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Full text of "Commentar zur Alfijja des Ibn Malik;"

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COMMENTAR  ZUR  ALFIJJA 


DES 


IBN  MALIK 


AUS  DEM  ARABISCHEN  ZUM  ERSTEN  MALE  ÜBERSETZT 


VON 


F.  DIETERICI, 

DR.   PH.,    A.   O.  PROFESSOR    AN    DER    UNIVERSITÄT    ZU  BERLIN,    ORDENTL.  MITGLIED 
D.    DEUTSCHEN    MORGENLAND.    U.    D.    PARISER    ASIAT.    GESELLSCHAFT. 


BERLIN, 

FERD.   DÜMMLER'S   VERLAGS  -  BÜCHHANDLUNG. 

1852. 


HERRN 

PROFESSOR  Dr.  H.  L.  FLEISCHER 

IN  LEIPZIG 


ZrGKKIGNET. 


VV  eim  ich  Ihnen  diese  Blätter  darbringe,  hochgeehrter  Herr  Professor, 
so  wollen  sie  Ihnen  nichts  weiter  sagen,  als  dal's  unter  allen  den 
grofsen,  fremden  Eindrücken,  welche  der  helle  und  doch  schlummernde 
Orient  meinem  Auge  bot  und  an  deren  warmer  Erinnerung  sich  die 
Seele  des  Heimgekehrten  noch  fort  und  fort  laben  wird,  dennoch  die 
einst  von  Ihrer  Meisterhand  mir  vorgezeichneten  Wege  der  arabischen 
Sprachwissenschaft  scharf,  klar,  und  unverwischt  vor  meinem  Blick  ge- 
blieben sind.  Wohl  stand  ich  am  Ufer  des  Nil,  der  in  seinem  heiligen 
Rauschen  uralte  Märchen  und  Geschichten  vorplaudert;  voll  ihrer  ruhigen 
Grüfse  sah  ich  die  Pyramiden  ragen,  die  uralten  Marksteine  der  Weltge- 
schichte, und  in  den  leisbewegten  Palmen  zitterte  es,  wie  ein  stiller  Nachhall 
der  Klage  von  dem  einst  hier  geknechteten  Volke  Abrahams,  oder  wie 
ein  frommes  Gebet  des  sinnigen  Israeliten  von  Alexandria  —  und  bei 
alle  dem,  was  dort  unser  Herz  so  tief  und  sanft  beschleicht,  habe  ich 
aufmerksam  mich  zu  den  Füfsen  des  arabischen  Scheichs  gesetzt, 
und  von  seinem  beredten  Munde  sorgsam  die  geheimnifsvollen ,  feinen 
Regeln  seiner  Sprache  gelernt,  denn  ich  wufste  von  Ihnen,  wie  ohne 
die  schärfste  Erkenntnifs  des  Ersten  und  des  Grundes  ein  Weiter-  und 
Höherschreiten  unmöglich  sei,  und  an  Ihrer  Weise  des  Forschens  sah 
ich,  bis  wohin  man  so  gelangen  könne. 


So  gebe  ich  Ihnen  dieses  Buch  mit  Zutrauen  und  mit  Bangigkeit 
zugleich;  Sie  werden  (ich  hofl'e  es)  mit  Freude  sehen,  dafs  ich  den 
\on  Ihnen  gezeichneten  Wegen  nachgegangen  bin,  nachdem  ich  schon 
lange  aufgehört  habe,  als  Ihr  Schüler  zu  arbeilen,  und  dann  aber  auch 
werden  Sie  mit  geübtem  Auge  gewifs  manches  finden,  was  Sie  anders 
wünschen,  ja  vielleicht  tadeln.  Doch  es  kann  nur  der  irren,  der  s  ei- 
tlen Weg  weiter  gehen  will,  und  so  werden  meine  Irrthümer  selbst 
Ihnen  sagen,  dafs  ich  meine  Bahn  zu  meinem  Ziele  hin  fest  und 
treu   wandle. 

Hochachtungsvoll 


Ihr 


F.  Dieterici. 


VORWORT. 

Üjs  erscheint  als  ein  gewagtes  Unternehmen,  dafs,  nachdem 
de  Sacy  und  Ewald,  zwei  Meister  ersten  Ranges,  zwar  von 
ganz  verschiedenen  Gesichtspunkten  aus,  aber  beide  mit  ganz 
ungewöhnlichem  Scharfsinn  und  tiefer  Wissenschaftlichkeit 
die  Grammatik  der  arabischen  Sprache  bearbeitet  haben,  ich 
es  versuche,  in  deutscher  Uebertragung  die  von  mir  vor  et- 
was mehr  als  einem  Jahre  im  Urtext,  von  den  Fehlern  der 
Morgenländischen  Ausgaben  kritisch  gesäubert  herausgegebene 
arabische  Original-Grammatik  dem  gelehrten  Publikum  vorzu- 
führen. Wie  wird  sich  der  Fremdling  in  seinem  engen  schola- 
stischen Gewände  neben  den  feinen  Gebilden  dieser  Meister 
ausnehmen?  Die  Besorgnifs,  dafs  das  Urtheil  grade  nicht  gün- 
stig für  den  Araber  ausfallen  möchte,  hätte  mich  beinah  dazu 
bewogen,  das  knappe  Kleid,  in  welches  schon  die  Abfassung 
einer  Grammatik  in  1000  Versen  ihn  gebannt  hat,  ganz  zu 
lösen,  und  nur  in  Umrissen  oder  einer  Ueberarbeitung  das 
Original  deutsch  wiederzugeben.  Dagegen  aber  sprachen  bei 
mir  folgende  Gründe. 

Wenn  es  wahr  ist ,  was  der  gewichtige  Beurtheiler 
des  Originals  in  der  Zeitschrift  der  deutschen  morgen- 
ländischen Gesellschaft  IV.  pag.  405  sagt,  dafs  der  Ibn 
cAkil  einer  Masse  Goldes  zu  vergleichen  sei,  welches  von 
den  Orientalisten  ausgemünzt  werden  müsse;  so  glaubte  ich 
als  Herausgeber  mehr  die  Pflicht  zu  haben,  eine  Schmelzung 


und  Läuterung  des  Stoffes  zunächst  durch  ihic  Uebersetzung 
zu  erleichtern,  uls  das  Gold  nur  mehr  leichthin  auszuwaschen ; 
selbst  wenn  bei  diesen  ersten  Schmelzungsversuchen  noch 
manche  Schlacken  mit  unterliefen.  Dann  aber  niufstc  ich 
mir  sagen,  dafa  die  grammatische  Commentarsprache  für 
jeden,  der  sich  mit  der  arabischen  Literatur  beschäftigt,  von 
Bedeutung  sei,  da  ja  alle  Commentare  in  dieser  Weise  ver- 
fallt sind,  und  ich  durch  dieses  Buch  bei  diesem  schwierigen 
Studium  dem  Strebenden  eine  Hülfe  bieten  wollte.  Denn 
wer  nicht  eine  Zeit  lang  an  dieser  zähen  Speise  nagt,  kommt 
schwerlich  je  zu  einer  genaueren  Kenntnifs  der  arabischen 
Sprache. 

Sieht  man  aber  ab  von  der  fremdartigen  Einlassung 
dieser  Grammatik,  so  hoffe  ich,  dafs  in  Hinsicht  des  Scharf- 
sinns und  der  Klarheit  der  Darstellung  doch  der  Fremdling 
bei  uns  Ehre  einlegen  wird. 

Mehr  noch  als  die  ungewöhnlichen  Formen,  in  denen 
sich  dieser  arabische  Grammatiker  bewegt,  möchte  vielleicht 
die  ganze  Eintheilung  seines  Buches  ihm  vorgeworfen  werden. 

Es  ist  auch  jedenfalls  richtig,  dafs  wir  den  arabischen 
Grammatikern  die  Zusammenstellung  des  Stoffes  zum  Vor- 
wurf machen,  während  wir  ihrem  Scharfsinn  und  ihrer  Klar- 
heit bei  den  einzelnen  Abschnitten  Gerechtigkeit  wiederfahren 
lassen.  Dennoch  kann  man  behaupten,  dafs  die  Anordnung 
der  Alfijja  den  Anordnungen  anderer  Original-Grammatiken 
weit  vorzuziehn  sei. 

Bei  meinen  grammatischen  Studien  haben  mir  von  den 
jetzt  durch  Herrn  Consul  Wetzstein  bereicherten  Schätzen 
unsrer  Königl.  Bibliothek  folgende  Manuscripte  und  Bücher 
zu  Gebot  gestanden,  welche  ich  hier  in  zeitlicher  Reihenfolge 
nach  einander  anführe: 
1)   Abu   Bakr   'Abdu-1-kähir    al-G'urg'äni    ibn   cAbdi-r-rah- 

män    (f   471)     mi'atu-l-'ämil     (nach     der    Ausgabe    von 

Th.  Erpenius    und    der   vollständigeren   Hs.  ms.    or.  4°. 


274)  vgl.  de  Sacy  anthologie  grammaticale  p.  233,  Ewald 
grammatica  arabica  I.  pag.  17,  n.  1. 

2)  Hariri  (f  515)  mulhatu-l-icräb  (Wetzst.  nr.  73.  74,), 
vgl.  de  Sacy  1.  1.  pag.  145. 

3)  Zamaljs'ari  (f  538)  al-inmüdag'  mit  dem  Commentar  des 
G'amäl  al-milla  wa-d-din  Muhammad  ibn  S'ams  ad-din 
cabdi-l-gani  al-Ardabili  (Wetzst  nr.  75),  vgl.  de  Sacy  1.  1. 
pag.  240. 

4)  al-Mutarrizi  (f  610)  al-misbah  (msc.  or.  quart.  nr.  274 
und  Oct.  29),  vgl.  de  Sacy  pag.  234. 

5)  Ibn  al-Häg'ib  (f  646)  die  Käfija  in  der  römischen  Aus- 
gabe von  1592. 

6)  Ibn  MäJik  (f  672)  die  Alfijja. 

7)  Ibn  Ag'rüm  (f  723)  die  Ag'rümijja  nach  der  Ausgabe 
von  Th.  Erpenius. 

8)  Ibn  al-Wardi  (|  749)  die  wardijja  (Wetzst.  nr.  152,  76). 

9)  Ibn  His'äm  (t  762)  mugni-1-labib  (ms.  or.  fol.  62),  vgl. 
de  Sacy  1.  1.  p.   185. 


Betrachten  wir  diese  9  grammatischen  Schriften,  so  müs- 
sen wir  drei  verschiedene  Standpuncte  in  Hinsicht  der  Be- 
handlung des  grammatischen  Stoffes  anerkennen. 

Der  erste  Standpunct,  welcher  uns  bei  der  Behandlung 
des  grammatischen  Stoffes  entgegentritt,  ist  die  Rücksicht  auf 
das  Eegens.  Am  deutlichsten  tritt  diese  Art  der  Behand- 
lung in  den  100  Regens  von  al-G'urg'ani  hervor,  und  es 
mag  hier  zur  Charakterisirung  dieses  Standpunkts  die  Ein- 
theilung  dieses  Buches  folgen,  da  die  aufserdem  aus  Hss. 
zu  ergänzende  Ausgabe  von  Erpenius  nicht  jedem  zur  Hand 
sein  möchte.  Solcher  Regens  in  der  Syntax  gebe  es ,  sagt 
der  Verf.   100.     Diese  zerfielen  in  zwei  Theile : 

1)  Die  wörtlichen  (lafzijja);  2)  die  ideellen  (macnawijja). 

Die  ersteren,  die  wörtlich  hervortretenden,  zerfallen  dann 


wieder  n.  in  die  durch  den  Gebrauch  eingeführten  (as-sa- 
m&'ijja);  und  b.  die  eigentlich  regelrechten  (al-kijäsijja.)  Der 
ganze  Schwerpunkt  fällt  bei  dieser  Eintheilung  der  Gram- 
matik in  die  erste  der  beiden  angeführten  Untei'abtheilungen, 
Dämlich  in  die  durch  den  Gebrauch  eingeführten  Partikeln, 
denn  deren  giebt  es  91,  welche  Verfasser  in  13  Capiteln  be- 
handelt: 

1)  Die  Partikeln  des   Genitiv. 

2)  Die  Partikeln,  welche  das  Nomen  in  den  Accusativ  und 
das  Ilabar  in  den  Nominativ  stellen  (inna  und  die  Ver- 
wandten). 

3)  Die  zwei  Partikeln,  welche  das  Nomen  in  den  Nomina- 
tiv und  das  Habar  in  den  Accusativ  stellen  (mä  lä 
ähnlich  dem  laisa). 

4)  Die  Partikeln,  welche  das  einzelne  Nomen  in  den  Ac- 
cusativ stellen  (Wäw  des  Mitseins,  illä  der  Ausnahme 
und  die  Partikeln  des  Anrufs). 

5)  Die  Partikeln,  welche  das  Imperfectum  in  den  Nasb 
stellen. 

6)  Die  Partikeln,  welche  das  Imperfectum  in  G'azm  setzen. 

7)  Nomina,  die  das  Imperfectum  in  G'azm  stellen. 

8)  Nomina,  welche  indeterminirte  Worte  als  Tamjiz  in  den 
Accusativ  stellen. 

9)  Die  Nomina  Verbi,  die  entweder  den  Nominativ  oder 
den  Accusativ  regieren. 

10)  Die  Verba  defectiva,  die  das  Nomen  in  den  Nominativ 
und  das  Ilabar  in  den  Accusativ  stellen  (käna  etc.) 

11)  Die  Verba  des  Beinaheseins. 

12)  Die  Verba  des  Lobes  und  des  Tadels. 

13)  Die  Verba  des  Herzens. 

Von  den  eigentlich  regelrechten  Kegens,  al-kijäsijja,  giebt 
es  nur  sieben: 

1)  das  Verbum  im  allgemeinen;  2)  Participium  activi; 
3)  Participium  passivi;  4)  die  ähnelnde  Sifa  (Verbaladjectiv); 


5)  das  Masdar;  6)  das  Mudäf;  7)  das  volle  Nomen  ismun 
tämmun,  vgl.  de  Sacy  Gramm.  IL  67.  besonders  p.  559  f. 

Die  zweite  Hauptabtheilung,  die  ideellen  Regens,  besteht 
nur  an  zwei  Stellen:  1)  beim  Mubtada5  und  Habar;  2)  beim 
Verbum  Imperfectum.  Das  Regens  beim  Verbum  Imperfec- 
tum  ist,  dafs  es  an  der  Stelle  des  Nomen  steht,  vgl.  zaidun 
jadribu  =  zaidun  daribun.  Das  Regens  beim  Mubtada^  und 
Habar  ist  das  Wesen  des  Mubtada5. 

Schon  ein  Blick  auf  die  Eintheilung  des  Stoffes  drängt 
uns  zu  der  Ansicht  hin,  dafs  hier  gar  wenig  auf  das  We- 
sen der  Sprache  Rücksicht  genommen  ist.  Die  Erscheinun- 
gen derselben  sind  nur  ihrem  Aeufseren  nach  classificirt, 
aber  nicht  ihrem  Wesen  nach  aufgefafst  und  dargestellt. 
Dennoch  hat  diese  Weise  einseitiger  Behandlung  das  Ver- 
dienst, eine  kurzfafsliche  Darstellung  des  grammatischen 
Stoffes  zu  geben,  und  ist  deshalb  mehrfach  befolgt  worden. 
So  finden  wir  im  Misbäh  von  al-Mutarrizi  fafst  dieselbe  Ein- 
theilung, indem  das  erste  Buch  derselben  fi-1-istilähät  an- 
nahwijja  und  das  letzte  fi  fusül  min  al-carabijja  zu  jenen 
drei  Capiteln  hinzugefügt  ist;  das  erste  der  beiden  gleichsam 
zur  Einleitung,  und  das  letzte  um  das  bei  dieser  Anordnung 
nicht  Erwähnte  nachzuholen.  al-Mutarrizi  sagt  uns  selbst, 
dafs  er  dies  Buch  zusammengestellt  habe  zum  Unterricht  für 
seinen  Sohn  Mascüd,  vgl.  de  Sacy  Anthologie  grammaticale 
p.  233.  Auch  ist  nicht  zu  leugnen,  dafs  zu  einem  solchen  Zweck 
diese  fafsliche  Anordnung  wohl  passend  sei;  ja  man  kann 
sogar  behaupten,  dafs  dieselbe  bei  einer  höhern  Fassung  des 
Begriffes  des  Regens  in  seinem  tiefern  Zusammenhange  wohl 
zu  einem  wirklichen  System  hätte  führen  können.  So  jedoch 
ist  dieselbe,  indem  sie  an  dem  vereinzelten  Regens  äufserlich 
haftet,  zu  einer  mehr  lexikalischen  Zusammenstellung  gewor- 
den, und  der  praktische  Werth  einer  solchen  hat  auch  den 
Ihn  His'äm  zur  Abfassung  seines  grammatischen  Lexicons 
bewogen.  Wir  finden  im  mugni-1-labib  jede  einzelne  Partikel 


genau  behandelt,  und  die  einzelnen  Gebrauchsweisen  dersel- 
ben aufgezählt. 

Eine  andre  Weise  die  Grammatik  zu  behandeln,  finden 
wir  in  dem  Inmüdag'  des  Zamahs'ari,  so  wie  in  der  Kä'fija 
von  al-Ilag'ib  und  /.um  Theil  in  der  Ag'rümijja.  Die  in 
der  arabisehen  Grammatik  so  eingebürgerte  Eintheilung  in 
Nomen  (ism),  Verbum  (fi'l)  und  Partikel  (harf)  ist  hier  zum 
Schema  geworden,  um  danach  alle  Erscheinungen  der  Sprache 
cinzutheilen.  In  wiefern  das  gelungen  sein  mag,  wird  schon 
aus  der  Anführung  der  einzelnen  Capitel  des  Inmüdag'  her- 
vorgehn. 

Nachdem  Zamahs'ari  jene  drei  Gattungen  angegeben 
hat,  behandelt  er  zunächst  das  Nomen.  Das  Nomen  zerfällt 
in   15  Arten  (asnäf  fol.  5  v). 

1.  Appellativum  (ismu-1-g'ins). 
11.   Eigenname  (calam). 
III.  Das  Declinirbare  (fol.  7   v.   al  mucrab). 

Bei  dieser  Abtheilung  verweilt  der  Verfasser  sehr  lange, 
indem  er  alle  hierbei  zu  erwähnenden  Unterabtheilungen 
behandelt.  Zunächst  behandelt  Verf.  die  vollständige  und 
unvollständige  Declination  (munsarif  und  gairu  munsarif), 
worauf  er  fol.  8.  v.  zur  Flexion  (i(räb)  übergeht.  Er  definirt 
„i(räb"  als  eine  Aenderung  am  Ende  des  Worts,  sei  es  No- 
men oder  Verbum,  durch  eine  Veränderung  der  Regens  im 
Anfang. 

Hierauf  behandelt  Zamahs'ari  die  in  den  Nominativ  ge- 
stellten Worte  (al-marfufät).  Ursprünglich  (aslän)  stehe  im 
Nominativ  das  Fäcil,  dazu  bilde  den  Anhang  (al-mulhak  bihi): 

1 )  Das  Mubtada3,  das  müsse  determinirt  sein,  denn  es  werde 
beurtheilt  (li'annahu  mahkümun  calaihi),  und  nichts  könne 
beurtheilt   werden  als  nachdem  es  determinirt  sei. 

2)  Das  Habar,  das  müsse  indeterminirt  stehn,  denn  durch 
dasselbe  werde  geurtheilt  (lPannahu  mahkümun  bihi). 

3)  Das   Habar  von  inna  und  dessen  Verwandten. 


4)  Das  Habar  von  lä. 

5)  Nomen  von  mä  und  lä,  die  ähnlich  sind  dem  laisa. 

Folio  21  v.  geht  Verf.  zu  den  im  Accusativ  stehen- 
den Worten  (mansübät)  über.  Auch  hier  unterscheidet  er 
die  ursprünglich  im  Accusativ  stehenden  Worte  d.  i.  das 
Object  al  mafSil,  das  in  5  Gattungen  zerfalle:  1)  al-maFulu- 
1-mutlak ;  2)  al-mafcül  bihi  und  al-munädä;  3)  al-maffül 
fihi;  4)  al-maf'ül  matahu;  5)  al-mafcül  lahu;  den  Anhang 
hierzu  bilden  sieben  Gattungen  fol.  25.  v.:  1)  Häl,  2)  Tam- 
jiz,  3)  die  Ausnahme  (al-mustatnä),  4)  Habar  von  käna,  5)  No- 
men von  inna,  6)  Nomen  von  lä  zur  Verneinung  der  Gattung, 
7)  Habar  von  mä  und  lä,  ähnlich  dem  laisa.  —  Folio  29.  r. 
behandelt  Zamahs'ari  die  Genitive  (al-mag'rürät)  in  der  wört- 
lichen und  gedachten  Annexion  (idäfa  mafnawijja  und  idäfa 
lafzijja). 

IV.  Die  Consequens  (at-tawäbi( )  (fol.  30.  v.). 
V.  Das  Indeclinable  (al-mabni  fol,  35.  r.). 
VI.  Der  Dual  (al-mutannä  fol.  39.). 
VII.  Der  Plural  (al-mag'müc  fol.  40.  r.). 
VIII.  Das  Determinirte  (al-maci'ifa). 
IX.  Das  Indeterminirte  (an-näkira). 
X.  Das  Masculinum  (al-mudakkar). 
XL  Das  Femininum  (al-mu^annat  fol.  44.  v.). 
XII.  Das  Diminutivum  (al-nuisaggar  fol.  46.  v.). 

XIII.  Das  Kelativnomen  (al-mansüb  fol.  50.  r.). 

XIV.  Das  Zahlwort  (asmä>u-l-cadadi  fol.  52.  r.). 

XV.  Die  mit  den  Verben  engverbundenen    Nomina,   al-as- 
mä^-l-muttasilatu  bi-l-afcäli  (al-fäcil;  al-marül;  as-si- 
fatu  al-mus'abbaha). 
Folio  57  behandelt  Verf.  das  Verbum,  welches  er  in  11 
Arten  zerlegt: 

I.  Das  Perfectum  (al-mädi). 

IL  Das  Imperfectum    (al-mudari1.     ar-raf(u;    an-nasb;  al- 
g'azm). 


III.  Der  Imperativ  (al-amr). 

IV.  Das  Transitivum  (al-mutacaddi). 

V.  Das  Intransitivum  (;.'airu-l-mutacaddi). 
VI.  Das  Passiv  (al-mabni  lilmaf(üli). 
VII.  Verba  des  Herzens  (afcälu-l-kalbi). 
VIII.  Verba  defectiva  (al-affälu-n-näkisa). 
IX.   Verba  des  Beinaheseins  (af(älu-l-mukärabati). 
X.  Die  zwei  Verba  des  Lobes  (nclai-l-madhi). 
XI.  Verbum  der  Bewunderung  (fi(lu-t-ta(ag'g'ubi). 

Folio  70.  geht  Verf.    dann    zum   dritten  Abschnitt,  dein 
Harf  über,    das  er  folgendermafsen    classificirt: 

Die  Partikeln  des  Genitiv  hurüfu-1-idafati  oder  al-g'ärratu: 
Die    dem    Verbum    ähnelnden    Partikeln    al-hurufu  al- 
mus'abbahatu    bi-1-fiSfi. 

Die  Partikeln  der  Verbindung  (catf). 

Die  Partikeln   der  Negation  (nafj). 

Die  Partikeln  der  Erregung  (hurüfu-t-tanbih). 

Die  Partikeln  des  Anrufs  (hurüfu-n-nidä). 

Die  Partikeln  der  Bewahrheitung  (tasdik,  vgl.  nacam). 

Die  Partikeln  der  Ausnahme  (istitnä). 

Die  zwei  Partikeln  der  Anrede  (hitäb;  Ta  und  Käf). 

Die  Partikeln  der  Verbindung  (sila). 

Die  zwei  Partikeln  der  Darthuung  (tafsir,  an,  ai). 

Die  zwei  masdarartigen  Partikeln  (masdari). 

Die  Partikeln  der  Anreizung  (hurüfu-t-tahdid). 

Die  Partikel  der  Annäherung  (takrib  kad). 

Die  Partikeln  des  Futur  (istikbäl). 

Die  Partikeln  der  Frage  (istifhäm). 

Die  zwei  Partikeln  der  Bedingung  (s'art;  in,  lau). 

Die  Partikel  der  Ursache  (ta(lili,  kai). 

Die  Partikel  der  Verwehrnng  (ar-radcu,  kallä). 

Die  Läm  (al-lämät). 

Tä  feminini  (tä^u-t-ta^nit). 

Das  bestätigende  Nun  (an-nünu-1-muwakkidatu). 


Das  Ha  des  Schweigens  (hä/'u-s-sakti). 

Wenn  wir  dem  berühmten  Gelehrten  Zamaljs'ari  auch  in 
diesem  Buche  als  einen  scharfen  Denker  bei  der  Behandlung 
des  Einzelnen  erkennen,  so  müssen  wir  doch  gestehn,  dafs 
schon  die  Anordnung  des  Stoffes  die  Möglichkeit  einer  Syn- 
tax vollständig  verhindert.  Die  Eintheilung  in  Nomen,  Ver- 
bund und  Partikel  hat  in  Hinsicht  der  Etymologie,  in  der 
man  jede  Erscheinung  besonders  betrachtet,  ihr  volles  Recht, 
aber  eine  Syntax,  ein  Betrachten  vollständiger  Sprachver- 
hältnisse, ist  bei  diesem  etymologischen  Standpunct  unmög- 
lich. Durch  diese  Eintheilung  selbst  werden  die  Sprach- 
erscheinungen mehr  auseinandergerissen  als  zusammengeordnet. 
Man  betrachte  nur,  wie  in  der  einen  Unterabtheilung  al-mucrab 
der  ganze  syntaktische  Gehalt  der  Sprache  zusammengehäuft 
ist.  Ueberhaupt  bietet  das  Schema  Nomen,  Verbum  und 
Partikel  mehr  nur  drei  Reservoirs,  in  welche  die  einzelnen 
Erscheinungen  zusammengeworfen  sind. 

Betrachten  wir  dagegen  die  Anordnung  unsers  Buches, 
so  läfst  sich  hier  eine  Art  von  System  auffinden,  welches 
eine  syntaktische  Anordnung  viel  eher  als  jener  Iexicalische 
und    etymologische  Standpunct  möglich  macht. 

Die  Alfijja  geht  auch  von  demselben  Puncte  aus,  von 
dem  die  andern  Grammatiker  ihren  Weg  begonnen,  der 
Rede  (kaläm)  und  ihren  Bestandteilen.  Das  Nomen,  Verbum, 
die  Partikel  bilden  zunächst  den  Gegenstand  der  grammati- 
schen Behandlung;  doch  behandelt  Verf.  nur  ganz  kurz  die 
Eigenschaften  dieser  Sprachtheile,  wobei  denn  die  Flexion 
(icräb)  den  Mittelpunct  bildet,  und  man  könnte  somit  die 
Abschnitte  von  I — VH  als  Einleitung  betrachten.  Mit  Ca- 
pitel  VIH  beginnt  die  eigentliche  Behandlung  des  Thema's. 
Das  MubtadaD  und  Habar  bildet  den  ersten  Theil  der  syn- 
taktischen Sprachverhältnisse.  Ein  Anfangs-  und  ein  Aus- 
sage-Wort nur  neben  einander  gestellt  bilden  dem  Araber 
einen  Satz.     Ein  Bild  wie   „Zaid  ein  Löwe",  oder  eine  An- 


Behauung  wie  „cAmr  schlagend"  müssen  dem  Araber  zum 
Ausdruck  eines  Gedankens  dienen.  Das  ist  der  Charakter 
des  unstaten  unruhigen  Wüstenlebens.  Der  Gedanke  ist  hier 
so  kurz  wie  möglich  gefafst,  die  Verbindung  zwischen  den 
zwei  Begriffen  ist  ausgelassen,  denn  man  überläfst  es  dem 
Hörer,  beide  in  seinem  Geiste  in  das  richtige  Verhältftifs  zu 
stellen.  Das  Bewufstsein  von  der  grofsen  Gewalt,  welche  in 
dieser  kurzgefafsten  Rede  liegt,  ist  auch  heute  noch  nicht 
erloschen.  Als  ich  einst  in  der  Wüste  bei  Petra  (W.  Müsa) 
zu  unsern  Führer  sprach,  ob  nicht  ihre  Erbfeinde,  die  Bani 
Sahr  uns  überfallen  möchten,  erwiederte  er  lä  tahftf  SVid 
niinr  „fürchte  nicht  cAi'd  ein  Tiger".  Ein  Flammenblick  und 
die  Erhebung  der  geballten  Faust  gaben  die  oeste  Erklärung 
der  kurzgefafsten  Rede,  denn  in  den  zwei  Worten  concen- 
trirte  sich  das  ganze   Wesen  des  Beduinen. 

Zur  Darstellung  dieses  Verhältnisses  genügen  dem  Ara- 
ber zwei  Nominative  oder  ursprüngliche  Casus.  Aber  damit 
ist  auch  das  Maafs  voll  und  die  Kraft  des  Nominativs  er- 
sehöpft.  Tritt  irgend  eine  kleine  Ideenzuthat  hinzu,  so  tritt 
auch  der  Accusativ  hervor.  Diese  Zuthat  kann  eine  halb- 
verbale  sein,  nämlich  ein  defectives  Verbum  wie  käna  sein, 
existiren  als,  und  seine  Verwandten,  oder  eine  Partikel,  die 
dem  Verbum  gleicht,  wie  inna;  siehe,  fürwahr;  und  dann  tritt 
nur  ein  Accusativ  hervor.  Bei  käna  dem  Verbum  fällt  der 
Accusativ  auf  das  Aussagewort,  weil  ja  das  frühere  Anfangs- 
wort das  Subject  des  Verbum  vertritt;  bei  der  Partikel  hin- 
gegen fällt  das  Gewicht  des  Einflusses  auf  das  zunächst 
stehende  Wort,  das  Mubtada\  Ist  die  Zuthat  aber  eine  voll- 
ständig verbale,  so  hat  sie  die  Macht,  beide  Gebiete  sich  zu 
unterwerfen,  dies  tritt  ein  bei  zanna  und  den  Verwandten. 
Capitel  VIII  bis  XV  behandeln  diesen  Nominal -Satz,  und 
mit  Capitel  XVI  geht  Verf.  dann  zu  den  eigentlichen  Ver- 
balsätzen über. 

Die  Kürze  und  Abgerissenheit  der  Anschauung,  welche  wir 


bei  den  Nominalsätzen  fanden,  tritt  uns  auch  in  den  Ver- 
balsätzen entgegen.  Das  Verbum  ist  dem  Araber  nicht  die 
belebende  Verbindung  zwischen  Subject  und  Object,  sondern 
die  arabischen  Grammatiker  scheuen  sich  nicht,  das  vorge- 
stellte Verbum  mit  dem  darin  liegenden  Pronomen  als  einen 
Satz  für  sich  zu  betrachten.  Folgt  demselben  noch  zur  Be- 
stätigung des  Pronomen  ein  Fäcil,  so  ist  das  Satzgebilde  ein 
Ganzes.  Vgl.  käma  zaidun  gleich  huwa  kä?imum  sei.  zaidun. 
Nur  der  im  Verbum  noch  liegende  Zeitbegriff  bevorzugt  den 
Verbalsatz  vor  den  Nominalsatz.  Zu  diesen  einfachen  Ge- 
dankenabschlufs  genügt  natürlich  der  Nominativ;  kommt  aber 
irgend  eine  Zuthat  (fadlatun)  noch  hinzu,  so  tritt  der  Accusa- 
tiv  hervor.  AV  eine  solche  bezeichnen  die  Araber  schon  das 
einfache  Object  des  Verbum  (pag.  142);  in  „daraba  zaidun 
'amrän"  ist  (amrän  gleichsam  nur  hinzugefügt,  das  daraba  zu 
bestimmen.  Noch  viel  deutlicher  tritt  dies  aber  bei  den  an- 
deren Objecten  hervor.  Das  allgemeine  Object,  vgl.  ich  ging 
den  Gang  des  Zaid;  das  Object  des  Motivs,  vgl.  ich  schlug 
meinen  Sohn  zur  Erziehung;  das  Object  des  Inhalts,  vgl. 
weile  hier  eine  Zeit;  das  Object  des  Mitseins,  vgl.  ich  ging 
mit  dem  Nil  —  diese  Verbindungen  bieten  alle  Accusative, 
welche  eine  nähere  Bestimmung  dem  Verbum  hinzufügen. 
Deshalb  nennt  auch  de  Sacy  den  Accusativ  le  cas  adverbiale. 
Neben  dieser  Zuthat  zum  Verbum  finden  wir  aber  bei 
den  Verbalsätzen  eine  andere  zu  den  Nominalbestandtheilen 
derselben.  Dies  gilt  besonders  vom  Häl,  der  eine  nähere 
Bestimmung  dem  Fälil  giebt  und  im  Arabischen  eine  Haupt- 
rolle spielt,  vgl.  er  kam  als  ein  reitender.  Ferner  kann  man 
hierher  rechnen  die  Ausnahme  es  standen  die  Leute  aufs  er 
Zaid.  Die  Ausnahme  kann  freilich  auch  zum  Object  treten 
und  somit  eine  zweite  Zuthat  zu  der  ersten  bilden,  ich  ging 
bei  keinem  vorüber  als  bei  Zaid.  Das  gröfste  Gebiet 
unter  den  hinzugefügten  Bestimmungen  hat  endlich  das  Tam- 
jiz,  das  entweder  die  Gesammtbestimmung  des  Wesens  einer 


Substanz,  vgl.  ihm  eine  Spanne  Landes,  oder  den  Gesammt- 
begriff  der  Beziehung  erklärt,  vgl.  gut  ist  Zaid  an  Seele; 
ich  bepflanzte  die  Erde  mit  Bäumen.  In  unserm  Buch  wer- 
den diese  Verhältnisse  des  Verbalsatzes  in  Cap.  XVI — XXVII 

behandelt.  In  den  bisher  beobachteten  Sprachverhältnissen, 
welche  mit  der  Satzbildung  genau  zusammenhängen,  haben 
wir  eigentlich  nur  den  Nominativ  und  Accusativ  wahrgenom- 
men, von  denen  besonders  der  letztere  in  so  reicher  Fülle 
hervortrat,  dafs  oft  mehrere  Accusative  als  Zuthaten  zu  den 
ursprünglichen  Satzgebilden  hinzugefügt  wurden.  Der  Ge- 
nitiv trat  uns  nur  zufällig  entgegen  bei  den  Verben,  die  ihr 
Object  durch  eine  Praeposition  erreichen. 

Mit  Capitel  XXVIII  beginnt  unser  Buch  die  Genitiv- 
Verhältnisse  zu  behandeln.  Der  Genitiv,  welcher  nur  das 
Abhängigkeits-Verhältnifs  zweier  Nomina  darstellt,  ist  natür- 
lich bei  weitem  nicht  von  dem  Gewicht  als  der  Nominativ 
und  der  Accusativ.  Die  Annexion,  die  reine,  welche  ein 
blofses  Abhängigkeits-Verhältnifs  darstellt,  und  die  nicht  reine, 
in  der  noch  eine  Art  der  Rection  stattfindet,  ist  der  Gegen- 
stand der  Capitel  von  XXVIII— XXXV.  Hier  darf  es  uns 
nicht  Wunder  nehmen,  dafs,  da  Etymologie  und  Syntax  bei 
den  arabischen  Grammatikern  nicht  getrennt  sind,  auch  die 
Formenlehre  der  Participia  und  des  Masdar  diesen  Capiteln 
eingestreut  ist. 

Von  hier  ab  ein  gewisses  System  in  der  Anord- 
nung des  Stoffes  herauszufinden  ist  unmöglich,  die  Ver- 
mischung der  Formenlehre  und  der  Syntax  ist  den  arabi- 
schen Grammatikern  zu  sehr  angeboren.  Es  werden  nur 
einzelne  Wortverhältnisse  nach  jenen  beiden  Hauptcapiteln 
der  arabischen  Grammatik  behandelt.  Dennoch  treten  in  den 
Abschnitten  von  XXXVI  —  LXXIV  noch  gewisse  Massen 
hervor,  welche  durch  eine  innere  Ideenverbindung  zusam- 
menhängen, so  Capitel  XXTX  —  XLIII  die  Consequens, 
welche  sich  dem  voraufgehenden  Worte    unmittelbar  in  glei- 


chem  Verhältnifs  anschliersen;  dann  XLIV — LH  der  Anruf 
und  dessen  Analogen,  und  endlich  der  Schlufs  LXIX  bis 
LXXIV  die  Lautlehre.  Dazwischen  liegen  die  Veränderungen, 
deren  die  Nomina  fähig  sind. 

Auch  den  weltberühmten  Hariri  kann  man  von  diesem 
Vorwurf,  dafs  er  syntaktische  und  etymologische  Spracher- 
scheinungen zusammengeworfen,  nicht  frei  sprechen,  wiewohl 
er  bisweilen  danach  zu  ringen  scheint,  die  Klippe  zu  vermeiden. 
In  seiner  mulhatu-l-icräb  geht  er  auch  zunächst  von  der 
Eintheilung  der  Sprache  in  ism,  ficl  und  harf  aus.  Beim 
Nomen  wird  zunächst  das  Determinirte  und  Indeterminirte 
unterschieden,  beim  Verbum  (fol.  2.  v.)  Perfectum,  Im- 
perfectum  und  der  Imperativ.  Fol.  16  behandelt  er  den 
icräb  nach  den  vier  Gattungen  des  Nominativ ,  Genitiv, 
Accusativ  und  G'azm,  doch  nimmt  er  hierbei  Gelegenheit, 
das  manküs  und  maksür  zu  behandeln  (fol.  20,  und  fol.  22) 
wie  den  Dual,  Plural  und  auch  den  Pluralis  fractus.  — 
Fol.  31  behandelt  dann  Hariri  die  Partikeln  des  Genitiv  und 
35  die  Annexion,  der  kam  das  Habarartige  sich  anschliefst.  Ha- 
riri hat  somit  die  einzelnen  Wortverhältnisse  hier  zusammen 
zu  behandeln  gesucht,  ehe  er  zu  dem  Satz  übergeht.  Fol.  38.  r. 
geht  er  zum  Mubtada5  und  Habar  und  deren  verschiedenen 
Regens  über.  Das  Regens  auf  das  Mubtada3  ist  inna  nebst 
Verwandten;  das  Regens  auf  das  Habar  ist  käna  mit  Ver- 
wandten; das  Regens  auf  beide  ist  zanna  und  Verwandten, 
das  Regens  ohne  Wirkung  ist  Hamz  der  Frage,  hal,  bal,  la- 
kin, haitu,  läm  des  Anfangs,  amä,  alä. 

Fol.  41.  v.  wird  dann  das  Fäcil  behandelt,  44.  das 
Passiv,  45.  das  Object  mafcül  bihi,  48.  das  Masdar  im  Ac- 
cusativ =  maf(ül  mutlak,  mafcül  lahu,  mafcül  mafahu;  fol.  53. 
häl,  fol.  55.  tamjiz.  Beim  Tamjiz  wird  ni(ma  und  bi5sa,  wie 
auch  habbadä,  endlich  werden  kam  und  die  Zahlwörter  11 
bis  99  erwähnt. 

Fol.  56,   57.    wird   das  Zarf   der  Zeit   und  59    das   Zarf 


des  Orts  behandelt  und  pag.  60  die  Ausnahme.  —  Auch  bei 
Ilariri  beginnt  nach  dem  Abschlufs  der  beiden  Haupttheile 
der  Grammatik  eine  Nachlese  fol.  64.  at-ta(ag'ubu  fol.  66. 
al-igra.  fol.  67.  kommt  Ilariri  noch  einmal  auf  inna  und  des- 
sen Verwandten  wie  auf  käna  zurück  und  behandelt  70.  v. 
mä:  71.  v.  beginnt  dann  an-nidä  mit  seinen  Unterabtheilun- 
gen; 77  wird  das  Diminutivum  behandelt;  83  das  Relativum 
und  85  die  Consequens;  88.  die  Partikeln  der  Verbindung; 
1)0.  ma  la  jansarifu  die  schwache  Declination;  99.  das  Zahl- 
wort; 101.  Capitel  von  den  das  Nasb  bewirkenden  Partikeln; 
104.  hala,  alä,  laula,  laumä;  105.  die  fünf  Paradigmata;  ja- 
faclani,  taf"aläni,  jafcalüna,  tafcalüna,  tafcalina;  106.  das 
G'azm;  109.  Capitel  von  dem  Bedingungs-  und  Nachsatz; 
110.  Capitel  von  den  Indeclinablen. 

Das  Buch  von  Ibn  al-Wardi  folgt  in  jeder  Beziehung 
der  Anordnung  der  Alfijja.  Mubtada?  und  Habar  ist  von 
Pag.  6 — 16  behandelt,  das  Fäfil  und  die  Mafcül,  wie  die 
Ausnahme,  den  Häl,  das  Tamjiz  16 — 24.  Hierauf  folgt  die 
Annexion  25.  Selbst  in  den  nachfolgenden  Capiteln  finden 
wir  fast  ganz  dieselbe  Anordnung. 

Wir  erkennen  somit  in  diesen  drei  letzten  Büchern  zwar 
nicht  eine  vollständig  durchdachte  Anordnung,  wohl  aber  müs- 
sen wir  eingestehn,  dafs  den  früheren  Anordnungen  gegenüber 
doch  hier  eine  Gruppirung  der  zusammengehörigen  Capitel  an- 
erkannt werden  mufs,  und  können  diese  Behandlung  der  Gram- 
matik den  andern  Behandlungen  gegenüber  eine  syntaktische 
nennen.  —  Wir  müssen  freilich  eingestehn,  dafs  jener  Vorwurf, 
welchen  Prof.  Dr.  Ewald,  jedenfalls  der  geistreichste  Semit  der 
neueren  Zeit,  den  arabischen  Grammatikern  (Gott.  gel.  Anz. 
1830  nr.  81.)  gemacht  hat,  dafs  sie  nämlich  nie  zu  einem 
eigentlichen  System  gelangen,  gerecht  sei;  doch  kann  man 
auf  der  anderen  Seite  wohl  geltend  machen,  dafs  das  We- 
sen der  arabischen  Sprache  hierzu  die  Veranlassung  gege- 
ben hat. 


Wilhelm  v.  Humboldt  zeichnete  die  Sprachentwicke- 
lung aller  Völker  so  vor,  dafs  der  Drang  zur  Aeufserung 
und  Mittheilung  rasch  und  unwillkührlich  die  schlummernden 
Sprachkeime  wecke,  und  diese  müfsten  sich  dann  rasch  bis 
zu  der  Stufe  entfalten,  auf  welcher  die  Sprache  ihren  in  sich 
vollständig  organischen  Bau  erreiche.  Dann  beginnen  erst, 
wenn  es  die  Geschichte  mit  sich  bringt,  die  Umbildung  von 
aufsen  her  durch  Mischung  von  Völkerstämmen;  endlich  tritt 
mit  der  steigenden  Cultur  der  Völker  die  Periode  ein,  in 
der  die  Gebildeten  sich  der  Sprache  als  solcher  bewufst  wer- 
den, sich  gegen  sie  kehren  und  ihr  mehr  eine  glatte  Form 
geben  vgl.  Abhandlung  der  Berliner  Akademie  1820.  vgl. 
pag.  242,  243.  Betrachtet  man  nach  dem  Kanon,  welchen  Wil- 
helm von  Humboldt  aller  ferneren  Sprachforschung  als  sicheren 
Weg  vorgezeichnet,  die  arabische  Sprache,  so  mufs  man  geste- 
hen, dafs  für  sie  die  Zeit  der  Entwicklung  und  das  Bestehen 
in  ihrem  vollendeten  organischen  Bau  sehr  lange  gewährt  hat. 
Schon  durch  die  Wüste  war  sie  vor  fremden  Einmischungen 
bewahrt  und  trat  nach  langem  Bestehen  vollkommen  entwickelt 
mit  anderen  Völkern  in  Berührung.  Selbst  als  die  Gebilde- 
ten die  arabische  Sprache  wissenschaftlich  zu  behandeln  such- 
ten, war  das  Bewufstsein  von  dem  Ursprünge  und  der  ei- 
gentlichen Heimath  so  gewaltig,  dafs  man  stets  zu  der  Sprache 
in  der  Wüste  seine  Zuflucht  nahm,  vgl.  Ewald  gramm. 
arab.  I.  19,  doch  nur  etwa  bis  zum  dritten  Jahrhundert  der 
Flucht,  s.  Laue  Zeitschr.  der  D.  M.  Ges.  III,  91.  Wenn 
ein  Volk  schon  seine  Geschichte  nicht  verleugnen  kann,  so 
kann  es  noch  viel  weniger  eine  Sprache.  Die  arabische 
Sprache  kann  ihr  Entstehen  und  ihre  Entwickelung,  die  in 
der  Wüste  Jahrtausende  hindurch  stattfand,  nicht  verleugnen. 
Das  unstäte  Leben  der  Wüste  aber  kann  eine  systematische 
Sprachentwickelung  nicht  liefern.  Der  kühne  Unternehmungs- 
geist, der  rasche  Entschlufs,  die  Furchtlosigkeit  undUnstätigkeit 
des  Wanderlebens  spiegelt  sich  in  der  Wüstensprache  wieder. 


Lassen  hat  in  seiner  indischen  Alterthumskunde  (I. 
pag.  416  fol.)  hervorgehoben,  dafs  der  ruhigen  Objectivität 
des  indogermanischen  Geistes,  die  leicht  erregbare  Subjectl- 
vität  der  Semiten  gegenübersteht.  Nirgend  zeigt  sich  dieser 
Unterschied  so  deutlich  als  in  der  Sprache;  der  kurze,  ab- 
gerissene, ohne  ausgebildeten  Periodenbau  hingestellte  Satz 
der  Semiten,  ist  gegen  den  durch  die  reine  Denkthätigkeit 
dargestellten  und  wohlgebauten  indogermanischen  Satz  weit 
zurückgeblieben.  Wenn  aber  selbst  den  eingebornen  Gram- 
matikern der  Inder  und  Griechen  es  nie  gelungen  ist,  bei 
einer  so  mit  reiner  Denkthätigkeit  organisirten  Sprache  ein 
System  zu  behaupten,  wie  sollten  wir  das  bei  den  Original- 
grammatikern der  semitischen  Sprachen  erwarten.  Ein  Ori- 
ginalgrammatiker steht  ja  schon  an  und  für  sich  zu  sehr  in 
und  nicht  über  der  Sprache.  Dennoch  kann  man  behaupten, 
dafs  man  nur,  nachdem  man  den  Standpunct  der  Original- 
Grammatiker  genau  durchforscht  hat,  Mittel  genug  habe,  eine 
systematische  Bearbeitung  der  semitischen  Grammatik  zu  be- 
gründen. *) 

In  Betreff  der  Art  meiner  Uebersetzung  erlaube  ich  mir 
zu  bemerken,  dafs  es  mein  Streben  gewesen,  die  Textverse 
so  wie  die  citirten  **)  Stellen  wörtlich  zu  übersetzen.  Bei  dem 
Commentar  ist  freilich  die  Uebersetzung  eine  hier  und  da 
kürzende,  da  die  scholastische  Weitschweifigkeit  eine  wörtliche 
Treue  unmöglich  macht.  Doch  war  es  meine  Meinung,  das 
nichts  Wichtiges  in  der  Uebersetzung  des  Commentars  feh- 
len dürfe. 

Da  seit    langer  Zeit    hier    in  Berlin    nicht    arabisch    ge- 


*)  „His  igitur  Arabum  grammaticis  indigenis  diligentibus  ad  linguam 
cognoscendam  diligenter  esse  utendum ,  horum  leges  et  opiniones  esse 
ante  omnia  consulendas,  nemo  est  qui  jure  dubitet"  sagt  Ewald 
(gr.   ar.   I,    18). 

**)  Bei  den  citirten  Versen  habe  ich  den  Supercoramentar  der 
neuesten  Ausgabe  in  Bülä£   1265   d.  H.   verglichen. 


druckt  worden  ist  und  das  arabische  Corpus  zu  grofs  war, 
um  mit  den  Vocalen  dem  deutschen  Text  eingereiht  zu  wer- 
den, sah  ich  mich  zu  einer  Umschreibung  genöthigt;  ich 
wählte  dazu  die  in  ihren  Grundzügen  von  Prof.  Fleischer 
ausgegangene  und  meist  in  der  Zeitschrift  der  deutschen  mor- 
genländischen Gesellschaft  angewandte,  nämlich  nach  der 
arabischen  Buchstabenfolge: 

3  Hamza,  in  der  Mitte  und  am  Ende;  b,  t, 
t,  d,  d,  g',  h,  h,  d,  d,  r,  z,  s,  s',  s,  d,  t, 
z,  (  (cain),  g,  f,  k,  k,  1,  m,  n,  h,  w,  j. 
Die  durch  die  mancherlei  Abzeichen  veranlafste  Schwie- 
rigkeit des  Druckes  hat  mehrere  Druckversehen  unvermeidlich 
gemacht,  von  denen  bei  weitem  die  gröfsere  Anzahl  sich  indefs 
auf  die  ersten  drei,  von  mir  leider  wegen  hindernder  Verhält- 
nisse nicht  durchweg  überwachten  Bogen  beschränkt.  Jeder  nur 
einigermafsen  kundige  Leser  wird  die  Verbesserungen  leicht 
finden.  Im  Uebrigen  aber  hoffe  ich,  eingedenk  des  grofsen 
Nutzens,  den  de  Sacy's  Anthologie  grammaticale  bei  ihrem 
fragmentarischen  Charakter,  gestiftet  hat,  dafs  vorliegendes 
Werk  in  seinem  ganzen  Zusammenhange  auf  dem  Gebiet  der 
arabischen  Philologie  die  grammatischen  Studien  (und  das 
sind  die  fundamentalen)  fördern  werde:  die  am  Ende  ange- 
hängte, nach  dem  uns  geläufigeren  System  europäischer 
Grammatik  angelegte  Uebersicht  des  hier  gebotenen  Mate- 
rials wird  vielleicht  nicht  blofs  für  die  Anfänger  in  solchen 
Studien  das  Auffinden  erleichtern. 

Berlin,  im  September  1852. 

F.  Dieterici. 


Inhaltsverzeichnis». 


Seite 
I.  Die  Rede  und  ihre  Bestandtheile  (al-kaläm)      .     .  1 — 6 

II.  Das    flexionsfähige   und  das    flexionsunfähige  Wort 

(al-mucrab  al-rnabni) 6 — 22 

III.  Das    Unbestimmte    und  das  Bestimmte  (an-näkira 
al-marifa) 22  —  30 

IV.  Der  Eigenname  (al-calam) 30—33 

V.  Das  Demonstrativuni  (ismu-1-is'ära) 34 — 35 

VI.  Das  Conjunctiv-Nomen  (al-mausül) 35 — 45 

VII.  Das  durch  die  Partikel  der  Bestimmung  Bestimmte 

(al-muc arrafa  bi'adäti-t-ta'rifi) 45 — 48 

VIII.  Das  Wesen  des  Anfangsworts  (al-ibtidä')      .     .     .  49 — 6  7 
IX.  käua   und   seine    Verwandten   (käna   wa'a/iawätuhä)        67  —  76 

X.  mä  lä  lata  inna  ähnlich  dem  laisa 7  6 — S2 

XI.  Die  Verba    des  Beinaheseins    (af  älu-1-mu/i.ärabati)  82 — 87 
Xu.  inna  und  seine  Verwandten  (inna  wa'aßawätuhä)    .        87 — 100 

XIII.  Das  lä   zur  Verneinung   der  Gattung   (lä  allati  li- 
nafji-1-g'insi) 100—107 

XIV.  zanna  und  seine  Verwandten    (zanna  wa'aÄawätuhä)  107 — 115 
XV.   a'lama  und  arä 115 — 118 

XVI.  Das  regierende  Subject  (al-facil) 118—128 

XVII.  Der  Vertreter  des  Fäcil  (an-nä'ibu  can  al-fäcili)  .  128—133 
XVIII.  Die  Zurückhaltung  des  Regens  vom  Regime  (is'ti- 

gailu-W ämili  'an  al-macmüli) 133 — 139 

XIX.  Das  transitive   und  intransitive  Verburn  (tacaddi-l- 

fi'li  waluzümuhu) 139—143 

XX.  Der  Conflict  in  Bezug  auf  die  Rection  (at-tanäzucu 

fi-l-camali 143  —  146 

XXI.  Das  allgemeine  Object  (al-mafcülu-l-mudaiu)    .     .  147 — 153 

XXII.  Das  Object  des  Motivs  (al-niaf  ül  lahu)       .     .     .  153—155 

XXIII.  Das  Object  des  Inhalts  (az-zarf) 155  —  159 

XXIV.  Das  Object  des  Mitseins  (al-mafcülu  ma'ahu)       .  159 — 162 


XXVI 

Seite 

XXV.  Die  Ausnahme   (al-isti/na) 162—170 

XXVI.  Der  Zustand  (al-Aal) 170—182 

XXVII.  Die  Specificirung  (at-tamjtz) 182—185 

XXVIII.   Die  Partikel   des   Genitiv  (Äurufu-1-g'arri)      .      .  185—194 

XXIX.   Die  Annexion  (al-id&fa) 194—210 

XXX.  Das    Miu/af  an  das  Ja    der    ersten  Person  (al- 

miu/afu  ila  jä'i-1-mutakallimi)      ......  210 — 212 

XXXI.  Die  Rectionskraft  des  Masdar  (icmälu-l-masdari)  212 — 216 
XXXII.  Die  Rection  des  Participium  activi  (ic  rnälu-smi- 

1-faili 216  —  221 

XXXIII.  Die  Bildung  des  Masdar  (abnijatu-1-inasadiri)   .  221—225 

XXXIV.  Die  Bildung  der  Participia  act.  und  pass.  und 
der  ihnen  ähnlichen  Eigenschaftsworte  (abnijatu 
asnia'i-l-f;f  ilina  wal-mafcülina  was-sifati  al-mu- 
s'abbahati  biha 225—228 

XXXV.  Das  dem  Part.  pass.  ähnelnde  Eigenschaftswort 

(.siia)   as-sifatu   al-mus'abbahatu  bismi-l-fa'ili      .  228  —  232 
XXXVI.   Die   Verwunderung  (at-ta'ag'g'ubu)       ....  232 — 236 
XXXVII.  nfnia  und  bi'sa  und  das  nach  ihnen  sich  Rich- 
tende   (ni'ma  wabi'sa    wama  g'arä  mag'rähumä)  236 — 242 
XXXVIII.  Die  Form  des  Vorzugs  (af ' alu-t-taftfili)  .     .      .  242—248 

XXXIX.  Das  Eigenschaftswort  (an-na'tu) 249—255 

XL.  Die  Bestätigung  (at-taukidu) 255 — 258 

XLI.  Die  Verbindung  (al-catf) 259—260 

XLII.   Die  Verbindung    der  Anreihung    (atfu-n-nasa£i)  261 — 268 

XLITI.  Das  Permucativ  (al-badal) 269—271 

XLIV.  Der  Anruf,  Vocativ  (an-nida) 271 — 27  7 

XLV.  Das  Munäda    annectirt  an   das  Ja  1.  pers.  (al- 

munädä  al-mut/äfu  ilä  ja'i-1-mutakallimi)  .     .      .  277 — 278 
XL  VI.  Nomina,  die  nothwendig  im  Vocativ  stehn  (as- 

mä'un  lä  zamat  an-nida) 278  —  27  9 

XL VII.  Der  Hülferuf  (al-is%am)        2  79—280 

XLVm.  Die  Klage  (an-nudbatu) 280—282 

XLIX.  Die  Wegwerfung   eines  Theils    des  Worts    (at- 

tarÄim) 282  —  286 

L.  Die  specielle  Hervorhebung  (al-i/itisas)    .     .     .  286 
LI.  Die    Warnung   —    die    Anstachelung   (at-taÄrfir 

al-i^rä') 286 — 288 

LH.  Die  Nomina  des  Verbum  und  des  Rufes  (asmä'u- 

1-afali  wa-1-a.s-wati) 288—290 

LHI.  Die  beiden  Nun  der  Bestätigung  (nüna-t-taukidi)  290 — 294 

LIV.  Die  zweite  Declination  (mä  lä  jansarifu)       .     .  294 — 304 

LV.  Die  Declination  des  Verbum   (ifrabu-l-Firli)      .  304 — 312 


xxvu 

Seite 

LVI.  Die  Regens  des  G'azm  (cawämilu-l-g'azmi)  .     .  312 — 318 

LVII.  Lau 318 — 320 

LVIIT.  aniraä,  laulä,  laumä 320 — 322 

LIX.  Die  Setzung  der  Aussage  von  al-ladi  und  al  (al- 

iÄbäru  billatZi  wa-1-alifi  wa-1-lämi) 322 — 326 

LX.  Das  Zahlwort  (al-'adad) 326 — 331 

LXI.  kam,  ka'ajjin,  kadä 331 — 332 

LXII.  Die  Berichtung  (al-Aikäja)     .     , 332 — 334 

LXIII.  Das  Femininum  (at-ta'ni<) 334 — 338 

LXIV.  Das    verkürzbare    und  das    gedehnte  Wort   (al- 

ma/.sür  al-mamdüd) 338 — 340 

LXV.  Die    richtige    Bildung    des  Dualis    und  Pluralis 
sanus    vom  Verkürzbaren    und  Gedehnten    (al- 

malcsux  al-mamdüd) 340 — 344 

LXVI.   Der  Pluralis  fractus   (g'ainc  u-t-taksiri)       .      .      .  344 — 355. 

LXVn.  Das  Diminutivuni  (at-tas</iru) 355 — 360 

LXVIII.  Das  Relativnomen  (an-nasabu)        360 — 367. 

LXIX.  Die  Pause  (al-wa&f) 367—371 

LXX.  Die  Neigung  des  Tons  (al-imäla)        .      .      .      .  371  —  3  75 

LXXI.  Der  Formeuwechsel  (at-tasrif)        375—381 

LXXIL  Der  Zusatz  des  Hamz  der  Verbindung  (zijädatu 

hanizati-1-wasli) 381 — 383 

LXXIH.  Das    Setzen    der    Permutativ-  Buchstaben    (al- 

ibdälu) 383 — 399 

LXXIV.  Die  Assimilirung  zweier  Buchstaben  durch  Tas'- 

did  (al-id^äm) 399—401 


Corrigenda 


Die  in  der  Vorrede  pag.  XXIII  erwähnten  Druckversehen  beziehen  sich  hauptsäch- 
lich auf  die  Umschreibung  folgender  sieben  Worte: 

Für  käma  und  seine  Ableitungen  lies  käma. 

Für  G'asra  1.  G'azm. 

Tür  Sibawaihi  1.  Sibawaihi. 

Für    Habar  !.   Ilabar. 

Für  G'är  wa  Mag'rfir  1.  G'ürr  wa  Mag'rtü . 

Für  Kur  1.  Kur. 

In  ähnlicher  Weise  steht  a  für  ä  pag.  20,  1.  adriät.  21,  2:;  kädi,  26,  11  rjj&humä, 
28,  89  ijjähumu,  36,  25  mimniä,  43,  S  lä. 

i  für  i.  pag.  6,  14cAli,  24,  25  akramani,  28,  5  arähumni,  40,  5  a'g'abani.  40,  24 
g'ä'ani,  41,  32,  36,  39;  42,  20  jneg'ibuni. 

i  für  i  pag.  6,  28,  30  gi'ta  :  20,  2  hija. 

u  für  ü  in  abfi  G,  14;  10,  12;  41,  10;  in  jad'ü  21,  31;  22,  2.  ahü  13,   10. 

Ferner  ist  bis  pag.  4S  das  Alif  quiescens  durch  cursiv  a  umschrieben,  was  später  als 
unpassend  aufgegeben  ist 

Bei  den  eingeführten  punctirten  Buchstaben  sind  dann  noch  folgende  Versehen  zu 
erwähnen: 

t  Für  t_  pag.  35,  Z.  23  tamma,  4S,  8  härit. 

d  für  d  in  alladi  37,  3;  40,  1.  Z. ;  42,  28;  46,  32. 

d  für  d  pag.  7,  24  darbän. 

d  für   d  pag.  17,  Z.  6  aradüna;  24,  18,  24  idribi;    41,    7  al-afdalu. 

d  für  d  hada. 

h  für  h  15,    37   Talhüna;  23,  7  sähibun. 

h  für  h  4,  15;  38,  27  al-Ahfas';  13,  10  ahü. 

Für  alä  1.  ealä  18,  11;  42,  5. 

Für  nida*  1.  nidä'  4,  23. 

k  für  k  14,  23  ff.  kamaräni;  20,  37;  21,  14  murtaki;  30,  3,  4  katni  kati;  30,  10 
lähik  45,  12  kädin  bis. 

pag.  26,  1,  2  1.  antum  antunna. 

pag.  29,  27  1.  Scheide  für  Schneide. 

pag.  39,  11  1.  musiimätun  für  musimätun. 

pag.  44,  13  1.  ihm  für  ihn. 

33  1.  murra  billadi  für  murralladi. 

pag.  45,  4  1.  activi  für  activi. 

Von  Seite  49  an  ist  das  System  der  Umschreibung  consequent  durchgeführt.  In  der 
L'ebersetzung  selbst  verbessere  man  pag.  108,  11  für  „und  wenn  wir  finden"  und  für- 
wahr wir  fanden. 


,,-Ejs  sprach  Muhammad  Ibn  Mälik:  ich  lobe  meinen  Herrn, 
Gott,  den  besten  Herrscher;  —  seegnend  den  erwählten  Ge- 
sandten und  sein  Geschlecht,  die  Vollendung  Erstrebenden, 
Erhabenen.  —  Ich  flehe  Gott  zur  Hülfe  an  für  ein  Tausend- 
versgedicht, in  dem  die  Hauptpuncte  der  Syntax  kurz  zusam- 
mengefafst  sind.  —  Es  stellt  das  Fernste  in  zusammenge- 
drängter Rede  nah  und  spendet  reichlich  durch  Erfüllung  v.  5. 
einer  Versprechung.  —  Es  erheischt  Wohlwollen  ohne  Un- 
willen, übertreffend  das  Tausendversgedicht  des  Ibn  Mucti.  — 
Wiewohl  dieser  durch  seinen  Vorgang  Bevorzugung  erlangt 
und  meinen  schönen  Lobspruch  verdient  hat.  —  Gott  wird 
reiche  Gaben  mir  und  ihm  auf  den  Stufen  des  Paradieses 
zusprechen." 


I.     Die  Rede  und  ihre  Bestandteile. 

„Unsere  Rede  (Kaläm)  ist  ein  Ausdruck  (Lafz),  der 
einen  Sinn  giebt  wie  „steh  aufrecht".  Nomen,  Verbum  und 
Partikel  sind  Wörter  (Kalim),  wovon  das  Einheitsnomen  (Ka- 
lima)  Wort  ist.  Das  Gesagte  (Kaul)  ist  eine  allgemeine 
Bezeichnung;  doch  wird  bisweilen  mit  einem  Wort  auch  eine 
Rede  bezeichnet." 

Erkl.  „Rede"  als  terminus  technicus  bei  den  Gram- 
matikern ist  eine  Bezeichnung  für  den  Ausdruck,  der  einen 
solchen  Sinn  giebt,  dafs  man  den  Satz  darauf  schliefsen  kann.  — 

1 


2  I  >i v  Rede  und  ihre  Bcstandtheile. 

Ausdruck  ist  ein  Gattungsbegriff,  der  die  Rede,  das  Wort, 
die  Wörter,  und  ebenso  auch  das  Ungebräuchliche  wie  das 
Gebräuchliche  umfafst.  —  In  dieser  Erklärung  wird  daher 
durch  ..der  einen  Sinn  giebt"  das  Ungebräuchliche,  und  durch 
..einen  solchen,  dafs  man  den  Satz  sehliefsen  kann"  das  Wort 
und  einige  Wortniassen  (unvollendete  Satztheile)  ausgeschie- 
den: nämlich  die,  welche  aus  drei  und  mehr  Wörtern  be- 
stehen, doch  keinen  vollständigen  Sinn  geben,  vgl.  in  käma 
zaidun. 

Die  Rede  wird  nur  zusammengesetzt  entweder  aus  zwei 
Nominibus,  vgl.  zaidun  ktVimun,  oder  aus  einem  Verbum 
und  einem  Nomen  vgl.  käma  zaidun,  so  wie  das  Beispiel 
des  Verf.  istakim,  das  ein  Subject  anta  in  sich  birgt. 
Der  Verf.  überhebt  sich  durch  die  Anführung  dieses  Bei- 
spiels der  Aveitläufigereii  Erklärung.  —  Durch  die  Worte 
„unsere  Rede"  zeigt  Verf.  an,  dafs  die  Erklärung  nur  für  den 
terminus  technicus  der  Grammatiker  gelte,  aber  nicht  für  die 
Lexicographen,  bei  denen  Kaläm  ein  Name  ist  für  Alles,  was 
geredet  wird,  gleich  viel  ob  es  Sinn  gebend  ist  oder  nicht. 

Kaum.  (Worte  und  Wörter)  ist  ein  Gattungsbegriff,  des- 
sen Einheitsnomen  Kalima  ist.  Dies  ist  entweder  ein  Nomen, 
nämlich  dann,  wenn  es  auf  einen  Sinn  hinführt,  ohne  einen 
Zeitbegriff  damit  zu  verbinden,  oder  ein  Verbum,  wenn  es 
einen  Sinn  giebt  mit  der  Verbindung  eines  Zeitbegriffs,  oder 
eine  Partikel,  wenn  es  nicht  an  sich  einen  Sinn  ausdrückt, 
sondern  erst  in  einem  anderen.  —  Kalhn  sind  aus  drei  und 
mehr  Wörtern  zusammengesetzte  Worte. 

Kalima,  „Wort"  ist  der  Ausdruck,  der  bei  der  Sprachbil- 
dung bestimmt  ist  zur  Bezeichnung  eines  Einzelbegriffs.  — 
Diese  Erklärung  schliefst  auf  der  einen  Seite  das  Ungebräuch- 
liche wie  auf  der  anderen  Seite  die  nicht  in  einem  Einzel- 
begriff bestehende  Rede  aus. 

Kaul,  Gesagtes,  umfafst  nach  dem  Verfasser  alles;  es 
gilt  von  der  Rede  wie  den  Worten  und  dem  Wort.  Einige 
behaupten,  es  bezeichne  ursprünglich  nur  den  Einzelbegriff. 
—  Im  Worte  wird  bisweilen  die  Rede  gemeint.  So  gebraucht 
man  von  „es  giebt  keinen  Gott  als  Gott"  die  Bezeichnung,  das 
Wort  des  reinen  Bekenntnisses.  —  Die  Bezeichnungen  „Rede" 
und  „Worte"  passen  bisweilen  auf  eine  Aussage  gleich  rich- 
tig,   bisweilen   gilt   nur  das  Eine   von   ihnen  vgl.   vom  ersten 


ßtizcoZv'     ÖJieet^cc^  ee&L*J 


viteKctew      SüT^Am^    ß&dVfäft}, 


'-&*       (JtzwJb&fec/ }  ffl/0 . 


okc/  glrft^ZM 


lA/dttAStt1*^) 


(^arr^J^^vc) , 


qla#&0<Ajyp 


al  -  kalam.  g 

kad  käma  zaidun.  Hier  gilt  sowohl  die  Bezeichnung 
„Rede",  da  es  einen  vollständigen  Sinn  giebt,  als  auch 
„Worte",  weil  es  aus  drei  Wörtern  zusammengesetzt  ist, 
dagegen  ist  die  Bezeichnung,  Worte,  allein  gültig  bei  in 
käma  zaidun,  die  Bezeichnung  Rede  nur  bei  zaidun 
kiVimun.  *) 

„Eine  deutliche  Unterscheidung  für  das  Xomen  ergiebt 
sich  dadurch,  dafs  es  möglicherweise  1)  im  Genitiv,  2)  mit 
dem  Tanvin,  3)  im  Vocativ,  4)  mit  al  und  5)  mit  einem  Prä- 
dicat  stehen  kann." 

Erkl.  Zu  den  Unterscheidungszeichen  des  Nomen  gehört: 

I.  Der  Genitiv,  der  a.  durch  eine  Partikel,  b.  durch  die 
Annexion,  c.  durch  die  Apposition  hervorgerufen  wird. 

Verf.  fafst  diese  3  Fälle  in  seinen  Ausdruck  (G'arr)  Genitiv 
zusammen. 

II.  Das  Tanvin  zerfällt  in  4  Klassen: 

a.  Das  Tanvin  der  vollständigen  Declinabilität,  (Tanvinu-t- 
Tamkini)  am  vollständig  declinablen  Xomen. 

b.  Das  Tanvin  der  Unbestimmtheit  (Tanvinu-t-Tankiri),  das 
Bestimmte  von  dem  Unbestimmten  zu  unterscheiden.  — 

<•.  Das  Tanvin  der  Correspondenz  (Tanvinu-1-Mukäbala), 
d.  i.  das,  welches  an  den  regelmäfsigen  weiblichen  Plu- 
ral tritt,  da  es  dem  Nun  des  regelmäfsigen  männlichen 
Plural  entspricht. 
d.  Das  Tanvin  der  Stellvertretung  (Tanvinu-l-'iwadi),  dies 
enthält  3  Unterabtheilungen   es  ist: 

<*.  Stellvertretend  für  einen  ganzen  Satz  bei  id  vgl.  hi- 
na3idin  vgl.  kur.  56,  82.  AVenn  der  Todesseufzer 
bis  zur  Kehle  gelangt,  zu  der  Zeit  werdet  ihr  ein- 
sehen. 


*)  In  Rücksicht  auf  ihre   AVeite   ordnen  sich  somit   die  Begriffe   bei 
den  Grammatikern  folgendermafsen : 

I.  (Lafc)    Ausdruck   ist   der   weiteste  Begriff,    der   alles  Gebräuch- 
liche und  Ungebräuchliche  umfafst. 

II.  (Ä'aul.)     Gesagtes  umfafst  alles  Gebräuchliche. 

III  und  IV.  (Kaläm.)  Rede,  die  auch  für  Worte  gilt,   und   (Kalim) 
Worte,  die  auch  für  Rede  gelten. 
V.     (Kalima),  der  Einzelbegriff. 

1* 


4  Die  Rede  und  ihre  Bestandtheilc. 

.  Stellvertretend    fiir    ein    Wort  bei    kullun   kiVimun 
kullu  in san in  kiVimun. 
y.   Stellvertretend  für  einen  Buchstaben  vgl.  g'awärin 

g'aw&rl. 
Das  Tanvin  der  Modulation  (Tanvinu-t-Tarannumi)  findet 
bei  den   Reimen  statt,    welche  durch   einen  schwachen  Buch- 
staben (Alif,  Waw,  Ja)  los  sind. 

Vgl.  „Verringere  den  beschuldigenden  Tadel  und  den 
Vorwurf,  und  sprich,  wenn  ich's  getroffen,  fürwahr  da  hat  er's 
getroffen." 

Vgl.  „Es  nahte  die  Abreise  aufser,  dafs  unsere  Reitthiere 
noch  nicht  mit  unserem  Gepäck  gewichen  und  es  war,  als  ob 
sie  schon  gegangen." 

Das  überm äfsige  Tanvin  *)  (at-Tanvinu-1-gäli)  welches 
al-Ahfas'  festgestellt  hat,  tritt  an  die  gebundene  Heime. 

Vgl.  „Wohl  oft  mag  es  manche  (Wüsten)  geben  von 
dunklen  Tiefen,  deren  Durchgang  öde  ist." 

Verf.  meint  offenbar,  dafs  alle  Arten  des  Tanvin  zu  den 
Eigentümlichkeiten  des  Nomen  gehören,  doch  ist  das  nicht 
wahr,  das  Tanvin  der  Modulation  und  das  übermässige,  tritt 
sowohl    zum    Nomen,    als   zum   Verbum,   als   zur  Partikel. 

Zu  den  Eigenthümlichkeiten  des  Nomen  gehört  der  Vo- 
cativ  (an-Nida(),  ferner  al,  womit  der  Artikel  bezeichnet  wird, 
endlich  die  Möglichkeit  ihm  ein  Prädicat  zu  geben  (al-Isnäd), 
(i.  h.  dafs  von  ihm  etwas  ausgesagt  werden  kann.  Verf.  ge- 
braucht das  Participium  passivi  (musnad)  für  das  masdar 
(Isnad). 

„Ein  Verbum  tritt  klar  hervor  durch  das  Tä  in  fa(alta, 
ti,  tu,  und  in  atat,  durch  das  Ja  in  iTali  und  das  Nun 
in  akbilanna." 

Erkl.  Das  Verbum  wird  unterschieden  durch  das  ta  des 
Subjecta  (Fa  il),  das  mit  Damm  in  der  ersten  Person,  mit  Fath  in 
der  zweiten  Person  masculini,  mit  Kasr  in  der  zweiten  Person 
icinmini,  mit  Cr'asm  in  der  dritten  Person  fem.  steht.  Durch 
das  ruhende  Ta  in  atat  scheidet  man  das  Ha,  welches  sich  an 
die  Nomina   hängt  und    die  Vocale   der  Declination  hat,   aus, 


*)  Vgl.    Freytag  Verskunst  p.  324  und  311 


61&uogju)     <n~ 


täte   ^ca/v/i^u^d  yfa^), 


al-kälam.  5 

ebenso  auch  das,  welches  den  Partikeln  sich  anhängt  vgl. 
lata,  rubbata,  tummata,  das  ruhende  Tä  an  diesen  Parti- 
keln ist  selten.  Ferner  wird  das  Verbum  unterschieden  durch 
das  Ja  in  ifcali,  d.  h.  durch  das  Ja  des  Subjects  im  Impe- 
rativ und  das  Ja  der  zweiten  Person  feminini  im  Imperfec- 
tum;  das  Ja  des  Pronomen  hingegen,  welches  das  Ja  der 
ersten  Person  in  sich  begreift,  tritt  an  Vcrba,  Nomina  und 
Partikeln.  Ebenso  ist  das  schwere  wie  das  leichte  Nun  des 
energischen  Futurum  ein  sicheres  Zeichen  des  Verbum.  Vgl. 
Kur.  96,  15.  Wir  wollen  fürwahr  fassen  beim  Vorderhaar. 
Vgl.  Kur.  7,  86.  Wir  werden  fürwahr  dich  herausbringen  o 
SVaib. 

„Aufser  diesen  beiden  (dem  Nomen  und  Verbum)  giebts 
die  Partikel  wie  hal,  fi  und  lani.  Einem  Verbum  Imperfec- 
tum  kann  lam  voraufgehn  wie  lam  jas^ainma.  Das  Perfectum 
der  Verba  unterscheide  durch  Ta  und  bezeichne  mit  dem  Nun 
das  Verbum  Imperativi,  wenn  ein  wirklicher  Imperativ  dar- 
unter verstanden  wird." 

Erkl.  Die  Partikel  unterscheidet  sich  vom  Nomen  und 
dem  Verbum  dadurch,  dafs  sie  von  den  Kennzeichen  dersel- 
ben frei  ist.  Die  angeführten  drei  Beispiele  machen  auf  die 
beiden  Abtheilungen  der  Partikeln  aufmerksam.  Hai  deutet  auf 
die  nicht  speciell  zugetheilten  Partikeln  hin,  da  es  vor  No- 
mina und  Verba  tritt  und  fi  und  lam  auf  die  speciell  zuge- 
theilten, fi  steht  speciell  vor  dem  Nomen,  lam  vor  dem 
Verbum. 

Das  Verbum  zerfällt  in  Perfectum,  Imperfectum  und  Im- 
perativ. Merkmal  das  Imperfectum  ist,  dafs  lam  vor  ihm  stehn 
kann.  Merkmal  des  Perfectum  ist  die  Anhängung  des  Tä 
des  Subjects  (Fail).  Vgl.  Du  seist  gesegnet  Besitzer  der  Hoh- 
heit  und  Mildthätigkeit.      Wie  schön  ist  die  Frau  Hind. 

Merkmal  des  Imperativ  ist  die  Annahme  des  Nun  der 
Bestätigung  wie  auch  die  Form  des  Imperativs.  Bedeutet 
das  Wort  einen  Imperativ-Sinn,  doch  nimmt  es  das  Nim  der 
Bestätigung  nicht  an,  so  ist  es  ein  Nomen  Verbi. 

„Der  Befehl,  wenn  er  nicht  das  Nun  annehmen  kann, 
ist  ein  Nomen  wie  sah  und  hajjahal." 

Formen  wie  sah  und  hajjahal  werden  nicht  als  Impc- 
rativa,  sondern  als  Nomina  Verbi  behandelt,  wiewohl  sah  die 


(i  Das  FlexioDsiahige  und  Flexionsunfahigi . 

Bedeutung  vod  uskut,  schweig,  und  hajjahal  die  Bedeutung 
von  akbil  komm  heran,  hat. 


II.    Das  Flexionsfähige  und  Flexionsunfähige  Wort. 

„Das  Nomen  zerfallt  in  das  flexionsfähige  und  flexions- 
unfäliige  Wort,  das  letztere  ist  ein  solches  wegen  einer  Aehn- 
lichkeit,  die  es  der  Partikel  annähert." 

Erkl.  Das  Nomen  zerfallt  in  zwei  Theile.  I.  Das  Flexions- 
fahige d.  i.  dasjenige,  welches  frei  ist  von  der  Aehnlichkeit 
mit  einer  Partikel.  II.  Das  Flexionsunfähige  d.  i.  dasjenige, 
welches  einer  Partikel  ähnelt. 

Beim  Verf.  beschränkt  sich  die  Flcxionsunfähigkeit  auf 
die  Aehnlichkeit  mit  der  Partikel,  wie  er  auch  die  Aehnlich- 
keit in  den  beiden  folgenden  Versen  speeificirt.  Auch  nach 
der  Lehrweise  des  Abu  lAli-al-Färisi  wird  die  Flexionsun- 
fähigkeit auf  die  Aehnlichkeit  mit  der  Partikel  und  ihrer  Sinn- 
verwandten beschränkt,  wie  auch  in  der  That  Sibawaihi  aus- 
drücklich aufstellt,  dafs  jede  Ursache  der  Flexionsunfähigkeit 
auf  die  Aehnlichkeit  mit  der  Partikel  zurückführt,  dasselbe 
erwähnt   auch  Ibn  Abi-r-Rabi(. 

„Die  Aehnlichkeit  mit  der  Partikel  besteht  in  der  for- 
mellen Aehnlichkeit,  wie  in  den  beiden  nominibus  von  g'ftanä, 
und  der  ideellen,  wie  in  matä  und  hu  na.  Ferner  in  einer 
Stellvertretung  des  Verbum,  ohne  Einflufs  zu  erleiden,  und  in 
einem  in  seinem  Grundwesen  gegebenen  Bedürfnifs." 

Erkl.  Verf.  erwähnt  die  Aehnlichkeit  mit  der  Partikel 
an  4  Orten.  —  1)  Die  Aehnlichkeit  in  der  äufseren  Form 
wie,  dafs  das  Nomen  mit  einem  Consonanten  geformt  Avird. 
Vgl.  ta  in  g'rta,  das  als  Vcrbal-Subject  ein  Nomen  ist,  doch 
i-t  ee  flexionsunfähig,  Aveil  es  nur  von  einem  Consonanten,  wie 
die  Partikel,  gebildet  wird;  ebenso  nä  in  g'r'tanä,  das  auch  ein 
Nomen  ist,  als  Verbal-Object,  doch  ist's  flexionsunfähig,  da  es 
ähnlich  der  Partikel  nur  von  2  Consonanten  geformt  wird. 

2)  Die  ideelle  Aehnlichkeit,  sie  zerfällt  in  2  Theile: 
'/.  Die  Aehnlichkeit   mit   einer  vorhandenen  und 


/ 


/ 


nl-murab  al-mabn).  7 

b.   die  Aehnliohkeit  mit  einer  nicht  vorhandenen  Partikel. 

a.  Ein  Beispiel  vom  ersten  Fall  ist  in  ata,  dies  ist  flexionsun- 
fähig, weil  es  der  Partikel  der  Bedeutung  nach  ähnlich 
ist,  denn  es  wird  gebraucht  zur  Frage  und  zur  Be- 
dingung —  In  beiden  Fällen  ist  matä  (bei  den  Arabern 
ein  Nomen)  einer  vorhandenen  Partikel,  dein  Alif  der  Frage 
und  dem  in  der  Bedingung,  ähnlich. 

b.  Ein  Beispiel  vom  zweiten  Fall  ist  hu  na,  (bei  den  Arabern 
ebenfalls  ein  Nomen),  dies  ist  flexionsunfähig,  da  es  einer 
Partikel  ähnlich  ist,  die  hätte  gebildet  werden  sollen,  aber 
nicht  gebildet  worden  ist.  Denn  die  Hinweisung  (Is'ära) 
ist  ein  Begriff,  der  eine  Partikel  für  sich  beanspruchen 
kann;  so  wie  man  für  die  Negation  mä,  für  das  Prohibitiv 
lä,  für  den  Wunsch  laita,  und  für  die  Hoffnung  la'alla 
setzt,  und  dergleichen  mehr.  Die  Nomina  demonstrativst 
sind  unflectirbar,  weil  sie  in  der  Bedeutung  einer  suppo- 
nirten  Partikel  ähnlich  sind. 

3)  Die  dritte  Aehnlichkeit  des  flexionsunfähigen  Worts 
mit  der  Partikel  besteht  darin,  dafs  es  das  Vcrbuni  vertritt, 
ohne  Einflufs  vom  Agens  zu  erleiden,  so  die  Nomina  verba- 
lia  vgl.  daräki  zaidän,  daräki  ist  flexionsunfähig,  da  es 
der  Partikel  darin  gleicht,  dafs  es  Einflufs  ausübt,  ohne  von 
einem  andern  Einflufs  zu  erleiden.  Dagegen  in  dar- 
ban  zaidän,  darb  an  zwar  idrib  vertritt,  doch  nicht 
flexionsunfähig  ist,  da  es  von  einem  ausgelassenen  Verbum 
in  Accusativ  gesetzt  ist,  entgegengesetzt  dem  daräki,  das, 
wenn  es  auch  adrik  vertritt,  doch  keinen  Einflufs  erleidet.  — 
Das  Resume  des  vom  Verf.  Erwähnten  wäre  also,  dafs  das 
Masdar,  welches  an  die  Stelle  eines  Verbum  tritt  und  die 
Nomina  verbalia,  beide  an  der  Stelle  von  Verben  stehen, 
doch  erleidet  das  Masdar  Einflufs  von  dem  Agens  und  ist 
deshalb  flexionsfällig,  da  es  der  Partikel  nicht  ähnlich  ist. 
Die  Nomina  verbalia  hingegen  erleiden  keinen  Einflufs  vom 
Agens  und  werden  daher  flexionsunfähig,  da  sie  der  Par- 
tikel somit  ähnlich  sind.  —  Des  Verfassers  Meinung  ist 
darauf  begründet,  dafs  das  Verbalnomen  keine  bestimmte 
syntaetische  Stelle  im  Satze  findet,  doch  ist  dies  eine  Streit- 
frage, die  wir  unten  beim  Verbalnomen  behandeln  werden. 

4)  Die  vierte  Aehnlichkeit  des  flexionsunfähigen  Wor- 
tes mit  der  Partikel  beruht  im  notwendigen  Bcdürfnifs.  Dies 


S  Das  Ftoxion8f&hige  and  Flexionsunföhige. 

ist  z.  I».  das  Conjunctivnomen  al  ismu-1-mausul  vgl.  illadi, 
denn  es  bedarf  in  allen  Füllen  des  Conjunctiv-Satzes  d.  i.  ei- 
ner üjiila.  Ea  gleicht  somit  der  Partikel  in  der  Nothwendig- 
Uiit  des  Bedürfnisses  und  wird  demnach  flexionsunfähig.  — 
1  las  Resumd  der  beiden  Verse  ist,  dafs  die  Flexionsunfähig- 
U.-it  in  6  Wortklassen  stattrindet:  1)  dem  Pronomen  perso- 
nale; 2)  dem  C'onditionalnomen;  3)  dem  Fragenomen:  4)  dem 
Demonstrativnomen;  5)  dem  Verbalnomen;  6)  dem  Conjunc- 
tivnomen. 

„Das  flexionsfähige  Nomen  ist  dasjenige,  welches  von 
der  Aehnlichkcit  mit  der  Partikel  frei  ist." 

Erkl.  Das  flexionsfähige  Nomen  ist  der  Gegensatz  von 
dem  flexionsunfähigen.  Das  Flexionsunfähige  ist  dasjenige, 
welches  der  Partikel  gleicht,  somit  ist  das  Flexionsfähige  das- 
jenige, welches  der  Partikel  nicht  gleicht.  Das  flexionsfähige 
Nomen  zerfällt  a.  in  starkes  d.  i.  dasjenige,  dessen  letzter 
Consonant  kein  schwacher  ist,  vgl.  ardun  und  b.  in  schwa- 
ches d.  i.  dasjenige,  dessen  letzter  Consonant  ein  schwacher 
ist  vgl.  suma  eine  Wortform  von  ismun,  die  deren  sechs  hat. 
Das  flexionsfähige  Nomen  wird  ferner  eingetheilt  in:( 
<(.    vollkommen    declinationsfähiges    d.   h.   die   erste    Decli- 

nation,  vgl.  zaidun: 
b.    unvollkommen  declinationsfähiges  d.  h.  die    zweite  Dc- 

clination,  vgl.  Ahmadu; 
e.    das  Indeclinable  d.  i.  das  Flexionsunfähige. 

Das  Deolinable  ist  das  Flexionsfähige,  welches  in  zwei 
Theile  zerfallt,  in  die  erste  d.  i.  die  starke  und  die  zweite 
d.  i.  die  schwache  Declination.*) 

„Das  Verbum  Imperativi  und   Perfecti  ist  unflectirbar,  **) 


*)  Da  die  arabischen  Grammatiker  (i'rab)  Flexion  für  Verba  und 
Nomina  gebrauchen,  haben  wir  zunächst  die  Ausdrücke  flexionsfähig 
für  mu'rab  und  flexionsunfähig  für  mabni  eingeführt.  Hier,  wo  der  Verf. 
eine  andere  Eintheilung  erwähnt,  gebrauchen  wir  das  Wort  Declination 
and   zwar  für: 

mutamakkinun  amkana  die  erste  starke  Declination, 

für  mutamakkinun  </airu  amkana  die  zweite  schwache  Declination, 

für  </airu-l-mutamakkini  das  Indeclinable. 

**)  Der  Ausdruck  Flexion  wird  gebraucht  vom  Verbum  in  dem 
Sinne :  Fähigkeit  den  Indicativ,  Subjunctiv,  Jussif  zu  bezeichnen. 


al-mu'rab  al-mabni.  9 

man  flectirt  dagegen  das  Imperfectuni ,  wenn  es  frei  ist  vom 
engverbundenen  Nun  der  Bestätigung  oder  Nun  feminini.  Vgl. 
Sie  setzen  in  Erstaunen,  den,  der  bezaubert  worden." 

Erkl.  Nachdem  Verf.  das  Flexionsfähige  und  unfähige 
bei  dem  Nomen  abgehandelt,  geht  er  zum  Flectirbaren  und 
Unflectirbaren  beim  Verbum  über.  Die  Lehrweise  der  Schule 
von  Basra  läfst  die  Flexionsfähigkeit  beim  Nomen  ursprüng- 
lich sein,  bei  dem  Verbum  sei  sie  dagegen  nur  abgeleitet. 
Die  Schule  von  Küfa  behauptet,  dafs  sie  beim  Nomen  und 
beim  Verbum  gleich  ursprünglich  sei.  Das  erste  ist  das 
Richtige.  —  Dijä^u-d-Din  Ibnu-l-Ilg5,  *)  berichtet  in  seinem 
ausführlichen  Commentar  (al  Basit)  zur  Käfija,  dafs  einige 
Grammatiker  behaupten,  die  Flectirbarkeit  sei  ursprünglich 
im  Verbum,  nur  abgeleitet  beim  Nomen. 

Das  Unflectirbare  beim  Verbum  zerfällt  in  zwei  Klassen: 

a.  Das,  über  dessen  Unflectirbarkeit  man  einig  ist,  wie  das 
Perfectum,  das  unflectirbar  auf  a  ist  vgl.  daraba,  so 
lange  sich  nicht  das  Wäw  pluralis  damit  verbindet  und 
es  mit  u  setzet,  oder  ein  mit  einem  Vocal  versehenes 
Pronomen  Nominativi  und  es  in  Ruhe  versetzt  vgl. 
darabta. 

b.  Das,  über  dessen  Unflectirbarkeit  man  uneins  ist.  Die 
überwiegende  Meinung  ist,  dafs  es  unflectirbar  sei, 
nämlich  der  Imperativ.  Unflectirbar  ist  dieser  nach  der 
Schule  von  Basra.  Flectirbar  nach  der  Schule  von  Küfa. 

Das  Flectirbare  vom  Verbum  ist  das  Imperfectum,  dies 
ist  aber  nur  flectirbar,  wenn  sich  weder  das  Nun  der  Bestä- 
tigung, sei  es  leicht  oder  schwer,  noch  das  Nun  Feminini 
mit  ihm  verbindet.  Schliefst  sich  aber  das  Nun  der  Be- 
stätigung nicht  ganz  eng  an,  ist  es  nicht  unflectirbar,  wie 
z.  B.  wenn  Alif  Dualis  dazwischen  tritt,  vgl.  hal  tadri- 
bänna  ursprünglich  hal  tadribäninna,  oder  das  Wäw 
Pluralis  oder  Ja  der  2  pers  fem.  vgl.  hal  tadribunna,  hal 
tadribinna,  für  hal  tadribünanna  und  hal  tadribinanna. 
—  Das  eine  Nun  wird  weggenommen  wegen  des  Zusammen- 
stofses  derselben  Buchstaben. 

Ist  das  Imperfectuni  vom  unmittelbar  verbundenen  Nim 
der  Bestätigung  und  dem  Nun  feminini  frei,  wird  es  flectirt, 


*)  Hag'i  Khalfa  II.  Nr.    183Ü.  cf.  Käfija  V.   970 


1()  1  >;is  Flexionefüliige  und  Flexionsuniähige. 

und  es  ist  nur  unflectirbar,  wenn  das  unmittelbar  verbundene 
Nun  herantritt  AI -Ablas'  sagt  dagegen,  dafs  das  Inipcr- 
fectum  mit  dem  Nun  der  Bestätigung  unflectirbar  sei,  gleich- 
viel ob  dasselbe  eng  mit  ihm  verbunden  ist  oder  nicht. 
Andere  dagegen  sollen  behaupten,  dafs  das  Futurum  Hectir- 
bar  sei,  selbst  wenn  das  Nun  der  Bestätigung  damit  eng  ver- 
bunden  wird. 

Ein  Beispiel,  in  dem  das  Nun  Feminini  eng  verbunden 
wird,  ist  tadribna.  Das  Verbuin  ist  unflectirbar  auf  den  ru- 
henden Buchstaben.  Verf.  berichtet  in  einigen  seiner  Bücher, 
dafs  über  die  Unfiectirbarkeit  dieser  Form  kein  Streit  sei,  doch 
streitet  man  darüber  wie  der  Lehrer  Abu-1-IIasan  Ihn  (Us- 
für  in  seinem  Commentar  zum   Idah*)  berichtet. 

„Jede  Partikel  verlangt  die  Untlectirbarkeit.  Die  ursprüng- 
liche Form  des  Unflectirbaren  ist  die  Endung  auf  einen  ru- 
henden Buchstaben.  Doch  giebt  es  deren,  die  auf  Fath,  Kasr 
und  Damm  ausgehen  wie  aina  amsi  haitu,  lam  ist  ein 
Beispiel  von  dem  Ausgehn  derselben  auf  einen  ruhenden 
Buchstaben." 


den  Fall  kommt,  etwas  auszudrücken,  zu  dessen  Ausdruck  sie 
nöthig  hätte  fiectirt  zu  werden  (d.  h.  weil  sie  nur  ein  Ver- 
hältnifs  ausdrückt)  vgl.  im  Beispiel  ahadtu  min  ad-darä- 
himi  wird  der  Theilbegriif  aus  dem  Worte  min  ohne  Flexion 
verstanden.  Das  Flexionsunfähigc  endet  ursprünglich  mit  ei- 
nem ruhenden  Consonanten,  denn  diese  Forin  ist  leichter  als 
die,  welche  mit  vocalisirten  Consonanten  endet.  Das  Flexions- 
unfähige endet  mit  vocalisirten  Consonanten  nur  wegen  einer 
Ursache,  wie  z.  B.  um  sie  vom  Zusammenstofs  zweier  ru- 
henden Consonanten  zu  bewahren,  auf  Fath  vgl.  aina  auf 
Kasr  vgl.  g'airi,  auf  Damm,  vgl.  mundu.  Als  mit  ruhen- 
den Buchstaben  endigend  vgl.  kam,  idrib,  ag'al.  Aus  den 
angeführten  Beispielen  geht  hervor,  dafs  die  Flcxionsunfähig- 
keit  auf  Kasr  und  Damm  nicht  beim  Verbum,  sondern  nur 
beim  Nomen  und  der  Partikel  vorkommt,  die  Flexionsunfä- 
higkeit auf  Fath  und  einem  ruhenden  Buchstaben  beim  No- 
men, Verbum  und  der  Partikel  stattfindet. 


*)  h&h.    Vgl.   Hag'i   Klnilfa  I   510—512.  Nr.    1564. 


;il- mural)  al -mahnt.  11 

„Den  Nominativ  und  Accusativ  setze  als  Flexion  dem 
Nomen  und  Verbum,  vgl.  ich  will  fürwahr  nicht  fürchten. 
(L an  ahäba).  Das  Nomen  hat  für  sich  allein  den  Genitiv, 
das  Verbum  hat  allein  die  auf  einen  ruhenden  Consonanten 
endende  Form.  (Das  G'asm).  Setze  den  Nominativ  mit  Damm, 
den  Accusativ  mit  Fath,  den  Genitiv  mit  Kasr.,  vgl.  das  Ge- 
denken Gottes  an  seinen  Knecht  erfreut.  Setze  in  G'asm 
durch  einen  ruhenden  Buchstaben  und  Alles,  was  wir  noch 
nicht  erwähnt  haben,  ist  nur  stellvertretend,  vgl.  es  kam 
der  Bruder  der  Kinder  von  Namir."      (ahii  bani  namirin). 

Erkl.  Es  giebt  4  Flexionsweisen:  1)  Nominativ  auf  Damm, 
2)  Accusativ  auf  Fath,  3)  Genitiv  auf  Kasr,  4)  die  g'asmirte 
Form.  Der  Nominativ  und  Accusativ  ist  beim  Nomen  und 
Verbum,  der  Genitiv  nur  beim  Nomen,  die  g'asmirte  Form 
nur  beim  Verbum  im  Gebrauch.  Das,  was  hierüber  hinaus- 
geht, ist  nur  stellvertretend  wie  Wäw  Damm,  Ja,  Kasr, 
Alif  Fath  vertritt,  worüber  wir  nun  handeln  werden. 

„Setze  den  Nominativ  mit  Wäw,  den  Accusativ  mit  Alif, 
den  Genitiv  mit  Ja  bei  den  Nominibus,  die  ich  jetzt  beschreibe." 

Erkl.  Verf.  behandelt  die  Nomina,  die  mit  stellvertre- 
tenden Consonanten  fiectirt  werden.  Dies  sind  6  Nomina 
abun,  ahun,  hamun,  hanun,  fühun,  und  du  mälin, 
die  mit  Wäw  im  Nominativ,  mit  Alif  im  Accusativ  und  mit 
Ja  im  Genitiv  auftreten.  Die  gewöhnliche  Annahme  ist,  dafs 
sie  mit  diesen  Consonanten  flectirt  werden,  wie  auch  die  Verse 
aussagen;  doch  das  Richtige  ist,  dafs  sie  mit  den  auf  diesen 
Consonanten  supponirten  Vocalen  nectirt  werden,  so  dafs 
nichts  etwas  anderes  vertritt. 

„Hierher  gehört  auch  du  wenn  es  eine  Verbindung  dar- 
thut,  und  famun,  wenn  das  Mim  von  ihm  wegtritt." 

Erkl.  Du  und  famun  gehören  hierher  unter  Bedingun- 
gen, nämlich  du  mufs  die  Bedeutung  vom  Inhaber  haben,  da- 
durch verwahrt  sich  Verf.  vor  dem  du  der  Tanten,  das  die 
Bedeutung  von  alladi  hat  und  unflectirbar  ist,  du  im  Nomi- 
nativ, Genitiv  und  Accusativ. 

Vgl.  „Wenn  ich  irgend  Vermögende,  Edle  treffe,  fordere 
ich  von  ihrem  Besitz  nur  das,  was  mir  genügt." 


12  Dm  Flexionsfabige  und  Flexionsanfahige. 

Bei  famun  ist  die  Bedingung  gestellt,  dafs  das  Mim 
von  ihm  weicht,  vgl.  fü,  f&,  fi.  Weicht  Mim  nicht,  wird  es 
mit  Vocalen  llectirt. 

„Hierher  gehört  abun,  ahun,  hamun  auch  hanun, 
doch  die  defective  Declination  ist  bei  dem  letzteren  besser. 
Bei  abun  und  den  zwei  folgenden  ist  die  defective  Decli- 
nation selten,  und  sie  auf  eine  Endung  zu  beschränken,  ist 
noch  gewöhnlicher,  als  sie  defectiv  zu  behandeln." 

Erkl.  Gewöhnlich  behandelt  man  abun,  ahun,  hamun 
wie  die  erwähnten  du  und  famun,  so  dafs  man  sie  mit 
Consonanten  declinirt,  Wäw  für  den  Nominativ,  Ja  für  den 
Genitiv,  Alif  für  den  Accusativ.  Später  erwähnt  Verf.  noch 
zwei  andere  Behandlungsweisen.  Bei  hanun  hingegen  ist  das 
lein  classische,  es  mit  sichtbaren  Vocalen  auf  dem  Nun  zu 
decliniren ,  ohne  schwache  Consonanten  ,  doch  ist  die 
volle  Declination  auf  Wäw,  Ja,  Alif  auch  erlaubt.  Wie- 
wohl sie  sehr  selten  vorkommt,  und  al-Farra1  sie  verwirft, 
steht  sie  doch  durch  die  Anführung  des  Sibawaihi  fest  und 
der,  welcher  sich  erinnert  (der  positive  Zeuge)  liefert  Beweis 
gegen  den,  der  sich  nicht  erinnert,  (d.  i.  der  negative).  Bei 
abun  und  den  beiden  folgenden  erwähnt  Verf.  noch  zwei 
andere  Declinationsarten.  Die  Wegnahme  des  Wäw,  Ja 
und  Alif,  worauf  die  Declination  mit  sichtbaren  Vocalen 
eintritt. 

Vgl.  „Seinen  Vater  hat  cAdi  im  Edelsinn  nachgeahmt,  und 
wenn  Jemand  seinem  Vater  zu  gleichen  sucht,  thut  er  nicht 
Unrecht." 

Diese  defective  Declination  ist  selten.  Die  andere  Weise 
ist,  sie  auf  Alif  im  Nominativ,  Genitiv  und  Accusativ  enden 
zu  lassen. 

Vgl.  „Fürwahr  sein  Vater  (des  Stammes)  und  der  Vater 
seines  Vaters  haben  im  Ruhme  die  beiden  äufsersten  End- 
punete  *)  erreicht." 

Die  Merkmale  des  Nominativ,  Accusativ  und  Genitiv 
sind  hier  die  auf  Alif  supponirten  Vocale,  wie  bei  der  be- 
schränkten Declination  darseiest  ist. 


*)   Dual     im    Accusativ   auf   Alif   vgl.   Mawä/.if    209    ed.   Soerensc" 
vgl.  pag    14. 


al- mural)  al-mabni.  \% 

Das  Resume:  Bei  abun,  ahun  und  hamun  giebt  es 
drei  Declinationsweisen:  1)  die  bekannteste  auf  Waw,  Ja 
und  Alif:  2)  auf  Alif  in  allen  Fällen:  3)  dafs  man  die 
drei  Vocal-Consonanten  ihnen  nimmt.  Dies  ist  selten.  — 
Bei  hanun  giebt  es  zwei  Declinationsweisen:  1)  die  defec- 
tive,  dies  ist  die  gewöhnliche,  und  2)  die  volle,  diese  ist  selten. 

„Die  Bedingung  dieser  Declinationsweise  ist,  dafs  diese 
Nomina  zwar  in  Annexion  stehn,  doch  nicht  mit  dem  Ja  der 
ersten  Person.  Vgl.  Es  kam  der  Bruder  deines  Vaters  als 
erhabener."    (ahu  abika). 

Erkl.  Die  Grammatiker  erwähnen  4  Bedingungen  für 
die  Declination  mit  Consonanten. 

1)  Dafs  diese  Worte  annectirt  werden,  werden  sie  nicht 
annectirt,  flectirt  man  sie  mit  sichtbaren  Vocalen,  vgl.  hada 
abun. 

2)  Dafs  sie  nicht  an  das  Ja,  der  ersten  Person  annectirt 
werden,  vgl.  abi  im  Nominativ,  Genitiv  und  Accusativ.  Denn 
in  diesem  Falle  werden  sie  mit  den  auf  dem  Ja  supponirten 
Vocalen  und  nicht  mit  Consonanten  declinirt.  Dies  wird 
noch  später  behandelt  werden. 

3)  Dafs  sie  nicht  in  der  Diminutivform  auftreten,  denn 
als  Diminutiva    werden  sie  mit    sichtbaren  Vocalen    declinirt. 

4)  Dafs  sie  im  Singular  stehn,  denn  im  Dual  und  Plu- 
ral werden  sie  mit  sichtbaren  Vocalen  declinirt. 

Verf.  erwähnt  von  diesen  vier  Bedingungen  nur  die  beiden 
ersten.  Der  Vers  läfst  verstehn,  dafs  sie  angelehnt  werden  müssen, 
doch  nothwendig  an  etwas  anderes  als  das  Ja  der  ersten  Pers. 
Möglich  ist  aus  den  Worten  des  Verf.  auch  die  beiden  letz- 
ten Bedingungen  heraus  zu  verstehen,  denn  das  Pronomen 
personale  in  jadafna  geht  auf  die  erwähnten  Nomina  zurück 
und  diese  sind  nur  als  Singulare  und  nicht  als  Diminutiva 
erwähnt.  Die  Bedingung  dieser  Declination  ist  also  dafs  abun 
und  die  erwähnten  Verwandten  an  etwas  anderes  als  das  Ja 
der  ersten  Person  annectirt  werden  müssen.  —  Du  kommt  nur 
in  der  Annexion  vor,  doch  wird  es  nicht  an  Pronomina  son- 
dern nur  an  appellativa,  die  keine  Eigenschaftsnamen  (Sifa) 
sein  können,  annectirt,  vgl.  du  malin  doch  nicht  du  kä°imin. 

„Mit  Alif  setze  den  Dual  im  Nominativ,  wie  auch  kilä 
(beide)  wenn  es  als  annectirt  mit  einem  Pronomen  personale 


14  l1as  Flexionsfäbigc  und  Flexionsunfähige. 

verbunden  wird,  so  auch  kiltä,  itn&ni  und  itnatani  ge- 
hen wie  ibnäni  und  ibnatani.  Das  Ja  vertritt  in  allen 
Fallen  das  Auf  im  Genitiv  und  Accusativ  nach  einem  Fath, 
welches  unwandelbar  bleibt." 

Erkl.  Nachdem  Verf.  die  6  Nomina  behandelt,  bei  de- 
nen in  der  Declination  Vocal-Consonanten  die  Vocale  vertre- 
ten, erwähnt  er  den  Dual,  der  auch  mit  Consonanten  declinirt 
wird.  Die  Definition  des  Dual  ist:  Der  Dual  ist  ein  Aus- 
druck, der  zwei  bezeichnet  durch  eine  Vermehrung  an  seinem 
Ende,  der  aber  der  Abstreifung  dieses  Zusatzes  und  der 
Verbindung  eines  gleichen  mit  sich  fähig  ist.  —  „Ausdruck 
der  zwei  bezeichnet"  umfafst  in  dieser  Definition  sowohl  den 
Dual,  als  auch  die  Worte,  deren  Sinn  schon  zwei  umfafst. 
Vgl.  Das  Paar.  Die  nähere  Bestimmung  „durch  eine  Vermeh- 
rung am  Ende"  scheidet  Worte  wie  das  Paar  aus.  Die  zweite 
nähere  Bestimmung  „fähig  der  Abstreifung"  scheidet  Worte 
wie  itnäni  zwei  aus,  denn  dies  Wort  kann  die  Vermehrung 
nicht  abstreifen,  man  sagt  nicht  itnun.  Die  dritte  nähere  Be- 
stimmung „fähig  der  Verbindung  eines  gleichen  mit  ihm" 
scheidet  das  aus,  was  der  Abstreifung  und  zugleich  auch  der 
Verbindung  eines  anderen  mit  ihm  fähig  ist,  vgl.  die  beiden 
Monde  al-kamaräni.  Dies  gestattet  die  Abstreifung,  man 
sagt  kamarun  Mond,  doch  wird  mit  ihm  ein  verschiede- 
nes, nicht  ein  gleiches  verbunden.  Al-kamaräni  ist  gleich 
kamarun  wa  s'amsun. 

Der  Dual  wird  mit  Alif  declinirt,  so  auch  das  dem 
Dual  ähnliche  d.  i.  dasjenige,  worauf  die  Definition  des  Dual, 
d.  h.  die,  dafs  er  2  bezeichnet  durch  eine  Vermehrung 
oder  dergleichen,  nicht  pafst.  Das  ist  das  an  dem  Dual  an- 
geschlossene. Kilä,  kiltä,  itnäni,  itnatani  sind  dem 
Dual  angeschlossen,  da  die  obige  Definition  des  Dual  auf 
sie  nicht  pafst.  Doch  schliefsen  sich  kilä  und  kiltä  nur 
dann  an  den  Dual  an,  wenn  sie  an  ein  Pronomen  personale 
annectirt  sind,  vgl.  kilähuma.  Werden  sie  an  ein  Substan- 
tiv annectirt,  stehen  sie  mit  Alif  im  Nominativ,  Genitiv  und 
Accusativ.  Itnäni  und  itnatani  hingegen,  die  an  den  Dual 
sich  anschliefsen,  werden  wie  die  wirklichen  Duale  ibnäni, 
ibnatani  behandelt.  —  Im  Genitiv  und  Accusativ  des  Dual 
tritt   Ja   an   die   Stelle   des    Alif,    doch  geht   demselben   stets 


al-nrarab  al-malmi.  J5 

ein  Fath  vorauf,  um  sie  von  dem  Ja.  Pluralis  zu  untci'schci- 
den,  dem  nur  Kasr  voraufgehen  kann.  Das  liesume  des 
Verf.  ist,  dafs  der  Dual  und  das  ihm  angeschlossene  im  No- 
minativ mit  Alif,  im  Genitiv  und  Accusativ  mit  Ja  sich  de- 
clinirt.  Das  ist  auch  die  gewöhnliche  Annahme.  Doch  die 
richtige  Ansicht  Aväre,  dafs  der  Dual  und  sein  Anschluß 
durch  supponirte  Vocale  im  Nominativ  auf  dem  Alif  und  im 
Genitiv  und  Accusativ  auf  dem  Ja  sich  decliniren.  Die  vom 
Verf.  erwähnte  Behandlungsweise,  dafs  der  Dual  mit  seinem 
Anschlufs  sich  auf  Alif  im  Nominativ,  und  auf  Ja,  im  Ge- 
nitiv und  Accusativ  declinire,  ist  die  gewöhnliche,  doch  giebt 
es  noch  eine  andere,  dafs  man  den  Dual  mit  seinem  Anschlufs 
in  allen  Fällen  auf  Alif  declinire,  vgl.  zaidäni  auch  im 
Genitiv  und  Accusativ. 

„Setze  den  Nominativ  mit  Wäw,  mit  Ja,  den  Genitiv  und 
Accusativ  des  Pluralis  sanus  wie  von  (amirun,  mudnibun." 

Erkl.  Verf.  behandelt  hier  den  dritten  Abschnitt  der 
Declination  durch  Buchstaben,  nämlich  den  Pluralis  sanus  und 
das,  was  danach  geht.  Dieser  declinirt  sich  im  Nominativ 
durch  Wäw  und  im  Genitiv  und  Accusativ  durch  Ja.  Durch 
die  Beispiele  deutet  Verf.  das  an,  was  auf  diese  Weise  den 
Plural  bildet.  Dies  zerfällt  in  zwei  Klassen:  1)  Nichtabge- 
leitetes d.  i.  Festes  (G'ämid).  2)  Abgeleitetes,  Eigenschafts- 
wort, d.  i.   (Sifa). 

Beim  ersten,  dem  Nichtabgeleiteten,  wird  zur  Bedingung 
gestellt,  dafs  es  der  Eigenname  sei  eines  männlichen  vernünf- 
tigen Wesens,  frei  vom  Tä  feminini  und  der  Zusammensetzung. 

Ist  das  Wort  kein  Eigenname,  bildet  es  diesen  Plural 
nicht,  so  sagt  man  nicht  rag'ulüna,  wohl  aber  rug'ailüna, 
da   das  Diminutiv  eine  Eigenschaft  einschliefst. 

Der  Eigenname  eines  nicht  männlichen  Wesens  bildet 
auch  diesen  Plural  nicht,  zainab  bildet  nicht  zainabüna. 
Der  Eigenname  eines  zwar  männlichen,  aber  unvernünftigen 
Wesens  bildet  diesen  Plural  auch  nicht,  vgl.  lähikun,  ein 
Pferdename,  bildet  nicht  lähiküna.  —  Hat  das  Wort  ein  Tä 
feminini,  bildet  es  diesen  Plural  auch  nicht,  vgl.  Talhatu 
bildet  nicht  Talhüna,  wiewohl  die  Kufenser  dies  erlauben. 
Ebenso  bildet  ein  zusammengesetztes  Wort  diesen  Plural  nicht, 


v.  35 


!(/,  Das  Flexionsfahige  and  Ftexionsanfahige. 

vgl.  Sibawaihi    bildet   nicht   Sibawoihüna,    wiewohl  dies 
einige  gestatten. 

Beim  zweiten,  dem  Eigenschaftswort  (Sifa),  wird  zur 
Bedingung  gestellt,  dafs  es  die  Sita  eines  männlichen  ver- 
nünftigen Wesens  sei,  frei  vom  Tä  feminini,  auch  nicht  zu 
den  Wortklassen  von  af/alu,  fVhVu,  oder  fa(lanu  facla 
gehöre,  wie  auch  nicht  zu  denjenigen,  in  welchen  masculinum 
und  femininnm  dieselbe  Form  haben,  wie  z.  B.  luVidun  nicht 
h;Vidüna  bildet,  da  es  die  Sita  eines  weiblichen  Wesens 
ist.  Und  ebenso  bildet  säbikun  nicht  den  Plural  säbiküna, 
da  es  die  Sita  eines  Pferdes,  also  eines  unvernünftigen  We- 
sens, ist.  (Allämatun  bildet  nicht  'allämüna,  da  es  das 
T&  feminini  hat,  ahmaru  bildet  nicht  ahmarüna,  da  es  zur 
Wortklasse  aflalu  facla:>u  gehört.  Sak ranu  bildet  nicht 
sakränüna,  da  es  nach  dem  Paradigma  faclänu,  fVlä  geht. 
Sabürun  bildet  nicht  sabürüna,  da  sein  masculinum  und 
femininum  dieselbe  Form  hat.  Diese  Bedingungen  deutet 
Verf.  durch  die  Beispiele  an,  denn  Simirun  ist  der  Eigen- 
name eines  männlichen  vernünftigen  Wesens,  frei  vom  Tä 
feminini  und  von  der  Zusammensetzung.  Deshalb  ist  der 
Plural  ä mir ü na.  Die  erwähnte  Sita  deutet  Verf.  durch 
m  u  d  n  i  b  u  n  an ,  da  es  die  gestellten  Bedingungen  erfüllt, 
deshalb    ist  der  Plural  mud  nihil  na. 

„Ebenso  verhält  sich  das  diesen  beiden  ähnliche,  daran 
schliefst  sich  an  cis'rüna  mit  seiner  Kategorie,  wie  auch 
ahlüna,  \i\iia,  'älamüna  und  (illijjuna,  der  Plural  ara- 
düna  ist  abnorm.  Sinüna,  oder  sunüna  mit  seiner  Kate- 
gorie wird  bisweilen  wie  hinun  declinirt,  bei  manchen  gilt 
dies  sogar  als  das  Durchgängige." 

Erkl.  „Das  diesen  beiden  ähnliche"  bezeichnet  die  No- 
mina propria,  welche  die  bei  (ämir  erwähnten  Bedingungen 
erfüllen;  wie  auch  die  Eigenschaftsworte,  welche  den  bei 
mudnibun  erwähnten  Bedingungen  entsprechen.  cIs'rüna 
und  die  Zehner  bis  tis'üna  gehn  dem  Pluralis  sanus,  in  Avel- 
chem  die  Form  des  Singularis  erhalten  bleibt,  analog;  da  sie 
aber  keinen  entsprechenden  Singularis  haben,  denn  man  sagt 
ja  nicht  'is'run  u.  s.  f.,  so  sind  sie  dem  Pluralis  sanus  an- 
geschlossen. Ahlüna  schliefst  sich  ebenfalls  diesem  Pluralis 
an,   da    sein   Singular   ahlun    als    ein   fester    Gattungsbegriff 


al-mifrab  al-mabni.  \y 

den  oben  gestellten  Bedingungen  nicht  entspricht,  so  läfst 
auch  Yilu«,  d<as  keinen  wörtlichen  Singular  hat,  calamüna, 
dessen  Singular  ein  unabgeleiteter  Gattungsbegriff  ist  und 
cillijjüna,  das  oberste  Paradies,  da  es  nicht  ein  vernünf- 
tiges Wesen  bezeichnet,  die  Bedingungen  unerfüllt.  Ara- 
düna  ferner  ist  Plural  von  ardün,  einem  unabgeleiteten 
Gattungsbegriff  feminini  generis.  Alle  diese  Worte  sind  des- 
halb dem  Pluralis  sanus  nur  angeschlossen.  —  Sanatun  und 
seine  Kategorie  bezeichnet  alle  die  dreiradiealigen  Nomina, 
deren  letzter  Stammbuchstabe  weggefallen  und  dann  durch 
Tä  feminini  vertreten  ist  und  die  keinen  Pluralis  fractus  bil- 
den, vgl.  tubatun,  tubüna,  etc.  Dies  ist  die  gewöhnliche 
Behandlungsart  dieser  Wortklasse.  Haben  sie  aber  den  Plu- 
ralis fractus,  vgl.  s'afatun  pl.  s'ifahun,  bilden  sie  nur  ab- 
normer Weise  noch  einen  Plural  nach  Analogie  des  Pluralis 
sanus,  vgl.  zubatun  pl.  fr.,  zubän  plur.  san.  zubüna. 

Sana  tun  kommt  bisweilen  in  der  Form  von  hinun  vor, 
d.  h.  dafs  sin  i nun  und  seines  gleichen  bisweilen  das  Ja 
festhalten  und  die  Declination  auf  Nun  vorkommt,  vgl.  sini- 
nun,  nin,  nän.  Auch  "kann  man  dieser  Form  das  Tanvin 
nehmen,  doch  ist  dies  seltener  als  es  zu  lassen.  Man  ist 
uneins  über  die  durchgängige  Geltung  von  dieser  Form,  doch 
das  Richtige  ist,  dafs  sie  nicht  durchgängig  gilt,  sondern 
sich  auf  das  wirklich  Gehörte  beschränkt.  Vgl.  Die  Tradition: 
O  Gott,  setze  ihnen  Jahre,  wie  die  Jahre  des  Josef  nach 
einer  Lesart,     (sininän  kasinini). 

Vgl.  „Verschont  mich  mit  Nag',  denn  die  Jahre  in  dem- 
selben treiben  loses  Spiel  mit  uns  Alten,  und  haben  Unbärtige 
zu  Greisen  gemacht."     (saninahu). 

Dieser  Vers  beweist,  dafs  as-saninu  nach  al-hinu 
geht  mit  Festhaltung  des  Nun  trotz  der  Annexion. 

„Das  Nun  eines  Plural  und  des  ihm  Angeschlossenen 
setze  mit  Fath,  wenige  sprechen  es  mit  Kasr.  Das  Nun  des 
Duals  aber  und  seines  Anschlusses  behandelt  man  grade  um- 
gekehrt, merke  auf." 

Erkl.    Nun  Pluralis  steht  nur  selten  mit  Kasr  wie  im  Verse. 

Vgl.  „Wir  kennen  wohl  GVfar  und  die  Söhne  seines  Va- 
ters und  bekümmern  uns  nicht  um  die  Geringen  anderer 
Stämme."     (äharini). 

2 


]v;  Pas  FtexionaflUiigfl  und  Rexionsunfilhige. 

b'erner:  Vgl.  »Ißt  denn  »las  ganze  Loben  nur  Lagern 
und  Aufbruch]  Bchonl  es  nicht  meiner  und  stellt  mich  nicht 
sicher.*4 

..Was  wollen  denn  die  Dichter  von  mir,  da  ich  schon 
die  Markscheide  der  Vierzig  überschritten  habe."  (al-arbacini).*) 

Das  Kasr  des  Pluralis  ist  nicht  eine  anerkannte  Wort- 
Fonn,  wenn  das  auch  mancher  denkt.  Das  Dual-Nün  hat  recht- 

mäfsig  Kasr,  docli   ist  Fath  eine  anerkannte   Form. 

Vgl.  „Auf  zwei  schnellen  Schwingen  hat  sich  (der  Kata) 
eines  Abends  erhoben,  es  war  nur  ein  Augenblick  und  er 
verschwand."    (ala  ahwadijjaina). 

Der  natürliche  Sinn  des  Verf.  ist,  dafs  das  Nun  Dualis 
mit  Fath  sieh  wie  das  Nun  Pluralis  mit  Kasr  verhalte,  hin- 
sichtlich der  Seltenheit,  doch  ist  dies  nicht  so,  denn  Nun 
mit  Kasr  im  Plural  ist  abnorm,  Nun  mit  Fath  im  Dual  aber 
anerkannte  Wertform. 

Es  giebt  zwei  Meinungen  darüber,  ob  das  Fath  der 
Dualform  mit  Ja  speciell  zuerkannt  sei,  oder  ob  es  sowohl 
bei  ihr  als  der  Dual  form  auf  Alif  stattfindet,  der  natürliche 
Sinn  der  Worte  des  Verf.   wäre  das  zweite. 

Vgl.  „Ich  kenne  von  ihr  den  Hals  und  die  zwei  Augen, 
und  zwei  Nasenlöcher,  diedrazellen  gleichen."  (fainänä,  zabjanä). 

Man  sagt  selbst  dieser  Vers  sei  fingirt.  sodafs  man  sich 
nicht  darauf  berufen  könne. 

„Die  Worte,  welche  mit  Alif  und  Tä  (auf  ätun)  den 
Plural  bilden,  stehn  im  Genitiv  und  Aeeusativ  zugleich  mit 
Kasr." 

Erkl.  Nachdem  Verf.  die  Fälle,  in  welchen  Consonanten 
Vocale  vertreten  behandelt  hat,  geht  er  auf  die  Fälle  über, 
in  welchen  Vocale  Vocale  vertreten.  Das  sind  zwei  Ab- 
schnitte. 

1)  Pluralis  feminini  sanus  wie  muslimätun.  Der  Zusatz 
.,  sanus"  schliefst  den  Pluralis  fractus  aus,  nämlich  den,  in 
dem  die  Bildung  des  Singular   nicht  beibehalten  wird.    Verf. 


')  Nach  dem   Coimnentar  müfs  s'aarä'u   gelesen  worden. 


al-murab  al-mabni.  19 

meint  mit  seinem  Tä  und  Alif  die  Zusatz-Consonantcn,  wo- 
durch Fälle  wie  kudätun  ausgeschlossen  sind,  da  Alif  hier 
nicht  ein  Zusatz,  sondern  aus  Ja  übertragen  ist  vgl.  ursprüng- 
lich kudajatun;  ebenso  sind  Worte  wie  abjätun  ausge- 
schlossen, da  hier  Tä  radical  ist.  Gemeint  sind  die  Worte,  in 
deren  Plural  die  Endung  ätun  ein  Mittel  ist,  den  Plural  zu 
bezeichnen,  vgl.  hindätun.  Dies  schliefst  Worte  wie  ku- 
dätun und  abjätun  aus,  denn  beide  sind  Plurale,  die  ätun 
in  sich  haben,  doch  bezeichnen  sie  nicht  wie  unsere  Fälle 
durch  ätun  den  Plural,  sondern  die  Bezeichnung  des  Plural 
beruht  in  der  Form.  Durch  diese  Erörterung  wird  der  Ein- 
wurf abgewiesen,  den  man  mit  kudätun  und  abjätun  dem 
Verf.  machen  könnte.  Man  versteht  wohl,  dafs  es  für  Verf. 
nicht  nothwendig  war,  „als  Vermehrungsbuchstaben"  hinzuzu- 
fügen. Die  Regel  dieses  Plurals  ist,  dafs  er  mit  Damm  im 
Nominativ  und  mit  Kasr  im  Genitiv,  wie  auch  im  Accusativ, 
wo  Kasr  Fath  vertritt,  steht.  Einige  meinen,  dafs  er  im  Ac- 
cus itiv  undeclinirbar  sei,  doch  ist  dies  nichtssagend,  da  nichts 
sich  vorfindet,  was  die  Unflectirbarkeit  bewirken  könnte. 

„So  verhält  es  sich  auch  mit  'ülätu  und  demjenigen, 
welches  als  Nomen  proprium  gebraucht  wird,  wie  adricätun, 
in  ihm  wird  dies  auch  angenommen." 

Erkl.  }ülätu  geht  wie  Pluralis  fem.  sanus  und  steht  mit 
Damm  im  Nominativ,  mit  Kasr  im  Genitiv  und  Accusativ. 
Doch  ist's  nicht  ein  Pluralis  fem.  sanus,  sondern  ihm  ange- 
schlossen, da  es  keinen  wörtlichen  Singular  hat.  Ferner  be- 
handelt Verf.  den  Pluralis  fem.  sanus  oder  seinen  Anschlufs, 
die  man  als  Nomina  propria  setzet.  Vgl.  adricätun,  das  mit 
Kasr  im  Accusativ  steht,  wie  es  war,  bevor  es  als  Nomen 
proprium  gebraucht  ward.  Das  Tanvin  wird  ihm  nicht  genom- 
men, so  ist  wenigstens  die  richtige  Lehrweise,  doch  giebt  es 
deren  noch  zwei:  1)  Dafs  es  im  Nominativ  mit  Damm  steht, 
und  im  Genitiv  und  Accusativ  mit  Kasr,  doch  das  Tanvin  von 
ihm  weicht.  2)  Dafs  es  im  Nominativ  mit  Damm,  im  Genitiv 
und    Accusativ    aber  mit  Fath  steht,  ohne  Tanvin. 

Vgl.  „Ich  strebte  sie  zu  erschauen  von  Adrifät,  da  ihr 
Stamm  in  Jatrib  weilte,  eine  hohe  Aussicht  brachte  ihre 
Wohnung  nah." 

2* 


•jo  Das  Flexionsf&hige  and  Flexionsnnfähige. 

Adrifat  mit  verschiedenen   Lesarten. 

„Im  Genitiv  steht  mit  Fath  die  schwache  Declination, 
wenn  sie  nichl   in  Annexion  tritt,  oder  nach  al  folgt." 

Erkl.     Der   zweite    Abschnitt,    in   dein    ein    Vocal   einen 

anderen  vertritt,  ist  die  schwache  Declination.  Die  Kegel  ist, 
dafs  sie  im  Nominativ  mit  Damm,  im  Accusativ  und  Genitiv 
mit  Fath  steht.  Im  Genitiv  vertritt  das  Fath  Kasr,  wenn  das 
Wort  nicht  in  Annexion  tritt,  oder  nach  al  steht,  denn  dann 
wandelt  es  sieh  nach  der  starken  Declination  mit  den  drei 
Vocal en   ab. 

„Setze  für  Fülle  wie  jaf(aläni,  tad'ina  und  tas'alüna, 
das  Nun  als  Nominativ.  Seine  Wegnahme  ist  das  Merkmal 
für  die  G'asmirtc  und  die  Accusativform.  (Nash).  Vgl.  Du 
bist  nicht  eine  solche,  dafs  du  XTngereehtigkeit  erstreben 
möchtest."    (taküni,  tarümt). 

Erkl.  Nach  der  durch  Stellvertretung  gebildeten  Decli- 
nation der  Nomina,  handelt  Verf.  über  die  beim  Verbum 
durch  Stellvertretung  stattfindende  Declination.  Jafalani 
ist  das  Paradigma  für  i\cn  auf  äni  gebildeten  Dual, 
gleichviel,  ob  zu  Anfang  Ja  oder  Tä  steht.  Tad(ina  ist 
das  für  die  mit  Ja  gebildete  zweite  Person  fem.,  tas'alüna, 
das  für  den  durch  Wiiw  pluralis  gebildeten  Plural,  gleichviel  ob 
er  mit  Ja  oder  Tä  anfängt.  Diese  fünf  Fälle  stehn  im  No- 
minativ mit  Nun,  in  der  g'asmirten  und  der  Accusativform 
ohne  dasselbe.  Das  Nun  ist  somit  Merkmal  des  Nominativ, 
der  Wegfall  desselben,  aber  Zeichen  des  G'asm  und  des  Nasb, 
vgl.  Kur.  2,  22.  Und  wenn  ihr  es  nicht  thut,  ihr  werdet  es 
aber  nicht  thun,  so  wahrt  Euch  vor  dem  Feuer,     (tafalua). 

„Nenne  schwach  Nomina  wie  mustafä  und  murtaki, 
(der  zu  Edelthaten  sich  erhebt).  Beim  ersten  wird  die  ganze 
Declination  im  Sinne  behalten.  Dies  nennt  man  auch  die 
beschränkte  Declinationsweise.  (Maksiir).  Von  der  zweiten, 
der  defectiven  (Mankos),  ist  der  Accusativ  klar,  doch  der 
Nominativ  und   Genitiv  wird  nur  intendirt." 

Erkl.  Verf.  geht  auf  die  Declination  der  geschwächten 
Nomina  ein,  als  Beispiele  dazu  dienen  mustafä  und  mur- 
taki. Mustafä,  ist  Paradigma  für  die  Worte,  deren  letzter 
Radical    ein    feststehendes  Alif  mit   vorhergehendem   Fath   ist. 


al-murab  al-mabni.  21 

Murtaki  ist  ein  Beispiel  von  den  Worten,  deren  letzter 
Radical  ein  Ja  mit  vorhergehendem  Kasr  ist.  Beim  ersten, 
dem  Alif  Jnit  voraufgehendem  Fath  werden  alle  Declinations- 
vocale  snpponirt,  denn  es  ist  auf  Alif  beschränkt.  Das 
Beschränkte  (al-maksnr)  ist  nämlich  das  declinirbare  Nomen» 
dessen  letzter  Buchstabe  ein  feststehendes  Alif  ist.  Diese 
Definition  schliefst  zunächst  Verbalformen  wie  jardä  und  in- 
declinables  wie  da  aus.  Mit  dem  Alif  vermeidet  man  das 
Defective,  wie  al-kädi  und  der  Zusatz:  „das  Feststehende" 
schliefst  den  Nominativ  Dualis  aus:  denn  das  Dual -Alif  steht 
nicht  fest,  sondern  verwandelt  sich  im  Genitiv  und  Accusativ  in 
Ja.  —  Das  Defective  (al-manküs)  ist  das  declinirbare  Nomen, 
dessen  letzter  Stammbuchstabe  ein  feststehendes  Kasr  ist, 
wie  murtaki.  „Nomen"  schliefst  Verbalformen  wie  jarmi, 
„Declinirbares",  Indeclinables,  wie  alladi,  und  „mit  vorauf- 
gehendem Kasr"  das,  welchem  G'asm  voraufgeht,  wie  z.  B. 
zabjun,  ramjun,  aus;  denn  diese  sind  nach  der  starken  Decli- 
nation  sich  abwandelnde  geschwächte  Worte.  —  Die  Regel 
des  Defectiven  ist,  dafs  der  Accusativ  hervortritt,  vgl.  (däcija) 
Kur.  46,  30:  oh  mein  Volk  antwortet  dem  Rufer  Gottes. 
Der  Nominativ  und  Genitiv  aber  tritt  nicht  hervor,  weil  sie 
auf  dem  J  ä  zu  schwer  auszusprechen  sind.  Das  Zeichen  des 
Nominativ  in  al-kadi,  ist  ein  auf  dem  Ja  supponirtes  Damm, 
wie  im  Genitiv  ein  auf  Ja  supponirtes  Kasr.  Aus  dem  Er- 
wähnten heraus  kann  man  verstehen,  dafs  das  Nomen  nie  ein 
Wäw  mit  voraufgehendem  Damm  zum  Endconsonanten  hat, 
freilich  beim  Indeclinablen  kommt  das  vor,  vgl.  huwa,  doch 
nicht  beim  Declinablen,  die  6  Worte  ausgenommen,  vgl.  im 
Nominativ  abühu.  Die  Küfeuser  erlauben  dies  noch  an  zwei 
Stellen:  1)  Bei  der  Verbalform,  die  als  Nominalform  gesetzt 
wird,  vgl.  jadcu:  2)  Bei  fremden  Wörtern,  vgl.  samandu 
kamandu. 

„Diejenigen  Verbalformen,  deren  letzter  Radical  Alif, 
Wäw  oder  Ja  ist,  sind  als  geschwächte  bekannt." 

Erkl.  Verbalformen,  die  auf  Wäw  mit  voraufgehendem 
Damm,  auf  Ja  mit  voraufgehendem  Kasr,  auf  Alif  mit  vor- 
aufgehendem Fath  ausgehn,  vgl.  jagzü,  jarmi,  jahs'ä  nennt 
man  geschwächt.      (muctallun). 


22  Das  Unbestimmte  und  das  Bestimmte. 

„Auf  dem  Alif  intcndirc  alle  nicht  g'asmirten  Formen, 
mache  den  Accusativ  bei  Formen  wie  jad'u  und  jarmi  klar. 
Intcndirc  bei  ihnen  den  Nominativ,  und  wenn  du  das  G'asm 
setzest,  nimm  alle  drei  weg,  so  wirst  du  eine  feststehende 
Regel  erfüllen." 

Erkl.  Verf.  behandelt  hier  die  Beschaffenheit  der  De- 
clination  auf  dem  geschwächten  Verbum.  Auf  dem  Alif  wird 
Nominativ  und  Accusativ  supponirt.  Bei  zaidun  jahs'ä  ist 
Merkmal  des  Nominativ-  Zustandes  ein  auf  dem  Alif  (Ja  ver- 
tritt hier  nur  Alif)  supponirtes  Damm.  Bei  lan  jahs'ä  ist 
ein  auf  dem  Alif  supponirtes  Fath  Merkmal  des  Accusativ. 
Dagegen  ist  die  g'asmirte  Form  klar,  denn  der  letzte  Con- 
sonanl  wird  dann  weggenommen,  vgl.  jaljs'a.  „Mache  deut- 
lich den  Accusativ  von  Fällen  wie  jad(ü,  jarmi,  vgl.  jadfuwa, 
jarmija,  wo  auf  dem  letzten  Stammbuchstaben  Fath  klar 
hervortritt,  doch  intendire  den  Nominativ  in  ihnen,  vgl.  jad(ü, 
jarmi.  Zeichen  des  Nominativs  ist  ein  auf  Wäw  und  Ja  sup- 
ponirtes Damm.  ,.Nimm  weg  alle  drei  beim  G'asm,  d.  h. 
Alif,  Wäw  und  Ja,  vgl.  jagzu,  jahs'a,  jarmi.  Zeichen 
des  G'asm  ist  die  Wegnahme  der  drei  Consonanten  Alif, 
Wäw,  Ja.  —  Das  Resume  ist:  Der  Nominativ  wird  suppo- 
nirt auf  Alif,  Wäw,  Ja.  —  Das  G'asm  tritt  klar  hervor  bei 
allen  dreien  durch  ihre  Wegnahme,  der  Accusativ  ist  klar 
beim  Ja  und  Wäw,  wird  aber  im  Sinne  behalten  beim  Alif. 


III.     Das  Unbestimmte  und  das  Bestimmte. 

(an-näkira  al-ma'rifa). 

„Unbestimmt  ist  dasjenige  Wort,  welches  al  als  ein  auf 
die  Bedeutung  Einflufs  übendes  in  sich  aufnimmt,  oder  ein 
die  Stelle  vom  eben  Erwähnten  vertretendes." 

Erkl.  Das  Unbestimmte  ist  das,  welches  al  annimmt, 
das  in  ihm  die  Bestimmtheit  bewirkt,  oder  das,  welches  an 
die  Stelle  des  al  annehmenden  Wortes  tritt.  Diese  Erklärung 
schliefst  die  Worte  aus*  welche  das,  die  Bestimmtheit  nicht  bewir- 


an-oakira  al-marifa.  23 

kende  al,  annehmen.  Wenn  z.  B.  ein  Eigenname  wie  cabbäsun 
das  al  annimmt,  bewirkt  dies  nicht  bei  ihm  die  Bestimmtheit, 
denn  'abbäsun  ist  bestimmt,  bevor  al  davortritt.  Als  Bei- 
spiel von  dem,  das  die  Stelle  eines  al  annehmenden  Wortes 
vertritt,  diene  du  in  der  Bedeutung  Inhaber.  Du  Inhaber, 
ist  ein  Unbestimmtes,  zwar  nimmt  es  al  nicht  an,  aber  es 
vertritt  ein  al  annehmendes  sähibun. 

„Das  anders  als  dies  beschaffen  ist,  ist  Bestimmtes,  vgl. 
hum  Sie,  du  dieser,  Hind,  ibni  mein  Sohn,  al-gulämu 
der  Diener  und  alladi    welcher." 

Erkl.  Das  Nicht -Unbestimmte  ist  das  Bestimmte,  dies 
zerfällt  in  6  Abschnitte:  1)  Pronomen  personale.  2)  Das 
Nomen  Demonstrativum.  3)  Das  Nomen  proprium.  4)  Das 
mit  al  Versehene.  5)  Das  Conjunctivnomen.  (>)  Das,  was 
einem  von  diesen  annectirt  wird.     Vgl.  ibni   mein  Sohn. 

„Das  sich  auf  ein  Abwesendes  oder  Gegenwärtiges  be- 
ziehende wie  anta  du,  huwa  er,  benenne  als  Pronomen." 

Erkl.  Das  auf  einen  Abwesenden  sich  beziehende  ist 
Pronomen;  vgl.  huwa,  ebenso  das  sich  auf  einen  Gegen- 
wärtigen beziehende.  Das  letztere  zerfällt  in  zwei  Theile: 
1)  Die  angeredete  zweite  Person,  wie  anta,  oder:  2)  Die  re- 
dende Person,  wie  anä  ich,  nahnu  wir. 

„Das  verbundne  Pronomen  (Suffix)  ist  dasjenige,  womit 
man  nie  anfängt  und  was  mit  illä  in  ungebundner  Rede  sich 
nicht  verbindet.  So  wie  das  Ja  und  Käf  im  Satz  (ibni 
akramaka)  „Mein  Sohn  hat  dich  geehrt"'  und  das  Ja  und 
Ha  in  „f  ordre  von  ihm  was  er  besitzet."  (salihi  mä  malaka). 

Erkl.  Das  hervortretende  Pronomen  zerfällt  in  das  Ge- 
trennte und  Verbundene.  Das  Verbundene  ist  dasjenige,  mit 
dem  man  nie  anfängt,  vgl.  akramaka.  Auch  kommt  es 
nicht  nach  illä  in  der  freien  ungebundenen  Rede  (Prosa) 
vor,  sondern  nur  abnormer   Weise  in  der  Poesie. 

Vgl.  „Ich  nehme  meine  Zuflucht  zum  Herrn  des  Thro- 
nes vor  einer  Schaar,  die  an  mir  gefrevelt.  Ich  habe  Nie- 
mand zum  Helfer  als  ihn."     (illähu). 

Vgl.  „Ich  mache  mir  nichts  daraus,  wenn  Du  meine  Haus- 
genossin wirst,  dafs  keine  andere  aufser  Dir,  mir  nahe  kommt." 
(illäki). 


•_>.{  Das  Unbestimmte  und  das  Bestimmte. 

„Allen  Pronominibus  ist  die  Unfleetirbarkeit  nothwendig, 
und  die  Form  dos  im  Genitiv  stehenden  ist  wie  die  des  im 
Aeeusativ   stehenden." 

Erkl.  Alle  Pronomina  sind  indeclinable,  da  sie  der  Par- 
tikel in  der  Festigkeit  gleichen.  Deshalb  stehn  sie  weder  im 
Diminutiv,  noch  im  Dual,  noch  im  Plural.  Steht  einmal  fest, 
dafs  sie  indeclinable  sind,  so  giebt  es  solche,  die  gleich  sind 
im  Genitiv  und  Aeeusativ  wie  jedes  Pronomen  Accusativi 
und  Genitivi,  das  verbunden  wird.  Vgl.  ka  in  akramtuka 
als  Aeeusativ,  in  bika  als  Genitiv,  wie  auch  solche,  in  de- 
nen Nominativ,  Genitiv  und  Aeeusativ  gleich  sind,  wie  z.  B. 
nä.     Hierüber  handelt  der  folgende  Vers. 

„Zum  Nominativ,  Aeeusativ  und  Genitiv  eignet  sich  nä, 
vgl.  in  erkennen  uns  an,  (binä),  denn  fürwahr  (innanä,)  wir 
haben   erlangt   (nilnä)   die   Gaben." 

Erkl.  Das  Wort  nä  steht  im  Nominativ  in  nilnä,  im 
Aeeusativ  in  innanä,  im  Genitiv  in  binä.  So  steht  auch 
Ja  in  idribi  im  Nominativ,  in  akramani  im  Aeeusativ, 
in  bi  im  Genitiv.  Ebenso  auch  hum,  vgl.  hiini  kä°itnüna, 
akramtuhum.  Iah  um.  Doch  erwähnt  Verf.  diese  beiden 
letzteren  nicht  mit  nä,  weil  nä  in  allen  3  Fällen  in  derselben 
Bedeutung  und  als  verbundenes  Pronomen  (Suffix)  auftritt. 
Ja  hingegen  zwar  in  allen  drei  Fällen  Suffix  ist  doch  nicht 
in  derselben  Bedeutung,  vgl.  in  idribi  ist  es  die  zweite  Person, 
in  akramani  die  erste.  Endlieh  hum  in  allen  drei  Fäl- 
len zwar  dieselbe  Bedeutung  hat,  doch  steht  es  im  Nominativ 
als  ein  getrenntes  Pronomen  und  in  den  andern  Fällen  als 
Suffix. 

„Alif,  Wäw  und  Nun  werden  zur  Bezeichnung  der  drit- 
ten und  anderer  Personen  gebraucht,  vgl.  kämä  und  iclamä." 

Erkl.  Alif,  Wäw  und  Nun  gehören  zu  den  Suffixen 
des  Nominativs,  für  die  dritte  und  die  zweite  Person.  —  Der 
Verf.  hat  sich  nicht  gut  ausgedrückt,  denn  „das  andere"  um- 
fafst  die  zweite  und  erste,  doch  dienen  die  drei  Buchstaben 
durchaus  nicht  zur  Bezeichnung  der  ersten  Person,  sondern 
nur  für  die  der  zweiten  und  dritten. 

„Zu  den  Pronominibus  Nominativi  gehört  das  Verbor- 
gene, vgl.  if(al,  uwäfik,  nagtabit,  tas'kuru." 


an-nükira  al-ma'rifa.  25 

Erkl.  Das  Pronomen  zerfällt  in  Verborgenes  und  Her- 
vortretendes, das  Verborgene  wieder  in  das  notwendiger  und 
erlaubterweise  Verborgene.  Das  letztere  ist  dasjenige,  an 
dessen  Stelle  das  Hervortretende  stehen  kann.  Das  erstere 
hingegen  ist  dasjenige,  an  dessen  Stelle  das  Hervortretende 
nicht  stehen  kann.  Vier  Stellen  erwähnt  Verf.,  an  denen 
die  \  erbergung  nothwendig  ist.  1)  Der  Imperatif  2.  Pers. 
Sing.,  vgl.  if(al  seil.  anta.  Dies  Pronomen  ist  nothwendig 
verborgen,  da  das  Hervortretende  seine  Stelle  nicht  einneh- 
men kann;  man  sagt  nicht,  ifcal  zaidun.  Sagt  man  if(al 
anta,  ist  das  Pronomen  anta  die  Bestätigung  des  in  iffal 
verborgenen  Pronomen,  aber  nicht  Subject;  da  ifcal  seiner 
richtigerweise  entbehren  kann.  Steht  aber  der  Imperativ 
im  Singularis  Feminini,  oder  im  Dual,  oder  im  Plural,  tritt 
das  Pronomen  hervor.  2)  Das  Imperfectum,  dessen  Anfangs- 
buchstabe Hamz  ist,  vgl.  uwäfik  sei.  anä.  Sagt  man  uwä- 
fik anä,  ist  anä  nur  Bestätigung  des  verborgenen  Pronomen. 
3)  Das  Imperfectum,  dessen  Anfangsbuchstabe  Nun  ist.  — 
Vgl.  nagtabit  sei.  nahnu.  4)  Das  Imperfectum,  dessen  An- 
fangsbuchstabe das  Tä  der  zweiten  pers.  sing.  masc.  ist,  vgl. 
tas'kuru.  In  allen  andereren  Fällen  Imperfecti  tritt  das 
Pronomen  hervor.  —  Dies  sind  die  Fälle,  in  denen  nothwen- 
dig das  Pronomen  verborgen  wird. 

Ein  Beispiel,  in  dem  die  Verbergung  möglicher  Weise 
stattfindet,  ist  zaidun  jakumu  sei.  huwa.  Hier  kann  das 
sichtbare  Pronomen  seine  Stelle  einnehmen,  vgl.  zaidun  ja- 
kumu abuhu.  Dies  findet  statt  bei  jedem  Verbum,  das  an 
eine  dritte  Person  masc.  oder  fem.  angelehnt  wird,  vgl.  Hin- 
dun takümu,  oder  an  das  ihm  in  der  Bedeutung  entspre- 
chende, wie  zaidun  kä^imun  sei.  huwa. 

„anä,  huwa,  anta,  kann  im  Nominativ  und  in  der 
Trennung  stehn.     Die  Abzweigungen  sind  nicht  ungewifs." 

Erkl.  Das  hervortretende  Pronomen,  welches  Verf.  jetzt 
behandelt,  ist  Suffix  oder  getrennt.  Das  Suffix  steht,  wie 
oben  gezeigt  ist,  im  Nominativ,  Accusativ  und  Genitiv,  das 
Getrennte  steht  im  Nominativ  und  Accusativ,  doch  nie  im 
Genitiv.  Vom  Getrennten,  im  Nominativ  stehenden  giebt  es 
12  Formen:  anä,  1.  prs.  sing,  nahnu,  1.  prs.  plur. ,  oder 
plur.  majestaticus ;  anta  2.  prs.  sing,   msc,  anti  2.  prs.  sing. 


26  I  >m  Unbestiuuule  und  das  Bestimmte. 

fem.,  antumä  2.  }>rs.  dual,  com.,  au  tum  2.  prs.  plur.  msc, 
antun na  2.  pro.  plur.  fem.,  huwa  3.  prs.  msc.  sing.,  hija 
:).  pro.  fem.  Bing.,  humä  2.  prs.  dual.  com.  huin  3.  prs.  plur. 
msc.,  Ininna   3.  prs.  plur.  fem. 

..Das  aecusativc  in  der  Trennung  stehende  Pronomen 
ist  ijjäja.     Seine  Abzweigungen  lassen  keinen  Zweifel." 

Erkl.  Die  accusativen  getrennten  Pronomina  sind  der 
Zahl   nach   12: 

ijjäja  l.prs.  sing.,  ijjänä  l.prs.  plur.,  oder  Plur.  majestaticus: 
ijjäka  2.  prs.   sing,  msc,  ijjäki  2.  prs.  sing,  fem.: 

ijjäkumä  2.  prs.  dual,  com.; 
ijjäkum  2.  prs.  plur.  msc.  ijjakunna  2.  prs.  plur.  fem; 
ijjähu  3.  prs.  sing,  msc,  ijjähä  3.  prs.  sing,  fem.; 

ijjahumä  3.  prs.  dual,  com.; 
ijjahum  3.  prs.  plur.  msc.  ijjähunna  2.  prs.  plur.  fem. 

„Bei  freier  Wahl  kommt  das  Getrennte  nicht  vor,  wenn 
möglicherweise  das  »Suffix  stehn  kann." 

Erkl.  In  keiner  Stelle,  in  der  man  das  Suffix  setzen 
kann,  darf  man  davon  zum  getrennten  Pronomen  abweichen. 
Die  Fälle  ausgenommen,  welche  Verf.  erwähnen  wird.  Für 
akramtuka  kann  man  nicht  sagen  akramtu  ijjäka,  da 
man  hier  das  Suffix  setzen  und  akramtuka  sagen  kann. 
Vgl.  das  Wort  des  Propheten  zu  Ibnu-s-Sajjäd,  wenn  er  es 
ist  ( jakunhu)  wird  dir  nicht  Macht  über  ihn  verliehen  wer- 
den, wenn  er  es  aber  nicht  ist,  so  ist  es  für  dich  nicht  gut, 
ihn  zu  tüdten.  —  Ferner  das  Wort  des  Propheten  zur  f  A'is'a. 
Nimm  dich  in  Acht  du  kleine  rothe,  dafs  du  es  seist  (takü- 
niha).  Ist  es  nicht  möglich,  das  Suffix  zu  setzen,  ist  aus- 
schliefslich  nur  das  Getrennte  möglich.  Vgl.  O  du,  dich 
habe  ich  geehrt,  (ijjäka  akramtu).  Das  Pronomen  kommt  in 
der  Poesie  auch  getrennt  vor,  trotz  der  Möglichkeit,  es  als 
Suffix  zu  setzen. 

Vgl.  „Beim  Auferwecker,  dem  Erben  der  Todten,  da  hat 
die  Erde  sie  aufgenommen  für  ewige  Zeiten."  (daminat  ijjahum). 

„Setze  als  Suffix,  oder  getrennt  ha  in  salnlhi  und  bei 

dem,  was  ihm  ähnlich  ist.     Bei  kuntuhu  ist  die  Streitfrage 

63.    überliefert,    so  auch  bei   hiltanihi.     (Du  hast   mich  für  ihn 


an-näkira  al-ma'rifa.  27 

gehalten).    Ich  ziehe  vor,  es  als  Suffix,  ein  anderer  aber,  es 
in  Trennung  zu  setzen." 

Erkl.  Diese  beiden  Verse  behandeln  die  Fälle,  in  de- 
nen man  das  Pronomen  getrennt  setzen  kann,  wiewohl  es  als 
ein  Suffix  stehen  könnte.  Salnihi  ist  ein  Beispiel  von  den 
Verben,  die  zwei  Objecte  regieren,  von  denen  das  zweite 
nicht  ursprünglich  ein  Aussage -Wort  (Habar)  ist,  [wie  die 
Verba  cordis  ursprünglich  ein  Anfangs- Wort  (Mubtada5)  und 
ein  Habar  regieren]  und  beide  Pronomina  sind,  vgl.  ad- 
dirhama  salnihi,  hier  kann  hi  als  Suffix  aber  auch  getrennt 
stehen,  vgl.  salni  ijjähu.  Der  natürliche  Sinn  des  Verf.  ist, 
dafs  sowohl  die  Verbindung  als  die  Trennung  hier  auf  ganz 
gleiche  Weise  stattfinden  kann,  so  ist  auch  die  Ansicht  der 
meisten  Grammatiker.  Doch  der  natürliche  Sinn  beim  Siba- 
waihi  ist,  dafs  das  Suffix  nothwendig  sei ;  die  Trennung  dagegen 
nur  in  der  Poesie  vorkommt.  —  Wenn  das  Habar  von  käna 
und  seiner  Verwandten  ein  Pronomen  ist.  ist  die  Verbindung 
und  Trennung  möglich,  doch  streitet  man,  was  in  beiden 
Fällen  vorzuziehn.  Verf.  zieht  die  Verbindung  vor,  vgl. 
kuntuhu,  Sibawaihi  hingegen  die  Trennung  kuntu 
ijjähu.  Verf.  zieht  so  auch  die  Verbindung  bei  Fällen  wie 
hiltanihi  vor,  d.  h.  bei  jedem  Verbum,  das  zwei  Objecto 
regiert,  von  denen  das  zweite  ein  Habar  ist,  und  dessen  beide 
Objecte  Pronomina  sind.  Sibawaihis  Lehrweise  ist,  dafs  das 
Gewählte  ebenfalls  die  Trennung  sei,  vgl.  hiltani  ijjähu. 
Sibawaihis  Lehrweise  ist  gewichtiger,  denn  so  kommen  diese 
Fälle  häufig  in  der  arabischen  Sprache  vor,  wie  Sibawaihi 
berichtet,  und  er  hat  unmittelbar  mit  ihnen  verkehrt. 
Vgl.  Wenn  Hadäm  redet,  so  haltet  sie  für  wahrhaft,  denn 
die   rechte  Rede  ist  das,  Avas  Hadäm  geredet,     (saddikühä). 

„Stelle  das  Speciellere  beim  Suffix  vorauf,  doch  bei  der 
Trennung  stelle  voran,  was  du  willst." 

Erkl.  Das  Pronomen  der  ersten  Person  ist  specieller, 
als  das  der  zweiten,  und  das  der  zweiten  ist  specieller,  als 
das  der  dritten.  Kommen  zwei  Pronomina  zusammen,  die 
im  Accusativ  stehn  und  von  denen  das  eine  specieller  als 
das  andere  ist,  so  ist,  wenn  sie  beide  Suffixa  sind,  die  Vor- 
anstellung des  Specielleren  nothwendig.     Vgl.    a'taitukahu, 


28  1  >iis  Unbestimmte  und  chis  Bestimmte. 

a'taitanihi,  aber  man  sagt  nicht  mit  der  Voraufstellung  des 
Suffix  3.  prs,  a'taituhüka  und  a'taitahüni.  Zwar  erlauben 
dies  einige.  Hierher  gehören  die  fremdartigen  Ausdrücke, 
die  [bnu-1-Atir,  vom  cUtmän  überliefert;  „die  Lüge  liefs 
sie  mich  (arähumni)  für  einen  Satan  ansehn".  Ist  aber  eins 
der  Pronomina  getrennt,  so  kann  man  wählen,  ob  man  das 
Bpeciellere  voraussetzen  will  oder  nicht:  vgl.  ad-dirhama 
a'taituka  ijjahu  und  a(taituhu  ijjaka.  —  Die  Worte  des 
\  crl.  sind  aber  nicht  unbeschränkt  zu  fassen,  denn  das  we- 
niger specielle  kann  dann  nur  in  der  Trennung  voraufstehn, 
wenn  keine  Unklarheit  zu  befürchten  ist.  Wo  man  eine  sol- 
che fürchtet,  ist  die  Voranstellung  nicht  gestattet,  vgl.  zai- 
dun  a'taituka  ijjahu.  Hier  ist  die  Voranstellung  nicht 
möglich,  man  sagt  nicht  actaituhu  ijjaka,  da  man  dann 
nicht  weifs,  ob  Zaid  der  Genommene  oder  der  Nehmende  ist. 

„Bei  der  Einheit  der  Rangordnung  setze  die  Trennung 
nothwendig.  Bisweilen  erlaubt  die  dritte  Person  die  Ver- 
bindung." 

Erkl.  Kommen  zwei  Pronomina  zusammen,  die  beide 
im  Accusativ  und  in  derselben  Rangordnung  stehn,  d.  h. 
sind  sie  beide  der  ersten,  zweiten  oder  dritten  Person,  ist  es 
nothwendig,  eins  von  ihnen  getrennt  zu  setzen,  vgl.  a(taitani 
ij  j  aj  a  u.  s.  f.  Sind  aber  beides  Pronomina  der  dritten  Per- 
son und  ihre  Wertform  verschieden,  werden  sie  beide  auch 
verbunden,  vgl.  actaituhumahu.  Das  bezeichnet  Verf.  mit 
dem  Vers  in  der  Käfija. 

Vgl.  ,3ei  irgend  einer  Verschiedenheit  und  bei  Fällen, 
wie  die  Erde  hat  sie  aufgenommen,  hat  der  Verszwang  Not- 
wendigkeit erfordert."     (daminat  ijjahumu-1-ardu). 

Dieser  Vers  wird  oft  in  manchen  Handschriften  hier  in 
die  Alfijja  gestellt,  doch  gehört  er  nicht  dazu.  \  erf.  meint 
mit  dem  Beispiel:  ,.dic  Erde  hat  sie  aufgenommen",  dafs 
Fälle,  in  denen  das  Pronomen  getrennt  steht,  während  die 
Verbindung  desselben  nothwendig  wäre,  durch  den  Verszwang 
hervorgerufen  seien/' 

„Vor  dem  Ja  1.  prs.  setze  das  Nun  der  Abwehr  noth- 
wendig. laisi  kommt  bisweilen  im  Verse  vor." 


an-nakira  al-mai-ifa.  29 

Erkl.  Wird  das  Ja  1.  prs.  mit  dem  Vcrbum  verbunden, 
hängt  sich  ihm  nothwendig  das  Nun  an,  welches  das  Nun 
der  Abwehr  heifst,  da  es  das  Verbiun  vor  dem  Kasr  schützt. 
vgl.  akramani.   Bisweilen  fällt  es  abnormer  Weise  bei  laisa  weg. 

Vgl.  ..Ich  habe  mein  Volk  geschätzt  als  unendliche 
Menge,  da  die  Edlen  aufser  mir   geschwunden  sind."    (laisi). 

Beim  Verbum  der  Verwunderung  nach  der  Form  af(ala 
giebts  Meinungsverschiedenheit  ob  das  Nun  der  Abwehr  not- 
wendig ist.  Vgl.  Wie  bedürftig  bin  ich  der  Gnade  Gottes  (ma 
afkarani  und  afkari),  doch  das  richtige  ist,  dafs  es  noth- 
wendig  sei. 

„Laitani  ist  gewöhnlich,  laiti  dagegen  selten,  bei  lacalla 
verhält  es  sich  umgekehrt,  frei  steht  die  Wahl  bei  den  übri- 
gen. Beim  Verszwang  haben  manche  von  den  Früheren 
minni  und  canni  ohne  Tas'did  gesetzt." 

Erkl.  Verf.  behandelt  die  Regel  des  Nun  der  Abwehr 
bei  den  Partikeln.  Bei  laita  wird  es  nur  selten  weggelassen. 
Vgl.  Wie  der  Wunsch  des  G'äbir,  da  er  sprach:  möchte  ich  ihn 
doch  treffen  und  dengröfstenTheil  meines  Vermögens  vergeuden. 

Gewöhnlich  ist  im  Arabischen  das  Nun  bei  laita  zu 
setzen,  vgl.  Kur.  4,  75.  O  wäre  ich  doch  unter  ihnen  (lai- 
tani).  Umgekehrt  von  laita  verhält  es  sich  mit  lacalla.  Das 
Richtige  ist  die  Wegnahme  des  Nim,  vgl.  Kur,  40,  38  die 
Worte  des  Pharao:  „Vielleicht  (la(alli)  werde  ich  die  Mittel- 
stufen ersteigen."     Selten  ist  die  Setzung   des  Nun. 

Vgl.  Ich  sprach,  leiht  mir  ein  Beil  (eine  Feile)  vielleicht, 
dafs  ich  damit  aushöhle  ein  Grab  (eine  Schneide)  für  ein 
glänzendes,  berühmtes  (Schwerdt). 

Bei  den  Verwandten  von  laita  und  lacalla  hat  man 
freie  Wahl.  So  sagt  man  inni  und  innani,  anni  und  an- 
nani,  ka'anni  und  ka'annani,  läkinni  und  läkinnani. 
Bei  min  und  (an  ist  das  Nun  der  Abwehr  notlvwendig,  nur 
abnormer  Weise  kommen  sie  ohne  dasselbe  vor. 

Vgl.  ,,0  du,  der  du  fragst,  nach  ihnen  und  nach  mir, 
((ani)  ich  gehöre  nicht  zu  Kais,  und  Kais  nicht  zu  mir  (mini)." 

„Für  ladunni  ist  selten  Laduni,  und  bei  kadni  und 
katni  genügt  bisweilen  die  Form  ohne  Nun." 

Erkl.  Fein  ist  ladunni  mit  dem  Nun,  vgl.  Kur.  18,  75. 
Schon   hast  du  von   mir  Entschuldigung   erreicht.     Selten  ist 


30  Her  Eigenname. 

die  Wegnahme  des  Nun,  wie  es  in  einer  anderen  Lesart  vor- 
kommt. Häufig  steht  bei  kad  und  kat  das  Nun,  vgl.  kadni 
und  katni.  Selten  ist  die  Wegnahme  desselben,  vgl.  kadi  und 
kati  mein  Genüge.     Beides  findet  sich  im  Vers. 

Vgl.  Es  genügt  mir  die  Hülfe  der  beiden  Hubaib,  genug 
der  Imam  ist  nicht  karg  und  kein  Ketzer,  (kadni ja  min  nasri- 
1-ljubaibaini  kadi). 


IV.    Der  Eigenname. 

,.Ein  Name,  welcher  das  schlechthin  Genannte  als  Indi- 
viduum setzt,  ist  sein  Eigenname  wie  Gacfar,  Hirnik,  Ka- 
ran,  cAdan,  Lähik,   S'adkam,  Haila,  Wäs'ik." 

Erkl.  Der  Eigenname  ist  der  Name,  welcher  das  schlecht- 
hin, (d.  i.  das  ohne  beschränkende  Beziehung  auf  die  erste, 
zweite  und  dritte  Person)  Genannte  individualisirt.  Der  Gat- 
tungsname umfafst  das  Unbestimmte  und  das  Bestimmte. 
Der  Ausdruck  „der  das  Genannte  mdividualisirt",  ist  ein  spe- 
eifischer  Unterschied,  der  das  Unbestimmte  ausschliefst.  — 
Der  zweite  Zusatz  „ohne  beschränkende  Beziehung"  schliefst 
die  übrigen  Bestimmworte  (Determinativa) ,  wie  die  Prono- 
mina aus.  da  diese  als  Individuum  zwar  setzen,  jedoch  mit 
der  beschränkenden  Beziehung  auf  die  erste .  zweite  und 
dritte  Person.  Verf.  führt  dann  Eigennamen  von  menschlichen 
und  anderen  Wesen  an,  um  aufmerksam  zu  machen,  dafs 
mit  Eigennamen  vernünftige  und  unvernünftige  bekannte  We- 
sen benannt  werden.  GVfar  ist  Eigenname  eines  Mannes, 
Hirnik,  der  einer  arabischen  Dichterin,  der  Schwester  des  Ta- 
rafa  Ibnu-l-f  Abd  der  Mutter  nach.  Karan,  Name  eines  Stam- 
mes, cAdan,  der  eines  Orts,  Lähik  (die  Erreieherin),  der  einer 
Stute,  S'adkam  (weitschenklich),  der  eines  Kameelhengstes, 
Haila,  der  eines  Schafes.  Wäs'ik  (der  schnell  gehorchende), 
der  eines  Hundes. 

„Der  Eigenname  kommt  vor  als  Name,  Zuname  und 
Beiname,  setze  den  letzteren  nach,  wenn  er  mit  einem  anderen 
in  Verbindung  steht." 

Erkl.  Der  Eigenname  zerfällt  in  drei  Klassen:  1)  den 
Namen,    2)  den  Zunamen,    3)  den    Beinamen.    —    Name  ist 


al-'silam.  31 

hier  derjenige,  welcher  weder  Zuname  noch  Beiname  ist, 
vgl.  zakl.  Zuname  ist  derjenige,  dessen  Anfang  abun  oder 
ummun  bildet.  Beiname  ist  derjenige,  der  auf  Lob  oder 
Tadel  hindeutet,  vgl.  Schmuck  der  Gläubigen,  oder  Kameel- 
Nase  (zainu-l-cäbidin,  anfu-n-näkati).  Der  Beiname  mufs 
nachstehn,  wenn  er  mit  einem  Xamen  zusammensteht,  wie 
Zaid,  die  Kameel-Nase.  Die  Yoranstellung  desselben  ist  nicht 
möglieh  aufser  selten. 

Vgl.  „Die  Nachricht,  dafs  der  Inhaber  des  Hundes 
(Amru.  der  beste  von  ihnen  an  persönlicher  Würde,  in  Batn 
S'irjan  (liegt),  um  ihn  herum  heult  der  Wolf." 

Nach  dem  natürlichen  Sinn  des  Verf,  wäre  die  Nach- 
stellung des  Beinamen  nöthig,  wenn  er  mit  einem  andern,  d.  i. 
dem  Namen  und  Zunamen,  zusammensteht,  doch  mufs  er  nur 
nothwendig  dem  Namen  nachgestellt  werden.  Steht  der  Bei- 
name mit  dem  Zunamen  zusammen,  so  hat  man  die  Wahl, 
welches  von  beiden  man  voranstellen  will.  —  In  einigen  Ma- 
nuscripten  tritt  daher  für  den  zweiten  Halbvers  „und  setze 
den  Beinamen  nach,  wenn  er  den  Namen  begleitet."  Dies 
ist  besser,  weil  es  von  dem  Einwurf  frei  ist,  den  man  hier- 
gegen machen  kann.  Denn  es  ist  eine  bestimmte  Erklärung, 
dafs  die  Nachstellung  des  Beinamens  nur  beim  Zusammen- 
stofs  mit  dem  Namen  nöthig  ist,  woraus  man  schliefsen  kann 
dafs  es  beim  Zusammentreffen  mit  dem  Zunamen  nicht  nö- 
thig sei.  Hätte  Verf.  anstatt  siwähu  gesagt  siwähä,  würde 
man  nichts  dagegen  sagen  können,  da  die  restitutio  gewesen 
wäre,  ,.aufser  dem  Zunamen"  und  das  aufser  dem  Zunamen 
ist  der  Name. 

„Sind  beides  EinzelbegrifFe ,  stelle  sie  bestimmt  in 
Annexion,  wo  nicht,  lasse  als  Apposition  das  Nachstehende 
folgen." 

Erkl.  Kommt  der  Name  und  der  Beiname  zusammen, 
sind  sie  entweder  beide  Einzelbegriffe,  oder  beide  zusammen- 
gesetzte, oder  der  Name  ist  zusammengesetzt  und  der  Bei- 
name ein  Einzelbegriff,  oder  umgekehrt.  Sind  beide  Einzel- 
begriffe, lehrt  die  Schule  von  Basra  die  Annexion  als  noth- 
wendig. vgl.  sa(idu.  di,  da  kurzin.  Die  Küfenser  erlauben 
die  Apposition,  vgl.  sacidun  kurzun.  sacidin  kurz  in,  sa(i- 


32  De  Eigenname. 

dän  kurz  an.  Sacid,  ein  Schnappsack,  [hnen  stimmt  Verf. 
in  andern  Büchern  bei.  Sind  sie  nicht  beide  Einzelbegriffe, 
sondern  beide  zusammengesetzte,  oder  ein  zusammengesetzter 
und  ein  Einzelbegriff,  oder  ein  Einzelbegriff  und  ein  zusammen- 
gesetzter, ist  die  »Stellung  als  Apposition  nothwendig,  man  .setzt 
das  zweite  als  Apposition  des  Ersten.  —  Auch  ist  der  Abbruch 
zum  Nominativ  und  zum  Accusativ  möglich,  zum  Xom.  mit  Ver- 
schweigung des  Anfangswortes  d.  i.  huwa.  zum  Acc.  mit 
\  erschweigung  eines  Verbum  d.  i.  a'ni.  Man  bricht  vom  Ac- 
cusativ zum  Nominativ  und  vom  Nominativ  zum  Accusativ. 
vom  Genitiv  zum  Nominativ  und  zum  Accusativ  ab,  vgl.  hadä 
zaidun  anfa-n-näkati  seil.  acni,  ra'aitu  zaidän  anfu- 
D-nakati,  seil.  huwa.  endlich  marartu  bizaidin  anfu, 
fa-n-näkati. 

..Die  Namen  sind  übertragen  wie  Fadl,  Asad  oder  im- 
provisirt  wie  Sucad  und  Udad;  ferner  auch  Sätze,  oder  durch 
Mischung  Zusammengesetztes.  Letzteres  wird  declinirt,  wenn 
es  nicht  auf  waihi  endet.  Verbreitet  ist  unter  den  Eigen- 
namen das  Annectirte.   wie  cAbdu-s'amsin  und  Abü-kuhafa." 

Die  Eigennamen  zerfallen  in  improvisirte,  das  sind  die, 
welche  bevor  sie  als  Eigenname  auftreten,  nicht  von  etwas 
anderem  gebraucht  wurden,  vgl.  Su'äd,  Udad  und  übertragene, 
nämlich  die,  welche,  bevor  sie  als  Eigennamen  auftraten,  in 
Gebrauch  kamen.  Sie  können  übertragen  sein  entweder  von 
einem  Eigenschaftswort,  vgl.  härit,  oder  einem  Masdar,  vgl. 
Fadl,  oder  einem  Gattungsnamen,  vgl.  asad.  Diese  sind 
declinubar.  —  Der  Eigenname  kann  ferner  Uebertragung 
von  einem  Satze  sein,  dann  gilt  die  liege],  dafs  er  unverän- 
dert gesetzt  wird.  vgl.  kama  zaidun  und  zaidun  kä-'imun 
als  Eigenname.  Dieser  Fall  gehört  zu  den  zusammengesetz- 
ten Eigennamen.  Hierher  gehört  auch  das  durch  Mischung 
Zusammengesetzte,  vgl.  ba'labakku  und  ma'dikariba, 
endlich  siba waihi.  Endet  das  aus  Mischung  Zusammenge- 
setzte nicht  auf  waihi,  ist  es  declinirbar.  Daraus  geht  her- 
vor, dafs.  wenn  es  mit  waihi  schliefst,  es  nicht  declinirt  wird, 
sondern  indeclinable  ist.  Die  declinirbaren  Eigennamen  die- 
ser Art  gehn  nach  der  schwachen  Declination,  auch  kann 
man  sie  indeclinable  auf  Fath  setzen,  vgl.  barlabakka  in 
allen  drei  Fällen.    Auch  kann  man  sie  als  zwei  in  Annexion 


al-'alam.  33 

stehende  Worte  decliniren,  hadru,  ri,  ra  mautin.  Sibawaihi 
steht  indeclinable  auf  Kasr.  Einige  erlauben  bei  ihm  die  schwa- 
che Declination.  —  Hierher  gehören  auch  die  durch  An- 
nexion zusammengesetzten  Eigennamen  wie  fabdu  s'amsin 
und  abü  kuhäfata  mit  vollständiger  Declination  auf  dem  an- 
nectirten  ersten  Wort.  Die  vom  Verf.  angeführten  Beispiele 
ergeben  im  ersten  Theil  eine  Declination  mit  Vocalen,  vgl. 
cabdun  und  mit  Consonanten,  vgl.  abü,  im  zweiten  Theil 
eine  starke  Declination,  vgl.  s'amsin  und  eine  schwache 
vgl.  kuhäfatu. 

,,Man  setzt  für  manche  Gattungen,  Eigennamen  gleich 
den  Eigennamen  von  Personen  der  Form  nach,  das  ist  allge- 
mein. Hierhergehört  auch  ummu  cirjatin  für  den  Scorpion, 
und  ebenso  tu(älatun  für  den  Fuchs.  Ihm  ähnlich  ist  bar- 
ratu  für  al-mabarratu  und  fag'äri  für  al-fag'ratu." 

Erkl.  Der  Eigenname  zerfällt  in  zwei  Theile,  den  Ei- 
gennamen der  Person,  und  den  Eigennamen  der  Gattung. 
Der  Eigenname  der  Person  Int  zwei  Regeln,  eine  ideelle 
nämlich  die,  dafs  damit  Jemand  in  seiner  Individualität  be- 
zeichnet wird,  vgl.  zaidun  und  eine  formelle,  nämlich  die, 
dafs  das  Häl  (das  Zustandswort)  nach  ihm  eintreten  kann, 
ferner  die  Unmöglichkeit,  es  nach  der  starken  Declination  zu 
flectiren,  wenn  ein  anderer  Umstand  zu  dem,  dafs  es  Eigen- 
name ist,  noch  hinzu  kommt,  vgl.  hadä  ahm a du  (ha da  tritt 
hier  herzu)  endlich  die  Unmöglichkeit  al  davorzusetzen. 

Der  Eigenname  einer  Gattung  ist  wie  der  Eigenname 
einer  Person  in  seiner  formellen  Regel,  hadä  usämatu 
mukbilän.  Man  giebt  ihm  nicht  die  erste  Declination,  kann 
einen  Zustand  nach  ihm  setzen  und  al  tritt  nie  davor.  Die 
ideelle  Regel  des  Eigennamen  der  Gattung  ist  gleich  der 
Regel  des  Indeterminirten  in  der  Hinsicht,  dafs  es  nicht  spe- 
ciell  Einen  in  seiner  Individualität  bezeichnet,  denn  von  je- 
dem Löwen  gilt  der  Name  Usäma  Tapferer  etc.  Der  Eigen- 
name der  Gattungen  wird  von  körperlichen  Dingen  gebraucht, 
wie  obige  Beispiele  zeigen,  aber  auch  von  Begriffen. 


34  r>*is  Domonstrativum. 

V.     Das  Demonstrativum. 

(Ismu-l-IsYua). 

..Mit  da  weise  hin  auf  einen  Singularis  Masculini.  Auf 
di,  dih,  ti,  tä,  beschränke  dich  zur  Bezeichnung  des  Fe- 
mininum." 

Erkl.  Auf  einen  Sing.  Masc.  wird  mit  da  hingewiesen, 
Die  Schule  von  Basra  hält  das  Alif  für  zum  Wort  gehörig, 
die  von  Küfa  aber  für  einen  Servilbuchstaben.  Auf  das  Femi- 
ninum weißt  man  hin  durch  di  und  dih,  mit  ti,  tä  und 
dihi  mit  Kasr  furtivum  unter  dem  Ha  und  dem  voll  auszu- 
sprechenden, dann  durch  tibi  mit  ruhendem  Ha  wie  auch  mit 
dem  Kasr  unter  demselben,  das  sowohl  als  furtiv,  als  auch 
voll  auszusprechen  ist.  ferner  mit  dati. 

„dani,  täni  wird  gebraucht  für  den  Dual  im  Nomina- 
tiv, in  anderen  Fällen  gebrauche  daini,  taini,  dann  erfüllst 
du   die  Regel." 

Erkl.  Dual.  Masc.  ist  im  Nominativ  dani,  im  Gen.  und 
Acc.  daini.   Dual.  Feminini  im  Nom.  täni,  im    Gen.  taini. 

..-Tilä  ist  das  Hinweisungsnomen  auf  den  Plural  in  allen 
Fällen.  Es  mit  Madda  zu  setzen,  ist  vorzüglicher  ((ülä:)i). 
Bei  der  Entfernung  sprich  es  mit  Käf,  als  Buchstaben  ohne 
das  Läm,  oder  mit  demselben.  Das  Läm  ist  nicht  erlaubt 
wenn  du  Ha  voraufsetzest."' 

Erkl.  Das  Demonstrativ  für  den  Pluralis  Masc.  und 
Fem.  ist  'ülä.  Das  Erfordernifs  dieses  Wortes  ist,  dafs  man 
es  als  Demonstrativ  für  das  Vernünftige  sowohl,  als  das  Un- 
vernünftige gebraucht.  Gewöhnlicher  aber  gebraucht  man 
es  beim  Vernünftigen.     Ein  Beispiel  vom  Gegentheil  ist: 

•     Vgl.    „Tadle  die  Lagerstätten  nach  dem  Lager  in  Liwä 
und  das  Leben  nach  jenen  Tagen.'-    (bacda  5ülä?ika-l-ajjämi). 

^ülä  hat  zwei  Wortformen:  1)  Die  Form  mit  Madda  'ülä^i, 
das  ist  die  Form  der  Hig'äziten,  sie  kommt  im  Ivurän  vor. 
2)  Die  kurze,  sie  ist  die  Form  der  Tamimiten.  —  Das,  wor- 
auf man  hinweist,  hat  zwei  Stufen,  die  Nähe  und  die  Ferne. 
Die  bisher  behandelten  Formen  gebraucht  man  bei  der  Hin- 


Isnni-1-  Is'ära.  35 

Weisung  auf  etwas  nahes,  will  man  dagegen  das  Ferne  mit 
dem  Demonstrativ  bezeichnen,  setzt  man  Käf  dazu,  vgl.  däka, 
oder  Käf  und  Lara,  vgl.  dälika.  Käf  ist  die  Partikel  der 
Anrede  und  hat  hier  keine  Stelle  in  der  syntaktischen  An- 
ordnung, darüber  ist  kein  Streit.  Geht  aber  die  Partikel  der 
Erregung,  nämlich  ha,  dem  Demonstrativ  vorauf,  steht 
K  äf  allein. 

Vgl.  „Ich  sah,  dafs  Arme  sowohl  mich  kennen  als  auch 
die  Leute  jenes  weitgespannten  Zeltes."     (hädäka). 

Hier  darf  man  nicht  hä dälika  sagen.  Der  natürliche 
Sinn  der  Worte  des  Verf.  ist,  dafs  man  für  das,  worauf  man 
hinweist,  nur  zwei  Stufen,  die  Nähe  und  die  Ferne  habe, 
wie  wir  auch  erörtert  haben.  Doch  nach  der  Ansicht  der 
Mehrzahl  giebt  es  drei  Stufen. 

1)  Die  Nähe,  daraufweist  man  hin  mit  da  und  di,  ohne 
Läm  und  ohne  Käf. 

2)  Das  in  der  Mitte  Stehende,  hierauf  weist  man  mit  der 
Form  hin,  in  welcher  Käf  allein  steht,  däka. 

3)  Der  in  der  Ferne,  hierauf  weist  man  hin  durch  die 
Form  mit  Läm  und  Käf,  vgl.  dälika. 

„hunä  und  hähunä  ist  das  Demonstrativ  für  das  dem 
Orte  nach  Nahe,  verbinde  damit  Käf  bei  der  Hinweisung  in 
die  Ferne.  Dann  sind  auch  tamma  oder  hannä,  oder  hu- 
nälika, oder  hinnä   hierfür  Demonstrativa." 

Erkl.  Mit  hunä  weist  man  auf  den  nahen  Ort  hin,  man 
setzt  noch  hä  der  Aufmei'ksammachung  davor,  vgl.  hähunä. 
Auf  den  Fernen  deutet  man  nach  der  Ansicht  des  Verf.  durch 
hunäka,  hunälika  und  hinnä  hin,  sowie  mit  tamma  und 
tammata.  Nach  anderer  Ansicht  ist  hunälika  das  Demon- 
strativ für  das  in  der  Mitte  Stehende  und  hinnä  für  das  Ferne 


VI.     Das  Conjunctiv -Nomen. 

(al-Mausül). 

„Das  Mausül  der  Nomina  ist  alladi,  Femininum  allati. 
Das  Ja  setze  im  Dual  nicht,  sondern  dem  ihm  vorhergehenden 

3* 


36  Da*  Conjonctiv-Nomen. 

Buchstaben  schliefse  das  Zeichen  des  Dual  an  (d.  i.  dem 
Dal).  Das  Nun  zu  tas'diren,  ist  kein  Fehler.  Auch  das  Nun 
von  daini  und  taini  wird  tas'dirt,  womit  eine  Stellvertre- 
tung beabsichtigt  wird." 

Erkl.  Das  Mausül  zerlallt  in  das  Nominale  und  das 
Partikelartige.  Der  Partikelartigen ,  welche  Verf.  nicht  er- 
wähnt, giebt  es  Fünf. 

1)  an,  dies  wird  mit  einem  Verbum  verbunden,  das  sich 
flectiren  läfst,  im  Perfectum,  Imperfectum  und  Imperativ.  — 
Steht  nach  ihm  ein  nicht  (vollständig)  flectirbares  Verbum, 
wie  Kur.  53,  40,  dafs  nichts  dem  Menschen  gehört,  aufser 
was  er  erstrebt  (an  laisa),  ferner  Kur.  7,  184  und  dafs  es 
möglich  ist,  dafs  ihr  Lebensende  nahe  ist  (an  casä),  so  ist 
es  ein  aus  dem   schweren  an  na  erleichtertes. 

2)  an  na  wird  verbunden  mit  seinem  Nomen  und  seinem 
(Attribut)  Habar.  Vgl.  Kur.  29,  50.  Genügt  euch  nicht, 
dafs  wir  fürwahr  herabsandten  (anna  anzalnä).  —  Das  aus 
dem  schweren  anna  erleichterte  an  wird  mit  seinem  Nomen 
und  Prädicat  zwar  verbunden,  doch  ist  sein  Nomen  wegge- 
nommen und  das  des  Schweren  wird  gesetzt. 

3)  kai  steht  mit  dem  Verbum  Imperfecta  Ich  kam  zu 
dir,  damit  du  ehrest  den  Zaid  (kai  tukrima). 

4)  mä,  das  Masdar  ur.d  Zarfartige  (eine  Zeit  oder  Ort 
ausdrückende),  vgl.  mä  dumta  muddata  dawämika.  Das 
nicht  Zarfartige  ist  wie  cag'ibtu  minima  darabta  zaidän.  — 
Dies  wird  mit  dem  Perfectum  und  Imperfectum  verbunden. 
Vgl.  darum,  dafs  sie  den  Tag  des  Gerichts  vergafsen  (bimä 
nasu«).  Auch  steht  mä  mit  einem  Nominal-Satz,  doch  ist  das 
selten.  —  Das  Masdar-  und  Zarfartige  mä  wird  gewöhnlich 
mit  dem  Perfectum,  oder  dem  durch  Läm  negirten  Imperfec- 
tum verbunden,  selten  steht  es  mit  einem  Imperfectum,  das 
nicht  durch  L  am  negirt  ist. 

Vgl.  „Ich  schweife  herum,  so  lange  ich  will,  dann  kehre 
ich  zu  meinem  Hause  zurück,  dessen  Besitzerin  eine  läs- 
sige ist."     (utawwifu  mä  utawwifu). 

• 

5)  lau  wird  mit  Perfectum  und  Imperfectum  verbunden. 
Verf.  spricht  von  dem  Nominal -Mausül,  und  hütet  sich  vor 
dem    Partikel- Mausül,     die    die    erwähnten    Fünf    sind,     und 


al-niaustil.  37 

die  man  daran  erkennt,    daft  man  das  Masdar  an  ihre  Stelle 
setzen  kann. 

Die  Nominal-Conjunction  ist  alladi  Mase.  Sing.,  allati 
Fem.  Sing.,  setzt  man  sie  in  Dual,  läfst  man  das  Ja  wegfal- 
len und  es  tritt  an  seine  Stelle  Alif  im  Nominativ,  vgl.  al- 
ladäni,  allatäni  und  Ja  im  Gen.  und  Acc,  vgl.  alladaini, 
allataini.  Wenn  man  will,  setzt  man  das  Nun  wegen  des 
ausgefallenen  Ja  -mit  Tas'did,  vgl.  alladänni,  allatanni. 
Vgl.  Kur.  4,  20.  Diejenigen  von  Euch,  die  es  begehen.  Auch 
ist  das  Tas'did  bei  der  Form  mit  Ja  möglich  nach  der  Schule 
von  Küfa,  vgl.  alladainni,  allatainni,  vgl.  Kur.  41,  29, 
oh  Herr,  lafs  uns  die  sehn,  welche  (alladainni).  Dieses 
Tas'did  kann  auch  bei  dem  Demonstrativ  da  und  tä  stehn, 
vgl.  dänni,  tänni,  wie  auch  beider  Form  mit  Ja,  dainni, 
tainni  nach  der  Schule  von  Küfa.  Mit  dem  Tas'did  will 
man  eine  Stellvertretung  vom  weggenommenen  Alif  bezwecken, 
wie  bei  alladi  und  allati  gesagt  worden  ist. 

„Der  Plural  von  alladi  ist  aPulä  und  alladina  für  alle 
drei  Casus,  manche  sprechen  den  Nominativ  mit  Waw.  — 
Auf  allati  und  allä?i  wird  allati  in  Plural  gesetzt  und 
allä'i  kommt  im  seltenen  Fällen  wie  alladina  vor." 

Erkl.  Plur.  Masc.  ist  aPulä  ganz  allgemein,  gleichviel 
ob  es  vernünftige  Wesen  bezeichnet  oder  nicht.  Vgl.  Es 
kamen  zu  mir  die,  welche  thaten  (aPulä).  —  Bisweilen  wird 
aPulä  auch  für  Pluralis  Feminini  gebraucht,  vgl.  den  Vers, 
in  dem  beide  Fälle  vorkommen.  —  (Der  Tod)  wird  aufrei- 
ben die,  welche  sich  panzern  auf  solchen  (Rossen),  welche 
du  siehst  am  Tage  des  Schreckens,  wie  die  vorausziehende 
Weihe.  —  Für  den  Pluralis  Masculini  des  Vernünftigen  sagt 
man  alladina  im  Nominativ,  Genitiv  und  Accusativ.  Einige 
Araber,  nämlich  die  Hudaiiiten  sagen  alladüna  mit  dem 
Waw  im  Nominativ. 

Vgl.  „Wir  sind  die,  welche  (alladüna)  am  Morgen,  am 
Tage  von  Nuhail  kamen  zu  einem  gewaltigen  Angriff." 

Plur.  Fem.  ist  allati  und  alliVi  mit  Wegnahme  des  Ja. 
Auch  ist  die  Setzung  des  Ja  erlaubt,  so  allati  und  alhVi, 
bisweilen  kommt  alladi  in  der  Bedeutung  von  alladina  vor. 


38  Das  Conjunctiv-  Nomen. 

Vgl.  „Und  nicht  sind  unsere  Väter,  die  ihren  Schoofs 
zur  Wiege  uns  gebettet,  wohlthätiger  als  er."     (allati). 

„man,  mä  und  al  kommen  dem  Erwähnten  gleich,  so 
ist  auch  du  beim  Stamme  der  TViten  bekannt.  Wie  allati 
ist  bei  ihnen  auch  da  tu,  und  an  die  Stelle  von  allati  tritt 
dawätu." 

Erkl.  man,  mä  und  al  sind  dem  Erwähnten  darin  gleich, 
dafs  sie  eine  Form  haben  für  Masc.  Fem.  Dual  und  Flur. 
Meistens  wird  mix  von  Unvernünftigen  gebraucht,  aber  auch 
bisweilen  von  Vernünftigen,  vgl.  Kur.  4,  3.  Heirathet  was 
(mä)  von  den  Frauen  Euch  gefällt.  Ferner,  wie  man  sagt, 
Preis  dem  (mä),  der  Euch  uns  dienstbar  gemacht  hat,  und 
Preis  dem  (mä),  dessen  Lob  der  Donner  verkündet.  Umge- 
kehrt wird  man  meist  von  Vernünftigen  gebraucht,  bisweilen 
auch  von  anderen.  Kur.  24,  44,  dazu  gehört  was  (man)  auf 
allen  Vieren  geht. 

Vgl.  „Ich  weinte  zu  einem  Kata-Schwarm,  als  er  bei  mir 
vorüberzog,  und  Leute  wie  ich,  haben  wohl  Ursach  zum 
weinen.  O  Kata-Schwarm  ist  nicht  einer,  der  (man)  mir 
seine  Schwingen  leiht,  vielleicht  dafs  ich  fliege  zu  dem,  den 
ich  liebe." 

Das  al  steht  bei  Vernünftigen  und  anderen.  Man  ist 
über  dies  Wort  uneins.  Einige  sagen,  es  sei  ein  Nominal- 
Mausül  und  dies  ist  das  Richtige;  andere,  es  sei  ein  Partikel- 
Mausul;  andere,  es  sei  eine  Determinativ -Partikel  und  habe 
gar  nichts  Conjunctionartiges  an  sich. 

man  und  mä  sind,  wenn  sie  nicht  masdarartig  sind,  an- 
erkannter Weise  zwTei  Nomina.  Das  masdarartige  mä  gilt 
richtiger  Weise  für  eine  Partikel,  al-Ahfas*  hält  es  für  ein 
Nomen. 

Die  Gebrauchsweise  der  Tanten  bei  du  ist,  dafs  sie  du 
als  eine  Conjunction  für  Vernünftiges  und  Unvernünftiges 
halten.  Am  gewöhnlichsten  gebraucht  man  es  in  einer  Form 
für  Masc.  Fem.  Sing.  Dual,  und  Plur.  Manche  sagen  im 
Fem.  Sing,  dätu  im  Plur.  Fem.  dawätu,  auch  setzen  es  ei- 
nige in  Dual  und  Plur.,  vgl.  dawä,  dawüa  im  Nominativ,  da- 
wai  und  dawi,  im  Gen.  und  Acc.  ferner  dawätä,  im  Nom. 
dawätai,  Gen.  und  Acc.  Dual.  Fem.,  ferner   dawätu  Plur. 


al  -  mausül.  39 

indeclinable.  Der  b'ailj  Bahä'u-d-Din  Ibn  Nahhäs  sagt,  seine 
Declination  sei  wie  die  Declination  des  Plur.  Fem.  sanus. 
Gewöhnlich  aber  gilt  von  der  Conjunction  du,  dafs  sie  in- 
declinable sei.  Einige  flectiren  sie  mit  Wäw  im  Nom.,  mit 
Alif  im  Acc.  und  mit  Ja  im  Gen.,  so  dafs  die  Form  dieses 
du  dem  du,  das  die  Bedeutung  von  sähib  hat,  gleich  kommt. 
—  So  wird  der  pag.  11  angeführte  Vers  auf  beide  Arten 
überliefert  (min  du  und  min  di).  da  tu  ist  nach  dem  clas- 
sischen  Gebrauch  indeclinable  auf  dem  Damm,  im  Nom. 
Acc.  und  Gen.  wie  dawätu.  Einige  decliniren  es  wie  mus- 
imätun,  im   Nom.  mit  Damm,  im  Gen.  und  Acc.  mit  Kasr. 

„Wie  mä  ist  da  nach  dem  mä  der  Frage,  oder  dem 
man,  wenn  es  nicht  des  grammatischen  Einflusses  beraubt 
wird." 

Erkl.  da  wird  von  den  übrigen  Demonstrativen  als 
Conjunction  gebraucht,  es  hat  wie  mä  nur  eine  Form  für 
Masc.  Fem.  Sing.  Dual,  und  Plur.  Um  da  als  Conjunction 
zu  brauchen  wird  bedingt,  dafs  ihm  mä  oder  man  der  Frage 
voraufgeht,  vgl.  man  da  g'ä^aka;  man,  ein  Fragewort,  ist 
in  diesem  Satze  ein  Anfangswort  (MubtadaJ).  da  ist  Con- 
junction im  Sinne  von  all  ad  i,  dies  ist  Habar  (Aussagewort) 
von  man  und  gä3aka  die  Sila  (,  Verbindungssatz)  zur  Con- 
junction. Die  restitutio  man  alladi  gä'aka,  ebenso  vgl.  mä 
da  fa'alta;  mä  ist  Mubtada5,  da  Conjunction  und  dies  ist  Ha- 
bar von  mä,  fa(alta  ist  die  Sila.  Das  zurückkehrende  Pro- 
nomen (der  cä5id)  ist  weggenommen,  restituirt  wäre  es  mä 
da  fValtahu.  man  und  mä  kann  mit  da  aber  auch  als  ein 
Wort  zur  Frage  gesetzt  werden.  Bei  mädä  (indaka  ist 
mädä  Mubtada3  gleich  ajju  s'aPin  und  (indaka  sein  Ha- 
bar, d  ä  ist  hier  seines  grammatischen  Einflusses  beraubt,  denn 
es  ist  ein  Theil  eines  Wortes.  Das  ganze  mädä  ist  ein 
Fragewort. 

„Alle  Mausül,  nach  denen  eine  Sila  nothwendig  steht, 
umfassen  in  sich  ein  entsprechendes  Pronomen." 

Erkl.  Alle  Mausül,  seien  sie  partikel-  oder  nominalar- 
tig, müssen  eine  Sila  nach  sich  haben,  die  ihre  Bedeutung 
specialisirt.  Die  Sila  eines  Nominal- Mausül  mufs  ein  dem 
Mausül   entsprechendes  Pronomen  umfassen,    sowohl  in  Hin- 


J()  l>as  Conjunctiv-Nomen. 

sieht  des  Numerus  als  des  Genus,  vgl.  g'ä'ani-lladi  da- 
rabtuhu  etc.  Bisweilen  kann  das  Mausül  der  Form  nach 
ein  Sing.  Mast-,  sein,  seinem  Sinne  aber  nach  ein  Dual  oder 
Plur.  Dann  kann  man  es  entweder  der  Form  nach  oder 
dem  Sinn;'  nach  betrachten,  so  sagt  man  acgabani  man 
kainii  und  man  kamürv  nach  Mafsgabe  dessen,  was  man  be- 
zeichnen will. 

„Ein  Satz,  oder  ein  dem  Satz  ähnliches  wird  als  Sila 
dem  Mausül  beigegeben.  Vgl.  Wer  bei  mir  ist,  ist  der,  des- 
sen Sohn  verpflegt  wird."     (man  (indi-lladi-bnuhu  kufila). 

Erkl.  Die  Sila  eines  Mausül  darf  nur  ein  Satz  oder  ein 
Satzähnliches,  d.  i.  ein  Ort  und  Zeitbezeichnung  (Zarf)  oder 
eine  Praeposition  mit  ihrem  Anhang  (G'är  wa  Mag'rür)  sein. 
Dies  gilt  von  der  Sila,  die  nicht  die  von  al  ist,  deren  Kegel 
später  folgt.  Für  einen  Mausül-Satz  werden  drei  Bedingun- 
gen gestellt.  1)  Es  mufs  ein  Aussage-Satz,  2)  er  mufs  frei 
vom  Verbuni  admirandi,  und  o)  keiner  Rede  vor  ihm  be- 
dürftig sein.  —  Aussage-Satz  schliefst  die  anderen,  wie  den 
Forderungs-  und  den  Wunsch-Satz  aus,  so  ist  nicht  ein  Satz 
wie  g'ä'ani-lladi-dribhu  erlaubt,  wiewohl  al-KistVi  dies 
meint,  noch  ein  Satz  wie  g'ä?ani-lladi  laitahu  kä'imun. 
Gegen  die  Ansicht  des  His'äm.  —  Nach  der  zweiten  Bedin- 
gung ist  der  Admirativ-Satz  ausgeschlossen,  so  ist  nicht  ein 
Satz  möglich  wie  g'a'ani-lladi  ma  ahsanahu,  Avenn  wir  ihn 
auch  als  Aussage -Satz  annehmen.  Die  dritte  Bedingung 
schliefst  Sätze  aus  wie  g'ä^ani-lladi  lakinnahu  kä'imun. 
Denn  dieser  Satz  verlangt  noch  einen  anderen  vor  sich,  vgl. 
ma  ka(ada  zaidun  lakinnahu  kä?imun.  Bei  dem  Zarf  und 
dem  G'är  wa  Mag'rür  wird  bedingt,  dafs  sie  beide  vollstän- 
dig sind,  d.  i.  dafs  in  der  Verbindung  ein  Sinn  liegt,  vgl. 
gVani-lladi  cindaka  und  g'ä5ani-lladi  fi-1-baiti.  Das 
Agens  in  beiden  ist  ein  nothwendig  weggenommenes  Verbum, 
seine  restitutio  g\Va-lladi-stakarra  cindaka.  Sind  sie 
nicht  vollständig,  ist  die  Verbindung  derselben  mit  dem  Mau- 
sül nicht  möglich,  weder  g'ä?a-lladi  bika*),  noch  g'ä'a- 
lladi-1-jauma.  Es  kam  der  heute. 


°)  Sätze  wie  g'ä'a-lladi  bika  haben  für  den  Araber  keinen  Sinn, 
da  sie  keinen  Agens  in  sich  haben,  bika  steht  virtuell  im  Accusativ; 
wenn  nun   der  G'är  wa  Mag'rür  ein  Accusativ  ist,  haben  wir  kein  Agens. 


al-mauAiil.  41 

„Eine  reine  Sila  ist  die  Sila  von  al,  selten  ist  die  Sila 
von  al  ein  flectirtes  Verbum." 

Erkl.  al  steht  nur  mit  einer  reinen  Sila  in  anderen 
Büchern  sagt  Verf.,  dafs  er  unter  einer  reinen  Sila  ein  Fä('il 
(Participium  activi),  oder  ein  Maffül  (Participium  Passivi) 
oder  ein  gewöhnliches  Adjectiv  verstehe.  Das  umfafst  nicht 
Fälle  wie  al-kuras'i  und  al-afdalu.  Darüber,  dafs  al  vor 
ein  gewöhnliches  Adjectiv  als  vor  ein  Verbundenes  (mausüla) 
tritt,  giebt's  verschiedene  Ansichten.  Üngewifs  ist  die  Wahl 
des  S'aih  Abu -1 -Hasan  Ibn  (Usfür  in  dieser  Streitfrage^ 
einmal  hält  er  es  für  ein  Verbundenes  (mausüla)  und  ein  an- 
dermal verneint  er  es.  Abnorm  ist  die  Verbindung  des  al 
mit    einem   Verbum  Imperfecti. 

Vgl.  Du  bist  kein  Schiedsrichter,  mit  dessen  Urtheil  man 
zufrieden  wäre  (alturdä),  weder  der  vom  edlen  Stamm  nach 
der  Mann  des  klugen  Raths  und  der  Streitkunde. 

Die  meisten  Basrenser  erlauben  dies  nur  in  der  Poesie, 
Verf.  läfst  dies  aber  nach  einem  anderen  Buche  auch  in  der 
freien  Rede  zu.  Bisweilen  kommt  es  abnormer  Weise  beim 
Nominal-Satz  und  dem  (Zarf)  vor. 

Vgl.  „Zu  den  Leuten  gehören  sie,  von  denen  der  Ge- 
sandte Gottes  ist,  ihm  haben  sich  die  Nacken  der  Söhne 
Macaddi's  unterworfen."   (minal-kaumi  ar-rasülu-llahi  minhum). 

Vgl.  „Wer  nicht  aufhört  zu  danken  für  das,  was  er  hat, 
der   ist  würdig  eines  wohlhäbigen  Lebens."    (^alä-l-ma^hu). 

„ajjun  ist  wie  mä,  es  wird  declinirt,  so  lange  es  nicht 
annectirt  wird  und  der  Anfang  seiner  Sila  ein  Pronomen  ist, 
das  Aveggenommen  worden." 

ajjun  ist  wie  mä  darin,  dafs  es  nur  eine  Form  für  Masc. 
Fem.  Sing.  Dual  und  Plur.  hat.     Es  giebt  bei  ajjun  vier  Fälle. 

1)  Dafs  es  annectirt  und  der  Anfang  der  Sila  erwähnt 
wird  j  uc  g'i  b  u  n  i  a  j  j  u  h  u  m  h  u  w  a  k  ä'i  m  u  n. 

2)  Dafs  es  nicht  annectirt,  doch  der  Anfang  seiner  Sila 
nicht  erwähnt  wird  j  ufg'i  b  u  n  i  aj  j  u n  k o?i  m  u  n. 

'6)  Dafs  es  nicht  annectirt  und  doch  der  Anfang  seiner 
Sila  erwähnt  werde  ju(g'ibuni  ajjun  huwa  kä'imun. 

In  diesen  drei  Fällen  ist  es  mit  den  drei  Vocalen  declinirt. 

4)  Dafs  es  annectirt,  aber  der  Anfang  seiner  Sila  Aveg- 
genommen wird  ju'g'ibuni    ajjuhum    ka'imun.     In  diesem 


42  Das  Conjunctiv-Nomcn. 

Fall  steht  es  indecliuable  auf  Damm,  vgl.  Kur.  19,  70.  Dann 
wollen  wir  herausholen  von  jeder  Seite  den,  der  von  ihnen 
am  meisten  gegen  Gott  gefrevelt,     (ajjuhum  as'addu). 

Vgl.  ,,Wenn  du  triffst  die  Sühne  Mäliks  grüfse  den,  der 
von  ihnen  sehr^trefflich  ist."    (ala  ajjuhum  afdalu). 

Die  Versworte  umfassen  die  drei  ersten  Fälle,  schliefsen 
aber  den  vierten  Fall  aus. 

„Einige  flectiren  ajjun  allgemein,  und  in  dieser  Weg- 
nahme richten  sich  auch  andere  Worte  nach  ajjun  im  Fall, 
dafs  man  einen  Verbindungssatz  zu  lang  findet,  doch  ist  er 
nicht  zu  lang,  so  ist  die  Wegnahme  selten.  Man  verweigert 
selbst,  dafs  (das  Pronomen)  weggenommen  werde,  wenn  sich 
das  Uebrige  zu  einem  vollständigen  Verbindungssatz  eignet. 
Die  Wegnahme  zeigt  sich  bei  ihnen  häufig,  wenn  ein  ver- 
bundenes sich  zuriickbeziehendes  Pronomen  ('ä'id)  durch  ein 
Verbum  oder  Eigenschaftswort  (vgl.  man  narg'ü  jahab)  im 
Accusativ  steht." 

Erkl.  Einige  Araber  decliniren  ajjun  allgemein  mit 
drei  Casus,  d.  h.  auch  wenn  es  annectirt  wird  und  der  An- 
fang seiner  Sila  wegfällt,  vgl.  ju(gibuni  ajjuhum  ka?imun, 
rafaitu  ajjahum  kä'imun,  marartu  bi'ajjihim  kä-'imun.  Danach 
werden  auch  die  beiden  oben  erwähnten  Citate  verschieden 
gelesen.  In  den  Fällen,  wo  das  auf  das  Mausul  sich  zu- 
rückbeziehende Pronomen  d.  i.  der  'a^id  wegfällt,  kann  derselbe 
im  Nominativ,  oder  in  einem  anderen  Casus  stehn.  Steht 
der  cä°id  im  Nominativ,  fällt  er  nicht  weg,  aufser  wenn  er 
als  Mubtada5  auftritt  und  sein  Habar  ein  Singular  ist.  Man 
sagt  nicht  g'ä^a-lladäni  käma,  sondern  kämä,  so  auch 
g'ä'a-lladäni  duribä,  (kämä  und  duribä  haben  im 
Alif  einen  'Ä?id,  während  käma  und  duribä  indecli- 
nable  sind,  — )  weil  in  kämä  der  cä?id  als  activ-subjeet, 
und  in  duribä  als  passiv-subjeet  im  Nominativ  steht.  —  Das 
Mubtada5  (der  Sila)  fällt  bei  ajjun  weg,  auch  wenn  die  Sila 
nicht  lang  ist,  vgl.  jucgibuni  ajjuhum  kä?imun.  Doch 
wird  der  Anfang  der  Sila  nicht  bei  anderen  als  ajjun  ge- 
nommen, aufser  wenn  die  Sila  lang  ist,  vgl.  g'ä-'a-lladi 
huwa  däribun  zaidän.  Hier  kann  huwa  wegfallen.  — 
So  sagt  man  auch,  ich  gehöre  nicht  zu  dem,  der  dir  sagt  übles, 


4 

« 
m 


al- mausul.  43 

(vgl.  mä  anä  billadi  ka?ilun  laka  sü3än).  Ist  aber  die  Sila 
nicht  lang,  ist  die  Wegnahme  des  cä?id  selten,  wiewohl 
dies  die  Küfenser  als  regelrecht  erlauben,  vgl.  g'ä-'a-lladi 
kä'imun,  ursprünglich  g'ä-'a-lladi  huwa  kä°imun,  so  Kur.  b', 
155.  „Zur  Vervollständigung  dessen,  welches  das  Beste."  So 
erklären  sie  auch  in  la  sijjamä  zaidun  das  mä  als  Mau- 
sul und  zaid  als  Habar  eines  weggenommenen  Mubtada*  gleich 
la  sijja-lladi  huwa  zaidun,  es  giebt  keine  Gleichheit  mit 
dem,  was  Zaid  ist.  Der  ^id,  der  hier  Mubtada^  wäre,  ist 
notwendigerweise  weggefallen.  Dies  wäre  somit  eine  Stelle, 
wo  nothwendig  bei  einem  anderen  als  ajjun  der  Anfang  der 
Sila  weggenommen  wird,  während  die  Sila  nicht  lang  ist 
und  das  sei  regelrecht  und  nicht  abnorm. 

Die  Bedingung  für  die  Wegnahme  des  Anfangs  der  Sila 
ist,  dafs  das  ihm  Folgende  nicht  geeignet  ist,  eine  Sila  zu 
bilden,  wie  wenn  nach  ihm  ein  Satz  oder  ein  vollständiger 
Zarf,  oder  ein  G'är  wa  Mag'rür  folgt,  vgl,  1)  g'a'a-lladi 
huwa  abühu  muntalikun,  2)  g'ä^a-lladi  huwa  cindaka 
3)  g'ä?a-lladi  huwa  fi-d-däri.  —  Hier  darf  man  huwa  nicht 
weglassen,  denn  die  Rede  danach  giebt  einen  vollständigen 
Sinn  und  man  weifs  nicht,  ob  etwas  von  ihm  weggenommen 
ist  oder  nicht,  so  sind  auch  die  übrigen  Beispiele,  ohne  Unter- 
schied zwischen  ajjun  und  den  übrigen.  —  Diese  Regel  be- 
schränkt sich  nicht  auf  das  Pronomen  allein,  wenn  es  Mubtada1 
ist,  sondern  das  Feststehende  ist,  dafs,  Avenn  das  Folgende 
die  Wegnahme  oder  Nichtwegnahme  ertrüge,  die  Wegnahme 
des  ^id  nicht  erlaubt  ist.  Dies  findet  z.  B.  statt,  wenn  in 
der  Sila  ein  anderes  Pronomen,  als  das  weggenommene  sich 
befindet,  was  auf  das  Mausul  zurückbezogen  werden  könnte, 
vgl.  g'a?a-lladi  darabtuhu  fi  därihi.  Hier  kann  man  das 
ha  von  darabtuhu  nicht  wegfallen  lassen. 

Hierdurch  wird  die  Unbestimmtheit,  die  in  den  Worten 
des  Verf.  liegt,  klar,  denn  er  sagt  nicht  deutlich,  dafs,  wenn 
das  auf  das  Pronomen  Folgende  eine  Sila  zu  bilden  geeignet 
ist,  es  nicht  weggenommen  wird,  gleichviel,  ob  das  Pronomen 
im  Nominativ,  Genitiv  oder  Accusativ  steht,  gleichviel,  ob 
das  Mausul  ajjun  oder  ein  anderes  ist.  Vielleicht  zeigt  der 
natürliche  Sinn  des  Verf.,  dafs  die  Regel  auf  das  Pronomen 
Nominativi  und  auf  die  anderen  Mausul  als  ajjun,  beschränkt 
sei,   denn  er  spricht  eben  davon.  Doch  verhält  sich  die  Sache 


1  1  Das  Conjnnctiv-Nomen. 

nicht  so,  sondern  das  Pronomen  Avird  weder  bei  ajjun  noch 
Im  i  einem  andern  weggenommen,  wenn  das  Folgende  eine 
Sila  für  sich  bilden  kann,  gleichviel,  ob  es  im  Nominativ, 
Genitiv  oder  Accusativ  steht. 

Die  Bedingung,  dafs  das  Pronomen  Accusativi  wegge- 
nommen werden  kann,  ist,  dafs  es  verbunden  und  durch  ein 
vollständiges  Verbum,  oder  ein  Eigenschaftswort  (Participium) 
im  Accusativ  stehe,  vgl.  g'ä-'a-lladi  darabtuhu.  Vgl. 
Kur.  74,  11.  Eafs  mich  und  den  ich  als  Einzigen  ge- 
schaffen.*) Ist  er  es,  den  Gott  als  einen  Gesandten  ge- 
schickt  hat? 

Vgl.  "Was  Gott  dir  giebt,  ist  Güte,  lobe  ihn  deshalb, 
nicht  ist  bei  einem   anderen  als  ihn  iSutzen   oder  Schaden. 

Die  Worte  des  Verf.  erforderten  den  Sinn,  dafs  dies  häufig 
sei,  doch  ist's  nicht  so.  Häufig  ist  zwar  die  Wegnahme  des 
Pronomen  von  einem  vollständigen  Verbum,  aber  bei  dem 
Eigenschaftswort  ist  die  Wegnahme  des  Pronomen  selten.  Ist 
das  Pronomen  getrennt,  kann  es  gar  nicht  weggenommen 
werden,  vgl.  g'ä'ani-lladi  ijjähu  darabtu.  So  kann  auch 
das  Pronomen  nicht  wegfallen,  wenn  es  zwar  verbunden,  aber 
es  durch  etwas  anders  als  das  Verbum  oder  Eigenschaftswort 
im  Aeeusativ  steht,  nämlich  durch  die  Partikel,  vgl.  g'äJa- 
lladi  innahu  muntalikun.  —  Ebenso  ist  die  Wegnahme 
nicht  gestattet,  wenn  das  Pronomen  zwar  im  Accusativ  doch  mit 
einem  defectiven  Verbum  verbunden  steht,  vgl.  g'ä-'a-lladi 
känahu  zaidun. 

„So  verhält  sich  auch  die  Wegnahme  des  Pronomen, 
das  durch  ein  Eigenschaftswort  im  Genitiv  steht,  wie  du  bist 
Richter  (anta  kadin)  nach  der  Aufforderung  des,  der  da  rich- 
ten kann." 

„So  verhält  sich  auch  dasjenige,  was  im  Genitiv  steht, 
durch  das,  was  das  Mausul  in  Genitiv  stellt,  wie  man  ging 
vorüber  bei  dem  ich  vorübergegangen  (murra-lladi  marartu) 
und  er  war  wohlthätig." 

Erkl.   Nachdem  Verf.  über  das  Pronomen  Nomirtativi  und 

das   Pronomen  Accusativi  gehandelt,  spricht  er  über  das  Pro- 


")  Es  ist  ÄalaJfctn  zu  lesen. 


al- mausül.  45 

nomen  Genitivi.  Das  kann  im  Genitiv  stehn  durch  die  An- 
nexion oder  die  Partikel.  Steht  dasselbe  im  Genitiv  durch 
die  Annexion,  fallt  es  nicht  weg,  aufser  wenn  es  im  Genitiv 
steht  durch  die  Annexion  des  (Parti ciprum  activi)  Fäcil,  das 
in  der  Bedeutung  des  Präsens  oder  des  Futurum  steht,  vgl. 
g'ä-'a-lladi  anä  däribun  aläna  au  gadän.  Hier  wird  das  Ha 
von  däribun  Aveggenommen.  Ist  aber  das  Pronomen  durch 
etwas  anderes  in  den  Genitiv  gestellt,  wird  es  nicht  weggenom- 
men, vgl.  g'ä'a-lladi  ana  gulämuhu,  oder  anä  madrübuhu, 
oder  anä  däribuhu  amsi.  Die  im  Verse  angedeutete  Ku- 
ränstelle  ist,  urtheile,  worüber  du  Richter,  vgl.  ikdi  mä  anta 
kädin  für  mä  anta  kädihi.  —  Durchs  Beispiel  überhebt 
sich  Verf.,  das  Eigenschaftswort  zu  beschreiben.  Ist  aber 
das  Pronomen  durch  eine  Partikel  in  den  Genitiv  gestellt,  wird 
es  nicht  weggenommen,  aufser  wenn  vor  das  Mausül  dieselbe 
Präposition  der  Form  und  Bedeutung  nach  tritt,  und  das 
Agens  in  beiden  materiell  gemeinschaftlich  ist,  vgl.  marartu 
billadi  mararta  bihi.    —   Hier  kann  bihi  wegfallen. 

Vgl.  Du  A'erbargst  die  Liebe  zu  Samra:>  lange  Zeit,  offen- 
bare jetzt,  was  du  von  ihr  offenbaren  kannst. 

Sind  die  beiden  Partikeln  verschieden,  ist  die  Wegnahme 
nicht  möglich,  vgl.  marartu  billadi  gadibtu  calaihi.  Hier 
kann  (alaihi  nicht  wegfallen,  vgl.  ferner  marartu  billadi 
marartu  bihi  calä  zaidin.  Hier  kann  bihi  nicht  wegfallen 
wegen  der  Bedeutungsverschiedenheit  der  beiden  Partikeln. 
Das  erste  bi  vor  dem  Mausül  ist  das  des  Anhangs,  das  vor 
dem  Pronomen  aber  das  Ursächliche.  Ebenso  ist,  wenn  die  bei- 
den Agens  verschieden  sind,  die  Wegnahme  nicht  erlaubt,  vgl. 
marartu  billadi  farihta  bihi.  Verf.  überhebt  sich  durch 
das  Beispiel   die    voraufgehenden  Bedingungen   zu  erwähnen. 


VII.  Das  durch  die  Partikel  der  Bestimmung  Bestimmte. 

(al-mu'arrafa  bi'adäti-  t-tacrifi). 

„al  ist   die  Partikel   der   Bestimmung   oder   Läm   allein. 
Für  Namatun  das  du  bestimmt  kennst,  setze  an -n am a tu." 


46  Daa  durch  die  Partikel  der  Bestimmung  Bestimmte. 

Erkl.  Die  Grammatiker  sind  in  Hinsicht  der  Bestim- 
mungspartikel  al  nneins.  al-Hattl  sagt,  al  ist  das  Bestimmende, 
Sibawaihi  hingegen  meint,  es  sei  Läm  allein.  Bei  Halil  ist 
das  Hamz  ein  wesenhaftes  Hamz,  bei  Sibawaihi  aber  das 
Hamz  der  Verbindung,  das  herbeigezogen  ist  um  den  i*u- 
henden  Buchstaben  auszusprechen.  Das  bestimmende  al  ist 
1)  zur  Erinnerung,  vgl.  Kur.  73,  15,  Iß.  "Wie  wir  zu  Farao 
einen  Gesandten  (rasulän)  geschickt  und  Farao  war  wider* 
spenstig  gegen  den  Gesandten  (arrasüla).  2)  Steht  al  die 
Gattung  zu  erschöpfen.  Vgl.  Fürwahr,  die  Menschen  (al- 
ansäna)  sind  im  Verlust.  Ein  Kennzeichen  für  dieses  al  ist, 
dafa  man  kullun  an  dessen  Stelle  setzen  kann. 

3)  Zur  Bezeichnung  des  Wesens,  vgl.  der  Mann  ar-ra- 
g'ulu  ist  besser,  als  die  Frau,  d.  h.  dieses  Wesen  ist  besser, 
als  jenes,  namatun  ist  eine  Art  von  Teppichen  pl.  anmä- 
tun.  Auch  bedeutet  es  eine  Menge  von  Menschen,  deren 
Sache  dieselbe  ist. 

„Auch  ist  al  pleonastisch,  feststehend  wie  bei  alläti, 
aläna,  alladina  endlich  alläti.  Auch  steht  es  wegen  eines 
Verszwangs  wie  banätu-1-aubari,  so  auch,  du  bist  gutwil- 
ligen Herzens  (an-nafsa)  edler  Kais."     (kaisu-s-sari). 

Erkl.  Das  pleonastische  al  zerfällt  in  a.  das  Notwen- 
dige und  b.  das  Nichtnothwendige.  Das  Nothwendige  ist 
z.B.  in  alläti  einem  Götzennamen  und  in  aläna  einem  Zeit- 
umstand, auf  Fath  indeclinable.  Man  ist  uneins  über  das 
vortretende  al.  Einige  sagen,  es  ist  die  Bestimmungspartikcl 
der  Gegenwart,  da  aläna  gleich  hadä-1-wakta  sei,  somit 
wäre  es  nicht  pleonastisch ;  andere  dagegen ,  worunter  der 
Verf.,  meinen  es  sei  pleonastisch.  Die  Form  sei  indeclinable, 
weil  sie  die  Bedeutung  einer  Partikel  umschliefst,  nämlich 
die  des  Läm  der  Gegenwart.  Dann  führt  Verf.  als  Beispiel 
alladina  und  alläti  an,  um  die  Conjunction,  vor  die  al 
tritt  zu  bezeichnen.  Sie  sind  indeclinable,  deshalb,  weil  die 
Bestimmung  der  Conjunctionen  erst  durch  die  Sila  erfolgt, 
und  somit  ist  das  al  pleonastisch.  Dieser  Ansicht  tritt  Verf. 
bei.  Andere  behaupten,  die  Bestimmung  der  Conjunctionen 
erfolge  durch  al,  wenn  al  dabei  ist;  wenn  al  aber  nicht  da- 
bei ist,  erfolge  sie  durch  die  intendirte  Bedeutung  des  al, 
vgl.  man  und  mä.     Hiervon  ausgenommen  sei  ajjun,    denn 


al-muc  arrafa  bi'adäti-t-ta'rifi.  47 

dieses  würde  durch  die  Annexion  bestimmt.  Nach  dieser 
Lehrweise  ist  al  nicht  pleonastisch.  —  Die  Kuränstelle  1,  5. 
den  Weg  derer,  (siräta- ladina)  die  du  begnadigst,  beweise 
nicht,  dafs  al  pleonastisch  sei,  da  es  ja  möglich  sei,  dafs  es 
abnormer  Weise  weggefallen,  auch  wenn  es  wirklich  bestim- 
mend wäre,  wie  man  salämu  calaikum  ohne  Tanvin  spreche 
für  as-salämu.  —  Das  nicht  nothwendig  pleonastische  tritt 
aus  Verszwang  vor  Eigennamen,  vgl.  in  folgendem  Verse 
banätu-1-aubari  eine  Art  von  Trüffeln. 

Vgl.  „Bei  Gott,  ich  habe  dir  gesammelt  die  (gewöhnlichen) 
Trüffeln  und  die  grofsen  weifsen  und  habe  dir  verboten,  die 
Töchter  der  Zottigen  (eine  Art  kleiner  schlechter  Trüffeln)." 
al  steht  hier  pleonastisch.  —  al-Mubarrad  sagt  banätu- 
1-aubari  ist  kein  Nomen  proprium  und  al  ist  nicht  pleonastisch. 
Hierher  gehört  auch  das  aus  Verszwang  vor  den  näher 
bestimmenden  Zusatz    (Tamjiz)  tretende  al. 

Vgl.  Ich  sah  dich,  wie  du  dich  abwandtest  als  du  erkann- 
test unsere  Häupter;  du  kannst  entbehren  o  Kais  des  fAmru. 
(tibta-n-nafsa). 

al  ist  hier  pleonastisch  nach  der  Annahme,  dafs  der  näher 
bestimmende  Zusatz  (Tamjiz)  nur  indeterminirt  steht,  so  die 
Schule  von  Basra.  Die  von  Küfa  erlaubt,  dafs  er  determi- 
nirt  sei.  —  al  ist  bei  ihnen  nicht  pleonastisch.  —  Auf  die 
beiden  Verse  spielt  Verf.  oben  an. 

„Vor  einige  Eigennamen  tritt  al,  um  einem  Wink  zu 
geben  auf  das,  wovon  sie  übertragen  worden,  vgl.  al-fadl, 
al-härit  und  an-nucmän.  Die  Setzung  des  al  und  seine 
Wegnahme  sind  gleich." 

Verf.  behandelt  das  al,  wenn  es  einen  Wink  auf  das 
Eigenschaftswort,  die  Sifa,  wirft,  d.  h.  wenn  es  vor  dem  Ei- 
gennamen steht,  der  als  Nomen  proprium  gesetzt  ist,  nach 
Uebertragung  von  Wörtern,  die  das  al  annehmen,  vgl.  hasa- 
nun,  al-hasanu.  Gewöhnlich  tritt  hier  das  al  vor  die  aus 
dem  Eigenschaftswort  übertragenen  Nomina  propria  wie  bei 
al-härit,  auch  tritt  es  vor  die  aus  dem  Masdar  übertragenen 
Nomina  propria,  vgl.  al-fadl,  auch  vor  die  aus  einem  Ap- 
pellativum,  ohne  Masdar  zu  sein,  übertragenen  wie  an-nucmän, 
ursprünglich  ein  Bezeichnungswort  des  Bluts.  Vor  diesen 
drei  Klassen    kann  al    stehn    in  Hinblick    auf  die    ursprüng- 


110. 


48  Das  durch  die  Partikel  der  Bestimmung  Bestimmte. 

liehe  Bedeutung  und  auch  wegfallen  in  Hinsicht  auf  den  jetzi- 
gen Zustand.  Der  Sinn,  das  al  vorzusetzen,  ist,  dafs  man 
auf  das  Eigenschaftswort  hinleiten  will,  von  dein  das  Nomen 
proprium  übertragen  ist.  —  Das  Resume:  Avill  man  bei  dem 
aus  dem  Eigenschaftswort  übertragenen  Nomen  proprium  an- 
deuten, dafs  es  als  Eigenname  gesetzt  sei,  nur  um  eine  gute 
Vorbedeutung  abzuleiten,  setzt  man  den  Artikel;  so  steht  al- 
liarit,  um  anzudeuten,  dafs  die  Person  als  Ackerbauer  lebe. 
Will  man  aber  darauf  nicht  hinleiten,  läfst  man  al  weg.  So 
giebt  die  Setzung  des  Artikels  einen  Sinn,  der  bei  der  Nicht- 
setzung  des  Artikels  nicht  würde  herausgezogen  werden  kön- 
nenn,  und  al  sind  also  nicht  blofse  Vermehrungsbuchstaben, 
wie  einige  erwähnen.  Auch  ist  die  Setzung  und  Weglassung 
derselben  nicht  gleichgültig,  wie  Verf.  offenbar  meint,  sondern 
beide  sind  nach  den  zwei  erwähnten  Fällen  zu  beurtheilen. 
Wird  ein  Wink  auf  die  ursprüngliche  Bedeutung  gegeben, 
setzt  man  al,  wo  nicht,  läfst  man  es  fort. 

„Bisweilen  wird  ein  Annectirtes  (Mudäf)  oder  ein  von 
al  Begleitetes,  wie  al-fakabatu  zum  überwiegenden  Theil 
Eigenname.  Setze  nothwendig  die  Wegnahme  des  al,  wenn 
es  im  Vocativ  oder  in  der  Anlehnung  steht,  bei  anderen  Fäl- 
len fällt  es  nur  bisweilen  fort." 

al  steht  bei  dem  zum  überwiegenden  Theil  als  Eigen- 
name Gesetzten,  vgl.  al-madinatu  eigentlich  jede  Stadt,  doch 
meist  die  Stadt  des  Propheten,  so  auch  al-kitäbu  das  Buch 
des  Sibawaihi,  sodafs,  wenn  sie  allgemein  hingestellt  sind,  das 
Verständnifs  nicht  zu  etwas  anderem  hineilt.  Dies  al  wird 
nur  beim  Vocativ  und  der  Annexion  weggenommen,  so  vgl. 
ja  sa(iku,  nicht  ja-s-sa(iku  und  madinatu-r-rasüli. 
Bisweilen  fällt  es  auch  in  anderen  Fällen  abnormer  Weise 
aus,  vgl.  hadä  cajjükun  tälifan  für  al-ajjüku,  den  Stern- 
namen. Auch  sind  die  überwiegend  als  Eigennamen  ge- 
brauchten Wörter  annectirt.  So  werden  die  Ausdrücke  Ibn- 
rUmar,  Ibn-(Abbas,Ibn-Mascüdmeistals  die*  Abdallah  gebraucht, 
aber  nicht  von  anderen  Kindern  so  genannter  Väter,  wiewohl  sie 
auch  diesen  richtigerweise  zukämen.  Sie  sind  überwiegend 
nur  für  diese  gültig,  so  dafs,  Avenn  Ibn-cUmar  allgemein 
steht,  kein  anderer  ( Abdallah  als  er  verstanden  wird.  Diese 
Annexion  trennt  sich  nie,  weder  im  Vocativ  noch  in  einein 
anderen  Casus,  vgl.  ja-bnu  'uraara. 


al-mubtada'.  _j.(j 

VIII.     Das  Wesen  des  Anfangsworts. 

(al-ibtidä'). 

„Im  Satz:  zaidun  fädirun  man  i'tadara  (Zaid  ent- 
schuldigend den,  der  sich  entschuldigt)  ist  zaidun  Mubtada5 
(Anfangswort)  und  fädirun  ein  Habar  (Aussagewort).  —  In: 
asärin  däni  (sind  diese  beiden  gehend),  ist  das  erste  ein 
Mubtada5,  und  das  zweite  ein  Fäcil  (Activ-Subject),  das  genügt. 
Nach  dieser  Weise  richte  dich.  Wie  das  Fragewort  ist  auch 
die  Verneinungspartikel.  Jedoch  sind  auch  wohl  Fälle  erlaubt  v.  11; 
wie:  fä5izun  ülü-r-ras'adi  (seelig  sind  die  Rechtwandelnden)." 
Erkl.  Verf.  erwähnt,  dafs  das  Mubtada5  in  zwei  Theilc 
zerfällt:  1)  ein  Mubtada5  mit  einem  Habar,  2)  ein  Mubtada5 
mit  einem  Fäcil,  das  die  Stelle  des  Habar  vertritt.  Ein  Bei- 
spiel vom  ersten  ist  zaidun  (ädirun  man  ictadara.  Hiermit 
sind  die  Fälle  gemeint,  in  denen  das  Mubtada5  nicht  ein 
Eigenschaftswort  ist,  das  die  Eigenschaften  enthält,  welche 
im  zweiten  Fall  erwähnt  werden;  also  zaidun  Mubtada5 
cädirun  Habar  und  man  ictadara,  ein  Mafcul  (Passiv-Ob- 
ject)  von  cädirun.  In:  asärin  däni  ist  a  Fragewort,  särin 
Mubtada5,  däni  ein  Fäcil,  das  die  Stelle  des  Habar  vertritt. 
Alle  ähnlichen  Fälle  sind  in  dieser  Weise  zu  behandeln  d.  i. 
jedes  Eigenschaftswort,  das  sich  auf  ein  Frage-  oder  Vernei- 
nungswort stützt,  vgl.  akä5imun  az-zaidäni  und  mä  kä5i- 
mun  az-zaidäni.  Stützt  sich  das  Eigenschaftswort  nicht  auf 
eins  solcher  Wörter,  dann  ist  dasselbe  nicht  Mubtada5 ;  so  ist  die 
Lehrweise  der  Schule  von  Basra,  al-Ahfäs'  ausgenommen.  Das 
Mubtada5  setzt  ein  substantives  Fäcil  oder  ein  getrenntes  Pro- 
nomen in  den  Nominativ,  vgl.  akä5imun  antumä,  so  dafs  die 
Rede  danach  vollständig  ist.  Ist  aber  die  Rede  nicht  vollständig, 
so  ist  das  erste  Wort  nicht  Mubtada5,  vgl.  akä5imun  abawälm 
zaidun;  zaidun  ist  hier  nachgestelltes  Mubtada5,  kä5imun 
vorgestelltes  Habar  und  abawähu  Fäcil  von  kä5imun.  Un- 
möglich kann  man  kä5imun  als  Mubtada5  setzen,  denn  es  kann 
sich  dann  nicht  mit  seinem  Fäcil  begnügen,  da  akä5imun  aba- 
wähu keinen  vollständigen  Sinn  giebt.  Ebenso  kann  ein  Ei- 
genschaftswort nicht  Mubtada5  sein,  wenn  es  nur  ein  verborge- 
nes Pronomen  in  den  Nominativ  stellt.  So  kann  im  Satze  mä 
zaidun    kä5imun    walä   käfidun,    kä(idun  nicht  als  Mub- 

4 


50  Das  Aniiuigswort. 

tada'  angesehn  werden,  noch  das  in  ihm  verborgene  Prono- 
men als  ein  Fä(il,  das  des  Habar  entbehrt,  denn  es  ist  nicht 
ein  von  ihm  Getrenntes.  Doch  findet  über  diese  Frage  eine 
Meinungsverschiedenheit  statt. 

Es  ist  kein  Unterschied,  ob  die  Frage  in  einer  Partikel, 
wie  im  obigen  Beispiel,  oder  in  einem  Nomen  beruht,  vgl. 
kaifa  g'&lisun  al-camräni;  so  ist  auch  kein  Unterschied, 
ob  die  Negation  durch  die  Partikel  oder  durch  das  Verbum 
ausgedrückt  ist,  vgl.  laisa  kä'imun  az-zaidäni;  laisa 
ist  ein  ü'ansitives  Verbum,  kä?imun  sein  Nomen,  az-zaidäni 
das  Fäcil,  das  die  Stelle  vom  Habar  von  laisa  vertritt.  In: 
<>airu  kä'imin  az-zaidani  ist  gairu  Mubtada5,  kä'imin 
im  Genitiv  durch  die  Annexion  und  az-zaidani  ein  Fä'il, 
das  die  Stelle  des  Habar  von  gairu  vertritt,  denn  die  Be- 
deutung ist:  nicht  stehend  sind  die  beiden  Zaid.  gairu 
kä'imin  wird  behandelt  wie  mä  ka?imun. 

Vgl.  „Kein  Nachläfsiger  ist  dein  Feind,  so  wirf  von 
dir  die  Tändelei  und  lafs  dich  nicht  täuschen  durch  die  auf- 
tauchende Scheinwolke  von  Frieden  (gairu  lähin  Sdäka)." 

Vgl.  „Nicht  bedauert  ist  eine  Zeit,  die  verstreicht  mit 
Sorge  und  Trauer  (gairu  ma^süfin  calä  zamanin)." 

gairu  ist  Mubtada5,  ma-'süfin  im  Genitiv  durch  die  An- 
nexion, (alä  zamanin  ein  G'ärr  und  Mag'rür  an  der  Stelle 
des  Nominativ  durch  maJsüfin,  weil  es  anstatt  des  Fäfil 
steht.  falä  zamanin  vertritt  die  Stelle  des  Habar  von  gairu. 
Den  Abü-1-Fath  Ibn  G'inni  fragte  einst  sein  Sohn  nach  der 
Analyse  dieses  Verses  und  er  war  zweifelhaft. 

Die  Basrenser  aufser  al-Ahfas'  lehren,  ein  solches  Eigen- 
schaftswort sei  nicht  Mubtada5,  aufser,  wenn  es  sich  auf  eine 
Negation  oder  Frage  stütze.  al-Akfas'  und  die  Küfenser  neh- 
men dagegen  an,  dafs  diese  Bedingung  nicht  nöthig  sei.  In  * 
kä-'imun  az-zaidani  analysiren  sie  kä'imun  als  MubtadaJ, 
az-zaidäni  als  Färil,  das  die  Stelle  des  Habar  vertritt.  Dies 
deutet  Verf.  mit  dem  Beispiel  fä5izun  ülü-r-ras'adi  an. 
Das  Eigenschaftswort  kann  als  Mubtada5  betrachtet  werden, 
auch  wenn  weder  Fragewort  noch  Negation  vorhergeht.  Verf. 
meint,  Sibawaihi  habe  sich  entschieden,  dafs  diese  Bedingung 
nicht  nothwendig  sei,  wiewohl  dies  schwach  begründet  ist. 
Hierher  gehört  der  Vers: 


al-mubtada'.  51 

Vgl.  „Und  besser  sind  wir  bei  den  Menschen  als  ihr, 
wenn  der  wiederholend  Rufende  sagt:  zur  Hülfe!" 

Vgl.  „Kundig  sind  die  Lihbiten,  drum  schätze  nicht 
gering  die  Rede  eines  Lihbiten,  wenn   Vögel  vorbeiziehn." 

„Das  zweite  ist  ein  Mubtada3  und  dieses  Eigenschafts- 
wort ein  Habar,  wenn  es  in  einem  andern  Numerus  als  dem 
Singular  mit  dem  Mubtada3  übereinstimmend  steht." 

Erkl.  Das  Eigenschaftswort  und  das  Fä(il  können  sich 
einander  entsprechen  im  Singularis,  Dualis  und  Pluralis  oder 
sich  nicht  einander  entsprechen.  Hier  giebt's  zwei  Fälle,  ei- 
nen verbotenen  und  einen  gestatteten.  Entsprechen  sich  beide 
im  Singularis,  vgl.  akä3imun  zaidun,  können  zwei  Fälle 
stattfinden:  1)  das  Eigenschaftswort  ist  Mubtada3,  und  das  ihm 
Folgende  ein  Fäcil,  das  die  Stelle  des  Habar  vertritt;  2)  das 
Nachstehende  ist  nachgestelltes  Mubtada3  und  das  Eigen- 
schaftswort vorangestelltes  Habar.  Vgl.  Kur.  19,  47.  „Bist 
du  abgeneigt  von  meinen  Götzen,  o  Abraham  (arägibun  anta 
can  alihati)?"  Von  den  beiden  Auslegungsweisen  ist  die  erste 
d.  i.  ragibun  als  Mubtada3  zu  fassen,  die  beste,  weil  fan 
älihati  ein  Macmül  (Regime)  von  ragibun  ist.  —  Nach  die- 
ser ersten  Auffassung  ist  es  somit  nicht  nöthig,  das  Regens 
von  dem  Regime  durch  ein  Fremdartiges  zu  trennen,  (da  anta 
Facil  von  ragibun  ist),  was  bei  der  zweiten  Auffassungsweise 
nothwendig  wird,  denn  dann  ist  anta  dem  ragibun  fremdar- 
tig, da  anta  Mubtada3  wird  und  ragibun  als  Habar  keinen 
Einflufs  auf  das   Mubtada5  nach  richtiger  Auffassung  hat. 

Folgen  sich  Mubtada1  und  Habar  im  Dual  oder  Plural, 
so  ist  das  nach  dem  Eigenschaftswort  Stehende  ein  Mubtada3 
und  das  Eigenschaftswort  vorgestelltes  Habar,  so  der  Verf., 
wie  es  auch  das  Anerkannte  in  der  arabischen  Sprechweise 
ist.  Nach  der  Wortform  akalüni  al-baragitu  (es  frafsen 
mich  die  Flöhe),  kann  das  Eigenschaftswort  (akaluni)  ein 
Mubtada3  sein  und  das  Folgende  ein  Fä(il,  das  des  Habars 
entbehrt.  Folgen  sich  beide  nicht  in  entsprechender  Form, 
so  giebt  es  verbotene  und  erlaubte  Fälle.  Verboten  sind  Fälle 
wie  akä3imani  zaidun  und  akä3imüna  zaidun,  dagegen 
erlaubt  sind  Fälle  wie  akiVimun  az-zaidäni  und  akiVimun 
az-zaiduna,    denn  dann    ist  nur  möglich,   dafs  das  Eigen- 

4* 


52  Uas  Anfimgsworl 

Bchaftswort    ein   Mubtada3    und    das    nach    ihm  Stehende    ein 
1-ViSi    ist.    welches    das    Habar   vertritt. 

„Man  setzt  ein  Mubtada3  in  den  Nominativ  als  ein  solches; 
ebenso  stehl  das  riabar  im  Nominativ  durch  das  Mubtada3/1 

Erkl.  Die  Lehrweise  des  Sibawaihi  und  der  meisten 
Basrenser  ist:  das  Mubtada3  steht  im  Nominativ  als  solches 
und  das  Uahar  steht  im  Nominativ  durch  das  Mubtada3.  Das 
Regens  des  Mubtada',  (das  auf  das  Mubtada3  einwirkende 
d.  i.  lämil),  ist  ein  geistiges,  uämlich,  dafs  das  Nomen  ent- 
blofst  ist  von  jedem  wörtlichen  Regens,  das  nicht  nur  pleona- 
stisch  oder  dem  ähnlich  ist.  In:  bihasbika  dirhainun  wird 
bihasbika  als  Mubtada3  betrachtet,  wiewohl  es  Eintiufs  er- 
leidet von  einem  pleonastischen  bi.  Das  Kegens  des  Habar 
ist  dagegen  wirklich  wörtlich  da,  dies  ist  nämlich  das  Mub- 
tada3. Das  „ihm  ähnliche"  schliefst  Fälle  wie  rubba  ra- 
g'ulin  kiViinun  aus;  hier  ist.  zwar  ein  wörtliches  Regens, 
doch  ist  rag'ulin  als  Mubtada3  betiachtet,  und  sein  Ilabar 
steht  im  Nominativ.  Ein  durcli  VVäw  mit  diesem  Genitiv 
verbundenes  und  im  Nominativ  stehendes  Wort  beweist  dies, 
vgl.  rubba  rag'ulin  kä3imun  wainra'atun.  So  ist  die 
Lehrweise  des  Sibawaihi.  Einige  meinen,  dafs  das  Regens 
auf  das  Mubtada3  und  das  Habar  eben  das  Wesen  des  Mub- 
tada3 (IbtidiV)  sei,  so  dafs  das  Regens  in  beiden  ein  ideelles 
sei.  Auch  sagt  man,  das  Mubtada3  stehe  im  Nominativ  als 
solches  und  das  Ilabar  im  Nominativ  durch  das  Wesen  des 
Mubtada3  und  das  Mubtada3  selbst.  Auch  sagt  man,  sie 
setzen  sich  gegenseitig  in  den  Nominativ,  das  Habar  das 
Mubtada3  und  wieder  das  Mubtada3  das  Ilabar.  Die  rich- 
tigste Auffassung  ist  die  des  Sibawaihi  und  diese  Streitfrage 
ist  eine  von  den  nutzlosen. 

„Das  Habar  ist  der  den  Sinn  vervollständigende  Theil, 
vgl.  „Gott  ist  gütig  und  die  Wohlthatcn  sind  Zeuge  (al- 
lahu  barrun  wal-ajädi  s'ähidatun)." 

Erkl.  Verf.  definirt  das  Ilabar  damit,  dafs  es  der  Theil 
sei,  der  den  Sinn  vervollständigt.  Dagegen  kann  man  das 
Fä'il  anführen,  vgl.  käina  zaidun,  denn  von  ihm  gilt,  dafs 
es  den  Sinn  vervollständigt.  Man  definirt  ferner  das  Habar, 
es  sei   der  Theil,    aus  dem  mit    dem  Mubtada3  ein   Satz  ge- 


al-mabtada'.  53 

bildet  werde.  Hiergegen  kann  man  das  Fäcil  nicht  anführen, 
denn  es  bildet  nicht  mit  dem  Mubtada3,  sondern  mit  dem 
Verbum  einen  Satz.  Verf.  hat  also  das  Habar  mit  etwas 
definirt,  was  auch  von  anderen  gilt;  doch  verlangt  die  Defi- 
nition, dafs  sie  allein  auf  das,  was  durch  sie  bestimmt  wer- 
den soll,  passe. 

„Das  Habar  kommt  vor  als  Einzelwort  und  auch  als 
ein  Satz,  der  die  Bedeutung  von  dem  umfafst,  als  dessen 
Prädicat  der  Satz  gesetzt  ist;  aber  wenn  nun  der  Satz  dies 
selbst  der  Bedeutung  nach  ist,  so  genügt  der  Satz  allein. 
Vgl.  ,, Meine  Rede  ist,  Gott  ist  mein  Genüge  und  nichts  wei- 
ter (nutki  al-lahu  hasbi  wakafä)." 

Erkl.  Das  Habar  zerfällt  in  Einzelwort  und  Satz.  Ist 
es  ein  Satz,  kann  dieser  das  Mubtada3  der  Bedeutung  nach 
selbst  darstellen  oder  nicht.  Stellt  er  das  Mubtada3  nicht 
ausschliefslich  dar,  mufs  er  ein  Band  haben,  dafs  ihn  mit 
dem  Mubtada3  verbindet.  Das  Band  kann  ein  Pronomen 
bilden,  welches  auf  das  Mubtada3  zurückführt,  vgl.  zaidun 
käraa  abühu;  auch  kann  das  Pronomen  nur  supponirt  sein, 
vgl.  as-samnu  manawani  bidirhamin  =  manawani 
min  hu;  oder  ein  Demonstrativ  mit  Bezug  auf  das  Mubtada3, 
vgl.  Kur.  7,  25.  „Die  Kleidung  der  Gottesfurcht  dies  ist  besser 
(walibäsu-t-takwä  dälika  hairun)";  oder  die  wörtliche  Wieder- 
holung des  Mubtada3,  diese  ist  meist  beim  emphatischen  Aus- 
druck, vgl.  Kur.  69,  1.  „al-häkkatu  mä-1-häkkatu, 
das  Unvermeidliche ,  was  ist  das  Unvermeidliche ,"  und 
Kur.  101.  1.  „der  Gerichtstag,  was  ist  der  Gerichtstag?" 
Auch  kommt  es  an  anderen  Stellen  vor,  vgl.  zaidun  mä 
zaidun.  Endlich  kann  es  ein  allgemeiner  Ausdruck  sein, 
der  das  Mubtada3  mit  umiafst,  vgl.  zaidun  nifma-r-rag'ulu. 
Ist  aber  der  Satz,  der  als  Habar  vorkommt  das  Mubtada3 
der  Bedeutung  nach,  ist  ein  Band  nicht  nothwendig,  so  im  an- 
geführten Beispiel,  wo  al-lahu  hasbi  der  Sinn  von  nutki  ist. 

„Das  (nicht  abgeleitete)  feststehende  Einzelwort  ist  leer, 
das  abgeleitete  hingegen  hegt  ein  verborgenes  Pronomen 
in  sich." 

Erkl.  Das  Einzelwort,  welches  als  Habar  auftritt,  ist 
entweder    unabgeleitet   oder    abgeleitet.     Ist  es    unabgeleitet, 


JJ  l  Das  Anfangswort. 

sagt  der  Verf.,  isl   es  leer  von  dem  Pronomen,  vgl.  zaidun 

aljüku.  al-Kisä'i.  ar-Rummäni  und  eine  Menge  ineinen,  es 
führe  ein  Pronomen  mit  sich,  so  zaidun  ahüka  sei.  huwa. 
Die  Basrenser  unterscheiden;  entweder,  sagen  sie,  enthält  das 
Unabgeleitete  die  Bedeutung  des  Abgeleiteten  oder  nicht. 
Hat  es  die  Bedeutung  des  Abgeleiteten,  vgl.  Zaid  ein  Löwe, 
zaidun  asadun,  d.  h.  ein  rüstiger,  so  fuhrt  es  das  Pronomen 
mit  sich;  wo  nicht,  hat  es  kein  Pronomen  wie  im  obigen  Bei- 
spiel. Ist  das  Habar  abgeleitet,  so  sagt  Verf.,  dafs  es  ein  Pro- 
nomen mit  sich  führe,  vgl.  zaidun  kiVimun  sei.  huwa.  So 
verhält  es  sich,  wenn  es  nicht  ein  Substantiv  in  den  Nomi- 
nativ setzt.  Diese  Regel  gilt  nur  für  das  Abgeleitete,  welches 
den  Weg  des  Verbum  geht,  wie  das  Participium  activi  oder 
passivi,  das  vcrbalartige  Adjectiv  (as-sifa  al-mus'abbaha)  und 
die  Comparativ-Form. 

Das  Abgeleitete  hingegen,  was  nicht  den  Weg  des  Verbum 
"geht,  trägt  kein  Pronomen  in  sich,  wie  die  Nomina  instru- 
menti,  vgl.  miftäh.  Dies  wird  von  fataha  zwar  abgeleitet, 
doch  hat  es  kein  Pronomen.  So  verhält  es  sich  auch  mit 
dem  Ruinen  des  Orts  und  der  Zeit,  vgl.  marman.  Das  Ab- 
geleitete, welches  den  Weg  des  Verbum  geht,  fuhrt  nur  dann  das 
Pronomen  mit  sich,  wenn  es  nicht  ein  Substantiv  in  den 
Nominativ  setzt,  thut  es  dies,  so  hat  es  kein  Pronomen  mit  sich, 
vgl.  zaidun  LVinum  gulämähu,  gulämähu  steht  im 
Nominativ  von  kä^imun  und  dies  birgt  kein  Pronomen  in 
sich.  Das  Resume:  Das  Unabgeleitete  führt  gar  kein  Prono- 
men mit  sich  nach  den  Küfensern,  auch  hat  es  kein  Prono- 
men nach  den  Basrensera,  aufser,  wenn  es  als  Abgeleitetes 
gedeutet  wird.  Das  Abgeleitete  hat  nur  dann  ein  Pronomen 
mit  sich,  wenn  es  kein  Substantiv  in  den  Nominativ  setzt 
und  den  Weg  des  Verbum  geht,  vgl.  zaidun  muntalikun  sei. 
huwa;  geht  es  nicht  diesen  Weg,  so  hat  es  kein  Pronomen 
mit  sich. 

„Stelle  das  Pronomen  überall  heraus,  wo  etwas  folgt, 
durch  dessen  Bedeutung  dasselbe  nicht  dargestellt  wird.'* 

Erkl.  Wird  das  abgeleitete  Habar  so  gesetzt,  dafs  das 
Pronomen  darin  sich  auf  das  Subject  zurückbezieht,  wie  zai- 
dun kä-'imun  sei.  huwa  und  setzt  man  nach  dem  abgeleite- 
ten Habar  huwa  oder  dergleichen,  indem  man  dasselbe  deut- 


! 


al-mubtada*.  55 

lieh  herausstellt,  vgl.  zaidun  kiVimun  huwa,  so  erlaubt  Si- 
bawaihi  zwei  Aulfassungsweisen : 

1)  dafs  das  Pronomen  eine  Bestätigung  des  in  ka'imun 
Verborgenen  sei;  2)  dafs  es  das  Fäcil  von  ka'imun  sei. 

So  verhält  es  sich,  wenn  das  Pronomen  sich  auf  sein 
Subject  bezieht;  bezieht  es  sich  aber  auf  etwas  anderes,  mufs 
man  das  Pronomen  deutlich  hervortreten  lassen,  gleichviel, 
ob  eine  Zweideutigkeit  zu  befürchten  ist  oder  nicht:  so  lehrt 
die  Schule  von  Basra.  Die  Schule  von  Küfa  hingegen  meint, 
wenn  eine  Zweideutigkeit  nicht  zu  befürchten  ist,  stehe  bei- 
des frei,  vgl.  zaidun  hin  dun  däribuhä;  hier  kann  man 
huwa  setzen  oder  auch  nicht.  Bei  einer  Zweideutigkeit  hin- 
gegen wie  bei  zaidun  camrün  däribuhu  mufs  man  huwa 
hinzufügen,  da  dies  darstellt,  dafs  Zaid  das  Fäcil  ist,  vgl. 
zaidun  camrün  däribuhu  huwa.  Verf.  wählt  in  diesem 
Buche  die  Weise  der  Basrenser,  in  einem  andern  die  der 
Küfenser.     Man  hört  Falle  nach  beiden   Weisen. 

Vgl.  „Meine  Leute,  die  Spitzen  des  Ruhmes,  Gründer 
davon  sind  sie  (bänühä  für  bänühä  hum);  wohl  weifs  die 
Wahrheit  davon  cAdnän  und  Kahtän." 

„Man  setzt  als  Habar  ein  Zarf  (Orts-  und  Zeitbestim- 
mung) oder  eine  Präposition,  indem  man  die  Bedeutung  von 
„seiend"  oder  „er  ist  beständig",  erzielt." 

Erkl.  Ist  das  Habar  ein  Zarf  (zaidun  Sndaka)  oder 
steht  es  im  Genitiv  (zaidun  fi-d-däri),  so  sind  diese  abhängig 
von  einem  noth wendiger  Weise  Weggefallenen.  Einige,  wo- 
runter Verf.  erlauben,  dafs  das  Weggefallene  ein  Nomen  oder 
Verbuni  sei.  Supponirt  man  ein  Nomen  wie  kä^inun,  gehört 
das  Ilabar  zu  dem  der  Einzelbegriffe,  supponirt  man  aber 
ein  Verbum  wie  istakarra,  so  ist  es  ein  Habar,  das  durch 
einen  Satz  gebildet  wird.  Die  Grammatiker  sind  hierüber 
uneins.  al-Ahfas'  behauptet,  ein  Habar  sei  immer  ein  Einzel- 
begriff,  denn  es  hänge  sieh  immer  an  ein  supponirtes  Nomen  wie 
kä^inun  oder  mus takirr un.  Dies  wird  auf  Sibawaihi  zu- 
rückgeführt. Dagegen  sagt  man,  in  beiden  Fällen  finde  sich 
ein  aus  einem  Satz  bestehendes  Habar  vor,  da  es  an  ein 
ausgefallenes  Verbum  sich  wie  istakarra  hänge,  dies  wird 
auf  die  Mehrzahl  der  Basrenser  zurückgeführt  und  auch  auf 
Sibawaihi.     Auch  sagt  man,  es  sei  entweder  ein  Habar,  das 


56  ');1S  Anfangswort. 

durch  einen  Einzelbegriff,    wenn   man    raustakirrun,    oder 

ein  Ilabar,  das  durch  einen  Satz  gebildet  wird,  wenn  man 
i>takarra  supponirt,  das  meint  auch  Verf.  Abu  Bakr  Ibnu- 
s-Sarräg'  setzt  sowohl  das  Zarf  als  auch  das  in  den  Genitiv- 
Gestellte  als  einen  Theil  für  sich:  sie  gehören  bei  ihm  we- 
der zu  dem  Ilabar,  das  durch  einen  EinzelbegrifF,  noch  zu  dem, 
das  durch  einen  Satz  gebildet  wird.  Sein  Schüler  Abu  cAli 
al-Färisi  überliefert  dies  in  seinen  S'iräzijjät.  Dies  ist  falsch, 
denn  sie  hängen  sich  an  ein  nothwendig  Weggefallenes,  wel- 
ches abnormer  Weise  bisweilen  hervortritt. 

Vgl.  „Du  hast  Macht,  wenn  dein  Herr  mächtig  ist; 
ist  er  schwach ,  so  bist  auch  du  seiend  in  der  Mitte  der 
Dimmacht." 

Wie  nothwendigerweise  das  Eegens  des  Zarf  und  des 
G'ärr  wa  Mag'rür  wegfällt,  wenn  sie  als  Habar  stehn,  so  fällt 
auch  nothwendig  das  Regens  fort,  wenn  beide  (Zarfund  G'ärr 
wa  Mag'rür)  als  Sifa  stehn,  vgl.  marartu  birag'ulin  (in- 
daka  oder  fi-d-däri,  oder  als  Hai,  vgl.  marartu  bizaidin 
(indaka  und  fi-d-däri,  oder  als  Sila,  vgl.  g'ä?a-llacli 
cindaka  und  fi-d-däri.  Doch  mufs  bei  der  Sila  das  Weg- 
gefallene nothwendig  ein  Verbum  sein,  wogegen  die  Regel 
der  Sifa  und  des  Hai  wie  die  voraufgehende  des  Habar  ist. 

„Das  Nomen  der  Zeit  ist  nicht  das  Habar  von  einem 
Concretum;  giebt  dies  aber  einen  vollständigen  Sinn,  so  setze 
es  als  Habar." 

Erkl.  Die  Ortsbestimmung  tritt  als  Habar  auf,  sowohl 
von  einem  Concretum  als  auch  von  einem  Abstractum.  Die 
Zeitbestimmung  tritt  als  Habar  vom  Abstractum  auf  im  Ac- 
cusativ,  oder  im  Genitiv  durch  fi  stehend;  dagegen  kommt 
sie,  sagt  der  Verf.,  nicht  als  Habar  eines  Concretum  vor, 
aufser  wrenn  sie  einen  vollständigen  Sinn  giebt,  vgl.  al-hi- 
lälu-1-lailata  „der  Neumond  diese  Nacht."  Giebt  sie  kei- 
nen vollständigen  Sinn,  so  steht  sie  nicht  als  Habar  eines 
Concretum.  Dies  ist  die  Ansicht  der  einen  Partei,  worunter 
Verf.  Die  andere  Partei  verbietet  dies  aber  allgemein,  und 
kommt  dergleichen  vor,  wird  es  künstlich  gedeutet.  So  ist  die 
Lehrweise  der  meisten  Basrenser.  Andere  hingegen,  wozu 
Verf.  gehört,  erlauben  dies  als  gar  nicht  abnorm,  nur  müsse 


al-mubtada'.  57 

es  einen  vollständigen  Sinn  geben;  giebt  es  hingegen  einen 
solchen  nicht,  so  sei  es  verboten. 

„Es  ist  nicht  erlaubt,  das  Mubtada3  als  indeterminirtes 
Wort,  wenn  es  nicht  einen  vollständigen  Sinn  giebt,  zu  setzen; 
vgl.  bei  Zaid  (ist)  ein  Tiger  ((inda  zaidin  namiratun);  ist  nicht 
ein  Mann  unter  Euch  (hal  f'atän  fikum);  nicht  ist  uns  ein 
Freund  (mä  hillun  lanä);  ein  Mann  von  den  Edlen  ist  bei 
uns  (rag'ulun  min  al-kirämi  cindanä);  eine  Lust  zum  Guten 
ist  gut  (ragbatun  fi-l-'jairi  ljairun);  eine  fromme  Handlung 
schmückt  (camalu  birrin  jazinu).  Hiernach  werde  behandelt 
das,  was  nicht  aufgeführt  ist." 

Erkl.  Die  ursprüngliche  Gebrauchsweise  beim  Mubtada' 
ist,  dafs  es  ein  Determinirtes  sei.  Bisweilen  ist  es  ein  Inde- 
terminirtes, doch  nur  unter  der  Bedingung,  dafs  dasselbe  ei- 
nen vollständigen  Sinn  giebt.  Ein  vollständiger  Sinn  geht  aus 
jedem  der  Fälle,  die  Verf.  erwähnt,  hervor,  es  sind  deren  sechs: 

1)  Dafs  das  Habar  als  ein  Zarf  oder  ein  G'ärr  wa  Ma- 
g'rür  ihm  voraufgehe;  ist  das  Voraufgehende  nicht  derartig,' 
so  ist  es  verboten. 

2)  Dafs  vor  demlndeterminirten  ein  Fragewort  voraufgehe. 

3)  Dafs  vor  demlndeterminirten  eine  Negation  voraufgehe. 

4)  Dafs  es  ein  Eigenschaftswort  bei  sich  habe. 

5)  Dafs  es  einen  grammatischen  Einflufs  ausübe. 

6)  Dafs  es  annectirt  sei. 

Dies  sind  die  vom  Verf.  hier  (erwähnten  Fälle,  ein  An- 
derer vermehrte  sie  nach   den  sechs  erwähnten,  nämlich: 

7)  Dafs  es  eine  Bedingung  sei  (man  jakum  akum). 

8)  Dafs  es  eine  Antwort  sei  (vgl.  rag'ulun  als  Antwort 
auf  die  Frage  man  cindaka). 

9)  Dafs  es  ein  allgemein  Umfassendes  sei  (kullun  jamütu). 
10)  Dafs  es  eine  Theilung  in  Gattungen  ausdrücke. 

Vgl.  „Ich  kam  heran  kriechend  auf  beiden  Knieen;  ein 
Gewand  hatte  ich  angezogen,  ein  anderes  zog  ich  nach  (fa- 
taubun  labistu  wataubun  ag'ur)." 

11)  Dafs  es  ein  Anruf  an  Gott  sei  (vgl.  Kur.  36,  1. 
salamun  calä  äli  jäsina). 

12)  Dafs  es  den  Sinn  der  Verwunderung  enthalte  (vgl. 
mä  ahsana  zaidän). 

13)  Dafs  es  ein  Stellvertreter  von  einem  beschriebenen 
Hauptwort  sei  (vgl.  mu3minun  ljairun  min  käfirin). 


Dag  Ä.nfangs\rort. 

I  h  Dafa  ea  ein  Diminutiv  sei,  da  ein  Diminutiv  ein 
Eigenschaftswort  in  sieb  schliefst  (vgl.  rug'ailun  cindan&). 

L5)  Dafa  ea  in  der  Bedeutung  des  Beschränkten  stehe; 
vgl.  s'arrun  aharra  (Ja  nabin  nur  etwas  Uebles  hat  das 
wilde  Thier  mit   Hauer  knurren  lassen,    vgl.  Meidäni  I.  675. 

Di»  rest.  ist  hier  mä  aharra  illa  „nicht  läfst  knurren 
als",  oder  s'ai'un  'aziniun,  „etwas  Gewaltiges  macht  knurren." 
In  diesem  Falle  gehört  es  in  die  unter  Nr.  13  erwähnte  Klasse, 
da  ea  ein  Eigenschaftswort  hat.  Das  Eigenschaftswort  kann 
hervortreten  oder  aupponirt  sein,  und  hier  ist  es  supponirt. 

16)  Dafs  vor  ihm  das  AVaw  des  Zustands  stehe. 

Vgl.  „Wir  reisten  bei  Nacht,  da  schon  ein  Stern  leuch- 
tete  (wanag'nnm  kad  adiVa),  seitdem  aber  dein  Gesicht  er- 
schien, hat  sein  Glanz  alle  Strahlenden  verdunkelt." 

17)  Dafs  es  verbunden  sei  mit  einem  Detenninirten 
(zaidun  warag'ulun  ka'hnäni). 

18;  Dafs  es  verbunden  sei  mit  einem  Eigenschaftswort 
(tamimijjun  warag'ulun  fi-d-däri). 

19)  Dafs  mit  ihm  ein  Beschriebenes  verbunden  werde 
(rag'ulun  wamra'atun  tawilatun  fi-d-däri). 

20)  Dafs  es  ein  Unbekanntes  sei,  vgl.  Amrulkaised.Slane38. 

Vgl.  „Ein  Riemen  (Amulet)  ist  zwischen  seinen  Knö- 
cheln (murassacatun  baina  arsägihi):  verdorrte  Knöchel  hat 
er,  der  einen  Hasen  sucht." 

21)  Dafs  es  nach  laulä  stehe. 

Vgl.  „Gäbe  es  nicht  Geduld  (laulä-stibärun),  so  würde 
jeder  Liebende  untergehn,  wenn  ihre  Kcitthierc  sich  zum 
Fortgehn  erhoben  haben." 

22)  Dafs  es  nach  dem  fa  des  Nachsatzes  stehe,  vgl. 
Meid.  1,  34.  „Wenn  ein  Waldesel  entkommt,  so  ist  ein  an- 
derer im  Stamm,   in  dahaba  fairun  facairun  fi-r-rahti." 

23)  Dafs  vor  das  Indetcrminirte  das  Läm  des  Anfangs 
trete  (larag'ulun  kir'imun). 

24)  Dafs  es  nach  dem  aussagenden  kam  stehe. 

Vgl.  „Wie  viel  Tanten  von  väterlicher  und  mütterlicher 
Seite  hattest  du  nicht  G'arir!  Krummbeinige,  die  für  mich 
meine  Kamcelc  melkten  (kam  (ammatin  laka)." 

Einer  der  späteren  hat  diese  Zahl  auf  30  und  mehr  Stellen 
gesteigert.  Die,  welche  ich  nicht  erwähnt,  habe  ich  ausfallen 


al-mubtada'.  59 

lassen,    weil    sie  sich    auf  die    erwähnten  Pralle    zurückführen 
lassen,  oder  weil  sie  nicht  richtig  sind. 

„Die  ursprüngliche  Stellung  des  Habar  ist,  daf's  es  nach- 
stehe; man  erlaubt  auch  die  Voranstellung,  wenn  dieselbe 
nichts  schadet." 

Erkl.  Ursprünglich  ist  das  MubtadaJ  voran  und  das  Ila- 
bar nachzustellen;  denn  das  Habar  ist  hinsichtlich  der  Be- 
deutung ein  Eigenschaftswort  des  Mubtada3  und  verlangt  rich- 
tigerweise nachzustehen,  so  wie  das  Eigenschaftswort.  Es 
kann  vorangestellt  werden,  wenn  keine  Undeutlichkeit  dadurch 
entsteht.  Einige  behaupten,  dafs  die  Lehrweise  der  Küfenser 
die  Voranstellung  des  Habar  verwehre,  das  nach  der  Schule 
der  Basrenser  nachgestellt  werden  könne.  Das  mufs  noch 
untersucht  werden.  Einige  behaupten,  dafs  die  Basrenser  und 
Küfenser  darin  übereinstimmen,  Sätze  wie  „fi  därihi  zaidun" 
zu  erlauben,  also  sei  nicht  wahr,  dafs  die  Küfenser  die  Vor- 
anstellung ganz  allgemein  verbieten.  So  sagen  einige ,  und 
darüber  schwebt  noch  die  Entscheidung.  Freilich  verbieten 
die  Küfenser  bei  Fällen  wie  zaidun  ka?imun,  zaidun 
käma  abühu,  und  zaidun  abühu  muntalikun  die  Voran- 
stellung des  Habar;  richtiger  war's,  sie  zu  erlauben,  da  nichts 
hindert.  Vgl.  „gehafst  ist  der,  der  dich  hafst  (mas'nirun  man 
jas'na'uka) ; "  mas'ntfun  ist  hier  voraufgestelltes  Habar. 

Vgl.  „Dessen  Mutter  ist  kinderlos,  mit  dem  du  allein  zu- 
sammentrafst; er  verweilt  klebend  an  der  Klaue  des  Löwen 
(kad  takilat  ummuhu  man  kunta  wahidahu)." 

Hier  ist  kad  takilat  ummuhu  voraufgestelltes  Habar. 

Vgl.  „Ich  treibe  mein  Reitthier  zu  einem  Könige  (al- 
Walid  Ibn  cAbd  al-Malik  Ihn  Marwän),  dessen  Vaters  Mutter 
nicht  zu  Muhärib  gehörte;  nicht  war  sie  mit  Kulaib  ver- 
schwägert   (ilä   malikin  mä   ummuhu  min  muhäribin  abühu)." 

mä  ummuhu  min  muhäribin  ist  vorgestelltes  Habar. 

Abü-s-Sacadät  Hibatu-1-lahi  Ibnu-s'-S'ag'ari  der  S'arif 
überliefert,  dafs  die  Basrenser  und  Küfenser  übereinstimmend 
das  Habar  vorauszustellen  erlauben,  im  Fall  es  einen  Satz  bil- 
det; doch  ist  das  nicht  richtig,  wie  wir  schon  oben  das  Ge- 
gentheil  hiervon  von  den  Küfensern  berichtet  haben. 

„Verwehre  dies,  wenn  die  beiden  Theile  als  determinirt 
oder    indeterminirt    gleich  sind,    ermangelnd    der   Erklärung, 


r,(i  Das    Infangswort. 

ebenso  wenn  das  Verbum  Habar  ist,  oder  das  Habar  im  be- 
schränkten Sinn  gebraucht  wird;  ferner  wenn  dasselbe  an 
etwas,  das  mit  dem  Lam  des  Anfangs  versehn  ist,  oder  an 
etwas,  was  die  erste  Stelle  verlangt,  angelehnt  ist,  vgl.  „wer 
ist  mir  Hülfe  bringend  (man  li  mungidän)." 

Erkl.  Das  Ilabar  zerfällt  in  Hinblick  auf  seine  Voran- 
stellung  vor  das  Mubtada3  und  seine  Nachstellung  in  drei 
Fälle:  1)  der,  in  dem  die  Voranstellung  und  die  Nachstel- 
lung möglich  ist,  davon  haben  wir  schon  gehandelt;  2)  der, 
in  dem  die  Nachstellung  des  Habar  nöthig  ist;  3)  der,  in 
dem  die  Vorausstellung  des  Habar  nöthig  ist.  Hier  handelt 
Verf.  über  den  Fall,  der  die  Nachstellung  des  Habar  noth- 
w  endig  verlangt,  und  er  erwähnt  5  Puncto : 

1)  Dafs  beide,  Mubtada5  und  Habar,  determinirt  oder 
indeterminirt  seien,  geeignet  als  Mubtada5  gesetzt  zu  werden, 
ohne  dafs  es  etwas  gäbe,  was  das  Mubtada5  vom  Habar  un- 
terschiede, vgl.  zaidun  ahüka;  sagte  man  hier  ahüka  zai- 
dun,  so  würde  das  Vorangestellte  Mubtada5  werden,  da  man 
es  doch  als  Habar  setzen  will,  ohne  dafs  es  ein  Anzeichen 
davon  gäbe.  Ist  aber  ein  Anzeichen  da,  dafs  das  Yoraufge- 
stellte  ein  Habar  sei,  so  ist  die  Voranstellung  gestattet,  vgl. 
abü  jüsufa  abü  hanifata.  Das  Habar  abü  hanifata  kann 
hier  voraufstehn,  da  bekannt  ist,  dafs  man  den  Abü  Jüsuf 
mit  dem  Abü  Hanifa  vergleicht  und  nicht  umgekehrt. 

Vgl.  „Die  Söhne  unsrer  Söhne  sind  wie  unsere  Söhne; 
doch  unsere  Töchter,  ihre  Kinder  sind  Nachkommen  von  fer- 
nen Verwandten  (banüna,  banü  abnä?inä)." 

Bei  diesem  Verse  ist  bekannt,  dafs  die  Aussage  auf  die 
Enkel  geht.  banüna  ist  vorgestelltes  Habar  und  banü 
abnä5inä  nachgestelltes  Mubtada5. 

2)  Dafs  das  Habar  ein  Verbum  sei,  das  das  Pronomen 
des  Mubtada3  als  ein  verborgenes  in  den  Nominativ  setzt,  vgl. 
zaidun  käma,  wo  käma  mit  seinem  supponirten  Fäcil  ein 
Habar  von  zaidun  ist.  liier  kann  man  nicht  käma  zaidun 
sagen  in  der  Weise,  dafs  zaidun  ein  nachgestelltes  Mubtada1 
und  das  Verbum  ein  vorgestelltes  Habar  sei;  sondern  dann 
ist  zaidun  Fa'il  von  käma  und  der  Satz  besteht  dann  nicht 
mehr   aus    dem  Mubtada"  und  Habar,    sondern    aus  Verbum 


al-mubtada'.  ß] 

und  Fäcil.  Setzt  aber  das  Verbum  ein  Substantiv  in  den 
Nominativ,  vgl.  zaidun  käma  abühu,  so  ist  die  Voranstel- 
lung möglich,  vgl.  käma  abühu  zaidun.  Wir  haben  oben 
die  Streitfrage  hierüber  erwähnt.  —  So  ist  auch  die  Voran- 
stellung möglich,  wenn  das  Verbum  ein  sichtbares  Pronomen 
in  den  Nominativ  stellt,  vgl.  az-zaidäni  kämä.  Man  kann 
hier  sagen  kämä  az-zaidäni.  Dann  ist  az-zaidäni  nach- 
gestelltes Mubtada5  und  kämä  vorgestelltes  Habar.  Einige 
verwehren  dies.  Hiernach  wäre  des  Verf.  Rede  so  zu  fassen: 
„wenn  das  Verbum  Habar  ist,  so  verlangt  Verf.  die  nothwen- 
dige  Nachstellung  des  Verbal-Habar  in  allen  Fällen."  Jedoch 
ist's  nicht  so,  sondern  nur  dann  ist  dies  nothwendig,  wenn 
das  Habar  ein  Pronomen  des  Mubtada3  als  ein  Verborgenes 
in  den  Nominativ  stellt. 

3)  Dafs  das  Habar  durch  innamä  oder  durch  illä  be- 
schränkt sei,  vgl.  innamä  zaidun  kä^imun  und  mä  zai- 
dun illä  lpVimun.  Hier  kann  kä^imun  nicht  vor  zaidun 
gestellt  werden,  nur  abnormer  Weise  kommt  dies  bei  illä  vor. 

Vgl.  „Fürwahr  o  Herr,  nicht  ist  aufser  bei  dir  die  Hülfe 
zu  hoffen  gegen  sie  (hal  illä  bika  an-nasru),  und  nicht  ist 
aufser  auf  dich  Verlafs  (hal  illä  calaika-l-mucawwalu)." 

4)  Dafs  es  ein  Habar  von  dem  Mubtada3  sei,  vor  dem 
das  Anfangs -Läm  steht,  vgl.  lazaidun  kä'imun,  nie  kä'i- 
mun  lazaidun,  denn  dem  Anfangs-Läm  gebührt  der  erste 
Platz,  abnorm  ist  dann  die  Voranstellung  des  Habar. 

Vgl.  „Mein  Ohm  bist  du  (ijäli  Wanta),  und  wenn  G'arir 
Jemandes  Ohm  ist,  erlangt  er  Hoheit  und  ist  geehrt  an  Oheimen." 

5)  Dafs  dem  Mubtada3  die  erste  Stelle  in  der  Rede  ge- 
bühre, vgl.  die  Fragewörter,  wie  man  li  mung'idän,  nicht 
li  man  mung'idän. 

„Bei  Fällen  wie  (indi  dirhamun  und  li  watarun  ist 
die  Vorausstellung  des  Habar  nothwendig;  dasselbe  gilt,  wrenn 
darauf  ein  Pronomen  zurückgeht,  welches  einen  Theil  dessen 
bildet,  wovon  durch  das  Habar  erklärend  ausgesagt  wird; 
ferner  wenn  es  nothwendig  die  erste  Stelle  verlangt.  Vgl. 
„Wo  ist  der,  den  du  kennst  als  einen  Helfer  (aina  man  calim- 
tahu  nasirän)."  Das  Habar  von  dem  Beschränkten  setze  v.  135. 
stets  voraus,  vgl.  „Nichts  haben  wir  aufser  die  Nachfolge 
des  Ahmad  (mä  lanä  illä-ttibäfu  ahmada)." 


62  Da?  Anfangswort. 

Erkl.  Diese  Verse  behandeln  den  dritten  Abschnitt,  näm- 
lich die  nothwendige  Voraufstellung  des  Ilabar  an  vier  Stellen: 

1)  Wenn  das  Mubtada3  ein  Indeterminirtes  ist,  das  durch 
nichts  anderes  möglich  gemacht  wird;  als  durch  die  Voraus- 
Btellung  des  Habar  und  das  Habar  ein  Zarf  oder  G'ärr  wa 
Mag'rür  ist,  vgl.  'indaka  rag'ulun  und  fi-d-däri-mraca- 
tun.  Es  stimmen  die  Syntaktiker  und  der  Sprachgebrauch 
überein,  die  Nachstellung  des  Habar  dann  zu  verbieten.  Hat 
aber  das  Indeterminirte  einen  die  Vorausstellung  ermöglichen- 
den Grund,  so  sind  beide  Fälle  möglich;  vgl.  rag'ulun  za- 
rifun  cindi  und  lindi  rag'ulun  zarifun. 

2)  Wenn  das  Mubtada3  ein  Pronomen  umt'afst,  das  auf 
etwas  im  Habar  zurückgeht,  vgl.  fi-d-däri  sähibuhä.  Das 
Pronomen  geht  auf  ad-däru,  einen  Theil  des  Habar  zurück. 
.Man  kann  daher  nicht  sagen  sähibuhä  fi-d-däri,  damit  das 
Pronomen  nicht  auf  etwas  dem  Worte  und  der  Stufe  nach 
Nachstehendes  sich  zurückbeziehe.  Verf.  sagt  eigentlich:  es 
ist  die  Vorausstellung  des  Habar  nothwendig,  wenn  auf  das- 
selbe ein  Pronomen  vom  Mubtada3  zurückführt.  So  ist  der 
wörtliche  Ausdruck  des  Ibn  (Usfur  in  einigen  seiner  Bücher. 
Doch  ist  dies  nicht  richtig,  denn  im  erwähnten  Beispiel  geht 
das  Pronomen  nur  auf  einen  Theil  des  Habar,  nicht  auf  das 
Habar  selbst  zurück.  Nothwendig  mufs  man  hier  das  weg- 
genommene Annectirte  in  den  Worten  Verf.  cäda  calaihi  er- 
gänzen; restituirt:  kadä  idä  (äda  falä  muläbisihi,  dann 
wurde  das  Annectirte  nämlich  muläbisu  Aveggenommen,  und 
es  trat  das  Ha,  woran  es  annectirt  war,  an  seine  Stelle. 

Vgl.  „Ich  ehre  dich  mit  Ehrfurcht,  und  nicht  hast  du 
Gewalt  über  mich,  aber  die  Füllung  eines  Auges  ist  der  Ge- 
liebte desselben."     (miPu  cainin  habibuhä). 

Es  ist  eine  Streitfrage  darüber,  ob  man  Fälle  wie  da- 
raba  gulämuhu  zaidan  erlauben  darf,  wiewohl  das  Pro- 
nomen darin  auf  etwas  dem  Worte  und  der  Stufe  nach  Nach- 
gestelltes geht;  doch  giebt  es,  so  viel  ich  weifs,  keine 
Streitfrage,  Fälle  wie  sähibuhä  fi-d-däri  zu  verbieten.  Der 
Unterschied  ist  der,  dafs  bei  Fällen  wie  daraba  gulämuhu 
zaidän,  das,  worauf  das  Pronomen  zurückgeht,  und  das,  wo- 
mit das  Pronomen  verbunden  ist,  ein  gemeinschaftliches  Re- 
gens hat;    wohingegen  in   sähibuhä  fi-d-däri   das  Regens 


al- mubtada'.  (J3 

dessen,  womit  das  Pronomen  verbunden  wird,  und  das,  worauf 
das  Pronomen  zurückgeht,  verschieden  ist. 

3)  Wenn  dem  Habar  die  erste  Stelle  gebührt,  wie  aina 
zaidun;  man  sagt  nie  zaidun  aina,  weil  das  Fragewort 
die  erste  Stelle  haben  mufs. 

4)  Wenn  das  Mubtada3  beschränkt  ist,  vgl.  mä  fi-d- 
dari  illä  zaidun. 

„Die  Wegnahme  dessen,  was  bekannt  ist,  ist  ei'laubt, 
wie  man  sagt  „Zaid"  nach  der  Frage:  wer  ist  bei  Euch? 
Auch  in  der  Antwort  von  „wie  ist  Zaid?"  sprich  „krank",  denn 
von  Zaid  kann  man  absehn,  da  er  bekannt  ist." 

Erkl.  Mubtada3  und  Habar  werden  vollständig  weggenom- 
men, möglicher  oder  gewisser  Weise,  wenn  darauf  etwas  hin- 
weist. Hier  erwähnt  Verf.  das  möglicher  Weise  Weggenom- 
mene. Das  Habar  fällt  weg,  wenn  man  nach  der  Frage  „wer  ist 
bei  Euch  (man  Sndakumä)?"  antwortet:  Zaid  sei.  ist  bei  uns 
(Mndana).  Achnlich  ist  nach  einer  Ansicht  der  Fall:  ich  ging 
heraus  und  siehe  den  Löwen,  d.  i.  und  siehe  der  Löwe 
gegenwärtig,  idä-s-sabcu  hädirun. 

Vgl.  „Wir  sind  mit  dem,  was  wir,  und  du  mit  dem, 
was  du  hast,   zufrieden;  doch  die  Ansicht  ist  verschieden." 

Das  Mubtada5  fällt  weg,  wenn  du  z.  B.  fragst  kaifa 
zaidun,  und  man  antwortet  saht  hu  n,  d.h.  huwa  sahihun. 
Wenn  du  willst,  stellst  [du  beides  klar  hin;  vgl.  Kur.  41, 
46.  „Wer  wohl  handelt,  so  ist's  für  seine  Seele  (falinafsihi) 
und  wer  übel  thut,  das  Uebel  fällt  auf  sie  (faf  alaihä)."  Hier  kann 
man  sagen,  so  ist  sein  Guthandeln  für  seine  Seele  (facamaluhu 
linafsihi)  und  das  Bösehandeln  gegen  sie  (fa^sä/'atuhu  calaihä). 
Bisweilen  fällt  sowohl  Habar  als  Mubtada''  weg,  wenn  etwas 
auf  sie  hinweist;  vgl.  Kur.  65,  4.  „Und  diejenigen  von 
euren  Frauen,  welche  an  ihrer  Reinigung  verzweifeln,  so  ist 
wenn  ihr  zwreifelt,  ihre  Zeit  drei  Monde  und  diejenigen, 
welche  nicht  menstruiren,  sei.  ihre  Zeit  ist  drei  Monde." 
Mubtada5  und  Habar  fielen  weg,  da  das  Voraufgehende 
darauf  hinweist,  doch  wurden  sie  nur  weggenommen,  weil 
sie  an  die  Stelle  eines  Einzelbegriffes  treten.  Das  Natüi'- 
lichste  ist,  dafs  das  Weggenommene  ein  Einzelbegriff  sei, 
rest.:   al-lä'i  lam  jahidna  kadälika.  Am  besten  ist  dieser 


(1 1  Das  Anfangswort. 

Fall  zu    vergleichen  mit  der  Antwort  „ja'4  auf  die  Frage:  ist 
X.iid  stehend?  ja  sei.   Zaid  ist  stehend. 

„Nach  laulä  ist  die  Wegnahme  des  Habar  überwiegend 
nothwendig,  und  bei  einem  ausdrucklichen  Schwur  steht  dies 
fest;  dasselbe  gut  bei  dem  Wäw,  das  den  Sinn  von  maca 
ausdrückt,  vgl.  „jeder  Handwerker  mit  dem,  was  er  betreibt 
(kullu  säni'in  wamä  sanaca);"  endlich  vor  einem  Hai,  der 
nicht  Habar  von  demjenigen  ist,  dessen  Habar  schon  im 
Sinne  behalten  ist,  vgl.  „Mein  Schlagen  den  Diener,  wenn 
er  übel  thut  (darbija-l-cabda  musi'iin)"  und:  „Am  vollkom- 
mensten ist  mein  Erklären  die  Wahrheit,  wenn  sie  geknüpft 
ist  (manütan)  an  Weisheitssprüche." 

Das  Ilabar  wird  nothwendig  an  vier  Stellen  weggelassen; 
1)   Wenn  es  Habar  von  einem  Mubtada5  ist  nacli  laulä; 
nur  abnormer  Weise  steht  es. 

Vgl.  „Wäre  nicht  dein  Vater  und  vor  ihm  cUmar  ge- 
wesen, würde  der  Stamm  Macadd  dir  die  Schlüssel  überge- 
ben haben  (laulä  abüka  walaulä  kablahu  fumaru)." 

Verf.  erwähnt  hier,  dafs  die  Wegnahme  nach  laulä 
nothwendig  sei,  aufser  in  seltenen  Fällen.  Dies  ist  eine  Lehr- 
weise; eine  andere  ist,  dafs  die  Wegnahme  durchaus  nothwen- 
dig, und  dafs  das  dieser  Regel  widersprechend  Vorkommende 
zu  erklären  sei.  Eine  dritte  Lehrweise  ist,  dafs  das  Habar 
entweder  ein  allgemeines  oder  ein  beschränktes  Sein  aus- 
drücke; ist  es  ein  allgemeines,  so  ist  die  Wegnahme  noth- 
wendig; ist's  ein  beschränktes,  kann  etwas  darauf  hinleiten 
oder  nicht;  vgl.  laulä  zaidun  lakäna  kadä  =  laulä 
zaidun  maug-'üdun.  Leitet  nichts  darauf  hin,  mufs  es  er- 
wähnt werden,  vgl.  laulä  zaidun  muhsinun  ilajja  ma 
ataitu;  führt  aber  etwas  darauf  hin,  kann  man  es  setzen 
oder  wegnehmen,  wie  wenn  man  nach  der  Frage:  „Ist 
Zaid  wohlthätig  gegen  dich?"  antwortet:  „wenn  nicht  Zaid, 
wäre  ich  untergegangen  (laulä  zaidun   sei.  muhsinun  ilajja)." 

Vgl.  den  Vers  des  Abü-l-cAlä;,i-l-Ma(arri:  „Der  Schrecken 
vor  ihm  schmilzt  jedes  Schwerdt;  hielten  nicht  die  Scheiden 
dieselben,  würden  sie  zerfliefsen." 

Diese  Lehrweise  wählt  Verf.  in  einem  anderen  Buche. 


al-Mubtada'.  65 

2)  Wenn  das  Mubtada3  ein  ausdrücklicher  Schwur  ist, 
Vgl.  lacamruka  la-'af'alanna  rest.  lacainruka  kasami.  Hier 
darf  man  das  Habar  nicht  ausdrücken.  Vgl.  ferner  jaminu- 
1-lahi  la3afcalanna  rest.  jaininu  -  1-lahi  kasami.  Hier 
ist  nicht  ausschliefslich  nothwendig,  dafs  das  Weggenommene 
ein  Habar  sei,  da  es  Mubtada3  sein  kann,  vgl.  kasami  ja- 
ininu-1-lahi;  wogegen  bei  lacamruka  es  nothwendig  ein 
Habar  ist,  da  das  Läm  nur  vor  das  Mubtada3  tritt.  Ist  das 
Mubtada3  kein  ausdrücklicher  Schwur,  so  ist  die  Wegnahme  des 
Habar  nicht  nothwendig,  vgl.  cahdu- 1-lahi  la3af(alanna 
==  cahdu-l-lahi  falajja.  falajja  kann  wegfallen  und  ge- 
setzt werden. 

3)  Wenn  nach  dem  Mubtada3  ein  Wäw  als  Ausdruck  des 
Mitseins  folgt.  Vgl.  „Jeder  Mann  mit  seinem  Landgut", 
kullu  rag'ulin  wa  dai  atahu  rest.  kullu  rag'ulin  wa  daica- 
tuhu  muktarinäni.  Das  Habar  nach  dem  Wäw  des  Mitseins 
ist  supponirt.  —  Man  sagt,  eine  restitutio  des  Habar  sei  nicht 
nöthig,  denn  die  Bedeutung  sei:  jeder  Mann  ist  mit  (raa(a) 
seinem  Gute  (d.  i.  Lebenserwerb).  Das  sei  eine  vollständige 
Rede,  die  nicht  der  restitutio  eines  Habar  bedarf.  Diese 
Weise  wählte  Ibn  cUsfür  in  der  Erklärung  des  Idäh.  Ist 
aber  das  Wäw  nicht  Ausdruck  des  Mitseins,  wird  das  Ha- 
bar nicht  nothwendiger  Weise  weggenommen,  vgl.  zaidun 
wa  camrün  kä3imäni. 

4)  Wenn  das  Mubtada3  ein  Masdar  ist  und  nach  ihm 
ein  Häl  (Zustandswort)  folgt,  das  die  Stelle  des  Habar  ver- 
tritt, ohne  geeignet  zu  sein,  als  Habar  betrachtet  zu  werden. 
Das  Habar  fällt  nothwendiger  Weise  fort,  da  das  Zustands- 
wort  seine  Stelle  vertritt,  vgl.  darbija-l-cabda  musi3än, 
darbija  ist  Mubtada3,  al-cabda  sein  Regime  und  mu- 
si3än  ein  Häl,  das  die  Stelle  des  Habar  vertritt.  Das  Habar 
ist  nothwendiger  Weise  weggnommen ;  rest.:  darbija-1  (abda 
idä  käna  musi3än,  wenn  man  das  Futurum  bezeichnen  will, 
und  id  käna,  wenn  man  das  Perfectum  darstellt.  musi3än 
ist  Hai  eines  verborgenen  Pronomen  in  käna,  das  in  cabd 
erklärt  ist,  idä  käna  und  id  käna  sind  Zeitbestimmungen 
(zarfu-zamanin),  die  die  Stelle  des  Häbar  vertreten.  Verf. 
macht  aufmerksam,  dafs  das  weggenommene  Habar  ein  sup- 
ponirtes  sei,  vor  dem  Häl,  das  die  Stelle  des  Habar  vertritt, 
wie  die  Erörterung  davon   voraufging.     Verf.  wahrt  sich  vor 

5 


(5(5  Pas  Aafaogswort. 

dem  l  läl.  das  geeignet  wäre,  Habar  vom  erwähnten  Mubtada3 

eu  sein,  wie  man  nach  al-Aljfas'  zaidun  ka'imän  sagt,  zai- 
dun  als  Muhtada',  dessen  Habar  weggenommen  sei,  rest.:  t_-A- 
bata  k;Viman.  Dieses  Iläl  kann  als  llabar  auftreten,  vgl.  zai- 
dun kä'imun,  so  dafs  nicht  das  Ilabar  nothwendig  weg- 
genommen werden  niufs,  entgegengesetzt  dem  anderen  Beispiel 
darbi  ja-1-Sibda  musfän.  Hier  ist  das  Iläl  nicht  geeignet 
Habar  des  voranstehenden  Mubtada3  zu  sein,  man  sagt  nicht 
darbi }a-l-cabda  musfun,  denn  dem  Schlage  wird  nicht  die 
Eigenschaft  beigelegt,  dafs  er  übelthuend  sei.  Das  an  dieses 
Masdar  Aimectirte  geht  nach  der  Regel  des  Masdar.  Vgl. 
atammu  tabjinija-1-hakka  manutän  bilhikami.  — 
atammu  ist  Mubtada3,  tabjlnija  daran  annectirt,  al-hakka 
pass.  obj.  zu  tabjinija,  manutän  Hai,  das  die  Stelle  des 
llabar  vertritt;  rest.:  atammu  tabj inija-1-hakka  idä käna 
manutän,   oder  id  käna  manutän  bilhikami. 

Verf.  erwähnt  nicht  die  Stellen,  in  denen  das  Mubtada3 
nothwendig  wegfallen  mufs,  doch  in  einem  anderen  Buche 
giebt  er  vier  an.  1)  Das  Adjectiv,  welches  zum  Nominativ 
abgewandt  ist,  zu  einem  Lobe,  Tadel  oder  Mitleid,  vgl.  ma- 
rartu  bizaidin  al-karimu.  Das  Mubtada3  ist  hier  noth- 
wendig ausgelassen,  rest.  huwa-1-karimu. 

2)  Dafs  das  llabar  ein  solches  sei,  dafs  ihm  ein  ni(ma 
oder  bi3sa  speciell  zukommt,  vgl.  nicma-r-rag'ulu  zaidun 
rest.  huwa  zaidun. 

3)  Redensarten  wie  al-Färisi  sie  angiebt.  Vgl.  „Auf  mein 
Gewissen,  fürwahr  ich  will  es  thun"  (fi  dimmati  la^af'alanna). 
fi  dimmati  ist  llabar  eines  nothwendig  weggefallenen  Mub- 
tada', vgl.  fi  dimmati  jaminun,  so  die  ähnlichen  Stellen, 
in  denen  nämlich  das  Habar  den  Schwur  offen  ausdrückt. 

4)  Dafs  das  Habar  ein  Masdar  sei,  das  die  Stelle  desVerbum 
vertritt,  vgl.  sabrun  g'amilun  =  sabri  sabrun  g'amilun. 

„Man  setzt  zwei  oder  mehr  Worte  als  Habar  von  einem 
(Mubtada3)  wie :  Sie  (sind)  Fürsten,  Dichter."  '  (hum  sarätun 
s'ufaräJu). 

Erkl.  Die  Syntaktiker  sind  uneins,  die  Mehrheit  des 
Habar  von  einem  Mubtada3  zu  erlauben  ohne  die  Verbin- 
dungspartikel (zaidun  kä'imun  dähikun).  Ein  Theil,  worun- 
ter Verf.,  erlaubt  dies,  gleichviel  ob  zwei  Habar  in  der  Be- 


kana  und  seine  Verwandten.  (57 

deutung  von  einem  sind,  vgl.  „dies  ist  süfssauer"  (hadä  hul- 
wun  hämidim)  oder  nicht.  Einige  behaupten,  als  Habar  stehen 
nie  mehrere  Worte,  aufser  wenn  die  beiden  Habar  in  der  Be- 
deutung des  eines  einzigen  stehen;  ist  dies  nicht  der  Fall,  so 
tritt  die  Verbindungspartikel  ein.  Kommt  etwas  ohne  Verbin- 
dungspartikel  im  Arabischen  vor,  wird  ihm  ein  anderes  Mub- 
tada5  supponirt.  Vgl.  Kur.  85,  14.  15.  „Er  ist  der  Vergebende, 
der  Liebreiche,   der  Besitzer  des  Thrones,  der  Gepriesene." 

Vgl.  „Wenn  Jemand  einen  Mantel  besitzt,  so  bin  ich  Avie 
er;  mein  Mantel  ist  für  den  Herbst,  Sommer  und  Winter." 

Vgl.  „Er  schläft  mit  einem  Augapfel  und  wahrt  sich  mit 
dem  andern  vor  dem  Tod;  er  ist  wachend,  schlafend."  (huwa 
jakzänu  nä^imu). 

Manche  meinen,  der  Habar  dürfe  es  nie  mehrere  geben, 
aufser  wenn  sie  von  einer  Gattung  sind,  so  wenn  beide  Ha- 
bar EinzelbegrifFe  sind,  vgl.  zaidun  LViraun  dähikun, 
oder  zwei  Sätze,  vgl.  zaidun  käma  dahika.  Ist  aber  das 
eine  ein  Einzelbegriff,  das  andere  ein  Satz,  erlauben  sie  dies 
nicht.  Doch  kommen  häufig  bei  den  Kurän - Erklärern  und 
sonst  Fälle  vor,  wo  sie  dies  erlauben;  vgl.  Kur.  20,  21.  „und 
siehe,  da  war  er  (der  Stab)  eine  Schlange,  er  lief."  (fWidä 
hija  hajjatun  tascä).     Sie  analysiren  tas(a  als  zweites  Habar, 


IX.     kana  mit  seinen  Verwandten. 

(käna  wa'a/i  a  wätuhä). 

„kana  setzt  in  den  Nominativ  das  Mubtada5  als  sein 
Nomen,  und  das  Habar  in  den  Accusativ,  vgl.  (Umar  war  ein 
Herr,  (kana  sajjidan  cumaru).  Wie  käna  ist  zalla,  bäta, 
ad  ha,  asbaha,  am  sä,  (er  war  am  Tage,  bei  der  Nacht,  am 
Vormittag,  am  Morgen,  Abend)  auch  sära  er  war,  laisa 
er  war  nicht,  zäla  er  schwand,  bariha  er  wich,  fati\a  er 
hörte  auf  und  infakka  löste  sich.  Diese  vier  läfst  man  fol- 
gen auf  etwas,  was  einer  \  erneinung  gleicht,  oder  einer 
Verneinung  selbst.  Aehnlich  wie  käna  ist  däma,  wenn  mä 
ihm  voraufgeht,  vgl.  „gieb  so  lange  du  findest  einen  Dir- 
ham."  —   (m;i  dumta  musibän   dirhamän). 

5* 


ßg  kann  and  seine  Verwandten. 

Erkl.  Verf.  behandelt  nacli  dem  Mubtada3  und  Habar 
die  Worte,  welche  die  Setzung  eines  Mubtada3  aufheben. 
Das  sind  zwei  Klassen:  a.  Verba  und  b.  Partikeln.  Die  Verba 
sind:  1)  käna  mit  seinen  Verwandten.  2)  Die  Verba  des 
Beinaheseins  (af'älu-1-mukärabati)  und  3)  zanna  mit  seinen 
Verwandten.  Die  Partikeln  sind:  1)  mä  mit  seinen  Verwand- 
ten,  2)  lä  zur  Verneinung  der  Gattung  und  3)  inna  mit 
seinen  Verwandten.  Verf.  beginnt  mit  der  Erwähnung  von 
kana  und  seinen  Verwandten.  Dies  sind  alles  Verba  aner- 
kannter Weise  aufser  laisa.  Die  Mehrzahl  behauptet,  laisa  sei 
ein  Vcrbum;  al-Färisi  in  einer  seiner  beiden  Meinungen,  und 
Abu  Bakr  Ibn  S'ukair  behaupten,  es  sei  eine  Partikel.  Es 
setzt  das  Mubtada'  in  den  Nominativ,  das  Habar  in  den  Accusativ. 
Das  in  den  Nominativ  Gestellte  heilst  sein  Nomen,  das  in  den 
Aeeusativ  Gestellte  sein  Habar.  Diese  Verba  zerfallen  in  zwei 
Klassen:  1)  in  die,  welche  diese  Rection  ohne  alle  Bedingung 
haben,  und  2)  in  die,  welche  sie  nur  bedingungsweise  haben. 
Bei  diesen  letzteren  giebt  es  wieder  zwei  Unterabtheilungen. 

1)  Die  bei  deren  Rection  zur  Bedingung  gesetzt  ist,  dafs 
ihnen  eine  wirkliche  Negation  oder  eine  supponirte,  oder  we- 
nigstens etwas  einer  Negation  ähnliches  voraufgeht,  das  sind 
vier:  zäla,  bariha,  fati^a,  infakka,  vgl.  mä  zäla  zaidun 
kiVimän.  Hier  geht  eine  wirkliche  Negation  vorauf.  Vgl.  Eine 
supponirte  Partikel  geht  vorauf  in  Kur.  12,  85.  „Bei  Gott, 
du  hörst  auf  Josef  zu  erwähnen,  d.  i.  du  hörst  nicht  auf'' 
(tafta3u  für  lä  tafta3u).  Die  Negation  wird  nur  bei  dem 
Schwur  regelrecht  weggenommen,  wie  im  erwähnten  Kurän- 
vers;  abnormer  Weise  aber   auch  ohne  Schwur. 

Vgl.  „Ich  höre  auf  Ich  höre  nicht  auf,  so  lange  Gott 
mein  Volk  bestehn  läfst,  Gott  zu  danken,  mich  umgürtend, 
ein  edles  Rofs  reitend."     (abrahu  für  lä  abrahu). 

Er  will  hiermit  sagen,  dafs  er  (Hadäs'  Ibn  Zuhair)  nicht 
aufhört,  andere  entbehren  zu  können,  so  lange  ihm  sein  Volk 
bleibt.     Dies  ist  die  beste  Auslegungsweise. 

Ein  Beispiel,  wo  ein  der  Negation  ähnliches  d.  i.  die 
\  erweigerung,  (vgl.  lä  tazal)  voraufgeht,  ist: 

Vgl.  „Ö  Genofs,  schürze  dich,  nicht  höre  auf,  des  To- 
des zu  gedenken;  ihn  zu  vergessen,  ist  ein  offenbarer  Irrthum." 


käna  wa'aAawätuhä.  (>9 

Ferner  der  Anruf  wie:  lä  jazälu-1-lahu   muhsinän  Haiku. 

Vgl.  „Merk  auf,  o  magst  du  wohl  behalten  bleiben 
Haus  von  Maija  trotz  des  Verfalls,  nicht  höre  auf  der  Re- 
gengufs  sich  zu  ergiefsen  auf  deine  Sandwälle." 

2)  Das  Verbum,  welches  als  Bedingung  seiner  Rection 
verlangt,  dafs  ihm  mä,  das  Masdar-  und  Zarfartige  voraufgeht 

—  d.  i.  däma,  vgl.  mä  dumta  —  muddata  dawämika, 
vgl.  Kur.  19,  32.  „Er  hat  mir  aufgetragen  zu  beten  und 
Almosen    zu  geben,    so  lange   ich  lebe"    (mä  dumtu   hajjän). 

Die  Bedeutung  von  zalla  ist  das  Qualificirtsein  des  Sub- 
jeets  mit  der  Aussage  am  Tage,  bäta  hingegen  bei  Nacht, 
adhä  am  Vormittag,  asbaha  am  Morgen,  am  sä  am  Abend, 
sära  ist  das  Uebergehn  von  einer  Eigenschaft  zu  einer  an- 
deren. Die  Bedeutung  von  laisa  ist  die  Verneinung;  ohne 
nähere  Bestimmung  dient  es  zur  Verneinung  des  Gegenwärti- 
gen, (laisa  zaidun  kä'imän  d.  i.  aläna)  bei  der  näheren  Be- 
stimmung der  Zeit  aber  nach  Mafsgabe.  Die  Bedeutung  von 
mä  zäla  ist,  dafs  die  Aussage  unauflöslich  mit  dem  Subject 
nach   der  Mafsgabe,  die  der  Zustand  verlangt,  verbunden  sei 

-  ausharren,  bleiben,  feststehn. 

„Das  nicht  im  Perfect  Stehende  regiert  bisweilen  gleich 
ihm,  wenn  das  Nicht-Perfectum  davon  im  Gebrauch  ist." 

Diese  Verba  zerfallen  in  zwei  Klassen:  1)  Die,  welche 
die  vollständige  Flexion  haben,  dies  sind  alle  aufser  laisa 
und  däma.  —  2)  Die,  welche  die  vollständige  Flexion  nicht 
haben,  laisa  und  däma.  Bei  den  Verben,  die  die  voll- 
ständige Flexion  haben,  macht  der  Verf.  darauf  aufmerk- 
sam, dafs  das  Nicht-Perfectum  von  ihm.  nämlich  das  Imper- 
fectum,  die  Rection  Perfecti  hat,  Kur.  2,  17.,  „es  ist  (jakunu) 
der  Gesandte  für  Euch  Zeuge";  ebenso  der  Imperativ  u.  Part.  act. 
Vgl.  „Nicht  ist  jeder,  der  Freundlichkeit  zeigt,  seiend 
dein  Bruder,  wenn  du  ihn  nicht  triffst,  dir  Hülfe  bringend. * 
(käMnän  ahäka). 

So  verhält  sich  auch  das  Masdar.  Man  streitet  über 
das  defective  käna,  ob  es  ein  Masdar  habe:  doch  richtig  ist, 
dafs  es  ein  solches  hat. 

Vgl.  „Durch  Geschenke  und  Milde  herrscht  der  Mann 
in  seinem  Stamm,  und  es  zu  sein,  ist  dir  leicht."  (kaunuka  ijjähu). 


Iten. 

Nur    di<;     unvoll.-tändigo    Fh-xion     hat    däma     und     lai.-a 

uii'l     von     denen,    fiir    ihren   Anwendung    die    Negation    und 

ichen    Bedingung  ist,    d.  h.    von   zäla  und    seinen 

\  .    gebraucht    man   weder    den  Imperativ  noch  das 

ir. 

„Bei     allen    di<  -         \  .  laube.     da.-     Ilabar    in     die 

zu  .stellen,  doch  ▼erwehrt  ein  jeder,  dasselbe  bei  däma 
voran-   zu   stellen." 

ErkL  P2s  ist  bei  diesen  \  erben  nicht  nothwendig,  die 
Habar  dem  Nomen  vor  oder  nachzustellen,  man  kann  sie  in 
die  Mitte,  d.  h.  zwischen  Verbum  und  Nomen  setzen,  vgl. 
folgende  Beispiele:  käna  fl-d-diri  s&hibuhft.  Hier  darf  das 
Nomen  nicht  vorgestellt  werden  wegen  des  Pronomen,  das 
sieb  dann  auf  etwa-  der  Rangordnung  und  dem  Worte  nach 
Nu')..  beziehen  würde.      Vgl.  käna   ahi  rafiki,   wo 

rafiki    nicht   vorgestellt  werden   darf,    da  sonst  die  syntakti- 

Anordnung  dunkel  wäre.  Vgl.  käna  käJiinän  zai- 
dun.  Hier  tritt  das  Habar  in  die  Mitte.  Vgl.  Kur.  30,  46. 
Pflicht  für  uns  die  Hülfe  der  Gläubigen."  So 
erlauben  auch  die  übrigen  Verba,  sowohl  die  vollständig 
flectirbaren  als  die  nicht  vollständig  flectirbaren,  das  Habar 
unter  den  erwähnten  Bedingungen  in  die  Mitte  zu  stellen.  Der 
Verf.  I   berichtet  eine   Meinungsverschiedenheit  über 

die  erlaubte  Vorstellung  des  Ilabar  von  laisa  vor  das  No- 
men; richtig  ist,  es  zu  erlauben. 

\  gl.  „Frage,  wenn  du  unkundig  bist,  die  Menschen  nach 
uii-  und  nach  ihnen,  denn  nicht  ist  gleich  ein  Wissender  und 
ein   Unkundiger."      (falaisa   sawä'än  'älimun   wag'ahi'du). 

Ihn  Mu'ti  behauptet,  dafs  das  Ilabar  von  däma  dem 
Nomen   nicht  voraufgeht,  doch  richtig  i.-t,  dies  zu  erlauben. 

Vgl.  ..Keine  Lust  hat  das  Leben,  so  lange  seine  Freu- 
den verkümmert  sind  durch   das  Gedenken   an  Tod  und  Alter." 

Xcri'.  deutet  an,  dafs  alle  Araber  oder  alle  Syntaktiker  das 
Habar  von  däma  demselben  voraufzustellen  verwehren.  Meint 
Verf.  damit,  dafs  man  das  Habar  von  däma  nicht  vor  mä, 
das  mit  däma  stets  verbunden  ist,  stellen  kann,  so  ist  dies 
zuzugeben.  Will  er  aber  sagen,  dafs  sie  verbieten,  es  vor 
däma  allein  voraufzustellen,  und  so  fafst  es  sein  Sohn,  so 
od    des   Zweifel-.     Die   natürliche   Auffas- 


käna  wa'a//awütuliu.  71 

sang  ist,  dafs  die  Voraufstcllung  des  Habar  von  däma  vor 
däma  allein  nicht  verboten  ist,  vgl.  lä  ashabuka  mä  käJi- 
män  däma  zaidun. 

„So  verhält  es  sich  auch  mit  der  Vorausstellung  eines 
Habar  vor  mä  der  Verneinung;  setze  es  so,  dafs  ihm  etwas 
folgt,  nicht,  dafs  es  folgt." 

Erkl.  Es  ist  nicht  möglich,  dafs  das  Habar  dem  mä 
der  Verneinung  voraufgeht.  Hier  sind  zwei  Fälle  zu  un- 
terscheiden. 

1)  Der,  in  dem  die  Verneinung  Bedingung  der  Rection 
ist,  vgl.  mä  zäla.  Hier  kann  man  das  Habar  nicht  vorstel- 
len, wiewohl  dies  Ihn  Kaisän  und  an-Nahhäs  erlauben. 

2)  Der,  in  dem  die  Verneinung  nicht  Bedingung  zur 
Rection  ist;  auch  hier  ist  die  Voranstellung  nur  von  einigen 
gestattet.  Der  mittelbare  Sinn  Verf's.  ist:  wenn  die  Verneinung 
durch  etwas  anderes  als  mä  bewirkt  wird,  ist  die  Voranstel- 
lung  möglich,  wiewohl  auch  dies  manche  verbieten.  Ferner 
ergiebt  der  mittelbare  Sinn,  dafs  man  das  Habar  vor  das 
Verbum  allein  setzen  kann,  wenn  die  Verneinung  durch  mä 
stattfindet,  vgl.  mä  kä>imän  zäla  zaidun. 

„Es  ist  gewählt,  zu  verwehren,  dafs  ein  Habar  von  laisa    v.  150. 
voraufgehe.     Das  vollständige  Verbum  ist  dasjenige,  welches 
sich  mit  einer  Nominativsetzung  begnügt.     Die  anderen  sind 
defectiv  und  die  defective  Behandlung  in  fati'a,  laisa,  zäla 
wird  immer  befolgt." 

Erkl.  Die  Syntaktiker  sind  uneins,  die  Vorausstellung 
des  Habar  von  laisa  vor  dasselbe  zu  erlauben.  Die  Küfenser, 
al-Mubarrad,  az-Zag'g'äg'  und  Ibnu-s-Sarräg'  wie  auch  viele 
späteren,  worunter  Verf.,  verweigern  es;  Abu  cAli  al-Färisi 
und  Ibn  Burhan  erlauben  es,  vgl.  kä^imän  laisa  zaidun. 
Man  streitet  über  die  Ueberlieferung  von  Sibawaihi.  Einige 
führen  auf  ihn  die  Erlaubnifs,  andere  die  Verwehrung  zu- 
rück. Doch  kommt  im  Arabischen  kein  Fall  vor,  wo  das 
Habar  von  laisa  offenbar  voraufgestellt  wird,  sondern  nur 
Fälle,  in  denen  die  Vorausstellung  des  Regime  des  Ha- 
bar stattfindet,  vgl.  Kur.  11,  11.  „Merkt  auf  am  Tage, 
wenn  (die  Strafe)  sie  erreicht,  wird  nicht  sein  (die  Strafe) 
von    ihnen    abgewendet"    (alä  jauina   ja^tihim    laisa    masrüfän 


72  ktaa  und  seine  Verwandten. 

canhum).  Dieses  Beispiel  führt  der  für  sich  an,  welcher  die 
Yorausstcllung  des  Habar  vor  laisa  erlaubt,  doch  darauf 
mufs  man  enviedern,  dafs  jauma  j  a'tihim  das  Regime  des 
Habar  (masrüfan)  ist  und  somit  geht  es  dem  laisa  vorauf. 
Nun  behauptet  er,  das  Regime  geht  nicht  vorauf,  aufser  wo 
das  Regens  voraufgehn  kann.  —  Diese  Verba  zerfallen  in 
zwei  Klassen:  1)  die,  welche  vollständig  und  defectiv  sind, 
und  2)  die,  Avelche  nur  defectiv  sind.  Vollständig  sind  die, 
welche  sich  mit  dem  in  den  Nominativ  Gesetzten  begnügen,  de- 
fectiv die,  welche  sich  nicht  mit  dem  in  den  Nominativ  Ge- 
setzten begnügen,  sondern  ein  in  den  Accusativ  Gesetztes  ver- 
langen. Alle  erwähnten  Verba  können  als  vollständig  behan- 
delt Averden,  aufser  fatPa,  zäla  imperf.  jazälu,  d.  h.  nicht 
zäla  imperf.  jazülu,  welches  vollständig  ist.  Vgl.  zälat 
as'-s'amsu  (es  schwand  die  Sonne);  endlich  laisa,  denn  es 
wird  nur  defectiv  gebraucht. 

Vgl.  Beispiele  von  dem  vollständigen  Verbum  Kur.  2, 
280.  „Wenn  es  giebt  einen  in  schwierigen  Umständen  (in  käna 
du  cusratin),  so  ist  Frist  bis  zum  Wohlstand,"  d.  i.  wenn  ge- 
funden wird.  Ferner:  11,  109.  „Ewig  darin  zu  bleiben,  so 
lange  Himmel  und  Erde  währt"  (mä  dämati-s-samäwätu  wa-1- 
ardu).  30,  16.  „Preist  Gott  am  Abend  und  am  Morgen"  (hina 
tumsüna  wahina  tusbihüna). 

„Das  Regime  des  Habar  geht  dem  Habar  nicht  vor- 
auf, aufser  wenn  dasselbe  als  Zarf,  (Zeitbestimmung)  oder 
als  G'ärr  wa  Magrür  (Praeposition  mit  ihrem  Anhang)  vor- 
kommt." 

Erkl.  Es  kann  dem  käna  und  seinen  Verwandten  das 
Regime  des  Habar  nicht  voraufgehn,  wenn  es  nicht  ein 
Zarf  oder  ein  G'ärr  wa  Mag'rür  ist;  dies  umfafst  zwei 
Fälle:  1)  Dafs  das  Regime  allein  dem  Nomen  voraufgeht 
und  das  Habar  dem  Nomen  nachgestellt  sei,  käna  tacämaka 
zaidun  äkilän.  —  Dies  ist  bei  den  Basrensern  verboten, 
bei  den  Küfensern  aber  erlaubt. 

2)  Dafs  das  Regime  und  das  Habar  dem  Nomen  vor- 
aufgehe und  das  Regime  dem  Habar  vorausgehe,  käna 
ta(ämaka  äkilan  zaidun.  Das  ist  nach  Sibawaihi  verbo- 
ten, doch  erlauben  es  einige  Basrenser.  —  Aus  den  Worten 
Verf's.    geht    hervor,    dafs  wenn  das  Habar  mit  seinem  Re- 


käna  wa'a/*awätuliä.  73 

gime  dem  Nomen  voraufgeht  und  das  Habar  vor  dem 
Regime  steht,  der  fragliche  Punct  möglich  ist,  denn  nicht 
schliefst  sich  dann  dem  käna  das  Regime  seines  Habar  an,  so 
dafs  man  sagt  käna  äkilän  tacämaka  zaidun;  nicht  ver- 
wehren dies  die  Basrenser.  —  Ist  das  Regime  ein 
Zarf  oder  G'ärr  wa  Mag'rür,  kann  es  unmittelbar  nach  käna 
gesetzt  werden  bei  den  Basrensern  und  den  Küfensern  (käna 
(indaka  zaidun  mukimän). 

„Das  Pronomen  des  Sachverhältnisses  (Pamiru-s'-s'ä-'n) 
intendire  als  Nomen,  wenn  das  offen  hervortretende  Pronomen 
den  Gedanken  erzeugt,  dafs  es  nicht  möglich  sei." 

Erkl.  Wenn  im  Arabischen  etwas  vorkommt,  Avas  zu- 
nächst so  zu  betrachten  wäre,  dafs  dem  käna  und  seinen 
Verwandten  das  Regime  seines  Habar  sich  anschliefse,  deute 
es  danach,  dafs  in  käna  ein  Pronomen  verborgen  liege,  und 
dafs  dies  das  Pronomen  des  Sachverhältnisses  sei. 

Vgl.  „(Sie  sind  wie)  Igel,  welche  um  ihre  Häuser  lau- 
fen, darum,  dafs  fAtijja  (Bruder  des  G'arür)  sie  daran 
gewöhnt  hatte."    (bimä  käna  ijjähum  fatijjatu  cawwadä). 

Dies  läfst  sich  erklären,  dafs  in  käna  ein  verborgenes 
Pronomen  sei,  nämlich  das  Pronomen  des  Sachverhältnisses 
(Pamiru-s'-s'ä;>n)  und  dies  sei  das  Nomen  von  käna;  also  rest. 
bimä  käna  huwa  ai  asD-s'änu.  catijjatu  ist  dann  Mubtada5 
und  cawwada  sein  Habar,  ijjähum  Regime  von  cawwada. 
Der  aus  Mubtadä*  und  Habar  bestehende  Satz  ist  Habar 
von  käna.  Somit  steht  hier  nicht  zwischen  käna  und  seinem 
Nomen  das  Regime  des  Habar,  denn  das  Nomen  von  käna 
ist  ein  Pronomen  vor  dem  Regime. 

Vgl.  „Sie  waren  am  Morgen  so,  dafs  die  Dattelkerne 
den  Lagerplatz  bedeckten,  nicht  aber  alle  Kerne  wex-fen  die 
Armen  weg."  (wa  laisa  kulla-n-nawä  tulki-1-masäkinu ,  rest. 
laisa  huwa  ai  as'-s'änu).  Das  Pamiru-s'-s'ä-'n  ist  Nomen  von 
laisa,  kulla-n-nawä  im  Acc.  durch  tulki  und  tulki-1-ma- 
säkinu  ein  Verbum  mit  Subject  als  Habar  von  laisa. 

„Bisweilen  wird  käna  pleonastisch  zu  einer  Füllung  ge- 
setzt, vgl.  wie  richtig  ist  die  Wissenschaft  der  Früheren." 
(mä  käna  asahha  (ilma  man  takaddama). 


7  |  k;ui;i  mit  seinen  Verwandten. 

Verf.  behandelt  hier  den  dritten  Abschnitt,  nämlich  das 
pleonastische  kana.  lbncUsfür  bemerkt,  dafs  käna  plconastisch 
Btehe  /wischen  zwei  eng  zusammenhängenden  Dingen  wie 
Mnhtaila'  und  riabar  (zaidnn  kana  kä'imun);  zwischen  Verbum 
und  dem  von  ihm  in  den  Nominativ  Gesetzten  (lam  jüg'ad  kana 
mitluka);  zwischen  Sila  (Verbindungswort)  und  Mausül  (dem 
Verbundenen)  (g'ä'a-lladi  kana  akramtuhu);  zwischen  Siia 
(Beschreibungswort)  und  Mausüf  (dem  Beschriebenen)  (ma- 
rartu  birag'ulin  kana  ka'imin).  Dies  kann  man  aus  der  allge- 
meinen Ausdrucksweise  des  Verf.  abnehmen.  —  Jedoch  steht 
es  regelmäßig  plconastisch  nur  zwischen  mä  und  dem  Ver- 
bum der  Verwunderung.  Von  seiner  pleonastischen  Stellung 
zwischen  anderen  hört  man  nur,  plconastisch  stehe  es  zwi- 
schen Verbum  und  dem  von  ihm  in  den  Nominativ  Gestellten. 
Vgl.  „Es  gebar  Fätima,  Tochter  des  Hurs'ub,  den  Kalama; 
unter  den  Söhnen  des  (Abs  wird  keiner  gefunden,  der  treff- 
licher war."     (lam  jug'ad  käna  afdalu  minhum). 

Auch  hört  man  es  pleonastisch  zwischen  der  Sifa  und 
dem  Mausüf. 

Vgl.  „Wie  aber  dann,  wenn  ich  vorübergehe  an  der 
Wohnung  eines  Stammes  und  Nachbarn  von  uns,  die  edel 
sind?"     (wag'iränin  lanä  känü  kirämi). 

Abnorm  ist  die  pleonastische  Stellung  von  käna  zwi- 
schen der  Präposition  und  ihrem  Anhang. 

Vgl.  „Die  Fürsten  von  den  Söhnen  Abu  Bakr's  stritten 
an  hohem  Sitz  auf  ausgezeichneten  edlen  arabischen  Rossen." 
(tasamä  calä  käna-l-musawwamati-l-(iräbi). 

Meistens  steht  käna  pleonastisch  im  Perfectum,  abnorm 
im  Imperfectum. 

Vgl.  „Du  bist  ein  preislicher  Edler,  wenn  ein  feuch- 
ter Nordwind  weht."     (anta  takünu  mäg'idun). 

,,Man  nimmt  käna  weg,  läfst  aber  das  riabar  stehn, 
nach  in  und  lau  ist  dies  häufig  bekannt." 

Erkl.  Oft  nimmt  man  käna  weg  und  läfst  sein  Ha- 
bar  stehn. 

Vgl.  „Was  gesagt  ist,  ist  gesagt,  mag  es  Wahrheit  sein 


käna  wa'a/mwätuhä.  75 

oder  Lüge:  wozu  dient  deine  Entschuldigung  von  etwas  Hin- 
gesagtem?"    (in  sidkän  wa5m  kadibän). 

So  auch  nach  lau,  vgl.  „komm  zu  mir  mit  einem  lieit- 
thier,  wenn  es  auch  ein  Esel  ist"  (walau  himärän).  —  Ab- 
norm ist  ferner  die  Wegnahme  desselben  nach  ladun,  vgl. 
„Von  der  Zeit,  wo  die  Kameeistute  den  Schwanz  aufhob 
(min  ladu  s'aulän),  bis  dafs  sie  Junge  hatte." 

„Nach  an  wird  immer  mä  für  käna  stellvertretend  ge- 
setzt; vgl.  „darum,  dafs  du  fromm  bist,  rühme  dich."  (ammä 
anta  barran). 

Erkl.  käna  wird  weggenommen  nach  dem  Masdararti- 
gen  an  und  an  seine  Stelle  tritt  mä,  doch  bleibt  sein  Nomen 
und  sein  Habar,  vgl.  das  angeführte  Beispiel,  in  dem  kunta 
wegfällt,  doch  das  von  ihm  getrennte  Pronomen  (anta)  bleibt. 

Vgl.  „O  Abu  Huräs'a,  was  anbetrifft,  dafs  dir  ein  zahl- 
reicher Stamm  (ammä  anta  da  nafarin):  fürwahr  auch  mei- 
nen Stamm  frafsen  die  Hyänen  nicht." 

Man  darf  käna  und  mä  nicht  zusammenbringen,  da  das 
letztere  das  erstere  vertritt,  und  man  das  Vertretende  und 
das  Vertretene  nicht  zusammenbringen  kann,  wiewohl  al-Mu- 
barrad  dies  erlaubt.  Man  hört  im  Arabischen  keinen  Falb 
dafs  käna  weggenommen  und  mä  an  seine  Stelle  getreten, 
doch  sein  Nomen  und  Habar  geblieben  w7äre,  aufser  wenn 
das  Nomen  von  käna  ein  Pronomen  der  zweiten  Person  ist. 
Man  hört  es  weder  mit  dem  Pronomen  der  ersten  Person, 
noch  mit  einem  Substantiv;  doch  wäre  regelrecht,  es  ebenso 
wie  beim  Pronomen  der  zweiten  Person  zu  erlauben.  Siba- 
waihi  giebt  in  seinem  Buche  das  Beispiel  ammä  zaidun 
dähibän. 

„Von  dem  g'azmirten  Imperfectum  von  käna  wird  Nun 
weggenommen;  doch  ist  das  eine  Wegnahme,  die  grade  nicht 
nothwendig  ist." 

Erkl.  Setzt  man  käna  in's  Imperfectum,  j  a k  ün u,  so  nimmt 
man  bei  der  g'azmirten  Form  das  Damm.  Dann  stofsen  zwei  ru- 
hende Buchstaben  zusammen:  daher  wird  Wäw  wegen  des  Zu- 
sammenstofses  weggenommen,  die  Form  wird  also  jakun.  Die 
Regel  verlangte,  dafs  nun  weiter  nichts  weggenommen  würde,  doch 


76  kana  mit  seinen  Verwandten. 

nehmen  einige  das  Nun  zur  Erleichterung  weg,  wegen  des 
häufigen  Gebrauchs,  vgl.  lam  jaku.  Diese  Wegnahme  ist 
erlaubt,  nicht  nothwendig.  Sibawaihi'a  Lehrweise  und  die 
seiner  Anhänger  ist,  dafs  dieses  Nun  nicht  beim  Zusammen- 
treffen mit  einem  ruhenden  Buchstaben  weggenommen  werde, 
man  sage  nicht  lam  jaku-r-  rag'ulu  ka?iman,  wiewohl  Jünus 
dies  erlaubt.  So  wird  abnormer  Weise  gelesen  lam  jaku- 
11  ad  in  a  kafarü.  Trifft  es  aber  mit  einem  vocalisirten  Con- 
sonanten  zusammen,  dann  sind  nur  die  beiden  Fälle  möglich, 
dafs  dieser  vocalisirte  Buchstabe  ein  Suffix  sei  oder  nicht.  Ist's 
ein  Suffix,  wird  allgemein  das  Nun  nicht  weggenommen,  vgl. 
die  Worte  des  Propheten  zu  (Umar  wegen  des  Ihn  Sajjad: 
„wenn  er  es  ist  (in  jakunhu),  wird  dir  keine  Macht  über  ihn 
verliehn;  ist  er  es  nicht,  frommt  es  dir  nicht,  ihn  zu  tödten." 
Hier  ist  die  Wegnahme  des  Nun  nicht  erlaubt.  Ist  es  aber 
nicht  ein  Suffix,  kann  man  es  wegnehmen  oder  stehen  lassen. 
Der  natürliche  Sinn  des  Verf's.  wäre,  dafs  kein  Unterschied 
hierbei  stattfinde,  ob  kana  das  Defective  oder  das  Vollständige 
sei,  vgl.  Kur.  4,  44.  „Wenn  eine  gute  Handlung  stattfindet,  in 
taku  hasanatun,  vervielfacht  er  sie  (d.  i.  ihren  Lohn)." 


X.     Abschnitt  über  mä,    la,   lata  und  inna,  welche 
dem  laisa  ähnlich  sind. 

(inä,  lä,  lata,  inna). 

„Wie  laisa  läfst  man  auch  mä  regieren  ohne  in  bei 
dem  Bleiben  der  Negation  und  der  Anordnung,  wie  be- 
kannt ist.  Das  Voraufgehn  der  Praeposition  oder  des  Zarf 
erlauben  die  Gelehrten.  Vgl.  „Nicht  beschäftigst  du  dich  mit 
mir."     (mä  bi  anta  macnijjän). 

Erkl.  In  diesem  Abschnitt  erwähnt  Verf.  den  Theii  der 
das  Mubtada3  vernichtenden  Partikeln,  welche  die  Eection 
von  käna  haben,  d.  i.  mä,  la,  lata,  inna.  —  mä  regiert  nach 
der  Kegel  der  Tamimiten  nichts,  wie  man  sagt  mä  zaidun 
ktVimun.  Es  ist  ohne  Kection,  weil  es  eine  Partikel  ist,  die 
sich  nicht  speciell  zutheilen  läfst,  indem  es  vor  das  Nomen 
und  vor  das  Verbum  tritt.   Was  aber  nicht  speciell  zu  einem 


mä,  lä,  lata.  inna.  77 

Thcil  gehört,  dessen  Regel  ist,  dafs  es  nicht  regiere.  Die 
Hig'äziten  liingegen  geben  ihm  eine  Rection,  ähnlich  der  von 
laisa,  weil  es  ihm  darin  gleicht,  dafs  es  zur  Verneinung  des 
Gegenwärtigen,  ohne  nähere  Bestimmung  dient.  Man  setzt 
das  Nomen  in  den  Nominativ  und  das  Habar  in  den  Accusativ. 

Vgl.  „Ihre  (der  Schaar)  Jünglinge  umgeben  ihre  Väter 
mit  grollender  Brust,  und  nicht  sind  sie  wahrhaft  ihre  Kin- 
der" (mä  humü  aulädahä). 

Doch  hat  nach  ihnen  mä  nur  unter  Bedingungen  diese 
Kection,  von  denen  Verf.   vier  erwähnt : 

1)  Dafs  nach  ihm  nicht  in  pleonastisch  steht,  in  diesem 
Fall  ist  die  Rection  nichtig;  vgl.  mä  in  zaidun  kä'imun,  kä'i- 
mun  im  Nominativ,  der  Accusativ  ist  nicht  erlaubt,  wiewohl 
einige  es  gestatten. 

2)  Dafs  die  Negation  nicht  durch  illä  aufgehoben  wird, 
vgl.  mä  zaidun  illä  ka-'imun,  im  Gegensatz  zu  einigen,  die 
es  erlauben. 

3)  Dafs  sein  Habar  nicht  seinem  Nomen  vorausgeht,  ohne 
ein  Zarf  oder  G'ärr  wa  Mag'rür  zu  sein.  Geht  es  vorauf,  so  ist  der 
Nominativ  nothwendig,  mä  kä^imun  zaidun;  darüber  streitet 
man.  Ist  aber  das  Habar  ein  Zarf  oder  G'ärr  wa  Mag'rür, 
geht  es  vorauf.  Vgl.  mä  fi-d-däri  zaidun,  mä  (indaka 
camrün.  Man  streitet  dann  über  mä,  ob  es  regiere  oder  nicht. 
Derjenige,  welcher  es  als  regierend  setzt,  sagt,  dafs  das  Zarf 
oder  G'ärr  wa  Mag'rür  von  mä  im  Accusativ  stehe.  Doch 
wer  es  nicht  regieren  läfst,  sagt,  dafs  beide  an  der  Stelle  des 
Nominativ  stehn,  weil  jedes  von  beiden  Habar  des  nachfolgenden 
Mul>tadaJ  sei.  Das  zweite  ist  auch  der  natürliche  Sinn 
des  Verf.,  denn  er  bedingt  für  die  Rection  des  mä,  dafs 
MubtadaJ  und  Habar  nach  mä  in  der  Ordnung,  welche  be- 
kannt ist,  folgt;  nämlich,  dafs  das  Mubtada5  voran  und  das 
Habar  nachgestellt  sei.  Die  Folgerung  davon  ist  also,  dafs 
wenn  das  Habar  voraufgellt,  mä  nichts  regiert,  gleichviel,  ob 
das  Habar  ein  Zarf  oder  G'ärr  wa  Mag'rür  ist  oder  nicht. 
Dies  hat  er  in  einem  anderen  Buche  dargestellt. 

4)  Dafs  das  Regime  des  Habar  nicht  dem  Nomen 
voraufgehe,  es  müfste  denn  ein  Zarf  oder  G'ärr  wa  Mag'rür 
sein.  Geht  es  vorauf,  verfällt  die  Rection,  vgl.  mä  ta'ämaka 
zaidun  äkilun.  äkilun  kann  hier  nicht  im  Accusativ  stehn, 


j  g  niä.  l;i.   lata.   inna. 

und  wer  die  Rection  doch  gestattet,  wiewohl  das  Ilabar  vor- 
aufgeht, erlaubt  das  Bleiben  der  Rection  bei  dem  Voraufgehn 
des  Regime  nach  dem  Schlüsse  a  potiori  wegen  der  Nach- 
Btellung  des  Habar.  Auch  sagt  man,  dies  sei  nicht  nöthig 
(anzunehmen)  wegen  der  in  dem  Regieren -lassen  bei  dem 
Voraufgehen  des  Regime  liegenden  Trennung  zwischen  der 
Partikel  mä  und  ihrem  Regime.  Dies  findet  nicht  bei  dem 
Voraufgang  des  Ilabar  statt.  Ist  das  Regime  ein  Zarf  oder 
Gr'ärr  \\;i  Mag'rür,  so  ist  die  Rection  von  mä  nicht  kraftlos, 
vgl.  mä  'indaka  zaidnn  mukimän,  denn  mit  dem  Zarf  und 
dem  (i'ärr  \\  a  Mag'rür  nimmt  man  sich  Freiheiten,  die  man 
sich  sonst  nicht  erlaubt.  Diese  Bedingung  läfst  sich  abneh- 
men aus  den  Worten  des  Verf.,  weil  er  die  Erlaubnifs,  das 
Regime  des  Ilabar  voraufzustellen,  auf  den  Fall  beschränkt, 
dafa  das  Regime  ein  Zai-f  oder  G'arr  wa  Mag'rür  sei. 

5)  Dafs  mä  nicht  wiederholt  werde;  wird  es  wiederholt, 
ist  die  Rection  kraftlos,  vgl.  mä  mä  zaidun  kä?imun.  Das 
erste  ist  verneinend,  und  das  zweite  verneint  die  verneinende 
Kraft  der  Negation,  so  bleibt  es  Position,  also  kann  kä^imun 
nicht  im  Accusativ  stehn. 

6)  Dafs  nicht  ein  afflrmirtes  Wort  an  die  Stelle  des  Ha- 
bar von  mä  gesetzt  wird;  steht  es,  ist  die  Rection  kraftlos, 
vgl.  mä  zaidun  bis'aPin  illä  s'aPun  lä  j^ba'u  bihi  == 
„Nicht  ist  Zaid  etwas  aufser  etwas,  um  das  man  sich  nicht 
kümmert."  bis'aPin  steht  an  der  Stelle  des  Nominativs  als 
Habar  vom  Mubtada\  das  zaidun  ist.  Nicht  kann  es  an  der  Stelle 
des  Accusativ  als  Habar  von  mä  stehn.  Einige  erlauben  dies. 

Sibawaihi's  Meinung  in  diesem  fraglichen  Punct  erträgt 
beide  Auf fässungs weisen,  erstlich  die  Bedingung  zu  stellen, 
dafs  kein  afflrmirtes  Wort  an  die  Stelle  des  Habar  trete,  und 
zweitens,  dafs  diese  Bedingung  nicht  nöthig  sei.  Denn  nach  obi- 
gem Beispiel  sagt  er:  „beide  Ausdrucksweisen  (nach  mä  seil., 
die  der  Ilig'äziten  und  die  der  Tamimiten)  sind  gleich."  Nun 
streiten  die  Ausleger,  worauf  sich  dieser  Ausspruch  beziehe. 
Die  Einen  sagen,  es  gehe  auf  das  Nomen,  das  vor  illä  steht; 
er  meine  damit,  das  mä  habe  darauf  keine  Rectionskraft  und 
beide  Ausdrucksweisen  stimmen  überein,  dafs  es  im  Nomina- 
tiv stehe.  Das  sind  diejenigen,  welche  für  die  Rection  von 
mä  bedingen,  dafs  nicht  etwas  Afflrmirtes  an  die  Stelle  sei- 
nes (erst  negativen)  Habar  gesetzt  werde.  Andere  behaupten, 


ma.   1;\.   lata,   imia.  71) 

dies  beziehe  sich  auf  das  Nomen,  welches  nach  illä  steht. 
Die  Meinung  sei,  dafs  es  im  Nominativ  stehe,  gleichviel, 
ob  mä  als  das  Hig'äzitische  oder  Tamimitische  gesetzt  wird. 
Dies  behaupten  die,  welche  zur  Kection  von  ma  nicht  bedin- 
gen, dafs  kein  affirmirtes  Wort  an  die  Stelle  seines  Habar 
trete.  Die  Rechtfertigung  jeder  dieser  Lehrweisen  und  das 
Ueberwiegen- lassen  des  von  beiden  Gewählten,  nämlich  des 
zweiten,  pafst  nicht  in  dieses  kurze  Compendium. 

„Halte  dich  an  den  Nominativ  eines  durch  läkin  und 
bal  Verbundenen  (mactüf),  nach  dem  durch  ma  in  den  Accu- 
sativ  gesetzten  Wort,  überall  wo  es  eintritt." 

Erkl.  Wenn  nach  dem  Habar  von  mä  ein  Verbundenes 
vorkommt,  mufs  es  entweder  die  Affirmation  fordern  oder  nicht. 
Fordert  es  die  Affirmation,  ist  der  Nominativ  des  nach  ihm 
stehenden  Nomen  allein  nothwendig,  d.  i.  nach  bal  und  lä- 
kin, vgl.  mä  zaidun  kä^imän  läkin  käcidun,  da  das  Wort 
Habar  eines  weggefallenen  Anfangsworts  ist;  rest.  läkin  huwa 
käldun.  Hier  ist  der  Accusativ  von  käcidun  als  Verbin- 
dung zum  Habar  nicht  möglich,  denn  mä  agirt  nicht  auf  das 
Affirmirte.  —  Verlangt  die  verbindende  Partikel  nicht  die  Affir- 
mation wie  wa,  so  ist  Nominativ  und  Accusativ  möglich, 
doch  gewählt  ist  der  Accusativ,  wiewohl  auch  möglich  der 
Nominativ,  mä  zaidun  kä^imän  walä  käcidän.  Da  Verf. 
die  Notwendigkeit  des  Nominativ  speciell  auf  den  Fall  be- 
schränkt, wenn  das  Nomen  nach  bal  oder  lakin  steht,  so 
ist  abzunehmen,  dafs  der  Nominativ  nach  anderen  nicht  noth- 
wendig ist. 

„Nach  mä  und  laisa  regiert  bi  den  Genitiv  des  Habar 
und  nach  lä  und  der  Verneinung  von  käna  steht  das  Habar 
bisweilen  im  Genitiv." 

Häufig  wird  das  bi  in  dem  durch  laisa  und  mä  negir- 
ten  Habar  hinzugefügt,  vgl.  Kur.  3ü,  37.  „Ist  nicht  Gott  ge- 
nügend (mä  rabbuka  bikäfin)  seinem  Knecht;  39,  38.  ,;Ist  nicht 
Gott  mächtig,  Besitzer  der  Rache;  11,  123.  oder  27,  95.*) 
„Nicht  ist  dein  Herr  unbekümmert  um  das,  was  sie  thun'-; 
3,  178.    „Nicht  ist  Gott  ungerecht  gegen  seinen  Diener".    Es 


")  In  dieser  Stelle  steht  im  A'uran  ed.   Fluegel   talamüna. 


80  Okk.   1;\.   lata,   iinia. 

ist  zur  pleonastischcn  Stellung  des  l>i  nicht  spccicll  nothwen- 
dig,  dafa  daa  mä  das  hig'&zitische  sei,  wiewohl  dies  Einige 
ineinen,  Bondern  es  stellt  nach  diesem  sowohl  als  nach  dem  tami- 
mitischen.  Sibawaihi  und  al-FarnV  berichten  das  pleonastische 
bi  nach  mä  von  den  Tamimiten.  Man  braucht  diejenigen  gar 
nicht  zu  beachten,  die  das  verwehren:  es  findet  sich  bei  den 
Dichtern.  Schwankend  ist  die  Ansicht  von  al-Färisi;  einmal 
Bagt  er,  es  stehe  nur  pleonastisch  nach  dem  hig'äzitischen 
mä  und  ein  andermal  sagt  er,  es  stehe  pleonastisch  im  ver- 
neinten Habar,  auch  kommt  das  pleonastische  bi  im  Habar 
von  1  ä   vor. 

\  gl.  „Sei  mein  Fürsprecher  am  Tage,  wo  kein  Für- 
sprecher das  geringste  hilft  (bimugnin),  dem  Sawäd  Ibn  Kärib." 

Ferner  steht  es  im  Habar  des  durch  lam  verneinten  käna. 

Vgl.  „Wenn  die  Hände  ausgestreckt  werden  nach  der 
Reisekost,  gehöre  ich  nicht  zu  den  Eiligsten  (bia(g'alihim)  von 
ihnen,  da  der  Gierigste  der  Eiligste  ist." 

„Auf  indeterminirte  Worte  bekommt  lä  dieselbe  Rection 
wie  laisa.  Auch  haben  lata  und  in  diese  Rection.  Nicht 
hat  lata  irgend  eine  Rection,  aufser  auf  eine  Zeit.  Die  Weg- 
nahme des  in  den  Nominativ  Gesetzten  ist  häufig,  das  Ge- 
gentheil  selten." 

Verf.  behandelt  jetzt  lä,  lata  und  in.  Der  Hig'äziten 
Lehrweisc  bei  lä  ist,  dafs  es  wie  laisa  regiere,  der  Tamimi- 
ten aber,  dafs  es  nicht  regiere;  doch  regiertes  auch  bei  den 
Hig'äziten  nur  unter  drei  Bedingungen: 

1 )  Müssen  Nomen  und  Habar  zwei  indetex-minirte 
Worte  sein. 

Vgl.  „Tröste  dich!  nicht  ist  etwas  auf  der  Erde  blei- 
bend und  keine  Zuflucht  sichernd  vor  dem,  was  Gott  be- 
stimmt."    (lä  s'aPun  falä-l-ardi  bäkijän). 

Vgl.  „Ich  half  dir,  da  du  keinen  Genossen  hattest  als 
einen  treulosen,  so  dafs  du  aufgenommen  wurdest  in  eine 
Burg,  die  durch  Bewaffnete  fest  bewahrt  ist."  (id  lä  sähibun 
gaira  hädilin). 

Manche  meinen,  lä  habe  auch  auf  determinirte  Worte 
Rection,  vgl.  Näbiga:  „Sie  erschien  in  der  Weise  einer 
Liebenden;  als  ich  ihr  folgte,  entfloh  sie,  und  liefs  den  Wunsch 


lrut.  lä,  lata,  inna.  gj 

in  meinem  Herzen.  Sie  setzte  sich  fest  mitten  im  Herzen, 
ich  begehrte  nichts  aufser  ihr  und  liefs  nicht  ab  von  ihrer 
Liebe."     (lä  anä  bägijän  siwähä). 

Verf.  widerspricht  sich  in  Betreff  dieses  Verses,  einmal 
sagt  er,  er  sei  durch  Deutung  zu  erklären,  ein  andermal  sagt 
er,  dafs  die  analoge  Behandlungsweise  erlaubt  sei. 

2)  Darf  sein  Habar  nicht  seinem  Nomen  voraufgehn, 
lä  lwVimän  rag'ulun  ist  nicht  erlaubt. 

3)  Darf  die  Verneinung  nicht  durch  illä  unterbrochen 
werden,  man  sagt  nicht  lä  rag'ulun  illä  afdala  min 
zaidin.  In  diesem  Falle  ist  der  Nominativ  nothwendig. 
Verf.  wendet  diesen  beiden  Bedingungen  seine  Aufmerksam- 
keit nicht  zu. 

Das  verneinende  in  regiert  nach  den  Basrensern  und  al- 
Farrä5  gar  nichts.  Doch  behaupten  die  Küfenser,  al-Farrä1 
ausgenommen,  es  regiere  wie  laisa. 

Dieses  lehren  von  den  Basrensern  Abü-l-(Abbäs  al-Mu- 
barrad  und  Abü-Bakr  Ibnu-s-Sarräg',  Abu  cAli  al-Färisi 
und  Abü-1-Fath  Ibn  G'inni.  Dies  wählt  Verf.  und  denkt, 
dafs  in  der  Rede  Sibawaihi's  ein  Hinblick  hierauf  ruhe,  auch 
hört  man  es  bisweilen. 

Vgl.  „Nicht  ist  er  herrschend  über  irgend  einen,  aufser 
über  den  Schwächsten  der  Besessenen."  (in  huwa  mustaulijan). 

„Nicht  ist  ein  Mann  todt  durch  das  Ende  seines  Lebens, 
sondern  dadurch,  dafs  man  ungerecht  ihn  behandelt  und  er 
hülflos  ist."     (ini-l-mar'u  maitän). 

Ibn  G'inni  erwähnt  im  Muhtasab,  dafs  Sacid  Ibn  G'ubair 
die  Stelle  im  Kur.  7,  193.  „Nicht  sind  die,  welche  ihr  aufser 
Gott  anruft,  Knechte  eures  gleichen"  (ini-lladina  tad(üna  min 
düni-1-lahi  'ibädän)  mit  dem  Accusativ  von  Sbäd  lese.  — 
Es  wird  beim  Nomen  und  Habar  von  in  nicht  zur  Bedin- 
gung gestellt,  dafs  sie  indeterminirt  seien,  sondern  in  agirt 
auf  Indeterminirte  und  Determinirte. 

lata  ist  das  verneinende  lä,  dem  das  Tä  Fem.  mit  Fath 
zugesetzt  wurde.  Die  Lehrweise  der  Mehrzahl  ist,  dafs  es 
wie  laisa  regiert,  d.  i.  das  Nomen  in  den  Nominativ  und 
das  Habar  in  den  Accusativ  setzt,  doch  ist  es  sein  specielles 
Recht,  dafs  mit  ihm  nicht  das  Nomen  und  Habar  zugleich 
erwähnt  werde,  sondern  nur  das  Eine  von  ihnen     Das  Häu- 

6 


£2  Die  Verba  des  Beinahesems. 

figcre  ist  im  Arabischen  das  Nomen  wegfallen  und  das  Habar 
stehen  zu  lassen.  Vgl.  Kur.  38,  2.  „Nicht  ist  vorhanden  Zeit 
zum  Entkommen"  (lata  hina  manasin,  rest.  läta-1-hinu  hina 
manasin),  bisweilen  liest  man  abnorm  lata  hinu  manasin, 
so  dafs  das  Nomen  wegfiel  und  das  Habar  blieb.  Sibawaihi 
berichtet,  dafs  lata  nur  auf  al-hinu  agirt.  Darüber  streitet 
man,  die  Einen  sagen,  es  regiere  nur  das  Wort  al-hinu,  doch 
nicht  das  demselben  Synonyme  wie  as-säcatu,  Andere  da- 
gegen meinen,  es  heifse  so  viel,  dafs  es  nur  die  Nomina  der 
Zeit  regiere,   al-hinu  und  die  Synonyma. 

Vgl.  „Es  bereut  der  Frevler,  doch  nicht  zur  rechten 
Zeit  der  Reue,  die  Ungerechtigkeit  ist  ein  Weideplatz,  der 
dem  ihn  aufsuchenden  schlecht  bekömmt." 

Die  Worte  Verf.  ertragen  beide  Ansichten.  Doch  lehrt 
er  das  zweite  im  Tashil.  Die  Lehrweise  des  al-Aljfas'  ist, 
dafs  es  nichts  regiere,  und  dafs,  Avenn  nach  ihm  etwas  im 
Accusativ  stehe,  dasselbe  durch  ein  verschwiegenes  Verbum 
in  den  Accusativ  gestellt  sei,  vgl.  im  Kur.  38,  2.  sei  arä  zu 
suppliren:  lata  arä  hina  manasin,  „nicht  sehe  ich  eine  Zeit 
des  Entkommens."  Steht  das  Wort  im  Nominativ,  ist  es  ein 
Mubtada\  dessen  Habar  ausgefallen  ist;  Gott  weifs  was  rich- 
tig ist. 


XI.     Die  Verba  des  ßeinaheseins. 
(af'älu-1-mufrärabati). 

„Wie  käna  ist  käda  und  (asä.  Selten  haben  sie  ein 
anderes  Habar  als  ein  Imperfectum. 

Erkl.  Den  zweiten  Theil  der  das  Mubtada3  abolirenden 
Verba  bildet  käda  und  seine  Verwandten.  —  Verf.  erwähnt 
als  solche  11  Verba.  Unbestritten  werden  alle  als  Verba  be- 
trachtet, ausgenommen  (asä.  az-Zähid  berichtet  vom  Taclab, 
dafs  casä  eine  Partikel  sei,  dies  wird  auch  auf  Ibnu-s-Sar- 
räg'  zurückgeführt.  Richtig  ist,  casä  als  Verbum  aufzufassen, 
worauf  die  Verbindung  des  Tä  Subjecti  und  deren  Analogen 
hinführt,  vgl.  fasaita.  Diese  Verba  heifsen  die  Verba  des 
ßeinaheseins,  wiewohl  sie  es  nicht  alle  sind. 


al-af  älu-l-mu£äraba.  83 

Sie  zerfallen  in  drei  Klassen:  1)  Die  das  Beinahesein 
bedeuten,  nämlich  kada,  karaba,  aus'aka.  —  2)  Die  ein 
Hoffen  bezeichnen,  nämlich  casa,  harä,  ihlaulaka.  3)  Die 
den  Sinn  von  „Anfangen"  haben,  nämlich  gVala,  tafika, 
ahada,  calika,  ans'a'a.  —  Von  einem  Theil  ist  das  Ganze 
benannt.  Alle  treten  vor  ein  Mubtada?  und  dessen  Habar. 
Sie  setzen  das  MubtacW  als  ihr  Nomen  in  den  Nominativ 
und  das  Habar  desselben  setzen  sie  als  das  Ihrige  an  die 
Stelle  des  Accusativ.  Das  Habar  dieser  Verba  ist  nur  ein  Im- 
perfectum  und  selten  steht  es  in  der  Gestalt  eines  Nomen 
nach  (asä  und  kada. 

Vgl.  „Oft  hast  du  mich  beschuldigt,  immer  auf  mich 
eindringend ;  thu  das  nicht,  denn  fürwahr  vielleicht  werde  ich 
wohl  künftig  fasten."     (inni  fasaitu  sä}imän). 

Vgl.  „Ich  kehrte  zum  Stamm  Fahm  zurück,  beinah  that  ich 
es  nicht;  wie  viel  ihres  gleichen  habe  ich  verlassen,  da  sie 
arm  waren."     (wa  mä  kidtu  a'ibän). 

In  den  Worten  des  Verf.  ,,aufser  Imperfectum"  liegt 
eine  Mehrdeutigkeit,  denn  das  umfafst  ja  das  Nomen,  das 
Zarf,  den  G'arr  wa  Mag'rür,  den  Nominalsatz  und  den  Ver- 
balsatz, der  kein  Imperfectum  hat.  Diese  alle  sind  nicht  sel- 
ten als  Habar  von  casä  und  kada.  Selten  aber  kommt  das 
Habar  als  Nomen  vor.  Der  Verbalsatz  mit  Perfectum  aber 
kommt  nie  als  Habar  von  kada  und  (asä  vor. 

„Selten  ist,  dafs  das  Imperfectum  ohne  an  nach  fasä 
steht,  doch  bei  käda  verhält  es  sich  umgekehrt." 

Erkl.  Die  Verbindung  des  Habar  von  casä  mit  an  ist 
häufig,  selten  steht  es  entblöfst  davon,  dies  ist  die  Lehrweise 
des  Sibawaihi.  Die  Mehrzahl  der  Basrenser  behauptet,  dafs 
das  Habar  von  casä  nur  in  der  Poesie  von  an  entblöfst  ste- 
hen könne.  Im  Kur.  steht  es  nur  mit  an  verbunden,  vgl.  Kur.  5, 
57:  „Vielleicht  kommt  Gott  mit  der  Befreiung"  17,  8:  „Es 
kann  sein,  dafs  sich  Gott  eurer  erbarme."  (casä  rabbukum 
an  jarhamakum). 

Als  Beispiel  des  fasä  ohne  an: 

Vgl.  „Vielleicht,  dafs  der  Trauer,  in  der  du  dich  befindest, 
eine  nahe  Freude  nachfolge."   (casä-l-karbu  jakünu  wara'ahu). 

6* 


£4  D«<  Verb«  des  Beinalieseins. 

Vgl.  „Vielleicht  bringt  ( rott  eine  Freude,  denn  er  bekümmert 
sich  täglich  um  seine  Geschöpfe."  (casi  farag'unja>ti  bihi-1-lahu). 

Von  kada  erwähnl  Verf.,  dafa  es  im  Gcgentheil  von 
:is;'i.  das  Habar  von  an  entblöfsl  habe,  selten  ist's  damit  verr 
bunden.  Das  Gegentheil  hiervon  lehren  dir  Spanier  aus- 
drücklich, nämlich  dafa  die  Verbindung  desselben  mit  an 
nur  allein  in  der  Dichtung  vorkomme.  —  Ohne  an  kommt 
es  im  Kur.  :.',  66  vor.  ..Da  schlachteten  sie  sie.  doch  beinah  hät- 
ten sie  es  nicht  gethan.  *)  (wo  mä  kädü  jaf'alüna).  5),  118. 
..Nachdem  heinahe  abgewichen  waren  die  Herzen  einer  Scliaär 
von  ihnen."     (kada  tazi.'u). 

Mit  an  kommt  käna  vor  in  der  Ueberlieferung :  ..bei- 
nahe hätte  ich  nicht  das  'Asr-(  rebel  gehalten,  bis  die  Sonne 
heinah    niedersank"   (ma   kidtu   an    usallija). 

Vgl.  „Es  geschah  heinah.  dafs  nieine  Seele  entfloh,  als 
er    eingehüllt    war    in    (Leichen-)   Linnen   und     Gewändern." 

(kädati-n-nafsu   an  tafida  'alaihi). 

„Wie  (asa  ist  harä,  doch  wird  sein  Habar  nothwendig 
mit  an  verbunden  gesetzt.  Bei  ihlaulaka  setzt  man  an 
wie  bei    harä.     Nach   aus'aka    ist  die  Nichtsetzung   des   an 

selten." 

Erkl.  hara  hat  wie  fasa  die  Bedeutung  der  Hoffnung, 
doch  mufs  man  nothwendig  das  Habar  mit  an  verbinden. 
"Weder  in  der  Poesie  noch  sonst  wird  das  Habar  desselben 
von  an  entblößt;  so  ist  auch  ihlaulaka  stets  mit  an  verse- 
hen. Vgl.  „Vielleicht  regnet  der  Himmel."  (ihlaulakat  as-sa- 
m;Vu  an  tamtura).  Das  gehört  zu  den  Paradigmen  des  Si- 
bawaihi.  aus'aka  verbindet  meist  sein  Habar  mit  an,  selten 
nur  steht  es  ohne  dasselbe. 

Vgl.  „Wenn  die  Menschen  um  Staub  gebeten  werden,  bei- 
nah würden  sie,  wenn  gesagt  wird,  gieb  her,  unwillig  und 
verweigern."      (Waus'akü   an  j  amall  u). 

Ohne  an  steht  es  im  Verse: 

Vgl.  „Der,  welcher  vor  seinem  Tode  flieht,  ist  nahe  daran, 
dafs  er  in  einer  seiner  Unbedachtheiten  darauf  stufst."  (jüs'iku 
juwäfiku). 


*)  Im  A'ur.   ed.  Flügel  taf'alüna. 


al-af  äla-l-mu/«kraba.  85 

„Wie  käda  ist  in  der  richtigen  Sprache  karaba.  an 
wegzulassen  ist  bei  Worten,  die  den  Beginn  ausdrücken, 
noth wendig,  wie:  Es  begann  der  Treiber  zu  singen  (ansVa 
as-stViku  jahdu).  So  ist  tafika,  gVala,  ahada  und  calika." 

Erkl.  Von  karaba  erwähnt  Sibawaihi  nur  die  Ent- 
blöfsung  seines  Habar  von  an.  Verf.  giebt  grade  das  Ge- 
gentheil  bei  der  richtigen  Sprache  an,  nämlich  es  sei  gleich 
kada,  d.  i.  häufig  sei  die  Entblöfsung  des  Ilabar  von  an, 
selten  die  Verbindung  damit. 

Vgl.  „Beinah  schmolz  das  Herz  von  seiner  Gluth,  wenn 
die  Berichtet*  sagten,  Hind  ist  böse."    (karaba-1-kalbu  jadübu). 

Verbunden  ist  an  mit  dem  Habar  von  karaba  im  Verse: 

„Es  tränkten  (die  Stute)  die  Besitzer  der  Milde  mit  ei» 
nein  vollen  Eimer  auf  den  Durst,  beinahe  schon  war  ihr 
Hals  in  Stücke  gegangen."     (karabat  a'näkuhä   an  takattaca). 

Gewöhnlich   ist  die  Form  karaba,    selten  aber  kariba. 

Alle  Verba,  die  den  Beginn  einer  Handlung  ausdrücken, 
können  ihr  Habar  nicht  mit  an  verbinden,  da  zwischen  ihnen 
und  an  ein  Widerspruch  stattfindet,  denn  sie  bezeichnen  das 
Gegenwärtige,  an  aber  das  Zukünftige,  wie  die  Beispiele  be- 
weisen, (tafika  zaidun  jad'ü,  gVala  jatakallamu ,  aljada  jan- 
zimu,  (alika  jafcalu  kada). 

„Man  gebraucht  das  Imperf'ectum  von  aus'aka  und 
käda,  nicht  andere  Formen.  Auch  gebraucht  man  noch  die 
Form  müs'ikun." 

Erkl.  Von  den  Verben  dieses  Capitels  wird  nur  käda 
und  aus'aka  vollständig  fiectirt,  da  von  beiden  das  Imperfec- 
tum  gebraucht  wird.  Vgl.  Kur.  22,  71.  „Beinah  überfielen  sie" 
(jakädüna).  al-Asmafi  giebt  vor,  dafs  nur  das  Imperfectum 
jüs^iku  gebraucht  werde,  nicht  das  Perfectum  aus'aka,  doch 
ist  das  nicht  richtig;  denn  al-Halil  berichtet  den  Gebrauch  des 
Perfectum,  vgl.  den  obigen  Vers  pg.  84.  —  Freilich  ist  der 
Gebrauch  des  Imperf'ectum  häufig,  selten  der  des  Perfectum. 
Auch  kommt  das  Participiuin  activi  vor. 

Vgl.  „Beinah  wird  unser  Land  wieder  Heimath  wilder 
Thiere,  eine  Wüste,  als  Gegensatz  des  (jetzigen)  trauten 
Umgangs."     (müs'ikatun   ardunä). 


g£  Die  Verb«  des  Beinaheteins. 

Da  Verf.  aus'aka  Bpeciell  hervorhobt,  zeigt  er  an,  dafs 
das  Participium  von  käda  nicht  vorkomme,  doch  ist  es  nicht 
80,  sondern   ea   kommt   in   der  Dichtung   vor. 

Vgl.  »Ich  Sterin;  aus  Traurigkeit  am  Tage  vonftig'äm,  denn 
ich  spreche  wahrhaft:  Fürwahr  icli  bin  Ff  and  desjenigen,  das 
mir   beinahe    zustöfst."     (billadi  and  kä'idu). 

Dies  liat    auch  Verf.  in  anderen  Büchern  erwähnt. 

Die  Worte  des  Verf.  lassen  abnehmen,  dafs  aufser  käda 
und  aus'aka  von  den  Verben  dieses  Capitels  Impcrfectum 
und  Participium  niclit  vorkommen.  Andere  behaupten  das 
Gregentheil;  so  berichtet  der  Verf.  des  Insäf  den  Gebrauch 
des  Impcrfectum  und  Participium  von  (asa,  jacsi,  (äsin;  al- 
G'auhari  den  des  Impcrfectum  von  tafika,  und  al-Kisä^i 
berichtet  den  Gebrauch  des  Imperfectum  von  gVala. 

„Nach  casä,  ihlaulaka  und  aus'aka  kommt  bisweilen 
an  mit  dem  Impcrfectum  Subjunctivi  vor,  um  ein  zweites, 
welches  nicht  steht,  entbehrlich  zu  machen." 

Erkl.  casä,  ihlaulaka  und  aus'aka  werden  als  Defec- 
tive  und  als  Vollständige  gebraucht.  Von  den  Defectiven  haben 
wir  schon  gehandelt.  Vollständig  sind  sie,  wenn  sie  an  an 
mit  dem  Verbum  angelehnt  sind,  vgl.  (asä  an  jaküma.  an  mit 
dem  Verbum  steht  an  der  Stelle  eines  Nominativ  als  das 
Activ-Subject  von  rasä,  ihlaulaka  und  aus'aka.  Sie  ent- 
behren dadurch  das  in  den  Accusativ  Gesetzte,  welches  ihr 
Ilabar  ist.  Dies  geschieht,  wenn  dem  Verbum  kein  Substantiv 
folgt,  welches  durch  das  Verbum  in  den  Nominativ  gesetzt 
sein  könnte.  Folgt  aber  ein  Substantiv,  vgl.  (asä  an  ja- 
küma zaidun,  so  lehrt  der  Lehrer  Abu  (Ali  as'-S'alaubin, 
dafs  das  Substantiv  durch  das  \  erbum  nach  an  im  No- 
minativ stehe.  an  und  das  ihm  Folgende  ist  ein  Fä'il 
für  *asa  und  das  ist  vollständig  ohne  Habar.  al-Mubarrad, 
as-Sairäfi  und  al-Farisi  erlauben  sowohl  die  Auffassung  von 
as'-S'alaubin  als  auch  die  andere,  dafs  das  dem  Verbum  nach 
an  Folgende  im  Nominativ  durch  casä  steht  als  Nomen  des- 
selben, an  mit  dem  Verbum  dagegen  stehe  an  der  Stelle 
eines  Accusativ  durch  (asä.  Vor  dem  Nomen  und  Verbum  nach 
an  geht  sein  Fä(il,  d.  i.  ein  Pronomen,  vorauf,  das 
auf  das  Nomen  von  fasä  zurückgeht.  Dies  kann  darauf 
zurückgehn,  wiewohl  jenes  Nomen  nachsteht,  weil  dasselbe  der 
Ordnung  des  Sinnes  nach  voraufgeht. 


al  af  'älu-1-muMiaba.  87 

Sichtbar  ist  die  practische  Folgerung  dieser  Streitfrage 
im  Dual,  Plural  und  Femininum.  Nach  denen  aufser  as'- 
S'alaubin  sagt  man  casä  an  jakümä  az-zaidäni  etc.  mit 
dem  Pronomen  im  Verbum.  Denn  das  Substantiv  ist  nicht 
in  den  Nominativ  gestellt  durch  dasselbe,  sondern  es  steht 
im  Nominativ  durch  fasa.  Nach  as'-S'alaubin  hingegen  ist 
nothwendig  fasä  an  jaküma  az-zaidäni  etc.,  ohne  Prono- 
men im  Verbum,  da  dasselbe  das  Substantiv  nach  ihm  in 
den  Nominativ  stellt. 

„Entblöfse  (asä  (von  seiner  Rection)  oder  setze  in  den 
Nominativ  das  Pronomen  durch  dasselbe,  wenn  das  Nomen 
vor  ihm  schon  erwähnt  war." 

Erkl.  fasä  wird  von  den  übrigen  Verben  speciell  her- 
vorgehoben, darum,  dafs  wenn  ein  Nomen  vorhergeht,  mög- 
licher Weise  ein  Pronomen  in  ihm  verborgen  sein  kann,  das 
auf  das  vorausgehende  Nomen  zurückgeht,  so  lehren  die 
Tamimiten ;  oder  dafs  es  vom  Pronomen  entblöfst  sei,  so  leh- 
ren die  Hig'äziten.  Die  practische  Folge  dieser  Auffassungen 
zeigt  sich  beim  Dual ,  Plural  und  Femininum ;  vgl.  nach  den 
Tamimiten  Hindun  casat  an  taküma  etc.,  nach  den  Hig'ä- 
ziten dagegen  Hindun  (asä  an  taküma  etc.  —  In  den  übri- 
gen Vex-ben  dieses  Capitels  mufs  man  nothwendig  ein  Pro- 
nomen denken,  man  kann  dasselbe  nicht  weglassen.  Man  mufs 
sagen   az-zaidäni  g'acalä  janzimäni,  nie  g'acala. 

„Erlaube  bei  (asä  das  Fath  und  Kasr  über  dem  Sin, 
aber  das  Fath  ist  das  Gewähltere.'' 


XII.     inna  und  seine  Verwandten. 

(inna  wa'a/iawätuhä). 

„inna,  anna,  laita,  läkinna,  lacalla  und  ka'anna 
haben  grade  die  umgekehrte  Rection  von  käna.  Vgl.  Für- 
wahr Zaid  ist  wissend,  dafs  ich  ebenbürtig  bin,  (inna  zaidän 
(älimun  bPanni  kuf°un).  Aber  sein  Sohn  hat  Groll."  (lä- 
kinna-bnahu  du  digni). 


83  "wa  uml  6cine  Verwanden. 

Erkl.  Dies  ist  der  zweite  Theil  von  den  Partikeln,  welche 
das  Mubtada3  aboliren,  nämlich  die  erwähnten  sechs.  Siba- 
waihi  zählt  deren  nur  fünf  auf,  er  läfst  an  na  ausfällen,  da 
es  ursprünglich  inna  sei.  inna  und  anna  dienen  zur  Be- 
stätigung, ka'anna  zur  Vergleichung ,  läkinna  zur  Zurück- 
nahme, laita  zum  Wunsch,  lacalla  zur  Hoffnung  und  Be- 
aorgnif8.  —  Der  Wunsch  (laita)  bewegt  sich  im  Möglichen 
und  Unmöglichen.  Vgl.  „Stünde  doch  Zaid  auf;  kehrte  doch 
die  Jugend  heut  zurück."  Die  Hoffnung  bewegt  sich  aber  nur 
im  Möglichen.  Die  Hoffnung  und  die  Besorgnifs  unterscheiden 
sich  ferner  so,  dafs  die  Hoffnung  auf  das  Geliebte,  die  Be- 
sorgnifs aber  auf  das  Verabscheute  sich  bezieht. 

Diese  Partikeln  regieren  das  Gegentheil  von  kann;  yic 
setzen  das  Nomen  in  den  Acusativ  und  das  Habar  in  den  Nomi- 
nativ. Nach  den  Basrensern  üben  diese  Partikeln  auf  beide  Theile 
Einflufs,  nach  den  Küfensern  aber  haben  sie  keinen  Einflufs 
auf  das  Habar,  sondern  es  bleibt  nur  im  Nominativ  stehn, 
den  es  vor  dem,  dafs  inna  davortrat,  hatte.  Es  ist  das  Ha- 
bar des  Mubtada'. 

„Beobachte  diese  Anordnung  aufser  in  Fällen  wie  „Wäre 
doch  in  ihr  oder  hier  ein  anderer  als  der  Uebelredende."  (laita 
fihä  au   hunä  gaira-1-badi). 

Erkl.  Bei  den  Wörtern  dieses  Capitels  ist  die  Voraus- 
stellung des  Nomen  und  die  Nachstellung  des  Habar  nöthig, 
aufser  wenn  das  Habar  ein  Zarf  oder  G'ärr  wa  Mag'rür  ist, 
dann  ist  die  Nachstellung  nicht  nöthig.  —  In  dieser  Bezie- 
hung kann  es  zwei  verschiedene  Fälle  geben.  Erstlich,  dafs 
die  Vor-  und  die  Nachstellung  des  Habar  möglich  sei,  wie  im 
Beispiel  im  Verse:  laita  fihä  gaira-1-badi;  oder  es  ist  die 
Vorstellung  nothwendig,  vgl.  laita  fi-d-däri  sähibahä,  da 
sich  das  Pronomen  ha  nicht  auf  etwas  dem  Worte  und  der 
Anordnung  nach  Nachgestelltes  beziehen  kann.  Das  Re- 
gime des  Habar  kann  nicht  dem  Nomen  vorausgestellt  werden, 
wenn  es  kein  Zarf  und  kein  G'ärr  wa  Mag'rür  ist.  Vgl.  inna 
zaidän  äkilun  ta(ämaka,  doch  nie  inna  ta(ämaka  zaidän 
äkilun.  Aber  auch,  wenn  das  Regime  ein  Zai*f  oder  G'ärr 
wa  Mag'rür  ist,  ist  die  Voraufstellung  des  Regime  vor  das 
Nomen  nicht  erlaubt,  vgl.  inna  zaidän  wätiku'n  bika,  oder 
inna    zaidän    pfälisun    cindaka,    aber    nicht    inna    bika 


inna  wa'aAawätuhä.  gy 

zaidan  watikun,    oder  innac    indaka    zaidan   g'älisun, 
wiewohl  dies   Einige  erlauben  und  dafür  den  Vers  anführen: 

Vgl.  „Nicht  tadle  mich  ihretwegen,  denn  mit  ihrer  Liehe 
ist  dein  Bruder  im  Herzen  getroffen  und  zahlreich  sind  seine 
schweren  Bekümmernisse.''  (inna  bihubbihä  aljäka  musäbu-1- 
kalbi). 

„Das  Hamz  von  anna  setze  mit  Fath,  wenn  ein  Masdar 
es  vertreten  kann,  in  anderen  Fallen  setze  es  mit  Kasr." 

Erkl.  anna  und  inna  haben  drei  Fälle:  1)  die  Not- 
wendigkeit des  Fath ,  2)  die  Notwendigkeit  des  Kasr, 
3)  die  Möglichkeit  beider. 

Nothwendig  ist  Fath,  wenn  anna  durch  ein  Masdar  er- 
setzt werden  kann,  wie  wenn  es  an  der  Stelle  eines  durch 
das  Verbum  in  den  Nominativ  oder  in  den  Accusativ  Gesetz- 
ten steht,  oder  an  der  Stelle  eines  durch  eine  Partikel  in  den 
Genitiv  Gesetzten.  Verf.  sagt,  wenn  ein  Masdar  es  ersetzen 
kann,  nicht  wenn  ein  Einzelbegriff  es  vertreten  kann.  Denn 
bisweilen  vertritt  ein  Einzelbegiüff  dasselbe,  wenn  es  auch  ein 
Kasr  hat.  zanantu  zaidan  innahu  kä^imun.  Hier  steht 
Kasr,  wenn  auch  ein  Einzelbegriff  es  vertreten  kann,  denn 
es  steht  an  der  Stelle  des  zweiten  Objects.  Ein  Masdar  kann 
inna  hier  nicht  vertreten,  man  kann  nicht  sagen  zanantu 
zaidan  kijämahu. 

Kann  aber  anna  nicht  durch  ein  Masdar  ersetzt  wrerden, 
so  steht  es  nothwendiger  oder  erlaubter  Weise  mit  Kasr, 
d.  h.  es  giebt  zwei  Fälle:  1)  dafs  Kasr  nothwendig  ist; 
2)  dafs  Fath  und  Kasr  erlaubt  sind.  Die  Nothw  endigkeit  des 
Kasr  behandelt  Verf.  im  folgenden  Verse. 

„Setze  inna  mit  Kasr  als  Mubtada3  und  beim  Anfang 
einer  Sila,  dann  wo  inna  einen  Schwur  vervollständigt,  oder 
wo  man  durch  ein  Verbum  des  Sagens  die  eigenen  Worte 
anführt;  endlich  wo  es  an  der  Stelle  eines  Zustands- Satzes 
steht,  wie:  „Ich  habe  ihn  besucht,  und  fürwahr  ich  hatte  Hoff- 
nung.'"' (zurtuhu  wa^inni  du  amalin).  Man  setzt  es  auch  mit 
Kasr  nach  einem  Verbum,  dessen  Rectionskraft  durch  Läm 
Buspendirt  wird.  Vgl.  „Wisse  dafs  er  fürwahr  Gottesfurcht 
hat."      (i(lam  innahu  ladü  tukä). 

Erkl.   Das  Kasr  von  inna  ist  an  sechs  Stellen  nothwendig;. 


90  '"»»  »n<l  9t3n*  Verwandten. 

1)  Wenn  in  na  als  Mnbtada'  steht  im  Anfang  der  Kcdc. 
Hier  kann  anna  nicht  stehn,  denn  anna  verlangt  die  Nach- 
stellung.  Einige  erlauben  anna  als  Mubtada3  zu  stellen. 

2)  Wenn  inna  als  Anfang  einer  Sila  steht.  Vgl.  g'ä'a- 
lladi  innahu  kä'imun,  Kur.  28,  76.  „Wir  verliehen  ihm 
solche  Schätze,  deren  Schlüssel  mit  Anstrengung  trug  eine 
Schaar  von  kräftigen  Leuten." 

3)  Wenn  es  steht  als  ein  Nachsatz  des  Schwures  und  in 
seinem  Ilabar  L am  ist,  wa-1-lahi  inna zaidän  laktVimun. 

4)  Wenn  es  in  einem  direct  erzählenden  Satz  steht. 
Steht  es  nicht  in  ihm,  sondern  geht  die  ßede  nach  der  Weise 
von  zanna,  so  setzt  man  es  als  anna,  vgl.  atakülu  anna 
zaidän  kä'imun   =     atazunnu. 

5)  Wenn  es  in  einem  Satze  an  der  Stelle  des  Zustandes 
steht,  wie  zurtuhu  wa^inni  du  a malin.  Vgl.  Kur.  8,  5.  „Wie 
dich  hervorgehn  liefs  dein  Herr  aus  deinem  Hause  nach 
Recht,  während  (wa'inna)  ein  Theil  der  Gläubigen  widerwil- 
lig ist." 

Vgl.  „Nicht  gaben  sie  mir  und  nicht  bat  ich  sie  aufser 
so,  dafs  mich  mein  Edelmuth  abhielt  (in  sie  ferner  zu 
dringen)." 

6)  Wenn  inna  nach  den  Verben  des  Herzens  steht  und  der 
durch  inna  eingeleitete  Satz  durch  Läm  verhindert  wird, 
von  den  Verben  des  Herzens  unmittelbar  regiert  zu  werden.  — 
Steht  aber  Läm  nicht  beim  Habar,  setzt  man  anna.  Dies 
sind  die  Fälle,  die  Verf.  erwähnt.  Es  wird  gegen  ihn 
geltend  gemacht,  dafs  er  Stellen  ausgelassen  habe,  wo  inna 
mit  Kasr  stehen  müfste. 

1)  W^cnn  es  nach  dem  eröffnenden  alä  steht,  vgl.  alä 
inna  zaidän  kä'imun.  Vgl.  Kur.  2,  12.  „Merk  auf,  fürwahr 
sie  sind  die  Unvernünftigen." 

2)  Wenn  es  nach  haitu  steht,  vgl.  ig'lis  haitu  inna 
zaidän  g'älisun. 

3)  Wenn  es  in  einem  Satze  steht,  der  das  Habar  eines 
Concretum  *)  ist,  vgl.  zaidun  innahu  kä'imun,  so  weit. 


*)  Das  //abar  eines  Abstraetum   dagegen   i.-t  mit   anna  einzuführen, 
.gl   al-Äikmatu   an  na  hu. 


inna  wa'aÄawätuliä.  <)\ 

Doch  trifft  den  Verf.  dieser  Vorwurf  nicht,  denn  alle 
drei  Fälle  sind  mit  inbegriffen  in  den  Worten  des  Verf. 
„setze  mit  Kasr  das  inna  im  Anfange",  denn  in  allen  diesen 
Fällen  steht  inna  wegen  des  Anfangs. 

„Nach  idä  der  Ueberraschung  oder  einem  Schwüre,  nach 
dem  kein  Läm  steht,  wird  inna,  anna  auf  zwei  Weisen  be- 
richtet. Ebenso  verhält  es  sich  mit  dem,  welches  auf  fa  des 
Nachsatzes  folgt.  Dies  ist  durchgängig  in  Fällen  wie  „die 
beste  Rede  ist,  dafs  ich  preise."  (Ijairu-l-kauli  anni  inni 
ahmadu). 

Erkl.  Es  ist  möglich,  inna  und  anna  zu  sagen,  wenn 
es  nach  idä  der  Ueberraschung  steht.  Setzt  man  inna,  vgl. 
harag'tu  fa3idä  inna  zaidän  kä^imun,  so  steht  es  als  Satz; 
die  restitutio:  harag'tu  fa^idä  zaidun  kä^imun.  Setzt  man 
anna,  steht  es  mit  seiner  Sila  als  Masdar.  Dies  Mas- 
dar  ist  dann  Mubtada"*  und  das  idä  der  Ueberraschung  sein 
Habar,  vgl.  harag'tu  fa^idä  anna  zaidän  kä'iraun;  rest. 
fäidä  kijämu  zaidin.  Auch  kann  das  Habar  weggenom- 
men sein,  also  rest.  harag'tu  fa^idä  kijämu  zaidin  mau- 
g'üdun.  Nach  beiden  Weisen  kann  der  Vers  erklärt  werden. 

Vgl.  „Mir  schien  Zaid,  wie  man  sagte,  ein  Herr  zu  sein, 
siehe  aber,  da  war  er  der  Knecht  in  Beziehung  auf  Nacken 
und  Backen." 

Ebenso  kann  man  inna  und  anna  setzen,  wenn  es  in 
dem  Nachsatz  eines  Schwures  steht,  doch  in  seinem  Habar 
Läm  nicht  vorkommt,  vgl.  den  Vers: 

Vgl.  „Setze  dich  (Frau)  von  mir  an  die  Stelle  des  Fern- 
gehaltenen, des  Schmutzigen,  des  Gehafsten,  oder  du  müfstest 
schwören  bei  deinem  Herrn,  dem  Erhabenen,  dafs  ich  der 
Vater  dieses  Knäbleins  sei."    (anni,  inni  abü  dajjälika-s-sabijji). 

Verf's.  Rede  ergiebt  den  Sinn,  dafs  inna  und  anna 
nach  dem  Schwüre  möglich  sei,  wenn  nicht  in  seinem  Habar 
ein  Läm  steht;  gleichviel,  ob  der  Satz,  womit  man  schwört, 
ein  Verbalsatz  sei,  in  dem  das  Verbum  ausgesprochen,  vgl. 
halaftu  inna,  anna  zaidän  käMmun,  oder  nicht,  vgl.  wal- 
lahi  inna,  anna  zaidän  kä^imun,  oder  ob  er  einNominalsatz 
ist,  vgl.  lacamruka  inna,  anna  zaidän  kcVimun.  So  ist  auch 


92  i"n:l  '""i  -L'',K'  Verwandten. 

in  na  u.  anna  möglich,  wenn  es  nach  dem  l'a  des  Nachsatzes  steht. 
vgl.  man  ja'tini  fa'i  anahu  mukramnn,  in  na  and  sein  Regime 
ist  dann  «'in  Satz,  in  dem  die  Bedingung  erwiederl  wird.  — 
anna  mit  Beiner  Sila  steht  gleich  einem  Masdar  als  ein  Mub- 
tada', dessen  Habar  weggefallen  ist,  vgl.  man  ja'tini  lä'ikrä- 
muhu  maug'&dun;  auch  kann  es  Habar  eines  weggenommenen 
M ubtada'  sein,  vgl.  fag'aza°uhu-l-ikrß.mu.  Vgl.  Kur.  6>  54. 
in  beiden  Weisen:  „Es  schrieb  euer  Herr  sich  selbst  Mitleid 
vor,  dafs  wenn  Jemand  von  Euch  (man  minkum)  etwas  Uebles 
ilmt  in  Unkenntnifs,  darauf  nachher  bereut  und  recht  handelt, 
BO  i>i  er  viel  vergebend  und  mitleidig."  (la'innahu  oder  fa'an- 
nahu  ;.' aiürun).  Mit  innahu  als  Satz,  ein  Nachsät/,  von  man;  mit 
annahu  als  Mubtada',  dessen  Habar  weggenommen  fal- 
gufränu  g'azä'uhu  oder  als  Habar  eines  weggefallenen 
Mubtada3  f a g'a  z  ä\i  hu-1- g u  fr a n u. 

So  ist  auch  inna  und  anna  möglich,  wenn  es  steht 
nach  einem  Mubtada1,  das  dem  Sinne  nach  eine  Aussage 
ist,  und  ebenso  das  Ilabar  von  inna  und  anna  selbst  eine 
Aussage  und  der  Aussagende  ein  und  derselbe  ist;  vgl. 
das  Beispiel  im  Verse  hairu-1-kauli  inni  oder  anni 
ahm a du.  Hei  anna  setzt  man  anna  und  seine  Sila  gleich 
einem  Masdar  als  Ilabar  von  hairu,  inni  ahmadu  hin- 
gegen ist  ein  Satz  als  Habar  von  hairu;  wie  man  sagt: 
„Das  Erste  meines  Lesens,  preise  den  Namen  deines 
Herrn,  des  Höchsten."  (äwwalu  kirä'ati  sabbihi-sma  rabbika- 
1-a'lä).  Dieser  Satz  braucht  kein  verbindendes  Glied,  denn 
der  Satz  i.-t  das  Mubtada'  dem  Wesen  nach  selbst,  wie:  meine 
Rede  Gott  ist  mein  Genüge.  (nutki-1-lahu  hasbi).  Sibawaihi 
giebt  das  Beispiel  awwalu  ma  akülu  inni,  anni,  ahmadu-1- 
laha:  „Das  Erste,  was  ich  sage,  ist,  dafs  ich  Gott  preise." 

Er  erklärt  inna  nach  vorher  erwähnter  Weise,  nämlich,  dafs 
dieses  gehört  zu  der  Kategorie  des  Aussagens  durch  ganze 
Sätze.  Hiernach  lichtet  sich  eine  grofse  Anzahl  Früherer 
und  Späterer  wie  al-Mubarrad,  az-Zag'g'äg',  as-Sairäfi,  Abu 
Bakr  Ihn  Tähir  und  dazu  die  meisten  Syntaktiker. 

„Nach  inna  steht  in  Begleitung  des  Ilabar  Läm  des 
Anfangs,  wie  „ich  bin  fürwahr  ein  Zufluchtsort."  (inni  la- 
wazarun). 

Erkl.    Läm   des   Anfangs  kann  vor  das  1  lahar  von  inna 


inna  wa'aAaw&tnhä.  <)# 

treten.  Dies  Lam  tritt  naeh  seiner  Regel  vor  das  erste  Wort, 
da  ihm  die  erste  Stelle  gebührt.  Eigentlich  müfste  es  dem- 
nach vor  inna  treten;  da  aber  Lam  Partikel  der  Versiche- 
rung ist  und  ebenso  inna,  verschmäht  man  die  Vereinigung 
zweier  Partikeln,  die  denselben  Sinn  haben.  Dies  Lam  tritt 
nicht  vor  das  Ilabar  der  übrigen  Verwandten  von  inna.  Die 
Küfenser  erlauben  es  vor  dem  Habar  von  läkinna.  Sie 
citiren   den  Vers. 

Vgl.  „Es  tadeln  mich  •wegen  meiner  Liebe  zur  Lailä 
meine  Schmäher,  aber  ich  bin  sehr  getroffen  von  ihrer  Liebe." 

Mau  exegesirt,  dafs  in  la(amidu  das  Lam  pleonastisch 
sei   wie   im  Habar  von  am  sä. 

Vgl.  „Sie  zogen  eilig  vorüber  und  sprachen:  wie  ist 
euer  Herr?  es  erwiederten  die,  welche  gefragt  wurden:  er  ist 
fürwahr  erschöpft."     (amsä  la  mag'hüdän). 

Wie  Lam  auch  abnormer  Weise  pleonastisch  im  Habar 
eines  Mubtada3  steht;  vgl.  „Die  Mutter  des  Hulais  ist  eine 
sehr  alte  Frau,  die  sich  begnügt  vom  Fleische  mit  dem 
Halsknochen. 

al-Mubarrad  erlaubt  Lam  vor  dem  Habar  von  anna. 
Abnormer  Weise  liest  man  es  Kur.  25,  22.  „aufser  dafs  sie 
essen  die  Speise."    (illä  annahum  la  ja'kulüna-t-üiMma). 

„Dem  Lam  folgt  nicht  das  Verneinte,  auch  nicht  Verba, 
die  wie  radija  sind.  Bisweilen  folgendergleichen  dem  Lam 
mit  kad,  wie:  Fürwahr  dieser  hat  sich  erhoben  über  die 
Feinde  als  Sieger."     (lakad  samä  calä-l-cidä  mustahwidän). 

Erkl.  Ist  das  Habar  von  inna  negativ,  tritt  Lam  nicht 
vor  dasselbe,  bisweilen  jedoch  geschieht  es  in  der  Poesie. 

Vgl.  „Ich  weifs,  dafs  das  Uebergeben  und  Belassen 
sich  nicht  ähneln  und  nicht  gleich  sind."     (lala  mutas'äbihäni). 

Wenn  das  Habar  ein  vollständig  declinirbares  Perfectum 
ist,  ohne  mit  kad  verbunden  zu  sein,  so  tritt  Lam  nicht  davor, 
wiewohl  al-Kisä3i  und  His'äm  dies  gestatten.  Steht  aber  das 
Verbum  im  Imperfectum,  so  tritt  das  Lam  davor,  ohne  Unter- 


;)4  inna  und  seine  Verwandten. 

Bchied,  ob  es  vollständig  fleotirbar  sei  oder  nicht.  Steht  aber 
sanfa  oder  bs  vor  dem  [mperfectom,  so  streitet  man,  ob 
das  Lam  davortreten  kann.  Nach  der  richtigen  Meinung  ist 
La  in  möglich,  wenn  saufa  Bteht;  stellt  aber  nur  sa,  ist  es 
Belten.  I.-t  das  Perfectum  ein  nicht  vollständig  fleetirtes,  so 
ist  der  natürliche  Sinn  des  Verf.,  dafe  er  das  Davortreten 
des  Lam  -«stattet,  so  vor  ni'ma  und  bi\sa.  So  ist  die  Lehr- 
weise  des  al-Abfaa'  und  al-Farra5.  Man  überliefert,  dafs  Si- 
bawaihi  dies  nicht  erlaubt  hat.  —  Wenn  das  vollständig  flec- 
tirbare  Perfectum  mit  kad  verbunden  ist,  kann  Läm  davor- 
treten.     (Vgl.   inna  zaidän   lakad   käma). 

„Das  Läm  verbindet  sich  mit  dem  in  die  Mitte  treten- 
den Regime  des  Habar,  ferner  mit  dem  Unterscheidungs- 
Pronomen  und  dem  Nomen,  vor  dem  das  Habar  seine 
Stelle  hat." 

Erkl.  Steht  das  Regime  des  Habar  in  der  Mitte  zwi- 
schen dem  Nomen  und  dem  Habar,  so  tritt  das  Läm  des 
Anfangs  davor.  Dabei  ist  aber  nöthig,  dafs  das  Habar  dann 
ein  solches  sei,  welches  das  Läm  richtiger  Weise  vor  sich 
stehen  läfst.  Vgl.  inna  zaidän  la  ta'ämaka  äkilun.  —  Ist 
dies  aber  nicht  der  Fall,  kann  es  auch  nicht  richtiger  Weise 
vor  dem  Regime  des  Habar  stehn,  wie  z.  B.  wenn  das  Ha- 
bar ein  vollständig  flectirbares  Verbum  Perfecti  und  mit  kad 
nicht  verbunden  ist.  Man  sagt  nicht,  wiewohl  Einige  dies  er- 
lauben, inna  zaidän  lata(ämaka  akala. 

Da  Verf.  nur  das  Davortreten  des  Läm  vor  das  in  die 
Mitte  gestellte  Regime  des  Habar  erwähnt,  läfst  er  entnehmen, 
dafs  das  Läm  nicht  vor  das  Habar  tritt,  man  sagt  nicht  inna 
zaidän  latacämaka  la'äkilun.  Bisweilen  hört  man  dergleichen, 
so  wird  berichtet,  inni  labihamdi-1-lahi  lasälihun.  — 
Das  Läm  des  Anfangs  tritt  ferner  vor  das  Unterscheidungs- 
Pronomen,  vgl.  inna  zaidän  lahuwa-l-kä'imu  und  im 
Kur.  3,  55.  „Denn  dies  fürwahr,  es  ist  die  wahre  Geschichte." 
(inna  hädä  lahuwa-1-kasasu-l-hakku).  Dies  Unterschcidungs- 
Pronomen  damiru-1-fasli  unterscheidet  das  Habar  und  die 
Sifa,  vgl.  zaidun  huwa-l-kä}imu,  sagt  man  nur  zaidun 
al-kä^imu,  so  kann  man  al-kä-'imu  als  Habar  und  als  Sifa 
von  zaidun  betrachten;  steht  aber  huwa,  kann  al-kä5imu 
nur  als  Habar  von  zaidun  genommen  werden.     Die  Bedin- 


inna  wa'aÄawätnba.  95 

gung  des  Unterscheidungs-Pronomen  ist,  dafs  es  in  der  Mitte 
stehe  zwischen  Mubtada}  und  Habar,  oder  zwischen  dem  was 
ursprünglich  Mubtada5  und  Habar  ist,  vgl.  inna  zaidän  la- 
huwa-l-kä^imu.  Das  La  m  des  Anfangs  tritt  vor  das  No- 
men, wenn  dasselbe  nach  dem  Habar  steht,  vgl.  inna  f'i-d- 
däri  la  zaidän.  Vgl.  Kur.  68,  o.  „Fürwahr  du  hast  einen 
Lohn,  der  dir  nicht  vorenthalten  ist."  (inna  laka  la'ag'rän). 
Auch  liegt  im  Verse,  dafs  wenn  Lam  vor  das  Unterschei- 
dungs-Pronomen oder  das  nachgestellte  Nomen  tritt,  es  nicht 
vor  dem  Habar  steht;  man  sagt  weder  inna  zaidän  lahuwa 
laka/'imun,  noch  inna  lafi-d-däri  lazaidän. 

Das  in  dem  allgemeinen  Ausdruck  des  Verf.  Liegende 
ist,  dafs  jedes  Regime,  wenn  es  in  die  Mitte  tritt,  das  Lam 
vor  sich  stellen  kann,  wie  das  reine  Regime,  der  G'ärr  wa 
Mag'rur,  das  Zarf,  das  Häl  (Zustand);  doch  haben  die  Gram- 
matiker verboten,  das  Lam  vor  das  Häl  treten  zu  lassen. 

„Die  Verbindung  von  mä  mit  diesen  Partikeln  hebt  die 
Rectionskraft  derselben  auf,  nur  bisweilen  läfst  man  die 
Rection." 

Erkl.  Das  mä,  wenn  es  nicht  das  Conjunctions-mä  ist, 
verhindert  die  Rection  von  inna  und  seinen  Verwandten,  im 
Fall  es  mit  ihnen  verbunden  wird,  aufser  bei  laita,  wo  die 
Rection  bleiben  kann  oder  auch  wegfallen.  Der  Verf.  meint 
offenbar,  dafs  mä,  wenn  es  sich  mit  diesen  Partikeln  verbin- 
det, sie  von  der  Rection  zurückhält.  Nur  selten  regieren  sie 
dann  noch.  Dies  ist  die  Lehrweise  mehrerer  Grammatiker 
wie  az-Zag'g'äg'i  und  Ibnu-s-Sarräg';  al-Ahfas'  und  al-Kisä^i 
überliefern  innamä  mit  dem  Accusativ  des  Nomen:  innamä 
zaidän  kä^mun.  Richtig  ist  die  erste  Lehrweise,  dafs  diese 
Partikeln  mit  mä  nicht  regieren,  laita  ausgenommen.  Was 
al-A'fas'  und  al-Kisä^i  berichten  ist  abnorm.  Das  Con- 
junctions-mä, in  der  Bedeutung  gleich  alladi,  verhindert  die 
Rection  dieser  Partikeln  nicht,  wie  auch  nicht  dasjenige  mä, 
welchem  die  Bedeutung  des  Masdar  beigelegt  wird  (mä  al- 
masdarijja).  Vgl.  „Fürwahr,  der  Umstand,  dafs  du  gehan- 
delt hast,  ist  schön."  (inna  mä  facalta  hasanun  =  inna  faclaka 
hasanun). 

„Man  darf  in  den  Nominativ  setzen  das  mit  dem  von  inna 


96  inna  and  seine  Verwandten. 

in  den  Accusativ  Gestellten    Verbundene,  nach  dem  die  Con- 
Btruction  vollendet." 

Erkl.  Folgt  nach  dem  Nomen  und  Habar  von  inna 
eine  Verbindungspartikel,  sind  bei  dem  Nomen,  welches  der- 
selben folgt,  zwei  Fälle  möglich:  1)  Der  Accusativ  als  Ver- 
bindung  zum  Nomen  von  inna,  vgl.  inna  zaidan  kä'iinun 
wa'aiuran.  2)  Nominativ  (inna  zaidan  kä'iinun  wa'amrun) 
gewöhnlich  aufgefafst  als  der  mit  der  eigentlichen  Stellung 
des  Nomen  von  inna  verbundene,  denn  dies  ist  ursprünglich 
im  Nominativ,  da  es  Mubtada3  ist.  Dahin  geht  auch  der  na- 
türliche Sinn  der  Rede  des  Verf.  Andere  sagen,  dafs  es 
Mubtada3  ist  und  sein  Habar  weggenommen,  vgl.  wacamrün 
kadälika.  Dies  ist  das  Richtige.  Stellt  aber  die  Verbindung, 
bevor  die  Construction  von  inna  vollendet  ist,  d.  h.  bevor 
inna  das  Habar  angenommen,  so  ist  bei  der  Mehrzahl  der 
Grammatiker  nur  der  Accusativ  gestattet,  vgl.  inna  zaidan 
wa'ainrän  ku'iiiu'un.   Einige  erlauben  den  Nominativ. 

„Dein  inna  schliefst  sich  an  läkinna  und  anna,  doch 
nicht  laita,  la'alla  und  ka3anna." 

Erkl.  In  Hinsicht  der  Verbindung  mit  seinem  Nomen 
ist  die  Regel  von  anna  und  läkinna  wie  die  von  inna.  Es 
i-t  der  Nominativ  und  der  Accusativ  gestattet,  wenn  die  Con- 
struction vollständig  ist. 

Hingegen  bei  laita,  la'alla  und  ka3anna  ist  nur  der 
Accusativ  bei  dem  Verbundenen  erlaubt,  gleichviel,  ob  es 
voraufgeht  oder  folgt.  al-Farrä3  erlaubt  den  Nominativ  bei 
den  drei  Partikeln,  sei  es,  dafs  sie  dem  Habar  voraufgehn 
odef  ihm   nachgestellt  sind. 

„Dem  inna  wird  das  Tas'did  genommen,  dann  hat  es 
selten  Rectionskraft.  Nöthig  ist  Läm,  wenn  es  nicht  regiert. 
Manchmal  kann  man  es  entbehren,  wenn  offenbar  ist,  was 
ein  Redender  hat  bezeichnen  wollen." 

Erkl.  Steht  in,  hat  es  gewöhnlich  keine  Rectionskraft. 
Dann  raufs  man  auch  Läm  hinzufügen,  um  es  vom  negati- 
ven in  zu  unterscheiden;  selten  nur  hat  es  Rectionskraft. 
Sibawaihi  und  al- Alfas'  berichten  Fälle,  dafs  es  dennoch 
Rection  ausübe.  Läm  ist  dann  unnöthig.  da,  wenn  die  Sache 
so  ist,  keine  Verwechslung  mit  dem  negativen  in  stattfinden  kann. 


iiiim  wa'aÄawätuhä.  «17 

Eine  Verwechslung  mit  dem  negativen  in  findet  nur  statt, 
wenn  es  rectionslos  und  der  Sinn  nicht  klar  ist.  Ist  der  Sinn 
klar,   kann  auch   in   diesem   Fäll   Läm   wegfallen. 

Vgl.  „Wir  verschmähen  Unterdrückung,  wir  gehören  zum 
Stamme  Mäliks;  fürwahr  der  Stamm  Mäliks  ist  edler  Abstam- 
mung" (wa^in  mälikun  känat  kiräma-l-ma(ädini). 

Hier  ist  keine  Verwechslung  mit  dem  negativen  in  mög- 
lich, da  der  Sinn  aufs  Positive  hindrängt. 

Die  Grammatiker  streiten  über  dieses  Läm,  ob  es  das 
Läm  des  Anfangs  sei,  welches  davortritt  zur  Unterscheidung 
des  negativen  und  des  erleichterten  in,  oder  ob  es  ein  ande- 
res sei,  welches  zur  Unterscheidung  herbeigezogen  ist.  Siba- 
waihi  hält  es  für  das  Anfangs -Läm,  das  zum  Unterschied 
vortritt.  Der  practische  Nutzen  dieser  Streitfrage  zeigt  sich 
bei  dem  Streit  des  Ihn  Abü-l-fäfija  und  des  Ibnu-1-Ahdar 
über  die  Stelle  der  Ueberlieferung.  „Wir  Avissen  fürwahr, 
dafs  du  ein  Gläubiger  bist."  kad  calimnä  in  kunta  la- 
mumiinän. 

Das  Anfangs-Läm  verlangt  bei  in  nothwendig  das  Kasr; 
doch  wer  es  für  ein  anderes  hält  das  zum  Unterschied  herbeige- 
zogen wurde,  setzt  an.  Vorher  schon  stritten  sich  darüber  Abü- 
1-Hasan  cAli  Ibn  Sulaimän  aus  Bagdad  d.  i.  al-Ahfas'  der  Kleine, 
und  Abu  cAli  al-Färisi.  al-Färisi  behauptet,  dafs  es  ein  anderes 
als  das  Anfangs-Läm  sei,  das  zum  Unterschiede  herbeigezo- 
gen. Das  meint  auch  Ibn  Abü-1-Cäfija;  dagegen  meint  al-Ahfas' 
der  Kleine,  es  sei  nur  das  Anfangs-Läm,  welches  zum  Un- 
terschiede eintritt;  so  auch  Ibnu-1-Aljdar. 

„Wenn  das  Verbum  nicht  ein  das  Mubtada3  abolirendes 
ist,  findest  du  es  meist  nicht  mit  diesem  in  verbunden." 

Erkl.  Wird  die  leichte  Form  in  gesetzt,  treten  zu 
ihm  nur  die  Verba  der  Mubtada^-Abolition  wie  käna  und 
seine  Verwandten  und  zanna  mit  den  seinigen.  Vgl.  Kur.  2, 
138.  „Fürwahr  sie  (die  Kibla)  ist  beschwerlich  aufser  für 
die,  welche  Gott  recht  leitete."  (wa^in  känat  lakabiratan). 
68,  51.  „Fürwahr  die  Ungläubigen  möchten  beinah  dich 
wanken  machen  mit  ihren  Blicken."  7,  100.  „Fürwahr 
wir  haben  gefunden  die  meisten  derselben  als  Ungerechte."  — 
Selten   tritt  ein  nicht  abolirendes  Verbum  nach  in;   so  sagen 

7 


(>£  inna  und  seine  Verwandten. 

Einige  „Fürwahr  es  schmückt  dich  deine  Socio,  in  jazinuka 
lanatsuka,  und  fürwahr  os  entehrt  dich  sie."  —  So  Sagt  man 
auch:  „fürwahr  ich  putzte  aus  deinen  Schreiber  mit  der  Peit- 
sche." al-Ahta.s* erlaubt,  „fürwahr  os  steht  ich."  (inkama  la'ana). 

Vgl.  »Es  möge  verstümmelt  werden  deine  Hand,  für- 
wahr du  tödtetest  einen  Muslim  (in  katalta  lamusliman),  über 
dich  ist  die  Strafe  des  absichtlichen  Todtschlägers  verhängt." 

„Verliert  an  na  das  Tas'did,  zieht  sieh  sein  Nomen  zu- 
rück.    Das  Habar  setze  als  Satz  nach  an.-' 

Erkl.  Wird  das  Tas'did  von  anna  genommen,  so  bleibt  es 
in  seiner  Reetion,  aber  sein  Nomen  ist  nur  ein  weggenomme- 
ne.- Pronomen  der  Sachlage  und  sein  Ilabar  nur  ein  Satz. 
Vgl.   'alimtu    an    zaidun    ka'imun  'alimtu   anhu    wa 

zaidun  ka'imun.  —  Bisweilen  tritt  das  Nomen  von  an 
hervor,  ohne   ein  Pronomen   der   Sachlage  zu   sein. 

Vgl.  „Hättest  du  mich  zur  Zeit  des  Wohlstandes  um 
deine  Scheidung  gebeten,  hätte  ich  sie  nicht  verweigert,  wo- 
bei du   eine  Freundin  geblieben   wärest."     (falau  anki). 

„Ist  das  Habar  von  in  ein  Verbum,  aber  weder  ein  Wunsch, 
noch  eine  unvollständig  flectirbare  Form;  so  ist  das  beste 
die  Trennung  durch  kad  oder  eine  Negation,  oder  eine  Auf- 
Behubapartikel,  oder  durch  lau,  doch  selten  ist  die  Setzung 
von  lau." 

Erkl.  Ist  das  Habar  des  leichten  an  ein  Nominalsatz, 
braucht  man  keine;  Trennungspartikel,  wie  (alimtu  an  zaidun 
ka'imun.  Hier  ist  keine  Trennungspartikel  zwischen  an 
und  seinem  Habar,  aufser  wenn  die  Negation  beabsichtigt  wird, 
wo  dann  die  verneinende  Partikel  dazwischen  tritt.  Vgl. 
Kur.  11,  17.  „Und  dafs  es  keinen  Gott  giebt  als  ihn,  und 
seid  ihr  nicht  Gottergeben."  Ist  das  Ilabar  von  an  ein  Ver- 
balsatz, so  kann  das  Verbum  entweder  flectirbar  sein  oder  nicht. 
Ist  es  unvollständig  flectirbar,  steht  keine  Trennungspartikel.  Vgl. 
Kur.  53,  40.  „Und  dafs  dem  Menschen  nichts  gehört,  als  was 
er  erarbeitet."  7,  184.  „Und  dafs  vielleieht  ihr  Lebens- 
ende naht"   (wa'an  (asä   an  jaküna   kad   iktaraba   ag'aluhum). 

Ist  das  Verbum  flectirbar,  kann  es  ein  Wunsch  sein  oder 
nicht.  Ist  es  ein  Wunsch,  tritt  die  Trcnnungspartikel  nicht 
dazwischen.  Vgl.  Kur  .24,  7.  „Und  das  fünfte  Zeugnifs  ist  (dafs 


inna  \va'a/<awiituliä.  99 

sie  sagt),  dafs  Gott  über  sie  zürne"  nach  der  Lesart  gadiba 
im  Perfoctum  (an  gadiba-1-lahu  'alaihä).  Ist  das  Verl  »um 
kein  Wunsch,  meinen  Einige,  mufs  die  Trennungspartikel  ein- 
treten, außer  in  seltenen  Fällen.  Doch  eine  Partei, 
wozu  auch  Verf.  gehört,  meint,  sie  könne  stehn  und  auch 
wegfallen;  doch  besser  ist,  man  setzt  sie. 

Es  ist  viererlei,  das  als  Trennungspartikel  auftritt. 

1)  kad,  vgl.  Kur.  5,  113.  „Dafs  wir  wissen,  dafs  du  uns 
wahr  berichtet."    (an  kad  sadaktanä). 

2)  Die  Partikel  des  Aufschubs  sa  und  saufa. 

Vgl.  „Er  weifs,  dafs  es  Kranke  unter  euch  geben  wird." 
(lalima  an  sajakünu  minkun  mardä). 

Vgl.  „Wisse,  denn  die  Kenntnifs  des  Mannes  nützt  ihm, 
dafs  fürwahr  alles  eintreten  wird,  was  bestimmt  ist.*'  (an 
saufa  ja'ti  kullu  mä  kuddirä). 

3)  Die  Negation,  vgl.  Kur.  20,  91.  „Sehn  sie  denn  nicht, 
dafs  er  (der  Götze)  nicht  zu  ihnen  eine  Rede  zurückbringt?" 
(an  lä  jarg'icu  ilaihim  kaulän).  Ferner  75,  3.  „Meinen  die 
Menschen,  dafs  Avir  fürwahr  nicht  sammeln  ihre  Knochen?'; 
(an  lan  nag'mala).  90,  7.  „Meint  er,  dafs  ihn  keiner  ge- 
sehn?" (an  lam  jarahu  ahadun). 

4)  Lau.  Doch  selten  erwähnen  es  die  Grammatiker 
als  Trennungspartikel,  vgl.  Kur.  76,  16.  „Und  dafs,  wenn 
sie  ständen  auf  dem  Pfade"  (wa'an  lawi-stakämü).  7,  98. 
„Ist  nicht  Rechtleitung  gewesen  für  die,  welche  erben  das 
Land  nach  ihren  Bewohnern,  dafs,  wenn  wir  gewollt  hätten, 
wir  sie  betroffen  hätten  für  ihre  Sünden."  (an  lau  nas'ä-'u 
asabnähum). 

Ein  Beispiel,  wo  die  Trennungspartikcl  wegfällt,  ist: 

Vgl.  „Sie  wissen,  dafs  man  auf  sie  hofft,  und  spenden, 
bevor  sie  sehr  gebeten  werden."    (calimü  an  ju'ammalüna). 

Vgl.  Kur.  2,  233.  „Für  den,  der  will  die  Säugung  voll- 
ständig machen"  nach  der  Lesart  des  Nominativ  man  aräda 
an  jutimmu.  Nach  einer  anderen  Auffassung  ist  hier  an 
nicht  aus  an  na  erleichtert,  sondern  es  ist  das  an,  welches 
das  Imperfectum  in  den  Accusativ  setzt  und  der  Nominativ 
nach  ihm  in  jutimmu  wäre  abnorm. 

7* 


100  imiM  und  seh»    Verwandten, 

..Auch  ka'anna  kommt  ohne  Tas'dld  vor;  dann  wird  das  von 
ilun  in  den  Accusativ  Gestellte  im  Sinn  behalten,  bisweilen 
aber  stehl  ea  auch  wirklich.*1 

Erkl.  Bei  ka'an  behält  man  das  Nomen  im  Sinn  und 
sagt  von  demselben  durch  einen  Nominal-  oder  Verbalsatz, 
der  mit  Lift m  beginnt,  aus.  Vgl.  Kur.  10,  25.  ..Als  oh  sie  ge- 
stern nicht  dagestanden  hätten"  sei.  die  Saaten  (ka'an  lam 
tagna  biPamsi). 

Auch    wird    derselbe    durch    kad    eingeleitet. 

Vgl.  „Es  nahte  der  Abmarsch,  aufsei*  dafs  unsere  Reit- 
thiere  noch  nicht  fortgegangen  waren  mit  ihren  Lasten,  doch 
beinahe  schon.*' 

Das   Nomen    von  ka'an   ist  in    diesen  Beispielen    wegge- 
nommen,   es    ist    nämlich    ein    Pronomen    der    Sachlage 
ka'an  hu.      Der    folgende   Satz   ist  dann    dessen    Ilabar.     Bis- 
weilen aber  steht  das  in  den  Accusativ  Gestellte,  wiewohl  selten. 

Vgl.  ,, Mancher  Busen  von  glänzendem  Halse,  als  ob 
-<ine  beiden  Brüste  zwei  Biichschen  wären."     (ka'an  tadjaihi). 

tadjaihi,  Nomen  von  ka'an.  Eine  andere  Auffassung 
liest  tadjahu,  dann  ist  das  Nomen  von  ka'an  ein  Pronomen 
der  Suchlage,  das  weggefallen  ist  ka'an  hu;   tadjahu  huk- 

kani  ist  dann  ein  Mubtada'  und  Habar  in  der  Stelle  des  Nomi- 
nativ als  Ilabar  von  ka'an.  Es  geht  auch  tadjahu  als  No- 
men von  ka'an  zu  setzen,  nach  Art  derjenigen,  die  alle  Ca- 
-n-   des    1  )ii:d   auf  Alif  bilden. 


XIII.     Das  lä  zur  Verneinung  der  Gattung. 

(la    allati    linafji-1-g'insi). 

„Die  llection  von  inna  gieb  dem  lä  bei  einem  Indeter- 
minirten,  sei  es,  dafs  es  einzeln  steht  oder  mehrere  Mal." 

Erkl.  Die  dritte  Klasse  der  das  Mubtada'  abolirenden 
Partikeln  ist  la,  mit  dem  man  die  bestimmte  Aussage  über  die 
totale  Verneinung  der  ganzen  Gattung  bezeichnen  will.  Bei 
Fällen  wie  „nicht  ein  Alaun  stehend"  lä  rag'ulun  kä'imän 
soll  das  .,nicht"  nicht  die  ganze  Gattung  verneinen,  da  man 
die  Verneinung  eines  Einzelnen  und  die  einer  Gattung  ver- 
stehn    kann.     AVill  man  die   ganze  Gattung   verneinen,    kann 


lä  alkiti   liii;ilji-l-^"insi.  ]()! 

man  nicht  sagen  lä  rag'ulun  kiVinian  bal  rag'uläni. 
„Nicht  ein  Mann  ist  stehend,  sondern  zwei."  Dagegen,  will 
man  die  Verneinung  nur  auf  einen  Einzelnen  erstrecken,  kann 
man  sagen.     „Nicht  ein  Mann  ist  stehend,  aber  zwei." 

Dieses  la  setzt  das  Mubtada5  in  den  Accusativ  und 
das  Habar  in  den  Nominativ.  Es  ist  gleich  bei  dieser 
Rection,  ob  ein  einzelnes  oder  wiederholtes  lä  steht.  Vgl. 
„Keine  Hülfe  und  keine  Stärke  als  bei  Gott."  (lä  haula 
walä  kuwwata  illä  bil-lahi).  Das  Nomen  und  Habar  dieses 
lä  ist  nur  indeterminirt,  nie  detenninirt.  Kommt  ein  Deter- 
minirtes  vor,  mufs  es  als  indeterminirt  ausgelegt  werden. 
Vgl.  ,,Ein  Streit,  aber  kein  Abu  Hasan  dazu,"  (kadijjatun  walä 
abä  hasanin  lahä)  d.  i.  nicht  ein  sogenannter.  Als  Beweis, 
dafs  es  als  indeterminirt  behandelt  wird,  dient,  dafs  es  ein 
indeterminirtes  Eigenschaftswort  zu  sich  nimmt.  Vgl.  „Kein 
erbarmungsvoller  Abu  Hasan  für  sie."  (lä  abä  hasanin  han- 
nänän  lahä).  —  Man  trennt  gewöhnlich  lä  nicht  von  seinem 
Nomen;  geschieht  es  aber,  verliert  es  die  Rectionskraft.  Vgl. 
Kur.  37,  46.  „Nicht  ist  in  ihm  (dem  Wein)  tückische  Kraft." 
(lä  fihä  gaulun). 

„Setze  in  den  Accusativ  durch  dasselbe  ein  annectirtes  Wort, 
oder  das  diesem  ähnelnde,  und  hiernach  erwähne  das  Habar 
im  Nominativ.  Setze  das  alleinstehende  mit  Fath  wie  „keine 
Macht  und  keine  Stärke"  und  setze  das  zweite  als  ein  in 
den  Nominativ  oder  Accusativ  Gestelltes,  oder  als  ein  (damit) 
Zusammengesetztes,  so  dafs,  wenn  du  das  erste  in  den  Nominativ 
gestellt  hast,  du  das  zweite  nicht  in  den  Accusativ  stellen  darfst." 

Erkl.  Nothwendiger  Weise  finden  beim  Nomen  von  lä 
drei  Fälle  statt: 

1)  Kann  das  Nomen  von  lä  ein  annectirtes  sein.  Vgl. 
„Kein  Diener  eines  Mannes  (ist)  gegenwärtig."  (lä  guläma 
rag'ulin   hadirun). 

2)  Kann  es  dein  Annectirten  ähnlich  sein,  d.  i.  jedes 
Nomen,  welches  mit  dem  folgenden  zusammenhängt,  sei  es 
durch  eine  Rection,  wie  lä  tälilän  g'abalän  zähirun  (Keiner, 
der  den  Berg  ersteigt,  ist  sichtbar),  und  lä  hairän  min  zai- 
din  rakibun  (kein  Besserer  als  Zaid  ist  reitend),  oder  durch 
eine  Verbindungs -Partikel,  vgl.  lä  talätatan  wa  talätina 
lindanä    (Nicht  sind  drei  und  dreifsig  bei  uns).   —  Das,  was 


!(>•_»  1;\  /.ur   Verneinung  der  Gattung. 

dem  Anmvtirten  gleicht  heilst  inutawwalun  oder  mam- 
tülun,  d.  i.  das  Gedehnte.  Der  Regel  nach  steht  das  An- 
neotirte  mit  dem  ihm  Aehnlichen  im  Accusativ  der  äufse- 
ren  Wortform  nach. 

;'. )  Kann  es  ein  Einzelnstehendes  sein,  d.  i.  weder  an- 
nrctiri  noch  dein  Anneetirten  ähnlich.  Dies  umfafst  also 
auch  den  Dual  und  Plural.  Der  Kegel  nach  bleibt  es  in 
der  Form,  auf  die  es  in  den  Accusativ  gesetzt  wurde,  da  es 
mit  lä  zusammengesetzt  ist  und  mit  ihm  verbunden  wie  ein 
Wort  dasteht,  ähnlich  wie  das  Wort  hamsata  cas'ara  fünfzehn. 
—  Doch  ist  seine  ursprüngliche  grammatische  Stellung  der 
Accusativ  durch  lä,  da  es  dessen  Nomen  ist.  Das  Einzeln- 
stehende, welches  weder  im  Dual  noch  im  Plural  auftritt, 
steht  unflectirt  auf  Fath  im  Accusativ  (vgl.  la  haula  wa  la 
kuwwata),  ebenso  der  Dual  und  Plural  in  den  regelrechten 
Accusativen  aina  und  ina,  da  sie  mit  la  zusammengesetzt  sind. 
Die  Küfenser  und  az-Zag'g'äg'  behaupten,  dafs  in  lä  rag'ula, 
rag'ula  flectirt  sei  und  nicht  als  ein  unflectirtes  stehe,  al- 
Muharrad  meint  muslimaini  und  muslimina  seien  in  lä 
muslimina,  muslimaini  laka  flectirt.  Vom  Pluralis  fem.  san. 
behauptet  ein  Theil,  dafs  er  unflectirbar  stehe  in  seiner  Ac- 
cusativform,  d.  i.  auf  Kasr. 

Vgl.  „Fürwahr  an  der  Jugend,  deren  Folge  der  Ruhm 
ist,  ergötzen  wir  uns,  doch  giebts  kein  Vergnügen  am  Alter." 
(wa  lä  laddäti  lis'-s'aibi). 

Einige  erlauben  Fath,  vgl.  lä  muslimäta  laka. 

Das  Habar  steht  im  Nominativ  nach  dem  Nomen  von 
lä  als  durch  lä  in  den  Nominativ  gestellt.  Nach  dem  Verf., 
mehreren  anderen  und  nach  Sibawaihi,  steht  dasselbe,  wenn 
das  Nomen  annectirt  oder  dem  ähnlich  ist,  auch  durch  lä  im 
Nominativ;  ist  aher  das  Nomen  ein  Einzelnstehendes,  ist  man 
uneins  über  den  Grund  des  Nominativ  im  Ilabar.  Nach  Si- 
bawaihi steht  es  nicht  im  Nominativ  durch  lä,  sondern  als 
Habar  eines  Mubtada"*,  da  nach  seiner  Lehrweise  lä  mit  sei- 
nem einzelnstehenden  Nomen  an  der  Stelle  des  Nominativ 
steht  als  MubtadaJ,  und  das  nach  ihm  in  den  Nomi- 
nativ gestellte  Nomen  ist  demnach  ein  Hahar  von  diesem 
Mubtada\  Danach  hat  bei  Sibawaihi  lä  keine  Rections- 
kraft  in  diesem  Fall,  aufser  auf  das  Nomen.  al-Ahfas'  da- 
gegen meint,    dafs  das  Habar   im  Nominativ  stehe  durch  lä, 


i 


lä  allati  Iinafji-1-g'insi.  1()3 

und  dafs  lä-  Rectionskraft  auf  beide  Theilc  übe,  wie  bei  dem 
annectirten  Nomen  und  dem  ihm  ähnlichen. 

Steht  nach  lä  mit  dem  ihm  folgenden  Nomen  eine  Vcr- 
bindungspartikel  und  ein  indeterminirter  EinzelbegrifF  und 
wird  lä  wiederholt,  können  fünf  Fälle  stattfinden.  —  Das 
Ma'tuf  falaihi  kann  unflectirbar  auf  Fath  stehn  mit  lä, 
oder  im  Accusativ,  oder  im  Nominativ.  Steht  es  unflectirbar 
auf  Fath  mit  lä,  können  beim  zweiten  Nomen  von  lä  drei 
Fälle  stattfinden:  1)  Kann  es  unflectirbar  auf  Fath  stehn,  da 
es  mit  dem  zweiten  lä  zusammengesetzt  ist,  welches  wie  inna 
regiert,  (lä  haula  wa  lä  kuwwata  illä  bil-lahi).  2)  Kann  es 
im  Accusativ  stehn  als  verbunden  mit  der  grammatischen 
Stelle  des  Nomen  von  lä,  dann  ist  das  zweite  lä  überflüssig 
zwischen  der  Verbindungspartikel  und  dem  Verbundenen. 

Vgl.  „Keine  Verwandtschaft  giebts  zur  Zeit  und  keine 
Freundschaft;  der  Rifs  wird  zu  weit  für  den  Stopfenden." 
(lä  nasaba-1-jauma  wa  lä  hullatan). 

3)  Kann  der  Nominativ  des  Verbundenen  stehn.  Es  giebt 
hier  drei  Auffassungen: 

1)  Dafs  es  verbunden  sei  mit  der  eigentlichen  gramma- 
tischen Stelle  von  lä  und  seinem  Nomen,  denn  sie  stehn  ei- 
gentlich im  Nominativ  als  Mubtada:>  nach  Sibawaihi.  Dann 
ist  lä  überflüssig. 

2)  Dafs  das  zweite  lä  die  Rection  von  laisa  habe. 

3)  Dafs  es  im  Nominativ  stehe  als  Mubtada'  und  lä 
keine  Rection  auf  dasselbe  ausübe. 

Vgl.  „Dies  ist  bei  Eurem  Leben  die  Niedrigkeit  recht 
eigentlich.  Keine  Mutter  habe  ich,  wenn  dies  so  ist,  und 
keinen  Vater."     (lä'umma  li  in  käna  däka  walä  abu). 

So  können,  wenn  das  mit  lä  Verbundene  im  Accusativ 
steht,  die  drei  erwähnten  Auffassungen  gelten,  nämlich  die 
Indeclinabilität,  der  Nominativ  und  Accusativ.  Steht  das  mit 
lä  Verbundene  im  Nominativ;  gelten  fürs  zweite  nur  zwei 
Ausdrucksweisen : 

1)  Die  Indeclinabilität  auf  Fath;  vgl.  „Kein  Geschwätz 
und  keine  Beschuldigung  ist  bei  ihnen,  und  was  sie  reden 
ist  ewig  bestehend."     (lä  lagwun  wa  lä  ta^tima  fihä). 

2)  Der  Nominativ,  vgl.  lä   rag'ulun    wa   la-mra'atun. 


1 « » 1  l;i  bot  Verneinung  der  Gattung. 

Der  Accusath  ist  beim  zweiten  nicht  möglich,  denn  er 
ist  beim  vorausgehenden  Fall  nur  möglich  wegen  der  Ver- 
bindung von  16  mit  dem  Nomen  und  la  regiert  liier  nicht 
den    AcCUSath  :    BOmil    tVdlt    der    Accnsativ    weg. 

„Ein  Einzelwort,  das  als  Eigenschaftswort  einem  In- 
declinablen  '"Igt,  setze  richtig  mit  Fath,  oder  in  den  A.C- 
cusativ  oder  in  den  Nominativ. 

Erkl.  Ist  das  Nomen  von  lä  indeclinable  und  wird  es 
näher  beschrieben  durch  ein  Einzelwort,  das  sich  ihm 
anschließt,  d.  h.  das  nicht  durch  eine  Trennungspartikel  von 
ihm  getrennt  wird,  können  heim  Eigenschaftswort  drei  Fälle 
stattfinden. 

1)  Es  steht  indeclinable  auf  Fath,  da  es  mit  dem  No- 
men von  la  verbunden  ist,  vgl.  lä  rag'ula  zarifa.  (Kein 
geistreicher  Mann  ist  da). 

2)  Es  steht  im  Accusativ  mit  Hinblick  auf  die  eigent- 
liche grammatische  Stellung  des  Nomen  von  lä.  —  Vgl.  la 
rag'ula   z arifän. 

3)  Es  steht  im  Nominativ  in  Hinblick  auf  die  eigentliche 
grammatische  Stellung  von  lä  mit  seinem  Nomen,  denn  sie 
sind  bei  Sibawaihi  an  der  Stelle  des  Nominativ.  —  Vgl.  1  ä 
rag'ula   zarifun. 

„Das,  was  sich  weder  anschliefst  noch  ein  Einzelwort  ist, 
setzt  man  nicht  indeclinable,  sondern  in  den  Accusativ  oder 
Nominativ." 

Erkl.  Nach  dem  Voraufgehenden  können,  wenn  das  Ei- 
genschaftswort ein  Einzelwort  ist  und  ebenso  das  Wort,  dem  es 
beigelegt  worden,  und  wenn  ferner  das  Eigenschaftswort  sich 
anschliefst,  bei  demselben  die  drei  Fälle  stattfinden;  ist  aber 
das  einzelnstehende  Adjectiv  dem  einzelnstehenden  Substantiv 
nicht  unmittelbar  angeschlossen,  sondern  tritt  zwischen  beide 
eine  Trennungspartikel,  kann  man  unmöglich  das  Eigenschafts- 
wort indeclinable  setzen,  sondern  der  Nominativ  oder  Accu- 
sativ ist  allein  möglich,  lä  rag'ula  fihä  zarifun  und  lä 
rag'ula  fihä  z  arifän.  Die  Unflcctirbarkeit  auf  Fath  fällt 
aus ,  da  dieselbe  allein  beim  Eigenschaftswort  erlaubt  ist, 
wenn  keine  Trennungspartikel  da  ist,   weil  das  Eigenschafts- 


hl   aliud  linafji-I-y'insi.  105 

wort  mit  dem  Nomen  gleichsam  ein  zusammengesetztes  Wort 
bildet.  Beim  Eintritt  einer  Trennungspartikel  ist  aber  keine 
Zusammensetzung  möglich,  wie  auch  nicht,  wenn  das  Be- 
schriebene kein  Einzelnstehendes  ist;  vgl.  lä  täli(än  g'aba- 
län  zarifän.  Daran  ist  kein  Zweifel,  dafs  die  Unflectirbar- 
keit  auf  Fath  im  Eigenschaftswort  bei  einer  Trennungspartikel 
unmöglich  sei,  gleichviel,  ob  das  Beschriebene  ein  Einzelwort 
ist  oder  nicht.  Ist  das  Eigenschaftswort  kein  Einzelbegriff, 
sondern  ein  annectirtes  Wort  oder  dem  ähnlich,  ist  nur  No- 
minativ und  Accusativ  möglich,  nicht  die  Indeclinabilität  auf 
Fath;  gleichviel,  ob  das  Beschriebene  ein  Einzelwort  ist  oder 
nicht,  oder  ob  zwischen  ihm  und  dem  Eigenschaftswort  eine 
Trennung  eintritt  oder  nicht.  Vgl.  lä  rag'ula  sähibu,  oder 
sähiba  birrin  fihä  und  la  gulama  rag'ulin  fihä  sä- 
hibu, oder  sähiba  birrin. 

Das  Resume  der  beiden  Verse:  Ist  das  Eigenschafts woi't 
ein  Einzelwort  und  ebenso  das  Substantiv,  und  tritt  keine 
Trennung  ein,  sind  die  drei  Ausdrucksweisen  beim  Eigen- 
schaftswort möglich.  Sind  aber  beide  nicht  so,  ist  nur  der 
Nominativ  und  Accusativ,  aber  nicht  die  Indeclinabilität 
möglich. 

„Wird  lä  nicht  wiederholt,  sprich  dem  Verbundenen  zu 
das,  was  dem  Eigenschaftswort  mit  der  Trennung  zugetheilt  ist." 

Erkl.  Wie  oben  gezeigt,  sind,  wenn  mit  dem  Nomen 
von  lä  ein  indeterminirter  Einzelbegriff  verbunden  und  lä 
wiederholt  wird,  die  drei  Fälle,  Nominativ,  Accusativ  und  In- 
declinabilität auf  Fath  möglich.  Wird  aber  lä  nicht  wieder- 
holt, ist  beim  Verbundenen  das  erlaubt,  was  auch  beim  ge- 
trennten Eigenschaftswort  erlaubt  ist,  nämlich  Nominativ  und 
Accusativ,  doch  nicht  die  Indeclinabilität  auf  Fath.  Man  sagt 
also  lä  rag'ula  wa-mra'atun  und  wa-mra5atan,  doch  nicht 
lä  rag'ula  wa-mra5ata,  wiewohl  al-Ahfas'  diesen  Fall  be- 
richtet mit  der  restitutio  der  Wiederholung  des  lä.  So  ist 
auch,  wenn  das  Verbundene  kein  Einzelbegriff  ist,  nur  No- 
minativ und  Accusativ  möglich,  gleichviel,  ob  lä  wiederholt 
wird  oder  nicht.  Dies  gilt  alles  nur,  wenn  das  Verbundene 
indeterminirt  ist;  ist  es  aber  determinirt,  kann  es  nur  im  No- 
minativ stehn. 


10()  tl  /.ur  Verneinung  der  Gattung. 

„Theile  dem  lä   mit  dem  Hama  der  Frage  das  zu,  was 

ihm  ohne  das  Harns  zustand." 

Erkl.  Tritt  vor  das  la  zm •  Verneinung  der  Gattung  das 
llamz,  bleibt  es  in  der  Keetion  und  den  Kegeln,  die  eben 
erwähn!  sind.  Auch  das  Verbundene  und  das  Beschreibungs- 
wort behalten  dieselben  Kegeln,  wie  wenn  llamz  nicht  da- 
vorgetreten.  So  stellt  dies  der  \  erf.  ganz  allgemein  hin. 
Doch  sind  hier  Unterabtheilungen  zu  beobachten.  Meint 
man  nämlich  mit  der  Frage  einen  Vorwurf  oder  eine  wirk- 
liche Frage  nach  der  Negation,  so  gilt  von  diesen  beiden 
das  oben  Angegebene,  nämlich  dafs  seine  Kection  bleibt,  und 
alles  bisher  Erwähnte  von  den  Kegeln  des  Verbundenen  oder 
des  Beschreibungsworts,  oder  der  Erlaubnifs  es  nicht  regie- 
ren zu  lassen.  Ein  Beispiel  des  Vorwurfs:  alä  rugiVa  wa- 
kad  s'ibta  =  „Giebt's  etwa  noch  keine  Bekehrung,  da  du 
schon  alt  bist?" 

Vgl.  „Giebt's  denn  noch  kein  Zurücktreten  vom  Uebel- 
thun  für  den,  dessen  Jugend  schon  wich  und  ein  Ergrauen 
des  Haares  ankündigte,  dem  die  Alterschwäche  folgt?" 

Ein  Beispiel  der  Frage  nach  der  Negation  ist: 

Vgl.  „Sollte  Salma  keine  Geduld  haben  oder  hat  sie 
Festigkeit,  wenn  mich  getroffen,  was  meines  gleichen  wi- 
derfahren?"   (alä-stibära  lisalmaV 

Wird  aber  mit  dem  alä  ein  Wunsch  bezeichnet,  so  ist 
die  Lehrweise  von  al-Mäzini,  dafs  es  bei  denselben  Kegeln 
bleibt.  Darauf  läfst  sich  auch  die  allgemeine  Ausdrucksweise 
des  Verf.  deuten.  Sibawaihi's  Lchrweise  aber  ist,  dafs  ihm 
seine  Kectionskraft  auf  das  Nomen  zwar  bleibt,  doch  sei  we- 
der erlaubt,  es  rectionslos,  noch  das  Eigenschaftswort  und  das 
Verbundene  in  den  Nominativ  zu  setzen  mit  Hinblick  darauf, 
dafs  es  Mubtada5  sei.  Ein  Beispiel,  wo  es  zum  Wunsch  ge- 
braucht ist  alä  mä'a  raä'an  bäridän. 

Vgl.  „Möchte  doch  ein  Leben  hingeschwunden  sein, 
dessen  Rückkehr  möglich  ist,  so  dafs  es  wiederherstellt,  was 
die  Hand  der  Nachläfsigkeiten  zerrissen  hat." 

„Häufig  ist  in  diesem  Capitel  der  Wegfäll  des  Habar, 
wenn  bei  dessen  Wegfäll  klar  ist,  was  man  sagen  will." 


zanna  und  seine  Verwandten.  107 

Erkl.  Weist  etwas  auf  das  Ilabar  des  die  Gattung  ver- 
neinenden lä  hin,  ist  naeh  den  Tamimiten  und  TiViten  die 
Wegnahme  desselben  nothwendig,  bei  den  Hig'äzitcn  erlaubt. 
Dabei  ist  kein  Unterschied,  ob  das  Ilabar  ein  Zarf  oder  ein 
G'&rr  \va  Mag'rür  ist  oder  nicht. 

Findet  sich  aber  keine  Hinweisung  auf  das  Habar,  ist 
nach  Allen  die  Wegnahme  desselben  nicht  gestattet,  so  die 
Tradition:  „Es  giebt  keinen  grofseren  Eiferer  als  Gott." 
(la  ahada  agjaru  mina-1-lahI). 

Vgl.  „Keinen  Edlen  von  den  Knappen  giebt's,  dem  der  Mor- 
gentrunk  gebracht  wird."  (la,  karima  mina-1-wildäni  masbühu). 


XIV.    ^anna  und  seine  Verwandten. 

(canna   wa'aAawätuhä). 

„Setze  in  den  Accusativ  durch  das  Verbum  des  Herzens  beide 
Theile  eines  neu  begonnenen  Satzes,  ich  meine  durch  ra5ä, 
häla,  calima,  wag'ada,  zanna,  hasiba,  zacama,  so  wie 
(adda.  Ferner  hag'ä,  darä,  gVala,  welches  den  Sinn  von 
glauben  hat,  ferner  hab  und  ta'allam  und  die  dem  sajjara 
ähnlichen.  Durch  sie  setze  das  Mubtada'  und  Habar  in  den 
Accusativ." 

Erkl.  Dies  ist  der  dritte  Abschnitt  der  Verba,  die  das 
Mubtada3  vernichten,  nämlich  zanna  und  seine  Verwandten. 
Sie  werden  in  zwei  Theile  getheilt:  1)  in  Verba  des  Herzens, 
2)  in  Verba  der  Verwandlung.  Die  Verba  des  Herzens  zer- 
fallen wieder  in  zwei  Theile:  1)  In  die,  Avelche  das  Sichere 
bezeichnen;  deren  erwähnt  Verf.  fünf:  ra'ä  sehen,  (alima 
kennen,  wag'ada  finden,  dara  wissen  und  ta'allam  er- 
kenne. 2)  Die,  welche  auf  das  überwiegend  Wahrscheinliche 
hinleiten;  deren  erwähnt  Verf.  acht:  häla  meinen,  zanna 
glauben,  hasiba  rechnen,  za(ama  vermuthen,  cadda  zählen, 
hag'ä  denken,  gVala  setzen,  hab  gieb. 


li  i^  Mona  and  Beine  Verwandten. 

Vgl.  „Ich  habe  Gott  erkannl  ala  den  gröfsten  von  Allen 
an  Thatkratt  und  reicher  als  sie  an  Heeren."  (ra5aitu-l-laha 
akbara). 

Hier  ist  ra'ä  für  das  Sichere  gebraucht.  In  der  Bedeu*- 
tung  von  meinen  Btehl  es  im  Kur.  70,  (!.  „Fürwahr,  sie  halten 
(die  göttliche  Strafe)  für  fem"  (innahum   jaraunahn  ba'idän). 

Vgl.  Für  (alima:  „Ich  kenne  dich  als  den  Spender 
der  Wohlthat,  zu  dir  sind  mit  mir  aufgebrochen  die-  trappen- 
den Reitthiere  der  Sehnsucht  und  Hoffnung."  ('alimtuka- 
l-l.adila). 

Vgl.  Für  wag'ada.  „Und  wenn  wir  finden  die  meisten 
\on  ihnen  gottlos."  —  (wa3in  wag'adnä  aktarahum  lafasikina). 

Vgl.  Für  darä:  „Du  bist  bekannt  als  der  rechtschaf- 
fene Erfuller  des  Bündnisses,  o  cUrwa,  sei  also  glücklich, 
denn  die  Glückseeligkeit  an  der  RechtschafFenhcit  ist  lobens- 
werth."     (durita-1-wafijja). 

Vgl.  Für  ta(allam  in  der  Bedeutung  von  i(lam:  „Er- 
kenne als  die  Heilung  der  Seele  die  Bändigung  ihres  Fein- 
des, wende  üufserste  Milde  an  bei  Schlauheit  und  List." 
(ta'allam   s'ai'ä'a-n-naf'si   kahra  cadu\vwiha). 

Dies  sind  die  Verba,  die  auf  das  Gewisse  gehn.  Zu  de- 
nen ,  welche  auf  das  überwiegend  Wahrscheinliche  sich  be- 
ziehn,  gehört  z.  B.  hala,  das  aber  auch  bisweilen  das  Ge- 
wisse  bezeichnet. 

Vgl.  „Es  nannten  mich  die  Keuschen  ihren  Ohm,  und 
ich  kannte  mich  als  einen,  der  einst  einen  Namen  hatte;  da 
\\  urde  ich  nicht  mehr  damit  benannt,  da  er  mir  doch  trüber 
gehörte." 

Auch  wird  zanna  bisweilen  für  das  Gewisse  gebraucht, 
vgl.  Kur.  9,  119.  „Sie  wissen,  dafs  es  keine  Zuflucht  vor 
Gott  giebt  aufser  zu  ihm." 

Vgl.  zu  hasiba:  „Ich  rechnete,  dafs  die  Gottesfurcht 
und  die  Güte  die  am  besten  zutragende  Waarc  ist,  wenn  der 
Mann  schwer  wird,  d.  i.  stirbt."  (hasibtu-t-tukä  wal-g'uda 
haira  tig'äratin). 

Vgl.  zu  zafama:  „Und  wenn  du  von  mir  vermuthest, 
dafs  ich  übereilt  gegen  dich  handelte,  wisse,  ich  habe,  nach- 


zasmn  wa'aäawätnh&.  l()j) 

dem  du  von  mir  fern  wärest,  fürwahr  getrunken  die  Beson- 
nenheit statt  Unbesonnenheit."  (fa^in  taz(uniini  leuntu  ag'halu 
fikum). 

Vgl.  zu  'adda:  „Zähle  nicht  den  Freund  als  deinen 
Genossen  im  Wohlstand,  denn  der  Freund  ist  nur  Genofs  im 
Mangel." 

Vgl.  zu  hag'ä:  „Ich  hatte  in  Abu  (Amr  einen  Bruder 
des  Vertrauens  vermuthet,  bis  uns  einst  Unglücksfalle  betra- 
fen."    (kad  kuntu  ahg'ü  abä  camrin  ähä  tikatin). 

Vgl.  zxi  g'acala,  Kur.  43,  ]8.  „Und  sie  glauben,  dafs  die 
Engel,  die  Diener  sind  des  Erbarmens,  weibliche  Wesen  seien." 
(wagValü-l-malä'ikata  inatän).  g'afala  in  der  Bedeutung 
glauben  untei'scheidet  Verf.  von  dem  gleich  sajjara  —  ma- 
chen, denn  das  gehört  zu  den  Verben  des  Verwandeins,  nicht 
zu  den  Verben  des  Herzens. 

Vgl.  zu  hab:  „Ich  sprach,  beschütze  mich,  o  Abu  Mä- 
lik,  wo  nicht,  halte  mich  für  einen  untergehenden  Mann." 
(fahabni-mra:)an  halikän). 

Verf.  macht  im  ersten  der  Verse  aufmerksam,  dafs  die 
Verba  des  Herzens  in  solche  zerfallen,  welche  beide  Objecte 
in  den  Accusativ  setzen,  und  in  solche,  die  nicht  dazu  ge- 
hören. Diese  zweite  Klasse  hat  wieder  zwei  Unterabtheilun- 
gen: a.  die  intransitiven,  b.  die  nur  auf  ein  Objcct  transitiv 
sind.  Das  sind  die,  welche  den  Anhang  zu  der  ersten  Ab- 
theilung  der  Verba  des  Herzens  bilden.  Die  Verba  der  Verwand- 
lung, nämlich  die,  welche  dem  sajjara  gleichen,  sind  auch 
auf  zwei  Objecto  transitiv,  die  ursprünglich  Mubtada3  und 
Habar  waren.     Einige  zählen  deren  sieben. 

1)  sajjara,  vgl.:  „Ich  liefs  werden  den  Lehm  zum  Krug." 
(sajjartu-t-tina  ibrikan). 

2)  gVala,  vgl.  Kur.  25,  24.:  „Wir  kamen  zu  dem,  was 
sie  gethan,  und  machten  es  zu  zerstreuten  Atomen."  (fag'a'al- 
nahu  habä'an). 

3)  wahaba,  vgl.:  „Es  setze  mich  Gott  als  dein  Löse- 
geld."    (wahabani-1-lahu  fidäka). 

4)  tahada,  vgl.:  Kur.  18,  76.  „So  würdest  du  genom- 
men haben  einen  Lohn."     (latalmdta  calaihi  ag'rän). 


HO  ramm  and  seine  Verwandten. 

5)  ittaljada,  vgl.:  „Es  nahm  Gott  den  Abraham  zu 
Beinen   \  ertrauten  an."     (ittaljada-1-lahu  ibrahima  halilän). 

(>)  taraka,  vgl.:  „Und  wir  liefaen  Einige  von  ihnen  da- 
mals gegen  andere  anwogen."  (taraknä  ba'dahum  jamüg'u 
i'i   ba'din). 

Vgl.  „Und  ich  zog  ihn  grofs,  bis  ich  ihn  zu  einen 
Bruder  des  Volkes  gemacht  hatte  und  sein  Bart  nicht  mehr 
brauchte  abgewischt  zu  werden.''  (idä  mä  taraktuhu  ahä-1- 
kaumi). 

radda,  vgl.:  „Die  Schicksals-Stürme  warfen  den  Frauen 
vom  Volke  Harb  ein  so  volles  Maafs  zu,  dafs  sie  dabei  er- 
staunt standen;  es  machte  ihr  schwarzes  Haar  weifs  und  ihr 
weifses  Antlitz  schwarz."    (radda  sVürahunna-s-sauda  baidä). 

„Von  den  vor  hab  erwähnten  Verbis  gilt  speciell,  dafs 
sie  sich  als  der  Suspension  fähig  und  rectionslos  setzen  las- 
sen, hab  steht  nothwendig  im  Imperativ  wie  auch  tafallam. 
Für  das  Nicht -Perfectum  der  Verba,  aufser  diesen  beiden, 
setze  alles  das  fest,  was  von  ihm  gewufst  wird." 

Diese  Verba  zerfallen,  wie  oben  erwähnt  ist,  in  zwei 
Theile:  1)  Verba  des  Herzens,  2)  Verba  der  Verwandlung. 
Die  Verba  des  Herzens  zerfallen  wieder  in  flectirbare  und 
unflectirbare.  Die  Flectirbaren  sind  die  aufser  hab  und 
tacallam.  Von  ihnen  wird  gebraucht  das  Perfectum,  Im- 
perfectum,  der  Imperativ,  Part.  Act.  und  Pass.  und  der 
Infinitiv.  Alle  diese  Formen  haben  Rection,  und  sind  auch 
rectionslos  wie  das  Perfectum.  Unflectirbar  dagegen  sind  die 
Imperativa  hab  und  tacallam  =  iclam. 

Vgl.  die  beiden  Verse  pag.   108,   110. 

Die  flectirbaren  Verba  des  Herzens  haben  allein  die 
Suspension  und  die  Flexionslosigkeit.  Unter  Suspension  ver- 
steht man  das  Weglassen  der  Rection  der  äufseren  Erschei- 
nung, nicht  der  Bedeutung  nach.  Die  Rection  fällt  we- 
gen eines  Hindernisses  weg,  vgl.  zanantu  lazaidun 
kä-'imun.  Hier  verhindert  Läm  den  Accusativ,  doch  steht 
zaidun  virtuell  im  Accusativ,  denn  verbindet  man  etwas 
damit,  so  setzt  man  es  in  den  Accusativ,  vgl.  zanantu  la- 
zaidun kä'imun  wafamrän.  Die  Rectionslosigkeit  dagegen 
ist   das  Weglassen   der   Rection    der   wörtlichen    Erscheinung 


zanna  wa'a/<awätuhä.  Hl 

und  dem  Sinne  nach,  nicht  wegen  eines  Hindernisses.  Für 
das  Imperfectum  und  andere  Tempora  gilt  dasselbe  in  Hin- 
sicht der  Suspension  und  Flexionslosigkeit  wie  für  das  Per- 
fectum.  Bei  den  unflectirbaren  \  erwandten  von  zanna 
findet  weder  die  Suspension  noch  die  Flexionslosigkeit  statt, 
so  verhalten  sich  auch  die  Verba  der  Verwandlung. 

„Erlaube  die  Rectionslosigkeit  dieser  Verba,  wenn  sie  nicht 
im  Anfang  stehn,  und  supponire  ein  Pronomen  der  Sachlage 
oder  das  Lara  des  Anfangs  bei  Fällen,  die  die  Rectionslo- 
sigkeit  des  Voraufgehenden  vermuthen  lassen.  Setze  noth- 
wendig  die  Suspension  vor  der  Verneinung  durch  ma,  in 
und  lä.  Das  Lam  des  Anfangs  und  des  Schwures  verhält 
sich  auch  so  und  dem  Fragewort  ist  dies  auch  nothwendig." 

Erkl.  Es  ist  die  Rectionslosigkeit  dieser  flectirbaren 
Verba  erlaubt,  wenn  sie  nicht  im  Anfang  stehen,  sondern  etwa 
in  der  Mitte  oder  zu  Ende.  Stehen  sie  in  der  Mitte,  sagt 
man,  dafs  die  Rectionsfähigkeit  und  ihre  Rectionslosigkeit 
gleich  erlaubt  seien;  auch  sagt  man,  es  sei  besser,  sie  als 
rectionsfähig  zu  behandeln;  stehen  sie  aber  am  Ende,  ist  es 
besser,  sie  als  rectionslos  zu  behandeln.  Stehn  diese  Verba 
voran,  ist  ihre  Rectionslosigkeit  bei  den  Basrensern  verwehrt, 
und  sie  regieren  nothwendig.  Kommen  Fälle  vor,  wo  man 
trotz  ihres  Voranstehens  ihre  Rectionslosigkeit  vermuthen 
könnte,  so  werden  sie  so  interpretirt,  dafs  das  Pronomen  der 
Sachlage  verschwiegen  sei. 

Vgl.  „Ich  hoffe  und  sehne  mich,  dafs  ihre  Liebe  nah 
ist,  aber  nicht  bilde  ich  mir  es  ein,  dafs  von  dir  bei  uns 
eine  Schenkung  sei."     (mä  iljalu  ladaina  minki  tanwilu). 

rest.:  ihäluhu.  Das  Ha  ist  das  erste  Object  und  ladaina 
minki  tanwilu  ein  Satz  an  der  Stelle  des  zweiten  Objects, 
dann  findet  keine  Rectionslosigkeit  statt. 

Ein  Fall,  in  dem  man  Lam  des  Anfangs  supponiren  mufs, 
ist:  Vgl.  „So  bin  ich  gewöhnt,  dafs  es  zu  meiner  Natur  ge- 
hörte, dafs  ich  nämlich  fand,  der  Haltpunct  des  Betragens 
sei  die  Bildung,  (annt  wag'adtu  miläku-s'-s'aimati-l-adabu  = 
anni  wag'adtu  lamiläku-s'-s'aimati-l-adabu). 

Somit  gehört  dieser  Fall  zur  Suspension,  nicht  zur 
Flexionslosigkeit.     Die   Küfenser    behaupten  und    ihnen  folgt 


\\2  zanna  and  -eine  Verwandten. 

Abu  Bakr  az-Zubaidi,  wie  auch  Andere,  dafs  die  Flexionslo- 
sigkeit  des  Vorangestellten  erlaubt  sei  und  halten  nicht  für 
nöthig,  die  beiden  \  eree  so  zu  interpretireh.  Verf.  sagt,  „ei*- 
laube  die  Rectionsloaigkeit"  am  hinzudeuten,  dafs  die  Rections- 
losigkeit  nicht  nothwendig  sei,  sondern  freistehe,  wie  auch  die 
Kection.  Dagegen  ist  die  Suspension  nothwendig,  wenn  nach 
dem  Verbum  das  verneinende  nia  oder  in  steht.  Nach  eini- 
gen wird  Kur.  71,  54.  so  interpretirt :  tazunnüna  in  labit- 
tiim  illa  kalilan,  „ihr  meint,  nicht  weiltet  ihr  als  kurze 
Zeit."  Doch  Andere  sagen,  dies  gehöre  in  keiner  Beziehung 
zur  Suspension.  Denn  die  Bedingung  der  Suspension  sei, 
dafs,  wenn  das  in  Suspension  Setzende  weggenommen  wird, 
das  Agens  auf  das  Folgende  regiert  und  die  zwei  Objecte  in 
den  Accusativ  setzt.  Doch  kann  man  dies  bei  dieser  Stelle  nicht 
anwenden,  da,  wenn  man  das  in  Suspension  setzende  in  weg- 
nimmt, das  tazunnüna  doch  nicht  auf  labittum  einen 
regierenden  Einflufs  übt,  da  man  nicht  sagen  kann  tazun- 
nüna labittum.  So  ist  die  Meinung  dessen,  der  so  redet. 
Doch  stimmt  er  vielleicht  nicht  überein  mit  dem,  was  man 
allgemein  annimmt,  dafs  nämlich  die  Bedingung,  welche  er 
erwähnt,  nicht  bei  der  Suspension  gestellt  wird  und  dadurch, 
dafs  die  Grammatiker  den  Kuränvers  als  Beispiel  der  Suspen- 
sion anfuhren,  bezeugen  sie  dies.  So  wird  auch  das  Verbum 
mit  der  Suspension  construirt,  wenn  nach  ihm  das  negative 
lä  steht  (vgl.  zanantu  lä  zaidun  kcVimun  walä  (amrün)  oder 
Lam  des  Anfangs  (vgl.  zanantu  lazaidun  kä/'imun)  oder 
Läm  des  Schwures  (vgl.  (alimtu  lajakümanna  zaidun). 
Kein  Grammatiker  rechnet  sie  zu  den  die  Suspension  bewir- 
kenden. Ebenso  verhält  es  sich  mit  dem  Fragewort.  Hier  giebt 
es  drei  Arten:  1)  Dafs  eins  der  beiden  Objecte  das  Frage- 
wort sei  (calhntu  ajjiüium  abüka).  2)  Dafs  es  an  das  Fra- 
gewort annectirt  sei  (calimtu  gulämu  ajjihim  abüka).  3)  Dafs 
vor  dasselbe  die  Frage-Partikel  trete  (alimtu  azaidun  cindaka 
am  'amrün). 

,.'alima  in  der  Bedeutung:  wissen  und  zanna  in  der 
Bedeutung:  Verdacht  haben,  regieren  nothwendig  nur*  ein  Ob- 
jeet  im  Accusativ." 

Erkl.  falima,  synonym  dem  carafa,  regiert  nur  ein  Ob- 
jeet,  vgl.  Kur.  16,  80:  „Gott  liefs  euch  hervorgehn  aus  dem 


zanna  wa'aAawätuhä.  H3 

Schoofse  eurer  Mütter,  ohne  dafs  ihr  etwas  wufstet."  (lä 
ta'lamüna  s'aPän).  So  ist  es  auch  mit  zanna  dem  ittahama 
gleichbedeutend,  das  auch  nur  einen  Accusativ  des  Objects  hat. 
Vgl.  Kur.  81,  24.  „Er  ist  nicht  Gegenstand  des  Meinens  hin- 
sichtlich des  Verborgenen."   (ma  huwa  alä-1-gaibi  bizaninin). 

„Dem   ra)ä  mit  dem  Masdar   ru'jä   träumen,    theile  die    v.  21: 
Construction    von  calima  zu,    das,  wie  vorher  angefühlt   ist, 
zwei  Objecte  erzielt.'" 

Erkl.  Bedeutet  ra3ä  träumen  oder  eine  Erscheinung 
im  Schlaf,  so  regiert  es  zwei  Objecte  wie  das  vorher  erwähnte 
calima.  Verf.  bezeichnet  dies  ra^ä  durch  die  Zusetzung  des 
Masdar  ru'jä,  d.  h.  behandle  ra'ä  mit  dem  Masdar  ru5jä 
wie  falima  behandelt  wird,  das  auf  zwei  Objecte  transitiv 
ist.  Er  bezeichnet  hiermit  deutlich  das  den  Traum  Bedeu- 
tende, denn  wenn  auch  ru'jä  bisweilen  für  andere  Bedeutun- 
gen von  ra'ä  als  Masdar  steht,  so  ist  doch  gewöhnlich,  dafs 
es  sein  Masdar  in  dieser  Bedeutung  ist.  Vgl.  Kur.  12,  36. 
„Fürwahr,  ich  sah  mich,  indem  ich  Wein  ausdrückte."  (inni 
aräni  äfsiru  hamrän). 

Vgl.  „Es  machte  mich  wach  Abu  Hanas',  Talk  ixnd 
cAmmar,  bisweilen  auch  Utälä.  Sie  erschienen  mir  im  Schlaf, 
als  meine  Genossen  (arähum  rufkati),  bis  dafs  vorüber  war  die 
Nacht  und  dahin  schwand.  Da  war  ich  wie  der,  welcher 
zur  Tränke  läuft  nach  einer  Luftspiegelung,  doch  keine  Trän- 
kung erreicht." 

„Man  darf  hierbei  nicht,  wenn  eine  Hinweisung  fehlt, 
das  Ausfallen  beider  oder  eines  der  Objecte  erlauben." 

Erkl.  Nur  wenn  sich  eine  Hinweisung  auf  das  Object 
vorfindet,  darf  man  das  eine  oder  beide  ausfallen  lassen, 
(hal  zananta  zaidän  kä'imän,  Antwort:  zanantu). 

Vgl.  „Nach  welchem  Buche  oder  welcher  Sunna  siehst 
du  ihre  Liebe  als  einen  Vorwurf  gegen  mich  an  und  rech- 
nest sie  dazu?"     (watahsibu). 

Ein  Beispiel  vom  Wegfallen  des  einen  Objects  wegen 
der  Hinweisung  darauf  wäre:  hal  zananta  ah  ad  an  kä?i- 
män,  Antwort:  zanantu  zaidän. 

8 


114  ranna  und  seine  Verwandten. 

Vgl.  ,,D u  hast  in  meinem  Herzen,  glaube  nichts  ande- 
res (lä  tazunni  gairahu),  die  Stelle  eines  Geliebten,  Geehrten 
eingenommen." 

Dies  ist  die  richtige  Auffassung  der  Grammatiker.  Führt 
aber  nichts  darauf  hin,  dafs  etwas  weggenommen  sei,  so  ist 
die   Wegnahme  weder  beider  noch  eines  von  beiden  erlaubt. 

,,  Wie  tazunnu  behandle  takülu,  wenn  es  sich  einem 
Fragewort  anschliefst  und  keine  Trennung  durch  etwas  an- 
deres eintritt,  als  durch  ein  Zarf,  oder  durch  etwas  einem 
Zarf  ähnliches,  oder  durch  ein  Regime  von  takülu.  Tritt 
aber  durch  eins  von  diesen  eine  Trennung  ein,  kann  es  ge- 
schelm." 

Erkl.  käla  ist  der  Art,  dafs,  Avenn  ein  Satz  nach  ihm 
steht,  dieser  in  der  directen  Rede  auftritt.  Der  Satz  nach 
käla  tritt  eigentlich  an  die  Stelle  des  Acc.  als  Object,  und 
man  kann  käla  nach  der  Weise  von  zanna  gehn  lassen,  so 
dafs  es  Mubtada5  und  Habar  als  zwei  Objecte  in  den  Accu- 
sativ  stellt  wie  zanna.  Bekanntlich  haben  die  Araber  hierin 
zwei  Lehrweisen,  die  erste  und  gewöhnliche  Auffassung  ist, 
dafs  käla  nicht  wie  zanna  geht,  aufser  unter  Bedingungen, 
von  denen  Verf.  so  wie  die  meisten  Grammatiker  vier  erwähnt: 
1)  mufs  das  Verbum  im  Imperfectum  stehn;  2)  in  der  zwei- 
ten Person,  was  Verf.  durch  takülu  andeutet;  3)  mufs  ihm 
ein  Fragewort  voraufgehn;  4)  darf  zwischen  ihnen  d.  i. 
zwischen  der  Frage  und  dem  Verbum  keine  Trennung  ein- 
treten, durch  etwas,  das  weder  Zarf,  noch  Mag'rür,  noch  ein 
Regime  des  Verbum  wäre.  Wird  es  durch  dergleichen  getrennt, 
thut  diese  Trennung  dem  takülu  keinen  Schaden.  Ein  Bei- 
spiel, in  dem  sich  alle  Bedingungen  finden,  wäre  a takülu 
'amrän  muntalikän. 

Vgl.  „Wann  sagst  du,  dafs  die  eilenden  Kameele  tra- 
gen die  Mutter  des  Käsim  und  den  Käsim?" 

Steht  das  Verbum  nicht  im  Imperfectum,  regiert  käla 
nicht  zwei  Objecte  nach  diesen  Lehrmeistern.  Dasselbe  gilt, 
wenn  es  zwar  im  Imperfectum  steht,  doch  ohne  Tä  der  zwei- 
ten Person,  oder  wenn  ihm  keine  Frage  voraufgeht,  oder 
ihm  eine  Frage  zwar  voraufgeht,  aber  sie  getrennt  wird 
durch  etwas,  das  weder  ein  Zarf  noch  ein  Mag'rdr,  noch  ein 


zanna  wa'aAaw&taha.  ||f> 

Regime  von  takülu  wäre,  vgl.  a3anta  takülu  zaidun 
muntalikun.  Dagegen  vgl.  a(indaka  takülu  zaidän  mun- 
talikän  oder  afi-d-däri  takülu  zaidän  muntalikän 
oder  afämrän  takülu  muntalikän. 

Vgl.  „Nennst  du  unkundige  die  Söhne  des  Lir'ajjun, 
beim  Leben  deines  Vaters  beschwöre  ich  dich,  oder  sich  un- 
kundig stellende." 

Finden  sich  alle  erwähnten  Bedingungen  vor,  kann  man 
Mubtada'  und  Habar  in  den  Accusativ  als  Objecte  von  ta- 
kiilu setzen,  oder  auch  in  den  Nominativ  nach  der  Weise 
der  Wortanführung. 

„Man  behandelt  käla  auch  ganz  allgemein  wie  zanna 
nach  der  Auctorität  von  Sulaim,  vgl.  nenne  diesen  gütig." 
(kul  da  mus'fikän). 

Erkl.  Die  zweite  Lehrweise  der  Araber  ist  die  des 
Sulaim,  wonach  käla  ganz  allgemein  wie  zanna  geht  mit 
dem  Accusativ  beider  Objecte,  gleichviel,  ob  es  im  Imper- 
fectum  steht  oder  nicht,  und  ob  die  erwähnten  Bedingungen 
in  ihm  stattfinden  oder  nicht. 

Vgl.  „Sie  sprach,  und  ich  bin  ein  verständiger  Mann, 
dieses  beim  Leben  Gottes  ist  ein  Israelit."  (kälat  hadä 
isrä-'inän). 


XV.     alama  und  ara. 

„ra5ä  und  calima  regieren  transitiv  drei  Objecte  in  der 
Form  von  ara  und  aclama." 

Erkl.  Drei  Objecte  regieren  sieben  Verba,  dazu  gehört 
aclama  und  arä.  Verf.  erwähnt,  dafs  ihre  ursprüngliche 
Form  calima  und  ra^ä  sei  und  dafs  sie  nur  mit  dem  Hamz 
drei  Objecte  regieren,  denn  bevor  Hamz  davortrat,  regierten 
sie  nur  zwei.  Das  Davortreten  des  Hamz  fügt  ihnen  noch 
das  dritte  Object  hinzu,  nämlich  das,  was  Fä(il  war,  bevor 
Hamz    davortrat.      Das    Fä(il    wird    in    diesem    Fall    Mafül. 

8* 


v.    220. 


110  a'lama  und  arii. 

Denn  es  ist  das  Wesen  des  Hamz,  dafs  es  das  Fa(il  zum 
Mafül  macht.  War  das  Verbum,  bevor  Hamz  davortrat, 
intransitiv,  wurde  es  nachher  transitiv  auf  ein  Object;  war 
es  vorher  transitiv  auf  ein  Object,  wurde  es  nach  seinem 
l>a vortreten  transitiv  auf  zwei  Objecto;  war  es  transitiv  auf 
zwei  Objecto,  wird  es  durch  das  Davortreten  von  Hamz  tran- 
sitiv auf  drei. 

„Was  allgemein  galt  für  die  zwei  Maf^ül  von  (alima, 
gilt  auch  richtig  für  das  zweite  und  dritte." 

Erkl.  Es  gilt  für  das  zweite  und  dritte  Maf(ül  von 
'aliina  und  arä,  das,  was  für  die  zwei  Objecte  von  calima 
und  ra'ä  feststand,  nämlich  dafs  sie  ursprünglich  Mubtada5 
und  ilabar  sind,  ebenso  die  Möglichkeit  sie  rectionslos  zu 
setzen  und  zu  suspendiren  in  Bezug  auf  jene  beiden  sc. 
Mubtada3  und  Habar.  Ferner,  dafs  man  beide  Objecte  oder 
eins  von  ihnen  wegnehmen  kann,  wenn  etwas  darauf  hinleitet, 
vgl.  aclamtu  zaidan  camrän  kä?iman.  —  Das  zweite 
und  dritte  dieser  Objecte  sind  ursprünglich  Mubtada5  und 
Habar.  Es  ist  möglich,  das  Agens  in  Bezug  auf  sie  kraft- 
los zu  setzen.  Vgl.  famrün  a(lamtu  zaidan  kä?imun,  und 
die  Ueberlicferung:  „Der  Segen,  thut  uns  Gott  kund,  steht 
bei  den  Grofsen."  So  ist  auch  möglich  die  Rectionskraft  des 
des  Verbum  in  Bezug  auf  sie  zu  suspendiren,  vgl.  aclamtu 
zaidan  la'amrun  ka/'imun.  Auch  kann  man  eins  von  ih- 
nen oder  beide,  wenn  etwas  darauf  hinführt,  weglassen. 

„Wenn  die  beiden  Verba  ohne  Hamz  ein  Mafcül  regie- 
ren, erreichen  sie  mit  dem  Hamz  zwei  derselben.  Das  zweite 
von  ihnen  ist  wie  das  zweite  der  beiden  Maf(ül  von  kasä 
und  dies  ist  ihnen  in  jeder  Kegel  nachahmend." 

Erkl.  Wie  voraufgeht  regieren  ra}ä  und  calima,  wenn 
das  Hamz  der  Uebertragung  vor  sie  tritt,  drei  Maf(ül;  doch 
in  diesen  beiden  Versen  zeigt  Verf.  an,  dafs  dies  nur  dann 
von  ihnen  gilt,  wenn  sie,  bevor  Hamz  davortrat,  zwei  Objecte 
regierten;  regierten  sie  aber  vorher  nur  eins,  wie,  wenn  ra3a 
in  der  Bedeutung  von  ab s ara  er  sah,  stand  und  falima  in 
der  Bedeutung  von  (arafa  erkannte:  so  regieren  sie  mit  Hamz 
nur  zwei  Objecto.  Das  zweite  dieser  zwei  Objecte  ist  wie 
das    zweite  Object  von    kasä  und  aftä   darin,    dafs  es   nicht 


a'Iama  unil  arä.  117 

möglich  ist,  es  als  Habar  vom  Ersten  zu  gebrauchen;  ferner 
darin,  dafs  es  gestattet  ist,  es  mit  dem  Ersten  wegzunehmen; 
dann  auch  das  ZAveite  wegzunehmen  und  das  Erste  zu  lassen; 
endlich  das  Erste  wegzunehmen  und  das  Zweite  zu  lassen, 
selbst  wenii  hierauf  keine  Hinweisung  stattfindet.  Ein  Bei- 
spiel, wo  beide  weggelassen  sind,  wäre  aclamtu  waVtaitu 
so  wie  wa'ammä  man  a(ta  wattakä.  „Und  was  anlangt  den, 
der  giebt  und  fürchtet  Gott."  Ein  Beispiel,  wo  das  Zweite 
weggenommen  und  das  Erste  gelassen  ist,  wäre  aflamtu 
zaidan,  vgl.  Kur.  93,  5.  „Und  fürwahr  Gott  wird  dir  ge- 
ben und  du  wirst  zufrieden  sein  (walasaufa  juctika  rabbuka)." 
Ein  Beispiel,  wo  das  Erste  genommen  und  das  Zweite  ge- 
lassen ist,  vgl.  waaftaitu  dirhamän,  vgl,  Kur.  9,  29.  „So 
dafs  sie  geben  den  Tribut  von  einer  Hand,  d.  i.  glatt  von 
der  Hand  weg,  während  sie  sich  demüthig  unterwerfen." 
(hatta  juctü-l-g'azjata). 

„Wie  das  behandelte  arä  ist  nabba^a,  aljbara,  had- 
data,  anba'a,  auch  habbara." 

Erkl.  Verf.  giebt  sieben  Verba  als  drei  Objecte  regie- 
rend an.  Ueber  arä  und  aclama  hat  er  schon  gesprochen, 
jetzt  folgen  die  anderen  fünf.     Zu  nabba5a: 

Vgl.  „Ich  wurde  berichtet  (nubbr'tu  zurSita  juhdi  il- 
lajja),  dafs  Zurca,  wie  denn  die  Thorheit  ihrem  Xamen  ent- 
spricht, zu  mir  bringe  die  seltensten  Dichtungen." 

Vgl.  zu  cajjbara:  „Was  hindert  dich,  wenn  du  mir 
als  krank  gemeldet  bist  (idä  ukbirtini  danifän),  und  dein 
Mann  eines  Tages  versclrwunden  ist,  zu  mir  zurückzukehren?'« 

Vgl.  zu  haddata:  „Oder  ihr  verweigertet,  was  von  Euch 
gefordert  wurde;  von  wem  aber  seid  ihr  berichtet  (man  hud- 
dittumühu),  dafs   er  über  uns  Herrschaft  übe?" 

Vgl.  zu  anba^a:  „Mir  wurde  berichtet  von  Kais,  (un- 
bi'tu  kaisän)  und  nicht  erforsche  ich  ihn  als  einen  solchen,  für 
welchen  man  ihn  ausgiebt,  als  den  Besten  der  Bewohner 
von  Jaman." 

Vgl.  zu  habbara:  „Ich  wurde  benachrichtigt  (hubbirtu 
saudä'a-l-gamimi  maridatan),  dafs  Sauda^  von  al-Ga- 
mhn  krank  sei.  und  ich  ging  um  sie  zu  besuchen  von  mei- 
ner Familie  in  Egypten." 


1  1  j>  Das  regierende  Subject. 

Verf,  erwähnt,  dafa  arä  bisweilen  drei,  bisweilen  zwei 
Objecte  regiert;  dies«-  Verba  sind  ähnlich  ara,  sie  regieren 
drei  und  zwei  Objecte. 


XVI.     Das  regierende  Subject. 

(al-Fa'il). 

»SS.  „Fä(il  sind  die  zwei  in  den  Nominativ  gesetzten  Wörter 

in  den  zwei  Sätzen  atä  zaidun  munirän  „es  kam  Zaid, 
indem  leuchtete  sein  Antlitz"  und  nicma-l-fatä  „wie  schön 
ist  der  Mann." 

Erkl.  Verf.  behandelt  den  Nominativ,  welchen  das  voll- 
ständige Verbum  verlangt,  d.  i.  das  Fä(il  oder  dessen  Stell- 
vertreter. In  diesem  Capitel  behandelt  er  das  Fäcil,  und  dies 
ist  das  Nomen,  an  welches  ein  Verbum  nach  der  Weise  von 
fa(ala  oder  seinesgleichen  angelehnt  ist.  Sein  regelrechter 
Casus  ist  der  Nominativ.  „Nomen"  umfafst  hier  das  reine  No- 
men, vgl.  käma  zaidun  und  das,  was  als  solches  erklärt 
werden  mufs,  vgl.  jucg'ibuni  an  taküma  —  kijämuka. 
Die  nähere  Bestimmung,  „das  Avoran  ein  Verbum  angelehnt 
ist"  schliefst  dasjenige  aus,  woran  etwas  anderes  angelehnt 
wird,  wie  sonst  ein  Wort,  vgl.  zaidun  ahüka,  oder  ein  Satz, 
vgl.  zaidun  käma,  oder  etwas,  das  virtuell  ein  Satz  ist,  wie 
zaidun  kä'imun  gulämuhu.  Der  zweite  Zusatz  „ein  Ver- 
bum nach  der  Weise  von  fafala"  schliefst  das  Wort  aus, 
woran  ein  Verbum  nach  der  Weise  von  fufila  angelehnt 
wird,  denn  dies  ist  der  Stellvertreter  vom  FäSl.  —  „Seines- 
gleichen" in  obiger  Erklärung  ist  das  dem  erwähnten  Verbum 
Gleiche,  d.  i.  das  Part.  act.  oder  das  ähnliche  Eigenschafts- 
wort und  das  Masdar,  ferner  das  Nomen  verbi  wie  haihäta, 
das  Zarf,  G'ärr  wa  Mag'rür,  die  Form  des  Vorzugs  affalu. 
Auf  die  erwähnten  Fälle  weist  Verf.  hin  durch  „die  beiden 
in  den  Nominativ  Gestellten",  d.  h.  durch  das  Verbum,  oder 
das  dem  Verbum  ähnliche  in  den  Nominativ  Gestellte.  Er 
giebt  zwei  Beispiele  von  dem  durch  das  Verbum  in  den  No- 
minativ Gestellten,  das  Eine  steht  im  Nominativ  durch  ein 
flectirtes  Verbum,    das  Zweite    steht   durch  ein    unflectirbares 


al-Fäcil.  H9 

Verbuni  im  Nominativ,  durch  ein  dem  Verbo   ähnliches  steht 
wag'huhu  in   „munirän  wag'huhu"  im  Nominativ. 

„Nach  einem  Verbum  steht  ein  Fäcil;  steht  ein  sichtbares 
Wort  d.  i.  ein  Nomen  substantivum  da,  so  ist  es  dies,  wo 
nicht,  so  ist  ein  Pronomen  verborgen." 

Erkl.  Das  Fäcil  steht  der  Kegel  nach,  nach  dem  es  in 
den  Nominativ  Stellenden  sc.  nach  dem  Verbum  oder  seines- 
gleichen. Es  darf  nicht  voranstehn  vor  dem,  was  es  in  den 
Nominativ  stellt;  kommen  solche  Fälle  vor,  wie  az-zaidäni 
käma,  so  ist  az-zaidäni  Mubtada5,  nicht  vorgestelltes  Fäcil 
und  das  Verbum  nach  ihm  setzt  ein  verschwiegenes  Prono- 
men in  den  Nominativ.  So  ist  die  Lehrweise  der  Basrenser. 
Die  Küfenser  aber  erlauben  in  allen  diesen  Fällen  die  Vor- 
anstellung des  Fäcil.  Der  Nutzen  dieser  Streitfrage  zeigt 
sich  nicht  in  der  Form  des  Singular  Avie  zaidun  käma; 
aber  nach  den  Küfensern  kann  man  sagen  az-zaidäni 
käma  und  az-zaidüna  käma,  wogegen  nach  den  Basren- 
sern  man  az-zaidäni  kämä  und  az-zaidüna  kämü,  mit 
dem  Auf  und  dem  Waw  im  Verbum  setzen  mufs,  die  die 
beiden  regierenden  Subjecte  sind.  Darauf  zielen  im  Verse 
die  Worte  „nach  einem  Verbum  steht  ein  Fäcil."  Das  Ver- 
bum und  das  ihm  Aehnliche  mufs  ein  in  den  Nominativ  Ge- 
stelltes haben;  entweder  ein  offenbar  Hervortretendes,  da  wo 
keine  Verschweigung  stattfindet,  oder  ein  Verborgenes,  wenn 
dasselbe  nicht  hervortritt. 

„Stelle  blofs  das  Verbum,  wenn  es  an  einen  Dual  oder 
Plural  angelehnt  wird,  vgl.  fäza-s'-s'uhadä^u,  „es  starben 
die  Zeugen".  Bisweilen  sagt  man  sacidä  und  sacidü,  und 
das  Verbum  ist  angelehnt  an  das  nach  ihm  offenbar  Her- 
vortretende." 

Erkl.  Der  grofse  Theil  der  Araber  lehrt,  dafs  wenn 
das  Verbum  an  ein  Nomen  substantivum  im  Dual  oder  Plu- 
ral angelehnt  ist,  es  von  einem  Merkmal  entblöfst  sein  mufs, 
das  den  Dual  oder  Plural  anzeigt.  Es  ist  dann,  Avie  Avenn 
es  an  einen  Singular  angelehnt  wird.  Setzt  man  aber  das  Ver- 
bum mit  dem  Dual-  und  Plural -Buchstaben  (kamä  az-zai- 
däni),  geschieht  dies  nicht,  um  ein  Merkmal  an  das  Verbum 
zu  bringen,    dafs  das    nach   dem  Verbum    stehende  sichtbare 


120  Das  regierende  Subjcct. 

Nomon  von  demselben  in  den  Nominativ  gestellt  wäre,  und  dafs 
die  mit  dorn  Verbum  verbundenen  Buchstaben  Alif,  Waw, 
N  un  solche  Buchstaben  wären,  die  den  Dual  oder  Plural 
des  regierenden  Subjects  anzeigten;  sondern  man  betrachtet 
das  sichtbare  Nomen  als  ein  nachgestelltes  Mubtada\  und 
das  vorgestellte  Verbum  und  was  mit  demselben  verbunden  ist, 
als  ein  Nomen,  das  durch  das  Mubtada3  in  dem  Nominativ  steht. 
Der  Satz  steht  dann  an  der  Stelle  des  Nominativ  als  Ilabar 
vom  nachstehenden  Nomen.  Auch  kann  es  nach  einer  an- 
dern Weise  gclafst  werden,  nämlich  das,  was  mit  dem  Verbum 
verbunden  ist,  sei  das  von  demselben  in  den  Nominativ  Ge- 
stellte wie  voraufgeht,  und  das  nach  ihm  sei  eine  Apposition 
zu  dem  Pronomen  (d.  i.  Alif,  Waf,  Nun),  das  mit  dem 
Verbum  verbunden  ist.  —  Die  Lehrweise  eines  Theils  der 
Araber,  nämlich  der  Kinder  des  Harit  Ibn  Kacb  ist  wie  as- 
Saffär  im  Commentar  des  Buches  sagt,  dafs  man,  Avenn  das 
Verbum  an  ein  sichtbares  Wort  im  Dual  und  Plural  ange- 
lehnt wird,  man  ein  Merkmal  ihm  beigiebt,  das  den  Dual 
und  Plural  anzeigt,  so  wie  das  Tä  in  kämat  das  Femininum 
bei  allen  Arabern  anzeigt.  Das  Nomen  nach  dem  erwähnten 
Verbum  sei  durch  dasselbe  in  den  Nominativ  gestellt  wie  hin- 
dun  im  Nominativ  steht  von  kämat. 

Vgl.  „Er  übernahm  selbst  die  Bekämpfung  der  Ketzer, 
nachdem  ihn  schon  im  Stich  gelassen  der  Nahe  und  der 
Ferne"  wakad  aslamähu  mubcadun  wahamimun. 

Vgl.  „Es  tadelt  mich  meine  Familie  wegen  des  Kaufs 
der  Palme,  und  sie  alle  beschuldigen  mich"  (jalümünani  ahli). 

Vgl.  „Es  sahen  die  Züchtigen  das  graue  Haar  schim- 
mern in  meinem  Backenbart  und  wandten  von  mir  die  glän- 
zenden Wangen."     (ra-'aina-l-gawäni). 

Die  Worte  Verf.  sacidä  und  sacidü  bedeuten,  dafs 
bisweilen  beim  Verbum,  das  an  ein  sichtbares  Wort  ange- 
lehnt ist,  ein  Merkmal  den  Dual  oder  Plural  zu  bezeichnen 
steht;  doch  zeigt  Verf.  durch  „bisweilen  sagt  man"  an,  dafs 
es  selten  sei,  so  verhält  sich  auch  die  Sache.  Es  ist  selten, 
wenn  man  das  Verbum  als  ein  an  ein  folgendes  of- 
fenbares Wort  Angelehntes  setzt.  Hingegen,  wenn  man 
das  Verbum    betrachtet   als    angelehnt    an  das   Alif,    Wäw, 


al-Fä'il.  121 

Nun,  und  das  nach  ihm  stehende  offenbare  Wort  als  Mub- 
tada5  oder  Badal  (Apposition)  vom  Pronomen  in  dem  Verbum, 
so  ist  diese  Construction  nicht  selten.  —  Diese  seltene  Aus- 
drucksweise zeigen  die  Grammatiker  an  mit  dem  Beispiel 
akalüni  al-barägitu  „es  frafsen  mich  die  Flöhe".  Verf. 
führt  als  Beispiel  in  seinen  Büchern  die  Stelle  nach  der 
Lesart  an:  „es  wechseln  sich  bei  Euch  Engel  in  der  Nacht 
und  Engel  am  Tage  ab"  (jatacäkabüna  fikum  malä^ikatun). 
al-baragita  und  malä^ikatun  stehe  als  Fäfil  von  akalüni 
und  jatacäkabuna. 

„Ein  Verbum  das  verschwiegen  wird,  setzt  in  den  No- 
minativ das  Fäfil,  vgl.  Zaid  in  der  Antwort  auf  die  Frage 
wer  liest?" 

Erkl.  Findet  eine  Hinweisung  auf  das  Verbum  statt, 
kann  es  wegfallen  und  sein  Fäcil  bleibt  stehn,  vgl.  das  Bei- 
spiel im  Textvers.  Auch  wird  das  Verbum  nothwendiger 
Weise  weggenommen  Kur.  9,  6.  „Wenn  einer  der  Vielgöttrer 
dich  um  Schutz  anfleht".  So  verhält  sich  jedes  Nomen  im 
Nominativ,  das  nach  in  oder  idä  steht;  es  ist  nothwendig 
durch  ein  weggefallenes  Verbum  in  den  Nominativ  gestellt, 
vgl.  Kur.  84,  1.  .,Wenn  der  Himmel  sich  zerspaltet".  So 
ist  die  Auffassung  der  grofsen  Masse  der  Grammatiker. 
Doch  handeln  wir  darüber  weiter  unten  beim  Capitel  von  der 
Abwendung  (Is'tigäl). 

„Das  Tä  Fem.,  welches  dem  Perfectum  sich  anschliefst, 
wenn  es  für  ein  Fem.  steht,  ist  Avie:  Hind  erträgt  nicht  Un- 
bilde."     (abat  hindu-1-adä). 

Erkl.  Dem  Verbum  Perfecti,  das  an  ein  Fem.  angelehnt 
wird,  hängt  sich  ein  ruhendes  Tä  an,  welches  anzeigt,  dafs  das 
Fä(il  ein  Femininum  ist,  gleichviel,  ob  es  im  wirklichen  oder 
metaphorischen  Sinne  steht.  Es  sind  hier  zwei  Fälle:  1)  wo 
es  nothwendig,  und  2)  wo  es  möglich  ist. 

„Dies  Tä  Fem.  ist  nur  nothwendig  bei  dem  Verbum  ei- 
nes Pronomen,  das  mit  demselben  verbunden  ist,  oder  an  ein 
weibliches  Wesen  denken  läfst." 

Erkl.  Tä  Fem.  hängt  sich  an  das  Perfectum  an  zwei 
Stellen:  1)  wenn  das  Verbum  an  ein  Pronomen  Fem.,  das 
verbunden  ist,  angelehnt  wird,  gleichviel  ob  es  in  Wahrheit, 


122  Das  regierende  Subject. 

oder  nur  übertragener  Weise  Fem.  ist,  vgl.  Hindun  kämat, 
as'-s'amsu  talacat;  ist  aber  das  Pronomen  getrennt,  steht 
das  Tä  Fem.  nicht:  hindun  mä  käma  illä  hija.  2)  Wenn 
das  Fa(il  offenbar  ein  wirkliches  weibliches  Wesen  ist,  vgl. 
kämat  hindun.  Es  versteht  sich  nach  den  Worten  des 
Verf.,  dafs  es  nur  an  diesen  beiden  Stellen  nothwcndig  steht. 
Tä  Fem.  ist  nicht  nothwendig  bei  einem  sichtbaren  Femini- 
num, das  aber  nur  übertragener  Weise  ein  solches  ist,  vgl. 
talacat  und  talaca,  as'-s'amsu,  und  auch  nicht  im  Plural  wie 
weiter  unten  behandelt  wird. 

„Bisweilen  erlaubt  die  Trennung  (des  Fä'il  vom  Ver- 
bum)  die  Weglassung  des  Tä  in  F'ällen  wie:  „es  kam  zum 
Richter  die  Tochter  des  Stehenden.''  (atä-1-kädija  bintu-1- 
wäkifi). 

Wird  das  Verbum  und  sein  wirklich  weibliches  Fä'il 
durch  etwas  anderes  als  illä  von  einander  getrennt,  ist  die 
Setzung  und  die  Wegnahme  des  Tä  erlaubt,  besser  aber 
ist  die  Setzung. 

„Die  Wegnahme  des  Tä  Fem.  bei  der  Trennungspartikel 
illä  Avird  vorgezogen.  Vgl.  „Niemand  ist  rechtschaffen  als  die 
Mägde  von  Ibnu-l-cAlä."     (mä  zakä  illä  fatätu-bni-l-calä). 

Erkl.  Steht  zwischen  dem  Verbum  und  dem  Fäcil  Fem. 
illä,  ist  die  Setzung  des  Tä  bei  der  Mehrzahl  nicht  erlaubt; 
man  sagt  nicht  mä  'kämat  illä  Hindun.  Bisweileu 
kommt  es  bei  den  Dichtern  vor;  vgl.  „nichts  blieb  als  die 
hüglichen  Bergreihen."  Die  Worte  des  Verf.,  „dafs  die 
Wegnahme  der  Setzung  vorgezogen  werde",  zeigen  eigent- 
lich an,  dafs  die  Setzung  des  Tä  erlaubt  sei,  doch  ist's  nicht 
so.  Meint  Verf.  damit,  dafs  die  Weglassung  des  Tä  der 
Setzung  vorzuziehen  sei,  mit  Rücksicht  darauf,  dafs  die 
Weglassung  in  Prosa  und  Poesie,  die  Setzung  aber  nur 
in  der  Dichtung  vorkomme,  so  ist's  richtig.  Will  er  sa- 
gen, die  Wegnahme  sei  häufiger  als  die  Setzung,  so  ist  es 
nicht  richtig,  denn  die  Setzung  ist  sehr  selten. 

„Die  Wegnahme  des  Tä  Fem.  kommt  bisweilen  vor  auch 
ohne  eine  Trennung;  bei  dem  Pronomen  des  metaphorischen 
Femininum  kommt  sie  in  der  Dichtung  vor." 


al-Fril.  123 

Erkl.  Das  Tä  wird  bisweilen  von  einem  Verbum  genom- 
men, das  an  ein  wirkliches  Femininum  angelehnt  ist,  ohne 
eine  Trennung;  doch  ist  das  sehr  selten.  Sibawaihi  berichtet 
käla  fulänatu.  —  Bisweilen  wird  das  Tä  Fem.  von  einem 
Verbum,  das  an  ein  Pronomen  eines  metaphorischen  Prono- 
men Fem.  angelehnt  ist,  weggenommen,  doch  kommt  das  al- 
lein in  der  Dichtung  vor. 

Vgl.  „Keine  Wolke  tröpfelt  Regen  wie  sie,  und  keine 
Erde  grünt  in  der  Weise  wie  sie."     (walä  ardun  abkala). 

„Das  Tä  mit  einem  Plural,  der  nicht  sanus  masculini 
ist,  ist  wie  das  Tä  mit  dem  Singular  von  al-labinu;  die 
Wegnahme  desselben  in  nifma-l-fatätu  (wie  schön  das 
Mädchen)  hält  man  für  gut,  denn  das  Ziel  nach  der  Gat- 
tung ist  darin  klar." 

Erkl.  Lehnt  sich  das  Verbum  an  einen  Plural,  kann  dies 
ein  Pluralis  sanus  sein  oder  nicht;  ist  es  ein  Pluralis  sanus, 
darf  man  das  Verbum  mit  Tä  Fem.  nicht  verbinden,  vgl. 
käma  az-zaidüna.  Ist  es  kein  Pluralis  san.  masc,  kann 
es  ein  Pluralis  fractus  für  ein  Masc.  oder  Fem.  sein  oder 
ein  Pluralis  sanus  Fem.  Bei  diesen  drei  Fällen  kann  man 
Tä  setzen  oder  weglassen.  Die  Setzung  des  Tä  geschieht, 
weil  es  sich  bezieht  auf  eine  Schaar,  die  Weglassung,  weil 
es  auf  den  Plural  geht.  —  Verf.  zeigt  mit  dem  Beispiel 
darauf  hin,  dafs  Tä  mit  Pluralis  fractus  und  dem  Plura- 
lis sanus  fem.  wie  das  Tä  mit  dem  sichtbaren  Nomen,  das 
eine  metaphorische  Femininal- Bedeutung  hat,  sich  verhält; 
vgl.  labinatun,  man  sagt  kusira  und  kusirat  al-labinatu. 
Bei  nicma  und  seinen  Verwandten  ist,  wenn  das  Fäcil  ein 
Femininum  ist,  die  Setzung  und  Weglassung  des  Tä  erlaubt. 
Selbst  wenn  das  Fäcil  ein  wirkliches  Femininum  ist,  gelten 
beide  Fälle.  Dies  ist  nur  darum  möglich,  weil  im  Fäcil  eine 
Umfassung  der  Gattung  erstrebt  ist  und  es  wird  behandelt 
wie  der  Pluralis  fractus,  indem  man  Tä  setzt  und  wegläfst. 
Es  gleicht  demselben  darin,  dafs  das  damit  Erzielte  eine 
Mehrzahl  umfafst.  Die  Worte  des  Verf.  sagen  aus,  dafs  die 
Wegnahme  für  gut  gehalten  wird,  doch  die  Setzung  dessel- 
ben ist  besser. 

„Das  Ursprüngliche   beim  Fäcil   ist,    dafs   es   verbunden 


124  Das  regierende  Subjcct. 

stehe,  dagegen  beim  MaiVil  ist  ursprünglich,  dafs  es  getrennt 
sei.  Bisweilen  kommt  aber  das  Gegentheil  des  Ursprüngli- 
chen vor,  und  bisweilen  steht  das  Maf  lul  vor  dem  Verbum." 

Erkl.  Ursprünglich  schliefst  sich  das  Fäcil  dem  Ver- 
bum  an,  ohne  dafs  etwas  beide  trennt,  denn  es  ist  wie  der 
Theil  von  ihm.  Deshalb  wird  auch  das  Ende  des  Verbum 
mit  ruhenden  Buchstaben  gesetzt,  wenn  es  ein  Pronomen  der 
ersten  oder  zweiten  Person  ist.  Man  setzt  es  mit  ruhenden 
Buchstaben  nur  aus  Widerwillen  gegen  das  Aufeinander- 
folgen von  vier  bewegten  Buchstaben.  Dies  ist  aber  nur 
in  einem  und  demselben  Worte  unbeliebt  und  daher  führt 
dieser  Umstand  darauf  hin,  dafs  das  Fä(il  mit  seinem  Verbum 
wie  ein  Wort  ist.  —  Beim  Maf(ül  ist  dagegen  ursprünglich, 
dafs  es  vom  Verbum  getrennt  wird,  dadurch,  dafs  es  nach  dem 
Fäcil  steht.  Es  kann  vor  dem  Fäcil  nur  dann  stehn,  wenn 
es  von  dem  frei  ist,  was  wir  weiter  unten  erwähnen,  so  sagt 
man  daraba  zaidän  famrün.  Bisweilen  steht  das  Maf(ül 
vor  dem  Verbum.  Es  finden  hiex-in  zwei  Fälle  statt:  1)  dafs 
die  Voranstellung  nothwendig  ist,  wie  z.  B.  wenn  das  Mafcül 
ein  Bedingungs-Nomen,  vgl.  ajjän  tadrib  adrib;  ein  Frage- 
Nomen,  vgl.  ajja  rag'ulin  darabta;  wenn  kam  der  Aussage, 
vgl.  kam  gulämin  malaktu,  oder  ein  getrenntes  Pronomen 
steht,  das  wenn  es  folgt,  verbunden  werden  mufs,  vgl. 
ijjäka  nacbudu.  Würde  dies  Mafcül  nachgestellt,  müste  es 
nothwendig  verbunden  werden,  vgl.  nacbuduka.  Daher  mufs 
das  Maf(ül  hier  vorstehn;  ein  entgegengesetzter  Fall  wäre: 
addirhamu  ijjahu  aHaituka,  denn  hier  ist's  nicht  nüthig 
ijjiihu  voranzustellen,  da  wenn  man  es  nachstellt,  man  das- 
selbe verbinden  und  trennen  kann.  2)  Dafs  die  Vor-  und 
Nachstellung  möglich  ist,  vgl.  daraba  zaidun  camrän  und 
camrän  daraba  zaidun. 

„Stelle  das  Mafül  nach,  wenn  eine  Verwechslung  zu 
befürchten  ist,  oder  das  Fä(il  ein  Pronomen  ist,  das  nicht 
beschränkt  wird." 

Erkl.  Das  Facil  mufs  stets  dem  Mafül  vorangehn,  wenn 
eine  Verwechslung  des  einen  von  ihnen  mit  dem  anderen  zu 
befürchten  ist;  so  ist's,  wenn  die  Analyse  dunkel  ist  und  nicht  ein 
Umstand  sich  vorfindet,  welcher  das  Fäfil  vom  Mafcül  unter- 


al-Fail.  125 

scheidet,  vgl.  daraba  müsä  fisä.  raüsä  mufs  hier  Fäcil 
sein  und  fisä  Maffül.  So  lehrt  die  Mehrzahl.  Einige  erlau- 
ben die  Voranstellung  des  Mafcül  in  diesen  und  ähnlichen 
Fällen  und  führen  als  Grund  an,  dafs  die  Araber  einen 
Zweck  haben  in  der  Undeutlichkeit,  ebenso  wie  in  der  deut- 
lichen Darstellung.  Wenn  aber  ein  Umstand  das  Fäcil  vom 
Maf'ül  unterscheidet,  ist  die  Voranstellung  und  die  Nachstel- 
lung des  Maf(ül  möglich,  vgl.  akala  müsä-1-kumaträ 
und  akala-1-kumaträ  müsä.  Auch  ist  die  Voranstellung 
des  Fä(il  und  die  Nachstellung  des  Mafcül  nothwendig,  wenn 
das  FiVil  ein  Pronomen  ist,  das  nicht  beschränkt  wird,  vgl. 
dar  ab  tu  zaidän;  ist  es  aber  beschränkt,  mufs  es  nachstehn, 
vgl.  mä  daraba  zaidän  illä  anä. 

„Das  durch  illä  oder  innamä  Beschränkte  stelle  nach; 
bisweilen  steht  es  voran,  wenn  ein  Zweck  dafür  deutlich  ist." 

Erkl.  Wird  Fäfil  oder  Maffül  durch  illä  oder  innamä 
beschränkt,  steht  es  nothwendig  nach.  Bisweilen  läfst  sich 
das  beschränkte  Fäcil  oder  Mafcül  vor  das  Unbeschränkte 
voraufstellen,  wenn  das  Beschränkte  von  dem  andern  deutlich 
unterschieden  ist.  Dies  kann  geschehn,  wenn  die  Beschrän- 
kung durch  illä  stattfindet.  —  Findet  aber  die  Beschränkung 
durch  innamä  statt,  ist  die  Voraufstellung  des  Beschränkten 
nicht  möglich,  da  es  nur  durch  seine  Nachstellung  als  ein 
Beschränktes  deutlich  ist,  grade  in  entgegengesetzter  Weise 
als  das  durch  illä  Beschränkte;  denn  dies  wird  erkannt  da- 
durch, dafs  es  nach  illä  steht,  gleichviel  ob  das  Fäcil  oder 
Maf(ül  vorausgeht  oder  nach  dem  Verbuni  steht.  Vgl.  das 
beschränkte  Fäcil  in:  innamä  daraba  camrän  zaidun 
und  das  beschränkte  Maffül  in:  innamä  daraba  zaidun 
camrän.  Vgl.  dagegen  mä  daraba  camrän  illä  zaidun 
und  mä  daraba  zaidun  illä  famrän. 

Ein  Beispiel  des  durch  illä  beschränkten  Fäfil,  das  vor- 
aufgeht, wäre  mä  daraba  illä  zaidun  camrän. 

Vgl.  „Nur  Gott  weifs  was  in  uns  erregt  hat  ihre  Tä- 
towirung  am  Abend  als  sich  entfernten  die  Bewohner  des  Wohn- 
platzes."*) (falam  jadri  illä-1-lahu  mä  hajjag'at  lanä  wis^ämuhä). 


v.  240. 


s)  Der  Commentar  liest  inä'i  für  änä'i. 


126  l1flS  regierende  Subject. 

Ein  Beispiel  des  durch  illä  beschränkten  Mafcül  wäre 
ma  daraba  illa  camran  zaidun. 

Vgl.  ,,Ich  versah  mich  zur  Keise  von  Lailä  durch  die 
Unterredung  einer  Stunde,  und  es  vermehrte  ihr  Wort  nur 
um   das  Doppelte  das,  was  in  mir  war." 

Das  durch  innamä  Beschränkte  läfst  eingestandener 
Mafsen  die  Voranstellung  nicht  zu.  Das  durch  illa  Be- 
schränkte bietet  drei  Lehrweisen:  1)  Die  Lehrweise  der 
meisten  Basrenser,  von  al-Farrä-*  und  Ibnu-1-Anbäri,  ist,  dafs 
das  durch  illa  Beschränkte  Fäcil  oderMafcül  sein  müsse;  ist  es 
Fall,  so  sei  seine  Voranstellung  verboten,  man  könne  nicht  sagen 
ma  daraba  illa  zaidun  camrän.  So  erklärt  man  auch 
den  obigen  Vers  auf  andere  Weise,  nämlich  ma  hajjag'at 
lanä,  als  Maffül  eines  weggenommenen  Verbum  sc.  darä, 
dann  geht  das  beschränkte  Fä(il  nicht  vor  dem  Mafcül  vor- 
auf, denn  dies  ist  nicht  Mafcul  eines  erwähnten  Verbum. 
Ist  aber  das  Beschränkte  ein  Maf(ül,  so  ist  seine  Voranstellung 
möglich,  vgl.  ma  daraba  illa  (amrän  zaidun.  —  2)  Die 
Lehrweise  von  al-KisiVi;  dafs  die  Voranstellung  des  durch 
illa  Beschränkten  sei  es  Fä(il  oder  Mafcül  erlaubt  sei. 
3)  Die  Lehrweise  einiger  Basrenser,  welche  al-G'uzüli  und 
as' - S'alaubin  für  gewählt  hält,  dafs  die  Voranstelluug  des 
durch  illa  Beschränkten  nicht  möglich  sei,  sei  es  Fäcil 
oder  Mafül. 

„Häufig  sind  Fälle  wie:  es  fürchtet  seinen  Herrn  fUmar 
(Ijafä  rabbahu(umaru);  abnorm  aber  sind  Fälle  wie:  es  schmückt 
seine  Blüthe  den  Baum."     (zäna  nauruhu  as'-s'ag'ara). 

Erkl.  Häufig  ist  im  Arabischen  die  Voraufstellung  des 
Mafcül,  das  ein  Pronomen  umfafst,  welches  auf  das  nachge- 
stellte Fä(il  sich  bezieht,  vgl.  das  erste  Beispiel.  Dieses  ist 
gestattet,  Aviewohl  darin  eine  Beziehung  auf  ein  der  äufseren 
Erscheinung  nach  Nachgestelltes  ist,  weil  das  Fäcil  dem  Sinne 
nach  dem  MafS'il  voraufgeht;  denn  ursprünglich  wird  das 
Fäcil  mit  dem  \  erbum  verbunden,  folglich  steht  es  in  eigent- 
licher Stellung  voran,  wenn  es  auch  in  der  äufseren  Erschei- 
nung nachtritt.  Wenn  nun  aber  das  Mafcül  ein  Pronomen 
umfafst,  das  sich  auf  das  bezieht,  was  mit  dem  Fäfil  verbun- 
den ist,  so  ist  die  Frage,  ob  dann  die  Voranstellung  des  Mafful 


al-Fä'il.  127 

vor  das  Fäcil  möglich  sei.  Hierüber  ist  Meinungsverschieden- 
heit; vgl.  dar  ab  a  gulämahä  g'äru  hindin.  Der,  -welcher  es 
erlaubt,  und  das  ist  das  Richtige,  begründet  die  Erlaubnifs 
so,  dafs,  da  das  Pronomen  sich  auf  das  bezieht  was  mit  dem, 
verbunden  wird,  dessen  eigentliche  Stellung  das  Voran- 
stehn  ist,  es  gleich  sei  als  ob  es  sich  auf  dasjenige  selbst 
bezieht,  dessen  eigentliche  Stellung  das  Voranstehn  gebietet, 
indem  das  mit  dem  Voranstehenden  Verbundene  wie  das  Vor- 
anstehende selbst  sei.  Dagegen  ist  abnorm,  dafs  das  Prono- 
men vom  voranstehenden  Fäcil  auf  das  nachgestellte  Maf(ül 
sich  bezieht,  vgl.  zäna  nauruhu  as'-s'ag'ara;  das  ist  des- 
halb abnorm,  da  eine  Beziehung  des  Pronomen  auf  das  der 
eigentlichen  Stellung  und  Form  nach  Nachgestellte  sich  darin 
befindet,  as'-s'ag'ara  ist  Mafcül,  nachgestellt  in  der  wirklichen 
Erscheinung.  Ursprünglich  mufs  es  vom  Verbuni  getrennt  sein, 
es  ist  also  auch  der  eigentlichen  Stellung  nach  dem  Fäcil 
nachgestellt.  Diese  Behandlungsweise  ist  bei  der  Mehrzahl 
der  Basrenser  verboten  und  wenn  etwas  dergleichen  vorkommt, 
erklären  sie  es  anders.  Dagegen  erlaubt  sie  Abu  cAbdi-l- 
lahi  at-Tuwäl,  der  zu  den  Küfensern  gehört  und  Abü-1- 
Fath  Ibn  G'inni;  ihnen  folgt  der  Verf. 

Vgl.  „Als  die,  welche  ihn  verfolgten,  den  Muscab  sahen, 
wurden  sie  erschreckt  und  beinahe  hätte  er  gesiegt,  wenn  ihn 
das  Schicksal  unterstützt  hätte/-  (lammä  ra3ä  tälibühu  muscabän). 

Vgl.  „Seine  Güte  bekleidete  den  Gütigen  mit  den  Gewändern 
einer  Herrschaft.  Es  erhob  den  Freigebigen  seine  Freige- 
bigkeit zu  den  Gipfeln  des  Ruhmes.'" 

Vgl.  „Gesetzt,  dafs  ein  Ruhm  Jemanden  der  Menschen  den 
ganzen  Zeitlauf  leben  liefse,  so  würde  den  Mutfim  sein  Ruhm 
ewig  leben  lassen." 

Vgl.  „Es  vergelte  statt  meiner  dem  cAdi  Sohn  des  Hätim 
sein  Herr,  wie  man  vergilt  den  heulenden  Hunden,  und  schon 
hat  ers  gethan." 

„Es  vergelte  den  Abu  Gailän  sein  Sohn  für  seine  Gröfse 
und  Wohlthaten  wie  man  vergilt  dem  Sinnimär.  *) 

*)  Ein  griechischer  Künstler,  der  dem  Nu'män  Sohn  des  Amrul- 
k&is  einen  Pallast  baute,  worauf  dieser  ihn  von  oben  herunterstürzte, 
damit  er  keinem  andern  einen  solchen  erbaue.  Com.  56,  vgl.  Maidäni  h  8. 


[28  Das  regierende  Subject 

Wenn  das  mit  dem  vorangehenden  FiVil  verbundene 
Pronomen  sich  auf  dasjenige  Pronomen  bezieht,  welches  mit 
dem  nachstehenden  Malawi  verbunden  ist,  ist  diese  Behand* 
lungsweise  verboten,  vgl.  daraba  bacluha  sähiba  hin- 
din  „es  schlug  ihr  Esel  den  Genossen  der  Hind".  Einige 
zwar  berichten  «las  Gegentheil. 


XVH.     Der  Vertreter  des  FA'il. 

(an-na'ibu  'an    al-fä'ili). 

„Es  tritt  ein  Maffül  bihi  an  die  Stelle  des  Fä(il  in 
allem,  was  diesem  gebührte,  vgl.  „es  wurde  geschenkt  das 
beste  Geschenk." 

Erkl.  Das  FiVil  wird  weggenommen  und  das  Maf(ül 
bihi  an  seine  Stelle  gesetzt,  dann  wird  das  dem  Fä(il  Gebüh- 
rende, A\ie  die  Notwendigkeit  des  Nominativs,  die  noth wen- 
dige Nachstellung  nach  dem  es  in  den  Nominativ  Setzenden 
und  die  Unmöglichkeit  der  Wegnahme,  demselben  zugetheilt. 
Vgl.  nila  hairu  nä/Hlin,  hairu  nä?ilin  ist  ein  Mafcül  bihi, 
das  an  die  Stelle  des  Fäcil  tritt  ursprünglich  näla  zaidun 
haira  nä'ilin.  —  Das  Fä(il  fiel  weg,  d.  i.  zaidun,  und  das 
Maf'ül  bihi  wurde  an  seine  Stelle  gesetzt.  Man  kann  nicht 
sagen  hairu  nä'ilin  nila  in  der  Weise,  dafs  hairu  nä5ilin 
ein  voraufgestclltes  Maffül  sei,  sondern  nur  so,  dafs  es  ein 
Mubtada3  und  der  ihm  nachfolgende  Satz  (d.  i.  nila)  sein 
Habar  sei.  Das  Mafcül,  welches  an  die  Stelle  des  Fa(il  tritt, 
ist  hier  ein  verborgenes  Pronomen,  vgl.  nila  huwa.  Ebenso 
kann  hairu  nä^ilin  nicht  wegfallen,  so  dafs  man  nur  sagte  nila. 

„Den  ersten  Radikal  des  Verbum  setze  im  Perfectum 
mit  Damm  und  das  nach  ihm  Verbundene  (d.  i.  den  zweiten 
Radikal)  mit  Kasr.  vgl.  wusila.  Setze  denselben  (den  zwei- 
ton Radikal)  im  Imperfectum  mit  Fath.  Man  bildet  von 
jantahi,  als  die  erwähnte  Form  Junta  ha." 

Erkl.  Der  Anfang  des  Verbum,  dessen  Fäcil  nicht  ge- 
nannt   wird,    steht  stets   mit   Damm.    d.    i.    gleichviel    ob    es 


an-nä'ibu  'an  al-fä'üi.  129 

Perf'ectum  oder  Imperfectum  ist.  Mit  Kasr  steht  die  vorletzte 
Sylbe  Perfecti  und  mit  Fath  die  vorletzte  Imperfecta 

„Die  zweite  Silbe  der  Formen,  die  auf  das  Medial-Tä  folgen 
(d.  i.  die  fünfte  und  sechste  Form),  setze  Avie  die  erste  un- 
bestrittener Weise,  und  den  dritten  Buchstaben  der  Formen,  die 
mit  dem  Hamz  der  Verbindung  beginnen,  setze  wie  den 
ersten." 

Erkl.  Ist  das  wegen  des  Mafcül  passiv  gebildete  Ver- 
bum  mit  dem  Medial-Tä  gebildet,  wird  die  erste  und  zweite 
iSylbe  mit  Damm  versehn;  vgl.  tadahrag'a  pass.  tuduhrig'a. 
Wird  die  Form  eröffnet  durch  das  Hamz  der  Verbindung, 
so  steht  der  erste  und  dritte  Buchstabe  mit  Damm,  vgl. 
istahlä  pass.  ustuhlija. 

„Setze  mit  Kasr  oder  einem  undeutlichen  Vocal  den  er- 
sten Buchstaben  eines  dreiradicaligen  Verbum,  welches  im 
zweiten  Radikal  schwach  ist.  Kommt  das  Damm  vor  wie 
in  bü(a,  so  erfrage  es." 

Erkl.  Wird  ein  dreiradikaliges  Verbum  mit  schwachem 
Mittelbuchstaben  als  Passiv  gebildet ,  steht  sein  erster 
Radikal  auf  drei  Arten;  1)  mit  einem  deutlichen  J,  vgl. 
kila. 

Vgl.  „Es  ward  gewebt  (hikat),  da  es  gewebt  wurde,  so 
auf  zwei  Leisten,  dafs  es  die  Dornen  herabrifs  und  nicht 
zerstochen  wurde." 

2)  Das  reine  deutliche  U. 

Vgl.  „Wenn  doch,  doch  nicht  nutzt  zu  etwas:  das  wenn 
doch,  wenn  doch  Tugend  verkauft  würde  (büca),  so  würde 
ich  sie  kaufen." 

Dies  ist  die  Sprachweise  der  Bani  Dubair  und  Bani 
Fakcas.     Beide   gehören   zu    den  Gebildeten  der  Bani  Asad. 

3)  Die  undeutliche  Aussprache,  d.  h.  einen  Vocal,  der 
zwischen  dem  Damm  und  Kasr  schwankt,  auf  den  ersten  Ra- 
dical  setzen.  Dies  zeigt  sich  nur  in  der  Aussprache,  nicht 
in  der  Schrift.  Danach  wird  bei  den  Sieben  Kur.  11,  46. 
gelesen:  „Es  wurde  gesagt:  o  Erde,  verschlinge  dein  Wasser 
und  o  Himmel,  halt  an,  und  es  zog  ein  (wagüda)  das  Wasser." 

9 


130  I'"'  Vertretet  des  Fa'il. 

„  Wenn  durch  eine  Vocalisation  Verwechslung  zu  be- 
furchten ist,  vermeidet  man  dies,  und  was  bisweilen  bei  bä'a 
gesehn  wird,  geschieht  bei  Verben  wie  habba." 

Erkl.  Wird  ein  dreiradikaligcs  Verbum  mit  schwachem 
mittleren  Stammbuchstaben,  nachdem  es  in's  Passiv  gestellt 
ist,  an  das  Pronomen  der  ersten,  zweiten  oder  dritten  Person 
annectirt,  kann  es  ein  Wäw  oder  Ja,  zum  mittleren  Radikal 
haben.  Hat  es  W&w,  ist  nach  Verf.  Kasr  oder  der  Mittel- 
laut auf  dem  ersten  Radieal  nöthig.  Damm  darf  da  nicht 
stelin,  damit  es  nicht  mit  dem  Activ  verwechselt  werden 
kann.  Ist  Ja  der  mittlere  Radikal,  ist  nach  Verf.  Damm 
oder  der  Mittellaut  aus  demselben  Grunde  nöthig.  So  sind 
die  Worte  des  Verf.  aufzufassen,  nämlich:  Ist  eine  Verwechs- 
lung bei  den  voraufgehenden  Formen  d.  i.  bei  Damm,  Kasr  oder 
dem  Zwischenlaut  zu  befürchten,  geht  man  davon  zu  einer 
Form  ab ,  wo  keine  Verwechslung  stattfinden  kann.  —  Er- 
wähnt ein  anderer,  dafs  das  Kasr  beim  Verbum  mit  Wäw 
und  das  Damm  bei  dem  mit  Ja  stehe,  und  der  Mittellaut 
das  Gewählte  sei,  so  ist  dies  nicht  als  nothwendig  zu  erach- 
ten, denn  das  Damm  kann  bei  dem  Verbum  mit  Wäw  und 
das  Kasr  bei  dem  mit  Ja  stehn.  Das,  was  für  den  ersten 
Radikal  von  bä(a  gilt,  dafs  nämlich  Damm,  Kasr  und  der 
Mittellaut  erlaubt  sei,  gilt  auch  für  Verba  mit  Doppel- 
buchstaben. 

„Was  dem  ersten  Radikal  von  bäfa  widerfährt,  tritt 
auch  klar  hervor  bei  dem  Buchstaben,  welchem  der  Mittel- 
radikal sich  anschliefst  wie  bei  iljtära,   inkäda  und  dergl." 

Erkl.  Beim  Passiv  gilt  für  den  Buchstaben,  dem  der  mitt- 
lere Stammbuchstabe  sich  anschliefst,  nämlich  in  allen  Formen 
nach  iftafala  und  infa(ala,  die  einen  schwachen  Buchstaben 
zum  zweiten  Radikal  haben,  dasselbe,  was  für  den  ersten  Radikal 
von  bäca  feststeht,  nämlich  dafs  Damm,  Kasr  und  der  Mittel- 
laut stehn  kann.  Man  kann  das  Tä  und  Käf  in  uhtura 
und  unküda  auf  die  drei  Weisen  aussprechen.  Danach 
richtet  sich  auch  der  Vocal  des  Hamz. 

„Ein  dazu  Befähigfes,  nämlich  ein  Zarf  oder  Masdar,  oder 
eine  Präposition  pafst  zu  einer  Stellvertretung  des  Fä(il." 

Erkl.  Wenn  kein  Mai *ul  bihi(Passiv-Object)  sich  vorfindet, 


an-nä'ibu  can  al-fä'ili.  131 

stellt  man  ein  Zarf  oder  G'arr  \va  Mag'rür,  oder  ein  Masdar  an 
seine  Stelle,  doch  müssen  diese  dazu  passend  sein.  Hierdurch  hütet 
er  sich  vor  dem  dazu  Unpassenden  z.  B.  wie  das  Zarf,  das  nicht 
flectirt  wird,  d.  i.  das,  in  dem  der  Accusativ  nothwendig  ist, 
vgl.  sahara,  oder  das  Masdar,  das  nicht  flectirt  werden  kann, 
vgl.  mafäda-l-lahi.  So  auch  das  Zarf,  Masdar  oder  G'arr 
wa  Mag'rür,  die  keinen  neuen  Sinn  hinzufügen;  man  kann 
nicht  sagen  sira  waktun  oder  duriba  darbun,  auch  nicht 
g'ulisa  fi  darin,  dagegen  sagt  mau  sira  jaumu- l-g'umcati, 
duriba  darbun  s'adidun,  murra  bizaidin. 

„Nicht  vertritt  etwas  von  diesen,  wenn  in  der  Rede  ein 
Mafcül  bihi  sich  vorfindet,  doch  bisweilen  kommt  es  vor." 

Erkl.  Die  Lehrweise  der  Basrenser,  al-Ahfas'  ausge- 
nommen, ist:  dafs,  wenn  nach  dem  Verbum,  welches  im  Pas- 
siv steht,  weil  sein  Fä(il  nicht  genannt  wird,  ein  Mafcül  bihi, 
ein  Masdar,  ein  Zarf,  und  G'arr  wa  Mag'rür  tritt,  nur  das 
Mafcül  bihi  an  die  Stelle  des  Fä(il  gestellt  werden  könne, 
vgl.  duriba  zaidun  darbän  s'adidan  jauma-l-g'umcati 
amäma-1-amiri  fi  därihi.  Wenn  das  Mafcül  bihi  sich 
vorfindet,  kann  nichts  anderes  an  der  Stelle  des  Facil  stehn  und 
was  von  der  Art  vorkommt,  ist  abnorm  oder  zu  interpretiren. 
Die  Küfenser  erlauben  die  Setzung  eines  anderen  an  die 
Stelle  des  Fäcil,  wenn  auch  das  Mafcül  bihi  sich  vorfindet, 
sei  es,  dafs  es  voranstehe  oder  nachfolge.  Sie  zeigen  als 
Beweis  auf  mit  der  Lesart  des  Abu  G'acfar,  Kur.  45,  13: 
„Damit  zugetheilt  werde  dem  Volk  das,  was  sie  gewonnen" 
(lijug'za  kauman  bimä  känü  jaksibüna). 

Vgl.  „Nicht  wird  um  Erhabenes  ermüdet  aufser  ein 
Edler,  noch  heilt  einer  den  Irrenden  aufser  der,  welcher  den 
rechten  Weg  hat." 

Die  Lehrweise  von  al-AMas'  ist,  dafs,  wenn  etwas  ande- 
res als  das  Maffül  bihi  diesem  voraufgeht,  man  beide 
an  die  Stelle  des  Fäfil  setzen  könne;  man  sage  duriba  fi-d- 
dari  zaidan  und  duriba  fi-d-dari  zaidun.  —  Geht 
aber  keine  von  den  drei  erwähnten  Wortklassen  vorauf,  mufs 
das  Mafcül  bihi  an  die  Stelle  des  Fäcil  treten. 

„UebereingekommenerMafsen  vertritt  bisweilen  das  zweite 
Mafcül    (als  das  passive)  von    der  Verbalgattung   kasä,    das 

9* 


132  Der  Vertreter  <les  Y\'\\. 

IVi  il     in     den    Füllen,     WO     man    vor     einer    Verwechslung    si- 
cher ist." 

Erkl.  Steht  ein  Verbum,  das  zwei  Mal" nl  regiert,  im  Passiv, 
so  is<  zu  unterscheiden,  ob  es  der  Gattung  von  actä  oder 
der  von  zanna  angehört.  Gehört  es  zur  Gattung  von  a'ta, 
kann  man  nach  \  eil',  das  erste  und  zweite:  als  Stellvertreter 
des  FäSl  setzen,  worin  man  vollkommen  übereinstimmt,  d.  h. 
wenn  keine  Verwirrung  durch  die  Setzung  des  zweiten  er- 
folgt. Ist  dies  aber  der  Fall,  muPs  man  das  Erste  als  Stell- 
vertreter setzen,  vgl.  hei  actaitu  zaidan  camran.  Hier 
kann  heim  Passiv  nur  das  Erste  das  FaSl  vertreten,  weil 
beide  nehmend  sein  können  und  dadurch  eine  Verwechslung 
zu  befürchten  ist.  Die  im  Vers  erwähnte  Ucbercinstimmung 
gilt  dafür,  dafs  man  das  Zweite  als  Nominativ  setzen  kann, 
wenn  keine  Verwechslung  zu  befürchten  ist.  Will  Verf.  be- 
zeichnen, dafs  eine  Uebereinstimmung  von  Seiten  aller  Gram- 
matiker stattfinde,  so  ist  es  nicht  richtig,  denn  die  Lehr- 
weise der  Küfenscr  ist,  dafs,  wenn  das  Erste  determinirt  ist 
und  das  Zweite  indeterminirt,  die  Setzung  des  Ersten  an  der 
Stelle  des  Fä(il  möglich  sei,  vgl.  uctija  zaidun  dirhamän. 

„Bei  den  Verben  der  Gattung  zanna  und  arä  ist  die 
Verweigerung  gewöhnlich  angenommen,  doch  sehe  ich  kein 
Hindernifs,  wenn  das  Ziel  klar  ist." 

Erkl.  Ist  ein  Verbum  auf  zwei  Maful  transitiv,  von 
denen  das  zweite  ursprünglich  ein  Ilabar  ist,  wie  zanna  und 
seine  Verwandten,  oder  ist  es  auf  drei  Mafcül  transitiv,  so 
ist  das  Bekannte  bei  den  Grammatikern,  dafs  die  Setzung 
des  Ersten  (als  Stellvertreter)  nothwendig  sei.  Die  Setzung 
des  zweiten  ist  bei  der  Kategorie  von  zanna  verwehrt,  ebenso 
ist  die  Setzung  des  zweiten  und  dritten  bei  der  Kategorie  von 
a'lama  verboten. 

Ihn  Abü-r-Rabi(  und  der  Sohn  Verf's.  berichten  die 
Uebereinstimmung  der  Grammatiker  darin,  dafs  die  Setzung 
des  dritten  Objects  (als  Stellvertreter)  bei  a'lama  verboten 
sei.  Andere  meinen,  wie  auch  Verf.,  dafs  die  Setzung  des 
Ersten  nicht  allein  möglich  sei,  weder  bei  Verben  wie  zanna 
noch  bei  der  Kategorie  von  aclama,  doch  darf  keine  Verwechs- 
lung   stattfinden.      Vgl.     zunua    zaidan    kä'iniun,     u'lima 


an-nä'ibu  'an  al-fä'ili.  133 

zaidan  farasuka  musrag'än.  In  Betreff  der  Setzung  des 
dritten  Objects  als  Stellvertreter  bei  uclima  berichten  Ibn 
Abü-r-Rabif  und  der  Sohn  Verf's.  die  Uebereinstimmung  in 
Hinsicht  der  Verwehrung,  doch  ist's  nicht  so;  Andere  be- 
richten das  Gegentheil.  Wenn  aber  eine  Verwechslung  statt- 
findet, darf  man  allein  das  Erste  bei  den  Verben  wie  zanna 
und  a'lama  als  stellvertretend  setzen. 

„Was  aufser  dem  Stellvertreter  noch  an  das  in  den  No- 
minativ Setzende  angehängt  wird,  mufs  im  Accusativ  stehn." 

Erkl.  Die  Kegel  des  Maf'ül,  welches  an  die  Stelle  des 
Fäcil  tritt,  ist  dieselbe  wie  die  für's  Fäcil  selbst.  Wie  also 
das  Verbum  nur  ein  Subject  in  den  Nominativ  setzet,  so 
setzt  es  auch  nur  ein  Mafcül  in  den  Nominativ.  Hat  also 
das  Verbum  zwei  Mafail  oder  mehr,  setzt  man  das  Eine  von 
ihnen  an  die  Stelle  des  Subjects  und  setzet  die  übrigen  in 
den  Accusativ:  ucti  zaidun  dirhamän. 


XV11I.     Die  Zurückhaltung  des  Regens  vom  Regime.*) 

(is'ti</älu-rfimili  'an    al-ma'müli). 

„  Wenn  das  Pronomen  eines  voraufgellenden  Nomen,  v>  255- 
das  seiner  Form  und  Stellung  nach  im  Accusativ  steht,  ein 
Verbum  von  demselben  zurückhält;  so  setze  das  voraufge- 
hendc  Nomen  in  den  Accusativ  durch  ein  Verbum,  das  ver- 
schwiegen wird  und  nothwendig  mit  dem  schon  klar  ausge- 
sprochenen übereinstimmt." 

Erkl.  Die  Zurückhaltung  (Is'tigäl)  besteht  darin,  dafs 
ein  Nomen  voraufgeht  und  nach  ihm  ein  Verbum  steht,  wel- 
ches regiert  a.  entweder  das  Pronomen  des  voraufgehenden 
Nomen  selbst,  oder  b.  doch  ein  mit  ihm  in  Verbindung  Ste- 
hendes, d.  h.  ein  an  das  Pronomen  des  voraufgehenden  No- 
men Annectirtes,  vgl.  zu  a.  zaidan  darabtuhu  und  zai- 
dan marartu  bihi,  zu  b.  zaidan  darabtu  gulamahu.  — 


*)   Is'tigäl   ist   die   Vorwegnahme   der  Rectionskraft  eines  Regens. 


\,)\  Die  Zurückhaltung  ilos  Segens  vom  Regime. 

Die  Verse  VerPs.  heifsen  restituirt:  Wenn  das  Pronomen 
einea  voraufgehenden  Nomen  ein  Verbum  von  diesem  Nomen 
durch  den  Accusativ  des  Pronomens  der  Form  oder  der  Stellung 
naoh  zurückhält,  so  ist  das  Verbum  durch  das  Pronomen  des  Nomen 
zurückgehalten,  das  vorhergehende  Nomen  zu  regieren.  In  beiden 
Beispielen  zu  ".  hält  man  durch  das  Pronomen  das  Verbum 
von  zaidan  zurück;  darabtu  aber  fafst  das  Pronomen  im- 
mittelbar,  marartu  hingegen  durch  eine  Pracposition,  so 
dafa  es  der  Form  nach  im  Genitiv,  dem  Sinne  nach  im  Ac- 
cusativ  steht.  Fände  die  Zurückhaltung  nicht  durch  das 
Pronomen  statt,  so  würde  das  Verbum  zaidan  regieren,  wie 
es  jetzt  das  Pronomen  regiert.*)  —  Der  Sinn  des  zweiten 
Text-Verses:  Befindet  sich  Nomen  und  Verbum  in  erwähn- 
ter Gestalt,  ist  der  Accusativ  des  voraufgehenden  Nomen  er- 
laubt. Die  Grammatiker  sind  uneins  über  das,  was  das 
Nomen  in  den  Accusativ  setzt.  Die  meisten  sagen,  es  stehe 
im  Accusativ  durch  ein  nothwendig  verschwiegenes  Verbum, 
denn  das  repraesentirende  (Pronomen)  und  das  repraesentirte 
(Nomen)  verbindet  man  nicht  in  eins.  Das  verschwiegene  Verbum 
sei  dem  Sinne  nach  mit  dem  sichtbaren  übereinstimmend  und 
dieses  letztere  schliefse  das  mit  ein,  womit  es  dem  Worte  und 
dem  Sinne  nach  übereinstimmt:  zaidan  darabtuhu  =  da- 
rabtu zaidan  darabtuhu.  Die  zweite  Lehrweise  ist,  dafs  das 
Nomen  durch  das  nach  ihm  folgende  Verbum  im  Accusativ  stehe; 
so  ist  die  Ansicht  der  Küfenser.  Doch  sind  sie  wieder  unter  sich 
uneins;  Einige  sagen,  das  Verbum  regiere  das  Pronomen  und 
das  Nomen  zu  gleicher  Zeit.  Doch  erwiedert  man  dagegen,  dafs 
nicht  ein  Regens  das  Pronomen  eines  Nomen  und  auch  das  sicht- 
bare Wort  regieren  könne.  Andere  sagen,  es  regiere  das 
sichtbare  Wort  und  das  Pronomen  sei  nicht  regiert.  Dage- 
gen wird  behauptet,  dafs  die  Nomina  nicht  mehr  ohne  Rection 
stehen,  nachdem  sie  mit  ihrem  Regens  verbunden  wor- 
den sind. 

„Der  Accusativ  ist  nothwendig,  wenn  das  voraufgehendc 


*)  Nach  der  arabischen  Grammatik  regiert  jedes  Verbum  ursprüng- 
lich einen  Accusativ;  den  Genitiv  regiert  es  nur  mittelbar  und  auch 
dann  sind  Pracposition  mit  Anhang  eigentlich  ein  Accusativ.  —  Dabei- 
ist zaidun  marartu  bihi  ein  Nominalsatz  dessen  7/abar  ein  Satz  ist, 
hingegen  zaidan  marartu   bihi  sind  zwei  versteckte  Verbal-Satze. 


al-is'ti^äl.  135 

Nomen    sich    solchen  Wörtern    anschliefst,    die  speciell    dem 
Verbum  angehören  wie  in  und  haitumä." 

Erkl.  Die  Grammatiker  erwähnen,  dafs  die  Fragepimete 
dieses  Capitels  in  fünf  Fälle  zerfallen:  1)  der,  in  dem  der 
Accusativ  nothwendig  ist;  2)  der,  in  dem  der  Nominativ 
nothwendig  steht;  3)  die  Fälle,  in  denen  beides  zwar  statt- 
finden kann,  doch  der  Accusativ  vorwiegt;  4)  die  Fälle,  in 
denen  beides  zwar  stattfinden  kann,  doch  der  Nominativ  vor- 
wiegt; 5)  wo  beide  Casus  gleicher  Weise  stehn  können. 
Den  ersten  Fall  behandelt  Verf.  im  Verse.  Der  Accusativ 
des  voraufgehenden  Nomen  ist  nothwendig,  wenn  er  nach 
den  Conjunctionen  steht,  die  sich  nur  dem  Verbum  an- 
schliefsen,  wie  nach  den  Conjunctionen  der  Bedingung  in, 
haitumä;  vgl.  in  zaidän  akramtahu  akrimka  und  hai- 
tumä zaidän  talkahu  fa'akrimhu.  —  Hier  mufs  der  Ac- 
cusativ stehn  und  man  darf  nicht  den  Nominativ  setzen,  so 
dafs  er  Mubtada*  wäre,  da  dies  nicht  hinter  diesen  Partikeln 
statt  hat.  Einige  erlauben,  dafs  das  Nomen  nach  ihnen  stehe 
und  der  Nominativ  sei  bei  ihnen  nicht  als  Mubtada5  verboten. 

Vgl.  „Nicht  sei  traurig,  wenn  ich  das  Vermögen  durch- 
gebracht; wenn  ich  aber  untergegangen,  dann  sei  traurig." 

„Wenn  das  voraufgehende  Nomen  einem  Worte  folgt, 
das  allein  mit  dem  Mubtada5  steht,  so  setze  nothwendig  im- 
mer den  Nominativ.  So  auch ,  wenn  das  Verbum  einem 
Worte  folgt,  das  nicht  so  steht,  dafs  es  voraufgehend  von 
von  dem   nachfolgenden  regiert  wird." 

Erkl.  In  diesen  beiden  Versen  behandelt  Verf.  den 
zweiten  Abschnitt,  nämlich  den,  in  welchem  der  Nominativ 
nothwendig  ist.  Der  Nominativ  des  Nomen,  von  dem  das 
Verbum  zurückgehalten  wird,  ist  nothwendig,  wenn  dasselbe 
nach  solchen  Worten  steht,  die  speciell  das  Mubtada5  ver- 
langen, wie  z.  B.  nach  idä  der  Ueberraschung,  da  nach  die- 
sem idä  das  Verbum  weder  sichtbar  noch  supponirt  vor- 
kommt. So  ist  auch  der  Nominativ  des  vorgestellten  Nomen 
nothwendig,  wenn  das  Verbum,  das  durch  das  Pronomen  zu- 
rückgehalten wird,  einer  Partikel  folgt,  bei  der  das  Nachfol- 
gende nicht  das  ihr  Voraufgehende  regiert,  wie  bei  den 
Bedingungs-     und    Fragepartikeln    und     dem    verneinenden 


136  Die  Zurückhaltung  dos  Regens  vom  Regime. 

inä.     Vgl.    zaidun    in    lakitahu    fa'akrimhu,    zaidun    lial 
clarahtahu,    zaidun    ma   lakituhu. 

Der  Aeeusativ  ist  hier  nicht  möglich,  denn  das,  was  das 
ihm  \  oraufgehende  nicht  regieren  kann,  kann  auch  nicht  ein 
Wort  repräsentiren,  welches  das  vor  ihm  Stehende  regiert. 
Wer  die  Etection  des  diesen  Partikeln  Folgenden  auf  das 
Voraufgehende  erlaubt,  und  somit  sagt  zaidfin  ma  lakitu, 
erlaub!  den  Aeeusativ  zu  setzen  durch  ein  supponirtes  Regens 
und  sagt   demnach  mit   dein  Pronomen  zaidan  ma  lakituhu. 

„Gewählt  ist  ein  Aeeusativ  vor  einem  Vcrbum,  das  ein 
Streben  ausdrückt  und  nach  solchen  AVorten,  die  meistens  vor 
dem  Verbum  stehn.  So  auch  nach  einem  Verbindungswort, 
welches  ohne  eine  Trennung,  mit  dem  Regime  eines  vorher- 
gehenden Verbuni  sich  verbindet." 

Erkl.  Dies  ist  der  dritte  Abschnitt,  d.  i.  der,  in  wel- 
chem der  Aeeusativ  gewählt  ist.  Dies  findet  statt,  wenn 
nach  dem  Nomen  ein  Verbum  steht,  welches  ein  Streben  an- 
zeigt, wie  der  Imperativ,  Prohibitiv  und  der  Wunsch,  vgl. 
zaidan  idribhu,  zaidan  lä  tadribhu,  zaidan  rahi- 
mahu-1-lahu.  Ebenso  ist  auch  der  Aeeusativ  gewählt,  wenn 
das  Nomen  nach  einer  Partikel  steht,  die  meistens  mit  dem 
Verbum  verbunden  vorkommt,  wie  z.  B.  das  Hamz  der  Frage, 
vgl.  a zaidan  darabtahu.  —  So  ist  auch  der  Aeeusativ 
gewählt,  wenn  das  Nomen,  von  dem  die  Rection  zurückge- 
halten wird,  nach  einer  Verbindungspartikel  steht,  der  ein 
Vcrbalsatz  voraufgeht,  sodafs  keine  Trennung  zwischen  dem 
Verbindungswort  und  dem  Nomen  eintritt,  vgl.  kama  zaidun 
wafamrän  akramtuhu.  Ist  aber  eine  Trennung  zwischen 
dem  Verbindungswort  und  dem  Nomen,  verhält  sich  das  No- 
men, wie  wenn  nichts  voraufginge,  vgl.  kama  zaidun 
wa'aramä  famrun  fa'akramtuhu.  Bei  (amrün  ist  Accus, 
und  Nom.  möglich,  doch  der  Nom.  gewählt,  während  in 
kama  zaidun  wa^ammä  camrän  fa-'akrimhu  der  Ae- 
eusativ wegen  des  im  Verbum  liegenden  Strebens  gewählt  ist. 

„Folgt  das  Verbundene  einem  Verbum,  durch  welches 
von  einem  Nomen  ausgesagt  wird,   verbinde  es  nach  Wahl." 

Erkl.  Der  Fall,  in  dem  beide  Casus  gleicher  Weise 
möglich  sind,  ist  vorher  als  der  fünfte  erwähnt.  Es  bestimm- 


al-is'ti#äl.  137 

ten  die  Grammatiker,  dafs  dadurch,  dafs  das  Nomen,  von 
welchem  das  Verbum  abgehalten  wird,  nach  einem  Verbin- 
dungswort steht,  dem  ein  Satz  mit  zwei  Auf'fasungen  vorauf- 
geht, der  Nominativ  und  Accusativ  gleicherweise  stehn  kann. 
Ein  Satz  mit  zwei  Auffassungen  ist  ein  Satz,  dessen  Anfang 
ein  Nomen  und  dessen  Ende  ein  Verbum  ist,  vgl.  zaidun 
käma  und  camrün  akramtuhu.  Der  Nominativ  steht  in 
Hinblick  auf  den  Anfang  und  der  Accusativ  in  Hinblick  auf 
das  Ende. 

„Der  Nominativ  ist  in  anderen  als  den  vorübergeführten 
Fällen  überwiegend.  Thue  das,  was  freigestellt  ist  und  lafs, 
was  nicht  freisteht.'* 

Erkl.  Dies  ist  der  vierte  Theil,  dafs  beide  Casus  ste- 
hen können,  der  Nominativ  aber  gewählter  ist.  Dies  hat 
Statt  bei  jedem  Nomen,  bei  dem  nicht  etwas  sich  vorfindet, 
was  den  Accusativ  oder  Nominativ  noth wendig  macht,  noch 
was  den  Accusativ  vorwiegen  läfst,  noch  was  beide  Fälle 
gleicherweise  erlaubt. 

In  Fällen  wie  zaidun  darabtuhu,  ist  der  Nominativ 
gewählter,  denn  nicht  zu  subintelligiren  ist  dem  Subintelligi- 
ren  vorzuziehn.  Einige  meinen,  dafs  der  Accusativ  nicht 
erlaubt  sei  wegen  der  Beschwerlichkeit  des  Subintelligirens, 
doch  ist  das  ohne  Gehalt.  Sibawaihi  und  andere  von  den 
Häuptern  der  arabischen  Grammatiker  überliefern  diese  Fälle 
häufig,  Abü-s-Sacädät  Ibnu-s'-S'ag'ari  in  seinen  Dictaten  vom 
Accusativ  führt  folgenden  Vers  an: 

Vgl.  „Einen  Reiter  haben  sie  hinterlassen,  einen  hart- 
näckigen, keinen  furchtsamen  oder  schwachen  unvermögenden." 

Hierher  gehört  Kur.  13,  32.  „In  die  Gärten  von  (Adn 
werden  sie  eingehn,  g'annäti  cadnin  jadhulünahä." 

„Die  Trennung  eines  durch  eine  Praeposition  oder  An- 
nexion Zurückgehaltenen  wandelt  sich  ab  wie  die  Verbindung." 

Erkl.  Es  giebt  keinen  Unterschied  bei  den  voraufge- 
henden fünf  Fällen,  ob  das  Pronomen  verbunden  wird  mit 
dem  Verbum,  das  durch  dasselbe  zurückgehalten  wird,  vgl. 
zaidun  darabtuhu,  oder  getrennt  ist  von  ihm  durch 
eine  Praeposition,   wie   zaidun  marartu   bihi,    oder   durch 


1-38  Die  Zurückhaltung  lies  Regens  vom  Regime. 

eine  Annexion,   vgl.  zaidun   darabtu  gulamahu.  —  Vgl. 
die  angeführten  Beispiele. 

„Behandle  in  diesem  Capitel  ein  BeschreibungSAvort  mit 
der  Rection  gleich  mit  dem  Verbum,  wenn  nicht  ein  Hin- 
dernifs  eintritt." 

Erkl.  Das  Eigenschaftswort,  welches  regiert,  wird  in  die- 
sem Capitel  wie  das  Verbum  behandelt,  d.  i.  Part.  Act.  und 
Part.  Pass.  Ausgeschlossen  ist  das  Nomen  verbi,  da  es  kein 
Eigenschaftswort  ist,  so  auch  das  Eigenschaftswort,  das  nicht 
regiert,  Avie  das  Part,  act.,  Avelches  im  Sinne  des  Perfectum  steht, 
vgl.  zaidun  ana  däribuhu  amsi,  denn  Avas  nicht  regiert, 
repräsentirt  auch  kein  Regens;  vgl.  dagegen  zaidun,  zaidän 
anä  däribuhu-1-äna  au  gadän.  —  Verf.  envähnt  im 
Vers,  dafs  vor  das  Beschreibungswort  ein  Hindernifs  treten 
kann,  das  ihm  verAvehrt  auf  das  Voraufgehende  Rectionskraft 
zu  üben,  z.  B.  A\enn  der  Artikel  vortritt  zaidun  anä-d-dä- 
ribuhu,  denn  das  nach  dem  Artikel  Stehende  kann  das  dem- 
selben Vorhergehende  nicht  regieren. 

„Das  an  ein  Appositiv  (at-tabi()  angehängte  Wort  ist 
Avie  das  an  das  AA'irklich  selbst  vorkommende  Nomen  ange- 
hängte." 

Erkl.  Es  ist  erwähnt,  dafs  es  bei  diesen  Wortklassen 
gleichgültig  ist,  ob  das  Pronomen  an  das  Verbum  angehängt 
wird,  oder  von  demselben  durch  eine  Praeposition  oder  Anne- 
xion getrennt  ist.  Jetzt  erwähnt  Verf.,  dafs  das  mit  dem  Appositiv 
Vermischte  Avie  das  ursächliche  EigenschaftsAvort  (as-sababi*) 
sich  verhält.  Dann  nämlich,  AAenn  das  Verbum  etwas  Fremd- 
artiges regiert  und  ihm  das  folgt,  AArelches  das  Pronomen  des 
vorhergehenden  Nomen  umfafst  AArie  ein  EigenschaftsAvort, 
(vgl.  zaidän  darabtu  rag'ulän  juhibbuhu),  oder  eine  erklärende 
Apposition  (zaidän  darabtu  camrän  abähu),  oder  ein  speciell 
durch  AATa  Verbundenes  (zaidän  darabtu  (amrän  wa3ahahu), 
so  findet  die  Verbindung  damit  ebenso  statt,  Avie  die  mit 
dem  ursächlichen  EigenschaftsAArort,  so  steht  zaidän  da- 
rabtu rag'ulän  juhibbuhu  an  der  Stelle  von  zaidän 
darabtu    gulamahu.     Das  Resume  ist,  dafs    das  Fremdar- 


*)  Vgl.  de  Sacy  Gram.  II,   198. 


ta'addM-ffli  waluzumuhu.  139 

tigc,  dem  man  etwas  folgen  läfst,  worin  sich  das  Pro- 
nomen des  vorhergehenden  Wortes  befindet,  ebenso  ange- 
selin  wird,   wie  etwas  Verwandtes. 


XIX.     Das  transitive  und  intransitive  Verburn. 

(ta'addi-1- ffli   waluzümuliu). 

„Das  Merkmal  des  als  transitiv  gesetzten  Verbum  ist, 
dafs  man  das  Hä,  welches  nicht  das  des  Masdar  ist,  damit 
verbindet." 

Erkl.  Das  Verbum  zerfallt  in  das  transitive  und  intran- 
sitive. Das  Transitive  ist  dasjenige,  welches  sich  mit  seinem 
Object  ohne  Präposition  verbindet;  das  Intransitive  hingegen 
ist  dasjenige,  welches  nur  durch  eine  Praeposition  sich  mit 
seinem  Object  verbindet  oder  das  kein  Object  hat.  —  Das 
Verbum,  welches  sich  mit  seinem  Object  direct  verbindet, 
nennt  man  transitiv  und  Eindruck  machend  (wäki( )  und 
übergehend  (mug'äwiz).  Das  was  sich  nicht  so  verhält,  ist 
das  feststehende  (läzim),  ohnmächtige  (käsir),  intransitive 
oder  das  durch  eine  Partikel  transitive.  Merkmal  des  tran- 
sitiven Verbum  ist,  dafs  ein  Hä  damit  verbunden  wird,  wel- 
ches auf  etwas  anderes  als  das  Masdar  zurückgeht,  das  ist 
das  Hä  des  passiven  Objects  (mafcül  bihi).  Das  Hä  des 
Masdar  hingegen  verbindet  sich  mit  dem  transitiven  und  in- 
transitiven Verbum,  zeigt  also  nicht  die  Transitivität  oder 
Intransitivität  desselben  an. 

„Setze  durch  das  transitive  Verbum  das  Object  in  den 
Accusativ,  wenn  es  nicht  die  Stelle  eines  Fäfil  vertritt,  vgl. 
ich  studierte  die  Bücher." 

Erkl.  Das  transitive  Verbum  mufs  sein  Object  in  den 
Accusativ  setzen,  wenn  dies  nicht  das  Fäcil  desselben  ver- 
tritt. Ist  dies  aber  der  Fall,  ist  der  Nominativ  nothwendig. 
Auch  steht  das  passive  Object  (mafcül  bihi)  im  Nominativ 
und  das  Fä(il  im  Accusativ,  wenn  keine  Undeutlichkeit  zu 
befürchten  ist,  vgl.  „es  zerrifs  das  Kleid  den  Nagel"  (lja- 
raka    at-taubu-1-mismara).       Doch    ist    das   nicht    regelrecht. 


140  Dm  trausitivt.'  und  intransitive  Vcrbum. 

sondern  beschrankt  sich  auf  die  gehörten  Falle.  Die  Verba 
transitiva  zerfallen  in  drei  Klassen:  1)  die,  welche  zwei 
Objecto  regieren,  und  diese  haben  wiederum  zwei  Unterab- 
theilungen, a.  die  Verba,  bei  denen  beide  Objecte  ursprüng- 
lich Mubtada3  und  Ilabar  sind,  vgl.  zanna,  und  b.  die,  deren 
zwei  Objecte  diese  eigentümliche  Beschaffenheit  nicht  ha- 
ben; 2)  die,  welche  drei  Objecto  regieren,  und  3)  die  nur 
ein  Objeet  haben. 

„Das  Intransitive  (lazim)  ist  das  Nicht -transitive.  Es 
wird  die  Intransitivität  der  Verba  festgehalten,  die  eine  na- 
türliche Eigenschaft  bezeichnen,  vgl.  nahima  er  war  gierig; 
so  auch  die  vierte  Verbalform  der  vierradicaligen  Verba, 
vgl.  ifxalalla,  das  der  Form  ik(ansasa  ähnelnde  (die  dritte 
Form  der  vierradicaligen  Verba),  das  was  eine  Reinheit  oder 
Schmutz,  oder  einen  Zufall  bezeichnet,  oder  das,  was  über- 
einstimmt mit  dem  ein  Objeet  Regierenden,  wie  madda 
und  imtadda." 

Erkl.  Das  Intransitive  ist  das,  was  nicht  transitiv  ist, 
d.  i.  das,  mit  dem  nicht  das  Ha  des  Pronomen,  welches  sich 
nicht  auf  ein  Masdar  bezieht,  verbunden  wird.  Die  In- 
transitivität ist  für  alle  Verba  bestimmt,  die  eine  natürliche 
Anlage  bezeichnen,  so  auch  für  alle  vierradicaligen  Verba  in 
der  dritten  und  vierten  Form,  ferner  für  die  Verba,  welche  eine 
Reinheit  oder  Schmutz,  oder  einen  zufälligen  Zustand  be- 
zeichnen; oder  die,  welche  sich  richten  nach  den  nur  ein 
Objeet  Regierenden,  vgl.  madadtu-1-hadida  famtadda. 
Die  Verba  hingegen,  die  sich  nach  den  zwei  Objecte 
Regierenden  richten,  sind  nicht  intransitiv,  sondern  transitiv 
auf  ein  Objeet.  Vgl.  callamtuhu  an-nahwa  fata(al- 
lainahu. 

„Mach  transitiv  das  Intransitive  durch  die  Praeposition; 
wenn  dieselbe  weggenommen  wird,  so  gebührt  der  Accusativ 
dem  Abhängigen  aus  Uebertragung.  Bei  an  na  und  an  wird 
allgemein  die  Weglassung  der  Praeposition  gestattet,  wenn 
kein  Doppelsinn  sich  ergiebt,  vgl.  Fälle  wie:  „ich  bewun- 
dere, dafs  sie  sühnten"  (fag'ibtu  an  jadü)." 

Erkl.  Das  intransitive  Verbum  verbindet  sich  mit  sei- 
nem Objeet  durch  die  Praeposition;  bisweilen  fällt  die  Prac- 


t;i'ailili-l-fi'li   walu/.ümiilui.  \^.\ 

position    weg   und  es    verbindet  sich    dann   selbst    direet  mit 
seinem  Object. 

Vgl.  „Ihr  gingt  beim  Wohnsitz  vorüber,  ohne  ange- 
halten zu  haben;  eui*e  Rede  ist  mir  dann  verwehrt." 

Bei  der  Mehrzahl  ist  die  Wegnahme  der  Praeposition 
nicht  regelrecht,  aufser  bei  an  und  anna,  sondern 
kommt  nur  in  gehörten  Fällen  vor.  Abu- 1- Hasan  cAli  Ibn 
Sulaimän  aus  Bagdad,  d.  i.  al-Ahfas'  der  Kleine  lehrt,  dafs  die 
Praeposition  regelrecht  weggenommen  werden  könne  auch  bei 
anderen  als  jenen  beiden  unter  der  Bedingung,  dafs  nur  eine 
Praeposition  und  eine  Stelle  der  Wegnahme  möglich  ist.  Ist 
nicht  eine  Praeposition  allein  möglich,  so  kann  sie  nicht 
weggenommen  werden,  vgl.  ragiba,  das  mit  can  und  fi  con- 
struirt  wird;  so  ist  auch,  wenn  die  Stelle  der  Wegnahme 
nicht  klar  hervortritt,  dieselbe  nicht  gestattet,  vgl.  ahtartu- 
1-kauma  min  bani  tamimin.  Man  kann  min  nicht  weg- 
nehmen, da  man  dann  nicht  weifs,  ob  min  vor  al-kaumi 
oder  vor  bani  tamimin  stehen  sollte.  Was  an  und  anna 
anbetrifft,  so  ist  bei  ihnen  die  Wegnahme  der  Praeposition 
regelrecht  erlaubt,  vgl.  fag'ibtu  an  jadü  für  cag'ibtu 
min  an  jadü.  Entsteht  aber  eine  Undeutlichkeit  dadurch,  ist 
die  Wegnahme  nicht  möglich;  ragibtu  fi  an  taküma. 

Man  ist  uneins  über  die  grammatische  Stelle  von  an 
und  anna  bei  der  Wegnahme  der  Praeposition.  al-Ahfas' be- 
hauptet, sie  ständen  an  der  Stelle  des  Genitiv;  al-Kisä'i  lehrt, 
ihre  eigentliche  Stelle  sei  der  Accusativ;  Sibawaihi  gestattet 
beides.  Das  Resume":  dafs  das  intransitive  Verbum 
Object  vermittelst  einer  Praeposition  regiert.  Wenn  das  von 
der  Praeposition  Regierte  nicht  an  oder  anna  ist,  steht  die 
Wegnahme  der  Praeposition  nicht  frei,  aufser  manchmal  in 
gehörten  Fällen.  Ist  es  an  oder  anna,  so  ist  die  Wegnahme 
regelrecht  gestattet,  wenn  kein  Doppelsinn  zu  befürchten  ist. 

„Ursprünglich  ist  das  Voraufgehn  eines  Fa  il  dem  Sinne 
nach  wie  man  im  Satze:  „ich  will  bekleiden  den,  der  euch 
besucht  mit  einem  Gewebe  aus  Jaman."  (albisun  man  zä- 
rakum  nasg'a-1-jamani). 

Erkl.  Regiert  das  Verbum  zwei  Objecto,  von  denen 
das  zweite  nicht  ursprünglich  ein  Habar  ist,  steht  ursprünglich 


]  \-j  Dm  iransitivt-  und  intransitive  Verbum. 

daa  voran,  was  dem  Sinne  nach  Fä'il  ist.  Im  obigen  Bei- 
spiel i<t  man  erstes  Object  und  nasg'a-1  - j B  in a ni  zweites. 
Ursprünglich  mnfa  man  voraufgehn.  Möglieb  ist  die  Vor- 
aufstellung dessen,  was  nicht  dem  Sinne,  nach  Fä'il  ist.  Dies 
ist  aber  dem  Ursprünglichen  zuwieder. 

„Nothwendig  ist  die  ursprüngliche  Stellung  wegen  einer 
zufallig  eintretenden  Ursache,  das  Aufgeben  dieser  ursprüng- 
lichen Stellung  wird  bisweilen  als  nothwendig  angcsehn." 

Erkl.  Die  ursprüngliche  Stellung,  d.  i.  die  Vorauf'stcl- 
lung  des,  was  der  Bedeutung  nach  Fa5il  ist,  ist  nothwendig, 
wenn  etwas  dies  Verursachendes,  nämlich  die  Furcht  vor  Un- 
deutlichkeit,  eintritt,  vgl.  actaitu  zaidan  camrän.  Bisweilen 
ist  nothwendig  die  Voraufstellung  dessen,  was  dem  Sinne 
nach  nicht  Fäcil,  und  die  Nachstellung  dessen,  was  der 
Bedeutung  nach  Fäcil  ist,  vgl.  a'taitu  ad-dirhama  sa- 
li il,  ahn. 

„Die  Wegnahme  einer  Zuthat  gestatte,  wenn  dieselbe 
dem  Sinne  keinen  Eintrag  thut,  wie  dies  die  Wegnahme  des- 
sen, was  als  Antwort  eingereiht  ist  oder  was  beschränkt 
wird,  thun  würde." 

Erkl.  Die  Zuthat  ist  das  Gegentheil  des  Wesenhaften. 
Das  Wesenhafte  ist  das,  was  man  nicht  entbehren  kann,  Avic 
das  Fä'il;  Zuthat  hingegen  ist  das,  was  man  entbehren  kann, 
wie  das  passive  Object  (al-mafül  bihi).  Die  Wegnahme  der 
Zuthat  ist  erlaubt,  wenn  sie  dem  Sinne  nicht  schadet,  vgl. 
Kur.  92,  5.  „Was  anlangt  den,  der  giebt  und  sich  wahrt"; 
ferner  93,  5.  „Fürwahr  dein  Herr  wird  dir  geben  und  du 
wirst  zufrieden  sein";  ferner  9,  29.  „Bis  sie  geben  den  Tribut." 
Schadet  aber  die  Wegnahme  der  Zuthat,  ist  dieselbe  nicht  erlaubt, 
wie,  wenn  das  passive  Object  in  Erwiederung  einer  Frage 
steht,  vgl.  man  darabta,  Antwort  darabtu  zaidan,  oder 
es  beschränkt  ist  durch  illa  vgl.  ina  darabtu  illä  zaidan.  In 
beiden  Fällen  darf  zaidan  nicht  wegfallen,  da  beim  ersten 
eine  Antwort  ohne  zaidan  nicht  statt  hat,  und  beim  zwei- 
ten ohne  zaidan  die  Negation  ganz  allgemein  bliebe,  wäh- 
rend sie  doch  nur  für  die  anderen  als  zaid  gelten  soll. 

„Weggenommen  wird    das  die  Zuthat    in  den  Accusativ 


at-tanäzu'u  fi-l-'amali.  143 

Setzende,    wenn   es    bekannt    ist;     bisweilen   ist    seine    Weg- 
nahme nothwendig." 

Erkl.  Man  kann  das  die  Zuthat  in  den  Accnsativ 
Setzende  wegnehmen,  wenn  etwas  darauf  hinleitet,  vgl.  man 
darabta,  Antwort  zaidän.  Bisweilen  ist  die  Wegnahme 
desselben  nothwendig,  wie  voraufgeht  im  Capitel  von  der  Zu- 
rückhaltung (Is'tigäl). 


XX.     Der  Conflict  in  Bezug  auf  die  Rection. 

(at-tanäzucu   fl-l-*am  ali). 

„Verlangen  zwei  Regens  die  Rection  auf  ein  Nomen, 
dem  sie  voraufgehn,  so  hat  eins  von  ihnen  die  Rection.  — 
Das  zweite  hat  bei  den  Basrensern  näheren  Anspruch,  doch 
andere  wählen  das  Gegentheil  als  näher  stehend." 

Erkl.  Das  technische  Wort  „Conflict",  ist  ein  übertrage- 
ner Ausdruck  davon,  dafs  zwei  Regens  auf  ein  Regime  sich 
wenden.  Die  Regens  müssen  vor  dem  Regime  stehn,  denn 
wenn  die  Regens  nachstehn,  ist  keine  Frage  mehr  in  Betreff 
des  Conniets.  Eins  von  den  Regens  regiert,  das  andere  da- 
gegen steht  müfsig  und  regiert  nur  das  Pronomen  des  re- 
gierten Nomen.  Es  ist  kein  Streit  zwischen  den  Basrensern 
und  Küfensern  darüber,  dafs  jedes  einzelne  der  Regens  das 
sichtbare  Wort  regieren  könne,  aber  man  ist  uneins  über 
das,  was  das  Bessere  sei.  Die  Basrenser  sagen,  das  zweite 
sei  dazu  fähiger,  weil  es  dem  Regime  näher  stehe;  die  Kü- 
fenser  dagegen  meinen ,  dafs  das  Erste  besser  sei ,  weil  es 
voraufgehe. 

„Lafs  das  Rectionslose  das  Pronomen  des  Nomen,  das 
beide  sich  streitig  machen,  regieren;  setze  nothwendig,  was 
als  solches  behandelt  wird.  Vgl.  „Sie  thun  beide  wohl  und 
es  thun  übel  deine  beiden  Söhne ,"  und  „  es  schweiften  aus 
und  waren  ungerecht  deine  beiden  Knechte." 


144  De'  Confliot  in  Bc/.ug  auf  die  Rection. 

Erkl.  Setzt  man  das  eine  der  beiden  Fa'il  als  Regens 
flir  das  sichtbare  Wort  und  das  andere  rcctionslos,  so  lafs 
das  ßectionslose  das  Pronomen  des  sichtbaren  Worts  regieren. 
Nothwendig  mufs  man  das  Vcrbnm  mit  dem  Pronomen  setzen, 
wenn  »las  vom  Fa'il  Erstrebte  der  Art  ist,  dafs  seine  Erwäh- 
nimg nöthig  ist,  und  man  es  nicht  wegnehmen  darf  wie 
auch  nicht  das  Fa'il.  So  sagt  man  juhsinani  wa  jusi'u- 
bnaka  oder  juhsinu  wa  j  usiYini-bnaka,  nicht  juhsinu 
wa  jusi\i-bnäka,  da  die  Wegnahme  des  Pronomen  die 
Wegnahme  des  Fa'il  betreibt,  das  Fa'il  aber  erwähnt  wer- 
den mufs.  al-Kisä5i  zwar  erlaubt  dies,  sich  stützend  auf 
seine  Lehrweise,  dafs  es  erlaubt  sei,  das  Fa'il  wegzunehmen; 
auch  erlaubt  es  al-Farrä?,  darauf  sich  stützend,  dafs  beide 
Fa'il  zugleich  das  sichtbare  Nomen  regieren.  Dieses  ist  von 
beiden  darauf  gegründet,  dafs  die  Setzung  eines  Pronomen 
beim  Ersten  verwehrt  ist,  wenn  das  Zweite  regiert,  und  dies 
ist  grade  das,  was  wir  als  das  gewöhnlichste  der  beiden 
Lehrweisen  in  diesem  Punct  erwähnt  haben. 

„Bringe  zum  ersten  (Regens),  das  rectionslos  steht,  nur  ein 
Pronomen,  welches  lediglich  den  Nominativ  veitritt;  hingegen 
setze  seine  Wegnahme  nothwendig,  wenn  dasselbe  nicht  das 
Habar  ist,  und  stelle  dasselbe  nach,  wenn  es  das  Habar 
selbst  ist." 

Krkl.  Wie  erwähnt  ist,  mufs,  wenn  eins  der  beiden 
Regens  das  Substantiv  regiert  und  das  andere  rectionslos 
steht,  dies  letztere  das  Pronomen  des  Substantiv  regieren. 
Man  mufs  das  Pronomen  setzen,  wenn  das  vom  Verbum 
Verlangte  nothwendig  erwähnt  werden  mufs,  wie  z.  B.  das 
Fäcil  oder  sein  Stellvertreter.  Kein  Unterschied  ist  hinsicht- 
lich der  Nothwendigkeit  das  Pronomen  zu  setzen,  gleichviel, 
ob  das  Erste  oder  Zweite  rectionslos  steht,  vgl.  juhsinani 
wajusfu -"bnäka  und  juhsinu  wajus^äni  -  bnäka.  — 
Steht  aber  das  vom  rectionslosen  Verbum  Verlangte  nicht  im 
Nominativ,  so  mufs  es  ursprünglich  entweder  ein  Wesenhaftes 
sein,  nämlich  ein  Object  von  zanna  und  dessen  Verwandten, 
denn  dies  ist  ursprünglich  ein  Mubtada5  und  ein  Habar,  oder 
nicht.  Ist  es  kein  Wesenhaftes,  kann  es  vom  Ersten  oder 
Zweiten  verlangt  werden.  Ist  es  vom  Ersten  verlangt,  ist 
die  Setzung  des  Pronomen  nicht  möglich,  man  sagt  darabtu 


at-tanäzu'u  fi-l-'amaü.  IJ.5 

wa  darabani  zaidun  oder  marartu  wamarra  bi  zai- 
dun und  nicht  setzt  man  das  Pronomen  und  sagt  darab- 
tuhu  wadarabani  zaidun  etc. 

Nur  bisweilen  kommt  es  in  der  Dichtung  vor. 

Vgl.  ,,Wenn  du  ihm  gefällst  und  ein  Genofs  dir  öf- 
fentlich gefällt,  so  sei  im  Geheimen  bewährend  das  Bünd- 
nifs.  —  Weise  dann  ab  die  Berichte  der  Verleumder,  denn 
selten  sucht  ein  Verleumder  etwas  anderes  als  die  Trennung 
eines  Freundes." 

Verlangt  das  zweite  Regens  das  Object,  ist  die  Setzung 
des  Pronomen  noth wendig,  so  sagt  man  darabani  wada- 
rabtuhu  zaidun,  aber  nicht  tlarabani  wa  darabtu  zai- 
dun. Man  kann  das  Pronomen  nicht  weglassen,  nur  selten 
kommt  es  in  der  Dichtung  vor. 

Vgl.  „Zu  cUkäz  verblendeten  seine  (des  Panzers)  Strah- 
len die  Schauenden,  wenn  sie  auf  dieselben  blinzten." 

Hier  ist  abnormer  Weise  im  Verszwang  das  Pronomen 
weggenommen  (für  lamahühu),  ebenso  wie  die  Rection  des 
ersten  rectionslosen  Verbum  auf  das  Pronominal-Object  ab- 
norm ist,  das  doch  ursprünglich  nichts  Wesenhaftes  ist. 

Dies  alles  findet  statt,  wenn  das  nicht  im  Nominativ 
Stehende  ursprünglich  nichts  Wesenhaftes  ist.  Ist  es  aber 
ein  solches,  kann  das  es  verlangende  (Verbum)  das  Erste 
oder  das  Zweite  sein.  Ist  es  das  erste  (Verbum),  ist  noth- 
wendig  das  (Object)  als  Pronomen  nachzustellen,  vgl.  zan- 
nani  wa  zanantu  zaidAn  kä^imän  ijjähu.  Ist  es  aber 
das  zweite  (Verbum),  setzt  man  das  Object  als  Pronomen 
verbunden  oder  getrennt,  vgl.  zanantu  wazannanihi  zai- 
dän  kä'imän  und  zanantu  wa  zannani  ijjähu  zaidän 
kä-'imän.     Der  Sinn  beider  Verse  ist: 

Setzt  man  das  erste  Verbum  rectionslos,  s_o  bringt  man 
damit  kein  Pronomen,  das  nicht  im  Nominativ,  sondern  im 
Accusativ  oder  Genitiv  steht,  zusammen,  vgl.  darabtu  wa- 
darabani zaidun;  es  müfste  denn  das  Object  ursprünglich 
Habar  sein,  denn  dann  ist  seine  Wegnahme  unmöglich  und 
es  mufs  nothwendig  nachgestellt  werden,  vgl.  zannani  wa- 
zanantu  zaidän  kä'imän  ijjähu.  Es  versteht  sich  daraus, 
dafs  das  zweite  Verbum   allgemein  mit  dem  Pronomen  steht, 

10 


1  1'!  Pas   transitive   und   intransitive  Wibuni. 

gleichviel,  ob  dasselbe  im  Nominativ,  Genitiv  oder  Aocusativ 
i-t,  und  ob  es  ursprünglich  ein   wesenhaftes  ist  oder  nicht. 

„Setze  es  (das  Objeet)  alfl  Substantiv,  wenn  ein  Pronomen 
riabar  ist,  von  einem  andern  als  dorn,  was  mit  dem  erklä- 
renden (Substantiv)  übereinstimmt.  Vgl.  „Ich  halte  den  Zaid 
und  'Ann-  für  zwei  Brüder  im  Wohllehen,  und  sie  beide 
halten  mich  für  einen  Bruder." 

Erkl.  Nothwendig  mufs  man  das  Objeet  des  rectxons- 
losen  Verbum  als  ein  Substantiv  hinstellen,  wenn  bei  seiner 
S.tzung  als  Pronomen  es  nicht  übereinstimmte  mit  dem,  wo- 
durch es  erklärt  wird,  da  es  ursprünglich  Ilahar  ist  von 
dem.  was  mit  dem  Erklärenden  nicht  zusammenstimmt.  Dies 
i-t  der  Fall,  wenn  es  ursprünglich  Ilahar  eines  Singularis  ist 
und  das  es  Erklärende  im  Dual  steht. 

Vgl.  das  Beispiel  azunnu  wajazunnäni  zaidän 
wa'amrän  ahawaini;  zaidän  ist  erstes  MaPfil  von  azunnu. 
'amrän  damit  verbunden,  ahawaini  zweites  Mafcul  von 
azunnu.  Das  Ja  ist  erstes  Mafid  zu  jazunnäni,  es  fehlt 
also  sein  zweites  Mafcul.  Bringt  man  ihm  ein  Pronomen 
und  sagt  azunnu  wajazunnäni  ijjähu  zaidän  wa  cam- 
ran  ahawaini,  wäre  ijjähu  übereinstimmend  mit  dem  Ja, 
da  beide  im  Singular  stehn,  doch  stimmte  nicht  dazu  das 
sich  darauf  Beziehende,  nämlich  ahawaini,  da  ijjähu  ein 
Singular  und  ahawaini  ein  Dual  ist;  es  verschwände  also 
die  Uebereinstimmung  des  Erklärenden  und  Erklärten,  was 
nicht  erlaubt  ist.  Es  müfstc  somit  ijjahuma  stehn,  dann 
aber  stimmte  nicht  das  zweite  Objeet  ijjahuma,  das  ursprüng- 
lich Habar  ist,  mit  dem  ersten  Objeet,  welches  ursprünglich 
ein  MubtadV  ist  (dem  Ja),  da  das  erste  Objeet  im  Singular 
und  das  zweite  im  Dual  steht,  das  Ilabar  aber  und  das 
Mubtada3  übereinstimmen  mufs.  Da  nun  die  Uebereinstim- 
mung nicht  bei  der  Setzung  des  Pronomen  möglich  ist,  so 
ist  es  nöthig,  das  Substantiv  hinzustellen,  vgl.  azunnu  waja- 
zunnäni ah  an  zaidän  wa'amran  ahawaini.  Bei  diesem 
Beispiel  ist  dann  nicht  mehr  von  einem  Conflict  die  Rede,  son- 
dern jedes  Regens  regiert  ein  sichtbares  Wort,  so  ist  die 
Lehrweise  der  Basrenser.  Die  Küfenser  erlauben,  das  Ob- 
jeet als  Pronomen  zu  setzen  in  Rücksicht  auf  das,  Avovon 
die  Aussage  gilt.  Sie  erlauben  auch  die  Weglassung  desselben. 


al  m«n("Qlii-l-miid;i/,u.  ]  17 

XXI.     Dcas  allgemeine  Object. 

(  a  1  in  a f  Qlu-1-  di  u / 1  a  k  u ). 

„Das  Masdar  ist  das  Nomen  von  demjenigen,  das  aufser 
dem  Zeitbegriff  zu  den  beiden  vom  Verbum  bezeichneten 
Dingen  gehört,  vgl.  amina  am  nun." 

Erkl.  Das  Verbum  bezeichnet  zwei  Dinge:  1)  das  Fac- 
tum, und  2)  die  Zeit.  Z.  B.  käma  bezeichnet  ein  Stehn  in 
einer  vergangnen,  jakümu  das  in  einer  gegenwärtigen  oder 
zukünftigen  Zeit;  kum  ein  Stehn  in  der  Zukunft;  kijämun 
dagegen  ist  das  Factum  des  Stehens.  Das  Factum  ist  eins 
von  den  beiden  vom  Verbum  bezeichneten  Dingen,  und  das 
ist  eben  das  Masdar.  Das  allgemeine  Object  ist  das  in  den 
Accusativ  gesetzte  Masdar  entweder  zur  Bestätigung  des 
Regens,  oder  zur  Erklärung  seiner  Gattung  oder  Zahl,  vgl. 
darabtu  darbän,  sirtu  saira  zaidin,  darabtu  darba- 
taini.  —  Man  nennt  es  allgemeines  Object,  wTeil  richtiger 
Weise  ihm  der  Begriff  des  Objects  zukommt,  ohne  an  die 
Setzung  einer  Praeposition  und  ähnlicher  Dinge  gebunden 
zu  sein;  entgegengesetzt  den  anderen  Objecten,  denn  die  an- 
deren Objecto  tragen  diesen  Namen  nur  beschränkt  auf  die 
Setzung  einer  bestimmten  Praeposition,  vgl.  maf-ül  bihi, 
maTril  fihi,  mafcül  mafahu,  mafcül  lahu. 

„Das  Masdar  wird  durch  seines  gleichen,  oder  durch  ein 
Verbum,  oder  ein  Adjectivum  in  den  Accusativ  gesetzt.  Dafs 
vuis  Masdar  der  Ursprung  dieser  beiden  letzteren  sei,  ist  die 
bevorzugte  Meinung." 

Erkl.  Das  Masdar  steht  im  Accusativ  durch  das  Mas- 
dar oder  Verbum,  oder  Adjectivum.  Die  Basrenser  lehren, 
das  Masdar  sei  die  Wurzel,  wovon  das  Verbum  und  das  Ei- 
genschaftswort abgeleitet  sei;  die  Küfenser  dagegen  behaup- 
ten, das  Verbum  sei  die  Wurzel  und  das  Masdar  davon  ab- 
geleitet. Einige  lehren  selbst,  das  Masdar  sei  die  Wurzel, 
davon  werde  das  Verbum  und  von  diesem  wiederum  das 
Eigenschaftswort  abgeleitet.  Ibn  Talha  behauptet,  dafs  jedes 
von  beiden   das  Masdar   wie  das  Verbum  eine  selbstständige 

10* 


148  Das  allgemeine  Object. 

Wurzel     sei     and     nicht     sei     das     Eine     von    dem     Anderen 
abgeleitet 

Die  erste  Lehrweise  ist  das  Richtige,  denn  in  jedem 
Zweige  \ai  die  Wurzel  enthalten  und  »'in  Mehr.  Das  Ver- 
Itiim  und  das  Eigenschaftswort  stehen  in  einer  solchen  Be- 
ziehung zum  Masdar,  denn  beide  bezeichnen  das  Masdar  und 
ein  Mehr.  Das  Verbum  nämlich  bezieht  sieh  auf  das  Mas- 
dar und  die  Zeit,  und  das  Eigenschaftswort  auf  das  Masdar 
und   ein   Fä'il. 

„Das  allgemeine  Object  thut  eine  Bestätigung  oder  eine 
Art,  oder  eine  Zahl  dar,  vgl.  „ich  ging  zweimal  nach  der 
"Weise  eines  Gradgehenden." 

Erkl.  Das  allgemeine  Object  zerfällt  in  drei  Arten: 
1)  es  ist  bestätigend,  vgl.  darabtu  darbän;  2)  es  ist  eine 
Gattung  darthuend,  sirtu  saira  di  ras'adin;  3)  es  ist  eine 
Zahl  anzeigend,  darabtu  darbatan  wa  darbat aini  wa 
darabatin. 

„Bisweilen  wird  das  Masdar  vertreten  von  einem  seine 
Bedeutung  habenden  Wort,  vgl.  „beeifere  dich  jedes  Stre- 
bens  und  freue  dich  des  Frohseins." 

Erkl.  Bisweilen  wird  das  Masdar  von  einem  seine  Bedeutung 
habenden  Worte  vertreten,  wie  z.  B.  von  kullun  oder  badun, 
die  an  das  Masdar  annectirt  werden,  vgl.  Kur.  4,  128.  „Nei- 
get nicht  mit  jeder  Zuneigung  (lä  tamilu  kulla-1-maili)",  oder 
wie  von  einem  Masdar,  das  dem  Masdar  des  wirklich  gesetz- 
ten Verbum  gleichbedeutend  ist,  vgl.  kafadtu  g'ulüsän.  So 
wird  es  auch  von  dem  Nomen  demonstrativum  vertreten  d  p 
rabtu  dälika-d-darba.*)  Einige  meinen,  dafs  wenn  ein 
Demonstrativum  das  Masdar  vertritt,  nothwendig  das  Masdar 
als  Eigenschaftswort  mufs  hinzukommen.  Das  ist  eine  Sache 
näherer  Betrachtung.  Sibawaihi  führt  das  Beispiel  an  za- 
nantu  däka  =  zanantu  daka-z-zanna.  Hier  steht  däka 
ohne  Eigenschaftswort.  Auch  wird  das  Masdar  von  seinem 
Pronomen  vertreten,  vgl.  darabtuhu  zaidän  seil,  ad-darba, 
vel.  Kur.  5.   115.    „Nicht  will  ich  Strafe   zufügen  einem  der 


*)  dälika    ist  hier    als  das    Substantivum   und    aJ-darba    als  das 
hinzugefügte  Eigenschaftswort  betrachtet. 


al  niaf  ülu-1-murtadu.  149 

Geschöpfe";  oder  auch  von  seiner  Zahl,  vgl.  Kur.  24,  4. 
„schlaget  sio  achtmal";  oder  auch  von  dem  Instrument  da- 
rabtuhu  sautän.  Hier  ist  das  Mudäf  weggefallen  und  das 
Mudäf  ilaihi  an  seine  Stelle  gesetzt,  vgl.  dar ab tu hu 
darba-s-sauti. 

„Das  Masdar  zur  Bestätigung  stell  immer  in  den  Sin- 
gular, das  andere  aber  stelle  in  Dual,  Plural  und  Singular.'* 

Erkl.  Das  Masdar,  welches  sein  Regens  bestätigt,  darf 
nicht  im  Dual  oder  Plural  stehn ,  sondern  nur  im  Singular, 
denn  es  steht  in  der  Kategorie  der  Wiederholung  des  Ver- 
biun,  und  das  Verbum  steht  weder  im  Dual  noch  Plural. 
Steht  das  Masdar  nicht  bestätigend,  so  erklärt  es  die  Zahl 
oder  die  Art.  Verf.  erwähnt,  dafs  sein  Dual  und  Plural  mög- 
lich sei.  In  Betreff  des  die  Zahl  darthuenden  ist  kein  Streit, 
dafs  der  Dual  und  Plural  erlaubt  sei.  Bei  dem  die  Art  dar- 
thuenden ist  anerkannt,  dafs  Dual  und  Plural  erlaubt  sei, 
wenn  seine  Arten  verschieden  sind,  vgl.  „ich  wandelte  die 
beiden  Wandel  des  Zaid  (sairai  zaidin),  den  guten  und  den 
schlechten."  Offenbar  meint  Sibawaihi,  dafs  regelrechter  Weise 
weder  Dual  noch  Plural  erlaubt  sei,  sondern  dafs  man  sich 
hierbei  auf  die  gehörten  Fälle  beschränke.  Dies  ist  auch 
das  Gewählte  bei  as'-S'alaubin. 

„Die  Wegnahme  des  Regens  beim  bestätigenden  Masdar 
ist  verwehrt,  jedoch  giebt  es  in  anderen  Fällen  Freiheiten 
wegen  einer  Hinweisung." 

Erkl.  Das  Regens  des  bestätigenden  Masdar  kann  nicht 
wegfallen,  denn  das  Masdar  ist  ausgesprochen  zur  Bestäti- 
gung und  Bestärkung  seines  Regens  und  die  Wegnahme  des- 
selben träte  damit  in  Widerspruch.  Ist  das  Masdar  nicht 
bestätigend,  wird  sein  Regens  weggenommen  wegen  einer 
Hinweisung  darauf  erlaubter  oder  notwendiger  Weise.  — 
Der  Sohn  Verf.  sagt,  dafs  die  Worte  „die  Wegnahme  des 
Regens  vom  bestätigenden  Masdar  ist  verwehrt",  ungenau 
seien,  da  darb  an  zaidän  ein  bestätigendes  Masdar  sei  und 
sein  Regens  nothweiulig  weggenommen  werden  müsse.  Dies 
ist,  wie  folgen  wird,  nicht  richtig  und  was  er  beweisen  will 
in  Betreff  der  Behauptung,  dafs  das  bestätigende  Regens  weg- 
fallen   müfste,    gehört     nicht    hierher,     denn    das    erwähnte 


1 ;»( i  Dm  allgemeine  Object 

Beispiel  i~;  nicht  Bestätigung,  Bondern  Imperativ,  frei  von 
der  Bestärkung,  an  der  Stelle  von  idrib,  da  es  in  dessen 
Sinne  gesetzt  wird.  So  verhält  es  sieh  auch  mit  allen  Bei- 
spielen,  die  er  erwähnt;  denn  das  Masdar  vertritt  hier  die 
Stelle  des  Regens,  dasselbe  bedeutend  und  vertretend.  Das 
wird  auch  dadurch  bewiesen,  dafa  man  sie  beide  nicht  zu- 
sammensetzen  kann,  wogegen  die  Zusammenstellung  einee 
Bestätigenden  und  Bestätigten  nie  verwehrt  ist.  Ferner  wird. 
daß  dieser  Fall  nicht  zu  dem  sein  Üegens  bestätigenden  M:i:- 
dar  gehöre,  dadurch  bewiesen,  dafs  das  bestätigende  Masdar 
zweifellos  nicht  regiert,  wogegen  man  heim  .Masdar,  das  an 
die  Stelle  des  \  erbum  tritt,  streitet,  ob  es  regiert  oder  nicht. 
Richtig  ist,  dafs  es  regiere.  In  darban  zaidan  steht  zai- 
dan durch  darbän  im  Aecusativ;  auch  sagt  man,  es  stein- 
im  Aecusativ  durch  ein  weggenommenes  Verbuin,  d.  i.  idrib. 
Nach  den  Ersten  steht  darb  an  an  der  Stelle  von  idrib, 
insofern  es  die  Bedeutung  und  die  Rection  desselben  hat; 
nach  dem  zweiten  steht  es  an  dessen  Stelle,  zwar  hinweisend 
auf  die  Bedeutung  desselben,  aber  ohne  Rection. 

„Das  Regens  des  Masdar  mufs  nothwendig  weggenommen 
werden,  wenn  das  Masdar  als  Vertreter  seines  Verbum  auf- 
tritt, vgl.  nadlan,  das  die  Bedeutung  von  undul  hat.'; 

Erkl.  Das  Regens  des  Masdar  wird  nothwendig  wegge- 
nommen, wenn  das  Masdar  als  \  ertreter  des  Verbum  steht. 
Dies  ist  regelrecht  beim  Imperativ,  Prohibitiv  und  dem 
Wunsch,  kijäinän  lä  ku'üdän  =  kum  kijäinän  walä 
tak'ud  ku'üdän:  und  zum  Wunsch  sakjän  —  sakäka-1- 
lahu.  So  wird  auch  das  Regens  des  Masdar  nothwendig  wegge- 
lassen, wenn  das  .Masdar  nach  einem  Fragewort  steht,  mit 
dem  der  Vorwurf  gemeint   ist. 

Vgl.  „Wie  Lässigkeit  (atawäninj  nachdem  schon  das 
graue  Haar  dich  überzogen." 

Selten  ist  die  Wegnahme  des  Regens  des  Masdar  und 
die  Setzung  des  Masdar  an  seine  Stelle  bei  einem  Verbum, 
mit  dem  kategorisch  das  1  biliar  gemeint  ist,  vgl.  ifStl  waka- 
rämatan,  d.i.  ukrimaka.  Das  Masdar  steht  in  diesen  und 
in  ähnlichen  Beispielen  im  Aecusativ  durch  ein  nothwendig 
weggenommenes  Verbum,  und  das  Masdar  vertritt  dessen 
Stelle,  indem  es  dasselbe  bedeutet. 

Vgl.  was  Sibawaihi  anführt :  „Sie  ziehn  an  Dahnä  vorüber, 


al  maTfila-l-m0Aütu.  151 

indem  ihre  Bündel  leicht   sind,  und  kehren  wieder  von  Darin 

mit  vollen   Kisten.     Zu  der  Zuir.    wo   de    _.    (stc    Thr.il  ihrer 

täfte    die  Menschen    beschäftigt,    raube,    a  Zumik,    das 

Gut    wie    def    Fuchs."      i  fanadlän    zuraiku -1 -mala    nadla-t- 

ta  alil.i). 

.  erlaubt  hier  zuraiku  durch  nadlän  in  den  No- 
minativ zu  setzen,  doch  ist  das  noch  zweifelhaft;  denn  wenn 
nadlän  als  Stellvertreter  der  zweiten  Person  Irnperativi  steht, 
so  daß)  die  restitutio  undul  ist,  kann  zuraiku  nicht  im 
Nominativ  stehn,  denn  die  zweite  Person  Iinr. 
sichtbare  Nomen  nicht  in  den  Nominativ,  also  auch  seine 
Stellvertretung  nicht.  Ist  nadlän  hingegen  Stellvertreter  der 
dritten  Person  Irnperativi,  so  dafs  die  restitutio  lijandul 
kann  zuraiku  im  Nominativ  stehn.  doch  ist  berichtet,  dafs 
das  Masdar  nicht  die  Stelle  eines  Imperativs  dritter  Person 
vertritt,  sondern  nur  die  zweite  Person  Irnperativi. 

„Das  Regens  des  Masdar,  das  zu  einer  Unterscheidung 
dient,  wie  in  der  Kuränstelle  immä  mannä,  wird  weggenom- 
men, wo  es  immer  vorkommt." 

Erkl.  Das  Regens  des  Masdar  wird  nothwendig  __  - 
nommen,  wenn  dasselbe  vorkommt  zur  Dfesjon  /-Darlegung 
des  Endresiütats  vom  Vorhergegangenen,  vgl.  Kur.  41 .  I 
„Endlich  wenn  ihr  sie  niedergeschlagen  haben  werdet,  M 
bindet  fest  die  Fessel,  dann  nur  entweder  freiwillige  Losge- 
bung  oder  Loskaufung  (sollt  ihr  gewähren»"  fäimma  inan- 
nän  baduwaimmä  fidäan:  mannän  und  fi  da  an  sindzwei 
durch  ein  nothwendig  weggelassen  a  Verbuni  im  Accus 
stehende  Masdar.  Die  restitutio.  Gott  weiis  es  an. 
immä    tamunnüua    mannän    waimmä   tafdüna   iidäan. 

WS      verhält  es  sich    auch  mit    einem  wiederholten  oder 

beschränkten   Masdar,    wenn   es    als  Vertreter   eines    Verbum 
auftritt,  das  sich  auf  ein  Goncretum  stützt." 

Erkl.    Das  Regens    Lines  Masdar  wird  nothwendig 
genommen,    wenn    das  Masdar  ein  Verbum  vertritt]    welches 
sich  an  ein  Concretnm  anlehnt,    d.  h.  welches  demselben  als 
Ilabar  dient  und  das  Masdar  wiederholt  oder  besehrä:. 
vgl.  zaidun    sairän    sairäu  rest.    zaidun    jasiru    sairän: 
jasiru   wurde  nothwendig  weggenommen,    da  die  Verdoppe- 


l,r>2  Das  allgemeine  Object 

lang  an  Beine  Stelle  tritt;  vgl.  stun  beschränkten  Maedar:  mä 

zaidun   i  1 1  ;'i    sairän:    rest.    Ulli    jasiru    sairän;  jasiru   fiel 

nothwendig  weg  wegen  der  in  der  Beschränkung  liegenden 
Sinnes-^  erstärkung,  welche  an  die  Stelle  der  Wiederholung 
tritt.  Wird  das  Masdar  nicht  wiederholt  und  nicht  beschränkt, 
ist  die  Wegnahme  nicht  nothwendig,  vgl.  zaidun  sairän 
rest.  Kaidun  jasiru  sairan. 

..Dazu  gehört  auch  (las  Sogenannte,  das  sich  selbst,  oder 
das  ein  anderes  Bestätigende.  Das  Erste  ist  z.  B.  ich  schulde 
ihm  1000  eingestandenermafsen,  und  das  Zweite  ist  z.  B. 
mein   Sohn   bist   du   in   der  That  als   reine   Wahrheit." 

Erkl.  Zu  den  Masdar,  deren  Regens  nothwendig  weg- 
genommen wird,  gehört  das  Masdar,  welches  genannt  wird 
«Im-  sich  seihst  Bestätigende,  und  das  etwas  anderes  Bestäti- 
gende. Das  sich  selbst  Bestätigende  ist  dasjenige,  welches 
nach  einem  Satz  steht,  der  keine  Idee  zuläfst,  als  die  im 
Masdar  liegende,  vgl.  lahu  calajja  alfun  (urfän  =  i'tirä- 
l'än  rest.  ätarifu  i(tiräfän.  Es  wird  so  genannt,  weil  es 
den  Satz  vor  ihm  bestätigt  und  dieser  ist  das  Masdar  selbst, 
in  dem  Sinne,  dafs  dieser  Satz  die  Idee  keines  anderen  Mas- 
dar zuläfst.  —  Das  etwras  anderes  bestätigende  Masdar  ist 
dasjenige,  welches  nach  einem  Satze  steht,  der  sowohl  die 
Idee  des  Masdar  als  auch  eine  andere  Idee  erträgt,  so  dafs 
der  Satz  durch  die  Setzung  des  Infinitiv  zu  einer  ausdrück- 
lichen Erklärung  darüber  wird,  vgl.  anta-bni  hakkän. 
Dies  heifst,  das  ein  anderes  bestätigende  Masdar,  denn  der 
Satz  vor  demselben  pafst  auf  dasselbe  und  auf  etwas  ande- 
res, vgl.  anta-bni,  kann  im  wirklichen  und  metaphorischen 
Sinn  gebraucht  werden,  vgl.  wie:  „du  bist  bei  mir  in  der 
Liebe  an  Stelle  eines  Sohnes",  doch  das  hakkän  „in  der 
That''  deutet  hin,  dafs  die  Sohnschaft  wirklich  ist.  So  erhält 
der  Satz  durch  das  Masdar  einen  Eindruck.  Das  Masdar 
ist  hier  etwas  anderes  bestätigend,  weil  ja  nothwendig  das 
Einprägende  und  das  dem  eingeprägt  wird  von  einander  ver- 
-ehieden  ist. 

„Ebenso  verhält  es  sich  mit  dem  die  Vergleichung  ent- 
haltenden Masdar  nach  einem  Satze  wie:  „ich  habe  ein  Wei- 
nen wie  das  Weinen  der  Unglücklichen." 


al  maf  ülu-I-muda/.u.  153 

Erkl.  Das  Regens  des  Masdar  mufs  weggenommen  werden, 
wenn  man  damit  eine  Vergleichung  beabsichtigt  nach  einem 
Satz,  der  das  Facil  des  Masdar  dem  Sinne  nach  umfafst, 
lizaidin  sautun  sauta  himärin.  Geht  vor  diesem  Masdar 
kein  Satz  vorauf,  so  mufs  nothwendig  der  Nominativ  stehn, 
vgl.  sau  tu  hu  sau  tu  himärin.  So  ist  es  auch,  wenn  ein 
Satz  voraufgeht,  der  nicht  das  Facil  dem  Sinne  nach  umfafst, 
hadä  sau  tun  sautu  himärin.  Verf.  befafst  sich  zwar  nicht 
mit  dieser  Bedingung,  doch  versteht  sie  sich  aus  seinem 
Beispiel. 


XXII.     Das  Object  des  Motivs. 

(al-mafül    lahu). 

„Das  Masdar  steht  im  Accusativ  als  Object  des  Motivs, 
wenn  es  eine  Verursachung  darthut.  Vgl.  „Sei  freigebig 
aus  Dank  und  diene."  Es  ist  vereint  mit  seinem  Regens  der 
Zeit  und  dem  Fäcil  nach.  Wenn  aber  eine  der  Bedingungen 
vermifst  wird,  so  setze  es  durch  die  Praeposition  in  den  Geni- 
tiv. Dies  wird  auch  nicht  verwehrt,  wenn  die  Bedingungen 
sich  vorfinden,  vgl.  „wegen  einer  Enthaltung  ist  dieser  ge- 
nügsam." 

Erkl.  Das  Object  des  Motivs  ist  dasjenige  Masdar,  wel- 
ches eine  Ursache  darthut  und  das  mit  seinem  Regens 
Zeit  und  Fäcil  gemeinschaftlich  hat.  Vgl.  das  erste 
Beispiel  g'ud  s'ukrän;  hier  ist  die  Zeit  des  Dankens  auch 
die  Zeit  der  Wohlthat,  auch  ist  das  Subject,  die  zweite  Per- 
son, dasselbe.  Vgl.  darabtu-bni  taMibän:  „ich  schlug 
meinen  Sohn  zur  Erziehung".  taMibän  ist  ein  Masdar, 
welches  die  Ursache  bezeichnet,  da  es  richtig  zur  Antwort 
stehn  kann,  warum  der  Schlag  geschah;  und  dies  hat  mit 
darabtu  die  Zeit  und  das  Fä(il  gemeinschaftlich.  Die  Regel 
dieses  Masdar  ist,  dafs  es  im  Accusativ  stehen  kann,  wenn 
diese  drei  Bedingungen  darin  erfüllt  sind,  nämlich:  1)  dafs 
es  ein  Masdar  ist,  2)  es  eine  Ursache  kund  giebt,  3)  dafs  es 


IM 


Da.-   Olyecl   dC8  Motivs. 


mit  seinem  Segens  in  der  Zeil  und  dem  Fä'il  übereinstimmt. 
Fehlt  aber  eine  dieser  Bedingungen,  ist  allein  der  Genitiv 
mit  der  Ursach -Partikel  möglich,  nämlich  mit  li,  min.  I'i 
und  bi.  Die  Bedingung,  dafs  es  Masdar  sei,  fehlt  in  gptuka 
Lissamni  (ich  kam  zu  dir  wegen  der  Butter).  Als  Beispiel, 
indem  es  mit  Beinern  ßegens  nicht  der  Zeil  nach  übereinstimmt, 
vgl.  -,  1  >n  kamst  heute  zu  mir,  um  morgen  geehrt  zu  wer* 
den  (gptani-l-jauma  liPikrami  gadan)."  3)  Als  Beispiel,  in  dem 
es  mit  seinem  Regens  nicht  ein  F;Vil  hat,  vgl.  „Es  kam  Zahl, 
damit  'Amr  ihn  ehre  (g'a'a  zaidun  li'ikriiini  (annin  lahu)".  — 
Auch  wird  der  Genitiv  mit  der  Praeposition  nicht  verwehrt, 
wenn  auch  alle  Bedingungen  erfüllt  sind,  vgl.  hadä  kani'un 
lizuhdin.  Einige  glauben,  dafs  zur  Setzung  des  Accusativ 
genüge,  dafs  es  Masdar  sei.  Es  sei  nicht  nöthig,  dafs  es 
mit  seinem  Regens  in  der  Zeit  und  dem  Fä'il  übereinstimme 
und  erlauben  den  Accusativ  von  ikrämun  in  beiden  vorauf- 
gehenden Beispielen. 

„Selten  ist,  dafs  bei  der  Praeposition  das  von  al  Ent- 
blöfste  stehe,  doch  im  Gegentheil  verhält  es  sich  mit  dem 
von  al  Begleiteten,  man  citirt:  „Nicht  will  ich  still  sitzen 
aus  Furcht  vor  der  Feldschlacht,  wenn  auf  einander  sich 
thürmen  die  Schaaren  der  Feinde." 

Erkl.  Das  Object  des  Motivs,  welches  den  vorerwähn- 
ten Bedingungen  genügt,  kann  drei  verschiedene  Fälle  ha- 
ben: 1)  kann  es  von  al  und  der  Annexion  entblöfst  sein; 
2)  kann  es  durch  al  bestimmt  sein;  3)  kann  es  in  der  An- 
nexion stehn.  Bei  allen  drei  Fällen  ist  erlaubt,  es  mit 
den  Praepositionen  der  Ursache  zu  verbinden,  doch  meistens 
steht  der  Accusativ  da,  wo  es  frei  ist  von  al  und  der  An- 
nexion, vgl.  darabtu-bni  taMibän.  Al-G'uzüli  glaubt,  der 
Genitiv  sei  nicht  erlaubt  entgegengesetzt  dem,  was  die  Gram- 
matiker klar  dargethan  haben.  Das  mit  al  Versehene  ver- 
hält sich  grade  umgekehrt,  gewöhnlich  ist  der  Genitiv,  vgl. 
darabtu-bni  lit-ta'dibi.  Doch  kann  der  Accusativ  stehn, 
so  steht  es  im  Text-Verse. 


Vgl.  „Hätte  ich  doch  an  ihnen  Leute,  die,  wenn  sie 
aufsitzen,  zur  Beute  sich  zerstreuen  zu  Rofs  (fursänän)  und 
zu  Kameel." 


a--Zarf.  155 

Das  in  Annexion  Stehende  kann  gleicherweise  im  Accu- 
sativ  und  im  Genitiv  stehn.  Das  läfst  sich  aus  den  Worten 
Verf's.  entnehmen;  da  er  erwähnt,  dafs  der  Genitiv  des  von 
al  Entblöfsten  und  der  Accusativ  des  mit  al  Stehenden  sel- 
ten sei,  so  läfst  sich  abnehmen,  dafs  in  dem  Annectirten  nicht 
selten  einer  von  beiden  Fällen,  sondern  häufig  beide  Fälle 
vorkommen. 

Vgl.  den  Accusativ  im  Kur.  2,  18.:  „sie  stecken  ihre  Fin- 
ger in  ihre  Ohren  vor  dem  Blitzen  aus  Furcht  vor  dem  Tod" 
(hadara-1-mauti). 

Vgl.  „Ich  vergebe  das  schnöde  Wort  dem  Edlen,  ihn 
mir  zu  bewahren  und  wende  mich  von  der  Schmähung  des 
Niedrigen  aus  Edelsinn  (takarrumän)  ab." 


XXIII.  Das  Object  des  Inhalts,  welches  Zarf  genannt  wird. 

(az-Zarf). 

„Das  Zarf  ist  eine  Zeit-  oder  Ortsbestimmung,  welche 
durchgängig  den  Sinn  von  fi  ergiebt.  Vgl.  „liier  weile 
ich  einige  Zeitpunkte." 

Erkl.  Verf.  definirt  das  Zarf,  dafs  es  eine  Zeit  oder 
Ortsbestimmung  sei,  welche  durchgängig  den  Sinn  von  fi 
umschliefst.  So  ist  im  Beispiel  (hunä-mkut  azmunän)  hunä 
Zarf  des  Orts  und  azmunän  Zarf  der  Zeit.  Jedes  von  ihnen 
umfafst  die  Bedeutung  von  fi.  —  Vei'f.  nimmt  hierdurch  die 
Zeit-  und  Ortsbezeichnungen  aus,  die  nicht  den  Sinn  von  fi 
umschliefsen,  wie  wenn  die  Zeit-  und  Ortsnomina  als  Mub- 
tada5  oder  Habar  stehn.  Vgl.  „Der  Tag  von  cArafat  ist  ein 
heiliger  Tag  (jaumun  mubärakun)",  ferner  ad- dar u  lizai- 
din.  Sie  heifsen  nicht  Zarf,  wenn  es  sich  so  verhält.  So 
verhält  es  sich  auch  mit  dem,  was  von  ihnen  als  Genitiv 
vorkommt,  vgl.  sirtu  fijaumi-l-g'um(ati.  Doch  ist  bei 
diesen  eine  Meinungsverschiedenheit,  ob  es  grammatisch  Zarf 
zu  nennen  sei.  So  verhält  es  sich  auch  mit  den  Zeit-  und 
Ortsbezeichnungen,  welche  als  Passiv-Object  (Mafcül  bihi)  im 


15(3  Das  Object  des  Inhalts. 

A< scu&ativ  Btehn,  vgl.  banaitu-d-dara  und  „ich  schaute  den 
Tag  des  Kameels."  Bei  Fällen  wie  dahaltu-1-baita  wird 
zwar  die  Bedeutung  von  fi  umschlossen,  aber  nicht  univer- 
sell. Denn  bei  den  speeiellen  Nomen  des  Orts  darf  fi  nicht 
weggenommen  werden  und  ad-dara  im  Beispiel  dahaltu- 
d-dfira  steh!  nicht  als  Zarf  im  Accusativ,  sondern  weil  es 
dem  passiven  Object  ähnelt.  Das  Zarf  verlangt  die  Bedeutung 
von  fi  universell,  diese  aber  haben  dieselbe  nicht  universell. 
Dies  wäre  die  Erörterung  der  Worte  Verf's.  Dagegen  läfst  sich 
einwenden,  dafs,  wenn  ad-dara  im  Accusativ  steht,  da  es 
dem  Passiv-Object  (al  maf(ül  bihi)  gleicht,  es  nicht  den  Sinn 
von  fi  verlangt,  da  das  passive  Object  diesen  Sinn  nicht  hat 
und  so  auch  das  ihm  ähnelnde  nicht.  Folglich  bedarf  es 
nicht  des  Wortes  bittirädi  universell,  um  diese  Fälle  aus- 
zuschliefsen,  denn  schon  der  Zusatz  „was  den  Sinn  von  fi 
umfafst",  schliefst  diese  Fälle  aus.     Gott  weifs  es. 

„Setze  das  Zarf  in  den  Accusativ  durch  ein  deutlich 
darin  vorkommendes  käna,  wo  dies  nicht  steht,  intendire  es 
als  supponirt." 

Erkl.  Die  Zeit-  und  Ortsnomina,  welche  den  Sinn  von 
fi  umfassen,  stehn  der  Regel  nach  im  Accusativ.  Sie  stehn 
im  Accusativ  durch  das  darin  liegende  Masdar  oder  Ver- 
bum,  oder  Eigenschaftswort.  Offenbar  meint  Verf.,  dafs  nur 
das  darin  Liegende  es  in  den  Accusativ  setzt,  das  wäre  nur 
das  Masdar;  doch  verhält  es  sich  nicht  so,  sondern  sowohl 
dies  als  anderes  wie  das  Verbum  und  das  verbale  Eigen- 
schaftswort übt  diesen  Einflufs  aus.  Das  den  Accusativ  des 
Zarf  Bcwh-kende  ist  entweder  erwähnt,  wie  die  Beispiele  zei- 
gen, oder  erlaubter  Weise  fortgenommen.  Auch  ist  es  not- 
wendiger Weise  weggenommen,  wenn  das  Zarf  als  Beschrei- 
bungswort steht  (marartu  birag'ulin  (indaka),  oder  als  Ver- 
bindungssatz (g'iVa-lladi  (indaka)  und  als  Zustandssatz  (marartu 
bizaidin  findaka).  —  Dasselbe  geschieht,  wenn  das  Zarf  ein 
Habar  im  Zustande  ist,  oder  ursprünglich  ein  solches  war, 
vgl.  zaidun  (indaka  und  zanantu  zaidän  (indaka.  Die 
restitutio  geschieht  bei  anderen  Fällen  als  der  Sila  (Verbin- 
dungssatz) durch  istakarra  oder  mustakirrun,  hingegen  bei 
der  Verbindung  einesPronumen  relativumnur  durch  istakarra, 
denn  die  Sila  kann    nur  ein  Satz    sein  und    das  Verbum   mit 


az-Z*A  157 

seinem  Subject  ist  ein  Satz,  das  Participium  aber  mit  der  in 
ihm  liegenden  Person  ist  kein  Satz. 

„Eine  jede  Zeitbestimmung  ist  für  den  Accusativ  empfäng- 
lich, doch  nicht  so  die  Ortsbestimmung,  sie  miifste  denn  un- 
bestimmt sein  wie  die  sechs  Richtungen,  die  Maafse,  und  die 
Ortsbestimmungen,  welche  von  Verben  geformt  werden  wie 
mann  an  von  ramä." 

Erkl.  Das  Nomen  der  Zeit  nimmt  den  Accusativ  an,  so 
dafs  es  als  Zeitbestimmung  steht,  sei  es  vag,  vgl.  sirtu  lahza- 
tan,  oder  genau  bestimmt  nämlich  durch  Annexion,  vgl.  sirtu 
jauma-l-g'un/ati,  oder  durch  ein  Eigenschaftswort,  vgl.  sirtu 
jaumän  tawilän,  oder  durch  eine  Zahl,  sirtu  jaumaini. 
Doch  das  Nomen  des  Orts  nimmt  den  Accusativ  nur  in  zwei 
Gattungen  an,  erstlich  als  vages,  zweitens  wenn  es  vom  Mas- 
dar unter  zu  erwähnenden  Bedingungen  gebildet  wird.  Vage 
Ortsbestimmungen  sind  die  sechs  Richtungen,  oben,  unten, 
rechts,  links,  vorn,  hinter  und  dgl.,  ebenso  die  Maafse  wie 
ein  Pfeilwurf,  eine  Meile,  eine  Parasange,  Raum  von  zwei 
Parasangen;  zweitens  die  vom  Masdar  gebildete  Ortsbestim- 
mung, vgl.  mag'lis.  Sein  Accusativ  ist  regelrecht  unter  der 
Bedingung,  dafs  sein  Regens  aus  seiner  Wortform  genommen 
sei,  vgl.  kacadtu  makcada  zaidin.  Ist  dies  nicht  der  Fall, 
so  ist  allein  sein  Genitiv  mit  fi  möglich,  vgl.  g'alastu  fi 
marmä  zaidin;  g'alastu  marmä  zaidin  ist  dagegen  ab- 
norm. Beispiele  von  dieser  Abnormität  sind  die  gewöhnli- 
chen Ausdrücke,  er  ist  von  mir  entfernt  um  den  Sitz  der 
Hebeamme  (makcada-l-käbilati),  oder  um  den  Hundestall 
(mazg'ara-1-kalbi),  oder  in  dem  Abstände  wie  der  Ort  der 
Plejaden  (manata-t-turajjä),  d.  h.  seiend  am  Sitz  der  Hebe- 
amme etc.  Das  regelrechte  wäre  fi  mak(adi  etc.  zu  sagen, 
der  Accusativ  ist  in  diesen  Fällen  abnorm,  nicht  regelrecht 
entgegengesetzt  der  Ansicht  von  al-Kisä?i. 

„Die  Bedingung,  dafs  dieses  regelrecht  sei,  ist,  dafs  es 
als  Zarf  für  das  steht,  was  ursprünglich  mit  ihm  inbegrif- 
fen ist." 

Erkl.  Die  Bedingung,  dafs  das  vom  Masdar  Abgeleitete 
regelrecht  im  Accusativ  steht,  ist,  dafs  es  als  Zarf  für  das 
steht,    was  ursprünglich  darin  enthalten  ist,   d.  h.  dafs  es  in 


I  58  Daa  Objeol  des  Inhalt-. 

den  Accusativ  gesetzt  sei  durch  das,  was  mit  ihm  in  der 
Ableitung  von  einer  Wurzel  übereinstimmend  ist.  Der  na- 
türliche  Sinn    der    Worte    Veifs.    ist,    daß    die    Maafse   80W0hl 

als  tlii-  vom  Masdar  gebildete  Ortsbestimmungen,  vage  Be- 
stimmungen seien.  In  Betreff  der  Maafse  meint  die  Mehrzahl, 
dafs  sie  zu  dem  vagen  Zarf  gehören,  denn  wenn  sie  auch 
bekannt  sind  dem  Maafse  nach,  sind  sie  doch  unbekannt 
der  Eigenschaft  nach.  Der  Lehrer  Abu  cAli  as'- S'alaubtn 
meint,  dafs  sie  nicht  zu  dem  vagen  Zarf  gehören,  da  sie  ja 
de  in  Maafse  nach  bekannt  sind.  Die  vom  Masdar  geformten 
(  h-t.-lirMimiiiungen  sind  theils  vag,  vgl.  g'alastu  mag'lisän, 
theils  genau  bezeichnet,  vgl.  g'alastu  mag'lisa  zaidin.  Die 
natürliche  Ansicht  des  Verf.  wäre,  dafs  auch  marnia  von 
ramä  abgeleitet  sei,  doch  ist  es  dies  nicht  nach  der  Lehrweise 
der  Basrenser.  Denn  sie  lehren,  dafs  es  vom  Masdar  nicht 
vom  Vcrbum  abgeleitet  sei.  Wenn  nun  feststeht,  dafs  der 
speciell  bezeichnete  Ort,  d.  h.  der,  welcher  solche  Seiten,  die 
ihn  abgrenzen,  hat,  nicht  im  Accusativ  als  Zarf  stehe,  so 
wisse,  dafs  man  gebrauchen  hört  den  Accusativ  aller  speciell 
bestimmten  Orte  mit  dabala,  sakana  und  dahaba,  vgl. 
dahaltu-1-baita  etc.  Die  Leute  streiten  hierüber,  man  sagt, 
es  stehe  abnorm  im  Accusativ  als  Zarf;  Andere,  es  stehe 
im  Accusativ,  da  eine  Praeposition  ausgefallen  sei;  auch 
sagt  man,  es  stehe  im  Accusativ,  da  es  dem  passiven  Ob- 
jeet  ähnlich  sei. 

„Das  sowohl  als  Zarf  als  auch  nicht  als  ein  solches  vor- 
kommende Wort  ist  dem  Sprachgebrauche  nach  durchaus 
flexionsfähig.  Flexionsunfähig  sind  die  Worte,  welche  immer 
als  Zeitbestimmung  oder  dergleichen  stehn." 

Erld.  Das  Nomen  der  Zeit  und  das  Nomen  des  Orts 
zerfallen  in  das  Flexionsfähige  und  das  Flexionsunfähige.  Das 
Flexionsfähige  ist  von  den  Zeit-  und  Ortsbestimmungen  das, 
was  als  Zarf  und  nicht  als  solches  vorkommt,  vgl.  jaumun 
und  makänun,  denn  diese  kommen  sowohl  als  Zarf  vor, 
als  auch  als  Mubtada*  und  als  Fäfil.  Das  Flexionslose  hin- 
gegen ist  das,  was  nur  als  Zarf  oder  seinesgleichen  gebraucht 
wird,  vgl.  sahara,  wenn  man  die  Morgenröthe  eines  be- 
stimmten Tages  meint.  Meint  man  dagegen  nicht  einen  be- 
stimmten Tag,  ist  das  Wort  flectirbar,  vgl.  Kur.  54,  34.  „Die 


&z-Zarf.  150 

Familie  des  Lot  ausgenommen,  welche  wir  haben  entfliehen 
lassen  an  einem  Morgen.*)"  Sahara  und  f'iiuka  sind  nur 
Zarf.  Nothwendig  tritt  als  Zarf  oder  seinesgleichen  'in da 
auf.  Mit  dem  dem  Zarf  Aehnlichcn  bezeichnet  Verf.  ein 
Wort,  das  die  Grenze  des  Zarf  nicht  überschreitet,  aufser 
darin,  dafs  es  als  Genitiv  durch  min  steht,  vgl.  min  'indi 
zaidin.  Doch  steht  ein  solches  Wort  mit  keiner  anderen 
Praeposition,  man  sagt  nicht  harag'tu  ilä  cindihi.  Wenn 
das  \  olk  so  redet,  ist  es  ein  Fehler.  Man  unterscheidet  hier 
drei  Fälle:  1)  die  Ortsbestimmung  steht  im  Nominativ,  Ge- 
nitiv und  Accusativ;  2)  das  dem  Zarf  Aehnliche  steht  nur 
im  Accusativ,  als  Zarf  aber  auch  im  Genitiv  durch  min; 
3)  das  Zarf  vollständig  unflectirbar  wie  amsi. 

„Bisweilen  vertritt  ein  Masdar  eine  Ortsbestimmung,  dies 
ist  häufig  bei  der  Zeitbestimmung." 

Erkl.  Selten  vertritt  das  Masdar  die  Ortsbestimmung, 
vgl.  g'alastu  kurba  zaidin  =  makana  kurbi  zaidin. 
Das  Mudaf  makana  wird  Aveggenommen ,  und  sein  Mudaf 
ilaihi  tritt  an  seine  Stelle  und  wird  Avie  dasselbe  behandelt; 
es  steht  nämlich  im  Accusativ  wegen  des  Zarf.  Dies  ist  nicht 
als  Regel  durchführbar.  Man  sagt  z.  B.  nicht  ätika  g'u- 
lüsa  zaidin  =  makana  g'ulüsi  zaidin.  Dagegen  steht 
das  Masdar  oft  an  der  Stelle  der  Zeitbestimmung  wie  ätika 
tulü(a-s'-s'amsi,  kudüma-1-hag'g'i,  „ich  kam  zu  dir  beim 
Aufgang  der  Sonne,  oder  bei  der  Ankunft  der  Pilger."  Hier 
wird  das  Mudaf  weggenommen  und  das  Mudaf  ilaihi  wird 
wie  dasselbe  behandelt,  dies  ist  regelrecht  bei  jedem  Masdar. 


XXIV.     Das  Object  des  Mitseins. 

(al-maf'ülu   ma'ahu). 

„Das  dem  Wäw  folgende  Wort  wird  in  den  Accusativ 
gesetzt  als  ein  Object  des  Mitseins  in  Fällen  wie  siri  wa- 
t-tarika  musri(atan,  „schreite  aus  auf  dem  Weg  eilend." 


*)  Stehen  diese  Worte  auf  die  Frage  zu  welcher  Zeit  und  an  wel- 
chem Orte,  sind  sie  Zarf. 


160  Dm  Objed  «los  Mitseins. 

Nach  der  richtigsten  Meinung  ist  dieser  Accusativ  durch 
«la<  voraufgehende  \  erbum  oder  das  ihm  Sehnliche  hervor- 
gerufen,  nicht   durch   das    Wäu." 

Erkl.  Das  Objed  «K-s  Mitseins  ist  «las  Nomon,  welches 
nach  einem  Waw  der  Bedeutung  „mit"  im  Accusativ  steht. 
Das  Wort  steht  im  Accusativ  durch  das  Vcrhiun  oder  das 
demselben  Aehnliche,  welches  ihm  voraufgeht.  So  steht  im  obi- 
gen Beispiel  attarika  durch  siri  im  Accusativ.  Als  Beispiel 
eines  «1cm  Verbum  Aehnlichen,  das  den  Accusativ  bewirkt, 
vgl.  zaidun  sa^irun  wa-t-tarika  und  a'g'abani  sairuka 
w  a-t :-t tarik  a.  Eine  Parthei  glaubt,  dafs  das  AVAw  das  Ob- 
jed  dea  Mitseins  in  den  Accusativ  setze,  doch  ist  das  nicht 
richtig,  denn  jede  dem  Nomen  speciell  angehörende  Partikel, 
die  nicht  wie  ein  Theil  von  ihm  ist,  regiert  nur  den  Genitiv 
wie  die  Praepositioncn.  Die  Partikel,  welche  wie  ein  Theil 
vom  Nomen  ist,  ist  al.  Diese  gehört  speciell  dem  Nomen 
an.  doch  regiert  sie  nichts,  da  sie  wie  ein  Theil  des  Nomen 
auftritt.  Dies  wird  dadurch  bewiesen,  dafs  das  Regens  über 
das  al  hinausgeht,  vgl.  marartu  bi-1- g ul Ami.  Aus  dem 
angeführten  Beispiel  \  erfs.  geht  hervor,  dafs  man  Fälle  wie 
die  oben  erwähnten  richtig  als  Object  des  Mitseins  betrach- 
ten darf:  nämlich  jedes  Nomen,  welches  nach  einem  den  Sinn 
von  maca  habenden  Waw  steht,  während  ein  Verbum  oder 
dergleichen  voraufgeht.  Das  ist  von  dem,  was  die  Gramma- 
tiker lehren,  das  Richtige.  —  Ebenso  geht  aus  dem  zweiten 
Textvers  hervor,  dafs  ihm  ein  Regens  voraufgehn  mufs;  man 
saut  nicht  wa-n-nila  sirtu,  „mit  dem  Nil  bin  ich  gegan- 
gen." Alle  stimmen  darin  überein.  Was  aber  das  Vorauf- 
gehn des  übjeets  des  Mitseins  vor  dem  mit  dem  Regens 
Verbundenen  betrifft,  vgl.  sara  wa-n-nila  zaidun,  so  ist 
darüber  Streit.     Richtig  aber  ist,  dies  zu  verbieten. 

„Einige  Araber  setzen  nach  dem  raä  der  Frage,  oder 
nach  kaifa  den  Accusativ  durch  ein  verschwiegenes  Ver- 
bum kana." 

Erkl.  Dem  Object  des  Mitseins  mufs  ein  Verbum  oder 
dergleichen  voraufgehn,  wie  die  Beispiele  gezeigt  haben.  Doch 
kommt  im  Sprachgebrauch  der  Araber  der  Accusativ  dessel- 
ben auch  nach  dem  mA  und  dem  kaifa  der  Frage  vor,  ohne 
dafs  ein  Verbum  ausgesprochen  würde,  vgl.  mäanta  wazaidän, 


al-maf'ülu  ma'alm.  Jßj 

„was  bist  du  mit  Zaid",  oder  kaifa  anta  wakasfatan  min 
taridin,  „wie  (kamst  du)  mit  einer  Schüssel  gebrochenen 
Brotes."  Die  Grammatiker  legen  es  so  aus,  dafs  das  Object  des 
Mitseins  hier  im  Accusativ  stehe  durch  ein  verschwiegenes 
Verbum,  das  von  käna  abgeleitet  sei.  =  mä  takunu  wa- 
zaidän  etc. 

„Die  Verbindung  (durch  „und"  al(atf )  ist,  wenn  sie  ohne 
eine  Schwäche  der  Rede  möglich  ist,  richtiger.  Der  Accusativ 
ist  gewählt,  wenn  durch  die  Verbindung  die  Rede  beeinträch- 
tigt ist.  Der  Accusativ  ist  aber  nothwendig,  wenn  die  Ver- 
bindung nicht  möglich  ist,  oder  glaube  an  die  Verschweigung 
eines  Regens,  so   wirst  du  das  Richtige  treffen." 

Erkl.  Das  Nomen,  welches  nach  dem  Wäw  steht,  kann 
entweder  mit  dem  Voraufgehenden  verbunden  sein  oder  nicht. 
Ist  seine  Verbindung  mit  demselben  möglich,  kann  dies  mit 
einer  Schwäche  stattfinden,  oder  ohne  eine  solche.  Ist  die 
Verbindung  möglich  ohne  eine  Schwäche,  so  ist  dieselbe  rich- 
tiger als  der  Accusativ,  vgl.  kuntu  anä  wazaidun  ka-1- 
aljawaini.  zaidun  in  den  Nominativ  als  Verbindung  zu 
dem  verbundenen  Pronomen  zu  setzen  ist  besser,  als  es  in 
den  Accusativ  als  Object  des  Mitseins  zu  stellen.  Denn  die 
Verbindung  ist  möglich  wegen  der  eingetretenen  Trennung 
[zwischen  dem  verborgenen  Pronomen  und  dem  Substantiv] 
und  die  Gemeinschaft  (Setzung  zweier  Worte  in  denselben 
locus  grammaticus)  ist  besser,  als  die  Nicht- Gemeinschaft. 
Ebenso  ist  bei  sära  zaidun  wacamrün  der  Nominativ  von 
camrün  besser  als  der  Accusativ.  —  Ist  die  Verbindung  nur 
mit  einer  Schwäche  möglich,  so  ist  der  Accusativ  wegen  des 
Mitseins  besser  als  die  Gemeinschaft,  weil  man  dann  die 
Schwäche  vermeidet,  vgl.  sirtu  wazaidän.  Hier  ist  der 
Accusativ  von  zaidun  besser  als  der  Nominativ,  wegen  der 
Schwäche  der  Verbindung  mit  dem  im  Nominativ  stehenden,  und 
mit  dem  Verbum  ohne  eine  eintretende  Trennung  verbundenen 
Pronomen.  Ist  aber  die  Verbindung  nicht  möglich,  so  ist 
allein  der  Accusativ  wregen  des  Mitseins  oder  wegen  der  Ver- 
schweigung eines  Verbum  richtig.  Vgl.  „Ich  speiste  sie  mit 
Stroh  und  frischem  Wasser,  calaftuhä  tibnän  waraä'an 
bäridän";  mä'an  steht  im  Accusativ  wegen  desMitseins,  oder 
wegen    der  Verschweigung   eines  Verbum,    das   für   dasselbe 

11 


[02  Die  Ausnahme. 

pafst;  die  restitutio:  wasakaituhä  „und  tränkte  sie".  Vgl. 
Kur.  1<>.  72.  „Vereinig!  euch  in  euren  Sachen  und  euren 
(i.  Dosaen  (ag'mFo  amrakum  was*uraka?akuui)."  Hier  kann  man 
s'uraUä'ak  um  nicht  mit  ainrakiini  verbinden,  denn  die  Ver- 
bindung geschieht  stets  in  der  Absicht,  das  Regens  zu  wie- 
derholen,  aber  man  sagt  nicht  ag'ma'tu  s'uraka?i,  sondern 
nur  ag'ma'tu  amri.  Somit  steht  hier  der  Accusativ  wegen 
des  bütaeins  durch  die  Wiederherstellung  des  ma(a,  oder  es 
steht  der  Accusativ  durch  ein  passendes  Verbum,  vgl.  ag'mi'ü 
amrakum  wacfina'ü  s'urakä'akum. 


XXV.     Die  Ausnahme. 

(al  -  isti/na). 

,,Alles,  \vas  man  durch  illä  nach  einem  feststehenden 
vollständigen  Abschlufs  ausnimmt,  steht  im  Accusativ.  Nach 
einer  Verneinung,  oder  dem  ihr  Aehnlichen  ist  geAvählt  das 
Verbundene  als  Consequcns  zu  stellen,  stelle  dagegen  in  den 
Accusativ,  das,  was  sich  abschneiden  läfst.  Nach  den  Tami- 
miten  kommt  hierbei  eine  Appositionsstellung  vor." 

Erkl.  Der  regelrechte  Casus  für  die  durch  illä  bewirkte 
Ausnahme  ist  der  Accusativ,  wenn  sie  nach  Vollendung  der 
bejahten  Rede  steht,  gleichviel,  ob  sie  verbunden  oder 
getrennt  steht,  vgl.  käma-1-kaumu  illä  zaidän.  Die  rich- 
tige von  den  Auffassungen  der  Grammatiker  ist  die,  dafs 
das  der  xVusnahmc  Voraufgehende  dieselbe  durch  die  Ver- 
mittelung  von  illä  in  den  Accusativ  stelle.  Verf.  wählt  in 
einem  anderen  Buche  die  Lehrweise,  dafs  illä  das  in  Accu- 
sativ Setzende  sei  und  meint,  dafs  dies  die  Lehrweise  des  Siba- 
waihi  wäre.  So  ist  auch  der  erste  Vers  zu  verstehn,  d.  h. 
im  Accusativ  steht  dasjenige,  was  von  illä  bei  dem  Ab- 
schlufs einer  bejahenden  Rede  als  Ausnahme  gesetzt  wird; 
steht  diese  aber  nach  dem  Abschlufs  der  Rede,  welche  nicht 
bejahend  ist,  nämlich  derjenigen,  welche  die  Negation  oder 
dergleichen,  das  heifst  das  Prohibitiv  und  die  Frage  umfafst, 
so  kann  die  Ausnahme  verbunden  oder  getrennt  sein.  Ver- 
bunden heifst  soviel  als,  dafs  sie  ein  Theil  von  dem  Vorauf- 


al-istimä'.  163 

gehenden  sei,  getrennt  dagegen,  dafs  sie  nicht  ein  Theil  da- 
von sei.  Ist  sie  verbunden,  kann  der  Accusativ  wegen  der 
Ausnahme  stehn,  auch  kann  man  die  Ausnahme  als  Conse- 
quena  (at-täbic)  von  dem  in  der  Analyse  Voraufgehenden  setzen, 
und  dies  ist  das  Gewählte. 

Das  gewöhnlich  Angenommene  ist,  dafs  die  Ausnahme  eine 
Apposition  (Badal)  von  ihrem  Antecedens  (al-matbüc)  sei,  vgl.  m  ä 
käma  ahadun  illä  zaidun,  und  illä  zaidän  etc.  Es  kann 
zaidän  im  Accusativ  wegen  der  Ausnahme,  oder  als  Ba- 
dal von  ahadun  im  Nominativ  stehn,  und  dies  letztere  ist 
die  gewählte  Auffassung;  so  sagt  man  mä  marartu  bi^aha- 
din  illä  zaidin  und  illä  zaidän.  Daher  sagt  der  Text- 
vers: „es  ist  gewählt  die  verbundene  Ausnahme  als  Conse- 
quens  zu  setzen,  wenn  sie  nach  einer  Negation  oder  dergleichen 
steht."  Ist  aber  die  Ausnahme  abgeschnitten,  ist  nach  der 
Mehrzahl  der  Araber  der  Accusativ  allein  möglich,  vgl.  mä 
käma  al-kaumu  illä  himärän.  Die  Tamimiten  erlauben 
auch  dann  die  Ausnahme  als  Apposition  zu  setzen.  Die  Be- 
deutung der  beiden  Verse  ist:  dafs  die  Ausnahme,  welche 
durch  illä  gesetzt  wird  im  Accusativ  steht,  wenn  die  Rede 
bejahend  ist  und  die  Ausnahme  nach  Vollendung  derselben 
eintritt. 

Verf.  deutet  auf  diese  Beschränkung  hin,  da  er  die  Regel 
derNegation  hierauf  erwähnt,  so  dafs  die  unbeschränkte  Fassung 
seiner  Rede  darauf  hinführt,  dafs  die  Ausnahme  im  Accusativ 
steht,  gleichviel,  ob  sie  verbunden  oder  getrennt  ist.  Ist  aber 
die  Rede  nicht  bejahend  d.  h.  kommt  eine  Negation  oder 
etwas  ihr  Aehnliches  in  derselben  vor,  so  ist  gewählt  die  ver- 
bundene Ausnahme  als  Consequens  zu  setzen.  Nothwendig 
ist  der  Accusativ  der  getrennten  Ausnahme  nach  den  ande- 
ren als  den  Tamimiten;  die  Tamimiten  erlauben  aber  auch 
die  getrennte  Ausnahme  als  Consequens  zu  stellen. 

„In  der  Negation  kommt  bisweilen  ein  anderer  Casus 
als  der  Accusativ  eines  Voraufgehenden  vor;  wähle  aber  den 
Accusativ,  wenn  dies  eintritt." 

Erkl.  Geht  die  Ausnahme  dem  vorauf,  von  dem  sie 
ausgenommen  wird,  kann  die  Rede  bejahend  sein  oder  nicht. 
Ist  sie  bejahend,  steht  nothwendig  der  Accusativ  der  Aus- 
nahme, vgl.  käma  illä   zaidän   al-kaumu.     Ist   die  Rede 

11» 


164  Difl  Ausnahmt'. 

nicht   bejahend,  ist  der  Accusativ  derselben  gewählt,  vgl.  mä 
kama  illä  zaidän   al-kaumu. 

Vgl.  »Iöh  habe  keinen  Helfer  als  den  Stamm  Ahmads 
und  keine  Lehrweise  als  die  Lehre  des  Wahren." 

Jedoch  wird  auch  der  Nominativ  in  diesem  letzteren 
Fall  überliefert.  Sibawaihi  sagt:  „Jünus  zeigte  mir  an,  dafs 
Leute,  auf  deren  Kenntnifs  im  Arabischen  man  vertraut,  sa- 
gen mä  li  illä  ahuka  näsirun,  indem  sie  das  zweite  durch 
Umstellung  als  Badal  des  ersten  setzen." 

Vgl.  „Fürwahr  sie  hoffen  von  ihm  Fürbitte  zur  Zeit, 
wenn  kein  Fürbitter  vorhanden  ist  als  die  Propheten." 

Der  Sinn  des  Textverses  ist:  bei  der  voraufgehenden  Aus- 
nahme kommt  bisweilen  der  Nominativ  vor,  und  zwar  wenn 
die  Eede  nicht  bejahend  ist,  vgl.  mä  kama  illä  zaidun 
al-kaumu,  doch  gewählt  ist  der  Accusativ.  Daraus,  dafs 
Verf.  das  Vorkommen  eines  anderen  Casus  als  des  Accusativ 
speciell  nur  der  Negation  beilegt,  geht  heiwor,  dafs  bei  der 
bejahenden  Rede  der  Accusativ  allein  vorkommt,  vgl.  kama 
illä  zaidän  al-kaumu. 

„Wenn  ein  dem  illä  Voraufgehendes  noch  freie  Kraft 
hat  für  das  Nachfolgende,  so  ist's,  als  ob  illä  nicht  dastände." 

Erkl.  „Wenn  das  dem  illä  Voraufgehende  für  das  Fol- 
gende Rectionskraft  übrig  hat,  das  heifst,  wenn  es  nicht  oc- 
cupirt  ist  durch  das,  was  es  verlangt,  so  ist  das  nach  illä 
stehende  Nomen  mit  der  Declination  flectirt,  welche  das  vor 
illä  stehende  erforderte,  bevor  illä  eintrat,  vgl.  mä  kama 
illä  zaidun  etc.  Dies  ist  die  blofse  Ausschliefsung *)  (al- 
istitnä^u-l-mufarragu).  Sie  kommt  nicht  in  bejahender 
Rede  vor. 
300  „Setze  rectionslos  das  illä,  welches  nur  zur  Bestätigung 

steht.     Vgl.    „Keiner  geht  an  ihnen  vorüber,  als  der  Mann, 
als  der  Erhabene."     (lä  tamrur  bihim  illä-1-fatä  illä-l-calä:>i). 


*)  Anm.  at-tafri^ru,  al-mufarra^u  Ausleerung,  das  leer  Hinge- 
stellte gilt  als  terminus  technicus  für  die  Ausnahme,  bei  der  das,  wovon 
sie  ausgenommen  wird,  nicht  erwähnt  ist,  vgl.  de  Sacy  Gr.  II.  566. 
Wir  wählen  die  Ausdrücke:  „die  blofse  Ausschliefsung"  für  al-mufar- 
ragu  und  „die  vollständige  Ausnahme"  für  ^airu-1-mufarra^i. 


al-istimä*.  1G5 

Erkl.  Wird  illä  um  eine  Bestätigung  zu  erzielen  wie- 
derholt, hat  es  keinen  Einflufs  auf  das,  wovor  es  steht,  und 
es  giebt.  keinen  anderen  Sinn  als  die  Bestätigung  des  ersten. 
So  ist  seine  Rectionslosigkeit  zu  verstehn.  Dies  hat  Statt 
bei  der  Apposition  (Badal)  und  der  Verbindung  (cAtf),  vgl. 
ina  marartu  bPahadin  illä  zaidin  illä  ahika.  Das 
zweite  illä  bezeichnet  hier  nicht  eine  selbstständige  Ausnahme. 
So  ist  in  dem  Beispiele  des  Textverses  al-faläJi  Apposition 
von  al-fatä.    Ein  Beispiel  für  die  Verbindung  ist  der  Vers: 

Vgl.  „Nichts  ist  die  Zeit  als  eine  Nacht  und  ihr  Tag, 
nichts  (wa'illä)  als   der  Sonne  Aufgang  und  ihr  Untergang." 

Zur  Apposition  und  Verbindung  ist  es  wiederholt  in  der 
Stelle: 

Vgl.  „Nichts  hast  du  von  deinem  alten  Kameel  als  seine 
Arbeit,  als  seinen  Trab  und  raschen  Gang." 

„Wird  illä  zwar  wiederholt  doch  nicht  zu  einer  Bestä- 
tigung, so  lafs  bei  einer  blofsen  Ausschliefsung  den  Ein- 
flufs des  Regens  auf  eins  von  den  Worten  übrig,  die  durch 
illä  als  Ausnahme  auftreten,  den  Accusativ  der  anderen  kann 
man  nicht  entbehren." 

Erkl.  Wird  illä  wiederholt,  doch  nicht  zur  Bestätigung, 
d.  h.  ist  es  ein  solches,  durch  welches  die  im  Vorhergehen- 
den erzielte  Ausnahme  von  neuem  erzielt  wird,  so  dafs,  wenn 
es  wegfiele,  dieser  Sinn  nicht  verstanden  würde:  so  mufs 
die  Ausnahme  entweder  eine  blofse  Ausschliefsung  sein, 
oder  eine  vollständige  Ausnahme.  Ist  sie  eine  blofse  Aus- 
schliefsung, läfst  man  das  Regens  mit  einem  beschäftigt 
und  setzt  das  Uebrige  in  den  Accusativ,  vgl.  mä  käma  illä 
zaidun  illä  camrän  illä  bakrän.  Hier  ist  nicht  eins  spe- 
ciell  dem  Regens  zugewendet,  sondern  mit  wTelchem  du  willst, 
läfst  du  das  Regens  beschäftigt  und  setzest  das  andere  in 
den  Accusativ.  Ueber  die  Fälle  bei  der  wirklichen  Ausnahme 
handeln  folgende  Verse: 

„Bei  einer  vollständigen  Ausnahme  setze  beim  Vorauf- 
gehn  des  Ausgenommenen  den  Accusativ  des  Ganzen  regel- 
recht   und    nothwendig.      Setze    den   Accusativ    wegen    einer 


166  D>c  Ausnahme. 

Nachstellung  und  bringe  das  eine  in  der  Form,  wie  wenn  es 
ohne  einen  Zusatz  wäre.  Vgl.  ,.Nicht  erfüllen  \  ersprechun- 
gen  aulser  «in  Mann,  aulser  ein  Erhabener."  Handelt  es 
sich  um  das  Richtige,  wende   die  vorhergehende  Kegel  an." 

Erkl.  Die  Ausnahme  muß  dem.  wovon  sie  ausgenom- 
men wird,  entweder  voraulgehn  oder  nachstehn.  Steht  die 
Ausnahme  voran,  ist  der  Aecusativ  des  Ganzen  nothwendig, 
vgl.  käma  illä  zaidän  illä  'amrän  illä  bakrän  al-kaumu, 
gleichviel,  ob  die  Rede  bejahend  ist  oder  nicht. 

Steht  die  Ausnahme  nach,  mufs  die  Rede  entweder  bejahend 
sein  oder  nicht.  Ist  sie  bejahend,  ist  der  Aecusativ  des  Ganzen 
nothwendig.  vgl.  käma-1-kau  mu  illä  zaidän  illä  camrän 
illä  bakrän.  Ist  sie  nicht  bejahend,  wird  eins  von  den  Worten 
behandelt,  so  wie  es  behandelt  werden  würde,  wenn  die  Aus- 
nahme nicht  wiederholt  würde  und  wird  als  stellvertretend 
von  dem  Voraufgehenden  gesetzt,  dies  ist  das  Gewählte;  oder 
es  steht  im  Aecusativ,  und  dies  ist  selten,  wie  voraufgeht. 
Was  das  Uebrige  betrifft,  ist  der  Aecusativ  nothwendig,  vgl. 
rnä  käma  ahadun  illä  zaidun  illäcamrän  illä  bakrän. 
Wenn  du  willst,  setzest  du  ein  anderes  von  den  Uebrigen 
als  Stellvertretung,  vgl.  das  Beispiel  im  Text  lam  jafü  illä- 
mru}un  illä  calijjun;  ''imru'un  ist  hier  Badal  vom  Waw 
in  jafü.  So  ist  die  Regel  im  Verse,  d.  i.  setze  in  den  Ae- 
cusativ alle  Ausnahmen,  wenn  sie  dem  wovon  sie  ausgenom- 
men werden  nachstehn,  im  Fall  die  Rede  bejahend  ist.  Ist 
sie  nicht  bejahend,  setze  das  Eine  von  ihnen  so  ilectirt,  wie 
es  rlectirt  worden  wäre,  wenn  die  Ausnahmen  nicht  wären 
wiederholt  worden,  und  setze  das  Uebrige  in  den  Aecusativ. 
Die  Bedeutung  der  wiederholten  Ausnahmen  ist  dieselbe  wie 
die  der  Ersten,  so  dafs  die  Zugehörigkeit  und  Nicht -Zuge- 
hörigkeit aller  dieselbe  ist.  —  In:  käma-1-kaumu  illä  zai- 
dän illä  camrän  illä  bakrän  sind  alle  ausgenommen.  In: 
mä  käma  illä  zaidun  illä  amrän  illä  bakrän  sind  alle 
eingeschlossen;  und  ebenso  bei  mä  käma  ahadun  illä  zai- 
dun illä    amrän  illä  bakrän. 

„Setze  als  Ausnahme  das  durch  gairun  im  Genitiv  Ste- 
hende, dies  selbst  aber  flectirt  durch  das,  was  durch  illä  ei- 
ner Ausnahme  beigelegt  wird." 

Erkl.  Es  werden  im  Sinne  von  illä,  um  eine  Ausnahme 
zu  bezeichnen,  Worte   gebraucht,    von  denen  einige   Nomina 


al-istimä'.  Iß7 

sind  wie  gairun,  siwän,  suwän  und  sawä^un;  einige  da- 
gegen Verba  wie  laisa  und  lä  jakünu;  einige  endlich,  Verba 
und  Partikeln  zugleich,  wie  halä,  cadä,  häs'ä.  Verf.  hat 
alle  wirklich  erwähnt.  Was  nun  gairun,  siwän,  suwän  und 
sawä?un  anlangt,  so  steht  die  Ausnahme  durch  sie  regelrecht 
im  Genitiv  wegen  ihrer  Annexion  daran,  gairun  wird  flec- 
tirt  durch  dasselbe,  wodurch  die  Ausnahme  mit  illä  flec- 
tirt  war,  vgl.  käma-1-kaumu  gaira  zaidin.  gaira  steht 
im  Accusativ  analog  dem  käma-1-kaumu  illa  zaidän 
mit  dem  Accusativ  zaidän.  So  sagt  man  auch  mä 
käma  ahadun  gairu  zaidin  und  gaira  zaidin,  indem 
man  gairu  als  Consequens  oder  in  den  Accusativ  setzt.  Ge- 
wählt ist,  es  als  Consequens  zu  setzen.  Man  sagt  mä  käma 
gairu  zaidin,  gairu  noth wendig  im  Nominativ,  analog  dem 
mä  käma  illä  zaidun.  Ferner  sagt  man  mä  käma  aha- 
dun gairu,  gaira  himärin,  mit  dem  Accusativ  gaira  bei 
anderen  als  den  Tamimiten  und  als  Consequens  gairu  bei 
den  Tamimiten,  wie  man  sagt  mä  käma  kaumun  illä  hi- 
märun  und  himärän.  siwä  steht  gewöhnlich  mit  dem 
Kasr  des  Sin,  Einige  setzen  es  mit  Fath  und  Madda;  Einige 
setzen  Sin  mit  Damm  und  verkürzen  die  Form  (suwä);  Ei- 
nige setzen  es  auch  mit  Kasr  und  Madda  (siwä^un.)  Diese 
Form  erwähnt  Verf.  nicht.  Selten  nur  erwähnt  man  sie 
wie  al-Fäsi  in  seiner  Erklärung  der  S'ätibijja.  Die  Lehr- 
weise des  Sibawaihi,  al-Farrä^  und  Anderer  ist,  dafs  siwä  nur 
als  Zarf  stehe:  es  stehe  im  Accusativ  als  ein  solches  und 
dieses  bezeichne  die  Ausnahme.  Nach  ihnen  tritt  es  aus 
dieser  Eigenschaft  nur  beim  Verszwang.  Verf.  hält  für  ge- 
wählt, dafs  siwän  wie  gairun  sei,  und  ebenso  behandelt 
werde  im  Nominativ,  Genitiv  und  Accusativ. 

„Bestimme  für  siwän,  suwän  und  sawä'un  am  rich- 
tigsten das,  was  für  gairun  bestimmt  war." 

Erkl.  Ein  Beispiel,  in  dem  siwän  im  Genitiv  steht,  ist  die 
Ueberlieferung:  „Ich  habe  angerufen  meinen  Herrn,  dafs  er 
über  mein  \  olk  Keinem  den  Sieg  verleihe,  der  Anderen 
als  ihm  selbst  angehöre,  (min  siwä  anfusihä)",  oder  ferner: 
„Ihr  seid  nichts  unter  den  Völkern  aufser  euch,  als  wie  ein 
weifses  Haar  im  schwarzen  Stier,  oder  wie  ein  schwarzes 
Haar  im  weifsen  Stier." 


168  Dfo  Annahme. 

Vgl«  ..Nicht  sprechen  Bobimpfliohes,  die  zu  ihnen  gehö- 
ren, weder  wenn  (de  unter  uns,  noch  wenn  sie  hei  Anderen 
sitzen,   W8   lä    min   s;nv;ini;i." 

Im  Nominativ  stellt  siwän  in  folgendem   Vers: 

\  gl.     „Wenn  eine  edle  Handlung  verkauft  oder  gekauft 

wird.   SO  i-t   ein  Anderer  als  du   (fasiwäka)  der  Verkäufer  und 

du  der  Käufer." 

Vgl.     „Nichts  bleibt    übrig  als    die  Ungerechtigkeit,    die 

wir  ihnen   vergelten,   wie  sie  gethan  haben." 

Im  Aeeusativ  ohne  Zarf  zu  sein,   steht  siwän  im  Vers: 
Vgl.     „Bei  Dir   ist    ein  Bürge    der  Wünsche  für    einen 

Hoffenden;  fürwahr,  wer  einen  Andern  als  Dir  (\va5inna  siwäka) 

vertraut,  ist  unglücklich." 

Siwäka  steht  liier  im  Aeeusativ  als  Nomen  von  inna 
zum  Beleg  der  Rede  des  Verf's.  Die  Lehrvveise  des 
Sibawaihi  und  der  Mehrzahl  ist,  dafs  siwän  immer  im  Zu- 
stande des  Zarf  verbleibe,  außer  im  Verszwang,  und  die  Stel- 
len, auf  die  man  sich  fürs  Gegenthcil  berufen  konnte,  liefsen 
sich  anders  interpretiren. 

„Bilde  die  Ausnahme  durch  laisa,  halä,  cada  und  ja- 
künu    nach  lä,   indem    du  sie  den  Aeeusativ  regieren  läfst." 

Erkl.  Vgl.  käma-1-kaumu  laisa,  halä,  (ada  zaidän, 
oder  lä  jakünu  zaidän.  Die  Ausnahme  steht  im  Aeeusativ 
als  Habar  von  laisa  und  lä  jakünu,  deren  Nomen  ein  ver- 
borgenes Pronomen  ist.  Die  gewöhnliche  Auffassung  ist, 
dafs  es  sich  auf  einen  Theil  beziehe,  den  man  aus  der  Ge- 
sammtheit  herausnehme,  so  dafs  die  restitutio  von  laisa  zai- 
dän wäre  laisa  ba'duhum  zaidän.  hiuva  ist  nothwendig 
verborgen.  In  halä  zaidän  und  cadä  zaidän  steht  zaidän 
im  Aeeusativ  als  Object.  halä  und  cadä  sind  zwei  Verba, 
deren  Regens  nach  gewöhnlicher  Annahme  ein  Pronomen  ist, 
das,  wie  voraufgeht,  auf  einen  Bekannten  aus  dem  Volke  sich 
zurückbezieht,  und  dies  ist  nothwendig  verborgen.  Verf. 
hebt  hervor  durch  jakünu  nach  lä,  dafs  bei  der  Ausnahme 
durch  käna  nur  jakünu  gebraucht  werde,  und  dafs  es  nur 
nach  lä,  nicht  nach  einer  andern  von  den  Partikeln  der  Ne- 
gation stehe  wie  lam,  lammä,  lan,  in,  mä. 


al-istimft*.  169 

„Setze  durch  die  zwei  dem  jakünu  Voraufgehenden,  d.  i. 
durch  halä  und  (adä  den  Genitiv,  wenn  du  willst;  nach  mä 
setze  sie  mit  dem  Accusativ,  auch  kommt  der  Genitiv  bis- 
weilen vor." 

Erkl.  Geht  mä  vor  halä  und  cadä  nicht  vorauf,  kann 
man  sie  als  Praepositionen  mit  dem  Genitiv  verbinden,  vgl. 
käma-1-kaumu  halä  zaidin.  Von  Sibawaihi  wird  der 
Genitiv  nach  ihnen  nicht  überliefert.  al-Ahfas'  berichtet 
nur  den  Genitiv  durch  halä. 

Vgl.  „Aufser  auf  Gott,  hoffe  ich  auf  keinen  als  auf 
Dich,  ich  rechne  meine  Familie  nur  als  Theil  von  der  Deinen." 

Vgl.  „Wir  liefsen  die  Spröfslinge  von  cAug'  (Pferde) 
auf  der  Ebene  verweilend  indem  wir  sie  niederwarfen  für  die 
Adler.  Wir  überlieferten  ihren  Stamm  dem  Tod  und  der  Ge- 
fangenschaft mit  Ausnahme  der  Greise  und  kleinen  Kinder." 

Geht  mä  diesen  Partikeln  vorauf,  ist  der  Accusativ  bei 
ihnen  nothwendig,  vgl.  käma-1-kaumu  mä  halä  zaidän. 
Das  mä  ist  hier  das  Masdarartige,  halä  und  (adä  sind  seine 
Sila.  Ihr  Fäcil  ist  ein  verborgenes  Pronomen,  das  auf  ir- 
gend einen  sich  bezieht  wie  dies  oben  bestätigt  ist, 
und  zaidän  ist  Object.  So  ist  die  gewöhnliche  Auf- 
fassung. al-Kisä^i  erlaubt  bei  ihnen  den  Genitiv  nach 
mä,  da  dies  pleonastisch  stehe  und  halä  und  fadä  zwei 
Praepositionen  seien.  al-G'armi  berichtet  im  S'arh  den  Ge- 
nitiv nach  mä  von  einigen  Arabern. 

„Wo  halä  und  cadä  mit  dem  Genitiv  stehn,  sind  es 
zwei  Partikeln,  wie  sie  zwei  Verba  sind,  wenn  sie  mit  dem 
Accusativ  stehn." 

Erkl.  Es  ist  kein  Streit  darüber,  dafs  sie  als  Praepo- 
sitionen zu  betrachten  sind,  wenn  sie  mit  dem  Genitiv,  und 
als  Verba,  wenn  sie  mit  dem  Accusativ  stehn. 

„Wie  halä  ist  häs'ä,  doch  hat  es  mä  nicht  bei  sich, 
man  sagt  auch  häs'a  und  has'ä,  merke  beide  Formen." 

Erkl.  Die  bekannte  Auffassung  ist,  dafs  häs'ä  nur 
Praeposition  sei.  al-Ahfas',  al-G'armi,  al-Mäzini  und  al-Mu- 
barrad,  wie  eine  Menge,  wozu  Verf.  gehört,  behaupten,  dafs 
es  wie   halä   als  ein  Verbum  gebraucht   werde  und   das  ihm 


1  ,  0  Die   Ausnahme. 

Nachfolgende  in  den  Accusativ  setze,  oder  es  als  Pracposition 
mit    dem    Genitiv    stehe. 

Eine  andere  Parthei,  worunter  al-FarnV,  Abu  Zaid  al-An- 
säri  und  as'-S'aib&nJ  berichten  den  Accusativ  durch  häs'ä. 
Vgl.  ..'  I  Gott,  verfiel)  mir  und  dem,  der  dein  Wort  hört, 
aufsei-  dem   Satan   und  Abu-1-Asbag. 

VgL  „Nimm  Kurais'  aus  (has'ä  kurais'an),  denn  Gott 
zeichnete  sie  aus  vor  den  Geschöpfen  durch  den  Islam  und 
die  Keligion." 

\  erf.  sagt,  dafs  häs'ä  wie  ljalä  insofern  sei,  dafs  es  das 
Folgende  in  den  Accusativ  oder  Genitiv  setze;  doch  geht 
ihm  mä  nicht  vorauf,  wie  dem  ljalä.  Dies  ist  meist  so,  doch 
bisweilen  steht  es  in  seltenen  Fällen  mit  mä.  Im  Musnad 
des  Abu  Umajja  at-Tarsüsi  heifst  es  vom  Ibn  cUinar,  dafs 
der  Gesandte  sprach:  „Usäma  ist  mir  der  geliebteste  der 
Menschen,  ausgenommen  (mä  häs'a)  Fätima. 

Vgl.  „Ich  sah  die  Menschen  Kurais'  ausgenommen,  für- 
wahr  wir   sind  die   besten   derselben    im   Handeln." 

Man  gebraucht  die  Formen  has'ä,  häs'a  und  has'ä. 


XXVI.     Der  Zustand. 

(al-//äl). 

„Der  Häl  ist  eine  in  den  Accusativ  gestellte  hinzutre- 
tende Eigenschaft,  welche  ausdrückt  „in  einem  Zustand'',  vgl. 
als  ein  Einzelner  gehe  ich." 

Erkl.  Verf.  definirt  den  Häl  dadurch,  dafs  er  eine  hin- 
zutretende Eigenschaft  sei,  die  in  den  Accusativ  tritt  um  auf 
eine  Lage  hinzuweisen;  so  ist  in  fardän  adhabu,  fardän 
ein  Häl,  weil  die  erwähnten  beschränkenden  Bestimmungen 
sich  darin  vorfinden.  Das  „hinzutretend"  schliefst  die  Eigen- 
schaft aus,  welche  als  wirkliche  Satzstütze  vorkommt,  vgl. 
zaidun  kä^imun.  Die  zweite  nähere  Bestimmung  „um  eine 
Lage    auszudrücken",    schliefst   die    abgeleitete  Specificirung 


al-HU.  171 

aus,  vgl.  lil-lahn  darruhu  färisän.  =  „Gott  gehört  seine 
Leistung,  seine  als  Reiter  =  welch  trefflicher  Reiter  ist  er."*) 
Dies  ist  richtigerweise  eine  Specification,  Tamjiz,  kein  Zu- 
stand, Häl,  da  damit  nicht  die  Bezeichnung  einer  Lage  er- 
zielt Avird,  sondern  die  BeAVunderung  seiner  Ritterlichkeit, 
und  dies  ist  gesagt,  um  das  an  ihm  BeAvunderte  darzuthun, 
nicht  seine  Lage  darzustellen;  ra5aitu  rag'ulän  räkiban 
verhält  sich  auch  so,  denn  räkiban  steht  nicht  da,  um  eine 
Lage  (habitus)  zu  bezeichnen,  sondern  zur  Specialisirung  des 
Begriffs  „Mann".  Die  Worte  Verf.  mufhimu  fi  hälin  sind 
gleich  lid-dalälati  falä-l-hai5ati. 

„Vorwiegend  ist  der  Häl  ein  Uebertragenes ,  im  Wesen 
Abgeleitetes,  doch  ist  dies  nicht  als  nothwendig  erachtet." 

Erkl.  Meistens  ist  der  Häl  ein  Uebertragenes ,  im  We- 
sen Abgeleitetes.  Die  Bedeutung  der  Uebertragung  ist,  dafs  der 
Begriff  nicht  notliA\endig  dem  damit  Beschriebenen  anhafte,  vgl. 
g'ä3a  zaidun  räkiban.  räkiban  ist  eine  (übertragene)  Ei- 
genschaft, da  sie  von  Zaid  getrennt  AArerden  kann,  Avenn  er 
als  ein  Gehender  kömmt.  BisAAeilen  kommt  der  Häl  als  eine 
untrennbare,  d.  h.  als  eine  inhaftende  Eigenschaft,  vor,  vgl. 
„ich  rief  an  Gott  als  Erhörer  (dacautu-l-laha  samicän)."  Vgl. 
„Es  schuf  Gott  die  Giraffe,  länger  an  ihren  Vorderfüfsen  als 
an  ihren  Hinterfüfsen"  (jadaihä  atwala  min  rig'laihä). 

Vgl.  „Sie  brachten  ihn  langgestreckt  an  Knochen  (sabta- 
l-cizämi),  wie  Avenn  sein  Turban  die  Standarte  AAäre  unter 
den  Männern." 

Hier  sind  die  drei  Worte  sami(än,  atAvala,  sabta, 
ZAvar  Häl,  doch  inhaftende  Eigenschaften.  Bisweilen  kommt 
der  Zustand  als  ein  (unabgeleitetes)  Primitivum  (g'ämid)  vor, 
was  Verf.  im  folgenden  Vers  behandelt. 

„Häufig  kommen  die  Primitiva  als  Zustand  vor,  ohne 
Schwierigkeit  bei  einer  Preisangabe,  oder  bei  dem,  das  eine 
Erklärung  darthut.  Vgl.  „Verkaufe  es  das  Maafs  (muddan) 
für  so  viel,    oder  Hand  um  Hand,  d.  i.  die  Hand  des  Kau- 


*)  darru    Milchstrahl  (wie    zubda  Sahne)    wird  auf    alle  Vorzüg- 
lichkeiten (fudul)  übertragen. 


172  Der  Zastand. 

fenden    an  der  Hand  des  Verkäufers,    und  ws   kehrte  wieder 
Zaid  zur  Schlacht  ein  Löwe,  d.  i.  wie  ein  Löwe." 

Erkl.  Häutig-  koinint  der  Hai  als  ein  Primitiv  vor,  wenn 
er  ein  Maafs  bezeichnet,  so  ist  im  ersten  Beispiel  „bi(hu 
nnid  da  n  bikadä"  muddän,  ein  Primitiv  als  Hai;  doch 
sieht  er  im  Sinne  eines  Abgeleiteten,  da  die  Bedeutung  ist, 
„verkaufe  es  so,  dafs  jedes  Maafs  eine  Drachme  etc.  im  Werth 
steht."  Auch  steht  der  Hai  häufig  als  Primitiv,  wenn  er  eine 
wechselseitige  Thätigkeit  bezeichnet,  vgl.  verkaufe  es  bi'hu 
jadan  bijadin,  Hand  um  Hand,  d.  i.  für  baare  Leistung; 
oder  zur  Vergleichung,  vgl.  karra  zaidun  asadan,  d.  i. 
gleichend  dem  Löwen,  jadan  und  asadan  sind  Primitive, 
doch  können  sie  als  Hai  stchn,  da  sie  offenbar  abgeleitete 
Begriffe  erklärend  darthnn.  —  Hieraus  und  aus  dem  Vorher- 
gehenden ist  klar,  dafs  die  Grammatiker  lehren,  dafs  der 
Hill  ein  Uebertragenes ,  Abgeleitetes,  d.  h.  dafs  es  überwie- 
gend auch  wirklich  dieses  sei,  doch  dafs  es  dies  nicht  durch- 
aus sein  müsse. 

„Wird  der  Häl  der  Erscheinung  nach  determinirt,  so 
bedenke,  dafs  er  indeterinirt  dem  Sinne  nach  stehe,  wie  z.  B. 
Du  allein  strebe." 

Erkl.  Die  Lehrweise  der  grofsen  Masse  der  Grammati- 
ker ist,  dafs  der  Häl  nur  indeterminirt  stehe,  und  dafs  der 
Häl,  welcher  der  äufseren  Erscheinung  nach  determinirt  steht, 
dem  Sinne  nach  indeterminirt  sei,  vgl.  „sie  kamen  alle  sammt, 
gVü-l-g'ammä^a;  er  schickte  sie  zur  Tränke  arsalahä- 
1-Sräka,  ig'tahid  wahdaka  strebe  allein,  kallamtuhu 
fähu  ilä  f ij ja,  ich  sprach  ihn,  seinen  Mund  an  meinen 
Mund."  Alle  diese  Accusative  sind  der  Erscheinung  nach 
determinirt,  aber  durch  Indeterminirte  zu  erklären.  Die 
Bagdädenser  und  Jünus  meinen,  dafs  allgemein  die  Determi- 
nation des  Häl  ohne  weitere  Interpretation  gestattet  sei,  sie 
erlauben  g'ä^a  zaidun  ar-räkiba.  Die  Küf'enser  machen 
einen  Unterschied  und  sagen:  schliefst  der  Häl  die  Bedeu- 
tung der  Bedingung  in  sich,  kann  man  ihn  richtig  als  determi- 
nirt setzen;  wo  nicht,  ist's  nicht  richtig.  Ein  Beispiel,  in  dem 
der  Häl  den  Sinn  der  Bedingung  umschliefst,  wäre  zaidun 
ar-rakiba  ahsanu  minhu-1-mäs'ija.  Hier  könnten  die 
beiden  Häl    determinirt   stehn,    da  sie   durch    die  Bedingung 


al-ift!.  173 

sich  erklären  lassen  =  Zaid,  wenn  er  reitet  etc.  Schliefst 
aber  der  Häl  keine  Bedingung  ein,  kann  er  nicht  determinirt 
stehn,  g'tVa  zaidun  ar-räkiba  ist  falsch,  da  es  nicht  gleich 
g'ä-'a  zaidun  in  rakiba  ist. 

„Ein  indetenninirtes  Masdar  kommt  als  Hai  häufig  vor, 
wie  „plötzlich  (bagtatan)  stand  Zaid  auf." 

Erkl.  Es  kommt  dem  Hai  zu,  ein  Eigenschaftswort  zu 
sein,  d.  i.  er  leitet  auf  eine  innere  Bestimmung  und  ihren 
Träger  hin,  wie  kä'imun  ein  stehender.  Dafs  der  Hai  als 
Masdar  vorkommt,  ist  gegen  die  ursprüngliche  ßegel,  da  ein 
Masdar  nicht  den  Träger  mit  bezeichnet.  Doch  "oft  kommt 
ein  Häl  als  indetenninirtes  Masdar  vor,  wiewohl  dies  eigent- 
lich nicht  normal  ist,  sondern  dem  ursprünglichen  zuwider  läuft. 
Im  obigen  Beispiel  ist  bagtatan  gleichbedeutend  mit  bägi- 
tän.  So  ist  die  Lehrweise  des  Sibawaihi  und  der  grofsen  Masse. 
al-Ahfas'  und  al-Mubarrad  dagegen  behaupten,  dafs  bagtatan 
im  Accusativ  als  Masdar  stehe,  und  dafs  das  Regens  daiin 
ein  Weggenommenes  sei,  vgl.  talaca  zaidun  jabgatu  bag- 
tatan. Bei  ihnen  ist  jabgatu  der  Zustand,  nicht  bagtatan. 
Die  Küfenser  lehren,  wie  auch  jene  beiden,  bagtatan  stehe 
im  Accusativ  als  Masdar,  aber  bei  ihnen  ist  das  in  den  Accusativ 
Setzende  das  erwähnte  Yerbum,  hier  talaca,  da  dies  durch 
ein  Verbum  von  dem  Stamm  des  Masdar  erklärt  werden 
könne,  talaca  bagtatan  ist  gleich  bagata  bagtatan.  Sie 
erklären  talafa  durch  bagata  und  setzen  dadurch  bagta- 
tan in  den  Accusativ. 

„Das  mit  dem  Häl  Versehene  steht  gewöhnlich  nicht 
indeterminirt,  aufser  wenn  es  nachsteht  oder  speciell  hervorge- 
hoben wird,  oder  es  nach  einer  Negation  und  dergleichen 
hervortritt,  vgl.  nicht  soll  sich  überheben  ein  Mann  gegen 
einen  Mann  leichtsinnig." 

Erkl.  Das  mit  dem  Häl  Versehene  steht  regelrecht  de- 
terminirt, meistens  steht  es  nicht  indeterminirt,  aidser  wenn 
ein  Umstand  sich  vorfindet,  der  dies  gestattet.  Das  ist  1) 
dafs  der  Häl  dem  Indeterminirten  voraufgehe,  vgl.  fihä 
kä5imän  rag'ulun.  Hiex-her  gehört  der  Vers,  welchen  Si- 
bawaihi anführt: 


1 7-1  Dor  Zustand. 

Vgl.  ..Am  Körper  ist  bei  mir,  als  ein  deutliches,  wenn 
du  68  erkennen  wolltest,  ein  Dahinschwinden,  und  wenn  du  zum 
Zeugen  riefst  das  Auge,  bo  würde  es  zeugen. 

Vgl.  „Nicht  tadelt  ein  mich  Schmähender  meine  Seele 
als  nine  solche  wie  sie  ist,  und  nie  hat  ein  Tadler  meiner  Ar- 
inutli  SO  abgeholfen  wie  das,  was  meine  Hand  erworben  hatte." 

2)  Dafs  die  Indetcrmination  durch  ein  Eigenschaftswort, 

oder  (.ine  Annexion  speciell  hervorgehoben  wird.  Eine  spe- 
cielle  Hervorhebung  durch  ein  Eigenschaftswort,  vgl.  Kur. 
11.  3.  „Und  in  ihr  wird  getrennt  eine  jede  weise  Angelegen- 
heit   als  eine  von  uns  ausgehende." 

Vgl.  „Oli  Herr.  Du  rettetest  den  Noah  und  warst  ihm 
gnädig,  da  er  herumgetrieben  wurde  in  einer  das  Meer  durch- 
schneidenden Arche  als  einer  gefüllten.  Und  er  lebte,  indem 
er  seinem  Volke  deutliche  Offenbarungsverse  predigte,  tau- 
send Jahre  aufser  fünfzig." 

Ein  Beispiel,  in  dem  die  Indetermination  durch  die  An- 
nexion speciell  hervorgehoben  wird,  ist  Kur.  41,  9.  „In  vier 
Tagen  als  gleichen  (fi  arbacatin  ajjämin  sawiVan),  dies  für  die 
Fragendeu." 

3)  Dafs  die  Indetermination  nach  einer  Negation  oder 
dergleichen,  d.  h.  der  Frage  und  der  Prohibition,  steht.  Ein 
Beispiel  nach  einer  Negation  ist  der  Vers: 

Vgl.  „Nicht  ist  bestimmt  vor  dem  Tod  ein  Zufluchtsort  als 
schützend  und  du  siehst  ihn  nicht  von  einem  zurückbleibend." 

Hierher  gehört  auch  Kur.  15,  4.  „Nicht  haben  wir  eine 
Stadt  vernichtet,  aufser  so,  dafs  sie  ihre  bestimmte  Schrift 
hatte  (mä  ahlaknä  min  karjatin  illä  walahä  kitäbun  ma'lü- 
mun)."  lahä  kitäbun,  ein  Satz,  steht  an  der  Stelle  des  Hai 
von  karjatin,  da  der  II al  der  Indetermination  stehn  kann, 
weil  die  Negation  voraufgeht.  Es  kann  dieser  Satz  nicht 
eine  Sifa  von  karjatin  sein  gegen  Zamahs'ari,  denn  Wäw 
trennt  nicht  die  Sifa  von  dem  Mausüf,  auch  hindert  illä 
daran,  da  man  illä  nicht  zwischen  die  Sifa  und  das  Mausüf 
setzen  kann.  Abü-1-IIasan  al-Ahfas'  hat  in  seinen  Masä?il 
deutlich  dargethan,  dafs  dies  nicht  angeht,  so  wie  auch  Abu 
cAli  al-Färisi  in  der  Tadkira. 


al-Z/al.  175 

Ein  Beispiel  des  Häl  mit  einem  Indeterminirten,  das  der 
Frage  folgt: 

Vgl.  „O  mein  Freund,  ist  etwa  ein  Leben  bestimmt  als 
ein  bleibendes,  so  dafs  du  für  dich  Entschuldigung  fändest 
dafür  in  die  Ferne  zu  hoffen?" 

Ein  Beispiel  des  Häl  von  einer  Indetermination  nach 
der  Prohibition  hat  Verf.  schon  erwähnt,  vgl.  den  Vers  des 
Katari  Ibn  al-Fug'ä^a. 

Vgl.  „Nicht  stütze  sich  einer  auf  die  Flucht  am  Tage 
des  Treffens,  wenn  er  fürchtet  (mutaljawwifän)  den  Tod." 

Der  Häl  kommt  auch  bei  dem  Indeterminirten  vor,  ohne 
die  erwähnten  Gestattungsgründe.  Vgl.  „Ich  ging  an  einem 
Wasser  vorüber  so  breit  wie  ein  sitzender  Mann";  ferner: 
„Er  schuldet  mir  100  an  blanken  Waffen  (alaihi  mPatun 
bidän)."  Sibawaihi  gestattet  fihä  rag'ulun  kä^imän.  In  der 
Ueberlieferung  heifst  es  vom  Gesandten  „er  betete  sitzend 
(käcidän),  und  es  beteten  hinter  ihm  die  Männer  stehend 
(ldjämän)." 

„Man  verwehrt  bisweilen  einen  Häl,  dem  von  einer 
Praeposition  abhängenden,  voraufzustellen;  doch  verbiete  ich 
es  nicht  und  bisweilen  kommt  es  vor." 

Erkl.  Die  Lehrweise  der  grofsen  Masse  der  Gramma- 
tiker ist,  dafs  es  nicht  erlaubt  sei  den  Häl,  dem  Wort,  zu 
dem  es  gehört,  und  das  von  einer  Praeposition  abhängt, 
voranzustellen,  man  sagt  nicht  marartu  g'älisatan  bihin- 
din.  al-Färisi,  Ibn  Kaisän  und  Ibn  Burhän  erlauben  dies. 
Diesen  folgt  Verf.,  weil  man  es  bisweilen  so  hört. 

Vgl.  „Wenn  fürwahr  die  Frische  des  Wassers  mir,  wenn 
ich  durste  und  schmachte,  lieb  ist,  so  ist  sicherlich  sie  geliebt." 

Vgl.  „Wenn  Kameeischaaren  erbeutet  werden  und  Wei- 
ber, so  werdet  ihr  fürwahr  euch  nicht  entfernen  ohne  die 
Tödtung  Hibäls  zu  rächen." 

Die  Voraufstellung  des  Häl  vor  dem,  dem  es  angehört, 
ist  erlaubt,  wenn  dasselbe  im  Nominativ  oder  Accusativ  steht, 
vgl.  g'ä5a  dähikän  zaidun,  darabtu  mug'arradatan 
hindän. 


17(5  Der  Zustand. 

„Erlaube  nicht  einen  Hol  von  dem  Mudäf  ilaihi,  aufser 

wenn  das  Mudaf  eine  luction  auf  den  II AI  verlangt,  oder 
dasselbe  entweder  ein  Theil  seines  Mudäf  ilaihi  ist,  oder  wie 
ein  Theil  desselben,  und  nicht  geh  fehl." 

Krkl.  Es  ist  nicht  erlaubt,  dafs  ein  Hai  von  dem  Mu- 
dät  ilaihi  vorkommt  außer,  wenn  das  Mudäf  zu  den  Wort- 
klassen gehört,  die  eine  lveetion  auf  das  1  läl  richtigenveise 
haben,  wie  z.  B.  das  Participium  act.,  oder  das  Masdar  und 
ähnliehe  Wortgattungen,  die  den  Sinn  des  Verbum  cinschliefsen, 
vgl.  hadä  däribu  liindin  mug'arradatan,  a'g'abani  ki- 
jamu  zaidin  musri'än,  vgl.  Kur.  10,  4.  „Zu  ihm  geht  eure 
Rückkehr  insgesammt   (ilaihi   margYukum  g'anü'an)." 

Vgl.  „Es  spricht  meine  Tochter,  fürwahr  dafs  du  weg- 
gehst allein  heut  zum  Kampf,  läfst  mich  als  eine  Vaterlose 
zurück." 

So  ist  auch  der  Hai  von  dem  Mudäf  ilaihi  erlaubt,  wenn 
das  Mudäf  ein  Theil  von  dem  Mudaf  ilaihi  ist,  oder  wie  ein 
Theil  desselben  darin ,  dafs  man  durch  das  Mudaf  ilaihi  das 
Mudaf  richtigerweise  entbehren  kann.  Ein  Beispiel,  in  dem 
das  Mudaf  ein  Theil  des  Mudaf  ilaihi  ist,  vgl.  Kur.  15,  47. 
„Wir  rissen  aus,  was  in  ihren  Herzen  von  Hafs  Avar,  da  sie 
Brüder  sind,  naza'na  mä  fi  sudürihim  min  gillin  ih- 
wänän".  i^wänan  ist  Hai  von  hum,  dem  Mudaf  ilaihi  in 
sudürihim,  da  das  Mudäf  sudürun  ein  Theil  von  hum  ist. 
Ein  Beispiel,  in  dem  das  Mudaf  wie  ein  Theil  vom  Mudäf 
ilaihi  darin  ist,  dafs  das  Mudäf  durch  das  Mudäf  ilaihi,  ent- 
behrt werden  kann,  vgl.  Kur.  16,  124.  „Darauf  offenbarten 
wir  dir:  folge  der  Religion  des  Abraham  als  eines  wahrhaft 
Frommen  (ittabi(  millata  ibrahima  hanifän)".  hanifän  ist 
Häl  von  ibrahima  und  millata  ist  wie  ein  Theil  von  ibra- 
hima, da  man  es  durch  dasselbe  entbehren  kann.  Ist  aber 
das  Mudäf  nicht  der  Art,  dafs  es  richtigerweise  auf  den  Häl 
Rection  ausübt,  ist  es  ferner  weder  ein  Theil,  noch  gleich- 
sam ein  Theil  von  seinem  Mudäf  ilaihi,  darf  man  nicht  den 
Häl  davon  setzen.  Man  sagt  nicht  g'ä-'a  gulämu  hindin 
dähikatan  entgegen  der  Ansicht  von  al-Färisi.  Verf.  sagt, 
dafs  diese  Form  einstimmig  verboten  sei,  doch  ist  das  nicht 
richtig,  da  die  Lehrweise  von  al-Färisi  es  erlaubt ;  so  überliefert 


von    ihm    der  S'arif  Abü-s-Sacädät  Ibnu-s'-S'ag'ari  in   seinen 
Dictaten. 

„Wird  ein  Hai  durch  ein  flectirbares  Verbum  oder  ein 
demselben  ähnelndes  Eigenschaftswort  in  den  Accusativ  ge- 
setzt, so  kann  man  ihn  voranstellen;  vgl.  „als  ein  eilender 
ist  dieser  Reisende",  und  „als  ein  aufrichtig  dienender  rief 
Zaid  Gott  an". 

Erkl.  Der  Hai  kann  vor  das  ihn  in  den  Accusativ 
Setzende  treten,  wenn  dies  ein  flectirbares  Verbum  ist  oder 
ein  Eigenschaftswort,  welches  dem  flectirbaren  Verbum  gleicht, 
d.  i.  welches  den  Sinn  des  Verbum  und  die  Buchstaben 
desselben  vollständig  hat,  und  ferner  das  Femininum,  den 
Dual  und  den  Plural  annimmt,  wie  das  Participium  act.  und 
pass.  und  das  ähnelnde  Eigenschaftswort ;  vgl.  zur  Voranstellung 
des  Hai  vor  ein  flectirbares  Verbum  muhlisan  zaidun 
dacä,  und  zur  Voranstellung  des  Häl  vor  ein  ähnelndes  Ad- 
jeetivum  musricän  da  rähilun.  Setzt  aber  ein  unflectirba- 
res  Verbum  den  Häl  in  den  Accusativ,  darf  man  denselben 
nicht  voranstellen,  vgl.  mä  ahsana  zaidän  dähikän.  Ueber 
das  Verbum  admirandi  kann  man  nicht  disponiren,  folglich 
auch  nicht  über  das  Regime  desselben;  dasselbe  gilt,  wenn 
ein  dem  flectirbaren  Verbum  nicht  gleichendes  Eigenschaftswort 
den  Häl  in  den  Accusativ  setzt  wie  die  Comparativform 
afcalu,  vgl.  zaidun  ahsanu  min  famrin  dähikän.  Hier 
darf  der  Häl  nicht  vortreten,  denn  afcalu  tritt  weder  als 
Dual,  noch  als  Plural,  noch  als  Femininum  auf.  Man  kann 
über  seine  Formen  nicht  frei  verfügen,  also  auch  nicht  über 
sein  Regime. 

„Ein  Regens,    das  zwrar   vollständig   den  Sinn  des  Ver-    v.  345. 
bum,  aber  nicht  seine  äufsere  Form  hat,  regiert  nicht,  Avenn 
es  nachgestellt    ist,    wie    tilka,    laita    und   ka^anna;   selten 
kommen  Fälle  vor,  wie  Sacid  als  ein  verweilender  in  Hag'ar." 

Erkl.  Man  darf  den  Häl  nicht  setzen  vor  sein  Sin- 
nes-Regens,  d.  i.  dasjenige,  was  zwar  vollständig  den  Sinn 
des  Verbum,  doch  nicht  seine  äufsere  Form  hat,  wie  die 
Nomina  demonstrativa,  die  Partikeln  des  Wunsches,  der  Ver- 
gleichung,  das  Zarf  oder  G'ärr  wa  Mag'rür.  —  Vgl.  tilka 
hindun  mug'arradatan  etc.,  zaidun  fi-d-dari,  oder  cin- 

12 


178  Dei  Zustand. 

d:ika  ka'imän.  —  Der  Hai  kann  hier  nicht  vor  sein  Sin- 
nes-Regens  treten.  Nur  bisweilen  geht  der  II a l  meinem  Re- 
gens voran,  wenn  dieses  ein  Zarf  oder  CiYirr  \\a  Mag'rur  ist, 
vgl.  zaidun  ka'imän  'indaka,  sa'idun  mustakirrän  fi 
hag'arin,  und  Kur.  30,  67.  „Und  die  Himmel  als  zusam- 
mengerollte sind  in  seiner  Rechten  (nach  der  Lesart  mat- 
wijjfttin)."     al-Aljfas'  erlaubt  dies  als  regelrecht. 

..Fülle  wie:  „Zaid  allein  ist  brauchbarer  als  (Amr  mit 
Hülfe",  sind  gebilligt  als  etwas,  das  nicht  schwach  begrün- 
det ist." 

Erkl.  Wie  voraufgeht,  hat  die  Comparativ-Form  afcalu 
keine  Reetionskraft  auf  einen  voraufgestellten  Häl.  Hiervon 
wird  dieser  Fall  ausgenommen,  d.  i.  wenn  etwas  vor  sich 
selbst  in  einem  Zustand  ausgezeichnet  wird,  oder  vor  etwas 
anderem  in  einem  anderen  Zustand,  denn  dann  regiert  es 
zwei  Zustände,  den  einen,  der  ihm  vorangestellt  ist  und 
den  anderen,  der  ihm  nachgestellt  wird,  vgl.  zaidun  kä5i- 
män  ahsanu  min  hu  ktVidän  und  zaidun  mufradän 
anfaru  min  (amrin  mucänän.  —  So  ist  die  Lehrweise  der 
Gesammtheit.  as-Sairäfi  meint,  es  seien  beides  Habar,  durch 
ein  weggenommenes  käna  in  den  Accusativ  gestellt,  und  es  sei 
weder  die  Voraufstellung  dieser  beiden  Häl  vor  die  Com- 
parativform  noch  ihre  Nachstellung  erlaubt. 

„Bisweilen  kommt  der  Hai  als  eine  Mehrzahl  vor  so- 
wohl für  einen  Einzelbegriff  als  für  das,  was  kein  Einzelbegriff 
ist;  merke  das." 

Erkl.  Es  ist  die  Mehrzahl  des  Häl  erlaubt,  sei  es,  dafs 
das,  zu  dem  er  tritt,  ein  Einzelbegriff  ist  oder  in  der  Mehr- 
zahl steht,  vgl.  a.  g'ä'a  zaidun  räkibän  dähikän.  Beide 
Accusative  sind  Häl  zu  zaidun,  ihr  Regens  ist  g'ä3a. 
b.  lakitu  hindän  mus(idän  munhadiratan.  muscidän 
ist  Häl  von  Tä  in  lakitu  und  munhadiratan  Häl  von 
hindun,  das  Regens  für  beide  ist  lakitu. 

Vgl.  „Es  fand  mein  Sohn  als  ein  fürchtender  seine 
beiden  Brüder  als  zwei  ihm  helfende,  so  dafs  sie  Beute  er- 
reichten." 

Wenn  der  Sinn  klar  ist,  wird  jeder  Häl  auf  das,  wozu 
er  pafst,  bezogen;  ist  aber  der  Sinn  nicht  klar,  wird  der  erste 


al-//äl.  179 

der  beiden  Hill  zum  zweiten  Nomen  und  der  zweite  von  ihnen 
zum  ersten  Nomen  gesetzt.  In  lakitu  zaid an  mus'idfin 
munhadiran,  ich  fand  herabsteigend  den  Zaid  aufsteigend, 
ist  mus(idän  Hai  von  zaidan  und  munhadiran  Häl  zum 
Ta  in  lakitu. 

„Das  Regens  des  Hai  wird  bisweilen  durch  denselben 
bestätigt,  vgl.  „nicht  sollst  du  schaden  auf  der  Erde  als  Ver- 
derbender (lä  ta'ta  fi-1-ardi  mufsidän)." 

Erkl.  Der  Häl  zerfällt  in  den  bestätigenden  und  nicht 
bestätigenden.  Der  bestätigende  zerfällt  wieder  in  zwei  Theile, 
wovon  den  ersten  Theil,  d.  i.  den  Häl,  der  sein  Regens  be- 
stätigt, der  Verf.  in  diesem  Vers  behandelt.  Ein  solcher  ist 
jedes  Eigenschaftswort,  welches  auf  den  Sinn  seines  Regens 
hinfuhrt  und  von  ihm  entweder  dem  Worte  nach  verschieden 
ist,  das  ist  das  häufigere;  oder  mit  ihm  dem  Worte  nach 
zusammenstimmt,  und  dies  ist  das  seltenere.  Als  ein  Beispiel, 
vom  ersten  Fall  diene  das  im  Textvers  gegebene  Beispiel 
wie  auch  Kur.  9,  25.  „darauf  wendetet  ihr  euch  zurückgehend." 
Als  Beispiel  vom  zweiten  vgl.  wa'arsalnäka  lin-näsi  ra- 
sülän,  „wir  haben  dich  gesandt  zu  den  Menschen  als  Ge- 
sandten." Vgl.  Kur.  16,  12.  „Und  er  unterwarf  euch  zu  Dienst 
die  Nacht  und  den  Tag  und  die  Sonne,  Mond  und  Sterne  als 
zum  Dienst  bestimmte  (musahharätin)  durch  seinen  Befehl." 

„Bestätigt  der  Häl  einen  Satz,  so  ist  ein  verschwiegenes 
Pronomen,  dessen  äufsere  Form  nachgestellt  wird,  sein  Regens." 

Erkl.  Dies  ist  der  zweite  Theil  des  bestätigenden  Häl, 
nämlich  der  den  Inhalt  eines  ganzen  Satzes  bestätigende. 
Der  Satz  mufs  ein  Nominal-Satz  sein,  dessen  beide  Bestand- 
teile primitive  determinirte  Worte  sind,  vgl.  zaidun  ahuka 
(atüfän  wa5anä  zaidun  macrüfän.  „Zaid  dein  Bruder  als 
wohlgeneigter  und  ich  bin  Zaid  als  ein  bekannter." 

Vgl.  „Ich  bin  ein  Sohn  der  Dära  als  ein  bekannter 
(macrüfän  ==  uhakku  macrüfän),  in  ihr  ist  mein  Geschlecht, 
und  bezeugts  Menschen!  ist  in  Dära  etwas  von  Schmach?" 

Dieser  Häl  kann  nicht  vor  jenen  Satz  treten,  auch  nicht 
in  die  Mitte  zwischen  Mubtada5  und  Habar. 

12* 


350. 


[30  Dot  Zustand. 

„An  die  Stelle  des  lifil  kann  »'in  Satz  treten,  vgl.  „es 
kam  Zaid  und  (er  war)  beabsichtigend  eine  Reise." 

Erkl.  Ursprünglich  ist  beim  Hai,  dem  Hitbar,  und  der  Sifa 
der  Einzelbegriff,  doch  tritt  ein  Satz  an  die  Stelle  des  Hai 
■wir  auch  an  die  des  Ilabar  und  der  Sifa.  Nbthwendig  ist 
dabei  »in  Verbindendes,  welches  beim  Hai-Satz  entweder  ein 
Pronomen  ist.  vgl.  g'&'a  zaidun  jaduhu  cala  ra'sihi,  oder 
ein  Wäw,  welches  ein  Waw  des  Häl,  oder  Wäw  des  Anfangs 
(lbtidä')  genannt  wird.  Ein  Kennzeichen  dieses  Wäw  ist,  dafs 
id  an  Beine  Stelle  richtigerweise  treten  kann,  vgl.  g,a>a  zai- 
dun wa(amrun  kä'imun.  oder  das  Pronomen  und  Wäw 
zusammen    g'a?a  zaidun  wahuwa  näwin  rihlatan. 

„Der  Hai-Satz ,  welcher  einen  Neusatz  bildet  und  durch 
ein  bejahendes  Imperfectum  ausgedrückt  ist,  nmfalst  ein  Pro- 
nomen, ist  aber  frei  vom  Waw.  Bei  dem  Hai- Satz  mit  ei- 
nem Wäw  supponire  nach  demselben  ein  Mubtada3  und  setze 
das  Impcrfcctuin  als  ein  an  dasselbe  Anncctirtcs." 

„Erkl.  Der  Satz,  welcher  als  Hill  vorkommt,  liifst  sich, 
wenn  er  durch  ein  bejahendes  Imperfectum  eingeleitet  wird, 
nicht  durch  das  Wäw  verbinden,  sondern  er  wird  nur  durch 
das  Pronomen  verbunden,  vgl.  gä5a  zaidun  jadhaku;  und 
„es  kam  'Ann-,  es  wurden  vor  ihm  die  Handpferde  geführt." 
Wäw  darf  hier  nicht  vor  den  Häl-Satz  treten.  Kommt  im 
Arabischen  etwas  vor,  das  scheinbar  sich  so  verhält,  wird  es 
so  interpretirt,  dafs  das  Mubtada3  nachdem  Wäw  verschwie- 
gen und  das  Imperfectum  ein  llabar  von  diesem  Mubtada3 
sei,  vgl.  kumtu  wa'asukku  'ainahu  =  wa^anä  asukku. 

Vgl.  „Als  ich  fürchtete  ihre  Klauen,  entfloh  ich,  während 
ich  den  Mälik  ihnen  zum  Pfände  liefs." 

„Der  Häl-Satz  steht,  den  vorhergehenden  ausgenommen, 
mit  Wäw  oder  einem  Pronomen,  oder  mit  beiden." 

Erkl.  Der  liäl-Satz  ist  entweder  ein  Nominal-  oder  Ver- 
balsatz und  das  Verbum  steht  entweder  im  Imperfectum  oder 
Perfectum.  Jeder  von  ihnen,  der  Nominal-  und  der  Verbal- 
satz, ist  ein  positiver,  oder  negativer.  Wie  voraufgeht,  be- 
gleitet Wäw  nicht  den  Satz,  der  durch  ein  positives  Imper- 
fectum    eingeleitet    wird,    sondern     er    wird     nur    durch    ein 


al-//al.  lgl 

Prononmen  angeheftet.  In  diesem  Vers  erwähnt  Verf.,  dafs, 
jenen  Fall  ausgenommen,  der  Iläl-Satz  durch  Wäw  allein, 
oder  durch  das  Pronomen  allein,  oder  durch  beide  kann  an- 
geheftet werden.  Diese  Regel  umfaßt  a.  den  Xominal-Satz 
und  b.  den  Verbal -Satz,  sei  er  bejahend  oder  verneinend. 
Das  Imperfectum  kann  nur  verneinend,  das  Perfectum  hin- 
gegen bejahend  und  verneinend  sein.  Vgl.  die  Beispiele 
g'ä'a  zaidun  waSxmrun  kä'innin  etc.  Auch  umfafst  diese 
Regel  das  durch  lä  negirte  Imperfectum,  vgl.  g'ä\i  zaidun 
walä  jadribu  camrän  mit  dem  Wäw.  Verf.  erwähnt  in 
einem  anderen  Buch,  dafs  man  dies  Imperfectum  nicht  durch 
das  Wäw  verbinden  dürfe,  wie  das  bejahende  Imperfectum 
und  dafs  das,  was  scheinbar  so  vorkomme,  durch  die  Ver- 
schweigung eines  Mubtada5  erklärt  werden  müsse,  wie  nach 
der  Lesart  des  Ibn  Dakwan  die  Stelle:  Stehet  beide  auf 
und  nicht  werdet  ihr  folgen  fastakimä  walä  tattabicäni. 

„Bisweilen    wird    das   weggenommen,    was    auf    den  Iläl    v.  s: 
einwirkt,  einen  Theil  von  dem  Weggelassenen  zu  erwähnen,  ist 
verwehrt." 

Erkl.  Das  Regens  des  Iläl  wird  erlaubter-  und  not- 
wendigerweise weggenommen.  Erlaubterweise  wird  es  z.  B. 
weggelassen  bei  der  Frage  kaifa  g'Pta?  Antwort:  räkibän 
sc.  g'Ptu.  So,  wenn  einer  sagt,  du  bist  nicht  gereist  (lam  tasir) 
und  der  andere  antwortet,  balä  musricän  ja  eilend  sc.  sirtu; 
vgl.  Kur.  75,  4.  „Rechnen  die  Menschen,  dafs  wir  fürwahr 
nicht  sammeln  werden  ihre  Knochen,  ja  mächtig  sind  wir, 
dafs  wir  gleich  machen  ihre  Finger  rest.,  ja  wir  wer- 
den sie  sammeln  als  mächtige."  Ein  Beispiel,  wo  das  Regens 
des  Hai  nothwendig  weggenommen  werden  mufs  ,  ist, 
zaidun  ahüka  catüfän,  Zaid  ist  dein  Bruder  als  ein  wohl- 
geneigter, und  dergleichen  Fälle,  in  denen  der  Iläl  den  In- 
halt eines  Satzes  bestätigt,  wie  dies  schon  vorher  behandelt 
ist.  So  ist  es  auch  beim  Iläl,  der  die  Stelle  des  Habar  ver- 
tritt, vgl.-darabtu  zaid  an  kä'iinän  rest.  idä  käna  kä'i- 
män.  Beim  Capitel  über  das  Mubtada\  vgl.  pag.  65,  ging  die 
Erörterung  hiervon  schon  vorauf.  Ein  Fall,  wo  das  Regens  des 
Iläl  nothwendig  wegfällt,  ist:  as'taraitu  bidirhamin  u  a- 
sä'idän,  oder  „ich  habe  als   Almosen  gespendet  einen  Dinar 


!>;_>  nie  Speeifieirong. 

und  weniger0  reat.  dahaba**t-tamanu  siVidan,    oder  „das 
( faspendete  war  niedriger." 


XXVII.    Die  Specificiruiig. 

(at-Tanijiz). 

„Ein  Nomen  in  der  Bedeutung  von  „min  von",  das  ein 
indeterminirtes  Wort  erklärt,  wird  in  den  Accusativ  gesi-zt 
als  Tamjiz,  regiert  von  dem  Wort,  welches  es  eben  erklärt 
hat,  vgl.  eine  Spanne  (von)  Land,  ein  Maafs  (von)  Weizen, 
zwei  Pfund  (von)  Honig,  oder  (von)  Datteln." 

Erkl.  Tamjiz  wird  genannt  „erklärend",  und  „Erklä- 
rung", oder  „darthuend"  und  „Darthuung",  oder  „speeifiei- 
rend"  und  „Spccificirung".  Ein  Tamjiz  ist  jedes  indetermi- 
nirtc  Wort,  das  die  Bedeutung  von  min  umsehliefst  und  zur 
Erklärung  der  ihm  voraufgegangenen  Gcsammtbestimmung 
dient,  vgl.  täba  zaidun  nafsän.  Diese  Definition  schliefst 
durch  die  Bestimmung  „das  die  Bedeutung  von  min  um- 
schliefst" den  Iläl  aus,  der  den  Sinn  von  fi  einschliefst,  und 
die  zweite  Bestimmung  „zur  Erklärung  der  ihm  voraufge- 
henden Gesammtbcstimmung"  schliefst  das  aus,  was  die  Be- 
deutung von  min  zwar  hat,  in  dem  aber  keine  Erklärung  zu 
dem  Voraufgehenden  enthalten  ist,  wie  z.  B.  das  Nomen  des 
1  ä ,  das  zur  Verneinung  der  Gattung  dient. 

Der  Ausdruck:  „Zur  Erklärung  der  ihm  voraufgehenden 
Gcsammtbestimmung"  umfafst  ZAvei  Gattungen  des  Tamjiz. 
1)  Das  die  Gcsammtbestimmung  des  Wesens  einer  Substanz 
Erklärende,  dies  ist  das,  welches  nach  den  Maafsen  steht, 
d.  h.  nach  dem  Abgemessenen  (lahu  s'ibrun  ardän),  oder  dem 
Gemessenen  (lahu  kafizun  burrän),  oder  dem  Gewogenen  (lahu 
manawäni  casalän),  oder  dem  Gezählten  (Sndi  is'riina  dirha- 
män).  Dieses  Tamjiz  steht  im  Accusativ  durch  das,  was 
es  erklärt. 

2)  Das  Tamjiz,  welches  den  Gesammtbegriff  der  Bezie- 
hung erklärt,  ist  dasjenige,  welches  ausgesprochen  wird  zur 
Erklärung  des  Fä(il  oder  des  Maful,  woran  das  Regens 
sich   hängt,    vgl.    täba  zaidun  nafsän;    is'ta'ala-r-ra'eu 


at-Tarnji*.  183 

s'aibän,  „es  schimmerte  das  Haupt  an  grauem  Haar;  ich 
bepflanzte  die  Erde  mit  Bäumen  (s'agai-än);  wir  liefsen  die 
Erde  fliefsen  an  Quellen  (cujünän)."  Im  ersten  Beispiel  ist 
nafsän  ein  vom  Fäcil  entlehntes  Tamjiz,  im  dritten  ist  s'ag'a- 
rän  ein  vom  Mafcül  entlehntes  Tamjiz.  Es  erklärt  nafsän 
das  Fäcil,  woran  das  Verbum  sich  hängt  und  s'ag'arän  er- 
klärt das  Maisöl,  woran  das  Verbum  sich  hängt.  Das  in 
dieser  Gattung  das  Tamjiz  in  den  Accusativ  Setzende  ist 
das  voraufgehende  Regens. 

„Nach  diesen  und  den  ihnen  ähnlichen  Fällen  setze  das 
Tamjiz  in  den  Genitiv,  wenn  man  es  in  Annexion  stellt,  vgl.  ein 
Maafs  Weizen  als  Nahrung.  Der  Accusativ  ist  nach  dem 
Annectirten  nothwendig,  wenn  der  Fall  ist,  wie  z.  B.  die 
Fülle  der  Erde  an  Gold." 

Verf.  deutet  hier  auf  das  hin,  was  er  vorher  von  dem 
Gemessenen  erwähnt  hat.  Das  sind  die  Bestimmungen  einer 
Ausdehnung,  eines  Raummaafses,  oder  eines  Gewichtes.  Der 
Genitiv  des  Tamjiz  ist  nach  diesen  durch  die  Annexion  mög- 
lich, wenn  nicht  die  Maafsbestimmungen  an  etwas  anderes 
annectirt  werden,  vgl.  findi  s'ibru  ardin.  Wird  aber  die 
Maafsbestimmung  an  etwas  anderes  als  das  Tamjiz  annectirt, 
ist  der  Accusativ  des  Tamjiz  nothwendig.  Vgl.  „Nicht  ist 
am  Himmel  das  Maafs  einer  flachen  Hand  von  Wolke,  ka- 
dru  rähatin  sah  ab  an."  Ferner  Kur.  3,  85.  „Fürwahr  nicht 
wird  angenommen  von  Einem  von  ihnen  die  Fülle  der  Erde 
an  Gold." 

Das  Tamjiz  der  Zahl  wird  im  Capitel  von  den  Zahlen 
behandelt  werden. 

„Durch  die  Comparativform  af'.alu  steht  meist  das  dem 
Sinne  nach  Fäcil  Seiende  im  Accusativ,  vgl.  du  bist  höher 
an  Wohnsitz." 

Erkl.  Das  Tamjiz,  welches  nach  der  Comparativform 
af(alu  steht,  mufs  in  den  Accusativ  gestellt  werden,  wenn 
es  dem  Sinne  nach  Fä'il  ist;  ist's  aber  nicht  so,  so  steht  das 
Tamjiz  im  Genitiv  durch  die  Annexion.  Das  Kennzeichen, 
dafs  etwas  dem  Sinne  nach  Fä(il  ist,  ist  dafs  man  es  richti- 
gerweise als  Fäcil  setzen  kann,  nachdem  man  die  Compara- 
tivform als  Verbum    gesetzt    hat.     Im    obigen   Beispiel    anta 


134  'lio  Spodflcirimg. 

all  manzilän  kann  man  sagen  anta  lala  manziluka.  Ein 
Beispiel,  in  dem  das  Tamjiz  nicht  dem  Sinne  nach  FiVil  ist, 
wäre  zaidun  aTalu  vag'ulin.  liier  ist  der  Genitiv  des 
Tamjiz  durch  die-  Annexion  DOthwendig,  wenn  nicht  die  Form 
afalu  an  etwas  anderes  als  das  Tamjiz  annectirt  wird,  denn 
dann  wird  es  in  den  Accusativ  gesetzt,  vgl.  anta  ai'dalu- 
n-näsi  rag'ulän. 

„Nach  allem,  die  Bewunderung  ausdrückenden,  setze  das 
Tamjiz,  vgl.  wie  edel  ist  Abu  Bakr  als  Vater  (akrim  hi'abi 
bakrin  abän).a 

Erkl.  Das  Tamjiz  steht  nach  jedem,  das  die  Verwunde- 
rang bezeichnet,  vgl.  „Göttlich  ist  deine  Leistung  als  Ge- 
lehrter; Zaid  genüge  dir  als  Mann;  in  ihm  ist  Genüge  als 
Wisser;  o  meine  Gattin!  was  bist  du  für  eine  Gattin." 

„Setze  in  den  Genitiv  durch  min,  wenn  du  willst,  jedes 
Tamjiz,  aufser  das  mit  einer  Zahl  stehende  und  das  dem 
Sinne  nach  Fä'il  seiende,  vgl.  „sei  gefällig  an  Seele  tib 
nafsän,  so  wird  dir  Nutzen  gewährt." 

Erkl.  Das  Tamjiz  kann  durch  min  in  den  Genitiv  tre- 
ten, wenn  es  nicht  Fäcil  dem  Sinne  nach,  und  nicht  Tamjiz 
einer  Zald  ist;  man  sagt  weder  täba  zaidun  min  nafsin, 
noch  cindt  cis'rüna  min  dirhamin. 

„Das  Regens  des  Tamjiz  steht  ganz  allgemein  voran, 
doch  das  Vcrbum  mit  der  Flexion  geht  ihm  selten  voraus." 

Erkl.  Die  Lehrweise  des  Sibawaihi  ist,  dafs  die  Vor- 
aufstellung des  Tamjiz  vor  sein  llegens  nicht  möglich  sei, 
gleichviel,  ob  dasselbe  ein  flectirbarcs  ist  oder  nicht.  al-Kisä?i, 
al-Mftzini  und  al-Mubarrad  erlauben  die  Voranstellung  des 
Tamjiz  vor  sein  flectirbarcs  Regens,  man  sagt  nafsan  täba 
zaidun. 

Vgl.  „Wie,  es  trennt  sich  Salmä  durch  den  Weggang 
von  ihrem  Geliebten,  während  sie  doch  an  Seele  der  Tren- 
nung nicht  hold  war." 

Vgl.  „Ich  habe  aufgegeben  meine  Geistesruhe  wegen 
der  Ferne  der  Hoffnung,  und  nicht  bin  ich  abgeschreckt  von 
den  Lüsten,  da  doch  mein  Haupt  schon  schimmert  vor 
Alter." 


at-Tamji/..  185 

Verf.  stimmt  den  Genannten  in  anderen  Büchern  bei, 
setzt  dies  aber  hier  als  einen  seltenen  Fall.  Ist  das  Regens 
nnflectirbar,  verwehrt  man  die  Voraufstellung  desTamjiz,  gleich- 
viel, ob  jenes  ein  Verbnm  oder  etwas  anderes  ist.  Bisweilen  ist 
auch  das  Regens  flectirbar,  aber  die  Voranstellung  wird  nach 
Allen  verwehrt,  vgl.  kafa  bizaidin  rag'ulän,  hier  kann 
man  rag'ulän  nicht  vor  kafa  stellen,  wiewohl  es  ein  fiectir- 
barcs  Verbum  ist;  denn  es  steht  im  Sinne  eines  unttectirbaren, 
nämlich  im  Sinne  des  Verbum  admirandi. 


XXVIII.    Die  Partikeln  des  Genitiv.  —  Praepositionen. 

(Aurüfu-l-  g'a  r  r  i ). 

„Dies  sind  die  Partikeln  des  Genitiv,  nämlich  min,  ilä, 
hattä,  halä,  häs'ä,  cadä,  fi,  fan,  fala,  mud,  mundu, 
rubba,  li,  kai,  Ava,  ta,  ka,  bi,  lacalla,  mata." 

Erkl.  Alle  diese  20  Partikeln  sind  speciell  dem  Nomen 
zugetheilt  und  regieren  den  Genitiv.  Ueber  halä,  häs'ä  und 
(adä  haben  wir  schon  bei  dem  Abschnitt  über  die  Ausnahme, 
pag.  169,  gehandelt.  Selten  erwähnt  man  kai,  lacalla  und 
mata  unter  den  Praepositionen. 

kai  ist  Praeposition  an  zwei  Stellen:  1)  wenn  es  vor 
das  raä  der  Frage  tritt,  vgl.  kaimah  gleich.  Das  mä  der 
Frage  steht  durch  kai  im  Genitiv.  Das  Auf  fällt  wegen  des 
Vortritts  der  Praeposition  weg,  und  man  setzt  das  Ha  der 
Pause.  —  2)  Im  Beispiel  g'i'tu  kai  ukrima  zaidan 
ist  ukrima  ein  Verbum  Imperfectum ,  es  steht  im  Accusativ 
durch  an,  das  nach  kai  verschwiegen  ist.  an  und  das  Ver- 
bum sind  durch  ein  Masdar  restituirt,  das  von  kai  abhängt, 
die  restitutio  wäre,  g'Ptu  kai  ikrämi  zaidin  gleich  lPi- 
kraini. 

Der  Genitiv  durch  lafalla  ist  eine  Sprachform  der  'Ukailiten. 

Vgl.  „Vielleicht  ist  Abü-1-Migwär  ein  dir  nah  Verwand- 
ter (la(alla  abi-1-migwäri)." 

Vgl.  „\  iclleicht  hat  Gott  euch  ausgezeichnet  vor  uns  in  et- 
was, fürwahr  eure  Mutter  hatte  einen  zerrissenen  Geschlechtstheil." 


186  Dk  Partikeln  des  Genitiv. 

la'alla  ist  eine  pleonastische  Praeposition,  die  vor  das 
Mubtada?  tritt,  wie  l>i  in  bihasbika.  Nach  dem  Sprachge- 
brauch dei  Tkailitcn  setzt  man  auf  das  letzte  Läm  Fath 
und  Kasr,  auch  wird  der  Wegfall  des  ersten  Läm  berichtet, 
man   sagt  'alla  und  (alli. 

in atä  wird  von  den  Iludailitcn  als  Praeposition  gebraucht. 

Vgl.  „Er  ließ  sie  hervorgehn  aus  seinem  Aermel  mata 
kummihi." 

Vgl.  „(Die  Wolken)  tränkten  sich  mit  Mccrwasscr,  dar- 
auf breiteten  sie  sich  aus  von  den  grünen  Mccrwogen  als 
zischende,   brausende." 

Verf.  behandelt  später  die  übrigen  von  den  zwanzig  Par- 
tikeln. 

laulä  zählt  Verf.  in  diesem  Buch  nicht  zu  den  Prac- 
positionen,  doch  erwähnt  er  es  in  anderen.  Sibawaihi 
läfst  laulä  zu  den  Pracpositionen  gehören,  doch  regiert  es 
nur  Pronomina,  vgl.  lauläja  etc.  Das  Ja,  Käf,  IIa  ist  nach 
Sibawaihi  durch  lau  in  den  Genitiv  gestellt.  al-Ahfas3  meint, 
dafs  es  an  der  Stelle  des  Nominativ  als  Mubtada5  stehe  und 
das  Pronomen  des  Genitiv  stehe  an  der  Stelle  des  Nominativ- 
Pronomen;  lau  habe  keine  Rection  auf  dasselbe,  wie  es  auch 
nicht  auf  ein  sichtbares  Nomen  Rection  hat,  vgl.  laulä  zai- 
dun  la'ataituka.  al-Mubarrad  meint,  dafs  die  Zusammen- 
setzung lauläka  etc.  nicht  im  Arabischen  vorkomme,  doch 
ist  er  dadurch  widerlegt,  dafs  es  wirklich  vorkommt. 

Vgl.  „Machst  du  gierig  auf  uns  die,  welche  unser  Blut 
vergiefsen,  aufser  dir  (lauläka)  zeigt  sich  für  unsere  Achtung 
kein  Hasan." 

Vgl.  „Auf  wie  viele  Wahlstätten  wärst  du  gestürzt, 
war  ich  nicht  gewesen  (lauläja),  so  wie  durch  seine  Masse 
herabstürzt,  das  von  der  Spitze  des  Berges  herabsinkende." 

„Thcile  bestimmt  dem  sichtbaren  Nomen  zu:  mud,  mundu, 
liattä,  ka,  wa,  rubba  und  ta.  Gieb  die  spccielle  Be- 
deutung der  Zeit  dem  mud  und  mundu  und  dem  rubba 
mit  indeterminirten  Begriffen,  das  ta  gebrauche  nur  bei  al- 
lahu  und  rabbu.  Was  man  überliefert  von  Fällen  wie 
rubbahu  fatä  (wie  mancher  Mann)  ist  selten,  so  kommt 
auch  kahä  und  dergleichen  vor." 


/airüfu-1-g'arri  187 

Erkl.  Zu  den  Praepositionen,  welche  nur  sichtbare  No- 
mina regieren,  gehören  die  sieben,  welche  im  ersten  Verse 
erwähnt  sind,  man  sagt  weder  mud  hu  noch  in  un  du  hu,  das 
gilt  auch  von  den  übrigen,  mud  und  mundu  setzen  von 
dem  sichtbaren  Nomen  nur  das  Nomen  der  Zeit  in  den  Ge- 
nitiv. Ist  die  Zeit  eine  gegenwärtige,  so  ist  mud  gleich  fi, 
vgl.  „ich  habe  ihn  gesehn  an  unserem  Tage,  heute  (mud 
jauminä)."  Ist  die  Zeit  eine  vergangene,  hat  mud  die  Be- 
deutung von  min.  Vgl.  „Nicht  habe  ich  ihn  gesehn  seit  dem 
Freitag",  clas  wird  Verf.  am  Ende  des  Capitels  weiter  erwäh- 
nen. Ueber  das  von  hattä  Abhängige  werden  wir  handeln, 
wenn  Verf.  es  erwähnt,  abnormer  Weise  nur  regiert  hattä 
ein  Pronomen. 

Vgl.  „Und  nicht  bei  Gott  finden  die  Menschen  einen 
Mann  bis  auf  Dich  (hattäka)  o  Sohn  des  Abu  Zijäd." 

Doch  ist  dies  nicht  als  Norm  hinzustellen,  wenn  es  auch 
Einige  meinen.  Der  Sprachgebrauch  der  Hudailiten  setzt  an 
die  Stelle  des  Ha  ein  (Ain.  Ibn  Masfüd  liest  Kur.  23,  25.: 
„sie  erwarteten  es  bis  zu  einer  bestimmten  Zeit  (cattä  hinin)." 

Das  Wäw  wird  nur  gebraucht  beim  Schwüre,  so  auch 
Tä;  doch  darf  man  das  Verbum  des  Schwures  nicht  mit  er- 
wähnen. Das  Tä  regiert  nur  das  Wort  all  ah  u,  auch  hört 
man  den  Gebrauch  desselben  mit  rabbu,  wenn  dies  an  al- 
kacbatu  annectirt  ist,  vgl.  tarabbi-1-  kacbati.  Oft  hört 
man  auch  tar-rahmäni.  al-Haffäf  erwähnt  auch  bei  der  Er- 
klärung des  Buches,  dafs  man  sage  tahajätika,  doch  dies 
ist  befremdend. 

rubba  regiert  nur  Indeterminirtes ,  bisweilen  kommt  es 
abnormer  Weise   mit  dem  Pronomen   der   dritten  Person  vor. 

Vgl.  „Einem  Schwachen  habe  ich  rasch  den  Bruch  sei- 
ner Knochen  geheilt  und  oft  habe  (rubbahu)  ich  ihn,  den 
zum  Verderben  bestimmten,  von  seinem  Untergang  gerettet." 

ka  steht  ebenfalls  selten  mit  dem  Pronomen. 

Vgl.  „(Der  wilde  Esel)  liefs  hinter  sich  Dinäbät  zur 
Linken  in  der  Nähe,  und  den  weithingebreiteten  Berg  eben 
so  nah  (kaha)  oder  näher." 


188  Die  Partikeln  des  Genitiv. 

Vgl.  »Du  siehst  keinen  Gatten  wie  ihn  (den  wilden 
Esel)  und  keine  Gattin  wie  sie  (die  Eselstuten)  kahunna: 
aufser  einen  sie  streng  beherrschenden." 

So  ist  der  Sinn  des  Verses,  dafs  rubba  und  ka  selten 
mit  einem  Pronomen  gebraucht  werden. 

„Durch  min  hebe  als  einzeln  hervor,  thue  klar  die  nä- 
here  Bestimmung  dar,  ferner  bezeichne  damit  bei  räumliehen 
Verhältnissen  den  Ausgangspunct;  bisweilen  kommt  es  auch 
vor,  um  den  Ausgangspunct  von  zeitlichen  Verhältnissen  zu 
bezeichnen.  Pleonastisch  steht  es  bei  einer  Negation  und 
dem  ähnlichen,  es  setzt  in  den  Genitiv  ein  indeterminirtes 
"Wort.  Vgl.  „Nicht  giebt's  für  einen  Ungerechten  eine 
Ausflucht." 

Erkl.  Min  zur  Hervorhebung  eines  einzelnen  (lit-tab- 
fidi),  vgl.  „ich  nahm  von  den  Dirhem",  so  wie  Kur.  2,  7. 
„Von  den  Menschen  giebts  welche,  die  sagen  wir  glauben 
an  Gott."  Die  Gattung  bezeichnet  min  näher  (libajani-1- 
g'insi)  Kur.  22,  31.  „Verabscheut  den  Schmutz",  d.  h. 
Götzen.  —  Den  örtlichen  Anfangspunct  (li^ibtidiVi-l-gajati) 
bezeichnet  es  in  Kur.  17,  1.  „Preis  dem,  der  seinen  Diener 
reisen  läfst  bei  Nacht  von  der  Moschee  al-Haräm  zur  Mo- 
schee al-cAksa."  Ein  Beispiel,  in  dem  es  den  zeitlichen  An- 
fangspunct bezeichnet,  vgl.  Kur.  9,  109.  „Fürwahr  eine  Mo- 
schee, die  gegründet  wurde  auf  Gottesfurcht  vorn  ersten 
Tage  an,  ist  würdiger,  dafs  du  darin  stehst." 

Vgl.  „Sie  wurden  auserwählt  von  der  Zeit  des  Schlacht- 
tages bei  Halima  bis  heute,  wo  sie  gemacht  alle  Erfahrungen." 

Ein  Beispiel  des  pleonastischen  (az-ziVidatu)  wäre  mä 
gWani  min  ahadin.  Bei  der  grofsen  Masse  der  Basrcnser 
steht  min  nur  unter  zwei  Bedingungen  pleonastisch:  1)  dafs 
durch  dasselbe  ein  indeterminirtes  Wort  im  Genitiv  stehe; 
2)  dafs  ihm  eine  Negation  oder  etwas  dem  ähnliches,  d.  i. 
eine  Prohibition,  oder  eine  Frage  voraufgehe.  Es  steht  nicht 
pleonastisch  bei  einer  Affirmation,  auch  setzt  es  nicht  ein 
detcrniinirtos  Wort  in  den  Genitiv.  Man  sagt  nicht  g'iVani 
min  ahadin  entgegengesetzt  der  Meinung  des  al-Ahfas',  der 
die  Kuranstelle  46,  30.:  „er  wird  euch  vergeben  eure  Sün- 
den"   hierher  rechnet.     Die  Küfenser  erlauben  auch  in  aflir- 


Aurftfa-I-g'ani.  1 89 

mativcn  Sätzen  min  plconastisch  zu  setzen,  doch  unter  der 
Bedingung,  dafs  der  abhängige  Genitiv  indeterminirt  sei,  man 
kann  nach  ihnen  sagen  kad  kana  min  matarin. 

.,Das  Ende  zu  bezeichnen  dient  hattä,  li,  und  ilä.  Eine 
Stellvertretung  zeigen  min  und  bi  an." 

Erkl.  Das  Ende  des  Ziels  (intilnVu-1-gajati)  wird  durch 
ila,  hattä  und  li  bezeichnet.  Das  Ursprüngliche  von  die- 
sen dreien  ist  ila,  deshalb  setzt  es  sowohl  das  äufserste  Ziel, 
als  auch  ein  anderes  in  den  Genitiv.  Vgl.  „Ich  ging  gestern  bis 
zum  Ende  der  Nacht,  oder  bis  zur  Hälfte  (ila  nisfihi).  hattä 
hingegen  setzt  nur  das  äufserste  Ziel,  oder  das  damit  Ver- 
bundene in  den  Genitiv,  vgl.  Kur.  97,  5.  „Heil  ihr  bis  zum 
Anfang  der  Morgenröthe."  Man  könnte  nicht  (hattä  nisfi)  sa- 
gen. Der  Gebrauch  von  li  zur  Bezeichnung  des  Endes  ist 
selten,  vgl.  Kur.  35,  14.  „Jedes  von  beiden  läuft  bis  zur 
bestimmten  Schicksalstunde." 

min  und  bi  haben  den  Sinn  von  „an  der  Stelle  von": 
vgl.  Kur.  9,  38.  „Seit  ihr  etwa  zufrieden  mit  der  gegen- 
wärtigen Welt  anstatt  der  zukünftigen",  femer  43,  60.  „Wenn 
wir  gewollt,  hätten  wir  anstatt  eurer  Engel  gesetzt  auf  die 
Erde,  welche  auf  einander  folgen." 

Vgl.  „Ein  Mädchen,  welches  nicht  gegessen  weich  be- 
reitetes und  nicht  anstatt  des  Gemüses  die  Melone  geko- 
stet hat." 

bi  im  Sinne  von  „anstatt  badala"  kommt  in  der  Ueber- 
lieferung  vor:  „Nicht  erfreuen  mich  statt  ihrer  die  rothen 
Kameele." 

Vgl.  „Hätte  ich  doch  statt  ihrer  ein  Volk,  das,  wenn 
es  aufsitzt,  zerstreut  angreift  zu  Rofs  und  zu  Kameel." 

„li  wird  gebraucht  den  Besitz  oder  dem  ähnliches  zu 
bezeichnen,  ebenso  wird  es,  um  transitiv  zu  machen  und  die 
Ursache  zu  bezeichnen,  nach  classischem  Gebrauch  angewandt. 
Ferner  steht  es  pleonastisch.  Die  Zeit-  und  Ortsbestimmungen 
suche  durch  bi  und  fi  auszudrücken,  nur  bisAveilen  be- 
zeichnen die  zwei  letzteren  die  Ursache." 

Erkl.  Oben  ist  erwähnt,  dafs  li  das  Ende  bezeichnet, 
hier  wird   angeführt,    dafs  es  auch    den  Besitz  bedeute,    vgl. 


1«K)  Die  Partikeln  «los  Genitiv. 

„Gott  gehört,  was  im  Himmel  und  was  auf  der  Erde  ist." 
Amh  das  dem  Besitze  Aehnliche  bezeichnet  li,  so:  die  Decke 
der  Stute  lil-farasi.  Dann  macht  li  transitiv,  Vgl.  Kur.  li>, 
|(>.  „Gieb  mir  von  dir  einen  Sohn,  der  mich  beerbe,  und 
erbe  vom  Stamme  Jacob."   Dann  drückt  li  eine  Ursache  aus. 

Vgl.  ,, Fürwahr  mich  erregt  wegen  meines  Denkens  an 
Dich  eine  Freude,  wie  die  Sperlinge  sich  schütteln,  die  der 
Regen  benäfst." 

Regelrecht  steht  li  pleonastiseh,  vgl.  Kur.  12,  43.  „Wenn 
ihr  Träume  auslegt."  bi  und  f!  dienen  beide  die  Zeit-  oder 
Ortsbestimmung  und  die  Ursache  zu  bezeichnen,  vgl.  Kur.  37, 
137.  „Fürwahr  ihr  geht  an  ihnen  vorüber  am  Morgen  und 
bei  der  Nacht."  Den  Grund  bezeichnet  es  Kur.  4,  158.  „So 
haben  wir  wegen  einer  Ungerechtigkeit  von  denen,  welche 
das  Judenthum  bekennen,  ihnen  liebliche  Dinge  verwehrt, 
welche  ihnen  erlaubt  waren,  und  wegen  iln-er  häufigen  Ab- 
wendung vom  Pfade  Gottes." 

f i  wird  häufig  zur  Orts-  oder  Zeitbestimmung  gebraucht, 
vgl.  fi-1-masg'idi  und  auch  zur  Ursache,  vgl.  das  Wort  des 
Propheten:  „Ein  Weib  ist  in  die  Hölle  gekommen  wegen  ei- 
ner Katze,  welche  sie  fing,  doch  weder  fütterte  sie  dieselbe, 
noch  liefs  sie  sie  von  den  Thiercn  der  Erde  fressen." 

„Durch  bi  bezeichne  die  Hülfe,  mache  transitiv,  bezeichne 
den  Austausch  und  das  Anhängen,  gebrauche  es  ferner  wie 
ma'a,  min,  fan." 

Erkl.  Nach  dem  Vorausgehenden  bezeichnet  bi  die  Zeit 
und  den  Ort,  so  wie  die  Ursache.  Hier  erwähnt  Verf.,  dafs 
es  die  Hülfe,  d.  h.  das  Instrument  ausdrücke,  vgl.  „ich  schrieb 
mit  dem  Rohr,  bi-1-kalami;  ferner,  dafs  es  transitiv  mache, 
vgl.  Kur.  2,  16.  „Es  entfernte  Gott  ihr  Licht."  Fei-ncr  be- 
zeichnet es  den  Austausch  wie  Kur.  2,  80.  „Das  sind  die, 
welche  erkaufen  das  Leben  der  Welt  für  das  Zukünftige." 
Es  drückt  dann  das  Anhängen  an  etwas  aus,  vgl.  „ich  ging 
vorüber  an  Zaid  (bizaidin)".  Dann  steht  es  im  Sinne  von 
m aa,  „ich  verkaufte  das  Kleid  mit  seinem  Mustersaum  (bi- 
tirazihi)";  dann  von  min,  „wir  tranken  vom  Meerwasser  (bi- 
mä^i-l-bahri)" ;  dann  im  Sinne  von  (an,  „es  fragte  ein  Fragcr 
nach    einer    eintretenden    Strafe    (bi'idabin    wakicin)."      Auch 


//urüfu-1-g'arri.  \i)\ 

steht  bi,  die  Begleitung  auszudrücken:  „Preise  mit  Lob  dei- 
nen Herrn  (sabbih  bihamdi  rabbika)". 

,/alä  dient  die  Höhe  zu  bezeichnen,  so  wie  es  den  Sinn 
von  fi  und  fan  hat,  durch  can  bezeichnet  der  Verständige 
den  Hinausgang  über  etwas.  Auch  kommt  (an  an  Stelle  von 
bacda  und  fala  vor,  wie  auch  (ala  statt  (an  bisweilen  ge- 
setzt ist." 

Erkl.  calä  wird  häufig  gebraucht,  die  Höhe  zu  bezeich- 
nen, vgl.  „Zaid  auf  dem  Dache";  ferner  im  Sinne  von  fi,  vgl. 
Kur.  28,  14.  „Er  drang  ein  in  die  Stadt  zur  Zeit  der  (calä 
hini  gaflatin)  Sorglosigkeit  ihrer  Bewohner."  fan  zeigt  häufig 
den  Hinausgang  über  etwas  an,  vgl.  „ich  warf  vom  Bogen 
can  al-kausi."  Auch  steht  es  im  Sinne  von  bacda,  vgl. 
Kur.  84,  19.  „Fürwahr  ihr  werdet  aufsteigen  von  einem 
Zustand  in  den  anderen."  can  steht  ferner  im  Sinne  von  calä. 

Vgl.  „Bei  dem  Gott  des  Sohnes  deines  Onkels  nicht 
bist  du  bevorzugt  in  irgend  einer  Achtung  vor  mir  (fanni), 
nicht  bist  du  mein  Richter,  dafs  du  mich  bewältigst." 

Vgl.  „Wenn  mit  mir  zufrieden  sind  die  Söhne  Kus'airs, 
so  gefällt  mir  beim  Leben  Gottes  ihr  Wohlwollen." 

„Man  bezeichnet  die  Vergleichung  durch  ka,  bisweilen 
auch  die  Ursache,  pleonastisch  kommt  es  zur  Bestätigung  vor." 

Erkl.  ka  kommt  häufig  zur  Vergleichung  vor,  auch  be- 
zeichnet es  die  Ursache,  vgl.  Kur.  2,  194.  „Erinnert  Euch 
seiner,  weil  er  (kamä)  euch  recht  leitete."  Pleonastisch  kommt 
es  zur  Bestätigung  vor,  vgl.  Kur.  42,  2.  „Nichts  ist  so  wie 
es."  Pleonastisch  steht  es  im  Ausspruch  Ru5ba's.  „Sie  (die 
wilde  Eselstute)  ist  von  dichten  Weichen  und  Länge  ist  in 
ihr."  Es  berichtet  al-Farrä5  den  Fall,  dafs  zu  einem  Araber 
gesagt  wurde;  Wie  macht  ihr  Milchkäse?  und  er  erwiederte, 
„wie  leicht  kahajjinin". 

„ka  wird  auch  als  Nomen  gebraucht,  wie  auch  fan  und 
calä,  deswegen  tritt  min  vor  diese  beiden  letzteren." 

Vgl.  „Wollt  ihr  aufhören  (mit  Spenden),  aber  nimmer 
wehrt  den  Frevlern  etwas  wie  Lanzenstöfse,  bei  denen  ver- 
geblich ist  Salböhl  und  Zupfleinewand." 


1J)2  Die  Partikeln  des  Genitiv. 

'  ala  und  'an  werden  wie  zwei  Nomina  behandelt,  wenn 
min  vor  sie  tritt,  (ala  ist  dann  gleich  faukun  oben  und 
'an  gleich  g'anibun  Seite. 

Vgl.  „(Der  Kata)  flog  in  der  Frühe  auf  von  seinen 
Jungen,  die  schrieen,  nachdem  die  Zeit  ihres  Durstes  vollen- 
det, und  von  den  Eiern  in  merkmallosen  Wüsten." 

Vgl.  „AVohl  sehe  ich  mich  als  Stichblatt  für  die  Lanzen 
bald  zur  Rechten   (min  can  jamini)  und  bald  von  vorn." 

"mud  und  mundu  sind  zwei  Nomina,  wenn  sie  den  No- 
minativ setzen  oder  einem  Verbuni  voraufgehn,  vgl.  „ich  kam, 
seit  er  rief."  Wenn  sie  eine  Vergangenheit  in  den  Genitiv 
setzen,  sind  beide  wie  min;  bei  dem  Gegenwärtigen  halte  die 
Bedeutung  von  fi  fest." 

Erkl.  mud  und  mundu  werden  als  zwei  Nomina  be- 
trachtet, 1)  wenn  nach  ihnen  das  Nomen  im  Nominativ  steht, 
vgl.  „nicht  sah  ich  ihn  seit  dem  Freitag  (mud  jaumu-1-g'u- 
m'ati)",  indem  mud  ein  Mubtada5  und  das  Folgende  ein  Ha- 
bar  ist;  —  2)  wenn  nach  ihnen  ein  Vcrbum  folgt.  Vgl.  g'i3tu 
mud  daca,  mud  steht  an  der  Stelle  des  Accusativ  als  Zarf, 
sein  Regens  ist  g'Ptu.  Einige  gestatten  sie  als  zwei  Habar 
von  dem,  Avas  nach  ihnen  steht,  zu  betrachten.  Steht  nach 
ihnen  ein  Genitiv,  sind  beides  Präpositionen,  und  zwar  im 
Sinne  von  min,  wenn  der  Genitiv  etwas  Vergangenes;  und 
im  Sinne  von  fi,  wenn  der  Genitiv  etwas  Gegenwärtiges  be- 
zeichnet, vgl.  „ich  habe  ihn  gesehn  seit  heute  (mud  jauminä), 
gleich  heute." 

„Nach  min,  can,  bi  wird  mä  plconastisch  hinzugesetzt 
und  hindert  sie  nicht  an  der  Rection,  die  bekannt  ist." 

Erkl.  raä  tritt  pleonatisch  an  diese  Partikeln  und  hin- 
dert ihre  Rection  nicht,  vgl.  Kur.  29,  11.  „Durch  ihre  Sün- 
den wurden  sie  ertränkt".  Vgl.  „Ueber  ein  kleines  werden 
sie  am  Morgen  reuig  aufwachen",  vgl.  3,  153.  „Durch  Gottes 
Gnade  warst  du  mild  gegen  sie." 

„Es  steht  mä  ferner  pleonastisch  nach  rubba  und  ka 
und  hält  sie  von  der  Rection  zurück.  Bisweilen  schliefst  mä 
sich  ihnen  an,  ohne  dafs  der  Genitiv  gehindert  werde." 

Erkl.      Vgl.    zum    ersten   Fall:    „Fürwahr   die  Esel  sind 


Äurfifa-1-g'arri.  193 

die  schlechtesten  Reitthiere    so  wie    die  Ilabat  ät   die  schlech- 
testen unter  den  Söhnen  Tamims." 

Vgl.  „Häufig  sind  unter  ihnen  Kameel-Heerden  und 
vortreffliche  Renner,  zwischen  denen  Füllen  sind." 

Bisweilen  steht  mä  pleonastisch,  ohne  die  Rection  zu  hin- 
dern, doch  selten. 

Vgl.  „O  Mäwijja,  gar  mancher  Einfall  zerstreuter  Reiter 
ist  wie  das  mit  dem  Stempel  eingebrannte  Zeichen." 

Vgl.  „Wir  wollen  unserem  Genossen  helfen,  indem  wir 
wissen,  dafs  er  ist  wie  alle  Menschen,  er  leidet  Unrecht  und 
thut  Unrecht." 

„rubba  fällt  weg  und  behält  dennoch  die  Rection  nach 
bal  und  fa.     Nach  wa  ist  dieser  Gebrauch  häufig.'* 

Erkl.  Nur  bei  rubba  gilt,  dafs  man  die  Praeposition 
wegnehmen  darf  und  die  Rection  lassen,  wenn  es  nach  wa 
folgt,  was  wir  später  erwähnen.  Selten  fällt  rubba  nach  fa 
und  bal  weg,  vgl.  seinen  Wegfall  nach  wa:  „Gar  manche 
Wüsten  giebts  mit  ödem  Durchgang." 

Vgl.  seinen  Wegfall  nach  fa:  „Manche  Schwangere  so 
wie  du  habe  ich  bei  Nacht  besucht  und  Säugende,  ich  zog 
sie  ab  von  dem  jährigen  Knaben  mit  den  Anmieten." 

Vgl.  seinen  Wegfall  nach  bal:  „Gar  manche  Stadt  giebts, 
deren  Staub  die  weiten  Wege  anfüllt,  doch  werden  ihr  Linnen 
und  ihre  G'ahramtische  Stoffe  nicht  gekauft." 

Gebräuchlicher  ist  noch  die  Wegnahme  des  rubba  nach 
w  a ,  auch  kommt  abnormer  Weise  vor,  dafs  der  Genitiv  durch 
ein  weggenommenes  rubba  steht,  ohne  dafs  etwas  voraufgehe. 

Vgl.  „Manche  Spur  einer  Wohnung  (giebts),  auf  deren 
Trümmern  ich  stand,  beinah  endete  ich  mein  Leben  ihret- 
wegen." 

„Bisweilen  wird  auch  bei  anderen  als  rubba  der  Geni- 
tiv bei  einer  Wegnahme  gesetzt,  manches  davon  erscheint 
durchgängig." 

Erkl.  Der  Genitiv  steht  durch  eine  weggenommene 
Praeposition    aufser  bei    rubba   in    zwei  Weisen:     1)  durch- 

13 


!>).(  Die  Annexion. 

gängig;  2)  nicht  durchgängig.  Nicht  durchgängig  ist  er  z.  H. 
beim  Ausspruch  des  Ru'ba  auf  die  Frage  desjenigen,  der 
Sagt,  „wie  befindest  du  dich  heut  morgen",  Antwort:  wohl 
(hairin  fiir  'alfi  hairin). 

Vgl.  „Wenn  gesagt  wird,  welche  Menschen  sind  die 
übelsten  als  Stamm,  so  weisen  auf  Kulaib  die  Finger  an  den 
Händen." 

Vgl.  „Mit  manchem  Edlen  vom  Stamme  Kais  ging  ich 
um,  bis  er  stolz  ward  und  aufstieg  zu  den  Höhen." 

Durchgängig  ist  diese  Ausdrucksweisc,  wenn  man  z.  B. 
sagt,  für  wieviel  Dirham  hast  du  das  gekauft  (bikam  dirha- 
min).  dirhamin  steht  im  Genitiv  durch  ein  weggenomme- 
nes min  nach  Sibawaihi  und  al-Halil;  durch  eine  Annexion 
nach  az-Zag'g'äg'.  Nach  der  Lehrweise  der  beiden  Ersteren 
ist  das  in  den  Genitiv  Setzende  weggenommen  und  seine 
ßection  übriggelassen.  Dies  ist  nach  ihnen  durchgängig  bei 
dem  kam  der  Frage,  das  zur  Specificirung  dient,  wenn  eine 
Praeposition  davortritt. 


XXIX.     Die  Annexion. 

(al-idäfa). 

„Ein  Nun,  welches  sich  der  Declination  anschliefst,  oder 
ein  Tanwin,  nimm  weg  von  dem,  was  du  in  Annexion  setzest, 
vgl.  der  Berg  Sinä,  das  zweite  Wort  setze  in  den  Genitiv 
und  supponire  min,  oder  fi,  wenn  nur  diese  passen.  Wähle 
li  für  die  anderen  Fälle;  specialisire  das  erste  Wort,  oder 
gieb  ihm  die  volle  Determination  durch  das  sich  Anschliefsende." 

Erkl.  Will  man  ein  Nomen  an  ein  anderes  annectiren, 
wird  beim  Annectirten  (Mudäf)  das  Nun,  welches  der  Decli- 
nation sich  anschliefst,  d.  h.  das  Nun  des  Dual  und  des  Plu- 
ral weggenommen,  so  wie  das  Tanwin.  So  verhält  es  sich 
auch  mit  dem,  was  an  die  beiden  (den  Dual  und  Plural)  an- 
geschlossen wird.  Das  woran  annectirt  wird,  (Mudäf  ilaihi) 
tritt  ins  Genitiv- Verhältnifs.  Man  ist  uneins  über  das,  was 
das  Mudäf   ilaihi   ins  Genitiv- Verhältnifs   setzet.     Man  sagt, 


al-irfafa.  195 

es  stehe  im  Genitiv  -  Verhältnifs  durch  eine  im  Sinne  behal- 
tene Partikel,  nämlich  li,  min  oder  fi;  auch  sagt  man,  es 
stehe  durch  das  Mudäf  im  Genitiv.  In  diesem  Fall  geschieht 
die  Annexion  im  Sinne  von  li  nach  allen  Grammatikern. 
Einige  aber  meinen,  die  Annexion  geschehe  auch  im  Sinne 
von  min  und  fi.  Diesen  Weg  wählt  Verf.  Die  genauere 
Bestimmung  ist,  dafs,  wenn  nur  die  Wiederherstellung  durch 
min  und  fi  pafst,  so  mufs  die  Annexion  in  der  Bedeutung 
stehn,  welche  seine  Wiederherstellung  speciell  verlangt,  wo 
nicht,  so  geschieht  die  Wiederherstellung  im  Sinne  von  li. 
Die  Wiederherstellung  durch  min  ist  nur  möglich,  wenn  das 
Mudäf  ilaihi  von  der  Gattung  des  Mudäf  ist,  vgl.  hätamu  ha  di- 
din.  Die  Wiederherstellung  durch  fi  ist  nur  möglich,  wenn 
das  Mudäf  ilaihi  ein  Zarf  ist,  in  das  das  Mudäf  fällt,  vgl. 
a(g'abani  darbu-1-jaumi  zaidän,  d.i.  darbu  zaidin  fi-1- 
jaumi.  Vgl.  Kur.  2,  226.  „Für  die,  welche  sich  losschwören 
von  ihren  Weibern,  giebt  es  eine  Wartezeit  in  vier  Monaten." 
Kur.  34,  32.  „Fürwahr  Betrug  bei  der  Nacht  und  dem  Ta- 
ge." Ist  die  Wiederherstellung  nicht  allein  durch  min  oder 
fi  möglich,  so  ist  die  Annexion  im  Sinne  von  li. 

Zuletzt  weist  Verf.  darauf  hin,  dafs  die  Annexion  in  zwei 
Theile  zerfällt,  nämlich  in  eine  reine  und  eine  nicht-reine.  Die 
letztere  ist  die  Annexion  eines  Eigenschaftsworts,  welches  dem 
Verbum  Imperfecti  gleicht,  an  sein  Regime,  wie  wir  später  er- 
wähnen werden.  Diese  verleiht  dem  ersten  Nomen  weder 
eine  Besonderung  noch  eine  Determination.  Die  reine  An- 
nexion hingegen  ist  die,  welche  sich  nicht  so  verhält,  und 
welche  dem  Mudäf  eine  Besonderung  verleiht,  im  Fall  das 
Mudäf  ilaihi  ein  indeterminirtes  Wort  ist,  vgl.  hadä  gulämu- 
mra^atin,  oder  sie  verleiht  eine  Determination,  wenn  das 
Mudäf  ilaihi  ein  Determinirtes  ist,  vgl.  hadä  gulämu 
zaidin. 

„Aelmelt  das  Mudäf  dem  Verbum  Imperfecti  als  ein  Ei- 
genschaftswort, so  wendet  es  nicht  von  der  Indetermination 
ab.  Vgl.  „Mancher  (ist)  hoffend  auf  uns;  grofs  an  Hoff- 
nung; einer  dessen  Herz  erschreckt  ist;  der  gering  an  Hülfs- 
mitteln  ist."  —  Diese  Annexion  wird  genannt  „die  dem  Worte 
nach",  und  jene  die  Reine  „die  der  Bedeutung  narh." 

Erkl.     Hier  behandelt  Verf.  den    zweiten  Theil  der  An- 

13* 


1;),;  DlC    Annexion. 

nexion,  nämlich  die  Nicht-reine.  Verl',  bestimmt  sie  als  die  ei- 
nes Eigenschaftsworts,  welches  dem  Verbum  [mperfecti  ähnelt. 
Dies  isl  jedes  Participium  Act.  oder  Pass.  im  Sinne  des  ge- 
genwärtigen oder  zukünftigen  Zustands,  oder  ein  dem  Parti- 
cipium ähnliches  Eigenschaftswort,  wie  hasanu-l-wag'hi, 
Kali  In- 1-  l.i  ij  ali.  Est  «Ins  Mudäf  entweder  kein  Eigenschaftswort, 
oder  ein  Eigenschaftswort  ohne  Regens,  ist  die  Annexion 
eine  reine,  wie  z.B.  heim  Masdar,  vgl.  darbu  zaidin,  oder 
Participium  aetivi  im  Sinne  der  Vergangenheit,  vgl.  däribu 
zaidin  amsi.  Die  niehtreine  Annexion  drückt  weder  eine 
Besonderung  noch  eine  Determination  ans,  dcshalh  tritt  auch 
ruhha  davor,  wenn  sie  auch  an  ein  determinirtes  Wort  an- 
nectirt  ist,  vgl.  ruhha  räg'ina  und  wenn  durch  dasselhe  das In- 
determinirte  besolmeben  wird,  vgl.  Kur.  5,  üb\  „Als  Opfer- 
thiere,  die  gelangen  his  zur  Ka'ba".  Nur  zur  Erleichterung 
dient  diese  Annexion  und  ihr  Nutzen  beschränkt  sich  auf  die 
Wortform,  weshalb  man  sie  die  wörtliche  nennt.  Die  reine 
Annexion  hingegen  bezeichnet  eine  Besonderung  und  Deter- 
mination, weshalb  sie  die  Annexion  dem  Sinne  nach  heifst, 
auch  wird  sie  die  Reine  genannt,  weil  sie  frei  ist  von  der 
Intension  der  Lostrennimg,  grade  im  Gegensatz  von  der 
Nicht-reinen,  die  durch  Lostrennung  restituirt  werden  kann, 
vgl.  hada  däribu  zaidin  al-äna  ist  gleich  hadä  däri- 
bun  zaidän.  Der  Sinn  beider  Worte  steht  einzeln  für  sich, 
und  es  wird  nur  in  der  Absicht  zu  erleichtern  annectirt. 

„Die  Verbindung  des  al  mit  diesem  Mudäf  wird  verge- 
ben, wenn  al  auch  mit  dem  zweiten  Worte  verbunden  ist, 
vgl.  „der  Dichte  (des)  am  Haar",  oder  doch  mit  dem  Worte, 
woran  das  zweite  annectirt  wird,  vgl.  „Zaid  der  schlagende 
das  Haupt  des  Sünders." 

Erkl.  al  kann  nicht  vor  das  Mudäf  treten,  dessen  Annexion 
eine  reine  ist;  man  sagt  nicht  hadä-1-gulämu  rag'ulin, 
denn  die  Annexion  tritt  an  die  Stelle  von  al,  somit  ist  die 
Zusammenstellung  beider  unmöglich.  —  Auch  bei  der  nicht- 
reinen  Annexion  verlangt  die  Regel,  dafs  al  nicht  vor  das 
Mudäf  trete,  weil  beide,  al  und  die  Annexion  sich  wechsel- 
weise vertreten.  Da  aber  diese  Annexion  die  Intention  der 
Trennung  hat,  so  wird  al  verziehen,  vorausgesetzt,  dafs  al 
vor  das  Mudäf    ilaihi  tritt,    oder    vor   das  Wort,    woran    das 


al-u/äfa.  I97 

Mudäf  ilailii  wiederum  annectirt  ist,  vgl.  zaidun  ad-däribu 
ra'si-1-g'äni.  Tritt  al  weder  vor  das  Mudäf  ilaihi  noch  vor 
das  Wort,  woran  das  Mudäf  ilaihi  wiederum  annectirt  wurde, 
so  ist  das  Fragliche  (das  al  vor  dem  Mudäf)  verwehrt. 
80  verhält  es  sich,  wenn  das  Mudäf  weder  im  Dual  steht 
noch  auf  einen  Pluralis  sanus  msc.  in  den  Plural  gesetzt  ist. 
Es  pafst  für  diese  Regel,  wie  aus  dem  Beispiel  hervorgeht, 
nur  der  Singularis  und  der  Pluralis  fractus  für  Femininum 
und  Masculinum,  endlich  Pluralis  sanus  fem.  Steht  aber  das 
Mudäf  im  Dual  oder  Pluralis  sanus  msc,  so  genügt,  dafs  al  sich 
bei  Mudäf  vorfinde,  und  es  wird  nicht  bedingt,  dafs  es  auch 
beim  Mudäf  ilaihi  stehe.  —  Dies  behandelt  der  nun  fol- 
gende Vers. 

„Es  genügt  al  beim  Eigenschaftswort;  wenn  dasselbe 
im  Dual  oder  Plural  vorkommt,  so  geht  es  nach  deren  Weise." 

Erkl.  al  beim  annectirten  Eigenschaftswort,  wenn  dies 
Dual  oder  Plural  ist,  folgt  der  Weise  des  Dual,  d.  i.  der  für 
den  Dual  bestimmten  Regel.  So  kann  auch  der  Pluralis  msc. 
sanus  es  entbehren,  dafs  al  sich  beim  Mudäf  ilaihi  vorfinde, 
vgl.  hadäni-d-däribä  zaidin,  hä-'ulä^i-d-därib  ü  zai- 
din.     Das  Nun  fällt  wegen  der  Annexion  fort. 

„Bisweilen  erwirbt  ein  zweites  dem  ersten,  dafs  es  Fe- 
mininum wird,  wenn  dasselbe  einer  Wegnahme  würdig  er- 
achtet wird." 

Erkl.  Bisweilen  erwirbt  ein  Mudäf  masc.  von  dem  Mu- 
däf ilaihi  fem.,  dafs  es  auch  ein  Femininum  wird.  Dies  ge- 
schieht unter  der  Bedingung,  dafs  das  Mudäf  zur  Wegnahme 
sich  eignet,  so  wie  auch  dazu,  dafs  das  Mudäf  ilaihi  an  seine 
Stelle  treten  kann,  und  doch  darunter  derselbe  Sinn  verstan- 
den Averde.  Vgl.  „Es  wurde  abgeschnitten  einer  seiner  Fin- 
ger", bacdu  asäbicihi;  ba'du  kann  Femininum  sein,  da  es  an 
asäbi'u  annectirt,  und  dieses  ein  Femininum  ist,  und  weil  man 
ferner  durch  asäbicu  seiner  entbehren  kann. 

Vgl.  „Sie  (die  Frauen)  schritten,  so  wie  bewegt  wer- 
den die  Lanzen,  deren  Spitzen  das  Vorüberziehen  sanfter 
Winde  hin  und  her  biegt." 

Häufig;   ist  das  Mudäf  Feminin  und    erwirbt  das  Mascu- 


igg  Die  Annexion, 

linuin  von  dem  Maseulinnm  seine-  Mudaf  ilaihi  unter  den 
vorhergehenden    Bedingungen,    vgl.  Kur  7,  54.     „Fürwahr 

dafl  Mitleiden  Gottes  (rahmata-1-lahi  karibun)  ist  nahe  den  Wohl- 
timenden." rahmatu  erwirbt  das  Masculinum,  da  es  an  al- 
lahn  anneetirt  ist.  Palst  das  Mudäf  weder  zur  Wegnahme, 
noch  dazu,  dafs  man  es  durch  das  Mudäf  ilaihi  entbehren 
kann,  kann  man  es  nicht  als  Femininum  setzen;  man  sagt  nicht 
„harag'at   ;/ulämu   hindin". 

„Ein  Nomen  wird  nicht  an  ein  solches  anneetirt,  das  mit 
demselben  sich  als  eins  dem  Sinne  nach  darstellt.  Interpre- 
tirc anders  Stellen,  die  diese  Construction  vermuthen  liefsen." 

Erkl.  Das  Mudäf  ist  entweder  spcciell  nur  für  das 
Mudäf  ilaihi  bestimmt,  oder  es  läfst  sich  durch  dasselbe  be- 
stimmter bezeichnen.  Natürlich  mufs  dasselbe  etwas  anderes 
sein ,  da  kein  Ding  sich  durch  sich  selbst  specieller  bestim- 
men oder  determiniren  läfst,  und  nicht  wird  daher  ein  No- 
men an  das  anneetirt,  was  mit  ihm  sich  als  eins  dem  Sinne 
nach  darstellt,  wie  z.  B.  zwei  Synonyma,  oder  wie  das  be- 
schriebene Substantiv  (al-mausuf)  und  sein  Eigenschaftswort 
(Sifa).  Ausdrücke,  die  dies  vermuthen  liefsen,  müssen  an- 
ders interpretirt  werden,  vgl.  sa(idu  kurzin.  Dem  äufseren 
Schein  nach  wäre  dies  die  Annexion  von  etwas  an  sich  selbst, 
denn  mit  sacidun  und  kurzun  will  man  ganz  dasselbe  be- 
zeichnen; doch  wird  das  erste  richtig  als  der  Bekannte,  und 
das  zweite  als  der  Name  aufgefafst,  als  ob  man  sagte:  Es  . 
kam  zu  mir  der  sogenannte  Kurz,  d.  i.  der  mit  diesem  Na- 
men bezeichnete.  —  So  wird  auch  die  ähnliche  Annexion 
zweier  Synonyma  erklärt,  vgl.  jaumu-1-hamisi  Donnerstag. 
Bei  dem  Fall,  wo  scheinbar  das  Mausüf  an  die  Sifa  annee- 
tirt wird,  mufs  die  Interpretation  stattfinden,  dafs  das  Mudäf 
ilaihi  weggenommen  ist,  indem  es  mit  der  Sifa  beschrieben 
wurde,  vgl.  habbatu-l-hamka^  =  habbatu-1-baklati- 
l-hamka;i,  „die  Beere  des  thörichten  Krautes".  al-hamka:>u 
ist  sonach  Sifa  zu  al-baklatu,  nicht  zu  al-habbatu.  Dann 
wurde  das  Mudäf  ilaihi  al-baklatu  weggenommen  und  die 
Sifa  desselben  an  seine  Stelle  gesetzt. 

„Einige  Nomina  werden  stets  anneetirt,  doch  kommen 
einige  von  diesen  auch  vor  als  einzelnstehende  der  äufseren 
Erscheinung  nach." 


al-Wäia.  1L,() 

Erkl.  Die  Nomina,  welche  die  Annexion  noth wendig 
verlangen,  zerfallen  in  zwei  Klassen:  1)  in  solche,  welche  die 
Annexion  dem  Worte  und  dem  Sinne  nach  nothwendig  ver- 
langen, die  also  als  einzeln  stehende,  d.  h.  ohne  Annexion 
nicht  gebraucht  werden.  Hierher  gehören  Worte  wie  (inda, 
ladä,  siwa;  ferner  kusärä-s'-s'ai'i  die  Enden  des  Dinges 
und  ebenso  humada  Grenzen  im  Sinne  des  äufsersten  Ziels. 
2)  In  solche,  die  die  Annexion  dem  Sinne  nach  verlangen, 
ohne  die  wörtliche,  wie  kullun,  bacdun,  ajjun.  Es  ist  mög- 
lich, dafs  sie  einzeln  ohne  Annexion  stehn,  denn  manche  von 
den  die  Annexion  dem  Sinne  nach  verlangenden  Worten 
Averden  der  Erscheinung  nach  als  einzelnstehend  gebraucht. 

„Von  manchen  nothwendig  annectirten  Worten  wird  ver- 
wehrt, dafs  sie,  wo  sie  vorkommen,  vor  einem  sichtbaren 
Nomen  stehen,  vgl.  wahda  allein,  labbai  hier  ist,  dawalai 
wechselweise,  sacdai  heil;  abnorm  ist,  dafs  jadai  vor  lab- 
bai tritt." 

Erkl.  Zu  den  Worten,  die  die  Annexion  wörtlich  ver- 
langen, gehören  die,  welche  nur  an  Pronomina  annectirt  wer- 
den, vgl.  wahdaka.  labbaika  eigentlich  verweilen,  d.  h. 
zwei  Verweilungen  für  dich  sc.  mache  ich,  wenn  du  es  ver- 
langst; dawälaika  d.h. eine  Sache  von  einem  zum  andern  über- 
gehen lassen,  wechselweise;  sacdaika  eine  Glückspendung 
nach  einer  anderen.  Selten  ist  die  Annexion  von  labbai 
an  das  Pronomen  der  dritten  Person. 

Vgl.  „Fürwahr,  hättest  du  mich  gerufen,  während  um 
mich  eine  weite  Strecke  mit  gefüllten  weiten  Strömen  wTar, 
gewifs  ich    hätte  geantwortet  Erfüllung  ihm,    der  mich  ruft." 

Abnorm  steht  labbai  an  ein  sichtbares  Nomen  annectirt. 

Sibawaihi  führt  an:  „Ich  rief  bei  dem,  was  mich 
traf,  den  Miswar  herbei,  und  da  waren  die  beiden  Hände 
Miswars  (zur  Hülfe)." 

So  erwähnt  dies  Verf.  Avis  Sibawaihis  Kede  geht  aber 
hervor,  dafs  dies  weder  bei  labbai  noch  bei  sacdai  abnorm 
ist.  —  Sibawaihi's  Lehrweise  ist  nämlich,  dafs  diese  beiden 
Duale  seien  und  nach  Art  des  Masdars  durch  ein  weggenom- 
menes Verbum  im  Accusativ  ständen.     Doch  werde  mit  die- 


O(K)  Die  Annexion. 

son  Dualen  die  Vielheil  erzielt,  wonach  diese  beiden  Worte 
zum  Dual  nur  einen  Anhang  bildeten.  Vgl.  Kur.  67,  4. 
..Dann  blicke  noch  zurück  zweimal",  (1.  h.  öfter,  weil  darauf 
folgt:  „so  wird  der  Blick  zurückkehren  stumpf",  und  nicht 
kehrt  der  Blick  Stumpf  zurück  von  zweimal.  Somit  ist  nur 
möglich,  dafs  mit  dem  zweimal  vielmal  gemeint  sei,  wie 
auch  labbaika  nicht  das  Zweimalige  bezeichnet.  Ebenso 
verhält  es  sich  auch  mit  den  übrigen  Verwandten  in  Betreff 
obiger  Erklärung.  Des  Jonas  Lehrweise  ist,  dafs  diese  For- 
men ursprünglich  nicht  Duale,  sondern  Formen  mit  verkürz- 
barem  <t  seien,  deren  Alif  in  Jfi  verwandelt  worden,  weil  es 
mit  dem  Pronomen  steht;  ebenso  wie  das  Alif  von  ladä 
und  falä  verwandelt  wird,  wenn  es  mit  dem  Pronomen  zusammen- 
kommt, vgl.  ladaihi.  Dagegen  erwiedert  Sibawaihi,  dafs,  wenn 
die  Sache  so  wäre,  doch  das  Alif  derselben  mit  dem  sicht- 
baren Nomen  sich  nicht  in  Ja  verwandeln  dürfe,  wie  auch 
nicht  bei  ladä  und  calä.  Es  werde  also  erfordert  labbä 
zaidin  zu  sagen.  Dagegen  verwandeln  diese  Worte,  wenn 
sie  in  Annexion  mit  einem  Substantiv  stehn,  Alif  in  Ja,  vgl. 
labbai  jadai,  und  dies  fuhrt  darauf  hin,  dafs  sie  Duale  sind 
und  nicht  Formen  mit  verkürzbaren  a. 

„haitu  und  id  verlangen  nothwendig  eine  Annexion  an 

ganze  Satze;    steht  aber  id  mit   der  Nünation,    kann  man  es 

400     allein  stellen.     Das  dem  id  dem  Sinne  nach  gleichende,   an- 

nectirc  erlaubtcrweise  wie  id,  vgl.  „da  (hina)  er  kam,  wurde 

er  verworfen." 

Erkl.  Nothwendig  verlangt  haitu  und  id  die  Annexion, 
doch  können  sie  nur  an  Sätze  annectirt  Averden.  —  haitu 
wird  an  Nominal-  und  Verbal- Sätze  annectirt;  abnorm  ist 
seine  Annexion  an  einen  Einzelbegriff. 

Vgl.  „Siehst  du  nicht  an  dem  Ort  des  Hundssternes  ein 
aufgehendes  Gestirn  schimmern?  Es  strahlt  wie  die  leuchtende 
Sonne." 

id  wird  an  Nominal-  und  Verbal- Sätze  annectirt,  man 
kann  den  Satz,  woran  es  annectirt  ist,  wegnehmen  und 
dafür  das  Tanwtn  bringen,  vgl.  Kur.  56,  83.  „und  ihr  wer- 
det dann  sehen".  Es  kann  hier  die  Annexion  der  äufseren 
Erscheinung  nach  fehlen,  da  das  Tanwin  die  Stelle  des  Satzes, 


sd-irfäfa.  201 


Verbal-  und  nicht  an  Nominal -Sätze  annectirt,  wiewohl  das 
Manche  behaupten.  Das  dem  id  ähnliche,  d.  h.  die  ihm 
darin  gleichenden  Worte,  dafs  sie  auch  Zarf  einer  nicht  be- 
grenzten Vergangenheit  sind,  können  wie  id  an  Nominal- 
und  Verbal-Sätze  annectirt  werden,  vgl.  hinun,  waktun, 
zamanun,  jaumun.  Sie  werden  wie  id  an  Sätze  annectirt, 
möglicher-  doch  nicht  notwendigerweise.  Gehört  aber  ein 
Zarf  nicht  der  Vergangenheit  an,  oder  ist  es  begrenzt,  kann 
es  nicht  wie  id  behandelt  werden,  sondern  es  hat  den  Sinn 
des  Imperfectum,  und  läfst  sich  wie  idä  behandeln,  wird 
daher  nicht  an  Nominal-  sondern  nur  an  Verbal-Sätze  annectirt. 
Das  Begrenzte  wird  nicht  an  einen  Satz  annectirt,  vgl. 
s'ahrun,  haulun,  sondern  nur  an  einzelne  Worte,  wie  s'ahra 
kadä  den  und  den  Monat. 

„Setze  Indeclinable  oder  declinire  das  dem  id  analog 
gehende;  betrachte  die  Indeclinabilität  eines  Nomen,  dem  ein 
Verbum  im  Perfectum  folgt,  für  gewählt.  Vor  einem  Ver- 
bum  Imperfectum  aber,  oder  einem  Mubtada3,  setze  die  Flexion 
des  Nomen,  doch  wird  der,  welcher  das  Nomen  unflectirt 
setzt,  nicht  als  irrend  betrachtet." 

Erkl.  Die  an  Sätze  annectirten  Nomina  zerfallen,  wie 
voraufgeht,  in  zwei  Klassen:  1)  die,  welche  nothwendig  an  Sätze 
annectirt  werden;  2)  die,  bei  denen  die  Annexion  an  einen 
Satz  frei  steht.  Verf.  sagt  hier,  dafs  bei  den  Worten,  bei 
welchen  die  Annexion  frei  steht,  die  Flexion  und  Unflectir- 
barkeit  des  Nomen  möglich  sei ,  gleichviel,  ob  sie  an  einen 
Verbalsatz,  der  mit  einem  Perfectum  oder  Imperfectum  be- 
ginnt, oder  an  einen  Nominalsatz  annectirt  wird,  vgl.  hadä 
jaumu,  ma,  g'iVa  zaidun.  Dies  ist  die  Lehrweise  der  Kü- 
fenser,  welcher  al-Färisi  und  Verf.  folgt;  doch  ist  bei  dem 
an  einen  mit  einem  Perfectum  beginnenden  Verbalsatz  annec- 
tirten Nomen  die  Indeclinabilität  gewählt,  bisweilen  steht  die 
Flexion  und  die  Indeclinabilität.  Vgl.  „Zur  Zeit  (calä  hini,  na), 
da  ich  tadelte  das  Alter  wegen  der  jugendlichen  Liebe."  Bei 
dem  Wort  aber ,  das  vor  einem  Imperfectum  oder  einem 
Mubtada5  steht,  ist  die  Flexion  des  Nomen  gewählt;  doch  die 
Indeclinabilität  auch  gestattet.  So  liest  man  nach  den  Sieben 
Kur.   5,   119.     „Dies  ist  der  Tag    (hadä  jaumu,    ma,  janiä'u 


202  Die  Annexion. 

etc.)  an  dem  die  Aufrichtigkeit  den  Aufrichtigen  nutzt.  So 
betrachtet  Verf.  dies  als  gewählt  Dir  Lehrweisc  der  Basren« 
Ber  ist,  daß  in  allen  Worten,  die  an  einen  mit  dem  Eraper- 
fectum  beginnenden  Verbalsatz  oder  an  einen  Nominalsatz 
annectirt  sind,  nur  die  Flexion  gestattet  sei;  die  Indeclinabi- 
litiit  alier  mir  bei  denen,  die  an  einen  Verbalsatz,  der  mit 
einem  Perfectum  beginnt,  annectirt  sind.  Dies  ist  die  Kegel 
von  den  sich  erlaubter  Weise  an  einen  Satz  annectirenden 
Worten.  Das  aich  nothwendiger  Weise  an  einen  Satz  annec- 
tirende  aber  mufs  indeclinable  stchn,  weil  es  der  Partikel 
gleicht,  indem  es  des  Satzes  bedarf,  vgl.  haitu,  id,  idä. 

„idä  verlangt  nothwendig  die  Annexion  an  V  erbal-Sätze. 
Vgl.  „Sie  wenn  er  hochfahrend  ist." 

Erkl.  idä  niufs  sich  stets  an  einen  Vcrbalsatz,  und  darf 
sich  nie  an  einen  Nominalsatz  annectiren,  wiewohl  al-Ahfas' 
und  die  Küfenser  dies  behaupten.  Sätze  wie  ag'i^uka  idä 
zaidun  kä'imun  sind  unerlaubt.  Bei  Sätzen  wie  ag'Puka 
idä  zaidun  käma  steht  zaidun  durch  ein  weggelassenes 
Yerbum,  aber  nicht  als  Mubtada1,  im  Nominativ,  so  ist  die 
Lehrweise  des  Sibawaihi,  dem  al-Aldäs'  widerstreitet,  indem 
er  dasselbe  als  ein  Mubtada3  betrachten  läfst,  dessen  Habar 
das  nach  ihm  stehende  Verbum  sei.  as-Sairäfl  meint,  es  gäbe 
keine  Meinungsverschiedenheit  zwischen  Sibawaihi  und  al- 
Ahfas',  darüber,  dafs  das  Mubtada5  nach  idä  stehen  kann, 
nur  finde  eine  solche  zwischen  ihnen  in  Betreff  des  Habar 
statt.  Sibawaihi  setzt  dasselbe  nothwendig  als  Verbum,  al- 
Ahfas'  aber  erlaubt,  dafs  es  ein  Nomen  sein  kann.  Im  obi- 
gen Beispiel  kann  nach  Sibawaihi  und  al-Ahfas'  zaidun 
Mubtada3  sein,  nach  al-Ahfas'  aber  kann  man  sagen  agVuka 
idä  zaidun  kä}imun. 

„kilä  und  lciltä  wird  an  das  annectirt,  was  zwei  innig 
Verbundene   vernmthen   läfst,   und  determinirt  gesetzt  ist." 

Erkl.  kilä  und  kiltä  gehören  zu  den  Nomen,  welche 
eine  Annexion  dem  Sinne;  und  der  Wertform  nach  verlangen. 
Sie  werden  nur  an  ein  der  Wortform  nach  im  Dual  stehen- 
des Detenninirtea  annectirt,  oder  doch  an  ein  dem  Sinne, 
wenn  auch  nicht  der  Wortform  nach  in  dein  Dual  stehendes 
Wort. 


al-idiü*.  203 

Vgl.  „Fürwahr  für  das  Gute  und  das  Uebele  giebts 
eine  Grenze,  diese  beiden  sind  klar  und  deutlich  hervortretend 
(Commentar  liest  kabal)." 

Bei  zwei  von  einander  getrennten  gebraucht  man  kilä 
nicht,  man  sagt  nicht  kilä  zaidin  wa'amrin,  doch  kommt 
es  abnormer  Weise  vor. 

Vgl.  „Beide  mein  Bruder  und  mein  Freund  fühlten 
mich  als  Arm  im  Schieksalswcchsel,  und  wenn  schweres  Uebel 
sie  heimsuchte." 

„An  einen  determinirten  Singularis  annectire  ajjun  nicht 5 
wird  ajjun  aber  wiederholt  und  will  man  die  Theile  bezeich- 
nen, annectire  es.  Dem  Determinirten  theile  die  Conjunction 
(mausüla)  ajjun  zu,  doch  umgekehrt  verhält  es  sich  mit  dem 
Beschreibungswort  ajjun.  Ist  ajjun  Bedingungs-  oder  Frage- 
nomen, so  vervollständige  allgemein  damit  die  Rede." 

Erkl.  Zu  den  Nomen,  welche  die  Annexion  nothwendig 
dem  Sinne  nach  verlangen,  gehört  ajjun.  Es  wird  nicht  an 
ein  determinirtes  Einzelwort  annectirt  aufser,  wenn  es  wie- 
derholt wird. 

Vgl.  „Fragt  ihr  nicht  die  Leute,  ob  ich,  ob  ihr  besser 
und  edler  wäret  an  jenem  Morgen  als  wir  uns  trafen." 

Ebenso  verhält  es  sich,  wenn  man  die  Theile  bezeichnen 
will,  vgl.  ajju  zaidin  ahsanu.  „AVas  von  Zaid  ist  das 
schönste,  d.i.  welcher  Theil?  die  Antwort:  sein  Auge.  Dieser 
Fall  tritt  nur  ein,  wenn  man  eine  Frage  damit  erzielt,  ajjun 
dient  zur  Frage,  zum  Bedingungs-  und  Beschreibungswort 
und  zur  Conjunction. 

Von  der  »Conjunction  erwähnt  Verf.,  dafs  sie  nur  an  ein 
Determinirtes  annectirt  werde  jucg'ibuni  ajjuhum  kä'imun. 
Andere  erwähnen,  dafs  es  auch  an  Indeterminirte  annectirt 
werde,  doch  ist  dies  selten,  vgl.  ju(g'ibuni  ajju  rag'ulaini 
kämä.  Beschreibungswort  (Sifa)  ist  das  ajjun,  welches  Sifa 
von  einem  Indeterminirten,  oder  lläl  von  einem  Deter- 
minirten ist.  Dies  wird  nur  an  ein  Indeterminirtes  annectirt, 
vgl.  marartu  birag'ulin  ajji  rag'ulin. 

\  gl.     „Ich    nickte    dem   Habtar    heimlich   zu.      Bei  Gott 


204  Die    Annexion. 

(wie  herrlich)  die  Augen  dos  Eiabtar  als  was  für  eines  Jun- 
kers (ajjamfl  als   I  läl)." 

Das  ajjun  der  Bedingung  und  der  Frage  wird  an  das 
Determinirte  und  [ndeterminirte  annectirt,  ganz  allgemein, 
gleichviel,  <»!>  sie  im  Dual,  Plural  oder  Singular  sind,  jedoch 
mit  Ausnahme  des  determinirten  Singular,  denn  an  einen  sol- 
chen  wird  nur  das  ajjun  der  Frage  annectirl  und  zwar  in 
den  Fällen,  die  vorher  erwähnt  sind.  Wisse  dafs  ajjun, 
wenn  es  Sifa  oder  Häl  ist,  die  Annexion  dem  Worte  und 
dein  Sinn»'  nach  nothwendig  verlangt.  Ist  ajjun  das  dei 
Frage,  der  Bedingung  oder  der  Conjunction,  verlangt  es  die 
Annexion  dem   Sinne,  nicht   dem  Worte  nach. 

„Man  bestimmt  als  nothwendig  die  Annexion  von  ladun, 
der  Genitiv  und  Aecusativ  von  gudwatun  ist  bei  den  Ara- 
bern durch  ladun  selten.  Von  inaSa  gehraucht  man  selten 
mä.  Es  wird  Fath  und  Kasr  für  einen  ruhenden  Buch- 
staben, der  verbunden   wird,   überliefert." 

Erkl.  Zu  den  Nomen,  welche  die  Annexion  nothwendig 
verlangen,  gehört  ladun  und  ma'a.  ladun  dient,  den 
äufsersten  Anfangspunct  zu  bezeichnen  in  Ort  und  Zeit.  Es 
ist  bei  den  Arabern  indeclinable,  weil  es  der  Partikel  darin 
gleicht,  dafs  es  nothwendig  nur  einen  Gebrauch  hat,  nämlich 
als  Zeit-  und  Ortsbestimmung  den  äufsersten  Anfangspunct 
zu  bezeichnen;  ferner,  weil  es  nicht  erlaubt  ist,  damit  etwas 
auszusagen,  ladun  tritt  nicht  aus  seinem  Gebrauch  als  Zari, 
aufser,  wenn  es  im  Genitiv  durch  min  steht,  und  das  ist 
das  häufigste.  Es  kommt  im  Kurän  nur  mit  min  vor,  vgl. 
18,  64.  „Wir  lehrten  ihn  von  uns  eine  Kenntnifs",  vgl.  18,  2. 
„damit  der  Prophet  warnend  verkündige  gewaltigen  Zorn  von 
Seiten  Gottes." 

Der  Stamm  Kais  declinirt  es,  daher  die  Lesart  des  Abu 
Bakr  vom  cAsim  min  ladnihi  in  der  letzten  Stelle.  Ersetzt 
Dal  ruhend  und  giebt  ihm  den  leichten  Vocal  U.  V  erf.  sagt, 
dazu   kann   auch   der  Vers  gerechnet  werden. 

Vgl.  „Ee  entstand  das  Zittern  in  meinem  Rücken  von 
Mittag  an  bis  zum  Nachmittag  (min  laduni-z-zuhri).- 

Das  sich  an  ladun  in  der  Annexion  Anschliefsende  steht 
im  Genitiv,  gudwatun  ausgenommen,  welches  man  nach  la- 
dun in  den  Aecusativ  setzt. 


■I-uftft.  205 

Vgl.  „Mein  Füllen  hörte  nicht  auf  vom  Morgen  an 
(ladun  gudwatan)  bis  die  Sonne  dem  Untergang  nahte, 
von  ihnen  so  fern  zu  sein  wie  der  fortgejagte  Hund." 

gudwatan  steht  im  Accusativ  als  Tamjiz,  so  hält  es 
Verf.  für  gewählt.  Auch  sagt  man,  es  sei  Habar  von  ei- 
nem weggenommenen  käna  rest. :  ladun  känat  as-säcatu 
gudwatan.  gudwatun  kann  auch  im  Genitiv  stehn  und 
das  ist  das  Regelrechte.  Der  Accusativ  ist  eine  Selten- 
heit im  Verhältnifs  zur  Kegel.  Verbindet  man  mit  gud- 
watan nach  ladun  etwas,  so  ist  der  Accusativ  dessel- 
ben möglich  als  Verbindung  dem  Worte  nach  und  der 
Genitiv  in  Hinblick  auf  den  Ursprung,  vgl.  ladun  gudwa- 
tan wacas'ijjatan  oder  wa(as'ijjatin.  Dies  erwähnt  al-Alj- 
fas'.  Die  Kufenser  berichten  den  Nominativ  von  gudwatan 
nach  ladun.  Der  Nominativ  steht  durch  ein  Aveggenomme- 
nes  käna  =  ladun  känat  gudwatun. 

maca  ist  ein  Nomen  des  Orts,  der  Genossenschaft  oder 
der  Zeit  derselben.  Bekannt  ist  von  ihm  Fath  auf  cAin.  Es 
ist  declinirt  mit  dem  Fath  der  Declination.  Einige  Araber 
setzen  es  mit  ruhenden  Buchstaben. 

Vgl.  „Meine  Gattin  ist  von  Euch  und  meine  Liebe 
mit  Euch(mackum),  wenn  auch  mein  Besuch  bei  Euch  selten  ist." 

Sibawaihi  meint,  dafs  das  Ruhen  des  cAin  nothwendig 
sei,  doch  ists  nicht  so,  es  steht  auch  mit  Fath  und  zwar  ge- 
wöhnlich. Es  steht  in  der  Ruhe  nach  der  Wortform  des 
Stammes  Rabica.  Bei  diesen  ist  es  auf  dem  ruhenden  Buch- 
staben indeclinable. 

Einige  meinen,  dafs  mac  mit  ruhendem  cAin  eine  Par- 
tikel sei.  an-Nahhäs  behauptet  die  allgemeine  Uebereinstim- 
mung  darüber,  doch  ist  das  irrig.  Sibawaihi  meint  die  Form 
mit  ruhendem  cAin  sei  ein  Nomen,  und  das  ist  das  Regel- 
rechte, wenn  ein  vocalisirter  Buchstabe  sich  ihm  anschliefst. 
Ich  meine,  dafs  es  mit  Fath  nach  der  gewöhnlichen  Annahme 
stehe:  die  Form  mit  ruhendem  Buchstaben  ist  dagegen  beim 
Stamm  Rabfa  gebräuchlich.  Schliefst  sich  aber  ein  ruhender 
Buchstabe  an,  so  läfst  der,  welcher  ma(a  als  Zarf  in  den 
Accusativ  setzt,  das  Fath,  und  sagt  ma(a-bnika.  Der  aber, 
welcher  es  auf  einen  ruhenden  Buchstaben  indeclinable  setzet, 


206  Die  Annexion. 

setzt  Dia1  mit  Kasr  wegen  des  Zusammenstofses  zweier  ru- 
henden Buchstaben,  vgl.  maS-bnika. 

„Setze  mit  Damm  als  indeclinable  »las  Wort  gairu, 
wenn  du  vermilst  das,  woran  es  anmvtirt  war,  supponirend 
was  vermifst  wird:  kablu  ist  wie  gairu,  bacdu,  hasbu,  aw- 

walu,  dünn,  ebenso  die  Seiten  und  (alu.  Man  setzt  kablu 
und  die  nach  ihm  folgenden  als  Aeeusativ,  wenn  sie  indeter- 
minirt  stehn." 

ErkL     Die   erwähnten   Nomina    gairu,    kablu,    ba(du, 

hasbu.  awwalu,  dünu,  fei-ner  die  sechs  Seiten  sc.  halfu, 
am&mu,  fauku,  tahtu,  janünu,  s'imälu,  ferner  calu  kom- 
men in  vier  Fidlen  vor.  Sie  stchn  indeclinable  in  einem 
und  werden  declinirt  in  den  übrigen  Fällen.  Sic  werden  de- 
clinirt, 1)  wenn  sieder  äufseren  Form  nach  annectirt  werden, 
oder  2)  ihr  Mudaf  ilaihi  zwar  weggenommen,  aber  doch  in- 
tendirt  wird. 

Vgl.  „Auch  vorher  (min  kabli)  riefen  stets  Verwandte 
ihre  Verwandtschaft  an,  aber  die  Zuneinung  macht  ihm  kei- 
nen  Verwandten  geneigt." 

In  diesem  Fall  bleiben  sie  wie  das  dem  Worte  nach  An- 
nectirte  und  stehn  nicht  mit  dem  Tanwin;  aufser  wenn 
8)  ihr  Mudaf  ilaihi  weggenommen  und  weder  dem  Worte  noch 
dem  Sinne  nach  supponirt  wird,  so  dafs  sie  Indeterminirtc 
sind,  vgl.  in  lyur.  30,  3.  „Gott  ist  der  Befehl  vorher  und 
nachher,"  nach  der  Lesart  min  k abiin  wa  min  bacdin. 

Vgl.  „Da  glitt  mir  herab  der  Trank,  während  vorher 
(kablan)    ich  mich    beinah    beim  frischen  Wasser    beängstigt 

fand." 

Dies  sind  die  drei  Fälle,  in  welchen  diese  Worte  flectirt 
werden;  der  vierte  Fall,  bei  dem  sie  nämlich  indeclinable 
auftreten,  tritt  ein,  wenn  ihr  Mudaf  ilaihi  weggenommen  und 
dessen  Sinn,  nicht  dessen  Wortform  supponirt  wird,  denn 
dann  stehn  sie  indeclinable  auf  Damm,  vgl.  „schmächtig  un- 
ten (min  tahtu),  breit  oben  (min  calu)."  Abu  fAli  al-Färisi 
führt  den  Fall  an,  „fang  an  mit  diesem  zuerst",  awwalu 
mit  Damm  als  indeclinable,  weil  man  das  Mudaf  ilaihi  dem 
Sinne     nach    supponirt:    mit    Fatli     declinirt,     da    weder    der 


al-i</ufa.  207 

Wortform  noch  dem  Sinne  nach  das  Mudäf  supponirt 
wird,  und  mit  der  schwachen  Declination,  weil  es  Be- 
schreibungswort ist  und  die  Form  eines  Verbum  hat;  mit 
Kasr  endlich,  weil  man  das  Mudaf  ilaihi  der  Wortform 
nach  supponirt.  Verf.  weist  im  ersten  Vers  auf  die  vier 
Fälle  hin,  „supponirend  das  Vermifste"  bezeichnet,  dafs  diese 
Worte  indcclinable  auf  Damm  stehn,  wenn  man  das  Mudäf 
ilaihi  wegnimmt  und  es  dem  Sinne,  nicht  der  Wortform  nach 
supponirt.  Der  dritte  Textvers  weist  mit  „Sie  flectiren  als 
Accus."  auf  den  dritten  Fall  hin,  dafs  das  Mudäf  ilaihi  weg- 
genommen und  weder  die  Wortform  noch  der  Sinn  desselben 
supponirt  wird,  dann  sind  diese  Worte  indeterminirt  und  declinirt; 
„als  Accusativ"  bezeichnet,  dafs  diese  Worte  im  Accusativ 
stehn,  wenn  keine  Praeposition  davortritt,  tritt  aber  eine  da- 
vor, stehn  sie  im  Genitiv.  Mit  den  zwei  übrigen  Fällen, 
d.  i.  dem  ersten  und  dem  zweiten  befafst  sich  Verf.  nicht, 
denn  ihre  Regel  ist  deutlich  erkannt  vom  Anfang  des  Capi- 
tels  her,  d.  h.  die  Declination  dieser  Worte  und  das  Aus- 
fallen des  Tanwin. 

„Das  dem  Mudäf  sich  anschliefsende  Wort  (d.  i.  das 
Mudaf  ilaihi)  steht,  wenn  jenes  fortfällt,  als  Stellvertreter  des- 
selben in  der  Declination." 

Erkl.  Das  Mudäf  fällt  weg,  wenn  ein  Zusatz  dasteht, 
der  darauf  hinleitet.  Das  Mudäf  ilaihi  tritt  an  seine  Stelle 
und  wird  wie  das  weggefallene  behandelt,  vgl.  Kur.  2,  87. 
„Sie  wurden  getränkt  in  ihren  Herzen  mit  dem  Kalbe  durch 
ihren  Unglauben  —  mit  der  Liebe  zum  Kalbe",  vgl.  Kur.  89, 
23.  „Es  kam  dein  Herr  (d.  i.  der  Befehl  deines  Herrn)", 
hier  wurde  das  Mudäf  weggelassen  und  das  Mudäf  ilaihi  wie 
dasselbe  behandelt." 

„Manchmal  setzt  man  das  Uebriggelassene  in  den  Genitiv, 
wie  es  vor  der  Wegnahme  des  Vorangehenden  war,  doch  un- 
ter der  Bedingung,  dafs  das  Weggenommene  ähnlich  dem, 
womit  es  verbunden  wurde,  war." 

Erkl.  Oft  nimmt  man  das  Mudäf  und  läfst  das  Mudäf 
ilaihi  im  Genitiv  so,  wie  es  war,  als  das  Mudäf  erwähnt 
wurde,  doch  geschieht  das  nur  unter  der  Bedingung,  dafs 
das  Weggenommene  dem,  womit  es  verbunden  wurde,  ähnelte. 


208  Die  Annexion. 

Vgl.  „Hältst  du  etwa  joden  Mann  für  einen  rechten  und 
jedes  in  der  Nacht  angezündete  Feuer  für  ein  Feuer  (der 
Gastfreundschaft)?" 

Die  Bedingung  ist  hier  wirklich  erfüllt,  die  Verbindung 
geschieht  mit  einem  dem  Weggenommenen  identischen  Wort 
(d.  i.  kulla).  —  Auch  fällt  das  Mudäf  weg  und  das  Mudäf 
ilaihi  bleibt  im  Genitiv,  wenn  auch  das  Weggenommene  nicht 
identisch  dem  Ausgesprochenen,  sondern  ihm  entgegengesetzt 
ist,  vgl.  Kur.  8,  68.  „Ihr  wollt  das  Vergängliche  der  jetzigen 
Welt,  Gott  aber  will  (das  Bleibende)  der  zukünftigen."  = 
bäkija-1-ähirati.  Einige  erklären  diese  Stelle  auch  mit 
'arada-1-ähirati,  so  dafs  das  Weggelassene  dem  Ausge- 
sprochenen ganz  ähnlich  sei.  Doch  ist  das  Erste  richtiger, 
wie  auch  Ibn  Abi-r-ßabic  in  seinen  Commentar  zum  3Ieläh  sagt. 

„Das  Zweite  fällt  weg  und  das  Erste  bleibt  in  demsel- 
ben Zustand,  in  dem  es  war,  als  es  mit  jenem  verbunden  war 
unter  der  Bedingung,  dafs  es  an  etwas  mit  dem,  woran  das 
Erste  annectirt  war,  Identisches  verbunden  oder  an  dasselbe 
annectirt  ist." 

Erkl.  Das  Mudaf  ilaihi  fällt  weg  und  das  Mudäf  bleibt 
in  dem  Zustand,  als  ob  es  wirklich  ein  solches  bleibe,  so 
dafs  ihm  das  Tanwin  genommen  wird.  Am  häufigsten  ge- 
schieht dies,  wenn  mit  dem  Mudäf  ein  Nomen  verbunden 
wird,  das  an  ein  Wort  annectirt  ist,  das  dem  vom  ersten  No- 
men weggenommenen  Wort  identisch  ist,  wie  man  sagt:  „Gott 
schneide  ab  Hand  und  Fufs  dessen,  der  es  sagt  (jada  warig'la 
man  kälahä  urspr.:  jada  man  kälahä   warig'la  man  kälahä)." 

Vgl.  „Der  Regen  hat  die  Länder  getränkt,  das  Ebene 
und  das  Unebene;  angehängt  sind  die  Halfter  der  Hoffnun- 
gen an  die  Saat  und  die  Milchheerden." 

Bisweilen  geschieht  dies  auch,  wenn  ein  Mudaf  nicht 
mit  etwas  dem  vom  ersten  Weggenommenen  Identischem  ver- 
bunden wird,  vgl.  den  obigen\  ers  pg. 206.  min  kabli  ohne  sein 
Mudäf  ilaihi  ist  in  dem  Zustand,  als  ob  es  ein  Mudäf  wäre, 
während  doch  nicht  mit  ihm  ein  Wort  verbunden  ist,  das 
an  ein  dem  genommenen  Identisches  annectirt  wäre;  so  liest 
man  abnormer  Weise  lä  haufu  falaihim  =  lä  haufu  s'afin 
'alaihim.    Dies  ist  die  Auffassung,  die  Verf.  erwähnt,  so  ist 


ai-Wäfa.  209 

die  Lehrweise  von  al-Mubarrad.  Sibawaihi's  Lehrweise  ist, 
dafs  ursprünglich  kataca-l-lahu  jada  man  kälahä  wa- 
rig'la  man  kälahä  gesagt  wurde,  dann  wurde  das  Mudäf 
ilaihi  von  rig'la  weggenommen,  und  darauf  rig'la  zwischen 
dem  Mudäf,  d.  i.  jada  und  dem  Mudäf  ilaihi,  d.  i.  man  kä- 
lahä  eingereiht;  hiernach  tritt  die  Wegnahme  beim  zweiten, 
nicht  beim  ersten  ein,  entgegengesetzt  der  Ansicht  von  al- 
Mubarrad.  Einige  Erklärer  des  Buchs  sagen,  wie  auch  al- 
Farrä5  meint,  beide  Nomina  seien  an  man  kalaha  annectirt,  so 
dafs  eine  Wegnahme  weder  beim  ersten  noch  beim  zweiten 
stattfinde. 

„Die  Trennung  eines  Mudäf,  das  einem  Verbum,  welches 
ein  Object  oder  Zart'  in  den  Accusativ  stellt,  ähnlich  ist,  ge- 
statte, (wenn  sie  durch  das  von  jenem  Verbum  als  Regime 
oder  Zarf  im  Accusativ  stehende  bewirkt  ist) ;  auch  ist  die 
Trennung  eines  Schwures  nicht  getadelt.  Gezwungen  aber 
findet  man  eine  solche,  wenn  sie  durch  einen  fremdartigen 
Begriff,    ein  Eigenschaftswort  oder  einen  Anruf  bewirkt  ist." 

Erkl.  Nach  dem  Verf.  kann  bei  der  ungezwungenen 
Rede  (Prosa)  eine  Trennung  eintreten  zwischen  dem  Mudäf, 
wenn  dies  ein  dem  Verbum  ähnliches,  d.  h.  Masdar  oder 
Fä(il  ist,  und  dem  Mudäf  ilaihi,  durch  das,  was  das  Mudäf 
als  Object,  Zarf  oder  dergleichen  in  den  Accusativ  setzt.  Ein 
Beispiel,  in  dem  die  Trennung  durch  ein  Mafcül  stattfindet, 
ist  im  Kur.  6,  138.  „So  wurde  aufgeputzt  vielen  der  Viel- 
götterei", dafs  ihre  (Priester)  Genossen  ihre  Kinder  tödteten," 
nach  der  Lesart  des  Ibn  fAmir:  katlu  aulädahum  s'ura- 
kä3ihim.  Ein  Beispiel,  in  dem  zwischen  das  Mudäf  und 
das  Mudäf  ilaihi  ein  Zarf  tritt,  welches  von  dem  Mudäf  im 
Accusativ  steht,  ist  der  Fall,  welcher  von  Einigen,  auf  deren 
Arabisch  man  sich  verläfst,  angeführt  wird:  „dafs  du  einen 
Tag  deine  Seele  mit  ihrem  Gelüst  zusammenläfst,  ist  für 
sie  ein  Streben  zu  ihrem  Untergange  (tarku  jaumän 
nafsika)."  Zwischen  dem  Mudäf,  welches  ein  Partici- 
pium  act.,  und  dem  Mudäf  ilaihi,  das  ein  Maffül  dieses 
Mudäf  ist,  tritt  nach  der  Lesart  einiger  Ahnen  eine  Tren- 
nung in  der  Stelle  ein:  „halte  nicht  Gott  für  brechend  seine 
Verheifsung  gegen  seinen  Gesandten  (muhlifa  wafdahu  ru- 
suliiii)."     Ein  Beispiel    der  Trennung   durch  etwas   dem  Zarf 

14 


•_>!(»  Die  Annexion. 

ahnliehe.-  findet  sich  in  der  Ueberlieferung  dos  Abü-d-Darda\ 

„Habt  ihr  nicht  meinen  Genossen  mir  gelassen  tavikü  li 
sähihi".  Die  Trennung  kommt  ferner  in  der  ungezwun- 
genen Keile  (Proaa)  durch  den  Schwur  vor.  al-KisiVi  be- 
richtet den  Fall  hada  yulamu  wal-lahi  zaidin.  Bisweilen 
tritt  in  der  gezwungenen  Rede  (Poesie)  eine  Trennung  zwi- 
schen dem  Mudaf  und  dem  Mudaf  ilaihi  ein,  a.  durch  etwas 
dem  Mudaf  ganz  fremdartiges,  b.  durch  ein  Eigenschaftswort 
desselben  oder  c.  durch   einen  Anruf. 

Vgl.  a.  „Wie  eines  Tages,  geschrieben  ward  das  Buch 
durch  die  Hand,  eines  Juden,  indem  er  die  Linien  einan- 
der näherte,  oder  auseinander  hielt." 

Vgl.  zu  b.  „Ich  entfloh,  da  Muradi  schon  sein  Schwerdt 
genäfst  vom  Sohn  des  Abu  Tälib  dem  S'aih  der  Abätih." 

Vgl.  „Fürwahr,  wenn  ich  schwöre  vor  dir,  schwöre  ich 
mit  dem  Schwüre  eines  Schwörenden,  der  wahrer  ist  als  dein 
Schwur." 

Vgl.  c.  „Die  Uebereinstimmung  mit  Bug'air,  o  Kacb  be- 
freit dich  davon,  dafs  dich  ereile  der  Tod  und  du  ewig  weilst 
in  der  Hölle." 

Vgl.  „O  Abu  cIsäm,  es  ist  als  ob  der  Klepper  des  Zaid 
ein  Esel  wäre,  der  mit  dem  Zügel  zerrieben  ist." 


XXX.     Das  Mudaf  an  das  Ja  der  ersten  Person. 

(al-murfäfu  ilä  jä'i-l-m  utakallimi). 

„Das  Ende  des  an  Ja  Annectirten,  setze  mit  Kasr,  wenn 
es  nicht  mit  einem  selnvachen  Buchstaben  steht,  vgl.  ramin 
und  kadä,  oder  dasselbe  wie  ibnäni  und  zaidani  ist. 
Was  diese  alle  anbetrifft,  so  wird  das  Ja,  nachher  das  Fath 
als  Regel  befolgt.  Das  Ja  und  Waw  wird  darin  verschlungen. 
Steht  der  Buchstabe  vor  Waw  mit  Damm  setze  denselben 
mit  Kasr,  so  wird  er  leicht.  Ein  Auf  erhalte  bei  den  For- 
men, die  auf  ein  verkürzbares  Alif  ausgehn.  Nach  den  Hudai- 
liten  ist  seine  Verwandlung  in  Ja  gut." 

Erkl.  Das  Ende  des  an  das  Ja  1.  pers.  annectirten  Worts 


al-muc&fu   ilä  jiVi-1-nmtiikallimi.  211 

steht  mit  Kasr;  aufser,  wenn  es  mit  einem  verkürzbaren 
Alif  (Maksür),  oder  auf  Ja  mit  voraufgehenden  Kasr  endet 
(Manküs),  und  ferner  weder  im  Dual  noch  im  Plural  sanus 
masculini  steht,  also  es  ein  auf  festen  Consonanten  endender 
Singularis,  ein  solcher  Pluralis  fractus  und  Pluralis  sanus 
fem.,  oder  ein  Wort  mit  schwachen  Endbuchstaben  ist,  das 
nach  der  Weise  der  auf  festen  Consonanten  endenden  sich 
abwandelt,  vgl.  gulämi,  gilmani,  fatajäti,  dalwi,  zabji. 
Ein  Wort  mit  schwachen  Endbuchstaben  kann  ein  Maksür, 
oder  Manküs  sein.  Ist's  ein  Manküs,  wird  sein  Ja  mit  dem 
Ja  lpers.  verschlungen  und  das  letztere  mit  Fath  versehn, 
vgl.  kädijja  (mein  Pachter)  in  allen  drei  Casus.  —  Dasselbe 
geschieht  auch  im  Genitiv  des  Dualis  und  Pluralis  sanus,  vgl. 
gulamajja  und  zaidijja  für  gulämaini  li  und  zaidina 
li.  Hier  fällt  Nun  und  Läm  weg  wegen  der  Annexion.  Das 
Ja  wird  im  Ja  verschlungen,  und  das  Ja  der  ersten  Person 
mit  Fath  versehn.  Im  Pluralis  sanus  sagt  man  in  allen  Ca- 
sus zaidijja  urspr.  zaidüja.  Wäw  und  Ja  treten  zusam- 
men, während  das  ruhende  Wäw  voraufgeht.  Wäw  wird  in 
Ja  verwandelt  und  ebenso  Damm  in  Kasr,  damit  das  Ja 
richtig  stehn  könne.  So  entsteht  die  Form  zaidijja.  Beim 
Nominativ  Dualis  hingegen  wird  das  Alif  erhalten  und  das 
Ja  lpers.  mit  Fath  gesetzt,  vgl.  zaidäja.  Das  Maksür  wird 
gewöhnlich  wie  der  Nominativ  des  Dual  behandelt,  vgl.  casäja 
mein  Stock.  Doch  die  Hudailiten  verwandeln  das  Alif  dieser 
Form  und  verschlingen  es  im  Ja  der  1.  pers.,  Ja  1.  pers.  steht 
dann  mit  Fath,  vgl.  (asajja. 

Vgl.  „Sie  (meine  Söhne)  eilten  zuvor  nach  meiner  Liebe 
(hawajja  d.  i.  dem  Tode),  gestreckten  Laufs  eilten  sie  ihrer 
Liebe  zu  (ihrem  Tode)  und  wurden  ausgerottet,  und  für  jede 
Weiche  ist  ein  Ort  der  Niederstreckung." 

Das  Resume:  Ja  1.  pers.  wird  bei  einem  Manküs,  d.  i.  ei- 
nem auf  Ja  mit  vorhergehendem  Kasr  endigenden  Worte  und 
einem  Maksür,  d.  i.  einem  auf  verkürzbaren  Alif  endigenden 
Worte  mit  Fath  versehn,  vgl.  rämijja  und  (asäja.  Dasselbe 
geschieht  im  Dual,  vgl.  gulamäja  im  Nom.  und  gulamajja 
im  Accus,  und  Gen.,  ferner  bei  dem  Plur.  Masc.  sanus,  vgl. 
zaidijja  im  Nom.  Gen.  und  Acc.  Das  Wäw  im  Plur.  Masc. 
sanus  und  das  Ja  beim  Manküs,  so  wie  beim  Plur.  msc.  san. 

11  * 


212  Uic  Rectionskraft  des  Masdar. 

und  beim  Dual  wird  mit  ,1a  1  perö.  verschlungen.  War  der 
vor  dem  W&w  plur.  stehende  Buchstabe  mit  Damm  versehn, 
als  W  aw  noch  dastand,  mufs  dieses  Damm  bei  der  Verwand- 
lung dos  Waw  in  da  in  Kasr  übergehn,  damit  Ja  richtig 
stehe.  War  aber  der  Buchstabe  nicht  mit  Damm,  sondern 
mit  Fath  versehn,  vgl.  mustafauna,  blieb  Fath  erhalten, 
vgl.  m  us  t  ata  j  ja.  Ist  der  Endbuchstabe  eines  Worts  Alif, 
wie  im  Dual  und  dem  Maksür,  so  wird  er  nicht  in  Ja  ver- 
wandelt, sondern  bleibt  erhalten,  gulämäja  und  Sisaja.  Die 
Hudailiten  allein  verwandeln  das  Alif  des  Maksür  und  sagen 
'asajja.  Bei  anderen  als  diesen  vier  Fällen  ist  beim  Ja  so- 
wohl Fath  als  G'azm  möglich,  man  sagt  gulamija  und 
erulami. 


XXXI.     Die  Rectionskraft  des  Masdar. 

(i'mälu-l-masdari). 

„Schliefse  das  Masdar  hinsichtlich  der  Rection  seinem 
Verbum  an,  gleichviel,  ob  es  annectirt  ist  und  mit  oder  ohne 
al  stehe,  im  Fall  dafs  ein  Verbum  mit  an,  oder  dessen  Stell- 
vertreter dafür  stehn  kann.  Selbst  das  Nomen  eines  Masdar 
hat  Rectionskraft." 

Erkl.  Das  Masdar  hat  die  Rectionskraft  seines  Verbum 
an  zwei  Stellen.  1)  Wenn  es  die  Stelle  des  Verbum 
vertritt,  vgl.  darb  an  zaidän.  zaidän  steht  im  Accus.,  da 
darbän  idrib  vertritt,  auch  ist  ein  Pronomen  darin  wie  in 
idrib  verborgen;  2)  wenn  statt  des  Masdar  an  mit  dem 
Verbum,  oder  mä  mit  dem  Verbum  supponirt  werden  kann. 
Diesen  Fall  will  Verf.  in  diesem  Abschnitt  behandeln.  Ful- 
das Masdar  kann  man  an  supponiren,  wenn  man  ein  Perfec- 
tum  (mudl),  oder  ein  Futurum  (istikbäl)  erzielt,  vgl.  cag'ibtu 
min  darbika  zaidän  amsi,  oder  gadän  =  min  an  da- 
rabta  zaidän  etc.  mä  läfst  sich  für  das  masdar  sup- 
poniren, wenn  man  das  Präsens  (Häl)  damit  bezeichnen  will, 
vgl.  (ag'ibtu  min  darbika  zaidän  aläna  rest.  minima 
tadribu  etc.  Dieses  Masdar,  wofür  man  supponiren  kann, 
regiert  in  drei  Fällen: 


i'mälu-1-masdari.  213 

1)  Als  Annectirtes,  vgl.  cag'ibtu  min  darbika  zaidan. 

2)  Als  ein  von  der  Annexion  und  von  al  entblöfstes, 
d.  i.  wenn  es  mit  dem  Tanwin  steht,  vgl.  cag'ibtu  min 
darbin  zaidan. 

3)  Als  ein  mit  al  versehenes,  vgl.  cag'ibtu  min  ad- 
darbi  zaidan. 

Die  Rection  des  annectirten  ist  häufiger  als  die  des  mit 
Tanwin  versehenen  und  die  Rection  des  mit  Tanwin  verse- 
henen Masdar  wiederum  häufiger  als  die  des  mit  al  ausge- 
rüsteten Masdar.  Deshalb  erwähnt  Verf.  zunächst  das  An- 
nectirte,  dann  das  von  al  und  der  Annexion  entblöfste, 
endlich  das  mit  al  versehene  Masdar.  —  Ein  Beispiel  der 
Rection  des  mit  Tanwin  versehenen  Masdar,  vgl.  Kur. 
90,  14.,  „oder  eine  Waisenspeisung  an  einem  Hunger- 
tage." 

Vgl.  „Durchs  Schlagen  mit  den  Schwerdtern  auf  die 
Häupter  von  Leuten  entfernten  wir  ihre  Schädel  bei  dem 
Mittagsschlaf." 

Zur  Rection  des  mit  al  versehenen  Masdar: 

Vgl.  „Ein  Schwächling,  zu  schaden  seinem  Feinde,  denkt, 
dafs  die  Flucht  die  Lebensfrist  verlängere." 

Vgl.  „Fürwahr  du  mit  dem  Beklagen  des  cUrwa,  nach- 
dem er  dich  ernährt  und  unsere  Hände  sich  nach  ihn  ge- 
streckt (ihn  getödtet),  bist  wie  der  Mann,  der  die  Kameele 
antreibt,  während  schon  die  Sonne  erglänzt  und  die  Vögel 
des  Todes  auf  ihnen  sitzen."  *) 

Vgl.  „Die  Reiter  schnell  anstürmender  Rosse  wufsten, 
dafs  ich  angriffe  und  nicht  abstehe  vom  Schlagen  den 
Mismac."*) 

Das  Nomen  des  Masdar  hat  bisweilen  die  Rection  des- 
selben. Das  Nomen  des  Masdar  ist  das  Wort,  welches  dem 
Masdar  in  der  Bedeutung  gleicht,  doch  von  ihm  dadurch 
verschieden  ist,  dafs  es  der  Form  oder  dem  Sinne  nach  frei 


*)  Der    zweite    Vers:     lakar-ra^ uli-1-Äädi    wa&ad    tala'n-d- 
duJiH  wa  iair  u-1-manäjä  fau/.ahunna  awäfci'a. 

**)  Nach  dem   Commentar  ist  misma'    ein  Nomen  proprium. 


214  Die  Rectianskraft  des  Masdar. 

igt  von  einem  Theil  dessen,  was  in  Beinem  Verbnni  liegt, 
ohne  etwas  dafür  zu  setzen.  So  ist  (ata\in  gleich  dem 
ft&'un  dem  Sinne  nach,  doch  verschieden  von  ihm,  da  es 
vom  Ilam/.  frei  ist,  das  sich  heim  Verbum  findet,  vgl.  aHfi,. 
'ata'un  ist  frei  vom  Hamz  der  Form  und  dem  Sinne  nach 
und  nichts  tritt  dafür  ein.  Durch  diese  Bestimmung  hütet 
sich  Verf.  vor  dem,  was  von  etwas  im  Verhum  Liegenden 
zwar  der  Form  nach  frei  ist,  aber  nicht  dem  Sinne  nach; 
denn  dies  ist  nicht  ein  Nomen  des  Masdar,  sondern  ein  Masdar 
selbst,  vgl.  kitalun,  ein  Masdar  von  katala  ist  zwar  frei 
vom  Alif  im  Verbum,  doch  nur  der  Form,  nicht  dem  We- 
sen nach,  weshalb  man  auch  bisweilen  katala,  kitä- 
1  ä n  sagt,  indem  man  das  erste  Alif  in  Ja  wegen  des  vorauf- 
gehenden Kasr  verwandelt.  —  Der  zweite  Zusatz  „ohne  etwas 
dafür  zu  geben",  schliefst  die  Worte  aus,  die  zwar  frei  sind 
von  manchem,  das  im  Verbum  sich  vorfindet,  die  aber  etwas 
an  die  Stelle  des  Fehlenden  setzen,  denn  diese  sind  nicht  No- 
men des  Masdar,  sondern  Masdar  selbst,  vgl.  (idatun  Masdar 
von  wafada,  ist  zwar  frei  vom  Wäw  des  Verbum  der  Er- 
scheinung und  dem  Wesen  nach,  doch  tritt  dafür  tä  fem. 
ein.  Der  Sohn  Verf's.  meint  'ata'un  sei  ein  Masdar,  und 
das  Hamz  desselben  sei  weggenommen  zur  Erleichterung, 
doch  ist  das  im  Gegensatz  zur  Erklärung  anderer  Gram- 
matiker. 

Ein  Beispiel  von   der  Rection   vom  Nomen   des  Masdar: 

Vgl.  „Wie  eine  Undankbarkeit  (wirfst  du  mir  vor)  nach- 
dem du  den  Tod  von  mir  zurückgestofsen ,  und  nachdem  du 
mir  gegeben  ein  hundert  frei  weidender." 

Vgl.  Die  Ucberlieferung  des  Muwattac.  „In  Folge  des 
Küssens  eines  Mannes  seine  Frau  ist  die  Abwaschung." 

Vgl.  „Wenn  sicher  ist  die  Hülfe  Gottes  dem  Manne, 
so  findet  er  nicht  eine  Hoffnung  schwierig,  aufser  sie  wäre 
leicht  gemacht." 

Vgl.  „Durch  deinen  Urngang  mit  den  Edlen  wirst  du 
zu  ihnen  gerechnet,  nimmer  findest  du  bei  anderen  die  Er- 
füllung von  Versprechen." 

Die  Kection  vom  Nomen  des  Masdar  ist  selten,  und  wer 
denkt,  daß)  alle  die  liection  desselben  erlauben,  irrt,  denn  das 


i'  mala- 1  -  iiia*dari.  215 

Gegentheil  hiervon  ist  bekannt.  as-Saimari  sagt  die  Rection 
desselben  sei  abnorm,  indem  er  den  ersten  der  Beispielsverse 
anführt.  Dijä(ud-Din  Ibnu-l-cIlg'  sagt  im  Basit:  „Nicht  liegt 
fern,  dafs  das  die  Stelle  des  Masdar  Vertretende  auch  seine 
Rection  habe  und  berichtet  von  Einigen,  die  dies  wirklich  als 
Regel  aufstellen." 

„Nachdem  das  Masdar  sein  Mudaf  ilaihi  in  den  Geni- 
tiv stellte ,  vollende  im  Accusativ  und  Nominativ  seine 
Rection." 

Erkl.  Das  Masdar  wird  annectirt  an  das  Fäcil  und  setzt 
dasselbe  in  den  Genitiv,  darauf  setzt  es  das  Mafcül  in  den 
Accusativ,  vgl.  (ag'ibtu  min  s'urbi  zaidin  al-casala,  oder 
das  Masdar  wird  annectirt  an  das  Mafcül  und  setzt  dann  das 
Fä(il  in  den  Nominativ,  vgl.  cag'ibtu  min  s'urbi -l-casala 
zaidun. 

Vgl.  „Es  zersti-euen  den  Kies  ihre  Vorderfüfse  in  jeder 
Mittagshitze  wie  die  Wechsler  die  Dirhem  wegwerfen  beim 
Prüfen." 

Dieser  zweite  Fall  kommt  nicht  etwa  nur  in  der  Poesie 
vor,  wiewohl  Einige  das  meinen.  Man  betrachtet  in  dieser 
Weise  Kur.  3,  91.  „Gott  kann  von  den  Menschen  verlangen 
das  Pilgern  nach  der  Kacba,  von  dem,  welcher  die  Reise- 
mittel im  Vermögen  hat  (walil-lahi  ala-n-näsi  hag'g'u-1-baiti 
man  istatäfa)."  —  Hier  wird  man  als  Fäfil  zu  hag'g'u  er- 
klärt, doch  wird  dies  dadurch  widerlegt,  dafs  der  Sinn  dann 
wäre,  dafs  Gott  von  jedweden  verlangen  könne,  dafs  der 
Vermögende  nach  der  Ka(ba  pilgere;  doch  ist  es  nicht  so,  man 
ist  Apposition  von  an-näsi,  die  rest.  walil-lähi  ala-n-näsi 
mustaticihim  hag'g'u-l-baiti.  Auch  sagt  man,  man  ist 
Mubtada5,  dessen  Habar  weggenommen,  rest.  man  istatäca 
minhum  facalaihi  dälika. 

Das  Masdar  wird  auch  an  das  Zarf  annectirt,  dann  setzt 
es  das  Fäcil  in  den  Nominativ  und  das  Maf(ül  in  den  Accu- 
sativ, vgl.  fag'ibtu  min  darbi-1-jaumi  zaidun  famrän. 

„Im  Genitiv  steht  das  dem  in  den  Gen.  Gesetzten  sich 
Anschliefsendc,  doch  wer  bei  der  Folge  die  ursprüngliche 
Stelle   beobachtet,  thut   auch   wohl." 


216  Di*  rection  de*  l'mtieipiuni  activi. 

Erkl.  Wird  das  Masdar  an  das  Fa'il  annectirt  und  dic- 
Bea  I-a'il  steht  im  Gen.  der  Form  nach,  der  eigentlichen  Stel- 
lung aber  nach  im  Nom.,  kann  man  heim  folgenden  Be- 
schreibungs-  und  \  erbindungsworte  und  anderen,  sowohl  auf 
die  Form  hinblioken  und  dasselbe  in  den  Gen.  setzen,  als 
auf  die  eigentliche  Stellung  und  es  in  den  Nom.  stellen. 

\  gl,  ..Bis  er  (der  wilde  Esel)  seinen  Abendmarseh  zum 
Mittagsmarsch  machte  und  sie  (die  Stute)  zur  Eile  trieb,  so 
wie  eitrig  strebt  der  sein  Kecht  Verfolgende,  wenn  ihm  Un- 
recht geschehen  ist.'' 

Wird  das  Masdar  an  das  Mar'Vd  annectirt  und  steht  dies 
der  Erscheinung  nach  zwar  im  Genitiv,  doch  der  eigentlichen 
Stellung  nach  im  Acc.,  kann  man  auch  bei  dem  ihm  folgen- 
den auf  die  äufsere  Erscheinung,  oder  auf  die  eigentliche 
Stellung  Kücksicht  nehmen.  Die  eigentliche  Stellung  ist  im 
folgenden   Verse  berücksichtigt: 

Vgl.  „Ich  nahm  sie  als  Schulden  an  vom  Hassan  aus 
Furcht  vor  dem  Mangel  und  Zahlungsverzögcrung." 


XXXII.     Die  Rection  des  Participium  activi. 

(i'mälu-smi-  1-fä'ili). 

„  Wie  sein  Verbum  verhält  sich  das  Part.  act.  in  der 
Rection,  wenn  es  nicht  den  Sinn  Perfecti  hat." 

Erkl.  Das  Part.  act.  ist  entweder  mit  al  verbunden, 
oder  davon  entblöfst;  ist  es  entblöfst,  regiert  es  wie  sein 
Verbum  den  Nom.  und  Acc.  im  Fall,  dafs  es  im  Sinne  des 
Futurum  oder  des  Praesens  steht,  vgl.  hada  däribun  zaidän 
al-äna  au  gadän. 

Es  regiert,  weil  es  die  Form  des  Verbum  hat,  in  dessen 
Bedeutung  es  steht.  Dieses  Verbum  ist  Imperfectüm  und 
das  Partie,  act.  hat  die  Form  desselben,  da  es  mit  ihm  in 
den  voealisirten  und  ruhenden  Buchstaben  übereinstimmt. 
Wie  die  Form  däribun  zusammenstimmt  mit  jadribu,  so  äh- 
nelt Part.  act.  dem  Verbum,  in  dessen  Bedeutung  es  dein  Wort- 


fmälu-smi-l-ft'ili.  217 

laut  und  dem  Sinne  nach  auftritt.  Steht  aber  das  Part.  act. 
in  der  Bedeutung  des  Perfectum,  regiert  es  nicht,  da  es  nicht 
wie  das  Verbuin  geht,  in  dessen  Bedeutung  es  steht.  Es 
ähnelt  ihm  dem  Sinne,  nicht  der  Form  nach.  Daher  sagt 
man  nicht  hadä  däribun  zaidan  amsi,  sondern  das  Part. 
act.  mufs  in  der  Annexion  stehn,  vgl.  ha  da,  däribu  zaidin 
amsi.  al-Kisä'i  erlaubt  dies  Part.  act.  als  regierend  zu  setzen. 
Hiernach  betrachtet  er  Kur.  18,  17.  „Und  ihr  Hund  ist  dre- 
hend seine  beiden  Vorderfüfse  in  der  Vorhalle."  —  Andere 
nehmen  diesen  Fall  aus  danach,  dafa  es  die  Erzählung  eines 
vergangenen  Zußtandes  sei  (als  Imperf.  historicum). 

„Dasselbe  rindet  statt,  wenn  das  Part.  act.  sich  an  eine 
Frage-  oder  Anruf-Partikel,  oder  an  eine  Negation  anschliefst, 
ferner,  wenn  es  als  eine  Sifa  oder  als  Praedicat  vorkommt." 

Erkl.  Das  Part.  act.  regiert  nicht,  aufser,  wenn  es  sich 
auf  etwas  Vorhergehendes  stützt,  Avie  wenn  es  steht,  1)  nach 
der  Frage,  vgl.  adäribun  zaidun  amrän;  2)  nach  der 
Anruf- Partikel ,  vgl.  ja  täli'än  g'abalän;  3)  nach  einer 
Negation,  vgl.  mä  däribun  zaidun  'amrän;  4)  wenn  es 
als  Eigenschaftswort  vorkommt,  vgl.  marartu  birag'ulin 
däribin  zaidan;  oder  5)  wenn  es  als  Hai  steht,  vgl. 
g'ä^a  zaidun  räkibän  farasän.  Verf.  fafst  diese  beiden 
Fälle  zusammen  in  „und  es  als  Sifa  oder  als  Prädicat  vor- 
kommt", d.  h.  wenn  es  als  Habar  steht.  Habar  umfafst  dann 
Avieder  das  Habar  des  Mubtada5,  vgl.  zaidun  däribun 
'amrän  und  das  Habar  oder  Mafcül  eines  das  Mubtada3  abo- 
lirenden  Verbum,  vgl.  käna  zaidun  däribän  camrän  und 
inna  zaidan  däribun  'amrän,  zanantu  zaidan  däri- 
bän 'amrän,  a(lamtu  zaidan  'amrän  däribän  bakrän. 

„Auch  ist  das  Part.  act.  Beschreibungswort  eines  Weg- 
genommenen, das  bekannt  ist,  und  dann  vindicirt  es  sich  die 
beschriebene  Rection." 

Erkl.  Es  stützt  sich  auch  das  Part.  act.  auf  ein  im  Sinne 
behaltenes  beschriebenes  Wort  und  regiert  die  Rection  sei- 
nes Verbum  wie  wenn  es  sich  auf  ein  erwähntes  stützte. 

Vgl.     „A\  ic    viele  giebts,    die  da   ihre  Augen    füllen  mit 


218  Wg  Rectiot]  >U>  Participium  activi. 

dem  Eagenthura  eines  Andern,    wenn  die    wie  Elfenbeinbild- 
ohen  glänzenden   Frauen  zu  den  Steinchen  gehn."*) 

Vgl.  „Wie  (ein  Hook),  der  mit  dem  Ilorn  einsl  den 
Felsen  Btiefs,  um  ihn  zu  Bch wachen,  aber  nicht  schadet  er 
ihm.  Mindern  ea  zerspaltet  sein  Hörn  der  Gemsbock." 

„Ist  das  Part  act.  eine  Sila  zu  al,  so  beliebt  man,  es  re- 
gierend zu  setzen,  sowohl  im  Sinne  das  Perl',  als  im  Sinne 
anderer  Tempora." 

Erkl.  Steht  das  Part.  act.  als  »Sila  zu  al,  regiert  es  als 
1  Vit'.  Futur  und  als  Praesens,  da  es  dann  an  die  Stelle  des 
Verbum  tritt,  denn  die  Sila  mufs  ein  Satz  sein,  vgl.  hadä-d- 
däribu  zaidän  al-äna,  gadan,  amsi.  Dies  ist  die  gewöhn- 
liche Angabe  der  Grammatiker.  Eine  Anzahl  der  Grammatiker, 
wie  al-Rummani,  meint,  dafs,  wenn  Part.  act.  als  Sila  von  al 
steht,  es  nur  als  Perfectum  regiert,  nicht  als  Futurum,  noch  als 
Praesens. 

Einige  meinen,  dafs  es  überhaupt  nicht  regiere,  und  dafs 
das  nach  ihm  in  den  Accus,  gestellte  Wort  durch  die  Verschwei- 
gnng  eines  Verbum  im  Accus,  stehe.  Zu  verwundern  ist, 
dafs  diese  beiden  Lehrweisen  Verf.  im  Tashil  erwähnt  und 
Bein  Sohn  Badru-d-din  in  seinem  Commentar  meint,  dafs 
das  Part,  act.,  wenn  es  als  Sila  von  al  steht,  als  Perf., 
als  Futurum  und  als  Praesens  eingestandener  Weise  regiert. 
Arfich  sagt  er  hernach:  „Alle  Grammatiker  sehen  gern,  das 
Part.  act.  regierend  zu  setzen",  nämlich,  wenn  es  Sila  von 
al  ist. 

„Die  Formen  faf(älun,  mif'älun  oder  facülun,  stehn 
bei  einer  Vielheit  an  der  Stelle  von  fäfilun.  Sie  sind  der- 
selben Rection  werth  als  dasselbe  hat,  doch  ist  dies  selten 
bei  den  Formen  fa(ilun  und  fa(ilun." 

Erkl.  Die  Menge  zu  bezeichnen,  werden  diese  Formen 
gebildet.  Diese  Formen  regieren  die  Rection  des  Verbum 
in  derselben  Weise  wie  das  Part.  act.  Die  ersten  drei 
rectionskräf'tig  zu  setzen,  ist  häufiger,  als  die  beiden  letzten 
so   zu    behandeln.      Von    diesen    beiden    ist    wieder    facilun 


*)  Das    .Steinwerfen    in    Mina    bei   Makka.      Der    Sinn    des    Verses 
..mancher  strebt  vergebens". 


i'iiuilii-Mifi-I-lYi'  iii.  219 

häufiger  rectionskräftig  als  fa(ilun.  Uebcr  die  Form  faccä.lun 
vergleiche  bei  Sibawaihi,  wie  Einige  reden:  „Was  den  Honig 
betrifft,  so  bin  ich  Trinker,  (ammä-l-(asala  fa3anä  s'ar- 
räbun)". 

Vgl.  „Als  ein  Bruder  des  Kampfs  vielfach  bekleidet  mit 
den  Kriegskleidern,  nicht  ist  er  einer,  der  zu  Weibern  viel 
als  ein  krummbeiniger  kriecht." 

Die  Form  mifcalun,  vgl.  wie  Einige  sagen,  „fürwahr  ein 
Erwürgen  der  Fetten  von  ihnen  laminhärun  bawä?ikahä" 
—  Die  Form  fVülun: 

Vgl.  „Am  Abend,  wo  Su(dä  (so  schön  war,  dafs),  wenn 
sie  erschienen  wäre  einem  Mönch  in  Duma,  um  den  Kauf- 
leute und  Pilger  sind,  derselbe  seine  Religion  gehafst  hätte 
und  entzündet  wäre  zur  Begierde,  denn  sie  erregt  zur  Be- 
gierde die  Geduldigen." 

Die  Form  fa(ilun  regiert  nach  einigen  Arabern  in:  „Für- 
wahr Gott  ist  ein  Hörender  den  Ruf  dessen,  der  ihn  ruft." 
Ueber  die  Rection  der  Form  fa'ilun  citirt  Sibawaihi: 

Vgl.  „Er  ist  einer,  der  Dinge  fürchtet,  die  nicht  scha- 
den, und  vertraut  auf  das,  was  ihn  nicht  rettet  von  den 
Geschicken." 

Vgl.  „Es  kam  mir  zu,  dafs  sie  meinem  Ruf  schmähen, 
die  Eselfüllen  der  beiden  Karmel  (Com.:  karmilaini)  haben 
starkes  Gebrüll." 

„Die  anderen  Numeri  werden  dem  Singular  gleich  ge- 
stellt in  Regel  und  Bedingungen  überall,  wo  sie  regieren." 

Erkl.  Der  Dual  und  der  Plural  hat  die  Regel  des  Sin- 
gular hinsichtlich  der  Rection  und  der  übrigen  Bedingungen, 
die  vorher  erwähnt  sind. 

Vgl.  „Die  im  heiligen  Hause  ohne  Trennung  wohnenden 
aschgrauen  Tauben,  als  sich  an  Makka  gewöhnt  habende."*) 

Vgl.  „Darauf  fügten  sie  hinzu,  dafs  sie  in  ihrem  Stamme, 
veroebend  wären  ihre  Sünden,  ohne  ruhmrediir  zu  sein." 


)  Der  eiste   Halbvers:   al  kdana tu-1-baita  «aira- 


220  Die  Rection 


„Setze  durch  das  die  Rection  Ausübende  eine  Folge  in 
den  Accus,  oder  Gen.,  dies  verlangt  den  Accus,  der  ande- 
ren  Worte." 

Erkl.  Beim  Part.  act.  ist  die  Annexion  an  das  sich  ihm 
anschliefsende  Regime  möglich,  so  wie  auch  der  Accus.  Hat 
das  Part.  act.  zwei  Regime,  und  hat  man  es  an  eins  dersel- 
ben annectirt,  ist  der  Accus,  des  anderen  nöthig,  vgl.  hadä* 
mucti  zaidan  dirhamän. 

„Setze  in  den  (Jen.  oder  Accus,  »las  dem  Genitiv  fol- 
gende Wort,  vgl.  der  erstrebende  Hohheit  und  Vermögen 
(mubtagi  g'ähin  wa  malän)  ist  der,  der  sich  erhoben." 

Erkl.  Das  Wort,  welches  dem  vom  Part  act.  durch  die 
Annexion  in  den  Gen.  gestellten  Wort  folgt,  kann  im  Gen. 
und  Accus,  stehn:  im  Gen.  in  Hinblick  auf  die  äufsere  Er- 
scheinung, im  Accus,  durch  die  Vcrsehwcigung  eines  Ver- 
bum.  So  ist  die  richtige  Ansicht.  —  Nach  der  bekannten 
Auflassung  aber  steht  der  Accus,  in  Hinblick  auf  die  eigent- 
liche Stellung  des  in  den  Genitiv  Gesetzten.  Beide  Lesarten 
finden  sich  im  Verse: 

Vgl.  „Dessen,  der  hundert  edle  weifse  Karneole  giebt, 
und  ihren  Knecht  ('abdihä  und  fabdahä),  während  zwischen 
ihnen  ihre  Fidlen  umhertreiben." 

Vgl.  „Bist  du  nicht  sendend  den  Dinar  zu  unserem 
Bedürfhifs,    oder  den  cAbdu-Rabbin,    den  Bruder   des  cAun 

des  Sohnes   Mi   räk's?'' 

„Alles,  was  dem  Part.  act.  zugeschrieben  wird,  bekommt 
auch  das  Part.  pass.  ohne  Bevorzugung,  so  dafs  dieses  wie  ein 
Verbum  passivi  hinsichtlich  der  Bedeutung  ist,  vgl.  der,  dem 
Genüge  gegeben  ist  (al-nnftä  kafäfän),  hat  genug." 

Erkl.  Alle  über  Part.  act.  voraufgehenden  Bestimmun- 
gen, wie  dafs  es,  wenn  es  von  al  entblöfst  ist,  Rection  ausübt, 
im  Fall  es  im  Sinne  des  Praesens  oder  Futur  steht,  unter 
der  Bedingung  nämlich,  dafs  es  sich  stützt,  (d.  i.  annectirt 
steht);  ferner,  dafs  es  mit  al  versehn  ganz  allgemein  regiert; 
gelten  auch  für  das  Part.  pass.  Ebenso  wie  die  Regel  des  Part, 
pass.  ist  dem  Sinne  und  der  Rection  nach  die  Regel  des  Verb. 
denn    es  setzt    sein  Object    in   den    Nominativ    so  wie 


abnijata-1-masädiri.  22 1 

das  Verbum.  Hat  es  zwei  Objecte,  steht  das  eine  im  Nom. 
und  das  andere  im  Accus.,  vgl.  al- mu'tä   kafäfän  jakfafi. 

Das  erste  Regime  ist  ein  verborgenes  Pronomen,  das  auf  al 
zurückgeht;  dies  steht  im  Nom.,  da  es  an  der  Stelle  des 
Fa'il  steht,  und  kafäfän  ist  das  zweite  Object. 

„Auch  wird  es  annectirt  an  ein  Nomen,  das  dem  Sinne 
nach  im  Nom.  steht;  vgl.  „der  Gelobte  in  Betreff  des  Zie- 
les ist  der  Gottesfürchtige ,  mahmudu- 1  -  makasidi  al- 
wari'u/" 

Erkl.  Beim  Part,  pass.  ist*s  möglich,  dafs  es  an  das 
durch  dasselbe  in  'den  Nom.  Gestellte  annectirt  werde,  man 
sagt  für  zaidun  madrübun  cabduhu,  zaidun  madrübu- 
l-'abdi.  Man  annectirt  das  Part.  pass.  an  das,  was  durch 
dasselbe  in  den  Nom.  gestellt  ist,  vgl.  al-waricu  mahmüdu- 
1-makasidi,  urspr.  al  wari'u  mahmiidun  makäsiduhu. 
Dies  ist  beim  Part.  act.  unmöglich,  man  sagt  nicht  marartu 
birag'ulin  däribi-1-abi  zaidan  für  marartu  birag'ulin 
däribin  abühu  zaidan. 


XXXIII.    Die  Bildung  des  Masdar. 

(abnij  atu-  l-masädiri). 

„Fa(lun  ist  die  regelrechte  Form  des  Masdar  der  Tran- 
sitiva  mit  3  Radicalen,  vgl.  radda,  raddun." 

Erkl.  Das  dreiradicalige  transitive  ^  erbum  bildet  sein 
Masdar  nach  der  Form  fa(lun  regelrecht  und  durchgängig. 
Dies  erklärt  bestimmt  Sibawaihi  an  mehreren  Stellen,  vgl. 
daraba  darbän.  Einige  meinen,  dafs  diese  Regel  nicht 
allgemein  sei,  doch  das  ist  nicht  richtig  aufgefafst. 

„Die  Klasse  der  intransitiven  Verba  auf  fVila  bildet 
facalun,  vgl.  farahun,  g'awän  und  s'alalun." 

Erkl.  Das  Masdar  der  intransitiven  Verba  der  Form 
facila  kommt  regelrecht  auf  facalun  vor,  vgl.  fariha  fara- 
h  ä  n  etc. 


■j-2-2  I  ic  Bildung  dos  Maftdar. 

„Die  intransitiven  Verba  der  Form  ta'ala  wie  ka'ada. 
haben  die  Form  fufülun  durchgängig  für  »las  Masdar,  vgl. 
gadft,  wenn  nicht  dae  Verbuni  *1 1 *^  Form  fi'älun  oder  f'a'a- 
länun,  oilcr  tu' ahm  fordert  fi'älun  ist  bei  den  eine 
Weigerung  bezeichnenden  Verben  gebräuchlich,  fa'alanun 
bei  den  Verben,  die  eine  Orts- Veränderung  bezeichnen,  lu'a- 
lun ist  bei  den  eine  Krankheit  oder  einen  Ton  bezeichnen- 
den  Verben  gewöhnlich,  während  nach  fafllun  das  Masdar 
der  rinen  Wandel  oder  Schall  bezeichnenden  Verba  sich 
bildet" 

Erkl.  Das  Masdar  eines  intransitiven  Verhorn  der  Form 
ta'ala  bildet  sieli  regelrecht  auf  fucülun,  wenn  nicht  das 
Masdar  die  anderen  erwähnten  Formen  verlangt.  —  Die  eine 
Weigerung  hezeichnenden  Verba  verlangen  die  Form  fi'älun, 
vgL  abä  ibäWn.  Es  verhingt  die  Form  fa'alanun  jedes 
Verbum,  das  eine  Orts-  \  eränderung  hczeichnet,  vgl.  täfa 
tawafanän.  Die  Form  fu'älun  verlangt  jedes  Verbum, 
das  eine  Krankheit  oder  einen  Schall  hczeichnet,  vgl.  sa(ala 
Mialän  und  na'aba  nu'ahän.  Die  Form  fa'ilun  dient  zum 
Masdar  den  einen  Gang  oder  Schall  bezeichnenden  Verben 
damal a  damilän  galloppiren,  na'aba  nacibän  krächzen. 

„fu'ulatun  und  fa 'älatun  gebührt  der  Form  fa(ula, 
vgl.  sahula-1-amru  es  ist  leicht  die  Sache  und  zaidun 
g'azula,  Zaid  ist  klug." 

Erkl.  Bildet  sich  ein  V7erbum  nach  der  Form  fa'ula 
und  ist  es  nur  intransitiv,  so  bildet  sich  das  Masdar  nach 
der  Form  fu'ulatun,  oder  fa'älatun,  vgl.  sahula  suhü- 
latan  und  fasuha  fasähatan. 

„Was  als  dieser  Weise  widersprechend  vorkommt,  das 
gehört  der  Ueberlicferung  an,  vgl.  suhtun  Unwille,  ridän 
Wohlgefallen." 

Erkl.  Das  in  diesem  Capitel  Voraufgegangene  ist  die 
feststehende  Kegel  heim  Masdar  des  dreiradikaligen  Verbum; 
was  dem  zuwiderläuft  ist  nicht  als  Kegel  aufzustellen,  sondern 
man   heschränkt  sich  dabei   auf  die  gehörten  Fälle. 

„Bei  den  nicht  aus  drei  Buchstaben  bestehenden  Ver- 
balformen    vgl.     als     regelrechte     Masdar:      von     kaddasa 


abnijatu-t-ma«ädiri.  223 

takdisun,  von  zakkä  tazkijatun,  von  ag'mala  ig'mälun, 
von  tag'ammala  tag'ammuluu,  von  ista(äda  isti(ädatun, 
dann  von  akäma  ikämatun;  hier  ist  das  Tä  meist  nöthig. 
Bei  den  Formen,  die  ein  Hamz  der  Verbindung  zu  Anfang 
haben,  steht  vor  dem  Endbuchstaben  ein  Madda  und  Fath, 
während  Kasr  dem  zweiten  .Buchstaben  folgt,  vgl.  istifa'an. 
—  Mit  Damm  steht  der  vierte  Buchstabe  in  Fällen  wie  ta- 
lamlama." 

Erkl.  Verf.  erwähnt  die  Masdar  der  Verbalformen, 
welche  nicht  aus  drei  Buchstaben  bestehn.  Diese  sind  alle  regel- 
recht. Die  Form  fa<fala  kann  von  Verben  mit  starken  oder 
schwachen  Consonanten  gebildet  werden.  Bei  den  aus  star- 
ken Consonanten  gebildeten  Verben  bildet  sich  das  Masdar 
nach  tafcilun.  Vgl.  „Es  redete  Gott  zu  Mose  ein  Reden 
(taklimän)."  Bisweilen  wird  das  Masdar  dieser  Formen  nach 
ficcalun  gebildet,  vgl.  Kur.  78,  28.  „Sie  nannten  lügnerisch 
unsere  Verse  (kiddäbän)",  oder  auch  nach  fifälun.  Wird 
die  Form  von  Verben  mit  schwachen  Radicalen  gebildet,  ist 
das  Masdar  in  derselben  Weise,  doch  wird  das  Ja,  der  Form 
tafcilun  weggenommen  und  Tä  an  dessen  Stelle  gesetzt,  so- 
mit wird  das  Paradigma  taTilatun,  vgl.  von  zakka  tazki- 
jatun. Selten  wird  von  diesen  Verben  die  Form  tafcilun 
gebildet. 

Vgl.  „Die  ganze  Nacht  liefs  sie  auf-  und  niedergehn 
ihren  Eimer  (tunazzi  tanzijjän),  wie  hüpfen  läfst  ein  altes 
Weib  einen  Knaben." 

Hat  das  Verbum  ein  Hamz  zum  Radical,  diesen  Fall  er- 
wähnt Verf.  nicht,  so  bildet  es  das  Masdar  nach  tafcilun 
und  tafSlatun,  vgl.  hatta5a  tahtPän  und  tahtPatan.  — 
Die  Form  affala  bildet  bei  einem  Verbum  mit  drei  starken 
Consonanten  das  Masdar  nach  ifcälun.  Bei  einem  Verbum 
aber  mit  schwachem  mittleren  Radical  wird  der  Vocal  des 
zweiten  Radical  auf  den  ersten  übertragen  und  der  zweite 
Radical  fällt  weg.  Man  setzt  an  die  Stelle  desselben  meist 
Tä  fem.,  vgl.  ikämatun  für  ikwämun.  Die  Stellvertretung 
durch  dies  Tä  ist  gewöhnlich,  doch  fällt  dasselbe  auch  bis- 
weilen fort,  vgl.  Kur.  21,  73.  ikäma-s- saläta.  Die  Form 
tafat(ala  bildet  das  Masdar  tafaC(ulun.  Die  Verbalfoi'men, 
deren   Anfang    durch   Hamz    der  Verbindung    gebildet   wird, 


22  |  Di(    Bildung  dos  Ma*dnr. 

M'i/i'ii  den  dritten  Buchstaben  bei  der  Bildung  des  Masdar 
mit  Kasr  und  fügen  »-in  Alif  vor  drin  Endbuchstaben  «'in. 
Dies  gilt  von  den  drei  Formen  inl'a'ala,  ifta(ala  und  istaf- 

'ala.        Wird     dir     Form     istafala     von     Verben     mit     einem 

schwachen    mittleren    Radical    gebildet,    wird  der  Vbcal    des 

/weiten  liadieal  auf  den  ersten  übertragen  und  jener  wegge- 
nommen, dafür  fugt  man  nuthwendig  das  Ta  fem.  an,  vgl. 
isti'ädatun  für  isti'wadun.  Formen  wie  talamlama  I lü- 
den das  Masdar  mit  Damm  auf  dem  vierten  Buchstaben. 

..  I  m'o  Form  fa'lala  bildet  als  Masdar  fflalun  oder 
i'a'lalatun,  betrachte  als  regelrecht  die  zweite,  nicht  die 
erste  Form." 

Erkl.  Das  Masdar  von  fa'lala  kommt  in  der  Form 
ti'l.älun  vor,  vgl.  dahrag'a  dihräg'än  und  in  der  Form 
I'a'lalatun.     Die  letztere  ist   die  regelrechte,   vgl.  dahrag'a 

dahrag'a  tan. 

„Bei  der  Form  fä'ala  ist  das  Masdar  ffälun  und  mu- 
la'alatun.  Andere  Formen,  die  vorkommen,  halten  sich  im 
Gleichgewicht  mit  dem  Gebrauch." 

Erkl.  Alle  Verba  wie  fä'ala  bilden  das  Masdar  nach 
fi'älun  und  raufäcalatun,  vgl.  däraba  diräbän  muda- 
rabatan.  Die  Formen  des  Masdar  der  nicht  aus  drei  Buch- 
staben bestehenden  Verba,  welche  im  Gegensatz  zu  den  er- 
wähnten Formen  vorkommen,  sind  doch  nicht  als  regelrecht 
aufgestellt.  Der  Sprachgebrauch  bildet  hier  das  Gegenge- 
wicht, so  dafs  man  die  Formen  nur  mit  Vorsicht  wagen  darf. 
Wie  man  beim  Verbum  mit  schwachem  Radical  für  tanzij- 
jän,  tanzijjatan  bildete,  so  gebraucht  man  auch  von  hau- 
kala  das  Masdar  hikälun,  während  haukalatun  die  rich- 
tige Form  wäre. 

Vgl.  „O  mein  Volk,  schon  bin  ich  sehr  alt,  oder  dieser 
Zeit  genaht.  Das  schlimmste  Alter  (hikälun)  der  Männer 
ist  der  Tod." 

So  kommt  auch  als  Masdar  von  tafaccala  tii(älun  vor, 
vgl.  tamallaka  timlakun,  während  die  regelrechte  Form 
t  am  all  ukun   wäre. 

v.  455.  „I'Vlatun  ist  die  Form,  welche   das  Einmalige  bezeichnet, 


abnijatu  asmu'i-l-fä.rilina  wal-maf c  ülina  was-silati  al  mus'abbabati  biliä.  225 

vgl.  g'alsatun.    ficlatun  dient  die  üufsere  Form  zu  bezeich- 
nen, vgl.  g'ilsatun." 

Erkl.  \Vrill  man  das  einmalige  Geschehn  des  Masdar 
eines  dreiradiealigen  Verbum  bezeichnen,  bildet  man  die  Form 
faclatun.  Dies  geschieht,  wenn  das  Masdar  nicht  mit  dem 
Femininal-Ta  gebildet  wird.  Ist  dies  der  Fall,  fügt  man 
zum  Masdar  ein  Wort  hinzu,  um  die  Einheit  zu  bezeichnen, 
wie  z.  B.  wähidatun.  Will  man  die  äufsere  Form  aus- 
drücken, gebraucht  man  das  Paradigma  ficlatun,  vgl.  g'a- 
lasa  g'ilsatan  hasanatan. 

„  Durch  das  Tä  bilde  das  Nomen  unitatis  vom  Masdar 
eines  Verbum  mit  mehr  als  drei  Buchstaben.  Abnorm  ist 
eine  Form  wie  himratun  bei  solchem  Masdar." 

Erkl.  Will  man  die  Einheit  bezeichnen  von  dem  Mas- 
dar eines  Verbum  mit  mehr  als  drei  Eadicalen,  fügt  man 
zum  Masdar  das  Tä  fem.  hinzu,  vgl.  ikrämatun.  Selten 
kommt  die  Bildung  der  Form  ficlatun  bei  anderen  als  drei- 
radiealigen Verben  vor,  vgl.  die  Bildung  der  Form  al-him- 
ratu  von  ahtamara,  vfs:l.  al-cimmatu  von  tafammama. 


XXXIV.     Die  Bildung   der  Participia  act.  und  pass. 
und  der  ihnen  ähnlichen  Eigenschaftsworte. 

(abnijatu    asm$'i-l-f&|Cilina    wal-inafülin  a    was-sifati   al- 
m  u  s'a  b b  a k ati  b  i  h  ä ). 

„Nach  dem  Paradigma  facilun  bilde  Part.  act.  von  ei- 
nem dreiradiealigen  Verbum,  vgl.  gada.'' 

Erkl.  Will  man  Part.  act.  von  einem  dreiradiealigen 
Verbum  bilden,  geschieht  dies  nach  dem  Paradigma  fa'ilun. 
Dies  ist  als  Regel  zu  betrachten  bei  jedem  Verbum  nach 
der  Form  fa(ala  mit  Fath  auf  dem  mittleren  Stammbuchsta- 
ben, gleichviel,  ob  das  Verbum  transitiv  oder  intransitiv  ist, 
vgl.  daraba  däribun,  dahaba  dahibun  und  gada  gä- 
din.  Geht  das  Verbum  nach  der  Form  faSla  mit  Kasr  des 
mittleren  Kadical,  ist  es  transitiv  oder  intransitiv.    Ist  es  tran- 

15 


226  Dk  Bildung  d.  Part,  act  a.  pass.u.  d.  Omen  ähnlichen  Eigenfiohaftsworte. 

>itiv,  so  ist  die  regelrechte  Form  dea  Pari.  act.  ebenfalls 
i:i  ilun.  vgl.  rakiba  rakibun.  Ist  es  aber  intransitiv,  oder 
i-t  das  dreiradicalige  Verbum  nach  der  Form  facula,  ge- 
braucht man  nicht  beim  Part.  act.  die  Form  la'ilun  aufser 
in  gehörten  Fällen.  —  Das  behandelt  Verf.  im  folgenden 
Vers«  • 

„Diese  Form  ist  schon  beim  Verbum  ia'nla  und 
faila.  wenn  letzteres  nicht  transitiv  ist;  die  regelrechten 
Formen  Bind  dann  la'ilun,  aflalun  und  f'aMänu,  vgl. 
as'ifun,  Badjanu  und  ag^iaru." 

Erkl.  Die  Form  Part.  act.  nach  fVilun  ist  selten  beim 
Verbum  der  Form  ia'nla,  vgl.  hamuda  hämidun,  ebenso 
beim  Verbum  der  Form  l'a'ila,  wenn  es  transitiv  ist,  vgl. 
amina  aminun.  Die  regelrechte  Form  des  Part.  act.  bei 
intransitiven  Verben  der  Form  fa'ila  ist  fa(ilun,  vgl.  na- 
dira  und  nadirun  odcrfa'länu,  vgl.  catis'a  'ats'anu,  end- 
lich  af  alu.  vgl.  g'ahira  ag'haru. 

..Die  Formen  faclun  und  fVilun  sind  vorzuziehen  bei 
Ia'nla.  vgl.  dahuma  daljmun,  g'amula  g'amilun.  Die 
Formen  af'alun  und  fa'alun  sind  als  Part.  act.  hierbei  selten; 
ähnlich   wie   la'ilun   kommt   auch   bisweilen  facalun   vor." 

Erkl.  Die  Formen  f'a'lun  und  fVilun  als  Part.  act.  sind 
Im'i  einem  Verbum  wie  ia'nla  vorzuziehen,  vgl.  daljuma 
daljmun,  g'amula  g'amilun.  Die  Formen  af(alu  und 
facalun  kommen  sehen  als  Part.  act.  von  Verben  wie  facula 
vor,  vgl.  katuba  ahtabu  und  batula  batalun.  Wie  vor- 
aufgeht,  ist  die  regelrechte  Form  für  das  Part.  act.  von  ei- 
nem Verbum  nach  facala  la'ilun,  doch  bisweilen  kommt 
eine  andere  Form  hierbei  vor,  vgl.  taba  tajjibun  und  s'äha 
s'aihun,  s'äba   as'jabu. 

„Die  Form  des  Imperfectnm  ist  bei  den  nicht  nur  aus 
drei  Buchstabon  bestehenden  Verben  gleich  der  des  Part,  act., 
vgl.  muwäsilun  mit  dem  Kasr  des  vorletzten  Buchstaben 
(des  vom  letzten  befolgten)  und  dem  Damm  des  Mim,  das 
zugesetzt  ist  und  voraufgeht.  Setzt  man  Fath  an  die  Stelle  des 
Kasr  entsteht  die  Form  des  Part,  pass.,  vgl.  al-muntaziru." 

Erkl.     Die    Form    für    das    Part.    act.    von    Verben    mit 


abnijatu  asmä'i-I-fä' ilina  wal-maf  ülina  was-sifati  al  raus'abbahati  biliu.  227 

mehr  als  drei  Buchstaben  ist  auch  die  Form  des  Impcrfectum 
nach  der  Zusetzung  des  Mim  mit  Damm  im  Anfang.  Das 
dem  letzten  Buchstaben  Voraufgehende  steht  mit  Kasr  ganz 
allgemein,  d.  h.  gleichviel,  ob  es  mit  Kasr  stand  im  Imper- 
fectum  oder  mit  Fath,  vgl.  kätala,  jukätilu  mukätilun 
und  tadahrag'a,  jatadahrag'u  mutadahrig'un.  Will  man 
Part.  pass.  von  einem  Verbum  mit  mehr  als  drei  Buchstaben 
bilden,  so  ist  die  Form  gleich  der  des  Part,  art.,  doch  steht 
mit  F'ath  das  vorher  mit  Kasr  Versehene,  nämlich  der  vor- 
letzte Buchstabe,  vgl.  mukätalun  und  muntazarun. 

„Beim  Part.  pass.  eines  Verbum  aus  drei  Radicalen 
ist  allgemein  die  Form  mafcülun  angenommen,  wie  dasselbe 
z.  B.  von  kasada  vorkommt." 

Erkl.  Will  man  das  Part.  pass.  eines  dreiradicaligen 
Verbum  bilden,  bildet  man  durchgängig  die  Form  mafcülun 
als  regelrecht,  vgl.  kasada  maksüdun. 

„Es  vertritt  in  überliefernten  Fälle  facilun  dieses  maf- 
(ülun,  vgl.  fatätun  oder  fatän  kahilun." 

Erkl.  FVilun  vertritt  die  Stelle  von  mafculun,  indem 
es  den  Sinn  desselben  bezeichnet,  so  vertritt  g'arihun 
mag'rühun  und  kahilun  makhülun.  Doch  ist  dies  nicht 
als  Kegel  hinzustellen,  man  beschränkt  sich  dabei  auf  die 
gehörten  Fälle.  Der  Sohn  des  Verf.  meint,  die  Form  fafi- 
lun  vertrete  häufig  maf(ülun,  doch  ist  es  nicht  als  regel- 
recht nach  allgemeiner  Uebereinstimmung  betrachtet.  Hin- 
sichtlich der  Behauptung,  dafs  darüber  allgemeine  Ueberein- 
stimmung herrsche,  kann  man  noch  seine  Betrachtung  anstellen. 
Der  Sohn  des  Verf.  sagt  im  Tashil  im  Capitel  über  das 
Part,  act.,  da  wo  er  die  Stellvertretung  des  facilun  für  maf- 
cülun  erwähnt,  es  sei  nicht  regelrecht  gegen  die  Ansicht  ei- 
niger. Ferner  sagt  er  in  seinem  Commentar,  einige  meinen 
diese  Form  sei  regelrecht  bei  allen  den  Verben,  die  nicht 
die  Form  facilun  im  Sinne  von  fäcilun  gebrauchen.  Hat 
aber  das  Verbum  die  Form  falilun  im  Sinne  von  fäcilun, 
so  vertrete  diese  F^orm  nicht  regelrechter  Weise  das  Part, 
pass.  Auch  sagt  er  im  Capitel  vom  Masculinum  und  Femi- 
ninum, die  Bildung  der  Form  facilun  in  der  Bedeutung  von 
mafcülun    sei  bei   ihrer  Häufigkeit   nicht   als    regelrecht  be- 

15* 


.  ..,iu  Part  paas.  fchaabuta  Bignisehafiswort  (Äfiv). 

trachtet    So  beaeichnel  et  dorl  als  die  Richtigste  der  beiden 
Meinungen  dieselbe  wie  hier. 

Dies  verlangt  nicht  nothwendig  die  Verneinung  des  Gd- 
gentheils.  Man  kann  den  Sohn  des  Verf.  damit  entschuldigen, 
dafs  er  nicht  die  allgemeine  Uebereinstimmung  darüber,  dafs 
t'a'ilnn  nicht  iiiafüliiii  ganz  allgemein,  d.  h.  in  jedem  \  er- 
bum  vertrete,  behaupte.  Dies  verhall  sich  auch  so,  indem 
es  gestützt  ist  auf  das,  was  sein  Vater  im  Commentar  dea 
Tashil  erwähnt,  dafs  der,  welcher  dies  für  regelrecht  hält,  es 
Bpeciell  mir  hei  dem  Yerbum  gestattet,  das  nicht  die  Form 
facilun  im  Sinne  von  i'ailun  hat.  —  Verf.  macht  durch 
das  Beispiel  im  Vers  darauf  aufmerksam,  dafs  bei  der  Form 
i'a'ilun,  welche  gleichbedeutend  ist  dem  mafcülun,  masc. 
und  fem.  gleich  sind.  Dies  behandeln  wir  noch  weiter  un- 
ten beim  Femininum.  Verl',  meint  im  Tashil,  dafs  facilun 
mai'ülun  nur  in  Hinsicht  der  Bedeutung  vertrete,  nicht  in 
der  Eection.  Man  sagt  nicht  niarartu  birag'ulin  g'ari- 
hin  'abduhu,  so  dafs  cabduhu  im  Nominativ  durch  g'a ri- 
ll un  stünde.  Andere  behaupten  aber  gradezu,  dafs  dies 
erlaubt  sei. 


XXXV.     Das  dem  Part.  pass.   ähnelnde  Eigenschafts- 
wort (/Sifa). 

(as-.sil'atu  al-mus'abbahatu  bismi-l-fä'il  i). 

„Eine  Sifa,  durch  die  man  richtigerweise  das  regierende 
Subject  in  den  Genitiv  setzen  kann,  ist  die  dem  Part.  act. 
ähnelnde." 

Erkl.  Nach  dem  Voraufgehenden  bezeichnet  man  als 
Sifa  dasjenige  Wort,  das  ein  Abstractum  und  ein  Wesen 
ausdrückt.  Diese  Definition  umfafst  Part,  act.,  Part,  pass., 
die  Comparativ-Form  und  die  ähnelnde  Sifa.  Als  Merkmal 
der  ähnelnden  Sifa  bezeichnet  Verf.  dies,  dafs  man  die  Geni- 
tivirung  ihres  reg.  Subjects  durch  dieselbe  gutheifsen  kann, 
vgl.  hasanu-1-wag'hi,  ursp.  hasanun  vvag'huhu.  wag'- 
huhu  steht  hier  im  Nominativ  durch  hasanun.  Dies  geht 
nicht  an  bei  den  Eigenschaftswörtern  anderer  Klassen.    Man 


as-sifatu  al-nms'abbaliatu   bisiiii-1-fa'ili.  229 

sagt  nicht  zaidun  däribu-1-abi  camrän  für  däribun 
abühu  Sxmrän.  Doch  kann  wie  voraufgeht,  das  Part.  pass. 
an  das  von  ihm  in  den  Nominativ  Gesetzte  annectirt  sein. 
Man  sagt  zaidun  madrübu-1- abi.  Dies  wäre  dann  dem 
ähnelnden  Eigenschaftswort  analog. 

„Die  Bildung  dieser  Sifa  von  einem  Intransitivum  gilt 
nur  für  das  Praesens,  vgl.  tähiru-1-kalbi  reines  Herzens, 
g'am  ilu-z-zähiri  schön  an  Erscheinung." 

Erkl.  Die  ähnelnde  Sifa  wird  nicht  von  einem  Transi- 
tivum  gebildet,  man  sagt  nicht  zaidun  kätilu-1-abi  ba- 
krän  für  kätilun  abühu  bakrän,  denn  diese  Sifa  wird 
nur  von  einem  Intransitivum  gebildet.  Auch  geschieht  dies 
nur  für  die  gegenwärtige  Zeit,  mau  sagt  also  nicht  zaidun 
hasanu-1-wag'hi  gadän  oder  amsi.  Durch  die  gegebenen 
Beispiele  deutet  Verf.  an,  dafs  die  ähnelnde  Sifa,  wenn  sie 
von  einem  dreiradicaligen  Verbuni  gebildet  wird  nach  zwei 
Formen  sich  bildet:  1)  Die  dem  Imperfectum  ähnliche  Form, 
vgl.  tähiru-1-kalbi,  diese  ist  selten.  2)  Die  dem  Imperf. 
nicht  gleichende  Form  und  diese  ist  häufig,  vgl.  g'amilu-z- 
zähiri.  Wird  aber  diese  Sifa  von  einem  nicht  aus  drei 
Buchstaben  bestehenden  Verbum  gebildet,  mufs  sie  nothwen- 
dig  dem  Imperfectum  analog  sich  bilden,  vgl.  muntaliku- 
1-lisäni. 

„Die  Rection  des  Part.  act.  von  einem  transitiven  Ver- 
bum gebührt  auch  dieser  Sifa  nach  der  beschränkenden  Be- 


Erkl.  Für  die  ähnelnde  Sifa  steht  die  Rection  des  Part. 
act.  eines  transitiven  Verbum  fest,  nämlich  der  Nominativ 
und  Accusativ,  vgl.  zaidun  hasanun  al-wag'ha.  In  ha- 
sanun  steckt  ein  im  Nominativ  stehendes  Pronomen  und 
dies  ist  das  Facil;  al-wag'ha  steht  im  Accus.,  weil  es  dem 
regierten  Object  (al-maffülu  bihi)  gleicht,  denn  hasanun 
gleicht  dem  däribun  und  regiert  wie  dieses.  Die  ähnelnde 
Sifa  regiert  nach  der  beim  Part.  act.  bestimmten  Weise,  sie 
mufs  nämlich  wie  jone.<   einen  Stützpunct  haben. 

„Die  Voraufstellung  seines  Regime  ist  verwehrt;  auch 
ist  nöthig,  dafs  das  Regime  mit  ihm  in  Beziehung  stehe." 


230  1^3  dem  P*rfc  i>;is>.  alinoiiuic  Eigenschaftswort  (.Sita). 

Erkl.  Da  die  ähnelnde  Sita  in  Hinsicht  der  Rcction 
eine  Abtheilnng  vom  Pari.  act.  bildet,  hat  es  weniger  Rections- 
kraft  und  man  kann  ihm  nicht  sein  Regime  voranstellen,  wie 
dies  beim  Part.  act.  möglich  ist.  Man  sagt  also  nicht  zai- 
dun  al-wagha  hasanun,  wie  man  sagen  kann  zaidnn 
'ami'iin  daribun.  Auch  regiert  die  ähnelnde  Sifa  mir  et- 
W88  mit  ihr  in  Verbindung  Stehendes,  vgl.  zaidun  hasanun 
wag'huhu,  doch  nicht  etwas  Fremdartiges.  Man  sagt  nicht 
zaidnn  hasannn  camrän,  wogegen  das  Part.  act.  das  in 
Beziehung  Stehende  und  das  Fremdartige  regiert,  vgl.  zai- 
dun daribun  gulämahu  und  daribun  'amrän. 

„Setze  durch  die  ähnelnde  Sifa,  sei  es,  dafs  sie  mit  oder 
ohne  al  steht  in  den  Nom.  Accus,  und  Gen.,  das  mit  al  Ver- 
sehene und  das  mit  denselben  als  an  al  Annectirtes,  oder  da- 
von Entblöfstes,  sich  Verbindende.  —  Doch  mache  von  dieser 
Sifa,  wenn  sie  mit  al  steht,  den  Gen.  eines  Nomen,  das  von 
al  und  der  Annexion  an  das  ihm  Folgende  frei  ist,  nicht 
abhängig.  Das  was  hiervon  nicht  frei  ist  wird  bezeichnet 
als  etwas  das  im  Genitiv  stehen  kann  oder  auch  nicht." 

Erkl.  Die  ähnelnde  Sifa  kann  mit  al  oder  ohne  dasselbe 
stehn,  doch  bei  keiner  dieser  beiden  Annahmen  ist  das  Re- 
gime frei  von  sechs   Umständen: 

1)  Dafs  das  Regime  mit  al  ßtehe,  vgl.  al-hasanu-1- 
wag'hu,  hi,  ha  und  hasanun,   nu-1-wag'hu,  hi,  ha. 

2)  Dafs  es  ein  Mndäf  von  etwas  mit  al  Versehenem  sei, 
vgl.  al-hasanu  wag'hu,  hi,  ha-l-abi,  und  hasanun,  nu 
wag'hu,  hi,  ha-l-abi. 

3)  Dafs  es  Mudäf  von  dem  Pronomen  des  beschriebenen 
Worts  (al-mausüf)  sei,  vgl.  marartu  bi-r-rag'uli-1-hasani 
wag'huhu,  hihi,  hahu  und  birag'ulin  hasanin  wag'- 
huhu,  hihi,   hahu. 

4)  Dafs  es  Mudäf  von  einem  Mudäf  des  Pronomen  des 
beschriebenen  Wortes  sei,  vgl.  marartu  bi-r-rag'uli-1- 
hasani  wag'hu,  hi,  hja,  gulämihi;  oder  birag'ulin  ha- 
sanin,  ni  wag'hu,   hi,   ha  gulämihi. 

5)  Dafs  das  Regime  Mudäf  sei  von  einem  von  al  ent- 
blöfsten  Worte  ohne  die  Annexion,  vgl.  al-hasanu  wag'hu, 
hi,  ha  abin  und  hasanun,  nu  wag'hu,  hi,  ha  abin. 


as-sifatu  al-mus'abbaliatu  bismi-l-fäcili.  231 

6)  Dafs  das  Regime  von  al  und  der  Annexion  entblöfst 
sei;  vgl.  al-hasanu  wag'hän  und  hasanun  wag'hän. 

Dies  sind  12  fragliche  Fälle  und  das  Regime  kann  in 
jedem  dieser  Fälle  entweder  im  Nom.  oder  Accus.,  oder  Gen. 
stehen,  woraus    sich  36  Formen  ergeben. 

Vgl.  so  die  Grundverse :  „Setze  durch  sie  (die  ähnelnde 
Sifa)  in  den  Nom.  xlccus.  und  Gen.  mit  al",  d.  h.  wenn 
diese  Sifa  mit  al  steht,  (vgl.  al-hasanu)  „und  ohne  al",  d.  h. 
wenn  sie  ohne  al  steht,  vgl.  hasanun,  „das  mit  al  Verse- 
hene", nämlich  das  Regime,  welches  dem  al  sich  zugesellt, 
vgl.  hasanun,  nu-1-wag'hu,  hi,  ha,  „und  das  mit  dersel- 
ben als  an  al  Annectirtes,  oder  davon  Entblöfstes  sich  Verbin- 
dende", d.  i.  und  das  Regime,  welches  mit  der  ähnelnden 
Sifa  verbunden  ist,  wenn  das  Regime  annectirt  an  al,  oder 
frei  von  al  und  der  Annexion  ist.  Das  „als  Annectirtes" 
umfafst  das  Mudäf,  des  mit  al  Versehenen,  vgl.  wag'hu-1- 
abi  und  das  Mudäf  des  Pronomen  des  beschriebenen  Wortes, 
vgl.  wag' hu  hu;  so  wie  das  Mudäf,  welches  an  das  Prono- 
men des  beschriebenen  Wortes  annectirt  ist,  vgl.  wag'hu 
gulämihi;  ferner  das  Mudäf  des  ohne  al  und  die  Annexion 
Stehenden,  vgl.  wag'hu  ab  in.  —  Ferner  liegt  in  den  Wor- 
ten, „und  nicht  setze  durch  sie  in  den  Genitiv  etc."  dafs  diese 
Fälle  nicht  alle  frei  stehn,  sondern  von  ihnen,  wenn  die  Sifa 
mit  al  steht,  vier  Fälle  verwehrt  sind.  Es  ist  verwehrt  in 
den  Genitiv  zu  stellen: 

1)  Das  Regime,  das  ein  Mudäf  von  dem  Pronomen  des 
beschriebenen  Wortes  ist,  vgl.   al-hasanu  wag'hihi. 

2)  Das  Regime,  das  Mudäf  von  dem  Mudäf  des  Prono- 
men des  beschriebenen  Wortes  ist,  vgl.  al-hasanu  wag'hi 
gulämihi. 

3)  Das  Regime,  das  Mudäf  eines  von  al  entblüfsten 
Wortes  ist,  und  nicht  in  Annexion  steht,  vgl.  al-hasanu 
wag'hi  ab  in. 

4)  Das  Regime,  welches  von  al  und  der  Annexion  ent- 
blöfst ist,  vgl.  al-hasanu  wag'hi n. 

Der  Sinn  der  Verse  ist:  setze  nicht  in  den  Gen.  durch  die 
ähnelnde  Sifa,  die  mit  al  versehn  ist,  ein  Nomen,  das  von 
al  und  der  Annexion  an  etwas  mit  al  Stehenden  frei  ist,  wie 
die  vier  Fälle.  Was  hiervon  nicht  frei  ist,  kann  im  Gen. 
Nom.   und  Accus,  stehn,  vgl.  al-  hasanu-1-w  ag'hu ,   hi,  ha 


232  I)''-'   Verwunderung. 

und  al-hasanu  wag'hu,  hi,  ha-l-abi,  so  wie  auch  der  Gen. 
Nom.  and  Accus,  eines  Regime  in  allen  Fällen  erlaubt  ist, 
wenn   dirse   Sifa  ohne  al   .steht. 


XXXVI.     Die  Verwunderung. 

(at-ta'ag'g'ubu). 

„Sprich  in  der  Form  afcala  nach  mä  zur  Verwunde- 
rung, oder  setze  afcil  vor  das  durch  bi  in  dein  Genitiv 
stehende  Wort.  Das  dem  afcala  Folgende  setze  in  den 
Accusativ,  vgl.  „wie  treu  sind  unsere  beiden  Freunde,  wie 
aufrichtig  sind  sie  mä  aufä  halilainä  wa  asdik  bihimä." 

Erkl.  Die  Verwunderung  wird  in  zwei  Formen  ausge- 
drückt: 1)  ma  af(alahu,  2)' afcil  bihi,  vgl.  zum  ersten  mä 
ahsana  zaidan.  mä  ist  Mubtada3  und  zwar  bei  Sibawaihi 
ein  vollständig  indeterminirtes,  und  ahsana  Verbum  Perfec- 
tum,  dessen  Fä(il  ein  verborgenes  Pronomen  ist,  das  auf  mä 
zurückgeht,  zaidän  ist  Object  zu  ahsana.  Der  Satz  ist  ein 
Habar  von  mä  dessen  rest. :  s'ai3un  =  „etwas  hat  schön 
gemacht  den  Zaid".  Bei  der  zweiten  Form  ahsin  bizaidin 
ist  ahsin  \  erbum  Imperativi,  dessen  Sinn  aber  die  Verwun- 
derung, nicht  der  Befehl  ist.  Sein  Fäcil  steht  durch  bi  im 
Genitiv,  und  bi  ist  pleonastisch.  Dafs  die  Form  afcala  bei 
der  Verwunderung  ein  Verbum  ist,  ist  dadurch  klar,  dafs 
das  Nun  der  Abwehr  ihm  nöthig  ist,  wenn  das  Ja  1.  pers. 
damit  verbunden  ist,  vgl.  „wie  bedürftig  bin  ich  der  Ver- 
zeihung Gottes(mä  afkarani)."  Dafs  die  Form  af^il  bei  der 
Verwunderung  ein  Verbum  ist,  wird  dadurch  klar,  dafs  das 
Nun  der  Bestätigung  zu  ihm   tritt. 

Vgl.  „Wie  mancher  liefs  sich,  nachdem  er  hundert  Ka- 
rneole besessen  hatte,  eine  kleine  Heerde  gefallen;  wie  sehr 
ist  zu  erwarten,  dafs  er  eine  lange  Armuth  ertragen  wird 
(ahri  bihi  und  ahrijan)." 

Das  dein  afcala  Folgende  steht  im  Accus.,  da  es  ein 
Passiv-Object  ist.  asdik  bihimä  ist  ein  Jjeisjiiel  der  zwei- 
ten   Form.   Wh-   haben    oben   gezeigt,   dafs   ma   ein  vollständig 


at-tarag'g'ubu.  23o 

Indeterminirtes  ist*),  und  das  ist  das  Richtige.  Der  nach- 
folgende Satz  ist  ein  Habar  davon,  i-est.:  s'aPun  ahsana 
zaidän.  —  al-A!jfas'  meint  dagegen,  dafa  mä  eine  Conjunc- 
tion  (mausüla)  sei,  und  der  Satz  nach  ihm  sei  die  Sila  da- 
von, das  Habar  davon  sei  weggefallen,  rest.:  alladi  ahsana 
zaidän  s'aPun  cazimun.  Andere  meinen,  es  sei  das  mä 
der  Frage  und  der  Satz  nach  ihm,  ein  Habar  davon,  rest.: 
ajju  s'ai'in  ahsana  zaidän.  Andere  meinen,  es  sei  ein 
indeterminirtes  Beschriebenes  (näkira  mausüfa),  und  der  fol- 
gende Satz  sei  die  Sifa  dazu,  das  Habar  aber  sei  wegge- 
nommen, rest.:  s'aPun  ahsana  zaidän  cazimun. 

„Die  Wegnahme  dessen,  worüber  man  sich  wundert, 
halte  für  erlaubt,  wenn  trotz  der  Wegnahme  sein  Sinn  doch 
deutlich  hervortritt." 

Erkl.  Es  ist  erlaubt,  das,  worüber  man  erstaunt,  näm- 
lich das  im  Accus.  Stehende,  und  das  durch  bi  im  Genitiv 
Stehende  wegfallen  zu  lassen,  wenn  darauf  etwas  hinführt. 

Vgl.  „Ich  sehe,  wie  der  Mutter  des  cAmr  Thränen  her- 
abrollen, beim  Weinen  über  cAmr,  wie  ist  sie  doch  gedul- 
dig (ma  käna  asbara  für  asbarahä)." 

Ein  Beispiel  der  zweiten  Form,  vgl.  Kur.  19,  39.  „Wie 
hörend  sind  sie  und  schauend  (asmic  bihim  wa  absir  rest.: 
bihim)." 

Vgl.  „Und  dies,  wenn  er  den  Tod  trifft,  trifft  er  ihn 
als  ein  Gepriesener,  und  wenn  er  einst  reich  war,  wie  wür- 
dig ist  er  dessen  (fa^ag'dir  seil,  bihi)." 

Das,  worüber  man  erstaunt,  fiel  nach  der  Form  afcil 
weg,  obgleich  diese  Form  nicht  mit  einer  ähnlichen  verbunden 
ist,  und  dieser  Fall  ist  abnorm. 

„Bei  beiden  Formen  ist  von  altersher  die  Verwehrung 
der  Flexion  nach  einer  allgemein  anerkannten  Kegel  noth- 
wendig." 


*)   Das    mä    tamina    ist  gleich   s'ai'un,.d.   i.    etwas;   hierzu   kommt 
ein  Prädicat. 

Das  mä  näfcisa   bedeutet  „was'1,   worauf  eine  »S'ifa  folgen  nuil's. 


234  l1'0  Verwunderung. 

Erkl.  Das  Verbum  der  Verwunderung  läfst  sich  nicht 
rlectiren ,  sondern  beide  Formen  müssen  nach  einer  Weise 
gehen,  von  af'ala  wird  nur  das  Perfectum,  und  von  afcil 
nur  der  Imperativ  gebraucht,  und  hierin  giebt  es  keine  ab- 
weichende  Meinung. 

„Bilde  diese  beiden  Formen  von  einem  dreiradicaligen 
Verbum,  das  rlectirt  wird,  comparationsfähig  und  ohne  Ne- 
gation ist,  auch  kein  Beschreibungswort  hat,  das  der  Compa- 
rativi'orm  gleicht,   und  das  nicht  nach  fucila  (dem  pass.)  geht." 

Erkl.  Für  das  Verbum,  von  dem  man  das  Verbum  der 
Verwunderung  bilden  will,  stellt  man  sieben  Bedingungen: 

1)  Mufs  es  dreiradicalig  sein,  denn  man  bildet  diese 
Form  nicht  von  Verben   mit  mehr  Radicalen. 

2)  Mufs  es  flectirbar  sein,  denn  unnectirbare  wie  ni'ma 
bi3sa,  (asä,  laisa  bilden  diese  Formen  nicht. 

3)  Mufs  seine  Bedeutung  eine  Compar-ation  zulassen. 
Man  kann  diese  Form  nicht  von  Verben  wie  mäta  bilden, 
da  darin  nicht  das  Mehr  eines  Dings  vor  dein  andern  lie- 
gen kann. 

4)  Mufs  es  ein  vollständiges  Verbum  sein,  nicht  defectiv, 
wie  kana  und  seine  Verwandten;  wiewohl  die  Küfenser  dies 
gestatten. 

5)  Darf  es  nicht  negativ  sein.  Hierdurch  nimmt  Verf. 
die  noth wendig  negirten  Verba  wie  mä  cäg'a,  oder  die  mög- 
licher Weise  negirten  aus,  wie  mä  dar  ab  tu. 

6)  Darf  das  Beschreibungswort  des  Verbum  nicht  nach 
der  Form  afcalu  gebildet  werden,  wie  dies  bei  den  Verben, 
die  eine  Farbe  bezeichnen  der  Fall  ist,  vgl.  sawida  aswadu. 

7)  Darf  es  nicht  im  Passiv  stehn;  von  duriba  zaidun 
bildet  man  nicht  mä  adraba  zaidän,  um  die  Bewunderung 
eines  Schlages  auszudrücken,  der  auf  ihn  fiel,  damit  man  es 
nicht  mit  der  Bewunderung  des  Schlages  verwechsle,  den  er 
ausgetheilt. 

v    480.  J5Dic  Form  as'did,  as'adda  oder  ähnliches  vertritt  eine 

Admirativform  da,  wo  eine  dieser  Bedingungen  nicht  erfüllt  ist; 
das  Masdar  des  Verbum,  bei  dem  eine  dieser  Bedingungen  nicht 
erfüllt  ist,  steht  darauf  im  Accusativ.  Nach  der  Form  ai'il 
mufs  man  dasselbe  nothu  endig  durch  bi   in  den  Genitiv  setzen. 


at-ta*  ag'g'ubu.  235 

Erkl.  Die  Verba,  welche  den  Bedingungen  nicht  voll- 
kommen genügen,  erreichen  ihre  Admirativform  durch  as'did 
und  dergleichen,  oder  durch  as'adda  und  seines  gleichen. 
Das  Masdar  dieses  Verbum,  das  den  Bedingungen  nicht  ent- 
spricht, steht  im  Accusativ  nach  der  Form  afcala  als  Maffül, 
und  im  Genitiv  nach  afcil  durch  bi,  vgl.  mä  as'adda  dah- 
rag'atahu  und  as'did  bi  dahrag'atihi,  vgl.  mä  akbaha 
fawarahu  und  akbih  bicawarihi. 

„Beurtheile  als  Seltenheit  Ausnahmen  von  der  erwähn- 
ten Kegel,  betrachte  aber  nicht  als  Regel  das  in  dieser  Weise 
Uebei-lieferte." 

Erkl.  Kommt  die  Bildung  des  Verbum  admirandi  von 
einem  der  Verben  vor,  von  denen  wir  erwähnten,  dafs  sie 
die  Bildung  der  Admirativform  nicht  zuliefsen,  so  wird  dies 
als  Seltenheit  behandelt,  aber  nicht  als  Regel:  so  wenn  man 
von  uhtusira  gebraucht  mä  ahsarahu  „wie  kurz  gefafst 
ist  es"  indem  man  die  Form  afcala  von  einem  Verbum  passi- 
vum,  das  mehr  als  drei  Buchstaben  hat,  bildet.  So  sagt  man 
auch  mä  ahmakahu  (wie  dumm  ist  er),  von  hamika  einem 
Verbum,  dessen  Eigenschaftswort  sich  nach  der  Form  afcalu 
bildet,  vgl.  ahmaku.  Ebenso  sagt  man  auch  mä  acsähu 
und  a(si  bihi,  „wie  möglich  ist  es"  vom  unflectirbaren  Ver- 
bum fasä. 

„Bei  den  Verben  dieses  Abschnitts  wird  das  Regime 
nicht  voraufgestellt,  dasselbe  mufs  nothwendig  mit  ihnen  ver- 
bunden werden.  Durch  das  Zarf  oder  G'ärr  wa  Mag'rüi 
wird  das  Object  gebräuchlicher  Weise  getrennt,  doch  besteht 
hierüber  noch  Streit." 

Erkl.  Man  kann  das  Regime  eines  Verbum  admirandi 
nicht  vor  dasselbe  stellen,  man  sagt  weder  zaidän  mä  ah- 
sana  noch  bizaidin  ahsin.  Es  mufs  mit  seinem  Regens 
verbunden  sein,  und  es  kann  keine  Trennung  zwischen  beide 
durch  etwas  Fremdartiges  stattfinden.  Für  mä  ahsana 
muctij  aka-d-darähima  sagt  man  nicht  ma  ahsana-d-da- 
rähima  muctijaka.  Hierbei  ist  kein  Unterschied  zwischen 
dem  im  Genitiv  Stehenden,  und  dem  anderen.  Man  sagt  auch 
nicht  für  mä  ahsana  märrän  bizaidin,  ma  ahsana  bi- 
zaidin   mär  ran.     Ist  das  Zarf  oder  Mag'rür  Readme  eines 


230  Die  Verwunderung. 

Verbtim  admirandi,  so  ist  die  Trennung  zwischen  dem  Ver- 
bmn  admirandi  und  seinem  Regime  eine  Streitfrage.  Die 
bekannte  Auflassung  ist,  dafs  die  Freistellung  unterstützt 
werde,  entgegengesetzt  der  Ansieht  von  al-Ahfas',  al-Mubar- 
rad  und  derer,  die  mit  diesen  zusammenstimmen.  as-Saimari 
leitet  die  Verwehrung  von  Sibawaihi  ab.  Ein  Beispiel,  wo 
die  Trennung  in  der  Prosa  vorkommt,  ist  der  Ausspruch  des 
Amn'i-bn  Ma'di-kariba.  „Wie  trefflich  die  Söhne  Salhns, 
wie  schön  ist  in  der  Feldschlacht  ihr  Angriff  und  edelmüthig 
bei  der  Noth  ihre  Geschenke  und  fest  im  Edelthun  ihre  Be- 
ständigkeit (raä  ahsana  fi-l-haiga:,i  likä^ahä  etc.)."  Ebenso 
der  Ausspruch  des  (Ali,  seegne  Gott  sein  Antlitz,  als  er  bei 
cAmmär  vorüberging,  und  von  seinem  Antlitz  den  Staub 
wischte:  „Wie  schwer  lastet  es  auf  mir,  dafs  ich  dich  sehe, 
o  Abü-1-Jakzän  niedergeworfen,  zur  Erde  gestürzt  (acziz 
'alajja  abä-1-jakzäni  an  araka  etc.)."  —  Ein  Beispiel,  wo  die- 
ser Fall  im  Verse  vorkommt,  ist  der  Ausspruch  einiger  Ge- 
nossen des  Propheten. 

Vgl.  „Es  sprach  der  Prophet  der  Gläubigen,  rückt  vor! 
und  wie  lieb  war  es  uns,  dafs  er  vorrücken  liefs  (wa3ahbib 
ilainä  an  jaküna  mukaddimän)." 

Vgl.  „Meine  zwei  Freunde,  wie  würdig  ist  der  Ver- 
ständige, dafs  er  angesehn  werde  als  ein  geduldiger,  aber 
es  giebt  kein  Mittel  zur  Geduld  (mä  ahrä  bidi-1-lubbi  an 
jurä  sabürän)." 


XXXV11.    ni'ma  und  bi'sa  und  das  nach  ihnen  sich 
Richtende. 

(ni'ma   wa   bi'.sa   waina    g'ara  mag'rähumä). 

„Zwei  unflectirbare  Verba  sind  ni'ma  und  bi'sa,  die 
entweder  zwei  mit  al  verbundene  Worte,  oder  zwei  Worte, 
die  Mudäf  von  Worten  mit  al  sind,  in  den  Nominativ  setzen, 
vgl.  nirma  fukbai-l-kuramä  „wie  schön  die  Vergeltung 
der  Edlen."  Sie  setzen  ein  Pronomen  in  den  Nominativ, 
das  von  einem  Tamjiz  erklärt  wird,  vgl.  ni'ma  kau- 
män  ma's'aruhu  (wie  schön  seine  Sehaar  an  Leuten)." 


ni'ma  wä  Wsa.  237 

Erkl.  Die  Lehrweise  der  grofsen  Mehrheit  der  Gram- 
matiker ist,  däfs  nifma  und  bPsa  zwei  Verba  sind.  Das 
zeigt  sich  deutlich,  da  das  Ta  feminini  daran  tritt,  vgl.  nicmat. 
Eine  Anzahl  der  Küfcnser,  worunter  al-Farrä*  meint,  es  seien 
zwei  Nomina  und  man  sucht  dies  dadurch  zu  beweisen,  dafs 
die  Praeposition  nach  der  Redeweise  einiger  davor  tritt,  vgl. 
nicma-s-sairu  alä  bi'sa-l-fair a,  „wie  schön  die  Reise 
auf  einem  wie  schlechten  Esel'';  vgl.  raä  hija  binifma-l- 
waladu,  in  dem  Beispiel:  „Sie  ist  nicht,  dafs  man  sagen  könnte, 
wie  hold  ist  das  Kind;  ihre  Hülfe  ist  Weinen,  und  ihre  Fröm- 
migkeit Spitzbüberei."  Man  erklärt  diese  Fülle  so,  dafs  niSna 
im 


d  bPsa  als  zwei  Regime   von  einem  weggenommenen  Ver 


ÖÖ' 


bum  des  Sagens  stehn,  welches  als  Sifa  von  einem  weggefalle- 
nen Substantiv  steht,  und  dieses  sei  ein  Mag'rür,  nicht  nicma 
und  bPsa.  rest.:  nicma  as-sairu  cala  cairin  makülin  fihi 
bicsa-l-airu  und  mä  hija  biwaladin  makülin  fihi 
nicma-l-waladu.  Die  Sifa  und  das  Mausüf  (Beschriebene) 
fiel  weg  und  man  setzte  an  ihre  Stelle  das  Regime,  indem 
man  nicma  und  bPsa  dabei  in  ihrer  Eigenschaft  als  Verba 
liefs.  Diese  beiden  Verba  lassen  sich  nicht  flectiren,  und 
nur  das  Perfectum  wird  von  ihnen  gebraucht.  Sie  müssen 
ein  durch  sie  in  den  Nominativ  Gestelltes  haben  und  dies  ist 
dreierlei:  1)  ist  es  mit  al  versehen,  wie  im  Kuran  vorkommt 
nicma-l-maulä,  nicma-n-nasiru.  Man  streitet  über  die- 
ses al.  Einige  sagen,  es  sei  wirklich  für  die  Gattung,  so 
dafs  man  die  ganze  Gattung  lobe  wegen  des  Zaid,  dann  er- 
wähne man  den  Zaid  speciell,  so  dafs  man  ihn  zweimal  ge- 
priesen. Auch  sagt  man,  al  sei  metaphorisch  die  Gattung 
zu  bezeichnen,  als  ob  man  den  Zaid  übertragungsweise  zur 
Bezeichnung  der  ganzen  Gattung  gebrauche.  Auch  sagt  man, 
es  sei  zur  Erinnerung. 

2)  Dafs  dasselbe  an  das  mit  al  Stehende  annectirt  sei, 
vgl.  1  a  n  icm  a  d  a  r  u  - 1  -  m  u  1 1  a  k  i  n  a ,  „  fürwahr  o  wie  schön 
ist  die  Wohnung  der  sich  Wahrenden." 

3)  Dafs  dasselbe  ein  Pronomen  sei,  welches  durch  ein 
indeterminirtes  Wort,  das  nach  ihm  als  Tamjiz  im  Accu- 
sativ  steht,  erklärt  ist,  vgl.  nicma  kaumän  maVaruhu. 
In  nilma  ist  ein  verborgenes  Pronomen,  das  durch  kaumän 
erklärt  ist,  und  maVaruhu  ist  ein  Mubtada3.  Andere  mei- 
nen,   maVaruhu    stehe  durch    nicma   im  Nominativ,    es  sei 


238  ni'imi   und   bi's:i.   und   das  Dach   ilmcn   sich   Richtende. 

das  F;Vil,  und  es  gebe  hier  kein  Pronomen.  Einige  meinen, 
kau  man  sei  Hai,  andere  es  sei  Tamjiz,  vgl.  Kur.  18,  48. 
,,N\  ie    Bchlimm    ist    es,    als  Vertretung    für  die  Ungerechten 

(l'Tsa   li/.-zälhnina   badalanV 

Vgl.  „N\  ie  schön  an  Zufluchtsort  ist  der  Herr,  wenn 
zu  furchten  ist  das  Ungestüm  des  Frevlers,  und  die  Macht 
des   Grollenden   (lani'ma  mau'ilan   al-manlä)." 

Vgl.  „Es  spricht  meine  Gattin  während  sie  aufklagt, 
wie  hälslich  ein  Mann,  und  fürwahr,  was  mich  betrifft,  wie 
häfslich  die  Frau." 

„Ueber  die  Vereinigung  eines  Tamjiz  (Unterscheid  ungs- 
worts)  und  eines  hervortretenden  Fä(il  herrscht  wie  bekannt 
bei  ihnen  Streit." 

Erkl.  Die  Grammatiker  streiten,  ob  die  Vereinigung 
des  Tamjiz  und  des  sichtbaren  Fäcil  bei  nicma  und  dessen 
Verwandten  erlaubt  sei.  Einige  behaupten,  dies  sei  nicht 
möglich  wie  man  von  Sibawaihi  her  überliefert  hat,  man 
sage  nicht  ni(ma-r-rag'ulu  rag'ulän  zaidun;  andere  ge- 
stattet! dies  und  führen  als  Beleg  folgende  zwei  Verse  an. 

Vgl.  „Die  Taglibiten,  wie  häfslich  ist  ihr  Stammvater 
als  \  ater,  und  wie  häfslich  ihre  Mutter  mit  dürrem  Hinter- 
theil,  das  sie  sich  vielfach  umgürtet  (bPsa-1-fahlu  fahluhum 
fahlän)." 

Vgl.  „Versieh  dich  mit  Kost  wie  dein  Vater  uns  mit 
Kost  versah,  wie  schön  ist  die  Kost,  Kost  deines  Vaters  als 
Kost  (ni'ma-z-zädu  zadu  abika  zädän)." 

Einige  machen  einen  Unterschied  und  sagen,  wenn  das 
Tamjiz  einen  überfliefsenden  Sinn  über  das  Fä'il  giebt,  kann 
man  beide  vereinigen,  vgl.  nicma-r-rag'ulu  färisän  zai- 
dun; wo  nicht,  so  sei  dies  nicht  gestattet.  Fälle  wie  nifma- 
r-rag'ulu  rag'ulän  zaidun  seien  verboten. 

„mä  in  Fällen  wie  ni'ma  mä  jakülu-1-fädilu  ist  ein 
Tamjizartiges,  auch  sagt  man,  es  stehe  als  Fäcil." 

Erkl.  mä  steht  nach  nicma  und  bPsa,  man  sagt  nicma 
mä  oder  niSmmä  und  br'samä,  vgl.  Kur.  2,  273.  „Wenn 
ihr  öffentlich  fromme  Spenden  gebt,  wie  schön  sind  sie  (fa- 


ni'ma   wa   l>i\sa.  239 

nicimmä)."  Vgl.  Kur.  2,  84.  „Wie  häfslich  ist  das,  womit 
sie  ihre  Seele  erkaufen  (bPsamä)."  —  Man  ist  uneins  über 
dies  ma.  Einige  sagen,  es  sei  ein  Indetcrminirtes,  und  das 
Fä'il  von  niSna  sei  ein  verschwiegenes  Pronomen.  Andere 
meinen,  es  sei  Fäcil  und  sei  ein  determinirtes  Wort,  so  ist 
die  Lebrweise  des  Ibn  Harüf,  die  er  von  Sibawaihi  ableitet. 

„Es  wird  das  speciell  Bezeichnete  nach  einem  Mubtada* 
oder  nach  dem  Ilabar  eines  Nomen  erwähnt.  Nie  steht  es 
am  Anfang." 

Erkl.  Nach  ni'ma  und  seinem  Fäcil  wird  ein  in  den 
Nominativ  gestelltes  Nomen  erwähnt  und  dies  ist  das  speciell 
zum  Lobe  oder  Tadel  Heiworgehobene.  Das  Kennzeichen 
desselben  ist,  dafs  es  pafst  um  als  Mubtada3  gestellt  zu  wer- 
den, und  das  Verbum  mit  dem  Fäcil  als  Habar  desselben, 
vgl.  ni'ma-r-rag'ulu  zaidun. 

Bei  der  Analyse  dieses  Satzes  giebt  es  zwei  anerkannte 
Auffassungs weisen:  1)  dafs  zaidun  Mubtada3  sei  und  der 
Satz  vor  ihm  ein  Habar  desselben:  2)  dafs  zaidun  Habar 
eines  notwendigerweise  fortgenommenen  Mubtada3  sei.  rest. 
huwa  zaidun,  d.  h.  der  Gelobte  ist  Zaid.  Manche  ver- 
wehren die  zweite  Auffassung  und  halten  die  erste  für  not- 
wendig. Auch  sagt  man,  zaidun  sei  ein  Mubtada3,  dessen 
Habarein  Weggenommenes  wäre,  rest.:  zaidun  al-mamduhu. 

„Geht  eine  Anzeige  auf  das  speciell  Bezeichnete  vorauf, 
genügt  ein  Satz  wie  al-cilmu  nicma-l-muktanä  walmuktafä 
(die  Kenntnifs  wie  schön  sie  zu  erwerben  und  ihr  zu  folgen)." 

Erkl.  Geht  etwas  vorauf,  das  auf  das  zum  Lobe,  oder 
zum  Tadel  speciell  Bezeichnete  hinleitet,  braucht  man  dasselbe 
nicht  darauf  zu  erwähnen,  vgl.  die  Rede  Gottes  über  Hiob, 
Kur.  38 ,  44.  „Wir  haben  ihn  befunden  als  ausharrenden, 
wie  trefflich  der  Diener,  denn  er  ist  wahrhaft  reuig  sc.  Hiob:" 
Das  speciell  zum  Lob  Hervorgehobene  fiel  weg,  da  das  Vor- 
anstehende darauf  hinführt. 

„Wie  bicsa  setze  sä?a;  die  Form  facula  von  einem  drei- 
radicaligen  Verbum  gebrauche  wie  ni'ma  ganz  allgemein 
freistehend." 

Erkl.  Es  wird  sä\a  zum  Tadel  gebraucht,  so  wie  bPsa. 
Sein  Fäcil  ist  das,  was  FäSl  von  bPsa  war.    Dies  ist  entwe- 


•210  ni'ma  und  lü'sa.  und  das  nach  ihnen  rieh  Richtende. 

der  mit  al  ausgerüstet,  vgl.  sä^i-r-rag'ulu  zaidun,  oder 
an    das   mit    al  Versehene    umectirt,    vgl.  sfi?a    gulämu-1- 

kaumi  zaidun.  Ferner  ist  sein  Facil  das  Pronomen,  wel- 
ches durch  ein  nach  ihm  Btehendes  [ndeterminirtes  erklärt 
wird,  vgl.  >:i'a  rag'ulän  zaidun,  vgl.  Kur.  7,  17(5.  „Wie 
Bchlecht  der  Zustand  dca-  Leute,  die  zum  Lügner  machen 
-:i'a  matal&n  al-kaumu."  Es  wird  nach  sä'a  das  spceicll 
zum  Tadel  Hervorgehobene  erwähnt,  wie  auch  nach  bi'sa 
mit  der  voraufgehenden  Analyse.  Verf.  sagt  ferner,  man 
könne  von  jedem  dreiradicaligen  Vcrbum  eine  Form  auf 
Im' nla  bilden,  um  Lob  oder  Tadel  zu  bezeichnen.  Diese 
Verba  würden  wie  ni'ma  und  bi3sa  in  allen  voraufgehenden 
Regeln  behandelt,  vgl.  s'arufa-r-rag'ulu  zaidun  und  la'u- 
ma-r-rag'ulu  bakrun  „wie  gemein  ist  Bakr  als  Mann".  Das 
nothwendige  Erfordernifs  von  dieser  Regel  wäre,  dafs  man  z.  B. 
von  'alima  sagen  könnte  'aluma-r-rag'ulu  zaidun.  Verf. 
und  sein  Sohn  führen  Beispiele  davon  an;  andere  aber  sa- 
gen klar  aus,  die  Verwandlung  von  calima,  g'ahila,  und 
samifa  zur  Form  fa'ula  sei  nicht  erlaubt.  Denn  wo  die 
Araber  in  dieser  Weise  diese  Verba  anwenden,  lassen  sie 
die  Form  auf  Kasr  im  mittleren  Stammbuchstaben  und  ver- 
wandeln es  nicht  in  Damm.  So  müssen  auch  wir  diese  Verba 
in  ihrem  ursprünglichen  Zustand  lassen  und  sagen  calima- 
r-rag'ulu  zaidun  „wie  weise  ist  als  Mann  Zaid";  so  auch 
die  anderen  Formen. 

„Wie  ni'ma  ist  habbadä,  vgl.  h  abbadä-l-fäfilu  da 
„Wie  lieblich  der  das  thuende".  Will  man  einen  Tadel  be- 
zeichnen, sprich  lä  habbadä." 

Erkl.  Man  sagt  zum  Lobe  habbada  zaidun  und  zum 
Tadel  lä   habbadä  zaidun. 

Vgl.  ..Gebt  acht;  wie  lieblich  ist  das  Volk  der  Wüste, 
aufser  dafs  man,  wenn  man  von  Majjun  spricht,  sagt,  wehe  ihr." 

Man  streitet  über  die  Analyse.  Abu  cAli-l-Färisi  in  den 
Bagdadijjät,  Ihn  Barhän  und  Ibn  Härüf  meinen,  die  erwähnte 
Bei  die  Lehrweise  des  Sibawaihi,  und  dafs,  wer  anders  sage, 
ihn  falsch  beurtheile.  Verf.  hält  für  gewählt  habba  als  ein 
Verl  .tun  Perlectum  zu  betrachten,  und  da  als  sein  Fä'il;  das 
spceicll  Hervorgehobene  könne  Mubtada5  sein,  und  der  Satz 


ni'ma  wa  bi'sa.  241 

vor  ihm  Ilabar,  auch  kann  es  Habar  eines  weggenommenen 
Mubtada3  sein,  rcst.:  huwa  zaidun,  d.  h.  der  Gelobte,  oder 
der  Getadelte  ist  Zaid.  al-Mubarrad  in  dem  Muktadab,  Ibnu-s- 
Sarrag'  in  den  Usül  und  Ibn  His'äm  al-Lahmi  behaupten,  was 
auch  Ibn  'Usfiir  für  gewühlt  hält,  dafs  habbadä  ein  Nomen 
sei  und  zwar  Mubtada5,  und  das  speciell  Hervorgehobene 
Habar  desselben,  oder  habbadä  sei  ein  vorgestelltes  Ila- 
bar, und  das  speciell  Hervorgehobene  ein  nachgestelltes 
Mubtada*.  habba  werde  mit  da  zusammengesetzt  und  als 
ein  Nomen  hingestellt.  Andere,  worunter  Ibn  Durustawaihi, 
meinen,  habbadä  sei  ein  Verbum  Perfecti  und  zaidun  sein 
Fäcil.  habba  wurde  mit  da  zusammengesetzt  und  als  Ver- 
bum hingestellt.     Dies  ist  die  schwächste  Lehrweise. 

„Schliefse  dem  da  das  speciell  Erwähnte  an,  was  es  auch 
sei,  lafs  dies  nicht  von  seiner  Form  abweichen,  und  dies  ist 
einem  Sprichwort  ähnlich." 

Erkl.  Steht  das  speciell  zum  Lobe  oder  Tadel  Erwähnte 
nach  da,  so  wird,  in  welchem  Zustande  jenes  auch  sein  mag, 
da  im  Sing.  Masc.  Fem.  Dual.  Plur.,  nicht  verändert.  Es 
wird  nicht  wegen  der  Verschiedenheit  mit  dem  speciell  Her- 
vorgehobenen geändert,  sondern  verlangt  nothwendig  im  Sing, 
und  im  Masc.  zu  stehn.  Dies  geschieht,  weil  es  dem  Sprich- 
wort gleicht,  und  das  Sprichwort  ändert  sich  nie.  So  sagt 
man:  „im  Sommer  hast  du  (Frau)  die  Milch  verloren"  (d.  i. 
nach  geschwundener  Gelegenheit  strebst  du  nach  etwas)  für 
Masc  Fem.  Sing.  Dual.  Plur.  in  derselben  Form,  ohne  es 
zu  ändern.  Ebenso  sagt  man  auch  habbadä  in  allen  Casus 
und  Genus,  und  läfst  da  nie  aus  seiner  Sing.  Masc.  Form 
treten,  sonst  müfste  man  sagen  habba  di  hin  dun  etc. 

„Ein  anderes  Wort  als  da  setze  durch  habba  in  den 
Nominativ,  oder  durch  bi  in  den  Genitiv.  Steht  da  nicht, 
wird  häufig  das  Ha  mit  Damm  versehn." 

Erkl.  Steht  nach  habba  ein  anderes  Nomen  als 
da,  sind  zwei  Behandlungsweisen  möglich:  1)  der  Nominativ 
durch  habba,  vgl.  habba  zaidun,  und  2)  der  Genitiv  durch 
ein  pleonastisches  bi,  vgl.  habba  bizaidin.  Die  ursprüng- 
liche Form  ist  habuba,  dann  werden  die  beiden  Bä  ineinan- 
der verschlungen,    und  so   entsteht    habba.      Steht   nun    da 

16 


■>]■_'  Die  Form  dea  Vorzugs. 

nach  hahba.  muß  Ha  Fath  haben,  vgl.  habbadä;  folgl 
ihm  aber  etwas  anderes,  kann  IIa  mit  Damm  oder  Fath  Btehn, 
vgl.  hubba  zaidun  und  hahba  zaidun. 

Vgl.  „Ich  sprach.  tödtel  ihn  (dem  Wein)  weg  von  Euch 
durch  seine  Mischung,  wie  küstlich  ist  er  (habba  und  hubba 
bih&)  als  getödteter,  wenn  ei   getödtet  wird." 


XXXVIII.     Die  Form  des  Vorzugs 

(af'alu-I-taf./ili). 

„Bilde  von  den  Worten,  von  welchen  die  Form  der  Be- 
wunderung gebildet  wird,  die  Form  afcalu  für  den  Vorzug, 
verschmähe,  was  zu  verschmähen." 

Erkl.  Von  den  Verben,  welche  die  Formen  der  Ver- 
wunderung bilden,  kann  man  zur  Bezeichnung  des  Vorzugs 
ein  Eigenschaftswort  nach  der  Form  afalu  bilden,  so  kann 
man  sagen  zaidun  afdalu  min  'amrin,  wie  man  auch  sa- 
gen kann  ml  afdala  zaidan.  Von  den  Verben,  welche  die 
Form  der  Verwunderung  nicht  bilden  können,  kann  man  auch 
nicht  die  Form  des  Vorzugs  bilden.  So  wird  diese  Form 
nicht  von  Verben  mit  mehr  als  drei  Buchstaben  gebildet, 
weder  von  dahrag'a  noch  von  istahrag'a;  auch  nicht  von 
unhYcfirbaren  Verben  wie  niSna  und  b?sa;  ferner  nicht  von 
den  Verben,  die  zum  Ausdruck  der  Vorzügliehkeit  nicht  pas- 
sen, wie  mäta,  fanija;  auch  von  keinem  Verbum  defectivum 
wie  käna  und  seinen  Verwandten;  dann  von  keinem  negir- 
ten  Verbum  wie  mä  daraba;  auch  nicht  von  einem  Verbum, 
von  dem  schon  ein  Beschreibungswort  auf  afcalu  vorkommt, 
vgl.  hamira,  ahmaru;  endlich  nicht  von  einem  ins  Passiv 
gesetzten  Verbum.  Abnorm  ist  die  Redeweise  huwa  ahsaru 
min  kada,  da  hier  die  Form  des  Vorzugs  von  uhtusira 
gebildet  ist,  das  doch  mehr  als  drei  Buchstaben  hat  und  im 
Passiv  steht.  Ebenso  ist  abnorm  zu  sagen  aswadu  min 
halaki-1-gurabi  (schwärzer  als  die  Schwärze  des  Raben) 
und  abjadu  min  al-labani,  weifser  als  Milch.  Man  bildet 
abnormer  Weise   die   Form  des  Vorzugs  auf  afcalu    von  ei- 


afaln-fc-tafifili.  243 

nera  Verbum,    dessen  Eigenschaftswort  sich   schon   nach  die- 
sem Paradigma  bildet. 

„Wodurch  man  die  Verwunderungsform  ausdrückt,  drücke 
auch  die  Form  des  Vorzugs  aus,  wenn  ein  Hindernifs  sich 
vorfindet." 

Erkl.  Wie  voraufgeht,  erreichte  man  bei  den  Verben, 
welche  den  gestellten  Bedingungen  nicht  genügten,  den  Sinn 
der  Verwunderung  durch  Formen  wie  as'addu.  Ebenso  er- 
langt man  bei  den  die  Bedingungen  nicht  erfüllenden  Verben 
durch  diese  Form  den  Sinn  des  Vorzugs,  wie  man  mä  as'adda 
humratahu  sagt,  so  sagt  man  auch  huwa  as'addu  hum- 
ratan.  Doch  stand  das  Masdar  beim  Verbum  der  Verwun- 
derung im  Accus,  nach  as'adda  als  Mafcül,  und  hier  steht 
es  im  Accus,  als  Tamjiz. 

„Der  Form  des  Vorzugs  af(alu  wenn  dieselbe  von  al 
entblüfst  ist,  verbinde  immer  im  Sinne,  oder  in  der  wirkli- 
chen Erscheinung  min." 

Erkl.  Die  Form  des  Vorzugs  affalu  befindet  sich  noth- 
wendig  in  einem  der  drei  Fälle.  Sie  ist  1)  von  al  entblüfst, 
oder  2)  annectirt,  oder  3)  mit  al  versehen.  Steht  diese  Form 
von  al  entblüfst,  mufs  entweder  im  Sinne  oder  in  der  wirk- 
lichen Erscheinung  min  stehn,  welches  das,  vor  dem  man  den 
Vorzug  giebt,  in  den  Gen.  stellt,  vgl.  zaidun  afdalu  cam- 
rin.  Auch  fällt  min  mit  seinem  Gen.  fort,  wenn  eine  Hin- 
weisung darauf  stattfindet,  vgl.  Kur.  78,  32.  „Ich  bin  reicher 
als  du  an  Gold,  und  mächtiger  an  Leuten  (wa  acazzu  nafa- 
rän)."  Aus  den  Worten  Vei*f.  läfst  sich  entnehmen,  dafs  die 
Form  des  Vorzugs,  afcalu,  wenn  sie  mit  al  oder  annectirt 
steht,  nicht  mit  min  versehen  ist.  —  Man  sagt  weder  zai- 
dun al-afdalu  min  camrin  noch  zaidun  afdalu-n-näsi 
min  camrin.  Am  häufigsten  steht  min,  wenn  die  Form  des 
Vorzugs  Habar  ist,  wie  in  der  erwähnten  Kuränstelle.  Häufig 
kommt  dies  im  Kurän  vor.  Bisweilen  fällt  auch  min  fort, 
wiewohl  die  Form  des  Vorzugs  Habar  ist. 

Vgl.  „Du  nahtest,  schon  stellten  wir  uns  dich  vor  Avie 
der  Mond,  noch  schöner  (ag'mala).  Es  blieb  mein  Herz  in 
der  Liebe  in  die  Irre  geführt." 

1Ü* 


_>  j  |  Die  F..rm  des  Vorrage. 

agfaalu  die  Form  dea  Vorzugs  steht  im  Accus,  als  IIa  1 
von  ta  in  danauta  und  min  fiel  weg,  rcst.:  danauta  ag*- 
mala  min  al-badri. 

..Im  diese  Form  af'alu  an  ein  [ndeterminirtes  anneetirt, 
oder  von  al  entblöfst,  verlangt  sie  nothwendig  das  Masc.  und 
den  Sing." 

Erkl.  Die  Form  des  Vorzugs  afcalu  ist  in  diesen  Fällen 
Stets  Masc.  Sing.,  sie  tritt  weder  als  Fem.  noch  als  Dual, 
noch  als  Plur.  auf. 

500.  „Folgt  diese  Form  dem  al,   mufs  man  sie  anpassen;   ist 

sie  an  ein  Detcrminirtes  anneetirt,  hat  man  nach  den  Ein- 
sichtsvollen zwei  Aiit'fassungsweisen.  So  verhält  es  sich,  wenn 
man  den  Sinn  von  min  intendirt;  intendirt  man  denselben 
nicht,  ist  es  dem,  womit  es  verbunden  wird  entsprechend." 

Erkl.  Steht  die  Form  des  Vorzugs  af(alu  mit  al,  mufs 
sie  sich  nothwendig  dem  Numerus  und  Genus  des  Voraufge- 
henden anpassen,  vgl.  al-afdalu,  al-afdalani,  al-afdalüna, 
al-fudla,  al-fudlajäni,  al-fudalu,  al-fudlaj  ätu.  Man 
darf  diese  Anpassung  an  das  voraufgehende  Wort  nicht  auf- 
geben, vgl.  az-zaidüna  al-afdalüna,  doch  nie  az-zaidüna 
al-afdalu.     Ebenso  darf  man  nicht  min  damit  verbinden. 

Vgl.  „Und  nicht  bin  ich  stärker  an  Zahl  als  sie, 
und  die  Würde  ist  nur  dem  an  Zahl  Starken  (walastu  bi-1- 
aktari  minhum  hasän)." 

Hier  erklärt  man,  dafs  al  pleonastisch  stehe,  ursprüng- 
lich  sei  lastu  bPaktari  minhum;  oder  auch  dadurch,  dafs 
minhum  an  etwas  Weggenommenes,  das  von  al  entblöfst 
ist,  sich  hänge,  nicht  an  etwas  mit  al  Stehendes  rest.:  lastu 
biPaktari  aktara  minhum. 

Wird  die  Form  af'alu  an  ein  Determinirtes  anneetirt 
und  damit  der  Vorzug  bezeichnet,  giebt  es  zwei  Behand- 
lungsweisen : 

1)  Kann  man  sie  wie  eine  von  al  entblöfste  behandeln, 
so  dafs  sie  sich  dem  voraufgehenden  Wort  nicht  anpafst,  vgl. 
az-zaidani  afdalu-1-kaumi  etc. 

2)  Kann  man  sie  wie  eine  mit  al  verbundene  behandeln, 


afcalu-t-taf(/ili.  245 

dann  mufs  sie  sich  dem  voraufgehenden  Wort  anpassen,  vgl. 
az-zaidäni  afdala-1-kaumi  etc. 

Es  ist  nicht  die  erste  Weise  allein  möglich,  wie  Ibnu- 
s-Sarräg'  ineint,  da  beide  Weisen  im  Kurän  vorkommen. 
Vgl.  als  Beispiel,  wo  sie  sich  nicht  anpaßt  Kur.  2,  20. 
„Fürwahr  du  wirst  sie  finden  als  die  zum  Leben  gierigsten 
Menschen  (latag'idannahum  ahrasa-n-näsi)."  Diese  Form 
palst  sich  dagegen  an,  vgl.  Kur.  6,  123.  „So  haben  wir  einge- 
setzt in  einem  jeden  Flecken  die  gröfsten  ihrer  Verbrecher 
(gValnä  akäbira  mug^rimiha)."  Beide  Weisen  finden  sich  in 
der  Ueberlieferung:  „Soll  ich  Euch  nicht  berichten  über  die, 
welche  mir  von  Euch  die  liebsten  sind,  und  am  nächsten 
stclm  am  Tage  der  Auferstehung  (bPahabbikum  ilajja  Ava-'akra- 
bikum  minni);  es  sind  die  schönsten  von  Euch  (ahäsinukum) 
an  Sitten,  die  edel  Spendenden,  die,  welche  sich  anschlicfsen, 
und  an  die  andere  sich  anschlicfsen."  —  Die,  welche  beide 
Weisen  gestatten,  sagen,  das  nichtigste  sei  die  Anpassimg; 
deshalb  wirft  man  dem  Verf.  des  Fasih  seinen  Ausspruch 
vor  fa-htarna  afsahahunna,  ermüfstc  von  al-fusha  bilden 
fushähunna  (wir  setzen  als  gewählt  das  Richtigste  von  ihnen). 

Will  man  mit  dieser  Form  nicht  den  Vorzug  erzielen, 
ist  allein  die  Anpassung  gestattet,  vgl.  an-näkisu  wal- 
as'ag'g'u  acdalä  bani  marwäna  (der  fehlerhafte  und  ge- 
brechlichste sind  die  beiden  Gerechten  bei  den  Kindern 
Marwans,  acdalä  gleich  cädih\). 

So  sind  auch  die  Worte  des  Textes  zu  verstehn,  näm- 
lich beide  Weisen,  die  Anpassung  und  Unterlassung  dersel- 
ben sind  bedingt  bei  dem,  das  mit  der  Annexion  den  Sinn 
von  min,  d.  h.  den  Vorzug,  supponirt.  Wird  dieser  Sinn 
nicht  bezweckt,  mufs  man  diese  Form  dem,  womit  es  ver- 
bunden ist  anpassen.  Man  sagt,  dafs  Kur.  30,  26,  eine  Stelle 
sei,  wo  die  Form  afcalu  nicht  den  Vorzug  bezeichnet.  „Und 
es  ist  der,  welcher  die  Schöpfung  beginnt,  darauf  läfst  er  sie 
wieder  zurückgehn,  und  dies  ist  ihm  leicht  (wahuwa  ahwanu 
'alaihi),"  ferner:  „Euer  Herr  ist  eurer  kundig"  (rabbukum 
'alama  bikum). 

Vgl.  „Wenn  man  die  Hände  ausstreckt  zur  Kost,  bin 
ich  nicht  der  Schnelle  von  ihnen,  da  die  Gierigsten  die  Schnell- 
sten sind  (lam  akim  biVg'alihim  =  lam  akun    bi(ag'ilihim)." 


a  d;  i ':.    Porm  das  Vonuga. 

Vgl.  „Fürwahr,  der  welcher  den  Himmel  erhob,  erbaute 
uns  ein  Haus,  dessen  Säulen  mächtig  (a'azzu)  und  lang  sind 
(atwalu)." 

al-Mubarrad  sagt,  dieses  sei  als  Kegel  aufzustellen,  doch 
Amine  behaupten,  dafs  dies  nicht  der  Fall  sei,  und  das  isl 
das  Richtige.  Der  Verf.  (]<■•>  Wadih  erwähnt,  di<-  Grammati- 
ker nähmen  dies  nicht  an,  denn  Ahn  cUbaida  sage  über  die 
erste  Kuranstelle,  ah  wann  sei  gleich  hajjinun  und  im  Verse 
des  Farazdak  sei  a'az/.u  und  atwalu  gleich  cazizatun, 
tawilatün;  aber  die  Grammatiker  widerstreiten  dies  dem  Abu 
Ubaida  und  behaupten,  er  habe  dafür  keinen  Beweis. 

„Will  man  mit  dem  auf  min  folgenden  Worte  eine  Frage 
ausdrücken,  stelle  min  vor  jene  beiden  Worte,  vgl.  mim- 
iiKin  anta  hairun,  von  wem  bist  du  besser.  Bilden  diese 
Worte  aber  eine  kategorische  Aussage,  stellt  man  min  nur 
selten  voran." 

ErkL  Wie  erwähnt  ist,  setzt  man  nach  afcalu,  der 
Forin  des  Vorzugs,  wenn  sie  von  al  entblöfst  ist,  die  Prae- 
position  min,  um  das,  wovor  man  auszeichnet,  in  den  Gen. 
zu  setzen,  vgl.  zaidun  afdalu  min  camrin.  min  und  der 
Gen.  verhalten  sich  zu  der  Form  af'alu  wie  das  Mudaf 
ilaihi  zu  dem  Mudaf.  Man  kann  es  also  nicht  vorstellen, 
wie  das  Mudaf  ilaihi  nicht  vor  das  Mudaf  treten  darf,  aufser 
wenn  das  in  den  Gen.  Gesetzte  ein  Fragenomen,  oder  einem 
Fragenomen  annectirt  ist.  In  diesem  Fall  mufs  man  min 
mit  seinen  Gen.  voranstellen,  vgl.  min  ajjihim  anta  afdalu 
und  min  gulämi  ajjihim  anta  afdalu.  —  Bisweilen 
kommt  abnormer  Weise  auch  bei  anderen  als  Fragewörtern 
die  Voranstellung  vor. 

Vgl.  „Sie  sprach  zu  uns:  geseegnet  deine  Ankunft,  und  sie 
gab  zur  Rcisekost  frischen  Honig,  nicht  war,  was  sie  (sonst) 
als  Kost  bot,  süfser  als  er  (bal  ma  zawwadat  minhu  atjabu)." 

Vgl.  den  Vers  des  Dü-r-rumma:  „Kein  Tadel  war  an 
ihnen  aufser,  dafs  die  Schnellste  von  ihnen  langsam  schrei- 
tend war,  und  dafs  nichts  träger  war  a'ls  sie  (la  s'aPa  min- 
hunna  aksalu)." 

Vgl.    „Wenn  AsnuV  einst  im  Gehen  wetteifert  mit  einer 


afalu-t-taWili.  247 

Senftengenossin,    so   ist  Asmä5    lieblicher   als    diese    (asnuVu 
min  tilka-t-ta(inati  amlahu)." 

„Selten  setzt  die  Form  des  Vorzugs  das  sichtbare  No- 
men in  den  Nominativ,  vertritt  sie  aber  ein  Verbum,  geschieht 
dies  häufig.  Vgl.  „Nimmer  siehst  du  unter  den  Menschen 
einen  Genossen,  der  würdiger  wäre  der  Güte  als  der  Freund 
(aulä  bihi-1-fadlu  min  as-sadiki)." 

Erkl.  Die  Form  des  Vorzugs,  afcalu,  mufs  dazu  passen, 
dafs  ein  Verbum  an  ihre  Stelle  tritt  oder  nicht.  Kann  ein 
Verbum  nicht  ihre  Stelle  vertreten,  setzt  sie  das  sichtbare 
Nomen  nicht  in  den  Nominativ,  sondern  nur  ein  verborgenes 
Pronomen,  vgl.  zaidun  afdalu  min  camrin. 

In  afdalu  ist  ein  verborgenes  Pronomen,  dafs  auf  zaidun 
sich  zurückbezieht.  Man  sagt  nicht:  marartu  birag'ulin 
afdalu  minhu  abühu,  so  dafs  abühu  im  Nominativ  durch 
afdalu  stünde,  aufser  in  einer  schwach  begründeten  Rede- 
weise, die  Sibawaihi  überliefert.  Pafst  aber  die  Form  des 
Vorzugs,  afcalu,  dazu,  dafs  man  ein  Verbum  an  ihre  Stelle 
setzen  kann,  kann  sie,  wie  allgemein  anerkannt  wird,  das 
sichtbare  Nomen  regelrecht  in  den  Nominativ  setzen.  Dies 
findet  überall  da  statt;,  wo  die  Form  afcalu  nach  einer  Ne- 
gation oder  dergleichen  steht,  und  das  vor  ihm  im  Nomina- 
tiv Stehende  ein  Fremdartiges  ist,  das  vor  sich  selbst  nach 
zwei  verschiedenen  Gesichtspuncten  bevorzugt  wird.  Vgl. 
„Ich  sah  nie  einen  Mann,  in  dessen  Auge  die  Schminke  bes- 
ser war,  als  sie  war  im  Auge  des  Zaid  (mä  ra\aitu  rag'ulan 
ahsana  iTainihi-l-kuhlu  minhu  fi  caini  zaidin)  al-kuhlu  steht 
im  Nominativ  durch  ahsana,  weil  das  Verbum  an  seine 
Stelle  treten  kann,  vgl.  mä  ra^aitu  rag'ulan  jahsunu  ficai- 
nihi-1-kuhlu.  Vgl.  die  Ueberlieferung :  „Nicht  giebt's  Tage, 
an  welchen  Gott  die  Fasten  angenehmer  wären,  als  an  den 
10  Tagen  des  Dü-1-hig'g'a  (ahabba  ilä-1-lahi  fihä-s-saumu 
minhu)." 

Vgl.  den  Vers  des  Dichters,  den  Sibawaihi  anführt: 
„Ich  ging  vorüber  am  Thal  der  wilden  Thiere,  und  nicht 
sähe  ich  ein  Thal  wie  das  Thal  der  wilden  Thiere,  in  dem, 
wenn  es  dunkelt,  weniger  Caravanen  wären ,  die  absichtlich 
dahin  gelangten,  und  kein  gefährlicheres,  aufser  in  wieweit 
Gott  die  Nachtwandler  beschützt  (akalla  bihi  rakbun)." 


248  Dm  Eigenschaftswort 

Im  Text  deute!  Verf.  «Ion  ersten  Fall  in  der  ersten 
Hälfte  des  ersten  \  erses  und  den  zweiten  Fall  in  der  zwei- 
ten  Hälfte   an. 


XXXIX.     Das  Eigenschaftswort. 

(an -na' tu). 

,,Ks  folgt  in  der  Analyse  dem  vorhergehenden  Nomen 
das  Eigenschaftswort,   die  Bestätigung,   die  Verbindung,  die 

Apposition." 

Erkl.  Das  Conseqnens  (at-täbicn)  heilst  das  Nomen,  wel- 
ches mit  dem  ihm  Voraufgehenden  die  Analyse  durchaus  ge- 
mein hat.  Diese  Definition  umfafst  alle  Consequcns  wie  auch 
das  Ilabar  eines  Mubtada5  und  den  im  Accus,  stehenden 
Hai.  Der  Zusatz  „durchaus"  schliefst  das  Habar  und  den 
im  Accus,  stehenden  Hai  aus,  da  diese  zwei  nicht  durchaus 
mit  dem  Voraufgehenden  eine  Analyse  gemein  haben,  sondern 
nur  in  einigen  Fällen,  während  die  Consequens  in  allen  Fäl- 
len mit  dem  Voraufgehenden  eine  Analyse  haben.  Das  Con- 
sequens zerfällt  in  fünf  Klassen:  1)  das  Eigenschaftswort 
an-nactu;  2)  die  Bestätigung  at-taukidu;  3)  die  erklärende 
Verbindung  catfu-l-bajäni;  4)  die  Verbindung  der  ordnen- 
den Reihe  Sit fu-n-nasak;  5)  die  Apposition  al-badal. 

„Das  Eigenschaftswort  ist  ein  Consequens,  welches  das 
Antecedens  entweder  durch  seine  eigene  Beziehung,  oder 
durch  Beziehung  dessen,  was  sich  ihm  anhängt,  vervoll- 
ständigt." 

Erkl.  Verf.  definirt  das  Eigenschaftswort  dadurch,  dafs 
es  das  Consequens  sei,  welches  sein  Antecedens  vervollstän- 
digt, dadurch  dafs  es  eine  seiner  wirklichen  Eigenschaften, 
oder  eine  sich  ihm  grade  anhängende  Eigentümlichkeit, 
d.  i.  ein  mit  ihm  in  Verbindung  Stehendes,  vgl.  marartu 
birag'ulin  karimin  abühu,  erklärt.  Der  Ausdruck  „das 
( lonsequens"  umfafst  alle  jene  Fünf,  doch  dieser  Zusatz  schliefst 
alle,  aufser  das  Eigenschaftswort  aus.  —  Das  Eigenschafts- 
wort   dient  zur  speciellcn  Hervorhebung,    vgl.  marartu   bi- 


an-na'tu.  249 

zaidin  al-hajjäti,  oder  zum  Lobe,  vgl.  marartu  bizai- 
din  al-karimi,  wie  auch:  „Im  Namen  Gottes,  des  sich 
erbarmenden  Erbarmers;"  oder  zum  Tadel,  vgl.  Kur.  16,  100. 
„Flehe  Hidfe  bei  Gott  gegen  den  Satan,  den  mit  Steinen  ge- 
worfenen (min  as'-s'aitäni  ar-rag'imi);'"  oder  um  Mitleid  zu 
erregen  (marartu  bizaidin  al-maskini);  oder  zur  Bestägung, 
vgl.  Gestern,  (das  Vergangene)  kehrt  nicht  zurück,  vgl.  Kur.  69, 
13.,  „wenn  geblasen  wurde  in  die  Posaune  ein  Blasen  (naf- 
hatun  walndatun). 

„Dem  Eigenschaftswoi't  wird  in  Betreff  der  Determina- 
tion und  Indetermination  dasselbe  verliehen  als  seinem  Ante- 
cedens, vgl.  geh  vorüber  bei  Leuten.  Edlen  (bikaumin 
kur'amä?a). 

Erkl.  Das  Eigenschaftswort  stimmt  seinem  Antecedens  in 
seiner  Analyse,  und  der  Determination  oder  Indetermination  bei. 
Bei  einem  determinirten  Wort  setzt  man  kein  indeterminirtes 
Eigenschaftswort,  auch  tritt  zum  indeterminirten  kein  deter- 
minirtes  Eigenschaftswort. 

„Das  Eigenschaftswort  verhält  sich  in  Hinsicht  des  Sing. 
Masc.  etc.,  wie  das  Vcrbum;  befolge,  was  sie  befolgen.'' 

Erkl.  Die  Anpassung  des  Eigenschaftsworts  an  sein 
Antecedens  geschieht  in  Hinsicht  des  Sing.  Dual.  Plur.  Masc. 
Fem.  nach  der  Kegel  des  Verbum.  Setzt  das  Eigenschafts- 
wort ein  verschwiegenes  Pronomen  in  den  Nom.,  pafst  es 
sich  seinem  Antecedens  ganz  allgemein  an,  (vgl.  zaidun  ra- 
g'ulnn  hasanun,  und  zaidäni  rag'uläni  hasanäni),  wie  sich 
Abs  Verbum  anpassen  würde,  wenn  man  anstatt  des  Eigen- 
schaftswortes ein  Verbum  setzte,  vgl.  rag'ulun  hasuna. 

Setzt  das  Eigenschaftswort  ein  sichtbares  Nomen  in  den 
Nominativ,  geht  es  in  Beziehung  auf  Masc.  und  Fem.  dem 
sichtbaren  Nomen  analog;  doch  in  Hinsicht  des  Dual  und 
Plur.  bleibt  es  Sing,  und  geht  wie  das  Verbum,  wenn  dies 
ein  sichtbares  Nomen  in  den  Nominativ  setzt,  vgl.  marartu 
birag'ulin  hasanatin  ummuhu  =  hasunat  uinmuhu, 
vgl.  marartu  bimra'ataini  hasauin  abawahuma  und 
birig'älin  hasanin  aba'uhum  =  hasuna  abawahuma 
und  hasuna  äbä'uhum. 

Das  Resume:    Setzt  das  Eisenschaftswort  ein  Pronomen 


250  Das  Eigenschaftswort. 

in  den  Nominativ    pafsl   ea  sich    dem  Antecedens  an    in  den 
Tier  Klassen   der  zclm  Analyse- Verhältnissen:    1)  im  Casus, 

_' )  der   Determination    oder    Indetermination,  .*>)  dem  Genus, 
I )  den  Numerus.  *) 

Setzl  aber  das  Eigenschaftswort  ein  sichtbares  Nomen 
in  den  Nominativ,  pafsl  es  sich  ihm  an  in  zwei  Fidlen  von 
Füllten,  in  einem  der  Analyse-Bestimmungen,  d  i.  dem  Casus 
und  einem  der  J  )etenninntion  und  Indetermination.  Die  fünf 
übrigen  Fidle  sind  Masc.  Fem.  Sing.  Dual.  Plur.  —  Das  Eigen- 
schaftswort befolgt  hier  die  Regel  des  Verbum,  wenn  es  ein  sicht- 
bares Nomen  in  den  Nominativ  setzet.  Lehnt  es  sieh  an  ein  Fem., 
wird  es  Femininum,  wenn  es  auch  einem  Masculinum  beige- 
geben ist;  lehnt  es  sich  an  ein  Masc.  wird  es  Masc,  wenn  es 
auch  einem  Fem.  beigegeben  ist;  lehnt  es  sich  an  einen  Sing. 
Dual  oder  Plur.,  steht  es  doch  im  Sing.,  wenn  auch  das  von 
ihm  Beschriebene  sich  anders  verhält. 

„Setze  als  Eigenschaftswort  abgeleitete  Begriffe  wie 
sa(bun  schwer,  daribun  scharf,  und  dergl.  wie  auch  da, 
du  und  das  relativ  Bezogene." 

ErkL  Man  kann  nur  Abgeleitetes  als  Eigenschaftswort 
setzen,  sei  dasselbe  ein  solches  der  Form,  oder  nur  der  Aus- 
legung nach.  Unter  abgeleitet  versteht  man  hier  das,  was 
vom  Masdar  entlehnt  wird,  um  ein  Abstractum  und  den  Trä- 
ger desselben  zu  bezeichnen:  nämlich  das  Part.  act.  und  pass., 
das  dem  Part.  act.  ähnelnde  Eigenschaftswort,  und  die  Form 
des  Vorzugs.  Das  als  Abgeleitetes  Ausgelegte  ist  das  De- 
monstrativ, vgl.  marartu  bizaidin  hadä,  d.  i.  der  auf  den 
hingewiesen  wird.  Ferner  du  in  der  Bedeutung  Herr,  und 
auch  das  relative,  vgl.  marartu  birag'ulin  di  mal  in  oder 
bizaidin  du  käma.  Endlich  das  Belativbezogene ,  vgl. 
marartu  birag'ulin  kuras'ijjin  =  muntasibin  ilä  ku- 
rais'in. 

„Man  setzt  als  Eigenschaftswort  einen  indeterminirten 
»Satz  und  verleiht  ihm  das,  was  man  ihm  als  Ilabar  verleiht." 


*)  Die  zehn  Fülle  der  Analyse:  I.  Casus:  1)  Nom.,  2)  Gen., 
:3)  Accus.:  II. :  4)  Determination,  5) Indetermination. ;  III.  Genus:  6) Masc, 
7)  Fem.;  IV.  Numerus:  8)  Sing.,  9)  Dual,   10)  Plur. 


an-na'tu.  251 

Erkl.  Der  Satz  steht  als  Eigenschaftswort,  wie  er  als 
Habar  oder  Häl  vorkommt.  Er  ist  als  ein  indeterminirtes 
Eigenschaftswort  zu  deuten  und  deshalb  steht  er  nur  beim 
Indeterminirten  als  Eigenschaftswort,  vgl.  marartu  birag'u- 
lin  käraa  abühu  =  abühu  kiVimun.  Ein  Satz  steht  nie 
als  Eigenschaftswort  eines  Determinirten,  falsch  wäre  zu  sa- 
gen marartu  bizaidin  abühu  kä'imun.  —  Einige  meinen, 
dafs  es  erlaubt  sei,  einem  mit  dem  Artikel  al  determinirten 
Worte  einen  Satz  als  Eigenschaftswort  beizufügen.  So  be- 
trachtet man  Kur.  36,  37.  „Und  ein  Zeichen  ist  ihnen  die 
Nacht,  aus  der  wir  herausziehn  den  Tag  (waäjatun  lahumu- 
1-lailu  naslahu  minhu  an-nahära,  naslahu  als  Eigenschaftswort 
von  al-lailu)." 

Vgl.  „Bisweilen  ging  ich  vorüber  bei  dem  Gemeinen, 
der  mich  schmähte,  dann  ging  ich  weiter  und  sagte,  er  meint 
mich  nicht  (calä-l-la:>inii  jasubbuni)." 

Der  Satz,  welcher  als  Eigenschaftswort  auftritt  inufs  ein 
Pronomen  haben,  das  ihn  mit  dem  Nomen  verbindet,  doch 
fällt  dies  auch  weg,  wenn  etwas  darauf  hinleitet. 

Vgl.  „Ich  weifs  nicht,  ob  die  Entfernung  sie  geändert 
hat,  oder  die  Länge  der  Zeit  oder  Geld,  das  sie  erlangten 
(am  mälun  asäbü,  vgl.  für  mälun  asabühu)." 

Vgl.  Kur.  2,  45.  „Wahrt  Euch  vor  den  Tag,  wo  nicht 
vertritt  eine  Seele  eine  andere  in  irgend  einer  Weise  (lä 
tag'zi  nafsun  can  nafsin  s'aPan  =  lä  tag'zi  fihi)."  Ueber  die 
Art,  wie  an  dieser  Stelle  das  Pronomen  wegfiel,  giebts  zwei 
Auffassungen.  Die  Einen  sagen,  es  wurde  auf  einen  Stofs  zu- 
sammen mit  fi  weggenommen;  die  Anderen  behaupten,  dafs 
es  nur  allmählig  wegfiel,  zuerst  fi,  worauf  das  Pronomen 
dem  Verbum  angehängt  wurde,  vgl.  tag'zi hi,  dann  fiel  das 
verbundene  Pronomen  weg,  so  dafs  tag'zi  blieb. 

„Verwehre,  dafs  hierbei  ein  Satz,  der  ein  Streben  ausdrückt, 
vorkommt;  findet  sich  ein  solcher  vor,  setze  eine  Wort- An- 
führung, die  darin  liegt  als  verschwiegen;  dann  wirst  du  das 
Rechte  treffen.'* 

Erkl.  Ein  Satz  des  Strebens  steht  nie  als  Eigenschafts- 
wort, man  s;igt  nicht  marartu  birag'ulin  idribhu,  sondern 


252  D*8  Eigenschaftswort 

ein  solcher  steril  nur  als  Uabar,  entgegen  der  Ansicht  des 
U»mi-1-A nliäri.  man  sagt  zaidun  idribhu.  Der  frühere  Aus- 
druck des  Verf.  v.  511.  „Es  wird  ihm  verliehn,  was  ihm 
.il-  riabar  verliehen  wird,"  läfsl  vermuthen,  dafs  jeder  Satz, 
der  als  riabar  auftritt,  auch  als  Eigenschaftswort  stehn  könne ; 
deshalb  macht  \  erf.  in  diesem  Verse  diese  Beschränkung. 
Dann  sagt  Verf.,  dafs,  wenn  etwas  vorkommt,  das  dein  äufsc- 
ren  Anschein  nach  vermuthen  liefse,  dafs  ein  Satz  des  Stre- 
bens  als  Eigenschaftswon  Btehe,  dies  durch  die  Verschwei- 
gung der  Rede -Anführung  erklärt  werden  könne,  so  dafs 
das  Verschwiegene  Eigenschaftswort  ist  und  der  Satz  des 
Strebens  von  der  verschwiegenen  Rede -Anführung  regiert 
werde. 

Vgl.  „Bis  dafs,  da  die  Nacht  dunkelte  und  sieh  mit  dem 
Taglieht  vermischte,  sie  mit  Wasser  gemischte  Milch  brach- 
ten, die  der  Art  war,  dafs  man  sagen  konnte,  hast  du  je  ge- 
schn  den  Wolf  (g'a'u  bimadkin  lud  ra'aita-d-dPba  kat)?" 

Scheinbar  wäre  hal  ra'aita-d-di' ba  kat  als  Eigenschafts- 
wort zu  setzen  von  madkin,  und  dies  wäre  ein  Satz  des 
Stiibens,  doch  ist's  nicht  so  wie  es  den  Anschein  gewährt, 
sondern  es  isi  ein  Regime  xon  der  verschwiegenen  Rede- 
Anführung,  und  diese  ist  Sita  von  madkin  rest.:  bimadkin 
makülin  fihi.  Fragt  man,  ob  diese  restitutio  stets  nöthig 
sei  bei  einem  Strebesatz,  der  als  Ilabar  steht,  so  dafs  zai- 
dun  idribhu  stets  wäre  zaidun  makülun  flhi  idribhu, 
so  mufs  man  antworten,  dafs  hierüber  Meinungsverschieden- 
heit herrscht.  Ibnu-s-Sarräg'  und  al-Färisi  setzen  dies  für 
noth wendig,  aber  die  meisten  halten  es  grade  nicht  für 
nuthwendig. 

„Man  setzt  häufig  als  Eigenschaftswort  ein  Masdar,  doch 
bedingt  man  nothwendig  für  dasselbe  den  Sing,  und  das 
Masc.  aus." 

Erkl.  Häufig  ist  der  Gebrauch  eines  Masdar  als  Eigen- 
schaftswort, vgl.  marartu  birag'ulin  cadlin,  birig'älin 
'adlin,  binisä'in  'adlin  etc.  Das  Masdar  steht  seiner  ur- 
sprünglichen   Bedeutung   zuwider   als  Eigenschaftswort,  denn 

es  bedeutet  ein  Abstractum,  aber  nicht  dessen  Träger.  Man 
mufs  dasselbe  also  interpretiren,  entweder,  dafs  'adlin  an  der 


an -na' tu.  25o 

Stelle  von  cädilin  stehe,  oder  man  erkläre  es  durch  die 
Wegnahme  eines  Mud&f,  vgl.  birag'ulin  di  cadlin;  dann 
fiel  di  weg,  und  cadlun  trat  an  seine  Stelle.  Endlieh  kann 
man  es  hyperbolisch  fassen,  indem  man  die  Person  als  We- 
sen des  Abstractum  betrachtet,  selbst  metaphorisch  oder  durch 
eine  gewagte  Behauptung. 

„Wenn  ein  aus  mehreren  Gliedern  Zusammengesetztes  Ei- 
genschaftsworte bekommt,  die  etwas  Verschiedenes  ausdrücken, 
vertheile  sie,  sie  durchgängig  verbindend;  doch  thut  man  das 
nicht,  wenn  diese  Eigenschaftsworte  in  einem  Worte  zusam- 
mengehn. 

Erkl.  Wenn  ein  nicht  in  einem  bestehender  Ausdruck 
mit  Eigenschaftsworten  gesetzt  wird,  mufs  das  Eigenschafts- 
wort in  sich  Verschiedenes  oder  Zusammenstimmendes  bezeich- 
nen; bezeichnet  es  in  sich  Verschiedenes,  mufs  man  durch 
die  Vcrbindungspartikel  die  Eigenschaftsworte  trennen,  vgl. 
marartu  bi-z-zaidaini  al-karimi  wal-bahili.  Bedeutet 
der  Ausdruck  aber  Verbundenes,  setzt  man  den  Dual  oder 
Plural,  marartu  birag'ulaini  karimaini. 

-„Das  Eigenschaftswort  zweier  Wörter,  die  Regime  sind 
von  zwei  der  Bedeutung  und  Rection  nach  einigen  Wörtern, 
lafs  ohne  Ausnahme  in  Folge  treten." 

Erkl.  Wenn  zwei  Regime  von  zwei  Regens,  die  der 
Bedeutung  und  der  Rection  nach  einig  sind,  mit  einem  Ei- 
genschaftswort versehn  werden,  so  lafs  das  Eigenschaftswort 
in  Folge  treten  zu  dem  beschriebenen  Nomen,  im  Nom.  Gen. 
und  Accus.,  vgl.  haddattu  zaidän  wa  kallamtu  camran 
al-karimaini.  Sind  die  beiden  Regens  und  ihre  Rection 
verschieden,  so  ist  nothwendig,  die  Construction  abzubrechen, 
und  ist  verwehrt  sie  in  Folge  zu  setzen,  vgl.  g'a'a  zaidun 
wadahaba  camrün  al-Sikilaini  mit  dem  Accus,  wegen  Ver- 
schweigung eines  Verbum  sc.  a(ni,  und  im  Nom.  nach  Ver- 
schweigung eines  Mubtada5  sc.  huwa. 

„Sind  der  Eigenschaftsworte  viel,  und  schliefsen  sie  sich 
einem  ihrer  Erwähnung  Bedürftigen  an,  läfst  man  sie  in  der 
Folge  auftreten." 

Erkl.  Werden  die  Eigcnschai'tswurtc  wiederholt  und  ist 
das  beschriebene  Nomen  nur  durch  sie  insgesammt  klar,  mufs 


25  1  Das  Eügenaehaftswort. 

man  alle  in    der  Folge  auftreten  lassen,    vgl.  marartu    bi- 
zaidin al-fakfhi  as'-s'ä'iri  al-katihi. 

„Brich  die  Constructioii  ab,  oder  lals  die  Folge  eintre- 
ten, wenn  das  Nomen  ohne  sie  alle  bestimmt,  öder  durch 
einige  von  ihnen  klar  hervortritt;  brich  ab  als  Darthuender." 

Erkl.  Ist  das  beschriebene  Nomen  ohne  sie  alle  klar, 
kann  man  bei  ihnen  allen  die  Folge  oder  den  Abbruch  ein- 
treten lassen.  Ist  das  Nomen  deutlicher  bestimmt  durch  eins 
von  ihnen  ohne  das  andere,  nnd's  man  bei  dem  es  deutlicher 
bestimmenden  die  Folge  eintreten  lassen:  bei  dem  aber,  das 
zur  Bestimmung  nichts  beiträgt,  kann  Abbruch  und  Folge 
eintreten. 

„Setze  beim  Abbruch  in  den  Nom.  oder  Accus,  ein  Pro- 
nomen als  Mubtada3  oder  ein  den  Accus,  Regierendes,  das 
nicht  hervortritt." 

Erkl.  Geschieht  der  Abbruch  vom  beschriebenen  No- 
men, tritt  das  Eigenschaftswort  in  den  Nom.  wegen  der  Ycr- 
Bchweigung  eines  Mubtada3  oder  in  den  Accus,  wegen  der 
Verschweigung  eines  Verbum,  vgl.  marartu  bizaidin  al- 
karimu  seil,  huwa  oder  al-karlma,  d.  h.  acni.  Man  niuls 
das  den  Nom.  oder  Accus.  Kegiercndc  verschweigen  und 
darf  es  nicht  hervorheben.  Dies  ist  richtig,  wenn  das  Ei- 
genschaftswort zum  Lobe  steht,  vgl.  marartu  bizaidin  al- 
karimu,  ma,  oder  wenn  es  den  Tadel  ausdrückt,  vgl.  ma- 
rartu bi'amrin  al-habitu,  ta;  oder  wenn  es  Mitleid  erre- 
gen soll,  vgl.  marartu  bihälidin  al-maskinu,  na.  Dient 
aber  das  Eigenschaftswort  zur  speciellen  Hervorhebung,  ist 
die  Yerschweigung  nicht  nothwendig,  vgl.  marartu  bizai- 
din al-hajjata. 

„Das  beschriebene  Nomen  und  das  Eigenschaftswort, 
welches  man  subintelligiren  kann,  kann  man  weglassen,  doch 
tritt  dies  selten  beim  Eigenschaftswort  ein." 

Erkl.  Das  Nomen  kann  wegfallen,  und  das  Eigenschafts- 
wort an  seine  Stelle  treten,  wenn  etwas  darauf  hinführt,  vgl. 
Kur.  34,  10.  „Mache  lange  sc:  Panzerhemden."  Auch  wird 
das  Eigenschaftswort  weggenommen,  wenn  darauf  etwas  hin- 
führt, doch  ist  das  selten,   vgl.  Kur.  2,   t!ß.  „Sie  sagten,  jetzt 


nt-tiiukiilü.  2f>f> 

hast  du  gebracht  das  Recht,  d.  i.  das  deutliche",  vgl.  Kur.  11. 
48.  „Fürwahr  er  ist  nicht  von  deinen  Leuten  sei.  den  Ent- 
gehenden " 


XL.     Die  Bestätigung. 

(at-tauk  idii). 

„Das   Nomen    wird    bestätigt   durch   an-nafsu   und    al- 

'ainu  mit  einem  Pronomen,  das  zum  Bestätigten  paPst.  Setze 
heide  Wörter  nach  der  Form  af'ulun  in  den  Plural,  wenn 
sie   nicht  einem  Singularis  folgen.     Beachte  das." 

Erfcl.  Die  Bestätigung  zerfällt  in  zwei  Theile:  1)  die 
wörtliche,  davon  handelt  Verf.  später,  und  2)  die  dem  Sinne 
nach  stattfindende.  Die  Letztere  zerfällt  wieder  in  zwei  Gat- 
tungen: Erstlich  die,  welche  die  Yermuthung  aufhebt,  dafs  ein 
dem  Bestätigten  annectirtes  Wort  zu  subintelligiren  sei.  Uebcr 
diese  handelt  Verf.  in  diesen  zwei  Versen.  Man  bedient  sich 
dazu  zweier  Worte  an-nafsu  und  al-(ainu,  vgl.  g'iVa  zai- 
dun  nafsuhu  oder  cainuhu.  nafsuhu  und  cainuhu  sind 
die  Bestätigung  von  zaidun,  und  heben  die  Vermuthung 
auf,  dafs  die  restitutio  sei:  g'tVa  habaru,  oder  rasülu  zai- 
din.  —  an-nafsu  und  al-(ainu,  müssen  an  ein  Pronomen 
annectirt  sein,  das  dem  bestätigten  Worte  sich  anpafst,  vgl. 
g'ä?a  zaidun  nafsuhu,  (ainuhu.  Steht  das  bestätigte  Wort 
im  Dual  oder  Plural,  setzt  man  die  beiden  Worte  nach  der 
Form  af(ulun  in  den  Plural,  vgl.  g'a'a  az-zaidäni  anfu- 
suhumä  oder  acjunuhumä,  oder  g'ä'a  az-zaidüna  anfu- 
suhum,  acjunuhum. 

„kullän  erwähne  bei  einer  Zusammenfassung,  ebenso 
kila,  kilta    und  g'arafun  mit  dem  Pronomen  verbunden." 

Erkl.  Dies  ist  die  zweite  Gattung  der  Bestätigung, 
die  dem  Sinne  nach  stattfindet,  nämlich  diejenige,  welche  die 
Vermuthung  aufhebt,  dafs  man  nicht  zusammenfassen  wolle. 
Hierzu  wird  gebraucht  kullun,  kilä,  kilta  und  g'ami'un. 
So  dafs  man  mit  kullun  und  g'ami'un  einen  Begriff  bestä- 
tigt, der  Theile  so  in  sich  schliefst,  dafs  man  einige  von  ihnen 


256  Hie  Bestätigung. 

an  die  Stelle  des  Ganzen  setzen  kann,  vgl.  „g'ä'a-r-rakb  n 
kulluhu  oder  g'ami'uhu  (ea  kamen  die  Reiter  allcsamnit);" 
dagegen  sagt  man  nicht  g'ä'a  xaidun  knllnlm.  Durch  kilfi 
bestätigt  man  einen  Dual  mase.  and  durch  kiltft  einen  Dual. 
fem.,  vgl.  g'a'a  az-zaidani  kilahumd  und  g'a'a  al-hin- 
dani  kiltahuma.  Alle  diese  Worte  müssen  an  ein  Prono- 
men  annei'tirt   sein,   das   dem    bestätigten   Wort    sieh   anpalst. 

..Man  gebraucht  auch  wie  kullun  das  Part.  act.  fem. 
von  'amma,  wie  eine  Znthat  bei  der  Bestätigung. 

Erkl.  Die  Araber  gebrauchen,  um  die  Zusammenfassung 
zu  bezeichnen,  wie  kullun  fammatun,  annectirt  an  das  Pro- 
nomen des  Bestätigten,  vgl.  g'iVa-l-kaumu  (ämmatuhum. 
Selten  rechnen  die  Grammatiker  dies  Wort  zu  den  Ausdrücken 
der  Bestätigung,  doch  thut  es  Sihawaihi:  deshalb  sagt  Verf. 
wie  eine  Zuthat,  da  die  meisten  Grammatiker  es  nicht  erwähnen. 

..Nach  kullun  setzt  man  als  Bestätigung  hinzu  ag'ma'u, 
g'am'ä'u  agniacüna  und  g'umacu." 

Erkl.  Zur  Bestärkung  der  Zusammenfassung  setzt  man 
nach  kullun  noch  ag'macu  und  die  anderen  erwähnten  For- 
men, ag'ma'u  folgt  dem  kulluhu,  g'ain'iVu  dem  kulluha, 
agnia'una  dem  kulluhura  und  g'uma'u  dem  kulluhunna. 

„Auch  ohne  kullun  steht  bisweilen  ag'rnafu,  g,am<a>u, 
a u"m ar i'i na  und  g'uma'u." 

Erkl.  ag'ma'ti  wird  bisweilen  zur  Bestätigung  gebraucht, 
wenn  auch  kulluhu  ihm  nicht  voraufgeht,  so  auch  die  lin- 
deren Formen  ohne  den  Voraufgang  der  entsprechenden 
Formen   von  kullun,  doch   meint  Verf.   dies  sei  selten. 

Vgl.  „O  wäre  ich  doch  ein  gesäugtes  Knäblein  und  es 
trüge  mich  die  Kleinnasige  ein  ganzes  Jahr.  Wenn  ich  weinte, 
kiifste  sie  mich  viermal,  dann  bliebe  ich  die  Ewigkeit  beim 
weinen   (ad-dahra  abkä  ag'ma'a)." 

„Gicht  die  Bestätigung  eines  Indeterininirten  einen  be- 
friedigenden Sinn,  wird  sie  gestattet.  Die  Basrenser  jedoch 
verwehren  sie  allgemein." 

Erkl.  Die  Lehrweise  der  Basrenser  ist,  dafs  die  Bestä- 
tigung   des   Indeterininirten   nicht   möglich   sei,    gleichviel,    ob 


at-taukidu.  257 

dasselbe  ein  begrenztes  sei  wie  Tag,  Nacht,  Monat  etc.  oder 
nicht,  wie  z.  B.  „Zeit".  Die  Küfenser  hingegen,  denen  Verf. 
beitritt,  lehren,  dafs  man  bei  begrenzten  Indeterniinirten  die  Be- 
stätigung eintreten  lassen  kann,  da  dadurch  ein  neuer  Sinn 
hinzugefügt  werde,  vgl.  sumtu  sah  ran  kullahu  und:  „es 
knarrte  das  Wasserrad  den  ganzen  Tag." 

„Begnüge  dich  beim  Dual  mit  kilä  und  kiltä  ohne  die 
Formen  der  Paradigma  fa'lä'u  und  affalu." 

Erkl.  Wie  erwähnt  ist,  wird  ein  Dual  durch  die  bei- 
den Worte  an-nafsu  und  al-'ainu,  ferner  durch  kilä  und 
kiltä  bestätigt.  Die  Basrenser  lehren,  man  gebrauche  keine 
anderen  Worte  zur  Bestätigung  des  Dual,  man  sage  nicht 
gWa-1-g'ais'äni  ag'ma(äni  etc.,  da  man  durch  kilä  und 
kiltä  derselben  entbehren  könne.  Die  Küfenser  erlauben 
dies  jedoch. 

„Bestätigt  man  das  Pronomen,  welches  mit  an-nafsn 
und  al-fainu  sich  verbindet,  so  geschieht  das  nach  der 
Setzung  des  getrennten  Pronomen.  Dies  gilt  bei  dem  im 
Nominat.  stehenden.  Man  bestätigt  auch  in  anderen  Casus 
stehende  Pronomina,  doch  ist  danrt  diese  Beschränkung  nicht 
nothw  endig." 

Erkl.  Die  Bestätigung  des  im  Nomin.  stehenden  und 
mit  an-nafsu  oder  al-cainu  verbundenen  Pronomen  ist 
nur  möglich,  nachdem  dasselbe  durch  ein  getrenntes  Prono- 
men bestärkt  ist,  vgl.  kümü  antum  anfusukum,  doch  nie 
kümü  anfusukum.  Bestärkt  man  aber  das  Pronomen  durch 
etwas  anderes  als  an-nafsu  und  al-cainu,  so  ist  dies  nicht 
nothwendig,  man  sagt  kümü  kullukum  und  kümü  antum 
kullukum.  So  ist  es  auch,  wenn  das  bestätigte  Pronomen 
nicht  im  Nomin.,  sondern  im  Accus,  und  Gen.  steht;  man 
sagt  marartu  bika  nafsika  wie  marartu  bikum  kulli- 
kuni,  ra'aituka  nafsaka  und  ra'aitukum  kullakum. 

„Die  wörtliche  Bestätigung  kommt  als  eine  wiederholte 
vor.  vgl.  geh  geh." 

Erkl.  Dies  ist  der  zweite  Theil  der  Bestätigung,  näm- 
lich die  wörtlich  durch  die  Wiederholung  des  eisten  Wortes 
selbst  ausgedrückte. 

17 


258  DJ«  Bestätigung. 

Vgl.  „Woi  wohin  sind  die  Fliehenden  (Commentar:  an- 
nug'&tu)  nail  meinem  Maulthier?  es  kommen  zu  dir  die  Er- 
reichenden: halt  an,  halt  an!" 

Vgl.  Kur.  S(.).  22.  „Gewifs,  wenn  zertrümmert  wird  die 
Erde  in  Trümmer." 

„Nicht  wiederhole  den  Ausdruck  eines  verbundenen  Pro- 
nomen, aufaer  mit  dem  Wort«'  zugleich,  mit  dem  es  verbun- 
den  IM." 

Erkl.  W i  11  man  die  Wiederholung  des  verbundenen 
Pronomen  zur  Bestätigung  gebrauchen,  mufa  man  das  Wort 
mit  dem  es  verbunden  ist,  mit  -wiederholen,  vgl.  marartu 
bika  bika,  nicht  aber  marartu  bikaka." 

„So  verhalten  sich  auch  die  Partikeln,  diejenigen  aus- 
genommen, denen  der  Begriff  der  Antwort  zukommt,  wie 
nacam,  bala" 

Erkl.  So  verhält  es  sich  auch,  wenn  man  die  Bestäti- 
gung der  Partikeln  ausdrücken  will,  die  keine  Antwort  be- 
zeichnen. Es  mufs  mit  der  zu  bestätigenden  Partikel  das  damit 
verbundene  Wort  wiederholt  werden,  vgl.  inna  zaidän  inna 
zaidän  ka'imun,  doch  ist  nicht  inna  inna  zaidän  kä^i- 
mun  erlaubt  —  Bezeichnet  die  Partikel  eine  Antwort  wie 
nacam,  bala  ja,  g'airi  gewifs,  ag'al  jawohl,  -"i  so  ist's  und  lä 
nein,  so  kann  man  sie  allein  wiederholen  (lies:  wag'&za) 
Fragt  man  „stand  Zaid?  „antwortet  man:  ja  ja  na(am  na(am 
nein  nein  la  lä,  oder  doch  doch  balä  bala. 

„Mit  dem  Pronomen  Nomin.,  welches  wohl  getrennt  steht, 
bestätige  jedes  Pronomen,  welches  verbunden  ist." 

Erkl.  Es  kann  mit  dem  Pronomen  Nominat.,  das  getrennt 
ist,  jedes  verbundene  Pronomen  bestätigt  werden,  sei  es  in 
den  Nominativ  gestellt,  vgl.  kuinta  anta,  oder  in  den  Ac- 
cusativ  akramtani  anä,  oder  in  den  Genitiv,  vgl.  marartu 
bihi  buwa. 


ai-'atf.  259 

XLI.     Die  Verbindung. 

(al-ea*f). 

„Die  Verbindung  (al-catf)  bringt  entweder  eine  Erklä- 
rung oder  Anreihung.  Zunächst  handeln  wir  über  die  erstere. 
Die  Verbindung,  welche  eine  Erklärung  giebt,  steht  in  der 
Folge  und  ist  der  Sifa  ähnlich.  Die  wahre  Absicht  der  Worte 
ist  dadurch  enthüllt." 

Erkl.  Die  Verbindung  zerfällt  in  zwei  Theile,  in  die 
Verbindung  der  Anreihung  (catfu-n-nasaki)  und  die  Verbindung 
der  Erklärung  ((atfu-l-bajäni);  die  letztere  behandelt  Verf. 
zunächst.  Die  Verbindung  der  Erklärung  ist  das  pri- 
mitive Consequens,  welches  der  Sifa  darin  gleicht,  dafs  es  das 
Antecedens  erklärt  und  nicht  selbstständig  ist.  Vgl.  „Es  schwur 
bei  Gott  cAbü  Hafs  (Umar."  cUmaru  ist  (atfu-l-bajän,  denn 
es  bestimmt  klar  den  Abu  Hafs.  In  obiger  Definition  schliefst 
„das  primitive"  die  Sifa  aus,  da  diese  entweder  abgeleitet, 
oder  als  solche  zu  deuten  ist.  Der  Zusatz  „das  Consequens" 
schliefst  die  Bestätigung  und  die  Verbindung  der  Anreihung 
aus,  denn  beide  erklären  nicht  das  voraufgehende  Wort. 
Ebenso  ist  die  primitive  Apposition  al-badalu  al-g'amidu 
ausgeschlossen,  da  dieselbe  selbstständig  ist. 

„Setze  die  Verbindung  übereinstimmend  mit  dem  Vor- 
aufgehenden, sowie  das  EigenschaftsAvort  mit  demselben  über- 
einstimmend ist." 

Erkl.  Da  die  erklärende  Verbindung  dem  Eigenschafts- 
wort gleicht,  mufs  sie  sich  dem  Voraufgehenden  anpassen,  wie 
auch  das  Eigenschaftswort  in  Hinsicht  der  Casus,  Determi- 
nation und  Indetermination,  des  Genus  und  des  Numerus. 

„Beide  können  bisweilen  indeterminirt  sein,  wie  sie  auch 
determinirt  sind." 

Erkl.  Die  meisten  Grammatiker  lehren,  dafs  es  verbo- 
ten sei,  die  erklärende  Verbindung  und  das  voraufgehende 
Wort  indeterminirt  zu  setzen.  Andere  aber,  wozu  Verf.  ge- 
hört, erlauben  beide  indeterminirt  zu  stellen,  wie  sie  auch 
als  Determinirte  erscheinen.  Als  Stelle,  wo  beide  indetermi- 
nirt erscheinen,    führen  sie  an  Kur.  24,  35.     „Sie  Avird  ent- 

17* 


2(J(>  Die  Verbindung. 

zündet  von  einem  gesecgneten  Baum,  einem  Oelbaum";  fer- 
ner 14,  19.  „Er  wird  getränkt  von  einem  Wasser,  einem 
Wundwasser." 

„Als  passend  zur  Apposition  (badal)  werden  Eälle  ange- 
sehen,  die  sieh  anders  verhalten  als  „o  mein  Diener  Jafmar 
(ja  gulämi  jacmara),"  ferner  andere  als  „al-bakrijju  bis'- 
run".     Nieht  ist  probabel,   solche  als  Apposition  zu  setzen." 

Erkl.  Alles,  was  als  erklärende  Verbindung  auftritt,  kann 
auch  als  Apposition  gelten,  vgl.  .,ich  schlug  den  Abu  ( Ab- 
dallah, den  Zaid.  Hiervon  nimmt  Verf.  zwei  Fälle  aus,  in 
denen  das  in  der  Folge  stehende  Wort  allein  als  erklärende 
Verbindung  aufgefafst  werden  kann:  1)  Wenn  die  Folge  ein 
detenninirter  Singular  ist,  der  declinirt  wird,  und  das  Vor- 
aufgehende im  Vocativ  steht,  vgl.  ja  gulämi  jaSnara.  Hier 
kann  man  ja'mara  nur  als  erklärende  Verbindung  fassen, 
doch  nicht  als  Apposition;  denn  die  Apposition  steht  nur, 
wenn  man  das  Regens  wiederholen  will,  nothwendig  müfste  also 
jafmaru  indeclinable  auf  Damm  stehn;  da,  würde  ja  wieder- 
holt, es  sich  so  verhalten  würde.  —  2)  Dafs  das  Consequens 
frei  von  al  sei,  das  Voraufgchende  aber  mit  al  stehe  und 
auch  die  Sifa  mit  al  daran  annectirt  sei,  vgl.  anä-d-dä- 
ribu-r-rag'uli  zaidin.  zaidin  kann  hier  nur  als  erklä- 
rende Verbindung  gefafst  werden,  nicht  als  Apposition  von 
ar-rag'uli;  denn  die  Apposition  steht  mit  der  Absicht,  das 
Regens  zu  wiederholen;  nothwendig  wäre  also  die  restitutio 
anä-d-daribu  zaidin.  Dies  ist  aber  nicht  möglich,  weil, 
wie  wir  im  Capitel  der  Annnexion  gesehn  haben,  die  Sifa 
mit  al  nur  an  das  mit  al  Versehene  oder  an  dessen  Mudäf 
annectirt  wird. 

Vgl.  „Ich  bin  der  Sohn  dessen,  der  den  Bakriten  näm- 
lich den  Bis'r  so  hinterliefs,  dafs  die  Raubvögel  schwebend 
ihn  beobachteten  (anä-bnu-t-täriki-1-bakrijji  bis'rin)." 

bis'r  in  mufs  hier  erklärende  Verbindung  sein,  da  man 
nicht  restituiren  kann  anä-bnu-t- täriki  bis'rin.  —  Verf. 
giebt  an,  dafs  es  nicht  zu  erlauben  sei,  bis'rin  als  Apposi- 
tion zu  gebrauchen,  um  auf  die  Lehrweise  von  al-Farrä3  und 
al-Färisi  hinzudeuten. 


'arfa-n-nasa&i.  2(51 

XLII.     Die  Verbindung  der  Anreihung. 

('aifu-n-nasaH). 

„Ein  Consequens,  das  durch  eine  vermittelnde  Partikel 
stattfindet,  ist  die  Verbindung  der  Anreihung  ((atfu-n-na- 
saki);  vgl.  „spende  besonders  Liebe  und  Lob  dem,  der 
treu  ist." 

Erkl.  Die  Verbindung  der  Anreihung  ist  das  Conse- 
quens, welches  durch  die  Einschiebung  einer  von  den  zu  er- 
wähnenden Partikeln  mit  ihrem  Antecedens  verbunden  Avird. 
Die  Bestimmung,  dafs  die  Partikel  zwischen  beide  trete, 
schlierst  die  anderen  Consequens  aus. 

„Diese  Verbindung  geschieht  allgemein  durch  wa, 
tumma,  fa,  hattä,  am,  au.  Vgl.  ,,In  dir  ist  Aufrichtigkeit 
und  (wa)  Treue." 

Erkl.  Die  Partikeln  der  Verbindung  zerfallen  in  zwei 
Klassen:  A.  die,  welche  das  Verbundene  mit  seinem  Antece- 
dens ganz  allgemein,  d.  h.  dem  Worte  und  dem  Sinne  nach, 
vereinigen.  Diese  sind  1)  wa  und;  2)  fa,  dann:  g'äJazaidun 
facamrün;  3)  tumma  darauf;  4)  hattä  bis  auf,  sogar;  vgl. 
„es  kamen  die  Pilger,  sogar  (hattä)  die  Fufsgänger";  5)  am 
etwa  und  6)  au  oder.  —  B.  Die  Partikeln,  welche  nur  der 
wörtlichen  Erscheinung  nach  vereinigen. 

„Nur  der  Worterscheinung  nach  setzt  als  Consequens 
bal,  lä,  und  läkin.  Vgl.  „Nicht  erschienen  Männer,  son- 
dern (läkin)  ein  kleiner  Knabe." 

Erkl.  Diese  drei  Partikeln  vereinen  das  zweite  mit  dem 
ersten  zwar  in  der  Casus -Bestimmung,  doch  nicht  dem 
Sinne  nach. 

„Verbinde  mit  Wäw  ein  in  Hinsicht  des  Sinnes  sich 
anschliefsendes  oder  voraufgehendes  Wort,  oder  ein  in  Ge- 
nossenschaft und  Uebereinstimmung  auftretendes." 

Erkl.  Nachdem  Verf.  die  neuen  Verbindungspartikeln 
angegeben,  erwähnt  er  die  Bedeutungen  derselben.  Wäw 
dient  allgemein  zur  Vereinigung,  so  lehren  die  Basrenser. 
Sagt  man  g'ä'a   zaidun    wa'amrün,   so  deutet   dies  auf  die 


2Q 2  Die  Verbindung  der  Anrcihung. 

Vereinigung  beider  in  Rücksicht  auf  das  Kommen.  cAmr 
kann  vor  oder  nach,  oder  zusammen  mit  Zaid  gekommen 
sein.  Dies  wird  nur  klar  durch  das  damit  Verbundene,  vgl. 
g'a'a  zaidun  wäamrün  bafdalm.  —  So  wird  mit  dem 
Waw  das  sich  Anschliefsendc,  Voraufgehende  und  Beglei- 
tende verbunden.  Die  Küfenser  lehren,  \va  zeige;  die  Anord- 
nung (tartib)  an;  doch  werden  sie  widerlegt  durch  Kur.  23,  39. 
„Nichts  ist  es  als  unser  Leben  in  dieser  Welt,  wir  sterben 
und  leben   (nainutu  wanahjä)." 

„Wäw  wird  speciell  zur  Verbindung  desjenigen  gebraucht, 
was  das  Antecedens  nicht  entbehren  kann,  vgl.  „es  wurde 
in  Reihe  gestellt  dieser  und  mein  Sohn." 

Erkl.  Wäw  wird  speciell  unter  den  Partikeln  der  Ver- 
bindung hervorgehoben  darin,  dafs  es  da  als  VerbindungS- 
Partikel  gebraucht  werde,  wo  man  sich  nicht  mit  dem  ersten 
Wort  allein  begnügen  kann.  Vgl.  „Es  stritten  sich  Zaid  und 
(Amr",  oder  „es  war  in  Genossenschaft  Zaid  und  cAmr."  In 
diesen  Fällen  kann  Fa  oder  eine  andere  Vcrbindungspartikel 
nicht  stehn." 

„fa  dient  zur  Anordnung  bei  dem  Anschluß  und  tumma 
zur  Anordnung  bei  der  Trennung." 

Erkl.  fa  bezeichnet  die  Nachstellung  des  Verbundenen 
nach  seinem  Antecedens,  wie  wenn  es  ein  daran  Geschlosse- 
nes wäre;  tuinma  hingegen  die  Nachstellung  desselben,  wenn 
es  als  ein  Getrenntes,  d.  h.  als  ein  Fernstehendes  von  dem 
Antecedens  auftritt;  vgl.  Kur.  87,  2.  „Der,  welcher  schuf 
und  darauf  (fa)  ordnete";  ferner  Kur.  35,  12.  „Gott  hat  euch 
geschaffen  aus  Staub,  dann  (tumma)  aus  einem  Wassertropfen." 

„Speciell  wird  fa  gebraucht  zur  Verbindung  dessen,  was 
nicht  Sila  ist,  mit  dem,  wovon  feststeht,  dafs  es  Sila  sei." 

Erkl.  fa  allein  verbindet  das,  was  deshalb  keine  Sila 
sein  kann,  weil  es  vom  Pronomen  des  Mausül  frei  ist,  mit 
dein,  das  Sila  sein  kann,  da  es  jenes  Pronomen  in  sich  schliefst, 
vgl.  „das  was  fliegt,  so  dafs  Zaid  zornig  wird,  sind  die  Flie- 
gen (alladi  jatiru  fajagdabu  zaidun  ad-dubabu)."  Weder  Wa 
noch  tumma  kann  hier  stehn,  da  fa  immer  den  ursächlichen 
Zusammenhang  anzeigt,  so  da/s  man  mit  demselben  das  Band 


'atfu-n-nssa&i.  263 

(des  Pronomen)  entbehren  kann.  Sagte  man  alladi  jatiru 
wajagdabu  minhu  zaidun  ad-dubäbu,  so  wäre  dies 
möglich,  da  man  dann  das  Band  des  Pronomen  einfügt. 

„Einen  Theil  verbinde  durch  hattä  mit  seinem  Ganzen; 
hattä  bezeichnet  das  äufserste  Ziel  von  seinem  Antecedens." 

Erkl.  Bei  dem  durch  hattä  Verbundenen  wird  zur 
Bedingung  gestellt,  dafs  es  ein  Theil  von  seinem  Antecedens 
sei,  und  die  äufserstc  Gränze  für  dasselbe  in  Hinsicht  der 
Vermehrung  und  Verminderung  desselben  bezeichne.  Vgl. 
„Es  starben  die  Menschen,  sogar  (hattä)  die  Propheten." 

„Mit  am  verbinde  das  dem  Hainz  der  Gleichstellung 
uder  das  dem  für  ajjun  genügenden  Hamz  Folgende." 

Erkl.  am  zerfällt  in  zwei  Arten:  1)  das  abgeschnittene, 
worüber  wir  später  handeln;  2)  das  verbundene.  Dies  ist 
dasjenige,  welches  nach  dem  Hamz  der  Gleichstellung  steht, 
vgl.  Kur.  11,  25.  „Es  ist  gleich  für  uns,  ob  wir  ungeduldig 
sind  oder  (am)  ausharren";  oder  welches  nach  dem  Hamz,  das 
ajjun  vertritt,  sich  findet,  vgl.  azaidun  cindaka  am  cam- 
r  ü  n  =  a j  j  u  h  u  m  ä. 

„Manchmal  wird  das  Hamz  weggeworfen,  wenn  man  bei  seiner 
Wegnahme  vor  einer  Unverständlichkeit  des  Sinnes  sicher  ist." 

Erkl.  Das  Hamz  der  Gleichstellung  und  das  für  ajjun 
genügende  Hamz  fällt  auch  bei  der  Sicherheit  vor  einer 
Zweideutigkeit  weg.  am  bleibt  dann  verbunden,  wie  es  war, 
als  Hamz  noch  dastand,  vgl.  nach  der  Lesart  des  Ibn-Mu- 
hais  Kur.  2,  5.  „Es  ist  gleich  für  sie,  ob  du  sie  ermahnst 
(andartahum)  oder  nicht." 

Vgl.  „Bei  meinem  Leben,  ich  weifs  nicht,  wenn  ich  auch 
sonst  kundig  bin,  ob  sie  geworfen  mit  7   oder  8  Steinen." 

„am  giebt  den  vollständigen  Sinn  eines  Abschnitts,  oder 
hat  die  Bedeutung  von  bal,  wenn  es  frei  ist  von  dem,  wo- 
durch es  vorher  näher  bestimmt  ist." 

Erkl.  Geht  vor  am  weder   das   Hamz  der  Gleichstellung 


*)  Nach    dem  Comnientar   ist   fam&nijä    ein  Fehler  des  Verf.;    es 
mufs  Ja  man  in  heifsen. 


2G4  D'c  Verbindung  der  Anreihung. 

noch  das  ajjun  vertretende  Hamz  vorauf,  so  ist  es  ein  abgeschnit- 
tenes und  ergiebt  die  Zurücknahme  wie  bal,  vgl.  Kur.  10, 
38,  39.  „Es  giebt  darin  keinen  Zweifel  vom  Herrn  der  Ge- 
schöpfe,  BOndern  nur  sie  sagen:  er  hat  ihn  erdichtet!"  Vgl. 
„Fürwahr  es  ist  ein  Kamee!  oder  besser  Schafe  (innahä  la'i- 
bilun  am  sVi'un)."  #  % 

„TVfit  au  Dezeichne  eine  Auswahl,  eine  Freistellung  oder 
Eintheilung.  Ebenso  gebraucht  man  au,  um  etwas  dunkel 
auszudrücken,  oder  einen  Zweifel  zu  bezeichnen;  auch  ge- 
währt es  den  Sinn  der  Zurücknahme  von  etwas." 

Erkl.  au  gebraucht  man,  die  Wahl  zu  bezeichnen,  vgl. 
ljud  min  mäli  dirhamän  au  dinärän.  Ferner  stellt  au 
etwas  frei,  vgl.  g'älisi-1-hasana  au  ibna  sairina.  Es  ist 
der  Unterschied  zwischen  diesen  beiden  Fällen,  dafs  die  Frei- 
stellung die  Zusammenfassung  nicht  verwehrt,  was  bei  der 
Wahl  hingegen  geschieht.  Dann  bezeichnet  au  eine  Einthei- 
lung, vgl.  al-kalimatu  au  ismun  au  fi(lun  au  harfun. 
Dann  stellt  au  etwas  dem  Hörer  unbestimmt  dar,  vgl.  g'ä'a 
zaidun  au  camrün.  Man  will  den  Hörer  in  Ungewifsheit 
lassen,  wenn  man  auch  den  Kommenden  kennt.  Ferner  drückt 
au  einen  Zweifel  aus,  vgl.  g'a?a  zaidun  au  lararün,  indem 
man  selbst  zweifelhaft  über  den  Kommenden  ist. 

Vgl.  „Was  meinst  du  von  Hausgenossen,  vor  denen 
ich  bange,  denn  nicht  kenne  ich  ihre  Anzahl  aufser  nur  im 
Allgemeinen.  Es  waren  achtzig  oder  mehr  um  acht.  Wenn 
nicht  die  Hoffnung  auf  dich  gewesen,  hätte  ich  schon  meine 
Kinder  gemordet." 

„Bisweilen  vertritt  au  das  wa,  wenn  der  Redende  für 
eine  Undeutlichkeit  keine  Möglichkeit  findet." 

Erkl.  Bei  der  Sicherheit  vor  Undeutlichkeit  wird  au  in 
der  Bedeutung  von  wa  gebraucht. 

Vgl.  „Er  kam  zum  Halifat,  und  (au)  es  war  ihm  ent- 
sprechend,   wie  zu    seinem  Herrn    Musä  kam  als  passender." 

„Wie  au,  ist  in  der  Beziehung  das  zweite  iminä,  vgl. 
entweder  diese  oder  die  Entfernten  (immä  immä)." 

Erkl.  immä,  dem  ein  anderes  immä  voraufgeht,  hat 
den  Sinn  von  au.     Es  bezeichnet  eine  Auswahl,  eine  völlige 


'atfu-n-nasa&i.  265 

Freistellung,  eine  Eintheilung,  eine  Unbestimmtheit,  oder  ei- 
nen Zweifel,  (vgl.  die  Beispiele  analog  wie  auf  pag.  264.). 
Dieses  immä  ist  nicht  eine  Verbindungspartikel,  wiewohl  Ei- 
nige dies  meinen,  da  Wäw  vor  dasselbe  tritt  und  eine  Verbin- 
dungspartikel doch  nicht  vor  eine  andere  treten  kann. 

„Schliefse  läkin  an  eine  Negation  oder  Prohibition;  lä 
folgt  einem  Anruf  oder  Imperativ,  oder  einer  Bejahung. 

Erkl.  läkin  gebraucht  man  nach  der  Negation  zum 
Verbindungswort,  vgl.  mä  darabtu  zaidän  läkin  camrän; 
ferner  nach  der  Prohibition,  vgl.  lä  tadrib  zaidän  läkin 
(amrän.  lä  steht  als  Verbindungswort  nach  dem  Ani'uf, 
vgl.  ja  zaidu  lä  (amrü;  ferner  nach  dem  Imperativ,  vgl. 
idrib  zaidän  lä  camrän;  und  nach  der  Bejahung  g'ä^a 
zaidun  lä  camrün.  Man  bedient  sich  weder  des  lä  nach 
der  Negation  als  VerbindungspartikeL  noch  des  läkin  in 
der  bejahenden  Rede. 

„bal  ist  wie  läkin  nach  beiden  Satzformen,  die  mit  lä- 
kin in  Verbindung  stehn,  vgl.  nicht  war  ich  an  einem  Wei- 
deplatz, sondern  (bal)  in  einer  Wüste.  Uebertrage  durch 
dasselbe  auf  das  zweite  die  Aussage  vom  ersten  in  der  affir- 
mativen Aussage  und  dem  deutlichen  Imperativ." 

Erkl.  Bei  der  Negation  und  Prohibition  wird  bal  als 
Verbindungswort  gebraucht  und  es  ist  wie  läkin  darin,  dafs 
es  die  Aussage  von  dem  Vorausgehenden  bestätigt  und  das 
Gegentheil  davon  für  das  Nachfolgende  bejaht,  vgl.  mä  käma 
zaidun  bal  famrün  und  lä  tadrib  zaidän  bal  (amrän. 
bal  bestätigt  hier  die  Negation  und  Prohibition  des  Vorauf- 
gehenden, stellt  aber  dagegen  positiv  das  Stehen  des  (Amr 
und  den  Befehl,  ihn  zu  schlagen,  hin.  Es  wird  also  als  Ver- 
bindungswort für  die  affirmative  Aussage  und  den  Imperativ 
gebraucht.  Es  bedeutet  mithin,  dafs  man  das  Erste  aufgiebt, 
und  überträgt  die  Aussage  davon  auf  das  Zweite,  so  dafs 
das  Erste  sich  so  verhält,  als  ob  man  darüber  schwiege. 

„Setzt  man  die  Verbindungspartikel  nach  einem  verbun- 
denen Pronomen  nominativi,  läfst  man  entweder  durch  das 
getrennte  Pronomen  oder  ein  anderes  Trennungswort 
die    Trennung    eintreten.      Ohne     Trennungswort    kommt    es 


266  D«  Verbindung  dei  Anveihung. 

häufig  in  clor  Dichtung  vor:  sei  überzeugt,  dafs  dies  schwach 
begründet  ist." 

Erkl.  Setzt  man  die  Verbindungspartikel  zum  verbun- 
denen Pronomen  nominativi,  so  mufs  eine  Trennung  zwischen 
demselben  und  dem,  womit  es  verbunden  ist,  eintreten.  Diese 
Trennung-  geschieht  häufig  durch  das  getrennte  Pronomen, 
vgl.  Kur.  21.  55.  „So  wäret  nun  ihr  und  eure  Väter  in  ei- 
nem offenbaren  Irrthum  (lakad  kuntuin  antum  waWbiv'iikuin 
fi  dalälin  mubinin).  aba3ukum  ist  verbunden  mit  dem  Prono- 
men in  kuntuin,  worauf  die  Trennung  durch  antum  statt- 
findet. Auch  geschieht  die  Trennung  durch  etwas  anderes, 
als  das  Pronomen,  wie  z.  B.  durch  das  Mai^ül  bihi,  vgl. 
Kur.  13,  23.  „In  die  Gärten  von  cAdan  gehn  sie  ein  und 
wer  rechtschaffen  ist  (g'annätu  cadnin  jadhulünahä  waman 
salaha)."  man  verbunden  mit  wa  geht  an,  da  es  durch 
das  mafcül  bihi,  ha,  in  Trennung  steht.  So  ist  auch  eine 
Trennung  durch  lä  der  Verneinung  möglich,  vgl.  Kur.  6, 
149.  „Nicht  waren  wir  Vielgötterei-,  und  nicht  unsere  Väter 
(mä  as'raknä  wa  lä  äba'unä)."  äbä'unä  ist  verbunden  mit  dem 
nä.  Dies  ist  möglich,  weil  durch  lä  zwischen  beiden  eine 
Trennung  stattfindet.  Das  verborgene  Pronomen  nominativi 
ist  in  diesem  Fall  wie  das  verbundene,  vgl.  Kur.  2,  33.  „Be- 
wohne du  und  dein  Weib  das  Paradies  (uskun  anta  wazau- 
g'uka-1-g'annata)."  zaug'uka  ist  hier  verbunden  mit  einem 
verborgenen  Pronomen  in  uskun;  dies  ist  gestattet,  da  eine 
Trennung  durch  das  getrennte  Pronomen  stattfindet.  In  der 
Dichtung  kommt  häufig  die  Verbindung  mit  dem  erwähnten 
Pronomen  ohne  Trennung  vor. 

Vgl.  „Ich  sprach,  als  sie  herankam  und  blendende  Mäd- 
chen, die  hin  und  her  wankten  wie  die  wilden  Kühe  der 
Wüste,  die  auf  dem  Sande  hin  und  her  irren." 

Dies  kommt  auch  selten  in  der  Prosa  vor.  Sibawaihi 
berichtet  „inarar tu  birag'ulin  sawä'in  wal-cadamu  (ich 
oing  vorüber  bei  einem  Manne,  von  dem  es  gleich  war,  ob 
er  da  war  oder  nicht)." 

Aus  der  l\ede  des  Verf.  kann  mau  entnehmen,  dafs  die 
Verbindung  mit  einem  getrennten  Pronomen  nominativi  nicht 
einer  besonderen  Trennung  bedarf,    vgl.  zaidun   mä  käma 


caifo-n-nasaJH.  267 

i IIa  lnuva  wacamrün.  Ebenso  verhält  sich  das  Pronomen 
aecusativi,  sei  es  getrennt  oder  verbunden,  vgl.  zaidun  da- 
rabtuhu  wafamrän  und  ma  akramtu  illä  ijjäka  wa'ara- 
rän.  Bei  dem  Pronomen  genitivi  hingegen  wird  die  Verbin- 
dungspartikel nur  mit  ^\  iderholung  des  dasselbe  in  den 
Genitiv  Setzenden  eingeführt,  vgl.  marartu  bika  wa  bizai- 
din.  So  ist  die  Lehrweise  der  Mehrzahl.  Die  Küfenser  er- 
lauben marartu  bika  wazaidin;  ihrer  Auffassung  tritt. 
Verf.  im  folgenden   Verse  bei: 

„Die  Wiederholung  eines  den  Genitiv  Regierenden  bei 
der  Verbindung  mit  einem  Pronomen  genitivi  wird  auch  als 
nothwendig  gesetzt;  doch  halte  ich  es  nicht  für  nothwendig, 
da  der  andere  Fall  sowohl  in  der  Prosa  als  richtigen  Dichtung 
bestätigt  wird." 

Erkl.  Die  Mehrzahl  der  Grammatiker  setzen  die  Wie- 
derholung eines  den  Genitiv  Regierenden  nothwendig,  wenn 
es  mit  dem  Pronomen  genitivi  verbunden  wird;  doch  be- 
haupte ich  das  nicht,  da  in  der  Prosa  und  Poesie  Fälle  der 
Verbindung  mit  dem  Pronomen  genitivi  ohne  Wiederho- 
lung des  den  Genitiv  bewirkenden  Wortes  vorkommen.  So 
vgl.  Kur.  4,  1.  „Wahret  euch  vor  Gott,  bei  welchem  und 
den  Mutterleibern  ihr  Euch  untereinander  bittet,"  nach  der 
Lesart  des  Hamza  wral-arhämi. 

Vgl.  „Heute  verweiltest  du  spottend  auf  uns  und  uns 
schmähend;  geh  fort,  nicht  ist  an  dir  und  dem  Weltlauf  et- 
was zu  verwundern  (bika  wal-ajämi)." 

„fa  wird  auch  mit  seinem  Verbindungswort  weggenom- 
men; wenn  keine  Undeutlichkeit  ist,  steht  wa  allein  mit  der 
Verbindung  eines  Regens,  das  zwar  entfernt  worden  ist,  des- 
sen Regime  aber,  um  eine  irrige  Meinung  zu  entfernen,  blieb." 

Erkl.  fa  fällt  mit  seinem  Verbundenen  Aveg,  wenn  et- 
was darauf  hinleitet,  vgl.  Kur.  2,  182.  „Ist  einer  von  Euch 
krank,  oder  auf  einer  Reise,  so  tritt  für  ihn  eine  Anzahl  an- 
derer Tage  ein."  Hier  ist  fa'aftara  und  facalaihi  zu  sup- 
pliren.  So  verhält  sich  auch  wa,  vgl.  „der  Reiter  und  die 
Kameelc  sind  müde  (räkibu-n-näkati  talihäni  =  räkibu-n- 
näkati  wa-n-näkatu  talihäni)."     wa  steht  unter  den  Partikeln 


2(>8  We  Verbindung  der  Anreihnng. 

iUm-  \  erbindung  darin  ganz  allein,  dafa  es  ein  weggelassenes 
Regens  verbindet,  dessen  Rection  geblieben  ist. 

Vgl.  »Wenn  eines  Tages  die  züchtigen  Jungfrauen  hcr- 
VOrgehn  und  sie  lang  ziehen  die  Augenbrauen  und  schmücken 
die  Augen  (zag'g'ag'na-l-hawäg'iba  \val-lujüna  rest.  waka- 
halna-l-cujüna)." 

„Die  Wegnahme  eines  Antecedens,  das  deutlich  ist,  er- 
laube hierbei;  es  ist  richtig,  das  Verbum  mit  dem  Vcrbum 
zu  verbinden." 

Erkl.  Es  fallt  bisweilen  das,  womit  man  verbindet,  weg 
wegen  einer  Hinweisung  darauf.  Hierher  rechnet  man  Kur.  45, 
30.  „Wurden  denn  nicht  meine  Verse  Euch  vorgelesen  (afa- 
lam  takun  ajati  tutla  calaikum)."  az-Zama' s'ari  erklärt: 
alam  ta^tikum  ajati  falam  etc.,  so  dafs  die  Worte,  mit 
denen  man  verband,  wegfielen.  Die  Verbindung  hat  nicht 
allein  beim  Nomen,  sondern  auch  beim  Verbum  statt,  vgl. 
jakümu  zaidun  wajakcudu." 

„Verbinde  mit  einem  Nomen,  das  einem  Verbum  ähnlich 
ist,  ein  Verbum;  auch  thue  das  Gegentheil,  du  wirst  es  leicht 
finden." 

Erkl.  Es  kann  das  Verbum  mit  einem  dem  Verbum 
ähnlichen  Nomen  wie  mit  dem  Part.  act.  verbunden  werden. 
Auch  umgekehrt  kann  mit  dem  Verbum,  welches  an  der  Stelle 
des  Nomen  steht,  ein  Nomen  verbunden  werden.  Vgl.  zum 
ersten  Fall  Kur.  100,  3.  „Bei  den  am  Morgen  einen  Einfall 
Machenden  und  die  dadurch  Staub  aufwühlen";  ferner  57,  17. 
„Fürwahr  die  spendenden  Männer  und  Frauen,  und  die  Gott 
geliehen  haben  (inna-1  musaddikina  wa'akradu-l-laha)." 

Vgl.  zum  zweiten  Fall  den  Vers:  „Ich  fand  ihn  einst, 
als  er  seinen  F'eind  vernichtete  und  gebend  ein  Geschenk 
haarreichen  Kameelen  gleich." 

Vgl.  „Die  ganze  Nacht  bewirthete  er  sie  mit  einem 
schneidenden  Schwerdt,  welches  auf  seinen  Schenkeln  bald 
mäfsige,    bald  unmäfsige  Strafe  ausübte  (jaksidu  wag'aMru)." 


2U5* 


XLIII.     Das  Permutativ. 

(al-badal). 

„Das  Consequens  (at-täbi1 ),  auf  das  ein  Ausspruch  ohne 
eine  Vermittelung  hinzielt,  ist  das  sogenannte  Permutativ 
(al-badal)." 

Erkl.  Das  Permutativ  ist  das  Consequens,  aui'  welches 
eine  logische  Aussage  (an-nisba  ist  die  Beziehung  des  Prae- 
dicat  auf  das  Subject)  ohne  eine  Vermittelung  bezogen  wird. 
In  dieser  Erklärung  ist  „Consequens"  ein  Gattungsbegriff'; 
doch  der  Zusatz,  „worauf  das  logische  Urtheil  bezogen  wird", 
ist  ein  specifischer  Unterschied,  der  das  Eigenschaftswort,  die 
Bestätigung  und  die  erklärende  Verbindung  ausschliefst,  da 
alle  diese  nur  das,  worauf  die  logische  Aussage  bezogen 
wird,  vervollständigen;  doch  nicht  das  sind,  worauf  diese 
Aussage  selbst  bezogen  wird.  Der  zweite  Zusatz  „ohne  Ver- 
mittelung" schliefst  das  durch  bal  oder  wa  Verbundene  aus, 
denn  hierauf  ist  zwar  die  Aussage  bezogen,  doch  durch  eine 
Vermittelung. 

„Das  Permutativ  kommt  entweder  als  ein  quantitativ  Ent- 
sprechendes vor,  oder  als  ein  Theil,  oder  als  ein  mit  Inbe- 
griffenes, oder  wie  ein  durch  bal  Verbundenes.  Dieses  be- 
ziehe auf  die  Zurücknahme,  wenn  sie  mit  Absichtlichkeit 
verbunden  ist;  ohne  Absichtlichkeit  wird  ein  unabsichtlicher 
Fehler  dadurch  verneint,  vgl.  „besuche  ihn,  den  Hälid;  küfs 
ihn,  ich  will  sagen  die  Hand;  erkenne  ihn  an,  d.  h.  sein 
Recht;  nimm   Pfeile,  ich  will  sagen  Messer." 

Erkl.  Das  Permutativ  zerfällt  in  vier  Klassen:  1)  das 
Permutativ  des  Ganzen  fiir's  Ganze,  das  ist  das  mit  dem 
wozu  es  gesetzt  ist,  zusammenstimmende  Permutativ,  ihm 
gleich  in  der  Bedeutung,  vgl.  zurhu  Ijälidän;  2)  das  Per- 
mutativ eines  Tbeiles  fürs  Ganze,  vgl.  kabbilhu  al-jada; 
3)  das  Permutativ  des  Inbegriffs,  d.  i.  das,  welches  einen 
abstracten  Begriff  im  Antecedens  angiebt,  vgl.  icrifhu  hak- 
kahu;  4)  das  Permutativ,  welches  von  seinem  Antecedens  ver- 
schieden ist;  dies  vergleicht  Verf.  mit  dem  mit  bal  verbunde- 
nen. Dieses  Permutativ  zerfällt  in  zwei  Abtheilungen:  1)  das 
Permutativ,  dessen  Antecedens  absichtlich  gesagt  wurde,  wie 


270  Das  Permntativ. 

es  selbst  absichtlich  gesagt  ist.  Dies  heifst  das  Perimitativ 
der  Zurücknahme  oder  das  der  Meinungsänderung,  vgl.  „ich 
habe  gegessen  Brod,  Fleisch."  Zuerst  will  man  anzeigen, 
dafs  man  Brod  afs,  dann  ändert  man  die  Meinung,  anzuzei- 
gen, dafs  man  auch  Fleisch  afs.  Diesen  Fall  bezeichnet  Verf. 
im  zweiten  Textvers:  „Das  Pcrmutativ  gleich  einem  durch 
bal  Verbundenen  bezeichne  als  eine  Zurücknahme,  wenn  sein 
Antecedens  absichtlich  gesagt  ist,  wie  es  selbst  absichtlich 
gesagt  wird."  —  2)  Der  Fall,  dafs  nicht  das  Antecedens,  son- 
dern nur  das  Pcrmutativ  absichtlich  gesagt  ist.  Der  Redende 
irrte  sich,  und  die  Folge  davon  war,  dafs  er  das  Antecedens 
setzte;  deshalb  heifst  dies  Pcrmutativ  das  Pcrmutativ  des 
Fehlens  und  Vergessens;  vgl.  „ich  sah  einen  Mann,  einen 
Esel."  Du  wolltest  zuerst  sagen,  dafs  du  einen  Esel  gesehn, 
und  irrtest  in  der  Erwähnung.  So  sind  die  Textworte  des 
zweiten  Ilalbverscs  zu  erklären:  ist  das  Antecedens  nicht  ab- 
sichtlich gesagt,  so  heifst  das  Pcrmutativ  das  Pcrmutativ  des 
Fehlens,  denn  es  entfernt  den  voraufgehenden  Irrthum.  Das 
erwähnte  Beispiel  ljud  nablän  mudä  erträgt  beide  Ausle- 
gungsweisen. 

„Für  das  Pronomen  des  Gegenwärtigen  setzt  man  das 
Substantiv  nicht  als  Permutativ,  aufser  wenn  dasselbe  eine 
Umfassung  von  mehreren  darthut,  oder  den  Sinn  von  einem 
Theil,  oder  den  von  einem  Abstractum  in  sich  begreift;  vgl. 
„fürwahr  du,  o  deine  Freude  hat  geneigt  gemacht." 

Erkl.  Das  Substantiv  steht  nicht  als  Permutativ  für  ein 
Pronomen  der  ersten  und  zweiten  Person,  aufser  wenn  es  1)  das 
Permutativ  eines  Ganzen  von  einem  Ganzen  ist,  und  den 
Sinn  einer  Zusammenfassung  mehrerer  hat,  oder  es  2)  ein 
Permutativ  des  Inbegriffs  ist,  oder  endlich  3)  es  das  Permutativ 
eines  Theils  von  einem  Ganzen  ist.  Vgl.  zum  ersten  Fall 
Kur.  5,  114.  „Es  ist  uns  ein  Fest,  für  den  Ersten  von  uns 
und  den  Letzten  von  uns  (takünu  lanä  cidän  li'awwalinä  wa- 
änirinä,  awwalina  ist  Permutativ  für  nä)."  Bezeichnet  das 
Permutativ  nicht  eine  Zusammenfassung,  so  ist  dies  verboten, 
wie  ra5aituka  zaidän  verwehrt  ist  (denn  hier  habe  ich  nur 
ein   Individuum,  keine  Mehrheit). 

Vgl.   zum  zweiten  Fall:     „Lafs  mich,  denn  dein  Geheifs 


al-badal.  271 

wird  nicht  befolgt  werden;  nicht  hast  du  mich  gefunden, 
meine  Geduld  ungenügend  (mä  alfaitini  hilmi  mudaSin,  hilmi 
Permutativ  des  Inbegriffs  für  ni)." 

Vgl.  zum  dritten  Fall:  „Er  bedrohte  mich  mit  Kerker 
und  Fessel,  meinen  Fufs,  und  mein  Fufs  ist  stark  an  Soh- 
len, d.  h.  die  beiden  Füfsc  (mein  Fufs  ist  Permutativ  des 
Theils  für  mich)." 

Ans  dem  Gesagten  läfst  sich  entnehmen,  dafs  das  Sub- 
stantiv unbedingt  als  Permutativ  vom  Substantivum  steht, 
wie  auch  voraufgeht,  und  dafs  für  das  Pronomen  3.  pers. 
das  Substantiv  ganz  allgemein  auftritt,  vgl.  „besuche  ihn 
den  Hälid." 

„Das  Permutativ  eines  das  Hamz  der  Frage  dem  Be- 
griffe nach  enthaltenden  Wortes  folgt  dem  Hamz;  vgl.  „wer 
ist  dieser,  Sacid  oder  cAli  (man  da  asa(idun  am  cali)?" 

Erkl.  Setzt  man  das  Permutativ  eines  Frageworts,  raufs 
man  das  Hamz  der  Frage  dem  Permutativ  voraufgehn  lassen. 

„Das  Verbum  steht  als  Permutativ  eines  Verbum;  vgl. 
„wer  zu  uns  kommt,  uns  zu  Hülfe  ruft,  dem  wird  geholfen." 

Erkl.  Wie  das  Nomen  als  Permutativ  eines  Nomen  vor- 
kommt, so  steht  auch  das  Verbum  als  Permutativ  eines  Ver- 
bum, vgl.  man  jasil  ilainä  j  astacin  binä  jucan,  jastacin 
Permutativ  von  jasil,  vgl.  Kur.  25,  68.  „Wer  dies  thut, 
wird  Sünde  begehn,  es  wird  verdoppelt  ihm  die  Strafe." 

Vgl.  „Fürwahr  über  mir  Gott,  dafs  du  huldigst,  du  wirst 
genöthigt  wider  Willen  oder  kommst  freiwillig." 


XLIV.     Der  Anruf,  Vocativ. 

(an-nida.'). 

„Für  den  in  der  Ferne  oder  gleichsam  in  der  Ferne 
Angerufenen  (al-munäda)  gebraucht  man  ja,  ai,  ä;  so  auch 
a j  a  und  haja.  Hamz  gebraucht  man  für  den  Nahestehenden, 
wä  für  den  Beklagten,  wie  auch  ja:  dies  wird  aber  bei  der 
Undeutlichkeit  vermieden." 


272  Der  Anruf,  Vocativ. 

Erkl.  Das  Munada  mufs  entweder  ein  Beklagter  (man- 
düb)  sein  oder  nicht.  Steht  es  nicht  in  der  Klage,  kann  es 
entweder  entfernt  und  gleichsam  entfernt  sein,  wie  der  Schla- 
fende und  der  Nachläfsige;  oder  nah.  Ist  es  fern  oder 
gleichsam  lern ,  so  hat  man  dafür  die  Partikeln  des  Anrufs 
ja,  ai,  ä,  aja  und  ha  ja;  ist  es  nah,  steht  dafür  Hamz,  vgl. 
azaidu  akbil.  Steht  es  in  der  Klage,  so  beklagt  man  sei- 
nen Verlust,  oder  man  ist  von  ihm  in  Schmerz  versetzt.  Hier- 
für gebraucht  man  w&  oder  auch  ja,  wenn  keine  Verwechs- 
lung mit  dem  Nichtbeklagten  stattfindet;  ist  aber  eine  solche 
vorhanden,  gebraucht  mau   wa  allein  und  ja  ist  verboten. 

„Das  Michtbeklagte,  das  nicht  durch  ein  Pronomen  Aus- 
gedrückte, und  das  nicht  zur  Hülle  Gerufene  steht  bisweilen 
ohne  die  Anrufs-Partikel;  wisse  das.  Dies  ist  bei  einem  Gat- 
tungsbegriff und  dem  durch  ein  Pronomen  demonstrativum 
Ausgedrückten  selten.  Wenn  Jemand  es  verwehrt,  stelle  dich 
auf  die  Seite  der  Tadelnden." 

Erkl.  Die  Wegnahme  der  Anrufs-Partikel  ist  weder  bei 
dem  Beklagten  möglich,  vgl.  wä  zaidäh,  noch  bei  dem 
Pronomen,  vgl.  ja  ijjäka,  noch  bei  dem  um  Hülfe  Angeru- 
fenen, vgl.  ja  lizaidin.  In  den  anderen  Fällen  ist  die  Weg- 
nahme dieser  Partikel  gestattet;  doch  ist  die  Wegnahme  der- 
selben bei  einem  Pronomen  demonstrativum  und  desgleichen 
bei  einem  Gattungsbegriff  so  selten,  dafs  die  meisten  Gram- 
matiker es  verbieten,  jedoch  eine  Anzahl  derselben  es  erlaubt. 
Diesen  folgt  Verf.  Eine  Stelle,  in  der  die  Anrufspartikel 
bei  einem  Demonstrativum  wegfiel,  ist  Kur.  2,  79.  „Dann 
Ihr,  o  die  ihr  da  seiet  (hä^ulä^i),  ihr  tödtet  euch  selbst." 

Vgl.  „O  du,  enthalte  dich  der  Thorheit  (dä-rSwä'an), 
denn  wenn  das  Haupt  von  grauem  Haar  schimmert,  giebt's 
nicht  mehr  einen  Weg  zur  Jugendliebe." 

Ein  Gattungsbegriff  steht  ohne  Anrufspartikel  in  asbih 
lailu  werde  Morgen,  Xacht,  für  ja  lailu  und:  komm  zur 
Nacht   o   Schlummer  atrik   karä. 

„Setze  unveränderlich  das  determinirte  Munädä,  das  ein 
Einzelbegriff  ist,  in  der  Form,  die  in  seinem  Nominativ  fest- 
gestellt ist." 


an-nidä'.  273 

Erkl.  Das  Munädä  ist  ein  Einzelbegriff,  oder  annectirt 
oder  dem  ähnlich.  Ist  es  ein  Einzelbegriff,  ist  derselbe  ent- 
weder determinirt ,  oder  absichtlich  als  indeterminirt  gesetzt, 
oder  nicht  absichtlich  indeterminirt.  Ist  es  ein  determinirter  oder 
absichtlich  indeterminirter  Einzelbegriff,  wird  derselbe  in  sei- 
ner Nominativform  unveränderlich  gesetzt,  wiewohl  er  an  der 
Stelle  des  Accus,  als  Object  steht;  denn  das  Munädä  ist  dem 
Sinne  nach  ein  Maffül  bihi,  das  von  einem  verschwiegenen 
Verbuni,  an  dessen  Stelle  ja  tritt,  im  Accus,  steht,  vgl.  ja 
zaidu,  urspr.  ad(ü  zaidän. 

„Supponire  Damm  bei  einem  Wort  das  unflectirbar  stand, 
bevor  es  in  den  Vocativ  trat,  und  man  behandle  dasselbe  wie 
ein  Wort,  dessen  Indeclinabilität  neu  eintrat." 

Erkl.  Ist  das  Munädä  indeclinable,  ehe  es  in  dem 
Vocativ  steht,  so  wird,  nachdem  es  in  den  Vocativ  gestellt 
ist,  seine  Indeclinabilität  auf  Damm  supponirt,  vgl.  ja  ha  da. 
Dies  geht  dann  nach  der  Weise  eines  Wortes,  dessen  Indecli- 
nabilität durch  den  Vocativ  neu  hervortrat,  so  dafs  sein  Fol- 
gewort in  Rücksicht  auf  das  supponirte  Damm  im  Nominativ 
steht;  in  Rücksicht  auf  die  eigentliche  grammatische  Stelle  aber 
im  Accus.,  vgl.  ja  hadä-l-cäkilu,  la,  analog  dem  ja  zaidu- 
z-zarifu,  fa. 

„Den  indeterminirten  Einzelbegriff,  die  Annexion,  und 
das  derselben  Aehnliche  setze  ohne  Widerstreit  in  den  Ac- 
cusativ." 

Erkl.  Ist  das  Munädä  ein  determinirter  Einzelbegriff, 
oder  absichtlich  indeterminirt,  steht  dasselbe  indeclinable  in 
seiner  Nominativ-Form,  wie  erwähnt  ist.  Ist  es  aber  ein  in- 
determinirter Einzelbegriff  d.  h.  unabsichtlich  indeterminirt, 
oder  annectirt  oder  dem  ähnlich,  wird  derselbe  in  den  Accusativ 
gestellt;  vgl.  zum  ersten  Fall  kaulu-l-acmä  Rede  des  Blin- 
den, ja  rag'ulän  hud  bijadi. 

Vgl.  „O  Reiter  (ajä  räkibän),  wenn  du  dahin  kommst, 
so  melde  meinen  Genossen  von  Nag'rän,  dafs  kein  Wieder- 
finden stattfindet." 

Als  Beispiel  vom  zweiten  Fall  vgl.  ja  guläma  zaidin; 
vom  dritten  ja  tälicän   g'abalän  o  aufsteigender  den   Berg. 

18 


274  T>CT  Anruf. 

Hiefse  einer  Dreiunddreifaig,  bo  stände  der  Vocativ  ja  tala- 
tatan  watal&tfna. 

„Worte  wie  Kaidun  stehn  mit  Damm;  setze  Fath  in 
Füllen  wie  azaidu,  da-bna  sacidin,  so  fehlst  du  nicht." 

Erkl.  Ist  das  Munäda  ein  Einzclwort  und  Eigenname, 
wird  es  ferner  besehrieben  durch  ibn,  das  an  einen  Eigen- 
namen annectirt  ist,  und  steht  endlich  keine  Trennung  zwischen 
dem  Munäda  und  ibn,  so  hat  man  zwei  Weisen:  1)  die  In- 
declinabilität  auf  Damm,  vgl.  ja  zaidu-bna  camrin,  und 
2)  die  Setzung  des  Fath,  indem  man  die  Form  des  vorher- 
gehenden Wortes  auf  das  Folgende  überträgt,  vgl.  ja  zai da- 
bna  Simrin.  Es  ist  nothwendig,  das  Alif  von  ibn  ortho- 
graphisch wegzunehmen,  wenn  es  sich  so  verhält. 

„Das  Damm  wrird  verlangt,  wenn  weder  dem  ibn  ein 
Eigenname,  noch  dem  Eigennamen  ibn  sich  anschliefst." 

Erkl.  Wenn  ibn  weder  nach  einem  Eigennamen,  noch 
nach  ihm  ein  Eigenname  steht,  so  mufs  das  Munäda  mit 
Damm  stehn,  und  Fath  ist  verwehrt,  vgl.  1)  ja  gulämu-bna 
'anirin;  2)  ja  zaidu-bna  ahinä.  Der  Eigenname  mufs 
mit  Damm  und  ibn  mit  Alif  stehn,  wenn  es  sich  so  verhält. 

„Mit  Damm  oder  im  Accus,  steht  ein  Wort,  das  beim 
Verszwang  mit  der  Nünation  steht.  Dies  hat  Statt  bei  den 
Fällen,  in  denen  die  Richtigkeit  des  Damm  klar  ist. 

Erkl.  Ist  ein  Dichter  gezwungen  das  Munäda  mit  Tan- 
win  zu  setzen,  so  bekommt  dies  Wort  das  Tanwin  und  steht 
mit  Damm,  auch  kommt  in  gehörten  Fällen  der  Accus,  vor. 

Vgl.  .,Heil  Gottes  o  Regen  (matarun)  über  sie,  doch 
nicht  über  dich  o  Regen  (ja  mataruj  Heil." 

Vgl.  „Sie  schlug  ihre  Brust  meinetwegen  und  sprach, 
o  lAdi  (ja  fadijjän),  schon  haben  dich  bewacht  die  Wächter." 

„Beim  Verszwang  allein  kann  ja  und  al  vereinigt  werden, 
aufser  bei  al-lahu  und  den  als  Namen  gebrauchten  Sätzen; 
am  häufigsten  ist  al-lahumma  mit  der  Stellvertretung;  ab- 
norm ist  jä-1-lahumma  in  Gedichten." 

Erkl.  Die  Partikel  des  Anrufs  und  al  kann  nur  beim 
Namen  Gottes  zusammenstehn,  so  wie  auch  bei  Sätzen,  die 
als  Namen  gebraucht  werden,  ausgenommen  im  Verszwang. 


nn-nidü'.  275 

Vgl.  „O  ihr  zwei  Jünglinge,  die  ihr  beide  entfloht,  hütet 
euch  uns  ein  Uebel  zuzuziehen  (fajä-1-gulämäni)." 

Beim  Namen  Gottes  und  den  als  Namen  gebrauchten  Sätzen 
ist  dies  möglich,  man  sagt  jä-1-lahu  mit  der  Trennung  des 
Hamz  und  der  Verbindung  desselben.  Bei  dem,  dessen  Na- 
men ar-rag'ulu  muntalikun  ist,  sagt  man  jä-r-rag'ulu 
muntaliku  akbil.  Am  häufigsten  ist  bei  al-lahu  die  Form 
al-lahumma  mit  dem  tas'dirten  Mim,  stellvertretend  für 
die  Anrufspartikel.  Abnorm  ist  die  Vereinigung  des  Mim 
und  der  Anrufspartikel. 

Vgl.  „Fürwahr  ich.  wenn  mein  Schicksal  herannaht,  rufe 
aus  j  ä  - 1  - 1  a  h  u  m  m  a." 

„Das  Consequens  des  mit  Damm  stehenden  Munädä  setze 
nothwendig,  wenn  es  annectirt  und  ohne  al  ist,  in  den  Accus.; 
Vgl.  azaidu  dä-1-hijali  o  Zaid  der  Schlauheit  besitzende." 

Erkl.  Ist  das  Consequens  des  mit  Damm  stehenden 
Munädä  annectirt  und  nicht  mit  al  versehen,  so  ist  der  Accus, 
nothwendig,  vgl.  ja  zaidu  sahiba  famrin. 

„Andere  als  solche  Consequens  setze  in  den  Nominativ 
und  Accus.,  und  setze  wie  ein  selbstständiges  Wort  ein  an- 
gereihtes Permutativ." 

Erkl.  Bei  den  Worten,  welche  nicht  wie  das  erwähnte 
Annectirte  sind,  kann  Nom.  und  Accus,  stehn:  das  heifst  bei 
dem  mit  al  versehenen  Annectirten  und  dem  EinzelbegrifF,  vgl. 
ja  zaidu- 1-karimu,  ma-l-abi.  Das,  was  von  der  erklären- 
den Verbindung  und  der  Bestätigung  gilt,  gilt  auch  von  der 
Sita,  vgl.  ja  rag'ulu  zaidun,  zaidän  und  ja  tamimu 
ag'ma(üna  und  ag'macina.  Aber  das  Verbindungswort  der 
Anreihung  (catfu-n-nasaki)  und  das  Permutativ  (badal)  ha- 
ben die  Regel  eines  selbstständigen  Munadä.  Sie  müssen  im 
Nominativ  stehn,  wenn  sie  EinzelbegrifFe  sind,  vgl.  ja  rag'ulu 
zaidun  und  ja  rag'ulu  Avazaidun;  so  wie  sie  im  Accusativ 
stehn  müssen,  wenn  sie  annectirt  sind,  vgl.  ja  zaidu  abä 
cabdi-l-lahi  und  ja  zaidu  waabä  cabdi-l-lahi. 

„Wenn  das  Wort  in  der  Anreihung  (al-mansük)  mit 
al  steht,  sind  beide  Ausdrucksweisen  möglich;  doch  wird  der 
Nominativ  vorgezogen." 

18* 


27»'  Der  Anruf. 

Ki kl.  Das  in  der  Anreihung  stehende  Wort  kann  nur 
mit  Damm  Btehn,  wenn  es  ein  Einzelwort  ist.  welches 
durch  etwas  anderes  als  al  determinirt  wird.  Ist  es  aber 
durch  al  determinirt,  sind  Nominativ  und  Accusativ  möglich. 
Das  Gewähltere  bei  al-Halil  und  Sibawaihi,  denen  Verf.  folgt, 
ist  der  Nominativ,  vgl.  ja  zaidu  wa-1-gulämu,  ma,  vgl. 
Kur.  34,  10.  „O  Berge,  macht  wiederkehren  mit  ihm  die 
Stimme  und  die  Vögel." 

„Das  mit  al  versehene  ajjuhä  hat  eine  Sifa  nach  sich, 
welche  nothwendig  bei  dem  Determinirten  im  Nominativ  steht. 
Es  kommt  ajjuhä  da  und  ajjuhä-1-ladi  vor;  ajjun  mit 
etwas  anderem  als  diesem  zu  beschreiben  wird  verworfen." 

Erkl.  Man  sagt  ja  ajjuhä-r-rag'ulu  und  ja  ajjuhä 
da  und  ja  ajjuhä-lladi  facala  kadä.  ajju  ist  als  Munädä 
ein  auf  Damm  indeclinabler  EinzelbegrifF.  ha  steht  pleonastisch, 
ar-rag'ulu  ist  dann  Sifa  zu  ajju.  Der  Nominativ  dieser 
Sifa  ist  nach  den  meisten  Grammatikern  nothwendig,  weil  sie 
eigentlich  als  Gegenstand  des  Rufs  intendirt  ist.  al-Mäzini  er- 
laubt als  regelrecht  den  Accus.,  so  wie  man  bei  ja  zaidu  az- 
zarifu,  fa  den  Accus,  und  Nom.  setzen  kann,  ajju  wird  nur 
durch  einen  mit  al  versehenen  Gattungsbegriff  beschrieben  wie 
mit  ar-rag'ulu,  oder  mit  einem  Demonstrativum,  vgl.  ja  aj- 
juhä da  akbil,  oder  durch  eine  mit  al  versehene  Con- 
junetion  ja  ajjuhä-lladi  facala  kadä. 

590.  „Das   mit    einem  Demonstrativ  Stehende    ist   wie    ajjun 

hinsichtlich    der  Sifa,    wenn   die   Weglassung    derselben    die 
Determination  vernichtet." 

Erkl.  Man  sagt  ja  hadä-r-rag'ulu.  Der  Nominativ 
von  ar-rag'ulu  ist  nothwendig,  wenn  hadä  als  Verbindung 
zum  Vocativ  gesetzt  wird,  wie  auch  der  Nominativ  einer  Sifa 
von  ajjun  nothwendig  ist.  Wird  aber  das  Demonstrativ 
nicht  als  Uebergang  zu  dem  Vocativ  des  ihm  Nachfolgenden 
gesetzt,  so  ist  der  Nominativ  seiner  Sifa  nicht  nothwendig, 
sondern  Nomin.  und  Accus,  sind  möglich. 

„Bei  Fällen  wie  sacdu  sacda-l-ausi  wird  das  zweite 
in  den  Accus,  gesetzt;  das  erste  setze  mit  Damm  oder  Fath, 
so  wirst  du  es  recht  machen." 


al-nninäda  al-nmc/äfii  ilä  jä'i-l-mutakallimi.  277 

Erkl.  Man  sagt  ja  taimu  taima  cadijjin.  Nothwendig 
steht  das  zweite  im  Accus.;  beim  ersten  ist  hingegen  Damm 
und  Fath  möglich.  Steht  das  erste  im  Nomin.  mufs  das 
zweite  im  Accus,  stehn,  entweder  als  Bestätigung,  oder  we- 
gen der  Verschweigung  von  acni,  oder  als  Permutativ,  oder 
als  erklärende  Verbindung,  oder  als  Vocativ.  Wird  das  erste 
in  den  Accus,  gesetzt,  so  ist  es  nach  Sibawaihi's  Lehrweise 
an  das  nach  dem  zweiten  Nomen  Stehende  annectirt,  und 
das  zweite  zwischen  dem  Mudäf  und  Mudäf  ilaihi  pleonastisch 
eingeschoben.  Die  Lehrweise  von  al-Mubarrad  hingegen  ist, 
dafs  das  Mudäf  ilaihi  des  ersten,  welches  gleich  dem  Mudäf 
ilaihi  des  zweiten  ist,  weggefallen  sei,  ursprünglich  sei  also: 
ja  taima  cadijjin  taima  (adijjin.  Das  erste  cadijjin  fiel 
weg,  da  das  zweite  darauf  hinleitet. 


XLV.     Das  Munädä  annectirt  an  das  Ja  1.  pers. 

(al-munädä   al-muJäfu    ilä  j  ä'i-1-mutakallinii). 

„Bilde  das  Munädä,  dessen  Ende  wenn  es  an  Ja  l.pers. 
annectirt  wird,  keinen  schwachen  Buchstaben  hat,  wie  fabdi, 
cabdi,  cabda,  cabdä,  abdijä." 

Erkl.  Wird  das  Munädä  an  Ja  1.  pers.  annectirt,  kann 
es  einen  starken  oder  schwachen  Buchstaben  am  Ende  ha- 
ben. Ist  der  Endbuchstabe  schwach,  so  folgt  das  Wort  der 
Regel  anderer  Worte,  wie  bei  der  Annexion  an  Ja  1.  pers. 
voraufgeht.  Ist  derselbe  aber  stark,  finden  fünf  Fälle  statt: 
1)  Wegnahme  des  Ja,  so  dafs  man  sich  mit  Kasr  begnügt, 
vgl.  ja  fabdi,  dies  ist  das  häufigste;  2)  die  Setzung  des  Ja 
als  ein  ruhendes,  vgl.  ja  (abdi;  dieser  Fall  ist  dem  ersten 
zunächst  in  Hinsicht  der  Häufigkeit;  3)  die  Verwandlung  des 
Ja  in  Alif,  dann  Wegnahme  desselben,  so  dafs  man  sich  mit  Fath 
statt  dessen  begnügt,  vgl.  ja  cabda;  4)  die  Verwandlung  des 
Ja  in  Alif,  doch  so,  dafs  man  es  stehn  läfst  und  das  Kasr 
in  Fath  verwandelt,  vgl.  ja  fabdä;  5)  die  Setzung  des  Ja 
mit  Fath  versehen,  vgl.  ja  (abdija. 

„Fath,     Kasr    und   die    Wegnahme    des    Ja    steht    fest 


278  Nomina,  die  DOthwendig  im  Vocativ  stchn. 

in  jä-bna  uinmi,  ma;  jä-bna  cammi,  ma:  „o  Sohn  meiner 
Mutter,  meines  Ohms,  du  kannst  dem  nicht  entgehn." 

Erkl.  Wird  das  Munädä  an  ein,  an  Ja  1.  pers.  annec- 
tirtes  Wort  aimectirt,  so  mnfs  man  Ja  setzen,  aufscr  in  Fällen 
wie  ibnu  iimmi,  oder  ibnu  cammi.  Ja  wird  hier  wegge- 
nommen wegen  des  häufigen  Gebrauchs  und  das  Mim  steht 
mit  Kasr  oder  Fath,  vgl.  „Komm  lieran,  o  Sohn  meines  Ohms 
(akbil  jä-bna  (amma,  mi)." 

„Beim  Vocativ  kommt  ab  ata,  ti;  ummata,  ti  vor;  setze 
es  mit  Kasr  oder  Fath;  für  Ja  ist  Tä  stellvertretend." 

Erkl.  Beim  Vocativ  sagt  man  ja  ab  ata,  ti;  man  darf 
Ja  nicht  setzen,  denn  Tä  vertritt  Ja  und  man  kann  das  Ver- 
tretende und  das  Vertretene  nicht  zusammen  bringen. 


XLVI.    Nomina,  die  nothwendig  im  Vocativ  stehn. 

(asmä'u  läzamat  an-nida'). 

„fulu  ist  eins  von  den  Wörtern,  die  speciell  nur  im 
Vocativ  vorkommen  ebenso  lu'mänu,  n  au  manu.  Durchgän- 
gig kommt  zur  Schmähung  des  Femininum  die  Form  ja  ha- 
bäti  vor,  sowie  beim  Imperativ  eines  dreiradiealigen  Ver- 
bum.  Häufig  wird  zur  Schmähung  eines  Masculinum  die 
Form  fucalu  gesetzt,  doch  setze  diese  Form  nicht  regelrecht. 
In  der  Poesie  kommt  fulu  auch  im  Genitiv  vor." 

Erkl.  Nomina,  die  nur  im  Vocativ  gebraucht  werden, 
sind  z.  B.  ja  fulu  =  ja  rag'ulu,  ferner  ja  lu'mänu  in 
der  Anrede  an  einen  sehr  niedrig  Gesinnten;  ja  naumänu 
in  der  Anrede  an  einen  sehr  Verschlafenen.  Dies  kommt  im 
Sprachgebrauch  bei  einigen  bestimmten  Fällen  vor.  Zur 
Schmähung  und  zum  Tadel  des  Femininum  ist  beim  Vocativ 
durchgängig  der  Gebrauch  der  Form  fafäli  indeclinable  auf 
Kasr,  vgl.  ja  lakäfi.  So  ist  auch  der  Gebrauch  der  Form 
facäli,  indeclinable  auf  Kasr,  regelrecht  von  allen  dreiradi- 
ealigen Verben  zur  Ausdrückimg  eines  Imperativs,  vgl.  na- 
zäli  gleich  inzil.  Häufig  ist  der  Gebrauch  der  Form  fu(alun 
im  Vocativ,  wenn  man  damit  speciell  den  Tadel  eines  mann- 


al-isti<yäva.  279 

liehen  bezeichnen  will,  vgl.  ja  fusaku;  doch  ist  dies  nicht 
als  regelrecht  anerkannt.  Manche  Nomina,  die  nur  speciell 
im  Vocativ  gebraucht  werden,  kommen  in  der  Dichtung  vor, 
auch  wenn  sie  nicht  im  Vocativ  stehn. 

Vgl.  „Es  irrte  ab  mein  Kameel  in  der  Wüste  bei  ei- 
nem Geschrei  (Commentar:  fi  lag'g'atin):  halt  zurück  diesen 
von  jenem ! " 


XLVII.     Der  Hülferuf. 

(al-isti^rä<a). 

„Wird  ein  im  Vocativ  stehendes  Wort  zum  Hülferuf  ge- 
setzt, so  steht  es  im  Gen.  durch  la,  vgl.  ja  la-1-murtadä 
o  zur  Hülfe  Gott  geliebter." 

Erkl.  Man  sagt  ja  lazaidin  lifamrin  o  Zaid  zu 
Hülfe  dem  fAmr.  Der  zu  Hülfe  Gerufene  (al-mustagat)  steht 
im  Gen.  durch  la;  und  der,  für  den  man  um  Hülfe  ruft, 
(al-mustagätu  lahu)  durch  li.  Das  Lam  steht  nur  deshalb 
mit  Fath  bei  dem  Mustagat,  weil  das  Munädä  an  der  Stelle 
eines  Pronomen  steht,  und  Läm  bei  einem  Pronomen  Fath 
annimmt. 

„Setze  Fath  bei  dem  Verbundenen,  wenn  man  ja  wie- 
derholt; in  anderen  Fällen  setzet  Kasr." 

Erkl.  Verbindet  man  mit  dem  Mustagat  noch  einen 
anderen,  wiederholtman  entweder  ja  oder  nicht.  Wiederholt  man 
dasselbe,  so  ist  Fath  des  Lam  noth wendig,  vgl.  ja  lazaidin 
ja  la  famrin.  Wiederholt  man  ja  nicht,  so  ist  Kasr  nothwen- 
dig,  vgl.  ja  lazaidin  liSimrin,  so  wie  auch  li  nothwendig 
ist  bei  dem,  um  den  man  zur  Hülfe  ruft  (mustagat  lahu).  Im 
Verse  wird  diese  Regel  mit  den  Worten,  „in  anderen  Fällen 
bringet  Kasr"  d.  h.  in  anderen  Fällen  als  bei  dem  Mustagat 
und  dem  damit  verbundenen  zweiten  Wort,  mit  dem  ja  wie- 
derholt wird,  setze  nothwendig  Lam  mit  Kasr.  Es  steht  mit 
Kasr  bei  dem  verbundenen  Worte,  mit  dem  j  ä  nicht  wiederholt 
wird  und  dem  Mustagat  lahu  (für  den  man  um  Hülfe  ruft.) 

„Das  Läm  des   Mustagat  wird  von  Alif  vertreten,  und    v.  eoo. 


280  Dta  Klage. 

ebenso  wie  das  Mustag&t  wird  das  eine  Bewunderung  enthal- 
tende Wort  al-mutacag,g'ab  behandelt." 

Erkl.  Man  nimmt  das  Lam  des  Mustagät  fort  und 
stellt,  statt  dessen  Alif  an's  Ende  des  Worts  als  Stellvertre- 
tung, vgl.  ja  zaidä  licamrin.  Aebnlich  dem  Mustagät, 
behandelt  man  (al-mutalag'g"ab)  das  Bewunderte,  vgl.  ja  la- 
d-dähijati  o  über  das  Unglück  und  j ä  la-l-'ag'abi  o  über 
das  Wunder.  Diese  stehn  im  Genitiv  durch  la,  wie  das 
Mustagät.  Es  vertritt  das  Alif  das  Läm  in  dem  Muta'ag'- 
g'ab  (ja  cag'abä  lizaidin). 


XL VIII.    Die  Klage. 

(an-nudbatu). 

„Das  für  das  Munadä  Geltende  lafs  auch  für  das  Mandüb 
(den  Beklagten)  gelten;  das  Indeterminirte  wird  nicht  bei  der 
Klage  gebraucht,  wie  auch  nicht  das  unbestimmt  Aiisgespro- 
chene.  In  der  Klage  steht  das  Conjunctionsnomen  in  Bezug 
auf  die  Person,  welche  bekannt  ist,  vgl.  wä  man  hafara 
„Wehe  über  den  Verlust  dessen,  der  den  Brunnen  Zamzam 
gegraben." 

Erkl.  al-mandüb  ist  der,  über  dessen  Verlust  man 
Schmerz  empfindet,  vgl.  wä  zaidäh  und  der,  über  den  man 
sich  beklagt  wä  zahräh.  Nur  das  determinirte  Wort  kann 
in  der  Klage  stehn,  nicht  ein  indeterminirtes,  man  sagt  nicht 
wä  rag'uläh;  auch  nicht  das  unbestimmt  Ausgesprochene  (al- 
mubhamu),  wie  z.  B.  das  Demonstrativ,  man  sagt  nicht  wä  hä- 
däh.  Das  Mausül  (Conjunctionsnomen)  kann  nur  dann  in  der 
Klage  vorkommen,  wenn  es  von  al  frei  ist  und  dasselbe  durch 
seine  Sila  deutlich  gemacht  wird,  vgl.  „wehe  über  den  Ver- 
lust dessen,  der  den  Brunnen  Zamzam  grub." 

„Dem  Ende  des  Mandüb  füge  Alif  hinzu;  ist  der  vor- 
hergehende Buchstabe  auch  Alif,  so  fällt  es  weg.  Das  Tan- 
win  des  Wortes,  Avodurch  der  Sinn  des  Mandüb  vervollstän- 
digt wird,  ist  dem  Tanwin  einer  Sila  ähnlich;  hiermit  hast 
du  den  Wunsch  erreicht." 


an-nudbatu.  281 

Erld.  Es  wird  dem  Ende  des  angerufenen  Mandüb  Alif 
hinzugefügt;  ein  Alif,  das  diesem  Alif  voraufgehn  sollte,  wird 
weggenommen,  vgl.  wä  müsah.  Das  Alif  von  Müsä  fällt 
weg,  und  man  setzt  das  Alif,  welches  die  Klage  bezeichnet. 
So  fällt  auch  am  Ende  einer  Sila  oder  eines  anderen  Wortes 
ein  Tanwin  in  diesem  Falle  weg. 

„Setze  nothwendig  zu  dem  Endvocal  einen  correspondi- 
renden  Consonanten  hinzu,  wenn  das  Fath  Zweifel  erregt." 

Erld.  Ist  das  Ende  eines  Wortes,  woran  Alif  der  Klage 
sich  hängt,  ein  Fath,  so  hängt  man  das  Alif  der  Klage  ohne 
Veränderung  an,  vgl.  wä  guläma  ahmadäh;  ist  es  aber 
ein  anderer  Vocal,  ist  ebenfalls  Fath  nothwendig,  aufser,  wenn 
dasselbe  Ungewifsheit  bewirken  würde.  Ungewifsheit  bewirkt 
es  nicht  in  Fällen,  wie  wä  zaidäh,  doch  würde  es  dieselbe 
bewirken,  bei  Fällen  wie  wä  gulamahüh  und  wä  gulä- 
makih,  urspr.  wä  gulämaki  und  wä  gulämahu. 

Nothwendig  ist  die  Verwandlung  des  Alif  der  Klage 
nach  Kasr  in  Ja,  und  nach  Damm  in  Wäw.  Thäte  man  das 
nicht,  sondern  nähme  Damm  und  Kasr  weg,  und  setzte  Fath 
mit  dem  Alif  der  Klage,  so  dafs  man  sagte  wä  gulämakäh 
und  wä  gulämahäh:  so  wäre  die  Form  des  Mandüb  in  der 
2.  pers.  fem.,  gleich  der  in  der  2.  pers.  masc,  ebenso  diese 
Form  in  der  3.  pers.  masc.  zu  verwechseln  mit  3.  pers.  fem. 
So  sind  die  Worte  Verf.  zu  verstehn.  Ist  das  Ende  des 
Mandüb  mit  den  Vocalen  Fath  Damm,  oder  Kasr  versehn, 
verbinde  damit  ein  entsprechendes  Wäw  oder  Ja,  wenn  Fath 
Zweideutigkeit  hervorriefe.  Ist  dies  aber  nicht  der  Fall,  so 
setze  das  Ende  des  Worts  mit  Fath  und  lasse  demselben  Alif 
der  Klage  folgen. 

„Das  in  der  Pause  stehende  Wort  vermehre  um  das  Hä 
der  Ruhe,  wenn  du  willst,  doch  kann  auch  das  Madda  stehn, 
worauf  dann  das  Hä  nicht  hinzutritt." 

Erkl.  Steht  das  Mandüb  in  der  Pause,  so  steht  nach 
dem  Alif  das  Hä  der  Ruhe  (wä  zaidäh),  oder  man  stellt  die 
Pause  auf  Alif  (wä  zaidä),  worauf  man  dann  Hä  nicht  mehr 
verbindet,    aufser  im  Verszwang. 

Vgl.  „Wohlauf  o  cAmr  cAmr  und  cAmr,  Sohn  des 
Zubairäh." 


289  Die  Wegwerfung  eine«  Theil«  dos  Worte. 

..I  >. »rjenige,  «reicher  im  Vocativ   das  Jfi  als  ruhend  sich 
denkt,  sagt  vvl  cabdijfi  und  wä  'ahdä." 

Ki kl.  Wird  ein  an  da  1.  pers.  annectirtea  Worl  nach 
ihr  Auffassung  desjenigen,  der  das  Jfi  als  ruhend  betrachtet, 
als  Mandüb  gesetzt,  so  sagt  man  wa  cabdija  mit  Fath  des  da 
und  Anhängung  des  Alif  der  Klage  oder  jfi  'ahdä  mit  Weg- 
nahme des  da  und  Anhängung  des  Alif  der  Klage.  »Setzt 
man  aber  die  Klage  nach  der  Auffassung  dessen,  der  Ja  weg- 
nimmt und  sich  mit  Kasr  begnügt,  oder  nach  der  Auffassung 
dessen,  der  Jfi  in  Auf  und  Kasr  in  Fath  verwandelt,  worauf 
er  Alif  wegnimmt  und  sieh  mit  Fath  begnügt;  oder  nach  des- 
sen  Ansicht  das  Ja  sich  in  Alif  verwandelt  und  dies  dann  bleibt; 
igt  man  wa  'ahdä,  nicht  anders.  Setzt  man  in  Klage  nach 
der  Weise  dessen,  der  das  Jfi  mit  Fath  versieht,  so  sagt  man 
wä  'abdijä:  nicht  anders.  Das  Resume:  dafs  es  nur  zwei 
Ausdrucksweisen  giebt,  nämlich  wä  'ahdijä  und  wä  Sibdä 
nach  der  Auffassung  dessen,  der  Ja  in  Ruhe  versetzt. 


XLIX.     Die  Wegwerfung  eines  Theils  des  Worts. 

(ut-tarAim). 

„Beim  Tarhim  nimm  das  Ende  des  im  Vocativ  ste- 
henden    Wortes     weg,    vgl.    ja    sufä     bei    dem    der    ruft  ja 

Su'äd." 

Erkl.  at-tarhim  bedeutet  nach  dem  allgemeinen  Sprach- 
gebrauch die  Sanftmachung  des  Tones. 

Vgl.  „Sie  hat  eine  Haut  wie  Seide,  und  eine  Sprache, 
eine  sanfte  (mit  sanften  Rändern)  nicht  geschwätzig  und  nicht 
zu   karg." 

In  der  grammatischen  Terminologie  ist  tarhim  die  Fort- 
nalnne  der  Endbuchstaben  eines  Worts  beim  Vocativ. 

„Gestatte  das  Tarhim  ganz  allgemein  bei  jedem  Wort, 
das  durch  Ha  im  Fem.  steht  und  das  durch  die  Weg- 
nahme desselben  im  Tarhim  steht.  Die  Form  lafs  dann  so 
vollständig  (nimm  nichts  weiter  fort).  Verwehre  das  Tarhim  bei 


at-tarAiin.  2#3 

den  Worten,  die  von  diesem  Ha  frei  sind,  die  Eigennamen 
ausgenommen,  welche  aus  vier  und  mehr  Radicalcn  bestehn, 
und  ohne  Annexion  oder  Satzbildung  vollendet  sind." 

Erkl.  Das  Munadä  mufs  entweder  durch  Ha  im  Fem. 
stehn  oder  nicht.  Bildet  es  durch  Ha  das  Fem.,  kann  man 
es  in  das  Tarlum  setzen,  d.  h.  gleichviel,  ob  es  Eigenname 
ist,  vgl.  fätimatu  oder  nicht,  vgl.  g'ärijatun;  gleichviel, 
ob  es  mehr  als  drei  Buchstaben  hat  wie  in  dem  Beispiele, 
oder  nur  drei  Buchstaben,  wie  s'ätun,  also  ja  fätima,  ja 
g'ärija,  ja  s'ä,  vgl.  „o  Schaafe  steht  still",  mit  Wegnahme 
des  tä  Fem.  wegen  des  Tarhim,  hierauf  wird  nichts  weiter 
weggenommen.  Der  zweite  Theil  besteht  aus  solchen  Wor- 
ten, die  nicht  durch  Ha  das  Femin.  bilden.  Diese  Worte 
stehn  nur  unter  Bedingungen  im  Tarlum;  1)  müssen  sie  vier 
Buchstaben  oder  mehr  haben;  2)  müssen  sie  Nomina  propria 
sein;  3)  dürfen  sie  nicht  solche  Composita  sein,  die  durch 
Annexion  oder  Satzbildung  gebildet  sind.  Von  (utmän  und 
gVfar  bildet  man  lutma  und  g'atfa.  Ausgeschlossen  sind 
also  Wörter,  die  nur  drei  Buchstaben  haben,  ferner  Wörter,  die 
keine  Eigennamen  sind  und  nach  der  Form  fäcilun  gehn;  fer- 
ner Composita,  die  durch  Annexion,  wie  (abdu  s'amsin,  oder 
durch  einen  vollständigen  Satz,  wie  s'äba  karnäha,  gebildet 
sind.  —  Keines  von  diesen  steht  im  Tarhim,  wogegen  das  durch 
Mischung  Zusammengesetzte  (tarkibu  mazg'in)  durch  die  Weg- 
nahme seines  Endes  im  Tarhim  steht.  Dies  Letztere  läfst  sich 
aus  den  Worten  des  Verf.  entnehmen,  da  er  es  nicht  als  Aus- 
nahme setzt.  Bei  dem,  dessen  Name  ma(di  kariba  ist,  sagt 
man  ja  ma(di. 

„Mit  dem  Endbuchstaben  nimm  den  voraufgehenden  weg, 
wenn  dies  ein  weicher  und  ruhender  Servilbuchstabe  ist,  der 
zu  vier  oder  mehreren  voraufgehenden  Buchstaben  hinzutrat. 
Eine  Meinungsverschiedenheit  ist  nur  bei  Wäw  vind  Ja,  de- 
nen Fath  voraufgeht." 

Erkl.  Nothwendig  mufs  mit  dem  Endbuchstaben  der 
voraufgehende  wegfallen,  wenn  derselbe  ein  Servilbuchstabe 
ist,  der  schwach  und  ruhend  steht,  und  als  der  vierte  oder 
ein  noch  späterer  auftritt,  vgl.  (utmän,  mansür;  man  sagt 
ja  cutma  und  ja  mansu.  Ist  dieser  Buchstabe  weder  ein 
serviler,  vgl.  muhtärun,  noch  ein  schwacher,  vgl.  fircaunu, 


•>,x.j  r>ie  Wegwerfung  ainea  Theib  des  Worts. 

noch  ruhend,  vgl.  fcanawwarun,  noch  endlich  der  vierte, 
vgl.  mag'idun,  so  ist  die  Wegnahme  desselben  nicht  ge- 
Btattet,  vgl.  ja  mulita,  ja  kanawwa,  ja,  mag'i.  Was  fi- 
i  aiinu  und  seinesgleichen  betrifft,  d.  h.  diejenigen  Worte, 
vor  dessen  Waw  oder  Ja  ein  Fath  voraufgeht,  vgl.  gurnaik, 
so  ist  dabei  eine  Meinungsverschiedenheit.  al-FarnV  und  al- 
G'armi  sagen,  dafs  beide  wie  maskinun  und  mansürun 
gehen,  man  sage  ja  firla  und  ja  gurna.  Andere  Gramma- 
tiker behaupten,  dies  sei  nicht  gestattet,  man  sagt  nach  ihnen 
ja   t'ir'au  und  j  a  gurnai. 

„Das  Ende  eines  zusammengesetzten  Wortes  nimm  fort, 
selten  ist  das  Tarlum  eines   Satzes,  das  hat   lAmr  berichtet." 

Erkl.  Voraufgeht,  dafs  das  durch  Mischung  zusammen- 
gesetzte Wort  im  Tarlum  stehn  könne,  hier  erwähnt  nur  Verf., 
dafs  man  das  Wort  durch  die  Wegnahme  des  Endes  in  das 
Tarlum  stelle.     Von  ma(di  kariba  sagt  man  j ä  macdi. 

Wie  erwähnt  ist,  steht  das  in  einer  Satzbildung  Zusam- 
mengesetzte nicht  im  Tarlum;  doch  erwähnt  Verf.  hier,  dafs 
es  selten  im  TarMm  stehe  und  dafs  cAmr,  d.  i.  Sibawaihi 
(cAmr  ist  sein  Name,  Abü-bas'r  sein  Zuname  und  Sibawaihi 
sein  Beiname)  dies  von  den  Arabern  berichtete.  Doch  was 
Sibawaihi  bestimmt  im  Capitel  vom  Tarlum  angiebt,  ist,  dafs 
dies  nicht  geschehe.  Verf.  aber  verstand  aus  einigen  seiner 
Worte  in  einigen  Capiteln  von  der  Relativ-Beziehung,  dafs 
er  dies  erlaube,  man  sage  von  ta^abbata  s'arrän,  ja 
ta'abbata. 

„Supponirt  man,  nach  der  Wegnahme  des  Wegfallenden, 
so  behandle  das  Uebrige,  wie  man  gewohnt  ist.  Supponirt 
man  nicht  das  Weggenomme,  behandle  das  Wort  so,  als  ob 
es  ursprünglich  durch  den  letzten  übrigbleibenden  Consonan- 
ten  abgeschlossen  wäre.  Nach  der  ersten  Auffassung  sprich 
bei  tamüd  ja  tamü,  und  nach  der  zweiten  ja  tami." 

Erkl.  Bei  dem  im  Tarlum  stehenden  Worte  sind  zwei 
Formen  möglich:  1)  dafs  man  das  Weggenommene  suppo- 
nirt; 2)  dafs  man  es  nicht  supponirt.  Das  Erste  bezeichnet 
man  als  die  Wortform  dessen,  der  die  Buchstaben  erwartet, 
das  Zweite  als  Wortform  dessen,  der  die  Buchstaben  nicht 
erwartet.  —  Setzt  man  das  Tarlum  nach  der  Form  des  (das 


at-tar/nm.  285 

Uebrige)  Erwartenden,  läfst  man  das  Uebrige  nach  der  Weg- 
nahme, so  wie  es  war  mit  Vocal  oder  ruhend;  man  sagt  von 
g'acfar,  ja  g'acfa  nnd  von  härit  ja  häri.  Setzt  man  das  Tar- 
Mm  nach  der  Weise  des  (das  Uebrige)  nicht  Erwartenden,  so 
setzt  man  das  Ende  des  Woi'ts,  wie  man  damit  verfahren 
würde,  wenn  dies  das  Ende  des  Wortes  wirklich  wäre.  Man 
setzt  es  indeclinable  auf  Damm  und  behandelt  es  als  voll- 
ständiges Nomen,  man  sagt  ja  häru,  ja  g'acfu.  Bei  tamud 
sagt  man  nach  der  Form  dessen,  der  die  Buchstaben  erwartet, 
ja  tamü  mit  ruhendem  Wäw  und  nach  der  Form  dessen, 
der  die  Buchstaben  nicht  erwartet  ja  tami,  das  Wäw  in  Ja 
und  das  Damm  in  Kasr  verwandelt,  da  man  es  als  vollstän- 
diges Nomen  behandelt  und  kein  declinables  Nomen  sich  fin- 
det, dessen  Ende  Wäw  mit  voraufgehendem  Damm  wäre, 
ohne  dafs  Wäw  nicht  in  Ja  und  Damm  nicht  in  Kasr  ver- 
wandelt würde. 

„Setze  die  erste  Weise  nothwendig  bei  AVorten  wie 
muslimatun;  gestatte  beide  Weisen  bei  Worten  wie  mas- 
lamatu." 

Erkl.  Steht  im  Tarhim  ein  Wort,  in  dem  Tä  fem.  den 
Unterschied  zwischen  Masc.  und  Femin.  bildet,  wie  in  mus- 
limatun, mufs  man  dasselbe  in  das  Tarhim  nach  der  Weise 
des  (das  Ende)  Erwartenden  setzen.  Man  sagt  also  ja  mus- 
lima.  Man  darf  es  nicht  nach  der  Weise  des  (das  Ende) 
nicht  Erwartenden  behandeln,  man  sagt  nicht  ja  muslimu, 
damit  dies  Wort  nicht  mit  dem  Vocativ  des  Masc.  verwechselt 
werde.  Aber  ein  Wort,  das  Tä  fem.  nicht  zum  Unterschied 
zwischen  Masc.  und  Fem.  hat,  wird  auf  beide  Weisen  behan- 
delt, von  maslamatu   sagt  man  ja  maslamu,  ma. 

„Wegen  des  Verszwangs  setzt  man  das  Tarhim,  ohne 
dafs  das  Wort  im  Vocativ  steht,  doch  mufs  dasselbe  zum 
Vocativ  geeignet  sein." 

Erkl.  Nach  dem  Voraufgehenden  ist  das  Tarhim  die 
Wegnahme  der  letzten  Buchstaben  in  einem  Wort,  das  im 
Vocativ  steht.  Bisweilen  wird  wegen  des  Verszwangs  das 
Ende  des  Wortes  genommen,  wenn  es  auch  nicht  im  Voca- 
tiv steht,  unter  der  Bedingung,  dafs  es  überhaupt  zum  Vo- 
cativ passe. 


v.   G20. 


286  l1'0  Bp«cfeö«  Hervorhebung;. 

Vgl.  „Fürwahr  wie  trefflich  ist  der  Mann,  dessen  Fcuer- 
glanz  Tarif,  Sohn  des  Malik  (ibnu  mali),  in  der  Nacht  des 
Hungers  und  der  Kälte  von  ferne  erblickt." 


L.     Die  specielle  Hervorhebung. 

(al-iAtisä«). 

Das  Iljtisus  ist  wie  ein  Vocativ  ohne  ja,  wie  der  Aus- 
druck  aj  juhä-1-fatä  in  der  Folge  nach  urg'üni.  P>isweilcn 
kommt  dies  ohne  ajjun  als  Folge  von  al  vor,  vgl.  wir,  ich 
ineine  Araber,  die  freigebigsten  der  Spendenden." 

Erkl.  Das  Iljtisas  gleicht  dem  Vocativ  der  Wortlbrm 
nach,  doch  ist  es  in  dreierlei  Hinsicht  von  ihm  verschieden: 
1)  Steht  mit  ihm  keine  Partikel  des  Vocativ;  2)  mufs  ihm 
etwas  voraufgehn;  3)  steht  al  bei  ihm.  Vgl.  „Ich  thue  das 
und  das,  ich  der  Mann  (afcalu  kadä  ajjuhä-r-rag'ulu),"  und 
den  Ausspruch  des  Propheten:  „Wir  Schaaren  der  Prophe- 
ten, nicht  werden  wir  beerbt,  was  wir  hinterlassen  ist  Gottes- 
schatz nahnu  macäs'ira  rest.  ahussu  ma(äs'ira-l-anbijäJi." 


LI.     Die  Warnung  —  die  Anstachelung. 

(at-ta&dir  —  al-i^rä'). 

„Ein  Wai-nender  setzt  ijjaka  und  as'-s'arra,  so  wie 
ähnliche  Ausdrücke  durch  ein  nothwendig  verschwiegenes 
Wort  in  den  Accusativ.  Ohne  ein  Verbindungswort  gilt  dies 
bei  ijjä;  bei  anderen  Fällen  ist  die  Verbergung  des  Verbum 
nicht  nöthig,  aufser  bei  einem  Verbindungswort  oder  einer 
Wiederholung,  vgl.  ad-daigama,  ad-daigama  den  Löwen, 
den  Löwen,  oder  „du  Nachtwandler." 

Erkl.  Die  Warnung  ist  die  Aufinerksammachung  des 
Angeredeten  auf  etwas,  wovor  er  sich  hüten  mufs.  Geschieht 
diese  durch  ijjaka  und  verwandte  Formen,  mufs  man  das 
in    den  Accusativ  Setzende    verschweigen,    gleichviel    ob  ein 


at-ta//c/Ir  --  al-iprä'.  287 

Verbindungswort  sich  vorfindet  oder  nicht,  vgl.  ijjäka  \va- 
s'-s'arra.  ijjäka  steht  im  Accus,  durch  ein  nothwendig 
"weggenommenes  Verbuni,  d.  i.  dich  warne  ich;  zum  zweiten 
vergleiche  ijjäka  an  tafala  kadä,  d.  h.  dich  warne  ich 
davor,  dafs  du  so  thust.  Geschieht  die  Warnung  ohne  ij- 
jäka und  dessen  Verwandten,  so  braucht  man  nicht  das  in  den 
Accusativ  Setzende  zu  verschweigen,  aulsei  wenn  eine  Ver- 
bindungspartikel sich  vorfindet,  vgl.  mäzi  ra^saka  wa-s- 
saifa:  o  Mäzin  hüte  dein  Haupt  und  vermeide  das  Schwert; 
oder  wenn  das  Wort  doppelt  steht,  vgl.  den  Löwen,  den 
Löwen,  d.  i.  hüte  dich  vor.  —  Steht  aber  das  Wort  mit  ei- 
ner Verbindungspartikel  oder  einer  Wiederholung,  so  ist  die 
Verschweigung  und  Setzung  des  in  den  Accus,  stellenden 
Wortes  möglieh,  doch  kann  man  es  auch  hervortreten  lassen, 
vgl.  al-asada  oder  ihdar  al-asada. 

,f Abnorm  ist  ijjäja  noch  abnormer  ijjähu  o  ihn,  wrer 
dies  als  regelrecht  betrachtet,  schweift  vom  graden  Wege  ab." 

Erkl.  Das  Recht  der  Warnung  ist,  dafs  sie  sich  auf 
die  zweite  Person  beziehe,  abnorm  ist  sie  bei  der  ersten 
Person,  vgl.  „hütet  Euch  vor  mir,  und  dafs  einer  von  Euch 
den  Hasen  nehme."  Noch  abnormer  ist  die  Warnung  bei  der 
dritten  Person.  Vgl.  „Wenn  der  Mann  die  Sechzig  erreicht, 
nehme  er  sich  in  Acht,  (fiv'ijjähu)  und  hüte  sich  vor  jungen 
Mädchen."  Dergleichen  wird  in  keiner  Weise  als  regelrecht 
betrachtet. 

„Den  Angestachelten  (al-mugrä)  behandle  wie  den  Ge- 
warnten, doch  ohne  ijjä  in  jeder  Hinsicht,  die  wir  durchge- 
gangen sind." 

Erkl.  Die  Anstachelung  al-igräJ  ist  das  Geheifs  für 
den  Angeredeten  sich  an  etwas  Löbliches  zu  halten.  Diese 
gleicht  der  Warnung  darin,  dafs  wenn  eine  Verbindungspar- 
tikel oder  eine  Wiederholung  vorkommt,  man  nothwendig 
das  in  den  Accusativ  setzende  Wort  verschweigen  mufs,  wo 
nicht,  ist  das  nicht  nothwendig.  ijjä  wird  hierbei  nicht  ge- 
setzt. Ein  Beispiel,  in  dem  die  Verschweigung  des  in  den 
Accusativ  setzenden  Worts  nothwendig  ist,  wäre  ahäka 
ahäka  deinen  Bruder,  deinen  Bruder,  oder  ahäka  wal-ih- 
säna    ilaihi   deinen  Bruder    und  das  Wohlthun   gegen  ihn. 


288  Die  Nomina  des  Verbum  und  des  Hufes. 

Ein   Fall,    in    dem   Verschweigang    nicht    nothwendig    wäre, 
wäre  ahftka,  d.  h.   halte  dich  an  deinen   Bruder. 


LH.     Die  Nomina  des  Verbum  und  des  Rufes. 

( a  s  m  ä'  u  - 1  -  a  f  ä  1  i   w a - 1  - a s w ä t i ). 

„Ein  das  Verbum  vertretendes  Wort  wie  s'attana  ein 
grofser  Unterschied,  sah  schweig,  nennt  man  ein  Nomen 
des  Verbum.  Ebenso  ist  awwah  und  mah  enthalte  dich. 
In  der  Bedeutung  des  Imperativ,  vgl.  amina,  kommen  diese 
Nomina  häufig  vor;  in  anderer  Bedeutung  wie  z.  B.  wai 
weh  und  haihäta  weit  entfernt,  stehn  sie  selten." 

Erkl.  Nomina  des  Verbum  sind  Worte,  die  an  der  Stelle 
der  Verba  hinsichtlich  des  Sinnes  und  der  Rection  stehn. 
Häufig  haben  sie  den  Sinn  des  Imperativ,  vgl.  mah  =  uk- 
fuf  enthalte  dich  und  ämina  in  der  Bedeutung  istag'ib 
erhöre.  Auch  stehn  diese  Nomina  im  Sinne  des  Perfectum, 
vgl.  s'attana  =  iftaraka  es  ist  ein  Unterschied,  s'attana 
zaidun  wacamrün;  haihäta  =  ba(uda  wie  haihäta-1- 
cakiku  fern  ist  der  Karneol  (wenn  man  den  Siegelring  ver- 
loren hat);  auch  stehn  diese  Nomina  im  Sinne  des  Imper- 
fectum,  vgl.  awwah  =  atawag'g'afu  ich  leide  Schmerzen; 
wai  =  afg'abu  ich  wundere  mich.  Beide  Fälle  sind  nicht 
als  regelrecht  bestimmt.  Bei  den  Nomen,  die  den  Vocativ 
erfordern,  ist  gesagt,  dafs  der  Gebrauch  der  Form  facäli  als 
Nomen  des  Verbum  indeclinable  auf  Kasr  als  regelrecht  für 
alle  dreiradicaligen  Verba  gelte,  vgl.  daräbi.  Dies  erwähnt 
Verf.  hier  nicht,  da  er  sich  mit  jener  Erklärung  begnü- 
gen kann. 

„Zu  den  Nomen    des  Verbum  gehört  calaika  und    dü- 
naka  nebst  ilaika,  so  sind  auch   ruwaida  und  balha  No- 
v.  630.    mjna  jeg  Verbum,  wenn  sie  einen  Accus,  regieren;  bewirken 
sie  aber  den  Genitiv,  so  sind  sie  zwei  Masdar." 

Erkl.  Unter  den  Verbalnomen  giebt  es  welche,  die  ur- 
sprünglich ein  Zarf  sind  oder  durch  eine  Partikel  im  Genitiv 


asmä'u-1-af äli  \va-l-a.v\väti.  289 

stehn,  vgl.  calaika  zaidän  halte  dich  an  Zaid,  oder  ilaika 
zu  dir,  d.  i.  bleib  wo  du  bist;  ferner  dünaka  zaid  an,  d.  i. 
fafs  ihn.  Andere  Worte  werden  als  Verbalnomen  und  als 
Masdar  gebraucht  wie  ruwaida  und  balha.  Steht  das  Wort 
nach  diesen  beiden  im  Genitiv,  so  sind  sie  beide  Masdar,  vgl. 
ruwaida  zaidin  ==  irwäda  zaidin;  ruwaida  steht  durch 
ein  verschwiegenes  Verbum  im  Accus.  Folgt  ihnen  aber  ein  Wort 
im  Accus.,  sind  sie  als  zwei  Nomina  des  Verbum  zu  betrachten. 

„Diesem  Nomen  gebührt  die  Rcction  des  von  ihm  ver- 
tretenen Wortes;  stelle  ihnen  das,  was  sie  regieren,  nach." 

Erkl.  Dem  Nomen  des  Verbum  steht  die  Rection  zu, 
welche  dem  Verbum  gebührt,  das  sie  vertreten;  hat  das  Ver- 
bum nur  einen  Nominativ,  ist  das  Nomen  verbi  ebenso:  so 
enthalten  sah  und  mah  zwei  verborgene  Pronomina  gleich 
dem  uskut  und  ukfuf.  In  haihäta  zaidun  steht  zaidun 
im  Nominativ  Avie  es  durch  bacuda  geschieht.  Regiert  das 
Verbum  den  Nominativ  und  Accusativ,  ist  das  Nomen  des 
Verbum  ebenso,  vgl.  daräki  zaid  an  =  adrikhu  und  da- 
räbi  camrän.  In  beiden  Nomen  des  Verbum  sind  verbor- 
gene Pronomina  und  zaidän  und  camrän  stehen  durch  diese 
Nomina  in  dem  Accusativ.  Das  Regime  des  Verbalnomen 
mufs  nothwendig  nachstehn  und  darf  nicht  vorgestellt  werden, 
entgegengesetzt  dem  Verbum. 

„Bestimme  die  Indetermination  den  mit  der  Nünation 
stehenden  Worten;  die  Determination  ist  bei  den  anderen  klar." 

Erkl.  Das  Zeichen,  dafs  die  sogenannten  Nomina  des 
Verbum  wirklich  Nomina  sind,  ist,  dafs  die  als  Nomina  des 
Verbum  bezeichneten  Worte  das  Tanwin  sich  anhängen,  vgl. 
sah,  sahin;  hajjahal,  hajjahalän,  lun.  Sie  hängen  sich 
die  Nünation  an,  um  die  Indetermination  zu  bezeichnen.  Die 
mit  dem  Tanwin  stehenden  Worte  sind  indeterminirt,  die  ohne 
dasselbe  stehenden  aber  determinirt. 

„Die  dem  Nomen  des  Verbum  ähnelnden  Worte,   durch 

die    unvernünftige   Wesen    angeredet  werden,    setzt   man   als 

Nomina  des  Lautes  (Interjection);  so  auch  die  Worte,  welche 

nur    einen   Laut    vollständig    nachahmen,    vgl.   kab.      Beide 

Gattungen    sind    indeclinable,    und  dies  wird   als  nothwendig 

verlangt." 

19 


290  Tut  heulen  Nun  der  Bestätigung. 

Erkl.  Die  Interjectionen  sind  Worte,  die  wie  die  No- 
mina des  Verbum  behandelt  worden,  insofern  man  sieh  mit 
ihnen  zum  Ausdruck  einer  Anrede  an  das  Unvernünftige, 
oder  zur  Wiedergabe  eines  Sehalles  begnügt.  —  Vgl.  zum 
ersteren  hala  zur  Anhaltung  der  Pferde,  cadas  für  das 
Maulthier:  zum  zweiten  kab  für  den  Schlag  des  Schwertes 
und  g&k  für  den  Raben.  Die  Nomina  des  Verbum  und  des 
Tons  sind  alle  indeclinable.  —  Wie  beim  Capitel  über  das 
Indeterminirte  und  Determinirte  voraufgeht,  sind  die  Nomina 
des  Verbum  indeclinable,  da  sie  der  Partikel  darin  gleichen, 
da  fs  sie  Verba  vertreten  und  keinen  Einflufs  erleiden.  Die 
Interjectionen  sind  indeclinable  wegen  ihrer  Aehnlichkeit  mit 
dem   Nomen  des   \  erbum. 


LIII.     Die  beiden  Nun  der  Bestätigung. 

(nunä-t-tau  kidi). 

v.  t,35.  .,Das  Verbum  erhält  eine  Bestätigung  durch  zwei  Nun,  die 

wie  die  beiden  Nun  in  idhabanna  und  aksidanhumä  sind." 

Erkl.  Dem  Verbum  hängen  sieh  zur  Bestätigung  zwei 
Nun  an;  das  Eine  ist  das  Schwere,  vgl.  idhabanna,  und 
das  andere  das  Leichte,  vgl.  aksidanhuma.  Beide  kommen 
zusammen  im  Kur.  12,  32.  vor.  „Fürwahr  er  wird  eingeker- 
kert und  wird  zu  den  Gedemüthigten  gehören." 

„Diese  beiden  Nun  verstärken  den  Imperativ  und  das 
Futur,  wenn  sie  um  eine  Forderung  oder  Bedingung  zu 
bezeichnen  vorkommen,  und  dem  immä  folgen.  Ferner  stehn 
sie  als  positives  Futur  im  Schwur.  Selten  folgen  sie  nach 
mä,  lam,  lä  oder  einer  andern  den  Nachsatz  bedingenden 
Partikel  aufser  immä.  Das  Ende  der  bestätigten  Verbal- 
forni  setze  mit  Fath,  vgl.  ubruzan." 

Erkl.  Man  hängt  die  beiden  Nun  der  Bestätigung  an 
den  Imperativ,  vgl.  idriban  zaidän  und  an  das  Futurum, 
welches  eine  Forderung  anzeigt  (litadribanna)  oder  das  als  Be- 
dingung vorkommt,  nach  dem  durch  mä  bestärkten  in,  vgl. 
Kur.  8,  59.     „Und    welche   du    irgend    (immä)    im   Kampfe 


nünä-t-taukidi.  291 

fängst,  bewege  durch  sie  die  Hinterstehenden  zur  Flucht." 
Dasselbe  findet  statt  bei  einem  Futur,  das  als  Nachsatz  zu 
einem  positiven  Futur-Schwur  steht,  vgl.  wa-1-lahi  lata- 
dribanna  zaidän;  ist  derselbe  nicht  positiv,  wird  er  nicht 
durch  Nun  bestätigt,  vgl.  wa-1-lahi  lä  tafcal  kadä;  so 
verhält  es  sich  auch  wenn  der  Schwur  im  Praesens  steht, 
vgl.  wa-1-lahi  lajakümu  zaidun.  Selten  tritt  dieses  Nun 
zu  einem  Imperfectum,  das  nach  dem  pleonastischen  m  ä  steht, 
ohne  dafs  dasselbe  von  in  begleitet  wäre.  Vgl.  „Gewifs  mit 
irgend  einem  Auge  werde  ich  dich  hier  sehn  bicainin  mä 
arajannaka  hähunä";  ebenso  ists  bei  einem  Imperfectum, 
das  nach  lam  steht. 

Vgl.  „Es  wird  ihn  der  Unkundige  so  lange  er  ihn 
nicht  kennt,  für  einen  S'aih  halten,  der  mit  dem  Turban  auf 
.«einem  Thron  geschmückt  ist," 

Ebenso  verhält  es  sich  mit  dem  Imperfectum,  das  nach 
dem  negativen  lä  steht,  vgl.  Kur.  8,  25.  „Hütet  euch  vor 
einem  Unheil,  welches  nicht  diejenigen  von  Euch,  welche 
Unrecht  gethan  haben,  ausschliefslich  treffen  wird."  —  Eben- 
falls sind  diese  Nun  selten  bei  dem  Imperativ,  welcher 
nach  den  Partikeln  der  Bedingung  steht,  immä  ausgenommen. 

Vgl.  „Wenn  du  von  ihnen  einen  fassest,  so  kommt  er 
nimmer  wieder;  der  Tod  der  Bani  Kutaiba  kühlt  deinen 
Zorn." 

Das  durch  Nun  bestätigte  Verbum  ist  unflectirbar  auf 
Fath,  wenn  ihm  nicht  ein  Alif,  Ja  oder  Wäw  des  Prono- 
men folgt. 

„Bezeichne  ein  solches  Imperfectum  vor  einem  aus  schwa- 
chen Buchstaben  gebildeten  Pronomen  mit  den  Vocalen,  die 
als  homogen  bekannt  sind.  Nimm  diese  Pronomina  weg, 
Alif  ausgenommen;  und  ist  der  letzte  Buchstabe  des  Verbum 
ein  Alif,  so  setze  durch  dasselbe  eine  nicht  auf  Wäw  oder 
Ja  im  Nominativ  stehende  Form  mit  ja,  vgl.  is(ajanna, 
sacjän.  Nimm  Alif  Aveg,  wo  diese  beiden  Buchstaben  (Wäw 
oder  Ja)  im  Indicativ  stehn.  Beim  W"äw  und  Ja  wird  ein 
homogener  Vocal  erzielt,  vgl.  ihs'ajin  ja  hin  du  mit  Kasr 
und  ja  kaumu  ihs'awun  mit  Damm.  Verfolge  die  Analogie 
gleichmäfsig  fortbildend." 

19* 


292  ™e  beiden  Nun  iler  Bestätigung. 

Eikl.  Das  durch  diese  Nun  bestätigte  Verbum  steht, 
wenn  das  Alif  des  Dual  oder  Wäw  des  Plural  oder  Ja  2.  pers. 
fem.  mit  ihm  verbunden  wird,  mit  Fath  vor  dem  Alif,  mit 
Damm  vor  dem  Waw,  und  mit  Kasr  vor  dem  Ja.  Das  Pro- 
nomen fällt  weg,  wenn  es  Waw  oder  Ja  ist,  und  bleibt,  wenn 
es  Alif  ist.  Vgl.  tadribanni,  tadribunna  und  tadribinna 
für  tadribaninna,  tadribünanna  und  tadribinanna. 
Das  Nun  fällt  weg,  weil  ähnliche  Buchstaben  sich  hier  ein- 
ander folgen,  dann  wird  Waw  und  Ja  weggenommen,  weil 
zwei  ruhende  Buchstaben  zusammenstofsen  und  so  entstehn 
diese  Formen.  Alif  fällt  nicht  weg  wTegen  seiner  Leichtig- 
keit, so  entsteht  die  Form  tadribanni.  Das  Damm  bleibt  um 
Waw,  und  Kasr  um  Ja  anzudeuten.  Dieses  gilt,  wenn  das 
Verbum  drei  starke  Radicale  hat.  Hat  es  aber  einen  schwa- 
chen, kann  das  Ende  durch  Alif,  Waw  und  Ja  gebildet  wer- 
den. Ist  Wräw  oder  Ja  der  Endbuchstabe,  fällt  derselbe 
wegen  des  Waw  und  Ja  des  Pronomen  aus  und  der  vor 
dem  Waw7  des  Pronomen  stehende  Buchstabe  versieht  sich 
mit  Damm,  mit  Kasr  der  vor  dem  Ja  des  Pronomen,  vgl. 
tagzüna,  tarmüna,  tagzina,  tarmina.  Hängt  man  an 
diese  Formen  das  Nun  der  Bestätigung,  behandelt  man  sie 
wie  die  Verba  mit  starken  Stammbuchstaben.  Man  nimmt 
das  Nun  des  Indicativ  und  Wäw  und  Ja  der  Pronomina  weg, 
vgl.  tagzunna,  tarmunna,  tagzinna,  tarminna.  Dies 
findet  statt,  wenn  das  Nun  der  Bestätigung  sich  auf  Wäw 
oder  Ja  (als  Ausdruck  des  Subjects)  stützt:  stützt  es  sich 
aber  auf  Alif,  so  wird  das  Ende  der  Form  nicht  weggenom- 
men, sondern  Alif  bleibt  und  der  ihm  voraufgehende  Buch- 
stabe wird  mit  einem  homogenen  Vocal,  d.  i.  Fath  versehn, 
vgl.  tagzuwänni,  tarmijänni.  Ist  der  Endbuchstabe  des 
Verbum  Alif  und  steht  das  Verbum  im  Indicativ  mit  anderen 
Buchstaben  als  Wäw  und  Ja,  wie  z.  B.  mit  Alif  und  dem 
verborgenen  Pronomen,  so  wird  das  Alif  am  Ende  des  Verbum 
in  Ja  verwandelt  und  mit  Fath  versehen,  vgl.  iscajanni. 
tascajänni,  iscajanna.  Hat  aber  die  Form  im  Indicativ 
ein  Wäw  oder  Ja  als  die  in  ihm  liegenden  Subjecte,  so  wird 
Alif  weggenommen  und  es  bleibt  Fath  das  davor  stand,  wäh- 
rend Wäw  mit  Damm  und  Ja  mit  Kasr  steht,  vgl.  ihs'a- 
wunna  und  ihs'ajinna.  So  ist's,  wenn  das  Nun  der  Bestä- 
tigung sich  diesen  Formen  anhängt;  ist  das  aber  nicht  der  Fall, 


nunä-c-taukidi.  293 

so  steht  weder  Wäw  mit  Damm  noch  Ja  mit  Kasr,  sondern 
beide  stehn  in  Ruhe,  tahs'auna,   taljs'aina,  ihsau,  iljs'ai. 

„Das  leichte  Nun  der  Bestätigung  steht  nicht  nach  Alif, 
sondern  nur  das  Verstärkte,  das  Kasr  des  Nun  ist  gewöhnlich." 

Erkl.  Das  leichte  Nun  der  Bestätigung  steht  nicht  nach 
Alif,  man  sagt  nicht  idribän,  sondern  es  mufs  das  tas'dirte 
mit  Kasr  sein  idribänni,  entgegengesetzt  dem  Junus,  der 
das  leichte  Nun  nach  Kasr  erlaubt;  bei  ihm  mufs  dasselbe 
auch  mit  Kasr  stehn. 

„Man  füge  ein  Alif  vor  dem  Nun  der  Bestätigung  hinzu, 
wenn  man  ein  Verbum,  dafs  sich  an  das  Nun  femin.  anlehnt 
mit  dem  bestätigenden  Nun  versieht. 

Erkl.  Wird  das  Verbum,  welches  sich  an  das  Nun 
feminini  lehnt,  mit  dem  Nun  der  Bestätigung  versehn,  so  mufs 
man  das  Nim  feminini  und  Nun  der  Bestätigung  durch  ein 
Alif  trennen.  Dies  geschieht  wegen  des  Widerwillens  den 
man  hat,  ähnliche  Buchstaben  auf  einander  folgen  zu  lassen, 
man  sagt  idribnänni. 

„Nimm  ein  leichtes  Nun  der  Bestätigung  wegen  eines 
ruhenden  folgenden  Buchstaben  weg;  dasselbe  geschieht  nach 
einem  anderen  Vocal  als  Fath.,  wenn  du  abbrichst.  Stelle, 
wenn  du  das  Nun  in  der  Pause  weggenommen  hast,  die  drei 
Buchstaben  wieder  her,  welche  seinetwegen  in  der  Verbindung 
ausfielen.  Setze  an  die  Stelle  des  Nun  nach  einem  Fath  ein 
Alif  in  der  Pause,  vgl.  für  kifan  kifä. 

Erkl.  Folgt  dem  durch  ein  leichtes  Nun  bestätigten 
Verbum  ein  ruhender  Buchstabe,  so  mufs  das  Nun  wegen  des 
Zusammenstofses  zweier  ruhenden  Consonanten  wegfallen, 
vgl.  idriba-r-rag'ula  urspr.  idriban  ar-rag'ula.  Das  Nun 
der  Bestätigung  fiel  weg,  weil  es  mit  einem  ruhenden  Buch- 
staben zusammentrifft,  d.  i.  mit  dem  Läm  der  Determination. 

Vgl.  „Verachte  nicht  den  Armen  vielleicht,  dafs  du  ei- 
nes Tages  tief  dich  beugst,  während  das  Schicksal  ihn  erhebt. "• 

So  nimmt  man  auch  das  leichte  Nun  der  Bestätigung  in 
der  Pause,  wenn  es  nach  einem  anderen  Vocal  als  Fath,  d.  h. 
nach  Damm  und  Kasr  steht;  dann  stellt  man  das  wieder  her, 


294-  D*8  /.weite  Declination. 

was  wegen  des  Nun  der  Bestätigung  wegfiel,  vgl.  idribun 
in  der  Pause  idribü;  idribin  in  der  Pause  idribi.  Man 
nimmt  uns  leichte  Nun  der  Bestätigung  wegen  der  Pause  weg 
und  stellt  das  Wäw  oder  Ja  wieder  her,  welche  man  wegen 
des  Nun  der  Bestätigung  genommen.  Steht  das  leichte  Nun 
der  Bestätigung  nach  einem  Fath,  setzt  man  statt  des  Nun 
in   der   Pause   ein   Alif,   vgl.  für  idriban   idriba. 


LIV.     Die  zweite  Declination. 

(mä  lä  j  ansarifu). 

„Die  Flexion  (as-sarf)  ist  ein  Tanwin,  das  auftritt,  um 
eine  Qualitätsbestimmung  darzuthun,  in  Folge  deren  das  No- 
men vollständig  flectirbar  ist." 

Erkl.  Gleicht  das  Nomen  der  Partikel,  so  heifst  es  in- 
declinable  (mabnij  oder  unflectirbar  (gairu  mutamakkinin); 
gleicht  es  nicht  der  Partikel,  heifst  es  declinable  (mucrab) 
und  flectirbar  (mutamakkin).  Das  flectirbare  Nomen  zerfällt 
in  zwei  Klassen:  1)  das  dem  Verbum  gleichende,  dann  heifst 
es  schwach  declinirt  (gairu-1-munsarif )  oder  „flectirbar"  nicht 
durchaus  (mutamakkinun  gaira  amkana);  2)  das  dem  Verbum 
nicht  gleichende,  dies  heifst  vollständig  declinirbar  (munsarif ) 
oder  flectirbar  durchaus  (mutamakkinun  amkana).  Zeichen 
der  vollständigen  Declinabilität  d.  i.  der  ersten  Declination 
ist,  dafs  das  Nomen  im  Genitiv  Kasr  hat,  sei  es,  dafs  es  mit  dem 
al  oder  der  Annexion,  oder  ohne  beide  steht;  ferner  dafs  die 
Flexion  eintritt,  d.  h.  das  Tanwin,  welches  weder  das  der  Gegen- 
überstellung (mukäbala),  noch  das  stellvertretende  ist,  und  wel- 
ches eine  Qualitätsbestimmung  bezeichnet,  die  darin  besteht,  dafs 
sie  das  Nomen  berechtigt  als  vollständig  declinable  bezeichnet 
zu  werden,  d.  h.  dafs  das  Nomen  dem  Verbum  nicht  gleiche*) 
vgl.  marartu  biguläinin,  Avagulämi  zaidin  wa-l-gu- 
lämi.    —    Das  Tanwin    der  Gegenüberstelluno;    wäre  das  in 


*)   Denn  das   Verbum    hat  zwar  Nominativ-Indicativ    ar-raf'u    und 
den  Aceusativ-Subjunctiv   an-na.vbu,  aber  nicht  den  Genitiv   al-g'arru. 


mä  lä  jaiuarifu.  295 

adricätin  und  das  Tanwin  fem.  plur.  sanus.  Das  Tanwin  der 
Stellvertretung  ist  das  in  g'avvärin,  da  es  Ja,  vertritt.  Dies 
steht  auch  bei  der  unvollständigen  Declination.  —  Dem  un- 
vollständig declinablen  Worten  hängt  sich  dieses  Tanwin 
nicht  an;  dasselbe  steht  im  Gen.  durch  Fath,  wenn  es  nicht 
annectirt  wird,  oder  al  nicht  davortritt,  vgl.  ahmadu.  Wird 
es  aber  annectirt  oder  tritt  al  davor,  so  steht  es  im  Genitiv 
durch  Kasr,  vgl.  b  Pa  h  m  a  d i k u  m,  b  i  - 1  -  a  h  m  a  d  i.  Dem  Nomen 
wird  die  Flexion  nur  dann  verwehrt,  wenn  dabei  zwei  Ursachen 
von  den  neun  Ursachen  sich  vorfinden  oder  eine  von  ihnen  die 
an  der  Stelle  von  zweien  steht.  Die  neun  Ursachen  sind  in 
zwei  Viersen  zusammengefafst. 

Vgl.  1)  „Abweichung  (die  Bildung  durch  Aende- 
rung  der  Form);  2)  Eigenschaft  eines  Adjectiv;  3)  Fe- 
mininum; 4)  Determination;  5)  Fremdnamigkeit;  6)  Plural; 
7)  Zusammensetzung;  8)  das  servile  Nun  mit  vorhergehen- 
dem Alif;  9)  die  Verbalf'orm.  Diese  Regel  ist  nur  annähe- 
rungsweise Bestimmung." 

Das  an  der  Stelle  von  zwei  Ursachen  Stehende  ist 
1)  das  verkürzbare  Alif  feminini,  vgl.  hublä  oder  das  ver- 
längerte, vgl.  hamrä?u;  2)  der  Plural,  der  die  äufserste 
Länge  erreicht  hat,  al-g'amcu-l-mutanähi,  vgl.  masäg'idu. 
Darüber  handeln  wir  noch   besonders. 

„Alif  fem.  verwehrt  ganz  allgemein  dem  Wort,  welchem 
es  sich  anschliefst  die  Flexion,  wie  es  auch  immer  steht." 

Erkl.  Das  Wort,  in  welchem  Alif  fem.  sich  findet,  kann 
nicht  die  vollständige  Flexion  haben,  gleichviel,  ob  Alif  das 
Verkürzbare  oder  das  Verlängerte  ist;  gleichviel,  ob  das 
Wort  als  Eigenname  auftritt  oder  nicht. 

„Das  Alif  fem.  verhindert  die  Flexion  der  Vermehrungs- 
buchstaben  in  der  Form  faclänu  bei  einem  Eigenschaftswort, 
dafs  frei  davon  ist  mit  Tä  fem.  beschlossen  zu  werden." 

Erkl.  Dem  Nomen  wird  die  Flexion  verwehrt,  wenn  es 
als  Eigenschaftswort  steht  und  die  Sylbe  änu  pleonastisch 
hinzutritt,  unter  der  Bedingung,  dafs  sein  Femininum  nicht 
durch  Tä  fem.  gebildet  werde,  vgl.  sakränu.  Dies  hat  die 
vollständige    Declination    nicht,    da    es    als   Eigenschaftswort 


296  Die  /.weite  Declination. 

stellt  und  änu  als  Vermehrung  dazu  tritt;  auch  die  gestellte 
Bedingung  erfüllt  ist;  denn  man  sagt  beim  Femininum  nicht 
sakränatun,  sondern  sakra.  Steht  aber  das  Masculinum  in 
der  Form  faManu  und  das  Femininum  als  faM anatun,  so  hat 
diese  Form  die  vollständige  Declination,  vgl.  rag'ulun  sai- 
fanün  fem.  saifänatun. 

..kin  ursprüngliches  Eigenschaftswort  und  die  Form  af'al  u 
bilden  nicht  das  Femininum   durch  Ta." 

Erkl.  Das  Eigenschaftswort  wird  gehindert  (an  der  voll- 
ständigen Declination)  unter  der  Bedingung,  dafs  es  ursprüng- 
lich, d.  h.  nicht  zufällig  sei;  wenn  noch  hinzukommt,  dafs 
es  nach  der  Form  afcalu  geht  und  Tä  fem.  nicht  annimmt, 
vgl.  ahmaru.  Nimmt  aber  diese  Form  Ta  fem.  an,  so  hat 
sie  die  vollständige  Flexion,  vgl.  armalun  fem.  armalatun, 
während  ahmaru  die  Flexion  nicht  hat,  da  man  im  Femin. 
hamnVu  sagt.  Dieses  Wort  ist  an  der  Flexion  verhindert, 
weil  es  ein  Eigenschaftswort  ist  und  eine  Verbalform  hat. 
Ist  aber  das  Eigenschaftswort  zufällig  wie  z.  B.  arbacun, 
das  nicht  ursprünglich  ein  Eigenschaftswort,  sondern  Zahl- 
wort ist  und  dann  als  Eigenschaftswort  gebraucht  wurde,  so 
hat  dies  keinen  Einflufs  die  vollständige  Flexion  zu  verwehren. 

„Setze  ohne  Einflufs  auf  die  Declination  das  zufällige  Ei- 
genschaftswort, vgl.  arbacun  und  das  zufällige  Nomen;  so 
▼erhält  sich  adhamu  Fessel,  weil  es  ursprünglich  als  ein  Ei- 
genschaftswort gesetzt  war,  dessen  vollständige  Flexion  ver- 
wehrt ist;  ag'dalun,  ahjalun,  afcän  haben  vollständige 
Flexion;  bisweilen  aber  setzt  man  sie  als  verwehrt  davon. (i 

Erkl.  Ist  das  Nomen  nach  der  Form  afcalu  als  Eigen- 
schaftswort gebraucht,  so  ist  es  nicht  ein  ursprüngliches,  son- 
dern nur  ein  zufälliges,  vgl.  arbacun.  Dann  setze  es  un- 
wirksam, d.  h.  berücksichtige  es  nicht  in  Hinsicht  der 
Verwehrung  der  vollständigen  Flexion,  wie  man  auch  das 
zufällige  Nominelle  unberücksichtigt  läfst  in  Worten,  welche 
ursprünglich  Eigenschaftsworte  waren;  vgl.  adhamu  für 
kaidun.  Denn  dies  ist  ursprünglich  ein  Eigenschaftswort 
für  etwas,  worin  eine  Schwärze  ist,  dann  wird  es  wie  die 
Nomina  von  jedweder  Fessel  gebraucht,  aber  trotzdem  ver- 
wehrt man  es  von  der  vollständigen  Flexion  in  Hinblick  auf 


mi  lä  jansaritu.  297 

den  Ursprung.  Worte  wie  ag'dalun  für  den  Habicht,  alj- 
jalun  für  den  Vogel  und  afcän  für  die  Viper  sind  keine 
Eigenschaftsworte.  Ihr  Recht  wäre  die  vollständige  Flexion 
zu  haben,  doch  verwehren  einige  ihnen  dieses,  weil  sie  den 
Schein  des  Eigenschaftsworts  in  ihnen  berücksichtigen,  vgl. 
ag'dalu  der  Starke,  ahjalu  mit  der  Bedeutung  der  Verstel- 
lung, afcä  mit  der  Bedeutung  des  Verwerflichen.  Man  findet 
sie  ohne  die  vollständige  Declination,  weil  sie  eine  Verbalfonn 
haben,  und  zweitens  Eigenschaftsworte  zu  sein  scheinen.  Ge- 
wöhnlich giebt  man  ihnen  aber  die  vollständige  Declination, 
da  sie  nicht  wirkliche  Adjectiva  sind. 

„Die  Verwehrung  eines  abgeleiteten  Wortes,  das  zugleich 
Eigenschaftswort  ist,  findet  hei  den  Worten  matnä,  tulätu 
und  uharu  statt.  Die  beiden  Paradigmata  matnä  und  tu- 
lätu werden  so  von  den  Zahlen  eins  bis  vier  gekannt." 

Erkl.  Zu  den  die  vollständige  Flexion  verweigernden 
Worten  gehört  die  geänderte  Form  des  Nomen  und  das  Ei- 
genschaftswort. Dies  hat  statt  bei  den  Zahlwörtern,  die  in- 
declinable  auf  fucälu  und  mafcalu  stehn.  tulätu  ist  abge- 
leitet von  talätatun  talätatun  und  matnä  von  itnäni 
itnäni.  —  Diese  beiden  Paradigmata  finden  sich  bei  den 
Zahlen  von  eins  bis  vier,  auch  hört  man  sie  für  die  von 
fünf  und  zehn.  Einige  meinen,  sie  kämen  auch  von  6,  7, 
8  und  9  vor.  Ferner  gehört  zu  den  Formen,  welche  die 
vollständige  Flexion  deshalb  nicht  haben,  weil  sie  abgeleitet  und 
Eigenschaftsworte  sind,  so  uharu  von  äharu.  Als  reines 
Ergebnifs  stellt  sich  aus  den  Worten  Verf's.  dar,  dafs  das 
Eigenschaftswort,  wenn  es  änu  als  Vermehrungsbuchstaben 
hat,  wenn  es  dem  Verbum  gleicht,  und  abgeleitete  Formen 
bietet,  an  der  vollständigen  Flexion  verhindert  ist. 

„Verbürge  Pluralen,  die  den  Paradigmen  mafäcilu  und 
mafäcilu  ähnlich  sind,  die  Verwehrung  von  der  vollständi- 
gen Flexion." 

Erkl.  Die  zweite  Ursache,  Avelche  selbstständig  für  sich 
die  Verwehrung  der  Flexion  bewirkt,  ist  der  möglichst 
lange  Plural.  Dieser  umfafst  alle  Plurale,  nach  deren  Alif 
noch  zwei  Buchstaben,  oder  drei,  von  denen  der  mittelste 
ruhend    ist,    folgen,    vgl.   masäg'idu,    masäbihu.      Ist  der 


298  wotc  Decfination. 

Plural  den  Formen  mafä'ilu  und  mafiVilu  ähnlich.,  so  ist 
derselbe  von  der  Flexion  verwehrt,  wenn  auch  der  Anfangs- 
buchstabe nicht  Mira  isi .  vgl.  dawäribu  und  kanädilu. 
[st  jedoch  der  dritte  Radical  mit  «'inen  VocaJ  versehen  steht 
die  Flexion,  vgl.  saj&kilatun. 

,,Kin  mit  einem  .sehwachen  Buchstaben  versehenes  Wort 
wie  al-g'awari  lafa  im  Nomin.  und  Gen.  wie  säri  sich 
abwandeln." 

Erkl.  Ist  dieser  d.  h.  der  möglichst  lange  Plural  mit 
einem  schwachen  Stammbuchstaben  am  Ende  versehn,  so  läfst 
man  denselben  sich  wie  die  defectiven  Formen  abwandeln,  vgl. 
sarin.  Man  setzt  sie  mit  Tanwin  und  supponirt  Nomin.  und 
Genit.  Das  Tanwin  steht  an  der  Stelle  des  weggefallenen  Ja. 
Im  Accus,  setzt  man  das  Ja  und  versieht  es  mit  Fath  ohne 
Tanwin,  vgl.  g'awärin  Acc.  g'awärija,  ursprünglich  im  Nom. 
g'awäriju;  das  Ja  fiel  weg,  und  an  seine  Stelle  trat  das 
Tanwin. 

„Das  Wort  saräwilu  hat  mit  diesem  Plural  eine  Achn- 
lichkeit,  welche  ebenfalls  die  Flexionsunterlassung  erfordert." 

Erkl.  saräwilu,  da  es  die  Form  des  möglichst  langen 
Plural  hat,  ist  an  der  vollständigen  Flexion  gehindert,  indem 
es  jenem  Plural  gleicht.  Einige  meinen,  dies  Wort  könne  mit 
der  Flexion  und  ohne  dieselbe  stehn;  Verf.  wählt  aber  die 
Auffassung,  dafs  es  sich  nicht  vollständig  fiectiren  lasse. 

„Wird  durch  die  erwähnte  F"orm  ein  Eigenname  oder 
etwas  dem  ähnliches  bezeichnet,  so  ist  die  Verwehrung  der 
Flexion  richtig." 

Erkl.  Wird  ein  möglichst  langer  Plural  oder  etwas 
ihm  durch  die  Aehnlichkeit  der  F'orm  sich  anschliefsendes 
als  Nomen  proprium  gesetzt,  so  wird  ihm  die  Flexion 
verwehrt ,  da  es  als  Eigenname  steht  und  den  frem- 
den Worten  gleicht.  Denn  kein  arabischer  Singular  geht 
nach  dieser  Form.  Von  einem  I^igennamen  masäg'idu, 
masäbihu  gebraucht  man  nur  die  schwache  Declination. 

„Dem  Nomen  proprium  verwehre  die  vollständige  F'lexion, 
wenn  es  in  enger  Zusammensetzung  verbunden  ist,  vgl. 
mafdikariba.'- 


mä  lä  jansarifu.  299 

Erkl.  Die  Flexion  ist  verwehrt  durch  die  Eigenschaft 
des  Nomen  proprium  und  die  Zusammensetzung,  vgl.  macdi- 
karibu  im  Nomin.,  mafdikariba  im  Gen.  und  Acc;  bacla- 
bakku,  ka.  Man  übt  die  Flexion  auf  den  zweiten  Theil 
aus  und  verwehrt  die  vollständige,  da  das  Wort  ein  Eigen- 
name und  zugleich  zusammengesetzt  ist. 

„So  verhalten  sich  auch  die  Nomina  propria,  die  die 
zwei  Vermehrungsbuchstaben  der  Form  faclänu  enthalten, 
vgl.  gatafänu,  isbahänu." 

Erkl.  Dem  Nomen  wird  die  vollständige  Flexion  ver- 
wehrt, wenn  es  als  Nomen  proprium  steht  und  die  beiden 
Vermehrungsbuchstaben  änu  darin  sich  finden.  Man  verwehrt 
die  Flexion  aus  diesen   beiden  Gründen. 

„So  verhält  sich  auch  ganz  allgemein  ein  Femininum 
auf  Ha  fem.  Als  Bedingung,  unter  der  ihm  die  vollständige 
Flexion  verwehrt  wird,  ist  gestellt,  dafs  das  Wort  mehr  als 
drei  Buchstaben  habe,  oder  wie  g'üru,  sakaru,  oder  zaidun, 
als  Name  einer  Frau,  nicht  eines  Mannes,  sei.  Zwei  Behand- 
lungsweisen  giebts  für  die  Eigennamen,  wTelche  weder  eine 
früher  vorhandene  Masculin-Form  noch  eine  fremdartige 
Form  hatten  wie  hin  du;  doch  ist  die  Verwehrung  richtiger." 

Erkl.  Die  vollständige  Flexion  wird  auch  verwehrt  durch 
die  Eigenschaft  des  Nomen  proprium  und  das  Femininum. 
Steht  das  Wort  durch  Ha  fem.  im  Femininum,  so  ist  die 
vollständige  Flexion  ganz  allgemein  verwehrt,  d.  h.  es  gilt 
gleich,  ob  der  Eigenname  ein  Masculinum  bezeichnet,  vgl. 
talhatu,  oder  ein  Femininum  wie  fätimatu;  gleichviel,  ob 
es  mehr  als  drei  Buchstaben  hat  oder  nicht,  vgl.  tubatu, 
ta-,  kulatu,  ta.  Ist  das  Wort  durch  die  Beziehung  Femi- 
ninum, d.  h.  ist  es  Nomen  proprium  für  ein  weibliches  We- 
sen, so  besteht  es  entweder  aus  drei  Buchstaben  oder  aus  meh- 
reren. Besteht  es  aus  mehreren,  so  hat  es  die  vollständige 
Flexion  nicht,  vgl.  zainabu,  ba,  sufädu,  da.  Hat  es  nur 
drei  Buchstaben,  von  denen  der  mittlere  vocalisirt  ist,  so  hat  es 
auch  die  vollständige  Flexion  nicht.  Ebenso  hat  es  dieselbe 
nicht,  wenn  der  mittlere  Buchstabe  vocallos  und  das  Wort 
ein  fremdes  ist,  vgl.  g'üru  oder  von  einem  Masculinum  auf 
ein  Femininum  übertrafen  ist,    vgl.  zaidun  als  Name  einer 


300  Die  zweite  Declioation. 

Frau.  Verhält  sich  aber  das  Wort  nicht  so,  nämlich  so  lern 
der  mittlere  Bachstabe  zwar  vocallos  steht,  doch  das  Wort 
weder  fremdartig  noch  von  einem  Masc.  auf  ein  Fem.  über- 
trafen ist,  80  hat  es  sowohl  die  vollständige  Flexion  als  die 
\  erwehrung  davon,  doch  ist  die  Verwehrung  besser. 

..Das  durch  die  ursprüngliche  Setzung  und  durch  die 
innere  Determination  Fremdartige  kann,  wenn  es  drei  Buch- 
staben überschreitet,  die  vollständige  Flexion  nicht  haben." 

Erkl.  Die  vollständige  Flexion  beim  Nomen  wird  auch 
verhindert  durch  die  Fremdartigkeit  und  die  innere  Deter- 
mination. Die  Bedingung  davon  ist,  dafs  es  in  der  fremden 
Sprache  ein  Eigenname  mit  mehr  als  drei  Radicalen  sei, 
vgl.  ibrahimu,  isma(ilu.  Diese  Worte  haben  die  vollstän- 
dige Flexion  nicht,  da  sie  Eigennamen  und  fremdartig  sind. 
Ist  das  fremdartige  Wort  nicht  Eigenname  in  der  fremden 
Sprache,  sondern  in  der  ai'abischen,  oder  ist  es  in  beiden 
indeterminirt,  vgl.  lig'ämun  als  Eigenname  und  nicht  als 
solcher;  so  setzt  man  das  Wort  mit  vollständiger  Flexion. 
Auch  giebt  man  die  vollständige  Flexion  den  fremdartigen 
Eigennamen  mit  drei  Buchstaben,  gleichviel  ob  der  mittlere 
Buchstabe  mit  Vocalen  oder  ohne  Vocal  steht,  vgl.  s'ata- 
run,  nühun. 

„Dasselbe  ist  der  Fall  mit  Wörtern,  welche  Formen  ha- 
ben, die  dem  Verbum  speciell  zukommen  oder  überwiegend 
von  diesem  gebraucht  werden,  vgl.  ahmadu,  jaclä." 

Erkl.  Die  vollständige  Flexion  des  Nomen  findet  nicht 
statt,  wenn  dasselbe  ein  Nomen  proprium  ist  und  nach  einer 
Form  geht,  die  dem  Verbum  durchaus  oder  vorzugsweise 
zukommt:  1)  Speciell  sind  dem  Verbum  zugetheilt  die  For- 
men, welche  sich  aufser  beim  Verbum  nur  selten  finden,  so 
fucilu,  faccalu.  Nennt  man  einen  Mann  duribu,  oder 
kallamu,  verwehrt  man  diesem  Nomen  proprium  die  voll- 
ständige Flexion.  Die  Formen,  welche  beim  Verbum  über- 
wiegen, sind  die,  welche  häufig  beim  Verbum  gefunden  wer- 
den, oder  die  einen  Zusatz  haben,  der  auf  eine  Verbal- 
Eigenschaft,  und  nicht  auf  eine  Nominal-Eigenschaft  hinlcitet, 
vgl.  itmidu,  isbacu.  Diese  beiden  Formen  sind  beim  Verbum 
häufig  aber  nicht  beim  Nomen,  vgl.  die  Imperative  der  dreiradi- 


ma  lä  jansarifu.  3()| 

caligen  Verba  idrib,  isma(.  Gebraucht  man  daher  itmadu, 
isbacu  als  Nomina  propria,  so  haben  sie  die  vollständige 
Flexion  nicht,  da  sie  Eigennamen  und  zugleich  Verbalformen 
sind.  —  2)  Formen  wie  ahmadu  und  jazidu.  Hamz  und 
Ja  drücken  im  Verbum  Eigenschaften,  d.  i.  die  erste  oder 
dritte  Person,  doch  nicht  im  Nomen  Eigenschaften  aus.  Diese 
Form  ist  überwiegend  verbal,  d.  h.  sie  findet  sich  dort  vorzugs- 
weise. Die  vollständige  Flexion  ist  diesen  Formen  verwehrt, 
weil  sie  Eigennamen  sind  und  Verbal -Formen  haben.  Ist 
aber  die  Form  weder  speciell  dem  Verbum  zugetheilt  noch  da 
überwiegend,  so  ist  die  Flexion  nicht  verwehrt,  vgl.  darabun. 
Denn  diese  Form  findet  sich  beim  Nomen  und  Verbum 
gleich  oft. 

„Die  Wortformen,  in  denen  ein  Alif  zum  Anschlufs 
hinzugefügt  wird,  werden,  wenn  sie  als  Eigennamen  gesetzt 
werden,  nicht  flectirt." 

Erkl.  Die  vollständige  Flexion  ist  dem  Nomen  verwehrt 
wegen  der  Bedeutung  als  Eigennamen  und  des  verkürzbaren 
Anschlufs-Alifs,  vgl.  calkä,  arta.  Diese  haben  die  Flexion 
nicht,  da  sie  als  Eigennamen  stehn  und  das  Anschlufs-Alif 
haben,  welches  dem  Alif  feminini  in  der  Hinsicht  gleicht, 
dafs  die  Formen,  in  denen  es  sich  findet,  in  diesem  Fall, 
d.  h.  wenn  sie  als  Eigennamen  gebraucht  werden,  das  Tä 
fem.  nicht  annehmen.  So  bildet  man  von  calkä  nie  calkä- 
tun,  wie  man  von  hubla  nicht  hublätun  bildet.  Ist  das 
Wort  mit  dem  Anschlufs-Alif  kein  Eigenname  wie  calkä  und 
arta  bevor  sie  als  Eigennamen  gebraucht  wurden,  so  haben 
sie  die  Flexion,  denn  in  diesem  Zustande  gleicht  das  Alif 
in  ihnen  nicht  dem  Alif  feminini.  Dasselbe  findet  statt,  wenn 
das  Anschlufs-Alif  gedehnt  ist  wie  cilbä?un.  Man  flectirt 
das  Wort,  worin  es  vorkommt,  sei  es  Eigenname  oder  ein 
Unbestimmtes. 

„Der  Eigenname  hat  die  vollständige  Flexion  nicht,  wenn 
er  durch  Abweichung  entstanden  ist,  wie  die  Form  fucalu 
der  Bestätigung  oder  wie  tucalu.  Die  Abweichung  und  in- 
nere Bestimmtheit  bewirken  die  schwache  Declination  von 
saharu,  wenn  damit  die  Individualisirung  (d.  h.  die  Be- 
schränkung auf  den  heutigen  Tag)  bezeichnet  wird." 


;5(|0  Die  zweite  Dcclination. 

Erkl.  Hie  vollständige  Flexion  eines  Nomen,  das  als 
Eigenname  gebraucht  wird  oder  demselben  gleicht,  und  in 
dem  die  Abweichung  stattfindet,  wird  stets  verwehrt.  Dies 
geschieht  an  drei  Stellen:  1)  bei  den  Bestätigungs-  d.  i. 
Verstärkungs-Worten  der  Form  fucalu.  Sie  haben  die  voll- 
ständig' Flexion  nicht,  da  sie  den  Eigennamen  ähneln  und 
man  in  ihnen  abgewichen  ist;  vgl.  g'uma'u  urspr.  g'a- 
m'awatun,  denn  der  Singular  ist  g'amca?u,  man  weicht  also 
von  g'am(äwätun  zu  g'uma'u  ab.  Diese  Form  ist  determi- 
nirt  durch  die  supponirte  Annexion  d.  i.  g'umafuhunna. 
Die  Definition  dieser  Worte  ist  der  Definition  der  Eigenna- 
men darin  ähnlich,  dafs  auch  sie  determinirt  sind  doch  in 
der  Wortform  eigentlich  nichts  determinirendes  liegt.  2)  Die 
Eigennamen,  bei  denen  man  zu  der  Form  fucalu  abweicht, 
vgl.  cumaru  urspr.  (ä mir un.  Diese  haben  die  Flexion  nicht, 
da  sie  als  Eigennamen  stehn  und  in  ihnen  die  Abweichung 
statt  hat.  3)  sahara,  wenn  man  damit  einen  bestimmten  Tag 
bezeichnen  will,  vgl.  „ich  kam  zu  dir  Freitag  morgen  (g'Ptuka 
jauma-l-g'um(ati  sahara)."  sahara  hat  die  Flexion  nicht, 
-wegen  der  Abweichung,  und  weil  es  dem  Eigennamen  ähn- 
lich ist,  denn  man  weicht  hier  von  as-sahara,  das  ein  be- 
stimmter Begi'iff  ist  ab.  Das  bestimmte  Wort  mufs  ursprüng- 
lich mit  al  stehn  und  man  weicht  hier  davon  ab.  Die  Be- 
stimmung von  sahara  gleicht  der  Bestimmung  des  Eigen- 
namen von  der  Seite,  dafs  man  es  nicht  mit  dem  Artikel 
ausspricht. 

„Setze  indeclinable  auf  Kasr  die  Form  facäli  als  einen 
Eigennamen  Feminini.  Dies  ist  ähnlich  dem  g'us'amu.  Bei 
den  Tamimiten  flectire  das  indeterminirt  Stehende  von  allen 
den  Worten,  auf  Avelche  die  Determinirung  Eindi'iick  machte." 

Erkl.  Ist  der  Eigenname  nach  der  Form  fa(äli,  vgl. 
hadämi,  so  haben  die  Araber  zwei  Behandlungsweisen.  Die 
Iliir'azitcn  lassen  es  indeclinable  auf  Kasr,  vgl.  hadämi;  die 
Tamimiten  flectiren  es  nach  der  schwachen  Dcclination,  da 
es  als  Eigenname  steht  und  die  Abweichung  in  ihnen  ist, 
urspr.  hädimatun,  räkis'atun,  worauf  man  zu  hadämu 
und  rakäs'u  abwich,  wie  man  von  cämirun  und  g'äs'imun 
zu  cumaru  und  g'us'amu  abwich.  Verf.  giebt  an,  dafs  das  Wort, 
welches  die  vollständige  Flexion  aus  dem  Grunde  nicht  hat,  weil 


ma  hl  jansarifn.  303 

es  als  Eigenname  steht  und  dazu  noch  eine  andere  Ursache  hatte, 
die  vollständige  Flexion  bekomme,  Avenn  die  Eigenschaft  des 
Eigennamen  dadurch,  dafs  das  Wort  indeterminirt  steht,  weicht; 
da  dann  die  eine  Ursache  entfernt  ist,  und  eine  Ursache  die 
Verhinderung  an  der  Flexion  nicht  bewirken  kann,  vgl.  macdi- 
karibun,  gatafänun,  fätimatun  etc.,  die  alle  Eigennamen 
waren  und  deshalb  die  vollständige  Flexion  nicht  hatten, 
weil  dazu  noch  eine  Ursache  hinzukam.  Setzt  man  diese 
Worte  aber  indeterminirt,  so  haben  sie  die  vollständige 
Flexion,  weil  nun  die  eine  Ursache  entfernt  ist,  indem  sie 
nicht  als  mehr  als  Eigennamen  stehn. 

Das  Resum^:  Die  Eigennamen  haben  die  vollständige 
Flexion  nicht,  bei  der  Zusammensetzung,  der  Vermehrung 
durch  änu,  dem  Femininum,  der  Fremdartigkeit,  der  Ver- 
balform, dem  verkürzbaren  Anschlufs  -  Alif ,  und  der  Ab- 
weichung. 

„Die  defectiven  Formen  von  ihnen  wählen  in  ihrer  Flexion 
die  Weise  von  g'awärin." 

Erkl.  Alle  defectiven  Formen,  deren  entsprechende  Pa- 
radigmata bei  dem  vollständigen  starken  Verbum  die  vollstän- 
dige Flexion  nicht  hatten,  verhalten  sich  ebenso,  aufser  dafs 
sie  wie  g'awärin  darin  gehn,  dafs  sie  im  Nominativ-  und 
Genit.  mit  dem  stellvertretenden  Tanwin  stehn  und  im  Accus. 
Fath  ohne  Tanwin  haben,  vgl.  kädin  als  Eigenname  einer 
Frau.  Denn  das  entsprechende  Paradigma  beim  starken  Ver- 
bum wäre  däribu  als  Eigenname  einer  Frau.  Dies  hat  die 
vollständige  Flexion  nicht,  da  es  als  Eigenname  steht  und  Fe- 
mininum ist.  So  hat  auch  kädin  die  vollständige  Flexion  nicht, 
da  es  als  Eigenname  und  als  Femininum  steht.  Es  gleicht 
dem  g'awärin  darin,  dafs  es  am  Ende  Ja  mit  voraufgehen- 
dem Kasr  hat  und  ebenso  geht. 

„Wegen  Verszwangs  und  entsprechender  Stellung  wird 
das  Wort  flectirt,  dem  diese  Flexion  verwehrt  war.  Auch 
wird  bisweilen  das  Flectirbare  nicht  flectirt." 

Erkl.  Beim  Verszwang  kann  das  unvollständig  Flectir- 
bare vollständige  Flexion  haben,  vgl.  „Schau  aus  mein 
Freund,  ob  du  nicht  Kameelreiterinnen  siehst  (min  zacä:>ini)." 
Dies    ist  häufig  und  hierin  stimmen    die  Basrenser   und  Kü- 


V. 


304  Die  Declination  des  Verbum. 

fenser  überein.  Auch  kommt  die  Flexion  wegen  der  entspre- 
chenden Stellung  vor,  vgl.  Kur.  76,  4.  „Fufs  und  Nacken- 
fessel im  Feuer."  saläsilän  ist  hier  flectirt,  weil  es  in  der 
Stellung  dem  Nachstehenden  entspricht.  Die  Verhinderung 
dos  vollständig  flectirbaren  Worts  an  der  Flexion  wird  im 
\  erszwang  von  einigen  erlaubt,  von  anderen  aber,  nämlich 
den  meisten  Basrensern  verwehrt.  Man  beruft  sich  in  Hin- 
sicht der  \  erwehrung  auf  die  Stelle:  „zu  denen,  welche  sie 
gezeugt  haben,  gehört  der  cAmir  der  lange  und  breite." 
Man  verwehrt  hier  dem  cämir  die  Flexion,  während  doch 
nur  die  Patenschaft  als   Eigenname  hervortritt. 


LV.     Die  Declination  des  Verbum. 

(i'räbu-1-fTli). 

„Setze  ein  Imperfectum  in  den  Nominativ  (Indicativ), 
wenn  es  von  einem  Regens  des  Accusativ  (Subjunctiv)  und 
des  G'azm  frei  ist,  vgl.  tascadu." 

Erkl.  Ist  das  Imperfectum  von  einem  Regens  des  Accu- 
sativ (Subjunctiv)  und  einem  Regens  des  G'azm  frei,  so  steht 
es  im  Nominativ  (Indicativ).  Man  streitet  darüber,  was  den 
Indicativ  bewirke.  Die  Einen  meinen,  es  stehe  im  Indica- 
tiv, da  es  an  der  Stelle  des  Nomen  stehe;  in  zaidun  ja- 
dribu  stehe  jadribu  an  der  Stelle  von  däribun  und  des- 
halb sei  es  im  Nominativ  (Indicativ).  Auch  sagt  man,  es 
stehe  im  Indicativ,  weil  es  frei  sei  von  einem  Regens  des 
Accus.  (Subjunctiv)  und  einem  Regens  des  G'azm,  so  ist  die 
Meinung  des  Verf. 

„Durch  lan  setze  in  den  Subjunctiv,  wie  auch  durch  kai 
und  an;  dies  letztere  darf  aber  nicht  nach  einem  Verbum 
des  Wissens  stehn.  Durch  an  nach  zanna  setze  den  Sub- 
junctiv, halte  aber  auch  den  Indicativ  für  richtig.  Im  letz- 
teren Fall,  halte  es  für  das  aus  an  na  erleichterte  an;  dies 
ist  durchgängig." 

Erkl.  Das  Imperfectum  steht  im  Subjunctiv,  wenn  bei 
ihm  eine  denselben  regierende  Partikel  steht  d.  i.  lan,   kai, 


i'räbu-1-fi'li.  3Q5 

an,  idan,  vgl.  lan  adriba,  g'Ptu  likai  atacallama,  uridu 
an  taküma  und  idan  ukrimaka  im  Nachsatz  von  ätika. 
Steht  an  nach  calima  und  solchen  Verben,  die  etwas  Siche- 
res bezeichnen,  so  mufs  der  Indicativ  des  Verbum  folgen,  und 
in  diesem  Fall  ist  an  aus  anna  erleichtert,  vgl.  Silimtu  an 
jakümu  urspr.  annahu  jakümu,  an  ist  das  erleichterte 
anna;  das  Nomen  desselben  fiel  weg  und  es  bleibt  nur  das 
Habar.  Dieses  an  regiert  nicht  den  Subjunctiv,  denn  es  hat 
nur  der  Form  nach  zwei  Buchstaben,  ist  aber  eigentlich 
dreibuchstabig;  jenes  hingegen  ist  zweibuchstabig  der  Form 
und  dem  Wesen  nach.  Steht  an  nach  zanna  und  dgl.,  d.  h. 
den  Verben,  die  das  Wahrscheinliche  bezeichnen,  so  sind 
bei  dem  folgenden  Verbum  zwei  Auffassungen  möglich: 
1)  der  Subjunctiv,  in  dem  man  an  als  eine  den  Subjunctiv 
regierende  Partikel  bebandelt;  2)  der  Indicativ,  da  es  aus 
dem  schweren  anna  erleichtert  ist,  vgl.  zanantu  an  ja- 
kümu, jaküma.  Die  restitutio  beim  Indicativ:  zanantu 
annahu  jakümu.  an  ist  das  erleichterte  anna,  sein  Nomen 
fiel  aus,  und  es  blieb  das  Habar,  nämlich  das  Verbum  mit 
seinem  Subject. 

„Einige  setzen  an  da,  wo  es  richtigerweise  die  Rection 
haben  könnte,  ohne  Rection,  indem  sie  es  als  das  ihm  ver- 
wandte mä  betrachten." 

Erkl.  Einige  Araber  geben  dem  den  Subjunctiv  regie- 
renden an  keine  Rection  auf  das  Verbum  Imperfect.  Wenn 
an  auch  nicht  nach  den  Verben,  die  das  Gewisse  oder  das 
Wahrscheinliche  bezeichnen,  steht,  so  tritt  doch  das  Verbum 
nach  ihnen  in  den  Indicativ,  indem  diese  es  wie  das 
verwandte  masdarartige  mä  betrachten,  weil  beide  mä  und 
an  das  gemein  haben,  dafs  sie  sich  durch  das  Masdar  wie- 
derherstellen lassen.  Man  sagt  uridu  an  takümu,  wie  man 
sagt  cag'ibtu  minima  taf(alu. 

„Man  setzt  durch  idan  das  wirkliche  Futurum  in  den 
Subjunctiv,  wenn  es  voransteht  und  das  Verbum  gleich  nach 
ihm  verbunden  ist,  oder  dicht  vor  demselben  der  Schwur 
steht;  Subjunctiv  und  Indicativ  sind  beim  Verbum  möglich, 
wenn  idan  nach  einer  Verbindungspartikel  steht." 

Erkl.     idan   gehört  zu  den  den  Subjunctiv    regierenden 

20 


30(j  Pie  Declination  des  Verbum. 

Partikeln,  doch  regiert  es  den  Subjunctiv  nur  unter  Bedin- 
gungen: 1)  mufs  das  Verbum  wirklich  Futurum  sein;  2)  mufs 
es  am  Anfang  stelm;  3)  darf  zwischen  ihm  und  dem  Sub- 
junctiv keine  Trennung  eintreten;  vgl.  ätika,  Antwort: 
idan  ukrimaka.  Ist  aber  das  Verbum  nach  ihm  Praesens, 
so  steht  es  nicht  im  Subjunctiv,  vgl.  uhibbuka,  Antwort  idan 
azunnuka  sadikan;  azunnu  stehi  hier  im  Indieativ.  So 
mufs  auch  das  nachstehende  Verbum  im  Indieativ  folgen, 
wenn  idan  nicht  zu  Anfang  steht,  vgl.  zaidun  idan  ju- 
krimuka.  Geht  dem  idan  eine  Verbindungs-Partikel  vor- 
auf, so  ist  beim  Verbum  Indieativ  und  Subjunctiv  möglich, 
vgl.  wa'idan  ukrimuka  oder  ukrimaka.  So  ist  auch  der 
Indieativ  nach  idan  nothwendig,  wenn  zwischen  idan  und 
dem  Verbum  eine  Trennung  eintritt,  vgl.  idan  zaidun  ju- 
krimuka.  Geschieht  jedoch  die  Trennung  durch  den  Schwur, 
so  steht  das  Verbum  im  Subjunctiv,  vgl.  idan  wal-lahu 
ukrimaka. 

„Zwischen  lä  und  dem  Lam  des  Genitivs  ist  das  Her- 
vortreten von  an,  das  den  Subjunctiv  regiert,  nothwendig. 
Fehlt  lä,  so  regiert  an,  sei  es,  dafs  es  hervortritt  oder  ver- 
schwiegen ist.  Nach  der  Negation  von  käna  mufs  man  nothwen- 
dig an  verschweigen;  so  wird  auch  nach  au,  an  dessen  Stelle 
richtigerweise  hattä  oder  illä  stehn  kann,  an  verschwiegen." 

Erkl.  Unter  den  übrigen,  den  Subjunctiv  regierenden 
Partikeln  hat  an  speciell  die  Eigenschaft,  dafs  es  sichtbar 
hervortretend  oder  verschwiegen  regiert,  an  tritt  sichtbar 
hervor,  wenn  es  zwischen  dem  Läm  des  Genitivs  und  der 
Negation  lä  steht,  vgl.  g'Ptuka  lPallä  tadriba  zaidän. 
Möglicherweise  kann  man  an  hervortreten  lassen,  wenn  es 
nach  dem  Läm  des  Genitivs  steht  und  die  Negation  lä  nicht 
dabei  ist,  vgl.  g'Ptuka  lPakra'a  und  li3an  akra'a.  So  ver- 
hält es  sich,  wenn  das  negative  käna  ihm  nicht  vorangeht. 
Ist  dies  aber  der  Fall,  mufs  man  an  nothwendig  verschwei- 
gen, vgl.  mä  käna  zaidun  lijafcala,  vgl.  Kur.  8,  33. 
„Nicht  ist  Gott,  dafs  er  sie  bestrafe,  während  du  unter  ih- 
nen." Nothwendig  mufs  an  nach  dem  au,  das  durch  hattä 
oder  illä  restituirt  wird,  verschwiegen  werden,  an  wird 
durch  hattä  restituirt,  wenn  das  Vei'bum  vor  ihm  zu  denje- 
nigen gehört,  die  eine  nach  und  nach  aufhörende  Handlung 


i'rühul-fi'li.  307 

bezeichnen.     Es  wird  durch  i  11  a  restituirt,   wenn  os  nicht  so 
ist;  zum  Ersten: 

Vgl.  „Ich  werde  das  Schwere  leicht  finden,  bis  dafs  (au) 
ich  die  Wünsche  erreiche.  Nur  dein  Ausharrenden  geben 
sich  die  Ploffmmgen  zur  Leitung  hin." 

Vgl.  zum  Zweiten:  „Wenn  ich  nur  die  Lanzen  eines 
Stammes  befühlte,  so  zerbrach  ich  ihre  Knöchel  (unteren 
Enden),  aufser  wenn  sie  (au)  recht  standen." 

„Nach  hattä  ist  ebenfalls  die  Verschweigung  von  an 
nothwendig,  vgl.  „sei  gütig,  damit  du  den  Traurigen  erfreust 
(hattä  tasurra)." 

Erkl.  hattä  gehört  zu  den  Partikeln,  die  nach  sich  die 
Verschweigung  von  an  verlangen,  vgl.  sirtu  hattä  adhula- 
1-balada  „ich  ging,  damit  ich  endlich  einträte  in  die  Stadt." 
hattä  ist  eine  Partikel  des  Genitivs  und  adhula  steht  im 
Subjunctiv  durch  ein  nach  hattä  supponirtes  an.  So  verhält 
es  sich,  wenn  das  folgende  Verbum  ein  wirkliches  Futurum 
ist;  ist  es  aber  Praesens,  oder  kann  es  durch  ein  Praesens 
erklärt  werden,  so  steht  das  Verbum  nothwendig  im  Indicativ. 

„Das  dem  hattä  Folgende  setze,  wenn  es  ein  Praesens 
ist  oder  darauf  zurückgeführt  werden  kann,  in  den  Nomina- 
tiv.     Setze  in  den  Subjunctiv  das  Futurum." 

Erkl.  Du  sagst  sirtu  hattä  adljulu-1- balada  mit 
dem  Indicativ,  Avenn  du  dies  während  du  eintrittst  aus- 
sprichst; so  ist  es  auch,  wenn  der  Eintritt  schon  stattfand  und 
man  die  Erzählung  dieses  Zustandes  beabsichtigt  (Imperfec- 
tum  historicum).*) 

„Nach  dem  fa  im  Nachsatze  einer  reinen  Negation  oder 
eines  reinen  Strebesatzes  regiert  an;  die  Verschweigung  des- 
selben macht  den  Subjunctiv  nothwendig." 


*)  Es  giebt  somit  bei  Äattä  vier  Fälle:  Äattä  ad/iulu  heifst  ganz 
abgesehn  von  der  Absicht,  1)  bis  ich  eintrat,  Imperfectum  historicum, 
oder  2)  bis  ich  jetzt  eintrete,  Praesens,  3)  hattä  adÄula  heifst,  damit 
ich  einträte,  Futurum,  und  4)  hattä  daÄaltu:  bis  ich  wirklich  eintrat, 
Perfectum. 

20* 


;{0<^  Die  Declination  des  Verbum. 

Erkl.  an  setzt  das  Imperfcotum  in  den  Subjunctiv, 
während  es  nach  einem  fa,  das  den  Nachsatz  zu  einer  rei- 
nen Negation  und  einem  reinen  Strebesatz  einleitet,  wegfal- 
len mufs,  vgl.  ma  ta^tina  fatuhaddit  anii,  „nicht  kommst  du 
zu  uns,  dafs  du  uns  erzählen  könntest."  Vgl.  Kur.  35,  33. 
., Nicht  werden  sie  vernichtet,  dafs  sie  sterben  (fajamutü)." 
Eine  Negation  ist  rein,  wenn  sie  von  einer  Position  frei  ist; 
ist  sie  aber  nicht  frei  davon,  so  mufs  das  Verbum  nach  fa 
im  Indicativ  stehn,  vgl.  mä  an  illä  ta'tinfi  fatuhaddi- 
tunä,  „nichts  geschieht  als  dafs  du  zu  uns  kommst  und  uns 
erzählst."  Der  Strebesatz  umfafst  den  Imperativ,  Prohibitiv, 
den  Segenswunsch  oder  die  Verwünschung,  die  Frage,  den 
Vorschlag,  die  Anreizung  und  den  Wunsch. 

Vgl.  den  Imperativ  in:  „Komm  zu  mir,  o  Kameelin, 
lauf  einen  weitausgreifenden  Trab  zu  Sulaimän,  dafs  wir  dann 
uns  ruhn  (fanastariha)." 

Vgl.  den  Prohibitiv  Kur.  20,  83.  „Seiet  nicht  widerspen- 
stig (lä  tatgft)  darin,  dafs  euch  nicht  mein  Zorn  treffe." 

Vgl.  den  Anruf:  „O  mein  Herr  hilf  mir,  dafs  ich  nicht 
verlassen  sei." 

Vgl.  „Mein  Herr,  verleih  mir  Glück,  dafs  ich  nicht 
abweiche  vom  Wandel  der  auf  besseren  Pfaden  Gehenden 
(falä  a(dila)." 

Vgl.  die  Frage  Kur.  7,  51.  „Haben  wir  Fürbitter,  dafs 
sie  für  uns  bitten  (fajas?fa(ü)?" 

Vgl.  den  Vorschlag  (al-ardu):  „Willst  du  nicht  ab- 
steigen bei  uns,  dafs  du  Gutes  erreichest  (fatusiba)?" 

Vgl.  „O  Sohn  der  Edlen,  willst  du  nicht  nahen,  so  dafs 
du  sähest  (fatubsira)  was  sie  dir  schon  berichtet,  denn  nicht 
ist  ein  Sehender  wie  ein  Hörender." 

Vgl.  die  Anreizung  Kur.  63,  10.  „Wenn  du  mich  doch 
nicht  zurückgelassen  hättest  bis  zur  nahen  Zukunft,  so  dafs 
ich  spenden  und  zu  den  Wohlthuenden  gehören  könnte  (fa^as- 
saddaka  wa'akünä)." 

Vgl.  den  Wunsch:  „O  hätte  ich  doch  Geld,  dafs  ich 
spenden  könnte  davon." 


i'rabu-1-fi'li.  309 

Vgl.  Kur.  4,  75.:  „O  gehörte  ich  doch  zu  ihnen,  dafs 
ich  grofses  Heil  davon  trüge!" 

Ein  Stx-ebesatz  ist  rein,  wenn  er  weder  durch  ein  No- 
men verbale  noch  in  der  Forin  einer  Aussage  ausgedrückt  ist. 
Ist  er  durch  eins  von  diesen  beiden  ausgedrückt,  so  mufs  das 
dem  fa  folgende  Verbum  im  Indicativ  stehn.  Vgl.  „Still,  so 
will  ich  dir  Avohl  thun  sah  fa)uhsinu  ilaika."  Vgl.  „Du 
hast  genug  geredet,  dafs  die  Menschen  schlafen  (fahasbuka- 
l-haditu  fajanämu-n-näsu)." 

„wa  ist  wie  fa,  wenn  es  den  Sinn  von  mafa  gewährt, 
vgl.  „nicht  sollst  du  kräftig  sein  und  zugleich  Furcht  zeigen." 

Erkl.  In  allen  Stellen,  in  welchen  das  Imperfectum  durch 
die  nothwendige  Verschweigung  von  an  nach  fa  im  Sub- 
junctiv  steht,  steht  es  auch  durch  ein  nothwendig  verschwiegenes 
an  nach  dem  wa,  das  ein  Mitsein  bezeichnet,  im  Subjunctiv; 
vgl.  Kur.  3,  163.  „Während  Gott  noch  nicht  diejenigen  von 
Euch,  welche  kriegten,  kennt,  und  auch  noch  nicht  (wajaclama) 
die  Ausharrenden." 

Vgl.  „Ich  sprach,  rufe  du,  während  ich  will  rufen 
(wa:>ad(uwa),  denn  dafs  zwei  Rufer  rufen,  giebt  gröfsere 
Rufkraft." 

Vgl.  „Verwehre  nicht  eine  Untugend,  die  du  selbst  thust, 
eine  grofse  Schmach  ist  es  dir,  wenn  du  sie  gethan  (wata5- 
tija  mitlahu)." 

Vgl.  „War  ich  nicht  euer  Nachbar,  während  zwischen 
mir  und  Euch  Liebe  und  Brüderschaft  wrar  (wajaküna)." 

Bedeutet  aber  wa  nicht  ein  Mitsein,  sondern  will  man 
damit  nur  eine  Gemeinschaft  zwischen  zwei  Handlun- 
gen darstellen,  und  will  man  das  dem  wa  folgende  Ver- 
bum als  Habar  zu  einem  Aveggenommenen  Mubtada*  setzen, 
so  ist  der  Subjunctiv  nicht  möglich.  Daher  sind  z.  B.  im 
Satz  lä  ta^kuli-s-samaka  wa  tas'ribu,  ba,  bi,-l-labana, 
drei  Auffassungen  möglich:  1)  G'azm  wegen  der  Gemein- 
schaft der  beiden  Verba;  2)  Indicativ  wegen  der  Verschwei- 
gung eines  Mubtada3  =  wa'anta  tas'ribu-1-lab  ana;  3)  der 
Subjunctiv  wegen  der  Prolribition,  beides  zusammen  zu  thun 

nicht  ueschehe  es  von  dir,  dafs  du  den  Fisch  essest,  und 


31()  Die  üeclinfttion  des  Verbuin. 

zugleich  Milch    trinkest.     Das    letzte  Verbum  ist   dann  durch 
ein  verschwiegenes  an  regiert. 

..Nach  einem  nicht  negirten  (Vordersatz)  setze  G'azm, 
wenn  fa  ausfällt  und  der  Nachsatz  intendirf  Avird." 

Erkl.  Im  Nachsatz  eines  nicht  negativen  Satzes,  setze 
bei  den  vorher  erwähnten  Fällen  G'azm,  wenn  fa  ausfällt 
und  der  Nachsatz  doch  intendirt  wird,  vgl.  zurni  azurka; 
so  ist  es  auch  bei  den  übrigen  Fällen.  Ob  der  Nachsatz  im 
G'azm  steht  durch  die  im  Sinne  behaltene  Condition  =  zurni 
wa'in  tazurni  azurka,  oder  durch  den  Vordersatz,  darüber 
sind  zwei  Meinungen.  Das  G'azm  kann  bei  einer  Prohibition 
nicht  stehn;  man  sagt  nie  mä  ta^tinä  tuhadditnä. 

„Für  ein  G'azm  nach  einer  Prohibition  ist  die  Bedin- 
gung gestellt,  dafs  man  vor  lä  in  setze.  Dabei  ist  kein 
Widerspruch." 

Erkl.  G'azm  ist  bei  dem  Ausfallen  von  fa  nach  einer 
Prohibition  unmöglich  aufser  unter  der  Bedingung,  dafs  die 
Bedeutung  sich  durch  die  restitutio  eines  Eintritts  von  in 
vor  lä  ergebe.  Man  sagt  lä  tadnu  min  al-asadi  taslam, 
da  den  richtigen  Sinn  gäbe:  in  lä  tadnu.  Doch  kann  man 
G'azm  nicht  setzen,  wenn  es  heifst  lä  tadnu  min  al-asadi 
ja'kuluka,  da  nicht  richtig  wäre,  in  lä  tadnu  min  al-asadi 
ja'kuluka.  Dies  erlaubt  zwar  al-Kisä^i,  darauf  bauend,  dafs 
bei  ihm  der  Eintritt  des  in  vor  lä  nicht  als  Bedingung  ge- 
setzt werde;  er  setzt  G'azm  bei  dem  Sinn  in  tadnu  min 
al-asadi  ja'kulka. 

„Ist  der  Imperativ  durch  eine  andere  Form  als  if^al 
ausgedrückt,  so  setzt  man  den  Nachsatz  nicht  in  den  Sub- 
junetiv,  sondern  wählt  G'azm." 

Erkl.  "Wie  oben  erwähnt,  ist  der  Subjunctiv  nach  fa 
unmöglich  bei  dem  Imperativ,  welcher  durch  ein  Verbalno- 
men oder  durch  die  äufsere  Form  der  Aussage  angedeutet 
wird:  fällt  aber  fa  weg,  so  setzt  man  den  Nachsatz  mit 
G'azm,  vgl.  sah  uhsin  ilaika. 

„Das  Verbum  nach  fa  steht  im  Subjunctiv,  wenn  es  die 
Hoffnung  ausdrückt,  wie  auch  bei  dem  den  Wunsch  aus- 
drückenden Verbum  der   Subjunctiv  steht." 


i'rjlui-l-fi'li.  311 

Erkl.  Alle  Küfeaser  erlauben,  dafs  die  Hoffnung  wie 
der  Wunsch  behandelt  werde  und  der  durch  fa  verbundene 
Nachsatz  im  Subjunctiv  stehe,  wie  dies  beim  Nachsatz  des 
Wunsches  der  Fall  ist.  Ihnen  folgt  Verf.,  vgl.  Kur.  40,  38. 
„Vielleicht  dafs  ich  erreiche  die  Regionen,  die  Regionen  der 
Himmel,  und  dann  von  oben  ihn  (den  Gott  des  Mose)  schaue 
(fa}attali(a  in  der  Lesart  des  Hafs  nach  cAsim)." 

„Wird  mit  einem  blofsen  Nomen  ein  Verbum  verbunden, 
setzt  man  dasselbe  in  den  Subjunctiv,  sei  es  dafs  an  steht 
oder  wegfällt." 

Erkl.  Durch  ein  weggefallenes  oder  gesetztes  an  kann 
nach  einer  Verbindungspartikel,  der  ein  reines  Nomen  vor- 
aufgeht, d.  i.  ein  Nomen,  mit  dem  man  nicht  den  Sinn  eines 
Verbum  bezeichnen  will,  der  Subjunctiv  stehn. 

Vgl.  „Das  Anlegen  der  cAbä>a  (schweren  Mantels), 
während  mein  Auge  heiter  ist,  ist  mir  lieber  als  das  Anle- 
gen feiner  weicher  Kleider  (lubsu  cabä?atin  watakarra  caini)." 

takarra  steht  durch  ein  weggefallenes  an  im  Subjunc- 
tiv. Dies  an  kann  wegfallen,  da  ihm  ein  reines  Nomen 
voraufgeht. 

Vgl.  „Fürwahr  ich  und  der  Umstand,  dafs  ich  den 
Sulaik  tödtete,  dann  aber  den  Blutpreis  für  ihn  bezahlte 
(tumma  ackilahu),  ist  wie  der  Stier,  der  geschlagen  wird, 
wenn  die  Kühe  nicht  trinken  wollen." 

Vgl.  „Wäre  nicht  die  Erwartung  eines  ungestümen  For- 
derers, den  ich  dann  versöhnte  (fWurdijahu),  nicht  würde  ich 
einen  Zeitgenossen  dem  anderen  vorziehn." 

Vgl.  Kur.  42,  50.  „Nicht  kommt  es  dem  Sterblichen 
zu,  dafs  Gott  ihn  anrede,  aufser  als  Offenbarung,  oder  hinter 
einem  Vorhang,  oder  dafs  er  ihm  sende  einen  Boten  Cau 
jursila  nach  wahjän). 

Ist  das  Nomen  nicht  rein  d.  h.  wird  damit  der  Sinn  ei- 
nes Verbum  ausgedrückt,  so  ist  der  Subjunctiv  des  verbun- 
denen Verbum  unmöglich,  vgl.  at-tä3iru  fajagdabu  zai- 
dun  ad-dubäbu:  „Diejenigen  Thiere,  welche  fliegen,  worauf 
Zaid  zürnt,  sind  die  Fliegen",  jagdabu  ist  verbunden  mit  at- 
tä^iru,  welches  kein  reines  Nomen  ist,  sondern  an  der  Stelle 


312  l*'e  Regens  des  G'azm. 

des  Verblim  darum  steht,  weil  es  die  Sila  von  al  ist,  und 
die  Sila  ursprünglich  ein  Satz  sein  inufs:  at-tiViru  =  al- 
ladi  jatiru.  Als  man  al  setzte,  wich  man  vom  Verbum 
zum   Part.  act.  ab,  da  al  nur  vor  Nomina  tritt. 

„Abnorm  ist  bei  der  Wegnahme  von  an  der  Subjunctiv, 
iiuCmt  in  einigen  vorkommenden  Fällen;  nimm  an  was  ein 
gültiger  Zeuge  d.  i.  eine  Autorität  überliefert  hat." 

Erkl.  Alle  übrigen  Fälle,  in  denen  der  Subjunctiv  durch 
ein  weggefallenes  an  steht,  sind  abnorm,  vgl.  „befiehl  ihm, 
dafa  er  es  grabe  (murhu  jahfiraha,)",  so  auch  „fafs  den  Räu- 
ber bevor  er  dich  lasse  (hudi-1  lassa  kabla  ja5hudaka)." 

Vgl.  „O  du,  der  du  mich  abhälst,  dafs  ich  zugegen 
Bei  (ahdura)  beim  Kampfe  und  dafs  ich  Theil  nehme  an 
den  Ergötzungen,  kannst  du  mich  ewig  leben  machen?" 


LVI.     Die  Regens  des  G'azm. 

('awämilu-l-g'azmi). 

600.  „Durch  La  und  Läm  setze  G'azm  im  Verbum  im  Sinne  des 

Imperativ,  so  auch  durch  lam  und  lamm ä  „noch  nicht".  Setze 
G'azm  durch  in,  man,  ma,  mahmä,  ajjun,  matä,  ajjana, 
aina,  idmä,  haitumä  und  annä.  idmä  ist  eine  Partikel 
wie  in,    und  die  übrigens  Regens   des  G'azm  sind  Nomina." 

Erkl.  Die  Partikeln,  durch  die  man  ein  Imperfectum 
in  G'azm  setzt,  zerfallen  in  zwei  Theile:  1)  die,  welche  nur 
ein  Verbum  in  G'azm  setzen;  diese  sind:  a.  das  Läm,  wel- 
ches den  Imperativ  bezeichnet,  vgl.  lijakum  zaidun  („stehe 
doch  Zaid  auf");  oder  einen  Anruf,  vgl.  „möge  doch  dein 
Herr  über  uns  verfügen  lijakdi";  b.  lä,  welches  die  Pro- 
hibition bezeichnet,  vgl.  Kur.  9,  40.  „Sei  nicht  betrübt  (la 
tahzan),  Gott  ist  mit  uns";  oder  das  eine  Verwünschung  oder 
Anwünschung  ausdrückt,  vgl.  „o  Herr,  bestrafe  uns  nicht"; 
c.  lam  und  lammä,  welche  eine  Negation  bezeichnen.  Diese 
sind  beide  speciell  dem  Imperfectum  bestimmt,  doch  ändern 
sie  dessen  Sinn   zum  Perfectum,    vgl.   lam  jakuin  zaidun. 


'  awamilu-l-g'azini.  313 

nicht  stand  auf  Zaid.  Das  durch  lammä  Negirte  ist  nur 
mit  der  Bedeutung  der  Gegenwart  verbunden,  „noch  nicht 
ist  cAmr  aufgestanden";  2)  die,  welche  zwei  Verba  in  G'azm 
setzen,  d.  i.  die  Conjunction;  a.  in,  vgl.  Kur.  2,  284.  „Wenn 
ihr  offenbart,  was  in  euren  Seelen  ist  oder  es  verbergt,  wird 
Gott  euch  zur  Rechenschaft  ziehn  (wa5in  tubdü  au  tuhfühu)." 
b.  man,  vgl.  „wer  schlechtes  thun  sollte  (man  jafmal),  dem 
wird  danach  vergolten."  c.  mä,  vgl.  „was  ihr  Gutes  thun 
mögt  (mä  tafcalü)  Gott  wird  es  wissen." 

d.  mahmä,  vgl.  „Sie  sprachen,  was  du  immer  für  Zei- 
chen bringst  (mahmä  ja^tinä  bihi),  fürwahr  du  willst  uns 
damit  verführen,  und  nicht  glauben  wir  dir." 

e.  ajjun,  vgl.  „Was  ihr  immer  in  der  Anrufung  Got- 
tes für  eine  Anrede  gebraucht,  wisset  er  hat  die  schönsten 
Namen  (ajjän  mä  tadcü)." 

f.  matä,  vgl.  „Wenn  du  zu  ihm  gelangst  (matä  ta5- 
tihi),  während  du  gehst  nach  dem  Glanz  seines  Feuers,  so 
wirst  du  das  beste  Feuer  finden,  bei  dem  der  beste  Anzün- 
der ist." 

g.  ajjäna,  vgl.  „So  oft  immer  wir  dich  schützten  (aj- 
jäna  mr'minka),  warst  du  sicher  vor  anderen,  und  wenn  du 
nicht  Sicherheit  von  uns  erreichtest,  hörtest  du  nicht  auf 
zu  furchten." 

h.  ainamä,  vgl.  „Wo  nur  immer  der  Wind  sie  sich 
hinbiegen  läfst,  beugt  sie  sich  hin  (ainamä  tumajjilhä)." 

i.  idmä,  vgl.  „Fürwahr,  wenn  immer  du  thust  (idmä 
ta'ti)  das,  was  du  anderen  befiehlst,  wirst  du  den,  dem  du 
befohlen,  gehorsam  finden." 

k.  haitumä,  vgl.  „Wo  nur  immer  du  stehst  (haitumä 
tastakim),  wird  Gott  dir  Glück  verleihn  in  der  Zukunft." 

/.  annä,  vgl.  „Meine  beiden  Freunde,  wie  nur  immer 
ihr  zu  mir  kommt,  ihr  kommt  zu  einem  Freunde,  der  nichts 
anderes  thun  wird,  als  was  euch  gefällt  (annä  ta5tijänija)." 

Die  Partikeln,  welche  zwei  Verba  in  G'azm  setzen,  sind 
alle  Nomina,  in  und  idmä  ausgenommen.  Dies  sind  ur- 
sprünglich zwei  Partikeln,  wie  auch  die  Wörter,  welche  nur 
ein  Vcrbum  in  G'azm  setzen,  alles  Partikeln  sind. 


,q  i  Die  Regem  des  G'azm. 

„Die  erwähnten  Nomina  verlangen  zwei  Verba.  Eine 
Conditioo  (s'art)  geh*  vorauf,  und  es  folgt  der  Nachsatz 
(vazä),  der  auch  als  (Antwort  g'awab)  bezeichnet  wird." 

Erkl.      Die    im    vorigen    Verse    erwähnten   Regens    des 

G'azm  verlangen  zwei  Sätze  nach  sieh,  wovon  der  eine,  der 
Voraufgehende,     Bedingungssatz  (s'art)  und  der  zweite,    der 

Nachgestellte,  Antwort  (g'awab)  oder  Nachsatz  (g'azä)  heifst. 
D.r  erste  Satz  mufs  ein  Verbal -Satz,  der  zweite  sollte 
es  ursprünglich  auch  sein,  doch  kann  er  auch  als  ein  No- 
minal-Satz  auftreten,  vgl.  in  g'ä5a  zaidun  akranituhu  und 
in  g'ä\i  zaidun  falahu-1-fadlu. 

„Man  findet  beide  Sätze  im  Perfectum  oder  Imperfectura, 
oder  in  verschiedenen  Zeiten." 

Erkl.  Sind  Vorder-  und  Nachsatz  zwei  Verbalsätze, 
so  gehen  sie  nach  vier  Weisen:  1)  Beide  Verba  sind  Per- 
fecta, dann  sind  beide  virtuell  g'azmirt,  vgl.  Kur.  17,  7. 
„Handeltet  ihr  wohl,  so  handeltet  ihr  für  euch  selbst   wohl." 

2)  Beide  Verba  sind  Imperfecta,  wie  Kur.  2,  284.  „Wenn 
ihr  offenbart  was  in  eurem  Innern,  oder  es  verbergt,  so  wird 
Gott  dafür  von  euch  Rechenschaft  verlangen." 

3)  Das  erste  Verbuni  ist  Perfectum  und  das  zweite  Im- 
perfectum, vgl.  Kur.  11,  1<S.  „Wenn  er  das  irdische  Leben 
und  seinen  Prunk  will,  so  wollen  wir  ihnen  ihre  Werke  in 
derselben  vollständig  belohnen." 

4)  Das  erste  ist  Imperfectum  und  das  zweite  Perfectum. 
Vgl.  „Wenn  mich  einer  täuscht  mit  etwas  schlechtem,  so  bin 
ich  für  ihn  wie  ein  Würgeknochen  zwischen  seiner  Kehle 
und  seiner  Schlagader." 

Vgl.  die  Ueberlieferung:  „Wer  nur  immer  in  der  höchst 
werthvollen  Nacht  zum  Gebet  sich  erhebt,  dem  wird,  was 
vorher  geschehn,  vergeben." 

„Nach  einem  Perfectum  ist  es  gut,  den  Nachsatz  in  den 
Indicativ  zu  stellen,  aber  nach  einem  Imperfectum  den  Indi- 
cativ  des  Verbums  zu  setzen,  ist  schwach." 

Erkl.  Ist  im  Vordersatz  ein  Perfectum  und  im  Nach- 
satz ein  Imperfectum,  so  kann  man  das  Imperfectum  mit 
G'azm  oder  in  den  Indicativ  stellen.  Beides  ist  gut,  vgl. 
in  g'jr'a  zaidun  jakum  famriin  und  jakümu  camrün. 


'  uwümilu-l-g'azmi.  315 

Vgl.  „Wenn  zu  ihm  kommt  ein  Freund  am  Tage  einer 
Bitte,  so  spricht  er:  nicht  verborgen  ist  mein  Geld  und  nicht 
verwehrt." 

Ist  aber  im  Vordersatz  ein  Imperfectum  und  ebenfalls 
im  Nachsatz,  so  muPs  das  letztere  mit  G'azm  stehn:  der  In- 
dicativ  ist  schwach. 

Vgl.  „O  Akra*,  Sohn  des  Häbis,  o  cAkrac,  fürwahr  du, 
wenn  dein  Bruder  niedergeworfen  wird,  wirst  auch  du  nie- 
dergeworfen." 

„Verbinde  mit  fa  sicher  einen  Nachsatz,  der,  wenn  er 
für  in  oder  eine  andere  Partikel  als  Vordersatz  gesetzt  würde, 
sich  nicht  als  solchen  setzen  liefse." 

Erkl.  Kann  der  Nachsatz  nicht  Vordersatz  sein,  so  mufs 
er  mit  fa  verbunden  werden,  wie  z.  B.  der  Nominalsatz  g'a/'a 
zaidun  fahuwa  muh  sin  un,  oder  der  Imperativ  g'ä'a  zai- 
dun  fadribhu,  oder  der  durch  mä  oder  lan  negirte  Ver- 
balsatz, vgl.  in  g'ä'a  zaidun  famä  adribuhu  und  falan 
adribahu.  Kann  aber  der  Nachsatz  ein  Vordersatz  sein, 
wie  z.  B.  ein  Imperfectum,  das  weder  durch  mä  oder  lan 
negirt,  noch  durch  die  Aufschubspartikeln  noch  durch  kad 
verbunden  ist,  oder  auch  ein  vollständig  conjugirbares  Per- 
fectum,  das  nicht  mit  kad  verbunden  ist;  so  ist  es  nicht  noth- 
wendig,  den  Nachsatz  durch  fa  zu  verbinden,  vgl.  in  g'ä-'a 
zaidun  jag'Pu  camrün  oder  käma  camrün. 

„Es  vertritt  fa  das  idä  der  Ueberraschung,  vgl.  wenn 
du  gütig  bist,  siehe  (idä)  so  üben  wir  Vergeltung." 

Erkl.  Ist  der  Nachsatz  ein  Nominalsatz,  so  mufs  man 
denselben  mit  fa  verbinden.  Man  kann  das  idä  der  Ueber- 
raschung an  die  Stelle  von  fa  setzen,  vgl.  Kur.  30,  35. 
„Wenn  sie  ein  Uebel  trifft  wegen  dessen,  was  vorher  ihre 
Hände  bereitet  hatten,  siehe  (idä),  so  verzweifeln  sie."  Verf. 
fügt  nicht  die  Beschränkung  hinzu,  dafs  der  Satz  ein  Nomi- 
nalsatz sein  müsso,  da  er  sich  dessen  überheben  kann  und  es 
aus  dem  Beispiel  hervorgeht,  vgl.  in  tag'ud  idä  lanä  inu- 
käfa\itun. 

„Wenn  das  Verbum  nach  dem  Nachsatz  mit  fa  oder  wa 
verbunden   wird,  so  kann  es  dreifach  behandelt  werden." 


;>!('»  Die  l>  I'udl 

Erkl.  Steht  nach  dem  Nachsatz  des  Vordersatzes  ein 
Imnerfeetum  durch  fa  oder  wa  verbunden,  so  kann  man  es 
dreifach  behandeln.  Man  kann  es  in  G'azni,  Indicativ  und 
Subjunctiv  setzen,  vgl.  Kur.  2,  284  mit  allen  drei  Lesarten; 
..wenn  ihr  offenbart  oder  verbergt,  was  in  eurem  Innern  ist, 
so  wird  euch  Gott  zur  Rechenschaft  ziehn  und  wird  verge- 
ben (fajagfir,  firu.  fira),  wem   er  will." 

Vgl.  ,,Wenn  Abü-Käbüs  untergeht,  su  geht  der  Frühling 
Menschen  und  der  heilige  Monat  unter.  Wir  fassen  nach 
ihm  an  das  Schwanzende  (d.  i.  das  schlechteste)  eines  Le- 
bens, welches  in  Betreff  des  Kückens  keinen  Buckel  hat." 

..Im  G'azm  oder  Subjunctiv  steht  ein  Verbum  nach  wa 
oder  fa.  wenn  es  von  den  beiden  Sätzen  umgeben  ist. 

ErkL  Steht  zwischen  dem  Verbum  des  Vordersatzes 
und  des  Nachsatzes  ein  Imperi'ectum  mit  fa  oder  wa  ver- 
bunden, so  kann  es  im  G'azm  und  Subjunctiv  stehn.  Vgl. 
in  jakum  zaidun  wajahrug"  oder  jahrug'a  hälidun 
ukrimka. 

Vgl.  ..Wer  sich  uns  naht  und  demüthig  ist .  wir  nah- 
men ihn  als  Gast  auf:  nicht  fürchte  er  Ungerechtigkeit  oder 
Beleidigung,  so  lange  er  bleibt." 

..Der  Vordersatz  macht  einen  Nachsatz  entbehrlich,  der 
schon  bekannt  ist;  das  U/mgekehrte  kummt  bisweilen  vor,  wenn 
der  Sinn  verstanden  wird." 

Erkl.  Man  kann  den  Nachsatz  eines  Vordersatzes  weg- 
nehmen. Dies  findet  statt,  wenn  eine  Hinweisung  auf  die 
Wegnahme  sich  vorfindet,  vgl.  anta  zalimun  in  fa'alta;  der 
Nachsatz  fiel  aus,  weil  anta  zalimun  darauf  hinführt,  rest. 
anta  zalimun  in  f aca  1 1 a  fa?a n t a  zalimun.  Dies  kommt 
häufig  in  der  arabischen  Sprache  vor:  doch  das  Umge- 
kehrte, die  Wegnahme  des  Vordersatzes  und  die  Begnügung 
mit   dem  Nachsatz   ist  selten. 

Verl.  ,,Entlafs  sie,  denn  nicht  bist  du  ihr  ebenbürtig,  wo 
nicht,  so  erhebt  sich  das   Schwcrdt  über  deinen  Scheitel." 

.Wenn  ein  Vordersatz  und  ein  Schwur  zusammenkom- 
men, so  nimm  den  Nachsatz  des  Nachgestellten  weg,  dies 
ist  nothwendig." 


'  aw*imilu-l-g'azmi.  317 

Erkl.  Beide,  der  Vordei-satz  und  der  Schwur,  nehmen 
einen  Nachsatz  für  sich  in  Anspruch.  Der  Nachsatz  eines 
Vordersatzes  stellt  entweder  im  G'azm  oder  mit  fa  verbun- 
den. Der  Nachsatz  eines  Schwursatzes  wird,  wenn  er  ein 
bejahender  Verbalsatz,  der  mit  dem  Imperfectum  beginnt,  ist, 
durch  Läm  oder  Nun  bestätigt,  vgl.  wal-lahi  la'adribanna 
zaidän;  beginnt  derselbe  aber  mit  einem  Perfectum,  so  wird 
er  mit  Läm  und  kad  verbunden:  wal-lahi  lakad  käma 
zaidun.  Ist  der  Nachsatz  des  Schwures  ein  Nominalsatz, 
so  wird  er  durch  inna  und  Läm,  oder  durch  inna  allein, 
oder  durch  Läm  allein  verknüpft,  vgl.  wal-lahi  inna  zai- 
dän lakä-'imun,  wal-lahi  lazaidun  kä'imun,  wal-lahi 
inna  zaidän  kä3imun.  Ist  derselbe  ein  negativer  Verbal- 
satz wird  er  durch  mä,  lä  oder  in  negirt,  vgl.  wal-lahi 
mä,  lä,  in  jakümu  zaidun.  Ebenso  ist  es  mit  dem  ne- 
gativen Nominalsatz.  Kommen  nun  Vordersatz  und  Schwur 
zusammen,  so  wird  der  Nachsatz  des  von  ihnen  Nachgestell- 
ten weggelassen,  da  der  Nachsatz  des  ersteren  darauf  hinleitet. 
Vgl.  in  käma  zaidun  wal-lahi  jakum  cararün,  man 
nimmt  hier  den  Nachsatz  des  Schwures  weg,  weil  der  Nachsatz 
des  Vordersatzes  denselben  andeutet.  Vgl.  wal-lahi  in  käma 
zaidun  lajakümanna  (amrün,  man  nimmt  den  Nachsatz 
des  Vordersatzes  weg,  da  der  Nachsatz  des  Schwures  darauf 
hinfuhrt. 

.,Wenn  beide  sich  einander  folgen  und  ein  Nomen  (Mub- 
tada3),  das  ein  Habar  hat,  voraufgeht,  so  lafs  ganz  allgemein 
den   Vordersatz  ohne  Furcht  vorwiegen." 

Erkl.  Kommen  Vordersatz  und  Schwur  zusammen,  so 
hat  das  Voraufgehende  den  Nachsatz,  und  wird  der  Nachsatz 
des  Nachgestellten  weggenommen.  Dies  ist  der  Fall,  wenn 
ihnen  nicht  ein  Mubtada'  voraufgeht.  Ist  aber  dies  der  Fall, 
überwiegt  ganz  allgemein  der  Vordersatz,  d.  i.  gleich  viel, 
ob  er  vorauf  oder  nach  steht.  Der  Vordersatz  hat  alsdann 
den  Nachsatz  und  der  Nachsatz  des  Schwures  fällt  we<r,  vel. 
zaidun  in  käma  wal-lahi  ukrimhu  und  zaidun  wal- 
lahi  in  käma  ukrimhu. 

„Bisweilen  überwiegt  auch  nach  einem  Schwur  ein  Vor- 
dersatz, wenn  auch  ein  Mubtada3  nicht  voraufgeht. 


318  Lau. 

Erkl.  Selten  kommt  es  vor,  dafs  der  Vordersatz  den 
Schwur  überwiegt  in  dem  Fall,  dafs  beide  zusammenkommen, 
der  Schwur  voraufgeht  und  ein  Mubtada3  mit  Habar  nicht 
voransteht. 

Vgl.  „Bei  Gott,  wenn  du  uns  prüfst  nach  dem  Kampfe 
einer  Schlacht,  wirst  du  uns  nicht  von  dem  Blute  des  Vol- 
kes frei  finden  (la'in  munita  la  tulfina)."  Lam  steht  hier  als 
Einleitung  eines  ausgefallenen  Schwurs,  rest.:  wal-lahi 
la'in.  in  ist  eine  Condition,  deren  Nachsatz  tulfina  im 
Gazra  steht. 

Der  Nachsatz  des  Schwures  fiel  weg,  da  der  Nachsatz 
des  Wirdersatzes  ihn  andeutet.  Wenn  man  wie  gewöhnlich 
verführe,  dafs  der  Nachsatz  des  Schwures,  weil  dieser  vor- 
anstellt, stehn  müfste,  so  würde  man  la  tulfina  im  In- 
dicativ  sagen. 


LVII.     Lau. 

„lau  ist  eine  Conditional- Partikel  heim 
ten  steht    sie   vor    einem  Imperfectum,    doch    nimmt    man  es 
wohl  dann  auf." 

Erkl.  lau  wird  auf  zweifache  Weise  gebraucht:  1)  ist 
es  masdar artig;  das  Kennzeichen  dafür  ist,  dafs  an  an  seine 
Stelle  treten  kann,  vgl.  wadidtu  lau  kama  zaidun  =  ki- 
j  am  ahn.  Darüber  ist  oben  beim  Mausül  (pag.  36.)  gehandelt 
2)  Es  ist  ein  conditionales;  gewöhnlich  folgt  ihm  dann  ein  Per- 
fectum  dem  Sinne  nach,  vgl.  lau  käma  zaidun  lakumtu. 
Sibavvaihi  definirt  lau,  dafs  es  eine  Partikel  für  das  sei,  was 
in  früherer  Zeit  im  Fall  war  künftig  einzutreten,  weil  ein 
anderes  eintreten  sollte,  seil,  aber  nicht  eingetreten  ist  (par- 
ticula  indicans  quoderat  eventurum).  Bisweilen  steht  auch 
nach  lau  ein  Futur  dem  Sinne  nach,  vgl.  Kur.  4,  10.  „Für- 
wahr es  sollen  diejenigen  fürchten,  welche,  wenn  sie  dürftige 
Kinder  nach  sich  hinterliefsen  (lau  tarakü),  dann  auch  fürch- 
ten würden. 

Vgl.  „Wenn  Lailä-1-AlJalijja  mich  grüfsen  würde,  wäh- 
rend unter    mir  Steine   und  Steinplatten,    fürwahr  ich  würde 


lau.  319 

freundlich  wieder  grüfsen,    oder   es   würde  ihr  zurufen    eine 
Eule,  von  der  Seite  des  Grabes  aus  rufend." 

„lau   ist  wie   in    spceiell  dem  Verbum  zugetheilt,    doch    v.  :io. 
was  lau  anlangt,  so  wird  bisweilen  an  na  mit  ihm  verbunden." 

Erkl.  Das  conditionale  lau  kommt  speciell  nur  beim 
Verbum  vor,  und  tritt  nicht  vor  das  Nomen,  wie  auch  das 
conditionale  in.  Doch  tritt  lau  vor  anna,  dessen  Nomen 
und  Habar,  vgl.  lau  anna  zaidän  kiVimun  lakumtu. 
Man  ist  uneins,  wenn  es  sich  so  verhält.  Einige  behaupten, 
lau  bleibe  speciell  dem  Verbum  zugetheilt,  anna  mit  seiner 
Folge  stehe  an  der  Stelle  des  Nominativ  eines  Participium 
durch  ein  weggefallenes  Verbum,  rest.  „lau  tabata  anna 
zaidän  kä'imun  lakumtu,  wenn  es  feststeht,  dafs  Zaid 
steht.  Andere  aber  sagen,  lau  höre  dann  auf  speciell  dem 
Verbum  anzugehören;  anna  mit  seiner  Folge  stehe  vor  ei- 
nem Mubtada^,  dessen  Habar  wegfiel,  an  der  Stelle  des  No- 
minativ, vgl.  rest.  lau  anna  zaidän  kä?imun  täbitun  la- 
kumtu =  lau  kijämu  zaidin  täbitun.  Dies  ist  die 
Lehr  weise  des  Sibawaihi. 

„Folgt  ein  Imperfectum  dem  lau,  wird  es  zum  Perfec- 
tum  gewandt;  vgl.  „hätte  er  sein  Versprechen  gehalten, 
hätte  er  genug  gethan  (lau  jafi  kafä)." 

Erkl.  Folgt  ein  Imperfectum  dem  lau,  so  wird  sein 
Sinn  zum  Perfectum  umgewandelt. 

Vgl.  „Die  Mönche  von  Midian  und  die  ich  dort  ge- 
sehn zu  haben  mich  entsinne,  weinend,  aus  Furcht  vor  der 
Höllenstrafe  sich  kauernd;  wenn  sie  angehört  hätten,  wie  ich 
angehört  ihre  Rede,  sie  würden  sich  niederwerfen  vor  cAzza, 
Haupt  und  Knie  beugend." 

Dieses  lau  mufs  nothwendig  einen  Nachsatz  haben.  Es 
hat  zum  Nachsatz  entweder  ein  Perfectum,  oder  ein  durch 
Lam  negirtes  Imperfectum.  Ist  der  Nachsatz  ein  positiver, 
ist  er  gewöhnlich  mit  Lam  verbunden,  vgl.  lau  käma  zai- 
dun  lakäma  camrün,  doch  kann  man  dies  auch  wegneh- 
men lau  käma  zaidun  käma  camrün.  Ist  der  Nachsatz 
durch  Lam  negirt,  hat  er  Lam  nicht,  vgl.  lau  käma  zaidun 
lam   jakum  camrün.    I«t  derselbe  durch  ma  negirt,  so  ist  er 


320  amm;i.  lanlft,  laoma. 

meist  von  Lara  entblöfst,  doch  kann  er  auch  damit  verbunden 
werden,  vgl.  lau  kama  zaidun  mä  kama  camrün  und  lau 

kama  zaidun  lamä  kama  'amrün. 


LVIII.     amma,  laula,  laumä. 

„amma  ist  wie  mahmä  jaku  min  s'ai'in,  was  nur  im- 
mer geschehen  mag;  fa  verbindet  sich  nothwendig  mit  dem 
Wort,  welches  dem  nach  jenem  stellenden  folgt." 

Erkl.  amma  ist  eine  Partikel,  um  das  Zerfallen  in  meh- 
rere Theile  auszudrücken.  Es  steht  an  der  Stelle  der  Con- 
ditional-Partikel  in  und  des  Verbum  im  Vordersatz.  Deshalb 
erklärt  es  Sibawaihi  durch  „was  nur  immer  geschehn  mag". 
Das  nach  ihm  Erwähnte  ist  der  Nachsatz  des  Vordersatzes 
und  deshalb  ist  fa  dabei  nothwendig,  vgl.  amma  zaidun 
famuntalikun  —  „was  nur  immer  geschehn  mag,  so  ist 
Zaid  fortgehend."  Somit  tritt  amma  an  die  Stelle  von  mahmä 
jaku  min  s'aPin  und  es  wird:  amma  fazaidun  munta- 
likun,  darauf  wird  fa  zum  Habar  gestellt  amma  zaidun 
famuntalikun. 

„Die  Wegnahme  dieses  fa  ist  in  der  Prosa  selten,  aufser 
wenn  Worte  mit  ihm  zugleich  ausgefallen  sind." 

Erkl.  fa  mufs,  wie  voraufgeht,  nothwendig  gesetzt  wer- 
den, nur  bisweilen  fällt  es  in  der  Dichtung  aus. 

Vgl.  „Was  nun  der  Kampf,  so  ist  kein  Kampf  bei  Euch, 
sondern  nur  ein  Herziehn  in  pomphaften  Paradegängen." 

Auch  in  der  Prosa  fällt  dies  fa  aus,  häufiger  und  auch 
seltener  Weise.  Häufig,  wenn  der  Ausspruch  mit  ihm  weg- 
fällt, vgl.  Kur.  3,  102.  „Was  nun  (amma)  diejenigen  betrifft, 
deren  Gesichter  schwarz  geworden,  (zu  denen,  spricht  Gott): 
„habt  ihr  verläugnet,  nachdem  ihr  den  Glauben  angenommen 
habt."  Selten  findet  dies  im  umgekehrten  Falle  statt,  vgl. 
die  Ueberlieferung:  „was  nun  weiter,  was  denken  denn  die 
Männer,  die  Verträge  schliefsen,  die  nicht  in  der  Schrift 
Gottes  sind,"  amma  baMu  mä  bälu  für  famä  bälu.  So 
kommt  es  im  Sahih  des  Buliäri  vor. 


1 


ammft,  laute,  lauraä.  321 

„laulä  und  laumä  verlangen  nothwendig  zuerst  zu 
-lehn,  wenn  sie  eine  Unmöglichkeit  bei  einem  Sein  ver- 
binden." 

Erkl.  laulä  und  laumä  haben  zwei  Gebrauchsweisen: 
zunächst  bezeichnen  sie  die  Verwehrung  von  Etwas  wegen  der 
Existenz  eines  anderen;  dann  stehn  sie  nothwendig  zu  An- 
fang und  treten  nur  vor  ein  Mubtada5,  das  Habar  fällt  nach 
ihnen  nothwendig  weg.  Sie  müssen  nothwendig  einen  Nach- 
satz haben  :  ist  dei-selbe  ein  positiver,  so  wird  er  meist  mit 
Läm  verbunden;  ist  er  durch  mä  negirt,  steht  er  meist 
ohne  dasselbe;  ist  er  aber  durch  lam  negirt,  steht  er 
nie  damit,  vgl.  laulä  zaidun  laakramtuka  rest.  laulä 
zaidun  maug'üdun.  In  dem  Capitel  vom  Ibtidä  (pag.  64.) 
ist  dies  schon  behandelt 

,. Durch  beide  Partikeln  hebe  wie  durch  halla,  allä, 
alä  deutlich  die  Anreizung  hervor.  Setze  sie  vor  das 
Verbum." 

Ei  kl.  Die  zweite  Gebrauchsweise  "von  laulä  und  laumä 
ist,  dafs  sie  die  Anreizung  (Tahdid)  bezeichnen.  Sie  sind  dann 
speciell  dem  Vcrbum  zugetheilt,  vgl.  laulä  darabta  zai- 
dän.  Will  man  durch  sie  einen  Vorwurf  (at-taubih)  bezeich- 
nen, so  steht  das  Verbum  im  Perfectum;  will  man  mit  ihnen 
einen  Antrieb  (al-hattu)  zur  Handlung  bezeichnen,  so  hat 
das  Verbum  den  Sinn,  des  Futurum  an  der  Stelle  des  Im- 
perativ, vgl.  Kur.  9,  123:  „Warum  ist  nicht  aufgebrochen 
von  jeder  Schaar  vou  Ihnen  eine  kleine  Zahl,  dafs  sie  for- 
schen in  der  Schrift  (laulä  nafara  =  lijanfir)."  Die  übrigen 
Partikeln  der  Anreizung  sind  ebenso  zu  betrachten,  allä 
fa'alta,  halla  darabta.  Das  leichte  alä  ist  wie  das  tas'- 
dirte  allä. 

„Bisweilen  schliefst  sich  an  laulä  und  laumä  ein  Nomen 
an,  welches  an  ein  verschwiegenes  oder  sichtbares  Verbum, 
das  nachgestellt  ist,  angehängt  wird.'' 

Erkl.  Bisweilen  steht  dennoch  ein  Nomen  nach  den 
Partikeln  der  Anreizung,  das  durch  ein  verschwiegenes  Ver- 
bum oder  durch  ein  Verbum,  welches  dem  Nomen  nachgestellt 
ist,  regiert  wird. 

21 


322  ly>0  Seteung  der  Aussage  von  alladi  and  al, 

Vgl.  "•  „Jetzt  nach  hartnäckigem  Streit  schmäht  ihr  mich, 

warum  nicht  das  früher  thun  (hallä-t-takaddumu),  da  die  Her 
zen    noch    nicht    erbittert    waren    (rest.:    halla  wug'ida-t-ta- 
kadduinu)." 

Vgl.  „Ihr  Söhne  von  Dautara  zähltet  mir  die  besten  Ka- 
tneele  als  euren  höchsten  Ruhm  vor,  warum  nicht  (zähltet 
ihr  vor)  die  gewappneten  behelmten  Streiter?" 

Ein  Beispiel  vom  zweiten  Fall  ist:  laula  zaidan 
darabta. 


LIX.     Die  Setzung  der  Aussage  von  allacfi  und  al. 

(al-iÄbäru  billadi  wa-1-alif  wa-1-lämi). 

„Das  wovon  man  sagt  „setze  ein  Habar  von  ihm  durch 
all  ad  i,ft  das  wird  ein  Habar  von  alladi,  das  als  Mubtada1 
vor  demselben  Platz  nimmt.  Was  aufser  diesen  beiden  noch 
steht,  setze  in  die  Mitte  als  Sila,  deren  sich  zurückbeziehen- 
des Pronomen  ein  Stellvertreter  des  den  Satz  vervollständi- 
genden Habar  ist;  vgl.  alladi  darabtuhu  zaidun  „der, 
den  ich  geschlagen  habe,  ist  Zaid",  dies  war  früher  dar  ab  tu 
zaidän.    Wisse  woher  man  jenes  nimmt." 

Erkl.  Dieses  Capitel  setzen  die  Grammatiker  zur  Prü- 
fung des  Sü-ebenden  und  Uebung  desselben,  wie  sie  das 
Capitel  von  der  Uebung  (in  der  Flexion  der  Buchstaben)  in 
dem  etymologischen  Theil  dazu  gebrauchen.  Sagt  man  zu 
dir,  „sage  ein  Habar  von  irgend  einem  Nomen  durch  al- 
ladi aus",  so  wäre  der  natürliche  Sinn  davon,  dafs  man  alladi 
als  Habar  von  diesem  Nomen  setzte;  doch  verhält  sich  die 
Sache  nicht  so,  sondern  das  als  Habar  gesetzte  ist  grade 
dieses  Nomen  und  das,  von  dem  das  Habar  gesetzt  wird,  ist 
nur  alladi,  wie  du  wissen  wirst.  Man  sagt  das  bi  in  bil- 
ladi  stehe  in  der  Bedeutung  von  fan;  es  wäre,  als  ob  man 
sagte:  „sage  aus  von  alladi".  Man  will  dies  damit  bezeich- 
nen: wenn  man  zu  dir  dies  sagt,  so  nimm  alladi  und  setze 
es  als  Mubtada',  und  setze  dies  Nomen  als  Habar  von  al- 
Nimm  ferner  den  Satz,    in  welchem  das  Nomen  steht 


.il-i//h;*iru  biDfkfi  wa-1-alifi  wa-l-lämi.  323 

und  setze  ihn  in  die  Mitte  zwischen  alladi  und  sein  Ha- 
bar,  welches  eben  jenes  Nomen  selbst  ist.  Setze  den  Satz 
als  Sila  zu  alladi  und  behandle  das  auf  das  Mausül  alladi 
sich  zurückbeziehende  Pronomen  als  einen  Stellvertreter  von 
jenem  Nomen,  welches  du  zum  Habar  gemacht  hast.  Sagt 
man  zu  dir  „setze  ein  Habar  zu  dem  zaidun  im  Satze  da- 
rabtu  zaidän,  so  sagst  du  alladi  darabtuhu  zaidun. 
alladi  ist  Mubtada\  zaidun  Habar,  dar ab tu  »Sila  von  al- 
ladi, und  hu  in  darabtuhu  ist  ein  Stellvertreter  von  zai- 
dun, das  du  als  Habar  gestellt  hast.  Dies  ist  ein  sich  auf 
alladi  zuriickbeziehendes  Nomen. 

„Durch  alladäni,  alladina  und  allati  gieb  das  Ha- 
bar an,  die  Uebereinstimmung  mit  dem  gesetzten  (Habar) 
beobachtend." 

Erkl.  Ist  das  Nomen,  in  Betreff  dessen  man  zu  dir  sagt, 
„sage  von  ihm  ein  Habar/'  ein  Dual,  so  mufs  das  Mausül  im 
Dual  stehn,  vgl.  alladäni;  steht  es  im  Plural,  so  steht  das 
Mausül  ebenfalls  im  Plural,  vgl.  alladina,  und  steht  endlich 
das  Nomen  im  Femininum,  so  folgt  alladi  auch  im  Femi- 
ninum. Das  Resume:  dafs  das  Mausül  nothwendig  mit  dem 
Nomen  übereinstimmen  mufs,  von  welchem  durch  dasselbe 
ein  Habar  ausgesagt  wird,  und  das  Habar  mufs  dem,  wovon 
es  ausgesagt  wird  conform  sein,  Singular  mit  Singular,  Dual 
mit  Dual,  Plural  mit  Plural,  Masculinum  mit  Masculinum 
und  Femininum  mit  Femininum.  Sagt  man  „gieb  ein  Habar 
an  von  az-zaidaini  in  darabtu-z  -zaidaini,':  so  sagst  du 
alladäni  darabtuhumä  az-zaidani,  und  so  in  den  an- 
deren Beispielen. 

„Die  Fähigkeit  nachgestellt  und  determinirt  zu  werden, 
ist  für  das  Wort,  wovon  eine  Aussage  gemacht  wird  (für  das 
logische  Subject)  festgestellt.  Davon  gilt  auch  als  Re- 
gel: dafs  man  seiner  durch  einen  fremdartigen  Begriff,  oder 
durch  ein  Pronomen  entbehi-en  kann,  beobachte  was  die 
Araber  beachten." 

Erkl.  Bei  dem  Nomen,  dessen  Habar  durch  alladi 
stattfindet,  giebt  es  Bedingungen:  1)  dafs  es  sich  nachstel- 
len läfst;  man  leidet  nicht,  das  Habar  durch  alladi  zu  setzen, 
von  einem   Wort,   das  zu  Anfang  stehn  mufs,    wie  von  dem 

21* 


;.}•_> .j  Setutng  der  Aussage  von  aila./i  und  al. 

Conditionalnomen,  dem  Fragewort  man  mä.  2)  Dafs  es  sieh 
determiniren  läfst;  man  setzt  kein  Habar  von  einem  Häl 
(Zustand)  oder  Tamjiz  (Specification).  3)  Mufs  man  das 
Nomen  durch  einen  fremdartigen  Ausdruck  (ag'nabi)  entbeh- 
ren können.  Man  setzt  nicht  das  Habar  von  einem  Prono- 
men, das  den  Satz,  der  als  Habar  vorkommt,  verbindet,  wie 
z.  B.  vom  Ha  in  zaidun  dar  ab  tu  hu.  4)  Dafs  man  seiner 
durch  ein  Pronomen  entbehren  kann.  Man  setzt  nicht  die 
Aussage  durch  alladi  von  dem  Mausüf  ohne  seine  Sifa, 
noch  von  dem  Mudäf  ohne  sein  Mudäf  ilaihi.  Bei  dar  ab  tu 
rag'ulän  zarifan  setzt  man  nicht  das  Habar  von  rag'u- 
lun  allein;  man  sagt  nicht  alladi  darabtuhu  zarifan  ra- 
g'ulun.  Denn  wenn  man  von  ihm  das  Habar  setzte,  so  stellte 
man  an  seine  Stelle  ein  Pronomen.  Dann  wäre  die  Be- 
schreibung eines  Pronomen  nothwendig,  doch  wird  weder 
das  Pronomen  beschrieben,  noch  wird  durch  dasselbe  be- 
schrieben. Setzt  man  aber  das  Habar  von  einem  Mausüf 
mit  seiner  Sifa,  so  wäre  es  möglich,  weil  der  befürchtete 
Fall  entfernt  ist  alladi  darabtuhu  rag'ulun  zarifun.  So 
setzt  man  auch  nicht  das  Habar  von  dem  Mudäf  (guläma) 
allein,  bei  darabtuhu  guläma  zaidin;  denn  wie  feststeht, 
tritt  ein  Pronomen  an  seine  Stelle,  und  das  Pronomen  steht 
nicht  als  Mudäf.  Stünde  aber  das  Mudäf  mit  seinem  Mu- 
däf ilaihi,  so  wäre  dies  möglich,  da  das  Verwehrende  entfernt 
ist,  vgl.  alladi  darabtuhu  gulämu  zaidin. 

„Man  setzt  das  Habar  durch  al  von  einem  Nomen,  des- 
sen Verbum  schon  voraufging;  wenn  richtigerweise  die  Bil- 
dung einer  Sila  von  dem  Verbum  für  al  stattfinden  kann, 
vgl.  die  Bildung  des  Wortes  wäkin  von  wakä-1-lahu- 
1-batala." 

Erkl.  Man  setzt  das  Habar  durch  alladi  von  dem  No- 
men, das  in  einem  Nominal-  oder  Verbalsatz  steht.  Will 
man  das  Habar  von  zaidun  in  zaidun  kä-'imun  setzen,  so 
wäre  dies  alladi  huwa  kä-'imun  zaidun.  Bei  darabtu 
zaidän  setzte  man  das  Habar:  alladi  darabtuhu  zaidun. 
Durch  al  wird  das  Habar  von  dem  Nomen  nicht  gesetzt, 
aufser  wenn  dasselbe  in  einem  Verbalsatz  steht,  und  dieses 
Verbum  richtig  von  sich  die  Sila  von  al  bilden  läfst,  wie 
das  Part.  act.  oder  Part.   pass.     Man  bildet  das  Habar  nicht 


al-iAbäru   billarfi  wa-1-alifi  wa-1-lämi.  325 

durch  al  von  dem  Nomen,  das  in  einem  Nominalsatz  steht; 
auch  nicht  von  dem  Nomen,  das  in  einem  Verbalsatz  vor- 
kommt, dessen  Verbum  nicht  vollständig  flectirbar  ist,  wie 
von  ar-rag'ulu  in  nicma-r-  rag'ulu;  da  man  von  ni(ma 
nicht  richtiger  Weise  die  Sila  von  al  gebrauchen  kann.  Man 
setzt  auch  das  Habar  von  Gottes  Namen,  wie  man  von  wakä- 
1-lahu-l-bat  ala  (Gott  bewacht  die  Helden)  sagt  al-wäki- 
1-batala- 1-lahu.  Auch  giebt  man  ein  Habar  dem  al-ba- 
tala,  so  dafs  man  sagt  al-wäkihi-1-lahu-l-batalu  „der 
von  Gott  Bewachte  ist  der  Küstige." 

.,lst  das,  was  von  der  Sila  von  al  in  den  Nominativ  ge- 
stellt wird,  das  Pronomen  eines  anderen  Worts  als  al,  so 
wird  dasselbe  besonders  als  ein  getrenntes  gesetzt." 

Erkl.  Wenn  das  Beschreibungswort,  welches  als  Sila 
von  al  vorkommt,  ein  Pronomen  in  den  Nominativ  stellt, 
so  kann  sich  dasselbe  entweder  auf  al  zurückbeziehn  oder  auf 
etwas  anderes.  Bezieht  es  sich  auf  al  zurück,  so  wird  es 
verborgen;  geht  es  aber  auf  etwas  anderes,  so  wird  es  ge- 
trennt, vgl.  ballagtu  min  az-zaidaini  illä-l-camrina 
risälatan.  Will  man  hier  ein  Habar  setzen  zu  tu  in  bal- 
lagtu, so  sagt  man  al-muballigu  min  az-zaidaini  ilä- 
l-famrina  risälatan  anä.  In  al-muballigu  ist  ein  Pro- 
nomen, sich  auf  al  zurückbeziehend,  und  das  mufs  nothwendig 
verborgen  werden.  Setzt  man  aber  in  diesem  Beispiel  ein 
Habar  zu  az-zaidäni  hiefse  es:  al-muballigu  anä  min- 
humä  ilä-l-famrina  risälatan  az-zaidäni.  —  anä  steht 
im  Nominativ  durch  al-muballigu,  es  bezieht  sich  nicht 
auf  al  zurück,  denn  mit  al  wird  hier  ein  Dual  bezeichnet, 
und  dieser  ist  gerade  das  Wort,  wozu  ein  Habar  gesetzt  wird; 
also  ist  die  besondere  Setzung  des  Pronomen  nothwendig. 
Will  man  in  diesem  Beispiel  zu  al-camrina  ein  Habar  setzen, 
heifse  es:  al-muballigu  anä  min  az-zaidaini  ilaihim 
risälatan  al-camrüna.  Auch  hier  mufs  das  Pronomen 
besonders  gesetzt  werden.  Ebenso  mufs  man  das  Pronomen 
besonders  setzen,  wenn  man  in  diesem  Beispiel  zu  risäla- 
tan ein  Habar  setzt;  denn  das  durch  al  hier  bezeichnete 
wäre  ar-risälatu.  Das  Pronomen  aber  (in  ballagtu),  wel- 
ches von  der  Sila  in  den  Nominativ  gestellt  ist,  ist  die  erste 
Person,  vgl.  al-muballi truhä  anä  min  az-zaidaini  ilä- 


,jt  Das  Zahlwort. 

l-'amri  na     ris&latun     (ana    steht     im   Nominativ     durch    di< 
Sila    von   al). 


LX.     Das  Zahlwort. 
(al-'adad). 

„taläta  und  die  bis  zu  'as'ara  folgenden  Zahlwörter 
sprich  mit  ta  bei  einer  Aufzählung,  deren  Einheiten  Mascu- 
lina  sind.  Im  entgegengesetzten  Fall  entblöfse  dieselben 
davon.  Das  Bestimmende  setze  in  den  Genitiv  Pluralis,  meist 
in  der  Form  des  Pluralis  der  Geringheit." 

Erkl.  Ta  steht  bei  taläta  und  den  folgenden  Zahlen 
bis  Zehn,  wenn  das  durch  dieselben  Gezählte  Masculinum  ist; 
ist  es  hingegen  Femininum,  fällt  Tä  weg.  Diese  Zahlwörter 
werden  an  einen  Pluralis  annectirt,  vgl.  cindi  'talätatu  ri- 
g'alin  wa5arbafu  nisä'in  u.  s.  f.  bis  zu  cas'ara.  Hat  das  Ge- 
zählte einen  Pluralis  der  Wenigkeit  und  der  Vielheit,  so  wird 
das  Zahlwort  meist  an  den  Pluralis  der  Wenigkeit  annectirt, 
vgl.  cindi  talätatu  aflusin  nur  selten  talätatu  fulusin. 
Ein  Fall,  in  dem  es  nicht  in  der  gewöhnlichen  Weise  vor- 
kommt, vgl.  Kur.  2,  228.  „Die  entlassenen  Frauen  warten 
für  sich  ab  drei  Menstruationen"  talätata  kuru'in,  während 
ein  Plural  der  Wenigkeit  akru?un  existirt.  Hat  aber  das  No- 
men nur  den  Plural  der  Vielheit,  wird  das  Zahlwort  an  die- 
sen annectirt,  vgl.  t^alätatu   rig'älin. 

„mPatun  hundert  und  alfun  tausend  annectire  an  einen 
Singularis,  dem  mPatun  folgt  selten  auch  der  Pluralis." 

Erkl.  mfatun  und  alfun  gehören  zu  den  annectirba- 
ren  Zahlwörtern,  doch  werden  sie  nur  an  einen  Singularis 
annectirt,  vgl.  findi  mi'atun  rag'ulin  und  alfu  dirhamin. 
Selten  kommt  die  Annexion  von  mPatun  an  einen  Pluralis 
vor,  vgl.  Kur.  18,  24.  „Sie  verweilten  in  ihrer  Höhle  300 
Jahre  taläta  ini'atin  sinina  nach  der  Lesart  von  Ilamza 
und   al-Kisä'i. 

Das  Resuimi:  Die  annectirbaren  Zahlwörter  zerfallen  in 
zwei   Theile:     1)  Diejenigen,  welche   mir  an  einen  Plural  an- 


;il-cnclad.  327 

nectirt  werden,  das  sind  drei  bis  zehn;  2)  diejenigen,  welche 
nur  an  einen  Singular  annectirt  werden,  das  sind  mi'atun 
und  alfun,  so  wie  ihre  beiden  Duale;  die  Annexion  von 
mPatun  an   den   Plural  ist  selten. 

„Setze  ahada  und  verbinde  es  mit  cas'ara  in  der  Zu- 
sammensetzung, wenn  du  ein  gezähltes  Masculinum  bezeich- 
nen willst.  Beim  Femininum  sprich  ihda  cas'rata.  S^in 
steht  nach  den  Tamimiten  mit  Kasr.  Bei  den  anderen  Zahl- 
wörtern, als  aha  dun  und  ihda.  thue  absichtlich  dasselbe 
was  du  mit  diesen  beiden  gethan  hast.  Dem  talätatun  bis 
tis(atun  und  den  dazwischen  liegenden  Zahlwörtern  kommt, 
wenn  sie  verbunden  werden,  das  Voraufgehende  zu." 

Erkl.  Verf.  behandelt  nun  die  zusammengesetzten  Zah- 
len. Zehn  wird  mit  den  Zahlen  unter  zehn  bis  auf  eins 
zusammengesetzt,  vgl.  ahadu  Sis'ara  bis  tiscatu  'as'ara,  so 
beim  Masculinum;  beim  Femininum  sagt  man  ihda  Sis'rata 
bis  tislu  'as'rata;  für  das  Masculinum  ahadu,  itnä,  für 
das  Femininum  ihda,  i  tu  ata.  Von  drei  bis  neun  verhalten 
sich  die  Zahlwörter  nach  der  Zusammensetzung  wie  vorher. 
Man  setzt  Tä,  wenn  das  Gezählte  ein  Masculinum  ist,  und  das- 
selbe fällt  weg,  wenn  dasselbe  ein  Femininum  ist.  Was  nun 
'as'aratun  betrifft,  (dies  ist  der  letzte  Theil),  so  fällt  das 
Tä  fem.  bei  ihm  fort,  wenn  das  Gezählte  ein  Masculinum 
ist  und  es  bleibt  dagegen  stehn,  wenn  es  ein  Femininum  ist. 
Von  dreizehn  an  sagt  man  talätata  (as'ara  rag'ulän  und 
taläta  asVata-mra^atan.  Ebenso  verhält  sich  (as'ratu 
mit  ahadu  und  ihda,  mit  itnäni  und  itnatäni,  vgl.  itnä 
cas'ara  rag'ulän  mit  Weglassung  des  Tä,  vgl.  itnatä 
Ss'rata-mra'atan  mit  Setzung  des  Tä.  S'in  kann  in  'as'rata 
beim  Femininum  ruhend  sein,  doch  steht  es  mit  Kasr  in  der 
tamimitischen   Wortform. 

„Setze  itnatä  vor  cas'rata  und  itnä  vor  cas'ara,  je 
nachdem  du  das  Masculinum  oder  Femininum  bezeichnen 
willst.  Ja  ist  für  die  anderen  Casus  als  den  Nominativ. 
Setze  die  beiden  Formen  durch  Alif  in  den  Nominativ,  und 
Fath  ist  gewöhnlich  bei  den  anderen  zusammengesetzten  Zah- 
len in  beiden  Worten." 

Erkl.      Verf.    erwähnt    hier,    dafs    itnä   'as'ara    für   das 


g28  Das  Zahlwort. 

Masculinum  ohne  Ta  im  ersten  und  zweiten  Wort,  und 
itnatä  'as'rata  im  ersten  und  zweiten  Wort  mit  Tu  für  das 
Femininum  steht.  Dann  macht  er  darauf  aufmerksam,  dafs 
die  zusammengesetzten  Zahlen  alle  indeclinable  sind,  das  erste 
Wort  sowohl  als  das  zweite,  vgl.  ahada  cas'ara  mit  dem 
Fath  beider  Theile.  Hiervon  ist  ausgenommen  itnä  cas'ara 
und  itnatä  'as'rata,  denn  das  erste  Wort  wird  mit  Alif 
flectirt  im  Nominativ  und  mit  Ja  im  Genitiv  und  Accusativ 
gleich  dem  Dual,  aber  der  zweite  Theil  steht  indeclinable 
auf  Fath. 

„Setze  das  Tamjiz  (Bestimmung)  der  Zahlwörter  von 
Ss'rüna  bis  tiscüna  in  den  Singularis,  vgl.  arbacina  hina 
40  Zeiträume." 

Erkl.  Verf.  erwähnt  hier  die  einfachen  Zahlen,  das  sind 
die  von  cis'rüna  bis  tiscüna.  Sie  haben  nur  eine  Wortform 
für  Masculinum  und  Femininum.  Ihr  Tamjiz  steht  nur  im 
Accusativ  Singularis,  vgl.  cis'rüna  rag'ulän  und  cis'rüna- 
rara^tan.  Bei  den  Zahlen  über  den  Zehnern  wird  das  Mehr 
vor  denselben  erwähnt  und  die  Zehner  durch  Wäw  verbun- 
den, vgl.  ahadun  waSs'iüna  u.  s.  f.  bis  tiscatun  wa(is'rüna 
mit  Tä  für  das  Masculinum.  Beim  Femininum  sagt  man 
ihdä  wa^is'rüna  bis  tis'un  wa'is'rüna  ohne  das  Tä.  Das 
reine  Ergebnifs:  die  Zahlworte  zerfallen  in  vier  Klassen: 
1)  die  Annectirten;  2)  die  Zusammengesetzten;  ö)  die  Einla- 
chen; 4)  die  Verbundenen. 

„Man  setzt  das  Tamjiz  zu  den  zusammengesetzten  Zah- 
len wie  zu  Ss'rüna,   behandle  beide  gleich." 

Erkl.  Man  setzt  das  Tamjiz  zu  einer  zusammengesetz- 
ten Zahl,  wie  zu  cis'rüna  und  dessen  ^  erwandten.  Es  steht 
dasselbe  im  Accusativ  Singularis,  vgl.  ahada  fas'ara  rag'u- 
län, ihdä  'as'rata-mra^atan. 

„Wird  eine  zusammengesetzte  Zahl  annectirt,  so  bleibt 
die  Indcclinabilität,  und  das  Endwort  wird  bisweilen  flectirt." 

Erkl.  Die  zusammengesetzten  Zahlen  kann  man  an  et- 
was anderes  als  ihr  Tamjiz  annectiren.  aufser  itnä  *as'ara, 
denn  dies  wird  nicht  annectirt,  man  sagt  nicht  itnä  cas'a- 
raka.    Wird  die  zusammengesetzte  Zahl  annectirt.  so  ist  die 


al-'adad.  329 

Leinweise  der  Basrenser,  dafs  beide  Theile  in  ihrer  Inde- 
clinabilität  verbleiben,  vgl.  hadihi  hamsata  (as'araka  mit 
Fath  am  Ende  beider  Worte.  Bisweilen  wird  das  letzte  de- 
clinirt,  wiewohl  das  erste  indeclinable  bleibt,  vgl.  hadihi 
hamsata  cas'aruka. 

„Bilde  von  citnäni  und  den  höheren  Zahlen  bis  'as'ra- 
tun  eine  Form,  analog  dem  fäcilun  von  facala.  Ende  sie 
im  Femininum  mit  Tä,  doch  so  oft  das  Masculinum  steht, 
setze  die  Form  fä'ilun  ohne  Tä." 

Erkl.  Es  wird  von  itnäni  bis  cas'ratun  ein  Nomen 
der  Form  fäcilun  entspi-echend  gebildet,  so  wie  man  sie  von 
fafala  bildet,  man  sagt  tänin,  tälitun  u.  s.  f.  bis  cäs'irun 
ohne  Tä  im   Masculinum  und  mit  Tä  im  Femininum. 

„Will  man  Einen  von  der  Zahl,  die  diese  Form  bildet, 
bezeichnen,  annectirt  man  sie  ihr  wie  einen  Partitiv  (der 
Vierte  von  vieren).  Will  man  hingegen  bezeichnen,  dafs  das 
Geringere  dem  Höheren  gleichgestellt  wird,  so  ist  es  w7ie  das 
Wort  g'äcilun  zu  behandeln." 

Erkl.  Die  Form  fä(ilun,  die  vom  Zahlwort  gebildet 
wird,  hat  zwrei  Gebrauchsweisen:  1)  steht  sie  allein,  vgl.  tä- 
litun, tälitatun;  2)  steht  sie  nicht  allein,  dann  wird  sie 
gebraucht  entweder  mit  dem,  wovon  sie  abgeleitet  ist,  oder 
mit  dem  Wort,  welches  dem,  wovon  sie  selbst  abgeleitet  wird, 
voraufgeht.  —  In  dem  ersten  Fall  mufs  man  die  Form  fäfi- 
lun  an  das  ihr  Nachfolgende  annectiren,  so  dafs  das  Vorauf- 
gehende die  Stelle  von  ba(du  vertritt.  Man  sagt  im  masc. 
tälitu  talätatin  u.  s.  f.  und  im  Fem.  tälitatu  talätin 
im  Sinne  von  der,  die  Eine  von  dreien.  —  Im  zweiten  Fall 
sind  zAvei  Weisen  möglich:  1)  die  Annexion  des  wie 
fä(ilun  gebildeten  Zahlworts  an  das  sich  ihm  Anschliefsende 
(eine  wirkliche  Annexion);  2)  dafs  diese  Form  mit  dem 
Tanwin  steht  und  das  sich  ihm  Anschliefsende  durch  dasselbe 
in  den  Accusativ  tritt.  So  wie  man  beim  Fä(il  sagt  däribu 
zaidin  und  daribun  zaidän,  so  sagt  man  auch  räbicu  ta- 
lätatin und  räbicun  talätatan,  räbicatu  talätin  und 
räbicatun  talätän  dem  Sinne  nach  gäcilu  at-talätati  ar- 
bacatan  oder  g'ä(ilun  at-talätata  arbaratan.  So  sind  die 
Worte  Verf's.   zu  verstehn:    willst  du  mit  der  Form  fä<ilun 


330  Das  Zahlwort. 

die  von  itnäni  und  den  folgenden  gebildet  wird,  das  Ge- 
ringere  an  Zahl  gleich  dein  Höheren  setzen,  so  behandle  es 
wie  g'acilun,  so  dafs  es  an  sein  Mafcül  annectirt  werden, 
oder  auch  mit  dem  Tanwin  stehn  und  dasselbe  in  den  Ac- 
cusativ  setzen  kann. 

„Will  man  eine  Form  bilden,  die  wie  täni  itnaini  zu- 
sammengesetzt ist,  so  hat  man  beide  Arten  der  Zusammen- 
setzung. Oder  annectirc  die  Form  fälilun  in  beiden  Fällen 
an  eine  Zusammensetzung,  die  vollkommen  ausspricht,  was 
du  meinst.  Bekannt  ist,  dafs  man  sich  mit  hädi  cas'ara 
begnügt  und  den  Aehnlichcn  vor  'is'rüna  und  den  Analogen. 
Stelle  die  Form  fä'ilun  in  beiden  Fällen  vor  ein  Wäw,  wel- 
ches mit  Fleifs  gesetzt  ist." 

Erkl.  Wie  voraufgeht,  wird  die  Form  fä'ilun  von  einem 
Zahlwort  auf  zwei  Weisen  gebildet:  1)  dafs  mau  damit  ir- 
gend einen  Theil  der  Zahl,  wovon  sie  abgeleitet  ist,  bezeich- 
nen will;  2)  dafs  man  die  geringere  Zahl  gleich  der  höheren 
setzen  will.  Will  man  nun  die  Form  fä'ilun  von  einer  zu- 
sammengesetzten Zahl  gebrauchen,  um  den  ersten  Sinn  zu 
bezeichnen,  d.  h.  um  einen  Theil  von  dein,  wovon  sie  abge- 
leitet wird,  auszudrücken,  so  können  dabei  drei  Weisen  statt- 
finden: a.  dafs  man  zwei  Zusammensetzungen  hat,  von  wel- 
chen der  Anfang  der  ersten  die  Form  fä(ilun,  fäSlatun, 
und  das  Ende  cas'ara,  tas'rata  ist;  der  Anfang  der  /-weiten 
ist  ahadun,  ihdä  etc.,  vgl.  tälita  'as'ara,  talätäta  cas'ara. 
Alle  vier  Formen  sind  indeclinablc  auf  Fath.  b.  Dafs  man 
sich  beschränkt  auf  das  Anfangswort  der  ersten  Zusammen- 
setzung, dasselbe  flectirt  und  es  an  die  zweite  Zusammen- 
setzung, die  in  beiden  AVorten  indeclinable  bleibt,  annectirt, 
vgl.  talitu  talätäta  fas'ara  und  tälitatu  taläta  cas'rata. 
c.  Dafs  man  sich  auf  die  erste  Zusammensetzung  be- 
schränkt, die  indeclinable  im  ersten  und  zweiten  Worte  bleibt, 
vgl.  tälita  cas'ara  und  tälitata  as'rata. 

Man  gebraucht  die  Form  fä'ilun  von  den  zusammenge- 
setzten Zahlen  nicht,  um  zu  bezeichnen,  dafs  man  die  gerin- 
gere Zahl  gleich  der  höheren  bezeichnen  will,  man  sagt  nicht 
räbra  (as'ara  talätäta  fas'ara  und  so  bei  allen  übrigen. 
Deshalb  erwähnt  dies  Verf.  nicht,  sondern  beschränkt  sich 
auf  die  Erwähnung    des  ersten  Falles,     hädi    ist  umgekehrt 


kam,  ka'ajjin  katfä.  S'61 

aus  wähl  dun,  und  hädijatun  aus  w ah i da  tun  entstanden. 
Man  setzt  den  eisten  Buchstaben  nach  dein  letzten,  hadi  wird 
nur  mit  (as'ara  und  hädijatun  nur  mit  cas'rata  gebraucht  und 
ebenso  mit  cis'rüna  und  dessen  Verwandten.  Die  vom  Zahl- 
worte gebildete  Form  fäcilun  wird  vor  den  Zehnem  ge- 
braucht, die  damit  verbunden  werden,  vgl.  hadi  waSs'rüna 
und  täsicun  waSs'rüna.  Sie  kommt  in  beiden  Gestalten, 
d.  h.  fäcilun  für  Masculinum  und  fäcilatun  für's  Femini- 
num vor. 


LXI.     kam,  ka'ajjin,  kadä. 

„Gieb  eine  nähere  Bestimmung  (Tanijiz)  dem  kam  in 
der  Frage,  wie  man  eine  solche  dem  cis'rüna  giebt.  Vgl. 
„Wie  viel  Personen  erheben  sich"  (kam  s'aljsän  sainä).  Ge- 
statte das  Tamjiz  durch  ein  verschwiegenes  min  in  den  Ge- 
nitiv zu  stellen,  wenn  kam  einer  wirklich  gesetzten  Praepo- 
sition  voraufgeht." 

Erkl.  kam  ist  ein  Nomen,  was  daraus  hervorgeht,  dafs 
eine  Praeposition  davor  treten  kann,  vgl.  „mit  wie  viel  Pal- 
menstämmen (falä  kam  g'idSn)  hast  du  dein  Haus  überdacht." 
kam  ist  ein  Nomen  für  eine  unbekannte  Zahl,  es  mufs 
nothwendig  das  Tamjiz  haben,  vgl.  kam  rag'ulän  Sndaka. 
Bisweilen  wird  dasselbe  weggelassen,  weil  etwas  darauf  hin- 
leitet, vgl.  kam  sumta  =  kam  jaumän  sumta.  kam  ist 
eine  Frage-  und  Aussagepartikel.  Das  Tamjiz  von  kam  als 
Fragepartikel  steht  wie  das  Tamjiz  von-  Ss'rüna  im  Acc. 
Sing.,  vgl.  kam  dir  h  am  an  kabadtu;  doch  kann  dasselbe 
auch  im  Genitiv  stehn  durch  ein  verschwiegenes  min,  wenn 
dem  kam  eine  Praeposition  voraufgellt,  vgl.  bikam  dirha- 
m  in  as'taraita  hadä  =  bikam  min  dirhamin.  Tritt 
aber  die  Praeposition  nicht  vor  kam,  mufs  das  Tamjiz  im 
Accusativ  stehn. 

„Gebrauche  kam,  indem  du  von  ihm  aussagst,  wie  von 
zehn  oder  hundert,  vgl.  kam  rig'älin  oder  kam  maratin. 
Wie  kam  ist  ka'ajjin  und  kadä.  Das  Tamjiz  beider  steht 
im  Accusativ,  oder  verbinde  damit  min,  so  hast  du  das 
Kichtiire  getroffen." 


332  1  >  i  o  Berichtnng. 

Erkl.  kam  wird  für  eine  Mehrheit  gebraucht  und  nä- 
her bestimmt  durch  eine  im  Genitiv  stehende  Mehrheit,  wie 
'as'ratun,  oder  durch  einen  im  Genitiv  stehenden  Singular,  wie 
mPatun,  z.  B.  kam  gilmanin  malaktu  gleich  katirän 
min  al- gilmani.  Aehnlich  wie  kam  dient  kadä  und  ka-'aj- 
jin,  um  eine  Menge  zu  bezeichnen.  Das  sie  näher  Bestim- 
mende steht  im  Accusativ  oder  im  Genitiv  durch  min.  Das 
Letztere  ist  das  Gewöhnlichere,  vgl.  Kur.  3,  140.  „Wie  viel 
Propheten  gab  es  mit  denen  stritten"  (kam  min  nabijjin  kä- 
tala  ma(ahu);  ferner:  „So  und  soviel  Dirham  habe  ich  beses- 
sen (malaktu  kadä  dirhamän)."  kadä  wird  einfach  gebraucht, 
aber  auch  doppelt  gesetzt,  vgl.  malaktu  kadä  kadä  dir- 
hamän, oder  auch  als  ein  Wort,  dem  ein  gleiches  ver- 
bunden ist,  vgl.  malaktu  kadä  wakadä  dirhamän. 
kam  mufs  am  Anfang  der  Rede  stehn,  sei  es  Frage-  oder 
Aussagepartikel,  man  sagt  nie  dar  ab  tu  kam  rag'ulän; 
ebenso  ist's  mit  kaVjjin,  doch  umgekehrt  mit  kadä. 


LXII.     Die  ßerichtung. 

(al-Äikäj  a). 

„Gieb  Bericht  (d.  i.  Genus,  Casus,  Numerus)  durch  aj- 
jun,  von  dem,  was  einem  Unbekannten  gebührt,  sowohl  in 
der  Pause  als  Verbindung.  In  der  Pause  berichte,  was  dem 
Unbekannten  gebührt,  durch  man.  Das  Nun  vocalisire  all- 
gemein und  füge  den  Vocalbuchstaben  hinzu.  Sage  manäni 
und  manaini  nach  dem  Satz  li  ilfäni  bibnaini,  „ich 
habe  zwei  Genossen  an  zwei  Söhnen",  und  setze  die  Form 
in  Kühe,  dann  thust  du  Hecht.  Sprich  zu  dem,  der  sagt 
„es  kam  ein  Mädchen  atat  bintun"  manah.  Das  Nun 
vor  dem  Tä  Dualis  ist  vocallos.  Das  Fath  ist  selten  und 
verbinde  Tä  und  Alif  dem  man  (vgl.  manät)  nach  da  bi- 
niswatin  k alif  „(dieser  giebt  sich  mit  Frauen  ab)".  Sprich 
manüna  und  manina,  wenn  gesagt  wird:  „Es  brachten 
Leute  anderen  Baumwolle  g'ä5a  kaumun  likaumin  ku- 
tuna."  Wird  man  verbunden,  ändert  sich  seine  Form  nicht. 
Als  Seltenheit  ist  manüna  in  der  Poesie  bekannt." 


al-Aikäja.  333 

Erkl.  Fragt  man  durch  ajjun  nach  einem  Unbekannten, 
der  in  der  voraufgehenden  Rede  erwähnt  war,  so  giebt  man 
in  ajjun  die  Endflexion  wieder,  welche  das  Unbekannte  hat, 
sowohl  Masculinum  als  Femininum,  sowohl  Dual  als  Plural. 
Dieses  geschieht  bei  ajjun  in  der  Verbindung  sowohl  als  in 
der  Pause.  Man  sagt  zu  einem,  der  zu  mir  sagt:  „es  kam 
ein  Mann",  ., welcher  denn?"  ajjun,  gen.  ajjin  acc.  ajjän. 
Eben  so  sagt  man  in  der  Verbindung,  „welcher  denn  o  Mann" 
ajjun  ja  fatä,  gen.  ajjin,  acc.  ajjän,  im  Femininum  ajja- 
tun,  im  Dual  ajjäni,  ajjatäni,  gen.  und  acc.  ajjaini,  aj- 
jataini,  im  Plur.  nom.  ajjüna,  ajjätun,  gen.  und  acc. 
ajjina,  ajjätin.  Fragt  man  nach  einem  vorher  erwähnten 
Unbekannten  durch  man,  wird  in  demselben  die  Flexion 
wiedergegeben  und  den  Vocalen  auf  dem  Nun  ein  entspre- 
chender \  ocalbuchstabe  hinzugefügt,  so  dafs  in  demselben 
das  Masc.  Fem.  Dual  Plural  wiedergegeben  wird;  jedoch 
geschieht  dies  nur  in  der  Trennung.  Wenn  einer  sagt,  „es 
kam  zu  mir  ein  Mann",  so  fragst  du  manu,  mani,  manä 
im  Dual  man  an,  manain  mit  ruhendem  Nun.  Beim  Fe- 
mininum sagt  man  manah  im  Nomin.  Gen.  und  Accus.,  im 
Dual  mantän,  mantain,  mit  ruhendem  Nun  vor  dem  Tä 
und  ruhendem  Nun  des  Dual,  selten  nur  steht  Nun  vor  dem 
Tä  mit  Fath  manatän  und  manatain.  Im  Plur.  Fem.  bil- 
det man  manät,  so  auch  im  Gen.  und  Accus.  Im  Plur. 
Masc.  heifst  es  manün,  man  in  mit  ruhendem  Nun.  Nach 
g'ä'a  kauraun  fragt  man  manün,  nach  marartu  bikau- 
min  oder  ra^aitu  kaumän  fragt  man  manin.  So  wird 
man  behandelt,  wenn  man  dadurch  etwas  wiedergiebt  in  der 
Pause,  steht  es  aber  in  Verbindung,  so  giebt  man  nichts  da- 
durch wieder,  sondern  es  hat  nur  überhaupt  eine  Wortform, 
Man  würde  immer  sagen  man  ja  fatä.  Selten  kommt  in 
der  Poesie  auch  manu  na  in  der  Verbindung  vor. 

Vgl.  „Sie  kamen  zu  meinem  Gastfeuer,  und  ich  sprach, 
wer  seid  ihr  (manüna  antum)?  sie  erwiederten  die  G'inn,  ich 
sprach,  lasset's  Euch  wohl  bekommen  in  der  Nacht." 

„Vom  Eigennamen  gieb  Bericht  nach  man,  wenn  das- 
selbe von  einer  Verbindungspartikel,  die  damit  zusammen- 
hängen sollte,  entblöfst  ist." 


334  Das  Femininum. 

Erkl.  Man  kann  von  einem  Eigennamen  durcli  man 
die  Form  berichten,  wenn  diesem  nicht  eine  Verbindungs- 
partikel  voraufgeht.  Sagt  Jemand  g'iVani  zaidnn,  so  kann 
man  tragen  man  zaidnn,  ebenso  nach  einem  Genitiv  man 
zaidin  und  nach  einem  Accus,  man  zaidän.  Es  wird  in 
dem  nach  man  erwähnten  Eigennamen  die  Form  von  dem 
in  der  früheren  Rede  erwähnten  Eigennamen  wiedergegeben, 
man  ist  Mubtada3  und  der  ihm  folgende  Eigenname  ist  sein 
Habar,  oder  es  ist  ein  Habar  von  dem  nachher  erwähnten 
Eigennamen.  Geht  aber  dem  man  eine  Verbindungspartikel 
vorauf,  so  kann  man  in  dem  Eigennamen  nach  ihm  nicht  die 
Form  des  Eigennamen  vor  ihm  wiedergeben,  sondern  derselbe 
mufs  nothwendig  im  Nominativ  stehn,  da  der  Eigenname 
dann  ein  Ilabar  von  man  ist,  oder  ein  Mubtada5,  dessen 
Habar  man  ist.  Nach  g'ä^a  zaidun,  ra3aitu  zaidän,  ma- 
rartu  bizaidin  kann  man  nur  sagen  waman  zaidun.  Die 
Wiedergabe  der  Form  tritt  unter  allen  determinirten  Begrif- 
fen nur  bei  den  Eigennamen  ein.  Man  sagt  nie  nach  der 
Aussage  ra3aitu  guläma  zaidin,  man  guläma  zaidin.. 
sondern  nothwendig  man  gulämu  zaidin  für  alle  Casus. 


LXIII.     Das  Femininum. 

(at-ta'ni*)- 

„Kennzeichen  des  Femininum  ist  ein  Tä  oder  Alif.  Bei 
einigen  Nomen  supponirt  man  das  Tä,  vgl.  al-katifu,  die 
restitutio  wird  erkannt  durch  das  Pronomen  und  dergleichen, 
wie  durch   die   Wiederkehr  des   Tä  bei   der  Diminutiv- Form." 

Erkl.  Ursprünglich  ist  das  Nomen  ein  Masculinum,  und 
das  Femininum  ist  eine  Abzweigung  vom  Masculinum.  Weil 
das  Masculinum  das  Ursprüngliche  ist,  so  kann  das  Mascu- 
linum eines  Kennzeichens  entbehren,  das  es  als  solches  dar- 
thut.  Weil  aber  das  Femininum  eine  Unterabtheilung  ist, 
bedarf  dasselbe  eines  das  Femininum  darthuenden  Kennzei 
ehens.  Diese  sind  Tä  und  das  verkürzbarc  wie  das  gedehnte 
Alif,  doch  überwiegt  das  Tä  im  Gebrauch.  Deshalb  wird 
es  bei  einigen  Worten  supponirt,  vgl.  cainun,  katifun.  Auf 


at-ta'ni/.  ;J35 

das  Femininum ,  welches  kein  sichtbares  Kennzeichen  hat, 
weist  man  durch  die  Rückbeziehung  des  Pronomens  als  auf 
ein  Femininum  hin,  vgl.  al-katifu  nahas'tuhä  (die 
Schulter  ich  habe  sie  gebissen)  und  dergleichen.  Auch  thut 
man  das  Femininum  dadurch  dar,  dafs  das  Eigenschaftswort 
im  Femininum  steht,  vgl.  „akaltu  katifän  mas'wijjatan" 
(ich  habe  gegessen  eine  Schulter,  eine  gebratene);  endlich 
auch  durch  die  Wiederherstellung  des  Tä  im  Diminutivum, 
vgl.  katifun  kutaifatun. 

„Das  Tä  schliefst  sich  nicht  als  Unterscheidungszeichen 
der  Form  facülun  in  der  ursprünglichen  Bedeutung  an,  auch 
nicht  den  Formen  mifcälun,  mifcilunund  mifcalun.  Kommt 
das  Tä  bei  einem  von  diesen  als  Unterscheidungszeichen  vor, 
so  ist  es  abnorm  an  ihnen.  Bei  der  Form  facilun,  vgl.  ka- 
tilun  ist  dies  Tä  meist  verboten,  wenn  es  seinem  Mau- 
süf  folgt." 

Erkl.  Wie  erwähnt  ist,  wird  dieses  Tä  nur  zur  Unter- 
scheidung des  Mascul.  vom  Femin.  zugesetzt.  Am  häufigsten 
ist  dies  der  Fall  bei  den  Eigenschaftsworten,  vgl.  kä^imun 
kä'imatun,  selten  aber  bei  dem  Nomen,  das  nicht  Eigen- 
schaftswort ist,  vgl.  rag'ulun,  rag'ulatun.  Doch  giebt  es 
auch  Eigenschaftsworte,  welchen  dieses  Tä  sich  nicht  anhängt, 
nämlich  die  Eigenschaftsworte  nach  der  Form  facülun  in 
der  Bedeutung  von  fä(ilun.  Verf.  nimmt  -die  Wörter  nach 
facülun,  die  den  Sinn  von  mafcülun  haben,  aus,  er  nennt 
jene  (facülun  im  Sinne  von  fäSlun)  ursprünglich,  weil  sie 
häufiger  sind  als  die  letzteren,  vgl.  s'akürun  sabürun  = 
s'äkirun  säbirun.  Hat  aber  die  Form  fa'ülun  die  Bedeu- 
tung von  mafcülun,  so  hängt  sich  Tä  ihnen  an,  vgl.  ra- 
kübatun  markübatun.     Ferner    hängt    sich  Tä   nicht 

an  ein  Eigenschaftswort  der  Form  mifcälun,  vgl.  „imra^atun 
mihdärun"  (eine  viel  Delirium  habende  Frau);  auch  nicht  an 
ein  Eigenschaftswort  der  Form  mifcilun,  vgl.  „imra'atun 
mictirun"  (eine  sich  sehr  parfümirende  Frau^).  Ebenso  hängt 
sich  Tä  nicht  an  die  Form  mif(alun,  vgl.  „migs'amun"  (den 
nichts  von  seinem  Ziel  Avegen  seiner  Tapferkeit  abbringt). 
Hängt  sich  diesen  Eigenschaftsworten  Tä  fem.  an,  so  ist  das 
selten,  und  man  kann  sich  nach  solchen  Formen  nicht  rich- 
ten.    Die  Form  fa(ilun  hat  entweder  den  Sinn  von  fäSlun 


336  D*s   Femininum, 

oder  den  von  mafülun.  Hat  sie  den  Sinn  von  f iVilun.  so 
hat  sie  das  Tä  fem.;  nur  in  seltenen  Fidlen  fällt  es  weg,  vgl. 
Kur.  7.  54.  ..Fürwahr  die  Gnade  Gottes  ist  nah  (karibun) 
den  "Wohlthuenden"  Kur.  36,  78.  „Wer  wird  lebendig  ma- 
chen die  Knochen,  wenn  sie  angefressen  (ramimun)  sind." 
Hat  die  Form  fa(ilun  die  Bedeutung  von  mafcülun,  so 
wird  sie  wie  ein  Nomen  gebraucht  oder  nicht  als  ein  solches. 
Wird  sie  wie  ein  Nomen  gebraucht,  d.  h.  folgt  sie  nicht 
ihrem  Mausüf,  hängt  sich  Tä  derselben  an,  vgl.  hadihi  da- 
bi  h  a  t  u  n  m  a d  b  u  h  a  t  u  n.      Wird    diese  Form   aber  nicht 

wie  ein  Nomen  gebraucht,  so  dafs  sie  ihrem  Mausüf  folgt, 
wird  meist  Tä  von  ihr  weggelassen,  vgl.  imra^atun  g'ari- 
hun  =  mag'rühatun.  Nur  bisweilen  hängt  dann  Tä  sich 
an,   vgl.  fi(latun  hamidatun   =  mahmudatun. 

,,Das  Alif  Fem.  ist  verkürzbar  und  gedehnt,  vgl.  untä- 
L-gurri,  die  Verbreitung  der  ersteren  Form,  d.  i.  das  ver- 
kürzbare Alif  wird  dargelegt  durch  die  Form  von  urabä, 
tülä  und  mar  ata,  dann  durch  die  Form  fullä  als  Plural, 
Masdar  oder  Eigenschaftswort,  vgl.  s'ab(ä,  und  hubärä, 
summahä,  sibaträ,  dikrä,  hittitä,  wie  kufurrä  so  auch 
hullaitä  mit  s'ukkärä;  von  anderen  Formen  als  diesen 
gieb  an,  dafs  sie  selten  vorkommen." 

Erkl.  Alif  fem.  zerfällt  in  zwei  Gattungen:  1)  in  das 
verkürzbare,  vgl.  hublä,  und  2)  das  gedehnte,  vgl.  harara)u. 
Beide  haben  bestimmte  Wortformen,  von  denen  es  bekannt 
ist,  dafs  sie  das  Eine  oder  das  Andere  haben.  Das  Verkürz- 
bare hat  bekannte  und  seltene  Formen.  Zu  den  bekannten 
gehören  fucalä,  vgl.  urabä  für  Unglück;  ferner  fu(lä  als 
Nomen  substantivum,  vgl.  buhmä  für  eine  Pflanze;  auch  als 
Eigenschaftswort,  vgl.  hublä  und  als  Masdar,  vgl.  rug'(a. 
kommt  diese  Form  vor;  ferner  facalä,  vgl.  als  Nomen  ba- 
radä,  als  Masdar  maratä,  als  Eigenschaftswort  hajadä, 
vgl.  himärun  hajadä  (ein  Esel,  der  vor  seinem  Schatten 
aus  Lebhaftigkeit  ausweicht).  G'auhari  behauptet,  unter  den 
Eigenschaftsworten  komme  kein  anderes  nach  der  Form  facalä 
vor,  doch  findet  sich  noch  g'amazä.  —  Ein  verkürzbares 
Alif  hat  ferner  die  Form  faclä  als  plur.,  vgl.  sarcä  von  sa- 
ricun;  als  Masdar,  vgl.  dacwä;  als  Eigenschaftswort  kaslä. 
Hierher    gehört   ferner   fucälä,    vgl.  hubärä    (ein  Vogel)  es 


at-tä'ni/.  337 

kommt  als  Masc.  und  Fem.  vor;  lerner  fuccalä,  vgl.  sura- 
mahä;  ferner  fifallä,  vgl.  sibatra;  ferner  fi(la,  vgl.  als 
Masdar  dikrä,  oder  als  Plur.,  vgl.  zirba  plur.  von  zari- 
bänun,  dies  ist  ein  kleines  Thier,  wie  die  Katze,  mit 
stinkendem  Hauch;  die  Araber  meinen,  es  lasse  seine  Blä- 
hungen in  das  Kleid  ihres  Verfolgers  fahren  und  der  Ge- 
ruch vergehe  nur  mit  dem  Kleide;  vgl.  noch  hig'lä  plur. 
von  hag'alun.  Unter  den  Pluralen  giebt  es  nur  zwei  nach 
dieser  Form.  Ferner  gehört  hierher  ficcilä,  vgl.  hittitä 
in  der  Bedeutung  von  hat  tu  Anreizung;  ferner  fucullä, 
vgl.  kufurrä  die  Palmenknospe;  ferner  fuC(aila,  vgl.  hul- 
laita  die  Verwirrung;  „endlich  fuC(älä,  vgl.  s'ukkärä  eine 
Pflanze." 

„Das  gedehnte  Alif  findet  sich  in  folgenden  Formen: 
facla3u,  äfcald?Uj  dessen  mittlerer  Radical  mit  allen  drei  Vo- 
calen  stehn  kann;  fa'Tala'u;  dann  fuSihVu;  fu'luliVu, 
fa(ülä?u,  fä(ilä?u,  ficlijä:,u,  maffühVu,  dessen  mittlerer  Ra- 
dical mit  allen  drei  Vocalen  stehn  kann;  so  wird  auch  bei 
der  Form  facälä°u  der  erste  Radical  mit  allen  drei  Vocalen 
genommen." 

Erkl.  Das  gedehnte  Alif  fem.  ist  in  vielen  Wortformen. 
Verf.  macht  auf  einige  aufmerksam  und  zwar:  f  achVu  als  Nomen 
oder  Eigenschaftswort,  dessen  Masc.  entweder  afcalu  ist,  vgl. 
hamrä/'u,  oder  auch  nicht,  vgl.  dimatun  hathVu  anhalten- 
der Regen.  Das  Masc.  hiervon  ist  nicht  ahtalu,  sondern 
hatilun;  so  sagt  man  auch  näkatun  raugiVu,  aber  nicht 
g'amalun  arwagu;  ebenfalls  sagt  man  imra'atun  häsnä'u, 
aber  nicht  rag'ulun  ahsanu.  al-hatlu  ist  das  Aufeinan- 
derfolgen des  Regens  und  der  Thronen,  so  wie  das  Fliefsen 
derselben.  Hierher  gehört  weiter  ai'aliVu,  afcila?u,  afcula5u, 
vgl.  arbaSVu,  arbuca?u,  arbifa°u  für  den  vierten  Tag  in  der 
Woche;  ferner  faclala>u,  vgl.  fakrab;Vu,  Femininum  von 
al-cakäribu;  dann  fu'ahVu,  vgl.  kusasä'u  gleich  kisäsun 
Rache;  dann  fVTuliVu,  vgl.  kurfusiVu;  dann  ftVuhVu,  vgl. 
täs'urä°u;  dann  fä'ihVu,  vgl.  kasi(a3u  Mauseloch;  dann  fi(li- 
jä'u,  vgl.  kibrija\i;  dann  mafculä?n,  vgl.  mas'jühä?u,  plur. 
von  s'aihun;  dann  faSihVu,  der  mittlere  Stammbuchstabe 
mit  ä,  ü,  i,  vgl.  dabükiVu,  katiriVu,  baräsä'u,  eine  Wort- 
form von  barnasa'u  die  Menschen;  Ibnu-s-Sikkit  sagt:   „ich 

22 


338  1>a>  rerkünbare  und  das  gedehnte  Wort. 

weife    nicht,   was    für  ein  Mensch    (ajju-l-barnas;Vi)    er  ist." 

Häufig  isl   die  Form  falahVu,  der  erste  Radical  mit  allen  drei 

Vbcalen,   vgl.   hujahVu  Stolz,   g'anafiVu    ein  Ortsname  und 
sijara\i  ein  Kleid  mit  gelben   Streifen. 


LX1V.     Das  verkürzbare  und  das  gedehnte  Wort. 

(  a  1  -  m  a  Je  s  ü  r  a  1  -  m  a  m  d  ü  d  ). 

„Verlangt  ein  Nomen  nothwendig  vor  seinem  Ende  ein 
Fath  und  hat  es  eine  ähnliche  Form  wie  asafun,  so  mufs 
das  entsprechende  Wort  mit  schwachem  letzten  Stammbuch- 
staben  regelrechter  Weise  verkürzbar  sein,  vgl.  die  Flurale 
fi'alun  und  fucalun  im  Plural  von  ficlatnn  und  fuclatun, 
wie  ad-dumä." 

Erkl.  Das  Verkürzbare  ist  das  Nomen,  dessen  Decli- 
nationsbuchstabe  (d.  h.  der  Buchstabe,  auf  dem  die  Declination 
stattfindet)  ein  stetes  Alif  ist.  Diese  Definition  schliefst  also 
Verba  wie  jardä;  Partikeln,  die  auf  ein  indeclinables  Alif 
enden  wie  da,  und  den  Dual,  vgl.  zaidäni,  aus,  da  bei  die- 
sem das  Alif  sich  im  Gen.  und  Accus,  in  Ja  verwandelt. 
Das  verkürzbare  Wort  zerfällt  in  zwei  Arten:  1)  das  als 
Kegel  aufzustellende;  2)  das  im  Gebrauch  bisweilen  so  vor- 
kommende. Das  als  Regel  geltende  ist  jedes  Nomen  mit 
schwachem  Endradical,  das  ein  Analogon  unter  den  starkra- 
dicaligen  hat,  und  mit  einem  steten  F^ath  auf  dem  vorletzten 
Radical  versehn  ist.  Hierher  gehören  die  Masdar  der  Verba 
neutra  nach  der  F'orni  facila,  vgl.  facalun,  der  mittlere  Ra- 
dikal hat  F^ath.  Ist  der  dritte  Radical  schwach,  so  mufs  das 
Wort  verkürzt  werden,  vgl.  g'awija,  g'awän,  denn  das 
analoge  Wort  mit  starkem  Radical  hat  nothwendig  Fath  auf 
dem  vorletzten  Radical;  vgl.  fifalun  plur.  von  ficlatun 
und  fu(alun  plur.  von  fuclatun,  so  mir  an  pl.  von  mirja- 
tun,  mudän  plur.  von  mudjatun.  Denn  ihre  analogen  For- 
men mit  starkem  Radikal  wären  kirabun  und  kurabun 
von  kirbatun  und  kurbatun;  so]verhält  sich  auch  ad- dum ä 
plur.  von  dumjatun  einen  Götzen  und  dergl.  bedeutend. 


al-maÄsfir  al-mamduil.  339 

„Ein   Wort,    welches    vor  seinein  Ende    noth  wendig  ein 
Alif  verlangt,  ist,  wenn  das  Madda  in  einer  ihm  entsprechen- 
den Form    sicher    bekannt   ist,    wie    das  Masdar    der    Verba,    v-  <?• 
bei  den  Formen,    die  mit  einem  Hamz    der  Verbindung  be- 
ginnen, vgl.  irfawa  und  irta^ä." 

Erkl.  Das  Gedehnte  ist  ein  Nomen,  an  dessen  Ende 
ein  Hamz  steht,  dem  ein  pleonastisches  Alif  vorausgeht,  vgl. 
hamrä'u,  kisä^un,  ridä^un.  Diese  Definition  schliefst  Verba 
wie  jas'ä/'u  aus,  wie  auch  solche  Worte,  die  zwar  ein  Hamz 
mit  einem  voraufgehenden  Alif  haben,  doch  nicht  mit  einem 
pleonastichen ,  vgl.  mä'un.  —  Das  Gedehnte  zerfällt  wie  das 
Verkürzbare  in  normales  und  nur  bisweilen  vorkommendes. 
Normal  ist  jedes  Wort  mit  schwachem  Endradical,  dessen 
Analogie  bei  den  starkradicaligen  Worten  nothwendig  das 
Alif  vor  seinem  Ende  hinzufügt;  so  sind  die  Masdar  der 
F"ormen,  die  ein  Hamz  der  Verbindung  zu  Anfang  ha- 
ben: vgl.  ircawä,  i/iwä/'un,  irta^ä,  irti^Vun,  istaksä, 
istiksä^un,  und  dazu  die  Analogen  bei  den  Starkradicaligen 
intiläkun,  iktidärun,  istihräg'un.  Ebenso  verhalten  sich 
die  Infinitive  der  Verba  mit  schwachem  Endradical  nach  der 
Form  cafcala,  vgl.  actä,  ictäDun,  denn  das  entsprechende 
Starkradicalige  wäre  akrama  ikrämun. 

„Das  eines  Analogons  unter  den  starkradicaligen  For- 
men entbehrende  verkürzbare  oder  gedehnte  Wort  ist  der 
Ueberlieferuns^  anheimges-eben,  vgl.  al-higa,  al-hidä." 

Erkl.  Den  zweiten  Theil  bildet  das  bisweilen  als  ver- 
kürzbar oder  als  gedehnt  vorkommende  Wort.  Das  hierüber 
Feststehende  ist,  dafs,  wenn  ein  Wort  kein  Analogon  unter 
den  Starkradicaligen  hat,  vor  dessen  Endbuchstaben  durch- 
gängig ein  Fath  steht,  dafs  dann  die  Verkürzbarkeit  desselben 
durch  den  Spx-achgebrauch  festgestellt  wird.  Ebenso  beschränkt 
sich  die  Dehnung  eines  Worts,  das  kein  Analogon  unter  den 
Starkradicaligen  hat,  bei  dem  vor  seinen  Endbuchstaben  ein 
Alif  hinzugefügt  wird,  auf  den  Sprachgebrauch  allein,  vgl. 
als  verkürzbares  Wort  al-fatä  sing,  von  al-fitjänu;  zu  den 
bisweilen  als  gedehnt  gebrauchten  Wörtern  gehört  al-fatav'u, 
as-sanä^u  etc. 

„Die  Verkürzbarkeit   des  Gedehnten   wird    allgemein  im 

22* 


340  Bildung  des  Dual  und  Plur.  san.  von  dem  Verkfirzbaren  and  Gedehnten 

\.  r-zwang  angenommen,  das  Gcgentheil  findet   nur  mit    Wi- 
dersprach statt." 

Erkl.  Es  findet  kein  unterschied  zwischen  den  Basren- 
Bern  and  Knfensern  statt,  dafs  die  Dehnung  wegen  des  Vers- 
zwangs verkürzt  werden  könne,  wohl  aber  darüber,  ob  das 
Verkürzbare  verlängert  werden  könne.  Die  Basrenser  ver- 
wehren dies,  während  die  Kü/cnscr  es  erlanben  und  als   Be- 

die  Stell«:  anführen: 

VgL  „O  über  die  guten  Datteln  und  schlechten,  die  in 
Stücken  in  der  Kehle  und  dem  Zapfen  (al-laluVi)  sitzen  blei- 
ben; eigentlich  (O  über  dich,  was  anlangt  Datteln  und  schlecht« 
Datteln)." 


LXV.  Die  richtige  Dildung  des  Dualis  und  Pluralifl  Banns 
vom  dem  Verkürzbaren  und  Gedehnten. 

(a  1-m  a k *  ü  r  a  1  -  m  a  m  <1  ü  <l). 
„Setze  an  das  Ende  einen  verkürzbaren  Worts,  wenn  es 

ifi    den  Dual    gesetzt   wird,   Ja    im  Fall    da/V    dasselbe   mehr   als 

drei  Badicalbuchstaben  hat.  Ebenso  verhält,  sich  ein  Wort, 
das  ursprünglich  Ja  zum  Endbuchstaben  hat,  vgl.  al-fatä 
and  ebenso  das  Unabgeleitete,  welches  in  der  [mala  steht, 
vgl.  matä.      In   anderen   Fällen   wird  es   in   Waw   verwandelt; 

diesem  Ali/'  schliefs  an,  was  oben  schon  bekannt  ist." 

ErkL  Dem  declinirbaren  Nomen  hängt  sich,  gleichviel 
,b  es  einen  starken  Endbuchstaben  hat  oder  defectiv  ist, 
ohne  Veränderung    das  Kennzeichen  des  Dual  an,    rgL  ra- 

g'ulun     rag'ulani,    kadin     kadijani.      [st   aber    da-;    Wort 
verkürzbar,  mufs  eine  Veränderung  stattfinden,    lai  das  ver- 
bare Ali/'  der   vierte    ode*  noch    spätere  Buchstabe,    so 
adelt  ei     ich  in  Ja,  vgl.  müh  an  milhajäni,  mui 
musta^sajänk     J-t  Alif  als  dritter  Buchstabe  stellver- 
■A  /ür  Ja,  vgl.  fatän,  so  wird  dasselbe   ebenfalls  in  JA 
verwandelt,    vgl.   fatajäni.      Eben  nrenn    Ali/'  als 

dritter  Buchstabe    unbekannten    Ursprungs    isf    und    mh    dei 
i     iron    mattl    als    Eigennamen    mattaj 


al-mafoür  al-inamdäd.  3^ 

Vertritt  Alif  als  dritter  Radical  ein  Wäw,  wird  es  in  Wäw 
verwandelt,  vgl.  Sisawäni;  ebenso  verhält  es  sich,  wenn 
Alif  als  dritter  Radical  unbekannten  Ursprungs  auftritt  und 
es  nicht  mit  der  Imala  gesprochen  wird,  vgl.  ilän  als  Eigen- 
name, Dual:  ilawani.  Das  Resume:  Das  verkürzbare  Alif 
wird  in  Ja  in  drei  Fällen  verwandelt:  1)  wenn  es  als  vier- 
ter oder  späterer  Radical  steht;  2)  wenn  es  als  dritter  Ra- 
dical steht,  doch  ein  Ja  vertritt;  3)  wenn  es  als  dritter  Ra- 
dical unbekannten  Ursprungs  und  mit  der  Imala  steht. 

In  Wäw  wird  Alif  verwandelt  an  zwei  Stellen:  1)  wenn 
es  dritter  Radical  ist  und  Alif  an  der  Stelle  von  Wäw  steht; 
2)  wenn  es  dritter  Radical  unbekannten  Ursprungs  ist  und 
nicht  in  der  Imäla  steht. 

Ist  die  Verwandlung  des  Alif  in  Ja  und  Wäw  geschehen, 
so  hängen  sich  die  im  Anfange  dieses  Buchs  erwähnten  Kenn- 
zeichen des  Dual  an,  nämlich  äni  im  Nomin.  und  aini  im 
Gen.  und  Accus. 

„Worte  wie  sahrä\i  werden  mit  Wäw  in  den  Dual  ge- 
setzt; Worte  wie  (ilbä\in,  kisä^un  und  hajä'un  können 
mit  Hamz  oder  Wäw  im  Dual  stehn.  Den  hier  nicht  er- 
wähnten Worten  lafs  die  volle  Form.  Das  Abnorme  wird 
auf  den  zufälligen  Gebrauch  beschränkt." 

Erkl.  Verf.  behandelt  den  Dual  des  gedehnten  Nomen. 
Beim  gedehnten  Nomen  kann  Hamz  ein  Alif  Fem.  oder  ein 
Alif  des  Anschlusses  (d.  i.  bei  einer  Form,  die  wie  ein  Fe- 
mininum aussieht,  aber  nicht  ist)  oder  einen  Radical  vertre- 
ten; auch  kann  es  selbst  ein  Radical  sein.  Vertritt  Hamz 
das  Alif  Fein.,  so  ist  das  Bekannte,  das  man  es  in  Wäw 
verwandelt;  man  sagt  von  hanirä'u  hamraw  äni.  Vertritt 
Hamz  ein  Alif  des  Anschlusses,  vgl.  (ilbä5un,  oder  vertritt 
es  einen  Radical,  vgl.  kisä5un,  hajä\in,  so  sind  zwei  Auf- 
fassungen möglich:  1)  die  Verwandlung  desselben  in  Wäw, 
vgl.  cilbäwäni  etc.  oder  2)  man  läfst  Alif  unverändert  cil- 
bä-'äni  etc.  Die  Verwandlung  ist  bei  dem  Alif  des  An- 
schlusses besser  als  Hamz  zu  lassen,  und  Hamz,  das  einen 
Radical  vertritt,  zu  lassen,  ist  besser,  als  es  in  Wäw  zu  ver- 
wandeln. Ist  das  gedehnte  Hamz  ursprünglich,  so  mufs  man 
es  lassen,  vgl.  kurrä>un  kurrä^äni.  Die  Dualform  eines 
verkürzbaren    und   gedehnten  Worts,    das   nach    anderer    ah 


342  Bildung  des  Dual  und  Plur.aan.  von  dem  Verkürzbaren  and  Gedehnten. 

erwähnter  Weise  gebildet  wird,  wird  auf  den  zufälligen  Ge- 
brauch beschränkt,  wie  dafs  man  von  al-hauzalä  al- 
hauzalfmi  gebraucht,  da  doch  al-hauzalajani  regelrecht 
wäre,  wie  wenn  man  von  hamriVu,  anstatt  des  richtigen 
hamräwäni,  hamräwäni  bildet. 

„Nimm  von  dem  Verkürzbaren  im  Plural  sowie  im  Dual 
das,  wodurch  das  Wort  vervollständigt  wurde,  weg;  das  Fath 
lafs  stehen,  um  das  Weggefallene  anzuzeigen.  Setzt  man  den 
Plural  auf  atun,  so  verwandle  das  Alif  wie  man  es  im 
Dual  verwandelt;  das  Tä  eines  sich  auf  Tä  endigenden  Worts 
entferne  notwendigerweise." 

Erkl.  Wird  ein  mit  starkem  Endradical  versehenes  Wort 
nach  der  Norm  des  Dual  in  den  Plural  gesetzt,  d.  i.  auf 
üna,  so  hängt  sich  das  Kennzeichen  desselben  ohne  Aende- 
rung  an,  vgl.  zaidun  zaidüna.  Wird  das  defective  Wort 
mit  diesem  Plural  versehen,  so  fällt  das  Ja  desselben  fort. 
Der  vor  dem  Wäw  in  üna  stehende  Buchstabe  wird  mit 
Damm  versehn,  so  wie  der  vor  Ja  in  ina  stehende  mit  Kasr, 
vgl.  kädin,  kädüna,  kädina.  Wird  ein  gedehntes  Wort 
in  diesen  Plural  gesetzt,  wird  es  wie  der  Dual  behandelt. 
Vertritt  Hamz  einen  Iiadical  oder  dient  es  zum  Anschlufs,*) 
so  kann  man  Hamz  entweder  stehen  lassen  oder  Wäw  an 
dessen  Stelle  setzen.  Von  kisä^in  als  Eigenname  sagt  man 
kisä5üna  und  kisawüna.  Ist  aber  Hamz  ursprünglich,  so 
mufs  es  bleiben,  vgl.  von  kurrä\in  kurrä^üna.  Beim  Ver- 
kürzbaren wird  Alif  genommen,  wenn  das  Wort  auf  üna  den 
Plural  bildet,  das  voraufgehende  Fath  bleibt  dann  als  Hin- 
weisung darauf.  Von  mustafä  sagt  man  mustafauna  und 
mustafaina.  Wird  ein  solches  Wort  auf  atun  in  den  Plu- 
ral gesetzt,  so  wird  das  Alif  wie  im  Dual  verwandelt,  vgl. 
hublä  hublajätun  und  von  fatän  und  casän,  zwei  Eigen- 
namen; bildet  man  fatajätun  und  (asawätun.  Stand  nach 
dem  verkürzbaren  Alif  noch  ein  Tä,  so  mufs  man  dasselbe 
wegnehmen,  vgl.  fatätun  fatajätun,  kanätun  kanawätun. 


*)  ilJtak;  mulAa/jatun,  mulAUatun:  das  was  angehängt  wird, 
war  oben  gebraucht,  um  eine  Form  unter  die  Kategorie  derer  zu  stel- 
len, die  Alif  Fem.  haben:  hier  aber  ist  es  schlechthin  das  Anschlufs- 
Alif,   das  ohne   Veränderung   der  Bedeutung   angehängt  wird. 


al-ma&sür  al-mamdüd.  34.3 

„Bei  einem  dreiradicaligen,  mit  starkem  mittleren  Stamm- 
buchstaben versehenen  Nomen  lafs  den  mittleren  Radical 
dem  ersten  in  Hinsicht  des  Vocals  folgen,  wenn  der  mittlere 
Radical  vocallos,  und  das  Wort  ein  Femininum  ist,  welches 
durch  Tä  beschlossen  wird  oder  davon  blofs  ist.  Setze  vo- 
callos einen  Consonanten,  der  einem  anderen  Vocal  als  Fath 
folgt,  oder  erleichtere  denselben  durch  Fath.  Man  überliefert 
alle  Fälle." 

Erkl.  Wird  ein  dreiradicaliges  Wort  mit  starkem  ru- 
henden Mittelbuchstaben,  als  ein  Femininum  mit  Ta  versehn 
oder  frei  davon,  auf  ätun  in  den  Plural  gestellt,  so  läfst  man 
den  Mittel  -Radical  dem  ersten  in  Hinsicht  der  Vocale  ganz 
allgemein  folgen,  vgl.  dafdun  dacadätun,  g'afnatun  g'afa- 
nätun,  g'umlu  g'umulätun  und  hindu  hinidätun.  Der 
Mittelradical  kann  aber  nach  einem  Damm  oder  Kasr  des 
Anfangs radicals  vocallos  oder  mit  Fath  stehen,  vgl.  hindä- 
tun  und  hinadätun,  busrätun  und  busarätun,  doch  ist 
das  nicht  nach  dem  Fath  möglich,  wo  man  den  gleichen 
Vocal  folgen  lassen  mufs.  Die  im  Verse  gegebene  Regel  schliefst 
aus  durch  „dreiradicalig"  vierradicalige  Eigennamen,  vgl. 
z.  B.  g'a(far  als  weiblichen  Eigennamen;  durch  „Nomen", 
Eigenschafts worte,  vgl.  dahinatun;  durch  „mit  starken  Mit- 
telradical" die  mit  schwachen  Buchstaben  versehenen;  und 
durch  „mit  vocallosem  Mittelradical"  die  mit  vocalisirtem  Mit- 
telradical versehenen  Wörter.  In  allen  diesen  Fällen  läfst 
man  den  gleichen  Vocal  nicht  folgen,  sondern  läfst  den 
Mittelradical  so  wie  er  war,  bevor  das  Wort  in  den  Plural 
gesetzt  wurde.  „Femininum"  schliefst  ferner  das  Masculinum 
aus,  denn  dies  steht  nicht  im  Plural  auf  ätun. 

„Man  verwehrt  die  Vocalfolge  zu  setzen  in  Fällen,  wie 
dirwatun  und  zubjatun;  abnorm  ist  Kasr  bei  girwatun." 

Erkl.  Hat  das  erwähnte  Femininum  ein  Kasr  unter 
dem  ersten  Anfangs -Radical,  und  ist  sein  letzter  Radical 
Wäw,  so  kann  mau  den  Mittelradical  nicht  mit  demselben  Vocal 
setzen  als  den  ersten,  vgl.  dirwatun  bildend  wie  diriwa- 
tun,  da  das  Kasr  vor  Wäw  schwer  befunden  wird:  sondern 
der  Mittelradical  mufs  Fath  oder  G'azm  haben,  vgl.  dira- 
wätun    und    dirwatun,    abnorm  ist    giriwatun.     Ebenso 


344  Pluraüs  fractus. 

kann  die  Vocalfolge  nicht  stattfinden,  wenn  der  Anfangs- 
Radical  mit  Damm  steht,  und  der  Endradical  Ja  ist,  wie  von 
zubjatun  nie  zubujatun,  da  Damm  vor  Ja  schwer  be- 
funden wird;  es  mufs  heifsen  zubajatun  oder  zubjatun. 

„Etwas  anderes  als  das  Erwähnte,  ist  ein  seltener  oder 
nur  im  Verszwang  vorkommender  Fall,  oder  es  gilt  nur  bei 
gewissen  Leuten." 

Erkl.  Die  Feminina,  welche  in  Widerspruch  mit  dem 
Erwähnten  vorkommen,  werden  als  seltene  oder  nur  im  Vers- 
zwang vorkommende  Fälle,  oder  als  bestimmte  Wortformen 
gerechnet,  vgl.  als  Seltenheit  g'iriwätun  plur.  von  g'irwa- 
tun.     Zum  Verszwang: 

vgl.  „Ich  wurde  mit  Mühen  beladen,  die  mir  am  Vor- 
mittag Seufzer  (zafräti-d-duhä)  ausprefsten,  doch  bei  der 
Abendarbeit  versagten  mir  die  Hände." 

Drittens  vgl.  die  Redeweise  der  Hudailiten,  von  g'auza- 
tun  oder  baidatun,  gawazätun  und  bajadatun  zu  bilden, 
während  gewöhnlich  im  Arabischen  der  Mittelradical  mit 
G'azm  steht. 


LXVI.     Pluralis  fractus. 

(g'amcu-t-taksiri). 

„af(ilatun,  afculu,  dann  ficlatun  und  afcälun  sind 
Plurale  der  AVenigkeit  (g'amcu-l-killa)." 

Erkl.  Pluralis  fractus  ist  ein  Ausdruck,  welcher  mehr 
als  zwei  bezeichnet,  entweder  durch  eine  in  seiner  Wortform 
hervortretende  Aenderung,  vgl.  rag'ulun  rig'älun,  oder 
eine  innerlich  supponirte  Form,  vgl.  fulkun  für  Singular 
und  Plural.  Das  Damm  im  Singular  ist  wie  das  Damm  in 
kuflun  und  Damm  im  Plural  ist  wie  das  Damm  in  usdun. 
Dieser  Plural  hat  zwei  Unterabtheilungen:  1)  Plural  der  We- 
nigkeit; 2)  Plural  der  Vielheit  g'amfu-l-katrati.  Der  Plu- 
ral der  Wenigkeit  bezeichnet  in  eigentlicher  Bedeutung  nur 
drei  und  darüber  bis  zehn;  der  Plural  der  Vielheit  bezeich- 
net mehr  als  zehn  bis  in's  Endlose.     Jede  dieser  Abtheilun- 


y'amr  ii-t-taksiri.  345 

gen  wird  erlaubter  Weise  an  die  Stelle  der  anderen  in 
uneigentlicher  Bedeutung  gebraucht.  Beispiele  der  Plurale 
der  Wenigkeit  wären:  afc  ilatun,  vgl.  aslihatun;  afSilun, 
vgl.  aflusun;  ficlatun,  vgl.  fitjatun;  afcälun,  vgl.  afrä- 
sun.  Alle  anderen  Formen  vom  Pluralis  fractus  sind  Plu- 
rale der  Vielheit. 

„Einige  von  diesen  drücken  ursprünglich  genügend  eine 
Vielheit  aus,  wie  arg'ulun.  Das  Gegentheil  findet  statt  bei 
sufä  (pl.  von  safä)." 

Erkl.  Bisweilen  begnügt  man  sich  mit  einer  Bildung 
des  Pluralis  der  Wenigkeit  anstatt  des  Pluralis  der  Vielheit, 
vgl.  rig'lun  arg'ulun,  cunukun  a(näkun,  fu^ädun  af^i- 
datun;  bisweilen  mit  einigen  Bildungen  des  Plurals  der 
Vielheit  für  einige  Bildungen  des  Plurals  der  Wenigkeit, 
vgl.  rag^ulun  rig'älun,  kalbun  kulübun. 

„Für  die  Form  faclun  als  Nomen  mit  starkem  Mittelra- 
dical  ist  afculun,  und  für  ein  vierradicaliges  Wort  als  No- 
men wird  diese  Form  ebenfalls  gesetzt;  auch  gilt  sie  für 
Wortbildungen  wie  cinäkun  und  diräcun  hinsichtlich  des 
Madda,  des  Femininum  und  der  Buchstabenzahl." 

Erkl.  afculun  ist  ein  Pluralis  für  jedes  dreiradicalige 
Nomen  nach  der  Form  fa(lun  mit  starkem  Mittel -Radical, 
vgl.  kalbun  aklubun,  zabjun  azbin,  ursprünglich  az- 
bujun,  dann  azbijun,  dann  wurde  dies  Wort  wie  kädin 
behandelt.  Im  Verse  schliefst  „als  Nomen"  das  Eigenschafts- 
wort aus;  man  sagt  nicht  dahmun  plur.  adhumun.  Es 
kommt  vor  cabdun  plur.  acbudun,  weil  dieses  Eigenschafts- 
wort als  Nomen  gebraucht  wird.  „Mit  starkem  Mittel-Radical" 
schliefst  Wörter  mit  schwachem  Mittel-Radical  aus,  vgl.  tau- 
bun,  cainun,  abnorm  ist  acjunun.  afculun  ist  auch  ein 
Plural  für  jedes  Nomen  feminini  mit  vier  Radicalen,  vor  des- 
sen Ende  ein  Madda  steht,  vgl.  cinäkun  afnukun,  jami- 
nun  aimunun.  Abnorm  ist  die  Form  vom  Masculinum, 
vgl.  s'ihäbun  as'hubun,  guräbun  agrubun. 

„Wenn  bei  dem  dreiradicaligen  Wort,  das  als  Nomen 
vorkommt,  die  Form  afculun  nicht  durchgängig  gilt,  so 
kommt  der  Plural  afcälun  vor.  Meistens  genügt  den  Ara- 
bern ficlänu  für  fucalun,  wie  sirdänu." 


346  Plnralia  firaotas, 

Krkl.  Gilt  bei  ei  nein  drei  radical  igen  Wort  die  Form 
afulun  nicht  durchgängig,  so  wird  dasselbe  nach  der  Form 
;it'ulun  in  den  Plural  gesetzt,  vgl.  taubun  atwäbun.  Der 
Plural  af'älun  von  der  Form  fVlun  mit  starkem  Mittel-Bar 
dical  ist  abnorm.  Von  der  Form  fucalun  kommen  manche 
Plurale  nach  afcalun  vor,  meistens  gelm  sie  nach  ficlänun, 
ii  uga  run  nigrfuiun. 

„Bei  einem  Nomen  masc.  mit  vier  Buchstaben,  dessen 
dritter  Buchstabe  ein  Dehnungsbuchstabe  ist,  ist  die  Form  ai'  i- 
latun  bei  den  Arabern  durchgängig.  Setze  diesen  Plural 
nothwendig  bei  den  Formen  fa'alun  und  ficälun,  wenn  sie 
mit  einer  Verdoppelung  oder  einer  Schwäche  versehen  sind." 

Erkl.  afcilatun  ist  ein  Plural  für  jedes  Nomen  masc. 
mit  vier  Buchstaben,  von  denen  der  dritte  ein  Dehnungs- 
buchstabe ist,  vgl.  kadälun  akdilatun  etc.  Nothwendig 
wird  af(  ilatun  als  Plural  der  Worte  erfordert,  deren  zwei- 
ter Radical  verdoppelt,  oder  deren  Endradical  schwach  ist 
in  der  Form  facälun  oder  fifälun,  vgl.  zimämun  azim- 
matun,  kabä'un  akbijatun. 

„fu'lun  ist  für  Worte  wie  ah  in  am,  hamrä?u,  und  ficla- 
tun  ist  als  Plural  durch  Ueberlieferung  bekannt." 

Erkl.  Zu  den  Paradigmen  des  Plurals  der  Vielheit  ge- 
hört fuclun.  Diese  Form  gilt  durchgängig  bei  einem  Ei- 
genschaftswort, dessen  Masc.  afcalu  Fem.  fa(la)u  ist,  vgl. 
ahm  am  humrun.  Zu  den  Paradigmen  des  Plurals  der 
Wenigkeit  gehört  fi( latus,  aber  dies  ist  nicht  durchgängig 
bei  irgend  ei;: er  Wortform,  wiewohl  es  im  Gedächtnifs  auf- 
bewahrt ist.  Zu  den  Worten,  in  welchen  sie  vorkommt,  ge- 
hören fatän  fitjatun,  s'aihun  s'ihatun,  gulämun  gil- 
matun,  sabijjun  sibjatun. 

„fuculun  gilt  als  Pluralform  für  ein  Nomen  mit  vier 
Buchstaben,  das  vor  dem  Endbuchstaben,  der  kein  schwacher 
ist,  mit  einem  Dehnungsbuchstaben  versehen  ist.  Worte  jedoch, 
die  keine  Verdoppelung  in  sich  haben,  sind  in  den  meisten 
Fällen  gleich  dem  mit  Alif  versehenen  Worte.  fu(alun  ist 
die  bekannte  Pluralform  für  fu(latun  und  für  Worte  wie 
kubrä;  von  ficlatun  kommt  fifalun  vor,  nur  bisweilen  bil- 
det sich  dessen  Plural  nach  fu(alun." 


gfam"  u-t-taUsiii.  347 

Erkl.  Zu  den  Paradigmen  des  Plurals  der  Menge  ge- 
hört fuculun.  Diese  Form  gilt  durchgängig  für  alle  No- 
mina mit  vier  Buchstaben,  vor  deren  Ende  ein  Dehnungsbuch- 
stabe hinzugefügt  wurde  unter  der  Bedingung ,  dafs  der 
Endbuchstabe  stark  sei  und  keine  Verdoppelung  darin 
stattfinde.  Ist  der  Dehnungsbuchstabe  Alif,  so  ist  kein  Unter- 
schied zwischen  Masculinum  und  Femininum,  vgl.  kadälun 
kudulun,  kadibun  kudubun.  Ist  eine  Verdoppelung  in 
der  Form  und  der  Dehnungsbuchstabe  Alif,  so  ist  der  Plural 
fuculun  nicht  durchgängig,  vgl.  cinänun  cununun;  ist  aber 
der  Dehnungsbuchstabe  nicht  Alif,  so  ist  der  Plural  fuculun 
durchgängig,  vgl.  sarirun  sururun.  Von  den  eine  Verdoppe- 
lung habenden  Worten,  deren  Dehnungsbuchstabe  Alif  ist,  hört 
man  nur  die  Plurale  cununun  von  cinänun,  hug'ug'un 
von  hig'äg'un.  —  Zu  den  Paradigmen  der  Plurale  der  Viel- 
heit gehört  fucalun.  Dies  ist  eine  Pluralform  der  Nomina 
auf  fuclatun  oder  fuclä  fem.  von  afcalu,  vgl.  kurbatun 
kurabun,  al-kubrä  al-kubaru.  —  Zu  den  Paradigmen  des 
Pluralis  der  Menge  gehört  ficalun,  Pluralis  eines  Nomen  nach 
der  Form  fi(latun,  vgl.  kisratun  kisarun.  Bisweilen 
kommt  der  Plural  von  ficlatun  auf  fufalun  vor,  vgl.  lih- 
jatun  luhän. 

„Bei  Formen  wie  rämin  ist  die  Pluralform  fucalatun 
durchgängig,  bekannt  sind  Formen  kämilun  und  ka- 
malatun." 

Erkl.  Zu  den  Paradigmen  des  Plurals  der  Menge  ge- 
hört fu(alatun.  Dieses  ist  durchgängig  bei  allen  Eigen- 
schaftsworten nach  der  Form  fä(ilun,  die  mit  schwachen 
Endbuchstaben  versehen  und  Masculina  sind,  zugleich  auch 
vernünftige  Wesen  bezeichnen,  vgl.  rämin  rumätun, 
kädin  kudätun.  Dazu  gehört  facalatun;  dies  ist  durch- 
gängig bei  einem  Eigenschaftswort  nach  der  Form  fäSlun, 
das  mit  starkem  Endbuchstaben  versehen,  ein  Masculinum  ist 
und  ein  vernünftiges  Wesen  bezeichnet,  vgl.  kämilun  ka- 
malatun.  Verf.  kann  die  erwähnten  Beschränkungen  aus- 
lassen, da  er  Beispiele  anführt,  welche  dieselben  enthalten. 

„Die  Form  faclä  gebührt  einem  Eigenschaftsworte  wie 
katilun;  zaminun,  hälikun,  majjitun  sind  passend 
hierfür." 


348  riuraüs  fractus. 

Erkl.  Zu  den  Paradigmen  des  Pluralis  der  Menge  ge- 
hört fa  la.  Es  dient  als  Plural  für  ein  Eigenschaftswort 
nach  der  Form  iVilun  im  Sinne  von  maf'ülun,  das  einen 
Untergang  oder  eine  Schmerzempfindung  bezeichnet,  vgl. 
katilun  katlä,  g'arihun  g'arhä.  Hiernach  geht  auch  das 
ihm  in  der  Bedeutung  ähnliche  in  der  Form  von  facilun,  im 
Sinne  von  fiVilun,  vgl.  maridun  mar  da,  auch  von  der 
Form  fallun,  vgl.  zaminun  zamnä,  von  der  Form  fä(i- 
lun,  vgl.  halikun  halkä  und  von  fai(ilun,  vgl.  majji- 
tun  mautä. 

„Bei  der  Form  fuclun  als  Substantiv  mit  starkem  End- 
radical ist  die  Pluralform  fi'alatun  gebräuchlich.  Die  Sprach- 
bildung hat  diese  Pluralform  selten  gesetzt  bei  fi'lun  und 
faclun." 

Erkl.  Zu  den  Paradigmen  des  Plurals  der  Menge  ge- 
hört ficalatun.  Dies  ist  ein  Plural  für  die  Form  fu(lun 
als  Substantiv  mit  starkem  Endradical,  vgl.  kurtun  kirata- 
tun.  Auch  wird  diese  Form  überliefert  beim  Nomen  nach 
der  Form  ficlun,  vgl.  kirdun  kiradatun,  oder  nach  der 
Form  faclun,  vgl.  gardun  giradatun. 

„Die  Pluralform  fuccalun  gebührt  der  Form  fä'ilun 
und  fä(ilatun,  wenn  sie  Eigenschaftsworte  sind,  wie  cädi- 
lun  und(ädilatun.  Derselben  ähnlich  ist  fu(tälun  beim  Mas- 
culinum.  Beide  Formen  sind  selten  bei  einem  Worte  mit 
schwachem  Endradical. 

Erkl.  Zu  den  Paradigmen  des  Plurals  der  Menge  ge- 
hört fuccalun.  Dies  gilt  als  normal  bei  einem  Eigenschaftsworte 
mit  starkem  Endradical,  nach  der  Form  fäcilun  fäcilatun,  vgl. 
däribun  dürr  ab  un.  Ferner  auch  fuccälun:  diese  Form 
ist  regelrecht  bei  einem  Eigenschaftsworte  mit  starkem  End- 
radical nach  fä(ilun  für  ein  Masculinum,  vgl.  sä?imun  suw- 
wamun.  Selten  ist  die  Form  fuc(alun  und  fu<cälun  bei 
einem  Masculinum  mit  schwachem  Endradical,  wie  gäzin  plur. 
guzzän;  man  sagt  auch  guzztVun.  Selten  ist  diese  Plural- 
form bei  f  a(  i  1  a  t  u  n . 

Vgl.  „Ihre  Ulickc  sind  hingeneigt  zu  den  Jünglingen, 
bisweilen  wohl  sehe  ich  sie  von  mir  nicht  abgewandt." 


g'am'  u-t-wksiri.  34g 

„Für  faclun  und  faMatun  gilt  als  Paradigma  des  Plu- 
rals ficälun;  selten  ist  dies  bei  den  Wörtern  von  ihnen,  de- 
ren Mittelradical  Ja  ist." 

Erkl.  Zu  den  Paradigmen  des  Plurals  der  Menge  ge- 
hört fiSxlun;  dies  ist  durchgängig  bei  der  Form  fa(lun  und 
faclatun  als  Substantiv,  vgl.  kacbun  kicäbun;  oder  als  Ei- 
genschaftswort, vgl.  sacbun  sifabun;  sacbatun  si(abun. 
Selten  hat  es  statt  bei  den  Wörtern,  deren  Mittelradical 
Ja  ist,  vgl.  daifun  dijafun. 

„Für  facalun  ist  auch  fifälun  Paradigma,  wenn  dasselbe 
keinen    schwachen  Endradical  hat,    oder  der    zweite  ßadical 
nicht    verdoppelt  ist.     Dies   gilt  auch  für  das  facalun,    wel-    v.  8 10. 
ches   mit  Ta    versehn   ist  (facalatun),    so  wie  für  ficlun  und 
fuclun;  das  nimm  an." 

Erkl.  ficälun  ist  auch  durchgängiges  Paradigma  für  fac- 
lun und  fValatun,  wenn  der  Endradical  weder  schwach  noch 
verdoppelt  ist,  ^gl.  g'abalun  g'ibälun.  Auch  ist  fi(älun 
durchgängiges  Paradigma  bei  ficlun  und  fuclun,  vgl.  di5- 
bun  di5äbun.  Verf.  nimmt  die  mit  schwachem  Endradical 
versehenen  Wörter  aus,  so  wie  die,  in  denen  eine  Verdoppe- 
lung stattfindet,  wie  talalun. 

„Bei  facilun  als  Eigenschaftswort  im  Sinne  von  facilun 
kommt  dieses  Paradigma  auch  vor;  so  ist  es  auch  durchgän- 
gig in  dem  Femininum  desselben." 

Erkl.  ficälungilt  auch  bei  allen  Eigenschaftswörtern  nach 
der  Form  facilun  in  der  Bedeutung  von  fäSlun,  sei  es  mit 
Tä  verbunden  oder  davon  entblöfst,  als  Paradigma;  vgl. 
karimun  kirämun,  maridun  mirädun. 

„Häufig  ist  diese  Pluralform  bei  den  Eigenschaftswörtern 
nach  dem  Paradigma  fa(länun  und  deren  zwei  Femininen, 
oder  bei  der  Form  fu(länun,  ebenso  bei  der  Form  fuclä- 
natun.  Setze  diesen  Plural  nothwendig  für  Formen  wie 
tawilun  und  tawilatun,  dann  hast  du  das  iiechte  erfüllt." 

Erkl.  Durchgängig  kommt  fi(älun  auch  als  Plural  für  ein 
Eigenschaftswort  nach  der  Form  faclänun  fem.  faclä  und 
faclänatun  vor,  vgl.  nadmänun  nidämun,  nadmänatun 
nidämun.     So    ist    fifälun    auch    durchgängig    bei    Eigen- 


;}f>()  Pluralis  fractus. 

schaftswörtcrn,  wie  fu(länun,  fu(länatun.  Setze  ficälnn 
nothwendig  als  Plural  fiir  alle  Eigenschaftswörter  nach  der 
Form  facilun,  facilatun  mit  schwachem  Mittelradical. 

„Das  Paradigma  fu(ülun  gilt  für  fa(ilun,  vgl.  kabi- 
dun;  es  wird  meist  demselben  speciell  zugetheilt.  Ebenso 
gilt  es  durchgängig  bei  faclun  als  Substantiv,  dessen  An- 
fangsbuchstabe mit  allen  Eadicalen  sich  findet.  fa(alun  ge- 
hört ebenso  dazu.  Der  Plural- Form  fucälun  ist  besonders 
ficlänun  bestimmt.  Die  Form  ist  häufig  bei  hautun  und 
käcun,  so  wie  den  diesen  ähnlichen  Wörtern;  selten  ist  sie 
bei  anderen." 

Erkl.  Zu  den  Paradigmen  des  Plurals  der  Menge  ge- 
hört fuculun;  dies  ist  durchgängig  bei  einem  dreiradicaligen 
Substantiv  nach  der  Form  fa(ilun,  vgl.  kabidun  kubüdun. 
Bei  solchen  Wörtern  ist  dies  Paradigma  meistenteils  nothwen- 
dig. fucülun  gilt  auch  durchgängig  bei  einem  Substantiv  nach 
faclun,  vgl.  kacbun  kucübun;  oder  nach  ficlun,  vgl.  him- 
lun  humulun;  oder  auf  fuclun,  vgl.  g'undun  g'unudun. 
Dem  Gedächtnifs  nach  gilt  fucülun  auch  bei  facalun,  vgl. 
asadun  usüdun.  Man  sagt,  es  verstehe  sich  aus  den 
Worten  Verf's.,  dafs  dasselbe  nicht  durchgängig  gelte  „faca- 
lun  gehört  dazu",  denn  nicht  wird  ihm  Durchgängigkeit 
beigelegt.  Zu  den  Paradigmen  des  Pluralis  der  Menge  ge- 
hört ficlänun,  welches  durchgängig  für  Worte  nach  fucä- 
lun  gilt.  Wie  erwähnt  ist,  gilt  ficlänun  auch  durchgängig 
bei  fucalun;  auch  ist  dasselbe  durchgängig  im  Plural  der 
Form  fuclun  und  faclun,  wenn  der  Mittelradical  Wäw  ist, 
vgl.  füdun  fidänun,  täg'un  tig'änun.  Selten  ist  ficlänun 
bei  anderen  als  den  erwähnten  Fällen,  wie  a!jun    ihwänun. 

„Die  Form  faclun  als  Substantiv,  so  wie  die  For- 
men facilun  und  facalun,  die  keinen  schwachen  Mittelrad  i- 
eal  haben,  umfafst  im  Plural  fuclänun." 

Erkl.  Zu  den  Paradigmen  des  Plurals  der  Menge  ge- 
hört fuclänun.  Dies  ist  regelrecht  bei  einem  Substantiv  mit 
starkem  Mittelradical  nach  der  Form  faclun,  vgl.  zahrun 
plur.  zuhränun;  oder  nach  der  Form  facilun,  vgl.  kadi- 
bun  plur.  kudbänun;  oder  nach  der  Form  facalun,  vgl. 
dakarun  dukränun. 


•/am '  u-t-taksiri.  351 

„Für  die  Formen  karimun  und  bainlun  ist  iValä'u 
die  Pluralbildung,  so  wie  auch  für  die  diesen  beiden  glei- 
chenden Worten.  Es  tritt  an  die  Stelle  von  fucalä3u  die 
Form  afcilä?u  bei  einem  Worte  mit  schwachem  Endradical 
oder  einem  Doppelbuchstaben.  In  anderen  Fällen  ist  dies 
selten." 

Erkl.  Zu  den  Paradigmen  des  Plurals  der  Menge  ge- 
hört fValä-'u,  welches  regelrecht  ist  für  die  Form  facilun, 
welche  die  Bedeutung  von  fä(ilun  hat  und  ein  männliches 
Eigenschaftswort,  das  einem  vernünftigen  Wesen  beigelegt 
wird,  bezeichnet,  vgl.  zarifun,  zurafä^u.  Die  Formen, 
welche  der  Form  facilun  darin  gleichen,  dafs  sie  eine  Be- 
deutung haben,  welche  eine  wie  angeborne  Eigenschaft  be- 
zeichnet, haben  denselben  Plural,  z.  B.  garizatun  hat  den 
Plural  IValä'u,  wie  (äkilun  plur.  cukalä:>u.  An  die  Stelle 
von  fucalä?u  tritt  bei  Wörtern  mit  einem  doppelten  oder  ei- 
nem schwachen  Buchstaben  afcilä3u,  vgl.  s'adidun  as'id- 
dä'u,  walijjun  aulijä'u.  Selten  ist  af^ilä'u  als  Plural  in 
anderen  als  den  erwähnten   Fällen. 

„fawäcilu  gilt  für  faucalun,  fäcalun  und  fäcilä'u  zu- 
gleich für  Worte  wie  kähilun,  hä'idun  und  sähilun,  wie 
auch  für  fä(ilatun.  Abnorm  ist  dieser  Plural  bei  färisun 
mit  dem  ihm  Aehnlichen." 

Erkl.  Zu  den  Paradigmen  des  Plurals  der  Menge  ge- 
hört fawäcilu.  Diese  Form  gilt  für  ein  Nomen  nach  fauca- 
lun,  vgl.  g'auharun,  oderfäcalun,  vgl.  täbacun  tawäbi(u, 
oder  nach  fäcilä3u,  vgl.  kasicä?u  plur.  kawasicu,  oder  nach 
fäfilun,  vgl.  kähilun  plur.  kawähilu.  fawäcilu  ist  auch 
Plural  für  ein  Eigenschaftswort  nach  der  Form  fäcilun, 
wenn  dasselbe  ein  vernünftiges  weibliches  Wesen  bezeichnet, 
vgl.  hä5idun  hawä-'idu,  oder  ein  unvernünftiges  männliche* 
Wesen,  vgl.  sähilun  plur.  sawähilu.  Bezeichnet  das  Ei- 
genschaftswort der  Form  fä'ilun  ein  männliches  vernünftiges 
Wesen,  so  bildet  es  nicht  den  Plural  fawäSlu.  Abnorm  ist 
säbikun  plur.  sawäbiku.  fawäcilu  ist  ferner  Plural  für 
fäcilatun,  vgl.  sähibatun  sawähibu. 

„fa^Hu  setze  als  Plural  für  fu(älatun,  facälatun,  ficä- 
latun  und  die  demselben  ähnlichen  Wörter  mit  oder  ohne  Tä." 


352  Pluralis  fractos. 

Erkl.  faSVilu  gehört  zu  den  Formen  des  Plurals  der 
Monge.  Diese  Form  gebührt  jedem  Nomen  mit  vier  Buch- 
staben, das  ein  Madda  vor  seinem  Ende  hat  und  durch  Tä 
im  Femininum  steht,  vgl.  sahabatun  saluVibu,  oder  da- 
von frei  ist,  vgl.  s'amalun  s'amiVilu. 

„Nach  facali,  fa'ala  steht  im  Plural  sahrä'uund  cadräyu, 
befolge  diese  Norm." 

Erkl.  Zu  den  Paradigmen  des  Plurals  der  Menge  ge- 
hört fafäli  und  facälä.  Beide  finden  sich  gemeinschaftlich 
bei  Wörtern  nach  fVliVu,  die  Substantiva  sind,  vgl.  sahra'u 
plur.  sahari  und  saharä,  oder  Adjectiva,  vgl.  '^adrä-'u, 
'adari,  (adärä. 

„Setze  fa(älijju  bei  Wörtern  wie  al-kursijju,  die  nicht 
wegen  der  Relation  neugestaltet  waren,  dann  folgst  du  den 
Arabern." 

Erkl.  Die  Pluralform  der  Menge  fa(älijju  ist  Plural 
für  jedes  dreibuchstabige  Substantiv,  dessen  Ende  ein  Ja  mit 
Tas'did  ist,  und  das  nicht  als  neu  auftritt,  um  die  Relation 
zu  bezeichnen,  vgl.  kursijjun  plur.  karäsijju;  man  sagt 
aber  nicht  basrijjun  plur.  basärijju. 

„Durch  facalilu  und  seinesgleichen  bilde  den  Plural  ei- 
nes Wortes  mit  mehr  als  drei  Buchstaben,  alle  bisher  erwähn- 
ten Fälle  ausgenommen.  Von  einem  Wort  mit  fünf  Buch- 
staben, das  entblöfst  steht,  wirf  nach  der  Norm  den  letzten 
Buchstaben  weg.  Der  vierte  Buchstabe  wird  in  einem  Worte 
mit  fünf  Buchstaben  bisweilen  weggenommen,  wenn  derselbe 
einem  Yermchrungsbuchstaben  ähnlich  ist,  doch  ohne  dafs 
dadurch  der  fünfte  Buchstabe  berührt  würde.  Den  Vermeh- 
rungsbuchstaben eines  Wortes  mit  mehr  als  vier  Buchstaben 
nimm  weg,  wenn  er  nicht  ein  schwacher  ist,  nach  dem  das 
Ende  gleich  folgt." 

Erkl.  Zu  den  Pluralformen  der  Menge  gehört  facälilu 
und  seinesgleichen,  d.  i.  jeder  Plural,  dessen  dritter  Buch- 
stabe ein  Alif  ist,  wonach  noch  zwei  Buchstaben  folgen.  Nach 
faSililu  steht  im  Plural  jedes  vierbuchstabige  Substantiv,  in 
welchem  kein  Servilbuchstabe  ist,  vgl.  gVfarun  gafäfirun. 
Auch  jedes  vierbuchstabige  Wort,  das  einen  Servilbuchstaben 


g'am'u-t-taksiri.  353 

hat,  wird  ähnlich  gebildet,  vgl.  g'auharun  plur.  g'awähiru. 
—  Hiervon  sind  auszunehmen  die  vierbuchstabigen  Wörter, 
deren  Plural  schon  vorauf  erwähnt  ist,  vgl.  ahmaru  hara- 
ra'u.  —  Die  fünfbuchstabigen  Wörter,  welche  keinen  Ver- 
mehrungsbuchstaben haben,  bilden  den  Plural  nach  facälilun 
regelrecht,  der  fünfte  Buchstabe  fällt  dabei  weg,  vgl.  sa- 
farg'alun  safärig'u.  —  Man  kann  den  vierten  Buchstaben 
eines  fünfbuchstabigen  Wortes,  das  keinen  Vermehrungsbuch- 
staben hat,  wegnehmen  und  den  fünften  dann  lassen,  wenn 
der  vierte  Buchstabe  den  Vermehrungsbuchstaben  darin  gleicht, 
dafs  er  auch  als  ein  solcher  auftritt,  vgl.  Nun  in  hadarna- 
kun  oder  darin,  dafs  er  zu  denjenigen  Buchstaben  gehört, 
die  mit  denselben  Organen,  wie  die  Vermehrungsbuchstaben 
ausgesprochen  werden  vgl.  Dal  in  farazdakun.  Man  bildet 
badäriku  und  faräziku.  Häufiger  ist  das  Erstere,  nämlich 
die  Wegnahme  des  fünften,  und  das  Belassen  des  vierten 
Buchstaben,  also  hadarinu  und  faräzidu.  Ist  der  vierte 
Buchstabe  einem  Vermehrungsbuchstaben  nicht  ähnlich,  kann 
man  ihn  nicht  weglassen,  sondern  es  ist  allein  die  Wegnahme 
des  fünften  Buchstaben  möglich,  von  safarg'alun  bildet  man 
safärig'u  nicht  safärilu.  Ist  ein  fünfbuchstabiges  Wort 
der  Art,  dafs  ein  Vermehrungsbuchstabe  darin  ist,  nimmt 
man  diesen  Buchstaben  weg,  er  müfste  denn  ein  Buchstabe 
der  Dehnung  vor  dem  Endbuchstaben  sein,  vgl.  von  siba- 
trä  plur.  sabätiru,  fadaukasun  plur.  fadäkisu.  Ist  der 
Vermehrungsbuchstabe  aber  ein  Dehnungsbuchstabe  vor  dem 
Ende,  so  fällt  derselbe  nicht  weg,  sondern  das  Nomen  wird 
nach  facälilu  in  den  Plural  gesetzt,  vgl.  kirtäsun  karätisu. 

„Das  Sin  und  Tä  von  Worten  wie  mustadcin  entferne, 
weil  ihr  Verbleiben  die  Bildung  des  Plurals  beeinträchtigt. 
Mim  ist  würdiger  zu  bleiben  als  das  andere.  Hamz  und  Ja 
sind  ihm  ähnlich,  wenn  sie  voraufgehn." 

Erkl.  Enthält  das  Substantiv  eine  Vermehrung,  die, 
wenn  sie  bliebe,  die  Bildung  des  Plurals  unmöglich  machte, 
da  schon  das  Wort  die  gröfste  Länge  erreicht  hat,  zu  der 
ein  Plural  kommt,  d.  i.  die  Form  facälilu  und  facälilu,  so 
fällt  die  Vermehrung  fort.  Ist  der  Plural  nach  einer  der 
zwei  Formen  durch  die  Wegnahme  eines  Vermehrungsbuch- 
staben und   die  Belassung  eines    anderen  möglich,    so   giebt 

23 


254  Pluralis    fraCtDS. 

efl  zwei  Formen:  1)  dafs  man  den  ersten  Vermehrungsbuch- 
staben dem  anderen  vorrieht;  2)  dafs  es  sich  nicht  so  ver- 
hält. Das  Kiste  wird  hier  behandelt,  vgl.  rnustadcin  plnr. 
madiVin.  Sin  und  Tä  fielen  weg,  und  es  blieb  Mim,  denn 
das  steht  zu  Anfang,  und  hlofs  um  die  Bedeutung  anzuzei- 
gen, vgl.  von  alandadnn  und  jalandadun  aläddu  und 
jaläddu.  Man  nahm  Nun  und  liefs  das  Hamz  oder  Ja.  da 
beide  an  der  Spitze,  und  an  einer  Stelle  stehn,  wo  beide  eine 
Bedeutung  bestimmen,  (vgl.  akümu  jakümu)  entgegengesetzt 
dem  Nim,  da  dies  an  einer  Stelle  steht,  wo  es  keinen  ur- 
sprünglichen Sinn  ausdrückt. 

„Das  Ja,  nicht  Waw  nimm  fort,  wenn  man  Worte  wie 
haizabünun  in  den  Plural  setzt.  Dies  ist  eine  feststehende 
Regel." 

Erkl.  Umfafst  ein  Substantiv  zAvei  Vermehrungsbuch- 
staben und  ist  bei  der  Wegnahme  des  einen  von  ihnen  eine 
Pluralbildung  möglich,  doch  bei  der  Wegnahme  des  anderen 
dieselbe  unmöglich,  so  wird  der  Buchstabe,  mit  welchem  die 
Bildung  unmöglich  ist,  fortgelassen,  während  man  den  ande- 
ren läfst,  vgl.  von  haizabünun  plur.  hazäbinu.  Ja  fällt 
weg,  doch  läfst  man  Wäw,  welches  man  in  Ja  verwandelt, 
da  es  ruht  und  Kasr  voraufgeht.  Man  zieht  vor,  Wäw  zu 
lassen,  denn  nähme  man  dasselbe,  so  würde  man  auch  Ja 
nehmen  müssen,  denn  das  Bleiben  von  Ja  macht  die  Bildung 
des  möglichst  langen  Plural  unmöglich. 

„Bei  den  zwei  Vermehrungsbuchstaben  von  sarandä 
und  allen  ähnlichen  Wörtern  hat  man  die  Wahl,  vgl.  falandä." 

Erkl.  Hat  der  Eine  von  zwei  Vermehrungsbuchstaben 
keinen  Vorzug  vor  dem  anderen,  kann  man  wählen.  Von 
sarandä  sagt  man  saränidu  mit  Wegnahme  des  Alif  und 
Belassen  des  Nun,  und  sarädi  mit  Wegnahme  des  Nun  und 
Belassen  des  Alif.  Ebenso  sagt  man  von  calandä  (alänidu 
und  calädi,  dem  ähnlich  wäre  habantä  plur.  habänitu 
und  habäti.  Denn  es  sind  hier  zwei  Vermehrungsbuchsta- 
ben, die  zugleich  zugesetzt  wurden,  um  das  Wort  der  Kate- 
gorie von  safarg'alun  anzuschliefsen.  Hier  hat  weder  das 
Eine  noch  das  Andere  den  Vorzug.  So  verhält  es  sich  mit 
allen  Vermehrungsbuchstaben,  die  zum  Anschlufs  angehängt 


at-tas'/im.  355 

wurden,  vgl.  as-sarandä  der  Starke  fem.  sarandätun  und 
al-(alandä  der  Dicke,  häufig  sagt  man  g'amalun  culundä, 
ebenso  al-habanta  der  kurze  mit  starkem  Bauch;  man  sagt 
rag'ulun  h  ab  an  tan  mit  dem  Tanwin  und  imra'atun 
habantätun. 


LXVII.     Das  Diminutivum. 

(at-tasjriru). 

„Behandle  nach  dem  Paradigma  fu\iilun  das  dreibuch- 
stabige  Wort,  wenn  es  als  Diminutivum  auftritt,  vgl.  kudaj- 
jun  von  kadän,  nach  fucaicilun  und  fucaicilun  behandle 
ein  Wort  mit  mehr  Buchstaben,  vgl.  dirhamun  du- 
raihimun." 

Erkl.  Stellt  man  ein  declinirbares  Wort  als  Diminutiv, 
setzt  man  den  ersten  Buchstaben  mit  Damm,  den  zweiten 
mit  Fath.  Nach  dem  zweiten  Buchstaben  fügt  man  ein  ru- 
hendes Ja,  hinzu.  Hierauf  beschränkt  man  sich,  Avenn  das 
Wort  nur  drei  Buchstaben  hat,  vgl.  falsun  dim.  fulaisun. 
Hat  das  Wort  vier  Buchstahen  oder  mehr,  geschieht  dasselbe 
mit  ihm,  doch  steht  der  nach  Ja  folgende  Buchstabe  mit 
Kasr,  vgl.  duraihimun  von  dirhamun  und  cusaifirun 
von  (usfürun.  Die  drei  Paradigmata  für  das  Diminutivum 
sind  fufailun  fucaicilun  und  fucaicilun. 

„Durch  dieselben  Mittel,  durch    die  man  zum  möglichst    v.  835. 
langen  Plural  gelangt,  gelangt  man  auch  zu  den  Paradigmen 
des  Diminutivum." 

Erkl.  Setzt  man  Nomina  als  Diminutiva  nach  der  Form 
fucaicilun  und  fucaicilun,  bedient  man  sich  dazu  derselben 
Mittel,  wie  bei  der  Pluralbildung  auf  facälilu  und  facälilu. 
Nämlich  der  Wegnahme  eines  Buchstaben,  entweder  eines 
ursprünglichen  oder  eines  hinzugesetzten.  Man  bildet  von 
safarg'alun,  sufairig'un,  wie  man  sagt  safärig'u.  Von 
mustadcin  bildet  man  mudaicin  analog  dem  Plural  ma- 
däcin.  Man  nimmt  im  Diminutiv  das,  was  man  im  Plural 
nahm,  weg,  so  bildet  man  von  calandä  das  Diminutiv  culai- 

23* 


356  ^fts  r)iii»nutivain. 

nidun    und    auch     ulaidin,    wie    man   im  Plural    'alänidu 

und   'alüdi   sagte. 

„Möglich  ist  die  Stellvertretung  durch  JA  vor  dein  Ende, 
wenn  etwas  vom  Nomen  in  beiden,  dem  Diminutivum  und 
Pluralus  fractus,   weggenommen  war." 

Erkl.  Man  kann  ein  Ja  an  die  Stelle  des  im  Diminutiv 
und  Pluralis  fractus  weggefallenen  Buchstaben  setzen.  Von 
safarg'alun  kann  man  sufairig'un  und  safärig'u  bilden, 
und  von  habantä  hubainitun  und  habänitu. 

„Von  der  Norm  abweichend  sind  alle  den  in  beiden  Ca- 
piteln  festgesetzten  Kegeln  widersprechende  Fälle." 

Erkl.  Bisweilen  kommt  sowohl  das  Diminutivum  als  der 
Pluralis  fractus  von  einer  anderen  Wortform  als  dem  Singu- 
laris  vor,  und  wird  gemerkt,  aber  nicht  als  Norm  aufgestellt, 
vgl.  magribun  dim.  mugairibänun ,  cas'ijjatun  dim. 
'us'ais'ij  atun,  wie  man  im  Plural  von  rahtun  arähitu 
von  batilun  abätilu  sagt. 

„Dem  auf  das  Ja  des  Diminutiv  folgenden  Buchstaben 
wird  Fath  bestimmt  vor  dem  Kennzeichen  des  Femininum, 
oder  dem  Madda.  So  verhält  sich  auch  der  Buchstabe,  wel- 
cher dem  Madda  von  afälun  voraufgeht,  oder  dem  Madda 
von  sakränu    und  den  sich  anschliefsenden  Wörtern." 

Erkl.  Nothwcndig  ist  Fath  auf  das  dem  Ja  [des  Dimi- 
nutivum folgenden  Buchstaben,  wenn  sich  ihm  Tä  femin., 
oder  das  verkürzbare  und  gedehnte  Alif,  oder  Alif  der  Plu- 
ralform afcälun,  oder  Alif  der  Form  faclänu  femin. 
fallä  anschliefst,  vgl.  tamratun  tumairatun,  hublä 
hubaila,  hamrä^u  humaira?u,  ag'mälun  ug'aimalun, 
sakränu  sukairänu.  Ist  es  aber  nicht  diese  Form 
faclänu,  wird  nicht  der  dem  Alif  vorausgehende  Buchstabe 
mit  Fath  gesetzt,  sondern  Kaar  und  Alif  in  Ja  verwandelt, 
vgl.  sirhänun  surailunun,  wie  man  im  Plural  sagt  sa- 
rähinu.  Der  dem  Ja  des  Diminutiv  folgende  Buchstabe 
wird  in  anderen  als  den  erwähnten  Fällen  mit  Kasr  versehen, 
wenn  er  kein  Buchstabe  der  Flexion  ist,  vgl.  dirhamun 
duraihimun.    Ist  es    aber  ein  Buchstabe  der   Flexion,  wird 


at-tas#iru.  357 

derselbe    mit    dem    Flexionsvocal    versehn,    vgl.    fulaisun, 
sin,  sän. 

„Das  gedehnte  Alif  fem.  und  Tä  fem.  werden  als  ab- 
gesonderte gerechnet,  wie  auch  das  dem  Ende  des  Wortes 
wegen  der  Relation  Hinzugefügte  und  der  zweite  Theil  des 
Annectirten  und  des  Zusammengesetzten.  Ebenso  werden 
betrachtet  die  beiden  Vermehrungsbuchstaben  von  fa(länun, 
welche  dem  vierten  Buchstaben  folgen,  vgl.  zacfaränun. 
Behalte  im  Sinn  die  Absonderung  der  den  Dual  oder  den 
Pluralis  sanus  deutlich  bezeichnenden  Kennzeichen." 

Erkl.  Beim  Diminutiv  wird  weder  das  verlängerte  Alif 
fem.,  noch  das  Tä  fem.,  noch  das  wegen  der  Relation  hinzu- 
gesetzte Ja  gerechnet;  ebenso  auch  nicht  das  Ende  des  An- 
nectirten, noch  das  Ende  des  zusammengesetzten  Wortes; 
ferner  auch  nicht  änun,  das  zu  mein'  als  vier  Buchstaben 
hinzugefügt  worden,  endlich  nicht  die  Kennzeichen  des  Fe- 
mininum oder  des  Pluralis  sanus.  Es  schadet  nichts,  dafs 
alle  diese  vom  Ja  des  Diminutiv  durch  zwei  ursprüngliche 
Buchstaben  getrennt  bleiben,  vgl.  g'ahdabä'u  g'uhaidibä'u, 
hanzalatun  hunaizilatun,  cabkarijjun  cubaikirijjun, 
abdu-1-lahi  cubaidu-l-lahi,  baclabakku  bucailibakku, 
muslimäni  musailimäni,  muslimüna  musailimüna, 
muslimätun  musailimätun. 

„Das  verkürzbare  Alif  fem.  wird  nicht  gesetzt,  wenn  es 
als  Vermehrungsbuchstabe  zu  Vieren  hinzutreten  würde.  Setzt 
man  hubärä  als  Diminutiv,  so  gieb  die  Wahl  zwischen  al- 
hubairä  und  al-hubajjiru." 

Erkl.  Ist  das  verkürzbare  Alif  fem.  der  fünfte  oder 
spätere  Buchstabe,  so  fällt  es  im  Diminutiv  weg,  denn  bliebe 
es,  würde  es  die  Bildung  des  Diminutiv  über  die  Form 
fucaicilun  und  fucaicilun  hinausführen,  vgl.  karkarä  dim. 
kuraikirun  und  luggaizä  lugaigizun.  Ist  aber  dies 
Alif  fem.  der  fünfte  Buchstabe,  dem  Madda  als  Vermchiungs- 
buchstabe  vorhergeht,  so  kann  man  das  Madda  nehmen  und 
Alif  fem.  lassen,  vgl.  hubärä,  dim.  hubairä.  Auch  kann 
man  Alif  fem.  wegnehmen  und  Madda  lassen,  man  sagt 
hubajjirun. 

„Gieb  dem  Ursprung  wieder    den  zweiten  sanften  Radi- 


845. 


358  1>as   l'iininutivuin. 

kal,  der  verwandelt  war,  kimatuu  lals  kuwaimatun  werden, 
so  triffst  du  das  Richtige.  Abnorm  ist  von  cidun  cujaidun, 
und  es  steht  fest  fiir  den  Plural  von  diesen  Wörtern,  was  für 
das  Diminutivum  bekannt  ist.  Das  zweite  Vermehrungs-Alif 
wird  gesetzt  als  Waw,  ebenso  das  Alif,  dessen  Ursprung 
unbekannt  ist." 

Erkl.  Ist  der  zweite  Buchstabe  des  im  Diminutiv  ste- 
henden Wortes  ein  schwacher,  mufs  der  ursprüngliche  wie- 
derhergestellt werden.  Ist  sein  Ursprung  Waw,  tritt  dieses 
wieder  hervor,  vgl.  bäbun  buwaibun.  Ist  der  Ursprung  ein 
Ja,  wird  derselbe  in  Ja  verwandelt,  vgl.  mükinun  mujai- 
kinun.  Abnorm  ist  bei  fidun  cujaidun  zu  bilden,  da  das 
normale  cuwaidun  wäre  mit  Verwandlung  des  Ja  in  Waw, 
da  dies  das  Ursprüngliche  ist,  denn  es  kommt  von  cäda 
jacüdu.  Ist  der  zweite  Buchstabe  des  im  Diminutiv  stehen- 
den Wortes  Alif  als  Vermehrungsbuchstabe,  oder  ist  Alif 
unbekannten  Ursprungs,  so  mufs  es  in  Waw  verwandelt  wer- 
den, vgl.  däribun  duwairibun.  Der  Pluralis  fractus  ist 
in  den  erwähnten  Fällen  wie  das  Diminutivum,  vgl.  bäbun 
abwäbun,  näbun  anjäbun,  däribatun  dawäribu. 

„Vervollständige  das  defective  Wort  im  Dimininutiv, 
dann,  wenn  es  aufser  dem  Tä  nicht  drei  Buchstaben  enthält, 
wie  das  Wrort  mä\in." 

Erkl.  Unter  defectiv  versteht  man  hier  ein  Wort,  dem 
ein  Buchstabe  fehlt.  Wird  ein  solches  W^ort  als  Diminutiv 
gesetzt,  so  steht  es  entweder  mit  zwei  Kadicalen  ohne  Ta 
fem.,  oder  versehen  damit.  In  beiden  Fällen  wird  dem  Wort 
das  Weggefallene  restituirt,  man  sagt  von  damun  dumaj- 
jun  von  s'afatun  s'ufaihatun  von  cidatun  wu(aidatun. 
Von  mä'un,  das  als  Nomen  proprium  steht,  sagt  man  mu- 
Avajjun.  Hat  das  Wort  drei  Radicale  und  ist  der  dritte 
nicht  ein  Tä  fem.,  wird  es  nach  seiner  Wortform  als  Dimi- 
nutiv gestellt  und  ihm  nichts  restituirt,  vgl.  s'äkin  s'uwai - 
kun.  (s'äkin  ist  gleich  as'-s'äki,  das  meist  aus  s'ä'ikun 
invertirt  ist,  vgl.  Arnold  sept.  Muallak  82). 

„Wer  mit  Tarhim  in  den  Dual  setzt,  begnügt  sich  mit 
der  ursprünglichen  Form,  vgl.  cutaifun  von  mictafun." 

Erkl.     Unter  den  Diminutiven  giebts  eine  Gattung,    die 


at-tas^h-u.  359 

man  das  Diminutiv  des  Tarhim  nennt.  Dies  ist  ein  Ausdruck 
für  das  Diminutiv  des  Nomen,  nachdem  es  seiner  Vermeh- 
rungsbuchstaben, die  es  enthalten,  cntblöfst  war.  Hatte  das 
Wort  ursprünglich  drei  Radicale,  bildet  es  sein  Diminutiv 
nach  fucailun.  Wird  damit  dann  ein  Masculinum  benannt, 
wird  es  von  Tä  entblöfst;  ist  es  ein  Femininum,  wird  Tä 
fem.  ihm  angeschlossen,  vgl.  von  hämid  humaidun,  von 
hublä  hubailatun.  Hatte  das  Wort  ursprünglich  vier  Ra- 
dicale, bildet  es  das  Diminutiv  auf  fufaicilun,  vgl.  kurtä- 
sun  kuraitisun. 

„Beende  mit  Tä  fem.  die  Feminina,  die  im  Diminutiv 
stehn,  wenn  sie  wie  sinun  nicht  drei  Radicale  haben,  so 
lange  es  sich  durch  Tä  nicht  als  ein  mit  Zweifel  behaftetes  zeigt, 
vgl.  s'ag'arun,  bakarun,  hamsun.  Abnorm  ist  die  Weg- 
lassung ohne  Zweideutigkeit,  selten  schliefst  sich  Tä  dem  an, 
das  mehr  als  drei  Buchstaben  hat." 

Erkl.  Wird  ein  Femininum  mit  drei  Buchstaben  und 
frei  vom  Merkmal  des  Femininum  als  Diminutiv  gesetzt,  so 
hängt  Tä  sich  an,  wenn  man  vor  Zweideutigkeit  sicher  ist. 
Abnorm  ist  dann  die  Wegnahme  des  Tä,  vgl.  sin  nun  su- 
nainatun,  därun  duwairatun.  Ist  eine  Zweideutigkeit  zu 
befürchten,  hängt  man  Tä  nicht  an,  vgl.  s'ag'arun  s'ug'ai- 
run  ohne  Tä,  da  wenn  man  s'ug'airatun  sagte,  eine  Ver- 
wechslung mit  dem  Diminutiv  von  s'ag'aratun  zu  befürchten 
wäre.  Abnorm  ist  die  Wegnahme,  wenn  man  vor  Verwechs- 
lung sicher  ist,  vgl.  harbun  huraibun.  Abnorm  ist  auch 
Tä  den  Worten  anzuhängen,  welche  mehr  als  drei  Buchsta- 
ben haben,  vgl.  kuddämun  kudaidimatun. 

„Man  setzt  als  Diminutiv  abnormer  Weise  alladi  und 
allati,  so  wie  da  und  die  Abzweigungen  desselben  tä 
und  ti." 

Erkl.  Das  Diminutiv  gehört  zu  den  specicllen  Eigen- 
schaften des  declinirbaren  Nomen,  das  Undeclinirbare  steht 
nicht,  als  Diminutiv.  Abnormer  Weise  steht  alladi  im  Di- 
minutiv mit  seinen  Unterabtheilungen,  so  wie  da  und  dessen 
Abzweigungen,  vgl.  von  alladi  all  ad  aj  ja  von  allati  alla- 
tajjä  von  da  dajjä  und  von  tä  tajjä. 


3G0  Das  KcliUivnomen. 

I.XVIII.     Das  Relativnomen. 

(  an-nasabu). 

655.  „Ein  Ja  wie  das  Ja  von  al-kursijju  setzt  man    hinzu, 

die  Relation  zu    bezeichnen.     »Jedes   Wort ,   dem  Ja    sich  an- 
schliefst,  mufs  Kasr  haben." 

Erkl.  Will  man  die  Beziehung  von  irgend  etwas  zu 
einer  Stadt  oder  einem  Stamm,  oder  dergleichen  ausdrücken, 
so  setzt  man  als  Ende  desselben  ein  tas'dirtcs  Ja  mit  vor- 
ausgehendem Kasr;  die  Beziehung  auf  Dimis'k  zu  bezeichnen, 
sagt  man  dimis'kijjun. 

„Ein  eben  solches  Ja  nimm  von  dem  "Worte,  das  es  um- 
fafst,fort;  ebenso  setze  das  Ta  fem.  und  das  prosodisch  lange 
A  fem.  nicht.  "Wenn  das  lange  A  die  vierte  Stelle  in  ei- 
nem Worte  einnimmt,  dessen  zweiter  Buchstabe  vocallos 
ist,  so  kann  man  dasselbe  in  Wäw  verwandeln  oder  weg- 
nehmen." 

Erkl.  Hat  das  Nomen  am  Ende  ein  Ja  wie  al-kursijju, 
so  dafs  dasselbe  mit  Tas'did  steht  und  nach  drei  oder  meh- 
reren Buchstaben  auftritt,  so  mufs  man  dasselbe  wegfallen 
lassen  und  das  Ja  der  Relation  an  seine  Stelle  setzen.  Man 
sagt  as'-s'äfifijju  auf  den  S'äfici  bezüglich,  muzannijjun, 
auf  den  Muzanni  bezüglich.  So  mufs  auch  ein  Tä  am  Ende 
des  Nomen  wegen  der  Relation  wegfallen.  Man  sagt  Mak- 
kijjun  bezüglich  auf  Makka.  Dem  Ta  fem.  ist  das  verkürz- 
bare Alif  fem.  darin  ähnlich,  dafs  es  wegen  der  Relation 
wegfallen  mufs,  das  findet  Statt,  wenn  dies  Alif  als  fünfter 
Buchstabe  oder  noch  später  auftritt,  vgl.  von  hubärä  hu- 
barijjun,  oder  als  der  vierte  steht*  während  der  zweite 
Buchstabe  mit  einem  Vocal  versehn  ist,  vgl.  g'amazä  und 
g'amazijjun.  Ist  dies  Alif  der  vierte  Buchstabe,  aber  der 
zweite  vocallos,  vgl.  hublä,  so  giebt  es  zwei  Weisen:  1)  die 
Wegnahme  desselben  und  das  ist  das  Gewähltere,  vgl.  hub- 
lijjun  und  2)  die  Verwandlung  desselben  in  Wäw  hub- 
lawijjun. 

„Einem  ähnlichen  Laut,  der  sich  entweder  nur  an- 
schliefst oder  ursprünglich  ist,   kommt  dasselbe,    was  diesem 


an-iiasabu.  361 

Alif  bestimmt  ist,  zu.  Für  das  ursprüngliche  Auf  wird  eine 
Verwandlung  gewählt.  Das  Alif,  welches  den  vierten  Buch- 
staben übersteigt,  entferne,  ebenso  wird  das  Ja  des  Defecti- 
ven,  das  als  fünfter  Buchstabe  auftritt,  entfernt.  Die  Weg- 
nahme des  Ja  als  des  vierten  Buchstaben  ist  richtiger  als  die 
Verwandlung  desselben.  Als  festgestellt  ist  klar  die  Ver- 
wandlung eines  Ja,  das  als  dritter  Buchstabe  auftritt." 

Erkl.  Das  verkürzbare  Alif  des  Anschlusses  verhält  sich 
wie  das  Alif  fem.  darin,  dafs  es  wegfallen  mufs,  wenn  es 
der  fünfte  Buchstabe  ist.  Vgl.  habarkä,  habarkijjun;  so- 
wie darin,  dafs  es  weggenommen  und  verwandelt  werden 
kann,  wenn  es  der  vierte  Buchstabe  ist,  vgl.  calka,  calkij- 
jun  und  calkawijjun.  Doch  ist  hier  im  Gegensatz  zu  dem 
Alif  fem.  die  Verwandlung  das  Gewählte.  —  Das  ursprüng- 
liche Alif  wird,  wenn  es  als  dritter  Buchstabe  auftritt,  in 
Wäw  verwandelt,  vgl.  casan  casawijjun;  ist  es  der  vierte 
Buchstabe,  wird  es  auch  in  Wäw  verwandelt,  vgl.  müh  an, 
milhawijjun,  doch  fällt  es  auch  aus,  vgl.  milhijjun,  wie- 
wohl das  Erstere  das  Gewähltere  ist.  Ist  es  der  fünfte  oder 
spätere  Buchstabe,  so  mufs  es  nothwendig  wegfallen,  vgl. 
mustafän,  mustafijjun.  Wird  die  Relation  von  einem 
defectiren  Wort  gebildet  und  ist  das  Ja  desselben  der  dritte 
Buchstabe,  so  wird  dasselbe  in  Wäw  verwandelt  und  der 
vorhergehende  Buchstabe  mit  Fath  versehn,  vgl.  s'ag'awij- 
jun  von  s'ag'in.  Ist  es  der  vierte  Buchstabe,  so  fällt  es  aus, 
oder  wird  in  Wäw  verwandelt,  vgl.  kädin  kadijjun,  bis- 
weilen kädawijjun.  Ist  es  der  fünfte  oder  spätere  Buch- 
stabe, mufs  es  wegfallen,  vgl.  muctadin  muctadijjun. 

„Lafs  dem  verwandelten  Ja  ein  Fath  voraufgehn.  Bei 
Formen  wie  fuSlun.  facilun  ficilun  setze  den  Mittelradical 
mit  Fath." 

Erkl.  Wird  das  Ja  des  defectiven  Wortes  in  Wäw  ver- 
wandelt, so  mufs  der  voraufgehende  Buchstabe  Fath  haben, 
vgl.  s'ag'awijjun,  kädawijjun.  Bildet  man  die  Relation 
von  einem  Worte,  vor  dessen  Endbuchstaben  ein  Kasr  vor- 
aufgeht und  ist  vor  dem  Kasr  nur  ein  Buchstabe,  so  mufs 
man  eine  Erleichterung  dadurch  eintreten  lassen,  dafs  man 
Kasr  als  Fath  setzet,  vgl.  namirun  namarijjun  etc. 


362  Das  Relativnomen. 

.,M;in  sagt  auch  ferner  für  marmijjun  marmawijjun, 
doch  ist  im  Gebrauch  der  Araber  marmijjun  gewählt." 

Erkl.  Ist  das  Eine  der  zwei  Ja  am  Ende  eines  Worts 
ursprünglich  und  das  andere  pleonastisch,  so  begnügen  sich 
einige  Araber  mit  der  Wegnahme  des  pleonastischen  und 
lassen  das  Ursprüngliche,  welches  sie  in  Wäw  verwandeln. 
Von  al-marmijju  sagt  man  marmawijjun,  doch  ist  das 
die  seltenere  Form,  gewählt  ist  die  andere,  d.  h.  die  Weg- 
nahme, gleichviel  ob  beide  Buchstaben  pleonastisch  sind  oder 
nicht,  von  marmijjun  bildet  man  wieder  marmijjun. 

„Bei  Worten  wie  hajjun  mufs  der  zweite  Buchstabe  ein 
Fath  haben,  stelle  ihn  in  Wäw  wieder  her,  wenn  er  aus  dem- 
selben verwandelt  war." 

Erkl.  Verf.  behandelt  hier  den  Fall,  dafs  das  tas'dirte 
Ja  nur  einen  Buchstaben  vor  sich  hat.  In  diesem  Fall  wird 
nichts  bei  der  Relation  weggenommen,  sondern  der  zweite 
Buchstabe  mit  Fath  versehn,  und  der  dritte  in  Wäw  ver- 
wandelt. Vertritt  der  zweite  Buchstabe  nicht  Wäw,  wird  er 
nicht  verwandelt,  thut  er  dies  aber,  so  verwandelt  er  sich  in 
Wäw.  Man  sagt  von  hajjun  hajawijjun,  da  es  von  hajijä 
herkommt;  dagegen  bildet  man  von  tajjun  tawawijjun,  da 
es  von  tawä  abgeleitet  ist. 

„Das  Merkmal  des  Dual  nimm  bei  der  Bildung  der 
Relation  weg;  ähnliches  ist  nothwendig  im  Plural  eines  re- 
gelmäfsigen  Worts." 

Erkl.  Von  dem  Wort,  wovon  man  eine  Relation  bilden 
will,  nimmt  man  die  Merkmale  des  Dual  und  die  des  regel- 
mäfsigen  Plural  weg.  Nennt  man  einen  Mann  zaidäni  gen. 
imd  accus,  zaidaini,  so  ist  das  Relativum  zaidijjun, 
ebenso  von  zaidüna,  auch  zaidijjun  und  von  hindätun 
hindijjun. 

„Der  dritte  Buchstabe  von  einem  Wort  wie  tajjibun 
fällt  weg,  abnorm  ist  tä^ijjun  mit  Alif  gesprochen." 

Erkl.  Steht  vor  dem  Buchstaben,  dessen  Kasr  in  der 
Relation  nothwendig  ist,  ein  Ja  mit  Kasr  versehn,  in  dem  ein 
Ja  noch  assimilirt  ist,  mufs  das  mit  Kasr  versehene  Ja 
wegfallen,  man  sagt  von  tajjibun  taibijjun.    Die  normale 


an-nasabu.  363 

Relation  von  tajjPun  ist  tai'ijjun,  doch  verläfst  man  die 
Norm  und  sagt  tä-'ijjun,  indem  man  an  die  Stelle  des  Ja 
Auf  setzt.  Ist  das  assimilirte  Ja  mit  Fath  versehn,  fällt  es 
nicht  weg,  vgl.  habajjaljun  habajjahijjun. 

„Die  Form  fa(alijjun  ist  nothwendig  bei  fa(ilatu  und 
die  Form  fu'alijjun  bei  fucailatun." 

Erkl.  Die  Relation  von  facilatu  ist  facalijjun  mit  Fath 
des  mittleren  Buchstaben  und  der  Wegnahme  des  Ja,  im  Fall 
der  Mittelradical  weder  schwach  noch  verdoppelt  ist.  Von 
hanifatu  bildet  man  hanafijjun.  Die  Relation  von  fufai- 
latun  ist  fu(alijjun  mit  der  Wegnahme  des  Ja,  wenn  diese 
Form  nicht  eine  verdoppelte  ist,  vgl.  g'uhainatu  g'u- 
hanijjun. 

„Ein  Wort  derselben  Form,  das  mit  schwachem  Endra- 
dical  versehn,  und  ohne  zwei  gleiche  Buchstaben  ist,  hängt 
man  dieser  Regel  an,  wenn  es  auch  mit  Tä  versehn  ist." 

Erkl.  Die  Formen  fa(ilun  und  fu(ailun  ohne  Tä,  die 
einen  schwachen  Endradical  haben,  gehn  nach  derselben  Re- 
gel, wie  wenn  Tä  dabei  wäre,  in  der  Hinsicht,  dafs  Ja  weg- 
fallen und  der  Mittelradical  mit  Fath  versehn  werden  mufs, 
vgl.  von  Sidijjun  cadawijjun,  kusajjun  kusawijjun: 
Haben  aber  die  Formen  facilun  und  fVailun  starke  End- 
radicale,  fällt  nichts  weg,  vgl.  fakilun  fakilijjun,  ukailun 
(ukailijjun. 

„Man  läfst  vollständig  ein  Wort  wie  tawilatun,  ebenso 
die,  welche  dem   Wort  g'alilatun  gleichen." 

Erkl.  Einem  Wort  nach  der  Form  fa(ilatun,  das  einen 
schwachen  Mittelradical  oder  einen  Doppelbuchstaben  hat, 
wird  das  Ja  bei  der  Relation  nicht  genommen,  vgl.  tawilij- 
jun,  g'alilijjun.  Ebenso  verhält  sich  ein  Wort  nach  dem 
Paradigma  fucailatun  mit  einein  Doppelbuchstaben,  vgl. 
kulailatun  kulailijjun. 

„Das  Hamz  eines  mit  Madda  versehenen  Worts  wird 
bei  der  Relation  wie  im  Dual  behandelt." 

Erkl.  Das  Hamz  eines  Wortes  mit  Madda  ist  bei  der 
Relation  wie  im  Dual.     Ist  es  hinzugefugt  wegen  des  Femi- 


364  Das  Relativnomen. 

ninimi,  so  wird  es  in  Wäw  verwandelt,  vgl.  hamrä)u  h a iu- 
ra wijjun;  ist  es  hinzugefügt  zum  Anschlufs,  vgl.  Hlbä'u, 
oder  vertritt  es  die  Stelle  eines  Radicals,  vgl.  kisä?un,  so 
giebt  es  zwei  Wortbildungen:  1)  die  Erhaltung  des  Haraz, 
vgl.  (ilbaJijjun,  kisä^ijjun;  2)  die  Verwandlung,  vgl.  filbä- 
wijjun,  kisawijjun.  Ist  das  Haraz  wirklich  radical,  vgl. 
kurrä'uii,  so  bleibt  es  unverändert  (kurrä^ijjun),  nicht  anders. 

„Bilde  die  Eelation  vom  Anfangswort  eines  Satzes,  ebenso 
vom  Anfange  eines  Engzusammengesetzten;  vom  zweiten 
Theil  bilde  die  Relation,  wenn  derselbe  eine  Annexion,  die 
mit  ibn  oder  abü  eingeleitet  ist,  vervollständigt;  ebenso  wenn 
durch  denselben  die  Bestimmung  nothwendig  ist.  Bei  ande- 
ren Fällen  als  diesen  setze  die  Relation  nur  vom  Ersten, 
wenn  man  eine  Verwechslung  nicht  zu  fürchten  hat,  vgl. 
cabdu-l-as'hali." 

Erkl.  Bildet  man  die  Relation  von  einem  zusammenge- 
setzten Ausdruck,  so  fällt,  wenn  derselbe  als  Satz  oder  als 
enge  Zusammensetzung  auftritt,  das  Ende  weg,  und  man 
hängt  das  Ja  der  Relation  nur  dem  ersten  Worte  an,  vgl. 
ta'abbata  s'arrän,  ta^abbatijjun;  ba(labakku,  baclij- 
jun.  Ist  der  Ausdruck  in  einer  Annexion  zusammengesetzt, 
die  den  Anfang  ibn  oder  abü  hat,  oder  ist  derselbe  durch 
das  zweite  Wort  definirt,  so  fällt  der  Anfang  weg,  und  dem 
Endworte  wird  Ja  der  Relation  angehängt,  vgl.  ibn  zubair, 
zubairijjun;  abü  bakr,  bakrijjun;  gulämu  zaidin, 
zaidijjun.  Ist  es  aber  nicht  so,  und  hat  man  bei  der  Weg- 
nahme des  Endworts  keine  Verwechslung  zu  fürchten,  so 
fällt  das  Endwort  weg,  und  man  bildet  die  Relation  vom 
Anfange,  vgl.  amru5u-l-kaisi,  amrPijjun.  Hat  man  aber 
eine  Verwechslung  zu  befürchten,  nimmt  man  den  Anfang 
fort,  und  bildet  die  Relation  vom  Endworte,  vgl.  cabdu-l- 
as'hali,   as'halijjun;  cabdu-l-kaisi,  kaisijjun. 

„Stelle  das  Wort  erlaubter  Weise  durch  die  Wiederein- 
setzung des  Endbuchstaben,  der  weggefallen  war,  wieder  her, 
im  Fall  dies  nicht  schon  beim  Pluralis  sanus,  oder  beim 
Dual  geschah.  Dies  Recht  zu  vervollständigen,  wird  nach 
diesem  vollständig  bedingt." 

Erkl.  Hat  ein  Wort,  dessen  Relation  gebildet  wird,  nicht 


an-nasabu.  365 

den  Endbuchstaben,  so  mufs  derselbe  im  Pluralis  sanus  oder 
Dualis  wiederhergestellt  werden  oder  nicht.  Brauchte  der- 
selbe hierbei  nicht  wieder  hervorzutreten,  kann  man  bei  der 
Relation  denselben  wieder  herstellen  oder  es  unterlassen,  vgl. 
jadun  jadawijjun  und  jadijjun,  da  man  im  Dual  jadani 
und  im  Plural  bei  jadun  als  männlichen  Eigennamen  ja- 
düna  sagt.  Mufs  aber  der  Endbuchstabe  im  Pluralis  sanus 
oder  im  Dual  hergestellt  werden,  so  tritt  er  auch  bei  der 
Relation  hervor,  vgl.  abun,  abawijjun,  da  man  im  Dual 
abawäni  sagt." 

„Wie  ahun  behandle  uhtun  und  wie  ibnun  bintun.     v.  875 
Jünus  verwehrt  die  Wegnahme  des  Tä." 

Erkl.  Die  Lehnvcisc  von  al-Halil  und  Sibawaihi  ist, 
dafs  uhtun  dem  ahun  in  Hinsicht  der  Relation  folgt  und 
ebenso  bintun  dem  ibnun.  Von  beiden  wird  Tä  wesrere- 
nommen  und  der  ausgefallene  Buchstabe  restituirt;  man  sagt 
abawijjun  und  banawijjun;  wie  dies  bei  ahun  und  ib- 
nun geschah.  Jünus  behauptet,  dafs  sie  nach  ihren  beiden 
Wortformen  die  Relation  bilden,  vgl.  uhtijjun,  bintijjun. 

„Verdopple  den  zweiten  Buchstaben  eines  zweiradicali- 
gen  Wortes,  dessen  zweiter  Buchstabe  schwach  ist,  vgl.  lä, 
lä^ijjun." 

Erkl.  Bildet  man  die  Relation  von  einem  zweiradicali- 
gen  Worte,  das  keinen  dritten  Radical  hat,  so  mufs  der  zweite 
Buchstabe  entweder  stark  oder  schwach  sein.  Ist's  ein  star- 
ker, kann  man  denselben  verdoppeln  oder  nicht,  vgl.  kam 
kammijjun  und  kamijjun.  Ist  der  Buchstabe  ein  schwa- 
cher und  zwar  Wäw,  mufs  man  dasselbe  verdoppeln,  vgl.  lau 
lawwijjun;  ist  aber  der  zweite  Buchstabe  ein  Alif,  wird  er 
verdoppelt  und  an  die  Stelle  des  zweiten  ein  Hamz  gestellt. 
Von  einem  Mann,  der  lä  heifst,  bildet  man  lä-'ijjun,  doch 
kann  man  Hamz  auch  in  Wäw  verwandeln,  vgl.  läwijjun. 

„Gleicht  ein  Wort  dem  Worte  s'ijatun,  dessen  erster 
Radical  fehlt,  so  ist  die  Wiederherstellung  desselben,  so  wie 
Fath  auf  dem  Mittelradical  nothwendig." 

Erkl.  Bildet  man  die  Relation  von  einem  Nomen,  des- 
sen erster  Radical  fehlt,  so  hat  dasselbe  entweder  einen  star- 


366  Dfls  Relativnomen. 

ken  oder  schwachen  Endradical.  Ist  derselbe  stark,  wirf! 
hei  dem  Worte  der  weggefallene  Buchstabe  nicht  wieder 
hergestellt,  vgl.  'idatun  Sdijjun.  Ist  derselbe  aber  schwach, 
mufs  der  weggefallene  Buchstabe  wieder  hergestellt  werden. 
Nach  Sibawaihi  niufs  der  Mittelradical  auch  Fath  haben,  vgl. 
s'ijatun  s'awijjun. 

„Nimm  den  Singular  zur  Bildung  einer  Relation  vom 
Plural,  wenn  dieser  nicht  einem  Singular  durch  die  ursprüng- 
liche Bestimmung  gleicht." 

Erkl.  Bildet  man  die  Relation  von  einem  Plural,  der 
als  Plural  verbleibt,  so  nimmt  man  den  Singular,  um  davon 
die  Relation  zu  bilden,  vgl.  farä?idu  rel.  faradijjun.  Dies 
hat  statt,  wenn  dieser  Plural  nicht  nach  der  Weise  der  Ei- 
gennamen geht,  ist  dies  aber  der  Fall,  so  bildet  man  die 
Relation  nach  der  Pluralform,  man  sagt  von  ansärun  an- 
särijjun,  und  ebenso  ist's,  wenn  der  Plural  wirklich  ein 
Eigennamen  ist,  vgl.  anmärun  anmärijjun. 

„Bei  den  Formen  fäfilun,  faccalun,  fafilun  entbehrt 
man  bei  der  Relation  das  Ja.     Dies  wird  angenommen."' 

Erkl.  Man  kann  das  Ja  bei  der  Relation  entbehren, 
wenn  das  Wort  die  Form  von  fäcilun  in  der  Bedeutung 
„Besitzer"  hat,  vgl.  tämirun  ein  Dattelbesitzer.  Dasselbe 
gilt  bei  der  Form  faccälun,  die  ein  Geschäft  bezeichnet,  vgl. 
bakkälun.  Bisweilen  hat  auch  die  Form  faaälun  die  Be- 
deutung von  „Besitzer",  vgl.  Kur.  41,  46.  „Nicht  ist  Dein 
Herr  ungerecht  (zallämun)  gegen  die  Knechte  =  Besitzer 
der  Ungerechtigkeit."  Auch  kann  man  bei  der  Form  facilun 
in  der  Bedeutung  von  „Besitzer"  das  Ja  der  Relation  ent- 
behren,   vgl.  rag'ulun  tacimun  ein  Speise  habender  Mann. 

Sibawaihi  citirt  den  Vers:  „Ich  bin  keiner  von  der 
Nacht,  sondern  von  dem  Tage  (nahirun).  Ich  reise  nicht 
am  Anfange  der  Nacht,  sondern  am  Morgen." 

880.  »Die  Fälle,  welche  aufser  den  von  mir  erklärend  durch- 

gegangenen vorkommen,  werden  auf  das  Ueberlieferte  be- 
schränkt." 

Erkl.  Die  Fälle  der  Relation,  welche  den  angeführten 
widerstreitend    vorkommen,    gehören   zu   den    Abnormitäten, 


al-wa/.f.  367 

die  man  sich  merkt,  aber  nicht  als  Norm  aufstellt,  vgl.  al- 
basratu,  busrijjun  oder  bisrijjun;  ad-dahru,  duh- 
rijjxin;    marwu,  marwazijjun. 


LXIX.     Die  Pause. 

(al- waifcf). 

„Für  ein  Tanwin  nach  einem  Fath  setze  Alif  als  Pause; 
das  auf  andere  Vocale  folgende  Tanwin  nimm  fort." 

Erkl.  Bildet  man  die  Pause  von  einem  mit  Tanwin 
versehenen  Worte,  wird  jenes,  wenn  es  nach  Fath  steht, 
durch  Alif  vertreten.  Diese  Regel  umfafst  sowohl  die  Fälle, 
in  welchen  Fath  zur  Declination  steht,  vgl.  ra3aitu  zaidä, 
als  auch  die,  in  denen  Fath  nicht  zur  Declination  steht,  vgl. 
für  ihän  und  waihän,  ihä,  waihä.  Steht  das  Tanwin  nach 
Damm  und  Kasr,  so  fällt  es  weg,  und  der  vor  ihm  stehende 
Buchstabe  wird  vocallos,  vgl.  g'ä'a  zaid,  marartu  bizaid. 

„Nimm  bei  den  Pronomen  die  Sila  anderer  Vocale  als 
Fath  wegen  der  Pause  weg,  ausgenommen  beim  Verszwang. 
Man  behandelt  idan  gleich  einem  mit  Tanwin  versehenen 
Worte,  das  im  Accusativ  steht.  Bei  der  Pause  wird  das 
Nun  in  Alif  verwandelt." 

Erkl.  Setzt  man  die  Pause  auf  Ha  des  Pronomen,  fällt 
die  Sila  von  Ha  weg,  sowohl  wenn  dasselbe  mit  Damm,  als 
wenn  es  mit  Kasr  steht.  Man  setzt  die  Pause  auf  das  ru- 
hende Ha,  ausgenommen  beim  Verszwang.  Steht  aber  das 
Ha  mit  Fath,  vgl.  ra3aituhä,  so  setzt  man  die  Pause  auf 
Alif,  welches  nicht  wegfällt.  Man  behandelt  idan  gleich 
einem  im  Accusativ  stehenden  Worte  das  mit  Tanwin  ver- 
sehn ist  und  man  setzt  für  Nun  in  der  Pause  Alif. 

„Die  Wegnahme  des  Ja  eines  sich  defectiv  endenden, 
und  mit  Tanwin  vei'sehenen  Wortes  ist  besser  als  die  Setzung 
desselben,  im  Fall  das  Wort  nicht  im  Accusativ  steht;  wisse 
das.  Ein  solches  Wort  ohne  Tanwin  verhält  sich  grade  um-  v.  885. 
gekehrt.  Bei  murin  ist  nothwendig  Ja  wieder  herzustellen. 
Dies  wird  befolgt." 


368  ßic  Pause- 

Erkl.  Setzt  man  die  Pause  auf  ein  defectives  mit  Tan- 
win versehenes  Wort,  wird  an  die  Stelle  des  Tanwin  ein 
Alif  gesetzt,  im  Fall  dasselbe  im  Accusativ  steht,  vgl.  kä- 
dija.  Steht  es  nicht  im  Accus.,  so  ist  gewählt  die  Pause 
darauf  mit  der  Wegnahme,  aufser  wenn  das  Wort  seinen 
Mittel-  oder  Endradical  verloren  hat.  Man  sagt  also  ha  da 
käd,  marartu  bikäd.  Auch  kann  man  die  Pause  dabei 
mit  der  Setzung  des  Ja  beobachten,  vgl.  die  Lesart  des  Ibn 
Katir;  „Jedes  Volk  hat  einen  Führer  hädi."  Fehlt  aber 
bei  einem  solchen  Worte  der  Mittelradical,  wie  bei  murin 
part.  von  arä,  oder  fehlt  der  Anfangsradical,  wie  bei  jakin 
als  Eigenname,  so  s-etzt  man  nur  mit  der  Hinzufügung  des 
Ja  die  Pause,  vgl.  muri,  jaki.  Steht  das  defective  Wort 
ohne  Tanwin  und  ist  es  im  Accusativ,  so  stellt  man  das  Ja 
desselben  als  einen  ruhenden  Buchstaben,  vgl.  al-kädi.  Ist 
das  Wort  aber  im  Nominativ  oder  Genitiv,  so  kann  man  Ja. 
setzen  oder  wegnehmen,  doch  ist  die  Setzung  desselben  bes- 
ser, vgl.  hadä-1-kädi,  gen.  bil-kädi. 

„Bei  einem  Worte  ohne  das  Ha  fem.  setze  den  vocali- 
sirten  Endbuchstaben  mit  einem  leichten  verborgenen  Ton 
in  Ruhe  oder  Pause,  oder  summe  ein  Damm.  Auch  pau- 
sire  man  durch  die  Verdoppelung  der  Buchstaben,  die  we- 
der Hamz  noch  schwach  sind,  im  Fall  sie  einem  vocali- 
sirten  Buchstaben  folgen.  Ferner  überträgt  man  Vocale  auf 
ruhende  Consonanten,  deren  Vocalisation  nicht  erwähnt  wird." 

Erkl.  Will  man  auf  ein  Wort,  dessen  letzter  Radical 
mit  Vocalen  steht,  die  Pause  setzen,  mufs  dasselbe  mit  Ha 
fem.  enden  oder  nicht.  Ist  das  Wort  durch  Ha  fem.  be- 
schlossen, so  ist  die  Pause  darauf  durch  G'azm  nothwendig, 
vo-1.  fätimatu  fätimah.  Bildet  Ha  fem.  aber  nicht  das 
Ende  eines  Wortes,  giebt  es  für  die  Pause  fünf  Formen: 
1)  die  Ruhe  (at-taskinu);  2)  die  Hinweisung  auf  den  Vocal 
durch  einen  leisen  Ton  (ar-raumu);  3)  ein  Pressen  beider 
Lippen  nach  der  Ruhe  des  letzten  Vocals,  doch  ist  dies  nur 
nach  Damm  (al-is'mämu);  4)  die  Verdoppelung  (at-tadcifu) ; 
die  Bedingung  dabei  ist,  dafs  der  letzte  Buchstabe  weder 
Hamz  noch  schwach  ist  und  er  auf  einen  Vocal  folgt,  vgl. 
g'amalu  g'amall:  ist  aber  der  vorhergehende  Buchstabe 
ruhend,  so  ist  die  Verdoppelung  verwehrt,  vgl.  himlu;  5)  die 


al-wa&f.  3ßg 

Uebertragung  (an-naklu).  Dies  ist  die  Bezeichnung  von  der 
Ruhe  des  letzten  Buchstaben  und  der  Uebertragung  sei- 
nes Vocals  auf  den  vorhergehenden  Buchstaben ;  der- 
selbe mufs  aber  sowohl  ruhend  als  vocalannehmend  sein, 
vgl.  ad-darbu.  Ist  der  vorletzte  Buchstabe  vocalisirt,  so 
setzt  man  die  Pause  nicht  durch  Uebertragung,  vgl.  gVfar, 
dasselbe  gilt,  wenn  dieser  Buchstabe  zwar  ruhend  ist,  doch 
den  Vocal  nicht  annimmt,  vgl.  al-bäbu. 

„Die  Uebertragung    eines  Fath   von    einem    anderen    als 
mit  Hamz  versehenen  Worte  hält  ein  Basrenser  nicht  für  rich- 


Erkl.  Die  Lehrweise  der  Küfenser  ist,  dafs  die  Pause 
durch  Uebertragung  stattfinden  kann,  gleichviel  ob  der  Vocal 
Fath,  Damm  oder  Kasr  ist,  und  gleichviel  ob  der  Endbuch- 
stabe mit  Hamz  steht  oder  nicht,  vgl.  ad-darub,  ad-darib, 
ad-darab  in  der  Pause  von  ad-darbu,  so  ar-ridu5,  ar- 
ridi5,  ar-rida5  in  der  Pause  von  ar-rid'u.  Die  Lehrweise 
der  Basrenser  ist,  dafs  die  Uebertragung  nicht  stattfinden 
kann,  wenn  der  Vocal  ein  Fath  ist,  aufser  wenn  der  letzte 
Buchstabe  mit  Hamz  steht.  Nach  ihnen  kann  ar-rida5  stehn, 
während  ad-darab  verboten  ist.  Die  Lehrweise  der  Kü- 
fenser ist  besser,  da  diese  sie  von  den  Arabern  überliefern. 

„Die   Uebertragung    ist  verboten,    wenn    ein  Paradigma    v.  89- 
für  die  Form  fehlt,  doch  gilt  das  nicht  bei  einem  mit  Hamz 
versehenen  Endbuchstaben." 

Erkl.  Würde  die  Uebertragung  dahin  führen,  dafs  das 
Wort  eine  Form  gewänne,  die  nicht  unter  den  Wörtern  der 
Araber  sich  vorfindet,  so  ist  dieselbe  verwehrt,  aufser  wenn 
der  Endbuchstabe  ein  Hamz  ist,  denn  dann  ist  sie  möglich. 
Hiernach  ist  hadä-l-(ilum  in  der  Pause  verboten,  da  ficu- 
lun  in  der  arabischen  Sprache  nicht  vorkommt,  wogegen 
hadä-r-ridu5  angeht,  da  Hamz  der  Endbuchstabe  ist. 

„In  der  Pause  wird  das  Tä  fem.  des  Nomen  als  Ha  gesetzt, 
wenn  nicht  das  Ha  mit  einem  ruhenden  starken  Buchstaben 
verbunden  ist.  Dies  ist  selten  beim  Pluralis  sanus  und  dem 
ihm  Aehnlichen.  In  anderen  als  diesen  beiden  Fällen  wird 
das   Gegentheil  berichtet." 

24 


370  Die  Pause. 

Erkl.  Setzt  man  die  Pause  auf  ein  Wort  mit  Tä  fem., 
so  wird,  wenn  dies  Wort  ein  Verbum  ist,  die  Pause  durch 
Tä  gesetzt,  vgl.  hin  dun  kamat.  Ist  es  ein  Nomen  im  Sin- 
gular, mufs  der  voraufgehende  Buchstabe  entweder  ein  ru- 
hender, starker  sein  oder  nicht;  ist  derselbe  ruhend  und  stark, 
so  setzt  man  die  Pause  durch  Tä,  vgl.  bintun,  bint;  uh- 
tun,  uht;  ist  dies  nicht  der  Fall,  setzt  man  die  Pause  auf 
Hä,  vgl.  fätimah,  fatäh.  Ist  dies  Wort  ein  Plural  oder 
dem  ähnlich,  so  setzt  man  die  Pause  auf  Tä,  vgl.  hindät. 
Selten  ist  die  Pause  auf  einen  Singularis  durch  Tä,  vgl.  fä- 
timat;  bei  einem  Pluralis  sanus  und  dem  ähnlichen  ge- 
schieht sie  selten  durch  Hä,  vgl.  hindäh,  haihäh. 

„Bilde  die  Pause  auf  das  Hä  des  Schweigens  bei  dem 
schwachen  Vei'bum  durch  die  Wegnahme  eines  Endbuchsta- 
ben, vgl.  gieb  dem,  der  fordert  (acti  man  sa^ala);  doch  ist 
sie  nicht  feststehend,  aufser  bei  Fällen  wie  ci  oder  jaci  im 
G'azm.  Beobachte,  Avas  die  Araber  beobachten." 

Erkl.  Es  ist  die  Pause  möglich  auf  dem  Hä  des  Schwei- 
gens bei  einem  Verbum,  dessen  Ende  wegen  des  G'azm  oder 
der  Pause  wegfiel,  vgl.  lam  jucti,  lam  juftih,  acti  actih. 
Dies  ist  aber  nur  nothwendig,  wenn  das  Verbum,  von  dem 
der  Endbuchstabe  wegfiel,  entweder  nur  noch  einen  Buchsta- 
ben hat,  oder  nur  noch  zwei,  von  denen  der  eine  ein  Zusatz- 
buchstabe ist;    vgl.  ci  cih,  ki  kih,  oder  lam  ja(i,  lam  jacih. 

„m  ä  in  der  Frage  verliert  sein  Alif,  wenn  es  im  Geni- 
tiv steht;  schliefse  ihm  Hä  an,  wenn  du  es  in  Pause  setzest. 
Doch  ist  dies  nur  dann  nothwendig,  wenn  mä  durch  ein  No- 
men im  Genitiv  steht,  vgl.  er  hat  gefordert  die  Forderung 
wovon  (iktidä^a  ma-ktadä)?  "  *) 

Erkl.  Tritt  vor  mä  der  Frage  ein  Regens  des  Genitiv, 
so  mufs  man  das  Alif  desselben  wegnehmen,  vgl.  camma, 
bima,  iktidä^a  ma-ktadä  zaidun.  Setzt  man  nun  die 
Pause  darauf,  nachdem  das  Regens  des  Genitiv  davorgetreten, 
so  ist  dies  Regens  des  Genitiv  entweder  eine  Partikel,  oder 
ein  Nomen.  Ist's  eine  Partikel,  so  kann  man  das  Hä  des  Schwei- 
gens daran  hängen,  vgl.  cammah,  fimäh;  ist's  ein  Nomen,  so 
mufs  man  dies  Hä  daran  hängen,  vgl.  iktidä'amah. 


*)  Diese  Verse  fehlen  in  der  Alfijja  ed.   de  Sacy. 


al-imäla.  371 

„Die  Verbindung  dieses  Ha  mit  allen  Worten,  die  die 
Vocale  eines  bleibenden  Indeclinablen  haben,  erlaube.  Die 
Verbindung  desselben  mit  anderen  Vocalen  als  den  einer 
1  »leibenden  Indeclinabilität  ist  abnorm.  Bei  der  bleibenden 
Indeclinabilität  gilt  dies  Jlä  für  schön." 

Erkl.  Die  Pause  auf  dem  Hä  des  Schweigens  ist  bei  al- 
len Worten  möglich,  welche  mit  den  Vocalen  einer  notwen- 
digen Indeclinabilität,  die  nicht  den  Vocalen  der  Flexion 
gleichen,  versehn  sind,  vgl.  kaifa  kaifah;  doch  setzt  man  Ha 
nicht  zur  Pause  bei  solchen  Wörtern,  deren  Vocale  entweder 
declinable  sind,  vgl.  zaidun,  oder  den  Vocalen  der  Decli- 
nabilität  ähneln,  vgl.  die  Vocale  des  Verbum  Perfectum.  Auch 
setzt  man  Hä  nicht  nach  dem  Worte,  dessen  unveränderlicher 
Endvocal  nicht  die  bleibende  Indeclinabilität  bedingt,  wie 
nach  kablu  bacdu,  oder  nach  dem  im  Vocativ  stehenden 
Einzelwort,  vgl.  ja  zaidu,  oder  nach  dem  Nomen  des  die 
Gattung  verneinenden  lä,  vgl.  lä  rag'ula.  Abnorm  ist  die 
Verbindung  dieses  Hä  mit  einem  Worte,  dessen  indeclinabler 
Vocal  nicht  bleibend  ist,  vgl.  min  calu,  min  caluh.  —  Doch 
wird  für  schön  befunden,  dies  Hä  dem  Worte  anzuschliefsen, 
dessen  Indeclinabilität  dauernd  und  bleibend  ist. 

„Bisweilen  wird  in  der  Prosa  die  Verbindungsform  dem 
der  Pause  Angehörigen  gegeben,  häufig  ist  dies  in  der 
Poesie." 

Erkl.  Man  ertheilt  bisweilen  die  Verbindungsform  dem 
Worte,  das  die  Pause  verlangt.  Dies  ist  häufig  in  der  Dich- 
tung, selten  in  der  Prosa,  vgl.  Kur.  2,  261.  „Nicht  ist  (die 
Speise)  alt  und  siehe  darauf  hin".  Vgl.  „Wie  der  Brand, 
welcher  das  Rohr  trifft  (al-kasabbä)".  Bä  ist  verdoppelt,  und 
dies  ist  mit  einem  Ausfüllungsbuchstaben,  d.  h.  Alif,  verbunden. 


LXX.     Die  Neigung  des  Tones. 

(al-imäla). 

„Das  Alif,  welches  am  Ende  eines  Wortes  an  die  Stelle    v. 
von  Ja  gesetzt  wird,  stelle  in  die  Imäla;  ebenso  ist  auch  das 

24* 


372  Die  Neigung  des  Tones. 

Alif,  wofür  Jfi  als  Stellvertreter  auftritt,  ohne  dafs  eine  Ver- 
mehrung im  "Worte  einträte,  oder  dafs  es  zu  den  abnormen 
Fällen  geholte.  Ein  Wort,  dem  IIa  lern,  sich  anschliefst, 
wird  ebenso  behandelt  wie  ein  Wort,  das  von  demselben 
frei  ist." 

Erkl.  Imäla  ist  die  Bezeichnung  davon,  dafs  man  beim 
Fath  zum  Kasr,  und  beim  Alif  zum  Ja  hinneigt.  Es  wird 
das  Alif  in  die  Imäla  gesetzt,  wenn  es  am  Ende  steht  als 
stellvertretend  für  ein  Ja,  oder  wenn  es  zu  einem  Ja,  wird, 
ohne  dafs  eine  bestimmte  Vermehrung  im  Worte  einträte 
und  ohne  dafs  ein  abnormer  Fall  hier  wäre.  Das  Erste  ist 
wie  die  zwei  Alif  in  ramä  und  marmä;  das  Zweite  wie 
das  Alif  in  milhä,  denn  das  wird  Ja  im  Dual,  vgl.  milha- 
jäni.  Verf.  wahrt  sich  vor  dem  Alif,  das,  wegen  der  Hin- 
zusetzung des  Ja  des  Diminutivs,  Ja  wird,  vgl.  kufajja,  oder 
das  in  einer  abnormen  Sprachform  vorkommt,  wie  z.  B.  die  Hu- 
dailiten  von  kafan,  das  an  das  Ja  der  ersten  Person  annec- 
tirt  wird,  kafajja  sagen.  Das  Alif,  in  welchem  eine  Ursache 
zur  Imala  sich  vorfindet,  hat  dieselbe,  auch  wenn  sich  ihm 
das  Ha  fem.  anschliefst. 

„Ebenso  verhält  sieh  das  Permutativ  des  Mittelradicals 
bei  dem  Verbum,  das  sich  nach  filtu  richtet,  vgl.  das  Per- 
fectum  von  Ijaf  und  din." 

Erkl.  So  wie  Alif  am  Ende,  tritt  auch  das  Alif  in  die 
Imäla,  welches  als  Permutativ  des  Mittelradicals  von  dem 
Verbum  auftritt,  und  bei  seiner  Annexion  an  das  Tä  des 
Pronomen  nach  der  Form  von  filtu  geht,  gleichviel  ob  der 
Mittelradical  Wäw  ist,  vgl.  häfa,  oder  Ja,  vgl.  bäca.  Die 
Imäla  ist  möglich,  weil  man  hiftu,  biftu  sagt.  Geht  aber 
das  Verbum  in  seiner  Annexion  an  das  Tä  des  Pronomen 
wie  fultu,  so  ist  die  Imäla  verwehrt. 

„Ebenso  verhält  sich  ein  Alif,  das  einem  Ja  folgt.  Eine 
Trennung  durch  einen  Buchstaben  oder  auch  durch  zwei 
verzeih,  wenn  der  eine  Hä  ist,  vgl.  „Ihre  Busentasche  (g'ai- 
bahä)  kehr  um." 

Erkl.  Alif  tritt  in  die  Imäla  nach  einem  Ja,  sei  das- 
selbe mit  ihm  verbunden,  vgl.  bajänun,  oder  durch  einen 
Buchstaben  von  ihm  getrennt,  vgl.  jasärun,  oder  auch  durch 


al-iiuälu.  373 

zwei  Buchstaben,  von  denen  einer  einHäist,  vgl.  adir  g'aibahä. 
Ist  aber  der  eine  dieser  Buchstaben  nicht  IIa,  so  ist  die  Imala 
nicht  gestattet,  da  Alif  von  Ja  zu  entfernt  ist,  vgl.  bainanä. 

„So  verhält  sich  auch  Alif,  dem  Kasr  sich  anschliefst, 
oder  das  Alif,  das  sich  an  einen  Buchstaben  anschliefst,  der 
entweder  auf  ein  Kasr  selbst,  oder  doch  auf  ein  G'azm,  dem 
Kasr  voraufgeht,  folgt.  Die  Trennung  durch  Ha  wird  hier- 
bei wie  keine  gerechnet,  und  wer  bei  Fällen  wie  di r ha- 
rn aka  die  Imala  eintreten  läfst,  dem  tritt  man  nicht  entgegen." 

Erkl.  Alif  tritt  in  die  Imala,  wenn  ihm  Kasr  folgt,  vgl. 
'alimun,  oder  wenn  es  nach  einem  auf  Kasr  folgenden 
Buchstaben  steht,  vgl.  kitäbun,  oder  wenn  es  nach  zwei 
Buchstaben  steht,  die  sich  einem  Kasr  anschliefsen ,  sei  es, 
dafs  der  Eine  von  ihnen  ruhend  ist  (s'imlälun)  oder  beide 
zwar  vocalisirt  sind,  doch  der  Eine  ein  Hä  ist,  vgl.  jadri- 
bahä.  So  wird  auch  ein  Alif  in  die  Imala  bei  den  Wörtern 
gesetzt,  in  denen  Ha  trennend  zwischen  die  beiden  Buchstaben 
tritt,  die  nach  Kasr  stehn  und  von  denen  der  dem  Ha  zu- 
nächst stehende  ruhend  ist,  vgl.  hadani  dirhamäka. 

„Der  Buchstabe  der  Höhe  hindert  ein  sichtbares  Kasr 
oder  Ja,  die  Imala  zu  bewirken,  ebenso  auch  das  Rä,  wenn 
diese  Hindernisse  der  Imala  dein  Alif  unmittelbar  folgen, 
oder  durch  einen  oder  zwei  Buchstaben  getrennt  sind. 
Ebenso  verhindei-n  diese  Buchstaben,  wenn  sie  vorgestellt 
sind,  die  Imala,  im  Fall  sie  weder  mit  Kasr,  noch  nach  einem 
Kasr  in  Ruhe  stehn,  vgl.  al-mitwa'a  mir  „versorge  den 
freiwillig  Gehorchenden." 

Erkl.  Die  Buchstaben  der  Höhe  sind  der  Zahl  nach 
sieben,  h,  s,  d,  t,  z,  ;.';,  k.  Alle  diese  verhindern  die  Imala, 
wenn  ein  sichtbares  Kasr  oder  ein  existirendes  Ja  dieselbe 
hervorrufen  würde,  und  wenn  einer  dieser  hohen  Buchstaben 
nach  Alif  steht,  sei  es  unmittelbar  verbunden,  vgl.  sähitun, 
oder  durch  einen  Buchstaben,  vgl.  näfihün,  oder  durch 
zwei  getrennt,  vgl.  manäs'itun.  Was  den  hohen  Buchstaben 
in  Betreff  der  Verhinderung  der  Imala  zukommt,  legt  man 
auch  dem  Rä,  das  nicht  mit  Kasr,  sondern  mit  Fath  oder 
Damm  steht,  bei  vgl.  hadä  cidärun,  hadani  cidäräni.  Die 
voranstehenden  Buchstaben  der  Höhe  halten  die  Ursache  zur 


»10. 


374  Die  Neigung  dos  Tones. 

Imäla  zurück,  t-o  lange  sie  weder  mit  Kasr  stehn,  noch  nach 
Kasr  in  der  Kühe  folgen.  Man  setzt  die  Imäla  bei  sälihun 
zälimun  kätilun,  aber  nicht  bei  tiläbun  giläbun  oder 
isl&hun. 

„Die  Hinderung  der  Imala  durch  einen  hohen  Buchsta- 
ben und  durch  Rä  läfst  sich  aufheben  durch  das  Kasr  des 
Rä,  vgl.  „gegen  einen  Schuldner  (gärimän)  bin  ich  nicht  hai*t.-' 

Erkl.  Kommt  ein  hoher  Buchstabe  und  ein  mit  Kasr 
nicht  versehenes  Rä  mit  einem  mit  Kasr  versehenen  Rä  zu- 
sammen, so  werden  sie  von  diesem  mit  Kasr  versehenen  Rä 
überwunden  und  Alif  tritt  in  die  Imäla.  Bei  calä  absäri- 
him  und  däru-1-karäri  setzt  man  die  Imäla.  —  Es  ver- 
steht  sich  von  selbst,  dafs  die  Imäla  gestattet  ist  bei  Fällen 
wie  himärika,  denn  wenn  Alif  in  der  Imäla  wegen  eines 
mit  Kasr  versehenen  Rä  steht,  selbst  wenn  etwas  sich  vor- 
findet, dafs  die  Unterlassung  derselben  verlangen  würde,  (sc. 
der  hohe  Buchstabe  oder  Rä  ohne  Kasr),  so  ist  die  Imäla 
beim  Wegfall  dieses  die  Unterlassung  der  Imäla  Verlangen- 
den besser  und  passender. 

„Nicht  setzt  man  die  Imäla,  wenn  nicht  das  sie  Verur- 
sachende dicht  verbunden  ist.  Bei  der  Hinderung  läfst  man 
auch  das  Getrennte  wohl  wirken." 

Erkl.  Ist  die  Ursache  zur  Imäla  getrennt,  wirkt  sie 
nicht,  im  Gegensatz  zur  Ursache  der  Hinderung,  denn  diese 
wirkt,  auch  wenn  sie  getrennt  ist.  Man  setzt  atä  käsimun 
nicht  in  die  Imäla,  dagegen  atä  ahm  ad  u. 

„Bisweilen  setzt  man  die  Imäla  wegen  der  Entsprechung, 
indem  aufser  derselben  nichts  dazu  auffordert,  vgl.  cimädä, 
talä" 

Erkl.  Bisweilen  wird  ein  Alif,  welches  von  einer  Ur- 
sache zur  Imäla  frei  ist,  in  die  Imäla  gestellt,  weil  es  einem 
vorhergehenden  Alif  entspricht,  bei  dem  die  Bedingungen 
der  Imäla  erfüllt  sind;  vgl.  die  Imäla  des  zweiten  Alif  in 
Fällen  wie  cimädä,  weil  es  dem  in  der  Imäla  stehenden  Alif 
vor  ihm   entspricht.     Die  Imäla  in  talä    verhält  sich   ebenso. 

„Man  setzt    nicht    ein   Wort,    das  der   vollständigen  De- 


at-tasrif.  375 

clination    entbehrt    in    die  Imäla,    aufser  in    gehörten  Fallen, 
ha  und  nä  ausgenommen. " 

Erkl.  Die  Imäla  gehört  zu  den  speciellen  Eigenschaften 
der  vollständig  declinirbaren  Nomina.  Sie  findet  bei  dem 
unvollständig  declinirbaren  Nomen  nicht  statt,  aufser  dafs 
man  wohl  solche  Fälle  hört,  ha  und  nä  stehn  aber  regel- 
recht durchgängig  in  der  Imäla,  vgl.  jadribahä. 

„Das  Fath  vor  dem  Kasr  eines  Rä  am  Ende  setze  in 
die  Imäla,  vgl.  „zu  dem  Leichten  neige  dich  hin,  so  sind  dir 
erspart  die  Mühen."  —  So  verhält  sich  auch  der  Vocal,  dem 
Hä  Fem.  in  einer  Pause  sich  anschliefst,  im  Fall  derselbe 
nicht  mit  Alif  steht." 

Erkl.  Das  Fath  tritt  in  die  Imäla  vor  einem  Rä  mit 
Kasr,  sowohl  in  der  Verbindung  als  in  der  Pause,  vgl.  ba- 
s'arin,  lilaisari.  So  tritt  auch  in  die  Imäla  der  Vocal, 
dem  sich  Hä  fem.  anschliefst,  vgl.  kima,  nrma. 


LXXI.     Der  Formenwechsel. 

(at-tasrif). 

„Eine  Partikel  und  ihres  gleichen  ist  von  dem  For- 
menwechsel frei,  die  anderen  Wörter  aber  derselben  werth." 

Erkl.  Der  Formenwechsel  ist  ein  Ausdruck  für  eine  Wis- 
senschaft, in  der  man  über  die  Gesetze  der  arabischen  Wort- 
bildung, so  wie  über  die  den  Buchstaben  zukommende  Ei- 
genschaften der  Festigkeit,  Vermehrung,  Stärke,  Schwäche 
und  dergleichen  nachforscht.  Sie  hat  nur  Bezug  auf  die 
declinirbaren  Nomina  und  Verba;  die  Partikel  aber  und 
ihres  gleichen  berührt  diese  Wissenschaft  nicht. 

„Man  sieht  kein  Wort,  das  weniger  als  drei  Buchsta- 
ben hat,  den  Formenwechsel  annehmen,  das  in  veränderter 
Form  Vorkommende  ausgenommen.'- 

Erkl.  Die  Nomina  und  Verba,  welche  nur  aus  einem 
oder  zwei  Buchstaben  bestehn,  nehmen  die  Flexion  nicht  an, 
es  müfste    denn  etwas    von    ihnen    weggenommen  sein.     Die 


37(>  De'  Formeawechsel. 

geringste  Anzahl  von  Buchstaben,  wonach  die  declinirbaren 
Worte  sich  bilden,  sind  drei.  Doch  kommt  bei  einigen  von 
ihnen  ein  Defect  vor,  vgl.  jadun,  kul,  inu-1-lahi,  ki 
z  ai  dan. 

..Die  gröfste  Länge  eine«  Nomen  besteht  in  fünf  Buch- 
staben, wenn  dasselbe  ohne  Zusatz  ist,  hat  es  einen  solchen, 
so  überschreitet  es  nicht  sieben  Buchstaben." 

Erkl.  Das  Nomen  zerfallt  in  zwei  Theile:  1)  das  mit 
einem  Zusatz  und  2)  das  ohne  einen  solchen.  Das  mit  einem 
Zusatz  versehene  ist  ein  solches,  von  dessen  Buchstaben  ein 
Theil  in  der  ursprünglichen  Form  der  Wortsetzung  nicht 
vorhanden  ist.  Das  Höchste,  welches  ein  Nomen  durch  ei- 
nen Zusatz  erreicht,  sind  sieben  Buchstaben,  vgl.  ihring'äm. 
Das  Nomen  ohne  einen  Zusatz  ist  dasjenige,  bei  dem  nicht 
einer  der  Buchstaben  bei  der  ursprünglichen  Setzung  fehlte. 
Dies  ist  dreibuchstabig,  vgl.  falsun,  oder  vierbuchstabig 
g'acfarun,  oder  fünfbuchstabig,  und  dies  ist  die  höchste  Höhe, 
saf  arg'alun. 

„Den  ersten  und  zweiten  Buchstaben  setze  bei  einem 
dreibuchstabigen  Worte  mit  Fath,  Damm  und  Kasr,  auch 
steht  der  zweite  vocallos.     Dies  ist  allgemein." 

Erkl.  Bei  der  Bestimmung  einer  Wortform  sind  die 
anderen  als  der  Endbuchstabe  zu  berücksichtigen.  Ist  das 
Nomen  dreibuchstabig  hat  der  erste  Damm,  Kasr,  Fath  und 
bei  allen  diesen  Möglichkeiten  hat  der  zweite  Buchstabe 
Damm,  Kasr,  Fath  oder  G'azm.  Hieraus  gehn  zwölf  Bildun- 
gen hervor,  die  Summe  von  drei  mit  vier  multiplicirt;  vgl. 
kuflun,  cunukun,  du^ilun,  suradun;  (ilmun,  (hibukun), 
ibilun,  cinabun;  falsun,  farasun,  ladudun,  kabidun. 

„fi(ulun  ist  ungebräuchlich,  die  umgekehrte  Form  ist 
selten,  weil  die  Ai'aber  die  Absicht  hatten,  dem  Verbum  die 
Form  fu(ila   zu  zuertheilen." 

Erkl.  Von  den  zwölf  Bildungen  giebt  es  zwei,  von  de- 
nen die  eine  ungebräuchlich  und  die  andere  selten  ist.  Das 
Erste  wäre  bei  fi(ulun  der  Fall.  Dies  ist  von  Seiten  Verf's. 
eine  auf  das  Nichtvorhandensein  von  hibukun  gegründete 
Voraussetzung.     Das   zweite  wäre  bei  fuSlun  der  Fall.  Dies 


at-tasrif.  377 

Paradigma  ist  selten  beim  Nomen,   denn  die  Araber  suchten 
diese  Form  dem  Passivum  des  Verbum  (fucila)  vorzubehalten. 

„Mit  Fath,  Damm,  Kasr  setze  den  zweiten  Radical  eines 
dreiradicaligen  Verbum,  füge  Fälle  wie  dum  in  a  hinzu.  Die 
höchste  Länge  sind  vier  Buchstaben,  wenn  das  Verbum  ohne 
Zusatz  ist;  hat  es  denselben,  so  überschreitet  es  nicht  sechs 
Buchstaben." 

Erkl.  Das  Verbum  zerfällt  in  das  zusatzlose,  und  das 
mit  Zusatz  versehene,  wie  auch  das  Nomen.  Das  zusatzlose 
erreicht  die  Länge  von  vier,  das  mit  Zusatz  versehene  die 
Länge  von  sechs  Buchstaben.  Das  dreiradicalige  zusatzlose 
Verbum  hat  vier  Paradigmata,  drei  für  das  Verbum  activum, 
vgl.  fafala,  faSla,  facula  und  eins  für  das  Passivum  fucila. 
Der  erste  Radical  bei  der  Wortbildung  des  Activ  steht  nur 
mit  Fath,  weshalb  Verf.  nur  die  drei  Vocale  des  zweiten 
Radicals  erwähnt  und  über  den  ersten  schweigt.  Hieraus 
ergiebt  sich,  dafs  derselbe  nur  eine  Form  hat,  nämlich  Fath. 
Das  zusatzlose  vierradicalige  Verbum  hat  drei  Formen*. 
1)  für  das  Verbum  activi  dahrag'a;  2)  für  das  Verbum 
pass.  duhrig'a;  3)  für  den  Imperativ  dahrig'.  Das  mit  einem 
Zusatz  versehene  Verbum  wird,  wenn  es  drei  Radicale  hat,  vier- 
buchstabig  daraba  däribun,  oder  bekommt  fünf  Buchsta- 
ben intalaka  oder  sechs  Buchstaben  istahrag'a.  Ist  es 
vierradicalig,  so  wird  es  bei  einem  Zusatz  fünfbuchstabig 
tadahrag'a,  oder  sechsbuchstabig  ihrang'ama. 

„Ein  zusatzloses  vierbuchstabiges  Nomen  kann  die  Form 
fa'lalun,  ficlilun,  fiflalun,  fuclulun,  ebenso  die  von 
fi'allun  und  fuclalun  haben.  Hat  das  Wort  mehr  als  vier 
Buchstaben,  so  enthält  es  aufser  facallalun  noch  fatlalilun, 
ebenso  fucallilun  und  ficlallun.  Was  sich  anders  verhält, 
ist  dem  Zusatz  oder  Defect  zuzuzählen." 

Erkl.  Das  zusatzlose  vierbuchstabige  Nomen  hat  sechs 
Paradigmata:  1)  fa^alun,  vgl.  g'affarun;  2)  ficlilun,  vgl. 
zibrig'un;  3)  ficlalun,  vgl.  dirhamun;  4)  fu(lulun,  vgl. 
burtunun;  5)  ficallun,  vgl.  hizabrun;  6)  fuclalun,  vgl. 
g'uhdabun.  —  Das  fünfbuchstabige  Nomen  hat  vier  Para- 
digmata: 1)  fa^llalun,  vgl.  safarg'alun;  2)  faclalilun 
g'ahmaris'un;    3)    fucallilun    kudacmilun;    4)    ficlallun, 


378  11,T  Formenwech8cl. 

vgl.  kirtacbun.  —  Verf.  erwähnt,  dafs  wenn  etwas  anderes 
als  das  Erwähnte  vorkommt,  so  hat  es  einen  Defect,  vgl. 
ja  dun  tlamiin  oder  einen  Zusatz,  vgl.  istihräg'un. 

„Ein  notwendiger  Buchstabe  ist  ein  ursprünglicher,  ein 
nicht  grade  nothwendiger  ist  Zugatzbuchstabe,  vgl.  Tä  in 
uhtudi." 

Erkl.  Der  Buchstabe,  welcher  bei  der  grammatischen 
Flexion  eines  Wortes  nothwendig  ausharrt,  ist  der  ursprüng- 
liche, und  derjenige,  Avelcher  bei  einigen  grammatischen 
Flexionen  ausfällt,  ist  der  Zusatzbuchstabe. 

„Parallelisire  mit  den  Bestandteilen  von  faclun  die  ur- 
sprünglichen Buchstaben  eines  Paradigma.  Bei  einem  Zusatz- 
buchstaben begnüge  dich  mit  seinem  Laut.  Verdoppele  Läm, 
wenn  ein  ursprünglicher  Buchstabe  übrig  bleibt,  wie  Rä  in 
gVfar  und  käf  in  fustuk." 

Erkl.  Will  man  die  Form  eines  Wortes  bezeichnen, 
werden  die  ursprünglichen  Buchstaben  mit  Fä,  cAin,  Läm 
parallelesirt  als  erster,  zweiter,  dritter  Buchstabe.  Bleibt  hier- 
nach noch  ein  ursprünglicher  Buchstabe  übrig,  wird  er  als 
Läm  bezeichnet.  Die  Form  daraba  bezeichnet  man  durch 
fafala,  zaidun  durch  faclun,  gVfarun  durch  faclalun, 
fustukun  durch  fuclulun.  Es  wird  Läm  nach  Maafsgabe 
der  ursprünglichen  Buchstaben  wiederholt.  Hat  das  Wort 
einen  Zusatzbuchstaben,  wird  derselbe  mit  seinem  Laut  be- 
zeichnet, so  däribun  durch  fäcilun,  g'auharun  durch 
faucalun,  mustahrig'un  durch  mustafcilun.  Dies  hat 
statt,  wenn  der  Zusatzbuchstabe  nicht  die  Verdoppelung  ei- 
nes ursprünglichen  Buchstaben  ist.  Ist  dies  der  Fall,  so  wird 
derselbe  wie  der  ursprüngliche  Buchstabe  bezeichnet. 

„Wenn  der  Zusatzbuchstabe  die  Verdoppelung  eines  ur- 
sprünglichen war,  setze  für  denselben  im  Paradigma  dasselbe 
wie  für  den  ursprünglichen." 

Erkl.  Als  Paradigma  für  igdaudana  sagt  man  ifau'ala. 
Das  zweite  Däl  zeigt  man  durch  cAin  an  wie  das  erste,  da 
dasselbe  durch  Verdoppelung  des  ersten  entstand.  Als  Pa- 
radigma von  kattala  gilt  faccala.  Man  kann  diesen  Zusatz- 
buchstaben   nicht  durch    sich   selbst    bezeichnen,    man  bildet 


at-tasrif.  379 

für   igdaudana    nicht    if(audala    als  Paradigma    noch  von 
kattala  fa(tala  noch  für  karrama  fVrala. 

„Behandle  als  ursprüngliche  die  Buchstaben  von  sim- 
simun  und  ähnlichen.  Eine  Meinungsverschiedenheit  ist  bei 
Wörtern  wie  lamlimun." 

Erkl.  Mit  simsimun  will  Verf.  ein  vierbuchstabiges 
Wort  bezeichnen,  dessen  erster  und  zweiter  Buchstabe  wieder- 
holt ist,  doch  von  denen  keiner  zum  Ausfallen  pafst.  Bei 
dieser  Kategorie  werden  alle  Buchstaben  als  ursprünglich 
behandelt.  Kann  aber  einer  dieser  zwei  Buchstaben  ausfal- 
len, so  ist  Streit,  ob  man  denselben  als  Zusatzbuchstaben 
betrachten  soll,  vgl.  1  am  lim  Imper.  von  lamlama  und  kaf- 
kif  Imper.  von  kafkafa.  Das  zweite  Läm  und  Käf  passen 
zum  Ausfallen,  was  daraus  hervorgeht,  dafs  lamma  und 
kaffa  richtig  stehn.  Man  streitet  hierüber  und  sagt,  es  seien 
zwei  Urstoffe  des  Wortes;  kafkafa  sei  nicht  von  kaffa  und 
lamlama  nicht  von  lamma,  K  und  L  seien  nicht  zwei  Zu- 
satzbuchstaben. Dagegen  sagt  man  L  sei  Zusatzbuchstabe 
und  ebenso  K.  Auch  sagt  man,  es  seien  zwei  Stellvertreter 
eines  verdoppelten  Buchstaben  urspr.  lammama  und  kaf- 
fafa.  Dann  würde  an  die  Stelle  des  einen  Doppelbuchsta- 
ben L  und  K  gesetzt. 

„Ein  Alif,  das  bei  mehr  als  zwei  Radicalen  steht,  ist  ein    v.  930. 
Zusatzbuchstabe  ohne  Lüge." 

Erkl.  Steht  Alif  bei  drei  Radicalen,  wird  es  als  ihr 
Zusatzbuchstabe  behandelt,  vgl.  däribun,  ^dbä-'u.  Steht 
Alif  nur  bei  zwei  Radicalen,  ist  es  kein  Zusatzbuchstabe» 
sondern  entweder  selbst  Badical  oder  Permutativ  eines  solchen. 

„Ebenso  verhält  es  sich  auch  mit  Ja  und  Wäw,  wenn 
sie  nicht  so  wie  in  jir'jir'un  und  wacwacatun  stehn." 

Erkl.  Ebenso  verhalten  sich  Ja  und  Wäw,  die  bei  drei 
Radicalen  stehn,  dann  werden  sie  als  Zusatzbuchstaben  be- 
handelt, aufser  bei  einem  verdoppelten  zweiradicaligen  Worte, 
vgl.  zum  eisten  Fall  Ja  in  sairafun,  jarmalun,  g'auha- 
i'un,  'ag'ir'zun  und  zum  zweiten  Fall  jir'jir'un  ein  Vogel  mit 
Krallen,  wacwacat  un,  Mas  dar  von  waSva(a.    Bei  den  ersten 


380  Der  Formenwcchsel. 

—iii*l    \\ ';iw    und   Jfi    Zusatzbuchstaben   und   beim   zweiten   zwei 
Wurzelbuchstaben. 

„Dasselbe  gilt  von  Hamz  und  Mim,  die  dreien  Buchsta- 
ben, welche  sicherlieh  Radicale  sind,  voraufgehn." 

Erkl.  Man  behandelt  Hamz  und  Mim  als  Zusatzbuch- 
staben, wenn  sie  dreien  Radicalen  voraufgehn,  vgl.  ahmadu, 
mukramun.  Gehn  sie  aber  nur  zweien  Radicalen  vorauf,  so 
werden  sie  auch  als  Radicale  behandelt,  vgl.  ibilun  mahdun. 

„Dasselbe  gilt  von  einem  Hamz  am  Ende  hinter  einem 
Alif,  dessen  Laut  nach  mehr  denn  zwei  Buchstaben  folgt." 

Erkl.  Man  behandelt  Hamz  als  Zusatz,  wenn  es  zu 
Ende  hinter  einem  Alif  steht,  dem  mehr  als  zwei  Buchstaben 
voraufgehn,  vgl.  hamrä'u,  cäs'ürä:>u,  käsicä?u.  Gehn  aber 
dem  Alif  nur  zwei  Buchstaben  vorauf,  ist  Hamz  nicht  Zu- 
satz, vgl.  kisä?un,  ridä'un.  Hamz  ist  im  ersten  Fall  ein 
Permutativ  von  Wäw,  und  im  zweiten  von  Ja.  So  ist's  auch, 
wenn  vor  dem  Alif  ein  einzelner  Buchstabe  vorausgeht,  vgl. 
nuVun  da5un. 

„Nun  am  Ende  verhält  sich  wie  Hamz.  In  Wörtern, 
wie  gadanfarun  ist  es  nicht  ursprünglich." 

Erkl.  Steht  Nun  am  Ende  nach  einem  Alif,  dem  mehr 
als  zwei  Buchstaben  vorausgehn,  wird  es  als  Zusatzbuchstabe 
betrachtet,  so  wie  Hamz  in  diesem  Falle  betrachtet  wird,  vgl. 
zaTaraiiun,  sakränu.  Gehn  demselben  nicht  drei  Buch- 
staben vorauf,  so  ist's  radical,  vgl.  makänun  zamanun. 
Man  beurtheilt  auch  Nun  als  Zusatz,  wenn  es  nach  zwei 
Buchstaben  steht,   und  ihm  wieder  zwei  Buchstaben  folgen. 

„Das  Ta  des  Fem.,  des  Imperfects,  ferner  das  in  der 
zehnten  und  fünften   Verbalform  ist  Zusatzbuchstabe." 

Erkl.  Ta  ist  Zusatz,  wenn  es  das  Femininum  bezeich- 
net ka'imatun,  oder  das  Imperfectum  tafcalu,  oder  wenn 
es  mit  Sin  steht,  vgl.  istii'älun  und  seine  Abzweigungen, 
oder  wenn  es  zum  Dienst  von  faCfala  auftritt,  vgl.  (allam- 
tuhu  fatacallama,  oder  zu  dem  von  fa(lala,  vgl.  tadahrag'a. 

„Ebenso  ist  Ha  Zusatz,  wenn  es  in  der  Pause  steht,  vgl. 
limah  und  lam  tarah,  ebenfalls  Lam  bei  dem  bekannten 
Demonstrativ." 


at-tasrif.  SSI 

Erkl.  Ha  wird  als  Zusatz  in  der  Pause  gesetzt.  Beim 
Capitel  über  die  Pause  ging  vorauf,  in  welchen  Fällen  das- 
selbe steht,  nämlich  beim  mä  der  Frage,  das  im  Genitiv 
steht  und  beim  Verbum,  dessen  Endbuchstaben  wegen  der 
Pause  oder  wegen  G'azm  genommen  war,  vgl.  rah,  lam  ta- 
rah;  ferner  bei  allen  auf  einen  Vocal  endenden  Indeclinablen, 
wie  kaifah,  die  ausgenommen,  welche  von  der  Annexion 
verhindert  sind,  wie  kablu,  bacdu.  Dasselbe  hat  statt  beim 
Nomen  von  dem  lä,  das  eine  Gattung  verneint,  Vgl.  lä  ra- 
g'ula.  dann  dem  Vocativ  ja  zaidu,  dem  Verbum  Perfectum 
daraba.  Durchgängig  ist  der  Zusatz  von  Läm  in  den  De- 
monstrativen, vgl.  dälika,  tilka,  hunälika. 

„Verwehre  einen  Buchstaben  als  Zusatz  aufzufassen  ohne 
eine  feststehende  beschränkende  Bestimmung,  wenn  nicht  ein 
deutlicher  Beweis  dafür  klar  ist,  vgl  hazilat." 

Erkl.  Kommt  ein  Zusatzbuchstabe  von  den  zehn  in  dem 
Worte  sa'altumünihä  zusammengefafsten  vor,  frei  von 
dem,  wodurch  sie  als  Zusatzbuchstaben  ausschliefslich  bestimmt 
wurden,  so  behandle  denselben  als  Radical,  Avenn  nicht  ein 
deutlicher  Beweis  ihn  als  Zusatz  darthut.  Ein  solcher  ist 
z.  B.  das  Ausfallen  des  Hamz  in  s'am'alun,  vgl.  s'amalat- 
ar-rihu  s'umülän  der  Wind  wandte  sich  nach  Norden; 
oder  der  Wegfall  des  Nun  von  hanzalun,  vgl.  hazilat  al- 
ibilu,  wenn  das  Fressen  der  Koloquinthen  das  Kameel  quält, 
oder    das  Wegfallen    des  Tä  von    malakütun  in    mulkun. 


LXXII.     Der  Zusatz  des  Hamz  der  Verbindung. 

(zijädatu  hamzati-1-wasli). 

„Zur  Verbindung  dient  ein  voraufgehendes  Hamz,  wel- 
ches nur  gesetzt  wird,  wenn  man  damit  beginnt,  vgl. 
istatbitü." 

Erkl.  Man  beginnt  nicht  mit  einem  ruhenden  Buchsta- 
ben, wie  man  auch  nicht  die  Pause  auf  einen  vocalisirten 
Buchstaben  setzt.  Ist  der  Anfang  eines  Wortes  vocallos,  so 
mufs  man  ein  Hamz  bringen,  das  mit  einem  Vocal  steht,  um 
die    Aussprache    des    vocallosen    Buchstaben    zu    vermitteln. 


382  Der  Formcmveol.Ml. 

niest-  Hain/.  Ihm  Ist  das  Hamz  der  Verbindung  (hamzatu-1- 
wasli).  Seinem  Wesen  nach  steht  es  nur  beim  Anfang  und 
fällt  bei  der  fortschreitenden  Rede  weg,  vgl.  istatbitü  Im- 
perativ von  istatbata. 

..Dies  Hamz  steht  bei  dem  Verbum  Perl'.,  das  mehr  als 
vier  Buchstaben  umfafst,  vgl.  ing'alä  und  dem  Imperativ 
und  Masdar  desselben.  Hierher  gehört  auch  der  Imperativ 
eines  dreiradicaligen  Verbum." 

Erkl.  Da  das  Verbum  ursprünglich  Formenwechsel 
(tasrif)  hat,  ist  bei  ihm  speciell  häufig,  dafs  der  erste  Buch- 
stabe vocallos  stellt,  so  dafs  man  des  Hamz  der  Verbindung 
bedurfte.  Jedes  Perfectum,  dafs  mehr  als  vier  Buchstaben 
hat,  mufs  zu  Anfang  ein  Hamz  der  Verbindung  haben,  vgl. 
istaljrag'a,  intalaka;  wie  auch  der  Imperativ  istahrig' 
und  das  Masdar  istihräg'un.  Ebenso  ist  das  Hamz  beim 
Imperativ  eines  dreiradicaligen  Wortes  noth wendig,  vgl.  ihs'a, 
imdi  von  has'ija  und  madä. 

„Bei  ismun,  istun,  ibnun,  ibnimun  hört  man  dies 
Hamz,  diesen  folgt  itnäni,  imru'un  und  deren  Femininum, 
so  auch  aimunun.  Das  Hamz  von  al  verhält  sich  so, 
es  wird  bei  der  Frage  in  Madda  verwandelt  oder  leicht  aus- 
gesprochen." 

Erkl.  Man  kennt  das  Hamz  der  Verbindung  nicht  bei 
einem  Nomen,  das  nicht  Masdar  eines  Verbum  mit  mehr  als 
vier  Buchstaben  wäre.  Nur  zehn  Nomina  sind  hiervon  aus- 
genommen, vgl.  ismun,  istun,  ibnun,  ibnimun,  itnäni, 
imru'un  fem.  imra'atun,  ibnatun,  ibnatäni  und  aimu- 
nun im  Schwur.  Unter  den  Partikeln  steht  dies  Hamz  bei 
al.  Da  das  Hamz  in  al  Fath  hat,  und  ebenso  das  Hamz 
der  Frage,  so  kann  das  Hamz  der  Frage  nicht  wegfallen, 
damit  nicht  die  Frage  mit  der  Aussage  verwechselt  werde, 
sondern  man  mufs  an  die  Stelle  des  Hamz  der  Verbindung 
ein  Alif  setzen,  vgl.  äl-amiru,  oder  man  mufs  es  in  der 
Aussprache  leicht  machen. 

Vgl.  ,.Ist  es  wahr,  dafs  wenn  die  AYohnung  von  Ribäb 
weit  ab  ist,  oder  abgebrochen  wird  eine  Verbindung,  dafs 
dein  Herz  dann  fliegt." 


al-ibd«ilu.  383 


LXXIII.     Das  Setzen  der  Permutativ- Buchstaben. 

(al-ibdälu). 

„Die  Permutativ-Buchstaben  sind  in  „ha da' tu  mutijän" 
enthalten.  Setze  Hamz  am  Ende  an  die  Stelle  von  Wäw 
und  Ja  nach  einem  Alif,  das  als  Zusatz  steht.  Beobachte 
dies  in  der  Form  fäcilun  bei  den  Verben,  deren  Mittelradi- 
cal  schwach  ist." 

Erkl.  Dieses  Capitel  hat  Verf.  zusammengesetzt,  um 
die  Buchstaben  darzustellen,  welche  allgemein  an  die  Stelle 
von  anderen  gesetzt  werden.  Dies  sind  neun  Buchstaben, 
die  Verf.  in  seinem  Wort  hada'tu  mutijän  „ich  ruhte 
als  ein  Sattelnder"  zusammengefafst  hat.  In  mutijän  hat 
er  Hamz  erleichtert,  da  er  Ja  an  die  Stelle  desselben  setzte, 
weil  dasselbe  mit  Fath  versehn  ist ,  und  Kasr  vor  ihm  steht. 
Aufser  diesen  Buchstaben  werden  nur  abnormer  Weise  oder 
sehr  selten,  andere  als  Permutative  gesetzt.  Verf.  nimmt 
darauf  gar  keine  Rücksicht;  so  wenn  man  für  idtagVa, 
iltag'aca  schreibt  und  für  usailänun  usailälun.  Hamz  ist 
Permutativ  für  jedes  Wäw  und  Ja  am  Ende  eines  Wortes, 
wenn  ein  Zusatz- Alif  denselben  voraufgeht,  vgl.  ducä5un, 
binä'un  urspr.  ducäwun  und  binäjun.  Wäre  Alif,  das 
vor  Wäw  und  Ja  steht,  kein  Zusatz,  so  würde  Hamz  für 
dieselben  nicht  Permutativ  sein,  vgl.  äjatun,  räjatun.  Eben- 
falls behauptet  sich  Ja  und  Wäw,  wenn  sie  nicht  am  Ende 
stehn,  vgl.  tabäjunun,  tacäwunun.  Hamz  ist  normaler 
Weise  Permutativ  für  Wäw  und  Ja,  auch  wenn  ihm  noch 
ein  Buchstabe  folgt,  doch  müssen  sie  als  Mittelradicale  eines 
Part.  act.  vorkommen  und  beim  Verbum  als  schwach  behan- 
delt werden,  vgl.  kä'ilun,  bä5icun  urspr.  käwilun  bäjicun. 
Man  behandelt  beide  als  schwache  Buchstaben  nach  dem  Vorbild 
des  Verbum.  So  wie  man  sagt  käla  und  bäca,  indem  man 
den  Mittelradical  in  Alif  verwandelt,  so  sagt  man  auch  kä'i- 
lun  und  bäYun,  und  verwandelt  den  Mittehadical  des  Part, 
act.  in  Hamz.  Wird  der  Mittelradical  im  Verbum  nicht  als 
schwach  gesetzt,  steht  er  unverändert  im  Part,  act.,  vgl. 
cawira,  cäwirun,  cajina  cäjinun. 

„Das  Madda,    welches    als  Zusatz   in   der    dritten  Stelle    v.  945. 


384  Da*  Setzen  der  iPernratativ- Buchstaben. 

beim  Singular  auftritt,     erscheint    ;ils  Ilaraz    in    Wörtern    wie 
kahVidu." 

Erkl.  Hamz  steht  auch  an  der  Stelle  desjenigen  Buch- 
staben, der  sich  dem  Alif  Pluralis  in  dem  Paradigma  ma- 
l'ä'ilu  anschliefst,  wenn  derselbe  ein  Zusatz-Madda  im  Sin- 
gular war,  vgl.  kilädatun  plur.  kaltVidu,  sahifatun 
saha'ifu.  Ist  aber  dieser  Buchstabe  nicht  Madda,  so  tritt 
Hamz  nicht  an  die  Stelle  desselben,  vgl.  kisAvarun,  kasa- 
wiru,  auch  nicht,  wenn  das  Madda  kein  Zusatz  war,  ma- 
fazatun  plur.  mafäwizu.  Es  kommen  wohl  einige  Fälle 
vor,  die  man  merkt,  aber  nicht  als  Norm  hinstellt,  vgl. 
musibatun  masä'ibu. 

„Ebenso  verhält  es  sich  mit  dem  zweiten  von  zwei  wei- 
chen Buchstaben,  die  das  Madda  von  mafäfilun  einschliefsen, 
vgl.  plur.  von  najjifun." 

Erkl.  Hamz  ist  Permutativ  für  den  zweiten  von  zwei 
weichen  Buchstaben,  zwischen  die  das  Madda  von  mafäcilu 
tritt.  Benennet  man  z.  B.  einen  Mann  mit  najjifun  und 
bildet  dann  den  Pluralis  fractus,  so  sagt  man  riaja?ifu,  in- 
dem man  Ja,  welches  nach  dem  Alif  Pluralis  steht  als  Hamz 
setzt,  vgl.  awwalu  awä'ilu.  Tritt  zwischen  beide  Buchsta- 
ben das  Madda  von  mafäcilu,  so  wird  die  Verwandlung  des 
zweiten  dieser  Buchstaben  unmöglich,  vgl.  tawäwisu.  Des- 
halb beschränkt  Verf.  dies  auf  das  Madda  von  mafäSlu. 

„Versieh  mit  Fath  und  restituire  Hamz  in  Ja  bei  den 
Wörtern  mit  schwachem  Endradical.  Bei  Wörtern  wie  harä- 
watun  wird  dasselbe  als  Wäw  gesetzt.  In  Hamz  verwandle 
das  Erste  von  zwei  Waw  im  Anfang  anderer  Wörter  als  sol- 
cher wie  wüfija,  vgl.  wüfija-1-as'ud." 

Erkl.  Ist  der  Endradical  von  einer  der  beiden  Gattun- 
gen: 1)  sahifatun  sahä^ifu  und  2)  najjifun  naja^ifu  ein 
weicher,  wird  derselbe  dadurch  erleichtert,  dafs  man  Kasr 
des  Hamz  als  Fath  setzt  und  das  Hamz  durch  Ja  vertreten 
läfst,  vgl.  kadijjatun  plur.  kadäjä  urspr.  kadä5iju  mit 
Verwandlung  des  Singular-Madda  im  Hamz,  wrie  bei  sahi- 
fatun plur.  sahä/'ifu  geschah;  dann  setzte  man  für  das 
Kasr  des  Hamz  ein  Fath,  dann  hat  Ja  einen  Vocal  und  ihm 
geht  Fath  vorauf,    deshalb    wird  Ja   in  Alif   verwandelt  und 


al-ibdälu.  335 

cs  wart!  kadä'ä,  wird  dann  Ja  an  die  Stelle  von  Hamz  <ic- 
setzt,  so  entsteht  die  Form  kadäjä:  2)  vgl.  zäwijatun  plur. 
zawajä  urspr.  zäwäPiju;  an  die  Stelle  des  Wäw  nach  Alif 
plur.  setzt  man  ein  Hamz,  wie  bei  najjifun  najä'ifu,  dann 
verwandelt  man  das  Kasr  des  Hamz  in  Fath,  worauf  Ja  in 
Alif  verwandelt  wird,  weil  es  einen  Vocal  hat  und  ihm  Fath 
voraufgeht;  darauf  verwandelt  man  Hamz  in  Ja,  so  entstellt 
zawajä.  —  Hamz  ist  nur  Permutativ  eines  Ja,  wenn  der 
Endradical  nicht  ein  Wäw  ist,  das  im  Singular  rein  ist,  vo-1. 
hiräwatun.  Ist  der  Endradical  ein  Wäw,  das  im  Singular 
rein  ist,  wird  Hamz  nicht  in  Ja  sondern  in  Wäw  verwandelt, 
damit  der  Plural  seinem  Singular  darin  gleiche,  dafs  Wäw 
nach  Alif  als  der  vierte  Buchstabe  hervortritt,  vgl.  hiräwa- 
tun plur.  haräwä  für  harä^iwu.  Das  Kasr  des  Hamz 
verwandelte  man  in  Fath  und  Wäw  in  Alif,  weil  es  mit  ei- 
nem Vocal  steht  und  ihm  Fath  voraufgeht,  so  entsteht  ha? 
rä5ä,  woraus  man  haräwä  bildete,  mit  Verwandlung  des 
Hamz  in  Wäw.  —  Es  ist  nothwendig,  das  erste  von  zwei 
Wäw,  die  im  Anfange  eines  Wortes  stehn,  in  Hamz  zu  ver- 
wandeln, wenn  nicht  das  zweite  Wäw  ein  Alif  der  Form  fäcala 
vertritt,  vgl.  awäsilu  urspr.  wawäsilu  plur.  von  wäsila- 
tun.  Das  erste  Wäw  ist  der  erste  Kadical,  und  das  zweite  ein 
Permutativ  des  Alif  von  fä(ilatun.  —  Ist  aber  das  zweite 
Permutativ  des  Alif  von  fä(ala,  kann  man  ein  Permutativ 
nicht  setzen,  vgl.  wiifija,  würijä  urspr.  wäfä.  Setzt  man 
diese  Form  ins  Passiv,  mufs  der  vor  Alif  stehende  Buchstabe 
Damm  haben,  und  an  die  Stelle  von  Alif  tritt   Wäw. 

„Setze  ein  Madda  an  die  Stelle  des  zweiten  von  zwei 
Hamz  in  einem  Worte,  im  Fall  dasselbe  ruhend  ist,  vgl.  ät  i- 
run  i'tumina  pass.  von  Ptamana,  er  hat  sich  etwas  anver- 
trauen* lassen.  Steht  dies  Hamz  mit  Fath  nach  einein  Damm 
oder  Fath,  so  verwandelt  es  sich  in  Wäw.  Nach  einem  Kasr 
läfst  sich  das  mit  Kasr  versehene  Hamz  allgemein  in  Ja 
verwandeln.  So  lafs  auch  das  mit  Damm  stehende  Wort  zum 
Wäw  sich  umwandeln,  aufser  wenn  es  am  Ende  eines  Wortes 
steht.  Dieses  kommt  allgemein  als  Ja  vor.  Bei  a'umu  und 
dergleichen  sind  zwei  Aussprachen  beim  zweiten  befolgt." 

Erkl.  Kommen  in  einem  Worte  zwei  Hamz  zusammen, 
so  mufs  die  Erleichterung  eintreten,  aufser  wenn  dieselben  an 

25 


3<K(j  Das  Setzen  der  Permutativ -Buchstaben. 

der  Stelle  des  zweiten  Kadical  stehn,  vgl.  sa^älun,  ra^ftsun. 
Steht  dann  das  erste  der  beiden  Ilamz  mit  einem  Vocal  und 
«las  zweite  voeallos ,  so  mufs  an  die  Stelle  des  zweiten  ein 
prosodisch  langer  Vocal  treten,  der  dem  ersten  homogen  ist. 
Ist  der  Vocal  Fath,  so  tritt  an  die  Stelle  des  zweiten 
Ilamz  ein  Ali!',  vgl.  atartu;  ist  er  ein  Damm,  so  wird 
"Wäw  an  die  Stelle  des  zweiten  Hamz  gesetzt  (ütiru),  und 
wenn  derselbe  Kasr  ist,  ein  Ja,  vgl.  itärun.  Hat  aber 
das  zweite  Hamz  einen  Vocal  und  zwar  Fath,  so  wird  Ilamz, 
wenn  ihm  ein  Fath  oder  Damm  voraufgeht,  in  Waw  ver- 
wandelt, vgl.  awädimu  plur.  von  ädamu  für  a'tidimu, 
vgl.  ferner  uwaidimun.  —  Ist  der  Vocal  des  voraufgehen- 
den  Hamz  ein  Kasr,  so  wird  das  zweite  in  Ja  verwandelt, 
vgl.  ijamma  analog  von  isbac  urspr.  Pmam.  Der  Vocal  des 
ersten  Mim  wurde  auf  das  vor  ihm  stehende  Hamz  übertragen 
und  Mim  in  Mim  assimilirt,  so  entstand  Pamma,  und  das  zweite 
Hamz  ward  in  Ja  verwandelt,  es  entstand  ijamma.  Ist  das  zweite 
Hamz  mit  Kasr  versehn,  so  wird  es  ganz  allgemein  in  Ja 
verwandelt,  d.  i.  gleichviel,  ob  der  Buchstabe  vor  ihm  a)  mit 
Fath  b)  mit  Kasr  oder  c)  mit  Damm  stand,  vgl.  a)  ajinnu 
Imperf.  von  an  na  urspr.  ajinnu.  Die  Form  AYard  erleichtert, 
indem  das  zweite  Hamz  in  einen  seinem  Vocal  homogenen 
Buchstaben  verwandelt  wurde;  doch  werden  die  zwei  Hamz 
auch  unverändert  beibehalten,  vgl.  a'innu.  Diese  Gebrauchs- 
weise wird  jedoch  in  Wörtern,  die  nicht  Verba  sind,  nicht  ge- 
stattet, aufser  in  a'immatun;  da  dies  mit  dem  Permutativ- 
und  den  eigentlichen  Buchstaben  vorkommt.  Vgl.  zu  b)  Pimma 
ähnlich  dem  isbic  Imper.  von  amma  urspr.  Pmim.  Der  Vocal 
des  ersten  Mim  ward  auf  das  zweite  Hamz  geworfen  und 
Mim  in  Mim  assimilirt,  so  entstand  die  Form  Pimma.  Das 
zweite  Hamz  ward  nun  erleichtert,  da  man  ihm  ein  dem 
ersten  Vocal  entsprechendes  Permutativ  gab,  so  entstand 
ijimma.  Vgl.  zu  c)  ujinnu  urspr.  u^ninu,  da  es  Imperf.  ist 
von  a5nantu;  dann  geschah  die  Uebertragung  und  Assimili- 
rung,  dann  wurde  durch  das  Permutativ  die  Form  erleichtert, 
da  man  für  das  zweite  Hamz  einen  entsprechenden  Conso- 
nanten, wählte,  vgl.  ujinnu.  —  Ist  das  zweite  Hamz  mit  Damm 
versehen,  so  wird  es  in  Wäw  verwandelt ,  gleichviel,  ob  das 
erste  a.  mit  Fath,  b.  mit  Kasr  oder  c.  mit  Damm  steht.  Vgl. 
zu  d)  awubbun  plur.  abbun  urspr.  a)bubun  nach  der  Form 


al-bidälu.  337 

afSilun.  Der  Vocal  des  zweiten  Radicals  wird  auf  den  er- 
sten übertragen,  darauf  trat  die  Assimilirung  ein,  so  entstand 
a\ibbun;  dann  wurde  das  zweite  Hamz  erleichtert,  indem 
man  einen  dem  Vocal  entsprechenden  Buchstaben  setzte 
awubbun.  Vgl.  zu  b)  iwummun  analog  dem  isbucun 
von  amma  und  zu  c)  uwummun  analog  dem  ublumun 
von  amma.  Das  zweite  Hamz  mit  Damm  wird  nur  zuni 
Wäw,  wenn  es  nicht  als  Endbuchstabe  auftritt;  thut  es  dies,  so 
wird  dasselbe  ein  Ja  ganz  allgemein  d.  h.  gleichviel,  ob  das 
erste  Hamz  mit  Damm,  Kasr,  Fath  oder  G'azm  steht,  vgl.  von 
kara'a  karVun,  das  Hamz  wird  dann  in  Ja  verwandelt 
kar'ajun,  somit  hätte  Ja  den  Vocal  und  der  ihm  voraufge- 
hende Buchstabe  Fath;  deshalb  wird  das  Ja  ein  Alif,  vgl. 
kar'ä.  Bildet  man  eine  Form,  wie  zibrig'un  von  kara'a, 
vgl.  kirMjun,  dann  wird  das  letzte  Hamz  in  Ja  verwandelt, 
und  es  entsteht  die  Form  kir^i,  so  wie  das  Defective.  Bildet 
man  eine  Forin  wie  bürtunun  von  karaJa,  entsteht  kur'u- 
wun.  Damm  auf  dem  ersten  Hamz  in  Kasr  verwandelt, 
ergiebt  kur^i  wie  al-müli.  Steht  das  zweite  Hamz  mit 
Damm  und  hat  der  Buchstabe  vor  ihm  Fath,  drückt  ferner 
das  erste  Hamz  die  erste  Person  aus,  so  hat  man  beim  zwei- 
ten zwei  Weisen:  erstlich  das  Permutativ,  vgl.  awummu, 
zweitens  die  wirkliche  Setzung  des  Hamz,  vgl.  a\immu.  Aehn- 
lich  sind  die  anderen  Fälle,  bei  denen  das  erste  Hamz  die 
erste  Person  ausdrückt.  Steht  das  zweite  Hamz  mit  Kasr, 
so  kann  bei  ihm  das  Permutativ  oder  der  ursprüngliche  Buch- 
stabe stehn,  vgl.  a'innu  Imperf.  von  an  na  oder  ajinnu. 

„In  Ja  verwandle  ein  Alif,  das  einem  Kasr  oder  einem 
Ja  des  Diminutivs  folgt.  Thue  das  bei  einem  Wäw  am 
Ende,  dann  vor  einem  Tä  fem.,  und  vor  den  beiden  Zusatz- 
Buchstaben  der  Form  fa(länu.  Dieses  hält  man  auch  für 
richtig  beim  Masdar  eines  Verbum  mit  schwachem  Mittelra- 
dical.  Die  Form  ficäl  aber  ist  meist  regelmäfsig  flectirt, 
vgl.  al-hiwalu." 

Erkl.  Steht  das  Alif  nach  Kasr,  mufs  es  in  Ja  ver- 
wandelt werden,  vgl.  misbähun  masäbihu.  Dasselbe  ge- 
schieht, wenn  ihm  ein  Ja  de3  Diminutivs  voraufgeht,  vgl. 
gazälun  guzajjilun.  —  Das  Wäw  wird  auch  in  Ja  verwandelt, 
wenn  es  am  Ende  nach  Kasr  oder  nach  dem  Ja  des  Diminutivs 

25* 
/ 


388  Daf  Setaen  der  Permutativ- Buchstaben. 

steht  und  ebenso,  wenn  es  dem  Tä  fem.  oder  den  zwei  Ver- 
mehrungsbuchstaben von  iVilänun  voraufgeht,  und  der  vor 
ihm  stehende  Buchstabe  Kasr  hat,  vgl.  a.  radija  für  ra- 
diwa  von  ar-ridwänu  abgeleitet;  b.  g'urajjun  Diminutiv 
von  g'irwun  urspr.  g'uraiwun.  Hier  kommen  Wäw  und 
Ja  zusammen,  das  Erste  steht  im  G'azm  vorauf.  Waw  wird 
in  Ja  verwandelt  und  Ja  in  Ja  assimilirt;  c  s'äg'ijatun  Part. 
fem.,  und  so  auch  s'ug'ajjatun  ein  Diminutiv  für  s'ug'ai- 
w  a  t  u  n  :  d.  g  a  z  i  j  a  n  u  n  von  a  1  -  g  a  z  w  u. 

Waw  wird  nach  einem  Kasr  in  Ja  vei-wandelt,  bei  dem 
Masdar  eines  jeden  Verbum,  dessen  Mittelradical  schwach  ist, 
vgl.  säma  sijämun  urspr.  siwamun.  Waw  wird  als  schwach 
im  Masdar  behandelt  in  Bezug  auf  sein  Verbum.  Ist  aber 
das  Waw  im  Verbum  stark,  so  wird  es  nicht  als  schwach 
im  Masdar  behandelt,  vgl.  läwada  liwädun.  So  bleibt  es 
auch  fest,  wenn  ihm  kein  Alif  folgt,  selbst  wenn  es  auch  im 
Verbum  schwach  ist  hala  hiwalun. 

„Den  Plural  eines  W'ortes,  dessen  Mittelradical  als  schwach 
behandelt  wird,  oder  der  ruhend  ist,  behandle  mit  dieser 
Schwäche,  wo  er  vorkommt." 

Erld.  So  oft  Wäw  als  Mittelradical  eines  Pluralis  frac- 
tus  steht,  und  es  im  Singular  als  schwach  oder  vocallos  er- 
schien, mufs  man  dasselbe  in  Ja  verwandeln,  wenn  der  Buch- 
stabe vor  ihm  Kasr  hat  und  ihm  Alif  folgt,  vgl.  tijäbun 
für  tiwabun,  dijärun  für  diwärun.  Waw  ward  in  Ja, 
im  Plural  verwandelt,  da  der  vorhergehende  Buchstabe  mit 
Kasr  steht  und  ihm  Alif  folgt,  wiewohl  es  im  Singular  als 
schwacher  Radical  behandelt  wird,  vgl.  därun;  oder  dem 
schwachen  ähnlich  ist,  indem  es  als  ein  schwacher  ruhender 
Buchstabe  auftrat,  vgl.  taubun. 

„Man  behandelt  Wäw  als  stark  in  der  Form  ficalatun; 
bei  der  Form  ficalun  kann  es  beide  Behandlungsweisen  ge- 
ben, doch  behandelt  man  es  besser  als  schwach,  vgl.  al- 
hijalu." 

Erkl.  Steht  Wäw  als  Mittelradical  eines» Pluralis,  in 
dem  Kasr  ihm  voraufgeht,  wird  es  ferner  als  schwacher  Buch- 
stabe im  Singular  behandelt,  oder  steht  es  in  Ruhe,  so  folgt 
ihm  auch  kein  Alif,  und  ist  die  Form  wie  fi(alatun:  so  mufs 


nl-ibdälu.  359 

Wäw  als  starker  Buchstabe  behandelt  werden,  vgl.  cüdun 
ciwadatun;  abnorm  ist  taurun,  tijaratun.  Hieraus  ergiebt 
sich,  dafs  Wäw  nur  als  schwacher  Buchstabe  im  Plural  be- 
handelt wird,  wenn  Alif  nach  ihm  steht,  denn  er  erwähnt 
speciell  bei  der  Form  ficalatun,  dafs  Waw  in  ihr  als  stark 
zu  behandeln  sei.  Bei  ficalun  erwähnt  er,  dafs  Wäw  als 
schwach  oder  stark  in  ihr  behandelt  werden  könne,  vgl.  das 
starke  in  hiwag'un  plur.  von  häg'atun  und  das  schwache 
in  kijamun  von  kam a tun. 

„Das  Waw  wird  als  Endradical  nach  einem  Fath  in  Ja 
verwandelt,  vgl.  muHijäni  und  jurdajäni.  Nothwcndig 
raufs  man  Wäw  nach  Damm  für  Alif  setzen  und  ebenso  für 
Ja,  vgl.  mükinun;  dies  erkenne  hierfür  an." 

Erkl.  Steht  Wäw  am  Ende  als  vierter  oder  späterer 
Buchstabe  nach  einem  Fath,  so  wird  es  in  Ja  verwandelt  actaitu 
für  actautu.  Wäw  wird  im  Perfectum  in  Ja  verwandelt  mit 
Rücksicht  auf  das  Imperfectum  jucti,  wie  man  auch  das  Part, 
pass.  dem  Part.  act.  analog  macht,  vgl.  muctajäni,  richtet 
sich  nach  muftijäni,  so  jurdajäni  urspr.  jurdawäni,  da 
es  von  ridwänun  kommt.  Wäw  wurde  nach  dem  Fath  in  Ja 
verwandelt,  indem  man  das  Passiv  dem  Activjurdijäni  analog 
bildet.  Für  Alif  mufs  man  Waw  setzen,  wenn  dasselbe  nach 
Damm  steht,  vgl.  bäjaca  pass.  büjica.  —  Steht  das  Ja  nach 
Damm  in  einem  Einzclwort,  mufs  man  es  durch  Wäw  ver- 
treten lassen,  vgl.  mükinun  müsirun,  da  sie  von  aikana 
und  aisara  kommen.  Stünde  Ja  mit  Vocalen,  würde  es  nicht 
als  schwacher  Buchstabe  behandelt,  vgl.  hujämun. 

„Mit    Kasr    steht   ein    mit  Damm    versehenes   Wort    im    v.  960. 
Plural,  wie  man  sagt  himun  Plur.  von  ahjamu." 

Erkl.  faclä5u  und  afcalu  stehn  im  Plural  nach  fVlun, 
vgl.  ahmaru  h'amrä'ü  humrun.  Ist  der  Mittelradical  bei 
dieser  Gattung  schwach,  so  wird  er  in  Ja  und  das  Damm 
in  Kasr  verwandelt,  damit  Ja  richtig  stehn  könne,  vgl.  bai- 
dä5u  bidun.  Das  Ja  wird  nicht  in  Wäw  verwandelt,  wie 
man  es  beim  "Singular  von  mükinun  thut,  da  man  dies  im 
Plural  für  zu  schwer  hält. 

„Mache  Ja  zu  Wäw  nach  Damm,  wenn  es  sich  als  der 
Endradical  eines   Verbum  vorfindet,  oder  vor  einem  Tä,  das 


390  Das  Setzen  der  Permutativ -Buchstaben. 

dem  Tu  einer  Form,  die  man  von  ramä  analog  dem  mak- 
dnratun  bildet,  gleich  ist.  Ebenso  ist's,  wenn  man  eine 
Form    \\io   sabu'änun   bilden   würde." 

Evkl.  Steht  Ja  als  Endradical  eines  Verbum  oder  vor 
Ta  lern,  oder  den  zwei  Zusatzbuchstaben  von  fa'ulänun, 
und  steht  mit  Damm  der  bei  den  drei  Grundformen*)  ihm 
voraufgehende  Buchstabe,  somufs  man  dasselbe  in  Wfiw  verwan- 
deln, vgl.  a.  kaduwa,  b.  marmuwatun  gebildet  von  ramä, 
C.  ramuwanun  ein  Nomen  nach  sabu'änun  gebildet.  Man 
verwandelt  Ja  in  Waw  in  diesen  Fällen,  weil  das  ihm  vor- 
aufgehende mit  Damm  steht. 

„Ist  Ja  der  Mittclradical  der  Form  fuclä  als  Eigen- 
schaftswort, so  wird  dies  auf  zwei  Weisen  bei  ihnen  ge- 
funden." 

Erkl.  Steht  Ja  als  Mittclradical  eines  Eigenschaftswortes 
der  Form  fuclä,  sind  zwei  Weisen  möglich:  1)  Verwandlung 
des  Damm  in  Kasr,  damit  Ja  unverändert  stehn  könne,  und 
2)  das  Belassen  des  Damm,  so  dafs  Ja  in  Waw  verwandelt 
werde;  man  sagt  ad-dikä,  al-kisä,  so  wie  ad-dükä  und 
al-küsä  fem.  von  adjaku  und  akjasu. 


„Für  den  Endradical  der  Form  faclä  als  Nomen  ist 
AVäw  Permutativ  des  Ja,  vgl.  takwä;  meistens  kommt  dies 
Permutativ  vor." 

Erkl.  Waw  ist  Permutativ  des  Ja  als  Endradical  eines 
Substantivs  nach  der  Form  faclä,  vgl.  takwä  urspr.  takjä, 
vgl.  dazu  takaitu.  Ist  faclä  ein  Eigenschaftswort,  so  ist 
Waw  nicht  Permutativ  für  Ja,  vgl.  sadjä.  A cimlich  wie 
t  akwä  ist  fatwä  dem  Sinnenach,  gleich  al-futjä  und  bakwä 
in  der  Bedeutung  von  al-bukjä.  Bisweilen  wird  Waw  nicht 
für  Ja  gesetzt,  wiewohl  es  den  Endbuchstaben  eines  Sub- 
stantiv der  Form  fa(lä  bildet,  vgl.  rajjä. 

„Umgekehrt  kommt  der  Endradical  eines  Eigenschafts- 
wortes nach  fu(lä  vor,  und  dafs  kuswä  selten  ist,  ist  wohl 
bekannt." 


*)  usul    bedeutet    die    Form    ohne    Veränderung  des    Endradicals, 
furü'un  würden  die  mit  Veränderung  bezeichnen. 


al-ibdälo.  391 

Erkl.  Das  Wäw  als  Endradical  der  Form  fu(lä  als  Ei- 
genschaftswort wird  durch  Ja  als  Permutativ  vertreten ,  vgl. 
ad-dunjä,  al-fuljä;  selten  ist  die  Aussprache  der  Hig'äziten, 
vgl.  kuswä.  Ist  aber  die  Forin  fucla  Substantiv,  bleibt 
Wäw  erhalten,  vgl.  huzwä. 


„Wenn  das  voraufgehende  Wäw  oder  Ja  ursprünglich 
in  Euhe  steht  und  sie,  sich  verbindend,  frei  sind  vom  acci- 
dentiellen  G'azm ,  so  verwandle  Wäw  in  Ja,  sie  miteinander 
assimilirend;  abnorm  ist,  dafs  denselben  etwas  anderes  gege- 
ben werde  als  was  hier  vorgeschrieben  ist." 

Erkl.  Kommen  Wäw  und  Ja  in  einem  Worte  zusam- 
men und  geht  eins  von  ihnen  mit  einem  ursprünglichen  G'azm 
vorauf,  wird  Wäw  in  Ja  verwandelt  und  Ja  in  Ja  assimilirt, 
vgl.  sajjidun  urspr.  saiwidun.  Wäw  und  Ja  kommen  zu- 
sammen, eins  von  ihnen  geht  mit  G'azm  vorauf,  Wäw  ver- 
wandelt sich  in  Ja,  Ja  wird  in  Ja  assimilirt,  so  entsteht  saj- 
jidun. Stehn  aber  Wäw  und  Ja  in  zwei  Wörtern,  so  macht 
dies  keinen  Eindruck,  vgl.  jucti  wäfidun.  So  ist  es  auch, 
wenn  Wäw  und  Ja  nur  zufällig  zum  G'azm  kommen ,  vgl. 
ru'jatun  und  rüjatun.  Abnorm  ist  die  Beibehaltung  des 
Urspiuinglichen  in  jaumun  aiwamu,  abnorm  Avird  Wäw 
und  Ja  verwandelt  in  cawwätun. 

„Für  Ja  und  Wäw  mit  Vocalen,  die  ursprünglich  sind, 
setze,  wenn  sie  einem  Fath  verbunden  sind  und  der  folgende 
Buchstabe  mit  Vocal  versehn  ist,  ein  Alif.  Steht  aber  der 
folgende  Buchstabe  vocallos,  verhindert  er  andere  Kadicale 
als  den  Endradical  schwach  zu  behandeln.  Was  diesen  an- 
langt, wird  er  nicht  durch  einen  vocallosen  Buchstaben  ver- 
hindert als  schwach  behandelt  zu  werden.  Ausgenommen 
ist  nur  Alif  oder  ein  Ja,  in  welchem  ein  Tas'did  gewöhn- 
lich ist." 

Erkl.  Steht  Wäw  und  Ja  mit  Vocalen  nach  Fath,  so 
werden  sie  in  Alif  verwandelt,  vgl.  käla  für  kawala,  bäca 
für  bajaca.  Sie  verwandeln  sich  in  Alif,  da  sie  Vocnle  ha- 
ben und  der  Buchstabe  vor  ihnen  Fath  hat.  Dies  gilt,  wenn 
ihre  Vocale  ursprünglich  sind,  sind  sie  aber  zufällig,  rech- 
net man  sie  nicht,    vgl.   g'ajalun  aus  g'ai'alun,  und  tawa- 


392  '   Permutativ -Buchstaben. 

mini  aus  luii'amun.  Steht  aber  der  Buchstabe  nach  Waw 
und  Ja  vooallos,  ohne  Endradical  zu  sein,  so  nuifs  derselbe 
erhalten  bleiben,  vgl.  bajanun,  tawilun.  Ist  dies  aber  der 
Fall,  mufs  man  ihn  als  schwach  behandeln,  wenn  nicht  der 
ruhende  Buchstabe  nach  Wav  und  Ja  ein  Alif  oder  ein  ver- 
doppeltes Ja  ist,  vgl.  ramjä,  calawijjun.  —  Die  Regel  findet 
statt  bei  jahs'auna  urspr.  jahs'ajüna.  Das  Ja  wird  in  Alii' 
verwandelt,  da  es  mit  Vocalcn  steht  und  der  Buchstabe  vor 
ihm  ein  Fath  hat,  dann  fiel  dies  Alif  weg,  weil  es  als  ru- 
hendes mit  dem  ruhenden  Waw  zusammenstieß. 

„Stark  ist  der  Mittelradical  bei  der  Form  von  facalun 
und  facilun,  wenn  es  die  Form  afcalu  bildet,  vgl.  ag- 
jadu  ahwalu." 

Erkl.  Jedes  Verbum,  dessen  Part.  act.  nach  der  Form 
afcalu  gebildet  wird,  mufs  seinen  Mittelradical  als  stark  be- 
handeln, vgl.  fawira  aSvaru,  hajifa  ahjafu;  das  Masdar 
richtet  sich  nach  seinem  Verbum,  vgl.  cawarun,  hajafun. 

„Thut  die  Form  if'tafala  den  Sinn  von  tafäcala  dar, 
so  wird,  wenn  der  Mittelradical  Waw  ist,  derselbe  erhalten 
und  nicht  als  schwach  behandelt." 

Erkl.  Bildet  man  die  Form  iftacala  mit  schwachem 
Mittelradical,  so  mufs  sich  derselbe  richtigerweise  in  Alif 
verwandeln,  vgl.  ictäda,  da  er  mit  einem  Vocal  steht  und 
der  Buchstabe  vor  ihm  Fath  hat.  Hat  aber  iftacala  die  Be- 
deutung von  tafacala,  d.  i.  haben  sie  Gemeinschaft  im  Sinn 
des  Activum  und  Passivum,  so  richtet  sich  die  Form  iftacala 
nach  der  andern  darin,  dafs  sie  diese  Buchstaben  als  stark 
behandelt,  wenn  Waw  der  Mittelradical  ist,  vgl.  is'tawarü; 
ist  aber  der  Mittelradical  Ja,  mufs  er  als  schwach  behandelt 
werden,  vgl.  ibtacü. 

„Kommt  zwei  Buchstaben  die  Behandlung  als  schwache 
zu,  so  wird  der  erste  als  stark  behandelt.  Das  Umgekehrte 
ist  bisweilen  richtig." 

Erkl.  Sind  in  einem  Worte  zwei  schwache  Buchstaben, 
von  denen  jeder  mit  Vocalen  steht,  und  denen  beiden  ein 
Fath  voraufgeht,  so  kann  man  sie  nicht  zugleich  als  schwach 
behandeln,     damit     nicht    zwei     schwache    hintereinander    in 


al-ibdälu.  393 

einem  Worte  folgen.  Noth wendig  behandelt  man  den  einen 
als  stark  und  den  anderen  als  schwach.  Das  Richtigste  ist 
den  zweiten  als  schwach  zu  behandeln,  vgl.  al-hajä  al- 
hawä  urspr.  hajajun,  hawajun.  Bei  dein  zweiten  und 
dritten  Hadical  findet  sich  eine  Ursache,  sie  schwach  zu  be- 
handeln, und  nur  der  dritte  wird  als  solcher  behandelt,  da 
der  Endbuchstabe  die  Stelle  zur  Aenderung  bietet.  Abnorm 
ist  es  den  Mittelradical  als  schwach  und  den  Endradical  als 
stark  zu  behandeln,  vgl.  gajatun. 

„Der  Mittelradical  eines  Wortes ,  an  dessen  Ende  ein 
dem  Substantiv  speciell  zukommender  Zusatz  tritt,  mufs  er- 
halten werden." 

Erkl.  Ist  der  Mittelradical  eines  Wortes  ein  vocalisirtes 
Wäw  oder  Ja,  dem  ein  Fath  voraufgeht,  und  steht  am  Ende 
ein  Zusatz,  der  nur  dem  Substantivum  gebührt,  so  kann 
man  Wäw  und  Ja  nicht  in  Alif  verwandeln,  sondern  mufs 
sie  als  stark  behandeln,  g'awalanun,  hajamänun,  abnorm 
ist  mähänu  däränu. 

„Vor  Bä   verwandle  ein  Nun  in  Mim,   wenn  es  vocallos    v.  <.i7: 
steht,  vgl.  man  batta-nbidä." 

Erkl.  Da  die  Aussprache  eines  ruhenden  Nun  vor  Bä 
schwer  ist,  so  ist  die  Verwandlung  des  Nun  in  Mim  noth- 
wendig  ohne  Unterschied,  ob  es  getrennt  oder  verbunden 
stand.  Beide  Fälle  sind  im  Beispiele:  „Wer  abschneidend 
sich  von  dir  trennt,  den  verwirf." 


„Auf  einen  ruhenden  Buchstaben,  der  stark  ist,  übertrage 
die  Vocale  eines  schwachen,  der  als  Mittelradical  eines  Ver- 
bum  vorkommt,  vgl.  ab  in." 

Erkl.  Ist  Wäw  oder  Ja  als  Mittelradical  eines  Verbum 
mit  einem  Vocal  versehn  und  ist  der  voraufgehende  Buch- 
stabe ruhend  und  stark,  so  mufs  man  den  Vocal  des  Mittel- 
radicals  auf  den  ruhenden  Buchstaben  übertragen,  vgl.  jabinu 
für  jabjinu.  Ist  der  ruhende  Buchstabe  aber  nicht  stark, 
so  wird  der  Vocal  nicht  übertragen,  vgl.  bäjafa,  bajjana, 
'awwaka. 

„Die    Verba,    welche    nicht   Verba   der   Verwunderung, 


394  Die  Setzung  der  Pcwüafcativ-Buclistaben. 

auch  nicht  wie   abjadda  (der  Dten  Form)  oder  wie  ahwil  (mit 
sehwachem  Endradical)  sind,  werden  als  schwach  behandelt." 

Erkl.  Der  Vocal  des  Mittelradicals  Avird  nur  auf  einen 
starken  ruhenden  Buchstaben  vor  ihm  übertragen,  wenn  das 
Vcrbum  weder  ein  Verbum  der  Verwunderung  noch  eins  mit 
Doppelbuchstaben  (der  9ten  Form),  noch  eins  mit  schwachem 
Endradical  war.  Ist  es  aber  ein  solches,  so  findet  keine 
Ucbcrtragung  statt,  vgl.  mä  abjana-s'-s'ar'a,  abjin  bihi; 
abjadda,  aswadda;  ahwä. 

„Aehnlich  einem  Vcrbum  ist  in  dieser  Schwäche  ein 
Nomen,  das  einem  Imperfectum  gleicht  und  in  dem  ein  be- 
sonderer Character  liegt." 

Erkl.  Die  Nomina,  welche  dem  Verbum  Imperfectum 
entweder  in  ihrem  Zusatz  oder  in  ihrer  Form  ähnlich  sind, 
haben  dieselbe  Regel  in  der  Behandlung  der  schwachen  Buch- 
staben und  der  Uebertragung  wie  die  Verba.  Ein  Nomen, 
das  dem  Imperfectum  in  seinem  Zusatz  gleicht,  wäre  tibicun, 
welches  ähnlich  dem  tihlP  mit  Hamz,  von  al-baifu  abgelei- 
tet wird,  ursprünglich  wäre  tibjicun.  Der  Vocal  des  Ja 
wurde  auf  Bä  übertragen,  und  so  entstand  tibi'un.  Ein 
Wort,  welches  dem  Imperfectum  in  seiner  Form  gleicht,  wäre 
makämun  urspr.  makwamun.  Der  Vocal  des  Wäw  ward 
auf  Käf  übertragen,  dann  ward  Wäw  in  Alif  verwandelt,  um 
es  dem  Fath  homogen  zu  machen.  Gleicht  ein  Nomen  dem 
Verbum  in  Form  und  Zusatz,  so  kann  es  von  einem  Verbum 
übertragen  sein  oder  nicht.  Ist  es  von  demselben  übertragen, 
wird  dasselbe  wie  mit  schwachen  Buchstaben  behandelt,  vgl. 
jazidu;  wo  nicht,  so  wird  dasselbe  als  starkradicalig  be- 
trachtet, vgl.  abjadda,  aswadda. 

„mifcalun  steht  mit  starken  Radicalen  wie  mii'cälun; 
das  Alif  von  ifcalun  und  istifcälun  entferne  bei  Verben 
mit  schwachen  Radicalen.  Wegen  dieser  Schwäche  setze 
nothwendig  Tä  als  Stellvertreter.  Die  Wegnahme  desselben 
durch  Uebertragung  (der  Vocale)  kommt  bisweilen  vor." 

Erkl.  Da  mifcälun  dem  Verbum  nicht  ähnelt,  so  ist  es 
passend,  dasselbe  als  starkradicalig  zu  behandeln,  vgl.  m  i  s  w  ä- 
kun,  auch  richtet  man  sich  bei  mifcalun  danach,  weil  es  dem 
mifcälun    in   der  Bedeutung    gleicht;     es    steht    mit   starken 


al-ibdälu.  395 

Radicalen  wie  auch  mifSllun,  vgl.  mikwalun  und  mikwä- 
lun.  Hat  das  Masdar  nach  der  Form  if'cälun  und  istifälun 
einen  schwachen  Mittelradical,  so  wird  das  Alif  desselben 
weggenommen,  weil  es  als  ein  ruhendes  mit  dem  Alif,  das 
an  der  Stelle  des  Mittelradicals  steht,  zusammenstöfst,  vgl. 
ikämatun  und  istikämatun  urspr.  ikwämun  und  istik- 
wämun.  Der  Vocal  des  Mittelradicals  wurde  auf  den  ersten 
übertragen,  und  das  Wäw  in  Alif  verwandelt,  damit  es  dem 
Fath  vor  ihm  homogen  sei.  Es  stofsen  also  zwei  Alif  zu- 
sammen und  das  zweite  von  ihnen  ward  weggenommen ;  dann 
tritt  Tä  fem.  an  die  Stelle  des  ausgefallenen  und  so  entsteht 
ikämatun  und  istikämatun.  Bisweilen  fällt  dies  Tä  weg, 
vgl.  ag'äba,  ig'äbun. 

„Was  bei  der  Form  ifcälun  in  Hinsicht  der  Wegnahme 
und  Uebertragung  geschieht,  kann  auch  bei  maffülun  ge- 
schehn,  vgl.  mabicun  und  masünun.  Selten  ist  die  Erhal- 
tung der  ursprünglichen  Form  bei  den  Verben  mit  Wäw, 
bei  denen  mit  Ja  hingegen  ist  dies  wohl  bekannt." 

Erkl.  Wird  ein  Part.  pass.  von  einem  Verbum  mit 
schwachem  Mittelradical,  d.  h.  mit  Wäw  und  Ja  gebildet, 
so  ist  hierbei  nothwendig,  was  bei  ifcälun  und  istifcälun 
nothwendig  ist  hinsichtlich  der  Uebertragung  und  der  Weg- 
nahme, vgl.  Part.  pass.  von  bäfa  und  käla,  mabicun  ma- 
külun  für  mabjücun  und  makwülun.  Der  Vocal  des 
Mittelradicals  wird  auf  den  ruhenden  Buchstaben  vor  ihm 
übertragen.  Dann  stofsen  zwei  ruhende  Buchstaben,  nämlich 
der  Mittelradical  Wäw  oder  Ja  und  das  Wäw  der  Form 
maf'ülun  zusammen.  Das  Wäw  der  Form  mafcülun  fällt 
weg,  und  so  entsteht  mabicun  und  makülun,  indem  man 
Damm  in  Kasr  verwandelt,  damit  Ja  stehn  kann.  Selten  er- 
hält man  dies  Wäw  bei  den  Verben,  deren  Mittelradical  ein 
Wäw  ist,  man  sagt  taubun  maswünun;  das  normale  wäre 
masünun.  Nach  der  Redeweise  der  Tamimiten  erhalten  die 
Wörter,  deren  Mittelradical  Ja  ist,  dasselbe;  man  sagt  nach 
ihnen  mabjü'un  und  mahjütün. 

„Vollständig  bilde  die  Form  mafcülun  von  einem  Ver- 
bum wie  cadä;  behandle  sie  als  schwach,  wenn  du  nicht  das 
Bessere  für  passend  hältst." 


396  Die  Setiung  der  Permutativ-Buchstaben. 

Erkl.  Wird  die  Form  maf'ulun  von  einem  Verbum 
mit  schwachem  Endradical  gebildet,  so  ninfs  sie  durch  Wäw 
oder  Ja  schwäch  sein.  Ist  sie  durch  Ja  geschwächt,  rnufs 
man  sie  als  schwach  behandeln  dadurch,  dafs  man  das  Waw 
der  Form  mafculun  in  Ja  verwandelt  und  es  mit  dem  End- 
buchstaben des  "Wortes  durch  Tas'did  vereinigt,  vgl.  mar- 
mijjun  urspr.  marmüjun.  Waw  und  Ja  kommen  zusam- 
men, das  Eine  von  ihnen  geht  in  der  Ruhe  vorauf,  Waw 
wird  in  Ja  verwandelt  und  Ja  in  Ja  assimilirt.  Dies  erwähnt 
Verf.  nicht,  weil  es  schon  vorher  erwähnt  ist.  Ist  das  Ver- 
bum schwach  durch  Waw,  so  ist  es  das  beste,  dasselbe  zu 
erhalten,  wenn  das  Verbum  nicht  nach  facila  geht,  vgl. 
macduwwun  von  cada.  Manche  behandeln  ein  solches  Ver- 
bum als  schwach  und  sagen  macdijjun.  Hat  das  Verbum 
zum  Endbuchstaben  Wäw,  und  geht  es  nach  der  Form  fafila, 
so  ist  es  fein,  dasselbe  als  schwach  zu  behandeln,  vgl.  mar- 
dijjun  von  radija,  und  Kur.  89,  26.  „Kehre  zu  deinem 
Herrn  zurück  Wohlgefallen  habend  und  wohlgefällig."  Die 
Erhaltung  des  Wäw  ist  selten,  vgl.  marduwwun. 

„So  findet  sich  in  beiden  Weisen  die  Form  fucülun 
von  den  Worten,  die  Wäw  als  Endbuchstaben  im  Plural  ha- 
ben, oder  in  einem  Singular,  der  vorkommt." 

Erkl.  Wird  ein  Nomen  nach  fucülun  gebildet,  so  sind, 
wenn  es  im  Plural  steht  und  der  Endradical  Wäw  ist,  zwei 
Weisen  möglich:  1)  die  Erhaltung  des  Endradicals  und  2)  die 
Behandlung  desselben  als  schwachen  Buchstaben,  vgl.  cusij- 
jun  Plui-al  von  casän,  ubuwwun  Plur.  von  abun.  Doch 
ist's  besser,  sie  als  schwach  im  Plur.  zu  behandeln.  Bei  ei- 
nem Singular  kann  man  den  Endradical  als  schwach  behan- 
deln, aber  auch  ihn  erhalten.  Die  Erhaltung  desselben  ist 
jedoch  besser,  vgl.  (alä,  caluwrwun.  Selten  nur  kann  man 
ihn  als  schwach  behandeln,  vgl.  kasä  kusijjun." 

„Bekannt  sind  Fälle  wie  nujjamun  und  nijjamun  für 
nuwwalmun,  doch  von  Wörtern  w?ie  nujjamun  wird  die  Ab- 
normität berichtet." 

Erkl.  Ist  die  Form  fu(Calun  Plural  von  einem  Worte, 
dessen  Mittelradical  Wäw  ist,  so  kann  man  dies  erhalten  oder 
als  schwach  behandeln,    wenn  vor  dem  Endradical  kein  Auf 


al-ibcliilii.  397 

vorhergeht,  vgl.  sä'imun  plur.  suwwamun  und  sujjamun. 
Ist  vor  dem  Endradical  ein  Alif,  so  mufs  dasselbe  erhalten 
werden;  dasselbe  als  schwach  zu  behandeln  ist  abnorm,  vgl. 
nuwwämun.  Vgl.  „Nur  ihr  Wort  hielt  in  Zaum  den  Schlä- 
fer (an-nujjäma)." 

„Das  Verbum  mit  schwachem  Anfangsbuchstaben  ver- 
wandelt denselben  in  Tä  in  der  achten  Form;  abnorm  ist  dies 
beim  Hamz,  vgl.  Ptakala." 

Erkl.  Wird  die  Form  ifticälun  und  deren  Unterabthei- 
lungen von  einem  Worte  gebildet,  dessen  erster  Eadical  ein 
schwacher  Buchstabe  ist,  so  mufs  man  den  schwachen  Buch- 
staben in  Ta  verwandeln,  vgl.  ittasala  ittisälun  urspr. 
iwtisälun.  Tritt  der  schwache  Buchstabe  an  die  Stelle  von 
Hamz,  kann  man  denselben  nicht  durch  Tä  vertreten  lassen, 
vgl.  akala  SteForm  Ptakala.  Hier  tritt  an  die  Stelle  des  Hamz 
ein  Ja.  Es  ist  unmöglich,  an  die  Stelle  des  Ja  ein  Tä  zu 
setzen;  abnorm  ist  ittazara  mit  Verwandlung  des  Ja 
in  Tä.*) 

„Tä  wird  in  Tä  in  den  Formen  von  ifta'ala  verwandelt 
zum  Zungen -Anschlufs  an  den  Obergaumen.  In  iddäna 
izdäda  iddakara  bleibt  es  Dal." 

Erkl.  Steht  das  Tä  der  achten  Form  nach  einem  Buch- 
staben des  Zungen-Anschlusses,  d.  i.  s,  d,  t,  z;  so  mufs  man 
es  in  t  verwandeln,  vgl.  istabara  urspr.  istabara.  An  die 
Stelle  von  Tä  in  iftacala  tritt  Tä.  Steht  Tä  der  achten 
Form  nach  d,  z,  d,  so  wird  es  in  Dal  verwandelt,  vgl.  die 
Beispiele.  Man  hält  Tä  nach  diesen  Buchstaben  für  schwer 
und  setzt  Däl  an  dessen  Stelle,  Dal  mit  Däl  wird  durch 
Tas'did  vereinigt.  **) 


„Den  Anfangsbuchstaben  eines  Imperativ  und  Imperfec- 
tuin  von  einem  Verbum  wie  wafada  nimm  weg.  Bei  Wörtern 


*)  ittaftada  ist  nach  den  Arabern  nicht  von  aha  da,  sondern 
von  tahida  gebildet. 

**)  In  der  VIII.  Form  der  Verba  mit  Däl  hat  man  gewöhnlich 
die  Formen  itZdakara,  uZ cZakara  und  iddakara,  doch  ist  das  Rich- 
tige, Dal  in  Däl  übergehn  zu  lassen. 


3i>}s  Di«  Setamg  der  Permotativ-BachBtaben. 

wie  'idatun  ist  dies  durchgängig.  Die' Wegnahme  des  Hamz 
von  af'aln  Bteht  fest  im  lmperfectum  und  den  beiden  Bil- 
dongcn  des  \  erbalriomen." 

Erkl.  Hat  das  Perfectum  einen  schwachen  Anfangs- 
buchstaben, vgl.  waada,  so  mufs  man  denselben  im  Imperativ, 
[mperfectum  und  dem  Masdar,  das  mit  Tfi  lern,  steht,  weg- 
nehmen. Ist  das  Masdar  nicht  mit  Ta  gebildet,  so  ist  die 
Wegnahme  des  ersten  Kadicals  nicht  möglich,  vgl.  wa'ilun. 
So  ist  auch  die  Wegnahme  des  im  lmperfectum,  Part.  act. 
und  pass.  stehenden  Hamz  noth wendig,  vgl.  akrama,  ju- 
krimu  urspr.  ju'krimu.  Ebenso  ist  in  mukrimun  und 
mukfamun  Hamz  weggenommen. 

„zaltu  und  ziltu  werden  für  zalaltu  und  zalil  tu 
gebraucht,  so  auch  kirna  für  ikrirna;  karna  wird  nur 
überliefert." 

Erkl.  Lehnt  sich  das  Verbum  Perf.  mit  einem  verdop- 
pelten Buchstaben,  dessen  Mittelrädical  Kasr  hat,  an  das  Ta 
oder  Nun  des  Pronomen,  so  giebt  es  drei  Wortbildungen: 
1)  dafs  es  vollständig  stehe,  vgl.  zaliltu;  2)  die  Wegnahme 
des  Endradicals  und  Uebertragung  des  Vocals  des  zweiten 
Kadicals  auf  den  ersten,  vgl.  ziltu;  3)  die  Wegnahme  des 
Endbuchstaben  und  das  Lassen  des  ersten  ßadicals  mit  sei- 
nem Yocal,  vgl.  zaltu.  Das  lmperfectum  des  Verbum  mit 
einem  verdoppelten  Buchstaben,  welches  nach  der  Form  ja- 
f*ilu  geht,  kann,  wenn  es  mit  Nun  Fem.  verbunden  wird 
durch  die  Wegnahme  des  Mittelradicals  erleichtert  stehn, 
nachdem  der  Yocal  desselben  auf  den  ersten  Kadieal  über- 
trafen war.  Dasselbe  geschieht  auch  beim  Imperativ:  für 
jakrirna  sagt  man  jakirna,  für  ikrirna  sagt  man  kirna. 
Verf.  deutet  dann  auf  die  Lesart  des  Näfic  und  cAsim  in 
Kur.  33,  33  hin,  karna  fi  bujütikuin  urspr.  ikrarna  von 
karra  jakarru  =  jakirru.  Ibnu-1-Kattä(i  überliefert  diese 
Form.  Dann  wird  sie  durch  die  YVegwerfung  des  zweiten 
Kadicals  erleichtert,  nachdem  der  Vocal  übertragen  ist.  Dies 
ist  selten,  denn  diese  Erleichterung  findet  sich  eigentlich  nur 
bei  den  Wörtern,  deren  Mittelrädical  mit  Kasr  steht. 


al-idr/äm.  #j)j) 


LXXIV.     Die  Assimilirung  zweier  Buchstaben  durch 
Tas'did. 

(al-id*/äm). 

„Den  ersten  von  zwei  gleichen  Buchstaben,  die  mit  Vo- 
calcn  stehn  und  in  einem  Wort  vorkommen,  vereinige  durch 
Tas'did  mit  dem  folgenden,  aufser  wenn  das  Wort  nach  dem 
Paradigma  sufafun,  du lu hin,  kilalun,  lahabun  oder  wie 
g'ussasun  und  uhsusa-bi,  oder  wie  hailalun  ist.  Abnorm 
ist  bei  alilun  und  dgl.  eine  Zerspaltung  durch  Uebertragung, 
doch  wird  sie  angenommen." 

Erkl.  Stehn  zwei  gleiche  Buchstaben  mit  Vocalen  in 
einem  Worte,  so  wird  der  erste  von  beiden  mit  dem  zwei- 
ten durch  Tas'did  vereinigt,  im  Fall  sie  weder  zu  Anfang 
stehn,  noch  die  Worte  worin  sie  stehn,  Nomina  nach  den 
Formen  a.  fu(alun,  b.  fuculun,  c.  ficalun,  oder  d.  facalun 
sind,  noch  e.  der  erste  von  den  beiden  ähnlichen  Buchsta- 
ben sich  mit  einem  schon  tas'dirtcn  verbindet;  ferner  /*.  darf 
der  Vocal  des  zweiten  von  ihnen  nicht  zufällig  und  g.  nicht 
das  Wort,  in  dem  sie  sich  finden,  an  etwas  anderes  ange- 
schlossen sein.  Stehn  sie  voran,  ist  keine  Vereinigung  der- 
selben möglich,  vgl.  dadan.  So  verhält  es  sich  auch,  wenn 
einer  der  erwähnten  Fälle  eintrifft,  vgl.  a.  durarun,  b.  g'u- 
dudun,  c.  limamun,  d.  talalun,  e.  g'ussasun  plur.  von 
g'ässun,  f.  uhsusa-bi,  der  Vocal  des  Hamz  ward  hier 
auf  s  übertragen;  g.  hailalun,  d.  i.  mehrere  Mal  das  Wort, 
„es  giebt  keinen  Gott  als  Gott  sagen",  vgl.  kardadun, 
mahdadun.  Tritt  aber  keiner  dieser  Fälle  ein,  so  ist  die 
Vereinigung  durch  Tas'did  nothwendig,  vgl.  radda  für  ra- 
dada,  danna  für  danina.  Es  kommen  Zerspaltungen  vor 
in  Wörtern,  deren  normale  Form  die  Vereinigung  durch 
Tas'did  nothwendig  verlangte,  doch  wird  so  etwas  als  abnorm 
behandelt  und  nicht  als  Norm  aufgestellt,  vgl.  alila-s-sikä'u 
„verdorben  ist  der  Schlauch"  und  lahihat  cainuhu,  „seine 
Augen  haben  zusammenhängende  Wimpern." 

„Bei  hajija  kann  man  die  Zerspaltung  (fakku)  wie  auch 
die  Assimilirung  eintreten  lassen;  ebenso  verhalten  sich  Worte 
wie  tatasfallä  und  istatara." 


1<><>  Die  Assiniilirun^  /wciov  Buchstaben  durch  Tas'did. 

Erkl.  Verl',  behandelt  jetzt  die  Stellen,  in  denen  die 
.Wimilirung  und  die  Spaltung  möglich  ist.  Bei  dem  vor- 
her  erwähnten  mufa  die  Vereinigung  eintreten,  aber  mit  ha- 
jija  /»igt  Verf.  die  Fülle  an,  in  denen  die  beiden  gleichen 
Buchstaben  zwei  Jfi  sind,  die  nothwendig  mit  Vocalcn  stclm. 
Hier  ist  die  Assimilirung  cingestandenermarsen  möglich,  vgl. 
hajja.  Ist  aber  der  Vocal  des  einen  der  beiden  ähnlichen 
Buchstaben  zufällig  wegen  eines  Kcgens,  so  ist  die  Vereini- 
gung cingestandencrinafsen  unmöglich,  vgl.  lan  jahja.  Bei 
dem  \crbum,  das  mit  zwei  Ta  beginnt,  kann  man  die  Ver- 
einigung eintreten  lassen,  aber  auch  die  Spaltung.  Bei  der 
letzteren,  und  die  ist  normal,  sieht  man  darauf,  dafs  die  zwei 
ähnlichen  Buchstaben  zu  Anfang  stehn.  Wer  beide  asshnilirt, 
will  damit  eine  Erleichterung  bewirken,  und  sagt  ittag'alla. 
Beide  ähnliche  Buchstaben  sind  vereint,  dann  steht  das  eine 
Ta  vocallos  und  man  setzt  das  Hamz  der  Verbindung,  um 
die  Aussprache  des  einen  ruhenden  Buchstaben  zu  vennit- 
teln.  Ebenso  wäre  die  Norm  der  zwei  Ta  in  istatara.  Hier 
kann  man  die  Spaltung  eintreten  lassen,  da  der  vor  den  bei- 
den ähnlichen  Buchstaben  vorhergehende  in  Ruhe  steht,  doch 
kann  man  auch  die  Vereinigung  bewirken,  nachdem  der  Vo- 
cal des  ersten  der  zwei  ähnlichen  Buchstaben  auf  den  ruhen- 
den Buchstaben  übertragen  ist,  vgl.  sattara,  jasattiru, 
gittärun. 

,,Eine  mit  zwei  Tä  beginnende  Form  wird  oft  auf  ein 
Tu  beschränkt,  vgl.  tabajjanu-l-cibaru." 

Erkl.  Man  sagt  bei  tatacallamu  und  dergl.  tacallamu. 
Eins  von  den  beiden  Tä  fällt  weg  und  das  andere  wird  ge- 
lassen. Dies  ist  sehr  häufig,  vgl.  Kur.  70,  4.  „Es  stiegen 
Engel  und  der  Geist  auf  ihnen  (auf  den  Stufen  des  Thro- 
nes) auf  und  nieder."*) 

„Die  Spaltung  tritt  bei  den  vereinigten  Buchstaben  ein, 
wenn  der  eine  Buchstabe  ruhend  wird,  weil  er  mit  dem  Pro- 
nomen nominativi  verbunden  steht,  vgl.  halaltu.  Beim  G'azm 
und  ähnlichen  Fällen  steht   die   Wahl   frei." 


c)  ar-rü/tu  ist  nach  den  meisten  Gabriel,  doch  sagt  man  auch, 
es  sei  ein  Engel,  den  man  nicht  sehn  kann,  der  aber  an  der  Spitze 
der  Engel  stehe,  vgl.  Beidhawi  ed,  Fleischer  zu  70,  4,  II.  pag.  35G. 


al-idffüm.  A0\ 

Erkl.  Wird  mit  dem  Verbum,  dessen  Mittelradical  mit 
dem  Endradical  durch  Tas'did  vereint  ist,  ein  Pronomen  no- 
minativi  verbunden,  so  ist  der  Endbuchstabe  ruhend  und  es 
mufs  nothwendig  die  Spaltung  eintreten,  vgl.  halaltu, 
halalnä  etc.  Tritt  ein  Regens  des  G'azm  vor  das  Verbum, 
kann  man  die  Spaltung  eintreten  lassen  wie  in  lam  jahlul, 
vgl.  Kur.  20,  83.  „Der,  auf  welchem  mein  Zorn  ruht",  und 
Kur.  2,  214.  „Wer  von  Euch  von  seiner  Religion  abfällt." 
Die  Spaltung  des  Tas'did  ist  die  Gebrauchsweise  der  Hig'a- 
ziten.  Doch  ist  auch  die  Vereinigung  durch  Tas'did  mög- 
lich, vgl.  Kur.  59,  4.  in  der  Sure  der  Gerichtsversammlung: 
„und  wer  da  widerstreitet  Gott  und  seinem  Gesandten." 
Dies  ist  die  Gebrauchsweise  der  Tamimiten.  Aehnlich  dem 
g'azmirten  Imperfectum  ist  der  ruhende  Buchstabe  beim 
Imperativ,  vgl.  uhlul.  Man  kann  auch  hulla  sagen,  denn 
dem  Imperativ  kommt  dasselbe  wie  dem  g'azmirten  Im- 
perfectum zu. 

„Die  Spaltung  ist  bei  der  Form  a  f ci  1  der  Verwunderung 
nothwendig,  die  Assimilirung  ist  auch  in  halumma  not- 
wendig." 

Erkl.  Von  den  Imperativen,  in  welchen  beide  Ge- 
brauchsweisen stattfinden  können,  vgl.  uhlul  und  hulla, 
weicht  man  in  zwei  Fällen  ab:  1)  bei  der  Form  der  Ver- 
wunderung afcil,  da  mufs  die  Spaltung  stattfinden,  vgl. 
ahbib  bizaidin;  2)  bei  halumma,  denn  hier  legt  man  die 
Assimilirung  als  Gesetz  auf. 


„Was  zusammen  zu  fassen  ich  sorgte,  ist  vollendet  in 
Versen,  die  die  Gesammtheit  des  Wichtigen  umschliefsen; 
die  aufzählen  die  Quintessenz  aus  der  Käfija,  wie  es  erfor- 
dert ein  Genüge  ohne  Mangel.  Ich  preise  Gott,  indem  ich 
seegne  den  Muhammad,  den  Besten  der  Propheten,  der  herab- 
gesandt ward;  so  wie  seine  Verwandschaft,  die  glänzende, 
edle,  die  fromme  und  seine  Genossen,  die  Erwählten,  die 
Trefflichen." 


Systematische  Uebersicht  des  Inhalts. 

(Die   Zalilen   bezeichnen   die   Seiten   der  deutschen   Uebersetznng). 

I.  Lautlehre. 

Consonantenwechsel,  Permutativbuehstaben   383. 

Tas'did  399. 

Hamza  381. 

Wasla  381  f. 

Madda  383  f. 

Veränderung  von  Alif,  Ja,  Wä  387  f. 

Imäla   371. 

Pause  367. 

Apocope  bei  Kufwörtern  282. 

II.  Formen-    und    Wortbildungslehre. 

1)  Das  Wort,  Grundbegriffe   1  f. 

2)  Die  Flexion   lt.   304. 

3)  Das  Verbum,  seine  Kennzeichen   4  f..  sein  Sinn    147. 

Seine  Flectirbarkeit  und  Flexion  S  f .   304. 
Transitiv  und  intransitiv   139. 
Passivbildung   128,  beim  schwachen  Verbum   129. 
Modi  5.,  Pleonastisches  küna   7  4. 
Tempora  5. 
Perfect  9. 
Imperfect  9  f. 
Imperativ  5  f. 

Das  Nun  der  Bestätigung  im   Imperativ  und   Futur   290. 
ünregelmäfsige  Verba: 

Defective  Verba,    käna    etc.,    laisa,    däma    69.    70.    72. 
jakun   75. 
käda,   aus'aka  85  f. 
'asä,  iÄlaula£a   86. 
hab,  ta'allam   110. 


Systematische  Uebersiclit  des  Inhalts.  403 

4)  Das  Nomen,   seine   Kennzeichen   3  f. 

a.  Das  Bestimmte  und  das  Unbestimmte  22  f. 
Das  Flexionsfähige  und  Flexionsunfähige  6. 
Das  flexionsfähige  Nomen   8.    11.      Flexion   294. 

b.  Das  Nomen  substantivum. 

Einfache  Form   2  7  6. 

Relativnomen  und  Derivatum   auf  ijjun   360. 

Diminutiv  355. 

Participium  activi   und  passivi   und  Verwandtes   225.   395. 

Verbalnomen,  Masdar   221. 

Plurilitera   3  7  6  f. 

Die  beiden  Declinationen   8. 

Schwache  Declination   20. 
Genusbezeichnung : 

Femininbildung   296.    334. 
Numerus:   Pluralbildung   26  7. 

Pluralig  sanus    15  f. 

Pluralis   sanus   feminini    18  f. 

Pluralis  fractus   344. 

Plural  vom  verkürzbaren  und   gedehnten  Nomen   340. 

Dualis  13  f.  vom  verkürzb.  und  gedehnten  Nomen  340. 
Das  Tanwin   3. 
Casus   11. 

Defective,  Nomina   158.   159. 
Declination  von  abun,  aÄun  etc.    12  f. 
Verkürzung  und  Dehnung  3  38. 
Der  Eigenname   30. 

Seine  drei  Theile  (Name,  Zuname,  Beiname)  ibid. 

Seine  zwei  Classen  (Personen-  und  Gattungsnamen)  33. 

Bildung  desselben  31  f. 

Uebertragene,  improvisirte ,  zusammengesetzte  Eigen- 
namen (aus  Annexion,  Mischung,  ganzen 
Sätzen)   32  f. 

Declination  und  Flexion  des  Nomen  proprium  32  f. 
2  98  f. 

c.  Das  Adjectivum   2  48. 

Die   Comperativform   242. 

d.  Das   Zahlwort   326  f. 

S)   Das  Pronomen   23.   24.   25. 

a.  Der  Artikel   324.  (45  f.) 

b.  Selbständige  Pronomina 

Nominativformen   25  f. 
Accusativformen   2  6. 

c.  Das  verborgene  und  hervortretende  Pronomen  p.   25. 


404-  Systematische  Uebcrsicht  des  Inhalts. 

Das  nothwendig  verborgene  25. 

Das  erlaubter  Weise  verborgene  25.  54  f. 

Das  hervortretende  25.  54  f. 
d    Suffixa  23. 

der  ersten  Person   24   in  der  Flexion   210.   211. 

Einschiebung  des  n  vor  dem  Ja  der  1.  Pers.  28  —  30. 
Ausnahmen  davon  ibid. 

der  zweiten  und  dritten  Person  24. 
e.  Demonstrativum  34  f. 

der  Nähe,  da.,  dl,  ti,  tä  34.  hunä  etc.   3  5. 

das  etwas  entferntere,  däka   35. 

der  Entfernung,  dälika  etc.   3  5. 

hunälika.  hunäka,  hinnä  25. 
/.  Relativum  (das  nominale  Mausul)   35  f. 

alladi.  allati   35  f.   37  f. 

man,  mä,  al  88. 

du  38  f. 

da  39. 

ajjun  41  f. 
6)  Partikelu,  das  sie  unterscheidende   5. 

Aehnlichkeit  des  Flexionsunfähigen  mit  ihnen  6 — 8. 

Unflectirbarkeit  10. 

Präpositionen,  s.  Syntax. 

Conjunctionen  (das  partikelartige  Mausül)   3  6. 
Vgl.  Syntax. 

Interjection ,  vgl.  Syntax  (Verwunderung,  Frage  etc.) 

III.  Syntax. 

1)  Begriff'  des  Satzes  und  der  Rede  überhaupt  2. 

2)  Das  Nomen  und  seine  Casus. 

ct.  Nominativ,  Casus  des  Fäcil  118.  des  Mubtada'  49.  letzte- 
res anders  nach  inna  und  den  verwandten  Partikeln,  wo 
dasselbe  in  den  Accusativ  tritt  87  f. 
Das   //abar    im    Nominativ    ausnahmsweise,     auch    nach 
Negationen  7  7  f. 
b.  Accusativ  nach  käna,  zanna  u.  s.  w.    6  7  f. 
nach  käda  u.  s.   8.  82  f. 
nach  den  Partikeln  mä,  lä,  lata,  inna   7  6  f. 
des  Mubtada'  nach  inna  und  dessen  Verwand- 
ten  87  f. 
zum  Ausdruck   des  Zeit   155.   156. 
des  Maafses   183. 
des  Orts   155.   157. 
des  Zustandes   17  0.  (i/äl). 


Systematische  Uebersicht  des  Inhalts.  405 

zum    Ausdruck    des  Mitseins,    besonders    nach 
wa  159  f. 
des  Motivs   153. 
der  Specificirung,  Erläuterung 
(Tamjiz)   182.   (Vertretung 
desselben  durch  min   181). 
nach  illä  s.   d. 
'   in  der  Sifa  223. 

c.  Genitiv,  wodurch  er  hervorgerufen  werde   3. 

des  .öabar   7  9. 

der  Icföfa   194. 

der  Sifa   228. 

nach  Präpositionen  s.  d. 

d.  Vocativ   2  71. 

c.   Anordnung  der  Namen  im  Eigennamen  31  f. 

3)  Adjectiv  248. 

der  Comparativ   178.    183.   242. 

4)  Das  Zahlwort   326. 

5)  Das  Verbum: 

Das  Imperfectum  nasbatun  (Subjectiv)   304. 
Das  Imperf.  g'azmatum   312. 

6)  Das  Pronomen: 

Das    selbständige    darf  nicht   stehn,    wenn  da3  Suffix 

stehn  kann  2  6.     Ausnahmen  26  f. 
Anordnung  gehäufter  Pronomina  suffixa  2  7  f. 
#ikäja   332. 

7 )  Der  einfache  Satz : 

a.  Subject  und  Prädicat,  Mubtada'  und  7/abar  49. 
Das  Subject  (ibtidä')  49  f. 
Das  Mubtada'  49. 

mufs  determinirt  sein  57. 

wann  es  indeterminirt  sein  könne  57  f. 

wenn  es  dies  ist,  steht  es  nach  dem  7/abar  6  2. 

wann  im  Accusativ  87  f. 

Wegfall  des  Mubtada'  66  f. 
Das  7/abar   52  f. 

Stellung  desselben  (gewöhnlich  nach)   59  f. 

seine  nothwendige  Voranstellung  62  f. 

im    Accusativ,    besonders    bei    käna    etc.     6  7  f. 
käda  etc.   87  f. 

seine  Stellung  in  diesem  Fall   70.    7  2. 

und  in  negativen  Sätzen   71. 

das  pleonastische  käna   7  3  f. 

käna  weggenommen   74  f. 


406  Systematische  UebersicM  des  Inhalts. 

Accusativ  nach  mä,  lä,    lata,    inna    76  f.   lä  zur   Ver- 
neinung der  Gattung   100. 
Zarf  als  7/abar  55  f. 
Genitiv  des  7/abar   7  9  f. 
mit  einer  Präposition   55  f. 
im  Nominativ   87  f. 
Mubtada'  und  i/abar   im  Accusativ    nach   zanna  etc.    107. 

Ausnahmen   111. 
Drei  Objecte  nach  ra'ä,  'alima  etc.    115. 
h.   Verbum  und  Fä'il   118. 

Stellung  des  Fail    119.    141.    142. 

Verhältnifs  des  Numerus  zwischen  beiden    119.    123. 

Verhältnifs  des  Genus   121. 

das  transitive  Verbum  mit  dem   Accusativ   13  9. 

das  intransitive  erfordert  die  Präposition  (s.  d.) 

zwei  Verba  und  ein  zugehöriges  Nomen   143. 

Zurückhaltung   des  Regens   vom  Regime    durch    ein  Pro 

nomen   133. 
Wechsel  des  Nominativs  und  Accusativs   135. 
r.   Verwandlung  des  activen  Satzes  in  den  passiven   128. 
Das  Mafül  bihi  128. 
Das  Mafül,  seine  Stellung   124. 
Zarf  und  Masdar  an  Stelle  des   Mafül  bihi    130. 

8)  Coinnlemente. 

n.  des  Nomen: 

LMa  194  f.     Wegfall  des  Nun    194.   al   19  7. 

Construction  bezüglich  des   Genus   197  f. 

nothwendige  und  wörtliche  Annexion    199. 

Annexion  dem  Sinne  nach   199. 

ka'iiu,    \d   200  f.   kilä,    kiltä  202  f.   ajjun   203.   ladun    204. 
ma'a   205   etc. 

an  das  ja  der  ersten  Person  210. 

Hervorhebung   28G. 

Das  Nomen  actioni's  und  seine  Rection   212. 

Das  Nomen  agentis   und  seine  Rection   216. 

Sifa  228.  wann  al  stehe  230. 
/-.  des  Verbum  (allgemeines  Object)    14  7. 

Arten  desselben   148. 

Vorhältnisse   des   Masdar  hierbei    148. 

nach  idä   202. 

9)  Negativer  Satz  (vgl.  Conjunctionen) 

mä,    lä,    lata    das    Mubtada'    vernichtend    und    wie    käna 
construirt   7  6  f.   80  f. 
Ausnahmen   7  7  f. 


Systematische  Uebersicht  des  Inhalts.  407 

inna  etc.   95  f. 

zäla,    bariÄa,    fati'a,    infakka,    däma  mit  wirklicher  oder 

vorauszusetzender    Negation    setze     das    7/abar    in 

den  Accusativ  68  f. 

10)  Interjectionalsatz. 

Verwunderung   232. 

ni'nia,  bi'sa   und   Verwarn  lies   23  0. 
Schwur  91. 
Ruf  271.    278.    288. 

mit  Ja  der  ersten  Person   2  7  7. 

Apocope  beim  Ruf  282. 
Hülfeschrei  2  7  9. 
Warnung  286. 
Anreizung  286. 
Klage  280. 

11)  Fragesatz,  mit  lä  106.  kam  331.  ka'ajjin  333  kat/ä  331. 

Antwort   121.    142. 

Wegfall  des  Mubtada'  und  Habar  in  der  Antwort  63. 

12)  Anreihung: 

Das  Appositiv  (at-tabic)  248.,  Verhältnifs  im  Is'%äl   138. 
Verstärkung  durch  nafsu  etc.  255. 
Relativsatz,  alladi  etc.  322. 

Sila.  durch  al  41.  (al  besonders  45 — 47;  ajjun  41. 

-Sila  beim  nominalen  Mausül   39  f. 

Wegnahme  des  Anfangs  der  Sila  4  3. 
Copulativsatz   (ratf)   259.   (vgl.   Conjunctionen). 

durch   Copulativpartikeln   261. 
Adversativ  oder  Restrictivsatz  (vgl.  Conjunctionen). 

Badal  (Permutativ)  269. 

13)  Partikeln: 

«.  Praepositionen  185.,  bei  intransitiven  Verben  140.,  wann  sie 
wegfallen  können  141.  cadä  169.  'ala  191.  'an  191.  ('attä 
187.)  bi  189.  190.  192.  fi  189.  Aalä  169.  Ä'as'ä  169. 
Äattä  186.  187.  189.  ilä  189.  ka  186.  187.  191.  192. 
kai  185.  la'alla  185.  laulä  186.  li  189.  matä  186.  min 
188.  191.  192.  niud  186.  187.  192.  mundu  186.  187.  192. 
rubba  186.  187.  192.  193.  ta  186.  187.  wa  186. 
b.   Conjunctionen: 

copulative   p.    261. 
W  a    2  61  f. 
fa    262.    267. 
/umma  261. 
/«attä  265. 


408  Systematische  Uebenicht  des  Inhalts. 

am   868. 
au  261. 

an   36.  bei  'asä  etc.   84  f.   nach    an   nia    stellvertretend  für 

ein   ausgefallenes  kann   75. 
an  na   36. 
kai   3G. 
ka'anna  (vergleichend)   Mnbtada'   im   Accusativ,    //abar  iiu 

Nominativ   87  f. 
disjungirende : 

lau  p.   36.   318    nach   lau  fallt  kana   aus    7  5. 
illä  und  das  feminine  Verbum   122. 

illä   und  verwandte    setzen  das    Ausgenommene  in  Accusa- 
tiv  162.   (gavmn  etc.    IG 6.) 
opponirende: 

bal   261.   265. 

bal  und    läkin    heben  die  Rection    der  Negation  auf,    so 

dafs  nicht  der  Acccus  ,  sondern  der  Nom.  folgt  7  9. 
läkinna  setzt  das  Mubtada'  in  den  Accusativ,  das  //abar 

in  den  Nominativ  87  f. 
negirende : 

lä  allgemein  2  61.  zur  Verneinung  der  Gattung   100. 
mä  36.   (vgl.  negativer  Satz). 
Wunsch  und  Besorgnifs  bezeichnende  (vgl.  Interjectionalsatz): 
lau   36.   318. 
laulä  220. 
laumä  320. 
ammä   320. 
laita,    la'alla  setzen  das  Nomen  in  den  Accusativ,    H&- 

bar  in   den  Nominativ   87  f. 
affirmative : 
in   96  f. 
anna,   inna  Mubtada'  in   den  Accusativ  .setzend,  //abar  in 

den  Nominativ   87  f.   vgl.   91  f. 
wann  inna,  wann  anna   89  f. 
1  a  in  solchen  Sätzen. 


Druck  von  Trowitzsch  u.  Sobn   in  Berlin. 


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