eigenschaftswort, und die Form
des Vorzugs. Das als Abgeleitetes Ausgelegte ist das De-
monstrativ, vgl. marartu bizaidin hadä, d. i. der auf den
hingewiesen wird. Ferner du in der Bedeutung Herr, und
auch das relative, vgl. marartu birag'ulin di mal in oder
bizaidin du käma. Endlich das Belativbezogene , vgl.
marartu birag'ulin kuras'ijjin = muntasibin ilä ku-
rais'in.
„Man setzt als Eigenschaftswort einen indeterminirten
»Satz und verleiht ihm das, was man ihm als Ilabar verleiht."
*) Die zehn Fülle der Analyse: I. Casus: 1) Nom., 2) Gen.,
:3) Accus.: II. : 4) Determination, 5) Indetermination. ; III. Genus: 6) Masc,
7) Fem.; IV. Numerus: 8) Sing., 9) Dual, 10) Plur.
an-na'tu. 251
Erkl. Der Satz steht als Eigenschaftswort, wie er als
Habar oder Häl vorkommt. Er ist als ein indeterminirtes
Eigenschaftswort zu deuten und deshalb steht er nur beim
Indeterminirten als Eigenschaftswort, vgl. marartu birag'u-
lin käraa abühu = abühu kiVimun. Ein Satz steht nie
als Eigenschaftswort eines Determinirten, falsch wäre zu sa-
gen marartu bizaidin abühu kä'imun. — Einige meinen,
dafs es erlaubt sei, einem mit dem Artikel al determinirten
Worte einen Satz als Eigenschaftswort beizufügen. So be-
trachtet man Kur. 36, 37. „Und ein Zeichen ist ihnen die
Nacht, aus der wir herausziehn den Tag (waäjatun lahumu-
1-lailu naslahu minhu an-nahära, naslahu als Eigenschaftswort
von al-lailu)."
Vgl. „Bisweilen ging ich vorüber bei dem Gemeinen,
der mich schmähte, dann ging ich weiter und sagte, er meint
mich nicht (calä-l-la:>inii jasubbuni)."
Der Satz, welcher als Eigenschaftswort auftritt inufs ein
Pronomen haben, das ihn mit dem Nomen verbindet, doch
fällt dies auch weg, wenn etwas darauf hinleitet.
Vgl. „Ich weifs nicht, ob die Entfernung sie geändert
hat, oder die Länge der Zeit oder Geld, das sie erlangten
(am mälun asäbü, vgl. für mälun asabühu)."
Vgl. Kur. 2, 45. „Wahrt Euch vor den Tag, wo nicht
vertritt eine Seele eine andere in irgend einer Weise (lä
tag'zi nafsun can nafsin s'aPan = lä tag'zi fihi)." Ueber die
Art, wie an dieser Stelle das Pronomen wegfiel, giebts zwei
Auffassungen. Die Einen sagen, es wurde auf einen Stofs zu-
sammen mit fi weggenommen; die Anderen behaupten, dafs
es nur allmählig wegfiel, zuerst fi, worauf das Pronomen
dem Verbum angehängt wurde, vgl. tag'zi hi, dann fiel das
verbundene Pronomen weg, so dafs tag'zi blieb.
„Verwehre, dafs hierbei ein Satz, der ein Streben ausdrückt,
vorkommt; findet sich ein solcher vor, setze eine Wort- An-
führung, die darin liegt als verschwiegen; dann wirst du das
Rechte treffen.'*
Erkl. Ein Satz des Strebens steht nie als Eigenschafts-
wort, man s;igt nicht marartu birag'ulin idribhu, sondern
252 D*8 Eigenschaftswort
ein solcher steril nur als Uabar, entgegen der Ansicht des
U»mi-1-A nliäri. man sagt zaidun idribhu. Der frühere Aus-
druck des Verf. v. 511. „Es wird ihm verliehn, was ihm
.il- riabar verliehen wird," läfsl vermuthen, dafs jeder Satz,
der als riabar auftritt, auch als Eigenschaftswort stehn könne ;
deshalb macht \ erf. in diesem Verse diese Beschränkung.
Dann sagt Verf., dafs, wenn etwas vorkommt, das dein äufsc-
ren Anschein nach vermuthen liefse, dafs ein Satz des Stre-
bens als Eigenschaftswon Btehe, dies durch die Verschwei-
gung der Rede -Anführung erklärt werden könne, so dafs
das Verschwiegene Eigenschaftswort ist und der Satz des
Strebens von der verschwiegenen Rede -Anführung regiert
werde.
Vgl. „Bis dafs, da die Nacht dunkelte und sieh mit dem
Taglieht vermischte, sie mit Wasser gemischte Milch brach-
ten, die der Art war, dafs man sagen konnte, hast du je ge-
schn den Wolf (g'a'u bimadkin lud ra'aita-d-dPba kat)?"
Scheinbar wäre hal ra'aita-d-di' ba kat als Eigenschafts-
wort zu setzen von madkin, und dies wäre ein Satz des
Stiibens, doch ist's nicht so wie es den Anschein gewährt,
sondern es isi ein Regime xon der verschwiegenen Rede-
Anführung, und diese ist Sita von madkin rest.: bimadkin
makülin fihi. Fragt man, ob diese restitutio stets nöthig
sei bei einem Strebesatz, der als Ilabar steht, so dafs zai-
dun idribhu stets wäre zaidun makülun flhi idribhu,
so mufs man antworten, dafs hierüber Meinungsverschieden-
heit herrscht. Ibnu-s-Sarräg' und al-Färisi setzen dies für
noth wendig, aber die meisten halten es grade nicht für
nuthwendig.
„Man setzt häufig als Eigenschaftswort ein Masdar, doch
bedingt man nothwendig für dasselbe den Sing, und das
Masc. aus."
Erkl. Häufig ist der Gebrauch eines Masdar als Eigen-
schaftswort, vgl. marartu birag'ulin cadlin, birig'älin
'adlin, binisä'in 'adlin etc. Das Masdar steht seiner ur-
sprünglichen Bedeutung zuwider als Eigenschaftswort, denn
es bedeutet ein Abstractum, aber nicht dessen Träger. Man
mufs dasselbe also interpretiren, entweder, dafs 'adlin an der
an -na' tu. 25o
Stelle von cädilin stehe, oder man erkläre es durch die
Wegnahme eines Mud&f, vgl. birag'ulin di cadlin; dann
fiel di weg, und cadlun trat an seine Stelle. Endlieh kann
man es hyperbolisch fassen, indem man die Person als We-
sen des Abstractum betrachtet, selbst metaphorisch oder durch
eine gewagte Behauptung.
„Wenn ein aus mehreren Gliedern Zusammengesetztes Ei-
genschaftsworte bekommt, die etwas Verschiedenes ausdrücken,
vertheile sie, sie durchgängig verbindend; doch thut man das
nicht, wenn diese Eigenschaftsworte in einem Worte zusam-
mengehn.
Erkl. Wenn ein nicht in einem bestehender Ausdruck
mit Eigenschaftsworten gesetzt wird, mufs das Eigenschafts-
wort in sich Verschiedenes oder Zusammenstimmendes bezeich-
nen; bezeichnet es in sich Verschiedenes, mufs man durch
die Vcrbindungspartikel die Eigenschaftsworte trennen, vgl.
marartu bi-z-zaidaini al-karimi wal-bahili. Bedeutet
der Ausdruck aber Verbundenes, setzt man den Dual oder
Plural, marartu birag'ulaini karimaini.
-„Das Eigenschaftswort zweier Wörter, die Regime sind
von zwei der Bedeutung und Rection nach einigen Wörtern,
lafs ohne Ausnahme in Folge treten."
Erkl. Wenn zwei Regime von zwei Regens, die der
Bedeutung und der Rection nach einig sind, mit einem Ei-
genschaftswort versehn werden, so lafs das Eigenschaftswort
in Folge treten zu dem beschriebenen Nomen, im Nom. Gen.
und Accus., vgl. haddattu zaidän wa kallamtu camran
al-karimaini. Sind die beiden Regens und ihre Rection
verschieden, so ist nothwendig, die Construction abzubrechen,
und ist verwehrt sie in Folge zu setzen, vgl. g'a'a zaidun
wadahaba camrün al-Sikilaini mit dem Accus, wegen Ver-
schweigung eines Verbum sc. a(ni, und im Nom. nach Ver-
schweigung eines Mubtada5 sc. huwa.
„Sind der Eigenschaftsworte viel, und schliefsen sie sich
einem ihrer Erwähnung Bedürftigen an, läfst man sie in der
Folge auftreten."
Erkl. Werden die Eigcnschai'tswurtc wiederholt und ist
das beschriebene Nomen nur durch sie insgesammt klar, mufs
25 1 Das Eügenaehaftswort.
man alle in der Folge auftreten lassen, vgl. marartu bi-
zaidin al-fakfhi as'-s'ä'iri al-katihi.
„Brich die Constructioii ab, oder lals die Folge eintre-
ten, wenn das Nomen ohne sie alle bestimmt, öder durch
einige von ihnen klar hervortritt; brich ab als Darthuender."
Erkl. Ist das beschriebene Nomen ohne sie alle klar,
kann man bei ihnen allen die Folge oder den Abbruch ein-
treten lassen. Ist das Nomen deutlicher bestimmt durch eins
von ihnen ohne das andere, nnd's man bei dem es deutlicher
bestimmenden die Folge eintreten lassen: bei dem aber, das
zur Bestimmung nichts beiträgt, kann Abbruch und Folge
eintreten.
„Setze beim Abbruch in den Nom. oder Accus, ein Pro-
nomen als Mubtada3 oder ein den Accus, Regierendes, das
nicht hervortritt."
Erkl. Geschieht der Abbruch vom beschriebenen No-
men, tritt das Eigenschaftswort in den Nom. wegen der Ycr-
Bchweigung eines Mubtada3 oder in den Accus, wegen der
Verschweigung eines Verbum, vgl. marartu bizaidin al-
karimu seil, huwa oder al-karlma, d. h. acni. Man niuls
das den Nom. oder Accus. Kegiercndc verschweigen und
darf es nicht hervorheben. Dies ist richtig, wenn das Ei-
genschaftswort zum Lobe steht, vgl. marartu bizaidin al-
karimu, ma, oder wenn es den Tadel ausdrückt, vgl. ma-
rartu bi'amrin al-habitu, ta; oder wenn es Mitleid erre-
gen soll, vgl. marartu bihälidin al-maskinu, na. Dient
aber das Eigenschaftswort zur speciellen Hervorhebung, ist
die Yerschweigung nicht nothwendig, vgl. marartu bizai-
din al-hajjata.
„Das beschriebene Nomen und das Eigenschaftswort,
welches man subintelligiren kann, kann man weglassen, doch
tritt dies selten beim Eigenschaftswort ein."
Erkl. Das Nomen kann wegfallen, und das Eigenschafts-
wort an seine Stelle treten, wenn etwas darauf hinführt, vgl.
Kur. 34, 10. „Mache lange sc: Panzerhemden." Auch wird
das Eigenschaftswort weggenommen, wenn darauf etwas hin-
führt, doch ist das selten, vgl. Kur. 2, t!ß. „Sie sagten, jetzt
nt-tiiukiilü. 2f>f>
hast du gebracht das Recht, d. i. das deutliche", vgl. Kur. 11.
48. „Fürwahr er ist nicht von deinen Leuten sei. den Ent-
gehenden "
XL. Die Bestätigung.
(at-tauk idii).
„Das Nomen wird bestätigt durch an-nafsu und al-
'ainu mit einem Pronomen, das zum Bestätigten paPst. Setze
heide Wörter nach der Form af'ulun in den Plural, wenn
sie nicht einem Singularis folgen. Beachte das."
Erfcl. Die Bestätigung zerfällt in zwei Theile: 1) die
wörtliche, davon handelt Verf. später, und 2) die dem Sinne
nach stattfindende. Die Letztere zerfällt wieder in zwei Gat-
tungen: Erstlich die, welche die Yermuthung aufhebt, dafs ein
dem Bestätigten annectirtes Wort zu subintelligiren sei. Uebcr
diese handelt Verf. in diesen zwei Versen. Man bedient sich
dazu zweier Worte an-nafsu und al-(ainu, vgl. g'iVa zai-
dun nafsuhu oder cainuhu. nafsuhu und cainuhu sind
die Bestätigung von zaidun, und heben die Vermuthung
auf, dafs die restitutio sei: g'tVa habaru, oder rasülu zai-
din. — an-nafsu und al-(ainu, müssen an ein Pronomen
annectirt sein, das dem bestätigten Worte sich anpafst, vgl.
g'ä?a zaidun nafsuhu, (ainuhu. Steht das bestätigte Wort
im Dual oder Plural, setzt man die beiden Worte nach der
Form af(ulun in den Plural, vgl. g'a'a az-zaidäni anfu-
suhumä oder acjunuhumä, oder g'ä'a az-zaidüna anfu-
suhum, acjunuhum.
„kullän erwähne bei einer Zusammenfassung, ebenso
kila, kilta und g'arafun mit dem Pronomen verbunden."
Erkl. Dies ist die zweite Gattung der Bestätigung,
die dem Sinne nach stattfindet, nämlich diejenige, welche die
Vermuthung aufhebt, dafs man nicht zusammenfassen wolle.
Hierzu wird gebraucht kullun, kilä, kilta und g'ami'un.
So dafs man mit kullun und g'ami'un einen Begriff bestä-
tigt, der Theile so in sich schliefst, dafs man einige von ihnen
256 Hie Bestätigung.
an die Stelle des Ganzen setzen kann, vgl. „g'ä'a-r-rakb n
kulluhu oder g'ami'uhu (ea kamen die Reiter allcsamnit);"
dagegen sagt man nicht g'ä'a xaidun knllnlm. Durch kilfi
bestätigt man einen Dual mase. and durch kiltft einen Dual.
fem., vgl. g'a'a az-zaidani kilahumd und g'a'a al-hin-
dani kiltahuma. Alle diese Worte müssen an ein Prono-
men annei'tirt sein, das dem bestätigten Wort sieh anpalst.
..Man gebraucht auch wie kullun das Part. act. fem.
von 'amma, wie eine Znthat bei der Bestätigung.
Erkl. Die Araber gebrauchen, um die Zusammenfassung
zu bezeichnen, wie kullun fammatun, annectirt an das Pro-
nomen des Bestätigten, vgl. g'iVa-l-kaumu (ämmatuhum.
Selten rechnen die Grammatiker dies Wort zu den Ausdrücken
der Bestätigung, doch thut es Sihawaihi: deshalb sagt Verf.
wie eine Zuthat, da die meisten Grammatiker es nicht erwähnen.
..Nach kullun setzt man als Bestätigung hinzu ag'ma'u,
g'am'ä'u agniacüna und g'umacu."
Erkl. Zur Bestärkung der Zusammenfassung setzt man
nach kullun noch ag'macu und die anderen erwähnten For-
men, ag'ma'u folgt dem kulluhu, g'ain'iVu dem kulluha,
agnia'una dem kulluhura und g'uma'u dem kulluhunna.
„Auch ohne kullun steht bisweilen ag'rnafu, g,am<a>u,
a u"m ar i'i na und g'uma'u."
Erkl. ag'ma'ti wird bisweilen zur Bestätigung gebraucht,
wenn auch kulluhu ihm nicht voraufgeht, so auch die lin-
deren Formen ohne den Voraufgang der entsprechenden
Formen von kullun, doch meint Verf. dies sei selten.
Vgl. „O wäre ich doch ein gesäugtes Knäblein und es
trüge mich die Kleinnasige ein ganzes Jahr. Wenn ich weinte,
kiifste sie mich viermal, dann bliebe ich die Ewigkeit beim
weinen (ad-dahra abkä ag'ma'a)."
„Gicht die Bestätigung eines Indeterininirten einen be-
friedigenden Sinn, wird sie gestattet. Die Basrenser jedoch
verwehren sie allgemein."
Erkl. Die Lehrweise der Basrenser ist, dafs die Bestä-
tigung des Indeterininirten nicht möglich sei, gleichviel, ob
at-taukidu. 257
dasselbe ein begrenztes sei wie Tag, Nacht, Monat etc. oder
nicht, wie z. B. „Zeit". Die Küfenser hingegen, denen Verf.
beitritt, lehren, dafs man bei begrenzten Indeterniinirten die Be-
stätigung eintreten lassen kann, da dadurch ein neuer Sinn
hinzugefügt werde, vgl. sumtu sah ran kullahu und: „es
knarrte das Wasserrad den ganzen Tag."
„Begnüge dich beim Dual mit kilä und kiltä ohne die
Formen der Paradigma fa'lä'u und affalu."
Erkl. Wie erwähnt ist, wird ein Dual durch die bei-
den Worte an-nafsu und al-'ainu, ferner durch kilä und
kiltä bestätigt. Die Basrenser lehren, man gebrauche keine
anderen Worte zur Bestätigung des Dual, man sage nicht
gWa-1-g'ais'äni ag'ma(äni etc., da man durch kilä und
kiltä derselben entbehren könne. Die Küfenser erlauben
dies jedoch.
„Bestätigt man das Pronomen, welches mit an-nafsn
und al-fainu sich verbindet, so geschieht das nach der
Setzung des getrennten Pronomen. Dies gilt bei dem im
Nominat. stehenden. Man bestätigt auch in anderen Casus
stehende Pronomina, doch ist danrt diese Beschränkung nicht
nothw endig."
Erkl. Die Bestätigung des im Nomin. stehenden und
mit an-nafsu oder al-cainu verbundenen Pronomen ist
nur möglich, nachdem dasselbe durch ein getrenntes Prono-
men bestärkt ist, vgl. kümü antum anfusukum, doch nie
kümü anfusukum. Bestärkt man aber das Pronomen durch
etwas anderes als an-nafsu und al-cainu, so ist dies nicht
nothwendig, man sagt kümü kullukum und kümü antum
kullukum. So ist es auch, wenn das bestätigte Pronomen
nicht im Nomin., sondern im Accus, und Gen. steht; man
sagt marartu bika nafsika wie marartu bikum kulli-
kuni, ra'aituka nafsaka und ra'aitukum kullakum.
„Die wörtliche Bestätigung kommt als eine wiederholte
vor. vgl. geh geh."
Erkl. Dies ist der zweite Theil der Bestätigung, näm-
lich die wörtlich durch die Wiederholung des eisten Wortes
selbst ausgedrückte.
17
258 DJ« Bestätigung.
Vgl. „Woi wohin sind die Fliehenden (Commentar: an-
nug'&tu) nail meinem Maulthier? es kommen zu dir die Er-
reichenden: halt an, halt an!"
Vgl. Kur. S(.). 22. „Gewifs, wenn zertrümmert wird die
Erde in Trümmer."
„Nicht wiederhole den Ausdruck eines verbundenen Pro-
nomen, aufaer mit dem Wort«' zugleich, mit dem es verbun-
den IM."
Erkl. W i 11 man die Wiederholung des verbundenen
Pronomen zur Bestätigung gebrauchen, mufa man das Wort
mit dem es verbunden ist, mit -wiederholen, vgl. marartu
bika bika, nicht aber marartu bikaka."
„So verhalten sich auch die Partikeln, diejenigen aus-
genommen, denen der Begriff der Antwort zukommt, wie
nacam, bala"
Erkl. So verhält es sich auch, wenn man die Bestäti-
gung der Partikeln ausdrücken will, die keine Antwort be-
zeichnen. Es mufs mit der zu bestätigenden Partikel das damit
verbundene Wort wiederholt werden, vgl. inna zaidän inna
zaidän ka'imun, doch ist nicht inna inna zaidän kä^i-
mun erlaubt — Bezeichnet die Partikel eine Antwort wie
nacam, bala ja, g'airi gewifs, ag'al jawohl, -"i so ist's und lä
nein, so kann man sie allein wiederholen (lies: wag'&za)
Fragt man „stand Zaid? „antwortet man: ja ja na(am na(am
nein nein la lä, oder doch doch balä bala.
„Mit dem Pronomen Nomin., welches wohl getrennt steht,
bestätige jedes Pronomen, welches verbunden ist."
Erkl. Es kann mit dem Pronomen Nominat., das getrennt
ist, jedes verbundene Pronomen bestätigt werden, sei es in
den Nominativ gestellt, vgl. kuinta anta, oder in den Ac-
cusativ akramtani anä, oder in den Genitiv, vgl. marartu
bihi buwa.
ai-'atf. 259
XLI. Die Verbindung.
(al-ea*f).
„Die Verbindung (al-catf) bringt entweder eine Erklä-
rung oder Anreihung. Zunächst handeln wir über die erstere.
Die Verbindung, welche eine Erklärung giebt, steht in der
Folge und ist der Sifa ähnlich. Die wahre Absicht der Worte
ist dadurch enthüllt."
Erkl. Die Verbindung zerfällt in zwei Theile, in die
Verbindung der Anreihung (catfu-n-nasaki) und die Verbindung
der Erklärung ((atfu-l-bajäni); die letztere behandelt Verf.
zunächst. Die Verbindung der Erklärung ist das pri-
mitive Consequens, welches der Sifa darin gleicht, dafs es das
Antecedens erklärt und nicht selbstständig ist. Vgl. „Es schwur
bei Gott cAbü Hafs (Umar." cUmaru ist (atfu-l-bajän, denn
es bestimmt klar den Abu Hafs. In obiger Definition schliefst
„das primitive" die Sifa aus, da diese entweder abgeleitet,
oder als solche zu deuten ist. Der Zusatz „das Consequens"
schliefst die Bestätigung und die Verbindung der Anreihung
aus, denn beide erklären nicht das voraufgehende Wort.
Ebenso ist die primitive Apposition al-badalu al-g'amidu
ausgeschlossen, da dieselbe selbstständig ist.
„Setze die Verbindung übereinstimmend mit dem Vor-
aufgehenden, sowie das EigenschaftsAvort mit demselben über-
einstimmend ist."
Erkl. Da die erklärende Verbindung dem Eigenschafts-
wort gleicht, mufs sie sich dem Voraufgehenden anpassen, wie
auch das Eigenschaftswort in Hinsicht der Casus, Determi-
nation und Indetermination, des Genus und des Numerus.
„Beide können bisweilen indeterminirt sein, wie sie auch
determinirt sind."
Erkl. Die meisten Grammatiker lehren, dafs es verbo-
ten sei, die erklärende Verbindung und das voraufgehende
Wort indeterminirt zu setzen. Andere aber, wozu Verf. ge-
hört, erlauben beide indeterminirt zu stellen, wie sie auch
als Determinirte erscheinen. Als Stelle, wo beide indetermi-
nirt erscheinen, führen sie an Kur. 24, 35. „Sie Avird ent-
17*
2(J(> Die Verbindung.
zündet von einem gesecgneten Baum, einem Oelbaum"; fer-
ner 14, 19. „Er wird getränkt von einem Wasser, einem
Wundwasser."
„Als passend zur Apposition (badal) werden Eälle ange-
sehen, die sieh anders verhalten als „o mein Diener Jafmar
(ja gulämi jacmara)," ferner andere als „al-bakrijju bis'-
run". Nieht ist probabel, solche als Apposition zu setzen."
Erkl. Alles, was als erklärende Verbindung auftritt, kann
auch als Apposition gelten, vgl. .,ich schlug den Abu ( Ab-
dallah, den Zaid. Hiervon nimmt Verf. zwei Fälle aus, in
denen das in der Folge stehende Wort allein als erklärende
Verbindung aufgefafst werden kann: 1) Wenn die Folge ein
detenninirter Singular ist, der declinirt wird, und das Vor-
aufgehende im Vocativ steht, vgl. ja gulämi jaSnara. Hier
kann man ja'mara nur als erklärende Verbindung fassen,
doch nicht als Apposition; denn die Apposition steht nur,
wenn man das Regens wiederholen will, nothwendig müfste also
jafmaru indeclinable auf Damm stehn; da, würde ja wieder-
holt, es sich so verhalten würde. — 2) Dafs das Consequens
frei von al sei, das Voraufgchende aber mit al stehe und
auch die Sifa mit al daran annectirt sei, vgl. anä-d-dä-
ribu-r-rag'uli zaidin. zaidin kann hier nur als erklä-
rende Verbindung gefafst werden, nicht als Apposition von
ar-rag'uli; denn die Apposition steht mit der Absicht, das
Regens zu wiederholen; nothwendig wäre also die restitutio
anä-d-daribu zaidin. Dies ist aber nicht möglich, weil,
wie wir im Capitel der Annnexion gesehn haben, die Sifa
mit al nur an das mit al Versehene oder an dessen Mudäf
annectirt wird.
Vgl. „Ich bin der Sohn dessen, der den Bakriten näm-
lich den Bis'r so hinterliefs, dafs die Raubvögel schwebend
ihn beobachteten (anä-bnu-t-täriki-1-bakrijji bis'rin)."
bis'r in mufs hier erklärende Verbindung sein, da man
nicht restituiren kann anä-bnu-t- täriki bis'rin. — Verf.
giebt an, dafs es nicht zu erlauben sei, bis'rin als Apposi-
tion zu gebrauchen, um auf die Lehrweise von al-Farrä3 und
al-Färisi hinzudeuten.
'arfa-n-nasa&i. 2(51
XLII. Die Verbindung der Anreihung.
('aifu-n-nasaH).
„Ein Consequens, das durch eine vermittelnde Partikel
stattfindet, ist die Verbindung der Anreihung ((atfu-n-na-
saki); vgl. „spende besonders Liebe und Lob dem, der
treu ist."
Erkl. Die Verbindung der Anreihung ist das Conse-
quens, welches durch die Einschiebung einer von den zu er-
wähnenden Partikeln mit ihrem Antecedens verbunden Avird.
Die Bestimmung, dafs die Partikel zwischen beide trete,
schlierst die anderen Consequens aus.
„Diese Verbindung geschieht allgemein durch wa,
tumma, fa, hattä, am, au. Vgl. ,,In dir ist Aufrichtigkeit
und (wa) Treue."
Erkl. Die Partikeln der Verbindung zerfallen in zwei
Klassen: A. die, welche das Verbundene mit seinem Antece-
dens ganz allgemein, d. h. dem Worte und dem Sinne nach,
vereinigen. Diese sind 1) wa und; 2) fa, dann: g'äJazaidun
facamrün; 3) tumma darauf; 4) hattä bis auf, sogar; vgl.
„es kamen die Pilger, sogar (hattä) die Fufsgänger"; 5) am
etwa und 6) au oder. — B. Die Partikeln, welche nur der
wörtlichen Erscheinung nach vereinigen.
„Nur der Worterscheinung nach setzt als Consequens
bal, lä, und läkin. Vgl. „Nicht erschienen Männer, son-
dern (läkin) ein kleiner Knabe."
Erkl. Diese drei Partikeln vereinen das zweite mit dem
ersten zwar in der Casus -Bestimmung, doch nicht dem
Sinne nach.
„Verbinde mit Wäw ein in Hinsicht des Sinnes sich
anschliefsendes oder voraufgehendes Wort, oder ein in Ge-
nossenschaft und Uebereinstimmung auftretendes."
Erkl. Nachdem Verf. die neuen Verbindungspartikeln
angegeben, erwähnt er die Bedeutungen derselben. Wäw
dient allgemein zur Vereinigung, so lehren die Basrenser.
Sagt man g'ä'a zaidun wa'amrün, so deutet dies auf die
2Q 2 Die Verbindung der Anrcihung.
Vereinigung beider in Rücksicht auf das Kommen. cAmr
kann vor oder nach, oder zusammen mit Zaid gekommen
sein. Dies wird nur klar durch das damit Verbundene, vgl.
g'a'a zaidun wäamrün bafdalm. — So wird mit dem
Waw das sich Anschliefsendc, Voraufgehende und Beglei-
tende verbunden. Die Küfenser lehren, \va zeige; die Anord-
nung (tartib) an; doch werden sie widerlegt durch Kur. 23, 39.
„Nichts ist es als unser Leben in dieser Welt, wir sterben
und leben (nainutu wanahjä)."
„Wäw wird speciell zur Verbindung desjenigen gebraucht,
was das Antecedens nicht entbehren kann, vgl. „es wurde
in Reihe gestellt dieser und mein Sohn."
Erkl. Wäw wird speciell unter den Partikeln der Ver-
bindung hervorgehoben darin, dafs es da als VerbindungS-
Partikel gebraucht werde, wo man sich nicht mit dem ersten
Wort allein begnügen kann. Vgl. „Es stritten sich Zaid und
(Amr", oder „es war in Genossenschaft Zaid und cAmr." In
diesen Fällen kann Fa oder eine andere Vcrbindungspartikel
nicht stehn."
„fa dient zur Anordnung bei dem Anschluß und tumma
zur Anordnung bei der Trennung."
Erkl. fa bezeichnet die Nachstellung des Verbundenen
nach seinem Antecedens, wie wenn es ein daran Geschlosse-
nes wäre; tuinma hingegen die Nachstellung desselben, wenn
es als ein Getrenntes, d. h. als ein Fernstehendes von dem
Antecedens auftritt; vgl. Kur. 87, 2. „Der, welcher schuf
und darauf (fa) ordnete"; ferner Kur. 35, 12. „Gott hat euch
geschaffen aus Staub, dann (tumma) aus einem Wassertropfen."
„Speciell wird fa gebraucht zur Verbindung dessen, was
nicht Sila ist, mit dem, wovon feststeht, dafs es Sila sei."
Erkl. fa allein verbindet das, was deshalb keine Sila
sein kann, weil es vom Pronomen des Mausül frei ist, mit
dein, das Sila sein kann, da es jenes Pronomen in sich schliefst,
vgl. „das was fliegt, so dafs Zaid zornig wird, sind die Flie-
gen (alladi jatiru fajagdabu zaidun ad-dubabu)." Weder Wa
noch tumma kann hier stehn, da fa immer den ursächlichen
Zusammenhang anzeigt, so da/s man mit demselben das Band
'atfu-n-nssa&i. 263
(des Pronomen) entbehren kann. Sagte man alladi jatiru
wajagdabu minhu zaidun ad-dubäbu, so wäre dies
möglich, da man dann das Band des Pronomen einfügt.
„Einen Theil verbinde durch hattä mit seinem Ganzen;
hattä bezeichnet das äufserste Ziel von seinem Antecedens."
Erkl. Bei dem durch hattä Verbundenen wird zur
Bedingung gestellt, dafs es ein Theil von seinem Antecedens
sei, und die äufserstc Gränze für dasselbe in Hinsicht der
Vermehrung und Verminderung desselben bezeichne. Vgl.
„Es starben die Menschen, sogar (hattä) die Propheten."
„Mit am verbinde das dem Hainz der Gleichstellung
uder das dem für ajjun genügenden Hamz Folgende."
Erkl. am zerfällt in zwei Arten: 1) das abgeschnittene,
worüber wir später handeln; 2) das verbundene. Dies ist
dasjenige, welches nach dem Hamz der Gleichstellung steht,
vgl. Kur. 11, 25. „Es ist gleich für uns, ob wir ungeduldig
sind oder (am) ausharren"; oder welches nach dem Hamz, das
ajjun vertritt, sich findet, vgl. azaidun cindaka am cam-
r ü n = a j j u h u m ä.
„Manchmal wird das Hamz weggeworfen, wenn man bei seiner
Wegnahme vor einer Unverständlichkeit des Sinnes sicher ist."
Erkl. Das Hamz der Gleichstellung und das für ajjun
genügende Hamz fällt auch bei der Sicherheit vor einer
Zweideutigkeit weg. am bleibt dann verbunden, wie es war,
als Hamz noch dastand, vgl. nach der Lesart des Ibn-Mu-
hais Kur. 2, 5. „Es ist gleich für sie, ob du sie ermahnst
(andartahum) oder nicht."
Vgl. „Bei meinem Leben, ich weifs nicht, wenn ich auch
sonst kundig bin, ob sie geworfen mit 7 oder 8 Steinen."
„am giebt den vollständigen Sinn eines Abschnitts, oder
hat die Bedeutung von bal, wenn es frei ist von dem, wo-
durch es vorher näher bestimmt ist."
Erkl. Geht vor am weder das Hamz der Gleichstellung
*) Nach dem Comnientar ist fam&nijä ein Fehler des Verf.; es
mufs Ja man in heifsen.
2G4 D'c Verbindung der Anreihung.
noch das ajjun vertretende Hamz vorauf, so ist es ein abgeschnit-
tenes und ergiebt die Zurücknahme wie bal, vgl. Kur. 10,
38, 39. „Es giebt darin keinen Zweifel vom Herrn der Ge-
schöpfe, BOndern nur sie sagen: er hat ihn erdichtet!" Vgl.
„Fürwahr es ist ein Kamee! oder besser Schafe (innahä la'i-
bilun am sVi'un)." # %
„TVfit au Dezeichne eine Auswahl, eine Freistellung oder
Eintheilung. Ebenso gebraucht man au, um etwas dunkel
auszudrücken, oder einen Zweifel zu bezeichnen; auch ge-
währt es den Sinn der Zurücknahme von etwas."
Erkl. au gebraucht man, die Wahl zu bezeichnen, vgl.
ljud min mäli dirhamän au dinärän. Ferner stellt au
etwas frei, vgl. g'älisi-1-hasana au ibna sairina. Es ist
der Unterschied zwischen diesen beiden Fällen, dafs die Frei-
stellung die Zusammenfassung nicht verwehrt, was bei der
Wahl hingegen geschieht. Dann bezeichnet au eine Einthei-
lung, vgl. al-kalimatu au ismun au fi(lun au harfun.
Dann stellt au etwas dem Hörer unbestimmt dar, vgl. g'ä'a
zaidun au camrün. Man will den Hörer in Ungewifsheit
lassen, wenn man auch den Kommenden kennt. Ferner drückt
au einen Zweifel aus, vgl. g'a?a zaidun au lararün, indem
man selbst zweifelhaft über den Kommenden ist.
Vgl. „Was meinst du von Hausgenossen, vor denen
ich bange, denn nicht kenne ich ihre Anzahl aufser nur im
Allgemeinen. Es waren achtzig oder mehr um acht. Wenn
nicht die Hoffnung auf dich gewesen, hätte ich schon meine
Kinder gemordet."
„Bisweilen vertritt au das wa, wenn der Redende für
eine Undeutlichkeit keine Möglichkeit findet."
Erkl. Bei der Sicherheit vor Undeutlichkeit wird au in
der Bedeutung von wa gebraucht.
Vgl. „Er kam zum Halifat, und (au) es war ihm ent-
sprechend, wie zu seinem Herrn Musä kam als passender."
„Wie au, ist in der Beziehung das zweite iminä, vgl.
entweder diese oder die Entfernten (immä immä)."
Erkl. immä, dem ein anderes immä voraufgeht, hat
den Sinn von au. Es bezeichnet eine Auswahl, eine völlige
'atfu-n-nasa&i. 265
Freistellung, eine Eintheilung, eine Unbestimmtheit, oder ei-
nen Zweifel, (vgl. die Beispiele analog wie auf pag. 264.).
Dieses immä ist nicht eine Verbindungspartikel, wiewohl Ei-
nige dies meinen, da Wäw vor dasselbe tritt und eine Verbin-
dungspartikel doch nicht vor eine andere treten kann.
„Schliefse läkin an eine Negation oder Prohibition; lä
folgt einem Anruf oder Imperativ, oder einer Bejahung.
Erkl. läkin gebraucht man nach der Negation zum
Verbindungswort, vgl. mä darabtu zaidän läkin camrän;
ferner nach der Prohibition, vgl. lä tadrib zaidän läkin
(amrän. lä steht als Verbindungswort nach dem Ani'uf,
vgl. ja zaidu lä (amrü; ferner nach dem Imperativ, vgl.
idrib zaidän lä camrän; und nach der Bejahung g'ä^a
zaidun lä camrün. Man bedient sich weder des lä nach
der Negation als VerbindungspartikeL noch des läkin in
der bejahenden Rede.
„bal ist wie läkin nach beiden Satzformen, die mit lä-
kin in Verbindung stehn, vgl. nicht war ich an einem Wei-
deplatz, sondern (bal) in einer Wüste. Uebertrage durch
dasselbe auf das zweite die Aussage vom ersten in der affir-
mativen Aussage und dem deutlichen Imperativ."
Erkl. Bei der Negation und Prohibition wird bal als
Verbindungswort gebraucht und es ist wie läkin darin, dafs
es die Aussage von dem Vorausgehenden bestätigt und das
Gegentheil davon für das Nachfolgende bejaht, vgl. mä käma
zaidun bal famrün und lä tadrib zaidän bal (amrän.
bal bestätigt hier die Negation und Prohibition des Vorauf-
gehenden, stellt aber dagegen positiv das Stehen des (Amr
und den Befehl, ihn zu schlagen, hin. Es wird also als Ver-
bindungswort für die affirmative Aussage und den Imperativ
gebraucht. Es bedeutet mithin, dafs man das Erste aufgiebt,
und überträgt die Aussage davon auf das Zweite, so dafs
das Erste sich so verhält, als ob man darüber schwiege.
„Setzt man die Verbindungspartikel nach einem verbun-
denen Pronomen nominativi, läfst man entweder durch das
getrennte Pronomen oder ein anderes Trennungswort
die Trennung eintreten. Ohne Trennungswort kommt es
266 D« Verbindung dei Anveihung.
häufig in clor Dichtung vor: sei überzeugt, dafs dies schwach
begründet ist."
Erkl. Setzt man die Verbindungspartikel zum verbun-
denen Pronomen nominativi, so mufs eine Trennung zwischen
demselben und dem, womit es verbunden ist, eintreten. Diese
Trennung- geschieht häufig durch das getrennte Pronomen,
vgl. Kur. 21. 55. „So wäret nun ihr und eure Väter in ei-
nem offenbaren Irrthum (lakad kuntuin antum waWbiv'iikuin
fi dalälin mubinin). aba3ukum ist verbunden mit dem Prono-
men in kuntuin, worauf die Trennung durch antum statt-
findet. Auch geschieht die Trennung durch etwas anderes,
als das Pronomen, wie z. B. durch das Mai^ül bihi, vgl.
Kur. 13, 23. „In die Gärten von cAdan gehn sie ein und
wer rechtschaffen ist (g'annätu cadnin jadhulünahä waman
salaha)." man verbunden mit wa geht an, da es durch
das mafcül bihi, ha, in Trennung steht. So ist auch eine
Trennung durch lä der Verneinung möglich, vgl. Kur. 6,
149. „Nicht waren wir Vielgötterei-, und nicht unsere Väter
(mä as'raknä wa lä äba'unä)." äbä'unä ist verbunden mit dem
nä. Dies ist möglich, weil durch lä zwischen beiden eine
Trennung stattfindet. Das verborgene Pronomen nominativi
ist in diesem Fall wie das verbundene, vgl. Kur. 2, 33. „Be-
wohne du und dein Weib das Paradies (uskun anta wazau-
g'uka-1-g'annata)." zaug'uka ist hier verbunden mit einem
verborgenen Pronomen in uskun; dies ist gestattet, da eine
Trennung durch das getrennte Pronomen stattfindet. In der
Dichtung kommt häufig die Verbindung mit dem erwähnten
Pronomen ohne Trennung vor.
Vgl. „Ich sprach, als sie herankam und blendende Mäd-
chen, die hin und her wankten wie die wilden Kühe der
Wüste, die auf dem Sande hin und her irren."
Dies kommt auch selten in der Prosa vor. Sibawaihi
berichtet „inarar tu birag'ulin sawä'in wal-cadamu (ich
oing vorüber bei einem Manne, von dem es gleich war, ob
er da war oder nicht)."
Aus der l\ede des Verf. kann mau entnehmen, dafs die
Verbindung mit einem getrennten Pronomen nominativi nicht
einer besonderen Trennung bedarf, vgl. zaidun mä käma
caifo-n-nasaJH. 267
i IIa lnuva wacamrün. Ebenso verhält sich das Pronomen
aecusativi, sei es getrennt oder verbunden, vgl. zaidun da-
rabtuhu wafamrän und ma akramtu illä ijjäka wa'ara-
rän. Bei dem Pronomen genitivi hingegen wird die Verbin-
dungspartikel nur mit ^\ iderholung des dasselbe in den
Genitiv Setzenden eingeführt, vgl. marartu bika wa bizai-
din. So ist die Lehrweise der Mehrzahl. Die Küfenser er-
lauben marartu bika wazaidin; ihrer Auffassung tritt.
Verf. im folgenden Verse bei:
„Die Wiederholung eines den Genitiv Regierenden bei
der Verbindung mit einem Pronomen genitivi wird auch als
nothwendig gesetzt; doch halte ich es nicht für nothwendig,
da der andere Fall sowohl in der Prosa als richtigen Dichtung
bestätigt wird."
Erkl. Die Mehrzahl der Grammatiker setzen die Wie-
derholung eines den Genitiv Regierenden nothwendig, wenn
es mit dem Pronomen genitivi verbunden wird; doch be-
haupte ich das nicht, da in der Prosa und Poesie Fälle der
Verbindung mit dem Pronomen genitivi ohne Wiederho-
lung des den Genitiv bewirkenden Wortes vorkommen. So
vgl. Kur. 4, 1. „Wahret euch vor Gott, bei welchem und
den Mutterleibern ihr Euch untereinander bittet," nach der
Lesart des Hamza wral-arhämi.
Vgl. „Heute verweiltest du spottend auf uns und uns
schmähend; geh fort, nicht ist an dir und dem Weltlauf et-
was zu verwundern (bika wal-ajämi)."
„fa wird auch mit seinem Verbindungswort weggenom-
men; wenn keine Undeutlichkeit ist, steht wa allein mit der
Verbindung eines Regens, das zwar entfernt worden ist, des-
sen Regime aber, um eine irrige Meinung zu entfernen, blieb."
Erkl. fa fällt mit seinem Verbundenen Aveg, wenn et-
was darauf hinleitet, vgl. Kur. 2, 182. „Ist einer von Euch
krank, oder auf einer Reise, so tritt für ihn eine Anzahl an-
derer Tage ein." Hier ist fa'aftara und facalaihi zu sup-
pliren. So verhält sich auch wa, vgl. „der Reiter und die
Kameelc sind müde (räkibu-n-näkati talihäni = räkibu-n-
näkati wa-n-näkatu talihäni)." wa steht unter den Partikeln
2(>8 We Verbindung der Anreihnng.
iUm- \ erbindung darin ganz allein, dafa es ein weggelassenes
Regens verbindet, dessen Rection geblieben ist.
Vgl. »Wenn eines Tages die züchtigen Jungfrauen hcr-
VOrgehn und sie lang ziehen die Augenbrauen und schmücken
die Augen (zag'g'ag'na-l-hawäg'iba \val-lujüna rest. waka-
halna-l-cujüna)."
„Die Wegnahme eines Antecedens, das deutlich ist, er-
laube hierbei; es ist richtig, das Verbum mit dem Vcrbum
zu verbinden."
Erkl. Es fallt bisweilen das, womit man verbindet, weg
wegen einer Hinweisung darauf. Hierher rechnet man Kur. 45,
30. „Wurden denn nicht meine Verse Euch vorgelesen (afa-
lam takun ajati tutla calaikum)." az-Zama' s'ari erklärt:
alam ta^tikum ajati falam etc., so dafs die Worte, mit
denen man verband, wegfielen. Die Verbindung hat nicht
allein beim Nomen, sondern auch beim Verbum statt, vgl.
jakümu zaidun wajakcudu."
„Verbinde mit einem Nomen, das einem Verbum ähnlich
ist, ein Verbum; auch thue das Gegentheil, du wirst es leicht
finden."
Erkl. Es kann das Verbum mit einem dem Verbum
ähnlichen Nomen wie mit dem Part. act. verbunden werden.
Auch umgekehrt kann mit dem Verbum, welches an der Stelle
des Nomen steht, ein Nomen verbunden werden. Vgl. zum
ersten Fall Kur. 100, 3. „Bei den am Morgen einen Einfall
Machenden und die dadurch Staub aufwühlen"; ferner 57, 17.
„Fürwahr die spendenden Männer und Frauen, und die Gott
geliehen haben (inna-1 musaddikina wa'akradu-l-laha)."
Vgl. zum zweiten Fall den Vers: „Ich fand ihn einst,
als er seinen F'eind vernichtete und gebend ein Geschenk
haarreichen Kameelen gleich."
Vgl. „Die ganze Nacht bewirthete er sie mit einem
schneidenden Schwerdt, welches auf seinen Schenkeln bald
mäfsige, bald unmäfsige Strafe ausübte (jaksidu wag'aMru)."
2U5*
XLIII. Das Permutativ.
(al-badal).
„Das Consequens (at-täbi1 ), auf das ein Ausspruch ohne
eine Vermittelung hinzielt, ist das sogenannte Permutativ
(al-badal)."
Erkl. Das Permutativ ist das Consequens, aui' welches
eine logische Aussage (an-nisba ist die Beziehung des Prae-
dicat auf das Subject) ohne eine Vermittelung bezogen wird.
In dieser Erklärung ist „Consequens" ein Gattungsbegriff';
doch der Zusatz, „worauf das logische Urtheil bezogen wird",
ist ein specifischer Unterschied, der das Eigenschaftswort, die
Bestätigung und die erklärende Verbindung ausschliefst, da
alle diese nur das, worauf die logische Aussage bezogen
wird, vervollständigen; doch nicht das sind, worauf diese
Aussage selbst bezogen wird. Der zweite Zusatz „ohne Ver-
mittelung" schliefst das durch bal oder wa Verbundene aus,
denn hierauf ist zwar die Aussage bezogen, doch durch eine
Vermittelung.
„Das Permutativ kommt entweder als ein quantitativ Ent-
sprechendes vor, oder als ein Theil, oder als ein mit Inbe-
griffenes, oder wie ein durch bal Verbundenes. Dieses be-
ziehe auf die Zurücknahme, wenn sie mit Absichtlichkeit
verbunden ist; ohne Absichtlichkeit wird ein unabsichtlicher
Fehler dadurch verneint, vgl. „besuche ihn, den Hälid; küfs
ihn, ich will sagen die Hand; erkenne ihn an, d. h. sein
Recht; nimm Pfeile, ich will sagen Messer."
Erkl. Das Permutativ zerfällt in vier Klassen: 1) das
Permutativ des Ganzen fiir's Ganze, das ist das mit dem
wozu es gesetzt ist, zusammenstimmende Permutativ, ihm
gleich in der Bedeutung, vgl. zurhu Ijälidän; 2) das Per-
mutativ eines Tbeiles fürs Ganze, vgl. kabbilhu al-jada;
3) das Permutativ des Inbegriffs, d. i. das, welches einen
abstracten Begriff im Antecedens angiebt, vgl. icrifhu hak-
kahu; 4) das Permutativ, welches von seinem Antecedens ver-
schieden ist; dies vergleicht Verf. mit dem mit bal verbunde-
nen. Dieses Permutativ zerfällt in zwei Abtheilungen: 1) das
Permutativ, dessen Antecedens absichtlich gesagt wurde, wie
270 Das Permntativ.
es selbst absichtlich gesagt ist. Dies heifst das Perimitativ
der Zurücknahme oder das der Meinungsänderung, vgl. „ich
habe gegessen Brod, Fleisch." Zuerst will man anzeigen,
dafs man Brod afs, dann ändert man die Meinung, anzuzei-
gen, dafs man auch Fleisch afs. Diesen Fall bezeichnet Verf.
im zweiten Textvers: „Das Pcrmutativ gleich einem durch
bal Verbundenen bezeichne als eine Zurücknahme, wenn sein
Antecedens absichtlich gesagt ist, wie es selbst absichtlich
gesagt wird." — 2) Der Fall, dafs nicht das Antecedens, son-
dern nur das Pcrmutativ absichtlich gesagt ist. Der Redende
irrte sich, und die Folge davon war, dafs er das Antecedens
setzte; deshalb heifst dies Pcrmutativ das Pcrmutativ des
Fehlens und Vergessens; vgl. „ich sah einen Mann, einen
Esel." Du wolltest zuerst sagen, dafs du einen Esel gesehn,
und irrtest in der Erwähnung. So sind die Textworte des
zweiten Ilalbverscs zu erklären: ist das Antecedens nicht ab-
sichtlich gesagt, so heifst das Pcrmutativ das Pcrmutativ des
Fehlens, denn es entfernt den voraufgehenden Irrthum. Das
erwähnte Beispiel ljud nablän mudä erträgt beide Ausle-
gungsweisen.
„Für das Pronomen des Gegenwärtigen setzt man das
Substantiv nicht als Permutativ, aufser wenn dasselbe eine
Umfassung von mehreren darthut, oder den Sinn von einem
Theil, oder den von einem Abstractum in sich begreift; vgl.
„fürwahr du, o deine Freude hat geneigt gemacht."
Erkl. Das Substantiv steht nicht als Permutativ für ein
Pronomen der ersten und zweiten Person, aufser wenn es 1) das
Permutativ eines Ganzen von einem Ganzen ist, und den
Sinn einer Zusammenfassung mehrerer hat, oder es 2) ein
Permutativ des Inbegriffs ist, oder endlich 3) es das Permutativ
eines Theils von einem Ganzen ist. Vgl. zum ersten Fall
Kur. 5, 114. „Es ist uns ein Fest, für den Ersten von uns
und den Letzten von uns (takünu lanä cidän li'awwalinä wa-
änirinä, awwalina ist Permutativ für nä)." Bezeichnet das
Permutativ nicht eine Zusammenfassung, so ist dies verboten,
wie ra5aituka zaidän verwehrt ist (denn hier habe ich nur
ein Individuum, keine Mehrheit).
Vgl. zum zweiten Fall: „Lafs mich, denn dein Geheifs
al-badal. 271
wird nicht befolgt werden; nicht hast du mich gefunden,
meine Geduld ungenügend (mä alfaitini hilmi mudaSin, hilmi
Permutativ des Inbegriffs für ni)."
Vgl. zum dritten Fall: „Er bedrohte mich mit Kerker
und Fessel, meinen Fufs, und mein Fufs ist stark an Soh-
len, d. h. die beiden Füfsc (mein Fufs ist Permutativ des
Theils für mich)."
Ans dem Gesagten läfst sich entnehmen, dafs das Sub-
stantiv unbedingt als Permutativ vom Substantivum steht,
wie auch voraufgeht, und dafs für das Pronomen 3. pers.
das Substantiv ganz allgemein auftritt, vgl. „besuche ihn
den Hälid."
„Das Permutativ eines das Hamz der Frage dem Be-
griffe nach enthaltenden Wortes folgt dem Hamz; vgl. „wer
ist dieser, Sacid oder cAli (man da asa(idun am cali)?"
Erkl. Setzt man das Permutativ eines Frageworts, raufs
man das Hamz der Frage dem Permutativ voraufgehn lassen.
„Das Verbum steht als Permutativ eines Verbum; vgl.
„wer zu uns kommt, uns zu Hülfe ruft, dem wird geholfen."
Erkl. Wie das Nomen als Permutativ eines Nomen vor-
kommt, so steht auch das Verbum als Permutativ eines Ver-
bum, vgl. man jasil ilainä j astacin binä jucan, jastacin
Permutativ von jasil, vgl. Kur. 25, 68. „Wer dies thut,
wird Sünde begehn, es wird verdoppelt ihm die Strafe."
Vgl. „Fürwahr über mir Gott, dafs du huldigst, du wirst
genöthigt wider Willen oder kommst freiwillig."
XLIV. Der Anruf, Vocativ.
(an-nida.').
„Für den in der Ferne oder gleichsam in der Ferne
Angerufenen (al-munäda) gebraucht man ja, ai, ä; so auch
a j a und haja. Hamz gebraucht man für den Nahestehenden,
wä für den Beklagten, wie auch ja: dies wird aber bei der
Undeutlichkeit vermieden."
272 Der Anruf, Vocativ.
Erkl. Das Munada mufs entweder ein Beklagter (man-
düb) sein oder nicht. Steht es nicht in der Klage, kann es
entweder entfernt und gleichsam entfernt sein, wie der Schla-
fende und der Nachläfsige; oder nah. Ist es fern oder
gleichsam lern , so hat man dafür die Partikeln des Anrufs
ja, ai, ä, aja und ha ja; ist es nah, steht dafür Hamz, vgl.
azaidu akbil. Steht es in der Klage, so beklagt man sei-
nen Verlust, oder man ist von ihm in Schmerz versetzt. Hier-
für gebraucht man w& oder auch ja, wenn keine Verwechs-
lung mit dem Nichtbeklagten stattfindet; ist aber eine solche
vorhanden, gebraucht mau wa allein und ja ist verboten.
„Das Michtbeklagte, das nicht durch ein Pronomen Aus-
gedrückte, und das nicht zur Hülle Gerufene steht bisweilen
ohne die Anrufs-Partikel; wisse das. Dies ist bei einem Gat-
tungsbegriff und dem durch ein Pronomen demonstrativum
Ausgedrückten selten. Wenn Jemand es verwehrt, stelle dich
auf die Seite der Tadelnden."
Erkl. Die Wegnahme der Anrufs-Partikel ist weder bei
dem Beklagten möglich, vgl. wä zaidäh, noch bei dem
Pronomen, vgl. ja ijjäka, noch bei dem um Hülfe Angeru-
fenen, vgl. ja lizaidin. In den anderen Fällen ist die Weg-
nahme dieser Partikel gestattet; doch ist die Wegnahme der-
selben bei einem Pronomen demonstrativum und desgleichen
bei einem Gattungsbegriff so selten, dafs die meisten Gram-
matiker es verbieten, jedoch eine Anzahl derselben es erlaubt.
Diesen folgt Verf. Eine Stelle, in der die Anrufspartikel
bei einem Demonstrativum wegfiel, ist Kur. 2, 79. „Dann
Ihr, o die ihr da seiet (hä^ulä^i), ihr tödtet euch selbst."
Vgl. „O du, enthalte dich der Thorheit (dä-rSwä'an),
denn wenn das Haupt von grauem Haar schimmert, giebt's
nicht mehr einen Weg zur Jugendliebe."
Ein Gattungsbegriff steht ohne Anrufspartikel in asbih
lailu werde Morgen, Xacht, für ja lailu und: komm zur
Nacht o Schlummer atrik karä.
„Setze unveränderlich das determinirte Munädä, das ein
Einzelbegriff ist, in der Form, die in seinem Nominativ fest-
gestellt ist."
an-nidä'. 273
Erkl. Das Munädä ist ein Einzelbegriff, oder annectirt
oder dem ähnlich. Ist es ein Einzelbegriff, ist derselbe ent-
weder determinirt , oder absichtlich als indeterminirt gesetzt,
oder nicht absichtlich indeterminirt. Ist es ein determinirter oder
absichtlich indeterminirter Einzelbegriff, wird derselbe in sei-
ner Nominativform unveränderlich gesetzt, wiewohl er an der
Stelle des Accus, als Object steht; denn das Munädä ist dem
Sinne nach ein Maffül bihi, das von einem verschwiegenen
Verbuni, an dessen Stelle ja tritt, im Accus, steht, vgl. ja
zaidu, urspr. ad(ü zaidän.
„Supponire Damm bei einem Wort das unflectirbar stand,
bevor es in den Vocativ trat, und man behandle dasselbe wie
ein Wort, dessen Indeclinabilität neu eintrat."
Erkl. Ist das Munädä indeclinable, ehe es in dem
Vocativ steht, so wird, nachdem es in den Vocativ gestellt
ist, seine Indeclinabilität auf Damm supponirt, vgl. ja ha da.
Dies geht dann nach der Weise eines Wortes, dessen Indecli-
nabilität durch den Vocativ neu hervortrat, so dafs sein Fol-
gewort in Rücksicht auf das supponirte Damm im Nominativ
steht; in Rücksicht auf die eigentliche grammatische Stelle aber
im Accus., vgl. ja hadä-l-cäkilu, la, analog dem ja zaidu-
z-zarifu, fa.
„Den indeterminirten Einzelbegriff, die Annexion, und
das derselben Aehnliche setze ohne Widerstreit in den Ac-
cusativ."
Erkl. Ist das Munädä ein determinirter Einzelbegriff,
oder absichtlich indeterminirt, steht dasselbe indeclinable in
seiner Nominativ-Form, wie erwähnt ist. Ist es aber ein in-
determinirter Einzelbegriff d. h. unabsichtlich indeterminirt,
oder annectirt oder dem ähnlich, wird derselbe in den Accusativ
gestellt; vgl. zum ersten Fall kaulu-l-acmä Rede des Blin-
den, ja rag'ulän hud bijadi.
Vgl. „O Reiter (ajä räkibän), wenn du dahin kommst,
so melde meinen Genossen von Nag'rän, dafs kein Wieder-
finden stattfindet."
Als Beispiel vom zweiten Fall vgl. ja guläma zaidin;
vom dritten ja tälicän g'abalän o aufsteigender den Berg.
18
274 T>CT Anruf.
Hiefse einer Dreiunddreifaig, bo stände der Vocativ ja tala-
tatan watal&tfna.
„Worte wie Kaidun stehn mit Damm; setze Fath in
Füllen wie azaidu, da-bna sacidin, so fehlst du nicht."
Erkl. Ist das Munäda ein Einzclwort und Eigenname,
wird es ferner besehrieben durch ibn, das an einen Eigen-
namen annectirt ist, und steht endlich keine Trennung zwischen
dem Munäda und ibn, so hat man zwei Weisen: 1) die In-
declinabilität auf Damm, vgl. ja zaidu-bna camrin, und
2) die Setzung des Fath, indem man die Form des vorher-
gehenden Wortes auf das Folgende überträgt, vgl. ja zai da-
bna Simrin. Es ist nothwendig, das Alif von ibn ortho-
graphisch wegzunehmen, wenn es sich so verhält.
„Das Damm wrird verlangt, wenn weder dem ibn ein
Eigenname, noch dem Eigennamen ibn sich anschliefst."
Erkl. Wenn ibn weder nach einem Eigennamen, noch
nach ihm ein Eigenname steht, so mufs das Munäda mit
Damm stehn, und Fath ist verwehrt, vgl. 1) ja gulämu-bna
'anirin; 2) ja zaidu-bna ahinä. Der Eigenname mufs
mit Damm und ibn mit Alif stehn, wenn es sich so verhält.
„Mit Damm oder im Accus, steht ein Wort, das beim
Verszwang mit der Nünation steht. Dies hat Statt bei den
Fällen, in denen die Richtigkeit des Damm klar ist.
Erkl. Ist ein Dichter gezwungen das Munäda mit Tan-
win zu setzen, so bekommt dies Wort das Tanwin und steht
mit Damm, auch kommt in gehörten Fällen der Accus, vor.
Vgl. .,Heil Gottes o Regen (matarun) über sie, doch
nicht über dich o Regen (ja mataruj Heil."
Vgl. „Sie schlug ihre Brust meinetwegen und sprach,
o lAdi (ja fadijjän), schon haben dich bewacht die Wächter."
„Beim Verszwang allein kann ja und al vereinigt werden,
aufser bei al-lahu und den als Namen gebrauchten Sätzen;
am häufigsten ist al-lahumma mit der Stellvertretung; ab-
norm ist jä-1-lahumma in Gedichten."
Erkl. Die Partikel des Anrufs und al kann nur beim
Namen Gottes zusammenstehn, so wie auch bei Sätzen, die
als Namen gebraucht werden, ausgenommen im Verszwang.
nn-nidü'. 275
Vgl. „O ihr zwei Jünglinge, die ihr beide entfloht, hütet
euch uns ein Uebel zuzuziehen (fajä-1-gulämäni)."
Beim Namen Gottes und den als Namen gebrauchten Sätzen
ist dies möglich, man sagt jä-1-lahu mit der Trennung des
Hamz und der Verbindung desselben. Bei dem, dessen Na-
men ar-rag'ulu muntalikun ist, sagt man jä-r-rag'ulu
muntaliku akbil. Am häufigsten ist bei al-lahu die Form
al-lahumma mit dem tas'dirten Mim, stellvertretend für
die Anrufspartikel. Abnorm ist die Vereinigung des Mim
und der Anrufspartikel.
Vgl. „Fürwahr ich. wenn mein Schicksal herannaht, rufe
aus j ä - 1 - 1 a h u m m a."
„Das Consequens des mit Damm stehenden Munädä setze
nothwendig, wenn es annectirt und ohne al ist, in den Accus.;
Vgl. azaidu dä-1-hijali o Zaid der Schlauheit besitzende."
Erkl. Ist das Consequens des mit Damm stehenden
Munädä annectirt und nicht mit al versehen, so ist der Accus,
nothwendig, vgl. ja zaidu sahiba famrin.
„Andere als solche Consequens setze in den Nominativ
und Accus., und setze wie ein selbstständiges Wort ein an-
gereihtes Permutativ."
Erkl. Bei den Worten, welche nicht wie das erwähnte
Annectirte sind, kann Nom. und Accus, stehn: das heifst bei
dem mit al versehenen Annectirten und dem EinzelbegrifF, vgl.
ja zaidu- 1-karimu, ma-l-abi. Das, was von der erklären-
den Verbindung und der Bestätigung gilt, gilt auch von der
Sita, vgl. ja rag'ulu zaidun, zaidän und ja tamimu
ag'ma(üna und ag'macina. Aber das Verbindungswort der
Anreihung (catfu-n-nasaki) und das Permutativ (badal) ha-
ben die Regel eines selbstständigen Munadä. Sie müssen im
Nominativ stehn, wenn sie EinzelbegrifFe sind, vgl. ja rag'ulu
zaidun und ja rag'ulu Avazaidun; so wie sie im Accusativ
stehn müssen, wenn sie annectirt sind, vgl. ja zaidu abä
cabdi-l-lahi und ja zaidu waabä cabdi-l-lahi.
„Wenn das Wort in der Anreihung (al-mansük) mit
al steht, sind beide Ausdrucksweisen möglich; doch wird der
Nominativ vorgezogen."
18*
27»' Der Anruf.
Ki kl. Das in der Anreihung stehende Wort kann nur
mit Damm Btehn, wenn es ein Einzelwort ist. welches
durch etwas anderes als al determinirt wird. Ist es aber
durch al determinirt, sind Nominativ und Accusativ möglich.
Das Gewähltere bei al-Halil und Sibawaihi, denen Verf. folgt,
ist der Nominativ, vgl. ja zaidu wa-1-gulämu, ma, vgl.
Kur. 34, 10. „O Berge, macht wiederkehren mit ihm die
Stimme und die Vögel."
„Das mit al versehene ajjuhä hat eine Sifa nach sich,
welche nothwendig bei dem Determinirten im Nominativ steht.
Es kommt ajjuhä da und ajjuhä-1-ladi vor; ajjun mit
etwas anderem als diesem zu beschreiben wird verworfen."
Erkl. Man sagt ja ajjuhä-r-rag'ulu und ja ajjuhä
da und ja ajjuhä-lladi facala kadä. ajju ist als Munädä
ein auf Damm indeclinabler EinzelbegrifF. ha steht pleonastisch,
ar-rag'ulu ist dann Sifa zu ajju. Der Nominativ dieser
Sifa ist nach den meisten Grammatikern nothwendig, weil sie
eigentlich als Gegenstand des Rufs intendirt ist. al-Mäzini er-
laubt als regelrecht den Accus., so wie man bei ja zaidu az-
zarifu, fa den Accus, und Nom. setzen kann, ajju wird nur
durch einen mit al versehenen Gattungsbegriff beschrieben wie
mit ar-rag'ulu, oder mit einem Demonstrativum, vgl. ja aj-
juhä da akbil, oder durch eine mit al versehene Con-
junetion ja ajjuhä-lladi facala kadä.
590. „Das mit einem Demonstrativ Stehende ist wie ajjun
hinsichtlich der Sifa, wenn die Weglassung derselben die
Determination vernichtet."
Erkl. Man sagt ja hadä-r-rag'ulu. Der Nominativ
von ar-rag'ulu ist nothwendig, wenn hadä als Verbindung
zum Vocativ gesetzt wird, wie auch der Nominativ einer Sifa
von ajjun nothwendig ist. Wird aber das Demonstrativ
nicht als Uebergang zu dem Vocativ des ihm Nachfolgenden
gesetzt, so ist der Nominativ seiner Sifa nicht nothwendig,
sondern Nomin. und Accus, sind möglich.
„Bei Fällen wie sacdu sacda-l-ausi wird das zweite
in den Accus, gesetzt; das erste setze mit Damm oder Fath,
so wirst du es recht machen."
al-nninäda al-nmc/äfii ilä jä'i-l-mutakallimi. 277
Erkl. Man sagt ja taimu taima cadijjin. Nothwendig
steht das zweite im Accus.; beim ersten ist hingegen Damm
und Fath möglich. Steht das erste im Nomin. mufs das
zweite im Accus, stehn, entweder als Bestätigung, oder we-
gen der Verschweigung von acni, oder als Permutativ, oder
als erklärende Verbindung, oder als Vocativ. Wird das erste
in den Accus, gesetzt, so ist es nach Sibawaihi's Lehrweise
an das nach dem zweiten Nomen Stehende annectirt, und
das zweite zwischen dem Mudäf und Mudäf ilaihi pleonastisch
eingeschoben. Die Lehrweise von al-Mubarrad hingegen ist,
dafs das Mudäf ilaihi des ersten, welches gleich dem Mudäf
ilaihi des zweiten ist, weggefallen sei, ursprünglich sei also:
ja taima cadijjin taima (adijjin. Das erste cadijjin fiel
weg, da das zweite darauf hinleitet.
XLV. Das Munädä annectirt an das Ja 1. pers.
(al-munädä al-muJäfu ilä j ä'i-1-mutakallinii).
„Bilde das Munädä, dessen Ende wenn es an Ja l.pers.
annectirt wird, keinen schwachen Buchstaben hat, wie fabdi,
cabdi, cabda, cabdä, abdijä."
Erkl. Wird das Munädä an Ja 1. pers. annectirt, kann
es einen starken oder schwachen Buchstaben am Ende ha-
ben. Ist der Endbuchstabe schwach, so folgt das Wort der
Regel anderer Worte, wie bei der Annexion an Ja 1. pers.
voraufgeht. Ist derselbe aber stark, finden fünf Fälle statt:
1) Wegnahme des Ja, so dafs man sich mit Kasr begnügt,
vgl. ja fabdi, dies ist das häufigste; 2) die Setzung des Ja
als ein ruhendes, vgl. ja (abdi; dieser Fall ist dem ersten
zunächst in Hinsicht der Häufigkeit; 3) die Verwandlung des
Ja in Alif, dann Wegnahme desselben, so dafs man sich mit Fath
statt dessen begnügt, vgl. ja cabda; 4) die Verwandlung des
Ja in Alif, doch so, dafs man es stehn läfst und das Kasr
in Fath verwandelt, vgl. ja fabdä; 5) die Setzung des Ja
mit Fath versehen, vgl. ja (abdija.
„Fath, Kasr und die Wegnahme des Ja steht fest
278 Nomina, die DOthwendig im Vocativ stchn.
in jä-bna uinmi, ma; jä-bna cammi, ma: „o Sohn meiner
Mutter, meines Ohms, du kannst dem nicht entgehn."
Erkl. Wird das Munädä an ein, an Ja 1. pers. annec-
tirtes Wort aimectirt, so mnfs man Ja setzen, aufscr in Fällen
wie ibnu iimmi, oder ibnu cammi. Ja wird hier wegge-
nommen wegen des häufigen Gebrauchs und das Mim steht
mit Kasr oder Fath, vgl. „Komm lieran, o Sohn meines Ohms
(akbil jä-bna (amma, mi)."
„Beim Vocativ kommt ab ata, ti; ummata, ti vor; setze
es mit Kasr oder Fath; für Ja ist Tä stellvertretend."
Erkl. Beim Vocativ sagt man ja ab ata, ti; man darf
Ja nicht setzen, denn Tä vertritt Ja und man kann das Ver-
tretende und das Vertretene nicht zusammen bringen.
XLVI. Nomina, die nothwendig im Vocativ stehn.
(asmä'u läzamat an-nida').
„fulu ist eins von den Wörtern, die speciell nur im
Vocativ vorkommen ebenso lu'mänu, n au manu. Durchgän-
gig kommt zur Schmähung des Femininum die Form ja ha-
bäti vor, sowie beim Imperativ eines dreiradiealigen Ver-
bum. Häufig wird zur Schmähung eines Masculinum die
Form fucalu gesetzt, doch setze diese Form nicht regelrecht.
In der Poesie kommt fulu auch im Genitiv vor."
Erkl. Nomina, die nur im Vocativ gebraucht werden,
sind z. B. ja fulu = ja rag'ulu, ferner ja lu'mänu in
der Anrede an einen sehr niedrig Gesinnten; ja naumänu
in der Anrede an einen sehr Verschlafenen. Dies kommt im
Sprachgebrauch bei einigen bestimmten Fällen vor. Zur
Schmähung und zum Tadel des Femininum ist beim Vocativ
durchgängig der Gebrauch der Form fafäli indeclinable auf
Kasr, vgl. ja lakäfi. So ist auch der Gebrauch der Form
facäli, indeclinable auf Kasr, regelrecht von allen dreiradi-
ealigen Verben zur Ausdrückimg eines Imperativs, vgl. na-
zäli gleich inzil. Häufig ist der Gebrauch der Form fu(alun
im Vocativ, wenn man damit speciell den Tadel eines mann-
al-isti<yäva. 279
liehen bezeichnen will, vgl. ja fusaku; doch ist dies nicht
als regelrecht anerkannt. Manche Nomina, die nur speciell
im Vocativ gebraucht werden, kommen in der Dichtung vor,
auch wenn sie nicht im Vocativ stehn.
Vgl. „Es irrte ab mein Kameel in der Wüste bei ei-
nem Geschrei (Commentar: fi lag'g'atin): halt zurück diesen
von jenem ! "
XLVII. Der Hülferuf.
(al-isti^rä<a).
„Wird ein im Vocativ stehendes Wort zum Hülferuf ge-
setzt, so steht es im Gen. durch la, vgl. ja la-1-murtadä
o zur Hülfe Gott geliebter."
Erkl. Man sagt ja lazaidin lifamrin o Zaid zu
Hülfe dem fAmr. Der zu Hülfe Gerufene (al-mustagat) steht
im Gen. durch la; und der, für den man um Hülfe ruft,
(al-mustagätu lahu) durch li. Das Lam steht nur deshalb
mit Fath bei dem Mustagat, weil das Munädä an der Stelle
eines Pronomen steht, und Läm bei einem Pronomen Fath
annimmt.
„Setze Fath bei dem Verbundenen, wenn man ja wie-
derholt; in anderen Fällen setzet Kasr."
Erkl. Verbindet man mit dem Mustagat noch einen
anderen, wiederholtman entweder ja oder nicht. Wiederholt man
dasselbe, so ist Fath des Lam noth wendig, vgl. ja lazaidin
ja la famrin. Wiederholt man ja nicht, so ist Kasr nothwen-
dig, vgl. ja lazaidin liSimrin, so wie auch li nothwendig
ist bei dem, um den man zur Hülfe ruft (mustagat lahu). Im
Verse wird diese Regel mit den Worten, „in anderen Fällen
bringet Kasr" d. h. in anderen Fällen als bei dem Mustagat
und dem damit verbundenen zweiten Wort, mit dem ja wie-
derholt wird, setze nothwendig Lam mit Kasr. Es steht mit
Kasr bei dem verbundenen Worte, mit dem j ä nicht wiederholt
wird und dem Mustagat lahu (für den man um Hülfe ruft.)
„Das Läm des Mustagat wird von Alif vertreten, und v. eoo.
280 Dta Klage.
ebenso wie das Mustag&t wird das eine Bewunderung enthal-
tende Wort al-mutacag,g'ab behandelt."
Erkl. Man nimmt das Lam des Mustagät fort und
stellt, statt dessen Alif an's Ende des Worts als Stellvertre-
tung, vgl. ja zaidä licamrin. Aebnlich dem Mustagät,
behandelt man (al-mutalag'g"ab) das Bewunderte, vgl. ja la-
d-dähijati o über das Unglück und j ä la-l-'ag'abi o über
das Wunder. Diese stehn im Genitiv durch la, wie das
Mustagät. Es vertritt das Alif das Läm in dem Muta'ag'-
g'ab (ja cag'abä lizaidin).
XL VIII. Die Klage.
(an-nudbatu).
„Das für das Munadä Geltende lafs auch für das Mandüb
(den Beklagten) gelten; das Indeterminirte wird nicht bei der
Klage gebraucht, wie auch nicht das unbestimmt Aiisgespro-
chene. In der Klage steht das Conjunctionsnomen in Bezug
auf die Person, welche bekannt ist, vgl. wä man hafara
„Wehe über den Verlust dessen, der den Brunnen Zamzam
gegraben."
Erkl. al-mandüb ist der, über dessen Verlust man
Schmerz empfindet, vgl. wä zaidäh und der, über den man
sich beklagt wä zahräh. Nur das determinirte Wort kann
in der Klage stehn, nicht ein indeterminirtes, man sagt nicht
wä rag'uläh; auch nicht das unbestimmt Ausgesprochene (al-
mubhamu), wie z. B. das Demonstrativ, man sagt nicht wä hä-
däh. Das Mausül (Conjunctionsnomen) kann nur dann in der
Klage vorkommen, wenn es von al frei ist und dasselbe durch
seine Sila deutlich gemacht wird, vgl. „wehe über den Ver-
lust dessen, der den Brunnen Zamzam grub."
„Dem Ende des Mandüb füge Alif hinzu; ist der vor-
hergehende Buchstabe auch Alif, so fällt es weg. Das Tan-
win des Wortes, Avodurch der Sinn des Mandüb vervollstän-
digt wird, ist dem Tanwin einer Sila ähnlich; hiermit hast
du den Wunsch erreicht."
an-nudbatu. 281
Erld. Es wird dem Ende des angerufenen Mandüb Alif
hinzugefügt; ein Alif, das diesem Alif voraufgehn sollte, wird
weggenommen, vgl. wä müsah. Das Alif von Müsä fällt
weg, und man setzt das Alif, welches die Klage bezeichnet.
So fällt auch am Ende einer Sila oder eines anderen Wortes
ein Tanwin in diesem Falle weg.
„Setze nothwendig zu dem Endvocal einen correspondi-
renden Consonanten hinzu, wenn das Fath Zweifel erregt."
Erld. Ist das Ende eines Wortes, woran Alif der Klage
sich hängt, ein Fath, so hängt man das Alif der Klage ohne
Veränderung an, vgl. wä guläma ahmadäh; ist es aber
ein anderer Vocal, ist ebenfalls Fath nothwendig, aufser, wenn
dasselbe Ungewifsheit bewirken würde. Ungewifsheit bewirkt
es nicht in Fällen, wie wä zaidäh, doch würde es dieselbe
bewirken, bei Fällen wie wä gulamahüh und wä gulä-
makih, urspr. wä gulämaki und wä gulämahu.
Nothwendig ist die Verwandlung des Alif der Klage
nach Kasr in Ja, und nach Damm in Wäw. Thäte man das
nicht, sondern nähme Damm und Kasr weg, und setzte Fath
mit dem Alif der Klage, so dafs man sagte wä gulämakäh
und wä gulämahäh: so wäre die Form des Mandüb in der
2. pers. fem., gleich der in der 2. pers. masc, ebenso diese
Form in der 3. pers. masc. zu verwechseln mit 3. pers. fem.
So sind die Worte Verf. zu verstehn. Ist das Ende des
Mandüb mit den Vocalen Fath Damm, oder Kasr versehn,
verbinde damit ein entsprechendes Wäw oder Ja, wenn Fath
Zweideutigkeit hervorriefe. Ist dies aber nicht der Fall, so
setze das Ende des Worts mit Fath und lasse demselben Alif
der Klage folgen.
„Das in der Pause stehende Wort vermehre um das Hä
der Ruhe, wenn du willst, doch kann auch das Madda stehn,
worauf dann das Hä nicht hinzutritt."
Erkl. Steht das Mandüb in der Pause, so steht nach
dem Alif das Hä der Ruhe (wä zaidäh), oder man stellt die
Pause auf Alif (wä zaidä), worauf man dann Hä nicht mehr
verbindet, aufser im Verszwang.
Vgl. „Wohlauf o cAmr cAmr und cAmr, Sohn des
Zubairäh."
289 Die Wegwerfung eine« Theil« dos Worte.
..I >. »rjenige, «reicher im Vocativ das Jfi als ruhend sich
denkt, sagt vvl cabdijfi und wä 'ahdä."
Ki kl. Wird ein an da 1. pers. annectirtea Worl nach
ihr Auffassung desjenigen, der das Jfi als ruhend betrachtet,
als Mandüb gesetzt, so sagt man wa cabdija mit Fath des da
und Anhängung des Alif der Klage oder jfi 'ahdä mit Weg-
nahme des da und Anhängung des Alif der Klage. »Setzt
man aber die Klage nach der Auffassung dessen, der Ja weg-
nimmt und sich mit Kasr begnügt, oder nach der Auffassung
dessen, der Jfi in Auf und Kasr in Fath verwandelt, worauf
er Alif wegnimmt und sieh mit Fath begnügt; oder nach des-
sen Ansicht das Ja sich in Alif verwandelt und dies dann bleibt;
igt man wa 'ahdä, nicht anders. Setzt man in Klage nach
der Weise dessen, der das Jfi mit Fath versieht, so sagt man
wä 'abdijä: nicht anders. Das Resume: dafs es nur zwei
Ausdrucksweisen giebt, nämlich wä 'ahdijä und wä Sibdä
nach der Auffassung dessen, der Ja in Ruhe versetzt.
XLIX. Die Wegwerfung eines Theils des Worts.
(ut-tarAim).
„Beim Tarhim nimm das Ende des im Vocativ ste-
henden Wortes weg, vgl. ja sufä bei dem der ruft ja
Su'äd."
Erkl. at-tarhim bedeutet nach dem allgemeinen Sprach-
gebrauch die Sanftmachung des Tones.
Vgl. „Sie hat eine Haut wie Seide, und eine Sprache,
eine sanfte (mit sanften Rändern) nicht geschwätzig und nicht
zu karg."
In der grammatischen Terminologie ist tarhim die Fort-
nalnne der Endbuchstaben eines Worts beim Vocativ.
„Gestatte das Tarhim ganz allgemein bei jedem Wort,
das durch Ha im Fem. steht und das durch die Weg-
nahme desselben im Tarhim steht. Die Form lafs dann so
vollständig (nimm nichts weiter fort). Verwehre das Tarhim bei
at-tarAiin. 2#3
den Worten, die von diesem Ha frei sind, die Eigennamen
ausgenommen, welche aus vier und mehr Radicalcn bestehn,
und ohne Annexion oder Satzbildung vollendet sind."
Erkl. Das Munadä mufs entweder durch Ha im Fem.
stehn oder nicht. Bildet es durch Ha das Fem., kann man
es in das Tarlum setzen, d. h. gleichviel, ob es Eigenname
ist, vgl. fätimatu oder nicht, vgl. g'ärijatun; gleichviel,
ob es mehr als drei Buchstaben hat wie in dem Beispiele,
oder nur drei Buchstaben, wie s'ätun, also ja fätima, ja
g'ärija, ja s'ä, vgl. „o Schaafe steht still", mit Wegnahme
des tä Fem. wegen des Tarhim, hierauf wird nichts weiter
weggenommen. Der zweite Theil besteht aus solchen Wor-
ten, die nicht durch Ha das Femin. bilden. Diese Worte
stehn nur unter Bedingungen im Tarlum; 1) müssen sie vier
Buchstaben oder mehr haben; 2) müssen sie Nomina propria
sein; 3) dürfen sie nicht solche Composita sein, die durch
Annexion oder Satzbildung gebildet sind. Von (utmän und
gVfar bildet man lutma und g'atfa. Ausgeschlossen sind
also Wörter, die nur drei Buchstaben haben, ferner Wörter, die
keine Eigennamen sind und nach der Form fäcilun gehn; fer-
ner Composita, die durch Annexion, wie (abdu s'amsin, oder
durch einen vollständigen Satz, wie s'äba karnäha, gebildet
sind. — Keines von diesen steht im Tarhim, wogegen das durch
Mischung Zusammengesetzte (tarkibu mazg'in) durch die Weg-
nahme seines Endes im Tarhim steht. Dies Letztere läfst sich
aus den Worten des Verf. entnehmen, da er es nicht als Aus-
nahme setzt. Bei dem, dessen Name ma(di kariba ist, sagt
man ja ma(di.
„Mit dem Endbuchstaben nimm den voraufgehenden weg,
wenn dies ein weicher und ruhender Servilbuchstabe ist, der
zu vier oder mehreren voraufgehenden Buchstaben hinzutrat.
Eine Meinungsverschiedenheit ist nur bei Wäw vind Ja, de-
nen Fath voraufgeht."
Erkl. Nothwendig mufs mit dem Endbuchstaben der
voraufgehende wegfallen, wenn derselbe ein Servilbuchstabe
ist, der schwach und ruhend steht, und als der vierte oder
ein noch späterer auftritt, vgl. (utmän, mansür; man sagt
ja cutma und ja mansu. Ist dieser Buchstabe weder ein
serviler, vgl. muhtärun, noch ein schwacher, vgl. fircaunu,
•>,x.j r>ie Wegwerfung ainea Theib des Worts.
noch ruhend, vgl. fcanawwarun, noch endlich der vierte,
vgl. mag'idun, so ist die Wegnahme desselben nicht ge-
Btattet, vgl. ja mulita, ja kanawwa, ja, mag'i. Was fi-
i aiinu und seinesgleichen betrifft, d. h. diejenigen Worte,
vor dessen Waw oder Ja ein Fath voraufgeht, vgl. gurnaik,
so ist dabei eine Meinungsverschiedenheit. al-FarnV und al-
G'armi sagen, dafs beide wie maskinun und mansürun
gehen, man sage ja firla und ja gurna. Andere Gramma-
tiker behaupten, dies sei nicht gestattet, man sagt nach ihnen
ja t'ir'au und j a gurnai.
„Das Ende eines zusammengesetzten Wortes nimm fort,
selten ist das Tarlum eines Satzes, das hat lAmr berichtet."
Erkl. Voraufgeht, dafs das durch Mischung zusammen-
gesetzte Wort im Tarlum stehn könne, hier erwähnt nur Verf.,
dafs man das Wort durch die Wegnahme des Endes in das
Tarlum stelle. Von ma(di kariba sagt man j ä macdi.
Wie erwähnt ist, steht das in einer Satzbildung Zusam-
mengesetzte nicht im Tarlum; doch erwähnt Verf. hier, dafs
es selten im TarMm stehe und dafs cAmr, d. i. Sibawaihi
(cAmr ist sein Name, Abü-bas'r sein Zuname und Sibawaihi
sein Beiname) dies von den Arabern berichtete. Doch was
Sibawaihi bestimmt im Capitel vom Tarlum angiebt, ist, dafs
dies nicht geschehe. Verf. aber verstand aus einigen seiner
Worte in einigen Capiteln von der Relativ-Beziehung, dafs
er dies erlaube, man sage von ta^abbata s'arrän, ja
ta'abbata.
„Supponirt man, nach der Wegnahme des Wegfallenden,
so behandle das Uebrige, wie man gewohnt ist. Supponirt
man nicht das Weggenomme, behandle das Wort so, als ob
es ursprünglich durch den letzten übrigbleibenden Consonan-
ten abgeschlossen wäre. Nach der ersten Auffassung sprich
bei tamüd ja tamü, und nach der zweiten ja tami."
Erkl. Bei dem im Tarlum stehenden Worte sind zwei
Formen möglich: 1) dafs man das Weggenommene suppo-
nirt; 2) dafs man es nicht supponirt. Das Erste bezeichnet
man als die Wortform dessen, der die Buchstaben erwartet,
das Zweite als Wortform dessen, der die Buchstaben nicht
erwartet. — Setzt man das Tarlum nach der Form des (das
at-tar/nm. 285
Uebrige) Erwartenden, läfst man das Uebrige nach der Weg-
nahme, so wie es war mit Vocal oder ruhend; man sagt von
g'acfar, ja g'acfa nnd von härit ja häri. Setzt man das Tar-
Mm nach der Weise des (das Uebrige) nicht Erwartenden, so
setzt man das Ende des Woi'ts, wie man damit verfahren
würde, wenn dies das Ende des Wortes wirklich wäre. Man
setzt es indeclinable auf Damm und behandelt es als voll-
ständiges Nomen, man sagt ja häru, ja g'acfu. Bei tamud
sagt man nach der Form dessen, der die Buchstaben erwartet,
ja tamü mit ruhendem Wäw und nach der Form dessen,
der die Buchstaben nicht erwartet ja tami, das Wäw in Ja
und das Damm in Kasr verwandelt, da man es als vollstän-
diges Nomen behandelt und kein declinables Nomen sich fin-
det, dessen Ende Wäw mit voraufgehendem Damm wäre,
ohne dafs Wäw nicht in Ja und Damm nicht in Kasr ver-
wandelt würde.
„Setze die erste Weise nothwendig bei AVorten wie
muslimatun; gestatte beide Weisen bei Worten wie mas-
lamatu."
Erkl. Steht im Tarhim ein Wort, in dem Tä fem. den
Unterschied zwischen Masc. und Femin. bildet, wie in mus-
limatun, mufs man dasselbe in das Tarhim nach der Weise
des (das Ende) Erwartenden setzen. Man sagt also ja mus-
lima. Man darf es nicht nach der Weise des (das Ende)
nicht Erwartenden behandeln, man sagt nicht ja muslimu,
damit dies Wort nicht mit dem Vocativ des Masc. verwechselt
werde. Aber ein Wort, das Tä fem. nicht zum Unterschied
zwischen Masc. und Fem. hat, wird auf beide Weisen behan-
delt, von maslamatu sagt man ja maslamu, ma.
„Wegen des Verszwangs setzt man das Tarhim, ohne
dafs das Wort im Vocativ steht, doch mufs dasselbe zum
Vocativ geeignet sein."
Erkl. Nach dem Voraufgehenden ist das Tarhim die
Wegnahme der letzten Buchstaben in einem Wort, das im
Vocativ steht. Bisweilen wird wegen des Verszwangs das
Ende des Wortes genommen, wenn es auch nicht im Voca-
tiv steht, unter der Bedingung, dafs es überhaupt zum Vo-
cativ passe.
v. G20.
286 l1'0 Bp«cfeö« Hervorhebung;.
Vgl. „Fürwahr wie trefflich ist der Mann, dessen Fcuer-
glanz Tarif, Sohn des Malik (ibnu mali), in der Nacht des
Hungers und der Kälte von ferne erblickt."
L. Die specielle Hervorhebung.
(al-iAtisä«).
Das Iljtisus ist wie ein Vocativ ohne ja, wie der Aus-
druck aj juhä-1-fatä in der Folge nach urg'üni. P>isweilcn
kommt dies ohne ajjun als Folge von al vor, vgl. wir, ich
ineine Araber, die freigebigsten der Spendenden."
Erkl. Das Iljtisas gleicht dem Vocativ der Wortlbrm
nach, doch ist es in dreierlei Hinsicht von ihm verschieden:
1) Steht mit ihm keine Partikel des Vocativ; 2) mufs ihm
etwas voraufgehn; 3) steht al bei ihm. Vgl. „Ich thue das
und das, ich der Mann (afcalu kadä ajjuhä-r-rag'ulu)," und
den Ausspruch des Propheten: „Wir Schaaren der Prophe-
ten, nicht werden wir beerbt, was wir hinterlassen ist Gottes-
schatz nahnu macäs'ira rest. ahussu ma(äs'ira-l-anbijäJi."
LI. Die Warnung — die Anstachelung.
(at-ta&dir — al-i^rä').
„Ein Wai-nender setzt ijjaka und as'-s'arra, so wie
ähnliche Ausdrücke durch ein nothwendig verschwiegenes
Wort in den Accusativ. Ohne ein Verbindungswort gilt dies
bei ijjä; bei anderen Fällen ist die Verbergung des Verbum
nicht nöthig, aufser bei einem Verbindungswort oder einer
Wiederholung, vgl. ad-daigama, ad-daigama den Löwen,
den Löwen, oder „du Nachtwandler."
Erkl. Die Warnung ist die Aufinerksammachung des
Angeredeten auf etwas, wovor er sich hüten mufs. Geschieht
diese durch ijjaka und verwandte Formen, mufs man das
in den Accusativ Setzende verschweigen, gleichviel ob ein
at-ta//c/Ir -- al-iprä'. 287
Verbindungswort sich vorfindet oder nicht, vgl. ijjäka \va-
s'-s'arra. ijjäka steht im Accus, durch ein nothwendig
"weggenommenes Verbuni, d. i. dich warne ich; zum zweiten
vergleiche ijjäka an tafala kadä, d. h. dich warne ich
davor, dafs du so thust. Geschieht die Warnung ohne ij-
jäka und dessen Verwandten, so braucht man nicht das in den
Accusativ Setzende zu verschweigen, aulsei wenn eine Ver-
bindungspartikel sich vorfindet, vgl. mäzi ra^saka wa-s-
saifa: o Mäzin hüte dein Haupt und vermeide das Schwert;
oder wenn das Wort doppelt steht, vgl. den Löwen, den
Löwen, d. i. hüte dich vor. — Steht aber das Wort mit ei-
ner Verbindungspartikel oder einer Wiederholung, so ist die
Verschweigung und Setzung des in den Accus, stellenden
Wortes möglieh, doch kann man es auch hervortreten lassen,
vgl. al-asada oder ihdar al-asada.
,f Abnorm ist ijjäja noch abnormer ijjähu o ihn, wrer
dies als regelrecht betrachtet, schweift vom graden Wege ab."
Erkl. Das Recht der Warnung ist, dafs sie sich auf
die zweite Person beziehe, abnorm ist sie bei der ersten
Person, vgl. „hütet Euch vor mir, und dafs einer von Euch
den Hasen nehme." Noch abnormer ist die Warnung bei der
dritten Person. Vgl. „Wenn der Mann die Sechzig erreicht,
nehme er sich in Acht, (fiv'ijjähu) und hüte sich vor jungen
Mädchen." Dergleichen wird in keiner Weise als regelrecht
betrachtet.
„Den Angestachelten (al-mugrä) behandle wie den Ge-
warnten, doch ohne ijjä in jeder Hinsicht, die wir durchge-
gangen sind."
Erkl. Die Anstachelung al-igräJ ist das Geheifs für
den Angeredeten sich an etwas Löbliches zu halten. Diese
gleicht der Warnung darin, dafs wenn eine Verbindungspar-
tikel oder eine Wiederholung vorkommt, man nothwendig
das in den Accusativ setzende Wort verschweigen mufs, wo
nicht, ist das nicht nothwendig. ijjä wird hierbei nicht ge-
setzt. Ein Beispiel, in dem die Verschweigung des in den
Accusativ setzenden Worts nothwendig ist, wäre ahäka
ahäka deinen Bruder, deinen Bruder, oder ahäka wal-ih-
säna ilaihi deinen Bruder und das Wohlthun gegen ihn.
288 Die Nomina des Verbum und des Hufes.
Ein Fall, in dem Verschweigang nicht nothwendig wäre,
wäre ahftka, d. h. halte dich an deinen Bruder.
LH. Die Nomina des Verbum und des Rufes.
( a s m ä' u - 1 - a f ä 1 i w a - 1 - a s w ä t i ).
„Ein das Verbum vertretendes Wort wie s'attana ein
grofser Unterschied, sah schweig, nennt man ein Nomen
des Verbum. Ebenso ist awwah und mah enthalte dich.
In der Bedeutung des Imperativ, vgl. amina, kommen diese
Nomina häufig vor; in anderer Bedeutung wie z. B. wai
weh und haihäta weit entfernt, stehn sie selten."
Erkl. Nomina des Verbum sind Worte, die an der Stelle
der Verba hinsichtlich des Sinnes und der Rection stehn.
Häufig haben sie den Sinn des Imperativ, vgl. mah = uk-
fuf enthalte dich und ämina in der Bedeutung istag'ib
erhöre. Auch stehn diese Nomina im Sinne des Perfectum,
vgl. s'attana = iftaraka es ist ein Unterschied, s'attana
zaidun wacamrün; haihäta = ba(uda wie haihäta-1-
cakiku fern ist der Karneol (wenn man den Siegelring ver-
loren hat); auch stehn diese Nomina im Sinne des Imper-
fectum, vgl. awwah = atawag'g'afu ich leide Schmerzen;
wai = afg'abu ich wundere mich. Beide Fälle sind nicht
als regelrecht bestimmt. Bei den Nomen, die den Vocativ
erfordern, ist gesagt, dafs der Gebrauch der Form facäli als
Nomen des Verbum indeclinable auf Kasr als regelrecht für
alle dreiradicaligen Verba gelte, vgl. daräbi. Dies erwähnt
Verf. hier nicht, da er sich mit jener Erklärung begnü-
gen kann.
„Zu den Nomen des Verbum gehört calaika und dü-
naka nebst ilaika, so sind auch ruwaida und balha No-
v. 630. mjna jeg Verbum, wenn sie einen Accus, regieren; bewirken
sie aber den Genitiv, so sind sie zwei Masdar."
Erkl. Unter den Verbalnomen giebt es welche, die ur-
sprünglich ein Zarf sind oder durch eine Partikel im Genitiv
asmä'u-1-af äli \va-l-a.v\väti. 289
stehn, vgl. calaika zaidän halte dich an Zaid, oder ilaika
zu dir, d. i. bleib wo du bist; ferner dünaka zaid an, d. i.
fafs ihn. Andere Worte werden als Verbalnomen und als
Masdar gebraucht wie ruwaida und balha. Steht das Wort
nach diesen beiden im Genitiv, so sind sie beide Masdar, vgl.
ruwaida zaidin == irwäda zaidin; ruwaida steht durch
ein verschwiegenes Verbum im Accus. Folgt ihnen aber ein Wort
im Accus., sind sie als zwei Nomina des Verbum zu betrachten.
„Diesem Nomen gebührt die Rcction des von ihm ver-
tretenen Wortes; stelle ihnen das, was sie regieren, nach."
Erkl. Dem Nomen des Verbum steht die Rection zu,
welche dem Verbum gebührt, das sie vertreten; hat das Ver-
bum nur einen Nominativ, ist das Nomen verbi ebenso: so
enthalten sah und mah zwei verborgene Pronomina gleich
dem uskut und ukfuf. In haihäta zaidun steht zaidun
im Nominativ Avie es durch bacuda geschieht. Regiert das
Verbum den Nominativ und Accusativ, ist das Nomen des
Verbum ebenso, vgl. daräki zaid an = adrikhu und da-
räbi camrän. In beiden Nomen des Verbum sind verbor-
gene Pronomina und zaidän und camrän stehen durch diese
Nomina in dem Accusativ. Das Regime des Verbalnomen
mufs nothwendig nachstehn und darf nicht vorgestellt werden,
entgegengesetzt dem Verbum.
„Bestimme die Indetermination den mit der Nünation
stehenden Worten; die Determination ist bei den anderen klar."
Erkl. Das Zeichen, dafs die sogenannten Nomina des
Verbum wirklich Nomina sind, ist, dafs die als Nomina des
Verbum bezeichneten Worte das Tanwin sich anhängen, vgl.
sah, sahin; hajjahal, hajjahalän, lun. Sie hängen sich
die Nünation an, um die Indetermination zu bezeichnen. Die
mit dem Tanwin stehenden Worte sind indeterminirt, die ohne
dasselbe stehenden aber determinirt.
„Die dem Nomen des Verbum ähnelnden Worte, durch
die unvernünftige Wesen angeredet werden, setzt man als
Nomina des Lautes (Interjection); so auch die Worte, welche
nur einen Laut vollständig nachahmen, vgl. kab. Beide
Gattungen sind indeclinable, und dies wird als nothwendig
verlangt."
19
290 Tut heulen Nun der Bestätigung.
Erkl. Die Interjectionen sind Worte, die wie die No-
mina des Verbum behandelt worden, insofern man sieh mit
ihnen zum Ausdruck einer Anrede an das Unvernünftige,
oder zur Wiedergabe eines Sehalles begnügt. — Vgl. zum
ersteren hala zur Anhaltung der Pferde, cadas für das
Maulthier: zum zweiten kab für den Schlag des Schwertes
und g&k für den Raben. Die Nomina des Verbum und des
Tons sind alle indeclinable. — Wie beim Capitel über das
Indeterminirte und Determinirte voraufgeht, sind die Nomina
des Verbum indeclinable, da sie der Partikel darin gleichen,
da fs sie Verba vertreten und keinen Einflufs erleiden. Die
Interjectionen sind indeclinable wegen ihrer Aehnlichkeit mit
dem Nomen des \ erbum.
LIII. Die beiden Nun der Bestätigung.
(nunä-t-tau kidi).
v. t,35. .,Das Verbum erhält eine Bestätigung durch zwei Nun, die
wie die beiden Nun in idhabanna und aksidanhumä sind."
Erkl. Dem Verbum hängen sieh zur Bestätigung zwei
Nun an; das Eine ist das Schwere, vgl. idhabanna, und
das andere das Leichte, vgl. aksidanhuma. Beide kommen
zusammen im Kur. 12, 32. vor. „Fürwahr er wird eingeker-
kert und wird zu den Gedemüthigten gehören."
„Diese beiden Nun verstärken den Imperativ und das
Futur, wenn sie um eine Forderung oder Bedingung zu
bezeichnen vorkommen, und dem immä folgen. Ferner stehn
sie als positives Futur im Schwur. Selten folgen sie nach
mä, lam, lä oder einer andern den Nachsatz bedingenden
Partikel aufser immä. Das Ende der bestätigten Verbal-
forni setze mit Fath, vgl. ubruzan."
Erkl. Man hängt die beiden Nun der Bestätigung an
den Imperativ, vgl. idriban zaidän und an das Futurum,
welches eine Forderung anzeigt (litadribanna) oder das als Be-
dingung vorkommt, nach dem durch mä bestärkten in, vgl.
Kur. 8, 59. „Und welche du irgend (immä) im Kampfe
nünä-t-taukidi. 291
fängst, bewege durch sie die Hinterstehenden zur Flucht."
Dasselbe findet statt bei einem Futur, das als Nachsatz zu
einem positiven Futur-Schwur steht, vgl. wa-1-lahi lata-
dribanna zaidän; ist derselbe nicht positiv, wird er nicht
durch Nun bestätigt, vgl. wa-1-lahi lä tafcal kadä; so
verhält es sich auch wenn der Schwur im Praesens steht,
vgl. wa-1-lahi lajakümu zaidun. Selten tritt dieses Nun
zu einem Imperfectum, das nach dem pleonastischen m ä steht,
ohne dafs dasselbe von in begleitet wäre. Vgl. „Gewifs mit
irgend einem Auge werde ich dich hier sehn bicainin mä
arajannaka hähunä"; ebenso ists bei einem Imperfectum,
das nach lam steht.
Vgl. „Es wird ihn der Unkundige so lange er ihn
nicht kennt, für einen S'aih halten, der mit dem Turban auf
.«einem Thron geschmückt ist,"
Ebenso verhält es sich mit dem Imperfectum, das nach
dem negativen lä steht, vgl. Kur. 8, 25. „Hütet euch vor
einem Unheil, welches nicht diejenigen von Euch, welche
Unrecht gethan haben, ausschliefslich treffen wird." — Eben-
falls sind diese Nun selten bei dem Imperativ, welcher
nach den Partikeln der Bedingung steht, immä ausgenommen.
Vgl. „Wenn du von ihnen einen fassest, so kommt er
nimmer wieder; der Tod der Bani Kutaiba kühlt deinen
Zorn."
Das durch Nun bestätigte Verbum ist unflectirbar auf
Fath, wenn ihm nicht ein Alif, Ja oder Wäw des Prono-
men folgt.
„Bezeichne ein solches Imperfectum vor einem aus schwa-
chen Buchstaben gebildeten Pronomen mit den Vocalen, die
als homogen bekannt sind. Nimm diese Pronomina weg,
Alif ausgenommen; und ist der letzte Buchstabe des Verbum
ein Alif, so setze durch dasselbe eine nicht auf Wäw oder
Ja im Nominativ stehende Form mit ja, vgl. is(ajanna,
sacjän. Nimm Alif Aveg, wo diese beiden Buchstaben (Wäw
oder Ja) im Indicativ stehn. Beim W"äw und Ja wird ein
homogener Vocal erzielt, vgl. ihs'ajin ja hin du mit Kasr
und ja kaumu ihs'awun mit Damm. Verfolge die Analogie
gleichmäfsig fortbildend."
19*
292 ™e beiden Nun iler Bestätigung.
Eikl. Das durch diese Nun bestätigte Verbum steht,
wenn das Alif des Dual oder Wäw des Plural oder Ja 2. pers.
fem. mit ihm verbunden wird, mit Fath vor dem Alif, mit
Damm vor dem Waw, und mit Kasr vor dem Ja. Das Pro-
nomen fällt weg, wenn es Waw oder Ja ist, und bleibt, wenn
es Alif ist. Vgl. tadribanni, tadribunna und tadribinna
für tadribaninna, tadribünanna und tadribinanna.
Das Nun fällt weg, weil ähnliche Buchstaben sich hier ein-
ander folgen, dann wird Waw und Ja weggenommen, weil
zwei ruhende Buchstaben zusammenstofsen und so entstehn
diese Formen. Alif fällt nicht weg wTegen seiner Leichtig-
keit, so entsteht die Form tadribanni. Das Damm bleibt um
Waw, und Kasr um Ja anzudeuten. Dieses gilt, wenn das
Verbum drei starke Radicale hat. Hat es aber einen schwa-
chen, kann das Ende durch Alif, Waw und Ja gebildet wer-
den. Ist Wräw oder Ja der Endbuchstabe, fällt derselbe
wegen des Waw und Ja des Pronomen aus und der vor
dem Waw7 des Pronomen stehende Buchstabe versieht sich
mit Damm, mit Kasr der vor dem Ja des Pronomen, vgl.
tagzüna, tarmüna, tagzina, tarmina. Hängt man an
diese Formen das Nun der Bestätigung, behandelt man sie
wie die Verba mit starken Stammbuchstaben. Man nimmt
das Nun des Indicativ und Wäw und Ja der Pronomina weg,
vgl. tagzunna, tarmunna, tagzinna, tarminna. Dies
findet statt, wenn das Nun der Bestätigung sich auf Wäw
oder Ja (als Ausdruck des Subjects) stützt: stützt es sich
aber auf Alif, so wird das Ende der Form nicht weggenom-
men, sondern Alif bleibt und der ihm voraufgehende Buch-
stabe wird mit einem homogenen Vocal, d. i. Fath versehn,
vgl. tagzuwänni, tarmijänni. Ist der Endbuchstabe des
Verbum Alif und steht das Verbum im Indicativ mit anderen
Buchstaben als Wäw und Ja, wie z. B. mit Alif und dem
verborgenen Pronomen, so wird das Alif am Ende des Verbum
in Ja verwandelt und mit Fath versehen, vgl. iscajanni.
tascajänni, iscajanna. Hat aber die Form im Indicativ
ein Wäw oder Ja als die in ihm liegenden Subjecte, so wird
Alif weggenommen und es bleibt Fath das davor stand, wäh-
rend Wäw mit Damm und Ja mit Kasr steht, vgl. ihs'a-
wunna und ihs'ajinna. So ist's, wenn das Nun der Bestä-
tigung sich diesen Formen anhängt; ist das aber nicht der Fall,
nunä-c-taukidi. 293
so steht weder Wäw mit Damm noch Ja mit Kasr, sondern
beide stehn in Ruhe, tahs'auna, taljs'aina, ihsau, iljs'ai.
„Das leichte Nun der Bestätigung steht nicht nach Alif,
sondern nur das Verstärkte, das Kasr des Nun ist gewöhnlich."
Erkl. Das leichte Nun der Bestätigung steht nicht nach
Alif, man sagt nicht idribän, sondern es mufs das tas'dirte
mit Kasr sein idribänni, entgegengesetzt dem Junus, der
das leichte Nun nach Kasr erlaubt; bei ihm mufs dasselbe
auch mit Kasr stehn.
„Man füge ein Alif vor dem Nun der Bestätigung hinzu,
wenn man ein Verbum, dafs sich an das Nun femin. anlehnt
mit dem bestätigenden Nun versieht.
Erkl. Wird das Verbum, welches sich an das Nun
feminini lehnt, mit dem Nun der Bestätigung versehn, so mufs
man das Nim feminini und Nun der Bestätigung durch ein
Alif trennen. Dies geschieht wegen des Widerwillens den
man hat, ähnliche Buchstaben auf einander folgen zu lassen,
man sagt idribnänni.
„Nimm ein leichtes Nun der Bestätigung wegen eines
ruhenden folgenden Buchstaben weg; dasselbe geschieht nach
einem anderen Vocal als Fath., wenn du abbrichst. Stelle,
wenn du das Nun in der Pause weggenommen hast, die drei
Buchstaben wieder her, welche seinetwegen in der Verbindung
ausfielen. Setze an die Stelle des Nun nach einem Fath ein
Alif in der Pause, vgl. für kifan kifä.
Erkl. Folgt dem durch ein leichtes Nun bestätigten
Verbum ein ruhender Buchstabe, so mufs das Nun wegen des
Zusammenstofses zweier ruhenden Consonanten wegfallen,
vgl. idriba-r-rag'ula urspr. idriban ar-rag'ula. Das Nun
der Bestätigung fiel weg, weil es mit einem ruhenden Buch-
staben zusammentrifft, d. i. mit dem Läm der Determination.
Vgl. „Verachte nicht den Armen vielleicht, dafs du ei-
nes Tages tief dich beugst, während das Schicksal ihn erhebt. "•
So nimmt man auch das leichte Nun der Bestätigung in
der Pause, wenn es nach einem anderen Vocal als Fath, d. h.
nach Damm und Kasr steht; dann stellt man das wieder her,
294- D*8 /.weite Declination.
was wegen des Nun der Bestätigung wegfiel, vgl. idribun
in der Pause idribü; idribin in der Pause idribi. Man
nimmt uns leichte Nun der Bestätigung wegen der Pause weg
und stellt das Wäw oder Ja wieder her, welche man wegen
des Nun der Bestätigung genommen. Steht das leichte Nun
der Bestätigung nach einem Fath, setzt man statt des Nun
in der Pause ein Alif, vgl. für idriban idriba.
LIV. Die zweite Declination.
(mä lä j ansarifu).
„Die Flexion (as-sarf) ist ein Tanwin, das auftritt, um
eine Qualitätsbestimmung darzuthun, in Folge deren das No-
men vollständig flectirbar ist."
Erkl. Gleicht das Nomen der Partikel, so heifst es in-
declinable (mabnij oder unflectirbar (gairu mutamakkinin);
gleicht es nicht der Partikel, heifst es declinable (mucrab)
und flectirbar (mutamakkin). Das flectirbare Nomen zerfällt
in zwei Klassen: 1) das dem Verbum gleichende, dann heifst
es schwach declinirt (gairu-1-munsarif ) oder „flectirbar" nicht
durchaus (mutamakkinun gaira amkana); 2) das dem Verbum
nicht gleichende, dies heifst vollständig declinirbar (munsarif )
oder flectirbar durchaus (mutamakkinun amkana). Zeichen
der vollständigen Declinabilität d. i. der ersten Declination
ist, dafs das Nomen im Genitiv Kasr hat, sei es, dafs es mit dem
al oder der Annexion, oder ohne beide steht; ferner dafs die
Flexion eintritt, d. h. das Tanwin, welches weder das der Gegen-
überstellung (mukäbala), noch das stellvertretende ist, und wel-
ches eine Qualitätsbestimmung bezeichnet, die darin besteht, dafs
sie das Nomen berechtigt als vollständig declinable bezeichnet
zu werden, d. h. dafs das Nomen dem Verbum nicht gleiche*)
vgl. marartu biguläinin, Avagulämi zaidin wa-l-gu-
lämi. — Das Tanwin der Gegenüberstelluno; wäre das in
*) Denn das Verbum hat zwar Nominativ-Indicativ ar-raf'u und
den Aceusativ-Subjunctiv an-na.vbu, aber nicht den Genitiv al-g'arru.
mä lä jaiuarifu. 295
adricätin und das Tanwin fem. plur. sanus. Das Tanwin der
Stellvertretung ist das in g'avvärin, da es Ja, vertritt. Dies
steht auch bei der unvollständigen Declination. — Dem un-
vollständig declinablen Worten hängt sich dieses Tanwin
nicht an; dasselbe steht im Gen. durch Fath, wenn es nicht
annectirt wird, oder al nicht davortritt, vgl. ahmadu. Wird
es aber annectirt oder tritt al davor, so steht es im Genitiv
durch Kasr, vgl. b Pa h m a d i k u m, b i - 1 - a h m a d i. Dem Nomen
wird die Flexion nur dann verwehrt, wenn dabei zwei Ursachen
von den neun Ursachen sich vorfinden oder eine von ihnen die
an der Stelle von zweien steht. Die neun Ursachen sind in
zwei Viersen zusammengefafst.
Vgl. 1) „Abweichung (die Bildung durch Aende-
rung der Form); 2) Eigenschaft eines Adjectiv; 3) Fe-
mininum; 4) Determination; 5) Fremdnamigkeit; 6) Plural;
7) Zusammensetzung; 8) das servile Nun mit vorhergehen-
dem Alif; 9) die Verbalf'orm. Diese Regel ist nur annähe-
rungsweise Bestimmung."
Das an der Stelle von zwei Ursachen Stehende ist
1) das verkürzbare Alif feminini, vgl. hublä oder das ver-
längerte, vgl. hamrä?u; 2) der Plural, der die äufserste
Länge erreicht hat, al-g'amcu-l-mutanähi, vgl. masäg'idu.
Darüber handeln wir noch besonders.
„Alif fem. verwehrt ganz allgemein dem Wort, welchem
es sich anschliefst die Flexion, wie es auch immer steht."
Erkl. Das Wort, in welchem Alif fem. sich findet, kann
nicht die vollständige Flexion haben, gleichviel, ob Alif das
Verkürzbare oder das Verlängerte ist; gleichviel, ob das
Wort als Eigenname auftritt oder nicht.
„Das Alif fem. verhindert die Flexion der Vermehrungs-
buchstaben in der Form faclänu bei einem Eigenschaftswort,
dafs frei davon ist mit Tä fem. beschlossen zu werden."
Erkl. Dem Nomen wird die Flexion verwehrt, wenn es
als Eigenschaftswort steht und die Sylbe änu pleonastisch
hinzutritt, unter der Bedingung, dafs sein Femininum nicht
durch Tä fem. gebildet werde, vgl. sakränu. Dies hat die
vollständige Declination nicht, da es als Eigenschaftswort
296 Die /.weite Declination.
stellt und änu als Vermehrung dazu tritt; auch die gestellte
Bedingung erfüllt ist; denn man sagt beim Femininum nicht
sakränatun, sondern sakra. Steht aber das Masculinum in
der Form faManu und das Femininum als faM anatun, so hat
diese Form die vollständige Declination, vgl. rag'ulun sai-
fanün fem. saifänatun.
..kin ursprüngliches Eigenschaftswort und die Form af'al u
bilden nicht das Femininum durch Ta."
Erkl. Das Eigenschaftswort wird gehindert (an der voll-
ständigen Declination) unter der Bedingung, dafs es ursprüng-
lich, d. h. nicht zufällig sei; wenn noch hinzukommt, dafs
es nach der Form afcalu geht und Tä fem. nicht annimmt,
vgl. ahmaru. Nimmt aber diese Form Ta fem. an, so hat
sie die vollständige Flexion, vgl. armalun fem. armalatun,
während ahmaru die Flexion nicht hat, da man im Femin.
hamnVu sagt. Dieses Wort ist an der Flexion verhindert,
weil es ein Eigenschaftswort ist und eine Verbalform hat.
Ist aber das Eigenschaftswort zufällig wie z. B. arbacun,
das nicht ursprünglich ein Eigenschaftswort, sondern Zahl-
wort ist und dann als Eigenschaftswort gebraucht wurde, so
hat dies keinen Einflufs die vollständige Flexion zu verwehren.
„Setze ohne Einflufs auf die Declination das zufällige Ei-
genschaftswort, vgl. arbacun und das zufällige Nomen; so
▼erhält sich adhamu Fessel, weil es ursprünglich als ein Ei-
genschaftswort gesetzt war, dessen vollständige Flexion ver-
wehrt ist; ag'dalun, ahjalun, afcän haben vollständige
Flexion; bisweilen aber setzt man sie als verwehrt davon. (i
Erkl. Ist das Nomen nach der Form afcalu als Eigen-
schaftswort gebraucht, so ist es nicht ein ursprüngliches, son-
dern nur ein zufälliges, vgl. arbacun. Dann setze es un-
wirksam, d. h. berücksichtige es nicht in Hinsicht der
Verwehrung der vollständigen Flexion, wie man auch das
zufällige Nominelle unberücksichtigt läfst in Worten, welche
ursprünglich Eigenschaftsworte waren; vgl. adhamu für
kaidun. Denn dies ist ursprünglich ein Eigenschaftswort
für etwas, worin eine Schwärze ist, dann wird es wie die
Nomina von jedweder Fessel gebraucht, aber trotzdem ver-
wehrt man es von der vollständigen Flexion in Hinblick auf
mi lä jansaritu. 297
den Ursprung. Worte wie ag'dalun für den Habicht, alj-
jalun für den Vogel und afcän für die Viper sind keine
Eigenschaftsworte. Ihr Recht wäre die vollständige Flexion
zu haben, doch verwehren einige ihnen dieses, weil sie den
Schein des Eigenschaftsworts in ihnen berücksichtigen, vgl.
ag'dalu der Starke, ahjalu mit der Bedeutung der Verstel-
lung, afcä mit der Bedeutung des Verwerflichen. Man findet
sie ohne die vollständige Declination, weil sie eine Verbalfonn
haben, und zweitens Eigenschaftsworte zu sein scheinen. Ge-
wöhnlich giebt man ihnen aber die vollständige Declination,
da sie nicht wirkliche Adjectiva sind.
„Die Verwehrung eines abgeleiteten Wortes, das zugleich
Eigenschaftswort ist, findet hei den Worten matnä, tulätu
und uharu statt. Die beiden Paradigmata matnä und tu-
lätu werden so von den Zahlen eins bis vier gekannt."
Erkl. Zu den die vollständige Flexion verweigernden
Worten gehört die geänderte Form des Nomen und das Ei-
genschaftswort. Dies hat statt bei den Zahlwörtern, die in-
declinable auf fucälu und mafcalu stehn. tulätu ist abge-
leitet von talätatun talätatun und matnä von itnäni
itnäni. — Diese beiden Paradigmata finden sich bei den
Zahlen von eins bis vier, auch hört man sie für die von
fünf und zehn. Einige meinen, sie kämen auch von 6, 7,
8 und 9 vor. Ferner gehört zu den Formen, welche die
vollständige Flexion deshalb nicht haben, weil sie abgeleitet und
Eigenschaftsworte sind, so uharu von äharu. Als reines
Ergebnifs stellt sich aus den Worten Verf's. dar, dafs das
Eigenschaftswort, wenn es änu als Vermehrungsbuchstaben
hat, wenn es dem Verbum gleicht, und abgeleitete Formen
bietet, an der vollständigen Flexion verhindert ist.
„Verbürge Pluralen, die den Paradigmen mafäcilu und
mafäcilu ähnlich sind, die Verwehrung von der vollständi-
gen Flexion."
Erkl. Die zweite Ursache, Avelche selbstständig für sich
die Verwehrung der Flexion bewirkt, ist der möglichst
lange Plural. Dieser umfafst alle Plurale, nach deren Alif
noch zwei Buchstaben, oder drei, von denen der mittelste
ruhend ist, folgen, vgl. masäg'idu, masäbihu. Ist der
298 wotc Decfination.
Plural den Formen mafä'ilu und mafiVilu ähnlich., so ist
derselbe von der Flexion verwehrt, wenn auch der Anfangs-
buchstabe nicht Mira isi . vgl. dawäribu und kanädilu.
[st jedoch der dritte Radical mit «'inen VocaJ versehen steht
die Flexion, vgl. saj&kilatun.
,,Kin mit einem .sehwachen Buchstaben versehenes Wort
wie al-g'awari lafa im Nomin. und Gen. wie säri sich
abwandeln."
Erkl. Ist dieser d. h. der möglichst lange Plural mit
einem schwachen Stammbuchstaben am Ende versehn, so läfst
man denselben sich wie die defectiven Formen abwandeln, vgl.
sarin. Man setzt sie mit Tanwin und supponirt Nomin. und
Genit. Das Tanwin steht an der Stelle des weggefallenen Ja.
Im Accus, setzt man das Ja und versieht es mit Fath ohne
Tanwin, vgl. g'awärin Acc. g'awärija, ursprünglich im Nom.
g'awäriju; das Ja fiel weg, und an seine Stelle trat das
Tanwin.
„Das Wort saräwilu hat mit diesem Plural eine Achn-
lichkeit, welche ebenfalls die Flexionsunterlassung erfordert."
Erkl. saräwilu, da es die Form des möglichst langen
Plural hat, ist an der vollständigen Flexion gehindert, indem
es jenem Plural gleicht. Einige meinen, dies Wort könne mit
der Flexion und ohne dieselbe stehn; Verf. wählt aber die
Auffassung, dafs es sich nicht vollständig fiectiren lasse.
„Wird durch die erwähnte F"orm ein Eigenname oder
etwas dem ähnliches bezeichnet, so ist die Verwehrung der
Flexion richtig."
Erkl. Wird ein möglichst langer Plural oder etwas
ihm durch die Aehnlichkeit der F'orm sich anschliefsendes
als Nomen proprium gesetzt, so wird ihm die Flexion
verwehrt , da es als Eigenname steht und den frem-
den Worten gleicht. Denn kein arabischer Singular geht
nach dieser Form. Von einem I^igennamen masäg'idu,
masäbihu gebraucht man nur die schwache Declination.
„Dem Nomen proprium verwehre die vollständige F'lexion,
wenn es in enger Zusammensetzung verbunden ist, vgl.
mafdikariba.'-
mä lä jansarifu. 299
Erkl. Die Flexion ist verwehrt durch die Eigenschaft
des Nomen proprium und die Zusammensetzung, vgl. macdi-
karibu im Nomin., mafdikariba im Gen. und Acc; bacla-
bakku, ka. Man übt die Flexion auf den zweiten Theil
aus und verwehrt die vollständige, da das Wort ein Eigen-
name und zugleich zusammengesetzt ist.
„So verhalten sich auch die Nomina propria, die die
zwei Vermehrungsbuchstaben der Form faclänu enthalten,
vgl. gatafänu, isbahänu."
Erkl. Dem Nomen wird die vollständige Flexion ver-
wehrt, wenn es als Nomen proprium steht und die beiden
Vermehrungsbuchstaben änu darin sich finden. Man verwehrt
die Flexion aus diesen beiden Gründen.
„So verhält sich auch ganz allgemein ein Femininum
auf Ha fem. Als Bedingung, unter der ihm die vollständige
Flexion verwehrt wird, ist gestellt, dafs das Wort mehr als
drei Buchstaben habe, oder wie g'üru, sakaru, oder zaidun,
als Name einer Frau, nicht eines Mannes, sei. Zwei Behand-
lungsweisen giebts für die Eigennamen, wTelche weder eine
früher vorhandene Masculin-Form noch eine fremdartige
Form hatten wie hin du; doch ist die Verwehrung richtiger."
Erkl. Die vollständige Flexion wird auch verwehrt durch
die Eigenschaft des Nomen proprium und das Femininum.
Steht das Wort durch Ha fem. im Femininum, so ist die
vollständige Flexion ganz allgemein verwehrt, d. h. es gilt
gleich, ob der Eigenname ein Masculinum bezeichnet, vgl.
talhatu, oder ein Femininum wie fätimatu; gleichviel, ob
es mehr als drei Buchstaben hat oder nicht, vgl. tubatu,
ta-, kulatu, ta. Ist das Wort durch die Beziehung Femi-
ninum, d. h. ist es Nomen proprium für ein weibliches We-
sen, so besteht es entweder aus drei Buchstaben oder aus meh-
reren. Besteht es aus mehreren, so hat es die vollständige
Flexion nicht, vgl. zainabu, ba, sufädu, da. Hat es nur
drei Buchstaben, von denen der mittlere vocalisirt ist, so hat es
auch die vollständige Flexion nicht. Ebenso hat es dieselbe
nicht, wenn der mittlere Buchstabe vocallos und das Wort
ein fremdes ist, vgl. g'üru oder von einem Masculinum auf
ein Femininum übertrafen ist, vgl. zaidun als Name einer
300 Die zweite Declioation.
Frau. Verhält sich aber das Wort nicht so, nämlich so lern
der mittlere Bachstabe zwar vocallos steht, doch das Wort
weder fremdartig noch von einem Masc. auf ein Fem. über-
trafen ist, 80 hat es sowohl die vollständige Flexion als die
\ erwehrung davon, doch ist die Verwehrung besser.
..Das durch die ursprüngliche Setzung und durch die
innere Determination Fremdartige kann, wenn es drei Buch-
staben überschreitet, die vollständige Flexion nicht haben."
Erkl. Die vollständige Flexion beim Nomen wird auch
verhindert durch die Fremdartigkeit und die innere Deter-
mination. Die Bedingung davon ist, dafs es in der fremden
Sprache ein Eigenname mit mehr als drei Radicalen sei,
vgl. ibrahimu, isma(ilu. Diese Worte haben die vollstän-
dige Flexion nicht, da sie Eigennamen und fremdartig sind.
Ist das fremdartige Wort nicht Eigenname in der fremden
Sprache, sondern in der ai'abischen, oder ist es in beiden
indeterminirt, vgl. lig'ämun als Eigenname und nicht als
solcher; so setzt man das Wort mit vollständiger Flexion.
Auch giebt man die vollständige Flexion den fremdartigen
Eigennamen mit drei Buchstaben, gleichviel ob der mittlere
Buchstabe mit Vocalen oder ohne Vocal steht, vgl. s'ata-
run, nühun.
„Dasselbe ist der Fall mit Wörtern, welche Formen ha-
ben, die dem Verbum speciell zukommen oder überwiegend
von diesem gebraucht werden, vgl. ahmadu, jaclä."
Erkl. Die vollständige Flexion des Nomen findet nicht
statt, wenn dasselbe ein Nomen proprium ist und nach einer
Form geht, die dem Verbum durchaus oder vorzugsweise
zukommt: 1) Speciell sind dem Verbum zugetheilt die For-
men, welche sich aufser beim Verbum nur selten finden, so
fucilu, faccalu. Nennt man einen Mann duribu, oder
kallamu, verwehrt man diesem Nomen proprium die voll-
ständige Flexion. Die Formen, welche beim Verbum über-
wiegen, sind die, welche häufig beim Verbum gefunden wer-
den, oder die einen Zusatz haben, der auf eine Verbal-
Eigenschaft, und nicht auf eine Nominal-Eigenschaft hinlcitet,
vgl. itmidu, isbacu. Diese beiden Formen sind beim Verbum
häufig aber nicht beim Nomen, vgl. die Imperative der dreiradi-
ma lä jansarifu. 3()|
caligen Verba idrib, isma(. Gebraucht man daher itmadu,
isbacu als Nomina propria, so haben sie die vollständige
Flexion nicht, da sie Eigennamen und zugleich Verbalformen
sind. — 2) Formen wie ahmadu und jazidu. Hamz und
Ja drücken im Verbum Eigenschaften, d. i. die erste oder
dritte Person, doch nicht im Nomen Eigenschaften aus. Diese
Form ist überwiegend verbal, d. h. sie findet sich dort vorzugs-
weise. Die vollständige Flexion ist diesen Formen verwehrt,
weil sie Eigennamen sind und Verbal -Formen haben. Ist
aber die Form weder speciell dem Verbum zugetheilt noch da
überwiegend, so ist die Flexion nicht verwehrt, vgl. darabun.
Denn diese Form findet sich beim Nomen und Verbum
gleich oft.
„Die Wortformen, in denen ein Alif zum Anschlufs
hinzugefügt wird, werden, wenn sie als Eigennamen gesetzt
werden, nicht flectirt."
Erkl. Die vollständige Flexion ist dem Nomen verwehrt
wegen der Bedeutung als Eigennamen und des verkürzbaren
Anschlufs-Alifs, vgl. calkä, arta. Diese haben die Flexion
nicht, da sie als Eigennamen stehn und das Anschlufs-Alif
haben, welches dem Alif feminini in der Hinsicht gleicht,
dafs die Formen, in denen es sich findet, in diesem Fall,
d. h. wenn sie als Eigennamen gebraucht werden, das Tä
fem. nicht annehmen. So bildet man von calkä nie calkä-
tun, wie man von hubla nicht hublätun bildet. Ist das
Wort mit dem Anschlufs-Alif kein Eigenname wie calkä und
arta bevor sie als Eigennamen gebraucht wurden, so haben
sie die Flexion, denn in diesem Zustande gleicht das Alif
in ihnen nicht dem Alif feminini. Dasselbe findet statt, wenn
das Anschlufs-Alif gedehnt ist wie cilbä?un. Man flectirt
das Wort, worin es vorkommt, sei es Eigenname oder ein
Unbestimmtes.
„Der Eigenname hat die vollständige Flexion nicht, wenn
er durch Abweichung entstanden ist, wie die Form fucalu
der Bestätigung oder wie tucalu. Die Abweichung und in-
nere Bestimmtheit bewirken die schwache Declination von
saharu, wenn damit die Individualisirung (d. h. die Be-
schränkung auf den heutigen Tag) bezeichnet wird."
;5(|0 Die zweite Dcclination.
Erkl. Hie vollständige Flexion eines Nomen, das als
Eigenname gebraucht wird oder demselben gleicht, und in
dem die Abweichung stattfindet, wird stets verwehrt. Dies
geschieht an drei Stellen: 1) bei den Bestätigungs- d. i.
Verstärkungs-Worten der Form fucalu. Sie haben die voll-
ständig' Flexion nicht, da sie den Eigennamen ähneln und
man in ihnen abgewichen ist; vgl. g'uma'u urspr. g'a-
m'awatun, denn der Singular ist g'amca?u, man weicht also
von g'am(äwätun zu g'uma'u ab. Diese Form ist determi-
nirt durch die supponirte Annexion d. i. g'umafuhunna.
Die Definition dieser Worte ist der Definition der Eigenna-
men darin ähnlich, dafs auch sie determinirt sind doch in
der Wortform eigentlich nichts determinirendes liegt. 2) Die
Eigennamen, bei denen man zu der Form fucalu abweicht,
vgl. cumaru urspr. (ä mir un. Diese haben die Flexion nicht,
da sie als Eigennamen stehn und in ihnen die Abweichung
statt hat. 3) sahara, wenn man damit einen bestimmten Tag
bezeichnen will, vgl. „ich kam zu dir Freitag morgen (g'Ptuka
jauma-l-g'um(ati sahara)." sahara hat die Flexion nicht,
-wegen der Abweichung, und weil es dem Eigennamen ähn-
lich ist, denn man weicht hier von as-sahara, das ein be-
stimmter Begi'iff ist ab. Das bestimmte Wort mufs ursprüng-
lich mit al stehn und man weicht hier davon ab. Die Be-
stimmung von sahara gleicht der Bestimmung des Eigen-
namen von der Seite, dafs man es nicht mit dem Artikel
ausspricht.
„Setze indeclinable auf Kasr die Form facäli als einen
Eigennamen Feminini. Dies ist ähnlich dem g'us'amu. Bei
den Tamimiten flectire das indeterminirt Stehende von allen
den Worten, auf Avelche die Determinirung Eindi'iick machte."
Erkl. Ist der Eigenname nach der Form fa(äli, vgl.
hadämi, so haben die Araber zwei Behandlungsweisen. Die
Iliir'azitcn lassen es indeclinable auf Kasr, vgl. hadämi; die
Tamimiten flectiren es nach der schwachen Dcclination, da
es als Eigenname steht und die Abweichung in ihnen ist,
urspr. hädimatun, räkis'atun, worauf man zu hadämu
und rakäs'u abwich, wie man von cämirun und g'äs'imun
zu cumaru und g'us'amu abwich. Verf. giebt an, dafs das Wort,
welches die vollständige Flexion aus dem Grunde nicht hat, weil
ma hl jansarifn. 303
es als Eigenname steht und dazu noch eine andere Ursache hatte,
die vollständige Flexion bekomme, Avenn die Eigenschaft des
Eigennamen dadurch, dafs das Wort indeterminirt steht, weicht;
da dann die eine Ursache entfernt ist, und eine Ursache die
Verhinderung an der Flexion nicht bewirken kann, vgl. macdi-
karibun, gatafänun, fätimatun etc., die alle Eigennamen
waren und deshalb die vollständige Flexion nicht hatten,
weil dazu noch eine Ursache hinzukam. Setzt man diese
Worte aber indeterminirt, so haben sie die vollständige
Flexion, weil nun die eine Ursache entfernt ist, indem sie
nicht als mehr als Eigennamen stehn.
Das Resum^: Die Eigennamen haben die vollständige
Flexion nicht, bei der Zusammensetzung, der Vermehrung
durch änu, dem Femininum, der Fremdartigkeit, der Ver-
balform, dem verkürzbaren Anschlufs - Alif , und der Ab-
weichung.
„Die defectiven Formen von ihnen wählen in ihrer Flexion
die Weise von g'awärin."
Erkl. Alle defectiven Formen, deren entsprechende Pa-
radigmata bei dem vollständigen starken Verbum die vollstän-
dige Flexion nicht hatten, verhalten sich ebenso, aufser dafs
sie wie g'awärin darin gehn, dafs sie im Nominativ- und
Genit. mit dem stellvertretenden Tanwin stehn und im Accus.
Fath ohne Tanwin haben, vgl. kädin als Eigenname einer
Frau. Denn das entsprechende Paradigma beim starken Ver-
bum wäre däribu als Eigenname einer Frau. Dies hat die
vollständige Flexion nicht, da es als Eigenname steht und Fe-
mininum ist. So hat auch kädin die vollständige Flexion nicht,
da es als Eigenname und als Femininum steht. Es gleicht
dem g'awärin darin, dafs es am Ende Ja mit voraufgehen-
dem Kasr hat und ebenso geht.
„Wegen Verszwangs und entsprechender Stellung wird
das Wort flectirt, dem diese Flexion verwehrt war. Auch
wird bisweilen das Flectirbare nicht flectirt."
Erkl. Beim Verszwang kann das unvollständig Flectir-
bare vollständige Flexion haben, vgl. „Schau aus mein
Freund, ob du nicht Kameelreiterinnen siehst (min zacä:>ini)."
Dies ist häufig und hierin stimmen die Basrenser und Kü-
V.
304 Die Declination des Verbum.
fenser überein. Auch kommt die Flexion wegen der entspre-
chenden Stellung vor, vgl. Kur. 76, 4. „Fufs und Nacken-
fessel im Feuer." saläsilän ist hier flectirt, weil es in der
Stellung dem Nachstehenden entspricht. Die Verhinderung
dos vollständig flectirbaren Worts an der Flexion wird im
\ erszwang von einigen erlaubt, von anderen aber, nämlich
den meisten Basrensern verwehrt. Man beruft sich in Hin-
sicht der \ erwehrung auf die Stelle: „zu denen, welche sie
gezeugt haben, gehört der cAmir der lange und breite."
Man verwehrt hier dem cämir die Flexion, während doch
nur die Patenschaft als Eigenname hervortritt.
LV. Die Declination des Verbum.
(i'räbu-1-fTli).
„Setze ein Imperfectum in den Nominativ (Indicativ),
wenn es von einem Regens des Accusativ (Subjunctiv) und
des G'azm frei ist, vgl. tascadu."
Erkl. Ist das Imperfectum von einem Regens des Accu-
sativ (Subjunctiv) und einem Regens des G'azm frei, so steht
es im Nominativ (Indicativ). Man streitet darüber, was den
Indicativ bewirke. Die Einen meinen, es stehe im Indica-
tiv, da es an der Stelle des Nomen stehe; in zaidun ja-
dribu stehe jadribu an der Stelle von däribun und des-
halb sei es im Nominativ (Indicativ). Auch sagt man, es
stehe im Indicativ, weil es frei sei von einem Regens des
Accus. (Subjunctiv) und einem Regens des G'azm, so ist die
Meinung des Verf.
„Durch lan setze in den Subjunctiv, wie auch durch kai
und an; dies letztere darf aber nicht nach einem Verbum
des Wissens stehn. Durch an nach zanna setze den Sub-
junctiv, halte aber auch den Indicativ für richtig. Im letz-
teren Fall, halte es für das aus an na erleichterte an; dies
ist durchgängig."
Erkl. Das Imperfectum steht im Subjunctiv, wenn bei
ihm eine denselben regierende Partikel steht d. i. lan, kai,
i'räbu-1-fi'li. 3Q5
an, idan, vgl. lan adriba, g'Ptu likai atacallama, uridu
an taküma und idan ukrimaka im Nachsatz von ätika.
Steht an nach calima und solchen Verben, die etwas Siche-
res bezeichnen, so mufs der Indicativ des Verbum folgen, und
in diesem Fall ist an aus anna erleichtert, vgl. Silimtu an
jakümu urspr. annahu jakümu, an ist das erleichterte
anna; das Nomen desselben fiel weg und es bleibt nur das
Habar. Dieses an regiert nicht den Subjunctiv, denn es hat
nur der Form nach zwei Buchstaben, ist aber eigentlich
dreibuchstabig; jenes hingegen ist zweibuchstabig der Form
und dem Wesen nach. Steht an nach zanna und dgl., d. h.
den Verben, die das Wahrscheinliche bezeichnen, so sind
bei dem folgenden Verbum zwei Auffassungen möglich:
1) der Subjunctiv, in dem man an als eine den Subjunctiv
regierende Partikel bebandelt; 2) der Indicativ, da es aus
dem schweren anna erleichtert ist, vgl. zanantu an ja-
kümu, jaküma. Die restitutio beim Indicativ: zanantu
annahu jakümu. an ist das erleichterte anna, sein Nomen
fiel aus, und es blieb das Habar, nämlich das Verbum mit
seinem Subject.
„Einige setzen an da, wo es richtigerweise die Rection
haben könnte, ohne Rection, indem sie es als das ihm ver-
wandte mä betrachten."
Erkl. Einige Araber geben dem den Subjunctiv regie-
renden an keine Rection auf das Verbum Imperfect. Wenn
an auch nicht nach den Verben, die das Gewisse oder das
Wahrscheinliche bezeichnen, steht, so tritt doch das Verbum
nach ihnen in den Indicativ, indem diese es wie das
verwandte masdarartige mä betrachten, weil beide mä und
an das gemein haben, dafs sie sich durch das Masdar wie-
derherstellen lassen. Man sagt uridu an takümu, wie man
sagt cag'ibtu minima taf(alu.
„Man setzt durch idan das wirkliche Futurum in den
Subjunctiv, wenn es voransteht und das Verbum gleich nach
ihm verbunden ist, oder dicht vor demselben der Schwur
steht; Subjunctiv und Indicativ sind beim Verbum möglich,
wenn idan nach einer Verbindungspartikel steht."
Erkl. idan gehört zu den den Subjunctiv regierenden
20
30(j Pie Declination des Verbum.
Partikeln, doch regiert es den Subjunctiv nur unter Bedin-
gungen: 1) mufs das Verbum wirklich Futurum sein; 2) mufs
es am Anfang stelm; 3) darf zwischen ihm und dem Sub-
junctiv keine Trennung eintreten; vgl. ätika, Antwort:
idan ukrimaka. Ist aber das Verbum nach ihm Praesens,
so steht es nicht im Subjunctiv, vgl. uhibbuka, Antwort idan
azunnuka sadikan; azunnu stehi hier im Indieativ. So
mufs auch das nachstehende Verbum im Indieativ folgen,
wenn idan nicht zu Anfang steht, vgl. zaidun idan ju-
krimuka. Geht dem idan eine Verbindungs-Partikel vor-
auf, so ist beim Verbum Indieativ und Subjunctiv möglich,
vgl. wa'idan ukrimuka oder ukrimaka. So ist auch der
Indieativ nach idan nothwendig, wenn zwischen idan und
dem Verbum eine Trennung eintritt, vgl. idan zaidun ju-
krimuka. Geschieht jedoch die Trennung durch den Schwur,
so steht das Verbum im Subjunctiv, vgl. idan wal-lahu
ukrimaka.
„Zwischen lä und dem Lam des Genitivs ist das Her-
vortreten von an, das den Subjunctiv regiert, nothwendig.
Fehlt lä, so regiert an, sei es, dafs es hervortritt oder ver-
schwiegen ist. Nach der Negation von käna mufs man nothwen-
dig an verschweigen; so wird auch nach au, an dessen Stelle
richtigerweise hattä oder illä stehn kann, an verschwiegen."
Erkl. Unter den übrigen, den Subjunctiv regierenden
Partikeln hat an speciell die Eigenschaft, dafs es sichtbar
hervortretend oder verschwiegen regiert, an tritt sichtbar
hervor, wenn es zwischen dem Läm des Genitivs und der
Negation lä steht, vgl. g'Ptuka lPallä tadriba zaidän.
Möglicherweise kann man an hervortreten lassen, wenn es
nach dem Läm des Genitivs steht und die Negation lä nicht
dabei ist, vgl. g'Ptuka lPakra'a und li3an akra'a. So ver-
hält es sich, wenn das negative käna ihm nicht vorangeht.
Ist dies aber der Fall, mufs man an nothwendig verschwei-
gen, vgl. mä käna zaidun lijafcala, vgl. Kur. 8, 33.
„Nicht ist Gott, dafs er sie bestrafe, während du unter ih-
nen." Nothwendig mufs an nach dem au, das durch hattä
oder illä restituirt wird, verschwiegen werden, an wird
durch hattä restituirt, wenn das Vei'bum vor ihm zu denje-
nigen gehört, die eine nach und nach aufhörende Handlung
i'rühul-fi'li. 307
bezeichnen. Es wird durch i 11 a restituirt, wenn os nicht so
ist; zum Ersten:
Vgl. „Ich werde das Schwere leicht finden, bis dafs (au)
ich die Wünsche erreiche. Nur dein Ausharrenden geben
sich die Ploffmmgen zur Leitung hin."
Vgl. zum Zweiten: „Wenn ich nur die Lanzen eines
Stammes befühlte, so zerbrach ich ihre Knöchel (unteren
Enden), aufser wenn sie (au) recht standen."
„Nach hattä ist ebenfalls die Verschweigung von an
nothwendig, vgl. „sei gütig, damit du den Traurigen erfreust
(hattä tasurra)."
Erkl. hattä gehört zu den Partikeln, die nach sich die
Verschweigung von an verlangen, vgl. sirtu hattä adhula-
1-balada „ich ging, damit ich endlich einträte in die Stadt."
hattä ist eine Partikel des Genitivs und adhula steht im
Subjunctiv durch ein nach hattä supponirtes an. So verhält
es sich, wenn das folgende Verbum ein wirkliches Futurum
ist; ist es aber Praesens, oder kann es durch ein Praesens
erklärt werden, so steht das Verbum nothwendig im Indicativ.
„Das dem hattä Folgende setze, wenn es ein Praesens
ist oder darauf zurückgeführt werden kann, in den Nomina-
tiv. Setze in den Subjunctiv das Futurum."
Erkl. Du sagst sirtu hattä adljulu-1- balada mit
dem Indicativ, Avenn du dies während du eintrittst aus-
sprichst; so ist es auch, wenn der Eintritt schon stattfand und
man die Erzählung dieses Zustandes beabsichtigt (Imperfec-
tum historicum).*)
„Nach dem fa im Nachsatze einer reinen Negation oder
eines reinen Strebesatzes regiert an; die Verschweigung des-
selben macht den Subjunctiv nothwendig."
*) Es giebt somit bei Äattä vier Fälle: Äattä ad/iulu heifst ganz
abgesehn von der Absicht, 1) bis ich eintrat, Imperfectum historicum,
oder 2) bis ich jetzt eintrete, Praesens, 3) hattä adÄula heifst, damit
ich einträte, Futurum, und 4) hattä daÄaltu: bis ich wirklich eintrat,
Perfectum.
20*
;{0<^ Die Declination des Verbum.
Erkl. an setzt das Imperfcotum in den Subjunctiv,
während es nach einem fa, das den Nachsatz zu einer rei-
nen Negation und einem reinen Strebesatz einleitet, wegfal-
len mufs, vgl. ma ta^tina fatuhaddit anii, „nicht kommst du
zu uns, dafs du uns erzählen könntest." Vgl. Kur. 35, 33.
., Nicht werden sie vernichtet, dafs sie sterben (fajamutü)."
Eine Negation ist rein, wenn sie von einer Position frei ist;
ist sie aber nicht frei davon, so mufs das Verbum nach fa
im Indicativ stehn, vgl. mä an illä ta'tinfi fatuhaddi-
tunä, „nichts geschieht als dafs du zu uns kommst und uns
erzählst." Der Strebesatz umfafst den Imperativ, Prohibitiv,
den Segenswunsch oder die Verwünschung, die Frage, den
Vorschlag, die Anreizung und den Wunsch.
Vgl. den Imperativ in: „Komm zu mir, o Kameelin,
lauf einen weitausgreifenden Trab zu Sulaimän, dafs wir dann
uns ruhn (fanastariha)."
Vgl. den Prohibitiv Kur. 20, 83. „Seiet nicht widerspen-
stig (lä tatgft) darin, dafs euch nicht mein Zorn treffe."
Vgl. den Anruf: „O mein Herr hilf mir, dafs ich nicht
verlassen sei."
Vgl. „Mein Herr, verleih mir Glück, dafs ich nicht
abweiche vom Wandel der auf besseren Pfaden Gehenden
(falä a(dila)."
Vgl. die Frage Kur. 7, 51. „Haben wir Fürbitter, dafs
sie für uns bitten (fajas?fa(ü)?"
Vgl. den Vorschlag (al-ardu): „Willst du nicht ab-
steigen bei uns, dafs du Gutes erreichest (fatusiba)?"
Vgl. „O Sohn der Edlen, willst du nicht nahen, so dafs
du sähest (fatubsira) was sie dir schon berichtet, denn nicht
ist ein Sehender wie ein Hörender."
Vgl. die Anreizung Kur. 63, 10. „Wenn du mich doch
nicht zurückgelassen hättest bis zur nahen Zukunft, so dafs
ich spenden und zu den Wohlthuenden gehören könnte (fa^as-
saddaka wa'akünä)."
Vgl. den Wunsch: „O hätte ich doch Geld, dafs ich
spenden könnte davon."
i'rabu-1-fi'li. 309
Vgl. Kur. 4, 75.: „O gehörte ich doch zu ihnen, dafs
ich grofses Heil davon trüge!"
Ein Stx-ebesatz ist rein, wenn er weder durch ein No-
men verbale noch in der Forin einer Aussage ausgedrückt ist.
Ist er durch eins von diesen beiden ausgedrückt, so mufs das
dem fa folgende Verbum im Indicativ stehn. Vgl. „Still, so
will ich dir Avohl thun sah fa)uhsinu ilaika." Vgl. „Du
hast genug geredet, dafs die Menschen schlafen (fahasbuka-
l-haditu fajanämu-n-näsu)."
„wa ist wie fa, wenn es den Sinn von mafa gewährt,
vgl. „nicht sollst du kräftig sein und zugleich Furcht zeigen."
Erkl. In allen Stellen, in welchen das Imperfectum durch
die nothwendige Verschweigung von an nach fa im Sub-
junctiv steht, steht es auch durch ein nothwendig verschwiegenes
an nach dem wa, das ein Mitsein bezeichnet, im Subjunctiv;
vgl. Kur. 3, 163. „Während Gott noch nicht diejenigen von
Euch, welche kriegten, kennt, und auch noch nicht (wajaclama)
die Ausharrenden."
Vgl. „Ich sprach, rufe du, während ich will rufen
(wa:>ad(uwa), denn dafs zwei Rufer rufen, giebt gröfsere
Rufkraft."
Vgl. „Verwehre nicht eine Untugend, die du selbst thust,
eine grofse Schmach ist es dir, wenn du sie gethan (wata5-
tija mitlahu)."
Vgl. „War ich nicht euer Nachbar, während zwischen
mir und Euch Liebe und Brüderschaft wrar (wajaküna)."
Bedeutet aber wa nicht ein Mitsein, sondern will man
damit nur eine Gemeinschaft zwischen zwei Handlun-
gen darstellen, und will man das dem wa folgende Ver-
bum als Habar zu einem Aveggenommenen Mubtada* setzen,
so ist der Subjunctiv nicht möglich. Daher sind z. B. im
Satz lä ta^kuli-s-samaka wa tas'ribu, ba, bi,-l-labana,
drei Auffassungen möglich: 1) G'azm wegen der Gemein-
schaft der beiden Verba; 2) Indicativ wegen der Verschwei-
gung eines Mubtada3 = wa'anta tas'ribu-1-lab ana; 3) der
Subjunctiv wegen der Prolribition, beides zusammen zu thun
nicht ueschehe es von dir, dafs du den Fisch essest, und
31() Die üeclinfttion des Verbuin.
zugleich Milch trinkest. Das letzte Verbum ist dann durch
ein verschwiegenes an regiert.
..Nach einem nicht negirten (Vordersatz) setze G'azm,
wenn fa ausfällt und der Nachsatz intendirf Avird."
Erkl. Im Nachsatz eines nicht negativen Satzes, setze
bei den vorher erwähnten Fällen G'azm, wenn fa ausfällt
und der Nachsatz doch intendirt wird, vgl. zurni azurka;
so ist es auch bei den übrigen Fällen. Ob der Nachsatz im
G'azm steht durch die im Sinne behaltene Condition = zurni
wa'in tazurni azurka, oder durch den Vordersatz, darüber
sind zwei Meinungen. Das G'azm kann bei einer Prohibition
nicht stehn; man sagt nie mä ta^tinä tuhadditnä.
„Für ein G'azm nach einer Prohibition ist die Bedin-
gung gestellt, dafs man vor lä in setze. Dabei ist kein
Widerspruch."
Erkl. G'azm ist bei dem Ausfallen von fa nach einer
Prohibition unmöglich aufser unter der Bedingung, dafs die
Bedeutung sich durch die restitutio eines Eintritts von in
vor lä ergebe. Man sagt lä tadnu min al-asadi taslam,
da den richtigen Sinn gäbe: in lä tadnu. Doch kann man
G'azm nicht setzen, wenn es heifst lä tadnu min al-asadi
ja'kuluka, da nicht richtig wäre, in lä tadnu min al-asadi
ja'kuluka. Dies erlaubt zwar al-Kisä^i, darauf bauend, dafs
bei ihm der Eintritt des in vor lä nicht als Bedingung ge-
setzt werde; er setzt G'azm bei dem Sinn in tadnu min
al-asadi ja'kulka.
„Ist der Imperativ durch eine andere Form als if^al
ausgedrückt, so setzt man den Nachsatz nicht in den Sub-
junetiv, sondern wählt G'azm."
Erkl. "Wie oben erwähnt, ist der Subjunctiv nach fa
unmöglich bei dem Imperativ, welcher durch ein Verbalno-
men oder durch die äufsere Form der Aussage angedeutet
wird: fällt aber fa weg, so setzt man den Nachsatz mit
G'azm, vgl. sah uhsin ilaika.
„Das Verbum nach fa steht im Subjunctiv, wenn es die
Hoffnung ausdrückt, wie auch bei dem den Wunsch aus-
drückenden Verbum der Subjunctiv steht."
i'rjlui-l-fi'li. 311
Erkl. Alle Küfeaser erlauben, dafs die Hoffnung wie
der Wunsch behandelt werde und der durch fa verbundene
Nachsatz im Subjunctiv stehe, wie dies beim Nachsatz des
Wunsches der Fall ist. Ihnen folgt Verf., vgl. Kur. 40, 38.
„Vielleicht dafs ich erreiche die Regionen, die Regionen der
Himmel, und dann von oben ihn (den Gott des Mose) schaue
(fa}attali(a in der Lesart des Hafs nach cAsim)."
„Wird mit einem blofsen Nomen ein Verbum verbunden,
setzt man dasselbe in den Subjunctiv, sei es dafs an steht
oder wegfällt."
Erkl. Durch ein weggefallenes oder gesetztes an kann
nach einer Verbindungspartikel, der ein reines Nomen vor-
aufgeht, d. i. ein Nomen, mit dem man nicht den Sinn eines
Verbum bezeichnen will, der Subjunctiv stehn.
Vgl. „Das Anlegen der cAbä>a (schweren Mantels),
während mein Auge heiter ist, ist mir lieber als das Anle-
gen feiner weicher Kleider (lubsu cabä?atin watakarra caini)."
takarra steht durch ein weggefallenes an im Subjunc-
tiv. Dies an kann wegfallen, da ihm ein reines Nomen
voraufgeht.
Vgl. „Fürwahr ich und der Umstand, dafs ich den
Sulaik tödtete, dann aber den Blutpreis für ihn bezahlte
(tumma ackilahu), ist wie der Stier, der geschlagen wird,
wenn die Kühe nicht trinken wollen."
Vgl. „Wäre nicht die Erwartung eines ungestümen For-
derers, den ich dann versöhnte (fWurdijahu), nicht würde ich
einen Zeitgenossen dem anderen vorziehn."
Vgl. Kur. 42, 50. „Nicht kommt es dem Sterblichen
zu, dafs Gott ihn anrede, aufser als Offenbarung, oder hinter
einem Vorhang, oder dafs er ihm sende einen Boten Cau
jursila nach wahjän).
Ist das Nomen nicht rein d. h. wird damit der Sinn ei-
nes Verbum ausgedrückt, so ist der Subjunctiv des verbun-
denen Verbum unmöglich, vgl. at-tä3iru fajagdabu zai-
dun ad-dubäbu: „Diejenigen Thiere, welche fliegen, worauf
Zaid zürnt, sind die Fliegen", jagdabu ist verbunden mit at-
tä^iru, welches kein reines Nomen ist, sondern an der Stelle
312 l*'e Regens des G'azm.
des Verblim darum steht, weil es die Sila von al ist, und
die Sila ursprünglich ein Satz sein inufs: at-tiViru = al-
ladi jatiru. Als man al setzte, wich man vom Verbum
zum Part. act. ab, da al nur vor Nomina tritt.
„Abnorm ist bei der Wegnahme von an der Subjunctiv,
iiuCmt in einigen vorkommenden Fällen; nimm an was ein
gültiger Zeuge d. i. eine Autorität überliefert hat."
Erkl. Alle übrigen Fälle, in denen der Subjunctiv durch
ein weggefallenes an steht, sind abnorm, vgl. „befiehl ihm,
dafa er es grabe (murhu jahfiraha,)", so auch „fafs den Räu-
ber bevor er dich lasse (hudi-1 lassa kabla ja5hudaka)."
Vgl. „O du, der du mich abhälst, dafs ich zugegen
Bei (ahdura) beim Kampfe und dafs ich Theil nehme an
den Ergötzungen, kannst du mich ewig leben machen?"
LVI. Die Regens des G'azm.
('awämilu-l-g'azmi).
600. „Durch La und Läm setze G'azm im Verbum im Sinne des
Imperativ, so auch durch lam und lamm ä „noch nicht". Setze
G'azm durch in, man, ma, mahmä, ajjun, matä, ajjana,
aina, idmä, haitumä und annä. idmä ist eine Partikel
wie in, und die übrigens Regens des G'azm sind Nomina."
Erkl. Die Partikeln, durch die man ein Imperfectum
in G'azm setzt, zerfallen in zwei Theile: 1) die, welche nur
ein Verbum in G'azm setzen; diese sind: a. das Läm, wel-
ches den Imperativ bezeichnet, vgl. lijakum zaidun („stehe
doch Zaid auf"); oder einen Anruf, vgl. „möge doch dein
Herr über uns verfügen lijakdi"; b. lä, welches die Pro-
hibition bezeichnet, vgl. Kur. 9, 40. „Sei nicht betrübt (la
tahzan), Gott ist mit uns"; oder das eine Verwünschung oder
Anwünschung ausdrückt, vgl. „o Herr, bestrafe uns nicht";
c. lam und lammä, welche eine Negation bezeichnen. Diese
sind beide speciell dem Imperfectum bestimmt, doch ändern
sie dessen Sinn zum Perfectum, vgl. lam jakuin zaidun.
' awamilu-l-g'azini. 313
nicht stand auf Zaid. Das durch lammä Negirte ist nur
mit der Bedeutung der Gegenwart verbunden, „noch nicht
ist cAmr aufgestanden"; 2) die, welche zwei Verba in G'azm
setzen, d. i. die Conjunction; a. in, vgl. Kur. 2, 284. „Wenn
ihr offenbart, was in euren Seelen ist oder es verbergt, wird
Gott euch zur Rechenschaft ziehn (wa5in tubdü au tuhfühu)."
b. man, vgl. „wer schlechtes thun sollte (man jafmal), dem
wird danach vergolten." c. mä, vgl. „was ihr Gutes thun
mögt (mä tafcalü) Gott wird es wissen."
d. mahmä, vgl. „Sie sprachen, was du immer für Zei-
chen bringst (mahmä ja^tinä bihi), fürwahr du willst uns
damit verführen, und nicht glauben wir dir."
e. ajjun, vgl. „Was ihr immer in der Anrufung Got-
tes für eine Anrede gebraucht, wisset er hat die schönsten
Namen (ajjän mä tadcü)."
f. matä, vgl. „Wenn du zu ihm gelangst (matä ta5-
tihi), während du gehst nach dem Glanz seines Feuers, so
wirst du das beste Feuer finden, bei dem der beste Anzün-
der ist."
g. ajjäna, vgl. „So oft immer wir dich schützten (aj-
jäna mr'minka), warst du sicher vor anderen, und wenn du
nicht Sicherheit von uns erreichtest, hörtest du nicht auf
zu furchten."
h. ainamä, vgl. „Wo nur immer der Wind sie sich
hinbiegen läfst, beugt sie sich hin (ainamä tumajjilhä)."
i. idmä, vgl. „Fürwahr, wenn immer du thust (idmä
ta'ti) das, was du anderen befiehlst, wirst du den, dem du
befohlen, gehorsam finden."
k. haitumä, vgl. „Wo nur immer du stehst (haitumä
tastakim), wird Gott dir Glück verleihn in der Zukunft."
/. annä, vgl. „Meine beiden Freunde, wie nur immer
ihr zu mir kommt, ihr kommt zu einem Freunde, der nichts
anderes thun wird, als was euch gefällt (annä ta5tijänija)."
Die Partikeln, welche zwei Verba in G'azm setzen, sind
alle Nomina, in und idmä ausgenommen. Dies sind ur-
sprünglich zwei Partikeln, wie auch die Wörter, welche nur
ein Vcrbum in G'azm setzen, alles Partikeln sind.
,q i Die Regem des G'azm.
„Die erwähnten Nomina verlangen zwei Verba. Eine
Conditioo (s'art) geh* vorauf, und es folgt der Nachsatz
(vazä), der auch als (Antwort g'awab) bezeichnet wird."
Erkl. Die im vorigen Verse erwähnten Regens des
G'azm verlangen zwei Sätze nach sieh, wovon der eine, der
Voraufgehende, Bedingungssatz (s'art) und der zweite, der
Nachgestellte, Antwort (g'awab) oder Nachsatz (g'azä) heifst.
D.r erste Satz mufs ein Verbal -Satz, der zweite sollte
es ursprünglich auch sein, doch kann er auch als ein No-
minal-Satz auftreten, vgl. in g'ä5a zaidun akranituhu und
in g'ä\i zaidun falahu-1-fadlu.
„Man findet beide Sätze im Perfectum oder Imperfectura,
oder in verschiedenen Zeiten."
Erkl. Sind Vorder- und Nachsatz zwei Verbalsätze,
so gehen sie nach vier Weisen: 1) Beide Verba sind Per-
fecta, dann sind beide virtuell g'azmirt, vgl. Kur. 17, 7.
„Handeltet ihr wohl, so handeltet ihr für euch selbst wohl."
2) Beide Verba sind Imperfecta, wie Kur. 2, 284. „Wenn
ihr offenbart was in eurem Innern, oder es verbergt, so wird
Gott dafür von euch Rechenschaft verlangen."
3) Das erste Verbuni ist Perfectum und das zweite Im-
perfectum, vgl. Kur. 11, 1<S. „Wenn er das irdische Leben
und seinen Prunk will, so wollen wir ihnen ihre Werke in
derselben vollständig belohnen."
4) Das erste ist Imperfectum und das zweite Perfectum.
Vgl. „Wenn mich einer täuscht mit etwas schlechtem, so bin
ich für ihn wie ein Würgeknochen zwischen seiner Kehle
und seiner Schlagader."
Vgl. die Ueberlieferung: „Wer nur immer in der höchst
werthvollen Nacht zum Gebet sich erhebt, dem wird, was
vorher geschehn, vergeben."
„Nach einem Perfectum ist es gut, den Nachsatz in den
Indicativ zu stellen, aber nach einem Imperfectum den Indi-
cativ des Verbums zu setzen, ist schwach."
Erkl. Ist im Vordersatz ein Perfectum und im Nach-
satz ein Imperfectum, so kann man das Imperfectum mit
G'azm oder in den Indicativ stellen. Beides ist gut, vgl.
in g'jr'a zaidun jakum famriin und jakümu camrün.
' uwümilu-l-g'azmi. 315
Vgl. „Wenn zu ihm kommt ein Freund am Tage einer
Bitte, so spricht er: nicht verborgen ist mein Geld und nicht
verwehrt."
Ist aber im Vordersatz ein Imperfectum und ebenfalls
im Nachsatz, so muPs das letztere mit G'azm stehn: der In-
dicativ ist schwach.
Vgl. „O Akra*, Sohn des Häbis, o cAkrac, fürwahr du,
wenn dein Bruder niedergeworfen wird, wirst auch du nie-
dergeworfen."
„Verbinde mit fa sicher einen Nachsatz, der, wenn er
für in oder eine andere Partikel als Vordersatz gesetzt würde,
sich nicht als solchen setzen liefse."
Erkl. Kann der Nachsatz nicht Vordersatz sein, so mufs
er mit fa verbunden werden, wie z. B. der Nominalsatz g'a/'a
zaidun fahuwa muh sin un, oder der Imperativ g'ä'a zai-
dun fadribhu, oder der durch mä oder lan negirte Ver-
balsatz, vgl. in g'ä'a zaidun famä adribuhu und falan
adribahu. Kann aber der Nachsatz ein Vordersatz sein,
wie z. B. ein Imperfectum, das weder durch mä oder lan
negirt, noch durch die Aufschubspartikeln noch durch kad
verbunden ist, oder auch ein vollständig conjugirbares Per-
fectum, das nicht mit kad verbunden ist; so ist es nicht noth-
wendig, den Nachsatz durch fa zu verbinden, vgl. in g'ä-'a
zaidun jag'Pu camrün oder käma camrün.
„Es vertritt fa das idä der Ueberraschung, vgl. wenn
du gütig bist, siehe (idä) so üben wir Vergeltung."
Erkl. Ist der Nachsatz ein Nominalsatz, so mufs man
denselben mit fa verbinden. Man kann das idä der Ueber-
raschung an die Stelle von fa setzen, vgl. Kur. 30, 35.
„Wenn sie ein Uebel trifft wegen dessen, was vorher ihre
Hände bereitet hatten, siehe (idä), so verzweifeln sie." Verf.
fügt nicht die Beschränkung hinzu, dafs der Satz ein Nomi-
nalsatz sein müsso, da er sich dessen überheben kann und es
aus dem Beispiel hervorgeht, vgl. in tag'ud idä lanä inu-
käfa\itun.
„Wenn das Verbum nach dem Nachsatz mit fa oder wa
verbunden wird, so kann es dreifach behandelt werden."
;>!('» Die l> I'udl
Erkl. Steht nach dem Nachsatz des Vordersatzes ein
Imnerfeetum durch fa oder wa verbunden, so kann man es
dreifach behandeln. Man kann es in G'azni, Indicativ und
Subjunctiv setzen, vgl. Kur. 2, 284 mit allen drei Lesarten;
..wenn ihr offenbart oder verbergt, was in eurem Innern ist,
so wird euch Gott zur Rechenschaft ziehn und wird verge-
ben (fajagfir, firu. fira), wem er will."
Vgl. ,,Wenn Abü-Käbüs untergeht, su geht der Frühling
Menschen und der heilige Monat unter. Wir fassen nach
ihm an das Schwanzende (d. i. das schlechteste) eines Le-
bens, welches in Betreff des Kückens keinen Buckel hat."
..Im G'azm oder Subjunctiv steht ein Verbum nach wa
oder fa. wenn es von den beiden Sätzen umgeben ist.
ErkL Steht zwischen dem Verbum des Vordersatzes
und des Nachsatzes ein Imperi'ectum mit fa oder wa ver-
bunden, so kann es im G'azm und Subjunctiv stehn. Vgl.
in jakum zaidun wajahrug" oder jahrug'a hälidun
ukrimka.
Vgl. ..Wer sich uns naht und demüthig ist . wir nah-
men ihn als Gast auf: nicht fürchte er Ungerechtigkeit oder
Beleidigung, so lange er bleibt."
..Der Vordersatz macht einen Nachsatz entbehrlich, der
schon bekannt ist; das U/mgekehrte kummt bisweilen vor, wenn
der Sinn verstanden wird."
Erkl. Man kann den Nachsatz eines Vordersatzes weg-
nehmen. Dies findet statt, wenn eine Hinweisung auf die
Wegnahme sich vorfindet, vgl. anta zalimun in fa'alta; der
Nachsatz fiel aus, weil anta zalimun darauf hinführt, rest.
anta zalimun in f aca 1 1 a fa?a n t a zalimun. Dies kommt
häufig in der arabischen Sprache vor: doch das Umge-
kehrte, die Wegnahme des Vordersatzes und die Begnügung
mit dem Nachsatz ist selten.
Verl. ,,Entlafs sie, denn nicht bist du ihr ebenbürtig, wo
nicht, so erhebt sich das Schwcrdt über deinen Scheitel."
.Wenn ein Vordersatz und ein Schwur zusammenkom-
men, so nimm den Nachsatz des Nachgestellten weg, dies
ist nothwendig."
' aw*imilu-l-g'azmi. 317
Erkl. Beide, der Vordei-satz und der Schwur, nehmen
einen Nachsatz für sich in Anspruch. Der Nachsatz eines
Vordersatzes stellt entweder im G'azm oder mit fa verbun-
den. Der Nachsatz eines Schwursatzes wird, wenn er ein
bejahender Verbalsatz, der mit dem Imperfectum beginnt, ist,
durch Läm oder Nun bestätigt, vgl. wal-lahi la'adribanna
zaidän; beginnt derselbe aber mit einem Perfectum, so wird
er mit Läm und kad verbunden: wal-lahi lakad käma
zaidun. Ist der Nachsatz des Schwures ein Nominalsatz,
so wird er durch inna und Läm, oder durch inna allein,
oder durch Läm allein verknüpft, vgl. wal-lahi inna zai-
dän lakä-'imun, wal-lahi lazaidun kä'imun, wal-lahi
inna zaidän kä3imun. Ist derselbe ein negativer Verbal-
satz wird er durch mä, lä oder in negirt, vgl. wal-lahi
mä, lä, in jakümu zaidun. Ebenso ist es mit dem ne-
gativen Nominalsatz. Kommen nun Vordersatz und Schwur
zusammen, so wird der Nachsatz des von ihnen Nachgestell-
ten weggelassen, da der Nachsatz des ersteren darauf hinleitet.
Vgl. in käma zaidun wal-lahi jakum cararün, man
nimmt hier den Nachsatz des Schwures weg, weil der Nachsatz
des Vordersatzes denselben andeutet. Vgl. wal-lahi in käma
zaidun lajakümanna (amrün, man nimmt den Nachsatz
des Vordersatzes weg, da der Nachsatz des Schwures darauf
hinfuhrt.
.,Wenn beide sich einander folgen und ein Nomen (Mub-
tada3), das ein Habar hat, voraufgeht, so lafs ganz allgemein
den Vordersatz ohne Furcht vorwiegen."
Erkl. Kommen Vordersatz und Schwur zusammen, so
hat das Voraufgehende den Nachsatz, und wird der Nachsatz
des Nachgestellten weggenommen. Dies ist der Fall, wenn
ihnen nicht ein Mubtada' voraufgeht. Ist aber dies der Fall,
überwiegt ganz allgemein der Vordersatz, d. i. gleich viel,
ob er vorauf oder nach steht. Der Vordersatz hat alsdann
den Nachsatz und der Nachsatz des Schwures fällt we<r, vel.
zaidun in käma wal-lahi ukrimhu und zaidun wal-
lahi in käma ukrimhu.
„Bisweilen überwiegt auch nach einem Schwur ein Vor-
dersatz, wenn auch ein Mubtada3 nicht voraufgeht.
318 Lau.
Erkl. Selten kommt es vor, dafs der Vordersatz den
Schwur überwiegt in dem Fall, dafs beide zusammenkommen,
der Schwur voraufgeht und ein Mubtada3 mit Habar nicht
voransteht.
Vgl. „Bei Gott, wenn du uns prüfst nach dem Kampfe
einer Schlacht, wirst du uns nicht von dem Blute des Vol-
kes frei finden (la'in munita la tulfina)." Lam steht hier als
Einleitung eines ausgefallenen Schwurs, rest.: wal-lahi
la'in. in ist eine Condition, deren Nachsatz tulfina im
Gazra steht.
Der Nachsatz des Schwures fiel weg, da der Nachsatz
des Wirdersatzes ihn andeutet. Wenn man wie gewöhnlich
verführe, dafs der Nachsatz des Schwures, weil dieser vor-
anstellt, stehn müfste, so würde man la tulfina im In-
dicativ sagen.
LVII. Lau.
„lau ist eine Conditional- Partikel heim
ten steht sie vor einem Imperfectum, doch nimmt man es
wohl dann auf."
Erkl. lau wird auf zweifache Weise gebraucht: 1) ist
es masdar artig; das Kennzeichen dafür ist, dafs an an seine
Stelle treten kann, vgl. wadidtu lau kama zaidun = ki-
j am ahn. Darüber ist oben beim Mausül (pag. 36.) gehandelt
2) Es ist ein conditionales; gewöhnlich folgt ihm dann ein Per-
fectum dem Sinne nach, vgl. lau käma zaidun lakumtu.
Sibavvaihi definirt lau, dafs es eine Partikel für das sei, was
in früherer Zeit im Fall war künftig einzutreten, weil ein
anderes eintreten sollte, seil, aber nicht eingetreten ist (par-
ticula indicans quoderat eventurum). Bisweilen steht auch
nach lau ein Futur dem Sinne nach, vgl. Kur. 4, 10. „Für-
wahr es sollen diejenigen fürchten, welche, wenn sie dürftige
Kinder nach sich hinterliefsen (lau tarakü), dann auch fürch-
ten würden.
Vgl. „Wenn Lailä-1-AlJalijja mich grüfsen würde, wäh-
rend unter mir Steine und Steinplatten, fürwahr ich würde
lau. 319
freundlich wieder grüfsen, oder es würde ihr zurufen eine
Eule, von der Seite des Grabes aus rufend."
„lau ist wie in spceiell dem Verbum zugetheilt, doch v. :io.
was lau anlangt, so wird bisweilen an na mit ihm verbunden."
Erkl. Das conditionale lau kommt speciell nur beim
Verbum vor, und tritt nicht vor das Nomen, wie auch das
conditionale in. Doch tritt lau vor anna, dessen Nomen
und Habar, vgl. lau anna zaidän kiVimun lakumtu.
Man ist uneins, wenn es sich so verhält. Einige behaupten,
lau bleibe speciell dem Verbum zugetheilt, anna mit seiner
Folge stehe an der Stelle des Nominativ eines Participium
durch ein weggefallenes Verbum, rest. „lau tabata anna
zaidän kä'imun lakumtu, wenn es feststeht, dafs Zaid
steht. Andere aber sagen, lau höre dann auf speciell dem
Verbum anzugehören; anna mit seiner Folge stehe vor ei-
nem Mubtada^, dessen Habar wegfiel, an der Stelle des No-
minativ, vgl. rest. lau anna zaidän kä?imun täbitun la-
kumtu = lau kijämu zaidin täbitun. Dies ist die
Lehr weise des Sibawaihi.
„Folgt ein Imperfectum dem lau, wird es zum Perfec-
tum gewandt; vgl. „hätte er sein Versprechen gehalten,
hätte er genug gethan (lau jafi kafä)."
Erkl. Folgt ein Imperfectum dem lau, so wird sein
Sinn zum Perfectum umgewandelt.
Vgl. „Die Mönche von Midian und die ich dort ge-
sehn zu haben mich entsinne, weinend, aus Furcht vor der
Höllenstrafe sich kauernd; wenn sie angehört hätten, wie ich
angehört ihre Rede, sie würden sich niederwerfen vor cAzza,
Haupt und Knie beugend."
Dieses lau mufs nothwendig einen Nachsatz haben. Es
hat zum Nachsatz entweder ein Perfectum, oder ein durch
Lam negirtes Imperfectum. Ist der Nachsatz ein positiver,
ist er gewöhnlich mit Lam verbunden, vgl. lau käma zai-
dun lakäma camrün, doch kann man dies auch wegneh-
men lau käma zaidun käma camrün. Ist der Nachsatz
durch Lam negirt, hat er Lam nicht, vgl. lau käma zaidun
lam jakum camrün. I«t derselbe durch ma negirt, so ist er
320 amm;i. lanlft, laoma.
meist von Lara entblöfst, doch kann er auch damit verbunden
werden, vgl. lau kama zaidun mä kama camrün und lau
kama zaidun lamä kama 'amrün.
LVIII. amma, laula, laumä.
„amma ist wie mahmä jaku min s'ai'in, was nur im-
mer geschehen mag; fa verbindet sich nothwendig mit dem
Wort, welches dem nach jenem stellenden folgt."
Erkl. amma ist eine Partikel, um das Zerfallen in meh-
rere Theile auszudrücken. Es steht an der Stelle der Con-
ditional-Partikel in und des Verbum im Vordersatz. Deshalb
erklärt es Sibawaihi durch „was nur immer geschehn mag".
Das nach ihm Erwähnte ist der Nachsatz des Vordersatzes
und deshalb ist fa dabei nothwendig, vgl. amma zaidun
famuntalikun — „was nur immer geschehn mag, so ist
Zaid fortgehend." Somit tritt amma an die Stelle von mahmä
jaku min s'aPin und es wird: amma fazaidun munta-
likun, darauf wird fa zum Habar gestellt amma zaidun
famuntalikun.
„Die Wegnahme dieses fa ist in der Prosa selten, aufser
wenn Worte mit ihm zugleich ausgefallen sind."
Erkl. fa mufs, wie voraufgeht, nothwendig gesetzt wer-
den, nur bisweilen fällt es in der Dichtung aus.
Vgl. „Was nun der Kampf, so ist kein Kampf bei Euch,
sondern nur ein Herziehn in pomphaften Paradegängen."
Auch in der Prosa fällt dies fa aus, häufiger und auch
seltener Weise. Häufig, wenn der Ausspruch mit ihm weg-
fällt, vgl. Kur. 3, 102. „Was nun (amma) diejenigen betrifft,
deren Gesichter schwarz geworden, (zu denen, spricht Gott):
„habt ihr verläugnet, nachdem ihr den Glauben angenommen
habt." Selten findet dies im umgekehrten Falle statt, vgl.
die Ueberlieferung: „was nun weiter, was denken denn die
Männer, die Verträge schliefsen, die nicht in der Schrift
Gottes sind," amma baMu mä bälu für famä bälu. So
kommt es im Sahih des Buliäri vor.
1
ammft, laute, lauraä. 321
„laulä und laumä verlangen nothwendig zuerst zu
-lehn, wenn sie eine Unmöglichkeit bei einem Sein ver-
binden."
Erkl. laulä und laumä haben zwei Gebrauchsweisen:
zunächst bezeichnen sie die Verwehrung von Etwas wegen der
Existenz eines anderen; dann stehn sie nothwendig zu An-
fang und treten nur vor ein Mubtada5, das Habar fällt nach
ihnen nothwendig weg. Sie müssen nothwendig einen Nach-
satz haben : ist dei-selbe ein positiver, so wird er meist mit
Läm verbunden; ist er durch mä negirt, steht er meist
ohne dasselbe; ist er aber durch lam negirt, steht er
nie damit, vgl. laulä zaidun laakramtuka rest. laulä
zaidun maug'üdun. In dem Capitel vom Ibtidä (pag. 64.)
ist dies schon behandelt
,. Durch beide Partikeln hebe wie durch halla, allä,
alä deutlich die Anreizung hervor. Setze sie vor das
Verbum."
Ei kl. Die zweite Gebrauchsweise "von laulä und laumä
ist, dafs sie die Anreizung (Tahdid) bezeichnen. Sie sind dann
speciell dem Vcrbum zugetheilt, vgl. laulä darabta zai-
dän. Will man durch sie einen Vorwurf (at-taubih) bezeich-
nen, so steht das Verbum im Perfectum; will man mit ihnen
einen Antrieb (al-hattu) zur Handlung bezeichnen, so hat
das Verbum den Sinn, des Futurum an der Stelle des Im-
perativ, vgl. Kur. 9, 123: „Warum ist nicht aufgebrochen
von jeder Schaar vou Ihnen eine kleine Zahl, dafs sie for-
schen in der Schrift (laulä nafara = lijanfir)." Die übrigen
Partikeln der Anreizung sind ebenso zu betrachten, allä
fa'alta, halla darabta. Das leichte alä ist wie das tas'-
dirte allä.
„Bisweilen schliefst sich an laulä und laumä ein Nomen
an, welches an ein verschwiegenes oder sichtbares Verbum,
das nachgestellt ist, angehängt wird.''
Erkl. Bisweilen steht dennoch ein Nomen nach den
Partikeln der Anreizung, das durch ein verschwiegenes Ver-
bum oder durch ein Verbum, welches dem Nomen nachgestellt
ist, regiert wird.
21
322 ly>0 Seteung der Aussage von alladi and al,
Vgl. "• „Jetzt nach hartnäckigem Streit schmäht ihr mich,
warum nicht das früher thun (hallä-t-takaddumu), da die Her
zen noch nicht erbittert waren (rest.: halla wug'ida-t-ta-
kadduinu)."
Vgl. „Ihr Söhne von Dautara zähltet mir die besten Ka-
tneele als euren höchsten Ruhm vor, warum nicht (zähltet
ihr vor) die gewappneten behelmten Streiter?"
Ein Beispiel vom zweiten Fall ist: laula zaidan
darabta.
LIX. Die Setzung der Aussage von allacfi und al.
(al-iÄbäru billadi wa-1-alif wa-1-lämi).
„Das wovon man sagt „setze ein Habar von ihm durch
all ad i,ft das wird ein Habar von alladi, das als Mubtada1
vor demselben Platz nimmt. Was aufser diesen beiden noch
steht, setze in die Mitte als Sila, deren sich zurückbeziehen-
des Pronomen ein Stellvertreter des den Satz vervollständi-
genden Habar ist; vgl. alladi darabtuhu zaidun „der,
den ich geschlagen habe, ist Zaid", dies war früher dar ab tu
zaidän. Wisse woher man jenes nimmt."
Erkl. Dieses Capitel setzen die Grammatiker zur Prü-
fung des Sü-ebenden und Uebung desselben, wie sie das
Capitel von der Uebung (in der Flexion der Buchstaben) in
dem etymologischen Theil dazu gebrauchen. Sagt man zu
dir, „sage ein Habar von irgend einem Nomen durch al-
ladi aus", so wäre der natürliche Sinn davon, dafs man alladi
als Habar von diesem Nomen setzte; doch verhält sich die
Sache nicht so, sondern das als Habar gesetzte ist grade
dieses Nomen und das, von dem das Habar gesetzt wird, ist
nur alladi, wie du wissen wirst. Man sagt das bi in bil-
ladi stehe in der Bedeutung von fan; es wäre, als ob man
sagte: „sage aus von alladi". Man will dies damit bezeich-
nen: wenn man zu dir dies sagt, so nimm alladi und setze
es als Mubtada', und setze dies Nomen als Habar von al-
Nimm ferner den Satz, in welchem das Nomen steht
.il-i//h;*iru biDfkfi wa-1-alifi wa-l-lämi. 323
und setze ihn in die Mitte zwischen alladi und sein Ha-
bar, welches eben jenes Nomen selbst ist. Setze den Satz
als Sila zu alladi und behandle das auf das Mausül alladi
sich zurückbeziehende Pronomen als einen Stellvertreter von
jenem Nomen, welches du zum Habar gemacht hast. Sagt
man zu dir „setze ein Habar zu dem zaidun im Satze da-
rabtu zaidän, so sagst du alladi darabtuhu zaidun.
alladi ist Mubtada\ zaidun Habar, dar ab tu »Sila von al-
ladi, und hu in darabtuhu ist ein Stellvertreter von zai-
dun, das du als Habar gestellt hast. Dies ist ein sich auf
alladi zuriickbeziehendes Nomen.
„Durch alladäni, alladina und allati gieb das Ha-
bar an, die Uebereinstimmung mit dem gesetzten (Habar)
beobachtend."
Erkl. Ist das Nomen, in Betreff dessen man zu dir sagt,
„sage von ihm ein Habar/' ein Dual, so mufs das Mausül im
Dual stehn, vgl. alladäni; steht es im Plural, so steht das
Mausül ebenfalls im Plural, vgl. alladina, und steht endlich
das Nomen im Femininum, so folgt alladi auch im Femi-
ninum. Das Resume: dafs das Mausül nothwendig mit dem
Nomen übereinstimmen mufs, von welchem durch dasselbe
ein Habar ausgesagt wird, und das Habar mufs dem, wovon
es ausgesagt wird conform sein, Singular mit Singular, Dual
mit Dual, Plural mit Plural, Masculinum mit Masculinum
und Femininum mit Femininum. Sagt man „gieb ein Habar
an von az-zaidaini in darabtu-z -zaidaini,': so sagst du
alladäni darabtuhumä az-zaidani, und so in den an-
deren Beispielen.
„Die Fähigkeit nachgestellt und determinirt zu werden,
ist für das Wort, wovon eine Aussage gemacht wird (für das
logische Subject) festgestellt. Davon gilt auch als Re-
gel: dafs man seiner durch einen fremdartigen Begriff, oder
durch ein Pronomen entbehi-en kann, beobachte was die
Araber beachten."
Erkl. Bei dem Nomen, dessen Habar durch alladi
stattfindet, giebt es Bedingungen: 1) dafs es sich nachstel-
len läfst; man leidet nicht, das Habar durch alladi zu setzen,
von einem Wort, das zu Anfang stehn mufs, wie von dem
21*
;.}•_> .j Setutng der Aussage von aila./i und al.
Conditionalnomen, dem Fragewort man mä. 2) Dafs es sieh
determiniren läfst; man setzt kein Habar von einem Häl
(Zustand) oder Tamjiz (Specification). 3) Mufs man das
Nomen durch einen fremdartigen Ausdruck (ag'nabi) entbeh-
ren können. Man setzt nicht das Habar von einem Prono-
men, das den Satz, der als Habar vorkommt, verbindet, wie
z. B. vom Ha in zaidun dar ab tu hu. 4) Dafs man seiner
durch ein Pronomen entbehren kann. Man setzt nicht die
Aussage durch alladi von dem Mausüf ohne seine Sifa,
noch von dem Mudäf ohne sein Mudäf ilaihi. Bei dar ab tu
rag'ulän zarifan setzt man nicht das Habar von rag'u-
lun allein; man sagt nicht alladi darabtuhu zarifan ra-
g'ulun. Denn wenn man von ihm das Habar setzte, so stellte
man an seine Stelle ein Pronomen. Dann wäre die Be-
schreibung eines Pronomen nothwendig, doch wird weder
das Pronomen beschrieben, noch wird durch dasselbe be-
schrieben. Setzt man aber das Habar von einem Mausüf
mit seiner Sifa, so wäre es möglich, weil der befürchtete
Fall entfernt ist alladi darabtuhu rag'ulun zarifun. So
setzt man auch nicht das Habar von dem Mudäf (guläma)
allein, bei darabtuhu guläma zaidin; denn wie feststeht,
tritt ein Pronomen an seine Stelle, und das Pronomen steht
nicht als Mudäf. Stünde aber das Mudäf mit seinem Mu-
däf ilaihi, so wäre dies möglich, da das Verwehrende entfernt
ist, vgl. alladi darabtuhu gulämu zaidin.
„Man setzt das Habar durch al von einem Nomen, des-
sen Verbum schon voraufging; wenn richtigerweise die Bil-
dung einer Sila von dem Verbum für al stattfinden kann,
vgl. die Bildung des Wortes wäkin von wakä-1-lahu-
1-batala."
Erkl. Man setzt das Habar durch alladi von dem No-
men, das in einem Nominal- oder Verbalsatz steht. Will
man das Habar von zaidun in zaidun kä-'imun setzen, so
wäre dies alladi huwa kä-'imun zaidun. Bei darabtu
zaidän setzte man das Habar: alladi darabtuhu zaidun.
Durch al wird das Habar von dem Nomen nicht gesetzt,
aufser wenn dasselbe in einem Verbalsatz steht, und dieses
Verbum richtig von sich die Sila von al bilden läfst, wie
das Part. act. oder Part. pass. Man bildet das Habar nicht
al-iAbäru billarfi wa-1-alifi wa-1-lämi. 325
durch al von dem Nomen, das in einem Nominalsatz steht;
auch nicht von dem Nomen, das in einem Verbalsatz vor-
kommt, dessen Verbum nicht vollständig flectirbar ist, wie
von ar-rag'ulu in nicma-r- rag'ulu; da man von ni(ma
nicht richtiger Weise die Sila von al gebrauchen kann. Man
setzt auch das Habar von Gottes Namen, wie man von wakä-
1-lahu-l-bat ala (Gott bewacht die Helden) sagt al-wäki-
1-batala- 1-lahu. Auch giebt man ein Habar dem al-ba-
tala, so dafs man sagt al-wäkihi-1-lahu-l-batalu „der
von Gott Bewachte ist der Küstige."
.,lst das, was von der Sila von al in den Nominativ ge-
stellt wird, das Pronomen eines anderen Worts als al, so
wird dasselbe besonders als ein getrenntes gesetzt."
Erkl. Wenn das Beschreibungswort, welches als Sila
von al vorkommt, ein Pronomen in den Nominativ stellt,
so kann sich dasselbe entweder auf al zurückbeziehn oder auf
etwas anderes. Bezieht es sich auf al zurück, so wird es
verborgen; geht es aber auf etwas anderes, so wird es ge-
trennt, vgl. ballagtu min az-zaidaini illä-l-camrina
risälatan. Will man hier ein Habar setzen zu tu in bal-
lagtu, so sagt man al-muballigu min az-zaidaini ilä-
l-famrina risälatan anä. In al-muballigu ist ein Pro-
nomen, sich auf al zurückbeziehend, und das mufs nothwendig
verborgen werden. Setzt man aber in diesem Beispiel ein
Habar zu az-zaidäni hiefse es: al-muballigu anä min-
humä ilä-l-famrina risälatan az-zaidäni. — anä steht
im Nominativ durch al-muballigu, es bezieht sich nicht
auf al zurück, denn mit al wird hier ein Dual bezeichnet,
und dieser ist gerade das Wort, wozu ein Habar gesetzt wird;
also ist die besondere Setzung des Pronomen nothwendig.
Will man in diesem Beispiel zu al-camrina ein Habar setzen,
heifse es: al-muballigu anä min az-zaidaini ilaihim
risälatan al-camrüna. Auch hier mufs das Pronomen
besonders gesetzt werden. Ebenso mufs man das Pronomen
besonders setzen, wenn man in diesem Beispiel zu risäla-
tan ein Habar setzt; denn das durch al hier bezeichnete
wäre ar-risälatu. Das Pronomen aber (in ballagtu), wel-
ches von der Sila in den Nominativ gestellt ist, ist die erste
Person, vgl. al-muballi truhä anä min az-zaidaini ilä-
,jt Das Zahlwort.
l-'amri na ris&latun (ana steht im Nominativ durch di<
Sila von al).
LX. Das Zahlwort.
(al-'adad).
„taläta und die bis zu 'as'ara folgenden Zahlwörter
sprich mit ta bei einer Aufzählung, deren Einheiten Mascu-
lina sind. Im entgegengesetzten Fall entblöfse dieselben
davon. Das Bestimmende setze in den Genitiv Pluralis, meist
in der Form des Pluralis der Geringheit."
Erkl. Ta steht bei taläta und den folgenden Zahlen
bis Zehn, wenn das durch dieselben Gezählte Masculinum ist;
ist es hingegen Femininum, fällt Tä weg. Diese Zahlwörter
werden an einen Pluralis annectirt, vgl. cindi 'talätatu ri-
g'alin wa5arbafu nisä'in u. s. f. bis zu cas'ara. Hat das Ge-
zählte einen Pluralis der Wenigkeit und der Vielheit, so wird
das Zahlwort meist an den Pluralis der Wenigkeit annectirt,
vgl. cindi talätatu aflusin nur selten talätatu fulusin.
Ein Fall, in dem es nicht in der gewöhnlichen Weise vor-
kommt, vgl. Kur. 2, 228. „Die entlassenen Frauen warten
für sich ab drei Menstruationen" talätata kuru'in, während
ein Plural der Wenigkeit akru?un existirt. Hat aber das No-
men nur den Plural der Vielheit, wird das Zahlwort an die-
sen annectirt, vgl. t^alätatu rig'älin.
„mPatun hundert und alfun tausend annectire an einen
Singularis, dem mPatun folgt selten auch der Pluralis."
Erkl. mfatun und alfun gehören zu den annectirba-
ren Zahlwörtern, doch werden sie nur an einen Singularis
annectirt, vgl. findi mi'atun rag'ulin und alfu dirhamin.
Selten kommt die Annexion von mPatun an einen Pluralis
vor, vgl. Kur. 18, 24. „Sie verweilten in ihrer Höhle 300
Jahre taläta ini'atin sinina nach der Lesart von Ilamza
und al-Kisä'i.
Das Resuimi: Die annectirbaren Zahlwörter zerfallen in
zwei Theile: 1) Diejenigen, welche mir an einen Plural an-
;il-cnclad. 327
nectirt werden, das sind drei bis zehn; 2) diejenigen, welche
nur an einen Singular annectirt werden, das sind mi'atun
und alfun, so wie ihre beiden Duale; die Annexion von
mPatun an den Plural ist selten.
„Setze ahada und verbinde es mit cas'ara in der Zu-
sammensetzung, wenn du ein gezähltes Masculinum bezeich-
nen willst. Beim Femininum sprich ihda cas'rata. S^in
steht nach den Tamimiten mit Kasr. Bei den anderen Zahl-
wörtern, als aha dun und ihda. thue absichtlich dasselbe
was du mit diesen beiden gethan hast. Dem talätatun bis
tis(atun und den dazwischen liegenden Zahlwörtern kommt,
wenn sie verbunden werden, das Voraufgehende zu."
Erkl. Verf. behandelt nun die zusammengesetzten Zah-
len. Zehn wird mit den Zahlen unter zehn bis auf eins
zusammengesetzt, vgl. ahadu Sis'ara bis tiscatu 'as'ara, so
beim Masculinum; beim Femininum sagt man ihda Sis'rata
bis tislu 'as'rata; für das Masculinum ahadu, itnä, für
das Femininum ihda, i tu ata. Von drei bis neun verhalten
sich die Zahlwörter nach der Zusammensetzung wie vorher.
Man setzt Tä, wenn das Gezählte ein Masculinum ist, und das-
selbe fällt weg, wenn dasselbe ein Femininum ist. Was nun
'as'aratun betrifft, (dies ist der letzte Theil), so fällt das
Tä fem. bei ihm fort, wenn das Gezählte ein Masculinum
ist und es bleibt dagegen stehn, wenn es ein Femininum ist.
Von dreizehn an sagt man talätata (as'ara rag'ulän und
taläta asVata-mra^atan. Ebenso verhält sich (as'ratu
mit ahadu und ihda, mit itnäni und itnatäni, vgl. itnä
cas'ara rag'ulän mit Weglassung des Tä, vgl. itnatä
Ss'rata-mra'atan mit Setzung des Tä. S'in kann in 'as'rata
beim Femininum ruhend sein, doch steht es mit Kasr in der
tamimitischen Wortform.
„Setze itnatä vor cas'rata und itnä vor cas'ara, je
nachdem du das Masculinum oder Femininum bezeichnen
willst. Ja ist für die anderen Casus als den Nominativ.
Setze die beiden Formen durch Alif in den Nominativ, und
Fath ist gewöhnlich bei den anderen zusammengesetzten Zah-
len in beiden Worten."
Erkl. Verf. erwähnt hier, dafs itnä 'as'ara für das
g28 Das Zahlwort.
Masculinum ohne Ta im ersten und zweiten Wort, und
itnatä 'as'rata im ersten und zweiten Wort mit Tu für das
Femininum steht. Dann macht er darauf aufmerksam, dafs
die zusammengesetzten Zahlen alle indeclinable sind, das erste
Wort sowohl als das zweite, vgl. ahada cas'ara mit dem
Fath beider Theile. Hiervon ist ausgenommen itnä cas'ara
und itnatä 'as'rata, denn das erste Wort wird mit Alif
flectirt im Nominativ und mit Ja im Genitiv und Accusativ
gleich dem Dual, aber der zweite Theil steht indeclinable
auf Fath.
„Setze das Tamjiz (Bestimmung) der Zahlwörter von
Ss'rüna bis tiscüna in den Singularis, vgl. arbacina hina
40 Zeiträume."
Erkl. Verf. erwähnt hier die einfachen Zahlen, das sind
die von cis'rüna bis tiscüna. Sie haben nur eine Wortform
für Masculinum und Femininum. Ihr Tamjiz steht nur im
Accusativ Singularis, vgl. cis'rüna rag'ulän und cis'rüna-
rara^tan. Bei den Zahlen über den Zehnern wird das Mehr
vor denselben erwähnt und die Zehner durch Wäw verbun-
den, vgl. ahadun waSs'iüna u. s. f. bis tiscatun wa(is'rüna
mit Tä für das Masculinum. Beim Femininum sagt man
ihdä wa^is'rüna bis tis'un wa'is'rüna ohne das Tä. Das
reine Ergebnifs: die Zahlworte zerfallen in vier Klassen:
1) die Annectirten; 2) die Zusammengesetzten; ö) die Einla-
chen; 4) die Verbundenen.
„Man setzt das Tamjiz zu den zusammengesetzten Zah-
len wie zu Ss'rüna, behandle beide gleich."
Erkl. Man setzt das Tamjiz zu einer zusammengesetz-
ten Zahl, wie zu cis'rüna und dessen ^ erwandten. Es steht
dasselbe im Accusativ Singularis, vgl. ahada fas'ara rag'u-
län, ihdä 'as'rata-mra^atan.
„Wird eine zusammengesetzte Zahl annectirt, so bleibt
die Indcclinabilität, und das Endwort wird bisweilen flectirt."
Erkl. Die zusammengesetzten Zahlen kann man an et-
was anderes als ihr Tamjiz annectiren. aufser itnä *as'ara,
denn dies wird nicht annectirt, man sagt nicht itnä cas'a-
raka. Wird die zusammengesetzte Zahl annectirt. so ist die
al-'adad. 329
Leinweise der Basrenser, dafs beide Theile in ihrer Inde-
clinabilität verbleiben, vgl. hadihi hamsata (as'araka mit
Fath am Ende beider Worte. Bisweilen wird das letzte de-
clinirt, wiewohl das erste indeclinable bleibt, vgl. hadihi
hamsata cas'aruka.
„Bilde von citnäni und den höheren Zahlen bis 'as'ra-
tun eine Form, analog dem fäcilun von facala. Ende sie
im Femininum mit Tä, doch so oft das Masculinum steht,
setze die Form fä'ilun ohne Tä."
Erkl. Es wird von itnäni bis cas'ratun ein Nomen
der Form fäcilun entspi-echend gebildet, so wie man sie von
fafala bildet, man sagt tänin, tälitun u. s. f. bis cäs'irun
ohne Tä im Masculinum und mit Tä im Femininum.
„Will man Einen von der Zahl, die diese Form bildet,
bezeichnen, annectirt man sie ihr wie einen Partitiv (der
Vierte von vieren). Will man hingegen bezeichnen, dafs das
Geringere dem Höheren gleichgestellt wird, so ist es w7ie das
Wort g'äcilun zu behandeln."
Erkl. Die Form fä(ilun, die vom Zahlwort gebildet
wird, hat zwrei Gebrauchsweisen: 1) steht sie allein, vgl. tä-
litun, tälitatun; 2) steht sie nicht allein, dann wird sie
gebraucht entweder mit dem, wovon sie abgeleitet ist, oder
mit dem Wort, welches dem, wovon sie selbst abgeleitet wird,
voraufgeht. — In dem ersten Fall mufs man die Form fäfi-
lun an das ihr Nachfolgende annectiren, so dafs das Vorauf-
gehende die Stelle von ba(du vertritt. Man sagt im masc.
tälitu talätatin u. s. f. und im Fem. tälitatu talätin
im Sinne von der, die Eine von dreien. — Im zweiten Fall
sind zAvei Weisen möglich: 1) die Annexion des wie
fä(ilun gebildeten Zahlworts an das sich ihm Anschliefsende
(eine wirkliche Annexion); 2) dafs diese Form mit dem
Tanwin steht und das sich ihm Anschliefsende durch dasselbe
in den Accusativ tritt. So wie man beim Fä(il sagt däribu
zaidin und daribun zaidän, so sagt man auch räbicu ta-
lätatin und räbicun talätatan, räbicatu talätin und
räbicatun talätän dem Sinne nach gäcilu at-talätati ar-
bacatan oder g'ä(ilun at-talätata arbaratan. So sind die
Worte Verf's. zu verstehn: willst du mit der Form fä<ilun
330 Das Zahlwort.
die von itnäni und den folgenden gebildet wird, das Ge-
ringere an Zahl gleich dein Höheren setzen, so behandle es
wie g'acilun, so dafs es an sein Mafcül annectirt werden,
oder auch mit dem Tanwin stehn und dasselbe in den Ac-
cusativ setzen kann.
„Will man eine Form bilden, die wie täni itnaini zu-
sammengesetzt ist, so hat man beide Arten der Zusammen-
setzung. Oder annectirc die Form fälilun in beiden Fällen
an eine Zusammensetzung, die vollkommen ausspricht, was
du meinst. Bekannt ist, dafs man sich mit hädi cas'ara
begnügt und den Aehnlichcn vor 'is'rüna und den Analogen.
Stelle die Form fä'ilun in beiden Fällen vor ein Wäw, wel-
ches mit Fleifs gesetzt ist."
Erkl. Wie voraufgeht, wird die Form fä'ilun von einem
Zahlwort auf zwei Weisen gebildet: 1) dafs mau damit ir-
gend einen Theil der Zahl, wovon sie abgeleitet ist, bezeich-
nen will; 2) dafs man die geringere Zahl gleich der höheren
setzen will. Will man nun die Form fä'ilun von einer zu-
sammengesetzten Zahl gebrauchen, um den ersten Sinn zu
bezeichnen, d. h. um einen Theil von dein, wovon sie abge-
leitet wird, auszudrücken, so können dabei drei Weisen statt-
finden: a. dafs man zwei Zusammensetzungen hat, von wel-
chen der Anfang der ersten die Form fä(ilun, fäSlatun,
und das Ende cas'ara, tas'rata ist; der Anfang der /-weiten
ist ahadun, ihdä etc., vgl. tälita 'as'ara, talätäta cas'ara.
Alle vier Formen sind indeclinablc auf Fath. b. Dafs man
sich beschränkt auf das Anfangswort der ersten Zusammen-
setzung, dasselbe flectirt und es an die zweite Zusammen-
setzung, die in beiden AVorten indeclinable bleibt, annectirt,
vgl. talitu talätäta fas'ara und tälitatu taläta cas'rata.
c. Dafs man sich auf die erste Zusammensetzung be-
schränkt, die indeclinable im ersten und zweiten Worte bleibt,
vgl. tälita cas'ara und tälitata as'rata.
Man gebraucht die Form fä'ilun von den zusammenge-
setzten Zahlen nicht, um zu bezeichnen, dafs man die gerin-
gere Zahl gleich der höheren bezeichnen will, man sagt nicht
räbra (as'ara talätäta fas'ara und so bei allen übrigen.
Deshalb erwähnt dies Verf. nicht, sondern beschränkt sich
auf die Erwähnung des ersten Falles, hädi ist umgekehrt
kam, ka'ajjin katfä. S'61
aus wähl dun, und hädijatun aus w ah i da tun entstanden.
Man setzt den eisten Buchstaben nach dein letzten, hadi wird
nur mit (as'ara und hädijatun nur mit cas'rata gebraucht und
ebenso mit cis'rüna und dessen Verwandten. Die vom Zahl-
worte gebildete Form fäcilun wird vor den Zehnem ge-
braucht, die damit verbunden werden, vgl. hadi waSs'rüna
und täsicun waSs'rüna. Sie kommt in beiden Gestalten,
d. h. fäcilun für Masculinum und fäcilatun für's Femini-
num vor.
LXI. kam, ka'ajjin, kadä.
„Gieb eine nähere Bestimmung (Tanijiz) dem kam in
der Frage, wie man eine solche dem cis'rüna giebt. Vgl.
„Wie viel Personen erheben sich" (kam s'aljsän sainä). Ge-
statte das Tamjiz durch ein verschwiegenes min in den Ge-
nitiv zu stellen, wenn kam einer wirklich gesetzten Praepo-
sition voraufgeht."
Erkl. kam ist ein Nomen, was daraus hervorgeht, dafs
eine Praeposition davor treten kann, vgl. „mit wie viel Pal-
menstämmen (falä kam g'idSn) hast du dein Haus überdacht."
kam ist ein Nomen für eine unbekannte Zahl, es mufs
nothwendig das Tamjiz haben, vgl. kam rag'ulän Sndaka.
Bisweilen wird dasselbe weggelassen, weil etwas darauf hin-
leitet, vgl. kam sumta = kam jaumän sumta. kam ist
eine Frage- und Aussagepartikel. Das Tamjiz von kam als
Fragepartikel steht wie das Tamjiz von- Ss'rüna im Acc.
Sing., vgl. kam dir h am an kabadtu; doch kann dasselbe
auch im Genitiv stehn durch ein verschwiegenes min, wenn
dem kam eine Praeposition voraufgellt, vgl. bikam dirha-
m in as'taraita hadä = bikam min dirhamin. Tritt
aber die Praeposition nicht vor kam, mufs das Tamjiz im
Accusativ stehn.
„Gebrauche kam, indem du von ihm aussagst, wie von
zehn oder hundert, vgl. kam rig'älin oder kam maratin.
Wie kam ist ka'ajjin und kadä. Das Tamjiz beider steht
im Accusativ, oder verbinde damit min, so hast du das
Kichtiire getroffen."
332 1 > i o Berichtnng.
Erkl. kam wird für eine Mehrheit gebraucht und nä-
her bestimmt durch eine im Genitiv stehende Mehrheit, wie
'as'ratun, oder durch einen im Genitiv stehenden Singular, wie
mPatun, z. B. kam gilmanin malaktu gleich katirän
min al- gilmani. Aehnlich wie kam dient kadä und ka-'aj-
jin, um eine Menge zu bezeichnen. Das sie näher Bestim-
mende steht im Accusativ oder im Genitiv durch min. Das
Letztere ist das Gewöhnlichere, vgl. Kur. 3, 140. „Wie viel
Propheten gab es mit denen stritten" (kam min nabijjin kä-
tala ma(ahu); ferner: „So und soviel Dirham habe ich beses-
sen (malaktu kadä dirhamän)." kadä wird einfach gebraucht,
aber auch doppelt gesetzt, vgl. malaktu kadä kadä dir-
hamän, oder auch als ein Wort, dem ein gleiches ver-
bunden ist, vgl. malaktu kadä wakadä dirhamän.
kam mufs am Anfang der Rede stehn, sei es Frage- oder
Aussagepartikel, man sagt nie dar ab tu kam rag'ulän;
ebenso ist's mit kaVjjin, doch umgekehrt mit kadä.
LXII. Die ßerichtung.
(al-Äikäj a).
„Gieb Bericht (d. i. Genus, Casus, Numerus) durch aj-
jun, von dem, was einem Unbekannten gebührt, sowohl in
der Pause als Verbindung. In der Pause berichte, was dem
Unbekannten gebührt, durch man. Das Nun vocalisire all-
gemein und füge den Vocalbuchstaben hinzu. Sage manäni
und manaini nach dem Satz li ilfäni bibnaini, „ich
habe zwei Genossen an zwei Söhnen", und setze die Form
in Kühe, dann thust du Hecht. Sprich zu dem, der sagt
„es kam ein Mädchen atat bintun" manah. Das Nun
vor dem Tä Dualis ist vocallos. Das Fath ist selten und
verbinde Tä und Alif dem man (vgl. manät) nach da bi-
niswatin k alif „(dieser giebt sich mit Frauen ab)". Sprich
manüna und manina, wenn gesagt wird: „Es brachten
Leute anderen Baumwolle g'ä5a kaumun likaumin ku-
tuna." Wird man verbunden, ändert sich seine Form nicht.
Als Seltenheit ist manüna in der Poesie bekannt."
al-Aikäja. 333
Erkl. Fragt man durch ajjun nach einem Unbekannten,
der in der voraufgehenden Rede erwähnt war, so giebt man
in ajjun die Endflexion wieder, welche das Unbekannte hat,
sowohl Masculinum als Femininum, sowohl Dual als Plural.
Dieses geschieht bei ajjun in der Verbindung sowohl als in
der Pause. Man sagt zu einem, der zu mir sagt: „es kam
ein Mann", ., welcher denn?" ajjun, gen. ajjin acc. ajjän.
Eben so sagt man in der Verbindung, „welcher denn o Mann"
ajjun ja fatä, gen. ajjin, acc. ajjän, im Femininum ajja-
tun, im Dual ajjäni, ajjatäni, gen. und acc. ajjaini, aj-
jataini, im Plur. nom. ajjüna, ajjätun, gen. und acc.
ajjina, ajjätin. Fragt man nach einem vorher erwähnten
Unbekannten durch man, wird in demselben die Flexion
wiedergegeben und den Vocalen auf dem Nun ein entspre-
chender \ ocalbuchstabe hinzugefügt, so dafs in demselben
das Masc. Fem. Dual Plural wiedergegeben wird; jedoch
geschieht dies nur in der Trennung. Wenn einer sagt, „es
kam zu mir ein Mann", so fragst du manu, mani, manä
im Dual man an, manain mit ruhendem Nun. Beim Fe-
mininum sagt man manah im Nomin. Gen. und Accus., im
Dual mantän, mantain, mit ruhendem Nun vor dem Tä
und ruhendem Nun des Dual, selten nur steht Nun vor dem
Tä mit Fath manatän und manatain. Im Plur. Fem. bil-
det man manät, so auch im Gen. und Accus. Im Plur.
Masc. heifst es manün, man in mit ruhendem Nun. Nach
g'ä'a kauraun fragt man manün, nach marartu bikau-
min oder ra^aitu kaumän fragt man manin. So wird
man behandelt, wenn man dadurch etwas wiedergiebt in der
Pause, steht es aber in Verbindung, so giebt man nichts da-
durch wieder, sondern es hat nur überhaupt eine Wortform,
Man würde immer sagen man ja fatä. Selten kommt in
der Poesie auch manu na in der Verbindung vor.
Vgl. „Sie kamen zu meinem Gastfeuer, und ich sprach,
wer seid ihr (manüna antum)? sie erwiederten die G'inn, ich
sprach, lasset's Euch wohl bekommen in der Nacht."
„Vom Eigennamen gieb Bericht nach man, wenn das-
selbe von einer Verbindungspartikel, die damit zusammen-
hängen sollte, entblöfst ist."
334 Das Femininum.
Erkl. Man kann von einem Eigennamen durcli man
die Form berichten, wenn diesem nicht eine Verbindungs-
partikel voraufgeht. Sagt Jemand g'iVani zaidnn, so kann
man tragen man zaidnn, ebenso nach einem Genitiv man
zaidin und nach einem Accus, man zaidän. Es wird in
dem nach man erwähnten Eigennamen die Form von dem
in der früheren Rede erwähnten Eigennamen wiedergegeben,
man ist Mubtada3 und der ihm folgende Eigenname ist sein
Habar, oder es ist ein Habar von dem nachher erwähnten
Eigennamen. Geht aber dem man eine Verbindungspartikel
vorauf, so kann man in dem Eigennamen nach ihm nicht die
Form des Eigennamen vor ihm wiedergeben, sondern derselbe
mufs nothwendig im Nominativ stehn, da der Eigenname
dann ein Ilabar von man ist, oder ein Mubtada5, dessen
Habar man ist. Nach g'ä^a zaidun, ra3aitu zaidän, ma-
rartu bizaidin kann man nur sagen waman zaidun. Die
Wiedergabe der Form tritt unter allen determinirten Begrif-
fen nur bei den Eigennamen ein. Man sagt nie nach der
Aussage ra3aitu guläma zaidin, man guläma zaidin..
sondern nothwendig man gulämu zaidin für alle Casus.
LXIII. Das Femininum.
(at-ta'ni*)-
„Kennzeichen des Femininum ist ein Tä oder Alif. Bei
einigen Nomen supponirt man das Tä, vgl. al-katifu, die
restitutio wird erkannt durch das Pronomen und dergleichen,
wie durch die Wiederkehr des Tä bei der Diminutiv- Form."
Erkl. Ursprünglich ist das Nomen ein Masculinum, und
das Femininum ist eine Abzweigung vom Masculinum. Weil
das Masculinum das Ursprüngliche ist, so kann das Mascu-
linum eines Kennzeichens entbehren, das es als solches dar-
thut. Weil aber das Femininum eine Unterabtheilung ist,
bedarf dasselbe eines das Femininum darthuenden Kennzei
ehens. Diese sind Tä und das verkürzbarc wie das gedehnte
Alif, doch überwiegt das Tä im Gebrauch. Deshalb wird
es bei einigen Worten supponirt, vgl. cainun, katifun. Auf
at-ta'ni/. ;J35
das Femininum , welches kein sichtbares Kennzeichen hat,
weist man durch die Rückbeziehung des Pronomens als auf
ein Femininum hin, vgl. al-katifu nahas'tuhä (die
Schulter ich habe sie gebissen) und dergleichen. Auch thut
man das Femininum dadurch dar, dafs das Eigenschaftswort
im Femininum steht, vgl. „akaltu katifän mas'wijjatan"
(ich habe gegessen eine Schulter, eine gebratene); endlich
auch durch die Wiederherstellung des Tä im Diminutivum,
vgl. katifun kutaifatun.
„Das Tä schliefst sich nicht als Unterscheidungszeichen
der Form facülun in der ursprünglichen Bedeutung an, auch
nicht den Formen mifcälun, mifcilunund mifcalun. Kommt
das Tä bei einem von diesen als Unterscheidungszeichen vor,
so ist es abnorm an ihnen. Bei der Form facilun, vgl. ka-
tilun ist dies Tä meist verboten, wenn es seinem Mau-
süf folgt."
Erkl. Wie erwähnt ist, wird dieses Tä nur zur Unter-
scheidung des Mascul. vom Femin. zugesetzt. Am häufigsten
ist dies der Fall bei den Eigenschaftsworten, vgl. kä^imun
kä'imatun, selten aber bei dem Nomen, das nicht Eigen-
schaftswort ist, vgl. rag'ulun, rag'ulatun. Doch giebt es
auch Eigenschaftsworte, welchen dieses Tä sich nicht anhängt,
nämlich die Eigenschaftsworte nach der Form facülun in
der Bedeutung von fä(ilun. Verf. nimmt -die Wörter nach
facülun, die den Sinn von mafcülun haben, aus, er nennt
jene (facülun im Sinne von fäSlun) ursprünglich, weil sie
häufiger sind als die letzteren, vgl. s'akürun sabürun =
s'äkirun säbirun. Hat aber die Form fa'ülun die Bedeu-
tung von mafcülun, so hängt sich Tä ihnen an, vgl. ra-
kübatun markübatun. Ferner hängt sich Tä nicht
an ein Eigenschaftswort der Form mifcälun, vgl. „imra^atun
mihdärun" (eine viel Delirium habende Frau); auch nicht an
ein Eigenschaftswort der Form mifcilun, vgl. „imra'atun
mictirun" (eine sich sehr parfümirende Frau^). Ebenso hängt
sich Tä nicht an die Form mif(alun, vgl. „migs'amun" (den
nichts von seinem Ziel Avegen seiner Tapferkeit abbringt).
Hängt sich diesen Eigenschaftsworten Tä fem. an, so ist das
selten, und man kann sich nach solchen Formen nicht rich-
ten. Die Form fa(ilun hat entweder den Sinn von fäSlun
336 D*s Femininum,
oder den von mafülun. Hat sie den Sinn von f iVilun. so
hat sie das Tä fem.; nur in seltenen Fidlen fällt es weg, vgl.
Kur. 7. 54. ..Fürwahr die Gnade Gottes ist nah (karibun)
den "Wohlthuenden" Kur. 36, 78. „Wer wird lebendig ma-
chen die Knochen, wenn sie angefressen (ramimun) sind."
Hat die Form fa(ilun die Bedeutung von mafcülun, so
wird sie wie ein Nomen gebraucht oder nicht als ein solches.
Wird sie wie ein Nomen gebraucht, d. h. folgt sie nicht
ihrem Mausüf, hängt sich Tä derselben an, vgl. hadihi da-
bi h a t u n m a d b u h a t u n. Wird diese Form aber nicht
wie ein Nomen gebraucht, so dafs sie ihrem Mausüf folgt,
wird meist Tä von ihr weggelassen, vgl. imra^atun g'ari-
hun = mag'rühatun. Nur bisweilen hängt dann Tä sich
an, vgl. fi(latun hamidatun = mahmudatun.
,,Das Alif Fem. ist verkürzbar und gedehnt, vgl. untä-
L-gurri, die Verbreitung der ersteren Form, d. i. das ver-
kürzbare Alif wird dargelegt durch die Form von urabä,
tülä und mar ata, dann durch die Form fullä als Plural,
Masdar oder Eigenschaftswort, vgl. s'ab(ä, und hubärä,
summahä, sibaträ, dikrä, hittitä, wie kufurrä so auch
hullaitä mit s'ukkärä; von anderen Formen als diesen
gieb an, dafs sie selten vorkommen."
Erkl. Alif fem. zerfällt in zwei Gattungen: 1) in das
verkürzbare, vgl. hublä, und 2) das gedehnte, vgl. harara)u.
Beide haben bestimmte Wortformen, von denen es bekannt
ist, dafs sie das Eine oder das Andere haben. Das Verkürz-
bare hat bekannte und seltene Formen. Zu den bekannten
gehören fucalä, vgl. urabä für Unglück; ferner fu(lä als
Nomen substantivum, vgl. buhmä für eine Pflanze; auch als
Eigenschaftswort, vgl. hublä und als Masdar, vgl. rug'(a.
kommt diese Form vor; ferner facalä, vgl. als Nomen ba-
radä, als Masdar maratä, als Eigenschaftswort hajadä,
vgl. himärun hajadä (ein Esel, der vor seinem Schatten
aus Lebhaftigkeit ausweicht). G'auhari behauptet, unter den
Eigenschaftsworten komme kein anderes nach der Form facalä
vor, doch findet sich noch g'amazä. — Ein verkürzbares
Alif hat ferner die Form faclä als plur., vgl. sarcä von sa-
ricun; als Masdar, vgl. dacwä; als Eigenschaftswort kaslä.
Hierher gehört ferner fucälä, vgl. hubärä (ein Vogel) es
at-tä'ni/. 337
kommt als Masc. und Fem. vor; lerner fuccalä, vgl. sura-
mahä; ferner fifallä, vgl. sibatra; ferner fi(la, vgl. als
Masdar dikrä, oder als Plur., vgl. zirba plur. von zari-
bänun, dies ist ein kleines Thier, wie die Katze, mit
stinkendem Hauch; die Araber meinen, es lasse seine Blä-
hungen in das Kleid ihres Verfolgers fahren und der Ge-
ruch vergehe nur mit dem Kleide; vgl. noch hig'lä plur.
von hag'alun. Unter den Pluralen giebt es nur zwei nach
dieser Form. Ferner gehört hierher ficcilä, vgl. hittitä
in der Bedeutung von hat tu Anreizung; ferner fucullä,
vgl. kufurrä die Palmenknospe; ferner fuC(aila, vgl. hul-
laita die Verwirrung; „endlich fuC(älä, vgl. s'ukkärä eine
Pflanze."
„Das gedehnte Alif findet sich in folgenden Formen:
facla3u, äfcald?Uj dessen mittlerer Radical mit allen drei Vo-
calen stehn kann; fa'Tala'u; dann fuSihVu; fu'luliVu,
fa(ülä?u, fä(ilä?u, ficlijä:,u, maffühVu, dessen mittlerer Ra-
dical mit allen drei Vocalen stehn kann; so wird auch bei
der Form facälä°u der erste Radical mit allen drei Vocalen
genommen."
Erkl. Das gedehnte Alif fem. ist in vielen Wortformen.
Verf. macht auf einige aufmerksam und zwar: f achVu als Nomen
oder Eigenschaftswort, dessen Masc. entweder afcalu ist, vgl.
hamrä/'u, oder auch nicht, vgl. dimatun hathVu anhalten-
der Regen. Das Masc. hiervon ist nicht ahtalu, sondern
hatilun; so sagt man auch näkatun raugiVu, aber nicht
g'amalun arwagu; ebenfalls sagt man imra'atun häsnä'u,
aber nicht rag'ulun ahsanu. al-hatlu ist das Aufeinan-
derfolgen des Regens und der Thronen, so wie das Fliefsen
derselben. Hierher gehört weiter ai'aliVu, afcila?u, afcula5u,
vgl. arbaSVu, arbuca?u, arbifa°u für den vierten Tag in der
Woche; ferner faclala>u, vgl. fakrab;Vu, Femininum von
al-cakäribu; dann fu'ahVu, vgl. kusasä'u gleich kisäsun
Rache; dann fVTuliVu, vgl. kurfusiVu; dann ftVuhVu, vgl.
täs'urä°u; dann fä'ihVu, vgl. kasi(a3u Mauseloch; dann fi(li-
jä'u, vgl. kibrija\i; dann mafculä?n, vgl. mas'jühä?u, plur.
von s'aihun; dann faSihVu, der mittlere Stammbuchstabe
mit ä, ü, i, vgl. dabükiVu, katiriVu, baräsä'u, eine Wort-
form von barnasa'u die Menschen; Ibnu-s-Sikkit sagt: „ich
22
338 1>a> rerkünbare und das gedehnte Wort.
weife nicht, was für ein Mensch (ajju-l-barnas;Vi) er ist."
Häufig isl die Form falahVu, der erste Radical mit allen drei
Vbcalen, vgl. hujahVu Stolz, g'anafiVu ein Ortsname und
sijara\i ein Kleid mit gelben Streifen.
LX1V. Das verkürzbare und das gedehnte Wort.
( a 1 - m a Je s ü r a 1 - m a m d ü d ).
„Verlangt ein Nomen nothwendig vor seinem Ende ein
Fath und hat es eine ähnliche Form wie asafun, so mufs
das entsprechende Wort mit schwachem letzten Stammbuch-
staben regelrechter Weise verkürzbar sein, vgl. die Flurale
fi'alun und fucalun im Plural von ficlatnn und fuclatun,
wie ad-dumä."
Erkl. Das Verkürzbare ist das Nomen, dessen Decli-
nationsbuchstabe (d. h. der Buchstabe, auf dem die Declination
stattfindet) ein stetes Alif ist. Diese Definition schliefst also
Verba wie jardä; Partikeln, die auf ein indeclinables Alif
enden wie da, und den Dual, vgl. zaidäni, aus, da bei die-
sem das Alif sich im Gen. und Accus, in Ja verwandelt.
Das verkürzbare Wort zerfällt in zwei Arten: 1) das als
Kegel aufzustellende; 2) das im Gebrauch bisweilen so vor-
kommende. Das als Regel geltende ist jedes Nomen mit
schwachem Endradical, das ein Analogon unter den starkra-
dicaligen hat, und mit einem steten F^ath auf dem vorletzten
Radical versehn ist. Hierher gehören die Masdar der Verba
neutra nach der F'orni facila, vgl. facalun, der mittlere Ra-
dikal hat F^ath. Ist der dritte Radical schwach, so mufs das
Wort verkürzt werden, vgl. g'awija, g'awän, denn das
analoge Wort mit starkem Radical hat nothwendig Fath auf
dem vorletzten Radical; vgl. fifalun plur. von ficlatun
und fu(alun plur. von fuclatun, so mir an pl. von mirja-
tun, mudän plur. von mudjatun. Denn ihre analogen For-
men mit starkem Radikal wären kirabun und kurabun
von kirbatun und kurbatun; so]verhält sich auch ad- dum ä
plur. von dumjatun einen Götzen und dergl. bedeutend.
al-maÄsfir al-mamduil. 339
„Ein Wort, welches vor seinein Ende noth wendig ein
Alif verlangt, ist, wenn das Madda in einer ihm entsprechen-
den Form sicher bekannt ist, wie das Masdar der Verba, v- <?•
bei den Formen, die mit einem Hamz der Verbindung be-
ginnen, vgl. irfawa und irta^ä."
Erkl. Das Gedehnte ist ein Nomen, an dessen Ende
ein Hamz steht, dem ein pleonastisches Alif vorausgeht, vgl.
hamrä'u, kisä^un, ridä^un. Diese Definition schliefst Verba
wie jas'ä/'u aus, wie auch solche Worte, die zwar ein Hamz
mit einem voraufgehenden Alif haben, doch nicht mit einem
pleonastichen , vgl. mä'un. — Das Gedehnte zerfällt wie das
Verkürzbare in normales und nur bisweilen vorkommendes.
Normal ist jedes Wort mit schwachem Endradical, dessen
Analogie bei den starkradicaligen Worten nothwendig das
Alif vor seinem Ende hinzufügt; so sind die Masdar der
F"ormen, die ein Hamz der Verbindung zu Anfang ha-
ben: vgl. ircawä, i/iwä/'un, irta^ä, irti^Vun, istaksä,
istiksä^un, und dazu die Analogen bei den Starkradicaligen
intiläkun, iktidärun, istihräg'un. Ebenso verhalten sich
die Infinitive der Verba mit schwachem Endradical nach der
Form cafcala, vgl. actä, ictäDun, denn das entsprechende
Starkradicalige wäre akrama ikrämun.
„Das eines Analogons unter den starkradicaligen For-
men entbehrende verkürzbare oder gedehnte Wort ist der
Ueberlieferuns^ anheimges-eben, vgl. al-higa, al-hidä."
Erkl. Den zweiten Theil bildet das bisweilen als ver-
kürzbar oder als gedehnt vorkommende Wort. Das hierüber
Feststehende ist, dafs, wenn ein Wort kein Analogon unter
den Starkradicaligen hat, vor dessen Endbuchstaben durch-
gängig ein Fath steht, dafs dann die Verkürzbarkeit desselben
durch den Spx-achgebrauch festgestellt wird. Ebenso beschränkt
sich die Dehnung eines Worts, das kein Analogon unter den
Starkradicaligen hat, bei dem vor seinen Endbuchstaben ein
Alif hinzugefügt wird, auf den Sprachgebrauch allein, vgl.
als verkürzbares Wort al-fatä sing, von al-fitjänu; zu den
bisweilen als gedehnt gebrauchten Wörtern gehört al-fatav'u,
as-sanä^u etc.
„Die Verkürzbarkeit des Gedehnten wird allgemein im
22*
340 Bildung des Dual und Plur. san. von dem Verkfirzbaren and Gedehnten
\. r-zwang angenommen, das Gcgentheil findet nur mit Wi-
dersprach statt."
Erkl. Es findet kein unterschied zwischen den Basren-
Bern and Knfensern statt, dafs die Dehnung wegen des Vers-
zwangs verkürzt werden könne, wohl aber darüber, ob das
Verkürzbare verlängert werden könne. Die Basrenser ver-
wehren dies, während die Kü/cnscr es erlanben und als Be-
die Stell«: anführen:
VgL „O über die guten Datteln und schlechten, die in
Stücken in der Kehle und dem Zapfen (al-laluVi) sitzen blei-
ben; eigentlich (O über dich, was anlangt Datteln und schlecht«
Datteln)."
LXV. Die richtige Dildung des Dualis und Pluralifl Banns
vom dem Verkürzbaren und Gedehnten.
(a 1-m a k * ü r a 1 - m a m <1 ü <l).
„Setze an das Ende einen verkürzbaren Worts, wenn es
ifi den Dual gesetzt wird, Ja im Fall da/V dasselbe mehr als
drei Badicalbuchstaben hat. Ebenso verhält, sich ein Wort,
das ursprünglich Ja zum Endbuchstaben hat, vgl. al-fatä
and ebenso das Unabgeleitete, welches in der [mala steht,
vgl. matä. In anderen Fällen wird es in Waw verwandelt;
diesem Ali/' schliefs an, was oben schon bekannt ist."
ErkL Dem declinirbaren Nomen hängt sich, gleichviel
,b es einen starken Endbuchstaben hat oder defectiv ist,
ohne Veränderung das Kennzeichen des Dual an, rgL ra-
g'ulun rag'ulani, kadin kadijani. [st aber da-; Wort
verkürzbar, mufs eine Veränderung stattfinden, lai das ver-
bare Ali/' der vierte ode* noch spätere Buchstabe, so
adelt ei ich in Ja, vgl. müh an milhajäni, mui
musta^sajänk J-t Alif als dritter Buchstabe stellver-
■A /ür Ja, vgl. fatän, so wird dasselbe ebenfalls in JA
verwandelt, vgl. fatajäni. Eben nrenn Ali/' als
dritter Buchstabe unbekannten Ursprungs isf und mh dei
i iron mattl als Eigennamen mattaj
al-mafoür al-inamdäd. 3^
Vertritt Alif als dritter Radical ein Wäw, wird es in Wäw
verwandelt, vgl. Sisawäni; ebenso verhält es sich, wenn
Alif als dritter Radical unbekannten Ursprungs auftritt und
es nicht mit der Imala gesprochen wird, vgl. ilän als Eigen-
name, Dual: ilawani. Das Resume: Das verkürzbare Alif
wird in Ja in drei Fällen verwandelt: 1) wenn es als vier-
ter oder späterer Radical steht; 2) wenn es als dritter Ra-
dical steht, doch ein Ja vertritt; 3) wenn es als dritter Ra-
dical unbekannten Ursprungs und mit der Imala steht.
In Wäw wird Alif verwandelt an zwei Stellen: 1) wenn
es dritter Radical ist und Alif an der Stelle von Wäw steht;
2) wenn es dritter Radical unbekannten Ursprungs ist und
nicht in der Imäla steht.
Ist die Verwandlung des Alif in Ja und Wäw geschehen,
so hängen sich die im Anfange dieses Buchs erwähnten Kenn-
zeichen des Dual an, nämlich äni im Nomin. und aini im
Gen. und Accus.
„Worte wie sahrä\i werden mit Wäw in den Dual ge-
setzt; Worte wie (ilbä\in, kisä^un und hajä'un können
mit Hamz oder Wäw im Dual stehn. Den hier nicht er-
wähnten Worten lafs die volle Form. Das Abnorme wird
auf den zufälligen Gebrauch beschränkt."
Erkl. Verf. behandelt den Dual des gedehnten Nomen.
Beim gedehnten Nomen kann Hamz ein Alif Fem. oder ein
Alif des Anschlusses (d. i. bei einer Form, die wie ein Fe-
mininum aussieht, aber nicht ist) oder einen Radical vertre-
ten; auch kann es selbst ein Radical sein. Vertritt Hamz
das Alif Fein., so ist das Bekannte, das man es in Wäw
verwandelt; man sagt von hanirä'u hamraw äni. Vertritt
Hamz ein Alif des Anschlusses, vgl. (ilbä5un, oder vertritt
es einen Radical, vgl. kisä5un, hajä\in, so sind zwei Auf-
fassungen möglich: 1) die Verwandlung desselben in Wäw,
vgl. cilbäwäni etc. oder 2) man läfst Alif unverändert cil-
bä-'äni etc. Die Verwandlung ist bei dem Alif des An-
schlusses besser als Hamz zu lassen, und Hamz, das einen
Radical vertritt, zu lassen, ist besser, als es in Wäw zu ver-
wandeln. Ist das gedehnte Hamz ursprünglich, so mufs man
es lassen, vgl. kurrä>un kurrä^äni. Die Dualform eines
verkürzbaren und gedehnten Worts, das nach anderer ah
342 Bildung des Dual und Plur.aan. von dem Verkürzbaren and Gedehnten.
erwähnter Weise gebildet wird, wird auf den zufälligen Ge-
brauch beschränkt, wie dafs man von al-hauzalä al-
hauzalfmi gebraucht, da doch al-hauzalajani regelrecht
wäre, wie wenn man von hamriVu, anstatt des richtigen
hamräwäni, hamräwäni bildet.
„Nimm von dem Verkürzbaren im Plural sowie im Dual
das, wodurch das Wort vervollständigt wurde, weg; das Fath
lafs stehen, um das Weggefallene anzuzeigen. Setzt man den
Plural auf atun, so verwandle das Alif wie man es im
Dual verwandelt; das Tä eines sich auf Tä endigenden Worts
entferne notwendigerweise."
Erkl. Wird ein mit starkem Endradical versehenes Wort
nach der Norm des Dual in den Plural gesetzt, d. i. auf
üna, so hängt sich das Kennzeichen desselben ohne Aende-
rung an, vgl. zaidun zaidüna. Wird das defective Wort
mit diesem Plural versehen, so fällt das Ja desselben fort.
Der vor dem Wäw in üna stehende Buchstabe wird mit
Damm versehn, so wie der vor Ja in ina stehende mit Kasr,
vgl. kädin, kädüna, kädina. Wird ein gedehntes Wort
in diesen Plural gesetzt, wird es wie der Dual behandelt.
Vertritt Hamz einen Iiadical oder dient es zum Anschlufs,*)
so kann man Hamz entweder stehen lassen oder Wäw an
dessen Stelle setzen. Von kisä^in als Eigenname sagt man
kisä5üna und kisawüna. Ist aber Hamz ursprünglich, so
mufs es bleiben, vgl. von kurrä\in kurrä^üna. Beim Ver-
kürzbaren wird Alif genommen, wenn das Wort auf üna den
Plural bildet, das voraufgehende Fath bleibt dann als Hin-
weisung darauf. Von mustafä sagt man mustafauna und
mustafaina. Wird ein solches Wort auf atun in den Plu-
ral gesetzt, so wird das Alif wie im Dual verwandelt, vgl.
hublä hublajätun und von fatän und casän, zwei Eigen-
namen; bildet man fatajätun und (asawätun. Stand nach
dem verkürzbaren Alif noch ein Tä, so mufs man dasselbe
wegnehmen, vgl. fatätun fatajätun, kanätun kanawätun.
*) ilJtak; mulAa/jatun, mulAUatun: das was angehängt wird,
war oben gebraucht, um eine Form unter die Kategorie derer zu stel-
len, die Alif Fem. haben: hier aber ist es schlechthin das Anschlufs-
Alif, das ohne Veränderung der Bedeutung angehängt wird.
al-ma&sür al-mamdüd. 34.3
„Bei einem dreiradicaligen, mit starkem mittleren Stamm-
buchstaben versehenen Nomen lafs den mittleren Radical
dem ersten in Hinsicht des Vocals folgen, wenn der mittlere
Radical vocallos, und das Wort ein Femininum ist, welches
durch Tä beschlossen wird oder davon blofs ist. Setze vo-
callos einen Consonanten, der einem anderen Vocal als Fath
folgt, oder erleichtere denselben durch Fath. Man überliefert
alle Fälle."
Erkl. Wird ein dreiradicaliges Wort mit starkem ru-
henden Mittelbuchstaben, als ein Femininum mit Ta versehn
oder frei davon, auf ätun in den Plural gestellt, so läfst man
den Mittel -Radical dem ersten in Hinsicht der Vocale ganz
allgemein folgen, vgl. dafdun dacadätun, g'afnatun g'afa-
nätun, g'umlu g'umulätun und hindu hinidätun. Der
Mittelradical kann aber nach einem Damm oder Kasr des
Anfangs radicals vocallos oder mit Fath stehen, vgl. hindä-
tun und hinadätun, busrätun und busarätun, doch ist
das nicht nach dem Fath möglich, wo man den gleichen
Vocal folgen lassen mufs. Die im Verse gegebene Regel schliefst
aus durch „dreiradicalig" vierradicalige Eigennamen, vgl.
z. B. g'a(far als weiblichen Eigennamen; durch „Nomen",
Eigenschafts worte, vgl. dahinatun; durch „mit starken Mit-
telradical" die mit schwachen Buchstaben versehenen; und
durch „mit vocallosem Mittelradical" die mit vocalisirtem Mit-
telradical versehenen Wörter. In allen diesen Fällen läfst
man den gleichen Vocal nicht folgen, sondern läfst den
Mittelradical so wie er war, bevor das Wort in den Plural
gesetzt wurde. „Femininum" schliefst ferner das Masculinum
aus, denn dies steht nicht im Plural auf ätun.
„Man verwehrt die Vocalfolge zu setzen in Fällen, wie
dirwatun und zubjatun; abnorm ist Kasr bei girwatun."
Erkl. Hat das erwähnte Femininum ein Kasr unter
dem ersten Anfangs -Radical, und ist sein letzter Radical
Wäw, so kann mau den Mittelradical nicht mit demselben Vocal
setzen als den ersten, vgl. dirwatun bildend wie diriwa-
tun, da das Kasr vor Wäw schwer befunden wird: sondern
der Mittelradical mufs Fath oder G'azm haben, vgl. dira-
wätun und dirwatun, abnorm ist giriwatun. Ebenso
344 Pluraüs fractus.
kann die Vocalfolge nicht stattfinden, wenn der Anfangs-
Radical mit Damm steht, und der Endradical Ja ist, wie von
zubjatun nie zubujatun, da Damm vor Ja schwer be-
funden wird; es mufs heifsen zubajatun oder zubjatun.
„Etwas anderes als das Erwähnte, ist ein seltener oder
nur im Verszwang vorkommender Fall, oder es gilt nur bei
gewissen Leuten."
Erkl. Die Feminina, welche in Widerspruch mit dem
Erwähnten vorkommen, werden als seltene oder nur im Vers-
zwang vorkommende Fälle, oder als bestimmte Wortformen
gerechnet, vgl. als Seltenheit g'iriwätun plur. von g'irwa-
tun. Zum Verszwang:
vgl. „Ich wurde mit Mühen beladen, die mir am Vor-
mittag Seufzer (zafräti-d-duhä) ausprefsten, doch bei der
Abendarbeit versagten mir die Hände."
Drittens vgl. die Redeweise der Hudailiten, von g'auza-
tun oder baidatun, gawazätun und bajadatun zu bilden,
während gewöhnlich im Arabischen der Mittelradical mit
G'azm steht.
LXVI. Pluralis fractus.
(g'amcu-t-taksiri).
„af(ilatun, afculu, dann ficlatun und afcälun sind
Plurale der AVenigkeit (g'amcu-l-killa)."
Erkl. Pluralis fractus ist ein Ausdruck, welcher mehr
als zwei bezeichnet, entweder durch eine in seiner Wortform
hervortretende Aenderung, vgl. rag'ulun rig'älun, oder
eine innerlich supponirte Form, vgl. fulkun für Singular
und Plural. Das Damm im Singular ist wie das Damm in
kuflun und Damm im Plural ist wie das Damm in usdun.
Dieser Plural hat zwei Unterabtheilungen: 1) Plural der We-
nigkeit; 2) Plural der Vielheit g'amfu-l-katrati. Der Plu-
ral der Wenigkeit bezeichnet in eigentlicher Bedeutung nur
drei und darüber bis zehn; der Plural der Vielheit bezeich-
net mehr als zehn bis in's Endlose. Jede dieser Abtheilun-
y'amr ii-t-taksiri. 345
gen wird erlaubter Weise an die Stelle der anderen in
uneigentlicher Bedeutung gebraucht. Beispiele der Plurale
der Wenigkeit wären: afc ilatun, vgl. aslihatun; afSilun,
vgl. aflusun; ficlatun, vgl. fitjatun; afcälun, vgl. afrä-
sun. Alle anderen Formen vom Pluralis fractus sind Plu-
rale der Vielheit.
„Einige von diesen drücken ursprünglich genügend eine
Vielheit aus, wie arg'ulun. Das Gegentheil findet statt bei
sufä (pl. von safä)."
Erkl. Bisweilen begnügt man sich mit einer Bildung
des Pluralis der Wenigkeit anstatt des Pluralis der Vielheit,
vgl. rig'lun arg'ulun, cunukun a(näkun, fu^ädun af^i-
datun; bisweilen mit einigen Bildungen des Plurals der
Vielheit für einige Bildungen des Plurals der Wenigkeit,
vgl. rag^ulun rig'älun, kalbun kulübun.
„Für die Form faclun als Nomen mit starkem Mittelra-
dical ist afculun, und für ein vierradicaliges Wort als No-
men wird diese Form ebenfalls gesetzt; auch gilt sie für
Wortbildungen wie cinäkun und diräcun hinsichtlich des
Madda, des Femininum und der Buchstabenzahl."
Erkl. afculun ist ein Pluralis für jedes dreiradicalige
Nomen nach der Form fa(lun mit starkem Mittel -Radical,
vgl. kalbun aklubun, zabjun azbin, ursprünglich az-
bujun, dann azbijun, dann wurde dies Wort wie kädin
behandelt. Im Verse schliefst „als Nomen" das Eigenschafts-
wort aus; man sagt nicht dahmun plur. adhumun. Es
kommt vor cabdun plur. acbudun, weil dieses Eigenschafts-
wort als Nomen gebraucht wird. „Mit starkem Mittel-Radical"
schliefst Wörter mit schwachem Mittel-Radical aus, vgl. tau-
bun, cainun, abnorm ist acjunun. afculun ist auch ein
Plural für jedes Nomen feminini mit vier Radicalen, vor des-
sen Ende ein Madda steht, vgl. cinäkun afnukun, jami-
nun aimunun. Abnorm ist die Form vom Masculinum,
vgl. s'ihäbun as'hubun, guräbun agrubun.
„Wenn bei dem dreiradicaligen Wort, das als Nomen
vorkommt, die Form afculun nicht durchgängig gilt, so
kommt der Plural afcälun vor. Meistens genügt den Ara-
bern ficlänu für fucalun, wie sirdänu."
346 Plnralia firaotas,
Krkl. Gilt bei ei nein drei radical igen Wort die Form
afulun nicht durchgängig, so wird dasselbe nach der Form
;it'ulun in den Plural gesetzt, vgl. taubun atwäbun. Der
Plural af'älun von der Form fVlun mit starkem Mittel-Bar
dical ist abnorm. Von der Form fucalun kommen manche
Plurale nach afcalun vor, meistens gelm sie nach ficlänun,
ii uga run nigrfuiun.
„Bei einem Nomen masc. mit vier Buchstaben, dessen
dritter Buchstabe ein Dehnungsbuchstabe ist, ist die Form ai' i-
latun bei den Arabern durchgängig. Setze diesen Plural
nothwendig bei den Formen fa'alun und ficälun, wenn sie
mit einer Verdoppelung oder einer Schwäche versehen sind."
Erkl. afcilatun ist ein Plural für jedes Nomen masc.
mit vier Buchstaben, von denen der dritte ein Dehnungs-
buchstabe ist, vgl. kadälun akdilatun etc. Nothwendig
wird af( ilatun als Plural der Worte erfordert, deren zwei-
ter Radical verdoppelt, oder deren Endradical schwach ist
in der Form facälun oder fifälun, vgl. zimämun azim-
matun, kabä'un akbijatun.
„fu'lun ist für Worte wie ah in am, hamrä?u, und ficla-
tun ist als Plural durch Ueberlieferung bekannt."
Erkl. Zu den Paradigmen des Plurals der Vielheit ge-
hört fuclun. Diese Form gilt durchgängig bei einem Ei-
genschaftswort, dessen Masc. afcalu Fem. fa(la)u ist, vgl.
ahm am humrun. Zu den Paradigmen des Plurals der
Wenigkeit gehört fi( latus, aber dies ist nicht durchgängig
bei irgend ei;: er Wortform, wiewohl es im Gedächtnifs auf-
bewahrt ist. Zu den Worten, in welchen sie vorkommt, ge-
hören fatän fitjatun, s'aihun s'ihatun, gulämun gil-
matun, sabijjun sibjatun.
„fuculun gilt als Pluralform für ein Nomen mit vier
Buchstaben, das vor dem Endbuchstaben, der kein schwacher
ist, mit einem Dehnungsbuchstaben versehen ist. Worte jedoch,
die keine Verdoppelung in sich haben, sind in den meisten
Fällen gleich dem mit Alif versehenen Worte. fu(alun ist
die bekannte Pluralform für fu(latun und für Worte wie
kubrä; von ficlatun kommt fifalun vor, nur bisweilen bil-
det sich dessen Plural nach fu(alun."
gfam" u-t-taUsiii. 347
Erkl. Zu den Paradigmen des Plurals der Menge ge-
hört fuculun. Diese Form gilt durchgängig für alle No-
mina mit vier Buchstaben, vor deren Ende ein Dehnungsbuch-
stabe hinzugefügt wurde unter der Bedingung , dafs der
Endbuchstabe stark sei und keine Verdoppelung darin
stattfinde. Ist der Dehnungsbuchstabe Alif, so ist kein Unter-
schied zwischen Masculinum und Femininum, vgl. kadälun
kudulun, kadibun kudubun. Ist eine Verdoppelung in
der Form und der Dehnungsbuchstabe Alif, so ist der Plural
fuculun nicht durchgängig, vgl. cinänun cununun; ist aber
der Dehnungsbuchstabe nicht Alif, so ist der Plural fuculun
durchgängig, vgl. sarirun sururun. Von den eine Verdoppe-
lung habenden Worten, deren Dehnungsbuchstabe Alif ist, hört
man nur die Plurale cununun von cinänun, hug'ug'un
von hig'äg'un. — Zu den Paradigmen der Plurale der Viel-
heit gehört fucalun. Dies ist eine Pluralform der Nomina
auf fuclatun oder fuclä fem. von afcalu, vgl. kurbatun
kurabun, al-kubrä al-kubaru. — Zu den Paradigmen des
Pluralis der Menge gehört ficalun, Pluralis eines Nomen nach
der Form fi(latun, vgl. kisratun kisarun. Bisweilen
kommt der Plural von ficlatun auf fufalun vor, vgl. lih-
jatun luhän.
„Bei Formen wie rämin ist die Pluralform fucalatun
durchgängig, bekannt sind Formen kämilun und ka-
malatun."
Erkl. Zu den Paradigmen des Plurals der Menge ge-
hört fu(alatun. Dieses ist durchgängig bei allen Eigen-
schaftsworten nach der Form fä(ilun, die mit schwachen
Endbuchstaben versehen und Masculina sind, zugleich auch
vernünftige Wesen bezeichnen, vgl. rämin rumätun,
kädin kudätun. Dazu gehört facalatun; dies ist durch-
gängig bei einem Eigenschaftswort nach der Form fäSlun,
das mit starkem Endbuchstaben versehen, ein Masculinum ist
und ein vernünftiges Wesen bezeichnet, vgl. kämilun ka-
malatun. Verf. kann die erwähnten Beschränkungen aus-
lassen, da er Beispiele anführt, welche dieselben enthalten.
„Die Form faclä gebührt einem Eigenschaftsworte wie
katilun; zaminun, hälikun, majjitun sind passend
hierfür."
348 riuraüs fractus.
Erkl. Zu den Paradigmen des Pluralis der Menge ge-
hört fa la. Es dient als Plural für ein Eigenschaftswort
nach der Form iVilun im Sinne von maf'ülun, das einen
Untergang oder eine Schmerzempfindung bezeichnet, vgl.
katilun katlä, g'arihun g'arhä. Hiernach geht auch das
ihm in der Bedeutung ähnliche in der Form von facilun, im
Sinne von fiVilun, vgl. maridun mar da, auch von der
Form fallun, vgl. zaminun zamnä, von der Form fä(i-
lun, vgl. halikun halkä und von fai(ilun, vgl. majji-
tun mautä.
„Bei der Form fuclun als Substantiv mit starkem End-
radical ist die Pluralform fi'alatun gebräuchlich. Die Sprach-
bildung hat diese Pluralform selten gesetzt bei fi'lun und
faclun."
Erkl. Zu den Paradigmen des Plurals der Menge ge-
hört ficalatun. Dies ist ein Plural für die Form fu(lun
als Substantiv mit starkem Endradical, vgl. kurtun kirata-
tun. Auch wird diese Form überliefert beim Nomen nach
der Form ficlun, vgl. kirdun kiradatun, oder nach der
Form faclun, vgl. gardun giradatun.
„Die Pluralform fuccalun gebührt der Form fä'ilun
und fä(ilatun, wenn sie Eigenschaftsworte sind, wie cädi-
lun und(ädilatun. Derselben ähnlich ist fu(tälun beim Mas-
culinum. Beide Formen sind selten bei einem Worte mit
schwachem Endradical.
Erkl. Zu den Paradigmen des Plurals der Menge ge-
hört fuccalun. Dies gilt als normal bei einem Eigenschaftsworte
mit starkem Endradical, nach der Form fäcilun fäcilatun, vgl.
däribun dürr ab un. Ferner auch fuccälun: diese Form
ist regelrecht bei einem Eigenschaftsworte mit starkem End-
radical nach fä(ilun für ein Masculinum, vgl. sä?imun suw-
wamun. Selten ist die Form fuc(alun und fu<cälun bei
einem Masculinum mit schwachem Endradical, wie gäzin plur.
guzzän; man sagt auch guzztVun. Selten ist diese Plural-
form bei f a( i 1 a t u n .
Vgl. „Ihre Ulickc sind hingeneigt zu den Jünglingen,
bisweilen wohl sehe ich sie von mir nicht abgewandt."
g'am' u-t-wksiri. 34g
„Für faclun und faMatun gilt als Paradigma des Plu-
rals ficälun; selten ist dies bei den Wörtern von ihnen, de-
ren Mittelradical Ja ist."
Erkl. Zu den Paradigmen des Plurals der Menge ge-
hört fiSxlun; dies ist durchgängig bei der Form fa(lun und
faclatun als Substantiv, vgl. kacbun kicäbun; oder als Ei-
genschaftswort, vgl. sacbun sifabun; sacbatun si(abun.
Selten hat es statt bei den Wörtern, deren Mittelradical
Ja ist, vgl. daifun dijafun.
„Für facalun ist auch fifälun Paradigma, wenn dasselbe
keinen schwachen Endradical hat, oder der zweite ßadical
nicht verdoppelt ist. Dies gilt auch für das facalun, wel- v. 8 10.
ches mit Ta versehn ist (facalatun), so wie für ficlun und
fuclun; das nimm an."
Erkl. ficälun ist auch durchgängiges Paradigma für fac-
lun und fValatun, wenn der Endradical weder schwach noch
verdoppelt ist, ^gl. g'abalun g'ibälun. Auch ist fi(älun
durchgängiges Paradigma bei ficlun und fuclun, vgl. di5-
bun di5äbun. Verf. nimmt die mit schwachem Endradical
versehenen Wörter aus, so wie die, in denen eine Verdoppe-
lung stattfindet, wie talalun.
„Bei facilun als Eigenschaftswort im Sinne von facilun
kommt dieses Paradigma auch vor; so ist es auch durchgän-
gig in dem Femininum desselben."
Erkl. ficälungilt auch bei allen Eigenschaftswörtern nach
der Form facilun in der Bedeutung von fäSlun, sei es mit
Tä verbunden oder davon entblöfst, als Paradigma; vgl.
karimun kirämun, maridun mirädun.
„Häufig ist diese Pluralform bei den Eigenschaftswörtern
nach dem Paradigma fa(länun und deren zwei Femininen,
oder bei der Form fu(länun, ebenso bei der Form fuclä-
natun. Setze diesen Plural nothwendig für Formen wie
tawilun und tawilatun, dann hast du das iiechte erfüllt."
Erkl. Durchgängig kommt fi(älun auch als Plural für ein
Eigenschaftswort nach der Form faclänun fem. faclä und
faclänatun vor, vgl. nadmänun nidämun, nadmänatun
nidämun. So ist fifälun auch durchgängig bei Eigen-
;}f>() Pluralis fractus.
schaftswörtcrn, wie fu(länun, fu(länatun. Setze ficälnn
nothwendig als Plural fiir alle Eigenschaftswörter nach der
Form facilun, facilatun mit schwachem Mittelradical.
„Das Paradigma fu(ülun gilt für fa(ilun, vgl. kabi-
dun; es wird meist demselben speciell zugetheilt. Ebenso
gilt es durchgängig bei faclun als Substantiv, dessen An-
fangsbuchstabe mit allen Eadicalen sich findet. fa(alun ge-
hört ebenso dazu. Der Plural- Form fucälun ist besonders
ficlänun bestimmt. Die Form ist häufig bei hautun und
käcun, so wie den diesen ähnlichen Wörtern; selten ist sie
bei anderen."
Erkl. Zu den Paradigmen des Plurals der Menge ge-
hört fuculun; dies ist durchgängig bei einem dreiradicaligen
Substantiv nach der Form fa(ilun, vgl. kabidun kubüdun.
Bei solchen Wörtern ist dies Paradigma meistenteils nothwen-
dig. fucülun gilt auch durchgängig bei einem Substantiv nach
faclun, vgl. kacbun kucübun; oder nach ficlun, vgl. him-
lun humulun; oder auf fuclun, vgl. g'undun g'unudun.
Dem Gedächtnifs nach gilt fucülun auch bei facalun, vgl.
asadun usüdun. Man sagt, es verstehe sich aus den
Worten Verf's., dafs dasselbe nicht durchgängig gelte „faca-
lun gehört dazu", denn nicht wird ihm Durchgängigkeit
beigelegt. Zu den Paradigmen des Pluralis der Menge ge-
hört ficlänun, welches durchgängig für Worte nach fucä-
lun gilt. Wie erwähnt ist, gilt ficlänun auch durchgängig
bei fucalun; auch ist dasselbe durchgängig im Plural der
Form fuclun und faclun, wenn der Mittelradical Wäw ist,
vgl. füdun fidänun, täg'un tig'änun. Selten ist ficlänun
bei anderen als den erwähnten Fällen, wie a!jun ihwänun.
„Die Form faclun als Substantiv, so wie die For-
men facilun und facalun, die keinen schwachen Mittelrad i-
eal haben, umfafst im Plural fuclänun."
Erkl. Zu den Paradigmen des Plurals der Menge ge-
hört fuclänun. Dies ist regelrecht bei einem Substantiv mit
starkem Mittelradical nach der Form faclun, vgl. zahrun
plur. zuhränun; oder nach der Form facilun, vgl. kadi-
bun plur. kudbänun; oder nach der Form facalun, vgl.
dakarun dukränun.
•/am ' u-t-taksiri. 351
„Für die Formen karimun und bainlun ist iValä'u
die Pluralbildung, so wie auch für die diesen beiden glei-
chenden Worten. Es tritt an die Stelle von fucalä3u die
Form afcilä?u bei einem Worte mit schwachem Endradical
oder einem Doppelbuchstaben. In anderen Fällen ist dies
selten."
Erkl. Zu den Paradigmen des Plurals der Menge ge-
hört fValä-'u, welches regelrecht ist für die Form facilun,
welche die Bedeutung von fä(ilun hat und ein männliches
Eigenschaftswort, das einem vernünftigen Wesen beigelegt
wird, bezeichnet, vgl. zarifun, zurafä^u. Die Formen,
welche der Form facilun darin gleichen, dafs sie eine Be-
deutung haben, welche eine wie angeborne Eigenschaft be-
zeichnet, haben denselben Plural, z. B. garizatun hat den
Plural IValä'u, wie (äkilun plur. cukalä:>u. An die Stelle
von fucalä?u tritt bei Wörtern mit einem doppelten oder ei-
nem schwachen Buchstaben afcilä3u, vgl. s'adidun as'id-
dä'u, walijjun aulijä'u. Selten ist af^ilä'u als Plural in
anderen als den erwähnten Fällen.
„fawäcilu gilt für faucalun, fäcalun und fäcilä'u zu-
gleich für Worte wie kähilun, hä'idun und sähilun, wie
auch für fä(ilatun. Abnorm ist dieser Plural bei färisun
mit dem ihm Aehnlichen."
Erkl. Zu den Paradigmen des Plurals der Menge ge-
hört fawäcilu. Diese Form gilt für ein Nomen nach fauca-
lun, vgl. g'auharun, oderfäcalun, vgl. täbacun tawäbi(u,
oder nach fäcilä3u, vgl. kasicä?u plur. kawasicu, oder nach
fäfilun, vgl. kähilun plur. kawähilu. fawäcilu ist auch
Plural für ein Eigenschaftswort nach der Form fäcilun,
wenn dasselbe ein vernünftiges weibliches Wesen bezeichnet,
vgl. hä5idun hawä-'idu, oder ein unvernünftiges männliche*
Wesen, vgl. sähilun plur. sawähilu. Bezeichnet das Ei-
genschaftswort der Form fä'ilun ein männliches vernünftiges
Wesen, so bildet es nicht den Plural fawäSlu. Abnorm ist
säbikun plur. sawäbiku. fawäcilu ist ferner Plural für
fäcilatun, vgl. sähibatun sawähibu.
„fa^Hu setze als Plural für fu(älatun, facälatun, ficä-
latun und die demselben ähnlichen Wörter mit oder ohne Tä."
352 Pluralis fractos.
Erkl. faSVilu gehört zu den Formen des Plurals der
Monge. Diese Form gebührt jedem Nomen mit vier Buch-
staben, das ein Madda vor seinem Ende hat und durch Tä
im Femininum steht, vgl. sahabatun saluVibu, oder da-
von frei ist, vgl. s'amalun s'amiVilu.
„Nach facali, fa'ala steht im Plural sahrä'uund cadräyu,
befolge diese Norm."
Erkl. Zu den Paradigmen des Plurals der Menge ge-
hört fafäli und facälä. Beide finden sich gemeinschaftlich
bei Wörtern nach fVliVu, die Substantiva sind, vgl. sahra'u
plur. sahari und saharä, oder Adjectiva, vgl. '^adrä-'u,
'adari, (adärä.
„Setze fa(älijju bei Wörtern wie al-kursijju, die nicht
wegen der Relation neugestaltet waren, dann folgst du den
Arabern."
Erkl. Die Pluralform der Menge fa(älijju ist Plural
für jedes dreibuchstabige Substantiv, dessen Ende ein Ja mit
Tas'did ist, und das nicht als neu auftritt, um die Relation
zu bezeichnen, vgl. kursijjun plur. karäsijju; man sagt
aber nicht basrijjun plur. basärijju.
„Durch facalilu und seinesgleichen bilde den Plural ei-
nes Wortes mit mehr als drei Buchstaben, alle bisher erwähn-
ten Fälle ausgenommen. Von einem Wort mit fünf Buch-
staben, das entblöfst steht, wirf nach der Norm den letzten
Buchstaben weg. Der vierte Buchstabe wird in einem Worte
mit fünf Buchstaben bisweilen weggenommen, wenn derselbe
einem Yermchrungsbuchstaben ähnlich ist, doch ohne dafs
dadurch der fünfte Buchstabe berührt würde. Den Vermeh-
rungsbuchstaben eines Wortes mit mehr als vier Buchstaben
nimm weg, wenn er nicht ein schwacher ist, nach dem das
Ende gleich folgt."
Erkl. Zu den Pluralformen der Menge gehört facälilu
und seinesgleichen, d. i. jeder Plural, dessen dritter Buch-
stabe ein Alif ist, wonach noch zwei Buchstaben folgen. Nach
faSililu steht im Plural jedes vierbuchstabige Substantiv, in
welchem kein Servilbuchstabe ist, vgl. gVfarun gafäfirun.
Auch jedes vierbuchstabige Wort, das einen Servilbuchstaben
g'am'u-t-taksiri. 353
hat, wird ähnlich gebildet, vgl. g'auharun plur. g'awähiru.
— Hiervon sind auszunehmen die vierbuchstabigen Wörter,
deren Plural schon vorauf erwähnt ist, vgl. ahmaru hara-
ra'u. — Die fünfbuchstabigen Wörter, welche keinen Ver-
mehrungsbuchstaben haben, bilden den Plural nach facälilun
regelrecht, der fünfte Buchstabe fällt dabei weg, vgl. sa-
farg'alun safärig'u. — Man kann den vierten Buchstaben
eines fünfbuchstabigen Wortes, das keinen Vermehrungsbuch-
staben hat, wegnehmen und den fünften dann lassen, wenn
der vierte Buchstabe den Vermehrungsbuchstaben darin gleicht,
dafs er auch als ein solcher auftritt, vgl. Nun in hadarna-
kun oder darin, dafs er zu denjenigen Buchstaben gehört,
die mit denselben Organen, wie die Vermehrungsbuchstaben
ausgesprochen werden vgl. Dal in farazdakun. Man bildet
badäriku und faräziku. Häufiger ist das Erstere, nämlich
die Wegnahme des fünften, und das Belassen des vierten
Buchstaben, also hadarinu und faräzidu. Ist der vierte
Buchstabe einem Vermehrungsbuchstaben nicht ähnlich, kann
man ihn nicht weglassen, sondern es ist allein die Wegnahme
des fünften Buchstaben möglich, von safarg'alun bildet man
safärig'u nicht safärilu. Ist ein fünfbuchstabiges Wort
der Art, dafs ein Vermehrungsbuchstabe darin ist, nimmt
man diesen Buchstaben weg, er müfste denn ein Buchstabe
der Dehnung vor dem Endbuchstaben sein, vgl. von siba-
trä plur. sabätiru, fadaukasun plur. fadäkisu. Ist der
Vermehrungsbuchstabe aber ein Dehnungsbuchstabe vor dem
Ende, so fällt derselbe nicht weg, sondern das Nomen wird
nach facälilu in den Plural gesetzt, vgl. kirtäsun karätisu.
„Das Sin und Tä von Worten wie mustadcin entferne,
weil ihr Verbleiben die Bildung des Plurals beeinträchtigt.
Mim ist würdiger zu bleiben als das andere. Hamz und Ja
sind ihm ähnlich, wenn sie voraufgehn."
Erkl. Enthält das Substantiv eine Vermehrung, die,
wenn sie bliebe, die Bildung des Plurals unmöglich machte,
da schon das Wort die gröfste Länge erreicht hat, zu der
ein Plural kommt, d. i. die Form facälilu und facälilu, so
fällt die Vermehrung fort. Ist der Plural nach einer der
zwei Formen durch die Wegnahme eines Vermehrungsbuch-
staben und die Belassung eines anderen möglich, so giebt
23
254 Pluralis fraCtDS.
efl zwei Formen: 1) dafs man den ersten Vermehrungsbuch-
staben dem anderen vorrieht; 2) dafs es sich nicht so ver-
hält. Das Kiste wird hier behandelt, vgl. rnustadcin plnr.
madiVin. Sin und Tä fielen weg, und es blieb Mim, denn
das steht zu Anfang, und hlofs um die Bedeutung anzuzei-
gen, vgl. von alandadnn und jalandadun aläddu und
jaläddu. Man nahm Nun und liefs das Hamz oder Ja. da
beide an der Spitze, und an einer Stelle stehn, wo beide eine
Bedeutung bestimmen, (vgl. akümu jakümu) entgegengesetzt
dem Nim, da dies an einer Stelle steht, wo es keinen ur-
sprünglichen Sinn ausdrückt.
„Das Ja, nicht Waw nimm fort, wenn man Worte wie
haizabünun in den Plural setzt. Dies ist eine feststehende
Regel."
Erkl. Umfafst ein Substantiv zAvei Vermehrungsbuch-
staben und ist bei der Wegnahme des einen von ihnen eine
Pluralbildung möglich, doch bei der Wegnahme des anderen
dieselbe unmöglich, so wird der Buchstabe, mit welchem die
Bildung unmöglich ist, fortgelassen, während man den ande-
ren läfst, vgl. von haizabünun plur. hazäbinu. Ja fällt
weg, doch läfst man Wäw, welches man in Ja verwandelt,
da es ruht und Kasr voraufgeht. Man zieht vor, Wäw zu
lassen, denn nähme man dasselbe, so würde man auch Ja
nehmen müssen, denn das Bleiben von Ja macht die Bildung
des möglichst langen Plural unmöglich.
„Bei den zwei Vermehrungsbuchstaben von sarandä
und allen ähnlichen Wörtern hat man die Wahl, vgl. falandä."
Erkl. Hat der Eine von zwei Vermehrungsbuchstaben
keinen Vorzug vor dem anderen, kann man wählen. Von
sarandä sagt man saränidu mit Wegnahme des Alif und
Belassen des Nun, und sarädi mit Wegnahme des Nun und
Belassen des Alif. Ebenso sagt man von calandä (alänidu
und calädi, dem ähnlich wäre habantä plur. habänitu
und habäti. Denn es sind hier zwei Vermehrungsbuchsta-
ben, die zugleich zugesetzt wurden, um das Wort der Kate-
gorie von safarg'alun anzuschliefsen. Hier hat weder das
Eine noch das Andere den Vorzug. So verhält es sich mit
allen Vermehrungsbuchstaben, die zum Anschlufs angehängt
at-tas'/im. 355
wurden, vgl. as-sarandä der Starke fem. sarandätun und
al-(alandä der Dicke, häufig sagt man g'amalun culundä,
ebenso al-habanta der kurze mit starkem Bauch; man sagt
rag'ulun h ab an tan mit dem Tanwin und imra'atun
habantätun.
LXVII. Das Diminutivum.
(at-tasjriru).
„Behandle nach dem Paradigma fu\iilun das dreibuch-
stabige Wort, wenn es als Diminutivum auftritt, vgl. kudaj-
jun von kadän, nach fucaicilun und fucaicilun behandle
ein Wort mit mehr Buchstaben, vgl. dirhamun du-
raihimun."
Erkl. Stellt man ein declinirbares Wort als Diminutiv,
setzt man den ersten Buchstaben mit Damm, den zweiten
mit Fath. Nach dem zweiten Buchstaben fügt man ein ru-
hendes Ja, hinzu. Hierauf beschränkt man sich, Avenn das
Wort nur drei Buchstaben hat, vgl. falsun dim. fulaisun.
Hat das Wort vier Buchstahen oder mehr, geschieht dasselbe
mit ihm, doch steht der nach Ja folgende Buchstabe mit
Kasr, vgl. duraihimun von dirhamun und cusaifirun
von (usfürun. Die drei Paradigmata für das Diminutivum
sind fufailun fucaicilun und fucaicilun.
„Durch dieselben Mittel, durch die man zum möglichst v. 835.
langen Plural gelangt, gelangt man auch zu den Paradigmen
des Diminutivum."
Erkl. Setzt man Nomina als Diminutiva nach der Form
fucaicilun und fucaicilun, bedient man sich dazu derselben
Mittel, wie bei der Pluralbildung auf facälilu und facälilu.
Nämlich der Wegnahme eines Buchstaben, entweder eines
ursprünglichen oder eines hinzugesetzten. Man bildet von
safarg'alun, sufairig'un, wie man sagt safärig'u. Von
mustadcin bildet man mudaicin analog dem Plural ma-
däcin. Man nimmt im Diminutiv das, was man im Plural
nahm, weg, so bildet man von calandä das Diminutiv culai-
23*
356 ^fts r)iii»nutivain.
nidun und auch ulaidin, wie man im Plural 'alänidu
und 'alüdi sagte.
„Möglich ist die Stellvertretung durch JA vor dein Ende,
wenn etwas vom Nomen in beiden, dem Diminutivum und
Pluralus fractus, weggenommen war."
Erkl. Man kann ein Ja an die Stelle des im Diminutiv
und Pluralis fractus weggefallenen Buchstaben setzen. Von
safarg'alun kann man sufairig'un und safärig'u bilden,
und von habantä hubainitun und habänitu.
„Von der Norm abweichend sind alle den in beiden Ca-
piteln festgesetzten Kegeln widersprechende Fälle."
Erkl. Bisweilen kommt sowohl das Diminutivum als der
Pluralis fractus von einer anderen Wortform als dem Singu-
laris vor, und wird gemerkt, aber nicht als Norm aufgestellt,
vgl. magribun dim. mugairibänun , cas'ijjatun dim.
'us'ais'ij atun, wie man im Plural von rahtun arähitu
von batilun abätilu sagt.
„Dem auf das Ja des Diminutiv folgenden Buchstaben
wird Fath bestimmt vor dem Kennzeichen des Femininum,
oder dem Madda. So verhält sich auch der Buchstabe, wel-
cher dem Madda von afälun voraufgeht, oder dem Madda
von sakränu und den sich anschliefsenden Wörtern."
Erkl. Nothwcndig ist Fath auf das dem Ja [des Dimi-
nutivum folgenden Buchstaben, wenn sich ihm Tä femin.,
oder das verkürzbare und gedehnte Alif, oder Alif der Plu-
ralform afcälun, oder Alif der Form faclänu femin.
fallä anschliefst, vgl. tamratun tumairatun, hublä
hubaila, hamrä^u humaira?u, ag'mälun ug'aimalun,
sakränu sukairänu. Ist es aber nicht diese Form
faclänu, wird nicht der dem Alif vorausgehende Buchstabe
mit Fath gesetzt, sondern Kaar und Alif in Ja verwandelt,
vgl. sirhänun surailunun, wie man im Plural sagt sa-
rähinu. Der dem Ja des Diminutiv folgende Buchstabe
wird in anderen als den erwähnten Fällen mit Kasr versehen,
wenn er kein Buchstabe der Flexion ist, vgl. dirhamun
duraihimun. Ist es aber ein Buchstabe der Flexion, wird
at-tas#iru. 357
derselbe mit dem Flexionsvocal versehn, vgl. fulaisun,
sin, sän.
„Das gedehnte Alif fem. und Tä fem. werden als ab-
gesonderte gerechnet, wie auch das dem Ende des Wortes
wegen der Relation Hinzugefügte und der zweite Theil des
Annectirten und des Zusammengesetzten. Ebenso werden
betrachtet die beiden Vermehrungsbuchstaben von fa(länun,
welche dem vierten Buchstaben folgen, vgl. zacfaränun.
Behalte im Sinn die Absonderung der den Dual oder den
Pluralis sanus deutlich bezeichnenden Kennzeichen."
Erkl. Beim Diminutiv wird weder das verlängerte Alif
fem., noch das Tä fem., noch das wegen der Relation hinzu-
gesetzte Ja gerechnet; ebenso auch nicht das Ende des An-
nectirten, noch das Ende des zusammengesetzten Wortes;
ferner auch nicht änun, das zu mein' als vier Buchstaben
hinzugefügt worden, endlich nicht die Kennzeichen des Fe-
mininum oder des Pluralis sanus. Es schadet nichts, dafs
alle diese vom Ja des Diminutiv durch zwei ursprüngliche
Buchstaben getrennt bleiben, vgl. g'ahdabä'u g'uhaidibä'u,
hanzalatun hunaizilatun, cabkarijjun cubaikirijjun,
abdu-1-lahi cubaidu-l-lahi, baclabakku bucailibakku,
muslimäni musailimäni, muslimüna musailimüna,
muslimätun musailimätun.
„Das verkürzbare Alif fem. wird nicht gesetzt, wenn es
als Vermehrungsbuchstabe zu Vieren hinzutreten würde. Setzt
man hubärä als Diminutiv, so gieb die Wahl zwischen al-
hubairä und al-hubajjiru."
Erkl. Ist das verkürzbare Alif fem. der fünfte oder
spätere Buchstabe, so fällt es im Diminutiv weg, denn bliebe
es, würde es die Bildung des Diminutiv über die Form
fucaicilun und fucaicilun hinausführen, vgl. karkarä dim.
kuraikirun und luggaizä lugaigizun. Ist aber dies
Alif fem. der fünfte Buchstabe, dem Madda als Vermchiungs-
buchstabe vorhergeht, so kann man das Madda nehmen und
Alif fem. lassen, vgl. hubärä, dim. hubairä. Auch kann
man Alif fem. wegnehmen und Madda lassen, man sagt
hubajjirun.
„Gieb dem Ursprung wieder den zweiten sanften Radi-
845.
358 1>as l'iininutivuin.
kal, der verwandelt war, kimatuu lals kuwaimatun werden,
so triffst du das Richtige. Abnorm ist von cidun cujaidun,
und es steht fest fiir den Plural von diesen Wörtern, was für
das Diminutivum bekannt ist. Das zweite Vermehrungs-Alif
wird gesetzt als Waw, ebenso das Alif, dessen Ursprung
unbekannt ist."
Erkl. Ist der zweite Buchstabe des im Diminutiv ste-
henden Wortes ein schwacher, mufs der ursprüngliche wie-
derhergestellt werden. Ist sein Ursprung Waw, tritt dieses
wieder hervor, vgl. bäbun buwaibun. Ist der Ursprung ein
Ja, wird derselbe in Ja verwandelt, vgl. mükinun mujai-
kinun. Abnorm ist bei fidun cujaidun zu bilden, da das
normale cuwaidun wäre mit Verwandlung des Ja in Waw,
da dies das Ursprüngliche ist, denn es kommt von cäda
jacüdu. Ist der zweite Buchstabe des im Diminutiv stehen-
den Wortes Alif als Vermehrungsbuchstabe, oder ist Alif
unbekannten Ursprungs, so mufs es in Waw verwandelt wer-
den, vgl. däribun duwairibun. Der Pluralis fractus ist
in den erwähnten Fällen wie das Diminutivum, vgl. bäbun
abwäbun, näbun anjäbun, däribatun dawäribu.
„Vervollständige das defective Wort im Dimininutiv,
dann, wenn es aufser dem Tä nicht drei Buchstaben enthält,
wie das Wrort mä\in."
Erkl. Unter defectiv versteht man hier ein Wort, dem
ein Buchstabe fehlt. Wird ein solches W^ort als Diminutiv
gesetzt, so steht es entweder mit zwei Kadicalen ohne Ta
fem., oder versehen damit. In beiden Fällen wird dem Wort
das Weggefallene restituirt, man sagt von damun dumaj-
jun von s'afatun s'ufaihatun von cidatun wu(aidatun.
Von mä'un, das als Nomen proprium steht, sagt man mu-
Avajjun. Hat das Wort drei Radicale und ist der dritte
nicht ein Tä fem., wird es nach seiner Wortform als Dimi-
nutiv gestellt und ihm nichts restituirt, vgl. s'äkin s'uwai -
kun. (s'äkin ist gleich as'-s'äki, das meist aus s'ä'ikun
invertirt ist, vgl. Arnold sept. Muallak 82).
„Wer mit Tarhim in den Dual setzt, begnügt sich mit
der ursprünglichen Form, vgl. cutaifun von mictafun."
Erkl. Unter den Diminutiven giebts eine Gattung, die
at-tas^h-u. 359
man das Diminutiv des Tarhim nennt. Dies ist ein Ausdruck
für das Diminutiv des Nomen, nachdem es seiner Vermeh-
rungsbuchstaben, die es enthalten, cntblöfst war. Hatte das
Wort ursprünglich drei Radicale, bildet es sein Diminutiv
nach fucailun. Wird damit dann ein Masculinum benannt,
wird es von Tä entblöfst; ist es ein Femininum, wird Tä
fem. ihm angeschlossen, vgl. von hämid humaidun, von
hublä hubailatun. Hatte das Wort ursprünglich vier Ra-
dicale, bildet es das Diminutiv auf fufaicilun, vgl. kurtä-
sun kuraitisun.
„Beende mit Tä fem. die Feminina, die im Diminutiv
stehn, wenn sie wie sinun nicht drei Radicale haben, so
lange es sich durch Tä nicht als ein mit Zweifel behaftetes zeigt,
vgl. s'ag'arun, bakarun, hamsun. Abnorm ist die Weg-
lassung ohne Zweideutigkeit, selten schliefst sich Tä dem an,
das mehr als drei Buchstaben hat."
Erkl. Wird ein Femininum mit drei Buchstaben und
frei vom Merkmal des Femininum als Diminutiv gesetzt, so
hängt Tä sich an, wenn man vor Zweideutigkeit sicher ist.
Abnorm ist dann die Wegnahme des Tä, vgl. sin nun su-
nainatun, därun duwairatun. Ist eine Zweideutigkeit zu
befürchten, hängt man Tä nicht an, vgl. s'ag'arun s'ug'ai-
run ohne Tä, da wenn man s'ug'airatun sagte, eine Ver-
wechslung mit dem Diminutiv von s'ag'aratun zu befürchten
wäre. Abnorm ist die Wegnahme, wenn man vor Verwechs-
lung sicher ist, vgl. harbun huraibun. Abnorm ist auch
Tä den Worten anzuhängen, welche mehr als drei Buchsta-
ben haben, vgl. kuddämun kudaidimatun.
„Man setzt als Diminutiv abnormer Weise alladi und
allati, so wie da und die Abzweigungen desselben tä
und ti."
Erkl. Das Diminutiv gehört zu den specicllen Eigen-
schaften des declinirbaren Nomen, das Undeclinirbare steht
nicht, als Diminutiv. Abnormer Weise steht alladi im Di-
minutiv mit seinen Unterabtheilungen, so wie da und dessen
Abzweigungen, vgl. von alladi all ad aj ja von allati alla-
tajjä von da dajjä und von tä tajjä.
3G0 Das KcliUivnomen.
I.XVIII. Das Relativnomen.
( an-nasabu).
655. „Ein Ja wie das Ja von al-kursijju setzt man hinzu,
die Relation zu bezeichnen. »Jedes Wort , dem Ja sich an-
schliefst, mufs Kasr haben."
Erkl. Will man die Beziehung von irgend etwas zu
einer Stadt oder einem Stamm, oder dergleichen ausdrücken,
so setzt man als Ende desselben ein tas'dirtcs Ja mit vor-
ausgehendem Kasr; die Beziehung auf Dimis'k zu bezeichnen,
sagt man dimis'kijjun.
„Ein eben solches Ja nimm von dem "Worte, das es um-
fafst,fort; ebenso setze das Ta fem. und das prosodisch lange
A fem. nicht. "Wenn das lange A die vierte Stelle in ei-
nem Worte einnimmt, dessen zweiter Buchstabe vocallos
ist, so kann man dasselbe in Wäw verwandeln oder weg-
nehmen."
Erkl. Hat das Nomen am Ende ein Ja wie al-kursijju,
so dafs dasselbe mit Tas'did steht und nach drei oder meh-
reren Buchstaben auftritt, so mufs man dasselbe wegfallen
lassen und das Ja der Relation an seine Stelle setzen. Man
sagt as'-s'äfifijju auf den S'äfici bezüglich, muzannijjun,
auf den Muzanni bezüglich. So mufs auch ein Tä am Ende
des Nomen wegen der Relation wegfallen. Man sagt Mak-
kijjun bezüglich auf Makka. Dem Ta fem. ist das verkürz-
bare Alif fem. darin ähnlich, dafs es wegen der Relation
wegfallen mufs, das findet Statt, wenn dies Alif als fünfter
Buchstabe oder noch später auftritt, vgl. von hubärä hu-
barijjun, oder als der vierte steht* während der zweite
Buchstabe mit einem Vocal versehn ist, vgl. g'amazä und
g'amazijjun. Ist dies Alif der vierte Buchstabe, aber der
zweite vocallos, vgl. hublä, so giebt es zwei Weisen: 1) die
Wegnahme desselben und das ist das Gewähltere, vgl. hub-
lijjun und 2) die Verwandlung desselben in Wäw hub-
lawijjun.
„Einem ähnlichen Laut, der sich entweder nur an-
schliefst oder ursprünglich ist, kommt dasselbe, was diesem
an-iiasabu. 361
Alif bestimmt ist, zu. Für das ursprüngliche Auf wird eine
Verwandlung gewählt. Das Alif, welches den vierten Buch-
staben übersteigt, entferne, ebenso wird das Ja des Defecti-
ven, das als fünfter Buchstabe auftritt, entfernt. Die Weg-
nahme des Ja als des vierten Buchstaben ist richtiger als die
Verwandlung desselben. Als festgestellt ist klar die Ver-
wandlung eines Ja, das als dritter Buchstabe auftritt."
Erkl. Das verkürzbare Alif des Anschlusses verhält sich
wie das Alif fem. darin, dafs es wegfallen mufs, wenn es
der fünfte Buchstabe ist. Vgl. habarkä, habarkijjun; so-
wie darin, dafs es weggenommen und verwandelt werden
kann, wenn es der vierte Buchstabe ist, vgl. calka, calkij-
jun und calkawijjun. Doch ist hier im Gegensatz zu dem
Alif fem. die Verwandlung das Gewählte. — Das ursprüng-
liche Alif wird, wenn es als dritter Buchstabe auftritt, in
Wäw verwandelt, vgl. casan casawijjun; ist es der vierte
Buchstabe, wird es auch in Wäw verwandelt, vgl. müh an,
milhawijjun, doch fällt es auch aus, vgl. milhijjun, wie-
wohl das Erstere das Gewähltere ist. Ist es der fünfte oder
spätere Buchstabe, so mufs es nothwendig wegfallen, vgl.
mustafän, mustafijjun. Wird die Relation von einem
defectiren Wort gebildet und ist das Ja desselben der dritte
Buchstabe, so wird dasselbe in Wäw verwandelt und der
vorhergehende Buchstabe mit Fath versehn, vgl. s'ag'awij-
jun von s'ag'in. Ist es der vierte Buchstabe, so fällt es aus,
oder wird in Wäw verwandelt, vgl. kädin kadijjun, bis-
weilen kädawijjun. Ist es der fünfte oder spätere Buch-
stabe, mufs es wegfallen, vgl. muctadin muctadijjun.
„Lafs dem verwandelten Ja ein Fath voraufgehn. Bei
Formen wie fuSlun. facilun ficilun setze den Mittelradical
mit Fath."
Erkl. Wird das Ja des defectiven Wortes in Wäw ver-
wandelt, so mufs der voraufgehende Buchstabe Fath haben,
vgl. s'ag'awijjun, kädawijjun. Bildet man die Relation
von einem Worte, vor dessen Endbuchstaben ein Kasr vor-
aufgeht und ist vor dem Kasr nur ein Buchstabe, so mufs
man eine Erleichterung dadurch eintreten lassen, dafs man
Kasr als Fath setzet, vgl. namirun namarijjun etc.
362 Das Relativnomen.
.,M;in sagt auch ferner für marmijjun marmawijjun,
doch ist im Gebrauch der Araber marmijjun gewählt."
Erkl. Ist das Eine der zwei Ja am Ende eines Worts
ursprünglich und das andere pleonastisch, so begnügen sich
einige Araber mit der Wegnahme des pleonastischen und
lassen das Ursprüngliche, welches sie in Wäw verwandeln.
Von al-marmijju sagt man marmawijjun, doch ist das
die seltenere Form, gewählt ist die andere, d. h. die Weg-
nahme, gleichviel ob beide Buchstaben pleonastisch sind oder
nicht, von marmijjun bildet man wieder marmijjun.
„Bei Worten wie hajjun mufs der zweite Buchstabe ein
Fath haben, stelle ihn in Wäw wieder her, wenn er aus dem-
selben verwandelt war."
Erkl. Verf. behandelt hier den Fall, dafs das tas'dirte
Ja nur einen Buchstaben vor sich hat. In diesem Fall wird
nichts bei der Relation weggenommen, sondern der zweite
Buchstabe mit Fath versehn, und der dritte in Wäw ver-
wandelt. Vertritt der zweite Buchstabe nicht Wäw, wird er
nicht verwandelt, thut er dies aber, so verwandelt er sich in
Wäw. Man sagt von hajjun hajawijjun, da es von hajijä
herkommt; dagegen bildet man von tajjun tawawijjun, da
es von tawä abgeleitet ist.
„Das Merkmal des Dual nimm bei der Bildung der
Relation weg; ähnliches ist nothwendig im Plural eines re-
gelmäfsigen Worts."
Erkl. Von dem Wort, wovon man eine Relation bilden
will, nimmt man die Merkmale des Dual und die des regel-
mäfsigen Plural weg. Nennt man einen Mann zaidäni gen.
imd accus, zaidaini, so ist das Relativum zaidijjun,
ebenso von zaidüna, auch zaidijjun und von hindätun
hindijjun.
„Der dritte Buchstabe von einem Wort wie tajjibun
fällt weg, abnorm ist tä^ijjun mit Alif gesprochen."
Erkl. Steht vor dem Buchstaben, dessen Kasr in der
Relation nothwendig ist, ein Ja mit Kasr versehn, in dem ein
Ja noch assimilirt ist, mufs das mit Kasr versehene Ja
wegfallen, man sagt von tajjibun taibijjun. Die normale
an-nasabu. 363
Relation von tajjPun ist tai'ijjun, doch verläfst man die
Norm und sagt tä-'ijjun, indem man an die Stelle des Ja
Auf setzt. Ist das assimilirte Ja mit Fath versehn, fällt es
nicht weg, vgl. habajjaljun habajjahijjun.
„Die Form fa(alijjun ist nothwendig bei fa(ilatu und
die Form fu'alijjun bei fucailatun."
Erkl. Die Relation von facilatu ist facalijjun mit Fath
des mittleren Buchstaben und der Wegnahme des Ja, im Fall
der Mittelradical weder schwach noch verdoppelt ist. Von
hanifatu bildet man hanafijjun. Die Relation von fufai-
latun ist fu(alijjun mit der Wegnahme des Ja, wenn diese
Form nicht eine verdoppelte ist, vgl. g'uhainatu g'u-
hanijjun.
„Ein Wort derselben Form, das mit schwachem Endra-
dical versehn, und ohne zwei gleiche Buchstaben ist, hängt
man dieser Regel an, wenn es auch mit Tä versehn ist."
Erkl. Die Formen fa(ilun und fu(ailun ohne Tä, die
einen schwachen Endradical haben, gehn nach derselben Re-
gel, wie wenn Tä dabei wäre, in der Hinsicht, dafs Ja weg-
fallen und der Mittelradical mit Fath versehn werden mufs,
vgl. von Sidijjun cadawijjun, kusajjun kusawijjun:
Haben aber die Formen facilun und fVailun starke End-
radicale, fällt nichts weg, vgl. fakilun fakilijjun, ukailun
(ukailijjun.
„Man läfst vollständig ein Wort wie tawilatun, ebenso
die, welche dem Wort g'alilatun gleichen."
Erkl. Einem Wort nach der Form fa(ilatun, das einen
schwachen Mittelradical oder einen Doppelbuchstaben hat,
wird das Ja bei der Relation nicht genommen, vgl. tawilij-
jun, g'alilijjun. Ebenso verhält sich ein Wort nach dem
Paradigma fucailatun mit einein Doppelbuchstaben, vgl.
kulailatun kulailijjun.
„Das Hamz eines mit Madda versehenen Worts wird
bei der Relation wie im Dual behandelt."
Erkl. Das Hamz eines Wortes mit Madda ist bei der
Relation wie im Dual. Ist es hinzugefugt wegen des Femi-
364 Das Relativnomen.
ninimi, so wird es in Wäw verwandelt, vgl. hamrä)u h a iu-
ra wijjun; ist es hinzugefügt zum Anschlufs, vgl. Hlbä'u,
oder vertritt es die Stelle eines Radicals, vgl. kisä?un, so
giebt es zwei Wortbildungen: 1) die Erhaltung des Haraz,
vgl. (ilbaJijjun, kisä^ijjun; 2) die Verwandlung, vgl. filbä-
wijjun, kisawijjun. Ist das Haraz wirklich radical, vgl.
kurrä'uii, so bleibt es unverändert (kurrä^ijjun), nicht anders.
„Bilde die Eelation vom Anfangswort eines Satzes, ebenso
vom Anfange eines Engzusammengesetzten; vom zweiten
Theil bilde die Relation, wenn derselbe eine Annexion, die
mit ibn oder abü eingeleitet ist, vervollständigt; ebenso wenn
durch denselben die Bestimmung nothwendig ist. Bei ande-
ren Fällen als diesen setze die Relation nur vom Ersten,
wenn man eine Verwechslung nicht zu fürchten hat, vgl.
cabdu-l-as'hali."
Erkl. Bildet man die Relation von einem zusammenge-
setzten Ausdruck, so fällt, wenn derselbe als Satz oder als
enge Zusammensetzung auftritt, das Ende weg, und man
hängt das Ja der Relation nur dem ersten Worte an, vgl.
ta'abbata s'arrän, ta^abbatijjun; ba(labakku, baclij-
jun. Ist der Ausdruck in einer Annexion zusammengesetzt,
die den Anfang ibn oder abü hat, oder ist derselbe durch
das zweite Wort definirt, so fällt der Anfang weg, und dem
Endworte wird Ja der Relation angehängt, vgl. ibn zubair,
zubairijjun; abü bakr, bakrijjun; gulämu zaidin,
zaidijjun. Ist es aber nicht so, und hat man bei der Weg-
nahme des Endworts keine Verwechslung zu fürchten, so
fällt das Endwort weg, und man bildet die Relation vom
Anfange, vgl. amru5u-l-kaisi, amrPijjun. Hat man aber
eine Verwechslung zu befürchten, nimmt man den Anfang
fort, und bildet die Relation vom Endworte, vgl. cabdu-l-
as'hali, as'halijjun; cabdu-l-kaisi, kaisijjun.
„Stelle das Wort erlaubter Weise durch die Wiederein-
setzung des Endbuchstaben, der weggefallen war, wieder her,
im Fall dies nicht schon beim Pluralis sanus, oder beim
Dual geschah. Dies Recht zu vervollständigen, wird nach
diesem vollständig bedingt."
Erkl. Hat ein Wort, dessen Relation gebildet wird, nicht
an-nasabu. 365
den Endbuchstaben, so mufs derselbe im Pluralis sanus oder
Dualis wiederhergestellt werden oder nicht. Brauchte der-
selbe hierbei nicht wieder hervorzutreten, kann man bei der
Relation denselben wieder herstellen oder es unterlassen, vgl.
jadun jadawijjun und jadijjun, da man im Dual jadani
und im Plural bei jadun als männlichen Eigennamen ja-
düna sagt. Mufs aber der Endbuchstabe im Pluralis sanus
oder im Dual hergestellt werden, so tritt er auch bei der
Relation hervor, vgl. abun, abawijjun, da man im Dual
abawäni sagt."
„Wie ahun behandle uhtun und wie ibnun bintun. v. 875
Jünus verwehrt die Wegnahme des Tä."
Erkl. Die Lehnvcisc von al-Halil und Sibawaihi ist,
dafs uhtun dem ahun in Hinsicht der Relation folgt und
ebenso bintun dem ibnun. Von beiden wird Tä wesrere-
nommen und der ausgefallene Buchstabe restituirt; man sagt
abawijjun und banawijjun; wie dies bei ahun und ib-
nun geschah. Jünus behauptet, dafs sie nach ihren beiden
Wortformen die Relation bilden, vgl. uhtijjun, bintijjun.
„Verdopple den zweiten Buchstaben eines zweiradicali-
gen Wortes, dessen zweiter Buchstabe schwach ist, vgl. lä,
lä^ijjun."
Erkl. Bildet man die Relation von einem zweiradicali-
gen Worte, das keinen dritten Radical hat, so mufs der zweite
Buchstabe entweder stark oder schwach sein. Ist's ein star-
ker, kann man denselben verdoppeln oder nicht, vgl. kam
kammijjun und kamijjun. Ist der Buchstabe ein schwa-
cher und zwar Wäw, mufs man dasselbe verdoppeln, vgl. lau
lawwijjun; ist aber der zweite Buchstabe ein Alif, wird er
verdoppelt und an die Stelle des zweiten ein Hamz gestellt.
Von einem Mann, der lä heifst, bildet man lä-'ijjun, doch
kann man Hamz auch in Wäw verwandeln, vgl. läwijjun.
„Gleicht ein Wort dem Worte s'ijatun, dessen erster
Radical fehlt, so ist die Wiederherstellung desselben, so wie
Fath auf dem Mittelradical nothwendig."
Erkl. Bildet man die Relation von einem Nomen, des-
sen erster Radical fehlt, so hat dasselbe entweder einen star-
366 Dfls Relativnomen.
ken oder schwachen Endradical. Ist derselbe stark, wirf!
hei dem Worte der weggefallene Buchstabe nicht wieder
hergestellt, vgl. 'idatun Sdijjun. Ist derselbe aber schwach,
mufs der weggefallene Buchstabe wieder hergestellt werden.
Nach Sibawaihi niufs der Mittelradical auch Fath haben, vgl.
s'ijatun s'awijjun.
„Nimm den Singular zur Bildung einer Relation vom
Plural, wenn dieser nicht einem Singular durch die ursprüng-
liche Bestimmung gleicht."
Erkl. Bildet man die Relation von einem Plural, der
als Plural verbleibt, so nimmt man den Singular, um davon
die Relation zu bilden, vgl. farä?idu rel. faradijjun. Dies
hat statt, wenn dieser Plural nicht nach der Weise der Ei-
gennamen geht, ist dies aber der Fall, so bildet man die
Relation nach der Pluralform, man sagt von ansärun an-
särijjun, und ebenso ist's, wenn der Plural wirklich ein
Eigennamen ist, vgl. anmärun anmärijjun.
„Bei den Formen fäfilun, faccalun, fafilun entbehrt
man bei der Relation das Ja. Dies wird angenommen."'
Erkl. Man kann das Ja bei der Relation entbehren,
wenn das Wort die Form von fäcilun in der Bedeutung
„Besitzer" hat, vgl. tämirun ein Dattelbesitzer. Dasselbe
gilt bei der Form faccälun, die ein Geschäft bezeichnet, vgl.
bakkälun. Bisweilen hat auch die Form faaälun die Be-
deutung von „Besitzer", vgl. Kur. 41, 46. „Nicht ist Dein
Herr ungerecht (zallämun) gegen die Knechte = Besitzer
der Ungerechtigkeit." Auch kann man bei der Form facilun
in der Bedeutung von „Besitzer" das Ja der Relation ent-
behren, vgl. rag'ulun tacimun ein Speise habender Mann.
Sibawaihi citirt den Vers: „Ich bin keiner von der
Nacht, sondern von dem Tage (nahirun). Ich reise nicht
am Anfange der Nacht, sondern am Morgen."
880. »Die Fälle, welche aufser den von mir erklärend durch-
gegangenen vorkommen, werden auf das Ueberlieferte be-
schränkt."
Erkl. Die Fälle der Relation, welche den angeführten
widerstreitend vorkommen, gehören zu den Abnormitäten,
al-wa/.f. 367
die man sich merkt, aber nicht als Norm aufstellt, vgl. al-
basratu, busrijjun oder bisrijjun; ad-dahru, duh-
rijjxin; marwu, marwazijjun.
LXIX. Die Pause.
(al- waifcf).
„Für ein Tanwin nach einem Fath setze Alif als Pause;
das auf andere Vocale folgende Tanwin nimm fort."
Erkl. Bildet man die Pause von einem mit Tanwin
versehenen Worte, wird jenes, wenn es nach Fath steht,
durch Alif vertreten. Diese Regel umfafst sowohl die Fälle,
in welchen Fath zur Declination steht, vgl. ra3aitu zaidä,
als auch die, in denen Fath nicht zur Declination steht, vgl.
für ihän und waihän, ihä, waihä. Steht das Tanwin nach
Damm und Kasr, so fällt es weg, und der vor ihm stehende
Buchstabe wird vocallos, vgl. g'ä'a zaid, marartu bizaid.
„Nimm bei den Pronomen die Sila anderer Vocale als
Fath wegen der Pause weg, ausgenommen beim Verszwang.
Man behandelt idan gleich einem mit Tanwin versehenen
Worte, das im Accusativ steht. Bei der Pause wird das
Nun in Alif verwandelt."
Erkl. Setzt man die Pause auf Ha des Pronomen, fällt
die Sila von Ha weg, sowohl wenn dasselbe mit Damm, als
wenn es mit Kasr steht. Man setzt die Pause auf das ru-
hende Ha, ausgenommen beim Verszwang. Steht aber das
Ha mit Fath, vgl. ra3aituhä, so setzt man die Pause auf
Alif, welches nicht wegfällt. Man behandelt idan gleich
einem im Accusativ stehenden Worte das mit Tanwin ver-
sehn ist und man setzt für Nun in der Pause Alif.
„Die Wegnahme des Ja eines sich defectiv endenden,
und mit Tanwin vei'sehenen Wortes ist besser als die Setzung
desselben, im Fall das Wort nicht im Accusativ steht; wisse
das. Ein solches Wort ohne Tanwin verhält sich grade um- v. 885.
gekehrt. Bei murin ist nothwendig Ja wieder herzustellen.
Dies wird befolgt."
368 ßic Pause-
Erkl. Setzt man die Pause auf ein defectives mit Tan-
win versehenes Wort, wird an die Stelle des Tanwin ein
Alif gesetzt, im Fall dasselbe im Accusativ steht, vgl. kä-
dija. Steht es nicht im Accus., so ist gewählt die Pause
darauf mit der Wegnahme, aufser wenn das Wort seinen
Mittel- oder Endradical verloren hat. Man sagt also ha da
käd, marartu bikäd. Auch kann man die Pause dabei
mit der Setzung des Ja beobachten, vgl. die Lesart des Ibn
Katir; „Jedes Volk hat einen Führer hädi." Fehlt aber
bei einem solchen Worte der Mittelradical, wie bei murin
part. von arä, oder fehlt der Anfangsradical, wie bei jakin
als Eigenname, so s-etzt man nur mit der Hinzufügung des
Ja die Pause, vgl. muri, jaki. Steht das defective Wort
ohne Tanwin und ist es im Accusativ, so stellt man das Ja
desselben als einen ruhenden Buchstaben, vgl. al-kädi. Ist
das Wort aber im Nominativ oder Genitiv, so kann man Ja.
setzen oder wegnehmen, doch ist die Setzung desselben bes-
ser, vgl. hadä-1-kädi, gen. bil-kädi.
„Bei einem Worte ohne das Ha fem. setze den vocali-
sirten Endbuchstaben mit einem leichten verborgenen Ton
in Ruhe oder Pause, oder summe ein Damm. Auch pau-
sire man durch die Verdoppelung der Buchstaben, die we-
der Hamz noch schwach sind, im Fall sie einem vocali-
sirten Buchstaben folgen. Ferner überträgt man Vocale auf
ruhende Consonanten, deren Vocalisation nicht erwähnt wird."
Erkl. Will man auf ein Wort, dessen letzter Radical
mit Vocalen steht, die Pause setzen, mufs dasselbe mit Ha
fem. enden oder nicht. Ist das Wort durch Ha fem. be-
schlossen, so ist die Pause darauf durch G'azm nothwendig,
vo-1. fätimatu fätimah. Bildet Ha fem. aber nicht das
Ende eines Wortes, giebt es für die Pause fünf Formen:
1) die Ruhe (at-taskinu); 2) die Hinweisung auf den Vocal
durch einen leisen Ton (ar-raumu); 3) ein Pressen beider
Lippen nach der Ruhe des letzten Vocals, doch ist dies nur
nach Damm (al-is'mämu); 4) die Verdoppelung (at-tadcifu) ;
die Bedingung dabei ist, dafs der letzte Buchstabe weder
Hamz noch schwach ist und er auf einen Vocal folgt, vgl.
g'amalu g'amall: ist aber der vorhergehende Buchstabe
ruhend, so ist die Verdoppelung verwehrt, vgl. himlu; 5) die
al-wa&f. 3ßg
Uebertragung (an-naklu). Dies ist die Bezeichnung von der
Ruhe des letzten Buchstaben und der Uebertragung sei-
nes Vocals auf den vorhergehenden Buchstaben ; der-
selbe mufs aber sowohl ruhend als vocalannehmend sein,
vgl. ad-darbu. Ist der vorletzte Buchstabe vocalisirt, so
setzt man die Pause nicht durch Uebertragung, vgl. gVfar,
dasselbe gilt, wenn dieser Buchstabe zwar ruhend ist, doch
den Vocal nicht annimmt, vgl. al-bäbu.
„Die Uebertragung eines Fath von einem anderen als
mit Hamz versehenen Worte hält ein Basrenser nicht für rich-
Erkl. Die Lehrweise der Küfenser ist, dafs die Pause
durch Uebertragung stattfinden kann, gleichviel ob der Vocal
Fath, Damm oder Kasr ist, und gleichviel ob der Endbuch-
stabe mit Hamz steht oder nicht, vgl. ad-darub, ad-darib,
ad-darab in der Pause von ad-darbu, so ar-ridu5, ar-
ridi5, ar-rida5 in der Pause von ar-rid'u. Die Lehrweise
der Basrenser ist, dafs die Uebertragung nicht stattfinden
kann, wenn der Vocal ein Fath ist, aufser wenn der letzte
Buchstabe mit Hamz steht. Nach ihnen kann ar-rida5 stehn,
während ad-darab verboten ist. Die Lehrweise der Kü-
fenser ist besser, da diese sie von den Arabern überliefern.
„Die Uebertragung ist verboten, wenn ein Paradigma v. 89-
für die Form fehlt, doch gilt das nicht bei einem mit Hamz
versehenen Endbuchstaben."
Erkl. Würde die Uebertragung dahin führen, dafs das
Wort eine Form gewänne, die nicht unter den Wörtern der
Araber sich vorfindet, so ist dieselbe verwehrt, aufser wenn
der Endbuchstabe ein Hamz ist, denn dann ist sie möglich.
Hiernach ist hadä-l-(ilum in der Pause verboten, da ficu-
lun in der arabischen Sprache nicht vorkommt, wogegen
hadä-r-ridu5 angeht, da Hamz der Endbuchstabe ist.
„In der Pause wird das Tä fem. des Nomen als Ha gesetzt,
wenn nicht das Ha mit einem ruhenden starken Buchstaben
verbunden ist. Dies ist selten beim Pluralis sanus und dem
ihm Aehnlichen. In anderen als diesen beiden Fällen wird
das Gegentheil berichtet."
24
370 Die Pause.
Erkl. Setzt man die Pause auf ein Wort mit Tä fem.,
so wird, wenn dies Wort ein Verbum ist, die Pause durch
Tä gesetzt, vgl. hin dun kamat. Ist es ein Nomen im Sin-
gular, mufs der voraufgehende Buchstabe entweder ein ru-
hender, starker sein oder nicht; ist derselbe ruhend und stark,
so setzt man die Pause durch Tä, vgl. bintun, bint; uh-
tun, uht; ist dies nicht der Fall, setzt man die Pause auf
Hä, vgl. fätimah, fatäh. Ist dies Wort ein Plural oder
dem ähnlich, so setzt man die Pause auf Tä, vgl. hindät.
Selten ist die Pause auf einen Singularis durch Tä, vgl. fä-
timat; bei einem Pluralis sanus und dem ähnlichen ge-
schieht sie selten durch Hä, vgl. hindäh, haihäh.
„Bilde die Pause auf das Hä des Schweigens bei dem
schwachen Vei'bum durch die Wegnahme eines Endbuchsta-
ben, vgl. gieb dem, der fordert (acti man sa^ala); doch ist
sie nicht feststehend, aufser bei Fällen wie ci oder jaci im
G'azm. Beobachte, Avas die Araber beobachten."
Erkl. Es ist die Pause möglich auf dem Hä des Schwei-
gens bei einem Verbum, dessen Ende wegen des G'azm oder
der Pause wegfiel, vgl. lam jucti, lam juftih, acti actih.
Dies ist aber nur nothwendig, wenn das Verbum, von dem
der Endbuchstabe wegfiel, entweder nur noch einen Buchsta-
ben hat, oder nur noch zwei, von denen der eine ein Zusatz-
buchstabe ist; vgl. ci cih, ki kih, oder lam ja(i, lam jacih.
„m ä in der Frage verliert sein Alif, wenn es im Geni-
tiv steht; schliefse ihm Hä an, wenn du es in Pause setzest.
Doch ist dies nur dann nothwendig, wenn mä durch ein No-
men im Genitiv steht, vgl. er hat gefordert die Forderung
wovon (iktidä^a ma-ktadä)? " *)
Erkl. Tritt vor mä der Frage ein Regens des Genitiv,
so mufs man das Alif desselben wegnehmen, vgl. camma,
bima, iktidä^a ma-ktadä zaidun. Setzt man nun die
Pause darauf, nachdem das Regens des Genitiv davorgetreten,
so ist dies Regens des Genitiv entweder eine Partikel, oder
ein Nomen. Ist's eine Partikel, so kann man das Hä des Schwei-
gens daran hängen, vgl. cammah, fimäh; ist's ein Nomen, so
mufs man dies Hä daran hängen, vgl. iktidä'amah.
*) Diese Verse fehlen in der Alfijja ed. de Sacy.
al-imäla. 371
„Die Verbindung dieses Ha mit allen Worten, die die
Vocale eines bleibenden Indeclinablen haben, erlaube. Die
Verbindung desselben mit anderen Vocalen als den einer
1 »leibenden Indeclinabilität ist abnorm. Bei der bleibenden
Indeclinabilität gilt dies Jlä für schön."
Erkl. Die Pause auf dem Hä des Schweigens ist bei al-
len Worten möglich, welche mit den Vocalen einer notwen-
digen Indeclinabilität, die nicht den Vocalen der Flexion
gleichen, versehn sind, vgl. kaifa kaifah; doch setzt man Ha
nicht zur Pause bei solchen Wörtern, deren Vocale entweder
declinable sind, vgl. zaidun, oder den Vocalen der Decli-
nabilität ähneln, vgl. die Vocale des Verbum Perfectum. Auch
setzt man Hä nicht nach dem Worte, dessen unveränderlicher
Endvocal nicht die bleibende Indeclinabilität bedingt, wie
nach kablu bacdu, oder nach dem im Vocativ stehenden
Einzelwort, vgl. ja zaidu, oder nach dem Nomen des die
Gattung verneinenden lä, vgl. lä rag'ula. Abnorm ist die
Verbindung dieses Hä mit einem Worte, dessen indeclinabler
Vocal nicht bleibend ist, vgl. min calu, min caluh. — Doch
wird für schön befunden, dies Hä dem Worte anzuschliefsen,
dessen Indeclinabilität dauernd und bleibend ist.
„Bisweilen wird in der Prosa die Verbindungsform dem
der Pause Angehörigen gegeben, häufig ist dies in der
Poesie."
Erkl. Man ertheilt bisweilen die Verbindungsform dem
Worte, das die Pause verlangt. Dies ist häufig in der Dich-
tung, selten in der Prosa, vgl. Kur. 2, 261. „Nicht ist (die
Speise) alt und siehe darauf hin". Vgl. „Wie der Brand,
welcher das Rohr trifft (al-kasabbä)". Bä ist verdoppelt, und
dies ist mit einem Ausfüllungsbuchstaben, d. h. Alif, verbunden.
LXX. Die Neigung des Tones.
(al-imäla).
„Das Alif, welches am Ende eines Wortes an die Stelle v.
von Ja gesetzt wird, stelle in die Imäla; ebenso ist auch das
24*
372 Die Neigung des Tones.
Alif, wofür Jfi als Stellvertreter auftritt, ohne dafs eine Ver-
mehrung im "Worte einträte, oder dafs es zu den abnormen
Fällen geholte. Ein Wort, dem IIa lern, sich anschliefst,
wird ebenso behandelt wie ein Wort, das von demselben
frei ist."
Erkl. Imäla ist die Bezeichnung davon, dafs man beim
Fath zum Kasr, und beim Alif zum Ja hinneigt. Es wird
das Alif in die Imäla gesetzt, wenn es am Ende steht als
stellvertretend für ein Ja, oder wenn es zu einem Ja, wird,
ohne dafs eine bestimmte Vermehrung im Worte einträte
und ohne dafs ein abnormer Fall hier wäre. Das Erste ist
wie die zwei Alif in ramä und marmä; das Zweite wie
das Alif in milhä, denn das wird Ja im Dual, vgl. milha-
jäni. Verf. wahrt sich vor dem Alif, das, wegen der Hin-
zusetzung des Ja des Diminutivs, Ja wird, vgl. kufajja, oder
das in einer abnormen Sprachform vorkommt, wie z. B. die Hu-
dailiten von kafan, das an das Ja der ersten Person annec-
tirt wird, kafajja sagen. Das Alif, in welchem eine Ursache
zur Imala sich vorfindet, hat dieselbe, auch wenn sich ihm
das Ha fem. anschliefst.
„Ebenso verhält sieh das Permutativ des Mittelradicals
bei dem Verbum, das sich nach filtu richtet, vgl. das Per-
fectum von Ijaf und din."
Erkl. So wie Alif am Ende, tritt auch das Alif in die
Imäla, welches als Permutativ des Mittelradicals von dem
Verbum auftritt, und bei seiner Annexion an das Tä des
Pronomen nach der Form von filtu geht, gleichviel ob der
Mittelradical Wäw ist, vgl. häfa, oder Ja, vgl. bäca. Die
Imäla ist möglich, weil man hiftu, biftu sagt. Geht aber
das Verbum in seiner Annexion an das Tä des Pronomen
wie fultu, so ist die Imäla verwehrt.
„Ebenso verhält sich ein Alif, das einem Ja folgt. Eine
Trennung durch einen Buchstaben oder auch durch zwei
verzeih, wenn der eine Hä ist, vgl. „Ihre Busentasche (g'ai-
bahä) kehr um."
Erkl. Alif tritt in die Imäla nach einem Ja, sei das-
selbe mit ihm verbunden, vgl. bajänun, oder durch einen
Buchstaben von ihm getrennt, vgl. jasärun, oder auch durch
al-iiuälu. 373
zwei Buchstaben, von denen einer einHäist, vgl. adir g'aibahä.
Ist aber der eine dieser Buchstaben nicht IIa, so ist die Imala
nicht gestattet, da Alif von Ja zu entfernt ist, vgl. bainanä.
„So verhält sich auch Alif, dem Kasr sich anschliefst,
oder das Alif, das sich an einen Buchstaben anschliefst, der
entweder auf ein Kasr selbst, oder doch auf ein G'azm, dem
Kasr voraufgeht, folgt. Die Trennung durch Ha wird hier-
bei wie keine gerechnet, und wer bei Fällen wie di r ha-
rn aka die Imala eintreten läfst, dem tritt man nicht entgegen."
Erkl. Alif tritt in die Imala, wenn ihm Kasr folgt, vgl.
'alimun, oder wenn es nach einem auf Kasr folgenden
Buchstaben steht, vgl. kitäbun, oder wenn es nach zwei
Buchstaben steht, die sich einem Kasr anschliefsen , sei es,
dafs der Eine von ihnen ruhend ist (s'imlälun) oder beide
zwar vocalisirt sind, doch der Eine ein Hä ist, vgl. jadri-
bahä. So wird auch ein Alif in die Imala bei den Wörtern
gesetzt, in denen Ha trennend zwischen die beiden Buchstaben
tritt, die nach Kasr stehn und von denen der dem Ha zu-
nächst stehende ruhend ist, vgl. hadani dirhamäka.
„Der Buchstabe der Höhe hindert ein sichtbares Kasr
oder Ja, die Imala zu bewirken, ebenso auch das Rä, wenn
diese Hindernisse der Imala dein Alif unmittelbar folgen,
oder durch einen oder zwei Buchstaben getrennt sind.
Ebenso verhindei-n diese Buchstaben, wenn sie vorgestellt
sind, die Imala, im Fall sie weder mit Kasr, noch nach einem
Kasr in Ruhe stehn, vgl. al-mitwa'a mir „versorge den
freiwillig Gehorchenden."
Erkl. Die Buchstaben der Höhe sind der Zahl nach
sieben, h, s, d, t, z, ;.';, k. Alle diese verhindern die Imala,
wenn ein sichtbares Kasr oder ein existirendes Ja dieselbe
hervorrufen würde, und wenn einer dieser hohen Buchstaben
nach Alif steht, sei es unmittelbar verbunden, vgl. sähitun,
oder durch einen Buchstaben, vgl. näfihün, oder durch
zwei getrennt, vgl. manäs'itun. Was den hohen Buchstaben
in Betreff der Verhinderung der Imala zukommt, legt man
auch dem Rä, das nicht mit Kasr, sondern mit Fath oder
Damm steht, bei vgl. hadä cidärun, hadani cidäräni. Die
voranstehenden Buchstaben der Höhe halten die Ursache zur
»10.
374 Die Neigung dos Tones.
Imäla zurück, t-o lange sie weder mit Kasr stehn, noch nach
Kasr in der Kühe folgen. Man setzt die Imäla bei sälihun
zälimun kätilun, aber nicht bei tiläbun giläbun oder
isl&hun.
„Die Hinderung der Imala durch einen hohen Buchsta-
ben und durch Rä läfst sich aufheben durch das Kasr des
Rä, vgl. „gegen einen Schuldner (gärimän) bin ich nicht hai*t.-'
Erkl. Kommt ein hoher Buchstabe und ein mit Kasr
nicht versehenes Rä mit einem mit Kasr versehenen Rä zu-
sammen, so werden sie von diesem mit Kasr versehenen Rä
überwunden und Alif tritt in die Imäla. Bei calä absäri-
him und däru-1-karäri setzt man die Imäla. — Es ver-
steht sich von selbst, dafs die Imäla gestattet ist bei Fällen
wie himärika, denn wenn Alif in der Imäla wegen eines
mit Kasr versehenen Rä steht, selbst wenn etwas sich vor-
findet, dafs die Unterlassung derselben verlangen würde, (sc.
der hohe Buchstabe oder Rä ohne Kasr), so ist die Imäla
beim Wegfall dieses die Unterlassung der Imäla Verlangen-
den besser und passender.
„Nicht setzt man die Imäla, wenn nicht das sie Verur-
sachende dicht verbunden ist. Bei der Hinderung läfst man
auch das Getrennte wohl wirken."
Erkl. Ist die Ursache zur Imäla getrennt, wirkt sie
nicht, im Gegensatz zur Ursache der Hinderung, denn diese
wirkt, auch wenn sie getrennt ist. Man setzt atä käsimun
nicht in die Imäla, dagegen atä ahm ad u.
„Bisweilen setzt man die Imäla wegen der Entsprechung,
indem aufser derselben nichts dazu auffordert, vgl. cimädä,
talä"
Erkl. Bisweilen wird ein Alif, welches von einer Ur-
sache zur Imäla frei ist, in die Imäla gestellt, weil es einem
vorhergehenden Alif entspricht, bei dem die Bedingungen
der Imäla erfüllt sind; vgl. die Imäla des zweiten Alif in
Fällen wie cimädä, weil es dem in der Imäla stehenden Alif
vor ihm entspricht. Die Imäla in talä verhält sich ebenso.
„Man setzt nicht ein Wort, das der vollständigen De-
at-tasrif. 375
clination entbehrt in die Imäla, aufser in gehörten Fallen,
ha und nä ausgenommen. "
Erkl. Die Imäla gehört zu den speciellen Eigenschaften
der vollständig declinirbaren Nomina. Sie findet bei dem
unvollständig declinirbaren Nomen nicht statt, aufser dafs
man wohl solche Fälle hört, ha und nä stehn aber regel-
recht durchgängig in der Imäla, vgl. jadribahä.
„Das Fath vor dem Kasr eines Rä am Ende setze in
die Imäla, vgl. „zu dem Leichten neige dich hin, so sind dir
erspart die Mühen." — So verhält sich auch der Vocal, dem
Hä Fem. in einer Pause sich anschliefst, im Fall derselbe
nicht mit Alif steht."
Erkl. Das Fath tritt in die Imäla vor einem Rä mit
Kasr, sowohl in der Verbindung als in der Pause, vgl. ba-
s'arin, lilaisari. So tritt auch in die Imäla der Vocal,
dem sich Hä fem. anschliefst, vgl. kima, nrma.
LXXI. Der Formenwechsel.
(at-tasrif).
„Eine Partikel und ihres gleichen ist von dem For-
menwechsel frei, die anderen Wörter aber derselben werth."
Erkl. Der Formenwechsel ist ein Ausdruck für eine Wis-
senschaft, in der man über die Gesetze der arabischen Wort-
bildung, so wie über die den Buchstaben zukommende Ei-
genschaften der Festigkeit, Vermehrung, Stärke, Schwäche
und dergleichen nachforscht. Sie hat nur Bezug auf die
declinirbaren Nomina und Verba; die Partikel aber und
ihres gleichen berührt diese Wissenschaft nicht.
„Man sieht kein Wort, das weniger als drei Buchsta-
ben hat, den Formenwechsel annehmen, das in veränderter
Form Vorkommende ausgenommen.'-
Erkl. Die Nomina und Verba, welche nur aus einem
oder zwei Buchstaben bestehn, nehmen die Flexion nicht an,
es müfste denn etwas von ihnen weggenommen sein. Die
37(> De' Formeawechsel.
geringste Anzahl von Buchstaben, wonach die declinirbaren
Worte sich bilden, sind drei. Doch kommt bei einigen von
ihnen ein Defect vor, vgl. jadun, kul, inu-1-lahi, ki
z ai dan.
..Die gröfste Länge eine« Nomen besteht in fünf Buch-
staben, wenn dasselbe ohne Zusatz ist, hat es einen solchen,
so überschreitet es nicht sieben Buchstaben."
Erkl. Das Nomen zerfallt in zwei Theile: 1) das mit
einem Zusatz und 2) das ohne einen solchen. Das mit einem
Zusatz versehene ist ein solches, von dessen Buchstaben ein
Theil in der ursprünglichen Form der Wortsetzung nicht
vorhanden ist. Das Höchste, welches ein Nomen durch ei-
nen Zusatz erreicht, sind sieben Buchstaben, vgl. ihring'äm.
Das Nomen ohne einen Zusatz ist dasjenige, bei dem nicht
einer der Buchstaben bei der ursprünglichen Setzung fehlte.
Dies ist dreibuchstabig, vgl. falsun, oder vierbuchstabig
g'acfarun, oder fünfbuchstabig, und dies ist die höchste Höhe,
saf arg'alun.
„Den ersten und zweiten Buchstaben setze bei einem
dreibuchstabigen Worte mit Fath, Damm und Kasr, auch
steht der zweite vocallos. Dies ist allgemein."
Erkl. Bei der Bestimmung einer Wortform sind die
anderen als der Endbuchstabe zu berücksichtigen. Ist das
Nomen dreibuchstabig hat der erste Damm, Kasr, Fath und
bei allen diesen Möglichkeiten hat der zweite Buchstabe
Damm, Kasr, Fath oder G'azm. Hieraus gehn zwölf Bildun-
gen hervor, die Summe von drei mit vier multiplicirt; vgl.
kuflun, cunukun, du^ilun, suradun; (ilmun, (hibukun),
ibilun, cinabun; falsun, farasun, ladudun, kabidun.
„fi(ulun ist ungebräuchlich, die umgekehrte Form ist
selten, weil die Ai'aber die Absicht hatten, dem Verbum die
Form fu(ila zu zuertheilen."
Erkl. Von den zwölf Bildungen giebt es zwei, von de-
nen die eine ungebräuchlich und die andere selten ist. Das
Erste wäre bei fi(ulun der Fall. Dies ist von Seiten Verf's.
eine auf das Nichtvorhandensein von hibukun gegründete
Voraussetzung. Das zweite wäre bei fuSlun der Fall. Dies
at-tasrif. 377
Paradigma ist selten beim Nomen, denn die Araber suchten
diese Form dem Passivum des Verbum (fucila) vorzubehalten.
„Mit Fath, Damm, Kasr setze den zweiten Radical eines
dreiradicaligen Verbum, füge Fälle wie dum in a hinzu. Die
höchste Länge sind vier Buchstaben, wenn das Verbum ohne
Zusatz ist; hat es denselben, so überschreitet es nicht sechs
Buchstaben."
Erkl. Das Verbum zerfällt in das zusatzlose, und das
mit Zusatz versehene, wie auch das Nomen. Das zusatzlose
erreicht die Länge von vier, das mit Zusatz versehene die
Länge von sechs Buchstaben. Das dreiradicalige zusatzlose
Verbum hat vier Paradigmata, drei für das Verbum activum,
vgl. fafala, faSla, facula und eins für das Passivum fucila.
Der erste Radical bei der Wortbildung des Activ steht nur
mit Fath, weshalb Verf. nur die drei Vocale des zweiten
Radicals erwähnt und über den ersten schweigt. Hieraus
ergiebt sich, dafs derselbe nur eine Form hat, nämlich Fath.
Das zusatzlose vierradicalige Verbum hat drei Formen*.
1) für das Verbum activi dahrag'a; 2) für das Verbum
pass. duhrig'a; 3) für den Imperativ dahrig'. Das mit einem
Zusatz versehene Verbum wird, wenn es drei Radicale hat, vier-
buchstabig daraba däribun, oder bekommt fünf Buchsta-
ben intalaka oder sechs Buchstaben istahrag'a. Ist es
vierradicalig, so wird es bei einem Zusatz fünfbuchstabig
tadahrag'a, oder sechsbuchstabig ihrang'ama.
„Ein zusatzloses vierbuchstabiges Nomen kann die Form
fa'lalun, ficlilun, fiflalun, fuclulun, ebenso die von
fi'allun und fuclalun haben. Hat das Wort mehr als vier
Buchstaben, so enthält es aufser facallalun noch fatlalilun,
ebenso fucallilun und ficlallun. Was sich anders verhält,
ist dem Zusatz oder Defect zuzuzählen."
Erkl. Das zusatzlose vierbuchstabige Nomen hat sechs
Paradigmata: 1) fa^alun, vgl. g'affarun; 2) ficlilun, vgl.
zibrig'un; 3) ficlalun, vgl. dirhamun; 4) fu(lulun, vgl.
burtunun; 5) ficallun, vgl. hizabrun; 6) fuclalun, vgl.
g'uhdabun. — Das fünfbuchstabige Nomen hat vier Para-
digmata: 1) fa^llalun, vgl. safarg'alun; 2) faclalilun
g'ahmaris'un; 3) fucallilun kudacmilun; 4) ficlallun,
378 11,T Formenwech8cl.
vgl. kirtacbun. — Verf. erwähnt, dafs wenn etwas anderes
als das Erwähnte vorkommt, so hat es einen Defect, vgl.
ja dun tlamiin oder einen Zusatz, vgl. istihräg'un.
„Ein notwendiger Buchstabe ist ein ursprünglicher, ein
nicht grade nothwendiger ist Zugatzbuchstabe, vgl. Tä in
uhtudi."
Erkl. Der Buchstabe, welcher bei der grammatischen
Flexion eines Wortes nothwendig ausharrt, ist der ursprüng-
liche, und derjenige, Avelcher bei einigen grammatischen
Flexionen ausfällt, ist der Zusatzbuchstabe.
„Parallelisire mit den Bestandteilen von faclun die ur-
sprünglichen Buchstaben eines Paradigma. Bei einem Zusatz-
buchstaben begnüge dich mit seinem Laut. Verdoppele Läm,
wenn ein ursprünglicher Buchstabe übrig bleibt, wie Rä in
gVfar und käf in fustuk."
Erkl. Will man die Form eines Wortes bezeichnen,
werden die ursprünglichen Buchstaben mit Fä, cAin, Läm
parallelesirt als erster, zweiter, dritter Buchstabe. Bleibt hier-
nach noch ein ursprünglicher Buchstabe übrig, wird er als
Läm bezeichnet. Die Form daraba bezeichnet man durch
fafala, zaidun durch faclun, gVfarun durch faclalun,
fustukun durch fuclulun. Es wird Läm nach Maafsgabe
der ursprünglichen Buchstaben wiederholt. Hat das Wort
einen Zusatzbuchstaben, wird derselbe mit seinem Laut be-
zeichnet, so däribun durch fäcilun, g'auharun durch
faucalun, mustahrig'un durch mustafcilun. Dies hat
statt, wenn der Zusatzbuchstabe nicht die Verdoppelung ei-
nes ursprünglichen Buchstaben ist. Ist dies der Fall, so wird
derselbe wie der ursprüngliche Buchstabe bezeichnet.
„Wenn der Zusatzbuchstabe die Verdoppelung eines ur-
sprünglichen war, setze für denselben im Paradigma dasselbe
wie für den ursprünglichen."
Erkl. Als Paradigma für igdaudana sagt man ifau'ala.
Das zweite Däl zeigt man durch cAin an wie das erste, da
dasselbe durch Verdoppelung des ersten entstand. Als Pa-
radigma von kattala gilt faccala. Man kann diesen Zusatz-
buchstaben nicht durch sich selbst bezeichnen, man bildet
at-tasrif. 379
für igdaudana nicht if(audala als Paradigma noch von
kattala fa(tala noch für karrama fVrala.
„Behandle als ursprüngliche die Buchstaben von sim-
simun und ähnlichen. Eine Meinungsverschiedenheit ist bei
Wörtern wie lamlimun."
Erkl. Mit simsimun will Verf. ein vierbuchstabiges
Wort bezeichnen, dessen erster und zweiter Buchstabe wieder-
holt ist, doch von denen keiner zum Ausfallen pafst. Bei
dieser Kategorie werden alle Buchstaben als ursprünglich
behandelt. Kann aber einer dieser zwei Buchstaben ausfal-
len, so ist Streit, ob man denselben als Zusatzbuchstaben
betrachten soll, vgl. 1 am lim Imper. von lamlama und kaf-
kif Imper. von kafkafa. Das zweite Läm und Käf passen
zum Ausfallen, was daraus hervorgeht, dafs lamma und
kaffa richtig stehn. Man streitet hierüber und sagt, es seien
zwei Urstoffe des Wortes; kafkafa sei nicht von kaffa und
lamlama nicht von lamma, K und L seien nicht zwei Zu-
satzbuchstaben. Dagegen sagt man L sei Zusatzbuchstabe
und ebenso K. Auch sagt man, es seien zwei Stellvertreter
eines verdoppelten Buchstaben urspr. lammama und kaf-
fafa. Dann würde an die Stelle des einen Doppelbuchsta-
ben L und K gesetzt.
„Ein Alif, das bei mehr als zwei Radicalen steht, ist ein v. 930.
Zusatzbuchstabe ohne Lüge."
Erkl. Steht Alif bei drei Radicalen, wird es als ihr
Zusatzbuchstabe behandelt, vgl. däribun, ^dbä-'u. Steht
Alif nur bei zwei Radicalen, ist es kein Zusatzbuchstabe»
sondern entweder selbst Badical oder Permutativ eines solchen.
„Ebenso verhält es sich auch mit Ja und Wäw, wenn
sie nicht so wie in jir'jir'un und wacwacatun stehn."
Erkl. Ebenso verhalten sich Ja und Wäw, die bei drei
Radicalen stehn, dann werden sie als Zusatzbuchstaben be-
handelt, aufser bei einem verdoppelten zweiradicaligen Worte,
vgl. zum eisten Fall Ja in sairafun, jarmalun, g'auha-
i'un, 'ag'ir'zun und zum zweiten Fall jir'jir'un ein Vogel mit
Krallen, wacwacat un, Mas dar von waSva(a. Bei den ersten
380 Der Formenwcchsel.
—iii*l \\ ';iw und Jfi Zusatzbuchstaben und beim zweiten zwei
Wurzelbuchstaben.
„Dasselbe gilt von Hamz und Mim, die dreien Buchsta-
ben, welche sicherlieh Radicale sind, voraufgehn."
Erkl. Man behandelt Hamz und Mim als Zusatzbuch-
staben, wenn sie dreien Radicalen voraufgehn, vgl. ahmadu,
mukramun. Gehn sie aber nur zweien Radicalen vorauf, so
werden sie auch als Radicale behandelt, vgl. ibilun mahdun.
„Dasselbe gilt von einem Hamz am Ende hinter einem
Alif, dessen Laut nach mehr denn zwei Buchstaben folgt."
Erkl. Man behandelt Hamz als Zusatz, wenn es zu
Ende hinter einem Alif steht, dem mehr als zwei Buchstaben
voraufgehn, vgl. hamrä'u, cäs'ürä:>u, käsicä?u. Gehn aber
dem Alif nur zwei Buchstaben vorauf, ist Hamz nicht Zu-
satz, vgl. kisä?un, ridä'un. Hamz ist im ersten Fall ein
Permutativ von Wäw, und im zweiten von Ja. So ist's auch,
wenn vor dem Alif ein einzelner Buchstabe vorausgeht, vgl.
nuVun da5un.
„Nun am Ende verhält sich wie Hamz. In Wörtern,
wie gadanfarun ist es nicht ursprünglich."
Erkl. Steht Nun am Ende nach einem Alif, dem mehr
als zwei Buchstaben vorausgehn, wird es als Zusatzbuchstabe
betrachtet, so wie Hamz in diesem Falle betrachtet wird, vgl.
zaTaraiiun, sakränu. Gehn demselben nicht drei Buch-
staben vorauf, so ist's radical, vgl. makänun zamanun.
Man beurtheilt auch Nun als Zusatz, wenn es nach zwei
Buchstaben steht, und ihm wieder zwei Buchstaben folgen.
„Das Ta des Fem., des Imperfects, ferner das in der
zehnten und fünften Verbalform ist Zusatzbuchstabe."
Erkl. Ta ist Zusatz, wenn es das Femininum bezeich-
net ka'imatun, oder das Imperfectum tafcalu, oder wenn
es mit Sin steht, vgl. istii'älun und seine Abzweigungen,
oder wenn es zum Dienst von faCfala auftritt, vgl. (allam-
tuhu fatacallama, oder zu dem von fa(lala, vgl. tadahrag'a.
„Ebenso ist Ha Zusatz, wenn es in der Pause steht, vgl.
limah und lam tarah, ebenfalls Lam bei dem bekannten
Demonstrativ."
at-tasrif. SSI
Erkl. Ha wird als Zusatz in der Pause gesetzt. Beim
Capitel über die Pause ging vorauf, in welchen Fällen das-
selbe steht, nämlich beim mä der Frage, das im Genitiv
steht und beim Verbum, dessen Endbuchstaben wegen der
Pause oder wegen G'azm genommen war, vgl. rah, lam ta-
rah; ferner bei allen auf einen Vocal endenden Indeclinablen,
wie kaifah, die ausgenommen, welche von der Annexion
verhindert sind, wie kablu, bacdu. Dasselbe hat statt beim
Nomen von dem lä, das eine Gattung verneint, Vgl. lä ra-
g'ula. dann dem Vocativ ja zaidu, dem Verbum Perfectum
daraba. Durchgängig ist der Zusatz von Läm in den De-
monstrativen, vgl. dälika, tilka, hunälika.
„Verwehre einen Buchstaben als Zusatz aufzufassen ohne
eine feststehende beschränkende Bestimmung, wenn nicht ein
deutlicher Beweis dafür klar ist, vgl hazilat."
Erkl. Kommt ein Zusatzbuchstabe von den zehn in dem
Worte sa'altumünihä zusammengefafsten vor, frei von
dem, wodurch sie als Zusatzbuchstaben ausschliefslich bestimmt
wurden, so behandle denselben als Radical, Avenn nicht ein
deutlicher Beweis ihn als Zusatz darthut. Ein solcher ist
z. B. das Ausfallen des Hamz in s'am'alun, vgl. s'amalat-
ar-rihu s'umülän der Wind wandte sich nach Norden;
oder der Wegfall des Nun von hanzalun, vgl. hazilat al-
ibilu, wenn das Fressen der Koloquinthen das Kameel quält,
oder das Wegfallen des Tä von malakütun in mulkun.
LXXII. Der Zusatz des Hamz der Verbindung.
(zijädatu hamzati-1-wasli).
„Zur Verbindung dient ein voraufgehendes Hamz, wel-
ches nur gesetzt wird, wenn man damit beginnt, vgl.
istatbitü."
Erkl. Man beginnt nicht mit einem ruhenden Buchsta-
ben, wie man auch nicht die Pause auf einen vocalisirten
Buchstaben setzt. Ist der Anfang eines Wortes vocallos, so
mufs man ein Hamz bringen, das mit einem Vocal steht, um
die Aussprache des vocallosen Buchstaben zu vermitteln.
382 Der Formcmveol.Ml.
niest- Hain/. Ihm Ist das Hamz der Verbindung (hamzatu-1-
wasli). Seinem Wesen nach steht es nur beim Anfang und
fällt bei der fortschreitenden Rede weg, vgl. istatbitü Im-
perativ von istatbata.
..Dies Hamz steht bei dem Verbum Perl'., das mehr als
vier Buchstaben umfafst, vgl. ing'alä und dem Imperativ
und Masdar desselben. Hierher gehört auch der Imperativ
eines dreiradicaligen Verbum."
Erkl. Da das Verbum ursprünglich Formenwechsel
(tasrif) hat, ist bei ihm speciell häufig, dafs der erste Buch-
stabe vocallos stellt, so dafs man des Hamz der Verbindung
bedurfte. Jedes Perfectum, dafs mehr als vier Buchstaben
hat, mufs zu Anfang ein Hamz der Verbindung haben, vgl.
istaljrag'a, intalaka; wie auch der Imperativ istahrig'
und das Masdar istihräg'un. Ebenso ist das Hamz beim
Imperativ eines dreiradicaligen Wortes noth wendig, vgl. ihs'a,
imdi von has'ija und madä.
„Bei ismun, istun, ibnun, ibnimun hört man dies
Hamz, diesen folgt itnäni, imru'un und deren Femininum,
so auch aimunun. Das Hamz von al verhält sich so,
es wird bei der Frage in Madda verwandelt oder leicht aus-
gesprochen."
Erkl. Man kennt das Hamz der Verbindung nicht bei
einem Nomen, das nicht Masdar eines Verbum mit mehr als
vier Buchstaben wäre. Nur zehn Nomina sind hiervon aus-
genommen, vgl. ismun, istun, ibnun, ibnimun, itnäni,
imru'un fem. imra'atun, ibnatun, ibnatäni und aimu-
nun im Schwur. Unter den Partikeln steht dies Hamz bei
al. Da das Hamz in al Fath hat, und ebenso das Hamz
der Frage, so kann das Hamz der Frage nicht wegfallen,
damit nicht die Frage mit der Aussage verwechselt werde,
sondern man mufs an die Stelle des Hamz der Verbindung
ein Alif setzen, vgl. äl-amiru, oder man mufs es in der
Aussprache leicht machen.
Vgl. ,.Ist es wahr, dafs wenn die AYohnung von Ribäb
weit ab ist, oder abgebrochen wird eine Verbindung, dafs
dein Herz dann fliegt."
al-ibd«ilu. 383
LXXIII. Das Setzen der Permutativ- Buchstaben.
(al-ibdälu).
„Die Permutativ-Buchstaben sind in „ha da' tu mutijän"
enthalten. Setze Hamz am Ende an die Stelle von Wäw
und Ja nach einem Alif, das als Zusatz steht. Beobachte
dies in der Form fäcilun bei den Verben, deren Mittelradi-
cal schwach ist."
Erkl. Dieses Capitel hat Verf. zusammengesetzt, um
die Buchstaben darzustellen, welche allgemein an die Stelle
von anderen gesetzt werden. Dies sind neun Buchstaben,
die Verf. in seinem Wort hada'tu mutijän „ich ruhte
als ein Sattelnder" zusammengefafst hat. In mutijän hat
er Hamz erleichtert, da er Ja an die Stelle desselben setzte,
weil dasselbe mit Fath versehn ist , und Kasr vor ihm steht.
Aufser diesen Buchstaben werden nur abnormer Weise oder
sehr selten, andere als Permutative gesetzt. Verf. nimmt
darauf gar keine Rücksicht; so wenn man für idtagVa,
iltag'aca schreibt und für usailänun usailälun. Hamz ist
Permutativ für jedes Wäw und Ja am Ende eines Wortes,
wenn ein Zusatz- Alif denselben voraufgeht, vgl. ducä5un,
binä'un urspr. ducäwun und binäjun. Wäre Alif, das
vor Wäw und Ja steht, kein Zusatz, so würde Hamz für
dieselben nicht Permutativ sein, vgl. äjatun, räjatun. Eben-
falls behauptet sich Ja und Wäw, wenn sie nicht am Ende
stehn, vgl. tabäjunun, tacäwunun. Hamz ist normaler
Weise Permutativ für Wäw und Ja, auch wenn ihm noch
ein Buchstabe folgt, doch müssen sie als Mittelradicale eines
Part. act. vorkommen und beim Verbum als schwach behan-
delt werden, vgl. kä'ilun, bä5icun urspr. käwilun bäjicun.
Man behandelt beide als schwache Buchstaben nach dem Vorbild
des Verbum. So wie man sagt käla und bäca, indem man
den Mittelradical in Alif verwandelt, so sagt man auch kä'i-
lun und bäYun, und verwandelt den Mittehadical des Part,
act. in Hamz. Wird der Mittelradical im Verbum nicht als
schwach gesetzt, steht er unverändert im Part, act., vgl.
cawira, cäwirun, cajina cäjinun.
„Das Madda, welches als Zusatz in der dritten Stelle v. 945.
384 Da* Setzen der iPernratativ- Buchstaben.
beim Singular auftritt, erscheint ;ils Ilaraz in Wörtern wie
kahVidu."
Erkl. Hamz steht auch an der Stelle desjenigen Buch-
staben, der sich dem Alif Pluralis in dem Paradigma ma-
l'ä'ilu anschliefst, wenn derselbe ein Zusatz-Madda im Sin-
gular war, vgl. kilädatun plur. kaltVidu, sahifatun
saha'ifu. Ist aber dieser Buchstabe nicht Madda, so tritt
Hamz nicht an die Stelle desselben, vgl. kisAvarun, kasa-
wiru, auch nicht, wenn das Madda kein Zusatz war, ma-
fazatun plur. mafäwizu. Es kommen wohl einige Fälle
vor, die man merkt, aber nicht als Norm hinstellt, vgl.
musibatun masä'ibu.
„Ebenso verhält es sich mit dem zweiten von zwei wei-
chen Buchstaben, die das Madda von mafäfilun einschliefsen,
vgl. plur. von najjifun."
Erkl. Hamz ist Permutativ für den zweiten von zwei
weichen Buchstaben, zwischen die das Madda von mafäcilu
tritt. Benennet man z. B. einen Mann mit najjifun und
bildet dann den Pluralis fractus, so sagt man riaja?ifu, in-
dem man Ja, welches nach dem Alif Pluralis steht als Hamz
setzt, vgl. awwalu awä'ilu. Tritt zwischen beide Buchsta-
ben das Madda von mafäcilu, so wird die Verwandlung des
zweiten dieser Buchstaben unmöglich, vgl. tawäwisu. Des-
halb beschränkt Verf. dies auf das Madda von mafäSlu.
„Versieh mit Fath und restituire Hamz in Ja bei den
Wörtern mit schwachem Endradical. Bei Wörtern wie harä-
watun wird dasselbe als Wäw gesetzt. In Hamz verwandle
das Erste von zwei Waw im Anfang anderer Wörter als sol-
cher wie wüfija, vgl. wüfija-1-as'ud."
Erkl. Ist der Endradical von einer der beiden Gattun-
gen: 1) sahifatun sahä^ifu und 2) najjifun naja^ifu ein
weicher, wird derselbe dadurch erleichtert, dafs man Kasr
des Hamz als Fath setzt und das Hamz durch Ja vertreten
läfst, vgl. kadijjatun plur. kadäjä urspr. kadä5iju mit
Verwandlung des Singular-Madda im Hamz, wrie bei sahi-
fatun plur. sahä/'ifu geschah; dann setzte man für das
Kasr des Hamz ein Fath, dann hat Ja einen Vocal und ihm
geht Fath vorauf, deshalb wird Ja in Alif verwandelt und
al-ibdälu. 335
cs wart! kadä'ä, wird dann Ja an die Stelle von Hamz <ic-
setzt, so entsteht die Form kadäjä: 2) vgl. zäwijatun plur.
zawajä urspr. zäwäPiju; an die Stelle des Wäw nach Alif
plur. setzt man ein Hamz, wie bei najjifun najä'ifu, dann
verwandelt man das Kasr des Hamz in Fath, worauf Ja in
Alif verwandelt wird, weil es einen Vocal hat und ihm Fath
voraufgeht; darauf verwandelt man Hamz in Ja, so entstellt
zawajä. — Hamz ist nur Permutativ eines Ja, wenn der
Endradical nicht ein Wäw ist, das im Singular rein ist, vo-1.
hiräwatun. Ist der Endradical ein Wäw, das im Singular
rein ist, wird Hamz nicht in Ja sondern in Wäw verwandelt,
damit der Plural seinem Singular darin gleiche, dafs Wäw
nach Alif als der vierte Buchstabe hervortritt, vgl. hiräwa-
tun plur. haräwä für harä^iwu. Das Kasr des Hamz
verwandelte man in Fath und Wäw in Alif, weil es mit ei-
nem Vocal steht und ihm Fath voraufgeht, so entsteht ha?
rä5ä, woraus man haräwä bildete, mit Verwandlung des
Hamz in Wäw. — Es ist nothwendig, das erste von zwei
Wäw, die im Anfange eines Wortes stehn, in Hamz zu ver-
wandeln, wenn nicht das zweite Wäw ein Alif der Form fäcala
vertritt, vgl. awäsilu urspr. wawäsilu plur. von wäsila-
tun. Das erste Wäw ist der erste Kadical, und das zweite ein
Permutativ des Alif von fä(ilatun. — Ist aber das zweite
Permutativ des Alif von fä(ala, kann man ein Permutativ
nicht setzen, vgl. wiifija, würijä urspr. wäfä. Setzt man
diese Form ins Passiv, mufs der vor Alif stehende Buchstabe
Damm haben, und an die Stelle von Alif tritt Wäw.
„Setze ein Madda an die Stelle des zweiten von zwei
Hamz in einem Worte, im Fall dasselbe ruhend ist, vgl. ät i-
run i'tumina pass. von Ptamana, er hat sich etwas anver-
trauen* lassen. Steht dies Hamz mit Fath nach einein Damm
oder Fath, so verwandelt es sich in Wäw. Nach einem Kasr
läfst sich das mit Kasr versehene Hamz allgemein in Ja
verwandeln. So lafs auch das mit Damm stehende Wort zum
Wäw sich umwandeln, aufser wenn es am Ende eines Wortes
steht. Dieses kommt allgemein als Ja vor. Bei a'umu und
dergleichen sind zwei Aussprachen beim zweiten befolgt."
Erkl. Kommen in einem Worte zwei Hamz zusammen,
so mufs die Erleichterung eintreten, aufser wenn dieselben an
25
3<K(j Das Setzen der Permutativ -Buchstaben.
der Stelle des zweiten Kadical stehn, vgl. sa^älun, ra^ftsun.
Steht dann das erste der beiden Ilamz mit einem Vocal und
«las zweite voeallos , so mufs an die Stelle des zweiten ein
prosodisch langer Vocal treten, der dem ersten homogen ist.
Ist der Vocal Fath, so tritt an die Stelle des zweiten
Ilamz ein Ali!', vgl. atartu; ist er ein Damm, so wird
"Wäw an die Stelle des zweiten Hamz gesetzt (ütiru), und
wenn derselbe Kasr ist, ein Ja, vgl. itärun. Hat aber
das zweite Hamz einen Vocal und zwar Fath, so wird Ilamz,
wenn ihm ein Fath oder Damm voraufgeht, in Waw ver-
wandelt, vgl. awädimu plur. von ädamu für a'tidimu,
vgl. ferner uwaidimun. — Ist der Vocal des voraufgehen-
den Hamz ein Kasr, so wird das zweite in Ja verwandelt,
vgl. ijamma analog von isbac urspr. Pmam. Der Vocal des
ersten Mim wurde auf das vor ihm stehende Hamz übertragen
und Mim in Mim assimilirt, so entstand Pamma, und das zweite
Hamz ward in Ja verwandelt, es entstand ijamma. Ist das zweite
Hamz mit Kasr versehn, so wird es ganz allgemein in Ja
verwandelt, d. i. gleichviel, ob der Buchstabe vor ihm a) mit
Fath b) mit Kasr oder c) mit Damm stand, vgl. a) ajinnu
Imperf. von an na urspr. ajinnu. Die Form AYard erleichtert,
indem das zweite Hamz in einen seinem Vocal homogenen
Buchstaben verwandelt wurde; doch werden die zwei Hamz
auch unverändert beibehalten, vgl. a'innu. Diese Gebrauchs-
weise wird jedoch in Wörtern, die nicht Verba sind, nicht ge-
stattet, aufser in a'immatun; da dies mit dem Permutativ-
und den eigentlichen Buchstaben vorkommt. Vgl. zu b) Pimma
ähnlich dem isbic Imper. von amma urspr. Pmim. Der Vocal
des ersten Mim ward auf das zweite Hamz geworfen und
Mim in Mim assimilirt, so entstand die Form Pimma. Das
zweite Hamz ward nun erleichtert, da man ihm ein dem
ersten Vocal entsprechendes Permutativ gab, so entstand
ijimma. Vgl. zu c) ujinnu urspr. u^ninu, da es Imperf. ist
von a5nantu; dann geschah die Uebertragung und Assimili-
rung, dann wurde durch das Permutativ die Form erleichtert,
da man für das zweite Hamz einen entsprechenden Conso-
nanten, wählte, vgl. ujinnu. — Ist das zweite Hamz mit Damm
versehen, so wird es in Wäw verwandelt , gleichviel, ob das
erste a. mit Fath, b. mit Kasr oder c. mit Damm steht. Vgl.
zu d) awubbun plur. abbun urspr. a)bubun nach der Form
al-bidälu. 337
afSilun. Der Vocal des zweiten Radicals wird auf den er-
sten übertragen, darauf trat die Assimilirung ein, so entstand
a\ibbun; dann wurde das zweite Hamz erleichtert, indem
man einen dem Vocal entsprechenden Buchstaben setzte
awubbun. Vgl. zu b) iwummun analog dem isbucun
von amma und zu c) uwummun analog dem ublumun
von amma. Das zweite Hamz mit Damm wird nur zuni
Wäw, wenn es nicht als Endbuchstabe auftritt; thut es dies, so
wird dasselbe ein Ja ganz allgemein d. h. gleichviel, ob das
erste Hamz mit Damm, Kasr, Fath oder G'azm steht, vgl. von
kara'a karVun, das Hamz wird dann in Ja verwandelt
kar'ajun, somit hätte Ja den Vocal und der ihm voraufge-
hende Buchstabe Fath; deshalb wird das Ja ein Alif, vgl.
kar'ä. Bildet man eine Form, wie zibrig'un von kara'a,
vgl. kirMjun, dann wird das letzte Hamz in Ja verwandelt,
und es entsteht die Form kir^i, so wie das Defective. Bildet
man eine Forin wie bürtunun von karaJa, entsteht kur'u-
wun. Damm auf dem ersten Hamz in Kasr verwandelt,
ergiebt kur^i wie al-müli. Steht das zweite Hamz mit
Damm und hat der Buchstabe vor ihm Fath, drückt ferner
das erste Hamz die erste Person aus, so hat man beim zwei-
ten zwei Weisen: erstlich das Permutativ, vgl. awummu,
zweitens die wirkliche Setzung des Hamz, vgl. a\immu. Aehn-
lich sind die anderen Fälle, bei denen das erste Hamz die
erste Person ausdrückt. Steht das zweite Hamz mit Kasr,
so kann bei ihm das Permutativ oder der ursprüngliche Buch-
stabe stehn, vgl. a'innu Imperf. von an na oder ajinnu.
„In Ja verwandle ein Alif, das einem Kasr oder einem
Ja des Diminutivs folgt. Thue das bei einem Wäw am
Ende, dann vor einem Tä fem., und vor den beiden Zusatz-
Buchstaben der Form fa(länu. Dieses hält man auch für
richtig beim Masdar eines Verbum mit schwachem Mittelra-
dical. Die Form ficäl aber ist meist regelmäfsig flectirt,
vgl. al-hiwalu."
Erkl. Steht das Alif nach Kasr, mufs es in Ja ver-
wandelt werden, vgl. misbähun masäbihu. Dasselbe ge-
schieht, wenn ihm ein Ja de3 Diminutivs voraufgeht, vgl.
gazälun guzajjilun. — Das Wäw wird auch in Ja verwandelt,
wenn es am Ende nach Kasr oder nach dem Ja des Diminutivs
25*
/
388 Daf Setaen der Permutativ- Buchstaben.
steht und ebenso, wenn es dem Tä fem. oder den zwei Ver-
mehrungsbuchstaben von iVilänun voraufgeht, und der vor
ihm stehende Buchstabe Kasr hat, vgl. a. radija für ra-
diwa von ar-ridwänu abgeleitet; b. g'urajjun Diminutiv
von g'irwun urspr. g'uraiwun. Hier kommen Wäw und
Ja zusammen, das Erste steht im G'azm vorauf. Waw wird
in Ja verwandelt und Ja in Ja assimilirt; c s'äg'ijatun Part.
fem., und so auch s'ug'ajjatun ein Diminutiv für s'ug'ai-
w a t u n : d. g a z i j a n u n von a 1 - g a z w u.
Waw wird nach einem Kasr in Ja vei-wandelt, bei dem
Masdar eines jeden Verbum, dessen Mittelradical schwach ist,
vgl. säma sijämun urspr. siwamun. Waw wird als schwach
im Masdar behandelt in Bezug auf sein Verbum. Ist aber
das Waw im Verbum stark, so wird es nicht als schwach
im Masdar behandelt, vgl. läwada liwädun. So bleibt es
auch fest, wenn ihm kein Alif folgt, selbst wenn es auch im
Verbum schwach ist hala hiwalun.
„Den Plural eines W'ortes, dessen Mittelradical als schwach
behandelt wird, oder der ruhend ist, behandle mit dieser
Schwäche, wo er vorkommt."
Erld. So oft Wäw als Mittelradical eines Pluralis frac-
tus steht, und es im Singular als schwach oder vocallos er-
schien, mufs man dasselbe in Ja verwandeln, wenn der Buch-
stabe vor ihm Kasr hat und ihm Alif folgt, vgl. tijäbun
für tiwabun, dijärun für diwärun. Waw ward in Ja,
im Plural verwandelt, da der vorhergehende Buchstabe mit
Kasr steht und ihm Alif folgt, wiewohl es im Singular als
schwacher Radical behandelt wird, vgl. därun; oder dem
schwachen ähnlich ist, indem es als ein schwacher ruhender
Buchstabe auftrat, vgl. taubun.
„Man behandelt Wäw als stark in der Form ficalatun;
bei der Form ficalun kann es beide Behandlungsweisen ge-
ben, doch behandelt man es besser als schwach, vgl. al-
hijalu."
Erkl. Steht Wäw als Mittelradical eines» Pluralis, in
dem Kasr ihm voraufgeht, wird es ferner als schwacher Buch-
stabe im Singular behandelt, oder steht es in Ruhe, so folgt
ihm auch kein Alif, und ist die Form wie fi(alatun: so mufs
nl-ibdälu. 359
Wäw als starker Buchstabe behandelt werden, vgl. cüdun
ciwadatun; abnorm ist taurun, tijaratun. Hieraus ergiebt
sich, dafs Wäw nur als schwacher Buchstabe im Plural be-
handelt wird, wenn Alif nach ihm steht, denn er erwähnt
speciell bei der Form ficalatun, dafs Waw in ihr als stark
zu behandeln sei. Bei ficalun erwähnt er, dafs Wäw als
schwach oder stark in ihr behandelt werden könne, vgl. das
starke in hiwag'un plur. von häg'atun und das schwache
in kijamun von kam a tun.
„Das Waw wird als Endradical nach einem Fath in Ja
verwandelt, vgl. muHijäni und jurdajäni. Nothwcndig
raufs man Wäw nach Damm für Alif setzen und ebenso für
Ja, vgl. mükinun; dies erkenne hierfür an."
Erkl. Steht Wäw am Ende als vierter oder späterer
Buchstabe nach einem Fath, so wird es in Ja verwandelt actaitu
für actautu. Wäw wird im Perfectum in Ja verwandelt mit
Rücksicht auf das Imperfectum jucti, wie man auch das Part,
pass. dem Part. act. analog macht, vgl. muctajäni, richtet
sich nach muftijäni, so jurdajäni urspr. jurdawäni, da
es von ridwänun kommt. Wäw wurde nach dem Fath in Ja
verwandelt, indem man das Passiv dem Activjurdijäni analog
bildet. Für Alif mufs man Waw setzen, wenn dasselbe nach
Damm steht, vgl. bäjaca pass. büjica. — Steht das Ja nach
Damm in einem Einzclwort, mufs man es durch Wäw ver-
treten lassen, vgl. mükinun müsirun, da sie von aikana
und aisara kommen. Stünde Ja mit Vocalen, würde es nicht
als schwacher Buchstabe behandelt, vgl. hujämun.
„Mit Kasr steht ein mit Damm versehenes Wort im v. 960.
Plural, wie man sagt himun Plur. von ahjamu."
Erkl. faclä5u und afcalu stehn im Plural nach fVlun,
vgl. ahmaru h'amrä'ü humrun. Ist der Mittelradical bei
dieser Gattung schwach, so wird er in Ja und das Damm
in Kasr verwandelt, damit Ja richtig stehn könne, vgl. bai-
dä5u bidun. Das Ja wird nicht in Wäw verwandelt, wie
man es beim "Singular von mükinun thut, da man dies im
Plural für zu schwer hält.
„Mache Ja zu Wäw nach Damm, wenn es sich als der
Endradical eines Verbum vorfindet, oder vor einem Tä, das
390 Das Setzen der Permutativ -Buchstaben.
dem Tu einer Form, die man von ramä analog dem mak-
dnratun bildet, gleich ist. Ebenso ist's, wenn man eine
Form \\io sabu'änun bilden würde."
Evkl. Steht Ja als Endradical eines Verbum oder vor
Ta lern, oder den zwei Zusatzbuchstaben von fa'ulänun,
und steht mit Damm der bei den drei Grundformen*) ihm
voraufgehende Buchstabe, somufs man dasselbe in Wfiw verwan-
deln, vgl. a. kaduwa, b. marmuwatun gebildet von ramä,
C. ramuwanun ein Nomen nach sabu'änun gebildet. Man
verwandelt Ja in Waw in diesen Fällen, weil das ihm vor-
aufgehende mit Damm steht.
„Ist Ja der Mittclradical der Form fuclä als Eigen-
schaftswort, so wird dies auf zwei Weisen bei ihnen ge-
funden."
Erkl. Steht Ja als Mittclradical eines Eigenschaftswortes
der Form fuclä, sind zwei Weisen möglich: 1) Verwandlung
des Damm in Kasr, damit Ja unverändert stehn könne, und
2) das Belassen des Damm, so dafs Ja in Waw verwandelt
werde; man sagt ad-dikä, al-kisä, so wie ad-dükä und
al-küsä fem. von adjaku und akjasu.
„Für den Endradical der Form faclä als Nomen ist
AVäw Permutativ des Ja, vgl. takwä; meistens kommt dies
Permutativ vor."
Erkl. Waw ist Permutativ des Ja als Endradical eines
Substantivs nach der Form faclä, vgl. takwä urspr. takjä,
vgl. dazu takaitu. Ist faclä ein Eigenschaftswort, so ist
Waw nicht Permutativ für Ja, vgl. sadjä. A cimlich wie
t akwä ist fatwä dem Sinnenach, gleich al-futjä und bakwä
in der Bedeutung von al-bukjä. Bisweilen wird Waw nicht
für Ja gesetzt, wiewohl es den Endbuchstaben eines Sub-
stantiv der Form fa(lä bildet, vgl. rajjä.
„Umgekehrt kommt der Endradical eines Eigenschafts-
wortes nach fu(lä vor, und dafs kuswä selten ist, ist wohl
bekannt."
*) usul bedeutet die Form ohne Veränderung des Endradicals,
furü'un würden die mit Veränderung bezeichnen.
al-ibdälo. 391
Erkl. Das Wäw als Endradical der Form fu(lä als Ei-
genschaftswort wird durch Ja als Permutativ vertreten , vgl.
ad-dunjä, al-fuljä; selten ist die Aussprache der Hig'äziten,
vgl. kuswä. Ist aber die Forin fucla Substantiv, bleibt
Wäw erhalten, vgl. huzwä.
„Wenn das voraufgehende Wäw oder Ja ursprünglich
in Euhe steht und sie, sich verbindend, frei sind vom acci-
dentiellen G'azm , so verwandle Wäw in Ja, sie miteinander
assimilirend; abnorm ist, dafs denselben etwas anderes gege-
ben werde als was hier vorgeschrieben ist."
Erkl. Kommen Wäw und Ja in einem Worte zusam-
men und geht eins von ihnen mit einem ursprünglichen G'azm
vorauf, wird Wäw in Ja verwandelt und Ja in Ja assimilirt,
vgl. sajjidun urspr. saiwidun. Wäw und Ja kommen zu-
sammen, eins von ihnen geht mit G'azm vorauf, Wäw ver-
wandelt sich in Ja, Ja wird in Ja assimilirt, so entsteht saj-
jidun. Stehn aber Wäw und Ja in zwei Wörtern, so macht
dies keinen Eindruck, vgl. jucti wäfidun. So ist es auch,
wenn Wäw und Ja nur zufällig zum G'azm kommen , vgl.
ru'jatun und rüjatun. Abnorm ist die Beibehaltung des
Urspiuinglichen in jaumun aiwamu, abnorm Avird Wäw
und Ja verwandelt in cawwätun.
„Für Ja und Wäw mit Vocalen, die ursprünglich sind,
setze, wenn sie einem Fath verbunden sind und der folgende
Buchstabe mit Vocal versehn ist, ein Alif. Steht aber der
folgende Buchstabe vocallos, verhindert er andere Kadicale
als den Endradical schwach zu behandeln. Was diesen an-
langt, wird er nicht durch einen vocallosen Buchstaben ver-
hindert als schwach behandelt zu werden. Ausgenommen
ist nur Alif oder ein Ja, in welchem ein Tas'did gewöhn-
lich ist."
Erkl. Steht Wäw und Ja mit Vocalen nach Fath, so
werden sie in Alif verwandelt, vgl. käla für kawala, bäca
für bajaca. Sie verwandeln sich in Alif, da sie Vocnle ha-
ben und der Buchstabe vor ihnen Fath hat. Dies gilt, wenn
ihre Vocale ursprünglich sind, sind sie aber zufällig, rech-
net man sie nicht, vgl. g'ajalun aus g'ai'alun, und tawa-
392 ' Permutativ -Buchstaben.
mini aus luii'amun. Steht aber der Buchstabe nach Waw
und Ja vooallos, ohne Endradical zu sein, so nuifs derselbe
erhalten bleiben, vgl. bajanun, tawilun. Ist dies aber der
Fall, mufs man ihn als schwach behandeln, wenn nicht der
ruhende Buchstabe nach Wav und Ja ein Alif oder ein ver-
doppeltes Ja ist, vgl. ramjä, calawijjun. — Die Regel findet
statt bei jahs'auna urspr. jahs'ajüna. Das Ja wird in Alii'
verwandelt, da es mit Vocalcn steht und der Buchstabe vor
ihm ein Fath hat, dann fiel dies Alif weg, weil es als ru-
hendes mit dem ruhenden Waw zusammenstieß.
„Stark ist der Mittelradical bei der Form von facalun
und facilun, wenn es die Form afcalu bildet, vgl. ag-
jadu ahwalu."
Erkl. Jedes Verbum, dessen Part. act. nach der Form
afcalu gebildet wird, mufs seinen Mittelradical als stark be-
handeln, vgl. fawira aSvaru, hajifa ahjafu; das Masdar
richtet sich nach seinem Verbum, vgl. cawarun, hajafun.
„Thut die Form if'tafala den Sinn von tafäcala dar,
so wird, wenn der Mittelradical Waw ist, derselbe erhalten
und nicht als schwach behandelt."
Erkl. Bildet man die Form iftacala mit schwachem
Mittelradical, so mufs sich derselbe richtigerweise in Alif
verwandeln, vgl. ictäda, da er mit einem Vocal steht und
der Buchstabe vor ihm Fath hat. Hat aber iftacala die Be-
deutung von tafacala, d. i. haben sie Gemeinschaft im Sinn
des Activum und Passivum, so richtet sich die Form iftacala
nach der andern darin, dafs sie diese Buchstaben als stark
behandelt, wenn Waw der Mittelradical ist, vgl. is'tawarü;
ist aber der Mittelradical Ja, mufs er als schwach behandelt
werden, vgl. ibtacü.
„Kommt zwei Buchstaben die Behandlung als schwache
zu, so wird der erste als stark behandelt. Das Umgekehrte
ist bisweilen richtig."
Erkl. Sind in einem Worte zwei schwache Buchstaben,
von denen jeder mit Vocalen steht, und denen beiden ein
Fath voraufgeht, so kann man sie nicht zugleich als schwach
behandeln, damit nicht zwei schwache hintereinander in
al-ibdälu. 393
einem Worte folgen. Noth wendig behandelt man den einen
als stark und den anderen als schwach. Das Richtigste ist
den zweiten als schwach zu behandeln, vgl. al-hajä al-
hawä urspr. hajajun, hawajun. Bei dein zweiten und
dritten Hadical findet sich eine Ursache, sie schwach zu be-
handeln, und nur der dritte wird als solcher behandelt, da
der Endbuchstabe die Stelle zur Aenderung bietet. Abnorm
ist es den Mittelradical als schwach und den Endradical als
stark zu behandeln, vgl. gajatun.
„Der Mittelradical eines Wortes , an dessen Ende ein
dem Substantiv speciell zukommender Zusatz tritt, mufs er-
halten werden."
Erkl. Ist der Mittelradical eines Wortes ein vocalisirtes
Wäw oder Ja, dem ein Fath voraufgeht, und steht am Ende
ein Zusatz, der nur dem Substantivum gebührt, so kann
man Wäw und Ja nicht in Alif verwandeln, sondern mufs
sie als stark behandeln, g'awalanun, hajamänun, abnorm
ist mähänu däränu.
„Vor Bä verwandle ein Nun in Mim, wenn es vocallos v. <.i7:
steht, vgl. man batta-nbidä."
Erkl. Da die Aussprache eines ruhenden Nun vor Bä
schwer ist, so ist die Verwandlung des Nun in Mim noth-
wendig ohne Unterschied, ob es getrennt oder verbunden
stand. Beide Fälle sind im Beispiele: „Wer abschneidend
sich von dir trennt, den verwirf."
„Auf einen ruhenden Buchstaben, der stark ist, übertrage
die Vocale eines schwachen, der als Mittelradical eines Ver-
bum vorkommt, vgl. ab in."
Erkl. Ist Wäw oder Ja als Mittelradical eines Verbum
mit einem Vocal versehn und ist der voraufgehende Buch-
stabe ruhend und stark, so mufs man den Vocal des Mittel-
radicals auf den ruhenden Buchstaben übertragen, vgl. jabinu
für jabjinu. Ist der ruhende Buchstabe aber nicht stark,
so wird der Vocal nicht übertragen, vgl. bäjafa, bajjana,
'awwaka.
„Die Verba, welche nicht Verba der Verwunderung,
394 Die Setzung der Pcwüafcativ-Buclistaben.
auch nicht wie abjadda (der Dten Form) oder wie ahwil (mit
sehwachem Endradical) sind, werden als schwach behandelt."
Erkl. Der Vocal des Mittelradicals Avird nur auf einen
starken ruhenden Buchstaben vor ihm übertragen, wenn das
Vcrbum weder ein Verbum der Verwunderung noch eins mit
Doppelbuchstaben (der 9ten Form), noch eins mit schwachem
Endradical war. Ist es aber ein solches, so findet keine
Ucbcrtragung statt, vgl. mä abjana-s'-s'ar'a, abjin bihi;
abjadda, aswadda; ahwä.
„Aehnlich einem Vcrbum ist in dieser Schwäche ein
Nomen, das einem Imperfectum gleicht und in dem ein be-
sonderer Character liegt."
Erkl. Die Nomina, welche dem Verbum Imperfectum
entweder in ihrem Zusatz oder in ihrer Form ähnlich sind,
haben dieselbe Regel in der Behandlung der schwachen Buch-
staben und der Uebertragung wie die Verba. Ein Nomen,
das dem Imperfectum in seinem Zusatz gleicht, wäre tibicun,
welches ähnlich dem tihlP mit Hamz, von al-baifu abgelei-
tet wird, ursprünglich wäre tibjicun. Der Vocal des Ja
wurde auf Bä übertragen, und so entstand tibi'un. Ein
Wort, welches dem Imperfectum in seiner Form gleicht, wäre
makämun urspr. makwamun. Der Vocal des Wäw ward
auf Käf übertragen, dann ward Wäw in Alif verwandelt, um
es dem Fath homogen zu machen. Gleicht ein Nomen dem
Verbum in Form und Zusatz, so kann es von einem Verbum
übertragen sein oder nicht. Ist es von demselben übertragen,
wird dasselbe wie mit schwachen Buchstaben behandelt, vgl.
jazidu; wo nicht, so wird dasselbe als starkradicalig be-
trachtet, vgl. abjadda, aswadda.
„mifcalun steht mit starken Radicalen wie mii'cälun;
das Alif von ifcalun und istifcälun entferne bei Verben
mit schwachen Radicalen. Wegen dieser Schwäche setze
nothwendig Tä als Stellvertreter. Die Wegnahme desselben
durch Uebertragung (der Vocale) kommt bisweilen vor."
Erkl. Da mifcälun dem Verbum nicht ähnelt, so ist es
passend, dasselbe als starkradicalig zu behandeln, vgl. m i s w ä-
kun, auch richtet man sich bei mifcalun danach, weil es dem
mifcälun in der Bedeutung gleicht; es steht mit starken
al-ibdälu. 395
Radicalen wie auch mifSllun, vgl. mikwalun und mikwä-
lun. Hat das Masdar nach der Form if'cälun und istifälun
einen schwachen Mittelradical, so wird das Alif desselben
weggenommen, weil es als ein ruhendes mit dem Alif, das
an der Stelle des Mittelradicals steht, zusammenstöfst, vgl.
ikämatun und istikämatun urspr. ikwämun und istik-
wämun. Der Vocal des Mittelradicals wurde auf den ersten
übertragen, und das Wäw in Alif verwandelt, damit es dem
Fath vor ihm homogen sei. Es stofsen also zwei Alif zu-
sammen und das zweite von ihnen ward weggenommen ; dann
tritt Tä fem. an die Stelle des ausgefallenen und so entsteht
ikämatun und istikämatun. Bisweilen fällt dies Tä weg,
vgl. ag'äba, ig'äbun.
„Was bei der Form ifcälun in Hinsicht der Wegnahme
und Uebertragung geschieht, kann auch bei maffülun ge-
schehn, vgl. mabicun und masünun. Selten ist die Erhal-
tung der ursprünglichen Form bei den Verben mit Wäw,
bei denen mit Ja hingegen ist dies wohl bekannt."
Erkl. Wird ein Part. pass. von einem Verbum mit
schwachem Mittelradical, d. h. mit Wäw und Ja gebildet,
so ist hierbei nothwendig, was bei ifcälun und istifcälun
nothwendig ist hinsichtlich der Uebertragung und der Weg-
nahme, vgl. Part. pass. von bäfa und käla, mabicun ma-
külun für mabjücun und makwülun. Der Vocal des
Mittelradicals wird auf den ruhenden Buchstaben vor ihm
übertragen. Dann stofsen zwei ruhende Buchstaben, nämlich
der Mittelradical Wäw oder Ja und das Wäw der Form
maf'ülun zusammen. Das Wäw der Form mafcülun fällt
weg, und so entsteht mabicun und makülun, indem man
Damm in Kasr verwandelt, damit Ja stehn kann. Selten er-
hält man dies Wäw bei den Verben, deren Mittelradical ein
Wäw ist, man sagt taubun maswünun; das normale wäre
masünun. Nach der Redeweise der Tamimiten erhalten die
Wörter, deren Mittelradical Ja ist, dasselbe; man sagt nach
ihnen mabjü'un und mahjütün.
„Vollständig bilde die Form mafcülun von einem Ver-
bum wie cadä; behandle sie als schwach, wenn du nicht das
Bessere für passend hältst."
396 Die Setiung der Permutativ-Buchstaben.
Erkl. Wird die Form maf'ulun von einem Verbum
mit schwachem Endradical gebildet, so ninfs sie durch Wäw
oder Ja schwäch sein. Ist sie durch Ja geschwächt, rnufs
man sie als schwach behandeln dadurch, dafs man das Waw
der Form mafculun in Ja verwandelt und es mit dem End-
buchstaben des "Wortes durch Tas'did vereinigt, vgl. mar-
mijjun urspr. marmüjun. Waw und Ja kommen zusam-
men, das Eine von ihnen geht in der Ruhe vorauf, Waw
wird in Ja verwandelt und Ja in Ja assimilirt. Dies erwähnt
Verf. nicht, weil es schon vorher erwähnt ist. Ist das Ver-
bum schwach durch Waw, so ist es das beste, dasselbe zu
erhalten, wenn das Verbum nicht nach facila geht, vgl.
macduwwun von cada. Manche behandeln ein solches Ver-
bum als schwach und sagen macdijjun. Hat das Verbum
zum Endbuchstaben Wäw, und geht es nach der Form fafila,
so ist es fein, dasselbe als schwach zu behandeln, vgl. mar-
dijjun von radija, und Kur. 89, 26. „Kehre zu deinem
Herrn zurück Wohlgefallen habend und wohlgefällig." Die
Erhaltung des Wäw ist selten, vgl. marduwwun.
„So findet sich in beiden Weisen die Form fucülun
von den Worten, die Wäw als Endbuchstaben im Plural ha-
ben, oder in einem Singular, der vorkommt."
Erkl. Wird ein Nomen nach fucülun gebildet, so sind,
wenn es im Plural steht und der Endradical Wäw ist, zwei
Weisen möglich: 1) die Erhaltung des Endradicals und 2) die
Behandlung desselben als schwachen Buchstaben, vgl. cusij-
jun Plui-al von casän, ubuwwun Plur. von abun. Doch
ist's besser, sie als schwach im Plur. zu behandeln. Bei ei-
nem Singular kann man den Endradical als schwach behan-
deln, aber auch ihn erhalten. Die Erhaltung desselben ist
jedoch besser, vgl. (alä, caluwrwun. Selten nur kann man
ihn als schwach behandeln, vgl. kasä kusijjun."
„Bekannt sind Fälle wie nujjamun und nijjamun für
nuwwalmun, doch von Wörtern w?ie nujjamun wird die Ab-
normität berichtet."
Erkl. Ist die Form fu(Calun Plural von einem Worte,
dessen Mittelradical Wäw ist, so kann man dies erhalten oder
als schwach behandeln, wenn vor dem Endradical kein Auf
al-ibcliilii. 397
vorhergeht, vgl. sä'imun plur. suwwamun und sujjamun.
Ist vor dem Endradical ein Alif, so mufs dasselbe erhalten
werden; dasselbe als schwach zu behandeln ist abnorm, vgl.
nuwwämun. Vgl. „Nur ihr Wort hielt in Zaum den Schlä-
fer (an-nujjäma)."
„Das Verbum mit schwachem Anfangsbuchstaben ver-
wandelt denselben in Tä in der achten Form; abnorm ist dies
beim Hamz, vgl. Ptakala."
Erkl. Wird die Form ifticälun und deren Unterabthei-
lungen von einem Worte gebildet, dessen erster Eadical ein
schwacher Buchstabe ist, so mufs man den schwachen Buch-
staben in Ta verwandeln, vgl. ittasala ittisälun urspr.
iwtisälun. Tritt der schwache Buchstabe an die Stelle von
Hamz, kann man denselben nicht durch Tä vertreten lassen,
vgl. akala SteForm Ptakala. Hier tritt an die Stelle des Hamz
ein Ja. Es ist unmöglich, an die Stelle des Ja ein Tä zu
setzen; abnorm ist ittazara mit Verwandlung des Ja
in Tä.*)
„Tä wird in Tä in den Formen von ifta'ala verwandelt
zum Zungen -Anschlufs an den Obergaumen. In iddäna
izdäda iddakara bleibt es Dal."
Erkl. Steht das Tä der achten Form nach einem Buch-
staben des Zungen-Anschlusses, d. i. s, d, t, z; so mufs man
es in t verwandeln, vgl. istabara urspr. istabara. An die
Stelle von Tä in iftacala tritt Tä. Steht Tä der achten
Form nach d, z, d, so wird es in Dal verwandelt, vgl. die
Beispiele. Man hält Tä nach diesen Buchstaben für schwer
und setzt Däl an dessen Stelle, Dal mit Däl wird durch
Tas'did vereinigt. **)
„Den Anfangsbuchstaben eines Imperativ und Imperfec-
tuin von einem Verbum wie wafada nimm weg. Bei Wörtern
*) ittaftada ist nach den Arabern nicht von aha da, sondern
von tahida gebildet.
**) In der VIII. Form der Verba mit Däl hat man gewöhnlich
die Formen itZdakara, uZ cZakara und iddakara, doch ist das Rich-
tige, Dal in Däl übergehn zu lassen.
3i>}s Di« Setamg der Permotativ-BachBtaben.
wie 'idatun ist dies durchgängig. Die' Wegnahme des Hamz
von af'aln Bteht fest im lmperfectum und den beiden Bil-
dongcn des \ erbalriomen."
Erkl. Hat das Perfectum einen schwachen Anfangs-
buchstaben, vgl. waada, so mufs man denselben im Imperativ,
[mperfectum und dem Masdar, das mit Tfi lern, steht, weg-
nehmen. Ist das Masdar nicht mit Ta gebildet, so ist die
Wegnahme des ersten Kadicals nicht möglich, vgl. wa'ilun.
So ist auch die Wegnahme des im lmperfectum, Part. act.
und pass. stehenden Hamz noth wendig, vgl. akrama, ju-
krimu urspr. ju'krimu. Ebenso ist in mukrimun und
mukfamun Hamz weggenommen.
„zaltu und ziltu werden für zalaltu und zalil tu
gebraucht, so auch kirna für ikrirna; karna wird nur
überliefert."
Erkl. Lehnt sich das Verbum Perf. mit einem verdop-
pelten Buchstaben, dessen Mittelrädical Kasr hat, an das Ta
oder Nun des Pronomen, so giebt es drei Wortbildungen:
1) dafs es vollständig stehe, vgl. zaliltu; 2) die Wegnahme
des Endradicals und Uebertragung des Vocals des zweiten
Kadicals auf den ersten, vgl. ziltu; 3) die Wegnahme des
Endbuchstaben und das Lassen des ersten ßadicals mit sei-
nem Yocal, vgl. zaltu. Das lmperfectum des Verbum mit
einem verdoppelten Buchstaben, welches nach der Form ja-
f*ilu geht, kann, wenn es mit Nun Fem. verbunden wird
durch die Wegnahme des Mittelradicals erleichtert stehn,
nachdem der Yocal desselben auf den ersten Kadieal über-
trafen war. Dasselbe geschieht auch beim Imperativ: für
jakrirna sagt man jakirna, für ikrirna sagt man kirna.
Verf. deutet dann auf die Lesart des Näfic und cAsim in
Kur. 33, 33 hin, karna fi bujütikuin urspr. ikrarna von
karra jakarru = jakirru. Ibnu-1-Kattä(i überliefert diese
Form. Dann wird sie durch die YVegwerfung des zweiten
Kadicals erleichtert, nachdem der Vocal übertragen ist. Dies
ist selten, denn diese Erleichterung findet sich eigentlich nur
bei den Wörtern, deren Mittelrädical mit Kasr steht.
al-idr/äm. #j)j)
LXXIV. Die Assimilirung zweier Buchstaben durch
Tas'did.
(al-id*/äm).
„Den ersten von zwei gleichen Buchstaben, die mit Vo-
calcn stehn und in einem Wort vorkommen, vereinige durch
Tas'did mit dem folgenden, aufser wenn das Wort nach dem
Paradigma sufafun, du lu hin, kilalun, lahabun oder wie
g'ussasun und uhsusa-bi, oder wie hailalun ist. Abnorm
ist bei alilun und dgl. eine Zerspaltung durch Uebertragung,
doch wird sie angenommen."
Erkl. Stehn zwei gleiche Buchstaben mit Vocalen in
einem Worte, so wird der erste von beiden mit dem zwei-
ten durch Tas'did vereinigt, im Fall sie weder zu Anfang
stehn, noch die Worte worin sie stehn, Nomina nach den
Formen a. fu(alun, b. fuculun, c. ficalun, oder d. facalun
sind, noch e. der erste von den beiden ähnlichen Buchsta-
ben sich mit einem schon tas'dirtcn verbindet; ferner /*. darf
der Vocal des zweiten von ihnen nicht zufällig und g. nicht
das Wort, in dem sie sich finden, an etwas anderes ange-
schlossen sein. Stehn sie voran, ist keine Vereinigung der-
selben möglich, vgl. dadan. So verhält es sich auch, wenn
einer der erwähnten Fälle eintrifft, vgl. a. durarun, b. g'u-
dudun, c. limamun, d. talalun, e. g'ussasun plur. von
g'ässun, f. uhsusa-bi, der Vocal des Hamz ward hier
auf s übertragen; g. hailalun, d. i. mehrere Mal das Wort,
„es giebt keinen Gott als Gott sagen", vgl. kardadun,
mahdadun. Tritt aber keiner dieser Fälle ein, so ist die
Vereinigung durch Tas'did nothwendig, vgl. radda für ra-
dada, danna für danina. Es kommen Zerspaltungen vor
in Wörtern, deren normale Form die Vereinigung durch
Tas'did nothwendig verlangte, doch wird so etwas als abnorm
behandelt und nicht als Norm aufgestellt, vgl. alila-s-sikä'u
„verdorben ist der Schlauch" und lahihat cainuhu, „seine
Augen haben zusammenhängende Wimpern."
„Bei hajija kann man die Zerspaltung (fakku) wie auch
die Assimilirung eintreten lassen; ebenso verhalten sich Worte
wie tatasfallä und istatara."
1<><> Die Assiniilirun^ /wciov Buchstaben durch Tas'did.
Erkl. Verl', behandelt jetzt die Stellen, in denen die
.Wimilirung und die Spaltung möglich ist. Bei dem vor-
her erwähnten mufa die Vereinigung eintreten, aber mit ha-
jija /»igt Verf. die Fülle an, in denen die beiden gleichen
Buchstaben zwei Jfi sind, die nothwendig mit Vocalcn stclm.
Hier ist die Assimilirung cingestandenermarsen möglich, vgl.
hajja. Ist aber der Vocal des einen der beiden ähnlichen
Buchstaben zufällig wegen eines Kcgens, so ist die Vereini-
gung cingestandencrinafsen unmöglich, vgl. lan jahja. Bei
dem \crbum, das mit zwei Ta beginnt, kann man die Ver-
einigung eintreten lassen, aber auch die Spaltung. Bei der
letzteren, und die ist normal, sieht man darauf, dafs die zwei
ähnlichen Buchstaben zu Anfang stehn. Wer beide asshnilirt,
will damit eine Erleichterung bewirken, und sagt ittag'alla.
Beide ähnliche Buchstaben sind vereint, dann steht das eine
Ta vocallos und man setzt das Hamz der Verbindung, um
die Aussprache des einen ruhenden Buchstaben zu vennit-
teln. Ebenso wäre die Norm der zwei Ta in istatara. Hier
kann man die Spaltung eintreten lassen, da der vor den bei-
den ähnlichen Buchstaben vorhergehende in Ruhe steht, doch
kann man auch die Vereinigung bewirken, nachdem der Vo-
cal des ersten der zwei ähnlichen Buchstaben auf den ruhen-
den Buchstaben übertragen ist, vgl. sattara, jasattiru,
gittärun.
,,Eine mit zwei Tä beginnende Form wird oft auf ein
Tu beschränkt, vgl. tabajjanu-l-cibaru."
Erkl. Man sagt bei tatacallamu und dergl. tacallamu.
Eins von den beiden Tä fällt weg und das andere wird ge-
lassen. Dies ist sehr häufig, vgl. Kur. 70, 4. „Es stiegen
Engel und der Geist auf ihnen (auf den Stufen des Thro-
nes) auf und nieder."*)
„Die Spaltung tritt bei den vereinigten Buchstaben ein,
wenn der eine Buchstabe ruhend wird, weil er mit dem Pro-
nomen nominativi verbunden steht, vgl. halaltu. Beim G'azm
und ähnlichen Fällen steht die Wahl frei."
c) ar-rü/tu ist nach den meisten Gabriel, doch sagt man auch,
es sei ein Engel, den man nicht sehn kann, der aber an der Spitze
der Engel stehe, vgl. Beidhawi ed, Fleischer zu 70, 4, II. pag. 35G.
al-idffüm. A0\
Erkl. Wird mit dem Verbum, dessen Mittelradical mit
dem Endradical durch Tas'did vereint ist, ein Pronomen no-
minativi verbunden, so ist der Endbuchstabe ruhend und es
mufs nothwendig die Spaltung eintreten, vgl. halaltu,
halalnä etc. Tritt ein Regens des G'azm vor das Verbum,
kann man die Spaltung eintreten lassen wie in lam jahlul,
vgl. Kur. 20, 83. „Der, auf welchem mein Zorn ruht", und
Kur. 2, 214. „Wer von Euch von seiner Religion abfällt."
Die Spaltung des Tas'did ist die Gebrauchsweise der Hig'a-
ziten. Doch ist auch die Vereinigung durch Tas'did mög-
lich, vgl. Kur. 59, 4. in der Sure der Gerichtsversammlung:
„und wer da widerstreitet Gott und seinem Gesandten."
Dies ist die Gebrauchsweise der Tamimiten. Aehnlich dem
g'azmirten Imperfectum ist der ruhende Buchstabe beim
Imperativ, vgl. uhlul. Man kann auch hulla sagen, denn
dem Imperativ kommt dasselbe wie dem g'azmirten Im-
perfectum zu.
„Die Spaltung ist bei der Form a f ci 1 der Verwunderung
nothwendig, die Assimilirung ist auch in halumma not-
wendig."
Erkl. Von den Imperativen, in welchen beide Ge-
brauchsweisen stattfinden können, vgl. uhlul und hulla,
weicht man in zwei Fällen ab: 1) bei der Form der Ver-
wunderung afcil, da mufs die Spaltung stattfinden, vgl.
ahbib bizaidin; 2) bei halumma, denn hier legt man die
Assimilirung als Gesetz auf.
„Was zusammen zu fassen ich sorgte, ist vollendet in
Versen, die die Gesammtheit des Wichtigen umschliefsen;
die aufzählen die Quintessenz aus der Käfija, wie es erfor-
dert ein Genüge ohne Mangel. Ich preise Gott, indem ich
seegne den Muhammad, den Besten der Propheten, der herab-
gesandt ward; so wie seine Verwandschaft, die glänzende,
edle, die fromme und seine Genossen, die Erwählten, die
Trefflichen."
Systematische Uebersicht des Inhalts.
(Die Zalilen bezeichnen die Seiten der deutschen Uebersetznng).
I. Lautlehre.
Consonantenwechsel, Permutativbuehstaben 383.
Tas'did 399.
Hamza 381.
Wasla 381 f.
Madda 383 f.
Veränderung von Alif, Ja, Wä 387 f.
Imäla 371.
Pause 367.
Apocope bei Kufwörtern 282.
II. Formen- und Wortbildungslehre.
1) Das Wort, Grundbegriffe 1 f.
2) Die Flexion lt. 304.
3) Das Verbum, seine Kennzeichen 4 f.. sein Sinn 147.
Seine Flectirbarkeit und Flexion S f . 304.
Transitiv und intransitiv 139.
Passivbildung 128, beim schwachen Verbum 129.
Modi 5., Pleonastisches küna 7 4.
Tempora 5.
Perfect 9.
Imperfect 9 f.
Imperativ 5 f.
Das Nun der Bestätigung im Imperativ und Futur 290.
ünregelmäfsige Verba:
Defective Verba, käna etc., laisa, däma 69. 70. 72.
jakun 75.
käda, aus'aka 85 f.
'asä, iÄlaula£a 86.
hab, ta'allam 110.
Systematische Uebersiclit des Inhalts. 403
4) Das Nomen, seine Kennzeichen 3 f.
a. Das Bestimmte und das Unbestimmte 22 f.
Das Flexionsfähige und Flexionsunfähige 6.
Das flexionsfähige Nomen 8. 11. Flexion 294.
b. Das Nomen substantivum.
Einfache Form 2 7 6.
Relativnomen und Derivatum auf ijjun 360.
Diminutiv 355.
Participium activi und passivi und Verwandtes 225. 395.
Verbalnomen, Masdar 221.
Plurilitera 3 7 6 f.
Die beiden Declinationen 8.
Schwache Declination 20.
Genusbezeichnung :
Femininbildung 296. 334.
Numerus: Pluralbildung 26 7.
Pluralig sanus 15 f.
Pluralis sanus feminini 18 f.
Pluralis fractus 344.
Plural vom verkürzbaren und gedehnten Nomen 340.
Dualis 13 f. vom verkürzb. und gedehnten Nomen 340.
Das Tanwin 3.
Casus 11.
Defective, Nomina 158. 159.
Declination von abun, aÄun etc. 12 f.
Verkürzung und Dehnung 3 38.
Der Eigenname 30.
Seine drei Theile (Name, Zuname, Beiname) ibid.
Seine zwei Classen (Personen- und Gattungsnamen) 33.
Bildung desselben 31 f.
Uebertragene, improvisirte , zusammengesetzte Eigen-
namen (aus Annexion, Mischung, ganzen
Sätzen) 32 f.
Declination und Flexion des Nomen proprium 32 f.
2 98 f.
c. Das Adjectivum 2 48.
Die Comperativform 242.
d. Das Zahlwort 326 f.
S) Das Pronomen 23. 24. 25.
a. Der Artikel 324. (45 f.)
b. Selbständige Pronomina
Nominativformen 25 f.
Accusativformen 2 6.
c. Das verborgene und hervortretende Pronomen p. 25.
404- Systematische Uebcrsicht des Inhalts.
Das nothwendig verborgene 25.
Das erlaubter Weise verborgene 25. 54 f.
Das hervortretende 25. 54 f.
d Suffixa 23.
der ersten Person 24 in der Flexion 210. 211.
Einschiebung des n vor dem Ja der 1. Pers. 28 — 30.
Ausnahmen davon ibid.
der zweiten und dritten Person 24.
e. Demonstrativum 34 f.
der Nähe, da., dl, ti, tä 34. hunä etc. 3 5.
das etwas entferntere, däka 35.
der Entfernung, dälika etc. 3 5.
hunälika. hunäka, hinnä 25.
/. Relativum (das nominale Mausul) 35 f.
alladi. allati 35 f. 37 f.
man, mä, al 88.
du 38 f.
da 39.
ajjun 41 f.
6) Partikelu, das sie unterscheidende 5.
Aehnlichkeit des Flexionsunfähigen mit ihnen 6 — 8.
Unflectirbarkeit 10.
Präpositionen, s. Syntax.
Conjunctionen (das partikelartige Mausül) 3 6.
Vgl. Syntax.
Interjection , vgl. Syntax (Verwunderung, Frage etc.)
III. Syntax.
1) Begriff' des Satzes und der Rede überhaupt 2.
2) Das Nomen und seine Casus.
ct. Nominativ, Casus des Fäcil 118. des Mubtada' 49. letzte-
res anders nach inna und den verwandten Partikeln, wo
dasselbe in den Accusativ tritt 87 f.
Das //abar im Nominativ ausnahmsweise, auch nach
Negationen 7 7 f.
b. Accusativ nach käna, zanna u. s. w. 6 7 f.
nach käda u. s. 8. 82 f.
nach den Partikeln mä, lä, lata, inna 7 6 f.
des Mubtada' nach inna und dessen Verwand-
ten 87 f.
zum Ausdruck des Zeit 155. 156.
des Maafses 183.
des Orts 155. 157.
des Zustandes 17 0. (i/äl).
Systematische Uebersicht des Inhalts. 405
zum Ausdruck des Mitseins, besonders nach
wa 159 f.
des Motivs 153.
der Specificirung, Erläuterung
(Tamjiz) 182. (Vertretung
desselben durch min 181).
nach illä s. d.
' in der Sifa 223.
c. Genitiv, wodurch er hervorgerufen werde 3.
des .öabar 7 9.
der Icföfa 194.
der Sifa 228.
nach Präpositionen s. d.
d. Vocativ 2 71.
c. Anordnung der Namen im Eigennamen 31 f.
3) Adjectiv 248.
der Comparativ 178. 183. 242.
4) Das Zahlwort 326.
5) Das Verbum:
Das Imperfectum nasbatun (Subjectiv) 304.
Das Imperf. g'azmatum 312.
6) Das Pronomen:
Das selbständige darf nicht stehn, wenn da3 Suffix
stehn kann 2 6. Ausnahmen 26 f.
Anordnung gehäufter Pronomina suffixa 2 7 f.
#ikäja 332.
7 ) Der einfache Satz :
a. Subject und Prädicat, Mubtada' und 7/abar 49.
Das Subject (ibtidä') 49 f.
Das Mubtada' 49.
mufs determinirt sein 57.
wann es indeterminirt sein könne 57 f.
wenn es dies ist, steht es nach dem 7/abar 6 2.
wann im Accusativ 87 f.
Wegfall des Mubtada' 66 f.
Das 7/abar 52 f.
Stellung desselben (gewöhnlich nach) 59 f.
seine nothwendige Voranstellung 62 f.
im Accusativ, besonders bei käna etc. 6 7 f.
käda etc. 87 f.
seine Stellung in diesem Fall 70. 7 2.
und in negativen Sätzen 71.
das pleonastische käna 7 3 f.
käna weggenommen 74 f.
406 Systematische UebersicM des Inhalts.
Accusativ nach mä, lä, lata, inna 76 f. lä zur Ver-
neinung der Gattung 100.
Zarf als 7/abar 55 f.
Genitiv des 7/abar 7 9 f.
mit einer Präposition 55 f.
im Nominativ 87 f.
Mubtada' und i/abar im Accusativ nach zanna etc. 107.
Ausnahmen 111.
Drei Objecte nach ra'ä, 'alima etc. 115.
h. Verbum und Fä'il 118.
Stellung des Fail 119. 141. 142.
Verhältnifs des Numerus zwischen beiden 119. 123.
Verhältnifs des Genus 121.
das transitive Verbum mit dem Accusativ 13 9.
das intransitive erfordert die Präposition (s. d.)
zwei Verba und ein zugehöriges Nomen 143.
Zurückhaltung des Regens vom Regime durch ein Pro
nomen 133.
Wechsel des Nominativs und Accusativs 135.
r. Verwandlung des activen Satzes in den passiven 128.
Das Mafül bihi 128.
Das Mafül, seine Stellung 124.
Zarf und Masdar an Stelle des Mafül bihi 130.
8) Coinnlemente.
n. des Nomen:
LMa 194 f. Wegfall des Nun 194. al 19 7.
Construction bezüglich des Genus 197 f.
nothwendige und wörtliche Annexion 199.
Annexion dem Sinne nach 199.
ka'iiu, \d 200 f. kilä, kiltä 202 f. ajjun 203. ladun 204.
ma'a 205 etc.
an das ja der ersten Person 210.
Hervorhebung 28G.
Das Nomen actioni's und seine Rection 212.
Das Nomen agentis und seine Rection 216.
Sifa 228. wann al stehe 230.
/-. des Verbum (allgemeines Object) 14 7.
Arten desselben 148.
Vorhältnisse des Masdar hierbei 148.
nach idä 202.
9) Negativer Satz (vgl. Conjunctionen)
mä, lä, lata das Mubtada' vernichtend und wie käna
construirt 7 6 f. 80 f.
Ausnahmen 7 7 f.
Systematische Uebersicht des Inhalts. 407
inna etc. 95 f.
zäla, bariÄa, fati'a, infakka, däma mit wirklicher oder
vorauszusetzender Negation setze das 7/abar in
den Accusativ 68 f.
10) Interjectionalsatz.
Verwunderung 232.
ni'nia, bi'sa und Verwarn lies 23 0.
Schwur 91.
Ruf 271. 278. 288.
mit Ja der ersten Person 2 7 7.
Apocope beim Ruf 282.
Hülfeschrei 2 7 9.
Warnung 286.
Anreizung 286.
Klage 280.
11) Fragesatz, mit lä 106. kam 331. ka'ajjin 333 kat/ä 331.
Antwort 121. 142.
Wegfall des Mubtada' und Habar in der Antwort 63.
12) Anreihung:
Das Appositiv (at-tabic) 248., Verhältnifs im Is'%äl 138.
Verstärkung durch nafsu etc. 255.
Relativsatz, alladi etc. 322.
Sila. durch al 41. (al besonders 45 — 47; ajjun 41.
-Sila beim nominalen Mausül 39 f.
Wegnahme des Anfangs der Sila 4 3.
Copulativsatz (ratf) 259. (vgl. Conjunctionen).
durch Copulativpartikeln 261.
Adversativ oder Restrictivsatz (vgl. Conjunctionen).
Badal (Permutativ) 269.
13) Partikeln:
«. Praepositionen 185., bei intransitiven Verben 140., wann sie
wegfallen können 141. cadä 169. 'ala 191. 'an 191. ('attä
187.) bi 189. 190. 192. fi 189. Aalä 169. Ä'as'ä 169.
Äattä 186. 187. 189. ilä 189. ka 186. 187. 191. 192.
kai 185. la'alla 185. laulä 186. li 189. matä 186. min
188. 191. 192. niud 186. 187. 192. mundu 186. 187. 192.
rubba 186. 187. 192. 193. ta 186. 187. wa 186.
b. Conjunctionen:
copulative p. 261.
W a 2 61 f.
fa 262. 267.
/umma 261.
/«attä 265.
408 Systematische Uebenicht des Inhalts.
am 868.
au 261.
an 36. bei 'asä etc. 84 f. nach an nia stellvertretend für
ein ausgefallenes kann 75.
an na 36.
kai 3G.
ka'anna (vergleichend) Mnbtada' im Accusativ, //abar iiu
Nominativ 87 f.
disjungirende :
lau p. 36. 318 nach lau fallt kana aus 7 5.
illä und das feminine Verbum 122.
illä und verwandte setzen das Ausgenommene in Accusa-
tiv 162. (gavmn etc. IG 6.)
opponirende:
bal 261. 265.
bal und läkin heben die Rection der Negation auf, so
dafs nicht der Acccus , sondern der Nom. folgt 7 9.
läkinna setzt das Mubtada' in den Accusativ, das //abar
in den Nominativ 87 f.
negirende :
lä allgemein 2 61. zur Verneinung der Gattung 100.
mä 36. (vgl. negativer Satz).
Wunsch und Besorgnifs bezeichnende (vgl. Interjectionalsatz):
lau 36. 318.
laulä 220.
laumä 320.
ammä 320.
laita, la'alla setzen das Nomen in den Accusativ, H&-
bar in den Nominativ 87 f.
affirmative :
in 96 f.
anna, inna Mubtada' in den Accusativ .setzend, //abar in
den Nominativ 87 f. vgl. 91 f.
wann inna, wann anna 89 f.
1 a in solchen Sätzen.
Druck von Trowitzsch u. Sobn in Berlin.
AuLAJl jV
wwV^w^y^S;
WEff
www«
v^^V-'V
JV^°\
^y^v^V^V^
WVWtf^^Ä^
'^^VWw^w^y^yäwü^g^i^^Äfc
^'\jWWVv
; ■ CA VUwVV
/W(^v\^\?^
-^V^v^v^- >
'■^^»■i'v^
^^:
iMMffl
'lj»P
KWCi l^w
PW
•H
cd O >H
P
1 f.. in >;
•ri4
< o i •
f*
J ^ S;
(1)
1
•5
1
**»
4
M !
& -rf.
5vwWv0Wfff|f:
'Li
University of Toronto
Library
Acme Library Card Pocket
U«der Pat. "Rel. Index File-
Made by LIBRARY BUREAU
vw^v^.
^'/'
mmmm^
ii^Pis^^
;v'*ws/fc'C
«iPP
lill
WWvVVVwvvVvvVN_