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Full text of "Das Nürnberger Reichsregiment, Gründung und Verfall, 1500-1502"

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DAS 



NÜRNBERGER REICHSREGIMENT. 



GRÜNDUNG UND VERFALL 



1500— 1502. 



Em StCCK deutscher VERFASSU^'GS-GESCHICHTE AUS DEM 

Zeitalter Maximilians i. 



Nach archivat.fschen Quellen dargestellt 



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VICTOR VON KRAUS. 



(iEDRüCKT MIT Unterstützung der k. Academie der Wissenschaften. 



INNSBRUCK. 



VERLAG der W A O N E R SCHEN UNIVF.RS[TATS-m7CHHANnLUN0. 



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1883. 



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DAS 



NÜRNBERGER REICHSREGIMENT 



GRÜNDUNG UND VERFALL 



1500 — 1502. 



Ein Stock DEüTSCtiER Verfassungs-Geschichte aus dem 

Zeitalter Maximilians i. 



Mach archivauschen Quellen daroestellt 



VON 



VICTOR VON KRAUS. 




(gedruckt mit Unterstützun(; der k. Academie der Wissenschaften. 



INNSBRUCK. 

VERLAG DER W A G N E R 'SCHEN ÜNIVERStTÄTS-BÜCHHANDLUNG. 



1883. 



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DRUCK DER WAGNERISCHEN UNIVERSITaTS-BUCHDRUCKEREI. 



Vorwort. 



Der Versuch, eine Geschichte des Nürnberger ßeichsregimeutes, 
dieses allerdings sehr kurzlebigen Eeichsinstitutes, zu schreiben, ist 
meines Wissens bisher nicht unternommen worden. Zwar hat schon 
zu Anfang des 18. Jahrhunderts Müller im „Reichstagsstaat unter 
Maximilian I. '^ eine Anzahl auf dieses Institut bezugnehmender Akten- 
stücke aus den Weimar'schen Archiven zum Abdruck gebracht, allein 
gerade seine zersti'eut eingemischten Erklärungen zu den einzelnen 
Aktenstücken machen den Mangel einer übersichtlichen Darstellung 
erst recht föhlbar. Was in den zahlreichen deutschen Staats- und 
Rechtsgeschichten älteren und jüngeren Datums über diesen Gegen- 
stand in ziemlicher Knappheit beigebracht wird, stützt sich auf das 
von Müller publicirte Material. Von den modernen Historikern hat 
vor Allem unser Altmeister Ranke im ersten Band seiner Refor- 
mationsgeschichte, die auch in diesem das Nürnberger Regiment be- 
treifenden Theil auf selbständiger Durchforschung der Weimarer und 
Frankfurter Akten beruht, in einer zwar kurzen aber glänzenden Dar- 
stellung die Schicksale des Regimentes behandelt. Vieles konnte er 
nur andeuten, im Ganzen aber dürfte die eingehendste Betrachtung 
an der durch ihn vorgezeichueten Auffassung über Wesen und Cha- 
rakter des Institutes nur Weniges ändern. Einer theilweise gegen- 



IV 

sätzlicljon Beurtheilung wird das Institut von Droysen iu der » Gesch. 
der preuss. Politik** und von Jannsen in seiner „Geschichte des 
deutschen Volkes** unterworfen. Wynecken endlich hat in sehr be- 
lehrender Weise im 8. Bande der Forschungen den Zusammenhang 
der alten Churvereine mit dem älteren und jüngeren Bmchsregiment 
darzulegen versucht. 

So dankenswerth nun die durch Müller erfolgte Publikation von 
Briefschaften unserer Periode erscheint, so weist schon eine flüchtige 
Durchsicht auf zahlreiche das Verständnis sehr erschwerende Lücken 
hin. Es hat daher der Verfasser nicht die Mühe gescheut, das um- 
fangreiche Material dieser Zeitperiode im Innsbrucker Statthalterei- 
Archiv in der Voraussetzung durchzugehen, dass sich ja die Berichte 
der von Maximilian zum Nürnberger EegimentskoUegium delegirten 
ßäthe dort finden müssten. Die Voraussetzung erwies sich als richtig. 
Nicht nur die Originale der beiden Eäthe Stadion und Neudek fanden 
sich zerstreut in den verschiedensten Faszikeln auch zahlreiche Ent- 
würfe und mit Marginalien versehene Concepte Maximilians kamen 
zum Vorschein, die in vielen Beziehungen, da sie uns über die ersten 
Eingebungen und Entschlüsse belehren, wertvoller als die ihnen ent- 
sprechenden Weimarer Originalien erscheinen. Manch Neues bot 
mir auch das Wiener Staatsarchiv. Auch habe ich nicht die Mühe 
gescheut, der Publikation Müllers nachzugehen, iudem ich die betref- 
fenden Akten der Weimarer Archive an Ort und Stelle einsah. Auch 
hier bot sich Gelegenheit, manches von Müller Uebergangene zu ver- 
werthen. Dankend muss ich hier der überaus freundlichen Unter- 
stützung von Seite des grossherzogl. Oberarchivars Dr. C. A. H. Burk- 
hardt gedenken. Ich fühle dennoch sehr gut, dass manche Lücken 
übrig bleiben; das sogenannte Mainzer Archiv, wenn es für unsere 
Periode nicht ganz schweigen würde, müsste in erster Linie manches 
Dunkel erhellen. Da meine Darstellung sich auf dem von Eanke 
so gründlich ausgeftihrten Gedanken des Zusammenhangs der Ge- 
schicke der germanischen und romanischen Völker aufbaut, so wird 



man die eingehendere Betrachtung der französischen Verhältnisse dieser 
Periode und die Vei'werthung des von Le Glay in » Nögociations diplom. 
entre la France et V Autriche'' veröffentlichten ürkundenmateriales 
gerechtfertigt finden. 

Ich komme nur einer ehrenvollen Pflicht nach, indem ich schliess- 
lich der kaiserlichen Akademie der Wissenschaften zu Wien fQr ihre so 
munifizente Unterstützung bei Herausgabe dieser Studie den gebührenden 
Dank abstatte. 



Wien im Dezember 1882. 



Der Verfasser. 



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Inhalt. 



Seite 

1. Politische Lage um 1500 1 

2. I>er Beichfitag zu Augsbarg 1500 8 

S. Wesen and fhar acter des Nürnberger Reicbsreginients . . . . 26 

4. Geschichte der Reformidee 1 495— 1500 40 

5. Anfänge des Nürnberger Reicbsregiments 16. September 1500 . . . 51 

6. Die Gesandten des Nürnberger Beichsregiments am Hofe Ludwigs XIL zu 
Flessis und Blois 55 

7. Fortgang des Beichsregiments. Maximilians erstes Erscheinen in Nürnberg 80 

8. Das verstärkte Beichsregiment. Maximilians zweites Erscheinen in Nürnberg 97 

9. Der grosse Nürnberger Begimentstag 25. Juli — 14. September 1501 

10. Erzherzog Philipps Vermittlung zwischen Maximilian und Ludwig XII. (Vor 
trag zu Lyon 10. August 1501. Der Pi-&Iiminar?ertrag zu Trient 18. Oct 
1501. Der Vertrag zu Blois 18 December 1501.) 

11. Die Gesandten Lu^lwigs XII. am Hofe Maximilians zu Hall und Innsbruck 
Abbruch der Verhandlungen mit Frankreich Februar— M&rz 1502 

12. Verfall des Nürnberger Beichsregiments. Wachsende Opposition «los Kur 
fürstenkollegiums 

A «j • DOiiagen «**•••*• ••« 



Verzeichnis der Beilagen. 



18S 



154 

170 

176 
191 



1. Instruction der Gesandten des deutschen Beiches Ar ihre Unterhandlungen 

mit König Ludwig Xu. ron Frankreich. Ende 1500 . . . . 101 

2. Maximilian an den Erzbischof Ton Mainz. Ueberscndet die für die Botschaft 

nach Frankreich bestimmte Instruction. Steinach 16. September 1500 . 198 
.?. Maximilian an Giaf Adolf ron Nassau und Heinrich fon Bflnau. Ueberson- 

dang der Instruction sammt eines Beizettels. Steinach 16. September 1300 199 



viir 



Seite 



4. Maximilians Instniction fOr seine Bäthe beim Nflrnberger Reichsregiment 
Walter Ton Stadion und Dr. Georgr Yon Nendeek bezfiglich des Inhaltes der 
Instmetion, welche den nach Frankreich zu entsendenden Botschaftern, Adolf 
Grafen Yon Nassau und Heinrich Yon Btlnaa, mitgegeben warde. Lienz 

11. Dezember 1500. Mit antogr. Zasfttzen Maximilians . . . 200 

5. Vier Aufzeichnungen, deren Artikel sich anf die einzelnen Punkte der voran- 
gehenden Instraction Maximilians für seine Käthe beim NQmberger Reichs- 
regiment beziehen .......... 205 

6. Adolf Graf Ton Nassau und Heinrich von Bönau an das Nürnberger Reichs- 
regiment. Dank far erhaltene 1000 fl. Rh. Mittheilongen Aber ihren Auf- 
enthalt in Frankreich Tom 17. November bis 14. Dezember. Uebersendung 

des Stfllstandstraktates. Rheims 5. Januar 1501 . . . . 208 

7. Dieselben an dasselbe. Weitere Mittheilungen Aber ihren Aufenthalt in Frank- 
reich. Nassaus Bereitwilligkeit zur üebemahme der Kammergerichtsgeschäfte. 
Rheims 5. Januar 1501. angelegte Zettel. 210 

Berichte der königlichen Räthe beim Nürnberger Reichsregiment, Walter von 
Stadion und Georg von Neudeck an MaximOian. 24. Dezember 1500—2. M&rz 
1501. 

8. 1. Georg von Xcudeik an Maximilian. Vor Erhalt des Auftrages, 500 fl. fi\r 
die Gesandten, sowie die Absendnng eines Boten beim Regiment zn verlangen, 
habe das Regiment bereits 1000 fl. geschickt. Ein sprachkundiger Bote sei 
noch nicht gefunden. Erwartet die ihm zugesagten 100 fl. und schildert seine 
verzweifelte financielle Lage. Nürnberg 24. Dezember 1500 . . . 211 

9. 2. Walter von Stadion und Georg von Neudeck an Maximilian« Das Reichs- 
regiment stehe in täglichen Verhandlungen bezüglich der Zulassung des Car- 
dinais Raimund zur Ablassverkündigung. Maximilian sei auf den 1. oder 
2. Februar, die anderen Fürsten zehn Tage spätor nach Nürnberg einberufen. 
Maximilian möge bestimmt erscheinen. Anfrage wegen zu vertheilender Gelder. 
Nürnberg 9. Januar 1501 . 212 

10. 8. Dieselben an denselben. Sie schildern den Eindruck, welchen die Mit- 
theilung des königlichen Schreibens bei den Reichsregenten machte und bitten, 
ja keinen Krieg voreilig anzufangen. Nürnberg 28. Januar 1501 . . 21 S 

11.4. Dieselben an denselben. Sie haben dem Reichsregimenfc die Verdächtigkoit 
des französischen wie des neapolitanischen Gesandten in Nürnberg nach Maxi- 
milians Befehl angezeigt. Bezüglich des ersteren schreibe das Regiment an 
ihn. Von den 18 Fürsten sind nur Georg von Sachsen und die Bischöfe 
von Augsborg und Eichstädt angekommen. Nürnberg 2S. Februar 1501 . 214 

12. 5. Dieselben an denselben. Das Reichsregiment will die Mandate audio Eidge- 
nossen, deren Entwurf Maximilian ihnen eingeschickt, nicht ausfertigen. 
Drohende Rede des Erzbischofs von Mainz wogen Maximilians Fernbleiben. 
Sie bitten dringend um sein Erscheinen. Nürnberg 25. Februar 1501 . 215 

1?>. G. Dieselben an denselben. Bestätigen den Empfang dreier königl. Schreiben. 
Probst Vergenhans sei aufgefordert worden, sich zur Leichenfeier der Pfalz- 



IX 

Seite 
gräfin nach Heidelberg zu begeben. Das Regiment lässt das von Maximilian 
gewünschte Mandat au die Eidgenossen nicht ergehen. Ansetzung einer Tag- 
satzung. Erneuerte Bitte um baldiges Erscheinen. NQmberg 2* M&rz 1501 218 

14. Lndwig XII. von Frankreich an das Reicbsregiment zu Nflmberg. Sein Ge- 
sandter, Carl Yon Altobosto (Charles Hautbois), werde dem Regiment bereits 
seine Absicht, bleibende Freundschaft mit dem römischen Reiche zu schliessen, 
mitgctheilt haben. Das Rcichsreglment möge sich durch die Versuche einiger 
böswilliger Menschen, das Gegentheil Yon ihm zu behaupten» nicht irre machen 
lassen. Loches 27. Februar 1501. 220 

15. Ludwig XII. von Frankreich an das Nürnberger Reichsregiment. Dankt für 
die Uebersendung der Waffenstillstandsratiftkation und verspricht, alles zu 
thuen, um den Abschluss eines bleibenden Friedens herbeizuführen. Nursia 

22. Aprü 1501 221 

16. Eine Art Rechtfertigungsversuch Maximilians wegen seiner schleunigen Abreise 

von Nürnberg zu Händen des Reichsregiments. (Circa 21. April 1501) . 228 

17. Maximilian an den König Wladislaw von Böhmen und Ungarn. Er legt die 
Berechtigung seines Verhaltens gegenüber dem Papst Alexander VI. dar, nach- 
dem letzterer sich darüber beschwert hatte, dass er von Maximilian unge- 
rechtfertigter Weise feindseliger Absichten geziehen werde. S; loeo et dato 

(vor Juli 1501) 228 

18. Maximilian ladet die Unterthanen Oesterreichs unter der Enns wegen verwei- 
gerter Türkenhilfe zur Rechtfertigung an seinen Hof. Innsbruck 24 Juli 1501 225 

19. Cardinal Raimund, Bischof von Gurk und päpstlicher Legat, an das Nürn- 
berger Reichsregiment. Inhalt einer die Nothwendigkeit eines Türkenzuges 
und der Verkündigung des Ablasses darlegenden Rede» die in Nürnberg zu 
halten er durch eine ihn auf der Reise befallende Krankheit verhindert 
wurde. Ulm SO. Juli 1501 226 

20. Bericht des Ausschusses auf dem grossen Nürnberger Regimentstag. Vor- 
schläge zur Aufrechterhaltung des Reichsregimentes und zur Verlegung des 
Regimentstages von Nürnberg nach Frankfurt oder Worms. Massregeln gegen 

die Landfriedensbrecher, s. 1. et. d. (Erste Hälfte des August 1501) . 285 

21. Maximilian bn den Kurfürsten Friedrich von Sachsen. Achtzehn Geheimartikel 
zur Ergänzung der offiziellen Instruction | welche Maximilian für den grossen 
Nürnberger Regimentstag an den Kurfürsten geschickt. Die Artikel enthalten 
eine Darlegung der Umtriebe Ludwigs XII. gegen das römische Reich und 
Bfaximilian und der Ünaufrichtigkeit der französischen Frisdensversicherungen. 
Innsbruck 25. August 1501. ........ 287 

22. Das NümDerger Reichsregiment an Maximilian. Bittet um Ernennung eines 
Statthalters und die Absendung eines Rathes für die österreichischen Erb- 

lande. Nürnberg 18. Januar 1502 . . . . . . . 248 

28. Maximilian an die zu Nürnberg noch anwesenden Räthe des Reichs regiments. 
Er habe bisher niemanden zur Uebernahme des Statthalterpostens bewegen können 
und desshalb dem Erzbischof von Mainz das Siegel abgefordert. Sie sollen 



Seite 
bezQglioh des Soldrnokstandes jemandem au ihn abordnen. Innsbruck 31. März 

1502 244 

24. Haximilian an den Hauptmann der österreichischen Lande, Wolfsan? von 
Polheim, die Hauptleute, Städte ui)d Bis$||iOfe seiner Erbländer. Das zur 
Vornahme eines Törkenzuges von dem päpstlichctp Legaten Cardinal Raimund 
gesammelte Cruciat- und Jubilänmsgeld wird ausschliesslich zu dem bezeich- 
neten Zweck verwendet werden und sollen sie darauf achten, dass ohne Auf- 
trag Maximilians über dasselbe ?on Niemandem verfügt werde. Innsbruck 
12. Mai 1502 24^ 



^ 



Folitisohe Lage um ISOO. 

Ein wildes Morden und Brennen erfQllte seit dem Beginne 1499 
die Thäler des oberen Bheins und der Thur, das Engadin und Yeltlin, 
wo der Schwabenbund im Verein mit den Tirolern gegen das ver- 
hasste schweizerische Bauemvolk stritt. In der Geschichte kaum 
als eine kleine Episode verzeichnet, hat dieser Schweizer- oder Schwaben- 
krieg, aus kleinen An^gen entstanden, eine eminent historische Be- 
deutung. Bund stand da gegen Bund im erbitterten Streite und in 
Vernichtung von Wald, Flur und Leuten gab dieser Krieg den blu- 
tigsten Thaten des Zeitalters an Schrecken nichts nach. ^) Mit Becht 
verweisen die Schweizer auf den Ausgang dieses Kampfes als den 
Beginn ihrer faktischen Unabhängigkeit. Das Glück wich im Grossen 
und Ganzen nicht von den Schweizern. Zuerst überfielen sie am 
Luciensteig die Fähnlein des schwäbischen Bundes, dann blieben sie 
am Bruderholz bei Basel, im Schwaderloch und zu Frastenz Sieger. 
Maximilian war von Geldern herbeigeeilt und stellte sich an die Spitze 
der Unternehmung. Doch sein Versuch, die Schweizer Bundesleute 
im Vintschgau unweit Glums zu züchtigen, misslang schmählich. Als 
in denselben Tagen ein grosses eidgenössisches Heer plündernd im 
Hegau einfiel, schien es einen Moment, als müsste die Erschöpfung 
der Königlichen zum Frieden führen. AUein sich den Thatsachen 
fugen war nicht nach der Stimmung Maximilians. Je hoffnungsloser 
die allgemeine Lage, desto siegesbewusster erscheint der romantische 
König. Plötzlich wider Erwarten traf er am 7. Juli 1499 bei den 
schwäbischen Bundesräthen zu Ueberlingen ein und forderte von da 



^) Pirkheimer, bell. suit. Jaeger, der Engsdiner Krieg. K. H. Roth, Wolfgang Graf 
sa FOrstenberg (Schriften der W. Akad.). ^ 

Kran 8, Nflmh. Beichsreg, X 



das Beich zu schleuniger Hülfe auf. VoU Siegeshofi&iung nimmt er 
auch hier die Ehre des persönlichen Commando^s in Anspruch. Am 
16. Juli hält er vor den Thoren Konstanz's über das versammelte 
Eriegsvolk des schwäbischen Bundes und die in geringer Zahl er- 
schienenen gehorsamen Beichsstände die Musterung ab. Wie er hier 
zu seinem Schrecken wahrnahm, wi6 wenig von dem Feuereifer, der 
ihn beseelte, auf die Soldaten und gar auf die uneinigen Eriegsräthe 
übergegangen war, warf er im Gefühle seiner Ohnmacht und verbittert 
seinen Blechhandsoliub hin mit den Worten: «Es ist nicht gut, 
Schweizer mit Schweizern zu schlagen'*. Aus dem, Wahne, als Ober- 
haupt des Beiches an der Spitze einer geschlossenen deutschen Heeres- 
masse unter der fliegenden Fahne des Schenken von Limburg gegen 
den Feind zu ziehen, sah or sich rasch in die nüchterne Wirklichkeit 
versetzt, die ihn als Obmann an die Spitze eines vielgestaltigen Städte- 
und Fürstenbundes stellte, dessen Dasein mit der Schwäche des deutschen 
Beiches enge verknüpft war. Als nun wenige Tage nachher — am 
22. Juli — jener Theü der Königlichen, der unter Heinrich von 
Fürstenberg die Schweizer im Sundgau beschäftigen sollte, zu Domeck 
bei Basel eine schimpfliche Niederlage erlitt und hiebei ihren Feld- 
herm verlor, da verzweifelte Maximilian an der Möglichkeit, in diesem 
Kriege Bitter-Buhm und Ehre zu ernten. 

Es ist mehr als fraglich, ob nach diesen Misserfolgen Maximilian 
sich noch ernstlich mit dem Gedanken der Fortfahrung des Kampfes 
beschäftigte. Zwar verlangte er vom schwäbischen Bunde ünter- 
stützungf um die Beste des geschlagenen Heeres im Sundgau zu retten. 
Doch schon die Art der Unterhandlungen mit den Kriegsräthen legte, 
wie der EssUnger Bote an seine Stadt berichtet, klar dar, dass der 
König, i^n einem Vorschlag zum andern abspringend,, ein festes Ziel 
nicht vor Augen hatte und der Bund kampfesmüde geworden war. 
Von allen Seiten zeigte man sich dem Frieden geneigt. Schon be- 
mühten sich französische und mailändische Botschafter — freilich aus 
ganz anderen Motiven — die Schweizer zum friedlichen Abkonmien 
zu drängen. Die Forderungen, die Maximilian in den ersten Tagen 
des August stellte, erschienen allerdings den Eidgenossen, den Siegern, 
nicht annehmbarer Art. Nach seiner Meinung sollten sie sich dem 
Beiche ergeben, alle Neuerungen abstellen und für den ihm und den 
Seinen zugefügten Schaden billigen Abtrag thuen, Forderungen, die 



zu behaupten er kaum willens war, welche doch immerhin den Vortheil 
boten, als feste Basis weiterer Unterhandlungen zu dienen. Des Königs 
Aufinerksamkeit aber war damals auf Ereignisse viel grösserer Trag- 
weite, die sich im Süden von der Schweiz vorzubereiten begannen, 
gelenkt. Die Bekämpfimg eines viel mächtigeren Gegners erfflUte 
plötzlich seine Seele mit hochfliegenden Plänen. Die kriegerische 
Organisation des schwäbischen Bundes, so wenig Erfolge sie auch 
bisher aufzuweisen vermochte, erschien Maximilian viel zu wertvoll, 
um sie durch raschen Friedensabschluss mit der Schweiz ebenso raschem 
Verfalle zuzufahren. Sollte sie die Grundlage zu einer kriegerischen 
Büstung im grossen Massstabe bilden, so musste sie um jeden Preis 
erhalten werden und dies konnte zunächst nur unter dem Scheine einer 
fortgesetzten feindseligen Haltung gegen die Schweizer erreicht werden. 
Der wahre Feind, mit dem sich Maximilian im Geiste sehr lebhaft 
beschäftigte, war König Ludwig Xu von Prankreich. Eben hatte 
sich dieser aufgemacht, das alte Erbrecht seines Hauses auf das Herzog- 
thum Mailand geltend zu machen. Herr des Landes war Ludovico 
Moro; als Oheim der zweiten Gemahlin Maximilians, der Bianca Maria, 
mit den Interessen des habsburgischen Hauses enge verbunden. Mailand 
war aber auch ein Lehen des deutschen Beiches und eine Aenderung 
des Besitzverhältnisses konnte ohne Verletzung der deutschen Hoheits- 
rechte, mindestens nicht ohne die Genehmigung des römischen Königs 
erfolgen. Dass Ludwig auf letztere zunächst kein Gewicht legte, dafür 
zeugen seine kriegerischen Büstungen sehr deutUch. Indem nun Ma- 
ximilian mit viel Vorsicht und Klugheit daran gieng, seine wahren 
Absichten unter dem Scheine feindseliger ünteifnehmungen gegen die 
Schweizer zu verbergen, konnte er sich bei den Zeitgenossen, die seine 
Absichten nicht erriethen, vor dem Vorwurf grosser Unbeständigkeit 
nicht schützen. Zunächst verlangte er von den schwäbischen Bundes- 
leuten die militärische Besetzung Constanzes und Beichenau's ^). Dann 
erliess er alle Tage Befehle, bald dahin, bald dorthin auf den Anschlag 
zu ziehen. *) Ebenso viele Beweise seiner kriegerischen Unterneh- 
mungslust und doch nur Massnahmen halber Natur, die dem Esslinger 
Städteboten das* Geständniss abnöthigten: „ Ein solches Kriegen muss 
uns verderben und macht den König und uns zu Schanden. Es ist 



1) s. Klfipfel, Urkd. d. schwäb. Bandes I. 869. >) a. a. 0. p. 872. y 

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das elendste Ding, es ist, als würfen wir das Geld in die See"". Das 
freilich konnte der Städtebote mit dem beschrankten Gesichtskreise 
nicht wahrnehmen, dass in diesem Augenblick die Sorge für den be- 
drängten Oheim in Mailand bei Maximilian alle anderen Fragen in 
den Hintergrund drängte. Der erste Schritt, den Maximilian im Sinne 
seiner neuen politischen Richtung unternahm, war sein Versuch, Lu- 
dovico Moro die Aufnahme in den schwäbischen Bund zu verschaffen. 
Die Yertragsartikel, deren Abfassung spätestens in die ersten Tage 
des August fiel, von Maximilian vielleicht selbst entworfen, bewegen 
sich in ganz allgemeinen Ausdrücken. Sie bestimmen die gegen- 
seitige Hülfe, welche der Bund und Mailand zu leisten haben, wenn 
einer von beiden von den Schweizern oder deren « Anhängern*' ange- 
griffen werde. Dass von dem faktisch erfolgten Einmarsch der Fran- 
zoson in Mailand, ihrem unaufgehaltenem Siegeslaufe und der ver- 
zweifelten Lage des Herzogs kaum eine bestinmite Kunde in die 
oberen deutschen Lande gedrungen sein konnte, musste ja Maximi- 
lians Versuch günstig sein, durch jenen Vertrag auf kurzem Wege 
die Geschicke des schwäbischen Bundes mit den viel wechselvolleren 
des* mailändischen Herzogs zu verflechten. Wir werden hören, wie 
dieser Versuch misslang. 

Wenn in irgend einem Moment Maximilian für sich an den 
Nutzen eines friedlichen Abkommen mit den Schweizern dachte, so 
war es jetzt der Fall. Zu Basel waren die Abgeordneten der strei- 
tenden Parteien zu diesem Zwecke zusammengekommen. Maximilian 
schickte dorthin den Grafen von Nassau, Faul von Liechtenstein und 
Gyprian Semtein, Männer, die über die wahren Absichten seiner poli- 
tischen Wege bis in's Detail unterrichtet zu sein pflegten. Zur selben 
Zeit berichtet Hanns üngelter an Esslingen, wie dem Könige der Ge- 
danke der Fruchtlosigkeit der Friedensverhandlungen Sorge zu bereiten 
beginne. Dass sich die Dinge in Italien so rasch vollzogen und die 
bedrängte Lage des Ludovico dem schwäbischen Bunde sich sofort 
enthüllen musste, davon hatte Maximilian, der gute Kunde mit Mai- 
land unterhielt, selbst keine Ahnung. Damit aber musste den schwä- 
bischen Bundesgliedem sofort klar werden, welche Gefahren das von 
dem Könige befürwortete Bündniss mit dem Herzog von Mailand in 
sich berge. In der That gieng bereits Mitte August in den ober- 



5 

deutschen Landen die gemeine Sage, ^) Alessandria sei erobert, Mailand 
verloren, das ganze Land sei umgeschlagen und der Herzog mit Weib, 
Eind und Schätzen in das Gebirge oder gegen Innsbruck geflohen; es 
sei zu besorgen, Lndwig Xu. werde die rOmische Erone emp&ngen. 
Die Wirkung dieser Nachrichten tritt deutlich in dem ersten Artikel 
des am 17. Augnst beschlossenen Stftdtetagsabscbieds zu Ulm hervor: 
Die Städter weisen mit ihrer Vertröstung auf die nächste Versamm- 
lung Maximilians Begehren, Mailand in den Bund aufzunehmen, ab. 
Unterdessen hatten sich die Gesandten in Basel über eine Anzal 
annehmbarer Funkte geeinigt und diese am 25. August in einem 
Fräliminarfriedensvertrag zusammenge&ssi Die so rasch veränderte 
politische Lage zwingt auch Maximilian zur Aenderung in seiner bisher 
beobachteten Haltung. Gleichzeitig mit üebersendnng der Basler 
Vertragspunkte an die Bundesversammlung in Ulm ergeht ein Befehl, 
in Beutlingen zu erscheinen, um über die italienischen Wirren zu 
berathen. Hatte der rasche Gang der Dinge Maximilian daran ge- 
hindert, Ludovico ohneweiters in den schwäbischen Bund zu bringen, 
so galt es jetzt durch Darstellung der drohenden Geiahren seinem 
Oheim die Theilnahme des Bundes zu gewinnen: «Der Herzog von 
Mailand sei ein Glied des heiligen Eeiches und die Säule, auf der 
das Eaiserthum gegründet sei. Wenn Mailand, was Gott verhüten 
wolle, an Frankreich verloren gienge, so werde das Kaiserthum der 
deutschen Nation abhanden kommen*. Anfangs September suchen 
die Abgesandten der Bundesversammlung den König zu Beutlingen 
auf. Dort wird ihnen mitgetheilt, dass Ludwig XIL fast ganz Mailand 
besetzt und der Fapst öffentlich erklärt habe, den französischen König 
zum römischen Kaiser krönen zu wollen. In scheinbarem Widerspruche 
mit diesen Darlegungen nimmt er aber zugleich den Schweizern 
gegenüber eine kriegerische Haltung ein. Weil dieselben auf üeber- 
lassung des Thurgauer Landgerichts und mehrerer eroberter Flätze 
bestünden, könnte vom Frieden keine Bede sein. An demselben Tage 
(9. September), an welchem er sieht anschickte, nach Tyrol zur Be- 
grüssung des nach Innsbruck geflohenen Oheims zu ziehen, erlässt er 
ein Manifest um Bundeshülfe gegen die friedstörenden Schweizer; 
weil er ihnen das Landgericht, den Schwaderwald und ihre eroberten 



<) Klflpfel a. a. 0. p. 875. Bänke. 



n^k^u, ohne dem heiligen Seiche uneiabringlicben Schaden zuzu* 
fdgian, in keinem Falle gewähren könne. ^) Demnach möge sich das 
Bundesvolk nach Hüfingen im Hegau verfügen. Dieser kriegerischen 
Sprache gegenüber ist es von besonderem Interesse, in die vertrau- 
lichen Weisungen, die zur selben Zeit Maximilian an seine B&the zu 
Basel gelangen lies, Einsicht zu nehmen. ^) Schon am 3. September 
schreibt er vnn Bothenburg am Neckar dem Markgrafen Casimir von 
Brandenburg nach Basel, er sei geneigt des Friedens willen auf das 
Landgericht iip Thurgau derart zu verzichten, dass dasselbe bis zur 
en^gflltigen Entscheidung ^u Händen des Herzogs von Mailand gestellt 
^erde. Ein Auskunftsmittel, offenbar in der Absicht vorgeschlagen, 
djie Schweizer durch die Aussicht auf eine ffir sie wolwollende Haltung 
des Herzogs für diesen gegen Frankreich gewinnen zu können. Allein 
die Schweizer verwarfen den Vorschlag. Selbst die königlichen Ge- 
sandten, zur Nachgiebigkeit gestimmt, konnten es Maximilian nicht 
verbergen, dass die durch Frankreich völlig gewonnene Schweiz da- 
durch kaum mehr in dankbare Stimmung gegen Ludovico zu versetzen 
sei. Schon 4 Tage später (13. September) eröffnete er den Baseler 
Gesandten, dass er für seine Person kemeswegs auf dem Landgerichte 
bestehe. Doch wolle er den Bath der vornehmsten Bundesglieder ein- 
hohlen. Falle dieser einhellig oder der Mehrheit nach für üeber- 
lassung aus, so mögen sie darauf mit den Schweizern beschliessen. 
Endlich — am 18. September — spricht er sich von Augsburg un- 
bedingt für die pfandweise üebergabe des Landgerichts aus. Nur 
n^f^ge man Konstanz bei gutem Willen erhalten und die Schuld dieser 
siß so schädigenden Eonzession dem schwäbischen Bunde zuschieben. 
Galeazzo Visconti» Ludovico's Vertrauensmann, sparte nicht Mühe und 
vor allem mailändisches Geld, um den Frieden zu Stande zu bringen. 
Am 22. September 1499 ward er zu Basel von beiden Seiten besiegelt. 
Noch hoffte Mailand rettende Hülfe vom schwäbischen Bunde und 
mindestens strenge Neutralität der Schweiz bei dem Kampfe mit 
Frankreich in einem Momente, wo Maximilian so bittere Worte über 
die Thatenlosigkeit und Zerfahrenheit des Bundes an die Basler 



') Klflpfel a. a. 0. p. 885. 

>) 8, das ziemlich umfangreiche Aktenmateriale im Wiener Staatsarchi?. 



Friedensvennittler schrieb und diese ganz offen den Eindruck der fran- 
zosenfreundliclien Haitang der Schweiz empfiengen. 

Zwischen jenem offiziellen kriegerischeif Aufruf an die Bundes- 
macht YCHU 9. September und der zum Frieden geaeigten Gerrespon- 
denz mit den Baseler Gesandten lag ein unllugbarer Widerspruch. 
OffBnbar wollte Maidmilian die kriegerische Bewegung nicht eriahmen 
lassen, die ihm zur DurchfDhruog anderer vom Schweizer EriegS'* 
schauplaiz weit abliegender kriegerischer Aktionen fBrderiieh erschien. 
So erklärt sich seine zur Schau getragene Eriegslnst Seinen Bftthen 
gegenUber ist er zum Frieden geneigt, nidit um dieses selbst willen, 
sondern anderer Unternehmungen wegen, in die er sich alsbald zu 
sttirzen gedenkt. In jenen Tagen erschien das Wesen des Königs 
dem Essfinger Boten tingelter ganz unerklftrlich: ,Er kOnne nicht 
erfragen' — berichtet er an seine Stadt — «wo der König aus 
wolle*. Wie die Situation lag, kann man mit Bestimmtheit sagen, 
der Friede wäre gewiss zu Stande gekommen, selbst wemi der Auf- 
ruf vom 9. September ein starkes Bundesheer auf die Beine gebracht 
hätte. Allein dies geschah nicht und Maximilian gewann damit die 
Ueberzeugung, dass der Bund überhaupt die Lust zu weiteren krie- 
gerischen Unternehmungen verloren hatte. Am 24. September sdirieb 
Maximilian seinen Bäthen am Ulmer Bundestag, sie sollen der un- 
zweifelhaften Hoflhung des vertriebenen Ludovico Ausdruck geben, dass 
der Bund ihm mit Heeresmacht bei der Wiedereriangung seines Herzog- 
thume behfllflich sein w^de. Wir sehen, von Ludovico^s Aufioiahme 
in den Bund war nidit mehr die Bede. Dass auch dieses neue Be- 
gehren ein fruchtloses war, geht aus d^ Thatsache hervor, dass der 
Bundestag sich mit dieser Firage gar nicht beschäftigte. 

Auf dem Wege mit dem kriegerischen Mittel der Einung zuerst 
einen seiner Natur nach mehr lokalen Krieg zu führen, dann diese 
Mittel f&r Unternehmungen universellerer Bedeutung zu gewinne, 
hatte Maximilian kein Glfick gehabt. Vielleicht sollte es ihm besser 
gelingen, wenn er seine weitaussehenden Pläne mit den Geschicken 
des Beiches in Zusammenhang brachte. 



8 



Der Beiohstag 2bu Augsburg 1500.^) 



1498 war Karl VIII. gestorben, zum Glück fttr sein Land, dem 
ein neuer gefährlicher Ansturm gegen seine mühsam erstarkende 
monarchische Gestaltung drohte. Ihm folgte der Herzog von Orleans, 
der als Ludwig XXL durch ein seltenes Mass von Klugheit das fran- 
zösische Volk mit den zahlreichen Vergehen seiner Vergangenheit 
auszusöhnen verstand. Mit einer Verminderung und gerechten Ver- 
theilung der Steuern begann er seine Begierung. Dann schritt er 
zur Unterwerfung der undisziplinirten Soldtruppen unter längst ver- 
gessene strenge Beglements. Darauf folgte die Beschränkung der 
Missbräuche der Universität und der Justizstellen. Das periodische 
Landgericht der Normandie verwandelte sich unter ihm in ein stän- 
diges Parlament, wie denn auch später 1501 die Provence an Stelle 
seiner Landvogtei ein gleiches Bechtsinstitut empfieng. In über- 
raschend kurzer Zeit war die Kraft des Landes dem Willen eines 
starken Königthums dienstbar gemacht, um mit Erfolg den Weg 
äusserer Erwerbungen betreten zu können. 

Erinnern wir uns daran, dass Ludwig XII. ein Enkel jener Va- 
lentina Visconti gewesen, die, als sie Ludwig von Orleans die Hand 
reichte, ihrer Deszendenz im Falle des Aussterbens der männlichen 
Linie Visconti den Besitz des Herzogthums Mailand vorbehalten hatte. 
Zwar hatte Herzog Carl von Orleans, der Sohn der Valentina, nach 
dem ohne legitime Erben erfolgten Tode seiner Schwäger, Johann 
Maria und Philipp Maria, seine Bechte auf das Herzogthum geltend 
gemacht. Doch der Versuch misslang und Franz Sforza, dn glück- 
licher Hauptmann, Gemahl einer natürlichen Tochter des Philipp 
Maria, ward mit Unterstützung Ludwig XI. Herzog des Landes. Von 
der legitimen Linie der Sforza gieng dann die Herrschaft ebenfalls 
in Form einer frevelhaften Usurpation auf Ludovico Sforza, mit Bei- 
namen Moro, über. Diesem gegenüber brachte Ludwig XII. die An- 
sprüche des Hauses Orleans zur Geltung. ^) August 1499 erschien 



*) S. über diesen Reichstag Datt de pace poblica, Jannsen, Frankfurts Beichs- 
korrespondenz und MflUer, Beichstagsstaat nnter Maximilian I. 

'} 8, Ranke, Oescli. der roman. nnd german, Völker 1494 — 1514. II. Auflage 





• ein stattliches jfranzösisches Heer in der mailändischen Ebene. Dem 
vereinigten Angriff von drei Seiten — denn der Papst Alexander YI. 
und Venedig standen im Bunde mit Frankreich — dann dem Ver- 
rath im eigenen Lande erlag Ludovico Moro. Am 2. September 
flüchtete er, von seinen Söhnen begleitet, nach Tyrol, wo er Schutz 
und Hfllfe bei dem Gatten seiner Nichte, dem römischen König Ma- 
ximilian, suchte und fand. Die Nachricht von den Eriegsereignissen 
in Italien traf Maximilian noch auf schw&bischem Boden. Durch den 
Gang der Baseler Friedensverhandlungen zürfickgebalten, eilte er nach 
deren Abschluss anfangs October nach Tirol. Unsere Kunde von den 
Abmachungen, die hier zwischen Maximilian und Ludovico stattfanden, 
stützen sich nicht auf ausführliche und gleichzeitige Berichte. Der 
allgemeine Gang der Dinge nur und die zerstreut erhaltenen Zeugnisse 
gestatten uns einen sicheren Schluss auf die ihnen zu Grunde liegende 
PolitiL Damals war von Ludovico^s Aufnahme in den schwäbischen 
Bund nicht mehr die Bede, wie denn auch das Schreiben Maximilians 
an den schwäbischen Bund vom 24. September hierüber nichts ent- 
hält. Wie Maximilian, entmuthigt durch den Ausgang des Schweizer- 
Irieges, über den Wert dieser Bundeshülfe dachte, wird er seinem 
Oheim, um ihm in dieser Sichtung jede Hoffnung zu benehmen, dar- 
zulegen nicht unterlassen haben. Allein ein anderes Moment wurde 
von ihm bei der Feststellung eines gemeinsamen Aktionsplanes in den 
Vordergrund gestellt und vom Oheim mit Freuden akzeptiri Mailand 
war ein Lehen des deutschen Reiches. Als Vasall desselben stan4 
Ludovico unter dem Schutze des Beiches. Ein Eingriff in seine Bechte, 
eine gewaltsame Vertreibung gar aus seinem Lehensgute glich einer 
Verletzung der deutschen Hoheitsrechte, zu deren Vertheidigung König 
und Beich gleichmässig verpflichtet waren. Hierauf nun bauten beide 
Fürsten den Plan eines Beichskrieges gegen Frankreich auf, wobei 
ihnen der Abschlnss des Baseler Friedens insofern zu Statten kam, 
als die nun freigewordenen Kräfte der Schweizer, soweit sie nicht im 
Dienste Frankreichs standen, von Ludovico für Geld und gute Worte 
zu gewinnen waren. In der That betrieb damals Galeazo Visconti 
seine Werbungen im Schweizerlande mit grossem Eifer. Von Monat 
zu Monat erhöhte sich Ludovico's Zuversicht, das verlorene Land 

pag. 108 iE. V. HaTemanOi O^sch. der Kämpfe Franltreichs in Itälieq unter Ladwig XII, 
pa?. 48 ff, 



wiederzugewinnen. Seine reichen Geldmittel verfingen bei den Schwei- 
zern und ermöglichten ihm die Sammlung von Truppen und Geschütz 
inmitten Tirols. Dazu kam, dass die französische Herrschaft in Mai- 
land nicht im Stande war, die mächtige ghibellinisch-antifranzösische 
Partei auf die Dauer niederzuhalten. Maximilian gieng ganz in den 
Plänen seines Oheims auf. Sonst war es nicht seine Art, an einem 
Orte lange stille zu sitzen, üeberblicken wir sein Itinerar, so treffen 
wir diesen unruhigen Pursten auf ewiger Wanderung begriffen. Jetzt 
aber bleibt er volle fttnf Monate in Innsbruck und Umgebung. Es 
ist, als schöpfte diese kriegerische Natur aus der Beobachtung in 
nächster Nähe schon die nöthige Beruhigung. Aller Mittel zum Erieg- 
ffihren entblösßt, erblickt er nur in einer zur Offensive geneigten 
Politik des deutschen Beiches die Möglichkeit, persönlich in den Kampf 
mit dem französischen Gegner zu treten. Die Interessen und Wünsche 
seines Oheims mit den Absichten des Beiches in Einklang zu bringen, 
ist seine vornehmste Sorge. Dies ist ungefähr die Stimmung, in 
welcher er durch ein am 2* Dezember von Innsbruck erlassenes Mandat 
die Stände für den 25. Februar 1500 auf den Beichstag nach Augs- 
burg beruft Als Verhandlungspunkte kündigte er Prankreicks Vor- 
gehen in Italien, die stets mehr als Vorwand dienende Türkengefahr 
und nebenbei auch die dem Becht und Frieden dienlichen Ordnungen 
an. Die Stände wurden zu umso pünktlicherem Erscheinen aufge- 
fordert^ als ihr Fembleiben das heilige Beich deutscher Nation und 
die Christenheit zu ewiger Schmach, Verachtung und Schaden führen 
müsste. 

Damit hatte der König die Entscheidung über die gegen Frank- 
reich einzuschlagenden Schritte von den Entschliessungen der im Früh- 
jahr zusammentretenden Beichsversammlung abhängig gemacht. Wider 
Erwarten kam schon hier Maximilian trotz seiner offenen Partei- 
stellung in Widerspruch mit den Absichten des Ludovico Moro. Sei 
es, dass Galeazzo Visconti auf rasches Handeln drängte — in der 
That war dieser schon Ende October ohne Erfolg ins Veltlin einge- 
brochen — oder sei es, dass der Herzog selbst bei immer steigenden 
Aussichten die Gunst des Augenblicks auszunützen gedachte, genug, 
die kriegerische Aktion begann früher, als es Maximilian lieb war. 
Januar 1500 dranz Gtieazzo mit den zu Ohur gesammelten zwei- 
tausend Graubündnem über das Gebirge gegen Mailand vor. Je weiter 



n 

er kam, desto mehr Communen erklärten sich für die Sache des Herzogs. 
Allenthalben zogen sich die Franzosen zurück und mit der Flucht 
des französisch gesinnten Trivulzi im Februar fiel Mailand selbst der 
Partei des Herzogs zu. Da war Ludovioo Moro nicht länger zu halten. 
Von seinem Anhang bestürmt, sicherer gemacht durch Galeazzo's Er- 
folg brach er gegen Mailand auf. Es ist nicht richtig, wie oft be- 
hauptet wurde und selbst MaximiliaA zwei Jahre später im Verkehr 
mit französischen Diplomaten zu seiner Rechtfertigung geltend zu 
machen suchte, dass Ludovico so ganz ohne Unterstützung Maximi- 
milians die kriegerische Unternehmung, die jener eben nicht zu hemmen 
vermochte, in Szene gesetzt hätte. Das Geschütz, das er mitnahm, 
war auf Tiroler Boden gegossen und ohne die Einwilligung des Königs 
wären ihm die burgundischen Beiter des Claude de Yaudrie wie die 
in Th'ol und Deutschland geworbenen Landsknechte nicht zur Ver- 
^S^g gestanden. Aber mit Becht missbilligte Maximilian ein Unter- 
nehmen, das seiner Ansicht nach verfrüht und mit unzulänglichen 
Kräften begonnen ihm die Möglichkeit benahm, demselben durch seine 
und des Beiches Intervention einen grossartigeren Charakter zu ver- 
leihen. Es war allerdings, ein Siegeslauf, den Ludovico nun unter- 
nahm. Allein er war von kurzer Dauer. Vor Novarra erfüllte sich 
sein Geschick und die Wahrheit der einst von Maximilian in anderem 
Simie gebrauchten Worte, dass es nicht gut sei, Schweizer mit 
Schweizern zu schlagen. Am 10. April 1500 fiel er, von allen 
Schweizern verlassen, von einem wenigstens bestimmt verrathen, in 
die Hände der Franzosen, die ihn als Gefangenen nach Frankreich 
führten, wo er auf dem Schloss Loches 1510 ein Leben voll wechsel- 
reicher Oeschicke beschloss. 

Nach der alten löblichen Sitte des Beiches, alle Listitutionen, 
welche seinen Interessen dienen sollten, nur langsam und schwerfällig 
in Vollzug zu setzen, verzögerte sich auch diesmal der Zusammen- 
tritt des auf d^ 25. Februar anberaumten Augsburger Beichstages. 
Doch traf diesmal nicht Maximilian die Schuld. Seit 4. März ^) weilte 



*) Der echte Fugger (Ms. der Wiener Hofbibl.) lässt Maximilian von Lienz und 
Bnmecken fiber Rosenhaim nach München kommen, wo er die Königin Blanka zurflck- 
l&sst MaTimilian begibt sich hierauf nach Augsburg, wo am 12. Februar ein Tag des 
schw&bischen Bundes abgehalten wird. Von da begab er sich nach Wertingen auf Jagden, 



12 

er in Augsburg; 14 Tage wartete er zu, bis er sich zu einem zweiten 
Ausschreiben entschloss. Das Bild, das er in demselben von der all- 
gemeinen Lage entwarf, ist mit starken Farben aufgetragen. Der 
deutschen Nation drohe vollständige Zerrüttung und die fremden 
Zungen, die bisher kein kleines Entsetzen vor den Deutschen gehabt, 
bekämen jetzt leichtes Spiel, das an sich zu reissen, was die Vor- 
fahren durch ritterliche Thaten und schweres Blutvergiessen erworben ; 
der König von Frankreich strebe nach dem Besitze ganz Italiens und 
der Kaiserkrone und suche die Könige von Ungarn und Polen wie 
die Eidgenossen gegen ihn und seine Erblande aufzureizen; auch der 
Tfirke drohe mit neuen EinßUen. 

In den ersten Tagen des Aprils fanden sich nach und nach die 
Eeichsstände in Augsburg ein. Als die Frankfurter Abgesandten 
Johann Beysse und Johann zum Jungen dort eintrafen, war bereits 
Erzbischof Berthold von Mainz anwesend, dem hier die schwierige 
und undankbare Aufgabe zugedacht war, als Haupt der seit dem 
Wormser Reichstage im Wachsen begriffenen Opposition den auf eine 
kriegerische Seichspolitik zielenden Tendenzen des Königs entgegen- 
zutreten. Grosse Hoffnungen knüpfte Maximilian an den Verlauf dieser 
Session. Eine freudig gebrachte rückhaltslose Unterstützung seiner 
Pläne erwartete er von den Ständen. Ihm schien es nicht genügend, 
dass der Pßlzer Kurfürst einen Grafen mit beschränkter Vollmacht 
entsendet hatte. Verletzt erklärte er diesem, wolle sein Herr nicht 



wo er die Nachricht Ton der am 24. Fehruar erfolgten Geburt des Erzherzogs Carl zu 
Gent empfieng. Sofort begab er sich über Rain, Thierhaupten und Dachau nach München, 
wo er mit seiner Gemahlin und Schwester die Fastnacht (S. März) fröhllich beging. Nach- 
her (also am 4. März) zog er wieder nach Augsburg, wo er die bischöfliche Pfalz bezog. 
Am 1. April begann der Befchstag, der bis zum 25. August währte. Stetten Gesch. 
Augsburg I. p. 252. lässt dagegen Maximilian schon am 2. März, die Königin Bianca am 
7. April in Augsburg einreiten. Die Angaben des echten Fugger haben in jenen Fartieen, 
welche sich auf Begebenheiten, die auf Augsburger Gebiet spielen, beziehen, auf volle Be- 
achtung Anspruch (s. Bankers Urtheil in der Beilage zur Jubelausgabe der Geschichte der Be« 
formation). Wenn Fugger erzählt, die Nachricht 7on der Greburt Karls sei ihm am 7. Fe- 
bruar zugekommen, so beruht dies offenbar auf einem Schreibfehler und nicht — wie 
Bänke meint — auf irriger Information, da Fugger ja in demselben Satze sagt, dass der 
Erzherzog am St. Mathiastag (24. Februar) geboren wurde. Offenbar soll es statt 
7. Februar 27. Februar heissen. 



10 

in eigener Person kommen, so bedtlrfe er auch seines Boten nicht, 
getrost möge er heimreiten. Ohne Bücksicht auf die numerisch noch 
schwache Ständevertretung erOfGaete Maximilian, dem es jetzt nicht 
schnell genug gehen honnte, die Verhandlungen des Beichstages. Am 
10. April, jenem verh&ngnissvollen Tage, an welchem mit Ludovico's 
Gefangennahme die mailändische Angelegenheit zum entscheidenden 
Abschluss kam, trug Eitelfritz von ZoUem im königlichen Namen bei 
oifenener Versammlung den Grund ihrer Einberufung vor: Nachdem 
er die Mühe geschildert, die der König bisher zur Wahrung der 
deutschen und christlichen Ehre verwendet habe, dann der drohenden 
Ausbreitung der Tflrkenmacht gedacht hatte, kam er auf die Umtriebe 
des französischen Königs zu sprechen. Frankreichs Politik sei eine 
aggressive. Zuerst habe es sich in den Besitz der Bretagne und des 
Herzogthums Burgund gesetzt, dann Mailand erobert und dessen 
Fürsten, einen Beichsvasallen, vertrieben. Zwar sei es Ludovico durch 
Geschick und eigene Mittel gelungen, sich wieder in den Besitz seines 
Landes zu setzen, doch Ludwig sinne auf dessen abermalige Vertreibung. 
Unzweifelhaft werde ihm das gelingen. Denn gross sei seine Macht 
und die Hülfe des Papstes, der Venetianer und eines Theiles Italiens 
stünden ihm zur Seite. Die Venetianer haben dem Mailänder Herzog 
mehrere Ortschaften entrissen und berauben, indem sie sich hinzu der 
Hülfe der Türken bedienen, den Adler, auf den das Beich gegrflndet, 
seiner Macht und Starke. Ihr Streben sei, alles unter ihr kommun- 
liches Wesen zu bringen. Ludwig, im unzweifelhaften Besitz der 
Kaiserkrone und des ganzen Italien, werde sich dann vereint mit den 
übrigen Feinden auf die österreichischen Erblande werfen. Sie, sonst 
ein Schild und eine Pforte der deutschen Nation, würden entkräftet 
durch den schweren Kriegsfall dem König von Frankreich den Ein* 
gang in's Beich gewähren. Damit sei aber der Bestand jedweder 
Obrigkeit in Deutschland bedroht. Schwer falle dem König eine so 
unheilvolle Zukunft aufs Herz, an deren Abwendung er seine besten 
Kräfte gesetzt. Nie noch sei die GeMr so gross gewesen wie jetzt. 
Das Beich stünde in voller Zerrüttung, allerwärts komme dem Könige 
uur Ungehorsam entgegen. Nur von der weitgehendsten Anstrengung, 
von besserer Handhabung des Friedens und Bechts sei Bettung zu 
erwarten. Darüber zu berathen, habe sie der König berufen. Als 
römischer König und als Erzherzog von Oesterreich zugleich sei er 



14 

f 

persönlich erschienen, nm als leuchtendes Beispiel in Sachen der Ab- 
wehr und der Ordnung zn dienen. 

Unwillkürlich erinnern wir uns iener kriegerischen Ansprache, 
mit welcher Maximilian die Nürnberger Eeichsversammlung des Jahres 
1491 einleitete. Wie sich damals die Stände wie ein Mann erhoben 
und sich mit der Sache und den kampfbei'eiten Gefühlen dos Ober- 
haupts, wenn auch nicht mit Thaten, so doch mit glänzenden Worten 
der Ergebenheit ideutifizirten, so hoffte der König auch jetzt eine 
gleiche Wirkung bei der Versammlung zu erzielen. Allein es kam 
anders.' Die Geschicke des Beiches ruhten im Momente in den Händen 
eines ungemein geschickten zialbewussten Politikers, Berthold von 
Mainz, der, indem er immer wieder Klagen über die innere Zerrüt- 
tung des Beiches im Munde führte, mit Becht auf die zahlreichen 
Enttäuschungen verweisen konnte, die' man bezüglich der Thatkraft 
des jugendlichen Fürsten seit jenem Nürnberger Beichstag erlebt hatte. 
Der trat in seinem nüchternen Sinne vor den König hin und bat ihn 
zu bedenken, dass bei dem Femsein so vieler Beichsstände vor Ablauf 
von 14 Tagen in die Berathuug so wichtiger Dinge nicht einzugehen 
wäre. Eine Bitte, die der König, so unlieb sie ihm auch sein mochte, 
füglich nicht verweigern konnte, die zugleich bewies, dass Berthold, 
die Seele der Versammlung, nicht gewillt war, sich nach Maximilians 
Sinn kopfüber in unabsehbare Unternehmungen zu stürzen. Zunächst 
erhielt jener Antagonismus, welcher schon damals zwischen König 
und Erzbischof bestand, zu Gunsten des letzteren einen Schein von 
Berechtigung, als beiläufig eine Woche später die Kunde von Ludo- 
vico's Unglück nach Augsburg drang. Wieder war der Gang der 
kriegerischen Ereignisse in Italien gegen die Erwartungen Maximilians 
ein allzn rascher gewesen ; in keinem Nomente mochte er das unzeit- 
gemässe Losschlagen Ludovico^s Moro bitterer beklagen. Doch die 
Beichsopposition oder deren Bepräsentant Berthold konnte daraus ein 
neues Argument für die Berechtigung ihrer Taktik schöpfen. 

Circa 20. April berief Maximilian die Beichßfürsten an seinen 
Hof. Er erzählte ihnen, wie der Herzog durch den Verrath der 
Schweizer im eigenen Heere den Händen der Franzosen überliefert 
wurde, wie nach sehr verlässlicher Kundschaft Ludwig XU. eine feind- 
liche Proklamation gegen ihn als österreichischen Erzherzog und die 
Erblande erlassen habe. Mit dem Hinweis, dass der Waffenstillstand 



1& 

mit Frankreich am 1. Mai 1501 ablaufe, stellte er ihnen die dem 
König imd Reiche drohende Gefahr in die unmittelbarste Nähe. Ver- 
geblich suchen wir unter dem erhaltenen Aktenmaterial nach^ dieser 
angeblich gegen Maximilian erlassenen Proclamation. Vielleicht ist 
die Behauptung ihrer Existenz auf trflbe Berichte jener ghibellinisch- 
mailfindischen Emigration zurückzuführen, die sich damals an Maxi- 
milians Hofe zu sammeln begann. Doch auf die Wahrheit dieser 
Behauptung kommt es hier nicht an. Maximilian war es genügend, 
den Zusammenhang der Katastrophe Ludovico^s mit den künftigen 
Geschicken des Kelches hier vor den Beichsfürsten durch eine blosse 
Annahme klar zu legen. Die Antwort, welche der König auf seine 
Eröffiiungen ?on Seite der Fürsten empfieng, war eine sehr kühle. 
Wieder verwies man auf die Abwesenheit zahlreicher Stände, die 
Maximilian, soweit sie nicht unterwegs wären, dringend nach Augs- 
burg zitiren sollte. Maximilian gab zwar insoweit nach, als er eine 
endgültige Entscheidung bis zum Eintreffen der säumigen Stände ver- 
schob, zugleich aber wegen der drohenden Gefahr die Eröffnung von 
Yorberathungen bezüglich des Schutzes seiner Erbländer verlangte. 
Hiebei trat er selbst mit einem Vorschlag hervor. Die Beichsver- 
sanunlung möge ein Schreiben an Ludwig XII. richten, in welchem 
der Zweck ihrer Berathungen dargelegt und zugleich um Geleite für 
eine grosse an ihn abzufertigende Botschaft gebeten werden sollte. 
Natürlich kam es vor allem auf die Form dieses Schreibens an. Auch 
dafür hatte Maximilian gesorgt. Er legte den Fürsten ein fertiges 
Konzept vor, welches den Zweck der Versammlung mit der Darlegung 
aller von Ludwig XIL begangenen Verbrechen zu begründen suchte 
und dadurch unter der Maske einer harmlosen Bitte mehr einer Kriegs- 
erklärung glich. Die Beichsfürsten giengen scheinbar auf diesen Vor- 
schlag ein. Mit der Absendung des Schreibens erklären sie sich ein- 
verstanden, doch solle sich der Lihalt auf die nach ihrem Sinne 
modifizirte Bitte um Geleit für die spätere Botschaft beschränken. 
Wie nun Maximilian sah, dass Bertholds Klugheit seinen fein ange- 
lten Plan zu durchkreuzen drohe, zog er seinen Vorschlag zurück 
und brachte einen andern vor. Zunächst wäre eine kleine Botschaft 
mit Instruktionen für Verhandlungen nach Frankreich zu senden und 
ein eigenes Schreiben an Ludwig XIL mit der Bitte um bessere Be- 
handlung des gefangenen Ludovico zu richten. Wenn jetzt Maximi- 



16 

lian nur eine kleine Botschaft in Vorschlag brachte, so geschah es 
offenbar in der Absicht, etwaige Friedenserfolge der Botschaft nach- 
träglicji durch den Hinweis auf das geringe Gewicht der Unterhändler 
illusorisch machen zu können. Mit der Erklärung, auf diesen Yor- 
schlag ohne die Wohlmeinung der Beichsversammlung nicht eingehen 
zu können, bereitwillig, das erste Projekt natfirlich in ganz modifi- 
zirter Form unterstüzen zu wollen, zogen sich die Fürsten zurück. 
Drei Tage später folgten sie abermals der Einladung des Königs zur 
weiteren Berathung. Standhaft blieben die Fürsten bei ihrer Ansicht, 
obwol sie der König nochmals für die Absendung einer geringen Bot- 
schaft SU gewinnen suchte. Ihnen erschienen die Verhandlungen in 
solcher Form für beide Theile schimpflich. Aber auch Maximilian 
erklärte nicht nachgeben zu können. Es blieb nichts Anderes übrig, 
als an die Vollversammlung zu appelliren, deren Votum entscheiden 
sollte, ob fortan die Mehrheit des Beiches zur Politik des Königs oder 
zur fürstlichen Opposition stehen sollte. Diese entschied sich für die 
Sache der Opposition. Am 24. April legte Berthold den Gang der 
Verhandlungen den Ständen im Bathhause vor. Die gemeine Um- 
frage ergab folgendes Besultat: Ein geschickter Bote habe eine Schrift 
des Beiches an den König Ludwig mit der Bitte um Geleit für eine 
später abzufertigende Botschaft zu überbringen und habe sich hiebei 
insgeheim über die Absichten Frankreichs zu informiren, Dass der 
Beichstag zusammengekommen, um über den zwischen Ludovico Moro 
und Frankreich ausgebrochenen Zwist zu berathen, soll in dem Schreiben 
gar nicht berührt werden. Femer sei die Bitte bezüglich der ge- 
fönglichen Haft des Herzogs Ludovico durch die spätere Botschaft 
vorzubringen. Mit dieser Entscheidung begaben sich die Fürsten zu 
Maximilian. Umsonst dass er bittere Beschwerde über die ihm durch 
das Reich auferlegten Einschränkungen führte, schliesslich musste er 
doch in die Absendung des von Berthold abgefassten Schreibens an 
Ludwig XU. willigen. So viel stand fest, dass eine rückhaltslose 
Unterstützung seiner kriegerischen Pläne beim Beiche nicht zu er- 
warten war. Nur auf der Absenduug eines Schreibens bezüglich des 
gefangenen Herzogs bestand er auch jetzt. Wenn man ihm in diesem 
mehr nebensächlichen Punkt gerne Recht liess, so bot man ihm die Ge- 
legenheit, sich mühsam über die Tragweite seiner Niederlage zu be- 
ruhigen. In dieser Absicht wurde er auch klugerweise von den Fürsten 



1? 

Unterstützt, als sie am ^8. April bei der Beichsveräammlung die Ab- 
sendung dieses Schreibens befürworteten. Doch mnsste sich Maxi- 
milians Konzept vorher eine starke Herabminderung des angeschla- 
genen Tones gefiiUen lassen. ^) 

Wie sehr man sich, jedem kriegerischen Konflikt aus dem Wege 
gehend, bereits im Qegensatz zu den Intentionen des Beichsoberhaupts 
befugen fühlte, zeigte die Antwort des Beichstages, mit der man die 
Abgesandten der St&dte Mailand, Pavia und Como abfertigte. Die 
waren gekommen, um die Freude über die Wiedereroberung des Herzog- 
thums durch Ludovico und ihre Hoffnungen auf die Unterstützung des 
Beiches kundzugeben. Jetzt, wo ihres Herrn Sdiicksal erfüllt war 
und sie bestürzt um Abschied baten, wurde er ihnen unter Vermei- 
dnng jedes Versprechens und Trostes und jeder Mittheilung über die 
Verhandlungen am Beichstage gewfthrt. 

Es gab nur noch einen Weg, auf den Maiimilian mit seinen 
gegen Frankreich gerichteten kriegerischen Absichten zum Ziele ge- 
langen konnte. Der war freilich sehr langwieriger Natur und die 
hiebei gebrauchte Mühe schloss nicht unbedingt die Oewfthr des Er- 
folges in sich. Gelang es jetzt nämlich, der Nation eine allseitig 
befriedigende Lösung der seit fünf Jahren immer dringender gefor- 
derten Beichsreform zu bietheu, in einer allen partikularen Wünschen 
gerecht werdenden, niemanden ungebührlich drückenden Form die 
Kraft des Beiches dem gemeinen Wesen dienstbar zu machen, so 
war die Hoffnung vorhanden, eine auf den Mitteln der Nation be- 
ruhende militärische Organisation zu vollenden und damit die krie- 
gerische Unternehmungslust, an der es den Deutschen zu keiner Zeit 
fehlte, anf die vom Oberhaupt des Beiches vorgezeichnete Bahn zu 
lenken. Ein Unternehmen von so weitanssehender Natur und wesent* 
lieh bedingt von der inneren Uebereinstimmung aller beschUessenden 
Faktoren, dass wir heute bei vorurtheiisloser Ueberschau der dama- 
ligen Gesellschaftszustände seinen Vollzug für unmöglich erkmmen. 

Immerhin traf Maximilian im guten Glauben an die Erreidibar- 
keit seiner Bestrebungen mit den Wünschen der Beichstagsmajoritftt 
zusammen. Bechnen wir hinzu, dass es vor Allem Berthold von 



') I>ie Beichsst&nde an Ladwigr XII., 2. Hai 1500 (Jaonsaen Nr. 799, 800). 
Kran 8, NQmb. Beichsreir* 2 



Mainz war, der seit einer Bähe von Jfthr«i die Befortt des Beielis 
znm Ausgangspunkt seiner Thfttiglieit auf den deutschen Beidistagen 
gemadit hatte, so seiheint es natfiilich, dass Maximilian jetzt einen 
Weg emschlug, auf dem er sich ungehemmt ron der so listigen Op- 
position nach seinen Gedanken rasdier, als es nach der Lege der 
Dinge mißlich war^ dem Ziele nahem zu ktonen glaubte. Indem 
man sidi nun auf dem Augsburger Beichslage sogleich an da3 grosse 
Beformwerk machte, schien es, tts mfisste die einmflthige Haltung 
der zwei Faktoren, des Königs und des Reichs, notwend^ zu einem 
gedeihUehen Resultat führen. Dies wird unzweifelhaft der Fall sein 
bei Fisgen von untergeordneter Bedeutung, wo die Ausserliche Ueber- 
einstitnmung zur Feststellung eines beiderseits genehmen Abschlusses 
genfigt. Bei Institutionen aber, die berufen sind, das Leben der 
Nation umzugestalten, kommt es nicht allein auf die Uebereinstim- 
mung der Ziele, sondern auch auf die der Motive an, derentwegen 
man nach einem Ziele drSogi Indem der K6mg oine Beihe von 
Yorsdiligen, mit denen ex das gem^e Wesen zu hebM gedenkt, 
vor die Bmchsversammlung bringt, so will er den Frieden nur, um 
die Krtfte desselben den kriegerischen Unternehmungen dienstbar zu 
machen, die Bekshsstfinde oder wenigstens der Theil, der in Berthold 
seinen gewandten Sachwalter erblickt, nehmen die Vorschläge mit 
IVeuden au^ doch nur wdl sie im Frieden allein die Gewähr dauernder 
Ordnung erblicken. Wir begegnen verwandten Naturersch^ungen: 
Es ist wie ein Sammeln der Kräfte, die man eine Zeit lang in voller 
Harmonie gegenseitig fördernd sidi entblten läest^ um sie dann desto 
gewaltiger auf einander platzen zu sehen. 

Der erste Theil der Beichsverhandlungen hatte mit dem Siege 
der Opposition Aber die kriegeris<dien Zumuthungen des K((nigs seinen 
AbscUuss gefanden. Nur eine kurze Unterbrechung folgte, gleichsam 
eine Erholungspause, deren man bei der FflUe der zu gewärtigenden 
Erörterungen bedürftig schien. Am ö. Mai eröffioiete Berthold die 
allgemeine Versammlung mit der Vorlage der von Maximilian zur 
Beratbung eingebrachten, sämmtlich die Beform des Beiches berfih- 
renden Anträga Die AuMehtung des Kammergerichtes, die schon 
der Freiburger Beichsabschied dem nächsten Beichstag zur Behand- 
lung fiberwiesen hatte, und die Feststellung strenger Massregeln 
gegen die Landfriedensst^r sollten, da der bief&r in Aussicht ge- 



19t 

DOmmeae Woimser Tag nicht zu Stande gekommen war, in dieser 
Session erfolgen. Der zweite Pnnkt der königlichen Vorlage betraf 
die Form der Beichshülfe. Die Nothwendigkeit, das System der Reichs* 
Umlage, die 1495 zn Worms beschlossen ward, zu verlassen und zu 
dem schon am Frankfurter Erönungstage 1483 vorgeschlagenen Be- 
steaeningsmodus zurflckzukehren, wurde von Maximilian durch den 
Hinweis auf das Schwankende der bisherigen Einrichtung motivirt. 
Ihm schien es beschwerlich, dass durch die in dieser Frage nOthigm 
jährlichen Stftndeberathungen die Stftnde nie zur Buhe kommen sollten, 
mid vollkommen genügend, einen st&ndigen Ausschuss mit der Hand- 
habung einer dauernden Ordnung von Bechtswegen zu betrauen. Jener 
Feuereifer, der Berthold in Sachen der inneren Beichsfrage von jeher 
beseelte, kam auch jetzt zu Tage, wenn er gleich zu Anfang seiner 
Bede die StSnde an die Pflicht gegen das Beich, zu denen er auch 
Stillschweigen gegen Jedermann Ober die Yerhandlangen rechnete, 
ermahnte. In , ernste und herzlicher Weise erz&hlte er ihnen, wie 
das Eaiserthum an die deutsche Nation gelangt und nun von Tag 
zu Tag an Qlanz verliere, vras Alles durch fremde Zungen der Nation 
abhanden gekommen, und welcher Spott und Schade ihr daraus er- 
wachse. An einem praktischen Beispiele, dessen Lösung bald die 
Stände beschäftigen sollte, konnte er so recht das Elend des Beiches 
ilkstriren. In dem unglücklichen Baseler Frieden musste sich Maxi- 
milian dazu verstehen, das Landgericht in Thurgau, das der Stadt 
Eonstanz gehörte, den Schweizern zu überlassen. Ludovico Sforza, der 
zum raschen Abschluss des Friedens dr&ngte, hatte sich zur Zahlung 
von 20,000 fl. Bh. verpflichtet, fflr welche Summe man sich die Aus- 
lösung des Gerichts vertragsmässig vorbehalten hatte. Nun war 
Sforza Frankreichs Gefangener geworden und damit die Aussicht der 
Auslösung von seinw Seite geschwunden. Wollte das Beich hier 
nicht einen neuen Abbruch seiner Hoheit erleiden, so musste es die 
Zahlung selbst übernehmen. Damit beschäftigten sich auch die Stände 
in der nächstfolgenden Nachmittagssitzung. Am 9. Mai konnte Maxi- 
milian auf Grund eingelaufener Berichte der Versammlung noch 
weitere traurige Eröffiiungen machen. Die Schweizer suchten die Stadt 
Eonstanz durch das Anerbieten der Bfiekgabe des Gerichts zum An- 
schluss an die Eüdgenossenschaft zu verleiten und die Stadt war nahe 
daran, der verlockenden Versuchung zu erliegen. Doch war nach 

2* 



20 

Maximilians Daf&rhalten die dem Beiche drohende OeMr durch recht- 
zeitige Intervention noch abzuwenden. Daraufhin fasste am 10. Mai 
der Reichstag den Beschluss, eine Botschaft an die Stadt zu schicken. 
Zwei Tage später brachte Berthold die Instracktion der Abgesandten 
zur Genehmigung vor. Die Stände — heisst es darin — können 
nicht glauben, dass Eonstanz sich in die Schweizer Einung zu begeben 
gedenke. Sie könnten dies umsoweniger zulassen, als dadurch der 
Baseler Frieden gebrochen würde. Konstanz sei yerpflichtet, dem 
Seiche die Orfinde seines Vorgehens anzugeben und, wenn sie etwa 
im Thurgfiuer Gericht und in ihrer Armuth bestanden, lieber den Weg 
zur Abhilfe bezeichnen. Wenn sie vorbrächten, in ihrem Bund sei 
das römische Beich als Feind ausgeschlossen, so sei das nur eine 
Phrase. Denn, da viele in der Eidgenossenschaft befindliche Städte 
unzweifelhaft zum Beich gehörten, sich aber stets ungehorsam zeigen, 
könnte die Stadt leicht sagen, ein Krieg sei nicht vom ganzen 
deutschen Beich geführt. Das Beich könnte daher niemals Konstanzs 
Verlust zugeben. Die Gesandten bekamen den Auftrag, zu berichten, 
ob durch die Einlösung des Landgerichtes die Stadt beim Beiche zu 
erhalten wäre. In diesem Falle soll man sie der Beichshülfe, wie 
auch jenes Schutzes, über dessen wirksame Handhabung man eben 
zu Augsburg berathe, versichern. Konnte es einen schlagenderen Be- 
leg für die Ohnmacht des Beiches geben, dass eine Sfaidt, vor die 
Alternative gestellt, ihr Heil im Bunde mit einer kleinen Einung zu 
suchen oder fortan einem grossen Beichskörper anzugehören, sicli in 
ihrer Entscheidung nach ersterer Seite neigte ? Vierzehn Tage mochten 
die Beichsboten zu Kostanz verweilt haben. Am 1. Juni trafen sie wieder 
zu Augsburg ein und berichteten zwei Tage später im Verein mit den 
königlichen Abgesandten der Beichsversammlung über den Erfolg ihrer 
Mission. Dass die Stände sich bei dem Beschlüsse beruhigten, die 
Stadt vorzufordem, was so ziemlich einer stillschweigenden Ver- 
schleppung der ganzen Angelegenheit gleichkam, darf uns ebenso 
wenig Wunder nehmen, wie die Thatsache, dass bei allen späteren 
Verhandlungen von der Stadt weiter nie mehr die Bede war. Einmal 
war es bereits Beichssitte, die Dinge mit scheinbar vielem Kraftauf- 
wand in die Hände zu nehmen, um sie dann ebenso geräuschlos fallen 
zu lassen und dann stand bereits eine Frage auf der Tagesordnung, 
die durch ihre Bedeutung und tiefe Theilnahme, die man ihr aller- 



21 

seits entgegenbrachte, alle anderen Verhandlungen so ziemlich in den 
Hintergrund drängte. 

Schon beschäftigte die innere Beform und die durch sie erstrebte 
Umbildung des gemeinen Wesens alle Oeister. Am 14. Mai berichtet 
Beysse an die Stadt Frankfurt die vollzogene Wahl eines aus fDnf 
Fürsten und zwei Städten bestehenden Ausschusses, der Aber Friede, 
Becht und Kammergericht Vorschläge an die Reichsversammlung zu 
erstatten hatte. Als nun dieser Ausschuss mit einem aus zwei Theilen, 
jeder an vier Bogen stark, bestehenden Elaborate am 3. Juni vor die 
Reichsversammlung trat, da zeigte es sich, dass man schon im Schoosse 
des Ausschusses die Notwendigkeit erkannt hatte, tlber jenes Ausmass 
von Bestimmungen hinauszugehen, welches Maximilian durch die ge- 
naue Formulirung der am 5. Mai von ihm vorgelegten Beraihungs* 
punkte in Aussicht genommen hatte. Nirgends sind die Namen der 
Ansschussmitglieder ersichtlich. Doch dass sich unter ihnen und zwar 
sie alle bestimmend Berthold von Mainz befand, dafür spricht der 
erste Theil des Elaborats, der sich mit der Errichtung eines bleibenden 
auf ständischer Grundlage beruhenden, die Prärogative der Krone viel- 
seitig berührenden, nicht nur legislative, sondern auch exekutive Be- 
ftignisse in bedenklicher Fülle vereinigenden VerwaltungskOrpers, eines 
Beichsregiments, beschäftigte. Wie ernsthaft die Verhandlungen ge* 
ftihrt wurden, erhellt daraus, dass den Mitgliedern des Beichstages 
strengstens untersagt wurde, von den vorgebrachten Artikeln etwas 
im Wege des Hintersichbringens zu verlautbaren. Den Städtern na- 
mentlich schien diese Bestimmung unbequem. Noch war man nicht 
so weit gelangt, alle die Seichsordnung auf Jahre hinaus bestimmenden 
Artikeln von der Beschlussfassung über die momentan zu leistende 
Beichshülfe zu trennen. Den Städtern aber erschien die Frage, in 
welchem Ausmasse sie zu den Beichslastei; herangezogen werden, als 
die weitaus wichtigste. Schienen ihnen die Forderungen bedenklich, 
so suchten sie sich gerne durch Einhohlung eines Bathes bei ihren 
Mitbürgern zn decken. Auf zwei verschiedene Arten hatte man bisher 
die Beichshülfe hereingebracht. Entweder man bewilligte dem KOnige 
ein bestimmtes Truppenkontingent und vertheilte die Kosten für die 
Aushebung und Bezahlung der Soldknechte unter die einzelnen Beichs- 
stände. Hiebei hatte der Beichstag immer den Vortheil, die Höhe 
der zu bewilligenden Mannschaft und ihre Dienstzeit möglichst herab- 



22 

zudrücken und damit die den einzelnen Ständen erwachsenden Yer^ 
pflichtungen zu verringern. Oder aber man half sich, wie 1495 auf 
dem Wormser Beichstag, mit der Bewilligung des , gemeinen Pfennings "^ 
in der Art, dass von dem Yermögensansatz ein für allemal ein be- 
stimmter ziemlich niedriger Perzentbetrag, zu Worms von je 1000 fl. 
ein Gulden, eingehoben wurde. Dem Wesen nach die rationellste 
Besteuerung, erschien sie doch, namentlich bezüglich der vermögenden 
Stildtem, schwer zu handhaben, da bei noch sehr bescheidenen 
fiskalischen Grundsätzen die Kunst, das Vermögen des Einzelnen zu 
»erlernen* — so lautete der technische Ausdruck — sich als sehr 
unentwickelt zeigte. Diesmal aber verliess man beide Systeme und 
brachte die Besteuerung in unmittelbarem Zusammenhang mit der 
leichter zu kontrollirenden Bevölkerungszahl. Je 400 Personen einer 
Pfarre, wobei Mann, Weib und nichteigenberechtigte Kinder für eine 
Einheit gehalten wurden, haben einen Knecht auszurüsten und zu erhalten. 
Die sich ergebenden Bruchtheile einer Pfarre sind mit denen anderer 
Pfarren bis zur Höhe von 400 Köpfen zusammenzulegen. Die gesammte 
Welt- und Klostergeistlichkeit, sowie alle freien und Reichsslädte wie die 
Communen haben von je 40 fl. jährlichem Einkommen einen Gulden zu 
zahlen. Ausgenommen sind nur die vier Bettelorden^ von denen je fünf 
Klöster einen Mann auszurüsten und zu erhalten haben. Jeder Graf oder 
Herr hat von je 4000 fl. Jahresrente einen Beisigen zu erhalten. 
Ziemlich hart erscheint die Judenschaft besteuert. Jeder Jude ohne 
unterschied des Geschlechts oder Alters zahlt einen Gulden jährlich, 
wobei die reicheren für die ärmeren aufzukommen haben. Vermögens- 
lose Leute oder solche, die ohne Lohn auf Gnade dienen, werdw mit 
1 Schilling Gold = V20 &• ^^' besteuert. Knechte und Mägde haben 
den sechzigsten Theil jedes Lohnguldens abzugeben. Die Kurfürsten 
und eine bestimmte Zal vpn Fürsten sind mit Rücksicht auf die ihnen 
durch die Theilnahme an den Beichsgeschäften, namentlich an dem 
Beichsregiment, erwachsenden Kosten nur zur Unterhaltung von je 
500 reisigen Pferden verpflichtet, wodei der auf ihre Unterthanen ent- 
fallende Anschlag mit in Anrechnung zu bringen ist. Auch diesmal 
konnte sich die Beichssteuer des kirchlich-religiösen Charakters nicht 
entschlagen. Wie sie formell zur Vollführung des Türkenkri^es aus- 
geschrieben wurde, so schien es auch berechtigt, dass die Pfarrer ver- 
pflichtet WTirden, die eingehenden Sumtneu m sammeln uud an das 



Beichsregiment abzufahren. In den Kirchen sollten Qberdies Truhen 
für freiwillige Spenden, zu denen von der Kanzel ermuntert wurde, 
aufgestellt werden. Die Dauer dieser Steuer wurde auf 6 Jahre fest- 
geseiast. Der erste Eingang sollte bis zum 2. Februar 1501 geleistet 
sein. Es liegt auf der Hand, duss diese Art der Beichssteuer den 
Slftdten am beschwerliohsten fallen musste. Einmal wurde die relativ 
zahlreiche Stildtebevölkerung zur Stellung des Kontingents in genau 
fixirter Weise harangez()geii. Ueberdies aber mussten die St&dte als 
solche von ihrem Einkommen eine nicht unbedeutende Beisteuer leisten. 
Geschickt wusste man die Aufrichtung der gesammten Beichsordnung 
von der Leistnng dieser Hülfe abhftngig zu madhen, ja als eine wesent- 
liche Obliegenheit des zu errichtenden Beichsregiments di3 Entgegen- 
nahme der neuen Steuer zu bezeichnen. Beysse berichtet an den 
Frankfurter Bath, so sehr sich die St&dte gegen diese Hülfe wehren» 
so halten sie es doch nidit für gut, i-undweg abzuschlagen, damit es 
nicht hiesse, die Stftdte hfttten des Beiches Nutzen und Begiment 
varhindert. Am 24 Juni wandten sie sidi an Maximilian mit der 
Bitte, das Hintersichbringen zu gestatten. Ihr Begehren wurde nicht 
erfüllt. So kamen sie um die Hoffiiung, durch Verschleppen der An- 
gelegenheit der drohenden Gehhr zu entgehen« Nun gaben sich die 
Städteboten redlich Mühe, durch Unterhandlungen mit dem Fürsten- 
koUfigium und mit einzelnen Gliedern desselben eine Herabminderung 
der auf sie entfallenden Lasten zu erlangen. Es sei — heisst es in 
Beysse's Bericht — kein Artikel gewesen, bei dem man nicht im 
Namen der Sttdte Beschwerde gefOhrt habe. Aber das alles sollte 
nidits helfen. Man entgegnete ihnen, dass die Grafen mcht minder 
beschwert seien als die St&dte. Denn die Kosten eines Beisigen be- 
tragen 100 fl. Bh. Dies mache bei der Voraussetzung einer Beute 
von 4000 fl. ebenfalls eine Besteuerung von einem Gulden für je 
vierzig Gulden Einkommen, wobei man freilich verschwieg, dass bei 
einer Steuereinheit von 4000 fl. viel grössere Eentenbruchtheile un- 
besteuert blieben, als bei der Benteneinheit von 40 fl. Den Vorwand 
der St&dte, cbtös man dadurch die Grösse der Bevölkerung, ihren Er- 
werb und ihr Vermögen , erlerne*, diesen höchst wunderlichen Ein- 
wand entkräftete man mit dem Hinweis, dass dasselbe auch die Hin- 
tersassen der Fürsten und Grafen und die letzteren selbst tr&fe. 
Wenn die St&dter ^ch scheuen sollten, ihr Vermögen zu deklariren, 



21 

so könnten ja ganz gut 4 bis 10 St&dte zusammentreten mid ihr 
Geld in einen gemeinsamen Seckel thuen u. s. w. 

Schon in den ersten Tagen des Juli war die Ausrichtung des 
Eammergerichts und des Beichsregiments, womit die oben besprochene 
Beichshülfe in engem Zusammenhang gebracht war, im Fürstenkol- 
legium beschlossene Sache. Schon wusste Beysse zu berichten, dass 
das Beichsregiment aus 20 Personen, darunter zwei St&dteboten, be- 
stehen sollte. ^). Zur selben Zeit besifirkte die Stadt Frankfurt ihren 
Abgesandten zu Augsburg im Widerstände gegen die vorgeschlagene 
Beichshülfe. Für Volk möge er stimmen, keinesfalls aber für Geld. 
Gienge es durchaus nicht anders, so möge er für die Wormser Ord- 
nung von 1495 eintreten. Die Frankfurter finden den ganzen An- 
schlag für »etwas weitläufig und unerklärt" und nicht zum Yortheil 
der Städte, jedermanns Beichthum oder Armuth klar legen zu lassen. 
Aber unbekümmert um den Widerspruch der Städte setzten die Kur- 
fürsten, Fürsten und Prälaten ihre Berathungen über das Beichs- 
regiment und die Beichshülfe fort. Zwischen Maximilian und den 
Fürsten war die Frage über den Sitz des Beichsregiments, dann ob 
Be^mient und Kammergericht an demselben Orte amtiren sollten, 
strittig. Man entschied sich für Nürnberg als Sitz beider Behörden. 
Spätestens Anfangs August^) war die Begimentsordnuug von den 
oberen Ständen bewilligt. Auch die Gesandten der abwesenden Fürsten 
hatten bereits die schriftlichen Beitrittserklärungen ihrer Herren über- 
reicht, mit einziger Ausnahme des Pfölzer Abgesandten, der seine Zu- 
stinmiung von der günstigen Schlichtung eines zwischem ihm und 
der Stadt Weissenburg schwebenden Zwistes abhängig machte. Nur 
die Städte scheinen am längsten mit ihrem Beitritte zur Begiments- 



^) Nach Banke'8 (Gesch. d. Ref. I. 109) DarstelluDg möchte man vermuthen, als 
hätten die oberen Kollegien ursprünglich die Absicht gehabt, die Städte von der Tbeil- 
nahme am Beichsregiment ganz auszuschliessen, offenbar mit Bficksicht auf den Bericht 
Beysse's y. 17. August 1600, in dem es heisst: »und hahent gnediglichen in der Ter- 
Sammlung begerret, die stede zn bedenken im richsradt* (Jannssen 660). Allein diese 
SteUe kann nnr den Sinn haben, dass man sie für den Fall der Nichtbewüligung des 
Anschlages yom Begiment hätte ansschliessen müssen ; dass die Ausschliessung der Städte 
kaum in Betracht gezogen wurde, dafür spricht der Wormser Entwurf 1495 und Beysse, 
Bericht t. 4. Juli. 

*] Depnoch datirt die ^gimeqtsordmnng y, 2, Juli 1500, 



2R 

Ordnung gezaudert zu haben. Jetzt wo sie jeden weiteren Widerstand 
für nutzlos ansahen, wo ihnen aus dem Fernbleiben von dem be- 
schlossenen Begimente nur Gefahren drohten und doch keine Erleich- 
terung in der Beichshfilfe zu erwarten stand, wollten sie aus der 
Noth eine Tugend machen und willigten ein. Wie schwer man es 
auch dann noch den StSdtem machte, erhellt daraus, dass man es 
keineswegs den zur Theilnahme am Begiment bestimmten Städten 
fiberliess, die nach ihrem Dafürhalten tauglichsten Vertreter zu wählen, 
sondern ihnen nur die Erstattung eines Temavorschlages zugestand. ^) 

Wir wollen, bevor wir in die Darlegung und Erörterung der zu 
Augsburg beschlossenen Begimentsordnung eingehen, nur in Kürze 
den weiteren an Ereignissen an und fttr sich nicht bedeutenden Ver- 
lauf des Beichstages verfolgen. Am 10. August wies der Belchstag 
eine Summe von 10.000 fl., die von der einzubringenden Beichshülfe 
in Abzug zu bringen war, zur Bezahlung der Soldrückstände und zur 
weiteren Erhaltung des Eammergerichtes an. So fand eine im Grunde 
genommen kriegerischen Zwecken dienende Beichssteuer vorerst eine 
eminent friedliche Verwendung. Drei Tage nach diesem Beschluss 
(13. August) erschien MaximUian persönlich vor den versammelten 
Ständen. In seinem Namen hielt Graf Eitelfritz von ZoUem eine 
lange Bede, in welcher er die anwesenden Stände an die grossen Opfer 
erinnerte, die der König bisher gebracht, und sie an ihre Pflicht er- 
mahnte, ihren bisherigen Widerstand zu verlassen, sich an ihm zu 
spiegeln und es ihm gleich zu thuen. Darauf trat Maximilian selbst 
vor und hielt — wie der Berichterstatter erzählt — eine ernste Bede 
an die Stände, eine Erinnerung an die Pflichten, mit denen sie dem 
heiligen Beiche verbunden wären, mit den bekannten kräftigen Schluss- 
worten: »Wenn man nicht 'anders thue, als es bisher geschehen, so 
wolle er nicht warten, bis man ihm die Krone vom Haupte 
nehme, sondern er wolle sie selbst vor seine Füsse werfen und nach 
den Stücken greifen*. Es ist nicht das Gefühl freudiger Hoffhnug 



') Die Städte reichten ihre Verzeichnisse beim Erzbiscbof von Mainz ein. Aus dem 
Schreiben Maximilians an Frankfurt (Jannssen Nr, 815) geht hervor, dass das Roichs- 
regiment selbst die Auswahl aus den drei Vorgeschlagenen machte. Denn dieses vom 
20. NoFember datirte königl. Schreiben kam aus der Nürnberger Eegimentskanzlel, als 
Maximilian gar nicht zu Nflmberg weilte. 



26 

auf das nun in Vollzug gesetzte Werk, das aus diesen Worten klang; 
vielmehr eine Mischung von Aerger über das ihm Abgerungene und 
von unbestimmter Furcht zugleich, mit seinen kriegerischen Absichten 
doch nicht durchdringen zu können. Soviel war klar, dass es dem 
König in erster Linie um die Einbringung der mit der Begisients- 
ordnung eng verknüpften Beichshülfe zu thun war, als er sich bereits 
Nachmittags in der Beichsversammlung zu einer Milderung des Tones 
entschloss, in welchem das Edikt gegen die der B^mentsordnung 
nicht beigetretenen Beichsglieder ursprünglich abgefiässt war, ja zuge- 
stehen musste, dass das Edikt gegen die am Beichstage nicht an- 
wesenden Stände nicht ohne vorherige Ermahnung erlassen werden 
sollte. Die weitere Thätigkeit des Beichstages beschrftnkte sich auf 
die Beilegung des zwischen Nürnberg und Brandenburg, zwischen der 
Stadt Worms und dem Bischof Johann bestehenden Zwistes. In 
beiden Fällen wurde gegen die Städte entsdüeden und der Frank- 
furter Bathsbote hatte so unrecht nicht, wenn er seinem gepressten 
Herzen folgendermassen Luft machte: „Also liebe Herrn! bei diesen 
handeln Nürnberg, Worms und Weissenburg: merkt man das Glück 
der Städte auf diesem Beichstage! Gott besseres !^ 



Wesen und Charakter des Nürnberger Beiclis- 

regimentes. ^) 

Jene tiefeingreifende Beform der Beichsverfassung , die scheu 
1495 auf dem Wormser Beichstage den Ständen in Vorschlag ge- 



') Wynecken in Forschungen Bd. 8. (die Begimentsordnong tod 1521 in Uireni 
Zusammenhang mit dem Churrerein) hat das Wesen des Nflmberger Beginientes mit Bfick- 
sieht auf die Bedeutung der kurfürstl. Einungen erörtert. Ranke (Gesch. d. Beform. L 
p. 110) hebt ausdrficklich den ständischen Charakter des Beformwerkes hervor, indem er 
sagt: 9 und so traten die drei CoUegien, die den Beichstag hüdeteo, aadi In dem Reichs- 
rath auf, der als ein permanenter Ausschuss der Stftnde zn betrachtm ist. Der König 
hatte dabei kein anderes Becht, als demselben zu pr&sidiren oder ihm ein^ii Statthalter 
zo ernennen*. Im Widerspruch mit diesei Anffuanng sieht Droysen (Gesch. der prens. 
Polit. II b. p. 12) in dem Begiment keinen Ausschuss der BeiobsvtiBammlnng, unter deren 



2t 

bracht worden, aber au dem Widerstände Maximilians gescheitert 
war, fand nun Dank der Uebereinstimmong beider Faktoren hier auf 
dem Augsburger Beichstage ihre Verwirklichung. Im Grunde ge- 
nommen könnte man das Besultat alV der Erörterungen, die sich auf 
die vitalsten Fragen des öffentlichen und Staatslebens, auf die Thei- 
lung der obersten Gewalt zwischen König und Stände, auf die Yer- 
ändemng der Befugnisse des EurfQrstenkoUegiums, auf eine wenn auch 
bescheidene, doch immerhin bleibende Theilnahme der Städte an der 
obersten gesetsgebenden und vollziehenden Gewalt beziehen, unter dem 
Gesichtspunkte einer völlig neuartigen Beichsverfassung betrachten. 
Wenn wir davon absehen, so Hegt der Grund darin, dass die Eodi- 
fizirung in der Form eines allgemein verständlichen, umfassenden, 
schriftlich fixirten und beeidigten Staatsgmndgesetzes , wie sie der 
Bedeutung und. Fülle der thatsächlich auf dem Augsburger Beichstage 
allseitig akzeptirten Bestimmungen entsprochen hätte und beispiels- 
weise in England gewiss erfolgt wäre, lange nicht den Intentionen, 
vielleicht auch nicht dem Yerständniss der in den mittelalterlichen 
Ansdiauungen befangenen Nation entsprach. Suchen wir nach den 
in Sachen der Beform gethanen Beschlossen des Beichstages, so finden 
wir sie zum geringeren Theile im Augsburger Beichsabschied, ^) wo 
sie neben Bestimmungen ganz lokaler und temporärer Bedeutung 
ziemlich ungeordnet verzeichnet sind und zum grösseren TheUe in 
der dem Abschied angehängten sogenannten Begimentsordnung. Dieser 



Controle dasselbe nicht stand (?!) Er fährt fort: »Die grosse Reform von 1500 hatte 
den Sehein ständischer Natar zu sein, sie war dem Wesen nach der erste Versuch, mit 
cinigren Zugestftadniseen an die anderen Stände die fürstliche Oligarchie verfassungsmässig 
festZQSteUen *. Jannssen (Gesch. d. deutschen Volkes I. p. 526) nennt die neue Verfas- 
sung kurzweg eine fürstliche Oligarchie, s. überdies Moser von der deutschen Kreisyer- 

4 

fassung, M. Hoifmann, Ucber die deutschen Beichskreise- und die bekannten rechtsge- 
schichtl. "Werke. 

^) »Zweiter Theil derer Reichsabschiede 1495 — 1551* und zwar p. 68 : »Abschied 
des Reichstages zu Augsburg anoo 1500 aafgericht.* Auf das Regiment beziehen sich 
die Abschnitte VI (Item als wir etc.), VII (von des regiments macht ets.), XXXVI p. 82 
(von des reichsregiments macht etc.), XXXVII (dass des reichs räth furo etc.), 
XXXVIII -LIII (Wer die personen etc. bis incl. »vde die irrung der Session«), LVI (der 
hauptniann soll etc.), LVIII (wo der hauptmann etc.), LIX (des Hauptmanns eid etc.), 
LXI, LXIII, LXVI, LXXin, LXXV, LXXVI, LXXVII, LXXVm, LXXIX, LXXXI, LXXXII, 
LXXXV, 



28 

zufällig äussere umstand der Vereinigung einer grösseren Anzal von 
Beschlüssen im Bahmen der Begimentsordnung brachte es schon da- 
mals mit sich, dass man die ganze Yerfassungsreform mit demselben 
Objekte »der Begimentsordnung* identiflzirte, obwol doch das Wort 
»Ordnung* seinem Wesen nach nicht den inneren Kern der Sache, 
die Beform selbst, sondern nur den zunächst beliebten Durchftthrungs- 
modus dieser Beform bezeichnet. Betrachten wir die ,» Begiments- 
ordnung*, so zeigt sich wiederum, dass dieser Ausdruck för das unter 
diesem Titel gehende Aktenstflck auch in dem letzteren Sinne nicht 
ganz zutreffend erscheint. Die „Begimentsordnung* besteht aus 
50 Paragraphen. Von diesen behandeln nur die ersten 22 Faragraphe, 
dann die §§ 45 incl. 49 Bestimmungen über das Begiment im eigent- 
lichen Sinne. Die §§ 23 bis incl. 44 behandeln die Erhebnngs- 
modalitäten der bewilligten Beichshülfe. Der Schlussparagraph 50 
enthält die Beurkundung der ganzen Ordnung durch die am Augs- 
burger Beichstage anwesenden Stände. 

Vor allem erscheint es nothwendig, Wesen und Charakter der 
neuen Beichsinstitution, insoweit dies an der Hand der «Begiments- 
ordnung* und der zahlreichen Einzelbestimmungen im Augsburger 
Beichsabschiede möglich ist, einer eingehenden Erörterung zu unter- 
ziehen. Als äusseres Motiv zur Errichtung der Beichsbehörde erschien 
den Ständen der allgemeine Grundsatz , dass ohne vorangehende Ord- 
nung im Innern des Beiches an eine erfolgreiche Machtentfaltung nach 
Aussen nicht zu denken sei. Wir sehen^- jene kriegerischen Verwicke- 
lungen, die den König sowol wie das Beich zur Diskussion dieser seit 
fünf Jahren brennenden Beichsfrage führten, prägen dem geschaffenen 
Werke, seinem Wesen nach den Zwecken^des Friedens -und der Ord- 
nung in erster Linie dienend, einen hervorragend kriegerischeu Cha- 
rakter auf. Konkreten Ausdnick findet diese Voraussetzung in der 
Motivimng, dass gegenüber der von den Türken und anderen Beichs- 
feinden drohenden Gefahr jede kriegerische Abwehr illussorisch bleibe, 
solange man nicht auf ein gutes Begiment, Herstellung des Gerichtes 
und strenge Handhabung desselben „ als Grundfesten aller Beiche und 
Gewalten* denke. Aber noch ein zweites nicht minder wichtiges 
Motiv wird von den Ständen angegeben. Als man auf dem Wormser 
Beichstag 1495 denselben Plan, der jetzt VerwirkUchnng gefunden, 
fallen gelassen hatte, geschah dies nicht, ohne wenigstens einen tbeil- 



29 

weisen Ersatz für das momentan Unerreichbare zu substituiren. Man 
beschloss die periodischen Beichstage in jährlich wiederkehrende zu 
verwandeln und auf diesem freilich komplizirten Wege zu einer ge- 
regelten Behandlung der öffentlichen Fragen durch die Stände zu 
gelangen. So gut gemeint dieser Beschluss war, so musste es sich 
doch sehr bald zeigen, dass bei der ganzen Schwerfälligkeit des 
deutschen Ständeapparates die Durchfahrung in^s Stocken gerathen 
werde. Diesem Gedanken gibt denn auch die Begimentsordnung Aus- 
druck, wenn sie als Motiv fQr die Errichtung des Begiments die Be- 
schwerden, Kosten und die bei rasch zu entscheidenden Fragen unver- 
meidliche Unverlässlichkeit der jährlichen Beichstage anführt. £3 
genüge zunächst auf den Zusammenhang zwischen der Idee jährlicher 
Beichstage und der Gründung der neuen Beichsbehörde hinzuweisen. 
Wie sich in Folge dieses thatsächlichen Verhältnisses diese Behörde 
a priori von dem Charakter eines an Stelle der Jahresversammlungen 
substitnirten Beichstagsausschusses nicht emanzipiren konnte, soll 
später erläutert werden. In der Begimentsordnung führt die Behörde 
den Namen: .Unsers und des heiligen Beichs Bath*" und die Mit- 
glieder nennen sich: «Unsere und des Beiches Bäthe\ Allein im 
Beichsabschied wird durch einen besonderen Artikel ^) dieser Titel 
mit der Bezeichnung: .Unser und des heil Beichs Begiment^ be- 
ziehungsweise „Unser und des Beichs aBegenten'' vertauscht Die 
Zusammensetzung des Beichsregiments geschah in der Weise, dass 
alle jene Gewalten, auf deren Zusammenwirken das corporativ geglie- 
derte Ständewesen beruhte, auch in diesem EoUegium zur Vertretung 
gelangte. An der Spitze des Begiments stand der König, dem die 
Fuid^tionen eines Präsidenten zufielen, der wol als solcher kein Stimm- 
recht besass. Da die Beichsordnung die zeitweise Abwesenheit des 
Königs vom Begimentssitze zur Voraussetzung nahm, so räumte sie 
ihm für diesen Fall das Becht ein^ einen Stellvertreter, der mindestens 
ein Graf oder Freiherr sein musste, als Vorsitzenden zu bestimmen. 
Das BegimentskoUegium selbst bestand aus 20 Mitgliedern An dem- 
selben participiren die sechs Kuifürsten (Böhmen erscheint von der 
neuen Begimentsordnung ganz ausgeschlossen) mit sechs, die welt- 



*) R. A. II. 87. p. 82. »dass des reichs rätii furo rezenten geheissen werden 
sollen*. 



80 

liehen Fürsten mit einer, die geistlichen Fürsten ebenfalls mit einer, 
die österreichischen Erbländer mit einer, die bnrgundischen Oebiete 
mit einer, die Prälaten mit einer, die Grafen mit einer, die Beichs- 
städte mit zwei, das gesammte Reichsgebiet, getheilt in sechs Beichs- 
kreise, „ Provinzen'' genannt, mit 6 Stimmen. Eine der sechs knrffirstlicheD 
Stimmen mnsste stets von einem Kurfürst persönlich vertreten sein, 
der nach Ablauf der dreimonatlichen Session durch einfen anderen ab- 
gelöst wurde. Während der Anwesenheit des Kurfürsten hat sein 
bisher stimmführender Rath nur Sitz im Regiment. Der Kurfürst 
behauptet die Stellung eines „ Vorgehers'* im Regiment, d. h. er be- 
sitzt das unter Umständen werthvoUe Recht, sein Votum bei Be- 
Schlussfassungen zuerst abzugeben. Sollte der zum persönlichen Er- 
scheinen verpflichtete Kurfürst durch einen schriftlich zu begründenden 
Verhinderungsfall von der l'heilnahme am Regiment abgehalten sein, 
so betraut er einen Stellvertreter, einen Kurfürsten oder mindestens 
einen geistlichen oder weltlichen Fürsten, mit den Funktionen eines 
Vorgehers. Auch in diesem Falle hat sich der betreffende kurftlrst- 
liche Rath der Stimmenabgabe zu enthalten. Die Bestellong des 
Vertreters der österreichischen und bnrgundischen Länder erfolgte 
natürlich von den Erbherm dieser Gebiete. Dadurch erhielt die könig- 
liche Macht eine übrigens unbedeutende Erweiterung ihres Einflusses 
beim Regiment. Die Fähigkeit zur Theilnahme am Regiment wurde 
sechs Bischöfen und sechs grösseren Reichsfürsten, die namentlich 
aufgezählt werden, durch den Reichsabschied zuerkannt. Diese zwei 
Gruppen wählten je einen geistlichen und weltlichen Vertreter. Ebenso 
wählten vier bestimmte Prälaten einen und acht bestimmte Reichs- 
städte zwei Vertreter, die alle im vierteljährigen Turnus darankamen. 
Dagegen fehlt eine spezielle Grafenkurie für die Wahl des gräflichen 
Vertreters. Im Rahmen der Territorialeintheilung nach Provinzen 
finden die ohnehin durch eine Stimme vertretenen Erblande ebenso wie 
Böhmen keinen Platz. Zur Vertretung dieser Kr^se werden die 
Reichsritter, Doktoren und Lizentiaten des Reiches für fähig erklärt 
und sechs dem Ritterstande angehörende Personen zur Theünahme 
am Regiment von dem Reichsabschied nominirt. Sehr wichtig fQr 
den Charakter der neuen Institution erscheint die Kooptirungsfrage. 
Ein unbedingt gesicherter Einfluss auf die Regimentsvertretung ist 
von den Ständegruppen nur dem König durch Wahl seines Stellver- 



81 

treters und dem KurfllrstenkoUegiiuB, das seine seehs Stimmen unter 
allen FUlen nach Gntdttaiken bestellen konnte, zugewiesen. Den zwölf 
Forsten als soloben stand nur das Becbt zu, dass der zur persönlichen 
Theilmdune bestimmte Fflrst im Y^hinderungsfialle einen anderen 
aus den zwölf Ftrsten mit der Stellvertretung betrauen konnte, doch 
mit dem Vorbehalt, dass im Unterlassungsfälle das Begiment befugt 
ist, einen der zwölf Fürsten zu den Sitzungen einzuberufen. Das 
Becht der Sessionsfheilnahme haftete nicht an einem bestimmten 
Ffirstenihum als solchem, auch hatten die zwölf Fürsten als curie 
nicht das Becht, eine durch Absage oder Tod erledigte Stelle ausser- 
halb der curie zu ersetzen. Andererseits fiel die Befugniss der 
Wahl nicht an das Beich (Beichstag), von dem doch die ursprüng- 
liche Nöminirung erfolgte, zurück, sondern das Beichsregiment nahm 
zwei Monate nach konstaturtem Abgang die Kooptation mit der ein- 
zigen Beschrftnkong vor, dass der zu W&hlende aus dem Kreise oder 
Gebiete des Abgetretenen ztt nehmen war. In gleicher Weise erfolgt 
in der Beihe der zur Begimentstheilnahme bef&higten vier Prälaten 
der Ersatz für jeden Abgang durch das Begiment. Bei Abgängen in 
der Beihe der sechs Vertreter der sechs Beichskreise, des Vertreters 
des Grafanstandes, der zwei Stftdtevertreter und merkwürdigerweise 
auch der V^iareter der österreichische und burgundischen Länder 
erfolgt die Kooptirung nicht von Seite jener Beichsstände, als deren 
natürliche Mandatare die Begenten zu betrachten wären, sondern eben- 
falls durch das Begiment mit Berücksichtigung jenes Kreises oder jener 
Stadt^ der der Abgängige angehörte. Es genüge zunächst darauf hin- 
zuweisen, wie sehr durch diese Befugniss des Begiments die Bedeu- 
tung des Kurfürstenkollegiums weit über das Mass d^s ihm ohnehin 
durch seine Vertreter eingeräumten Stimmenübergewichtes erweitert 
wurda Das Becht der Urlaubsertheilung an die Begenten steht dem 
Begiment tu, doch müssen mindestens vierzehn Begenten unter dem 
Vorsitz des königliche Stellvertreters in Amtsthätigkeit sein. Die 
Bestellung der Begimentskanzlei mit Sekretären und Schreibern ob- 
liegt dem Erzbischof von Mainz in seiner Eigenschaft als Erzkanzler 
des Beiches. Die Kanzlei wird vom Begiment iu Eid genommen. 

Zur Erledigung der gewöhnlichen in den Wirkungskreis des 
Begiments fallenden Beichsgeschäfte genügte der Zusammentritt der 
zwanzig Begeten. In Fällen schwieriger Art, für deren Entscheidung 



das einfache Regiment die Verantwortung zu übernehmen nicht yer- 
pflichtet war, bestimmte die Begimentsordnnng die Einberufung eines 
verstärkten Beichsregimentes. Dasselbe bestand aus den zwanzig 
Bleuten unter Zuziehung der übrigen Eurf&rsten und der zur Ses- 
sionstheilnahme beßhigten Fürsten. Der König musste zur Theil- 
nahme an den Berathungen jedesmal aufgefordert werden. Doch 
konnte sein Nichterscheinen nach Ablauf eines ihm vorher angekün- 
digten Termines den Beginn der Berathungen nicht verhindern. Da 
bei Anwesenheit der Kurfürsten die Stimmen der kurfürstlichen Bftthe 
entfielen, von den zwölf Fürsten ohnehin zwei persönlich beim Be- 
giment amturten, so weist das verstärkte Begiment einen Zu- 
wachs von zehn Stimmen aus. Alle zur Entscheidung gelangendea 
Fragen werden durch einfache Stimmenmajorität erledigt. Endlidi steht 
dem Begimente, dem einfEichen sowol als dem verstärkten, das Becht 
und die Pflicht zu, bei Fragen von grosser Wichtigkeit sich weiterer 
Stimmen durch Einberuftmg der Beichsstände zu versichern, d. h. sich 
zum allgemeinen Beichstag zu erweitem. 

Als ständigen Sitz weist die Begimentsordnung dem Begimente 
Nürnberg zu. Die Verlegung des Amtssitzes darf vom Begimente 
nur in dringend gerechtfertigten Fällen beschlossen werden. Die 
Begimentssession umfasst eine dreimonatliche Dauer. Doch konnten 
durch die Bestimmung, dass die Session von Mittwoch der einen bis 
Mittwoch der nächsten Fronfasten währen sollte, kleine Zeitschwan- 
kungen nicht ausgeschlossen werden. Auf den 16. September löOO 
war der Beginn der Thätigkeit des B^ments festgestellt und durch 
die Begimentsordnung der KurfSrst von Mainz als erster Vorgeher 
fQr das erste Vierteljahr bestimmt. 

Was nun die dem Beichsregiment zustehende Kompetenz anlangt, 
so sind wir zur Orientirung in dieser höchst wichtigen Frage in der 
j, Begimentsordnung * selbst freilich nur auf ein paar allgemeine Sätze 
verwiesen. In derselben heisst es: «Das Begiment hat vollkommene 
Gewalt in allen des Bömischen Königs und des heiligen Beiches An- 
gelegenheiten, fiMiier in Sachen des Bechts und Friedens, deren Voll- 
ziehung und Handhabung in Sachen des Widerstands gegen die Un- 
gläubigen und andere Anfechter der Christenheit und des Beichs zu 
berathschlagen, zu beschliessen und zu handeln '. Femer wurde durch 
die Begimentsordnung ausdrücklich bestimmt, dass alle obenbezeich- 



neteDt Angelegenheiten äusscliliesslicii vor das Forum des Beichs« 
regiments gehören. Daher steht dem Beichsregiment allein das Becht 
ZQ, die Ausfertigung aller hierauf bezflglichen Beschlüsse in der Form 
königlicher, unter königlichem Namen, Titel und Siegel ausgestellter 
Erlässe zu besorgen. Die Erlässe haben den Zusatz: ad mandatum 
domini regis in consilio imperii zu fahren und bedürfen einer aus 
dem ersten Namensbuchstaben des anwesenden Kurfürsten bestehenden 
Snbscription. Ausdrücklich werden alle in anderer Form in Beichs- 
sachen ergehende Erlässe als rechtsunwirksam erklärt. Unwillkürlich 
drängt sich hier die Frage auf nach der durch die neue Ordnung 
fixirten Theilung der höchsten Machtsspfaäre zwischen den beiden 
Gewalten, König und Beich. Da suchen wir aber vergeblich in der 
Begimentsordnung nach Beservatf&llen zu Gunsten der königlichen 
Gewalt Ist das Beichsregiment thatsächlich nichts anderes als ein 
mit voller Onmipotenz des Beichstages ausgestatteter Ausschuss 
(s. Beichsabsch. XXXYI. p. 82) und hielt man an dem Grandsatze fest, 
dass der König nicht neben dem Beiche stand, sondern seine Macht 
nur innerhalb des Ständeverbandes zur Geltung kam, so musste jetzt 
naturgemäss die ungetheilte oberste Macht an das Beichsregiment 
übergehen, dem der König selbst als ein durch seine Ehrenstellung 
als Pdsident allerdings machtloses Mitglied angehörte. Als ganz 
ausgeschlossen erscheint eine Verantwortlichkeit des Beichsregiments 
gegenüber dem Königthum^ nirgends ist dem König das Becht des 
Einspruchs gewahrt. Im Gegentheil ist der König dem Begiment 
gegenüber so gut wie jeder andere Beichsstand verpflichtet. Kann 
schon die NichttheUnahme eines zur Session verpflichteten Beichs- 
standes den Fortgang der Begimentsordnung nicht verhindern (Beichs- 
absch. UU § 3. p. 85.), so wird dies bezüglich des Königs mit der seiner 
Ehrenstellung entsprechenden Begünstigung einer Terminsgewährung 
ausdrücklich normirt. Das Beichsregiment ist dem Beiche verant- 
wortlich. Diese Yerantwortlichkeit findet ihren Ausdruck in der Pflicht 
des Begiments, bei wichtigen Angelegenheiten die Zuziehung der sechs 
Kurfürsten und 1 2 Fürsten, unter Umständen die Einberufung sämmt- 
licher Beishsstände zu veranlassen, nach Ablauf des ersten Amts- 
jahres den Ständen Bechnung zu legen, endlich in der zeitlich be- 
schränkten Machtdauer, insoferne die Institution nur für die nächsten 
sechs Jahre in Kraft trat, nach deren Ablauf die dem Begiment über- 

EraiiB, Nflmb. Reichsreg. 3 



u 

gebene Gewalt an das Reich zorfiekfieL [j^olgeriehtig werden die Beicks* 
regentoi Ton dem Beich und nicht von dem KGuige in Eid genommen. 

Der Nachweis der Uebertragong des bisher dem Bdche zu- 
stehenden Wirkongskreises an dessen Oi^^an, das Beichsregiment, ist, 
soweit es sich nm Bestimmungen allgemeiner Nator handelt, ans der 
.Begimentsordnnng* selbst nnr lückenhaft zu liefern. Doch setzen 
uns zahlreiche im Beichsabschied an^enonunene Einzelbestimmangen 
in den Stand, die an das Begiment fibergebene oberste Gewalt nach 
ihren verschiedenen, auf dem Gebiete der Yerwaltnng, des Bechts mid 
der äasseren Politik sich äassemden Bichtnngen zn prädsiren. 

Das Beichsregiment besitzt die oberste Gewalt in 
allen Beichsfinanzsachen. Die Begimentsordnnng ist im 
engsten Znsammenhang mit den Bestimmnngen gebracht, die sich 
anf die Herbeischaffdng der ffir das Beich nöthigen Gelder besiehen. 
Es wird daher durch die Begimentsordnnng ausschliesslich das Be- 
giment zur Uebemahme der eingehenden Beichshlilfe doch mit der 
Verpflichtung zn nachträglicher Bechnungslegung ermächtigt (Wieder- 
hohlt im Beichsabsch. LI. p. 84.). Die Th&tigkeit des Begimentes in 
Rnanzsachen ist auch rfickwirkend. Es wird dem Begiment die Er- 
greifung der Mittel überlassen, durch welche die noch mit dem ge- 
meinen Pfennig seit 1495 von Worms her in Bückstand gebliebenen 
St&nde zur Nachzahlung zu verhalten wären (Beichsabsch. XIII. p. 67.). 
Dem Begiment steht das Becbt zu, nach Einhohlung fachmännischer 
Gutachten aller münzberechtigten Stande zur Prägung einer allge- 
meinen und ausschliesslich gültigen Beichsmünze in Gold und Silber 
zu schreiten. Ausdrücklich wird der etwaige Widerstand einzelner 
Beichsstände als die Münzreform nicht beirrend erklärt. Das Begiment 
bestimmt den Wert der gangbaren Münzen. Er erlässt Straford* 
nungen in Münzsachen. (Beichsabsch. XXII.). 

Das Beichsregiment besitzt die oberste Gewalt in 
Sachen der inneren Politik. Dem Beichsregiment kommt es 
zu, wegen Beschirmung der beschlossenen Ordnung mit der Beichs- 
ritterschaft zu verhandeln (XLYIII. p. 84.). Alle Stände, welche den 
Augsburger Beichsabschied und damit die Begimentsordnnng nicht 
angenommen haben, müssen der Citation des Beichsregimentes Folge 
leisten« Im Weigerungs&lle hat das Begiment die gegen die unge- 
horsamen zu ergreifenden Massregeln zu berathen und auszuführen 



(tletchsabscli. XLYIt p. 84.). Das ifeeichsregiment entscheidet Ses- 
sioDSstreitigkeiten zwischen einzelnen Beichsständen nach Einhohlung 
der korf&rstlichen Gutachten (Beichsabsch. LUI p. 85.)- Die Be- 
fugnisse der Beichspolizei besitzt das Beichsregiment. Es erlässt eine 
Beichsordnnng bezüglich des Eleiderluxus , der verschwenderischen 
Hochzeiten etc. (Beichsabsch. XXIII § 11. p. 79.). 

Das Beichsregiment besitzt die oberste militärische 
Gewalt. In dieser Bichtung enthalten die Artikel des Beichsab- 
schiedes zahlreiche zerstreute Einweisungen: Dem Beichsregiment sind 
die Listen über das bereits geworbene und gerüstete Volk gleichzeitig 
mit der Beichssteuer einzusenden (Beichsabsch. LH. 85.). Das Be- 
giment zeigt dem Beichshauptmann die für die bewilligte Eriegshülfe 
bestimmten Sammelplätze an und ertheilt ihm fQr sein ferneres Ver- 
halten Instruktionen (Beichsabsch. LXXV, p. 88.). Das Beichsregi- 
ment vergütet nach seinem Ermessen den Schaden ftir verdorbenes 
Geschütz und Munition an die Entlehner (Beichsabsch. LXXVIII 
p. 88.). Dem Beichsregiment steht das Becht zu, den Monatssold 
des Beichshauptmannes zu erhöhen (Beichsabsch. LXVIII. p. 87.). Der 
Beichshauptmann wird zwar von der Beichsversammlung gewählt, 
erscheint aber vom Beichsregiment mehr, als es im Sinne freier 
mililflrischer Aktion wünschenswerth war, vielfach abhängig : Nur das 
Beichsregiment darf ohne Wissen des Beichshauptmannes einen Dienst- 
mann vom Heere abfordern (Beichsabsch. LXXXI. p. 89.). Wie er 
dem Beichsregiment Treue schwört, so darf er ohne Erlaubniss des- 
selben niemanden feindlich überziehen (Beichsabsch. UX. p. 85. 86.). 
Andererseits darf ohne des Hauptmanns Wissen kein Vertrag oder 
Stillstand geschlossen werden — eine Bestimmung, deren Spitze 
weniger gegen das Begiment als gegen die unberufene Einmischung 
des Königs gerichtet war (Beichsabsch. LXXIV. p. 87.). Der Beichs- 
hauptmann entwirft unter Mitwirkung des Beichsregiments die Feld- 
ordnung (Beichsabsch. LXIII. p. 86.). Das Beichsregiment setzt eine 
Ordnung bezüglich der Titel im Heere fest (Beichsabsch. LXXXIV. 
p. 89.). Das Begiment entwirft die von den Bäthen des Hauptmanns 
zu leistende Eidesformel (Beichsabsch. LXI. p. 86.). Das Beichs- 
regiment setzt dem Hauptmanne einen Eeldkassebeamten zur Seite 
(Beichsabsch. (XXIX. p. 88.). Will sich Jemand dem Beiche unter- 
werfen oder Tribut leisten, so ist der Fall vom Beichshauptmann dem 

8* 



36 

Begimente zur Entscheidung vorzulegen (Beichsabsch. LXYl. p. 87.). 
Endlich steht dem verstärkten Regiment das Becht zu, dem 
Beichshauptmann unter Vorbehalt einer dreimonatlichen Efindigong, 
wenn er im Beiche, und einer sechsmonatlichen, wenn er ausser- 
halb des Beiches weilt, seiner Stelle zu entheben (Beichsabsch. 
LXXVII. p. 88.). 

Das Beichsregiment besitzt die oberste Gewalt in 
Sachen der äusseren Politik. Dem Beichsregiment steht im 
Allgemeinen das Becht der Abfassung von Instruktionen f&r die mit 
auswärtigen Mächten verhandelnden Gesandtschaften zu, jede durch 
kriegerische Unternehmungen des Beichshauptmannes erzielte Macht- 
erweiterung des Beiches, in Form von Gebietsabgabe oder Tribut- 
leistung an's Beich, bedarf der Zustimmung des Beichsregiments 
(Beichsabsch. LXYI. p. 87.). Im Besonderen verfasst das Beichs- 
regiment eine Gesandtschaftsinstruktion bezüglich der beim päpstlichen 
Stuhle vorzubringenden Beschwerden der deutschen Nation (Beichs- 
absch. XLY § 3. p. 83.). Es beräth und beschliesst („handelt") in 
dem Falle, wenn der Papst als Beichsverwandter sich weigern sollte, 
die neue Ordnung zu unterstützen, dann die gegen die Türken und 
andere Feinde der Christenheit und des Beiches bewilligte Hülfe (Ab- 
tretung der Annaten, Indulgenzien und Cruciatgelder) auszufolgen 
(Beichsabsch. XLY. § 1 u. 2. p. 83.). Das Beichsregiment ladet 
Böhmen und Ungarn zur Abordnung von Botschaf ton nach Nürnberg 
ein, um mit ihnen über die gegen die Türken zu leistende Abwehr 
zu berathen und zu beschliessen (Beichsabsch.* XLIY. p. 83.). Das 
Beichsregiment unterhandelt mit der Botschaft des deutschen Ordens 
in Preussen über den Empfang der Begalien durch das Beich mnd 
über eine gegenseitige, kriegerische Hülfe. Die Beschluss&ssung in 
diesen Punkten steht jedoch dem verstärkten Beichsregiment zu (Beichs- 
absch. XLIII. p. 83.). Der König von Polen hat dem Beichsregiment 
sein angebliches Becht im Streite mit dem Hochmeister in Preussen 
durch eine Gesandtschaft anzuzeigen. Die Yergleichsvermittlung 
zwischen beiden behalten sich jedoch die Beichsstände vor. 

Das Beichsregiment besitzt die oberste richterliche 
Gewalt. Fünf Jahre waren seit der Yerkündigung des ewigen Land* 
friedens auf dem Wormser Beichstage und der Errichtung des Beichs- 
kammergerichtes verflossen. Jene grossen Yortheile, welche man sich 



37 

gleieh zu Anfang von dem neuen Gerichtshöfe versprochen hatte, 
waren nun nicht in ErfQllung gegangen, weil es vor allem an einem 
kräftigen Exekutivorgane gebrach, das den Beschlüssen desselben zu 
rascher Durchführung verhalf. Das Eammergericht war auf dem 
besten Wege zu verfallen. Jetzt wo man an die Herstellung der 
inneren Beichsordnung gieng, konnte man eine Institution, deren 
segensreiche Wirksamkeit von allen Beichsständen anerkannt Wurde, 
nicht länger entbehren. Gleich im Anschluss an die Begimentsord- 
nung beschäftigt daher den Augsburger Beichstag die Sorge um ein 
thatkräftiges oberstes Gericht, das seinen Bückhalt am Beichsregiment 
finden sollte. So kam es zur Erneuerung des Kammergerichts. Der 
Sitz desselben wurde in guter Absicht von Frankfurt nach Nürnberg 
verlegt. Wie sehr hiebei die Absicht vorlag, das Eammergericht in 
enge Abhängigkeit vom Beichsregiment zu bringen, geht aus der 
Stelle im Beichsabschied hervor, in welcher bestimmt wird, „dass das 
Eammergericht beim Beichsregiment gehalten werden soll'* (Beichs- 
absch. p. 67.). Zunächst empfangen die Gerichtsbeisitzer ihren Sold 
vom Beichsregiment (Beichsabsch. p. 68.). Die erledigten Gerichts- 
beisitzersstellen sollten in der Weise besetzt werden, dass jene Beichs- 
stände, denen das Becht der Vertretung im Gerichte zustand, eine 
Liste von 3 — 4 Personen einreichten, von denen dann das Beichs- 
regiment den Tauglichsten zum Gerichte bestimmen sollte. Im Säum- 
nissfalle steht dem Beichsregiment das Becht zu, die offene Stelle 
ohne weiters nach eigenem Ermessen zu besetzen (Beichsabsch. p. 67. 
68.). Die Stellung des Beichsregimentes zum Eammergerichte wird 
im Wesentlichen präcisirt durch den Artikel XXIII des Beichsab- 
schiedes, nach welchem das Beichsregiment alles das, was zur Prozess- 
ordnung beim Eammergericht nöthig und in der Eammergerichts- 
ordnimg nicht ausdrücklich vorgesehen wird, im Einklänge mit dem 
Eammergerichte verfügen sollte (Beichsabsch. p. 72.). Dass das 
Beichsregiment dem Eammergericht seine exekutive Gewalt zur Ver- 
fügung stellt, geht aus mehrfachen Bestimmungen des Beichsabschiedes 
hervor. Das Beichsregiment fasst Beschlüsse, wie der Eläger in den 
Besitz der Güter des Geächteten zu setzen sei (Beichsabsch. IX.). 
Das Beichsregiment beschliesst die Ergi-eifimg von Massnahmen gegen 
die dem Spruche des Eammergerichts sich Widersetzenden (Beichs- 
absch. VIL p. 66.). Das Beichsregiment führt die Exekution bei ge- 



38 

waltsamer Yerhinderung der üebergabe der Gflter des Oeächteten an 
den Kläger (Eeichsabsch. XXXIX. XXL. p. 82.). Das Reichsregiment 
erlässt eine fllr's ganze Reich bindende Ordnung bezüglich der wu- 
cherischen Wiederkäufe (Reichsabsch. XXXII. p. 81.). Es verfasst 
mit dem Eammergericht eine Ordnung bezOglich der für das ganze 
Reich gleichartigen Appellationsformularien (Reichsabsch. X. p. 70.). 
In einzelnen Fällen übt das Reichsregiment Befugnisse richterlicher 
Natur aus. Das Reichsregiment kann so gut wie das Kammergericht 
ex officio die des Landfriedensbruches Verdächtigen zum Purgations- 
eid vorladen (Reichsabsch. p. 65.). Im Falle des Verdachts betrü- 
gerischer Uebertragung des Gutes von Seite des Geächteten steht dem 
Reichsregimeiit so gut wie dem Kammergerichte die Macht zu, Käufer 
und Verkäufer zur Expurgation vorzuladen (Reichsabsch. XII. p. 67.). 
Dem Reichsregiment und dem Kammergericht obliegt die Pflicht zur 
Verfassung einer Ordnung, um die von den Obrigkeiten ungerecht- 
fertigt verhängten Todesurtheile hintanzuhalten (Reichsabsch. XO. 
p. 70.). In dem bestimmten Falle schweren Friedensbruches mit 
Waffengewalt und Kriegszug wird die Entscheidung ausschliesslich 
dem Reichsregiment vorbehalten mit der charakteristischen Motivirung, 
dass das Regiment an die Stelle der jährlichen Reichsversammlungen 
getreten sei (Reichsabsch. p. 65. 66.). Streitfälle zwischen geistlichen 
und weltlichen Gerichten werden vom Reichsregiment entschieden 
(Reichsabsch. XXI. 80—81.). 

Es erübrigt noch. Einiges über die Stellung der einzelnen Re- 
genten hier nachzutragen. Die Mitglieder des Regimentes sind, in- 
dem sie den Eid der Treue dem König und Reich geschworen haben, 
ausdrücklich aller sonst geleisteten Eide entbunden. Nur die Kur- 
fürsten und Fürsten unterziehen sich der ihnen übertragenen Amts- 
thätigkeit ohne jede weitere Entschädigung, sie geniessen wie alle 
anderen Personen beim Reichsregiment bis zu den Boten herab ZoU- 
und Ungeldsbefreiung für sich und ihr Gesinde. Alle anderen Reichs- 
regenten erhalten eine Entlohnung, und zwar beträgt der Jahressold 
für einen Grafen oder Herrn 1000 fl. Rh., für den Prälaten 600 fl., 
für jeden Städter 600 fl., doch in der Art, dass je vier innerhalb 
eines Jahres zur Session einberufene Städtevertreter sich it einen 



39 

ein&chen Jahressold theilen. ^ Die Grafen und Herren hatten die 
Verpflichtung sechs, alle anderen Kegenten vier gerüstete Pferde 
zu halten. ^) Die Gewährleistung der dem Beichsregimente flberge 
benen Vollmachten geschah durch die Schlussartikel der Begiments- 
ordnung, in welchen sich der EOnig und die anwesenden Beichsst&nde 
durch ihre Unterschrift und ihr Siegel an Eidesstatt zur Einhaltung 
der Begimentsordnung verpflichteten. 

Fassen wir das Ergebniss der obigen auf den Wirkungskreis 
des Beichsregimentes Bezug nehmenden Erörterungen zusammen. 
Die Beichsst&nde in ihrer Gesammtheit bilden ausschliesslich 
die Träger der obersten Gewalt. Im Wege der üebertragung ge- 
langt ^ese oberste Gewalt an das Beichsregiment. Diese Ge- 
walt erscheint zeitlich beschränkt durch die Normirung einer sechs- 
jährigen Wirkungsdauer der neuen Beichsordnung und materiell 
beschränkt durch die Direktiven, welche in Einzelfällen die Beichs- 
stände dem Beichsregimente von vornherein mit in seine neue Stel- 
lung geben, und durch die Verpflichtung, Entscheidungen von hervor- 
ragender Bedeutung vor die allgemeine Beichsversammlung zu bringen. 
Die königliche Gewalt kommt nur innerhalb des allgemeinen Stände- 
verbandes zur Geltung. Folgerichtig erstreckt sich der Einfiuss der 
Krone nicht auf das Begiment, sondern findet in ihm nur wie bei 
jedem anderen Beichsstand den ihrer ständischen Bedeutung ent- 
sprechenden Ausdruck. 

Eine tiefgehende Wandlung hatte sich vollzogen. Das Eönig- 
thum, einst das »ganze Beich* repräsentirend , dann gleichwerthig 
neben das „ Beich '^ tretend, war jetzt daran, im Begriffe des , Beiches ^ 
au&ugehen. 



*) AuifaUender Weite ist über die Entlohniing der Vertreter des österreichischen 
und bargandischen Kreises, dann derer aus den sechs Reichskreisen in der Begiments- 
ordnang ausdrücklich nichts bemerkt. Müllers (d. Beichstagsst. unter Max I) Angabe 
p. 16, dass ausser den Prälaten, Herren und Grafen alle Begenten 800 11. Sold erhielten, 
l&sst sich nicht erweisen. 

*) Der BeichsabBchied XXXVIII p. 82 enth&lt die Bestimmung, dass yorerst die 
Kosten fßr die Besoldung der Beichsregenten durch diese selbst oder deren VoUmachtgeber 
zu tragen und ron dem auf sie entfallenden gemeinen Pfennig in Abzag zu bringen sei* 



40 



Die Geschiolite der Reformideo. 

1495—1500- 

Die Beantwortung der Frage, ob das römisch-deutsche Beich am 
Ende des Mittelalters, insbesondere in den Dezennien, die der Grün- 
dung des Beichsregimentes vorangiengen, eine mehr monarchische oder 
mehr republikanische Yerfossungsform hatte, wird den Bechtshisto- 
rikem stets Verlegenheit bereiten. Das mittelalterliche Feudalwesen, 
welches in dem Eönigthum die Yereinigung der höchsten Gewalten 
anerkannte, hatte Jahrbiundert« hin durch die mannigfachsten Wand- 
lungen erlitten, die nicht ohne Bückwirkung auf das Wesen des 
Königthums blieben, Noch bedient sich^ so gut wie in der frän- 
kischen Zeit, der König in Sachen der Beichsregierung des Bates 
seiner Grossen. Aber diese Grossen waren jetzt die erblichen Besitzer 
grosser Territorien geworden, deren Bedeutung auf der schrittweise 
vollzogenen Schmälerung des Königthumes beruhte. Auf den Beichs- 
tagen treten sie als enge verbundene Beichsstände dem König anfangs 
als gleichartige, bald als bestimmende Macht entgegen. Noch besass 
der König in der Theorie jene alte plenitudo potestatis, da während 
des ganzen Mittelalters auch nicht annähernd der Versuch gemacht 
wurde, der vollzogenen Machtv^rschiebung entsprechend die Stellung 
des Königs den Beichsständen gegenüber und die den letzteren Ober- 
lassene Hoheit zu präcisiren. In der Praxis aber war die alte ma- 
jestas des Königthums auf einige wenige Bechte zusammengeschmolzen. 
Aus der Schaar ergebener Vasallen, deren nicht geringer Länderbesitz 
immer wieder die Königstreue zur Voraussetzung hatte, war jetzt eine 
aus selbständigen Territorialmonarchien gebildete Conföderation ge- 
worden, an deren Spitze der König als Haupt mit sehr schwankenden 
Machtbefugnissen gestellt war. An die Stelle der ausschliesslichen 
Macht des Königs, durch den eine nach Ansehen vielfach gegliederte 
ünterthanenmenge Bepräsentation fand, war jetzt das sogenannte 
, Beich'' getreten, und schon hatte man sich in praktischer Hand- 
habung der Dinge daran gewöhnt, die volle potestas zwischen , König • 
und „Beich* gleichmässig getheilt zu denken. Notwendig konnte es 
da, wo der lebendige Gang der Verfassungsentwicklung so wenig oder 
besser gar nicht mit einer entsprechenden formalistischen Behandlung 



J 



41 

Schritt hielt, nicht an den mannigfachsten Widersprüchen in der Auf- 
fassung Aber die Machtgrenze dieser beiden Gewalten fehlen. Es 
musste dazu kommen, dass einerseits die Aeusserungen der Beichs- 
thfttigkeit dem Königtum gegenüber unter den Gesichtspunkt einer 
sträflichen Usurpation fieleni><^und umgekehrt die Versuche des König- 
thums nach Erhaltung der theoretisch zugestandenen Gewalt einen 
das .gemeine Wesen'* bedrohenden Charakter annahmen. 

Ein Zustand des Unbehagens, der sich allemal der Gemflther zu 
bemächtigen beginnt, wenn die alten verbrauchten Formen den Inhalt 
des Lebens nicht mehr zu umÜE^sen vermögen, tritt uns in den letzten 
Dezennien des Mittelalters in dem mächtig gesteigerten Yolksbewusst- 
sein von der Unhaltbarkeit der bestehenden Ordnung entgegen. ^) Es 
fehlt ancb nicht an jenen voraneilenden Geistern, die das Heil in Vor- 
schlägen und Versuchen positiver, objektiv gutgemeinter, aber, weil 
aus engem Gesichtskreis herauskonstruirt, häufig unpraktischer Ge- 
staltungen suchen. Auf Nioolaus Gusanus ist der Vorschlag zurück- 
zufOhren, die Einheit und Macht des Beiches durch Einrichtung jähr- 
licher Beichsversammlungen und durch die Bildung einer stehenden 
Trappe zu begründen. ^) Der Vorschlag eines Unbekannten v. J. 1491 
fQhrt die Ideen des Cusanus in der Art weiter aus, dass vor Allem 
auf eine einzige Beichsregierung und Eriegsverfiassung gedrungen wird. 
Ideeen dieser Art konmien nie zur Buhe, bis ein günstiger Moment 
sie den gestaltenden Händen eines durch Geist wie Macht gleich her- 
vorragenden Mannes überliefert. Als solcher tritt uns auf dem Höhe- 
punkt der mittelalterlichen Beichsgeschichte Berthold Graf von Henne- 
berg, Erzbischof von Mainz, entgegen. ^) Man kann die Geschichte 
der deutschen Beichstage von Worms 1495 bis Augsburg 1500 nicht 
behandeln, ohne Schritt für Schritt der prädominirenden Stellung dieses 
Fürsten, der wie keiner ^das Vaterland im Herzen trug*, gewahr zu 
werden. Es kann hier selbstverständlich nicht unsere Aufgabe sein, durch 
eine emgehende Würdigung dieses Mannes, seiner Verdienste sowohl 



*) Wir Terweisen in dieser Richtong anf die belehrenden Aosführungen von Eber- 
hard Gothein »Polit. and relig» Volksbewegongen vor der Reformation. Breslau 1878*. 

>) 8. Bänke Gesch. der Reform. 5. Auflage I. p. 70. 

') Uebor diesen Forsten, der noch immer keinen entsprechenden Biographen ge- 
funden, 8. die in der deutschen Biographie unter dem betreffenden Artikel angegebene 
Literatur, insbes. die Disssertat-Schrift Fon Waeckerle etc 



42 

wie seiner Fehler, *) m einer erschöpfenden Charakteristik zu gelangen. 
Wir wollen ihn nur da aufsuchen, wo seine Bestrebungen im engen 
Zusammenhang mit dem Nürnberger Eeichsregiment stehen. Da 
kommen wir zunächst zu den Verhandlungen des Wormser Eeichs- 
tages 1495, aus deren Fülle wir nur das herausgreifen, was auf die 
vorliegende Verfessungsfrage Bezug nimmt. «) 

Der grosse Beformplan, mit welchem Berthold in den Apriltagen 
d. J. 1495 zu Worms hervortrat, nahm seinen Ausgangspunkt von 
den kriegerischen Absichteri Maximilians gegen Frankreich und seiner 
Theilnahme an den italienischen Kriegshftndeln. *) Seine Verwirk- 
lichung fand er nach langen Berathungen in einem von Berthold aus- 
gearbeiteten, aus 48 Paragraphen bestehenden Verfassungsentwurf.*) 
Die wesentlichsten ^Bestimmungen desselben sind: Von der Voraus- 
setzung ausgehend, dass der König als oberster Kriegsherr nicht im 
Beiche weile und alle Beichsangelegenheiten nicht selbst 
besorgen könne, wird ein aus 17 Bäthen bestehender Beichsrath 
bestellt. Der König bestimmt den Vorsitzenden, jeder der sechs Kur- 
fllrsten ein, das gesammte deutsche Beich, zerlegt in zehn Territorien, 
zehn Mitglieder. ^) Ausdrücklich werden die dem König vorbehaltenen 
Bechte angeführt. Sie erscheinen allerdings sehr beschränkt im Zu- 
sammenhang mit der Bestimmung, dass der Beichsrath alle den König 
und das Beich betreffenden Angelegenheiten nach bestem Wissen auf- 
nehmen, berathen und beschliessen soll. Der Beichsrath hat seinen 



^} Gothein liebt es, die Schattenseiten heryorzoheben. s. aach Maurenbrecher, Gescb« 
der kathol. Beform. I. 80. 

') Datt de pace pabl. p. 800. 

') Datt de paoe publ. Wormser Reichstag Pkt. 22.: Maximilian lässt darch seine 
R&the am 24. April in Sachen seines Bündnisses gegen Frankreich fragen, in welcher 
Weise man ihm Hilfe leisten woUe. Darauf erwidern die Beichsst&nde (Fkt. 24.): an 
eine .Hilfe könne nicht gedacht werden, be^or nicht Ordnung und Becht im Reiche her- 
gestellt sei. Am 28. April theilt Mainz den Ständen auf dem Rathhaus mit: Maximilian 
habe in die Bestellung eines Ausschusses zur Berathung der Ordnung gewilligrt (Pkt. 25). 
Der neu ausgefertigte Entwurf gelangt gleichzeitig mit dem Yorachlag der EinfQhroog 
eines gemeinen Pfennigs zur Kenntniss der St&nde (Fkt. 26, 27.). 

*) Datt. de publ. p. 886b. 

*) 1. Magdeburg, 2. Salzburg und Aquileja, 8. Besanoon und Fois, 4. Bremen und 
Westfalen, 5. Niederlande unter und um die Maas, 6. Franken, 7. Baiem, 8. Schwabeo, 
9. freie Städte, 10. Reichsstädte. 



48 

Sitz zu FrankAirt am Main und handelt im Namen des Königs und 
Beiches. Der König hat das Becht, sobald er drei Tagreisen von 
Frankfurt entfernt ist, den Beichsrath an seinen Hof zu beordern. 
Stets muss ein KurfQrst persönlich durch ein Vierteljahr an den 
Beichsrathssitzungen theilnehmen. Zur Prüfung der finanziellen Oe- 
bahrung des Beichsrathes kömmt j&hrlich ein Ausschuss von 13 Per- 
sonen zusammen, wobei der König und jeder der Kurfürsten durch einen 
Bath vertreten sind. Der Beichsrath besorgt die Exekution der Be- 
schlüsse des an demselben Orte flingirenden Beichskammergerichtes. 
Er ist unter die Aufsicht des Kurfürstenkollegiums in der Art gestellt, 
dass jährlich einmal die sechs Kurfürsten persönlich bei demselben 
erscheinen, um sich von dem Fortgang der Ordnung zu überzeugen. 
Der Beichsrath darf keine Beichssteuer ohne vorherige Einberufong 
des Königs und der sechs Kurfürsten ausschreiben und einbringen. 
Ueberhaupt soll er in allen wichtigen Angelegenheiten sich des Bei- 
rathes des Kurfürstenkollegiums, in besonders wichtigen FUlen des 
der Beichsstände bedienen. Der Beichsrath bestellt eine eigene Beichs- 
kaozlei 

Man sieht auf den ersten Blick, dass dieselben Tendenzen, welche 
zu dem auch in Worms das erstemal in Anwendung gebrachten Steuer- 
system des »gemeinen Pfennigs* führten, in diesem Verfassungsent- 
wurfe Bertholds zur Geltung kommen. Wie der , gemeine Pfennig" 
unmittelbar an das «Beich* üb die Gesammtheit der Beichsunterthanen 
anknüpfte, so sind es hier auch nicht die Beichsstände, die ihre Ver- 
treter in das oberste Beichsorgan entsenden, sondern das Gesammt- 
reich nach territorialen Gruppen wählt die Beichsregierung. Schon 
finden in dieser Eintheilung die Schweiz, Oesterreich und Böhmen 
keinen Platz mehr. Man lasse sich nicht durch den scheinbaren 
Widerspruch t&uschen, der in der ausdrücklich geforderten Vertretung 
der Kurfürsten und Städte liegt. Diese repräsentiren so gut wie die 
,10 Provinzen* territoriale Einheiten. Der Beichsrath erscheint als 
eine mit grossen Machtbefugnissen ausgestattete Beichsbehörde, die 
ihren Zwang unmittelbar von dem «Beich* erhält und in allerdings 
sehr beschränktem Umfange die königliche Gewalt anerkennt 
Die Stellung des vom König zu nominirenden Präsidenten ist eine 
wesentlich andere als die, welche die Augsburger Ordnung v. 1500 
demselben zuweist. Niemals kann der König, wie nach der Auge- 



44 

burger Ordnung, zum Präsidenten des Beichsregimentes herabsinken. 
Allerdings ist die Beiohsregierung fast in allen Fragen 
unter die Gontrolle des kurfürstlichen Kollegiums ge- 
stellt. 

Indem der Wormser Entwurf von der Voraussetzung ausgeht, 
dass der König ein bestimmtes Mass von Seichsangelegenheiten gar 
nicht zu erledigen habe, also hierin die habituelle Unfähigkeit 
des Königthums annimmt, wird das erstemal der Versuch ge- 
macht, in Form rechtsverbindlicher Bestimmungen die potestas im- 
perii neben die potestas regis zu stellen. Der Wormser Beichsrath, 
dessen Präsident vom König als Bepräsentant des deutschen Gesammt- 
territoriums bestellt wird, wahrt schon dadurch den Ciharakter eines 
Beichsamtes, dass der König das Becht erhält, ihn unter bestimmten 
Voraussetzungen an seinen Hof zu berufen, was nach der Augsburger 
Ordnung v. 1500 schon desshalb unmöglich ist, weil der König selbst 
als oberster Beichsstand einen wesentlichen Theil des Begimentes 
bildet. Der Wormser Entwurf kennt eine eigene Beichskanzlei, die 
Augsburger Ordnung lässt die Geschäfte des Beichsregimentes durch 
die reichsständische mainzische Kanzlei besorgen. 

Was nun die nach dem Wormser Entwürfe dem Beichsrathe als 
exekutives Organ zugewiesene Kompetenz anbelangt, so ist sie aller- 
dings eine sehr grosse. Aber im Gegensatz zur Augsburger Ordnung 
werden mit wohlthuender Klarheit alle Fälle präcisirK über welche 
sich die Kompetenz der Behörde nicht erstreckt. So werden als Vor- 
recht der königlichen Gewalt ausdrücklich bezeichnet: 1. das Becbt 
der Nobilitirung (Pkt. 4.), 2. die Verleihung erlauchter Lehen (Pkt. 5.), 
3. das Becht, unter bestimmten Voraussetzungen offene Stellen des 
Beichsrathes zu besetzen (Pkt. 15.), 4. die Entscheidung beim Heim- 
fall grösserer Lehen, doch »mit Willen der Kurfürsten* (Pkt, 21.), 
5. unbedingtes Verleihungsrecht kleinerer Lehen (Pkt. 21.), 6. das 
Einfordern einer neuen Hülfe unter Zuziehung des kurfürstlichen Kol- 
legiums (Pkt. 39.), 7. die Befugnisse des obersten Feldhauptmannes 
(Pkt. 41.). 

Ausdrücklich werden folgende Angelegenheiten unter die Kom- 
petenz des Beichsrathes gestellt: 

1. Alle den König und das Beich betreffenden Angelegenheiten 
im Allgemeinen. 



3. Das tteckt der l^ermmsdrstreckung bei Belehnüngen (Pkt. 6.)* 

3. Erledigung aller Reichsangelegenheiten , Ausfertigung von 
Briefen unter kdnigliGhem Namen und Siegel (Pkt, 8.)- 

4. Das Recht der Verlegung des Sitzes der Beichsbehörde (Pkt. 11.). 

5. Das Becht der ürlanbsertheilung an den Präsidenten und die 
Mitglieder. 

6. Das Becht der Kooptirung bei den nichtitlrstlichen Räthen 
(Pkt. 15.). 

7. Die Bewahrung aller Beichsakte (Pkt. 20.). 

8. Die Berathung der Mittel, um die noch nicht belehnten In* 
haber grosser Lehen zur Lehenspflicht zu verhalten (Pkt. 21.). 

9. Berathung der Mittel, die Schweizer, Friesen, sowie alle an- 
deren der Ordnung Widerstrebenden zum Beich zu bringen (Pkt. 22. 23.). 

10. Die Einnahme des Friesen-, Ferrarisohen, wie aller anderen 
Beichtstribute, der PöngebOhren, erblosen Güter, des gegen die Türken 
und zur Erhaltung des Beiches bewilligten Geldes, endlich die Bil- 
dung einer eigenen Beichskasse (Pkt. 24.). 

11. Die Handhabung der Polizei- und Luxus-Gesetze. 

12. Die üeberwachung des königlichen Kammergerichtes (Pki 
32. 33.). 

13. Die üeberwachung des Beichsfriedens. 

14. Die Zustimmung zu jedem Kriege und zum Abschlüsse 
eines jeden das Beich berührenden Bündnisses mit fremden Nationen 
(Pkt. 37.). 

15. Die Bewilligung der TürkenhüUe in'einzelnen F&Uen (Pkt 38.). 

16. Die Beilegung von Streitigkeiten zwischen Beichsgliedem 
(Pkt 40.). 

17. Die Aufiiahme von Unterhauptleuten, Söldnern, Bestellung 
von Proviant, Munition und Waffen (Pkte. 41 — 43.). 

18. Die Bestellung einer Beichskanzlei. 

In einzelnen Fällen erscheint die Gewalt des Beichsrathes be- 
schränkt durch die Mitwirkung a) des Königs durch die Bestimmung, 
dass es in das Belieben der niederen Lehensträger gestellt bleibt, 
ihre Lehen vom König oder dem Beichsrath zu empfangen (Pkt 6.), 
b) der Kurfürsten, sobald es sich um die Veränderung von Zöllen 
Pkt. 30) und um Erledigung wichtiger Angelegenheiten im Allge- 
meinen (Pkt. 7) handelt, endlich c) des Königs und der Kurfürgten 



4» 

bei Beschlassfassung über Entsendung von ßotschafiien an fremde 
Nationen (Pkt. 36) und bei Ausschreiben neuer Auflagen (Pkt. 39.). 

Die Gewalt des Beichsrathes erlischt bei sehr wichtigen Ange- 
legenheiten, in Sonderheit bei beabsichtigten kriegerischen Unter- 
nehmungen (Pkt. 34.), in welchen F&Uen die Beichsst&nde zu berufen 
sind (Pkt. 7.), endlich bei der durch einen reichsst&ndischen Ausschuss 
auszaflbenden Eontrolle über die Beichskasse (Pkt. 25.)* 

Bei der Vergleichung des Wormser Entwurfes mit der Augs- 
burger Ordn\ing muss man auf den Gang der Dinge in der Zeit 
1495 — 1500 Bücksicht nehmen. Jener Wormser Entwurf fand be- 
kanntlich den Beifall und die Zustimmung Maximilians nicht. Noch 
fühlte sich das Eünigthum dtark genug, um eme so wesenitliche Be- 
schränkung seiner Macht, die überdiess eine Erhöhung des kurfürst- 
lichen Einflusses bedeutete, von sich zu weisen. Maximilian betrach- 
tete das Beformwerk Bertholds unter dem Gesichtspunkt einer ihm 
persönlich angethanen Schmach, wie dies seine späteren Worte, dass 
man ihn zu Worms an Händen und Füssen gebunden an den Nagel 
habe hängen wollen, und der tiefe Groll, den er von jetzt ab gegen 
den Urheber des Werkes im Herzen nährte, zur Genüge beweisen. 
Er schwieg eine Weile, dann trat er zu Worms mit einem Gegen- 
entwurf auf, ^) der auf so grundverschiedenen Voraussetzungen ruhte, 
dass es die Stände gerathener fanden, das ganze Beformwerk einst- 
weilen bei Seite zu schieben und das Heil in der Institution der 
jährlich wiederkehrenden Beicbstage zu suchen. Aber auch dieser 
Versuch scheiterte an der Schwerfälligkeit der morschen Beichsver- 
fassung. So stand man unter verwandten politischen Verhältnissen 
auf dem Augsburger Beichstag 1500 abermals vor der dringend ge- 
botenen Beform. Diesmal aber erhielt sie einen wesentlich veränderten 
Charakter. Indem man die Hoffnung aufgab, den allerdings nicht 
wegzuleugnenden Konflikt zwischen König und Beich durch scharfe 
Abgrenzung beider Gewalten zu beseitigen, baute man die neue Ord- 
nung auf den altehrwürdigen Formen der reichsständischen Verfassung 
auf. Naturgemäss übertrugen sich dann die Unklarheiten der ber 
stehenden Einrichtung auch auf die neue Institution des Nürnberger 
Beichsregiments. Die Durchführung des Wormser Beschlusses, sämmt- 



• ^) Datt. de pace publ. p. 854, 



4? 

liehe Bdchsstände jährlich zu versammeb, hatte sih als undurchführbar 
erwiesen. Indem man den Gedanken doch festhielt, rersuchte man 
es mit einer Beichsversammlung von grosserer Beweglichkeit. Dies 
erreichte man durch eine Verringerung* der Zahl der Theilnehmer, 
also durch Bildung eines Beichstagsausschusses, der den Vortheil bot, 
jedes Vierteljahr erneuert werden zu kOnnen. Schlössen sich die 
vierteljährlichen Sessionen enge aneinander, so konnte man leicht zu 
einem beständigen Beichstagsausschuss gelangen und, wie auf den 
Beichstagen das kleinste ständische Interesse seine Vertretung fand, 
so musste dies auch rflcksichtlich der Zusammensetzung dieses Aus- 
schusses — des Beichsregimentes — der Fall sein. Hiemit erklärt 
sich die von dem Wormser Entwurf wesentlich abweichende Art der 
Zusammensetzung des Beichsregiments. Weilt der KOnig nicht beim 
Begiment, so ist er als oberster Beichsstand eigentlich nur beurlaubt, 
daher die Bestimmung, dass das Begiment den König jeder Zeit unter 
Terminssetzung nach Nürnberg laden kann. Die Annahme der Augs« 
burger Begimentsordnung erscheint demnach als eine Permanenz- 
erklänmg der Beichstagsthätigkeit in der praktisch allein möglichen 
Form der möglichsten Beschränkung der stimmberechtigten Beichs- 
stände. Nicht zu übersehen ist femer die enge Verquickung der auf 
die Beichshfilfe Bezug nehmenden Bewilligung mit den Bestimmungen 
der Begimentsordnung. Nicht um das Beich an sich in bessere 
Verfassung zu bringen, sondern um einen Apparat zu schaffen, der 
über die richtige Verwendung der bewilligten Summen wacht, kam 
man zur Einsetzung des Beichsregiments. Es konnte nicht fehlen, 
dass der König das neue Institut von vornherein unter dem Gesichts- 
punkte eines seine Massregeln kontrollirenden und beschränkenden 
Beichstagsausschusses betrachtete. Da die königliche Gewalt selbst 
einen wesentlichen Bestandtheil der Begimentsgewalt bildete, so war 
es überflüssig, die königliche Machtsphäre genau zu umschreiben. In- 
dem man die ganze Fülle der dem Beiche innewohnenden Gewalt 
scheinbar durch den König zum Ausdruck bringen Hess, indem schein- 
bar er alles ausübte, verwandelte sich in Wirklichkeit das ihm 
untergebene Begiment in ein seine Handlungen lästig kontrollirendes 
Organ. Was immer geschah, offiziell geschah es durch um, er blieb 
offiziell an der Spitze der Geschäfte; war er persönlich abwesend, so 
regierte er durch seinen Vertreter. So musste er es sich gefallen 



4d 

lassen, dass die seinen Absickten oft feindselige Ötimmimg der Aus- 
schnssmajorität nicht nur Beohtskraft erlangte, sondern sogar als 
seine höchst persönliche Meinung sanktionirt wurde. Bs liegt auf der 
Hand, dass sich die an sich wunderliche Bestimmung, dem König einen 
Termin zum Erscheinen zu setzen, in eine die königliche Autorität 
verletzende Form kleiden musste. Indem man alte Formen, denen 
die Bealität der Dinge nicht entsprach, festhielt, versetzte man das 
Eönigthum in eine unmögliche Position, aus der es sich nicht anders 
als durch die zielbewusste Zerstörung dieser Ordnung erretten konnte. 
Bevor wir die Frage beantworten, wieso sich Maximilian dazu 
verstehen konnte, die Augsburger Begimentsordnung anzunehmen^ 
wollen wir den Gegenentwurf betrachten, den er als Antwort auf 
Bertholds Entwurf auf dem Wormser Beichstag 1495 in Vorschlag 
brachte. Auch der Qegenentwurf nimmt die Einsetzung eines 
17gliedrigen Beichsrathes an. ^) Allein die Amtswirksamkeit der 
Bäthe baut sich ausdrücklich auf der Voraussetzung der Abwesenheit 
des Königs aus dem Beiche auf, sie erlischt mit der Büekkunft des 
Königs. ^) Sie sind überdies verpflichtet, in wichtigen Angelegen- 
heiten die Wohlmeinung des Königs und der BeichsstAnde einzuholen 
(Pkt. 6.). Die Verleihung der grossen Lehen, die Verfdgung Ober 
verfallenes Gut beh&lt sich der König ausdrücklich vor und selbst die 
Verleihung kleiner Lehen darf der Beichsrath nur über königlichen 
Auftrag vornehmen. Sie empfangen bezüglich der Durchführung der 
zu Worms gefassten Beschlüsse vom König spezielle Instruktionen. 
Sie haben über den eingebrachten Tribut dem König und dem Beiche 
Bechnung zu legen. Es steht ihnen nicht das Becht zu, ohne Einwil- 
ligung des Königs Veränderungen in * diem Zoll wesen zu machen. Als 



^) Datt. de pace pabl. p. 854. Mfliler im Beichstagsstaat unter Max 1, p. 5 — 10 
nimmt fälschlich an, dieser Entwurf sei ron den St&nden dem König: proponirt worden. 

*) Die Zusammensetzung ist genau der betreffenden Bestimmung des ICainzer Ent- 
wurfes nachgebildet. Nur heisst der Vorsitzende »rorgeer*. Dann werden die Vertreter 
der sechs Kurf&rsten nicht durch diese bestellt, sondern (so gut wie die zehn Vertreter 
der :^ Provinzen« nach des EOnigs und der Beichsst&nde Wal) aus den sechs Kurf&nten- 
tbflmern genommen. Die sechs Bäthe erscheinen demnach weniger als Vertreter der Kur- 
fürsten, als der betreffenden Territorien. 

*) Pkt. 5 : , Sobald wir den Zug beginnen und nicht im Beiche sind, soUen sie an 
einem Orte bis auf unsere Widorkunft alle Beichssachen romehmen and darin besohliessen*. 



4d 

wesentliche AufgaW werden dem äeichsrath die Üxekution der Kam- 
mergerichtsbeschlüsse und die üeberwachung des Friedens im Beiche 
Zügewiesen. ^) Aber anoh hierin sind alle schwierigen Fälle ihrer 
Entscheidung entzogen. Sobald der König im Beiche erscheint, hat 
er das Becht, den Beichsrath an seinen Hof zu beordern und sich 
seiner Dienstleistung nach freiem Ermessen zu bedienen. 

Es bedarf wohl keiner weitläufigen Auseinandersetzung, dass im 
Entwurf Bertholds und diesem Gesetzentwurf der volle Gegensatz der 
auf dem Wormser Beichstage vorwaltenden Anschauungen zu Tage 
tritt Noch ist Maximilian ganz von dem Gedanken an die alles 
umfassende königliche Macht erfüllt, neben der kein Platz üQr eine 
selbständige Bethätigung der Beichsgewalt flbrig bleibt. Am wenigsten 
wollte er sich den im Entwürfe scharf zu Tage tretenden kurfürst- 
lichen Frätensionen unterwerfen. Wenn Maximilians Gegenentwurf 
die Mitglieder des Beichsrathes aller, also auch der dem Könige ge- 
leisteten Eide entbindet, so entspricht dies nicht der thatsächlichen 
Stellung der Behörde, wie auch der in Punkt 23 geforderte Eid der 
Treue gegen König und Beich ziemlich nichtssagend ist. Was Maxi- 
milian bot, war ein königlicher Hofrath, der seinen Zwang ausschliess- 
lich von dem Könige erhielt. Ein so vollständiges Ablehnen aller der 
in Bertholds Entwurf sichtbaren Absichten liegt diesem Gesetzentwurf 
zu Grunde, dass es aus der Divergenz der zu Worms auftauchenden 
Meinungen keinen anderen Ausweg gab, als das ganze Yerfassungs- 
werk auf bessere Tage zu verschieben. 

Bertholds Entwurf geht von der Thatsache des Gegensatzes zweier 
Gewalten aus und versucht die Lösung in ihrer möglichst scharfen 
Scheidung. Das Königthum, allerdings wesentlich beschränkt durch 
die dem Kurfürstenkollegium zugewiesene abnorme Stellung, gewann 
und verlor zur gleichen Zeit. Es gewann dadurch, dass es in den 
Stand gesetzt wurde, die ihm angewiesene Machtssphäre in schöpfe- 
rischer Kraft zu erweitem. Es verlor aber, da es unter Verzicht auf 
ein bisher sehr unklares Bechtsverhältniss ein grosses Mass oberster 



^) Fkt. 20 wendet speziell seine Spitze gegen die Kurfürsten: Sie sollen darüber 
wachen, dass das Verbot beachtet werde, dass kein Kurfürst, auch nicht Erzherzog 
Philipp (!) und andere St&nde ohne unser Wissen und WiUen Krieg anfiuige, noch Bünd- 
nisse mit Fronden schliesse. 

Kraus, Nümb. Beichsreg. 4 



5Ö 

Antoritftt an das Beich abgab. W&re Bertbolds Entwurf zur Üurcli- 

fOhrong gelangt, so h&tte es sich in dem auf klaren Bechtsvoraus- 

setzungen entwickelnden Kampfe um Erweiterung des Machtkreises 

zeigen müssen, welche der beiden Gewalten, die monarchische oder 

die stfindisch-repnblikanische die stärkere war. Auf dem' Wege, die 

königliche Gewalt als oberstes Glied aus der Kette des Standewesens 

zu lösen, finden wir Bertholds Entwurf in Uebereinstimmung mit der 

im übrigen Europa längs vollzogenen Entwickelung. Gewiss war 

Maximilian im J. löOO so gut wie 1495 jeder Abgabe königlicher 

Autorität im Herzen abgeneigt Wenn er dennoch in die Augsburger 

Ordnung willigte, so geschah es, weil diese Ordnung mit ihren unUaren 

Bestimmungen, die den mittelalterlichen Lehensstaat zur Yoraussetzimg 

hatten, ihm genug Wege offen liess, sein vermeintliches Becht wieder 

zurückzuerlangen. Mit der kleinsten üeberschreitung der im Wormser 

Entwurf zugewiesenen Kompetenz hätte er sich sofort eines Braches 

der Beichsverfassung schuldig gemacht. Gegen das Nürnberger Beichs- 

regiment, dessen er sich so lange bediente, als es seinen kriegerischen 

Absichten entsprach, konnte er sich ohne Schein einer flagranten 

Bechtsverletzung in Widerspruch setzen, weil mit der Befestigung der 

zu Augsburg beschlossenen Ordnung der Bestand des deutschen König- 

fiiums üb^haupt unmöglich geworden wäre. Die Augsburger Osd- 

nung an sich hätte den König weit mehr als die Wormser an Händen 

und Füssen gefesselt Aber in der klaren Erkenntniss, dass das zu 

Augsburg in^s Leben gerufene Beichsregiment von vornherein todtr 

geboren war und desshalb leichter zu dulden sei, liegt für Maximilian 

die Entschuldigung, diese Fesseln wenigstens so lange zu tragen, als 

es die DurchfQhrung seiner kriegerischen Pläne verlangte. Denn wie 

mit dem deutschen Ständewesen nichts Gedeihliches zu richten war, 

so mussten sich auf dessen lebendigsten Ausdruck, das Nürnberger 

Begiment, alle seine Fehler, seme Unbeholfenheit, sein Schwanken, 

seine Interessenspaltungen gegenüber den einfachsten Beichs fragen in 

gleichem Grade übertragen. Merkwürdig bleibt es da immer, dass 

der Wormser Entwurf so gut wie die Augsburger Ordnung uns zu 

Berthold von Mainz als geistigen Urheber führt. Gewiss gehörte 

ein gutes Mass von Selbstbescheidung dazu, an die Stelle des ersten 

Werkes, an das er so grosse Hoffiiungen für den Bestand des Beiches 

knüpfte, das zweite in keiner Bichtung befriedigende zu setzen. Der 



i 



I 
« 



51 

fiünf Jahre hindurch mit Hartnäckigkeit geführte Kampf hatte den 
schaffensfreudigen Greis ermüdet. 

Im Jahre 1495 wollte Berthold von Mainz dem Beiche eine 
YeriasBimg geben. Im Jahre 1500 begnügte er sich, die altehrwür- 
digen Formen des Beichswesens zur Errichtung eines seiner Ansicht 
nach momentan nothwendigen , den verschwenderischen und unbe- 
reohenbaren König l&stig beobachtenden Eontrollorganes zu miss- 
braacheo. 



Anfi&nge des Nürnberger Beiohsregimentes. 

16. September 1500. 

Am 2. JuH 1500 war die Begimentsordnung im engeren Sinne 
vom Könige und den auf dem Augsburger Beichstage anwesenden 
Beichsst&nden unterfertigt und besiegelt worden. ^) Itemit trat auch 

') Wir Terweisen insbesondere aaf die von 0. Höfler in der Abbandlongr »Ueberdie 
polit. Beformbeweping in Deutschland im XY. Jalirh.* Mftndien 1850 mitgetheilten 
AktenstAcke. 

*) 8. Reichsabsdiied II. bei MtUler, Seichstagsstaat unter Max I. p. 66. Durch 
die Abh&ngigkeit Tom beweglichen Festkalender gestalteten sich die Begimentssessionen 
za Perioden ron ungleicher Dauer. Die 1. Session wfthrte genau ein Yierte^'ahr 
bis zum 16. Dezember. Die 2. Session ds gegen nur bis zum 8. M&n 1501. Die 
S. Session bis zum 2. Juni 1501. Die 4. Session bis zum 15. September 1501 u. s. f. 
Doch sind die Uhtersdiiede nicht gross. Thatsftchlich dflrfte der Beginn des Beichsregi- 
mentes mit dem Schlnss des Beichstages (der Beichsabschied hat das Datum 10. Sep- 
tember 1500) zusammengefiallen sein. Ueberhaupt nahm der Erzbischof Ton Mainz die 
Erledigung der dem Begimente zugewiesenen Geschäfte noch yor dem 10. September zu 
Aa^sborg in die Hand. Der Frankfurter Bote Beysse (s. Jannssen, Frankfurts Beichs- 
korresp. Bd. II. p. 662 ff.) berichtet unterm 9. September, dass alle KurfQrsten und 
Forsten schon Tor 2 — 8 Wochen Augsburg rerlassen h&tten. Nur der Erzbischof ron 
Mainz berathe mit den zurflckgelassenen B&then weiter. Ohne Zweifel fielen diese Ver- 
bandlongen schon unter die Autorit&t des Begimentes. Wann sich aber das Begiment in 
Nttmberg konstituirte, ist nicht ersichtlich. Selbstrerständlich brachte die SchwerfUlig- 
keit des ganzen Apparates und der Umstand, dass Berthold am 9. September noch zu 
Augsburg weilte und erst am 21. September nach Nürnberg kam (s. Deichsler*s Chron. 
p. 622 in^- Chron. der deutschen Städte 11). eine Verzögerung mit sich. Wie schwer 
man sich an die ISnhaltung der gesetzlich bestimmten Termine gewohnte, dafOr liefern 

4* 



die Bestimmung des § 2 der Ordnmig in Kraft, welcke cien Anfang 
der ersten vierteljährigen Begimentssession auf den nächsten Qua- 
tembermittwoch, d. h. auf den 16. September festsetzte. ' Wir wissen, 
dass die Idee der Gründung des Begimentes im engen Zusammen- 
hange mit den äusseren Verwickelungen des Königs gestanden war. 
Auf der einen Seite war Maximilian dem von den Beichsständen mit 
grossem Eifer aufgenommenen Plane, ein gewichtiges Beichsorgan zu 
schaffen, in der Hofihung entgegengekommen, auf diesem Wege die 
Mittel zu seinen kriegerischen Unternehmungen gegen Frankreich zu 
finden, während auf der anderen Seite die Stände um so leichter den 
Tendenzen des Königs entgegenarbeiten zu können vermeinten« So 
mnsste es kommen, dass nicht die Lösung der inneren Wirren, die 
Aufrichtung von Becht und Frieden in zahlreichen grossen und klei- 
neren StreitftUen, die eigentlich so dringend geforderte Yerwaltungs- 
thätigkeit es waren, welche die Verhandlungen der jungen Mstitution 
in erster Linie beherrschten, sondern die äussere Politik, vor Allem 
die Stellung des Königs und Beiches zu den Unternehmungen Lud- 
wigs XIL in Italien. Man könnte nun nicht sagen, dass dies zum 
Heile der neuen Ordnung geschah. War die königliche Autorit&t 
durch sie ohnehin geschmälert worden, so musste erstere den Verlust 
auf dem Oebiete der äusseren Politik doppelt schwer empfinden. Es 
konnte nicht fehlen, dass die Schwäche des Begimentes, welche der 
langsam wachsende Zwist zwischen König und Beich zunächst bei 
den Fragen der inneren Politik erzeugte, einmal grossgezogen, sich 
auch bei den Verhandlungen mit Frankreich, das die Situation rasch 
b^riff und auszunutzen verstand, also auf diplomatischem Gebiete 
offenbaren musste. Wir erinnern uns von den Verhandlungen auf 
dem Augsburger Beichstag her, dass die Anfänge der diplomatischen 
Unterhandlungen zwischen Deutschlands und Ludwig XTT. in die Zeit 



zwei Schreiben der Stadt Goslar an den Erzbischof 7on Mainz einen interessanten Belegf. 
Am 11. Norember 1500 schreibt die Stadt, sie h&tte erfahren, dass einer der ihrigeo 
bestimmt sei, Ton Johann Baptista (24. Juni 1501) bis Michaelis (6. Oktober) im Re- 
giment zn sitzen. Am 80. Norember 1500 schreibt die Stadt, wahrscheinlich auf eine 
Berichtigong Bertholds hin, sie werde einen Vertreter f&r die Zeit ron Ostern (11. April 
1501) bis Johann Baptista (24. Joni) nach Nürnberg schicken. Man sah also in der 
durch die Begimentsordnnng festgesetzten Zeitbestimmung nor eine im Allgemeinen orien- 
tirende Angabe. 



I 



58 

vor dem Beginne der Berathnngen Aber die Beichsrefonn fielen. Ganz 
im Widerspruch mit Maximilians Absiebten hatte es Berthold und 
die Opposition durchgesetzt, dass zun&chst nur zwei Schreiben der 
Beichsstände (dto. 2. Mai 1500) an Ludwig abgeschickt wurden, von 
denen das eine, den zwischen ihm und Maximilian ausgebrochenen 
Zwist zum Ausgang nehmend, die Absendung einer Gesandtschaft 
ankflndigt und die Bitte um Geleit fOr dieselbe enthält, das zweite 
die humane Behandlung des gefangenen Ludovico Moro dem König 
an's Herz legt. Noch vor Ablauf eines Monates war der nach Frank- 
reich entsendete Bote nach Augsburg zurückgekehrt ^) und hatte drei 
an die Beichsst&dte gerichtete Briefe (dto. Lyon 17. Mai 1500) mit- 
gebracht. Die Antwort kam den Ständen ebenso gelegen, wie Maxi- 
milian unbequem. Dadurch, dass Ludwig auf das Bestimmteste ver* 
sicherte, er habe durchaus nichts Feindliches gegen die österreichischen 
Erblande im Sinne, ^) waren die von Maximilian allerdings flbertriebenen 
Beftlrchtungen vor Ludwigs Eriegsabsichten vorerst Ltlgen gestraft. 
Nun schien es den Ständen doch eines Versuches werfh, auf dem 
Wege persönlicher Unterhandlungen sich von der Aufrichtigkeit der 
französischen Versicherungen zu überzeugen. Die beiden anderen 
Schreiben gewähren einer deutschen Botschaft bis zur Stärke von 
dreihundert Personen auf sechs Monate freies Geleite und erhalten 
das Versprechen einer standesgemässen Behandlung des ge&ngenen 
Ludovico. Thatsächlich lag es nicht in den Litentionen Ludwigs Xu., 
in Bezugnahme auf das wiedererlangte Mailand nur den Bechtstitel 
des siegreichen Eroberers geltend zu machen. Zwar, von mütterlicher 
Seite ein Nachkomme der einst in diesem Lande herrschenden Visconti, 
glaubte er nun, da Gott ihm die Königskrone verliehen, auch sein 



1) s. Jannssen, Beichsoorr. IL Nr. 808 29. Hai— S. Joni. *) Ludwig schreibt 
an die Stände : Verum qnod scribitis, tos intelezisse, nos ipsi serenissimo Bomanorum 
regi tanquam archidnci Aostrie, proTinciis et territoriis ad eom jare hereditario spectan- 
tibus, beUam indixisse, nobis novam atqoe inauditam risum est* qnandoqaidem nihil in 
proTinciis ipsi serenissimo regi et domino Austrie, quam semper Corona Frande omni 
beniTolencia amplexata est, spectantes yi hostica attemptarimus nnqaam, sed nitro a se- 
renitate soa et suis, qni regnnm nostrum snperiori biennio armata mann inyaserantj miris 
modis proTOcati atqne lacessiti eqnissfma defensionis lege nsi beUum sascipere coacti 
fuimus, qao regni nostri flnes dumtaxat tutaremur: qnemadmodam robis et ceteris Om- 
nibus, qaibns aliqirid recti jadidi divina sorte largitum est, exploratum, spectam atqae 
cognitom esse oonildimns (s. Jannssen Reichscorr, II. Kr« 805,). 



64 

gutes Erbrecht in Italien verfechten zu müssen. Aber die rechtliclie 
Stellung des Beiches zu Mailand, als einem alten Beichslehen, in 
irgend einem Punkte zu verletzen, war er nicht gewillt. In diesem 
Sinne hatte Ludwig, noch bevor die Briefe der Beichssiände an am 
gelangten, eine Botschaft, und zwar einen geistlichen und einen weltlichen 
Fürsten an Maximilian und an das Beich abgeschickt. ^) Am 12. Jiuii 
überreichten sie in Augsburg dem ESnig ein Missive Ludwigs, drei 
Tage darauf ein gleiches den Kurfürsten und übrigen Beichssiänden. 
Ihr Auftrag stand in gar keinem Zusammenhang mit dem von Seite 
Deutschlands schriftlich ausgesprochenen Wunsche, eine Botschaft nach 
Frankreich abschicken zu wollen. Nicht einmal die Bückberufüng 
seiner schon auf der Beise nach Deutschland befindlichen Gesandten 
hatte Ludwig desshalb für nöthig gehalten. Sie waren gekommen, 
um auf Grund der vollzogenen Thatsache der Besitzergreifung Mai- 
lands im Namen ihres Herrn die dem Beiche schuldige Obedienz zu 
erweisen. Mit der Bitte um Ertheilung des Lehens verbanden sie das 
Versprechen Ludwigs als treuen Beichsvasallens Hülfe gegen die 
Türken zu leisten. ^) Es scheint nicht, dass man sich in lange Unter- 
handlungen mit den französischen Gesandten einliess. Die nachge- 
suchte Belehnung wurde zunächst nicht ertheilt, dafür gab man ihnen 
als Antwort Briefe an Ludwig mit, in denen man höchst wahrschein- 
lich auf die durch das Beich abzusendende Botschaft verwies. ^) Am 
25. August 1500 verlies Maximilian Augsburg ^) und die Lösung 



1) Beysse im Beriebt an Frankfurt (s. Jannssen, Beichscorresp. II. Nr. 810) spricht 
nur im Allgemeinen yon einer französischen Botschaft. Aus der späteren Belation der 
deutschen Gesandten flher ihre Verhandlungen ist zu entnehmen, dass der weltliche Färst 
der Markgraf ron Bethel gewesen: wieuol im yrsach zu dem krieg gegeben were, bett 
er doch ymb fridens ynd vsser gutter meinong willen fallen md ynderlassen, auch sin 
botschaft einem bischof Tnd dem marggraaen ron BOttel der doch ein Tentscher wer« 
mit Werbung an die ko. mt. vnd die churfursten zethun abgeuerttigt etc. 

>) Beysse an Frankfurt (s. Jannssen Beichskorr. IL Nr. 810): »item des konigs 
Ton Frankenrich botschalft halt . • ein beslossen missive übergeben, darinne der konig 
▼on Franckrich mit fielien snssen wortten vnd erbittung gegen dem heiigen Bomischen 
rieh begert das hertzthnm Meylant zu eym lehen Yom heiigen rieh zu haben, mit erbit- 
tong gegen den Tnrcken die finde Cristi biestant Tnd hilff znthun za rerdriben.* 

*) Es geht dies ans der in Anmerkung 1 citirten Stelle aus der Belation hervor. 

*) 8. Jannssen Beichskorr. II. Nr. 814. Stimmt auch mit Zeit- nnd Ortsangaben 
einer Anzahl Briefe dieser ^t| die MaximiUan eigenhändig fertigte. £r mass jedoch 



55 

von MaximiliBn so ungera gesehenen Friedonswerkes fiel nun dem 
Beichsregimente zu. Es ist immerhin von Belang ffir die Charak- 
teristik Maximilians, dass er in einem Momente, wo die neue Beichs- 
institution ihre ganze Kraft an einer so hochwichtigen äusseren Frage 
zn erproben hatte, es vorzog, statt kraft seines Hechtes sich selbst 
an die Spitze des Unternehmens zu stellen, daheim in seinen lieben 
Tiroler Bergen nach den Gemsen zu jagen. Schon war seine Seele 
von Missmuth erfüllt über die gefährliche Lage, in welche ihn die zu 
Augsburg ahgedmiigenen Zugesttndnisse gebracht hatten, und die 
königlichen Bäthe sorgten daf&r, diese Stimmung in ihm wach zu 
halt^L Als er von Augsburg wegritt, meinte einer der bm^undischen 
Herren: .Majestät werden wieder bittere Erfahrungen machen. Von 
den deutschen Fflrsten Thaten fQr das allgemeine Wohl des Beiches 
hoffen, hdsst Trauben von Disteln erwarten.'' ^) 

Wenden wir uns zunächst nach Nflmberg. Am 31. August 1500 
erhielt das Beichsregiment in dem Eurfdrsten Friedrich von Sachsen 
seinen nunmehrigen Präsidenten.^) Die Wahl war jedes&Us eine 
glückliehe, denn EurfQrst Friedrich war der einzige unter den hervor- 
ragenden Beichsf&rsten, der in dem beginnenden Kampfe zwischen 
König und Beich massvoll zu vermitteln verstand. Zwei volle Monate 
vergiengen, bis Friedrich die Statthalterschaft in Nflmberg antrat,^) 



nochmals aaf einige Tage nach Augsburg zarflckgekehrt sein, welche Stadt er Ende Aagast 
definitlT Terlftsst, um sich auf den Weg nach Tirol ta machen. Am 15. September weilt 
er bereits zu Steinach an der Brennerstrasse und verbringt die zweite Hälfte des Sep- 
tember ZQ Innsbruck und Umgebung. Demnach ist Staelin^s Angabe in seinem Itinerar 
Maximilians (Forschungen I.)i wonach Maximilian Augsburg am 12. September yerl&sst, 
zn rektiilziren. Auch der echte Fugger (Ms. Wiener Hofbibl.) gibt an, dass Maximilian 
am 1. September Augsburg in der Sichtung nach NArdlingen Terliess, wo ein Tag des 
schwäbischen Bundes stattfand. Von Nördlingen begab er sich nach Neuburg und zu Wasser 
nach Linz, wohin er einen Landtag einberufen hatte. 

*) Schreiben Grflnbecks mitgetheilt bei Jannssen, deutsche Geschichte p. 528. 

*) Maximilians Bestellungsbrief fQr Friedrich von Sachsen dto. Augsburg 81. August 
1500, der als Statthalter des Begiments ein Jahresgehalt von 6000 fl. Rh. durch den 
Reichssdiatzmeister Hans von Lande w, erentuell aus der Hofkammer beziehen soll. 
(8. MOUers Bdchstagastaat p. 18.) 

*) Wenigsteos schreibt Friedrich an Max dto. Jena 26. Oktober 1500, dass er sich 
an demselben Tage zum Regiment nach Nflrnberg begebe (Weimarer Archiv.). Deiohslers 
Chronik p. 624 a. a. 0. meldet die Ankunft des Knrftrsten und dessen Bruders des 
£rzbischof68 von Magdeburg am 26. Oktober. 



B6 

doch schon nach Monatsfrist zwang ihn k^Srperliche Indisposition zur 
Niederlegung seines Amtes. Maximilian ersuchte hierauf den Herzog 
Albrecht von Baiem um üebemahme desselben. Doch dieser leimte 
entschieden ab. So sah sich Kurfürst Friedrich trotz seines Leidens 
genöthigt, einer neuerlichen Aufforderung Maximilians zum Ausharren 
im Amte Folge zu leisten. ^) Zunächst gieng das Beichsregiment daran, 
die italienische Frage zu erörtern und bei den Berathungen über die 
den Gesandten nach Frankreich mitzugebenden Instruktionen gegen* 
über dem Verhalten Ludwigs XU Stellung zu nehmen. Der Gang 
der Berathungen lässt sich im, Allgemeinen nur aus der fertig vor» 
liegenden Instruktion entnehmen. Auch hier trat Bertholds geistige 
Urheberschaft klar zu Tage. Sein Grundsatz war immer der gleiche: 
Sollte die innere Beichsreform einen gedeihlichen Fortgang nehmen, 
so musste man auf alle Fälle jeder kriegerischen Verwickelung mit 
Frankreich aus dem Wege gehen. Wir sehen, gleich der Anfang 
semer Th&tigkeit setzt das Beichsregiment in vollen Gegensatz zu den 
Absichten Maximilians. Zum Ausgangspunkt der Unterhandlungen 
wird die von den Türken drohende Gefahr und die Nothwendigkeit 
genommen, desshalb den zwischen den beiden Königen bestehenden 
Zwist vorerst zu beseitigen. Natürlich sollte das Beich seinen vollen 
Anspruch auf die von Ludwig eroberten italienischen Plätze, soweit 
sie Beichslehen waren, in Sonderheit auf MaUand zu behaupten suchen. 
Aber die Gesandten werden angewiesen, der Widerspenstigkeit Ludwigs 
keine ultima ratio entgegenzusetzen, sondern Schritt fQr Schritt bis 
zum Vorschlage eines Waffenstillstandes, d. h. da doch eine kriege- 
rische Verwickelung noch nicht vorlag, bis zum Hinausschieben der 
Entscheidung auf einen späteren Termin zurückzuweichen. Zunächst 
sollten die Gesandten die Verletzung der bestehenden Freundschafts- 
verträge durch die erfolgte Wegnahme italienischen, dem Beiche zu- 
gehörigen Gebietes konstatiren und die Abberufung des französischen 
Eriegsvolkes verlangen. Im Weigerungsfalle sollten sie wenigstens 



^) Mflllen Beichstagsst. p. 50, der jedoch Tom Briefe Friedrichs an Mazimfliaii 
keine Notiz nimmt und dadurch Verwirrung in die Sache hringfc, entnimmt dies dem 
Wortlaute des in den kurfOrstlichen Akten in Abschrift befindlichen Mandates Maximilians 
an Friedrich dto. Wels 80. November 1500. Ob hinter der körperlichen Indispositiovi 
nicht ein triftiger Grund verborgen lag, mnsa dahingestellt bleiben l 



57 

die Aufirechterhaltung des status quo fordern. Bezfiglich MaQands 
hatten sie die Bechtlosigkeit der Vertreibung Morels zu erweisen und 
die Bflckstellung des Landes an das Beich, im weiteren Verlaufe die 
üeberantwortung desselben zu dritter Hand unter nachträglicher Elar- 
legung der französischen Bechtsansprflche, im WeigerungsMe die Ab- 
findung gegen eine bestimmte Geldsumme oder Abtretung einzelner 
mailändischer Ortschaften in Vorschlag zu bringen. Ziemlich derselbe 
Gang der Verhandlungen ward den Gesandten bezüglich Neapels vor- 
gezeichnet. Würde alles abgeschlagen werden, so sollte man die Ver- 
längerung des zwischen Maximilian und Ludwig bestehenden Waffen- 
stillstandes bis zu Pfingsten kommenden Jahres oder länger zu er- 
langen trachten. 

Welchen Einfiuss Maximilian auf den Gang dieser Begiments- 
berathungen genommen hatte, ist nicht ersichtlich. Jedesfalls nicht 
im zustimmenden Sinne. Vertreten war der König als Erzherzog der 
österreichischen Länder beim Begiment durch seinen Bath Dr. Georg 
von Neudeck, später auch durch Walter von Stadion, Pfieger von 
Yellenberg. ^) Bezeichnend für die eigenthümliche Stellung des Königs 
ist der Umstand, dass der Wortlaut der Instruktion nicht eigentlich 
das Beichsoberhaupt, sondern die Beichsstände als Vollmachtgeber der 
Gesandtschaft erscheinen Hess. Andererseits wieder war Maximilian 
durch den klaren Wortlaut der Begimentsordnung gebunden, alles was 
unter der Autorität des Begiments geschah, mit seinem Namen und 
seiner Zustimmung zu decken. Damit gerieth das Königthum in eine 
auf die Dauer unerträgliche Situation und dieser Grundfehler der 
Begimentsordnung trug nicht wenig bei, die Verbitterung des sich 
schmählich getäuscht fQhlenden Maximilian zu erhöhen. Damals mag 
schon in des Königs Seele der böse Verdacht entstanden sein, dass 
nicht die Sorge für das Beich, sondern französische Gelder und Um- 
triebe Bertholds Vorschläge zur Beichsreform auf dem Augsburger 
Tage geleitet hätten. <) Von Steinach in Tirol schickte Maximilian 



^ Nendeck wird im September an den Hof Maximilians berufen und Walter von 
Stadion auf die Dauer seiner Abwesenheit mit der SteUrertretung beim Begiment betraut 
(nach Concepten zweier Briefe s. 1. et dto. im Wiener Staatsarch. Ein drittes auf dem- 
selben Bogen befindliches Briefconcept enth&lt das Datum Steinach 16. September 1500). 
Anfangs Dezember finden wir bereits beide B&the in Nflmberg. 

9) s^ Klflpfel, Url(unden zur Geschichte des schw&bischen Bundes I. 469—72 in 



58 

die ihm zur Einsicht zugesendete Instruktion wieder an Bertold von 
Mainz zurück. Er hatte einige Verbesserungen — wie er sie nannte 
— an der Instruktion vorgenommen, einen Zettel beigelegt, auf dem 
die von Ludwig zu fordernden Zugeständisse verzeichnet waren; noch 
war sein Eifer gross genug, um eigenhändig mehrere Sätze in das 
vorliegende flüchtige Concept zu schieben. *) Einen Brief ähnlichen 
Inhalts richtete er an die Gesandten, denen er besonders an's Herz 
legte, sich des Beistandes der am französischen Fofe beglaubigten 
Käthe seines Sohnes Philipp zu bedienen.') An&ngs war KurfDrsi 
Friedrich als Führer der Botschaft auserkoren worden, doch gieng man 
bald mit Bficksicht auf dessen ünentbehrlichkeit beim Begimente von 
diesem Plane ab. Graf Adolf von Nassau übernahm die Führung, 
ihm zur Seite sollten der Bitter Heinrich von Bünau und Dr. Gregor 
Lamparter als Beichsgesandte fungiren. Jedesfalls war Graf Adolf 
als Herr von Wiesbaden und Statthalter von Geldern und Zütphen 
eine Person von einigem Gewichte, sein Name erscheint enge ver- 
knüpft mit den Bestrebungen auf dem Augsburger Beichstage und 
der Augsburger Beichsreform. Bald an die Spitze des Eammerge- 
richts berufen nimmt er persönlichen Antheil an den späteren Begi- 
mentstagen. Seine Absichten fallen mit denen Bertholds von Mainz 
zusammen. In dem kursächsischen Bath von Bünau') kommt mehr 



der von Stadm Wflrtamb. Gesch. Bd. 4 p. 45 lektifizirten Form. Es kommt rncbt 
darauf an, daas Maximilian erst im Jtmi 1502 öffentlich anszaeprachen wagte: »Frank- 
reich habe aUeathalben in Deotschland Unfrieden, 'Widerwärtigkeit ond Aufruhr gestiftet, 
die Eidgenossen, den Bundschuh, aufgehetzt und bei den Beichsst&nden auf dem Tag za 
Augsburg daran gearbeitet, dass sie dem König das Regiment des Reiches aus der Hand 
wandten, wesshalb dieser nicht mehr als König zu handeln habe etc. Auch habe der 
König Ton Frankreieh dem Kurfürsten Berthold von Mainz 20.000 Kronen angeboten, 
winn er solches Regiment bei sich behalte. Damit habe Frankreich Uneinigkeit stifteo 
wollen zwischen dem römischen König einerseits und den Kurf&rsten, Fürsten nnd Standes 
des Reiches andererseits in der Absicht, die Kaiserkrone zu erlangen und ganz Deutsch- 
land und Italien unter sich zu bringen.* (Nach Staelin a. a. 0.) 

<) Maximilian an den Ertbischof ron Mainz, Steinach 16. September 1500. Con- 
cept. lit. Clans. Innsbmcker 8tatth.-ArehiT. 

*) MaximHian an den Orafen ron Nassau und Heinrich Ton Bfinao, Steinach 16. Sep- 
tember 1500. Innsbrocker Statth.-Archir. 

*) Heinrich Ton Bflnao zu Teuchem, genannt mit den Stelzen, ein ▼ielgereister 
Mann. £r begleitete 149S den Kurfttrsten Friedrieh ron Sachsen auf dessen Maerfahrt 



59 

der vermittelnde Standpunkt seines Herrn, Friedrichs von Sachsen, 
zur Geltung, w&hrend der schw&bische Bechtsgelehrte und würtem- 
bergische Kanzler Lamparter, wenn wir anders seine späteren Be- 
ziehungen zum österreichischen Fürstenhaus in^s Auge Assen dflrfen, 
mehr der durch Maximilians Hofpartei vertretenen Bichtung zuneigte. 
Allein auf die Differenz der Meinungen kam es hier nicht an. Der 
strikte Wortlaut ihres Auftrages gab ihnen allen die gemeinsame 
Sichtung. 



Die GesandtBChaft des BeichsregimeiiteB am Hofe 
Ludwig Xn. zu Flessis ^) und Blois. 

Nicht früher als in den letzten Tagen des Septembers, wahr- 
scheinlich erst im Verlaufe des Oktobers machte sich die Gesandt^ 
Schaft von Trier aus auf den Weg nach Frankreich. *) Acht Tage 
weilte sie im gastlichen Paris. Am 1 1. November treffen wir sie in 
Orleans. Dort ehrte man sie mit festlichen Au&flgen und hielt schöne 
Beden über die Freundschaft zu Deutschland und den gemeinsamen 
Kampf gegen die Türken. ^) Dann zogen die Gesandten weiter über 



nach JeraHOeoi. (s. Spalaüns Beschreibcmg dieser Fahrt in der Ton Neudecker und PreUer 
besorgten Ans^abe Ton Spalatins Werken I. p. 90.). 

') Flessis bei Tours, auch la Bichä genannt Die Verhandlungen daselbst w&hren 
bis 7. Dezember 1500 und werden am 14. Dezember zu Blois beendigt. 

*) Daf&r spricht das Datum des Briefes Maximilians an die Gesandten, Steinach 
16. September 1500, der bestimmt war, den Gesandten noch auf deutschem Boden in die 
Hände zu kommen. MflUers Beichstagsstaat hat ron dieser Gesandtschaft nur ungenfl- 
gende Notiz. Bankes Angabe in Geschichte roman. und german. Völker, Ausg. 1874, 
P< 1S2: »Am 2. Juli 1500 ward dieses Regiment beschlossen; am 21. schon gieng 
Ludwig XIL eine Gesandschaft desselben entgegen*, ist, wenn damit unsere Botschaft 
gemeint ist und nicht der rom Augsburger Tag weggeschickte Bote, nicht richtig. Die 
Angaben Aber die Reiseroute und den Empfang der Gesandtschaft entnehme ich theils der 
Gesandtschafta-Belation (Wiener Staatsarch.), theUs einem Schreiben Adolfs von Nassau 
und Bflnau*s an das Regiment, dto. Rheims, 5. Januar 1501 (Innsbrucker Statth.-Arch.)* 

') Relation: ... die redlichsten in der etat von geystJichen gelerten rnd welt- 
lichen beruft, doselbs tragedias, comedias, vnd eiglogas gespilt als zu ere ko. mt. md 
dem reyeh dienent. 



L..... 



60 

Blois und Amboise nach Tours, welche Stadt sie am 17. November 
erreichten. Eine Meile weit waren ihnen die königlichen Bäthe und 
städtischen Boten n^ter grosser Begleitung entgegengeritt-en und 
hatten sie nach herzlicher Begrüssung nach der Herberge gebracht 
Von nun an wurden sie durch nahezu einen Monat bis zu ihrem Auf- 
bruche nach Paris als Oäste des Königs festlich bewirthet Ludwig XIL, 
der sie frtlher erwartet hatte, war auf das Gerücht, dass sie gar nicht 
mehr kommen würden, nach der Bretagne aufgebrochen. Vier Tage 
harrten nun die Gesandten der Bückkunft des Königs. Am 21. No- 
vember wurden sie zu ihm auf das Schloss Plessis bei Tours be- 
schieden, wo sie Tags darauf in feierlicher Audienz, in Gegenwart des 
Kardinals George d' Amboise und aller französischen Grosswürdentrftger 
ihre Beglaubigungsschreiben überreichten. Sogleich begannen dann 
die Verhandlungen, die volle vierzehn Tage in Anspruch nahmen. 

Wir wollen, so wie es auch die Gesandten in ihrem nachträg- 
lichen Bericht an das Begiment gethan, an der Hand der dreizehn 
Artikel der Instruktion den Verlauf der Berathungen schildern. Zu- 
nächst brachten die Gesandten Entschuldigungen vor, wesshalb das 
Eeich trotz der schon im Mai zugeschickten Geleitsbriefe bisher mit 
der Abordnung der Botschaft gezögert habe. Die vielfachen Arbeiten 
auf dem Augsburger Eeichstage, die Bestellung einer guten Ordnung 
in Deutschland zum Zwecke der Türkenabwehr seien vornehmlich 
Schuld daran« Nur die Nothwendigkeit, die beschlossene Ordnung im 
Beiche ehestens in Vollzug zu bringen, habe den zum Erscheinen am 
Hofe Ludwigs designirten Kurfürsten Friedrich als unentbehrlich bei 
diesem Beformwerk für diesmal zurückgehalten. Doch sei er stets 
bereit, sofern es irgend dem Frieden zwischen Frankreich und Deutsch- 
land dienlich wäre, sich nach Frankreich zu begeben. Die Beichs- 
stände hätten schon früher Ludwig geschrieben, dass sie auf dem 
jüngsten Beichstage Kenntniss von dem Zwiste zwischen ihrem König 
und ihm erhalten hätten. Nun sei es ihre Meinung, dass ohne voran- 
gehende Beilegung dieses Zwistes nichts Gedeihliches in der Türken- 
frage vorgenommen werden könnte. Desshalb hätten sie die Botschaft 
geschickt, um Friede zwischen ihrem Herrn und Ludwig zu machen, 
dann über einen gemeinsamen Widerstand geg^^ die Türken, zu dem 
man auch die anderen christlichen Fürsten, vo^ allen den Papst be- 
wegen sollte, in Berathung zu treten. Ihnen erwiderte der königliche 



61 

Kanzler, ^) sein fierr sei bereit, in IVeundschaft mit dem r<$mischen 
Könige und den Beichsst&nden zu leben und brenne vor Begierde, 
wie er es jüngst bei Medone bewiesen, wo seine Schiffe leider zum 
Entsätze zu spät kamen, den Kampf gegen die ünglftubigen im Verein 
mit den anderen christlichen Fürsten aufeunehmen. Darauf erhob sich 
König Ludwig, entschuldigte den Gesandten gegenüber sein bisheriges 
Ausbleiben und versprach den ferneren Verhandlungen mit Theilnahme 
zu folgen. Seine geheimsten B&the, von denen nie weniger als sech- 
zehn anwesend waren, sollten die Verhandlungen weiterführen und ihm 
über den Verlauf Bericht erstatten. 

Nochmals betonten die deutschen Gesandten den Vortheil der 
Einigkeit zwischen beiden Reichen. Aber diese Einigkeit — erklärten 
sie — sei jetzt und zwar mit Verletzung alter, zwischen beiden Beichen 
bestehender Verträge von Frankreich zuerst gestört worden. Denn 
Ludwig habe in Italien Gebiete besetzt, die ohne Frage dem deutschen 
Beiche unterstünden. Sie brachten die Beschwerden des Markgrafen 
von Mantua, des Herzogs von Ferrara und des Grafen von Mirandula 
vor nnd baten Ludwig um Bückberufimg seines in Italien liegenden 
Kriegsvolkes und Nichtbehelligung der genannten Beichsstände. Sonst 
sei es unmöglich, etwas Erspriessliches zu erzielen. 

Hierauf erwiderten die Bäthe Ludwigs: Ihr Herr sei schon als 
Herzog dem römischen Könige und Beiche stets zugeneigt gewesen; 
umsomehr hege er jetzt, zur königlichen Würde gelangt, diese Ge- 
fühle der Freundschaft. Und obwohl ihm manche Veranlassung zum 
Kriege gegeben worden, so habe er doch des Friedens willen eine 
Gesandtschaft an Maximilian und die Beichsstände geschickt. Aber 
man habe sie lange hingezogen, so dass er sie unverrichteter Sache 
wieder abberufen musste. Allein auch dadurch lasse er sich nicht 
beirren. Hoch stünde ihm der römische König und sein Beich. Aber 
das Eriegsvolk aus Italien abberufen, sei unmöglich. Denn es liege 
nicht dort, um Jemandem zu schaden, sondern habe bloss die Auf- 
gabe, die Leute des französischen Königs zu beschützen. Hiebei ver- 
wiesen die Bäthe auf eine alte französische Ordonanz, nach welcher 
der König stets eine Anzahl reisiger Leute sammt Kriegsvorrath an 
den Grenzen seines Beiches zum Schutze derselben zu unterhalten 



^) Gay de Bochefort. 



Ö2 

habe. Zu gleichem Zwecke habd ör sein Yolk in Italien liegen. Was 
den Markgrafen von Mantua betreffe, so sei der Handel dem römischen 
Könige nnd Beiche offenbar falsch hinterbracht worden. Der Mark- 
graf habe zwar im vollen Gefühle seiner Schuld, da er in die Dienste 
des Königs getreten und dann trotz seines Soldes mit den Feinden 
konspirirt habe, sich erboten, ihm — Ludwig — vierzigtausend Gulden 
Busse zu zahlen. Der König aber, seines Geldes nicht bedürftig, hat 
die Smnme zurückgewiesen. Dennoch unterhalte der Markgraf bis 
auf diesen Tag Verkehr mit den Feinden Ludwigs. Obwohl letzterer 
vollkommen Becht hätte, ihn desshalb zu bestrafen, so habe er doch 
gar nichts gegen um unternommen. Das böse Gewissen und die 
Furcht sei es lediglich, wenn er sich durch Ludwig beschwert fOhle. ^) 
Befremden müsse sie die Klage bezüglich des Herzogs von Ferrars. 
Mit dem stünde Ludwig im freundlichsten Einvernehmen. Die Grafen 
von Mirandula endlich hätten, da sie wehrlose ünterthanen des Königs 
angegriffen, Leib und Leben verwirkt. Dennoch hätte ihr König, ob* 
wohl sie einem seiner Kapitäne 5 — 7000 Dukaten gegeben, keinen 
Heller von ihnen genonmieh, da er auch ihres Geldes nicht bedürfe, 
er sei vielmehr gnädig mit ihnen verfahren. Es sei also keineswegs 
ihres Herren Absicht, irgend etwas, das dem Beiche zustünde, an sich 
zu ziehen, auch sei er sich jener alten Verträge mit Deutschland wohl 
be?n]sst. Als Beweis für Ludwig's friedliche Absichten führten die 
Bäthe an, es seien alle italienischen Stände ausser Venedig zu ihm 
gekommen mit der unterthänigen Bitte, ihn als ihren König aner- 
kennen und ihm einen namhaften jährlichen Tribut entrichten zu 
dürfen. Aber Ludwig habe es ihnen eben mit Bücksicht auf sein 
freundschaftliches Verhältniss zu Deutschland abgeschlagen. 

Die deutschen Gesandten drückten ihre Verwunderung aus übet 
den Standpunkt, den Ludwig in der Beurtheüung der Strafßllligkeit 
der italienischen Fürsten einzunehmen beliebe. Da würde es — meinten 
sie — ja alle Tage Ursache zum Kriegen geben, wenn er gegen jeden 
von des Beiches Anverwandten, der etwas Ungebührliches gegen Frank- 



') »dann im nit trowe geschehen auch dhein gelt yon ime oder den einen gefor- 
dert, ob aber des marggrauen Verhandlung sorg het, were on schuld seiner ko. wirdot 
hielt es dafttr, alle die ihen, so egemelt yerhandlung hören, werden darob mis&lleDi 
haben* (Belation.). 



63 

reich nntemähme, was sie gegebenen Falles gar nicht zugestehen 
wollen, sogleich mit den Waffen in der Hand einschreiten würde. 
lioch sei ihr Herr, der römische König, mächtig genug, um gegen 
derlei üebelthäter Bechtens zu verfahren. Der Markgraf von Mantua 
habe sich stets als gehorsamer, frommer Fürst gegen das Beich und 
deu römischen König gehalten, und da er ein BeichsfÜrst sei und sein 
Land vom Beich zum Lehen gehe, wollten sie ihn billig entschuldigt 
haben. ^) Die Debatten über diesen Punkt giengen noch lange zwischen 
den Deutschen und Franzosen hin und her, in der Hauptsache aber, 
der Belassung des Kriegsvolkes in Italien, blieben die Franzosen auf 
ihrem Standpunkte und die Deutschen mussten nachgeben. Man be- 
gnügte sich mit der Annahme der schon in ihrer Instruktion vorgesehenen 
ziemlich nichts sagenden Klausel, dass das Sjriegsvolk Ludwigs weiter 
ohne Schaden für das Beich und dessen ünterüianen in Italien be- 
lassen werden sollte. 

Nun kam die Eroberung Mailands zur Sprache. Die deutschen 
Gesandten setzten des Weiten auseinander, w^e Mailand als in die 
Mchskammer gehörig ein besonderes Kleinod des römischen Königs 
und Reiches und ohne Zweifel deutsches Lehensgut sei Mit Zustim- 
mung des Beiches habe der römische König Ludovico Sforza damit 
bdehnt, nach dessen Tode jedoch sollte das Herzogthum wieder an's 
Beich Men. Daher habe Ludwig gewaltthätig und widerrechtlich 
gehandelt, als er den Herzog seines Landes beraubte. Vermeinte 
Ludwig ein gutes Becht zu haben und es im Frieden suchen zu wollen, 
der König und die Beichsstände hätten es bei gehöriger Begründung 
ihm gewiss nicht versagt. So aber sei Ludwigs Vorgehen fdr Ludo- 
vico Sforza schimpflich und gehe vor anderen Nationen gegen die 
Ehre des römischen Königs. Ihre Bitte sei daher, er möge Mailand 
wieder zu Händen des Beiches stellen. 

Dagegen wurde von französischer Seite folgender Einwand er- 
hoben: Das Herzogthum Mailand stünde Ludwig als sein väterliches 
Erbe nach göttlichem und natürlichem Bechte, nach aller Vernunft und 
Billigkeit zu. Durch die Besetzung habe er nur das Seinige an sich 
genommen und keineswegs gefrevelt Johann Galeazzo vicecomes und 



*) »ob er sich auch anders gehalten dann ime gepurlich, were ko. mt. sin rechter 
herr za recht muglich wol mechtig* (Relation). 



64 

comes yirtatam habe seine erstgebome IFochter Valentine dem Hemg 
Ludwig Yon Orleans, Vater des jetzigen Königs, znr Ehe gegeben mit 
der Bestimnmng, dass wenn er ohne mSnnliche Leibeserben stQrbe und 
dann seine Tochter Valentine noch am Leben sei, diese nnd ihre Nach- 
kommen das Herzogthnm erben nnd besitzen sollen. Wenn auch 
Herzog Ludwig von Orleans sein gates Becht nicht geltend machen 
konnte, so sei das für den Bechtsfall ganz .irrelevant. Als der Hei- 
rathsvertrag geschlossen wurde, so w&re gerade der römische Kaiser- 
thron erledigt ^) gewesen. Desshalb * habe der Papst, der hiezu Macht 
habe, denselben bestätigt. Uebrigens habe Ludovico Sforza gar kein 
Becht auf MaUaind. Indem er als Tyrann seine ünterthanen aas- 
saugte, so konnte Ludwig nicht Iftnger dem zusehen. Die Bewohner 
Mailands hätten ihn auch gebeten, sich ihrer anzunehmen, und wäre 
es Ludovico nicht gelungen, während der Erkrankung des französischen 
Königs Einige durch baares Geld zu bestechen, so wäre er gar nicht 
mehr zurQckgekommen. Ludovico habe dadurch den französischen 
König an seinem väterlichen Erbe angegriffen und ihn daraus zu ver- 
treiben gesucht. Er sowohl wie sein Vater habe sich stets des Wap- 
pens und Titels von Mailand bedient Auch habe er an den römischen 
König und die Beichsstände eine Botschaft abgefertigt mit der Bitte 
um Belehnung mit Mailand. Aber man habe sie ungehört wieder 
heimgeschickt. Dann habe er mehrere Male schriftlich um die Be- 
lehnung gebeten. Er bitte auch jetzt darum, als treuer Beichsvasalle 
wolle er den römischen König zur Kaiserkrönung nach Born geleiten 
und ihm die ungehorsamen Beichsstände in Italien unterwerfen helfen. 
Femer aber bestehe ein Becht, dass wenn ein Lehensmann in einem 
entsprechenden Termine die nachgesuchte Belehnung vom Lehens- 
herm nicht erlange, der Lehensherr sein Becht auf das Lehensgat 
verwirkt habe. Wenn er auch annehmen wollte, dass Mailand, in 
welchem Ludovico Moro tyrannisch regiert habe, nach dessen Ver- 
treibung wieder an^s Beich gefallen, so dürfe doch nach geschriebenem 
Becht das Beich Mailand nicht an sich behalten, sondern müsse es 
weiter zu Lehen geben. Dann aber wäre vermöge seiner Macht wohl 
keiner würdiger, dasselbe zu empfangen und als Lehensmann gegen 
die Türken zu ziehen, wie der französische König. Er habe also nach 



^) Wenzel war nur römischer KOnig. 



65 

gutem Becht Mailand besetzt und gedenke es zu behalten. Von seiner 
Mutter her sei Ludwig ein deutscher Fürst und rühme sich vieler 
Freundschaft bei der deutschen Nation. D'rum hoffe er, man werde 
ihm die Belehnung nicht versagen. 

Die deutschen Gesandten Hessen es nicht an einer gründlichen 
Widerlegung der französischen Ansprüche fehlen: Eben weil Mailand 
eine Kammer und ein Eigenthum des heiligen Beiches gewesen und 
noch sei, habe der comes virtutum Johann Oaleazzo gar nicht das 
Becht gehabt, durch pacta dotalia fremdes Out zu veräussem. Oaleazzo 
sei ein vicarius generalis in Italien gewesen und es liege doch auf 
der Hand, dass ein vicarius, der jederzeit seines Amtes entsetzt werden 
konnte und dasselbe höchstens auf Lebensdauer innehabe, ein so merk- 
liches Out nicht wider Amt und Pflicht vergeben dürfe. Aber auch 
nach gemeinem Bechte seien die pacta dotalia ungültig. Nachdem 
der König sich erboten habe, ihnen die bezügliche Urkunde sammt 
der p&pstHchen Confirmation zu zeigen, so nehmen sie dieses Aner- 
bieten hiemit an. Denn wenn der König wirklich Oerechtigkeit auf 
Mailand hätte, so w&re es nicht die Absicht des römischen Königs 
und Beiches, anders als nach Becht vorzugehen. Allein sie können 
diese Oerechtigkeit nicht anerkennen. Nicht als Vermittler seien sie 
erschienen, um einer Partei gegen die andere zu Oefallen zu reden, 
um hiebei erst zu ergründen, wer Becht zum Besitze Mailands habe. 
Da mm Ludwig sich vernehmen liess, dass, wenn er kein Becht auf 
Mailand hätte, er sich des Landes in keinem Falle bemächtigt hätte, 
so hoffen sie, dass er auch, sobald er die Bechtlosigkeit seiner Ansprüche 
erfahre, von seinem Beginnen abstehen werde. Es sei nun die con- 
ditio, auf die hin Ludwig seine Argumentation stützt, nicht in Er- 
füllung gegangen. Denn selbst angenommen, Johann Oaleazzo habe 
Macht gehabt, über Mailand frei zu verfügen, so setzen die pacta den 
Erbfall der Yalentina nur beim Mangel männlicher Descendenz Oa- 
leazzo's voraus. Nun habe aber Johann Oaleazzo zwei Söhne Namens 
Johann und Philipp hinterlassen. Damit wäre die conditio exstinguirt 
Als Philipp nadi vielen Jahren der Herrschaft ohne Hinterlassung ndnn- 
licher Erben starb, so sei das Herzogthum dem Beich heimgefallen, selbst 
dann, wenn Philipp damit belehnt worden wäre, was jedoch nicht der 
Fall gewesen. Kaiser Friedrich lU. habe auch das Land mehrmals ein- 
gefordert Aber Franz Sforza und dessen Söhne nsurpirten, ganz so 

Kraus, Nflrnb. Belchsreir. 5 



66 

wie früher die Galeazzen, die Herrschaft und erhielten die Belehnimg 
nicht, obwohl sie dem Kaiser Friedrich viermalhundert- und jedem 
Kurfürsten dreissigtausend Dukaten angeboten haben. Herzog Ludovico 
ward von Neuem vom römischen König mit Zustimmung der Kur- 
fürsten auf Lebensdauer damit belehnt. Mit seinem Tode wäre Mai- 
land wieder an^s Beich gefallen. Dass Kaiser Friedrich nach Herzog 
Philipps Abgange Mailand nicht an sich gebracht, sei nicht seine 
Schuld gewesen. Die Sorge für das Keich und die Gewalt der Un- 
gehorsamen habe ihn daran verhindert. Aber damit sei Mailand 
keineswegs vom Beiche abgekommen. Nach den Zeiten des grossen 
Kaisers Karl, der zuerst Italien zum Beiche deutscher Nation gebracht, 
sei zwar unter seinen Söhnen den römischen Kaisem viel Ungehorsam 
in Italien begegnet. Aber Kaiser (sie) Heinrich L und Otto der 
Grosse (sin sene!), dann Kaiser Friedrich L, Konrad und andere 
haben es wieder zu Gehorsam gebracht. Wie es insbesondere 
Kaiser Friedrich mit Mailand gehalten, sei wohl männiglich bekannt 
Auch Buprecht zog nach Italien. Mailand beim Beiche zu behalten^ 
sei der Wille aUer römischer Kaiser und Könige gewesen. Auch aus 
der Art der jüngsten Belehnung gehe diese Absicht klar hervor. 
Femer sei noch zu beachten : die beiden Brüder Barnabas und Johann 
Galeazzo der Aeltere haben sich nach gewaltsamer Besetzung Mai- 
lands als vicarii des heiligen Beiches gehalten und geschrieben. Bar- 
nabas' Tochter Johanna vermählte sich mit Johann Galeazzo's Sohn, 
dem gleichnamigen Johann, auch comes virtutum genannt. Ans dieser 
Ehe stammte Yalentina, die Ahnfrau des jetzigen Königs von IVank- 
reich. Aber auch Johannes comes virtutum hat sich anfangs Yicar 
des heiligen Beiches geschrieben. Wenn er sich später sowie sein 
Sohn Philipp Herzog von Mailand nannte, so wüssten die Gesandten 
doch nichts von ihrer Belehnung durch das Beich. ^) Auch wenn diese 



A) Es ist nicht anzunehmen, dass die Gesandten von der am 11. Mai 1895 toU- 
zogenen Belehnung des Johann Oaleazzo*s durch König Wenzel nichts gewusst h&tten. Aller- 
dings geschah diesselbe ohne Wissen des Beiches. Sie meinten also offenbar, das Beich als 
solches habe ihn nicht belehnt. Immerhin ist dieser Fonkt nicht ganz klar. Audi ist 
in dem Diplom Ton 1895 ?on Mailand als Mannlehen keine Bede. In Wensels Diplom 
(abgedr. bei Dumont corps unir. dipl. II/l p. 286.) heisst es: decementes expresse, quod 
tu, heredes et sucoessores tui duces Mediolani . . . gaudere debeatis und an einer zweiten 
Stelle: »quod tu, heredes, successores tui perpetno duces et principes . . . nominari . • . 



63 

erweisslieli wftre, so wflrde so gat^ wie alle grossen Lehen in Deutsch- 
land, aaeh Mailand als Mannlehen zu betrachten sein, wenn nicht 
ansdrfieklißh mit Bewilligung des Ldiensherm eine Ansnahme gemacht 
wmrde. So k(mnte also Johann Oaleaszo das Maonlehen Mailand nicht 
auf seine Tochter verarben. Aber auch die pftpsttiehe Gonfirmation, 
von der sie, der römische Etaig und das Beich keine Eenntmiss haben, 
sei ungOliig. Denn die üngflltigkeit der pacta dotaUa ziehe umso- 
mehr die üngflltigkeit ihrer Gonfirmation nach sich, üebrigens habe 
der Papst gar kein Beeht, wfthrend eines Interregnums ^) Lehen des 
Beiches zn yergeben. AusdrfickUch bestimme die goldene Bulle 
Karls lY^ dass nadi dem Tode des Kaisers dessen Nachfolger die 
Belehnnngen zu ertheilen habe. Das rOmische Beich ist von 
Gott gesetzt und nicht vom Papste. Daher diese Confir- 
miation dem KSn%e Ludwig gar kein Becht verleihen könne. Doch 
bitten die Gesandten, sie jedes&lls besichtigen zu dflrfen. Wenn König 
Ludwig weiters behaupte, ex habe nach göttlichem und menschlichem 
Rechte sein vUerliches Erbe recuperirt, so könnten dies die Gesandten 
audi nicht verstehen. Wiedergewinnen könne man doch nur ein 
Gut, das man bereits besessen. Nun habe weder dessen Ahnfrau 
Yalentina, noch sein Vater, noch er Mailand je innegehabt. >) Nun 
sagt das Becht sehr klar, dass wenn Jemand ein Gut, das sein ist, 
mit Gewalt dem, der es iun^at, wegnimmt, dadurch sein gutes Becht 
verwirkt habe. Mag dies nun bei König Ludwig noch so sehr der 
Fall sein, so habe er doch den Herzog Ludovico, der im ruhigen Be- 
sitze des Landes gewesen, desselben beraubt: «was penialldas vfim 
trage, ist den rechtgelerten nit verborgen.« Damit soll aber durch- 
aus nicht gesagt werden, Herzog Ludovico habe Mailand widerrecht- 
lich besessen. Und wenn er auch angeblich kein Becht gehabt, als 
Tyrann gewirthschaftet und die ünterthanen schwer bedrückt habe, 



dttbeatis«. BezflgUdi der BeclitBfrage vorwoiMii wir auf Th. Lindner, Geseh. des d. 
fiddiet UDier Wenzel li. p. 826 it 

Die Oesandten denken hiebet immer aa die Zwischenpaose nach dem Tode eines 
Herrschers bis zom Regierungsantritte des Nachfolgers. Die päpstliche Conflrmation ent- 
)i41t a]>er die Clansel »racante imperio« (denn Wenxel war damals römischer König). 

*) »wie mOcht dann gesagt werden ir heit die possestion wider erobert md recu- 
peiiert» dieweyl doch wider Tberkomen ein Torgeends komen oder innhaben ?f sich tragen« 
(Belation). 

6* 



68 

so folgt daraus mcht, dass Mailand dem König Ludwig zustehe, er 
mit wehrhafter Hand in^s Land einfallen und damit in die Obrigkeit 
des Beiches eingreifen dürfe. Den Gesandten sei auch nicht erinner- 
lich, dass Ludovico dem Könige, als er noch Herzog von Orleans 
gewesen, Asti habe nehmen wollen, es wäre denn, dass er angegriffen 
sich zur Wehre gesetzt hätte. Auch der Gebrauch des Titels und 
Wappens könne unmöglich einem Dritten an seinem guten Bechte 
schaden. EndUch sei es ihnen nicht bekannt, dass der Lehensherr 
beim Heimfall des Lehens verpflichtet wäre, dasselbe weiter zu leihen. 
Sehr oft geschehe gerade das GegentheU, wie man es am besten bei 
den grossen französischen Lehen sehen könnte. Gewiss halten sie die 
Person des französischen Königs für sehr wflrdig; aber es habe ihm 
nicht geziemt, einen Fürsten des Beiches also ohne Becht zu ver- 
treiben und gegen den Willen des Beiches dessen Eigenthum zu be- 
setzen. Sie könnten nach alledem zur Zeit nicht einsehen, dass das 
Becht in diesem Falle auf Seite Frankreichs stehe und müsse ihn 
daher auffordern, das Herzogthum mit Bücksicht auf die alten Einig- 
keitsverträge dem Beiche wieder zurückzustellen. Nochmals erneuerten 
die Gesandten ihre Bitte um Einsicht in die pacta dotalia und deren 
päpstliche Confirmation. 

Es lässt sich nicht leugnen, dass die Gesandten eine recht 
energische Sprache führten, welche ihre Wirkung bei den französischen 
Mthen nicht verfehlte. ^) Zunächst suchten sie mit gleicher Schärfe 
zu entgegnen: Ihr König wolle nichts anderes haben, als was ihm 
zustünde. Die pacta dotalia seien schon an und für sich rechtskräftig. 
Auch habe der Papst die Macht der Confirmation. Im Falle einer 
Thronvacanz in Deutschland habe er im Beich ebenso viel und 
noch mehr Gewalt als ein römischer Kaiser und alle 
seine Kurfürsten. Das sei geschriebenes Becht: das Beich komme 
auch vom Papste und der Kirche und jedes Ding gehe dorthin zurück, 
woher es fliesse. ^) Der römische König sei dem Papst verpflichtet, 
werde von ihm approbirt und reprobirt, gekrönt und auch abgesetzt 
Im römischen Beiche habe der Papst vielmehr Gewalt als in jedem 



^) »ob diser vnser rede haben des EOnigs r&te nit sonder gefallen gehobt* (Relation)« 
>) »loaff ynd flies ein jeglich ding bald daher es kome vnd wider in sin Trspmng* 
(Belation). 



69 

anderen E0nigreich$, die nicht so der Kirche unterworfen sind und 
als Erbe zufielen. Es sei auch die conditio in den pfictis dotalibus 
zu Becht bestehend. Denn obwohl Johann Galeazzo zwei Söhne binter- 
liess, von denen namentlich Philipp durch viele Jahre regierte, so spricht 
doch die präsumtio juris dafOr, dass er mit Mailand belehnt gewesen, 
wie es auch bei dem Vater 6aleazzo*s der Fall gewesen sein soll. ^) 
Aber sie haben das Dokument mcht gesehen und gestehen, dass nur 
die Yermuthung dafür spreche. Als Philipp ohne Hinterlassung 
männlicher Leibeserben gestorben, sei Yalentina nach dem Ehever- 
trag und dem gemeinen Bechte, das da bestimmt: «Im Falle, 
dass in einem Handel eine Bestimmung ausgelassen wurde, so habe 
diese Bestimmung ihre Auslegung nach dem gemeinen Bechte zu er- 
halten* zur Nachfolge berechtigt. Denn da Johann Galeazzo unter 
der Yoraussetzung des Mangels männlicher Erben Yalentina und ihre 
Nachkommen als Nachfolgerin bestimmte, so musste er sie auch dann 
woll^ als Philipp ohne m&nnliche Leibeserben gestorben. Es gelte 
zwar als Begel, dass Ffirstenthtlmer und Gra&chaften fOr Mannlehen 
gehalten werden, dennoch erscheinen an vielen Orten, anders als in 
Deutschland, die Töchter gleich den Söhnen als erbberechtigt und dies 
im Lehens- und Bestandbrief ausdrücklich bemerkt oder die Natur 
des Lehens verändert. So habe ja Erzherzog Philipp Flandern geerbt 
Dies zu bestätigen habe der Papst wohl vollkommene Gewalt. Zudem 
müsse es ja dem Belebe gleichgültig sein, ob der König von Frank- 
reich oder ein anderer das Lehen innehabe und davon nach Herkommen 
diene. Der römische König könne inmierhin in Mailand, das von 
altersher fOr ein Herzogthum gehalten wurde, gekrönt werden. Es 
sei auch Becht, dass die dem Beiche heimgefallenen Lehen weiter 
geliehen werden. Der Yergleich mit den firanzösischen Lehen sei nicht 
ganz zutreffend. Denn viele dieser Lehen &llen beim Aussterben des 
Mannesstapimes nicht an Frankreich. Nur jene Lehen, die man « ap- 
ponda * nenne. Wenn nämlich ein König von Frankreich viele Kinder 
habe und es folgt ihm der älteste Sohn als König, so erhalten die 
jüngeren Söhne Fürstenthümer oder Grafschaften, die vom Königreich 
ausgehen, wodurch dasselbe umsoviel weniger an Beuten und Gülten 



*) Man hatte also in Frankreich keine sichere Kenntniss Ton der Belehnnng 
Wenzels 1895. 



70 

einnehme. Wenn nun diese Lehenstr&ger ohne m&nnlidie Erben 
sterben, so fallen ihre Gebiete wieder an die Krone. So vererbt sich 
auch das Königreich, indem ein französischer König im Wege der 
Erbschaft, nicht durch die Kur wie der römische König erhoben werde, 
auch nicht die Krönung und Best&tigung vom Papste empfange und 
diesem unterthan sei. Daher bleiben sie bei ihrer vorigen Meinm^ 
und hoffen, dass der römische König nicht zögern werde, Ludwig die 
Belehnung zu ertheilen. 

Die Erwiderung von Seite der deutschen Gesandten geschah in 
gleich erregtem Tone: ^) Sie seien als Vermittler des deutschen Beiches 
zwischen ihrem und dem französischen König geschickt worden und 
nun müssen sie sehen, dass der Handel schwieriger zu schlichten sei 
denn je. Sie können die dem Papst zugeschriebene Gewalt nicht 
anerkennen und der französischen B&the gethane Bede sei wider die 
göttliche Ordnung, Becht und menschliche Yemunfb. Dies mtissten 
sie sagen, nicht um den Papst durch ihre Disputation zu schmShen, 
sondern um die Ehre und Würde des Beiches zu retten. Es sei doch 
seltsam, von gelehrten Leuten zu hören, dass der Papst Gewalt über 
die weltlichen untm* der Obrigkeit des Beiches stehenden Gtlter be- 
sitze; sei doch gerade das Gegentheil der Fall. Alles was der Papst 
an weltlicher Obrigkeit besitze, sei ihm aus Gnade und Müde der 
römischen Kaiser zugestanden. Ob die Gonstantinische Donation ge- 
schehen oder nicht, ob dieselbe best&ndig sei oder nicht, sei im Moment 
noch Streitfrage der Bechtsgelehrten. Koch viel weniger hat der 
Papst Madit, über das Eigenthum des Beiches zu verfttgen. Der Papst 
befinde sich unter dem Schutz des römischen Königs. Nun sei es 
unerhört, dass der Schützling seines Schutzherm Eigenthum zn ver- 
geben Macht hätte, vielmehr sei das Gegentheil der Fall Und wem 
auch der Papst in seinen Briefen schreibe, diese Macht zu besxtsen, 
so könne das an dem guten Bechte drs andern nichts alteriren. 
«Damit sei eben, was unerlaubt ist, die Sichel in einen 
fremden Schnitt gehängte Was die französischen B&the 



^) »Uff das haben wir mit gantzem bewegtem gemüt viid werten, nachdem 
wir nit biecher byhanden gehabt, auch nit souil bericht als wol notdürftig gewesen, yns 
Tsser Tnter kleinen rerstentnus md etlichen hystorien, so wir, die zyt xaufirtryhen, ge- 
lesen, behelfen müssen, geantwurt md geredt* (Relation). 



71 

meinten, könne auch nicht die Auffassung des Papstes und der Kirche 
sein. Dagegen sei das wahre Yerh&ltniss auf dem Eostnitzer und 
Basler Konzil, dann vom grossen französischen Gelehrten Gerson ganz 
richtig festgestellt worden, wie es auch dem Evangelium und den 
kaiserlichen und päpstlichen Ordnungen entspreche. Denn ein 
römischer König ist in weltlichen Dingen ein Statt- 
halter Gottes und der lebendige Brunnen seiner Obrig- 
keit; er ist Yon rechtswegen ein Herr der ganzen Welt 
und stets dafflr gehalten worden, ihm sind auch alle 
anderen Könige unterworfen. Das beweisen die Schriften der 
Bechtsgelehrten, deren Studium sie den französischen Bäthen anem- 
pfehlen möchten. In einem bestimmten von den Gesandten ent- 
wickelten Falle habe auch der Papst folgenden Satz im obigen Sinne 
aufgestellt: ,Es hat sich der römische König nicht geschämt, sich 
seines Unrechtes wegen der Kirche zu unterwerfen und dafür brüder- 
liche Strafe zu empfangen, umso vielmehr müsse das auch ein König 
von Frankreich und England thun*^. Damit sei ja die Erhabenheit 
des römischen Königs über die anderen Könige erwiesen. Und wenn 
es heisst, in geistlichen Dingen, bei Ketzerei, mag der Papst einen 
römischen König strafen, so folgt daraus nicht, dass der Papst über 
ihn mehr Gewalt habe, als über den französischen König. Denn 
solcher Ursachen wegen habe der Papst umso grössere Macht, die 
anderen christlichen Könige zu bestrafen; wie es auch zu lesen ist, 
dass die Päpste Könige von Frankreich, Ungarn, England, Portugal 
und Spanien abgesetzt hätten. Femer nicht durch die päpstliche 
Krönung, sondern durch die Wahl der Kurfürsten habe der römische 
König vollkommene Gewalt im Beich. Die Krönung will bloss sagen, 
dass er als Herr über alle Beiche erklärt sei. Denn wenn die Krö- 
nung den römischen König dem Papste verpflichten würde, so müsste 
ja auch der Erzbischof von Bheims der Herr des französischen Königs 
sein. Ebenso müsste dies vom Erzbischof von Köln gelten, der den 
römischen König zuerst krönt. Die Wahl der Kurfürsten und nicht 
die Zustimmung des Papstes approbirt den römischen König. Der Papst 
verkündet bloss dem Erwählten die Strafen, die er im Namen Gottes 
und nicht als Oberhaupt der christlichen Könige handhabe. Das finde 
man alles gedruckt. Sie verwahren sich also gegen die französische 
A.uffiissung von der päpstlichen Macht. Denn wenn sie richtig wäre. 



72 

so könnte ja der Papst oline jede Ursache nach dem Tode eines fran - 
zösischen oder anderen Königs deren Länder an sich nehmen oder 
nach seinem Ge&llen verschenken. Es ist auch unrichtig, dass das 
heilige Seich vom Papst auf die deutsche Nation gekommen sei 
Ebenso befremdlich sei es zu hören, dass>üe Gonfirmation des Papstes 
bei einer Sedivacanz in Deutschland vermöchte, dem Beiche dessen 
Kammer in Italien zu entziehen. Da könnte vacante imperio der 
Papst lieber gleich das ganze Reich verschenken. Das sei doch gegen 
jede christliche Ordnung und menschliche Vernunft. Dass Johann 
Galeazzo selbst wusste, wie wenig Becht er zur Vergebung Mailands 
habe, erhellt daraus, dass er es ffir nöthig fand, die Gonfirmation des 
Papstes nachzusuchen. Da femer Valentma nach gemeinem Bechte 
nicht lehensfllhig war, so besass sie keine Bechte, die sie auf ihre 
Kinder vererben konnte. Wenn die französischen Bäthe meinten, der 
römische König und die KurfQrsten hätten sehr weise gehandelt, das 
Herzogthum nicht gegen Geld an Franz Sforza, Ludovico und dessen 
seelige Brüder zu verleihen im guten Wissen von dem Bechte des 
französischen Königs und seines Vaters, so könnten die deutschen 
Gesandten dies in diesem Sinne nicht gelten lassen. Im Gegentheil 
sprechen viel mehr Gründe dafür, dass Mailand beim Beiche bleibe, 
als dass gewisse französische Lehen beim Aussterben des Manns- 
stammes an die französische Krone heimfallen. Nach alledem sei ihre 
gütliche Meinung, dass die französischen Bäthe einsehen möchten, dass 
ihr König gar keine Bechtsansprüche erheben könne, und wie sehr er 
zur Herausgabe Mailands verpflichtet sei. 

Wie nun die französischen Bäthe merkten, dass ihre Argumen- 
tation von der Macht des Papstes bei den deutschen Gesandten üble 
Aufnahme fand, lenkten sie ein und baten, man möge ihre Worte 
nicht ungütig aufnehmen. Es sei ja nicht dem römischen Könige 
und dem deutschen Beiche zur Unehre geschehen, sondern nur zum 
Beweise für das Anrecht ihres Herrn. ^) Bei der Erfolglosigkeit der 
Versuche, Prankreich zur Verzichtleistung auf Mailand zu bewegen, 
hielten es die deutschen Gesandten für das Beste, neue Angriffspunkte 



^) »ynd nachdem vfl reden g^gen Tnd wider einander geschehen ynd der handel 
mit des bapsts gewalt na rerdrosaen haben, sie den wollen ein glimpf geben etc.* 
(Belation). 



73 

aus der Einsicht in das Original des Heirathstraktates und der Oon- 
firmation zu gewinnen. Aber man zögerte von französischer Seite mit 
der Vorlage derselben aus Grflnden, die später ihre Erklärung finden 
werden. Die Gesandten machten nun den Vorschlag, Ludwig möge 
Mailand als Beichsgut wenigstens zu dritter Hand stellen und sein 
vermeintliches Becht auf einem zu vereinbarenden Beichstage erweisen 
lassen. Auf diesen Vorschlag im Allgemeinen giengen die franzö- 
sischen Säthe ein. Sobald aber die deutschen Gesandten, darauf ge- 
stützt, dass Mailand zum Reiche gehöre, es sich also um einen Beichs- 
streitfall handle, das Beich selbst, oder die Eurffirsten oder das 
Kammergericht oder das Nflmberger Begiment als neutrales Entschei- 
dungsorgan bezeichneten, wichen die französisdien B&the durch den 
Antrag aus, den Fall durch ein gemeinsames von deutscher und fran- 
zösischer Seite zu bestellendes Gericht auf neutralem Boden zu Ostern 
kommenden Jahres entscheiden zu lassen. Als geeignetster Verhand- 
lungsort erschien ihnen das päpstliche Avignon. Aus der Art des 
Yorschlages gewannen die Gesandten bald die üeberzeugung, dass 
die Franzosen den Urnen günstigen Papst zum Obmann zu bestellen 
beabsichtigten. Doch Hessen sie dies nicht merken und meinten bloss, 
die Sache erscheine desshalb undurchführbar, da leicht Misshellig- 
keiten bei der Wahl des Obmannes und ein weiteres Hinausschieben 
des Streitfalles daraus entstehen könnte. Sobald die Franzosen den 
Widerstand der Gesandten merkten, Hessen sie den Vorschlag ganz 
fallen und kamen in der Folge auf denselben gar nicht mehr zurück. 
Dieser Ausweg war nun abgeschnitten und man sann auf andere 
Mittel zur Beilegung des Streitfalles. Eine völlige Verzichtleistung 
von Seite des Beiches auf Mailand hielten die Gesandten für unan- 
nehmbar. Sie schlugen vor, Ludwig möge sich wenigstens durch eine 
grössere Summe Geldes oder durch den Empfaug eüier jährlichen 
Pension oder einiger Städte zur Herausgabe Mailands bewegen lassen. 
Auch dieses Anerbieten schlugen die französischen Bäthe als undis- 
kutirbar ab. Auf die Beschwerde der Gesandten, dass Ludwig auch 
italienische Grafschaften und Städte, die nicht zu Mailand, aber unter 
die Hoheit des Beiches gehören, erobert hätte, ertheilten sie keinen 
Bescheid Nun baten die Gesandten, die Franzosen mögen selbst 
Mittel und Wege angeben, wie auf eine für Deutschland annehmbare 
Weise der mailändische Streitfall geschlichtet werden könnte. Gerne 



74 

seien sie bereit, einen bezQglichen Yorscblag unter Vorbehalt 
, Hintersichbringens '^ mit ihnen zu besprechen. A-llein die franzö- 
sischen Bäthe blieben bei ihrer ursprünglichen Meinung, Ludwig könne 
unmöglich auf sein Eigenthum verzichten. Zugleich gaben sie der 
Gesandtschaft zu verstehen, als gewänne es den Anschein, sie sei bloss 
zum Studium der Verhältnisse nach Frankreich gekommen und habe 
keine andere Gewalt, als nur zu hören. Man fragte sie, ob etwa eine 
andere Gesandtschaft mit umfassenden Instruktionen unterwegs sei? 
Gegen diesen Verdacht legten die Gesandten natürlich Verwah- 
rung ein. 

Unterdessen fanden sie Gelegenheit, sich dem päpstlichen Legaten 
g^enüber über die verächtliche Sprache der Franzosen, und ihre Auffas- 
sung von der päpstlichen Gewalt und ihr Zögern in der Vorweisung 
des Heirathsbriefes der Valentine zix beschweren. Der Cardinal ver- 
sprach ihnen, dass sie die gewünschte Einsicht, selbst wenn es etlichen 
Leuten nicht genehm sein sollte, ihr Wort zu haltai, erlangen werden. 
Nöthigenfalls werde er selbst mit dem Könige sprechen. Von fran- 
zösischer Seite Hess man den Gesandten bedeuten, sie mögen vor- 
bringen, was sie sonst noch üi ihrer Instruktion hätten. Denn der 
König sei ihnen zu Gefallen ohnehin länger hier geblieben und habe 
die Absicht, morgen aufzubrechen. Es sei genug disputirt worden, 
man möge sich beiderseits kurz fassen. 

Hierauf Hess sie der König zu sich üi sein Gemach zum Ab- 
schied entbieten. Er hielt ihnen m Gegenwart des Cardinais d^ Am- 
boise im ernsten Tone vor: „Seinem lieben Bruder, dem römischen 
Könige, sei er von jeher besonders geneigt gewesen, von seiner Mutter 
her sei er ein gebomer Deutscher und von Mailand her in besonderer 
Freundschaft zu Maximilian und vielen Kurfürsten. Er selbst hätte 
einst deutsch sprechen gekonnt, es allerdings wieder verlernt. Die 
Deutschen seien ihm vom Herzen, nicht minder wie die Franzosen 
lieb. Er gedenke nicht, dem Seiche etwas zu entziehen. Mailand 
aber sei sein eheHches und väterliches Erbe, er wie sein Vater habe 
sich des Wappens und Titels stets bedient. Ludovico Sforza sei dem 
römischen König und Beich lange ungehorsam gewesen, habe tyran- 
nisch regiert und ihn befehdet. Nun habe ihm Gott das Glück und 
den Sieg gegeben^ um das Seine zu behaupten, wofür er dem römischen 
König und Beich gern dienen wolle. Man möge ihn billig dabei be- 



75 

lassen. Denn bevor er aaf Mailand verzichte, wolle er lieber die 
£rone von Frankreich niederlegen. Er begehre von den Gesandten, 
sie möchten von ihm nicht etwas verlangen, wozu sie ihm, w&ren sie 
seine B&the, gewiss nicht rathen würden. Sie möchten daher, sofern es 
ihre Instruktion zulasse, andere Wege vorschlagen oder die Sache 
vorerst nach Hause berichten. Er sei der Zuversicht, der römische 
Etoig nnd das Beich werde ein Einsehen beztiglich seiner Geredit» 
same auf Mailand haben. * Da die Gesandten nun sahen, dass Ludwig 
nicht gewillt war, von seinem vermeintlichen Bechte abzulassen, be- 
schränkten sie sich anf folgende Erwiderung: «Wenn sie so eingehend 
verhandelt h&tten, so sei das in guter Absicht geschehen, zum Theil 
auch durch die französischen Bäthe provodrt worden. Sie h&tten 
nicht finden können, dass irgend StichhUtiges gegen ihre Meinung, 
dass Mailand zum deutschen Reiche gehöre, vorgebracht worden. Wie 
dem auc^ sei, merken sie doch, dass Ludwig auf seinem Bechte be«* 
stflnde. Sie wüssten daher in dieser Sache weiter keine YorscUäge 
zu machen. Wenn der König welche machen wollte, so möchten sie 
dieselben gern hören und darüber zu Hause berichten. Denn Mai- 
land, ein solches Kleinod der deutschen Krone, so bedingungslos an 
Frankreich ausliefern erscheine ihnen unleidlich. Wolle sich der König 
ihnen eröfhen, so verpflichten sie sich nach Möglichkeit zur Geheim- 
haltung*. Ludwig entgegnete hierauf, dass er Mailand nicht des 
Nutzes wegen behalte, koste es ihm doch dreimal soviel, als es eintrage. 
Doch wolle er eine Antwort in Erwägung ziehen. Unterdessen sollten 
die Gesandten mit seinen B&then weiter verhandeln, was ihm und 
dem römischen Könige zum Frieden diene. Hierauf nahmen die Ge- 
sandten ihren Abschied mit der Bemerkung, dass sie in der Sache 
weiter zu handeln keinen Befehl h&tten. 

Am 7. Dezember verliessen die Gesandten Plesais und folgten 
dem Könige nach Bleis nach. Dort wurden die Verhandlungen wieder 
aufgenonunen. Auf ihre wiederholte Bitten um Vorlegung des Hei- 
rathsvertrages wurden sie in das Haus des Kanzlers geleitet, wo man 
ihnen in Gegenwart vieler Gelehrter denselben vorlas und zur Be- 
sichtigung überwies. An dem Dokument selbt, was Schrift, Siegel, 
Pergamet anlangte, konnten sie nichts verd&chtiges finden. Desto 
mehr bot ihnen aber der Inhalt Veranlassung zu weiteren detaillirten 



76 

Emwänden. i) Erstens gehe aus dem Wortlaut des Titel Johann 
Galeazzo's hervor, dass derselbe nicht Herzog von Mailand gewesen. 
Dann sei ja im Heirathsvertrag das Wort ,Maüand« als Erbstück gar 
mcht genannt. Es beziehen sich daher Galeazzo's Vergabungen m 
auf seine Eigengflter, die er allerdings auch auf eine Frau vererben 
konnte. Ferner sei Clemens — vormals Petrus de Lima — gar nicht 
rechter Papst, sondern ein Schismatiker gewesen, den Mos Frankreich, 
Spanien und Catalonien anerkannt hätten. Zum rechtmassigen Papst 
sei in Bom Urban VL gewählt worden. Clemens habe von Frank- 
reichs Gftade gelebt. Welche Kraft den Handlungen, die Qemens 
dem französischen König zu Lieb gethan, innewohne, sei demnach 
leicht zu ermessen. Das finde man auch in vielen GeschichtsbOchenL 
Nun sei zwar später auf dem Conzü zu Kostnitz beschlossen worden, 
um weiteren Verwirrungen vorzubeugen, dass alles, was Urban YL 
und seine Nachfolger erlassen, fttr Deutschland, Itaüen, Ungarn und 
England, was Herr Clemens und seine Nachfolger erlassen, fllr Frank- 
reich, Spanien, Catalonien rechtsgütig sein sollte. Nun üegt aber 

*) Die Gesandten geben in ihrer Eelataon den Inhalt des Vertrages folgendermasseD 
an: »Johann Galeazzo yicecomes und comes yirtutum, generalis vicarius imperii per Italüun 
gibt 1886 zu PaYia seinem Marschall Macht, die Heirat zwischen Herzog Ludwig, Solm 
des Königs Ton Frankreich, und seiner Tochter Valentina abzuschUessen. Dieselbe Von- 
macht ertheUt Valentina dem Marschall. Derselbe schliesst den Vertrag unter Zustim- 
mung des Papstes auf folgende Bedingungen ab : Der MarschaU yerhelsst als Heiratsgnt 
nach erfolgtem Beischlaf dem Herzog Ludwig j&hrlich 80.000 Dukaten, Terschrieben auf 
die Grafschaft Asti sammt allem Zugehör; für jeden fehlenden Dukaten sind binnen Jahres- 
frist zehn andere zu entrichten. An Baargeld soll Johann Galeazzo dem Herzog Ludwig 
450.000 Dukaten geben. Dagegen soU der Herzog seiner Gemahlin 60.000 Dukaten 
jÄhrlicher Gfllte rerschreiben. Stirbt Valentina ohne Leibeserben Tor Ludwig, so soU aUes 
bis auf 100.000 Dukaten an den , Grafen« Johann und dessen Erben fallen. Stirbt 
Johann ohne männliche Leibeserben und überlebt ihn Valentina oder ihre Nachkommen- 
Schaft, so sollen »gedachter her Johanns herrschaften land md gute aUes fiOleii if ge- 
dachte Bin tochter Valentinam ?nd ire posteritet«. Doch behalt sich Johann Galeazzo 
Tor, wenn er noch Töchter erhalten soUte, diese mit baarem Gelde auszustatten. Besiegelt 
nnd beeidet Ton Johann Galeazzo dto. VL idus Mai 1887. Hierauf folgt die Confirmation 
des Papstes Clemens (VIL), durch welche derselbe in Anbetracht der grossen Verdienste 
des französischen Königs und vacante imperio die Vergabung yon Asti (cuius sapremum 
dominium ad Imperium spectat) und aUe Bestimmungen des Vertrags confirmSrt and alle 
gegentheiligen Bestimmungen für nuU und nichtig erklfcrt«. Soweit die DarsteUnng der 
Gesandten. Der Wortiaut des Veriarags liegt ror in Corio istoria di Milano. 



77 

Mailand in Italien und gehöre überdies zum deutschen Reiche. Hie- 
mit sei es Uar, dass dieser Conflrmation keine Bechtskraft innewohne. 

Der französische Kanzler blieb nichtsdestowenig auf dem alten 
Standpunkt stehen. BezQglich der Beschlüsse zu Eonstanz und Basel 
schützte er seine Unkenntniss der dortigen Abmachungen vor und 
berief sich in der Yertheidigung seines Herrn vor allem auf das 
menschliche Yemunffcrecht 

Tags darauf sandte Ludwig zwei angesehene Persönlichkeiten, 
Präsidenten in Paris, zu den Deutschen. Schon machte man sich auf 
ihrer Seite auf eine neuerliche Disputation ge&sst. Allein ihr Auf- 
trag gieng wo anders hinaus. Ludwig Hess den Gesandten sagen, 
aus dem Oange der Verhandlungen dürften sie entnommen haben, 
dass er und sein Beich zum Frieden geneigt sei und dass er gutes Becht 
auf Mailand besitze. Er hoffe, die deutschen Beichsstftnde würden es 
auch so auffassen. Nun sei der Winter, wie schon lange nicht in 
Frankreich, ein äusserst strenger. Er gedenke daher nach Lyon und 
an die burgundische Landesgrenze zu ziehen. Wenn die deutschen 
Beichsst&nde dann weiter mit ihm verhandeln wollten, so würden sie 
ihn dort auch nach dem Winter treffen. 

Die Oesandten verstanden diesen Wink und versprachen, diese 
Mittheilung einer Verabschiedung gleichachtend, über ihre bisherigen 
Verhandlungen nach Hause berichten zu wollen. Nur noch wenige 
Punkte hatten sie laut ihrer Listruktion vorzubringen. Zunächst 
wegen Neapels. Sie erzählten, dass Maiimilian und die Beichsstände 
vernommen hätten, Ludwig liege im Zwist mit dem Könige dieses 
Landes und stehe im Begriffe, die Feindseligkeiten gegen ihn zu er- 
öffnen. Beharre Ludwig bei seinem Vorhaben, so könne man un- 
möglich einen gemeinsamen und wirksamen Widerstand gegen die 
Türken organisiren, vielmehr treibe man Neapel in die Arme der 
Türken und öfhe ihnen damit den Weg nach den anderen christlichen 
Staaten. 

Die französischen Bäthe beschränkten sich auf folgende Erwi- 
derung: Der König von Frankreich habe dem von Neapel nichts 
übles zugefügt, worüber sich letzterer zu beklagen hätte. Doch 
könne man aus dessen Worten sein verkehrtes unchristliches Ge 
müth erkennen. Daher gehe Ludwigs Bitte ans Beich, mit ihm 
gleiches MissMlen gegen den König von Neapel zu empfinden. Der 



V 



78 

firanzösisdie König wolle sich gegen ihn, wie es einem Christen ge- 
bühre, benehmen. Natürlich hatten die deutschen Gesandten so wenig 
wie das fieich damals eine Ahnung, dass zwei Tage vor ihrer Ankunft 
— 15. November 1500 — durch den berüchtigten geheimen Thei- 
lungsvertrag von Granada zwischen Ludwig und Ferdinand dem Ka- 
tholischen über das Schicksal Neapels entgültig entschieden worden. 
Ahnungslos trugen die Gesandten die Yermittlung des Beiches in der 
Art an, dass Neapel einen jährlichen Tribut an Ludwig zahlen solle 
oder dass das Beich für Neapel eine Entschädigung leiste. Man hoffte 
Neapel zur Annahme dieser Bedingungen zwingen zu können. Man 
gab von französischer Seite eine ausweichend ablehnende Antvfoii 
Ebenso wenig Erfolg hatte ihre Bitte um Freilassung Ludovico's und 
dessen Bruders. Man begnügte sich mit der artigen Ausflucht, dass 
Ludwig, wie er es schon den Beichsständen geschrieben, sie eBtenfoIl 
behandeln und aus Liebe zum Beich noch ein Weiteres thun wolle. 
Dag^en willfahrte man der im Namen der römischen Königin Hsria 
vorgebrachten Bitte um Freilassung ihres Bruders des Markgrafen 
Hermes. Ludwig versprach, da er der Gefangene eines anderen sei, 
ihn mit seinem eigenen Gelde auszulösen und ihn als Zeichen der 
Erkenntlichkeit der Königin Maria zusenden zu wollen. Ebenso sollte 
der Sohn des Bruders der Königin ^) wohl gehalten werden. 

Die Gesandten hatten hiemit den Lihalt ihrer Instruktion völlig 
erschöpft. Soviel sie auch, dieselbe treu befolgend, verlangt hatten, 
so war ihnen doch von französischer Seite im Ganzen gar nichts be- 
willigt worden. Es blieb ihnen für diesen in der Instruktion ohnehin 
vorgesehenen Fall nichts anderes übrig als — eine weitere Verlän- 
gerung des bestehenden WaflenstiUstandes zu erlangen. Zwar meinten 
die französischen Bäthe, ein Abschluss sei nicht nöthig, da ihr König 
ohnehin keinen Krieg gegen Maximilian und das Beich führe, indess 
wenn es ihnen Freude mache, — so klingt es durch — wollte man 
auf eine Verlängerung für ein halbes oder ein ganzes Jahr gerne ein- 
gehen. Ohne jeden Zwischenfall einigte man sich dann über eine 
Verlängerung bis zum 1. Juli 1501 unter der Voraussetzung, dass 
Maximilian noch vor Ablauf des bestehenden Stillstandes, d. h. vor 



*) Frans Oaleazzo, Sohn des li94 Terstorbenen Bruders der Königin CUoTuii, Fnat 
war bereits li99 nach Frankreich gekommen, starb daselbst 1511 im Alter Ton 21 Jahren. 



79 

dem 1. März 1501, denselben ratifidre. Am 13. Dezember 1500 
wurden die betreffenden ürbmden ausgefertigt. ^) An demselben Tage 
machten die Gesandten ihren endgültigen Abschied, speisten bei Ludwig 
zu Tafel, der sie auch hier mit artigen Yersicherungen seiner spe- 
ciellen liebe zu Deutschland überh&ufte. Die Gesandten können Ober- 
haTq>t nicht genug Btthmens machen, wie aufmerksam man sie be- 
handelt habe. Sie wurden in die Oem&cher der Königin gefflhrt, man 
stellte ihnen die kleine Prinzessin vor und zeigte ihnen die Kleinode 
des königlichen Schatzes. Zwei treifliche Bitter waren ihnen stets zur 
Dienstleistung beigegeben und begleiteten sie nebst mehreren Bäthen 
nun nach Paris. Dort ward ihnen schon auf der Herreise ein fest- 
licher Empüuig zu Theil geworden. Damals ftlhrte man sie in^s Par- 
lament, nach St. Denis. Man veranstaltete feierliche Hochämter, man 
sprach mit ihnen von nichts als von ewigem Frieden und Freundschaft 
zu Deutschland. Jetzt auf der BOckreise lud sie der Bischof von 
Paris am Weihnachtstag zur Tafel, auch George d' Amboise sah sie 
oft als Gäste bei sich. Als ihnen das Geld ausgieng, streckte man 
ihnen vierhundert Kronen vor, die sie nachher — es sei zur Ehre des 
Beichas gesagt — von Bheims aus pünktlich zurückstellten. Lam- 
parter hatte sich schon von Paris allein auf den Heimweg gemacht 
Die Bückkunfli der beiden anderen Gesandten verzögerte sich etwas, 
einmal weü die Wage in Folge des strengen Winters sehr beschwer- 
lich wurden, und dann Graf von Nassau von Krankheit befallen wurde. 
Anfangs Januar 1501 passirten sie Bheims und hiemit bald die 
Beichsgrenze. 

XJeberblicken wir das Besultat der Verhandlungen, so müssen wir 
billig gestehen, dass das Beich durch dieselben soviel wie gar 
nichts gewann. Selbst die Verlängerung des Waffenstillstandes — 
das einzige Zugeständniss von französischer Seite — war eher dar- 
nach angethan, freilich ohne Wissen der Gesandten, Ludwig Xu. aus- 
schliesslich zu Gute zu kommen. Schon hatte der Traktat von Gra- 



^) dto. Blois, 18. Dezember 1600, ab gedr. bei HflIIer, Beichstagsstaat p. 62. 
Gleichlaut. Gopien im fniubrnclcer Statth.-Arch. Eine Ausfertigung Jautet auf die Reichs- 
gesandten, die andere auf Ludwig XU. Es ist bezeichnend, dass Ludwig sich in der 
seinigen den Titel eines Königs ron Sizilien und Herzogs yon Kailand beilegt. Irgend 
eine ausdrflddiche Beschrftnkung derart, dass Ludwig in Italien nichts weiter Torzunehro^n 
verspricht, ist in den Dokumenten nicht enthalten. 



80 

nada seinen Plänen rücksichtlicli Neapels eine feste Richtung gegeben, 
wobei ihm die momentane Fremidschaft mit Deutschland nur Yon 
Nutzen sein konnte. Wie die Dinge lagen, war es nicht er, sondern 
das deutsche Seich, das durch den Stillstand gebunden, doch zu einem 
Bruche desselben veranlasst, zuerst in die fatale Lage des Friedens- 
störers gerathen musste. Wie wir die deutschen Gesandten gar tapfer 
mit Worten streiten sehen, ohne jegliches Gefühl, für deren Behaup- 
tung auch zu muthiger That verpflichtet zu sein, werden wir an 
Trithemius treffenden Ausspruch gelegentlich einer Beichstagsverhand- 
lung gemahnt: «ubi multis convenientibus multa fuerunt proposita, 
dicta et agitata, sed praeter verba nihil sequebatur, onmibus quae sua 
sunt quaerentibus*. Zu sagen, es sei gegen die Ehre des Beiches 
und könne nie und mmmer geduldet werden, dass Mailand vom Beiche 
komme, sich schliesslich doch zufrieden geben mit einem Stillstand, 
der weiter nichts als die Zuversicht ausdrückte, dass der Gewaltth&tige 
den Beleidiger wenigstens in der nächsten Zeit in Buhe lassen werde, 
dieser Vorgang war nicht geeignet, Ludwig XII. absonderlichen Be- 
spekt vor der Macht des deutschen Beiches einzuflössen. ^) 



Fortgang des Heichsregimentes. Maximilians erstes 

Erscheinen in Nürnberg. 

Schon im Oktober 1500, also ganz kurze Zeit, nachdem sich die 
Gesandtschaft auf den Weg nach Frankreich gemacht hatte, waren 
die Beziehungen Maximilians zum Nürnberger Beichsregimente, inso- 
weit wir aus seiner verbitterten Stimmung schUessen dürfen, sehr ge- 
spannte geworden. Damals schrieb einer seiner Bäthe : . Es geht ein 
böser Geist um unter einigen Fürsten des Begiments und die Dinge 



^) Ich kann demnach nicht finden, dass Hegewisch (Geschichte Maxim. Bd. IL 22.) 
das Rechte trifft mit der auf Gniociardini und Daniel gestfltzten Behauptung, dass die 
enistliche Sprache der Gesandten und die Fnrcht yor einer doch möglichen deatschen 
Waffenerhehnng Ludwig zum Abschlass des Stillstandes bewogen habe. Im Gegentheü 
war der ganse Gang der Verhandlungen nur darnach angethan, die Schw&che des Beiches 
lu doknmentiren. 






81 

Schemen an manchem Orte reif zum Yerrath deutscher Länder an 
Frankreich. Des Ffalzgrafen ist man am wenigsten sicher und in 
Elsass darf man streng auf der Huth sein, will man nicht unerwartet 
französische Gäste im Lande haben '^. ^) Wir werden nicht irre gehen, 
wenn wir den Orund dieser Missstimmung in der Weise suchen, in 
der das Begiment den französischen Handel zu schlichten suchte. 
Dass die Gesandten anf die Intentionen Maximilians in Blois nicht 
eingegangen waren, ^) beweisst zur Genfige, wie wenig es in der Ab- 
sicht ihrer Vollmachtgeber, der Nürnberger Begenten, lag, denselben 
irgendwie gerecht zu werden. Nun ist die Frage erlaubt: Ist der 
Vorwurf des Verrathes, den man am Habsburger Hofe gegen die 
Häupter der Beformpartei erhob, ein gerechtfertigter gewesen? Zwar 
von dem Ffälzer ist es bekannt, dass er die Jahre über mehr, als es 
seiner Stellung als Beichsfürst geziemte, freundschaftliche Beziehungen 
zu Frankreich unterhielt. ^) Aber gerade dieser stand der Beform- 
idee fremd, ja feindlich gegenüber. An Berthold von Mainz und den 
Kurfürsten Friedrich von Sachsen wird sich wohl, soweit wir yns an akten- 
mässiges Material gebunden erachten, dieser Vorwurf nicht mit Ernst 
heranwagen können. Desshalb, weil sie den allerdings verunglückten 
Versuch machten, an die Stelle des ohnmächtigen Eönigthums eine 
starke Fürstenoligarchie zu setzen, waren sie noch nicht dahin ge- 
kommen, die Freundschaft Frankreichs um jeden Preis zu suchen. In 
ihrem Sinne schien ihr Beformwerk überhaupt nur durchführbar, wenn 
man sich nicht von vornherein in kriegerische Verwickelungen mit 
dem westlichen Nachbar stürzte und dies hat allerdings zu jenem der 
Ehre des Beiches ziemlich abträglichen Frieden geführt. Allein, wo 
lag denn die Gewähr — und dies wird so gerne von den Verthei- 
digem Maximilians übersehen — , dass nicht auch Maximilian gegen 
billige Gompensationen französischerseits, sobald sie nur ihm zu Gute, 
kamen, zur Freisgebung des Beiches, zum Verzicht auf das mailän- 
dische Lehen zu bewegen war? Darauf konnte es doch nicht an- 



1) Aas dorn bei Jannssen, Oesch. des deutschen Volkes, I. Bd. 528. cit. Briefe 
Heinrichs GrOnbeck. 

>) Die Belation der Gesandten enthält gar nichts, was einer Berflcksichtigung der 
von Maximilian mitgegebenen Instruktionen gleich käme. 

') s. Ludewig reliqniae mss. 6. 96 — 12 
Kraus, NOmb. Reichsreg. g 



82 

kommen, ob das Beichsoberhanpt f)lr seine Connivenz nnter dem alt- 
hergebrachten Pr&texte des Si^elgeldes etliche hunderttausend Dukaten 
erhielt, oder ob das Beich anf diesen Handel zunächst verzichten zu 
können glaubte. Wenigstens die Entwürfe, mit denen sich Maximi- 
lian in den letzten Monaten des Jahres 1500 bezüglich Mailands trug, 
belehren uns, dass Maximilian nicht unbedingt an der Idee der Ver- 
theidigung Mailands «bis aufs Messer' festhielt ^) 

Anfangs Oktober verliess Maximilian bei Füssen die Tyroler 
Grenze und schlug über Augsburg den Weg nach der Donau ein. 
Wir wissen nicht, was ihn durch volle zwölf Tage in Donauwörth 
und Umgebung festhielt. Thatsache ist, dass er am 22. Oktober 
zu Oettingen weilte und am 24. Oktober mit grossem Gefolge seinen 
festlichen Einzug in Nürnberg hielt ') Vierzehn Tage treffen wir ihn 
hier am Sitze des Beichsregimentes. ^) Was er hier verhandelte, ob 
die Beichsreform oder die äusseren diplomatischen Beziehungen zu 
Frankreich und seine kriegerischen Pläne ihn mehr in Anspruch 
nahmen, darüber schweigen die Akten leider vollständig. Nach dem 
allgemeinen Gang der Dinge wird es jedoch nicht schwer sein, der 
Yermuthung Baum zu geben, dass der persönliche Verkehr mit den 
Häuptern der Beformpartei den vollen Gegensatz, in welchem sich 
König und Beich in der französischen Frage beianden, zur Entwicke- 



1) Jannssen, Gesch. des deatschen Volkes I. p. 525 ff., dann (3othein Beformbe* 
strebongen ror der Beformation (eine gute Arbeit, die in meinem Bedauern mir est im 
letien Momente zn Händen kam) benrtheilen meines Eracfatens die deutschen Beichsfttrsten 
zu Gunsten MRTimiii^ng allzuhart. Die Beichsmisere ]Au8:nen in wollen, fiQlt wohl Nie- 
mandem bei. Doch scheint es mir nicht gerechtfertigt, im gegebenen FaUe die 
Torsten speciell das Begiment der hochTorr&therischen Franzosenf^undlichkeit zeihen 
zn mfissen. 

*) Item darnach Tor Simon Judastag am samstag umb den jaransz da kom mser 
allergenedigster der rOmisch kunig gen Nflmberg, het bei Tierhundert pferden (Delchsler's 
Nfimberg. Chronik a. a. 0. p. 628). Der echte Fugger (Ms. Wien) erwähnt gar nichts 
ron Maximilians Anwesenheit in Nürnberg. 

*) Die Angabe in Staelins Itinerar (Forschungen I.) Nfimberg 24. Oktober— 7. No- 
rember ist richtig. Sie stimmt mit den Daten der unter Maximilians Mitwirkung aas- 
gefertigten Briefen. Ich finde die Anwesenheit 'des Königs urknndl. das erstemal am 
29. Oktober und das letztemal durch einen ron Neumarkt, also unmittelbar nach der 
Abreise ron Nflmberg, am 7. NoFember gefertigten Brief festgestellt 



88 

Inng brachte und die schon bestehende Eluft zwischen beiden nur zu 
yergrössem drohte. Genug, Maximilian verliess plötzlich — am 7. No- 
vember — Ntimberg und eilt fiber Begensburg die Donau hinab nach 
seinen österreichischen Erblanden. Es ist als wenn er auf einmal das 
Interesse f&r die Beichssachen gänzlich verloren und auf sein Stamm- 
land übertragen hätte. Ende November überschritt er die öster- 
reichische Grenze, aus der er volle vier Monate bis Ende März 1601 
nicht heraustrat. 

Mit der so oft an ihm bewunderten Elastizität des Geistes denkt 
er, wenn er schon von Begensburg aus seinen österreichischen Kanzler 
Johann Waldner mit der Herbeischaflfung einer Lade voll Schweins- 
spiesen und Schwertern aus der Wiener Burgkapelle beauftragt, an ein 
lustiges Jägerleben, ^) beschäftigt sich mit Vorarbeiten zu einer Ver- 
waltungsreform der österreichischen Erblande und schlichtet zahlreiche 
Streitfälle seiner ünterthanen. An seinem Hofe zu Linz finden wir 
— ein eben nicht allzu häufiger Fall — seine Gemahlin Bianca und, 
was viel bedenklicher war, ihren ganzen mailändischen Anhang mit 
den Söhnen des vertriebenen Ludovico an der Spitze. ^) Es bat den 
Anschein, als sei hier die königliche Opposition gegen Berthold von 
Mainz und seine Bestrebungen organisirt worden. Allein wir würden 
sehr irren, wollten wir hiemit und seit seinem Abzüge von Nürnberg 
den Faden zwischen ihm und dem Beichsregimente für gerissen er- 
achten. 

Unterdessen hatten sich die Gesandten der durch Ludwig XII. 
bedrohten italienischen Stände in Nürnberg eingefunden. Ihre Bitte 
um werkthätige Unterstützung von Seite des Beiches konnte den 
kriegerischen Absichten des römischen Königs nur sehr gelegen 
kommen. Allein das Begiment trat nicht aus seiner Beserve heraus. 
Das einzige, was man Maximilian schriftlich zugestand, war, dass 
man Abmahnungsschreiben an Frankreich, den Papst und Venedig zu 
richten versprach. 

Mit Becht erkannte Maidmilian darin eine Gefahr für das An- 
sehen des Beiches, sobald es Bitten aussprach, hinter denen keine 



^) Maximilian an Johann Waldner dto. Begensburg 11. November 1500. (innsbr. 
Statth.-Aielu). 

') 8. Pritz, Gesch. des Landes Oesterreich o. £., II. 191. 

6* 



\ 
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84 

Macht stfinde. Nur für den FaU, dass man nach der Beichsordnung 
sofort rflste, um den Worten eventuell Thaten folgen zu lassen, er- 
schien ihm der Schriftenwechsel zulässig. ^) Schon begann die Orga-. 
nisation des Beichsregimentes bedenkliche Schwächen au&uweisen. 
Schon ertönen die ersten Klagen über Saumseligkeit der zur NOm- 
berger Session bestimmten Beichsstände und es zeugt nicht sehr f&r 
die Autorität der neuen Beichsbehörde, dass Herzog Georg von Baiem 
sich darch den Hinweis, dass Irrungen mit seinen Landständen seine 
persönliche Intervention nötig machen, jeder Verpflichtung zum Er- 
scheinen in Nürnberg überhoben glaubte. ^) Maximilian war zwar 
artig genug, darüber mit dem Herzog Bücksprache zu nehmen. Doch 
klingt es wie leise Schadenfreude durch, wenn er mit sichtlicher Par- 
teinahme für Georg in seiner Anzeige an das Begiment mittheilt, 
jener habe sich bereit erklärt, gerne mit ihm in Nürnberg zu er- 
scheinen, was allerdings seiner Ansicht nach nicht sobald geschehen 
dürfte. Immerhin mögen sie den Herzog. an seine Verpflichtung 
. mahnen. ^) AUmählig kommt aber doch das Amtiren des Begiments 
in Gang, wenn z. B. auf desselben Georgs Beschwerde dem Beichs- 



^) Maximilian an das Begriment dto. Persenbeug, 9. Dezember 1500 (Weimarer 
AtcMt). 

') Georg Ton Baiem an Berthold Ton Mainz, Ernst, Erzbischof ron Magdeburg, und 
das Reichsregiment, Landshat, 18. Norember 1500. Er habe sein Nichterscheinen in 
Nfimberg Maximilian bereits angezeigt. Aach habe weder Friedrich, Burggraf yon Nflra* 
berg, noch ein anderer Fflrst ihn stellrertreten wollen (Wiener Staatsarch.). 

') Maximilian an Berthold ron Mainz. Yilshofen 15. November 1500. Herzog 
Georg sei bei ihm in Stranbingen erschienen nnd habe ihm die Grfinde entwickelt, wess- 
halb er diesmal nicht in Nürnberg erscheinen könne (Wiener Staatsarch.). Cf. die in- 
teressanten Steaerverhandlnngen auf den Landtagen des Landshut-Ingolst&dter Antheils 
im August nnd im Herbst 1500 mitgetheilt in Erenner, bair. Landtagsverhandlungen 
Bd. 9. Herzog Albiecht von Mflnchen hatte dagegen seinen Landst&nden gegenüber leich- 
teres Spiel. Auf dem Landtag zu München, 22. Mai 1500 wird sogar eine HtOfe 70D 
8000 M. zur Unterstützung Maximilians im Schwabenkriege bewilligt. Ebenso yerpflichtet 
sich der Münchener Landtag rom 11. NoTember 1600 zum Beitritt zur Angsburger Ord- 
nung und der Leistung der Beichshülfe. Wie schwer es war, die Angelegenheiten des 
Beiches auf sichere Basis zu stellen, erhellt daraus, dass sich die Landst&nde immer den 
Bückweg offen halten. Ausdrücklich beschliessen die bair. Lapdst&nde, dass das zur 
. Ablieferung nach Nürnberg besteUte Geld einstweilen daheim bleiben soUe, damit man es, 
soUte die Beichsordnung in Verfall gerathen, an die Besteuerten surücksteUen konnte. 
Wahrlich das sicherste Mittel, den Verfall zu beschleunigen! (s. Krenner a. a. 0. Bd. 9). 



85 

Schatzmeister von Landau der Weiterbau einer Donaubrücke bei Of- 
fingen infaibirt und letzterer rQcksichtlich seiner Bechtsansprüche nach 
Nfimbeifg citirt wird. ^) Das Regiment war vor allem darauf bedacht, 
trotz der nun nicht wegzuleugnenden Spannung wenigstens den Schein 
guten Willens Maximilian gegenüber zu retten. Desshalb wandte es 
sich durch die Vermittlung des Eitelfritz von HohenzoUem, dessen 
intime Beziehungen zu Maximilian bekannt waren, an den König mit 
der Bitte, selbst die Wege zu bezeichnen, die man am besten in den 
italienischen Händeln einschlüge. Dieser Vorschlag findet bei Ma- 
ximilian günstige Aufnahme. Sofort Iftsst er sich vernehmen. Da 
ist es eigenthümlich, den König im scheinbaren Widerspruche mit 
seinen bisherigen Absichten mit einem Projekt hervortreten zu sehen, 
das bei aller Wunderlichheit ihn der Belohnung Mailands an Ludwig Xu. 
doch nicht so ganz abgeneigt zeigt. ^) Dies der wesentlichste Inhalt : 
Ludwig Xn. empfingt auf Lebensdauer die Belehnung mit Mailand 
durch das Beich und zahlt dafQr hunderttausend Kronen in die Reichs- 
kanzlei. Ludovico Moro und dessen Bruder erhalten mit der durch 
den Vertrag zu Novarra von Frankreich zugesicherten Entschädigung 
die Freiheit. Der König von Neapel bleibt im Besitze seines Landes 
und zahlt für den ihm von Frankreich gewährten Schutz an Ludwig XIL 
durch drei Jahre je 100.000 Dukaten. Dagegen stellt er Gaeta als 
Unterpfand zu Händen Maximilians. Femer zahlt der neapolitanische 
König für die Vermittlung jährlich fQnfzigtausend Dukaten Türken- 
steuer und ebensoviel an Benefizien dem römischen Reiche. Oder 
aber Ludwig Xu. gewährt Neapel gegen Empfang von 300.000 Du- 
katen in drei Jahresraten einen dreijährigen Waffenstillstand, während 
gleichzeitig Gaeta dem römischen König als Unterpfand verbleibt. 



^) Das Regiment an Landau. Nflrnberg, 28. Norember 1500 (Innsbrucker Statth.- 
Archiy). 

>) Instruktion MazimilianB fflr die Tom Nürnberger Reichsregiment nach Frankreich 
geschickten Gesandten. Adolf Grafen ron Nassau und Freiherrn Ton Bfinau 11. Dezember 
1500 (Concept des Innsbrncker Statth.-ArchiT mit Randbemerkungen yon Maximilians Hand. 
Aach bei Möller, Reichstagsstaat p. 56 — 58 Ifickenhafb als Projekt eines Vertrages zwischen 
Maximilian und Ludwig XII. mitgetheilt. Doch l&sst er gerade einen wichtigen Absatz, 
mit dem er nichts anzufangen weiss, einfach weg.) Das Innsbrucker Concept ist desshalb 
interessant, weil man die Genesis des endlichen Vertragsentwurfes aus den Yerschiedenen 
Vorlagen heraus und aus den Correcturen Ton Maximilians Hand den lebhaften Antheil 
des Königs an dieser Sache rerfolgen kann. 



86 

Ludwig Xn. unterstützt Maximilian im Türkenkrieg mit hundert- 
tausend Kronen und fOnfbundert Beitem. Die alten Yertr^e zwischen 
Frankreich und dem Hause Burgund, insonderheit der letzte zwischen 
Erzherzog Philipp und Ludwig abgeschlossene, sollen bei diesem An- 
lasse erneuert werden. Ludwig tritt Como, Chiavenna und das Veltlin 
sammt mehreren Ortschaften am Comersee, als nicht zu Mailand ge- 
hörig, an das Beich ab. Ludwig unterstützt Maximilians Bemühungen 
zur Abhaltung eines Konzils. Die Beichsstände stellen die alte Einig- 
keit zwischen Maximilian und Ludwig wieder her." Dies im Wesent- 
lichen der Inhalt des von Maximilian entworfenen und nach mannig- 
fachen Umänderungen gewordenen Projektes. Bei den ersten Ent- 
würfen war man allerdings unbescheidener gewesen. Anfangs hatte 
man die Integrität des neapolitanischen Königreiches ohne jede Gegen- 
leistung an Frankreich verlangt, später kam erst die obige Zusatz- 
klausel hinzu. Ursprünglich enthielt der Entwurf die Angabe, dass 
Neapel als päpstliches Lehen dem römischen Beiche als Yogtherrn 
der Kirche unterstünde, dass Neapel mit jährlich zweihundert Reisigen 
oder einem Geldäquivalent dem Beiche dienen sollte. Auch war die 
Geheimhaltung des Artikels betreffend die Zahlung von hunderttausend 
Dukaten an das Beich verlangt worden. Im fertiggestellten Entwürfe 
war von alledem keine Bede. Maximilian meinte, dass dieses Projekt 
nach erlangter Approbation des Nürnberger Begiments den in Prank- 
reich weilenden Beichsgesandten nachgeschickt werden sollte. Diese 
sollten erklären, dass sie ausser ihrer Hauptinstruktion noch eine 
zweite geheime Instruktion besässen, conform dem Inhalt der obigen 
Vertragspunkte, die sie jedoch nur in geheimer Audienz, d. h. in 
Gegenwart der verlässUchsten Bäthe Ludwigs vorzubringen befugt 
seien. Doch sollten selbstverständlich die Gesandten mit ihrer Er- 
öffiiung erst dann hervortreten, wenn ihre Bemühungen auf Grund- 
lage der ersten Instruktion sich als vergebliche erwiesen hätten. ^) 

So lehrreich dieser Entwurf für die Erkenntniss der nächsten 
Absichten Maximilians ist, so wenig praktischen Wert sollte er haben. 



^) Offenbar fasste also Maximilian die Mission der Beichsbotschaft so auf, als handle 
68 sich in erster Linie darum, Ludwig XII. zum unbedingten Bücktritt ron seinen italienischen 
Unternehmungen zu bewegen. Möglich auch, dass er schon durch seine E^entnaUnstruktion 
einer ihm unbequemen Abmachung der Botschaft vorzubeugen dachte. 



87 

Genau zur selben Zeit — 11. Dezember — als der Entwurf in Ma- 
ximilians Kanzlei fertiggestellt war, hatten die Beichsgesandten ihre 
Mission in Frankreich beendigt und zwei Tage sp&ter — 1 3. Dezember — 
fand zu Blois die Ratifikation der Stillstandsyerl&ngerung statt. Unter- 
dessen wurde auch in Nürnberg das Friedensgesch&ft eifrig betrieben. 
Am 17. Dezember warben Maximilians B&the beim Begiment, Walter 
von Stadion und Dr. Georg Neudeck, im Sinne einer ihnen zuge- 
kommenen königlichen Instruktion um thatkrftftige ünterstfltzung der 
italienischen Beichsstände. Sie verlangten, das Begiment sollte die 
italienischen Botschaften zum Widerstand gegen den Papst und Frank- 
reich ermuntern und ihnen Unterstützung durch baldigste Absendung 
eines Heeres versprechen. Zugleich schlug Maximilian die in diesem 
Falle durch die Beichsordnung vorgeschriebene Einberufung des ver- 
stärkten Begiments, d. h. sbnmtlicher Eurfflrsten und der zwölf geist- 
lichen und weltlichen Fürsten in kürzester Frist vor. Eine Woche 
zogen sich die Verhandlungen hin. Als Besultat derselben ergab sich, 
wie vorauszusehen, die zahme Gollektivantwort des Begimentes, dass 
man zur Einberufung der achtzehn Fürsten, die zu entscheiden h&tten, 
gerne erbötig sei Dagegen die italienischen Beichsst&nde zum Kampf 
zu ermuntern und dadurch das Beich zur unbedingten Hülfeleistung 
zu verpflichten, schien ihnen bei der Unsicherheit, diese Hülfe auch 
wirklich hereinzubringen, doch allzu geßhrlich. ^) War die Laune 
Maximilians damals nicht die beste, so sollte sie durch das plötzliche 
Auftauchen zweier Persönlichkeiten noch um ein Weiteres herabge- 
stimmt werden. Wir wissen, dass Maximilian mit Alexander YI., 
seitdem dieser als treuer Parteigänger Ludwigs XIL in den italienischen 
Wirren eine reichsfeindliche Haltung beobachtete, nicht auf dem besten 
Fusse stand. >) 1500 war als grosses Jubeljahr verkündet worden. 
Auch in Deutschland hofRie man auf ausgiebige Spenden zu dem so 



^) Bericht Stadions und Neadecks an Ifaximüian, Nürnberg 17—24. Dezember 1600 
(Wiener Staatsarch.). 

*) Wir Terweisen auf jenes merkwürdige Schreiben Maximilians an den König Wladislaw 
▼on Ungarn (auch an andere Fürsten gerichtet; Conoept im Innsbracker Stattiu-Archiv 
s. d. et 1. abgedmckt im Anhang), in welchem er die Gründe entwickelt, wesshalb 
er den Gardinallegaten Alexanders VI. yerabschiedet hAtte und Alexanders Beschwerde, 
dass Maximilian ihn ferd&chtigt habe, zurückweist. 



88 

oft pomphaft angekflndigten Tfirkenzng! Wir treffen schon während 
Maximilians erstem Aufenthalte zu Nürnberg Oktober löOO einen 
Sekretär der Curie, der die Absendung eines päpstlichen Legaten zum 
Zwecke der Gmziatverkündigung anzeigen sollte. In diesem Punkte 
trafen persönliche Stimmung des Königs und des Regiments Abnei- 
ff^^S g^g^i^ <^o römische Geldschneiderei in der peremptorischen Er- 
klärung zusammen, den Oardinallegaten nicht nach Deutschland zu 
lassen. Allein dieser — Cardinal Baimund von Gurk ^) — kehrte 
sich nicht weiter an das Verbot. Im Dezember zog er von Verona 
nach Soveredo und Trient und Maximilian sah sich genötMgt, durch 
ein strenges Mandat an die Innsbrucker Begierung den Eintritt des- 
selben auf [österreichisches Gebiet zu verhindern. *) Jedoch werden 
wir sehen, dass es Baimund doch gelang, seinen Weg über den Hof 
Maximilians nach Deutschland speziell nach Nürnberg zu finden. 

Zur selben Zeit tauchte plötzlich ein französischer Gesandter — 
Charles Hautbois — in Nürnberg auf, der sich in offenbarer Kennt- 
niss des zwischen König und Beich bestehenden Zwistes, mit feinem 
diplomatischen Instinkte die Schwächen der Beichsverfassung benützend, 
enge an das Beichsregiment schloss. Mit vollem Bechte war Maximilian 
empört, als er die Kunde von der Anwesenheit des Gesandten in 
Nürnberg bekam. Gewiss war es bisher nicht Sitte gewesen, dass 
ein fremder Fürst seinem Nachbarn ohne Wissen und ohne vorherige 
Bitte um Geleit Botschaften in^s Haus schickte. Auch war es ab- 
sonderlich, dass Hautbois von Nürnberg aus einfach den zu Linz 
weilenden König seine Ankunft und seine Absicht, in Unterhandlungen 



^) F&lschlich wird er Cardinal B. Bertrand genannt. Nach Linturius (ap. Fistor.- 
Strure IL) war er ein Franzose und hiess B. Pegerandi. Sonst wird er auch PerardttS, 
Perandi und nrkundl. (Uchnowsky Bd. 8. Beg. 1877) Pegraudi genannt (cf. darflber Kerns 
Anmerfaing 2. zn Tncliers Jahrb. in Nürnberg, Chron. Bd. 5, p. 600). Dem gegenüber 
nennt er sich in einer seiner in der Türkensache rerfassten Beden, wenn diese SteUe nicht 
als captatio benerolentiae dem Beichsregiment gegenüber zu betrachten ist, selbst einen 
Deutschen : Nolumns aliter sentire de natione omninm fortissima, de natione, que per quin- 
gentos annoB Bomanum Imperium obtinuit, de natione, que nos mediocribus parentibus 
ortos et in aliena terra educatos episcopatu decorauit et ad cardinalatum peruexit* 
(s. Beilage: Oratio card. Ourc.) S. über ihn auch Gothein »Polit. Volksbewegungen Tor 
der Beformation* p. 107 ff. 

') Maximilian an das Innsbrucker Begiment. Linz, 22. Dezember 1500 (Inns- 
brucker Statth.-Arch.). 



89 

zu treten, notifizirte. üeberdies hielt ihn Maximilian nicht einmal 
für einen richtigen Franzosen, sondern für einen Mailänder, der auf 
eigene Faust französische Politik treibe. Er verlangte desshalb vom 
Begiment die Abfertigung des Gesandten nach Wörth, von wo aus ihn 
Maximilian an die Grenze geleiten lassen wollte. Sollte aber wider 
Vermuthen der Gesandte eine offiziell von Ludwig abgefertigte Per- 
sönlichkeit sein, so mögen sie ihn nach Straubing dirigiren. ^) Wenige 
Tage darauf war Maximilian schon informirt, dass Charles Hautbois, 
einer der Vorsitzenden des Pariser Parlaments, in der That die Eigen- 
schaften eines offiziell beglaubigten Gesandten besass. >) In Nürnberg 
freilich wusste man damals schon mehr von ihm. Dort hatte er den 
Erzbischöfen von Mainz und Magdeburg, dann dem Kurfürsten Friedich 
seine Beglaubigungsschreiben überreicht. Schon hatten Verhandlungen 
zwischen ihm und dem Begiment stattgefunden, über welche Berthold 
an Maximilian schriftlichen Bericht erstattet. Hautbois bat im Namen 
seines Herrn um die Belehnung mit dem Herzogthum Mailand, wo- 
gegen er sich als treuer Beichsvasall zu halten versprach. Immerhin 
ist es möglich, dass die fortgesetzte Geneigtheit Frankreichs, das 
Lehensverhältniss anzuerkennen, anstatt das nackte Becht des Er- 
oberers geltend zu machen, als Consequenz der von den Beichsge- 
sandten in Prankreich gefflhrten Sprache zu betrachten war. ®) 

Unter diesen Umständen kam es dem Begiment sehr gelegen, 
dass Maximilian seinerseits in die Einberufung des verstärkten Beichs- 
regiments gewilligt hatte, und das Begiment beeüte sich jetzt, die 
Fürsten auf den 1. Februar IBOl zur Nürnberger Session einzu- 

') Maximilian an das Reichsregiment. Linz 28. Dezember 1500 (Wiener Staats- 
Archi?). 

') Maximilian an das Beichsregiment. Linz 31. Dezember 1500 (Weimarer Arch.): 
»Uebersendet dem Besriment eine dem Gesandten za fibergebende Gredenz. Man mOge 
ihn seiner hohen Stellung gem&ss behandeln*. Die Unklarheit dieses neuen Befehles, 
durch den die ursprüngliche Anordnung, den Gesandten, wenn er offiziellen Charakter be- 
sässe, nach Straubing zu senden, nicht widerrufen wurde, trug spftter zu ärgerlichen 
MissrerstAndnissen bei. 

*) Berthold yon Mainz an Maximilian dto. NOrnberg, 2. Januar 1501 (Wiener und 
Weimarer Staatsarch.). Berthold fCkhlt das Ungehörige der Situation, indem er es nicht 
unterlässt, darauf hinzuweisen, dass Hautbois Befehl zuerst auf Maximilian und dann auf 
die Nürnberger Beichsst&nde laute. Er fragt auch an, wie man sich seiner Werbung 
segenfiber rerhalten soUe. 



9a 

laden. ^) Auch Maximilian hatte sein persönliches Erscheinen zu- 
gesagt. 8) 

Da trafen plötzlich Nachrichten von Frankreich ein, welche die 
Mission der Beichsgesandten wenigstens im Sinne der von Maximilian 
beabsichtigten Wirkung als gescheitert bezeichneten und einen yöI- 
ligen Umschwung in der Haltung Maximilians veranlassten. In den 
ersten Tagen des Januar war Maximilian sichere Kunde geworden, 
dass Ludwig XII. allerdings in die Verlängerung des Stillstandes bis 
1. Juli gewilligt hätte, dass aber in demselben die italienischen Stände 
nicht mit ausdrücklichen Worten eüigeschlossen wären. Dazu kam, 
dass Maximilian damals über böse Nachrichten aus Italien verfügte. 
Darüber schrieb er an das Nürnberger Begiment und schilderte 
Ludwigs Umtriebe, der die Fürsten von Mantua, Ferrara und Mont- 
ferrat festzunehmen und ihre Gebiete bis zum definitiven Friedens- 
schluss mit Deutschland zu behalten beabsichtige. Noch wollte er 
nicht glauben, dass das Begiment es wagen könnte, fOr die Unge- 
schicklichkeit seiner Gesandten einzustehen. ^) Zur selben Zeit traf 
nun ein von Bheims an die Begenten gerichtetes Schreiben der Beichs- 
gesandten in Nürnberg ein, durch welches der Abschluss des Still- 



^) Ursprflnglicli beahsiclitigte man, den KOnig aaf den 1. Februar, die flbrigen 
Fürsten aaf den 10. Febraar zur Session einzuberufen. Unter anderen Umständen würde 
es begreiflicherer erscheinen, dass die Fflrsten den König und nicht umgekehrt erwarteten. 
Wie die Beichszust&nde lagen, war es leider nicht naire Ungeschicklichkeit, wenn man 
dies durch den Einweis motivirte, dass die Fürsten des guten Beispieles des Königs be- 
durften. Sp&ter gieng man jedoch ron der getrennten Einladung ab (Stadion and Neu- 
decks Bericht an Maximilian, Nürnberg, 9. Januar 1501. Innsbrucker Statth.-ArchiT.) 
Dem Bericht entnehmen wir auch, dass Maximilian trotz seiner ewigen GeldFerlegenheiten 
Mittel fand, die zahlreichen italienischen Unzufriedenen auf deutschem Boden unterstützen 
zu lassen. Neudeck schrieb am 24. Dezember an Maximilian (Wiener Staats-Arch.), er 
habe die ihm zugesagten hundert Gulden noch immer nicht erhalten und fiEihrt fort : » auch 
kains hab, pin schuldig Tnd wayss kains aufzubringen, so ist mir kain hofclaid worden, 
so hab ich nit gelt klaider zu kaufen vnd geen mein knecht in summerrokhen Tnd sind 
dy zeither schier erfroren*. In dem früher dtirten Schreiben dagegen ist die Bede, wie 
man die ron Maximilian bewiUigten tausend Gulden zu Nürnberg und achthundert 
Gulden zu Innsbruck unter die Welschen rertheilen solle. 

*) Maximilian an das Beichsregiment s. 1. et d. »Wenn ihn nicht Krankheit zurück- 
halten würde* (Innsbrucker Statth.-Arch.). 

*) Maximilian an das Beichsregiment dto. Wels, 14. Januar 1501 (Wiener Staats- 
Archiv). 



91 

Standes angezeigt wurde. Allerdings geschah in den hierüber ausge- 
fertigten und in Abschrift beigelegten Urkunden der italienischen 
fieichsstände, wie wir schon an früherer Stelle zu erw&hnen Gele- 
genheit hatten, insbesondere keine Erwähnung. ^) Ich weiss nicht, 
ob unter dem Eindruck jenes früher erwähnten Schreibens Maxi- 
milians, ^) jedenfalls ohne dessen spezielle Erwähnung und in dem 
unsichem Gefühle, durch die Nachricht von dem Stillstande dem Eöng 
keine absonderliche Freude zu bereiten, beeilen sich die Bdichsregenten 
mit der Bitte, den Waffenstillstand umso rascher zu ratificiren, als 
der bis 1. März gestellte Termin ohnehin kurz und eine Verzögerung 
zu argen Missdeutungen Anlass geben könnte. ^) Wenn die Begenten 
hiebei betonten, dass ja die diplomatischen Verhandlungen mit Frank- 
reich auf die Anregung des Königs und der Beichsstände hin ange- 
knüpft wurden, so kann man dieses Argument im allgemeinen Sinne 
allenfalls noch gelten lassen. Aber nicht zutreflTend und wenig der 
Wahrheit gemäss stellt sich die ausdrückliche Bemerkung, dass 
diese «oratores von königl. Majestät, Kurfürsten, Fürsten und Ständen 
des Reiches nach Frankreich verordnet worden seien '. Ja es musste 
der verletzende Widerspruch, der in dieser Annahme und dem Wort- 
laut der zu Blois ausgefertigten Urkunden lag, *) welche wie absicht- 
lich nur von den Gesandten des Begiments und von Maximilian als 
einer dritten Person sprechen, von der königlichen Autorität schwer 
empfunden werden. Eine Zweideutigkeit überdies, die je nach der 
Situation in der einen oder anderen Bichtung gegen Maximilian vei;- 
wendet, diesen persönlich kränken konnte. *) 

Doch hätte es dieses ümstandes nicht bedurft, um Maximilian 
gegen die zu Blois geschehenen Abmachungen einzunehmen. Noch be- 



*) AoffaUend ist es, dass diese AuBfertigronsen die Reichsboten nur als VoUmacht- 
trifirer des Nfimberger neichsregrimeiits kennen. 

') Dasselbe konnte allerdings in nenn Tagen ron Wels nach Nürnberg gelangen. 

') Es brächte sonst dem Reiche »Schimpf und Nachtheil*. 

*) s. MfiUer, Reichstagsstaat unter Max I. p. 62. In dem ersten Instrument: 
>Nos Adolfus .... sacri Romani imperii electorum, ceterorum principum et statuum 
oratores.* Im zweiten ip. 6S.): LndoTicns . . . medio oratornm carissimorum consan- 
SQineorum nostromm, electorum, aliorumque principum et statuum imperii . . .* 

') Das Reichsregiment an Maximilian, NOmberg, 28. Januar 1501 (Original in\ 
Innsbrucker, Copie im Wiener Archiy). 



92 

vor jenes obige Mahnungsschreiben des Begimentes an ihn abgegangen, 
hatte sich Maximilian auf Grund neuer Nachrichten aus Frankreich 
in der ihm eigenen hastigen Weise daran gemacht, beträchtliches 
Anklagematerial gegen Ludwig zu Papier zu bringen und dem Beichs- 
regiment zu übermitteln. Zunächst ein eigenhändiger Brief an Stadion 
und Neudeck mit der Aufforderung, das Wesentiichste an die Be- 
genten zu bringen, allenfiiUs ihn ganz zu verlesen, keineswegs aber 
ihn aus der Hand zu geben. ^) Der Inhalt desselben dreht sich um 
die für Maximilian feststehende Thatsache, dass Ludwig XIL durch 
diesen Stillstand erst recht freies Spiel erhalte, nach Gutdünken mit 
den italienischen Ständen umzuspringen. Desshalb könne er den 
Stillstand nicht ratificiren. Maximilian erzählt darin weiter, er habe 
von Ludwig die Mittheilung erhalten, noch nie hätte jener mit Maxi- 
milian einen so vortheilhaften Stillstand, wie jetzt mit den Beichs- 
gesandten, abgeschlossen. Wenn er — Ludwig — jetzt nach Italien 
ziehe, so möge Maximilian darüber nicht erschrecken. AUe Besitz- 
nahme von Beichsgebiet geschehe nur zur Sicherung seines nach 
Neapel gerichteten Zuges. Maximilian meint, ähnlich habe es Ludwig 
bei seinem ersten Unternehmen mit dem Herzog von Mailand gemacht, 
als dieser noch als sein Bundesgenosse zweihunderttausend Dukaten^) 
Eriegshülfe zahlte. Auch damals habe er gegen den Vertrag und 
unter dem Vorwand der Freundschaft mehrere italienische Ortschaften 
besetzt. Daraus sei dann der spätere Krieg entsprungen.') Ludwig 
käme es gar nicht in den Sinn, bezüglich Italiens einen Stillstand 



^) Der Brief lieget als Copie (W. Staatsarch.) mit der Aufschrift For: In der Born. 
Kunigl. mt. etc. handtschrift wirdet diss nachberart meynang begriffen. Zum Schlass: 
Tnd des briefs datom steet mit eyl am sambstag nach Yerene b. Tirginis 1500 etc. Das 
Datum ist absolut falsch, da im Brief erwähnt wird, Max werde zu Wels bleiben, der König 
sich dort nach dem 10. und yor dem 27. Januar 1501 aufh&lt, so kann man ihn, wenn 
man an dem Sonnabend festh&lt, entweder auf den 18. oder 20. Januar setzen. Ein 
▼om 18. Januar datirter Brief nimmt jedoch auf den fraglichen Bezug, so dass der 
18. Januar als Ausstellungstag anzunehmen ist. Der Brief ist ganz in der, Denk- und StUweise 
Maximilians geschrieben. Gleichzeitige Abschriften zu Weimar und im Wiener Gopialbuch 
haben die Datirungszeile nicht. Offenbar ist schon damals der Irrtum aufgefallen. 

>) In den Weimarer Akten steht 150.000 Dukaten. 

') Offenbar ist hier der Feldzug Karls YIII. nach Italien 1494 gemeint, an dem 
Lndwig als Herzog Ton Orleans allerdings theilnahm. Immerhin bleibt diese Motirirung 
der letzten Katastrophe Moros wunderlich. 



93 

einzugehen. Da aber er — Maximilian — den Gesandten keine Voll- 
macht gegeben habe, Italien preiszugeben, so könne er, wenn jene 
wirklich in solcher Weise von Ludwig überlistet worden, den WafiFen- 
stillstand nicht ratificiren. Auch bedarf es weiter nicht der Einbe- 
rufimg der achtzehn Fürsten nach Nürnberg, wo man ihn nicht sobald 
erwarten möge. Merkwürdig ist es, wie schlecht Maximilian über die 
Beziehungen Ludwigs zu Ferdinand von Aragonien informirt war. 
Jetzt, drei Monate nach Absohluss des geheimen Traktats zu Granada, 
schreibt Maximilian, dass Spanien weder den italienischen Ständen, 
noch Neapel helfen könne. Aus Sorge habe es sich mit Frankreich 
verbimden und leiste den Yenetianem Hülfe gegen die Türken. ^) 

Das zweite Yon der königlichen Eanzlei höchstens einige Tage 
später ausgefertigte Schreiben an Stadion und Neudeck, eine Art In- 
struktion für dieselben zur Verhandlung am Beichsregiment, theilt mit, 
das? Ludwig Xu. einer Persönlichkeit, die widerum mit Maximilian 
in Verkehr stünde, vertraut habe, die Beichsgesandten hätten einen 
Waffenstillstand bewilligt, der ganz im Gegensatze zu den bisher 
mit Maximilian abgeschlossenen Verträgen der italienischen Stände 
nicht ausdrücklich Erwähnung thue. Ludwig wolle jetzt nach Italien 
ziehen, die Fürsten von Mantua, Ferrara und Montferrat aus ihren 
Gebieten vertreiben und sie solange als Gefangene behalten, bis er 
Neapel erobert hätte. Dann wolle er sie wieder entlassen. Letzterer 
Zusicherung sei aber umso weniger zu trauen, als Ludwig offenbar 
nach der Kaiserkrone trachte. Die Beichsregenten werden denmach 
aufgefordert, den von Frankreich erfolgten Friedensbruch zu konsta- 
tiren und schleunigst die Beichshülfe in Gang zu bringen. Dann 
wolle auch Maximilian mit Kriegsvolk und Geschütz sich erheben und 
den Kampf gegen Frankreich eröffiien. Sollten jedoch die Begenten 
wider Erwarten den casus belli nicht finden, so werde er auf eigene 
Faust zur Errettung der Kaiserkrone in^s Feld ziehen. Auch möchten 
die Begenten schleunigst einen Boten an Ludwig senden mit dem 



*) Offenbar hat man das thats&chlich treolose Spiel Ferdinands gegen Neapel, 
welcher 1501 die spanische Flotte zum ScheinmanOTer gegen die Tflrken nach Cephalonia 
abgeschickt hatte, yon spanischer Seite dem deutschen KOnig als baare Mfinxe darzu- 
steUen gewnsst. 



94 

alternativen Vorschlag, entweder von seinem Vorhaben abzustehen 
oder des Krieges mit Deutschland gewärtig zu sein. ^) 

Am 23. Januar hatte das Beichsregiment jenes Schreiben mit der 
Bitte um Ratifikation des Stillstandes abgeschickt und am 24. Januar 
spät Abends langten die obigen zwei Schreiben Maximilians in Nürn- 
berg an, deren Inhalt die königlichen Eäthe tagsdarauf zur Eenntniss 
des Regimentes brachten. Wir können ermessen, welch' gewaltigen 
Sturm die Drohung des Königs in den Reihen der Regimentsmitglieder 
hervorrufen musste ! *) Wir haben aus diesen bewegten Tagen eine 
Art Protokoll, vielleicht in der Regimentssitzung selbst skizzirt, das 
uns in flüchtigen Zügen die Erregung zu Nürnberg getreu wider- 
spiegelt. 3) Zuerst nimmt Berthold das Wort. Er findet, dass des 
Königs Mittheilung unMedlich sei. Man möge an Maximilian ent- 
weder eine Botschaft oder einen Brief schicken mit der Auflfordening, 
in Nürnberg zu erscheinen und die Reichsgesandten zu verhören. 
Maximilian sollte sich doch durch seine und des Reichs Würde und 
Ehre mehr bestimmen lassen, als durch das Drängen der italienischen 
Stände. Besser sei es, anfangs ein oder zwei Städtlein zu verlieren, 
als sein Wort zu brechen. Die Instruktion sei ja auf seinen Befehl 
und mit seinem Wissen abgefasst worden. Wenn der König selbst 
die auf dem jüngsten Reichstage gemachte Reichsordnung bräche, so 
sei es ja augenscheinlich, dass bei der allerwärts zu Tage tretenden 
Säumigkeit dem Reiche Zerrüttung drohe, was ja ärger wäre, als gienge 
man halb Italiens verlustig. Maximilian möge auch bedenken« welch^ 
Schande ihm und dem Reiche drohe, wenn er auf eigene Faust und 
vom Reiche getrennt den italienischen Ständen Hülfe zusage und sie 



<) Cop. im Wiener Staatsarch., dto. 18. Janaar 1501. Auch im Weimarer Archir 
und in einem Wiener Gopialb. ohne Datum. Nach den Weimarer Akten bei Hflller, 
Reichst, st. p. 66. ff. abgedruckt. 

*) Bericht Stadions und Neudecks an Maximilian, Nflrnbergr 28. Januar 1301 
(Innsbr. Statth.-Archi7). Sie bitten den König, nur ja keinen Krieg anzufangen. Das 
Seich würde bei einem Friedensbruch von Seite Frankreichs gewiss auf seiner Seite stehen. 
Sonst drohe ihm und dem Reich unwiderbringlioher Schimpf. Man mOge wenigstens die 
Rückkunft der Reichsgesandten abwarten. 

*) Flüchtiges Concept im Wiener Staatsarch. s. d. et 1. Die HiehergehOrigkeit wird 
durch den Inhalt sichergestellt. 



95 

dann nicht ordentlich leisten kffnnte. Nichtsdestowenig kOnne man 
Ludwig Xn. schreiben und mit der französischen Botschaft verhan- 
deln, wie es EOnig und Beich gleich unleidlich wäre, wahrzunehmen, 
dass Frankreich feindliche Absichten im Schilde führe. Der Erzbischof 
von Magdeburg schliesst sich diesen Ausführungen mit dem Zusatz 
an, dass dem König vorzuhalten sei, wie er sich zur Erhaltung der 
Augsburger Beichsordnung verpflichtet h&tte und wie ohne dieselbe 
an einen Tfirkenkrieg nicht zu denken sei. Doch möchte man an 
Frankreich früher nicht schreiben, bis die Beichsgesandten in Nürn- 
berg eingetroffen. Auch mit der französischen Botschaft möge man 
nur so reden, als geschehe es auf Antrieb der einzelnen und nicht 
etwa offiziell im Namen des Regiments. Ziemlich heftig gibt Herzog 
Albrecht von Baiem seine Meinung ab: Geschähe es nach der Anzeige 
des Königs, so wird Krieg. Da w&re es besser gewesen, die Botschaft 
gar nicht nach Frankreich zu senden. Dieselbe sei aber nicht von den 
Ständen, sondern auf Befehl des Königs abgefertigt worden. Er könne 
auch dem Wortlaut der Instruktion nicht entnehmen, dass Italien aus- 
genommen worden, glaube auch nicht, dass die Gesandten dawider- 
gehandelt. Man möge Maximilian durch die Botschaft sagen lassen, 
des Beichsregiments Meinung sei es nicht, zuzulassen, dass Ludwig 
Italien also bekriege. Er solle nach Nürnberg kommen und die Beichs- 
ordnung in Gang bringen. Nach dem Bischof von Augsburg meint 
der Abt von Schussenried: Ohne die Zustinmiung des verstärkten 
Begiments handle man gegen den Eid, den man der Augsburger 
Ordnung geschworen. Schliesslich erklärt der Kurfürst von Sachsen, 
man könne dem Könige schriftlich oder mündlich mittheilen, dass das . 
Begiment für den Fall des Friedensbruches von Seite Ludwig XII. 
nicht gevdllt sei, den Stillstand zu halten. Man möge ihn bewegen, 
hieherzukommen und nach der Beichsordnung zu rathschlagen. Femer 
sei die Beichsgesandtschaft zum Besten der italienischen Stände ge- 
schickt worden und er halte sie fQr zu weise und vernünftig, als dass 
sie anders, als ihr befohlen, gehandelt hätte. Das Besultat dieser 
stürmischen Aeusserungen war, dass man die vorgeschlagene Botschaft 
fallen liess und sich mit der Absendung einer energisch gehaltenen 
Antwort an Maximilian begnügte. Der Brief, als dessen Verfasser im 
Zusanmienhalt mit dem in der Begimentssitzung abgegebenen Gut- 
achten unschwer Berthold von Mainz gelten mag, gieng schon am 



96 

28. Januar ab. ^) Er enthält die dringende Aufforderung, sich zur 
Aufrechterhaltung der Ordnung schleunigst nach Nürnberg zu ver- 
fügen, ohne der Stände Wissen nichts vorzunehmen und die bestimmte 
Versicherung, dass das Begiment nicht gewillt sei, Ludwig XII. im 
Falle des Friedensbruches gewähren zu lassen. Auffallend erscheint 
nur an zwei Stellen das offene Misstrauen gegen bestinmite Persön- 
lichkeiten am Hofe des Königs, deren Einfluss man mit der reichs- 
feindlichen Haltung desselben in Zusammenhang brachte. ^) 

Als dieser Brief anlangte, hatte sich das heisse Blut Maximilians 
schon etwas abgekühlt. Bei genauerem Zusehen mochte er doch er- 
kennen, dass zur Durchführung seines kriegerischen Vorhabens seine 
eigene Eraft nicht genügen würde, und so war es vor allem das 
Gefühl der Furcht, die Nürnberger Begierung könnte ihm durch ihren 
Zerfall die letzte Hoffnung auf die Beichshülfe benehmen, das ihn 
zu einem etwas freundlicher gehaltenen Schreiben an das Beicbs- 
regiment bewog. Er dankt den Begenten sogar fQr ihre offene Mei- 
nung, und wenn er, was er so sehr bedauere, am Erscheinen in Nürn- 
berg verhindert worden, so sei daran das Eintreffen einer ungarischen 
Botschaft), die zahlreichen Geschäfte in den Erblanden etc. Schuld. 
Er beschwört die Begenten, nur ja in Nürnberg beisammen zu bleiben. ^) 

unterdessen wartete der französische Gesandte Hautbois noch 
immer auf seine Zulassung zur ofQziellen Werbung. Da dieselbe so- 
wohl auf Maximilian, ab auf das Begiment lautete, letzteres eme 
neue Schmälerung der königlichen Autorität füglich nicht auf sich 



') Abgedr. bei Müller, Beichstagsstaat p. 70 — 75. 

*) Die Anklage richtet Bich gegen die königlichen B&the Lang, Serntein and Flaol 
?. LiechtenBtein. Auch die Söhne des yertriebenen Moro und ihr Qefolge dürften nicht 
ohne Einfluss auf Maximilian gewesen sein. Die stelle lautet: »md sich darin an eini- 
cherlei eingeben, das rielleicht aus grund, lieber ynwillen zwischen ewer majestet dem 
heiligen reiche Tnd dem Kunig zu Franckreich dann fried md einigkeit gern zu sehen, 
darkumbt. nit zu keren*. Und weiter: »so habe ewer künigl. majestet dabei zu erwegen, 
wo sich ewer maj., des wir doch nit glauben, auf jemand, der, als obberürt, die sacken 
zu seinem willen oder yorteil meinte, hierinne bewegen liesse md von denselben ewer 
maj. trost eins mercklichen volckhs ynd ander hilf getan ... * Berthold ron Mainz bat 
in einem Schreiben den Grafen Heinrich Wolfgang von Fürstenberg dringend, sich der 
Sache am Hofe Maximilians anzunehmen und denselben zur Beise nach Nürnberg zu be- 
wegen (Wiener Staats-Archi?). 

*) Wiener und Weimarer Archi?, Linz. 8. Februar 1501. 



nehmen wollte, so musste sich fiautbois auf den privaten Verkehr mit 
den einzelnen Begenten beschränken. In d^ stürmischen Begiments- 
sitzimg vom 25. Januar hatte Erzbischof Berthold den Antrag gestellt, 
Hautbois Aber die kriegerischen Absichten seines Herrn zu Interpol- 
liren. Dies geschah jetzt und ganz abgesehen von den beruhigenden 
Versicherungen, die Hautbois persönlich ertheilte, beeilte er sich nach 
Frankreich zu schreiben, um sich von dort eine schriftliche Bestätigung 
seiner Aeusserungeu zu erbitten. Wir werden hören, wie prompt man 
ihm Succurs gew&hrte. Um die Mitte des Februar war Maximilian 
bereits in der Lage, seine bisher ziemlich vage gehaltenen Beschul- 
digungen gegen Frankreich an einem speziellen Vorgänge zu be- 
gründen. ^) Als der Markgraf Wilhelm von Montferrat — so berichtet 
dieser selbst an Maximilian — sich um die verflossene Weihnachts- 
zeit nach einem Schlosse in seiner Grafschaft begeben, so habe er 
in Er&hrung gebracht, dass der Markgraf von Salumo und Leute des 
Königs von Frankreich mit Heeresmacht gegen ihn auszogen, um ihn 
gefongen zu nehmen. Basch habe er sich nach Casale geflüchtet. 
Hierauf sei Salumo im Einvernehmen mit dem verrätherischen Schloss- 
hauptmann in das Schloss eingezogen und habe von da aus Markgraf 
Wilhelm aufgefordert, sich zu einer l^nterredung mit ihm einzuflnden. 
Das habe Wilhelm abgeschlagen, worauf Salumo mit Geschütz vor 
Casale gerückt, aber nach Einnahme der Vorstadt wieder abgezogen 
sei Allerdings habe dann Ludwig XIL dem Markgrafen Wilhelm 
geschrieben, dass die Gewaltthat ohne sein Wissen und gegen seinen 
Befehl geschehen, doch gehe das gemeine Landgeschrei, es sei das 
G^entheil der Fall gewesen. An diese Mittheilung knüpft Maximi- 
lian die Erwartung, das Beichsregiment werde wohl keines weiteren 
Beweises von der Unaufrichtigkeit Ludwigs XIL benöthigen. 



Das verstärkte Beichsregiment. Maximilians zweites 

Erscheinen in Nürnberg. 

Anfangs Februar 1501 soUten die Verhandlungen des durch die 
Anwesenheit der Eurf^rsten und Fürsten verstärkten Begimentes be- 



>) Maximilian an das Beichsre^ment. Linz, 15. Febraar 1601 (Weimarer Arch.), 
Kraus, Nümb« Beichsref. 7 



98 

ginnen. Getreu der süssen Gewohnheit, in Sachen des Beiches die 
Sanrnsdigkeit bis anf s ^ensserste zu treiben, verzögerten die Einbe- 
mÜHien durch ihr Zuwarten, ob sich Maximilian vor ihnen nach Nürn- 
berg verfflgen wolle, den Beginn der Berathungen um mehrere Wochen. 
Am 23. Februar konnten Stadion und Keudeck dem Könige melden, 
daas sich bisher nur drei Fürsten: Herzog Qeorg von Sachsen und 
die Bischöfe von Augsburg und Eiehstädt beim Begimente eingefunden 
hätten. Doch hinderte dies nicht, dass die französische Frage schon 
jetzt eifrig ventilirt wurde. Auch an Berathungsmaterial war kein 
Mangel. Maximilian hatte einen Mandatsentwurf ausgearbeitet, in 
welchem er die Beiebsst&nde zur Erlegung der auf dem Augsburger 
Beichstage bewilligten Hülfe aufforderte. Der Entwurf bedurfte der 
Approbation des BegiEnentes, um dann nach dem Wunsche Maximi- 
lians sofort im königlichen Namen ausgefertigt zu werden. Am 
14. Februar erschienen die königlichen Bäthe beim Begiment und 
verlangten im Namen Maximilians die sofortige Yerabschiedung des 
Gesandten Hautbois. In^eheim theilten sie auch den EurfQrsten und 
dem Erzbit^chof von Magdeburg die Motive Maximilians mit. ^) Habe 
e» doch jener bisher nicht der Mühe werth gefunden, trotz geschehener 
Aufforderung am königlichen Hofe zu erscheinen. Die Bäthe ver- 
langten femer die Absendung eines Schreibens an Ludwig XII. in 
Sachen der bedrohten italienischen Beichsstände. An demselben Tage 
trafim aber die aus Frankreich zurückgekehrten Beichsgesandten in 
Nürnberg ein. Endlich konnte das Begiment sich Gewissheit über 
die wahren Absichten Ludwigs XII. verschaffen. Natürlich verschob 
man die Erledigung der königlichen Fropositionen bis nach Entgegen- 
nahme des Botschaftsberichtes. Dieser fiel, wie es auch nicht anders 
zu erwarten war, ganz nach den geheimen Wünschen der Beichs- 
regenten aus. Die königlichen Bäthe sowohl^) wie das Beichsregiment^) 
beeilten sich, hievon Maximilian in Kenntnis zu setzen. In Nürnberg 



^) Haapts&chlich glaubte Maximilian Misstranen in seine Glaubwürdigkeit setzen 
zu können. 

*) Bericht Stadions und Neudecks an Maximilian. NQmberg, 28. Februar 1501 
(Innsbrncker Statth.-Arch.). 

B) Das Reichsregiment an Maumilian. NQmberg, 18. Februar 1501 (Innsbrncker 
nnd Wiener ArcbiT). 



9» 

fand man, dasis dk Haltung der fieichsgesandten eine durchaus kor- 
rekte gewesen. In keinem Punkte läge eine Verletzung ihrer In- 
struktionen vor. Auch habe ihre Relation ergeben, dass in dem Still- 
stand die italienischen Beichsstftnde keinesfalls ausgeschlossen seien, 
sondern ausdrücklich einbezogen wurden. Daran knüpfen die Regenten 
die Bitte, nicht l&nger mit der Ratifikation des Stillstandes zu zögern. 
Werde er dennoch von Ludwig XII. gebrochen, so habe weder Ma- 
ximilian, noch das Reich die Verpflichtung, ihn Frankreich gegenüber 
zu halten. Die Reichsgesandten hätten übrigens einen so angenehmen 
Eindruck in Frankreich empfangen, dass sie sich einer solchen Hand- 
lungsweise durchaus nicht zu Ludwig versehen. Auch halte es das 
Rcichsregiment für unziemlich, jetzt, wo die Reichsgesandten mit 
grosser Auszeichnung behandelt wurden, Hautbois ohne Rücksicht auf 
seine offizielle Stellung ohne jedes Verhör zu verabschieden. Sie er- 
suchen deshalb fSr den Fall, als er selbst, auf den doch die Werbung 
lante, den Gesandten nicht empfangen wollte, hiezu das Reichsregiment 
zu ermächtigen, damit man ihn doch mit „ glimpflichen Redensarten ' 
verabschieden könnte. Ebenso spricht sich unter diesen umständen 
das Regiment gegen die von Maximilian verlangte Absendung eines 
Schreibens an Ludwig XII. aus. Nochmals wird die dringende Bitte 
emenert, in Nürnberg zu erscheinen. Man könne ja kraft der Augs- 
burger Reichsordnung ohne Rücksicht auf die abwesenden Fürsten in 
die Berathnng eingehen. Die Regenten, die dem Könige zu Liebe 
in Nürnberg tagen und daheim soviel zu thun hätten, würden sonst 
nicht länger hier beisanmien bleiben. Endlich ersuchen sie den König, 
mit der Ausfertigung der Mandate zur Einbringung der Reichshülfe 
bis zu seinem Eintreffen in Nürnberg warten zu dürfen. ^) 

Es ist seltsam, wie genau in einem und demselben Momente 
die beiden Faktoren, König und Reich, auf deren Zusammengehen 
die Repräsentation der Deutschen nach Aussen beruhte, von zwei 
einander feindlichen Stimmungen beherrscht werden. Am 15. Februar 
schrieb Mtiimilian jene — für ihn wenigstens unzweifelhaften — 
Belege von Frankreichs Verrath bezüglich Montferrats nieder. Nun 
glaubt er gewonnenes Spiel zu haben und das Regiment seinen kriege- 
rischen Absichten gefQgig gemacht. Schon sieht er sich an der Spitze 



') Laat ein^r Copie ?on «ht* Beizetteln beim Handatsentwurf (Wiener Staatsarch.)« 

7' 



100 

eines Beichsheeres dem verhassten Feinde entg^enziehen. In diesem 
Sinne verlangte er wenige Tage darauf von den Nfimbeigem die 
Ausfertigung der Mandate über die Beichshülfe und unbekfimmert, 
welche Aufnahme sein Begehren in Nflmberg gefimden, schickt 
er nun an das Begiment das Concept eines Ausschreibens an die 
Schweizer Eidgenossen, in welchem offen vom Kriege gegen Frank- 
reich gesprochen und ihre Hülfe gegen baare Bezahlung — offenbar 
aus der doch noch in der Luft schwebenden Beichshülfe — in An- 
spruch genonmien wird. Er ist seiner Sache so sicher — oder will 
es wenigstens scheinen, — dass er mit dem üeberbringer dieses 
Gonceptes gleich zwei Boten mitschickt, welche die vom Begiment 
gefertigten Ausschreiben in die Schweizer Gaue austragen sollen. 
Oenau an demselben Tage — 15. Februar — treffen die Beichsge- 
sandten in Nürnberg ein und ihre Belation genügt, die Mitglieder des 
Begiments in die friedlichste Stimmung zu versetzen. Jetzt glauben 
auch sie gewonnenes Spiel zu haben, nach ihrer Ansicht könne sich 
Maximilian nicht länger den unzweifelhaften Beweisen von Ludwigs 
friedliebenden Absichten verschliessen. Und so fahren auch sie fort, 
im Sinne des Friedens und der zu befestigenden Beichsordnung dem 
Könige zu schreiben und ihn nach Nürnberg zu fordern. Welch' 
Eette von fortgesetzten Missverständnissen und gegenseitiger Erbit- 
terung! Das alles durch den Grundfehler einer Verfassung veran- 
lasst, welche die Aeusserungen zweier einander nothwendig durch- 
dringenden Gewalten sachlich getrennt für möglich hielt! 

Am 24 Februar erhielten die Bäthe Stadion und Neudeck die 
auf die Schweizerhülfe bezüglichen Antiige Marimilians, die Tags 
darauf in der Begimentssitzung zur Verhandlung gelangten. Das 
Begiment, noch ganz unter dem Einflüsse des von den Beichsge- 
sandten erstatteten Berichtes, schlug die Ausfertigung der Mandate 
rundweg ab. Die Begenten meinten, man wisse ja nicht, wo und wie 
man das Geld aufbringen wolle, von dem in den Mandaten die Bede 
seL Auch schoben sie Gründe vor, deren Angabe sie bis auf Maximi- 
lians persönliche Anwesenheit verschoben. Dann erhob sich Berthold 
und holte zu einer seiner beliebten Philippiken aus: ,Sie tragen dieser 
und anderer Werbungen Maximilians wegen, welche die Bäthe im 
offenen Widerspruch mit den Augsburger Beschlüssen an sie bringen, 
gerechte Beschwerde. Sie hätten sich, um den König zu erhöhen, 



101 

das heilige Beich in Aufschwung zu bringen zur Ehre und zum Nutzen 
des E(Snig8 und Reichs mit der Begierung beladen und die Angele- 
genheiten des Reiches fleissiger als ihre eigenen häuslichen besorgt 
Auf des Königs Wunsch sei ihre Botschaft nach Frankreich gegangen 
und habe dort verhandelt Dennoch mflsse das Regiment erfahren, 
dass neben und hinter dieser Botschaft im Namen Maximilians von 
anderen gearbeitet werde, um der Gesandten Handlungen umso frucht- 
loser zu gestalten. Es scheine, als ob Maximilian ihr bisheriges 
Amtiren nicht mit Wohlwollen betrachte oder es so auffasse, als ob 
sie sich damit dem Könige entgegenstellen wollten. Andere Personen, 
die meinen, dass unter ihrer Führung das Beich besser regiert werden 
könnte, scheinen Maximilian zu bestimmen, in das bestehende Regiment 
Verpnmmg zu bringen. Wenn sie — die Begenten — wahrnehmen 
sollten, dass dies die wirkliche Meinung Maximilians sei, so wollten 
sie zu seinem Aerger nicht länger hier verweilen, sondern um Abschied 
bitten und daheim besserer Zeiten harren. Allerdings sei dann zu 
besorgen, dass der König sie schwer mehr zusammenbringen würde". 
Die königlichen Bäthe beeilten sich, diese Drohworte zur Kenntniss 
Maximilians zu bringen und hieran die eigenen Wahrnehmungen zu 
knüpfen. Die Zögerungen Maximilians, in Nürnberg zu erscheinen, 
werde nach ihrer Ansicht dort allgemein so gedeutet, als beabsichtige 
er gar nicht zu kommen. Wenn die Begenten — was sie jetzt vor- 
haben — Nürnberg verlassen, dürften sie kaum mehr zum Erscheinen 
zu bewegen sein. Sie betonen auch ihrerseits die ganze Schwere der 
Situation. ^) Man kann nicht sagen, dass das Schreiben, das nun die 
Reichsregierung am 5. März an Maximilian schickte, sich im Tone 
wesentlich von Bertholds Bede unterschied. Ganz dieselben Klagen 
und Drohungen, vor allem das tiefe Misstrauen gegen die erbländischen 
Rathe, « die allein ihren eigenen Yortheil suchen und sich hiebei weder 
des Königs noch des Beiches Ehre vor Augen halten \ ^) In der 
That hatte das Begiment allen Grund, über Maximilians beharrliches 



') Bericht Stadions nnd NeodeckB an Maximilian, Nflrnberg 25. Febrnar 1501 
(Innsbrncker Statth.-Arch.) den Boten Constantin Keller, der die Mandate brachte, be- 
balten de bis auf weiteren Befehl in NQmberg zurflck; »damit er nit so gar 1er vnd 
Tnacisgericht haimkhomb*. 

*) Dai Beiehsregiment an Maximilian, Nflmberg, 5. März 1501 (Wiener und Weimarer 
Archire). Die letzte E&lfte aoch bei Moller, Beichstaffsstaat p. 12^ ab(;edr.)f 



102 

Stillschweigen erbittert zu sein. Der Waffenstillstand war von 
Ludwig XII. unter der Voraussetzung abgeschlossen worden, dass die 
Batifikation desselben von Seite Maximilians bis 1. M&rz erfolge. Der 
Termin war verstrichen und noch stand sie aus. In dieser Verlegen- 
heit blieb dem Regiment nichts anderes übrig, als um einen Termins- 
aufschub zu bitten. ^) Unterdessen hatte Maximilian genügend Zeit 
gefunden, gegenüber der in allen Stücken ablehnenden Antwort des 
Beichsregiments vom 18. Februar 1501 zu einem reiflichen Entschlüsse 
zu gelangen. Am 6. M&rz thut er denselben in der Bückantwort dem 
Begimente kund. ^). Der Weigerung des Begiments, Hautbois ohne 
jede Audienz zu verabschieden, hält er entgegen, dass er bezügUch 
dieses Gesandten zweimal bestimmte Weisungen an seine Bäthe in 
Nürnberg habe ergehen lassen. Das erstemal, als er noch nicht über 
den Charakter des Gesandten im Beinen gewesen, habe er befohlen, 
derselbe soll, für den Fall als er ein Mailänder sei, in Straubing 
warten, bis Maximilian nach ihm sende. ^) Das zweitemal aber, als 
er erfahren, Hautbois sei ein vornehmer Franzose, habe er den Bäthen 
geschrieben, ihn nach Straubing zu senden, von wo er ihn gebüh- 
rend zu verabschieden gedachte. Maximilian habe nun thatsächlich 
einen Sekretär und Thürhüter dorthiu geschickt, doch Hautbois sei 
nicht erschienen. Desshalb habe er sich nicht veranlasst gesehen, 
Hautbois nochmals einzuladen.^) Wohl aber habe er sichere Eund- 



^) Das Beichsregiment an Ladwig XII., N&rnberg 6. M&rz 1501 (Müller a. a. 0. 

« 

p. 77.). »Man habe Ton den Gesandten mit Frende den Abschloss des Stillstandes rer- 
nommen, zu dessen Batifikation man den stfindlich erwarteten römischen König mit Eifer 
bewegen wolle. Ludwig möge dafür sorgen, dass Ton Seite seiner Kiiegsleute nichts gegen 
die italienischen Reichsstftnde unternommen werde, damit der Friede ungestört bleibe und 
man umso sicherer gegen die Türken ziehen könnte*. 

') Maximilian an das Beichsregiment, Linz 6. M&rz 1501 (Orig. im Weimarer 
Arch. Copialb. des Wiener Staatsarch.). 

^) Auch hier zeigt sich Maximilian toU Misstrauen gegen Ludwig XII. Er fügt die 
merkwürdige Ansicht bei, Ludwig habe ohne rorherige Anmeldung einen Gesandten ge- 
schickt in der sicheren Voraussetzung, Maximilian werde ihn nicht gefangen nehmen. 
Th&te er es doch, so wäre der Gesandte leicht durch Geld zu lösen, überdies h&tte Ludwig 
ja die in Frankreich weilenden Beichsgesandten als Pfand zurückhalten können. 

^) Ob bezüglich des zweiten Schreibens an die B&the nur ein durdi grobe Fahr- 
lässigkeit der Kanzlei mögliches Versehen oder eine absichtliche Verdrehung der That- 
sachen vorliegt, ist schwer zu entscheiden. Maximilian glaubt Grund zu haben, in dem 



103 

Schaft Aber ihn eingezogen, die ergaben, dass er einer der feindseligst 
gesinnten Franzosen sei und Ludwig zu allen seinen bösen Anschlägen 
in Italien gerathen habe. Seine Ansicht sei keineswegs, ihn ohne 
jedes Verhör zu verabschieden. Die Beichsregenten mögen ihn in 
seinem Namen empfangen und mit glimpflichen Worten entlassen. 
Bezüglich der Belehnnng mit Mailand und aller schwierigeren Fragen 
mögen sie ihn anf eine schriftlich oder durch eine Botschaft münd- 
lich zu überbringende Antwort verweisen. Zur Stillstandsratifikation 
erklärte er sich bereit, wenn es sich herausstelle, dass der Wortlaut 
der Yertragsurkunde mit dem Geiste der den Beichsgesandten gege- 
benen Instruktion übereinstimme, was ihm allerdings nicht der Fall 
zu sein scheine. Der Text der Urkunde sei vielmehr so dunkel, dass 
damit die Absicht Ludwigs, die italienischen Stände zur Sicherung 
seines Zuges in seine Gewalt zu bringen, ohne scheinbare Verletzung 
des Stillstandes erreichbar sei Sei Ludwig erst Kaiser, dann werde 
er erst recht behaupten, er habe ja damit dem Beiche nichts ent- 
zogen. ^) Offenbar nur um weiteren Aufschub zu erlangen, fordert er 
von dem B^giment ein Gutachten über die Conformität der Instruktion 
und des Stillstandes ab. üebrigens verspricht er, bald nach Nürnberg 
zu kommen. Mit dem abschlägigen Bescheid des Begiments bezüg- 
lich der Aussendung der Mandate in Sachen der Beichshülfe will er 
sich einstweilen zufrieden geben. Nebenbei läuft die interessante, aber 
immerhin naive Mittheilung unter, dass er auf eigene Faust eine Ge- 
sandtschaft an Ludwig XII. abgefertigt habe, um ihn zur Abstelluug 
seiner » verdeckten ** Handlungen zu bestimmen. Gleichzeitig erhielt 
Hautbois ein Schreiben Maximilians, welches ihn mit allen seinen 



Ausbleiben Haatbois* eine Krftnkong za erblicken und doch lautet sein zweites Schreiben, 
auf welches er Terweist: »da wir euch befolen haben, mit der zu Nürnberg liegenden 
französischen Botschaft zu handeln, senden wir euch eine Kredenz, auf sie lauteAd und 
ihr zu flbermitteln. Und da er ein trefflicher Mann ist, wisst ihr euch wohl gegen ihn 
zu haltend (Linx 31. Dezember 15C0. Nach dem Orig. im Weimarer Arch.). 

^) Die betreffende SteUe butet: »aber ir ynd meniglich mugt wol gedenckhen wie 
▼nd wann er anf die Franexosischen manier das, so er sich zu erlangen rndersteet, wider- 
geben, wir achten wann er Neapels erobein» das er «das kajserthnmb an sich bringen vnd 
sagen wurde, das die gedachten Italischen fursten ynd commun Tnder einen erbkayser 
gehoreten in ansehung der ansprach, so er darczn zu haben Termeint herrurend von dem 
heiligen kejier Carl, als sich dann weylend kunig Karl sein Torforder, wie euch allen 
wol wissend ist, gegen meniglich in Italia auch m^rckhen lassen bat*r 



104 

Anliegen an das zur Verhandlung ermächtigte Beichsregiment ver- 
wieg. ^) 

Wieder eine Woche vergieng nnd nüt ihr die Aussicht fOr 
Maximilian, durch weiteres Zögern des Regiments friedliebende Ab- 
sichten zu durchkreuzen. Jetzt kamen die bösen Berichte seiner B&the 
an, gleich darauf jenes energische Schreiben Bertholds, das Spiel fieng 
an gef&hrlich zu werden. Diesmal schien es der ständischen Oppo- 
sition bitterer Ernst mit der Drohung, Nürnberg auf Nimmerwieder- 
sehen zu verlassen. Maximilians Natur, ohnehin zum jähen Abspringen 
von einem zum andern Gedanken angelegt, war nicht darnach ange- 
than, einen lange getriebenen Widerstand bis in die letzten Oonse- 
quenzen festzuhalten. Immer gab es einen Funkt, von dem aus seine 
unverwüstliche Liebenswürdigkeit wieder zum Durchbruch kam. Dem 
Grundzuge seines gutmüthig angelegten Wesens entsprechend hält er 
sogleich stille und lenkt sofort in friedlichere Bahnen zurück. Zu- 
nächst ein Schreiben an das Begiment, worin er auseinandersetzt, wie 
die Sorge fdr seine Erblande ihn gegen seinen Willen solange zurück- 
gehalten habe, wie er sich nun' aber beeilen wolle, so rasch als 
möglich gegen Nürnberg aufzubrechen, mit der Bitte, sein bisheriges 
Zögern nicht übel deuten zu wollen. ^) Dann eine spezielle Aus- 
einandersetzung an Berthold und Friedrich von Sachsen,") nicht frei 
von den beliebten Entschuldigungsmittelchen. Er habe die achtzehn 
Fürsten auf den 2. Februar zur Verstärkung des Begiments nach 
Nürnberg geladen und doch seien viele derselben unter dem Ver- 
wände, sich nach ihm zu richten, nicht erschienen. Er habe es dess- 
halb für angezeigter gehalten, sich den Angelegenheiten seiner Erb- 
länder, denen er sieben Jahre ferne gestanden, zuzuwenden, weil er 
wisse, dass nach der Eroberung Italiens durch Ludwig dessen Kämpfe 
dem Hause Oesterreich gelten. Er bitte sie daher, ihn seines Zögems 
wegen beim Beichsregimente zu entschuldigen, 

Sofort nach dem Eintreffen des früheren königlichen Schreibens, 



*) Ans dem Weimarer Archiv bei Mflller a. a. 0. p. 88, abgedr. Die kOnigl. Kanzlei 
nennt den Oesandten fälsehlich Johann'Haatbois! 

*) Maximilian an das Beichsregiment und die anwesenden Fflrsten s. 1. et d. (Conc. 
des Innsbracker Statth.-Arch.). 

*) Maximilian an den Eorfftrsten Friedrich Ton Sachsen s. 1. et d, (Coilc» im Ions« 
bmcher Statth*-Arch* mit antographen Zusätzen Maximilians), 



105 

welches MaximiliaiiB Zustimmung zur Zulassung Hautbois^ enthielt, 
trat das Beichsregiment in offiziellen Verkehr mit dem französischen 
Gesandten, Am 16. M&rz erschien er vor den Ständen, denen er im 
Namen seines Herrn die Ablieben Glflckwünsche überbrachte. Dann 
verlas er ein an Maximilian gerichtetes Schreiben Ludwigs, in welchem 
er um die alte Freundschaft der Deutschen warb. Dagegen bat er 
um die Belehnung mit Mailand gegen die Verpflichtung seiaes Königs, 
als gemeiner Lehensmann des Beiches zur Bestrafung der dem Beiche 
ungehorsamen nach besten Erftften mitzuhelfen. Vier Tage darauf 
erschien er abermals vor dem Begiment und produzirte ein jüngst 
eingetroffenes Schreiben Ludwigs, in welchem dieser auf das Ener- 
gischste gegen die von einzelnen Italienern ausgestreuten Lügen und 
Yerdächt^gfungen protestirte. Er habe durchaus nicht die Absicht, etwas 
Feindseliges gegen Mantua, Ferrara und Montferrat vorzunehmen. Er 
beschwöre die Beichsregenten, diesen Verdächtigungen verdorbener 
Menschen ja keinen Glauben zu schenken, da es ihm ernstlich um die 
Beachtung des Waffenstillstandes zu thun sei.^) Wir erinnem, dass Ber- 
thold von Mainz seiner Zeit HautboisBesorgnisse in dieser Sichtung zu 
erkennen gab, und dass dieser sich beeilt hatte, hierüber nach Hause zu 
berichten. Am französischen Hofe natürlich zögerte man nicht, den 
Gesandten durch die obige Antwort in seiner Werbung zu unter- 
stfitzen. Hautbois erkl&rte, die Fürsten von Mantua und Montferrat 
seien zwar geschworene Feinde Frankreichs. Doch werde Ludmg 
gegen sie als ünterthanen des Beiches des Stillstandes wegen nichts 
vornehmen. Man möge eben auf Werke und nicht auf Worte achten. 
Die französischen Truppen seien zum Kampf gegen die Türken nach 
Italien geschickt und Ludwig sei bereit, mit 15.000 Mann dem Beiche 
gegen diesen Feind zu Hülfe zu kommen. Desshalb müsse er auf 
der Batifikation des Vertrages bestehen. ') 

Selbstverständlich war das Begiment nicht in der Lage, über 
die von Maximilian zugestandene Antwort hinaus dem Gesandten 



') Ludwig Xn. an das Beichsregiment, Loches 27. Febmar 1501 (Orig. im Wiener 
Staath.-Arch.}. 

>) Bericht Aber die Werbung Hautbois (Wiener Staats-Arch.). Darnach ist Mfillers 
Angabe, das Regiment sei mit Hautbois nicht in Verhandinngen eingegangen, als irrig zn 

korrigiren. 



106 

irgend welche bindende Zusagen zu machen. Jetzt wo man sichere 
Sunde hatte, dass Maximilian im Aufbruch aus seinen Erblanden 
begriffen war, konnte man umso leichter auf Maximilians baldiges 
Eintreffen verweisen. Andererseits spricht der Umstand, dass Eaat- 
bois Nürnberg nicht verliess, für dis Annahme, dass das Begiment 
sich nicht der von Maximilian im Schreiben vom 6. Mftrz verlangten 
Abfertigungsart anschloss. i) In der That machte sich MiaxiiliUiftn 
damals auf den Weg in's Beich. Am 18w März verliess er Linz uad 
begab sich zunächst nach Wels. Am 25. M&rz war ein schwäbischer 
Bundestag in Augsburg angesetzt, bei dem er persönlich drscheinen 
wollte. Auf dem Wege dahin hatte er eine Zusamm^konfb mit 
dem Salzburger Bischof zu Tittmanning verabredet und nach Augs- 
burg hatte er den Schwager Albreeht von Baiem bestellt Jedesfalls 
erwartete er auf dem Augsburger Tage für die Förderung seiner 
kriegerischen Pläne ausgiebige Besultate. Wenn auch nicht vor 
Ostern, ^) so war doch sein Erscheinen in Nürnberg damals schon in 
sichere Aussicht genommen. Mit bestimmten Entwürfen für eine krie- 
gerische Heeresverfassung beschäftigt, des schwäbischen Bundes, der 
Treue seiner Erbunterthanen und wie ich vermuthe, geheimer Zuge- 
ständnisse des päpstlichen Stuhles bezüglich eines Antheiles an dem 
grossen Ablassgeschäfte sicher ^) — gewiss genug Momente, um seine 



^) Eine Antwort des Regiments liegt in den Akten nicht vor. 

*) Ostersonntag fiel auf den 11. April. 

3) Aus einer späteren Mittheilung Maximilians an das Begiment (Weimarer Arcbir 
24. April 1501) geht klar hervor, dass er ohne Wissen des Regiments schon damals 
den Cardinallegaten zur VerkOndigung des Ablasses zugelassen hatte. Trithemins (Chronic 
Hirsaug. tom. II. annal. Hirsaug.) erzählt zum Jahre 1501, Cardinal Raimund habe einige 
Zeit in Trient auf seine Zulassung in*s Reich gewartet und dann mehrere Monate bei 
Maximilian in Innsbruck zugebracht (». . . nee ne tandem de admissione certior factus 
venit in lospruck ad Maximilianum regem et mansit cum eo aliquot mensibus, anno se- 
quente venit ad Nurembergam, ubi tunc erant principes*). Wir wissen, dass Raimimii 
circa 1500 nach Trient kam. Damals hielt sich Maximilian bis zu seiner Abreise nach 
Nflrnberg in Oberösterreich auf. Nach Tirol kam er auf längere Zeit erst Ende Mai 1501. 
Andererseits weilt Raimund Anfangs August 1501 zn Heilsbronn bei Nürnberg. Die 
Yerlässlichkeit der Notiz Trjtheims vorausgesetzt, konnte der Legat mit MaximiUan nar 
im Juni und Juli 1501 zu Innsbruck in persönlichen Verkehr getreten sein. (Nach dem 
Itinerar weilte MaximiUan in dieser Zeit thatsächUch dort). Unrichtig bleibt dann f&r 
aUe Fälle die Angabe, dass Raimund im darauffolgenden Jahre beim Reichsregiment er- 



107 

sanguinische Seele mit kühnen Hoffiiungen zu n&hren. In einem 
Briefe an einen Vertrauten klagt er, wie er über die vielen Erblands- 
gesch&fte nicht zum Handeln in den «grossen Sachen* gekommen 
sei Und nun nfthere sich der Sommer, allerw&rts entstehen Empö- 
rungen und Widerwärtigkeiten. Frankreich und seine flbrigen Feinde 
zögern nicht, ein jeder schicke sich in seinen Yortheil, da könne er 
auch nicht feiern, mOsse hin und wieder wandeln und des Beiches 
und seiner Erblande Nutzen suchen. ^) In den letzten Tagen des 
März und in der ersten H&lfte des April treffen wir Maximilian zu 
Augsburg und nordw&rts von der Donau. ') Es scheint, als wenn 
mit dem Momente seines Eintreffens auf deutschem Beichsboden ^ch 
die Beziehungen zu dessen Bewohnern allm&lig freundlicher zu ge- 
stalten begannen. 

Am 25. März nimmt er an dem Abschied des schwäbischen 
Bundestages zu Augsburg persönlich Theil und drückt unverhohlen 
seine Freude über die Energie der Bundesglieder aus, mit welcher 
sie ihre kriegerischen Mittel dem von Feinden bedrängten Albrecht 
von Baiern zur YerfQgung stellten. ^) Dann gieng der Hauptstreit- 
ponkt zwischen König und Begiment, die Batifikation des Stillstandes, 
einer überraschend günstigen Lösung entgegen. Das Begiment, dessen 



schien. Die Thatsache steht fest, dass Maximilian schon vor seiner Ankunft in N&rnberg 
dem Cardinallegaten die Zulassong zugestanden hat. 

^) MaximUian an N. N. (wohl Nicolaus Firmian), Wels 19. Mars 1501 (Fragment 
iDnsbrncker Statth.-Arehiy). Seine Gemahlin soll die Osterfeiertage in Passau zubringen; 
sobald er nach Nfimberg komme, wolle er sie zu sich entbieten lassen. Er hoife Alles 
»zum Guten* lenken zu können. 

>) Theilweise abweichend von Staelins Angaben in Forschungen Bd. 1 und in dessen 
würtemberg. Geschichte Bd. 4 glaube ich folgendes Itinerar mit ziemlicher Gewissheit 
feststeUen zu können: 20. M&rz Abreise von Wels, 25., SO. und 81. März, 1. — 2. April 
Augsburg, 8. — 12. April Donauwörth, am 12. April Weissenburg im Nordgau im Aufbruch 
nach Nürnberg, wo er am 18. April (s. Deichslers Nürnberger Chronik) eintrifft. Der 
echte Fugger (Ms. Wiener Hofbibl.) gibt an, dass Maximilian aus Oesterreich über Salz- 
barg, Altöttingen, Freisingen, Landsberg nach Augsburg gekommen, wo er am 2S. M&rz 
mit 850 Pferden einritt. Drei Tage blieb er daselbst, dann (also 1. April) sei er gegen 
Nürnberg aufgebrochen, das er in den Osterfeiertagen (Ostersonntag fiel auf 11. April) 
erreichte. Daselbst blieb er nicht ganz zehn Tage. 

') »wöU* sich auch söIUcher gemains bundts gehorsamen und gutwilligen antwurt 
bei andern jrer mi chorfürsten ynd fürsten beiümen und gemains bundts gn&diger herr 
sein«, (Klüpfel Urkd. zur Gesch. des schw&b. Bundes I. p. 484). 



108 

AnwUte in Augsburg — wir verweisen nur auf Albrechts Anwesen- 
heit daselbst — es sicherlich nicht nnterUessen, in ihm insofeme 
Hoffiiungen zu erwecken, als sie die Stillstandsratifikation nur sils eine 
bedingungsweise darzustellen verstanden, Md bei Maximilians san- 
guinischer 6esinnungsart umso leichter Entgegenkommen, als er dorch 
theilweise Williährigkeit seinen Hauptzweck umso eher erreichen zu 
können glaubte. So erfolgte denn am 3. April 1501 die Batifi- 
kation des StQIstandes noch vor seinem Eintreffen zu Nürnberg and 
das Begiment beeilte sich, die betreffende Stillstandsurkunde sammi 
einem Begleitschreiben nach Frankreich zu senden. ^) Am 12. April 
konnte Maximilian von Donauwörth bereits einen sehr gut gelaunten 
Brief an Nikolaus Firmian schreiben. Schneller als er gehofft, ge- 
denke er jetzt nach Nürnberg zu ziehen. Doch wolle er sich dort 
nur wenige Tage aufhalten. Seine Gemahlin, die er ursprünglich nach 
Nürnberg bestellt, möge von Passau nach Innsbruck gehen, von wo 
aus sie ihn am besten in seinem späteren Aufenthaltsorte erreichen 
könne. ^) Gewiss nur unter dem Gesichtspunkte der auch von Seite 
des Beichsregiments Maximilian gegenüber geübten Connivenz ist die 
Abfassung des Mandates an die Beichsstände zu betrachten, durch 



*) Die Batifikation Maximilians, dann das Begleitschreiben des Regiments, abgedr. 
bei Mflller a. a. 0. p. 82 ff. Der Umstand, dass beide Stficke Nürnberg zam Ausstel- 
lungsort haben, berechtigt keineswegs zum Schluss, dass Maximilian sohon am 3, ipril 
zu Nfkmberg gewesen. Der Tag seiner Ankunft IS. April ist Töllig beglaubigt. Damit im Zusam- 
menhange steht die nothwendige Thatsache, dass Abgesandte des Beichsregiments mit 
Maximilian entweder in Augsburg oder in Donauwörth, wo die Unterfertigung stattfand, 
zusammengetroffen sind. 

>) Maximilian an Nikolaus Firmian, Wörth 12. April 1501 (Gonc. des Innsbrucker 
Statth.-Arch.). Die betreffende Stelle, die viel zur Aufklärung der momentanen SitnatioD 
beiträgt, lautet: »nu haben sich mitler zeit mser Sachen dermassen zu gnet geschickt, 
das wir tu eylends gen Nuremberg erheben, daselbst zuhandlen vnd gar in kurezen 
tagen widerumb nuem abschaid daselbst vnd etlich ander raison fQr rm nemen md za 
Todrist ynser herezlieben gemahl bej ms haben wellen vnd haben vns darauf genczlicb 
entslossen ir lieb herauf zu ms eryodem md das ir lieb irn weg auf Insprnkh zae neme 
md fnrter auf das furderlichist Ton Inspruckh zu yns an die ende, dahin wir ir lieb be- 
schsiden werden, kommen, dann irer lieb solichs der negst ynd gewissist weg zu ms 
sein wirdt*. Nach den Berichten Firmians an Maximilian weilte Königin Maria am 
9. Januar zu Efferding und am 5. April zu Passau. Damals hatte Ludwig XIL der 
Königin die Freilassung ihres Bruders bereits schriftlich angekündigt (Berichte im Wiener 
Staats-ArchiT). 



109 

welche bei Androhung der königlichen Ungnade die Leistung der zu 
Augsburg zugesicherten Beichshülfe in Geld und die Yerzeichnung 
der Mannschaft bis längstens 25. Juli gefordert wurde. ^) Ja der 
Umstand, dass das Mandat dasselbe Datum wie die Waffenstillstands- 
ratifikation trägt, legt die Yermuthung nahe, dass Maximilian als 
Preis für seine Unterschrift die Einforderung der Seichshfllfe ange- 
setzt hatte. ^) Am 8. April gab Maximilian seine Bestimmung zu 
dem vom Begimente eingeschickten Mandatsentwurfe, verlangte die 
sofortige Ausfertigung und behielt sich die eigenhändige Zeichnung 
der Mandate in Nfimberg vor. ^) 

Am 13. April ritt Maximilian in Nfimberg ein. ^) Den Kopf 



^ Naeh dem Angsbarger Beichstagsabscliied sollte die Beicfashfllfe bis 2. Februar 
erlegt werden. Wie die Seicbsstände in diesem Punkte ihre Pflicht auifassten, darflber 
finden sich in KlQpfels Urkunden zur Gesch. des schwäb. Bundes lehrreiche Aufschlüsse. 
Die Bnndesstftdte rerpflichten sich auf dem Ulmer Tage November 1500, mit dem Qelde 
nur im äussersten FaUe herausznrflcken. Die stftdtischen Vertreter im Beichsregimente 
sollen genau achtgeben, wie es die anderen Forsten mit der Zahlung halten. Diesem 
Beschlnss treten auch die so Speyer im Januar 1501 Tersammelten Beicfasst&dte bei« Anf 
dem Münchner Landtag fordert Herzog Albrecht 8. Juni 1501 die Einbringer des Beichs* 
hälfsgeldes im Oberlande auf, Begister und Oeld so bald als möglich an ihn zu senden, 
da er ron Nürnberg ernstlich zur Zahlung und Einlieferung der Begister bis Jakobi er- 
mahnt worden sei. Sie antworten am 5. Juli» dass die Nordgauer s&umig seien. Es 
werden rlele Ausstftnde ausgewiesen. Im Ganzen waren 4612 fl. eingegangen (Krenner, 
bsir. Landtagshandlnngen). Das Mahnschreiben des Regiments rom April 1501 stOrt die 
Begensbnrger das erstemal ans ihrer Buhe (Oemeiner, Begensb. Chron. : Die arme Bürger- 
schaft mnsste auch wirklich sich angreifen ; zum wenigsten war die Beichshülfe durch die 
Wachtbfitel und Schreiber angeschrieben worden und am Donnerstag nach den Pfiugst- 
feiertagen ward in den Bruderschaften yerkündet, dass man aus jeder vier Büchsen und 
Schützen verordnen aolle). 

<) s. Jannssen Beichstagscorr. Frankfurts Nr. 817. p. 668 ff. Die Anmerkung 
hiebei beruht offenbar auf einem Missrerst&ndnisse. Statt »an den Bath* muss es wohl 
,Ton dem Bath* heissen. Das Mandat war einmal im Namen des Königs allein, dann 
im Namen des Begimente erlassen. Der Umstand, dass ein späteres Mandat vom 19. April 
Yon dem früheren so spricht, als werden diese im Anschluss fibersendet, Iftsst yermuthen, 
dass das Regiment die Mandate dto. 8. April auch nicht früher hinausgegeben habe. 
(8. klüpfel a. a. 0. I. p. 8i6.) 

*) Maximilian an Friedrich als Statthalter des Begimente, Schwäbischwörth 8. April 
1501 (Orig. Wiener Staatsarch.). 

«) Deichslers Chronik (Chron. der Stftdte Bd. II. p. 688): »Item 1500 und ain 
jar am driten osterreirtag da kom ümb ains gen naht unser genedigister herr Maximilian, 
römischer künig, gen Nürmberg. 



110 

voll kriegBiischer Entwärfe und nicht ahnend, w^ch^ bösd tinttln« 
schung ihm abennals bevorstehen sollte. Seine erbl&ndischen B&the 
hatten alles gethan, seinen Sanguinismus zn nähren. Eine Darlegung 
der durch Ludwig XII. in Italien drohenden Gefahren hatten sie un- 
längst mit einem Gutachten über die dagegen zu ergreifenden Mass- 
nahmen beantwortet, das den Beginn der feindlichen Aktion zur mi- 
mittelbaren Voraussetzung hatte. Sie riethen darin, dem Markgrafen 
von Mantua mit tausend oder etwas mehr Knechten sofort zn Hfilfe 
zu kommen und ihn weiterer Unterstützung zu versichern. Der Zu- 
stimmung der Erblande sollte sich Maximilian durch Einberufang eines 
Generallandtages versichern, auf dem nian eine ausgiebige Rüstung 
verlangen könnte. Unterhandlungen mit dem schwäbischen Bunde, 
den Eidgenossen, mit Salzburg und Bäiöm, die Werbung böhnilscher 
Knechte sollten in dieser Sichtung die Aktion einleiten und diese durch 
Bündnisse mit Erzherzog Philipp, £!ngland, Spanien und Venedig ge- 
sichert werden. Zehntausend Mann zu Fuss und Boss könnte der 
König wohl selbst in Sold nehmen, das gäbe in Verbfauhmg mit der 
landschaftlichen und Beichshülfe schon eine genügende Heeresi&achi 
Aber auch sie halten es für nöthig, dass der König sich desshalb 
mit den Kurfürsten und Fürsten in Kümberg auseinandersetze. ^) 

Als jetzt Maximilian in Nürnberg erscUen, brachte er bereits 
den Entwurf einer vorzugsweise auf der Kraft der Erbbinde beruhenden 
Heeresverfassung mit, zu deren Durchführung eben nichts als die Ein- 
willigung seiner österreichischen Erblande fehlte. Sie zu erlangen, 
schickte er seine Gommissäre von Nürnberg in die Heimath. ^) Erstens 



^) Bathschlag der (Tiroler?) Begiernng an Maximilian s. U et dato (Conc im 
Wiener Staatsarch.). S. Beilage. 

>) Instruktion für Kaspar Ton Boggendorf, Pfleger zu Steter, Hans yon Stadion und 
Dr. Heinrich Hayd, kgl. R&the, für den Landtag zu Linz, Nürnberg 18. April 1501 
(Druck im Weimarer Arch. Aus demselben hat Müller a. a. 0. p. 92 ff* die Darlegung 
der politischen Verhältnisse abgedruckt). Es ist nicht ohne Interesse zu enfShnen, dass 
sich Maximilian gerade in diesem Momente mit weitgehenden Verwaltungsreformplänen 
rücksichtlich seiner Osterreichischen Erblande trug. Schon yon Angsbui*; ans hatte er am 
29. Mftrz 1501 eine Instruktion für den obersten Hauptmann der 5 niederOsterr. Lande, 
Wolfgang Ton Pohlheim, betreffend die Einsetzung von »etlich regiment* ausgesteUt. Das 
auf die Reform bezugnehmende Dekret wurde dann unterm 21. April 1501 zu Nürnberg 
ausgefertigt. Die wesentlichsten Bestimmungen sind: 1. Einsetzung eines Landregiments 
über dir 5 niederösterr. Pro?inzen mit dem Sitz zu Enus als obere Verwaltangsbehöide, 



iii 

verlangt er von den Erbprovinzen die Leistung der zu Augsburg be- 
willigten Eeichshüife und überdies eine «eilende Htllfe''. Die fünf 
nieder(^teneielii8cfaen Lande sollen 10.000 Mann zu Fuss und 1200 
Beiter, die Hauptleutei, Pfieger und Amtleute überdies 600 Beiter 
stellen. Drei Feinde nimmt Maximilian alternativ in Aussicht Geht 
68 gegen Frankreieh, so soll diese Heeresmacht durch 10.000 Mann 
zu Fuss und Boss aus dem Reich und den oberösterreichischen Landen 
Yerstärkt weitdon. Geht es gegen die Yenetianer, so genügen von dem 
Heere Mederfeterteidis 5000 Fnssoldaten und 1800 Beiter, zu denen 
dann 4000 Fnssoldaten und 200 Beiter Oberösterreichs stossen sollten. 
Würden die Ungarn auch angreifen, so wären die 1800 Beiter geg^ 
diese zu senden und der Ausfall beim Hauptheere durch andere 
1000 Beiter zu decken. In Oberösterreich wolle er schon inbegriffen 
der Beichsumlage 12.000 Mann aufbringen. Zudem hoffe er, dass das 
Beich und Burgund ilm nicht verlassen werden. Der Beichsanschlag 
in Odd soll von den österreichischen Provinzen durch zwei Jahre, 
also in doppelter Höhe gegeben werden. Ebenso rechne er auf die 
von den italienischen Beichsst&nden zugesagte Geldhülfe, w&hrend der 



2. Einsetzang eines Hofgerichtes fttr diese Prorinzen za W.-Neustadt als obere Jastizbe- 
hOrde, 8. Einsetzimg einer Hofkammer za Wien als obere Finanzbehörde der 5 Provinzen, 
4. Einsetzung einer Hanskammer als Behörde Aber alles landesfÜrsU. Gut (Gebäude, Ge- 
schOzwesen, Jftgerei etc.), 5. Einsetzung eines Hofrathes als oberste den rorhergenannten 
Behörden Torgesetzte Behörde. Zu Mitgliedern dieses Hofrathes wurden damals ernannt: 
Heinrich Graf yon Hardegg, Niklas Graf zu Salm, Christoph ron Liechtenstein, Leonhard 
TOD Franenberg Fteiherm zum Hag, Georg Neideck, Johann Waldner und Andreas Khrabat. 
Doch stiesB diese neue Ordnung sofort auf Widerstand bei den österreichischen St&nden. 
Baimprecht von Beichenburg, Landeshauptmann der Steiermark, berichtet am 25. Mai 1501 
an Maximilian, er habe die ihm zugeschickten Ordnungen auf dem Grazer Landtag ver- 
lesen, man h&tte aber gefunden, dass dieselben alte verbriefte Rechte der Steirer verletzen, 
wesshalb er im Namen der Landschaft um Fallenlassen derselben bitte. In der That 
fanden schon 1502 wesentliche Aenderungen statt, (s. Landtagsakten im Grazer Archiv 
p. 135a — 155a und Luschin-Ebengreuth, Geschichte des älteren Gerichtswesens in Oester- 
reich p. 279 if.). Es ist nicht ohne Interesse zu beobachten, wie ähnliche Bestrebungen 
nach Begründung einer festen Ordnung in den reichsständischen Territorien damals einzelne 
KeichsfOrsten beschäftigten. So hatte der Bischof Ludwig von Speyer schon 1500 der 
Stadt Bruchsal eine neue Gewerbeordnung verliehen, 1501 schloss Bischof Berthold von 
Hildesheim mit dem Herzogen von Braunschweig und mehreren Städten eine wichtige 
Münzkonvention, in demselben Jahre hatte man sich auf dem Landshnter Landtage über 
die Abfassung einer neuen Landesordnnng (ausgefertigt am 19. August 1501) geeinigt. 



112 

schwäbische Bund die Schweizer im Zaune halten werde. Auf diese 
Weise könne man Ludwig XII. am besten begegnen. Um freie Hand 
zu bekommen, gedenke er mit den Türken einen provisorischen Waffen- 
stillstand einzugehen. In dieser bedrängten Lage rufe er auch die 
Hülfe der Kurfürsten und des Erzherzogs Philipp an. Wer nun noch 
ungehorsam wäre, müsste mit Becht als ein Partei^nger Ludwigs Xn. 
und seiner Aspirationen nach der Kaiserkrone betrachtet werden. Eine 
bis in's Detail gehende Darlegung der politischen Situation, die, wäre 
sie der Sachlage gemäss gewesen, auf einen von Maximilian trefflich 
organisirten politischen Agentendienst schliessen liesse, sucht den 
Beweis fllr die Dringlichkeit der gestellten Forderung zu erbringen. 
Sie gipfelt in der Behauptung, dass Maximilian als Erbfürst mid als 
Oberhaupt des deutschen Beiches einer mächtigen Koalition &st sämmt* 
lieber europäischer Staaten schutzlos gegenüberstehe. Die Führer 
dieser Koalition sind Papst Alexander YL und Ludwig XIL Ale- 
xander YL, der seinen Sohn Cesare Borgia zum Herrscher von Italien 
machen und Ludwig XII., der naeh der Kaiserkrone strebe. Zunächst 
habe Alexander den Bischof von Krakau, * Bruder der Könige von 
Ungarn und Polen, durch Yerleihung des Kardinalshutes, dann mit 
dessen Hülfe diese beiden Könige durch üeberlassung der Jubel- 
gelder für ein Bündniss mit Yenedig zum Kampfe gegen die Türken 
gewonnen. Da aber die Yenetianer Feinde Maximilians seien, so 
werden deren neue Bundesgenossen auch die seinen. Wären auf diese 
Weise die Yenetianer vor den Türken gerettet, dann wolle man den 
jüngsten Bruder der ungarischen und polnischen Könige, Siegmnnd, 
entweder zum Fürsten von Oesterreich machen oder Maximilian mit 
Waffengewalt zwingen, demselben die Anwaltschaft auf Böhmen und 
Ungarn abzutreten. Auf Alexanders Betreiben haben französische und 
venetianische Gesandte den König Wladislaw von Ungarn f&r die 
Theilnahme am Türkenkriege mehrere hunderttausend Dukaten ver- 
sprochen. In der That habe Wladislaw im Sommer 1500 mit einem 
schlecht gerüsteten Heere von 12.000 Mann muthwillig den Krieg 
gegen die Türken eröffnet mit der Absicht, im darauffolgenden Winter 
einzelne österreichische Ortschaften zu überfallen und Tabors an der 
Donau zu errichten. Nun sei aber das französische und venetianische 
Geld nicht gekonamen, wesshalb Wladislaw und seine Söldner gegen- 
seitig und mit den Yerbündeten in Zwist geriethen. Sogleich habe 



m 

der t'apst die Absendung einer neuen französisclfen und venetianischen 
Botschaft betrieben. Vom Neuen versprachen Frankreich und Venedig 
je achtzigtausend Dukaten und der Papst überdies weitere vierzig- 
tansend Dukaten Subsidiengelder. Wladislaw solle sich dagegen zum 
Kampf gegen die Türken und Maximilian rüsten, während Frankreich 
sich Italiens und der Kaiserkrone bemächtigen wollte. Wäre letzteres 
geschehen, dann sei das erstarkte Fratbeich mächtig genug, alle 
Bundesgenossen gegen die Türken zu schützen und dieselben auf die 
österreichischen Erbprovinzen zu hetzen unter dem unwahren Vorgeben, 
Maximilian habe es jetzt ähnlich mit den Venetianem gemacht. Ganz 
perfid sei Ludwigs Vorgehen. Unter dem Vorwand, Freundschaft zu 
halten, Mailand nur auf Lebensdauer besitzen, und unter dem Ver- 
sprechen, Ludovico Moro freilassen und nichts gegen die italienischen 
BeichssiAnde vornehmen zu wollen, schloss er mit den Gesandten 
der deutschen Fürsten und Kurfürsten (!) einen bis Juli 
währenden Stillstand. In Wirklichkeit handle er ganz anders. Um 
in den Besitz Neapels zu gelangen, will er ganz Italien unterwerfen. 
Neun italienische Beichsstände habe er zu sich entboten und ihnen 
Schutz ihrer kaiserlichen Freiheiten unter ihm als künftigen Kaiser 
angeboten. Nach Abschluss des Stillstandes « wollte'' er des Mark- 
grafen von Montferrat Länder einnehmen und hat Truppen gegen 
Faenza und Bologna geschickt. Er und die Venetianer werden die 
Fürsten von Mantua und Ferrara vertreiben. Dabei meint er gar 
nicht gegen den Waffenstillstand zu thun und sagt, er wolle es schon 
gegen Maximilian und das Beich verantworten. Natürlich glaubt man 
mit „ Worten", er aber denkt im Herzen an den Zusatz : „mit Waffen*. 
Dann als Herr von Italien und als Kaiser wird er mit französischen 
und schweizerischen Söldnern in Tyrol und das Gebiet des schwäbischen 
Bundes einfallen, während sich gleichzeitig die Venetianer, Ungarn 
und Böhmen auf die niederösterreichischen Erbländer werfen werden. 
Dabei meinen es diese Bundesgenossen gegeneinander gar nicht ehrlich. 
Denn wie Venedig für seine Unterstützung gegen Ludovico Moro um 
den zugestandenen Preis von Frankreich betrogen wurde, so denke 
auch Venedig nach Abschluss eines Traktates mit den Türken nicht 
daran, die den Ungarn nachträglich zu zahlenden Subsidien zu leisten. 
Doch gäbe es Leute, die sie immer wieder zu seinem Untergange 
zusammenbringen werden. So sehr er sich auch nach Frieden sehne, 

Kraus, Ntlmb. Beichtreg. g 



114 

80 müsse er sich dooh ftlr die firbaitung der ßjissrkrone und mnAi 
Brbländer in die Gegenwehr schicken. 

Es ist merkwürdig, wie Maximilian durch das Bestreben, seine 
Länder f&r die kriegerische Aktion zu erw&rmen, verleitet wird, in 
der Darlegung der politischen Coustellation Thatsächliches mit rein 
Mutmasslichem zu vermengen. Bichtig ist, dass ein Bündniss aller 
dieser Mächte mit Ungarn in dieser Periode zu Stande kam. Lässt 
sich auch eine entschiedene Hinneigung der leitenden ungarische 
Staatsmänner und des Königs selbst zu Frankreich und Alexander VI. 
nicht in Abrede stellen, so war andererseits als der ostensible Zweck 
dieser Allianzen keineswegs der Kampf gegen Maximilian, sondern 
nur die Unterstützung Venedigs im Türkenkrieg verkündet worden. 
Die Yenetianer, die seit 1499 im erneuerten Kampf mit den Osmanen 
gerathen waren, suchten, da ihnen hiebei ihr auf dem Mantuaner 
Congress September 1500 abgeschlossenes Bündniss mit Ludwig XXL, 
Alexander YI. und Ferdinand von Arragonien (dessen Maximilian in 
seinen Ergüssen absichtlich nie Erwähnung thut) im Grossen und 
Ganzen nur wenig nützen konnte, Freundschaft bei den von gleicher 
Gefahr bedrohten Ungarn. 1500 treffen wir ihren Gesandten Sebastian 
Guistiniani zu Ofen an der Seite französischer und spanischer Bot- 
schaften und wirklich brachte es Alexander YI., der den einfiussreichen 
Erzbischof Bakäcs durch die Aussicht auf den Cardinalshut gewonnen 
hatte, zu einem Yertrag, in welchem die Yenetianer auf die Dauer 
des Krieges jährlich hunderttausend Dukaten und nach Beendigung 
desselben überdies dreissigtausend Dukaten an Ungarn zu zahlen ver- 
sprachen. Yierzigtausend Dukaten streckte schon damals Alexander 
vor. Im Juni wurde der Yertrag mit Yenedig und dem Papste and 
im Juli 1600 der mit Frankreich unterfertigt. Sogleich begannen 
die Feindseligkeiten zwischen den Ungarn und Türken, die bei der 
Yeste Jaitze eine kleine Schlappe erlitten. Dann aber erlahmte der 
kriegerische Geist der Ungarn, Bak^s hatte seinen Gardinalshut und 
die Yenetianer waren wieder auf . sich angewiesen. Dah^ sandte 
Alexander gegen Ende 1500 den Cardinal Peter von Beggio nach 
Ungarn, um das Bündniss zu erneuern und hinterlegte abermals vier- 
zigtausend Dukaten zur Ausrüstung des ungarischen Heeres bei den 
Yenetianem. Das Geld lockte zu neuen Unternehmungen und fiist zu 
derselben IZeit, in welcher Maomilian seine Werbung an die Oster« 



116 

leichischeB tandtage brachte, erU&rteii Ungarns St&nde feierlich den 
Krieg gegen die Türken (12.Mai loOl).^) Dassalle diese Yertr&ge den Ab- 
sichten Maximilians feindselig entgegenstanden, dass eine auf Grundlage 
derTflrkengefabr abgeschlossene Allianz seiner östlichen Nachbaren mit 
Frankreich immerhin eine kriegerische Aktion Maximilians gegen diese 
Macht erschweren musste, dass die schon damals begonnenen Unterhand- 
lungen zwischen Ungarn und Frankreich, die 1502 zur Heirath zwischen 
Wladislaw und Ludwigs Cousine, Anna von Candale, führten, das 
freundschaftliche Yerhältniss dieser Mächte nothwendig befestigen 
muBste, liegt klar zu Tage. Aber alle, diese Dinge waren nicht dar- 
nach angethan, um von den österreichischen Landständen unter dem 
Gesichtspunkte einer sie bedrohenden Oe&hr betrachtet zu werden. 
Sollten diese von der Nothwendigkeit einer kriegerischen Untemeh- 
mnng überzeugt werden, da musste sich Maximilian allerdings zu 
dieser etwas freien Auslegung der politischen Verhältnisse entschliessen. 
An der Wahrhaftigkeit seiner Angaben im subjektiven Sinne zu zweifeln, 
liegt sogar kein Grund vor. Denn gerade damals, als das Bündniss 
Venedigs mit der Curie und Ludwig besiegelt wurde — im Juli 1500 
- gab sich Maximilian Mühe, Venedig zu einem Bündnisse gegen 
die Türken zu bestimmen mit der nahegelegten Absicht, damit einen 
Kampf gegen Frankreich zu verbinden. ^) Venedig schlug das Aner- 
bieten ab und hielt sich zu den Gegnern. Konnte da Maximilian 
nicht in sich selbst den Glauben n&hren, dass ein System, nach welchem 



*) s. Fessler-Sleiii, Geschiehte Ungarns, 2. Ausg., S. Bd. pa«r. 269 ff. Im Wiener 
StaatsardÜT liegt ein Bericht eines Unbekannten (Blasins Dasehitz?) Aber diese Yorgftnge 
in Ungarn. Am 14. Mai sei eine allgemeine Feldordonng zwischen dem Cardinal im 
Namen Alezanders VI. and KOnig Wladislaw ron Böhmen und Ungarn festgestellt worden« 
Herzog Hans Gorrin soll mit der Streitmacht aus Oesterreich, K&mten, Krain, Kroatien 
Qod der Windischen Lande etc. durch Kroatien in die Tfirkei einfallen. Drokfy Batok 
and Josa sollen als Feldhauptleute der ungarischen Streitmacht, Oraf Peter von POsing 
im Yerein mit dem Woiwoden der Moldau und Walachei ron SiebenbOrgen aus For Zendres 
ziehen. Die böhmischen L&nder stellen 10.000 Beiter, der König 5000 Beiter. Der 
löoig zieht selbst Tor Zendres. Am 18. Mai wurde der Vertrag in feierlicher Weise zu 
Ofen beschworen. Der Cardinal legte den Schwur im Namen des Papstes, Frankreichs 
und Spaniens ab. Ebenso schwuren Polen, Venedig, der König Wladislaw als » Kaiser der 
Griechen« etc. Es Terpflichten sich der Papst 40.000 iL, Spanien 40.000 11. und Venedig 
10Q.OOO IL, Bo UMige der XQrkenkrieg wihrt, an VHadislaw jährlich zu zahlen. 

^ B. Krones, österr. Gesch. Bach XI. p. 511. 

8» 



116 

er untei* dem Prätext der iMrkenhfllfe seine europäiscilen Händel ein- 
zuleiten wusste, von den Mächten auch gegen ihn zur Anwendung 
gebracht werden konnte? 

Und nun versetze man sich in Gedanken nach Nürnberg, wo 
der unruhige König inmitten einer Schaar höchst bedächtiger, vor 
jeder äusseren Verwicklung zurückschreckender Keichsstände seine 
FUliie zu verwirklichen suchte. Hatte man ihm als Gegenkonzession 
die Ausfertigung der Mandate zur Einbringung der Beichshülfe be- 
willigt, so konnte er auch hoffen, dass die unter der doppelten Form 
der königlichen und Beichsautorität erlassenen Ermahnungen an die 
Stände ihm diesmal eine gesicherte und aus^ebige Unterstützung zu- 
führen werden. Ja er konnte schon jetzt dem Eegimente gegenüber 
auf diese Beichshülfe ein vollständiges System seiner zukünftigen 
Unternehmungen aufbauen. Die Wege, wie man Geldquellen unter 
Verweisung auf die nächstfälligen Beichseingänge sich zu erschliessen 
verstand, waren damals gut beMren, die der französischen Sache 
feindlich gesinnten Parteien konnten zum offenen Widerstand ermuntert 
und auf die baldigst eintreffende Beichshülfe vertröstet werden. Da 
die damaligen Kriege bei allmählig sich steigernder Machtentwicklung 
in Szene gesetzt wurden, konnte es vorerst vollkommen genügen, wenn 
Maximilian mit den Streitkräften seiner Erblande in's Feld zog. Alles 
kam nun auf die Haltung der Beichsstände au, ihre Zustimmung gab 
ihm erst die bestimmte Gewähr für die zunächst so wichtige Bereit- 
willigkeit seiner Erbländer. Wie nun Maximilian mit seinen For- 
derungen an die Beichsregenten herantrat, stiess er zu seiner Ueber- 
raschung auf einen unerwartet zähen Widerstand. Die Mandate hatte 
man allerdings fertiggestellt, doch war man — Maximilian hatte sich 
ja selbst die Unterzeichnung vorbehalten — zur Ausschickung der- 
selben noch nicht gekommen. Die Einforderung der Beichshülfe hatten 
sie allerdings dem Könige zugestanden. Aber sie fassten die Sache 
nicht so au^ als wäre über diese schon jetzt durch präjudizirliche 
Massnahmen zu verfügen. Dazu hielten sie sich aus doppeltem Grunde 
für nicht kompetent. Einmal — und das war allerdings richtig — 
wären viele des verstärkten Begiments, müde des langen Wartens auf 
Maximilian, heimwärts gezogen, ohne die man füglich nicht beschliessen 
konnte. Zweitens erklärten sie Maximilians Forderungen von so tief- 
greifender Bedeutung, dass ohne die Einberufung sämmtUcher Beichs- 



117 

stinde Aber die YerwAndung der Beichshfllfe nicht disponirt werden 
könnte. Umsonst waren alle Vorstellungen Maximilians, das Regiment 
blieb bei seinem Standpunkt, ohne die Gesanuntstände nichts verfQgen 
zu können. Maximilian, der damit allerdings die letzte Hofihung auf 
eine ünterstfltzung des Beiches schwinden sah, gab schliesslich seine 
Einwilligung, dass s&mmtliche Mandate mittelst eines doppelten Be- 
gleitschreibens des Königs und des Regiments, welches die Einladung 
auf einen grossen Begimentstag fllr den 25. Juli 1501 enthielt, ver- 
schickt werden sollten, i) 

Noch in einem anderen Funkte traten sich König und Begiment 
feindselig gegenüber. Wir erinnern uns, dass noch vor wenigen Mo- 
naten beide in der Ablehnung des von Bom angekündigten Ablasses 
eines Sinnes waren, freilich aus verschiedenen Motiven: Maximiliai^ 
weil er in Alexander einen erbitterten Gegner seiner Politik erblickte, 
der seine mit Venedig angestrebte Allianz zu durchkreuzen verstand ; 
das Beichsrßgiment, indem es ausschliesslich die inneren Zustände des 
Beiches in's Auge äisste und dasselbe vor finanzieller Ausbeutung be- 
wahren wollte. Als Maximilian im November 1500 das erstemal zu 
Nürnberg war, erschien dort ein Secretär des Cardinallegaten Baimund 
mit der Anzeige, dass letzterer sich auf den Weg nach Deutschland 
mache, um den Ablass zu verkündigen. Damals erhielt der Secretär 
die einhellige Antwort, man gedenke desswegen eine eigene Botschaft 
nach Bom zu senden, der Cardinal möge daher seine Beise aufgeben. Dies 
hielt jedoch Baimund keineswegs ab und Ende Dezember 1500 musste 



') Bas Nflinberger RdchBregiment an den Herzog Johann von Laaenbnrg dto. Nflm- 
berg 19. April 1501 (W. Staatsarchiv Orig.). Die betreffende Stelle lautet: »vnd hat 
▼nser aUergnedigister herr der Römisch knnig etc., als sein maiestat jecz aUhie zu 
Naremberg bey vns gewesen ist, etlich mercklich treffenlich Sachen, so die Cristenhait, 
heilig reiche vnd Bewtsch nacion zum höchsten bertirend, zuerkennen geben vnd darinn 
rmb rate vnd hilf angesucht, darin ms aber, nachdem die Torgemelten beschriben vnd 
ankörnen chnrfursten Tnd forsten diser zeit eins teils widemm anheym rerriten sein, aus 
mercklicher groese ntd swere derselben den Torbemerten Ordnungen nadi euch vnerfordert 
dismals zu besliessen nit wol zimlich ansehen wellen . . .* Das Schreiben Maximilians 
cod. dto. weicht etwas ab (s. Jannssen, Frankf. Reichst.-Akten Bd. II. Nr. 818 an die 
Stadt Frankfurt und Kl&pfel, Urkden des schw&b. Bundes I. p. 486 an die Bondesmit- 
glieder) und gibt als Motiv der Einberufung sämmtlicher Stände an : nun sein aber seither 
mercklich treffenlich Sachen furgefaUen, die aos guten wol bedechtlichen vrsachen hierinn 
zu melden onderlassen beleiben . . .* 



118 

Maxiiniliaii den uns bekannten Yerhaftsbefehl gegen ihn erlassen 
Damals beschäftigte sich das Nürnberger Begiment lebhaft mit der 
Frage, ob der Cardinal mit dem Jubüäum zuzulassen sei ^) Maximilian 
hatte das Eegiment beauftragt, eine geheime Instruktion auszuarbeiten 
und diese dann zur üeberprüfung ihm zuzusenden. Doch sollte ihre 
endgültige Approbation erst von dem in Aussicht genommenen ver- 
stärkten Segimente erfolgen. Diesem Auftrage kam das Beichsregiment 
auch nach, und schickte am 18. Januar 1501 diesen Instruktions- 
entwurf an ihn. Gleichzeitig bat es Maximilian, dieser selbst möge 
dem Legaten mündlich oder schriftlich bedeuten, dass bei der voraus- 
sichtlichen Verzögerung im Zusammentritt des verstärkten Begiments 
seine Bückkehr nach Bom das Sachgemässeste wäre. Dorthin gedenke 
man seinerzeit den Beschluss des Beichsregiments zu senden. ^) Es 
scheint, als hätte das Begiment schon damals Angst vor inseitigen 
Abmachungen des Königs mit dem Legaten gehabt. Im Wesen ent- 
hält der Instruktionsentwurf nichts als Beschwerden gegen den päpst- 
lichen Stuhl : Auf dem Augsburger Beichstage hätten sie eine gemeine 
Beichshülfe wegen der Türkengefahr beschlossen. Die vom Papst in 
Deutschland zum Türkenkrieg bisher gesammelten Annaten, Indul- 
genzien und Ablassgelder müssten, da sie gegen die Türken noch 
nicht verwendet wurden, noch in Bom liegen. Davon möge er dem 
Beiche eine jährliche Sunmie zum Türkenkrieg geben. Es werden 
Elagen erhoben gegen die im Widerspruch mit den Baseler Eonkor- 
daten erhöhten Annaten und gegen die clausulae derogatoriarum, gegen 
die Belastung der Benefizien und Digniifiten durch daraufgelegte Be- 
servate, Pensionen und Oommenden und durch ihre Verleihung an 
Fremde und Untaugliche. Diese Fremden weigern sich auch die 
Beichshülfe zu zahlen und bleibe dieselbe uneinbringlich. Femer 
Klagen über Verkürzung des den Einheimischen über die Benefizien 
zustehenden jus patronatus, Bitte um Abstellung aller Feindseligkeiten 
in Italien und Beachtung der Privilegien des deutschen Ordens. Alle 
diese Punkte sollte nach der Ansicht des Begiments Maximilian dem 



^) Stadion und Neadeck an Maximilian, dto. Nflmberg 9. Jan. 1501. (Tnnsbrucker 
Stattli.-ArchiT). 

*) Nürnberger Beichsregiment an Maximilian, dto. Nürnberg 18. Janaar 1501 unter 
BeischluBs zweier Instroktionsentwarfe (Wiener und Weimarer Archir). 



119 

Legaten anzeigen. Könne er sie nicht selbst abstellen, so möge er 
sie so rasch als möglich an den Papst bringen. 

Die Austragung dieser Angelegenheit hatte man bis zum Eintreffen 
Maximilians in Nürnberg verschoben. Nun hatte sich aber Maximilian in- 
zwischen mit dem Legaten in einseitige Unterhandlungen eingelassen, 
die auf die Yerlrilnd^ng des Jubeljahres in Deutschland hinausliefen. ^) 
Das Begiment blieb aber auch jetzt auf seinem Abweisungsbeschlusse 
stehen. Da man sich nicht einigen konnte, so schob man die Aus- 
tragung dieses Streitfalles ebenfldls dem im Juli zusammentretenden 
Begimentstage zu. 

Um das Mass des Verdrusses voll zu machen, kam nun Hautbois 
und verlangte end^ltige Antwort auf seine am 16. M&rz gethane 
Werbung. Schon in den Berathungen über die einhellig zu erthei- 
lende Antwort giengen König und Begiment weit auseinander. Auf 
die Bitte um die Belehnung mit Mailand mit einem bestimmten , Ja '^ 
oder «Nein* zu antworten — dieser Mflhe war man allerdings auf 
Mim Seiten enthoben, da man es jetzt so bequem hatte, auf den 
im Juli zusammentretenden Begimentstag zu verweisen. Aber Maxi- 
milian verlangte, dass man daran die Bedingung knüpfe, Ludwig XII. 
habe bis dahin weder etwas gegen Neapel noch gegen die italienischen 
Reichsstftnde vorzunehmen. Nun war der neapolitanische Kriegsfall 
damals schon so offenkundig, dass die Bewilligung dieser Forderung 
das Medensbedürftige Beichsregiment nothwendig gezwungen hätte, 
einen Vertragsbruch von Seite Ludwigs in kürzester Zeit Maximilian 
zuzugestehen. Was Maximilian auf diesem Hinterwege zu erreichen 
hoffte, suchte das Begiment mit allen Mitteln zu hintertreiben. Es 
war Maximilian nicht möglich, die Zustimmung des Beichsregiments 
fDr diesen Zusatz zu erlangen. 

Es war ein banger Moment, in dem die volle Differenz zwischen 
dem Beiche und seinem natürlichen Oberhaupte sich in allen Stücken 
zu enthüllen drohte. In Nürnberg war die gesammte diplomatische 
Welt Europas versammelt. Ausser dem ungeduldigen Hautbois warten 
die Abgesandten Venedigs, Polens, Neapels und Mantua's auf Ent* 



^) Ich sehüesse dies aus der Thstsaolie, dass der Probst tod Stattgart bereits am 
24. April dem Nflmberger Begiment im Namen Maximilians notiüzirte, Maximilian habe 
Legaten zugelassen und sich von ihm eine Yerschreibung ausstellen lassen. 



120 

Scheidung, neben diesen bringen Mailänder ihre Beschwerden vor — 
alle diese untereinander feindlichen Elemente sollten Zeuge werden 
der offeneingestandenen Ohnmacht des Reiches. Wie Maidmilian sich 
zu einer persönlichen Aeusserung hinreissen liess, die sich zu einer 
Anklage gegen seinen ärgsten Feind im eigenen Beiche zuspitzen 
musste, da drohte der letzte Best der königlichen Autorität zu zer- 
fallen. Mit dem Begiment wollte er nicht mehr gehen, da griff er 
instinktiv zu dem einzig möglichen Mittel zur — Flucht. Am 21. April 
in der Stille des Morgengrauens ^) bricht er plötzlich von NQmberg 
auf und begnügt sich, den überraschten und rathlosen Begenten eine 
ziemlich mysteriös gehaltene Bechtfertigung zu hinterlassen. Die 
Knappheit des Stils und die Form des Gedankenausdruckes lassen 
unschwer Maximilian als den eigentlichsten Verfasser erkennen. Sie 
lautete: «Frankreich und Spanien haben sich Ober Neapel vertragen. 
Das wäre gut, wenn sich der römische König sammt dem Beiche 
tüchtig zur Wehre setzen würde. Der Herzog von Mailand will die 
Freiheit haben laut des Traktats zu Novarra; Frankreich würde sie 
bewilligen, wenn das Beich und dessen König wie oben thäten. Die 
Mailänder wollen lieber dem Teufel als dem König von Frankreich 
angehören. Das kann nur geschehen, wenn das Beich und der römische 
König das Schwert blutig machen. Es klagt der römische König, 
dass eines seiner Spomrädlein schlecht vergoldet sei. Er kann nicht 
zu seinen Hasen auf der Linzer Heide gehen, da sie Spott mit ihm 
treiben werden, nachdem er den Harnisch und die Sporen über sie bereits 
geführt. Es wäre denn, man vergolde es ihm früher, am schönsten 
und liebsten zum Kampf gegen die Türken ''. Offenbar vrill Maxi- 
milian damit sagen, jetzt wo er den einen Theil seiner Macht, seine 



') Deichslers Nttmberger Chron. a. a. 0.: >Item mitwochen vor sant Jorgentag 
firfle 1 vor tag zog unser aUergenedigster herr künig hin weg. 9 tag hie gewest*. Nach 
Deichsler rerliessen die Stadt nach Maximilian: Herzog Georg yon Baiern, der Landgraf 
yon Hessen, der Bischof Ton Magdeburg und die Brflder Georg und Casimir, Söhne des 
Markgrafen Friedrich. Der echte Fagger (Wiener Ms.) schildert Maximilians Abreise tod 
Nürnberg folgendermassen : »ynd als sein maiestat aufgebrochen ynd zae dem thor, da 
man auf Bamberg zeucht, ausgeritten, da hat sich sein maiestat gewendet md ist des- 
selben tags zue marggraf Fridrich yon Brandenburg gen Schwabach geritten ynd hat sich 
yolgents mit grossen tagraissen wjderumb .nach der statt Augspnrg gewandt, alda tu 
forsten tentsche ynd welsche ynd zwen jnnge hertzogen yon Mailand zue seiner maiestat 
kommen sindS 



ial 

ErbproyiBzra, bereits zum Kampfe aufgerufen, wird er von dem an- 
deren Theile, dem deutschen Beiche, verlassen. Desshalb drohe ihm 
daheim nur Spott und' Zaghaftigkeit. ^) Von Fürth aus, wo er noch 
an demselben Tage eintraf, schrieb er dem Begiment, dass er Nürn- 
berg als Versammlungsort fQr den nächsten grossen Segimentstag 
bestimme und auf seinen Beschluss verharre, den päpstlichen Legaten 
mit dem Jubiläum zuzulassen. Könne er nicht gegen Frankreich 
ziehen, so wolle er die Türken bekriegen. Offenbar ein neuer Versuch, 
auf Umwegen zum Ziele zu gelangen, ganz so, wie er im Juli des 
abgelaufenen Jahres die Venetianer fQc eine AUianz mit verdecktein 
Absichten zu gewinnen suchte. Wir staunen über die Elastizität seines 
Geistes, die keine Widerwärtigkeit zu erdrücken vermag. ^) 

Mawülian hatte damals den Stuttgarter Probst Faul Vergen- 
haons als österreichischen Bath beim Beichsregiment zurückgelassen. 
Ganz kurze Zeit nach Maximilians Entfernung war dieser bereits in 
der Lage mitzutheilen, dass sein Herr den päpstlichen Legaten zuge- 
lassen habe gegen Ausstellung einer Verschreibung, nichts ohne Wissen 
des römischen Königs zu thun. Eine überraschende Nachricht und 
wenig nach dem Geschmacke des Beichsregiments. Selbst das Ver- 
sprechen Maximilians, den Legaten nicht vor dem nächsten Begiments- 
tage seines Amtes walten zu lassen, konnte das Begiment nicht von 
seinem ursprünglichen Abweäsungsbeschlusse abbringen. Im Auftrage der 
Regenten bat hierauf Kurfürst Friedrich nochmals dringend den Köng, 
dem Legaten das Admittitur nicht zu ertheilen. Alle Verantwortung 
f&r etwaige böse Folgen wälzen sie ihm sonst zu. ^) Der allerdings 
inhaltslosen Bedensart Maximilians, dass Nachrichten schlimmster Art 
über Frankreichs Absichten ihn zur schleunigen Abreise gezwungen 
hätten, diesem Versuche, der üblen Stimmung über sein plötzliches 
Verschwinden aus Nürnberg zu begegnen, setzten die Begenten eine 
kühl ironische Antwort entgegen: Sie sässen hier in des Königs und 



') Ein Blatt im Weimarer Archir B. £. mit der Ueberschrift : »die hernach ge- 
schribne zedel hat die konigclich mt. in irem abschied za Naremberg yerlassen Tnd dem 
stathalter ynd regiment zugeschickt (auch im Wiener Gop.-B.) s. Beilage. 

^ Maximilian an das Nflmberger Beichsregiment, dto. Nflrnberg 21. April (Wiener 
und Weimarer Archiv). 

*) Kurfürst Friedrich- an MaximUian, dto. Nflrnberg 24. April 1501 (Weimarer 
nnd Wiener Archir). 



m 

Beichs Namen, doch führen sie im eigenen Namen über Maximilians 
Abreise keine Klage, denn er sei ja ihr gnädigster Herr und ihr 
rechtes Haupt und sie nur die gehorsamen ünterthanen. Er habe 
ja auch nach der Augsburger Ordnung das Aecht, wegzureiten, wann 
er wolle. Etwas anderes sei es aber diesmal, wo so viele Fremde in 
Nürnberg gelegen, die nun nach Hause schreiben, Maximilian sei in 
voller Ungnade gegen das Begiment mit dem Vorsatz, ihm entgegen- 
zuhandeln und es zum Fall zu bringen, von dannen geschieden. Es 
habe ihr Gemüth beschwert, dass ein solcher Vorgang nur zur Herab- 
setzung des Königs bei den anderen Nationen dienen müsse. In der- 
selben Begimentssitzung, in welcher diese Antwort festgestellt wurde, 
kamen auch die Unterhandlungen Maximilians mit einer venetianischen 
Botschaft, offenbar in Sachen der Türkenhülfe, zur Sprache. Wir er- 
fahren auch, dass diese Botschaft auf Hintersichbringen heimge- 
reist war. ^) 

Zu Weissenburg im Nordgau — also auf der Bückreise nach 
Augsburg — hatte Maximilian seinen entgültigen Beschluss gefasst, 
in welcher Art der noch immer wartende Hautbois abzufertigen sei. ') 
Demselben sollte eröffnet werden, dass eine genügende Antwort auf 
seine Werbung bei der geringen Zahl der zu Nürnberg versammelten 
Beichsstände jetzt nicht ertheüt werden könnte. Doch behalte man sich 
die Weiterberathung fQr den im JuH d. J. zusammentretenden Beichs- 
tag vor. Das Besultat derselben werde man Ludwig Xu. durch eine 
eigene Botschaft übermitteln. Hautbois möge seinen Herrn bestimmen, 
bis dahin nichts gegen Neapel und die italienischen Stände zu unter- 
nehmen. Dieser vorgeschlagenen Antwort fügte Maximilian noch die 
Weisung bei, dass dieselbe, wenn sie den Intentionen des Beichs- 
regiments entspräche, durch den Erzbischof von Mainz in seinem und 
des Begiments Namen Hautbois zu ertheilen sei. Herrsche im Be- 
giment eine andere Meinung, so sei er es auch zufrieden, dass eine 
andere Antwort in beider Namen dem Gesandten gegeben werde. 
Weigere sich endlich Berthold, irgend etwas im Namen des Königs 
erklären zu wollen, dann sollten die königlichen Bäthe Stadion und 



Bericht im Wiener und Weimarer Archiv. 

*) IfaTlmilfiin an den Eurf&rsten Friedrich als Statthalter des NOmberfer Reichs- 
re^iments, dto, Weissenborf 28, April 1601, 



m 

Neadeck die obige Antwort natflrlich nur in seinem l?amen dem Ge- 
sandten auf der Herberge (!) mittheilen und Kurfürst Friedrich Sorge 
tragen, dass das Regiment für sich eine Antwort verfasse. Die Auf- 
nahme dieser Propositionen des Königs bewies, dass der Geist der 
Unversöhnlichkeit, d. h. Bertholds Einfluss bei den nun folgenden 
Regimentsberathungen der vorherrschende war. Man entschloss 
sich zu einer getrennten Antwort, und zwar im Sinne des von 
Maximilian zuletzt angenommenen Falles. Doch suchte man auch 
Maximilians Antwort durch einen Gegenvorschlag jedes Stachels zu 
berauben. Das Regiment machte Maximilian die Proposition, er möge 
einen aus ihrer Mitte schon jetzt bezüglich der Forderung in Sachen 
Neapels und der italienischen Stände an Ludwig schickeu. Das gäbe 
mehr Nachdruck, als wenn sie nur durch Hautbois an Ludwig gebracht 
werde. Natürlich konnte man dann die Gesandtschaft schon in- 
struiren, die Forderung in möglichst gelinder Form vorzubringen. 
Abweichend von Maximilians Antwort wäre im Namen des Regiments 
folgende zu ertheilen: Das Regiment hätte sowohl den Bericht der nach 
Frankreich geschickten Reichsgesandten, als auch Hautbois^ Werbung 
Maximilian übermittelt. Dieser habe aber in mehrfacher Beziehung 
Beschwerden erhoben, über die sie bei ihrer geringen Zahl nicht ent- 
scheiden konnten. Desshalb sei ein Regimentstag ftlr den Juli in 
Aussicht genommen worden. Sie würden nicht unterlassen, alles zu 
thun, was zur Einigkeit beider Reiche beitrage. ^) Dieser Entwurf 
einer zwiespältigen Antwort wurde sogleich zur Begutachtung an 
Maximilian gesendet. 

Unterdessen — am 6. Mai — erschien Hautbois abermals vor 
dem Regiment und übergab demselben ein eingelaufenes Schreiben 
Ludwigs mit der Bitte um neuerliche Werbung und der Versicherung 
des guten Willens seines Herrn in Sachen der Christenheit und des 
deutschen Reiches. ') In diesem Briefe dankt Ludwig den Regenten 
ftlr die üebersendung der Stillstandsratifikation und ihre bewährte 
Friedensliebe. Er versichert die Fürsten des Reiches seiner unwan- 



*) Karzer Beriebt sine d. im Weimarer Archiv : geratdagt wie dem Franckreichischen 
orator geantwurt fnd er damit abgeferttigt werden 8ol. 

*) Das Nflmberger Beichsreglment an Maximilian, dto. Nürnberg 7. Hai 1501 
(Wiener StaatearchlT Cop.), 



delbaren Freundschaft, wie sie auch zu Zeiten seiner Vorfahren 
bestanden. Sie mögen sich durch Niemanden überreden lassen, dass 
er irgend etwas gegen die Rechte des Beiches in Italien oder anders- 
wo im Schilde ftthre, wie es ihnen Mher durch solche, die Uneinigkeit 
suchen, wahrheitswidrig hinterbracht wurde. ^) Soweit war es also 
glücklich gekommen, dass man es am Hofe Ludwigs wagen konnte, 
offiziell König und Beich als zwei ganz getrennte Gewalten zu be- 
handeln ! 

Die Antwort Maximilians auf den vom Regiment erstatteten Vor- 
schlag liess nicht lange auf sich warten. Mit dem Abschiedsentwurfe, 
der in seinem Namen Hautbois zu ertheilen wftre, erklärt er sich 
zuirieden, keineswegs aber mit dem des Regiments. Nach seiner An- 
sicht hiesse das nur Ludwig, der erkennen müsste, dass Maxim i- 
milian von der Regierung im Reiche gesondert und 
ausgeschlossen sei, in seinem Streben nach der Kaiserkrone 
bestärken. JBr verlange also auch von Seite des Regiments eine der 
königlichen conforme Antwort, dann, dass ausdrücklich gesagt werde, 
dass er die Reichsstände berufen habe und nichts von der Berufung 
nach der Reichsordnung und seiner Beschwerden über die Reichsge- 
sandten und Hautbois Werbung erwähnt werde. Auch die Abordnung 
eines besonderen Boten schien ihm zwecklos. Bereits habe er an den 
Cardinal Rohan geschickt, um durch diesen Vorstellungen gegen Lud- 
wigs feindselige Haltung erheben zu lassen. Doch hege er im Grossen 
und Ganzen wenig Hoffnung, dass selbst die einhellige Antwort bei 
Ludwig etwas vermöge. Also Maximilian genehmigte im Prinzipe 
die Ertheilung zweier Antworten, insofeme sie sich nicht allzu sehr 
widersprechen. Endlich erklärt er sich mit einer etwa ; bis Ende Sep- 
tember reichenden Verlängerung des Stillstandes zufrieden und zeigte 
sich bereit, Hautbois nochmals persönlich zu empfangen. ') 

Am 15. Mai — nach dem Eintreffen des obigen Schreibens — 
wurde der französische Gesandte mit der im Namen des Königs zu 



*) Ludwig Xn. an das Nürnberger Beichsregiment, dto. Norsia (Bnrgnnd) 22. April 
1601 (Orig. Wiener Staatsarchiv). 

') Maximilian an das Nürnberger Beichsregiment, Bnchloe 10. Mai 1501 (Wiener 
und Weimarer Archiv). Er habe Temommen, dass der orator mit ihm noch etwas xn 
verhandeln habe. In diesem Falle möge das Regiment ihn gegen Dillingen schicken. Von 
dort werde ihn der Bischof von Augsburg zu Maximilian bringen lassen. 



125 

ertheilenden Antwort abgefertigt. Er nahm ede hin, wie jemuid, der 
auf das ihm Eröffiaete von vorneherein wenig Werth legt. Zwar — 
meinte er — hätte er Besseres erwartet ; da dem nicht so sei, wolle 
er sich anch zufrieden geben, umso dringlicher aber bestand er auf 
einer Antwort von Seite des Begiments, d. h. er wollte die Bestätigung 
der bestehenden Disharmonie schwarz auf weiss nach Hause bringen. 
Das Begiment zögerte und brachte den Vorschlag einer weiteren Still- 
standsverlängerung ein, unter der Voraussetzung, dass inzwischen der 
neapolitanisch-italienische Eriegs&U ruhe. Nun rückte Hautbois mit 
der Sprache heraus. Er wundere sich, dass man immer wieder Neapel 
einbeschliessen wolle. Sein Herr habe Neapel mit dem Könige von 
Spanien vertragsmässig getheilt. Die auf Spanien entfallenden Ge- 
biete kommen schliesslich dem Erzherzoge Philipp, dem Sohne Ma- 
ximilians, zu Oute. Zudem sei ja das französische Sri^volk über 
Bom hinaus und glaube er, dass bei seiner Bückkehr nach Frankreich 
Neapel schon längst in Frankreichs und Spaniens Gewalt sei Ebenso 
sehr verwahrte er sich gegen die Einbeziehung der italienischen 
Stände überhaupt in den Stillstand. Viele derselben seien ja der 
Kirche unterthan. Gegen die italienischen Beichs stände werde 
Ludwig gewiss nichts unternehmen und jede Gewaltthat sogleich ab- 
stellen. 

Nun wusste sich* das Beichsregiment abermals keinen Bath. 
Hautbois war für eine Verlängerung selbst bis November, ja bis 
Weihnachten, jedoch nur mit Ausschluss Neapels und der nicht reichs- 
ständigen italienischen Gebiete. Das Begiment war sich nicht klar oder 
besser wollte es sich nicht sein, ob Maximilian auf diese Modifikation ein- 
zugehen gewillt sei. Es beschloss also, die weiteren Unterhandlungen hier- 
über abzubrechen. Auf die Anfragen bei Hautbois, ob er noch besonders 
bei Maxünilian zu werben gedenke, erhielt das Begiment eine ver- 
neinende Antwort. Ein Bote verständigte sofort den König, bei dem 
man eine Geneigtheit zu einer Unterredung voraussetzte. Hautbois 
bat dringend um Abschied, während das Begiment ihn mit Bücksicht 
auf Maximilians Wohlmeinung in Sachen des Stillstandes möglichst 
hinauszuschieben suchte. 

Zwei Tage darauf war Maximilian bereits über die Vorgänge in 
Nürnberg informirt. Sofort ertheilte er von Augsburg die erwünschte 



126 

• 

ABtw<»ii. ^) Mit i%r in seinem Kamen der französisehen Botechalt 
ertheilten Antwort stellt er sich zufrieden. Keineswegs aber mit der 
Verlängerung des Stillstandes ohne Eiuschluss yon ganz Italien. 
Ludwigs Anhang hätte soeben Faenza gewonnen, auch Bologna sei 
ihm zugefallen, eben sei man daran, auch die Florentiner und Colon- 
nesen zum Gehorsam zu bringen. Alle diese wären sonst auf Maxi- 
milians Seite gewesen und hätten ihm die Erhaltung der Kaiserkrone 
gegen Ludwig zugesagt. Nur durch diesen »Waffenstillstandsbetrag' 
sind sie ihm jetzt abwendig gemacht worden. Sie mögen Hautbois 
sagen^ dass er bei solchen Bedingungen mit seinem Herrn gar nichts 
über eine Stillstandsverlängerung zu reden brauche. Er möge nur 
getrost heimziehen, wenn er keinen Auftrag habe, Besonderes bei 
Maiimilian zu werben. Letzterer theilte auch dem Begimente mit, 
dass er sogleich mit dem am Hofe befindlichen spanischen Gesandten 
bezQglich Neapels Bficksprache genommen habe. Dieser gestand zu, 
dass sich König Ferdinand allerdings mit Ludwig vertragen habe, 
damit er von diesem in Buhe gelassen werde und weil die Deutschen 
ihm gegen Frankreich keine Hülfe gewähren wollten. Doch ge- 
wann Maximilian aus des Spaniers Bede den Eüidrocki dass dieser 
Vertrag Spanien keinen Antheil an Neapel gewähre. Da Frankreich 
denselben solange geheim gehalten, so werde sich Ludwig noch gün- 
stigerer Stipulationen versichert habei^, woraus abermals Frankreichs 
gefährliche List zu entnehmen sei. Man sieht, wie schlau dieser 
neapolitanische Handel von Spanien eingeleitet und wie schlecht 
Maximilian über die damaligen Vorgänge instruirt war! 

Am 22. Mai^) fanden auf Grund dieser endgültigen Ent- 
schliessungen Maximilians die Schlussberathungen zwischen Hautbois 
und einem Ausschusse des Beichsregiments, dessen Obmann der Erz- 
bischof von Mainz war, statt. ^) Der Erzbischof eröffnete im Namen 

') Maximilian an das Nürnberger Reichsregiment, Augsburg 17. Mai 1501. Damals 
war Walter von Stadion bereits darch Dietrich Ton Disco als BegimeBtsratb alygelOBt 
(Orig. im Weimarer Arehi?, auch im Wiener Gop.-Buch). 

>) Vermerkt die abfertiguDg des Franczosischen orators vnd yngeuerlich, was red 
er darauf getan hat. actum sabbato ante exaudi anno etc. primo (Wiener und Weimarer 
Archiy). 

') Aas einem Schreiben Mazimilans an den obersten Secret&r Nidas Zieg}er, dto. 
Schmyhen 22. Mai 1501 (Innsbrucker Statth.- Archiy) geht herror, dass Kurfürst Friedrich 
kurze Zeit yorher Nürnberg rerlassen hatte. 



127 

Manmiliana dem Öesandten, dass ohne EiuschlusH Neapels imd des 
übrigen Italiens yon der Yerlftngenuig des Waffenstillstandes nicht 
weiter zu unterhandeln wftre und er demnach ohne Weiteres nach 
Hause ziehen könne. Die Beplik Hautbois^ Hess an Frelmuth nichts 
zu wQnschen fibrig: ,Es thft^ ihm herzlich leid, dass eine Anzahl 
« lüderlicher, verdorbener und unyerst&ndiger Leute' es wage, ihres 
eigenen Yortheiles wegen den römischen König zum Krieg und Zwist 
zu bewegen, um dadurch die Einigkeit zwischen ihm und dem fran- 
zösischen König zu stören, dass femer Maximilian geneigter sei, 
eines Barbiers Sohn^) als König von Neapel als Ludwigs Gerech- 
tigkeit auf dieses Königreich anzuerkennen. Falle doch durch 
den zwischen Frankreich und Spanien geschlossenen Vertrag Gala- 
brien an Ferdinand von Aragonien und von diesem an ManmiHans 
Sohn Erzherzog Philipp, und könnte doch Maximilian auf diese Weise 
zu seinem ihm von den Schweizern und Yenetianem genommenen 
väterlichen Erbe gelangen. Allein er habe vom Hofe des römischen 
Königs selbst sichere Kunde, dass Maximilian zu dieser Haltung 
durch 30.000 Dukaten bestochen worden sei. >) 4000 Dukaten hätte 
er bereits erhalten, 24.000 werden in den nächsten vierzehn Tagen 
fällig, doch bleibe die Hälfte der ganzen Summe zwischen den Fingern 
der Unterhändler hängen. Er mflsse sich auch darüber wundem, dass 
Maximilian sich jener italienischen Stände annehme, die unzweifelhaft 
der Kirche unterstünden und sich gegen dieselbe ungehorsam erwiesen 
haben. ^) Als oberste Yogt der Kirche sei es vielmehr seine Pflicht, 
sie wieder d^ Kirche zuzuwenden. Er erinnere daran, dass Frank- 
reich, welches dieses Amt — die Würde des römischen Beiches — 
von Griechenland flbemommen, wegen saumseliger Beschützung der 



^) König Ferdinand I., ein natOrlicher Sohn Alfons L, ward karz nach seiner 
Thronbesteigang 1468 ron seinen Feinden als ein unterschobener Sohn Alfons' bezeichnet. 
CaUixtns III. erkannte ihn nicht als rechtmAssigen König an, in der Absicht, seinem Neffen, 
dem Herzog Ton Benevent, die neapolitanische Krone zu verschaffen. 

s) Offenbar meint Hantbois damit neapolitanisches Geld. Guicciardini V. p. 520 
berichtet, KOnig Friedrich Ton Neapel habe Maximilian 40.000 Dukaten gegeben in der 
Hoffnung, nur Frankreich zum Gegner zu haben. Weitere 15.000 Dukaten sollte Maxi- 
milian whalten« wenn er ihm zu Hfllfe komme. 

*) »aas dem grund d^g ine lüt zimlich ansehe, das die Ro. ku. mt. die znuertey' 
dingen Tnderstee, so der Kiiohen an mittel zogehom Tnd aber der Tngehorsam sein*. 



12B 

Kirche an die deutsche Nation verloren habe. Florenz gehöre smt 
vielen Jahren der französischen Krone, und habe es Maximilian froher 
selbst dem französischen Könige gegen Ueberlassung von Gomo an- 
geboten. Die Golonnesen haben in der Zeit, als aus ihrem Geschlechte 
die Päpste genommen wurden, viele Schlösser und Stftdte, die der 
Kirche gehören, an sich gezogen. Wenn nun Alexander TL, sie wieder 
ffir die Kirche zurfickfordere, so thue er nur seine Pflicht Ludwig XII. 
wolle gar nichts gegen das heilige Beich vornehmen. Wenn er 
sich aber des Krieges versehen mfisste, wollte er be- 
dacht sein, dem Feinde zuvorkommend in dessen Haus 
zu dringen, und da die Antwort auf den Ende Juli 
berufenen Beichstag verweise, inzwischen aber der 
Stillstand endige, könnte sich vor Beendigung des 
Beichstages allerlei begeben. An diese ErkUrung knüpfte 
dann Hautbois fttr seine Person mit „schwer bekümmertem Herzen* 
sein Bedauern über den bestehenden Zwist Maximilians und seines 
Herrn. Dadurch werde die Hoffnung auf die Türkenabwehr und die 
so dringliche Kirchenreform vereitelt, nachdem doch Maximilian selbst 
Ludwig aufgefordert habe, die eingehenden Ahnaten nicht mehr nach 
Bom abzuliefern, sondern für den Zug gegen die Türken zu sammehd 
Müsse er wohl dafQrhalten, dass dies die Strafe des Allmächtigen 
für die gemeinsamen Sünden wäre. Von Neuem kam Hautbois auf 
die im Namen des Beichsregiments zu ertheilende Erklärung bezüglich 
des Stillstandes zurück. Die Antwort ist wohl die wunderlichste, die 
je ertheilt wurde. Mit dem Könige gemeinsame Sache zu machen, 
war bei der Begenten prononzirter Friedensstimmung unmöglich. Sich 
gegen den erneuerten Befehl des Königs zu einer widersprechenden 
Ansicht ö£Eentlich zu bekennen, dazu fehlte es ihnen an Muth. So 
wählten sie denn folgende Antwort: Dass sie jetzt nichts 
antworten können, indem sie sich hinter die in Maximi- 
lians Erklärung enthaltene Hinweisung auf den grossen Begimentstag 
verschanzten. Am 25. Mai empfieng Hautbois, der seinen Bruder 
zum Zwecke weiterer Verhandlungen und — Beobachtungen in Nürn- 
berg zurückUess, vom Beichsregiment ein Becreditiv far Ludwig XII., 
in welchem seine guten Dienste und der umstand hervorgehoben 
wurde, dass die Schuld der Yerzögening keineswegs auf seiner Seite 
gelegen. Maximilians langes Ausbleiben, dann dessen plötzliche Ab- 



129 

reise von Nfimberg habe die Verhandlungen gestört. Der König habe 
die Stände anf einen Tag nach Nürnberg berufen. Dort wollen sie 
alles aufbieten, um im Oeiste des Friedens zu wirken, wozu sie auch 
Ludwig auffordern, der inzwischen nichts gegen die Beichsst&nde 
unternehmen möchte. ^) Damit finden die Beziehungen desBegiments 
zum französischen StreitfoU ihren yorl&ufigen Abschluss. 

Das verstärkte Beichsregiment hatte sich inzwischen schon 
längst aufgelöst und die FortfQhrung der laufenden Geschäfte den zur 
Sessionstheilnahme yerpflichteten Begenten übergeben. Spätestens in 
die Zeit der zweiten Anwesenheit des Königs zu Nürnberg, vielleicht 
einige Tage früher, fällt die Abfassung und Besiegelung des Begiments- 
abschiedes, in welchem sich die Stände zum treuen Aushängen bei der 
neuen Beichsverfassung verpflichten und alle Säumigen unter Ankün- 
digung des auf den 25. Juli einberufenen Begimentstages zur Ein- 
haltung ihrer in Augsburg übernommenen Verpflichtungen ermahnten.^) 
Traurig genug, wenn da constatirt werden musste, dass viele der 
Stände noch immer mit der Beitrittserklärung zur Augsburger Ord- 
nung, selbstverständlich auch mit den ihnen auferl^ten Beichssteuem, 
im Bfickstande waren. Und nicht der innere Widerspruch der 
Verfassung, auch nicht der politische Antagonismus ihrer vorzüglichsten 
Gewalten machen uns die der Beichsreform so ungünstige Stimmung 
des Königs allein erklärlich, viel trug hiezu auch die durch das Beich 
selbstverschuldete offenbare Schwäche der neuen Institution bei. Sehen 
wir einmal zu, wie es mit der Handhabung der auf die Zusammen- 
setzung des Begiments bezüglichen Bestimmungen der Augsburger 
Begimentsordnung bestellt war. In den Tagen des brennendsten Gon- 
flictes zwischen König und Beich, also zur Zeit, als Maximilian durch 
die Verweigerung der Stillstandsverlängerung nach Ansicht der Stände 
die vitalsten Interessen des Beiches zu gefährden drohte, war die 
Betheiligung an den Begimentssitzungen eine überaus schwache. Ja 
nach den modernen Begriffen von der Macht bindender Staatsgesetze 
würde man schon aus der geringen Anzahl der versammelten Beichs- 



1) BecreditiT, dto. Nflinberg 25. Mai 1501 (Wiener Staatiarchir, abgredruckt bei 
lifiUer, Beichstagsstaat p. 110). 

*) Wiener nnd Weimarer Archir, abgedruckt bei MflUer, Beichstagsstaat p. 124 ff. 
ohne Batam. 

Kraa8| NCbmb. Beiohareg« 9 



180 

regenten die Verbindlichkeit aller unter dem Namen des Begiments 
erlassenen Akte in Frage stellen können. Die Begimentsordnung 
sagt : « . . . doch also, das allweg aufs wenigst 14 personen des raths 
bey yns oder dem, so wir an vnser statt sezen werden, bleiben*. 
Dennoch enthUi der Begimentsabschied neben der Unterschrift des 
Kurfürsten Friedrich als Statthalters die Mitfertigung von nur 13 
ordentlichen BegimentsmitgUedem, wobei ausdrücklich im Texte des 
Abschiedes nur die Anwesenheit dieser Unterfertigten bei den Ver- 
handlungen über den Abschied konstatirt wird. Allerdings konnte der 
Abschied formell den bezüglichen Bestimmungen der Begimentsord- 
nung durch die beigefügten sechs Unterschriften der ausserordentlichen 
Mitglieder des verstärkten Begiments gerecht werden. Aber es liegt 
klar auf der Hand, dass wenn schon in Zeiten, in denen wegen dringlicher 
YorAlle die Einberufung des verstärkten Begiments verfügt werden 
musste, die Zahl der ordentlichen Beisitzer unter das zulässige Mi- 
nimum sank, dann vor dem Erscheinen und nach der Entfernung der 
ausserordentlichen Mitglieder kein Grund vorlag, eine Besserung in 
diesem Stimmenverhältniss zu erwarten. Unter dieser Voraussetzung 
könnten wohl mit Becht Zweifel bezüglich der Bechtsverbindlichkeit 
aller Begimentsakte erhoben werden. ^) Nicht minder kläglich ist 



^) Nach der Aagsbarger Ordnung besteht das Regiment aus dem Statthalter und 
zwanzig Begenten (1 Karffirst, 5 karfOrstliche R&the, 1 weltlicher Fttrst, 1 geistlicher 
Ffirst, 1 österreichischer Bath, 1 burgnndischer Rath, 1 Pr&lat, 1 Graf, 2 Stadter, 6 
KreiSFertreter). Nach dem Beichsabschied war das Regiment beim Beginne des Begiments- 
tages gebildet aus folgenden Personen: EurfOrst Friedrich (Sachsen), Berthold (Mainz), 
Hanns ron Helmstadt (Pfalz. Rath), Heinrich ron Bflnaa (kmfürstl. sAchs. Rath), Dietrich 
Ton Bisco, (Brandenburg. Bath), Erzbischof Ernst (Magdeburg), Oeorg Ton Neudeck (östeiT. 
Bath), Bitter Wolfgang ron Aheim (Territorium : Salzburg, Begensbnrg,. Passau, Freisingen, 
Baiem etc.), Günther Fon Bflnau (Territorium: Magdeburg, Bremen, Meissen, Brandenburg, 
Sachsen, Thüringen, Pommern etc., Johann Schenk ron Schweinsberg (Territorium : Worms, 
Speyer, Strassburg, Basel, Fulda, Lothringen, Hessen etc.), Johann Abt Ton Salmansweiler 
(ftlr die Prälaten), Wolfgang Graf zu Oettingen (für die Grafen), Anton Tetzel von Nürn- 
berg und Heysso Brendick (fEür die Reichsst&dte). Ueber Einladung dieser Vorgenannten 
sind zur Verst&rkung des Regiments erschienen : Herrmann, Erzbischof ron KOUi, die BiscbOfe 
*^hann Ton Worms, Gabriel zu Eichst&dt und Friedrich Yon Augsburg, Georg, Herzog von 
^hsen, und Wilhelm, Landgraf zu Hessen. Demnach fehlten beim Regiment die zwei 
fürstlichen R&the Ton KOln und Trier. (Letzterer Reichsstand Erzbischof Johann IL Ton 
len hUt sich konsequent Ton allen Tagen ferne), der weltliche Fürst, der burgundische 
üh and 8 KreisTertreter, d. d. die Vertretung des halben Reichsterritoriums. Durch 



18& 

in dieser Beziehimg der Versuch mit dem verstärkten Begiment ge- 
lungen. Nicht einmal die H&lfte der einberufenen Fürsten erschien 
in Nfimberg. Unter diesen ümst&nden war es kein Wunder, dass 
die St&dter gar bald in ihrem Eifer für die Begimentsordnung er- 
lahmten, ^) auch wird es begreiflich, dass die Thätigkeit des Beichs- 
regiments nach Hautbois^ Abzug sich nicht in jenen umfiEissenden 
dnrch die Begimentsordnung vorgezeichneten Fragen der Verwaltung 
und des öffentlichen Lebens ftussem konnte, sich vielmehr mit 
der Handhabung des Landfriedens von Fall zu Fall, also mit den 
Funktionen eines exekutiven Organes des Eanunergerichts begnügen 
musste. ^) 



die Emberafong des Tent&rkteii Begiments, der sogen. 18 Fflrsten (6 Knr- und 18 welt- 
liche und geistliche Forsten) ergibt sich thatsftchlich nnr ein Zawachs yon 10 Stimmen 
(1 Statthalter and 80 Begenten). Denn w&hrend der Anwesenheit der Korftrsten haben 
nach der Begimentsordnong deren R&the wohl Sitz, aber nicht Stimme, und Ton den 
6 geistlichen und 6 weltlichen Forsten befinden sich ohnehin 1 geistlicher und 1 welt- 
licher beim Begiment. Uebrigens ist es ein Irrtham MOUers (Beichstagsstaat p. 180), 
wenn er ans der Thatsache, dass in dem Abschied des rerst&rkten Begiments neben dem 
KorfOrsten Friedrich aneh ein sftchsischer Bath unterzeichnet erscheint, aof eine Aenderong 
der Begimentsordnong schliesst. Friedrich unterfertigt zuerst als Statthalter und dann 
durch seinen Bath als KurfOrst. Die Begimentsordnung hat den Fall, dass die Statt- 
halterwflrde einem KnrfOrsten Obertragen werde, nicht Torgesehen, wenn sie im AUgemeinen 
bestimmt, dass bei Anwesenheit der KurfOrsten das Mandat ihrer B&the erlischt. Im 
Sinne MOUers mOsste man denn das 4nrecht des KurfOrstenthums Sachsen auf die Begi- 
mentssession für die Dauer der Statthalterschaft des s&chsischen Kurftrsten negiren. Nach 
der Begimentsordnung sollten der Einladung zur Theilnahme am Terst&rkten Begiment 
14 Forsten (4 Kurflürsten, 6 geistliche und 5 weltliche Fürsten) Folge leisten. In Wirk- 
lichkeit erschienen bloss 6 (Köln, 8 geistliche und 2 weltliche Fürsten). 

^) Das Nürnberger Beichsregiment an Frankfurt, 5. Juni 1501. Befremden, dass 
noch immer kein Abgeordneter der Stadt beim Begiment erschienen (Jannssen, Frankfurts 
Beichstags-Akten). 

*) Auftrag an den Grafen Philipp ron Kirchberg, die Brüder Stetter wegen eines 
im Zorne begangenen Todschlages zu einer Busse zu rerurtheilen, dto. Nürnberg 5. Juni 
1501. Vorladung des Bischofes Veit yon Bamberg und Qenossen ror das Gericht in 
Nürnberg wegen nftohtlichen Ueberfalles seiner Knechte, dto. Nürnberg, 22. Juni 1501. 
Aufforderung an Friedrich, Bischof yon Augsburg über Bitte eines Bitters, die Mörder 
eines seiner Unterthanen peinlich fragen zu lassen, dto. Nürnberg 25. Juni 1501 (s&mmt- 
lich im Innsbmcker StatÜu-Archir). Arbogast ron Botenstein wird nebst seinen Helfern 
wegen Landfriedensbruches Tom Begiment ge&chtet und der Achtbrief^ dto. 18. Mai 1501 
zu Augsburg angesoUagen (Stettea, Geich. der Stadt Augsburg Bd. L). In demselben 
Jahre entsdieidet das Begiment einen langwierigen Ftosess swischen dem des Landfriedens- 

9* 



Inzwischen (circa 20. Mai) war Maximilian nach mehrwöchent- 
lichem Aufenthalte zu Augsburg i) nach den Tiroler Bergen geeilt, die 
er bis zum Schluss des Jahres 1501 nicht mehr verlless. Immer noch mit 
kriegerischen Entwürfen beschäftigt, zu deren Ausführung er vorerst die 
Kräfte seiner österreichischen Erbl&nder in Anspruch nehmen wollte. Im 
Juli berief er einen Landtag nach Wien, auf dem er Geld und Truppen ver- 
langt und in Voraussicht des zu erwartenden Widerstandes seine Kom- 
missäre mit sehr schaden Ediktalvorladungen der Ungehorsamen versieht. 
Aus denselben entnehmen wir, dass die Landschaft jede Leistung, die 
4iach der Augsburger Ordnung auf sie fiel, bisher abgeschlagen hatte. *) 
Auch die Berichte der Kommissäre von den Kämthner und Krainer 
Landtagen, Juli— August 1501, lauteten bezüglich der Willfährigkeit 
<ler Landstände nichts weniger ab rosig. ^) Des Königs Stellung zum 
Reich, so gut wie diese Verhältnisse, trugen nicht wenig bei, in Ma- 
ximilians Seele eine Wandlung des politischen Programmes, soweit 



braches angeklagten Jörg ron Streitberg and dessen Verwandten wegen des Schlosses 
Streitberg, dann in der Klage des Markgrafen Friedrich ron Brandenburg gegen Martin 
Yon Egloüstein wegen Gefangennahme des Jörg von Streitberg (Citation wegen Landfriedens* 
braches, 14. Jali 1502. Frozessakten im Innsbrucker Statth.- Archiv). 

^) Der echte Fagger (Wiener Es.) erzählt, dass damals der König Ferdinand die 
Herren von Bippagorda and Urgel and der König Friedrich yon Neapel den Fürsten von 
Salmona and Grafen von Piperna als Gesandtschaft an Maximilian, am Hfilfe gegen Frank- 
reich zu erlangen, geschickt haben. Als diese za Innsbruck, wohin sie 7on Triest her 
gelangten, erfahren, dass Maximilian in Augsburg sei, sagten sie, sie hätten einige tausend 
Dukaten und könnten in Venedig noch mehr auftreiben. Daraufhin besteUte Maximilian 
den Fürsten Budolf yon Anhalt zum Feldhaoptmann, dem sich Marx Sittich von Embs 
und Franz yon Schenkenstein anschlössen, welche zu Boveredo 6000 Landsknechte zu 
Fnss und 1000 Pferde warben. Dieselben kamen dann zur See nach Apulien. 

>) Instruktion für Maximilians Bäthe, Innsbruck 2S. Juli 1501 und Mandat wider 
die ungehorsamen Unterthanen, Innsbruck 24. Juli 1501 (Wiener Staatsarchiv). 

') Bericht der Kommissäre Christoph yon Niindorf und Georg yon Walenbarg^r, 
Yiiedom in Kärnten, yom Kärntner Landtag, dto. St. Veit 1. August 1501 (Maximilian 
übergeben zu Steinach am 6. August). Auf das Verlangen Maximilians, 10.000 11. Kh. 
nnd 16.000 Fusssoldaten zu bewilligen, antworten die Stände mit Bücksicht auf ihre 
Armnth ablehnend. Sie hätten ohnedies in die Beichsordnung gewilligt. Doch wollen 
sie sich sonst willig zeigen (Cop. im Wiener Staatsarchiy). Bericht der Kommissäre vom 
Laibacher Landtag, 29. JuU 1501. Das Besultat ihrer Unterhandlungen mit den Ständen 
sei gewesen, dass diese erklärten, sie wollten in nächster Zeit Sendboten an Maximilian 
schicken, am diesem ihr Unvermögen darzuthun (Cop. im Wiener Staatsarchiv). 



dies Frankreich betraf, vorzubereiten. Zur Erkenntniss seiner momen- 
tanen Ohnmacht kamen noch äussere von Burgund und Spanien her- 
rührende Einflüsse, die wir im Zusammenhang an einer anderen Stelle 
zu erörtern haben. 



Der grosse Nürnberger Begimentstag, 
25. Juli— 14. Sept^nber 1501. 

Wollen wir nach dem Gewicht und der Menge aller einer Ent- 
scheidung noch entgegenharrenden Fragen die Bedeutulig des für den 
Juli in Aussicht genommenen Begimentstages bemessen, so hätten 
wir allen Grund, eine Session voll der spannendsten Verwickelungen 
und der folgenreichsten Erörterungen zu erwarten. Zwei Angelegen- 
heiten sind es namentlich, von denen die eine die äussere Politik, 
die andere das innere Staatsleben berührt, an deren glücklichen Be- 
handlung sich die Kraft der neuen Seichsverfassung erproben sollte: 
Die endgültige Schlichtung des französischen Streitfalles auf der einen 
und die Einbringung der durch die Augsburger Ordnung den Beichs- 
ständen auferlegten Beichssteuer auf der anderen Seite. Nach der 
Augsburger Ordnung waren bei Vorlage schwieriger Fragen — das 
war diesmal der Fall - alle Stände verpflichtet, der an sie von 
Seite des Begiments ergangenen Einladung zum gemeinsamen Be- 
rathen und Beschliessen Folge zu leisten. Ausgenonmien der König, 
der ja ohnedies in dem Statthalter seinen natürlichen Vertreter fand. 
In diesem Sinne erscheint es als eine müssig aufgeworfene Frage, ob 
man die auf Grund der Augsburger Ordnung zusammentretenden 
Vollversammlungen als eigentliche Beichstage oder nur als Begiments- 
tage in Betracht zu ziehen habe. Vielmehr beruht die Unterschei- 
dung auf der irrthümlichen Voraussetzung eines prinzipiellen Gegen- 
satzes. Insofern die Initiative zum Zusammentritt von dem Beichs- 
regiment und nicht von dem Könige allein ^) ausgieng, insoferne das 



^) Hiebe! ist nicht zu übersehen, dass sich ja der König, der innerhalb des Regi- 
ments die erste Stelle entweder persönlich oder durch Stellrertretong einnimmt, mit den 
Ständen in das bisher ihm allein rorbehaltene lElecht theilt. 



184 

Begfiment mit bestimmten Vorlagen an die Beichsversammlung heran- 
trat, beide Gewalten: Regiment und Beieb, Ansschnss und YoUver- 
Sammlung, in bisher nicht bekannte enge Wechselbeziehungen traten, 
kann man mit vollem Becht von einem grossen Begimentstage sprechen. 
Andererseits liegt gar kein Grund vor, diesem Begimentstage, dem 
alle Merkmale und alle Befugnisse eines Beichstages zukamen, Wesen 
und Charakter eines solchen abzusprechen. Demnach wohl jeder Be- 
gimentstag als Beichstag, aber nicht umgekehrt aufgefasst werden kann. 
Es darf uns nicht überraschen, dass, so dringend auch die Beichs- 
stände zum pünktlichen Erscheinen auf dem Begimentstage aufge- 
fordert worden waren, die offizielle Eröfhung des Tages am 25. Juli 
aus Mangel an Theilnehmem nicht stattfinden konnte. Zwar der alle 
Zeit bereite Berthold von Mainz war schon vor der anberaumten Zeit 
in Nürnberg eingetroffen, dagegen hatten andere Begimentsmitglieder, 
unter ihnen der Erzbischof von Köln, wahrscheinlich weil ihre viertel- 
jährliche Session abgelaufen, kurz vorher Nürnberg verlassen. ^) Maximi- 
milian hatte anfangs sein persönliches Erscheinen, dann die Absen- 
dung einer Botschaft, die den Tag seines Erscheinens ankündigen 
sollte, zugesagt. Bis zum 4. August war aber weder er noch seine 
Botschaft erschienen, und die wenigen anwesenden Stände ^) — im 



') Deichslers Chron. a. a. 0. meldet zum 25. Juni: »und es waren za der zeit 
biflchof Ton Maintz, bischof ron Worms, der Ton Köln, der Kammerrichter herre graf Ton 
Nassau, bertzog Fridrich und das Parlament*. Dagegen enthält ein Brief der zu NflmbeiK 
anwesenden Seichsst&nde, dto. 4. Angast (Wiener Staatsarchiv) bei namentlicher Au&ih- 
Inng der Erschienenen weder Worms noch Köln. Beide mfissen daher Nflmberg fiflher 
Terlassen haben. 

>) Nach obigem Schreiben der Stände an Maximilian 4. Augastj 1501 waren er- 
schienen: der Erzbischof von Mainz, Friedrich von Sachsen, Ludwig von Baiem an Stelle 
seines Vaters des Kurfürsten Philipp ron der Pfalz, der Rath Friedrichs Ton Sachsen, die 
Bäthe des Kurfürsten Joachim von Brandenburg und des Erzherzogs Ton Oesterreich (Ludwig 
Yergenhanns), die Bäthe der Bischöfe Qabriel ron Eichstädt und Ludwig Yon Speyer, des 
Henogs Oeorg Ton Sachsen, des Landgrafs Wilhelm zu Hessen, die Bitter Wolfgang von 
Aheim, Günther von Bunan und Appel von Seckendorf fOr 8 Beichsbezirke, die Aebte tod 
St. Comelien und Höfen mit Vollmacht der Aebte und Aebtissinnen ron Kempten, Bachau, 
Salmansweiler, Weingarten, Elchingen« Ochsenhausen, Yssy, Au, Schassenried, Bockenbarg, 
Marchthal und Both, Oraf Adolf von Nassau und Graf Beinhard ?on Zweibrflcken. Bitter 
BOcklin fBr den Grafen Johann Ton Lore und Saarwerden, ein Vertreter der Städte des 
sdiwäbischen Bundes und 5 Vertreter der Städte Nflmberg, Frankfurt, Goslar, Nordhaosen 
npd Schweipfnr^ 



1S6 

Ganzen 26 Vertreter — sahen sich bei der grossen Zahl der Fehlenden 
ausser Stande, einen üeberschlag über die nach der Beichsordnung 
eingeforderten Hfllfe zu machen und die diesbezüglichen Berathungen 
zu erdfihen. In einem CoUektivschreiben an Maximilian machen die 
anwesenden Beichsstände ihn wegen seines Femebleibens für den 
Verfall der Beichsordnung verantwortlich und erklären , bis zum 
24. August in Nürnberg bei einander bleiben zu wollen. ^) Tags- 
darauf erliess die Versammlung eine energische Aufforderung an alle 
abwesenden Beichsstände, bis zum 17. August zu erscheinen. ^) 

Wir erinnern uns, dass die Frage über die Zulassung des Oar- 
dinallegaten zur Ablassverkündigung bis jetzt eine offene geblieben, 
weil einerseits Maximilian ohne Wissen des Begiments jenem bin- 
dende Zusagen gemacht und andererseits eine Beihe von Beschwerde- 
punkten gegen die päpstliche Curie — allerdings längst schon in die 
Form eines Instruktionsentwurfes fQr Bom gebracht — wegen mangel- 
hafter Besetzung des verstärkten Begiments im April nicht zur Er- 
ledigung gelangten. Der Cardinal, dem also jener Bath des Begi- 
ments, vorläufig nach Bom zurückzukehren, nicht zugefertigt worden 
war, sich vielmehr auf den königlichen Zulassungsbrief verliess, wartete 
geduldig der Dinge, die da kommen und ihm die Pforten des vorerst ver- 
schlossenen Nürnbergs öffnen sollten. Als der grosse Begimentstag 
seinen Anfang nahm, beeilte er sich, mit demselben in Verkehr zu 
treten. Von Podagra geplagt, musste er in Ulm li^en bleiben, doch 
versäumte er es nicht, vom Krankenlager aus eine Botschaft an den 
Erzbischof von Mainz und wahrscheinlich mit derselben eine fulmi- 
nante und recht geschickt abgefiasste Aufmunterung zur Theilnahme 
an dem geplanten Türkenkrieg nach Nürnberg zu schicken. ^) In der 
Einleitung schildert er die nach dem Falle Modons und dem Verlust 
Morea^s der gesammten Christenheit und dem Haupte derselben, der 
ewigen Stadt, drohende Gefahr. Die Deutschen, die so gute Feuer- 



^) Schreiben a. a. 0. 

>) Wiener StaatsarchiT, Cop.-Bach. Ein beigefftgtes Verzeichniss der Einzuladenden 
zeigt uns als abwesend: die geistlichen Fürsten Köln, Trier, Magdeburg, Würzburg, Bam- 
berg, Freising, Segensburg, Salzburg, Augsburg ; die weltlichen Fürsten Markgraf Friedrich, 
Herzoge Jörg nnd Albrecht von Baiem, Würtenberg und Baden. 

*) Rede des Gardinallegaten Baimund, Ulm 80. Juli 1501 (s. Beilagen). 



136 

Yorschriften besässen, sollten nicht zögern, solche auf die Erhaltung 
des ganzen Beiches gerichtete Verordnungen zu erlassen. Der Türke 
werde so wenig, wie einst Gyrus und Alexander der Grosse, an seinen 
Eroberungen Genflge haben und wie die Landsknechte nach beendeter 
Fehde die deutschen Gauen beunruhigen, so vertragen auch die lager- 
gewohnten Tflrken kein Stillleben. Keine Wflste vermag sie von ihren 
Feinden zu trennen, in zehn Tagen können sie vor Nürnbergs Mauern 
stehen. Wollten die tapferen Germanen dann an den Nordseestrand 
oder gar nach den Orkneyinseln entfliehen? In schlauer Weise geisselt 
er die auch ihm nicht verborgenen Beichsschäden, deren AufzShlong 
er bösen Yerläumdem in den Mund legt. Diese behaupten, unter den 
Deutschen sei wenig Einigkeit. Es sei kein Heer zusammenzubringen, 
da die geistlichen und weltlichen Fürsten in Hader unter einander 
stünden; die Beichsstädte finden die Macht der Fürsten, diese die 
Freiheit der Beichsstädte unerträglich. Die Fürsten fürchten sich vor 
der Macht des Königs, dieser vor dem Trotz der Fürsten. Nichts 
thun sie, als von einem Tage zum anderen ziehen. Hohnlachend 
frage man sich allerwärts: Was machen die Deutschen? Sie gehen 
nach Worms, Augsburg und Nürnberg. Wo sind ihre mächtigen 
Erzbischöfe, die Wahlfürsten uralten Geschlechtes, die vielen Fürsten, 
Markgrafen und Grafen? Sie sind auf dem Beichstag. Was beschliessen 
sie in deutschen Angelegenheiten. Sie verschieben sie auf einen anderen 
Tag. Diese bösen Beden seien den Türken nicht unbekannt und — ßlhrt 
Baymundus, der auf einmal selbst daran glaubt, fort — , während 
Ihr auf euren Tagen die Zeit und in zehn Jahren durch das Herum- 
ziehen mehr Geld, als eine Türkensteuer beträgt, verliert, erstarkt die 
Macht der Türken ''. Doch schnell kehrt Baymund zu einer Apotheose 
der germanischen Tapferkeit, ihres trefflichen Charakters und ihrer 
zahlreichen Hülfsmittel zurück. Wenn Aengstliche behaupten, es sei 
kein Geld da, so befreie er sie von dieser Sorge durch die Entgegnung, 
dass vielmehr viel davon vorhanden. Er bringe den Lohn in nie 
geahnt reicher Ausstattung, um dessen Besitz die Gelder reichlich 
fliessen werden, ünbelästigt von ihren christlichen Nachbaren, ver- 
pflichtet durch die Würde des römischen Kaiserthums, stehe gar nichts 
im Wege, den Kampf gegen die ungläubigen in der letzten Stunde 
vor hereinbrechender Gefahr zu beginnen. Und wenn die Deutschen 
etwa glauben sollten, Bom wolle sie plündern, so könne er sie auch 



137 

darin beruhigen. Sie selbst mögen das Geld unter ihre Obhut nehmen 
und das Heer damit ausrüsten. Som, weit entfernt, ihnen das ihrige 
zu nehmen, stelle ihnen seinen Schatz zur YerfQgung. 

Wenn irgend etwas aus dieser Auseinandersetzung das Nürn- 
berger Begiment mit der Verkündigung des Ablasses versöhnen konnte, 
so war es der letzte Passus, der die finanzielle Seite de) Unternehmens 
unter die ControUe des Eeiches stellte. So gut war Baymund doch 
aber die damalige Stimmung in Deutschland orientirt, dass er es nicht 
wagen durfte, ohne eine solche Zusicherung auf einen Erfolg seiner Bot- 
schaft zu rechnen. Schon in den ersten Tagen des August besch&ftigten sich 
die in Nürnberg anwesenden Beichsstände mit der Prüfung der päpst- 
lichen Vollmachten ^) und der Zulassungsfrage. Propst Dr. Vergen- 
hanns, der Vertreter Maximilians beim Nürnberger Begiment, unter- 
stützte im Namen seines Herrn die von Baymund gestellte Forderung 
und die St&nde einigten sich schliesslich über die Zulassung des 
Legaten unter der Bedingung, dass derselbe vorerst eine Beihe von 
Zugeständnissen an das Beich ausdrücklich anerkenne. Als Motiv für 
die Zulassung wurde der umstand angeführt, dass Maximilian schon 
früher dieselbe dem Legaten ertheüt habe. Die Zugeständnisse um- 
fassen folgende Punkte: 1. Der Legat verpflichtet sich, von seiner 
päpstlichen Gewalt in keinem Artikel einen Gebrauch ohne Wissen 
und Zustimmung des Begiments und der jetzigen Beichsversammlung 
zu machen, unter dieser Voraussetzung wolle man mit ihm über die 
Art der Ablassverkündigung in Nürnberg verhandeln. Unbedingt 
müsse das eingehende Geld beim Beichsregiment erlegt und von 
diesem verwahrt werden ; 2. die in des Legaten Vollmacht enthaltene 
Einhebung des geistlichen Zehents (decimation) wird mit Bücksicht 
auf die durch die Augsburger Ordnung geschehene Belastung der 
Geistlichkeit nicht zugestanden; 3. der Legat dürfe keine gratia re- 
servata, coUationes und provisiones verleihen; 4. Dispensen und Ab- 
solutionen in causis matrimonialibus soll er nicht im Widerspruch 
mit dem gemeinen Becht und nur nach billigen Grundsätzen unter 
Zuziehung ehrbarer Kommissäre ertheilen. ^) Mit diesen Artikeln 

^) Die Bulle Alexanders VI. dto. Rom 18. Oktober 1500, dnrcli welche Raimund 

TOQ Gnrk beauftragt wird, den Zwist zwischen den Fürsten beizulegen, gegen die Türken zu 

predigen und das Ablassgeld nur zum Kriege gegen letztere zu sammeln (Weimarer Archi?). 

*) Der Gang der Verhandlungen ist aus. dem Reichstagsabschied ersichtlich (abgedr. 



138 

sollte sich Propst Yergenhanns zum Cardinal begeben und ihn zur 
Anerkennung derselben bestimmen. Der Cardinal hatte sich unter- 
dessen von Ulm auf den Weg nach Nürnberg gemacht. Im benach- 
barten Heilsbronn ^) nahm er sein vorläufiges Quartier und dort traf 
ihn Yergenhanns. Als Besultat ihrer Verhandlungen liegt ein Schreiben 
Baymunds an das Seichsregiment vor, durch welches er die Annahme 
der gestellten Bedingungen anzeigt. ^) Am 16. August hielt er seinen 
feierlichen Einzug in Nürnberg. Die ganze Geistlichkeit zog ihm 
entgegen und führte ihn zum Hochamte nach der St. Sebalduskirche. ^) 

Noch vor Baymunds Ankunft hatte die Frage nach dem Fort- 
bestand der Augsburger Ordnung, des Beichsregiments insbesonders, 
die in Nürnberg anwesenden Beichsstände lebhaft besch&fdgt Ein 
zu diesem Zwecke eingesetzter Ausschuss gab sein Gutachten ab, das 
Begiment nicht fallen zu lassen, sondern auf ein weiteres Jahr über 
Wasser zu halten. Die Kosten sollten für diese Zeit von den ein- 
zelnen Ständen und rücksichtlich der aus den sechs Kreisen zu neh- 
menden Begenten von den innerhalb derselben wohnenden Fürsten 
getragen werden. Schon machte man sich, da viele Stände nicht 
nach Nürnberg gehen wollten, mit dem Gedanken vertraut, den Sitz 
des Begiments nach Worms oder Frankfurt zu verlegen, wo man für 
den Herbst ds. J. die Abhaltung eines Beichstages in Vorschlag 



bei MflUer, ReiclistagBstaat p. 210 mit sehr sinnstörenden und nach dem Weimarer Orig. 

zu rerbessemden Fehlern). Dort ist gewissermassen die Vorgeschichte der im Abschied 

enthaltenen »Articali tractati .... inter legatum et senatum et conuentom imperii* 

gegeben« 

^^ 1) Ehemalige Cisterzienser-Abtei, 8 Meilen s. w. von Nürnberg. 

*) Raymond an das Nflmberger Begiment, dto. ex monasterio fontis salotis 12. Augast 
(Weimarer und Wiener Archiv) Beversus ad nos reverendus p. B. doctor Lndovicus Sto- 
cardie prepositus portauit scripturam, quam illi dederunt ex<>i«. vestre, eamque nobis inter- 
pretatus est ac significauit declaracionem, quam super ipsa scriptura fecit eidem d. pre- 
posito ill. princeps et rmus. pater d. archieps. Mognntinus. visa nobis est scriptnra com 
illa declaracione josta et honesta et que a tantis principibus tantoque senatn debeat ex- 
pectari, ipsasqne scripturam et dedaracionem aprobamos et acceptamus nosque eas scrip' 
tnram et dedaracionem tanque justas et honestas seruaturos esse promittimns*. Er 
kündigt zugleich seine Ankunft in Nürnberg auf den 14. August an. Ein zweites 
Schreiben dto. 14. August zeigt die Verzögerung in der Abreise und sein Eintreffen am 
16. August an. 

*) Deiohslers Chron. a. a. 0. p. 648. 



139 

brachte. >) ünteTdessen war das Ermahnongsschreiben der Beichs- 
stände vom 4. Augast in die H&nde des zu Innsbruck weilenden 
Maximilian gekommen. Seit seiner Entfernung von Nflmberg jeder 
Hoffiiung beraubt, von dort aus eine Förderung seiner Absichten zu 
erlangen, Hberdies verstimmt durch die vermittelnde Bolle, die sein 
Sohn Philipp in dem Streite mit Ludwig XIL spielte, dachte er keinen 
Moment daran, sich durch sein Erscheinen in Nürnberg von Neuem 
in eine peinliche Situation zu begeben. Doch versprach er dem Eur- 
flürsten Friedrich die üebersendung einer Instruktion, nach welcher 
dieser als Statthalter im Namen des Königs bei der Beichsversamm- 
lung handeln und über deren Durchführung er nach Innsbruck be- 
richten sollte. ^) Unterdessen Mden sich, der Citation Folge leistend, 
immer mehr Stände in Nürnberg ein und die Versammlung gewann 
allmälig ein stattlicheres Aussehen. ^) Jetzt trat auch die mailän- 
dische Belehnungsfrage vom Neuen in den Vordergrund. Wir wissen, . 
dass Charles Hautbois zwar mit den besten Freundschaftsversicherungen 
von Seite der Begenten, im Grunde genommen aber doch mit leeren 
Händen nach Frankreich zurückgekehrt war. Alles hatte man auf die 
Entscheidung der jetzt tagenden Versammlung verschoben. Ludwig XII. 
seinerseits ermüdete nicht, sein gutes Becht auch hier vom Neuen 
zu suchen. Immerhin eigenthümlich und nicht ohne Kränkung 
der königlichen Autorität war die Art, mit der dies geschah. Mit 
dem römischen Könige, dem Oberhaupte des Beiches, tritt Ludwig in 
gar keinen offiziellen Verkehr mehr, alle seine Wünsche, Bitten und 
Ergebenheitsbezeugungen sind an das Beich und dessen Führer, die 
KurfOrsten, gerichtet. Frankreich und das Beich sitzen gleichsam 
über den fQr beide gleich lästigen Buhestörer, den abwesenden Maxi- 
milian, zu Oericht, Zuerst traf ein Schreiben Ludwigs an die Be- 
genten ein^ in welchem er in herzlichen und schmeichelhaften Worten 
fQr die bewiesene Friedensliebe und das dem Hautbois im Frühjahr 



^) ratdage der ▼erordenten Gopi« 8. L et dato im Wiener Staatsarchiv. Offenbar 
worde noch Tor Baimiinds Anknnft ein Ansschoss mit der Berathong der za ergreifenden 
lÜLBsregeln betraat, der dann diesen Kathstag an das Plenum leitete (s. Beilage). 

*) Maximilian an KorfOrst Friedrich, dto. Innsbruck 16. August 1501 Orig. im 
Weimarer Archiv. 

S) Anfangs September mfissen — nach den Unterschriften des Beichubschiedes zu 
■chliessen •— mindestens 45 Stftnde in Nürnberg gewesen sein. 



140 

ausgestellte Wohlverhaltungszeugniss dankt. Hautbois , ^) nunmehr 
durch den Bang eines maitre de requ§tes ausgezeichnet, hatte Ludwig Xn. 
g^au über die Vorfälle in Nfirnberg informirt, er erschien auch jetzt 
als die geeignetste FersOnlickeit, die unterbrochenen Verhandlungen 
aufzunehmen und zu Ende zu f&hren. Ein zweites Schreiben Ludwigs 
bittet um die Gewährung eines sicheren Geleites fQr diesen Maxi- 
milian so missliebigen Botschafter. ^) Am 20. August erschien er 
vor dem Begiment ^) und fibergab demselben ein Schreiben Ludwigs, 
das an Deutlichkeit fiber dessen Beziehungen zu Maximilian nichts 
zu wünschen fibriglässt. ^) Ludwig tritt darin als offener Ankläger 
gegen Maximilian vor dem Forum des Beiches auf. Durch sichere 
Kundschaft habe er in Erfahrung gebracht, dass Maximilian unter 
falschen Vorspiegelungen die Schweizer aufgereizt hätte, Frankreich 
aus seiner Position in Mailand und Neapel verdrängen zu helfen. 
Ludwig habe genug mit dem Seinem und sei zufrieden mit seinem 
Loose. Er schäme sich, alle auf jenen Eonventikeln gefallenen Schmäh- 
worte zu widerlegen, deren Unwahrheit dem gesunden Sinne einleuchten 
mfisse. Neapel gehe überdies weder das Beich noch Maximilian etwas 
an. Bezüglich Mailands wolle er sich stets als treuer Beichsvasall 
bewähren. Die Würde, der Nutzen und die Vermehrung des heiligen 
Beiches und seiner Fürsten liege ihm mehr am Herzen als allen 



*) Eine kurze biographische Notiz über diesen Mann entb&lt die Preface p. Y. zu Le 
Glay Nägociations diplom. 

*) Ludwig XII. an das Nflrnberger Regiment, dto. Lyon 22. Juni 1 jOI. AuffaUcod 
ist die Adresse: »An die EurfQrsten des heil. Beiches und die übrigen Regenten zu Nürn- 
berg*. Ludwigs Bitte um Geleit an die zu Nürnberg versammelten Reichsstftnde, dto. 
Lyon 8. Juli 1501 (abgedr. bei Müller a. a. 0. p. 148 ff.). Der Druck leidet an sahi- 
reichen sinnstOrenden Fehlern. Im zweiten Brief p. 147 Z. 6 ▼. o. ist zwischen die 
Worte »atque* und »omnium* eine -ganze Zeile einzuschalten: »regnum nostrum christia- 
nissimum verum etiam totam christianitatem atque*. Auch heisst der unterfertigende 
Kanzler nicht Roblet, wie Müller beharrlich schreibt, sondern Robertet. 

') Ich kann den Tag seiner Ankunft den Akten nicht entnehmen. 

*) Ludwig XII. an die Nürnberger Reichsst&nde, dto. Lyon 7. Juli 1501 (abgedr. 
bei Müller a. a. 0. p. 148.). Der Gesandte knüpfte daran eine Darlegung des mailftn- 
dischen und neapolitanischen KriegsfaUes und eine Rechtfertigung der nicht ans Verach- 
tung gegen das heilige Reich, sondern auf Grund seines Erbrechtes erfolgten Eroberung 
und bat schliesslich um die Belehnung mit Mailand (nach einer Notiz im Wiener Cop.- 
Bnch M. M. f. 80). 



141 

andere Sterblicben, besonders jenen, die zu seiner Verkleinerung so 
schamlose und ungeschickte Beden ftthren. Er bitte die Beichs- 
fursten, dafttr zu sorgen, dass Maximilian nicht fortfahre, solches zu 
sinnen und ihm Buhe und Frieden zu verschafifen, damit er nicht 
zur Wahrung des Seinigen etwas zu thun genöthigt werde, das ihnen 
beiden — Maximilian und Ludwig — gleich missfallen mfisste. 
Dennoch bitte er die Beichsstände um Erneuerung des alten Bünd- 
nisses und Abschluss eines ewigen Freundschaftsbundes, endlich um 
die Belehnung mit Mailand. Hautbois sei ermächtigt, den Lehenseid 
zu leisten. 

Man war von Seite des Begimentstages in Verhandlungen mit 
Hautbois getreten, weil man damals noch immer hoffte, Maximilian 
werde der ereuerten Aufforderung, bis zum 25. August zu erscheinen, 
Folge leisten. Verstärkt wurde diese Ansicht noch durch den Um- 
stand, das^ EurfQrst Friedrich nicht einmal eine königliche Listruktion 
besass, nach der er als Statthalter und Vertreter des Königs auf dem 
doch von Maximilian mit einberufenen Tage hätte vorgehen können. 
Naturgemäss zog man die Antwort auf Hautbois* Werbung hinaus. 
Als nun jenes bekannte Schreiben Maximilians eintraf, ^) das zwar 
noch imm:r keine Listruktion, wohl aber das Versprechen, eine solche 
nachzuschicken, enthielt, hatte man wenigstens die Gewissheit, dass 
der König ferne zu bleiben gedenke. Kurfürst Friedrich wartete 
wieder mehrere Tage zu, doch die versprochene Instruktion wollte 
nicht kommen. Offenbar lag es in der Absicht Maximilians, durch 
dieses Zögern jede weitere Verhandlung in Nfimberg illusorisch zu 
machen. In der Hauptsache — in der mailändischen Frage — er- 
reichte er seine Absicht. Wie so oft, sollte auch hier ein altbewährtes 
Mittel aus der Noth helfen. Man verwies einfach auf Maximilians 
Abwesenheit, über die hinwegzugehen, zumal in einer so wichtigen 
Lehensfrage sich die neue Beichsverfassung keineswegs stark genug 
fühlte, man hatte die Entschuldigung zur Hand, welche der schwache 
Besuch der Beichsversammlung bot, und verschob damit die Entschei- 
dung der mailändischen Frage auf den für den 25. November anberaumten 
Frankfurter Beichstag. Man lud Hautbois ein, dort zu erscheinen. 



^) 8. oben pag. 189 Axunerkg. 2. Da es das Datum yom 16. Augost trägt, so ist 
es Jodesfalls nicht yor dem 24. August nach Nürnberg gekommen« 



148 

Eurftlrst Friedrich aber, verletzt dnrcli Maximilians Haltung und bloss- 
gestellt in seiner Autorität als Statthalter, verliess einige Tage nach 
dem 25. August Nürnberg. Ihm folgte der doch sonst so beharr- 
liche Berthold. Heinrich von Bfinau und Dr. Küchenmeister blieben 
als ihre Vertreter beim Begiment zurück. Unterdessen — am 25. August 
hatte Maximilian die Instruktion sammt einer Anzahl geheimer Artikel 
in Innsbruck glücklich fertiggestellt. Als sie in den ersten September- 
tagen zu Nürnberg ankam, war Kurfürst Friedrich bereits heimwärts 
gezogen. ^) 



1) Im Weimarer Archi? befindet sich ein Blatt, dessen Inhalt sich oifenbar auf diese 
Yorg&nge bezieht. Es führt die Aufschrift: »Ynsers allergnedigisten herm des Bom. 
konigs antwort auf meins gnedigristen herm herczog Friderichs zu Sachsen churfbrsten etc. 
werbnng*. Auf Friedrichs Entschuldigung, dass er neben anderen bestimmenden Gründen 
heimgereist, weil er mehrere Tage nach Bartholomei noch keine Antwort fon MaTJmilian 
erhalten, antwortet Maximilian, er nehme die Entschuldigung an, doch wolle er wissen, 
wann Friedrich wieder nach Nürnberg kommen werde. Maximilian habe mit dem Bescheid, 
was Friedrich als Statthalter zu Nürnberg handeln soUte, so lange gezOgert, weil er zuerst 
sehen wollte, ob alle Beichsst&nde kommen würden, »aber so die nit kumen sein, hab 
sein ku, mt. solhe instruction in gemein gestellt, sunst were die tapferlicher furgenomen*. 
Auf die Anzeige Friedrichs, dass er der Absicht der St&nde, das Begiment Ton Nürnberg 
an einen anderen Ort am Rhein zu rerlegen, nicht willfahrt habe, erwidert Maximilian, 
dass ihm hieyon, obwohl er es wisse, keine Anzeige gemacht worden sei. Er dankt 
Friedrich für den Einspruch, »dann seiner mt. were sols gancz yngelegen auch reracht- 
lich*. Auf Friedrichs Beschwerde, dass Maximilian seine an den Bischof ron Brixen zur 
Uebergabe an Maximilian geschickten Artikel bisher nicht beantwortet habOr erwidert 
Maximilian, dass er gegen ihn keine Ungnade hege. Die Beden zwischen ihnen zn Nürn- 
berg seien gefallen: »das ku. mt. des beswert hab. das man seiner mt. ein regiment ge- 
korn Tnd gesetzt md sein mt. yerpunden gehabt demselben gehorsam zu sein, dann es 
werde dardurch sein mt. gegen meniglichen in rerachtung fallen ynd daraus in dem heyl- 
ligen reiche alle yngehorsam ynd yrrsal erwachsen, auch dem kunig yon Franekreich, der 
dasselb swerlichen anfechte, dess gleichen dem Turckhen kain widerstand beschehen. ynd 
dieweil sein gnad ynd ander stende der ku. mt. in solhem nie gelanben geben, hab sein 
mt. mit der gemelten antwurt auch yerczogen, bis sich das alles selbs erzaige, als yecz 
beschehe. nemlich sein gnad wisse die ernstlichen Mandat ynd gepotsbrieue, so die ku. mt. 
auf alle stende, geen Nurmbörg zekumen, auch des reiche Ordnung mit hilff ynd gellt zu 
leben, hab ausgeen lassen ynd das bisher in demselben der weniger tail gehorsanülck 
erschinen ynd sunst allerlay mercklich ynd gross irrung ynd auffruen im heylUgen 
reiche erwachsen sein, darumb dann die kayserlich cron in sorgen ynd als die ku. mt 
wol sagen mag, in des Kunigs yon Franekreich handen steet ynd auch desshalben 
gegen Franekreich ynd den Tnroken nichts mag furgenomen ynd gehandlt worden fnd 
waist demnach die ku. mt. seiner gnaden in demselben ander «ntwurt nit sn geben*. 



i4a 

um auf den Gang der Nflmberger Verhandlungen irgend welchen 
Einflnss zu üben, dazu waren die Instruktionsartikel allerdings zu spät 
gekommen. Immerhin verdienen die in ihnen entwickelten Gesichts- 
punkte hier Beachtung, weil sie uns das momentane Yerh&ltniss 
des Königs zum Begiment und der Nflmberger Beichsversammlung 
illustriren. ^) Eurfflrst Friedrich, der als Statthalter des Begiments 
ermächtigt wird, im Namen des Königs mit der Beichsversammlung 
zu verhandeln, soll zunächt den Ständen den Empüeing ihres Ermah- 
nungsschreibens bestätigen. Mit Verwunderung entnehme er demselben, 
dass mehrere Stände seines Ausbleibens wegen zögern, nach Nfimberg zu 
gehen, und dass die daselbst Versammelten aus demselben Grunde nach 
dem 25. August wieder heimwärts ziehen wollten. Dagegen stehe doch 
der klare Wortlaut der Augsburger Ordnung, die bestimmt, dass in 
wichtigen Angelegenheiten entweder der König oder in dessen Ab- 
wesenheit der von ihm bestellte Statthalter mit den Ständen zu rathen 
und zu beschliessen habe. Desshalb sei seine Anwesenheit bei dem 
Beichstage nicht nöthig. Würde sich der Artikel auf seine persön- 
liche Anwesenheit beziehen, hätte er nicht überdies wichtige Ange- 
legenheiten in seinen Erblanden zu besorgen, so würde er gewiss auf 
diesem Tage erscheinen, wie er ja- stets das Beste des Beiches mit 
Darstreckung seines Leibes und Gutes gewollt. Der Beichstag ist 
einberufen worden, um darüber zu berathen, wie bei dem unbilligen 
Vorgehen Ludwigs gegen Italien und seinem Streben nach der Kaiser- 
krone und wie den Türken Widerstand zu leisten sei Die Sache leide 
weiter keinen Verzug. Schon habe Ludwig Neapel erobert, trachte 
jetzt darnach, Mantua und Montferrat zu unterwerfen, worüber er ihnen 
17 geheime Artikel zusende. Auch die Türken rüsten jetzt mit grosser 
Macht und sei er täglich des üeberätUes seiner Erblande gewärtig. 
Die Venetianer halten Truppen und Geschütz an den Grenzen Oester- 
reichs zur Eroberung der Grenzorte bereit. Die Ungarn werden in 
Niederösterreich einfallen und Frankreich nach völliger Unterwerfung 
Italiens die Kaiserkrone erlangen. Mit der zu Augsburg beschlossenen 



^) Instraktion Maximilians für den Eurf&rsten Friedrich als Statthalter des Nürn- 
berger Beichsregiments, dto. Innsbruck 25. August 1501. Daran schliessen sich als Anbang 
17 (18) geheime, Frankreichs Umtriebe behandelnde Artikel (beide Stücke im Wiener Staats- 
arduT). Die Instruktion findet sich auch gedruckt in Georg Spalatins histor. Nachlass I. 
Bd. p. 140 (Ausgabe ron Neudecker 1851). Die geheimen Artikel s. die Beilagen, 



144 

schwerfälligen Bdchsliülfe sei jetzt kein Auslangen mehr. Wollen 
die Beichsstände das Aergste verhüten, so müssen sie jetzt über eine 
schnelle mid ausgiebige Hülfe berathen. Und sobald er aus ihren 
Beschlüssen ihren guten Willen wahrnehme, wollte er sich sogleich 
nach Nürnberg begeben. Desshalb befiehlt er ihnen, vor endgültiger 
Beschlussfassung nicht von Nürnberg wegzuziehen, da sonst die Schuld 
für alle Schäden ihnen zur Last fallen müssten. üeberdies werden 
dann die säumigen Stände, wenn sie sehen, dass jene tüchtig zu den 
Sachen greifen, um so geneigter zum Erscheinen sein. Daran schliesst 
Maximilian noch die Bitte, die Beichsstände möchten die 17 Artikel 
geheim halten, da sonst Ludwig aus deren Inhalt leicht errathen 
könnte, von welcher Seite Maximilian seine Nachrichten aus Frank- 
reich beziehe. 

Die geheimen Artikel enthalten eine Beihe von Anklagen gegen 
Ludwig XII., der anders spreche, als er sinne und handle. Wenn 
Ludwig so sehr seine Friedensliebe betone, so geschähe es nur dess- 
halb, um die anderen zu beruhigen und sich die Wege zur Erlangung 
der italienischen und kaiserlichen Erone zu ebnen. Maximilian fthrt 
hiefür folgende Beweise an: In einem früher abgeschlossenen Ver- 
trage ^) hatte sich Ludwig verpflichtet, keine Truppen nach Italien zn 
senden. Auf die Beschwerde Maximilians, dass dies doch geschehen, 
schrieb einer der ersten Bäthe Ludwigs (Cardinal d' Amboise), die 
Truppen seien nur zur Verstärkung der im Mailändischen liegenden 
und zur Unterstützung der Venetianer gegen die Türken geschickt 
worden. Ohne Bücksicht auf dieses Schreiben und den bestehenden 
Frieden hat er dennoch sein Kriegsvolk in das Innere Italiens, aller- 
dings unter scheinbar päpstlichem Befehle, zur Eroberung freier Beichs- 
stände und zu deren Brandschatzung geschickt. Hierin liege doch 
ein klarer Beweis seines bösen Willens und seiner unersättlichen 
Herrschbegier. Dann hat Ludwig sogleich nach jenem Frieden mehrere 
Gesandte zu den Schweizern geschickt und diesen vorstellen lassen, 
wie sie nie Gutes vom deutschen Beiche gehabt hätten. Die Ge- 
sandten erklärten, es werde auch nicht lange währen, so würden die 
Schweizer in grosser Schlacht ewiges Verderben von den Oesterreichem 
empfangen. Sie sollen also darauf achten, dass künftig kein Deutscher 



^) Offenbar der Pariser Friede y. 1498 (Du Mont t. m. p. n. p. 896). 



die HerrschafI; in Italien bekomme und diese lieber den Französen 
vergönnen. Darauf haben allerdings die Eidgenossen — wie Maxi- 
milian durch ihre Patrizier erfahren — geantwortet: Lieber wollten 
sie alle sterben, bevor sie duldeten, dass die Kaiserkrone an Frank- 
reich k&me. ^) Angesehene und einflussreiche Persönlichkeiten in Italien 
halten jetzt dem gemeinen Manne vor, dass Italien nie etwas Gutes 
von den Deutschen erGahren. So kam es, dass man Ludwig wie einen 
Messias erwartete, ihn Vater des Vaterlandes nannte, ganz wie zu 
Karls Vin. Zeiten, der sich diesen Titel auf italienischeu Münzen 
beilegte. Femer hat der Papst, der ganz in Frankreichs Diensten 
steht, erklärt, wie das römische Reich von den Griechen auf die 
Deutschen gekommen, weil erstere den christlichen Glauben lässig 
beschfltzten, so sei es jetzt billig, dass dieses Reich von den Deutschen, 
die nichts gegen die Türken und nichts zur Erhaltung der Kirche 
thun, an die Franzosen gegeben werde. Ganz in ähnlichem Sinne 
hat ja auch Hautbois vor dem Reichsregiment gesprochen. Der 
ungarische König, der stets treu zu Maximilian gehalten, ist ihm jetzt 
so abwendig gemacht worden, dass er besorge, von ihm angegriffen 
zu werden. Ludwig hat es dahin gebracht, dass der Papst ihm •— 
Maximilian — jährlich durch Briefe von der Vornahme des Römer- 
znges abgerathen. Aus glaubwürdigen Berichten gehe hervor, dass 
Ludwig damit umgehe, den ältesten Sohn des Herzogs von Ferrara in 
Frankreich zu verheirathen, damit er, wenn dessen alter Vater mit 
Tod abgienge, den Sohn bei sich habe und über das Land nach Gut- 
dünken verfQgen könnte. Denn er beabsichtigt, es den Venetianem 
zu schenken, um sie fDr seine weiteren Eroberungen bei gutem Willen 
zu erhalten. Aehnlich haben Ludwigs Hauptleute durch grosse Ver- 
sprechungen den Markgrafen von Mantua zu gewinnen gesucht, um 
ihn aus dem Schutz des heiligen Reiches zu bringen. Mit genauer 
Hoth ist der Markgraf von Montferrat der auf Ludwigs Geheiss er- 
folgten Gewaltthat des Grafen von Saluzzo entronnen. Auch gibt 
sich Ludwig aUe Mühe, den vom römischen König und vom 
Land bestellten Regentschaftsrath dieser Markgrafschaft, der Maximi- 
lian ergeben sei, abzusetzen. Durch Vorspiegelungen von Liebe und 



*) Es ist interessant, wie die Eidgenossen als Objekt fOr die gegenseitigen Beschuldi- 
gungen Kirschen Maximilian und Ludwig XII. dienen mllssen. 

KranSy Nfimb. Reichsreg. ]^Q 



Vtö 

Freundschaft hat Ludwig diß jtjagat vom heiligeQ Bebhe zu ihm ge- 
schickten Gesandten für den jüngsten Frieden gewonnen. Dennoch 
handelt er ihnen entgegen in der Absicht, nach der Eroberung Italiens 
offenen Weg gegen Neapel und schliesslich selbst nach Deutschland 
zu haben: „Denn Deutschland und Italien stossen gelegentlich an- 
einander ". So hat er bereits an sich gezogen die von Bologna, Pisa, 
Florenz, Pesaro, Bimini, Faenza und Sinigaglia und andere Herr- 
schaften, die von altersher imter dem Schirm des römischen Beiches 
gesessen. Hiebei findet er volle Unterstützung des Papstes, der fQr 
seinen Sohn, den Herzog von Yalentinois, nach Besitzthümern sucht. 
Stünden auch manche dieser Gebiete unter päpstlichem Schutz, so 
fliesse dieser wieder aus dem römischen Schutz, so dass kein Papst 
das Becht habe, ohne Wissen des römischen Königs und Beiches 
etwas zu vergeben. Selbst Kaiser Constantin habe nicht die Macht 
gehabt, darüber hinaus etwas dem Papst zu verleihen. Ludwigs Zu- 
sagen, in Italien nichts zu thun, beabsichtigen nur, die Fürsten des 
heiligen Beiches durch Vertröstung an weiterer Vorsicht zu verhindent 
Feimer sind zwischen seinen Abgesandten und denen Ludwigs und des 
Erzherzogs Philipp Verhandlungen gepflogen worden, dass durch eine 
Heirath zwischen dem Sohne Philipps und der Tochter Ludwigs alle ita- 
lienischen Irrungen beigelegt worden. Die Franzosen haben abe^ diesen 
Weg nur erdacht, um ihn zu betrügen und auf listige Weise hinzuhalten. 
Denn, sobald sie ganz Italien haben, denken sie gar nicht darsqi, diese 
Heirath vollziehen zu lassen. Ludwig beabsichtigt, seine Tochter mit dem 
Herzog von Angoul§me, dem Dauplün, zu vermählen. Zwar soUte 
dieser die Tochter de9 Herzogs von Bourbon heirathe^n. Qiese werde 
aber den Herzog yoj/l Alenqon zum Mann bekopunen. Lq^wig wird 
sich ein&ch damit epatschuldigen: die fr;anzösis(^en Grossen zürnen 
ihn^ wegen der Ver^eirathung seiner Tochter mit dem österreichischen 
ErzherzQg, weil sie besorgen, es könnte dadurch Bretagne und Mailand 
an Burgund und Oesterreich kommen. Ein in Frankreich i^cht gerne 
gesehener Fall. ^) Femer hat Ludwig, als er in Erfahrung brachte, 



*) Die Heirath kam thatsächlich nicht zu Stande and Ludwig hat wirklich die 
ohige Entschuldigung hieftlr vorgebracht. Wichtig ist es fllr die Auffassung der ganzen 
Heirathsangelegenheit, dass Maximilian die kommenden . Dinge schon jetzt voraussagte. 
Dadurch werden auch die S^wiedg)(eiteii klar, die Maxim^ian noch im Oktober der Be- 
lehnung mit Mailand in den y^eßlegj^ obwohl die franzOsiscl^en Qesandfpn inuner mit 



147 

r 

dass Yerhandlungen Aber eine Vermählung Margarethens, Maxiinilians 
Tochter, mit dfam Hereog von Savoyen geipflogen wurden, dem Hensog 
sagen lassen, er werde nie diese Heirath zugeben, es sei denn, sie 
erfolge, ohne Wissen und Willen Maximilians. Die Haupüeute Lud- 
wigs sprengen in ganz Italien die Meinung aus, Ludwig wolle lieber 
gar keinen Frieden mit Maximilian und dem deutschen Beiche haben, 
als etwas von seinen Eroberungen in Italien herausgeben oder zu 
gestatten, dass hiezu des Papstes Sohn gezwungen werde. Offenbar 
in der Absicht, den Papst auf seiner Seite zu behalten, um durch 
ihn die Kaiserkrone zu erlangen. 

Mit dem Beschluss, die Entscheidung Aber Mailand auf den im 
November zusammentretenden Frankfurter Reichstag zu verschieben, 
erschien die Aufgabe des Nflrnberger Begimentstages als in dem 
wesentlichsten Punkte vollendet, i) Die Erwftgung, dass ohne die 
Gegenwart des Königs und in Abwesenheit zahlreicher Beichsstftnde, 
von denen mehrere erU&rt hatt^ Nürnberg nicht betreten zu wollen, 
in den vitalsten Beichsfragen ohne Aussicht auf Erfolg verhandeln zu 
müssen, wird von dem Begimentsabsdiied selbst als Motiv dieser 
Massregel angefahrt. Nur in der einzigen Hauptfrage, der Zulassung 
des Legaten und der Form der Ablassverkündigung kam man zu end^ 
gültiger BefSchluss&ssung. DafQr zeigte sich auch der Legat den 
Seichsstftndem geftllig, wenn «r versprach, durch eigene Ermahnungs* 
schreiben sowohl den König als die Beichsstände zum Erscheinen in 
Fraiikfiirt bestimmen zu wollen. Dagegen blieb eine grosse Zahl von 
Berathuiigspunkten minder brennender Natur der Entsdieiduig in 
Frankflirt vorbehalten' — Fragens die in ruhigeren Zeiten aUerdinge 
der gatü^n Kraft und einer ' energisdien Intervention des Beiches werth 
gewesen wärai.' So war Basel auf' dem Luzemer Tage im Juni 1501 
durch' seine Aufnahme als > eilfter Kanton in den Eidgenossenbund aus 
der Obhut des Beiicbes geschieden. In der Beichsmatrikel mit 10 



BfldLsidit aof die Heirath aof die dem Hause Oesterreich dadurch zakommenden Vortheile 
Ferwieiea. Jedesf^ ist durch die obl^ Mitth^ilang das Eine Uar geleert, dass Maximi- 
lian dnrch den sp&teren HinfUl des Heirathsprojektes nicht, wie man bisher annahm, 
sonderlich flberrascht sein konnte. 

^) Der Begimentsabschied (abgedr. bei Müller a. a. 0. p. 208) spricht auch nur ron 
einer Fortsetzung der Verhandlungen zu Frankfurt: ,ynd darumb auch . . . beschlossen, 
di89n gegenw&rtigetf reiehstag geft Pranokiävt smMfrrfld^eD«. 

■• '' ' ^ ' • ■ ' .. .• 10* 



148. 

Bdtem und 180 Mann zu Foss veranschlagt, konnte der Entgang an 
militärischer Eraft ftlr das Beich nicht allzu fühlbar werden« Erhöht 
jedoch worde der Beichsverlnst durch die moralische Thatsache, dass 
das schwankende Basel seine Interessen besser im engen Anschluss 
an die Schweizer als unter dem Beichsadler zu wahren glaubte. Trotz 
der scharfen LandMedensedikte von Worms und Augsburg stand den- 
noch das Fanstrecht in voller Blüthe. Verlegen in der Wahl der 
wirksamsten Mittel zur Bekämpfung dieses Unwesens, begütigte man 
sich, bis zum Erlass einer definitiven Ordnung die Strafe der Excom- 
munikation durch den Cardinallegaten über die Frevler verhängen zu 
lassen. Die Klagen fiber zunehmende Münzverschlechterung konnten 
auf die Dauer nicht- mehr übergangen werden. Aus Polen wie aus 
dem dentschen Ordenslande in Preussen waren Botschaften in Nürn- 
berg eingetroffen, die gegen einander Klage erhoben. Zwar hatte der 
Angsburger Beichstag 1500 eine Aufforderung an Polen erlassen, 
Preussen als deutsches Lehensland zu respectiren. Dennoch bewies 
des Grossmeisters dringende Bitte um Beichshülfe, dass auch hier dem 
Beiche im fernen Nordosten neue Verluste drohten. Die Thatsache, 
dass es an Mitteln fehlte, die Beichsregenten und die Kammergerichts- 
beisitzer zu besolden, legte die GeMr der Auflösung beider Beichs- 
institute nahe. Auch in dieser Beziehung sollte der Frankfurter Tag 
Bath schaffen. 

Allen diesen durch den Aufschiebungsbeschluss in's Ungewisse 
vertragenen Punkten gegenüber sind alle auf dem Nürnberger Tage 
erfolgten Erledigungen — soweit sie nicht den Ablass betrafen — 
untergeordneter Art Jene geringen Sunmien, welche auf dem Augs- 
burger Beichstage zur Erhaltung des Kammergerichtes auf die Beichs- i 
stände gelegt, überdies von der zu entrichtenden Beichshülfe in Abzug 
gebracht werden sollte, war nicht voll eingegangen. Man raffte sich 
zu dem BescMuss auf, gegen die Säumigen zuerst mit Mandaten, 
zuletzt prozessualiter vorzugehen. Die Entsendung der Beichsbotschaft 
nach Frankreich und die laufenden Beichsgeschäfte hatten den ver- 
schwindenden Kostenaufwand von 5000 fl. Bh. verursacht Das Oeld 
musste bei einzelnen Beichsständen aufgenonmien werden und der 
Termin zur Bückerstattung war bereits abgelaufen. Nun wurde die 
Summe auf die Stände umgelegt, die ihre Quoten auf dem Frankfiirter 
Ta{[e abliefern sollten. Endlich beschloss die Nürnberger Versamm- 






149 

lung, Begiment und Eammergericht nach Frankfurt zu verlegen, um 
nun die königlicbe Autorit&t hiebei nicht ganz beiseite zu lassen, sollte 
Probst Yergenhanns die Einwilligung Maximilians von Innsbruck holen. 
Bis zu deren Erlangung beUess man beide Institute in Nürnberg. Um 
jede weitere Verzögerung bezflglich des Zusammentritts des Frank- 
furter Beichstages zu vermeiden, einigten sich die anwesenden St&nde 
dahin, auf eine spezielle schriftliche Einladung zum Erscheinen zu 
verzichten« 

Beztlglich des durch den allgemeinen Ablass zu erwartenden Ein- 
ganges wurde als oberster Grundsatz aufgestellt, dass derselbe nur zu 
Händen des Beichsregimentes hinterlegt und von diesem nur zu den 
Zwecken des TOrkenkrieges verwendet werden sollte. In diesem Sinne 
musste sich der Cardinallegat den St&nden schriftlich verpflichten, 
wofOr wieder die St&nde ihm eine Gegenverschreibung ausstellten. ^) 
Eine Anzahl Artikel erläuterte die Art des Ablassvertriebes. Demnach 
ernennt das Beichsregiment zwei Beichslegaten, die dem Gardinal- 
legaten beständig zugetheilt sein und in Gemeinschaft mit dem letz- 
teren alles veranlassen sollten, was zur DurchfBhrung der Ablassver- 
kündigung zweckdienlich erschiene. Von den Beichslegaten und dem 
Cardinal werden an allen Orten unter Beirath der obersten weltlichen 
ond geistlichen Ortsobrigkeit die Ablasskommissäre und Beichtiger 
bestellt Die Bechnungen über die eingegangenen Jubiläums- und 
Beicht-Gelder sind getrennt zu fähren. Für die Jubiläumsgelder ist 
an jedem Orte eine Easse mit vierfachem Verschluss aufzustellen, 
deren vier Schlüssel in den Händen des Legaten, des Beichsregiments 
oder dessen Abgeordneten, des obersten Eirchengeistlichen oder eines 
würdigen Stellvertreters und endlich der Ortsobrigkeit liegen sollten. 
Ebenso habe eine eigene Easse zur Sanmilung der Beichtgelder mit 
drei Schlössern, je eines für den Gardinallegaten, die Beichslegaten 
oder deren Verordnete und die Ortsobrigkeit zu dienen. Eein Geld 
darf durch die Vermittlung der Beichtiger in die beiden Eassen 
wandern. Der Ablasssuchende hat dies mit eigener Hand oder durch 
besondere Vertrauensleute zu besorgen. Demnach ist auch jeder Ver- 
such der Eommissäre und Beichtiger, das Geld in ihre Hände zu be- 
kommen oder hiezu durch üeberredung in irgend einer Weise die 
Ablassempfänger zu veranlassen, bei Strafe der Excommunikation 



9 Seid« stocke abgedruckt bei MQUer a. a. 0. p. 118 ff. 



150 

I 4 

\ 

verboten. Die Jubilbunsgelder dflrfen y<m dem Sammelorte nur Aber 
Auftrag des Königs und des Beichsregiments, oder wenn der König 
abwesend wäre, seines Statthalters und des Begiments an den von 
Omen verfBgten Ort abgeliefert werden. ^) Ebenso sind . die Belebt- 
gelder nur Aber Anordnung des Gardinais und der Beichslegajben unter 
BeifQgung der Bechnung und der Namen der Beichtkinder von den 
Kommiss&ren einzuliefern. Um eine ungebührliche Bedrückung des 
Ablasssuchers zu verhindernf h&lt es das Beichsregiment für noth- 
wendig, eine Ablasstaxe aufieustellen : Des Jubiläums wird jeder theil- 
haftig, der einen Betrag entrichtet^ welcher dem Werthe einer Wochen- 
audgabe entspricht Hiebei können auch die Ausgaben für Weil), 
Kinder und sonstige Familienangehörige eingerechnet werden. Leute 
ohne selbständigen Haushalt zahlen den veranschlagten Werth, den 
ihre Erhaltung in einer Woche repräsentirt. Ftlr verstorbene, deren 
Seelen sich im Fegefeuer befinden, ist nach demselben Ausmasae so 
zu zahlen, als wenn sie selbst am Leben wären. Für Ehedispensen 
sowohl vor als nach geschlossener Ehe, fllr Veränderung und Aufhebung 
von Gelübden, für Wucher, Simonie und ungeredite Aneignung fremden 
Gutes ist die Taxe in Ansehung der Person und der Höhe des Yer- 
gdiens von den Kommissären und Beichtigem zu bestimmen. Je drei 
Beichtakte werden mit 1 fl. Bh. taxirt Von den Beictitgeldem ist 
der dritte Theil dem Legaten zur. Bestreitung der täglichen Ausgaben 
auszufolgen, eventuell ihm auch ein grösserer Betrag leihweise auf 
sein Gesammtdrittel hinauszugeben. Da sowohl der Beichstag als das 
Beichsregiment es für nothwendig hält, dass der Cardinallegat einen 
seiner Botschaft würdigen Aufwand mache, so wird ihm hiemit der 
dritte Theil sämmtlicher Jubiläums- und Beichtgelder zugesichert. 
Doch hat er damit alle Ausgaben für die Kommissäre, Prediger, 
Läufer etc. und die Honorare für, die Beichslegaten zu be- 
streiten. Durch die Kommissäre ist öffentlich zu verkünden und hieven 
sind die Beiditiger zu verständigen, dass die wegen Friedjensbruch 
Excommunizirten nur durch die Erzbischöfe und ^;sempteA Bischöfe 
unter Zustimmung des verletzten Theiles absolvirt werden könnten. 
Auch dürfe Brandstiftern und Kirchenräubem nur nach dem Gutachten 



') Dadurch wurde rerhindert, dass Maximilian das Gtold fQr sich ohne Wissen des 
Regiments in Anspruch nehmen konnte. 



151 

der Kommissäre Absolntioii erthöilt Verden. Auf die strikte BeM- 
gung dieser Ablassordnung haben die Beichslegaten dem Beichsregi- 
ment, die EommissSre dem Cardinal und den Beichslegaten Eid ab- 
abzülegen. ^) 

EiS l&sst sich nicht ISugnen, dass diese Ablassordnung, soweit 
man sich überhaupt mit einer finamiell klug überlegten Behandlung 
der höchsten geistigen Güter versöhnen kann, der doppelten Absieht, 
auf der einen Seite eine aufrichtig gemeinte Tflrkensteuer zu bewilligen 
und auf der anderen Seite der Verschleuderung deutscher Gelder in 
den weiten Taschen der Curie und des Königs Maximilian vorzubeugen, 
auf das Trefflichste entsprach. Wer mödhte in den scharfgegliederten 
Artikeln nicht sogleich den patriotisch vorsorglichen Geist eines Ber- 
thold von Mainz erblicken? Gewiss der Wille war gut Aber alles 
kam auf die AusfQhrung an. Da genügt es auf zwei Thatsachen hin- 
zuweisen. Der Ablass ist verkündet wordön und die Gelder flössen 
reichlich. ^) Der TflrkiBnzug aber, um dessentwillen sie flössen, kam 
nicht zu Stande. So niüssig gegentlber' dieser taurigen Thatsache die 
Frage ist, wo die öelder stecken blieben, so ist die Beantwortung 
keines&Us schwer. Durch selbständige Mandate hat es Maximilian 
bald verstanden, die ihm durch die Ablassordnung gezogene l&stige 
Schranke zu durchbrechen und die Curie, die von ihm mehr als das 
zugewiesene Drittel bewilligt erhielt, hatte wahrlich keinen Grund, die 
Äblassverkflndigung von dem patriotischen Standpunkt der deutschen 
Beformpartei zu betrachten. ») 

Am 16. September 1501 wurde der Abschied des Nürnberger 
Begimentstages unterzeichnet. Die Schlussfertigung constatirt die 



^) Articali tractati et condtisi inter reTerendissimum dominum legatam ac senatum 
et conrentom ünperii (abgedr. bei MüUer a. a. 0. p. 218 ff.). 

>} So fielen in Regensbnrg 2050 fl. in den Opferatock, fiberdies worden für 6S1 fl. 
Beichtzettel gelOst (Gemeiner Regensbarger Chronik), In Speyer kamen 3277 fl. und 
etliche Geschmeide ein (Bemling, Qesch. der Bischöfe von Speyer). 

*) s. Maximilians Mandat bezflglich Baimands Zolassong als Legat des päpstlichen 
Stahles zur Ablassyerkflndigang, Innsbruck 12. Mai 1502 (Wiener Staatsarchiy s. Beilagen). 
Ich kann nicht leugnen, dass ich mich hier mit den Gesichtspunkten, die £. Gothein in 
soiner sonst so treiflicheD Broschüre »Politische und religiöse Bewegungen yor der Befor- 
mation« entwickelt, in Widerspruch befinde. Auch hier tritt der Verfasser den Beichs- 
Bt&Qden xu Gunsten Maximilians sn nahe. 



.152 

Anwesenheit von 45 namentlich aufgef&hrten Beichsständen, die als 
Vertreter und YoUmachttrSger im Ganzen 104 Stimmen r^räsentirten. 
Nicht ein einziger Eurf&rst in Person hatte den Schluss des Tages 
in Nürnberg abgewartet ^) Selten wohl mag das Gefühl der Unzu- 
friedenheit lähmender auf den Gemüthern der eifrigsten Patrioten 
gelastet haben, als in diesen Tagen, wo so recht scharf der Wider- 
spruch hervortrat, der zwischen einer theoretisch schön gedachten 
Beichsordnung und dem sich allerw&rts vollziehenden Zersetzungs- 
prozess in Staat und Gesellschaft bestand. In der That, wohin wir 
auch blicken, bei allen guten Vorsätzen nichts, als die bittersten 
Erlagen. Die ausführlichen Protokolle über die Versanmilungen der 
schwäbischen Bundesglieder sind voll von Berichten über schwere 
FäUe des Landfriedensbruches und schwachen Versuchen zu deren 
Abwehr. *) In der Gegend um Speyer herum begann sich schon da- 
mals des Bauernvolkes jene tiefe Erregung zu bemächtigen, die ein 
Jahr darauf festgegliedert in der Form des Bundschuhes die soziale 
Ordnung bedrohte. Geidtlich und weltUch, Fürst und Stadt, Nachbar 
mit Nachbar lagen sich allerwärts in den Haaren. ^) Erzbischof 
Hermann stritt mit seiner Stadt Köln. ^) An dem Beispiele von 
Worms konnte man ganz deutlich sehen, dass das von den Städtern 
seit dem Augsburger Beichstage nie ganz erloschene Misstrauen, 
im Beichsregimente die Auffinge einer sie bedrohenden Fürstenoli- 
garchie mitgeschaffen zu haben, sich bis zu heftigen Anklagen 
gegen die neue Beichsordnung verstieg. ^) 



1) Beichsabschied bei MflUer a. a. 0. p. 201 ff. 

^) 8. Elfipfel, Urkunden zur Gesch. des schwäbischen Bandes I. p. 420 ff. 

*) So nimmt sich das Begiment des Bischofes Veit Ton Bamberg an in seinem 
Zwist mit Georg ron Streitberg um den Theilbesitz eines Schlosses (Gitation 20. Febr. 1501). 
Wiederholte Aufforderung, Veit in Besitz zu setzen, 19. Mftrz 1501. Abermalige Auffoi^ 
derung 21. Juni 1501 (Wiener Staatsarchiv). 1501 entscheidet das Begiment einen 
langwierigen Frozess desselben Streitberg mit seinen Vettern (Gitat. Nürnberg 6. Mai 1501) ; 
ebenso in der Klage des Markgrafen Friedrich Ton Brandenburg gegen Martin Ton Eglof- 
stein und Genossen wegen Gefangennahme des JOrg t. Streitberg (Gitat. wegen Land- 
Medensbruches, 14. Juli 1501, Innsbr. Archiv). Am 22. Juni 1501r-ermahnt das Beichs- 
regiment den Bischof Friedrich Ton Augsburg, dem Bitter Güg Ton Bozberg Aber seine 
Beschwerde Becht zu schaffen, dass die Mörder seines Unterthanen Klaus V^idmann trotz 
der geschehenen Aufforderung Ton Seite des Beichsregiments noch immer nicht peinlich yer- 
hOrt wurden (Innsbr. Statüu-Archiv). ^) s. Ennen Bd. m. 

'^) Am 23, September 1501 appellirte die Stadt V^orms gegen den jfingst Tom 



163 

Der Streit der Nürnberger mit dem Markgrafen Friedrich von 
Brandenburg hatte 1501 schon so bedenkliche Dimensionen ange- 
nommen, dass Maximilian es für schicklich fand, die Intervention des 
fremden päpstlichen Cardinallegaten Baimund in Anspruch zu nehmen. ^) 
Doch auch dieser konnte es nicht hindern, dass es im Juni des darauf- 
folgenden Jahres vor den Thoren Nürnbergs zu förmlichem Schlagen 
kam. ') Wie zum Hohne prangten die Achtserklärungen des Nürn- 
berger Begiments an den Städtemauem, da doch der Arm fehlte, um 
die Widerspenstigen unter das Gesetz zu beugen ^). Dazu der lang- 
sam fortschreitende Verlust an Beichsgebiet und ein mächtiger Feind 
an den Pforten des Beiches. Fürwahr weit genug hatte die leidige 
particulare Libertät die unverbesserlichen Deutschen gebracht! 



Nfimberger Sdchsregiment im Streite der Stadt mit ihrem Bischof Johann erflossenen 
Spruch, durch welchen sie wegen Ungehorsam in Acht and Aberacht gethan wurde, an den 
KOnig^ oder den nftchsten Reichstag oder Papst Alexander VI. In der Appellationsschrift 
beschwert sich die Stadt, dass seit dem Ant^erpner Sprache 1494 bei zahlreichen Yor- 
ladangen nach Nürnberg gegen sie parteiisch yorgegangen wurde. Wie weit schon damals 
der Gegensatz iwischen der geistlichen Fürstengewalt and dem st&dtischen Begimente za- 
gespitst war, geht aus folgenden Stellen der Appellationsschrift hervor: »dann etUch der 
pfaffheit Tnd nit die minsten prelaten des Rynstromes den msem zu merenmalen mder 
aogen gesagt haben : Ir yon Wormbs dörfen nit gedenken, das ir mit uwerm bischof Ynd 
pfafllieit allein handeln, ja ir kriegen mit allen bischofen und pfaffheit 
des Beinstromes rnd als weit teutsch landt ist Tnd man wirdt Tch 
Ton Wormbs nit lassen darzu. kommen, als ir meinen; Tnd hotten ir 
soail rechts als alle heyligen ye gewonnen, dann so ir Ton Worms 
das loch mächten, wurden andere auch dergleichen Tndersteen. dazu 
lassen es wir geistlichen nit komen etc.* (Wiener Staatsarchiy). Am SO. Oktober 1501 
berichtet Kurfürst Philipp an Maximilian, dass die Stadt sich gefügt und den Bischof 
Johann mit allen Solemnit&ten wieder eingesetzt habe und bittet um Aufhebung der Acht. 
Dieser Bitte schliesst sich auch Bischof Johann an (Wiener StaatsarchiT). 

*) Maximilian an Raimund, dto. Linz 22. NoTember 1601 (Wiener StaatsarchiT). 

>) s. Deichslers Chron. a. a. 0. p. 668. 

*) Stetten, Gesch. t. Augsburg I. p. 252 ff. 



164 



Erzherzog Pbilipp vermittelt zwischen Ludwig XE 

und MftTliinilia^n^ 

Die Verträge von Lyon (10. August 1501), Trient (13. Ok- 
tober 1501), Blois (13. Dezember 1501). 

Sehen wir anch ganz von Maximilians Yerhältniss zum Nfim- 
bei^er B^;iment ab, so bietet uns der Gang der Ereignisse genügsame 
Anhaltspunkte zum YerstSndnisse der Frage, wesshalb der König doreli 
sein Fernbleiben vom Begimentstage den dortigen ünterhandlnngeii 
eine beabsichtigte Feindseligkeit entgegentrag. Als es den Begenten 
im April d. J. nach harter Mühe gelungen war, Maximilian zur Reise 
nach Nürnberg zu bewegen, zeigte es sich sehr bald, dass er eigent- 
lich doch der üeberlistete war. Indem man ihn durch das Versprechen, 
die Mandate zur Einbringung der Beichshülfe auszufertigen, nach Nürn- 
berg lockte, glaubte er dort fiber den yoraussichtlichen Geldeingang 
für die Zwecke einer sofort in Vollzog zu setzenden Eriegsverfiissimg 
TerfQgen zu können. Dass die schlaue Beichsopposition die Sache bei 
seinem Erscheinen plötzlich ganz anders verstanden haben wollte. 
war für ihn Gnmd genug, das so verhasste Nfimberg schleunigst zq 
verlassen. Es war ihm klar geworden, dass er auf diesem Wege die 
Mittel fttr seine kri^erischen Pläne nicht erlangen konnte. Noch 
aber blieb ihm eine zweite Quelle. Wir haben gehört, wie plötzlich 
zum Erstaunen des Beichsregiments Maximilian seine Ansichten Aber 
die Zulassung des ablassspendenden Cardinallegaten ge&ndert hatte. 
Im Widerspruch mit dem B^^ent blieb er nach sdnem fluchtartigen 
Bückzug von Nürnberg bei seiner neuen Meinung und das Begiment 
agentUch Berthold von Mainz — war klug genug, in der Sache selbst 
nachzDgeb^L Der Ablassverkünder sollte also zugelassen werden. 
Doch kam alles auf die Ausführung an. Noch hielt Maximilian die 
letzte Hoflhung fest, dass wenigstens dieses fromme Mittel ihm der 
grosse Nürnberger Begimentstag nicht kontumaziren werde. Langsam 
änderte er darnach seine TaktiL Die Feindschaft gegen Ludwig XU. 
musste naturgemäss der Klage über die drohende Türkengefi&hr weichen« 
deren Schrecken ja auch der päpstliche Legat mit greUen Farben 
ler gläubigen Christenheit zu schildern sich anschickte. Im Grunde 



155 

genommen war es Maximilian ganz gleichgültig, aus welchen Taschen 
ihm die Mittel für seine Büstongen flössen. Waren diese yollendet, 
so konnte man schon rechtzeitig die alten Klagen gegen den fran- 
zösischen üebermuth zum Yorwand einer Einmischung in die ita- 
lienischen Wirren hervorsuchen. Denn nichts war Maximilians Seele 
verhasster als der Gedanke, durch die Zähigkeit der Kurfürsten in 
einem Momente zur Bolle eines müssigen Zuschauers verurtheilt zu 
bleiben, wo grosse Dinge in Italien sich abspielten. So geschah es, 
dass die Einladungen zum Nürnberger Beichstage unter seinem Namen 
und mit seiner Billigung erflossen. Als nun der grosse Begimentstag 
begann, wurde es sofort klar, dass auch diese letzte HoflEhung Maxi- 
milians eine trügerische war. Die vorsorgliche Obhut des Begiments 
bemächtigte sich sofort der Mittel, durch deren Aneignung sich der 
König der lästigen Bevormundung durch das Beich zu entziehen hoffte. 
Man liess den Cardinallegaten gar nicht nach Nürnberg, ohne dass 
er sich in klaren Vertragspunkten verpflichtete, die Entscheidung über 
den Gebrauch der Ablassgelder in die Hände des Beichsregiments zu 
legen. Wir zweifeln sehr, dass dies nach den ursprünglichen Inten- 
tionen der Curie geschah, die, ganz abgesehen von der scharf geübten 
Controle durch das Begiment, damals schon allen Grund hatte, sich 
in Maximilian einen Freund gegen den gefährlich aufstrebenden 
Ludwig Xn. im Hintergrund bereit zu halten. Nur weil man auf 
einem anderoi Wege picht zum Ziel gelangen konnte, gab der Legat 
seine Einwilligung. Es ist begreiflich, dass Maximilian bei dieser 
Sachlage sich von jeder Theilnahme an der Nürnberger Beichsver- 
sammlung fernhielt Ja er that noch mehr. Indem er im Wider- 
spruch mit dem Nürnberger Begimentsabschiede auch fernerhin für 
sich das Becht in Anspruch nahm, über die Ablassgelder nach eigenem 
königlichen Ermessen zu verfügen, lehnte er damit jede Bechtsver- 
bindlichkeit der Nürnberger Beschlüsse rücksichtlich seiner Person ab. 
In der That nimmt er auf diese in seinen zahlreichen Mandaten gar 
keine Bücksicht Wollte er nun im Widerstreit mit dem Nürnberger 
Beichsregiment in der Ablassfrage zum Ziele gelangen, so war es ganz 
folgerichtig, dass er vorerst ein leidliches Abkommen mit Ludwig XH. 
zu vereinbaren versuchte. Wir wollen hier nicht den Werth seiner 
versöhnlichen Stimmung gegen Frankreich nach dem Grade ihrer 
Aufrichtigkeit bemessen, wir wissen aus zahlreichen Ausschreiben dieser 



156 

Zeit, z. B. an seine österreichischen LandslAnde, gut, dass neben der 
Darlegung der drohenden Tfirkengefahr sehr manch' bitteres Wort 
Ober Frankreich mitunterläuft. Aber auf die Gesinnung kam es nicht 
an. Ihm konnte es genfigen, seine versöhnliche Haltung gegen Frank- 
reich als eine Art Opfer seiner religiösen Begeisterung darzustellen 
und damit die Nothwendigkeit des Ablasses nach seinem Sinne bei 
den ünterthanen des Beiches und der Erblande zu bestärken. Indem 
er sich nun Frankreich näherte, versetzte er sich zugleich in die Lage, 
auch nach aussen hin seine volle Unabhängigkeit vom Begiment zu 
demonstriren, indem er ohne jede Bficksicht auf den Nfimberger Be- 
schluss, die mailändische Belehnungsfrage auf dem Frankfurter Beichs- 
tag zu erledigen, in dieser Bichtung ganz selbständige Abmachungen mit 
Frankreich eingieng. Unterstützt wurde er hiebei durch den umstand, 
dass er den Tendenzen seines eigenen Sohnes entsprach, der bisher, 
nicht gerade im Einklänge mit der väterlichen Politik, eine auffallend 
freundliche Haltung Ludwig XII. gegenfiber an den Tag gelegt hatte. 
Erzherzog Philipps Beziehungen zu Frankreich hatten Maximilian 
genug Verdruss bereitet. Kaum hatte Ludwig von der Herrschaft 
Besitz ergriffen, so schickte Philipp den Grafen von Nassau an der 
Spitze einer Gesandtschaft nach Frankreich, um ihm die bündigsten 
Versicherungen seiner Ergebenheit zu übermitteln. ^) Im Jahre 1500, 
eben als sich Maximilian in der fibelsten Stimmung gegen Ludwig 
befindet, versucht Philipp, wie er wenigstens in seiner Instruktion für 
die Gesandten, den Bitter von Yiry und den Sekretär Philipp Haneton 
versichert, im Zwist zwischen beiden Königen zu interveniren und eine 
Stillstandserstreckung zu erlangen. ^) Januar 1501 treffen wir Bele- 
ville, den französischen Gesandten, am Hofe Erzherzogs Philipp. Es 
ist sehr wahrscheinlich, dass schon damals von der Befestigung der 
gegenseitigen Freundschaft durch Anknüpfung eines Familienbandes 
die Bede war. ^) Philipp setzte in der That durch seine Unterhändler 



<) 8. Le Glay Nägociations diplomat. entre la France et Y Autriche, T. I. 1. Offentr 
liehe Bede des Qesandten Philipps 1501, wo der früheren Gesandtschaft im Eingang Er- 
w&hnnng geschieht. 

*) s. die Instruktion für Viry and Haneton, dann die geheime Weisung f&r Haneton 
(1500) bei Le Olay N^dations etc. Lp. 19. 

') So erz&hlt et wenigstens Foggers Ehrenspiegel (ed. Birken) p. 1182, der wohl 
ans Fontns Heatems schöpfte. 



157 

bei Manmilian und Ludwig SU. seine Versuche zur Beseitigung der 
italienischen Streitfrage fort ^) Nach harter Mfihe war es ihm ge- 
lungen, dem zögernden Vater wahrscheinlich zur Zeit seines Nürn- 
berger Aufenthaltes oder kurz nachher (April 1501) die Emwilligung 
zur Heirathsabrede zwischen dem Enkel Karl und Ludwigs Tochter 
Claudia abzunöthigen.^) Neben einer burgundischen Botschaft war sogar 
Kurfürst Friedrich von Sachsen zur Brautwerbung in Maximilians 
Namen ausersehen worden, da ursprünglich der Besuch des Erzherzogs 
am französischen Hofe in Aussicht genommen war. ^) 

Kurfürst Triedrich erschien zwar nicht — mögen ffir ihn der Gang 
der Dinge in Deutschland und seine Verpflichtung, dem im Juli zu- 
sammentretenden Begimentstage zu präsidiren, oder seine üble Laune 
über Maximilians schwankende Haltung massgebend gewesen sein — 
aber im Juni ward zu Brüssel der Vollmachtsbrief zum Abschluss 
des Heirathsvertrages fUr die burgundische Botschaft unterfertigt.*) 
An die Spitze der aus sechs vornehmen Burgundern bestehenden Ge- 
sandtschaft traten als eigentliche Brautwerber Herzog Peter von 
Bourbon, Engelbert Graf von Cleve und Bethel und Johann Prinz 
von Oranien-Chalons, denen sich Spaniens Gesandter Michael Gralla 
zugesellte. Sie alle begaben sich nach Lyon, wo nach mehrtägigen 
Verhandlungen, an denen Ludwig XII. und die Königin Anna durch 
den Erzbischof Ludwig d' Amboise, Bruder des Cardinals, als Kanzler, 
und Feter de Gi^ vicomte de Bohan als Marschall vertreten wurden, 



*) Die Gesandten Philipps am französischen Hofe erzählen in der 1. öffentlichen 
Bede 1501 (Le Olay N^c. I. p. 25), dass Philipp im Verlaufe der letzten 20 Monate 
za diesem Zwecke den Ersbischof ron Cambray, Wilhelm von Croy, Herrn j^on Chiane, 
den Probst Nikolaos de Bnter ?on Löwen, endlich Jean de Coarterille, Amtmann yon Lille, 
als Gesandte an Maximilian und Ladwigr XII. benützt habe. 

') s. die betreffende Stelle bei Le Glay Nägroc. I. p. 25. 

') s. Le Glay a. a. 0. p. 25. 

^) Der Vollmachtsbrief Erzherzogs Philipp und der Johanna, datirt 7on Brüssel 
27. Jnni 1501. Er ist dem ron Le Glay a. a. 0. p. 28 ff. mitgetheilten Heirathsyertrag 
inserirt. Als VoUmachtstrftger erscheinen: Franz yon Buschleyden, Erzbischof yon Besancon, 
Wilhelm yon Croy, Herr yon Chieyre, Grosskomthar yon Hennegau, Philippert, Herr yon 
Beyer und Conroy, Niklas yon Buter, Propst yon Löwen und erzher. maltre des requetes, 
Johami yon Courteyille, Amtmann yon Lille, und Peter Archement, Sekretär der erzherzogl. 
Ordonnanzen. 



1^ 

der Heirafhsyertrag glflcUicli zu Stande kam.^) Der am 10. August 
1501 abgeschlossene Vertrag zn Lyon enthält folgende 
Bestimmungen:*) Die'Prinzessin Clandia erhUt, wenn ihre Mtem 
ohne männliche Leibeserben blieben, alles was ihr nach Becht und 
Sitte zufällt. Sind männliche Erben vorhanden, so beträgt ihre Mit- 
gift 300.()00 Thaler in Gold, und zwar zwei Drittel von Ludwig Xu. 
und ein Drittel von der EGnigm Anna. 100.000 Thaler sollen bei 
der Hochzeit, die übrigen 200.000 Thaler zu gleichen Baten in den 
drei nächsten Jahren zur Auszahlung kommen. Claudia^s Witthum 
beträgt 20.000 Thaler in Gold mit Sicherstellung auf mehrere Orte, 
die der Souveränität Ludwigs XIL unterstehen, zum geringen Theil 
auch in Hennegau liegen sollen. Stirbt einer der hier Verbundenen 
vor der Hochzeit, so wird der verstorbene Theil durch ein anderes 
Eind des Königs oder Erzherzogs ersetzt. Wenn der verabredeten 
Ehe männliche Leibeserben enstanmien, so fahrt der älteste Kamen 
und Wappen der Bretagne. ^) 

Wie wenig Maximilian im Innersten seines Herzens von dieser 
Abmachung erbaut war, wie er darin nur einen glücklichen Schachzug 
Ludwigs XIL erblickte, um desto ungestörter in Italien verfahren zn 
können, wie gut Maximilian über die diesem Vertrage nichts wleniger 
als günstige öffentliche Meinung in Frankreich, die den Verlust der 
Bretagne und Mailands betrauerte und über den wahren piilsumptiven 
Schwiegersohn Ludwigs XII. orientirt war, davon haben wir gelegent- 
lich der Verhandlungen des Nürnberger Begimentstages Erwähnung 



^) Eb bedarf wohl kaum der Erwfthnangr, dass die hier stipulirte Vermfthlang des 
Herzogs Karl ron Bargund, des späteren Kaisers Karl V., später nicht zn Stande kam. 

*) Johann d*Aatan hist. de Ludwig XII. 218. gibt dieses Datam an. Auch Fugger- 
Birken p. 1188 zeigt sich im Wesentlichen gut nnterrichtet, doch drttckt er sich' ungenau 
ans: »Der Erzherzog schickte den 12. August Aegidium Buslidium, die Herrn Ton ChieTres 
und Verry zum König nach Lyon, diese Hehrath zu bestätigen. 

*) Der Wortlaut des Vertrages mitgetheilt von Le Glay a. a. 0. p. 28 ff. Von 
einer Belehnung mit Hailand an Karl, wie Reo und Ouicciardini berichten, kommt im 
Vertrage kein Wort yor. Fast zur selben Zeit, als dieser Vertrag zum Abschlnss kam, 
schickte Maximilian eine Botschaft, bestehend aus Eitelfntz von Hohenzollem, Probst roa 
Hakonnang und Dr. Peter Jacobi zum Frzherzog Philipp. Leider liegen nur die Gonzepte 
der Kredenzschreiben (dto. Innsbruck 2. August 1501, Wiener Staatsarchir) Tor, so dass 
ich nicht entnehmen' kann, in welchem Znsammenhang diese Botschaft mit der Heiratfas- 
angelegenheit stand. ■ 



159 

geihan. ^) Aher das Alles hinderte Maximilian nicht, Frankreich 
gegenüber eine versöhnlichere Haltung einzunehmen. Als September 
1501 der grosse Begimentstag geschlossen wurde, stand fQr ihn die 
Ablass&age bereits im Vordergründe. Seit Juni haj^te er, ganz von 
den Angelegenheiten seiner Erblande in Anspruch genommen, Tirol 
nicht mehr verlassen. In den Bergen dieses Landes setzte sich das 
nun begonnene diplomatische Spiel fort Charles Hautbois hatte in 
Nürnberg mit seinen immer erneuerten Bitten um die Belehnung mit 
Mailand kein Glflck gehabt Zuletzt hatte man ihn auf den kom- 
menden Frankfurter Tag vertrustet Jetzt unternahm es ein fran- 
zösischer Staatsmann, ausgezeichnet durch das unbeschränkte Ver- 
trauen seines Herrn, im Besitze einer Stellung und eines öffentlichen 
Ansehens, welches uns an das VerhSltniss Wolsey's zu Heinrich VIII. 
in England drei Dezennien später erinnert, der Cardinal George von 
Amboise, Erzbischof von Bouen, ') durch seine persönliche Intervention 
Maximilians Widerstand in der mailändischen Frage zu beseitigen. 
Seine Mission war von überraschendem Erfolge gekrönt Am 3. Ok- 
tober betritt er mit grossem Pompe die bischöfliche Stadt Trient ^) 
Grosse Ehren wurden ihm zu Theii; die Konferenzen währten zehn 
Tage. *) Am 13. Oktober 1501 wurde der Trienter Präliminarver- 
ti-ag abgeschlossen. Maximilian, der jedesfalls dem Ende der Bera- 
thungen beiwohnte, ^) willigte durch denselben prinzipiell in die Ueber- 

<) Die froher erwfthnteii 17 geheimen Artikel Tom 25. Angast 1501. Bfan achte 
aaf die Zeitooincidenz. 

s) Er war nicht, wie MOUer angibt, dem es riete nacbaohreiben, Statthalter von 
Mailand. Br wird dabei mit «einem Broder Charles d* Amboise seigneor de Chaumont 
(geb. 1475, QoaTemenr Ton MaiUnd 1500, gest. 1511} rerwechselt. Leider sind wir 
über den Gang der Verhandlungen za Trient nicht unterrichtet. 

*) 8. Jean d^ Anton I. 258. Haremann (Gesch. der K&mpfe Frankreich unter 
Ludwig XII. p. 185) meint, gestOtit anf Fngger, Guiociardini, G. de Boo, der Cardinal 
babe seine Absichten doeh nicht r<Ulig erreicht. Denn abgesehen daTon, dass Maximilian 
nicht bewogen werden konnte, das Herzogthom Mailand den männlichen Erben Ludwigs, 
falls er solche gewinnen sollte, zu (Übertragen, konnte der Cardinal Im Einklang mit seinem 
Herrn dem Verlangen Maximilians, die Gebrüder Sforza befreit zu wissen, unmöglich nach- 
geben und so trat er den ROckweg nach Frankreich an, ohne etwas anderes, als die Ver- 
Ungerong des bereits abgeschlossenen Waffenstillstandes erreicht zu haben. 

*) s. Le Glay a. a. 0. Pr^ds. hist p. 49. 

■} Maximilian weilte nach Raynaldus ann. ecdes. 1501 am 12. und 18. Oktober 
zu Trient. Nach einer Archirsaufkeichnung erscheint er noch am 6. Oktober zn Nauders. 



160 

lassnng Mailands an Ludwig XII. Offenbar war es das Verdienst 
Don Manneis, der klngen Diplomaten und spanischen Gesch&ftstr&gers 
am Hofe Maximilians, dessen Namen wir auch an der Spitze des 
Yertragsinstrumentes treffen, diese vorläufige Verabredung, die ja der 
momentanen spanischen Politik zu Gute kam, zu Stande gebracht 
zu haben. ^) Wir wiederholen, zunächst hatte man sich blos über 
die Grundlage geeinigt, auf der später weitere Verhandlungen fort- 
geffthrt und der Abschluss eines definitiven Vertrages zu vollziehen 
wäre. Der Wortlaut des Trienter Vertrages lässt sofort den provi- 
sorischen Charakter der Bestimmungen erkennen. Dieselben waren: 
Erneuerung der alten Freundschaft zwischen den Vertragsschliessenden 
und Einbeziehung des Erzherzogs Philipp und der Könige von Spanien. 
Das Heirathsversprechen des Erzherzogs Karl mit Claudia wird er- 
neuert und die Vermählung des Dauphins mit einer der Töchter des 
Erzherzogs in Aussicht genommen. Ludwig verspricht Maiimilian 
f&r die nächsten drei Jahre seine ünterstfitzung zu einem Tflrken- 
kriege und verpflichtet sich, die Ansprüche Maximilians und seiner 
Erben auf Böhmen und Ungarn und die des Erzherzogs Philipp und 
seiner Erben auf Spanien zu unterstützen. Ludwig wird Maximilians 
Bomzug zur Erlangung der Kaiserkrone beschirmen und nichts gegen 
die Beichsunterthanen unternehmen. Ludwig erlegt ein Siegelgeld 
von 80.000 Kronen. Alle früheren von Philipp im Namen Maximi- 
lians mit Frankreich geschlossenen Verträge blieben aufrecht Ludovico 
Moro erhält das Becht, fünf Meilen im Umkreise seines Haftortes 
sich firei zu bewegen. Bezüglich seiner Versorgung und der seiner 
Erben werden weitere Verhandlungen in Aussicht genommen. Sein 
Bruder, Cardinais Ascanius, erhält die Freiheit und Bestitution der 
Güter. Doch hat er drei Jahre in den Gebieten Maximilians oder 
Philipps zu weilen. Innerhalb dieser Zeit soll Weiteres vereinbart 
werden. Die gefangenen und geflüchteten Mailänder sollen zuMeden 
gestellt werden, worüber das Nähere am nächsten Frankfurter Beichs- 
tag zu bestimmen sei. Maximilian verspricht Ludwig XÜ. 
oder dessen Bevollmächtigten die feierliche Belehnung 
mit Mailand vor den Beichsfürsten auf dem nächsten 
Frankfurter Tage nach vorheriger Entgegennahme des 



*) Der latein. Wortlaat des Vertrags abgredr. bei Mülldr a. a. 0. p. 228 fP. 



161 

Lehdnseides. Maiimilian verspricht Ludwig den ungestörten Besitz 
Mailands und seiner anderen L&nder, « damit die beiderseitigen Erben sich 
umso ruhiger ihres Besitzes erfreuen könnten*.^) Also die Bestä- 
tigung der Heirathsabrede Ton Lyon, das Versprechen 
der Belehnung mit Mailand und die Zusicherung von 
Ludwigs Unterstützung beim Bömerzuge erscheinen als 
die hervorragendsten Punkte dieses Tractates. ^) 

AeusserUch wenigstens war eine Verständigung mit Frankreich 
erzielt Nun konnte Maximilian in seinen Tfirkenmaudaten sich 
darauf berufen, dass er der grossen Gefahr wegen auch seinen ärgsten 
Feind zufrieden zu stellen Willens sei. Auch ohne die bedächtige 
Untersuchung der Beichsstände Aber die Zulassung des Lehenseides 
— 80 hatte er jetzt gezeigt — konnte ein deutscher König in einer 
der wichtigsten Beichsfragen abseits vom Belebe ganz selbständig 
entscheiden. Ohne Widerspruch eine flagrante Verletzung der jungen 
Beichsverfassung ! Allein darauf war es ja abgesehen. Doch können 
wir nichi sagen, dass damit Maximilian in seinem Herzen Ludwig XIL 
irgendwie näher gekommen. Wo noch vor Kurzem ein so alter tief- 
sitzender Groll wohnte, da ist es übelbestellt um die brüderliche Liebe 
und Einigkeit, von denen die Vertragstexte so vieles zu erzählen wissen ! 

Probst Vergenhanns hatte sich Ende September mit den Auf- 
trägen der Nürnberger Beichsversammlung an das Hoflager Maximi- 

1) Dieter Absatz scheint absichtlich etwas donkel gehalten zn sein. Es ist weder 
bei der Zasichening der Belehnnng, noch der des Schatzes für den Besitzstand ron irgend 
welcher Erblichkeit des mail&ndischen Lehens die Bede. 

*) Die Angaben der Alteren Schriftsteller über diesen Tractat sind im allgemeinen 
uDgenao« Die Angabe des Ebrenspiegels p. 1184, dass Maximilian sich geweigert 
habe, in die Belehnang Mailands fQr Ludwigs erentaelle männliche Erben zu willigen 
mag an und für sich richtig sein, l&sst sich jedoch aus dem Wortlaut des Vertrags- 
instraments nicht erweisen. Ouicdardini Üb. V. und Boo fassen den Trienter Traotat 
unrichtig als WaffenstillstandsTerlAngening auf. Jean d* Auton bist. p. 261 gibt richtig 
die Verabredung bezüglich der Freilassung des Ascanio an, dagegen weiss er so gut 
wie Guicdardini nichts ron den dem' Moro zugestandenen Erleichterungen, die 
wieder Daniel VII. 478 richtig berichtet. Ebenso ungenau sind des Pontus Hoiiterus 
Angaben. Von den neueren Darstellern h&lt sich Hege wisch Maximilian L an 
den bei Du Mont IV. p. 1 mitgetheilten Wortlaut, w&hrend Haltaus Gesch. Maximilians L 
p. 171 unter dem Titel des Trienter Vertrages eine Anzahl von Propositionen, die den 
Vorrerhandlungen des Hagenaner Vertrages 1505 angehören, subsummirt und damit zu 
ganz fUfchen yerwirrenden Angaben kOmmt. .;i 

Kraas, Kflmb. Beichsreg. 11 ir 



IM 

Mim8<inaob Tirol beg^baiii • SöUi Bericht tfeienr^defi^' Gang^ dw «Mm-^ 
Itorger ¥€lrhaBdlongidn, vor alletta dei* BdsohluiBS, die: MailäBlev Be- 
kfa&fuig^fiiage MsbAfdennäcUstenlBeiciistiBig zutersSdhiebän,>w8riiiFi6 wir 
wisfliBnv nicht inehr Udl Stande, ihn^in' neineln Mtsehlos^ u&bekflmmert 
vm fiagimentimid'BiBich Tor^ugeheh, ii^endwie'zwbeeitiflussfeii* Oeniia 
an-demselbeik Tage/ aitL^ weMeb^die franzOsidchen^lJbtei^hftndler im 
bischöflichen Palais z^ Trient ^bezflglich' Mailands' = bindende Yertrags- 
punkte vatifizirten, bestätigte Maximilian dem Nürnberger Beichsregiment 
die zur Kenntnis» göioimnene Berichterstattung YergeühannB'. ^) Hit 
der Binbenifting' des Beichstages nach FrankAirt auf d^n '25: November 
eiklUrt er sich gainz eiiit^rstanden. Er kkl&rt' sich hereit, diebdzüg- 
Hchen>€itations8chreiben' ah die sätmiig6n Bei<ib9siände selbst zu be- 
seigeni- Doch yon> der Yerlegmig' des Begiments und Kammer^erichts 
fon'^Ntltnberg nach Frankftrrt will er nicht» wiss^; ^ Der <}i?!md liegt 
aiif;4er Hand; Wenn K'önig und BeichsstShde in-Ei^i,nkftrtt''tagteD, 
kennte^ das 'Beichsregiment in Nürnberg 'Aber die bescheidene Bolh 
eüies Beichdamtes nicht hinauskommen, in Frankfurt ^agegeh' misste 
eä'fcfich teioht an die Stelle der öberatefn Gewalt 'zusetzen. ' DerMtü- 
l&hdiläcihbn Bislehntmg geschi^t in MaxiniiHatis Antwort niit< keinem 
Worte Erwähnung; üiid doch war in Tiient bereits sd Entscheidendes 
a^Ämacht! Ein '^& beredtes Stillschweigen zeigte *mehr} als allibis- 
hef|^'VorgSAgf4, däss der Sdnig daran waH diei'^ö'lSstige'Befidts- 
behStde zu den Todten zu legen. 

: J||[ax|9iiUans, Antwprt.fand in Nürnberg i;Lur theilw§ise Biljigung- 
Zwar bescbloss man zunächst^ bis zur EröfiGaung des Frank&rter. Tages 
in Nürnberg zu verharren. Im Uebrigen hielt man an dem üeber- 
siedlungsbeschlusd fest. ,Da doch Begiment und Yersammlung nicht 
roh einander sein können/ so meinten sie und verrjethen damit die 
VOLL Maxiniilic^n perborres^cirte Absicht, die licitung der . Beichsange- 
legenheiten auish in Frankfurt in die Hand izu nehmen. In der 
Zwischenzeit, d. h. vom 30. November 1501 bis 8. Januar t502 sollte 
die Kammergerichtssessiön unterbrochen werden. ^) ' 



*) Maximilian an das, Nfirnberger Beic)isre^imei)t( dto. Trient 18. Oktolver 1501 
(^Wiener Cop.-B. Staat9arch.). 

*] Das Nflrnberger Beiqhsregiment an lifaximilian, dto. Nürnberg 27. Oktober 1501 
(Wiener Cop.-B. Staatsarch.). Die Beisitzer des KammerKerichtes beklagen sich aacb Ober 
das Alsstehea iluer Besoldong. Dass Maximilian fQr die Erhaltung dies«» so wichtigen 



1«8 

Haximiliaii setzte sich sofort nach Abschluds des Trienter Ver- 
trages mit dem Cardinallegaten wegen der VerkOndigung des Ablasses 
ohne Bflcksicht auf die Nürnberger Beschlüsse in's Einvernehmen. 
Schon im Oktober treffen wir Jakob Bannissis als seinen Boten bd 
Baymund, den er auch von seinen weiteren Schritten, die eingehenden 
Gelder in seine Hand zu bekommen, verständigt. Die königlichen 
Bäthe, die am Frankfarter Tag erscheinen sollten, waren sogar be- 
auftragt, den Nürnberger Regenten eine von ihm verfasste Ablassord^ 
nung zu übersenden. Es war doch eine starke Zumuthung des Königs, 
dass sie durch die ihnen aufgetragene Ausfertigung und Versendung 
an die Beichsst&nde ihre früheren Nürnberger Beschlüsse völlig des- 
avoniren sollten. ^) Trotz der von Nürnberg einlaufenden Gegenvor- 
stellung trug Maximilian den Begenten neuerdings auf, bis nach Be- 
endigung des Frankfurter Tages den Amtssitz nicht zu ändern. *) 
Nebenbei bemerkte er, dass er die Absicht habe, das Regiment sammt 
dem Eammergericht nach Begensburg zu verlegen, mit der wunder- 
lichen Motivirung, dass diese Stadt wohl bald der Hort gegen die 
hereinfluthenden Türkenhorden werden müsse. Schon erhebt Maximi- 
lian bei verscUedenen Anttssen Klagen gegen das Begiment wegen 
unbefugten AmtirMis. ^) In Nürnberg aber blieb man fest bei den 
im Begimentsabschiede bezeichneten Beschlüssen. Ende Dezember 
hatte der Legat aus den Eingtugen der sogenannten „ grossen * und 
, kleinen* Ablasstruhe das ihm gebührende Drittel in der Höhe von 
15:2 fl. Bh. gegen Bestätigung in Empfang genommen. Bischof 
Friedrich von Aig d w i g eriiialt den Auftrag, sein Begehren um einen 



Institutes gar nichts ihat, creht aus einem ScbraÜMB des Eammerrichter Adolf Grafen Ten 
Nassau im Semtein, dto. NQmberg 7. September 1501 (Innsbroeker Statth.-Arch.) her- 
vor, in welchem ersterer dringend um die Betreibung seiner Soldzahlung bei Maximilian bat. 

^) Maximilian an den Cardinallegaten dto. Linz 22. November 1501 (Conc. Wiener 
Staatsarcbir). 

*) Maximilian an das Nflmberger Reichsregiment, dto. Braneck 25. November 15Q1 
(Cop. Wiener Staatsarehir). 

*) Maximilian an das Nflmberger Reichsregiment, dto. Botzen 2. Noromber 15^^ 
(Innsbnicker Stattb.-Archiv). Er untersagt ihnen Michael Ton Wolkenstein und Heinndi 
Ton Hardeck wider aUes Recht zur Leistung des Beichsanscblages zu verhalten. Derselbe an 
dasselbe, dto. Steinach 7. Dezember 1501 i Wiener Staatsarchiv). Das Regiment a^ge 
darauf achten, dass in einer nicht nAher bezeichneten Sache nicht wider GebOhr weiter 
Proaedirt werde und verlangt die Grflnde für das erfolgte UrtheÜ. 

IV 



164 

grösseren Betrag entweder abzulehnen oder ihm eine weitere Summe 
nur gegen Gutschreibung auf sein weiter eingehendes Ablassdrittel 
darzustrecken. Hiebei benützte das Begiment die Gelegenheit, um 
den ganzen Ablassvertrieb vom Neuen unter eine verschärfte Beichs- 
oontrolle zu stellen. Der Legat sollte bei der Jubiläumsverkflndigong 
nur nach den Nürnberger Ordnungen verfahren. Durch das ganze 
Beich sollten „gemeine Gebotsbriefe ** verschickt und öffentlich von 
der Kanzel verlesen werden, dass bei Strafe des höchsten Bannes 
ausser den vom Legaten Autorisirten Niemand Beichtbriefe drucke. 
Geschriebene Beichtbriefe sollen als « nicht gerecht *" gehalten werden. 
Auch die gedruckten bedürfen ebenso wie alle Dispensationsbriefe zur 
Gültigkeit der Unterschrift der Beichskommissftre. ^) Allein diesen 
energischen Massregeln, die offenbar gegen Maximilians selbständiges 
Vorgehen in der Ablassfrage gerichtet waren, entsprach die thatsäch- 
liche Autorität des Nürnberger Beichsregimentes keinesfalls. Seit 
Kurfürst Friedrich Nürnberg verlassen, glich es einem Bumpfe ohne 
Haupt Monate hindurch ohne Statthalter kam sein Ansehen in be- 
denkliches Schwanken. Maximilian that alles, um den Sturz des ver- 
hassten Gegners zu vollenden. Im November bereits hatte er keinen 
Vertreter der Erblande beim Begiment. Zwar versprach er ümen, an 
Stelle des in Erblandsgeschäften thätigen Jörg von Neudeck den 
Probst Vergenhanns zu schicken, aber im Januar 1002 war dieser 
noch immer nicht erschienen. Dann hatte er die Absendung des 
Dr. Berlin als österreichischen Begimentsrath angekündigt Bichtig 
erschien dieser in Nürnberg, meldete sich aber als Beisitzer des 
Kammergerichts. Eine Art verletzender Gleichgültigkeit legte der 
König in allen diesen Dingen an den Tag. ^) Im Januar 1502 endlich 
raffte sich das schwachbesetzte Begiment auf und bat dringend um 
die Bestellung eines Statthalters. Damals fahrte Fürst Magnus von 



^) Instruction des Nflmberger Reichsregiments für den Bischof Friodricb Ton Augs« 
barg, dto. Nflmberg 29. Dezember 1501 (Gop.-Buch des Wiener StaatsarcbiTs). £>a 
Beiohtbrief dflrfe höchstens für drei Personen gelten. Nor bei Armuth kOnne der Fami* 
lienfater alle seine Kinder ohne Bücksicht auf deren Zahl, ebenso alle Eltern die im 
Haashalt lebenden unTerheiratheten Kinder einsetzen lassen. 

*) Anfrage Bertholds von Mainz bei Maximilian, dto. Nürnberg 29. Dezember 1501 
(Innsbrucker Statth.-Archi?). 



166 

Anlialt 1) fflr den Kurfürsten Joachim von Brandenburg das sinkende 
Wrack. ^) Gerade das, was sie mit beweglichen Worten voraussagten, 
der unvermeidliche Zusammenbruch der Beichsverfassung, war ja so 
recht nach dem Herzenswunsche Maximilians und f&r ihn Grund 
genug, ihr Schreiben mehr als zwei Monate keiner Antwort zu wür- 
digen. Man kann sagen, dass damals Maximilian Triumphe, freilich 
sehr negativer Natur, zu feiern begann. 

Erinnern wir uns, dass fdr Ende November der Zusammentritt 
des Frankfurter Beichstages in Aussicht genommen war. Bis zum 
7. Dezember hatten nur der Eurf&rst von Mainz, am Ende dieses 
Monats der von Köln und von Brandenburg Herberge bestellt. ^) Der 
Beichstag kam ein&ch nicht zu Stande und Maximilian gebührt wohl 
hauptsächlich das Verdient, ihn vereitelt zu haben. ^) 

Der Abschluss des Lyoner Heirathstractates (August 1501) bildet 
nur den Eingang zu einer Beihe diplomatischer Höflichkeiten, die Erz- 
herzog Philipp und Ludwig gegenseitig austauschten. Eben damals 
war die Anwesenheit Philipps und seiner Gemahlin Juana in Spanien 
zur Feststellung ihrer Thronfolge in Gastilien und Aragonien von 



<) 8. Bänke Gesch. d. Beform. I. p. 92. 

*) Nflrnberger Beiehsregiment an Maximilian, dto. Nflrnberg 18. Januar 1508 
(Innsbrncker Statth.-ArdÜT). 

*) 8. Jannssen Fran][fiirts Beichstagscorr. Nr. 824, 825. 

^) Die französischen Gesandten am Innsbrncker Hofe schieben Maximilian ausdrfick- 
lich die Schuld an dem Nichtsnstandekommen des Beichstages zu und sagen dies in ihrer 
UnterredoDg mit dem spanischen Gesandten im Februar. 1502. S. Le Glay a. a. 0. 
p. 89. Ob sich Maximilian schon Üh November, also wenige Wochen nach dem Abschluss 
des Trienter Vertrages, mit dem Gedanken yertraut gemacht hatte, der ErfQllung des 
Versprechens, den Belehnungsakt Torznnehmen, durch Vereitelung des Beichstages aus dem 
Wege zu gehen, ist doch nicht erweislich. Der Umstand, dass er thats&cUich im Januar- 
Februar 1508 Schwierigkeiten bezüglich der Belehnung machte, kann immerhin auf den 
ISndruck zurDckgefOhrt werden, den die Abmachungen FhUipps mit Ludwig XII. im Dezember 
zu Blois bewirkten. Mit grösserem Bechte könnte man Maximilians Sorge, das Beiehs- 
regiment könnte trotz seines Verbotes die Leitung der Beichsangelegenheiten in Frankfurt 
in die Hand nehmen, als Motiv seiner Handlungen betrachten. Consequenterweise hAtte 
er auch die Bechtmftssigkeit dieses Beichstages, dessen Einberufung von dem Nürnberger 
Begimentstage aus in seiner Abweienheit erfolgte, anfechten mflssen. Immerhin bleibt 
es f&r Maximilians schwankendes Benehmen charakteristisch, dass er sowohl durch den 
Belehnungsartikel im Trienter Vertrage, als auch durch die Bestellung eigener KommissAar 
fOr den Frankfurter T^ eine Zeitlang die Abhaltung desselb«|n ii^ Aussidt^t nalun," 



166 

grosser Wichtigkeit Ludwig XII. beeilte sich sofort, dem Erzherzoge 
die Beise durch französisches Gebiet in der schmeichelhaftesten Form 
anzubieten. Es heisst, dass selbst am burgnndischen Hofe zwei Par- 
teien, eine franzosen-freundliche und eine feindliche, bei der Erörterung 
der Frage, ob dies Anerbieten ohne Gefahr ffir die Person des Erz- 
herzogs anzunehmen sei, in heftigen Kampf geriethen. ^) Thatsache 
ist, dass die Landreise schon im September eine beschlossene Sache 
war und dass Erzherzog Philipp schon damals die FortfOhrung des 
Friedenswerkes zwischen Ludwig und Maximilian als hauptsächlichsten 
Punkt in sein Beiseprogramm aufgenommen hatte. Zu diesem Zwecke 
sandte er seinen Diener Wilhelm Pingeon nach Tirol, um Maximilian 
von seinem Beiseplan zu unterrichten und sich die Autorisation zu 
weiteren Unterhandlungen zu erbitten. Nur ungeme willigte ]{axi- 
milian ein. Mit Becht misstraute er dem diplomatischen Geschicke 
seines Sohnes. ^) Er zögerte, wie es eben seine Gewohnheit war, so 
länge mit der zustimmenden Antwort, dass Philipp sich auch ohne 
deren Eintreffen zur Vornahme seiner Beise fQr berechtigt hielt ') 



1) 8. die ansfohrliche Erzahlong bei Pont. Heot Ber. belg. lib. XV. 254: Der 
Graf Carl Ton Chimay wies aaf Ludwigs XII. Trenlosigkeit hin und befürwortete die 
Heeresfahrt unter englischem Schutze. Ihm opponirte der Erzbischof Franz Ton Bnsleideo, 
der auf die Nothwendigkeit, den Zwist zwischen Frankreich und Deutschland beizulegen, 
Terwies und Ludwigs XII., ritterliches Benehmen pries. 

*) 8. Maximilian an Erzherzog Philipp, dto. Botzen 29. Oktober 1501 (Ghmel Ur- 
kunden u. Briefe p. 215): »et pour ce, tres-chier et tres-ame filz, qne par les dites in* 
structions nous requerez instanment, tous Touloir faire cest honneur, et pour yotre grant 
bien tous donner la Charge de traicter et appoinctier les differens estans entre nous et 
le roy de France, nous tous aduertissons, que combien que ce ne feust point notre adnis, 
de TOUS mettre en teile anenture, toutes uoyes puls que estes dedens le royaulme de 
Fkimce, nous auons auise et conclud, pour ces causes et en oontinuant a la grant af- 
feötion que auons a 1* augmentacion de Totre bien et honneur, de tous accorder la re- 
queste que nous aTez faicte en ceste partye, . . . .* 

") Die Zustimmung gab Maximilian durch sein Tom 29. Oktober datirtes Schreiben 
und schon am 4. NoTember Terlässt Philipp Brfissel. Immerhin dürfte er sie auf seiner 
üemlich Terlangsamten Beise, die ihn erst anfangs Dezember nach Blois ffihrte, erhalten 
hlEkb^n. Interessant ist es, welche Schwierigkeiten Maximilian auf Philipps Yorschlaf 
ina^hte; den Titel eines »Erzherzogs* mit dem eines »Prinzen Ton Spanien* Tertausdusn 
j^'ddirfeti. Er erz&hlt hiebet die alte Fabel Ton dem seit Jul. Caesar und sein^ l^acb«- 
Ibl^^r il^^ei^rten Oesten^ich, über die er ihm die betrelfenden Urkundenabi^äftiftoi so 
fänden tl^üäiV Er proponirii, dass Philipp in allen auf Spanien und äÜ^ii^ien- 



einem gmMi^G^tdii^ ia. welobwi: wir «^ Frana von Spetfi^^B 
findcoH firftosek Am l&i NoMeoibur treffen MW,;i)^p zu .CaiS^y« 
am :3ör NoT^mber fu Sb Deaie.j iSkide, (4fs IfoMts ;bu {faqi. 
U«beraU iwitüde üim festUober Bmj^ff HQ:Tk#i Anfiujigs Qmim)^ 
wird:i9r v^n.IiQdiirig XIL iAfeierlicheff Aüdiem^i m Blois #mp%ga% 
w6 BT.\m.vmil2, i^ Mto« Y^Nr3i^il<H:am:4aim,.d6n AbsqhjKSß i^ 
diplomiitisäi^ ÜQtorhall4IQSg^^f seio^ S^yolljQt^tigtep /Qberlnsp^^^T^ 
BüiidTviartsi 2U: zi^n« iAuh 30i: D^^fmbor T^&99</ er Togprs wd <w 

Begiiift. des* Jafaie». ISOS.itr^A; wurM: beifi^itß att£ i^pam^eia 

.'. Wa» Liidwig ifeoflaiigte, eine Atodifikatitoi ides Ttrienter )yi9itriieii, 
dia:flF/jtb^ iseblaoemote iiu^^ Jj^mff^ü^ deflaeU^e^iiniliad^ 

Mt eori^tirch idenl ^miASiJOfßzwA^ IbV^l^Jihgst^lmemk.Nf^^ 
^jL Bkdstf)>.glDQUißh( jon^icl^. »PiinAi. odenft^fil ifUid^l d^i^QllSg 
doft lUibM> eingerttimli,» jQ^ Ja)irW/|iil9 de» ^Mf- 

iem iHä^^reiBfi; Gemaibtin:itl£::denJ)aiq[)llin.29( wjtbten^ 
duc^jWxßmaogM dei!:Ziri9clieineilit.8ieijQtfid!Mfeiliig fepdteivafte^ibd^}! 
unter -Yerbel^attc dj|8^> Vitoiecfates . a«f /fr^OaßAmhß^i iSeiitii^^ ^tXiudü^ scih 
^teht Marifaülait i^idieftiyajmsMts^ig dt^iXbtlllQato 
JififaeiEJteBiBik fiteldes.Tibkttu^g' eiae.lJfiC ^^i^inJlCtoj^AjdiiairJ 

setzen, in ^4eQ. anderen Gebietendes Abec umg^dLehtt halten sollte (s. Instruction für Pin- 
if^ri ab'EWemg'^ilip-p^^^^ '^ ' ''^ ^^'"^''^'^^ '-'^ 

^ Dieselbe war am i^/^^vSiixltaL^W'^'^^lk^ifft'^^^ ^'%,^\h^\\x 
'ÄMssa^i^füfer CMftitet^t^Ifilidiellii> i^söiketu^ ^.li^'A^: i.].-'iiA iiv..>-i-. ii-jj 'lüA 

(8. C^^l Urk. z^r.OeMh...M{mmilians I.^ 2.?l)v ?Il^'^dler waren:' Wilhelm Herr 
Von ^nieyre it Croy, die ^Biscfi6fe* ^einric^ ' Sei^lies Ton^ Cambray und Fi-altz'B&ä&^aen 
fon Besaneon, endlich Nikolaas de Bater, Abt Ton Löwen. Mit Aosnahmg des z w eite n 
wamBsüttnmIllicM Uoildeii LyäAeK.KBiJkaBdlaBgaL.Aufiisi.iöQIothfiii«^ a-j-n-yd f' 

-..^ auS^ifUbo^ IMtipl^ Beiflft::hakenL!iriB.<eiD6n gfenaiten BeiiahtiouiM Thniip<ll!Mf».ya<i(iiis 
Imkidag.ffACBonbaäiiBm^Jim^'lhm» AiMaBÜH a$ki;AnAiwinj.aiii|UavOCfe^Aa.do«rp»:^juliT. 
diplom. da droit des gens par Bonssfet^Aoiflai N^/X AnÜftfcrMfther laidh ^hLUbmut MBui^t 

..1VJ6Ba&-iBofbfl>]iDtl|all^-^J .. >7 vi'd .71 .■■[ .:•:...• .i .7: ..ir.:i::ö <....^ ;.;uy. ijü .- 

:^rf^ Ssjndrflfllftiiif iiwmfc X^m » JÜJBJqMtrdnu/ eünoniid;:(iifefi]ii ümüija^Ten^DX pi»JiSI() 
Hessit als Ort des FriedeDsscUmäesi. ...^. .:.>/. jjIj::: ^j^l:j.,-j^^:j -ijL ■i-jUuuiij nvi* 



168 

zahlbare Hilfe von 4—500.000 Frcs. zu. Lndovico Moro erhilt niclit 
die Freiheit, doch eine seinem Stande angemessene Behandlung. Bonna 
Sforza wird durch eine Pension von 6000 Frcs. zufriedengestellt 
Hermes ^) erfährt, wenn er sich Ludwig XII. ergibt, eine wohlwollende 
Aufnahme. Die vertriebenen Mailänder, welche den Eid der Treue 
gegen Ludwig gebrochen, finden keine Gnade. Diejenigen jedoch, die 
den Eid nicht geleistet und ihre Gfiter verloren haben, sollen auf die 
Empfehlung Maximilians, wenn sie um Gnade bitten, besser behandelt 
werden. Ludwig verpflichtet sich, eine Summe von 200X)00 Pres. 
Alles in Allem zu zahlen, wenn letzterer im Sinne der schon zu Lyon 
geschehenen Abmachungen auf den Besitz des Veitlins verzichtet, und 
zwar im Gegensatz zu dem Zugeständniss, welches Cardinal d' Am- 
boise in Trient mit nachträglicher Genehmigung Ludwigs gemacht 
hatte, nach welchem das Yeltlin ffir drei Jahre in den Besitz des 
Erzherzogs Philipp gestellt werden sollte. Doch soll Maximilian freie 
Wahl haben zwischen dem obigen Vorschlag oder der älteren Trienter 
Bestimmung« fQr Alles, d. h. fQr die Investitur, als Siegelgeld und 
f|lr die Streitfälle, die sich aus seinem Zwist mit dem verstorbenen 
wie dem gegenwärtigen König von Frankreich ergaben, die 80.000 
Kronen des Trienter Vertrages (=140.000 Frcs.) zu nehmen. Für 
alle Fälle erlegt Ludwig XII. 50.000 Frcs. zu Metz, die sofort nach 
Empfang des Lehensbriefes für Mailand zur Auszahlung gelangen. Der 
Best der von Maximilian eventuell gewählten 80.000 Kronen wird 
nach Ablauf eines Jahres ß^Uig. Wählt Maximilian die 200.000 Frcs., 
so werden 50.000 Frcs. ein Jahr und die letzten 100.000 Frcs. zwei 
Jahre nach vollzogener Belehnung ausbezahlt ^) 

Auf den ersten Anblick möchte es fast scheinen, als wenn die 
zu Blois fixirten Funkte wirklich nichts anderes als Ausf&hrungs- 
bestimmungen des Trienter Vertrages enthielten. Aeusserlich an dem 
Dokumente ist auch dieser Charakter insofeme ängstlich gewahrt, als 



') Hennes war nicht, wie Le Glay in der pröcis. hist. p. 111 l>ei der AuftAhlaDg 
der Vertragsbestimmungen angibt, der Bnider der Bonna Sforza (Tochter des Giovanni 6a- 
leazzo, geb. 1491, Oemalin dea Königs Sigmund von Polen, gestorben 1558), sondern 
Bruder der Maria Bianca, Gemahlin Maximilians I. 

>) Du Mont Corps diplom. tV. I. part. p. 17. Die von Le Glay in der PrMs hist. 
seiner Negoc. gegebene Anfefthlnng der Vertragspunkte ist etwas ungenau und bringt auch 
den Charakter der Abmachungen nicht recht zum Ausdruck. 



169 

immer die betreffenden Anüuigss&ize der Trienter Artikel zitirt und 
hernach kommentirt werden. In Wahrheit aber hatte Maximilian 
schon recht, wenn er sich nachträglich von dieser Art der Interpre- 
tation nicht sonderlich erbaut zeigte. Man kann nicht sagen, dass 
trotz der vagen Ausdrücke im Trienter Yertrag die Frage der Mai- 
ISndischen Emigration im Sinne dieses Vertrages geregelt wurde. 
Bei Ludoyico's Behandlungsweise liegt der Unterschied klar zu Tage. 
Auch die Maximilian zugestandene freie Wahl zwischen den 80.000 
Kronen und den 200.000 Frcs. war darauf berechnet, die thatsftchlich 
geschehene Modifikation der Trienter Bestimmungen geschickt zu vor* 
decken. W&hlte Maximilian die 80.000 Kronen, so blieb ihm aller- 
dii^ in der Theorie das Anrecht auf das Veltlin, das übrigens 
Ludwig XII. damals fest in den Hftnden hielt. Und da sein Anrecht 
auf einer mündlichen Zusage d' Amboise's, keines&Us auf einem Ver- 
tragspunkte des Trienter Traktates basirte, so konnte er zusehen, wie 
er zu seinem Bechte kam. Auch mit der verklausulirten Türkenhülfe 
hatte es seine guten Wege. Es war eine offenbare Zwangslage, in 
welche man Maximilian versetzte, die man durch die Lockspeise eines 
Mehranbotes von 60.000 Frcs. erträglich zu machen suchte. Sicher rechnen 
konnte Maximilian nur mit dem Metzer Depot von 50.000 Frcs. und 
doch durfte die Trienter Bestimmung, dass als Siegelgeld 80.000 
Kronen zu erlegen seien, nicht ohne Gewalt anders als auf eine so- 
fortige Auszahlung gedeutet werden. Diesem Angebot gegenüber 
musste Maximilian nun in die Belehnung mit Mailand, in den Ver- 
zicht auf das Veltlin und der Bestitution der mailändischen Partei 
willigen. Wahrlich eine nicht gleich gemessene Compensation ! Oenug, 
der Vertrag kam zu Stande und zwar formell unter Zustimmung 
Maximilians, der seinen Sohn in vorhinein zum Abschluss autorisirt 
hatte. 1) 



') Am 21. NoTember 1501 ferta^rte Maximilian aoch eine Instruction f&r den Erz- 
benog and Georg d^Amboise an Lndwig XII. ans. Maximilian liess in derselben Protest 
erheben gegen die Werbung des ungarischen Königs Wladislaw (Maximilian nennt ihn in 
der Instruction nur König Ton Böhmen) um die Hand einer französischen Prinzessin, 
Wladislaw sei rerpflichtet, sein EheTersprechen, das er der Witwe des Mathias Gorrinus, 
der mannssOchtigen Beatrix, gegeben, zu halten. Aii^ könnte eine mAnnliche Descendenz 
ihn, den Erzherzog Philipp und Karl um ihr gutes Recht auf Böhmen und Ungarn 
bringen. Zudem kime ja dadurch auch Claudia um die Aussicht» in beiden Beichon 



Vtd 

Die €Fesandten Ludwigs- XU. am Hof e iManriTniliaM 
zu Hall UQ d nnsbriick. Abbfüoh ' de^ YerÜandltingeii 
mit KaakFeloh Febru^— IMx;^ IStpa. , ; 

FrQbQätene Januar 1502 konnte Maiimilian 'sicliere Simdß Von 
dan ßflscblüssen zu Bloia bab^. Französiscbe Cresandte, ^e wir bald 



KAnipD zu werden '. (Quael b. a. 0. p. £16). Aub spitanm Voihuidlangen wits>m «ir, 
da» iB Blois diete BsEchwerde sUeidingB rai^bracbt wurde. Aber Ertöig hatte Gie io- 

'tW -^UMa-'liMm ■■■[*/ ''th^-"ii<i'--4«ihsB»\unsia--i'Vi^^ SltgalM IB. 

■^.-inii-.- --^ -'-^, "■ ■■'■'■'-:> -''■■■■-'' :ii.i■.=^l;;¥;Jli '.-.l a.^dl^,V/ vil. a-yi-.-i ^jJ.,., 

•'-^■"'''■■'■"'j-U:mir'Sft<)ätllti-l: ^.-S* ff. ■■ '■ ''"<■ " ■' -■^:'iiiJ 'uil u-iiwUd^l . 

■"■"^''^''^ e;^^ dhw ?hffii'p(^'NMuwAli,UFräKtf<'*öto"eua(«tf'4#-i«bs''n!lfoa'^(>M-a<Au 
'l!^U(lr'AinitiitMrtr^;«er-'««tuiHt«4eaii^ie'€))iirterine'«Ba eiöSf^ «sH^-CfataiWfau^). 
"JHV'^ae 'fraD «Maiilteb OMtiilhvtt in-Abi^ -ts ^BBbrdeh' nHiHrtSelOH^'-'^tiMle uüc 'Mr- 



171 

was er ihm zu seiner Ehre und zu seinem Nutzen rathe '. ^) Allein 

bevor noch die Kunde von den «Interpretationen' von Blois diesen 

Umschwung der Stimmung am Hofe des römischen EOmgs erzeugt 

konnte, hatte sich Ludwig XII. beeilt, durch üebersendüng der (übn- 

firmation des Trienter Vertrages sich der Hauptsache, der BeiAhnung 

mit Mailand, zu versichern. Im November-Dezeüiber 150 t iireffeh 

wir den französischen Schatzmeister Florimont Bobertet am Hefe 

Maximilians, während sich gleichzeitig eine ftainzösisciie Boteohaft m 

Bewegung setzte, um auf dem Frankfurter Tage 4en ILekehseid zh 

leisten. Bobertet hatte offenbar die Aufgabe, das nähere Detail in 

dieser Beziehung abzumachen und mag woht von Maximilian selbst 

die Kunde von dem Scheitern des Beichbtages > einhalten hab^n. - So 

erUSrt es sich, dass MaximiHan eittWilUfte , die Frage^ "mgei Mt 

Mailänder Emigrirten, die ja zu Frankfoti rerbandilt Vetden 'sollte, 

vor Ablauf eines Jahres nn^ht zur SpiUiche liifringen zu woDeii, -uiid 

dass er dnrcli Bobertet — irtr iviederbolen o6ne Eenntiiiss wd 4eii 

TorfUIen zu Blois ~ Ladwig XII. zur Ablegung de» Lehensddeis an 

seinen Hof laden Hess. Bobertet verliess um die Ißtte dee^J«nnär 

1502 Tirol, nachdem ihn nodi Maximiliui mit einer Ibri^otie» an 

den Cardinal d^ Ambeise b^züglidi der BeliaMdteng^ des dhtle&zzo di 

St. Severino versehen --hätte.' ') '-■ ■•"• ^ ■•.:.. :.'./_-^ :.',a^...-' 

unterdessen -erwarte die IhmzOäigöhe 'Botschaft, ^» ^n Le&etiis<- 

eid vordenr "i^rsanittielten Bel^sständen leisten solKid, tergeftUei äüf 

Einladung 2um Erscheiiien^ auf ciem Fränl^ttdf' 1?agei- AM^s^ihnen 

m latig^ wurde und sie glaubten, König "önd Bleißh hätten ihi^r ve]^^ 

gesseh, inaehten e$e eiob auf den -Weg bach tira&kfürt, wo s^ 

25. Januar ^13^^2' «intra^. Hier Hess^ sie^ sieh ind^ Sitetiigs^aal 



<) MaximiliaD- ia Erthen^rlPUfflii^, Aiigilmrr 19. ▲trgtt8tl'602 (Chiöti id^k)* p. 221 )• 

*) Ich entnehme 3obertefi IViritMltaheit aenfieriehten^ der^J^tisörfinäkett-Gtesaiidteii 

un d'Amhöise 7ebriar«lftn 1602 (£e Glajr !V^c p. -^7 ff.). MaatliiiMti6' Aieer«di^^e 

ffir Bobertet an d« Amboite, d^. HaU 9. Jänaar 1502 i«t tei Le Glay fNf. l'Sf-j^; ^), 

4er Irifer trrthAttilidi Oilteirttil anninrmt^^oiirichtis' eingereiht. Eb 'gMtt eef Uit vMlb. 

zwischen irr. *? und Nr.^e p; 80.- Kttth der Bectej mit %öhdier HaximSi^ta 'dHi- firiii^«- 

sisehen Gesandten begrOsste (Ende Febmar 1502), war Robertet mit disrVöb^iMigttt/gr 

dreier Pmkktit' T6n 'Seite' Saximdhuift' l^trant -irorden: I: BözOgHtA der Mtt^der Ver- 

b&n&tett, 2: dev Theihiahme det franxMiscfaen Sriegisfltftte am TOikenzugpe tind M Zälft 

der Landongsirappen und 8. der Kirchenreformation (Le Glay Ntfgoc;* i^.'M letztä^ZeUen)-; 



172 

filhien und nachdem sie in Gegenwart des Bfirgerineisters imd Stadt- 
raths ein Protokoll Ober ihre Anwesenheit aufgenommen und einen 
Protest gegen die Abwesenheit der Beichsstände ausgefertigt hatten, 
folgten sie Maximilians Einladung ^) an seinen Hof nach Innsbruck. ^) 
Am 15. Februar traf die französische Botschaft unter der Führung 
Ludwigs von Hallevin, Herrn von Piennes zu Hall in Tirol ein. Das 
Wort fahrte bei den diplomatischen Verhandlungen Oeoffroj Charles, 
Präsident des Parlaments der Dauphind. Auch der uns von Nfimberg 
her wohlbekannte Hautbois befand sich im Gefolge. ^) Am IC\ Fe- 
bruar erfolgte die offizielle Torstellung der Gesandtschaft bei Maximi- 
lian, in dessen Gefolge wir Paul von Liechtenstein und Matthäus Lang, 
viele Mailänder, aber auch eine burgnndische Gesandtschaft finden. 
Nachdem von französischer Seite die Erlangung der Investitur als 
Hauptzweck der Beise dargelegt wurde, ward Don Manuel, Botschafter 
Spaniens am Hofe Maximilians, mit der Leitung der Unterhandlungen 
im Namen des römischen Königs betraut. Maximilian kehrte sofort 
nach Innsbruck zurück. Gleich die ersten Unterredungen am 16. und 
17. Februar zeigten, dass Maximilian, in voller Eeniitniss von den 
Abmachungen zu Blois, sich zum Erstaunen der französischen Ge- 
sandten hinter einen Wald von diplomatischen Ausflüchten zu ver- 
schanzen begann und so der Belehnung zu entgehen versuchte. Zuerst 
erklärte Manuel, die Belehnung könne wegen der hier lebenden Mai- 
länder nur im Geheimen und die Abnahme des Lehenseides erst später 
durch einen Bevollmächtigten bei Ludwig XII. erfolgen. Das war 
aber nur die Einleitung zu dem nun beginnenden Yersteckenspielen. 
Während die Gesandten sich auf die ihnen nachgeschickten Artikel 
von Blois und an deren Concordanz mit dem Trienter Vertrage be- 



^) Diese traf die Gesandten in Mainz (Le Glay Nägoc p. 48). 

*) Le Glay Pr^is. bist. p. LIV. Doch ist die Angabe, dass ihr Protest ihm einigen 
Schrecken Terarsacht und ihn zar Einladung bestimmt habe, schon wegen der raschen 
Aofeinanderfolge der Ereignisse aosgesc^ossen. Die Aufforderung , sich zu ihm zu 
begeben, muss lange ror dem 25. Januar (wahrscheinlich Ende Dezember) ?on Innsbruck 
abgegangen sein. Denn sie setzt die Unkenntniss Maximilians bezflgb'ch des Traktates 
Ton Blois Torans. 

') Ausser diesen erschienen noch Etienne Petit nnd Jean Guerin (s. Le Glay Negoc ). 
Die zwei Oesandtschaftsberichte an Cardinal d^Amboise (Le Glay Negoc. p. 87 IL) liegen 
der DarsteUung zu Grunde. 



m 

riefen und gnmdsfttzlioh jede Discussion ablehnten, die zu neuen Ver- 
tragsbestimmungen fahren konnte, zu deren Berathung und Annahme 
ihnen jede Vollmacht fehlte, zogen im Laufe der bis in den Anfang 
des März währenden Verhandlungen zuerst Don Manuel, dann Lang, 
endlich Maximilian selbst eine Beschwerde nach der anderen hervor, 
bis man glGcklich bei dem Punkte angelangt war, zu erklären, vor 
der Beseitigung derselben durch Ludwig XIL können von der Inve- 
stitur keine Bede sein. Auf das Verlangen der Franzosen, sowohl 
die Belehnung als den Lehenseid im Qeheimen vollziehen zu lassen, 
versprach Manuel die nöthige Bflcksprache mit Maximilian zu nehmen. 
Tags darauf erschien Manuel und lud sie in des Königs Namen zur 
Tafel nach Innsbruck ein. Schon beim Male (20. Febr.) sprach 
Manuel von dem Schicksal Ludovico^s und der strittigen Summe von 
80.000 Thaler. Die Gesandten wichen jeder Erörterung aus. Nach 
Beendigung eines ihnen zu Ehren veranstalteten Scbarfrennens hielt 
Geoffiroy Charles eine lange Bede vor dem gesammten Hofe, welche 
in der Bitte um die Ertheilung der nachgesuchten Belehnung gipfelte. 
Maximilian erwiderte ausweichend und erklärte sich betroffen Aber sein 
Volk Israel, die vertriebenen Mailänder, die in der That unter der 
Leitui^ des Cionstantin Galeazzo alles aufboten um Maximilian in 
seinem Widerstände zu bestärken. Als die Gesandten am 25. Februar 
einer in Hall herrschenden grossen Sterblichkeit wegen im Begriffe 
standen, nach Innsbruck zu ziehen, empfiengen sie ein Schreiben 
Maximilians, in welchem er ihnen zu verstehen gab, dass er ohne 
Belastung seines Gewissens vor der ErfQllung sämmtlicher Artikel des 
Trienter Vertrages durch Ludwig XII. in die Investitur nicht willigen 
könne und sie auffordert, desshalb Couriere an ihren König zu schicken. 
Bathlos wandten sich die Franzosen um Erklärung . dieses Verhaltens 
an die burgundischen Boten. Diese, flbelgelaunt über Maximilians 
schwankende Haltung, erzählten ihnen, wie Maximilian über den Ver- 
trag von Blois in heftigen Zorn gerathen sei, da man ihm doch früher 
die Freilassung LudovicoX dann die Zahlung von 80,000 Thalem von 
einem früheren Vertrage her versprochen habe und da eine Subsidie 
von 4 — 500.000 Frcs. für einen Fürsten von seinem Bange denn doch 
eine zu geringfügige sei. Diese offenkundige Theilnahme der Bäthe 
Philipps wurde am Hofe Maximilians übel vermerkt und ihnen bald 
darauf jeder Verkehr mit der französischen Gesandtschaft strenge 



174 

untersagt. Am 24. Februar &nd sich Bon Manuel bei Halleyin und 
Genossen ein. Nach langen Verhandlungen gab Manuel zu verstehen, 
dass eigentlich keiner der vielen strittigen Punkte Maximilian so sehr 
von der Vornahme der Belehnung abhalte, als die zu Blois he- 
schlossene Behandlung Ludovico's, bezfiglich dessen man ihm doch 
früher die bedingungslose Freilassung und eine Pension zugestanden 
hatte. Dem gegenüber suchten die Gesandten aus dem Wortlaut 
des Trienter und Bloiser Vertrages das Becht ihres Königs zur Fest- 
haltnng Ludovico's zu begründen. Am 27. Februar findet sich Mat- 
thäus Lang bei den Gesandten ein. Er erklärt, dass er seinem Könige 
zum Widerstand rathe, weil aus den Artikeln zu Blois nicht jener 
Geist der Freundschaft von Seite Ludwigs XIL ersichtlich sei, auf 
welchen Maximilian im Sinne des Trienter Vertrages zu hofifen glaubte. 
Maximilian sei aufgebracht, dass Erzherzog Philipp in Blois unter- 
handelt habe, und zürne dem Cardinal d' Amboise, der Ursache sei, 
dass eine schon höher stipulirte Summe für den Belehnungsakt schliess- 
lich auf nur 50.000 Frcs. reducirt wurde und er das Vertrauen, das 
Maximilian auf ihn durch die Zustimmung zum Trienter Vei*trag ge- 
setzt habe, durch diese Ausführungsbestimmungen von Blois miss- 
braucht hätte. Darauf trafen die Gesandten mit Manuel in der Kirche 
zusammen, wo dieser ihnen erklärte, dass er weiter nichts aus Maxi- 
milian habe herausbringen können. Doch würde er vorschlagen, dass 
ein Theil der Gesandtschaft hier bleibe, der andere Tbeil zur Behe- 
bung der strittigen Punkte sich zu Ludwig XIL begebe. Denn er 
könne nicht finden, dass Maximilian im Prinzipe der Investitur ab- 
geneigt sei. Diesen Vorschlag lehnten die Gesandten ab. Allmählig 
zog sich Manuel von dem Vermittlergeschäfte zurück, indem er sich 
auf kriegerische Verwickelungen berief, die eben an der neapolita- 
nischen Grenze zwischen dem französischen und spanischen Heere 
entstanden waren. Alle weiteren Vorschläge erschienen bald der 
einen, bald der anderen Partei unannehmbar und so beschlossen denn 
Anfangs März die Gesandten, ihren Abschied zu nehmen. Ganz merk- 
würdig ist die Rede, mit der Maximilian dieselben entliess : Er erzählt 
den Gesandten, dass er die Absicht habe, die Mailänder mit konfis- 
zirtem Gute auszustatten, das er auf einem demnächst zu voUfÜh- 
r^den italienischen Zuge an sich zu nehmen gedenke. Auch bezQg- 
JiA des Ludovico macht er die; Eröffnung, dass er diesem vom Herzen 



aV5 

nie' ^It^bt 'tmd des^halb, obwohl er essebif' gtiii hltte'itluA"kOnv8iJ,: 
kurz vor dessen Gefangennahme nicht geholfen habe. Hauptgmnd aber sei 
der gewesen, dass Ludovico ihm die zur Tilgung seiner Sohuldeii ge- 
fordert^ hünderttansiend 'Dukaten fBr die Httlfeleibtungi Bidhi; hab^ 
zahlen weiten. Jetzt allerdings habe Maximilian mit dem Oefangeneft 
Mitleid/ Die Gesandten sN>llen dem Cardinal sagen^e^ mbge traohtenf 
dass der Trienter Vertrag von seinem ' Eöhig Ludwig gehalfen Werde. 
Yienmdzwan^ig Jahte' habe ät mit Frankreich Krieg gefafart .udd: 
Mebei viel Ehre ferdi^t: d*rum irünsohe er den Frieden. : Denn 
käme der Trientei^ Vertrag nicht zu Stande' so müsste 
er sich mit den Türken aussöhnen. Und er. werde es 
thtm'tnd ibnen'ltalien zni^ Beute gaben! 

Oe^öhlckt antwortete der französische Gesandte: ,^Was Ihre An* 
gelegenheit mit deü TQHcen anbelangt — vergeben Sie, wenn ich 
etwas sage, was Ihnen missfallen könnte — so wQrde das sehr un- 
recht sein und irivm Sie darin schlecht beraihen. Gatt würde darüber 
zürnen und gegeA Sie und Ihre sämmtlicheu ' Angelegenheiten Partei 
ergreifen*. Der Gesandte hob seine Verwunderong hervor, dass die 
zwischeü deh beiden königlichen Familien beschlossenen Heiraths- 
vertrSge Haximüian nibht veranlassen, in die Investitur pro liberis 
utriusque s^xus et haeredibus in linea directa et collaterali bezüglich 
Mailands zu willigen, da doch diese Bestimmung seinen eigenen Enkeln 
zu Gute käme. Doch wollen sie, wenn ihr König in die Belehnung 
{^:^.-^\nWc^li^iW;?ülige, Bofort voi; Maximilian erscheinen. 

Maximilian dagegen erwiderte, er halte es doch für nothwendig, 
dass sie auch In diesem letztei'en ^alle ihn von ihrer Ankunft vorher 
benachrichtigen. Denn schon sei er so weit, die Schamröthe 
verlaren zu hajben, wenn er dann Schwierigkeiten machen 
sollte, die ihm, Ludwig und seinen Gesandten zur Schande 
gereichen würden. Die Ausdehnung der Belehnung auf die Töchter 
des Eöi^ werden die Kurfürsten nie bewilligen und gerade der 
Heirathsabrede wegen, weil sie sagen würden, es geschähe nur zu 
Gunsten des Habsburgischen Hauses. Doch wenn die Investitur pro 
se et masculis bestätigt wird, wolle er schon Sorge tragen, dass einige 
Zeit nachher Madame Claudia in Mailand die Erbfolge erhielte und 
Ludwig bitten, dass er dem zum Wohle der Kinder des römischen 
Königs beistimme. Daran schloss Maximilian die Bitte, Ludwig möge 



176 

Harm von Pieones als bleibenden Botschafter an seinem Hofe be- 
lassen. 

£s klingt &st humoristisch, wenn Geoffroy Charles rücksichtUch 
dieser Bitte an d' Amboise berichtet, er habe Fiennes den Wunsch 
des r^^mischen Königs mitgetheilt, jener betrachte sich aber so seht 
als Diener des Cardinais, dass er nicht glauben woUe, der Cardinal 
werde ihm diese Strafe zuerkennen. Allerdings der leicht- 
lebige und verwöhnte Franzose &nd in dem freundlichen Bergst&dtchen 
Tirols nicht das, was schon damals ein französischer Hofstaat zu 
bieten vermochte. Vergleichen wir aber diese Auffassung mit den 
naiven Ausdrücken der Verwunderung Aber die Pracht am Hofe 
Iiudwigs XII. zu St. Denis und zu Paris in dem Berichte der Beichs- 
gesandten, so mdssen wir zu unserer Beschämung schon zugestehen, 
dass die Machtfalle der römischen Eönigskrone damals völlig ihrem 
äusseren Glanz entsprach. 

Am 9. März bestätigte Maximilian an Ludwig XII. den Empfang 
mehrerer Briefe durch Herrn von Piennes und erwähnt im Allgemeinen 
der sich ergebenden Schwierigkeiten. Diesen Brief haben die Ge- 
sandten offenbar mit auf den Weg bekommen. ^) Am 16. März 1502 
befinden sie sich bereits ausserhalb der österreichischen Grenzen. ') 



Verfall des Nürnberger Beichsregiments. Wachsende 
Opposition des Kurfurstenkollegiums. 

Ich wfisste nicht, welche Thatsache Maximilians Verhältniss zu 
den Beichsfttrsten Anfangs 1002 besser zu kennzeichnen yermöge, 
als das offene Geständniss des Königs in seiner Unterredung mit 
den französischen Gesandten zu Innsbruck, dass er mit den Eur- 
fQrsten und Fürsten des Beiches in Hader liege, dann das Lob, das 
er den Franzosen zu ertheilen sich beeilte für den Entschluss, den 
Heimweg statt über Deutschland durch Oberitalien einschlagen zu 



<) Le Olay Ndgroc. p. 50. 

*) Zweiter Bericht des Geoffroy Charles (Le Olay Hegoc. p. 51. Als Datiningsort 
ist dort statt No?arra Roreredo eijuusetsen). 



17T 

wollen, » Denn • — berichtet öeoffroy Charles aü den Cardiüal — »Maxi- 
milian legte der EurfUrsten und Fürsten wegen grosse Furcht an den 
Tag ". ^) Schon begann er ohne jede Bücksicht auf das Beich Vorbereitungen 
für ein kriegerisches Unternehmen zu treffen, dessen eigentliches Ziel 
trotz der vorgeschobenen Türkenfurcht nicht recht zu durchschaüeii 
war. ') Im Januar erliess Maximilian an die einzelnen Beichsst&nde 
Schreiben, durch welche dieselben aufgefordert werden, sp&testens bis 
1. Juni mit ihrer Büstung beim König einzutreffen, um an dem 
Türkenzug Theil zu nehmen. Jetzt habe er mit Frankreich endlich 
Frieden geschlossen, auch mit den anderen Mächten stehe er in Unter- 
handlungen zur Theilnahme an diesem grossen Vorhaben. Zugleich 
kündigte er ihnen an, dass er durch den päpstlichen Legaten für 
diesen Krieg das Cruciat und Jubiläum werde verkünden lassen. ^) 

Berthold von Mainz war nun nicht der Mann, eine so offenbare 
Verletzung der Begimentsordnung ruhig hinzunehmen. Sofort schlug 
er den Kurfürsten die Abhaltung eines Tages vor, um Massnahmen 
gegen dieses Vorgehen des Königs zu ergreifen ^) und die Kurfürsten 

1) Le Glay Ndgoc p. 55: »Considertf qae loys en qoelqae dlssensioa avaeqoes los 
ellecteun et prince de Tempire* und pag. 57: »nous sommes partis dodit seigneor en 
tonte doulceor et ha fort loaa^ le chemin qae liayons prins da ooastö de Milan par les 
postes, ayant grand paoor qoe paocissions par Allemagne, k caose des ellectears et prinoes*. 

') Fagger-Birkens Angabe, dass Badolf Ton Anhalt am Boveredo herum Troppen 
zu sammeln begann, wird durch einen Brief Maximilians Kd Niklas von Firmian dto. Imst 
28. M&rz 1502 (Innsbrocker Statth.-Archi7) best&tigt, in welchem die Abordnung des sur 
RüstoBg bestimmten milnnlichen HofiBtaates der Königin xnm Fürsten von Anhalt befohlen wird. 

*) Maximilian an den Erzbischof ron Mainz, Innsbruck 16. Januar 1502 (Cop. 
Weimarer Archiy). Ein gleichlautendes Original an den Abt von Gorrey (Wiener 
StaatsarcihiT), Bas erste Schreiben enth&lt noch ein Postscript: »Ber Zug werde 
wohl ein Jahr dauern. Bes Königs Kriegsflbung hindere ihn nicht an einem Winterfeld- 
zage* Berthold möge sich daher auf eine Hfllfe fOr diese Zeitdauer bereithalten« Auf- 
falend ist es, dass Maximilian am 16. Januar noch ron dem Frieden mit Ludwig XU. spricht. 
Sollte er damals die Bestimmungen des Bloiser Vertrages noch nicht gekannt haben? An 
Papst Alexander VI. hatte Maximilian Lucas de Baynaldis mit einer rertraulichen Mission 
offenbar in Sachen des Ablassgeldes geschickt (s. Alexanders Brere r. 25. Oktober 1502 
Gemeiner Begensburger Chronik Bd. IV) und als wesentliches Ergebniss w&re das Bre?e 
Alexanders rom 26, Februar 1508 (Orig. im Begensburger bischöfl. Archiv) zu betrachten, 
durch weiches Maximilian 10.000 fl. aus den in den östeiT. Erblanden eingebenden Ablass- 
geldem wegen der gegen die Türken dort zu befestigenden Orte Überlassen werden. 

^) Bertliold ron Mainz an den Kurfürsten Friedrich ron Sachsen, AschafTenburg 26. Febr. 
1502 (Cop. im Weimarer Archiv). 

Kraus, Nümb. Belchsreg. 12 



i?8 

sielleh sich ihm ohne jede Einschränkung zur Verfügung: ^) Gewiss 
hatte der Ednig durch diesen Akt selbständiger Entscheidung in einer 
der wichtigsten Beichsfragen es versucht, dem Nürnberger Beichs- 
regiment jede Existenzberechtigung abzusprechen. Auf der anderen 
Seite lässt sich nicht läugnen, dass der Versuch, die altbewährte 
Macht der Eurvereine gegen den König in's Treffen zu führen, den 
Sturz des Regiments umso sicherer vollenden musste. Denn nun war 
es klar, dass Berthold dem Anstürme aUer der Beichsverfassung feind- 
lichen Elemente nicht mehr gewachsen, seine eigene Lieblingsschdpfiuig 
fallen zu lassen begann. Am 21. März 1502 erliess Maximilian an 
die Bäthe, . soviel deren jetzt zu Nürnberg wären^, ein Schreiben, 
welches das Ende der Thätigkeit dieses zwar kurzlebigen, aber immer- 
hin in der deutschen Verfassungsgeschichte so denkwürdigen Institates 
offiziell bezeichnet. ^) 

Maximilian, bedauert, dass es ihm trotz aller Bemühungen nicht 
gelungen sei. Jemanden zur üebemahme des Statthalteramtes zu be- 
wegen. Desshalb habe er dem Erzbischof von Mainz das 
Begimentssiegel abgefordert. Er ersucht sie, einen aus 
ihrer Mitte zur Abrechnung über ihre ausständigen Soldforderungen 
an ihn abzusenden. 

Die Geschichte des Nürnberger Beichsregimentes entbehrt nicht eines 
interessanten Epilogs, dessen wir der Vollständigkeit wegen kurz noch 
gedenkein wollen. Allemal, wenn dem Widerstreit äusserer Verhält- 
nisse die Form zum Opfer fällt, schwingen die geistigen Erregungen, 
die vergeblich gerungen, der Form einen entsprechenden Inhalt zu 
zu verleihen, eine gute Weile fort. So auch hier : Das Begiment war 
gefallen, aber der Schöpfer desselben, Berthold von Mainz, gab sein 
Spiel noch nicht verloren. Indem Berthold an Stelle des Begiments 
die alte kurfürstliche Opposition zu organisiren unternimmt, erhebt 
«ich ein Kampf zwischen dem Oberhaupt des Beiches und dem ersten 
Fürsten desselben, der an Leidenschaftlichkeit und persönlicher 6e- 



') Friedrich von Sachsen und Joachim Ton Brandenburg an den Erzbischof ron Hain?, 
Nflmberg 16. U&rz 1502 (Cop. im Weimarer Archiv). Sie sind bereit, persönlich zu er> 
Scheinen, um bezüglich des TQrkenzuges einhellig zu beschliessen. 

*) Maximilian an das Nürnberger Reichsregiment, Innsbruck 21. März 1502 (Wiener 
Staatsarchiv ). 



179 

reiztbeit jedes zul&ssige Mass tiberschreitet, ' vor allem das Streben 
bekundet, von der Augsburger Ordnung soviel zu retten, als^maii 
vermag. Der Zustimmung der übrigen EurfQrsten sicher, ladet Ber- 
thold dieselben zu einer am 0. Mai anberaumten Berathüng nach 
Frankfurt ein. ^) Im April 1502, also wenige Wochen nach dem 
Scheitern der diplomatischen Mission Hallevin^s, hatte Maximilian Tirol 
verlassen und war in Süddeutschland erschienen, um die kriegerischen 
Zurüstungen bei den Qliedern des schwäbischen Bundes persönlich 
zu betreiben. Ende April weilte er zu Eaufbeuem. Damals konnte 
üngelter bereits an den Esslinger Bath berichten, wie schlimm es um 
den Frieden zwischen Maximilian und Ludwig XII. bestellt sei. Schon 
hatte sich allerwärts in Deutschland die Kunde verbreitet von dem 
Falle des Begiments und der üblen Stimmung, die der König gegen 
den Erzbischof von Mainz hege. >) Im Mai erlässt die Innsbrucker 
Regierung im Namen Maximilians an alle Hauptleute, Städte und 
Bischöfe der österreichischen Erblande ein Mandat, welches die Vor* 
nähme des Türkenzuges und die Ertheilung des Ablasses durch Bai- 
mund und seiner Gommissäre verkündet und die Verfügung über 
die Eingänge an Ablassgeldern ohne des Königs 
Wissen, von wem sie auch immer getroffen werde, mit 
schwerer Strafe bedroht. 3) Es ist leicht zu errathen, gegen 
wen die Spitze dieses Mandates gerichtet war. Am 30. Juni traten 
die Kurfürsten zu einer inhaltsschweren Berathüng in Gellnhausen 
zusammen. Die Verhandlungen, obwohl nur durch wenige Tage geftihrti 
fördern wichtige Beschlüsse zu Tage. Am 3. Juli einigen sich die 
Kurfürsten zu einer gemeinsamen Absage der ihnen zugedachten 
Türkenhülfe. Einfach, glatt und höflich nehmen sie in ihrer Antwort 
die ihnen von Maximilian geschilderte Gefahr zur Kenntniss, knüpfen 
jedoch jede Erörterung der zur Abwehr dienenden Massregeln an die 
Einberufung eines Beichstages, den zu besuchen sie sich gerne ver- 



h Ich kann nidit entnehmen, ob dieser Frankfurter Tag zu Stande kam. Aller« 
dings spricht dafür eine Aufzeichnung des am 14. Mai in Frankfurt erschienenen Car- 
dinallegaten (s. Jannssen Frankf. Beichscorr. Nr. 827). 

>) 8. Ungelters Bericht vom 27. April 1502 (Klüpfel Urk. zur Gesch. des Schwab* 
Bandes I. 467->8). 

^i Maximilian an seine Erbunterthanen, Innsbruck 12. Mai 1502. 

12* 



180 

pflichten. Aber dabei bleiben sie nicht stehen. Am 4. Juli be« 
siegeln sie eine jener Eurffirsteneinungen, die der kaiserlichen Gewalt 
sch(m so oft gefährlich geworden. Sie verpflichten sich dordi die- 
selbe, wie ein Mann zusammenzustehen, jede dem einzelnen unter 
ihnen zugefQgte Unbill als Angriff des Gollegiums zu behandeln. Wenn 
man sie durch beschwerliche Neuerungen und unbillige Mandate, ge- 
schehe es durch wen immer, zu drflcken versuche, so wollen sie sich 
emhellig zur Antwort verstehen. Es ist wie ein Bflsten zum entschei* 
denden Kampfe. ') Endlich aber ziehen sie auch den thatsächlichen 
Zustand des Reiches in den Ereis ihrer Erörterungen. Man gelangt 
zum Beschlüsse, am 1. November abermals in Gellnhausen zusunmen- 
zukommen und zur Besprechung der zahlreichen Gebrechen die anderen 
Fürsten und Beichsstände einzuladen. Jeder der Eurf&rsten soll bis 
dahin mit seinen namentlich aufgeführten ümsassen Berathnngen über 
einzeln aufgezählte Punkte pflegen, rücksichtlich deren man theil- 
weise bindende Vorbeschlüsse fassi Auch hier tritt der Geist der 
Opposition gegen Maximilians Vorgehen in drei Hauptfragen scharf za 
Tage: I. Massregeln zur Tflrkenabwehr der Christenheit und dem 
Beiche zum Besten; 2. Aufrichtung der Ordnung «dieweil 
des re^chs aufgericht regiment auch das königL camer- 
gericht gefallen vnd nicht mehr in wesen sein"; 3. das 
Ablassgeld darf nur nach den Normen des Nürnberger 
Begimentsabschiedes erhoben und verwendet werden.') 
Maximilian war nicht zu den Berathnngen der Eurfürsten geladen 
worden. Allein es war so seine Art, sich auch als ungebetener Gast 
einzufinden. Von Ulm aus kündigte er ihnen das Eintreffen eines 
Gesandten, Hans von Stadion, an. ^) Als dieser kam, war vielleicht 
absichtlich die grössere Zahl derselben bereits verschwunden. ^) Am 



» »*< 



*) s. das bei MflUer Beichstsgsst. p. 288, abgedr. Schreiben an Maximilian. 

s> 8. Malier BeichsUgsst. p. 848 IT. 

') S&mmtliche BestimmuDg^en sind abgedr. in dem Urkondenbande zu Banke*t Gesdi. 
der Beformation, 4. Auflage p. 28: »Entwurf der Kurfarsten Aber die innere Beiebsord- 
nung und das Becbt der Bepressalien, Qelnbansen 1502 (aus dem Weimarer Aiehir). 

*) Maximilian an die KurfBrsten, Ulm 2. Juli 1502 (Weimarer Archiv). 

') Die KurfQrsten schreiben an Maximilian, dass sie bei Brfaalt seines Briofo schon 
.im Aufbruch gewesen sein und Berthold in Aschaifenburg zur Verhandlang mit der Botecbaft 
erm&chtigt hätten, dto. Oelnhaasen 5. Juli. Darin lag allerdings viel Verletsekides fOr d«o. 
König. 



181 

9. Juli brachte Stadion dem Erzbischof von Mainz und d^n znrflck^ 
gebliebenen knrffirstlichen B&then seine Werbung vor. Sie drehte sich 
abermals um die Türkengefahr und enthielt die Aufforderung, zu einer 
Unterredung mit Maximilian in Speyer oder in der Nähe zusammen- 
zukommen. Im Meritorischen jeder Erörterung aus dem Wege gehend, 
erwiderte Berthold unter Verweisung auf ein von ihnen an Maximi- 
lian abgeschicktes Schreiben, dass sie einer Einberufung Maximilians 
an einen gelegenen Ort im Beiche gerne Folge leisten wollen. ^) Da-^ 
mit hatte die Unterredung ein Ende. 

Allem der mühsam verhaltene Groll liess sich bei Maximilians 
sangoimschem Temperamente auf die Dauer durch glatte diplomatische 
Formen nicht mehr übertünchen. In denselben Tagen, an welchem 
die EurfOrsten ihre Einung gegen Maximilian beschlossen, entleerte 
Maximilian seine kummervolle Seele vor den städtischen Sathsboten 
zu Ulm in so masslos heftigen Worten, dass wir den Hass begreifen, 
den er seinem Gegner Berthold bis über das Grab hinaus entgegen- 
brachte, Worte, die uns aber auch trefflich über den Ideengang des 
Königs seit dem Augsburger Beichstage orientiren. ^) Zuerst wurden 
die königlichen Mandate verlesen, durch welche die Beichsuntertbanan 
unter Androhung schwerer Strafe zur sofortigen Stellung des Aufge- 
botes nach Bruchsal (oberhalb Speyer) aufgefordert werden. Daran 
schlössen sich die uns sattsam bekannten Anklagen gegen Ludwig XII., 
der nicht nur mit allen Mächten Bündnisse gegen Maximilian ge- 
schlossen, sondern auch der Urheber der Bauembewegung am Bbein 
sei, um nach der Eroberung Italiens ganz Deutschland und die Kaiser- 
krone zu gewinnen. Aber der Höhepunkt der Anklage gipfelte wohl 
in dem Vorwurfe des Hochverrathes, den er gegen die obersten Stände 
des Beiches erhob. Ludwig XIL sei der intellektuelle Urheber der 
Angsburger Begimentsordnung, die geschaffen wurde, um dem römischen 
Könige alle Macht zu rauben und ihn in deutschen und wälschen 
Landen der Verachtung preiszugeben. Ludwig XII. habe das Beichs- 



<) Bericht im Weiioarer Archir. 

*) s. Tertraaliche Mittheilai« MazimUians an die Städte (Klflpfel, Urkd, zor Gesch. 
des sdnr&hiBcliea Bondes I. p. 469). Doch mit der Ton Staelin (WflFtemberg. Gefech. 
Vf* 4&) aagebraditen Cktrrektur des Datams. MaximiUan ritt am letsten Juni in Ulm 
ein. Die Bede kann nicht vor dem 1.- Jali gehalten worden sein« Ein Theil der An* 
klagen wurde Tom kgl. Geheimsecret&r Nikolaus Ziegler yorgetragen. 



182 

repment gegen das Reich in Schatz genommen, insbesondere dem 
Erzbischof von Mainz zweimalhmiderttausend Kronen fQr die Erhal- 
tung des Beichsregiments geboten und — der Erzbischof sei dieser 
Versuchung unterlegen. So sei es Ludwig glücklich gelungen, durch 
den Hader zwischen König und Beichsständen sich der Erlangung 
der Kaiserkrone zu versichern. Er — Maximilian — habe sein 
ganzes Hab und Gut dem Reiche geopfert, nun strecke er seine letzten 
hunderttausend Gulden dar. Wenn man ihm — so schwur er mit 
aufgehobenen Fingern — jetzt nicht folgen wtirde, so wolle er sein 
Lebtag vom Tisch und Bett des Beiches geschieden sein, nichts mehr 
fOr dasselbe thun und etwas in's Werk setzen, dessen man sich zu 
ihm nicht versehe. *) 

Wahrlich, wenn irgend ein böses WortMaximilians das patriotische 
Gemfith Bertholds schwer verletzen konnte, so war es dieser arge 
Versuch, dessen Lieblingsschöpfung, die Beichsordnung, unter dem 
Gesichtspunkte einer hochverrätherischen Gonspiration mit dem Erb- 
feinde des Beiches zu beurtheilen. Wir können es nicht läugnen, 
Maximilian befand sich damals in einer Art fieberhaften Laune. ^) So 
unglaublich es klingen mag, so verschmähte er bereits vierzehn Tage 
nachher es nicht, „kraft der Augsburger Ordnung*, dieser Vielver- 
l&sterten, die 18 Kurfürsten und Fürsten auf einen für der 15. August 
in Gellnhausen anberaumten Tag zu berufen, allerdings mit der Mo- 
difikation, dass er die durch die Beichsordnung bezeichneten acht 
Stftdte auch hinzuzog. ^) Jetzt musste er doch ahnen, dass ihm aus 



'} Was er damit meinte, wird aas der Rede Maximilians vor den französischen Ge- 
sandten in Innsbruck klar, wo er mit einem Bündniss mit den TOrken drohte. . Ob Haxi- 
milian wirklich — wie Jannssen Gesch. des deutschen Volkes Bd. I. p. 581 Anmerkung 
andeutet ~ mit dieser mysteriösen Aeusserung auf einen Kampf gegen das deutsche Für- 
stenthom und eine röUige Umgestaltung des Beiches anspielte, möchte ich sehr dahinge- 
steUt sein lassen. 

*) Ans einem Briefe Maximilians an den Herzog von Mecklenburg, dto. 2. Juli 150S 
ist zu entnehmen, dass er damals bereits Versuche machte, sich dem alten 'Freunde 
Friedrieh d. W. zu nähern (Conc. Wiener Staatsarchiv). 

*) Maximilian an Frankfurt, dto. Ulm 15. Juli 1502 (s. Jannssen Reichscorr. 
Xr. 886). Bin Yerzeichniss im Wiener Staatsarchiv besticht sich anf die hiebet ergan- 
genen Einlndongen: 6 Kurfürsten, Speyer, Magdeburg, Würtemberg, Mflnster, Herzog AI« 
breobt von Baiern, Georg von Sachsen, Bischof von Augäburg, Wfirzbarg, Markgraf fried* 
rieh und Christof, Jörg vun Baiern, Wilhelm Landgraf von Hessen, Herzvge Erich und 



1S3 

den Trfimmem des BeichsregimeiLts im featgeeinteii EurfQrstenlolr 

legiiim ein noch viel gefährlicherer Feind erstanden war! Die Jgr- 

kenntniss freilich, dass er in den Beihen des verstärkten Beichsregi- 

ments noch manchen guten Freund hatte, wenn es galt, der kurfQrst- 

liehen üebermacht ein Ziel zu setzen, kam etwas zu spät. Den Eurr 

forsten zum Trotz blieb Maximilian bei seinem froheren Entschlus^, 

die neue Gellnhauser Versammlung vor die Thatsache eines besohlos* 

senen Eriegszuges zu stellen. Am 20. Juli erliess er von Augsburg 

ein offenes Mandat an alle Beichsunterthanen, sofort auf ein Jahr 

gerüstet im Felde zu erscheinen. Allerdings zählt dieses Aktenstück 

die grossen Gefahren auf, die der Christenheit durch die Osmauen 

drohen, und betont die Nothwendigkeit eines Türkenzuges. Aber man 

merke wohl: Der Umweg, den Maximilian bei seinem Vordringen bis 

Constantinopel in Vorschlag bringt, ist ein so absonderlicher, dass 

man unschwer erräth, welchem Feinde zuerst die Schärfe seines 

Schwertes gilt. „ Nun stehe die Eaiserkrone leider in fremder Hand, 
der sie einstens Ünthaten wegen entnommen wurde. Gieugen sie jetzt 

ohne jede Gegenwehr der deiit.schen Nation verloren, so werde sie nie 

mehr zu erlangen sein \ Darum will Maximilian mit seinem 

Heere gegen Bom aufbrechen, die kaiserliche Erone 

mit starker H^nd sich auf's Haupt setzen und von da 

aus gegen die Türken ziehen! 

Den EurfSrsten konnte man es jetzt nicht verargen, wenn sie die 
durch ihre Einung geschaffene Situation fQr sich auszunützen suchten. 



Heinrich tod Braunsohweig, JOlich. St&dte: Speyer, Augsburg, Frankfurt, Lübeck, Ulm, 
Nämberg, K61n, Strassburg (Conc. mit Aufschrift : XV tag angusti zu Oeyluhaasen)« Ma- 
ximilian lag sehr yw\ an dem Zustandekommen dieses Tages (die Behauptung Klüpfels 
Gesch. Maxim. I. p. 185, die KnrfQrsten h&tten yergebens um Einberufung der 18 Fürsten 
gebeten, ist demnach eine irrige). Dem Herzog Albrecht von Baiem schreibt er, die zu 
Gellnhausen gewesenen Kurfürsten h&tten Stadion erüffhet, dass sie, wenn sie der KOnig 
nach Qellnhausen bescheiden wollte, dorthin kommen werden. Desshalb möge er bestimmt 
erscheinen. Allerdings hatten die Kurfürsten im Allgemeinen ihr Erscheinen zugesagt, 
aber die von Maximilian beliebte Fassung weicht doch von. dem wahren Sachrerhalt ab. 
Der Stadt Strassburg trügt er zugleich auf, für wöchentlich zweimal frische »miUawn* zu 
sorgen! Bern Grafen Fürstenberg (dto. Rockenburg 17. Juli 1502) beauftragt er, den 
Herzog Ulrich tob Würtemberg znm Erscheinen zu bestimmen (Conoepte im Wiener 
StaatsarohlT). 



184 

Berthold suchte in diesen Tagen den König in Ulm auf ^) und nur 
durch die Intervention des KurfQrsten von Sachsen und Albrechts toq 
Baiem wurde der offenkundige Bruch vermieden. Dass sich unter 
solchen umständen ausser Berthold auch andere Eurfflrsten weigerten, 
an dem von Maximilian einberufenen Tag theilzunehmen, ist sehr be- 
greiflich. Am 6. August musste sich Maximilian durch neue Schreibea 
an die Einberufenen zur Absage verstehen. ^) 

Aber die kriegerischen Rüstungen wurden fortgesetzt. Im August 
fordert er auch seinen Sohn Philipp zur Hülfeleistung auf. Diesem 
g^enüber schien es nicht nothwendig, die wahren Ziele der Unter- 
nehmung zu maskiren. Er spricht von der Zuversicht, dass Philipp 
ihm helfen werde, um die Beleidigung^ gut zu machen, welche 
Ludwig ihnen beiden habe zufügen wollen, und ihr und ihrer Kinder 
Erbe vor Verlust zu bewahren. Desshalb möge Philipp ihm seine 
gentils hommes sofort zur Verfügung stellen und die nöthigen Man- 
date in Flandern und Brabant erlassen. ^) Der Zwist, der damals 



*) 8. Bänke, Geseh der Beformation 4. Auflage, Bd. 6 p. 25. »ko. mt. anzeigen • • .* 
*) Maximilian an den Bischof Friedrich Ton Augsbarg. MotiTiri; die Absage anS' 
drflcUich mit der Weigerung einiger Fürsten, erscheinen zu. wollen, dto. Aogsbnrg 
6. Angnst 1602. Ein Schreiben ganz gleichen Inhalts an Ladwig, Bischof yon Speyer 
(Wiener StaatsarchiT). In dem bei Jannssen Frankf. Beichscorr. Nr. 829 abgedruckten 
Schreiben an die Stadt Frankfurt; eod. dat werden »Yorgefallene Dinge* als Motir an- 



*) Zwei französische Schreiben Maximilians an Erzherzog Philipp (Chmel ürkd. etc. 
p. 222 ff., beide Augsburg 18. August 1502). Dies der wesentliche Inhalt: Brief I: 
Maximilian habe yemommen, dass Lndwig rüste, um die in Italien befindlichen, ihm, dem 
Beiche, dem spanischen KOnig, Philipp und dessen Kindern gehörige Länder wider aUes Becbt 
zn nehmen. Desshalb habe Maximilian eine Streitmacht gesammelt und sei nach Schwaben 
gezogen. Den dortigen Beichsständon habe er alles dargelegt und sie zur AnfsteUnng 
einer Heeresmacht, die er mit der seinen yereinen wolle, zur Vereitlung Ton Ludwigs Ab- 
sichten aufgefordert. Obwohl sie die Entscheidung von der Zustimmung anderer Beicbi- 
stftnde abhängig machten, so habe er doch ein Mandat um bewaffnete Hülfe an das Beicb 
erlassen. Er werde sich bis znm Eintreffen yon Philipps Zustimmung weiter rüsten : ». . So 
hoffen wir auf Gottes Hülfe, dass wir uns yon unseren Widersachern, insbesondere dem 
KOnig yon Frankreich erretten mOgen, welcher es nicht wagen wird, gegen das Unsrige in 
Italien yorzngehen«. Brief IL: Ludwig XIL sucht sich mit dem Papst über den Besitz 
italienischer dem Beiche gehöriger Landstriche zu yerständigen. Sie schliessen einen Bond 
bezüglich des Bestes yon Italien und Neapel, dem Erbe Philipps. Ludwig hat 6000 
Schweizer nach Italien gezogen nnd will weitere 6000 schicken, um Maximilian zo be- 
kämpfen und Philipp in Burgund anzugreifen. Auch wiU er Ferdinand yon Spanien sqb 



185 

zwischen Frankreich und Spanien tiber die Theilnng der neapolita- 
nischen Beute aasgebrochen, stand Mitte 1502 allerdings zu Gunsten 
der ersteren Macht. Kichtsdestowenig war Erzherzog Philipp keines-- 
wegs geneigt, seines Vaters feinddeUge Absichten gegen Frankreich 
irgendwie zu unterstützen. Damals brannte ihm bereits der spanische 
Boden unter den Fflssen, und um nur der unbehaglichen spanischen 
Atmosph&re zu entrinnen, folgte er Ludwigs freundlicher Einladung 
und zog mit Zurflcklassung seines Weibes Ober Frankreich nach seinem 
burgundischen Erbe. Ja soweit giengen damals die politischen Wege 
des Yaters und des Sohnes auseinander, dass dieser am 5. April 1503 
zu Lyon in einem neuen Heirathsvertrag Neapel für den nnmflndigen 
Erzheraog Carl zu retten suchte. Was allerdings den Schwiegervater 
Ferdinand nicht hinderte, den Besitz dieses Landes ohne Bflcksicht 
auf den Vertrag auf kurzem Wege, d. h. durch das Schwert Oon- 
salYO^s sich allein zu sichern. ^) 

Von Burgund also blieb die erwartete Unterstützung aus. Aber 
auch das offene Mandat an das Beich verfehlte seine Wirkung. Ebenso 
wenig entnehmen wir den Bundesakten, dass der schwäbische Bund 
den gefordeten Zuzug geleistet hätte. Nicht einmal die Truppen, 
welche der Anhalter in Tirol gesammelt, blieben beisammen. ^) Ende 
August wandte sich zwar Maximilian von Neuem an seine öster- 
reichischen Erblande um ausgiebigere Eriegshfllfe. ^) Doch wurde ihm 



Calabrien und Apulien rertreiben. Dessgleichen habe er ein Heer unter dem Marqnis von 
Betliel in den Quartieren Ton Ronsaillon gegen Spanien aufgestellt. Philipp soll nicht 
nach den Niederlanden mrflckkehren, oder doch das Heer benfltzen, um Ludwigs Hass zu 
entgehen. Aufforderung zur Bflstung. 

^ Bezflglfch dieser Yertr&ge herrscht in den geläufigen Bflchem eine arge Verwir- 
rung. Weber, Handbuch der Gesch. Bd. 9 p. 816 Iftsst den Vertrag von Lyon auf 
Philipps Reise nach Spanien abschliessen. Haltaus Geschichte Max Lp. 175 spricht von 
dem Vertrag lu Blois und s&hlt hiebei die in dem Lyoner Vertrage von 1508 stipulirten 
Vertragspanhte auf. Aehnliche rerwirrende Znsammenziehungen erlaubt er sich auch bei 
Angabe des Trienter Friedens p. 171. Von all' den das Zeitalter ICaximilians behandelnden 
Büchern erscheint Hegewisch noch immer als das rerl&sslichste. 

*) Fngger sagt, sie seien dann zur Unterstfltzung Spaniens in den neapolitanischen 
Wirren rerwendet worden. Anfangs Norember schreibt Maximilian an Berthold ron Mainz 
(s. Jannssen Frkf. Beichseorr. Nr.. 886), er habe seiner Notblage wegen das gesammelte 
KriegBToIk wieder entlassen müssen, wesshalb er seinen Tflrkenzug nicht romehmen kOiine. 

*) B. Instmetion Maximilians an seine B&the zur Unterhandlung mit den St&nden 



186 

diese von dem zu Neustadt zusammehtretenden Ausschtlsseii nur in 
sehr reduzirtem Masse zu Theil. ^) Mit einem Worte: Maximilian 
hatte seinen persönlichen Machteinfluss völlig überschätzt, und wie 
zur völligen Schädigung der königlichen Autorität stand hoch jener 
unglückliche vom Eurfflrstenvererein ffir den 1. November anberaumte 
Oellnhauser-Tag in Aussicht. In dieser Not verfiel Maximilian auf 
den Gedanken, im eigenen Namen die Beichsstände zum Erscheinen 
auf dem Tage aufzufordern und damit der Versammlung von vorne- 
herein die gegen ihn gerichtete Spitze zu benehmen. ^) Um jeden 
Preis musste er verhindern, dass man in Gellnhausen vom Neuen an 
die AuMchtung der gefallenen Ordnung oder gar an die Erneuerung 
des Beichsregiments gieng. Auch dafOr fand er ein passendes Aus- 
kunftsmitf el. Er griff selbst den Plan der Errichtung eines Regiments 
auf, das er allerdings nach seinem Sinne, d. h. mit sehr beschränkter 
Machtbefdgniss und mit seinem Gelde, in der Art, wie er es später 
einmal (1505) den Beichsständen zu Eöhi vorschlug, zu organisiren 
gedachte. Ein Institut, das nicht so sehr den Zwecken des Beiches, 
als denen seines Oberhauptes förderlich sein sollte. Im September 
spricht er von dieser Begierung, wie von einer vollendeten Thatsache 
und doch war es nicht einmal zur Constituirung gekommen. Vor- 
läufig glaubte Maximilian in Sachen der allgemeinen Ordnung genug 
gethan zu haben, wenn er wenigstens den guten Willen zu Beformen 
an den Tag legte. Für sich meinte er damit das Becht ableiten za 
können, zu verlangen, dass zu Gellnhausen ausschliesslich von 
den Massregeln der Türkenabwehr gehandelt werde. *) Doch 
Berthold von Mainz liess sich durch dieses Manöver Maximilians 
keineswegs beirren. War der Gellnhauser Tag von den Kurfürsten aus- 
geschrieben worden, so konnten sie unbekünmiert um die königlichen Ein- 
ladungen ihn nach eigenem Ermessen absagen oder erstrecken. Sie 



der 5 niederösterr. Lande. Er verlangt gegen fVankreich eine Rflstnng top je einem 
Reisigen auf 200 fl. Gölte und einem Fnssknecht aof zehn Haben. Ueberdies eine Steuer 
Yon 100.000 fl. (dto, GlOsterlen 21. August. Gop. Wiener Staatsarchir). 

'} 8. Krones in Beiträgen zur Kunde steierm&rk. Oesehichtsquellen 6. Jahrgang p. 7^' 
*) Dies hat schon Ranke, Gesch. der Reform I. 99 (5. Auflage) bemerkt. 
*) Maximilian an Frankfurt, dto. 22. September 1502. Mit bitteren Klagen wegen 
dQr bisherigen Saumseligkeit des Reiches und Angabe der Gründe, wesahalb das N&ra- 
berger Regiment gefallen (s. Jannssen Frankfurts Reichscorr. Nr. 881). 



18? 

wählten du letetere und TArschoben die Yersammlüng auf tlen 35. No» 
vember nach Wfirzbnrg. Wenn sie hieven Maximilian mit der ver-* 
letzenden Bemerkung rerstftndigten, dass es sich bisher ja gar nicht 
um änen Beichstag gehandelt habe» so gäben sie damit nicht un- 
deutlich ihr Erstaunen Aber des Königs unbefugte Sinmischung zu 
verstcihen. ^) So peinlich es Maximilian fiel, er musste sich doch ge- 
stehen, dass er zu schwach war, den Zusammentritt ded OeUnhausner: 
Tages auf eigene Faust zu veranlassen. Es blieb ihm, um die kOnig-^ 
liehe Beputation zu retten, nichts anderes fibrig, jetzt auch seinerseits 
den Gellnhausner Tag abzusagen. Dem Mainzer Erzbischof aber schickte 
er ein sehr gBreiztes Schreiben, in welchem er die Stichhältigkeit 
seiner firflheren Anschauung, auch mitthun zu dürfen, mit der Bemer- 
kung motivirte,. dass mue Versammlung, zu der die trefflichsten geist- 
lichen und weltlichen Fürsten und auch die St&dte geladen waren, 
und in der Artikel zur Sprache komtnen sollten, die ohne Zweifel 
des Königs und Beiches Obrigkeit und Begierung be- 
rühren und Fragen, die billig ihm als gekrönten römi- 
schen König zustehen, behandelt werden,:von jedermann 
für einen Beichstag gehalten werden mflsste. Zugleich 
bedeutete er Berthold, dass es nicht weiter. Noth habe, in Wflrzburg 
zusammenzukommen, da er jetzt auch den Türkenzug habe 
fallen gelassen und Becht und Ordnung durch seine Begierung 
schon selbst besorgen wolle. Leider zu spät für die Wahrung des 
königlichen Ansehens entschloss sich Maximilian zu diesem Schritte, 
den er schon Angesichts des Gellnhausner Tages b&tte herzhaft thun 
sollen. «) .V 

Am 13. November 1502 ^) kam Maximilian von Donauwörth 
nach Augsburg, um am 14. und 15. November sein l&ngst ange- 
kündigtes Kammergericht und königliches Begiment auf der grossen 



. ^) Dmbisehof von min; an B. VonitiiidstQr, dto, AsQhaffepburg 18, Oktober 1502. 
£r sagt in der Absagte: »der ron uns and unseren MitkurfQrsten angesetzte Tag*. 

*) Maximilian an Frankfort, Schw&b. Wörth 2. November 1502, und derselbe an 
Berthold (Jannssen Frankfurter Reichscorr. 886, 887). 

*) Maximilian weilt nicht, wie Staelin im Itinerar Maximilians (Forschungen Bd. 1) 
angibt, bis zum 6. November in WOrth. Eine gleichzeitige Aufteichnung im Weimarer 
Archiv mit dem Datum 1 9. November sagt : Item die ro. ku. mt« ist vor sechs tagen toi^ 
Werde gen Augspurg kouien etc. 



188 

BaUisstabe persönlicli zu inatallireiL Der Akt vollzog sich in feier- 
licher Weise. Die Botschafter Spaniens und Neapels,- zwei Herzoge 
von Mecklenberg, Eitelfritz von ZoUem, Philipp von Nassau und Hans 
Yon Werdenberg standen bei ihm. Anwesend waren femer der Dom- 
probst und der Dechant von Augsburg, Ewald von Liechtenstein, 
Philipp von Seehberg und Dr. Perlein. Peutiuger als Fiskal- 
anwalt erhob im Namen des Königs eine Klage in Sachen des Lfit- 
ticher Bischofes. Dann wurde das Kammergericht öffentlich yerkflndet, 
welches acht Tage darauf zu Begensburg seine Session begionen sollte. 
Zutn Schluss wurde die Errichtung eines aus zwölf Personen 
bestehenden Beichsregiments mit dem Amtssitze zu 
Begensburg ausgerufen.^) 

Das Beichsregiment zu Ntimberg und das Beichsregiment zn 
Begensburg! Derselbe Name und doch welch' tief^erschiedener Sinn! 
Das dne hervorgegangen aus dem ehrlichgemeinten Streben, es noch 
einmal mit der Heranziehung aller in der ständischen Beichsgliederung 
vertretenen Elemente zur Bildung einer starken Centralgewalt zu ver- 
suchen. Der Versuch war misslungen, weil die Verhältnisse in Deutsch- 
land nicht darnach waren, den Ausbau einer ständisch-republikanischen 
Verfassung zu begflnstigen. 

Das andere brachte den Keim des Todes mit auf die Welt. Vom 
König abhängig und bald von ihm vergessen, vom Beiche nicht an- 
erkannt, ruhmlos, wie es geworden, gieng es dahin. Wenige Wochen 
nach dessen Constituirung begab sich Maximilian nach den burgnn- 
dischen Ländern und fiberliess es einem raschen und geräuschlosen 
Ver&lle. «) 



^) An&eiolmaDgr im Weimarer Aichi? 19. NoTember 1502. 

*) Die bei Bänke Gesch. der Beform 5. Aafl. I. 100 Anmerk. citirte Stelle: »An- 
dorf 7. April (1508) des reichsregiments wegen der personen, so daran geordnet seiot 
wir dann nit so pald erlangen haben mögen Tnd dadurch wiederum in anstand kernen 
ist* bezieht sich oifenbar auf das neue Begensbnrger nnd nicht das Nflmberger Be- 
giment. 



Beilagen. 



f" > ^ , r> -■' 



/■■-- 



Instruction der Gesandten des deutschen Reiches für ihre Unter- 
handlungen mit König Lnidiwig XU, von Frankreich, Ende 1500, ^) 

Die botschaft, so gen Fram^kreich geschickt werden sol, hat nach 
yberantwortung der credencz vnd gebnrlichem erbieten von wegen ' 
churfiirsten forsten ynd andern stende des heiligen reiches anßlng- 
klich den verzugk der Schickung zu entschuldigen also: als ko. mt. 
auch churfursten forsten vnd andere stende alhie in treffenlicher hand- 
lang gewest, Ordnung im heiligen reiche zu handthabung fridens vnd 
rechtens vnd zu widerstandt dem Thurckön vnd andern anfechtern der 
Cristenheit vnd des Römischen reichs forzunemen, were von etlichen 
stenden vnd geweiten mercklich vnd vnmenschlich beswerung vnd in- 
bruch, so der Thurck wider dieselben vnablftsslich übet, forbracht 
vnd vmb hilf vnd rettung angerufen; derhalb die notdurft erfordert 
hett, der gemelten eingriffe als der nechsten forsehung zuthun; da- 
rüber dann ko. mt vnd stende etlich zyt lang gesessen vnd des, souil 
möglich gewest, notdurftig Ordnung vnd fursehung forgenommen hetten, 
damit den eingriff des Thurcken etlicher mauss widerstandt gethan 
wurde, bis man sich in die andern stattlichen hilf geschiken vnd in 



*) Im Wiener geh. Staatsarchir befindet sich eine Belation der Beichsoratoren : 
Wolf Graf za Nassaa, Heinrich Bitter von Bflnaa und Dr. Qregror Lamparter Aber ihre 
Beise nach Frankreich 1500 — 1501 unter dem Titel: Die handlung, so wir des heiligen 
Bomischen reychs oratöres . . . Tf desselben beuelhe ynd Instruction by koniklicher wirde 
yon Franckreich geiebet ynd gehandelt, ist nachuolgender gestalt ergangen Tnd furgenomen 
worden TngeTarlich allhie msers behalts yf das kartzest begriffen.* In dieser Belation 
sind die einzelnen Instroctionspunkte wörtlich aufgeführt und die sich daraus ergebenden 
Verhandlangen aosfOhrlich angeffigt. Wir beschränken uns im Obigen darauf, die Instruction 
zu reproduziren. . 



192 

Ordnung mit hilf anderer Gristenlichen geweit bringen mdcht; das 
hett etwas zyt gebracht, darumb dann die botschaft bisher verhalten 
vnd verzogen wäre. 

Ferrer so wirdt hertzog Fridrichs, churfdrsten von Sachsen, 
vssenplyben auch zu entschuldigen sin also : wiewol gemelter hertzog 
von den stenden des reichs für botschaft; zur ko. wirde gen Franck- 
reich verordnet vnd ansehen auch kein ander meinung gewest dann 
ine zu schicken, so were doch das durch die angezeigten des Thurcken 
eingriff verhindrung zuge&Uen, also daz zu furderlichem widerstandt 
vnd slewniger vfriohtung vnd yolnziehung des reichs Ordnung vnd 
fumemen derselb hertzog Fridrich als ein churfdrst vnd einer der 
vordersten glider des heiligen reichs mit etlichen andern verordent 
vnd gesatzt die berurten Ordnung vnd Airnemen des heiligen reichs 
helfen anzufahen v&urichten vnd in wesen zubringen, damit die zu 
frucht vnd gutem ende erschiessen, darumb dann er dismals zukomen 
verhindert were ; doch nicht destminder, wo die Sachen zwischen beiden 
kinigen vnd kunigkreichen obgemelt sich zu friden vnd einigkeit 
schicken vnd des gemelten hertzogen persone notdurftig sin, wurde er 
zu beschluss vnd volnziehung angezeigter Sachen auch komen, in massen 
er dann des von den stenden des reichs sonderlich beuelhe vnd macht 
het und wurde daruf die ko« wirde zu bitten sin sollich des hertzogen 
vsplyben dismals vs angezeigten redlichen verhindrungen vnd vrsachen 
vnd keiner andern meynung zuuersteen mit andern derglychen ftig- 
klichen fruntlichen werten vnd erbietungen, so die vernünftig botschaft 
wol vnd wyslich wirdt wissen zu finden, vnd darnach zu erzelen, wie 
churftirsten fursten vnd stende, alhie auf geinwurtigem reichstag ver- 
samelt, der ko^n wird von Franckreich betten thun schryben, nachdem 
sie vf erfordern der Bo«» ko«^ mt. alher zu geinwurtigem reichstage 
von gemeynen obligenden der heiligen Cristenheit vnd des heUigon 
Bo«» reichs notdurften vnd beswerungen vnd sonderlich von dem wider- 
standt gegen den feind Gristi dem Turcken furzunemen zu handeln 
komen weren, betten sie etlich irrung vüd mishellung zwischen der 
Eon ion mt. auch der ko^^ wird von Franckreich vemomen, darumb 
sie furgenomen ire botschaft zu der ko^i wirde zu fertigen vnd daruf 
gebeten, inen siner kon wird gemüte in solichem zu eröffnen auch 
dieselben botschaft mit. geleit zu forsehen etc. wytters inhalts sollicher 
Schrift daruf sin koe . wirde den churfursten flirsten vnd andern stenden 



198 

« 

iD Schriften frontlich antwurt geben mit anzeige, wie sin ko» wirde 
soUiclier botschaft erfrowet were, auch der also wartend sin wolt. 
het auch danif derselben botschaft geleyt in offner form zugeschriben. 
des betten churfursten forsten vnd andere stende alhie versamelt, 
guten willen vnd gefallen entpfangen vnd daruf diso botschaft zu 
sinen ko^^ wirden abgeuertigt vnd in beuolhen, sinen ko^^ wirden an- 
fängklich des ieczgemelten gutwilligen erzeigens fruntlichen vnd grossen 
danck zu sagen mit erbietung soUichs fruntlich zuuerglychen vnd zu 
verdinen. vnd darnach vemer zu erzelen dise nachuolgende meynung: 
churfursten forsten vnd ander stende des reichs stelten in keinen 
zwyfel, der ko^ wirde zu Franckreiche were offenbar vnd kundig wie 
gar beswerlich vnd vnmenschlich der grusamlich Thurck die Gristen- 
liehen geweit vnd stende lang zeit her angefochten, der etweuil vnder 
sich zu seinem Thurckischen gewalt vnd glouben genötet vnd Gristen- 
lich lande gewüstet vnd sunst vnmenscUicher wys gepeinigt vnd be* 
schedigt bette, auch wie derselb Thurck desselben noch for vnd für 
ie lenger ie mer in stettiger empsiger arbeit vnd trachtung stunde, 
het sin macht in die cristgloubigen dermas erwytert vnd erstreckt, 
daz wo nit in der zyt dagegen dapferlich getracht vnd widerstände 
gethan wurde vnzwyfel sin mocht dermas vberhandt nemen vnd sin 
fomemen also wyt wachsen, daz söUichs nit allein dem heiligen Bö- 
mischen reiche vnd desselben stenden sonder allen cristgloubigen 
kingkreychen vnd geweiten vnd vnserm heiligen Cristenlichen glouben 
zu vnuberwundtlichem nachteile schaden vnd abbrach reichen vnd 
fallen wurde, wann aber sollichem mechtigen des Thurcken gewalt 
durch ein kungkreich gnugksamlich zubegegnen nicht möglich, auch 
söllicher handel nit allein ein reiche sonder alle Cristenlich geweit 
vnd den gemeinen Cristenlichen glouben, darumb ein ieder Grist* 
gloubiger zu fechten schuldig, betreflTent were, daramb vnd damit 
dem Thurckischen gewalt dester dapferer vnd stattlicher vstreglicher 
widerstandt beschehen möcht, so wer durch die stende des Römischen 
reichs betracht, daz zu vorderst nutz not vnd gut were, daz die irrung 
vnd mishellung, so sich zwischen der Bo^ io^ mt. vnd der ko^^ wirde 
zu Franckreiche hielten, zuuorderst hingelegt vnd die beide kinig vnd 
kungreiche als die vordersten Cristgloubigen geweit in fride söne vnd 
einigkeit gestelt, damit durch ire versampte macht dem Thurcken 
dester dapferer widerstand gethan werden mochte, dauon vnd so der 

KranSy Nflrnb, Beichsreg. 13 



194 

kon wirde gemnte zu sollichem loblichen farnemen gegen dem Thnr- 
cken geneigt ynd anch gegen dem heUigen Bo^^ reiche vnd desselben 
stenden zu fhmdlichem gutem willen beging vnd vrbiüg ts sinen 
Schriften ynd anderm zu mermaln vermerclt, so betten sie die botschaft 
zu der koi^ wirde abgeuertigt mit beuelhe anfängklicb von den irrungen 
md mishellungen zwuschen der Bo^ ko» mt vnd der ko^ wirde zu 
Franckreich zu handeln, dieselben zimlicher wys hin zu legen, aach 
zwuschen beiden kungkreichen, nachdem die yon alter als dann die 
ko<» wirde von Franckreich in eiuer missiuen an die churfnrsten des 
heiligen reichs, des vordem iars vsgangen^ selbs angeregt hett, in 
frintschaft vnd Vereinigung gewest wem, widerumb fruntschafb guten 
willen vnd Vereinigung zu machen zuemewen vnd vfrichten zuhelfen 
auch mit der ko^ wirde von Franckreiche zu betrachten zu ratschlagen, 
vnd zu handeln wie vnd wöllicher mas dem Thurcken widerstand zu 
thun auch nachdem sölUch fumemen den gemeinen Gristenlichen 
glouben betreffent vnd aller Cnstenlicher geweit gemeyn werck sy 
zu handeln wie ander Cristenlich kung vnd geweit vnd sonderlich 
vnser heiliger vater der babst zu sollichem fumemen vnd werck zu 
bewegen vnd wie die ding zum besten fnrzunemen syen. 

Ynd aber dise sachen zu vordrest vf der freuntschaft vnd einig- 
keit beider Mnig vnd konigkreyche als der wurczel vnd grundtuestin 
mwe, syen churfursten, fursten vnd andere stende des reychs zu sol- 
licher fruntschaft vnd einigkeit irs teil souil mer geneigt, souil sie 
wisten vnd erkenten, daz der beider kinig vnd kinigkreych mysshel- 
lung dem obangezaigten werck vnd dem ganczen Gristenlichen glouben 
mer schedlich vnd ir fruntschaft vnd einigkeit demselben mer er- 
schieslich vnd vnfruchtbar were etc, dieweyl aber in vor zyten Bomisch 
keyser vnd kinig loblicher gedachtnus zwuschen dem heiligen Bo^^ reiche 
vnd der cron zu Franckreich zu ere vfenthaltung vnd merung nit 
allein beider reiche sonder auch des heiligen Cristenlichen globens 
einigung vnd vertrege (als die stend nit zwyfelten in der cron zu 
Franckreich vnd zuuor der ko^^ wirde vnuerborgen were). vfgericht vnd 
gemacht haben also, daz kein teil dem andern sin gemelt stende oder 
vnderthanen vnder sich ziehen, die annemen, schützen noch schirmen 
solt etc. wie man dann das in den vergangen hendeln des heiligen 
reichs manigfaltigklich angezeigt finde, vnd aber die cron zu Franck- 
lich sich in das heUig Bomisch reiche wider angezaigt vertrege vnd 



einigung getrungen vnd ettweuil eingenomen vnd noch inhabe, das 
dem heiligen rych zustendig vnd zugehörig, so sy vorderst notdürftig, 
damit einigkeit vnd fruntschaft zwuschen beiden kinigen vnd kunig- 
reychen dester bestendiger vnd fruchtbarer sin möge, daz die ko. 
wirde zu Pranckreiche des, so sie innhabe, dem Ro^» reiche zustendig, 
abstee vnd das der Ro» ko^ mt. vnd dem heiligen reiche widerumb 
zu banden volgen lasse vnd sonderlich daz sie ir volck vnd houptlut, 
so sie in Italien zu beswerung der stende daselbst, die dann dem 
heiligen TSixy^ reiche on alle mittel vnd sunst niemand zugehörig oder 
vnderthan syen, ligend hab, die dieselben stende als nämlich den 
marggrauen zu Mantua, herczogen zu Ferrari, den grauen zu Meren- 
dula vnd andern etc. mit anfordrungen mercklicher sum gelcz ztibe- 
sweren vnd der cron zu Franckrych vndertänig zu machen vndersteen, 
zuuor vnd on alles verziehen abuordre vnd die gemeltön stende als 
des Bß^ reichs vnderthan, darczu ein Bo>^ köüig in Italien in Sonder- 
heit gekrönt werde, damit vnbelestigt lasse, wann s611ichs alter frunt- 
schaft vnd einigkeit widerwertig vnd dem Bo» reiche keins wegs ley- 
denlich, das sy zum vordersten mit ernst zu anden vnd zu bitten 
beaolhen, wann one das, daz das volck wie obgemelt abgeuordert 
werde, nichtz fmchtbars oder verfengklichs zuhandeln sein in keimen 
wege, inmassen die ko^ wirde sollichs vn zwyfel selbs der billichait 
vnd Botdurft zuermessen wist etc. mit andern derglychen fngklichen 
freuntlichen werten vnd reden, die die botschaft wol vnd vemunftig- 
klich wirdt wissen zufinden. 

Daruf ist der konig von Franckreych antwurt vnd gemut zuüer- 
nemen vnd wo der kunig die beswerung gegen den stenden in Italia 
nit abschaffen vnd sin volck abuordern wolt, sol die botschaft doch 
vlys forkem, daz der kuug mit demselben volck in Italia gegen den 
stenden doselbst stillstee vnd die nit wyter beswere etc. 

Ynd demnach hat die botschaft des herczogthumbs halber zu 
Meylandt vf die antwurt, so dem konig nechst deshalb gethan ist, 
zu erzelen, wie sie derselben sachen halber, inmassen Aem konig zu- 
geschriben, beuelhe haben vnd also : diewyl der herczog von Meylandfe 
mit verwilligung der churfursten des heiligen reichs durch die Römisch 
konigklich mt des herczogthumbs zu Meylande, das dem heiligen 
Roi^ reiche on alle mittel vnd widersprechen zustee vnd des reichs 
camer von alter gewest vnd noch sin soll, sin lebenlang belehent vnd 

13* 



196 

innestiert, so sy er desselben nach bednncken der Bo» ko^^ mt ooch 
churfursten fürsten vnd andren stende des heiligen reichs vnbillicher 
wys im rechten vnerfordert vnd vnerlangt mit selblicher gewalt ent- 
setzt vnd spoliert vnd nit vnbeswerlich ine als einen forsten des reichs 
dermas von des reichs eigenthamb geweitigt zu wissen oder zu leiden, 
weiten wol, wo die konigklich wirde gerechtigkeit zu dem herczog- 
thumb zuhaben vermeint, daz sie sich geburlichs rechten vnd keins 
gewalts gebrucht hette, was im dann recht geben, hetten konigklich 
mi vnd stend des reychs ime wol gegonnet, aber dermas der ko^^ wirde 
belehnung oder des bewilligäng zu thun, zwyfelten sie nit, die k^ wirde 
mocht selbs ermessen vnd versteen wie vnloblich das der kon mt 
auch churfursten forsten vnd andern stenden des heiligen reichs by 
andern nation erlauten vnd gemessen werden mocht vnd daz inen 
söllichs dermas keins wegs foglich noch thunlich sey etc. mit der- 
glychen fogklichen reden. 

Daruf ist des konigs antwort vnd rede aber wyter zuuememen 
vnd darnach aber verrer zu handeln vnd anfingklich zu vndersteen 
die Sachen dahin zu arbeiten vnd zu bringen, daz er das herczogthmnb 
als ein eigenthumb des reichs vs sinen handln in ein gemein hand 
stellen vnd vmb sin vermeint gerechtigkeit recht vor der ko» mt vnd 
stenden des reichs nemen wolt in einer nämlichen zyt oder mit einer 
zimlichen mas, wie man dann des leydenlich wege by im finden vnd 
erlangen mocht 

Wurde er aber das recht abslagen vnd nit sunst einen lyden- j 
liehen wege anzeigen, so ist die sach des geweitigen entsetzens durch 
die botschaft zu besweren, mit anzeige wie vnlydenlich söUichs der 
ko° mt vnd den stenden des reichs sye, och zu was vnrate sollichs 
erwachsen vnd was gelegenheit vnd vorteil dem Thurckischen for- 
nemen darus entsteen mocht, inmassen die vernünftig , botschaft sol- 
lichs mit gutem grundt vnd vrsachen wol hat furzubringen vnd dem- 
selben nach vf ein ander mittel zu arbeiten. 

Erstlich daz der konig des hertzogthumb abstee vnd das der 
ko>^ mt vnd dem heiligen reiche zu banden stelle vnd for sin ver- 
meint gerechtigkeit ein zimlich sum geltz oder sin lebenlang ein 
lydenlich pension oder ein statt oder zwo, wie man das finden mag, 
neme. sy der botschaft zuuersicht, daz by der koi^ mt vnd stenden 



197 

des reichs vmb fridlebens willen, damit das fumemen gegen dem 
Thurcken nit verhindert werde, auch willen zu erlangen. 

Ob auch der kunig von Franckrych einen andern lydenlichen 
wege vsserhalb diser instruction furschlagen, dauon die botschaft zu 
handeln fugklich ansehen wurde, daruf mag die botschaft auch in 
besten bis vfs ewsserst handeln, doch alles vf wider hindersich bringen. 
Vnd so der konig von Franckrych mit der botschaft des Thurcken 
halber zuhandeln fumemen wirdet, soll die botschaft anfängklich er- 
zelen, wie nach etweuil handlungen ietz allhie allerley Ordnung zu 
ynderhaltung der Gristenheit vnd B6mischen reichs desglychen auch 
ein endlich hilf vnd mercklich volck zu einem steten krieg mit an- 
dern etc. zu tapferm vnd vstrigenlichen widerstände dem Thurcken 
vnd andern anfechtem des Bo» reichs furgenomen vnd beschlossen 
vnd kein ander meynung sy, wann mit hilf der cron von Franckrych 
vnd ander Oristenlichen konig vnd geweit dapfem widerstandt dem 
Thurcken zuthun. diewyl'aber die ko. mt. vnd stende des rychs ver- 
standen, daz die ko« wirde von Franckrych gegen dem könig zu Nea- 
polis in vordrungen irungen vnd villycht in fiimemen steen, s611e sy 
zuvorderst notdurftig dieselben irung vnd fiirnemen in ruw zustellen, 
damit dem Oristenlichen werck, so wider die Thurcken geübt werden 
sol, nit Verhinderung darus enstee, als schinlich vnd on zwyfel vor 
ougen sy. wann die Bomisch ko. mt. vnd stend des reichs haben 
warlich vnd glouplich bericht vnd anzeige, wo Neapolis wyter von 
Franckrych trungen oder angefochten werden solt, daz er den Thur- 
cken zu hilf wider in nemen vnd den Thurcken in sin kunigkreich 
einlassen dardurch dem Thurcken lychter eingang in gancz Italia; 
nachfolgent Franckreich, Teutsche vnd andere Gristenliche land offen 
sin. zu was beswerungvnd last das reichen wurde, sylychtlich zuuersteen. 
vnd darumb der ko^^ mt. auch der stende fruntlich bitt, daz die ko. wirde 
söllichs betrachten vnd ir fumemen gegen Neapels abstellen w61t 

Damf ist abermals Franckreichs antwurt zuhören vnd wo er 
sich durch die rede von sinem fumemen bewegen lassen wölt, so 
ist fartter durch die botschaft vf mittel vnd weg zu arbeiten, die 
irrung hinzulegen als ndmlich daz Franckreich ein sum geltz oder 
ein iirlich pension sin lebenlang oder von dem heiligen Boi^ reich ein 
recompens für sein vordrang nemo oder sunst derglychen lydenlicher 
wege sich settigen vnd den konig vnbemuet lasse, ist die zuuersicht 



196 

Nj8apolis soll sich ymb firidens willen durch die ko. mt. lydenlicheT 
wege auch wysen lassen, damit die sachen zu ruw komen vnd dem 
Thurcken destbas widerstand durch ir aller hilfe beschehen möge. 

Als dann, so die Neapolischen sache auch vf zimlich w^e vnd 
mittel gefast vnd gestelt, ist wyter vom Thurckischen handel zu 
reden vnd zu handeln, wie die sachen furzunemen, wie der babst vnd 
ander Cristenlich geweit auch vmb hilf zuersuchen sy, auch von mauss 
einer einung im Turckischen handel zu reden, damit ieder teil wisse, 
wes er sich zu dem andern versehen solle. 

Vnd zuletst nach diser handlung ist auch des herczogen von 
Meyland porson halber zu handeln, nachdem man dem kunig zu 
Franckreich necbst seinthalb auch geschriben vnd gebeten hat, den 
firpitlich bis vf zukunft der botschaft zuhalten, daruf sich Franckrycli 
fnmtlicher antwurt vemiemen lassen hat. darumb zu handeln sein 
wirdcit, wie sin person erledigt vnd dieselb sachen zwuschen Franck- 
reich vnd dem herczogen in bericht werden muge. 

Wurde aber der konig von Franckreich gancz vnschicklich im 
handel begegen, also daz nichtz fruchtbars des Vertrags halber zwuschen 
dem Born könig vnd dem heiligen Bömischen reiche vnd Franckieicli 
zu handeln sin wurde, so soll doch die botschaft vlys haben ein gut- 
lichen anstände zwuschen beiden königen vnd konigreychen zu l^eta- 
digen vf ein nämlich zyt als bis pfingstn oder derglychen, wie dann 
die botschaft soUiqhs zum besten erlangen mag, damit man sich in 
mittler zyt destbas schicken möge. 

Maanmilian an den (Erzhiachof von Mainz). Uebersendet du 
für die Botschaft nach Frankreich bestimmte Instruction, Steinach 
16. September 1500. 

Maximilian etc. 

Erwirdiger lieber neue vnd churfiirst. wir (schicken) senden deiner 
lieb hiemit die Franckreichisch Instruction, darynn wir etlichs, daz 
vns not vnd gut bedunckt, geendert haben, als du sehen wirdcst. 
darnach begem wir an dein lieb mit ernst, du wellest dieselb in- 
struction noch einmal mit der endrung, wie die beschehen ist, vber- 
sehen vnd dieselben mitsambt den artigkln, so dazu gehorn vnd du 
bei deinen banden hast, grafen Adolfen von Nassaw [vnd Hanrichn 
von Punaw] bey disem postpoten gen Wisbaden, ob [sy aber] von 



199 

dannen yerrackt vnd nit daselbst wem, gen Trier, dahin wir sy be- 
schaiden haben, zuschicken vnd das nit lasset, daran tut dein lieb 
vnser meinung vnd gut geuallen. [wier schicken auch] deiner lieb 
[hiemit zue ain zedl, wes sich sey zuuersehen, das sich der ku. van 
Frankreich pebillige, aber sy ist vns gancz noch also vnleidlich]. die 
solt du den gemelten von Nassaw vnd Punaw auch mit senden, sich 
destpass in die handlung wissen zuschicken, datum Stainach an mit-' 
boch nach des heiligen tag exaltacionis XY^^- 

Lit. clauB. flOchtiges Goneept mit autographen Zasätzen Maximilians Innsbrucker 
Statth.-Axchiy. Die mit nrnden Klammem Tenehenen Stellen sind dnrchstrichen, die mit 
eckigen Klammern Tenehaiien tob Maximilians Hand geschrieben. 

MaanmUian an Qraf Adolf von Nassau und Heinrich von 

Bünau. Uebersendunff der Instruction sammt eines Beizettels. Stei- 

nachy 16. September 1500. 

Maximilian etc. 

Wolgeborne vnd lieben getrewen. wir schicken euch hiemit die 

Franckreichisch Instruction mit sampt etlichen artickeln, so darzu ge- 

hom, als ir sehen werdet, vnd empfelhen euch darauf mit ernst, das 

ir also von stundan ziehet ynd laut gemelter Instruction vnd artickl 

handlt. auch disen poten bey euch behaltet vnd mit euch in Franck- 

reich nemet, damit er wider mit ainer antwort, so euch auf ewr 

Werbung gegeben wirdet, zu vns oder vnsem regiment zu Nürnberg 

postir vnd reit, ir sullet auch durch vnsers suns vnd forsten erzherzog 

Phüipps von Osterreich vnd Burgundi rete, so bey dem kunig von 

Franckreich sein, als vndertedinger handln lassen vnd euch derselben 

gebrauchen vnd mit irem rat auch darinnen handeln, damit des kunigs 

von Franckrich maynung nach laut der beyzedl, so wir euch mit der 

instruction schicken, muge gezeign vnd gepessert werden nach laut 

ewr hawbtinstruction. ir sollet auch der sachen betreffend den bischof 

von Tomay, des herm von Vilemo vnd des herm von Sicon, wie euch 

dann solichs in dreyen zedeln vberantwort wirdet, bey dem kunig von 

Franckreich zu handeln nit vergessen, daran tut ir vnsem willen vnd 

ernstliche maynung. gegeben zu Stainach an mittwoch nach exalta- 

tionis crucis anno XY^- 

Dem wolgebomen ?nsem md des reichs lieben getrewen Adolfen grafii zn 
Nassaw, herm zu Wisbaden Tnserm stathalter Tnser lande Geldern ynd Zntphen 
▼nd Hainrichn ron Panow ynsem reten. 
Ut. Claus, flflchtig gesohr. Goneept. Innsbrucker Statth .-Archir. 



200 

Maanmüians Instruction für seine Mäthe beim Nürnberger 
Reichsregiment Walter von Stadion und Dr, Oeorg von Neudeck 
bezüglich des Inhaltes der Instruktion, welche den nach Frankreich 
zu entsendenden Botschaflem, Adolf Orafen von Nassau und Heinrich 
von Bünauy mitgegeben wurde, Lienz 11. Dezember 1500. HU 
autogr. Zusätzen Maximilians. 

Maximilian etc. 

Instruction, was der ersam gelert vnd vnser getrewen lieben 
Walther von Stadion vnser pfleger zu Vellenburg vnd doctor Jörg von 
Neydeckh, vnser rät bey vnsem vnd des heyligen reichs Statthalter 
vnd r^iment zu Nurmberg handeln vnd werben sollen. 

Anfängklich inen zue sagen vnsem fruentschaft genad vnd alles 
guet vnd domach zuerkhennen zu geben, wie hernach volgt. 

Anf&ngklich als sy vns yeczunden bey dem wolgebomen vnserm 
lieben getrewen Eytlfridrichen grauen zu ZoUem vnserm rat vnd haubt- 
man vnserer herschaft Hochenburg geschryben vnd in derselben 
geschrift anzaigt haben, das sy der handlung halben berurendt den 
khonig von Franckhreich auch das fiimemen, so yecz in Italien beson- 
derlich wider die, so an mittl dem heyligen reich vnderworfen sein, 
gevebt wurdt, gern allen vleyß thuen vnd vnsem guet bedunckhen 
darinnen vememen vnd haben wollten. 

Auf sollichs haben wir dem handl mit guetem vleyß nachgedacht vnd 
achten darfuer, wo dem vorgemelten des heyligen reichs verwonten 
vnd vntertanen in Italien stattlichen vnd tapferlichen geholfen werden 
soll, so haben wir auf diß nachuolgend artigkhl gedacht, die die 
stendt vnd reichsregiment zu Nurmberg handeln [mochten doch auff 
jer beitem rat vnd guet bedunknt^]. vnd nemblichen der potschaft, 
die sy fj^^^z] ui Franckhreich haben, weiter zu handeln bey dem khonig 
beuolhen auf [ain] mainung [vngeuerlich], wie hemach volgt, so ver- 
hoffen wir, das durch soUich handlung des heyligen reichs verwonten 
vnd zugehörigen [in Italia] dest dapferlicher geholfen mog werden 
[vnd pey dem reich vnd Deutscher nacion behalten]. 

Am ersten das den gedachten geschickhten in Franckhreich in ir 
Instruction gestellt wurdt, die stendt des heyligen reichs soeben, das 
ain ewiger zwittracht vnd vnlust zwischen dem Komischen khonig vnd 
khonig von Franckhreich erwachsen will, dieselb zwittrecht nun allain 
geschwebt ist ain zeit, darab die stendt des reichs ain mercklich be- 



201 

schwamuß haben, dann durch sollich zwittrecht der veindt Cristi der 
Turckh allzeyt vber das Cristenlichen pluet vberhandt gewindt. 

So haben die stendt verstanden, das der grundt sollicher zwit- 
trecht herfleust des hertzogthmnbs Maylandt vnd ander Sachen halben 
das reich belangendt auß dem das der khonig von Franckhreich ver- 
maint auß ^nccession hertzog Johannsen tochter, der im dann söUich 
erbschaft vbergeben hab mit derselben in heyrats fiirworten, das er 
zu solher succession auß solhen vrsachen vnd proprietet khomen solle 
vnd darauf von dem Bo^^ Uiayser oder khonig pillichen belehendt werde 
an widersprechen. 

Herwiderumb so vermaint der Bomisch khonig, das herczog Jo- 
hanns nicht macht gehobt hat sölhe f&rstenthumb vnd seine regalia 
zu kheren auf sein tochter, angesechen, das khain Bomischer khayser 
oder khonig solhs verwilligt hat vnd er von dem heyligen reich damit 
belehendt gewesen ist als ain ander fürst des reichs vnd erst auf 
ainer conmiunitet als camera imperialis geredigiert in principatum. 
so dann sein manlich stamm abgestorben ist vnd nach des reichs 
gewonhait vnd herkhomen dhain tochter die regalia vnd lochen des 
reichs empfengklich sein soll, so vall pillich dieselben camere oder 
principatus imperialis zu belechen widerumb auf den Komischen khunig 
vnd das heylig reich. 

Vnd so nun yetzo widerumb solh furstenthumb Maylandt dem 
Komischen khonig vnd dem heyligen reich zu proindiciren zuesteet 
durch die täding, so hertzog Ludwig gemacht hat mit des khonigs 
von Franckhreich obristen stathalter, dem von Lini, an stat seins 
herm, des er dann khain macht gehebt hat, nachdem sölh fursten- 
thumb an mittl dem Bo. khu. vnd dem heyligen reich zuesteet, me- 
wol er darzue hochlich gedrungen ist gewest, so wollen doch die stendt 
des heyligen reichs in die Sachen sehen vnd den handl mit Maylandt 
vcm wegen er vnd wolfart Cristenlichens gelauben, wie dann der khonig 
von Franckhreich selbst auch anzaygt, vndersteen zu messigen zwischen 
dem Bomischen khonig, khonig von Franckhreich vnd hertzg Ludwigen 
von Maylandt. 

Ynd^ haben darauf die stendt des heyligen reichs graf Adolfen 
von Nassaw, Hainrichen von Bunaw vnd doctor Lamparter zu dem 
khonig von Franckreich geschickht von im zuerkhunden, was sein 
mainung sey, widerumb dem Bo^^ khonig vnd dem heyligen reich ze- 



202 

iliuen, ob sy in belechneten mit dem furstenthumb Maylandt, anch 
was er hertzogen Ludwigen thuen wollt sein lebn lang nach des khonigs 
von Franckreich tod vorbehalten dem heyligen reich vnd menigklich 
seins rechtens domit die yeczig zwittrecht muge aufgebebt werden vnd 
den vngelaubigen dardurch forderlicher widerstand! bescheche; deßge- 
leychen, wie er es halten will mit Napels, welches auch in schirm 
des heyligen reichs ist als ain afterlehen des stuels zu Eom, demselben 
stuel solhs durch Bomisch khayser oder khonig verlechendt vnd ver- 
gunndt ist. So sy nun des khonigs von Franckreich antwurt versteen 
werden nemlich also etc. 

Das er wollt haben Napels vnd Maylandt behalten vnd wollt das 
selbig gegen dem heyligen reich verdienen wider die Turgkhen oder 
ander des heyligen reichs widerwertigen doch ausgenommen sein alt 
pundtgenossen als pabst, Hungern, Venedig vnd Schweytzer, derent- 
wegen sy im also sein famemen widerlegen sollen nach laut irer 
vodem instruction vnd doch entlich zu letst doraufkhomen etc. als des 
reichs regiment vnd rat sölhs auf diss nachvolgendt artigkl minder 
oder meer schliessen werden. 

Item das sein die mittel, so hoffenlich sind, das der khonig von 
Franckhreich die annemen, wo man sich etwas in die gegenwer schickhen 
wurde vnd die Waischen, die noch dem heyligen reich anhangig wem, 
mochten mit lieb vnd hilf als vorhanden [waer wo man fuderlich dar- 
czue taet] vnterhalten werden. 

Am ersten, das er vom reich belehendt wurdt als herczog von 
Mailandt vnd dargegen sollt er auch die gehorsam vnd ayd thuen 
als sein vorfodem gethan haben, doch soll er allain belechendt werden, 
für sich allain vnd nicht für sein nachkhomen vnd 90 der khonig von 
Franckhreich des zufriden ist, das er als dann bemelter massen von 
stundan darauf belechendt werde [sein leb^n lang vnd] er soll auch 
dem heyligen reich darauf sein gepurlichen ayd thuen. 

Darauf soll er hertzog Ludwigen vnd sein prueder den cardinal 
ledig lassen vnd dem hertzogen recompenß thuen nach laut des trac- 
tats zu Nouarra, den der khonig schuldig ist zuhalten, wiewol die 
seinen sagen, das der von Lini zu derselben zeyt nit obrister istatt- 
halter sey gewesen, so ist doch zeugnuß genueg vorhandten, das ers 
gewesen ist. 

Item so er solhen ayd vnd gehorsam dem reich gethan hat, soll 



20» 

er dem reich vortann fdr menigklich verwondt sein vnd helfen das 
reich zu beschütten vnd dem zu dienen als des heyligen reichs fürst vnd 
verwandter, wie dan ander des heyligen reichs forsten ire furstenthumb 
vnd lechen von dem Eo» khonig vnd dem heyligen reich verdienen 
[dan] von alter bey zeiten löblicher gedachtnuß Bomischen khaisern 
vnd khonigen vnd die krön zu Franckreich, do derselbn krön vil fur- 
stenthumb vom reich znegetaylt seindt gewest [hab^n sich dy kunig^n 
van Frankreich auch vnterbarff^ mit den selben laud^ dem heiligen 
reich]. 

Er solle auch KM cron oder ducaten von wegen seiner inuestitur 
ausrichten vnd bezalen [in dy kanczley) von wegen der belechung 
Maylandt. 

Antreffendt das konigreich Napels soll der khonig von Franck- 
reich still steen das zuebekriegen piß auf erkhantlikhait domit er 
das nicht wider pillickhait anfocht [oder] es soll im der khonig von 
Napols geben in dreyen jaren III^ ducaten vnd darumb Gaietta in 
Bor Uiur xnt handt zu vnderpfandt geben vnd soll der khunig von 
Franckhreich den khunig von Napols vnd sein manlich erben in dem 
khunigreich vngeirrt lassen vnd in für ain sun annemen. vmb solhen 
tractat soll der khonig von Napols etc. dem reich widerumb etc. thuen 
alle jar zu widerstandt der Turckhen L^ ducaten vnd IM in beneuicien. 
doch zaigt kho. mt. solhs allain des reichs stenden an. ^) 

Item der khonig von Franckreich soll auch dem Bomischen khonig 
vnd dem reich helfen wider die Turgkhen mit ICm cron all jar als- 
lang der zug wert vnd VC kurusser zu V pferden von seiner ordinantz 
vnd das cruciat in seinem reich lassen geen doch zu hilf dem Bo° kho- 
nig als dem obristen haubt [der krist^nhait]. 

Es soll die alt ainigkhait zwischen der cron von Franckhreich 
vnd dem heiligen reich vernewt werden. 

Der khunig von Franckreich soll auch dem Bhomischen khunig 
alle tractat, so vormals zwischen seiner mt. als fursten des hauß 
Burgundi vnd Franckhreich gemacht ist, halten [vnd dem nachkomen] ; 



*) Zu diesem Artikel hat MazlmiliaD an den Rand geschrieben: uota dy 1II<^M 
gl. soUen gepot«a werden for den stUstant vnd erst den stilstand der dreien jar. Zu 
dem letzten Satz dieses Artikels: »doch zaigt ... an* schrieb Maximilian »recht* um\ 
zeichnete eine hinweisende Hand daza. 



204 

derentwegen soll kho. mt. den tractat, so Franckbreich mit ertz- 
hertzogen Philipsen gemacht hat [leczt] bestatten, domit aller natür- 
licher vnwill angehebt werdt. 

Item der khonig von Franckbreich soll dem reich [Cham] Gla- 
nenna Yeltlin vnd was [stetlein] am Ghnmersee [ligen] widergeben, 
angesechen das sölhs nit zu dem furstenthumb Mailandt gehört [sund^ 
an mytl zum reich.] 

Item das er woU verhelfen dem Bomischen reich vnd Tentzer 
natzion [ain] concili aafzurichten [der Grist^nhaet zn guet vnd den 
Turk^nzug mit dannen zurichten] vnd das er well verhelfen alles das, 
domit den Turgkhen widerstandt beschechen mng vnd das condU zu 
ere vnd lobe vnd nach gevallen kho. mt. vnd des beyligen reicbs 
volendet werde. 

Item wann graf Adolf vnd die andern lit die erst antwart auf 
ire erste Werbung haben, sollen sy sagen, inen sey noch ain instruction 
nachkhomen, die etwas anders sey, dann die vorig instruction vnd 
Werbung, darauf wellen sie communicieren, piß hertzog Friedrich kombt 
ob sie mochten die sach weiter pringen dann vor. wie sy die dann des 
reichs stenden vbergeschriben, sy warten auch auf dasselb ir vber- 
schreiben antwort [aber sy versehe sich, das dyse mainung ainst für 
als sey, dan herczog Fridrich, versehen sy sich, werd nicht knmen, es 
sey dan hoff^lich gancz, das er nicht vmb sunst reitt]. 

Vnd' sollen darauf begeren ain tag [ainer gehaemen] andient 
[oder verhorr] nicht mer dann drey oder vier des khonigs rat vnd im 
dann fiirschlachen, das sein begeren durch die vrsachen all vngegrundt 
sein vnd die anzaygen nach laut der grossen instructi [vnd dyser ge- 
haimer entlicher instrukcy]. 

Damach im für zeschlachen : will er das heylig trewlich mainen 
vnd inen in namen vnd als den stenden des beyligen reichs geloub- 
lichen schein thun, das er sich nicht in das heylig reich ycz noch 
khunftigklich eindringen will weyter, dann im vergundt wurdt^ so 
wellen die stendt vermugen, das die Bo. ku. mt. am ersten allen ver- 
gangen vnlust, den er hat geen Franckreich, ablaß vnd der Bo. kunig 
vnd die stendt suUen vollen willen gelauben vnd trawen zu Franckb- 
reich setzen, dann sy wol bewegen mugen, das der Cristenhait nicht 
raug geholfen werden sonder das bayder khonig vnd irer reich Sachen 
Bomisch vnd Franzosisch ain sach sey, das dann dem also bescheh. 



205 

Ynd auf soUichs alles sollen vnser rät Walther von Stadion vnd 
doctor Jörg von Neydeckh allen getrewen vlejß haben vnd in obge- 
melten sachen nach laat diser Instruction vnd dem beuelh, so wir 
inen in sonderhait deßhalben geben haben, handeln, daran thuen sy 
vnser ernstliche mainung. actum Lyntz fireitag nach vnser frawentag 
concepcionis anno XY^* 

Lit. Claus. Concept mit Tielfacheii CorrectareiL Die eingreklammerten Stellen sind 
Ton Maximilians Hand geschrieben« Innsbrucker Statth.-ArchiT. 

Vier Aufzeichnungen^ deren Artikel sich auf die einzelnen 
Punkte der vorangehenden InstructUm Maanmüians für seine Mäthe 
heim Nürnberger Regiment beziehen. 

A. 

(Diso mitl hat die kunigkL mt. gestelt). 

Item das sein die mitl, so hoffenlich sind, das der kunig von 
Franckhreich die annemen wurd (wo die vom reich sich daran setigen 
lassen) [wo man sich etbas in dy gegen waer schicken wurdt vnd 
dy Weihischen, dy noch dem heiligen reich anhengig waer, mocht mit 
liebe vnd hilf vnd vnderhalten] 

a. Am ersten das er vom reich belebend wurd als herczog von Mai- 
land vnd dargegen suU er auch die gehorsam vnd aid thuen als 
sein vorfordem getan haben. 

b. Item darauf sol er hertzog Ludwigen vnd sein prueder den cardinal 
ledig lassen vnd dem herczogen recompens tuen nach laut des 
tractats zu Nouar (zu willfarung dem Bomischen kunig) 

c. Item so er selben aid vnd gehorsam dem reich getan hat, sol er 
dem reich vertan für meniklich verwandt sein vnd helfen mit (aller 
seiner macht) das reich zu beschütten vnd dem zu dienen [als des 
heiligen reichs fürst vnd verbauter] 

d. er sol auch I^Mcron oder ducaten [fiir siglgelt] dem reich für ain 
eerung beczalen von wegen der belechnen Mailand. 

e. Antreffend das kunigreich Napels soll der kunig von Franckhrich 
still steen das zubekriegen piss auf erkantlichait, damit er das 
nicht wider pillichait anfocht [oder ain bestant]. 

f. Der kunig von Franckhrich sol auch dem Bomischen kunig vnd 
dem reich helfen wider die Turkhen mit ICM cron alle jar aislang 
der zug wert vnd V^ kurrisser zu V pherden von seiner ordinantz 



206 

[vnd das cruciat in seinem reich lassm geen] doch zu hilf k. mt 

als dem obristen haubt. 
g. Es sol die alt ainikait zwischen der krön von Franckhrich vnd dem 

heiligen reich vemeut werden, 
h. leer, 
i. Item ku. v. F. soll dem reich Clauenna, Veltlin, Chum vnd was 

am Chumersee ligt widergeben angesehen, das solhs nit zu dem 

fiirstenthumb Mailand gehört. 
Item^daz er well verhelfen dem Bo. reich vnd deutscher nacion 

das concili au&urichten vnd daz er well verhelfen alles das, damit 

den Turckken widerstant bescbehen mog. 

B. 

a. doch nicht für sein nachkomen. 

b. nach laut des tractats zu NouaiTa, den er schuldig ist zu halten, 
wiewol die seinen sagen, das der von Lini in derselben zeit nit 
obrister haubtman sei gbes; n, so ist doch zeugknus gnug vorhanden, 
daz ers gewesen ist. 

e. von drewen jaren, damit man mitler zeit den Turckhen menig wider- 
3tand thuen oder aber, wo er der konig tuen wolt weder bestant 
oder erkantlich, sol im der ku. von Napels geben in drei jaren gelts 
IIFM ducaten vnd darumb Gajeta in Bo. k. band zu vnderphand 
geben vnd sol der ku. zu Franc, ine vnd sein mandlich erben 
künftig vnuerirrt lassen vnd in fiir sein sun annemen vmb solhen 
tractat sol der ku. von Napls etc. dem reich widerum etc. 

h. er soll auch dem Bo. k. all tractat, so vormals zwischen seiner 
mt. als fursten des haws Burgund vnd f. gemacht ist, halten, da- 
entgegen sol k. mt. den tractat, so f. mit ertzh. Philipsen gemacht, 
bestatten, damit aller naturlicher vnwill aufgebebt werd. 

C. 
Antreffend das kunigreich Napls sol dem kunig von Fr. fiirge- 
slagen werden, den kunig von Napls vnd sein mandlich erben in dem 
kunigreich Napls vngeirt zulassen vnd in für ainen sun antzunemen. 
darentgegen sol der kunig von Napls dem ku. v. F. geben in dreien 
jaren III<^ ducaten vnd darumb Gaietta in Bo. k. mt. handt zu vnder- 
phandt geben, vm solhen tractat sol der der kunig von Napls etc. 
dem reich widerumb thuen alle jar zu wider standt der Turkhen L^ da- 



207 

caten ynd Lm zu beneficien. doch zaigt k. mt. solhs allain des reichs 
stenden an. wo aber der k. v. F. solhe maynung nicht annemlich sein, 
sunder die absiahen wurde, sol im weiter furgeslagen werden, daz er 
dann III jar still stee das berurt kunigreich Napls zubekriegen pis 
auf erkantlichait, damit er das nicht wider' pillichait anfocht, vnd 
sollen im vmb solhen stillstandt die vorgemelten IIKM ducaten ob- 
gemelter massen in dreien jam gegeben vnd von dem k. von Napls 
beczalt, auch Gaietta in des Komischen kunigs handt zu vnderphandt 
gestelt werden. 

D. 
Das sein mitl, die dem reich Napls vnd Mailand leidenlich 
weren. 

a. Er sol belehent werden sein leptag vnd nach seinem tod vnd weiter 
dem heiligen Bomischen reich vnd dameben seinen erben ains yeder 
part an seinem rechten vnschedlich. 

b. den articl mag man passer cliren. sonst guet 

c. guet. 

d. das sullen sein IIIOH in dreien jaren, ist ain halbe annat. 

e. ain bestandt von dreyen jaren. in mitler zeit sol man an die Tur- 
cken ziehen vnd versuechen, sy zuuertragen an sbertsleg auf 
die VICM ducaten mit der heirat vnd gar verzigen, doch das der 

^ kunig von Napls beleih in schirm vnd puntnus demselbigen hei- 
ligen reich, nachdem es ain lehen ist des stuels zu Bom, darumb 
dann der Komisch kunig oder kaiser ain vogtheiT ist. 

f. Der kunig sol, vmb solhn bestandt zuerlangen, bezalen dem reich 
alle jar in des reichs ordinantz oder armaden IF kur russer nach 
Deutscher beczalung wider die Turckhen vnd das reich sol in in 
schirm nemen zu des reichs erkantlichait vnd wo die rachtigung 
entlich erlangt wurd, sol der dienst auf ewig zeit für sich geen 
vnd das wenten auf ain titi zu ainem schierm gelt, dann der babst 
hat ein schirmgelt confisciert gegen dem Bomischen vnd Neapoli- 
tanischen reichen, doch die jar, als Napls Franckhreich beczalen 
sol, so sol des reichs beczalung still steen. das mag man staigem 
auf das höchst, auch fort mer mit dem cruciat. 

g. ist guet . . 

Item man sol auch mit im handeln von des concili wegen vnd 
das so kurcz zubeschreiben, damit das auf das ander jar muge der 



208 

zug an die Turckhen bescheen vnd suUen bald kunig auf dem con- 
cili sein am anfang vnd das concili sol dem Turckhen zug volgen. 

Item er sol dem Bomischen kunig vnd dem reich abtreten das 
Yeltlin mit dem thurm im Kumersee vnd die stadt Loda, auch am 
Eumersee ist. 

Item es sollen all vorig tractat an baiden Seiten bey wirden be- 
leiben, wie die zwischen Bomischer k. mt. als herczogen zu Bur- 
gundien gemacht ist worden, doch auch entgegen soll der tractat 
auch von wirden beleiben, den zuletst anno 1498 ertzhertzog Phi- 
lipp als auf die zeit regierender herr gemacht. 

Item ob der Bomisch kunig aus dem Mailandischen landen ichts 
auswexsln wolt in Italia zu ere dem Bomischen reich, sol zu ver- 
gnuegung des kunigs von Franckhreich die Bomisch k. mt dureli 
hiemit beslossnen tractat macht haben. 

Auf Tier losen Blättern flüchtiges Concept. Die autographcn Zusätze Maximilituu 
sind eckig, die weggestrichenen Stellen rund eingeklammert. Innsbr. Statth.-ArchiT. 

Adolf Grraf von Nassau und Heinrich von Bünau an das 
Nürnberger Reichsregiment Dank für erhaltene 1000 H, Mh. Hßir 
theüungen über ihren Aufenthalt in Frankreich vom 17. November 
bis 14. Dezember. Uebersendung des Stiüstandstraktatea. Rheim 
5. Janua/r 1501. 

Durchleuchtigister hochwirdigister, hochgebornen wirdigen, wolge- 
bomen edlen strengen hochgelerten vesten vnd ersamen gnedigisten gnädi- 
gen herm oheymen herrn vnd guten freunde, vf sontagnach dem heiligen 
jarstag ist der bot, so zu ewren fürstlichen gnaden, gnaden und freunt- 
schaft wir von Orliens vß vmb gelt zur zerung mit wytter anzogung 
geuertigt betten, zu vns alher gen Bens vf die Scham^ania kernen 
vnd vns von ewr gnaden tusend guldin Beinisch vberantwurt, des 
ewm fürstlichen gnaden, gnaden vnd freuntschaft wir vndertenigklich 
danck sagen vnd betten etlich gelt zu Farys entlehent, das wir von 
stund von disem gelt geschickht vnd bezalt haben vnd fugen ewm 
gnaden vnd freuntschaft zu wissen, das wir auf dinstag nach sandt 
Martinstag gen Thorß komen sin vnd hat man vns vf dem weg zn 
Pleß vnd Amboß mit entgegenrytten, schenckhen wilprets wins vnd 
anders vil ere angetan vnd den tag, so wir gen Thors komen sin, hat 
die ko. wird von Franckhreich etlich seiner gnaden rate vns herruß 
vnder ougen geschickht, darzu die von der stat mit merklicher summ 



2Ö9 

volkhs ein gantze meyl wegs entgegen geritten vnd vns emphangen 
mit einer schonen langen hübschen rede, des wir alles von des hei- 
ligen reichs wegen, den wir die ere als pillich zugezogen, gedanckht 
haben vnd also die ko<^ rate mitsampt den von der stat mit vns für 
die herberg gerytten vnd haben die von Thors vns vil wilpret euch 
etlich win vnd ypocras geschenckht. denselben abent hat der konig 
von Franckhreych vnd fürt, so lang wir an dem hofe seyen gewesst, 
nemlich bis vf montag nach sand Lncientag vast erlich vnd nach aller 
notturft wol verpflegt, vf sambstag sand Elizabethentag ist die konig- 
clich wird von Franckhreich gen Plessi in ein schloß by Thors ^) 
komen vnd den sontag vns audientz gegeben in gegenwurtigkeit 
etlicher cardinale, farsten, bischove vnd vil treiFlicher rate vnd andern, 
des montags hat man die sach angefangen vnd hat der handl gewert 
bis vf montag nach sand Niclaustag. des sonntags sand Lucientag 
hat sin ko. gnad vns zu gast gehabt vnd an irer ko^^ wird tisch ge- 
satzt vnd vil ere angetan vnd nach mittag vns vnsern abscheid ge- 
geben, der also vber land nit zuschriben ist, wie ewr fürstlich gnad, 
gnad vnd fruntschaft des von uns eygentlich vememen werden, vf 
solichen abschid lut vnser Instruction haben wir zwischen der ko^^ mt. 
vnd der konigclichen wird von Franckreich ein bestand betädingt, wie 
ewr aller gnaden vnd fruntschaft vß diser eingeslossen copy vernemen 
wirdi vnd so wir vns dann verschriben haben, das die ko. mt. solichen 
bestand hiezwischen vnd dem ersten tag vom Mertzen ratificim sol, 
so bitten ewr gnad vnd fruntschaft wir vntertenigclich vnd fruntlich 
solichs zubeschehen bey der ko° mt. zu bearbeiten, hoffen wir, das es 
zum handl wol dienen sol. diß alles haben ewm fürstlichen gnaden, 
gnaden, vud freuntschaften, den wir vndertenigen gefälligen dinst, 
fruntschaft vnd willen zu erzeigen gantz willig sin, nit wellen ver- 
halten, datum Bens zinstags nach circumcisionis domini anno ejus- 
dem XVcIo. 

Oleiefazeitige Cop. im Innsbr. Stattb.-Archir. 



^) Aus der Kelation der Keichsgesandten geht herror, dass sie dem König Ton 
Plcssis nach Blois folgten, wo die Stillstnndsratifikation erfolgte. Die deutschen Qesandten 
bezeichnen mit BUss cder Pless die Stadt Blois, welches nicht mit Plessi (Plessis-Ms- 
ronrs =; la Rich^) zn verwechseln ist. 

Kr ans, Nürnb. Kcicbsreg. |4 



210 

Dieselben an dasselbe. Weitere Jlßäheüungen über ihren Auf- 
enthalt in lirankrekh. Nassaus BereibunlUghat zur IMemakm*' 
der Kammergeriehtsgeschäße. Bheüns 5. Januar 1501. Eingelegte 
Zettel 

Gnedigisten gnedigen herm oheymen vnd gvten frande. die ko. 
wird von Franckreich hat vns mit iren raten bis gen Parys laiisen 
geleyten vnd furter yns herolt vnd boten vns zu beleyten zugeordnet ; 
so wir gen Faiys komen, sin die von der stat in merckhiicher zal 
?ns entgegen geritten emphangen vnd in die herberg gefurt ynd die 
zeit wir zu Parys sin gelegen mit aller notdurft verpflegt haben e. g. 
vnd fruntschaft wir euch nit wollen verhalten dat vt s. 

Onedigisten gnedigen herm oheymen vnd guten frunde. doctor 
Gregorius Lamparter Wirttembergischer cantzler ist zu Parys mit 
vnserm wissen und guten willen sich den nechsten anhemisch zufügen 
abgescheiden. doch so wir ine wissen lassen den tag, so wir zu Norm- 
berg vor dem regiment erscheinen wollen, auch daselbs zu sein, wir 
müssen kurtz tagreiß nemen. das macht das wasser vnd der wege, 
der vast boß. ist. doch so wollen wir vns fiirdern, so merest wir 
mögen vnd das wir yetzund etlich tag alhie zu Bens still gelegen 
haben, ist vrsach, das wir zum kunig zu Gecilien durch das land wir 
müssen vmb geleyt geschickht haben, dann vns sonder geleit durch 
dasselb land vnd in sonder mir graue Adolfen zu ziehen nit fugt 
hoffen doch vns dasselb geleit vf die fanntier von Franckreich, do wir 
vns hut zu ziehen erheben, kamen soll dat. vt. s. 

Der cardinal vm sand Seuerin, so zu Augspurg was, ist in der 
V0rh6f, do wir audiens gehabt haben, auch gesessen, aber sunst, wann 
man mit vns gehandlt hat, nit darby gewesen, dat. vt. s. 

Gnedigisten gnedigen herm oheymen vnd guten frunde. als e. g. 
vnd fmntschtrft mir graue Adolfen ein sondern zedi, das camergericht 
ampt bemrn, geschriben haben, mögen ewr gnad vnd fruntschaft er- 
messen, das ich auf angezogte zeit zu Nurmberg nit sin mag, will 
mich aber, so erst ich kan, dar iurdem. dann der konigclichen mt 
dem heiligen reich ewr aller gnaden vnd fmntschaften vndertemgen 
gefiUigen dinst fruntschaft vnd guten willen zu beweysen, bin ich 
allzyt willig, dat. vt. s. 

Gleichzeitige Cop. Jnn8br. Statth.-Archiv. 



211 



Beruhte der königl. Räthe beim Nürnberger Reichsregiment, 
WaUher von Stadion und Georg von Neudeck, an Maximilian, 
24. Dezember 1500—2. März 1501. 

1. Georg von Neudeck an Maximilian. Vor Erhalt des Auf- 
träges, 500 /?. für die Gesandten, sowie die Absendung eines Boten 
heim, Regiment zu verlangen, hohe das Regiment bereits 1000 fl. 
geschickt. Ein sprachkundiger Bote sei noch nicht gefunden. 
Erwartet die ihm zugesagten 100 fl. und schildert seine verzweifeUe 
finanzielle Lage. Nürnberg, 24. Dezember 1500. 

Allerdurchlenchtigister grosmechtigister khunig. mein yntertenig 
schuldig dinst sein ewr kho. mt. alzeyt gevlissen berayt. allergnedi- 
gister herr als mir ewr kho. mt. beuolhen hat pey dem regiment zw 
sollicitiren, das der potschaft in Prankhreich VC gülden zw zerung 
vnd ein ander pot hinein geschikht werd, fueg ich ewr kho. mt. 
in aller yndtertenikhait zw vememen, das auf der potschaft sohrift, 
vor vnd ee ewr. kho. mt. schreiben dem regiment der VC gülden 
halben zuekhumen ist, das regiment derselben potschaft IM gülden 
hinein geschikht hat. aber noch khain geschikhten pot, der dy sprach 
khinn, erfiim. sobald aber solicher erfaren wierd, soll derselb auch 
hinein geschikht werden, auch allergnedigster herr als yngezweifelt 
ewr kho. mt. ingedenkh ist, das mich dyselb zue Begenspurg abge- 
fertigt gen Nürnberg zw ziehen auf hundert gülden, so mir Jörg 
Schouerl, rentmaister zw Steyr, geben solt haben, fueg ich ewr kho. 
mt. in aller yndtertenikhait zu yernemen, das mir dasselb gelt nit 
worden ist, ich auch khains hab. pin schuldig ynd wayss khains auf- 
zubringen, so ist mir khain hofklaid worden, so hab ich nit gelt 
khlaider zu khaufen ynd geen mein khnecht in summerrokhen ynd 
sind dy zeither schier erfroren, ist mein yndertenigist pitt ewr kho. 
mt. well mich genedigkhlich bedenkhen ynd mit gelt zw schaffen, 
damit ich abzalen ynd lenger zeren mug. dann wo ewr kho. mt. 
solichs in vergessen stellen wurd, so muesst ich meine pferd yer- 
khaufen. ewr. kho. mi well wir auch das hofklaid auf IIII pferd als 
andern oder gelt darfur schaffen, das will ich in aller yndertenigkheyt 
ymb ewr kho. mt. mit meinen armen diensten alczeyt zw verdienen 
geflissen sein vnd thue mich hiemit kho. mt. in aller vndtertenikhait 

14* 



212 

heaelhen. datum sw Nurmberg. am heiligen weinacht abent anno 
domini im XY^ jar. 

£. kho. mt. vndtertenigister Jörg von Neydegk doctor. 

Lit. elaos. pap. origr. Iniisbr. StattiL-ArchlT. 

2. WvUker von Stadion und Georg von Neudeck an Ma^unüian. 
Das Reichsregiment stehe in täglichen Verhandlungen bezüglich der 
Zulassung des Gardinals Raimund zur Ablassverkündigung, Maxi- 
müian sei auf den 1. oder 2^ Februar^ die anderen Fürsten zehn 
Ta^e später nach Nürnberg einberufen. Maoßimilian möge bestimmt er- 
scheinen. Anfrage wegen zu vertheUender Gelder. Nürnberg^ 9. Jor- 

mmr 1501. 

• 

Allerdurchleuchtigister grosmachtigister khinig vnser gehorsam 
schuldig gevlissen dienst sein ewr. kho. mt. in aller vndtertenikhait 
berayt. allergenedigister her. als vns ewr kho. mt. beuolhen hat zw 
sollicitim pey dem regiment einen ratschlag, ob der cardinal Bay- 
mundus mit dem Jnbileo zwezulassen sey von ewr kho. mt. auch dy 
instruciion der werwung, so an dy pabstlich heylikhayt beschehen soll, 
allerg.ter herr in solicher handlung ist man teglich vnd examiniert 
des cardinals gewalt vnd bullen dessgleichen ist man in arbayt der 
Instruction vnd so bald etwas beslossen wird, wollen wir sollichs ewr 
kho. mt. furderlich verkhunden. als vns auch ewr. kho. mt. ferrer 
schreiben lasst, dyselb wissen zwlassen, auf was tag dy XYIII chur- 
fursten vnd fursten erfordert und beschriben sind ; aUerg^r herr wir 
sind vngczweyfelt ewr. kho. mt. sey zwekhomen derselben erfordrung 
auf Brigide oder lichtmessen vnd dy ander khurfursten vnd forsten 
sind eruordert X tag darnach auf mittwoch vor Yalentini vnge&rlich 
vnd hat das regiment aus einer notturft und gueter maynung ewr 
kho. mi etlich tag vorher beschriben damit khurfursten vnd fursten, 
so dy ewr kho. mt. zwekhunffc erfarn, sich auch desfurderlichen her 
fuegen. will auch vnser gaet bedunkhen sein des sich ewr kho. mt. 
aufs furderlichist, her fueget vnd sich des nicht hindern lassen, als 
vns auch ewr kho. maiestat beuolhen hat pey dem regiment oder den 
Herwarten gelt aufzubringen vnd das vndter dy Walhen hie vnd zw 
Innsprugk zw taylen, nemlich den hieigen IM gülden etc. wiewoU wir 
der antwurt noch gewartend sind von den Herwarten, den ewr mt. 
biger geen Augspurg zwegeschriben ist, so will vns doch ein notturft 



213 

bedunkhen ein wissen zw haben, wo das gelt aufbracht wurd, wem 
man hy dy tausent gülden vnd zw Insbrugk dy VlUC gülden oder 
wievill einen jeden geben solt werden, das alles haben wir ewr. kho. 
mt. im pesten nit wellen verhalten, der wir vns in aller vndtertenik- 
hayt beuelhen. datnm zw Nurmberg am neundten tag Januarii 1501. 
Eur kho. mt. vndtertenigist Walther von Stadion Bitter 

Jörg von Neydegk doctor. 

Lit. dans. pap. orig. Innsbr. Statth.-Archiv« 

3, Dieselben an denselben. Sie schildern den Andruck, welchen 
die WUheilung des königlichen Schreibens bei den Reichsregenten 
machte und bitten, ja keinen Krieg voreilig anzufangen. Nürnberg, 
28. Januar 1501. 

AUerdurchleuchtigister grosmechtigister khunig. vnser gehorsam 
gevlissen vnd schuldig dienst sein ewr. kho. mt. in aller vndertenik- 
hayt berayt. allerg^' herr am suntag vor conuersionis Pauli spat sind 
vns ziiekhomen zway ewr. kho. mt. schreiben, ains ewr mt. hantge- 
schrift, das ander durch ein secretari gefertigt, bed betreffend den 
bestandt, den der khinig von Frankhreich mit des reichs geschikhten 
gemacht auch etlich desselben khinigs fumemen weyters Inhalts, wie 
des ewr. kho. gnaden wol ingedenkh auch in ewr kho. mt. vnd 
des reichö regiment antwurt emewt vnd repetiert wirdt. allergter herr 
auf denselben ewr. kho. mt. beuelich haben wir am montag darnach 
des reichs regiment diselb maynung eroffent mit allem vleyss, darob 
das regiment nit khlain erschrekhen empfangen aws vrsachen in des- 
selben antwurt neben dyser vnser schrifk anzaygt. vnd ist das regi- 
ment vber vnser werwung gesessen vnd vns auf hewt pflncztag dy 
antwurt hören lassen, dy dasselb regiment schriftlich hiemit ewr kho. 
mt. zwesendt. allergte' herr wir geben ewr kho. mt. in aller vndter- 
temkhayt hieneben zwerkhennen, das wir nit anders merkhen oder 
vememen, dann das Italia in dem bestandt nit awsgeschlossen ist, 
wiewol es mit sundem werten nit ausgedruckht ist, als ewr mt., aus 
abschrift des bestands, so derselben zwegeschikht, on zweyfel nun wol 
vemomen hat. wier merkhen auch, wo der khinig von Frankhreich 
wider den bestandt icht furgenomen hiett oder wurd, das der bestandt 
von des reichs regiment nit gehalten wierdt, sunder dasselb trewlich 
zw ewr mt. seczen zw behaltung ewr. kho. mt. des heiligen reichs 



214 

Dewtscher nadoii vnd ir selbs er vnd wierd vnd Italia ist aach vnser 
gaet bedankhen ewr. kho. mt. fü^ sich aufs fnrderlichist her vnd 
vach khain khrieg an, dann wier sind in vngezweyfelter hoffiinng, dy 
steend des reichs werden ewr. kho. mt. dermassen raten vnd helfen, 
das all sach zw goetem khomen werden, wo aber ewr kho. mt vndter- 
lassen wnrd herzukhomen, besorgen wier ewr kho. mt vnd dem heiligen 
reich mocht vnwiderbringlicher schimpf nachtayl vnd schaden daraus 
erwagsen. man ist auch der geschikhten in Frankreich all tag her 
wartend, so man derselben handlung vnd reladon vernemen wierdt, 
wierdt man sich darnach ferrer in handl wissen zu schikhen. solichs 
haben wir ewr kho. mt. vnserm beschehen benelich nach vnd aus 
schuldiger gehorsam wellen zw erkhennen geben vnd thuen vns hie- 
mit ewr kho. mt in aller vndtertenikhayt beuelchen. geben zw Nürn- 
berg am pfincztag nach conuersionis Pauli anno domini 1501. 
E. kho. mt vndtertenigist Walther von Stadion ritter 

Jörg von Neydegk doctor. 

Lit. clans. pap. oris:. Innsbr. Statth.-Archir. 

4. IHeselben an denselben. Sie hohen dem Meichsregiment die 
VerdächMgheit des französischen wie des neapolitanischen Gesandten 
in Nürnberg nach Mammüians Befehl angezeigt Bezüglich des 
ersteren schreibe das Regiment an ihn. Vvn den 18 Fürsten sind 
nur Georg von Sachsen und die Bischöfe von Augsburg und JEich- 
städt angekommen. Nürnberg, 23, Februar 1501. 

Allerdurchleuchtigister grosmechtigister khunig vnser vndtertenig 
schuldig gevlissen dienst sein ewr. kho. mt alczeyt berayt. allergt«' hen 
den beuelich, so vns ewr kho. mt. der Pranczosisohen potschaft ab- 
fertigung betreffend zwegeschikht, haben wir in aller vndtertenikhayt 
empfangen vnd dyselb werwung an ewr kho. mt vnd des heyligen 
reichs stathalter vnd regiment pracht, auch etlich anzaigen vnd be- 
wegnus, dardurch ewr. kho. mt. dy Franzosisch potschaft verdechtlich 
halt vnd zw solichem abschid bewegt ist, vnsern genedigisten herm 
den khurfursten nemlich herczog Fridrichen von Saxen, erczbischof zw 
Mencz, erczbischof zw Cöln vnd auch dem erczbischof zw Maydwurg 
allayn, vnd in sunderhayt zw erkhennen geben, dadurch ir gnad dester 
ee bewegt wurden, ewr kho. mt. biger zw willfaren. aber als den an- 
dern tag darnach nemlich montag nach Yalentini des reichs ge- 



215 

schikhten zw khinikhlicher wierd von Fiankhreich herkhomen solten 
vnd sein, ist uns dy antwnrt verzogen, wann das regiment derselben 
geschikhten relacion vormals hat hören wellen vnd nach verhör der- 
selben hat das regiment ein antwurt schriftlich verwasst, dy ewr. kho. 
mt. hiemit zuegeschikht wierdt vnd man vns hewt am vaschangtag 
diselb hat hören lassen, ewr mt. wierdt auch hiemit zwegeschikht auf 
derselben bigeren wie der artikhel der hilf das dienstvolkh betreffend 
lawt vnd verstanden soll werden, wie auch desselben Verstands vrsach. 
wir haben auch dem regiment anzaigt ewr kho. mt. maynung der 
verdechtlikbayt Aloysium BapoUo Neapolitanische potschaft betreffend 
mit ewr mt. biger, ob derselb icht an das regiment b'^em wurd, 
demselben aus vrsachen khain entlich antwurt zu geben, suuder dyselb 
auf ewr. kho. mt. zwekhunft zuschieben, alsdann das regiment dasselb 
zuethuen guetwillig ist derselb BapoUo ist auch hie. was aber sein 
handlung oder fumemen sey, ist vns verborgen, wir geben ewr kho. 
mt. auch zw erkhennen, das von den XYIII khurförsten vnd fursten 
drey herkhomen sind: nemlich herczog Jörg von Saxen, bischof zw 
Aystett vnd bischof zw Augspurg. solichs haben wir ewr kho. mt. 
beuelich nach, auch aus schuldiger pflicht vnd gehorsam nit wellen 
verhalten vnd thuen uns hiemit ewr kho. mt in aller vndtertenikhayt 
beuelhen. datnm zw Nürnberg am erichtag vor inuocauit anno 4omini 
im XVC vnd ersten jar. 

E. kho. mt. vndiertenig Walther von Stadion ritter und 

Jörg von Neydegk doctor. 

Lit. clftOB. pap. orig. Innsbr. Statth.-Archiy. 

5. Dieselben an denselben. Das lieicJisreffiment wiU die Mandaie 

an die Eidgenossen^ deren Entwv/rf Maanmilian ihnen eingescMdi^ 

, nicht ausferUgen, Drohende Rede des Erzbischofs von Mainz wegen 

Mcußimtlians Ihrhbleiben. Sie bitten dringend um sein Erseheinen, 

Ni^rnberg, 25. Februar 1501. 

AUerdurchleuchtigister grosmechtigister khunig vnser vntertenig 
gehorsam schuldig dienst sein ewr kho. mt. alczeyt berayt. allerge- 
nedigister herr am eschermittwoch ist vns zwekhomen ein bevelich 
von ewr kho. mt. betreffend dy vertigung einer copey etlicher Schriften, 
80 ewr kho. mi an all ort der aydgenossen vnd etlich ander ausgeen 
zwlassen furgenomen hat vnd darin ewr mt. vns beuilicht, dyselb 



" 



216 

copey ewr. kho. mt. vnd dds heiligen reichs regiment für zwbringen, 
dyselb zw vbersehen vnd zw beratschlagen vnd darnach durch Ynsem 
genedigisten herm von Mencz fertigen zwlassen vnd pey den zwayen 
poten, dy ewr kho. mt. deshalben hergeschikht, an dyselben ort vnd 
auch ewer kho. mt. furgenomen reten zweznschikhen weylters inhalts. 
welichen beuelich wir in aller vndtertenikhayt empfangen vnd haben 
alspald nach vberantwurtung desselben vns beschehen an das benannt 
regiment pracht vnd dy copey obbestimpter massen zw besehen vnd 
zw beratschlagen vberantwurt. darauf vns dann auf hewt pfincztag 
darnach geantwurt ist dermassen: sy haben dy anzaygt copey hören 
lesen, wissen vnd khinnen nit raten diselben Schriften dermassen 
awsgeen zw lassen vnd zw fertigen, nachdem sy nit wissen, wo das 
gelt, in derselben copey anzeigt, sey oder wie das aufzubringen wer, 
auch ander merkhlichen vrsach vnd bewegnussen halben, dye sy darinn 
befunden vnd ewr kho. mt., so dyselb in khurcz herkhomen wierdt, 
zwerkhennen geben wellen vnd haben vns nachmals durch vnsern 
genedigisten herm von Mencz zwerkhennen geben, wie sy der vnd 
ander Schriften vnd werwungen durch vns aus ewr. kho. mt. beuelich 
beschehen, dy der handlung vnd dem beschluss zw Augspurg furge- 
nomen vnd beschlossen wider sein merkhlich beswerung empfahen aus 
bewegnuß manicherlay vrsach vnd vnter andern vns zw versteen geben, 
wie sy ewr kho. mt. zu erhohen, das heilig reich in merung zw 
bringen vnd in erlichem wesen zubehalten sich der Ordnung aufgericht 
vnd des regiments in betrachtung des, so ewr kho. mt. vnd dem 
heiligen reich zw eer vnd nucz khomen mocht zw handien mit ver- 
sawmnuss irer aigen sach sich beladen vnd demselben des reichs 
hendlen vleyssiger obligen, dann sy iren aygen, wo sy anhaimen 
weren, thetten, wie sy auch auf ewr kho. mt. ansuechen ir potschaft 
zw khinikhlicher wierd von Frankhreich gefertigt mit derselben zw 
handien lawt ir gegebner instmction. darnach dann diselben geschikhten 
gehandlt. wierdt dennocht dasselb regiment bericht, das neben vnd 
hindert derselben irer potschaft von ewr. kho. mt. wegen durch ander 
gehandlt sey worden, das derselben geschikhten handlung dest vn- 
fruchtper sey. wo sy nun aus irer geschikhten handlungen geen selten, 
wurd in an eren vnd gelawben nachred vnd nachtayl pringen. sy haben 
vns auch zw erkhennen geben, sy besorgen, das ewr. kho. mt. zw irm 
thuen villeicht nit sunder naygung vnd willens hab oder ir handlung 



217 

verstee, als ob sy etwas ewr kho. mt. wider zw handien gedechten, 
auch das villeicht ander lewt ewr kho. mt. stewren vnd bewegen 
mochten ein irrmig in dem fiirgenomen regiment zw machen, dy vil- 
leicht gedechten, das reich passer wissen zu regieren, wann sy dy 
regenten. wo sy dann merkhen mochten, das ewr kho. mt. nit willen 
zum regiment hiett, wolten sy ewr kho. mt. nit zuwider hie sein, sonnder 
einen genedigen abschid bigem vnd in iren behawsungen ainer pesseren 
zeyt erwartten vnd sey zw besorgen ewr kho. mt. werd sy hart wi- 
derumb zwsammen bringen, allerg^r herr wir fuegen ewr kho. mt. 
für vns selbs in aller vndtertenikhayt zw wissen, das verstanden will 
werden von dem regiment dem Verzug nach ewr kho. mt zwe- 
khunft, als ob ewr kho. mt. ausbeleiben well, wir vememen, vnd mer- 
khen, wo ewr kho. mt. sich nit pald herfiiegen wierdt, dyweyl sy 
ausserhalb ewr kho. mt. nichts entlichs in so grossen vnd merkh- 
lichen hendlen beschliessen khinnen auch mit merkhlichen khosten 
vnd versawmnus irs aygen nucz hie lang gelegen vnd sy besorgen 
irer handlung sey ewr kho. mt. nit dermassen angenem, als sy sich 
versehen betten, so merkhen wier, sy werden im abschid machen, 
auch hie aufbrechen, als wir auch das muntlich von inen verstanden 
haben, wir merkhen auch, so alle pisher beschechne arbayt vnd zerung 
verloren sein soll ewr kho. mt. awsbeleiben halben, ewr mt. werd sy 
nymmer vermögen zusamen zekhomen vnd werden sich mit dem 
jezigen ewr kho. mt. aussenbeleiben, wo das bescheh, entschuldigen 
wellen, solichs alles vnd was der khristenhayt, ewr kho. mi, vnd dem 
heiligen reich aus solichem aufbrach vnratts vnd schaden erwagsen 
mocht, hat ewr kho. mt. zw herczen zenemen vnd sich nyembt (das 
dann das regiment besorgt) bewegen zw lassen awszubleiben oder 
awsserhalb desselben ainichen khrieg anzufahen sunnder sich aufs 
furderlichist herzwfuegen, sein wir in vngezweyfelter hofFnung, ewer 
mt. werd pey dem benannten regiment trewen rat vnd hilf finden, 
wir haben auch auf angezaigt vnd erzelt furhalten vom regiment, dy 
vns erschrokhenlich sein gebesen, bigert an dasselb ewr kho. mt. 
schriftlich solich ir beswarung sw verkhunden, haben vns stathalter 
vnd regenten ewr kho. mt. vnd des heiligen reichs geantwurt, sy 
wellen ewr kho. mt. guetter vnd getrewer maynung selbs solichs vnd 
weyter dann sy gehört sind, so dyselb herkhomen werd zverkhennen 
geben vnd an vns bigert allen vleyss pey ewr kho. mt. anzukherei) 



218 

damit diselb aufe furderlichist herkumb. solich haben wir ewr kho. 
mt. aus schuldigen pflichten und gueter maynung nit wellen ver- 
halteii. 

Wir haben auch Constantium Eheller, den ewr. kho. mt mit 
den poten her beschiden, nachdem ewr kho. mt. biger vnd fumemen 
pey dem regiment nit vollzogen, beschiden hie zw verharren auf ewr. 
kho. mt. zwekhunft vnd weytem beschaid, damit er nit so gar 1er 
vnd vnausgericht haimkhumb dem mag ewr kho. mt. ir gemuet vnd 
wes er sich verrer halten soll zw erkhennen geben, wir haben auch 
dy potten wider an ewr kho. mt. hof sich zw fuegen beschiden vnd 
thuen vns hiemit ewr kho. mt. in aller vndtertenikhayt beuelhen. 
datum zw Nürnberg am pfincztag vor inuocauit anno domini im 
XVC vnd ersten jar. 

Ewr kho. mt vndtertenigist Walther von Stadion ritter vnd 

Jörg von Neydegk doctor. 

Ut. claas. pap. orig. Innsbr. StattK-Archiy. 

6, Dieselben an denselben. Bestätigen den Empfang dreier 
königl. Schreiben. Probst Vergenhans sei aufgefordert worden, sich 
zur Leichenfeier der Pfalzgräfin nxich Heidelberg zu begehen, Das 
Regiment lässt das von Maooimilian gewünschte Mandat an die 
Eidgenossen nicht ergehen. Ansetzung einer Tagsatzung. Erneuerte 
Bitte um haldiges Erscheinen. Nümherg, 2. März 1501. 

Allerdurchleuchtigister grosmechtigister khinig vnser gehorsam 
schuldig gevlissen dienst sein ewr kho. mt in aller vndtertenikhayt 
berayt. allergter her. gestern am montag nach inuocauit sind vns 
zwekhomen drey ewr kho. mt beuelich. ainer, das wir graf Wolfen 
von Oetingen ewr kho. beuelich schriftlich an in lawtend sich gen 
Haydelberg auf vnser gnedigisten frawen der pfalczgrafin seliger ge- 
dechtnus begenkhnus von ewr. mt. wegen furderlic^ zwfuegen vber- 
antwurten sollen vnd vleyss pey im ankheren, damit er sich daselbst 
hin furderlich fneg vnd im zue zerung geschickt L gülden, aüergn^r 
herr solichen ewr mt beuelich haben wir genanntem vnserm herm 
graf Wolfen vberantwurt vnd im ewr mt. beger demselben iiachzn- 
khomen entdekht, das er guetwillikhlich angenomen, soverr er erlaub- 
nuss vom regiment erlangen mog. vnd darauf hewt an das regiment 
yrlawb bigert, ab§r nit cnrlangen mögen aws vrsachen, dy ewr kho^i«^ 



219 

gnaden aws des regiments schreiben, so deshalben ewr kho. int* zWd* 
geschikht wierdt, zw veraemen hat, jedoch ist eylends ein pot vft 
doctor Verghanns probst zw Stuegkarten geschikht, dem ewr mt. auch 
beuolhen hat sich gen Haydelberg zwefuegen auf soliche begenknuss 
damit sich derselb von ewr kho. mt. wegen dahin flieg. 

Zwm andern allergnt«' herr. haben wir empfangen em beuelich, 
wo dy copey, so ewr mt. an alle ort in aidgenossen zw fertigen an 
das regiment bigeren hat lassen, gefertigt weren oder wurden, das 
wir alsdann dem general ordinis humiliatorum im Herczogtumb May- 
land ewr. kho. mt. schreiben an denselben general steend vnd vns 
mit benannten beuelich zwegeschikht dem selben general antwirrten 
sollen, wo aber die benannten copey nit gefertigt weren noch wurden, 
das wir alsdann ewr kho. mt. solichs schreiben, an general ausgangen, 
widerum zweschikhen sollten, allergter. herr wir haben vor fünf tagen ewr 
kho. mt. schriftlich verkhundt, wie dy benannten copey nit gefertigt 
sein, auch das regiment dyselben zw fertigen beswerung hat, deshalben 
schikhen wir ewrn kho«!' gnaden vnser beschehen beuelich nach wider 
dyselb schrift an den benannten general ausgangen. 

Zwm dritten allerg*«^ herr hat vns ewr mt. beuolhen pey dem 
regiment zw soUicitiren vnd zw bigeren, wo die tagsaczung zwischen 
ewrer kho. mt. regenten zw Innsprugk vnd den grafen zw Sunnenburg 
vnd truxessen zw Walpurg auf ewrer kho. mt. vorigen beuelich lawt 
desselben nit awsgangen wer, das dann solichs noch beschech. allerg^r 
herr auf solichen beuelich fliegen wir ewr kho. mt. zw wissen, das 
soliche tagsaczung vormals auf ewr kho. mt. beuelich ausgangen vnd 
beschehen ist vnd ist hewt der tag vnd ist herr Hanns Truxess von 
Walpurg hie von sein selbs vnd der grafen von Sunnenberg wegen 
vnd ist vnser gter herr von Mencz in willen auf den schriftlichen 
bericht, den ewr kho. mt. sein genaden zw Augspurg vberant- 
wurten hat lassen, mitsambt dem regiment morgen darinn lawt ewr . 
kho. mt. beuelich zw handien, wiewol vns bedaucht, guet gewesen, 
wer, das ewr kho. mt. ettwen, der des hajidls bericht wer gewesen, 
darczue verordnet hiett, dywell herr Hanns Truxess mit doctor vnd 
andern gevasst ist. 

AUergter herr. wir geben abermals ewr kho. mt. im pesten vnd 
wamungsweyss zw erkhennen, wo sich dyselb nit flirderlich herfuegen 
wierdt, das khurfursten vnd fursten vnd ai^der verordent aufbrechen 



220 

werden, wie wir dann solichs ewr kho. mt. in vnser negsten sehrift 
auch zuerkhennen geben haben, was ewr kho. mt. der Gristenhayt dem 
heiligen reich erschrekhens vnd nachtayls daraus erwagsen mocht, hat 
ewr mt. zw bedenkhen. solichs haben wir ewr kho. mt. vns beschehen 
beuelhen nach vnd im allerpesten zverkhennen geben wellen, der wir 
yns in aller vndtertenikhait pitten beuolhen zw haben, geben zw 
Nürnberg am erichtag nach inuocauit anno domini im XV^ vnd 
ersten jar. 

E. kho. mt vndertenig Walther von Stadion ritter vnd 

Jörg von Neydegk doctor. 

Lit. Clans, pap. orig. Innsbr. Statth.-Archfy. 

LAidwig XIL von Frankreich an das Reicharegiment zu Nüm'^ 
herg. Sein Gesandter^ Carl von Altohoato (Charles Haufbois)^ werde 
dem Regiment bereits seine Absicht^ bleibende Freundschaft mit dem 
römischen Reich zu schUessen, mitgetheilt hüben. Das Reichsregiment 
möge sich durch die Versuche einiger böswilliger Menscheny das 
Gegentheil von ihm zu behaupten^ nicht irre machen lassen LocheSy 
27. Februar 1501 y. 

Ludouicus dei gracia Prancorum, Sicilie et Jerusalemi rex, dui 
Mediolani. Beverendissimi illustrissimique principes. amici et consan- 
guinei nostri carissimi. que abs nobis hactenus acta sunt, queque in 
futurum agere decreuimus, quo nos perpetua ac indissolubili amicicia 
et pecculiari federe cum carissimo fratre nostro Eomanomm rege et 
vniuerso sacro Bomano imperio racione corone nostre iungeremus et 
verum ac fidelem vassallum pro nostro ducatu Mediolanensi eisdem 
nos exhibcremus, ingenuo ac dilecto et fideli consiliario nostro ac se- 
natus nostri Parisiensis preside magistro Karolo de Altobosto vos 
eciam atque eciam intellixisse arbitramur. tametsi nonnulli Itali (vt 
accepimus) impudico falso contrarium asserere ausi sint, quorum dolos 

^) Müller (Reichstagsstaat unter Max I.) theilt pag. 80, U3, 146, 148 den Wort- 
laut von 4 Schreiben Ludwigs XII. an das Nürnberger Eeichsregiment mit. Der Druck 
ist nicht ohne sinnstörende Fehler. So ist das erste Schreiben nicht yom 28., sondern 
24. März zu datiren. Daselbst hat p. 81. Z. 7 y. o. nicht anunciam, sondern ami- 
ciciam und nicht absuobis, sondern abs nobis zu stehen. Im Schreiben Tom S. Jnli 1501 
ist pag. 147 Z. 6 ▼. o. eine ganze Zeile nach dem Wort »atque* ausgelassen, welche 
lautet: »regnum nostrum christianissimam verum etiam totam christianitatem atque*. 
per Kanzler wird bei der Upterfertigung stets »Roblet« statt richtig »Boberfet* genaaoi» 



artes commenta pro vestra summa prudencia vos habunde callere non 
dubitamus. non enim trubuerunt hi perdicti viri asserere nos in ca- 
rissimos consangoineos et beniuolos nostros Ferrarie ducem Monti- 
ferrati et Mantne marchiones et eorum patrias Bomano imperio sub- 
dictas multa ac multa violenter atque hostiliter egisse ipsnmque Mon- 
tiferrati marchionem in ipsius Bomani imperii contemptum ex suis 
finibus imperiali dictioni subdictis eis alpes in boc regnum nostrom 
eo et suis reluctantibus adduxisse; quorum omnium abs nobis com- 
missum ymo necquidem cogitatum est nichil, quemadmodum ex 
ipsius rei euidencia constat, quo nullis ipsorum mendacium dolis et 
commentis (quae multa sunt) occultari tergiuersarive potest. quamob- 
rem rogamus vos magnopere et pro viribus deprecamur vt refectis 
horum perditorum hominum mendaciis summam atque inauditam 
nostram erga ipsum serenissimum Bomanorum regem ac vniuersum 
sacrum imperium afifectipnem considerare velitis atque ante occulos 
preponere, an ne federa amicicie et fidelitatis nostre sint longo plus 
decoris glorie et vtilitatis ipsi Bomano imperio ac vniuerso Christiane 
orbi allature, quorum ipsorum nequissimorum hominum versucie et 
mendacia. quemadmodum prefatus consiliarius noster hec et cetera, 
qua ad omnipotentis dei laudem Bomani imperii gloriam ac vniuersi 
denique christiani orbis vtilitatem non parum pertinere putamus, nöstro 
nomine explicabit, quem audire et ei indubiam fidem adhibere roga- 
mus, vnde ingentes gratias vobis sumus habituri, quas totiens referre 
conabimur, quociens quicquam in ipsius sacri Bomani imperii exul-- 
tacionem et ampliflcationem facere poterimns, ad quod re quam verbo 
erimus semper prompciores maximo etemo quam auxiliante deo, qui 
vos reuerendissimi illustrissimique principes, amici et consanguinei 
nostri carissimi longuos ac felices perducat in annos. dato Lochis 
Februarii XXVIIa. 

Loys. Bobertet. 

Lit. Claus, perg. orig. Wiener Staatsarchiv. Rückw: BeTerendissimis illastr.qiie 
dominis electoribos et principibus sacri Bomani imperii apud Nnrembergem congregatis 
amicis et consangoineis nostris carissimis. 

Ijudwig XII, von Frankreich an daa Nürnberger Meichsregi'^ 
ment Dankt für die üeheraendung der WaffenstiUatandsratifikaUon 



und veriprichtt alUs zu iht^enf um den AbecMuss eines bleibenden 
IHedens, herbeizuführen. Nursia^ 22. April 1501. 

Ludouicus dei gratia Francoram, Hierasalem et Sicilie rex, dux 
Mediolani etc. reuerendissimis ac illustrissimis et consangoineis nostris 
carissimis sacri Bomani imperii electoribus ceterisque dominis statuum 
in regimine et consilio imperii Nuremburge congregatis salutem. Be- 
verendissimi in Christo presentes fllustrissimi principes et consan- 
guinei nostri carissimi. ^Iccepimus litteras vestras XIM huius Nurem- 
berge datas cum ratificacione prorogacionis induciarüm et treuge per 
oratores yestros in oppido nostro Bles firmate, quibus facile cogno- 
uimus et cum affectu sincerum animi yestri ad bonum pacis deside- 
rium, vnde immensas et, quas possumus, gratias habemus et agimus. 
bortantes et nichilominus deprecantes toto cordis affectu ac pro 
ytilitate et honestamento, quo inde sequi poterit, ecclesie sancte dei 
et vniuerse religioni christianorum velint dominadones vestre anniti 
et omnino curare, vt res ipse feliciter incepte ad finem deducantur 
optatum ad eo, quod in futurum vacare possumus, vt debemus et te- 
nemur ad tutamentum et omamentum reipublice cristiane, quam pro- 
cellis yariisque tempestatibus agitari coram yidemus. per nos enim 
non stetit neque stabit, quam diu Spiritus nostros reget artus, quod 
perpetua et secura amicicia confederacio et intelligencia inter sacrum 
Imperium, illius principes et nos innouetur augeatur et firmetur 
yestigia inuictissimorum praedecessorum nostrorum regium Francie 
insequentes, qui ab omni euo pacifice et quiete yixerunt cum illustris- 
simis predecessoribus yestris sacri imperii principibus, quemadmodam 
per oratorem nostrum istic exeuntem celsitudines yestre latius intel- 
ligere potuerunt, quibus ipsa perpetue pacis firmanda foedera com- 
mendamus et que sibi persuadeant, nunquam non quicquam contra 
eiusdem imperii iura nee in Italia nee ybique locorum molitos esse 
nee actemptare yelle quicquid per aliquos dissidium et discordias que- 
rentes eisdem D. y. superioribus diebus suggestum fuerit et contra 
yeritatem relatum. Ex Nursio oppido Burgundie die XXII« Aprilis. 

Loys. Sobertet. 

Lit. daas. per;, orig* Wiener Staatsarchiv Bflckw.: BeTerendissimis ac Ulastris- 
feiinis prindpibtts et consangaineis aostrls carissimis sacri Bomani imperii electoribos cete- 
risque dominis statuum in regimine et consilio Imperii Nuremberge congregatis amids 
dileetis. 



Eine Art Rechtfertigungwerwueh Maximilians wegen seiner 
schleunigen Abreise van Nürnberg zu Händen des Reichsregiments, 
(Orca 21. Aprü 1501), 

Dise hemachgeschribne zedel hat die konigclich mt. in irem 
abschied zu Nuremberg verlassen vnd dem stathalter vnd regimeht 
zugeschickht: 

Die kunig von Franckhreich Hispani vnd Neapels steen mit ein- 
ander auf einer rachtung, die da gut ist, soferr sich der Komisch 
kunig recht mit dem reiche in die gegenweer schickhet. 

Der hertzog von Mayland, als einer der gern ledig were, begert 
seinen tractat von No&ra. den wurde der kunig von Franckreich 
annemen soferr vti supra. sich der Bomisch kunig recht mit dem 
reiche in die gegenwere schickhet. 

Die Maylander begem, das Mailand in des kunigs von Franckh- 
reich banden nit beleih, dann sy weiten lieber den tewffel dann dem- 
selben kunig zugehören, wo das beschehen solt, so muß der Bomisch 
kunig vnd des reichs stende Ire swerter gewiß plutig machen. 

Der Bomisch kunig clagt, das sein eins sporredlein nit wol ver- 
guldt ist vnd dar zu seinen hasen auf Lyntzer hayd nit kumen ge- 
spots halben das sy aus ime treiben wurden, nachdem vnd er das har- 
nasch vnd die sporn vber sy außgefurt hat. dasselb redlein sey im 
dann zuuor vergult. nemlich wider die Turgkhen. mocht das sein, wer 
das schonest vnd gewissest vergulden. 

Darauf mag yederman, der die zedl lesen wirdet, gedengken in 
yedem stand in Erupa die solich mugen antreffen. 

Cop. im Weimarer ArcliiT B. £. ebenso im Wiener Staatsarchir, Der Stil weist 
snf Maximilian als Verfasser. 

Maoßimüian an den König WTadislaw van Stöhmen und Ungarn» 
JBr legt die Berechtigung seines Verhaltens gegenUiber dem Papst 
Alexander VI, dar^ nachdem letzterer sich darfjiber beschwert hafte, 
dass er van MaximxHan ungerechtfertigter Weise feindseliger Ab-- 
sichten geziehen werde. S. loca et data (vor Juli 1501). 

Wix Maximilian etc. empieten dem durchleuchtigen fursten hem 
Wladislaen zu Hungern vnd Beheim kunigen marggrafen zaMexjnß^ 
VBsenu lieben oheim prueder vnd churfiirsten vnser pruede^Uch lieb 



224 

vnd freuntschaft durchlenchtiger lieber ohelm prueder vnd charfürst 
^ns gelangt glaublich an^ wie yns vnser heiliger vater der pabst be- 
schuldig vnd beklag, als ob wir mn heilikait mercklich geursacht 
haben suUen, daz er dem ytzigen kunig Ludwigen zu Franckreich 
wider yns ynd das heilig reich beigestanten ynd sunst mer zu dem- 
selben kunig zu Franckreich dann zu yns ynd dem heiligen reich, 
genaigt sein muess. in ansehung, dann wir yor yerschynner zeit seinen 
legaten den bischof yon Cioncordia yon yns geyrlaubt ynd darzu al- 
lenthalben ausgeben ynd erlawten lassen haben, als ob er willens ynd 
furnemens gewesen sei, dem berurten kunig zu Frankhreich ynser 
kayserlich cron zu ybergeben ynd aufzusetzen darauf haben wir dem 
pabst dis nachgeschriben maynung zu antwurt zuegeschriben ynd 
fliegen deiner lieb dieselb hiemit auch gnadigklich ynd freundlich zu- 
uernemen. anfengklich der ersten artigkls des bischofs yon Concordia 
halben, daz wir den yon yns geurlaubt, haben wir aus der vrsach 
gethan: dann wir zu derselben zeit täglich in auslegen, ybungen ynd 
furnemen gewesen sein, wie wir dem päbstlichen stuel auch yns ynd 
den merern tail Italien zu guet aufenthalt ynd schutzung wider den 
kunig zu Frankhreich in krieg komen wurden ynd aber dabei glaub- 
lich kundschaft betten, daz der pabst willens was, sich mit dem- 
selben kunig zu Frankhreich wider yns ynd das heilig reich zuuer- 
taydingen ynd zuuerpinten. dei^halben wir dazumall in ynserm tref- 
fenlichen rat erwogen ynd beslossen haben, das yns, dem heiligen 
reich, noch teutscher nacion in kainen weg thunlich, nutzlich noch 
gepurlich war, ainen legaten desjhen, der sich mit dem kunig zu 
Frankhreich als ynserm widerwertigen yertaydingen ynd yerpunten ime 
auch in treffenlichen krieg wider yns ynd das heilig reich beisteen 
wollt, bei yns zuhalten, sunder den ftirderlichen yon yns zu yrlanben. 
als sich dann der pabst weiter besweret, daz wir offenlich ausgeben 
ynd erlautten lassen, wie er dem kunig zu Frankhreich ynser kay- 
serlich cron zu ybergeben ynd aufzusetzen willens gewesen sei, haben 
wir, als yns nit zweiflt, dein lieb ynd menigklich ermessen mag, 
auch nit ynpillich gethan, dieweil wir, wie yorsteet, yemomen betten, 
daz er sich mit dem kunig zu Frankhreich zuuerpinden ynd zuuer- 
ainigen willens was ynd yns das heilig reich an alle yrsach yon 
freiem willen also ybergeben ynd dem kunig zu Frankhreich Italia 
widerumb zu yberziehen ynd eingang darein zu machen raten yerhelftn 



225 

vnd beistann wollt, als dann beschehen ist. wer möcht danii heutigs 
tags anders gedenckhen vnd darfar halten, daz er niemant anderm, 
dann dem kunig zu Franckhreich als seinem puntverwanten , die 
kayserlicb cron, die doch von langen jam her zu grosser eer nucz 
vnd wolfort des heiligen stuels zu Born dur«h vnser vorfordern am 
reich auch vnser vnd der Teutchen gross pluet vergiessen mue vnd 
arbait zu Teutscher nacion gepracht vnd nu auf vnser person komen 
ist, vbergeben vnd aufsetzen wurd, als auch zu derselben zeit on das 
in allen landen das gemain geschray gewesen vnd noch ist. das haben 
wir deiner lieb, vns damit auf des pabsts beschuldigimg vnd klag 
entschuldigt vnd verantwurt zuhaben, gnSdigklich vnd freuntlich vn- 
uerkunnt nit lassen wellen. 

Conoept im Innsbr. Stattb.-Archi7. Auf der Rficksoite befindet sich folgende Kanzlei- 
bemerkung: in solichem form zuschreiben den kunigen zu Hispaoia, Engelland, Neapls 
(latein.), Hungern (latein. oder teutsch), Polan, Portugall (latein.) in siniili dem bischof 
zu Maintz ?nd das reichsregiment zu Nuremberg, bischoFen zu Collen, Trier, pfaltzgrafen 
Philipsen, htfrczog Fridrichen zu Sachsscn, marggraf Johann von Brandenburg, marggrafen 
Fridrichen (Brandenburg), landgrafen von Hessen, hcrczog Albrechtn von Baiem, herczog 
Joiigen (Baiem), bischof zu Wirtzpurg, Bamberg, Eystctt vnd andern den namhaften 
fursten des reichs. 

Maoßimüian ladet die Unterthanen Oesterreichs unter der 
JEnns wegen verweigerter Türkenhilfe zur Rechtfertigung an seinen 
Hof. Innsbruck^ 24t, JuU 1501, 

Wir Maximilian von gotes gnaden Komischer kunig zu allent- 
Zeiten merer des reichs, zu Hungern, Dalmatien, Croatien etc. kunig 
ertzhertzog zu Osterreich, her (zog zu Burgundi, zu Brabant, vnd 
phalzgraue etc. embieten allen vnsem vnderthanen vnser s fursten- 
thumbs Osterreich vnder der Enns, so mit disem vnserm brief er- 
suecht vnd ermant werden, vnser gnad vnd alles gut. wiewol wir 
euch zu mermaln vnd auch yetz durch vnser schrift vnd potschaftn 
ersuecht vnd ernstlichen beuolhen haben, des heyligen reichs Ordnung 
zu Augspurg beslossen vnd daneben ain rustung vnd hilf ainer ant- 
zal volkh vnd gelts zu widerstand vnser veindt vnd widerwertigen 
den Turcken vnd ander vnd zu rettung vnser landt vnd lewt aufzu- 
richten vnd zuuolziehen, so ist doch solhy bisher von euch nit be- 
schehen sunder veracht. dardarch, wo euch solhs gestattet vnd zuge- 
sehen wurde, vns vnsern landen vnd lewten mercklicher vnuberwindt- 

Kraus, Nürnb. Beichsreg. 15 



226 

lieber schad, nachtail vnd verderben erwacbsen mocbt, das eucb ewrn 
eren vnd pblicbten nacb pillicbwi zuuerbuten vnd vns vmb solb ewr 
vngeborsam furzunemen gepnret. demnacb so bayscben vnd laden wir 
eucb funfzeben für den ersten, fiinfzeben fiir den andern vnd ftinf- 
zeben ftir den leisten recbtag, setzen vnd benennen peremptorie vor 
vns oder vnseru retten an vnserm kunigclicbem bof, wo wir dann 
zumal sein werden, erscbeinet. so wellen wir daselbst erkennen vnd 
erlernen lassen, was ir vns vmb solb ewr « frauenlicb veracbtung vnd 
vngeborsam verfallen vnd scbuldig seyt. vnd ir kumet vnd erscbeinet 
alsdann oder nit, nicbtdestminder wirdet die obgemelt erkanntnuss 
vnd erklerung wider eucb bescbeben vnd furgenomen, wie sieb das 
gepurt, damacb wist eucb zuricbten. geben zu Innsprugg am sambs* 
tag nacb sand Maria Magdalenatag nacb Cristi gepurt funfzehen- 
bundert vnd im ersten, vnser reicbe des Romiseben im seebtzebenden 
vnd des Hungeriscben im zwölften iaren. 

Commissio domini regis propria. Serntein. 

Lit. pat. pap. ori?. Wiener Staatsarchiv. Bückw. Mitte anfgredr. S. 

Cardinal Raimund^ Bischof von Ourk und päpstlicher Legate 
an das Nürnberger Reichsregiment Inhalt einer die NothLuendig- 
keit eines Türkenzuges und der Verkündigung des Ablasses darle- 
genden Rede, die in Nürnberg zu halten er durch eine ihfi auf der 
Reise befallende Krankheit verhindert wurde. Ülmy 30, JuU 150 L 

niustrissimi principes, reuerendissimi in Cbristo patres ac ex- 
cellentissimi senatores, domini colendissimi. acceleramus, quantum 
fieri potest, vt quamprimum veniamus ad illustrissimas dominationes 
vestras tractaturi de rebus, propter quas beatissimo pontifice ac sede 
apostolica jubente sumpsimus banc laboriosam legationem. tamen, cum 
augeantur in dies populi Cbristiani calamitates, quibus uos maxime 
potestis opem offerre, nosque podagra grauati cogamur bic aliquan- 
tulum commorari, nullum temporis momentum in significandis Chri- 
stianorum miseriis preteriri oportet, vt excellentie vestre, que Bo- 
mani imperii cum caesarea majestate babenas moderantur, et immi- 
nentia pericula cognoscant et de necessariis remediis prouidere stu- 
deant, cum omnium Cbristianorum et presertim fortissime Qermanie 
ruina sit adeo propinqua, ut nullum subsidium satis videatur posse 
maturari. fleuerunt et in summo timore fuerunt Cbristiani superiore 



227 

anno, cum bestia crudelisaima, Turcorum tyrannus, tanta Christianorum 
strage Motonum et Coronum occupauit, illico enim videbatur in Apu- 
Harn aut marchiam Anconiianam traiecturus exercitum et deleto fidei 
nostre sacrario, hoc est uvbe Borna, totam Europam incensurus. sed 
quia astutissimum monstrum, dum res Orecie componeret, dissimu* 
lauit sorbendi sanguinis nostri furorem. letali sopore grauati cuncta 
negleximus at ille immanissimus draco, quanto minus timebatur, Jun- 
enm, munitissimum oppidum et Motono propinquum, dolo viribusque 
eripuit et, ne quid in terras suas a maritimis classibus Christianorum 
metuat, Neapolim Bomanie, que sola in tota Feloponesso remanserat 
Christianis, iam diu obsedit atque (ut fertur) ad hanc horam expu- 
gnauit totaque orientali plaga Christianorum subiugata, cum resistat 
nemOf qua parte uelit, in nos occidentales inumpere potest. heu, hen 
reuerendissimi patres ac illustrissimi principes et excellentissimi se- 
natores, quid iam faciet miserriroa Christianitas, quid sedes beatorum 
confessorum et sanctorum martirum, Borna? quis eripiet de crudelis- 
simis Turcorum flammis seruata per tot secula et labore Germanorum 
imperatorum inuenta capita apostolorum Petri et Pauli? quis caput 
beatissimi Andree ex Achaia ante paucos annos Bomam a despota 
Peloponessi Turcos fugiente translatum? quis defendet ab incendio 
caput Joannis baptiste domini precursoris, quo clamante patres nostri 
co^ouerunt uenisse agnum dei toUentem peccata mundi? quis co- 
lumnam, ad quam saluator noster pro nobis ligatus ac flagellatusP 
quis scalas, in quibus idem saluator a Pilato morti adiudicatus Aiit? 
quis lanceam illam, qua vulnerante de latere domini nostri Jesu 
Christi sanguis et aqua emanauit ? hec enim omnia cum infinitis pre- 
clarissimis relquiis summa diligentia sanctorum patrum Bome con- 
seruata vno incendio (nisi deus prouideat) conflagrabunt. est enim 
Borna ciuitas immunita, paucis habitatoribus et pugnandi insciis fre- 
quentata et (quod absit) facilius quam Motonum aut Junicum capienda, 
nee veremur hoc loco excellentias vestras dicturas esse, quod a non- 
nullis imprudentibus aliquando dici audimus: quid ad nos de Con- 
stantinopoli et Orecia? quid de ipsa Boma ac plenissima seditionum 
diuisionumque Italia? nouimus enim bonitatem et prudentiam vestram, 
nee possunt vlli aliquid mali habere Christiani sine summo dolore 
bonorum Christianorum. preterea videtis patres ac principes et am- 
plissimi senatores, iam agi de periculo vestro, quando incendium est 



228 

• 

adeo propinquum, vt iam terra vestra arsura videatar. inter preclaras 
leges, quibiia florent Germanie ciuitates, illa est de auertendis ino^n- 
diis salaberrima, tot vigiles appositi, tot remedia excogitata, tanta ad 
extinquendum ignem omnium promptitudo. et omnino sapienter nam 
vna ardente domo (nisi subuenias) statim altera corripitur, deinde 
altera, et demum tua concrematur. quam diligentiam si pro vna ci- 
uitate conseruanda adhibendam censetis, inclyti Germani, cur eandem 
in tota Germania ab interitu eruenda non adhibetis. nam deieta 
Italia, quid de patria vestra speratis nisi forsitan putatis, seuissimum 
et vigilantissimum bestem futurum spoliis Italiae contentum? qua in 
re quid credere debeatis, docet vos magnus ille exercitus ad presens 
in Bosnia collocatus. audimus enim, excedere viginti equitum milia 
instructumque esse omni genere machinarum. si queritis, quo pergat 
tantus exercitus, interrogate Germanos vestros Stiriam, Carinthiam ac 
Camiolam incolentes, qui memores cladium antiquarum diceni gladios 
illos a Turcis strictos esse in eorum ceruices et nunquam sine illarum 
regionum pernicie fuisse in Bosnia Turcos congregatos. dicebat nobis 
piissimus imperator diuus Fridericus tercius, etate sua abducta ex 
terris Ulis per Turcos fuisse plusquam ducenta milia animarum. o pu- 
dor, dedecus Germanici nominis sempiternum ; vo s progenies illonim 
patrum, qui Reno et Danubio circumscripti tam longe lateque vltra 
veteres terminos ditionem et linguam Germanicam propagarunt, vos 
soboles eomm imperatomm et exercituum, qui totiens ab Italia Sara- 
cenos expulerunt quique bestes Christian! nominis inuadendo in media 
Asia etemam uobis famam pepererunt, toleratis crudelitatem spurcis- 
sime gentis et vestrum sanguinem nobilissimum per turpes abusus 
seruire seuissime genti non erubescitis? at dicitis: sunt illi in con- 
finibus. non mirum est, si incursionibus fatigantur, nos eorum 
uirtute muniti et delicüs afßuentes quiescemus. quiescetis ? ita : si uos 
ille quietos dimittet. sed non dimittet ; credite nobis. fertar cupiditate 
dominandi; quanto plus imperii habet, tanto plus habere concupiscit. 
an est uobis ignotum, quod Cyrus, rex Persarum, et Alexander Ma- 
cedo, quanto magis regnorum terminos propagabant, tanto maiori li- 
bidine augendi regna trahebantur? et idem Alexander vnius mundi 
dominatu se dicebat non esse contentum; et sicut noster crudelis- 
simus inimicus plus virium, plus imperii habet, quam habuerint vel 
Cyrus vel Alexander: ita verisimile est, illum teneri maiori ardore 



229 

regnauJi, quam teneretur uel Cyrus uel Alexander verum si aliqua 
ratione tot regnis et prouinciis, tot in8ulis, quod nobis abstulit (abs- 
tulit autem intra quinquaginta amios plusquam nobis in tota Europa 
remansit), contentus Turcus in ocio uiuere optaret, creditis eius exer- 
citum Vitra centum annos gerendis bellis et cumulandis predis exer- 
citatum posse ad quietam uitam traduci? velit, nolit, necesse est, vt 
illa duodecim milia peditum et quinquaginta equitum, que ordinario 
progenitorum instituto semper habet in armis et sine quibus tantam 
imperii molem sustinere non potest, aut aliquo occupentur exercitio 
aut facta seditione domino suo perniciem machinentur. credite de ho- 
minibus castra sequentibus alios principes facere, quod vos facitis? 
soletis vehementer formitare, si quando bellorum turbine intermisso 
hü vestri pedites lanzchnecht appellati prouinciam peruagantur. videtis 
enim, eos bellis assuetos ad nuUum exercitium posse traduci, sed de 
lixis et sedicionibus duntaxat meditari. idem timor tenet Turcum omnia 
pauentem et suspicantem. neque est uobis speraudum, quod abstineat 
a Germania uel alia Christiana natione lacessenda, quia de princi- 
pibus infidelibus, qui potentissimi dicuntur, aliquem timeat. fuit, fuit 
quondam hoc spes Christianis, cum alii infideles Turco propinqui 
illius ambitionem metuentes de illo opprimendo coniurabant. sed pec- 
cata populi Christiani adeo crudelissimi tyranni potent iam auxerunt 
vt amiciciam cum illo coniungere certatim procurent. nam cum prin- 
cipe Scytharum, qui Tartari nominantur, ita est amicicia coniunctus, 
ut ex ea gente, quot milia equitantium velit, mercede conducat. Ca- 
ramanum proauis suis formidatum pater eius deleuit et regem Per- 
sarum Esoncasan appellatum ita prostrauit, ut de eius posteritate nuUa 
apud nos mentio habeatur. Soldanus vero Egypti tum demum se re- 
gnare fuerit arbitratus, cum a potentissimo hoste pacem impetrauit: 
omnes autem terras, que in Jonium et Egeum mare ex Grecia respi- 
ciunt, ita calidissimus hostis muniuit, vt nuUa Cristiana classis in 
eius dominia irrumpere possit. quid ergo faciet hostis, qui neminem 
timet et quiescere non potest? blandimini uobis ipsis et dicite: Itä- 
liam petet et nos interea intactos reliaquet. ita profecto, quasi eodem 
tempore non possit Italiam opprimere et Germaniam deuastare, et 
quasi Italia intestinis seditionibus agitata possit exercitum congregare 
aut vos cum instructo exercitu resistere. habet malignissimus hostis 
exploratores, nouit, quo pacto se habeat misera Italia diuturnitate bei- 



230 

lorum attrita, audit ea, que per emulos fortissime nationis Germauice 
circumferuntur, que etiam nos maximo dolore nostro interdum audi- 
mus, que vera esse nuUomodo credimus et que tamen licet falsa a 
multis predicantur. sunt autem huiusmodi: quod pauca sit inter vos 
concordia, quod nuUus uobis ordinatus exercitus, quod principes inter 
se odio contendunt, quod principibus ecclesiasticis temporales principes 
aduersantur quod imperiales ciuitates principum amplitudinem, quod 
ciuitatum libertatem principes non ferunt, demum quod principes ma- 
gnitudinem Cesaris expauescunt, quod Oesar eorum contumaciam per- 
horrescit. hec sunt, que de vestra natione ab improbis maximo nostro 
merore recitantur per orbem terrarum et que Turcus non ignorai ad 
hec mala aiunt fidem detractatores vestri nullum omnino adhiberi 
remedium, nisi quod indicuntur frequentes conuentus, quas dietas appel* 
latis iamque alienigene inuidentes glorie ac magitudini uestre inter se 
iocantes huius modi sermones vsurpant: quid faciunt Germani? petunt 
dietam Vuormaciensem, Augustensem aut Nurimbergensem. ybi sunt 
maximi Uli archiepiscopi et episcopi Germani? vbi illi vetustisaime 
originis principes Bomani imperatoris electores? vbi tot duces mar- 
chiones et comites? sunt in dieta. quid statuerunt de Germanicis 
rebus? distulerunt in aliam dietam. bone deus, quid sibi uolunt tot 
diete, nisi quod vulgo fertur, ut vna dieta alteram pariat. sed dum 
vos dietis tempus conteritis, crudelissimus inimicus inualescit. quod 
si, reuerendissimi patres et illustrissimi principes ac excellentisaimi 
senatores, vim pecuniarum, quam a decem annis in celebrandis dietis 
consumpsistis in armando contra Turcos exercitu exposuissetis, iam 
ille neque de Italia neque de Germania cogitaret, sed relicta Europa 
secum bene agi putaret, si ea que tenet yltra Bosforum, possideret. 
an non recordamini, quod fortissimi viri Hungari, vicini vestri, con- 
corditer viriliterque pugnando illam spurcissimam gentem in sunmiam 
desperationem adduxerunt et vir apud homines humillimus sed in dei 
conspectu maximus frater Joannes de Gapistrano in domino confidens 
bestes magna clade superauit non corporum fortitudine, non scientia 
pugnandi, sed nostra nos vincunt discordia nostrisque peccatis. si anno 
superiore fuissetis auxilio regi Polonie, quando illa infiuita Turcorum 
multitudo Poloninni vastauit, gens illa Polonica non esset attrita pe- 
nifurque consuh.pLa, sed viribus vigens vobiscum posset acerbissimum 
bestem impugnare. sed dum Polonos negligitis et de cladibus Hun- 



231 

garorum non curatis, ille ita auctus est, vt pro arbitrio suo ad uos 

perrumpere possit. sed terram vestram a dominatu Turcorum dister- 

minat mare aut multorum dierum inculta regio, sicut Libye desertis 

narratur fieri ? minime, minime. per continentem regionem Turcus est 

uobis ita finitimus, vt si discordiam atque desidiam vestram uelit 

diligenter estimare, decem diebus possit esse ad niuros Nurituberge, 

hoc est in corde Germanie cum exercitu consistere. patres, principes 

et senatores, libere sunt hominum cogitationes. potest vnusquisque in 

mente sua opinari, quid uelit, oramus vos, opinamini hoc vnum. ty- 

rannus Turcorum a septemtrione, ab Oriente, a meridie, ab Jonio et 

Egeo mari securissimus indicta clam expeditione perpetuo cursu Hun- 

gariam, Austriam et Bauariam penetrauit nuUoque repugnante Danu- 

bium traiecit et castra (quod deus auertat) ad pulcherrimam et op- 

timis legibus omatissimam Nurimbergam locauit totaque vastata re- 

gione iam bombardis muros quatit. videtur vobis durum hoc opinari. 

ita profecto verum, si ita contingat, nam contingere posset, quid fa- 

cietis? ibitisne Lubecham ad Oceanum, vt trajiciatis in Angliara vel 

Ibemiam aut Orcadas insulas? an resistere cogitabitis? profecto re- 

sistere studebitis nolumus aliter sentire de natione omnium fortissima, 

de natione, que per quingentos annos Bomanun\ Imperium obtinuit, 

de natione, que nos modicis parentibus ortos et in aliena terra editos 

episcopatu decorauit et ad cardinalatum peruexit. sed quandocunque 

resistere volueritis, nonne erit iam melior Germanie pars deuastata? 

non erunt cesi homines? fedate virgines, abducti in turpissimam ser- 

uitutem infantes ? quanto melius est adoriri aduersarium vobis inferre 

vulnus meditantem quam, postquam fueritis vulnerati, de eo sumere 

vltionem! si occurritis hosti, magna spes victorie; si intra penates 

expectatis, summum periculum ruine neque excusetis, o primates Ger- 

manorum, negligentiam vestram ex populorum contumacia aut rebel- 

lione. fuimus in hac terra ante cardinalatum apostolice sedis legati 

diligent'Orque gentis conditiones inspeximus. nuUi sunt Christiani ad 

defendendam religionem magis prompti. Jam tum dicebant, quod 

nunc palam profitentur, se maxima alacritate optare in Turcos expe- 

ditionem, si adsint ductores neque nobis per regionem Sueuie tran- 

seuntibus aliquid constantius affirmarunt. nescimus quid vos de hoc 

simplici et fideli popolo sentiatis; nos profecto credimus, eos libere 

et ex corde loqui, quod sentiant, et omnino nescire mentiri et per 



232 

uüs tautum deesse, quin Turcos inuadamus. per niisericordiam dei 
abolete a uobis hanc inramiam apud Germanie populos et, postquam 
gens vestra ad sanctam expeditionem est prompta, nolite ocio torpere. 
incitate Cesarem, qui yos excitat. sequimini ad necessarium ac püssi- 
mum bellum, regem, quem elegistis, ostendite vniuersis nationibus 
Christianis; sicut prndentissimi fuistis, magoanimum regem eli- 
gendo, ita vos in sententia suscepta constantissimos esse eum se- 
quendo, cum ille pro animi sui moderatione vestra consilia vestrainque 
autoritatem non sit praetermissurus, vt nobis sepissime affirmauit, 
cum ad hoc bellum sit inflammatus non modo propter defensionem 
fidel Christiane, cuius propter officium a uobis Uli traditum est ad- 
uocatus, sed etiam propter gloriam. nam cupit numerari inter optimos 
imperatores Germanicos, qui contra infideles sepissime pugnarunt. et 
insuper propter priuatam vtilitatem. nam eins Patrimonium, in quo est 
nostra Gurcensis ecclesia assiduis Turcorum rapinis agitatur, et nolite 
obliuisci patres, principes et primates, animas vestras in periculo ma- 
nifeste uersari, nisi Christianam rempublicam ruentem erigati?. cum 
enim sit ad vos iam diu translatum Bomanum Imperium et a vobis 
per tot secula nuUo contradicente possessum, tum preterita mala tum 
praesentia nobis solis possunt imputari. aliis enim Christianis natio- 
nibus dicere licet, qnodsi apud eas fuisset Christianorum priucipatus, 
ipsi pro Christianis bellum primi suscepissent et secum ceteros du- 
xissent; sed noluisse ius ac potestatem Germanorum occupare. hoc 
sicut est verissimum, ita in supremo iudicio uobis erit ad danmationem 
etemam. nam si vos regende Bomano imperio impares iudicabatis, 
hanc potestatem eligendi Bomanorum imperatorem suscipere non de- 
bebatis. sed veremini ne uobis Turcorum hello occupatis vicine gentes 
terram vestram inuadant. eu quo decidit generosus animus Germanorum, 
gens illa, quam propinque nationes et ille victor vi'bis terramm, po- 
pnlus Bomanus, timere consueaerat nuUa de causa vicinos formidat; 
quis tandem de vestris vidnis vos inuadat? Polonus, Hungarus aut 
Dalmata sunt enim acerrissimi bellatores, at nescitis, eos exitium a 
Tnrco exspectantes aut uos in terras proprias tanquam a deo missos 
esse suscepturos aul vos uel mari uel terra, quocunque duxeritis, se- 
cuturos. de hiis nihil suspicamur, sed alii potentiores nos terrent. qui 
tandem. Galli? aliq^iid est. homines virtute prestantes et qui diuitns 
et militanai scieniia pollent, non supt coiitemnendi. sed que sunt 



233 

belloruni cause Gallis vobiscum? illi suis fiuibus suoque iure (vt ar- 
bitramur) couteuti noü modo vos belli suspitione liberabunt, sed ad 
hoc bellum ineundum federa sociabunt scimus que, sit yoluntas iu 
coDciliaada uobidcum pace et amicicia iungenda Christianissimi regis, 
et vos ipsi non ignoratis, venerunt ad vos ex Gallia pro pace dignis- 
simi oratores, scimus, iterum venturos. non est in nobis plus ingenii 
aut dexteritatis, quam in ceteris hominibus sed tantum integritatis 
et (idei, quantum vos, cum faceretis nos ad cardinalatum assumi, esse 
iudicastis, si nos idoneos vobiscum Gesare ordinante ad tractandam 
pacem cum rege Christianissimo iudicatis, nullum ad eum accedendi 
recusabimus laborem, et quam de sinceritate nostra habuistisopinionem, 
vel consei-uabimus uel augebimus, et pacem (ut speramus) vtilem ac 
honestam uobis reportabimus. pace autem vbique parta quid tandem 
vos remorabitur ? nam audimus, de hac re seri sermones, quod prin- 
cipes aut ciuitates non sunt magnis veciigalibus prediti, difficillimum 
esse, aggerare pecuniam, quanta in maximum bellum opus sit, pe- 
cunia autem, beUi neruo, deficiente non esse rem arduam attingendam. 
liberamus vos hoc metu patres amplissimi; non deerit pecunia; licet 
enim principum et ciuitatum vectigalia sint mediocria, natio tamen 
est referta pecuniis. ille ut ad manus vestras deueniant, procurabimus. 
attulimus enim merces, in quas populi Germanie pecuniam auidissime 
commutabunt, hoc est plurimas indulgentias et amplissimum iubileum, 
quäle nulla etas celebrauit. nam propter supremas fidei Christiane 
necessitates, Bomanus pontifex sedesque apostolica sanctiores militantis 
ecclesie thesauros aperiendos iudicauit; magis quam superiori euo fae* 
tum fuerit, cum tanta necessitas non vrgebat, erogabitur tantus the- 
saurus uel euntibus ad bellum vel adiuuantibus euntes. cognoscimu^i 
autem fidelissimum deuotissimumque Germanie populum. nemo erit, 
qui non velit terrena cum celestibus commutare. current certatim 
tanteque cumulabuntur pecunie, quod in multos menses exercitus ar- 
mari potent, idem speramus de serenissimo rege Dacie, qui ad nos 
misit oratorem adhuc nobiscum manentem, orautem, ne illuc accedere 
grauemur de eo si opus fuerit accedemus militcm inde et pecuniaip 
vobis procuraturi; dum hec dcribimus, veremur, ne quispiam sanctis^ 
simi operis aduersarius hec a Bomano pontifice uel sacro oollegio 
dicat exc<^itata fuisse, vt prouineiam pecunia exhauriamus ; a qua 
suspicione, si vos non liberat certissimum JSiomane terre periculum 



2S4 

(pro quo auertendo sanctissimus dominus noster ac reuerendissimi 
cardinales omnia, que possident, facillime exponerent) saltem vos 11- 
berabit eiusdem pontificis collegüque decretum, quo cauetur, ne pe- 
cunia ex iubileo aut aliis facultatibus nostris congreganda a nuUo 
sedis apostolicae nuncio attractetur. nos promulgatis indulgentiis, vt 
pecunia veniat, laborabimus. vos eam custodietis et custodes in toto 
Romano imperio deputabitis, et cum instruendus erit exerdtus, vos 
ipsi militibus Jesu Christi pecunias numerabitis. tantum igitur abest, 
vt sedes apostolica aliquid de vestro habere velit, quod ipsa pro defen- 
sione vestra thesauros militantis ecclesie liberaliter exponit quando 
igitur imminent certa necessitas et discrimen supremum, sicut est 
supra a nobis declaratum, quando in vestra potestate situm est reme- 
dium, quando Cesarea maiestas vestris vsura consiliis est in bellis 
promptissima, qnando non sine damnatione animarum vestrarum po- 
testis aliarum nationum clades dissimulare, cum vos earum principes 
sitis, quando a nuUo Christiane est de hello contra vos dubitandum, quando 
de federe et amicida Christianissimi regis est uobis sperandum^ quando 
pecunie non sunt defuture, quando ituris ad bellum eterna premia sunt 
parata, cur tandem de piissimo hello susdpiendo non cogitatis ? moneat 
vos Christianorum sanguis per tot regiones efusus, tot sacrate deo 
uirgines stuprate, tot templa spoliata, tot anime non modo in abomi- 
nandam seruitutem abducte, sed ad sacrilegam sectam Maometis in- 
ducte, moneat vos Germanice genti imminens miseria, cum hosti cru- 
delissimo liber ad vos aditus pateat per Carinthiam Stiriam et Car- 
niolam, per ecclesiam nostram, a quibus non longe est Bauaria, et 
Hungari non possint pro antiqua consuetudine vos protegere, cum sint 
adeo debilitati ut hiis diebus tota terra quinqueclesiensis sit Turcorum 
incendiis absumta, Poloni vero satis habeant, si Turcis in vos ruen- 
tibus ipsi. in paludibus et siluis possint latere. tu verp piisime sal- 
nator, qui neque dedignatus es humanas miserias tolerare neque ex- 
horruisti pro nobis crucem subire, sicut seruo tuo Alexandre Bomano 
pontifid dusque sacro coUegio inspirare voluisti, ut de hoc hello sus- 
cipiendo et per eos ipsos gerendo in pleno consistorio uouerent, ita 
respice super hanc familiam tuam principesque ecclesiasticos et tem- 
porales liberasque ciuitates fortissime et nobilissime Grermanie ad hoc 
sanctum et iustum bellum incende. concede per misericordium et pas- 
sionem tuam, ut Ulis fortiter ac feliciter in bellum euntibus vilisshna 



236 

hec persona nostra cum ipsis procedevfl, cum eis vin« ere, cum illis 
in paliiam redire possit demum, vt cum sanctis pugilibus tuis Ger- 
manis ad celestem gloriam valeat peruenire. vos uero reuerendissimi 
patres, illustrissimi principes et excellentissimi senatores, interea dum 
nos podagre molestiis studemus liberari, priusquam istuc accedero 
possiraus, tam sanctum tamque necessarium bellum vestro pruden- 
tissimo consilio disponite animosque singulorum ad toUendam crucem 
pro vestra pietate excitate et felicissime valete. Ylme XXX Julii 
M. D. primo. 

dedidissimus amicus et frater B. cardinalis Gurcensis legatus. 

Lit. Claus, pap. orig. im Wiener Staatsarch. Rflckw. Adresse: Keverendissimis 
iu Christo patrrbus, iUustrissiniis princlpibus ac excellentissimis senatoribus RoDianl im- 
perii regentibus dominis et fratribus colendissimis 1501. 

Bericht des Ausschusses auf dem grossen Nürnbergs^ Regi- 

mentstag. Vorschläge zur AufrechterhaUung des Meichsregimentes 

und zur Verlegung des Regimentstages von Nürnberg nach JFhank- 

fürt oder Worms. Massregeln gegen die Landfriedensbrecher, s. L 

et d. (Erste Hälfte des August 1501.) 

Batstage der verordenten. 

Anfengklich ermessen sie auß dapfem ynd mergklichen vrsachen 
gut vnd nutz sein das vfgericht rcgiment in wesen zu behalten 
vnd nit fallen zu lassen, wie aber oder wovon das vnderhalten wer- 
den möge, davon ist geratslagt wie hemacliuolgt. 

Zum ersten dweyl der babstlich legat yetzo alhie kurtz ver- 
schiener zeit dem regiment alher hat thun schreyben, sie des Thur- 
cken zugs ermant vnd angezeigt, wie er von der babstlichen heyligkeit 
geschickt sey, zuuor fryd im heyligen reich zumachen etc. haben die 
verordenten bedacht gut sein zu seiner hochwirdigkeit yemant zu- 
schicken von ime zuuememen wie vnd uelicher gestalt er vermeyn 
oder fiirhabe friden im heyligen reich zu machen vnd zu vnderhalten. 
darnach dann seiner hochwirdigkeit antwort sein, darnach wurdet aber 
ferner zu trachten vnd zu handeln sein, wes davon dem r^^ixuent vnd 
Mden zu vnderhalten dienen möge. 

Wo aber nichts verfengklichs vom legaten in solichem verstanden 
werden mocht, alsdann haben die verordenten vf einen andern wege 



236 

gedacht vnd nemlich den das eine yeder churfurst seinen rathe im 
regiment noch aiu jare vf seinen kosten erhalte, das auch yeder chur 
fürst sein vierteyt jars personlich oder durch eynen andern forsten 
lawthe der ordnunge hegitz, item daz desgleichen die erweiten zwölf 
geistlich vnd weltlich fnrsten ire vierteil jars wie das in der Ordnung 
außgedruckt ist, besitzen, de&gleichen die prelaten jre verordenten auch 
yedes vierteyl jars schicken vnd verlegen, item die stette jre veror- 
denten auch erhalten vnd schicken wie das die Ordnung vermöge. 

Darnach wurdet dan zuhandeln sein die personen auß den sechs 
kreißen auch zuwegen zubringen, also das mit den fiirsten derselben 
kreyße gehandelt werde solich personen vß irem kreyße zuuerordnen 
vnd ein jar langk vf iren kosten zu vnderhalten damit mag das 
regiment noch ein jar besteen vnd pleyben. 

Furter dweyl sich etlich stende alher ghein Nuremberg zukomen 
beschweren vnd vngelegen achten, so bedunckt die verordenten gut, 
eynen andern reycbstag an eyne andere gelegen malstatt als ghein 
Wormß oder Franckfiirt, weliche am gelegensten angesehen wurdet, 
vf Galli schirstkompt yetzo alhie furzunemen vnd zubestimmen, dar- 
auf alle churfursten vnd fursten, so yetzo alhie personlich sein, komen. 
das auch die potschaften alhie jren herren daheymen gelegenhelt des 
reichs vnd vs was vrsachen dieser tag furgenomen sey zuerkennen 
geben vnd jrs besten ermanen zu dem angezeigten tag vf bestympt 
zeit one lenger verziehen auch personlich zukomen vnd das den jhinen 
so nit alhie sein oder nit geschickt haben, von hynnen solichs ge- 
schrieben werde mit höchster ermanung vf obbestympten tag auch 
personlich zuerscheinen. alsdann vf bestympten tag das angelangt 
regiment continuirt, auch alles das, darin dieser geinwurtiger reichs- 
tag furgenommen worden ist, gehandelt geratslagt vnd beslossen 
werden soll vnd sunderlich wie vnd welicher maß des reichs regiment 
auch das kunigklich chamergericht vnd anders vnderhalten werden 
mögen, wie dann solichs alles der abschiedt geinwurtigs reichstags 
ferner in halten wurdet. 

Item so solichs also beslossen vnd angenomen ist, alsdan so 
soll ein zymlich schreiben an die kunigklich maiestat gestelt werden, 
darin iren kunigklichen gnaden Veränderung des reichstags vnd der 
malstatt des regiments mitsampt der vrsach solicher verenderung vnd 
anders verkündet werde etc. 



2B7 

Zu letzt dweyl sich mergklich verbrechimg des vfgerichten landt- 
Mden vnd suuderlich alhie vmb dieser ort begeben vnd dan der 
bebstlich legat feyden zumachen vnd vfzurichten seins angebens ge- 
schickt ist, ermessen die verordenten vnter andern wegen nit vn- 
fnichtbar, das von des reichs stenden alhie zu dem legaten yemants 
verordent wurde, sein hochwurdigkeit von wegen des Komischen stuls 
vmb merer handthabung willen des landtfiiden zubitten dem vfge- 
richten des reichs landtfriden ein confirmation von stuls zu Borne wegen 
zugeben vnd zugem zulassen mit ernstlichen gebotten solichen fryden 
bey dem höchsten bann zuhalten etc. auch in solicher confirmation 
executores zudeputiren in der maß, wo yemants von frydbruchs wegen 
in die acht denuncyrt wurde, das alsdan die executores, so deßhalb 
angerufen wurden, solich denuncyrt frydbrecher one alles verziehen 
vnd terrer erkentnyß in den höchsten bann gefallen sein declarirten, 
auch succesiue aggrauirten vnd reaggrauirten auch interdict legtn cum 
cessatione diuinorum vnd andern beschwerlichen processen. wie dann 
in solichen zu procediren gewonlich vnd recht ist. dis sehe die ver- 
ordenten dieses zeit nach gelegenheit der sachen für nutz vnd gute an. 

Cop. im Wiener Staatsarchiv s. d. et. 1. 

Maximilian an den Kurfürsten Friedrich von Sachsen, Ächt- 
zehn Geheimartikel zur Ergänzung der offiziellen Instruktion^ welche 
Maoaimilian für den grossen Nürnberger Regimentstag an den Kur- 
fürsten geschickt Die Artikel enthalten eine Darlegung der Um- 
triebe Jjudwigs JS^II. gegen das römische Reich und Maximilian 
und der UnaufrichHgkeit der französischen Friedensversicherimgen, 
Innsbruck 26, August 1501, 

Aus disen hernach völgenden artikeln mag ein yegklicher wol 
abnemen, ob der kunig von Franckreich redlich - handl mit dem Ko- 
mischen kunig in dem tractat des fridens, den er offenbar anzeigen 
tut, als ob er desselben beger. aber heimlich suecht er ganz ander 
wege. 

Vnd anfengklichen ist zuuoran anzusehen : dieweil in naraen dos 
kunigs von Franckreich tractirt worden mittel des frides mit dem 
Ro. kunig, da ist zuuor beslossen worden, das furter kein volckh aus 
Franckreich in Italien geschickt werden solt noch wider das kunig- 
reich Neapels, vnd aber die Ko. ko. mi bericht ward, wie newlich 



238 

wider des kunigs von Fianckreich volckh in Italien zöge vnd seiner 
mt. nit lieb wer, das egemelt zusagen nit gehalten wurde, da schreib 
einer ans dem fumemesten in Franckreich aus benelh des kunigs, 
das selbes volck, so man rüste, geschickt wurde den zu trost, die in 
dem hertzogthumb Mayland legen vnd allein auf dem mer, damit sy 
den Venedigem zu hilf weren wider die Türken. 

Nicht destmynder so hat der kunig von Franckreich das alles 
vorgemelt vnd der seinigen brief, die er selbs schreiben hat lassen, 
klein geacht vnd vnangesehen den angestellten Md, so er mit dem 
heiligen reiche hett, ganz widerpart mit werten vnd wercken gehan- 
dlet. wann sein volck hat er zu land hinein in Italien geschickt vnd 
etlich stett vnd sloß vnder dem schein des babsts auch etlich frey 
vnd des reichs atende zu seiner gehorsam bezwungen vnd nach seinem 
willen sy vmb gelt vnd genotte hilf geschätzt, das nämlich alles 
zeichen sein eins posen widerwertigen willen vnd vnersättlichen be- 
girde zu herschen. 

Darnach nach dem anfang des vorgemelten tractats des friden 
hat der kunig von Franckreich durch seine gesandten bey etlichen 
sunderlichen personen in Sweicz tractiren lassen, durch was weg er 
Italien vnd die kayserlichen krön gewynnen mocht. in sunderheit mit 
solchen ratsiegen : die aidgenossen haben bisher zu mermalen gesehen 
vnd empfunden, das der Bomisch ku. vnd die furstenthumb des hei- 
ligen reiche nu mit inen gleich vnd einig sunder allweg eins wider- 
wertigen willen vnd gemüt gegen inen gewesen sein vnd nämlichen 
in kurczer zeit volgen wurd, das die aidgenossen grosse schlacht vnd 
verderben von den Österreichern vnd dem reich empfahen wurden, 
darinnen inen großlich nutz sein wurd, das sy mit aller macht vnd 
einhelligclich darob weren, damit kunftigclich kein Dewtscher fürst 
die herrschaft Italien vberkeme sunder dieselben ee der den Fran- 
czosen vergunden. wann das wurde also ein ewige behaltung vnd 
sichcrhait den aidgenossen werden vnd im besluss daran gehengt : 
auch wo die Franczosen die keyserlich krön erlangten, wurde den 
aidgenossen vil nuczer vnd gelegen sein, auf weihe durstig begem 
von den merem teil der aidgenossen mit der red vnd antwurt wider- 
sag ist worden: sy wellen ee all sterben, dann sy leiden weiten, die 
kayserlicb crou in Franckreich zu wenden. 



239 

Vnd das alles ist dem Romischen kunig durch die fumemisten 
in aidgenossen, den man glawbiichen trawen mag, zuwissen getan. 

So werden anch durch den kunig von Pranckreich etlich treffen- 
lich vnd gros geacht lewt in Italia der vnser gepracht vnd darauf 
gewißen, die offenlich dem gemeinen mann furhalten vud zu uersteen 
geben, das nit der Römisch kunig, sunder der Franczos werde Italien 
erledigen, darum piUichen yedermann des kunigs von Franckreich als 
des Messias warten sol. wann kein Walch durf einich holfiiung in die 
Dewtschen seczen, dhweyl Italia durch die Dewtschen nie erlost, nie 
nichts guts erlangt, auch in diser gegenwurtigen not vnd widerwer- 
tigkeit kein hilf von inen empfanden hat. so sey allein der kunig von 
Franckreich, dem sy getrawen, sich vnd all ir heil auf in seczen vnd 
im beuelhen sollen, darumb in yeczen die Franczosen gemenigklich 
in Italien ein vater des lands nennen, als Karolus der acht, der den- 
selben titel auf die muntz, so er drynnen slug, einschreiben ließ. 

So hat auch der babst, der der Franczosen begern einhelligclich 
volg thut, geredt: das Romisch reich sey von den kirchen (sie!) auf 
die Dewtschen gewendt worden, darumb das die gemelten kirchen 
(sie !) den Cristenlichen gelawben Ußlich beschirmbten. vnd dhweil die 
Cristenlich kirch bisher kein hilf von den Dewtschen befanden hab 
noch der kunftigclich wider die Turcken gewartend sey, auch kirchen- 
land durch der Dewtschen schuld verlorn sey vnd yecz Poland, so 
seyen die Venediger in scheinper vnuerporgner sorgueltigkeit, darumb 
werde das reich pillich von den Dewtschen zu den Frantzosen ge- 
wendt, von wellichen diß vnd grosser hilf zu warten ist. 

So hat sich auch des kunigs von Franckreich botschaft in dem 
kunigclichen vnd der fursten des reichs rete mit den werten mercken 
lassen: das Romisch reich sey durch den babst aus Franckreich auf 
die Dewtschen gewendet worden allein aus der vrsach, das die Fran- 
czosen dem babst vnd dem heiligen Stul hilf versagten, aus welicher 
red er zuuersteen hat wellen geben : als der Cristenlich glaub yez in 
grosserer not vnd sorg steet vnd kein hilf von den Dewtschen be- 
schicht, so mug der babst billichen die kay. crone widerumb von den 
Dewtschen auf die Franczosen, die im yecz hilf thun, wenden. 

Vnd das noch vil vnpillicher vnd von allem frid vnd fruntschaft 
gancz frembt ist, so hat die gemelt potschaft geredt: der ku. von 
Franckreich hab durch sein beschedigken vnd listigkeit souil erfunden, 



240 

das der kunig von Hungern, der dem Bo. kunig hoch vnd gi'oß ver- 
punden ist gewesen, so gar von im gewandt ist, das der yetzmal 
nichs anders gewarten ist, dann das die Franczosen an einem vnd er 
am andern teil den Romischen kunig angreifen. 

So hat auch bemelter ko. von Franckreich dem babst geübt, das 
er offenlich dem Bo. kunig riete, damit er nicht gen Bom zug. das 
auch der babst dem Komischen kunig zu raten jerlichen versucht hat. 

So ist auch der Bo. kunig durch etlich gelawbwirdige lewt ge- 
warnt worden, wie der kunig von Franckreich in teglicher vbung sey, 
damit des herczogen von Ferrar eltister sun sich in dem kunigreich 
von Franckreich verheyrat, damit er in vnder solichem schein zu im 
ziehe, das er in Franckreich won vnd, wo sein vater, der vast alt 
ist, mit tod abgieng, der kunig von Franckreich den herczogen von 
Ferrar bey im hab vnd mit seinem landt handl nach seinem willen 
vnd wolgefallen. wann er hat das land zu Ferrar den Venedigern zu 
schencken zugesagt, damit er dieselben destuester bey im in pundnuß 
behielt, vnd so im die andern Welschen land zu bezweyungen hilflich 
sein, das doch alles der kunig von Franckreich wider all pillicheit 
handlt in sunderheit, dhweil der hertzog von Ferrar ain fürst des 
reichs ist vnd so manichmal dem reich gesworn vnd dauon belebend 
ist, auch der kunig von Franckreich kein gerechtigkeit, sich vmb des 
gemelten hertzogen sachen oder landt anzunemen oder anczugreifen, hat. 

Auch haben des kunigs von Franckreich hawptlewt versucht mit 
verheyssung grosser prouison, den marggrauen von Mantua zu inen 
zu ziehen, hoffend vud begerend sein landt auch zu haben vnd das 
nach iren wülen zugebrauchen, andere Welische land dardurch zube- 
zwyngen, in also zu wenden vnd heben von dem alten schirm vnd 
gehorsam des Bo. kunig vnd des heiligen reichs, darinn die yorfarn 
des gemelten marggrauen bisher vnczerprochenlich belieben sein. 

So hat auch der ko. von Franckreich listigclich durch sein hawpt- 
lewt, so er im Welischen landen gehabt hat, versucht durch mittel 
des marggrauen von Salutz den marggrauen von Monforai; zufahen, 
der auch also iren listen vnd gewalt kawm entgangen ist. auch so 
hat der bemelt kunig teglichen fleis für, die regenten vnd rat, so 
durch die ko. mt. vnd das landt der marggrafschaft gesetoz sein, 
wider zu entsetzen vnd verkeren, dhweil sy dem Bo. kunig als irem 
Uerren vnd fursten anhangen, wann die marggrauen von Monfarar 



241 

sein von alter allwogeii dem Bomischen reich gehorsam gewesen vnd 
in stetter vnd trewer vnderthenigkeit heliben vnd bemelter marggraf 
hat der Bo. ku. mt. vnd hochloblichen gedechtnuss keyser Fridrichen 
sein vater als ein lehensman vnd fürst des reichs geswom vnd ist 
von im belehend morden. 

Her hat der gemelt kunig von Franckreich des heiligen Bomi- 
schen reichs potschaft, so am jüngsten zu im gesandt ist, auf sein 
begem zogen vnd bewegt, also das er von inen den negsten ange- 
stellten friden erlangt hat, inen zugesandt vil zuthun, damit man 
klerlich erkennen mocht die lieb vnd fruntschaft, so er zu dem Bo. 
kunig vnd den heiligen reich trug vnd hat doch in allen dingen 
widerwertigclich gohandlt. dan in mitler zeit des angestellten friden 
hat er anders nicht gedracht, dann wie er die vbrigen land in Italia 
in sein gwalt bracht vnd im machte im offen vnd sichern weg das 
kunigreicb zu Neaplos anczugreifen. damit, wo er alle welsche land 
in sein gewalt bracht, darnach das reich in Dewtschen landen erobern 
mocht. wann dewtsche land vnd Italia stossen gelegenlich aneinander, 
dann in diser zeit hat er im gebor? am gemacht oder an sich ge- 
czogen die von Bolone, Pisa, Florentz, Pesar, Arimin, Pauencz, Senis 
vnd ander vil Welscher herrschaften, die sich allwegen der freiheit 
gebraucht haben oder von alter vnder dem schirm des Bo. reichs 
in friden gesessen sein, wann zu solichen seim furnemen ist im der 
babst genaigt, der im alle ding zugibt vnd nach seinem willen tut, 
damit sein sun herczog Valentin in Italia gewall ig werde, dann da- 
mit der kunig von Franckreich die kay serlich cron vberkumon, darinn 
er dann all sein gemut seczt, hilft er des babst sun etliche stend in 
Italia zubezwingen vnd wiewol dieselben etlich zeit vnder der kirchen 
schirm gewesen, so sein sy doch von alter von dem reich vnd Bo. 
kaysern herkumen vnd alles das, so sy vberkumen haben, rurt da- 
selbst her. so hat auch der babst kein macht, dioß ausserhalb B. mt. 
vnd des Bo. reichs zu entsetzen, dauon dieß seinen iren grund vnd 
anfang herziehen, dann er sol die allein in schuczung halten vnd ob 
keyser Constantinus dem babst mer geben, so hat er doch solhs^ zu- 
tun nicht macht ghapt. 

Das hat der kunig dhweyl diser angestelter frid gewert hat ,mit 
hilf des babsts zuthun vnderstanden, damit er ime ein sichern weg 
mache, die andern Welischen landt zu bezwyngen vnangesehen seins 

Kraus, Nüinb. Reichsreg. {Q 



242 

zusagen, darinn er sich entslosson hat, nichts weytters in Italia an- 
zufahen ausserhalb wissen vnd willen des Eo. kunigs vnd ee der an- 
ge&ngen friden zwischen inen beslossen wurde, vnd ist all sein zu- 
sagen allein auf den grund vnd bewegnus bescheen, damit die fursten 
des heiligen reichs auf solich sein Vertröstung vnd gute wort kein 
ander fursichtigkeit suchen oder teten 

Dartzu sein zwischen denen, die in namen des Römischen kunigs 
vnd des von Franckreich auch des durchleuchtigisten ertzhertzogen 
Philipsen gehandlt haben, dhweil man den friden tractirt hat, etlich 
reden bescheen, die Sachen vnd spenn in Italien hinczulegen vnd zu- 
richten, damit zwischen ertzhertzog Philipsen sun vnd des kunigs von 
Franckreich tochter ein heyrat beschech. das doch alles, als der Eo. 
kunig eigentlich bericht ist, aus keinen andern vrsach von den Fran- 
tzoseu erfunden ist worden, nur all ein damit sy den Romischen kunig 
betrugen vnd mit iren listen aufhielten vnd verczugen, damit er sich 
weyter nit versehe das er die Waischen landt gar bezwung vnd da 
er dieselben nach seinem willen erobert, hat er furgenomen seine 
tochter dem jungen grauen von Angolemi, den man yetz Delpfin 
nennt, zuuerheiraten wiewol vormals dem hertzogen von Borbon zu- 
gesagt ist worden dem gemelten Delpfin sein tochter eelichea zuuer- 
mehlen. es ist aber der gemelt hertzog sein "tochter dem jungen her- 
tzogen Dalenson zuuerheiraten vnd entschuldigen sich damit also: der 
kunig von Franckreich hab solichs aus denen vrsachen getan, damit 
die herren seins reichs stillen mochten, die vmb des heirats willen 
zwischen dem jungen ertzhertzogen etwas Widerwillen gegen im ge* 
uasst betten, dann sy besorgen, die land Britania vnd Mayland wur- 
den auf den gedachten ertzhertzogen vallen vnd dardurch furter auf 
das haws Osterreich vnd Burgundi, die dann im kunigreich Franck- 
reich nit lieb gehabt sein. 

Item ein anders dardurch das bös vnd widerwertig gemut gegen 
dem Ro. ku. wol erkhennt mag werden, dann als er vemomen hett, 
wie etwas gehandlt wurde in dem heyrat zwischen dem hertzogen 
von Safoy vnd der durchleuchtigisten Margrethen des Römischen 
kunigs tochter, hat er dem hemelten hertzogen von Safoy zuentpoten, 
er welle in kein weg soliche heyrat beschehen lassen, es sey dann 
sach, das der genannt hertzog soliche heirat on willen vnd wissen 



243 

des Römischen kuiiiga besliessen well: des der Römisch kunig durch 
glawbwirdig lewt eigentlich bericht ist. 

Auch so last der bemelt kunig von Franckreich sein howptlewt 
vud rate vberal in Welischen landen die red ausgeen, er welle ee 
mit dem Romischen kunig vnd dem reich gar kein friden annemen, 
ee er etwas, so er in Welischen landen zu seinen banden bracht hat, 
wider geben well oder ee er leyden well, das des babsts sun etwas« 
so er erobert hat, widergebe, das er als aus der bescheidigkeit thut, 
damit er im den babst gunstig vnd gutwillig behalt, dann durch sein 
hilf verhofft er die keyserlichen cron zu empfahen vnd zuerlangen. 

Gleichzeitig Cop. Wiener Staatsarch. Rflckw. : Das ist ein absihrift der achzeheu 
geheymen artii^kel von der ku. mt. hertzog Friderichen etc charfursten zugresckickt dem 
regiment farbringen, doch in geheim zubehalten. 

Dets Nürnberger Reichsregiment an Maooimilian. Bittet um 
Ernennung eines Statthalters und die Ahsendung eines JRathes für 
die Österreich, Erblande. Nürnberg 13. Jammr 1602. 

AUergnedigister herr ewr kimigklichen mayestat zugehorsam sein 
wir. wie wir ewer gnaden hieuor zuerkennen geben etlich zeit her in 
kleiner anczal alhie beharret vnd ewer kunigklich mayestat vnd des 
heiligen reichs rat vnsers vermugens vnd versteens vnderhalten vnd 
gern das pesst getan, so bin seidher ich Mangnuß fürst zu Anhalt 
von wegen meins herm vnd oheims marggraf Joachims von Branden- 
burg churfiirsten wegen zu demselben regiment ankumen. Dweyl aber 
noch zur zeit mangel eins stathalters bey vns erscheinet das nit allein 
als wir dann ewr kunigklichen mayestat auch hieuor angeczaigt vns 
schowch gipt ausserhalben desselben in gerichtlichen sachen zuhandlen 
sonder auch mynders ansehens bringet vnd mit der zeit von etlichen 
nachred vnd anfechtigung geboren mocht, haben wir deßhalben im 
pessten nit vnderlassen wellen ewr. k. mt. solichs abermals zuerynnern 
mit dem vnderthenigisten diemuttigklichen bittende ewr. ko. mt. welle 
nochmals auf das furderlichist ein stathalter zu vns verordnen oder 
so die so eylend einen ir dartzu gefeilig nit het, damit dann des- 
halben nichts versawmpt werde, ob der gefalle einen aus vns bis die 
ein andern schicket oder vnser herr oheim vnd gnedigister herr her- 
czog Friderich von Sachsen etc. churfurst ankumet, hirinne beuelh zu 
geben dartzu auch doctor Ludwigen Vergenhannsen, den ewr. mt. 

16* 



244 

hieiior ziisv-hicken angeczaigt oder einen andern von ewr kunigklichen 
gnaden als eins ertzkertzogen zu Osterreich wegen, wie sich den auf- 
gerichten Ordnungen nach geburet, das regiment zu besitzen, sennden 
vnd sich in solichen allem genedigklichen beweysen vnd dise vnser 
manung getrewer nieinung von vns vermercken. begem wir 7usaTiipt 
schuldigen pflichten gehorsamlich verdienen, geben zu Nuremberg an 
pfintztag nach sand Erhartstag anno etc. secundo. 

E. k. mt. vnd des heiligen reichs gehorsam verordent regi- 
ment yetzo zu Nuremberg. 

Lit. daus. pap. orig. Imisbr. Statth.- \rchiy. 

McktimiUan an die zu Nürnberg noch anwesenden Räthe des 
Meieharegimenteß, JEr habe bis niemanden jsmr üebernahane des 
Statthaiterpasten bewegen können und desshatb dem JSrzbischof von 
Mainz das Siegel abgefordert, Sie sollen bezüglich des Soldrück^ 
Standes jemanden an ihn abordnen, Innsbruck 21, Mätrz 1502, 

Maximilian von gots gnaden 
Röndischer kunig etc. 
Ersamen gelerten vnd lieben getrewen. wir haben ewr schreiben 
vns getan berurnnd ainen stathalter das wir den in vnser vnd des 
heiligen reichs regiment verordnen auch verfugen sollten ewch ewer 
Solde zubezalen nach der leng vernommen vnd bisher etlich ersucht, 
daäselb stathalterambt änzunemen, aber noch zumal dhainen darzw 
bewegen mugen vnd deshalben vnser kunigclich insigl, so vnser neue 
der ertzbischoue zu Mencz bey seinen banden hat, erfordert vns das 
zuzesenden. so vns dann dasselb zukumet, wellen wir euch auf solh 
eWr schreiben des stathalters halben ferrer anndtwordt geben, dann 
von wegen ewr sold wellet einen zu vns schicken, der vns den aus- 
stand derselben solde anzaig. mit dem wellen wir auch dauon handien, 
geben zu Ynnsprug am montag post Palmarum anno XVC vnd im 
anderen vnsers reichs des Komischen im siben zehenden jar. 

Ad mandatüm domini regis 
proprium. N. Ziegler. 

Lit. Claus, paj». oiig. Wiener Staatsarch. Rückw. : Den ersamen gelerten viul 
vnserri lieben getreueu vDsoin geordenten reten vnsers. regiments souil der ytz zd Nurm- 
berg sein. 



246 



Maximilian an den Hauptmann der Österreich, Lande Wolf- 
gang von Polheimy die Mauptleutey Städte und Bischöfe seiner Erb- 
länder. JJas zur Vornahme eines Türkenzuges von dem päpstlichen 
Legaten, Cardinal Raimund, gesammelte Orudat- und Jubßäum^geld 
ivird ausschliesslich zu dem bezeichneten Ztveck verwendet werden 
und sollen sie darauf achten, dass ohne Auftrag Maouimilians über 
dasselbe von Niemandem verfügt werde, Innsbruck 12, Mai 1602» 

Wir Maximilian ete. erabieten etc. vnser gaad vnd alles guet. 
du hast, als wir nit zweiueln, verstanden wie wir als Bomischer kunig 
taawbt und beschirmer der balligen Ghristenhait die grawsam er- 
schrocklich anfechtung der Turckben, so sy langzeit gegen die Cristen- 
hait geübt, vil kunigreich vnd lande von Cristenlichen glawbn in if 
gewaltsam pracht vnd ir obrikhait vnd macht bis an die greniczen 
Tewtscher nation erstreckht, dardurch sy diesen mit merglichm gewalt 
vbercziehn, wnestn vnd noten mugen, zu herczen gefasst vnd deshalb 
got zu lob vnd vnserm hailign glauben zu rettung vnd auffenthalt 
mit hilf des almechtigen vnd ander Cristglaubigen geweit auch des 
balligen reichs stende vnd vndertanen ainen verfenglichen tapfern zug 
wider sy in aigner person zuthun vnd zu uolfueren endtlichn fiirge- 
nomen. darumb dann vnser balliger vatter babst zuuolbringung des- 
selben vnsers loblichen fumemens den erwirdigen Baymunden, des 
babstlichen stuels zu Born cardinal vnd diser Sachen sunderlichen 
legaten, vnsern lieben frewndt, in Tewtsch nation gesanndt vnd im 
volkumen gewalt vnd beuelh gebn hat, das crutiat vnd jubileum al- 
lenthalben zu publicieren zauerkunden vnd zuhandln inmassen die 
babstlich bull, deshalben ausgangen, clerlichen Inhalt, als dann sein 
lieb und durch sich selbs vnd ander sein vndergesaczt vnd substituirt 
t'ommissarien an vil orten im balligen reiche getan hat vnd bey dir 
vitleicht auch beschehen sein mag. wann wir nu vöstiglich gemaint 
sein, als auch aus angeborner begird vnser gemuet vnd will ist, dem 
gedachten vnserm langturgeseczten furnemen volg zuthun vnd deshalbu 
mit allem ernst darob zu sein vnd zuuerfuegen, daz das gelt, so aus 
andacht Cristglaubiger menschen zu hilf vnd stewr solichs furnemens 
geraicht vnd gegeben wurde, allein zu demselben furnemen vnd sunst 
in kain andern weg nach Inhalt obberurter babstlicher bullen auch 
nachuolgender bewilligung vnd zuesag vnser hailigen vatter babsts vnd 



246 

des gemelleu logaten, angelegt gepraucht vnd gewandt werden soll, 
darumb emphelhen wir dir hiemit bey Vermeidung vnser sweren vu- 
gnad vnd straf ernstlich vnd wellen, daz da allen statten vnd enden 
deiner, haubtmannschaft vnd Verwaltung, wo das crutiat vnd jubileum 
verkunnjit vnd gelegt ist, von vnsern wegen mit ganczem ernst vnd 
vläisrs ^rob seiest vtid verfilmest, das alles vnd iglichs gelt oder 
anders, so vor^esitBibter weis darcsu gegeben oder gefalln ist oder 
wurde, vnczertrennt vnd vnverruckht auch vnuerendert beyainander 
gelassn, behaltn vnd wol verwart, auch an vnser sunderlich wissen 
verhengnuss oder beuelh ymandts, wer der sey, dauon ychts gegeben 
oder zugeben oder zunemen gestattet oder verhennckht werde in dhain 
weg, damit das gemelt vnser loblidi furnemen nit zerruet vnd wol- 
fart der hailigen Gristenhait, als sich geburt, gefurdert werde, daran 
tust^du vnser Ernstlich nn^inuiig. geben zu Innsbrugg am zwe]iften 
tag des monets May samo domini XY^ vnd im andern jare eta 

• 

C!oiicept im Wiener StaAtsarch. mit dem EanzleiTermerk, da&s gleichlautende Man- 
date an Wolfg. von Polheim, die Hauptleute ?ob Steiermark, Kämthen, Krain, Görz, 
Triest, Tybein, Portenau, St. Veit und Agelsberg, an den Vogt zu Bludenz, an die St&dte 
Wien, Graz, Neustadt, Krems, Stein. Radkersburg, Iiaibach, St. Veit in K&mthon, und 
Chur, endlich an die Bischöfe Von Salzburg, Passau und Seckau auszufertig<en sind. 



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Verlag der WAGNER'schen Universitäts-Buchhandlung 

in Innsbruck, 

Maximilians I. vertraulicher Briefwechsel 

mit Sigmund PrQschenk Freiherrn zu Stettenberg, 

'uebst einer Anzahl zeitgenössischer, das Leben am Hofe beleuchtender 

Briefe, herausgegeben von 

,1 ' ' 

Victor Ton Kraus. 
1876. 136 S. fl. 1.60 kr. 

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Das Privilegium Kaisers Otto I, 

für die Römische Kirche 

erläutert von 
Th. Sichel. 

Mit 1 Pacsimila 1883. V u. 182 S. fl. 3.— 

Oesehiehte der landständisehen Verfassung Tirols. 

Von Albert Jüger, 

I. Band. 1881. VIII. u. 760 S. a Bd., 1. Abthlg. 1883. 

IX. u. 419 S. fl. 10.— 

Der Streit des Cardinais Nicolaus von Cusa 

mit dem Herzoge Sigmund von Oesterreich als Grafen von Tirol. 

RIn Bnclntltk au dei Ktaifta i«r wdtll«keB ud kirthlithen Ocwtlt uek den Ctneilinni 

TM Basel 

2. Ausgabe. 1866. XII. u. 384 u. 440 S. fl. 3.— 

Geschichte des Herzogs Rudolf lY. 

TOD Oesl»rreieh. 

Von Dr. Alfona Huber. 

1865. IX. u. 22 J S. fl. 3.— 



Geschichte der VereioiguDg Tirols mit Oesterreich 

und der vorbereitenden Ereignisse. 
Von Dr, Mfona Muber. 

1864. XL u. 276 S. fl. 2.60 kr. 



Die östlichen Alpenländer im Investiturstreite. 

Von l>r. Fra/nx Martin Mayer, 

1883. 250 S. fl. 2.40 kr. 

Die Anlange des Handels und der Industrie 

in Oesterreich und die orientalische Ooinpagnie. 

Nach unbentttzten Quellen bearbeitet von 

Or. Franz Martin Mayer. 

1882. VIII. u. 184 S. fl. 1.— 



Oesehiehte Kaiser Karls IV und seiner Zeit 

von JDr. EmU Werunaliy. 

I. Band 1880. XVI. o. 462 S. und II. Band, 1. Abthlg. 1882. 

X. u. 324 S. fl. 8.50 kr. 

Der erste ROmerzug Kaiser Karls lY. 

Von Dr. Emil Werunsky. 

1878. 339 S. fl. 3.60 kr. 



Karl's IV. 

private und politische Beziehungen zu Frankreich 

Tou Adolf Gottlob. 

188«. 146 S. fl. 1.25 kr. 



Die streitige Papst wähl des Jahres 1130. 

Von l>r. H. Mühlbeicfier. 
1876. VII. u. 211 S. fl. 2.80 kr. 



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